Ur. 65 Ssjelits Blatt 161. Zahrg-nig Erscheint täglich mit Ausnahme des SsnntagS. veilügen: „Gleßener FanriliekiblStter" und „Nreisblatt für den Kreis Gießen". yostscheLkonto: Frankstitt am Main Nr. N68-. Vankvettehr: Gev»erdebanr Gießen. Gietzener Weiß« General-Anzeiger für Sberhefjen vonnerrtag. § 5 . Mrz Zwillingsrunddruck und Verlag: B r ü ht'jche Universftäts-Buch-u.Sttindruckerei R. Lange, Gicßcw Schriftleltung. Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstraße?. Geschäftsstelle u.Verlag:e^i61, Schriftleuung: 112. Anschrift für Draht>:achrichten:An-eigerGt«öew 25 jährige; HegterungsfiiMIaum der Grsßherzogs. ßeftsitzung in der Zweiten Kammer. Tarmstadt, lä. März,. Dck heutige Sitzung der Zweiten Kammer war ausschließlich etnec Festseier anläßlich des 25jcihrig>en Regierungsjubftäuu:s «s Großyerzogs.genndmet. Aus diesem Anlaß war auch die Kopfhäute des Saales mit ei nein Walde von Lorbeer- und anbereii Blatt- pflanzen geschnrückt, während der Platz vor dem Präsidium mit frischen Blninen geziert war. Tie RegierungsvertreLer erschienen -unter Vorantritt der drei Minister in ihren goldbetreßten Galauniformen und nahmen am Regierungstische Platz. Das Hans war von den Abgeordeieten stark besetzt, von den acht sozialdemokratischen Mitgliedern jedoch keines anlvesend. Auf der reservierten) Tribüne war eine größere Zahl von Mitgliedern der Ersten Kammer Der erste President Köhler eröffnete die Sitzmlg um 10 t / 2 Uhr Und hielt eine längere Festrede, in der er zunächst an die ernste Zeit erinnerte, in der nach dem plötzlichen Ableben Groß- her^og Ludwigs IV. der junge Erhgroßh-erzog Ernst Ludwig die Zügel d-er Regierung übernehme:: mußte. Seit den: nun verflossenen Vierteljahrhundert seien unserem Laude auch schwere Schicksalsschlage nicht erspart geblieben, aber nm so enger habe sich Fürst nick) Volk in Freud und Leid zusammengeschlvssen. Der Präsident gab nach dieser Einleitung einen längeren Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung des Großherzvgttrms. Schon Ende des' vorigen Jahrhunderts wurde von der Regierung eine Wahlrechts- Revision angekündigt mit dem Ziel der Einführung des direkten Wahlrechts und die Vorbereitung für die Llbänderung der veralteten landstärckischen Geschästsordnung, die aus dem! Jahre 1874 stanrmte. Eine große Aufgabe uxtr weiter die Revision der hessischen Verwaltungsgesetzgebung, sowie die Schaffung eines Verwaltungs'- gerichtshofs. Dann folgte die Anregung zur Vereinfachung der Staatsverwaltung; drcrch eine Abänderiutg des Ordensgesetzes umrde eine Befestigung des religiösen Friedens im Lande in die Wege geleitet. Eine gründliche Neuordnung der Finanzen er- sdlgte durch die Abänderung der Staats- wird Gemeirckegesetz- gebung, die Schaffung des Restesoicks und die Einführung der verstärkten Schuldentilgung. Im Anschluß air die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurden auch in Hessen zahlreiche Aus- führungs- und Uebergangsbestimmungen getroffen. Große Fortschritte hat in der verflossenen Zeit auch das Schulwesen erfahren. Beim Regierungsantritt des Großherzogs wurden dafür 1,4 Millionen Mart verausgabt, während im Jahre 1916 annähernd 6 Millionen dafür belvilligt wurden, für die allein dcnnals 950 000 Mark, jetzt 4,7 Millionen. Es wurde auch die Fa-chmrfsicht eingeführt und Oberrealschulen geschaffen. Besondere Förderung erfuhr die Landwirtschaft; es erfolgte die Gründung der Qandwirlschaftskamwer und der landwirtschaftlichen Schulen, kdie Hagel- und Schlachtviehversicherung, die Neuordnung der Feld- und Forststrafgesetzgebung, die Bildung einer Handwerkskammer u. a. m. Ganz besonders groß :md dankenswert sind die persönlichen Verdienste des Großherzvgs auf dem Gebiet der Kunst und Wissenschaft. Unter seiner Regierung nmtbe das prächtige Landesmuseum errichtet und das Gesetz über den Denkmalsschutz geschaffen. Die Bildung der Darmstädter Künstlerkolonie ist ein schöner Beweis für das Me Mäzentum des Landesherrn. Er bewirkte, daß das Darmstädter Kunskhandwerk emporblühle und dasselbe im Deutschen Drnstgewerbe eine hervorragende Stelle einnahm. Auf dem GÄnete des Verkehrs säuff die Regierungszeil des Landesherrnl die Verstaatlichung des Eisenba'hnwesens und die preußisch-hessische Eisenbahngememschastt. zahlreiche Straßen wurden gebaut, der Rhein und Main durch prächtige Brücke:: überspannt. Was der Grotzherzog für die Entwicklung des Hoftheaters getan, bedarf keiner weiteren Darlegung, ebenso wenig die glänzenden Fortschritte auf allen Gebieten des staatlichen und öffentlichen Lebens im letzten Vierteljahrhundert. Die Landesuniversität Gießen hat eine große Entwicklung erfahren und glanzvoll ihr oOOjähriges Jubiläum gefeiert, die Technische Hochschule ist durch große Neubauten und maschinelle Einrichtungen neuester Art zu einem Institut ersten Ranges geworden. Das, meine Herren, ist ein ungefähres Bild von den großen Taten, die in den verflossenen 25 Jahren in unserem Lande sich vollzogen. Nicht vergessen möchte ich dabei, zu. bemerken: Unser GroU-iwzvg war stets ein deutscher Bundessürst, der immer in Treue fest zum Reich gehalten und auch seine Landeskinder zu dieser Treue angehalten hat. Er hat es vermocht, daß sein Volk in der Treue zum Reich durch kein anderes deutsches Bundesvolk über- tvoffen werden kann. Und doch wollen wir dabei auch jederzeit gute Hessen sein. Betrachten wir diese 25 Jahre, wie ich sie hier in kurzen Schritten durchmessen 'habe, so können wir sagen: Es war eine sglänzende Zeit, eine Zeit des kraftvollsten Blühens und Gedeihens! Und alledem hat -nun dieser blutige Weltkrieg Einhalt geboten! Jetzt gelte es, unsere Kräfte in anderer Richtung zu enthalten. Wenn unsere hessischen Brüdex siegreich aus dem Kriege zurückkehren, dann wollen wir mit dem Großherzog geloben, daß wir unsere ganzen Kräfte einsetzen sollen, um das Zerstörte toieber erstehen zu lassen, um die Wunden zu heilen, die der Krieg geschlagen. In diesem Sinne bitte ich, meine Herren, am heutigen Tage unseres Großherzogs zu gedenken und ihm ein dreifaches Hoch jauszubringen. Se. Kgl. .Hoheit der Großherzog hoch, hoch, hoch! Nachdem alle Anwesenden in freudiger Begeisterung in das Hoch eingestimmt, war die stimmungsvolle Feier beendet und Präsident Kühler schloß die Sitzung gegen 11 1/2 Uhr. Die Jubiläumsfeier im Nesiöenzschlotz. Gleich nach Beendigung der Feier in der Kammer begaben sich sämtliche Regierungsvertreter und Abgeordnete nach dem alten Residenz schloß, wo beim Grotzherzog offizieller Empfang stattfand. Anwesend waren hier die bckim Grofth. Hofe akkreditierten! Gesandten, die obersten Hofchargen, die Minister, die Generalität und die Spitzen der Behörden, auch die Präsidenten der Eisenbahn- direltionen Mainz und Frankfurt. Aus die Beglückwünschungs- ansprache des preußischen Gesaicktschaftsvertreters dankte der Großer zog nrit warmen. Worten. Gleich danach erfolgte der Empfang der Provinzialdirektoren, der Vertreter der Landesuniversität und der Technischen Hochschule, der kirchlichen. Vertreter und der Be- russslände, des Hairdelskannnertages, der Landwirtschaftskammer imb der Handwerkskammer. Im Anschluß daran erfolgte die Ueberreichu'ng der JnLtlläumsspende durch die Präsidenten dev beiden Ständekammern und eine Abordnung des Landesausschusses. Auch hierbei hielt der Großherzog eine kurze Ansprache, in der er seiner hohen Freude über die reiche Beteiligung aller Kreise des Landes an der Jubiläumsspende Ausdruck gab. Der Dank dss Grotzherzogs. Tie Rede Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs auf die Glückwunschansprache im Gvvßherzvglichen Residenz schloß lautete wie folgt: Geehrte Herren? In ernster Stimde sind Sie gekommen, Mir Glück zu Meinein Regierungsjnbiläum zu wünschen. Ihre warm empfundenen Worte und treuen Wünsche haben Mich tief bewegt und in dieser schicksalsschweren Zeit Mediem Herzen besonders wohlgetcm. Dankerfüllt erhebe Ich Meinen Mick xu dem allmächtigen Gott, dessen ggnckige Hand Mich bis hierher geleitet und der die 25 Jahre Meiner Negierung zu einer segensreichen für Mein tcrwes Hessenland hat werden lassen. Das stolze Bist), das Sie von der Ewwicktmrgl Hessens in den Friedens fahren und von Meinem Anteil daran entworfen haben, wäre unvollständig. .gedächte Ich nickst der verständnisvollen treuen Mithilfe, die Sie, die berufenen Vertreter Meines Volkes, die Stände des Großherzogtums, Mir geleistet haben, gedächte Ich nicht der hervorragenden Mitarbeit von Kirchen und Hochschulen in der Pflege der sittlichen Und geistigen Kräfte im Lande, der erfolgreichen Unterstütz:mg der berufsständigen Körperschaften in der Förderung von Handel und Industrie, Landwirtsck-aft und Handwerk. Tie gemeinsame Arbeft für die Wohlfahrt Hessens nick» unseres großen deutschen Vaterlands hat sich, getragen von herzlichem gegenseitigen Vertrauen, nie glänzender bewährt, als in den Tagen der Kriegsnot. Heute beginnt für uns Oaheimgebliebenen von neuem die Möglichkeit, unfern Brüdern und Söhnen im Felde zu Helsen und das siegreiche Ende des Krieges zu beschleunigen! Verwandelt Euer Geld in v> Boote, io Stocheldraht, in Geschütze und Granaten, in Maschinengewehre un? Patronen, und Shr erholtet dadurch das Leben unsrer Helden an der Front! Es gflf, unfern Feinden durch das Anlrihe.Srgebnts zu beweise«, baß Deutschlands wirtschaftliche Kraft uageschwächt tfl, damit sie den Mat und di« Hoffnung verlieren, onS jemals niederzwingen zu könne»! £<$« jeder, soviel er kann, dem Daierlanbe, jeder nach seinen Kräften: der Reiche viel, der Aermer» weniger^ fehlen darf keiner! Auf zur Zeichnung der 6. Kriegsanleihe! Herzlichen Dank der AlNia mater für ihre Ehrengabe znm heutigen Tag, die Ernennung zum Ehrendoktor der Theologie, eine Auszeichnung, die Ich voll zu würdigen weiß. Mft inniger Freude habe Ick aus Ihrem Munde vernommen, daß Mein treues' Hessenvolt den heutigen Gedenktag zum Anlaß genommen 'hat, Mir seine Liebe und ^ Verehrung durch eine Jubiläumsgabe zum Ausdruck zu bringen, deren Zweck die Schaffung von Einrichtungen sein soll, die der Erholung und Kräftigung unserer hessischen Krieger in einem Erhollmgsheim dienen. Kein sinnigeres Geschenk hätten Sie mir bieten können, trägt es doch einen Teil der unermeßlichen Dankesschuld ab, zu der wir unserer: wund und siech aus dem Felde 'heimkehrenden Helden, die draußen Leben u:ck Gesundheit fürs Vaterland in die Schanze geschlagen haben, verpflichtet sind. Gerne nehme Ich die Mir angeboteno Spende an, deren über alle Ettvartung 'hoher Betrag ein glän- zendes Zeugnis der Bereitwilligkeit Meiner Hessen ist, zu helfen wo nur immer es not tut. Sie ist Mir um so toertvoller, lveil sie von allen Kräften Meines Volkes in großen, kleinen und kleinsten Beträgen aufgebracht worden ist. 'Die „Gwßherzog-Ernst-Ludwig- Jubiläumsstiftung" Imrd für alle Zeiten ein Denkmal echter Hessentreue, ein Band zwischen Fürst u.u» Volk, Mir aber und Meinen! Nachkomnlen ein 'heiliges Vermächtnis sein. Mit dankbarer Genugtuung begrüße Ich es auch, daß Meine Anregung, den heim kehrenden Kriegern die Beschaffung von Wohn- und Wirtschaftsftätten zu erleichtert:, auf so ftrrchtbareu Boden ge- fallcR ist und daß reiche Mittel für diese Zwecke von den Hessischen Handelskammern zur Verfügung gestellt iverdeu. Ten in diesen Tagen gegründeten Hessischen Landesver?in für Krieger- Heimftätten nehme Ich gern unter Meinen besonderen Schutz m:d will ihm stets ein wohlgesinnter Schutzherr sein. Ich hoffe, daß es den vereinten Bestrebungen gelingen wird, den» schönen Gedanken der Schaffung vo:: Krieger-Heimstätten überall in Stadt und Land neue Freunde und tatkräftige Förderer zu werben und so reckst vielen von den Tapferen eft: Stück heimischen Bodens zu sichern, den sie nrit ihrem Blute gegen eine Welt von Feinden geschützt 'haben. Der eiserne Witte zum Sieg, der :mch der schnöden Zurückweisung des Friedensangebots uns von neuem entflammt hat, die nie versiegeirde Opferwilligkeft, die uns alle, im Felde und in Heimat, beseelt, und die auch heute wieder in der Jubiläumsgabe und den: „Obethessischen Jubiläumsfonds 1917" Kren Ausdruck gefunden hat. bürgen Mir für einen ehrenvollen Ausgang des gewaltigen Völkerringcns und für die glückliche Zukunft Meines Landes und Vvlkes. Nach errungenem Sieg werden sie uns auch die Kraft verleihen, daö Zerstörte wieder aufzubaum und Mein schönes Hesfenland in glücklicheren Friedenszoiten zu neuer Blüte xu bringen. Wie die Förderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes in dem verflofseius: Vierteljahrlstmdert das Ziel aller Mcinrll Regierungshcmdlimgen gewesen ist, so soll auch das Glück Mtftner Untertanen in den Tagen, die Mir Gott noch schenken wird,^ Mein unverrückbarer Leitstern: bleiben:. Dies sei Mein Gelöbnis tm heutigen Tage!__ Aus und Land. Gießen, 15. März 1917. Weibliche Arbeitskräfte aufs Land! s Der deutsche Boden muß Deutschlands Heer und PÄk ernähren! Eine restlose Bestellung der Felder ist dacher für unser wirtschaftliches Durchhatten erste Voranssetzurrg? Haupt erfordern is ist rechtzeitige und gründlichste Bearbeitung ? Sie vermag den vielfach mangelnden Dünger wenigstens teilweise zu ersetzen! Ausreichende Arbeitskräfte bedeuten ausreichendes Brot! Sie zu beschaffen, ist ernstes Gebot der Stunde. Mannschaften aus dem Feldheer, den besetzte« Gebieten und den Besetznngstruppen können nur in beschränktem Umfange fteigegeben werden, da der ausgedehnte Kriegsschauplatz und der Kampf nach der: verschiedenen Fronten- eine Schwächung der Wehrkraft verbietet. Die Frauen und Mädchen der Stadt tverden aufgernfen und nach Möglichkeit landwirtschaftlicher Arbeit zugeführt werden. So mancher kräftige Arm, der früher auf dem Lande erstarkt ist, kann ihm wieder nutzbar gemacht werden. Wo sich geeignete weibliche Arbeitskräfte zur Mitarbeit auf dem Lande bereit firüien, ist es Pflicht der Landwirtschast, sie willig aufzunehmen und ihre fleißigen Hände sich rühren zu lassen in Haus und Hof, auf Acker und Wiese. Nur wenn alle zusammen stehen, Stadt und Land sich die Hände reichen zu gemeinsanrer Arbeit, ist neben den militärischen Erfolgen auch der wirtschaftliche Erfolg gesichert! Das Miegswirtschaftsamt Frankfurt a. M. * ** Be schlagnahmevon Treibriemen. Am 15. März ist eine Bekanntmachung in Kraft getreten, durch diealleTreib- riemey beschlagnahmt werden, die unter Verwendung von Leder, Gummi, Gummiregeneratt Balata, Guttapercha, Baumwolle, Kunstbaumwolle: Wolle, Kunstwolle, Kamelhaar, Väohair, Alpaka, Kaschmir und sonstigen Haaren, .Hanf, Flachs, Jute und anderen Pflanzenfasern hergestellt sind. Als Treibriemen werden auch Fallhämmerriemen, Transportbänder, Elevatorgurte sowie lederne Pund- und Kordelschnüre angesehen. Nicht betroffen werden lMglich Papierriemen, die nicht mehr als 10 vom Himdert der vorgenannten Faserstoffe enthalten, sowie die Treibriemen, deren Gesamtmenge bei ein und demselbei: Besitzer nicht mehr als 5 Kilogranw: beträgt. Trotz der Beschlagnahme bleckt die weitere Verwendung der Treibriemen, die sich bei Inkrafttreten der Bekarnrt- machung in Gebrauch befinden, zu ihrem bestimmungsgemäßm Zweck im bisherigen Bettiebe erlaubt. Die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten Treibriemen ist jedoch, soweit sie sich bei Inkrafttreten der Bekanntmachung im Besitz eines Händlers oder Verbrauchers beffnden, irur an die Kriegsleder Attiengesellschast in Berlin, im übrigen mix dann zulässig, wenn der Erwerber von der Riemen-Freigabe-.Stelle in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 122u/b, einen auf ihn ausgestellten Bezugsschein erhalten hat. Die Veräußerung von Treibriemen, die sich im Besitze eines Herstellers befinden, darf nur nach den näheren Bestimmungen der Riemen-Freigabe-Stelle erfolgen. Auch bie Abfälle der beschlagnahmten Treckriemen fallen irnter die Beschlagnahme. Sie dürfen zur Wiederherstellung und Ausbesserung von Treckriemen in eigenen Betrieben verwendet werden. Ihre Veräußerung ist jedoch nur an bestimmte in der Be-> kanntmachung bezeichnete Stellen zulässig. Gleichzeitig mit der Beschlagnahme ist eine Beftandserhebung aller Treibriemen angeordnet worden. Tie Meldungen über den am 15. März 1917 vorhandenen Bestand sind bis zum 15. April und, soweit Betriebe mehr als 300 Treibriemen in .Benutzung haben, bis zAm 30. April an die Riemen-Freigabe-Stelle aus den amtlichen Meldescheinen zu richten. Ebenso muß jeder Meldepflichtige ein Lagerbuch über.ftine Vorratsmengen an Treibriemen führen^ Landkreis Gießen. ** Bellersheim, 14. März. Vergangenen Sonntag predigte Herr Prof. Ehr in g hausen aus Bochum in den: Nachmittagsgottesdienst. In ergreifmderr Worten schilderte er die Verhältnisse der dortigen Bergleute und Fabrikarbeiter und forderte die hiesigen Larcknürte auf, einige Kinder über Sommer in ihren Familien aufzunehmen. 52 Kinder sind bis jetzt untergebracht worden. Die erstmalige Sammlung der HindQckurgspende brachte einen schönen Erfolg. Ueber 300 Eier, 25 Pfund Fleisch- und Wurftwaren, etwa 8 Pfund Butter, eine größere Menge Dörrobst ^usw. wurden d:rrch Schulkinder gesanimelt. :: Langd, 15. März. Auch in unserer Gemeinde fand am 12? März ein Lichckildervorttag über die Wirtschaftslage des Deutschen Reiches statt. Nachdem der vom Gr. Kreisamte gesandte Redner geendet, ergriff der miterschienene Gr. Bürgermeister, Herr Fendt von Hungen, das Wort und ermahnte in warmherziger Weise die Bevölkerung, ja mit ganzer Kraft einzutreten und bei der neuen Kriegscknleihe zu zeichnen, was in ihrem Vermögen stehe. Herr Pfarrer Koch schloß die Versammlung mft den Worten, daß den decken Vorrednern von der Gemeinde der schönste und beste Dank abgestattet würde, ivenn die Beteiligring an der neuen Kriegsanleihe eine recht zahlreiche würde. Kreis Büdingen. D Bleichenbach, 15. Mäi-z. Hier hcklt am Samstag abend Pfarrer Lic. Herpel aus Lißberg einen 2ständigen Vortrag über „Das deutsche Heinmtheer und seine Waffen". Mft eirrem von tiefen: Ernst durchivehteu Appell an die Anlvesenden sckstoß der Redner seine bis zuletzt von der zahlreichen Zuhörerschaft unter größter Aufmerksamkeit verfolgteu Ausführungen. Der Ortsgeistlickte und Lehrer hattet: in dankenswerter Weise die Vorbereitung und Durchführmrg des dlbeicks übernommen. Kreis Schotten. n. Schotten, 13. März. Unter den zurzeit im hessischen Lehrerheim untergMachteu heimatlosen Urlaubern besticket sich auch ein Obenuaschinist von unserem berühmten U 3 8. Ter wackere Seemann ttägt das Eiserne Zdreuz erster und zivcfter Klasse sowie der: türkisckien Eiseviren Halbinond. Uivchliche Nachrichten Gottesdienst der israelitischen Religionsgesellschaft. S a b b a t f e i c r, d e n 1 7. M ä r 3 19 17. Freitag abd. 6.06 Uhr. — Samstag vorn:. 8.30 Uhr. — Njachr.^ 3.30 Uhr. —• Sabbatausgang 7.20 Uhr. '— Wochmgottesdienst: nwrg. 7.00 Uhr abds. 6.00 Uhr. Amtlicher Teil. elmKich« Nr. L. 400/1. 17. K. R. A.^ betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebttng von Treibriemen. Vom 15. März 1917. Nachstehende Bekanntmachung ttnrb auf Ersuchen des König- bchen Kriegsministcriums hiermit zur allgemeine Kenntnis gemacht mit denr Bemerken, daß, soweit wicht nach den allgemeinen 'Lotra.sgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung ,qegen die Beschlagnahmevorschriften nach § 6*) der Bekanntmachungen Wer die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 2-1. Juni 1915 (Raichß-Gefttzbl. S. 357) in Derbindicng mit den Ergänzungsbekanntmachungen vom 9. Oktober 1915 und vom 25. November 1915 intib vom 14. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. von 1915 S. 645, 778 und von 1916 S. 1019) und jede Z moiderHandlung gegen die Meldepflicht nach § 5**) der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom Februar 1915, 3. September 1915 und 21. Oktober' 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54, 549 und 684) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt trettwn § 1 . Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen — und zwar »fatc Rücksicht darauf, ob sie gebraucht oder ungebraucht sind —.* oITe unter Verwendung von Leder, Gummi, auch Gummiregenercch, Valuta, Giuttaperct», Baumwolle, Kunstbamnwvlle, Wolle, Kunst- wolle, Kamelhaar, Mohär, Alpaka, Kaschmir und sonstigen Haaren, envopchschem nnd ^ßereuvopciischem Hanf, Flachs, Jute oder an- deren Pflanzenfasern hergestellten Treibriemen. Als Treibriemen int Sinne dieser Bekanntmachung gelten auch Fallhämmerriemen, Transportbänder, Glevatorgurte, ferner kleine mld Kordelschnüre. 8 2 . Beschlagnahme. Tie von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hierdurch beschlagnahmt. Tie Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten rst und Mck-^geschäftliche Verfügungen übt r sie nichtig sind. Ten rachtsgsflk östlich«! Verfügungen stehen V^rsügimgen gleich, die *) Mit Gefängnis bis tzu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1 . . ..; 2. lver unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseit^- schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kaust, oder ein anderes Beräußerungs- oder Erwerbs- geschäsi über ihn abschließt: 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt: 4. wer den nach! § 5 erlassenen Äusführungsbestimmungen zuwiderhandelt. **) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder imvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Mvnaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft: auch können Vorräte, die verschwiegen sind, inr Urteil für dem Staate verfallen erllärt werden. Ebenso wird bestraft, loer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lager- hücher einzurichten oder zu fuhren unterläßt. mr Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvvllziehung erfolgen. Trotz der Beschlagnahme sind alle Veränderungen und Verfügungen zulässig, die ajtf Grund der nachfolgenden Anordnungen oder mit Zustilnnmng der Kriegs-Rohstosf-Abteilung des Königlich Pren- ßilchen Kriegsministerrums erfolgen. § 3. Verwendungscrlaubnis. ... Trotz der Beschlagnahme dürfen zu' ihrem bestimmungsgemäß^ Zweck die bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung im Gebrauch befindlichen beschlagnahmten Gegenstände im bisherigen Betriebe weiterverwendet oder verändert werden. Tie im 8 1 bezeichnetcn Gegenstände, die bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung sich nickt in Gebrauch befinden, dürfen von rhrem Besitzer zum Ersatz von Treibriemen, die sich bei Inkrafttreten dieser Bekanntnvachmrg in seinem Betrjebe in Gebrauch befinden, in Gebrauch genommen und verwendet werden, jedock unter der Bedingimg, daß der Besitzer dies bis zum 5. des daraus folgenden Kalendermonats der Riemen-Freigabe-Stelle, Abt. Beschlagnahme, Berlins 35, Potsdamer Straße 122a/b durch ein- geichriebenen Brief meldet. 8 4. Veräußerungserlaubnis. . Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung derjenigen beschlagnahmten Treibriemen, die sich bei Inkrafttreten der Bekanntmachung im Besitz eines Händlers oder Verbrauchers bennden, an die Kricgsleder-Aktiengesellschaft, Berlin W 9, Buda- dester Straße 10—12 zulässig: von derartigen Verkäufen ist der Riemen-Freigabe-Stelle, Abteilung Beschlagnahme, unverzüglich Mitteilung zu machen. Im übrigen dürfen Verbraucher und Händler, die nicht Hersteller von ^ibriemen find, die von der Bekanntmachung betroffene. Treibriemen trotz der Beschlagnahme veräußern und liefern, wenn der Erwerber von der Riemen-Freigabe-Stelle cnnerl an, ihn ausgestellten Bezugsschein erhalten und der Veräußerer diesen Schein her Riemen-Freigabe-Stelle, Abteilung Beschlagnahme, behufs Vermerks des Verkaufs vorgelegt hat. Tiefe Bezugsscheine sind sodann vom Veräußerer geordnet auszubewahren. . Treibriemen, die sich im Besitz eines Herstellers von Treibriemen befinden, dürfen nach näherer Bestimmung der Riemen- Freigabe-Stelle veräußert und geliefert werden. 8 5. Abfälle von beschlagnahmten Treibriemen. Die Abfälle aus den durch diese Bekanntmachung beschlagnahmten Treibriemen dürfen trotz der Anordnungen der Bekanntmachung Ch. II. 888/7. 16. K. R. A., betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder vom 6. August 1916 und der Bekanntmachung W. IV. 900/4.16. K. R. A. vom 16. Mai 1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stofsabfällen aller Art zur Wiederherstellung und Ausbesserung von Treibriemen in eigenen Betrieben verwandt werden. ./chle Veräußerung der Abfälle aus beschlagnahmten Lcder- trecknemen ist nur an die Ersatzsohlen-Gesellschast in. b. H., Ber- ImSW 48, Wilhelmstraße 8, die Veräußerung von Abfällen aus bejchlagnahmten Gummi-, Balata- oder Osuttapercha-Treibriemen nur an die Kautschukabrechnungsstelle Berlin ^8, Jägerstraßc 9, zuläiiig. Tie Veräußerung von Abfällen aus beschlagnahmten Treibriemen aus tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen ist durch die Bestimmung der Bekanntmachmig ^. IV. 900/4. 16. K. R. A., betreffend Beschlagnahme von Lumpen und neuen Stoffabsällen. aller Art vom 16. Mai 1916, ^geregelt. . Meldepflicht. Tie von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 1) unter liegen nach Maßgabe der nachstehenden Anordnungen einer Meldepflicht. 8 7. Meldepflichtige Personen. Zur Meldung verpflichtet find: ll alle Personen, welche Meldepflichtige Tveckriam«n (§§ 1, 6) im Gewahrsani haben oder aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder des Erwerbes wegen kaufen oder verkaufen: 2. gewerbliche Unternchmer, in deren Betrieben solche Treibriemen erzeugt oder verarbeitet werden: 3. Kommunen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verbände. Tie nach dem Stichtage ein treffenden, vor dem Stichtage aber aber schon abgesandten Vorräte sind nur vom Empfänger zu melden. Stichtag und Meldefrist. Tie Meldung ist über die beiin Beginn des 15. März 1917 vorhandenen meldepflichtigen Gegenstände bis zum 15. April 1917 zu erstatten. Für Betriebe, welche mehr als 300 Treibriemen in Benutzung Phöben, läuft diese Frist bis zum 30. April 1917. Die Meldungen sind an die Riemen-Freigabe-Stelle, Abteilung Beschlagnahme, Berlin W 35, Potsdamer Straße 122a/b zu richten. § 9. Meldescheine. Tie Meldungen haben auf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei der Riemen-Freigocke-Stelle, Abteilung Beschlagnahme, Berlin W 35, Potsdamer Straße 122a/b anzusvrdern sind. Tie Anforderung der Meldescheine soll aus einer Postkarte (nicht Brief) erfolgen, die nichts anderes enthalten soll als: 1. kurze Anforderung des oder der gewünschten Meldescheine: 2. Art des Betriebes: 3. Angabe, ob der Meldepflichtige die meldepflichtigen Gegenstände l\ ÄÄertreibt; } (Meldeschein Ssrbrud A) o) im eigenen Betriebe verwendet (Meldeschein Vordruck B); 4. deutliche Unterschrift mit genauer Adresse und bei Firmen mit Firmenstempel. Für getrennte Betriebe oder Lagerstellen sind besondere Meldescheine einzusenden. Andere Mitteilungen dürfen bei Einsendung der Meldescheine demselben Briefumschlag nicht bei gefugt werden. Die Meldescheine sind ordnungsgemäß postfrei zu machen und haben aus den Briefumschlägen den Vermerk zu tragen: „Treibriemen-Meldeschein". Eine zweite Ausfertigung (Abschrift, Durchschlag. 5bopie) ist von dem Meldenden bei seinen Gesckästspapieren zurückzubehalten. 8 10. Lügerbuch sührung. Jeder Meldepslichtiaa hat ein Lagerbuch zu führen, ans dem jede Veränderung der Vorrotsmengen an meldepflichtigen Gegenständen und ihre Verwendung erfichtlich sein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein derartiges Lagerbuch fuhrt, braucht er kein besonderes Lagerbuch einzurichten. Beauftragten Beamten der Polizei- oder Militärbehörden ist jederzeit die Prüfung des Lagerbuches sowie die Besichtigung der Lagerräume zu gestatten, in denen meldepflichtige Gegenstände zu vermuten sind. 8 11. Ausnahmen. Ausgenommen von den Anordnungen dieser Bekanntmachung sind: 1. Papierriemen, die nicht mehr als 10 v. H. her im 8 1 anfge- sührten Faserstoffe enthalten: 2. solche in 8 1 bezeichneten Gegenstände, deren Gesamtmenge bei ein und demselben Besitzer bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung nicht mehr als 5 kg beträgt. § 12 . Anfragen und Anträge. Alle Anfragen und Anträge, welche diese Bekanntmachung betreffen, früh an die Riemen-Freigabe-Stelle, Abteilung Beschlagnahme, Berlin W 35, Potsdamer Straße 122a/b zn richten. 8 13. Inkrafttreten der Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung tritt am 15. März 1917 in Kraft. Frankfurt (Main), den 15. März 1917. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Bet r.: Beschlagnahme und Bestandserhebung von Treckriemen. An die Groß!). Bürgermeistereien der Lrywgemeinden des Kreises. Indem wir aus die Bekanntmachung des stellv. General-' kommmiiwS des XVIII. Armeekorps von heute verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald vrtsicklich zu veröffentlichm: „Das stellv. Generalkommando des'XVIII. Armeekorps hat unterm 15. März 1917 eine Bekanntmachung betreffend: Beschlagnahme und BestandserHebung von Treckriemen, erlassen. Tiefe Bekanntmachung enthält Bestinrmungen über von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände, Beschlagnahme, Der- wendungserlaubnis, Veräußcrungserlaubms, Abfälle von beschlagnahmten Treibriemen, Meldepflicht, meldepflichtige Personen, Stichtag und Meldefrist, Meldescheine, Lagerbuchführung. Ausnahmen, Anfragen imd Anträge sowie Inkrafttreten dar Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung ist im Gießen er Anzeiger abgedruckt und kann auf unserer Amtsstube eingesehen werden." Der Gießener Anzeiger, der obige Bekanntmachung enthält, ist von Ihnen ans Wrmsch den Interessenten vorzulegen, letzteren auch aus etwaige Fragen eingehende Auskunft zu geben. Gießen, den 15. März 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r ma n n. Ich mache die werte Einwohnerschaft Gießens und Umgegend daraus aufmerksam, daß sich meine Wohnung und Lagerräume ab heute 01 S 22 Leltersweg 83 M. Mühlstein, Sackgroßhandlung. befinden. Bin heute mit einem ßrößttkii stliissport Bekanntmachung» Die Ausgabe der Brot-, Fletsch-, Sersekarten u der Zusatzmarten an Binder von 1—12 Jahren finl Freitag, den 16. ds. Mts., vorm, von 8—12 Uhr, u Sainstag, den 17. ds. Alts., vorm, voti 8—12 uhr u nachm, von 2-45 Uhr statt, und ^war für die Bezug berechtigten mit dem Zunamen A—G am Freitag u B—Z am Samstag. ießen, den 14. März 1917. 2128 Der-Oberbürgermeister: K e l l e r. _ / cingetroffen. tettSböüf frankfurter Straße 31 Telefon 2015. l"° Nur für Großabnehmer. Wir baden laufend wöchentlich noch einige Waggon- Ladungen unserer eruklassigen sauerstoffhaltigen Waschpräparate !? eleganten vorschriftsmäßigen Packungen an solvente Großabnehmer abzugeben. Unsere Präparate sind restlos löslich, fallen nicht unter das Gesetz vom 5. Okt. 16, enthalten weder Ton noch an^ dere ailorganisch-chemische Bestandteile und werden somit mcht von den diirch Bundesratsbesiimmung festgesetzten Höchflvreifcn berührt. 21215 » Muster gratis und franko. khmisHc Wnk „Lütßa" Aligsbiirg-Aerhliüskü. Holzversteigerung der Gräflichen Obersörfterei Arnsbnrg. Mittwoch, den 21. März, beginnend vorm. 11 Uhr, werden im Tbörucr'schcn Saale zu Arnsburg aus den Distrikten Hain, Roteerde, Feuerftädi. Muckenwäldchen, Seift, Seeberg, Wetterberg und Hard versteigert: Schei- ter Rm.: Buchen 353,4, Eichen 7.6,- Knüppel Rm.: Buchen 144,9, Eichen 165,8, Birken 28 , Nadel- und Weichholz W6^ Stöcke Rm..- Buchen 131, Eichen 68,8, Lärchen 3; Reiser R'U ,.rchen13:, stamm-, 564A'treiftr, Eichen 134Stamm-, ^adel- und Weichholz 612 Astreiser. Nntz- duchen 4, Eichen 8,8. — Blau unterstrichene kommen nicht zum Ausgcbot. Käufer wollen c - bcr . Versteigerung einseben. Nähere Aus- fflfclÄior zu Arnsburg, der auch teSsfö'r öt "" stiofter -««fei Der Kriegsausschuß für Oele und Fette, Berl schließt Anbauverträge für Sommerölfrüchte. Für Sommerrübsen, Leindotter und Mol werden außer den lohnenden Abnahmepreis Flächenzulagen, für Senf eine Drufchpräm gewährt. Der Bezug von Ammoniak für die A bauer wird vermittelt. Näheres durch den Kommissionär des Krieg ausschusies, die Zentralgenossenschaft der Hess, landw. Konsumvereine, e. G. m. b. H., Darmstad Bilanz liiltt. Passiva M Kono - Korrent- Konto, diverse Kreditoren 752.2 Betriebsrücklage -Konto 2839.5 Jia Aktiva Kassa-Konto, Be stnnda.31.I2 16 2969.46 Waren - Konto, Bestand a. 31. 12. 16 5519.53 Inventar-Konto 135.40 Rückstände a.31. 12. 16 4968.57 Debitoren, div. Debitoren 285.72 Mitglied.-Konto 1720. Reserve-Fonds- Konto 4330. Ueberschußi. 19164237. 13878.68. Zahl der Mitglieder Ende 1915 Abgang durch Aufkündigurig Abgang durch Ableben 13878? Zugang 1916.. Stand.. . 1 SßnimürtfÄflftlidicr Kochnimein (e. 8. ai. u.| I« Wchndm-Lttiiibttg. Watzenborn, den 13. März 1917. r Direktor: Rechner: Kontrollen JohS. Somm erVII. Damasky. Leicht. Bekanntmachung Die Nutzung der Jagd in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde Frankenbach, bestehend^ aus 2 Bezirken, soll am 30. März l. Fs., nachmittags 2 Uhr, auf dem Gemeindezimmer öffentlich meistbietend aus die Dauer von 6 Jahren, beginnend mit dem 15. Februar 1917, verpachtet werden. Die Pachtbedingungen liegen vom 15. d. Mts. ab zwei Wochen aus dem Dienstzimmer des Unterzeichneten osten. Frankenbach, am 12. März 1917. Der Jagdvorsteher: Schneider, Bürgermeister. . 207 « Oewian-Atisziig der 9. Preussisch-Söaaeutschen (235: Königlich Preuss.) Kiassec-Lotterie t. E3&M«. 1. ZlehuDgstag. 13. MJLn 1017. A«f jed« Nammfur tlnd 2»oiie wtaa« fefallBa» and awmr J« »jfior »af die Li>»* gl6leh«r Nomnor In den beiden Abtoilangrn I and II (Ohne Gewähr.) (Nachdruck verdaten.) ln der Vormlttagsaiehungr wurden Gewinne Übei 141 Mark gezogen. 14 Gewtnne iu 1000 M 61707 07000 69023 107970 128627 148104 203270 12 Gewinne au 600 M 61921 08773 87379 146890 199459 216734 20 Gewinne zu 400 M 0736 24676 30668 32722 71285 81960 84223 97618 102054 200904 74 Gewinne zu 300 M 14930 21843 26883 26660 34093 36228 40072 42302 53448 68461 62222 62737 73844 77267 80448 84343 89066 98468 106723 109987 112297 114805 116750 125057 131843 134291 151734 156208 150740 164002 174650 177413 202311 202732 204285 209961 217421 In der Nachmittageziehung wurden Gewinne Uber 144 Mark gezogen 2 Gewinne xu 60000 M 71417 2 Gewinne zu 30000 M 49789 2 Gewinne zu 6000 M 165830 2 Gewinne zu 1000 M 12701 8 Gewinne zu 600 M 78232 136345 193505 219342 24 Gewinne zu 400 M 20314 54189 70950 92138 103870 121499 143706 147405 151302 201056 206100 210150 70 Gewinne zu 300 M 2536 4171 7683 23735 2703« 39711 67303 57594 61939 63990 64853 72040 09182 100797 104283 126964 130345 130860 134348 138872 146474 149676 162862 167768 168092 103127 17081J 179770 180610 184470 199929 201668 202126 »19091 220603 Privatunterricht in Laiein, Griechisch, Deutsch, Erdkunde, Geschichte wird v. erfahr. 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