m. 16 Zweites Blatt *67. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags. Verlagen: „Siehener Zamilienblätter" und ..ttceisblatt für den Kreis Siegen". Postscheckkonto: Zrankfnrt am Main Nr. N686. vanfoerkehr: Sewerbebanf Sretzen. Sie - er Anzeiger General-Anzeiger für Gberheffen Srrttag. 30. !0>7 ZivillingSrunddruck und Verlag: Brühl'sche Unwersuät§-Buch-n.Steine ^ ckeret. R. Lang e, Gießen. rchristleitung. GeschüftrsteSe und Druckerei: Schulstraße?. Geschäftsstelleu.Verlag: e#61, Schriftleitung: e=3fi^ 112. Anschriftfur Draht rachrichtcn:AnzeigerGteßen. Hessischem Landtag. Erste Kammer der Stünde. Darmstadt, 29. März. Mn Regierung'Skische: Tie drei Minister und mehrere Regierung skommissare. Vizepräsident Exz. Freiherr Heh l zu Hernsheim eröffnet die Sitzung um LÖVt Uhr. Das Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein. Zunäckfft wird die Regiernzi.gsvorla.ge, bett. die Gewährrmg von Slaatsdarlehen an vom Kriege betroffene Personen beraten. Der Erste Ausschluß (Beri/chcherstatter Oberbürgermeister Dr. G ö t t e l m a n n) kann sich mit der dieser Vorlage in der Zweiten Kammer gegebenen Ausdehnung nickst einverstanden erklären, durch welche die Grundlage der Regierungsvorlage vollständig verlassen und der Persvnenkwis der Tarlehnsanwärter in einer Weise er- ,vettert wird, die die größten Schwierigkeiten sowohl bei der Ausführung wie in finanzieller Hinsicht befürchten läßt. Der Ausschuß beantragt darnach -die dürnahme der Regierungsvorlage und des Antrags Köhler, das Wort Darlehnszinsen in „Zinsen" umzuwandeln, jedoch die Ablehnung des von der Zweiten Kammer angenommenen Znsatzanttags -Henrich, wonach der Personenkreis auch auf Krieg svellnehmer aus dem Stand der kaufmännischen, technischen und sonstigen Privatangestellten ausgedehnt werden sollte. Das Haus ninttott diese Ausschußcmträge ohne Debatte an. Es begrünt.sodann die Beratung des Staats Voranschlags für 1917. Der Berichterstatter des Ausschusses, Oberbürgermeister Dr. Göttelmann erstattet -miurdlichen Blickst darüber. Er stellt zuerst mit Genugtuung fest, daß der neue Staats Voranschlag ein freundlicheres Gesicht zeigt, als seine beiden Vorgänger. Die Verhältnisse haben sich im Laufe des Vorjahres soweit geklärt, daß für das Jahr 1916 bereits wieder ein ausführlicher Voranschlag ausgestellt werden -konnte, der unter gebührender ^Rücksichtnahme ans die Anforderungen des Kriegszustandes den Staatshaushalt wieder geordneteren Bahnen znführte, allerdings irur unter einer lLprozentigen Steuererhöhnng. -Es darf heute mit Genugtuung festgestellt werden, -daß btt Einstellung der deutschen Volkswirtschaft auf die Kriegsverhältnisse einen sicheren Ueberblick über die ini Rechnungsjahr 191.7 zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben ermöglicht, der zugleich einen erfreulichen Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens dartut. Rach dieser Feststellung erörtert der Redner dmm die einzelnen Posttionen. Finanzminister Tr. Becker stellt fest, daß die Stacrtsffnanzen den Krieg über alles Erwarten gut Überstunden haben. Roch immer find stark znsammengeschmolzene Resersesonds vorhanden. In die Zukunst kann niemand einen Blick tun, soviel fielst fest, daß die nächste Zukunst den Einzelftaaten große kriegswirtschaftliche Ausgaben bringt. Der Minister stimmt der Errichtung besonderer Fonds aus der Holzreserve soivie den Weindomänen zu. Diese sollen zur Deckung außerordentlicher Kriegsausgaben Verwendung nribm. Ter Ausnützung der Hockstonjunkkir sielst der Arbeiter- Mangel hindernd entgegen. Bei den stark ivechseLnden Erträgen! des Weffibaues muß ein Ansgleichssvnds geschaffen werden. Oberbürgermeister Tr. Göttelmann beurerkt, der Ausschuß fei der Ansicht, daß die gegenwärtig hohen Erlöse aus dem Weinbau die Schaffung eines besonderen Fonds ermögliche, denen der auS den hohen Konjunkturpreisen sich ergebende Mehrerlös zuzuführen wäre, durch den für die nächsten Jahre die Einnahmen aus verkauftem Wern in dem vorschlaysmäßigen Betrag von 200000 Mark gewährleistet werde. Damit ist die allgemeine Debatte beendet Bei der Einzelüeratung werden die Kavitel 1—12 ahne weitere Debatte nach den Ausschnßmrträgen genehmigt, bei Kap. Wein- daudomänen auch der Antrag auf Bildung eines besonderen Fonds. Es folgt dann zunächst die Beratung über die Kap. 98—113, Etat des Finanzministeriums, die ohne Debatte nach den Aus- fchußanträgen angenommen werden. Werter werden angenommen die Kap. 114—116b und 117, daraus Kap. 13 Landstände und die Kap. 64—22 Staatsministerrum. Bei Kap. 20, Rheinschiffahrt, bespricht Geh. .Kommerzienrat Tr. Bamberg er das Donau-Rbeinkanal-Projekt, dessen Ausführung ein absolut notwendiges Erfordernis sei. Es wäre aucheine Beteiligung des Staates gewünscht und es sei zu bedauern, daß sich bisher nur so wenig interessierte Städte der Sache an-, geschlossen hätten. Das Kapitel wird daraus genehmigt, ebenso die Kap. 23 und 34. Bei Kap. 35, Kirchen, mackst Domkapitular Dr. Bendix allgemeine Ausführungen. Er erörtert zunächst die finanziellen Anforderungen der katholischen Kirche und deren Verschiedenartigkeit für die beiden christlichen Konfessionen. Er würde es lebhast begrüßen, ivenn es gelingen: sollte, den eigentlichen Stein des Anstoßes zU beseitigen, der in) diesen verschiedenen Anforderungen bestelle. Ter Redner erörtert daraus die Handhabung des Ordensgesetzes in Hessen und erwähnt die darüber in der Zweiten Kammer gepflogene Debatte. Er gebe zwar zu daß die erste Erklärmig des Minjisttrs v. Hombcrgk nickst so ablehnend gewesen sei, wie sie zuerst vom Abg. Di'. Schmidt in der ersten Erregung ausgefaßt wurde, er müsse aber doch sagen, vaß die katholische Bevöllerung von der Regierung mehr Entgegenkommen erwartet hätte. Domkapitular Dr. Bendix führt iveiter aus, er beutteile die Verhältnisse nicht als Parteimann, sondern als Vertreters seiner Kirche. Bei den Verhandlungen in der Evang. Landes^ synode bedauere er, daß durch die dortigen Redner Wer die Ordens- frage eine Beunruhigung xn die evangelische Bevölkerung ge-, tragen werde. Das Mißtrauen über den Abban der Ordensgesetzgebung sei ungerechtfertigt. Er müsse fragen, wann und wo di« katholische Kirche die Entwicklung, der evmrg. Kirche in Hessen zu beeinträchtigen hersucht habe. Der Redner gibt dann eine ge* schichiliche Uebersickst über die Entwicklung des Bistums Mainz». Das schon aus der Minerzeit stammende Bistum sei in dem jungen evangelischen Staat ^Hessen vielfach eingeengt worden^ Die ersten 70 Jahre seien vielfach von hesttgen Kämpfen erfüllt gewesen. Auch sei per Bischofssitz während dieser Zeit melw vakant als besetzt gewesen. Der evang. Einfluß sei in der rein katholischen Bischofsstadt immer mehr vorherrschend geworden. Der Redner eröttett noch die Frage der Zulassung einzelner Orden. Im Kriege habe mau die Hilst der Orden dankbar angenommen, im Frieden aber sei z. B. den Jesuiten der Zutritt ins Land verboten. Tie Erklärung des Ministers, daß er auf Grund der im Kriege gemachten Erfahrungen zu sehen wolle, inwieweit einzelne Bestintnnmgen des Ordensgesttzes abgeändett werden könn- ten, sei in der Tat beleidigend für die Ordensschwestern und die katholische Kirche. Sie wünschten nicht die (Bewährung eines Almosens oder Ehrungen für ihre Leistungen im Kriege, sondern sie betrachten die Beseitigung der Llusnahmebestimmungen für ihr gutes Reckst. Die Abhängigkeit in der Zulassung der Ortstu, und die Entscheidung über das Ordensgesetz durch die Zweite KamUwr sei bedauerlich. Minister des Innern v Hombergk erklärt dem Vorredner: Die Vorarbeiten M der Regelung des finanziellen Verhältnisse zwischen Kirche und Staat wurden durch den Krieg unter brocken. Es sei Angegeben, daß ein Unterschied zwischenj den Staats zu schössen zu der katholijchen und der evangelisches Kirche bestehe, indern die erstere mobil ist, die andere fixiert ist. Ten kirchen politischen Ausführungen haben nstr mit Interesse gelauscht, sie vermögen jedoch den Standpuarkt der Regierimg nicht zu erschüttern, daß während des Krieges lmtet keinen Umständen in Verhandlungen über die Ordensgesetze eingetttten wird; die Interpellation des ,2lbg. Dr. Schmitt lMb-e bereits starke Erregung herv-orgerufen. Der Minister bezieht sich auf seine Erklärung in der Zweiten Kammer. Sttbswerstchrdlich »verde die Regierung suchen, einen Boden zur Verständigung zu finden. Domkapitular Dr. Bend ix hofft die Worte des Ministers so auffassen zu dürfen, daß die Ecfilllung der Wünsche der katholischen Kirche nicht ausgeschloffen sei. Die Regierurcg solle ja auch schon in der Kriegszeit ernste Erwägungen über die Förderung des konfessionellen Friedens anstellen Rach einer Frühstückspause setzt das Haus die Einzetberatung des Staats Voranschlags fort. Die Kap. 36 und ff. bis 59, Landes- universität. Technische Hochschule, Gymnasien, Realschule, Volksschule uss. werden ohne Debatte nach den Beschlüssen der Zweiten Kvmmer genehmigt. Bei Kap. 59 a Förderung der Wvhnungssürsorge für Miuder- , bemittelte hcrbän die Herren Exz. Frh. v. H e y l und Erbmarschall Frhr. Ludwig R i e d e s e l zu Eisünbach einen Anttag eingebrackst, bett. die staatliche Verbürgung ztteiter Hypotheken fiir die .Herstellung gesunder Kleinwohnungen. Nachdem Exz. Frhr. v. Hühl den Vorsitz an Erbmarschall Frhr. von Rieidesel übertragen hat, begründet er eingehend seinen Anttag: Die Wohnungsgesetzgebung in Hessen sei in vielen anderen Bundesstaaten vorbildlich geworden. Die Pflege des Mein-! Wohnungswesens sei eine alte Domäne der Ersten Kammer. Preußen sei erst 14 Jahre später dem Beispiel Hessens gefolgt. Der Redner gibt einen längeren Ueberblick über den allgemeinen Stand der Meinwvhnungssürsorge in den verschiedenen Bundesstaaten und be-< gründet darnach seinen Antrag, der vor allem schon rasch und vor Schaffung langwieriger Reichsgesetze den zurückkehrenden hessischen Kriegern Unterstützung bei der Errichtung von gesunden Kleiir- wohnnngen durch Gewährung staatlich verbürgter zweiter Hypotheken bieten soll. 1 Aus Antrag des Grasen Erbach-Fürstenau Erl. wird der Antrag einstimmig dem Ausschuß überwiesen und darnach das Kapitel genehmigt, desgleichen die folgenden Kapitel des Ministers des Innern. > Beim Kap. 75 a verteidigt der Präsident der Landnirffchafts- kammer. Geh. Oekonomierat Walther die wirtschaftlichen Maßnahmen der Landwittschastskanimer gegenüber den Angriffen des Abg. U e b e l in der Zweiten Kammer. Dann lwerden die weiteren Restkapitel des Staatsvoranschlages ohne Debatte angenommen, auch das Finanzgesetz genehmigt. Es folgen noch Rückänßerungen der Zweiten Kammer, worüber ^Oberbürgermeister Dr. Gökteil mann Bettcht erstattet und die Beschlüsse der Zweiten Kammer mitteilt. Bezüglich des von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlusses Wer die Bildung eines Fonds bei der Weinbaudomäne beschließt das Haus, auf seinem Beschluß zu ibeharren, die übrigen Dissense sind durch Zustimmung der Zweiten Kammer erledigt. Bei Kap. 116 b, Nachträge, begründet Oberbürgermeister Dr. Göttellmann folgenden Äusschnßantrag: „Großh. Regierung zu ersuchen, den Staats- und Tienstanwättern bei läirgerer Dienstzeit eine weitere Erhöhung ihrer Vergütung zu gewähren, jedoch nicht Wer den Betrag hinaus, der ihnen bei definitiver Anstellung znsteht." Das Haus stimmt diesem Anträge zu. Tie weiteren von der Zwckten Kammer fettiggestellten Regierungs vottagen, Anträge und Vorstellungen werden nach den Anssckmßanträgen erledigt Der Voranschlag über die Ausgabe- bedürfnisse der Ersten 5tzavrmer im Rechnungsjahr 1917 wird angenommen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft und Vizepräsident Erz. Frhr. v. Heyl schließt die Sitzung um 1.43 Uhr. Das Haus vertagt sich aus unbestimmte Zeit Zweite Kammer. Am Regierungstische einige Regierungsvettreter. Präsident Köhler eröffnet die Sitzung um IO 1 /* Uhr. Aus der Tagesordnung steht zunächst daS .Hundesteuer-Gesetz. Nack einer kurzen Anfvage des Abg. Wolf-Stadecken wird das ganze Gesetz mit groß-er Me ln heit trotz der zustimmenden Anttäge des Ausschusses abgelehnt. Sodann wird das Gesetz „Tie außerordentliche > Ergänzung der ^Gemeindevertretungen während des Ktteges" von der Beratung abgesetzt. Zimt Antrag Dr. Schmitt, Fleischversorgung betreffend, und dem Antrag Wolf- Stadecken tu gtddjcm Betreff empfiehlt §lbg. W o l s - Stadecken noch'eininal seiinm Antr'ag, die Wvckzen- rationen von »Schweinefleisch und Wurst für »SeLbstsvrger (Mäster) nach Maßgabe, der Zahl zum Verkauf gemästeter Schiveine für alle .Haushalttmgen von vier imtb mehr Personen zu erhöhen. Er bemerkt dazu, daß es nicht ricküig sei, daß die Landwirte in 'SauS und Braus lebten. Meckdings gehe es ihnen besser wie den Städtern. Es sei sehr nngeveckst gewesen, wenn der Abg. Ulrich in einer früheren Sitzung den Zwischenruf gemuckst habe „Tie Bauern haben uns bemogelt!" Ter cktedner beschwert sich über die Kartoffel-Verordnungen, die bei dem jetzigen Wetter unanMhrbar seien. Er IMft, daß die Regierimg m zukünftigen Fällen die Bauern zuerst.hören werde. P&g. Tr. Schmitt (Zentr.) fragt air, ob der unzweckmäßige Vetteilungsmaßstiab fiir Fleisch geändett worden sei. Geh. Ober-Med.-Rat Tr. Lorenz errtgeguet, daß die Ber- !)andlnngen zuxh nicht zum Mschluß gekommen seien. Die Vvr- schttslen über die Beoeckmrmg des FleffchkonsirmS >der Selbstversorger seieir vom Kriegsernährungsamt festgesetzt. Danach^ hätten diese vom ersten »Ä)wein pro Kops und Worhe 300 Grarmn frei. »g. Ealman snattck beschstvert sich über die unnötigen Tvanspotte des Bichs. ^ ^ Abg. Dr. Osann mackst daran? aufmerksam, daß zu 5kap. 116b der Mittag, den StaatsMiwättern bei längerer Dienstzeit nZeitere Erhöhungen ihrer Pergiltungen, jedoch nickst über den Bettag hinaus, der ihueu bei deftnitiver Anstellung zusteht, zu gewähren, uoeb nickst angenommen sei. Der .Antrag wird daranffiin ohne Widerprsuch angenomtmen. ^ Abg. Ulrich (»Sl^.) bczcickstret es als unrichtrg, daß die Bauern nicht gehört worden seien; sie würden sogar sehr gehört; es sei iricht seine Absick>t, die gegenseitige Mnuvosttät zu steigern, er müsse aber doch seststellen, daß es in Okfenbach »ft nur Gramm >und manchmal gar kein Fleisch gegeben habe. Aus deni Lande braruckste keiner zu hungern, in der Stadt konnten aber selbst Bessersituierte nichts bekommen. ^ r J ^_ _ cr ( Abg. Fenchel (Dbd.) Kommt aus die Ossenback^er MT-tzosset- Angel egen lieit zurück. hätte dar Kvnnmsswnar m Bermtt- w-ortnng ziehen müssen. Datz die he^sischar nicht genügend mit Fleisch beliefert worden seien, lwge am Versagen emer Anzahl Pvooinzen, die von der ^teichssleisclUstelle nnt der Lieferung traut wvudeu seien. Er bittet, daß ^. Lreftruns d-r felstmixn Mengen nachgehvlt wird. Es fehlt«! allem. 5730 «chlweme an der ^^Nwimehr behandelt das HauS die RückkmHennlgm der Ersten Abg. Tr. Osann (iurttck berichtet namens des AuSschussts über die Tiffense der »Ersten Kammer zum Hauptvoraiischlag. Zu >kapitel 2 l-atte die Erste Kammer die Bildirng eu«s Re»err^oiids ans den beabsichtigten Rrehrsalümgen des H^zbettwides,empfohlen.^ Ter Redner empfiehlt Antritt, der einswm«g ersvlgt. W Kapitel 3 habe die Erste Kammer beschlossen, aus den Mehrern- .lahmen der Weinbaudomänen ebeirsalls einen Fonds zu bilden und denr Etat darmis 200 000 Matt zuzuffihren. Der Redne» empfiehlt Ablelprung, da nickst angängig sei, sich bei^ her Absührmig der genamtten Sunrme LUm Etat zu binden. Die Bildung des Fonds könne man an und für sick) begrüßen. Mg. Tr. Weber (Bbd.) begründet die Abletstnmg seiner Fraktion. Es tvird irr diesem Süure ^schlossen. Abg. Dr. Osarrn (nall.) fährt in seinem Referat sott und berichtet, boft zur Frage der Anstellung der Bauaspiranten die Erste Kammer einen ctivas anders formulierten Antrag angenommen habe. Er empfiehlt Beitritt, der einsttnänig erfolgt. Sodann berichtet Abg. Dr. Osann über die Stellungnahme der Ersten ztammer zu deni Gesetz betr. (öewährimg von Darlehen an vom .Kriege betroffene Personew Die Erste Kainmer habe den Antrag Köhler angeiwmmm, die Hereinzichung der Privatarrgr- stellten iu das Gesetz nach dem Anttage Henrich aber abgelehnt. Obgleich der Antrag ihin synipathisck- sei, empfehle er doch ange- sicksts des Widerstandes soioohl- der Ersten Kanrmec als auch der Regierung, den Antrag sollen zu lassen. Nachdem Finanzministcr Dr. Becker erklärt hatte, daß bei Annahme des Antrages Henrich das ganze Gesetz scheitern werde und die AbtM- v. Brentano (Zentr. , Dr. O san n (natl.h Ul - rich sSoz.j, Docksch (Bbd., noch wiederholt das Wort ergriffen hatten, zieht Abg. Henrich (sortschr. Bpt.) seinen Anttag, zurück. .Er behält sich aber vor, ihn bei nächster Gelegenheit als selbständigen Anttag wieder einznbringen. Daraus erfolgt einstimmig der Beitritt zum Beschluß Erster Kammer. DaS Haus kehrt daraus zur Beratung der Fleischversorgungsanträge zurück. .. > , Abg. Dorsch (Bbd.) beschwert sich über das rücksichtslose Vorgehen mancher Regierrmgsorgane bei, der Schweine-Jmpsung und über die Revision der Bahnreisenden. ' Abg. W olf - Stadecken l Bbd.i erklärt sich befttedigt über die Erklärungen der Regierung zur Frage der Abgabe von Speck und geht dann polemisierend auf die Ausführungen des Abg. Ulrich ein. Geh. Ovtzrmedizinalrat Dr. Lorenz stellt fest, daß die hessisckst Regierung unschuldig sei daran, wenn im vottgen Jahre die von der Reichsfleischstelle überwiesenen Schweine nicht eingetrofsen seien und erklärt die Beschwerden deS Abg. Dorsch über die Handhabung der Schweine-Jmpsung mit dem großen Mangel an Tierärzten. Abg. Ulrich .Soz.) bedauert, daß die Bettreter der Landwirtschaft in der Kammer nickt Gelegenheit genommen habttr, die Lieferer von schlechten Karlosseln abzuschütteln. Abg. Fenchel (Bbd.> stellt fest, daß die Landwitte die erwähnten »Zünder durchaus vei'achlen und kommt daraus auf die Erklärung der Regierung über die Biehvcrteilung in Hessen zurück, die er fftt unbesriedige>id hält. Die Anträge des Ausschusses iverden angenommen. 'Abg. Dr. Ö s a n n kündigt einen Ausruf der Zweiten Kammer zur sechsten Kriegsanleihe an und bittet um die Ermächtigung zur Abfassung des Aufrufs. Diese wird erteilt. Darauf wird eine Vorstellung der Firma Mahn und Bär in Dieburg bett. Beteiligung an der MehlvetteilungSstelle für den Kreis Dieburg der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Ein Antrag Grünewald (fottschr. Vpt.), die durchgebeade Arbeitszeit in den staatlichen Bureaus einzuff'lhren, wird abäelehnt Eine Regierungsvorlage auf Beteiligung des hessischen Staates an der Reichsttocknnngsgesellschaft mit 10 000 Mark wird, nachdnn der Berichterstatter Abtz. So Herr (Ztr.) gebeten liatte, daß die Trocknung nicht an einem Otte zenttalisiert werde, angciwmmen. Daraus ist die Tagesordnung erledigt und Präsident Köhler schließt die »Sitzung um IV» Uhr. Damit ist die Frühjahrstagung bv- cndet. Macht das tote goldene Uapital lebendla und nutzbar skr unsere volkswirtschafi! Die GolöüKkMfßeSe in den Raumen der Vezirkssparkasse Gießen ist morgen von P bis \ 2 % Uhr geöffnet! Ans Stadt nnd Land. Gießen, 30. März 1917. Die Waffe der Daheimgebliebenen. Reich ist reich, doch braucht'S Kredit! Geld ist Waffe! Geld kämpft mit! Zeichnet, zeichnet! Zaudert nicht! dknr wenn jeder wacker sicht,^ Dürft Ihr sagen: Sieg in Sicht! * Das Hilssdienstgesetz. Ter .Hansabund, Ortsgruppe Gießen, im Verein mit der Handelskammer, dem! Kaufmännischen Verein, dein Bürgerverein, dem T-etaillistenverein, dem OttSgewerbevevein, dem Groi- sistenverein und dem Verein Mitteldeutscher Industrieller verpflicks- teten sich gewiß ihren Riitgliedern nnd zahlreick)en und sonstigen Interessenten zu besonderem Tanke, als sie dieses Thema zum Gegenstand eines ans den vergangenen Mittwoch im Hotel Fürsten- bos festgesetzten BorttagSabends machten, zu dem der O^neral- scttetär des Deutschen Verbandes kaufmännischer Vereine, Baum, Franksutt, als Redner gewonnen worden war. Seine Ausführungen wüMgten theoretisch wie praktisch die einschlägigen Fragen in durckMls sachgemäßer Art, und lvaren vortrefflich, geeignete Klar-' heit zu schaffen und mißverstätidliche Auffassung zu beseitigen. AuS dem reichen Jnl)alt des fünfviertelstt'indigen Dottrages sei folgendes hervorgehoben: Tie Hcricpffache bleibt, die einschlägigen gesetzlickien Bestimmungen ans ihre Tragweite und Brauchbarkeit für den Angestellten, Arbeiter usw. zu iintersuchen. Unser Hauptfeind, England, lvird rvr nichts zurückschrecken, um uns den Sieg noch in letzter Stunde strei-- tig zu machen. Es wird uns nicht gelingen, mit den Waffen den »Sieg zü erringen, lvenn wir nicht auch gleichzeitig alle noch schlummernden wirtsck)afllichen Kräfte wecken und nutzbar machen. Falsch ist die Annahme, daß d»r vaterländische HüsSdienst für genüsff BerufSgruppeil «ine Zeit zum Umlernen bedeuten wird. Es bandelt sich nicht darum, m öi glich st viel .Hü l f r k rä f t e zu gewinnen, sondern darum, sie am rechten Platze nnd in der rechten Weife zu beschäftigen und auszunützen. Das vaterländi sche Hilfsdienftgesetz ist kein Gesetz, das auf Raubbau ausgeht, sondern es will unter lveitgehcndfter Ausnützung aller brachliegeuder Kräfte nicht schädigend eiutvirken auf etwaige für die Zukunft des Batettandes bedeutsame Faktoren physischer und ethischer Art Eingehend beschäftigte sich der Redner nunmehr mit dem o r - g a n i f. a L o r i s ch e n Ausbau, in md chem das Gesetz zur AuS - sührung gelangen soll, und betonte, daß die Rritümrkuug aller beteiligten Kreise durch entsprechende Ausschüsse in durchaus paritätischer Weise gewährleistet sei. AuS devölkerungsethrschelt Grmwen wurde davon abgesehen, die Bestimmungen deS Eiesetze^ auch ani die ra U€n nuszickehnen. Von besonderem Interesse waren die Aus- iLhrungen, me sich nrrl den vom vaterländischen Hilfsdienstgesetz nrcht erfaßten Betrieben,^ Gewerben und Berufen beschäftigten. Eine Lwangsmüchge Schließung oder Zusammenlegung von Betrieben sei überhaupt nicht geplant, nur die Freiwilligkeit könne mer nachhelsen. ö Schwerstbettoffenen sind nach seinem Dafürhalten der ct £P ®ler, Klein^ewerbler, der Reisende, Agent usw. D« Frage, ob sich diese dem vaterländischen Hilfsdienst zuwenden sollen, muß von Fall zu Fall geprüft werden. Ist seine, Verwendung nicht zu umgehen, so muß darauf Bedacht genommen daß die Angehörigen. Töchter, Söhne, Frauen usw. dem Klvafte sich nridmen. In Betracht ist hierbei zu ziehen, daß die ^cilitarbehörde bereit ist, gegebenenfalls Kleingewerbler usw. mit ihrem ganzen Apparat zu übernehmen und zu beschäftigen. Am meisten werden natürlich die A n g e st e l l t e n und Arbeitcr besoffen, sür dw ja eigentlich das ganze Gesetz bestimmt ist. Der äoreyrh ch e rn soll nichts weiter sein, als eine Bestätigung darüber, daß ein bisheriges ArbeitsVerhältnis im Interesse des Änge- stellten und des Arbeitgebers gelöst wird. Erst muß die Kündigung ausgesprochen sein, dann kann die Ausstellung des Abkehrscheines! Vlatzgreifen. ^Zm engsten Zusammenhang mil ? m Abkehrscki - steht der Lohw Arider hat sich die Militärbehörde nicht bere utben lallen, in dieser Beziehung eine Regelung cintreten zu la ' :j, die» den heutigen Teuerungsverhältnissen entspricht. Dock ist es dew Bemühungen der einschlägigen Ausschüsse gelungen, hier eine ent- JJfS i Ausgleichung vorzubereiten. Von der unmittelbare^ der Frauen bei der Munitionshcrstellung und im Dienste der Militärbehörde verspricht sich der Redner nicht viel. Er ver- au LP^.^ r ^ am dbr Frauenarbeitszentrale in Berlin, die ncy hauptsachnch auch die Sorge für die gesundheitlichen Zustände rn ^wus und Familie zur Aufgabe gemacht hat. ^.em Redner, der sich seiner Aufgabe in allseitiger und klar onenlterender Werse zu entledigen verstanden hatte, dankte zum Schluß lebhafter Befall. Herr Geheimrat Heichelheim dankte dem ü*rcr'.J^ r J 171 ™ Ausführungen. Generalsekretär Baum wies Metzlrch nach Beantwortung einzelner Fragen auf die sechste Wnegsanlerye hm urrd erklärte die Zeichnung zu dieser Anleihe als emen Teck des vaterländischen Hilfsdienstes. Fürsorge für die Kriegsbeschädigten. Jhn22 . fl. Mts tagten in den Räumen des! Sozialen Museums rn rrrmmnrt a. M. die geschäftsführenden Herren des Landesaus- 'E.e der Kreis- und Ortsausschüsse für die .Eriegsbe- ichadtgtenfurwvge rm Großh. Hessen, um einige wichtige Fragen Fürsorgegebiet gemeinsam zu besprechen. Ten Vorsitz whrtt Gehermerat Tr Dietz-Darmstadt. Ueber die bisherigen Erfahrung^ auf dem Gebret der Berufsberatung, insbesondere im Zusammen hang mit den Gesucken um Erteilung des Anstelluugs- icherns, berichtete Amtmmn i B e ch t e l - Darmsladt, der vor allem den toctieren .lusbmr 'der Berufsberatung im Sinne einer stärkeren' Vergehung des Berilssfachinanns :md des Arztes befürwortete. E'Zbe Berrckberstatter verbreitete sich dann über die Eimvirkung vl Eerlandischen Hilfsdienst auf die bürger- imd wies daraus him daß die nnegsunbrauchbaren Kriegsbesckädicffen, die noch arbeitsfähig seien letzt nur kriegswirtschaftlich,wertvollen Berufen ^geführt werdm damit ein vollständiger Berufswechsel für den Kriegsbeschädigten verbunden sei. Hieraus spract- GelKÜmerat Dr. öas neue KapitLlabftndungsgesetz Uiid betonte daß ^^??^E^über der Ausführung dieses ,Ge-ctzes diejenigen Orgmnwtwnen heranzuziehen leien, die mit dem Gebiet der Wohn- Mid Aniiedelungsvolrttk bereits tätig seien und Praktische Er- MW Mantmelt hätten. Das seien im "Großh Hessm 'der EmELudnng-Dereln zirr Errichtung billiger W"k-:nmqen und die ni chm in men geschlossenen gemeinnützigen 73au der eine D-n Ä^^?"^^^^beschäftigte sich sodann Gebeimerat Dr. "-V* TT ? X * } 2#. ^ ^wich tigen Frage der Fürsorge für die zahl- ™. nrr ^ c r L ^ u "kten Kriegsbesä>ädigten, vor allem für für die int Interesse der Volks- gemmthel. besondere Furiorgematznahmen TWtwendig seien Zum Ä* ÄÄfe" Vechtel noch die Voraussetzung^ E ^.Verfahrm ber Gewährung von sogenannten Zusatzrenten ^^id von Unttwstütznngen an Kriegsbe- uSSf bö^tefeat. J£n_ die einzelnen Punkte der Tages- Aus,machen an. die erkennen ließen, ,me Organisattoneii der hessisäten Kkieasbeschädig- * mx h ltnh lüie förderlich sich diese! kAusspvacken für die gememsame Arbeit erweisen ** A u s z e i ch n u ir g. Kanmrier Karl T ho nr a s aus Gießen erhielt die Hessische Tapferkettsrnedaille. * Goldenes Doktors ubilänm. Am 3. April d. I. begeht der Provinzralkonservator der Altertums Denkmale in der Provinz Schleswig-Holstein, Professor Dr. Richard Haupt (geboren zu Büdingen am 6. Oktober 1Z16) die Feier seines Goldenen Dottorjubiläums. Die Gießener Ludoviciana hat bei Erneuerung des ihm ausgestellten Doktordivloms die Verdienste warm anerkannt, die der Gefeierte sich als warmherziger Schulmann und als erfolgreicher Forscher auf dem Gebiete der Altertumsforschung und Kunstgeschichte, besonders der Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg, erworben hat. Auch die hessische Kunstgeschichte ist durch wertvolle Arbeiten Haupts, nameittlich durch seine Baugeschichte Büdingens, gefördert worden. ** Aus dem Stadtthea terbureau. Am Palmsonntag werden dem ernsten Charakter des ^ges ent- sprechend zwei Schauspiele gegeben: nachanittags Hans Müllers „Könige", abends Hermann Sudermanns „Stein unter Steinen": beide Stücke lverden in anerkannt guter Darstellung geboten und es gelten in beiden Vorstellungen kleine Preise. Eönsi g li chje Eisenbahndirektion teilt uns mtt.^.Bis auf weiteres wird versuchsweise je einmal in der Woche em ^chlafwagenzug von Berlin nach Köln und zurück befördert und zwar ab Berlin, beginnend mit denc 17. ds. Mts. an jedem Sonn- abend rm Plan von D 16 Berlin (Friedrichsstraße) ab 11.20 nach- mütaQZ, Köln (Hauptbahnhof! an 9.08 vormittags und ab Köln, begrünend mit dem 21. ds. Mts. an jedem Mittwoch abend im Plan von Vorzug D 5 Köln (HauptbahnHof) ab 9.16 nachmittags, Bermr i,yriedrrchssttaße) an 7.45 vormittags. Zurzeit verkehre^ zimschen Berlin urtd Köln in D 6 (Köln an 7.36 vormittags) ein -0 10 (Köln an 8.08 vormittags) zwei Schlafwagen; in umgekehrter Richtung Köln—Berlin in v 5 (Köln ab 9.29 nachmittags) ern und tu D 9 (Köln ab 11.22 nachmittags) zwei Schlafwagen. Bon den uiD 9 laufenden Schlafwagen wird einer für die aus dem besetzten Gebiet kommendm Reisenden, in der Mehrzahl Offiziere. Vorbehalten; für diesen Wagen werden die Bettkarten in Brüssel J^r or ^ en Elationen des besetzten Gebietes im Borverkaus ge- » ^ 2-^gEn, .an denen demnächst Schlafwagenzüge ver- rehren, ,also Sonnabeiids von Berlin und Mitttvochs von Köln. Schlafwagen in den D 6/5 ans. wägend in den Zügen r i cm !e mxex ^ üeiden Wagen wegfällt. ^er in I) 9 verblei- bende Wagen wird, wie vorstellend angegeben, für Reisende aus dem beietzten GÄiwte verbleiben, weil diese den Anschluß zu dem Borzug 1) 5 nicht erreichen kömren. Damit die Schlafwagenzüge ,ich.stöhnen und zu einer stärrdigeii Einrichtung werden, macht die _ Eiseiibahndirektion auf deren Verkehr aufrnerksam und sich dre,er Züge nach Möglichkeit zu bedienen." neuen Preise für landwirtschaftliche herrscht Unklarheit darüber, wann die durch Bmidesrgtsverordmrng vom 19. März 1917 festgesetzter: neuen Preise für laNdwirtichaftliche Erzeugnisse in Kraft treten Es sei daher nochmals auÄmicttich darauf hingewiesen, daß die neuen Prepe für dre landwirttchaftlicheir Bodenerzeugnisse, wie aus $ 1 erst für die Fruchte aus ber ,?rS Iten - ^enrtmch blerben die Preise für alle landwirt- ichaftlrchen Ackererzeugnisse der alten Ernte und für die aus Produkte unberührt. Die neuen Preise für chlacküchweine gelt«:, wie trug § 6 ber vorgenannten Verordnung Vm"! 3Ä ^ ° 6 ' blCiClli3en Wr ist di^ den duich deii^.Hersteller oder Erzeuger von Lebensmitteln festgesetzten Hochstpreye dadirrch M umgeyen, daß die Waren zmrächst m?>inen Hrusangehorigm versauft wurden, der sich dann beim Weüer- vetsau, an die Erzeugev-Vöchstpveise nicht gebunden erachtete Solche unlauteren Manöver und offenbare Umgehungen der Erzeuger- Dochschreise und werden von den Mständigen Kriegswucherämtern als solche strafrechttich verfolgt. ^ c ^ einanna hm e bei den Eisenbahn- kassen Vniuchswerse ,verden demnächst auch die Eisenbahn fassen der, preußvch-hessi, chen Eisenbahnen die Zmsscheine der Reichs- k r r e g s -anlerhen m Zahlung nehmen und in kleineren Mengen Es soll dadurch namentlich auf dem flachen Lande bessere Gelegenheit für die Einlösung von feineren Zins scheinen geschaffen und damit die Zeichnuna von Kiiegsanleihm erleichtert werdet:. Es muß iedoch Vorbehalten bleiben, die Annahme der Zinsscheine für bestimmte Stunden oder für benimmte Schalter, bei denen durch die Einlösung das Ad- tertigungsgeschaft gestört werden würde, auszuichließen. Aus Geld wird Munition. Munition spart deutsches Blut. Drum zeichne jeder, soviel er kann, Kriegsanlcidc. Landkreis Gießen. ** Langsdorf, 30. März. Ter Reservist Karl Hof- mann wurde mit dem Eisemen Kreuz cmsge^ichnet. Früher erhielt er auch. ,chon dre Hesfische Tapferkeüsniedaille. .. ^ Kreis Alsfeld. - . P S,? 1 be A g ^ ' 29. März. Dem Eriätz-Refcroist Hemrich Meusdorf pon hier, in einem Landrv. -Inf.-Regt, irairoe rocgen tapferen Verhaltens vor dem Fcüioe die Hessische Tapferkcttsmedaille verliehen. gliche Gr»nabmen. Frankfurter HypÄhrkenbank. 54\tts Geschäftsjahr. Abschluß per 31. Dezember 1916. Handel. Wetzlar, 27 März. In der heuttgen Aufsichtsrals-, derusscheu Eisenwerke wurde der Hrhr 1916 vorgelegt. Ter Rohgewinu j^lt sich aus 5 638 099,79 (un Vorjahre 4 270 933.69) Ml. Nach Abschreibungen auf Lbnlagen in Höhe von 2 618 895,02 (i. V. r W ein Reingewinn von 3 019 204.77 ^ welchem der Vortrag aus dem Vor- lahre mtt 251374,87 Mk. hrnzuttitt. Ter am 20. April in Frankfurt a. M. statt sindeuden Hauptversammlung soll folgende •y ierlick ein Scherflein, das sie in Kriegsanleihe nutzbringend anlcgen können. Zrau R. 5ch. in v.; Es ist gut, daß ^hre Knrder auf iliren IrviegsstXlrkassen e:n so nettes LÜmmchcn zu'ammengcbrackt lxrben. Nun können Sie dasselbe nictzbringend in Kriegsanleihe für sie cnffegen. Gewinn-Vortrag vom Jahre 1915 . . . . Zinsen aus: Hypotheken . ^ 23,184,94337 ftram u nal:$arle&en . . „ 447,364.55 Lombard-Darlehen. Wechseln, Konro-Korrent und Staats- papieren. „ 1,453,600.02 Darlehensprovtsionen . . ' “ Von den Hypothekenschuldnern ersetzte Stempelsteuern. T" 847,746 L j 25,085,907 94 36,791 69 10,962 58 Mtiva Zinsen von: Pfandbriefen . . . , je Kommunal-Obtigationen „ Berwaltungskosren und 19,997,257.84 222,209.08 ; | 20,219,466192 Zahlungen " Krtegsfürsorge .... ^ aölunflen mr 4990791^ tÄÄS«,.-v. . .r •, . : Kursverlust auf Deutsche StaatSvaviere . Ueberwetsung an die Ausfallreserve. , . 9(eitmermn" beschlossene Verwendung: “V2 /0 Dividende aus ^ 22,000,000.- JC 2,090,000.- Ueberweffung an die außerordentliche Reserve . . „ 800,000 — Tantiemen u.Grarisikattonen„ 394,058.76 Vortrag auf 1917 ..... 915,396.10 117,881|18 200 , 0001 - 4,199,454186 Amtliche litteilunii der SiindMammer ßi^en. Aus t^runö d^ § 2 der Bekanntmachung über die Anmeldung vvn Auslandsforderungen sind durch Verfügung des Großh. Ministeriums des Innern die Handelskammern als Anmeldestellen bestimmt worden. Die Anmeldungen haben auf den vorgeschriebenen Meldebogen zu erfolgen, welche unter genauer Angabe des einzelnen teladlictren Landes von der Handel--kammer anzufordern lind. Die Meldefrist läuft am 15. April 1917 ab. [2538B GrünbergerPferde-Versicherungs- Verein Grünberg Die rückständigen Beiträge, welche bis zum 7. Avril l. ft —^.t bezahlt sind, . c — r • nähme erhoben ^^ 5 »Lämtlich in das Deckungsregister bl,572,488 06 eingerragem. 6-344 364 Hpvotbckenzinsen irückständig ^1,201,023.61) »ommunal-Darlebeu: Preußische lsämllich in das Decknngöregister eingetrag., ^10,440,166.- Außerpreußlsche . . . . „ 328,108.14 Zinsen - . .. 97,370.99 l [ 10,865.645! 13 , omschließlich Giroguthaben bet der Wertpapiere^^ ^anksuner Bank . 1,240,305 82 8,297,700.—30/0 Deutsche istr-™ jf/ä? 1 »MPtwe Jt 5,484,360.- „ 1,807^00. — 4% Deutsche 4,004000. 6,614,600. Reichs- und Preußische Schatzanweis. ^4l/s°/» Deutsche Reichsschatz- anweisungen —5°/o Deutsche Reichsanlethe * 20,719,300.- „ 820,100.—eig. Pfandbriefe und Kommunal- Obttgationen 1,730^10.- 3,788.000.- 6,42^,758.90 ^ 17,413,628.90 662,310.— i, 18,075.938 90 Aktienkapital Reservefonds: gesetzlicher .. A 17,(80,000.- : • • • » 3,700,000.- Ausfall-Reserve..... 2,075,000 — Staatspapier-Reserve . „ 700,000 — Vortragspofteu: -- Psnndbries-'Agio . ... M Pfandbriefe: 4%tne 915,396.10 0,,-on^ .^374,975,300, . . 145 ,416,400, Verloste Stücke 23,505,000 — 4,577,014102 Kommunal-Qbligatiouen:. iW,®! .1.771,500.- WVotße.. 4,399,000.— u bon PfnudbriesennndKommnnal- U^r!.'vÄn°-"NvidL°".""^ Kontokorrent: Kreditoren Levofitcn. Tolonfteuer-Konto Dividende sür 1916 Tantiemen sür Gratifikationen -. 1,226,563109 «^utiiaveu bei Bankhäusern. 3,400OoO — Deutsche Reichs- und Preuß. unverzinsl. SÄahanweis. M 11,800,000.— ,! Kielte- ..... 20,989.30 s- 11,3A1.989!30 Kontokorrent: Debltoren ? . . . j 713^ 0-: ftmmobilien: 'i3t.73 9s Bankgebäude. m 500 OCX) 1 Sonstiger Grundbesitz „ 297382^26 >! 797.3^ °* lb86^067,151'Ö?r. ^ ti ? eX ^p^endenschein pro 1916 gelangt von heute ab mtt.^95_ Frankfurt a. Ar., den 27. März 1917. ^ 520^91,700 58,200 6» 171,100 - 41 4,033,639 101,230 434,778 56 1,761.194 47 539,235 84 2,090,000 - 394,058,76 9 l '»Ve zur Einlösung. Die Direktion. 5^6,057,151 Öss 2505 D werden ohne weiteres durch ^tach' Grünberg tHessen), am 27. März 1917. 25370 _K. Neeb, 2. Rechner . Inoxidierter Stahiblechkessel •ntogen geschweißt Bester Ersat z für K npfer- kcssel. Einziger für die Landwirtschaft brauch b arer Kessel Eignet sich für alles.—Zn beziehen durch alle i größeren Eisen waren-Handlungen. — Lie ferung in einigen Tagen |5 »D Heinrich Amend G. m. b. H. Hanau a. M. Bekanntmachung Infolge des andauernden Frostes ist der Kartofselver- lv n ^\ V0 l aa £ m - ^ Versand an Santkarloffeln, stark im Rückstände. Bel Emtntt der milden Witterung tvird der Versand stark neigen, msbesondere der Versand an Saat- gut, der binnen wenigen Wochen beendet sein muß. Es wird daher in nächster Zeit für diese Sendungen eine von Eisenbahnwagen erforderlich sein. Bei der Wtchtigkett der rechtzetttgen Zuführung des Saatgutes muh mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ge- orgt werden, dag bte hierfür erforderlichen Wagen möglichst vollzählig und rechtzettig gestellt werden. Da die Inanspruchnahme des Wagenparks der Eisenbahnverwal- tung nmner noch sehr groß ist, läßt sich dies nur erreichen, wenn anderer, nicht unbedingt dringlicher Versand zurück- gestellt wird. Es ist daher erforderlich, den Eil- und Fracht- stuckgutverfehr in den nächsten Wochen in erheblichem Umfange emzuschranken. ^rrrA5'"^bwäß werden vom 30. März an als Fracht, und Gtlstuckgut nur angenommen: Lebensmittel. Futtermittel. Dlmgennttel, leere Säcke und andere Behälter und Ver- Packungsmaterialien für diese Güter [auch Einkochgläser). .^°atgut^ lebende Vstanzen, landwirtschaftliche Maschinen und Gerate. Bucker und Zeitschriften, Umzugsgut: alle Gllter, die nach,vetslich ausgeftthrt werden sollen,'Militar- ^.-a^^valgutfür die Militärverwaltung an militärische Stellen, dringende Sendungen für dteMunitionsherstellung Kriegsrüstung, soweit die Notwendigkeit des Ver- sandes durch die Linlenkommandantur des Versandbe^trks be/cheimgt ist, ,ow,e einige besonders namhaft gemachte Güter, deren Versendung im Heeresinteresse liegt. Hier- uber und über etwaige sonstige Fragen erteilen die 2tus- Güterverkehr in: Geschastsgebäude der Königlichen Elsenbahndlrektlon, Hohenzollernrlatz 35 sowie die Guter- und Erlgutabserngungen Auskunft. Frankfurt lMarn», den 28. März 1917. königliche Eiseubabudirektiou. 2543: Cassparherde Gaslampen empfiehlt [ ouo ° in großer Auswahl billigst ftnstallations-Gcschäft Im Tlhös' 8 iei , ‘ Ladnigstraße 40. Favorit-Jugend-Alban:, 5 avorit - Handarb. - Album, je 80 Pfg., sind die ausgesprochenen Lieblinge der Frauenwelt. Fürs Schneidern ganz unentbelir ich! Favorit der beste Schnitt I Zu haben im 1853a iliiuui Dir.: Hermann Steingootter. ftvet oa, 30. März 1017. abends 7 l l 2 Uhr. 11. Freitags - Abonnements- Vorstellung: Gewöhnl. Preise (ermäßigt! Goldfische Lustspiel in 4 Sitten von Sckömhan und 5ladelburg. Ende nach 10 Uhr. Sonntag, 1. Avril 1917, nachm. 31/* Uhr: Kl. Preise! Neuheit: llönige Schauspiel in 3 Akten von H. Müller. l!768c Abends 7V- Uhr: £tciHHHtcr 0 fcincH Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann Ende 10'/, Uhr. Osterverkehr! £ke «Lneubabnen dienen gegenwärtig in erster Linie >*tt Slrienerüijrunfl. Zu Ostern werden für den Personenverkehr nur die fahrplanmäßigen Züge befördert Reisende, die in diesen Zugen keinen Platz finden, müssen zurück- bleiben. 12577! birr jeden, der nicht reisen must, ist eö vaterländische Pflicht, hieraus zu verzichten.' Kö nigliche Eisenbalrndirekt i on Frankfurt (Main). Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Annerod für 1917 Rj. liegt von Samstag, den 31. d». Mts. bis Freitag, den 6. künst. Mts. eine Woche lang auf unserem Amtszimmer zur Einsichtnahme offen. Während dieser Zeit können Einwendungen bei uns mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Bemerkt wird, daß die Erhebung einer Umlage beschlossen ist, zu der auch die Ausmärker herangezogen werden. 2574 Annerod, den 27. März 1917. Großh. Bürgermeisterei Annerod. . _ Horn. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gieße». Bekanntmachung Über die Verbrauchsrcgelung der in die öffent liehe Bewirtschaftung genommenen Nährmittel. Auf Grmw der Bekanntmachung des Bundesrats über die Errichtung von Preisprüfturgsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September / 4. November 1915 (Reichs gesetzblatt S. 607, 728) und der hierzu erlassenen Ausfühlungsantveisunqen Großberzogl. Ministeriums des Innern vom 5. Oktober / 6. sirovcmber 1915 sowie der Bekmrntniachung Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 26. Februar 1917 über den Verkckhr mit den in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmitteln wird mit Genehnrigiurg Großherzogl. Ministeriums des Innen: zu Nr. M. d. I. III vom 23. März 1917 für die Stadt Gießet: folgendes bestimmt: 8 1. Die Abgabe der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel (Grieß, Graupen, Teigwaren, Hofern ährmtttel, Suppen. Sago, Erzcugniffe aus Gemüse, wie Sauerkraut. Dörrgemüse. Salzgemüse, Gemüsekonserven und aus 'Obst einschließlich aller Brvt- aufstrichmittell an die Verbraucher erfolgt nlittels besonderer Karten (Nährmittel-Karten). Es Witt) Vorbehalten, zu bestimmen, daß auch andere Lebensmittel imd andere ^Gegenstände des notwendigen Leben sbedarss als die oben genannten nur auf Grund der Nährmittel karte abgegeben nnd entnonrmen werden dürfen. 8 2. Tie Nährmittelkarte besteht aus einer Stammkarte und 30 Marken. Die Stammkarte trägt die Ueberschrift ,.GroHerzogtum Hessen", die Worte „Nährmittelkarte" und die Bezeichmmg der Bevölkerungsgruppe (§ 3). Aus ihr ist ferner ein Raum für die Eintragung des Namens und Wohnorts des Bezugsberechtigten, bei Kindern des Kalenderjahres, in dem das zwölfte Lebensjahr vollendet wird, und für die Anbringung des Amtsstempels der Stadt Gießer: vorgesehen. Die Karten enthalten je 30 ,,Bestellmarken" und „Qnittungs- und Bezugsmarken". die mit den sort- iausenden Nummern von 1 bis 30 und dem Aufdruck „Bestell-Marke" und ..Quittungs - und Be- zuysmarke" versehen find. Sie sind nur gültig im Zusammenhang mit der Stammkarte. § 3. Es werden .Karten ausgegeben: a) für Brotgetreide-Selbstversorger (gelbe Farbe). b) für bro t getrei de verso r auu g sberechtt gte Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr einschließlich (rote Farbe), c) für die übriae brotgetreideversorgnngsberechtigte .Bevölkerung (blmre Farbe). Jeder vxnt chaltungsVorstand bat Anspruch auf so viele Marten, :vie die Haushalttma Mitglieder hat. Der Hans- halttin.gs Vorstand ist .^erpfsickitet. den von ihm nicht Unterhaltenen Hänshaltunasmitgliedern auf deren Verlangen ihre Karten aüszuhändigen. Die Karten gelten nur für den Inhaber und sind nickst übertragbar Karten ohne den Amtsstempel der Stadt Gießen und ohne die Namensunterschrift des Karteninhabers sind ungültig. 8 4. Die Ausgabe der Karten erfolgt au: ylftttag durch die Brotmarkenbezirke, der Zeitvimkt der Ausgabe wird noch bekannt gegeben. Es kann die Vorlage bestimmter Ausweise, insbesondere über das Alter der Kinder verlangt werden 8 5. Es werden jeweils die Waren bekanntaegeben. die auf eine bestimmte Nummer, der Nährmittelkarte zur Ausgabe gelange» und z:rr Beftellima unter Vorlage der .Karte bei einem Kleinhändler der Stadt Gießen innerhalb einer bestimmte,: Frist anfgekordert. Unter den zu belassenen .Kleinhandelsaeschäfte:: hat der Karteninhaber bei jedem Aufruf einer Marke die Wahl. 8 6 . Der Kleinhändler bat die jeweils aufgernfene Bestellmarke innerhalb der feftgesetten Frist bei Vorlage der Karte ab ru trennen :md die Bestellnna auf der Quittungs- und Bezugsmarke durchs Bern,er: seines Namens oder seiner Firma und Verkaufs stellende zeichmiug hand- schrifflich. mit Stenrveldrnck oder sonstwie, aber stets einheitlich zu bestätigen. Der Kleinhändler klebt die Bestellmarken auf von mir zu beziehende Bestellboaen getrennt nach Nummern und Farbe a:ff und leat die Bogen svätestens an dem dem Ablauf der Bestellfrist folgenden Tage den: Städtischen Lebensmittelamt vor. 8 7. Es wird sodann bekanntgegeben, welche Warenmenge auf die einzelne Marke und Kartenart entfällt und innerhalb welcher Frist di^ Ware vor: dein Kleinhändler, bei dem die Bestellung erwlnte, bezogen werden muß. Es wird ferner dem Kleinhändler, für jede Warengattung gesoiürert. über die nach Maßgabe der vorge- legten Bestell,narken 7hm zustehende Warenmenge ein Bezugsschein ausgestellt, der zun: Bezug der Ware bei einer der darauf angegebenen Großhandetsffrmeu berechtigt. 8 3. Die Kleinhändler sind verpflichtet, dem Besteller gegen Vorlage der Karte und Abtrennung der gleichzifftigen Quittung?- und Vezugsmarke die auf diese entfallende Warenmenge zu verabfolgen. Die abgetrennten Ourt- itungs- und Bezugsmarken haben sie auf Verlangen getrennt nach Nummern und Farben an das Städtische Lebeusmittelamt abzuliefern. 8 9. Warenmengen, die bei den Kleinhändlern durch die Besteller nicht unterhalb der bestimmten Frist abge- itommen werden, sind von den Kleinhändlern binnen 24 Stunden dem Städtischen Lebeusmittelamt schriftlich anzuzeigen, das alsdann über diese Mengen durch besondere Anweisungen verfügt. 8 10 . Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften und die demgemäß erlassenen Anordnungen werden gemäß §17 Nr. 2 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 25. September / 4. November 1915 (Reichsgesetzblatt S. 607, 728) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Außerdem können Kleinhändler bei Zuwiderhandlungen ohne weiteres durch Bekanntgabe seitens des Kommunalverbarches von einer roeitercn Betätigung im Vertrieb der Nährmittel ausgeschlossen werden. 8 11 - Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 191^7 in Kraft. Gießen, den 27. März 1917. Ter Oberbürgermeister: Keller. Fleichverbrauchsregeluug. Um eine bessere und gleichmäßigere Verteilung des der Stadt Gießen überwiesenen Fleisches an die Metzgergeschäfte und die Einwohnerschaft der Stadt Gießen ^herbeifühven zu können, wird folgendes bestimmt: §1. Vorbestellung. Jeder, der Fleisch oder Fleischwaren t»n einem Metzgergeschäft der Stadt Gießen beziehen ^ will, hat an der: durch besondere Bekanntmachur:g zu bestimmenden Tagen und Stunden die entsprechende Anzahl Fleisch- rnaxfcn in dem Metzgergeschäft, von dem er Fleisch oder Fleisckpvaren beziehen will, abzugeben. lieber die Anzahl der abgelieferten Fleischmarken hat der Metzger dem Arnben einen AuÄveis (Fleischbezugskarte! riach dem vom Stadt. Lebensmittelamt vorgo-, schriebeucn Muster auszuhändigen. Tie Wahl des Metzgergeschäfts steht jedem frei. §2. Marken-Ablieferung. An dem durch besondere Bekanntmachung zu bestimmende,: Tag Haber: die Vietzgergeschäfte die in Empfang genommenen Fleischn:arken auf Bogen aufgeklebt unter Beifügung einer Nachweisung, die den Namen des Metzgergeschäfts lntb die Anzahl der abgelieferten Marlen angibt, dem Städt. Lebensmittelamt nach dessen näherer: Vorschriften zur 9cacl>prüsung einzureichen. § 3. Fleisch Zuteilung. Die Zuteilung von Fleisch an die einzelnen Metzgergeschäfte erfolgt nach Maßgabe der Anzahl der äb- gelieserten Fleischmarkcn. § 4. Fleischvcrkaus. An den durch besondere Bekanntmachung zu bestimmenden Tagen und Stunden lxrben die Metzgergeschäfte an die fömben, die bei ihnen vorbestellt haben, die auf die abgelieserte Anzahl der Fleischrnarken enti fallende Fleischmenge geger: Rückgabe der FleischbezugÄ- karte urrd Barzahlung abzugeben. § 5. Nicht abgeholte Fleischmengen. Nach Ablauf des Verürufstages 'haben die Metzgergeschäfte die vereirrnahmter: Fleischbezugskarten dem Städt. Lebensnlittelamt nach dessen näherer Vorschrift einzureichen. Hierbei ist gleichzeitig schriftlich cmzugeben, welche Väenger: an .Fleisch und Fleischwaren nicht abgeholt worder: sind; die Verfügung über diese Fleischmengen steht ausschließlich dem Städt. LÄrensmittel- amt zu. § 6. Abzugebende Fl ei schm eng c. Auf tvelche der Fleischmarken Nr. 1—10 Fleisch oder Fleischwaren, und auf welche Frischwurst bezogen werden kann, wird jeweils besonders bestimmt und durch Anschlag in den Metzgergeschäften bekannt gegeben. §7. Kein Anspruch auf bestimmte Fleisch- svrten. Niemand hat Anspruch aus eine bestimmte Fleische gattung (Rind-, Kal^, Schweine- oder Hammelfteisch) oder auf bestimmte Fleischstücke oder bestimmte Wurstsorten. Die Metzgergeschäfte habe:: den Wünschen ihrer Kunden nach Möglichkeft Rechnung zu tragen. §8. Ga st wirtschaften, Gastwirtschaften und Sveiseanstalten erhalten besondere Bestell-Scheine zur Bestellung von Fleisch oder Fleischwaren bei einem Metzgergeschäft der Stadt Gießen. Die ?lbrechnuny über die bezogene Fleischmenge und die Ablieferung der von Gästen vereimuchmten Fleischmarken hat nach näherer Anweisung des Stadt. Lebensmfttelamts zu erfolgen. Es bleibt Vorbehalten, zur Versorgung sämtl^er Gasttvirtschaften mit Fleisch einzelne Metzgergeschäfte zu bestimmen. § 9. Kliniken und Anstalten. Die Versorgung der Kliniken und Anstalten mit Fleffch bleibt besonderer Regelung Vorbehalten. § 10. Zuwiderhandlungen. Metzgergeschäfte oder Gasttvirtschaften, die vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandeln, können von der Fleischzuteilung ausgeschlossen werden. § 11. Inkrafttreten. Vorstehende Vorschriften tteten am 1. April 1917 in Kraft. 25628 Gießen, den 28. März 1917. Ter Oberbürgermeister: Keller. Im Anschluß an die Bekanntnuichung über die ßleisch- oerbrauchsreaelung v>m 28. März 1917 ,oird folgendes bestin:n:t: § 1. Bestell-Tag. Die Vorbestellung aus Fleisch und die Ablieferung der Fleischn:arken und Fleisch-Bestellscheine hat in den Metz- gergeichäfte:: jeden lllontag. vormittags von 9 bis 12 Uhr und rurchmittags von 5 bis 8 Uhr zu erfolgen. Fleischmarken, die verspätet abgeliefett werden, können bei der Fleischzuteilung :richt mehr berücksichtigt werden. § 2. Fl ei schm arke n-Abl i e feru n g. Tie Metzgergeschäfte haben jeden Dienstag vor)- mfttag die vereirrnahmter: Fleischmarken auf Bogen auf- gellebt sowie die Fleischdestell scheine dem Städt. Lebensmittelamt eiuzureichen. Verspätet obgelieferte Fleischmarke:: können bei der Fleischzuteilung nicht :nehr berücksichtigt werden, tz 5. Verkaufstag. Tie Vertaufszeiten werden festgesetzt auf Samstag, vormittags von 10 bis 1 :md rmchmittags von 5 bis 8 Uhr. , Ter Anspruch aus Abgabe des bestellten Flei>ches erlischt mit Ablm:f de6 Verkansstagesüber nicht abgeholte d'^ischmengen vern'igt ausschließlich> das Städt. Lebensnnttelantt. § 4. Borstebe:che Vorschriften treten am 1. April 1917 in Kraft. 25508 Gießen, den 28. März 1917. __ Ter Oberbürgermeister: Keller. _ lZcläildtvttVMtilng der Stabt Gießeil. Mittwoch, den l. April 1917 solle:: die nachstehend verzeichneten Osrundstücke der Stadt und des Stadterweiterungssond>7 au Ort und Stelle meistbietend verpachtet »verden. 1. Vormittags uv: 9 Uhr beginnend mtt Zu- fammeuhmft an: Ludwigsplatz: 3 Grabstücke an der Gutenbergstvaße auf die Tauer von 6 Jachen. 2. Vormittags 9Vs Uhr beginnend: 4 Grabstucke vor der Stratzenwärter-Wohnung am Schiftenberger- weg auf 6 Jache. 3. Vormittags IO 1 /* Uhr: 4 Grabstücke an der verlängerten Liebigsrraße vor der Heyligenstädtschen Fabr:k auf 6 Jahre. . ., 4. Vormittags 10Va Uhr: 7 Grabstücke am Le:ch gesternerweg hinter der früheren Aktienbraucre: au! o Jache. 5. Vv rmittags 103/4 Uhr: 16 Grabstücke unterhalb der Schöner: Aussicht auf 6 Jahre. 6. Nachmittags um 2Vs Uhr mit Zusammenkunft au: Ende der Schottsttaße: 29 Grabstücke in der Schwarzlach aus 6 Jache und 7 Grabstücke auf 1 Jahr. 7. Nachmittags um 4 Uhr: 9 Grabstücke zwischen der Gabelung der jetzige:: und ftüchren Marburger- straße oberhalb der Gärtnerei Kaufmann auf 6 Jahre. Gießen, den 29. März 1917. 25o88 Ter Oberbürgermeister. I. V.: Grünewald. Betr.: Bezugslbeiiic für Web-, Wiek-, Strick- imi) LlbulMlen. Durch Bekannt:imchuug der Reichsbelleidungsstelle von: 20. Februar 1917 siiw die Bestimmungen Über die Ausserttguug von Bezugsscheinen in nachstehender W-eise geändert m:d ergänzt worden: Vom 1. April ab dürfen die Gewerbetreibenden Bezugsscheine nicht niehr annehmen, а) wenn der Name des Antragstellers nicht angegeben ist, d) wenn die Zahlen bei dem Gegenstand nicht in Buchstaben, sondern in Ziffern geschrieben sind, c) :venn sie aus mehr als eine Ware lauten, б) wen:: sie nicht mtt Ort, Datum, Stempel der aus- fertigcndeu Behörde und Unterschrift des mit der Ausserttgung Beauftragten versehen fiitb, e) wem: beim Bezugsschein 8 I nicht der linke untere Abschnttt ailsgefttllt und mtt Unterschrift oder Stempel versehen ist, f) wem: auf ihnen die Angaben über de:: Gegenstand irgmwwie geändert sind, 8) wem: durch sonstige Verär:derm:g der Verdacht einer Uebertragung oder einer mißbräuchliche:: Verwendung des Bezugsscheines begründet ist, h) wenn bei den Bezugsscheinen A I und 8 I die ein- monattge Gültigkeitsdauer des Bezugsscheines ab- gelaufen ist. An Stelle der bisherigen Bezugsscheinvordri:cke treten an: 1. Avrtt Vordrucke AI uich 8 I. Von diesem Tage an dürfen die bisher üblichen Vordrucke nicht mehr verwendet werden. Tie vor dem 1. April ausgeferttgten Bezugsscheine behalten ihre Gültigkeit ran' noch bis zun: 1. Mai. Nach den: 1. April dürfen Bezugsscheine zur Verlängerung der Gülttgkeitsdauer nicht mehr umgeschrieben: werden. Gießen, den 29. März 1917. 25578 Der Oberbürgermeister: Keller. JubilänmH-Stipendittm-Stistung zu Ehren der 25jührigen Regierung des Höchsiseligen Grotz- herzogs Ludwig III. Aus obiger Sttftung, welche bezweckt, daß aus den Kapttalzinscn drei junge Leute, und zlvar aus jeder der drei Pwvinzen einer, eine gleichmäßige Beihilfe zu den Kosten ihrer Ausbildung aus einer höheren Bildrmgs- anstatt erhalten sollen, smd für das Jahr 1917 drei Sti- pendiea: von je 4M Mk. zu vergeben. Das Stipendium kann auf drei Jahre ausgedehrtt werden: es körrnen jedoch nur Angehörige solcher Gemeinden berücksichtigt werden, welche Betträge zu dieser Sttftung geleistet haben. Hiernach berechtige u^> befähigte junge Männer, welche zum Zwecke chrer Ausbildung eine höhere Bildungsanstalt besuchen oder besuchen loollen, und sich um das Sttpendimn zu bewerben beabsichttgen, sind eingeladen, ihre Gesuche durch ihre betteffende Bürgermeisterei an den Oberbürgermeister der Hauptstadt ihrer Provinz, also aus Orten der Provinz Starkenburg an den Oberbürgermeister der Stadt Tarmstadt, aus Oberhessen an den Oberbürgermeister der Stadt Gießen- aus Rheinhessen an den Oberbürgerrneiftrr der Stadt Mainz, bis längstens zum 20. April d. Js. gelangen zu lassen. An ZQignisien sind den Gesuchen beizulegen: 1. ein behördlich beglaubigtes Vermögens zeugnis, 2. eine behördliche Bescheinigung, daß und wo Gesuchsteller studiert, 3. das fNaturttäts- bezw. Schulabgangszeugnis, 4. ein Führungs-