M. 20.j Erscheint tL-Nch mü Ausnahme bcS Sonntags. Zwett« Matt Äl chr. Zchrgang Beilagen: „Gießen« ZamftiirnblStlrr" und „rtteiZdlatt für den kreis Stehen". postscheittoMo: Zranftnrl am Main 8r. U686. Santverkehr: Kewerdevank Gießen. Eeneral-Mzeiger für Gberheffen ZaNrtag, l. September M 7 ZwftllngSrunddruck und Verlag: Br ühl'scheUnioersitätS-Diich-u.Stü.ndr'fteret. R. Lange, Gießen. Zchttftleftvn-. OefchafttsteLe und Druckerei: Sch ick st ratze 7. Geschäftsstelle u. Verlag: 51, Schriftleikung: ^^8 112. Anschristfür DrahtuachrichtenrAitzeigerEte An» St-Kdt und Canfc. Gieße n. 1. September 1217. Die Gießener Kinderdürsorge steht auf ein. Jahr ihrer Tätigkeit zurück. Im Mai 1216 mar aus einem größeren Kreise von Damen und Herren ein geschüftsfüh- render Ausschluß gebildet morden, dem zurzeit Fralr Rechtsanwalt E n a i s ch>, Iran Geheimrat Gail, die Herren E ct', Kjrnrnm, Leopold Mayer angehören. Die Haussainmlung im iJurri und die Zusicherung größerer vierteljährlicher (Paben ließen nach weiteren vorbereitendst Schrittett die eigentliche Wirksam- Edi des Ausschusses int Mgust beginnen. Die Vorstände..alter bekannten Einrichtungen zur Pflege von Kindern unserer 'ötabt, vom frühesten Älter bis zum Ende der Schulzeit, wurden au 7 gefordert, ihre Wunsche bekmtntzngeben. Es ich möglich geweieu, in vierteljährlichen Zahlungen sie alle zu befriedigen, ohne daß ein Mangel, an Mitteln zu irgendwelchen Einschränkimgen genötigt hätte Grundsätzlich wurde jede Einmischung irr die aus- führende Tätigkeit der Vereine, und ihrer Beauftragten t?er- mieden und die Aufgabe des Ausichusses streng^ darauf beschränkt. den Vorständen ihre Arbeit durch reichlichere Geldmittel zu erleichtern, .siamnton so das Säuglingsheim und die verschiedenen .Krippen und Kindergärten unterstützt werden, so war es dem Ausschuß eine besondere Freude, die Kinderspeisung in der Volks büche an seinem Teil zu fördern. Sie kommt der Arbeit unserer Lehrer in den Knaben- und Madchenhorten der Volksschulen zugute, deren Bedeutung und Verdienste gerade in nnsever Zeit nicht hoch genug geschäht werden können. Für sie formten zu Weihnachten und in Fällen der Not auch außer den regelmäßigen Zuwendungen kleine Beträge verwandt werden. Für sie hat überdies die Stadt eine namhafte monatliche Summe zur Verfügtrrrg gestellt. Den .Herren Stadtverordneten gebührt wärmster Dank für die Bereitwilligkeit, mit der sie zu diesem Zweck auf die Bitte des Ausschusses eingcgangen sind. Einen gleichen aber wollen sich alle gesagt sein lassen, die durch große und kleine, einmalige und Viertels ährlick^, lGaben es ermöglicht haben, diesen! wichtigen Aufgaben gerecht zu werden. Wie dringend sie waren und smd, Keigt die Summe von 14 205,50 Mark, die im verflossenen Jahwe verausgabt worden ist, eine Summe, die ja in allen Fällen nickrt für sich allein die Ausgaben der verschiedenen Vereine beckt, sondern nur die unentbehrlichen Zuschüsse ausmacht, die ihnen haben zugeführt werden können. Der Ausschuß sieht, auch Ivenn seine Aufgaben ständig wachsen, dem zweiten Jahre seiner Tätigkeit guten Mutes entgegen. Für andere betteln ist noch immer die einzig erlaubte und zugleich die leichteste und ftöhlichste Art des Bettelns gewesen. Und hier handelt es sich um Kinder, die Zukunft unserer Stadt und imsercs Volkes. An eilte noch,- malige Haussainmlung denkt der Ausschuß nicht. Er ist gewiß, daß f^itre Gönner und Freunde ihm treu bleiben werden. Und er hofft, in der Bürgersckmft immer neue zu finden, die aus freiem Antrieb ihm die Erfüllung ferner Aufgaben auch ferner ermöglichen. Den deutschen Krregerfraue« zur Beherzigung. Es kann ottscheinend nicht oft icud nicht dringend genug darauf hrngewiesen werden, wie unrecht und töricht es von den Frauen und Angehörigen der im Felde stehenden Krieger ist, ihren Vc ändern und Verwandten von der häuslichen Not daheim zu klagen Krib dabei womSgLch noch stark zu übertreiben oder gar unwahren Klatsch und Tratsch .zu berichten. Mft diesen Klage- briefen wird der Mwrir, da er kwch tricht helfen kann, verbittert, imd seine sonst schon harte Lage, von der sich die Daheimgeblie- biren kaum einen richtigen Begriff machen, wirb ihm noch unnötig erschwert. Außerdem weiß der Feind, falls ihm einmal solche Briefe in die .Hände fallen, diese mit dem Hftkweis auf die angeblich ftrrchtbave Not in Deutschland zur Hebung der Stimmung im eigenen Lande und damit zur Verlängerimg des blutigen Krieges auszmnitzen. In einem besorüwrs krassen Fall, wo eine unvernünftige! Frau ihrem bruven, bei seinen Kameraden und Vorgesetzten beliebten Mann, einem _ tüchtigen Soldaten, ganz unverantwortlich mit Klagebriefen zusetzte, sah sich der Kompagnie führer, ein Mann von .Herz und GemM, der gern alles tut, um seinen Lentett die schwere Kriegs zeit zu erleichtern, veranlaßt, der Frau einen recht deutlichen Brief zu schreiben. Dieser Brief verdient allgemein bekannt zu werden. In ihm heißt es: „Ihr Mann hat mich um seine Beurlaubung gebeten. Aus der Art mtb Weise, wie er's tat, ersah ich, daß Sie ihtr trt ganz ungewöhnlich dringender Form dazu veranlaßt haben. Er selbst -lxit inir das bestätigt. Aus seinen Unterhaltungen mit seinen Kameraden geht ebenfalls hervor, daß Sie ihm mit Ihren Briefen! -"üuftg Sorge machen, so daß er manchmal nicht weiß, /vas er tun wll. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, als Kompaqnieführer Ihres Mannes, den ich als zuverlässigen, tüchtigen und braven Soldaten Ichätze, und da er, der früher so wohlgemute Mann, sich in letzter >iert «nftÄlig verändert hat, •cm Sie zu schreiben. Es ist nicht richtig, daß die Frauen ihren Männern all chre Sorgen und Klagen schreiben. Die Männer, die hier im Felde sind, haben täglich so viel und so Schweres zu ertragen, daß sie verlangen tonnen, tafe die Frauen zu Hause auch die kleinen Sorgen und ^nben auf sich nehmen, ohne ihren Männern im Felde damit noch das .Herz schwer zu machen. Wenn Sie Ihren Mann recht lieb mtben, werden Sie versuchen, ihm durch Ihre Briefe das Leben .ucvter zu machen. Versuchen Sie nur einmal, an ihn recht zu '.'wden und heiter zu, ichreiben, daun wird er hier nicht mehr so trmrrtg umhergehen, sondern auch mal mit seinen Kameraden ver- gicugt sem. Urtd nun die Urlaubsftage! Wie können die Frauen nur ch unvernünftig sein und ihren Männern schreiben, sie mußten letzt auf Urlaub kommen. Beim Militär kann's doch mcht so geyen. wie die Frauen wollen? Da wird von hölwrer Stelle Sohlen, w und ft viel Mann fahren auf Urlaub, und darin geht's per .lieche nach. Da nruß jeder warten, bis er dran ist. Der arme “Jf da gar nichts nnrchen. Wenn die Frau dann so unver- ihm mnner wieder schreibt, er soll doch ans Nrlatrb dünn wird rhm das Leben nur schwer gemacht Also Ä T warten Sie, bis Ihr Mann an LLLllaub zu 1«chvm. Dre andern Frauen müssen nichts zu'ändern! Beim - da witssen lich auch die Frauen fügen? fvTtrn 0 *^ ^ ^ >ttCTl rn einer Notlage sonst @t€ ' ^ ** Ti>C bami m erreichen suchen, • 3 ® t>rte ^ wohlmeinenden Kompagnie- führer^ in allen Kreisen, die es angeht, beherzigt werden. tu * irw*JL ® üß d igu ng d er MieEvcrtr ä a e. ^jielßach ^ Kriegst ei kn ehmern nicht ! wr r ben ^len. Dies ist ein Irrtum. Zugunsten de^ ?^^ilnehmer gelren hrnsrckMch der Kündichtttg keine Ms- '..erordnnngen Zangen, m i -_ ' 11 L, teil nehmet besonderen schütz gewähren Sv forma: B, Prozeß pcfla, Kri°»Äeiürch,E «uf b« NA^N'S burdxTcTüi>Tt loecbeiT, sobald das (WncfrtTS dar «tat«* (^cu Dom i Wlt ?4 Sa?£ lf; e *J£$ en^er.. Biindesratsverordmarg itniM r lit wichtigen Fällen dem Gericht gc- Mtrt, oeni Kinegsteiluchmer auf Antrag des Gegners * chwn Vertreter zu bcfMIeit und dann den Rechtsstreit zur Entsckwidnng zu bringen. Bei Micksiv-erhältrtissan, die schon vor denr ’M. Juli 1914 bestanden, kamt das Gericht allen Mieter it nach den Bmtdesratsverordtnmgen vom 7. und 16. ?lnoust 1914 Zahlttngs- ansstand gewähren und das Reckst des Vermieters, die Räumung zu verlangen, .anfhebett. Vorher ist jedoch das zuständige M i e 1 e i n i g u n g s a m t zu hören. Via d) einer neueren Bundes- ratsverordmntg vom 26. Juli 1917, bzw. durch Versügmtg Großh. Mmtsteriums des Innern vom IO. August H917 ist den lOciet- eittigmtgsämterit die Ermächtiginug erteilt: 1. ans Anrufen eines Mieters über die Wirksamkeit einer nach dem 1. Juni 1917. erfol(7ten Kündigung des Berrnieters, über die Fortsetzung des gekündigten Mietverhältuisses !nnd ihre Dauer, sowie über eine Erhöhung des Mietzinses im Falle der Fortsetzmtg zu bestimmen: auf AnrNsett eines .Vermieters einett mit cinein neuen Mieter abgeschliosseiteN Mietvertrag, dessen Erfüllung von dner Entscheidung gemäß Nr. 1 betroffen wird, mit rückwirkender Kraft >aufzuheben. Der Antrag des Mieters ist unverzüglich itach der^ an ilßt erfolgten Kündigung zu stellen. Er kann nicht mehr gestellt iverden, wem: die MietziÄt abgeüruf-en ist oder die Parteien die Fortsetzuttg des Mietverhältnisses vereinbart haben. ** Die Bestandserhebnng von Grubenholz Nr. ll. II. 923/6. 17. 'K. R. Ä, ist Laubholz, die zur Verwendung als Grubeit-, Stamm-, /Stempel--, Stangen-, - Spitzen)-, Scheit-, Pfeiler- mtb Grubntschitittlholz einschließlich Schwarten, Latte.it und Schivellen, im Betriebe eines Bergwerks geeignet sind, einer Meldepflicht unterworfen, cs sei denit, daß der Vorrat bei ein und derselben nteldepflichtigen Person 15 Festmeter nicht über- sckweitet. Die RLeldungen sind von den nr der Bebrnntmachi i.ng bezeichneten >Personen mittels der vo-cgeschrieb-enen Meldescheine an die Holzmeldestelle der Kriegs-Rvhsto fs-Abteiltmg des Königlich Prenßischett Kriegsministeriums in Berlin öS 11, König-, grätzer Str. 1OO A, ivelche auch für Anfragen und Anträge zn- stchidig ist, zu richtett, tmd zlvar hinsichllich des bei Bvginit des 1. September 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandenen Bestandes an meldcpflichtigen Gegenständen bis zum 15. September 1917. 'Jeder Meldepflichtige hat, sofern er nicht bereits ein Lagcr- bnch lührt,'ein solches einzurichten, ans dem jede Aendernng der nteldepflichtigen Vorratsntengen und ihre Verwendung ersichtlich sein nmß.- . Der Wortlaut dieser Bekanntmachung ist auf Gwßh. Bürgermeis devei einzustlMt. ** Ein allgemeines Reißverbot ist nrit dem 1. Sep- ^niber, taut nner Bekanntmachemg Nr. W. VI. 1378/5. 1 7. K. R. A., in Kraft getreteti. Durch diese Betanutmachung wird die Verarbeituug von Textilen aller tierischen und pflanzlichen Faserarten roh, gespomren, gezwirnt, gewebt, gewirkt nsw. ans Maschinen jeder Art, durch welche Textilien in Spinustoff über-, geführt werden (Reißmaschineit sReißwölfcnI, Dvonssiernmschinen, Dvoussetten/verboten. Die Verarbeitung ist nur insofern zugelasscn, ats das Reißen, Tvoussieren usw. zur Herstellung von Erzeugnissen für Heeres- oder Marinezwecke erfolgt. Hierzu ist die Erlanbins der Krtegs-Rohst»ff-'Abtetllmg des Königlich Preußischen Kriegs- mintsteriums, Berlin SW 48. Verl. Hedcmannstraße 10, oder der Krtegswvllbedars AktiOtgesellschaft. Berltit 8kV 48. Verl. Hedemannstraße 1—6 oder der ^lwiegs-Hadern-Aktiengesellscha ft, Berlin 8^V19, Leipziger Str. 76, erforderlich. Der Nachweis der erteilten Erlaubnis gilt nur als geführt, wenn der betreffende Betrieb einen Ausweis einer der vorgenannten Stellen in Händen hat. ^ „ Anfragen irttb Anträge sind an die Krvegs-Rohstvff-Abteilinng, Lvllvon 77. IV, des Wniglich Preußischen Kriogsministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstraße IO, zu richten und mit der Aufschrift zu versehen: „Betrifft Reißerei.". Mit dem Inkrafttreten dieser Bekmtntmachnng wird die Be- kanntmach'ung, betreffeitd das Reißen von Lnmpeit bHadern. Vtx. IV. 3078/11. 16. K. R. Ä, vom 25. Januar 1.917 aufgehoben. Ter Woxtlaul dieser Bekanntmachnttg ist auf Großh- Bürger- nteift-erei einzusehen. Landkreis Gießen. i. Hattenrod. 30. Aua. Mit der Hessischen Tapserkeits- medatlle wurde Heinrich M a u l ausgezeichnet. ^ , 30. Aug. Musketier Heinrich Bie ke r aus Holzheim erhielt wegen tapferen Verhaltens vor dem Feinde die Hessische Tapferkeitsmedaille. U Seit Sohn des keitsmedäille _^ __ Sohn des Spenglermeisters W'. Brückel, sonrde das Hessische Ml gemeine Ehrenzeichen für'Kriegsverdienste verliehen. — Dem Sanitäter Kärl Böller, Sohtt des Schrentermeisters H. Böller, nmrde das Eiserne Kreuz verliehen. Karl Böller steht vom Anfang des Kriegs im Felde. — Dem Infanteristen Wilh. Lotz wurde die Hessische Tapserkeitsmedaillc verliehetr. W!. Lotz ist der Sohn des Tagelöhners Johantres Lotz. ** R ö d g p n , 30. Ang. Musketier Ferdinand Ba l ß e r, Sohlt des W!ilh. Balßer 7., welcher seit Anfang des Ktreges im Felde steht'und voriges Jahr nrit der Hessischen Tapferkeitsmedaille ausgezeichnet nmtbe, hat mnrnrehr auch das Eiserne Kvenz 2. Klasse er Haltern . ** Watzenborn-Steinberg, 30. Aug. Der Kriegsfreiwillige Unteroffizier Hoboist K l i n g e l h ö f e r wurde mit dent Sanftäts-Verdiensllrerrz mn rot-silbernen Bande ausgezeichnet. Kl. trat als 16iähriger Junge 1914 ins Heer. Kreis Büdingen. y. Büdingen, 30. Aug. Die Berwaltrmg der el-ektrisckent Ueberlandaickage der Provinz! Oberhessen hat den Gemeindevor-, standen mitgeteilt, daß dör Strompreis für Beleuchitnngszwecke! von 45 auf 50 Pfennig für die Kilolvattstuitde erhöht roerven soll. Für Straßenbeleuchtung und ckvraftzwecke sollen dagegen die bisherigen Strompreise bestehen bleibgn. Menu auch diese ©r* höhnng in Anbetracht gesixigerteu Arbeitslöhne und höheren) Kohlenprei.se berechtigt erscheint, so besticht doch schon läitgerei Zeit Unwille bei vf-el-ein jSstwmabnchtpern, weck ihnen die bei Jitkrafttreten hex esellrischen iUckberlandanlage versprochene Beb- gütnng von 9 Rtiackk für eine Beleuchittrugsstelle bis jetzt noch! tricht befahlt wotben ist. Kreis Alsfeld. ck Ruppertenrod 30. Aug. Der Gesreitv T r ö l l e r von hier nmrde mit dem Hessischen .Kriegsehrenzeichen mtsgezeichnet. tvachdem er vorher in Galizien das Eiftrne Kreuz erhalten. Er hat den Krieg von Anfang an mitgemackt, war mehrmals vernmndet irnd hat auf allen Fronten gekänrpft. täP*, KreiS Sriedderg. Q. Bad-Nauheim, 29. Llng. Jdr der gestern abgchallenen Stadtverordnetenv erfammltmg Wurden die von deN Oberrecbnungskanmler geprüften Rechtmngen des Gaswerktz, Elektrizitätswerks, Wasserlverl's. Krankcnhmtses und der Stadt von 1913 mft 155 000 Mk., 159 000 Mk., 107 055 Mk., 33 300 Mk. und 1 360 765 Mk. aeitehmigt. — Dte Bersammttutg ist einverstanden, daß die Stadt für eittstehende Kosten der Feldbereinigimg Bürgschaft bis M 10000 Mk. übernimmt. — Da das Bed,ürrfnis vorliegt, darr tkeuen Friedhof zu vergrößern, soll den Pächtern der an dem städtischm Friedhof anstoßenden ftädtischri Grundstücke die Pacht bis zum 15. Mrguft nächsten .Jahres teisrveise geki'indigt werden. — Für die Fasel Haltung werden zwei junge Ziegenböckc zunt Preise von je 70 Mk. angekauft. Ko. B a d- N a it he i m , 30. Ang. Am Samstag, dem 1. Sev^ tember, abends 8 Uhr, findet im Koirzerthans bei Wirt schallst betrieb eine Varietee-Vorstellung statt, für welche eine Anzahl erster Spezialitäten gewonnen wurde. Die .Hauptauziehungskraft dürfte Labero, der Mann mit sechs Sitrnen, ausüben, der durch seine geradezu fabelhaften und verblüffenden Experimente überall das Tagesgespräch bildet. — Ilbenstadt, 29. Aug. Der ernsten Zeitlage entsprechend wird die diesjährige Wallfahrt zum Grabe des heftigen Gottfried, des „Apostels der Wetterau", am kommenden Sonntag als eine Buß- und Bitt-Wallfahrt abgehalten. Starkenburg und Rheinhessen. ch. Bade it h c i in (Rheinhessen), 29. Aug. Als ein 18 Jahre alter Einwohner von hier ant Rnssemvachlokale vorüberkam, imhm em hiesiger Einlvohner das Gewehr des Wachnannes, das scharf geladen war, v!on der Wand und zielte zum Scherz nach dem jungen Manne. Das scharfgeladene Gentehr ging los, und die Kugel traf den lungüii Aienschert, der ans der Stelle tot znsammenbrach. lch. Bingerbrück, 29. dlüg. Ans dem Bahnhof Bfttger- briick ist. geperlt abend die 17 Jahre alte Schaffrterikt Elisabeth Heiler aus Bingerbrück verunglückt. Das Mädchen nmrde von einem- lang attrollenden (stüterzttg erfaßt und am Oberschenkel überfahren. Der Wagen ftrhr nicht weiter, sondern blieb auf ihr stehen Erlt nach <'lbziehett des Wagens — eine Arbeit, die einige Zeit beanspruchte, tomtte sie cuts ihrer furchtbareit Lage befteft werden. Heule früh erlag sie ihren Schmerzen. — Ans Rhein Hess en, 30. Aug. Die warmett sonnigen >vage tm Juli und Anfang Llnguft habett die Ernte der Früh-- hurgnnderttcrtkben inngenreftt rasch beschleunigt: überall hat be- reits die Lese eingesetzt. Ter Ätand der Weinberge ist durchweg befriedigend, vielfach recht gut, so daß nftt einem guten halbett ms ztr aitcm Zweidrittelherbst zu rechnen ist. Hinsichtlich der Güte geht ein guter Qnalftätswein in sicherer Aussicht. — Das Verkauf sg es ch ä f t hat überall bereits urit rogac Lebhaftigkeit eingesetzt Die Preise stellen sich der allgemeinen hohen Geschäftslage tm WernhaNdel entsprechend sehr hoch. Unter 5000 Mark dürfte das Ltück 1917er Rotwein, selbst vott den geringsten Lagett, raunt vom Lager verkauft werden. Kreis Wetzlar. ra> Wetzlar, 30. Ang. Tie hiesige Unteroffzierschule vttckt tn dtesem Herbst auf ein 50jähriges Bestehen zurück, aus welchem Anlaß die Stadtverwaltttng dieser Anstalt einen Bettag bewilligt hat. ra. K r o f d o r s, 30. Aug. Gemeindevorsteher S ch nt i d t Null ans Gesundheitsrücksichten sein Amt tricberlegen. Am Montag stand daher die Vorlteherwahl auf der Tagesordnung, es wurde Wilhelm Leib, der Sohn des früheren Schultheißen Leib, als Oberhaupt der Gemeinde gewählt. ** Lützellinden, 30. Aüg. Den beiden Söhiteit des Land- ivtrts Georg Will, Gefrefter H. Will imd Kanonier Fritz MN. wurde bei den schweren Kämpfen im Westen das Eisertre Kreuz verlieheir. Hessen-Nassaa. ~ Frankfurt a. M., 29. Ang. Das Schauspielhaus, dessen Uutbau erit itach dent Kriege ermöglicht werden kann, erhielt iwähoenD der Fericit eine Drehbühne^ einen neuen festeingefügtest Horizont, eine netre Belettchtungsanlage und eine neue Bühtten- einfasfung samt Vorbühne. Sämtliche Neuerungen entsprechen de. modernsten technischen und künstlerischen Anforderimgen. Ferner wurde dem .Hause von Freunden ein neuer .Hauptvorhang geschenkt. Arv: Jnngftanen- Kongregat. Dienstag n. 'Freftag/abds. 8: KriegsbittandacA; Freitag, 7: Seaensmesse. — Tiasporv-Gottesdienst am 2. Sept.: feamgen 8; Laubach 10: Lich 97s- Ginge?««-». (Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Alles Entbehrliche dem Vaterlaitde! So heißt es immer noch, und w-er wollte da nicht geben, was er entbehren kann! Die Erwachsenen haben's schon lange begriffen, und die Kleineit haben's von 'ihnen gelernt — sie bringen auch Opfer, sobald sich ihnen Gelegenheit dazu bietet. Und das beweist uns gerade diese Stunde, in der man zu sehen Gelegenheit hat, wie Machen von etwa 10 bis 12 Jahren zum Frisetrr gehen, um sch ihr Haupthaar schneiden z u l a s s e n — als Opfer für das geliebte Vaterland! Deutschland, sei stolz auf deine Jugend? !Welch!e Gedanken müßten einem Friseur, zu dem ein lleiires Mädchen mit solchem Ansinnen kommt, beschleichen, me tut er darüber nackidenkt, welch unschätzbares Opfer ein Kind bringt! ? .«Indes — der Friseur verrichtet wunschgemäß seine „Arbeit" und verlangt dafür je eine Mark! - Stillte es in Gießett keinen Friseur gebett, der solche „Arbeit" umsonst verrichtet, etwa auch afe Liebesdienst oder als Opfer für das geliebte Vaterlmtd? Es entzieht sich meiner K e n n tn i s, ob jeder Friseur sich diese „Arbeit" bezahlen läßt. Wäre dem auch so, so wäre der Preis von einer Mark dafür aber ungeheuer! Meines Erachtens wäre ein solch Opfer eines Kfttdes zu groß, als daß es dafür ob endrein iwck). eine Viark bezahlen mich. kr. Kopfschmerz bei |_ • unorapolhekop Ottos« sfrovsm i i>. k. F m5i : Unübertr. jl.s.rasohfn u. vorzilgl. Wirkung Erhält! in Apotheken Amtlicher Teil. Wr.H. H. 923/6. 17. K. R. A., betreffend Bestandserhebung von Grubenholz. Vom 1. September 1917. , Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegs Ministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit den: Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gem äst § 5 der Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. ^uli 1917 (Reichs-Gcsetzbl. S. 604)^ > bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung Ar Fernhaltung mrzu verlässiger Personen vom Handel vom 23. 'September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden. 8 1 . Meldepflicht. , Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Personen imelde- pNichtige Personen) urtterliegen hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (meldepflichtige Gegenstände^ einer Meldepflicht 8 2 . Melde pflichtige Gegenstände. Meldepflichtig sind alle Vorräte an rundem u:rd geschnittenem Nadel- und Laubholz, die zur Verwendung als Gruben-, Stamm-, Stempel-, Stangen-, Spitzen-, Scheit-, Pfeiler- und Grubenschnittbolz, eiiftchließlich Schwarten, Latten und Schwellen, im Betriebe eines Bergwerks geeignet sind. Ausgenommen von der Meldepflicht sind die vorbezeichncten Gegenstände, sofern ihr Vorrat bei ein- und derselben meldepslich- tigen Person (§ 3) 15 Festmeter nicht überschreitet § 3. Meldepflicht^ Personen. Zar Meldung verpflichtet sind: alle Personen, alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmer und alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbände, welche Gegenstände der im 8 2 bezeichneten Art im Gewahrsam haben oder auf Lieferung solcher Gegenstände Anspruch haben. «Lenn die meldepslichtigen Gegenstände am Stichtag ($ 4) verkauft sind, so find sie vom Käufer zu melden, falls sie ihm am Stichtag überwiesen oder an ihn abgesanüt sind. Falls jedoch die meldepflichtigen Gegenstände am Stichtag dem Käufer noch nicht *) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Bekanntmachung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wisientlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder Geschäftsbücher oder die Besichtigung oder Untersuchung der Betriebs- einrichtungen oder Räume verweigert, oder wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterlaßt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Gcldstraie bis z!u 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft: auch können Vorräte, die verschwiegen worden sind, im Urteil als dem Staate verfallen erklärt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Auskunftspflichtigen gehören oder nicht. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Be- kanntmacliung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer fahrlässig die vorgeschriebenen Zagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestraft. überwiesen sind und noch beim Verkäufer lagern, so sind sie vom Verkäufer anzumelden. § 4. Stichtag, Meldefrist, Meldestelle. Für die Meldepflicht ist der bei Beginn des 1. September 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestaiw an meldepflichtigen Gegenständen maßgebend. Die Meldungen sind bis zum 15. September 1917 an die .Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstosf-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums in Berlin SW 11, Königgrätzer Str. 100 A, zu erstatten. § 5. Art der Meldung. Tie Meldungen haben nur auf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei der .Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstoss-Abieilung deS Klüglich Preußischen Kriegsministeriums in Berlin SW 11, Königgrätzer Str. 100 A, durch Postkarte anzufordern sind. Tie Postkarte soll nichts anderes enthalten als: 1. die Aufschrift: „Grubenholzbestandsaufnahme": 2. die Anforderung der gemäß § 6 vorgeschriebe neu Meldescheine nach Art und Zahl einschließlich der für die Abschrift erforderlichen Meldescheine; 3. deutliche Unterschrift nrit genauer Adresse und bei Firmen mit Firmenstempel. 8 6 . Meldescheine. Tic Meldungen find auf Meldeschein A, B oder C zu erstatten, l'e nach dem Lagerort der zu meldenden Gegenstände. Es ist zu melden: auf M elde s che in B u n d 6 für die Bezirke der Königlichen Stellvertretenden Gerreralkommaudos des V. und VI. Armeekorps, und zwar: auf Meldeschein B für das Revier Oberschlesien, auf Meldeschein C für das Revier Niederschlesien ; auf Ar e l d e s ch c i n A für die Bezirke aller übrigen Königlichen Stellvertretenden Gerreralkommaudos, für das Revier der Holzbeschaffungsstelle West (Essen) und für das Revier der Holzbeschaffungsstelle Mitte (Halle a. S.). Tic Meldescheine sind ordnungsmäßig auszufüllen und postfrei einzusendcu. Der Briefumschlag ist mit der Laufschrift „Grubeuholzbe- st a n d s a u f n a l> m e" zu versehen Von den erstatteten Meldurigen ist eine zweite Ausfertigung (Abschrift, Durchschrift, Kopie) von dem Meldenden bii seinen Geschästspapieren zurückzubehalten. 8 7. Lagerbuchführung. Jeder Meldeyflichtige l>at über die meldepslichtigen Gegenstände ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung der meldepslichtigen Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich fein must. Soweit der MeldepsUchligc bereits ein Lagerbuch führt, braucht er kein besonderes einzurichten. Beauftragten der Polizei- oder 'Militärbehörden ist jederzeit die Prüfling der Geschäftsbriefe oder Geschäftsbücher, insbesondere des Lagerbuches, sowie die Befichttgung der Räume zu gestatten, in denen meldepflichtige Gegenstände sich befinden oder zu vermuten sind. 8 8 . Anfragen und Anträge. Alle Anfragen und Anträge find an die Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstosf-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums. Berlin SW 11. Königgrätzer Str. 100 A, zu richten und am Keys des Schreibens mit dem Vermerk „Grubenholzbestandsaufnahme" zu versehen. 8 9. Inkrafttreten. Tiefe Bekannttnachung tritt am 1. September 1917 in Kraft. Frankfurt (Main), den 1. September 1917. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Betr.: Bestandserl-ebüng von .Grubenholz. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem wir aus vorstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos von htute üerweifm, beauftrage, wir Sie, von dem Inhalt derselben den Interessentein alsbald' Kenntnis zu geben!und die BekauUttnachinng in Ihrem Amtszimmer zur etwaigen Einsicht offen zu legen i e ß e n , den 1. September 1917. Grvßherzogiichcs öbreisamt Gießen. Dr. U s i n a e r. Nr. W. IV. 1378/5.17. K. R. A. betreffend allgemeiner Reitzverbot. Vom 1. September 1917. 'tus Grund des § 9 Buchstalx: b des Gesetzes über den Belage- rungszu)tand Dom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz Donc 11. Dezember 1915, betreffend ^Abänderung des Belagerungs- znitandsgesetzes, — in Bayern ans Grund des Artikels 4 Ziffer 2. des Gesetzes über den Kriegszustand vom' 5. November 1912 in Verbindung mit dem Gesetz vom 4. Dezember 1915 zur Abänderung des (Gesetzes über den Kriegszustand — wird folgendes zur allgemeinen Kennttns gebracht mit dem Bemerken, daß lieber trr tun gen dieses Verbots sonne Aufforderungen oder Anreizungen zu lleber- tretungen mit Gefängnis bis zu eineni Jahre, beim Vorliegen mindernder Umstände mit Hpflt pdec Geldstrafe bisl zu 1500 V^crrS bestraft werden, sofern nicht durch allgemeine Strafgesetze holdere Strafen angedroht sind. 8 1 . Die^ Verarbeitung von Textilien aller tierischeii und pflanzlichen Faferarten roh, gesponnen, gezwirnt, gewebt, gewirft usw. aus Maschinen jeder Art, durch welche Ter tili en tu Spinnstoff üb-er- gefülrt werden, (Reißmaschrnen sReißwölfen, Tronssiermaschinen, ^rou,fetten usw.), ist verboten, soweit nicht int folgenden Ausnahmen bestimmt sind. § 2 . Die rm 8 3 verbotene Verarbeitung darf insoweit erfolgen, als, drs Reisten, Troussieren usw. zur Erstellung von Erzeugnisien für ’ Heeres- oder Marinczwecke erfolgt. Als Arbeit für Heeres- oder .Ai'arinezwecke ist nur solches Reisten, Troussieren usw. anzusehen, das mit Erlaubnis der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verlängerte Hede- mannstvaße 10 oder der Kriegswollbedarf-Att i eit gesell schaft, Berlin SW 48, Verlängerte .Hedeuiannstraste 1—6, oder der Kriegs- .Hadern-Aktiengescllschaft, Berlin SW 19, Leipziger Straße 76. er- splgt. Der 0?achweis der erteilten Erlaubnis gilt nur als geführt, wenn der betreffende Betrieb einen Ausweis einer der vorgeiianuten Stellen in Händen hat. • 8 3. Anfragm und Anträge, insbesondere arff Bewilligung von Ausnahmen. !die diese Bekanntmachung betreffen, sind an die Kriegs- Rohstvff Llbteilung, Seklion W. IV, des Königlich Preußischen Kriegsnri nisteriu ms, Berlin SW 48, Verl. Hedemann st ruße 10, zu richten und rnit der Aufschrift zu versehen: „Betrifft Reißerei". Die Entscheidung über die gestellten Anträge erfolgt durch den zuständigen Militärbesehlshaber. .§ 4. Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung wird die Be- kmrntmacbung, betreffend das Reißen von Lumpen (Hadern) Nr. W. IV. 3078/11. 16. K. R. A. virm 25. Jlanu-ar 1917 aufgehoben. § 5. Tiefe BekanntmlachnTrg tritt mit dem 1. September 191? in .Kraft. Frankfurt a. M., den 1. September 1917. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. f Ptiotographigfi Eine Vergrösserung wsillstansiig UMSONST JSKabineti (Glanz) 5, breit 36 cm hoch (einschl. Karton) 30 cm breit 36 cm hoch (einschl.) Karton) Auf vielseitiges Verlangen unserer werten Kundschaft haben wir uns trotz Preissteigerung aller Fabrikate entschlossen, für einige Zeit wieder die allseitig beliebten Gratisbilder zu geben Es erhält sonach: SS 1 Okfnhpr UDS aufnehmen lässt, eine Ver- IJiO 8. UiVlUIJwl grössernngseineseigenenBildes. 12 Postkarten von JC 1.90 an 12 Visit (matt) JC 4.— Bei mehr. 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Die Mitglieder werden daher gebeten, die Marken bis ivätcsteus zum .7. ciires jeden Monats in einer der 3 BerteilungSstellen abzugeben Näbrmittelkarteu Nr. l4—26 werden bis spätestens zum 6. ds. Mts. von sämtlichen Mitgliedern erbeieu. lveii ^Zucker nach der Anzahl der abgelieierten ^läbr- mitielknrten zugeteilt wird. Künftig können also nur die jeuiaeu Mitglieder Zucker in u nie reu Verteilung s stellen erhalten, die daselbst auch ihre Nährmittel karten abgcliefert llaberl. 1 ».Mockstädtcr Sveisezwicbelll sind in derVerteiluug. - stelle Liebigstrahe 23 eingetroflen. Giehen, den 1. September 1917. 64781) Der Vorstand. DannsM6!- Pädagogium j| Elias) PrivatschnJe mit den Klassen Sexta Ois Oberprima, Vorbereituiiff zur Einjährigen-, Primaner-. Eähn- rlohw- und Reifeprüfung: (auch Rir I tamcnl. Sei! Kriegsanshrnch bestaadeu 157 Sclstder ihre Prü fanfreu, darunter wiederholt eüemaiigs Volksschttler die lanjährifrenpi*üfunff aach ftlnhnonatlger Vorbcreitinia-, sitzeagebKobene Oberiertiaaer nach vier ftlonaten. in den .Jahren 1913. 1914, 1915. 191(5 und 1917 bestanden sluitücha Eandidaten di« Aliitnrienttnprillnng. 63721) Höhere H andelssehnle ?,aiidan(p LMelspeaisEimle' laltijäliPlülelste SchUlerhelrn oute Verpflegun falz). fürSchülerv ü-20Jahron. 1914/16 60 £tniflhrlge. surkaufm. Aneblld. für Junge Leuto von 10—80 Jahren. Im SchUferhelrn gute Verpfleguno u. Beaufelchtlgung. Auefiihrl.Jahreaberlchtevereond. DirektorA.Han*. Meuaufnahm« 15. OKtelwr 1517 chwarz-Weiss-Theater Selters wes: Kr. 81 Selterswec ü¥r. 81 Der Unterzeichnete Ausschuß spricht allen, die ihn in seinen Bemühungen unterstützt haben, herzlichen Dank aus. Es ist möglich gewesen, für die Zwecke der Kinderfürsorge 14205,50 M. zu verausgaben. Die Aufgaben wachsen. Herbst und Winter nahen. Wir bitten, uns nicht zu vergessen. Gaben nehmen die Mitteldeutsche Treditbank, Konto Kinderfürsorge, und die Unterzeichneten in Empfang. Gießen, 1. September 1917. 6435V Vor» Samstag, 1. September, bis inkl. Montag, 3. September. Maria Orska die beliebte Filmtragödin mit Alfred Übel dem genialen Darsteller, in dem neuesten Filmwerk 64Wa * L Das Geständnis der grünen Maske Detektivschauspief in 4 Akten. Regie Max Max. Innenräume nach Entwürfen von Richter, Berlin. Lehesiswofen Gesellschaftsdrama in 3 Akten. Als Extraeinlago „Bor.wnngea“, zeitgemäßes FilmsplcS zugunsten der lüctailalbgabc. Ami Logisch, Aau Gail, Eck, Krumm, Leopold Mayer. Liebigshöhe. SoHfij, Öen 2. Sept. 1917 (Sdantag) Irosses lilitär-Extra-Konzert Hotel Fürstenhof Großer Saal Gießen Großer Saal Sonntag, den 2.Septbr. ? abends 8 Uhr Abschieds-Konzert der Kapelle des hiesigen aktiven Regiments „Kaiser Wilhelm“ Nr. M6 Saalplatz 80 Pfennig, Galericplatz 60 Pfennig Kartenvorverkauf beim Portier des Hotels. Im Kaffee Sonnabend von 2 Uhr «. Sonntag von 4 Uhr an KONZERT o. Auftreten des Humoristen H. Brandenstein Eintritt frei! Im Restaurant Bier v. Faß, reine Weine, gute Küche. Pension mit und ohne Wohnung. Monat-Zimmer von Mk. 20.- an einschließlich Licht und Heizung. 05365 C. DÜRSCHINGER. 6470 MODO A Cafe Amend Samstag an<2 Sonntag Künstler - Konzert ausgeführt von der gesamten RegimentSmufik des aktiven Jnfant.-RegimentS,,Kaiser Wilhelm" (im Felde). Leitung: Obermusikmeister W. Löber. Anfang 4 Uhr. Eintritt 70 Pfg. Hasidarbeitssclusle und Pensionat von Frl. Landmann, Giessen Süd-Anlage 7 Süd-Aalaipe 7 [6261] Unterricht in allen weiblichen Handarbeiten: Weiß- und Maschinenähen, Stickereien jeder Art, Klöppeln, Occhi, Aonderungen von Wäsche, einfachen Kleidern und Blusen, ferner Kunsthandarbeiten in allen Techniken. ßriiDdiicijg JMilkg io Beginn desUnterrichts Montag,den 3. September. Gemeinde-Rechnungen tKreisblatt 130) und Voranschläge rasch, sauber, zuverlässig, sehr preiswert, wenn gewünscht auch un Hause der Herren Bürgermeister und Rediner, wöbet Anstände sofort beseitigt. Richtigstellung der Bü cher, Einvernehmen mit Gemeinderat. — stellt auf Grohh. Mimsterialregistrator Lezirkskassierer i. R. Jünger, ä. £. Reiskirchen: Verfasser der Hess. Steuerbücher. An weloungen erbitte sofort. — Hessische Steuerberatungs- tte.'le, privat und streng vertraulich. Eingaben aller Art. Recbtsauskünste. — Schriftlich und mündlich, gemeinverständlich, einfach und billig. Bitte ausheben! 05411 Bekanntmachung Die behördliche Annabmcstelle für getragene Kleider, Warche und «cbube benndet sich von heute ab im Keller des Lebensmittclanrtes, Ost-Anlage 13. Die Annahmezelt pt bis auf weiteres auf jeden Montag und Mittwoch von 10 — 12 Ulir vorm, und von 2 — 4 Uhr nachm, festgesetzt. Es wird dringend ersucht, alle entbehrlichen Uniformen, Kiel der, Wäschestücke und Schuhe bei der Annahmestelle abzuliefern. Der durch Sachverständige geschätzte Wert der abgelteferten Gegenstände wird durch die Stadtkasse vergütet. Giehen, den 31. August 1917. ««‘ß Der OfoiWirgcnncifter (Lebensmittelamt). Z Los- Briefe ä 1 Mk., Porto 15 Pf., Naclm. teurer. Sofortiger Gewinnentscheid und Gewinn-Auszahlung. 5009 G&wifiiie bar Sehr günstige Gewinn-Aussichten. Jedes 20. Los gewinnt. - --j'- Diese Lose empfiehlt Bachacktr, Gießen, Neuen Bäue 11 Friedrichshafener Geld- Porto u. Liste 30 PI. fiaciinataie leurer. Ziehung.**. Oktober. Zusammen 2029 Gewinne 60000 Mark Hauptgewinn 6333 3öÖÖ0Btak. ff.Weizenbier Da« beste, erfrischendste und bekömmlichste So!«ni®rg«träDk. 6457 Weibes Brauhaus, Gießen, Wctzsteinstraße" Bekanntmachung. Betr.: Die Rabbiner Jfrr. Levi-Etiftung. Aus obiger Stiftung sind am I. Oktober ds. Js. die Jahreszinsen von 156 Mk. zu einem Drittel an zwei Arme der israelitischen Religionsgemeinde Gießen,, , zu einem Drittel an zwei arme Israeliten der Provinz Oberheflen, zu einem Drittel an zwei christliche Arme der Stadt Gießen zu verteilen. Bewerber um diese Gaben wollen sich bis zum 1V. September l. Js. schriftlich hierher wenden. Gießen, den 31. August 1917. Der Vorstand der israel. Neligionsgemeinde Gießen. _ S. Heichelheim. Sommerfrisdie HomginüMe im Slefaeninäiilcntal bei Wetzlar Telephon 330 Telegr.-Adresse: Honigmülile Wetzlar. Romanlisch gelegenes praciitrelles Wald-Idyll :: Schönster Aasflugsort Ia. Kaffee Erfrischungen Bier hell und dunkel Erstklassige Weine Vorzügliche Pension M. 10.— pro Tag. 5956V Für Vereise, Goso llschafla-Anantt ge besonders empfohlen. Sanatorium Stolzenberg in Soden Salmünster ist wieder eröffnet! Aerztt. Leiter: Ihr. ned. M. ^frünckmann. Man verlange Prospekt. 5948V Bekanntmachung Nachstehende Bekanntmachungen Grohherzogl. Krets- amts Giehen. bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Der Oberbürgermeister (Lebensmittelrrmt). 1. Die Ausführung der Reichsgetreideverordnung für die Ernte 1917 betr. das Recht des Selbstversorgers vom Juli 1917, abgedruckt im .Kreis - blatt Nr. 137 vom 13. August 1917. 2. betr. Brotverforgung der Militärurlauber: abgedruckt im Kreisblatt Nr. 138 vom 7. August 1917. 3. betr. Ausgabe von Brot und Lebensmittelkarten an beurlaubte Unteroffiziere (eiuschl. Offizier- ttellvertreter und Beamtenstellvertreter) und Mannschaften: abgedruckt im Kreisblatt 189 vom 15. August 1917. 4. betr. Heulieferuug: abgedruckt im Kreisblatt Nr. 140 vom 16. August 1917. 5. betr. Verbot, der Butterabgabe au Kriegs- gefangene: abgedruckt im Kreisblatt Nr. 140 vom 18. August 1917. Giehen, den 30. August 1917. 6460 B Der Oberbürgermeister (Lebensmittelmnt). Bekanntmachung Auf die Bekanntmachung des Reichskommtssars für die Kohlenverteilung vom 16. August 1917 über die Kontrolle der Hausbrandlieferungen, abgedruckt im Kreisblatt für den Kreis Giehen vom 31. August 1917, Nr. 151, wird hingewiesen. Giehen, den 31. August 1917. Ter Oberbürgermeister: Keller. Betrifft: Die Abgabe von Fichteudertreifer«. , Bon den in diesem Jahr d^r Stadt zur Verfügung stehenden Jichlendeckreifern können eine beschränkte Anzahl Wellen an Private abgegeben werden. Wer solche zu beziehen wünscht, wolle dies alsbald, spätestens aber bis zum 1. Oktober ds. Js. auf dem Stadthaus, Garten- strahe 2, Zimmer Nr. 15, anzeigen. Der Preis für die Welle beträgt 30 Pf. und ist bei der Bestellung zu entrichten. Schriftlichen Bestellungen ist der Betrag beizu- fugen. Eine Erhebung des Bettags kann nicht stattfinden. Die Lieferung erfolgt frei vor das Haus. Weniger als .) Wellen werden nicht abgegeben, auch kann eine Gewähr firr die Lieferung von mehr als 50 Wellen nicht übernommen werden. Giehen, den 23. August 1917. Der Oberbürgermeister: Keller. 6312 B ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ Verschiedenes fcichtfpielhcius - Bahnhoffircifje 34 Erstklass. Künstlerkapelle = : Vom 1. bis 3. September Hella Nloja in dem ergreifenden Lebens- dram» in 5 gemmltigen Akten Die Fremde Helene Voss in dem ausgezeichneten Lustspiel in 2 Akten 6455a Abgekoppelt ♦ ♦ ♦ ♦ ♦♦ ❖ O- ♦ 1 Anfang 4 Uhr. Ende 10 Uhr. ♦♦♦♦♦♦♦* o *♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦ im (Höhere Privatschule Sexta — Oberprima} Aufnahme neuer Schüler jederzeit Gute Erfolge. Einjährigen-, Primareife«, Abitnrlenten- prftfnng. Durch den Besuch der Unterstufe genügen Kinder unt. 14 Jahren der gesetzlichen Schulpflicht. (Minist Verfügung vom 13. V. 14). Näheres durch Direktor Brackemann, Lud wigstr.70, Fernr.633 Größeres Kapital per 1. Januar oder früher auszuleihen. Anfragen vertrauensvoll unt. 05410 an den Giehener Anzeiger erbeten. Privatunterricht und Nachhilfe in Griechisch, Lateinisch, Deutsch und Geschichte für alleKlass., Englisch und Französisch für Unter- u. Mittelstufe. Priv. Vorher, f. alle Schulklassen u.-Examina, speziell f.Mat\* rum u. Ergänzungsprüf. [ 4871 Dr. Roese ,---V (Höhere Privatschule Sexta — Oberprima) Aufnahme neuer Schüler jederzeit Einjährigen-, Frimareife-, Abitnrienten- prüfnng. Durch den Besuch der Unterstufe genügen Kinder unt. 14 Jahren der gesetzlichen Schulpflicht. (Minist. Verfügung vom 13. V. 14). Gute Erfolge- In d. Herbstprüfungen bestanden bish. 11 Einjährige, darunter drei an Ostern 17 nicht ver- setste Obertertianer nach einer Vorbereitosg von 14 Wochen, sie gewannen also 1V* Jahre. Näheres durch 9460 Direktor Brackemarm, Wilhelmstraße 16, Femrruf 2075. Gründl. Unterricht in MasebiDensGilfeibeR Stenographie Buchführung u. allen HandelsfSchem durch bewährte Lehrkräfte. Tage«- c. Abendkarte Honorar für Ein 2 el- fächer Mk. 10.— für Korse nach besond. Ver inbarune. Anmeldung täglich. Kostenlose Stellenvermittlung. Fraezfogt «Co.,GieSeii Goethestr. 32. Tel. 2084. Säcke SUM flirten, sowie Hand- sückchen z. 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