Nr. 232 Zweites Blatt 166. Jahrgang Erscheint tL-lich mit Ausnahme des Sonntags. Beilage«: „Giehener ZamillenblStter" und ..Xreisblatt für den Kreis Sietzen". yoftscheckkonto: Zrankfurt am Main Nr. N686. vankverkehr: Sewerbebank Gießen. General-Anzeiger für Gberhejjen vienstag, 3. Ottober M6 ZwillingSrunddrmk und Verlag: B r ü ht'fche Universitäts-Bnch- 1 '..Stttndruckecei. R. Lange, Gießen. Zchriftleitung. Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstraße?. Geschäftsstelle u.Verlag: es® 61, Schriftlcilung: 112. Anschriftf :r Tre ht iachrichten:AnzeigerLteßen. Der Heimat Zchützengraben. Herr Landtaasubg. Dorsch- Wölfersheim veröffentlicht folgenden Aufruf znr Kriegsanleihe: Berufsgenossen! Zum fünftenmal wendet sich das Vaterland an euch, um die Mittel zu erlangen, die zur Fortführung des Heldeu- und Verteidigungskampfes, der uns aufgezwuugeu wurde, notig sind. Die Augen nicht nur unserer Feinde, sondern die oer ganzen Welt, sind auf das deutsche Volk gerichtet, ob es der großen Aufgabe, die das Schicksal an es gestellt, gewachsen ist, ob es würdig ist der unsagbaren Heldentaten seiner Söhne und Brüder, ob die im Schützengraben der Heimat so ihre Schuldigkeit tun, wie die im Schützengraben an der Front. Denn vergeßt nicht, wir alle müssen in diesem schrecklichsten aller Kriege Mitkämpfer sein; es muß jeder auf seine Art, nach seinepr Können mithelfen, sei es auf dem Acker, in der Fabrik, in der Werkstatt, auf dem Bureau, es muß die letzte Kraft angespannt werden, sonst geht Freiheit und Vaterland verloren. Denn das kann ruhig gesagt sein, und unser unversöhnlichster, zähester Feind England macht kein Hehl aus seinen Absichten, die es ausführen will, wenn es uns niedergeboxt hat. Die Weltgeschichte wird über uns als Volk und Land zur Tagesordnung übergehen, wenn wir versagen und nicht oas letzte an Gut und Blut aus dem Altar des Vaterlandes opfern. Ich weiß es, unzählig sind die Verärgerungen, die nun einmal durch die neuen Bestimmungen und Verordnungen hervorgerufen wurden, vieles hätte anders, besser, praktischer gehandhabt werden können, wenn nrcrn besser, als dies der Fall ist, die Regungen der Volksseele verstanden und Männer des praktischen Lebens gehört hätte. Aber wir alle sind Menschen, und Fehler und Mißgriffe werden genracht. Vor allem aber dürfen diese Vorkommnisse nicht dazu beitragen, den Blick vom großen Ziel abzuwenden. Durchhalten und Siegen. Diese im Vergleich zu der großen Zeit, in der wir leben, kleinen Unzuträ'glichkerten sollen und dürfen uns nicht vergessen lassen, daß'Volk und Land seine Schickf-als- stunde erlebt und daß wir dem Untergang geweiht sind, wenn nicht das letzte Goldstück, der letzte Taler dem Vaterland zur Verfügung gestellt wird Man kann es nicht begreifen und verstehen, wenn man den Krieg dadurch beendigen will, indenr man dem Land kein Geld mehr zur Verfügung stellen will; wer dies sagt und versteht es nicht besser, dem mag es verziehen werden; wer aber Wider besseres Wissen predigt, ist nicht würdig, den deutschen Namen zu tragen, und er versündigt sich an der Gegenwart und Zukunft unseres Volkes. Glaubt denn ein Mensch, der auch nur halbwegs die Absichten unserer Feinde kennt, daß es Friede würde, wenn die fünfte Kriegsanleihe nicht oder schlecht gezeichnet würde. Das Gegenteil würde der Fall sein, man wurde das bei unseren Feinden und rächt zuletzt bei den Neutralen als die ersten Zeichen des Wirt- schaftlichen Verfalles ansehen, und der moralische Schaden würde unübersehbar sein. „Baut kein Korn, zeichnet keine Kriegsanleihe und unsere Soldaten mögen heimgehen, dann ist der Krieg fertig." Mgesehen davon, daß derartige Aeußerungen ein Verbrechen sind, wäre es daun fertig? Gott bewahre, dann würde es erst recht losgehen und das im Lande selbst, das Gott sei Dank durch die beispiellose Tapferkeit und Aufopferung unserer Feldgrauen, mit Ausnahme eines Teiles von Ostpreußen, die Schrecken des Krieges nicht zu erleben brauchte. Wie würde es aber kommen, wenn durch Verweigerung der Mittel oder durch das Umsichgreifen eines falschen Geistes in Volk und Heer unsere Fronten zusammenbrechen würden und die Vertreter aller Rassen und Farben des Weltalls sich in Deutschland ein Stelldichein geben würden? Was wäre da noch heilig? Weder Gesetz noch Recht, noch Geld und Gut, Leben, Ehre und Freiheit, alles stünde auf dem Spiel, und an diesen Besuch unserer Feinde würden Kind und Kindeskinder denken. Verbrannte Hofreiten, geraubtes Vieh, verwüstete Aecker, eine züsammengeschlagene Industrie, Kriegsschulden auf Jahrhunderte und ein an Leib und Seele ^geschädigtes Volk würden die Begleiterscheinungen eines verlorenen Krieges sein. Welchen Wert hätte im Falle eines feindlichen Einmarsches das dem Vaterland vorenthaltene Geld; rein gar keinen, und der Gedanke, du hast durch deine Kleinlichkeit oder Aengstlichkeit dem Vaterlande die silbernen Kugeln vorenthalten und dadurch dessen Schicksal mitverschuldet, wäre der größte Vorwurf, den du dir machen könntest. Und sollen 'wir nicht willig und freudig dieses inrmerhin gute Zinsen tragende Opfer bringen, wo an der Front Tausende und Abertausende in der Blüte der Jahre oder im besten Mannesalter, um das höchste Gut, um das Leben würfeln. Dürfen wir in der Heimat versagen angesichts der Tatsache, daß unsere Jugend singend und jauchzend dem Tod entgegenstürmte nutz auf Flanderns Fluren unverwelklichen Lorbeer pflückte? Wollen wir in der Heimat hinter denen zurückstehen, die in den Karpathen, auf den Feldern Polens, in der Champagne und m dem Riesenringen um Verdun dem deutschen Stamm unsterblichen Ruhm erkänipft haben? Wie sollen wir vor denen dasdehen, die ihr Augenlicht, ihre Gliedmaßen verloren, arm oder krank und siech geworden sind, wenn durch unsere Kleinlichkeit und Aengstlichkeit bei der Stärkung des Schützengrabens der Heimat, Kriegsanleihe genannt, nicht jeder das leistet, was er irgend kann. Das kann und darf nicht sein; auch die fünfte Kriegsauleche muß eine gewonnene Schlacht bedeuten. Gew'ch hätte es jeder, der die Schrecken des Krieges zu schätzen vermag, gern, wenn die Friedensglocken ertönten, aber sollen deswegen all die Opfer gebracht sein, daß uns der Vampyr unter den Völkern, England, einen Frieden diktiert, der unseren Untergang bedeuten würde. Wer kann das wollerr? Niemand! Und wenn wir auch nicht begreifen, warum gegen diese modernen Seeräuber über dem Kanal nicht alle verfügbaren Kampfmittel rücksichtslos gebraucht werden, so wird die Zeit kommen, wo wir darüber Rechenschaft fordern werden. Aber jetzt ist dazu keine Zeit, jetzt heißt es zusammen stehen, nicht allein in Wort und Hand, sondern rnit der Tat, und besonders du, deutscher Bauer und Bäuerin, die ihr den ältesten aller Stände personifiziert, zeigt euch der großen Zeit würdig. Denkt an die Bauern der Freiheitskriege 1813, wo der Landmann sein letztes Pferd tottrieb, um den französischen Eroberer aus dem Lande zu schlagen, denk, deutsche Frau, an die große Zeit, wo der letzte Goldschmuck, das reichste Frauenhaar geopfert wurde für Freiheit und Vaterland ! So sei es heute wieder: die Begeisterung dieselbe, wie vor hundert Jahren, nur in anderer Form. Stärkt der Heimat Schützengraben, indem ihr die fünfte Kriegsanleihe zeichnet. Jeder nach seinem besten Können, und kein Feind wird die Fluren unserer Heimat betreten! Wölfersheim, 24. September 1916. Anegsdriefe aas dem Gsten. Bon unserem zum Ostheere entsandten Kriegsberichterstatts (Unberechtigter Nachdruck, muh arSzugslveise, verbales.) Von Kowel nach den Karpathen. B e l s ö V i s s ö , den 21. September. Man liagt im Kriege in guten und schlechten Quartieren, findet freundliche und unsrenichliche Menschen, viel schlechte, auch freundliche Tage. Das ist so alt wie der Krieg, es ist kein Wort darüber zu verlieren: man muß nur versuchen, jedem Tina seine gute Seite abzugewinneu. Ich bin überzeugt, daß auch die Stadt Kowel ihr Gutes hat; ich Habe es nur noch nicht finden können. Ob ich von der Front zurückkehrte, ob ich ein paar Tage hintereinander in dem Orte saß, immer schien mir Kowel die unangenehmste Stadt, die ich. je in Polen, Litauen oder Wolhynien gesehen habe. Das will schon viel sagen. Vielleicht liegt es daran, daß man immer den Eindruck hat, die lange, unfreundliche, häßliche Hauptstraße rieche noch mehr, als es,sonst in den jüdisch-polnischen Städtchen üblich ist. Vielleicht ist esf der ewige Staub, den die Kolonnen auswirbeln, vielleicht sind es die Bewohner, die die häßlichen Straßen nicht gerade verzieren, vielleicht sind es die frühen Nebel, die der Sumpf ringsum schickt, vielleicht ist es der Fluch des unaufhörlichen Kampfes, der um die unselige Stadt tobt, ich weiß es nicht, doch selbst am Abend, wenn das unerfreuliche Leben endlich schlief, wenn man Schmutz, und Unrat und Häßlichkeit nicht mehr sah, schienen die Sterne wie verdunkelt über den dnmpfatmenden Straßen. Nur wenn die Kapelle der Bayern in dem großen österreichisch-ungarischen Kasino die alten Märsche, alte Siegesmärsche, spielte, vergaß man den Truck der Stadt und sah dem schweren Zeiternst unbeengter ins Gesicht. Don Kowel nach Lemberg rattert der Zug eure Nacht lang. Es mag jn Lemberg ein Teil des Lebens fehlen, das sonst durch die "Hauptstadt Galiziens wohl leichtsinnig, wohl auch sehr liebenswürdig gegangen ist; es bleibt genug an schönen Bildern übrig. \ Im polnischen Dom flimmert das Licht durch me bunten; Scheiben. Golden glühen die Kerzen am Altar. Das nüchterne helle Vorderschiff des gotischen Domes ist nur wie eine Vorhalle zu dem Altarraum, der mit goldbraunem Halbdunkel alle Tinge und die betende Menge zärtlich umfängt. Eine Frauenstimme schwingt aus dem Dämmern, eine schöne Männerstimme antwortet. Das Gewand des Priesters glänzt, die Kerzen flirren, die polnische Menge sieht zu dem wundertätigen Gnadenbildei der swenta Maria. Am Platz vor dem Landtaasgebäude blühen die Rosen, die weiten gepflegten Rasenflächen schimmern auf wie glänzender Samt in dem warmen Mittagslicht; da drüben in dem langgestreckten Bau lag das Oberkommando der zweiten österr.-ungar. Armee. Man darf den Krieg nicht vergessen; er sorgt für seine Erinnerung überall rmd immer. Schon stehe ich wredcr — ist ein Tag dazwischen, eine Stunde? — vor dem kleinen Schloß, in dem das Oberkommando der zweiten Armee jetzt liegt. Auto, Bahn, Auto, eine Nacht in Lemberg und wieder Bahn. Das Hauptguartier Erzherzog Karl. Die klugen, kühlen, grauen Augen des Generalstabschefs werden warm, als er von den deutschen Karpathcntruppen spricht. „Dorthin rate ich zuerst zu gehend Unverwüstlich sind die Jäger und die anderen auch. Später vielleicht zur Armee Bothmer. Ta sind ja auch die Türken eingesetzt. Es gibt Schwierigkeiten in der Verpflegung, in der Verständigung, sie werden überwunden. Anspruchslos, hingebend gehorsam, ohne Nerven, tapfer ist der türkische Soldat; ich war ein paarmal bei ihnen draußen, es war eine Freude." Auf der Bahnstation sehe ich den jungen österreichischen Thronfolger: liebenswürdig, leicht in den Bewegungen, sich einfach gebend, in einer Art, die ihm die Herzen der Armeen schnell zugewandt hat. Es scheint mir, daß man auf der Karpathenbahn, der ich mich nun anvertraue, guttnt, die Uhr abzustellen, und das Gefühl, daß Zeit einen Wert habe, völlig auszuschalten. Bon Stryi gelingt es, in einem Wagen, der an' einen Verwundetentransport gehängt ist, weiter zu kommen. Langsam steigt der Rote Kreuz- Zug zum Veskidenpaß hinauf.. Um 7 Uhr morgens schickt der freundliche Kommandant, österreichischer Oberstleutnant, Kaffee und Brot. Die Berge steigen. Tannenwälder grünen an den Hängen, Nebentäler öffnen sich in überraschender Schönheit. Hier und dort ein rnthenisches Dorf mit den steilen Strohdächern, von denen der Schnee abgleiten soll. Alte rnthenische Holzkirchen verstecken sich unter grünen Bäumen. Hinter den Höhen zur Rechten liegen die Schlachtfelder, auf denen dieselben Truppen, zu denen, ich fahre, schon einmal inr Frühjahr 1915 die Russen geschlagen haben. „Erstürmung des O,t.ry, 24. 4.15.; Erstürmung des Zwi- nin 30. 4. 15." Immer höher schraubt sich die Bahn, näher rücken die alten Schlachtfelder zur Rechten und zur Linken. Das Land scheint keine Erinnerungen daran zu haben. Unberührte Wälder und Dörfer, spärliche Felder, Kuppen, die. sich l?erb und schön in das Himmelsblau lehnen. Ter Zug durchfährt den Tunnel, wir sind auf der Südseite, der ungarischer Seite der Karpathen. Wie mit einem Schlage sind die dunklen Nadelwälder verschwunden, weithin dehnt sich Laubwald, den der Frühherbst schon mit gelben und gelbroten Farben betupft hat. Maisfelder beginnen. Die Bauern find an der Ernte. Rote Kopftücher leuchten aus den graugrünen, langgedehnten Feldern auf, am Bahndamm stehen die Männer in den weiten, weißen Hosen und grüßen .fjutmif. Ter Zug rollt schneller, obwohl ivir an jeder Station, oder vorher und nachher, möglichst lange Halt machen. Die Mädchen — ihre grün- und rot- und weihgestreisten Schürzen glänzen — bringen überall Weintrauben an den Zug. Tie Hügel werden sanfter. In der Ferne noch einzelne Kuppen. Munkasz. Im Rückblick steht die mäch-tige Burg über der Stadt vor den blau verschimmelnden Bergen. Ich sitze als Gast des .Kommandanten des Sanitätszuges in seinem hübsch eingerichteten Wolmwagen. Man zitiert natürlich fast gleichartig: „Alexander Ppsilanti saß auf Munkasz hohen Turm..." Lange beherrscht der steile Kegel. an dem die Trauben reisen,, die Ebene. In Batyu verlasse ich den Sanitätszug, in dem für die Verwundeten übrigens geradezu vorbildlich gut gesorgt tvurde, und ein neuer Zug, er nennt sich Kurierzug, bringt mich entlang dem .Tal der Theiß nach Mar- maros-Sziget, das russische Vortrnppen ja einnml am 2. 10. 14 erreicht hatten. Diesmal ist das russische Karpathenunternehmen anders verlausen. Tie Maisfeldcr stehen üppig und hoch. Dazwischen liegen die gelben Kürbisse, überall, wo der Fluß und das Gebirge Raum geben, ziehen sich die Knkurutz-Felder. Enger wird das Theiß- Tal. Schnee glänzt aus den Bergen, die in der Sonne ihre Nebelschleier beiseite schieben. Es geht im Vissö-Tale weiter, nun nähert man sich der Front. Auf allen Gängen drängen; sich die deutschen Soldaten. Alle deutschen Dialekte schallet: zusammen. Sie essen die süßen Trauben, sehen in die sich türmenden Wände, die plötzlich dann zurücktreten und weiten Blick geben. Viele sehen die Berge zum erstenmal, in ihren Augenf ist kindliches Otaunen und blaue Freude. Andere heben kaum den Blick. Ter Krieg warf sic z.u weit und hart. Velsö Vissö. "Eine kleine Stadt, die Berge liegen in schöner Rundung:um die Straßen, die Kirche, die einstöckigen Häuser. Noch sind die Linden am Marktplatz grün. Enten und Gänse schnattern vor Meinem Fenster. Tie Wolken scheinen nahe über den Dächern zu ziehen. Am Abend sind dann die Sterne auch wie näher als sonst, und die Berge liegen wie schützende Hände vor dem Städtchen. R o l f B r a n d t, Kriegsberichterstatter. 1 1 ' ■ . - --- -. - — ■■■ ■. . >. '» . "» > ' " ' _üi Ans StCldt rin- Lern-. Gießen. 3. Oktober 1916. „Was tut die Reichsgetreidestelle gegen den Verderb von Brotgetreide?" Immer wieder taucht bald hier bald dort das Gerücht auf, daß irgendwo Brotgetreide in verdorbenem Zustande befunden! wurde und fort geworfen werden mußte. Geht man dem Gerüchte nach, so stellt es sich zwar bald als falsch heraus. Das hindert aber nickt sein wenig fröhliches Wiederaufleben an anderer Stelle. Um dieser zählebigen Besorgnis zur Ruhe zu verhelfen, sei einmal seftgestellt, was die Reichsgetreidestelle tut, um unsere Vorräte an Brotgetreide gegen dtt Gefahr des Verderbens zu schützen. Tie Reichsgetreidestelle war sich von Anfang bewußt, daß es ihre Aufgabe und ihre Pflicht ist, für die Erhaltung der von ihr aufgespeichrrteu Vorräte zu sorgen. Sie hat deshalb die Mühlen, die das Gctrcide später vermählen sollen, als verantwortliche Lagerhalter bestellt. Tie Mühlen sind haftbar für die Gesunderhaltung des ihnen anvertrauten Getreides und für die Ablieferung gesunden Mehles. Bei Lieferung mangelhaften Mahles haben sie für den Minderwert aufzukommen, ebenso haben sie etwaige Fehlbeträge des abgelieferten Mehlas gegenüber der ihnen! übergebenen Getreidemenge zu bezahlen. Zur besseren Beaufsichtigung lagern die Mühlen das Getreide nicht in unbeschränkten! Mengen auf einzelnen Lägern, sie pflegen vielmehr eine ganze Reihe von Lägern -u mieten und auf diese das Getreide zu verteilen. Sind nun schon die Müller an sich die geeignetsten Sachverständigen für die G e treibe behänd tun g, so sorgt die Reichsgetreidestelle noch durch ein ausgedehntes Ueberwachirngssystem dafür, daß überall zum Rechten gesehen wird. Dutzende von! Ueberwachungsbeamten, durch Oberbeamte kontrolliert, bereisen ständig das Land imd besuchen in kurzen Zwischenräumen jedes einzelne Lager. Ebenso wird die Herstellung das Mehles überwacht. Mühlen, die nicht alle Vorschriften strengstens befolgen, werden mit Entziehung des gefährdeten Getreides bestraft, was für die betreffenden Mühlen natürlich einen recht empfindlichen Verlust bedeutet. Ueberfeuchtes Getreide wird vor per Einlagerung in Behandlung genommen und künstlich getrocknet, teils in den schon vorhandenen großen Trockenanstalten, teils in neuangelegten Trockenanlagen, zu denen die Mühlen angeregt wurden. Durch alle diese Maßnahmen gelingt es der Reichs getreidestelle, das deutsche Getreide, auch wenn es in schlechter Beschaffenheit angclicfert wird, zu erhalten und die Brotversorgnng» während des ganzen Wirtschaftsiahres zu sichern. Freilich kann cs Vorkommen, daß trotz aller dieser Vorsichtsmaßregeln zulveileir Getreide, wenn auch nicht verdirbt, so doch in seiner Beschaffeir- heit leidet. Wird doch jetzt in der Kriegszeit auch das minderwertige und nasse Brotgetreide, das früher ohne weiteres verfüttert ivurde, an die Reichsgetreidestelle abgeliefert! Wer auch in solchen vereinzelten Fällen kann die Reichsgetreidestelle, die durch ihr Ueberwachungssystem immer auf dem .Laufenden bleibt, das Getreide rechtzeitig anderen Zwecken zuführen, sei es zur Kornkaffeeherstellung, sei es als Futterschvot, das der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Jedenfalls steht fest: verdorben ist der Reichsgetreidestelle bisher noch keine Tonne Getreide! Alle entgegen stehenden Behauptungen entbehr reit der tatsächlichen Grundlage. Auch die Befürchtung, die manchenorts an die Einrichtung der Frühdruschprämien geknüpft wurde, daß nämlich dadurch große Mengen schlechten, insbesondere feuchten und deshalb leicht dem Verderben ausgesetzten Getreides der Reichsgkstrerdestette zugeführt würden, erledigt sich wohl durch den Hinweis auf die oben geschilderten Einrichtungen und das System der Reichsgetreidestelle. Zudem kann versichert werden, daß dieses neue Getreide schon im Lause der nächsten Monate zur Vermahlung kommt. In der für das Getreide gefährlichsten Frühjahrszert wird davon nichts! mehr vorhanden sein. Also keine Sorge; es ist bisher nichts umgekommen, und es soll auch weiterhur nichts umko-nrmen! Unser kostbares Gut, das Brotgetreide, ist bei der Reichsgetreidestelle in treuer Obhut. ** Beschlagnahme,Best andserhebungundEnt- eignung von Bierglas deckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen. Die Nutzbarmachung der in irgend welcher Form bereits im Betriebe und Gebrauch befindlichen Metallmengen für die Interessen der Landesverteidigung wird als Met all Mobilmachung bezeichnet. .Ter Grundgedanke der Metallmobilmachung ist der, hie als Gebrauchsgegenstände sest- gelegten, also immobilen Metallmengen nach Matzgabe des gegebenen Bedarfes an den verschiedenen Metallsorten und unten weitgeheirdster Berücksichtigung der Jnteresßm der Besitzer verfügbar zu machen. So wird neuerdings das Zinn an einer Stelle beschlagnahmt und ein gezogen, wo seirw »Hergabe Verhältnis^ mäßig geringe Schwierigkeiten bereitet und ohne nennenswerte Schädigung wirtschaftlicher Werte angängig ist. Es handelt sich um die erheblichen Mengen an Bierglasdeckeln und Bier- krugdeckeln, die aus Zinn mit einem Reingehalt von 75 v. H. und mehr bestehen. Diese Bierdeckel aus Zinn sind auf Grund der am 1. 10. 16 in .Kraft getretenen Bekanntmachung Nr. M. 1/10.16. K. R. A. anzumelden und abzuliefern. Betroffen von dieser Maßnahme werden nicht nur alle Arten von! Bierausschänken, Brauereien, Bierverlägen, Gastwirtschaften, Kaffeehäuser und Konditoreien, sondern auch Vereine und Gesellschaften, Kasinos und Kantinen, also auch studentische Korporationen, Tafelrunden, Klubs und dergleichen. Alle nähere Einzelheiten über die Meldepflicht, Beschlagnahme und Einziehung ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung und den Aus- führnngsbestimmungen, welche die mit der Durchführung beauftragten Kommunalbehörden erlassen. Tie Veröffentlichung erfolgt in der üblichen..Weise durch Anschlag und Abdruck in den? Tageszeitungen; außerdem ist der Wortlaut der Bekanntmachung im fcoiftfTüre sie mit cmdrn lmeihelartigen Eisenstück aufzwängte, 3 Mk. Für diese beide'i Diebstähle erhielt die geständige 'Angeklagte, indem das Gericht ihr einmal noch mildernde Umstände zubilligte, eine Gesamtge- sängnisstrafe von 6 Monaten. Dem bereits viermal wegen Diebstahls vorbestraften Taglöhner -August R. von Wieseck wird zur Last gelegt, um! 30. März d. Js. zu Gießen gelegentlich eines Umtzugs, bei dem er als Möbelträger tättg war, ein Paar Kinderschuhe entwendet zu haben. Angeklagter stellte den Diebstahl in Abrede uick> behauptete, das bei ihm beschlagnahmte Paar Kinderschuhe habe er in dem hiesigen Reis'schen Schuhgeschäft für 7,20 oder 7,80 Mk. gekauft. Die dls Zeugin geladene Verkäuferin des genannten Schuhgeschäfts bestätigte seine Angabe nicht. Auf Grund der übrigen Beweisaufnahme erachtete ihn das Gericht des ihm zur Last gelegten Diebstahls für überführt und verurteilte ihn, indem es ihm noch einmal mildernde Umstände zubilligte, zu 6 Monaten Gefängnis. Ter am 14. Tezentber ,1892 Zu Wdigheim geborene Arbeiter (Zigeuner) Friedrich K. hatte sich. Hin sich der Wehr-» Pflicht zu entziehen, bei seiner polizeilichen Festnahme als Johannes Meper, geboren am 30. Dezember 1890 zu Zrmzgen in der Schweiz, ausgegeben und behauptet, er, sei schweizerischer Staatsangehöriger und schweizerischer Ersatzrelervist. Zur Bekräftigung dieser Angaben legte er mit ihnen übereinstimmende, laus 'einen Johannes Meyer aus Z'unzgen lautende Ausweis-, pachere vor. Hierfür belegte das Gericht den geständigen Angeklagten mit 3 Monaten Gefängnis. Tie Georg W. II. Eheleute von Haingründau waren von der ihnen zur Last gelegten. Körperverletzung usw. einer Dirau H. vom Schöftengerecht Mrdingen frrrgeiprochen worden. Gingen dieses Urteil verfolgte die Großh. Staatsanwaltschaft B e - xu t u ng. Aus Grund der heutigen Beweisaufnahme erachtete das Gericht für erwiesen, daß der El-emann W. die, Frau H. mit einem Stück Holz an den rechten Oberarm und die E Heft au W. mit «einem Besen nach der H. geworfen hat. Das Gericht hob das «erstinstanzliche Urteil aus und verurteilte den Ehemann W. zu 15 Mk. und die Ehefrau W. zu 3 Mk. Geldstrafe. ^ Sport. M Gießen, 2. Okt. Fußball. Gestern hatte der „Sportt verein Hessen" gegen den „Turnverein Wetzlar" ein Fußball- Wettspiel, wobei der ,Sportverein Hessen" zu Gießen den Sieg gegen 6:2 Tor davontrnq. I). R u d e r k l u b „H a s s i a"". Ein prachtvolles Herbstwetter und demgemäß auch ein schöner Besuch war gestern der Feier des 10jährigen Bestehens des dem Süddeutscherl Ruderverband angegliederten hiesigen Ruderklub „Hassia"" beschiedrn. Ms Vorfeier fand am Samstag abend im Boothaus ein wo hl gelungener Kommers, dem der Gründer des Verbands, Kaspar Zimmermann von Offenbach., beiwohnte, statt. Der Sonntagvormittag brachte eine allgemeine Ausfahrt der drei Frankfurter Verbands- rereine „Borussia", „Undine" und „Amicitta", letztere auch, mit ihrem großen Beifall gefundenen Damenvierer sowie der „Hassia". Am Nachmittag wurden drei nennen zum Ausrrag gevvacht. Ga st vierer .gewann nach schärfstem Rannen bis zur haldM Strecke die Frankfurter „Amicitia" in 6:40 gegen dre Frankfurter „Undine", in deren Boot ein Ruderer unwohl wurde.^ Das interne Nennen der zwei Jnngmannschaften der „Hassia holte die Mannschaft Kurt Rödel, Wilh. Haus, Theo Wisker, Steuer W. Meininger in 7:10 4 / r , heim. Beide Mannschaften sind vielversprechende Ruderer. Beim Begrüßu ngsVierer starteten außer „Hassia" die Frankfurter „Undüte"" und „Borns«ra . Kurz nach dem Start kam es zur Kollision zwischen den drei Booten. Ta eine direkte Schuld keinem der Boote zu ge schrieben werden konnte, wurde beschossen, das Rennen nochmals gettgent- ^ lich der internen Regatta der Frankfurter „Amicitta" am Io. Oktober zur Ausfahrt zu bringen. Nach der Regatta war Zusammenkunft im Bovtl-aus, von dem ein Gruppenbild ausgenommen wurde. Ter Vorsitzende der „Hassia", A. Debus, stattett ftrnea Dank für den großartigen Besuch und die Unterstützung durch die Frankfurter Verbands vereine ab. Hierauf hielt der Grürwer der „Hassia", der derzeitige Vorsitzende der Frankfurter „Undine", L W e r m , eine warmempftindene Rede über die Gründung der „Hassia"" und überreichte im Namen der „Undine"" ein gerahmtes Bild, unseren Hindenburg. Seitens der „Amicitta"" überbrachte der Vorsitzende C. Tietz. Glückwünsche. Diesem schloß sich der Verbandsvorsitzende Vh. Heidt an. Er schilderte die Verbandsgründnng hnrcb Kaspar .Zimmermann und führte in kurzen Zügen dessen Tätigkeit vor Augen. , Ms gleichz-ecttgev Vorsitzender der „Borussia"" überreichte PH. Heidt einen Bernns- wirnpel und dem Vorsitzenden der „Hassia"" eine Ehrennadel der „Borussia"". Dieser dankte im Namen der ,^Husfta für alle Ehrungen und brachte auf die Frankfurter Vereine und -den Verband ein dreifaches Hipp, hipp, hurra aus. Märkte. Gießen, 3. Okt. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pfd. 0.00-0,00. Hühnereier das Stuck 00-00 Pfg., Käse das Stück 10-00 Psg., Aäsematte 1 Stück 3 Pfennig, Kartoffeln das Pfund 5'/, Pfennig, Milch das Liter 30 Pfg., Spinat 0) Pfg. das Pfo., Gelberüben 15—18 Psg. das Päckchen, Rosenkohl 00 Pfg. das Pfd., rote Rüben 12—15 Pfg., Zwiebeln das Pfund 15-18 Pfg., Nüsse 100 Stück 80-00 Pfg., Blumenkohl 25—30 Pfennig. Sellerie 15-30 Pfennig das Stück, Kopfsalat 5-10 Psg. das Stück, Kohlraben 15—25 Pfg., Römisch Kohl 10-12 Psg. das Päckchen. Lauch 0-00 Pfennig das Stück, Weißkraut 20 bis 40 Pfennig. Rolkraut 20 bt5 50 Pfennig, Gurken große 00-00 Psg., kleine 6—8 Pfg., Bohnen 35-00 Psg das Pfd.', Birnen 20-22 Pfa. das Pfd., Tafeläpsel 20-30 Pfg. da? Pfund. — Marklzeit von 8 bis 2 tthr. bei Nierenleiden, Harnsäure, "Zucker, Eiweiss 1915 Flaschenverbrauch 1800738 Echtes Wildunger Salz existiert nicht Wan meide die Nachahmungen 1912: Besuch 9306 Fürstliche Wildunger Mineralquellen, A.-G,, Bad Wildlingen — Schriften kostenfrei Alßesbngtr Weg 65 4Ztmmer-Wobnu«g, neuhergerichtet, sofort zu vermieten. Näheres bei [6211 Herrberger, Löberstraße 3. [ 2 Zimmer] 2-Zim.-Wohn mit Küche .zu vermieten. Näheres in der Geschäftsst. d. Gieß. Anz. [ 6TOt | Verschiedene \ Freundliche 2—3-Zmnitt-WohnAng sofort oder später zu vermieten. Näheres bei Beil, Kaiser-Aüee 14 5 /io 17108 3-Zim.-Wobn.d. Neuzeit entspr.p.i.Nov.z.vem. C. Srasa, Wei'erstr. 16,1. St. 1 Läden u. d&L | 1 gnjjt MlUMmt, 20x10 m, auch als Laaer, zu oerm. Vl!d»l»»lr. 48. [0123.5 | MöblTz^immer\ Psasici Bransll Normen 3Mno22 707 ;! Fernspr. 331. Mißt Rüßler fiüii BtteisenüieA für sofort gesucht. Auch werden jnago Leale zum Lln- lernen angenommen. 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Gute Behandlung und gründliche kaufm. Anlernuug wtrd zugesichert. Schriftliche Angeb. u. 7112 an den Gieß. 2lnz. für dauernd und eine Aushilfe sucht [7132 &rnuis sasaf weiteres um 7 Uhr abends geschlossen. Fritz Nowack. © Carl Nowack. 7107a Bekanntmachung (%T. M. 1/10.16. K, R. 2t.), betreffend Beschlagnahme,Bestandseryevung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn*) und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenftäude». Vvm 1. Oktober 1916. Nachstehende Bekanntmachung wird aus Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums ittir allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, iede Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Beschlagnalmre und Enteignung nach $6**) der Bekanntmachungen über die Sicher stell nag von Kriegsbedarf vom 24. Jimi 1915 (Reichs-Gesetzbl. 2.357), vom l.Or- ,ober 1915 (Reühs-Gesetzbl. S. 645) und vom 25. November 1915 i Michs-Gefetzbl. S. 778' und jede Zuwiderhandlung gegen me Meldepflicht nach ß 5***) der Bekanntmachungen über Vorrats- erhebimgen vom 2. Februar 1915 Reichs --Ge setzbl. &■ o4, »m 3. September 1915 lReicks-Geietzbl. S. 549) und vom -1 . Oktober 1915 (Reicks -Ge setzbl. S. 684' bestraft wird. Auch kann dm Schließung des Betriebes gemäß der Bekanntmachung zirr k)-ern- 1-altung un»u verlässiger Personen vom Handel vom 23. Leptember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) angeordnet tverden. 8 1. Inkrafttreten der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung tritt mit dem Beginn des 1. Oktober 1916 in Kraft. 8 2 . Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Von der Bekanntmachung werden betroffen: sämtliche aus Zinn*) bestehenden Deckel von Biergläwrn und Bierkrügen, einschließlich der dazugehörigen Scharniere. 8 3. Ausnahmen. Ausgenommen von den Bestimimingen dieser Bekanntmachung sind Teckel rrnd Scharniere von zirmcrnen Krügen und Pokalen sowie Ränder, Einfassungen und Sckiarnierc aus Zinn, wfern. die dazugehörigen Teckel nicht aus Zinn bestehen. 8 4.. Von der Bekanntmachung betroffene Betriebe usw. TLe Bestnnlmmgen dieser Bekanntmachung gelten für alte Brauerei-, (Nastwirtschafts- und Schankbetriebe (z. B. Brauereien, Bi-erverläge, Gastwirtschaften, Kaffeehäuser und .^nditornen, überhaupt Bierausschänke aller Art), ferner ftir Vereine und Gesellschaften, Kasinos rmd Kantinen. 8 5. Beschlagnahme. Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hiermit beschlagnahmt, soweit sie sich im Besitze oder int Gewahrsam der im § 4 bezeichuetcn Personen und Betriebe be- ^ Tie Beschlagnahme erstreckt sich auch auf solche Gegenstände, *) Unter Zinn im Sinne dieser Bekanntmachung werden neben reinem Zinn rovch Legierungen mit einem Sinngehalt von 75 v. H. u)ck> m^r ^erstanden. ^ ^ ^ ... . **) Mit Gefängnis bis zu entern Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nacht nach den allgemeinen Strafbestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1 wer der Verpflichtung, die enteigneten Gegenstände heraus- zugeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zu Überbringer! oder zu versenden, zuwiderhandelt; 2 wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beffnte- schafst, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbs-- geschäft über ihn abschließt; 3. wer der Verpslichtimg, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhondelt; 4. wer den erlassener! MsführungSbestimmungen zuwider- **^5^Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenso wird bestraft,,wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagcrbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist. Nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle nnt Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. , v»e ans Z-nn hergestellt sind, das von der Krieg-s-Rohstoff-Ub- teihmg des Königlichen Kriegsministeriums oder durch bte Murtar- befehlshaber frei gegeben worden ist. 8 6 . Wirkung der Beschlagnahme. Tie Beschlagnahme l>at die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind, soweit sie nicht ausdrücklich auf Grund der folgenden Einordnungen oder etwa weirer eri^hender Anordnungen erlaubt werden. Ten rechts- geschäftlick-en Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die rm Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Trotz der Befchlagnälnne sind alle Veränderungen und^ Verfügungen zulässig, die mit Zustimmung der nrit der^ Durchführung der Bekanntmachung beauftragten Behörden erfolgen. Tie Befugnis zum einstweiligen ordnungsmäßigen Wertergebrauch der beschlagnahmten Gegenstände bleibt unberührt. 8 7. Meldepflicht, Enteionunfl und Ablieferung der beschlag- nehmten Gegenstände. Tie von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände unterliegen der Meldepflicht. Die sind, so bald ihre Ent er gn u n g angeordnet ist, von den Biergläfern uird Bcerkrügen zu entfernen und an Sammelstellen abzuliefern, die von den beauftragten Behörden errichtet und bekanntgemacht werden. Tie enteigneten Gegenstände, die nicht innerhalb der vor-, geschriebenen Zeit abgeliefert sind, werden aus Kosten der Ab- lieferungspffichtigcn 'wangsweise abgeholt werden. Mit der Durchführung dieser Bekanntmachung werdendie Ko mmunalverbän de beauftragt. Tiefe erlassen auch die Ausführungsbestimmungen hinsichtlich der Meldepflicht, Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände. Tic Oandeszentralbehörden bestimmen, wer als Kommunal- verband im Sinne dieser Bekannt mackring zu gelten hat. Tie Kommunalverbände können den Gemeinden die Durchführung dieser Bekanntmachung übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als 10 000 Einwohner haben, muß auf Verlangen die Durchführung übertragen rverden. 8 8. - Uebcrnalnnkpreis. Ter von der beauftragten Behörde zu zahlende Uebernahme- preis wird auf 8 Mk. für jedes Kilogramm festgesetzt. Tiefer Uebernahmepreis enthält den Gegenwert für die abgeliefertem Gegenstände einschließlich aller mit der Mlieferuug verbundenen Leistungen, wie Entfernung der Teckel und Scharniere von den Gläsern und Krügen. Ablieferer, die mit dem vorbezeichneten Ucbernahmepreis nicht einverstanden sind, haben dies sogleich bei her Ablieferung zu erklären. In Fallen, in denen eine gütliche Einigung über den Uebernahmepreis nicht erzielt ist, wird dieser gemäß |§ 2 und 3 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 auf Antrag durch das Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf in Berlin W 9, Boßstr. 4, endgültig festgesetzt. * § 9. Befreiung von der Beschtckgnahme, Enteignung und Ablieferung. Solche beschlagnahmten Gegenstände, für welche ein kunstgewerblicher oder kunstgeschichtlicher Wert durch anerkannte Sack>- verstäudige festgesteklt wird, die von der LandeszentralbeHörde bestimmt und den Betroffenen durch die beauftragten Behörden namhaft gemacht werden, sind durch die beauftragten Behörden; auf Antrag von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung zu befreien. Andenkenwert entbindet nicht von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung. 8 10. Freiwillige Mlieferuug tun anderen Zinngegenftünden. Tie Samnrelstellen find auch zur Entgegennahme folgender von dieser Bekanntmachung nicht betroffenen Eß- und Trinkgeräte aus Zinn*) verpflichtet: ^ Ä Teller, Schüsseln, Schalen, Kumpen, Becher, Krüge, Kannen und Humpen. Für jedes Kilogramm der freiwillig abgelieferten zinnernen Gegenstände tverden 6 Mk. vergütet. Tie an diesen Gegenständen befindlichen Beschläge oder Bestandteile aus anderem Material als Zinn werden nicht vergütet und sind vor der Ablieferung zu entfernen. Lindere Gegenstände ans Zinn sowie aus anderem Material bestehende, mit Zinn überzogene Gegenstände werden nicht angenommen. § 11 . Anfragen und Anträge. Alle Anfragen und Anträge, die die vorstehende Bekanntmachung betreffen, sind an die beauftragten Behörden zu richten. Frankfurt a. M., den 1. Oktober 1916. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Det r. : Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteigwo^ von Bierglasdecketn und Bier krugdeckeln aus Zrnn und frei- Nrillige Mlieferuug von anderen Zinngegeustandm. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Gießen. Indem wir aus die vorstehende Bekanntmachung des steil- per tretenden Generalkommandos des 18. Armeekorps ^von heutck verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald ortsuvllcy zu ^ro^^^E'ftellvertretende Generalkommando des 18. Armeekorps hat unterm 1. Oktober ds. Js. eine Bekanntmachung betrestend. Beschlagnahme. Bestandsnhebung und Enteignung von Bwr- glasdeckrln und Bierkrugdeckcln aus Zürn und trerwlllige M- lieferung von anderen Zinngegenständen erlasten. -'W kanntmachuug enthält Bestimm im gen über: Inkrafttreten der Bekanntmachung, von der Bekanntmachung betroffene Gegan^ stände, Ausnahmen, von der .Bekanntmackumg betroffene Betriebe usw., Beschlagnahme, Wirkung der Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Mlieferung der bestchlagnalMen GegQi- stäude, Uebernahmepreis. Befreiung von der Beichlagnahn«^ Enteignung und Ablieferung, .frec.mlkge Ablieferung 5on anderen Zinn gegen ständen sowie Anfragen und -lutrage. Trefe Bekanntmachung ist im Gießener Anzeiger abgcdruckt und kann auf unserer Amtsstube eingesehen sverderrA ^ Ter Gießener Anzeiger, der obige Bekanntniachung elityült, ist von Ihnen auf Wuusch deii Interessenten vorzulegen, letzteren auch auf etwaige Fragen eingehende Auskunft zu geben. Gießen, den 1. Oktober 1916. Großherzogliches Kreisarni Gießen. I. V: Langermann. Nachtrag Nr. W. II. 1700/9.16. K. R. 2t zu der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne (?vinn- und Webverbo«) (Nr. W. II. 1700/2. 16. K. R. A. imd ,W. II. 5700/4.16. K. R. A3, vom 1. Oktober 1916. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Ersuchen des Königlichen Kriegs Ministeriums mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß jede Zuwiderhandlung aus Grund der Bekanntmachung über die Sicherstellung iwn Kriegsbedarf vvm 24 Juiii 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 357) in Verbrndung mrt *) Unter Zinn im Sinne dieser Bestimmung werden neben reinem Zinn auch Legierungen mit einem Zrnngehalt von 75 b. H. und mehr verstanden. höhere Strafen verwirkt sind. Artikel I. Im 8 3 des Spinn- und Webverbots wird die Bestimmung der Ziffer 3 wie folgt geändert: Von der Beschlagnahme bleiben frei • 3. Tie am 1. April 1916 vorhandenen Bestände an fertiger Putzbaumwvlle. Artikel II. Im § 6 des Spinn- und Webverbots werden die Bestimmungen unter Ziffer 2, 3 und 4 aufgehoben. An ihre Stelle tritt als Ziffer 2 folgende Besümmung: 2 Garn- und Zwirnabfälle (8 2 Nr. 2) und Webereikehrrcht, der iiicht gemäß 8 3 Ziffer 1 beschlagnahmefvei ist, dürfen in Mengeii unter 2000 kg an Händler veräußert werden, unterliegen jedoch denr Verarbeitungsverbot. Unzulässig ist die Beräußerimg an Selbstverarbeiter (Reißereien, Putz- wollfabriken usw.). Mengen von 2000 kg und darüber sind der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen Berlin, Bellevuestraße 12a, anzubieten. Artikel III. Tie im § 8 des Spinn- und Webverbots den Banmwvlb- spinnereien bis auf Widerruf erteilte Erlaubnis, Banmwollabfälle cchne Belegfchein oder Freigabeschein auf Vorrat zu veripinnen, wird hiermit widerrufen. Artikel IV. Tiefe Bekanntmachung tritt am 1, Oktober 1916 in Kraftz Frankfurt a. M., den 1. Oktober 1916. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, soserii nicht nach den attgemerrien Strafe gesehen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1. Schwarz- oder Rehwild (Wildbret) durch Ausübung der Jagd gewinnen und im eigenen Haushalt verwenden, haben dem städtischen Lebensmittel amte, Oftanlage 39, binnen 46 Stunden Airzeige zu erstatten Die Anzeige nmß den Namen und die Wohnung des Selbstversorgers, die Art und das Gewicht des Wildbrets abzüglich der Decke oder Schwarte enthallen. Die erforderliche Anzahl gültiger Fleischmarken, von denen jede mit 50 g zur Anrechnung kommt, ist beizufügen. An nicht zum Haushalt gehörige Personen darf Wildbret entgeltlich oder unentgeltlich nur gegen entsprechende Fleischmarken abgegeben werden: ftir den Wert, mit dem sie in Anrechnung zu bringen sind, sind die von dem) Oberbürgermeister für die laufende Woche jeweils getroffenen Bestimmungen über die Höchstverbrauchsmenge imd die Anrechnung von Wildbret auf die einzelnen Fleischmarken maßgebend. Dem städtischen Lebensmittel- amt, Ostanlage 39, ist binnen 48 Stunden unter Angabe des Namens und der Wohnung Anzeige zu erstatten; die eingenommenen Fleischmarken sind beizufügen. 8 7- Für Kinder kommt bis. znm Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden, die Hälfte der in den §§ 1, 2 und 5 angegebenen Fleischmenge in Ansatz. § 8 Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mlk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 9. Vorstehende Bestimmungen treten am 2. Otzvber 1916 in Kraft. Gießen, den 30. September 1916. „„B Der Oberbürgermeister. Keller. Ausgabe der 5. (St Deutsche Reichsanlekhe) unkündbar bis 1924./ Our Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5"/« Schuld. Verschreibungen des Reiches und 4% % Reichsschatzanweisungen zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt und zwar: Die 5°/ 0 wenn Stücke verlangt werden, zu und wenn Eintrag in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis zum 15. Oktsber 1917 beantragt wird, zu D^so %. Die 4%°lo Reichsschatzanweisuttgen, in 10 Serien, auslosbar mit je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932 zu 95°| 0 . Stückeeinteilung bei beiden Gattungen: 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark. « Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. September d. Z. an voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 30% des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober d. Z., 20% „ „ „ „ „ 24. November d. Z., 25% ., „ „ „ ., 9. Januar n. I., 25% „ „ „ „ „ 6. Februar n. I. zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zuläffig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen find Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet: doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Die Unterzeichneten nehmen Anmeldungen von Montag, den 4. September, bis Donnerstag, den 6. Oktober, . mittags 1 Uhr entgegen. ' v Gießen, den 1. September 1916. Sank für Handel und Industrie. Niederlaffung Gießen Bezirkssparkaste Gießen - Gewerbebank zu Gießen E. G. m. b. y. Jakob Grnnewald, Bankgeschäft Mitteldeutsche Lreditbank, Filiale Gießen varuch Strauß Nachf. Während der Ieichnungsdauer halten wir unsere Effekten-Gchalter auch nachmittags von 3 bis 5 Uhr mit Ausnahme der Samstage, jedoch nur zur Entgegennahme von Zeichnungen und Einzahlungen auf die Kriegsanleihe offen.