Nr. 180 Zweiter Blatt 16b. Jahrgang Eriche,nt täglich mü Ausnahme des Sonntags. Die „Stehener FamMenblätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich de,gelegt, das ..Nreitdlalt für den Ureis «iehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Leit- fragen" erscheinen monatlich zweimal. Giehener Anzeiger General-Anzeiger für Gberhejfen Donnerstag, 3. August 1916 Rotationsdruck und Verlag der Drühl'jche-, UnwersilätS - Buch- und Stemdruckere^ R. Lange, <Ä,eßen. Schristleckung,Geschäftsstelle „.Druckerei: Schul» straße7.Geschäftsft»lleu.Verlag:e^r51,Schritt» leitung: ^«112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. Lin Rückblick auf die Ereignisse in den Schutzgebieten während des zweiten Rriegsjahres. Berlin, 1. August. Dankbar haben wir in diesen Tagen der glänzenden Leistungen ,lmfereS Heenes und unserer Flotte au unferat Grenzen gedacht, heute wollen wir uns daran erinnern, daß auch im llebcrs» während des verflossenen zweiten Kriegsjahres twch zahlreiche Deutsche und treue farbige Soldat» für Deutschlands Besitz und Ehre kämpften, bluteten und litten. Angesichts des gewaltigen über unsere Zukunft entscheidenden Ringens in Europa und Asien ist es viejleckt verzeihlich, wenn wir unser Hauptaugenmerk mehr aut diese Ereignisse richten, aber trotzdem dürfen und wollen wir auch die Leistungen unserer in ferneren, vom Mutter lande abge- schnitt»» Gebiet«, tapfer streitenden Brüder nicht vergessen, oder diese Leistungen gering anschlagen. Togo, die Südsee b c s i tzu n gen und K, aut schau waren schon im Laufe des 1. Knic-rsjahres feindlicher Uebermacht er- ! legen, 2luch in Deuts ck-Südwe st afrika war es kurz vor Ablauf des ersten Kriegsiahrcs am 9. Juli 1915 der mehr als zehnfachen Uebermacht der englisch-südafrikanischen Armee Bot das «lungen. die kleine deutsche >-xhutztriwpe zu erdrücken und eine Kapttulatton zu erzwing». deren Bedingungen für die Bert«diger nur ehrenvoll genannt lvcrden können. Nrrr Kamerun und Deutsch-Ostafrika hielten zu Beginn des zweitenKriegsiahres noch ungebrochenen Mutes stand. Aber auch für Kamerun hatte die Stunde geschlagen. Nachdem es seinen heldenmütigen Verteidigern noch einmal gelungen wirr, die feindlichen Streitkräfte der vereinigten Franzosen. Bescher und Engländer zurückgeschlagen, setzten diese nach Heranziehung ^ neuer Verstärkungen im stffwember zu einem neuen konzentrischen Angriff an. Posten auf Posten mußte nackt hartnäckigem Wider- ; stände ausgegeben werden. Immer kleiner wurde das Osi-biet. mcf* ches die unverzagt weite,'kämpfenden schwachen Abteilungen der tvchutztrupve für Kamerun noch deckten, und schließlich mußten die ^letzten Verteidiger sich ihren Weg durch die sie einkreisenden feindlichen Kolonnen bahnen, un, durch Übertritt auf neutrales ivani- . sches Gebiet der Kriegsgefangenschaft zu entgehen, und auck dazu entscküvss» sie sich erst, als d,e letzte Patrone verschossen war. Mit dem Fall von Mora am IR Februar 1916 sank dann die letzte deutsche Flagge, die noch über Kamerun wehte, wie wir allerdings! alle zuversichtlich hoffen, nicht für' inaner In siebz c hnmonatigern ununterbwchnen Kampf, in sieberverseuchtm Urwäldern, aui glühenden Felsen und in strömenden tropischen Regengüssen, unter , C&ttibcftnmg jeglicher Art. haben unsere Kameruner Helden gegen einen mit allen neuzeitigen .Hilfsmitteln ausgerüsteten, oft .,bge- lüften uns vielfach überlegenen Feind nahezu Uedermenschlubes gleistet. Nur in O st a f r i f a weht heule noch die deutsche Flagge über deutschem Koloniolboden. Unsere OstafrikaTwr haben im Zwecken K^iegsnch, ihren durch die SÄackrten bei Tanga. Longido und Jaffrni sonne in zahllosen größeren und kleineren Gefechten gegen > weiße und farbige Engländer aller Schattierungen, gegen Belgier lund L-udarrikairer im ersten Kriegsjahr erworbenen Ruhm glänzend behauptet. Bis zum Februar 1916 mar nicht nur das Schutzgebiet völlig frei vom Feinde, nein sogar fast 1000 Quadratkilometer feindliches- Gebier waren von der ostafrikanischen Sckutztruvve besetzt Um uns auch dieckeÄ. unser letztes. Schutzgebiet nun doch noch ;u entreißen, haben dann Engländer, Belgier und neuerdings auch die Portugiesen riesige '?lnstrengnrrgrn gemacht. Nach vorsichtigen -Schätzungen sind rricht weniger als 70 000—80 000 Mann mit allen nur denkbaren Hilfsmitteln neuzeitlicher Kriegsführung ansaebit» «irt Kampf gegen Deut'ch-Ostafrika. das so durch eine glänzende V-n-ttw,g,ma nickt unbeträchtliche feindliche Streitkräftc von an äderen Kriegsschauplätzen abzicbt. In den, letzten Viertel des zweiten Krieg-ssahrcs ist es dann zwar diesen feindlichen Massenausgeboken der südafrikanischen Brigaden, englischen, indischen, britisch-osta'ri- :kcnrischen und rbodefksch» Regimenter, belgischen und portugiesischen Truppen gelungen, in Deutschsstasrika an vier verschiedenen .Stellen einzubrechen und die Schutztruppe gegen die das Land in seiner Mitte durchschnerdende Tanganjikabohn zurückzudrängcn. aber ,bie Widerstandskraft unserer Ostafrikancr ist noch nicht erschöpft Ge- jvade in den letzten Tagen dos zweiten Kriegsfahres mußte der seind- jttche Oberbcieklsbabcr in Ostafrika. ltzeneral Smnts, von wieder- lholten deutschen Gegenangriffen melden. Ob und wie lange Deutsch Oftasriko der gewaltigen seindliä-en Uwermacht noch zu lvidersteben vermag, steht dahin. Mag die ^ntsickeidung fallen, wie sie will, wir können jedenfalls nur mit Stolz und dankbarer Bewunderung auf die Leistungen auch dieses Schutzgcwietes während der verflossenen zwei Kriegsjahrc blicken. All das gegen unsere Feinde zur Ver .teidcgung unseres Besitzes in Uebersee vergossene Blut wird nicht umsonst geflossen sein, die gebrachten Opfer haben uns unseren -überseeischen Besitz nur noch teuerer gemacht und ihn uns noch ,u»eh,' ans Herz gelegt. Mit dem Siege der guten und gerechten deutschen Sacke wird auch unser Kolonialbesitz wie ein Phönix aus der Asche feindlicher Verwüstung wieder entstehen. Diese Hoffnung bildet des Band, das unsere Streiter in den Schutzgebieten mit 'Unserem siegreichen Heer und Flotte in der Heimat auf das innigste verknüpft. — London , 2. August. iWTB.' Eine amtliche Meldung be tagt: Nach einer Depesche des Generals Smnts vom 81 Juli verließ General van de Venter Kondea Iragi etwa anr 21. Juli und schickte zur Aufklärung des Gebietes westwärts eine kleinere Abteilung ab. Er selbst rückte mit dein GroS der Streitkräfte gegen die Z e n t r a l - E i s e n b a h n aus dre, Wegen Wo der Fand angetroffen umrdc, wurde er in heftigen Gefechten geschlagen Beim Vormarsch gegen die Zentral Eisenbahn siel das ganze deutsche Lager in unsere Hand. Ans dem östlichen Wege wurden Munition, sowie 4000 Stück ausgezeichnetes Vieh erbeutet iNotiz: Es kann sich hierbei nur um das allerdings vorzügliche Vieh der Wgvcko-Eingeborenen handeln, also um einen Mechranb in krassester Form. Aus dem letztgenannten Wege zog sich der Feind nach anfänglichem scharfen Widerstaick zurück, verfolgt von unseren berittenen Truppen. Dodona wurde am 29. Juli besetzt. Am 31. Juli befanden sich die beiden anderen Llbteilungen in Schußweite von der Eisenbahn Weile, östlich klärte General HvskinS das ltzebiet von, Hasen Ponganr auf. Eine kleinere Ab reibung. die zwischen Nyuru Hillsa und der Küste operiert, drückte den Feind südwärts. Rriegsbriefe ans dem Weste«. 8uu lraferm AaEgJfccnrffterflattn:. Mnhecechtigter Nachdruck, auch ausz»asw«se. >*■!■»+■*«) < Geflingene Australikr. / Gr. Hauptgiurrtier, im Juli 1916. An der englischen Niederlage bei Fromelles waren zwei austra- sche Divisionen beteiliat, die sich fast ausschliesslich aus Freiwillig» znsammenietzten, welche bei Beginn des Kriegen eingetreten ,var». um dem Mutterlande zur Hilfe zu kommen Es »varen übenviea.md nmae. kräftige Leute, doch befand sich unter ihnen als Ausnahme auch ein 68jähriger Mann, der durch einen Unterleibsschirß schwer lbsya/7 uns preber/p öPb/e/’/7£/ yprbi//? $k/2Ze /. \ Aianrres /fa/ancanr/_ * * a//ancoar^_ Avazaar/ '‘SSti/y/Z/f i: 5*00 000 - . . /ranz, fron/ rarz/rm Annr/ff — . . /jeu/e Mitfta/nit/cfj wrtr 3716 Cß/nbres {7PS yü/ 7 ans i/pr/nrpnp 6pb/Pf pn /fprSb/n/rfP Sk/zzp 2. GammrcaarZ A\Qert a/jaump Longupyaf ° Comp/p$ T&fJO 0UO . k? ? S «o - - -ann/ /ranz Frop/ rarz/enr/lnqr/ff *— . . " /reute a/C/7/jm///£fl W.tßärrs vsonaA/e 'rmp J verwunser auf gehoben wurde Er gab wie che meisten Australier tan. er sei aus 'Bagettterung für Äc englische Sache ins Heer Verhältnis zwiirhe?, Großbntann,en und seinen Kolonien, so behaupten einzelne l^esangenc in merkwürdiger Verkemiutig der deutschen Verhältnisse, sei nrunlick genau w, ivie zwischen Preußen, Bauern. Württemberg ulw. und dem Deutschen Reiche. 9Lur einzelne ttze- sangene erklärten, daß viele unter ihnen, mode' sie sich selbst natürlich ausnabmen, nur wcgeu der hoben Bezahlung Soldaten ae rooTbcn wären. Obwohl dir Mcbrzahl seit >bricgsbeguui unter tm Fahnen steht und fick zum Teil sck^n aus verschiedenen Kriegs- jck?aut'iatzen geschlagen hat, machten sie doch alle ein«, ummlttnn scheu Eindruck. Man kann wM 'agen. daß sie sick fast ausnadw loS nickt im mindesten rür militärische Drngc titteresftrren und diese Glrrchgultigkett vielleicht absrchtttch zur Schau tragen. Bei vielen, die im Griten ganz redlick>e Menschm sein nwgen, trägt das Gesicht die chpilchn, Verbrecher-a,ge. was den braven Bavern allgemein aujflefall«, ist. llnwiLkürKch d«ttt uian hei ihnen an jenes Austrauen, welches wir aus Friedrich GerstäckerS Busch schilderungen kennen. Doch beftitt>en snü unter ^ihnen nicht wenige Leute, die sehr vermögend sind, namenllich ^ohn-' von reichen F a r m er n , die offenbar aus gute Wäsche imfc KirMerpjlege Wert legen Günstig war dm Erndruck der Ossizu-rc, von den«, cinitze Berufsoffiziere waren, die anderen der Reserve angchkrten und im Zivil als BanLeantte und dergleichen lätu, sind S,e vc, fügen ül'er eine gewisse militärische Erzrshung. dir ist über den Durchschnitt der englischen Offiziere erhebt, und übertreffen die Mehrheit jener an alhpnnoiner Bildung. Tie Anscraliei' waren mit großer Zuveiffcht in den Kampf gegangen. Sie hatten geglaubt. die deutschen Ürnren seien infolge der Sommeschlacht in dem ihnen gegenüber lvgenben Wschnitt sehr dünn geworben, sie vertrauten aus die ihnen wiederholt und geflifientlich eingesckärffc UeberlegeTihett der schweren englischen Artillerie, und sve erkannten selbst die Nottvcndigkett. die Stellung, in der sie sich befanden. zu verbessern. Sie nannten ducke wegeiH ihrer ?tt^baujckmng „che lwrse shoe", das Hufeisen. Dauernd hatten sie empfindliche Berlufte an dieser Stelle, mü» darum hielt auch der gemeine Mann die Gel ege, check. den Hu fersen graben auszugleichen. für günstig ,md sehr erwünscht Als dann von den erst«, Zrurmüvlonnan so g,tt wie niemand lebend zurückkehrte, als man sab. Wie sich das ..dttemandeSland , wie dre Australier den Teil zwischen ihrer und der dmttschen Stellung beynfmm, mck Toten bedecke, so daß sie stellenweise über- und nebeneinander lagen, wie Sprotten in der .Kffte. da trat eine tiefe Entmutigung eck,. Die Folge war. daß die später eingesetzten Verbände den Grabrn nur zöaernd und ohne Angriffslust oder auck gar nicht verließen. Die Kämpfer waren durch den Tod so vieler Kameraden erschüttert worden und drrrch den Mißerfolg nieder gebrockten »wer aber sehr wütend. Und zwar kehrte sich ihr Zorn gegen die höhere Leitting, die sie als.nujdftm erklärten Die ?ttistralicr selbst hatten als sckpverste Artillerie nur 12,3- ^enimieter XAeschütze Alle», was an schnv-ren Batterien in d,e -Schlacht erngriff. nxrr ihnen von englischen Divisionen geliehen wvrbiw Unser eigenes Artillcrtefeuer l>e;etchneten sie als fürchte, lich und d^knnd.ck«, übereinstrmn«-nd. daß eckwek« ihre, Bataillone schon aul den, Wege von der Bereitstellung bis zum Graben »eckis von zehn Mann lieg«, lasten mußten und zwar überwiegend Tote. Wie es nach einer so schweren Mederlage kaimi anders zu erwarten ist. hatten die Gefangenen auSnahkn-loS, auch die Offiziere, alle Lust an, Kriege verloren Sie behaupteten ab« daß ihre australischen Kameraden in-gesautt d,e Teilnahme an diesem Kriege satt, hatten, de, sie von ihrem eigeutlick-en Berufe abziehe und dessen Ende nicht abzusehen sei. Sie lvar«, aber davon überzeugt, daß England dock noch sieg«, ,verdc. wenn es auch ansche,n«,d noch recht lm,ge dauern werde Denn das Gegenteil sei unmöglich, da England zu gewaltige, unerschöpfliche Hllfsquellen habe lieber die KriegSurfache sprechen die Australnn freie, und un- vvreingenonrmener als die Engländer Sie wissen als Mäimer. welche die europätschen Angcklogenhetten ans wetteren, Abstande und als Unbetersigte betrachten, ganz genau, daß England nickst für die Neutralität Belgien- dre Waffen ergr,ffen hat. s o nd er n daß led,glich die Angst, es könne die Weltherrschaft verlreren. England v eranl aßt Hai, docken Krieg zur Vernuchrung oder völlig«, Meder- kämpfmrg Tam'chlands herbeizuftihren. Manche erklären m voller Offenen, daß England. w«m cs die Möglichkeck dazu g^abr hätte, ohne Besinnen durch Belgien durckmarsckne« wäre, wie es ,a mi Griechenland auch nur nach den orglisch-m Interest» verfahre Im übrig» konnte man aber dock, seststellen. daß selbst unter d» gebild«» und urtnlsfähigen Australiern dü' cmglischc Preß- Hetze gegen Deutschland. ü*r r Fast jede Verleumdung, welche man ilns nachsagt, wird blrnd geglaichit. und io kann es uns nicht in Erstaunen setz», daß Hb viele dm Gesang»» zuerst darüber ver- rrtzurdert». daß die deutschen Soldaten sie so «Nerlich behandelt hart». E,n Teil von iftium hatte ganz offenbar die Vontellung. Ehie Deutsch» womöglich jeden englisch» Gesängen» um- brächten. Ebenso wunderten sie sich über die ungeheure Widerstandskraft DeutschtandS. Denn noch ihrer Berechnung müßte Dewffckland längst den letzt» Mann seiner Reserv» verbraucht hob» Dock püv» »nge. die ''chon aul Gallivoti gekämvil hall», zu. daß sie ans emem anderen Erdteile seien und daher kein Urteil ob- aeben konnten Auch dott Han» sie sich Schlaove aui Schlavve geboll und fick jedesmal damit -Ktroiret. daß die Türk« unminel- lxi, vor dem Zusammenbruch Ahnde, und nun sei« sie von dort weg. und die Türkei zeige sich >«rrk und tarkraffig ime nie ;uvor. Eurer rat be.-üglrch der d«,tt'cben Widerstandskraft «ne Aeuße- »ng. we!ck>- ist, dir Anffassuna dieser »ropaftemden Mensch-,, Buch- red« .Al- sie geieh«, harren, wie -urchtbar die Bane» au, sre «nicküng». da seien die Worte durch die Neid» d-r Austra- lier gegangen: ,.Es schein^ als ob die D«iffch» ,dre Tot» aui- erroeck» könnt». Anders fei dieser unüberwindliche Widerstand nicht zu erklären." Obwohl nach den Erfahrung», lveiche sie in d» erst» Sttinden der Gefangenschaft g»rachl hatten, manche erklärten, es sei wo bl dummes Ostckckwätz. was die »glischen und Nanzösischcn Zeitungen immer über die grausame Behandlung der Erchrc^geffrnaen» durch die Deuscken schreib», so zeigten sich doch viele beunruhigt darüber, ob sie in Deutsch!crnd nicht Hung« sind» müßten. ?cack bi«er Richning scheint die qegnerckche Preßtz-tze besl^cher^ gewirkt rn haben. Einer der anstralisch» Oiftziere hielt es darum iur nött'a. die Gefangeit«, beim Abmarsch antrnen zu lass», um sie zu ermahn», es ,'olle jeder d» Kopf hoch st.iit» Wohl würde die Bervffegung nrcht mehr so rerchlist! sein, wie sie vis hier geiveken sei. aber zum Trost sollten sie dann mir an die ..Fleischtöpfe Aegnvrens" denk» Er machte damit eine witzige Anspielung daraus, daß die Verpflegung der cruiiralffche,, 'Division», al-.- sie noch in Aegypten stand», ganz und gar nicku geklappt hatte, sodaß sie oft Himger leid» mußten, woruver ennge der Geßr,lg»en ,etzl noch klagten. D. Scheuermann. Kriegsberichterstatter Lus dem Reiche. Berlin. 2 Aua. (WLB > Kronprinz R,tpvreck< von Bayern. Prinz Leopold von Bayern mW Herzog Alb reckt von Wirrttembt*rg sind zu preußischen G e n e r a l f e I d« m a r s chä Neu ernannt worden. Berlin, 2. Äug. (W7B. AnttlichZ Der gestern ver- ttffentlichteu Erklärung des K r i e c r n a h r u n g s « aintes schließen sich weiter sverbaiw Deutscher Städte. So a ln rann. Dr Belimi Berlin, 2. ')lttg (Pr,v.-Tel.) Die ..B. Z a M." meldet mrs München: In Bavern lsttt nach amtlicher Meldung die Heuernte einen Mehrertrag von öO bis 80 o; gegemiber dem Vorjahre ergeben. Die Roggen- und 01 erstenerntc, die nahezu beendet ist twttpßtlls ganz ausgezeichnet. StaOjfjÜm (bastUK .*, oc* fttrub Wiegen ernuttellf fDOüVfct ftos - '®nino«mT cfsr unf> die '.(Harfsaxt. io* »ent re npn brr tn £ .y/rrr 1, b angegebenen abwercht bei **&mitex tke tötrftidi: Evlltererer Bekanntmachung Nr. i7d. H. 111/7. 16 « R. A >, betreffend Beichls^naKnie. Behandlung, Ver- toeubumg uub Me depsircht von roher, Hauten nnd Vom 31. Juli 1316. Nachstehende Bekanntmachung wirb auf iSnu/fev te? K««ig «525 '^ r ' atl |nr allgemeinen Kenntnis Krocht mit bem J * ntetieu, bat?, loweu n ,m nach cm rt'vw'mtfi I aabmtfn daufen urKi i« sk w.^h, in^teiondere ter An kau bet ten Lrei^rung-if yjrr ^mpre-NH-r. £ ® -ingel cufertfir*»; GaNiing. das burrf" _ l^nutu t (^niitflfipi(j*| ^r in x 6 »*cr 1 b angoAeveve» fltifr he, ftpftfcutfen bic Ü«K#r *lfbf iiitbrrc An ter Veroufteruna ober prhetenmq, Nummer unfe **r»>ri'fH3.icwt«; wnb Ätt! Mette*! 'n ermitteßc Gewirkt, oar- Nein ’ 3d :-fbtnrt, sofern sie wen der jjtf&'i'bf, sowie brc Pr Lieferung von beschlag Lotrasgeietzen höhere Strafen rermirkt sind, jede Iumiderianteung gegen fvvn'chriftt:' \i'i& r f> r ter macöu'itp.ni über hie Sicherstellung von r:cgs-j-eOars vom i\ ^unl 101 . ncichs Geietzb.. 3 357 iur Erngerbung durch die Gerbereien von einer anderen Stelle als der Verr^ltingssteile 2ln jede -uw Derteilunhsolan der .^rfgsleder Aktiengesellschaft qeborrgr dürren jedoch monatlfl insgesamt 1 aus dem Inlande jedoch r\4H aus intkldRitfcen Schlachtungen — üam mente deschlagnabmtc fofiirte ober Trei fr unmittelbar gelieren unb dort «iir Verwendung int eigenen irnrnchastlichen. handwerksmäfti- aen aber insustriellen B^'ttiebe der betrerienden Eigentümer oder 8ck&er r-'pbliecer, Vacheleder, Sattlerlcber, Pumpen- ober ^ m 3 Lftotet 1315 Neichs Aesetzbl 2. 645 und vom 25. November 1315 'Leichs «"testtzb t S- 778) und jede Bunnterhandlums gegen die Meldepflicht, ngch K 5**) der Bekanntmachungen über Voeralserhehungen von, 2 J* fcrunr 1015 ^Reichs-Gesetzbl. 2. 51 , vont 3 cs&embf i 2Ol (Reichs-Gesetzbl. 2. 543 und vom 25. £ ft ober 1315 Heute . .. (WefeftM. S. 603) befttoft wird. Auch kann che ScküteHung | Xretbricmenfeber orraruettei «inben Betriebes gern ich der BekanntmoeKing zur Fernteltnng unzn verlässiger^Perionen vom .Handel vom 23. September 1315 Reichs Gesetztst. S. 603) an geordnet weichen. 8 1. Von der Bekanntmachung betroffene Geqeuftände. Von dieser Bekanntmachung werden betrosieu: 2 ) alle Grofwiehbäui^ uno .Kaübflllc, die als vollständige &omt mindestens folgendes Otewicht haben : grün 10 Kilogramm, salzfrei 8, 5 trocken 4 „ b) alle Nosihäute, Ponyhäutc und ^ohtenielle von 100 Zen- iv Sammclftelte und Verte jlungsstellc. Sammetstelle Nur beichlagitadwie chäute und stelle i3 due Deutsche Nohbaut-Afriengesellschast in Berlin W. 8, Behrenstratze 28 Verteilungsstelle ist die '-Irtegsleder Aktiengesellschart Berlin LS. 9, Budave3er Lrrche 11 12. 8 b. Bchaadtung -rr $>äufr und bis zur Ablieferung an ^ dev Herber. Die Erlaubnis *ur ^krchigung über die beschlagnahmten Haute und Helle ist ferner davon abhängig, das; die folgenden Vorschrifte» timeter Länge und mehr, gemessen vom -Ohrloch bis zvr ! beachtet werden oder worden sind: Schwanznrurzel (?) alle aus militärischen Schlachtungen stammenden sowie alle in den besedten <6sebie1en nitb in den Etappen- und Lve- rotioNSgebieten gewonnenen Haute und rveüe von Schlacht- tieren. Pferden, Ponys, Sohlen unb ViS> akler Art mit Ausnahme der Häute und Felle derjenigen Tiere, die Eigen- tum der Kaiserlichen Marine sind. Anmerkung: Auch Häute und Felle, die von gefallenen vder getöteten Tieren stammen, sind bei 2 , b und» c einbegriffen. (Inländisches Gcfällc. § 2 . Befchlognahmr des inlandtsche« Gefälles. Alle im § 1 unter 2 und b bereichneten Häute und Felle aus dem Inlande wenden h ie r mi t beschlagnahmt. 8 3. Wirkuvg der Beschlagnahme. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daN die Vornahme von Veränderungen an deu vv»i ihr berührten Ge-enstchiden verboten ist und rechtsgeschaftliche Verfügungen über diese nichtig sind, soweit sie nicht auf Ermrd der folgendeir ?lm>rdrrrmg«i oder etwa cheiter ergehenden Ariordnungen erlcuzbt rosvdew Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen steheil Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung ersolgen. 8 4. Brränsterungserlaubnis. Tvoy der Beschlagnalnne ist die Beräußeruna und Lieferung inländischen Gefälles, soweit es nicht aus rxilitorischen ScUach-- tungeii stammt, in folgenden Fällen erlaubt: 2 ) von einem Schlächter*"), der Mitglich einer Häntevsp- wertungs-Veremigung oder ihr seit spätestens 1. Juli 1916 als Einlieferer vertragllch vNpslickiitet ist, an di^e Häuts- Verwertungs-Bereinigung nrnerhall» zweier Wochen nach denc Fallen der Haut oder des Falles: b) von einem Schlächter, der nicht Mrtglich ebter Hchchever- Mertungs-Bereinigimg ist oder ihr nicht seit spätestens 1. Juli 1916 als Einlieferer vertraglich verpflichtet ist. au einen Händler ltzoainmler) innerhalb vier Wochen nach dem Fallerl der Haut oder des Felles; e) von ernenn Händler (Sammler), der in dem betveffendenj Monat über 100 der Beschlaguahme umevlivgeräe häute und Felle angesaruTnell hat. an einM von der Kiriogs Rast- stofi ?lbtaüung des Königlich Vreustiichen Krvegsmirnste rm ms b,n der Sammelstelle (§ft^ zugeiasien-n chvotzbänd- ter, icbod) spätestens am fünfzehnten Tage des Momits fstr dos irmerlurlb des voran gegangenen Kalendermonats gesammelte Gefälle; d) von einem Händler, der in dem betreffenden Monat hodp stens 100 der Beschlagnahme unterliogende häute und Felle angesaminelt hat, an einen zugelassenen Grvsthändler oder einen underm Händler iSammler:, jedoch spätestens am fünfzehnten Taae des Monats st'ir das innerstiib des vor- angegan-tennr Kalandermonats gesammelte Gefälle: s) von einer Häuteverivertungs-Vereinigung, die einem Verband vmi Hmlt.everwertuügs-Verernigungen angeüört, an diesen Verband: von einer .Häuteoerwerturrgs-Vereurigung, die teinem Verband angehört, an emat zrrgelassenen Gvo^. Händler: in beiden Fällen jedoch spätestens am fünfzehnteii Tage des Monats für das innerhalb des vorarrgegangenen Kalenderuumats gesammelte Gefälle; f) von einem Verband von häuteverwertirTigs Vereinigen gen oder von einem zugelassenen Großhändler an tue Sannnei- stelle .ß 5), jedoch spätestens am fünfund-wanzigsten Tage des Monats für das bis zum fünfzehnten Tage desselben Monats gesammelte Gefälle; g) von der Sammclstelle an dre Vertellungsstelle >8 6), jedoch spätesteirs am fünften Tage des Vivmrts für das drs zum fünfundzwanzigsten Tage des Vormonats gesanElle Gefälle; b^von der Verteilungssteill 8 5) an die Gerbeveien 1. ri) Die von^der Beschlagnahme betronenen Häute und sfelle sinh bei der Schlachtung der Tiere sorgfältig zu behandeln b) Großviehhäute und Kalbfelle jnü'sen fleischfrei, ohne Horn ohne Knocheti, ohne Maul bet Kalbfellen die gartze Kopfhaut unmittelbar hinter den Ohren abgeschnitten), ohne Schweifbern und ohne Klaueti abgeschlachtet werden: Rosthaute und Fohlenfelle sind ebenfalls tnochmfrei, möglichst fleischfrei, langllauig 'die Klauen utimiüelbar am Huf abgeschnitten), ohne Schweifhaare und Mähnen abzuschlackten, jedoch ist ihnen der grösttmögliche Flächeninhalt zu belassen. Häute und Felle abweichender Schlachtart dürfen noch bis zum 30. September 1316 bei s?mnehaltung der in 8 4 gegebe not Vorschriften verändert und abgeliefert werden. Die Grostviehbäute und Kalbfelle sind nach Entfernung etw» noch anhaftender Fett- und Fleischteile und nach dem Erkalten — vor dem Salzen — zu wiegen. Die Gewichtsfeststellung hat nach Möglichkeit durch einen vereidigten Wiegemeister zu erfolgen. Das durch Wiegen ermittelte Gewicht ist bei diesen Häuten und Fellen in unverlöschlicher Schrift (z. B. auf einer an der Haut oder dem Fell zu befestigenden Blech- vder Holzmarke, durch Stem veldruck oder geeigneten Tintenstift) zu vermerken. Gleichzeittg ist das Gewicht etwa anhaf tenden Dungs fachma,misch zu schätzen, ä) Großviehhätlte und Kalbfelle sind sogleich nach dem Wiegen, alle Häute und Felle aber innerhalb 24 .L>ttrrrden nach dem Fallen vom Berwaller ssrgfÄtig zu salzen. e) Bei Roßhänten, Ponyhäuten unb Foblenfellen ist die Länge (in ZentimeLer) der gut ansgebAieiteteil., aber nicht gezerrten; Haut, gemessen vom Ohrloch bis zur Schwanzwurzel, naä 1 Ablauf des achten Tages nach der Salzung ftstzustellen. Auch diese FeMellung hat nach Möglichkeit durch einen vereidigten Wiegemeister zu erfolgen. f) In den Büchern und Ästen ist bei Grostviehhäulen und Kalb- kellen sowohl das duoch Wiegen ermittelte Gewicht, als auch das nach Abzug des geschätzten Dunaaewichtes sich ergebende Reingewicht lGrüngewichl), bei Kosthäuten. Ponyhäuten und Fohleniellen die vott'christsmästig sestgestellte Länge in Zntti- mrteri auszafühoeu. 8>l Im übrigen hat jeder Verwahrer die Häute und Felle pfleglich zu behandeln und sie nach Gattunaen und Gewichts oder Grostenklaffen soweit Preisklassen bestehen, auch nach diesen) getrennt zu Iwlten. 8. »s/Jeder Händler «Sammler) hat bei ßkeiernst* an einen zugelassenen Grostbändler bis zum fünfzehnten Tage jedes Mo- nats eine Liste für das von ihm im vorhergehenden Monat gesarmuekte Gefälle nebst einer Kechaung darüber an den zupelafsenen Grosthäudler einzurrichen, an den er seine Ware liefern will. b) Jede Hänteverwertungs-Vereinigung, die einem Berbarrd an- gehört. hat bis zum fünfzehnten Tage eines jeden Monats eine Liste über das im vorhergehenden Monat von ihr ae^ sammelte Gefälle nebst einer Rechnung darüber an diesen Verband einzureichen. c) Jede Häuteverwertuugs-Vereinigung, die keineiu Verband an- gehörl, hat bis zum fünfzehnten Tage eines jeden Monat- eine Liste über das von ihr im vorhergehenden Monat ange- sammelte Gefälle uebst eurer Rechnung darüber an einen zußrtassenert Grpsthändler einzureichen 6) Die Verbände von Häuteverwertungs Beremigungen und die zu gelassenen Gvvsthändler haben bis zum fünfundzwanzigsten Tage eines leben Monats dir Listen für das bis einschttestlich des fünf,zehnten Tages desselben Monats gemeldet erhaltene Gefälle nebst einer Rechnung darüber in der von her Sam«el- stell e mir Genkchmigung der KrieaS-Rohstoff-Abteilung des Königtich Pneustischen Kriegsministeriume vor geschriebenen Form an die Garnmelstelle einzureichen § 7 Meldepflicht. Ber nach M^gabc der 88 4 und 6 von der Veräusterungs- Tiese Veräußerungen und Lieferungen sind nur erlaub,, wenn I [t JP?* 1 Gebro uch ge mach t bat. bat über dw in seinem kne Lieferer Buctrer iüinen. aus denen iotgsides ersichtlich ,st: Mttz bemrdlrchen ,,ud Felle per Meldestelle der Kriegs-Rob- bei den Lceferungssttifen a und b: Tag der SctLaäsmrg oder strst^Amellung^ und ^ederrohftene, Berlin W. 9. Buda- des FallenS Empfairger, Tag der ^lbilwierung. Num I ^ tT5a ® rJ -^ "^^ung zu erstqtten. Dü Meldungen haÄn mer und Mängel; ansteckem bei Gvostoiehhänr«, und I Pf 11 i u folgen, ivelche ordvungs -- I xmstst cu^ufullejt swd Die BAchrucke sind bei de: Meldestelle ter *1 Mit Gefängnis brs zu einem Jahr oder mit Geldsttafe bis H ' r L^er und ^t erteilt oder unistchtige oder unvollständige 2tegtfterr ^ ' Mg macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mcark oder an Unvermögens falle mit Gefängnis bis zu sechs Päonaten testtaft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschrteterren Laarr- bucher einrurichten vder zu fuhren urfterlästt. . . ' Ddstachter im Sinne dreier Betauntmachung ist derjenige, in testen Eigentum die Haut durch die Schlachtung oder das Fallen veroleivt oder übergeht. M £*1 ^Wamwbme bleibt die ÄcwLrbetttmg ter von den 0 Mid H einer Bekanntmachung betroffenen Häme und Felle m Leder*) sowie tue Verfügung über die hergesvellttD Erzeugnisse**) zcULvek. 'oiern me iolgenden Vorschriften beobachtet weiten ata* worden und: a von 2 oder mttfe nun gröstrer Tacke, tee denn Fntraittreten dteier Vekanntmachung noch unverarbeitet lagern. mü'ien binnen Monatsfrist erng«erbr und dann un- ver'UStich zn Bte^M.ed-r^ rertigOemaM weeten Äe Er- »üllung dieser Boiichr,«' :st em'' Vortzetenming rsx tn* Be-- htant? ;ur Weiteren lkraarbeanng beicktzagnabnoer Häme und Felle. b) Das Spalten von C- ien-. »uh und Rinder kamen von rne dr als 25 kx Grüngewicht ist ftanz «illaewein. auch im wetteren Fabrikationsgange, nur insoweit erlaubt, als es znr Erreichung gleichuuaiu.grr XuU te» Kernstücke» nottoendig ist Lpatte von 2 oder mehr mm grostter Ticke müssen, so- «eu st. mchr bereit» gtpnbt fiab oder unverzüglich «I» L«wieder Verwertung ftntett, btaaen Mimokswiü cur- gegerbt werten, und zwar. n>**m choc HeschoftciiHett e» zullcht. w B Rren leder c; Aus Roirchittern darf nur Votenleder, aus Rostdallen oufcrr Bodenleder nnr Biotzobcrleter p'Ianjltcher Gerbung. Rofchorletei alter Ro^rnevraauleter berqeülll werten ck) Ans C&' u . Kuh und Ncnterdanren von melp als 35 kg Grün-«pccht dar' «ur Votenleter decoesteklt werten: «ch- qnijiwmr* von tejer Vorschnit sind L.ch enbaute von medr als ibkg Grüngewicht: teeie purien 'orv^l zu Boten- leder als auch zu Tveibriemenlede, verarbeit« werten e) AuS 17ch"'eti Kutz und Rrndertzauten 00 « ntutdeüens 25 biL- prntchl'.eüttch 35 kjr Gruaaewtchlt oar nur Bodenleser. Blankleder und Tretiirifmenleter herpenellt werten Ast iedcck (tu (terbtrei zur Herstellung von BoterUeter oder von Tre,brteme«!eter tmstande. so darf sie «Uurfleter au» dreien Häuten nur aus unmuteldarst schriftlichen Auftrag emtr amrlcchen Be'chafsunAsstellc der deunchen «Peeres- oder Marc neverwatrung oder au' Gcund e,ne» „Äuteveiies rur be- auttragte Lie»erer" herftoUen f) Fahlleder darf mir aus Ochse»-. und Ninterbanren von höchstens 2b kg Grüngewicht tergeirellt werten g) Die Ver«ct>ectu»g der zngeteilten tetcd'asnahmten und fteik nruk an eigene» Betrieb eriolgen nur die etwa cuttal enden Halse. Bancl^e und Spalle dürfe» zur unter- zugliä-eu Ferttgstellung cm Lohn an andere Gerb«ev:n oder 3uriff>tfreien' al'gegeben werten Anderweitige Au»- nahmen >ind gemäst ^ 10 zu beantragen b) Aus beichlaguohmten Hausen und Fellen dürfen nur die im § 3 ter Bekanntmachung i>etiei:rten 1 ) Die vcrarteitcnden Firmen haben alle von ver Meldestelle der Kpitg^Robuor' Abteilung für Leder und Ledcrrokstofte oder aui beten Anweisung von ter KrceMctei -Aknev «fall - schalt oder ter Geichaftsnelle des lleberwochungsaus'''7msses der Leterrndustric gewrderten Angaben unve:zugli6i -u erstatten, soweu sie mit den erlassenen Anordnungen zulärr- mcrch«rngen H 10. M-lteDfücht. Treremgen tn ten Veutz einer, «terters gelangten Häute und sfellc. welche von ten te 2 und 8 dieser B^lannrwachung betrogen werden, sonne Spalte von 2 und mehr mm gr^strer Dicke von solchen Hauten und Fallen unierliegen. soiern ihr Grmarnewma nicht innerhalb zweier Monate gemäst ten Bestimmungen de» h 9 erfolgt ist. einer ^Neldepslichr X-te Meldungen sind innerh-ifb einer Woche nach Ablauf der für die Einarbeitung bestimmten Frist von zwei Monaten an tee Meldestelle der -tzrcegH-Rohiust'-Adrecl ung für Leder und Lederrohstorfc. Berlin W 9, Budape'ker Strafe 11/12, ans de» dort erhältlichen Vordrucken zu erstatten. ^«»Slänbisches «efäLe. j 8 11 . AusläudnchcS Gefällt. Fchr alle cm 8 l unter 2 und b bezeichneren Haute und F«lle. die aus tem neutralen oder vettmndelen Aicktand erngeftihrl ftnd. gelten folgende besonderen Anorterungen: 2 ) Meldepflicht. Die eingessttet«! Häute oder Felle unterliegen einer Meldepftickü an di« Bieltestelle der Kriegs^Uoblbsts-ALtei- lung für Leder und Ledeerphltofte. Berlin W 3. Buda- pester Straße 11/12, von der Vordrucke für te« Meldungen arrzufordern fi»d. Zur Meldung verpflichtet ist leter Gerber mnerhald einer Woche nach Eingang von ausländi'chen Häuten oder Fellen bei ihm oder seinem Lagerhalter Andere b-rndel- ater gew.'rbetreibe»te Verjonen. Gesellschaften oder land- wirtt'chaftlichc Betriebe. Kommunen, oftenll iä'. rechtlich*'.Körperschaften und Verbände, die au»!antesche 5o-utc tm Ccaen- ttml oder (tewahrsam haben, smd nur meltep»lichtig. 'ofen ter Borvat mindestens 100 .Häute oder Felle betrag: und diese einen Monat tm Inland gelagert haben, ohne einer Gerberei ^ugenchrt zu sein. Dce ^.»teldung bat innerhalb etncr Woche nach Ablaut ter Monatsfrist zu geschehen, b) Lagerbuchführnng. Jeder Meldeteltchttge von auch indischen Hauten hat ein 5Zagerbuck zu führen. auS dem \*t# Aenperun^ in tem Bor- vat ter rneldepilichtigen Häute und ihve Verwendung ersphr- lsch sein must e) B «handl ung de- Gefälles Jeder Verwahrer auslarüft'chen Gerall-s. welcher ten Dorral chcht pfleglich behMidelt und übersichtlich lagert, ho: tee sosornge ldttetanung zu geWarngen. 8 12 . Ausnahme». Die Kriegs-Rohstors-Abteüung oes Königlich Vreuftllchen KrtesSmuttsterrums kann Ausnahmen von ten Awronungen dieser Aetannttnachuns gestatten Larragc ''rrch an tee Melteftelle der steieste^stohsroft-Abtei1u»g für Leter und Lederrolnofte. Aettni B 9. Budapester Strafte zu richten Die (Ärtt'cheidung nui? dwttüwb eriotge«. § 13 Inkrafttrete». Diese BekannünctMng tritt ur-t dem 1 August 1916 m Kraft Glerch»eitt.g ttnt» drc am 10. November 1915 ui Kraft getretene Bekanntmachung Cb. II. 111 W. U> StM % aufgehoben Fvanknn-t Matn ten ! August 1-16. Sreltpertretendes SeLerLltommakdo des 18. Armeekorps. *' Unter Bote nieder iutb 2<>hl-. Hache-, Bvandsohlleter und gewalzte Spalte zu verstehen. *) Ans die Bekanntmachung, betreffend Verbot kSnstkicher Be- fchwerung von Leder wird tesonters hrngewresen. **** ^ ' ae * u $ tm lrnd die bekmtewn Bestinttmorg« der Bekannt- machung, betreffend Höchstpreis und Beschlagnahme von Leder. Merkblatt zur Bcschlagnaknnc der deutschen Schafschur uud des Wollgefälles bei ten deutschen Gertereien. Schafhalter! Landwirte! Bauern! Liefert die Wolle ab. >oic es das Gesetz iortert! ' Alle Wolle wird zur Bekleidung unserer Truppen berwrigt und muß nach den gesetzlichen BestiMmu«gs« der Heevesverwalwng zur Verfügung gestellt werten. Wer Wolle zurückhÄt, versündigt sich am Vaterland: er hat Eiit-. eignung zu gewärttgen und wird nach ten .Kriegsgesetzen streng bestrair. Wenw wird bestraft, rver Höchstvreisc überschreitet. Mehrer den Wollerrrag der Herten und Schote' Wer näh^e Auskunft üter die Betanntrnaä'nng Rr. W. I. 1640/«. 16 fe. 83. ?i. betreirenö Beschlagnahme unb Bestandserte- bungber beirtifcv -chanchur und des WollgeiMe? bei ten haben will, wende sich an die müensrehente Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.