Kreisblatt für »ei, Kreis Gießen. Nr. 50 II. Juni Bekanntmachung letx. Acnderung der Postordnung voni 20. Mürz 1900 Vom 22. Mai 1915. 9» d-s Gesetzes über das PosOvesen vom 28 Oktober 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 347) und düs 8 3 »saß 2 h .Äffend die Erleichterung des Wechselprotestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 321), sowie auf Grund der VEN Bekanntmachungen des Bundesrats vom 17. Mai 1915 lNerchü-Gesepbl. S. 284), betreffend Aufhebung der für die Fristen des Wechfcl- und Scheckrcchts angeordneten drcihigtägigen Ber- jssngerung und betreffend die Fristen des Wechsel- und Sll^ckrcchts lur Ellaß-Lolhringen, Ostpreußen ufw., tvird der § 18 a ,SBofl protcfl der 'PoNordnnng vom 20. März 1900 wie folgt geändert 1. Unter V,st pi setzen A. statt des mit den Worten „Ist die Zahlung der Wechsel summe nicht zu erlangen ufw." beginnenden Absatzes — Bekannt Machung vom 27. September 1914 l Reichs-Gesetzbl. S. 419) —: ,, die Zahlung der Wechselsumme nicht zu erlangen, oder blcrbt der Versuch, den Postauftrag porzuzeigen, erfolglos, so wird der Postauftrag bei der Postanstalt zur Einlösung bereit gehalten. Erfolgt die Einlösung nicht, so wird der Wechsel mit dem Postauftrag nochmals zur Zahlung vorgezeigt: a) AÄi^stag des Wechsels in der Zeit bis eiu schließlich 27. Mai 1915 cintritt, E i^M^.Tage J“?> Ablauf der Prvtestfrist des Urt. 41 Abs. 2 der Wechselordnung; Zabliingstim des Wechsels in der Zeit oom 28. Mai 1915 bis cinschflietzlich 28. Juni 1915 elntritt am 30. Juni 1915; o) wenn der Zahlungstag des Wechsels am 29. Juni 1915 oder spater nntritt, am ziveitcn Werktage nach dem Zahlungstage. Bleibt die zweite Vorzeigung oder der Versuch zu dreier erfolglos, so wird gegen die im Postnuftrage berechnete Perwn Protest noch den Vorschriften der Weckisel vrdnung erhoben. .. , B - des mit den Worten „Postprotestauftrktze mit Wechseln, die in Elfatz-Lothringen, in der Provinz Ostpreußen „sw." bc- .ivlgvnden Absatzes — Bekanntmachung vom 16. Wars 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 153) —; I. Postvrotestausträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen cb bis einschließlich 27. Mai 1915 cintritt, am dreimgitcn Tage nach Ablauf der Protestslist des Art. 41 Abs. 2 der Wechselordnung: e > der Zahluncpstag des Wechsels in der Zeit von, 28. Mai 1915 bis einschließlich 28. Juni 1915 ernttitt, am 30. Juni 1915: 6) wenn der Zahlungstag des Wechisels am 29. Juni 1915 oder spater, cintritt, am zwntcn Werktage nach dem Zahlungstage. Dasselbe gilt von Postprotestaufträgen mit Wechseln, die in deii ostpreußilchen Kreisen Braunsberg, Fischhauscn, Friedland Deiligenbeil, Heilsberg, Königsberg Stadt und Land, Labiau, Moh- rungen, Pr.-Eichau, Pr.-Holland, Raslcnburg und Wchlau zahlbar siiith soweit s>e nicht unter ö I fallen, oder mit solchen im Stadtkreise Tanzig zahlbaren gezogenen Wechseln, die als Wohnort des 1015 Kreise^liegt C ' ltfn 0tt ""geben, der in einem dieser ostprcußischen ^ — für A und 8 — gilt der Fälligkeitstag oder, wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag ist der d^WeMe?-?^/ der Schlußtag der Frist jnr Vorzeigung cxs Wechsels auf einen Sonn- »der Feiertag, so »oird der Wechsel * ur Zahlung vorgezeigt. Die Postvcr- waltung behalt sich vvr^die Vorzeigung der Wechsel, deren Pro-csi- t S ? at "der am 30. Juni oder am 31. Jhili 1915 ablauft, aus mehrere vorhergehenden Tage zu verteilen 2. Die Aeuderungen treten sofort in Kraft. Berlin, den 22. Mai 1915. Der Reichskanzler. _In Vertretung: Kraetke. Bekanntmachung. gl <* U r d^d.. 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom m » betreffend das Verbot 1. der Aussuhr und Turch- von Waffen, Munition, Pulver ich»., 2. der Ausfuhr und Turchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und deni Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung ge- ^^^nhr von Verpflegungs-, ^reu- und Futtere ^whr von Kraftfahrzeugen und von Mineral- rohölen. Steinkohlcnteer und allen aus diesen hergestellten Oclen, 5 der Ausfuhr und Durchfuhr von Verband- und Arzneimitteln Zieren und tierischen Erzeugnissen^ 7. der Ausfuhr und Turchfuhr von Eisenbahnmaterial aller Art, von Telegraphm- und FernsprechgE usw.. bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: I. Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von i w Misch- und Knctinaschincn, Effenbaynradsätzen und Tellen davon. dL Tas in der Bekanntmachung vom 16. November 1914 RkillMnzeiger Nr. 871 vom 17. November 1914) enthaltene verbot der Aus- und Durchfuhr von- . . Maschinen zur Anfertigung von Feld- und Armcekabeln wirdanSgedehnt auft Maschinen Zur Ansertignng von isolierten Leitungen und , Kabeln Mer Art. Berlm, den 29. Mai 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. , Delbrück. XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkommando Abi. III b T.-Nr. 11089/4967. m t t Frankfurt (Main), den 27. Mai 1915. B et r.: Verbot der Verbreitung der Resolutionen des Internationalen Frauenkongresses bn Haag. Aus Grund ß 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 18ol wird lebe Art der Vervielfältigung und Verbreitung der Resoluttonen des Internationalen FrauenkonqresscÄ im .Haag 28.—30. April 1915, sowie icke öffenlliäze Erörterung für die Dauer des Kriegszustandes im Bezirke des 18. Armeekorps mit Ausnahme des Befehlsbereichs der Festungen Mainz und Coblenz verboten. Zuwiderhandlungen tverdcn mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Der Kommandierende General: Freiherr von Gall, General der Infanterie. Mitteilungen der Rohmaterialstelle deS Landwirtschastsmiuisteriums. Einigung über die Preise für Supkrvhosphatmehl und Ammonink-Liiperphosphgt für die Zeit bis 31. Oktober 1915. In, Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten fanden am 3. Mai 1915 Verhandlungen zwischen Vertretern der Diingcrfabriken und der landwirtsllmstlichen Körpersclmftcn statt, die eine Einigung über die Preise von Supcrphosphalen und Animoniak-Superphosphaten für die näMen Monate bis zunr 31. Oktober 1915 herbeiführten. Ter Mangel an geeigneten Rohniatcrialien sowie die den Fabriken zur Verfügung stehenden, wesentlich verringerten Arbeitskräfte liegen cs im allgemeinen Interesse wünschenswert erscheinm, die Herstellung von NtifMüngcr auf zwei Sorten zu beschränken. Man versländigie sich dahin, daß die Sorten 5:8 und 4:12 <5 bezw 4°/» Stickstoff und 8 beziv 12°° wasserlösliche Phos- phorsäurei von den Fabriken hcrgestellt werden. Als Berbraucheivieise wurden scstgesept: — 2 W Für reine Super- Phosphate S s SjT i?- B 16°/. und darüber 14 bis 15^° o If*| m|1I A Ji Pommern . . . -47. 257, 7,20 Wcstprcußen . . 25'/. 26*/, 7,30 Brandenburg Ost. 25V, 26’/, 7,30 Ostpreußen . . . 25’, 27 7,30 Schlesien, Posen . 267. 277'. 7,35 Das übrige deutsche Gebiet aitö|d)lieö» lich Süddeutjch- lcmd. -67, 27’/, 7,40 Basis waggonfrei Stettin. Basis waggonfrei Danzig oder Neufahrwasier nach Verkäufer» Wahl. frachtfrei Bollbahnftotion. Basis waggonfrei Königsberg oder Memel nach Verkäufer» Wahl. frachtfrei Vollbahnstation. frachtfrei Vollbahnstation. Tic Preise verstehen sich sämtlich für lose verladene Ware bei einmaligem Bezug von mindestens 10 000 kg, und zwar für das Pfundproient wasserlösliche Phosphorsäurc in reinen Super- phosphaten, resp. für 50 kg in Ammoniak-Supcrphosphatcn. Bei Lieferung von Mengen unter 10 000 kg können «4 sämtliche vorstehende Preise ie 25 Pfg. für 50 kg mehr gefordert werden. Soweit die Ware in Säcken geliefert werden kann, verstehen sich die vorstehenden Preise brutto für netto, in Werksäcken mit einem Ausschlag von je 50 Psg. für 50 kg, in Käufersäcken nach,Vereinbarung. Die Probenahnie erfolgt bei loser Verladung aus dem Lieferwerk, bei Verladung in Säcken aus der Empsangsltafion wie bisher, die Gewichtsseststellung nur auf dem Lieferwerk. Bei Barzahlung ist der übliche Skonto wie bisher zu getvähren. Ware darf wegen Mindergehalts an Nährstosfen nicht zurüch- gewiesen werden: es findet vielmehr nur einfache Vergütung des ordnungsmäßig nachzuweiscnden Mindergchaltes statt, unter Berücksichtigung der Latitudebestimmungen. Tie Fabriken in Süddeutschland haben die Erklärung abgegeben, dass der Verkauf von Superphosphaten und Ammontak- Superphospbaten in ihrem Gebiet auf der gleichen Grundlogs auch bezüglich der Preise erfolgen soll. Ter Verkauf zu Preisen über den festgesetzten Verbraucher- preisen zieht für den Wiederverkäufe,: den Verlust des Anspruches aus weitere Belieferung nach sich und verpfiichtet den Lieferanten, die Weiterliescrung einzustellen. Die Turchsührung dieser 4ln- ordnung unterliegt der Kontrolle des Preußischen Landwirtschafts- Ministeriums. „ ,, Wiederholt wird den Landtvirten empfohlen, die Herbftdünge- mittel recht frühzeitig zu beziehen. Berlin, den 7. Mai 1915. Betr.: Ankauf grüner Zapfen für die Sameuklenganstalt Gammelsbach rm Rj. 1911. A» den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Größt,. Bürgermeistereien und Markvorstände des Kreises. Nach der vom Großtz. Ministerium der Finanzen, Wtcilung für Forst- und Kameralv.'rwaltung, gefertigten Zusammenstellung der Holzsamcnlieicrungen sür die Kommunalwaldungen im Wirtschaftsjahr 1911 sind die nachstehenden Beträge alsbald an die zuständige Kassestelle zu bezahlen. Zusammenstellung deS Ersatzes wegen der Holzsamen-Lieferungen aus der fiskalischen Sameuklenganstalt G-nnmelsbach sür die Kommunalwaldungen im Wirtschaftsjahr 1911. Rechnungsjahr 1914. 1. Gemeinde Rodheim an die Oberförstcrei Bingenheim 1 Agr. Fichten = 6 Mk. . 2. Gemeinde Stciuheim an die Oberförsterei Bingenheim 1 Agr. Fichten — 6 Mk . 3. Genreinde Lang-Göns an die Oberförstcrei Butzbach 2 Klgr. Fichten 12 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. — 37 Mk 4. Mark Bellersheim an die Oberförsterei Friedberg 1 Klgr. Fichten = 0 Mk. 5. Mark Bettcnhausen an die Oberförstcrei Friedbcrg 1 Klgr. Fichten — 6 Mk. 6. Mark Muschenheim an die Obersörsterei Friedberg 1 Klgr. Fichten — 6 Mk. 7. Gemeinde Mten-Buseck an die Oberförstcrei Giessen 1 Klgr. Fichten — 6 Mk. 8. Gemeinde Annerod an die Oberförstcrei Gießen 0,5 Klgr. Fichten 3 Mk. und 0,5 Klgr. Kiefern 12,50 Mk -- 15/-0 Mk. 9 Gemeinde Gießen an die Oberförsterei Gießen 3 Klgr. Fichten = 18 Mk 10. Gemeinde Lollar an die Obersörsterei Gießen 0,5 Klgr. Fichten 11. Gemeinde Rödgen an die Oberförsterei Gießen 0,5 Klgr. Fichten - 3 Mk. „ „ e 12 Gemeinde Ruttershausen an die Obersörsterei Gießen 0,5 Klgr. Fichten = 3 Mk. 13. Gemeinde Wieseck an die Oberförsterei Gießen 1 Klgr. Fichten 6 Mk. und 0.5 Klgr. Kiefern 12.50 - 18,50 Mk 11. Gemeinde Bersrod an die Oberförsterei Grünberg 0,5 Klgr. Fichten -- 3 Mk 15. Gemeinde Hattenrod an die Oberförsterei Grünbcrg 0,-5 Klgr. Fichten = 3 Mk. 16. Gemeinde Rcislirchen an die Oberförsterei Grünberg 1,5 Klgr. Fichten — 9 Mk. 17. Gemeinde Rüddingshausen an die OberförstereiHomberg 1 Klgr. Fichten -- 6 Mk. 18 Gemeinde Lauter an die Oberförstcrei Laubach 0,5 Klgr. Fichten = 3 Mk. 19. Gemeinde Münster an die Obersörsterei Laubach 1 Klgr. Fichten = GW. . ^ 20. Gemeinde Nonnenroth an die Obersörsterei Laubach 2 Klgr. Fichten -- 12 Mk. 21. Gemciiide Röthges an die Oberförstcrei Laubach 1 Klgr. Fichten = 6 Mk. 22. Gemeind« Bilfingen an die Oberförsterei Laubach 3 Klgr, Fichten = 18 Kl. „ 23. Gemeind« Ettingshausen an die Oberförsterei Lich 2 Klgr. Fichten — 12 Mk. 24. Gemeinde Hungen an die Oberförstcrei Lich 2 Klgr. Fichten 12 Mk. und 1 Klgr. Aesern 25 Mk. -^37 Mk 25. Gemeind« Langsdorf an die Oberförstcrei Lich 2 Klgr. Fichten -- 12 Mk. 26. Gemeinde Lich an die Oberförstcrei Ltch 3 Klgr. Fichte» *= 18 Mk. . ^ 27. Gemeinde Nicdcrbessingen an die Oberförstcrei Lich 1 Klgr, Fichten = 6 Mk. , 28. Gemeinde Oberbessingen an die Obersörsterei Lich 0,5 Klgr. Fichten — 3 Mk. , 29. Gemeinde Grünberg an die Obersörsterei Nicder-Ohmen 4 Klgr. Fichten 21 Mk. und 2 Klar. Kiefern 50 Mk. - 71 Mk. 30. Gemeind« Mach an die Oberförsterei Schifsenberg 1 Klgr, Fickte» — 6 Mk 31. Gemeind« Großen-Ltnden an di« Ob«rförsterer Schifsenberg 1 Klgr. Fichten 6 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 100 Mk. -- 106 Mk. .. ^ 32. Gemeinde Leihgestern an die Oberförsterei Schisfenberg 1 Klgr. Fichten 6 Mk. und 2 Klgr. Kiefern 50 Mk.58 M 33. Gemeind« Stcinbach an die Oberförsterei Schifsenberg 1 Klgr. Fichten -- 6 Mk. . . _ 34. Mark Grüningen—Torf-Güll an die Obersörsterer Schilsen- berg 1 Agr. Fichten — 6 Mk. , , , 35. Gemeinde Mendorf a. Lda. an die Obersörsterei Treis a. Lda. 1 Klgr. Fichten 6 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. = 31 Mk. 36. Gemeinde Mlertshausen an di« Oberförsterei Treis a. Lda. 0,25 Klgr. Fichten — 1,50 Mk. 37. Gemeind« Beuern an die Oberförsterei Treis a. Lda. 1 Klgr. Fichten — 6 Mk. , . 38. Gemeinde Taubringen an die Oberförstcrei Trers a. Lda, 0,25 Klgr. Fichten 1,50 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. --- 26,50 Mk. „ . ^ 39. Genreinde Geilshausen an die Oberförsterei Treis a. Lda. 1 Klar Fichten 6 Mk. und 5 Klar. Kiefern 125 Mk. -- 131 Mk. 40. Gemeinde Londorf an die Oberförsterei Treis a. Lda. 1 Klgr. Fichten — 6 Mk. 41. Gemeinde Staufenberg an die Oberförsterei Treis a. Lda, 1 Agr. Fichten 6 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. = 31 Mk. 42. Gemeind« Treis a. Lda. nn die Oberförsterei Treis a Lda. 0,5 Agr. Fichten = 3 Mk. _ 43. Gemeinde sMainzlar an die Merförsterei Treis a. Lda. Och Klgr. Fichten 3 Mk. und 1 Agr. Kiefern 25 Mk. ^ 28 Mk. Sic wollen Ihren Rechnern hiernach Ausgabe-Anweisung er- n. Gießen, den 3. Juni 1915. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. vr. U s i n g e r. _ Betr.: Elektrische Uebcrlandanlage; hier: Beschädigung der Leitungsanlagen. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Rach einer Mitteilung der Großh. Piovinzialdirektion Oberhessen haben sich in letzter Zeit die mutwilligen Beschädigungen an den Ortsnetzen der Elektrischen Ueberlandanlage so gehäuft, daß die genannte Behörde gezwungen sein null, hiergegen entschiedener« Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere wurden die Trans- formatvrenstationen, die einen Bestandteil des Ortsnetzes bilden, in einer Art und Weise beschädigt, die es zweifeln macht, daß von seiten der Gemeindebebörden dem Schutze dieser Anlagen gegen mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen und-Zerstörungen wenig oder gar keine Aufmerksamkeit zugeweudct wird. Die Nachteile solcher Beschädigungen bestehen nickt nur darin, daß mit erheb« lichem Geld-, Zeit- und Arbeitsaufwanb die Beschädigungsstellen zu suchen sind und hierauf die schadhaften Teile ausgewechselt werden müssen, sondern auch in den berursachten Betriebsstörungen, die dann wieder zu Beschwerden der Gemeinden und der Stromabnehmer Anlaß geben. 8 — Die Großh, Provinzialdircktion Oberhessen hat bisher von der gegebenen Möglichkeit abgesehen, die Vorschrift in § 5 Slbs, 12 des mit den Gemeinde» abgeschlossene» Vertrags anzmvcnden und die Gemeinden für mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden haftbar zu machen. Von nun will sie jedoch, um der Allgemeinheit sowohl, wie den Betrieb der Ueberlandzentrale und die Interessen der Provinz vor Schäden zu bewahren, rücksichtslos hierzu gezwungen sein. Im öffentlichen Interesse beauftragen wir Sie daher, das Polizeiversonal anzuwciscn, dafür besorgt zu sei», daß nunmehr aus- nahnislos den Einrichtungen der llebcrlandanlage der erforderliche Schutz zuteil wird, G i e ß e n, den 10, Juni 1915, Großherzogliches Kreisamt Gießen, I, B,: Hechler. Bekanntmachung. B e t r,: Die Sicherstellung des Hascrbcdarss für die Heeresverwaltung, An die Grotzh. Bürgcrnicistereien der Landgemeinden des Kreises. Aus Grund des 8 2 des Gesetzes, bctresfend Höchstpreise, bestätige» wir die von Ihnen ausgestellten Vcrtcilungspläne sür die zuletzt sür die Heeresverwaltung sichergcstcllten Hasermcngcn, ebenso >vie die von Ihnen an die einzelnen Haferbesitzer erlassene)» Aufforderungen und beauftragen Sie, dies sofort den Beteiligten zu eröffnen, Ueber den Zeitpunkt der Lieferung wird Ihnen nach Entschließung der Zentralstelle für die Heeresverpslegung in Berlin unsercrscrts sofort Nachricht zugehcn, G i e ß e n, den 8, Juni 1915, Großherzogliches Kreisamt Gießen. I, B,: Hechler. Bekanntmachung. B e t r, t Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Gießen, Im Einvernehmen mit Großh, Assistcnzvetcrinärarztstelle Grünberg werden die nachstehend ausgcsührten Gemarkungen au« dem veobachtungrgediete entlassen: Albach, Allendorf a, d,Lumda, Allertshausen, Climbach, Daubringen, Garbenleich, Großen- Buscck, Gr o ße n-L in den, Hattenrod, Lang- Göns, Leihgestern, Mainzlar, Oppenrod, Reis- kirchen, Trohe und Wieseck. G i e ß « n, den 10, Juni 1915, Großherzogliches Kreisamt Gießen, I, SS,: Hemmerde. Bekanntmachung. B e t r.: Ten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Bersrod, Die Zeuch« ist erloschen. Tie Spcrrmaßrcgeln toerden aufgehoben, Gießen, den 10, Juni 1915, Großherzogliches Kreisamt Gießen, I, B,: Hemmerde. Bekanntmachung. B e t r,: Den Stand der Maul- und Klauenseuche im Kreise Gießen, Sperrgebiete sind die Gemarkungen Alten-Buseck, Beuern, Burkhardsfelden, Steinbach und Treis a, d, Lumda, sowie das Gebiet der Lochermühle in Gemarkung Lang-Göns, Gießen, den 10. Juni 1915, Großherzogliches Kreisamt Gießen. I, V,: Hemmerde, Bekanntmachung. B e t r,: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche, Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, bah aut Grund der ,m Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 31, Mai d, Js, als verseucht zu gelten ^ohherzogtum die Kreise Dieburg, Erbach, Gr -Gerau, Heppenheim, Offenbach, Gießen, Büdingen, Fricdberg, Mainz, Bingen, Oppenheim und Worms . 2. Im Reichsgebiet alle Bezirke Mit Ausnahme von Konstanz, Waldeck und Rcuß ä, L, . Gießen, den 10. Juni 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen, -I, V,: Hemmerde. Bekanntmachung. Tie unterm 11, Mai l, Js, angcordnete Sperre der ' gasse wird hiermit wieder ausgehoben, Gießen, den 9, Juni 1915, Großherzogliches Polrzeiaitrt Gießen, Hemmerde, letter- Bckanntmachung. B e t r,: Sonntagsruhe in den Apotheken, Am Sonntag, den 13, l, Mts„ von nachmittags 8 Uhr bi» Montag, den 14, l, Mts, früh ist die Hirschapotheke go- öffnet, Gießen, den 9, Juni 1915, Großherzogliches Polizciamt Gießen, _ Hemmerde. wöcheirtl. Ueberficht der Todesfälle I. d. Stadt Sieben. 21. Woche. Vom 1« bi« 22. Mai 1915, Einwohnerzahl: angenommen zu 32 9)0 (inkl. 1690 Man» Militär» Sterblichkeitsziffer: 30,0 »/„ Vach Abzug von 12 Ortssremden 11,0S. Es starben an Zu!- Er- wachsen« Altersschwäche 2 (l) 2 (1) Biulvergistnng Hl) Lungentuberkulose 1 1 Lungene»lzünd,mg 1 anderen Krankheiten der Atmungsorgane 2(1) 2(1) Krankheiten de» Herzen» 2,1) 2 (1) Krankheiten der Verdauung-« organe 2 0) I Kreb» 3 (3) 8(3) anderen Todeiursache» 5(4) 2(2) Kinder im >,,Leben», vom« bi» tabr >5 g-de 1 (0 - 2 ( 1 ) Hl) 1 ( 1 ) Summa : 19 (12) 13 (8) 4 (£) 2 (2) A n m.t Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. MürAt. Io. Frank,»rt a.M. Diehhotmarktberlcht vom 10. Juni. Auftrieb: Rinder 239 (Ochsen 5, Bullen 4, Kühe und Färsen 235), Kälber 870, Schale 87, Schweine 522. Tendenz: Gedrückter Handel und Uebersland. Preis« sür 100 Psd. Lebend- Schlachtgewicht, Mk, Mk. 78-84 128-140 72-76 88-70 120-127 110-117 102-110 Kälber. Feinst« Mastkälber. Mittlere Mast- und beste Saugkälber . Geringere Mast- und g»te Saugkälber . Geringe Saugkälber.60—85 Schake. Weide,nastschase: Mastlämmer und Masthammel.52-00 ns oo Geringere Maslhaimnel und Schafe , . . . 43-45 102—106 Mastlämmer. 00 —00 00—00 Aellere Masthammel, gut genährie iunge Schaf« und geringere Mastlämmer . . . 00-00 00-00 Schweine. Vollstelschlge Schweine von 80 bi» 100 kg Lebendgewicht. 125.00-180.00 154.00—158.00 Vollfleischig« Schweine unter 80 kg Lebengewlchl. 180.00-125 144.00-150.00 Vollfleischige Schweine von 100 bl« 120 kg Lebendgewicht. 125.00—130 154.00—158.00 Vollfleischige Schweine von 120 bi« 150 kg Lebendgewicht. 126.00—130 154.00—168.00 oh. Rieder-Ingelheim, 10. Juni, Der Zentner Spargel 1 . Sorte kostet« ans dem henttgen Markt« 8d—40 Mk^ 2, Sorte 12 dt« 18 Mk., Kirschen 25—45 Mk., Stachelbeeren 13 dl» 18 Mk., Erdbeere» 35-50 Mark. eh. thcidesheim, 10. Juni. Bezahlt wurde» aus dem heutigen Markte sur de» Zentner Spargel 1. Sorte 30 - 85 Mk., 2. Sorte 10—18 Mk., Süßkirschen 35—40 Mk,, Erdbeeren 30 bi« 35 Mk., Erbse n 00 -00 'Mark. Meteorologische Bew. Himmel Sonnenschein Höchst« Temperatnr a,n 9. bi« 10. Juni 1915 = + 29,9' 0. Niedrigste . , 9. . 10. . 1915 — + 17,4 , Sitederschlag. 0,3 mm Rotationsdruck der Brühl'lchen Univ.-Buch» und Steindruckerot. R. Lauge, Dieben. r