Rr. 57 Zweiter Blatt Erscheint löyllch mit Ausnahme des Sonntags. v ei lagen: „Gietzener Familieudlatter" und „Nreisblatt für den Kreis Gießen". yoftscheckkonto: Sranffurt am Main Nr. Vankvcttehr: Gewerbeban! Gießen. fb7. Jahrgang General-Anzeiger für Oberhessen vienstag. \ 3 . Zedruar W7 ZwillingSrunddruck und Verlag: B r ü hl'fche Universiläls-Buch-u.Steindruckerei. R. Lange, Gießerl. §chrtstleitarrg. Geschäftsstelle and vruSerei: Schulstrave?. Geschäf.sslelle u. Verlag: bl. Schristleilung: 112. Anschrist für Trahtiiachrlchtenr AnzeigerGießen. Uriegerheimstättenbewegung. < m öTi ” UT dre kürzlich hier veröffentlichte Zuschrift des Herrn Tr. MLer erhalten^ wir folgende Entgegnung: -ra Herr Dr. rer. Polit. Hans Siegfried Weber meinen Vor- aus Grund eines z)var zutreffenden aber doch nur kurzen ^^rung^berici;tts? rrrtisrert, olme den Vortrag selbst zu kennen, mwersayrt es ihm, daß er inich in Dingen „nstderlegt", die ich in Lvayiheit gar Nicht anders als er selbst aus ge führt habe. Auch rcy mit lvai-rßastig nicht dafür eingetreten, alle 10 Millionen heim- kehrende Krreger plötzlich auf das Land zu verpflanzen und eine radikale Umsiedlung der deutschen Bevölkerung iiach Friedensschluß vor-nnehmen. Auch ich habe nicht die Krieg er heim statten als ein- rlagbaren Rechtsanspruch für jeden Soldaten gefordert, sondern nur als bat kr ästig zu erleichternde Möglichkeit für jeden, där erust- hasterweiso dafür in Betracht kommen kann, also im Sinne einer „großzügigen inneren Kolonisation" und sozialer städtischer Woh- nungsprüitik. Herr Tr. Weber hat ja auch selbst nich!t übersehen, d atz ich seine vraktischeu Vorschläge, die ich in mernem Vortrage J^ngenci ausführlich nannte, für beachtlich erklärte. Seine irt der Gntgegnn,.,-, vorangestellte priiizipielle Auffassung, wonach ein E-bereigeiitum von Staat oder Gesellschaft an Grund und Bodni -Bau unserer Volkswirtschaft erschüttern" rm'jßte, die ange- srweltxm Kriegsteilnehmer unter ein ^Ausnahmegesetz" stselltch U7w zu ,'Versuchskaninchen" Niachtc, teile ich allerdings ganz und 2*5 ttKftt. Vielmehr war gerade dies ein Leitgedanke meines Vor- rrags, zu zeigen, wie die bedingungslose Willkürsreiheit des Ein- Ir t J t, ' !;>!!!! ^ r seinem Eigentum durch die sittlich berechtigten ^lordnnngeu^ der Gemeinschaft eingeschränkt werden dürfe und cS} ^ e '" €in Sinne geschah meine Anknüpfung an Goethes sozrale Ideen. Und lvachlich, wenn uns die- Kriegsnot eins gekehrt iüo $ dies! Als „Bersuchskaninchen" aber kann 7nan fchlnpl'.A jeden Menschen bezeichnen, der Objekt irgend eines -7^' dahin noch nicht erprobt«: Gesetzes wird. Sollte man Uch d esl>alb ettva schon vor jeder Neuerung fürchten? Wer ist denn gevade jetzt in solchem Sinne etwa nicht auch „Versuchskaninchen"? Was meine Kritik an der Tonart des Herrn Tr. Weber betrifft, so kmrn ich sie leider nicht zurücknehmen. Von „sogenannten gemeinnützigen Unlrnehmen" spricht er S. 32 und von „.Hineinreden Hochstehender Männer in volkswirtschaftliche Tinge" S. 35 seiner angeführte!: Schrift. Ich finde aber nicht, daß uns die wirtschaftlichen Ersnlrnngen der Kriegszeit schon ein solches Uebermaß von Gemeinnützigkeit und volkswirtschaftlichem Interesse gezeigt hätten, daß wir uns den Luxus erlaube:: könnten, durch geringschätzige Ausdrucksweise davon abzusckxc ecken. Und unter Stimmungmachen verstand mein Vortrag nichts anderes, als die Betonung dieser Pflicht zu gemeimlützigen: Denken und Haiideln, die Betonung des guten Willens, ohne welchen auch die Politik mir gar zu leicht von der Höhe gesunder Praxis aus die Tiefe egoistisch beschränkter, unzureichender oder gar der Gesamtheit verderblicher Praktiken heruntersinkt. R. Strecker. Au» Stadt und Land. Gießen, 13. Februar 1917. Seid schweigsam. Alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen über den Aufenthalt höherer Komma ndo best örden, des Großen Hauptquartiers, der leitenden militärischen Persönlichkeiten und des Kaisers, sowie alle Nachrichten über Truppenbewegungen, Einquartierungen usw. sind verboten und werden nach den övriegsgesetzen mit Zuchthaus b e st r a f t. Wer militärische Maßnahmen irgendwo in Deutschland beobachtet oder erfahrt, muß sein Wissen für sich behalten, jede Verbreitung kann dem Feinde nützen. Man sei außerordentlich v o r si ch t i g i n G e - sprächen und unterhalte sich niemals an öffentlichen Orten über nrilitärische Dinge, denn man läuft Gefahr, angezeigt zu werden. Besprochen werden dürfen dagegen alle Nachrichten, die von den Zeitungen veröffentlicht werden. Wer nach Berlin kommt und dort oder au ander«: Orten zufällig einmal den Kaiser oder Hindeubuvg und seine Mitarbeiter sieht, falle nicht lästig durch Stehenbleiben und Angaffen ans, sondern gehe ruhig seines Weges weiter. Ein Gruß ist natürlich erlaubt, aber mit Hochrufen und anderem Lärm versckwne man die Männer, die schwer zu arbeiten und eine furchtbare Verantwortung für uns alle zu tragen haben. Ebenso sind alle Ansammluirgen verboten. In Friedenszeiten konnte rnan oft das Publikum stundenlang auf den Straßen auf die Borbeffahrt des Kaisers harre-.: sehen. Jetzt im .Kriege ist das nicht angebracht. So gern auch jeder, der jetzt nach Berlin kommt, den Kaffer seh«: möchte, so vergegenwärtige er sich doch, daß der Monarch nur karg- ^messene Ruhepausen hat. Meist weilt er bei seinen Truppen im Fluge kam: er dam: und wann auf wenige Tage oder stunden sein Heim aufsuchen. Photographieren ist unter allen Um- stanoen verboten, dazu kann auch keine Erlaubnis erteilt werden, S™ genügend zahlreiche Photographen zugelassen worden. Ter Kaper wünscht kernerle: Wsperrungen, aber das Publikum ™ u p.. ™ oemeutspvschend vernünftig und rücksichtsvoll betragen. Icaturlich darf über bevorstehende Reisen des Kaisers auch nichts verbreitet werden. Patriotische Pflicht aber ist es, ein scharfes und wachsames Auge aus verdächtige Personen und Vorgänge zu haben. ZEer muß Mithelfen, unser ^Vaterlchelter, 50 Rm. Buchen- und 50 Rm. Eichen- Knüppel. 6 Rm. Buchen- und 6 Rm. Eichen-Stöcke, 580 Buchen- und 310 Eichen-Wellen, 32 Etchen-Gartenpfosten, 4? Wnt. N 4 ^ri'Retsbolz in fangen Haufen, b) tm Distrikt Höler: 100 Rm. Bucken- und 8 Rm Eichen-Scheiter, 87 Rm. Buchen- und 128 Rm. Elchen-Knüppeh 39 Rm. Buchen- und 47 Rm. Eichen-Stöcke, 1490 Buchen und 1390 Eichen- Wellen, 6 Buchen-Stämme von 35 bis 39 Zim. Durchmesser = 4,24 Fstm., 4 Kirschen-S.tämme von 23 bis 28 Ztm. Durchmesser - 1,23 Fstm., 67 Etchen-Gartenpfosten, 49 Rm. Ftchten-ReiSbolz in langen Haufen. Das Hölerholz sitzt unweit der Straße Lich—Garbenteich. Die Zusammenkunft ist vormittags 9'/, Uhr im Distrikt Fuchsstrauch an der Bahnunterführung. Die Versteigerung überschreitet etwa 1'/, btö 2 Stunden später die Straße Lich—Garbenteich in der Nähe der Stelle, wo sie vom chaussierten W eg Kolnbansen—Höler gekreuzt wird. ('""B Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen. Verhalten bei Gasentweichungen. Infolge des st-arken Frostes ist der Erdboden bis zu einer Tiefe von 0,90 m g-efrvren und es besteht dadurch die Möglichkeit, daß Brüche und llrrdicht heften am Oias- rohrnetze entstehen und das Gas unter der gefrorenen Straßendecke in die Häuser, auch die feilten Gasanschluß haben, geleitet wird. Bei etwa auftretendem Gasgeruch in einem .Hause ist die allergrösrte Vorsicht geboten. Wo Gasgeruch sich bemerkbar macht, ist Licht und geuer fernzuhalten, die Türen und Fenster sind zu öffnen und dar Gaswerk auf dem schnellsten Wege zu benachrichtigen. Kein )Rcuim, in dem es imch Gas riecht, darf zu laitgereut Aufenthalt für Personen, namentlich nicht zum Schlafen, benutzt we^>en. Gießen, d«t 8. F«bruat 1917. 11476 Stävt. Gas- und Wasserwerk Gießett. Sseding. Die im Januar 1800 geborenen Landktnempstich- trgen der Stadt Gietzen müssen sich am 15. Februar dS. IS. vormtttagö von 8—12 Uhr u. nachmittags von 2 bis 6 Uhr im alten Rathaus am 'dliarktplatz zur Landstnrmrolle melden. Auswärts Geborene haben bet der Anmeldung ihren Geburtsschein vorznlegen. 1236B Gietzen. den 5. Februar 1917. Der Oberbürgermeister: Keller. JC A JC 4 1 208 633 50 24 769 968 90 1 207 697 03 565 145 24 229 483 57 JC 27 980 928 24 Kartoffelverbrauchsregelung. Aus Grund der Bekmrnttnachung des Stellvertreters des Reick)-sKanzlers über Kartoffeln vom 7. Februar 1917 (R.G.Bl. S. 104) wird folgendes bekannt gegÄren: 1. Uartoffelverbraucher dürfen bis zuni 20. Juli 1917 aus den Tag und Kops höchsteirs 3 /i Pfunö Kartoffeln verbrauchen. 2. Uartoffelerzeuger dürfen bis zum 20. Juli 1917 höchstens | Pfund Kartoffeln eigener Ernte auf den Tag und Kopf für sich und für jeden Angehörigen chrer Wirhckiast verwenden. 3. Schwerarbeiter können eine tägliche Zulage bis 3 Jj Psnud für ihre Person erhalten. 4. Soweit Kartoffelverbraucher, Kartoffelerzeuger oder Schwerarbeiter bereits größere Mengen Kartoffeln, als ihnen nach vorstehenden Sätzen zufteh^n, sitzen, gilt die überschiestende Menge «rls beschlagnahmt.' die Besitzer stnd zu ihrer pfleglichen Aufbewahrung verpslickstet. 5. Den Schwerarbeitern, die bereits Zusatz-Rartoffel- marken auf größere Mengen, als ihnen auf Grund der neuen Bestimmungen zustehen, erhalten haben, werden bei der nächsten Ausgabe der Zusatz-Markeit die überschiestenden Mengen auf die neu«: Zusatz- Marken in Anrechnung gebracht. Es ist daher erforderlich, daß die Kartoffel marken in vollem Umfang eingelöst werden; es darf jedoch täglich höchstens 1 1 / t Pfund Kartoffeln für die Person des Schwerarbeiters verbraucht werden. 6. Kartoffeln dürfen nicht mehr verfüttert werden; in Aus nahm efäUen kann der Kommunalverbond die Verfüttereng gestatten. 7. Vorstehende Bestimmungen treten am 13. Februar 1917 in Kraft. Gießen, den 12. Februar 1917. 1250B Der Oberbürgermeister: Keller. Das im Monat Januar 1917 fällig gewesene 5. Ziel Gemeindesteuern und Kanalgebühren kann bis einschließlich 3. Viärz noch ohne Kosten bei der Stadtkasse bezahtt werden. Diejenigen, die mit der Zahlung dieses Zieles noch im Rückstände sind, werden hiermit gemahnt, die Abgabe bis zum 3. März d. Js. an die Stadtkaffe zu entrichten. Vom 5. März an gelangt das 5. Ziel zur Beitreibung, wobei die vorgeschriebenen Pfänüungs- kosten erhoben werden. Ueberweisüngen im Postscheck- und Bankverkebr müssen am 3. März bei der Stadtkasse ebenfalls gutgeschrieben sein, andernfalls die vorgeschrie- benen Pfändrmgskosten zu entrichten sind. 12478 Tie Friedhöfe sind Ln der Zeit vom 16. Februar 1917 bis 15. März von 8 Uhr morgens bis 6 Uhr abends geöffnet. 12458 Gießen, ben 13. F^ruar 1917. _ Der Oberbürgermeister: Keller.' Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten- und Feldbesitzer, die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen einfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März auf 1,25 Meter Höhe und 50 Ztm. Breite -urückzuschneiden haben, wird mit dem Anfügeir )oi