Ureisblatt für den Kreis Gießen. Nr. 22 2« März 1915 Bekanntmachung Wege» Aendcruug der Bekanntmachung über das Ausmohlen von Brotgetreide vom 5. Januar 1915 (ReichO»B«setzbl. ©. 3). Bonl 18. Februar 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung d-S Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vorn 4. August 1914 (Reichs Gesetzbl. S. 327) folgend- Berord- Nung erlassen: Artikels. „„ „ , In § 6 der Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide vonl 5. Januar 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 3) wird als Absatz 4 hinzugesügt: . . ., . ... _ Tie Landcszentralbehördeii oder die von thnen bestunm- ten Behörden können vorübergehend im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürsnisses gestatten, daß Mühlen Weizenmehl in anderer Mischung abgeben, als Absatz 1 vor- schreibt: dies gilt auch für die Kunden- und Lohnmüllcrei. Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in «rast. Ter Reichekau,ler bestimmt den Zeitpunkt des Außer- krasttretens. Berlin, den 18. Februar 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Bekanntmachung betressend das Ausmahlen von Brotgetreide. Vom 24. Februar 1915. Aus Grund deS Artikels 1 der Verordnung des Bundesrals vom 18. Februar 1915 tvegen Aenderung der Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide vom 5. Januar 1915 wrrd folgendes bestimmt: , Die Großherzoglichen üreisämler luerden crmächttgt, vorübergehend im Falle eines dringenden Wirtschaft l i ch « n Bedürsnisses ,u gestatten, daß Mühlen Weizenniehl in anderer Mischung abgeben als 8 >> Absatz 1 der Verordnung vom 5. Januar 1915 vorschreibt: dies gilt auch sür die Kunden- und Lohnmüllerei. Darmstadt, den 24. Februar 1915. ltzroßhcrzoglichcs Ministerium des Innern. v. Hombergk. Krämer. Bekanntmachung wegen Aenderung der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 5. Januar 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 8) Nun 18. Februar 1915. Der Buudesrat hat aus Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu ivirtschastlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (ReichS-Gesetzbl. S. 327) svlgende Verordnung erlassen: .e. ,, Artikel 1. In der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 5. Januar 1915 ^R.stchs-Gcsetzbl. S. 8) werden tolgende Aen- derungcn vorgenommen: 1. Dem 8 3 wird als Absatz 2 hiuzugesügt: „Tie Landes,cnlralbehSrde» oder die von ihnen bestimm- ten Behörden können vorübergehend im Falle eines dringenden wirlschasllichen Bedürsnisses gestatten, daß Weizenmehl (Wsatz 1) in einer Mischung Veclvendet wird, die weniger als 30 Gewichtsteile Roggenmehl unter 100 Teilen des Gesamt- geivichtcs enthält, sowie daß anstelle des Roggenmehlzusatzcs Kartossel oder andere niehlartige Stossc verwendet werden." 2. Jui 8 18 unter Nummer 1 erhält der Schluß folgende Fas jung: „oder de» aus Grund der 88 3, 4, 7, 9 erlassenen Bestimmungen zmviderhandelt": m , _ 3. Im 8 18 nnter Nummer 2 tverden statt der Worte „der 88 4, 7 erlassenen Bestimmnngen der Landcszentralbehörden zuwider" die Morte gesetzt: „der 88 4, 7, 9 erlassenen Bestimmungen zuwider". Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung m Ätrtft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitminkt des Außer» krasttretens. Berlin, den 18. Februar 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Bekanntmachung betrefseud die Bereitung vv» Bachvar« Vour 24. Februar 1915. Aus Grund von Artikel l Absatz 1 der Verordnung de« Bundesrals vom 18. Februar 1915 wegen Aenderung der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 5. Januar 1915 wird folgendes bestimmt: Tie Großherzoglichen Kreisämtcr werden ermächtigt, vorübergehend im Falle eines dringenden wirtichaftliche» Bedürsnisses zu gestalte», daß Weizenmehl (8 3 Absatz 1 der Verordnung vom 5. Januar 1915) in einer Mischung verwendet wird, die williger als 30 G«vichtsteile Rogaenmehl unter 100 Teilen des Gesamtgewichts enthält, sotvie daß anstelle des Roggemnrhlzniatzcs Kartoffel oder andere mehlartige Etosfe verwendet werden Darmstadt, 24. Februar 1915. Großherzogliches Ministerium des Jnuem. v. Hombergk. Krämer Bekanntmachung. B e t r.: Das Verbot der Verwendung von Mehl ieder Art zur Herstellung von Ieise. Nachstehende Bekanntmachung des Stellvertretenden Reichskanzlers vom 18. Februar d. I. wird hiermit veröffentlichl. Gießen, den 27. Februar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gieße», vr. Using er. Bekanntmachung betreffend das Verbot der Verwendung von Mehl jeder Art zur Herstellung von Seife. Vom 18. Februar 1915. Der Bundesrat hat aus Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundcsrats zu wirtschaitlichen Maßnahmen usw. vom 4 August 1914 (Rcickls-Gesetzbt. S. 327) folgende Verordnung erlassen: „ ..... 8 1. Die Verwendung von Mehl jeder Art zur gewerbsmaingen Herstellung von Seife ist verboten. .... ... 8 2. Die 882 bis 8 der Bekanntmachung, betrelscnd das Verbot der Verwendung von Kartosselmehl zur Herstellung von seile, vom 22. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) finden Anwendung. , . 83 Die Verordnung tritt mit dem -tafle der Berkundung in Kraft. Den Zeitvunkt d-S Auhertraittretens bestimmt der Reichs - kanzlcr. Berlin, den 18.Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück. Betr. : Frühjahrsbestellung An öif Großli. Bürgermeistereien btt Landgemeinde» des Kreises. Tic Frühjahrsbestellung der Felder steht unmittelbar bevor Jui Jnlerelse der Ernährung unjeres Volkes nach Verbrauch der verfloslcnen Ernle ist cs von der grötzten Wichtigkeit, da« alle anbauungsfähigen Flächen ausilenutzt und so die non) Möglichkeit gesteigert tverden. Unbedingt ist daraus zu achte», daß tragsähiges Land nicht brach liege» bleibt und hierdurch die landwirtschaftliche Produktion unter den Erutccrtrag rn vriedens- »eiten herabgedrückt wird. .. . Dabei verkennci, nur nicht die «chnnerigkeilcn. die Nch crncr solchen intensiven Bestellung cntgegenstellen werde». Biele der landivirtscbasltiche» Grundbesitzer stehen im Felde, ebenso »ndder Landwirtsckwil durch den Kriegsdienst eine Menge landwirlschaft- licher Arbeiter entzogen. „ . . „ Tie SchwierigkeUen sind umso größer, a.» inan es inner bald des Kreises — von geringen Ausnahiiien abgesehen — mrt narr parzelliertem mittlerem »nd Klcinbcsip zu tu» hat, der vorwiegend von dem Besitzer und de» männlichen Familienaugebörigeil bestellt wurde Falle» diese Arbeitskräfte ans »me letzt zur Kriegs,ei,. io besteht die Gesahr, da« m zahlrnckvn Fa len nrcu mand sich der Bestellung annehmen und eine sehr bedeutende, Fläche ertragreichen Landes ungenutzt liegen bleibe» ,vtrd ^ Unser aller Pflicht muß es mm »rin, diese Grjabr aus zuschließen Sie kann »ur wirksam dadurch abgewcndct werden, daß alle Gemarkungen planmäßig bestellt werden Daß dies hinsichtlich Ihrer Gemarkung Fschwht. wollen S,e sich ganz besonders angelegen sem lassen, «ollte der eun oder andere Ihrer Gemeinde Angehörige seine Grimdstücke nicht sach gemäß bestellen, so wollen Sie. falls auch Ihre Einwirkung , aut 'J] 1 ' vergeblich sein sollte, nur alsbald hierüber berichten. toie wir bemt auch envaiaen Anträgen oder Verbesserungsvorschlagen h>nN-h«>Ä der Ausstellung von Grundländerelen usw. entgegenseden, wenn Sie glaube», daß Acndcrungen unsererseits oder dergl. i»> Inter esse der Sache gelegen sind Gießen, de» 24. Februar 1915. Großherzogliches Krcisamt Gießen. Dr. U i i lt g c r. I S^.’fsÄfc'ft’wm'Ärr gemeinen Kenntnis) * U ^ ^ ^uikmi mir liifnmt zur all- I ^"^deehandlungett gegen diese nali.'.eiliche Anordnung »veeüen Wir (je n, heil 2-1. Februar 1915 I mit en,!n?)Ä^,n-^ ^ M>"k, im Falle her Nueiubringlichkeit •**&&&&»«*.. l'ÄÄ'Ä. '_Ll Cr | Großherzogliches Kreisanit Gießen, Bekaiiutmachuiist I vr . Using er. KW " C " P &m * m, ° Äl* MW'" fciKb,irf,cl 8ä,,bet : 1" if'l V^düpstermeistereie.. der La..»gemeinde., des Ter Bmidesrat hat auf Grund des ^ 5 des GefeKea über dir I Wniftll Pvlizemmt Gieße» und die Oirvhh, Ermüchtigung des Bundcsrats zu wirtschaftlichen Mastuabmen m'w I ira Gendarmerie des Kreises, »El August >914 (Reichs-Gesetzblatt S 327) bcscblosse» I borf.fhrnhrn b iSr" 6 '}* “"or* 5U k gemacht, den Befolg der ... Ter Reichskanzler wird erniächtigt. im Wege der Vergeltung die ! cSrrAh '«.? polizeilichen Anordnung genau zu überwachen. Die I r; r ä b ^r d ü ‘' f5 %""- e """ ee "¥"' DVCi ‘' ^J l * ru "n des Verbots erforderlichen Maßnahmen zu gel>ende'L„FLe7 f.ud'Ä,'mü Tage'dÄ ^ng-LuniaL ^ Tiefe Verordnung lritl mit dem Tage der Verkündung in gS S ^%S5ÄI «‘'«“ÄfÄ Berlin, oen II Februar 1915 I ÄS n „ 8a »b0«mrin&«« hat unter Ausschrist des Ver- Ter Stellvertreter des Reichskanzlers ! dem '!" b ""ter Beifügung des Anitsfieaels aus Telbr ü rk KÄ 'portosr^" ** Federung durch die Lost ge. Brkannkmirchung I ^ b e n. den 19, November 1914, betressend-Eii,- und Durchfuhr von Erzeugnisse» feindlicher Länder, I Großherzogliches Kreisamt Gieße». Pom 12. Februar 1915 I t: „ . trn. t lslnger. _ - vrm Grund der Verordnung, betreffend Ein- und Durchfuhr I ^ ^' Tke^Ausfüdrung der Gemeindevoranschläge für 1915, ^.^»W'sen feindlicher Länder vom 11. Februar 1915 (Reichs- I öff G rohst Bürgermeistereien der Landgemeinden Gesetzblatt S. 99, hestimine ich: I des Kreises, lmb Tnrchfuhr der nachstehend aufgcführten Boden-- I , . Anschluß an unser Ausschreiben vom 22 Dezember 1914 lh>w"b»erjkug»l,fe von Frankreich und Groschritannien, sowie I detr. d,c Geme,ndevora»schläge für 1915 (Kreisblall Nr 81) setzen Ä n S"Z b 'f?* U l 1 \ e6ietc " d'''ser Länder über die Grenzen I w'e «te davoniu Kenntnis, daß keine Bedenken dagegen besiehe», b-s Deutschen Reichs verboten, wenn ,„ Not,allen für das Rechnungsiadr 1914 aus Ansammluna _ . . . , Tarisnummer I des chiobiliarcrneucrungsfonds verzichtet wird und aufjet« Champignons, getrocknet, gedarrt, gcbacie», in I o r d e n l l i ch c Schuldentilgungen, die aus Betriebs mit. Salzlake eingelegt oder sonst einfach zu- I telr, vorgesehen sind, unterbleiben. Wir behalten uns «(„»'•n''L-i' ' tue’ 35 I ">r leden einzelnen Fall Entschließung vor. zumal Abweichungen BlnMt» Blute,,. Blutenblatrer und Knospe» I von dem Poranichlag nur mit unserer Genehmigung eintreten ,u Binde- oder Zierzweckcn. frisch (Schnitt- I dürfen (mit Anm, 100 zur Voranschlags-Auweisungl. und sehen ^ bluine») . 41 I Ihrer entsprechenden Antragstcllnng entgegen Summer in luftdicht verschlossenen Behältnissen 123 und 219 I Gieße». den 27, Februar 1915 Ei» von Trauben ,n Fässern oder Kesselwagen 180 I Großherzoglirlies Kreisamt Gießen Schaumwein . . , ......... ,81 ___Pr. Using er. Riech und zechonheitsmittel (Parsiimerien und I m ,,. 75 57“-r— — .. ----- kvsmetlichc Mittel, ... 355 bis 358 I ^"r,, Die Bersorguilg der -schul,ngcnd mit den erforderlichen Waren, ganz oder teilweise aus Seide, (Roh- I Büchern beim Schuljahrivechsel, ^ serde, künstliche Seide, Florcttscidel 402 bis 412 I An die Schulvorstünde des KreiseS «vitzcnstoile unb Spitzen aller Art aus Baum- I , Uni es dein Buchbandel bei den durch den Krieg bedingten ~ wollcngelvinlten. 4ti4 I geschäftlichen Schwierigkeiten zu ermöglichen, die Schuljugend beim Sluhriiftvsfe und Spitzen aller Art aus Ge- I Schuliahrwcch>sel rechtzeitig mit den erforderlichen Biichern ,u ver- wlnlten von anderen pflanzlichen Spinn- I sorgen,,hat.die «berste.Schulbehörde angeordnet, daß alle aut die an »o"cr, als Baumwolle. 501 I Einführung p°„ Michern bezügliche» Anfragen tunlichst rasch und Mno-r. hutzivaren und sonstige genähte Gegen- I vollständig beantwortet werden sollen. Sie wollen den Lehrern und st-nde aus Seide (Rohseide, künstliche Seide. I Lehrerrnnen hiervon Kenntnis geben, Florcttseide).. 517 I Gießen, den 27, Februar 1915. Frauenhüle . . 634,535,536,1 Großherzvgliche Kreisschulkommission Gießen, 539, 541 und I __ Pr, Usi» ger, _ Zigarette,iPapier und Zigarcttenblättche» . . 220 655 bis ! detr,: Sicherstellung der Bolksernährung währeich des Kriegs- 657,'664 und I wer: Abgabe von Waldstre» aus Domanial- und Konr^ 570 I »iunaltvaldungen. Zigarettenhülsen ans Papier oder Pappe , 220,670 und l An dir Grohh, Bürgermeittereien der Landgemeinden & 6 „ tUd,,tt ' °us Z-l-born ™ Wir veriversen aus k^iÄ nachstehe.che Verfügung Sdirriüfrh.rn /M.ä . 040 I Gwßh, Ministeriums der Finanzen. Abteilung für idorst- ,,nh «... ....... SK»«» te rr°LaL71!.?LLÄsche 'Zwecke aus ^ Gießen. 36 Berlin!'chm 12 8 Abluarlstls?'"" ^03^ I Ter Slellverlrete'r des Reichskanzlers I 2" D, 7904, Darmstadt, den 13, Februar 1915, ____ Delbrück, _ I Bclr,: W,c oben, Bekanntmachung. I die Grotzh, Obersörstereieu. d e «; - Anmcldepsticht für in Pflege genommene Mililärpersonen. I b '^ ^rohvorräte möglichst z,, Fuiterzwecken verwende« Auf Aiitrag und ,m Einvernehmen mit dem G-rnisonkom- I iu können, cmGehlen wir Ihnen, die Streu von Wegen, Schneise« mando z„ Gießen wird folgende > und sonsttgen stellen, di« sich zur flächenweisen Abgabe itEt «... "«"«»»ÄMÄ 'ÄÄ ÄÄSS ÄSS &ÄrÄ»CS= •— ,en » ® ei -.»negszeit nicht erforderlich, besonder« Genehmigung » Mt" blcib! Ihnen überlassen, sich im Beuel,,„en mit i» vn?Dgem ll6tt bc " miTnirf ’ f " Bedarf nach 4‘nlbftrcu ____ 3- i>. VI.: gez.: R a »Ispe ck. ^ e t r. .Verwertung der Eicheln. “ «ii die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden q > des Kreises. irnttermitÄ!!'" ill^bcrrscht zurzcit ein großer Mangel an li'h l t*. c!c bflt ' l' r . n ! e überdies außerordentlich gestiegen ninlken t/n^er»nttel, die aus dem Auslande bezogen werden £» feilstbeschränkten Mengen zur Berfngnng. "” l "" Ginoernchmen mit den noal nngen dasrir Sorge zu tragen, das, die noch in fuL®* - flen lagernden Eicheln durch die Schulkinder unter Aus" de?rL?^'" dersonen sorgsältig eingesammelt werden Wegen Sjr»cnbuit8 der Eichel» als Futtermittel verweisen nnr aus unser Ansschreiben vom 8. Oktober t J fOHcftc- »er Anzeiger Nr. 240 vom 13. Oktober). An dik Schulvorstände deS Kreises. auf vorstehende Verfügung an die Großher- WltÄ^^'^^'^brrien cmpsehlen ,°ir Ihnen, die erforder- n' - b - n. den 28. Februar 1916 „„ hi. I" Großh. Polizciamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden R „ , . _ drs Kreises. fiort si wröffem& nntma4 "" 9 ift flur "^übliche Weise wieder. Großhcrzogliches Srcisamt Gießen _ Q-: H emmerde. m x ^ . Bekanntmachung. c r ' 5 UrkundenftempelgefetzeS v 13 Aua 19?0 hin EKkanntmachung vom 24. Mch» Äätir d>° Erhebung der Stempelabgaben für Mi. js i «ja S仫^ 2 «‘AIätF k ifÄ'E’öSfiSSSS« st'L" °° rfiC(,e "- Wntta 9 °u'f n ffle f, 6i« Lt' I, 3f L '%rf jbfrt , 1, ^ a r rtcn >«it «n«U" W Ä: ei •. .• Marz 1915 von der Entrichtung der ^baabc bkfrett ist hat erneutes BefreiungSaesuch binnen gfeicher der Bürgermeisterei seines Wohnortes oder in der Stadt Gieße» dem Polizeiamt vorzubringen. Hierbei ist die ^ Radsahrkarte und der letzte Staatsstcuerzettek !q.?*°It«) bocjulfofn. Bcfreiungsanträge. die nach dem I ItorH .können, keine Berücksichtigung mehr finden. - .wird von all denjenigen Perronen die ausweislich unseres Registers zur Zahlung vervtlichtet sit '! 6tä ^ er die Al-gabc entrichtet haben oder von derselben befreit waren, beigetrieben werden, falls die von ihnen Nicht bis spätestens 31 Mär, 1915 Önt dlliinm er platte bei uns abgemeld«? worden lEkunNemÄgesetzesdNei? ^ Säumigen auf Grund de, Gießen, den 27. Februar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: H e m m e r d e. Bete.: Wie oben Gießen, den 27. Februar 1915. «n das Großh. Polijeiamt Gießen und an dir Großh. Bürgermristereien der Landgemeinden ^ des Kreises, ösfcnttichcn^^ Bekanntmachung wollen Sie wkederhokt »er- ®J C . t fi ?bneu eingehenden Gesuche um Befreiung von der Stcmpelabgabc wollen Sic zunächst sammeln, und in Verzeichnisse ziisainmenstellcn »nd diese Verzeichnisse nebst den letzten Rad- fahrkartcn der betr. Radbescher, den Steuerzettcln und etwa sonst noch vorhaiidenen 9!ack»oersn, bis zum 16. Mär, 1915 an uns einseuden. Die Einträge ,n den Verzeichnisse» sind in der.Reihen, folge der Nummern der Radfahrkarten zu vollziehen. Berzeich. Großherzoaliches lkreisanit Gießen. I. B : H e m m e r d e. Ol'uekbsolisn aller Art ll8,ert ln lottai ocwQnschten Ausstattung preiswert dl* Brühl’sche Universitäts-Druckerei, Schulstr. 7 «otation»druck der «rahl'Ichen Unio.-Buch. und Steindruck«!.«. R. Sau,,.