m. 65 ' Drittes Blatt Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag«. *67. Jahrgang Beilagen: ..Siehener Zamftienblätter" und „Ureisblatt für den Ureis Kletzen". Postscheckkonto: Frankfurt am Main Nr. U686. Vankverkehr: Gewerbebank Siehen. Gietzener Anzeiger General-Anzriger für Oberheffen Lamstag, \T. März X9XT ZwillingSrundoruck und Verlag: B r ü hl'jche Unrveriiläts-Buch-u.St ündruckerei. N. Lange, Gießen. Lchristleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstlufze 7. (> eschäf viielle u.Verlag: «Ebl, Schriftteuung: 112. Anschrift für Lr^htilachrlchten:AnzeigerGießen. Uriegsanleiden. Teutschlmrd erläßt in diesen Tagen den Ruf zur Zeichnung der 6. Kriegsanleihe. Es verlohnt sich ans diesem Anlaß eine kurze Hebers icht über die Methoden der Kriegsgeldbeschasfnng bei uns Und unseren Gegnern und die damit erzielten Erfolge zu geben. N u ßland druckt Noten, ohne Rücksicht auf die Golddeckung, ein außerordentlich einfackies Verfahren, das sich aber auch nur ein Land leisten, kann, dem selbst der Staatsbankrott keine Bedenken verursacht. Tie in ihrer Höhe nicht feststellbaren Beträge fester Anleihen, die bisher mit großen Viül)en in Rußland unter-- gLbvachit wurden, sind fast ausschließlich bei den Banken geblieben, von einer Beteiligung des Volkes kann keine Rede seftr. England l)at zu Beginn des Krieges versucht, die Kttegs- auSgaben im Etat auszugleichen und durch Steuern aufznbringen. Tiefes Verfahren, an sich solide, mußte an der damals nicht vor- mrsMsehendcn, ungeheuren Steigerung der Kriegskosten scheitern, trotzdem England, mit der alle seine Maßnahmen kennzeichnenden Energie, durch ganz gewaltige Steuerer ho Hungen tatsächlich seine jährlichen Ginnahinen von 4 Milliarden vor dem Kriege auf 10 Milliarden inr Kriege gesteigert hat! Tie fehlenden Mittel beschaffte man sich nun dort, wie auch in Frankreich, durch Ausgabe von kurzfristigen Schatzscheinen. Tiefe Schatzschcine, an Banken sund Private vcrkmrft, bilden dalrer eine außerordentlich große schwebende Schuld, deren Rückzahlung den Regierungen beider Länder große Sorgen mackst. In Erkenntnis des Gefährlichen eines solchen Verfahrens sucht inan sich durch feste Anleihen im In- und Ausland Luft zu schaffen. Ties ist aber, wie unten zahlenmäßig ausgeführt ist, nur zum kleinsten Teile gelungen. Teutschland l«rt vom Beginn des Krieges an mit sicherem Griff die Begebung langfristiger Kriegsanleihen zum Grundsatz erhoben. Nur hierdurch ist Stetigkeit und lieber sicht in die Finanzen zu bringen und vor allem antf) eine Beteiligung des Volkes selbst und nicht nur der Blank- und Finanz kreise zu erreichien. Selbstverständlich mußten auch wir zunächst Schatzscheine an die Banken aus geben.. Es ist aber bisher iroch stets gelungen, nrit dem Ertrag jeder neuen Anleihe sämtliche vorher ausgegebenen Schatzscheine einzulösen und darüber hinaus rrochl einen erheblichen Betrag für die weitere Kriegführung zur Verfügung zu behalten. Während in England die kurzfristigen Schatzscheine ganz unabhängig von einer ettva aufznlegeirden Anleihe an einem bestimmten Termin bar rückzahlbar sind, hat nttm bei uns an den Verkauf solcher Sckieine die Bedingung geknüpft, daß sie bei Aiis- gabe einer neuen Anleihe in Stücke dieser Anleihe um getauscht werden müssen Sie sind also gewissermaßnr nur ein Vorschuß aus die neue Anleihe Frankreich hat bis heute ca. 60 Milliarden Mark für den Krieg ausgeben müssen. Tie beiden aufgelegten festen Kriegsanleihen hckbcn, wenn man den niedrigen Ausgabekurs von 86 durchgeseyt hat. Immerhin ist die Notendeckung durch Gold bei uns 32 o/o,, in Frankreich dagegen nur noch 17 «A>! Englands Kr iegskosten betrugen bisher ca. 80 Milliarden Mark. Hiervon waren nur rund 18 Milliarden durch 2 Anleihen fest gedeckt. Tie erste Anleihe zu 372 °/o ergab 7 Milliarden, die zweite zu 4 1 /» % brachte 18 Milliarden, in denen jedoch über 7 Milliarden alter 27, o/o Konsols, die zum Umtausch zugelassen waren, enthalten sind, und die eben deshalb nicht als neues Geld gelten körmen. Ein weiterer Teil der Kriegskosten ist durch die schon erwähnten sehr hohen Stenern ausgeglichen worden, ein kleinerer Bettag durch die amerikanisckisen Anleihen. Ungedeckt blieben 46 Milliarden Mark, von denen 2 2 Milliarden Schatzscheine Ende März dieses Jahres rückzahlbar sind, während der Rest noch auf die Dauer von 2 bezw. 5 Jahren laust. Tie neue, mit gewaltiger Reklame in die Welt gesetzte „Siegesanleihe" ergabt die aus den ersten Blick erstaunlich hohe Summe von 20 Milliarden Mark, von denen 3 Milliarden zum Umtausch für die erwähnten, am 31. März fälligen Schutzscheine angemeldet sind. Tos gesamte neue Geld, so effektvoU die Summe dem Nichteingeweihten auch erscheint, reicht also noch nicht einmal ans, um auch nur die 22 Milliarden jetzt fälliger Schatz sckieine zu decken. England steht wieder mit leeren Händen da und hat nach seiner Siegesanleihe noch 26 Milliarden kurzfristiger Schulden, bei einem monatlichen Verbrauch von 3 Milliarden! Es ist deshalb auch nach dem ersten Freudengeschrei in England Merkwürdig still geworden und schon werden Stimmen laut, daß man sich auf neue Finanz an streu gun gen vorzubereiten habe. Wie ganz anders sieht es dagegen bei uns aus. Oesterreich-Ungarn hat bisher nicht weniger als 21 MiUiarden fester Anleihen aus eigner Krast aufgebrackft, also mehr als das reiche Frankreich und mehr als England vor seiner letzten Anleihe. Teutschland aber steht größer da als jedes andere Land. Unsere Kriegskosten betragen bisher oa. 60 MiUiarden Mark Davon sind volle 47 Milliarden durch Kriegsanleihen gedeckt, so daß heute unmittelbar vor Ausgabe der 6. Anleihe eine schwebende Schuld von nur 13 Milliarden vorhanden ist, gegenüber 40 Milliarden in Frankreich und 4 6 Milliarden in England, ebenfalls vor Ausgabe seiner letzten Anleihe. Es ist bestimmt zu hoffen, daß der neue Appell an unser Volk auch diese 13 MiUiarden zum Verschwinden bringt, so daß das Reicy dann keine unkonsolidierte Schuld mehr hätte. Tiefe günstige Lage kann aber nur aufrecht erhalten werden, wenn jeder seine .Kraft bis zum letzten anspannt. Es darf keines daneben stehen und glauben, daß es auf seine Zeichnung nicht ankommt. Tie großen Zeichnungen aus Jndusttie und Kapitalisten- kreisen macheiz es wicht allein. Es muß Zeder bis! zür GreNza seines Könnens gehen. Tabei wird von keinem ein Opfer verlangt. ES ist ein Irrtum zu glauben, daß es eine bessere Geldanlage gibt, als die deutschen Kriegsanleihen. Keine Staats-, keine Kommunalanleihe und auch kein Hypotheken Pfandbrief oder Industrie» bl igation bieten größere Sicherheit. Es ist falsch, zu glauben, daß k. B. Hypotheken Pfandbriefe, weil sie durch Hypotheken gedeckt sind, oder Jndusttieobliga- tionen, weil iridu^tticUe Werte für sie haften, besser sind. Man darf nie außer acht lasten, daß für unsere Reick-sanleilxen das gesamte Nationalvermögen garantiert, einschliesstich aUes Grund- Hypotheken- und Industtiebesitzes, überhaupt jedes Besitzes des Einzelnen wie der GesamtkZeit. Das Wort von der größten Anstrengung, die gemacht werden muß, nm die Entscheidung zu erzwingen, gilt nicht nur für die, Kämpfer draußen an der Front, oder die Arbeiter in den Munitionswerkstätten und die «Nahrung schassenden Landleute, es gilt auch sitt das Ausbringen des zur Kriegsführung nötigen (beides. Ueberall muß imseve Front unerschütterlich, unbesiegbar und an gri ffsbeceit bleiben. Also tue jeder seine Pflicht! Hessischer Landtag. Zweite Kammer. Tarmstadt, 16. März. Am Regierungstische: 'Die drei Minister und mehrere andere Regierungs Vertreter. Vizepräsident Tr. Schmitt eröffnet die Sitzung um 9*/* Uhr Tas Haus setzt die Beratung des Staatshaushaltsplans denn Kap. 76 Bergbau sott. Ta die Kap. 60—75 zunächst zurück gestellt worden sckcd, ebenso Kap. 77 Kunststraßen. Kap. 76 wird ohne 2bis spräche genehmigt. Zu Kap. 78 Förderung des Handels, bemerkt Aba. Korell-Ingelheim, es werde von verschiedenen Seiten die Forderung gestellt, den freien Handel mehr an der Lebens- mittclbeschassung zu beteiligen. Bei der Heubeschafsung in Rheinhessen sei der Firma „Heuzenttale Grünedaum" in Frankfurt a. M. das alleinige Austaufsrecht für Heu in den Kreisen Mainz, Oppenheim und Bingen übertragen worden. Tiefe Firma mache aber Geschäfte nicht nur in Heu, sondern mich in Pökelfleisch, Apfelmus und Zwetschen. Es sei dringend erforderlich, dieses ganz ungerechtfertigte Moirovol, das der auswärtigen Firma in Hessen Äbettragen wurde, schleunigst zu beseitigen. Diese Firma sei schon wegen Kttegswuchers bestraft worden und genieße auch sonst keinen günstigen Ruf. Bei der Werbetätigkeit stir die Kriegsanleihe sollten nicht >dreisräte, Pfarrer und Lehrer, sondern auch Vettreter des Handelsstandes, die das kaufmännische Vertrauen besitzen, herangezogen werden.. Abg. Cal man (natl.) bemerkt, er halte die von ihm geforderte Landes-Anskunftsstelle für den Handel noch viel notwendiger, als die für die Landwirtschaft. Es bestehe eine große Rechtsunsicherheit, besonders aus dem Gebiete des Vcttehrs mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Abg. Adelung (Soz.) spricht sich gegen den freien Handel aus. Er könne nickst begreifen, daß man bei der Verteilung der „Schlüsselware" wieder nur den Großhandel heranziehen will. Warum erkenne man nicht die Kleinhandels verbände auch als Großhändler an? Ter Redner bemängelt weiter die übermäßigen Provisionen der Oberkommissionäre beim ßlbschluß von Verträgen zwischen Gemeinden und Produzenten. Abg. Henrich (fr. Vpt.) beklagt, daß die Behörden auch den Verkauf von Lebensmitteln beveitstellen. Tas solle doch besser den Kleinhändlern übettassen werden. Von einenr freien Handel könne gegenwärtig keine Rede sein. Es frage sich, ob man nicht die kaufmännischen Kreise und ihre Einrichtungen besser heran- ziehen könne, lvie dies z. B. in Tarmstadt geschieht. Oberregierungsrat Wagner führt aus, daß die Regierung bei Anstellung der Frankfuttcr Firma nicht beteiligt gewesen sei. Die angeregte Errichtung von Anskunstsstellen für den Handel sei Sache der Handelskammer. Abg. K o r e l l - Ingelheim (fr. Dpt."» bemerkt, im Handwerk herrsche eine große Unsickierheit darüber, welche Handwerksbttriebe infolge des Hilfsdienstgesetzes stillgelegt werden sollen und was dann mit den Lehrlingen m geschehen habe. Jedenfalls müsse dafür gesorgt werden, daß das Handwerk für die Zukunft möglichst leistungsfähig erhalten bleibe. Minister v. Hombergk erklätt, die Vorlage zur Bereitstellung von Geldmitteln für den notleidenden Mittelstand werde demnächst dem Hause vorgelegt werden. Die Anregung des Vorredners werde im Einvernehmen mit den Handelskammern weiter in Erwägung gezogen. Die Restkapstel des Ministeriums des Innern werden darauf genehmigt. Zur Beratung kommen nun die Etatskapitel des Ministeriums der Justiz. Abg. Cal man (natl.) fühtt hierzu aus, es müsse dafür Sorge gcttagen werden, daß die Gerichte nach dem Kriege nicht mit der Aufarbeitung von zahlreichen liegen gebliebenen Sachen belastet werden. Für gewisse Delikte empfehle sich am besten eine Amnestie. Sehr von Nöten sei auch eine Reform der Geldstrafen; diese müssten sich mehr nach der Vermögenslage der Betreffenden richten. Tie Laienjustiz bilde eine Sicherheit gegen die Auslegungskünste, inie sie beispielsweise hinsichtlich der Auslegung des dolus eventualis angewendet werden. Abg. Dr. Fulda (Soz.) richtet an die Regierung Die An-, frage, welche Stellung sie zu den geplanten Vereinfachungen im Justizwesen einnehme. Staatsminister v. Ewald entgegnete, die Negierung habe ihre Zustimnnlng gegeben zu der geplanten Erweiterung der Kompetenz der Amtsgerichte, dem Ersatz der Kollegialrichter durch Einzelrichter an den Landgettcksten, ferner zur Erweiterung der Kompetenz der Schössengerichte und zur Verminderung der Zahl der Geschworenen von 12 auf 7 Mitglieder. Man werde nach dem Krieg auch mit dem Ersatz des Legalitätspttnzips durch das Op- porttunitätspttnzip noch einen Schritt weiter gehen, wie dies ja auch jetzt sckwn bisweilen gel)andhabt wird. Tie Großh. Regierung stimme diesen Anregungen besonders in der Hoffnung auf bedeutende Personalersparnisse zu. Abg. Fulda (Soz.) hält eine Vereinfachung der Justizpflege nicht für notwendig, insoweit dadurch die bewäkwten Grundlagen unserer Rechtspflege berühtt werden. Tie Durchführcmg der Vorschläge jetzt im Kriege sei nicht notwendig. Tie Einschränkung der Sckiwurgettchte sei so weitgehend, daß ihnen eigentlich nur noch die sogenannten Kapftalverbrcckien verblieben. Tie vor geschlagenen Aenderungen dürsten auch nach dem Kriege lvefter beibehalten bleiben. Staatsniinister v. Ewald weist darauf hin, daß das Gesetz über die Vereinfachung der Justiz zwei Jahre nach dem Kriege üneder außer Kraft treten werde, die Bedenken des Vorredners also hinfällig seien. Damit ist die Beratung des Iustizttats erledigt, die einzelnen Kapitel werden genehmigt. Es folgt die Beratung der Etats des Ministeriums der Finanzen. Bei Kap. 98, Ministerium, macht ^kbg. Henrich (F. Vpt.) einige AusfülpTungen über die Förderung des bargeldlosen Zahlungsvettehrs und empfiehlt ein Zusammengehen von Staat imb Stadt. Finanzminister Tr. Becker erklätt, daß die Banken und Sparkassen sich sämtlich bis auf eine bereit erklärt hätten, den Uebertveisungsverkehr einzufül/ren. Sehr erwünscht sei es, daß sich die Kreditgenossenschaften ebei^salls diesem Vorgehen anschließen. Tie staatlichen Kassen würden sämtlich Ueberweisungskonten im Anschluß an die Sparkassen erhalten. Auch die Beamten sollten wiederholt zum Anschluß an den Ueberweisungsverkehr anfgefordert werden. Tie vierteljährliche Gehaltszahlung habe vielfache praktische Bedenken, er würde auch dem Staat einen Verlust von etwa 100 000 Mark Zinsen bttngen. Abg. Dorsch (Bbd.) führt Beschwerde darüber, daß in den Prnnkgätten in Bad-Nauheim „Hinkelgätten" eingerichtet worden seien, woraus Fmanzminister Tr. Becker erwkdett, daß der Vorredner doch eigentlich von jetötem Standpunkt als praktischer Lmrdwitt mst diesen Hinkellgätten durchaus einverstanden sein müßte. Die Kapitel des Finanzministettums werden danach genehmigt. Zur Beratung konimen nun die drei Kapitel Kunststraßenwesen, Bamvesen und Nachträge. Abg. Soher r (Ztt.) behandelt die Wünsche der Bauaspiran- ten, von denen viele noch ans dem Jiahvem 1397, 1898 und 1899. nicht zur Anstellung gelangt stien. ., , rr t ^ Abg. Stö pler (natl.) eröttett die Gehaltsverhältmsse der Beamten. Abg. Adelung (Soz.) bemerkt, daß einzelne Bauaspirrmten schon etwa 20 Jahre als Anwärter tattg sein mußten. Für die Anstellung würden höchstens 2000 Mk. erfordettich sein. Abg. Bach (natl.) fühtt aus, die Regierung habe Banaspiran- ten, die sich auswärts um eine Stellung bewarben, als unabkömmlich erklätt. Abg. Henrich (F. Vpt.) unterstützt ebenfaW die Wünsche der Bauaspiranten. Ministerialrat Tr. Kratz bemerkt: Die Bautätigkeit des Staats sei durch die Beschlüsse der beiden Stcmdekcmrmern wesentlich eingeschränkt worden. Es sei deshalb auch schwierig, die betteffenderr Aspiranten in geeigneten Stellen unterzubttngen. Auf die einzelnen Kreise könne ein Zwang zur Anstellung der Bauaspiranten nicht ausgeübt werden. Trotzdem hätten die Anregungen der Regierung Gehör gefunden. Eine Aenderung des Gesetzes sei jetzt nicht möglich. Nur in zwei Fällen habe man bei dem Wasserbauamt Mainz verwendete Leute nicht abgegeben. Sie wären in Preußen auch nicht sofort angestellt worden und hätten bis zur Ablage der Prüfung mit einem nur wenig höhereir Gehalt vottieb nchmen rnüssen. Bei der Anstellung im hessischen Dienst würden sie mit einem höheren Ansangsgehalt beginnen. Es seien außerdem mit Rück- sickst aus die Konseauenzen erlieblich iveitere Schwierigkeiten vorhanden. Im Todesfälle würden die Hinterbliebenen dieser Angestellten genau so behandelt wie angestellte Beamte. Durch die Heraufsetzung der Vergütung sei schon erheblich geholfen worden. Abg. .Lan g (natl.) eröttett des weiteren die ungenügenden Gehaltsverhältnstse der Geomtter, während Abg. Tr. Osann (natl.) an die Regierung das Ersuchen richtete, die Neuorganisation der Baubehörden recht bald in die Wege zu lesten. Ta ja die Bauaspiranten dixh eine Verwendung stnden würden, so könne man sie doch auch fest anstellen.. Abg. Adelung (Soz.) ersucht um Auskunft, wie sich die Regierimg zu den Anttägen des Ausschusses in der Frage der Staatsdienstanwärter stelle. Finanzminister Tr. Becker entgegntt, ein Teil der Forderungen hinsichtlich der Bezüge für die Hinterbliebenen sei bereits erfüllt worden. Ein anderer Teil, der die Forderung über höhere Zuwendungen an die Staatsdienstanwätter bttttfft, biete erhebliche Schwierigkeiten. Ter Minister erörtert dann noch ausführlich die Frage der Anstellung der Bauaspiranten, worüber wir aus Raummangel nicht näher eingehen können. Nachdem auch noch die Abg. Tr. Schmitt (Zentr.) und Bach (natl.) sich weiter mit dieser Frage beschäftigen, bringt Abg. Tr. Osann (natl.) einen Anttag ein, der dahin geht, daß zwölf der ständig verwendeten Bauaspiranten fest angestellt werden sollen. Nachdem Abg. Adelung zuguTrsten dieses Antrages einen von ihm gestellten Antrag zurückgezogen hat, wird zuerst der Ausschußanttag angenommen: Tie Rechenmg zu ersuchen, den Staatsdienstanwättern bei längerer Dienstzeit weitere Erhöhungen ihrer Bergüttmgen zu gewähren, jedoch nicht über dsr Betrag hinaus, der ihnen bei definitiver Anstellung zusteht. Darauf erfolgt die Annahme des Ausschußanttages: Tie Regierung zu ersuchen, bei eintretender Diensturrfähigkeit oder beim Ableben eines Staatsdienstanwärters diesem oder seinen Hinter» bliebenen diejenige Versorgung zutell werden zu lassen, die fte gesetzlich zu beanspruchen haben würden, wenn sie mft ihrem zuletzt bezogenen Diensteinkommen angestellt gewesen wären. Weiter angenommen wurde noch der Ausschußantrag: Die Regierung anfzu- fordern, die Bauaspiranten in jeder Weise zur Erlangung einer Stelle außerhalb des Staatsdienstes zu fördern, ihnen jedenfalls den Ueberttttt in einen anderen Dienst auch nicht unter Berufung auf dienstliche Rücksichten zu erscknveren, wenn den Aspiranten nicht eine mindestens gleichwettige Verwendung ober Anstellung im Staatsdienst zugesichert werden kann. Ter Antrag Tr. Osann Wurde darnach ebenfalls angenommen, desgleichen auch die drei behandelten Kapitel genehmigt. Die Sitzung schloß alsdann um 1 3 / 4 Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag vormittag ^10 Uhr. Ans Sterdt nnd Land. \ Gießen, 17. März 19: 917. 12. Woche, gültig vom 19.—25. März 1917 12. n „ 19.-25. . 12. „ . . 19-25. . 12. „ „ * 19.—25. „ Lebensmittelmarken. Für die Zeit vom 19. bis 25. März 1917 haben nach' folgende Lebensmittelmarken Gültigkeit: Brotmarken Buttermarken Flerschmarken Kartoffelmarken w 12. Zuckermarken Nr. 8 und 9, gültig bis 31. März 1917. Seckenmarken für den Monat Atärz. Ein Umtausch verfallener Marken findet nicht mehr statt; ebenso wird für verloren gegangene Marken kein Ersatz gewährt. GcschäftSstnnden deS Städt. LcbenSmittelamteS von 9-12 Nhr vorm., 2—4 Uhr nachm. Sonntags von 10—12 Nhr vorm. Markenausgabe für Urlauber. ** A n s z e i ch n u n g. Die Grvßherzogin hat als Anerkennung für treue Kttcgsarbeit das Gedenkblatt folgenden Frauen Gießens verliehen: Frau Metzgermeister Kühn, Frau Holzhändler Happel, Frau Schrein erm ei ster Klingelmeyer, Frau Straßenbahnwaglniführer Vogel, Frau Kaufmann B a l k e. ** A u s z e ich n n n g. Das Eiserne Krenz wurde verliehen dem Gerichtssckweiber-Aspiranten Ludwig Steller aus Gießmr. Er ist bereits im Besitze der Hessischen TapferkeitsMedaille. —, Kanonier Max Roßmann von G^ßen, welck^er bereits vor einiger Zeit die Hessische Tapserkeftsirreoaille erhielt, wurde mft dem Eisernen Kreitz 2. Kl. ausigezeickmet >und xwn Gefreiten befördert. —- Ötefr. d. Res. des 1. Kvnrm. Feld-Art.-Regt. Nr. 2, .Hermann Schmidt, wurde wegen aus gezeichnetem Meldereiterdienst am 4. März d. Js. mit dem Eisernen Kreuz 2. Kl. m^gezeichrrtt. Landkreis Gießen. B. Grv ßen-Buse ck, 16. März. Musk. E. Jakob wlirde mit der Hessischen Tapferkeitsmedaille ausgezoichntt. Er ist der jüngste Sohn des Metzgers Leo Jakob. 9lnch seine beiden Brüder rückten sckion bei Kriegs beginn ins Feld. Sein Bruder Sally starb den Heldentod — Christoph Motz, nvlcher vor, ?lnfang de-Z Krieges im Felde steht und schon z^veimvl verwundet winde, ist mit dem Eisernen Krenz mtSgezeichnet und znm Unlerofftzftn befördert worden. Die Hessische Tapferktttsmedaille wurde ihm sckwn frülier verliehen. Kreis Schotten. # Eichelsdvrf, 16. März. Das Eiserne Kreuz erbückt der Musketier Adolf Mürß, kurz zuvor die HeMhe Dapftrk^ mcdaftle. Bkkmlm-W Rr. Bst. 1945/2. 17. K. R. A-, betreff. Bestasrdserhebung nndLagerbuchführung von Drogen und Erzeugnissen ans Drogen. 5Som 15. März 1917. Vachsteherrde Bekanntmachung wird auf Ersuchen des ffömg- Lchen Kriegsministeriums fyicrntü zur allgemeinen Kenntnis go* bracht mit dem Bemerken, daß», soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung My Grund der Bekanntmachungen über Vmwatser Hebungen vom 2. Februar 1915, 3. ©eptentber 1915 und 21. Oktober 1915 (Reichs- Gesttzbl. S. 54, 549, 684) *) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß, der Bekanntmachung zur Fernhalmng iunKuverlässiger Personen Dom Sxmbel vom 23. September 1915 Meichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden. § 1 . Meldepflicht. Die von dieser Bekmurtmachung betroffenen Personen (§ 3) tzneldepflichtige Personen) unterliegen hiMüchtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (nreldepftichtige Gegend stände) einer Meldepflicht. § 2 . MeDrpfLichtise Gegenstände. Meldepflichtig sind: Ir. Agar-Agar .... 1b. Agar-Agar Linealform 2a. Aloe capensis . . . 25. Aloe Cura^ao . . . i2c. Extractum Aloes . . 13. Baisamum Copaivae 4 Baisamum peruvianum 0a. Benzoe Siam . . 5b. Benzoe Sumatra . . 5c. Benzoe Palembang . 6. Cantharides .... 7. Catcchu. 8. Cera alba .... 9. Cera flava .... 10. Cetaceum .... 11. Cortex Chinae, D. A. B 12 . 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20 . 21 . 22 . 23. 24. 25. 26. 27. 23. 20 . 30. 31. 32 33. 34. 35. 36. Cortex Chinae . . Cortex Quillaiae . . Cortex Simarubae . Crocus. Flores ChamomiOae . Flores Cinae . . . Flores Verbasd . . Folio Belladonnae Folia Jaborandi . . Folia Menthae pipcritae ferminztee . Folia Sennae.Sennosblätter. V. Sobald die Vorräte meyr Agcrrfäden . . . betragen als: . . 80 kg Agarstangen . . . . 30 „ Kap-Aloe . . . . . 10 „ Cura<)ao-Moe. . . . 10 „ Aloeextrakt . . . - . 5 „ Kvpaioabalsam . . . 50 „ Perubalsam . . . . 10 „ Siim-Benzoe . . . . 10 „ Sumatra-Benzoe. . . 30 „ Palcmbang-Bcnzoe . . 30 „ Spanische Fliegen . . 5 „ Katechu .... . . 25 „ Weißes Wachs. . . . 25 „ Gelbes Wachs . . . . 25 „ Walrat .... . . 10 „ Chinarinde, Dtsch Arz- neibuch V. . . . . 50 „ Chinarinde anderer Art 500 „ Seifenrinde . . . . ico„ Simarubarinde . . . io „ Saftan .... . . io „ Kamillen . . . . . 100 „ Zitwerblüten . i . . io „ Wollblumen . . . . 50 „ ToMirichenblätter. . . 50 „ Jaborandidlätrer. . . 50„ Pfefferminzblätter, Pfes- Folia Uvae Ursi . Folliculi Sennae . . . . Fructus Anisi. Fructus Aurantii immaturi Fructus Capsid Büren rrc ubenbiätter Senncsschote« AnLs. Unreife Pomeranzen Spanisch« Pfeffer Fructus Card.Kümmel Fructus Colocyndudis Fructus Foenicttfi Fructus Juniperi . . Fructus Myrtillorum Galla e. Kvlogninthe« . Fenchel . . . Wacholdedkeren Getrockm Heidelbeeren Galläpfel Lycopodium.BärlappsPoren OleuM Foeniculi Oleum Menthae piperitae 37a. Opium. 37b. Opium pulveratmn . . 37c. Tinctura Opii .... 37d. Tinctura Opii crocata . 37e. Extractum Opii . . 38. Radix Colombo ... 39. Radix Gentianae .... Enzianwurzd 40a. Radix ipecacuanhae Car- thagena . 40b. Radix Ipecacuanhae Rio . 41a. Radix Liquiritae hispanicus 41b. Radix Liquiritiae russicus . 42. Radix Senegae 43. Radix Valerianac 44a. Rhizoma Hydrastis 44b. Extractum Hydrastis flui dum . . . . . 45. Rhizoma Rhei . . . 46. Rhizoma Zingiberis . 47. Semen Cydoniae . . 48. Semen Foenugraed . 49. Semen Sabadillae 50. Semen Sinapis . . . 51. Semen Strychni . . 52. Styrax .... 53a. Succus Liquiritiae 53b. Succus Liquiritiae pulvis . 53c. Succus Liquiritiae in ba- cillis. 53d. Succus Liquiritiae in massa 53e. Succus Liquiritiae depuratus Fenckelöl Pfefferminzöl . . Opium .... Opiumpulver . . Opiumtinktur . . „ , sasranartige Opiumcxtrakt . . Kolombowurzel . Brechwurzel . . Brechwurzel . . Süßholz, spanisch Süßholz, russisch. Senegawurzel . . Baldrian . . . Hydrastisrhizom . 100 50 „ 50 „ 50 „ 150 50 100 „ 600 „ 10 „ 100 100 „ 100 „ 500 „ 50 ,. 10 „ 10 „ 5 „ 10 10 „ 10 „ 1 50 „ 100 10. 10 „ 100 „ 100 30 100 „ 10 „ Hydrastissluidextrakt . 10 Rhabarber.100 Ingwer, nicht kandiert 100 Ouittensamen .... 50 Bockslonsamen . . . 100 Sabadillsameu ... 50 Senfsamen ...... 50 Brechnuß.100 Storax.50 Süßholzsaft, „ in Pulver ... 50 „ in Stangen ... 50 „ in Masse ... 50 Gereinigter Süßholzsaft 10 Nicht betroffen von der Bekanntmachung sind Vorräte in Form von Pillen, Pastillen, Tabletten ustv. der Ziffern 1 3. bis 53 e. Acetanilidum.Antifebrin.10 kg Acidum acetylosalicylicum Acetylsalicylsäure, Aspirin 50 ,. Benzoesäure . . . . 10 „ Zitronensäure, alleSort. 100 „ DiäthylbarbitursLure, Veronal.50 ,, Milchsäure.50 „ 54. 55. 56. 57. 58. 59. Acidum benzoicum Acidum citricum . . . . Acidum diaethylbarbituri- curn. Addum lacticum . . . . *) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe vis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen stnd, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher ein- ^richten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er aus Grund dieser Verordnung verpflichtet ist. nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angabm macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitauseird Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Eheuso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lager- ^Lücher emzuridsten oder zu führen unterläßt. 60. Addum saficyUcuai . . 61. Aidum tannicurn . . . . 62a. Addum tartaricuin . . . 62b. Acidum tartancuxn tcchai- cum. 63. Aethylmorphinum hydrochloricum . 64. Ammonium bromatum . . 65. Argentum collokialc, Collargolum. 66. Argentum nitricum . . . 67. Argentum proteinicinn . . 68 Atropinimi ei eius »alia . 69. Bismutum subgallicum . . 70. Bismutum subnitricum . . 71. Bismutum subsalicvlicum 72. Bismutum tnboniphciiyli- cum .’ 73a. Chininum hydrochloricum D. A. B. 73b. Chininum hydrochloricum D. A. B. 74. Chininum sulfuricum 75. Chloralum hydratum 76. Cocainum hydrochloricum 77. Codeinum puosphoricum 78. Coffeinum . 79. Coffeinum-Natrium salicy- licum . 80. Diacethylmorphinum hydrochloricum . . . Borrät« mehr betragen als: SallcYl säure .... 100 „ Gerbiäure. Tannin . . 50 „ Weinsäure. alle Sorten 100 „ , technisch . . . 100 .. Aethylmorphrnhydrochlo- 81. Emetinum . 82. Eucain B . 83. Guajacolum carbonicum . 84. Hexamethylentetraminum 85. Homatropinum et eius sa- lia . 86. Hydrargyrum chloratum . 87. Hydrargyrum bi.h!oratum 88. Hydrargyrum oxydatum . 89. Hydrargyrum praecipita- tum album .... 90. Hydrastinum et eius salia 91. lodoformium . . . . 92. Kalium bromatum . . 93. Kalium permanganicum . 94. Lithium et eius salia . . 95. Methylsulfonalum . . . 96. Mentholum . 97. Morphinum hydrochloricum . 98. Natrium bicarbonicum 99. Natrium benzoicum . . 100. Natrium bromatum . . 101. Natrium salicylicum . . 102. Novocain . 103. Novocain-Suprarenin a) solutum .... b) Tablettae . . . . 104. Phenacetinum . . . . 105. Phcno-phthalei'num . . . 106. Phenylum salicylicum . . 107. Pilocarpinum et eius salia 108. Pyramidon, Pyrazolonum dimethylami- nophenyldimcthylicuin . 109. Pyrazolonum phenyldime- thy licum . 110 Pyrazolotram phenyldime- thylscum salicylicum 111. SaccJiarum lactis . . . 112a. Salvarsan . 112b. Salvarsan-Natriurn 112c. Neo-Salvarsan . .. . 113. Santoninum . 114. Strychninum et eius salia 115. Sulfonaluth . 116. Suprareninum hydrochloricum . 117. Tannalbin . 118. Tanninum albuminatum . 119. Tannoform . 120. Tartarus depuratus . . . 121. Terpinum hydratum . . 122. Theobromino-natrium salicylicum . 123. Theophyllinum . . . 124. Thymolum . 125. Veratrinum et eius salia . rid, Dwnin .... 1 „ Ammoniuilchlomid . . 50 .. KvUochales Silber, Collaigo! .... 3 Silbecnitrat .... 1b Albumosesilder, Protav- gol. 6 .. Atropin u seine Salze Basisch-s Wismmgallat Dermatol .... 25 g 25 kg Ba isck?es Wismuttritcat 25 , Bajisches Wismutjalstylat 25 kg Leroiornt. 25 Chini ichydwchlorid T A B V. . . . 10 „ C h ini n Hy l>ro chlo rü> TABU. . . . 10 „ Chittinsulfar .... 10 „ Chloralhtstrat .... 10 „ Kokain Hydrochlorid . . 1 w Ko dein phosphal . . . 1 .. Koffein. 2 „ Kosfein-Natriumsolicylat 2 „ Diacetbylnwrphinhydro- chlorld, Herornhydro- chlorid. 1 n Emetin. 25 g Eukain B. 1 kg Guajacolkarbo7rat,Tuotal 10 „ Hexamethylentetramin, Urotropin .... 50 „ Homatropin u. s. Salze 25 g Queckjilberchlorür,Mlomel 25 kg Quecksilberchlorid, Sub.m 25 „ QuecksilbewLyd, rotes Quecksilderorchd 25 „ Weites QuecksllberprL- zipikat.25 „ Hydrastin u. seüre Salze 10 g Iodo-orm.25 kg Kaliumbromid . . . 100 „ Kaliumpermanganat, übecmangansrs. Kali 100 „ Lithium u. seine Salze 10 „ Methy sulsonal, Trional 5 „ Menthol. 5 „ Morphinhydrochlorid . 2 „ Natriumbtturbonat . . 500 „ Natriumbmzoat ... 25 „ Natriumbromid . . . 100 „ NatriPusalicylot. . . 100 „ Novocain.Och „ No vocaiw-Supvarenin a) gelöst ... 50 Röhrchen b) Tabletten . 50 Phenacetin .... Pherwlphlhalem . . . Phenylsalicylat, Salol. Pilokarpin u, ferne Salze Pyramiden, Dimelh y lamino tchenhl- di methy lpyrazolon Pheny ldimethylpyrarolon, An ipyrin .... 5 „ Salicyl saures Phenyl- dinleibtzlpyrozolov. Sa- lipy rin. 5 „ Milchzucker .... 100 „ Salvarsan .... 50 Röhren Salvarsaw-Natrium . 50 „ Neu-Salvacsan . .50 „ Sanwmn. 200 g Strychnin u. seine Salze 25 „ Sulsonal.10 kg Suprareninhydrochlorid 10 g Tannalbin ..... 10 kg Tanninalbuminat . . 10 „ Tonnosorm,Methylendi- tannin.10 „ Weinstein, saures iwfrt- saures Kalium. . . 100 „ Terpiuhydrat .... 5 „ Theobro minnatriumsali- cylat. 5 „ Theophyllin, Theocin . 1 „ Thymol. 1 „ Veratrin u. seine Salze. 25 g 10 kg 5 „ 10 „ 25 g 5 kg § 3. MelLepflichtige Prrsone«. Zur Meldung verpftichtet sind: 1. alle Personen, welche Gegenstände der in § 2 bezeickmetmr Art ‘ in Gewaltsam haben ode r aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen kaufen oder verkaufen, 2. gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben svkhe Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden, 3. Kommunen, öffentlich-rochtliche Körperschaften und Verbände. Vorräte, die am Stichtag (§ 4) nicht in Gewahrsam des Eigentümers befinden, sind sowohl von dem Eigentümer als auch von demienigen zu melden, der sie an diesem Tage in Gewahrsam hat (Lagerhalter usw.). Neben denrjetngen, der die Ware in Gewahrsam hat, ist auch derjenige zur Meldung verpflichtet, der sie einem Lagerhalter oder Spedfteur zur Verfügung eines Tritten übergeben hat. 8 4. Stichtag, Meldefrist, Meldestelle. Für die Meldung sind bei Beginn des 15. Marz (Stichtag) sowie des 15. September (Stichtag) eines jeden Wahres vorhandenen Bestläude an metdepflichtigen Gegenständen maßgebend. Tie erste dNeldung hat bis zum 1. April 19 l 7, die späteren Meldungen haben bis zum ersten Tage des auf den Stichtag folgenden Monats zu erfolgen. Tie Meldungen sind an die Medizinolabteflung des Königlich Preußischen Kriegs Ministeriums Berlin W 9 Leipziger Platz 17 erstatten. Erreichen die Vorräte an den in § 2 bezeichneten Gegenständen mub dem Stichtage die meldepflichtigen Mengen, so ist die 33e* standsmeldung innerhalb 2 Wochen an die vmLezeichnete Stelle zu erstatten. 8 5. Art der Meldung. Die Meldungen haben nur auf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei der VordruckverwaLung der Krie^-Rohstoff- iALtellung des Kriegsamtes des Königlich Preußischm. Kriegsmini-- ffcrtmnS, Berlin SW 48. BerMngrrL D^Sremannstvkchv 10, waCet Angabe der Bordrmknuminei Bst 1247b cmaarfantem find. Die Anforderung der Meldescheine ist mit deutlicher Unterschrift intb genauer Adresse zu versehen. Der Meldesck-ein darf zu anderen Mitteilungen als zur Be- anrworvmrg der gestellten Fragen nicht verwandt werden. Aus die Vorderseite der zur Uebersartdung der Jäeldung bemttzten Brief- Umschläge ist der Vermerk zu seyen: „Betrifft Drogenmeldung." Von den erstatteten Meldungen ist eine zrveite Attsfertiguitg (Abschrift, Durchschrift, Kopie, von dem Meldenden bei seinen Geschäftspapieren zurückzubchalten. » § 6 . Lagerduchführung. Jeder gemäß § 3 Meldepftichtige hat über folgende Gegenstände: 1. Salvarsan, 2. Neo-Salvarfon, 3. Chinin und ChininsalHe, 4. Brvmkalium. 5. BiL>nrnatrium, 6. Divcphin und Ndorphinsalze, 7. Kodein und Kodeinsalze, 8. 5bo koin und Kokain salze, 9. Perubalsam, 10. Areiylsalicylsäure, 11. Aspirin. 12. Pyrarnidon ein Lager buch zu führen, aus dem jede Mmderung der melde- pfiichtigett Vorratsmeng«i und chve Verwendung ersichtlich sein, tnnß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein derartiges Lagerbuch^ fsthrt. braucht er kein besonderes Lagerbuch einzurichten. Beauftragten Beamten der Polizei oder Militärbehörden ist jeberzeit die Prüftmg des Lagerbuches sowie die Besichtigung der! Räume zu gestatten, in beiien ineldepflichtige Gegenstände sich be- ftnden oder zu vermuten sind. 8 7. Anfragen und Anträge. Me Anfragen und Anträge, welche diese Bekanntmachung be- tvefien. sind an die Vledizirtalabteillmg des Königlich Prarßffchen Kriogsmrnisterrums Berlin W 9 Leipziger Platz 17 zu richten. Sie muffen aus dem Briefumschlag sowie am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen: „Betrifft Drogennreldung." 8 8. Inkrafttreten. Diese Be kann tmachveng tritt am 15. März 1917 in Straft- Mit ihrem Inkrafttreten wird die Beftrnnttmrchung Bst. I. 308/12. 15. K. R. A., betreffend Be-standserl-ebung und Lagev- buchführung von Drogen und Erzeugnissen aus Drogen, vom 20. Januar 1916 aufgehoben. Frankfurt (Main), 15. Mä^ 1917. Stellv. Genrraliommando des 18. Armeekorps. B e t r.: BestcrndserHebung und Lagerbuchführtmg von Drogen und Erzeugnissen aus Drogen. An die Groß!). Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem wir aus die BekanutmackMrg des stellv. Generals koMinaichos des VS A Armeekorps pon heute verweisen, becruft tragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich zu veröffentlichen^ „Das stellv. Genetttlkommando des 18. Armeekorps hat unterm 15. Marz 1917 eine Bekanntmachung betreffend: Bv- standserhebung und Lagerbuchführung von Drogen und Erzeug- Nissen aus Drogen erlassen. Diese Bekanntmachung enthAt Bestimmungen über MlMpfticht, meL-cpflichtige Gegenstände, meldepflichtige Persorven, Stichtag, Meldefrist, Meldostelle, Art der Meldung, Lagerbuchführung. Anfragen und Llnträge sowie Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung ist im Gießener Anzeiger abgedruckt und kamt auf unserer Amtsstube eingesrhm werden." Der Gießener Anzeiger, der obige Bekanntmachrrng ertthLt, ist von Jhriwr aus ZÄnffch der Interessenten vorMÜrgen. letzteren auch aul etwaige Fragen eingehende Auskunft m geben. Gießen, den 15.Marr 1917. Großherzogliches Kreisantt Gießen. I. B.: Langcrmann. Aufforderung des Uckegsamts Zur fteholülgen Meldung gemäß 8 1 Äbs. 2 der Tesetzer über den vaterl. Hilfsdienst. Zwecks notwendiger Ablösung wehrpflichtiger, im Heimatgebiet beschäftigter Kraftwagenführer wird hiermit zur sofortigen freiwilligen Meldung hilfsdienstpflichtiger, nicht wehr- Vflrch-tiger Kraftwagenführer mit dem Führerschein 111 b ausgefordert. Der nach Deckung des BÄmrfs in der Heimat verbleibende Ueberschuß kommt zur Verwendung für die besetzten Gebiete und die Etappe in Betracht. Die Meldungen haben unter Beifügung des Führerscheins und etwaiger Zeugnisabschriften schriftlich oder mündlich bei der Kriegsamtstelle Frartknrrt a. M. Abteilung für vaterl. Hilfsdienst, Marienstraße 17 zu erfolgen. Dabei hat der Bewerber anzugeben, ob er zum Dienst nur im Heimatgebcet (evtl, b-eschrcürkter Bezirk) oder in der Etappe und rm besetzten Gebiet bereit ist. Frankfurt a. M., den 13. März 1917. 2151D Kriegsttmtkelle in Ararrkfnitt a. M> Bekanntmachung. Betr.: Einkauf von Flachs aller Arten. Unter Hinweis aus unsere Verftigung vom 15. Dezember 1916, Kreisblatt Nr. 167, sind als Flack-seinkäufer im hiesigen Kreffr' weiter zugelassen: Moritz Blirmenseld in Kirchhain, Gustav Blumenfeld in Kirchhvän. An den Obkrbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung ist zu veröffentlichen. Gießen, den 13. März 1917. Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. Z. B : L a n a er ma n n. WSchevü. Aeberstcht derTsdessSüe k. d.Ltaöt Sichen. 6. Woche. Vom 18. bis 24. Febrrtar 1917. Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (inkl. 1600 Mann Militär) Sterblichkeitsziffer: 18,85 •/*,. Nach Abzug von 5 Ortsfremden: 10,99°/,,. ES starben an Zuf. Kinder Wachsens toi 1. Lebensjahr vom 2 . bis 1». Jahr Altersschwäche i 1 — — Folgen der Geburt i(D 10) — — Lungenschwindsucht 2 l — 1 Lungenentzündung 3(1) 3(1) — — Krankbeiten des HerzenS 1 1 — — Gchirnschlag anderen Krankheiten deS 1 1 NervensystenlS anderen benannten Todes- 2(3) 2(2) —■ Ursachen 1 <1) im — — Summa: 12(6) 11 (5) — 1 A n tu.: Die m Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betrefseitden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Beröffenllichung des Großh. KreisgesundheitsamLS Gieße». Dr. Walger, Med.-Rat. !