Nr. 259 Zweites Blatt M. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag«. Beilagen: „Glehener ZamtlienblStter" und „Ureisblatt fiir den Ureis Sichen". yoftscheckk-itt«: Zrankfnrt am «ain Nr. U686. vankverkehr: Se»erbebank Sietzen. General-Anzeiger für Gderheffrn Zreitag. 3. November M6 Zwillingsrunddruck und Verlag: Brüh l'sche Urlwersuäts-Buch-u.Steindruckerei. R. Lang e, Gießen. Schriftleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstraße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: <&&&, Schriftleitung: «E 112. Anschrift für Drahtnachrichten: AnzeigerGteßen. AM Somme und Siebenbürgen. I. AvS dem Owßen Hauptguartier wird uns geschrieben: Die ungeheuerliche Ausdehnung des Weltkrieges hat alle den Kämpfen der Vergangenheit entnommenen Maßstäbe für den Umfang wie für die Bedeutung der einzelnen Kampfhandlung entwertet. In früheren Kriegen gab es Schlachten, die irn Zeitraum von ein paar Stunden und auf Front-en vvn wenigen Kilometern über das Schicksal nicht nur eines Krieges, sondern großer Völker, ja ganzer Erdteile auf Jahrhunderte hinaus entschieden, die also wirklich die Bezeichnung Entscheidungsschlacht verdienten. Der Gegenwerts krieg hat eine Unzahl von Schlachten gebracht, diej als eine einheitliche, ununterbrochene Kanrpfhandlung sich durch lange Monate hinzogen mid hinziehen, ohne daß ihr Ausgang über den Umfang eben dieser einzelnen Kampfhandlung hinaus eine entscheidende Bedeutung besäße. Diese Kennzeichnung trifft anscheinend auch, für die seit vier Monaten tobeirde und noch längst nicht abgeschlossene Smnmeschlacht zu. Von den Angreifern freilich war sie zweifellos als Entscheidungsschlacht allergrößten Stils gedacht und angelegt. Sie sollte nach der Absicht unserer Feinde der strategischen Gesamtlage nicht nur an der Westfront, sondern auf der Gesamtheit der Kriegsschauplätze dreier Erdteile den rettenden Umschwung bringen. Im Rahmen der eingeleiteten Gesamtoffensive der Entente sollte sie die Mittelmächte unwiderruflich in die strategische Defensive drängen. Mehr noch: ihr Ziel war die endliche Durchbrechung unserer so oft berannten und immer unerschütterlich gebliebenen Westfront. War dieses Ziel erst erreicht, so mußte nach der Rechnung der Feinde unsere Westfront, einmal durchbrochen, völlig zusamnrenbrechen. Unsere Heere mußten in Hast und Unordnung zurück fluten, mußten mit jedem Schritt rückwärts einen Meter der im jähen Vorwärtssturm des Kriegsbeginns eroberten Feindeserde ränmen und damit die wertvoller: und für die vielberufene „Kriegskcrrte" so bedeutungsvollen „Faustpfärrder" aufgeben. Vielleicht würden wir versuchen, uns zunächst noch einmal auf Feindeserde mit verkürzter Front zu einem neuen WiderstMÜ) zu stellen. Wahrscheinlicher aber: Wir würden in einem jähen Zurückfluten bis mindestens zur Grenzmark unserer Heimat gedrängt werden. Daß dies der strategische Sinn der Sommeschlacht war, dürfen wir äts unzweifelhaft erwiesen ansehen. Die Gesamt- krcegslage zwang unsere Feinde, einen solchen Sieg im Westen mit allen Mitteln anzustreben. Ihre Vorbereitungen waren so riesenmäßig wie die Aufgabe. Bei allen ihren früheren Dnrchbrnchversuchen hatten unsere westlichen Gegner trotz schon damals ungeheuren Einsatzes an Menschen und Kriegsmaterial recht trübe Erfahrungen machen müssen. Diesmal hatten sie sich noch weit besser vorgesehen. Der ungeheure Umfang ihrer Vorbereitungen beweist an: klarsten, daß es ihnen darum zu tun war, diesmal um jeden Pveis die Entscheidung im Wester: herbeizuführen. Insbesondere ist hier auf die Tatsache zu verweisen, daß Engländer w:e Franzosen riesige Kavalleriemasse:: bereilgestellt hatten, um nach erzieltem Durchbruch sofort die Verfolgung einzuleiten, so den taktischen Sieg strategisch _ T ___ , auszuwerteu und zu einer vernichtenden Niederlage für unsere ganze Westfront zu gestalten. Heute, nach einem Mesenkampfe von vier Monaten, welcher an Zurüstung, Dauer und Ingrimm alles jemals von Menschen bisher Geleistete und Erlebte um ein Erhebliches übertrifft: Was ist der Erfolg? Zwar ist die Schlacht noch keineswegs abgeschlossen. Im Gegenteil kann es nicht zweifelhaft sein, daß unsere Feinde ihre Anstrengungen fortzusetzen, ja noch zu steigern gedenken. Dennoch gibt es eine:: Umstand, der zu einem vergleichenden Rückblick auf das von unseren Feinden Erstrebte und Erreichte geradezu heraus fordert. Dieser Umstand ist die Tatsache, daß während des Monats Oktober die feindliche Offensive trotz wütender Anstürme nur noch Teilerfolge erzielt hat, im ganzen aber seit der Riesenschlacht vom 25. bis 27. Septeinber zum zweiten Male ins Stocken geraten ist. Die gewaltige Anstrengung dieses letzten, verhältnismäßig erfolgreichen Großkampfes hat den Feinden ihren letzten nennenswerten Geländegewinn gebracht. Nach Hinzurechnung der keineswegs bedeutungsvollen Fortschritte des Oktober ergibt sich ein im wesentlichen unverändertes Gesamtbild des feindlichen Erfolges. Er besteht in einer Errungenschaft von etwa 300 Geviertkilometern eines Geländes, das keinerlei Ortschaft von Bedeutung einschließt, keinen strategischen Stützpunkt. Nicht einmal der Besitz der beiden Kleinstädte, deren Name früheren deutschen Siegen einen gewissen Klang verdankt, der Städtchen Peronne und .Ba- panme, ist den Feinden vergönnt worden. Von den entfernteren Zielen St. Quentin und Cambrai ganz zu geschweigen. Ihr Besitz hätte zwar auch :roch entfernt nicht eine Entscheidung bedeutet. Immerhin würde er das allernächste Ziel der Feinde, die Zurückdrängung^unserer Front über eine ernsthaft in Betracht kommende Strecke feindlichen Landes, in erreichbare Höhe gerückt haben. Nichts von all dem ist erreicht. Das Gesamtergebnis ist eine auf Karten etwa vom Maßstabe'selbst unserer größten Atlanten kaum erkennbare Einbuchtung unserer unerschütterlichen Front. Wenn wir uns fragen, mit welchen Opfern der Feind diesen Erfolg hat erkaufen müssen, so sind wir naturgemäß auf Schätzungen angewiesen. Wir wissen, daß die Engländer ihre eingesetzten Divisionen erst herausziehen, wenn sie-etwa 4000 Mann eingebüßt haben. Da die Engländer unter doppelter bezw. dreifacher Anrechnung derjenigen Divisionen, die zwei- bezw. dreimal eingesetzt wurden, an der Somme rund 100 Divisionseinheiten eingesetzt haben, so kommen wir zu einer Verlustzifser von 400000 Mann allein für die Engländer. Daß diese Schätzungsmethode zutrifft, ergibt sich aus dem Umstande, daß die Engländer selber in ihren Verlustlisten bis End-e September einen Gesamtverlnst von 372 000 Mann zugegeben haben. Bei der Annahme, daß die Franzosen ihre Divisionen schon nach Verlust von 3000 Mann herausziehen, kommen wir für sie auf einen Verlust von 180 000 Mann. So kommen wir zu einer seindlichen Gesamtverlustziffer von rund 600000 Mann, d. h. 2000 Mann auf den Quadratkilometer zwar zurückerkämpften, aber in eine grauenvolle Wüste verwandelten französischen Bodens! Die Erkenntnis, daß diese Opfer zu den bisher erreichten Ergebnissen in einem schreienden Mißverhältnis stehen, hat unsere Feinde schon seit geraumer Zeit veranlaßt, ihre Anfangsabsichten in der Öffentlichkeit zu verleugnen und dafür ein wesentlich bescheideneres Endziel unterzuschieben. Als solches wird neuerdftlgs die doppelte Absicht hingestellt: einmal auf unserer Westfront soviel Kräfte zu binden, daß es unmöglich sein würde, die uns vorüberge^nd scheinbar entrissene Angriffskraft unserer Gesamtkriegsführung wiederum voll einzusetzen und gegen den neuen Feind zu wenden, den man uns inzwischen auf den Hals gehetzt hat. Zum mindesten aber durch die Zusammenballung der gesamten An- griffsmack)t zweier großer Völker und den Einsatz der Waffen- und Munilionsindustrie des Erdballs den hier gebundenen Bruchteil unserer Kräfte völlig aufzureiben und damit den Zusammenbruch unserer Widerstandskraft herbeizuführen. Diese wesentlich bescheidener gefaßten Ziele — hat die Sommeschlacht im viermonatigen Riesenkampf sie auch nur zu einem winzigen Teil ihrer Verwirklichung entgegengeführt? Aus Stadt und Land. Gießen, 3. November 1916. Unbestellbare Postsendungen. Die wiederholt bekannt gegebene Bestimmung, nach welch« Briefe nach dem neutralen Ausland und nach Elsaß- Lothringen oslfen aufzuliefern sind, findet allgemein noch nicht die gehörige Beachtung. Derartige verschlossene Briefe werden nicht befördert; sie werhen vielmehr zwecks Feststellung des Absenders, sofern er sich auf dem Briefumschlag nicht bezeichnet hat, durch den Ausschuß für unbestellbare Postsendungen bei der Ober- Postdirektion geöffnet und dem Absender zurückgegeben, wenn er im Briese seine Adresse angegeben hat; arwernfalls werden diese Sendungen als unbestellbar behatüielt. Fortgesetzt kommen auch noch Ansichtspostkarten von Städten usw. nach dem Ausland zur Auflieferung, obwohl das Versenden der erwähnten Karten zurzeit nicht gestattet ist. Die Sendungen bleiben unbestellbar, falls der Absender seine genaue Adresse aus der Karte nicht niedergeschchebeU hat. Im übrigen muß auch noch eine große Anzahl Feldpostsendungen als unanbringlich behandelt werden, weil oft auf diesen Sendungen die Adresse des Empfängers unvollständig ist und vielfach die Adresse des Absenders (Vor- imb Zuname, Wohnort, Straße und Hausnummer;) in oder auf den Sendungen fehlt. Bemerkt wird noch, daß die unanbringlichen Postsendungen, unter denen sich eine erhebliche Anzahl von Ansichts- und Feldpost- karteu beflndet, nach Ablauf der vorgeschriebenen Lagersrist durch Feuer vernichtet werden. Wieviel Unannehmlichkeiten mögen infolge der Unanbrrnglich- keit der Sendungen den Enrpfängern und den Absendern erwachsen sein, und wieviel ungerechte Vorwstrse sind wohl gegen die Wst- verwaltung und deren Beamte erhoben worden! Es närd daher den Einlieferern von Postsendungen immer wieder dringend empfohlen, aus allen Sendungen stets die genaue Adresse des Empfängers niederzuschreiben und die vollständige Asdresse des Abs e.nders etttweder handschriftlich oder durch Abdruck eines Stempels anzugeben, damit die Sendung, falls der Empfänger nicht ermittelt wird, dem Absender zurückgegeben werden kann. * ** Veränderungen der iteneti Freiliste für Web-, Wirk- und Strickwaren. Von jetzt ab sind unter anderm bezugsscheinpflichtig: Seidenplattierte Strümpfe, Steppdecken, alle Kleider- Md Schürzenstoffe, mit den unten angegebenen Ausnahmen, die gesamte fertige Heroen-, Damen- mib Kindergarderobe und Maßschneiderei, die gesamte Damen- und Die Uanzel der walpurgiskirche zu Jllsfelö. Gelegentlich der Wiederherstellung der Walpurgiskirche zu Alsfeld (1912—14) war curch die Erneuerung der aus der Blütezeit des deutschen Kunsthandwerks stamn: eichen .Kanzel in die Wege geleitet worden. Anfangs des 17. Jahrhimderts hatte man sie dem damvls in Alsfeld als Bürger lebenden Meister Michael /Fink zur Ausführung übertragen mstp nach Abbruch leiner alter:, an einen Mittsl- schissspfeilcr angelehnten Steinkanzel, am ^Triumphbogen zwischen Hauptschiff und Chor aufbauen lassen. Dre Stadt Alsfeld besaß bereits mehrere wertvolle Holzarchitckturen, welche von der Hand dieses tüchtigen Mannes gefertigt waren, so einen Wandschrank nrit zierlichem H-olzgitter, vermicklich Lur Aufbewahrung der bei Ratstagungen verwendeten silbernen Becher und des Zinngeschirrs, und ein doppeltüriges Portal (aus 1604) im Rathaus. Beide waren mit kunstvollen.Beschlägen versehen, das Holzwerk reich profiliert und ^eingelegt. .Das Portal war mit reizvollen Ornamenten und Flachschnitzereien, geschmückpuud von freistehenden, kannelierten Säulen und ebensolchen Wandpilastern flankiert.*) Beide sind noch erhalten. , Die von Michael Fink peugeschafsene Kanzelgrnppe bestand aus Treppe, Verschlag und.Brüstung, aus dem Kanzelkelch uich den: Schalldeckel. Alle Teile waren aus ausgesuchten oder edlen Hölzern hergestellt. Das ganze Werk.war architektonisch :wch reicher ausgebildet und gegliedert als vorgenannte Arbeite:: im Rathaus und mit Bildschnitzereien, eingelegten.Säulen mit geschnitzten Kapitalen, nrit aufgelegten Laubsägemustern.verziert. Kaum eine Fläche, selbst nicht die geschwungenen.Säulenschäfte, waren ftei von zierlichen Ornamenten. Aufgesetzte gedrehte.Dropse rmd Spitzen traten ,rock zu dem reichhaltigen Flächenschmuck hinzu. Plastische Engels- kövfchen, gestochene Muscheln, Flachschnitzereien, Zierstäbe, kurz alle nur denkbaren Möglichkeiten einer außerordentlich schöpferische:: Phantasie dienten zur Zierde des wertvollen Predigtstuhles. Das Ganze wurde bekrönt von einer stehenden Christusftgnr mit einen: Kreuzlein. Der künstlerische Reiz war erhöht durch geschickte Auswahl und Zusammensetzung der verschiedermrtigsten Hölzer. Im Kelchhcruptgvsims war die Inschrift zu lesen: „Des Priesters Lippen sollen die.Lehre bewahren, daß matt aus seinen: Munde das Gesetz suche: denn er ist cm Engel des Herrn Zebaoth." Um den unteren Schalldechelfries .zog der Spruch: „Ihr seid es nicht, der da redet, sondern eures Vaters Geist ist es, der durch euch redet. A. O. .1618. M. F. , Beide Inschriften waren durch /eingelegte lateinische Majuskeln gebildet. Das prachtvolle Kunstwerk, welches durch nahezu drei Jahrhunderte den: Gottesdienst diente, schwere Kriegs- und Hunger- jahre und trauervolle Pestepidemie:: .überdauerte, war abgesehen von Beschädigungen, welche es.im 30jährigen Krieg erlitt, im Laufe dieser lange:: Zeit doch.auch konstrtiktiv schadl-aft getvorden. Einzelteile wäret: herabgefallen, Gesimse.hatten sich gelockert, Intarsien hatten sich .gehoben und .waren zum Teil abgeblättert u:ü) der Wurm hatte die Hölzer angegriffen. Bei der Belagerung der . *), Ausführlicheres findet sich gn der Veröffentlichung des Geichichts- und Altertumsvereins der Stadt Alsfeld „Tas Rathaus zu Alsfeld" und in den Mitteilungen desselben Vereins Nr. 7/8 Sette 61, „Die Kanzel der Walpurgiskirche zu Alsfeld. Stadt schlug eine Kugel.in den Chor der Kirche und verletzte auch den Sck>alldeckel erheblich (3. Oktober 1646). In einzelne Teile zerlegt, wurden darun: Kanzel, Schalldeckel, Brüstung und Treppeuverslchlag. 1913 zur gründlichen Aus- besserung, Ergänzung und Wiederherstellung in die Werkstatt eines Alsfelder Holzbildhauers gebracht. Tirser, geschickt in der Behcuü)- lung alter Holzbildwerke, hatte duvch die Wiederherstellung obcn- gerurnnter Einbauten des Michael Fink im Rathaus (renov. 1910 bis 1912) tveitere Erfahrungen gesammelt, er sollte nun auch dieses noch reichere Werk, dessen bedeutendstes u:ü> vermutlich letztes*) in Poller Pracht und Festigkeit wieder erstehen lassen. — Es kam anders! Am 11. August 1913 brach in den Arbeitsräumen Feuer aus; die Werkstatt samt allem Zuhalt mit allen Kanzelteilen wurde in kurzer Zftt ein Raub der Flammen. Nicht der kleinste Teil von all den vielen, kostbaren Zieraten konnte gerettet werden. Nun war man mitten in den Bauarbeiten der Kirche auch Koch vor die Frage nach einem Ersatz der Kanzel gestellt. Wohl tvaren die Kosten dasürdurch Versicherung giweckt, der Versicherungsbetrag wurde bereitwillig in Lkusftcht gestellt und später von der Aachen- Leipziger Versicherungs-Mtiengesellschaft ansgezahlt. Große Sorge bereiteten die künstlerischen Forderungen. Denn für eine Entscheidung über die Möglichkeit einer getreuen Nachbildung des ö frier men Kunstwerkes waren die vorhandenen Unterlagen schr gering. Von dem Deickmalpfleger für Oberhessen, Geh. Baurat Walbe und vom Kirchenvorstand Alsfelds wurden: drei photographische Aufnahmen zur Versügtnrg gestellt. Eine Grundrißskizze des Kaitzelkelches befand sich bei (bett Bauakten der Kirche. Die Gewerbeschule Alsfelds lieferte eine Auftrcchmezeichmlng des Treppenpsostens. Was bedeutet das aber bei de:: zahllosen architektonischen Formen und Ornamenten? Und doch genügte es. Auf Grund eines gelungenen zeichnerischen Auszugs, ans dem an sich geringen Material entschied sich Großh. Ministerium mit dem Dentmalpfleger für die Ausführung einer getreuen Nachbildung des verbrannte:: alten Kunsttverkes, und der Kirchen Vorstand schloß sich dieser Entscheidung an und beschloß die Ausführung. Im Laufe der Jahre 1914 bis 1915 erfolgte die Bearbeitung des Etriwurses :nti> Voranschlages, im November 1915 die .Vergebung der Arbeiten. Die Hofmöbelfabrik Th. Brück, Gießen erhielt den Auftrag zur Ausführung; für die Intarsien und Bik>hknierarberten wurde Paul Friese- Friedberg zugezogen. Er lieferte auch einen Teil der Drechslerarbeit. Drehereien führten aus: Scheid, Alten-Buseck, Krauß, Gießen. Die neue Kanzelstiege lieferte Louis Beil, Gießen. Nach einem Jahre Bauzeit ist nun das Werk zur Aufstellung irr der Walpurgiskirche nahezu vollendet. All die oben beschriebenen Kunstformen sind mit ihr wieder neu erstanden. Die verbranttte Kanzel war bei Beginn einer großen Kriegsepoche aufgestellt worden, die neue wird wiedermn in den Tagen eingeweiht. in welchen sich das Vaterland in schwerer Bedrohmw befindet. Das ist ihr gemeinsames Schicksal. Doch eines ist anders irttb besser geworden. Konnte nach der Belagerung Alsfelds der Schaden an der Kanzel nicht mehr in kunstgerechter Weise behoben werden — (ein einfaches Brett verdeckte bis zur letzten Stunde die Stelle, wo die in den Chor eingeschlagene Kugel die Verletzung *) Schon der Schälldeckel zeigte dem Meister nicht eigene Formen tnrnventlich im Ornameitt, und die Inschrift trug das Zeichen M. A. 1618. des Schalldeckels verursachte) —, da der langjährige Krieg, Hungerjahre und Pestepidemien den Niedergang des Handwerks zur Folge hatte::, so konnte trotz der hohen Kriegswogen, die heute an die Grenzen unseres Vaterlandes anbranden, das neue Kunstwerk geschaffen werden, nicht anders, als es im Frieren möglich gewesen wäre. ^ Kuhlmann. Der §1.-Hubertus Schlüssel. (Zum 3. November, dem St. Hubertustag.) In Hardenberg bei Elberfeld wurde der Sage nach im MittÄ- alter der Hnbertusschlüssel als Heilinstrument wider die Tollwut aufbewahrt. Solche Hubertusschlüssel soll es noch ManchewrtA bei Uns und in anderen Ländern gegeben heben, mtb einiges Nähere darüber zu hören, ist nicht uninteressant. Der heilige Hubertus, dessen Tag der 3. Noventber ist, war ein ftöhlicher Weltmann am Hofe Pipins und ein leidenschaftlicher Jäger. Ms er einst am Feiertag jagte, erschien ihm ein Hirsch mit goldenem Kfveuz rml Geweih, und dies bekehrte ihn zur Buße. Er wurde Bischof vvtt Lüttich, und im Jahre 825 überführte man seine Gebeine nach einem —. zwischen Namnr nttb Luxemburg — in den Ardennen ge, legenen Klosterort, der von nun an den sttamen St. Hubert trug'. St. Hubert wurde ein vieweftcchter Wallfahrtsort für diejenigen, die von tollen Tiere:: gebissen worden tvare::. Denn Hü-« bertus, den Schutzherrn der Jäger, hatte mm: allnnrhkich auch zum Helfer wider die Hundswut gemacht. Die Ueberlieserung erzählt, daß die Jungfrau Maria in Engelsgestall ihm eine Stola überreicht habe, durch deren .Berührung jerres rasende Hebel stch sänftige und lege. Doch ging auch die Legende, daß dem Hubertus der goldene Schlüssel übertviesen worden sei, mit dem einst der Apostel Petrus die Tollwut bekämpft l-abe, nachdem er sich als Märtyrer der auf ich: gehetzten Hmrde erwehrt hätte. Ter goldene Schlüssel ging später verloren, doch ivUrde er durch allerlei andere Gebilde ersetzt, die den Namen „Hrck»ertus- schlüssel" führten, obwohl sie manärerlci andere Fornvon auswiesau. Cs gab kreuzförmige, sowie ringförmige Hubertusschlüssel, aber auch hornförmige, denn das Jägerhorn ist ja eines der Attribute des Heiligen Hubertus. Aus letztere Grunde trage:: mcdji diejenigen Hubertusschküssel, die nur :vie starke dtägcs gestaltet fhtb, auf den breite::, flachen, petschaftähnlichen Köpfen ein Jägerhorn. Tie durch Berührung mit der heiligen Stola wirksam gelvordenen Schlüssel wurden glühend gemacht rmd die »Stirn des gebissenen Menschen oder des erkrankte:: Tieres damit gebrannt. Vdan kmrnte auch das Ausbrennen der Bißwunde nrit den heilig«: Schküsstln. Erlvähnenswert ist der einer Gebrauchs an weisurrg $u einem Schluss sel beigefügte Rat, man möge, un: sein Vieh goge:: „alle:: rasenden Zufalll( zu sicher::, sich beizeiten in die Bruderschaft des Herftge:: Hubertus dinschreiben lassen uttö jährlich Zins :md dlndacht dafür entrichten. Es handelt sich in diesem FMc um einen aus dem Spcsjart stammenden Schlüssel, der nur bei der BeÜanbvmg von Tieren verwe:ü)et werden sollte. » -- Kö n i g st e i n, 2. Nov. Bei G r a b u U g e n aus den Hader- heckÄvesen fand man in unmittelbarer Mhe der kürzlich fteigelcgten Gräber aus den: ersten Jahrhmwert :rach Ehr. unter Asche und Kohlenresten eine Bror^emw^e von: Kaffer Arigustus, Bronzezangen und Bronzelösfel, einen Feuerstein, ein Hufeisen ftlr Maultiere m\b einen dreieckig behauenen Backstein mit den: Legions- ftempel der 21. rSmffchen Legion. Horrenwäsch? rrrii 20uäitttfrnte von Kragen. Manschetten, Vorsteckern Zund Eirffätz 1 eL z.kanf. gesucht. Schr. Angeb.n.013049 mr den Gießener Anzeiger. Konmie toh aaswar ts .zum Ankauf getragener Herren-, Damen- und Kinderrteider, Schuhe, Wäsche usw. Bin Dienstag am Platze. Schriftl. Angeb. unt. 7933 an den Gießener Anzeiger erb. Ute« Nähr-Wert haben gedilmpfte Fnttermättiel, drum kauft der rechnende Viehzüchter einen 7732 Herd- oder Kippdämpfer Vorrätig bei I. B. Häuser, (Hessen Neustadt 56 Telefon 660 mit den neuesten IMafcßinen ausgestattetes >«">>>>>>>»»«>>»»> Pelzwaren * Backfisch-Kostüme. 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P 1 ** 0 Amtliche Scfaantmatfiungen der Ltedt Wen. Betr.: Beschlagnahme. Bestandscrbcbung und Ent- eignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ltblieserung anderer Zinngegeu- stände. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Oktober 1916 wird darauf hingewiesen, daß die oben bezeichneten Zinngegenstände, die bis 27. Oktober l. IS. noch nicht gemeldet find, noch bis spätestens 7. November ds. Js. nach bestimmtem Vordruck bei dem Oberbürgermeister der Stadt Gießen angernelder werden können; die hierzu erforderlichen Meldescheine werden mff dem Stadt- haus. Zimmer Nr. 15, kostenlos abgegeben. 79208 Ausfuhr von Rüben. Aus die Bekanntmachung Großberzoglichen Kreisamts Gießen voffr 30. Oktober 1916, die Ausfuhr von Rüben betreffend, lvird hierdurch aufmerksam gemacht mit dem An- fügen, daß bei sestgestellten Zuwiderhandlungen zwecks Strafverfolgung Anzeige und Einziehung der betroffenen Rüben zu gewärtigen ist. _ 79196 Die Verordnung überFuttermittel. Auf die Bekanntmachung der Reichsfuttermittelstelle vom 5. Oktober 1916 (Retchsgesetzblatt S. 1108 ff.) abgedruckt im .Kreisblatt Nr. 134 vom 24. Oktober 1916, ,vird hiermit hingewiesen. 79186 Nachstehende Bekanntmacklung wird zur öffentlichen Kemttnis gebracht mit dem Bemerken, daß Großh. Ministerium des Innern unter Zustimmung des Kriegs- ernährmtgsamts den Höchstpreis für alle bis znm 15. Oktober 1916 einschließlich! vollzogenen Haferlieseruirgen auf 300 Mark für die Tonne nachträglich festgesetzt hat. Verordnung betreffend Abänderung der Verordirung über Höchstpreise für Hafer vom 24. Juli 1916 (Reichsgesetzbl. S. 826). Vom 18. September 1916. Auf Grund ^der Beßanntmachuirg über Kr:iegsmaß- mchmen zur Sicherung der VotMnMrML vom LZ. Mai 1916 (Reichs-Ge)etzbt. S. 401) wird folgende Verordnung erlassen: Arttkel 1. Der § 1 der Verordnung über Höchstpreise für Hafer vom 24. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 826) erhält folgende Fassung: Ter Preis für die Tonne inländischen Hafers darf beim Verkaufe dnrcki- dep Erzeuger, soweit bis zum 30. September 1916 einschließlich geliefert wird, dreihundert Mark, und soweit nach diesem Zeitpunkt geliefert wird, bis zur anderweiten Festsetzung zweihunde'rt- achlzig Mark nicht übersteigen. Tie Landeszerttralbehörden können für Gegenden mit besoirders später Ernte mit Zustimmung des Kriegsernährungsamtes festsetzen, daß der Preis von dreihim- dert Mark für die Tonne für Lieferungen bis zum 15. Oktober 1916 einschließlich bezahlt werden darf. Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung ffl Kraft. Berlin, den 18. Septenrber 1916. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. __ Dr. Helfferich. _ 79176 Nachstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur öffentlichen - Kenntnis. 79166 Bekanntmachung vom 18. Oktober 1916. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Speisefette vmn 20. Juli 1916, der Grundsätze der Reichsstelle für Speisefette hierzu vom 7. September 1916, der Bekanntmachung des Kriegsernährungsamtes über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3- Oktober _ 1916 und der Anordnungen der Reichsstelle für Speisefetre vom 4. Oktober 1916 wird hiermit für das Gelüet des Kommunalverbandes folgendes bestimmt: % 1. Der tägliche Bedarf der Vollmilchver- sorgungsberechtigten wird berechnet mit: a) 1 Liter bei Kindern im 1 . und 2 . Lebensjahre, soweit sie nicht gestillt tverden; b) 1 Liter bxi stillenden Frauen für jeden Säugling; 0 0/4 Liter bei Kindern im 3. und 4. Lebensjahre: d) 3 / 4 Liter bei schwangeren Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung; e) V 2 Liter bei Kindern im 5. und 6 . Lebensjahre: f) durchschnittlich 1 Liter bei Kranken. § 2. Für die in der Regel für höchstens 2 Monate auszustellenden Bescheinigungen für den Bezug von K r a n k e n m i l ch. gelten die von dem Großherzoglichen Ministerium des Innern erlassenen Vorschriften für Abgabe von Lebensmittelzusatzmengen an Kranke. Die Bescheinigungen für die Insassen von öffentlichen Krankenhausenr und ähnlichen Anstalten dürfen durch die Anstaltsleitung :rnd zwar für sämtliche vollmilchversorgungsberechtigte Insassen in einer Urkunde ausgestellt werden. 8 3. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Verteilung der ihrten zustehenden Vollmilch vorzunehmen. Tie Abgabe von Vollmilch darf nur gegen Bezugskarten erfolgen. Die Bezugskavten sind nach den: vom Kommunalverband vorgeschriebenen Muster an- zu fertigen. Diese Vollmilchbezugskarten haben in allen Gemeinden ^des Landes Gülttgkeit. 8 4. Dem Kommunal verband steht die Verfügung über die in den Molkereien gewonnene Magermilch zu. Gemeinden über 10 000 Einwohner haben den Verkehr nrit Magermilch selbst zu regeln. 8 5. Alle Gemeinden im Großherzogtum haben bis znm 10. jedes Monats den K^reisamtern für den Kom- mimalverband nachznweisen: a) wie groß der Vollmilchbedarf ihrer Versorgung^- berechtigten (8 1 dieser Bekanntmachung) im vorhergehenden Monat gewesen ist, und zwar unter der Angabe der Zahl der Bersorgungsberechtigten, geordnet nach den einzelnen Klassen und der ans die Klasiw entfallenden Milchmengen: / b) wie groß im vorhergehenden Monat die Vvllmilch- mengen gewesen sind, die 1. in ihren Bezirk geliefert, 2. in ich:em' Bezirk gewonnen, 3. in ihrem Bezirk zum Verkehr abgegeben, 4. in ihrem Bezirk zur Verbutterimg gelangt, 5. aus ihrem Bezirk ansgeführt sind. Auf Grund dieser Nachweisungen stellt der Kommunalverband fest, welche Gemeinden als Bcdarssgemein- den und welche als Uebersch!ußgemeinden zu gelten haben, und trifft die für den Ausgleich erforderlichen Maß- nahmen, 8 6. Milcherzeuger dürfen Vollmilch nur verkaufen: a) an die fiix die einzelnen Gemeinden von dem Kommunalverband noch zu bezeichnenden Molkereien, b> an die von dem Kommunalvetband bestellteu M i l ch a u f k a u f e r. Die Verwertung der an die Molkereierr Und Milch- anfkäufer gelieferten Vollinilch erfolgt nach Anordnung des Kvmmnnalverbandes. Der Kommunalverband kann einzelnen Milchwirtschaften die Befugnis erteilen, Bedarfsgemeindeu unmittelbar mit Vollmilch zu beliefern. Jeder anderweittge Verkauf von Vollmilch! ist verboten. 8 7. Tie nach 8 6 Absatz 1, Ziffer b bestellten. Milchaufkäufer erhalten eine von deml Kommunalverband auszustellende Answeiskarte; für Angestellte könneir Beikarten ausgestellt werden. Tie Anslveiskarte trägt Name, Stand und Wohnort des Inhabers und ist von diesem mit Unterschrift zu versehen. Die Ausweis karte ist bei Ausübung des Milchaufkaufs mitzuführen; sie ist auf Verlangen sowohl dem Milcherzenger wie den Polizerbeamten und den vom Kommuualverband mit der lieberlvachnug des Milchverkehrs beauftragten Personen, sowie auch den Beamten der Eisenbahn und Post vorzuzeigm. Die Uebertragnng der Ausweiskarte an einen anderen und die Benutzung! einer auf einen anderen ausgestellten Ausweiskarte ist verboten. Die Bestellung ist jederzeit widerruflich. Mit dem Widerruf .der Bestellung ist die Ausweis karte ungültig. Ein Entschädigungsanspruch erwächst aus dem Widerruf nicht. Gegen die Versagrrng und den Widerruf bet Bestellung besteht kein Beschwerderecht. Gleiche Ausweise erlmlten die in 8 6 Abs. 2 ge- nannten Milchwirtschaften. r § 8. Tie Zuweisung eines Ortes oder eines Milcherzeugers zu einer Molkerei nach 8 6 Absatz 1 Ziffer a ist j ederzei^ widerruflich. 8 9. Butter, die nicht in den vom Kommunal- verbaud anerkannten. Molkereien hergestellt ist (Land- butter), darf nur an die mit einer vom Kommunale verband ausgestellten Anslveiskarte versehenen Aufkäufer abgegebeir werden. Die Aufkäufer haben die Butter aü die ihnen bezeichneten Stellen abzuliefern. Auf die Bestellung der Aufkäufer uitfr ihre Pflichten findet der 8 ^ entsprechende Anwendung. 8 10. Fettselb-ft versorg er sind für sich und ihre Haushaltungsailgehörigen diejenigen Milcherzeuger, die selbst Butter Herstellen oder von der Molkerei, in die sie Milch! liefern, Butter erhalten. Alle übrigen Personen sind Fettversorgungs- berechtigte. „8 11. Tie den Speisesettversorgungsberechttgten zu gewährende Fett menge darf für den Kopf unt> die Woche 90 Gramm nicht übersteigen. 8 12. Fettselbftversorger, die selbst buttern, dürfe;r 180 Gramm Butter für Woche und Kopf il-rer Haushal- tungsangehörigen in ihrem Haushalt verwende;; sowie werter für die bei ihiren beschäfttgten und beköstigten Kriegsgefangenen und Saisonarbeiter die jeweils be- bestimmte Wochenfettmenge. Sammelmolkereien dürfen an ihre Milch liefernden Selbstversorger 180 Gramm Butter für Woche und Kopf il-rer Haushaltungsangehörigen sowie für oie bei den Selbstversorgern beschäftigten und beköstigten Kriegs- gefartgeuen und Saisoimrbeiter die jeweils bestimmte Wochenfettmenge zurückliefern. Milchlieferanten, welche Butter selbst Herstellen, erhalten keine Butter Mrück. 8 13. Sämtliche Gemeinden haben für ihren Bezirk den Verkehr und den Verbrauch von Speisefett gemäß den Bestimmungen in 8 18 der Bundesratsverordnung vom 20. Juli 1916 zu regeln. Für die Versorgungsbe- rechtigten sind Fettkarten einzuführen. 8 14. Ein Anspruch! auf die nach dieser Bekanntmachung vorgesehene Milche imd Speisefettmenge besteht für die Versorgun gsbe rechttgten nicht. 8 15. Der Kommuualverband erhebt von den Molkereien ein fünftel Pfennig für jedes eingelieserte Liter Vollmilch. Die gleiche Abgabe haben die Milchaufkäufer intb die nach 8 6 Absatz 3 zur unmittelbaren Abgabe von Milch an Bedarfsgemeinden ermächtigten Milchwirtschaften zu entrickften. 8 16. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Be- stimnmngen werden auf Gpumd der §8 34 bis 36 der Bundesratsverordnung vom 20. Juli 1916 über Speisefette 7nit Gefängnis bis zu einem Jahr und mtt Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 17. Das Inkrafttreten dieser Bekanntmachung wird durch besondere Airordnung verfügt. Darmstadt, den 18. Oktober 1916. Ko mlnnnal verband für Milch-- u. Speisefettversorgung Groß Herzogtum Hessen _ Leopold Prinz von Isenburg. _ Nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Bekanntmachung. Ans Grund des 8 8 der Bekanntmachung des Kriegs» ernäbrungsamtes betr. Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. Oktober 1916 wird bestimmt: 1. Der Höchstpreis für das Liter Vollmilch' das von Molkereien, Aufkäufern und den zur unmittelbaren Abgabe von Milch nach 8 6, Absatz 3 unserer Bekanntmachung vom 18. Oktober 1916 ermächtigten Milchwirtschaften an Bedarfsgemeinden abgegeben wird, wird bei Lieferung in Kannen frei Rampe (d. h. einschließlich Versandkosiev bis zum Bestimmungsort) auf 30 Pfg. festgesetzt. 2. Der Höchstpreis für das Liler S ü ß e r M a g e r m t l ch iv Kannen ivird frei Rampe ld. h. einschließlich Versandkosten bis znm Bcstlmnmngsorti auf 20 Pfg. festgesetzt. 3. Der von den Molkereien innerhalb des RabmenS des üblichen Fettgehaltsbezahlungsversabrens, sowie den Aufkäufern an den Niilcherzeuger flir Vollmilch zu zahlende Mindestpreis (Stallpreis) wird auf 24 Pfg. für das Liter festgesetzt. 79366 Darmstadt, den 24. Oktober 1916. Kommunalverband für Mtlcl? und Speisefettversorgung Großherzogtum Hessen. _ Leopold Prinz non Isenburg. _ Die Brotzulageu für Jugendliche könrien in dev Broimarkenbezirken täglich während der üblichen Svrew- stunden in Empfang genommen werden. _ 79356 Betrifft: Bcrfutteruna von Hafer. Die Haferoerforgungölisten für die Zeit vom 1. Sept. 1916 — 31. Dezember 1916 liegen 8 Tage und zwar vom 4. November 1916 bis einschließlich 11. November ds. Js. auf dem Lebensniittelamt, Ostanlage 39, zur Einsüht der Tierhalter offen. Gießen, den 2. November 1916. 179346 Der Oberbürgermeister. Keller.