Ar. \{2 Zweites Vlstt <66. Zsyrgsng Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die „Gietzener Zamilienblättsr" werden dem „Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisbfatt für den Kreis Giessen'- zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeitfragen" erscheinen monatlich zweimal. fejper Anzeiger General-Anzeiger für Gberhejfen Samstag, f3. Mai Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäls - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriitleitnng,Geschäftsstelle ».Druckerei: Schul« straße 7. Geschäftsstelle u.Berlag^LMAbl,Schrift« leitung: ^^112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Ließen. Iie Handhabung der Zensur. □ Berlin, 12. Mai. Der Reichs haushaltsaus schuß des Reichstags setzte heute seine Besprechung der .Handhabung der Zensur fort. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter erklärte die Auffassung, daß die Militärbefehlshaber nur dem Kaiser für ihre Hundlungen unter dem Belagerungszustand verantwortlich seien, für irrig. Verantwortlich sei die Regierung, in diesem Falle der Reichskanzler, denn das preußische Gesetz über den Belagerungszustand schreibe vor, daß die Regierung der Kammer 'also nach Uebernahme dieses Gesetzes auf das Reich: dem Reichstag) verantwortlich ist. Der Redner bezieht sich auch auf eine Auskunft des damaligen Bundeskanzlers gelegentlich einer Interpellation im Parlament des Norddeutschen Bundes im Jahre 1870 und auf Ausführungen der Abg. Wiudthorst und Duncker. Der Reichstag habe daher das Recht, vom Reichskanzler Abhilfe gegen gesetzwidrige Maßnahmen der Militärbehörden zu verlangen. Ein konservativer Redner wirft der Zensur zu weitgehende Scheu vor der Wirkung auf das Ausland vor. Wolle man sich danach ausschließlich richten, so dürften auch keine Kanzlerredeu gehalten werden. In England sei die Kritik viel freier. Die Regierung ziehe sich immer hinter Stellein zurück, die vom Reichstage nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten, nämlich hinter die Militärbehörden. Wenigstens für die Zensur in Sachen der auswärtigen Politik müßte die Regierung oie Verantwortung übernehmen. Der Redner polenüsiert gegen die Ausführungen des Rcgierungsvertreters, daß das Sammeln von Massenunterschriften für die Petition des Prof. Dietrich Schäfer eine Umgehung des >Petitionsrechtes bedeute. Der Redner klagt auch über persönliche Zuspitzung der Zensur imd Verhängung der Briefsperre gegen na- tional empfindende Kreise; er verteidigt das Vorgehen der Stettiner Zensur gegen den Artikel des Abg. Gothein in der „Ostseezeitung". Ein Zentrums! ebner spricht über die Schutzhaft. Wenn die Polizeibehörden den Militärbehörden angebeu, wer ihnen verdächtig erscheine, so seien diese Personen in Schutzhaft genommen und hierbei vollkommen rechtlos geworden. Von Rednern verschiedener Parteien wurden lebhafte Klagen wegen unberechtigter Verhängung' von Schutzhast, ungesetzlicher Briefsperre und 'Handhabung der Zensur, auch den Fraktionen des Reichstages gegenüber, geführt. Vertreter des Reichsamts des Innern und des Auswärtigen Amtes suchten die Stellung der Regierung zu verteidigen. Es sind bisher folgende Entschließungen gestellt: von den Sozialdemokraten ans Aufhebung des Belagerungszustandes und der Zensur; von den Abgeordneten Alpers (Welfe.,, Gothein (Pp., und Mumm (Deutsche Fraktion), den Reichskanzler zu ersuchen, dahin wirken zu wollen, daß die Erörterung über ein engeres Verhältnis zwischen dem Deutschen Reiche und den ihm zurzeit verbündeten Staaten in der Presse frei gegeben werde; von der Fortschrittlichen V o l k s p a r t eL: den Reichskanzler zu ersuchen, noch im gegenwärtigen Tagungs- abschnitt einen ^Gesetzentwurf vorzulegM, durch den die Handhabung der Zensur in nichtmilitärischen Angelegenheiten, sowie die Aufsicht über das Vereins- und Versammlungsrecht während der Tauer des Belagerungszustandes den Zivilbehörden übertragen und die Verantwortung dafür vom Reichskanzler übernommen wird; vom Zentrum, den Reichskanzler zu ersuchen, albald die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, durch welche 1. die Verhängung der S chu tz- haft auf das aus rein militärischen Gründen absolut gebotene Maß b e s ch r ä n f t wird, 2. bei Verhängung der Schutzhaft den Verhafteten die int ordentlichen Prozeßverfahren gegebenen^ R e ch t s m i t t e l gewährt werden; von freit Nationalliberalen, dem Zentrum und den Konservativen, den Reichskanzler zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß das Vereinsund Versammlungsrecht und die Preßfreiheit nursoweitein- geschränkt werden, als dies im Interesse siegreicher Kriegführung unbedingt geboten ist, daß eine gleichmäßige Handhabung der Zensur sichergestellt ist, und daß wo von Zivilbehörden auf die Handhabung der Zensur ein Einfluß geübt wird, hie zuständigen Behörden und Beamten, kraft der ihnen obligenden Verantwortung, ihre Maßnahmen vertreten. Ein Z e n t r u ms r e dncr erklärte es für nicht zulässig, dem Volke durch die Presse mittelst oer Zensur eine ganz bestimmte Meinung allmählich zu imputieren. Tie Behandlung der Zeitungen Und ihre Verbote seien zu rücksichtslos, so könne es nicht weitergehen. Der Ministerialdirektor führte aus, es sei allerdings etwas anderes, ob ein kleiner Kreis von Personen eine Eingabe niache, oder ob Bittschriften in Zigarrenläden zur Unterschrift aus- gelegt würden. Im Auslande werde die Zensur viel schärfer gestand habt als bei uns, wo sie nicht jede freie Meinungsäußerung verwehre. Män solle sich doch auch vor Uebertreibungen in der . Zensur hüten. Es scheine nicht zweckmäßig, während de6 Krieges an eine Abänderung des Belagerungsznstandgesetzes ycranzugesten. Ein Volks pa r teil er erwiderte, wenn Man auch alle Uebertreibungen abziehe, so bleibe immer noch bestehen, daß bei p>!S im Gegensatz zum Auslande die politische Zensur schärfer vorgehe. ^ie Behandlung der Presse und ihrer Vertreter gebe zu Beschwerden immer noch reichlich Veranlassung, ja es kämen geradezu törichte Eingriffe der Zensur t*oi\ Gewerkschaftliche Versamm- S G orl ."-ach wie vor gehindert. Ter Zensor des Artikels oe!s Abg. Gothein verteidigte hier mit seinen Freunden seine Stellungnahme, obwohl der Artikel schon in 16 anderen Zeitungen unbeanstandet erschienen war: wie sollten wir so zu befteren Zuständen kommen. Von der äußersten Rechten bis zur äußersten mnmi sei man einig, daß es so nicht bleiben könne. Ein derartiges hinein ber Bevormundung wäre für Monate erträglich, ist es aber nicht für Jahre. Das Volk wünsche Aufklärung und könne sie ai>cil ertragen, die Stimmung könnte dadurch nur, gebessert, nicht gu?t beunruhigt werden. Die Aufhebung des^Belagerungszustan- . allerdings nicht zweckmäßig. Der Redner teilte weiter mir, oatz. in Mecklenburg ein in den stärksten Ausdrücken gegen die megrernng gehaltenes Aussckjireiben an die Abgeordneten von Dorf cö. vertrieben und Unterschriften dafür gesamnielt werden. Er tritt dann ftir den volksparteilichen Antrag ein. Wenn die Re- gtctuitrj einwende, daß der Antrag Undurchführbares fordere, so wurden bei gutem Willen die Schvierigleiten zu überwinden sein. Der Reichstag könne sich nicht vertrösten lassen, daß es auch so besser werde. Bestimmte Vorschläge seien notwendig. ^ Darauf vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf i I Höchste Temperatur am 11. bis 12. Mai 1916: -ft 15,5' C. Niedrigste * , 11. . 12. „ 1916: + 6,2*0. Niederschlag 0,0 mm. Für Rheumatiker und Neuralgieleidende. Jahrelange Schmerzen waren in 3Lagen verschwunden. Herr E. Kelch, Hagen, schreibt: „Ich leide schon seit Jahren an Rheumatismus und Blasenleiden und konnte vor lauter Schmerzen kaum noch auftreten. Da ich mir schon öfter alle möglichen Mittel hatte kommen lassen, welche oft sehr teuer waren und rein gar nichts geholfen hatten, kaufte ich mir eine Packung Togal, denn ich sagte mir: „wenn es nicht hilft, dann ist nicht viel verloren. Das Resultat war so überraschend, daß ich es selbst kaum glauben konnte. Schon nach dem Gebrauch von 2 Tabletten konnte ich gehen und am nächsten Morgen konnte ich wie seit langen Jahren frei und unbehindert auftreten. Heute, am dritten Tage, fühle ich mich am ganzen Körper trotz des miserablen Wetters io wohl, daß es eine Freude ist. Ich kann dcrher Togal allen Leidensgefährten sehr warm empfehlen." Aehnliche Erfahrungen und noch überraschendere Erfolge erzielten viele andere, welche Togal nicht nur bet Rheumatismus, sondern auch bei Lkovffchmerzew Heren- schuß, Ischias, Schmerzen in den Gelenken, sowie bei Influenza gebrauchten. Alle Apotheken führen Togal-Tabletten. est.: Add. acet. salic. Chinin. Mg. Li. [3583 SS Nachtrag Nr. W. II. 5700/4. 16 K. R. A. zu der Bekanntmachung, betreffend Beschlag nähme baumwollener Spinnstoffe und Garne (Spinn- und Webverbot, 9k. W. II. 1700/2.16 K. R. A) Vom 10. Mai 1916. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Ersuchen des Königlichen^ Kriegs Ministers ums mit dem Bemerken zur allge meinen Kenntnis gebracht, daß jede Zuwiderhandlung auf Grund der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 357) in Verbindung mit den Ergänzungsbekanntmachungen vom 9. Oktober 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 645) und 25. November 1915 (Neichs-Gesetzbl. S. 778)*) bestraft wird, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind. Artikel I. § 3 Absatz 2 Nr. 1 des Spinn- und Webverbots erhält folgende Fassung: 1. Webereikehricht, welcher weder Garn- noch Zwirnabfälle enthält; Artikel II. § 3 Absatz 2 Nr. 4 des Spinn- und W-ebverbots erhält folgende Fassung: 4. Auslandsspinnstoffe und Auslandsgarne. 2 ) Unter Auslandsspinnstoff-en im Sinne dieser Bekanntmachung werden verstanden: Baumwolle, Baumwollabgänge und Baumwollabfälle, die nach dem 15. Juni 1915, Linkers und Kunstbaumwolle, die nach dem 1. Januar 1916 aus dem Ausland eingeführt worden sind, ferner Kunstbaumwo-lle, hergestellt aus Garn- und Zwirnabfällen und Lumpen und Stoffabfällen, die nach dem 1. Januar 1916 eingeführt worden sind. b) Unter Auslandsgarnan im Sinne dieser Bekanntmachung werden verstanden: Garne und Zwirne, die nach dem 15. Juni 1915, Garn- und Zwirnabfälle, die nach dem 1. Januar 1916 aus dem Ausland eingeführt worden sind, ferner Garne und Zwirne, die ausschließlich Mrs den unter a aufgeführten Auslandsspinnstoffen her gestellt sind. Voraussetzung ist, daß die Einfuhr der Spinnstoffe und Garne der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums nachgewiesen werden kann. Die von der deutschen Heeresmacht besetzten Gebiete gelten nicht als Ausland im Sinne dieser Bekanntmachung. Artikel III. § 6 des Spinn- und Webverbvts erhält folgenden Zusatz: . 4. Garn- und Zwirnabfälle (vgl. § 2 Nr. 2) dürfen nur an die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen, Berlin, Bellevuestraßc 12 a, veräußert werden. i Artikel IV. ß 10 des Spinn- und Webverbots erhält folgende Fassung: Die Veräußerung oder Lieferung von Barrmwollspinnstoffen und Garnen nach §§ 3, 5 Und 6 dieser Bekanntmachung wird nur gestattet, wenn keine höheren Preise als die in der Bekanntmachung Nr. W. II 1800/2. 16 K. R. A. festgesetzten Höchstpreise für Baum- *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nich-t nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1. 2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, venvendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Veräußerung^- oder Erlverbsgeschäft über ihn abschließt; 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt; 4. wer den nach § 5 erlassenen AusMrungsbestimmungen zuwiderhandelt. wollspinnstoffe, Banmwollgespinste und deren Abfälle gefordert und bezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn vordem 1. April 1916 höhere Preise als die Höchstpreise vereinbart sein sollten. Jedoch dürfen Garnlieferungsverträge, die vor dem 1. April 1916 zu höheren Preisen abgeschlossen worden ftnb, zu diesen Preisen insoweit erfüllt werden, als dies erforderlich ist zur Erfüllung von Heeresaufträgen gegen Belegschein 3, über welche die auftraggebende Heeres- oder Marinebehörde dem Garnverbraucher bereits vor dem 1. April 1916 den Zuschlag erteilt hat. In gleicher Meise dürfen Garn- lieferungsverträgc, die vor dem 1. April 1916 gegen Freigabeschein für Nähfäden zu höheren.Preisen abgeschlossen worden sind, zu 'diesen Preisen erfüllt werden, falls der Freigabeschiein vor dem 1. April 1916 ansgefertigt worden ist. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 studen keine Anwendung auf Auslandsspinnstoffe und Anslandsgarne (§ 3 Ziffer 4). Artikel V. Dem Spinn- und Webverbot werden folgende Bestimmungen hinzugefügt: 8 *3. Allgemeine Ausnahmen. Die Kriegs - Rohstoff - Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministerinms kann allgemeine Ausnahmen von den Vorschriften dieser Bekanntmachung bewilligen. 8 14. Anfragen und Anträge. Anfragen und Anträge, die die Meldepflicht und Meldungen von Banmwvllspinnstoffen und Garnen betreffen, sind an das Web- stosf-Meldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Verlängerte Hedemannstr. 11, alle übrigen Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung oder die etwa zu ihr ergehenden Ausführungsbestimmungen betreffen, sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sektion W. II., des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verlängerte HQe- mannstr. 9/10, zu richten und am Kopfe des Schreibens mit der Aufschrift: „Betrifft Baumwollbeschlagnahme" zu versehen. Artikel VI. Vorstehende Bekanntmachung tritt am 10. Mai 1916 in Kraft. Frankfurt a. M., den 10. Mai 1916. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps. Betr.: Wie v-ben. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Gießen. Indem wir auf die vorstehenden Bekanntmachungen des stellv. Generalkommandos des XVIII. Armeekorps verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich zu veröffentlichen: „Das stellvertretende Generalkommando des XVIII. Armeekorps hat zu der Bekanntmachung, betreffend, Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne (abgedruckt int Gießen er Anzeiger Nr. 78 vom 1. April d. Js.), unterm 10. Mai d. Js., einen Nachtrag erlassen, der eine Aendernng der Artikel 1—5 enthält. Dieser Nachtrag ist im Gieß^ner Anzeiger Nr. 112 vom 13. Mai enthalten und kamt auf unserer Amtsstube eingesehen werden." Der Gießiener Anzeiger, der obige Bekanntmachung enthält, ist von Ihnen auf Wunsch den Interessenten vorzulegen, letzteren auch auf etwaige Fragen eingehende Auskunft zu geben. Gießen, den 12. Mai 1916. GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen, gez. Dr. U fing er. Bekanntmachung. Betr.: Stallhöchstpreise für Rindvieh. Auf Grund des Reichsgesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914, in der Fassung der Bundesrats Verordnungen v om 7. Dezember 1914, 21. Januar 1915 und 23. März 1916, sowie entsprechend der Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern vom 7. August 1914, betreffend die Ausführung des Gesetzes über Höchstpreise, wird bestimmt: § 1 - Die von dem Oberhessischen Viehhandelsverband am 29. März 1916 veröffentlichten Stallpreise sind Höchstpreise im Sinne des obengenannten Gesetzes. 8 2 . Tie S t a l l h ö ch st p r e i s e für den Verkauf von Rindvieh im Bezirke des Kreises betragen demnach: , ■ ■ „ a) vollfpftchige Masrochseu . > nrc b aIte der einem Gewicht (bis 6 Jahre alt), Bullen, «\l . des Tieres Rinder (noch nicht gekalbt). Beutnern: H«. Bei Kühen, bie trotz des Schlachtverbots nach der Schlachtung trächtig befunden werden, darf das Gewicht des Tragsacks in Abzug gebracht werden. Alle Verkäufe nach Schlachtgewicht oder nach Stück „überhaupt" sind verboten. Jedes Tier muß einzeln gewogen werden: das Gewicht ist auf einer öffentlichen Wage oder in Gegenwart des Käufers oder seines Beauftragten auf einer zuverlässigen Privatwage zu ermitteln. 8 .3. Alle Zuschläge zu den in § 2 festgesetzten Preisen wie Trinkgelder, Schwanzgelder, Vcrsicherungsgelder und allen sonstigen Nebenvergütungen sind verboten. Besondere Transportvergütungen -u angemessenen Orts- und handelsüblichen Sätzen sind nur zulässig, falls der Transports durch den Landwirt oder Master au eine Verladestelle oder eine Schlachtstätte des Käufers erfolgt, die mehr als 2 Kilometer von dem seitherigen Standpunkt des Tieres entfernt ist. 8 4. Wie von dem Oberhessischen Viebhandelsverband bereits festgesetzt, dürfen beim Weiterverkauf von Rindvieh innerhalb des Kreises durch den Händler zu dem bei dem Landwirt oder Master gezahlten Preis (§ 2) höchstens und einmalig ein Ausschlag von 3 °/o genommen werden. Außerdem bürten lediglich die reinen Eisenbahnfrachtkosten berechnet werden. Im übrigen schließt der Aufschlag sämtliche Spesen und Handelsgewinne ein § 5 Wer die in den §§ 2. 3 und 4 festgesetzten Preise und Vergütungen überschreitet, wird nach Maßgabe des obengenannten Gesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Neben der Strafe kann ungeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist: auch kann treben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Außerdem kann die Fortführung des Handels untersagt und die Einziehung der Ausweiskarten des Oberhessischeu Viehhandelsp verbandes erwirkt werden. Gießen, den 11. Mai 1916. Gvoßherzoalickes Kreisamt Gießen. Dr. U f in g er. All den Oberbürgermeister zu Gießen bie Großh. Bßrger- meiftereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Bulizei- amt Gießen und Großh. Gendarmerirstationen des Kreises. Vorstehende Höchstpreisverordnung wollen Sie wiederholt orts-» üblich und durch Aushang mit dem Hinweise veröffentlichen, daß bei Zuwiderhandlungen Käufer und Verkäufer strafbar fiitb, und den Befolg schärft überwachen. Alle Zuwiderhandlungen sind un-- nachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 11. Mai 1916. GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. (233. Gewinn-Aaszug de* 7. Prenssfsch-Süddeutsfclidn Königlich Preuss.) Klassesi-LoftcHS Gewinn-Auszug der 7 . Pfeussisch-Suddeutschen (233. Königlich Preuss.) Klassen-Lofterfe 5. Klasse. 6. Ziehungslag. 12. Mal 1910 Photographische Apparate 5. Klasse. b. ZiebuDgstag. 11. Mai ISIS Auf Jsds gesogene Kammer «lad mol gleich hohe Gewinn» gefallen, nnd zwar Je einer anf die Lose gleicher Äommer ln den beiden Abteilungen I and H (Ohne Gewähr.) (Nachdruck verbalen.) In der Vormittagszlehung wurden Gewinne über 240 Mark gezogen. 4 Gewinne zu 15000 M 166917 212427 8 Gewinne zu 5000 M 77613 124024 136341 ,197268 68 Gewinne zu 3000 M 4708 9204 15314 15403 35110 39822 47166 49519 60881 64613 86169 93313 93809 97606 102002 102822 103661 118214 127864 147130 174392 191026 193714 194688 196062 198143 201831 208696 210049 224813 229340 230436 232581 232870 138 Gewinne zu 1000 M 2380 4858 6799 12766 17344 20166 21797 23616 25814 28226 33929 37072 38171 40167 60163 51242 57185 63073 66194 70319 71733 73437 81767 83678 84264 86735 88306 94772 98588 99485 99762 106824 106993 109242 111913 112323 117162 ,113963 128636 132910 133707 134238 130746 1384El 139907 163907 158119 164042 164046 166504 176632 ,177787 178269 180663 181317 181743 180902 188938 200698 201064 209039 209693 210026 211919 215261 217169 220506 229915 231673 188 Gewinne zu 500 M 6902 9566 21488 23289 25719 29815 43411 47279 47816 48930 60640 64171 55566 62761 64704 65648 65892 66777 69721 73369 78799 85540 88671 93007 93112 99412 99798 101217 101736 105102 109781 109913 118014 119872 125153 1 26131 126512 128104 130335 133160 136443 140919 142329 144441 145145 145632 154002 154240 161607 161702 162309 163094 107910 168409 168590 170227 170327 170971 171351 173838 174590 178079 179764 183583 183829 180819 185816 191622 194427 195396 198083 199096 200937 201387 203710 207461 207705 207877 210231 210618 211501 212142 212233 212253 214479 216020 218687 218702 224393 224530 227705 227778 228197 230205 In der Nachmittagsziehung wurden Gewinne Uber 240 Mark gezogen. 2 Gewinne zu 160000 M 32265 2 Gewinne zu 10000 M 177040 4 Gewinne zu 6000 M 53073 110960 58 Gewinne zu 3000 M 7477 23485 24020 24732 35191 53423 63413 96075 100634 102963 103764 109730 109663 120802 127865 132396 140430 143809 146758 161287 161489 168699 176894 176669 177436 177465 132907 218119 160 Gewinne zu 1000 M 80 676 6914 8442 17168 18269 31667 32784 40740 41261 43853 45847 49919 57784 69729 62134 62624 64246 69759 69911 79278 76215 79339 81371 82777 83452 87191 90994 92473 98394 99906 101784 103261 105629 107253 109348 116164 116829 117788 118259 126427 127264 133542 136526 139300 143023 146776 148818 151040 158668 168768 169874 161017 161261 161332 161796 163560 164424 164457 170228 170273 .173621 177560 178132 173897 179085 183401 183628 184500 192792 207233 207443 208283 216389 216670 218070 225559 225610 229128 232825 222 Gewinne zu 600 M 1782 3407 11453 15442 16936 17151 17328 19663 20270 20639 21088 22066 26346 27077 29082 32666 32745 34267 34764 36694 35786 38147 38310 40996 41193 42169 43270 47593 47739 48202 48708 60687 61964 64868 66087 60296 67058 69783 62869 63300 64290 65147 72433 73842 76971 76636 79401 79605 80483 81799 88621 94300 06966 100317 103058 106242 106780 108318 108327 110969 111480 114378 114711 121033 121990 123301 129149 130894 134058 135409 136849 140910 146068 146736 151767 153562 163896 161716 162272 162561 164010 166707 168165 170892 175312 178895 180232 180698 132980 183697 190936 193822 194270 194578 195370 197379 199532 201550 204192 205387 208490 208147 20906*5 209094 209327 211307 216007 224697 220849 230657 232705 Anf Jode gezogene Hummer sind zwei gleich hohe Gewinne gefallen, and mar Je einer auf die Lose gleicher .Nummer in den beiden Abteilungen 1 and II (Ohne Gewähr.) (Nachdruck verboten.) In der Vonnittagsziehung wurden Gewinne über 2-10 Mark gezogen. 2 Gewinne zu 40000 M 169197 2 Gewinne zu 30000 M 219020 § 2 Gewinne zu 16000 M 47032 4 Gewinne zu 10000 M 163946 232340 4 Gewinne zu 6000 M 2138 77354 82 Gewinne zu 3000 M 1980 4012 6694 24163 27093 27564 39012 49454 52471 69026 67216 68672 74489 83717 96097 99287 101401 104062 109928 110388 110693 110856 111123 116528 127040 135394 139162 149553 157374 157854 169592 171914 176417 179995 181625 188245 193854 203849 220213 228798 229815 148 Gewinne zu 1000 M 1288 3906 6437 9521 I2K)8 12699 15926 16599 17820 35390 37599 38369 41069 46518 50190 51064 66466 67401 62262 63018 57233 67358 67756 67783 68412 76'.02 78188 79166 80276 84108 89162 89394 96521 98273 98727 101560 102687 103540 109124 111215 112206 113356 113440 114596 119676 125000 132542 133088 136285 141620 143670 164139 160833 163438 167078 169794 169996' 175515 176122 176747 187716 188314 188458 189705 190677 203403 204579 206073 207979 215413 215830 220364 231097 233503 174 Gewinne zu 500 M 1780 3409 8012 9457 9928 10409 16851 23820 25572 27914 28771 30773 31263 35594 36056 37607 44359 47637 51762 61790 61877 62257 52277 63250 65097 56310 56816 68729 64044 64064 65711 66455 70205 77863 78819 82692 86318 86476 86836 91626 91852 91914 95823 96085 96566 101807 108336 114268 115708 116800 126852 128663 130994 138310 141031 141809 145312 145600 149536 151484 152696 152664 154325 168019 168918 169438 169971 175059 175983 177820 177995 180729 185815 186448 188848 193247 196725 199019 200622 206161 209182 213108 214140 221474 224018 232167 233705 In der Nacbmittagsziehung wurden Gewinne über 240 Mark gezogen. 2 Gewinne zu 40000 M 69910 0 Gewinne zu 6000 M 23246 59507 77074 98 Gewinne zu 3000 M 3817 9468 10821 14680 20863 24091 28132 30015 34792 40106 40241 50296 60986 60511 72091 75773 78523 94803 95363 98573 104103 100681 109762 113281 121032 121188 121563 122491 125126 128414 132310 144803 153920 168309 162729 104435 169330 181179 183329 198497 200710 204088 205200 209063 209337 209624 213589 215092 220119 142 Gewinne zu 1000 M 6401 6421 10007 12749 20619 21510 24639 24734 31455 33510 36791 37944 38571 42798 48060 50775 50809 50948 51102 52107 53888 67874 68609 70251 74825 77714 82072 84054 87134 92770 93038 94584 95536 102114 102420 102568 103465 103732 107424 121641 124569 126257 126719 130311 140670 141040 149919 161912 152762 154146 154302 164560 159886 166563 174013 181289 189157 192509 196804 198382 200464 207925 209107 212583 214808 216811 217131 226184 229861 231417 232152 200 Gewinne zu 600 M 5114 6448 9602 10973 11796 13879 21476 24390 24637 33289 34880 35214 37309 60216 62073 62658 66249 58246 60587 67326 70009 71126 72736 77669 80843 82635 84401 85545 69348 89872 91378 92401 94018 95034 96268 96848 97097 98643 100632 109051 109864 110639 111076 111847 117331 123774 126247 126780 127216 127834 129387 131798 132607 136784 141891 142749 144261 146160 147075 147426 147864 158114 169685 100080 162134 165937 166852 171369 171876 174696 175112 175167 179661 183603 185199 186869 186838 191212 1924-95 104299 196028 198216 202982 203058 212783 213020 213746 218295 218325 219888 220808 222211 222351 224577 228126 229476 230S53 230992 232727 233227 imPreise von: Mk.8.— 21.— 23.— 25.— 27.— 28.— 30.— 35.— 40.— 47.— 50.— 60.— 70.— 80.— 90.— 100— usw. in allen Größen. 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Wir können zur Wiedererlang, ung derartiger Papiere, jonne auch von Bildern nur ausnadins- weise behilflich sein, weil uns die Auftraggeber von Offertanzeigen in den meiftenFällen nicht bekannt sind Don wertvollen Papieren dürfen den Angeboten stets nur Abschriften beigegcben werden. Verlag des Gießener Anzeigers Dreher u. Schlosser sowie Hilfsarbeiter finden bei uns dauernde und lohnende Beschäftigung, auch geeignete Kriegsbeschädigte können sofort eingestellt werden. Ebenso bietet sich bei uns kräftigen Frauen u. Mädchen:“"“ Rollnmd Gelegenheit zu lohnend. Erwerb. und Nachhilfe in Griechisch, | Lat einisch,Deutsch und Geschichte für allelvlass.. Eng- H n m ■ ■ c q n lisch und Französisch füi ßwiBCie^sf ssöks Comp., Pnv. ^ . . . ■ ; Vorher, f. alle Schulklassen Werkzeugmaschmenfabrir und Eisengießerei, Zi.-Fxamina, speziell k.^iatu- Aktiengesellschaft, «i« 88 v„. 370 W ' W. KOeSe Goethestr.’äi.' 3745D HiiieülaU H 8 . m. 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Nr. 20, nu Erdgeschoß, einstöckig, etwa 8 zu 12 Meter rm.Gründern, als Gedächimöhalle zu Ehren acfallener Krreger auszubilden und zu diesem Zwecke spater einen Wettbewerb unter den Gießener Architekten auszuschrelben. Für nachstehende Teilaufgabe wird zunächst folgender Wettbewerb ausgeschrieben. benagetten^"^ Eingangshalle soll zur Aufnahme von Kriegswahrzeichen derart verwendet werden, daß sowohl die mittlere zweiflügelige Emgangstür als auch die beiderseitigen Blenden der zuzumauernden Fenster als benagelte und heraldisch wie polvchrom behandelte Flächen hergestellt werden und einen möglichst einheitlich ausgebildeten Schmuck der Vor- balle abgeben. Hierbei sott daraus geachtet werden, daß diese Ausschmückung in den Baustoffen, in Form und Farbe m.lt dein architektonischen Charakter des Bariwcrks in Einklang gebracht wird. In der zweiflügeligen Tür und den beiden Fenstern, welch letztere innen zuzuinauern sind, sollen an geeigneter Stelle möglichst das Eiserne Kreuz, das Reichsmappen, das kleine hessische Staatswappen, das Stadtwappen, das Universitätsivappen und der Namenszug des Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 116 angebracht und benagelt iverden. _ Es ist außerdem eine polnchrome Behandlung der Wandflächen später in Aussicht genommen die jedoch nicht mit diesem Ausschreiben verbunden wird. Die drei besten Entwürfe rverden durch Verleihung von Ehrenurkunden ausgezeichnet. Das Preisgericht besteht aus: Oberbürgermeister Keller in Gießen. Vorsitzender Geheimer Oberbaurat Professor Hofmann, Geheimer Baurat Professor Walbe in Darmstadt,- Baurat Becker. Professor Dr. Rauch, Stadtverordneter Winn in Gießen. In der Stadt Gießen geborene oder ansässige Archi lekten werden hiermit eingeladen, mit einem Kennwort versehene Entwürfe im Mnßstab 1:10 und Einzelheiten rn natürlicher Größe unter Beifügung eines verschlossenen Briefumschlags, der den Namen und Wohnort des Der fassers enthält, bis zum 17. Juni 1916, nachmittags 6 Uhr an den Oberbürgermeister der Stadt Gießen gelangen zu laffen. Die Unterlagen liefert das städtische Hochbauamt Asterweg Nr. 9, kostenlos,- daselbst kann das neue Stadl wappen von Gießen eingesehen werden. Es soll an Einzelheiten je ein Stück der Tür und der berden in den Fensternischen unterzubringenden Tafeln m natürlicher Größe gezeichnet werden. Gießen, den 10. Mai 1916. S654B Der Oberbürgermeister. Kelle r. puizi glanzend, ihn! Chem.Fabrik Eisendrath G.m.b.H- Fabriklager: Frankfurt am Main, Gutslcutstra^e3. [1713D Bekanntmachung. Betr. : Rob fette. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesrats über Rohfelle vom 16. März 1916 «Reichs-Gesetzbl. S. 165), welche im Stadthaus, Gartenstraße 2, eingesehen werden kann, wird angeordnet, daß bei gewerblichen Schlach Zungen von Rindvieh und Schafen im Bezirk der Stadt Gregen die Rohsette nach der Anweisung über die Lostrennung, Behandlung, Verpackung, Bezeichnung und Versendung von Rohfetten vom 5./10. April 1816 «Reichsanzeiger Nr. 82/86) losgetrennt und die folgenden Innenseite: Darm-, Netz-, Magen-, Brust- und Schloßsette sowie Sie Abfallfette (die beim Reinigen und Schleimen der Därme gewonnenen Fette), ferner das Nierenfett ohne Fleisch- nieren. das Herzbeutelfett und die Fettbrocken, soweit sie Nsh beim Verkaufe von Fleisch ergeben, an die Genossenschaft für Häute- und Fettverwertung e. G. m. b H. Kassel, Nebemtelle Gießen in Gießen, abgeliesert werden. Die Abnahme erfolgt im Schlachthof in Gießen Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 191« in Kraft. Gießen, den 12. Mai 1916. Der Oberbürgermeister: ._ Keller. _ 37288 Bekanntmachung. ^Auf Grund deö Gesetzes vom 4. August 1914 betr. Höchstpreise rn der Fassung vom 17. Dezember 1914 bezw. vom 23. September 1915 und 23. März 1916 besttmmre ich für den Bezirk der Stadt Gießen: § 1. Der Höchstpreis für frische Landeier im Kleinhandel wird aus 20 Pfennig für bas Stück festgesetzt. § 2 . Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu emem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Gießen, den 11. Mai 1916. <37296 Der Oberbürgermeister. Keller. Bekanntmachung^ Die Staatssteuerzettel für 1916 werden den Steuer- pfüchttgen rn den nächsten Tagen zugestellt. Diejenigen Steuerpstichtigen welche bis zum31. Mai 1916 kernen Steuerzettel erhalten haben, werden ausgefordert, mervon auf dem städtischen Sleuerbüro Anzeige zu erstatten. Gießen, den 11. Mai 1916. 37308 Ter Oberbürgermeister. Keller. Sperrzeit der Tauben. Nachstehende Bekanntmachung bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 12. ALai 1916. Der Oberbürgermeister. J.V.: Grünewald. Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich für den mir unterstellten Korvsbereich und — im Einvernehmen mit dem Gouverneur — auch für den Befehlsbereich der Festung Mainz: Das Ausfliegenlassen von Tauben, auch Militärbrieftauben, aus ihren Schlägen wird hiermit bis zum 1. Juni ds. Js. verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Ter Kommandierende General Freiherr von Gall, _ General der Infan terie. _ [3727B Bekanntmachnng. ™ Ä" d.er: Zen von Montag, den 15. bis Samstag, den 20. Mar 1916 können tu den Verkaufsstellen der Molkerei Gebr. Grteb. Schanzenllraße und Vismarckstraße Haushaltungen bis 2 Personen einschließl. V« Pfund, " // . „ // V* Pfund, ,, von 6 und mehr Personen s / 4 Pfund Butter erhalten. Die Abgabe erfolgt bezirksweise in der in der Bekanntmachung vom 8. Mai ds. Js. bekannt gegebenen Einteilung gegen Vorzeigen der Brotmarken-Ausweiskarte. Maß- gebend für dte Abgabe ist die auf der Brotmarken-Aus- wetskarte angegebene Zabl der Haushaltungsmitglieder. Dre Abgabe wird durch Ausdruck eines Stempels auf der linken Vorderseite der Ausweiskarte vermerkt. Gießen, den 11. Mai 1916. 37486 Der Oberbürgermeister. _ Keller. __ Wnbttger PfttSernfichttiliigsvettiit zn SriMerfl Die rückständigen Beiträge, welche bis zum 10. Juni l. I. nicht bezahlt sind, werden ohne weiteres durch Nachnahme erhoben. 3721 D Grünberg, am 10. Mai 1916. Sch. Zimmer II., Rechner. Pferde-Versteigerung. Donnerstag, den 18. Mai 1916, vormittags 10 Uhr, soll im Großh. Hosmarftalle dahier ein ausgemusterter Landgestütsbeschäler versteigert werden. Darmstadt, den 10. Mai 1916. Großherzogliche Landgestüts-Direkfton. _In Vertretung: Müller. 370BD M(inf Döfl UAellstmülhohL.Wtks- Ejifnipds lnrs Im T^kliistöMkße. Nachstehendes in den Forstwarteien R-ainrod und Etchelsdorf in diesem Frühjahr durch den Sturm ge- w o r se ne Fi cht c n st a m m holz solla uf dem S u b mi ssi 0 n s mege 39 Zlm. Mttten- 5 a Sil. <20—24 Ztm. Mittendu r ch messer).' 'hierunter 7^» Fsttu.' Durrh 0 lz, und 66,60Fsttn. 5b Kl. 8. am, -wrmi-tags 10'/, Ubr. an uns g-lan7-n ,u lallen, zu welcher Zeit deren Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Submfttenten erfolgt. Die Bietenden smd 3 Wochen an thre Gebote gebunden. Nähere Auskunft erteilen die Großh. Forstwarte Jakob zu St»rnfel». Meyer zu Ratnrod, der Großh. Förster Zimmer zu Ulla und Holzsetzer Wtrth zu Etchelsdorf, die auch auf Verlangen das Holz vorzeigen, sowie die unterfertigte Stelle. Etchelsdorf, den 10. Mai 1916. Großh. Oberförsterei Eichelsdorf. Walter. 37416 Vermögens-Bilanz vom 31. Dezember 1915. Aktiva: Kassenbestand 5167.37 Wertpapierebestand 1980.— Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 2000.— Geschäftsmobiliar und Utensilien 240.— Bankguthaben in laufender Rechnung 3000.— Darlehn auf Schuldschein 82190.86 Hypotheken 250273.83 Kausschillinge 4500.— Stückzinsen u. Zinsenreste 8679.44 Ausstehende Gerichtskosten 40.50 Passiva: Reservefonds 8604.38 Betriebsrücklage 2796.93 Gcschäftsgut- haben der Genossen Anlehen einschließlich Spareinlagen Bankschuld Vorausbezahlte Zinsen aus Kriegsanleihe 25.— 356398.12 . . Mk. J 673.88 13494. LI 329458.83 2018.30 358072.— Reingewinn . . Gesamtkassenumsatz in 1915 Mk. 214401.79 Mitglieder-Stand Ende 1914 . .170 Zugang in 1915.A Abgang in 1915 l Mitglieder-Stand Ende 1915 . . 172 Wieseck, den 9. April 1916. Leder* 2.25 Markt 9tr. a/ “m, Schuhhaus £3/24 25/26 27/30 31/35 2.25 2.50 2.75 3.25 23/26 Setitersweg Ab heute neues Programm, u. a.: Spannendes Drama in 4 Akten •In der Hauptrolle: Alexander Itloissi, Thea Sanden. 09584 Reizendes Lustspiel in 2 Akten. and das übrige ßegleitprogramm Liichtsgsse9haus 9 BaSbrehofsir. 34 l Programm vom 13. bis 15. Mai Der Kampf ums Testament Großes Schauspiel in 3 Akten. I Aibter als Asta Nielsen Feimpikantes Lustspiel in 2 Akten mit Albert Paul, dem berühmten Berliner Komiker, in der Hauptrolle. Dazu ein schönes Beiprogramm. [w«a Militär nach dem Feldwebel abwärts zahlt werktags die Hälfte. Gafe Ernst Ludwig Heute Samstag und morgen Sonntag 211 KÜNSTLER KONZERT Cafe Amend Samstag nnd Sonntag Künstler - Konzert 2860 Versammlung «m 14. Mai, nachmittags 3 Ubr, bei Kraft, Frank fuider Straße 81. Tagesordnung: siehe „Biene". 137461) Leihgestern, 12. Mai 1916. Buß. 8587 Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht. Lang. Becker. Nach wie vor unterhalte ich ein Lager von ca. 2000 Kilo Hanf-Bindfaden u. Kordel sortiert in verschiedenen Stärken und Wickelungen. budwig Lazarn8.Gie«i8eii Asterweg 53 [31471 Fernsprecher 505. Pa^ahena Haarcutsettungsrnittel, Haare rationell unerreichtes trockcncS . entfettet die - .. auf trockenem Wege, macht ste locker und leicht zu frisieren. - verhindert Auflösen der Frisur, ver- " leiht feinen Duft, reinigt die Kopfhaut, r oa ^setzüch geschützt. Aerztiich emvwhle«. Dosen Dik. —.M, 1.56 und 2.59 b« m Parfümenen. Nachrchnu-nsen weife mm aMS« ■ ■ OrigänaS Sack’sche neueste Wendepflüge U. W. Universalpflüge Mehrscharpflüge Hack- u. Häufelpflüge Acker- u. 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