v : Aalt D m Ureis Gietzen Bckanntntachnng. Betr.: Ausfuhrverbote. SVehrnttinarfmitn, bctr bn, Glvzerjngelatine- grmifchen. II. Die Ziffer 3 der B e kan n t m a ch u n g vom ^4. Seht ent 6 11 1914 (Reichsanzeiger Nr. 225 vom 24. September .1914) erhält nachstehende Fassung: 3. flit&ete ungefaßte und gefaßte ovtitche geschliffene Gläser A'iitfm. Prismen, Objektive) außer Brillen, Kneifern, Brett» gläsern, Lupen, optischeti Gürtellinsenapparaten für Seebeleuch- tung. Bojen, Schiffslaternen, einschließlich der dafür erfordere listen Linien Itttd Pristnettsteeifeu mit Bogenschliff. Berlin, den 31. Dezember 1914 Der Stellvertreter des Reichslanzlers. Delbrück. B e t r. Die Einseudttng der für die Landeswaisenanstalt zu er- bebettden Kollekten und Büchsengelder. Au de» Oberbüigetttteffter zu Gießen und n» dir Großh. Bütgetnikistereien der Lnudgetueiude» des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, aut 31. Januar dieses Jahres die unter Ihrem und eines Gettteiuderatsmitgliedes Verschluß stehenden Waisenbüchsen zu öffnen und deren Inhalt bis l ä tt g st e tt S 31 März d. I. durch eine Kosten nicht verursachende Gelegenheit au ittti abznlieferu. Gieße», den 19. Janttar 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I tr. U f i n fl e r. Betr.: Sonntagsrulie. An dir Großh Vftrgerttteistereieu der Landgrinrinden des Kreises. Sie toetden veranlaßt. INI Interesse der Landesverteidigung auf die tuit Heerestie.feruugen beauftragten Privatfabriken in geeigneter Weise wegen ArbeitenS an allen Sonntagen während des KriegSzttstandeS einzuwirken, um zu große Ausfälle an der Lieferung von HeereSbedürsttiffen aller Art möglichst zu vermeiden Wir verweisen ans die Bekanntmachnng vom 31 August v A (Gießener Anzeiger Nr. 205, 2. Blatt). ' ^ Gießen, den 19. Januar 1915. GroßherzoglicheS Kreisautt Gießen. Hi-, 11 f i tt n e t. Br kau »tut ach trug. B e 1 1 .: Anmeldepflicht für in Pflege genommene Militärpersonen. Auf Antrag und im Eiuvernehtnen mit dem Garnifonkom- inando zu Gießen wird folgende polizeiliche Anordttung erlassen: Alle Quartiergeber, bei betten sich genesende Militärperjonen in Prtvatpflege befinden, haben binnen 18 Stunden der zuständigen Bürgermeisterei (in Gießen dem Großh. Polizeiamt) die Namen der betreffenden Milttärpersonen (Offiziere und Mannschaften) nn- zunrelden. Die Annreldttug hat auch dann zu erfolgen, wenn eigene Angehörige der Quartiergeber von diesen in Pflege genommen werden. Zutviderhandlungen gegen diese polizeiliche Attvrdttnttg werden mit Geldstrafe bis zu 90 Mark, int Falle der Uneinbringlichkeit mit entsprechender Haftstrafe, geahndet. Gießen, den 19. November 1914. GroßherzoglicheS .KreiSaml Gießen. I)r. ll f inner. Alt die Großh Bürgermeistereien der Landgemeiuden des Kreises, das Großh Polizeiamt Gießen und die Großh. Grndarmerie des Kreises. ES wird Ihnen hiermit zur Pflicht gemacht, den Befolg der vorstehenden polizeilichen Anordnung genau zu überwachen. Die Großh Büatermeistereien sowie das Großh. Polizeiamt Gieße» werden außerdem angewiesen, die Bekantttmachuttg alsbald in ortei,blichet- Weife zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Ein- gebende Anmefdungeu sind noch am Tage des Eingangs nnmfttel- bar an das Großh B e z t r I S k o m m n tt b o Gießen weiter- zugeben. Die lleberfendung der Anmelduttgen an das Bezirks- kommnitdo aus den Ltmdgemeindett hat unter Anffchrist dev Vermerks „Heeressachc" und unter Beifügung des AmtSfiegekS auf dem Umschlag zu erfolge,t. Die Beförderung durch die Post geschieht afSdanu vortofrei. Gießen, den l9. November 19k4. Großherzogliches Kreisautt Gießen, _ Dr, 11 f i tt 8 e t . _ Bckauntmachnnft. Allen Landwirten geben wir hiermit bekannt, daß Heu und Stroh mtigazinmtfßjger Beschaffenheit in jeden Mengen von dem Königliche» Proviantamt Sana» getauft wird. Gießen, de» 16. Januar 1915. Großherzogliches Krrisamt Gießen. _ I. V.: S emme r de. _ Bekanntmachung. Vctr. : Feldbet einigting Allendorf an der Lumda: hier Ausführung von Drainagen In der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. Januar 1915 liegt auf Großh Bürgermeisteret Alfendorf au der Lumda das Projekt über .Herstellung von Traluagen in den Fluren IX, X, XIV intb XV nebst dem dazugehörige» Beschlüsse der BollzugSkommisfioii vom 9, Januar l. Js. zur Einfichl der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen find bei Meldung deS Ausschlusses wäheeud der oben festgefeltleu Offettlegungsfrist bei Großh. Bür- germetfterei Allendorf au der Luutda schriftlich und mit Gründen versehen, cinzureichen. Friedberg, den 10. Januar 1915. Der Großh. Feldbereiitigungskommiffär: . S ch u i l i f p a h u , Regferungsral. Bekanntmachung. Belr.: Die Nochsuchung der Berechtigung zuin einjährig-frei- willigeu Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. Diejenigen iunaen Leute, welche auf Grundihrer Schul- zeugniffe die Berechtigung zum etitjähitg-sreiwilltgen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bet Anbringung der Gesuche zu beachtende,t Vorschriften mit dem Anstfgcn ausmcrkfam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne weiteres zurückgegebeu werden. 1. Das Gesuch istbeiderunterzeichnetenPrüfuitgS- K o m m i f f i o >r nur dann efnzurctchen, tvenn der sich Meldende im G r v ß h e r »v g t u tu gestellungspflichtig ist. d. h. feinen bouenibtii Aufenthaltsort hat. 2. Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr tntd muß fpät/stensbisznml. FcbrtiardesJahrcs nachgefuchk werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Sollten einzelne der nachstehend unter a—d aufgeführten Papiere und insbesondere daS Schulzeugnis wegen noch nicht vollendetem Schulbesuch bis zu vorangeftthtlem Termin nicht vor- gelegt werden können, so ist gleichwohl das Gesuch bis zu diesem Zeitpunkt einzurcichcn und in dcmfelben anzugehen, daß die etwa noch fehlenden Papiere nachfolflen würden. D i e E i n r e i ch n n g dieser Papiere muß bei Verlust des Anrechts der Berechtigung späteste ns bis 1. April desselben Jahres erfolgen. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben fein und ist hierzu ein Bogen im A k t c n f o r m o t (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse aitzugebeu. Das Gesuch ist au die Unterzeichnete Behörde, ohne persönliche Adresse zu richten. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beiznfügen: a) GeburlSreugnis (Auszug aus dem ZtvilstattdSregtster, nicht Tausscheiu). 2 b) Die Einwilligung d e i gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, dass für die Dauer dcS einjährigen Dienstes die Kosten des tlntcrhatts, mit Einschlust der Kaste» der Ausrüstung. Bctleidung und Wohnung, von dem Beivcrber getragen werden solle» : statt dieser Erklärung genüg! die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder cineS Drillen, dast er sich den, Bewerder gegenüber zur Tragung der bczcichnetc» Koste» verpflichte und dass, soweit die Kosten von der' Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpslichl des Bewerber- als Sclbstschuldncr verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten, zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ucbcruimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze bc- zcichnctcn Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon krast des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts vervslichlet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. Der Regel »ach ist dem Schulzeugnis ein entsprechendes Formular beigcjügt, aus welches atisdrürklich Bezug genommen wird. o) Ein lln beschalle nheitszeuguis, welches für Zöglinge von höheren Schulen lGymnasieu, Realgymnasien, Ober Realschulen, Progymnasien, Realschulen. Realpro- ghmnasicn, höheren Bürgerschulen und sonstigen inilitär- bcrcchligten Anstaltcnl durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. ck) Das Schulzeugnis. Sodann wird noch besonders bemerkt: zü pos. d) dast die E ch u l z e u g n i s s e, mit AuSnahinc der Reifezeugnisse, für die Universität und die derselben gleichgestellten .Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymuasien, Realgymnasien und Ober-Realschule», sowie Reijczcngnissc (Zeugnisse über die bestandene Schluhprüsung) der Progymiiasieii, Realprogvmnasicn und Realschulen, sämtlich nach Muster 18 zur Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — Neuabdruck Neg.- Bl Nr. 68 von 1901 — ausgestellt sein müssen. Im übrigen wird aus die Bcstimmiiugen der 8§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Webrordnung verwiesen. Grostherzogliche Prüflings - Kommission für Einjahrig-Freiwillige zu Darmstadt, Der Vorsitzende: von S t a r ck, RegicrungSrat. Bekanntmachung. Betr.: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1915. Die jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im F r ü h j a h r 19 15 stattsindcnden Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch ausgcsordert, ihre Gesuche um Zulassung bei Mciftiing deS Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1915 bei der untcrzcichnctcn Kommission cinzureichcn. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der Unterzeichneten P r ü s u n g s - Kommission nur dann e i n z u r e i ch e n, wenn der sich Meldende im G r o s, hc rz o g t n m Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort bat. Bei Einsendung durch die Post ist die Sendung an die Kommission, nicht an den Borsitzcndcu zu richten. 2 . Die Zulassung zur Prüsung kann in der Regel nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. 3. Das Gesuch must von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint cs zweckdienlich, wenn stets dienähercAdrcsse angegeben wird. 4. Dem Gesuche sind sokgendc Pavierc bciziisügen: a) Gcburtszeugnis (Auszug aus dem ZivilstnndS- Register, nicht Taufschein). bjDie Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nach folgendem Muster: Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Dien st - cintritt alS Eiujährig Freiwilliger. Ich erteile meinem Sohne (Mündel) .... geboren am .zu. meine Einwilligung zu seinem Dienst- Eintritt als Einjährig Freiwilliger und erkläre gleichzeitig a) da st sür die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Eiujchlust der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden solle» ; b) da st ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Koste» des Unterhalts mit Einscküust der Kosten der Ausrüstung. Bekleidung und Äubnung sür die Tauer dcS einjährigen Dienstes verpflichte, und dast, soweit die Kosten vo» der Militärverwaliung bcsttiltei, iverdeii. ich mich dieser gegenüber sür die Ersatzpslichl des Bewerber-? als Selbstschuldner verbürge. .. den.19 . . Vorstehende Nnlcrschrist de.und zugleich, dass der Bewerber d . . . . Aussteller . . der obige» Erklärung nach . . . cn Vcrmögrnsverhält nissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. ., den.19 . . (L. S.) Je nachdem von dem Bewerber selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter die Kosten getragen werden, ist in der Erklärung Satz a oder b und sinb dementsprechend in der Beurkundung cnttveder die Worte „der Beivcrber" oder „der Uusstellcr der obigen Erklärung" anzmvcnden, das Ntcht- zutressendc dagegen zu streichen, c) Ei» Unbcscholtenhcitszcugnts, toelchcs von der Polizei Obrigkeit oder der Vorgesetzte» Dienstbehörde auS- zuftellcn ist. ck) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf. 5. In dcni Gesuche ist ferner anzugcben: a) Ob, wie oft und wo der sich Meldende sich der Prüfung vor einer Prüiuiigs Kommissko» bereits unterzogen hat, und von denienigen, loctchc sich der wissenschaftlichen Prüfung unterziehen wolle», »och weiter: b) In welckcn zwei fremden Sprachen (wahlweise von t canzösisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch und an teile des Englischen Russisch) die Prüfung erfolgen soll. 6. Ist bereits früher ein Gesuch nni Zulassung zur Prüfung cingcrcicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur rin U »beschältenheitszeugniS beizulegen. 7. Es ist nur zweimalige Teilnahme an der Prüsung gestattet, eine dritte Zulassung kau» ansnahmstveise von der Ersatzbehörde 3. Instanz genehmigt werden. Im weiteren weisen wir darauf hin, dast Gesuche um Zulassung zu einer späteren, als der im Frühjahr deS ersten Militärpflichtjahres — d i. des Jahres, in Ivclchcm das 20. Lebensjahr vollendet tvird — statt- sindendin Prüfung der Gencbiuigung der Ersatzbehäidc 3. Instanz bedürfen und bei den Ersatz-Kommissionen des AnsenthaitsortS, nicht hei unS, cinzureichen sind, welche die Gesuche der Ersatz- behöide 3. Instanz vorlegen loerdcn. Da die Erledigung derartiger Gesuche eine längere Zelt beansprucht, so cinpsichlt sich im Interesse der Nachsuchenden, niit Einreichung derselbe» nicht bis zum äußersten Termin zu warten, sondern dieselben alsbald anhängig zu machen, andernfalls unter Umständen eine Zulasiung zur bevorstehenden Prüfung nicht mehr möglich ist. Ueber die Ansorderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüsuugs Ordnung (Anl. 2 zur Webr- Orduuiig vom 22. Navember 1888 — Reg.-Bl. Nr. 68 von 1901) Aufschlutz. Bezüglich des P r ü f» n g s t e r m i n s, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung statlsindet, erfolgt weitere Bekanntmachung. oder cS ergeht besondere Ladung zur Prüfling. Bemerkt tvird »och, dast während dcS Krieges erleichterte Pritsnngeii nicht abgchalten werden. Darmstadt, de» 15. Januar 1915. Grostherzogliche P rüfn » g s - Ko in mi ss i o n sür Einjährig-Freiwillige. Der Borsitzendc: von S t a r ck, Regicrungsmt. Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. Jan. 1115 |ö.i 8*1 £ * B 3 5**3 s;« a. u p L SÄ bi 11 -ZS 35 5 = 1 if Windstärke hi 1 sfl •Oku« 21 d 732,5 - 2,2 24 61 S 4 10 Bed. Himmel 31. '< 2*i,5 - 3 1 2,9 78 3 4 10 1 . 25, 8 — 20 2,0 50 8 8 10 » » Höchste Temperatur am 20. bt» 21. Januar 1915 — 0,5‘C. Niedrigste „ . 30. „ 21. „ 1915 - . Niederschlag: 0,0 mm. Drucksachen aller Art . — .. — ■ ,i ■ die BrührscheUniv. -Druckerei. Rotationsdruck der Brüht'scheu Univ.-Buch« und Steiridruckerri. R. Lanae, Giehen.