Kreisblatt für »en Kreis Gietzen. Rr. 43 18. Mai 1915 Bekanntmachung. Betr.: Ausftihrverbole. Tic nachstchende Bekanntmachung des Slellvertrctcrs des Reichslanzlccs vom 2. Mai b. 3*. wirs hiermit veröffentlicht. Gieße», den 14. Mai l!)l. r >. Großherzogliches Kreisamt Biegen. Dr. U finget. Bekanntmachung. Ans Wrunb des § 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend bas Verbot 1. der Ausfuhr und Turckp- fuhr von Waffen, Munition, Pulver usw., 2. der Ausfuhr und Turchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, 3. der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen und von Mineral- rohölcn, Steinkohlentccr und allen ans diesen hergcstclllcn Oelen, dringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Eswirdverbotcn die AusfnhrundTurchsuhrvon Stahlflaschcn jeder Art, leer und gefüllt: photographischen Kameras auch ohne Objektive und von Verschlüssen für photographische Objektive: Signalhupen für Automobile: Kapok. Berlin, den 2. Mai 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. ___ T il b r ü ch _ Bekanntmachung. Betr.: Ausfuhrverbote. Tie nachstchcvde Bekannlniackfung des Stellvertreters des Reichskanzlers wird hiermit veröffentlicht. Gießen , den 17. Mai 1915. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen, ßr. Usinger. Bekanntmachung. ,, Slni Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot 1. der ?1usfuhr und Turckp- fuhr von Waffen, Munition, Pulver usw.; 2. der Ausfuhr und Turchfuhr von Rohstoffen, die bei der .Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen: 3. der Ausruhr von Berpflcgungs-, Streu- und Futtermitteln: 4. der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen und von Mineralrohölen, Steinkohlenleer und allen aus diesen hergcstellten Oelen: 5. der Ausfuhr lind Turchfuhr von Verband- und Arzneimitteln usw ' 6. der Ausfuhr von Tieren und ticrifd>en Erzeugnissen: 7. der Ausfuhr und Turchfuhr von Eifenbahnmaterial aller Art, von Telegraphen- und Fernfprechgerät usw., bringe ick) nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Es ivird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von: Dampfturbinen aller Art. Berlin, den 8. Mai 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers __ Delbrück. Bekanntmachung. ©etc.: Verkehr mit Brotgetreioc und Mehl: hier: Ter Bwt- verbrauch in den Wirtschaften. Es ist in einem Einzclfall festaestellt worden, daß am 13 l M Mnstt Simmel,ahrl) in einer Wirtschaft in ver Umgebung von Gtchen Brot an auswärtige Gäste in einem Umfang verabreicht lvvrden ist, der in keinem Verhältnis zu den dem betreffenden Wirte ubcnpicictten Brotmarken stehen kann. Ter den Wirten zuqewiesen '2 Bwlmartcnr>orrat i|t auf normale Verhältnisse, nicht dagegen au, wlche zugeschnitten. wie sie sich bei dem regen Wechsel- ^rkehr znnichen ^tadt uno Land an den bevor st ehenden t» 6 st f e t e r t a g e n voraussichtlich wiederholen werden Dar Publikum imrd deshalb ersucht, den Wirten die Einhaltung der für fte gelteichen Vorlchnften dadurch zu erleichtern, daß es sich bei Spaziergängen oder Ausflügen inncrhalb des Bezirks des Kom- munalverbands femeu v-dars an veot mitnlmmt. Nach 8 14 un- erer Bekanntmachung in obigem Betreff vom 15. März 1915 (Krcisblatt Nr. 26 vom 16. März l. Js.) m ü s f e n di e W i r t e den Gasten gestatten, mitgebrachtes Brot zu ver- zehren. Gießen, de» 17. Mai 1915. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen, ßr. Usinger. Sin die Gruhh. Blugermefstercien der Landgemeinden sowie die Grohh. Gendarmerie des Kreises. an '’Aykfel?* Bekmintniachung ist alsbald in ortsüblicher iffrnHufcn Kenntnis zu bringen. Tie Ortspolizcibehördeit wme die Grohh, Gendarmerie lvcrden beauftragt, an den Pfingsch seicrtagen die Wirtschaften inöglichst genau zu kontrollieren und Anzeige zu erl/ebeii, falls sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Wirte Brot an Gäste abgcben, für dessen Herstellung sie die rechtmäßige Verwendung von Mehl nicht Nachweisen können. Ties gilt insbesondere auch für Inhaber solcher Wirtschaften, die als Selbstversorger anzusehen find. Tie G r o ß h. Bürgermeistereien dürfen deü Wirten in Anbetracht der bevorstehenden Feiertage unter keinen ll m - st ä nden m eh r M c h l z u wcise n, a l s da s j e n i g e Qu a n- t u m i st, auf das sie unter n o r ni a l c n Verhältnisse!» Anspruch haben. Gießen, den 17. Mai 1915. Großherzögliches Kreisamt Gießen. _ ßr, 11 fing c r _ Bekanntmachung. Betr.: Die Regelung des Verbrauchs von Brotgetreide und _ Mehl im Kreise Gießen. Sowohl durch Z 8 unserer Bekanntmachung vom 15. März 1915 in obigem Betreff iKreisblatt Nr. 26 vom 16. März l. Js.> wie auch durch 8 1 der Verordnung des Oberbürgermeisters zu Gießen über den Verkehr mit Broi und Mehl in der Stadt Gießen lGießcncr Anzeiger Nr. 64 vom 13. März 1915, 2. Blatt) ist bestimmt, daß Brot und Mehl nur gegen Brotmarken abgegebei, werden darf. Unter den Begriff „Brot" fallen fvlvohl Roggenbrot einschließlich, des Roggenfebrotbrots, lute auch Weizenbrot (Brötchen, Zwieback) und schließlich Roggen und Weizen- fchrotbrötchen. Trotz dieser Anordiiiingcil soll es hier und da immer noch Vorkommen, daß den erlassenen Geboten, deren Uebcr- trecung nach 8 44 ver Bundesratsverordnung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bedroht ist, zuwidergehandclt wird. Wir sehen uns veranlaßt, vorstehendes hiermit nochmals zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und süge» an, daß die Polizeibehörden in Stadt und Land angewiesen sind, den Befolg der bestrhcnden Vorschriften genauestcns zu überwachen und Zuwiderhandlungen unnackfsichtlich zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 15. Mai 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen, ßr. U s i n g e r. An das Grohh. Polizciamt Gießen, an die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises nnd die Grohh. Gendarmerie des Kreises.' Tie vorgenannten Ortspolizcibchörden werden hiermit angewiesen, die vorstehende Bekanntniachiing in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Weiter werden die Orts- Polizeibehörden sowie die Gendarmerie beauftragt, den Befolg zu überwachen nnd im Falle festgestellter Ziiwiderhandliingen nn- nachsichtlich Strafanzeige zu erheben. Gießen, den 15. Mai 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ ßr. Ufinger. _ Betr.: Waldweide für Schweine. A» die Grohh. Bürgcrmciftcreien der Landgemeinde» des Kreises. Im Anschluß an unser Ansschreiben von! 7. d. M. (Krcisblatt Nr. 41) weifen wir daraus hin, daß ein A u s n a h m e « t a r i f für Schweine in Wagenladungen nach und von Waldweiden für den Bereich der preuß.-hess. Siaats- bahnen eingcführt ist. Hierbei gelten folgende Maßnahmen: 1. Die Ermäßigung betrag! 70 Prozent der normalen Wagenladungsfracht. 2. Die ermäßigte Fracht wird für den Heimweg sogleich bei der Abfertigung gewährt, wenn der Versender eine Besckfcinigung des für den Bcrfandorl zuständigen Amts- oder Gemeindevorstehers vorlegt, daß die Schweine nach einer bestimnu zu bezeichnenden Waldweide zivccks Wcideganges versandt werden sollen 3. Ebenso wird für die Zurücksendung der Tiere von der Waldweide nach dem ursprünglichen Versandorte die Frachtermäßigung sogleich bei der Abfertigung gewährt. Die Bescheinigung, daß die Tiere von der Waldweide kommen, ist von dem für die Waldweide zuständigen Amts- oder Gemeindevorsteher ausziistellen. 4. Für Schweine, die von der Waldweide nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Versandorte geschickt werden wird dre Frachtermäßigung nicht gewährt. , ■ ?' Fehlen der Bescheinigungen unter Ziffer 2 „nd 3l bei der Abfertigung wird die normale Fracht berechnet Die ermäßigte Fracht wird nachträglich gewährt, wenn dicBcscheinigungen, nilt einem entsprechenden Anträge binnen 3 Monaten nach Aus- gäbe der Sendungen der zuständigen Eisenbahnvcrwaltung vorgelegt werden. Jntcresseuten wollen Sic auweise», sich mjt den zustäichigei» 2 Herren Vorsitzende» vcr Bezirksausschüsse der Landwirtschasls-i ■ lammet ins Benehmen zn setzen. Gießen, den 15. Mai 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Oe. N s i n g e r. B e t r.: Ten Monatsbcdarf der Landgemeinde» an Mehl. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern daran, daß die genaue Zahl der Brot- eNIpsäIIgcr für den k o m ni e n d c n Monat bis zum 20. l. M. dem Komniunalverband angegeben sein muß lvergl. Ausschrcibcu vom 4. Mai l. I., Gießencr Anzeiger vom 5. l. M.). Gießen, den 17. Mai 1915. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. Or. U s i n g e r. Bekanntmachung. Zuni Herstellen von Kleinpslastcr wird die Kreisstraße Hungen—Langsdorf vom 25. Mai ab bis aus weiteres für jeden Verkehr gesperrt. Tic Umleitung des Verkehrs crsolgt über Langsdorf—Bettenhausen—Bellersheim—Hungen oder über Langsdorf—Nonncn- roth—Hungen. Gieße», den 11. Mai 1915. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. Or. U s i n g c r. B e t r.: Polizeistunde. An das Großh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. „Oertliche Polizeiverwaltung" im Sinne der Ziffer 3 der Verordnung des kommandierenden Generals vom 27. v. Mts. — abgedruckl im Krcisblatt Nr. 41 vom 11. Mai 1915 — ist das Kreisamt oder die besonders bestellte ftaatlicf>e Polizei Verwaltung. Gießen, den 17. Mai 1915. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Hechler. Bekanntmachung. Cln der Zeit vom 1. bis 15. Mai l. Js. wurden in hiesiger Stadt gesunden: mehrere Portemonnaies mit Inhalt, mehrere Papier-- geldscheine. 1 Brosche, 1 Handbeutel mit Inhalt, 1 Soldatenmütze ; verloren: 2 Fünfmarkscheine, 1 gold. Tamenkcttenarmband, eine dunkle Brieftasche mit 5—6 Mark Papier- und Silbergeld, 1 Portemonnaie mit 8,50 Mk. Inhalt, 1 schwarzledernes Portemonnaie mit 20 Mk. Inhalt, 1 gold. Armband mit Uhr, 1 Tamenregenichirm, 1 silb. Tamenuhr mit dünnem gold. Kettchen, 1 schwarzwollenc gestrickte Tamenwestc, ein Portemonnaie mit 2,35 Mk. und Brotmarken als Inhalt. Tie Empsangsberechtigtcn der gcsundencn Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gesundenen Gegenständ« kan» an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 17. Mai 1915. Großherzogliches Polizciamt Gießen. H e m m e r d e. Bekanntmachung. B e t r.: Fcldbereinigung Muschenhcim: hier Grcnzregulicrung mit Hofgüll. In der Zeit vom 14. bis einschl. 31. Mai lfd. Js. liegen werk- tags aus Großh. Bürgermeisterei Muschenhcim die Akten der Grcnzregulicrung mit Hosgüll, nämlich l Zuteilungskarte und 1 Gütergeschoß mit Zuteilungsplan zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der oben festgesetzten Ofsenlegungsirist bei Großh. Bürgermeisterei Muschenhcim schriftlich und init Gründen versehen cin- zurcichen. F r i e d b e r g , den 7. Mai 1915. Ter Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Rcgierungsrat. Märkte. Gieße», 18. Mai. Marktbericht. Au! d-ui heutige» Wochenmarkte kostete: Butter das Piund 1,50—1,«'! Mk.: dühner- eier 1 Stück 10 und II Psg., 2 Stück 00 Psg.: Enteneier 1 St. 0 PI,,. 2 St. 00 Psg.: Gänsceier 1 St. 0-0 Pig., 2 Et. 00 Psg.: Käse das Stück 7—8 Psg, Kasematte 2 Stück 8-0 Psg.: Tauben das Paar 1,00—1,40 Mk, Hühner das Stück 1,00—2,00 Mk, Hahnen das Stück 1,00 - 2,50 Mk, Ente» da» Stück 2,50—8,00 Mk, Welsche 4—5 Mk.: Ochscnfleisch da» Psund Mk. 1,12—1,16, Rmd- sleitchdas Psund 104—112 Psg, Kuhfleisch 104—112 Psg,Schweine- kleisch da» Psd. 1,30-1,44 Mk, Kalbfleisch das Md. 100-104 Psg., Hauunelfleisch das Pluud 98—110 Mg.: Kartoffeln 100 Kilo 13,00—13,50 Mk„ Milch das Liter 24 Mg.: Aepsel das Psund 20-30 Psg.: Nüsse 100 Stück 60 Psg.: Spargel l. Sorte 60 Psg. da§ Psund: Spargel 2. Sorte 45 Psg. das Piund; Kopssalat 8 dis 10 Psg.: Cviuat 10 Pig. das Psund. — Marklzeit von 7 bis 1 Uhr. = Hcrboru, 17. Mal. Aus dem heute abgehaiteue» 5. dies- jähriwk» Markte waren aufgetricbeu 74 Stück Rindvieh und 438 Schweine. Es wurden bezahlt sür Fetlvich und zwar Ochsen 1. Qualität 00-00 Alk, 2. Qualität 00-00 -Mark, Kühe und Rinder 1. Qualität 04-00 Mk, 2. Qualität 00 -00 Mark lür b0 Kilo Schlachtgewicht. — Aus dem Schiveinemarkt kosteten Ferkel 55-85 Alk, Lauser 80-120 Alk. und Eiulegschmein- 125-00 Mk, das Paar. Ter nächste Markt findet aiu Montag, den 31. Mal 1915 statt. ke. Frankfurt a. M. vlehhos Marktbericht vour 17. Mai. Austrieb: Rinder 1586 (Ochsen 179, Bullen 67, Kühe Uiid Färsen 13401, Kälber 538, Schale 30, Echiveine 1581. Tendenz: Rinder, Kälber, Schafe »nd räumt. Schweine statt, ge- Prels« sür 100 Psd. Lebend- Schlacht- Ochsen. Vvllfieischige, au»gemäsiele, höchsten Schlacht- wertes, 4—7 Jahre alt. di« noch nicht gezogen haben (ungejochte) . B »I l e n. Vollsteischige, anSgcwachseiie, höchste» Schlachtw. Dollsteijchige, jünger«.65—59 Färsen, K ü h e. Vollsteischige auSgein. Färsen höchst. Schlachtw. Vollsteischige auSgem. Kühe höchsten Schlacht» werteS dis zu 7 Jahren.63—65 Wenig gut entwickelte Färsen ...... 55—60 Aelicre ausstemäslete Kühe. Mäßig gelehrte Kühe und Färsen . . . Gering genährte Kühe und Färsen . . Kälber. Feinste Mastkälber.80—82 Mittlere Mast- und best« Saugkälber . , Geringer« Mast- und gute Saugkälber . . Schale. Stallmastschase! Mastlämmer und jüngere Masthammel. Schweine. Vollsteischige Schiveine von 80 bi» 10V kg Lebendgewicht. 110.00-118.00 142.00—146.00 Vollsteischige Schweine unter 80 hg Lebengewicht ........ 100.00—110 180.00—140.00 Vollsteischige Schweine von 100 bis 120 kg Lebendgewicht. 110.00—118 142.00—148.00 Vollsteischige Schiveine von 120 bis 150 kg Lebendgewicht. 110.00—118 142.00—148.00 fc. Frankfurt a. M, 17. Mai. (Orlg.-Telegr. des .Gieß. Anz.'j Fr» chi markt. Tas Geschält tu Getreide ist sehr ruhig bei billigeren Preisen. Mais in guter Ware knapp, beschädigter reichlicher. Mais L8-60 Mk, Gerste 55—58 Mk, Kokoskuchen 34,50—35,50 Mk. Rübkucheu 28-80 Mk. Alles sür Ivo kg. to. Frankfurt a. M, 17. Mal. iOrlg.-Tclegr. des Gieß. Anz.l Kartoffclmarkt. Kartoffeln Im Grobbandel Mk. 18,75 dis 14,04 Mk, iiu tileinhandel Mk. 15.00-16,00. Alles per 100 kg. gewicht Mk. Mk. 65—74 180-185 60-64 120-125 «0-65 110-115 55—59 105-110 61-66 110-120 53—65 110-120 55-60 106-110 53-57 100-106 44-50 88-100 84—40 77-86 80-82 182—187 78-80 128-183 70-76 119-128 55-00 118-120 Meteorologische Beobachtungen der §ta Hon Sieben. Mai 1115 |ö.| Ot 3 » * < 3 3 i* ZK 3 !% Il *1 ■il l| V JÖ c g m Uli Weile, 17. 17. 13. 2''! fc» 742.0 141.0 139,3 18.7 14.8 14,2 8,6 10.5 11.5 53 84 95 S still s 2 still 2 10 10 10 Bed. Himmel Höchste Temperatur am 16. bl» 17. Mal 1915 --- -1- 20,2*0. Niedrigste . , 16. . 17. . 1915 - -f 4.9' Niederschlag: 4,5 mm. rVucksachen aller Art liolert In Jeder gewünschten Ausstattung preiswert dl« Biühl’sche Universitäts-Druckerei. 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