ttl. \2b Swettes Blatt \bZ. Jahrgang Hmtag. I Zun! W Erschein! tSgklch mtt Ausnahme des Sonntag». 6 et lagen: „Gietzcner KmntNenbMtter" und „Ureirdlalt für den Xreir Gtetzea". Postscheckkonto: Zrankftrrt am Main Nr. lMb. Vaafverkehr: Gewerbebank Sietzen. eneral-Anzeiger für ZwtlltngZrnnvoru: und Brühl'scheUmversitäts-Puch-u.Ct^i'.iücackerei. R. Lange, Gießen. Schristleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Schulst:asze7. Geschäj -öftette n. Benag: «=#5;, ' Schriftleitung: H 2 . Anschrift für T ra ht tachrtchten: AnzeigerGie: - ^ AM§ £>t<&bt wnto CöW#. • t& ic&en, 1 . Juni 1917 . Ls >vLrd die späte Erstellung unserer Ernte beeinflußt? ... allgemein die Ansicht verbreitet ist, das; eine der Hauptsorgar des Landwirtes darin besteht, -zur Erzielung einer guten Ernte so zeitig nne nröglich mit der Bestellung des Bodens zu beginnen, erscheint bei der diesjährigen Verspättmg eine genauere Untersuchung dieser syrage sehr erwünscht. Diese Aufgabe imteniimnit in sachverständiger /Weise der Assistent Meine in der T-entschien Landnürtschaft- lscheu greife, und seinen Ausführungen sei Vottveg genommen, daß das Ergebnis derselben keiuestvvgs ungünstig ist. Vor allem gilt es, das Wetter im Spätherbst rmd Winter in den Kreis der Be- Lvachtmtg M ziehen. Ta es im Jahre 1916 keinen langandauHmben Fvost gab, brauchte man die Pflug-arbeiten nicht zu unterbreck>en, so das: die Gespanne erfrallicherweise verMtnismäßig geschont toerden llmnten. IM ne«» Jahre ttat zwar sofort bedeutender Fwost auf, aber das gelinde Wetter des Vorwinters hatte bereits für die z. T. späte Saat vorteilhafte Folgen gehabt. Durch die folgende lange Fwstperiod-e verspätete sich der Eintritt in die wärmere Fwühja^sdempevatur!um 20—21 Tage. Tie Verspätung nn landimrtschaftlichen Sinn« beruht aber mehr - cmf der starken ?lb7ühbmg des Bodens in cheferat Lagen als aus der Außens -emv-enatur, der von den Laien meist zu große Bedeutung beigemessen wird. Hinsichtlich des Getreides und der Leguminosen ist diese Frage nicht so kritisch, weil diese Pflanzatarten auch bei niedrigen Temperatureit verhältnismäßig gut wegkommen, betreffs der Hackfrüchte aber und der so überaus wichtigen Kartoffel mich man es als einen Vorteil betrachten, da st die Pflanzung spät etnsetztc. Demi durch den langen Frost lMrde niemand der Ver- su-chvrrtg ausgesetzt, die Kartoffeln früh zu pstanzen, die natürlich in den folgeirden kälteren Tagen unbedingt hätten zugrunde gehen müssen. So wurde an Saatgut gespart, und wenn das Wetter nicht Zeinen starken Strich durch die Rechnung macht, wird die Kartofselernt e— sicherlich einer der bedeutsancsten Faktoren in unserer Ernährung — trotz der späteren Bestellung durchaus befriedigend aus fallen können. Die spätere Bestellung ist auch darum nicht besonders schädlich, ^weil in: Mai und Juni häufig Trocken- HeilsiModen eintreten, die den durch frühe Bestellung bereits stark cntwicketten Pstanzen infolge hoher Vechmrstung verhängnisvoll Werder kommen. Insofern ist es direkt erfreulich, dast wir diesmal in die trockene Zeit--mit einem uock^ uichlt besonders kräftigen. Pflanzenbestaild kommen. Die Kartoffeln und andere für Kälte empfindliche Pflanzen find jetzt vor Frostgefahren geschützt. Schließlich erörtert Kleine noch die Frage, wie bei Voraussetzung eines trixrenen Jahres die Ernteverhältnisse bei später Bestellung sich gestalten werden. Seiner .Meinung nach wird die Gefahr, welche eine Trockenheit mit sich bringt, für Svätsaat nicht großer sein können, als für Frühsaat. Wenn man nur bas gute Gedeihen der Kulturpflanzen ins 9luge faßt, ist also die frifbe Bestellung r-meswegs unbedingt erforderlich. Wenn Regen nicht ausbleibt, 7,-rdeu wir demnach in diesem Jahre, verschiedenen entgegengesetzten Behauptungen zum Trotz, auf eine befriedigende Ernte reamen können. X. ** Der Heeresbedarf an Hafer. Der Bedarf der \ Heeresverwaltung an Hafer kann aus bat noch ablieferungs- pflichtigen Mengen nicht voll gedeckt werden. Es ist deshalb nötig, auch aus den Mengen, die den Landwirten für die Ernährung ihrer Tiere belassen such, noch einen Teil für die Heeres Pferde «mzukaufen. Ein großer Teil der Landwirte, insbesondere die größeren und intensiveren Betriebe, werdet: nicht in der Lage sein, ohne Gefährdung ihrer Wirtschaft etwas von den ihnen , belassenen Mengert abzngeben, die für schwerere Pferde wegen des starken Heeresbidarfes schon an sich nur in ■ kaum ausreichender Höhe bemessen werden komttai. Dagegen werden kleinere Land- wirte mit weniger intensiven Betrieben, denen andere Futtermittel, Weide oder Grünfutter ausreichend zur Verfügung stehen, und die an die Arbeitskraft ihrer Pferde verhältnismäßig geringere Anforderungen stellen müssen, bei-sorgsamer Einteilung in der Lage sein, etwas von der ihnen belassenen Hafermatge abzillrefertu Der damit verbundene wirtschaftliche Nachteil Must durch eine entsprechend höhere Bezahlung der freiwillig .äbgelieferten Menge ausgeglichen werden. Durch Reichskanzlerverordnung ist daher der Heeresverwalttrng die Ermächtigung erteilt wvrdeit, Erzeugern, die nach Bescheinigung des Komnrunalvecbanbes ihrer Verpflichtung zur Ablieferung voit Hafer nachgekommen sind, und noch freiwillig Hafer aus den ihnen belassenen Mengen an die Heeresverwaltung abliefern, für den freiwillig abgelieferten Hafer 350 Mark für die Tonne zu zahlen. Eine Preiserhöhung für die abliefe- rungspflichtigen Hafermatgen oder für sonstige Getveide- arten istunbedingt ausgeschlossen. Nur diejenigen Landwirte erhalten die Prämie, die durch, Bescheinigung des Kommunal- verbandes Nachweisen, daß sie ihre Lieierungspflicht an Hafer voll erfüllt haben. Die Kommunalverbände sind angewiesen, streng darauf zu achten, daß zunächst überall die durch die Nachschau festgesetzten ablieferungspslichtigat Margen zu dem Höchstpreise von 250 Mark geliefert und nötigenfalls enteignet werden. ** Auszeichnung. Dem Vizewachtmeister Roseuba um irr einem Juf.-Regt. wurde die Hessische Dapfer- keitsmedaille verliehen, das Eiserne Kreuz erhielt er bereits 1915. ** Von der Feuerwehr. Gestern vormittag 9.58 wurde die Feuerwache durch den Melder 331 (Glaubrechtstraße) alarmiert. Die Spritze rückte sofort aus und traf 10.06 an der Brandstelle Crednerstraße 36 ein. Dort brannte es in einem an das Nebengebäude angebcmten Hühner- und Sch weine st al l. Das Feuer wurde mit Hilfe der Einwohner und Passanten mit kleinem Löschgerät gelöscht und 10.52 rückte die Spritze wieder auf der Wache ein. Am gleichen Vormittag 11.39 lief telephonisch vom Polizeiamt die Meldung ein über einen Balken- brand im Hause Neuenwog 42. Zwei Mann der Wache rückten aus, löschten den Brand und kehrten 12.32 wieder zurück. Landkreis Gießen. H. Londorf, 31. Mai. Unser Torf wurde in der Frühe des 30. ds. Mts. durch Feuer lärm in Aufregung versetzt. Im Hause des im Heeresdienst stehenden Herrn F. Aumann in der Hintergasse war Feuer ausgebrochen. Das Wohnhaus ist vollstünig ausgebrannt. Außerdem trug Frau Ammann starke Brandoer- letzungen an Arm und Oberkörper davon. Ein Kaminschaden soll die Ursache des Brandes sein. ** Rüddin g sha in s e n , 31. Mai. Unteroffizier F a u l - stich, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse und der Hessischen Dapferkeitsmedaille, wurde mit dem Eiserner Kreuze 1. Klasse ausgezeichnet. — Musketier Peter Zahrt erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. — Gefr. P. Hahn wurde zum Unteroffizier' befördert. — Musketier Heinrich Kraft wurde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. — Die Sammlung für die U-Boot-Spende ergab 112 Mark. Kreis Büdingen. # Dauern Hein, 31. Mai. Am zweiten Feiertage wurden die Feuettoehren der unrliegenden Dörfer gegen 5 Uhr nachmittags alarnriert und eilten nach dem Disttikt „Der Wildert Frau Gestühl", wo eist junger Fichtenbestand brannte. Durch das dürre Gras griff das Feuer rasch um sich und großer Schaden wäre entstandeu, wenn nicht rasch Hilfe zur Stelle gewcserr wäre. Nach Verlauf vott einer Stunde itxtr man Herr deS Feuers. Jedenfalls ist dieses durch Wegw-ersen eines brennenden Zündholzes entstanden, da dieser Platz von Pfingstausstüglern gerne besucht wird. Kreis Alsfeld. Up. Mücke, 31.Mai. Me große Zahl der mtt vorjährigem 5) e u beladenen Wagen, die gegettwärttg auf unserem Bahnhof durch freiwillige Lieferungett zur Verladung kommen, bekunden, daß in diesem Frühjahre der Heuvorrat bis zum Eintritt der neueit Ernte nicht ausgezehrt ward. Das jetzige Heugras zeigt in den Gruud- rviesen einen trefstichcn Stand. Den Bergwiesen wäre, wie der gesamten Vegetation, ein durchweichmder Regen vonnöten. Ist anderen Gegenden sind wohl in der Psingstwoche Regen niedergegangen, hier mir unbedeutende Spritzer. Im vorjährigen nassett Som- mer wurde vielfach angenommen., die heftige Kanonade an der Westfront sei die Ursache. Wie haltlos diese AimähMe ist, zeigt das gegenwärtige Ausbleiben der Niederschläge. !up. Ruppertenrod, 31.Mai. In welcher Zahl die Fledermäuse, diese überaus nützlichen Tiere, Ich an einem geschindelten Hansgiebel aufhalten, zeigt folgende Tatsache. Man hatte hier bernerkt, daß Unter den Schindelbrettchen eines Haus- giebels eine große Zahl Fledernväuse abends hervorkamen. Man zählte und kam auf die Zahl — 123. Kreis Schotten. ~ Groß-Eichen, 31. Mast Vorgesterrt nachnrittag fattd bei Gastwirt Faust dahier ordentliMe Geuevalversannnlung nüt Jahresabschluß der Molkereigenossenschaft Vogelsberg e. G. tu. b. H. statt. .Fast sämtliche Mtionäre waren erschienet, da im fiÄogelsberg am 3. Feiertag alle Arbeit ruht. Die.Vermögens- bilanz zeigt einen schonen Uebersckmß von 4642,82 Mk. Jedem Mitglied wurden davon 20 Mk. eingehändigt; außerdem 3 Mk. Tagegeld geivährt. Wie in jedem Jahre, so bekamen auch alle Ge- uosteit ihr Stückchett Butter und 2 Handkäse — Nxozu allerourgs das nötige Brot mitgebracht tverdett tnutztt — vvMst'öt. ll- Bter uttd Brannüoein kotmte jeder Amoesmde nach Betteben ttmtai. Die Gesamtlieferung an Milch ^betrug im Jahre 1916 1111 Kilogramm.^ ^ £ 1U 0 p e r e tt Vogelsberg, 31. Mai. Auch in diesem Jahre huldigte die männliche Jugend der altm iAOnax Sitte, indem sic am Samstag tibmO vor Psingsten atucuo Hon. , darin sich au aus der Schule artlapenes Mädchen veftndet, den sog. „Maien" steckten. Die Bursck-at begebat N in der Dämmerung in den Wald und holen BuchenretM Drese schmucken sie '.m& sttns mit bmttat Bändern. Sobald alle Byvvktcr tm tustm Schlaf liegen, beginnen die jungen Herren »ntte 2 ^crn dien bunten Aeste utöglichst so an arte recht stchtbarc Stelle Sausen anzunageln, daß sie nicht ohne Mühe wteder ^rwtte^star werden können. Voller Freude berchaut 1 ta> rodes Madche n am 1. Pftngstfeiertag. Morgen seinen ihm vmt den Bauchen gesteckten „Niaien". Diese Sitte dürfte wohl noch aus dem Mittelalter Her- kommen sein. , . - „ Starkenburg und Rherntzesten. = Griesheim bei Dannstadt, 30. Mai. Die Darmstüdwr Staatsanwaltschaft hat auf die Ermittlung des Raubmörders, der am Pfingstsonntag den wiahrtgen Privatmann Rein he im er tötete, cbie Belvhumtg von 1000 vhm E gesetzt. Nach den bisherigen Feststellungen wurden etwa 600 Mark in Banknoten und Papiergeld geraubt. Zwuschmr dem^ Mocker Md seinem! Opfer hat ein Kampf stattgefmtdat, bet dem der alte Mann durch zahlreiche Stiche üt Kops und Gestcht und chlt-llsttch dttrch den furchtl-avcn Kehlschnitt getötet wurde In der Umgebamg de» Neittl'etmersckien Hauses l^at mau von der Bluttat und dem Mmver nicht das Geringste genverkt. Auch fehlen über dte herloi^tchkett des Täters bisher alle Anhaltspunkte ^ Vom Rhein, 30. Mat. In dat Ktrschenanlagm bet Osterspai wurden am Pftngstdienstag die ersten K fr schon gepflückt und zum Versand gebracht. Bet Fortdauer, gegat- Wättigcn W>etters dürfte die ,Kirschenentte rn wenigen Lagen überall am Rhein im Gatt ge seitt. Hessen-Nassau. ra. Biedenkopf, 30. Mai. Nach einer Magisttatövorlags wie der Hermes des Praxiteles entdeckt rvnrde. Als der ausgezeichnete, gegenwärtig in Heidelberg wirkende Archäologe F. o. Duhn ganermam mit dem Frtrsen Lollmg vor nun gerade 40 Jahren als junger Forsck>er etne Retse durch den Peloponnes unternahm, von der er in der bet der Deutschen Ver- logsanstalt in Stuttgart crscheineird-ir „Deutschen Revm: cni- fesselnde Schilderung entnoirft, da lenkte, als er pch Olymptas klassischer Stätte näherte, besonders ein BtD ferne, lebhafte Aus- nterksamkeit aus sich. Von der Höhe des Hügels umfaßte der Blick die rege Tätigkeit der deutschen Ausgrabungsarbetteu; vor allem aber wttrde das Auge gefesselt durch den Transport emes hellleuchtenden Marmordildwerkes eirtes Jünglings von augenschetnltch weichen Formen, die von daten der Giebelbtkowerke des Zcu^- tempels offenbar ganz verschieden waren. Me Statue lag frei aus «man niedrigat sttollwagen, durch, Unterlagen gestutzt, und wurde vorsichtig nach einem nahen Schuppen geschobert. Das Bold zog dte Reisenden um so stärker an, als die Statue offatkmtdtg etwa^> ganz Eigenartiges, sonstiger olympischer Art Fremdes war. E>. war der 8. Mai 1877. Da es schon dunkel war, komtten du Rasenden nutzt gleich hinab, drücktat aber dem dantaligen Letter der Olympta- arbeiten, Tr. Gustav Httschfeld, ihre Freude aus, gerade zu an ent für Olympia iner'kwürdigen neuen Fund zurechtgekommen zu fern. ,chZa," nteinte Hirschfeld, „sonderbar genug, hier einer doch wohl rönlischen Statue zu begegnen, die trotzdem rocht schön zn setn scheint." Die bedingte Form der letzten Worte war angesichts da noch ausstehenden Reinigung des Bildwerkes gerechtferttgt. Der folgatde Mvrgett fand die Gäste früh auf, und alsbald zog tj jte in den Schuppen, wo der geheimnisvolle Fttnd ruhte. Trotz der noch nicht entfernten Decke von Erdrllchrrsteu, Kalkspuren, smter usw. fiel Duhn sofort die wundervolle Ausführung des Nackten und des Gewandes und in auffallendem Gegensätze dazu dte Bernaco- lässigung der Rückseite und des Haares auf. Er verhehlte Htrsccheld seine Meinung nicht, daß das' Werk für eine römtsche Arbeit zu lebensvoll, zu Mtt und dabei zu ungleich, sei. Es müsse grte-chtsch sein. „Nun ja," meütte Hirschfeld, „wir müssat sehen/ Ee> wurde Auftrag erteilt, mit vorsichtiger Reinigung des Bildwerke^ zu ve- ginnai. Nach den Besichtigungat lres Vormittags litt es Du/m nicht, — er bat, den schönen Fremdling noch einmal sehen zu our- se^.. Etwas ungeduldig meinte Hirschfeld lächelnd: „Man merkt, daß Sie gerade von Rom kommen (dort h>at Duhn nfclyrerc Jahre mit der Sammlung und Verarbeitung von Antiken beschäftigt. ge- w-esen) tmd solche ss>äte Dtttge sie besonders interessieren." Dte Jtei= nieuita hatte inzwischen Fortschritte gentacht, und Duhn sano setnen ersten Eürdruck verstärkt. Er trat für griechisck>e, Hirschfeld für römische Herkunft des Werkes ein, und bei Tische setzte sich dte Erörterung lebhaft fort. Man sprach von der Ftmdstelle, soarf dte Frage auf, ob dort nicht der alte Hewtempel gelegen haben könne. Die Aufwerfung dieser Frage erinnerte Duhü daran, daß Pan- sanias, der bekannte griechische Ktntst-Bädeker, neben den ganz alten Kunstwerken im Haiaion seiner Erinnerung nach auch Späteres erwähnt, und er bat Hirschfeld, im Texte nachzusehen. Htrsch- feld erhob sich und ging ins anstoßende Arbeitszimmer, um' Pau- sanias zu holen: wir setztat zunächst ohite besondere Spannung unser Frühstück fort, nicht ohite einen leise scherzenden Tadel der freundlichen Wirtin, daß die Wissenschaft uns selbst bei Dtscye keine Ruhe ließe. Da wurde die Tür rasch aufgestoßen, uttd von der erhöhten Stelle rief Hirschfeld, das Buch hoch in der Hand schwingend, frcudestrahlatd: „Meine Herrat, wir lstrben Praxiteles!' Und er verlas die mau gen Worte, in denen Pausantas im He- raion die Statue des Hermes nennt, der dat kleinat Dionyles ans dem Arttte ttage. „Es ist aber ein Werk von Praxiteles." Wir flogen aus uttd hinab zur Mis, hinein in den Schttppen und auf die K'.tie rings um die Statue. Und mm begann ein Schaben und Putzen, ein Befühlen und Bescktauen durch uns glückltche Menschen, ein fröh!ick>es Durck-einanderschwirren der Freude und krttt- schat Betrachtungen der Einzelheiten und nun auch der Gesamtwirkung der aus ihrem Erdntantel sich herausarbatendat Statue. So wurde das einzige Werk -des griechischen, Altertumes entdeckt, dessen Schöpsmtg durch die eigene Hand eines ferner großen Master außer Frage steht. * _ Die Uraufführung eines feldgrauen Trant a t i ke r s Aus Prag wird uns geschrieben: Durch eine Reihe von Gedichten, die eine Fülle geistreich geformter Gedanken entölten und ein kräftiges, natürliches Talent verraten, ist der Deutschböhme Friedrich Jaksch, der im Krwg als Oberleutnant eine schwere Verletzung da von (Ara,gen hat, einem enteren llterart- f cftcit Kreis« in sympathischer Weise bekannt geworden.Nun ver- er sich auch als Dramattter mit zwer klauen Werken auf der Bühne des Landestheaters. Beide Stücke, „Der S cka ttenbaum" und „Die Stunde des Ber g e s sen s", die der gemeinsame Titel „Das heilige ? ycucr" eint, behandeln das Problem der Liebe und der Ehe. Der Dichter bemüht sich ebrlich der dramatischen Stoffe Herr zu werden, aber seine Unvertrautheit mit der Bühnentechnik steht ibm dabet hindernd int Wege Immerhin tritt auch, hier die reickx ursprüngliche Begabung wurde aus unserem großen Waldreichtum folgendes ) •-> ho l z vi r- ttllt: 2 Raummeter Buchatsch eit, 2 Raummeter Buchenknuppttund 5 Raummeter Stammreisa 3. Klasse oder AAretser. erjtwen ^ Fall soll die Abgabe 15 Mk., in letzterem Falle 13 Mk. betragen. ra. Aus dem Kreise Biedenkopf, 30. Mat. Dem Kreisziegenzuchtv-erband find 6 Ortsvereim Bteven- kovs (125 Mitglieder), Eckelshausen (62), Gladenbach (110), Waven- hcmsen (61), Hartenrod (40), Naunheim (53), mithin im ganzen 451 Mitglieder, augeschlossen. ** Klein-St ein heim (Hasen), 31. Mai. Durch einen unbedachten Schritt haben zwei 18jahrige Mädchen von cher über ihre Angehörigen schweres Leid gelwacht. Me beiden, Kätchen H e n - kel und Gretchen Braun mit Namat, hatten sich am Samstag nach Aschaffenburg begeben, um die für ihren Pftngststaat twch fehlenden Schuhe M kaufen. In dem Geschäft, in dem sie diese Absicht aussühren wollten, ließen sic sich in einem iinbewachtat Augenblick verleiten, ein Paar S ch u h e bl e i s e i t e zu schasfen. Der Vorgang war dan Gesck^ästsinhabcr aber nicht entgangen, die Polizei witrde benachrichtigt und die Mädchen notiert. Aus Scham über ihr Handeln und die zu awartende Strafe bieschbvffen si^ gemeinsam in den Tod zu gehen. Mese ihre Absicht setzten sie auck'i in tragischer Weise in die Tat um. Statt in ihren Heimats- ort, fu'hven sie nach Frankfurt-Oberrad, hatten dort mit einem jungen Mann noch eine Zusammenkunft und gingen dann den Main alllang nach Osfaibach zu. Dort legten sie am User des Mainbeckens ihre Schuhe, Schürzen und sonstigen Sachen nieder, banden sich mit Taschentüchern an den Armen zusammen und sprangen dann in die Fluten. An der fraglichen Stelle wurden am Pfingstsonntag die abgllcgteu Sachat gefunden. Da die Vermutung bestand, daß jemand den Tod im Maine gesucht habe, wurde das Mrsfer in iener Gegend abgesucht und die Leichen nach längerem Suchen auch geborgen. ra. Königsberg, 31.Mai. Das Antt Königsberg wurde etwa vor einem Jahrhundert aufgehoben imd datt Amt Gießchr zitgeteilt. Nachdem' Königsberg mit dem Hof Haina, Frankenbach, Waldgirmes Naunl^im bereits 1350 an Hessen verkauft waren, wurden sie doch erst 1629 definitiv an Hessat abgetreten Md bildeten Mit Brschöffen, Hermannstellt, Wilsbach, Roßbach, Oba- icnb Ri-eda^midbach das Amt Königsberg. Crumbach hingegen ist seit alter Zeit dem Amt Blankenstein (Gladenbach- zugeteitt go- wesat. des Dichters zutage. Das Publikum kam bau jungen Autor mit vollen Sympathien entgegen, bereitete seinen dramatischen Erstlingswerken eine ausmunternd-fteundliche Ausnahme und rief ihn wiederholt auf die Szene. — Das Farbenspiel de § Sirius — eine neue Beobachtung. Daßl nuferen Gelehrten, wenn sie an der Front als Soldaten tätig sind, die Wissenschaft dennoch am Herzar liegt und daß sie (»litten im Kampfe auch gelegenllich ztt hübschen) Beobachtungen gelangen, zeigt eilte Mitteilung Prof. Mols Kellers int „Pvonretheus" (Verlag von Otto Spanier, Leipzig). Prost Keller hat ttämlich in den kalten Nächten des Winters ein ei galt üm- lickies Farbenspiel an dem hellsten Sterne, dem Sirllrs, beobachtet. Es zeigte sich bei diesem Gestirn, das ja schon ftir gewöhnlich durch seinen prächtigen, bläulich flimmernden Glanz am südlichen Sternhimmel der Winternächlbe ausfällt, ein ganz deutlich hervor tretender rascher Wechsel zwischen roten und grünen Tönen, der die Schönheit seines Glanzes ganz wesentlich erhöhte. Pros. Keller rechmcko zunächst mit der Möglrckskeit, dieses Farbenspiel könne auf einer Augentäuschung beruhen: allein es gelang ihm mit Verhältnis-« mäßig einfachen Mitteln, das wirkliche Bestehen des Farbatspieles zu bestättgeu. Da sich zeitlich au fein anderfolgardc Lichteindrückc wegen der Nachbilder gegenseitig überlagern uitb stören, so daß bei raschem Wechsel sogar die Mischfarbe statt der einzelnen Farben erscheint, so muß man die zeitlick)« Folge in ein räumliches 9(eben- einauder >nMtzusetzen suchen. (Der Physiker hat dazu besondere Eiurichtungai, wie den drehendat Würfelspi-egel, dte im Felde nallttlich nicht Kirr Verfügung stehen. Prof. Keller beobachtet« nun dat Stern durch ein in La >unruhigen Hand gehaltenes^ schwingendes Jernglas oder noch besser durch ellt Glas, das an einem! ^Gestell befestigt war und durch Stöße erschüttert wurde. Ter Lichtpunkt des Sternes besckZrieb dann eine unregelmäßige Kurve, die infolge der Nachwirkungen des Lichteindruckes auf dir Netzhaut kurze^Zeit als Linie sichtbar blieb, und zwar war sie in da Tat aus Stückai verschiedata Farlien zusammatgesetzt, unter denat grüulickie, bläulick)« und rötlick)« Töne vorMrrsckUen. Dieses räUmlick)e Nebatelltanda der Farben in der Lichlllltic lEveist ilwe zeitliche Aufeinanderfolge. Auch andere BeobackUer haben dieses Farbatspiel des Sirius in kaltar Winternächtat gesehen. Freilich heißt das nicht, daß die Ursacki« der Erschelltung im Gastirn lag, vielmehr dürfte sie durch gewisse Zustände llt der Erdattnosphire bedingt sollt. Dann müßte sie sich aber auch bei airdaat Slenteu, Nachweisen lassen, warn auch, der geringeren Helligkeit entsprechend, llt geringerem Aiaße. Amtlicher Teil. MmiltmtzW Nr. L. 900/4. 17. K. R. A., betreffend Höchstpreise für rohe Uanin-, Hasen- und Katzenfelle vom 1. Juan 1917. -re. ^ nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes uver den Belagerungszustand vom 4 . Juni 1851 in Verbindung rmt dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 kReichs-Gesetzbl. S. 813). rn BatE Es Grund der Mer höchsten Brawrimuwg vom 31. Juli 1 / den Ucbergang der vollziehenden Gewalt «ruf die Militärbehörden betreffend, wrner des Gesetzes, betreffet Höchstpreise, wm 4. Anguit 1914 i/ &.2üö) zu r allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Be- merken. da»; Zuwiderhandlung«! gemäß den in der Anmerllrng*) ob ged ruckten Bestimmungen bestraft werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen an gedroht sind. Auch famt wr Betrieb des .Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur ^rnhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- temver 1915 Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden. 81. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen: Alle rohen imb em gearbeiteten Felle von zahmen und wilden LPaninchÄt forme von Hasen und Hauskatzen jeder Herkunft und m wdein Zustand, soweit nicht bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ihre Zurichtung zu Pelz-Werk (Rauchwaren) erfolgt ttf oder chre «enarbeibotg in Zurichtereien, Färbereien oder Äaartchtechereren bereits besonnen hat. Ausgenommen sind die Fälle, die Edgentum der Kaiserlichen Marine sind. § 2 . Höchstpreise. Für die von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden Höchschretfe Festgesetzt. Der Preis darf folgende Grundpreise für das einzelne Fell nicht ubersa-rerten: a: für Felle von za-hmen Kaninchen: § 5. Zahlungsbedingungen. , Der Höchstpreis schließt den Umsatzstempel, die Verpackungs- wj«n, ferner die Kosten der Beförderung bis zum nächsten Güterbahn yvl oder zur nächsten Schiffsladestelle, die Kosten der Ber- mdung, nicht aber die weiteren Versendungskosten ein. Er gilt «ur Barzahlung innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Rechnung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reicv-sbankdislont berechnet werden. 8 6 . Verkäufe ins Ausland. Tie Höchstprerse gelten nicht für erlaubte Verkäufe frei- gegebener Mengen nach dem Ausland innerhalb der Geltungsdauer der Ausfuhrbewilligung. 8 7. Zurückhatten von Vorräten. Bei Zurückhallen von Vorräte« ist Enteignung zu H5chst. 1^0 „ 3,— „ Voller Grundpreis. § 2 festgesetzten Preise sind die Höchstpreise für ord- nungsm^nge Felle, die gemäß der Bestimmungen der ZZ 4 oder 10 der Bekanntmachung Nr. L. 800/4.17. K. R. A. veräußert sind and den nachstehenden Bestimmungen entsprechen: ») bei Fellen zahmer Kaninchen sftch die Hinterpfoten abzu- schneiden und beim Gewickt nicht mitzuLerechnen: b) das Gefälle mürß vollkommen getrocknet sein: - c ) bei Kaninsellen muß das durch Wiegen ernnttelte Gewühl rn mlverlchckLrcher Schrift (K. B. durch geeigneten, unlöslichen B-mttmft — nickst .Kopierstift! —) vermerkt sein.. üorzgen kommen die Höchstpreise gemäß § 4 Hur Anwrav- orstg. 8 4. Abzüge »am Grundpreis. Die im § 2 festgesetzten Preise ermäßigen sich in folgenden Fällen: 1- j fe W e, das nicht den Bestimiutungen des § 3 dieser Be- EntMiachung entspricht, beträgt der Höchstpreis insgesamt 75 vom Hundert der im § 2 festgesetzten Preise: - für stark beschädigte Felle oder für Felle, die fleischig oder ver- ftlzt oder un gespannt oder stark lhaarlasstnd (verstunken) sind beträgt der Höchstpreis insgesamt die Halste der im tz 2 fest, gesetzten Preise. Für Gefalle, das nicht gemäß den Bestimmungen der LZ 4 mrd 10 der Bekanntmachung Nr. L. 800/4. 17. K. R. A verändert sondern meldest cchtig geworden ist, betragen die Höchstpreise 90 vom Hundert der- Preise. *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird öestrait- 1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet: 2. wer einen «nckeren zum Abschluß eines Vertrags auffordert durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich ru einem solchen Berttage erbietet.- 3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (8 2 3 des.Gesetzes betreffend Höchstpreise) betroffen ist, beiseite- ichafst, beschädigt oder zerstört; 4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zmn Verkauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind nicht nachkontmt: 5. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlicht- 6. ,ver den nach Z 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise ' erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt Bei vorsätzliche Zwoiderhandlungen gegen Nr. 1 oder' 2 ist die Geldstrafe mindestens aus das Doppelte des Betrages zu bemessen um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen der Nr. 2 überschritten werden sollte: übersteigt der Mindestbetrag zchntauiend Mark. ,o rst auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbe- '.:agss ermäßigt werden. ^ Bei Zuwidephandümge» gegen Nummer 1 und 2 Lnn neben der Strafe angeordnet werden, daß die Verurteilung cn*f ®aftert des schuldigen öffentlich bekanntMmachen ist: auch kann eben Ge- w-^^sstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt Tceben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände ans dle bce strachE Handlung bezicht, erkannt werden, ohw Unter, chied, ob fte dem %öiez gehören oder nicht: retreffenö Beschlagnahme. Behandlung. Vermendung und Meldepflicht von rohen Uanin-, Hasen- und Batzenfellen und aus ihnen hergesteNem Leder vom 1. Juni 1917. Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mtt dem Bemerke, daß, smvcit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen l)öbere Strafen verwirft süid, jede Zuwiderhandlung gegen die BeMaanahmevorschriften nach § 6 der Bekannt- ma-ckmngen über die Srck-erstellniig von Kriegsbedarf in der Fasftmq vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376)*) — ,md jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht und PffM zur Führnng ernes Lagerbuchs nach Z 5 der BÄmnrtmachnngen über Borrats- erhebungen vorn 2. Februar 1915, vom 3. September 1915 und vom 21. Oktober 1915 (Reicks-Gesetzbl. S. 54, 549 und 684)**) bestraft unrd. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl S 603) untersagt werden. § 1 . Von der Bekanntmachnng betroffene Gegenstände. Von dieser Bekanntmachung werden betroffeii: alle rohen und eingearbeiteten Felle von zahmen und wilden Kanbrv-eu forme von Hasen und Hauskatzen jeder Herkunft und in jedem Zustand, soweit nicht bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung chre Zurichtung M Pelzwert (Rauchwaren' erfolgt ist oder ihre Verarbeitung nt Zurichtereien. Färbereien ober Haarschneideveien bereit? begonnen hat. Ausgenommen sind dve Felle, die Eigentum der Kaiserlichen Marine sind. 8 2 . Beschlagnahme. Tie von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hiennit beschlagnahnit. § 3. Wirkung der Beschlagnahme. Tie Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist uild rechts geschäftliche Verft'igungen über sie nichtig sind, socoeit sie nicht auf Grund der nachstehenden-Anordnungen erlaubt wewen. Den rechts geschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich bje^m Wege der ZwangsvoAsiweckung oder Arvestvollzichung er- 8 4. Veraaßeru ngserlaubnis. Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lreferung der befchLagnahmten Felle in folgenden Füllen erlaubt, sofern die Beding ungen der AZ 5 und 6 dieser BeÄrnntmachung innegehalten werden: A)von dem Besitzer des Tieres, sofiern er Mitglied eines Kanftul-OrzuchLvereins ist, an die Vereins-SamnEelle dieses Vererns binnen >3 Wdchen nach dem Abziehen des Felles - b) L*m ton Besitzer des Tieres, sosern er nicht Mitglied' eines MninckenzuchLvereins i)t an einen Händler (Sammler) binnen 3 Wochen nachdem Abziehen des Felles; c) ton der VeremsßrmmclstlFle eines Kaninche^-uchevereins an der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußiftben Kr«gsm«nstermmS für den Wohnsitz des Benins *) Mit Gefängnis bis »zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zn zehntaus^id Mark wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 2 ' ^ C cP^J?k- einen c beschlagnahmten Gegenstand beiseite» schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Veräußcrungs- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschließt; 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt: erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt • ■*, Wer vorsätzlich bie Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Änaaben macht »vird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu ^hntaulend Mark bestraft^ auch können Vorräte, die verschwiegcu ind, mt Urteil für dem Staate verfallen erllärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft iu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vor geschriebenen Lagerbücker emzumchten oder zu führen unterläßt. Wer fahrNssig die^Auskunft, zu der er auf Grund dieser Ver- ordrmng verpslrckftel ist, nicht in der gefetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bcs zu dreitausend Mark 'oder im Unvermögeilsfalle mit Gefängnis bis zu lechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzrrrichten oder zu fühcen urkterlaßt. ftcv die ^>a:nmluug der durch diese B6nnntmachung betroffenen Felle zugelassenen Großhändler, jedoch spätestens am 10. Trgc eines jeden Monats für das innerhalb des vorangegangemm Monats angeiammelte Gefälle: 6 von einem Händler <^>ammler) an einen anderen Hänvlei' (Lammler oder an, einen von der Kriegs-Rohstoff-Mteilung- r^s Königlich Preußischen Kriegsministeriums für den Wohn-- !itz des Händlers für die SammUmg der durch diese Betannt- machundberroffenen Felle zugelassenen Großhändler, jedock fvchetzens mn 10. Tage eines jeden Monats für das innerhalb des 'vorangegangenen Mconats angesammelte Gefälle; e) von einem für die Sammlung der durckl diese Besanntmachung- btfrorrenen Felle zugelaftenen Großhändler an die Krievs-Fell° .ftiiengkiellschast in Leipzig, ledock spätestens bis zuni Monats- Ichlutz rür das bis zum 10. Tage des betreffenden DLonats ihm angelreserte Gefälle: .. Anmerkung: Die Liste der zugelassenen Großhändler Wirt Angabe des Bezirkes, für den die Zulassung erfolgt ist rm Reichs anzeig er und in Fackchlättern veröffentlicht werden, i) von,der Kriegs-Fell-Akftengefflls'lxif. an die Kriegsledcn> 2 Uti-en- gesellmalt, soweit nicht von der Kriegs-Rohstofr-^lbteilmie ab- weichende Bestimmungen ergehen: S) von der Kchegsleder-Aktiengescllschaff cm die Gerbereien. ZWe andere Art der Verfügung über beschlagnahmte Felle ist verboten, insbesondere der Ankauf (zur Entgerbung' durch die Gert>ereren von erner andeven Stelle als der .Kriegsleder-Aknen- gelellichast oder durch Haarschneidereien, ZÜrichtereicn oder bon einer anderen Stelle als der Kriegs-FellL-Äkcken- geselllchaft. 8 5. Behandlung der Kelle. Erlaubms Mr Verfümrng über bie beschlogmiftmim Frü, Buchstabe a bis b ist davon abhängig, daß die folgenden Vorschriften berichtet werdeil: 1. Ter Besitzer hat das Fell vor dem Aufhängen zum Trocknen ixm d^n anhaftender! Fleisch- imb Knochenteilen sowie von Blut vollständig.zu reinigen. 2. Ter Besitzer muß das Fell unverzüglich) nach dem Abziehen mit der Fleischseite nach außen so mrffpannen und zunr aushängen, daß sich eine möglichst große faltenloektion, . ^ . Friedrich Krupp Aktiengesellschaft in Essen 6) Anträge aus Freigabe sind unter Beachtung der folgenden Vorschriften vom Eigentümer oder Besitzer des beschlagmchm- ten ^ders an das Lederzwoeifungsamt (Abteibftrg Leder- meldestelle), bet welchem auch die Vordrucke zu den Frei- gabeanträgen erhältlich sind, zu richten: 1. Lws Erzeugnis, dessen Freigabe beantragt wird, muß fertiaq gegerbt sein. ° ' J 2. Der Antragsteller hat nach Eüweichung des Areigabe-. ,ch«nc- das Erzeugnis so lange zur Verfägung des Äder- -u^sungsamtes zn brs er in bcn Besitz des ftrri, gabescheines gelangt ist. u S - Dasfreigegebene Erzratgms, das nicht binnen 2 Monaten gerechnet vom Ausstellunsstage des Fveigabescheines)^ ^ Prtvatzwecke veräußert und abgeliefert worden ist. ist der —^^^Siuihme wieder versallen, cbzuso dasjenige, das ohne r -, J der Weiterlieserung der Fell- und Pelzabaänae und Abschnitte sonne Haare werden noch besondere Vorschriften ergeheu. 'AüftmnWMg be^ Üebn^uiwlfuTtg^cTntc^ in ein Erzeugnis 1 anderer Art umgewandelt wird. ( f) Ein freigegevanies Erzeugnis darf ohne Zristnmmmg des Ledern i KM^ungsarnttes »«der an amtliche Beschaffungsstellen der : Heeres- ober Marinever»oalturag, noch sonst für Kriegsliefe-- i runden nrcffiiiüert werden. Die Gerbereien und Ger derbere , evnDungen l-aben beim Verkauf auf diese Vorschriften hinzu- i weisen. 3 8) Die verscheidenden Firmen haben alle von dem Lederzlv- . wEuwgsmnt oder von bcr Krregsleder-Uktiengesellschaft ge- forbertat Angaben, fomect sie nckt der Berarbeftimg der Felle zuftwtmvnhängen, unverzüglich Ku machen, h) Die Beschlagnahme ist mit der Wlixferrmg an dir amtlichen Beschasfungsstellen der Heeres- und Marineverivaltung oder : mit dem E»npfang des Freigabescheines erloschen. 8 9. ÄttSepflicht für Kelle. T. Hübet die in dem Besitz oder Eigentum von Händlern (Sammlern), Vererussantmelstellen und zugelassenen Großhändlern befindlichen beschlagualstnte»i Felle ist eine Bestandsmeldtmg zu erstatten, sofern die Felle nicht gemäß dm Vorschriften des L 4 veräußert worden sind oder eine Beräußerungserlaubnis utfafoe dieser Vorschiaften nicht bestand und der in beirt Besitz des Händlers befindliche Vorrat 500 Felle übersteigt. 2. Ueber die in dem Besitz Cent Gerbern befindlichen be schlag- mrhSnteu Felle ist eine Bestandsmeldung zu erstatten, sofern ihre Einarbeitung nicht gemäß §7 innerhalb eines Monats erfolgt ist und der Vorrat 1000 L-tück übersteigt. Dr« Meldungen sind, sobald ein meldepftichtiger Vorrat vor- haudeu K, binnen zwei Wochen an das Lederzuweißrngsamt auf Wn bei ihm anrustordernden amtlichen Meldescheinen zu erstatten. 8 10 . Ausnahmen. Dir .KriegS-Rohstoff-Wbteilwrg des Königlich Preußisst^en lkrisgSmrliisterimns (Lederzuweisungsamtl ist ermächtigt, Ansnah- iven von den ALrordnungen dieser Bekcmntnrachung zuzulassen. Anträge sind an -das Lederzmveistrngsamt, Berlin W 9, Vudapcstcr Straße 5, zu richten und haben emt' Kops des Schreibens ine Atuffchrift zu tragen! „Betrifft: Kanin-, Hasen-- und Katzen- iülle". 8 11 . Inkrafttreten. Diese Bebrnntmachung tritt am 1. Juni 1917 in Kraft. Frankfurt a. M., den 1. Juni 1917. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Vetr.: Beschlagnähme, Behaiidlmrg, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hasen-, Katzenfellen und aus ihnen^ hergestelltem Leder, sowie Höchstpreise für rohe Kanin-, Hasar- und Katzenfelle. An die Greßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem »vir aus »vorstehende Bekanntmachungeu des stellvertre- t^kden Generalkommandos von heute verweisen, beauftragen wir Sie, von dem Inhalt derselben den Jnteressnrten alsbald Kenntnis zu geben und die Bekaniitmachmigen in Ihrem Anrtszimmer zur etwaigerr Einsicht oft«: zu legen. Gießen, den 1. Juni 1917. Grvßberzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: Langermann. _ Bekmlnt»näZ)ung Nr. Ch. 1802/3. 17. K. R. A., betreffend Bestandrerhebung von holz- verkohlrmgserzeugniffen und anderen Chennlalien. Nom 1. Juni 1917. Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des König- Lchar Lriegsmmisteriums ltzermit zur allgemeruen Kenntnis gewacht mü dem Bemetken, daß, soweit nicht »rach den allgemeinen Strafgesetzen hül-ere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung mch $ 5 der Bekanntmachun.Ten über Vorratserl-ebungen vo»n ch, Febrimr 1915, 3. September 1915 und 21. Oktober 1915 Rerchs-Gesetzbl. S. 54 549, 684)*) bestraft »vird. Airch kann )er Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur 5-ernhaltung »»nzuverläsiiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesatzbl. S. 603) untersagt nxrben. Meldepflicht. Die bou dieser 'Bekanntmachung betroffenen Personen (melde- vftichtige Personen) unterliegeii hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände ^meldepslichtige Gegenstände) einer Meldepflicht. 8 2 . Meldrp-flichttse Gegenftünde. Sobald die Vorräte Meldepftichtig sind: mshr betragen als 1. Holzgeift, roh. 200 kg 2. Methylalkohol ..... 200 „ 3. Vor-, Mittel- und Nachläufe von Holzgeist (Lösemittel bzw. Speziallösemittel) . . 200 „ 4. Essigsaurer Kalk jeglicher Art 200 ,. 5. Aceton. 200 6. Vor- und Nochläufe von .Aceton . . . 200 „ 7. Essigsäure jeder Erzeugungsart, anzugeben nach Gehalt an Essigsäure, und zwar a) 99 % und darüber. 50 „ b) 96—99 % ausschl. 50 „ c) 80—96 0/0 100 „ ä) 60—80 0/0 200 „ 6) 30—60 0/0 „ 300 „ f) 30 % und darunter. 1000 „ Reine und technische Essigsäuren sowie versteuerte und unversteuerte sind getrennt aufzu führen. 8. Essigäther (Essigsäureäthyläther . . . 100 kg 9. F-ormaldehhd (Formalin, Formal), nach Stärken getrennt. 100 „ 10. Para sormaldehyd . 100 „ 11. Amylacetat. 50 „ 12. Kampfer nur künstlicher lsynthestscher Kampfer 20 „ 13. Borsäure . . . l ( 100 „ 14. Borax.! technisch und rein [ 200 „ 15. Perborsaure Salze | l 200 , 16. Vor in Erzen und Erden (Boracit, Pandermit). 1000 .. § 3. Meldepslichtige Personen. Zur Meldung verpflichtet sind: 1. alle Personen, welche Gegenstände der im 8 2 bezeichucten Art im Gclvahrsam haben oder aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst des Ertverbes »vegen kaufen oder verkaufen, 2. gewerbliche Unternelnner, in deren Betrieben solche Gegen stände erzeugt oder verarbeitet werden, *) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Dronaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erllärt werden. Ebenso wird bestraft, »ver vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher ein zurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in dcr gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Vdark oder im Unvermögens falle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft Ebenso »vird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschrrebenen Lager bücher einzurichten oder zu führen unterläßt. ' 1 1 ll fl' "UW' f 1 Stichtag. Meldefrist. Mldestrlle Mr di« M-l glicht sind^die der B-mnn btf tag) »owie des 1. Dezember ^nchlag) emes 1 > maßaebend denen Bestände an mcl0ep»tt,chtrgen die späteren! Die erste Meldung >hat b^s zum 10. ^u^1917 d e wmerm Meldungen haben bis zum 10. Tage des auf den stteyrag folgen den Monats zu erfolgen. . ^ . , m^^^s-Abtknlnna t£rh Die Meldungen sind cm dre Krre^E^ Ch.) des Königlich Preußischen Kttegsmrm»ter»ums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstraße 10, zu erstatten. ständen Erreichen di- Vorrat- an den im K f&V. TZi" nach dem Stichtage dre meldÄlrchtiMl Weng^r, « ü 1 Meldung innerhalb 2 Wochen an dre varbeMchnetc stelle zu erstatten. 8 5 . Art der Mrldrmg. Die Meldungen haben nur auf amtlichen M^^sth^neir zu erfolgen, die bei ^>er Vordruckverwalttmg der/ilch! Abteilung des Königlick Preußischen Kriegsmmisterrums. Berttn SW. 48, Berl. Hedema»mstraße 10. unter Angabe der Lordnut »rnmmer ll8t. 1356d anzüifordern sind. nwf . r . Die Anforderung der Meldescheine ift mit deutlicher Unter chrift und genauer Adresse zu versehen. Der Meldeschein Darf zu anderen Mitteilungen als zur Bear»! Wartung der gestellten Fragen nicht vettoandt ^ Borde »Leite der zur Üebersendung der Meldung benutzten -vri 1 Umschläge ist der Vermerk zu setzen: „Betrifft Meldung ä>emischer Erzeug»n)sc ^ Bon den erstatteten Meldungen ist erue zweite llustertigung (Abschrift, Durchsäpust. Kopie) von dem Meldenden bei keinen Geschäftspapieven Kurückzube'l-alteii. 8 6 . Lagerbuckführung. Jeder gemäß 8 3 Meldepslichtige hat über die nach § 2 melde- pflichngon Gogensdände ein Lagerbuch zu führen, aus dem leoc Aenderung der meldepflichtigen Borratsmeugen und ihre Ber- »oeiidung ersichtlich sein »ruß. Soweit der Meldepslichtige bererrs ein derartiges Lagerbuch führt, braucht er kein be»onderes Lagerbuch ein zurichten. . . . r, Beauftragten Beamten der Polizei- oder Muitarbehorden »!t jederzeit die Prüfung des Lagerbuches sowie dee Bei»a>t»gung der Räume zu gesratten, in denen meldepslichtige Gegenstände »ich befinden oder zu tjermuten sind. § 7. Anfragen und Anttage. Alle Anfrageii u»id Anträge, »velche diese Bekmintmachung betreffen, sind an die Kriegs-Rohswff-Abdeilimg (Seft 0k. des Königlich Preußischen Kriegsministeriums in Berlin SM 48, Bert. Hedemaiinstraße 10, zu richten. Sie müsfeii au» dem Briesumin>>ag sowie am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen: , „Betrifft Meldung von cl>em »scheu Erzeugmssen' 8 8 . Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt ani 1. Juni 1917 in Kraft. Fran kiurl a.M., den 1. Juni 1917. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Betr.: Bestandserhebung von Hol^ertohlungserzeugmqien und anderen Chemikalien. . ^ _ . , . An die Grotzh. Bürgermeiftereten der Landgemeinden des Kreises. Indem »vir auf vorstchende Bekanntmachung des stekkVertrttOd- bai Generalkommandos von heute verweisen. beauftra«n mx Me. von dem Inhalt derselben den Jirteressenten alsbald §9enntn^ zu geben nnd die BeLmntrrarckstmg in Ihrem LlmtMmmer zur etwmgeu Einftclst offtn zu legen. Gießen, den 1>Jmn 1917. . . Großherzogliches Kreisamt Gießer^ I. B.: Langerman», Licht splelisaaiSj liahnlaofstr. 34. WM" Heute Fs'eitiag, desi L J&mi fiSj? -Mg tlrauffühi"iing des gewaltigem üaräsiefllBiss Lteillkoilell-Bezllgs'kesellsljüstGikßeli. Braunkohlen- Briketts . Abgabe Samstag, den 2. In nt von 7—12 Uhr und von 1'/»—5 Uhr. Nummerkarten 201-525 sind nur gültig und müssen vorher gegen Lezugsscheme, unter Vorlage der fiüOt. Brotauswelskarte bet dem Vorsitzenden A. Dickorü, l-chanzenpr. 8 in Empfang genommen werden. 1269 ML s@m© Original-Filmaufnahmen des ersten Offiziers Kapitänleutnants Wolf. Dieses Filmwerk von unschätzbarem, historischem Werte ist ein Denkmal des Heldensinnes unserer herrlichen Manne, das jeder Deutsche gesehen haben muss. Kaperungen, Versenkungen und Sprengungen feindlicher Schiffe. Beginn der Vorstellung Wochentags 4, 5« 7 nnd 8»". Preise der Plätze 50, 75 Pfg., l._ und 1.50 Mb. Wegen des zu erwartenden starben Andranges bitten wir nach Möglichkeit die Nachmittags-Vorstellungen zu besucheu. Telephonische Billet-Vorbestellungen können nur auf Logen berücksichtigt werden. Telephon 2077. »iiinzmilsöre Erstklassiges Ktinstlei'konzert. 4273 a Erstklassiges Künstlerkonzert. Klee-Ernte Freitag, deu 1 Juni, nachmittags 6 Uhr, wird bei der Ziegenznchtstation ein Acker Klee in 8 Teilen fürs ganze Jahr versteigert. Es können nur Mitglieder des genannten Vereins steigern. _ Der Vorstand. Holzsubmission. Aus den Waldungen der Gemeinde Allendors a. d. Lumda, Forstwartei I und II, verschiedene Distrikte, soll nachverzeichnetes Holz im Submissionswege vergeben werden: 1 Eichen-Stamm 3. Kl.. 1,37 Fstm, 4 Eichen Stämme 4. Kl.. 3,52 Fstm., 6 Eichen-Stämme 5. Kl 3 Fstm., 1 Eichen-Stamm 6. Kl.. 0,38 Fstm 3 Kiefern-Stämme 3. Kl., 3,41 Fstm., 17 Kiefern Stämme 4. Kl., 13,54 Fstm., 200 Kiefern-Stämme 5. Kl., 71,97 Fstm., 3 Lärchen-Stämme 5. Kl 1,10 Fstm., 3 Fichten-Stämme 3. Kl., 3,30 Fstm. 4 Fichteu-Stämme 4. Kl., 3,89 Fstm., 9 Fichten Stämme 5 a. Kl., 3,96 Fstm., 36 Fichten-Stämme 5 b. Kl., 10,43 Fstm. (Das Kiefern-, Fichten- und Larchen-Stammholz ist Windsallholz). Angebote sind nach Klassen getrennt, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 5.^ Juni lfd. Js., vorm. 8 Uhr, bei hiesiger Bürgermeisterei einzureichen. Angebote mit zusammengezogenen Klassen oder mit Bemerkungen und Vorbehalte bleiben unberück sichtigt. Forsiwart Franz und Krieger zeigen auf Wunsch das Holz vor. Allendors a. d. Lumda, den 30. Mai 1917. Großh. Bürgermeisterei Allendors a. d. Lumda. Rein. 4259 Fritz üowack Hslzversteigerrmg» Montag, den 4. Juni lfd. Js., vorm. ' 8 Uhr anfangend, werden in den Waldungen der Gemeinde Allendors an der Lumda, Distrikt Eich stachel und verschiedene Distrikte versteigert: 68 Nm. Buche, 6 Nm. Eiche, 1 Nm. Kiefern- Scheit, 15 Nm. Buche, 14 Rm. Eiche, 205 Rm. Kiefern-Knüppel, 146 Rm. Buche, 37 Rm. Eiche, 22 Rm. Kiesern-Reisholz, 34,5 Rm. Buche, 10 Rm. Eiche, 10 Rm. Nadel-Stock- holz, 5 Fichten-Derbstangen, 14 Rm. Eichen Nutzknüppel 2,5 Mtr. lang. Das Dürr- und Windfallholz wird nicht vor gezeigt und kommt im Distrikt Eich stachel zum Ausgebot. Zusammenkunft im Distr. Eichstachel bei Brennholz Nr. 826. Allendors a. d. Lumda, den 30. Mai 1917. Großherzogl. Bürgermeisterei Allendors a. d. Lumda. Rein. 4260 Nutz- nsii) Vrtnilhch-Vttßeigkrung. Montag, den 4. Juni ds Js. werden ans den Domanialwalddiitrikten Schlägelsberg 1 und Kleerberg 1, sowie Dürr- und Windsallholz aus verschiedenen Distrikten der Foritwarter Ratnrod versteigert: 5d SH. 14 St. — 2,82 Fstm. Derbstangen: Eiche 4 St = 0,16 Fsttn., Buche 8 St. = 0,21 JstL, Fichte 95 St - Mm. Rm.: 3 Lärche 8 Mtr. lang ,' 8 Frchte <3 Mtr. lang), l b. Brennholz: Scheiter Rm: 516 Buche 1. Kl. 171 Buche 2. SIL Knüvvel Rm: 67 Buche 1. Kl., 12 Buche Z&L2mc, 5 Wüte L Kl. Reisig Rm: 273 Buche Stöcke Rm: 108 Buche 1. Kl., 30 Buche 2. Kl. Zusammenkunft vormittags 11 Uhr auf der Kreisstr. Ramrod—Stornfels am Waldeingang. Blau unterstrichene Nummern werden nicht verkauft. Nähere Auskunft erteilt der Gr.Lwrfirvart Meyer zu Nainrod und die unter- fertigte Stelle. Eichelsdors, den 27. Mai 1917. Gr. Ddersärfieret «Ächelsüors. Walter. Oroües Lager in Küchenwäscbe, abgepaßien weißen Handtüchern in Drei!, Jacquard und Gerstenkorn, Handtüchern, weiß und grau am Stück, Tischtüchern und Servietten, Teegedecken. Fertige Bettücher in Cretonne und Leinen, abgepaßte Kaffeedecken und Künstlerdecken, Kochelleinen - Decken, Staubtücher, Scheuertücher, Wachstuche. Qewffln-Anszog <«* 9. Preosslsck-Sßddetitscfeeis (235. Königlich Pretiss.) Klassen-Lotterfo 6. Klasse. 19, Ziehungstag. 81, Mai 1917, A«f Jede (reeoueue Kammer sind *wo| fletr.h hohe üe- frinae gefellea» und mr Je eleer auf die Losa gleicher Hammer in den l/rlder Abteilungen I and II 4197 a (Ohne Gewähr.) (Nachdruck verboten.) In der Vormittags ziehtmg worden Gewinne üb«* 240 Mark gezogen. 2 Gewinne zu 60000 M 38316 2 Gewinne tu 10000 M 110336 2 Gewinne tu 6000 M 109827 66 Gewinne tu 3000 M 6232 9607 15600 17SS6 22117 23060 27944 41090 42728 40836 62117 63133 63705 59421 05359 71730 77006 80092 83362 130209 132907 134435 138133 140802 145390 143963 157807 175916 178899 180994 207510 232530 233590 122 Gewinne zu 1000 M 424 11914 14371 15283 15414 16098 16203 10365 25613 27907 28544 31264 31270 40215 43107 60875 61331 67965 60702 70239 71019 77613 84463 89349 93500 03975 101392 104307 103923 111499 113843 119800 119868 121675 123241 127713 128796 138502 142341 142371 148005 163187 164453 165920 170657 171217 174095 174340 175949 180529 186384 188361 189420 201536 203829 211553 215060 221115 222085 222838 231053 188 Gewinne zu 600 M 12430 12485 13883 17303 18245 21093 22870 24240 24918 28130 29555 31150 38201 38371 41506 42179 42282 43941 40090 48300 49984 61073 65339 66878 66671 68429 68030 59677 68992 72971 75933 80358 82628 86267 83034 88807 93751 95188 96076 100246 100640 107625 106315 111355 113704 116148 113751 120159 124403 124503 124953 125902 126083 126200 128111 131040 132204 133918 138426 142073 143138 145951 148881 147701 148338 151958 157744 169811 1011.57 187004 167562 169680 171297 173694 179016 185031 187794 101176 193800 190696 199680 190900 203147 204900 206964 203684 209931 211815 214346 215784 210414 217892 223280 223537 In der Nachmittagsziebung wurden Gewinne über 240 Mark gezogen. 4 .Gewinne zu 10000 M 4014 142841 6 Gewinne zu 6000 M 124167 177615 200828 82 Gewinne zu 3000 M 3312 10284 12683 19068 37395 42642 649,11 62060 63675 03945 63437 76612 70328 73193 83150 85476 96280 08664 100377 108585 114008 114960 120195 122666 125770 128781 147090 154347 170572 174670 175136 176322 186942 191728 192207 200708 202337 203446 216022 215381 216661 134 Gewinne zu 1000 M 9004 12113 14704 23369 24466 25630 28671 29767 36061 36440 40220 40311 44267 64777 63167 63947 64016 72471 73235 77442 79173 80388 82558 82575 82903 88417 89049 92218 94825 05496 95856 96575 102350 108526 113327 115983 118540 118928 123493 125402 128480 128861 130122 139393 ,139962 1408 TO 140975 145486 149786 156023 15854t 169374 17J673 174167 179216 179306 189973 19094t 191614 109098 202158 214090 223642 226465 228621 231084 232511 , > V-'1 242 Gewinne zu 500 M 64 2952 4002 1383 16648 18712 19619 19710 27738 28420 28644 30304 30817 ‘ 81334 33947 37560 40665 41413 43431 47009 47961 60372 61315 63910 64809 66836 64383 72743 73042 74302 75314 78093 81973 82419 83955 85321 87249 89033 89821 90285 91216 92719 99921 100860 .102904 107847 108662 112289 113692 114423 115940 117323 118188 119720 120079 128929 131860 133013 137379 140079 140338 140444 143998 144017 148799 148005 151005 156253 166870 158095 169828 160705 161090 16114tz 163224 163274 164177 165618 166814 107033 166939 172638 172788 174404 175363 133482 183847 183955 184181 184241 186908 192388 193904 199437 200390 201445 203381 205525 207920 ?,10-272 210395 211333 213954 215560 216716 218178 218488 210865 222920 224404 226037 225942 226047 227292 227830 223399 230030 231547 231793 232160 Hühnerfutter KürEenfutter Vogelfutter empfiehlt *«* Ad. !®iack„ Neuen Baue. Tel, 568. und Beratet verschwinden bald nach Gebrauch von Karns 4270 Hühnertmqenmiüeln Zentral - S>rogerie Scimlstrasse. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Giesten. Zerteilung uon BrstsOriAMlu. den Mcnat Mai kommen folgende Brot- m auffcrichmrttcl zur Ausgabe: 1. Nährmittel karte A (gelbe Karte): a Abschnitt 2: Marmelade (Kriegsmus); 2. NährmittetLrte B (rote Karte): a)auf Abschnitt 4: Marmelade (Kricgsmus), o cr\-v . " 5: Kunsthonig; 3. Nahrnnttelkarte C (blaue Karte): a)ouf Abschnitt 6: Marmelade (Krtegsmus), o) " /, 7: Kunsthonig. 4. Wer die auf ihn entsallenden Waren — die adzu-' gMnde dNenge wird später bokanntgegebeu — zu beziehen wünscht, hat unter Vorlage der Nährmittelkcrrte bei einem Kleinhandelsgefchäst der Stadt Gießen bis zum o. Juni (917 eine Bestellung auszugeben. Dabei ist darauf zu achten, daß das Kleinhandelsgeschäft nur die auf- geru,enen Beftellmarken abtrennt und aus der gleich- zisferrgen Qmttungs- uud Bezugsmarke die Bestellung durch Eintragung seiner Firma bestätigt. Wer die be- stlmmte Frist nicht eiühäll, verliert den Anspruch aus die ichn in diesem Monat zustehende Ware. 5 Die, Klein-Handelsgeschäfte haben die Bestellmarkcn aus bue in Betracht kommenden Bestellbogen aufzukleban nnd spätestens am 6. Juni (9(7 den: Stadt. Lebensmittel- amt zur Prüfung einzureichen. Aus Grund der eilige- reichten, VLarken erlitten die Kleinhandelsgeschäfte Be- ^1^?wleine für den Bezug der Waren ount einem Großhändler der Stadt Gießen. Nichteinhaltung dieser Frist cj-ctV 1 ^^^dluß des betreffenden Kleinhandels- geschaftev wm der Beteiligung an dem Vertrieb mit Nährmitteln nach sich 6- Die Bestellbogen können aus dem Lebensmittelaml gegen Erstattung der Selbstkosten in Empfang genommen werden. 4274h Gießen, den 30. Mai 1917. Ter Oberbürgermeister: Keller. Knrtoffelverbrauchs-Regelttng. Auf Anordnung Gr. Ministeriums des Innern vom 14. 5. 17. und Gr. Kreisamts Gießen vom'18. 5.17 wird folgendes bestimmt: 1. Die Abgabe von Kartoffeln in Gastwirtschaften, imb ^derseanstallen x|t tun: gegen Ablieferung der eutsprechen- den Anzahl von L.a ges ka rtv ffe l m a rken , her Stadt Gießen gestattet. Dl« Gülligkritsdaurr der Tagrskartofsrlmarken ist st begrenzt; auf jede Marke dürfen nicht mehr als 8 Kartoffeln abgegeben werden. 2. Die Tageskartoffelmarken können auf dem Stadt ^ebensmittelanit (Kartoffelsielle) gegen Ablieferimg gültiger Wochen-Kartosfelmarken der Stadt Gießen eüi- getauscht werden: au Stelle von jeder Wvchen-Kartofseb marke werden 14 Tages-Kartoffelniarken ausgegeben. 3. Die Gastwirtschaften und Speiseanstalten >haben dre Vereiniia-hmLeu Tages-Kartoffelmarken auf Bogen aufzukleben und dem Stadt. L-ebensmittelamt unter Bei- emer Bescheinigung über die Anzahl der abge- lieferten Marken emzureichen. ^ ’A’jl ^ Tages-Kartoffelmarke werden den Gtist- wirtschaften mrd Speiseanstalteor Vs Pfund Kartoffeln Mgeteilt. 5 Personen die nicht im Besitz von Wochen-Kartofsel- erhalten Tages-Kartoffelmarken durch das Stadt. Lebensmittelamt nur gegen vorherige Ablieferung entsprechender Mengen Speisekartoffeln auf dem Stadt Trefbamunt Asterweg: über die erfolgte Ahllesernng « Ausweis durch das Stadt. Tiefbauamt aus- geitelll. . E' ^ gilt für Abgab« tarn ffiartoffcl« tn der Volksküche tn Gießen. 7„- Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Juni 1917 in Kraft. 4277b Gießen, den 25. Mai 1917. Rollmops S-ück i^uscheifleisch in Gelee 4-L!ler-Doie Mk. 8,80, I-Pfd.- „ „ 1,40, Fischklöse Rfitp PjihpRI ctugoiuach!, fVlixed - Pickles 8-Ltr.-Dose Mk. 13,75, , l’/a*,/ „ „ 8,75, in Glasern Mk.—,75,1,25, 2,05, Salzgurken |/ G ülf lakob Maternus Eeke Klfnik- «27s end Frankfarlor Stea fle. Wer zerrissenes Schuhr .werk, Geschirre, Leder, ZdtstoCFe, Fahrradmäntel, |Filz usw. selbst ausbessern will, verwendet vorzüglich die Nähahle Stepperin w« D. R. G. M. Solide, beste Konstruktion. Näht Stepp» stich wie Maschine. LeiAt zu handhaben. Garantie ! für Brauchbarkeit Viele Anerkennungen. — Preis hik. 2.50 mit Nadelsor® ticrung und Leinenzwirn, packt und postfrei !a ferhandlungen käuf- oder direkt durdi Zucker Sluttgart-Botnang. Der Oberbürgermeister: Kell er. Mgsbe uon Kshlcnbkz'MSfttim. Die Ausgabe der Kohlenbezugsscheine erfolgt: für den 1. Brotmarkenbezirk Montag, den 4 Juni 1917 - 2. Dienstag, ü. „ MitNvoch, 6. .. Mb Reparaturen sohneil und preiswert Gebrüder Waag Schirm-Fabrik ^ ßiflfion, Seltcrsweg Mr. 58 „ 3. 4. 5. 6 . „ 7. „ 8. 9. 10 . „ 11 . 12 . Donnerstag, 7. Freitag. 3. Samstag, 9. Montag, 11. Dienstag, 12. Mittwoch, 13. Donnerstag, 14. Freitag, 15. Samstag, 16. Dre Scheine werden ru der Zeit vor: 8 bis 12 Uhr vormittags und 2 bis 6 Uhr nachmittags im Verwaltungsgebäude des Gaswerks, und zwar an die Empfangs- berechtigten mit den Anfangsbuchstaben A— IC auf Zim- ntcr Nr. 1 und an diejenigen mit den Anfangsbuchstaben L -Z auf Zimmer Nr. 3, verabfolgt. Die tm genanntem angeforberten ^ Bezugsscheine können nach deni 18. Juni 1917 abgsholt werden. Die Brotausweiskarten sind vorzulegen. 4^>75H Gießen, den 31. Mai 1917. -Ortskohlen st elle der Stadt Gießen to Ai» Siefin. cii/ d en 7. Juni, vormittags ^ornn end. werden in den Waldungen der Stadt Greßeii (Di,trikt Erlenbrunnen. Abt. 95 und 97) versteigert: 188,2 rm Buchenscheit. 79.0 „ Eichenscheit. 5.0 „ Eschen scheit, 10.0 „ Erlenscheit, 87,6 „ Buchenknüppel. 16.0 „ Eichen knüppel, 7.0 „ Eschen knüppel. 2,8 Erlenknüppel. 2220 Stück Bnck-enwellen. 140 Eschenwellen, 21.0 rm Buchen stock, 13 „ Eichenstock, . r 3 .. Erlenstock. 10 ld-,eife amm “ t,n ' ft ift m ‘ f bn Sidm «r der Lolchändlcr sind vom Mitbieten ausgeschlossen. Jeder Steigerer darf nnr fernen Eigen-Bedarf steigern. Gießen, den 29. Mai 1917. iZJdh Der Oberbürgermeister. I. V.e Grünewald.