Nr. 29 im 31. 1916 Bekanntmachung betreffend Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni und 5. August 1915 (Reichs-Gesetz- . , blatt S. 399. 489). Vom 16 März 1916. ^ ^ Der Buudesrat hat auf Grund dev 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 327) folgende Verordnung erlassen: ff, 3” j** Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermttteln vom 28. Juni und 5. August 1915 (Reichs- Gesetzblatt sa^äa>7^lr,,5l" b abnstalion ikleinbglmstatrmi oder ständig«. Lager Bekanntmachung. ai Aus Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31 Juli 1914, betreffend das Verbot 1. der Ausfuhr und Durch- ftihr von Watten, Munition, Pulver iistv., 2. der Ausfuhr uiid durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dein Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, briiige ich nachstehendes zur össentlichfen Kenntnis: •I. Es wird verboten die Aus- und Durchfuhr von phobographiichem 9iohglas Trockenplattenglas) Achat- und andere Steine, die als Lager oder Lagerschalen fertm bearbeitet sind. - Ziohsteine jeder Art aus Diamant, Bolount iMolybdänearbid) oder ahulichmi Stoffen. Lederleim. Natronwasserglas. II. Das unter dem 12. September 1914 ergangene Aussuhr- aeronautische mtb nautische Mestinstrrnnente- wird aus lamttiche Meylnstrumcnte für geodätische, hipono metrische und alle Gebiete des K'negsvermessungswe'ens betref ende Zioecke ausgedehnt. 111 ^ie Bekanntmachungen voui 3. Dezember 1916, betreuend ? ltö .Mäftrn gefertigte Schutzbrille, und vom 31. Tezem- bee 1-14, öUreu I, Abs. 1, betreffend Rauchschutz- und Atmnnas-- apparate, werden aiisgedehut aus: Schutzbrillen jeder Art, Kopfichutzmasken, Kopsschutzhelme, Respiratoren und dergleichen zum Schutze gegen Staub, Rauch, Gase iind SäuredämPse Berlin, den 23. Mörz 1916. ^ m u Der Reichskanzler. _ oHt Aufträge: Freiherr v o ii Stein. BcLanntmachurrg betreffend Festsetzung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futter- Mittel und Zu,chläge dazu, vom 21. März 1916. <- des § 8 der Bekanntmachung über zuckerhaltige bestimme "ich - ^ 25.^Septcmber 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 614). ,die Abgabe zuckerhaltiger .Futtermittel durch die Be- ttNlgnng der deutschen Landwirte G. m. b. H. gelten bei NÄ"ngeu auf pünktliche Lieferung vom 20. März 1916 bis je 50 Klgr emichließlich bie nachstehenden Einheitspreise für Rohzucker, Erstprodukt, ohne Sack 12 50 Mk Rohzucker, Erstprodukt, mit Sack 13 00 Mk Rohzucker, ^lachprodult, ohne Sack n 50 Mk' Rohzucker, Rachpiodukt, mit Sack 19 r.n m»*' -^rockeuschnitzel, ohne Sack g OO sm** ^rockenschnitzel, mit Sack 9 75 Mk Zuckerschnitzel nach, dem Steffenschen Brühverfahren, ' •* ' olyne Sack 9,50 Mk. Zuckersch.iitzel nach deni Steffenschen Brühverfahren, mit Sack 1 t 95 w* Ä?olasse-Trockeuschnitzel, ohne Sack ß'oo Mk .)(elasrocke 11 schnitzel, mit Sack 9 75 sw/ Getrocknete Rüben,, ohne Sack 10 00 Mk ^^ocknete Rüben, mit Sack 115Q mit mindestens 33 Proz. Zucker, ohne Sack 5 30 Mk n c - . JU, ; i .T 1|U ,ulu wiii Nager Rufers u^Rechming gestellt werden. dnng in Kmst' BckauiUmqKuna tritt mit dem Tage der Berwn. Berlin, den. 19. Mürz 1916. Der Reichskanzler. -- - «m -'luf trage: K a u tz. A us f ü U rttü 9 s 0 e ft i m m urrgcn Äik Eorduuns bcttristud die Einsuhc von Kartoffel,t. fct;„Fr - !r ‘ I 'ib der Vorschriften in 8 3 dev Verordnung betr die iÄÄÄ' 1 "' EJm Ternär 1916 ;3!cirw4fetW. rJ,ß . R„V«? Ä"Ä 8 i2T&Ä Weisung «Wien, in- buiirtiu | raft. S8efan ' ,tnM * lln 0 tritt mit ton Tage der V-rkim- Berlin, den 22. März 1916. ™ z± Reichskanzler. -Jiu Aufträge; Freiherr von Stein. cv/F „ n- •; oiiacr, mit Sack 6,40 Mk li nta [ c ^ mindestens 40 Proz. Zuckei', oh e Sack 6,20 Mk Tm-'m "ult chuldestens 40Proz. Zucker, mit Sack 7.05 Mk' Uiit Mindestens 3ö Proz. Zucker, ohne Sack 4.30 Mk. ifmelaste Mit mindestens 35 Proz. Zucker, mit Sack 4 80 üs?k T-rM- aK- mit minbcß. 37y, # r „ 3 5 Sack löö Mk Torftne lasse mit in ludest. 37*/., Proz. Zucker, mit Sack 5 05 Mk f mft mindestens 40 Proz. Zucker, ohne Sack 4,60 Mk ^ovsmelasse mit miudestens 40 Proz. Zucker, mit Sack 5 35 Mk ^"olrte^©acf 1U ' Iö ^ e mit ^^'^esteus 30 Proz. Zucker, ' ' ' KartoffelMpemelafse mit minbcstruS 30 Proz. Zucker, 0,55 W ’ ® M o^lSr Iaffe mit "^'bestens 33 Proz, Zucker, G ' 2 ° ^ Kartoffelpiilpmielasse mit miudestsiZ 33 Proz, Zucker, ß '°° EoÄjTeVue Füttmasse g'gg Is r.. » f- bei Lie,erung frei Empchugsstelle des Emvsäuaers ist Auslagen und Transportkosten ein Zuschlag zulässig' von und v°u^7 bei Ladnuge,, von ».Ldcsttus IO T°u„7n tZ bd Sab>mm ^ «IS Berlin, den 21. März 1916. ^ Der Reichskanzler. -o.m Aufträge: Kautz. 2 ßetr.': Unfälle auf Bahnübergängen. Nn den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach Mtteilnng der Königlich Preußischen und Großh. Hes- stschen Cnsenbahndrrektton WÄrinz haben sich in letzter Zeit die traue erheblich vermehrt, in denen ans unbewachten Wegüber- tzangen Fuhrwerke überfahren wurden, die von ortsunkundigen Leuten (Kriegsgefangenen usw.) gelenkt wurden. Unter Hinweis auf unsere früheren Verfügungen beauftragen wrr Sre, dre Beteiligten durch ortsübliche Bekanntmachung er- Sflc c ^sahreii hinzuweisen, die durch Unaufmerksamkeit Befahren unbewachter Eisenbahnübergänge entstehen. Greßen, den 30. März 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___ I- V.: Lange r m g n n. Bekanntmachung. Betr.: Sicherung der Ernte 1916. ^ Der Rheinisch-Mainische Verband für Volksbildung mt& das Soärale Museum Frankfurt a M., veranstalten am Sonntag, ^..u 2. April 1916, nachmittags 3 Uhr, int großen Vorsaale des Frankfurter Ausschusses für Volks- Vorlesungen, zu Frankfurt a. M., Neue Kräme 9, eine Vortragsfosge mit anschließender freier Aussprache über die Sicherung der Ernte 1916. Tie Veranstaltung schließt sich dem im dangen Jahre stattgehabtcn kriegswirtschaftlichen Lehrgang an. Sie verfolgt den Zweck, solche Persönlichkeiten, welche geeignet und willens sind, die Belehrung unb Organi-, [ation der ländlichen Bevölkerung in der Frage' der Bestellung der Felder urti> ber Beschaffmig der notwendigen Nahrungsmittel wahrend der Kriegszeit zu übernehmen, in den Gedankengang und die Methodik dieser Arbeit einzuführen und mit den Erfahrungen des ersten Kriegs!ahres bekannt zu machen. Tie Veranstalter bittet!. Geistliche, Biirgenneister, Genreindebeamten, Lehrer, Aerzte, praktische Landwirte und sonstige geistige Führer des Landvolkes, insbesondere auch Frauen, recht zahlreich an der Besprechung teil- zunebmen. Den Hauptvortrag über das Thema „Wie sichern wir die Ernte 1916 hat Domänenpächter K. Schneider, Hof Meebevg b. Hachenburg, übernonnnen, außerdem sprechen noch Landtagsabgrwrdneter Oeser über die allgemeine wirtschaftliche Lage und Pfarrer Fuchs, Rüsselsheim, und Erpositus Wolf, Steinefrenz i Westerwald über das Verhältnis zwischen Stadt und Land während der Kriegszeit. Ausführliche Programme sind durch die Geschafisstelle des Rhein-Mainischen Verbandes für Volksbildung Frm.ksurt a. M., Panlsplatz 10, Fernruf: Hansa 5303. kostenlos zu erhalten. Wir empfehlen besonders den Herrn Bürgermeistern den Besuch der Versammlung anfs Wärmste. Eiffatz der Reisekosten kann liquidiert werden. Gießen, den 30. Mirz 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Lan g ermann. Betr.: Lanbhen und sonstiges Ersatzheu. An dm Oberbtirg-rmristcr zu Giehrn und die Grosth Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Bei der herrschenden FuttermÜtelknappheit müssen rechtzeitig! Matznahmen getroffen werden, welche die Gewinnung van Grsatz- 5$ Ä m «Mnhrleisten. Es ist sonst zu befürchten, daß Orav- und Klerslacheu, wie auch grüne Maaten ausgenutzt werden, sobald fte nur geringe Futtermengen zu liefern vermögen Hierdurch würde von vorneherein die künftige Heuernte und der Ettrag an Kürueru, sowie an Stroh stark beeinträchtigt werden Tnrch die Muverwendung von Laub als Grünfutter ergibt sich zunächst eine nicht zu unterschätzende Aushilfe und wird die Gewinnung von Laubheu die Befriedigung des Futterbedarfs für spater guusttg beeinflussen. Bei rechtzeitiger und sachgemäßer Ge- Mnnuug stellt das Laubheu,em Futter dar, das dem gewöhnlichen Wiefenhcu im Nährwerte tlicht nachsteht und bei nötiger Vorsicht unbedenklich, insbesondere für Pferde, mitverweudet werden kann Die Gewinnung von Laubheu muß schon jetzt vorbereitet werden' Es kommen die gungen unverholzten Triebe mit den Blättern zur Verweildung. Sofern ausnahmsweise eine Verabreichung in ge- rrnger Menge als Grünsutter nicht stattfindet, werden sie gebündelt m,d bei tmederholtem Umsetzen an nicht zuffonuigen, etwas gegen Regen geschlitzten, lustigen Orten z. B. unter dicht belaubten Bä - meti, getrocktiet damit der Verlust des Geruchs und ein Auslaug n vermieden wird. Neber die Holzarten imb die Ertuittelnng der zu- traglichen Menge wird der Tierarzt bereit sein, Auskunft zu er- ficf) auch ennöglicheu lassen, Laubheu aus beit städli- ' 11 fifICU ru gewinnen, iveck es dem weiteren Gedeihen der Ntzuzungen tzinen wesentlichen Abbruch tun wird, ivenn ein ^ Tnebs ,der Futtergewinnung geopfert wird . ,* um »er Laubgewninung kann wesentlich früher begonnen Miren, als mit deni erfteti Heuschnitt und ist sie deshalb gerade Au^dK^^ugszsit zur neuen Ernte von^besonderer Bedeutung. .^ stbslL7z7i-Le^'^^" "'s Schilf, Waldgras usL 5U rf- Ausführung vorstehender Anordnungen bistMunö * b K 5 “^ 1!in 3 e n Grvtzh. Oberförstereien in Bcr- bandMnoE^. \ iS 3U! " l- mni l- 3- berichten, ob diese Ber- G i efe'n, den ^-g-bnis geführt haben. . GroWerzogliches Kreisamt Gießen. _ I- B.g Lau g.er ma nn. -etr.: Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh. ^ ' An das Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh Bürger- melsternen der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die nachstehend abgedruckte Bekannt- bringen^ E ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu Gießen, den 30. März 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. > - I. V.: Hemm er de. ■ Bekanntmachung. Nach §3 der Satzung für die Regelung des Viehankaufes m der Provinz Oberhessen vom 12. Februar 1916 haben die At? Übungen für Aufnah,m in den Viehhandclsverband unverzüg- lich, längstens binnen vier Wochen vom Tage des Erlasses der erfofBErt - Gleichwohl laufen noch immer tagtäglich neue Anmeldungen em. Wir erklären hiermit, duuo^n - 8 ‘ *P rtI bs. Js. Aufnabmeanmel- o u n g e n n i ch t mehr angenommen werden Gießen, den 30. März 1916. Der Oberhessische Biehhandelsverband. __ Ter Vorsitzende: S k a l w e i t. etr.: Oberhessischer Viehhandelsverbaud. An Großh Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien oer Landgemeinden und die Gendarmerie des Kreises. sr- Ihnen, die Bekanntmachung des Oberhessischen Biehhaude^verbands vom 29. ds. Mts., abgedruckt im G ebener Anzeiger Nr. 76, 2. Blatt, alsbald ortsüblich zu veröffenmL r (t w ngen der Besttminnngen wollen Sie überwachen und Zuwiderhandlungen unnach sichtlich zur Anzeige bringm. Gießen, den 30. März 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __ I- V.: H e m m e r d e. An die Gemeiudercchncr des Kreises. ?^den lKermit beauftragt alsbald mit der Kreiskaffe G i e ß7n d-n"23 März A/megsteilnehmer abzureck>nen. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I- V.: Hemm erde. Bekanntmachung. ® etr ' : S Jahresvasse dos nichtgebient-n Land- cn ßurms I. Aufgebots (Geburts 1 ahr 1899). . .Achben Beitimmuugcu der Wehrorduung werden alle, die deutjche Reickvangehorigkeit besitzenden männlichen Personen mit dem vollendeten 17. Lebensiahr wehrpflichtig. Ich.fordere daher alle in Betracht konrinenden Wehrpflichtigen aus, sich bei der Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes zur Laudsturmrolle anzumeldeu. * Mer bis zum 31. ds. Mts. 17 Jahre alt Nrird, hat sich am 15. Llpril anzumeldeu, und wer Nkich dieser Zeit 17 Jahre alt wird, hat sich am 15. des auf den Geburtsmonat folgenden Monats anzumelden. rn'. ^ wer sich bereits ange meldet hat Nichtanmeldung hat Beftrasung zur Folge. Gießen, den 28. März 1916. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommissiou des Kreises Gießen ^ I. V.: Hemmerde. Betr: Wie oben. - Sin den Oberbürgennkister zu Gieheu und m> die Grokk, Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises ... Obig- Brkaniitmachnng wollen Sie in üblicher Weise ver- offtn l.chen lassen und lnerna» d,e Slnnreldnngen entgeqennehnwn Gv -st eure be,andere Stammrolle nach dem Muster des Landüurm- rollcnformulars auszuftellen unb einzusenden • . Die "achstüsend-n Neuanmeldmigen sind nach dein 15. eines ,cden Monats mir »ntzuleilen. damit diese in die Stamn,rolle nachgetragen werden können. """oue Gießen, den 28. März 1916.