Nr. 2*6 Ter •ttb, für Reklamen ÜJtf.l. — ncbft 20 ,J 0 'Xciie- runaszns i lag.Pla>;vor- schriii 20 % „'schlag. Haupt chriltleitcr: Aug. Goest. Beraiilivortlich vanwerfehr: bir Politik: 'Aua. Goetz: Gewerbedank Sichen "ir den üdriaen Ted: i»r. Neu,hold Zenz; sur den Swllllngrrunddruck u.Verlag: vrühl'sche Univ.-Such- ». Steindruckerei N. Lange. Schriftieiiung, Geschäst-Itelle ».Druckerei: Schulstr. 7. ^XuTn. wiffeV«. Postscheckkonto: Frankfurt a.M.llb8b Erneute Vurchbruchsversuche der Feindes gescheitert. wochenriiSblick. Früher hatte Wilson von einem Rechtsfrieden gesprochen, bei dem es weder Sieger noch Besiegte geben dürfe. Leute ist er anderen Sinnes. In den letzten Jahren deutscher Siege hatten unsere Freunde eines Verständigungsfricdens das Ziel einer Menschheitsversühnung mit der Festigkeit und Freudigkeit eines religiösen Glaubens verfolgt; sie fühlten ihre Gewissen beruhigt und gehoben in der Nolle großmütiger Geber und Nact>geber. Und jetzt sehen wir alle ein, daß das Ende des Weltkrieges anscheinend dennoch den Weg nicht frei gibt zum erlösenden, immerdar gesicherten Frieden. Worte und Taten unserer Gegner scheinen wie von harter Todfeindschaft eingegcben zu sein. Wir sollten es wünschen, daß die neue deutsche Note, die heute oder morgen nach Washington abgehen soll, mehr ist als eine teils zustimmende, teils zurückn„isende kurze Antwort — daß sie vielmehr tief in den Wortschatz des amerikanischen Völkervcrsöhnungs- philosophen hineingreist und seinem Handeln, das er jetzt vor uns an den Tag legt, mit dem Spiegel seiner eigenen Gedanken nachspürt. Um unseren „Militarismus" niedriger zu hängen und uns als unverbesserliche Eroberungspolitikec hinzustellcn, sagte er in einer seiner Reden: ,Mir haben sie mit den Russen verhairdeln sehen" . . . Nun, wir dürfen heute wohl sagen, daß wir mit den Russen doch in etwas anderer Weise verhandelt haben als Herr Wilson mit uns. Die russische Front lag vor der unsrigen viel widerstandsloser als unsere Front im Westen vor den Angreifern der Entente; aber wir haben beim Abschluß des Waffenstillstandes die „Garantien" bei weitem nicht so hoch gespannt, wie es Wilson unter dem Druck seiner Soldateska tut. In Wahrheit will man uns nicht nur als Besiegle, sondern auch als Ge- dcmütigte behandeln. Wilson ging nicht nur auf reine „gemischte Kommission" ein, wie sie unsere Regierung vor- geschlagen hatte, sondern er verwies uns, indem er plötzlich tzanz den Ton und die Methode seiner ersten Antwort wechselte, te ifiüdjtinure ii ftforiten. 3,31 obet übermorgen die holländische Grenze über »örtrSLl 0 'Ö® 1 '™/- 18 - ® K - Nach einer Uebersicht über die mild- llabrfZ m ber W-stfrmrt schreibt „Svenska Dag- schVn ergibt sich daß die Deut- \?* n «2 m ‘ ^rden allerdings zurückwichen, sich hindurch vnvemeÄvt'gS einer Katastrovbe äusseren, säubern sicher die u^Mengunci der Entente. eine wirkliche militärische Entscheidung herberzufuhven, m vereiteln vermögen. Englischer Bericht & 17. Oft. cWTB.) Reitter. Bericht Haigs. Belgische SjMtoallmtttcfit vc>r den Tr»ren von Brügge. Tie Franzosen nahmen Prttl^m, Meleubeke und Wnnghem. Ö J ® * dl^enddericht vom 17. Oktober. Heute morgen §rMm me englischen irrtb amerikanischen Truppen auf einer Front von IM gef ähr neun Meilen im Nordost!"N von Bohr in an. ?fti der ganzen Front l^egegnet-m sie l)ertigem Widerstand. Heftige Kämpfe fanden ^den ganzen Tag über statt. Am rechten Flügel griffen in engem Zusammenwirken mit französischen Trub- den norblicb der Oise an und drmigen über waldiges Gelände im 8-)ire?l von Böham bis zu einer Tieft von über 2 Meilen vor Sie nahmen Auninh leZ Fermes, wabr nürdlich die Selle-Li'ni-^, au der ganzen Front westlich von Le Eatemi machten wir F^ttschri'te und nahmen die Orte La Baltee. Moulatre und Labre de Guise. nrn lmven Flügel unseres Angriffs säuberten wir den Ostteil mm -oe Eateau vmn Feirrde und richteten uns an der Eisenbahn jensnts -«^Obt ecn. Ter Feind hielt seine Stellimgen an imserer An- grftfs front mit liehen Tiviswnen. Fm Lause des Tages imter- nah,:! er eine Anzahl entschlossener Gegenangriffe. Tiefe wurden adgennesen und dem Feinde schwere Verluste beigebracht. lieber El hundert Mann Wurden voll uns im Laufe dieser Operationen -gefangen genommen. Bedroht durch unsere andauernden F-ortschritte ^udach vcm ^en5ee und nördlich der Lps beschleimigte der Feind serrren Rückzug ans dem Bogen hei Douai lind Lille. Heute unsere Truppen in die Stadt Touai ein. nachdem sie bcrr Wrderstmrd der feindlichen Nachhuten mir Hcnttedercker Kmwl ^ a ^ st - Truppen der 5 .englischen Arnree unter dem AÄ! 0>enerals Brrdwood schlossen heute, nachdem sie die j Z~'?’ ! l Ul t L -TrT ^umermg feuldlrckxn Nachhuten mit großer Energie und Entschbftsenheit j nut im südlicher Umwälzung zurückgetw ängt hatten, die Stadt LiAe ein imd nahmen sie. Ein Aufruf des Deutschen Klottenverein^ Har gs Nachtbericht vom 17. Oktober. Ter deutsche! Berlin 18 ,nft or„ wo x =*, . ... Nilckzug bolarm am 16. Oktober und setzte sich heute unter de^n I aus schösse des'Teittscben ~r l uirwiderstehlichen Drucke der Armeegruppe unter dem Oberhe'ehl I admiral von 6 n flp r' ^ der Vorsrtzende Groß- ** »^berlkWa:« brr «m,m J&nt -wischt beCrf« gen^mach W sich d^/ r iSJl'rJj? Dr. Tscheremow. Die ^schachen suchten sehr nach der vnchsdeutschen Evakuierungsmission, aber diese war schon tveggefähren. Die Tsthecho-Slovakcn haben c vnrr }, . üegen Germanen inü> Magyaren, 3it Kasan waren ferne Reichsdeutschen mehr. Der Seekrieg. m i U-Boot-Ersolge. derlrn, IS. Ott. (MTB. Amtlich.) Im Sperrgebiet um England verienkten unsere U-Boore 2 4 0 00 B rutto- sich^in^^-^u. Unter den. versenkten Schiffen befanden !uy «in großer Munttwnsdampfer, ein Frachtdampfer mit Benzinladung, sowie ein tiefbeladener Tantdampser. Der Chef des Admiralstabs der Marine. Aus dem Ueiche. Aufruf der Sozialdemokraten. d^^ e!L V l ^ t ^Iite dw Borstand der sozial- demokranschen Partei einen Ausruf: ^ ^7rV. -Deutschlands Männer und Frauen!" Der Aufruf zeiat Deutschlands zum Volksstaat und betont die 2h>t uSl Zertrümmerung der Junkerherrschaft Er ^bes deuftchen Volles zum Frierst zum ^^Sozialdemokraten der Regierung nur aU fw cme ®*9}**™* des Fwieöens ist. MäÄ Ä 1 ^ bann .ingebluh vorlxrndene dunkle er Gegenrevolution, Er fistelt das Treiben iudustir' l/I '^,Lag-r der agrorisck^i und schn-e-- f ! r K t g geunnnlor". Mr der o leihe! En chieixn eil ei uocr aua- al- TreUxreren ab. sie drrch bolschewiili- c onsphra sen die Arbc-iter rernürreu und zu wrd ^e:non,ttm Ä fl l mi * Mihrngs murr Leitung des ^ kann als eine Sh.fl5£ ^ Vraktisä^n anforfaenmgen »ollouf ncreÄ S,$ E"" bmselstm SJerntm, als auch im ©cfonS 5 u ürS «- tü « ää ? tnTf AEmem Stadthause erhielt Schörcks Entwurf den 1. Preis «rssefuhrten Pläne auf der Geiverbeausstellung 1914 Schäften Ueberblrck über em leider jetzt so früh abges A«. sä« W^JKaft in ten Xjenft beä «ater n ^ nB ' *”* SjS3JHtS , 3AsÖ l H« Dii^r rS« im dllwnnemanl die Komödie „DasMch" üon gttomor gegeben. Das Werk, das n^ch seft^ er^r sehr beifaNige Aufnahme gefunden hatte — am ^ÄÜ'SSÄSi Ä E JrfSr ^“^"rr ® u I‘? ef f aö der Bilder in allen °b« toöbem Ä Sinh -md «E«. den Rmck po« Lnwooin»'"^ I KSTSd Z TÄ 1 '® 4 -lS Tatsache »«« iqtiWg Mft '«Ken. Sie bietet aber 't^m' fSSi Ser Kriegsschauplatz auf den, Balkan. wäbFfür"^ ® rIa ^ au v«r und bie®^ «91«* «rtffnrt, mit «ÄaSnte SmrStae'^o» 1 “w' ?Ä S: ftffü was S.VrV.'S:: ÄÄT&— «— «*.» f“"*; Deutsch- «ewplmle bewarfen Nifch mit Bomben Fnm. ^steö^ 3 «n dA Deutschen N»ttmvered^ nur darin ** Ein P rv menad enkon,«rt mit folgendem ®«y -osrsche K-avaller« besetzte Prrvt. hZilrr-, A ■:!: alIe S^mmc und Glreder unseres Volkes stramm mdet Svmitng den 20 Oktober vorm lU/UhTj nbZ - I Wt f iLT,^ Cfl T' ah r n Sch°fMng nnd Erhaltung der Einig. Zst-Anlage swtt: Ou°ertnreF..Wemr ich ests Kidrsg Die ungarischen ..Freunde der Entente". oder ^dl'^dief^«rk^s"m^m^bis1s,m a b ßL &i Z Anderer" JS Schubert. Stet. ttatyL^ÄLlL^' P* Uustnrischen Tele- ^Erfolg verbü^n. Tes Reiches Seemacht galt ^un- ^'-sttick: V SchmeicheliKchen^vE "EilE^ Marsch^^ut^ Der hummnttätsausschuß des Ab-1 IcW 0e ^f a um seinen Beftand. Ta müssen wir Bundestreue" von Friedemann ^ "^ eut]a ^ ns „ s v°rMs-WZK. ta« 5dans ybÄSriSJS8f ,l taS? M ** L ®* f ' ^Eschor Flottenverern. "Hst h nerd ' e b st a h l. In der Nacht 8mn 18. d. M wnch-g KÄtasiaaijs i McksiZi daraus, daß ein t.ilunxmoMnrntt ine hich^KLħi1 nt^Erch-Mtt. ii?-,IJÄÄ'Älrrt^f^Äfc jM Ausschusses der ungarisckMn Telegatwn erklärte Graf Karo toi- nicht erttagüch waren, hat. wi- ^ ^,71, I ffmCf sn^rf^r J ^ naa ¥u^ a h >^ocr.Zwqt Df? AkAenwärtige Leftron ist das Levchemuabl der ^eleoorrkvn 1 I^^tär v. W a l dvw auf wiederholtLs öffentliche Dieimmy Ungarns fordert ime mt ^ I Entlassungsgefuch zurückgetzogai. Ä Ungarn .und. Ä- En ^ dabei eiLärt. er ioeidc «.under werde der ganzen ^ ram vre ^rre Möglichkeit hre Nachmittags-ÄorstMun«en pl besuch«. ^ Kreis Büdingen. Lk-LEockheim^ 18. Dtt. Das &m#wdK von Bucheckern ift im hiesigen Gememdewald für Ortsfremde verboten worden Kreis Wedlar. ^dlar, 18. Oft. Hier stufte em Soldat aus . «L vi^iiie Ber schwerer Erkrankung empfiehlt es sich, sofort ein Knm^rr- ^ von den Betrieben der Firmen Va^s aufzusuchen. K. Stuckrach Möbelfabrik, N. H. Müller, Holzbearbeitungsfabrik, 3. Man melde — soweit irgend möglich — das Zusam- lvaubach, Möbelschrernerei, sämtlich gat * S^ u r mc r n i ^ AZ5" bestehenden LohnstveitigÄübm den Misschuß t. Einfachste Rücksicht auf die Mitmenschen muß es sein. \ M Lchlichlttm^sstelle gemäß Z 13 H. D!.G. unterm 7. Oktober 1918 ne nicht anKuhusten ober anzunies cn, Hand vor ^ Arbeiter verlangten eine weitere Teurungsznlage fren Mund zu halten und den Kopf ak^uwenden. | entsprechen.d der 4. Tariftlasse der Vereinbarung zwischeii Arbeit- 5. Bureauräume dürfen nicht überheizt und müssen häufig durch- verband und Holzarbeitcrverbcmd pp. vom 21. August lüstet werden. * . 191 | w tzühe ton 12 Psg. ab 1. August und weitere 10 !Psg ab Lebensmittel 1 .Dezember, welche won^den genannten Firmen abgelehnt wurde. ' Schiedsspruch: S ■ Unt ^ l->lchm Umständelk wiä zugänglich m machen. Es ist das' Verdienst ji t T«rti'chlmngm7isck>en 7 mir i^r es g.elung^ M.tL ' r < t* iw X. < JuItUUt 1,117 einschließlich TeurungstziuLage. Die nichtvvll- Ä^^^rnSJEt?^ ? m n A nur das zum I lyt-ngw» -nroeuer (vurch Alter und Invalidität beschränkt^ erhalten M^sol^^n^ Zuschläge werden eme dem^ttivrechende Erhöhimg des Stundenlohns ab 1. Novembe-r Kr Landwirte rnd l- Januar Beide Parteien gebeii die Erklärung ab, daß 7?^^ näw 0mi9 kür ^Liter. Er hat eine Erhöhuarg von st« dreien Schiedsspruch als bindend au erkennen. Zwa dWenmgm gegen ,erkher erfahven. Ter Abgabepreis der - Vollmilch Mi Verchrmicher ist ledoch in der seitherigen Höhe be- Vermifcbttß* f&r^'Ä ... Ein schweres Sistnba^unglück bei Wln. pflegen, m vermechen. Die Butter 1Ärd jetzt von der LmchesÄft^ ^ ^ \lL 8 ' öft ‘ d^eldung. Auf Bahnhof T o n d i n F 'rnd Fettstelle ab Lager Darmsbcht zum Preis von 5 10 Marck für Ä^5!^'^^der Leicht- das Pfund geliefert. Die Spannung von 30 Pfennig für mfolge falscher Lage der Weiche auf euren aus-« Klernverkauf dient znm AuAZZchftft m Sieben Soldaten und ein sracht, für Kisten uftv ^ ci to-tdw, &ku&, Zugbedienfteter wurden getötet, außerdem sieben ** Vierte fleischlose Woche Ms Erlak Kr ^^^^ 1 lercht verletzt. Der Sachschaden kommt für die Zeit vmn 21. bis 27. d. M ?4 fleiftUvse ^ den bisherigen Meldungen in M - dl mr im twfotBim aSbn^ü^ SloJßiiiiTKZ 1 ® ew ^ nfWfet ' ^ er mchl mtf bie falsche Lage der An Fletsch kommen nur die für Kranke &üsmrrl ^ > $. '“ ctcW , . StUwcrflarfeiter *ur Ausgabe (jemfblatt M i^n 31.^1 mu918)| m, .® au I^bebMlN Porto rico. L5t5.^-^Abaabe.omr Reisch Meischwaren %n | am e «‘ obdachlos. Ter angerichteie Schaden ivird auf 4 Millionen Tollar gestlMt. An den amerikanischen Ston* !TO“6 und an das amerikanische Rote Kray'wurden Bitten um i». » L 7, V” triniaj, ll'iencywaren aber Wild, imrffeu der Verbrauchzreaelnng uitterlieft. sowie Hähnen und ^achar^' xn bcn Gastwirtschaften, ist verboten und Eier-Abgabe. Vom 21. bis 27. Oktober 1918 werden!^ und. mr mr dre Bezikgsberecytigten auf die Eiermarke Nr. 18 je 2 dänische ^ 8eru ^* Eier mn Preise von 45 2 /-> Pf. ausgegeben Näheres siebe 9fnu>itu> «... ^.^/"l^D-rka'uf. Ttt Brsb-Ilisie »u!^Be»u^Mschsochgd Uikchliche Nachrichtem sm" ^ 22 ■ ^ '.nocbm. 4 Uhr, Mschlos. Gvttesdmnst am Sonntag 20. Ott. (81. n. Trin.l) Enttedanffest. ^Inrnclbiinflcn werden Nicht mehr berücksichtigt. I EvÜNgeffsche Gemeinde LchPostka^' ^ ^ bm ÄÄÄÄ * o » n S5 5 "li T c^^ ? 1//s: dfr. Bechtolshermer: 11: Kinderk f b Die heutiae rt« f + * -r P Vkr. Bechtolsheimer: 6: Kr. Ausfeld. Mittwoch 23 ^-^bpeutiLe Famrlienolattberlage rmißtelOkt., abds. 8: Kriegs betstuude Pfr Bechwlsbeim«n- _ «»/ , - SUTtlcfeieteltt werden, wn, statt dessen dringliche Bekam,,machmigen berg. Bonn. 10: $1 SCbeitbnt f. Stmi§^m« gräffn b^SVinf” • *“ r B-röffenüichung gelangen Uttot. - Lollar. Nachm. IV-,: dl. st«t. Ä Bei^i^Ä^ tziDa-^tmeisnng ermöglicht es nicht, katholische Gemeinde. reaugehilfen an der Laivdes-Heil- und Pflegeanswlt^lxä Mzev^ ^e«u '^n^d^ük»?'T^? •,> : . Roseirä'.-Aud m. namtt. - Das ChrenzeichA für SSFLM' ^ « d M- Messe um -- - »vTOtrssÄsa-iff Harmonische 0 y mnastik Narre Korse tn harmonischer Gymnastik (hyirienUch-äathetiache, Durchbildung des Kttroers! beginnen am L Nov. — Kurse für Kinder unter 6 Jahren, für Schulpflichtige und ftLr Erwachsene. — Sonderkurse für •chwachliche Atnmngsorgano. — Anmeldungen für die Kurse (ein- bis zweimal wöchentlich» sowie für Elnzolpersonen täglich »wtaohea 4 bis 6 Uhr nachmittags. Em Braadsabirf, Qaltkasir. 2, ßarlenhaas. 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AnSkömmltche Verpflegung Wirb gewährt. Näheres durch den 7894 Stüöt. AkMtSntweiS, W-Anlirzc 31, XeL 3054. iinftiW irlülfia zu 2 Kindern nach Marita gef. Meid. Süd-Anl. 12N. ' ÄriftigfS H«iiS«s!>Kr» tum 1. November gesucht. Anmeldung 1—2 Uhr bet Frau Geyeimrat S»m»«r, Frankfurter Str. 07. [7063 Alt örftutl. Rs-Ekn für Hausarbeit sucht von mor 06124 :q. 8 Uhr bis nachmittags Hustgesch " chäft Nachmann, Bahnhofstr. 8. Ich suche für 1. Nov. tüchtige», im Kochen erfahrenes Alleiumädchen ob. einfache Stühe. Wasch, u Putzfrau wird gehalten. Frau Geheimrat Krüger, mm (fliehen, Löberstr. 22. Gin kräftiges Dieuftttlädchen esucht. Zu erfragen _Mttblttr. 3, L Jüngeres Wchen auch vom Lande, alsbald ges. Frau Geheimrat Btair!,», 0609t) yjloltfeftt. 4. ßchhttiikS §iH8iali&fn sucht .831 Frau Iustizrat «rünewald Liebtgstr. 19. v zur Führung des HauSbaltS zu alleinstehendem älteren Herrn gesucht. Näheres 06033 Neustadt 28. 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Oktober 1916. 7939B __Ter Oberbürqermeister (Leberrsmittelamt). Eier-Abgabe. Vom 21. b-is 27. Oktober 1918 werden an die Be zugsberechtigten auf die Eiermarke Nr. 18 dänische Eier aus-gegeben. Tie Abgabe erfolgt: Für die Bezirke 4, 5, 6, 8, 9 und 10 in den Verkaufsstellen der Molkerei Grieb an den üblichen Tagen. Für die Bezirke: 1 Montag 2 Dienstag 3 Mittwoch 7 Tormerstay 11 Freitag 12 Samstag rn der Eierhandlung Steinreich. Es entfallen auf die Person 2 Eier zum Preise von 457» Pf. für das Stück. Gießen, den 18. Oktober 1918. 7941B Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamty_ Bekanntmachung In der Woche vom 21. bis 26. Oktober d. I. werden an die Bezugsberechtigten auf die Buttermarlen Nr. 43 je 50 Gramm Butter in der bestimmten Weise abgegeben. Auf Grund der Bekanntmachung der Landes-Milch- und Fettstellc vom 11. d. M. wird der Verkaufspreis für das Pfund Butter auf Mk. 5,40 festgesetzt. Gießen, den 16. Oktober 1918. 7940B _Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt)._ Fleischlose Woche». Nach den Bestimmungen des Kriegsernährungsamtes darf in der 43. Woche (vom 21. bis 27. Okt. 1918) Fleisch nicht abgegeben werden. Noch Mitteilung des Kommunalverbandes Gießen wird als Ersatz Mehl geliefert. Es wird daher folgendes bestimmt: § 1. Auf die Fleischkarte für die 43. Woche (Wochenob- schnitt zu zehn Vio Anteilen) werden an Stelle von Fleisch 185 Gramm Mehl ausgegeben. 2luf Kinderfleischkartcn (fünf Vio Anteile) entfallen 90 Gramm. § 2 Tie Fleischmarken für die 43. Woche sind am Montag den 21. Oktober 1918 einem Kleinhandelsgeschäft (.Wlonialwarengeschäst) zur Bestellrmg vorzulegen. Das! >kleinhandelsgeschäft trennt den Bestellausweis ab und behält ihn zurück, während es auf die Rückseite deS Wochen abschnitt es seine Firma durch Stempelaufdruch einträgt und ihn dem Bezugsberechtigten zurückgibt. Ter Stempelaufdruck gilt als Ausweis über die erfolgte Bestellung. § 3. Tas Kleinhandelsgeschäst hat die Bestellausweise zu sammeln, auf Bogen aufzukleben und dem Stadt. Lebensmittelamt, Zimmer 4, urtter Beifügung einer schriftlichen Mitteilrmg über die Anzahl der abgelieferten Ausweise bis spätestens Dienstag den 22. Oktober 1918, vormittags 10 Uhr, einzureichen. Entsprechend der Zahl der abgeliefertrn Ausweise erfolgt die Zuteilung von Mehl. Die Ausgabe des auf die Fleischnmrken entfallenden Mehls erfolgt von Donnerstag den 24. bis Samstag den 26. Oktober 1918 einschließlich gegen Rückgabe der Wochenabschnitte. 8 5. Tic Kleinhandelsgeschäfte haben die vereinnahmten Wochenabschnitte am Montag den 28. Oktober 1918 zu ie 100 gebündelt dem Stadt. Lebensmittelamt, Zimmer Nr. 4, unter Beifügung einer schriftlichen Mitteilung! siber die Anzahl der abgelieferten Abschnitte und deck etwa nicht abgeholten Mehlmengen zur Nachprüfung einzureichen. § 6 . Bei Versäumung der angegebenen Fristen geht der Anspruch auf die Zitteilung verloren. § 7- Tie Ausgabe des Mehls für vorübergehend anwesende Personen erfolgt bei Gebr. Noll, Bahnhofstraße für Urlauber bei A. Plack, Neuen Bäue. § 8. Tie an Kranke auf Grund der Entscheidung der ärztlichen Prüfungsstelle ausgegebenen Fleischzusatzkarten behalten ihre Gülligkeit. Tie Belieferung dieser Karten erfolgt am Samstag den 26. Oktober 1918 durch den Metzger Krämer, Kaiser-Allee 17, während der üblichen Verkaufszeit. ß 9. Wurst aus unterwertrgen Rindern kommt in der 43. Woche nicht zur Ausgabe. Gießen, den 18. Oktober 1918. 7938B Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt) L Bekanntmachung. Zur Licht- und Kohlenersparnis haben wir die öffentlichen Nachmittags-Sprechstunden unserer sämtlichen Abteilungen einschließlich Be. zirksausschuß für vermißte und Kriegsgefangene Deutsche, Flüchtlingsfürsorge und Nationalstistung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen von Montag den 21. Oktober ds. Is. an auf 3'/- bis 4'/- Uhr nachmittags festgesetzt. Der Vorsitzende des Zweigvereins Gießen vom Roten Kreuz Wiener. Gießen, den 18. Oktober 1918. 7909v Kerwen Sie die Evaporator-zeuerung? 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Zieles noch im Rückstände sind werden hiermst gemahnt, die Abgabe bis zum 2. November an der'Stadckasse zu entrichten. Bom 4. November an oegmnl die Beilrelbnng. wodurch Pländnnaskosten ent- ueben. Ucberivotsungen im Bank- und Postscheckverkelir muffen an, 2. November ebenfalls bei der Stadlkasse gut- geschrieben sein, andernfalls die vorgeschriebenen Bei- treibi^Mokosten erhoben werden. Gießen, den 17. Oktober 1918. _ ^ _Der Stadlrechner: Mäser 7910B Die Sammlung von Bucheckern muß von jedermann jetzt und in den nächsten Wochen eifrig betrieben werden. Die Bucheckern werden hoch bezahlt. Dazu erhalten die Sammler nach Wahl OelbezugSscheine oder Oelschlagscheine, deren wirtschaftlicher Wen bei der jetzigen Fetmot ein sehr bedeutender ist. Waldfrische schalentrockene Buchecken werden von den Abnahmestellen gegen eine Bezahlung von 1,65 M. für das Kilo abgenommen. Wählt der Ab tieferer den Schlagschein, so kann er ebensoviel Buch eckern,als er abgelieserl hat,auf einerOelmühle schlagen lassen. Die srisch gesammelten Bucheckern dürfen nicht in Säcken oder hoch aufgefchichtet aufbewahrt werden, weil sie sonst verderben. Wenn sie nicht zu so sortiger Ablieferung kommen, müssen sie in luftigen Räumen auSgebrettet und getrocknet werden Alle näheren Auskünfte erteilen die Abnahmestellen, für Gießen die ObftverwertungSgenofsenfchaft (Christ. Jughard), Ludwigftraße 36, in den übrigen Orten des Kreises die Leiter der Schulen. 787.iv Holzschuhe und Pautiueu i. größter Auswahl empfiehlt Ludwig Kohlermann TflT8 Bleichflraße 12. flefvorr Stets ganze 06094 Strümpfe ohne Bezugschein können Sie haben. Pro Paar Mk. 1.25. Bon 3 Paar allen Strümpfen werden 2 Paar wie neu angefertigt. E. Maurer Ww., Löberstraße 19, Nebenbaus. part. 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Körting A. G., Frankfurt a. KL, Walflfraosastraä« IS. Leitung: 7935c Hofrat Hermann Stelngoetter. Sonntag den 20. Oktober nachmittags 3 1 /* Ubr: Bet kleinen Preisen: Abends 7‘/i Ubr: Die Anna-Liese Historisches Lustspiel tu 5 Akten von Herm. Hrrsch. Für die Weihnachtsspeude 1918 gingen vom 11.—18. September weiter falgpcnbe Spenden ein: a) An der Kasse des Roten Krenzesl Landgerichtsrat Schnitzspal-n Mk. 25, Frl. Jda Stammler Mk. 6, Frau Professor Viegener Mk. 6, Mtuariats- assistent Allcndörfer Mk. 6, Frau E. Waldschmidt Mk. 20, K. Mk. 50, Fr. L. Mk. 6, Frau TM Bonn Mk. 30, Robert Meuser Mk. 2, I. B. Mk. 15, Apotheker Schwie- der Mk. 100, Zahnarzt Jaeger Mk. 24, Hch. Hahn! Mk. 5, Frau Prof. Zimmermcmn Mk. 6, Frl. Maria Zimmermamr Mk. 6, Allgemeiner Deutscher Frauenverein Vtk. 20, G. Leicht Mk. 6, Braumeister Beichela Mk. 10, Ungen. Mk. 6, Frau Ghrt. Schäfer Mk. 10, W. u. G. Schuchardt Mk. 100, Frau Bertha Krämer Mk. 18, Frau Justtzrat Tr. Schwarz Mk. 6, Frau Hauptlehrer Knauß Mk. 6, Ernst Challier Mk. 6, N. N. Mk. 20, Frl. Emmh Mettenheimer Mk. 10, Frl. Emmi Noll Mk. 6. Frau Prof. Fvanz Mk. 6, Frl. Paletta Mk. 6, Wilh. Wilke Mk. 6, Prof. Eger Mk. 20, Hch. Schmidt Mk. 10. b) Bcidem Postscheckkonto: Prvf.^Tr. Eollin Mk. 18, Ghrt. Wimmenauer Mk. 10, Gehrt. Hirschhorn Mk. 10, Prof. Tr. Gotschlich Mk. 12, Frau Amtsgerichts- rat Vteyer Mk. 12, Rcch^rungsvat Merten Mk. 6, Georg Appel Mk. 30, Frau Hauptmaim Wolf Mk. 12, Hch. Hahn Mk. 20, Wilhelm Tribus Mk. 10, Pros. Tr. von Eickerr Mk. 100, Ing. Hch. Brinkmann' Mk. 6, Wilh. Reusch Mk. 12, Bär Mk. 18, Frl. Emma Weitzel Mk. 12, Oberstadtsekr. Allendorf Mk. 6, Poli^'-Meld«,^Vorsteher Sier Mk. 6, Z. Kann Mk. 6. Kr. w5k. lv. Mrt. Tr. Kacß Mk. 6, 5)ans Koehler Mk. 6. Rittmerster ‘iTr. Gömng Mk. 20, Gg. Grünig Mk. 3,20, Architekt Hamann Mk. 12, Gewerkschaft Gicßencr Braunsteinbergwerke Mk. 1000, Prof. Tr. Hirt Mk. 6, Fricdr. Georg Mk. 6, Wilhelmine Itttbe Mk. 6, Eulalie Rübe Mk. 6, Philipp Stter Mk. 10, Bertha Trampel Mk. 5, Frau Ott. Schach Mk. 6, Forstmeister Lieber Mk. 12, Ghrt. Tr. Güngerich Mk. 30, Hcrmine Puth Mk. 20, August! Noll Mk. 12, Zahlmeister Witting Mk. 6, Frau C. Weidia Mk. 6, Frl. Friedrich Mk. 10, Geheimrat Pop- pert Mk. 150, Emil Geißmar Mk. 6, Gust. Wohlmuth Mk. 6, Prof. Roloff Mk. 35, Otto Pfeiffer Mk. 6, Ernst Höpfner Mk. 6, Frau Tr. Ploch Mk. 20, Frau Ghrt. Störiko Mk. 6, Gg. Luh Mk. 6, Friedr. Heimer Mk. 30, Tr. E. Meyer Mk. 12, Geh. Baurat Zimmermann Mk. 6, Hch. Winn Mk. 100, Tr. Eher Mk. 10, Jul. Wellhöfer Mk. 1.0, Adolf Milller Mk. 10, Frl. B. Hausult Mk. 6, Rud. Richter Mk. 6, Wilh. Möser Mk. 50. c) Bei der Mitteldeutschen Creditbank: Verein der Tabakindustriellen von Gießen u. Umg. Mk. 2000, Direktor G. Mk. 30, Pwf. Dr. Siosenberg Mk. 50, Tribus 6c Sundl-cim Mk. 20, Frau Heddh Schön Mk. 24, Ghrt. Netto Mk. 12, Hcyligcnstaedt 6- Co. Mk. 1000, Mitteldeutsckie Crcditbcmk, Filiale Gießen, Mk. 200, Gg. Phil. Gail Mk. 1000, Dir. Fr. Mall Mk. 50, A. Karnbach Mk. 6, Daniel Heil Mk. 10, Meyerhosf & Goslar Mk. 60, Bender & Co. Mk. 100 in Kriegsanl., Firma Lorris Ätz Mk. 100, Frau Louis Lotz Wtw. Mk. 50, C. W. Nowack Sohn Mk. 50, Gotthold Hempel Mk. 30, Gc- heimerat Dr. Usinger Mk. 50. ck) Bei der Bank für Handel und Jndu- stri e: Prof. Tr. Leuterl Mk. 500 in Kriegsanleihe, Baurat Becker Mk. 12, Frau^ Ghrt. Viermmm Mk. 12, Frau Grete Emmelius Mk. 12. e) bei der Bezirkssparkasse: Aug. Kil- binger Mk. 50. Allen Spendern auch auf diesem Wege herzliches , 7937.1 Nr. 2^6 Zweiter Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen) Aus Stadt und Land. Gießen, den 19. Oktober 1918. Beschränkungen de» Postvertehr» mit dem -luSlande. Tie Gxfafcimgen haben geleljrt, daß die feindlichen Agenten, die fick, mxl^ zahlreich in Deutschland ausl>altei:, besm:ders Ansichtskarten und Photoglraplsien sowie Druckschriften verwendet l)a- bcn, inn ihre cpdrcimcn dtaäxriclxden. in das Ausland gelangen zu lassen. Es hat sich deshalb als nottveiidig erwiesen, den Versand van Ansichtskarten auf auf gezogenen Pl-owgrcchl-ien irach dein Auslande und Icrt beseiten Gebieten zu unterbinden und von der Verseichung dortlftn auch Druckschriften auszu schließen. soweit sic nicht von Finnen aufgeUefert werden, die au der Beförderung solcher Truckscbiriften ein gewerbliches Ficke reise haben urrd zur Auflieser::ng besonders zugelassen sind. Aus den Gegenstand, den die Ansichtskarten und Photogr-aplnen darstellen, und mrf den In- Txilt dw Trucksäzsriften kommt es dabei nicht an. Zeitschriften jed- wcden Inhalts sind von den feindlichen Agenten zur geheimen ddaeliriclitenirbermittlung benutzt worden, und gerade aus und in Ansichtskarten nrit ganzharmbosen Darstellungen haben sich geheime Meldungm befunden. Wem eine Ansichtskarte, eine Photographie, oder eine Druckschrift, die er in das dlusland abgesandt l-at, zurück- c^-geben oder nicht befördert wird, sehe darin nickK ein gegen ttjrt gerichtetes Mißtrauen, sondern mack>e sich klar, daß es sich um eine in dieser ernsten Zeit im Interesse der Reichsverteidigung notiven- dige allgemeine MnvrLnrung l-curdelt, von der zu seinen E>unsten keine Ausnal/me gemacht werden kann. Andere kriegftihrende Staaten sind in der Beschränkung des Postiverkehrs viel weiter gegangen als Deutschland. Tie Schwierigkeiten, die die Ueberwachung des Pvstv er kehrs bereitet und die infolge des immer komplizierter arbeitenden feindlichen Nachrichtendienstes immer großer geworden sind, liaben ferner zu folgenden Bestimmungen geführt: 1. Briefe und Postkarten nach dem Auslände, aus denen nicht der Bor- und Zuname des Msender^ und sein Wolmort nebst Straße und Hausnummer in deutlicher Schrift angegeben sind, norden nicht befördert; 2. bei Briefen nach dein neutralen Ausland dürfen keine gefütterten . Brresirmschtlägie vertvendet werden: 3. Privatbriese nach dem neutralen Ausland können wegen zu großen Umsangs der Mitteilungen von .der Beförderung ausgeschlossen werden: 4. Briefe nach dem neutralen Anslande, die unlesbar sind, werden als unzulässig zurückgewiesen. Auch allgemein verständliche Ausdrucks- Weise ist unbedingt erforderlich Andeutungen, die für die lieber- wachmrgs stellen nicht verständlich fiitt>, führen zur Anhaltung. Wer.gegen diese Vorschriften verstößt, darf sich nicht beschweren, wenn seine Sendungen nicht befördert werden. Unbegründete Beschverden .können nrcht beantlvvrtet werden. Wichtigere Aufgaben der Uebernmchungsovgane würden darunter leiden. Zm Rahmen des Zulässigen befleißige sich jeder möglichst knapper, klarer und einfacker ?li:sdruckÄveise. Er erleichtert dadurch die Ueberwachung' und dient damit dem Daterlande. Weihnachten 1918. ** Weih nachtsliebesg oben. Das Rote Kreuz schreibt: lieber die Versorgung unserer nun schon im fünften Kriegsjahrs tapfer die freim-at schützenden Truppen mit Weihnachtsliebesgaben srdht nickt überall die 'wünschenswerte volle Klarheit. Es sei darum das folgende mitgeleilt: Damit in der Tat kein Mann olpre Weihnachtsgeschenk bleibt, hat das Kriegs Ministerium' ange- ordnet: ,Leder Korpsbezirk bringt die Liebesgaben für alle Truppenteile und Formationen ohne Rücksi-cA aus Staatsangehörigkeit der ein geteilten Mannschaften auf, die in dem Korpsbezirk ihren Ersatztruppenteil haben." Sonach wcrdetn alle .Hessen in nicht- hessisck^n Truppen vom Roten Kreuz des zuständigen Bundesstaates mit Weihnachtsgaben beacht iverden. Uns liegt ob, alle Hessen und Nichthessen, die bei hessischen Regimentern dienen, zu beschenken. Die vielfach übliche Absendung von Ortspaketen einzelner Gameinden kann uns von dieser unserer schönen Pflicht nicht entbinden. Fm Bereiche des 18. Armeekorps wird das Großherzvg- tum Hessen eine bestimmte Anzahl von Soldaten an Weihnachten chit Gaben im Werte von etwa 6 Mark für jeden einzelnen Mann bedenken. Sollte ein Zweigverein des Roten Kreuzes oder eine Gemeinde nicht die erforderliche Anzahl von Meihnachtsgaben aufbringen, s-o würde das zur beklagenswerten Folge haben, daß l^esftsche Truppenteile ohne Bescheerung blieben. Wer auch nur ein bißchen Tantbarkeit für unsere braven Soldaten empfindet, wird alles tun, daß dieser Fall nicht eintritt. — Wenn diese Aufklärung überall das richtige Verständnis findet, darf sicher ang>, nommen werden, daß auch am Weihnachtssest 1918 unsere sämtlichen Truppen Liebesgaben erhalten. Darum trage jeder, was an ihm liegt, dazu bei! **WeihnachtspaketverkehrnachdernFelde. Um die über die Militärpatttämter zu leitenden Weihnachts- Pakete für die Truppen im Felde möglichst bis zum Feste ihren Empfängern zusühren zu können, müssen sie bis 2. Dezember d. I. aufgeliefert sein. In der Zeit vom 8. bis 25. Dezember d. I. werden Pakete für das Feld zur Beförderung nicht angenommen. Wegen der schwierigen Beförderungs- Verhältnisse nach den entfernter gelegenen Gebieten wird jedoch die Auflieferung von Paketen dahin bis zu den nachstehend angegebenen T-agen empfohlen: Nach der Türkei und dem Kaukasus bis 20. Oktober d. I. Nach Rumänien und Italien bis 10. November d. I. Nach Finnland bis 20. November d. I. Für Frachtstücke werden dieselben Aufgabe- termine empfohlen, dwch tritt für sie die Annahnresperre ab 3. Dezember nicht ein. Der Päckchenverkehr wird durch vorstehende Anordnung nicht berührt. ** Weihnachten ohne Christbaumkerzen. Weihnachten muß Heuer ohne Christbaumkerzen gefeiert werden. Der Verband Deutscher Wachswarenfabrikanten, Geschäftsstelle München, versendet an seine Mitglieder ein Rundschreiben, in dem es u. a. heißt: „Die Anfertigung von Weihnachtslichtern ist in diesem Jahre verboten. Grund hierfür ist die außerordentliche Knappheit in Paraffin. Die Produktion entspricht schon längere Zeit nicht dem Bedarf. Da außerdem wesentlich weniger Petroleum zur Verteilung kommt, als im vorigen Jahre, ist das Verlangen nach Kerzen ein weitaus größeres. Es wird also, soweit nicht noch Reste von früheren Jahren vorhanden, ohne brennenden Christbaum gehen müssen und alle werden auch dieses gewiß kleine Opfer gerne bringen." — Alle Familien, die nicht in der Lage sind, sich hintenherum Kerzen zu verschaffen, werden gern mit einem Lichtstümpfchen an der Spitze des Weihnachtsbaumes zufrieden sein, wenn dieses Lichtlein friedlichere Zeiten erhellt. * ** Gemeinde st euerrückstände. Unter den heutigen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Gießen befindet sich mich die Mahnimg des 3. Zieles Gemeindesteuern und Kanalgebühren für das Rj. 1918. Die Zahlung kann bei der Stadtkasse, im Bank- und Postscheckverkehr raxfr bis einschließlich 2. November 1918 ahne Kosten erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die Beitreibung, wobei die Pfändungskosten erhoben werden. ** Da s Rote Kreuz teilt mit, daß zur Kohlen- Und LEersparnis vom 21. Oktober ab die Nackmrcktags-Sprechstunden sämtlicher Abteilrmgen aus 3*/2—4V2 Uhr festgesetzt sind. ** Ablieferung der beschlagnahmten Kaninchen-, Hasen- und Katzenfelle. Tie allgemeine Rohstoss- knapvheit und der stark gesteigerte Bedarf unseres Heeres und der Marine an Leder und Pelzen hatte zur Folge, daß obcn-i genannte Felle beschlagnahmt wurden. Die Zuchtvereine wurden gezwungen, Sammelstcllen einzurichten. Auch der hiesige Kaninchenzuchtvcrein ist diaser Pflicht nack)gekommen. Die errichtete Sammelstelle wurde Herrn Gustav Kvch, Weserstraße 20 übertragen. Zur Beoucmlichkeit der Züchter wurden roeitere Sammelstellen den Herren Rudolf Rüdiger, Walltorsttaßc 35, Karl Samstag. p. Oktober M i"afür ein ßrfö3 von 1140,23 Mk. an die Züchter zur Auszahlung gebracht. Tie im April vorgenommene Kaninchenzählung bei den Acitglredern des hiesigen Kaninchenzuchtrereins ergab 2576 gezüchtete Tiere. Rechnet man die von Nichtmitgliedern gezüclsteten ^biere dazu so werde:: die in Gießen gezüchteten Tiere 5000 Stück bqrt öveckem übersteigen. Tie Zahl der abgelieserten Felle läßt vermuten, daß noch nicht alle Felle abgeliefert werden. Dies darf mcht sem. Ern jeder Züchter, welcher ein Fell verderben läßt, schädigt sich nur selbst. Er erfüll auch seine Pflicht gegen das Vater!aiid nicht. Wenn es sich ckuch bei dem einzelnen Fell nur um dtten geringen Wert handelt, so muß doch ein jeder beherzigen, daß viel Wenig ein Viel machen. Bei den hohen Futtermitlelpreiscn ist die augenblickliche Festsetzung der Höckfttpreise für Felle zu nwdrig, sie entspricht nicht dem Wert der Gestehungskosten. Ter Kauiucheuzuchtverein tritt aufs kräftigste für eine Erhöhung der Höchstpreise ein. Diese Bnnühungen können nur dann vollen Erfolg haben, ivenn alle anfallenden Felle den Sammelstellen zugeführt tverden. Vielfach steht das Publikum auf dem Standpunkt, daß die Gewiiine. welche der Kriegsseklaktieffgesellschaft ans dem Erlös der Felle zufließen, für die Mtionäre verwandt iverdcn. Diese Auffassung ist falsch. Der Gewinn fließt der Reichskasse zu und wird zur Hebrrng und Förderung der Kaninchenzucht verwandt. So wurden Aii die Verteilung der Gelder haben alle hessischen Züchter Ühü spruch, gleichviel, ob sie einem Zuchtvcrein angehören oder nicht. Zn der Stunde der Hot zeigt e$ sich, was der einzelne und wa§ ein voll wert ist! Anträge nehmen die Sammelstellen entgegen. Für Mitglieder der Kaninchenzuchtvereine stellt die Kriegs ellaktiengesellschaft einen Posten leichte, zu Pelz gegerbte Felle als Kätteschutz zum Preise von 1,35 Mk. das Stück zur Verfügung. Einträge l/ierzu müssen bis 25 .d. M. beim Vorsitzenden Rud. Rüdiger, Walltvrsttaße 35 gestellt werden. 4lus vorstehendem mögen alle Züchter ersehen, 'wie wichtig es ist, daß ein jedes gell abgeliefert wird. Bttrtblättcr, welche die Behandlung der Felle, sowie die .Höchstpreise bekanntgeben, sowie Fellspcmner sind in den gewmnten Sammelstellen zu haben. ** Beschlagnahme von rohen Häuten. Am 19. Oktober 1918 treten drei neue Bekaimtmachungen über Haute und Leder in Kraft. Dupch die Nachtragsbekamrtmachung Nr. 1^. 111/10. 18. K. R. A. wild die Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917 Nr. L. 111/7. 17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme und Metdelfflicht von rohen Gwßvieyhäuten.und Roßhäulen, abgeäw- dert. In der alten Bekanntmachung ist tvotz^ der Beschlagmahn« die Veräußerung der Häute gestattet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zu diesen Bedingungen gehört die Pflicht, bestimmte Bücher zu führen, die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Häute nicht über einen festgesetzten örtlichen Bezirk hinaus gelangen, und die Pflicht, bestimmte Fristen für die BeweMng der Ware einzuhalten. Einzekhetten dieser Bedingungen sind durch die Nachttags- bctanntmackKmg abgeändert worden. Eine erhebliche Rechtsänderuny liegt in.der Aufhebung der EAanbnis, für Landwirte aus deren eigenen Haus- .und Notschllackchungen stammende Häute in beschränktem Umfange in Lohn zu gerben. An die Stelle dieser Vor- sck-rift stürd eine besondere Zuteilung von Leder für Landwirte treten. Wahrend über diese Zuteilu-ng m der Nachtragsbekannt- machung keine Bestimmungen getroffen sind, enthält sie, neben den auf die Lol-ngerbrrng bezüglich^ Uebergangsbestimmungen, Vorschriften über die Zuteilung von Häuten und Fellen an diejenigen Gerbereien, die bisher von Landwirten Häute zur Lahor-- gerbung annchmen durften, ohrre sonst Häute zu gestellt zu erbalten. Ferner wird eine z'weite Nachtragsbekanntmachung Nr. 1^. 888/10. 18. K. R. A. zu der Bekanntmachirng Nr. L. 888/7. 17. K. R. A. vom 20. Okt. 1917, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder, erlassen. In dieser wird bestimmt, daß sämtlickx Lederabfälle von mm ab nicht mehr von dieser BeÄrrmtmachrrng betroffen tver- den. Für Lederabfälle tritt vielnrehr die nachstehend an dritter Stelle zu besprechende Bekanntmachung in Kraft. Durch die Nach- tragsMkanntmoch'.mg sind weiter die Höchstpreise für Leder teilweise abgeändert. Auch ist vorgeschrieben, daß der Höchstpreis nur 90 v. H. des sonst in Frage kommrrchen Höchstpreises bettägt, wenn das Leder nicht in genau ange-gebener Art unvorloschlich durch Stempeldruck oder Schrift mit der Firma des Lederherstellcrs und anderen Kennz^eichmmgien verseilen ist. Tie dritte Dekanntmachmg Nr. L. 999/10. 18. K. R. A schlließlich betrifft sämtliche Lederal^ fälle außer den Abfällen von Ledertreibriemen und den AltlederaL- sällen. Die bettoffenen Msalle werden beschagnahntt nrit Ausnahme der in dem "Betrieb der Heeres- und Marineverwaltung und in den dem Ueberwack^mgsansschuß für Sckiuhindustrie unterstellten Schirhsabriken anfallenden Mfälle. Trotz der BeschlagnalMe ist in gewissem Umfange die Veränderung und Verfügung erlaubt. Für die Abfälle, die nicht mnerlxalb einer bestimmten Frist veräußert oder der Ersatzsohlen-Gesellschast zum Höchstpreise angeboren snid, besteht eine Meldepflicht. Ferner werden Höchstpreis für sortierte und unsortierte Lederabsälle festgesetzt. Diese gelten nur für den Verkauf bis zur Mieferung der Gegenstände an die Ersatzsohl en-Gesellschast, Kriegsleder-Aktiengesellschaft oder Riemen-Freigabe-Stelle. Alle Besitzer der von .den Höchstpreisen bettosfenen Lederabsälle sind aus Grund der in der Bekmnrtmachung enthaltenen Aufforderung verpflichtet, diese auf Verlangen bestimmter Stellen zu den festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen. Der Wortlaut der drei 'Vekanntniachungen ist in der heutigen Nummer des Gießener Anzeigers einzusehen. ‘ **. Schwarz-Weiß-Licht spiele, Seltersweg 81. 9lb heute bis in kl. Montag wirkt Hedda Vernon in ihrem ersten Fklm- werk der Serie 1918/19, betitelt „Wo ein Wille, ist ein Weg^h Es handelt sich um ein Liebes- und Gesellschaftsdrama aus dem Leben einer Hvchstaplerin. Für den.heiteren Teil steht das z'ivei- aktige Lustspiel „Leberechits Vertretung^' mit Rolf Brunner u-nd Saci von Blonde! aus dem SpiÄplan. Vermischtes. * Karlsruhe, 17. Okt. (Priv-Tel.) Im Kriegslazarett Karlsruhe ist gestern der 18jährige Sohn des Staatssekretärs Erzberger an der Grippe gestorben. Zeichnet 9. Kriegsanleihe • bei der Bank für Handel und Industrie ä ' Niederlassung Gießen in (Ziehen. Johannesstr, 1 •» 5cJce enw.eg Letzte 2tl-d-?vL Äi! 0 Äie|“Ud O &'''“ s ' h,ae,nM ' s ™ Wilhelm Klos I., Landwirt im Alter von 68 Jahren. <,,i» Die trauernden Hinterbliebenen: Job. Klos IX. Rödgen, Oroßen-Buseck, Alten- tu arg. «engnagel Wwe. geb. Klos Buseck, den 19. Oktober 1918. Willi Klos, z. Z im Felde nebst allen Angehörigen. Die Beerdigung findet Montag den 21. Oktober, nachmittags 2 Uhr statt. iHS v'wM, '*m X- .-.^.T.W m j.s .. M H'fg M ' ;C UI Nach eintägigem Krankenlager verschied am 18. Oktober mein heißgeliebter, guter Mann, der treusorgende Vater seiner Kinder, der gute Sohn, Schwager, Onkel und Neffe Herr Stadtsekretär Karl Treser. In tiefem Schmerz: Louise Treser geb. Petri. Gießen (Roonstraße 30), Neustadt i. O., Fulda, Straßburg, Frankfurt, den 19. Oktober 1918. Das Begräbnis findet am Dienstag den 22. Oktober, vorm. 11 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. Statt besonderer Anzeige. Am 16. d. M. t nachmittags 5 V 2 Uhr, verschied nach kurzem, schwerem Leiden mein lieber Gatte, Sohn, Schwiegersohn, Bruder, Schwager, Neffe und Pate Intendantur - Assistent Otto Langsdorf tm Alter von 24 Jahren. In tiefem Schmerz im Namen der trauernd Hinterbliebenen: Emilie Langsdorf geb. Schmalz. Frankfurt a Main, Leihgestern, Butzbach, am 18. Oktober 1918. Die Beerdigung findet in Leihgestern am 20. Oktober, nachmittags 3 V s Uhr, statt. ^ FOr die herzliche Teilnahme und für die Kranzspenden, sowie für die Grabrede des Herrn Pfarrers Schulte beim Heimgange ihres lieben Entschlafenen Heinrich Leun sagen vielen Dank Familie Leun und Familie Schwalm. Großen-Linden und Lollar, 18. Oktober 1918. 7933 Todes-Anzeige. Freunden und Bekannten hiermit die schmerzliche Mitteilung, MH daß es Oott dem Allmächtigen gefallen hat, meine teure, innigstgeliebte Oattin, unsere treue, fürsorgliche, unvergeßliche Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante ln im Alter von 53 Jahren zu sich in die Ewigkeit zu rufen. Um stille Teilnahme bitten der tieftrauemde Gatte und Kinder: Ludwig Röhrsheim August Röhrsheim, im Felde Heinrich Röhrsheim, in Gefangenschaft Ernst Röhrsheim, im Felde Elisabeth Röhrsheim. Krofdorf, Lollar, den 19. Oktober 1918. Die Beerdigung findet Dienstag den 22. Oktober, nachmittags 3 Uhr, in Krofdorf statt. 7946 19 Todes-Anzeige. Gott dem Allmächtigen hat sy gefallen, meine innigstgeliebte Gattin, unsere liebe, gute Mutter, Tochter, Schwester, Schwiegertochter, Schwägerin und Tante Frau Lina Buß geb. Baiser nach langem, schwerem mit großer Geduld getragenem Leiden im Alter von 30 Jahren zu sich in die Ewigkeit abzu rufen. 7952 In tiefem Schmerz: Karl BuB und Familie Holzheim, den 17. Oktober 1918. Die Beerdigung findet Sonntag den 20. Oktober, nachm. */, 2 Uhr, statt. Nachruf. Am 15. Oktober starb nach kurzer, schwerer Krankheit unser geschätzter Mitarbeiter Herr Julius Baum. Wir verlieren in dem Entschlafenen einen lieben Kollegen, dem wir stets ein ehrendes Andenken bewahren werden. Die Angestellten der Firma Baruch Strauss Nachf. Gießen, den 19. Oktober 1918. 7947V Zöpfe! Dreher, Haar-Uhr- ketten, Toupets, Scheitel ul Ferttekea werden billig nngefertigt Zöpfo werden gefärbt» Spezialität in grauen und weißen Haaren. Damen- Kopfwäschen mit Frisur. H.Tichy,Seltersweg 43 Wr Ecke d. Goethestraße. Neu! D. R.'G.-M. Neu! Unentbehrlich für jedes Haus ist die Eaad- „^8 in« mit versenkter Fa den spule, die vollkommenste der Gegenwart. Näht Steppstich wie die Nähmaschine. Für sämtliche Ausbesserungen von Schuh' u.Lederzeug, Decken, Zelten, Fellen usw. Preis m.3verschied. Nadeln und Garn 1 Stück M. 4.—. Zu beziehen durch Ott» IVcdb, Stattgart 42. Torslr. 17. Vers. nach auöw. pr. Nachn. oder Voreinsendung. Post- Scheck-Konto Nr. 7288. Wiede rvcrkäuicr gesucht! 8a lat bestimmt ln Gottes Rat, Daß man vom Liebsten was man hat, mal scheiden. Allen Freunden, Verwandten und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, daß mein innigstgeliebter, herzensguter Gatte, der creu- sorgende Vater seines einzigen Töchterchens, unser lieber Sohn, Bruder, Schwiegersohn, Schwager, Onkel und Pate Sergeant Karl Sann ln der dritten Maschinengewehr-Kompagnie, Reserve- Infanterie-Regiment 254, Inhaber den Eisernen Kreuzes 11. Klasse nnd der Hessischen Tapferkeitsmedaille infolge schwerer Lungenentzündung in Frankfurt/M. am 16. Oktober, abends 11 Uhr, nach 49 monatiger treuer Pflichterfüllung im blühenden Alter von 33 Jahren sanft dem Herrn entschlafen Ist. In tiefem Schmerz die trauernden Hinterbliebenen; Frau Anna Sann geb Freund nebst Hind Familie Friedrich Sann, Eltern Heinrich Freund 1., Schwiegervater Familie Heinrich Sann Familie Heinrich Keil Familie Katharine Freund Witwe nebst allen Angehörigen. Garbenteich, Lieh, Hungen, Wetterfeld, im Felde und in Gefangen schart, den 19. Oktober 1918. Die Beerdigung findet Sonntag den 20. Oktober, naohmittags 3Vi Uhr, ln Garbenteich statt Ruhe sanft du treuee Herz, du hast den Frieden, wir den Schmerz. 7946 Zur Bekämpfung des Frostspanners empfehle Lauril- Naupenleim und Unterlagepapier. ReillnoK Uslm Samenhandlung Gießen. 7914 llanälviteiwsgen in 6 verschied. Wiederverkäufer sofort serdar. Grützen an lie. Illustrierte Preis- liste gratis. 7527 Julius Roos, Bers.-Gesch., Kaßel. Moltteftratze 8. Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teit- nabme bei dem Hinscheiden unseres inntgst- geliebten Sohnes und Bruders Hermann Walther agen wir aus diesem Wege unseren innigsten Dank. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Koch für die trostreichen Worte am Grabe, den Be amten und Arbeitern der Güterabfertigung Gietzen und des Bahnhof« Grotzen-Linden, dem Eisenbahn Verein und der Iugendwehr nebit seinen Kameraden von Grotzen-Linden, seinen Schulkameraden von Leihgestern und der Oder- realschute in Gietzen für die zahlreichen Kran,-.- und Blumenspenden und allen die dem Entschlafenen die letzte Ehre erwiesen, unseren herzlichen Dank. Im Namen der tieftranernden Hinterbliebenen: Wilb. Walther Babnboid Verwalter. Leihgestern, den 17. Oktober 1918. 06133 Statt harten! Mathilde Freihöfer Erich Günther Verlobte Gießen (Crednerstr. 41), Berlin-Treptow den 19. Oktober 1918. _' Statt Karten! 2hre Vermählung beehren sich anzuzeigen Ernst Aßmann Elisabeth Aßmann geb. Engel Gießen, den 19. Oktober 1918. £3! Uns wurde ein Sohn geboren. H(M5 soll er heißen. Dr. Avemarie und Frau. l 06090 i ^ Die Geburt eines Söhnchens zeigen an Gustav Westhof u. Frau Martha geb. Scholz Gießen, Draugasse 11, 18. Oktober 1918. r ^ Die glückliche Geburt eines r -ö'' r ^ Töchtcrchens zeigen hocherfreut an Dr. Hans Teichmann und Frau j Edith geb. Lehnhardt. ! »kl 18 ijnTM.,i;ijj,ni nHji)mimiirMn rm nnjujihi iTC nu ii mji i i i jnMm TnH Tmni i iHinii iT .i i iii ii nmnjiMi,MU>M]nm i immM Vornehmstes Unternehmen am Platze. Detektiv Stuart Webbs ünwiderrnflicli nur von Samstag bis inkl. Montag, 21. Oktober Ernst Reicher als Stuart Webbs, der geniale Detektiv, in „Der Eisenbahnmarder“ Der spannendste Detektiv-Film mit einer noch nicht dagewesenen sensationellen Handlung. Dem Grundsatz getreu, nur das Beste vom Besten zu bieten, haben wir ein ganz außergewöhnliches Schlager-Programm gewählt. Wegen des zu erwartenden großen Andrangs in den Abend-Vorstellungen bitten wir höfl. das titl. Publikum, nach Möglichkeit die Nachmittags-Vorstellungen besuchen zu wollen. 7916a Krautfäffer Krautständer Fleisch- und Waschbütten in allen Größen empfiehlt Wilh. 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Die Hauptrolle spielt Hsida Ytraoa, d. Liebling des Publikums. Außerdem: Rolf Brunner und Sacl v. Blondei ln dem glänzenden Lustspielschlager 7aa a beberechfs Vertretung in 3 Akten. Ab Dienst««: „Schatten der Vaekt* 4 , der Fall Duif in 4 Akten. 8. Detektiv-Abenteuer des berühmten Rat Auheim. 4 Dichter-Abende der Deutschen Dichter-Gedächtnis-Stistung (Sitz Hamburg-Großborstel) Neue Aula der Universität, pünktlich 8 Uhr (stets Donnerstags) 24. Oktober: Hessischer Abend. Sprecher: Regisseur Karl Dolch, Gießen und Schauspieler Willy Umminger, Frankfurt am Main. 12. Dezember: Gedächtnisfeier für im Uriege gefallene Dichter. Sprecher' Professor Marx Moeller, Hamourg. 20. Februar: Zrauenschicksale. Frauenseligkeit und Frauenleid im Spiegel der deutschen Dichtung. Sprecherin: Helene Fern au, Berlin. 27. März: Gottfried Keller-Abend. preise: Einzelkarlen 0.75 M., 1.50 M., 2.50 M. Vruppenkarten (alle Abende zusammen) mit 20°/. Rabatt, also 2.40 M., 4.80 M.. 5 M. 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Melde- und vettausspfficht von Leder- abfallen. vom 19. Oktober 19(8. Nachsti^eade Bekarmtmachmig wird auf Grmid des Gesetzes stver den ÄelagermigsMstand vom 4. Jumi 1851 in Becbttidamy rait dem Gesetz vom 11. Dezember 1915, betteffeiü) Abänderrma des Gesetzes über den Belagernngszustemd (ReichS-Gesetzbl. S. 813) des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 iReir^-Gcselchlatt I. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reirtzs-Gesetzbl. S. 516) in Berbintemug mit den BeSannt- nnuimngen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915, 23. März 1916, 22. März 1917 und 8. Mai 1918 «Meichs-Gesetzbl. 1915, 8. 25, 1916 8. 183, 1917 S. 253 und 1918 S. 395), ferner — auf Ersuchen des Königlichen Kriegs- Ministeriums — aus Grund der BcLrnntmach. ingen über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. Avril 1917 iReilchs-Gesetzibl. 3; 376) und 17. Januar 1918 (ReickM- Gesetzibl. S. 37), sowie der BeLmntmachurrg über Auskimftspsticht vom 12. Juli 1917 (Reichs-4Äesetzbl. 8. 604) und 11. April 1918 Aeich ö^esetzbl. S. 1.87] mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderchcmd-unigen gegen 2 ) die ÄöchstiPreiSbestrmmungen gemäß der Bekanntmachung gegen PveisLreiberri vom 8. Mai 1918 (Reichß-Gesetzbl. S. 395), b) die Besc^aMrachTv^MTrrmungen gemäß der BeLmntz- machirng über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (ReiM-Ges-etzbl. 8. 376), c) die Auslunftspflicht gemäß der Be k a u urt m achung Üoer die AuALmftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604) und \1 April 1918 (ReirA-Gesetzibc. 3. 187), 6) die BerHaüstzpflicht gemäß dem Gesetz, betreffend Höchst, pvekse vom 4. August: 1914 in der Fassung vom 17. De- FeMber 1914 (Rcye^Gesetzbl. S. 516) mit Abünderun^n vom 23. März 1916, 22. MLry 1917 und 8. Mai 1918 "ReichS^Gefttzbl. 1916 8. 183, 1917 8. 253 und 1918 S. 396) werden soweit rcicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind. Auch kann der Betrieb des HchrdelsgSverbcs gemäß der B^aurrtmachung zur Fernchaltuny unzuverlässiger Per- fcwöi vom öartbd vom 23. Schttentber 1915 (ÄeiM-Gesetztt. S. 603) u nter sa gt werden. § H Bon der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Von dieser D-eSanntmuchung betroffen loerden Lederabfälle jeder Verbart irrst» jeder Herkunft, einhchLirßlich der aus dem Zllrsland erngefLhrven. Ms Lederabfälle im Sinne dieser BetlmmnuachunA gelten alle Abfallstücke und Späne von Jeder, einschließlich Falzspäne, Man- chrerspidvc und Frässtcrub, di» bei der Herstellung, Zurichtung, Berarbeitung oder Zerteilung von Jeder. Lederstücken oder Lederab- M!en entfa llen. Nicht betroffen von dieser BrÄrivrtmachirng werden Abfälle von mrgchwcruchHon und gebrauchten Ledertveibriemmr. sowie sonstige AlÄ^deradfalle^), d. h. LederabWle, die durch Zerrtegamg gebrau «r Gegenstände entstandou sind. 8 2 Beschlagnahme. Die nach § 1 von der BeLmvrtmachung betooffenen Gegenstände werden hiermit befictzlaMahmr. Nicht betroffen von dieser Beschloglllchme find diejemgea Leder- amoLK, welche 1. tn bcn B e tr ie b e n der Hveocs- und der MarmeverwaÜuny, 2. in den dom U«lberw>uhrmgsausschuß der Schuhindustrie unterstellten SchdchftckrÄon anfallen. § 3. Wirkung der Beschlagnahme. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den., von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Berfügimgvn über sie nickstia sind Ten rschtsgeschäftlichen Berfügmrgen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der ZwangSvollswerklunig §der ArreswvllziehLmg erfolgen. 8 4 . VerSnderungSerlaubn is. Trotz der Beschlagnahme sind folgende Veränderungen erlaubt: 1. Zum Zwecke der ^Sortierung: s) in den Mkg«Lrss«nLn^) Sortierbetrieben die Zerleguny der Lederabsälle, soweit sie ^ur sachgemäßen Sortierung in die Gruppen und Lortrmante der Preistafel des §8 erforderlich ist, b) in denjenigen Betrieben, in deyen Ledevabfälle an fallen, die zur Sortierung gehörige Zerlegung, sowie die etwa erforderliche Zurichtung. 2. Zum Zwecke der Fettrückgewinnung: die Entfettung fetthaltiger Blanchierspäne durch diejenige Gerberei, in welcher sie anfallen, im eigenen Betriebe oder in ihrem Aufträge durch einen anderen Betrieb im Lohn sofern die Gerberei die zuruckgewoirnLnen F-ettm-engen monat- iiai der Kriegsl-Ä>er°ÄZtiMrgesellschafL, Berlin W 9, Buda- pester Straße 11/12, meldet und ans schließlich im eigenen Betriebe nach Anweisrrng der Kriegsleder-Mtungrsellschaft v-erwendet"), und sofern die Rückstände nach der Entfettung )^ Altlederabfälle werden von der Bekanntmachrng der Reichsstelle für Schuhversorgmng über den Verkehr mit getragenen Schuhwaren, Mtleder und gebrauchten Waren .aus Leder vom 30. März 1018 (Reichßanzeiger Nr. 76) betroffen; Abfälle von Leder- Treibriemen roerden von der BeöLMttTMvchsN'rg Nr. I.. 400/1. 17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme und Besärnüserhcbuug von Treibriemen vom 15. März 1917 betroffen. Danach sind Abfälle von gebrauchten Lcher-Treibriemen, soweit sie niclü gemäß §4 der Bekanmnstochunig Nr. L. 400/1. 17. K. R. A. zur Wiederherstellung nnd Ausbesserung von Treibriemen im eigenen Betriebe verwendet werden, an die Ersatzsohleu-Gesellschaft abzuführen: für Abfälle, welche bei der Verarbeitung von Leder zu Treibriemen entstehen, gelten die Bestimmungen der vorliegenden Bekanntmachung. 2 ) Die Zulassung der Sortierbetriebe erfolgt dawch die Ersatz- söhl-en-Gesellschaft m. b. H., Berlin SW 48, Wilhelmstraße 8, mit Zilstrmnrung der zuständigen Auffichsbehörde. Die Liste der zuae- laffenen Sortierbetriebe ist bei bec Ersatzsohlen-Gesellfchaft erhältlich und wird in ß>er Fackiipresfe bekcrmrtgegeben. *) Die Kriegsleder--Mtiengesellschaft gibt die Vieldungen an den Kriegsausschuß für pflanzliche jmb tierische Ode und Fette, Berlin NW 7. Unter den Lßrden 66, weiter. Eine besondere Meldung gemäß Bimdesvatsverockmung vom 15. Februar. 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 137) und Er'gäiMng dazu vom 14. Dazember 1917 -, Berlni SW 48 WilhZmstra^ 8, der Riemen-Freigabe- Stelle, Berlrn W 35, f^tsdamer 8tra^ 122 a/b. oder der ^^ledevEienaeßll schaff in Bettm W9, Budapestcr Straße 11/12, besonders gestvttet ist. Sl 5 . VerfllgnngSrrlmchviS. Tbotz der Beschlagnahme ist die Veräußerm^ und Wttefrrung der Lederabsälle erlaubt: 1. mi die von der RdchSstelle für SchuhverforgAng bestimmten Stellen, rnsbcsondeve an die Wgelaffcnen Sortierbetrieb^X: 2. bei den sortierten chromhaltigen Abfällen die in der Preistafel da?/ 8 8 tonte Nr. V, c, VI l± und XXI «usgeführten Svrtmiente nur an die Kriegsbeder-Akrienges-ellschast oder mrl deren Genehmigung an eine andere Stelle: 3. bei Abfällen von Leder, das zur Herstellung von Ledertreib- riemen2) und anderen technischen Lederartikeln bestimmt ist, ausschließlich mit Genehmigung der RieiMn-Freigabe-Stelle: 4. nach Maßgabe der Bedingungen der Kontrollstelle für frei- Mgebenes Leder bei denjenigen Lederabfällen, die in Leder- Kseinhondlungen beim Zerteilen von solchem Leder entstehen, für welches die Bedingungen der ^orrtuollstelle für fvei- gegebencs Leder getben. 8 6 . Meldepflicht. Die gemußt 8 2 dieser Bekmmtmachuug beschlagnahmten Gegenstände, welche nicht binnen 2 Monaten nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ober nach Anfall ober Erwerb veräußert ober der Ersa tzfohlew-Gesellschast zum Dücl^stpreis augebvten sind, sind von denjenigen Personen, roelche solche Gegenstände im Gewahrsam haben, zu melden, sobald der Gesamtbestand cm Lcderabfällen falle Arten zusammengereckmet) Mehr als 100 Kilogramm beträgt). Die Meldungen und bezüglich cknomhaltiger Abfälle cm die Kriegsleder-AktiengeseÜschaft, im übrigen an die Ersatzsohlen-Ge^ sellscliast innerhalb einer Wdche nach Gintritt der Meldepflicht auf Vordrucken ernzuueicheri, welche bei diesen Gesellschaften anzufordern sind 8 7 . Höchstpreise. Il, Aür nicht meldepflichtig (§ 6) gewordene Abfälle. Beim Verkauf vv-n Ast^Man, die nach den in der Preistafel des 68 angegebenen Gruppen und Sortimenten sortiert sind, darf der Berbaufspreis die in der Preistafel angegebenen Preise m-cht übersteigen. Für unsortier'e LederabsMe ist der Lwchstpreis.gleich der Gesamtsumme, welche sich nach der So-rtierung uitter Berechnung der Höchstpreise für die eamlvm in der Pwistafel angegebenes Gruppen und Sortimente ergibt, abzüglich der Kosten der Sortierung und der Verbringung zur Sortieranstalt. 2. Für meldepflichtig (§ 6) gewordene Abfälle. Beim Verkauf von Mfälleu, die nach den in der Preistasd des § 8 angegebenen Grulwm und Sortimenten sortiert und nach 8 6 mddep^lichtig geworben sind, beträgt der Höchstpreis 80 vom Hundert der in der Preistafel angegebenen Preise. Für die nach S 6 meLepfflchtig gewordenen unsortierten Leder- abfälle ist der Höchstpreis gleich 80 vom Hundert der Gesanttsumme, welche sich nach der Sortierung unter Berechnung der Höchstpreise für die einzelnen in der Preistafel cmgegebcnai Gruppen und Sorti- mente ergibt, abzüglich der Kosten der Sortierung und der Verbringung zur SortteraitstaL. SS. PveiStafeL. Gruppe A brdev-etr Abfästbe von Sohl-, Bachv- und BruAdsoHl- leder. Treibriemen-, Manschetten- und Gleitschutzleder. Gruppe 6 bedeutet: Abfälle von Ober- und Futterleder jeder Mt und Gerbung, sowie Fettgarleder. (Für Mäkle von Leder veinac Chromgerbung und von Glac§l zusührenden Abfälle tritt ein yltefschLa-i von 50 vom Hundert ein.) Gruppe 6 bedeutet: Malle von Blcmlleder jeder Gerbart und Zurichtung. Grutwe D bedeutct: Abfälle von Transparentleder. Preise in Mark und Pfennig für 1 Kilogwmm Nettogewicht. Gruppen^ Sortiment Beschreibung A B C D I. Stückevon Kopf, Klauen, Bauch nnd Schwanz, sowie ähnliche Abfallteile, der. Mindestgröne 150X100 mm überschreitet, ohne Schnitzel (beschnittene Ware) 3,20 gewalzt, 8,(j0 ungewalzt 4,00 3,80 2,60 n. Abfälle von über 70X100 bis zu 100Xl50mw, ohneSchnitzel (beschnittene Ware). a) Kern. b) nicht Kern . 4,50 2,25 3,00 2,60 1,00 III. Abfälle von über 40x10 bis zrl 7OX 100mm, ohne Schnitzel (beschnittene Ware). a) Kern. Kern, jedoch nur bei Fahlleder und Mastkalbleder b) nicht Kern. nicht Kern, jedoch nur bei Fahlleder ur»d Maslkalb- leder... 3,20 - 1,60 1,20 1,70 1,00 1,70 1,00 IV. 9 Abfälle von über 20X20 bis zu 4')X40 mm, ohne Schnitzel a) Kem.. Kern, jedoch nur bei Fahl- leder und Dlastkalbleder d) nicht Kern. nicht Kern, jedoch nur bei Fahlleder und Maslkalb-- leder. 1,60 0,80 0,30 1,00 0,60 0,40 0,50 V. Abfälle bis zu 20x20 mm a) mit Ausschluß der chrom- und fetthaltigen. b) fetthaltige. ... c) chromhaltige, lufttrocken . 0,20 0,16 0,20 0,40 0,16 0,20 0,20 0,16 0,60 *) Die Reichsstelle für Schuhversorgung läßt solche Stellen! ausschließlich durch die Ersatz so hlen-Gesellschaft bestimmen. Ueber Abfälle von fertigen Ledertteibriemen s. Anmerkung *) Die rechtzeitige Veräußerung der Lederabfälle liegt nicht nur im kriegs- und volkswirtschaftlichen Interesse, sondern auch im Interesse des Eigeirtümers, weil gemäß 6 7 Ziffer 2 für meldepftichtig gewordene LederabfAle eine PrevSnnnDcrung von, 20 vom Hundert eintrrtt. S* *rtt» OM Ri Beschreibung A B c 0 VI. Brennleder, Frässtaub. Leder- kehrtcht, Vchärfschnitzel und Rückstände entfetteter Abfälle 0,16 0,16 0,16 VIL Abfälle von Spalten m Durchschnittsstärke von l 1 /» mm und mehr und DtindestgrÜße von 100 X 150 mm. ... 2,00 2,00 2,00 VIII. Atnälle von Spalten unter JVi mm Durchschnittsstärke, sowie alle unter 100x150 mm Größe . 0,76 0,75 0,75 IX. Spaltschnitzel u. Riemenschärf- ftücke, letztere unter 30 mm Breite . 0,20 0,90 0,20 X. Blanchierjpäne a) von 10 bis 20*/ 0 Fettgehalt b) über 20°/, Fettgehalt . . . 0,30 0,66 0,30 0,66 0,30 0,66 - XI. Kapvenjtreifen. auch Schärf- keder über 12 mm Brette, Originalgröße. 1,80 xn. Kappen streifen, auch Schärf- keder von 10 bis 12 mm Breite 0,60 xm Streifen von über 10x500 mm 3,60 0,76 4,00 — XIV. Streifen v. mindest. 10x160mm bis zu 10x500 mm .... lf40 1,26 2,00 XV. Klopfpeitschenftreifen von mindestens 360 mm Länge. . . . 1,00 1,00 1,00 XVI. Streifen in Mindestgröße von 4 X 100 mm . . . 0,60 0,40 0,40 xvn. Schariitücke von über 100 mm Brette .. 3,60 xvm. Schällstücke a) von 3 > bis 60 mm Brette b) über 60 bis 100 mm Breite 0,60 1,40 - 0,60 1,40 - XIX. Abstiche aus der Mauschetten- fabrikation. 0,40 XX Chromleder - Falzspäne mit einem Wassergehalt bis 20-/,'> 0,19 04» 0,19 XXI. Alaungare Abfälle von Haar- Kalbleder und Haar-Ziegenleder a) in Größe von mehr als 40 x 40 mm, ohne Schnitzel (beschnittene Ware) .... b) bis 40x40 mm . i o AO r40 i 8». MmyenfkststetlunMl und Zahlungsded iLg l M ge». 1. Ae Höchstpreise schließen die Kosten zweimonatiger Lage- rung nach dem Verkauf und die Kosten des Einstrckens oder sonstigen Verpackens und der Beförderung nach dem nächsten Güter- bzw. Postamt oder bis zur nächsten ScÄftsladestrlle, sowie die Kosten der Verladung und die Umsatzsteuer ein. 2. Stellt der Verkäufer zum Verpacken eigene Säcke zur Der- tö^nTia. so darf er neben dem Höchstpreis eine Gebühr für Miete und Abnutzung berechnen, welche insgesamt 4 Pfennig für je 1 .Mlogramm Lederabfälle und für jeden an gefangenen Monat fett Empfang nicht übersteigen darf. Der VerkLrfer darf sich ein» unverzinsliche Sicherheft von je 3 Mark für den Sack vor Absell- dung der Ware vom Käicfer stel^n lasstu. 3. Tie Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang, 5er Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahres- zrnien über Reichsbankdiskont Hinzugeschlagen werden. 4. Die Preisberechnung hat nach dem Gewicht zu erfolg». Maßgebend ist im Zweifel das amtlich festgestelltr Berlad^ewicht noch Abzug des Gewichtes etwaiger Verpackuna. Für die Berechnung von Chroml^erfalzspänen und Chrom- ledersckmitzern ist im Zweifel das bahnamtlich festgestellte Gewicht nach Abzug des Gewichts etwaiger Verpackung und die Beschaffen^ heit am Bestimmungsort zur Zeit der 9Inftmf t maßgebend. § 10 . Verkaufspflicht. Alle Besitzer der von den Höchstpreisen dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hierdurch ausgefordert, sie den im § 5 genannten zuständig-en Stellen auf deren Verlangen zu dätz festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen^). 8 ' 11 . Geltungsbereich der Höchftpreife. Die Höchstpreise gelten nur für die Verkäufe und Lieferung«ch bis zur Ablieferung der Gegenstände an die Ersatzsohlen-Gesckl> schaff, die Kriegsleder-Aktiengesellschaft, die Riemen-Freigabv- Stelle oder die von diesen bezeichneten Stellen. 8 12 . Ausnahmen. Ausnahmen von dieser Bekanntmachung können, soweft sie sich aus Höchstpreise beziehen, von dem Unterzeichneten zuständige» Mftitärbesthlshaber, im übrigen von der Reicysstelle für Schuhversorgung bewftligt werden. 8 13 . Anfragen und Anträge. Anftagen und Anttäge sind a) soweit sie sich auf Abfälle beziehen, die bei der Verarbeitung von Leder entstehen, das zur Herstellung von Ledertreib- viemen und anderen technischen Lederartikeln bestimmt ist. an die Riemen-Freigabe-Stelle, Berlin W 35, Potsdamer Straße 122 a/b, b) soweit sie sich auf die im 85 Ziffer 2 der Bekanntmachung genannten Malle beziehen, an die Kr«gslederMktiengesel6 schaft, Mteftung Chemikalien, Berlin W 9, Budapest Straße 11/12, c) im übrigen an die Ersatzso^en-Gesellschaft, Berlin SW 48, Wilhelmstraße 8, zu richten. § 14, Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 19. Oktober 1918 in Kraft. Frankfurt (Main), den 19. Oktober 1918. Ter ftellv. Kommandierende General: Riedel, General der Infanterie. Mainz, den 19. Oktober 1918. Der Gouverneur der Festung Mainz. Bausch, Generalleutnant. r ^rem Wassergehalt werden von bet Kriegsleder-Ayiengesellschaft käuflich übernommen, allerdings zu entsprea>end niedrigeren Preisen. -) Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann mit Gefängnis bis zu einem Jahr und nüt Geldstrafe bis zu 10 000 Marl oder mit einer, dieser Sttafen bestraft werden. Neben der Straft kann auf Eingehung der Gegenstände, auf die sich die strafba« Handlung bezieht, erkanM iverden, ohne Unterschied, ob sie dem Taler gehören oder nicht. 1 r NchtWsbkkimtMchNg «r. L. 111/10. 18. «. R. L, ZU der Bekanntmachung Nr. L. \\\l 7. 17. N.R. A. vom 20. Oktober 1A7. betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht von rohen Großviehhäuten und Rohhäuten. vom 10. Oktober I9i8. Die nachstehende Bekanntmachung wird aut Ersuchen des Königlichen Krixg^ministeriumS mit dem Bemerken zur allgemeinen Ksvrtnrs gebrmhlt, daß Zuwiderhandlungen genräß der BeKrmck>- matima über die Sicherstellung üon KrisasbLarf m der Fassung vom 26. Achril 1917 lN-ichB-GeseHbl. S. 376) und vom 17. 1918 fR^°chs-<^.esetzbl. S. 37) bestraft werden, soweit nach allgemeinen .Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind. Uuch toui der Betrieb des Handels gewchpes gemäß der Bekarrnl- jut Fernchallung unzuverlässiger Personen vom Handel vmn 23. September 1915 (Reichs-Gefttzbl. S. 603l untersagt werden. Artikel I. J i IA t B Wd 6 der BelvnntmachuNy Nr. L. 111/7. 17. « A. gr Wt oi sagende Fassung: A. Buchführung. We Personen, welche die von dieser Bekm u rt m achung betrvffe- Gegenstände gr-verbsmäßiig veräußern oder liefern, haben Bücher zu führen, aus denen jederzeit ersichtlich fein muß, welche Watte und Felle sie jeweils im Eigentum, Besitz oder (Gewahrsam habar. Ferner muß aus den Büchern zu ersehen sein: 1. bei Berufsschtächtern und Abdeckereien: Tag der Schlaststung, des Fallens oder des Abhäuteus, Empfängst der Ware, Tag bet Ablieferung, Anzahl, Art und Mängel, ferner bei Grvßviehhäuten Gattung jntb Nummer der Preisklasse*), bei gesalzenen Großviehhäuten außerdem die Nummer (§ 6e), das durch Mienen ermittelte Gewicht der .Haut oder des FelleS. das geschätzte Gewicht etwa anhaftenden Dunges, das Reingewicht (Grüngewicht) und die Schlachtart, sofern fte von der im § 6b angegebenen abweicht, endlich bei Roß- häutm uftv. (§^b) die Nummer (§6c) und die Länge; fl. bei Händlern (Sammlern), Häuteverwerttrngs--Bereiuigun- tpi, Verbänden von Hauteverwertungs-Verernigunqen und Großhändlern: Lieferer und Empfänger der Ware. Tag der Ernlreferung und Weiterlieferung. Anzahl, 9lrt und Mängel, ferner bei Gwßviehhäuten Gatttmg und Nummer der Preisklasse*), bei gesalzenen Großviehhäuten außerdem die Nummer (86c), das durch Wiegen ermittelte Gewicht der Haut oder des Felles, das geschätzte Gewicht etwa anhaftende 'Dunges, das Reingewicht (Grüngewicht) und die Eackftatt, ftfferu sie von der im § 6b angegebenen abweickft. endlich 5e* Rvtzyäuten usw. (§lb) die Nirmmer (8 6c) und btc Länge. Die Bücher find auft u b ewahr « r B. Erlaubte Bewegung der Ware ! khneu auf Grwrd der leggefetzLn Zuteilung monatlich zur Ern- arvemorg Uu steht' IV« weiteres eirracbeiten: für den Überschüßen- I den Teil gelten die gesetzlichen Beschlagnahme-^ stimmungen. Das von solchen Gerbereien sertiggestcllte Leder ist auf besonderen Vordrucken dem Lever-Zuweisun^^Amt zu melden. Vordrucke Dunen berm Leder-Auwecsuings^Anrt Berlin 9, Budapestxr Straße 5. angefordert werden. 2. UebergangsbestirnTnunyen: Diesen i gm aus Haus- oder Nvtschlachmngen von Landwirten stammenden Haute, welche vor dem Jrrkrafttreten dieser Nachtrags- bebanntmachung von zum Berteilungsplau der Krieasleder-Äktien- CTTietnmnft rr-'hrVnor-n ~ /ti——. o » rrr ^ Kleinhändler int Sinne dieser Bestimmung?n gelten^ Lederhändler, deren einzelne Verkäufe an einen .stunden Mengen im Werte von 500 Mark in ver -Regel ncchi, über schreiten und auch im letzen b.rlben Jahre vor dem 20. Oktober 1917 mcht überschritten hab?n. Unter diesen Dvr- «rssetzungen r-ürfen auch G.'rbereien, Zurichtereien und Grotzlumdler, die ein Leder stleinhandelsgeschäft schon vor J*™ v?* 1 t 1914 gewerbsmäßig betrieben lmben, in diesem Kleinhandelsgeschäft Leder- zu den unter 8 2 Ziffer 3 ^gegebenen Preisen ^ verkaufen, ledoch nur Mengen im We rL vo n höchstens 500 Mark bei dem einzelnen Vertäut an einen Kunden. „ , - , - ' -=> |iw, U ILL |CIL UULtC Bsobacmung der dort enth.il cenen Vorschriften fertig gegerbt und i vcNest e ns ^b is zum 1. März 1919 an dft Landwirte zurückge- Ue>er1 werden: alle übrigen ftnd bis zum 15. März 1919 dem Leder-Zuweyungs-Amt. Berlin W 9, Budapest«: Swaße 5 gu melden. ' Artikel 12. Diese Bekanntmachung tritt am 19. Oktober 1918 in Kraft. Frankfurt (Main), den 19. Oktober 1918. Ter stellv. Kommandierende General: Riedel, General der Infanterie. Mainz, den 19. Oktober 1918. Ter Gouverneur der Festmrg Mainz. B a u s ch, Generalleutnant. Zweite Nchlrllghdäsnlitigchllna Nr. L 888/10. 18. JE. R. 3t, ZU der Bekanntmachung Rr. l.. 888/7. 17 . K. R. A. vom 20. Gttober IM, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder. vom 19 . Oktober * 918 . Tie Preistafel des § 3 wie folgt geärrdert: Artikel 2. Grundpreise für Leder wird ss « cv 16a 16b 17a 17b a b e d 91 rt Dicke Form Sorte I ii m Ehroriirindoberted. jed. Art, einschließl. Ataiikalbleder über ^'^4^j^Fell,schwarz oder braun mindest. 17« mm und darüber ganze oder halbe Häme 23,25 22,25^21,00 Ehromrindoberled. ftd.Art, einschließl. Dtastkalbleder über l,7gmjeFell,schwarz oder braun unter 174 mm ganze oder halbe Häute 20,26 19,2518,00 ^ werden gestrichen 1 Bedeutung der Zahlen unter ä Mark für 1 gw \ Ma- I schinen, I maß ^ der Wave darf nur erfolgen, wenn ft? 3g dlr Wa» nhht anders als zwischen folgenden Stellen ortllch bewegt wird: 2) von einem Schlächter: im eine nunmehr ofö 50km irr der LuVinie ge- Schlachtort ortfmtt gelegene Annahmestelle emcr Vauterverwertungs-Bereiniguny oder an einen nicht mchir als 50 km — in der Luftlinie ge- mrssan — vom Schlachto-rt erttflernt ansässigen Händl-er (Lammier): d) von einem Schlächter: von der SankmÄstckte zum Verladeplatz be- sttmmtes Lager emes ^gelassenen Großhändlers, sofern sich ern solches Mi dem Ort (einschließlich Vororte) befindet, vmerhcllb dessen foe Schlachtung itattgeftrnden hat, oder sofenr dre 'Schlachtung und die ?tblleferunq für Rechnung emev Konrnmnalverbarrdes erfvkgt; M von einem Händler (Sammlers- an ba£ Lager eines Händlers (Sammlers) oder an ein -n der Lxrmmelstelle zum Berlades^latz bestimmtes Lager emes zugelas,enen GroßhänMm'S; M von der dlnnahniestelle einer Häuteverw.wtungs-.Vereiniguna W ^ Me von der Kriegs-Rchstoff-Ahteilung des Rkrmrglich Pveusnscheu Kriegsmtnrsteriums vorgeschriebemm . E von der Smnmelstelle bekanntgegebenen Verladeplatz- ^ ^rllideplatzeit nach den Gerbereien auf Anweisung der ^.ierteilungsstelle (§ 5). evmtSf* ^ ^Ä^^en Anlieferung gemäß a—<1 darf die über den geleitete Waw. t^n Eximmelbezirk des zugelaffenen Groß- b v5 ^ ^ HauteverwertMigH-Bereinigungen geleftew ^ Ammelstelle für den betreffenden Häute-Ver- wertm^s-Verband bestimmten Bezirk nicht verlassen. Bei der Beringung der Ware zu a kann einer Annahmestelle iw? '^ aT ä?f r t i!pw n l^ er) anurrler für Häute und Felle betätigen dÄrfen^fte deryemgen Test ihrer eigenen Ansammlung, /velcher Dre nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung Mit dem Gesetz vom^ 11. Dezember 1915, betreffend Abänderung oes Gesetzes über den Belagerungszustand (Reichs-a*t vom 3. Mai 1918 (Reichs-Gesetzbl. b) du Beschlagnahmebe 1 linrmungen gemäß der Bekanntmachung , über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 lReich^-GesetzbL. S. 376), o) die Auskunftspflicht und dir Pflicht der Lagerbuchführung gemäß der Bekanntmachung über dir AuSkunftspfltzht vv-nr 12. Juli 1917 Meichs-GefeM. S. 604. und 11 April 1918 (Michs-Gesetzbl. S. 187) bestraft werden, soweit nicht noch allgemeinen Strafgesetzen höhe» Strafen verwirkt sind. , Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Be-- kamitmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden. Artikel I. [ K 1 und 2 der Bekanntmachung Nr. L. 888/7. 17. K R. betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Zeder, vom 20^ Oktober 1917 erhalten folgende Fassung: 8 1. Meldepslichtigr Gegenstände. Bon dieser Bekanntmachung*) betroffen wird Leder jeder Herkunft, unabhängig von seiner Benennung und unabhängig von! Gerbart imb Zurichtungsart. Nickt betroffen von dieser Bekanntmachung werden Leder, das Öanfen uw Fellen chwgestellt ist, die Eigentum der Kaiser-! lrchen Marme sind, sowie alle L^devaMlle**'. 8 2. Höchstpreise. 1 ^ j 11 . Pverstafel des § 3 -nrgegebenen Lederarter, werden dreienigen Preise als Höchstpreise festgesetzt, welche ftch aus den Grrcndpreisen der Pveistasel unter Berücksichtigung der Bestiminungen des 8 3 Ziffer 1, 3 und 4 Wer >rüe verschiedenen Sortimente, S-Niderklassc rmd Leder ohne Kopf ergeben. Alle HandelSsttrfen, einschließlich Ledeadersteiler, dürserr rh»v Abnehm^ern neben dem Höchstpreis diejenigen Gea buhren rn Reckmimg stellen, ü^lch? die Kontrollstelle für fvergegebenes Leder oder die Riemen-Freigabe-Stelle von ihnen erhoben hat. Groß- und Kleinhändler dürfen die in § 2 Ziffer 2 und 3 festgesetzten Zuschläge erheben. 2. Höchstpreise für den Großhändler. Ter Verlausspreis des Großhändlers darf heim Verkcuif von ganzen oder hrlben Häuten, Kernstücken, Hälsen oder Flanken den sich aus § 3 ergebenden Preis um 6 vom Hundert, ber Z^erkäufen an Schuhfabriken jedoch nur um 4 vom Hundert überschreiten. 3. Höchstpreise für den Kleinhändler Ter DerkausSvreis des Kleinhändlers darf betti Verkauf von ganzen oder halben Häuten, Kernstücken. Hälsen oder ^ ^ 3 ergebenden Preis um 18 vom Hundert überschreiten. *) Vgl. 8 4 der Bekanntmachung Nr L 700/7 17 K g? or fWaiel^en u «b sLbK^' ) L- wiro darauf hingchmesen, daß für getrvcknetes Gefälle ein SSH;%, l L n mi. ?r. ST«. 1*3 sssjl **"*• ! des § 9 der gfr, L . 111_7 .17. K. R A., betrestend Brschlagmchme. Betzandüma Bri^ rnendimg mrd Melderflrch. v»n vahen mid' %>6- hauten, ward hm gewiesen „ DTFiAdeEMe werden tnm ber BeknmwnachuAg der Reich-stelle st-r SHchversor^rg über den Berkeltr mit Mtraqeimn Mbrrnichien Waren en der vorgen arrnten Kemizeichnüng noci) einen Lternpelausdruck tragen, welcher die Worte: „lln- ^ von .gegerbt enthält Zwischen dr/: Worte: „Unter Verwendung von" und das Wort „ge- Ferdt mutz bte Bezeichnung des künstlichen Gerbmittels ein. von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis X11 ^frbu lmd dw Bcka nntmaclungen in Ihrem Amtszimmer zur etwaigen Einsicht offen zu legen. Gießen, den 19. Oktober £918. Grvßherzoalichcs Kreisamt Gießen, vr. Ustnger. Betr.: Bucheckernsammllmg. An die Herren Leiter der Ortssannnelstellen. , ^ W? bie obig? Sanrmlun-g in freier Luft vollzieht nach Ansicht Gr. Krcrsg', undheitsamts keine Bedenken sie Ä gutem Wetter auch während der Tauer des jetzt Schulschlusses ftotnfcftoi. “ 9,A,#I < Gießen, den 18. Oktober 1918. Für den KveissammelauSschuß: Dr. Alles.