Nr. 138 Zweites krfcheml täglich mit Aus,rahme des Sonntags. Verlagen: ..Hiehener 5 Vankverkehr: Sewerbebank Gietzen. . . Nlatt 167. Jahrgang Gietzentr Anzeiger General-Anzeiger für Gderheffcn Zreltag, - . Zanl >4>r AwrllmgSrllnooruck und Verlag: B r ü hl'sche UnroeriüälS-Buch-u.Steuldruckerei. R. Lange, Gietzen. 5chriftlettnng, Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstratze?. Geschäftsstelle u. Verlag: e=g$51, Schriftleitung: 112. Anschrift für Drahtnachrichten:AnzeigerGietzen. Enzian- und die kleinen Staaten. Sertdenr die Herren Grell und Asquith zu Beginn des K-neges den Schutz der europärscheu Kleinstavten gegen Deutschlands Erobern ngsgi-er als Englands Beruf pwkla- unert haben, ist .vunrr durch die Behairdlung Griechenlands und des neutralen Handels dieser Ruhm selbst bei Leichch gläubigen bedenklich verblaßt, aber hin und wieder finden nch kroch Getreue, die die schwindenden Farben des politischen PHantasrogemäldes wieder aufzufrischen suchen. So null .Herr R. Meyer, Die Politik Englands, Lcnrsamre, Poli-ot « 1d16, aus der Geschichte den Nachweis führen, daß es stets Englands politisches Interesse und hehres Ziel ge- ineseu sei. die Kleinstaaten in ihren Rechten und ihrer Existenz zu schützen. Freilich begnügt er' sich mit einem ernzrgen Beispiele : der St>weiz! In der Tat hat England dre Unabhängrgfert der' Schweiz in der Napobeonischen und Metternichs che n Epoche verteidigt — nur mit Worten, kiicht mit Waffen —, aber bei* Lobpreise? Albions verschweigt, daß England genrde hier seinen Borteil darin sah, Frankreich und Oesterreich ein. .urnahhängiiges Land an die Seite zu setzen. Ändere Lander mit weniger binnenlanbischer Lage mrd größerer maritimer Betätigung liabeik andere Erfah- rnngen mit England gemacht, an die wir unseren Berfasser mit einigen Worten erinnerrr wollen. ^ Bielleicht hat er nie gehört, daß England, sobald es Seearoßmacht wurde, willkürlich ohne jeden Rechts grund ferichliches Gut an Bord neutraler Sctüffe wegnahm', daß es die Fahrt tzach nicht blockierten .Häfen dem Gebrauch zuwider verbot, rcach seinem Bi^lieben den Begriff Konterbande" festsetzte, neutrale Schiffe und Ladungen, wenn sie ihm brauchbar schienen, kurzerharrd mit Beschlag belegt, und daß gerade die kleinen Handelsshaaten wie .Holland, Schweden, Dänemark und die Hansestädte darnrrter am meisten Lttten. Und die Begründung dieses brutalen Verfahrens? ..Wir haben das Recht, die Lage zu benutzen, die die Bor- setzrng M7s geschenkt l-at", erwiderte die englische Regierung ans alle Proteste der Kleinstaaten. Vielleicht ist es dem schweizer Autor' auch unbekannt, wie England die Nieder- lande während des amerikantschen Unabhängigkeitskrieges uderfteL, um sich an ihren Kolonien und ihren Besitzungen snr den vevvrstchenden Abfall der Amerikaner schadlos zu lEen, wie es Spanien politisch durch den Raub Gibraltars um) kommerziell durch amtliche Begünstigung des Schmug- üels tat den spanischen Kolonien vergewaltigt hat, wie es Dänenurrk mitten im Frieden binnen einem Jahrzehnt zwei- mal angegriffen urrd seiner Flotte beraubt h-ctt, ohne daß das schwache Land sich einer feindseligen Handlung gegen Erig- lnnd schuldig gemacht hatte. Die englische Seemacht, sagte der Leiter der Londoner Politik, Pitt, sei allen anderen zusammen überlegen, da müsse man die glückliche Lage aus- nntzen und das eirglisäie Reckst festsetzen. Das englische Recht reicht also so weit, wie die englischen Schiffsgescliütze und' bedeutet Eiitrechtung der Neutralen Und Sclpvachen. Diese Theorie und Praxis, daß die ganze Welt zur Ausbeutung durch das starke Jnselreich bestimmt sei, haben sich tm 19. und 20. Jahrhundert nicht verleugnet. Aus dein WreiEr .Kongreß z. B. hat sich England der Einigung Deutschlands und Italiens mit allen KÄfben und erfolärcüch Mrd ersetzt, weil einige Windel Klencstaaten dem mrglrschen Handel weniger gefährlich wcrveir als große Nationalstaaten; es hat das stamnifremde Malta an sick> gerächt, den .Holland dern ohne )liechtstitel Singapvoe entrissen, Chirra zur Duldung des scheußlichen, aber für England gewinnbringenden Opiumhandels gezwungen, die Türkei beraubt, Ägypten geknechtet und die Burensüraten niedergeworfen, um nur einiges aus der Reihe der „Wohltaten" gegen die Schwachen und Kleinen aufzuzahlen. Begeisterte Huldigungen bringt endlich der Verfasser dem englischen Gleichgewichtssystenr dar, well es die Hegemonie einer Militärmacht in Europa verhindere und die Schwachen schütze. Tatsächlich ist sein Ziel Verewigung des Znnstes Mischen den europäischen großen ^Nächten, damll diese zur Aufrechberhaltung emer starken Landmacht gezwungen und verhindert sind, in ihrer maritimen Entfaltung Englands gleichzukommen: so will es das stolze Jnselreich in seiner .Hano l-abeu, als alleinige ausschlag- gÄbende Macht zur See die europäischen Dinge maßgebend liach seinem Belieben zu. beeinflussen. Wie die Keinen Staaten dabei seit mehr als 200 Jahren gefahren sind, haben rorr gesehen. „Mehr Geschichtsunterricht!" ruft der Verfasser am Schluß ferner Schrift aus; sein Buch liefert die beste Begründung für diesen Wunsch. Aus Stadt und Land. G eßen. 15. Juni 1917. * Auszeichnung. Metzger Earl Trinkaus in einem Lchmrtc-rlE'nurent. Sohn des Metzgers und Gastwirt- «Gustav Trrmwls, Seltersweg, erlstelt das Eiserne Kreuz zweiter Kläffe. 5. - D-fr Reichsbank verkehr 19 I 6 bei der Reich^bank- stelle m Gretzen emschlietzlich der Unteraustalten in Fried-, berg, Marburg und Wetzlar gestaltete sich, laut Verwalt rungsberrcht der Reichsbank für 1916, folgendermaßen: Giroverkehr: Bestarld am 1. Januar 1916 2 223 063 Mk : auf Girokonto sind vereinnahmt durch Barzahlungen 103 885 954 Mk, durch Verrechnung mit den Kontoinhabern 56 096 498 Mk., durch Platz- übertragungen 82 443 970 Mk., durch llebertragungcn von anderen Bankanstalten 198137 449 Mk., zusammen 140 563 872 Mk Auf Mrokonto sind verausgabt durch Barzahlungen 77 178 760 Mk, durcl: Veirechnung mit den Kontoinhabern 95 902 435 ML, durch Platzübertragungen 82 443 970 Mk, durch 11 ebertragungnr nach andere,: Bankanstalten 182 240 683 Mk., zusammen 437 765 850 Mk ; Bestand am 30. Dezember 1916 5 021085 Mk, Zahl der stwrtv- mhaber 194. Giroübertragungeni Zugang durch Uebertnv, Zungen rw-lschen Girokunden an verschiedenen Orten 182 240 683 Mark, durch Zahlungen von Behörden nnd Person«,, welche kein Girokonto 'haben, 53 861835 Mk. zusammen 236 102 518 Mk. Abgang durch Nebertragungen auf Girokonto 198137 449 Mk. Hessen-Nassau. X Hanau, 11. Juni. Der Hllfsbrcmser Göbel aus Stock-» heim wurde heute mittag im Bahnhof Heldenbergen-Windecken vmv emem Güterzuge überfahren und schwer verletzt. Nach Hanau tranS-, port,.er, und in das Laudkrankenhans gebracht, ist er dort gestorben ** Marburg, 14.Juni. Dem Privatdozenten Dr. Magnus wurde eine Lehrauftrag für Orthopädie an der hiesigen Universität übertragen. — Dem Privatdozenten für germanisch- Phsto- logre, Dr. Wolf von Unwerth in Marburg, wurde ein Lehr- auftorg für nordische Sprachen und Literaturen an der Universität Greifswald übertragen ntit gleicl>zeitiger Verpflichtung, die Ob- Iregenherten eines Lektors der schwedischen Sprache wahrznnehmen. Fe. Niederwalluf, 14.Juni. Die Himbeerplanta^ g c n m bet hiesigen Gemarkung haben reichen Behang. Die H i'm - beerzüchter haben beschlossen, das Pfund nicht unter 70 Pf zu verkaufen. ^Fc. Wiesbaden, 14. Juni. Eine unvernmtete Preis- Prüfung fand gesterr, vormittag auf dem hiesigen Wochen * mar ft statt, ivobei leider festgestellt wurde, daß fast durchschnitt- lrch die Anfuhr zu höheren Preisen verkauft wurde, als nach den» für die Stadt Wiesbaden numnehr festgesetzten Riäüpreisen angemessen ist. Amtlicher Teil. eii«!>y«chN8 Nr. 9090/3. 17. N. lll. 1. betreffend Vefchlagnahme und Bestandserhebung für elektrische Maschinen, Transformatoren und Apparate. Vom 15. Jmri 1917. Nrwhstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Mnig- Itcken Kriegsmrnisteriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis ge- brackst mit den, Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen venvirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen dre BeschlagncchnnVorschriften nach §6*) der Bekaimt- inachungen über die Sicherstellung von .Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. ?lprrl 1917 (Reichs-0>ch §5**) der Bekannt- maämngen über Borvatserhebungen vom 2. Februar 1915, 3 Sep- ^n»er ISIS und 21. Oktober 1915 (tsteichs-Gesetzbl. S. 54, 549 und 684) befhart rvird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes ^emätz der Bekamrtmachnng zur FerrchaLtmrg imMverlässiger Personen vom .Handel vom 23. Septt-mber 1915 (Reichs^Gesetzbk L». 6031 uncheriagt werden 81. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Bon der Bekanntmachung norden betroffen: 1. Elektronw-toren von 2 PS (1,5 kW) an aufwärts nebst Zubehör, 2 Stromerzeuger Dynantmuaschmor, «steneratoren» ödb 2 kW bzw. kVA M, achwärts nebst Zubehör', 3. UmfvMer und Motorgeinratoren von 2 kW bzw. kVA an aufwärts, an der Seiündärseite gemessen, nebst Zubehör, 4. Transformatoren von 2 kVA an anftoärts nebst Zubehör, 5. Schaltrchvarate. Sicherung^-, Anlaß-- und Regulierapparate, Meßinitrumente usw. für Stromstärken von 200 ?lmp. an Mchvärrs, soweit sie nicht schon als Züb-ehör M den unter 1 bis 4 mrfgeführten Masästnen imd Transformatoren gehören. § 2 . Beschlagnahme. Wirkung. Die vn §1 bezeichneten Gegenstände loerden hiernrit bechlag- ,«rbnrt. Die. Bei chlägnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von' Veränderungen mi den von ihr berührten Gegenständen ver- *) Mrt Gefängnis bis 'zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis z» zehntausend Mark ivird, sofern ,ncht nach den allgemeinen Strafge- setzeri höhere Grafen verwirkt sind, bestraft: 1. ; 2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite-- Nhafst, beschädigt oder zerstört, venvendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Beräußerungs- oder Erwerbs- geschäfl über ihn abschließt: 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu veimwhren und pfleglich zu behandeln, zuioiderl-andelt; 4 wer den nach 85 erlassenen Ausfuhnmgsbchimmiargen zu- wrderhcrndelt. **) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpstchtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wtzsentlch unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis b,S zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu aefmtaiiKiTb Mark bestraft: auch fSrnrai Vorräte, die verschwiegen sind, tm Urteil tut dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenso wird bestrast, wer vorsaxlich die vorgeschricbenen Lageibücher ein- zurichten oder zu tubren unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft, »u der er auf Grund dieser Berordmmg verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist Elt oder unrichtige »!>>>> unvollständige An- gaben macht, wird urrt Geldstrafe bis jn dreitausend Mark od>u im UnverinögenSfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die Vorgeichrievenen Laaerbücher ern-urichten oder zu Hilrrm unterläßt. EN rft mxb rechttsgrschästliche Berfüyungen über sie nrästig sind Den rcMSgeschäfllichen Berft'Mingxn sdel)en Berfügnngen gleich, tw Woge der Zwangsvollstoeäung oder Arrestvollzst-Hung er- die im fotge?l. Beränderungs- imd B'rfivMnfls'krlaupnis. ^.rotz de r Beschsagrmltme sind die Benutzung der Gegenstände lEstwammgSgem-äßen (Gebrauch sowie alle Deränderimgen ge- 0*5 ^ UT CErrlKtX tim g der Geg-en stände in: gekmauchsfähigen forderlich srnd, z. Bs. Ausbesserungen. Ferner sind alle Beranoerungen und BerfügiiTigeii Zulässig, wenn sie auf Grund emes schristlichen Ersuchens oder eurer Euiwillnrungserklärunä und Dknnllmrs-BeschaffunqS-Amtcs Abt. R. III. 1 21 -rr- ‘ 15 ' Kmstüntendannn 193/194, erfolgen. Anträge auf ^mwülrg-ung zu L-erändeLmrgen oder Verfügungen (z. B. auf GrmÄ. von Berkous,^Vermietung nsw.) sind an die zuständigen chrnenansglecchsdellen zu riästen. welche bve Anträge nach Be- M^achtung dem Waffen- und Mmriüons-Beschaffungs-Amt zur ZEst^ung zulerten. Füjr die Betrievsmittel der öffentlichen Olectrrzltatswerke wird die Genehmigung zn Veränderungen oder Verfugungeir der Kriegs-Rohstoff-'Slbteilung, Sektrvn 6!'. Berlin 1 l, Konlggratzer Straße 28, übertr'agen. § 4. Atkldepflicht. Alle von dieser Bekanirtmachimg betroffenen Gegenstände (8 1 unterliegen der VieDepfliM. ^ § 5. Ausnahmen von der Meldepflicht. AuchieiiouMMi van der Mesdepflicht stich die i,n S l. aenMin- tenGegewwiche. sotmrg»- sic regelmäßig gewerblich ln einem *** 2 des sLsches über den vawr- laichchchm VÄÄnenst vom 5. Dezember 191 ß sReichs-Gesetzbl. Pv lWt. Nacht regelmäßig bemtzte GegeiNtände der in ^ ^^rnnten Art lind auch von diesen Betrieben zu melden - ausgenommen vmi der Meldepflicht such ferner Eg^auite Gegenstände für in Betrieb benndliche Aufzüge (Fahr- 8 6 . Akeldepflichtige Personen. Zur Meldung verpflichtet sind: L Sw ■Sr&SiJES?! KSEände der- im § l bezeichnten Art jm GavahffMn haben oder ans Anlaß ihres Handels- betrrebes oder lorrst des (tzetverbes wegen kaufen oder ver- taufen, 2 N^^Eche Unternehmer, in deren Betrieben solche (Rgeri- ftan.de erzeugt oder verarbeitet werden 3. Kommunen. öffentlich-reciNliche Körperschaften und Verbände. 8 7. Stichtag. Meldefrist. die MeldepflLchlt ist der am 15. Jüan 1917 1 Stichtag- tatsächlich vorhandene Besdmch. Die MÄdmraen haben ^ Mekdelavten (§ 8) ait das Waffen u.ch Mwü 5°^d-sch-sßLs°AM. Abi R_ III. 1. 'JVritit W 15, .ihrrrirrftm iWTOrt /194, zu erfolgen und zlvar brs zum 30. Firm i 917 (lUoelaetenmiij. WockL- fimb ferner zu nwtoeu lEcvflichttqc t dst-n r« die Mt nach dcm 15. Aum 18,? in Bt-sitz. Getmich fern od er Zvllmkfstcht gut« nach § 6 ineldepflichtiq«, Person qr du rch Anshoveii mner mis 8 6 bm-nlßnchon Ansnaßnu- oder durch Fertigstellung meldepputstig N,ei:den des Geuglirsmmi ober de. E-gentmusver. yaltnffse von meldepst:listigen, Gegerkständei, l Zülässtgkeit siehe 8 3 ^noem^n, t>er bisher- für dw: (ÄegMstmch nchldepMcMig ^wichevern Bordr-uck Bestandsver änderirngsna chiveis - dem Waneu und Munitions-Br, clxr,fuugs-Amt zu melden Die n2L«^0lderlt.chen Vordruck' such in gleicher Seife wie die Meldekarten anzufordern (8 8). 8 8. Art der Meldung. Meldung hat für reden Gegenstaich aus besondere: Pteldk' Lr^zwersacher- Ausfertigung Mi er-folgen. Mr Mt Meldung sind oit mirtlrnien Bord rucke zu iwmgten, die iwrt WaFen^ und Muin trons-Bel ciraffrmgs-Anrt soime von den prftändigen Mafchtnen- arrsglei cksstellen auf Anforderimg übersandt:verden. Es sind 6 Arten von Meldekarten vorlgnden mit den Kenn-« bachstaben A für Gleichstrommaschinei: Bnotoreii :md Generatorerr, 8 für Wechsel- (Drehsrrom-) Motoren, 6 für Wechsel- (Drehstrom-) Generatoren, O für Motoraenevatoren und Umformer, E für Transso r matoren, F für Llpparate. "Seim Anfordern der Meldekarten ist die gamTnsckfte Oxrttung nach KennbuckOal^n und die erforderliche Anzahl zu b^eickmen. Die Meldekarten dürfen zu mrderen Mitteilungen nicht benutzt werden. Bon der erstattete.il Meldung ist eine dritte Ausfertigung ^Abschrift, Druckschrist, Kopie rwn dem Meldenden bei lernen Geschäftspapieren zurückzubehalten und aufzul^vahren. 8 9. Enteignung. Es muß damit gerechnet werden, daß die von der Bekannt- mnchmrg betroffenen Gegenstüiche (§ 1, im Bedarfsfälle cmteignet werden, falls em vom Waffen- und Vdunition s - Bes cha ffun gs -Amt zuvor aneinp fohlen er freüvllliger Verkauf oder eine derartige Der- mretmrg nicht innerball 8 Tagen zilstandekommt. . , ^Enrt im Falle der Ertteignung eine Einigung bezüglich des lleberiiahmepreffes nicht zustande, so entscheidet das Reich-:, fchiedsgencht für Kriegswirtschaft. Berlin W. 10, Viktorrastt. 34. § 10 . Lagerbuch und Auskunftserteilung. - ^ 2^^ Meldepflicküibe fiat ein Lagerbuch zu führen, aus dem tede^lenderung m den Vorrats in engen und ihre Venrendung sowie Oie Äerkurfft utid der därchtveft' der ettvaigen Verfüguirgsbei'ecbtt- gung Datum und Geschäftsnumwer des Schreibens der zu- Ü'i anzusühren — ersichtlich sein muß. Soweit der Meldepffichttge ein derartlges Lagerbuch bereit* führt, braucht ent befonderes Lagerbuck» nicht eingerichtet zu lverdeu. 'Beauftragten Beamten der Mllllär- oder PolizellTehörden ist lederzert ine Prüfung des Lagerb-uckM sotvie die Besichtigmrg der Rinrnre zu gestatten, in denen ineldevstillitige Gegenstände sich bc- ftuoen oder zu vermuten sftch. § 11 . Anfragen und Anträge. . ^lu fragen und Äbrträge, »oelckie diese Bcckanutnrachung be- !i 7?? an das, Waffen- und Mlmitions-Beschaffungs-Amt, III. 1. Berlrn W. 15, Kurfürstcirdanrm 193 194 nickst m: die zuständige Maschiue: icaiskxl erckstteile zu richten. Der Kopf Oer Zuschrift ist mit den Worten „Bistrisst elektrisch- Maschinen" zu ver!eben. Oefientlich'' Elellri$i t äts,rerIV haben Anfragen und ÄND Art an d.rs Kriegsministeruan, Shi^iam:. Kriegs- W^rWrfonhm^ Sektion El, Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 28, zu richten, § 12 . Inkrafttreten. ** Pl-kauutmachuug tritt mit Beginn des 15. Juni 1917 m Lleichzevttg wird die Bekanntmachung vom 15 Okwinw Mftd/8. ll. 5, ^treffend BeitanbserHebung fsir elek. trpche ..cxistchtnen. e. ransforniatvren nnd Apparaie. nitsgeboben. F ra n kfu r t (Main), den 15. Juni 191 7, Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Betr.: Beschlagnahme und Bestanden Hebung für elektiische Ma- ick'luen, Transformatoren utid Apvarnle. An den Oberbürger»,eifter u, ließen, das Grßft, Politei m-il "i,eiien »nd d,e ttzwhl«, Burgerineistereien der gemeinden des Kreises. vVitb-ent mir auf vorstehende Bekanntmachung des stellvertreteu. deu Geneialkommaildos iwn Heine verimnsen, l^ruftragm unr Sie von dem halt her,eiben den Jmeressenlen aleLalü Kenntnis r,r Mw dir «Al-mwNiikünng i„ Ibr.'in Amtszimmer zur rtmiwl Emiicht olreit zu legen. Gießen , den 15. Jnni 1917. Grvßherzoglichee Kftelsamt Gießen. Or. U sin ger.