Ureisblatt für ich n s s c s N>r Einholung einer Auskunft über die Krcditwürdiglei: vcs Nach- suckfenden „sw. abhaiigig machen, oder auf Grund von zur Irreführung geeigneten Zeitungsannoncen und Prospekicu een Tar- lehnssnchcnden eine sogenannte G c l do f fe r t e n l i st e, d. i umfangreiches Verzeichnis von Tarlehnsvermittlern und Darlchns- gcbern, gegen Bezahlung einer Gebühr, die meist durch Nachnahme erhoben wird, übersenden. Wie berechtigt diese Warnung ist, bclvcisk die Tatsache, daß svrtlvährcnd Verurteilungen derartiger Personell wegen Betrugs zu empfindlickzen Strafen bekannt werden. Da auch hiesige Eimvohner durch das unlautere Gcschiinsgc- baren derartiger Personen zu Schoden gekommen sind, können wir unsere Mahnung zur Borficht gegenüber unbekannten Tarlchns- vcrinittlern nur tvicderholen. Gießen, den 1. Juli 1915. Großherzogliches Polizciamt Gießen. Hcmmerde. Bekanntmachung. In der Zeit vom 15. bis 30. Juni l. Js. wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Damcnhandtasche mit Inhalt, 1 Geldstück, I Teil eines silb. Armbandes, 1 Kinderhandtäschchen ans Nickeldraht mit Inhalt. verloren: l gold. Ring mit 5 roten Steinen gez. F. G. 1860, l gold. Brosche mit Granatsteinen bestick uich in der Mitte eine Photographie, 1 kleines Geldtäschchen lJnvalti 4 Mk. iind Brotmarken), 1 Portemonnaie ^Inhalt: 5,70 Mark, Frcifahrtschein ufio.), 1 großes schtoarzseidcncs Tuch, l braunes Portemonnaie >J»halt: 1,30 Mark und 1 Schlüssel), l gold. Brille, 1 Brieftasche (Inhalt: 15 Mark. Militär- vast und Studentenkarte aus den Nonien Robert Aff laulendl, 1 Portemonnaie Inhalt: 9,23 Mark, Fahrkarte nach Lollar und Rabattmarken), 1 gold. Armband, 1 Bricftasckie Inhalt : 40 Mark Papiergeld unb Briefe), 1 go!d. Halskeitchen mit Steuerrad auf dem sich eine grün-rot-wciße Flagge befindet. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände beliebe» ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1. erfolgen. Gießen, den 1. Juli 1915. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. H e in m e r d c. Bekanntmachung. Bctr.: Sonntagsruhe in den Apotheken. Am Sonntag, den 4. l. Mts. oon nachmittags 3 Uhr dir- Montag, den 5. l. Mts. ficüh ist die H i r s ch a v o t h c k e geöffnet. Gießen, den 1. Juli 1915. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. H e m m e r d e. Bekanntmachung. Betr.t Feldbereich«»»« Muschenheim: Mer: Grenzrrgulierung mit Lofaüll. Nachdem Großh. Ministerinni des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe durch Verfügung vom 12. Juni 1915 den Zuteiluiigspla» über die infolge Grenzregnlikrung aus der Nachbargcmarkung Hofgüll zur Feldbereintgnngsgemarknng Muschenheim zugezoaencn Grundstücke für vollziehbar erklärt hat, bestimme ick, als Zeitpunkt der Msführung des Zutcilungsvlanesl (Eigcntumsübergang) den l. Juli 1915, und überweise hiermit die Ersatzgrundstückc mit Wirkung von diesem Tage in das Eigentum der Beteiligten. Tie Ucberivcisuiig erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1. Meliorationsarbeiten können aus den neuen Grundstücken auch fernerhin vvrgenoniincn ivcrden. 2. Tie beteiligten Grundeigentümer müssen fich eine Aendcning der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführnng von Mcliorativnsarbeite», der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb ber Zeit der Achsführung dieser Arbeiten notwendig ivcrden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände ivird dem neue» Eigentümer nach dem Bonilätswert vergütet bczw zu- geschrieben. Friedberg, de» 15. Juni 1915. Ter Großhcrzvgliche FeldberetnigungSkommissär: Schnlttspah », Regierungsrat. Rotationsdruck der Brühl' scheu Univ.-Buch» und Steiudruckerei. R. Lauge, Gießen.