Kreisblatt für den Kreis Gietzen. Nr. 64 Frankfurt (Main), 12. Juli 1915. XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkommando. Mt. IIc/B. TgbNr. 3006. Bekanntmachung. SBetr.: Höchstpreise für Chile-Salpeter. Bezug: Bekanntmachung gemäß K. M, K. R. St., Ch. I. 1609, Stellv. Gen.-Kdo. IIc/B, 2944 vom 1. 7. 15 Gemäß K. M„ K. R. A.. II. Sb,gäbe, 1509. 6. 15. tvird folgende Begrürrdung bekannt gemacht: „Tie Kriegsckzcmikalien-Slkiicngescllschast wird durch gütliche .Slnkäuse sonne durch Enteignungen aus Grund des Höcksstprcis- gesctzes am 1. Juli d. Js. im Besitze fast des gesamten im Inland befindlichen Chilesalpeters sein. Tiefer vorhandene Chilesalpeter genügt nicht tür die militärischen Bedürfnisse. Tic Krikgs- chcmikalien-SMiengesellschast hat daher bereits Chilesalpeter aus dem Sluslande eingesührt. Im übrigen werden die Bedürfnisse des Leeres durch die künstliche Herstellung einer dem Chilesalpeter etwa entsprechenden synthetischen Salpctcrart gedeckt werden, die in den staatlichen Fabriken gefertigt und von der Kriegschemikalien-AItien- gesellschaft verteilt tvird. Sowohl die Bczugskostcn für Chilesalpeter aus dem Sluslande, als auch die Kosten des synthetischen Salpeters sind weit höher, als der für Chilesalpeter festgesetzte Höchstpreis. Aus Billigkeitsgründen ist es erforderlich, daß bei fernerer Zuteilung von Salpeter an die Verbraucher der durchschnittliche Preis der Stickstosseinheit gleich sei. Tas Krikgsministcrium hat deshalb für die Zeit vom 1. Juli 1915 ab als Preise sür die Kriegschenii- kalien-Bltiengesellschaft festgesetzt: für 100 Kilogramm Chilesalpeter . . 36,50 Mk. für 100 Kclogramm synthetischer Salpeter 40.— Mk. sür 100 Kilogramm Norgesalpeter 30.50 Mk. sämtlich frei Verbraucher. Aus diesem Grunde ist die telegraphisch erbetene Aushebung des Höchstpreises zum 1. Juli 1915 ersorderlich. Tie Kriegschemikalien-Slktiengesellschasl hat schon seit dem 1. Juni 1915 teuer aus dem Ausland bezogenen sowie synthetischen Salpeter abgeben müssen. Ter sür die Kriegschemikalien-Aktien- Gesellschaft bereits ausnamsweisc bewilligte Preis von 28 Mk. für 100 Kilogranrm Chilesalpeter gerrügt für die Zeit »nt 1. Juni 1915 ab daher nicht mehr für die Unkosten der Kriegs- chemikälien-Aktiengesellschaft, so daß sic bei diesem Verkaufspreis mit einer sehr erheblichen Unterbilanz arbeiten müßte." Auf Grund des 8 2, Sah 2 der Höchstpreis Bekanntmachung v 5. 3, 1915 wird deshalb angeordnet, daß die Kriegschemikalien- Aktiengesellschafi b e r c ch t i g t ist, sür ihrcChilesalpetcr Verkäufe in der Zeit vom 1. Juni bis 1. Juli 1915 statt des Höchstpreises einen Drcisvon36.50Mk. fürl 00 Kilogramm Chilesalpeter srer Verbraucher zu fordern. Von Seiten des Generalkonrmaichos. 4-er Chef des Stabes:deGraass, Generalleutnant. Ausführungs-Bestimmung zu der Bekanntmachung betreffend Beftandserhebung unvcrsponnener Schafwollen. Unter 8 2, Abs. 1, Ziffer II der Bekanntmachung, sowie unter Ziffer II der Meldescheine für unveriponnenc Schafwollen, fallen mrßer rohweißcn, auch alle farbigen und aus versckficdcnsarbigcn Mollen zusammengesetzten Mollparfien. Frankfurt a.M., den 8. Juli 1915. _ Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps. Bekanntmachung. Um in Zivil gekleideten Kriegsgefangenen die Flucht zu erschweren, sind deren Anzüge mit roten Streifen längs der Hoken- und Aermelnähte versehen. Es tvird ersucht, derart Gekennzeichnete, falls sie ohne militärische Bedeckung sind. im Betretungssalle iestzunehmcn und die Lagerkominandontur Gießen zu benachrichtigen. G i e ß c n, den 13. Juli 1915. Ter Lagerkommandant: _ von Petersdorss, Generalmajor. _ Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs von Erzeugnissen der Kartossel- trocknerei sowie der Kartosselstärkesabrikation aus der inländischen Ernte des Jahres 1915. Vom 7. Juli 1915. Slus Grund des 8 2 der Verordnung über bas Verbot des Vorverkaufs der Ernte deS Jahres 1915 und des Vorverkaufs von Zucker vom 17. Juni 1915 lReickzz Gesetzbl. S 341 bestimme Mr Kaufverträge über Kartosselslocken, Kartoffclschnitzel Olartossel- scheiben, Kortoiselgrieß!, Karwjselwalzinehl, scuchle und trockene Karwsselstärke sowie Kartossclstärkcmehl aus der inländischen Kar» ISIS toffelernte des Jahres 1915 sind nichtig. Ties gilt auch für Verträge, die vor Verkündung dieser Vcrordmmg geschlossen find. Berlin, den 7. Juli 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Bekanntmachung. wie oben. Vorstehende Bekanntmachung des stellvertretenden ReichK- kanzlcrs vom 7. Juli d. Js. nnrd hiermit verössentlicht. Gießen, den 16. Juli 1915. Großherzogiiches Kreisamt Gießen. _ Dr. Us > ngcr. _ Betr.: Tas Hereinbringcn der diesjährigen Ernte an Obst und wildwachsenden Früchten. An de» Lberbnrgrrmcifter der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Um die vollständige Einerntung des Obstes sicher zu stellen, empfehlen wir auf die Abcrutung nicht nur der kommunalen, sondern auch der privaten Obstallecn und Pflanzungen Ihr Augenmerk zu richten und dafür zu sorgen, daß auch dieicnigen Anlagen abgecrntet werden, bei denen es etwa an Arbeitskräften sehlen sollte. Tie Beschäsfigung von Kriegsgefangenen, insbesondere der französischen, wird hierzu dringend empfohlen. Auch können di« Schulkinder nachmittags im Einvernehmen mit den Schulvorständen zu den Arbeiten herangczogcn werden. Gießen, den 17. Juli 1915. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. U s i n g e r. An die Schulvorstände des Kreises. Unter Hinweis auf das vorstehende Ausschrciben euipsehle» wir Ihnen, sich auch die ausgiebige Einbringung der wild wachsenden Früchte, wie Beeren, Nüsse ul'w.. angelegen sein zu lassen. Zur Pjlückzeit ist die Befreiung der Schulkinder vom Rachmitlags- unlerricht erwünscht. Gießen, den 17. Juli 1915. Großherzogiiches Krcisamt Gieße». _ Dr. Ü f tnfl er. Bekanntmachung. Zum Herstellen von Kleinpflafter wird die Kreisstraße Inheiden — Utphe Pont 21. Juni lfd. Js. ab bis aus weiteres sür den Verkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr erfolgt über Langsdors—Beiten Hansen —Bellersheim—Trais-Horloff. Gießen, den 15. Juni 1915. Großherzogiiches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _ Bekanntmachung. Betr.: Sicherstellung des Heubedarss. Wir weisen alle Interessenten, insbesondere die Fourage- händler wie auch» die Gr. Bürgermeistereien wiederhol» dacaiit hin, daß „die Landwirtschaftlich« Zentral-Tarlchcnskassc sür Deutschland, Filiale Frankfurt a. M." als Kommissionär der Intendantur des XVIII. Armeekorps und zwar sür die Proviantämter Hanau, Tormstadt und Mainz sür den heuankaus tätig ist und deshalb alle Slngebote in mogazinfähigeM, ausgesclstvitztem, süßem Dicsenhcu, dos der Heeresverwaltung verkauft lverden soll, an diese Kasse gerickstet werden können. Gießen, den 17. Juli 1915. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. _ I. V: Hechler. _ Bekanntmachung. Bctr.: Unterrichtung des Pubiitüms über dir Zureisebedingungrn nach dem Ober-Elsaß. Für den Personenverkehr im Ober-Elsaß (etwa südlich Rap- poltsweiler beginnend) hat die zuständige Armeeabteilung eingehende Vorschriften über Ausweise usw. erlassen, über die sich die Interessenten aus Zimmer Rr. I unseres Ticnftgebändes Auskunft holen können. Gießen, den 20. Juli 1915. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. _ I V.: Hechler. _ Seit.: Tic Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. An de» Oberbürgermeister der Stadt Gießen nnd a» die Größt,. Büraermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Urlisten der zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen bestellten Personen zu beginnen und biefc Listen nach vorgängiger achttägiger Offenlegung samt den etwa erhoben werdenden Reklamationen mit Begleitberickst spätestens bis 33. Juli 2 zum 15. Oktober l. IS. au di« zuständigen Amtsgerichte ern- zu senden. Tie Spruchlisten der Geschworenen haben in früheren Jahren mehrfach die Namen von Personen enthalten, welche das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 65. bereits überschritten hatten. hierdurch sind in den Schwurgerichtssitzungen de» Fortgang der Verhandlungen hemmende 'LZeucraiiigen veranlaßt wor- den. Derartige Vorkommnisse können nur durch eine genaue Beobachtung der hinsichtlich der Aufstellung der Urlisten der Schössen und Geschworenen bestehenden Bestimmungen vermieden werden. Wir maäien Ihnen daber die sorgfältigste Beobachtung der Vorschristen in S 1 und 3 der Verordnung com 14. Mai 1379 -Reg -Blatt S. 213 zur Pflicht, hiernach sind die in den KZ 32, 33 und 34 des Gerichisversaiiungsgcictzcs bezcichnetcn Personen nicht in die Urlisten aufzunehmcn, während bei den im § 35 daselbst Genannten der Grund, ivarum sie ablcbnen können, in der Spalte ,.Bemerkungen" der Liste anzugeoen ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urliste aui- zunehmende Person das 30. oder 65. Lebensjahr vollendet Hai, 'vollen Sie sich durch eine Anfrage bei derselben oder in sonst geeigneter Weise genau über deren Alter vergewissern. Es ist nicht angängig, Personen, die Sie für ungeeignet zum Amte eincs Schöffen oder Gk'ckworencii halten, bei denen aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegcn, au: der Lifte wcgzulnsstn. Sie wollen vielmehr dicie Personcn ebenfalls in die Liste auinchmen, Ihre Anlick! aber unter „Bemerkungen" oder im Begleitbrrichte angeben. Insbesondere wollen Sie auck dafür sorgen, dag in den Listen keine Personcn iehlen, die nach gesetzlicher Bestimmung nu-gcncm- men werden müssen. Wir erwarten Vollständigkeit der Liste n. Das zur Auistelliiiig der Listen erforderliche Formular wird Ihnen k. H. zugeiandi werden. Gießen. d,m 16. Juni 1915. Großherzoglichcs Krcisomt Gießen. _ I. «.: Hechler. _ Bekanntmachnng. Betr.: T i c Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im «erbst 1915. Die jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im «erbst 1915 st a t t f i n d e n d e » Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch ausgeiordert, ihre Gesuche um Zulassung bei Meioung des Ausschlusses von dieser Prüfung i v ä l e st c » s bis z u m 1 August 1915 bei der Unterzeichneten Kommission einzureichcn. «insichtlich der Einbringung der Gesuch« ward das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der Unterzeichneten Prüfungs- Kommission nur dann cinzu reichen, ivenn der sich Meldende im Großherzogtum .Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. Bei Einsendung durch die Post ist die Sendung an die Kommission, nicht an den Borsitzenden zu richten. 2. Die Zulassung zur Prüfung kann in der Regel nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr criolgcn. 3. Dos Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint cs zweckdienlich, wenn stets dicnähereAdrcssc angegeben ivird. 4 Dem Gesuche sind folgende Paniere beizuiügen: ajGeburlszeugnis Auszug aus dem Zivilstands- Registcr. nickt Tonisches»'. d)Dic Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nach tolgendcin Muster: Erklärung des geschlichen Vertreters zu dem Dienst- eintrrtt als Einjährig-Freiwilliger. Ich erteile meinem Sohne Mündel) .... geboren am . .... zu . . . . meine Einwilligung zu scineni Ticnft- eintrilt als Einjährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig a) das, für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des llnterhalts mit Einschluh der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; d) daß ich mich dem Beiverber gegenüber zur Tragung der Kosten des llmerhalis mit Einschluh der Kosten der Ausrüstung. Bekleidung und Wohnung für die Tauer des einjährigen Dienstes verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten tverdcn, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpsticht des Bewerbers als Selbltschuldner verbürge. ...... den.19 . . Vorstehende Unterschrift de.und zugleich, daß der Bewerber d . Aussteller . . der obigen Erklärung nach . . . cn Vcrmogensvcrhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist; wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. .. den.19 (L. S.) Je nachdem von dem Bewerber selbst oder seinem gesetzlichen Bertreter die Kosten getragen werden, ist in der Erklärung Satz a oder b und sind dementsprechend in der Beurkundung entweder die Worte „der Bewerber" oder „der Aussteller der obigen Erklärung" anzuwenden, daS Nrcht- zutresscnde dagegen zu streichen, c) Ein Unbescholtenheitszeugnis. welches von der Polizei-Obrigkeit oder der Vorgesetzten Dienstbehörde aus- zustellen ist. ck) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf. 5. In dem Gesuche ist ferner anzugeben: a) Ob, loie oft und wo der sich Meldende sich der Prüfung vor einer Prüiungs-Kommiiiion bereits unterzogen hat. und von denieniacn, welche sich der wissenschaftlichen Prüfung unterziehen wollen, noch weiter; dl In welcken zwei fremden Sprachen Onablweise von Franzöliich, Englisch, Lateinisch »nd Griechisch und an Stelle des Englischen Russisch) die Prüfung erfolgen soll. 6. Ist bereits trüber ein Gesuch um Zulassung zur Prüsting eingcreicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein »nbcschvltcnheitszeunnis beizulegen. 7. Es ist nur z w e i m a l i a e Teilnahme an der Prüfung gestattet, eine dritte Zulassung kann ausnahmsweise von der Ersatzbehördc 3. Instanz genehmigt werden. Im weiteren weisen wir daraus hin, daß Gesuche um Zulassung zu einer späteren, als der im Früh- iahr des ersten Militärpflichtjahres — d. i. des Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird — statt- sindenden Prüfung der Genehmigung der Ersatzbehördc 3. Instanz bedürfen und bei den Ersatz-Kommissionen des Aufenthaltsorts, nicht bei uns, cinzureichen sind, welche die Gesuche der Ersatz- bchörde 3. Instanz vorlegen werden. Ta die Erlcdiguna derartiger Gesuche eine längere Zeit beansprucht, so empfiehlt sich im Interesse der Nochsuchenden, mit Einreichung derselben nicht bis zum äußersten Termin z» warten, sondern dieleiben alsbald anhängig zu machen, andernfalls unter Umständen eine Zulassung zur bevorstehenden Prüsnng nicht mehr möglich ist. lieber die Anforderungen, welche an die zu Prüieuden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung Ans. 2 zur Wehr- Ordnung vom 22. November 1833 — Reg.-Bl Nr. 68 von 1901) Ausschluß. Bezüglich des P r ü f u n g s t e r m i n s , sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattsindet, erfolgt weitere Bekanntmachung. oder cs ergeht besondere Ladung zur Prüfung. Be merkt wird noch, daß während des Krieges erleichterte Prüfungen nicht abgehalten werden. D a r m st a d t, den 13. Juli 1915. Großherzoglich-e Prüfungs-Kommission sür Einjährig-Freiwillige. Der Vorsitzende: von Stacck, Regiernngsrat. Bekanntmachung. In der Zeit vom ,1. bis 15. Juli l. Js. wurde in hiesiger Stadt gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Damcnuhr , 1 Zwicker, 1 Brosche, 1 Tamenrcgenschirm, 1 Brosche, 1 Ring, 1 Portemonnaie mit Inhalt, I Islb. Lössel, 1 Medaillon ; verloren: 1 silb. bandtasch; Inhalt si!b Portemonnaie', 1 goto. Brosche, I Tamenrcgensckirm. t schwarze Handtasche Inhalt Portemonnaie mit 25 Mar:', l Portemonnaie 'Inhalt 4 Mark und einige Pfennige', l Granatkettenarmband, 1 kleines dünnes gold. Halsiettchen mit weißen Pcrlchen, 1 schwarzer Tuchbantl» :u,c (Inhalt Porte mvnnoie anit 5 Mark und 1 Bund Sch'üssel', I goldenes Kcltcnorinband, I gotd. Ring, I gold. Siegelring mit rotem Stein, 1 Portemonnaie Inhalt 19 Mar- , 1 Dem-Npvicke- inonnaar »Inhalt etwa 13 Mark. I Nickeibandtiichchen -Inhalt Portemonnaie mit 70 P'g , Schlüssel und Handschube . Die Enipsaiigsbcrcchligtcn der gesundem» Gegenstände beliebe» ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu mache». Tie Abholung der gejundeiien Gegenständ: kann an ;cd-m Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und -I— 5 Uhr nack- plittags bei Unterzeichneter Behörde. Zimmer Ar. I. erfolgen. Gießen, den 16. Juli 1915 Großherzogliches Polizciamt Gießen. Hcmmcrdc. Märkte. cd. vtngen, 21. Juli. Marktpreise. Weizen Ml , o,ro f Korn Mk. Oo.OD, Gerste Alk. 00,00, ««(er i'lf. 0\00, He» Ml. 0,0 Stroh Mk. 0,00, Kartoffeln Mk. 10,25, Erbse» Mk 00 (0, Linsen Alk. 00,00, Bohnen 00,00 Weißmehl AU. 52-00, Roggen,nrbl Mk. 88,00; altes für 100 M,r. Butter 1 Mgr " t. 3.3', Milch I Liter 22 Big., Eier 10 Slück Alk. 1.50. Rotationsdruck der Brüht'scheu Univ.-Buch- und Steindruckerei. Di. Lange, Dießen.