' "eisblatt tat den Kreis Eichen. Bekanntmachung. Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot ^ . . 1 . der 21uSfu.hr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver 2. der 'Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen. die bei dcrHer- stellnng und dem Bolricbe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen usw, bringe ich nachstehendes zur öffentlickzc» Kenntnis: I Es i ft verboten die Ausfuhr und Durchfuhr Gebrannter Magnefia (magaesia uotnl, aus künstlichen Magnesiasalzen gewonnen, der Rr. 227b der Statistischen Warenverzeichnisses! Chloraluminuim ^Uuminiumchlorid der Nr. 298a des Statistiscl>en Warenverzeichnisses! Pbosphorsaurem Natron iNotriumphosphat) der Nr. 317s des Statistisch n Warcnvcrzeich- niiies: Benroeverbindimgen, Benzoesäure, Benzossänreanbudrid, benzoesaurcn Salzen, inebcsvndere benzoesaurem Natron! Farbstoffen der Nru. 319 bis 321 des Zolltarifs in 'Aufmachungen für de» Klcinvcrkaui, sog. Farb.päckck^a (Päckchensarven, Nr. 336a des Statistischen Warenverzeichnisses ; Psosphorverbindungeu! Boraz halligen Mischungen und Zubereitungen iSchunißpulvrr usw s! Amylacetat l Essigsäure amvlester der Nr. 347 des Zolltarifs und des Statistischen Warenverzeichnisses! Fuselölen (Amhl- alkolwl der Nr. 348 des Zolltarifs und des Statistischen Warenverzeichnisses : Lederlei in (Hautleini , fest oder slüsiig, der Nr. 375a des Statistischen Warenverzeichnisses! Lacken der Nr. 343 des Zoll- tariss, auch unter Zusatz von Solventnaphtha hergestelltec Klebemasse aus pechariigen Rückständen und von allen Stoffen, in deiien Benzol, Benzolhomologe oder Neben- oder Wfallcrzeugnis'e der Benzolgennnnung enthalten sind! Weinstein, Wciniäuresalzen (Tar- traten); Clilorkalk; Natriumthiosulfat (unicrschwesclsaurcm Natron, Natrsnmhuposulsit, natriuin thiosulkuricum) der Nr 3l7s des Statistischen Warenverzeichnisses! Kalivcrbindungen! Ozalsaurem Cerium und allen Cerinmveibindungen der Nr. 3l7s des Sta- tistischen Warenverzcicknilses! Filtermassc aus Baumwolle; Baumwollgarnen der Nrn. 440 bis 442 des Zolltariss mit Ansnahnrc der gebleichten, gesärbten, bedruckten im Lolznvcredelungsverkchr und des Eiseilgarns! Dlandrell aus Baumwolle (Manchester, Genua- cord): stscivirkten Stoffen aller Art, zur Herstellung von Hand- schuden, Hemden, Hosen, Jacken verwendbar! Pack- und anderen Walte der Zolllarifniliilmer 512; LederinonschAten aus Rindleder; Sts eselschäften. II. Das V erbot der Ausfuhr und Durchfuhr von SpulenausHolzderNr. 624 des Zolltarifs (Bekanntmachung vom 15. März 1915, Reichtanzeiger Nr. 62 vom gleichen Tage, wird nusdieAussuhrnndTurchfnhr von Garnspulen aller Art laus Eisen, Holz, Rohr, Papier oder Pappe) ausgedehnt. III. Es wird aufgehoben das Verbot der Aus- fuhrundTurchfuhr von: 1. Haarplüsch (sog. Sealskin) aus Kuh- und anderen Rindviehhaaren (90 v. H.), gemischt mit Baumwolle, der Zolltarif- nunrmer 432, 2. Fa ibenmu steril bis zu 20 Gramm. IV Unter das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Baumwollgarn fallen nicht: Hasel, Näh-, Stickgarne. V. Nrcht unter ein Aus- und Durchfuhrverbot fallen; ... V Posamenten, Stutzen, Stickereien (Hand- und Ma- schinen-), Tülle, auch Spitzentülle. 2. Handschuhe aus baumwolle- nem gewirkten Rundstuhl- oder Kettcnstois Berlin, den 24. Juni 1915. Der Stellvertreler des Reichskanzlers. __ Delbrück. Bekanntmachung. Aut Grund des §2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot I. der Aiisstihr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver usw., 2. der Ausillh, und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und deni Beiriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen. 3. der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen und von MmcralrohSlen, StefnIohliNieer „nd allen aus diesen hergestell- icn Selen wird unter Aushebung der bisherigen Bekanntmachungen über Aus- und Durchsuhrvcrbotc süi Kraftsahrzcugc (Motorwagen, Motorfahrräder und Fahrräder verboten dieAus-undDurchsuhr von Personenkraftwagen, auch Kraitaiitoomnibnffen, Lastkraiiwa- gen, auch Zngnagen. (Traktcuren), Krastsahrrädcrn, tzwei-, drei- nilb vierrädrigen , Moiorpstügen, Motorbooten, Motorlokonrotiver lohne Rücksicht auf die Antriebsart), Untergestellen (Chassis, mit und ohne ÄKotor, bearbeitet und unbearbeitet, Wagenaufbautev (Karosserien, Omnibuskästen, Krankenwagenkäslen, Pritschen, Kippwagen), Auhängeivagen sowie Achsen und Rädern zu solchen, bearbeitet und unbearbeitet, Bauteilen, insbesondere von Motoren, Geiricbcn, Kurbelwellen, Achsen, Kuppelungen, Rahmen, Rädern, Kühlern, Kugellagern, Benzingefäsen, Vergasern, Zündapxaraten, Zündkerzen, Ketten, bearbeitet und unbearbeitet, Zubehörteilen (Be-i leuchlungsvorrichtungen, Akkumulaloren für BelcuckstiiNgsziveckc, Signalinstrumenten. Luitpunipen, Fcderpuiscrn, Sleignngsmessern, Geschwindigkeitsmessern usw.). bearbeitet und unbearbeitet, Bestand- und Zubehörteilen von Rädern und Gummibercisungen zFelgen, Stahlbändern, Luslrcisenventilen, Flüg.lschrgub.n, Gleitichutz- nieten, Glcitschutzkerten, Truckprüfcrn), bearbeitet und unbearbeitet, Fahrrädern aller Art sowie den Bestand- nild^ Zubehörteilen zu solchen -Belcuchtung-soorrichtniigen, Signatinstrumentcn, Luftpumpen, Kotschützern MW), beackertet und »nbcarbeitct. Berlin, den 27. Juni 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. _ X f 1 b r ü cf. _ Bekanntmachung über den Verlaus von Fleisch- und Fettwaren durch die Gemeinden. Vom 24. Juni 1915. Ter Bmidcsrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundcsrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 327, folgende Verordnung erlassen: § 1 Gemeinden, die Fleisch- und Fettwaren zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung erworben haben, können 1. den Weiterverkauf oder die Abgabe der von ihnen nach dem Jnkrasltrelcn dieser Verordnung in den Verkehr gebrachten Fleisch- oder Fetnoarcn verbieten oder beschränken; 2. soweit sie den Weiterverkauf gestatten, die Preise sestsetzen. 8 2 . Wer den auf Grund des 8 1 Nr. 1 erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt oder als Veräußerer die nach 8 l Nr. 2 festgesetzten Preise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu cintauscndsünshunoert Mark bestraft. § 3 . Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieier Verordnung. 8 4 . Diese Vervrdimng tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt dcS Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler. Berlin, den 24. Juni 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkommando Abt. II c/B. Tgb. Nr. 2944. Frankfurt (Main), den 1. Juli 1915a B e t r.; Höchstpreise für Chile- Salpeter. Bezug : Bekanntmachung Ch. 4700 vom 5. 3. 15. Bekanntmachung gemäß K.M., K R. A.. CH. I. 1509. 6.15. Der zweite Teil der Bekanntmachung vom 5. 3. 15 betr. Höchstpreis für C h i l e - Salpeter wird aufgehoben. Ter Höchstpreis bleibt bestehen sür alle diejenigen Mengen von Chile- Salpeter, deren Besitzer oder Eigentümer bereits vor dem 1. 7 15 eine besondere Aufforderung vom Militärbeiehlsbaber zugegangen ist, den Chile- Salpeter der Kriegs-Thcmikalicii-Aklien-Gescllschaft zum Höchstpreis zu überlassen. Begründung folgt. Stellvertretendes Generalkommando 18. Armeekorps. Betr : Beschlagnahme von Grotzviehhäulen. Bezug; Generalkommando II c/B. Nr. 2284 vom 29. 4. 15. Bekanntmachung. Gemäß K. M.. KRA., Ch. II. 366/6. 15 sind die Firmen Sally Blumenseld in Berlin C 25 und Abrm. Heymann in Dortmund aus ihren Antrag gestrichen worden. Von Seiten des Generalkommandos. Für den Chef des Stabes; Mootz, Oberstleutnant. Bekanntmachung. Zum Herstellen von Kleinpslafter wird die Kreisstraße Inheiden—Utphe vom 21. Juni lfd. Js. ab bis auf weiteres sür den Verkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr erfolgt über Langsdorf—Bettenhaus«, —Bellersheim—Trais-Horloff. Gießen, den 15. Juni 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. De. Usinger. Bekanntmachung. ®etT.: Ermittelung der Vorräte von Fetten und Oelcn. Aut Grund der Bekanntmachung über Borratserhcbuugeu vom 2 Februar 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 54) sollen die Vorräte folgender Fette und Oelc nachdem Stand vom 15. Juli 1915 sestgestellt werden: A. Pflanzliche Oelc unv Fette. I. FetteOcle Rapsöl und Rüböl; Leinöl: Buchenkernöl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigcröl, Sesamöl und Sonnenblumenöl; Laocttz öl, Sulsuröl; Baumwollsamenöl; Holzöl; Rizinusöl; anderes fettes Ocl. II. Pflanzliche Fette. Kakaobutter i Kakaoöl); Muskat- butter, Lorbeeröl: Baumwollftearin; Palmöl, Palmkernül, Kokosnußöl und anderer pflanzlicher Talg, zum Genüsse nicht geeignet: Oclsaure (Olein) und Oeldreß. III. Zum Genuß bestimmter pflanzlicher Talg, Margarine, Kun st butter und Kunstspeisefctt. B. Tierische Fette. Schweineschmalz, Gänseschmalz, Oleomargarinc und andere sä malzartige Fette; Schweine- und Gänsefett, Schweincslomen^ Zicgenfett; Premicv Jus; Talg von Rindern und Schafen, Preß- talg; Knochensett, Absallfctte, Stearinteer; Tran, Speck, Fett von Fischen, Robben oder Walfischen; nicht besonders genannte Tiersctte. Für das Großhcrzogtnm Hessen ist bestinimt, daß Oelmühlen, Stearin- und Sciiesabriken, Margarine- und Spcisefettfabriken, Talgschmelzen, Lack- und Farbfabrikcn, überhaupt sämtliche Besitzer, insbesondere auch Händler, ihre Vorräte, in Doppelzentner ausgedrückt, späte st c n s bis zum 18. Juli dieses Jahres bei der Großherzoglichcn Zentral st elle für die Landes st atistik in Tarmsladt anzumclden haben. Mengen unter einem Doppelzentner sind nicht anzugeben Auf dem Transport befindliche Mengen sind unmittelbar nach der Ankunft vom Empfänger anzumclden. Anmeldepflichtige können Anmeldeformulare durch genannte Zentralstelle erhalten. Wer die Anmeldung unterläßt oder unrichtige Angaben niacht, setzt sich der gesetzlichen Strafe aus. Gießen, den 3. Juli 1915. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: Hechler. _ Betr.: Die Einsendung der Abdcckcreiverzeich nisse für Monat Juni 1915. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Großh. Polizeiamt Gießen. Wir erinnern an umgehend« Einsendung der Abdkckereiver- zeichnisse für Monat Juni l. Js. Gießen, den 1 Juli 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.; Hechler. _ Dienstnachrichten des wroßh. Kreisamts «icficn. Tie Verpflichtung der Nachtwächter Karl Münch und Georg Klöß zu Hausen hat stattgefunden. _ Bekanntmachung. Bctr.: Tas Verhalten der Bevölkerung bei Fliegerangriffen. Turch Bekanntmachung vom 25. vorigen Monats (Gießener Anzeiger Nr. 148; hot Großh. Krcisamt angeordnet, daß bei Annäherung feindlicher Flieger Alarmsignale zu geben sind. Für die Stadt Gneßen erfolgen diese Signale durch die Fcuersirenen und zwar wie folgt: 1. Wenn das Herannahen eines feindlichen Fliegers gemeldet wird; Signal; zweimaliges Ertönen der Feuersirenen je 15 Sekunden lang. 2. Wenn gemeldet wird, daß die Gefahr vorüber ist: Signal: einmaliges Ertönen der Feuersircncn 15 Sekunden lang. Bei Ausbruch von Srotzseuer ist das Signal: zweimaliges Ertönen der Feuerfirencn je drei Minuten lang. AllcSignalewerdc nn achAblaufvon Sund 10 Minuten wiederholt. Gießen, den 5. Juli 1915. Grvßherzoglichcs Polizeiamt Gießen. _ Hemmende, _ Betr: Tic Strairegister; hier: Tie Nackmieisungen der in der Zeit vom 1. Juli 1914 bis 30. Juni 1915 verstorbenen bestraften Personen. Der Großh. Obcr-Staatöanwalt am Landgericht der Provinz Obcrhestcn an sämtliche Ortspolizeibchörden des Kreises. Sic werden ersucht, die oben erwähnten Nachweisungen oder Fehlanzeigen bis zum 1. August 1915, ohne daß eine Erinnerung nötig wird, an mich einznsenden. In den Nachweisungen sind die genauen Personalien — Vorname, Familienname, Geburtstag, Geburtsort und Namen der Eltern — anzugeben, Gießen, den 1. Juli 1915, Hofmann. Bekanntmachung. Betr.: Feldbercinignng Ober Widdcrsheim; hier die Forttüh- rung des Psandverzeichnisscs und Berichtrgung des Hhpo- thekcnbuchs. In der Zeit vom 20. Juli bis einschließlich 2. August 1915 liegt werktags aus Großh. Bürgermeisterei Ober-Widders heim das Pfandverzeichnis zur Einiicht der Beteftigtcn osfen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der oben festgesetzten Lsienleguugssrist bei Großh. Bürgermeisterei Lber-Widdersheim schriftlich einzurcichen und zu begründen. Friedbcrg, den 1. Juli 1915. Der Großherzogl. Feldbereinigungskommissär: S ch n i t t s v a h n, Regieruugsrat. wöchentl. riedersicht der Todesfälle i. d. Staöt Gießen. 25. Woche. Vom 13. bi? 19. Juni 1915. Einwohnerzahl: angenommen zu 32 910 (jnkl. 1820 Mann Militär). Sterdlichleftrzister: 31,60»/«,. Rach Abzug von 8 Ortsfremden 19,00. Es starben an Zus. Erwachsene Kinder tm I. Lebens- vom 2 bis sahr 15. Jahr Altersschwäche 1 i Keilchhmten 1 i — Lungenentzündung 3 (1) 2 i(>) — Lmigeninberkulose 1 i — Angel'. Syphilis Erankungen der 1 i — Blutgeläße 1 (1) i(i> — — Cehirnschlag Krankheiten des Nerven- 5(1) 5(1) syslemS I 1 — Brechdurehsall 1 (1) — KD — Dtagengeschwür 1 1 — Nierenleiden 1 (1) 1 (1) — — Selbstmord 1 (1) KD — — Aernnglücknng andere benannte Krank- 1(1) 1 (1) Herten 1 (1) 1 U) — — Sunnna: 20 (8) 16 (6) 4 (2) — Anni.; Tie in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der bclresscirden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Märkte. fc. Frankfurt a. M. V i e l> h o i m n r k t b e r t ch t vom 5. Juli. Austrieb: Rinder 1196 ». Färsen höchst. Schlachtw . 59—65 110-120 Vollfleischige ausgem. Kühe höchste» Schlacht- wertes bis ,u 7 Jahren. 58—64 110—120 Wenig gut entwickelte Färsen. 50 - 55 66—106 Steifere ausgeniästete Kühe. 50—56 93—104 Mäßig genährte Kühe »iib Färsen .... 36—43 72—86 Gering genährte Kühe »ud Färsen .... 29—33 66—75 Kälber. Mittlere Mast- und beste Saugkälber ... 68—72 113—120 Geringere Mast- und gute Saugkälber . . . 60—66 103—110 Geringe Saugkälber. 56—60 93—102 Schase. Weibemastschase: Masllämmer und Mafthaminel.61—63 110—114 Schweine. Vollfleischige Schweine von 80 bis 100 kg Lebendgewicht. 118.00-122.50 140.00—146.00 Voll fleischig« Schweine unter 80 kg Lebengewicht. 116.00—118 135,00—140.00 Vollfleischige Schweine von 100 bis 120 kg Lebendgewicht. 118.00-122.50 1403)0—145.00 Vollfleischige Scdweme von 120 bis 150 kg Lebendgewicht. 118.00-122.50 140.00—146.00 Ic. Frankfurt a. M-, 5. Juli. (Qrlq.-Telege. de? .Gieß. Anz) Frucht- und F »11 e r in i I t e l >» a rk! Bei ruhigem Verke. r ist die Sliiniiiung »„verändert. Mai« ist gesucht, dagegen das Angebot „ich! groß. Flillermittcl bei geringem Angebot len. Mais '.0—61 Mk., Gerste 60—62 Mk., Eoco«kuchen 50—50,50 Mk. Rotationsdruck der Brühl' schen Unio.-Buch» und Steindruckerei. SH. La » ge, Gießen.