Kreisblatt für den Kreis Sichen. Nr. 21 26. Februar 1915 B o! > : Das Gesetz, bkjOanbftünbc betreffend, vom 3. 3uni 1911 An dir vfrohli gförflermriftrrtieu der Landgemeinden des Meises, Diejenigen, welche mit der Erledigung unserer Verfügung vom 7. Januar 1915, KreiSblalt Nr. 5, noch im Rückstände sind, werden hiermit ausgesordert, diese alsbald zu erledigen. G i c 6 e n, de» 22. Februar 1915. GroßhcrzoglicheS Kreisamt Gießen. > vr. Usinger. Bekanntmachung. Belr.: Die Regelung des Mehl- und Brotverbrauchs im Kreise Giesen. Damit der ersordcrlicki« Bedarf an Mehl vom Kommunalvcrband aus die einzelnen Gemeinden und von diesen alsdann aus ihre A»ge° hörigen in einer de» Interessen aller Beteiligten gleichmäßig gerecht werdende» Weise verteilt werde» kann, und um gleichmäßig eine Unterlage für die Ausgabe von Brotmarken z» schassen, habe» wir eine cnlsprechrnbc Erhebung in der Form auszufüllcndcr Haushal- lungslisten augeordnet. Das Formular der daushaltungsliste wird jedem Haushalt durch Vermittlung der Bürgermeisterei rechtzeitig zugehe». Alles Nähere ist aiis dem Formular selbst zu entnehmen Wer es versäumt, die Liste innerhalb der Feit vom 2. bis znin 3. März 1915 auszusüllen und zum Abholen am 4 März 1915 bereit zu halten, sowie wer wissentlich unrichtige oder uiivollständigc Angaben macht, wird mit Gesängnis bis z» 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 1600 SH. bestraft. Gießen, den 24. Februar 1915. Großhcrzoalichcs Krcisanit Gießen, vr. U s i n g e r. Betr.: The Regelung des Mehl- und Brolvcrbraiichs im Kreise Gießen. Ü5" Oberbürgermeister der Stadt Gießen »nd an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises. Wir beauftragen Sie, die Ihnen rechtzeitig in der ersorderlick'en Bahl zugehenden Fonnutare an Haushalt,„igslisten jeden, Haus- haltiingsvorshind innerhalb der Geniarkung und jedem, von dem a»- zunehmen ist, daß er sich im Besitz von Getreide »der Mehl besiiidet iS zuzustellen, daß die zur Abgabe der Erklärung «ervstichteten, spätestens an, 1. l. Monats in den Besitz des Er- hebungssvrmular« gelangen. Die Berteilung erfolgt am besten so. dki der BolkHzählung, d. h. eü werden zweckmäßiger^ Kl C oJ c| f29 fn dersonenkreise dazu herangezogen werden, die auch beim Aus,eilen und Einsammcl» der Zählkarten bei der Volkszählung mitgewirkt Habei,. s» (W' *„T r . C “ t 7 < m, r 1 ^^slsr besorgt zu sein, daß die ausgesüllten Listen am 4 k M. wieder in Ihre» Besitz gelangen. Bis zum Di'k.u. ' späteste „ s müssen wir das Gesamicrgebnls baben. Die,e ist „,c>Ni-m Formular lGemcindcübersichl) zusaniNienzuSellen. ^»sehnen ,,, mehr ereil Ereniplarcn zugeht und von denen eines auSgesuttl hn-rher zu senden ist. . D>e daushall,ingslisten die für die spätere Brotvcrsorgniig der BevSIkermig wertvolles Material rnthalten und die Ihnen bei der Ihnen »berlrag,neu Regelung des Verbrauchs in Ihrer Ge- iiieindc noch schätzenswerte Dienste leisten werden, sind ebenso wie ein zweite« gusgcsu l,es Exemplar der Gcmcindeübcrsicht sorgfältig ! ü' dlktrn »nszubeivadre,,. Es wird ausdrücklich bemerkt, das melkenden G e n, e , n d e ,1 b e r s l chr nicht etwa das Ergebnis jeder einzelnen vaashaltimgslistc einzutragen ist. solch er», wie bereits oben erwähnt, nur das Gesami- Ob das ganze Erhebungsmaterial hier demnächst eingehend bearbeitet wird, bleibt weiterer Entschließung Vorbehalten E fj 1 ** 3 f,r0 'i' 00 * bearbeite» und sich damit dr svalirr Berte,ln,ig der Ihrer Gemeinde zuzulveisendcn Vorräte ^ Entschließ»,,g überlassen. Jeden- »ü 'u as sich I ßb { schon und zwar umgehend ans i,^. l mÄ,■ l- 1 ""* 1[,,, VV " daushaltungsvorständk und «rlS » riBC ". .rahlenniäßig heraus;,izicben, die aus den Kauf ^ angeimesen sind lvergl. I.b der Saushaltungslssteii.) ' niiiil,.!,^an, ^'ß .bie Herren Lehrer und sonstigen frei- ftÜS# *' wie seither, so auch bei dieser, die Grundlage n k »«nnachstige Versorgung der Bevölkerung mit Brot bilden- ll^rne bereit sein ,»erden. Sie bei den Ihnen ub- l'eqendin und >»nt rhalbdergesetzten Fristunbcdingt ,u erledigenden Arbeiten ebenso zu unterstützen, wie bei einer ein?>- hebn^smöleriE" '^ li,9enbtn ^'""'"eitung des Er. G i« ß e„, den 24. Februar 1915. Großherzogliche« Kreisamt Gießen, vr. Usingcr. Bekanntmachung. Bctr.i Ten Verkehr mit Brotqetreche »nd Mehl. linier Hinweis ans die Bekanntmachung in gleiche,» Betreff vom 20. 1. Mts. wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß durch Beschluß des Kreisansschusscs von heute von setzt ab bis aus weiteres nicht mehr als durchschnittlich täglich 225 G r a in m Mehl ans den Kops der versorgungsdercch- I t g t c n Bevölkerung verbraucht werden darf, Unter den Begriff ..versorgungsberechttgte Bevölkerung" satten nicht diejenigen Landwirte, die Brotgetreide oder Mehl sür den Bedarf ihrer Wirt- schast und Haushaltung ziirückzuhatte» berechtigt sind und in der gelegentlich der Erhebung vom I. Februar I9>5 erstattete» Anzeige die Zahl der von Ihnen zu beköstigende» oder durch sorl-- lauiendc Lieferung von Brotgetreide oder Mehl zu ernährenden Personen angegeben haben. Für diese Personen hal der Konu- munalverband nach Vorschrift in § 4 Absatz 3 litera a der Bun- desratsdekannlinachung vom 25. Januar 1915 jabgedruckt im Kreisblatt Nr. 10 vom 29. Januar 1915) nicht zu sorgen. Gießen, den 25. F-ebruar 1915. Großhrrzoglichcs Kreisami Gießen, vr. U s i n g e r. An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen »nd an di, Größt,. Bürgermeislerejen der Landstemeindcn des Kreises. Unter Bezugnahme auf den Inhalt der vorstehenden Bekanntmachung benachrichtigen wir Sic in ihrer Eigenschaft als diejenigen Stellen, die den Verbrauch an Brot und Mehl sür den Bezirk Ihrer Gemeinden zu regeln haben, daß Ihnen demnächst nur soviel Mehl zugewiese» iverden wird, als nach der vorstelrenden Anordnung au, die „B c r s o r g » n g s b c r e ch I i g t e n" Ihrer Gr- meiudc entfällt. Mit diesem Vorrat m » ß hausgehaltcn iverden. Greßen, de» 25. Februar 1916. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. Vr. U s i n g e r. Bekanntmachung. Betr., Verkehr mil Brotgetreide und Mehl. In der Bekanntmachung im obigen Belress unter Nr. L u 9^. o e r Bekanntmachun g", vom 31 Iebntar 1915 !Kre,sblatt Nr. 19 vom 23. Februar 1915), ist eine Berich,igung ersorder iich, geworden. Die Bekanntmachung wird deshalb nach- stehend bcnchtigt nochmals verötsentlicht. Gicßcii, den 25. Februar 1915. Großhcrzoqliches Kreisamt Gießen, vr. Usinger. Bekanntmachung Betr.: Verkehr mit Brotgetreide und Mehl. ai- ^ be i t^o^r, 37 bfc Bundesrats-Bekanntniachuira übet die Regelung des Berkelns mit Brotgetreide »nd Mehl von« 8b. ^anuar 1915 ,n der Fassung der Bekanntmachung vom 1915 loerden fiir den Bezirk des Kvmmunalvcrbandes iKrcts) Gießen nul Genehmigung GroßH. Ministeriums nern zu Nr M. d. I. III 2583 vom-20 l. MlS so,gend?Anmd- »uiigeii erlassen: 1. Zu 8 35 der Bekaniitmachiing: m- u? >e ®V dnn Z: bt « Verbrauchs der Vorräte a„ Brot und Mehl ,m Kreis Giehr-„ wird in Stadt und Land den Gemesn- den sür ihren Bezirk übertragen. 2. Zu ß 36a der Bekanntmachung: von UMÄm? W außer Brötchen nur Roggenbrole ? ,u b u J Bfunb lauch io«»» die Brote im Privat- hfÄ,“ '»«den' b.-re,tet werden. Das Roggenbrot darf !Ä e ? § - s Im Hinblick aus das unter Zister 5 vorstrl>e„d Gesagte loet- ctit die Bekanntmachungc» in obigem Sklteff vom 12. Sjebt. 1916 (©itfiener Tlnjriott 9hr. 37 vom 13. Februar 1915, sowie vom 16 Februar 1915, Gießenec Anzeiger Nr. 4» vom 17. Febr. 1915) ansgehobcn. Tie Befugnis der Gemeinde», denen die Regelung des Verbrauchs sür ihren Bezirk gei»d& Zister 1 vorstehend übertragen worden ist, Anordnungen im Sinne der ausgehobenen Bekanntmachung zu erlassen, wird hierdurch nicht berührt. Terartige Anordnungen, sowie überhaupt alle Anordnungen, welche von Ge- üssuidc» aus Grund des § 36 der BuudeSratSbekannimachung vom 25. IlUruar 1915 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1915 erfolgen. Mark» nicht in Widerspruch mit den obigen Anordnungen stehen und bedürien der Genehmigung des Großh. KreisaiMS Gießen. Gießen, den 21. Februar 1915. Namens des Kreisausschusses als Vertreter des Konnrmnalverbandes. Großherzogliches KrciSamt Gieße». _ Pr, Nsinger. _ Bekanntmachung. ^ktr : Sicherstellung des Hascrbedarss der Heeresverwaltung. Durch Verordnung des BundeSrats vom 13. Februar 1915 sind die im Reiche vorhandene» Borrätc an Haser mit Beginn des 16. Februar 1915 für das Reich, vertreten durch die Zentralstelle zur Beschallung der Heeresverpslegung in Berlin, beschlagnahmt. soweit Vorräte nicht angezeigt sind, die nach 8 8 der Be- mnnimachung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar >915 auzeigevilichlig sind, wird für sie knn Preis gezahlt. In besonderen Fällen kann jedoch der Kreis- auslchuß Ausnahmen hiervon znlalsen, namentlich dann, wenn die Anznac b,s z u m 2 8. F e br u a r 1 915 nachgeholt wird -Ule vaserbcsißer, die ihre Vorräte a» Hafer in der Zeit vom 1.—5. Februar I. Js. nicht richtig angegeben haben, werden daher in chrcm eigensten Interesse hiermit ausgesordert, diese Vorräte bis s p ä teste ns 28. Februar bei der zuständigen Groß herzoglichen Bürgermeisterei richtig anzumelden G i e ß e n, den 20. Februar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen, Dr. U s i n g e r. «n den Obrrlnirgermeister der Stadt Gießen und an dir Grotzki. Bürgrrmcifterrien der Landgemeinden des Kreises. Wir beauftragen Sie, die vorstehende Bekanntinachung in Ihrer Gemeinde wiederholt öffentlich bekannt zu geben und uns am 1. März l. Js. die bei Ihne» cingegangenen neuen Anmeldungen elnzusenden. Gießen, den 20. Februar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Nsinger. Bekanntmachung. Betr.: Maßnahmen gegen die Verbreitung von Pserd.-krank- beiten durch das Beschäle» der Stuten. Die in Abdruck nachstehende Verfügung Großh. Ministeriums des Innern wird zur Kenntnis der Interessenten gebracht, Gießen, den 23. Februar 1915. Großherzogliches Kreisaml Gießen. Dt. Nsinger, Großherzogliches Ministerium des Inner», Nr. II 1192. Darmstadt, den 15. Febniar 1916, Betr.: Wie oben. Während des .Krieges lind vielfach Pferde durch die Militärbehörden oder auch aus andere Weise aus zurzeit von deutsche,« Tnipven belebten außerdcutschcn Gedietsteilen, insbesondere auch auS Polen, in das Land eingesührt worden und tu de» Bejiv von Landtvirtc» gelangt. Unter diesen Tieren sind »ebeii Brustscuche und Druse auch Fälle von Rotz beobachtet Word,"» Sonwhl zuur Schub sür die Landesbeschäler als auch,m> einer Berbreiiuilg von Pseideieuckzen durch das mit nächster Woche beqiunendc Bescklüle» der Stuten nach Möglichkeit vorzubeugni, ersckreineii Maßnahuten geböte». Wir beftritime» daher: 1, Jeder, der in seinem Besitz besindlickw Stute» znm' Beschäler bringen will, hat zuvor den Gesliudlzeitszustaich seines Pierdc- bestandes durch den beamteten Tierarzt seststellen zu lassen. 2. Bevor die Stuten den Beschälern, wenn auch ,mr zmw t robicre», vurgesührt werden, Habel, die GestütSdieuer von den tute»besitzen, ein Zeugnis des sür dessen Wohnort znständtgcn beamteten Tierarztes ein,»fordern, worin beicheinigt ist, daß der Gesanitv'erdebestand dieses Besitzers frei von Erscheinungei, ist, die den AuSbrnch irgend einer Seuche befürchten lasse». Diese Zeuginsse l-aben eine Gültigkeit von einem Monat. Sie sind nach Ablaus dieser Frist oder, falls i» dem Pierdebestand des Stulenbeiitzers eine Aenderuug eingclreten ist, z» erneuern. Bei jedesmaliger Zuführung der Stuten eines Besitzers z„ den Beschälern hat die QrtS Polizeibehörde des Wohnorts des Besitzers aus dem Zeugnis zu bescheinige,i, daß seit dessen Ausstellung eine Aendernng in dem sraglickun Pferdebcsland nicht cingetreten ist. Die (Äestütsdieirer habe» die ihnen vorgclcgteu Zeugnisse bei Ablaus ihrer Gültigkeil einzusorder» und auszubeivohren, 3. Für die Untersuchung eines Pserdebestandö bis zu 25 Stück hat der Besitzer Mi einer staatlichen Kassestelle eine Quittung über 1,50 Mark »ach Amtsblatt Nr. 10 vom 9. Mai 1913 zu lölcu und dem beamteten Tierarzt zu stbergebeu. Die Ausstellung des Zeugnisses ist Pstichtgelchäft des de»,loteten Tierarztes. Air beaustragen Sie, die einzelnen Stationen genau hiernach anzuweisen. gcz.: von Hombergk. An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeiitden des Kreises. Es wird Jhncn emviohlen, für die rechtzeitige Zuziehung des beamteten Tierarztes zur Ausstellung der vo» den Pscrdc- besitzern verlangte» Zeugnisse Sorge zu tragen, soivie die »ach Zisser 2 Ms. 2 eliva ersorderliche Bescheinigung ausziistellen. Gießen-, den 23. Febniar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gieße». Dr. Nsinger. Betr.: Hinterbliebenen Versorgung aus Anlaß des Krieges. An die Großh. Bürgcrmciftereie» der Landgemeinden deö Kreises. Diejenige» vo» Ihnen, die mit der Erledigung unserer Verfügung vom 10. Februar 1915, Kreisblatt Nr 16, noch im Rückstände fiiiö, werden hiermit an die alsbaldige Erledigung erinnert. Gieße», de» 21. Februar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: Hechler. Bekanntmachung. Betr.: den Ausbruch der Maul- und Bauenseuch« in Bellersheim. In Bcllcrtzheim ist die Maul- und Klauenseuche auS- zcbrochen. Es werden solgende Bezirke gebildet: I. Sperrbezirk: Gemarkung Bcllersbeim. II. . Beobachlniigsgcbict: Die Gemarkungen Obbornhofen und Beileulxnisril. Für diese Bezirke gelten die Bestimmungen unserer Bekanntmachung von, 13. Nov. 11)14, abgedruckl im Kreisblatt Nr. 70 vom 17. Nov. 1914. An die Großh. Bürgenneistcreikn Beller-Heim, Obbornhofen und Betlenbausen. Sie werde» veranlaßt, vorstehende Bekanntmachung, sowie diejenige vom 12. November v. I. sosort auf ortsübliche Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Biehhändler sind z« Protokoll z u b e d c u t e n: die Protokolle sind »ns binnen 24 Stunden einzusenden. Der Befolg der Vorschriften ist im Interesse einer Verhütung der Weitervcrbreitung der Seuche streng zu Überwachen. Zuwiderhandlungen sind zur Anzeige zu bringen. An die Großh. Gendarmerie des leises. Sic wollen die Durchsübrung der Bestimniunaen streng überwachen und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige bringen. Gießen, den 25. Februar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V,: Ä c m ni e r d e. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Eberstad! Die Gemarkungen Birklar und vos-Güll werden aus dem Beobachtungsgebiet entlasse». Gießen, den 25. Februar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: H c m u, c r d e. Märkte. — Herbor», 25. Febr. 21,if de», beute abaelmlteue» 3. dleS- jährlaeu Markte n-areu aiügel,leben 1 8 Stück Riudmel, und 176 Schweine. Es wurde» bezahlt lür Fettviel, >u,d zwar Ochsen 1. Qual,lat 00-00 Mt., 2 . Qualität 90-95 Mark, st übe »ich Rinder 1. Qualität 88 -90 Mk., 2. Qualität 80-86 'Mark lür v0 «llo Lchlachtaewicht. — 2t»l dein Cchwclvemarkt kostete» Ferkel 0—70 'Mk., Länler 75—80 'Dir. und Einlealchwelae 100—150 'Ulf. da» Paar. Ter nächste Mailt studct a„> 39. ivlärz 1915 statt. Iloialionidruck der Brüht' lche» Nmv.-Buch» und Kleindrucker, t. R. Sange. Gießen.