Bekanntmachung. «ctr.: Tic Brotgetreidccrnte 1915; hier: He Mischfrucht. Nach der Bundcsralsbekanntmachung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl ans dem Erntejahr 1915, vom 28. Juni ' rl>chen in. Wer dies tut. nimmt eine Veränderung an dem beschlngnalimtcu Wftreibe vor die "»ui 8 2 der odengenaiiute» Bekniiiikmachmig ohne Zustimmung des Kommunalverbaudes »ich, gestattet ist und. falls "_otzdem erfolgen sollte, nach 8 9 jener Bekanntmachung mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe dis zu 10 00t) Mark bestraft wird. Die Lnndwirte werden bei dicher Sach- und Rechtslage in ihrem eigenen Interesse bringend davor gewarnt. Mischungen verschiedener Gclreiüe- arten nach deren Aberntung vorzunchmen. Diejenigen Grundstücke, die Mischfrucht tragen, sind bekannt. Zuwider Handlungen werde» deshalb unschwer festzustellc» sei». Gleichzeitig wird daraus hingewiesen, daß sich die Vorschristen der mehrfach erwähnten Bundcsratsb.kanntmachung auch aus Getreide beziehen, dos etwa, wie «ommergerste, vereinzelt schon vor dem 1. Juli l. I s. abgeerntet worden sein sollte. Gießen, den 8. Juli 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. De. Usinger. Betr.: Wie oben. - An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» und Grotzh. Gendarmerie des Kreises. Wir emvsehlen den Ortspolizeibchörden, den Inhalt der vorstehenden Bekanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zur Kenntnisnahme der Interessenten zu bringen und diese darauf hrnzuweisen, daß unnachsichtlich gegen diejenigen vorgegangen werden wird, die. entgegen den erlassenen Vorschristen, nach erfolgter Aberntung des Getreides Frucht miteinander mischen Festgestcllte Zuwiderhandlungen sind anzuzeigen. Ter Großh Gendarmerie wird besonders zur Pflicht gemacht, ihr Augen- merk auf etwa vorgenonrmene Getrcidemischungen zu richten. Auch »vollen die Bürgermeistereien alsbald veranlassen daß diejenigen Grundstücke innerhalb der Gemarkung, die seinerzeit mit Mischfrucht bestellt worden sind, unter Aufführung der Namen ihrer Bescher, in ein besonderes Verzeichnis eingetragen werden Für die Vollständigkeit dieses Verzeichnisses und Richtigkeit der rn ihm gemachten Einträge haben die Bürgermeister die volle Verantwortung zu übernehmen. Gießen, den 8 Juli 1915. Großherzogliches Krcisamt Gießen. De. Usinger. Betr.; Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915; hier; die Selbstversorger. Bekanntmachung. Auf Anordnung Großh. Ministeriums des Innern »vird hiermit bestimmt, daß als Selbstversorger im Sinne des S 6 Abs. 1 a der Bekanntmachung in obigem Betreffe vom 28. Juni 1915 nur Diejenifien Unternehmer lcindwirtschaftlicher Betriebe zu gelten hüben, deren Vorräte an Brot»ietreide und Riehl zu ihrer Versorgung und zu derjenigen der in 8 6 Abs. In weiter aufgeführlen Personen bis mindestens zum 31. Dezember 1915 ausreichen. Ueber diesen Zeitpunkt hinaus können das Recht, als Selbstversorger anerkannt zn »verden, nur diejenigen geltend machen, die das erforderliche Brotgetreide für sich und die in ihrer Wirtschaft weiter in Betracht kommenden Personen für einen vollen Monat oder sür mehrere weitere volle Monate verfügen. hiernach können diejenigen Landnnrte, die ntit ihren Bortäten aus der neuen Ernte nicht m i n d e st e n s vom 18. August bis zum Jahresscszlussc ausrcicheu, das Recht, als Selbstversorger anfzutreten, nicht in Anspruch nehme,,. Tiefe Landwirte ,verden vielmehr denrnäckK dem Kominunalver- baich ihre gesamten Vorräte, für den sic beschlagnahint sind. auf Ansvrdern anzugeben haben und dafür zuni Brotmarken- empfang berechtigt sein. Gießen, den 12. Juli 1915. Namens des Kommunal Verbandes. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usingcr. V e t r.: Wie oben. STperbürnermeifter der Stadt Gießen und an die Gioßh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises. Bekanntmachung ist in ortsüblicher Weise zur osfentlrchen Kenntnis zu bringen. Weitere Verfügung folgt. Gießen, den 12. Juli 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. U s i n g e r. Be t r.; Sicherstellung des .Heubedarfs. An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden c _ , des Kreises. Nachgang zu unserem Ausschreibcn vom 14. Juni (Kreis- dlatt Jir. 52 ) weisen tuiir darauf hin), daß zwecks Streckung der Futlervorrate die Waldbestäiide zur Beschaffung weiterer Fntter- itoffe hcrangezogen »verden können. Das Laub der Waldbäume, namentlich von Ahorn, Esche, Linde, Ulme, Eiche, Pappel. Weide Akazie und Birke kann zur Gewinnnng von Laichheu verivcudct »verden. Auch das Laub der Rotbuche ist zur Futtergeivinuung ge- e»guet. Wenn bei der zurzeit herrschende», trockenen Witterung größere Mengen von Laub durch Abstreifen der Blätter von den Zweigen ober Abschneiden der dünnen Zweige gelvonnen und zu Heu getrocknet »vird, so kann dadurch eine beträchtlicl»e Fntter- mengc für die bevorstehende Wintcrzeit angcsaminclt „nd eine lsuttermitteltnappheit verhütet werden Tie Großh. Obersörstereien siich durch Großh. Ministerium der Finanzen angewiesen »vordcn, die ersorderlichen M,»»nahmen zu trcssen, daß die Fccttcrmittel des Waldes in weitestem Umianac nutzbar gemacht werden. , ^^/otbsrhlen Ihnen, sich »nit den zuständige»! Obersörstereien alsbald in Verbindung zn setzen, und die Interessenten ans die Nutzbarmachung des Laubheus hinzuweisen. Gießen, den 10. Juli 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. U s i n g e r. Betr. : Den Mouatsbedarf der Landgeineinden a„ Mehl. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern daran, daß die Zahl der Brotcmpfängcr für den komme,cden Monat bis zuin 2 0. I. M. de», Kommunalverband angegeben sein muß. Auch wird nochmals darauf hingetvicsen, daß bei Ausstellung von Ausiveis- bezw. Brotkarten für neu hinzukommendc Brot- odcr Mehlkinpsänger genau zu prüseu ist, ob die betresscndc Person aus Grund ihrer Vorralsangabe vom t. Februar 1915 berechtigt ist, Brotkarten zu beauspruckzm. Gießen, den 14. Juli 1915. GroßherzogkiTcs Krcisamt Gießen. Dr. U s i n g e r. -s-—--- An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach Mitteilung Gwßh. Bczirkskvmniaiidos Gieße», n,ehren siel, die o>ätte, in denen die von TruppcntMen aus häuslichen oder gewerbliche»», VerlKltnissm und wegen Dicnstuntanglichkeit entlassene» Mannschaften den ihnen vom Truppenteil mitgcgebenen Marschanzug überhaupt »jch,t oder erst nach längerer Zeit zurück», liefern. Ta angcstrebt »verden muß, alle verfügbaren militärischen Bekleidungsstücke der Trupp« zuzuführen, empsehlen »oir Ihnen, die in die Heimat entlassenen — nicht auch die beurlaubten — Angehörigen des Heeres und der Marine, die sich »pech im Besitze ihrer Uiliformstüclc befinden, zur umgehenden Rücksendung an ihren Ersatztruppenteil zu veranlassen. Tic direkt ans dem Felde entlassenen Mannschaften haben dir Bekleidungsstücke nicht an ihren Feld truppenteil, sonder»» an den zuständigen E r s a tz tncppentcil, der jederzeit bei Großh. Be- zirkskonimanoo Gießen erfragt werden kann, zu senden. Gießen, den 10. Juli 1915. Großherzogliches Krcisamt Gießen. Dr. II s i „ g c r. Betr,: Den ?ermin utr Shtfatfontg her Gemeinderechnnngen für 1914 ;Rj. An die b>rusch, Vürgermcifteuicn der Landgcmuiiidril drd Kreises. 9,'ocb Artikel 172 der LO>O, l>at der Gemeinderechner die Rechnung für das abgelansewo Rechnungsjahr bis zum 3v. Oktober dem Bürgermeister zu übergeben. Wir beauftragen Sie, dafür zu sorgen, das; etwa noch ansstehende Anweisungen dem Gemeinderechner atsbalh zngcscrtigt werden, damit Bücherschlnß und Rechnungsstellnng non letzterem rechtzeitig vorgenommen 10 er- den können Wegen der »eiteren Behandlung der Rechnung machen wir ans Art, 179 bis 175 LAO, aiismcrtsam, Tic Rechnung ist alsbald nach Ossenkage und Begutachtung durch den Gemeinderat portofrei an Großh, Oberrechnnngskammcr einzusenden. Erstmals bei Aufstellung der 1914er Gcmeiirdcrechnnng ist noch folgendes zu beachten: Die Genieinderechnung ist nach Art, 170 Abs, 2 20)0. unter den gleichen Titeln usw. auszustellen, unter denen die Einnahmen und Ausgaben ln dem Voranschlag vorgesehen sind. Bei Stellung der Rechnung ist daher vom Rechnungsjahr 1914 ab so zu verfahren, das; zunächst alle Einnahme Rubriken der Betriebs- rcchnung, danach alle Ausgabe Rubriken der Bctriebsrechnung und sodann der Betriebsrcchnuugsabschlus; auszuinhren sind, hiernach ebenso die Rubriken der Bermögcnsrechnung, Dagegen soll die seitenweise Gegenüberstellung der Einnahme und zugehörigen Ausgabe-Rubriken, wie sie im neuen Voranschlag erscheint, bei der Rechnung nicht angetvendct werde». Bis z n n> 1, November l, I, wollen Tie berichten, ob die Rechnung an Tie abgcliesert worden ist, Gießen, den 9, Juli 1915, Grosjhcrzoglichcs Kreisamt Gießen, 1) r. Uh i n g e r. An die Herren Gcmciudcrcchiicr des Kreises. Indem wir Tie ans Vorstehende Verfügung Hinweisen, erwarten wir bestimmte Einhaltung des vorgeschriebenen Termins, Gießen, den 9, Juli 1915, Großhcrzogliches Kreisamt Gießen, De. Usinger. Betr,: Ten Termin sür die Einsendung der Kirchenrechnnngen für 1914, An dir Kirchenvorstlinde des Kreises. Ter späteste Termin sür die Ablieferung der Kirchenrechnung an Sie ist auf Ende A » g u st festgesetzt. Wir beaustragen Sie, die Rechner entsprechend zn bedeuten und zur rechtzeitigen Ablieferung anzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieses Ablieferungstermins wollen Sie uns alsbald berichten, Tie Rechnungen müssen von Ihnen bis spätestens Ende September an Großh, Oberrechnnngskaininer, Jnstisikatur II, Abteilung, eingereicht werden. Mit der spätestens zum 1, Oktober l s, Js, zu erstattenden Anzeige an uns ist von den cvang, Kirchenvorständen gleichzeitig der Nachweis über den an den evangelischen Zentral-Kirchensonds abzuliesernden Uebcrschuß des Einkommens der Psarrstelle einzusenden, Ter austeustellendc Nachweis des lieber schusses muß genau der Vorschrist des Amtsblattes Großh, Ober- Konsistoriums Nr. 14 vom 17, Juni 1884 entsprechen, Tie F i l i a l gemeinden, welche ihre Gchaltsteile an den Kirchensoirds der P s a r r gemeinde abzuliefern haben, sind von Ausstellung und Vorlage des obenerwähnten Nachweises entbunden, Weiter empschlen wir Ihnen, die Anzeige über die Ablieferung der Kirchenrechnung besonders zu erstatten, oder den Nach lw>-5 über das Einkommen der Psarrstelle ohne Bcgleitbcricht vorzulegcn, damit Jrrtümer in dieser Umsicht vermieden lverden. Gießen, den 7, Juli 1915, Grobherzogliches Kreisamt Gießen, * ßr. Usingcr. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße Garbenleich -Lich vom 19, d, Mts. ab bis aus weiteres sür jeden Fuhrwerks- und Automobilverlebr gesperrt. Der Verkehr wird über Steinbach bczw, Dorsgill umgcleitct, Gießen, den 9, Juli 1915, Großherzogliches Kreisamt Gießen, ße. Usinger. Bekanntmachung. Zum Herstellen von Klcinpslastcr wird die Krcisstraßc I n - Heiden — Utphe vom 21. Juni lsd. Js, ab bis auf weiteres sür den Verkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr erfolgt über Langsdorf—Bettenhaujen —Bellersheim—Trais-Horlois, Gießen, den 15, Juni 1915, Großherzoglichcs KreiSamt Gießen, Or, U si n g er, .. ' • -*IW' I , J" AnssührnngS-Bestimmung lu der Bekanntmachung vetresfenü BestaiidSerljelmna un- versponnener Schafwollen. Unter 8 2, Absatz 1, Zisscr II der Bekanntmachung, sowie unter Zitier II der Meldescheine sür unverspvnncne Schafwolle». 'fallen außer rodweißen auch alle sarbigcn und aus perschiedensarbi- gen Wollen zusaminengcsetzten Wollmirtien, Frankfurt a, M,, den 8, Juli 1915, Stellv, Generalkommando 18, Armeekorps, Bekanntmachung gewerblicher Schntzrechte seindlichcr Staatsangehöriger betrcsscnd. Unter Bezugnahme ans 8 7 Abs. 1 der Berordnung des Bnndesrats über gewerbliche Schntzrechte feindlicher Staatsange- böriger vom I. Juli 1915 (R, G.-Bl S, 411) und Ziffer 1 der Bestimmungen zur Aussührung der genannten Perordnung vom 2, Juli 1915 ;R,G. Bl, <3.4171 wird hiermit zur össentlichen Kenntnis gebracht, daß der Geheime Regierungsrat und Vortragende Rat im Reichsamt des Inner» von Specht zum Reichs- kommissar sür geiverbliche Schntzrechte bestellt worden ist. Seine Geschästsste.le bclindet sich im Dienstgebäude des Rcick>s- amts des Innern, Berlin IV, 8, Wilhelmstraße 74, D a r in st a d t, den 7, Juli 1915, Großhcrzogliches Ministerium des Innern, p. Hombergk. Betr,: Schulfahrten, Alt die Schulvorstände des Kreises. Die Eisenbahndirektion Frankfurt a. M, teilt mit, daß sie während der Dauer des Krieges nicht in der Lage ist, Schnell- züge zu Schulfahrten frcizugeben und Fahrpreisermäßigung zu Fahrten an Sonn- und Festtagen zu gewähren. Sie wollen allen Lehrpersonen hiervon Kenntnis geben. Gießen, den 10. Juli 1915, Großherzoglichc Kreisschnlkommission Gießen, - I, B,: Hechler, Bekanntmachung. Betr,: Ausschlag der Beiträge zu den Entschädigungen sür Viehverluste ans die Besitzer, Nachdem die Erhebung der Beiträge sür das Rechnungsjahr 1914 und die Neuaufnahme der Viehbestände ungeordnet worden ist, weise» wir die Viehbcsitzer aus folgendes hin: Der Ansschlag der Beiträge erfolgt getrennt: a) bei Pferden n ach Stückzahl und Wert, dl bei Rindern nach Stückzahl, jedoch mit der Maßgabe, daß für Tiere, bei denen zur Zeit der Ausnahme im Ansanij eines Rechnungsjahres der Wechsel der Schneidezähne noch nickt begonnen hat, nur je ein Drittel des an, Schlüsse dieses Rechnungsjahres sür jedes ältere Tier zu entrichtenden Beitrages zn erheben ist. Für den Besitzstand sind die im Anschluß an die voraus- gegangene allgemeine Viehzählung erfolgten Aufnahmen maßgebend, Wer nach erfolgter Aufnahme einen Rindvichbcstand neu anscharst oder den zur Zeit der Ausnahme vorhandenen Rindvichbcstand um mehr als ein Fünftel veranehrt, hat die Zahl dev zngegangenen Tiere bei der Bürgermeisterei anzumelden, Bei Viehhändlern iverden zehn vom Hundert ihres Jahresumsatzes als der sür die Berechnung des Beitrags maßgebende Viehbestand ange- iwmmen. Für Tiere, die dem Reich, den Bundesgaaten oder zu einem Landesherrlichen Gestüt gehören, sowie für Schlachtvieh in Vieh- bösen oder in Schlachthösen einschließlich öffentlicher, Schlachthäuser werden keine Beiträge erhoben (8 73 des Reichsgesetzes), Bei Pferden wird der auszüsch'agende Beitrag sür jede an, gefangenen 4000 Mark des Wertes des Tieres erhoben. Ein Pserd, das einen höheren Wert als 1000 Mark hat, ist von seinem Besitzer unter Angabe der Wertstufe innerhalb 14 Tagen näeb Beginn jedes Rechnnngssahres oder nach "oein Erwerb ber der Bürgermeisterei schriftlich u,;anigefordert anzumelden. Ist iiir ein Pserd Eins l idigung zn leisten, das nicht, vor- schriftsmästig oder zu niedrig rngemetdet ist, und übersteigt die reickiSgesetzlich aus dem geschätzten Wert berechnete Entschädigungssumme die als Entschädigungssninine ans 1000 Mark oder aus dem Höchstbetrag der angemcldcten Wertstufe zn berechnende Summe, so bat der Besitzer einen besonderen Beitrag in Höhe dieses Unterschieds zu leisten. Nach Fertigstellung der bei Beginn des Rechn„ngs,ahres cck„- zunebmenden Listen werden diele während einer Wob: zur Einsicht ans der Bürgermeisterei ausgelegt. Der Tag der Auflegung wird ortsüblich bekannt gemacht tverden. Innerhalb der Auslegesrist können gegen die Einträge von den beteiligten Bichbesitzern Einwendungen bei der Bürgermeisterei vorgebracht werden, die binnen 3 Tagen darüber zu entscheiden! hat, Bes,! verden gegen die Entscheidung der Bürgermeisterei sind innerhalb einer Woche bei dem, Kreisamt zn erheben, das end- güllig entscheidet, , . , Der Jabresumsatz der Händler ilt von die;en bei Beginn des Rechnungsjahres sctlätziingsineise anzugeben und dementsprechend zn 10 vom Hundert in die Liste aufzimehmen. Am Ende des Rech- nungsjahres Iwt der Erheber nach den vom Händler zu führende» Kontrollbüchern (KZ 30 bis 24 der Ausführungsvorschristeii des Bundesrats) den Jahresumsatz festzustcllen und mit 10 vom Hundert in die Liste über der früheren geschätzten Zahl, die lesbar bleibend zu durchstrcichen ist, einzutragen. Der scstgcstcllte Umsatz itt dem Beteiligten alsbald mitzuteilen. Dieser kann dagegen innerhalb einer Woche Beschiverde beim Kreisamt erheben, das darüber endgültig entscheidet. Nach Ablauf der Beschwerdcsrist und, ivenn Beschwerde erhoben worden, nach deren Erledigung hat der Erheber den endgültig festgesetzten Jahresumsatz mit 10 vom Hundert in der Svaltc „Bemerkungen" der Liste zu wiederholen und dies zu unterschreiben. Gießen, den 7. Juli 1915. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I. B. t H e m in e r d e. • » B c t r.; Wie oben. An den Obkivürgn Meister der Ctadt Kicken und nn die Krotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Erheber sind angewiesen, Ihnen die Aufnahmclisten alsbald nach ihrer Ausstellung zu übergeben. Indem wir Sie noch aus vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, empfehlen lvir Ihnen diese Listen, sobald sie in Ihren Besitz gelangt sind, eine Woche lang auf Ihrem Bureau zur Einsicht offen zu legen und vor der Osfcnlage durch ortsllblicha Bekanntmachung die Biehbcsitzer auf diese aufmerksam zu machen. Nach Ablauf der Osseulcgungssrist sind die Aufnahinelisten an den Erheber wieder zurückzugcbcn, nachdem die Bescheinigung über die -erfolgte Offenlegung und darüber, daß Einwendungen nicht erhoben wurden, auf der Rückseite der Listen niedergcschriebc» worden ist. Uebcr den Befolg ist demnächst zu berichten. Gießen, den 7. Juli 1915. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmer de. Bekanntmachung. Betr.: Feldbcrcinigung Ober-Widdersheim; hier die Fortsüh- rung des Psandverzeichnisses und Berichtigung des Hypo- thekcnbuchs. In der Zeit vom 20. Juli bis einschließlich 2. August 1915 liegt werktags auf Großh. Bürgermeisterei Ober-WiddcrshciM das Psandvcrzeschnis zur Einsicht der Beteiligten osscn. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der oben festgesetzten Ossenlegungssrist bei Großh. Bürgermeisterei Ober-Widdersheim schristlich einzureichen und zu begründen. Fried berg, den 1. Juli 1915. Der Großherzogl. Feldbereinigungskommissär: S ch n i t t s p a h n , Regierungsrat. wöchentl. Uebersicht der Todesfälle i. d. Stadt Gietzen. 28. Woche. Vom 20. bis 26. Juni 1915. Einwohnerzahl: angenommen zu 32 916 (inkl. 1666 Manu Militär). Sterblichkeitszisser: 19,66 Nach Abzug von 5 OrtSsremde» 11,66°',,. Es starben an Zus- Erwachsene Kinder tm 1. LebenS« vom 2 bi- jahr 15. Jahr Altersschwäche 2 (I) 2(1) Diphtherie 1(1) — io) Lungentuberkulose 2 2 — — Erkrankungen der AltmungSorgane 1 1 _ _ Gebirnlchlag 1 1 — Erkrankungen der Verdauungsorgane 1(1) 1(1) __ Erkranknngen der Harnorgane 1 1 bösartigen Neubildungen 1 (1) 1 (1) — — Selbstmord durch Erschieße» 1 1 — — anderen benannten Krankheiten 1 (1) 1 (1) — — Summa: 12(5) 11(4! — 1(1) A n nt.: Die in Klamntcrn gesetzten Zisfern geben an, lvie viel der Todesfälle in der bctrcsfenden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. _ Märkte. Vließen» 13. Juli. Marktb er! cht. Aut dem heutigen Wochenmarkte tasteten Butter das Plund 1,66, Hühnereier tzg« Stück 16 Plenuia, 2 Stück 66 Psennig; Enteneier 1 Stück 0 Pseunig, 2 St. 66 Pig.; Gänsceier I St. 6-6 Big., 2 St. 66 Pia.; Käse das Stück 7—8 ts 16 Psg.; Bohnen 36-35 Psg. dasPsd.; Erbse» das Psd. 35-46 Psg.; Kirschen 39—35 Psg. das Psd., Erdbeeren 00—00 Psg. daS Psd. Heidelbeeren 1 Liter 46-56 Psg., Johannisbeeren 36 Psg. das Psund. Gurken 30—35 Psennig, Slachelbcercii 25-36 Pig. das Psnnd, Himbeeren 1 Liter 76 Psg.- Marktzett von 7 bi» 1 Uhr. le. Frankfurt a. M. V i e h h o s ,n a r k t b e r i ch t vom 12. Juli. A"fl'-teb: Rinder 2116 (Ochsen 25». Bullen 54. Kühe und Färsen 1807, Kälber 363, Schale 6, Schweine 1015. Tendenz: Rinder gute Ware flott, geringe langsam, bleibt Iteberstand, Kälber gedrückt, Schweine lebhaft, ivird geräumt. Preise ffitJOO Pld. Lebend. Schlacht» Ochsen. Vollfleischige, nuggemäslele, HSchsten Schlacht- wertes, 4—7 Jahre alt. Junge fleischige, nicht auSgemästcte und ältere auSgemästete .62—66 Mäßig genährie junge und gut genährte ältere Bulle». VoNflelschige, ausgewachsene, höchste» Schlachtw. Vollsteischige, jüngere. • Färsen, K ü l, e. Vollsteischlge ausgem. Färsen höchst. Schlachtw . BoNfletichige ausgem. Kühe höchsteu Schlacht- ivertes bis zu 7 Jahren.. Wenig gut entwickelte Färsen.45-53 Weitere ausgeinästete Kühe. Mäßig genährte Kühe und Färsen . . Gering genährie Kühe und Färsen , . Kälber. Feinste Mastkälber.70—72 Mittlere Mast, und beste Saugkälber . Geringer« Mast- und gute Saugkälber . Schweine. Vollfleischige Schweine vo» 86 bis 166 kg Lebendgewicht. 118.00-123.00 145.66—156.06 Dollfleilchig« Schweine unter 86 kg Lebengewicht. 116.00-120 140.00—145.00 Vollfleischige Schweine oo» 166 bis 126 kg Lebendgewicht. 118.00-123.06 145.00—147.00 Vollfleischige Schweine oon 126 bis 156 kg Lebendgeioicht. 118.60-123.66 144.66—148.66 le. Franksnrt a. M„ 12. Juli. (Ortg.-Tetegr. de, .Gieß. Anz.") Fr u ch t NI a r k t. Das Geschäft ist ruhig, es fehlt an An. gebot. Tt« Preise sür Wetze» lagen iest. Futtermittel standen in Nachfrage. Sämtliche Preise gegen die Vorwoche unoeräudert. le. Frankfurt a. M., 12. Juni. (Orig.-Telegr. de» Gieß. Anz.l ztartossrlmarkt. illus dem heutigen Markte fand Preisnotierung nicht statt. gewicht Mk. Mk. 70-75 180-136 62-66 115-120 56-61 104-113 62—65 108-112 65-53 160-105 59-65 110-120 53-64 110-120 45-53 87-102 48—54 89-106 36—43 72-86 27—33 61-75 70—72 117-120 66-66 98-160 50-56 85-93 FC. Wiesbaden. Viehhos-Marktbericht vom 12. Juli. Austrieb: 367 Rinder (darunter 50 Ochse», 41 Bullen, 276 Kühe und Färsen), 417 Kälber, 77 Schase, 444 Schweine. Marktverlauf: Wegen geringe» Antriebs anSverkaust. Preise iür 166 Psd. Lebend- Schlacht- Ochsen. gewicht. Vollfleischige, anSgemästele, höchste» Schlacht- Mk. Mk. werte» im Alter vo» 4—7 Jahren . . . 82—68 126 -136 Junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere auSgeinästele. 56—60 110—118 Bullen. Vollfleischige, nusgcw. höchsten Schlachtw. . 58—60 98—105 Färsen. Kühe. Vollfleischige, ausgeinästete Färsen höchsten Schlachtwertes. . . 62—68 120—130 Vollsteischige allsgensästete Kühe höchste» Schlachtwertes bis zu 7 Jahren .... 54—53 162—103 Wenig gut eutivickette Färsen. 64—68 102—108 Aeitere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe. 44—46 90—92 Mäßig genährte Kühe und Färjc» . , , . 33—38 74—82 Kälber. Feinste Mastkälber. 80-00 133-00 Mittlere Blast- und beste Saugkälber . » » 77—80 128—133 Geringere Mast- rmd gute Saugkälber , , . 76—73 117—121 Geringe Saugkälber. 62—60 87—100 S ch mein e. Vollsteischige Schweine von 80 bis 100 kg Lebendgewicht. 100—105 140—145 Vollsteischige Schweine unter 80 kg Lebcndgew. 102—108 135 — 140 Rotationsdruck der Brüht'jchen Univ.-Buch» und Steindruckerrr. R. La» ge, Gießen.