Ar. \19 bmtm Blatt |66. Jahrgang Erschein 1 täglich mit Ausmtchme des Sonntags. Die' ..Hiehener Z»milienblittter'* merken bem ^Anzeiger" vierrnal wöchentlich beigelegt. daü ..rtteiZdlatt für den Ureir -letzen- zwelmal wöchentlich. Die ..Lan-«irffchastltchen -eit- fragen" erscheinen monatlich zweimal. Eichener . General-Anzeiger für Sberhefjen Mittwoch, 2. Akguft Rotationsdruck und Verlag der Brühl'jchea Universität^ - Brich- und Steindruckereu R. Lange, Gießen. Schrift!eitung,Geschäftsstelle u.Druckerei: Schuld straße7. Geschäftsstelle u.Verlag:>L^ 2 l,Schrift» leitung: e$l§>112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. Koch ein Ausruf an das deutsche Volk. Berlin, l .Aug. (WTB. Amtlich.) Am die Berteidiger des Vaterlernhes in der Heimat. Zwei volle Kriegsjcchre mit allen ihren Schrecken und Wien hat das deutsche Volk nunnrehr ertragen müssen. Ungeheure Opfer wurden ihm auferlegt, sie wurden dar- ^ebracht, weit die Abwehr des Augriffs einer Uederzahl von Feinden auf den Bestand des Reiches und die Freiheit der nationalen und wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands sie erforderte::. Der unvergleichliche Todesmut unseres Heeres hat sich als imüberwindlich erwiesen. Bon den wichtigen Zufuhrstraßen des Weltverkehrs abgeschnitten und auf den Ertrag seiner eigenen Scholle angewiesen, twrmochte das deutsche Volk das zweite schwere Kriegsjahr n: iiberstehen, indem es tapfer und entsagungsvoll seine Friedensgewohnheiten änderte und durch Mnschränküugen, ja Entbehrungen die schwere Mißernte des letzten Jahres auszugleichen wußte. Der Höhepunkt der an die Entsaguugs- sähigkeit hes Volkes gestellten Anforderungen traf mit den ge.'wattigsten militärischen Anstrengungen zusammen, die je : ;in Volk bei der Abwehr einer Ueberzaht von Feinden zu lviften hatte. Neben dem wütenden Kampfe gegen die lebende Wehr, die Heimat und Herd des deutschen Volkes schützt, sähet der Feind einen schnmhlicherr Krieg gegen Frauen und Kinder. Was Waffengewalt auf den: Schiachtfelde nicht vermag, soll der Hunger erzwingen. Wir sollen mürbe geweiht und der zähe Widerstand unserer Heere in der Heimat gebrochen werden. Das wird nicht gelingen. 2lnf den heimischen Flirren reift uns eine Ernte entgegen, die einen reicheren Ertrag verspricht als die vorjährige. Sie gil- uns die sicher eGewähr, daß bei richtiger, die Mangel der bisherigen Regelung verineidender Verteilung die hin- ' gcbeitde -Opferwilligkeit' unseres Volkes keine, sei,re Kräfte iib ersteigende Belastungsprobe erfahren wird. Das K r iegs ernä hrungs amt wird alles daran setzen, daß die Nahrungsmittel gerecht und gleichmäßig verteilt werden und daß die Preise nicht über bic durch die Kriegsverhält- uisse gebotemu Grenzen hinausgehen. Soweit sich ohne diefährdung der Bedarsssicherung eine Senkung des Preisstandes der Nahrungsnnttel ermöglichen läßt, wird darauf hingewirkt werden. Auch bei der Durchführung d'eser Grundsätze muß sich das deutsche Volk Beschränkungen ruserlegen, sie sind aber gering anzuschlagen gegenüber den -äehrungen rmd Opfern, die unser .Heer seit zwei Jahren . .>u.Ug trggt. Unermeßlichen Dank schulden wrr in der Heimat den ap seren da draußen, die unsere Grenzen schütz-en. Ihr Vorbild soll uns leiten bei der Anpassung an die'Kriegsernäh^ w, agsverhältnisse. So erfüllen wir einen Teil unserer d uLespslichteu und bekunde,: den unerschütterlichen S i e g e s w i l l e n des deirtschen Volkes durch die Tat. Berlin, 1. August. -n Batocki, Edler v. Braun, Dr. Dehne, Freiherr v. Falken- hausen, Groener, Manasse, Dr. Müller, Rausch, Saenger, Graf von der Schulenburg, Stegerwald. Dieser Erklärung schließen sich an: Der Bund der Industriellen: Konnnerzieurat Friedrichs, Potsdam; der Bund der Landwirte: Dr. Roesicke; der Zentraler band deutscher industrieller: Roetger, Landrat a. D.; Vereinigung der christlich deutschen Bauernvereine: Freiherr v. Kerckerinck zur Borg; Deutscher Bauernbund: Dr. Boeh:ne, Dr. Loescher: Deutscher Handelstag: Dr. Kaenrps; Deutscher Handwerksund Gewerbelämmertag: Plate; Deutscher Städtetag: Wer- ..ruth; Deutsch-national, handlungsgehilseuverband: Bechly; Generalkonrmission der Gewerkschaften Deutschlands: C. Le- Line wedekind-Uraufführung in München. Aus M ü nchen wird uns geschrieben: Die Kammerspiele brachten als sommerliche Uebervaschung ein Merk des „jungen Wedekind" heraus: Die große tragikomische Ottginalcharakler- posse iu drei Auszügen „Der S,chn e l l m a l e r" oder „Kunst u u d lam m o n". Im Jahre 1889 (!) ließ der Dichter diesen der Komödie „Die junge Welt" vorangehenden dramatische,: Erstling unter dem Namen Fraicklin Wedekind in Zürich drucke,:. Die heute (also nach 27 Jahren) erfolgte UjvauMhrung enthüllte cm Werk vpn lebensfähiger Frische, das nicht verdient hatte, so lange zurückgehalten zu werden. Als der dainals 24 jährige die Gegensätze zwischen Kunst und Mammon in schlagfertigen Dialogen und mit guten Einfüllen, spannend und lustig auseinanderprallen ließ, da beherrschte er nicht nur das Bühncnhandwerk, sondern war auch schon in das Wesen des Tragikomischen derart eingedrungen, daß er nicht im Stoff stecken blieb. Mit einem, wem: auch noch leichtem Spott auf den Lippen hat er seine Figuren in der Hand, und in flottem Tempo steuert er auf lustig-wirksame Pointe zu. Die bewegte Handlung des Schnellmalers stellt im Hause des Großhändlers Knapp eine bunte Gesellschaft zusammen: Da ist der Großhändler selbst, der einem Chemiker sein Geld, seine Sympathien und — seine 18 jährige Tochter Johanna znwendet, weil die „Kartoffelzucker-Erfindung" des Chemikers ein Bernrögen verspricht, — dann der „Chemiker" (ein internationaler Hochstapler aus Padua), —- der arme Schnellmaler Fridolin, für den der fehlende Mammon ein Hindernisgrund ist, die Tochter des Großhändlers zu heirate,:, — Sohn des Großhändlers und Freund des Malers, der den „Chemiker" als Schwindler entlarvt, — schließlich das für Lyrik schwärmende Töchterlein Kr:apps, — ihre dem Schlafbedürfnis reichlich fröhnende Mama. — ein pessimistischer „Selbstentlechungsprofessor", — und ein bärbeißiger Bezirksarzt. Die durch dieses Personenverzeichnis angedeutete Handlung erfährt ihre wirksame Pointe dadurch, daß vor der Entlarvung des Hochstaplers der Schnellmaler und seine Johanna, weil „sie nicht zu- sammenkomn:en können", zum Giftbecher greifen. Da ein menschenfreundlicher Apotheker dem Schnellmaler anstatt Gift Rizinusöl verkauft hat, gibt es am Schluß statt zweier Leichen ein glückliches Paar. Der von dem Hochstapler um viel Geld gebrachte Großhändler Wfontmt zudem in dam '-Schnellmaler keine,: armen Schwiegersohn, da dieser durch den Ankauf seines „Gefesselten Prometheus" für die Staatsgalerie erfreut wird. Die aufmuuternden Dialoge der Tragikomödie, die zuin Teil durch Verse aus der Alltäglichkeit des zwanglosen Verkehrstones gehoben werden, fanden vielen Beifall. Am Schlüsse konnte Wedekind aus der Bühne erscheinen und mit einigen Worten den gespendeten Dank dem Darsteller der Titelrolle, Herrn Ziegel, weiter- 6eben. R. R. m * gien; Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands: Döathias Schiffer; hansabnnd für Gewerbe, Handel und Industrie: Dr. Riesser; Reichsdeutscher Mttelstandsver- band: Dr.'Eberle; Soziale Arbeitsgemeinschaft der kaufmän- nischen Verbände: Dr. Koehler (Hamburg), Reif (Leipzig). Ehlers (Frankfurt a. M.); Verband der Deutschen Gewerkvereine: Gustav Hartmann. Der Reichstagspräsident an den Kaiser. Berlin, 1. Aug. (WTB.) Re:chstägsPräsident Dr. Kaempf hat heute an de,: Kaiser folgendes Telegramm gerichtet: , „Eure kaiserliche und königliche Majestät! Der denkwürdige Tag des 1. August kehrt zum zweiten Male loieber. Auf die Worte weltgeschichtlicher Bedeutung, die Eure Majestät an jenem Tage im Weißen Saale gesprochen haben, antwortete der Reichstag mü dem ÄUsdpuck der unerschütterlichen Entschlossenheit, in dem Kampf um Deutschlands Existenz nicht eher nachzulassen, als bis Unter Eurer Majestät ruhnireicher Führung ein siegreicher Friede errungen ist. heute nach z-wei Jahren gewaltigen Ringens, ist Unser aller Denken und Trachten erfüllt vom Geiste jenes groß:,: Tages. Der Schutz des Allmächtigen, die unvergleichliche Tapferkeit, der Todesmut unserer und rmserer Verbündeten Heere, Flotten und ihrer erprobten Führer, die Opferwckilgteit und Mitarbeit des ganzen Volkes verbürge:: uns den endgültigen Sieg. Des Himmels Segen ruhe auch fernerhin ans Eurer Majestät, imserem ganzen Vaterland und unseren treuen Verbündeten. Tr. Kaenrps, Präsident des Reichstages." * Ein Erlaß des Kaisers Franz Josef. Wien, 1. August. Die „Wiener Zeitung" veröffentlicht das nachstehende Allerhöchste ha u dsch reiben: Lieber Gras Stürgkh! Zum zweite:: Wal jähren s:ch die Tage, in denen die unversöhnlichen Gesinnungen der Feinde uns zum .Kriege zwangen. So schmerzlich ich die lange Dauer dieser der Menschheit aiis- erlegten harte:: Prüfung beklage, erfüllt nrich doch der R ü ck bl i ck auf das schwere Ringen, das ,nein Vertrauen in die unbe- zwingliche Kraft der Monarchie stets aufs Neue rechtfertigt, mit Istvher Genugtuung. Würdig ihrer tapferen Söhne, die in innigen: Vereine mit den Heeren unserer glorreichen Verbündeten dem -stets erneuten Anprall der Ilebermacht heldenhaft die Stirn bieten, leiste,: meine geliebte,: Völker auch dahein: jenes hohe Maß begeisterter Pftichtersüllung, wie es der großen, ernsten Zeit entspricht. In eine,: machtvollen Siegeswillen geeint, bringen sie unt männlicher Entschlossenheit jedes Opfer, das die Sicherung eines künftigen ehrenvollen und dauernden Friedens erheischt, Mit richtigen: Verständnisse der zum Wohle des Vaterlandes erforderliche:: Maßnahmen ertragen sie die infolge des Krieges notwendig gewordenen Einschränkuirgen des »virtschaftlichen Lebens und vereiteln die aus planmäßige Gefährdung der Existenz der friedlichen Bevölkerung abzielenden tückischen Absichten unserer Feinde. Mein he^ teilt in väterlicher Bekümmernis mit jedem einzelnen meiner (betreuen die Sorge, die aus ihnen lastet und die sic so standhaft ertragen, den Schmerz unt' die Gefallene,:, die Angst um die Lieben im Felde, die Störung der segensreichen friedlichen Arbeit, die empfindliche Erschwernis aller Lebensbedingungen. Mer ich blicke, gesicht aus die erhebenden Erfahrungen zweier Kvicgsjahre mit vollem Vertrauen in eine nun allmählich heranreisende Zukunft in dem beglückenden Bewußtsein, daß meine brave:: Völker den Sieg wahrhaft verdiene:: und ft: der gläubigen Zuversicht, daß :hn btc Gnade und Gerechtigkeit der Vorsehung ihnen nicht vorenthalten wird. In diese:: ernsten aber hoffnungsreichen Gedenktagen drängt es nftch, die Bevölkerung neuerlich wissen zu lassen, daß mich die :fte erlahmende Betättgu:^! ihres patriotischen Opfermutes mit stolzer Freude erfüllt und daß ich ihre wackere den endgültigen Erfolg _ verbürgende Haltung dankbaren Herzens anerkenne. Ich beauftrage Sie, dies in meinem Namen der Bevölkerung kundzutun. Wien, am 31. Juli 1916. Franz Josef m. p Stürgkh. Das ungarische Amtsblatt verösfentticht ein gleichlautendes Handschreiben an den Ministerpräsidertten Grasen Tisza. A«s dem Reiche. Ter Kronprinz Ehrendoktor. Berlin, 2 Aua. Die juristische Fakultät der Berliner Universität hat den/Kronprinzen gestern zum Ehrendoktor promoviert. Die Auszeichnung ist chm telegraphisch übermittelt tvorden. * Berlin, 31. Juli. Zur Vergeltung der von England geübten Praris der Liquidation deutscher Unternehmungen hat der Bmrdesrat am 31. Juli 1916 eine Verord:ru::g erlassen, die de,: Reichskanzler zur Anordnung zwan^sweiser-Liguidation solcher lluternehmunge:: ermächtigt, deren Kapital überwiegend britisck)en Staats- angehörigei: znfteht, oder die vom britischen Gebiet aus geleitet oder beaufsichtigt weaü>eu. Ebenso wie auf Unternehmungen kann sich die Liquidation ans Niederlassungen eines Unternehmers, auf Nachlaß Massen und Grundstücke erstrecken. A:nh> britische Beteiligungen an einem Unternehmen können zwangsweise liquidiert werden. Die Entscheidung des Reichskanzlers, daß die Voraussetzungen für die Anordnung der Liquidation gegeben sind, ist endgültig. UnSVevsitüts-Nochkichten. rankfurt a. M., 2. Aug. Mit einer Antrittsvorlesima uoer ,,s.en derzeftigen Stand der RöMgxnstmhlenbehandlung innerer Erkrankungen" habilitierte sich an der Unwersität Dr. Almen s in der medizinischen Fakultät für innere Medizin. Geröeht-ssat. Weizenfand. --- Idstein, 2. Aug. Unter der großen Weizenlieferung, die m: Dezember 1915 die Gemeinde Oberseelbach an die Zenttal- Darlehnskassc zu liefern hatte, war auch de:' ehemallge Bürgermeister Gruber unt 50 Zentnern beteiligt. Als das Grubersche (Getreide vermahlen werden sollte, entdeckte.man darin etwa fünf Zentner Sand. Der Verdacht, gemogelt zu haben, richtete sich sofort gegen Gnrber, da dieser wenige Monate vorher schon wegen Verheimlichung von Hafer bestraft war. Man zog den Frankfurter Gerichtschemiker Tr. Popp zu Rate Dieser untersuchte den ^Weizenfand" und den Sand im Grnberschen Garten. Beide Sandarten paßte:: ,vie Zwillingskmdcr zueinander. Dr. Popp fa::d dann im Speicher, an Sieben und Schippe:: noch winzige Sandreste und stellte damit Knwandfrei fest, daß Gruber den Sand unter den Weize:: gennscht hatte. Das Schöffengericht verurteilte den früheren Bürgermeister wegen dieses Vergehens und der damit bewiesenen ehrlosen Gesinnung zu einem Monat Gefängnis und 500 ^Nark Äeldsttafe. Mürorojogische veobachtungen der Station Kietzen. Aug. 1916 «> -t.» c: ® U 2 jO c c p " u S 3 a-* c — CE «O ^ ec ’S -£*03 de . « •o c C 3 if «* t<3 JO e i ©It« 5 E« A Ä. l.j 3” 1 24,2 12.3 55 5 Sonnenschein l.|10” i9,2 12,2 | 74 — — 0 Klarer Himmel 2. 8" 15,4 | 10,2 78 0 Sonnenschein ' iii i Höchste tcmpecatuc am 31. Juli bis 1. August 1918 ; + 25,0*0. Niedrigste . . 31. , . 1 . , 1916: + 13,8*0 Niederschlag 0,0 mm. Müller'sche Vabeanstalt. Wasserwärme der Lahn a in 2. A u g u st: 20 * R. Die wiener Uriegrküchen. cm aKal Lj* Ki 5 t «us Wien: KricgMichm tzerßerr uns-re Wwner wlassenspeiseanstalten, in denen — vorläuftg — allerdings noch iftcht Massen das Mittagbrot bekomme::, und ft: de,:en nun auch nicht „speise::", sondern nur die Speisen in Taschen- Emrkausskörben und „Heferln", (wie der Wiener für Tops sagt) polen kann. Diese K'riegsküchen, die von der Gemeinde Wien gegrüiwet und geführt werden, und in denen die Speisen gegen Entgelt (Suppe 10 heller, Gemüse (»/s Liter) 20 heller und Mehlspeise 20- 30 Dekagramm für 30 heller'« verabreicht werden, find ertt vor ganz kurzer Zeit, am 17. Juli, eröffnet worden. Die Wiener waren für diese Neuigkeit nicht gleich! zu haben. Wer aus der Kriegsküche sein Mittagbrot beziehen wollte, mußte sich durch Korrespondenzkarte bei Ihrer ExzÄtenz der Frau Baronin von Bleylebei:, der Gattin des Statthalters von Niederösterreich, anmelden. Aber von der halben Million Wiener haus hat tun gen mätttz nur l°/o zu; nicht mehr als 5300 Haushalttmgen für rund 14000 Porttonen. Freilich mußte bedacht werden, daß ein großer Teck der Bevölkerung seit Kriegsbegini: sein Mittagbrot völlig kostenlos in den Ansstvisehall«,: des „schwarz-gelben Kreuzes" bez:eht. Demwch überraschte die geringe Anmeldezi'ffer, da man seit Wochen und Woche:: vielfach über schwierige LebensMittelbe- schassruig. über das stundenlange Butter-, Eier-, Kartoffel-, Mehl- und Fett-„Stehen" (wie die Polonaisen in Wien genannt werden) klagen gehört hat. Aber der Wiener ist jeder Neuheit gegenüber mftch trauisch. Er geht einem nicht „auf den Lei'm", er läßt sich nicht „anschmieren" oder prelle:: und wartet erst einmal lieber ab. Nun: die Kbiegsküchen sind birmen 8 Tagen populär geworden. Am mqten und zweite:: Tag waren die-Töpfe bei Küchenschluß noch! nicht ganz, am dritten unb vierten Dag waren sie zu früh leer.. Erst gab cs irur 3 Kriegsküchen in Meidling, Favoriten und an: Rand des Msergiundes, jetzt wird bald da, bald dort eine neue eröffnet: am 1. August allein gleich sechs. I:: der Kttegsküche Merdlrng gab es am 1. Tag nur 340 Esser oder vi-elnr-ehr Essenholer, eine Woche später über 1600! Dem Wirt: „K. K. Reichs-, Haupt- und Residenzstadt Wien" lacht dabei daS Herz im Leibe. Nicht aus Profitgier, denn tvvnm auch bei den Kriegsküchen vielleicht nichts oder nicht viel daraus gezahlt wird, so tvird doch imch wernger etwas verdient: nicht ans Profitgier also freut sich der Stadtwirt, sonder,: weil ihm eine vortreffliche Sache gettntgen ist. Die Gäste sind sehr zufrieden. Sie bekomemu tvohlfeil, satt und schmackhaft zu essen. Und sie kommen darum Tag für Tag mit ihren Einkaufstasckien, Körben, heferln und Näpfen wieder. Es ist eine sehr merkwürdige, buute Gesellschaft, die sich da emsftrdet: ganz Arme, die durch „Kriegs verdien st empor gekommen" sind und nun vor lauter Arbeit keine Zeit zum Geldaus geben haben, und clxdem Wohlhabende, die mit den letzten paar Kvonenschemcn ihrer Ersparnisse hanslialte,: „rüsse::. hier eine Frau mit hUt uud Uevec- ttMrf, unter dem sie schamhafr und schüchtern die Tchche not den; MZtter :md Geschwister den Mittagsttich herntträgt. Ein Junc ft® )n u nc - ^^^ ftcrin CÜI ’ nrtt deren' „KörberlgÄd (dem Anschlag be:m E:wkaus, der in die Tienstmädchentasche slwß ^ nun vorbe: :,t, Aianner besuchen die Kriegsküche -wegen de Wegtrage::nlnnens der speisen- nicht. Man sieht nur Fraue und noch mehr: Kinder, deren Barer im Felde mw deren 'Mutti „:m Verdienen) :|t. Man sieht unter diesen 20000 Mensä)er heute da eftei: sehr verschiedene Schicksale ,md Existenzen glückliche und verunglückte, solche, die froh sind, die Sorge de Lebensmittelbeichaffung los zu sein, und andere, denen der Gan über die Straße zur und von der Kriegsküche hart antonrml dennoch n:mml mau von den: Bes::ch der Kriegsküche eine froh femtmutmitr, mit : all diese 20 000' Menschen, die Glücklichen uv Berungluäten, die Emporgekonrniwen und vergrämt Schüchterner bel'omuten heute, nwrgen und alle Tage für 30 oder 40 Helle etwas Warmes in de:: Magen ! H. W ^Chemnitzer T he a t e r p l ä n e. Aus Chemnitz wir uns geschrieben: Die deutsche Mckitärverwaltung der Stadt Litt hatte d:e Chemnitzer Oper zu einem Geimntgastspiel mit .^ann hausett und „Waffenschmied" für den Monat Oktober eingeladen ^.a aber gerade in dieser Zeit die Vereinigten Stadttheatcr dtrre örtliche Schw:er:gketten für ein solches Gastsp:el in Lille nnabkönm: l:ch lind, so Wurde um Verlegung des Gaftjpiels auf einen spätere^ Zeitpunkt gebeten, etwa im Monat November. Leider aber wa' dieser Monat bereits für ein Operngastfpiel des Düfseldorftr Stadt theaters vergeben. Mit dem 1. Septeinber werdn: nun die Ver einigten Chemnitzer Stadtthealer ihre Spielzeit mit der große, romanttschen Eper „Euryänthe" von C. M. von Weber eröffnen In der Oper sind als pftnheilen in Aussicht gmommen: „Die tote, Augen von Eugen d Albert, „Die Sckmeider von Schönau" vor Jan Brandts-Buys, „Biolanta" und „Der Ring des Polvkrates' von Erich Wolfgang Korngold, „das Testament" von Wilhelw Krenzl und ,,-lü-ona Lisa" von Max Schillings. Im Schauchid werden u. a. geboten werden: „Ter siebeitte' Tag" von Rudoki Schanz er und Errist Welisch, „Die Troerinne:i des Euripides" (deutsch von Franz Werfel!, „Kameraden" von August Strindberg, FOle ^ttmme" von Hermann Bahr, „Die reiche Frau" von Max Dreper, „Könige" von Dr. Hans Müller. „Armut" von Anton Wildgans. „Erdgeist" von Frank Wedekind und „Der Braildstifter" vvn Hermann heyermanus. Im Sstwuspiel sind weiter zivei bedeut fanie Ereignisse zu envarten: Gebeiinrat Ludwig Barbay wird den leiiurzeit im Deutschen Theater von ilnn mit Aufsehen erregendem Ersvlge in Szene gesetzten unge striche neu „Ton Earl os". auch für Chemnitz eiustudieren unv fäiiulick:? Proben selbst leiten. Ferner irird der ^.Fanst" 1. und 2. Teil, Musik und für die Bühn< neu eingerichtet von Felix Werngartncr. unter des K»m poniften persöntiäier Leitung feine ll.raufführung in Ehenmitz haben. Die Uraufführung dieses neuen „Faust" untb in Berbintmug mit einer Weingartner-Woche stoben. ft. Seifen Berbrarrchsregeluug. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vonr 21. Juli 1916 (Reichsgesetzblatt L-eite 307» wird unter Abänderung der Seifenoerbrauchsregelung vom 10. Juni 1916 folgendes bestimmt. § 1. Auf die ausgegebenen Seifenmarken der Stadt Gießen, die bis zum 30. September 1916 gültig und. dürfen anstatt -100 Gramm Feinseife und 600 Gramm Waschseife oder Seifenvulver nur .">o Gramm Feinseife und 250 Gramm Waschseife oder Seifenvulver verabfolgt werden. 8 2 . Im Monai August darf an Stelle der 250 Gramm Seifenvulver die gleiche Menge Schmierseife abgegeben werden. 8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 8 4. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Gießen, den 1. August 1916. 5562B Ter Oberbürgermeister. I. B Emmelius, Beigeordneter. Städtischer Eieryerkauf. Der Verkauf findet Freitag, den 4. August 1916 statt und zwar für Brotmarkenbezirk I Molkerei Gricb, Schanzenitrahe " IJ „ Blockstraße „ III Eierhandlung Steinreich, vormittags „ IV „ „ nachmittags. Auf bic in der Brotmarkenausweiskarte vermerkte Personenzahl rvird je 1 Ei abgegeben, im Höchstfälle aber 6 Eier. Der Preis betragt 25 Pfennig für das Stück. Im übrigen bleiben die settherigcn Bestimmungen bestehen. 5561B Giehcn, den 1. August 1916. Der Oberbürgermeister. I. V. Emmelius. Einmachfäffer in allen Größen empfiehlt Wilh. Kohlermann, Käserei, 9l'eustadt 12. und Hornhaut verschwinden bald nach Gebrauch von I 4796 Karns HKIinerantjeamitiol. Central • Drogerie, Schulstr. Zrisch vom Seeplatz eintreffend Pfund. 30 Pf«,. Schade LFüllgrabe Bahuhofstratze Ludwigstrahe und Walltorftrahe. 5572a Grtindl. Unterricht IN 58M UloecseMeii Stenographie Buchführung u. allen Handelsfächern. Tages- n.üfiendk«rne HonorarMk.10.- Anmeldung täglich. Kostenlose Stellenvermittlung. Franz Vogts Co., Men Goathestr. 32. Tel. 2084. Bekanntmachung (Nr. CH. II. 700/7. 16. K. R. A.), betreffend Höchstpreise von Orostviehhäui Kalbfellen und Roßhäuten. Vom 31. Juli 1916. Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes Äber den Belagerungszustand vom 4. Jirni 1851, in Bayern Grund des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 in Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914, des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) und der Bekanntmachungen über die Aenderimg dieses Gesetzes vom 21. Januar 191k lReich^-Gssetzbl. S. 25), vom 23. September 1915 (Reichs-tzje- setzbl. S. 603) und vom 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183), 'ferner der Bekanntmachungen über die Sicherstellung von Kriegs bedarf vom 24. Juni 1915 (Reickfs-Gesetzbl. S. 357), vom 9. Ok tckber 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 645) und 25. November 1915 Reichs-Gesetzbl. S. 778) zur allgemeinen Kenntnis gebracht dem Benierken, dah Zuwiderhandlungen gemäh den in der Anmerkung *' ab ged ruckten Bestimmungen bestraft werden, 'st iricht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen ange- dvoht sind. Auch kann die Schließung des Betriebes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhalümg unzuverlässiger Personen vom Handel voni 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) angeordnet werden. 8 1 . Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Von dieser Bekanntmachung betroffen werden alle Großvieh häute und Kalbfelle, die als vollständige Haut oder vollständiges Fell mindestens folgendes Gewicht haben: grün 10 Kilogramm, salzfrei 8,5 trocken 4 ' , ferner die Roßhäute, Pony häute und Fohlenfelle von 1000 Zentimeter und mehr, gemessen vom Ohrloch bis zur Schwanzwurzel, soweit sie nicht als Häute oder Felle aus dem neutralen Auslände eingeführt oder Eigentum der Kaiserlichen Marine sind. (Die Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht der Häute und Felle sind durch die Bekanntmachung Nr. Ch. II. 111/7. 16. K.R.A. geregelt.) § ^ * 1 Höchstpreis. a) Höchstpreis für rechtzeitig geliefertes Gefälle. ' Rechtzeitig geliefertes Gefälle sind diejenigen Häute und Felle, die nicht gemäß § 7 oder 10 der Bekanntmackmng Nr. Oh. II. 111/7. 16. K.R.A. meldepflichtig geworden sind. Der von der Verteilungsstelle (Kriegsleder Aktiengesellschaft) für die im § 1 bezeichneten Häute und Felle zu zahlende Preis darf den im § 3 festgesetzten Grundpreis abzüglich der im § 6 vorgeschriebenen Abzüge nicht übersteigen. Der Höchstpreis bei Großviehhäuten und Kalbfellen ist je nach Herkunft, Gewichtsklasse, Gattung, Schlachtart und Beschaffenheit, bei Roßhäuten, Ponphäuten und Fohlensellen je nach Länge und Besckiaffenheit verschieden. Grundpreis und Abzüge müssen aus den an die Verteilungsstelle (Kriegsleder Aktiengesellschaft) gelangenden Rechnungen ersichtlich sein. Anmerkung: Es ist dringend zu beachten, daß der Höchstpreis derjenige Preis ist, den die Vertei lungs- st e l l e (Kriegsleder Aktiengesellschaft) h ö ch st e n s bezahlen darf-. Bei den gemäß der Bekanntniachung Nr. 0h. II. 111/7. 16. K.R.A. erlaubten Veräußerungsgeschäften über Häute und Felle müssen deshalb die im §3 festgelegten Grundpreise je nach der Lieferungsstufe entsprechend niedriger angesetzt werden. Die im § 6 bestimmten Abzüge sind in allen Lieferungsstnfen voll zu rechnen. b) Höchstpreis für nicht rechtzeitig geliefertes Gefälle. Nicht rechtzeitig geliefertes Gefälle sind diejenigen Häute und Felle, die gemäß § 7 oder 10 der Bekanntmachung Nr. 0h. II. 111/7. 16. K.R.A. meldepflichtig geworden sind und für die eine Verlängerung der Beränß-erungserlaubnis (auf Grund des § 12 der genannten Bekanntmachung) wicht gewährt worden ist. Der von der Verteilungsstelle (Kriegsleder Attiengesell- schast) für nicht rechtzeitig geliefertes Gefälle zu zahlende Preis darf 90 v. H. des unter Buchstabe a dieses Paragraphen festgesetzten Höchstpreises nicht übersteigert. 8 3. Grundpreis. Der Grundpreis darf höchsterts betragen: Klasse I Klasse II Klasse III sür I kg sür I kg für 1 kg Bei Gefälle von Grün- Grün- Grün- gewicht gewicht gewicht Mark Mark Mark Bullen, O ch s e n, Kühen, Rindern und Fressern: mindestens 10, höchstens 15 kg 1,85 Ino Bullen: mehr als 15 bis höchstens 25 kg 1^5 a n -5 r 1 / 35 , 1,55 1.40 „ 35 kg . . 1,55 l.on Ochsen: inehr als 15 bis höchstens 25 kg 1*5 1.2, • tt 25 „ „ 35 „ 1,66 1,45 .. H 35 kg . . 1.70 1,66 1,46 Kühen: mehr als 15 bis höchstens 25 kg 1,7° 1,6. 19 m 25 „ „ 35 n 1,70 1,65 1,46 „ 35 kg . . 1,70 1/65 1,46 Rindern: mehr als 15 bis höchstens 25 kg 2,05 l m ff ff 25 ,, y 35 , 1.« » „ 85 kg . . 1,75 1,60 Kälbern . 2,30 2„o 2,00 Länge Grundpreis in Mark in cm für das Stück *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis .zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet; 2. wer einen anderen zmn Abschluß eines Vertrages auffor- dert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Verttage erbietet; 3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§ 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen ist, beiseite- schafst, beschädigt oder zerstört; 4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nickt nachkommt: 5. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlicht; 6. wer den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwider handelt. Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 tmd 2 ist die iMeldstraje mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, mm den der Höchstpreis überschritten worden ist, oder in den Fällen s-der Nr. 2 überschritten werden sollte; übersteich der Mindestbettag .zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die (iöeldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbe- - betrages ermäßigt werden. In den Fällen der Nr. 1 und 2 kann neben der Sttase Ungeordnet werden, daß die Verurteilung auf .Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist; auch kann neben Gefängnisstrafe aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Mit Gefängnis bis zu einem Jahve oder mit Geldstrafe bis zu 'zehntausend Mark wird besttast.: I wer der Verpflichtung, die eilteigneten Gegenstände her auszugeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zu überbringen oder zu versenden, zuwiderhandelt; 2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beffeibs- schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft orri ein anderes BeräußerungS- oder Erwerbsgeschäft über thn abschließt: S. wer 6c 1 Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu ve croahren und pfleglich zu behandeln, zuwider handelt: 4 . we- oen erlassenen Ausführungsbestmunungen zmmder- fruwett. Roß häute (Ponyhäute) R 0 ßhäute . . . . Fohlenselle bis 179 14, 180 „ 199 18 200 „ 219 24, 220 , 249 30, 26ö und mehr 36, 100 bis 149 5 150 und mehr 8 4. d Zur Klasse I gehört das' Gefälle aus sämtlichen Landern südlich des Mains!, außerdem von der Rhempcovinz aus den Regierungsbezirken Eoblenz und Trier, aus dem Fürstentum Birbm- feld, aus der Rheinpfalz, Elsaß^Lothringen, der Provinz Hessew- Nassau, dem Großherzogtum Hessen, allen thüringischen Staaten, dem Königreich Sachsen, der Provinz Sachsen, den Fürstentümern Schaumburg-Lippe und 'Waldeck, dem Herzogtum Anhalt und von der Provinz Schlesien aus den Regierungsbezirken Liegnitz und Breslau. Zur Klasse II gehört das Gefälle aus dem Rheinland nrit Ausnahme der Regierungsbezirke Coblenz und Trier, ans Westfalen, dem Fürstentum Lippe, Großherzogtum Oldenburg mit Ausnahme des Fürstentums Birkenfeld, aus der Provinz Hannover, dem Herzogtum Braunschweig, den Freien Reichsstädten Bremen, Hamburg, Lübeck, aus Schleswig-Holstein, den beiden Großherzogtünte nt Mecklenburg, den Provinzen Pommern und Brandenburg, von der Provinz Schlesien aus bött Regierungsbezirk Oppeln und aus der Provinz Posen. Zur Klasse III gehört das Gefälle ans den Provinzen Westz- und Ostpreußen. Maßgebend für die Klassenzugehörigkeit ist der Schlachtott, sofern das Gefälle von einer am Schlachtort heimischen Rasse stammt, andernfalls die Gegend, in welcher die betreffende Rasse heintisch ist. Anmerkung: Roßhäute, Ponphäute und Fohlenfelle sind in ihren Preisen unabhängig von ScUachtort und Rchse. 8 5. Beschaffenheit des Gefälles. Der volle Grundpreis (§ 3) gilt nur für das Gefälle, das den nachstehenden Bestimmungen entspricht: a) Großviehhäute und Kalbfelle müssen fleischfrei, ohne Horn, ohne Knochen, ohne Viaul (bei Kalbfellen die ganze Kopfhaut unmittelbar hinter den Ohren abgeschnitten), ohne Schweifbein, jedoch mit Scbweifhaut ohne Schweishaace, ohne Klauen abgeschlachtet sein. Roßhäute, Ponyhäute und Fohlenfelle müssen rnög- lichst fleischfrei, langklauig (die Klauen uninittelbar am Huf abgeschnitten), ohne Schweifhaare und Mähne, jedoch derartig abgescAachtet sein, daß sie den größtmöglichen. Flächeninhalt haben; b) das Gefälle muß richtig gesalzen sein; 01 bei Großviehäuten und Kalbfellen muß das durch Wiegen ermittelte Qtettricht bei Roßhäuten die nach Ablauf des achten Tages nach der Salzung vorschriftsmäßig gemessene Lange in unverlöschlicher Schrift (z. B. auf einer an der Haut R»er dem Fell befestigten Blech oder Holzmarke, durch Stempel- druck oder geeigneten Tintenstift) vermerkt sein. 8 6. Abzüge vom Grundpreis. Der Hijchstp'reis ist um den Gesamtbetrag der nach den folgenden Bestimmungen zu berechnenden Abzüge niedriger als der Grundpreis: 1. Bei Großviehhäuten und Kalbfellen: a) für Gefalle, dessen Gewicht nicht zweifelsfrei (§ 5c) festgestrllt und erkennbar gemacht ist, um 5 Pfg. für das Kilogranrm; für leichte Beschädigung (Fehler*) im Abfall) sowie für Häute und Felle geschichteter Tiere um insgesamt 1,25 Mk. für die Haut von mehr als 2b kg, insgesamt 0,75 Mff. für die Haut bis höchstens 25 kg und für das Kalbfell; für schwere Beschädigung (Fehler int SÖem) 11m insgesamt 2,00 Mk. für die Haut von Mehr als 25 kg und darüber, insgesamt 1,00 M. für die Haut bis höchstens 25 kg für das Kalbfell; für leichte und schwere Beschädigung zusammen um insgesamt 3,00 Mk. für die Haut von mehr als 25 kg und darüber, Für Schlachtung Bei Häuten über 25 kg für je 1 kg Pf. Bei Häuten von ,nehr als 15 bis höchstens 25 kg sür je 1 kg Pf. Bei Häuten tlnd Fellen von höchstens 15 kg sür je l kg Pf. mit Maul. 4 2 1 mit Knochen (Schale) ohne oder mit Horn . . . 6 3 2 mit Klauen. 4 2 1 mit Schweifbein . . . 4 2 1 *) LlLcher Schmitt. Liefe Lecke oder Loch, insgesamt 1,75 Mk. für die Haut bis höchstens 25 kg für das Kalbfell; für Engerlinge (bis 8 offene) um insgesamt 3,00 Mk. für die Haut von mehr als 25 kg und darüber, insgesantt 1,50 Mk. für die Haut bis höchstens 25 kg für das Kalbfell; für Schußhäute (Häute mit Narbengeschwuren, Warzen oder mehr als 2 Löchern oder 3 tiefen Kerben im Keim oder mehr als 8 offenen Engerlingen) um 25 Pfg. für das Kilogramm Grüngewicht; für Abdecker- und Falchäute 20 Pfg. für das Kilogramm Grüngewicht: b) bei abweichender SHlachttmgsart vermindern sich die Grundpreise um folgende Sätze: 2. Bei Roß hä Uten und Pony hä ulen: a) für Häute mit aus'geschlitztem oder zerfetztem Kopf, oder falsch ausgeschnittenen Klauen oder FlemMeü, oder kurzen Klauen (nicht unmittelbar am .Huf abgeschnitten), oder herausgeschnittcner Schwanzwurzel, oder mit einem Loch, oder starkein Schnitt im Kern, oder zwei Löchern oder zwei ttefen Schnitten im Bauch- oder Köpftet! 1.00 Mk. für die Haut von weniger als 220 ein Länge, 2.00 Mk. für die Haut von 220 cm Länge und mehr: b) für Häute ohne Kops oder von geschächitetcn Tieren, sür .Häute mit leichtert Narbeuschäden, mit 2 Löchern oder 2 tiefen Schnitten im Mittelteil der Haut, oder mit 4 Löchern oder 4 tiefen Schnitten im Bauch- oder Kopfteil, oder mit zwei der unter a ausgeführten Vttingelarten: 2.00 Mk. für die Haut von weniger als 220 cm Länge, 4.00 Mk. für die Haut vvn 220 cm Länge und mehr: c) für Schußhäute (stark geschleifte, stark verschnittene, grindige, matte.Haute): ein Drittel des GrurüUwrHes. 3. Bei Fvhlenfeil len: a) für lächte Blück-ädigung *) um insgesamt 0,50 Mk. für das Fell vvn 100 fife 149 cra Länge, insgesamt 0,75 Mk. für das Fell.von 150 cm imh mrchr; b) für schwere Beschädigung (2 Löcher oder 3 tiefe Kerben oder Narbenbeschädigung) um insgesantt 1,00 Mk. für das Fell von IM bis 149 ein Länge, insgesamt 1,50 Mk. für das Fell Won. 150 ein und mehr; 0) für Schußfelle, stark verschmttene oder matte Felle die Hälfte des Grundpreises. Für Großviehhäute ohne Kopf ist der Höchstpreis um 5 v. H. höher, als er sich nach den vorstehenden Bestimmungen ergibt. *) Tiefer Schnitt, tiefe Kerbe oder Loch, Geschwür. FaulstÄle. § 7. Zahlungsbedingungen. Tie Höchstpreise schließen die Kosten der Salzung und ein- ntonatiger Lagerrmg, ferner die Kosten der .Beförderung bis zum nächsten Güterbahn Hof oder bis zur nächsten Anlegestelle des Schiff« oder Kahnes und die Kosten der Verladung ein und gelten füi Barzahlung. Witt> der __ Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. 8 8 . Zurückhalttn von Vorräten. Bei ZurückhattOt vvn Vorräten ist Enteignung zu den gemäß 8 2a (Anmerkung) für die betteffende Lieferungsstufe in Betracht kommerrden Preisen, höchstens jedoch zu.den unter ^ 2b für nicht rechtzeitig geliefertes' Gefälle festgesetzten Höchstpreisen, zu ge- wärttgeu. 8 9. Ausnahmen. Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind an die Meldestelle der Kriegs-RvhsWfs-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe, Berlin W. 9, Budapester Straße 11/12, zu richten. Die Ent-. scheidung behalte ich mir vor. 8 10 . Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1 August 1916 in Kraft. Gleick>zeittg wird die Bekanntmachung Nr. 0h. II. 700/10. 15. K. R. A. voni 1. Dezember 1915 aufgehoben. Frankfurt (Main), den 1. August 1916. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Betr.: Wie oben. An die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem wir auf die vorstehenden Bekamttmlachun gen des stellvertretenden Generalkommandos des XVIII. Armeekorps verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich zu verüffenllichen: .,Das stellvertretende Generalkomnümdo des XVIII. Armeekorps hat mtterm 1. dlugirft die nachfolgenden Bekanntmachungen, betreffend: Beschlagnahme, Behmtdlung, Verwendung und Melde- pflicht von rohen Häuten und Fellen, sowie Höchstpreffe von Großviehhäuten, Kalbfellen und Rohhäuten erlassen. Diese Be- kcmntmachungen enthalten BestimNrungen über Beschlagnahme, Behandlung, Verweitdung und Meldepflicht von rohen Häutcm und Fellm, ferner: von der Bekanntmachung bettoffene Gegenstände, Höchstpreis, Grundpreis, Besckiaffenheit des Gefälles, Abzüge vom Grundpreis, Zahulngsbedinguugen, Zurücklialten von Vorräten, Ansnahmen und Inkrafttreten. Diese Bekanntmachungen sind im Gießener Anzeiger abgedruckt unb können auf unserer Amtsstube emgesehen werden." Der Gießener Anzeiger, der obige Bekanntmachungen eitthält, ist v>oit Ihnen aus Wunsch den Jttteressentett vorzuU'gen, letzteren auch auf etwaige Fragen eingehende Auskunft zu gebet:. Gießen, den 1. Augttst 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. U s i n g e r.