Ureisblatt für de« Ureis Gießen. Nr 88 r». Navoniker L9t» Bekanntmachung. Betr.: Di« Anmeldung des im I»lande befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten. Im Anschluß an unsere. Bekanntmachung vom 22. v. MtS. (Kreisblatt Nr. 94) ivird nachstehende Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern veröisentticht. G eichz.iig fordern wir wiederholt aus. die erforderlichen Anmeldungen rechtzeitig joi vollziehen. „ , G > cß« n, den 1. November 1915. Großherzogliches Krcisamt Gießen. 1)r. U s i n g e r. Bekanntmachung betreffend di« tAnmcldung des iin Jnlande befindliche» Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten. > Vom 28. Oktober 1915. t m Ji» Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 18. d. vJC. bringen wir nachstehend noch einige weitere Erläuterungen zur Kenntnis der anmeldepflichtigen Personen. Tarinstadt, den 28. Oktober 1916. Grvßherzoglicbcs Ministerium des Innern. I. B.: Schlicpbake. Kramer. Tie Verordnung des BundcsratS über die Anmeldung des im Jnlande befindlichen Vermögens von Angehörige» feindlrarer Staaten vom 7. Oktober 19t5 nird die hierzu erlassene Bekannt- machung des Herrn Reichskanzlers vom 10. Oktober 1915 nennt vier Gruppen von Anmeldepflichtigen, denen die vier Muster der Unmeldebogen (A, B, C, D) entsprechen: . . a) die feindlichen Staatsangehörigen, die stch rm ^Irland ans- halten (Anmeldebogen A), b) die Verwalter fei üblichen Vermögens (Anmeldebogcn 1-), c) die Schuldner feindlicher Gläubiger (Anmeldcbogen C), d) die Leiter eines inländischen Unternehmens, an dem fetnd- liche Staatsangehörige beteiligt sind (Anmcldebogen II). Ans dieser Übersicht erhellt, daß in vielen Fällen glctchzcntig verschiedene Anmeldcbogen von ciitcm Anmeldenden auSzufnlien fein werden. Znm Beispiel hat «ine Bank, bei der feindllck)c Staatsangehörige Depots und Bankguthaben besitzen, sowohl deit Anntctoc- bvgen B als auch den Anmeldebogen 6 ausznfüllen. Smo an der Bank auch feindliche Staatsmigehörigc beteiligt, S- S. ^urch den Besitz von Aktieir, so ist auch der Anmeldebogen v auszufullen. Feindliche Staatsangehörige selbst haben ihr ganzes Vermögen lediglich nach Anmeldebvgcn A anzumclden. Die deutschen Anmeldevflichtigen, die fernbltchS Vermögen verwalten oder verwahren (Anmeldcbogen B) — insbesondere Banken, Treuhänder, Vormünder jusw..— haben bei Ausfüllung der Spalte 4 „Geld und Wertpapiere" auf die Anmerkung hierzu zu achten Tiefe besagt: „Bei Bargeld und Bonkiioten genügt die Angabe de? Gesamtbetrags, bei Weck,sein und Sckpecks die Angabe des Betrags der einzelnen Stücke; im übrigen ist außer dem Ge,amtbetragc (nach den, Nennwert) auch Zahl, Art, Bezeichnung und Betrag der Stiicke mizu^eben. vuf den vorgesehenen fünf Zeilen anzu- gebei, nach dem Nennwert: der Gesamtbetrag a) an Bargeld und Banknoten, b) an Wechseln, g> an Schecks, ä> an Aktien und Anteilscheinen, s) an sonstigen Wertpapieren. Erne Umrechnung ausländischer Valuta in d-utsckte und eine Kursliereckniung findet nicht statt 'Sind Werte verschiedener Währung vorhanden, so sind »e nebeneinander anzugeben, z. B. l>«i der Gesamtsumme an Wechseln: .Stt .£ +.Rbl. usw. ’ Außer dieser in Suininen anzugebenden Gcsaintaufstellung ist noch eine Einzelansstelliiiig über die Wertpapiere vorgesehen. Bei Wechseln und Schecks soll zu diesem Zweck der Betrag der einzelnen Stücke angegeben iocrden. Bei Aktieii und sonstigen Wertpapiere» ist Zahl, Art, Bezeichnung mid Betrag der Stücke «nzngeben. lieber den Inhalt dieser Bestimmung sind Zweifel dahin laut geworden, ob cS erforderlich ist, auch unter gleichartig«, Stücken l-des einzelne Stück nach Nummer nsw. anszusührcn. Woraus es an kommt äst daß die Wertpapiere mit ihrer >tblicl)cn genauen birsenmaßv gen Bezeichmmg, also mit Angabe des Nemiiverts. des Zm» fußes, des SluSstellers und etivaiger sonstiger Gattnngsnnter^ schiede angegeben werden. Eine Angabe der Stummer ist nicht erforderlich. Bei gleichartigen Papieren ist fermr dwZusammenfassung in einem Betrage zulässig, z. B. „40 000 Mk, iN 3pro zentiger Reichsanleihe. 10 Stück Stamamktien der AMengcsell schast X. L 1000 Mk., 160 000 Mk. tproz. Obligationen der , ohne daß es einer Stückelung »der >oeitrrgeheii- dm'Einzelauss-heidung bedürfte. Bei Brrwalwng eines größeren VerinvoenS tvird oft eine umfangreiche Ausstellung erforderlich sein, die nötigcickalls aus einem besonderen Bogen dem Anmelde- bogen B anznhestcn ist. , „ , Besteht das für einen feindlichen Staatsangehörigen verwaltete oder verwahrte Vermögen in einem Warenlager, z. B. einem KommissionSlagcr, so ist es — sofern es nicht unter staat- Hefter Aufsicht oder Zwangsvcrwaltung gestellt ist, oder sofern es sich nicht um Wertsachen, z. B. ein Juivelierioarcnlagcr handelt lvgl. Spalte 3 „Wertsachen") — in Spalte 5 des Bogens B, „sonstiges Vermögen mit Ausnahme gewöhnlichen Hausrats", anzumelden. Häufig steht dem Bcrlvalter oder Vcnwahrer des fremde« Vermögens e Bcr- ntögen eines feindlichen Staglsangchörigen weniger als 500 Mark, so 'darf die Anmeldung dieses 'BermöMnS unterbleiben. Bel nn..>- ländischen Valuten tvird hier der Einsacküeit halber der Parikurs — 2 — zugrunde zu legen sein. Bei wieder lehrenden Leistungen ist für die Frage der Anmeldepflicht der Jahresbetrag mastgebend. 4. Ist eine Firma anmeldepflichtig, die mehrere Niederlassungen im Jnlande unterhält, so-erfolgt die Anmeldung durch die Hauptniederlassung. 5. Als feindlirl>e Staaten ini Sinne der Verordnung gelten Großbritannien und Irland, Frankreich. Rustland und Finnland, Miwic die Kolonien und auswärtige Besitzungen dieser Staaten: «als feindliche Staatsangehörige mithin die Angehörigen dieser Staaten, ihrer Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Als feindliches Ausland gelten auch die von uns besetzten Gebiete Frankreichs und Ztnstlands. Unter „Inland" ist überall lediglich das Gebiet des Deutschen Reirl-es zn verstehen. Qn Bestehen über die Staatsangel-örigkeit einer Person, die ihren Wohnsitz oder dauernden Ansenthalt im feindlichen Ausland hat. Zweifel, so ist sie als feindlicher Staatsangehöriger bei der Anmeldung zu behandeln. Juris,ifchc Personen, die im feindlichen Ausland ansässig sind, gelten als feindlnst' Staatsangehörige. Osjene HandelSgejeiffchmten und sonstige Gcsrltfflmitüimteri,eh,nungen olpic juristische Persön- lichkrtt gelten n s ffnndiichc Staatsangehörige, wenn sie ihren Sch im ierndlichen Ausland haben, es sei denn, daß keiner der Inhaber feindlicher Ctaatsangchöriger ist. Ist ihr Sitz im nichlseindtiihen Anstand, so gelten sie als feindliche Staatsangehörige, wenn ihre Mnitlichen Teilhaber seiichlrche Staatsangehörige sind b Ausdrücklich sei. obgleich dies als jelbstverstäichlich gelten kann, bemerkt daß der Anmeldcnde nur anzmnelüen braucht, was ihm bekannt tfl. ^ Anderseits muh der Anmeldcnde auch alle einschlägigen, hm bekannten Ncrhältntffe angeben und brnn sich angesichts der ge^ setzlichrn Anmcldcpslicht nicht auf eine Scknveigepflickst gegcn» ^0er & e jy ^mdltchen Ausländer berufen. Dagegen sind die Anmeldestellen «,r Amtsverschwiegenheit verpflichtet Stichtag für die Anmeldung gilt der Tag des In- krasttretens der Bekannt,nachnng, also nach Artikel iS der iS Ok- \ j“ eU, . cm die belrefseiche Numnier des Reichs- Geietzblatts heraitsgegeben wurde. 511 1 Staatsangehörigen, von den, Ver- liiögen anznmelden ist, ist ent besonderer Bogen zu verwenden Ä?essen Bvr^rserte Name, Wohnort und Staatsangehörigkeit des feindlichen Staatsangehörige» anzugeben ist. Zur Erleichterung der Anmeldung sind die einschlägigen Be sinnmungen sowohl der Verordn,mg ivie auch der Ausführ,mgs- vorichrrsten aus der Rückseite der Anmeldebogen selbst abgedruckt. Bekanntmachung. Betr.: Tie Anmeldung des i,n Inland bcstndlichcn Vermögens von Angehörigen scrndltcher Staaten. " "dgr-drilckte Bekannt,nackping des Reichskanz- gchmcht"' 21 ' * tä - mri> trinkt zur allgemeinen Kenmn^l Gieße», den 4. Noveniber 1915. Grotzherzoaliches Kreisamt Gieße,,. Lr. U l i n g c r. ^ ^ Bekanntmachung bckressend Ausnahme von der Sperre feindlichen Bennöaens Vom 21. Oktober 1915. fkns Gi-und der M 8. 10 der Vcrordiiung über die Anmclduna des tni^Jnland befindlichen Verniögens von Angehörigen seind- Iicker Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reickis-Gesetzbl. S 699, irerdcn sur natürliche Personen, die i» den unter deutscher Vcr- nallnnü stehenden Gebieten Russlands ihren Wohnsitz und qcacn- n ^ ^ ^" 1 , sowie für juristische Personen, die dort Ln°L MgeL°^"^^0° Verwaltung haben, folgende 1 ^m^.äuüfnnm, Slbtretnng oder Belastung ihres im In- lotid lk'sts dllchcn Vernich.ens zugunsten von Pcrionen der be- Kon,'.i n' Personen, die im Inland ihren Wo^isitz, Sitz oder dauernden Aufenthalt haben, wird ge- 2 ' ILÄ ^ltE, Sach«,,, insbesondere Wertpaviere und ^loltücke, die rm Eigentum der b.-zeicksineien Personen stehen, RÄlonds stehenden Gebieten Berlin, 21. Oktober 1915. Ter Reichskanzler. ^in Aufträge: Richter. Bekanntmachung vetr. Aenderung der Postordnung vom 20 März 1900 dm,r^2l Verordnung deS Reichskanzler» Kenntnis. 0er 1S15 bringen ,mr hierdurch zur öffentlichen Dnrmstadt, den 25. Oktober 1915. Großherzogliches Staatsmiiiisteriiim i>r. Neidhart, Spamer. Bekanntmachung betr. Aenderung der Postordnung von, 20 März 1900 Vom 21. Oktober 1915. «ns Grund des 8 50 des Gesetzes über das Postivesen vom nL c a 'r° 6e I l8 r T 1 iRE-Gesetzbl. ©. 347) und bä§SV8 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechselvrolestes £»*3 J£*} lS08 (ReichS-GesetzZ S. 32lTÄfXö S, ion i 0 er , Bckannimachnng des BundrSratS vom 2l. Ok-> lobcr ^915 lReichs-Geiebb S 677), betr. die Fristen des Wechsel- '^0 ^-ckrech,s für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw., wird die Postordnung vomt 20. Marz 1900 ivie folgt gelindert: 1. Im § 18 a ,,Postprotest" erhält der »satz V unter B imo C chlgende Fassung: B Pvstprotestauflräge mit Wechseln, die in Elsaß- flwrf«» 1 ® 611 Sstpreusten in den Reglern,Igsbezirken Mleifftcin und Gumbinnen, sowie in den Kreisen Gerdanen LÄ ^?"bl zahlbar ffiid, oder mit solchen in anderen Teilen "".-^^reise Danzig zahlbaren gezoae- neu Lechs ein, d,c als Wohnort des Bezogenen einen Ort £ h "' ber m einem der bezeichneten Teile Ostsweußensl ^e°Vez Mlenstein und Gumbinnen, Kreise Gerdanen und Memel) liegt, werden erst an folgenden Tagen nochmals zur Bahlimg vorgezcigt: s) u>c"u der Zahlungstag des Wech'elS in der Zeit vom 30 Jul, 1914 bis emschließlich 28. Januar 1916 ein- getreten ist, am 31. Januar 1916; d) imnn der Zahlnngstag des Wechsels mir 29. Janua« 1916 oder später eintrrtt, am zweiten Werktage nach dcni Zahltage. izTsIL*"* der Fitsten des Wechsel- und fdehi FnTt, 1 "^ b w .Vorschrift des vorhergehenden Satzes £ w„ ?/ tan Sn .Austraggeber verlangen, dass ein davon zweiten" Bostprotetzanstrage schon am zweiten Werktage nach dem ZaUungstage öes Wechsels nocknnals für Zahlung vorgezeigt und. wenn auch dfcse Vo^ngung oder der Versuch dazu erfolglos bleibt, pro- werde Tu-ses Verlangen ist durch den Vermerk ö,,,,£<■? t S? än f rtc Protestflut" auf der Rückseite deS Ppttproteslauftrages Miszndrucken. Auch kaim die Post damit I°lj! 'fT'O®?, fc Mw Wechsel neben der Wechselsnniine auch bte für du verlängerte Frist von, Tage der ersten Bor- ITZ ^ Wechselzinsen einzuzieheu Md d bd-v^B^ngssalle ^swegen Protest zu erheben. w L7.0wri.vn Gebrauch gemacht, so nt m den Vordruck zum Pvs.protcstauftrage hinter „Bettng des beigefügten Wechsels" «nzntragen „nebst Lerzngszi.ifen vvn 6 v^ vom Tage der ersten Vorzeigung, nanilich vom.ab". Ter Zeit- twnft, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht N§?en, wenn die ^vst die erste Vorzeigung des Wechsels üciimt JDat der ^u^raogeber die Eru^whrlna der Biuseir verlangt, so wird der Wechsel nur gegen Bezahlung der lilm 2I c ^or Zinse» ausgehändigt, bei ssticht- zahlung auch nur der Zinsen aber ivegen des nicht gezahlteil V'tr°S-s Protest nrangels Zahlung erleben ma,nM U Als Zahlnngstag grlt der Fälligkritstag des Wechsels oder, ioenn dieser ein Sonn- oder Feiertag ist, der nächst« M&wf t bn - S-Außtag der Frist zur Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn- oder Feiertag, so ivird der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt ^ie Postvciwaltung behalt sich vor, die Borzeigimg der Wechsel deren Protestfrist am 31. Januar 1916 (Abs. 8) abläuft! aus mehrere vorhergehende Tage zu verteile,,. ' " m , Aendcruiigeu treten sofort in Kraft ' ' Berlin, den 21. Oktober 1915. Der Reichskanz,1er. In Vertretung: Kraetke. B-ir : Wie oben. Bekanntmachung. K-nL Bekannt»,ackping wird him'.it M- vNg«neineN Gießen, den 28. Oktober 1915. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _Dr. Usinger. Jett. : Ten Verkehr mit Gerste. ffln mckra^'bürgermeister r» Gietzen und an die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises ° e--« m t?" °us verschirdenen Anfragen ersehen haben hat iu> l le - a F/ c ^ au t S? Som 27 ■ vorigen Monats, ans Seite 2 de^ Krersblatts Sh. 95 vom 29. tu Mts, b i e nia^r Rüi o^ metstcreien zu Zweifeln ?l„laß gegeben. Wir selmi uns ^eran.atzt, an Zahlenbeispielen klarzulegen, wie die Berechniina! ber den Larrdioirlen zur ILerftigung Kehenden GeLeunmnwZ rrchim vorgcnomincn w^rd. Jnm^trnlel L" Boraus^ä W d^^bnehmigung von uns erteilt wird, stehen btn ÄM ÖenemÄ Ä T ^ bte ^ 1. 14 .DoppelzenMer geerntet hak, kamst sallü er ihrer he- 8 darf, 10 Doppelzentner behalten und hat nur 4 Doppelzentner abzuliciern. Wer 2. nur 8 Doppelzentner geerntet hat, braucht gar nichts al>- zuliefcrn, wenn er diese Ernte für eignen Gebrauch benötigt. Wer ö. im Gegensatz hierzu 22 Doppelzentner geerntet hat, mutz unter allen Umstünden 11 Doppelzentner abgcben, denn dre Zahl 10 Doppelzentner, die die Grenze für die Ver- günstrgnng bildet, ist hierbei um einen Doppelzentner schon überschritten. Uni weiter eine Erleichterung zu bieten, soll das von uns Vorgesi^iebene Verzeichnis gleichzeitig dazu benutzt werden, um die Anträge der Gerstenbesiher auszunehnien. Es wären daher noch zwei ,untere Spalten einzusiigen und zwar Spalt« 11: Tag der «ntragste lung und Spalte 12: Unterschrift des Antragstellers, empfehlen Ihnen, alle Gerstenbefitzer, auch (venu sie nicht an der Vergünsttgimg terlnchnien, in alphabetischer Form zunächst tu Sparte 1 und 2 des Verzeichnisses cinzutragen, sodann alle Personen, die von der Vergünstigung Gebrauch maclien wollen, auszulorderu, bei Ihnen mündlistz ihre Anträge vorzubrinqen, bei welcher Gelcgenhett die Spaltni 3—9 auszufüllen sind. Durch die in Spalte 12 gegebene Unterschrift Hot der Antragsteller die Berannvortuiig übernomnlen, das; seine eingetragenen Angaben in allen Punkten richtig sind. Soweü cs Ihnen möglich ist, empfehlen nur Ihnen, der Ucbcrsichtlichkeit halber, die Spalten 3. 4 ,md 6 ?^-A^"Ubmgcn Gersteubesitzeru auszufüllen, deren Ernte gröber wie 20 Doppelzentner ist. « Die Ihnen gestellte Frist bis zum 20. November ist unter allen Umständen einzuhalten. G ictzen, den 3. November 1910. Grobherzogliches Kreisanit Gietzen. Dr. >1 s i n g e r. _ Bctanntmachung über die Festsetzung der Grundpreise für Butter und die Preis- fdellung für tun, Weiterverkauf. Vom 30. Oktober 1915. Auf G-rund des z 3 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung der Butterpreise vorn 22. Oktober 1915 lNeichS-Gesctzbl S. 689, wird mit Zustimmung des ReichöürnzlerS folgendes mi- geordnet: 8 1. Der Preis für Butter, den der Hersteller beim Verkaus in, GroblMidcl frei Darinltadt, Gießen, Mainz, Oifenbach und rLvoniis, entfa)lic|ltd] Verpackung forbent kann (Grinrdprels^, totvi) mit 15 vom Hundert Abschlag gegen die unter I der Bekannt- niachmia des Stellvettrrlcrs des ReiclBkanzlers iiber die Fcst- fttzung der Grundpreise fllr Butter^ und die Preisstcllung für den Weiterverkauf voni 24. Ottober 1915 iReichs-Gesetzbl. S 706) festgesetzt. 8 2. Diese Bestimmung tritt mit dem 1. Nov. 1915 in Kraft. Darm stadt, den 80. Oktober 1915. Grobherzogliches Ministerium des Innern I. V.: Schliephake. Krämer. Bekanntmachung. Betreffend: wie oben. Vorstehende Bekanntmachmrg Grotzh. MinisteriuniS des Innern wird mit drin An fügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die dann erwähnte BimdesratSverordnung vom 22. Ottober 1915 vw Bekanntmachung des stellvertretenden Reichskanzlers vom L« .„Oktober 1915 im Kveisblatt Nr. 95 vom 29. Oktober 1915 veröffentlicht worden ist. Kietzen, den 1. Novrmber 1915. Grotzherzoalrches Kreisanrt Gietzen. _ f)r. Usinaer. _ (Bett. : Russische Arbeiter. Befehl. Auf Grund der §§ 4 und 9 deS Gesetzes über den Bclagenmgss «ustaiid vom 4. Jum 1851 «Lesetzsamml. S. 451) verordn- ich für den Bezirk des 18. ArineekorpS folgendes : ca< Älifchrn Arbeitern männlichen und weiblichen Ge- kJ auf weiteres auch künftiMn verboten, recht«, widrig das Inland »u verlassen. Nicht betroffen werden von diestin « 5 «wt lediglich diejenigen durch ArbeitLverträge nicht gebundenen weiblichen imd im Alter von unter 17 oder über 45 Jahre stehen- den männlichen Arbeiter, welche im Besitze einer direkten Fahrkarte nach einer Eisenbahnstation eines nenttalen Landes sowie eines von der gesandtschaiNichen oder konsularischen Vertretung des neutralen Staates visierten Passes sind und den für die Nebel- Ichrcittmg der Relchsgrenze bestehenden Vorschriften geistigen. Zur Ausreise ist in allen Fällen die vorherige Ein- oos^Vr^or"e^8mlgnng des Gcneralkomman 8 2. Sämtliche russische Arbeiter Und Arbeiteriimrn dürfen fci- ( $wr ,ieit r be§ 'P rt ?l täi I K eil zu belehre» sind, genau befolgt werde,'. Wenn Sie die Erlaubnis zum Verlassen des Ortspolizeibezirkes in einem driugcnden Ausnaynresail erstattet haben, mallen Src stet« unverzüglich Bericht herüber an uns erstatten , ^ Die Vorsckwisten über den Kirchcnbesuch enthaltm keine Ab« Sicherung der seither schon gültigen Bestimmungen, Wir verweisen in dieser Hinsicht aus unsere übergedruckten Ausschreiben vom 28. Tezentber 1914 und vom 24. Juli 1915, dre allerdings nur denjenigen von Jlmcn zugcstellt worden sind, tn deren Gemeinde sich damals russische Arbeiter befunden lMbm Sollte eure andere Stüraernieisterei dieses AuSschreibeu zum Dieustgebrailch bedurien, hwSWWwWeni Abschrift desselben zukommen "^Diejenigen, di- dcnr Verbot des Aufenthaltswechsels zuwider- Handel», tuallen Sie sofort verhaften und »ns varführen lassen. Giesien, den 1. November 1915. Grosiherzogliches .Ereisantt Giesien. __ vr. Using er. ■ ___ sg e t r : Jit Feier des Geburtstages Seiner Königlichen Hoheit des Ärosiherzogs, ^ ^ , An die Schulvorstande des Kreises. Wir cnipschlcn Ihnen, die ohenbezeichnetc Feier -uw SS. I SKM. in einer den Zcitumstäuden Rechnung tragenden Weise rn den Schulen begehen zu lassen. Glesien, den 2. November 1915, Grosiherzoglichc Kreisschnlkvimnisiwn Gl-sien. I. B.: öemmerbe___ Bekanntmachung. Betr Maul- imb Klauenseuche in Leihgestern, In Leihgestern ist die Maul- u » d Klau e n se u che auSgebrochcit. Dir Gemarkung Leihgestern bil dct einen Sperrbezirk, Für diesen Bezirk gelten die V e. st i m »i» n g e n unserer B e k a mit m a chu n g o o m 13, November 19 14, (Kreisblatt Nr, tl> vom 17, November 1914,) Gießen, den 4, November 4915. Grosiherzogliches Kreisamt Glesien. I, V, : Hemme rde. Bekanntmachung. Betr,- Somitagsrnbe in den Apotheken Wir bringen zur öss-ntlichen ,Kenntnis, daß v°n Sonntag, den 7 ds Mts nachmittags 3 Uhr bis Montag, den 8, ds, Mt», srüh nur die Hirschapothcke geöffnet ist. Giesien, den 4, November 1915 Grosiherzogliches Polizeiamt Giesien, He mm erde. Bekanntmachung. Tic von uns am 19, v, Mts, angeordnete Sperre der Franks» rtcr Strasie zwischen Aneestrasie und Lielngstrasie wird hiermit ivieder aufgehoben, Gießen, den 1, November 4915 Grosiherzoglick-S Polizeiamt Gießen, He mm erde. Bekanntmachung. In der Zeit vom 15. bis 31, Oktober l, IS, wurden in hiesiger ^gefunden: 1 Damenregenschirm, 1 Damcnsckmeidersck^re. 1 Füiisinarkschcin, l Nickelbrille, 1 Portemonnaie mit Inhalt, l schwarzes Lr>dertäschck>cn mit Inhalt, verlorene 1 Damenuhr mit Metallarmband, 1 Zwanzigmark- scheiu, l gold. Dameuuhr mit Silberrand und Armband 1 silb, Dameuuhr mit Lederarmband, 1 Porlenwnnaie mit 1,50 Mk,. Elektr, Fahrmarken >md Rezepte Ms Inhalt: 1 Portemonnaie mit Urlaubskarte und ca. 8 Mk. Inhalt, 1. Portemonnaie mit ca. 7 Mk, Inhalt, k Portemonnaie mit Gepäckschein, Fahrkarte Schotten-Giesien u, 3,50 Mk, Inhalt, 1 graue Samthandtasche, Inhalt: 1 Portemonnaie mit ca. 12 Mk, Inhalt: 1 Korallenkctte mit Goldvcrschlutz, 1 schwarz Tuck/Iasche mit Perlen beseht, Inhalt: 1 Portemonnaie mit etwa 3 Mk,, 1 Sck>ere, 1 Brille und 1 Mitgliedskarte aus den Namen Kann laulcnd: 1 gold, Brosck^ mit 2 Brillanten und Die ^npfanqsberechtigteii der gefnndenen Gegenstände be lieben ihre Ansprückn alsbald bei uns geltend zu machen, Tic Abl,ol„iig der qesiindeneil Gegenständ« kann an ,cdem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer st!r, 4 crsolgen, Gießen, den 1, Novencher 191,5 Gwsihtiz-orlicheS Polizciamt Glesien. Aemuierde, Eiuwenduiigen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Oficnlegung bei Grvsih, Bürgermelsterm Treio an der Lunlda (christlich einzureicben. Friedberg, den 15. Oktober 1915. Der Grosiherzoglichc Fctdbercinignngskmnmissar: Schul t t spa hn, Regiernngsrat. _ Bekanntnrachung. Bcir.: Fe»»errini,ung in der Gemarkung T r c i s an der Lumda, In her Zeit vom 3, dir -iilschli-siltch 16, November l. Js. liegen aus Gr»«, Yür,r»««ster-i Treis an der Lumda die Sonderprojekte ül>er Hersictlung der Wege 142 lind 144 in Flur I, Ännacke» und Silberstück zur Einsicht der Beteiligten »ffen. Uonatl. Uederficht ver Todesfälle tn der §tadl Siegen. Monat September >915. Einwohnerzahl! angenommen zu 12 9 0 linkt. 1810 Manu Militär). SterblichkeUSjiNcr. 18,31»/»,, Nach Abzug von 2 Octoivemoen: 9,12 Es starben an Ins. Er- mn-hi».,» tau. Beben*, wachsen« j a i) t - 1 1 ( 1 ) 1 ( 1 ) Kinder vom 2 bie >», gab» 4 (2) - 1 ( 1 ) - 1 2(1) 7(8) JL (D 6 ( 2 ) 2 ( 2 ) Kl) 1 iu> m 2 ( 1 ) Angeborener LebenSschwäch« 1 Allersjchiväche 1 (>) Kindvettsieber 1 (1) Scharlach 1 (1) Tivktderte 1 (1) Lungentuberkulose 4 (2) Atiliaitnberkulose 3 (2) Lungenentzündung 1 Krankoeiie« der Atmungr- organe 2 <1) Krankneiten der Kretslaus- orqane 8(4) Getiirnlchlag 8 (1) anderen Krankheiten der Nervensysienis 2 Maaen-Tarnikolarrh 2 anderen Krankbetle» der Verdauungsorgans 7 (8) Blinddarmentzündung I (I) Krnnkbeuen der Harnorgan« 2 (!) Krebs 6 (2) Verunglückung 2 (2) anderen Lodesurlacken 2 (1) unbekannten Todesursachen 2 __ Äummu 62 (27) 30 (18t 2 7 (41 A nm.: Die in Kammern gejcsitcn Zissern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswartS nach Giesien gebrachte Kranke kominen. 1 i a> Meteorologische Beobachtungen der Station Eietzen. Nov. 2H6 5 £ o .2 i 2 ^ >0 B — P «w 8* 3 B 55 L (D a%