KrctsWött str ö« !»Areis SktzeN. Nr. 37 27 . April 1915 Bekanntmachung. ©etr.: Beschlagnahme von RritaiisrüstiiiigSflückeu. Das Kricasministeriuni Hai »iftgcteilt. Sah die beschlagnahm- ten PierdcaiisrüstniigSstückc ans Antrag der Besitzer (Fabrikanten, Handwerker oder Händler- zur Terkung des Bedarjs landwirt- schastticher und gewerblicher Betriebe jreigegcben werden können, wenn die Besitzer sich durch eine Bescheinigung der Landespolizei- bchörde darüber auSwcise» können, daß die zur Freigabe erbetenen Stücke für vorgedachie Zwecke von dem Besteller dringlich gebraucht werden. Etwaige Anträge dieser Art sind bei der zuständigen Großh. Bürgeianeisterei und Großh. Polizeiaint dacher cinznreichen. Gießen, den 24. April 1915. Grobherzogliches Krcisamt Gießen. Dr. Usingcr. 91n das Großh. Polizeiamt Gieren »»d an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises. Etwaige Anträge, die aus Grund obiger Bekanntmachung bei Ihnen eingeheL, wollen Sie mit entsprechender Bescheinigung versehen uns vorlegen. Gießen, den 24. April 1915. Großherzogliches Krcisamt Gießen, ve. U s i n g e r. Ncichsversich-criingsordnuiig einer gkiverblichcn Berussgenossenschast zngctcilt ist. Soweit das die Befreiung rechtsertigeichc Verhältnis nicht ichon von Amts wegen berücksichtigt ist, bleibt es den Beitrags- Pflichtigen überlasse», die Befreiiiiig bei der Gemeindebehörde der- icnigen Gemarkung, in der das Hausstück gelegen oder der es polizeilich zngrteilt ist, längstens dl» I. Zum zu beantragen. Wir snrocrndcshalbznrAnmeldnngetwaigcrBefrel- »ttgsgesiiche bei der zuständigen Bürgermeisterei bis zu den, angegebenen Termin ans. Gießen, den 24. Ap.il 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I B.: Hechler. B e t r.: Wie oben. An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Hinweis aus vorstehende Bekanntmachung, aus das Gesetz, betr. die Aussührung der landwirischastl. Unfallversicherung vom 21. Dezember 1912 (Reg.-Blatt Nr. 401, und die Bekanntmachung, belr. die Ausführung der landlvirtschaftl. UnsaNver- sichcrung vom .30. Mai 1913 (Reg.-Blatt Nr. 15) machen wir Sic aus Ihre Verpflichtungen gemäß JA 3, 5, 7, 9, 10—13 dev obengenannten Bekanntmachung aufmerksam. In J 7 ist neu vorgesehen (gemäß Artikel 16 des Ausfüh- rungsgesctzes), daß, wenn Ausmärker vorbanden sind, der Beginn der Ofsenlegnngssrist im Amisverkündniigsblati des Krei»- antts bekannt zn machen oder den 'Ausmärkern schriftlich mit- zuieilen ist. Der Beitrag zur Berussgenosscnschaft nnrd nicht mehr, ivie seither, in der Gemeiiche erhoben, in deren Gemarkung der nmlagcpftichlige Grundbesitz liegt, sondern in der Gemeind«, in welcher der Beitragspflichtige seine» Wohnsitz oder Sitz hat. (8 9 der Bekanntmachung.! Nach 8 10 ist (abweichend von der leithcrigen Borschrisl in 8 14) die Hälfte der Beiträge innerhalb 4 Wochen, der Rest spätestens 6 Monate »ach Eingang der Heberolle oder-des Auszugs a» den Genossenschaslsvorstand eiiiziisenden. Gießen, den 24. April 1915 Großherzogliches Kreisamt Gieße». I. V. i Hechler. Bekanntmachung. B e t r.: Sonntagsruhe im Bäckercibetriebe. Unbeschadet der Vorschriften des § 9 der Verordnung des Wnn- Grates über die Bereitung von Bachvare vom 5. Januar d. I. lR.-G. Bl 9) gestalten wir bis auf weiteres die Beschäftigung von Arbeitern ,n Bäckereien an Sonn- und Festtagen gemäß z 105e NeichSgewerbcordnung und § 162 der Ausftilirunas Verordnung hierzu riir die Zeit bis 1 Uhr initlags. Mindestens an jeden, dritten Sonntage ist jedem Arbeiter die zum Besuche des Gottesdienstes ersorderiiche Zeit sreizugrbe» G i c tz e n , den 2 l. April 1915. Großherzogliches Kreisam! Gieße». Or. U s i n g e r. Bekanntmachung die Umlage der land und forstwirtschaftliche» Berussgenossenschast lur^das Gioßlzerzogtun, Hessen für das Jahr 1914 betreffend. -tic (fit die Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Berussgenossenschast zu machenden Ausircndüngen betragen für das Jahr 1914 . 1 276 487,27.« Hiervon werden erhoben an Barzuschlägen für Gärtnereien, Friedhoisbetricbe. Ncbenbctriebc und sonstige Tätigkciien sowie an Barzuschlägcn für Betrieb-beamte imb Facharbeiter .... 50000,00.« Bekanntmachung. Die Bezugsverei'nignng der deutschen Landwirte in Berlin teüt uns mit, daß sie voraussichtlich 'in der Lage sei, sür die nffchl« Zelt größere Mengru frischer Ziickerrüben «Fielt an Verbraucher abzugeben, da die Zufuhren an Zuckerrüben aus Frankreich und Belgien in letzicr Zeit stärker geworden sind. Die näheren Bezugsbedingungen sind nachstehend angegeben. Etwaige Bestellungen sind direkt an die genannte Bereinigung Berlin IV. 35, Karlsbad 16, und nicht etwn an die Vcrteilungsstrll« zu richten. Bezugsbedingungen für belgische u. französische Zuckerrüben. Der Preis stellt sich auf: Ulf. 0.60 pro Zentner frei Waggon deutsch-französische oder deutsch-brlgi- sche Grenze. Das in Saarbrücken oder Düren dahnamtlich ermittelte Gewicht ist für die Berechnung maßgebend. Die Bezahlung hat Zug um Zug nach erfolgter Litz seruna zu geschehen: der in der Rechnung ansgegebene Betrag ist portosrei auf das Konto bciderVankfürHandclundJn- du st ric, Depositen lasse U. Berlin \V„ Potsdamer- Straße 16, zu überweise». Wann die Lieferung der Rüben erfolgt, kann im voraus nicht zugcsagi weiden, da dies von den Verkehrsmöglichkciien abhängig ist. Auch können Wagen mit einem bestimmten Gewicht nicht geliefert werden: die Wagen müssen vielmehr mit deinjenigen Gewicht weiterrollen, mit dem sic in Saarbrücken oder Düren ankvmmen. Aus die Beladung der Wagen trat die Bezugs Vereinigung keinerlei Einslnßl sie kann daher keine Verantwortung für di« aus der Beladung sich etwa ergebenden Folge» übernehmen. Für Schmutzsreiheit und sonstige Beschaffenheit der Rüben nniß jede Garantie abgelehnt werden; die Rüben werden geliefert, wie sic fallen. Die Be, ilgsvcr einig nng muß sich ferner de» Vorbehalt der Li e s e ru n g s m ö g l i ch k e t t mache n, da sie nicht weist, welche Rübenmengcn ihr noch seitens der Heeresverivaltuiig überwiesen werden. Die Bestellung gilt erst dann als entgülttg angenommen, wenn der Weitertrgnsport der Rüben ab Saarbrücken oder Düren vor sich gegangen ist. Gieße», den 21. April 1915. Großherzogliches Krcisamt Gießen. 3- 8t; Hechler. Ter Rest von .... .., 1226487,27./« iit durch Umlegung aus die Steneriocrtc der beittagspfttchtigeil Grund,tucke zu crhebeii, die sich insgesamt aus 1 774 162 300 Mk berechnen. Tic Erhebung einer Umlage von 6,8 Ps. aus 100 Mk.. Steucrwert beschlossen, deren Erhebung demnächst in eineni Ziese unter Znieiidung besonderer Ansorderungszcttel ftanfirtbett ,vird. — abci wird jedoch bemerkt, daß nach § 24 der Satzting sür jeden la.idwirttckm'tlichen Betrieb mindestens rin Beitrag von 2Mk zu entrichten ist. T a r ui st a d t , den 1. März 1915. Der Genojsenschastsoorsiand. B i ch m a n ii , Geh imer Regiernngsrat. Bckanntmachnnq.- Aneslihrung der landwirtschaftlichen Unialloersichcrung Als Grundlage sur die Umlegung der Beiträge zur land- und lorslwirlickmiliichcu Berussgenossenschast für das Großh Hessen dient ein gemarkungsweisc auszusielleudes Umlagetataster aller Grundsleuerpilichligcn drr betrefseudcu Gemarkung, soweit sic bei- tragspslichtig sind. Nicht auizunehiueu sind dirjcnigen Gruiidstcuerpslichtigcn, die 1. nur solche Grundnücke besitzen, aus denen ein landwirtschasll Betrieb nicht jtattfmdet, 2. »nr Gebäude nebst zugehörigen Hosräunien, sowie nur kleine paus- und Ziergarten beiitzen, ivenn letztere nicht regelmäßig und in erheblichen, Nmiange mit besonderen Arbeitskräften bewirt- schaltet werden, und deren Erzeugnisse Haupt,'Schlich dem eigenen Haushalt menen, 3. lediglich solchen Grundbesitz in der Gemarkung haben, der ;n einem ,andwlrt,chas,lick)cn Betrieb gehört, dessen Sitz außer, halb des Großherzoqtuins gelegen ist. Ebenso ist derjenige Grundbesitz nicht aufzunehmcn, der zu einem landwirtichaftlichen Betriebe gehört, aber gemäß 8 922 n. 2 © c t r : Die Fürsorge für Blind« und Taubstumme. An den Herrn Oberbürgermeister in Gießen und die Großh. Bürgermeistereien deS Kreises. Bis zum 10. Mai lf. Js wollen Sie berichten, ob und welche Konen Jbre Gemeinde für Blinde und Taubstumme im Rj. 1914 aufgeweiwet hat. Gießen, den 21. April 191b. Grobherzogliches Kreisam! Gießen. _I. V.: Hechler. Brkanntmachung betrcfsend Regicbautcn: hier: Einreichung der Nachweisung. Rcgiebauarbeiten sind Arbeiten, die Leuten übertragen werden, die sich bei der Hets.-Nass. BaugcwerkSberussaenojsen- schast nicht angemeldet haben oder von ihr nicht als gewerbsmäßige Unternehmer angesehen werden. In diesen Fällen haben die Bauherrn (Auftraggeber) di« Unfallversicherung zu regeln, d. h. sie gelten als Unternehmer und haben allmonatlich aus vorgeschriebenem Formular (von der Sektion VI in Gießen zu beziehen) eine Nachwcisung über dir beschäftigten Arbeiter sowie deren Tagewerk und verdienten Lohn bei der B-roßh. Bürgermeisterei einzureichen, die sie an ims weitergeben wird. Desgleichen ist eine Regtenachweisung cinzuretchcn, wenn eine Bauarbeit durch eigene Sühne, Berivaildte, Knechte usw. ausgcsührt wird. Als Bauarbeit wird auch die Anfuhr von Baumaterial zu eigenen Bauzwecken angesehen. Ist der Unternehmer (Bauherr) einer Bauarbcit im Zweifel darüber, ob er einen Nachweis ein- zureichcn hat, so wird ihm empfohlen, die Einreichungsfrist nicht unbenützt verstreichen zu lassen, um nicht von den aus der Nicht- cinreichung eines vorzulegenden Nachweises sich ergebenden Nachteilen betroffen zu werden. Hierbei bleibt es ihm unbenmumm, in der Spalte „Bemerkungen" des Formulars die Gründe aw- zugebm. aus denen er seine Berpslicbäima zur Einreichung eines Nachweises bezweifelt. Unternehmer, die ibren Pflichten zur Einreichung der Nachweise nicht rechtzeitig nachgekommen, können mit einer Ordnungsstrafe bis zu 800 Mark belegt werden, auch kann gegen Unternehmer Ordnungsstrafe bis zu 500 Mark verhängt werden, wenn die cingereichten Nachweise unrichtige Angaben enthalten. (§§ 908 und 909 der Reichsversichcrungsordming.) Gießen, den 12. April 1915. Großherzoglirbcs Kreisamt (Bersicherungsamt) Gießen. m v I. B.: Hechler. B e t r.: Wre vorher. - An die Großh. Bürstel mcistereicn der Landgemeinden deS Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit. Damit die Baulustigm vor Strasm und Nachteilen bewahr! bleiben, empfehlen ivir Ihnen, sie jetveils entsprechend zu verständigm. Die bei Ihnen eingehmdm Nachweise sind Ms alsbald vorzulrgen. Aus die Bekanntmachung im Kreisblatt Nr. 8 von 1918 wird Bezug genommen. Gießen, den 12. April 1915. Grobherzogliches Kreisamt (Bersicherungsamt) Gießm. __ I. B.: Hechle r. _ Bekanntmachung. B c t r.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß aus Grund der im Reichsanzeiger vcröismtlichtcn Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. d. M. als verseucht zu gelten haben: 1. Im Großherzogtum die Kreise Darmstadt, Bensheim, Dieburg, Erbach, Groß-Gerau, Ossenbach, Gießen, Büdingen, Friedbcrg, Mainz, Bingen. Oppenheim, Worms. 2. Im Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahme von Lübeck und Lübeck in Oldenburg. Gieße», den 21. April 1915. Großhcrzoaliches Kreisamt Gießen. _ I. B.: Heinmerd e. _ Dienstnachrichtcn des wrotzh. Kreisanitö Gics;cn. Der Kreisstraßcnmeister S c uß selber zu Wiescck ist gestorben. Mit der Versetzung des Dienstes für den 6. Baubezirk ist Kreisstrßaenmcister Mohr zu Gießen beauftragt. _ Bekanntmachung. Bctr.: Anmeldung der Vorräte an Rindviehhäuten und gewisser Lederarten. Nach Anordnung des Rcick>skanzlers sollen aus Grund der Bekanntmachung Über Vorratserbebungen vom 2. Februar 1915 die Bestände an Rindviehhäuten, einschließlich der Kalbselle, und deS zur Herstellung von Sohlen geeigneten Leders ermittelt Ion» den und zfvar »ach dem Bestand am 30. April ds. J§. Die Inhaber der Betriebe, welche im Besitze von Vorräten nacbbczcichneter Art sind, werden hiermit ausgefordcrt, in folgender Weise ihren Vorrat bei der Großh. Zentralstelle sür die Landesstatistik in Dannstad! anzumelden. Ter Unterzeichnete hatte am 80. Aprilü 91S folge»« den Vorrat von: Zahl der rahmen Wildhäute . . _ Häutei jmb Kips« I. A. Salzhäuten: a) bis 10 kg schwer , , , — — b) über 10 bis 80 kg , , — c) über 80 kg schwer ... — — I. B. trockenen (und trocken gesalzenen) Hauten: a) bis 4 kg schwer . i . —- — b) über 4 bis 6 kg . . — — c) über 6 kg schwer ... — — II. Bode nieder (Unterleder) einschließlich der Stanzstücke, sofern die Mmige 100 kg übersteigt: Kilogramm! a) Sohlleder. t „ . . — b) Bache- und Brandsohlleder . , - , . — c) zu Äodenlsder verarbeitete Spalte , , —- Von den Gerbereien bereits in Bearbeitung genommene Häute werden von dieser Erhebung nicht betroffen. Bon Leder sind nur Bestände an Bodenleder anzugeben, wenn der Bestand 100 kg übersteigt. Als Betriebe, von welchen Anmeldungen zu erfolgen haben, kommen in Betracht bezüglich der Häute: die Fleischer, tot Innungen und Häuteverwertungsgenossenschaften, die Häulehäick», ler, die Gerbereien und alle sonstigen Personen, die Rindväehhäuts in ihrem Besitze haben: bezüglich des BodcnlederS: di« Gerb«- rcten, die Leder Handlungen, Schuhfabriken und all« sonstigen Beo» sonen und Firmen, die Bodcnleder in ihrem Besitze haben. Fall! bei Spediteuren oder Lagerhaltern Posten etngelagert sind, würden sie von ihnen anzumelden sein. Nicht rechtzeitige oder unvollständige Anmeldungen unterliegen den Strafbestimmungen der eingangs erwähnten Bekannt» machimg über BorratSerhevungen vom 2. Februar 1915, Darmstadt, den 24. April 1915. Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik. Knöpfet. Zus. ErKinder wachsene im 1. Lebensjahr vom 2 bis 16 . yohr 3(1) 3(1) — 2 L I I 4(2) 2(1) — 2(1) wöchentl. Uebersicht der Todesfälle l. d. Stadt Siche««. IS. Woche. Pom 11. bi« 17. April ISIS. Einwohnerzahl: angenommen zu 32 9X> (inkl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeilsziffer: 28,50 V«. Nach Abzug von 6 Ortsfremden 22,46. Ei starben an Altersschwäche Keuchhusten Rose Tuberkulose Kraukheiteu der Atmung«, organe I Krankheiten des Herzens 1 Krankheiten des Nervensystems 1 Krankhelle» d. Verdanungt- organe 1 1 ( 1 ) 1 ( 1 ) 1 Meteorologische veodachtungen der Station Sieben. April HiB § tj 2 g -5 K * l“ t .US £ 3 *3 -0 £ 5 fcS . ® g.f 1 .5 8 ifi llil .&4I Welt« 20. 719.8 19,0 8,4 51 NE 2 6 Bew. Himmel 20. i» 7 60,1 12,0 9,6 78 E 2 0 KlarerHimmel 27. i ¥s • BO. 4 12,7 7,8 71 N 2 2 Sonnenschein Tau Niedriges m 9 Niederschlag: 0,0 w n. 25, 25. 1915 = t 10 , 9 - 0 . 3,9*. Rotationsdruck btt Brühl'sche» Unlv.-Buch- und Slcindruckerii. R. Laag«, Dießen.