Nr. W Zweites Matt Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag?. „4W t? _ IfL, «3 s^ ^-ssbl, Schristleilung: 112. Anschrift für Drahtnachrichten: Anzeig er Giesen. Das deutsch-türkische Bündnis. Konstantinopel, 16. Sep-t. (WDB.'i Ster neiu: deutsche Bo>t)ch.after Graf Bern st>o r s \ luatrbc iytuic vorn Sultan tat feiexliä>ei' Audienz emp saugen, um ihm sein ByglaubvgUugssiHreiber: zu übemmllZei:. Der And:ai:z lruhn^ auch der G-rofSvesie XaLaat Pascha uiü> bei* Minister beö Aeußeuu A ch, m e d Nef f imi bei. D>er Botschafter bicXt bet UeDerreichung be£ Handschreibens folgende Ansprache: Ich habe die Ehre, Euer taxier li-djen. Majestät das Handschreiben ^ iitoretduen, mit t>cm ©eilte ^tajeftät der Ülaifer rmi> König, mein erhabener Souverän. mich in der Eige-itschüft fernes Botschafters bei Eure Ma.e-.u begaubigt © ine Majestät d r Maier und Möntg, mebi erhabener £mfer, hat, befreit von GesMien der höchsten Achtung und un. r anbei barer Freundschast für die Person Euer Majestät, mich beaustragt, diese Gefühle bei Euer Majestät xu verdol- metsüien urtb ich bin Euer dTäojestät aüfrühttg dafür da::kbar, daß ^ie idiese Wahl zu^euchnügLn geruht haben. Ich werde mit gxö&tm Eifer bestrebt sein, die «udge-eichlneteu Beziehungen vollkommener Freundschaft und uubedmMert Vertvamms aufrecht zu erhalten und zu befestigen, die in so glücklicher Werse Mischern dem osmcmi scheu und dem deutschen Mich' bestehen, die eng verbunden sind durch ein unerschütterliches Bündnis, das, auf der Gsmtkinschaft ilxer vitalsten Interessen beruhend, durch das von den beiden ruhm- reichen Arriceen ans der t Schlacht seiden: gemeinsam vergossene Blut befestigt und chm der tiefen Sympatlüe der beiden großen Nationen getragen ist, eh rer Gvmpathir, die sich nrit fortsdxreitender.i gegenseitigen VerltänLvris immer nrehr verstärkt. Ich bin glücklich, ürese hohe Mlfgade, der. ich alle meine Bemulmngen widmen werden zu ilbernehmen, in 'einem dlugenblick, wo die innige Waffenbrüderschaft der verbünde len. Heere, fest gekittet durch drei Jahre des .Krieges, es -ermöglicht: >hat, sehr bsd-eussanre ©rege über den gemein- sMuten Feind zu errrngen, die zu der Hoffnung berechtigen, daß die r e o ei u te n Bemüihunaen der verbündeten Hseve bald von einem end- qiMrgen Erfolge getönt fein werden und daß die Absichten unserer Feinde akngeffchK des unvergleichlichen Heldenmutes der verbündeten Reiche MfrfrMkLnbrechmi werden. Id) darf hoffen, daß Eure kaiserliche Majestät gerütten necdeo. die Erfüllung der wichtigen und Men Ausgabe, die.mär 'obl iegt, zu erleichtern, indem Eure Majestät utich mit Ihrem hohen Vertrauen beehren und mir die Untev- sttMrng Ihrer Regierung Anteil werden lassen." Der ©tustan eruierte: ,.J'ch empfange mit Freude aus Ihren Händen das ©cbrefBen, mit dem Seine Majestät der Kaiser uUd König. Ihr erhabener Herrsd^er. Sie bei mir in der Eigenschaft seines Botschafters beglaubigt. Ich bitte ©re. au Seine Majestät den Kaffen Und König, mdruei: erhabenen Verbündeten, maleich mit dem Ausdruck mellres lebbfffteften Dankes für die Gefühle der öfteundschaft. mit deren Uebermlltllmg an mich er Sie zu berufen geruht hat, die Versicherung der liefen und aufrichtigen Freund^ schaff sowie der hohen Achtung gelangen zlu lassen. die ich für ©eine Majestät hege. Eug verbunden dtrrch d^e aufrichtigen Bande des Bündnisses t^ud der Freundschaft, die aus der Interesseni-emein- schaff und gege nse itigen Sympathie der beiden Rationen hervor- gegangen find, werden mein Mich Und das Dentsche Reich dank der Tapferkeir ihres Heeres und der Selbfrverleugnung ihrer Völker mit unerschütterlicher Ausdauer diesen Mesenkamps, der ihnen QttgeAwungen ist. bis zürn Endsiege unseres Rechtes auf Dasein urrd freie Entwicklung durchhalten. Diese innige Zusammenarbeit, die Uns zahlreiche glänzende ©rege auf verschiedenen Schlachtfeldern gesichert chrt, bildet die sichere Gewähr für den endgültigen Erfolg unserer gerechter: Sache und das zukünftige Wohlergehen rmserer BÄker. ©re können, Herr Boffchafter, sicher sein, daß alle Bemülsmgen. die Sie entfalten werden, um die freundschaftlichen und vertrauensvollen BeArehunyen, die mein Mich und das Deutsche Reich so innig verknüpfen, noch mehr Au befestigen, bei mir Vesten Empfang und bei meiner Regierung aufrichtigste Unterstützung ftnden werden." >ch«n Badeanstalt ein Unbeoofftzier ©elbstmord. Die Beweggründe W dieser Tat stnd LMbetannt, jedoch ist cLnzunchmLn, daß der* Mann, der sich wegen nervüiser Erschöpfung in etner hiestMt .Heilanstalt befand und cm dem betreffenden Rackunrittag ans kurze Zeit beurlaubt war, tu einem Zustande geistiger Ururmchtung handelte. B!»! 8 »r!!slII!!s!Ms!!I!!s»«»^ l - Vle 1 ■ neue ~ sein— sonst ermutigen wir England weiteiW- kamysen! — Sie erfolgreich sein—- denn es ist Geld genug im Lande! — Und sie wird erfolgreich sein — wenn jeder handelt, als ob von ihm allem alles abhlnge! Will»! !ilL Hoven und in: zweiten Dell das AohengrffEorspiel, die Ouvertüre! lund das Bach,anale imachkomponierte ©Keine) aus der Oper Tanw hällffer von Richard Wägirer. ** Wölfersheim, lL. Sept. Der Bizeselb'.vebcl Heinrid? Baugel, Jnf.-Mgt. 116 wurde mit dem Hessischen Kriegsel/ren- zetchen in Eisen ausgez-eichrret. Kreis Wetzlar. va. Braiunfels. 19. ©ept. Oberleutnant ULaxrinilian Ziegler gen. Stege, Jirhaberdes Efferiten Kreuzes zweiter Klasse, der Hessischen TapferkeÄsmÄ>aill'e und -des Flügzeugsülfferabzeichens, fiel xnt Luftkampfe. Starkenburg und Rheinhessen. **. D a r in st a d t, 18. Sept. Der Geburtstag der Gro-ß- herzagin verlief, ihrem Wunsche entsprechend, im Jagdschloß Wolfsgarten in äußerst stiller Form ohne jede Feierlichkeit. Zahlreiche Glückwünsche sind eingelaufen. Die meisten öffentlichen und viele Privatgebände trugen Flaggenschmuck. M. T. Mainz-, 18. Sept. Der Rheff: feit drei Tagen im ©teigen begriffen. Nach dm hiesigen Pegel ging sein Wag erstand seit Domrerstag nm_ nahezu 3 , . l 'Dieter in die Höhe, so daß am Stonnta-g ein Pegel stand von über 1.80 Meter erreid-t wurde.. Da vom Oberrhein iroch, immer steigendes Wiaffer geineldet wird, so dürfte ein Höchstistaud von zwei Mietern wohl erreidü werden. Das Wwser zeigt eine starke gelbe Färbung, ein Be.veis, daß anc Oberrhein starke^Gewitterregei: niedergegangen sein dürften. Auch der Main zeigt steigendes Wasser. X Ha nau, 19. Sept. Am Ostbahnhose in Hanau wurde heute früh der Hcrusbursche Georg Schwab festgenommen, als er im Begriffe ftanb, mit zwei gestohlenen Treibriemen in: Werte von 6000 Mk. wegz-ufahren. Gietzener Strafkammer. Gießen, 14. Sept. 1917. , Der ©chwernehändler -und Landcoirt Phllipp B. I. vor: Grvßen- Bigeck hatte sich wegen Urkundenfälschruig zu veraupoorten. Am ^9. Rtarz l I. ließ der Angeklagte 5 Ferkel ans den ©chtveiue- martt :n Grünberg fahren. Da der Auftrieb von Ferkeln nur gegen Vorlage eines Ursprungszeugnisses gestattet war, so legte der Angeklagte ein solches der Orts Polizeibehörde Wahlen, datiert 24. März 1917, vor. Bei näherer Untersuchung ergab es sich, "*f 5 das Datum dieses Zeugnisses gefälscht war. Tatsächlich hatte er die fünf Ferkel nicht in Mahlen erstanden — von wo er im 0^9^1916 12 Schweine bezogen hatte —, sondern auf verschiedenen Märkten Hessens aufgekcucff. Das dem Angeklagten 1916 für . 1?^ihlEn gekauften ©cbioerne ausgestellte Ursprungszeug- kas Tölldjte er, um, wie er angibt, den Alarkt in Grr'ftcherg mit den Ferkeln, für die er kein Fictter n:ehr gehabt habe, befahren zu können. Das Gericht verurteilte den geständigen Angellagten zu einem Monat Gefängnis. _ Dem Müller .Hugo P. in Selters war ein Strafbefehl über 50 Mk. zugegangen, well er einen Sack Brotgetreide ohne Mahl- karte gemahlen hat. Auf den von ihm gegen den Strafbefehl er- PTT iTTTtf fanT ff) hnirXg v Hr>rrr A -^ v— ^ V - -J ' v-* v vv*w ywyriv UUIL n—VI | ISA. | v. 4 ) l höbe nnt Eirrspruch wurde er vom Schöffengericht DrteitBerg frei- gesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwalffchast Berufung ein. Der Angeklagte hatte von einer Fwu B. in Aulen- diebaü! durch seinen Knecht ehren Sack Frucht, angeblich mit Oberste, zum Äcahten erholtem Für Gerste wurde damals ein Mahlsdwin nicht benötigt. In Wirklichkeit enthielt der Sack jedoch nur in seiner oberen Schicht 25—30 Pftlnd Gerste, während der übrige Inhalt aus Körn besterw. Der Angeklagte gab cm, daß er soweit wie möglich in den Sack hmeingegriffen, aber nur Gerste gefunden hätte, la das Gericht auf Grund ber Beweiserheblmg sich von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugen konnte, wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Stadt And fdttö, Gießen, 19. September 1917. Papier ist eine der wichtigsten Waffen im Kampfe um mrsere Erifteirz! Darum schrimke deinen persönlichen Perbrauch ein. * Auch der Künfer ist an Höchstpreise gebunden. An diesem Rechts saß hat das Reichsgericht in einer neueren Entscheidung festgehalten. Der Käufer, der einen den Höchstpreis übersteigender: Kaufpreis bezahlt oder cvr- bietet, ist ebenso strafbar wie der Verkäufer, der einen solcher: Preis fordert oder aimimmt. Diese gleiche Behandlung beider Teile ist irmeülich berechtig, denn der Käufer, der sirr eine Ware mehr bietet odex bezahlt als den sesi- gesetzten Höchstpreis, trägt irr gleichem Maße dazu beß die Ware zu verteuern und sie dem allgemeiner: Verkehr zu angemessenem Preise zu entziehen, lvie der Verkäufer, der sich einer Uebersckireitrrrrg der .Höchstpreise schuldig macht. Es ist auch gleichgültig, ob der Käufer für eigne oder fremde Rechnung kauft. Bei den hohen Obstpreiseu arrf dem Merkte und den durch die verschiedenen Gebühren noch mehr hinausgetriebenen Preisen bei den Obsthändlern gehen nun viele t'eute aufs Land und holen sich ans einen Bezugsschein ihr Obst bei dem Erzeuger; sie b^ahlen aber einen Preis, der vielfach weit über den amtlich festgesetzten Höchstpreis sur den Erzeuger hinausgeht und verteuemr so das Obst. So ist z. D. der Erzeugerhöchstpreis für Zwetscher: 20 Pf. für das PfuM: da sie oder in der Stadt '25, 38 iodev-gar 30 Pf. kosten, 19 holt man sich fern Quarttum auf den: &n\be. zu 25 Pf., überschreitet also dm: Erzeugerhöchstpveis ltm 5 Pf. Daß man sich dadurrl) strafbar macht und zur Verteueruug des Obstes beiträgt, daran denkt mau bricht. Es wäre darun: drinbend erwünscht, daß alle UeLerschreitu'igeu der .Höchstpreise, die zur Anzeige kommen, bestraft würde::. Wozu sind Höchstpreise festgesetzt, ioem: sie nicht eingehalben !verden? Wem: man die Preise bederckt^ die jetzt im Kriege für alle Obstsorten bezahlt toerderr, so ist der Gesamtwert der diesjährigen deutschen Obsternte bei der mich der- Statistik anzunehmenden Anzahl von rund 74 376000 Aepfelbölumen. 30 780 000 Birnbäumen, 64547 000 Pflaumen?' unb Zwetscherrbäuine,: imd 21 390 000 Kirschjbäunun: und bei dem überaus reichen Behang der Bäume in ganz ©üd- jumd Mitteldeutschland auf mindestens 1 Milliarde #u schätzen. Kleine Bauern bezahl«: in diesem Jahre aus dem Obsterlös ihre Lchpot!) ekenschLllden ab. * "* Auszerchnung. Dem Gesroit«: Braun vou hier wurde das Eherne .Kreuz 2 Klasse verliehe::. Die hejsisme To p ferkeitKn^eo aille ist bereits :n feinein Besitz. ** Selbstmord. Wie wir von zustänLigei Stelle 'kwsahren. verübte am Samstag nachmittag in der Müller- ** fficine Verlegung her Herbstferien in heu Winter. Wie die „Dormstabter Zeitung" von zuständiger Selle erfährt, besteht schon im Hnchlick auf das ip diesem Herbst besonders dringende Bedürfnis, die Schüler bei der Kartoffel- ustv. Ernte zu verwenden, nicht die Absicht, die Herbstferren der Schulen in den Winter zu verlegen. ** Aus die Bekanntmachung in heutiger Nmurner, die freiwillige ^lblieferung von Errrrichtungsgegenstämden aus Kupfer und Kupferlegterungen (Messing, Rotguß, Donckak. Bronze) betreffend, wird hingewiesen. ** Lichtbildervortrag. Der in unserer gestrigen 9tunmrer angekündigte Lichtbildervortrag in der großen Aula findet Donnerstag abend 8 Uhr statt. ** Keine Beschlagnahme von alten Möbeln. Wie die Hamburger Detaillistenkammer den bezirks- eingesesseneu Firmen mitteilt, ist ein Erlaß von Bestrmmu w gen über die Beschlagnahme der vorhmll>enen Bestände von alten Möbeln zurzeit rftcht in Aussicht genommen. ** Das Grvß'h. Regierungsblatt, Nr. 21, ist erschienen und enthalt: 1. Bekcrnntmadnmg, betreffend Verordnung des Bmidesvaits vom. 2. August 1917 über b et: priv aten gewerblichen und kaufmÄTruffchen Fachmüerricht. 2. Bekarrnttnachmtg, die „JlLert-StifttlTrg" in Groß-Steinhstm^ betreffend. 3. Bekamtt- machung über Sa(Nguvwirtschaften. 4. Bekanntmachung, den Verkehr mit Spanferöeln betreffend. 5. BekcvnlntmachMg, das Verbot des vorzeitige:: Erntens vm: Herbstgenffffe und Rüben betreffend. 6 . BeKanMmachung, Sicherstelümg von Saatkartoffeln betreffend. 7. Bekanntmachung über die Bestellung eines Schlichtungscrus- schusses. 8 . Bekanntmachung, Anschlußgleis an die Häfenbahu für die Finnja Dr. Wilhelm Megerle in Friedberg auf dem Bahnhof zu dtt-erstein betreffend. 9. Bekanntniachung, Anschlußgleis für die Garnffonvenoaltung Truppenübungsplatz Darmstadt auf dem Bahnhof z u Danmstadt betreffend. ** Kriegsanleihe Versicherung Die Betelligun .Konzert für Pianoforte und Orchester von Beekhoven, sowie Solostückc voi: Lis^t Vorträgen. Das Orchester spickt Mrr Ginveitung des Abends die Große LeomwemDuverpüre von Beet- ve^mrschtes. * ResorMations-Gedächtnis halle. Im Oktober d. wird ein historisch wie künstlerisch bedeutsamer' vater- larünsches Friedenswerk in der ans der Reformätioi:sgeschichte bekannten Stadt Schmalkalden in Thüringer: vollendet werden, nachdem man eine Re:he von Jahren unausgesetzt dafür tätig gewesen fir. Iw! altehrwürdigen Rathause Schmalkaldens, das aus dem 15. Jahrhundert stammt, wird arn 31. Oktober die Gedächtnis Halle an dw: Schmalkalbener Bund geweiht tverden. Die Halle wird etwa 20 Oelblldnisse der ehemaligen Bundessursten und Vertreter der Städte wre der großen Theologen der Zeft i:nd 30 Wappen der Bundessüidte verein:gen. Ihr künstlerisch zumeist sehr wertvoller ^Uhall genramt dadurch besondere Bedeutung, daß .die Bildnisse sämtlich von den fürstlicher: Nachkomme:: der etzen:aliger: Bundes- rnitgl jeder sowie von Provinzen, Städten nsw. gestiftet I vor den sind, und !daß auch die plastisch in Holz geschnitzten ur:d gemalte!: Wappen durchweg Schenkungen der'Städte darstellen. ^ ** Der Gründungsansschilß des „Seedienst", Verem für Schiffsnachrichten, hat die inhaltsreiche dritte Probe- rmmmer seiner in den Kreisen von Schiffahrt und Handel schon! bekannten L>d)ifiahrt-Zeüung zugleich mit einer Probenummer der lllusttnerten Wodien-Bellage der Schiffahrt-Z-eittmg au: 15. September herausgegeben. Prob-enummern köimen durch den Komrnrsswnsverlag Broschek 8 - Co., Hamburg 36, kostenlos M- zvgen werden. , 1.9 y v v v -vuiii iiti im;u. L-er jtaairei Perer vw~ fegger erzählt im neue)tien .Heft seines Hermgartims: Manchmal, n>em: es gar zu.mager wurde, .fing man doch auch ein bißchen baniftienL kam reh in einen mir altbckannten Bauernhof und wollte der Bäuerm Butter' abkausen. Recht freundlich antloortetc sre, daß sie hall mchts hergeben könne. Bei der großen Trockenhell ^rdvrrten dre Wresen und so brächten die Kühe wenig Mllch und Butter heim. Aber Htm es eigentlich einmal wirklich darum zu tun fft, ferne völlig al^gettwcknete Mascküne ein roemg cknznfetten der laßt sich an der Butt-erguelle nicht so leicht abürcoen Ich wollte ja gut zählen. „Mm Gott, gut zahlen!" sagte die Bäuerin, ^das nwiß :ch glerchwohl. Was tut inan mit Geld heutzuta.p- Wen-: ^ tvas zum Daiffdren hätten." Ich schupfte die Achseln. „Wissen <© Ivos," schlug sie lebhaft vor, „geben S' mir a Büchst von ^hiwn und rch gebe Jl>nen ein halbes Kilo Butter." stttin also' Doch wveder einmal ein Geschäft. Ms sie mir am nächsten Sonntag dre Bitter bradste, gab ich ihr mein Geschichtenbuch: Soimen schein ^;ch^Ert. öOTi=iiei:=fd>cin" unb sagte: „Wegen wür mir lieber.' Aber das Geschäft War gemadst. ^ Wi e viele Leute leben, die sich in ihrer Jvrgend noch ohne Portemonnaie behalfen, wie denn ja mich rn vornehmen Kressen bis vor 40 oder 50 Jahrei: die Börsen norfi ftbr Vvel rm Gebrand> ivaren. in niederen ^Pressen die 0>stdtatzO:. be: Fvaiven auch die Strümpfe als Geldbebälter Im Fahr 1817 ^Ürnd bm deusscher BucHbrndergeselle in Amerika, Karl Heue, das Pruwim mnare, ^ aber leider unterließ er es, seine erjvigveid>e Er- pa t«iliie ren zai lasAm, so d«rß widere durch ihn ibro Börsten nrnten, wähoend er mit leerem Portemonnaie starb. LeS. Beka««twschUVg. Da der Preis ftrr die Kartoffeln nach Mitteilung der Landes- kanaffelstrÜle noch rncht endgülttg festste, sollen die Bezugsscheine \ynn\t noch -nicht ouSgegeben werden. Alsbald nach Festsetzung des Kartoffelpreises, dessen Herabsetzung beantragt worden ist, wird der Amgngsternttu der Abgabe der Bezugsscheine veröffentlicht werden und gegebnen falls ehr. Verlängerung der GüttigkertSdauer beftunntt werden Gießen, t«n 18. September 1917. Grvßherzoqliches Kreisamt Gießen. Dr. Us^nger. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehendes ist ortsüblich bekanntzüntachen. Gießen, den 18. September 1917. Grvßherzoalickes Krttsantt ließen. Dr. Usinger. « 6 Die unteren BerAaLm^beHöedsr find verpflichtet, die I Mm«g liegt de:: GemeürdebehSrden cH, die nn Bckburfchalle M Srüai axtrr veroNzirchllLg geeigueter SachlverMtbiger »ach- | diesen Zweck Sachverständige oder Vertrauensleute hvd-retzen Verordnung über die Erhebung der (Getreideernte und die Nachprüfung der Ernte- flächenerhebung im Jahre 1917. Vom 30. August 1917. Auf Grund der Verordnung über Krregsmaßuahmen zur Sich'-- rung der Bolksernährung vom 22. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Errichtung eines Kriegsernährmtgsamtes vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) bestimme ich: § 1. In der Zeit vom 20. September bis 5. Oktober 1917 findet eine Erhebung der Getreideernte in Verbindung mit einer dchchprüstmg der auf Grund der Verordnung über eine Ernteflächen- erhebuug im Jahre 1917 vom 20. Mai 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 413) vorgemmimeneu Ernteflächenerhebung statt. 8 2. Die Ernteerhebung und die Nachprüfung der Ernteflache hat zu erfolgen für: 1. Weizen a) Winterfrucht, b) SomMersrircht - 2. Spelz — Dinkel, Fesen — sowie Gmer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), Ertrag in enthülster Frucht (Kernxn); 3. Roggen a) Winterfrucht, b) Sommersrncht: 4. Gerste a) Winterfrucht, bi SoMmersrucht: Hafer: 6. Gemienge aus den Getrechecwten 1 bis 5. § 3. Die Ernteerhebung und die Nachprüfung der Erntefläche erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung liegt den Gemeindebehörden! -oder den nach 8 2 der Verordnung über eine Ernteflächenerhebun g im Jahre 1917 ernannten Sachverständigen und Vertrauens- lauten ob. Sie ist unter Zugrundelegung der bei der Ernteflächenerhebung vom 15. bis 25. Jturi 1917 ausgestellten Ortslisten sunter Zuziehung der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter für jeden larchwirtschaftlichen Betrieb gesondert vorzunehmen. § 4. Die Gemendebehörden, Sachverständigen und Vertrauensleute find befugt, zum Zwecks der Erhebung die Grundstücke landwirtschaftlicher- Betriebsinhaber zu betreten. Die land- wirtfchaftlichm Betriebsinhaber oder ihre Stellvertreter lmben thnen auf Verlangen Auskunft über Anbau- und Ernteverhältnisse, sonne über die Ernteergebnisse zu geben und darüber vorhanden^ Aufzeichnungen vorzulegen. ^ Die zuständige Behörde kann den probeweisen Ausdrusch von! Getreide aawrdnen. 85. Die Erhebuiig erfolgt durch, Ortslisten (Muster 4)*) tu webhe dük Ergebniste der FeWsllungen einzutragen sind Die Ortslrsten firch sofort nach Beendigung der Erhebung, spätestens drszwu lO.OftDber 1917 der zuständigen urrteren Berwaltungs- bchörde emzurerchen. *) Vom Abdruck der Muster wird abgesehen. oirrtrr H«anr«Hu»g gmsoeta: SachverstLrbiger »ach- i^erneZt^^rstelHsrg der Ergebnisse der Orts- Landeszentralbehörde zu bestrmnvenden Stelle ernzureichen. « 7 ^^deAentrakbehSrden haben eine wach Bezirken der imte^n' BmwaWmgsbchörden gegliederte Zusammenstellürrg der ^^ftssed^Ech^nq nach dem Muster 2 bis zum 25. Oktober Mich^treide stelle und dem Kaiserlichen 'TTmtc Qat&cz iVn rt valbc^övöcn erlassen die Bestimmungen zur MMchnntg dieser Bewrdnung. .JHnen oAregt die .Herstellung ^^^fendung der erforderlichen Drmyachen. Site können sbe- stimmen daß die Erhebung nach anderen Äs den in dem MUster 1 Lrra&efcnen Flächen- und Gcwichtsmaßen erfolgt. Ste bestimmen, wer^ zustä^ige Behörde sowie als untere Verwaltungsbehörde! anKusehen ist. Sie können die Vorschriften dieser Verordnung auf Ans^ch^mqslEmmungen sind dem Krregsernährungsamt und dem Kaiserlichen Statistischen Amte bis zum 20. September 1917^ o^B^ebsinhaber ober Stellvertreter von Betriebs in hcrbern 'die vorscchlich! bk Angjaben, zju denen sie auf Grund dieser Verordnung und der zu ihrer ,Ausführung ergehenden Bestimmungen verpflichtet sind, chcht oder wissentbch unrichtig Gdev unvollständig machetni oder die den nach § 4 Abs. 2 und L 8 getroffenen Anordnungeit nicht Nachkommen, werden nnt Gefängnis bis zu sechs Monaten und nrit.Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Betnebsinhabern, die fahrlässig die Angaben, zu denen sie ans Grund dieser Verordmmgl oder der M ihrer Ausführung ergehenden Bestimmirngen ,verpflichtet sind, nicht oder unrichtig oder unvollständig (machen,/ werden mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. 8 10. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kvcrft. Berlin, den 30. August 4917. Der Präsident des Kriegsernährung sanftes. I. V.: von Braun. Bekanntmachung über die Erhebung der Getreideernte und die Nachprüfung der Ernteflächenerhebung im Jahre 1917. Vom 12. September 1917. Auf Grund des §8 der Verordnung des Kriegsernährungs- amts über die Erhebung der Getreideernte und die Nachprüfung der Ernteflächenerhebung im Jahre 1917 vom 30. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 753) wird folgendes bestftnmt: 8 1. Als Stelle, der nach § 6 der Verordnung die Ergebnisse der Ortslisten einzureichen sind, wird die Groszh. Zentralstelle stir die Landesstatistik l^stimmt. Sie wird ermäckstigt, die zur Durchführung der Erhebung der Getreideernte und der Nachprüning der Erntestächenerlzebung erforderlichen Anordnungen zu treffen. Ihr obliegt auch die Herstellung und Versendung der erforderlichen Drucksachen. ß 2. Zuständige Behörde im Sinne von § 4 Absatz 2 der Verordrrnng ist in Städten der OberMrgermeister (Bürgermeister), in Landgemeinden die Grosth. Bürgermeisterei. 8 3. Untere Vlwwalturrgsbehörde im Sinne von §§ 5 und 6 der Verordnung ist das Krejsamt. Darmstadt, den 12. Septenrber 1917. Groszherzogliches Ministerium des Innern, v. H o m b e r g k. diesen Zweck Sachverständige oder VertrrvlenÄeute hrnzuziehen können. Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Zahlung sind den Zählpapieren (1. Gemeindebvgen, 2. Zählliste) aus- gedruckt. Tie Grosth. Zentralstelle für die Landesstatistik in Darm- stadt^wird Ihnen dieselben unmittelbar zusenden. Wenn bis zum 20. September d. I. die Zählpapiere rroch nickst eingetroffen sind, ist die Zentralstelle sofort zu benachrichtigen (Fernruf Nr. 2657). Genügt die Anzahl der Vordrucke incht, so ist sofort der Mehrbedarf bei der Zentralstelle anzusordern. Anfragen bezüglich der Zählung sind ebenfalls dahin zu richten. Als Zähler sind Vertrauensmänner zu wählen, welche durch die Gemeindevertreter zu ernennen sind. Zur Erledigung der rechnerischen Arbeiten empftehlt es sich, die Herren Lehrer und andere geeignete Per so neu um ihre Mthüb 3(1 bittän. DeaErfolg dieses wichtigen Zählung hängt davon ab, daß geeignete Kräfte als Zähler gewonnen werden. Eine Vergütung w-ird von Staats wegen nicht geleistet. Die vom Zähler gelieferten Zähllisten sind aus ihre Vollständigkeit Lind Richtigkeit zu prüfen und das Gesamtergebnis für die Gemeinde ist festzifftellen. .Auf dem Gemeindebogen ist von der Großh. Bürgermeisterei zu bescheinigen, daß die ErhLüng bei allen in Betracht koinmerlden Betrieben durcksgeführt worden ist. Die ausgefüllten und bescheinigten Zähllisten und der Gemeindebogen sind sofort nach Beendiguirg der Erhebung, spätestens bis zum 10. Oktober 1917 dem Großh. Kreisamt einzureichem Dmnit die überaus wichtige Erhebung richtig vorgenommen wird, wollen Sie sich mit den einzelnen Bestimmungen, die den Zählpapieren aufgedruckt sind, genau, vertraut machen und die Zähler eingeheud belehren. ' Gießen, ben 17. Sepwmber 1917. GroNierzogliches Krcisamt Gießen. , X I. V.: L a n g e r m a n n. B e t r.: Erhebung der Getreideernte und Nachprüfung der Ernteflächen vom 20. Septenrber bis 5. Okwber 1917. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Auf. Grund der BurrdesratsVerordnung vom 30. August 1917 findet in der Zeit vom 20. September bis 5. Oktober 1917 eine Erhebung der Getreideernte in Verbindung mit einer Nachprüfung der Erntefläcbenerhebung vom Jrnri 1917 statt. Die Ernteerhebuny und die Nachprüfung der Ernteflächen hat zu erfolg'M für: 1. Weizen, 2] Spelz, Dinkel, Fesen usw., 3. Roggen, 4. Gerste, 5. Hafer, 6. Genwnge aus dresar Getreid«arten. Die Erhebung und Nachprüfung erfolgt gemeindeweise. Die Aus- Bctanntmachung. B e tr.: Nachprüfung der Ernleflächenerhebung im Jahre 1917. Die Anordnung der Nachprüfung der Ernteflächenerhebung' 1917 gemäß der vorstehenden Verordnung des Reichskanzlers vonc 30. Ärguft 1917 wollen Sie alsbald ortsüblich bekannt machen. 9iach Mitteilung des K^riegsernährungsamtes weicht das Ergebnis der Ernteflächenerhebung in 1917 so erheblich von denr vorjährigen ab, daß offensichtlich die Erhebung im Jahre 4917 eine mangelhafte war und ustrichitige Alngabjen von den Landivrrken/ gemacht worden sind. Es ist deshalb eine dtachpriisung der Ernt^ flächenerhebung von 1917 angeordnet worden, die bei denr Errrst der Lage die allergrößte Bedeutung hat. Tie Flächenangaben bilden mit den geschätzten Durchschnittserträgen die Grundlagen für die Ergebnisse der Erntevorschätzung und damit die llnterlage für die Festsetzung der dem Selbstversorger zu belassenden (betreide- 7neu,ie und bem Verbraucher zusteherGen, Brotmenge. Die Nachprüfung muß deshalb mit größter Sorgfalt erfolgen und muß die Tätigkeit der mft der Erhebung betrauten Personen von der Bevölkerung unterstützt werden,, wenn uicf)t Die überaus bedenkliche Notwendigkeit eintveten soll, daß eine Herabsetzung der Mehl- und Brotratton für Selbstversorger und Verbraucher herabgesetzt werden must. Die Ernteerhebung rimbet nach dem Gruirdsatze der Einzel- befvagung jedes landtvirttchaftlickzen Betriebsinhabers statt, der dabei auf die Strafen bei unrichtiger Angabe aufmerksam zu machen ist. Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung liegt Ihnen, rcsp. Ihrem bestelltes Wirtschaftsausschuß ob. Die Erhebung ist unter Zugrundelegmrg der bei erhebung aufgestellten Ortslisten, die Ihnen zugr ErTtteflächen- toerben, unter Zuziehung der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter für zeden landwrrttchaftlichen Bettieb gesondert vorznneizmen Wir werden Ihnen auch die Ernteflächenerhebnng von 1916 zum Berglerü> zugehen lassen. Offenbare Unrichtigkeiten sind uns ntttzuteilen, gegebenenfalls für ihre Abstellung zu sorgen:: Landwirte, ^ die offenbar unrichtige Angaben machen, sind uns zur Bestrafung zu meldem Wir hoffen, daß der Ernst der Lage von den mit der Erhebung betrauten Personen gewürdigt wird. Gießen, den 17. September 1917. Großberzoglichcs Kreisamr Gießen. I. V.: Lang ermann. Rerim ßandels-Leiipiflsüfiii Oieüea Bahnhofstraße 60. Am 1. — 5. Oktober beginnen wieder neue Winter-Halb- und Vierteljahrs-Kurse in Schönschreiben, Stenographie, Maschinenschreiben, einfacher u. doppelter Buchführung, kaufm. Rechnen, sowie allen übrigen Handelsfächern. • Eltern, die ihren Kindern eine wirklich gediegene Ausbildung zuteil werden lassen wollen, mögen die rechtzeitige Anmeldung nicht versäumen. 05519 Spezialkurse für Kriegsin validen,Tages- und Abendkurse für Herren und Damen jeden Alters. __Prospekte gratis. Darmstädter Pädagogium (M. Elias) Privatschule mit den Klassen Sexta bis Oberprima, Vorbereitung zur Ein jährigen-, Primaner-, Fähnrich«- und Reifeprüfung (auch für Damen). Sei! Kriegsinsbrnch bastaiiian 157 Schäler ihre Prüfungen, darunter wiederholt ehemalige Volksscfeäler die lunjährigenprüfung nach Fünfmonatiger Vorbereitung, sitsengeblieheae Obertertianer nach vier Monaden. In den .Jahren 191.4 1914, 191;», 1910 und 1917 bestanden sämtliche Kandidaten die AbitnrientenprälnBg. 6372 D Die Möglichkeit Kriegsanleihe zu zeichnen ohne dafür den Anschaffungspreis sofort erlegen zu müssen, gewährt in vorteilhafter Weise die KnegslNlleihe-VerWerinlg Obst- A. Gemüse-Dörrapparat für Gas- and Kohlenherd in Größen von 4, 6 und 8 Horden für jeden Haushalt, besonders bei der jetzigen Zuckerknappheit von unschätzbarem Werte. Empfohlen durch den GießenerHausfranen-Berein. sowie zahlreiche bisherige Besteller. 6642 Martin Dörr, Schloffermeist^r. Nord-Anlage 18. Da das Herstellungs-Material bald nicht mehr zu haben ist, beeile man sich mit der Bestellung. sind wieder eingetroffen bei Brüder Schmidt, Seltersweg 83 der Gothaer LebeMrjjlhemDauk aus Gegenseitigkeit. Vertreter: Gebr. Iullmann, Gießen Grabenstrahe 7 . 6148 Memme Mkrallkeukaffe Gießen. Die Beiträge zur Krankenkasse und Jnvaliden- verftcherung für Monat Juli 1917 können noch bis zum 27. September ohne Kosten bezahlt werden. Gießen, den 18. September 1917 Der Vorstand. I. A.: Alb. Lentz. .„„D GießmerHaussraucn-Verein. Der Verein hat eine/gröhere Menge guter unsortierter von steünngen werden nur Donnerstag nachmittag gegen Borzeigen der dAtgtiedskarte in der Ge- entaegena emmnne ». Kaufe jedes Quantum Buchen-, Eichen-, KieftrL, Scheit- und Knüppelholz. Angebote mit Preis angabe per Zentner erbittet frei Waggon «751 Ed» Jul. Binge^ IrVSo sbadeii,, Vliiche rftraffe 13 . Birnenv erkauf. Donnerstag, den 20. ds. Mts., von vormittags Uhr ab, kommen in der Turnhalle, Stemstraße 3, etwa 100 Ztr. Tafelbirnen zum Verkauf. (Preis pro Pfund 25 ^.) Zu diesem Verkauf werden Nummern ausgegeben, die am 19. ds. Mts., zwischen 5 u. 6 Uhr nachmittags an obengenannter Stelle zur Ausgabe gelangen. 69708 Gießen, den 18. September 1917. Der Großh. Kreisbauinspektor: C e l l a r i u s. _ V » » ^ I l 14 ». Aepfel Versteigerung Montag, den 24. ds. Mts., von tw* w'ttags 9 Uhr an. sollen zirka 1500 Zentner Aepfel. sehr schönes Tafel- und Wirtschaftsobst der Gemeinde Lauter versteigert werden. Der Anfang ist an der Kreisstraße Lauter—Wetterfeld. Lauter, den 17. September 1917. Großh. Bürgermeisterei Lauter. Aff. 8 teppÄSLLM werden augefertigt, sowie alte iuWolle.Watte oder Daunen aufgearbcitetod.ausgebesserL. Alte Wolldecken werd. angekauft. Einlag. könn. geliefert werd. Walltorstr. 24 I. 0562 * Ausgabe von Siis;stoff(Saccharinb In der Zeit vom 1 6. September bis 31. Oktober 1917 wird ge^en den Liefernngs ab-- schnitt 8 der Süßstoffßatten „H" (b laitt und gegen den Liefernngs abschn itt ^ 5 der Süßstoffkarten „G" (gelb) von den Süßstoffubgabestellen Süßstoff abgegeben. Es gellmgt ein Briefchen bezw. eine Schachtel auf den Abschnitt zur Ausgabe. Mit dem 31. Oktober 1917 seine Gülttgkeit. Nach diesem mengen dürfen werden. verliert der Abschnitt 8 l^zw. 5 Zeitpunkt nicht abgerufene Süßstoff- von den Abgabestellen frei verkauft 6976H Gießen, den 18. September 1917. Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt). Kohlenversorgnng Alle Kohlenverbraucher, die eine Anmeldung ihrer Bestände und ihres Bedarfs au .Heiz- und Brennstoffen um 1. September d. Js. iroch nicht vorgenourmeu haben, inerden daran erinnert, daß die Anmeldrmg unverzüglich. spätestens aber bis zrmr 22. d. Mts., nach- zullen ist, andernfalls sie von der Zuteilung von Heiz- und Brennstoffen, insbesondere auch für das kommende Jahr, ausgeschlossen werden. Entsprechende Vordrucke sind ans der Orts kohlenstelle der Stadt Gießen erhältlich. Es wird darauf aufn^erffam gemacht, daß laut der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlen- verteiluM vom 19. Juli d. Js. (Kreisblatt vom 14. August d. Js., Nr. 138) die ?1uskuuftsVerweigerung unter Strafe gestellt ist, und daß die nicht ange- meldeten Heiz- und Brennstoffbestände eingezogen werden können. 69778 Gießen, den 18. Septenrber 1917. Der Oberbürgermeister. I. V.: Grünewald. Freiwillige Ablieferrrng. Zur freiwilligen Mieferuug voir Eiurichtungs- Aegenstärrden ans Kupfer und .Kupstwlegierungen (Messing, Rotguß. Tombak Bronze) wird nochmals ein Ab- lreftrungstag festgesetzt, und Ovar: Dienstag, der 25. d. Mts., vormittags 9—12 icnb nachmittags 2 in der allen Alice schule. Gießen, den 17. September 1917. Der Oberbürgerineister : Keller 5 Nhr. 69788 6980 Betmfft: Die. Abgabe von Fichtenderkreifern. « den ui diesem Jahr d^r Stadt zur Berfügunu stehenden ^rchtendeckrelsern können eine beschränkte Anzahl Wellen an Private abgegeben tverdeu. Wer solche zu bezrehen wumcht, wolle dies alsbald, spätestens aber brs zum 1. Oktober dS. Jet. auf dem Stadthaus, Garten- !»5ab ^ ^tzumer Nr. 15, anzeigen. Der Preis für die Welle bettagt 30 Pst. und ist bei der Bestellung zu ent richten. Schrutlichen Bestellnngelr ist der Betrag beilw fltgen. Eure Erhebung des Betrags kann nicht stattsuiden Dl« Ltekerung erfolgt frei vor das Haus. Weniger als werden nicht abgegeben, auch kann eine Gewahr für bie Leerung von mehr als 50 Wellen nickt über, nommen werden. Gietzen, den 23. August 1917. ftUOß Der Qberbürgerni«ster: Keller. Das IWt!,-Friese«r- gcschsst Kaullüisgasse 37 empfiehlt sichimKopswaschen, Frisieren. Ondulieren, Maniküre, sowie Aniertigen samt- licher Haararbeiten. Grobe AuSivahl in Zöpfen, Haar- schmuck. Parjamerien usw. Aukatlf von ausgekämmtem Haar. __ 04049 Verloren od. stehen gelassen |(!in){ir}feii>. Rkiienschim mit Tulagriss. Abzugeb. gcg. gute B rl ahn. Alie est r. 4. 1-2 SchHIer ol. Schfllerinneu stnden gute Pension 6786 Frau .LAdel, Bahnhosstr.45 Ledrer gesucht zur grüudl. Wiederholung'd. Realfächer z.Abit.-Prüfung. Angeb. mit Vre i Sang. «.05825 q. d. G. Anz. empfiehlt in großer AuS- Wahl 05474 «I. Tüörner* Ludw igstraße 40. Geschnittenes Buchen- u. Tannen- Scheitholz entpsiehlt 6447 1 llsppsi Holz- u. ^ohlenbandlung, Mühlstrane 18. von höchster Triebkraft fl lOCOiach be-Vr> stens üexvJhrtjp-T