Nr. 244 Zweiter Blatt *66. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Beilagen: „Sietzener HamilienblStter" und „Xreisblatt für den Breis Stehen". Postscheckkonto: Zrankftm am Main Nr. U686. Vankverkehr: Sewerbebank Stehen. General-Anzeiger für Sberheffen Dienstag. \T. Oktober \9\6 Zwillingsrunddruck und Verlag: Brühl'scheUniversitnts-Buch-li.St.'iildruckereu N. Lang e, Gießen. Zchriftleitung. Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstraße?. Geschäftsstelleu. Verlag: E-^Ül, Schriftleitung: 112. Anschrift für Drahtnachrichten: AnzeigerGir ii! — a« mw mmmntmmmmmtummmmtmam Die Uartoffeiversorgung. Berlin, 16. Okt. (WTB. Amtlich.) Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Schätzung über den Uinfang der .Herbstkartoffelernte haben das KriegsernÄhrungs- amt veranlassen müssen, tief einschneidende Maßnahmen zu treffen, die auch für den Fall, daß der Ertrag sich endgültig als sehr gering ergeben sollte, die Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln unter alten Umständen gewährleisten. Es ist daher auf Vorschlag des Kriegsernäh- rungsanrts durch den Herrn Reichskanzler angeordnet worden, daß die Verbrauchsregelung in allen Kommunalver- bänden nach dem Grundsatz zu erfolgen hat, daß bis zum 15. August 1917 nicht mehr als 1V 2 Pfund Kartoffeln für den Tag und Kopf der Bevölkerung durchschnittlich ve rlv endet werden dürfen. Im einzelnen hat die Verbrauchsregelung weiter dahingehend zu erfolgen, daß der Kartoffelerzeuger auf den Tag und Kopf bis IV 2 Pfund Kartoffeln seiner Ernte für sich und für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft verwenden darf, während im übrigen der Tageskopfsatz auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln mit der Maßgabe festzusetzen ist, daß der Schwerarbeiter eine tägliche Zulage bis 1 Pfund Kartoffeln, insgesamt also bis 2 Pfund Kartoffeln, erhält. Ferner ist das^Verfüttern von Kartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl :md Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei ausnahmslos verboten worden, jedoch dürfen Kartoffeln, die als Speisekartoffeln oder als Fabrikkartoffeln nicht verwendbar sind, künftig an Schweine und an Federvieh verfüttert werden. Verboten ist das Einsäuern von Kartoffeln und das Vergällen und Vermischen der an die Trocken- kartoffel-Verwertungs-Eiesellschaft ab zuliefern den Mengen. Um die rechtzeitige Wintereindeckung mit Kartoffeln zu gewährleisten, ist ferner der Handel und der Verkehr mit Säatkartoffeln bis auf weiteres untersagt. Es darf nicht verkannt werden, daß diese Vorschriften für manchen nichtschwerarbeitenden Verbraucher eine Eirr- schränkung seiner Ernährung bedeuten, daß vornehmlich aber durch die neuen Vorschriften der Landwirt betroffen wird. Es ist aber unbedingt erforderlich, alle anderen Rück- sichten zurchcktreten zu lassen und lediglich Vorkehrungen zu treffen, die das Durchhalten mit Kartoffeln bis zur neuen Frühkartofselernte unter allen Umständen sichern. Das genaue Ergebnis der Herbstkartoffeternte kann erst durch eine Bestandsaufnahme ermittelt werden. Ergibt diese ein .besseres Resultat, als jetzt vorsichtigerweise angenommen werden muß, so werden die heute gebotenen Vorschriften gemildert werden können. Bis dahin aber müssen die geschilderten Anordnungen in Kraft bleiben, denn nur durch sie allein wird die Gewähr geboten, daß auch unter den schwierigsten Ernteverhältnissen genügende Mengen Speisekartoffeln vorhanden sind und daß diese Mengen derart verbraucht werden, wie es die Interessen des deutschen Volkes und die Interessen der Heeresverwaltung gebieterisch fordern. Keine nachträgliche Erhöhung der Kartoffelpreise. Berlin, 16. Oktober. (WTB.) Durch die vom Reichstag mit allgemeiner Znstünmung aufgenvmmene Erklärung des .Präsidenten des Kriegsernährungsamtes tvird festgelegt, daß trotz der stellenweise recht ungünstige ir Ernte nachträgliche Erhöhungen der festgesetzten Kartoffelpceise unter keinen Umständen stattfinden werden. Damit ist auch die Frage endgültig erledigt, die im verflossene Wirtschaftsjahr als eine Folge der damals nachträglich zugestandenen Preiserhöhung lebhaft erörtert wurde, ob nämlich auch denjenigen Landwirten, die frühzeitig zu billigeren Preisen geliefert hätten, nachträglich die Preise erhöht werden sollten. Dieser an sich begreifliche Wünsch konnte damals nicht erfüllt werde:, was die Mißstimmung gegen eine nachträgliche Preiserhöhung noch wesentlich verschärft hat. Aus dem Hauptausschuß des Reichstags. Berlin, 16. Oktober. (WTV.) Ter Hauptausschuß des Reichstages verhandelte heute über Fragen des Belagerungszustandes und der Schutzhaft. Die Sozialdemokraten beantragten die Aufhebung des Belagerungszustandes. Tie Nationalliberalen Frachten ein Jnitiativgesetz ein, in dem besonders die Rechtsmittel für die Verhafteten bezeichnet werden. Im Laufe der Aussprache erklärte Staatssekretär Tr. H e l f f e r i ch es für unmöglich, daß man im Kriege ohne die Bestimmungen des Belagerungsgesetzes auskomme:: könne. Die Aufhebung des Gesetzes im Kriege sei ausgeschlossen. Ministerialdirektor Tr. L e w a l d führte aus, daß gegenüber ' der Spionage Verschärfungen nötig waren. Im Verkehr mit Oesterreich würden Pässe in größerem llmfange und mit großer Liberalität ausgegeben. Was den nationalliberalen Gesetzentwurf anlangc, so sei es an sich allerdings wünschenswert, wenn gewisse Rechtsgarantien zum Schutze der persönlichen.Freiheit gegeben würden. Der Weg der Gesetzgebung könne nach! Ansicht der Reichsleitung nicht beschrittcn werden. Vielleicht ließe sich auf Grund Allerhöchster Ermächtigung das gleiche -erreichen. Die 'Einfügung des Reickzsmilitärgerichts als Beschwerde-Instanz sei ausgeschlossen. Schließlich wurde zur Beratung der vorliegende!: Anträge ein besonderer Ausschuß eingesetzt. Im Hauptansschuß erörterte Ministerialdirektor Dr. Lewald bezüglich des von sozialdemokratischer Seite vorgebrachten Falles des Abgeordneten Herzfeld die Frage der Briefzensur. Es sei zulässig, die Beschlagnahme von Postsendungen für die Dauer des Kriegszustarides dem diskretionären Ermessen der Verwaltung anheimzugeben. In allen kriegführenden Staaten sei das Postgeheimnis beschränkt oder aufgehoben. Staatssekretär Dr. Helfferich erklärte, die Schattenseiten des Gesetzes lägen nicht so sehr in diesem selbst, als in der mitunter ungleichmäßigen Durchführung. Durch einheitliche Richtlinien für alle Generalkommandos sollten diese Klagen beseitigt werden. Ohne Ausnahmebestimmungen könne man in dieser Zeit nicht auskommen, ohne Göfahr zu laufen, vaterländische Interessen schwer zu schädigen. Tie Sammlung von Unterschriften für bestimmte Kriegszrele habe das Oberkommando in den Marken verboten. Tr. Lewold erklärte, Dr. Mehring sei am 1. August 1916 im Interesse der öffentlichen Sicherheit in Schutzhaft genommen worden, da er zugegebenermaßen Straßendemonstrationen vorbereitete, seither seien Versuche zu solchen unterblieben. Tr. Helfferich führte aus, die Schutzhaft dürfte irur verhängt werden, wenn die öffentliche Sicherheit dies gebiete Und nicht als Strafe. jAlle Fälle würden sorgfältig nach geprüft. Es sei nicht anzunehmen, daß sich Unschuldige in Schützest be--s fanden. Tie Weiterberatung würde sodann auf Dienstag vormittag vertagt. Briegsbriese aus dem Osten. Telegramm unseres zum Ostheer entsandten Kriegsberichterstatter-, (Unberechtigter Nachdruck, auch auszugsweise, verboten.) Erfolge in den Karpathen. Hauptquartier Conta, den 14. Ottober 1916. Schon vor ein paar Tagen haben deutsche Jäger einen hübschen Erfolg in den "Karpathen errungen. Beim Abschluß der letzten größeren Kämpfe sind die Russen an ein paar Stellen der Karpathenfront in der Lage gewesen, ihre Linien so vorzudrücken, daß sie in unsere Stellungen oder Anffahrtsstraßen hineinsehen konnten. So salzen sie vom Pöüslop, gegenüber der Baba Ludowa, in die Talstraße, die im Burküt entlang dem schwarzen Czeremosz führt, und belästigten den Verkehr durch ihre Artillerie. Am Morgen des 8. Oktober gingen die Jäger ohne Artillerievorbereitunc bei dickem Nebel überraschend gegen die Kuppe vor und nahmen sic nach kurzer Zeit in sehr erbittertem Nahkampf. Die Russell bei 82. russischen Division hatten sehr schwere blutige Verluste, ge- fangeil wurden nur 20 Mann eingebracht. Die Verluste der Jäge: waren verhältnismäßig gering. Am 9. Oktober setzten dann die Russen nach Artillerievorbereitung mit Gegenangriffen schon am frühen Morgen an, vier Angriffe, der letzte um 7 Uhr abends, lvürden blutig abgeiviesen, die neue günstige Front blieb fest in der Hand der Jäger. Seitdem herrscht, abgesehen von Artillerie- nnd Minenwerferfeuer, besonders am nördlichen Prislop, am Stayki und östlich Kirlibaba, zienllich Ruhe an der Karpathenfront. Deute haben österreichisch-ungarische Truppen, österreichische Jäger, in größerer Unternehmung die Russen südöstlich der großen Straße Kirlibaba—Prislop zurückgedrängt. Deutsche und österreichisch-ungarische Artillerie begann am Morgen mit heftigem Wirkungsschießen auf die russischen Stellungen, die am Dadul und au der Frnntea gleichzeitig anaefaßt werden sollten. Von einem! Gipfel östlich des Capul sah ich das großartige Bild des starken Artilleriekampfes aus den Höhen. Gegen neun Uhr wurde bei ziehenden Wolken der Blick frei. Das mächtige Panorama enthüllt sich bis nach lden rumänischen Berggipfeln, die hohe Felsenfestung des Capul, so heiß früher erkämpft, lag still im Sinnenlicht, ebenso wie der Kegel der Tatarca, den die Russen haben, aber südlich von der hohen breiten Tatarca-Kuppe^ schien der Dadul zum feuerspeienden Berg zu werden. Die hohen Wolken, die sich unaufhörlich folgenden Ausschläger spritzen aus seinen Flanken empor. Man sah, wie die Schüsse der schwersten deutschen und österreichischungarischen Artillerie in den, russischen Gräben lagen. Die Schrapnellwolken standen dicht — ein zweiter Wolkenhimmel — unter den jagknden Himmelswolken über der Kuppe und schimmerten grün-weiß über den Hängen des Frnntea. Gegen 10 Uhr brach die Infanterie gegen die Fruntea los. Man sah die kleinen Punkte über die Felder vorwärtskommen. Bald bewegten sich größere dichtere Verbände über das Feld, gefangene Russen, die österreichischen Jäger verschwanden hinter dem Nebel, aus dem Leuchtkugeln hochgingen. Das Artilleriefeuer wurde vorgelegt. Man tarn vorwärts. Unten im Tal lagen wie weiß-rot-grüne Spielzeugdörfer Kirlibaba, Lajosfalva. Ein paar russische Schrapnells zerplatzten! jetzt da unten im Tal. Auch über den Häusern als einzige Antwort begannen die verbündeten Artillerien von neuem ihr Schießen, aber man sah das Arbeiten der Artillerie nicht mehr. Die Wolken senkten sich, verhängten die Ferne. Nur Kirlibaba glänzte noch in der Sonne hinter dem Vorhang der ziehenden Wolken und Nebel. Der Erfolg am Fruntea-Rücken, auf dem die Russen zurtickgedrückt, wurde ausgebaut. Mittags waren schon zirka 200 Gefangene gemeldet. Rolf Brandt, Kriegsberichterstatter. Sport. D. Ruderklub „H a s s i a". Einen sportlich großartigen Erfolg komtte die „Hassia" am Sonntag mit den Mannschaften. K. Rödel, W. Haus, K. Drechsler, I. Misker, die von H. Kaiser gesteuert wurden; und F. Zutt, W. Weber, H. Fleck, H. Wisker, Steuer W. Rupp, in Frankfurt bei der Vereinsregatta des dortigen Rudersportverein „Anricitia" wieder erzielen. Ersteve gewannen den Gastvierer gegen die Frankfurter „Undine"', letztere den Jübi- läumsvierer der „Borussia" aus Anlaß ihres 20jährigen Bestehens und den für Frankfurt zum erttgültigen Austrag bestimmten hiesigen Begrüßungsvierer gegen die Frankfurter „Amicitia" vefp. „Borussia". Ter Jublläumsvierer wurde zweimal gefahren, da „Amicitia" wegen Behinderung protestierte. „Undine", drk bei der ersten Fahrt den 2. Platz vor „Amicttia" belegte, fuhr bas zweitcmal nicht mehr mit und erschien bei dem Begrüßungsvierer auch nicht an Start. Für seine erfolgreiche Tätigkeit als Instrukteur gebührt W. Rupp volle Arierkennung. Er hat drei Mannschaften zu Wasser gebracht, die ein strammes Training durchgemacht haben und für das nächste Jahr, wenn sie beisymmen bleiben können, einen .schönen Nachwuchs der von jeher auf den Regatten des Süddeutschen Ruderverbands geachteten „Hassia" bilden. Neinhold Lenz' „Soldaten" im Deutschen Theater. Aus Berlin wird uns geschrieben: Der „Deutsche Zyklus", den Max. Reinhardt für diesen dritten Kriegswinter an kündigte, wurde mit einer Aufführung der „S 0 l d a t e n" von Jakob Michael Reinhold Lenz begonnen. Der Zyklus sott 10—12 Stücke .umfassen und einen Ueberblick der Entwicklung des Soldatenwesens in der deutschen dramatischen Literatur und der Umwandlungen, die das Smdatenleben in seiner Stellung zur Gesellschaft dnrch- machte, geben. Unter anderem werden auch Fritz von Unruh und Karl Sternheim zu Worte kommen, der letztere mit seinem nun- m'ehr von der Zensur freigegebenen, im vorigen Jahre in geschlossener' Aufführung einmalig dargestellten Stück „Das leidende Weib". So kam der Erstaufführung der Lenzschen „Soldaten", die Freitag stattfand, eine erhöhte Bedeutung zu, da sie gleicheeittg den Auftakt für den ganzen Zyklus bildete. Die Wiedergabe Lenzscher Werke war stets ein Experiment und wird es auch in Zükunft bleiben müssen, ha dse wjirre, auf die Verhältnisse der Bühne oft auch nicht die geringste Rücksicht nehmende, sozusagen vollkommen nntechnische Technik dieses Sturm- und Drangdichters unmöglich wirklich greifbar in den Bühnenrahmen zu spannen ist. Gerade die , Soldater?" sind typisch fiir Lenz, sowohl für seine Vorzüge wie für seine Fehler. Die Tendenz entsprang den Anschauungen der stürmischen Jugend und den Verhältnissen jener Zeit, da man in der Soldadeska vielfach eine Bedrohung des tugendsamen Bürger- Mädchens erblickte. Lenz stellte von Anbeginn diese Tendenz als Mjvtto No sein Drama auf, doch es gelingt ihm nicht, sie menschlich erschütternd zu gestalten, da die Figur seines Bürgermädchens — Tan sich sehr gut und lebendig gezeichnet — nicht geeignet ist, die Folie für ein Opfer verdammenwetter Versuchungen abzugeben. Diese Marie Wefener kommt im Gegenteil mit ihrem launischen und leichtblütige!: Temperament den Versuchungen, die Lenz anfmarschieren läßt, in einer Weise entgegen, die es dem Zuschauer nicht möglich macht, die schließliche Tragik auf ursprüng- liche Weise nritzuempfindeu. Rein technisch hat das Stück mit seinen fortwährend wechselnden, vielfach abgerissenen Szenen etwas Fragmentarisches, zugleich abe? auch auf der kndern Seite viel Wänd- lung und eindringliche Farben. Geniales und Hintertrepvenarttges lösen einander in sehr buntem Zickzack ab, und neben Konventionellem und Uebertriebenem findtt sich auch manche menschlich und dichterisch starke Stelle, mancher leuchtende Blitz, der durch unsichere Wolkengebilde aufzuckt. Wenn der Abend trotz dieser Gegensätze und Schwierigkeiten eine gttvisse Einheitlichkeit der Stimmung und Wirkung zu erzeuge:: vermochte, so lag dies vor allem ander Regie Mar Reinhardts und dem feinNhligen Künstlertum seines Masers Ernst Stern, der diesmal an allererster Stelle genannt werde!: uruß. Der Szenenwechsel verlief ohne fühlbare Pansen mit Hilfe c^r Drehbühne, deren Möglichkeiten mit außerordentlichen: Ge- schuk bis aufs letzte aus genützt wurden, mW-die von Stern gestellten Bllder waren so entzückend, das; sie allein genügt hätten, uM ein dreistündiges Aus harren im Theater zu rechtfertigen. Daß trotzdem des Lenzsche Werk nicht zu wirklichem Bühnenleben zu erwecken ist, lidgt :n seiner nicht zu übermalenden Eigenart. ..Auch die Aufführung war als Gesamtleistung sehr gut. Die stärkste, reines Menschentum aussttahlende Gestalt schuf Wilhelm Di ege l- mann, der in dem Liller Galanteriewarenhändler Wesener, dem Vater der verNhrten Marie, eine in Lustigkeit uud Tragik gleich ursprüngliche Figur zeichnete. Eamilla Eiben schütz bemühte sich um die Marie viel Talent und streckenweise gutem Gelingen, ohne jedoch diese allerdings sehr komplizierte und schwer darzu- steltende Figur zu jener charakteristischen Individualität empor- Nhren zu kö::nen, ldie allein imstande ist, das auf- und abschwankende Stück zu tragen. Sehr gut waren der zukunftsreiche .Hermann Tiemig, sowie Eduard von Winterstein, Emil Jan- nings und Werner Krauß in kleineren Rollen. Der ne::enga- gierte Johannes Kl eMa n n führte sich als geschickter Liebhaber ein. * — .Wie man in Saloniki Einkäufe macht. Tie folgende Schilderung der „Daily Mail" aus Saloniki gibt einige Ansschrütte aus dem Leben der cnglisch-frmrzösischen Expeditionssoldaten : „Trotzdem man ja mit den Lebensmittel!:, die uns von bcr Armeeleitung hier zur Verfügung gestellt werdei:, auskommen könnte, suchen die englische!: und französischen Expedittonssoldaten t-och bei jeder Gelegenheit die Geschäfte auf, um die Eintönigkeit des hiesigen Lebens ivenigstens durch eine geringe ^lbwechsl::ng erträglicher zu machen. Darmn gehört es zu den beliebtester: Vergnügung en, reihenweise einkaufen zu gehen. Das Einkäufen ist in Mazedonien keine einfache Sache. Vor allem erweist es sich bald als eine sehr unbefriedigende Beschäftigung. Die meisten einheimischen Kanfleute sind Räuber aus sozusagen angeborene Instinkt, und dabei legen sie nickst errrmal jenes Maß vor: Geschicklichkeit an den Tag, das anch ein solches Verhalten als eine geloisse Kunst erscheinen lassen könnte. Man zahlt ja gerne 200 Pwzerrt mehr als den ehrlichen Preis für Dinge, nach deiren man sich seit langer Zeit gesehnt hat, aber man wird wütend, tvennl man in gleicher Weise übers Ohr gehauen rvird bei Gegeirständen, die man nur kauft, weil es eben nichts Besseres gibt. Jedeirfalls! gehört eine gewisse praktische llebnng dazu, um sich tn dem merkwürdigen Geschäftsgebaren der Einheimischen znrechtznsinden. Bor allem sehen die Geschäfte hier' allem anderen eher ähnlich als dem, !vas wir eine:: Lade:: .zu nennen pflegen. Sckianfenster sind etwas völlig Unbekanntes, und übrigens sind auch die Fenster viel zu klein, als daß es ^^röglich wäre, dawin irgendetlvass auszustellen. Meist erkennt m-an das Boühande::sein eines Ladens nur daran, daß die Türe einladend west offen steht. Man geht hinein und sieht sich in einem düstern, schmutzigen kleinen Raum, an. dessen Ende ein Kassenttsch steht mit den nnvermeidlichen, drei Flas'che:: — Mastix-Branntwein, Samos-Wein und Kog::ak — und einigen trüben Gläsern, die verftchrerisch daneben stehen. Hinter den: Zahlttsch sieht man die Waren regellos dnrchei::ander gelvorsen. Zwischen dem Tisch und den Warenkästen steht der Räuber, stets ungervaschen und wrrasiert, stets damst beschäftigt, aus dem Aussehen des Beftrchers sofort ans dessen Grad von Leichtsinn zn schließen. Schwierig ist auch das Sprachenproblent. Französisch ist in Saloi:ik: :rnd Umgebung n:efft ebenso wenig bekannt wie Englisch. Mm:chmal verständigen sich beide Parteien durch irgendein enrgestreutes arabisches Wort, aber in: allgemeinen werden die Geschäfte Vermittels einer von Fall zü Fall zurccht- gclegter: Zeichiensprache abgewickelt. Aber es hätte ja doch keinen Zweck, dem Kauffnann zu sagen, was Man wünscht, da er nnt merkwürdiger Regelmäßigkest gerade das Gewünschte niemals aus Lager hat. Darum ist es am besten, unter seinem Bestand herum- zuttamen und sich darüber schlüssig zu iverden, was davon des Kausens am würdigsten ist. Anfangs stellte ich mich immer vor dei: Verkaussttsch hin, wie mar: das in jedem europäischen Geschäft gewöhnt ist, aber bald kam ich darauf, daß dies hierzulaiche, nichts weniger als zweckmäßig ist. Mm: muß vielmehr sofort lnnter den Ladenttsch gehen, um alles genau zu betrachten und in die Hand zu nehmen, um nicht gar zu jämmerlich hineingÄLgt zu werden." — 'Der el sä s fische Münchhausen. Uns wird ge- schiriebei:: Auch in den kleinen abgelegenen Dörfern des Elsaß hat ein Münchihause:: gelebt, von dessen merkwürdigen Abenteuer:: sich die Leute noch heute erzählen. Nr:r ist er hier nicht der Edelmann, sonder!: ein Bauer- eiu Weber, ein .Hopfenpflanzer oder Gänsezüchter. Bon seinen wunderbaren Taten sind viele in Vergessenheit geraten oder überhaiept nicht über die Heimmgrenze hinaus gekommen. Jetzt aber, wo unsere Feldgraue:: in manche altertünlliche elsässiscl>e Dorfwirtsstube komme:: u:ch in manche bolzgeläfelte Bauernhütte, da leben die Abenteuer des elsässistl>ei: Helden von neuem auf. . . . Eines Tages wurde der .Held in einen Wald gerufen, wo ein schwerer Stein lag, den die Bauern nicht fottrcu:mer: konnten. Ten packte Münchhm:se:: und warf ih:: so hoch in die Luft, daß er überhaupt nicht mehr zur Erde siel. Wie schade, meinte ein Bai:er, ich hätte mir eü: Hm:s davon bauen können. Ta bestellte der Held den Sprecher am anderen Tag um dieselbe SttlNde an dieser: Ort. Als der Nt am: kam, tauche ans einmal hoch in den Wolken ein schwarzer Punkt auf, :md Wimcfc hausen sagte, dies sei der Stein. Er lief vorwätts und pustete den Stein mit mächtiger Anstrei:gung in der Richtung weiter. :vc- der Bauer sein Haus bauen wollte. Tort ftel der Stein endlici: ans die Erde. Ein andermal wollte der Held auf dem Markt Gär: sc karrfen. Tie Händlerin .verlangte aber einen zu hohen Preis. Da sagte ihr Münchhcu:sen: „Die Gänse fliegen, ohne daß ich Euch einen Pfennig Geld dafür gebe, in meiner: Stall, wenn ich ihnen rmr etwas ins Ohr sage." Ta lachte ilm die Frau aus und meime, er solle das Kimststuck einmal versuchen. Ta faßte er die Gänse am Schnabel und ließ sie fliegen. Sie flogen dreimal über den Kopf der Frau und dann hoch über die Häuserdächer. Als de:- Held nach Hause kam, warei: die Gänse schon auf seinem Hofe und empsinger: ihn mit Geschrwtter. Es war anch ein Gänserich darruttcr, wem: der aus flog bis in die Nack>.bardörser, brachte er xedesmal eins Gaus mit, so daß. Münchhausens Stall ganz voll »vrrrde. Als er seine GÄffe'herde eines Tages weit ans die Heide gettiel'en .hatte, schlief er ein, und als er erlvachte, rvare seine Gänse verschwunden Nm: sang er ein Hüterlied; im selben Augenblick kan:en die Gänse durch> die Lust geflogen, an der Spitze der Gänserich, aus dessen ausgebveitete Flügel sprang Münchlxnrsen und ließ sich im Flug nach Haufe tragen. Viele anders Menten er hat der elsässischq Niürichhausen bestanden m:d zabtre:ch' Krastprobei: abgelegt. Im Weitererzählen verlieren sie leider ihre Ursprünglichkeit, um sie hören sich auch am bester: a::. iw,u; sie ein elsässischcr Nttmd in der Heimat im traülichei: Kreise erzählt. Tie Leute, schwören auf ihren Helden, und die Alten behaupten, ihn noch gekannt zu haben. Amtlicher Teil. XVIII. Armecckorps. Stellvertretendes Generalkommando. IIIdTgb.-Nr. 19 525/5982. Frankfurt a. M., den 6. Oktober 1916. Verordnung. B e t r.. Verbot des Verkaufes von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion. Auf Grund der Kaiserlichen Verorderung vom 31. Juli 1914 betreffend Erklärung des Kriegszustandes. des Artikels 68 der Reichsverfassung, der §§ 4 und 9 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4 Jüni 1851 bestimme ich im Interesse der öffentlicl-en Sicherheit: 8 1 Ich verbiete den An- mrd Verkauf, Tausch, sowie jede andere entgeltliche oder unentgeltliche Uebereignung von Prismenfernrohren aller Art, Ziel- und terrestrischen Ferngläsern aller Art, (Galileischen Gläsern mit einer Vergrößerung von 4 mal und darüber, sonne der optischen Teile aller vorgenannten Gläser, auch Wenn sic im Privatbesitz sind. § 2. Ich verbiete b:n Verkauf von Objektiven für Photographin und Projektion, deren Lichtstärke bei einer Brennweite von mehr als 18 Zenrimeter größer oder gleich 1:6,0 ist, auch wenn sie im Privatbesitz sind § 3. Tie in § 1 erwähnten Ferngläser dürfen an Heeresangehörige veräußert oder sonstwie entgeltlich oder unentgeltlich übereignet werden gegen Vorlage einer mit Steinpel und Unterschrift versehenen Bescheinigung ihres Truppenteils, daß die Ferngläser zum Dienst bei der Truppe bestimmt seien. 8 4. Tie Uebereignung der in § 1 erwähnten Ferngläser kann lige nicht übersteigt. Ebenso kann die Uebereigilung der in § 2 erwähnten Objektive für Photographie und Projektion ausnahmsweise gestattet werden. Bezügliche Anträge find von dem Erwerber an die „Beschaffungsstelle für LichtbiU»gerät beim Allgemeinen Kriegsdepartement" Abtlg. H., Berlin W. 57, Bülowstraße 20, portofrei zu richten, und zwar in doppelter Ausfertigung unter Bei- süguiV eines nicht porrofrei gemachten Briefumschlages mit der Adreste des Antragstellers. Einem solchen Airtrag kann mir dann stattgogebeN werden, falls eine amtliche Bescheinigung der für den ständigen Wohnort des Antragstellers zuständigen Polizeibehörde oder des Landrats beigebracht wind, daß bei diesen Behörden Bedenken gegen den Verkauf mit Rücksicht auf die Person des Antragstellers nicht vorliegen. Die Bescheini.gungen sind auf ein Stück für dieselbe Person zu beschränken, Handelt es sich um ein Zielfernrohr, so muß der IKäufer im Besitze eines Jagdscheines sein, dessen Nummer auf dem Anträge besonders anzugeben ist. Bei den Anträgen ist folgender Wortlaut einzuhalten: ,Jch bitte um Genehmigung zum Erwerbe eines (genaue Bezeichnung des Gegenstandes).(Vergrößerung, Brennweite, Lichtstärke). . Numimer.der Werkstätte ........ aus Beständen der Firma.Ich versichere, daß ich diesen Gegenstand ohne Einwilligung der Beschaffungsstelle für Lichtbildgerät beim Allgemeinen Kriegs-Departement während des Krieges weder verkaufen, noch verschenken, noch auf irgend eine andere Art tzh. Attktinü der 4s!rdes-Seil- ir. Pslege- Mstsli kictzeii. Br. Oü^alck. 75036 Weissbinder sind, dauernde Beschäftigung bei Theo %«isheliner, ' Bletchstraße 15. _ [ 01266? Taglöhner und Fuhr mann gesucht. 7343 Birkenttock & Schneider. Hsusbursihe gesucht. Zu erfragen Plock straße 9 im Laden. 17500 Gesucht ein bereits in Geschäftsbetrieb tätig gewesenes hiesiges IT 1 rüttle iss. aus guter Familie sür sofort oder später. Angebote m" Zeugnisabschriften und Gehaltsansprüchen unter /478a an die Geschäftsstelle des Gießener Anzeigers Jugendliche, brave Fabrik- und Lager-Arbeiterin sucht Ensen Kanffmimn, Lamvensabrik. 012667 Gesucht werden in gutesHaus b. hoh.L.l. eia tttcht. 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An selbständiges Arbeiten gewöhnter junger Hann, der seine Lehrzeit in einer Zigarrenfabrik soeben beendet, flicht-, gestützt auf gute Empfehl. nnderw. Kontorp. Schr. Ang. u. 012649 a. d. G. A. Junger ITIann, der in einer Getreide-Grotz Handlung seine Lehrzeit beendet, sucht in einem Eugros- geschätt geeigneten Posten. Schr. Ang. u. 7494 a. d. G. A. Einfaches Fräulein nicht Stelle als Stütze in kleinem, ruhigem Haushalt m. Fami- lienanschlust. Zu erfragen in der Geschäftsstelle des Gieflener Anzeigers. 1012647 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gieflen. Fleisch-Verbrauchsregelung. 8 1 Die Höchstmenge an Fleisch und Fleischwaren, die wöchentlich auf die Fleischkarte entnommen iverden darf, wird bis auf weiteres auf 200 Gramm Schlachtviehfleisch mit eingewachsenen Knochen festgesetzt. 8 2 . Ausjede giltige Fleischmarke können entnommen werden: 1. entweder 20 Gramm Schlachtviehfleisch mit eingewachsenen Knochen. 2. oder 20 Gramm Frischwurst. 3. oder 16 Gramm Schlachlviehfleisch ohne Knochen, Schinken, Dauerwurst, Zunge, Speck, Rohsen. 4. oder 40 Gramm Wildbret, Eingeweide. Fleischkonserven etnschliestlich des Dosengewichts. 74856 Gtesten, den 15. Oktober 1916. Der Oberbürgermeister. Keller. Feldpolizeiliche Anordnung. Auf Grund der Artikel 36 und 43 des FeldstrasgesetzeS voni 13. Juni 1904 rvird nach Anhörnng der Siadiver- ordnelen-Vcrfammlung und mit Genehmigung des Grosth. Kreisamts Giesten vom 11. Oktober 1916 für die Fetdge- markung der Stadt Giesten angeordnet, daß sämtliche offenen und eingesricdiatcn bepflanzten Grundstücke von abends 9 Uhr bis morgens 0 Uhr geschloffen ffnd und deren Betreten allen Personen, auch den Eigentümern, verboten ist. Ausgenommen sind Flächen, die als Hausgärtcn dienen und mit dem Wohnhausbesitz unmittelbar verbunden sind. Zulviderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Diese Anordnung tritt mit dem 18. Oktober 1916 in Kraft und tritt an Stelle der fcldpolizeilichen Anordnung vom 22. August 1916. 74836 Giesten, den 16. Okwber 1916. Der Oberbürgermeister: I. V.: G r ü n e w a l d. f?e(önilci)ci'Pij)t!in!) öcr AM ßifjjfit. Montag, den 23. Oktober 1916 findet die anderweite Verpachtung von Grundstücken der Stadt und des Stadterweiterungssonds ans 6 Jahre italt und zwar: n) nachmittags 3V* Uhr an Ort und Stelle 5 Grabftücke aus den: Geläude der früheren Aktienbrauerei. Zusammenkunft auf der Wilbelinstrahe am Pumpenbäuschen der früheren Aktienbrauerei,- d) nachmittags 4 Uhr an Ort und Stelle 2 Grabgärten und 4 Wiesenttücke auS der früher Paskoe'schen Besitzung am Wetzlarer Wege in der Nähe der Eisenbahnbrücke im Zuge der Klmikstraste: e> nachmittags 4^3 Uhr an Ort und Stelle 5 Grabstttcke hinter dein Schlachlhof. Zusammenkunft auf der Rod- heimer Strafle am Schlachthof. 74816 Knaben-Handarbeit. Mittwoch, den 18. Oktober b. Js., beginnen zwei U n te r r jtchts ku. r s e für e r zie hli che Handarbeit mit je dreistün-diger wöchentlicher Unterrichts^ zeit. In dem einen rverdeir die Schilber nrit Papp-' arbeite'n, in dem andern mit Holzarbeiten beschäftigt. Zur Beteiligung am Unterricht können ältere Schüler der Volksschule und der höhereir Lehranstalten: zugelassen werden. Für Werkzeuge imd Materialien sind von jedem Teilnehmer 2 Mark zu entrichten: die Schüler höherer Lehranstalten l)aüen außerdem noch ein Schulgeld von 4 Mark zu hezalsten. A n m e l d u n g e ll werden Mittwoch, 18. Oktober, nachmittags 3 Uhr in der Turnhalle der Stadt-Knabenschule (Nord-Anlage) entgegen- genommen. 74846 Betrifft: DaS Einbalten der Tauben während der Saatzeit. Die Besitzer von Tauben werden unter Hinweis aus Artikel 39, Absatz 1, Ziffer 2 des Feldstrafgesetzps vom 13. Juli 1904 aufgefordert, ihre Tauben wegen der Saatzeit von jetzt ab bis zum 15. November 1916 einzuhalten. Die Besitzer von Militärbrieftanben (Tauben der Militärverwaltung und der Briestauben-Liebl-aber-Vereine) sind gehalten, ihre Tauben bis zum 1. November einzu- hatten, sie werden aber hierdurch ersucht, int J'nteressS einer ausreichenden Feldbestellung die Einhaltezeit eben> falls bis zum 15. November 1916 auszudehnen. Gießen, den 13. Oktober 1916. 74796 Der Oberbürgermeister. I. V.: G r ü n e w a l d. Surdifiiljnii!!! iitr totang über Eier. .Nachstehende Bekanntmachung der Lcmdeseierstelle sür das Großherzogtum Hessen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Tie bisherigen A u sweis ka r te n zum Eierankauf sind ungültig. Anträge ans Ausstellung neuer ' Ä u s w e i s k a r t e n sind unter Vorlage der alten Karten auf dem Le beu sm it 1 e l a mt, Ost-Anlage Nr. 39, Zimmer 2, zu stellen. Bekanntmachung zur Turchft'ihrung der Verordnung über Eier. Vom 9. Oktober 1916. Gemäß 8 14 Absatz 2 der Verordnung des Reichskanzlers über Eier vom 12. August 1916 und 8 4 der Bekanntmachung des Groß herzoglichen Ministeriums des Innern vom 25. August 1916 wird folgendes bestimmt: 8 1. Die Geflügelhalter dürfen die Eier, die sie zum Verkauf bringen, nur an diejenigen Personen absetzen, Idie von uns durchs Erteftimg einer Austveiskarte als Aufkäufer bestellt sind. Nur diese als Aufkäufer bestellten Personen sind zum Aufkauf von Eiern bei den Gcflügell)altern befugt: sie haben die von ihnen erworbenen Eier an die für ihren Bezirk errichtete Sammelstelle abzüliefern. Die Sammelstellen iyaben die hei ihnen abgelieferten Eier zur Verfüguim der Landes-Eierstellc oder der von dieser bestimmten Stelle zu halten. 8 2. Die Bestellung als Aufkäufer erfolgt auf Antrag nach vorheriger Anhörnng der Großtz. Bürgermeisterei, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Als Aufkäufer sollen Eierhändler, Handels- und Botenfrauen und dergleichen bestellt weiden, außerdem kön- inen auch GeflügelMchtvereine, Molkereien u. a. zugelassen werden. 8 3. Für jeden Kreis oder kleinere Bezirke wird eine Sammelstelle errichtet. Als Inhaber der Sammelstellen sollen nach Anhörung des zuständiges Groß herzoglichen Kreisarntes ini erster Linie Händler bestellt werden, die bereits vor dem 1. August 1914 gewerbsmäßig Eier zur Weiterveräuße- rung erworben oder den Erwerb vermittelt Habens. 8 4. Die Aufkäufer und Sammelstellen-JnHaber erhalten nach erfolgter Bestellimg eine Ausweis karte, auf Grund deren sie, und ztoar auch die Samntelstellen-Jn- haber, zum Anfkairf von Eiern bei den Geflügelhaltern beftigt sind. Die Ausweiskarte trägt Name, Stand nrü> Wohnort fdes Inhabers und ist von djesenr mit der Unterschrift zu versehen. Die Ausweiskarte ist bei Ausübung des Gewerbes mitzuführen: sie ist auf Verlangen sowohl den Geflügelhaltern wie den Beamten der Polizei und den mit der Ueberwachung des Verkehrs mit Eiern beauftragten Personen wie auch den Beamten der Eiserrbahn und der Post vorznzeigen. Die Ucbertragung der ölusweiskarte an einen «anderen und die Benutzung einer auf einen anderen ausgestellten Ausweiskarte ist verboten. $ ß- Die Bestellung als Aufkäufer nnd als Sammel- stellen-Jnhaber ist jederzeit widerruflich, insbesondere aber dann, «venu der Aufkäufer bezw. der Sammelftellen- Jnhaber sich in Ausübung seines Gewerbebetriebs als unzuverlässig erweist oder den ihm übertragenen Ber-< pflichtungen nicht nachkommt. Mit bem 1 Widerruf der Bestellung wird die Ausweiskarte eingezogen. Ein Entschädigungsanspruch erwächst aus dem Widerruf nicht. 6^egen die Ablehnung und den Widerruf der Bestellung besteht kein Beschwerderecht. 8 6. Die Llufkäufer haben über ihre Auskäufe Bücher zu führen, aus denerr der Tag des Ankaufs, der Name Und Wohnort des Verkäufers sowie Anzahl und Preis der gekauften Eier hervorgeht. Sie sind verpftichtet, die Eier sofort bar zu bezahlen und aus Verlangen eine Bestätigung auszustellen. 8 7. Die Bestimmungen des 8 6 gelten entsprechend sür die Sammelstellen-Jntzaber. Diese haben wöchenllichl der Landes-Eierstelle oder der von dieser bestimmten Stelle den Stand ihrer Vorräte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mitzuteilen und die Eier in handelsüblicher und ordnungsmäßiger Verpackung frachtfrei an die ihnen bezeichneten Empfänger zu liefern. 8 8. Die Gefahr des Verderbens bis zur Mlieferung an die Sammelstelle trägt der Aufkäufer, bis zur Ab- liefenrng an die Landes-Ei er stelle oder die von ihr bestimmte Stelle die Sammelstelle, bis zur Ablieferung an Iden von ihr bezeichneten Empfänger der letztere, und zwar auch dann, wenn die Verserrdung von der Sammelstelle aus erfolgt. 8 9. Für den Aufkauf der Eier bei den Geflügelhaltern werden Richtpreise festgesetzt, deren Ueberschvei'- tung den Widerruf als Aufkäufer und die Entziehung der Ausweiskarle zur Folge hat. Die Richtpreise werden den Sammelstellen-Jnhabernj [bekannt gegeben und sind von diesen den Aufkäusernl mitzuteilen. 8 10. Die Aufkäufer erhalten bis aus weiteres eine Vergütung von 3 Pfennig, die Samntelstellen eine solche voll IV, Pfennig für das Ei. Bei Ablieferung der Eier in handelsüblicher und ordnmrgs mäßig er Verpackung Habels die Sanunelstellen^ dem Aufkäufer Vs Pfennig für das Ei mehr zu vergüten. Die Landes-Eierstelle oder die von il-r bestimmte Stelle erhebt sür das Ei eine Gebühr von 1 / 2 Mennig. § 11. Die Versendung von Eiern mit der Eisenbahn oder Post oder anderen Beförderungsgelegenheiten ist nur gestattet, «nenn der Verseirder sich durch seine Ausweiskarte ausweist oder eine Bescheinigung der Landes-Eierstelle (Versaudschein) beifügt. Die Versandscheine werden von der Landes-Eierstelle auf Antrag ausgestellt. Die Anträge sind unter Vorlage der Begleitpapiere zu stellen. Durch Ausdruck des Amts - stempels aus die Begleitpapiere werden diese zugleich zum Versandschein. Als Begleitpapiere gelten bei Post- und Bahnsendun gen die Paketkarten und die Frachtbriefe, bei anderen/ Sendullgen die Rechnung, oder, wenn es sich um un entgeltliche Sendungen handelt, ein Begleitslliein, auS' den: Nameil nnd Wohnort des Absenders und des Empfängers ersichtlich sind. Auf den Begleitpapieren muß lder Inhalt nach Stückzahl und Preis angegeben sein. Die Be gleitpg piere bezw. che Bersandscheine muss eil während der ganzen Dauer der Befördermlg an geschlossen bleiben, bei Post- nnd Balinsendlutgen nach deil sür die Beförderllng der Paketkarten und Frachtbriefe allgemein gültigen Bestimmungeil 8 1Ü. Als Stelle gemäß 8 1 Msatz 3, 8 7 Llbsatz 2 8 6 und 8 10 Absatz 2 ist die „Liefstsche Versorgungs- stelle für Auslandseier G. m. b. H., Mginz", bestimmt. 8 13. Wer den Bestiinmungen dieser Bekaniltmachung zuwiderhandelt, insbesondere iver Eier an anidere Personell als an die von uns bestellte,n Aufkäufer absetzt, uild wer, ohne von uns als Aufkäufer bestellt zu seinl, Eier erwirbt oder den Erwerb vermittelt, wird mit Gefängnis bis zu einen« Jahre und mit Geldstrafe bis zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Mainz, den 9. Oktober 1916.' 74806 Landes-Eierstelle sür das Großherzogtum Hessen.