. Nr. 111 Erscheint täglich mit An-nahme des Sonntags. Die ..Sletzener Lamlliendlatter" werden den» »Anzeiger* viermal wöchentlich betgelegt, das „Urelrblatt für den Uret5 Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschastlichen Zelt- fragen" erscheinen monatlich zweimal. SS> General-Anzeiger für Gberhefien F-rcitnff, 12. Mai 1016 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Univcrsttäls - Buch- und Steindruckereu R. Lange, Gießen. Schristleitung,Geschäilss1ellc u.Druckerei: Schul- straße7.Geschästsstelleu.Verlag:^E51,Schrist- leitung: S^112. Adresse sür'Drahtnachrichtem Anzeiger Gießen. Mb. Deutscher Reichstag. 4 6. Sitzung, Donnerstag, den 11. Mai 1916. Am Tische de§ BundeLrats: L e w a l d. Den Platz des Abgeck^neten Dietrich (konf.), der heute seinen 60. Geburtstag feiert, schmückt ein Blumenstrauß. Präsident Dr. K a e m p f eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 15 Minuten. Ser Aal! Liebknecht. Auf der Tagesordnung steht zunächst der mündliche-Bericht des Ausschusses für die Geschäftsordnung über die von den Abgeordneten Albrecht (Soz.) und Bernstein (Soz. A.-G.) eingebrachten schleunigen Anträge auf Aussetzung des gegen den Abgeordneten Dr. Liebknecht (wild) eingeleiteten Verfahrens für die Dauer der Sitzungsperiode und Aufhebung der über ihn verhängten Haft. Abg. v. Payer (F. Dp.) berichtet über die Verhandlungen des Ausschusses: Die Geschäfts- oicknungskom Mission hat bei der Prüfung der beiden schleunigen Anträge an der Hand der zur Verfügung gestellten Untersuchungs- akten deS Konigl. Kommandantuvgerichts Berlin gegen den Landsturmmann Karl Liebknecht wegen KricgSverrats und anderer Vergehen den Tatbestand festgestellt. Es ergab sich folgendes: Am Abend des 1. Mai nach 8 Uhr fanden auf dem Potsdamer Platz in Berlin Ansammlungen statt, zu denen sich etwa 200 Personen, m e i st jugendlichen Alters, auch Frauen, eingefunden hatten. Nach der Schilderung der als Zeugen vernommenen Polizeibeamten und Unteroffiziere wurden, wie es in solchen Fällen üblich zu sein scheint, die Ansammlungen an den Bürgersteigen von den anwesenden Schutzleuten weiter- gezogen, die auch hin und wieder einen Teil der Straße absperrten. Es wurde etwas gelärmt und gejohlt, im allgemeinen verhielt sich aber nach dieser Darstellung die Menge ruhig. Während die Polizei nun bemüht war, den Bürgersteig vor dem Fürstenhof zu säubern, rief em Mann aus einem Menschcnknäuel mit lauter Stimme: „Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Regierung!" Zwei Schutzleute faßten den Mann und führten ihn zur nächsten Polizeistation, wobei er sich nach ihrer Angabe gegen die Abführung sträubte, indem er den Oberkörper zurjickbog, mit den Armen nach hinten schlug und die Füße gegen den Boden stemmte. Nur mit Gewaltanwendung konnte der Fest- genommene zur Polizei st ation geschafft werden. Dieser Feftgcnommene war der Abgeordnete Liebknecht, der damals einen Zivilanzug trug und nicht sofort von den Schutzleuten erkannt wurde. Er wurde in Haft behalten. Am 2. Mai wurden auf Veranlasiung der Kriminalpolizei bei ihm, weil er im Verdacht stehe, die Straßenkundgebungeu eingeleitet zu haben, in seiner Wohnung und in seinem Bureau Haussuchung« abgehalten, wobei sich in seiner Wohnung 120 kleine Handzettel, Einladung zur Straßendemonstratioa cm 1 Mai, fanden, und über 1300 Exemplare eines Flugblattes: „Auf zur Maifeier!". Ber seiner ersten Vernehmung vor einem Kriminalkommissar am 2. Mai hat der Abg. Liebknecht sofort erklärt: Die bei ihm vor- gefundenen Handzettel und Flugblätter seien ihm bekannt, er habe sie verbreitet, soweit er Gelegenheit dazu gehabt habe, er gäbe auch zu, daß die bei ihm Vorgefundenen Exemplare zur Verbreitung bestimmt gewesen seien. Am Abend des 1. Mai habe er sich zum Potsdamer Platz begeben, um sich an der Maidemonstration zu beteiligen. Er habe dort verschiedene Gesinnungsgenoffen getroffen, deren Namen zu nennen er verweigere. Er habe in der Menge mehrmals gerufen: „Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Negierung!" Er habe damit seine Ueberzeugung öffentlich bekunden wollen, daß es Pflicht der Regierung wäre, den . Krieg zu beenden, und daß es Aufgabe des Volkes sei, einen ent- sprechenden Druck auf die Regierung suszuüben. Er halte dieses sein öffentliches Auftreten nicht für strafbar, vielmehr für eine Pflicht gegenüber der großen Masse des deutschen Volkes wie auch anderer kriegführenden Staaten, in denen seine politischen Gesinnungsgenossen in gleichem Sinne wie er tätig seien. Am 3. Mai wurden vom Gcrichtsherrn zwei Haftbefehle erlaffen. In dem ersten beißt cs: „Der Armierungssoldat Karl Liebknecht ist in Untersuchungshaft zu nehmen, weil er dringend verdächtig ist, in Berlin am 1. Mai 1916 durch eine fortgesetzte Handlung öffentlich vor einer Menschenmenge und durch Verbreitung von Schriften zum Ungehorsam gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen aufgefordert zu haben, ferner seinen Ungehorsam gegen einen Befehl in Dienstsachen durch Nichtbefol- gung betätigt und dadurch die Gefahr eines erheblichen Nachteiles im Felde herbeigeführt zu haben; endlich, eincin Beamten, der zur Vollstreckung von Befehlen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden berufen war, in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes durch Gewalt Widerstand geleistet zu haben, §§ 110, 113 des Reichs- Strafgesetzbuches, §§ 92, 93 Abs. 1 und 2 des Militärstrasgesetz- buches, allgemeine Verordnungen vom 13. Juli 1914 und, soweir die Ausrechterhaltung der militärischen Diszivlin in Betracht kommt, 8 176, Nr. 3 der Militärstrafgerichtsordnung." Im zweiten Haftbefehl heißt es: »Der Armicrungssoldat Karl Liebknecht ist in Untersuchung zu nehmen, weil er ferner bringend verdächtig ist, vorsätzlich während eines gegen das Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges einer feindlichen Macht Vorschub geleistet zu haben, 8 89 des Reichs-Strafgesetzbuches sowie § 176 Nr. 1 des Militärstrafgcsetzbuches." In dem Ermittlungsverfahren fügte der Abg. Liebknecht seinen bisherigen Erklärungen noch folgendes hinzu: Er wolle nicht bestreiten, daß sein persönliches Verhalten möglicherweise objektiv den Tatbestand des § 113 (Widerstand gegen die Staatsgewalt) ergeben haben könne. Den Tatbestand des § 110 halte ex nicht für v o r I i c g e n b. Er habe die Handzettel unb die Flugblätter verteilt sowohl in den letzten Tagen des April als auch am 1. Mai, jedoch nicht mehr am Abend dieses Tages auf dem Potsdamer Platz. Was danach den äußeren Hergang anbetrifft. so wird man an der Hand der eigenen Angaben des Abg. Liebknecht davon ausgehen können, daß er in den letzten Tagen des April und auch am 1. Mai, aber nicht mehr am Abend dieses Tages, Flugblätter und Handzettel zum 1. Mai verteilt hat, am Abend des 1. Mai zu der Straßenkundgebung erschien, dort rief: „Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Regierung!" und nach seiner Verhaftung seiner Abführung mit körperlichem Widerstand begegnete. Da alle diese Vorgänge sich in ihrem maßgebenden Teil in den letzten Tagen des April und am 1. Mai, dem Tage der Verhaftung selbst abgespielt haben, so sind die Einleitung der Untersuchung und die Verhaftung, auch ohne daß zu diesem Vorgehen der Reichstag seine Zustimmung erteilt hätte, nicht zu beanstanden, und zwar deshalb nicht, da nach diesem Sachverhalt der Abg. Liebknecht „bei Ausübung der Tat oder auch im Lause des nächstfolgenden Tages" ergriffen worden ist. Darüber, daß auch einem militärgerichtlichen Verfahren gegenüber der Reichstag berechtigt sei, Aufhebung des Strafverfahrens und der Haft zu verlangen, herrschte in der Kommission eine Meinung. Das Ermittlungsverfahren geht nun davon aus, daß sich der Abg. Liebknecht durch fein Verhalten einer Reihe von Verfehlungen gegen Strafgesetze schuldig gemacht habe, nämlich er he.be sich zuschulden kommen lassen: Eines Verbrechens des versuchten Kriegsverrats. §§ 89, 176 des Strafgesetzbuches. gegen §§ 56, 57 des Militärstrafgesctzbuches, durch Verteilung des Flugblattes, eines Vergehens nach §§ 92, 93 des Militärstrafgesetzbuches, verübt durch Ungehorsam gegen den Befehl, in Dienstsachen sich der Betätigung einer sozialdemokratischen Gesinnung zu enthalten, eines Vergehens nach 8 110 des Strafgesetzbuches, Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen, verübt durch Veranstaltung oder Mitveranstaltung der während des Belagerungszustandes verbotenen Demonstrationen vom 1. Mai, r~L i und endlich auch noch eines Vergehens gegen 8 113 des Strafgesetzbuches, verübt durch seinen Widerstand gegen die Voll- strcckungsbeamten. . ^ Es ist natürlich weder Aufgabe des Ausschuffes, noch des Reichstags, diese rechtlichen Würdigungen des Ermittlungsverfahrens einer Nachvrüfung zu unterziehen oder überhaupt sozusagen ein richterliches Urteil über die juristischen Folgerungen aus dem Tatbestand abzvgeben, wenn auch dem einzelnen Mitglied selbstverständlich nicht verwehrt werden kann, sich über die gebotenen Folgerungen aus dem an und für sich ja unbestrittenen Tatbestand persönlich ein Urteil zu bilden und es zum Ausdruck zu bringen. Der Ausschuß hat deshalb auch keine Stellung zu diesen juristischen Fragen genommen und konnte darauf um so leichter verzichten, als man im allgemeinen der Ansicht zuneigte, daß, verglichen mit der Tragweite der Verbreitung des Flugblattes, die anderen Delikte ganz in den Hinter- grrmd zu treten haben. Die Handzettel find obne weiteren Text. Sie enthalten neben einem irrelevanten Satz die Aufforderung: Wer gegen den Krieg ist, erscheint am 1. Mai, abends 8 Uhr, auf dem Potsdamer Platz! Eine Verlesung des Aufrufes mit der Aufforderung zur Beteiligung an der Maifeier selbst hier im Plenum dieses Hauses, die seinem Inhalt die denkbar größte Verbreitung nach außen geben müßte, hat der Ausschuß um so weniger für angängig erachtet, als eine solche Verlesung im Ausschuß selbst vertraulich stattgefunden hat und eine große .Anzahl von Mitgliedern des Hauses unmittelbar oder mittelbar persönlich von dem Wortlaut Kenntnis genommen hat. Ich kann deshalb nur folgendes sagen: Soweit sein Inhalt ohne Schädigung des Reiches überhaupt zum Vortrag gebracht werden kann, nimmt der Auftuf die Maifeier zum Anlaß, ftir den Krieg und die in dessen Gefolge eintretenden Schädigungen in der Hauptsache nicht unsere auswärtigen Feinde, sondern eine Reihe von einheimischen Ständen und Erwerbszweigen und die Herrschsucht der Regierung verantwortlich zu machen. Dann forderte er weiter die-Arbeiter und die Frauen auf, die Hölle des Krieges und das Verbrechen der Menschenmetzelei nicht weiter zu tragen; nur das Volk könne ein Ende machen; es dürfe nicht länger seine eigenen Ketten schmieden. Ueberall in Deutschland und in den feindlicken Ländern müßten die Arbeiter die Fahne des Klasscnkampfes ergreifen." Die Arbeiter und die Frauen werden erneut ausgefordert, den Maifeiertag zum „Protest gegen diranolungen erwünscht ser. würde der Abgeordnete Bennigsen fmt unter ferner Würde gehalten haben. Nun der besondere Fall Liebknecht. Ich sehe da- von ad. zu untersuchen, ob und inwiefern Liebknecht sich strafbar gemacht hat. Ich stehe hier nicht als Jurist, sondern als Par- lomcnloricr. Tic Person Liebknechts ist mir vollständig gleich- Ich habe weder den Beruf, noch die Neigung, ihn zu ver- verteidige ausschließlich ein Recht des Reichstags, nicht über Liebknecht zu Gericht zu sitzen. Dazu find die von der Militärstrafgerichtsordnung gestellten Richter verufeu Ihnen soll der Rechtsfall Liebknecht durch unseren An- ttttg nicht entzogen werden. Der Reichstag hat lediglich nach poli- n<Ä $. l"^cstischen Gesichtspunkten den Antrag zu beurteilen. Nur eine Ausnahme will ich gelten lasten. Wäre es offenbar, daß die Anklage eine Scheinanklage r st, eine tendenziöse Anklage, die erhoben ist, um einen Parlamen- Mrier sein parlamentarisches Wirken unmöglich zu machen, dann wurde der Reichstag auch in eine rechtliche Würdigung der Taten erntreten müsten. ® V2 1° 1 $ € T . ? a 1 1 liegt hier nicht vor. Infolge- besten idEjeibet di« puristische Beurteilung vollkommen aus. Für «NS kommt es mrr darauf an: was frommt dem Reiche und dem Reichstag? Der Reichstag darf ein Recht, das er beinabe 50 Jahre eifersüchtig gewahrt hat, nicht preisgeben. Hier muß'es heißem widerstehe dem Anfänge! Verletzt man einen Grundsatz einmal, 19 * u . m Zweiten und dritten Mal viel leichter nech. Man hat auf die Schwere der Zeit hingewiesen. Damit s<^fft man einen Präzedenzfall, der gerade in Zeiten lchwerster Parteikämpfe der Ausgangspunkt einer fort- geatzten Durchlöcherung des Jmmunitätsprinzips werden kann. Gerade, m solchen Zeiten ist die Wahrung des Jmmunitätsprin- gips besonders wichtig. In solchen Zeiten ist es leicht möglich, daß von der Regierung abhängige Staatsan wälte auf den Gedanken kommen, die Häupter der Opposition durch Anschuldi- gurigen unschädlich zu machen. Der Abgeordnete Liebknecht will durch einen Appell an die Masten eine Regierung zum Frieden zwingen, die beztiib wiederholt ihre F r i e d e n s b e r e i tschaft vor £lfcr Öffentlichkeit ausgesprochen hat. Würden Sre auch die Auslieferung eines Mannes verlangen, der es umgekehrt unternommen hätte, die Regierung zur Anwen- düng einer Methode der Kriegführung zu zwingen, die zur Verlängerung und Verschärfung des Krieges und zu einer erheblichen Verschlechterung der Lage Deutschlands führen müßte? # Liegt nun die Annahme unseres Antrages im Jntereste des Reiches? Ich nehme ohne weiteres an: Die Gründe der Mehr- heit der Geschäftsordnungskommission zur Ablehnung unseres Antrages sind die wahren Gründe. Aber Ihre Stellungnahme kann und wird mißdeutet werden. Unsere Stellungnahme ist irgendeiner Entstellung nicht fähig. Für uns ist der Krieg ein Kampf um die Heimat. Wir sehnen einen Frieden herbei, der nicht den Keim neuer Kriege in sich birgt. Wäre dem nicht so, so wäre das deutsche Volk kein Kulturvolk. S ol a n g e w i r aber einen solchen Frieden nicht erzwingen können, wollen wir unser Land weiter verteidigen, um es zu erhalten und zu sichern. Diese Stimmung des deutschen Volkes kann durch ein Blatt Papier nicht erschüttert werden. Ist es ha klug, den Anschein zu erwecken, der Deutsche Reichstag meste einer aufgeregten Agitation irgendwelche politische Bedeutung bei? Wie grotesk ist diese ganze Unternehmung! Wie kann sich jemand einbilden, durch eine Demonstration auf dem Potsdamer Platz, durch ein Flugblatt in die hohe Politik, in die Geschicke der Welt eingreisen zu können? __ Wenn wir der krankhaften Nervosität, von der dieses ganze Vorgehen, von der jede Zeile des Flugblattes Zeugnis ablegt, unsere klare nüchterne Ruhe entzegenstelleu, dann dienen wir dem Reiche am allerbesten. Wenn wir sagen, Ivirftennen unser- Volk, wir sind seiner sicher, wir können eine in ihrer Ausführung so unreife Unternehmung eines einzelnen ertragen und vertragen, sie macht auf uns 'Jo wenig Eindruck, daß wir nicht daran denken, ihr gogcniiber einen 60 Jahre geübten Brauch aufzugeben, dann würde dos eine eindrucksvolle Kundgebung sein, die nirgendwo mißdeutet werden könnte. (Beifall bei den S^.) der Abgeordnete Liebknecht ist damit des Landesverrats überführt (Hort, Hort! und Lachen bei den Soz.) Liebknecht hat aber gar nicht erklärt, mit den Gesinnungsgenosten zusammenzuarbeiten, sondern nur in demselben Sinne wie seine Gesinnungsgenossen im Auslande tätig zu sein. Liebknecht will nur den Frieden herbeiführen, ein Ziel, das auch unsere Regierung, wie sie in der Note an Amerika erklärt, schon zweimal angestrebt hat. Wer aber so handelt, begeht keinen Landesverrat, sondern erwirbt sich ein Verdienit um sein Vaterland. Sie dürfen sich bei Ihrem Urteil mcht von Zorn oder Groll gegen Liebknecht leiten lasten, sondern musien versuchen, seine Gedankengänge zu verstehen. Wer die Szenen bei der letzten Rede Liebknechts im Reichstage miterlvbt hat, begreift, daß hier die Leidenschaften als schlechte Berater mitwirkten. Das Warft Klastenkampf wurde hier so ausgesprochen, daß man eine Gänsehaut hätte bekommen können. (Heiterkeit.) Aus Reichstag sind eine Menge von Belegen dafür beizubringen, daß ahn. lche Gedanken hier ausgesprochen worden sind, wie sie der Ausruf enthält. Redner führt einige Stellen an. Die Vorwürfe werden nicht ausbleiben, daß man einen politischen Gegner aus- schalten will. Eine Ausnahme von der bisherigen Praxis hätte man nur machen dürfen, wenn es sich um ein gemeines iqfteres Sßerbrcc^eji handeln würde und durch schnelles Eingreifen die Verdunkelung des Tatbestandes zu verbüten wäre. Aus der petzt erschienenen Geschichte des Kulturk > '4 i m Deut- ic^en Reich ist zu entnehmen, wie schwere Vorwür in bezug auf nationale Unzuverlässigkeit auchden Ultramontanen gemacht hat. Unserer Partei hat man ja auch vor dem Krieg die schwersten Vorwürfe gemacht, jetzt sind sie Gott sei Dank verstummt. Am 11. März 1916 hat der Abgeordnete Stresemann sogar gesagt, als er angegriffen wurde, man sollte den Vorwurf, daß man tm Jntereste des Auslandes handle, gegen einen ftogeordneten überhaupt nicht erheben. Davon eine Aus- nähme zu machen, hat keiner das Recht. (Zustimmung b. d. Soz.) , großem Mut hat der Abgeordnete Lieb- rnecht die volle Verantwortung für das, was er tut. übernommen. Vom Reichs amt des Innern befindet sich ein an die Kommandantur gerichtetes Schreiben bei den Akten, worin es heißt: Ich zweifle nicht daran, daß dieser Antrag (der sozialdemokratischen Fraktion) abgelehnt werden wird, halte es aber, um dies Ergebnis zu erzielen, für unerläßlich, daß dem Reichstag sobald als möglich me Unterlagen des Strafverfahrens mitgcteitt werden, damit er sich ein selbständicies Urteil filW Ken ftaYmrt w 'a Ein Antrag auf namentliche Abstimmung wird genügend unterstützt. Abg. Hause (Soz. A.-G.): Die Immunität der Reichstagsabgeordneten besieht auch gegenüber Militärbehörden. Das Jntereste des Parlaments steht hoher als die Durchführung von Strafverfahren. Es ist eine Anmaßung, seine Zustimmung zur Strafverfolgung davon abhängig machen zu wollen, welchen Wert die Mitarbeit eines Abge- otbneien für den Reichstag hat. Von dem Verbrechen des Landesverrats kann bei dem Abgeordneten Liebknecht gar keine Rede fein. Das geht aus der bisherigen Rechtsprechung zweifellos hervor. Das Generalkommando ist zunächst auch gar nicht ans den Gedanken des Landesverrats gekommen. Dieser ist erst von dem Berliner Polizeipräsidenten Herrn von Jagow in die Akten hineingeworfen worden. (Hort, hört!) Er stutzt diesen Gedanken aber nicht auf das Flugblatt, sondern er sagt: der Abgeordnete Liebknecht erklärt auch, daß er mit seinen Gesinnungsfreunden im feindlichen Lande zusammenarbeitet, um den Weltkrieg sobald als möglich zu beenden, und fährt dann fort: M em selbständiges Urteil über den Inhalt der Akten bilden kann wort, Hort! und Unruhe.) Kein Beamter des Reiches hat das Recht, das Urteil des Reichstages vorwegzunehmen. DaS wirft ein recht ungünstiges Licht auf die ganze Sache. (Unruhe). Wenn petzt von der Norm abgegangen wird, so tritt an deren Stelle die Willkür, die immer schlimme Folgen hat. Abg. tum Laszewßki (Pole): Die polnische Fraktion stimmt, nicht dem Abgeordneten Liebknecht zuliebe, am allerwenigsten, um ihn in Schutz zu nehmen, sondern ohne Ansehen der- Person, aus rein prinzipiellen Gründen 6 e 6 e n d e n A u s s ch u ß a n t r a g. Wir sind von jeher gegen pedes Ausnahmegesetz und gegen jede Ausnahmebehandlung gewesen und wollen keine schwankende Praxis eingeführt sehen. (Beifall bei den Soz. und den Polen.) Damit schließt die Aussprache. In namentlicher Abstimmung wird der Antrag des Geschaftsordnungsausschusses mit 229 gegen 111 Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen a »genommen. (Lärm und lebhafte Pfuirufe der Soz. Ironische Pfuirufe auf der Rechten. Erneute Pfuirufe der Soz.) Präsident Dr. Kaempf ruft den Abg. Rühle (Wild) zur Ordnung. (Rufe der Soz.: Wir alle haben Pfui gerufen! Abg. Vogtherr (Soz. A.-G.) ruft „Schande für den Reichstag!" und erhält gleichfalls einen Ordnungsruf. Ne Gewerfschastsiimelle ;um vereiasgesetz. Erste Lesung. (Zweiter Tag.) Abg. Dr. Oertel (Kons.): Wir lehnen die Vorlage ab, wollen uns aber zunächst einer Ausschußberatung nicht widerfetzen. Das Ve-reinsgesetz ist ein Kind der inzwischen überwundenen Blockpolitik. Maine Partei lehnt es ab, in der Novelle den Willen des Ges^ebers zum Ausdruck gebracht zu sehen. Ware ich damals im Reir^tag gewesen, würde ich mich der Vaterschaft wahrscheinlich nicht mitschuldig gemacht haben. Das Verhalten der Regierung dieser Novelle gegenüber war sehr wechselvoll. Zunächst hieß eS, eine Aerrderung könne erst im Frieden erfolgen. Das halten wir auch heute noch für richtig. Schließlich gab sie dem Drängen des Herrn Scheidemann nach und versprach, die Vorlage noch in dieser Tagung zu bringen. Nach Legiens Ausführungen im „Vorwärts" ist dies ein Sonder ge setz zugunsten der Gewerkschaften. Es hat sich allerdings ein Mäntelchen umgehängt. Die Forderung des deutschen Landwirtschaftsrates enthält nichts Anfechtbares. Er ist zur Vertretung der Landwirtschaft berufen und will die in ihr herrschenden feindlichen Verhältnisse nicht getrübt sehen. Auf dem Land sind die Arbeitnehmer oft Arbeitgeber. Beide arbeiten unter dem gleichen Geschick. Eine landwirtschaftlicheArbeitS- ernstellung Ware von großer Gefahr. Das preußische Gesetz, daS dre Verabredung dazu verbietet, ist segensreich. Es wird durch den petzigen Gesetzentwurf nicht berührt, sondern es bleibt besteh e n. Der Begriff „Wirtschafts- und sozialpolitisch" ist dehnbar. Ich mochte einen Preis darauf setzen, daß man die „reine" Politik davon nicht ganz trennen kann. Nach dcm Entwurf können Jugendliche unter 18 Jahren Gewerkschaften angehören und Versammlungen beiwohnen. Zeitungsjungen von 12, Kegelpungen von 14 Jahren können sich jetzt öffentlich über die Notwendigkeit des Frauenwahlrechts aussprechen. (Heiterkeit.) Der Reichskanzler hat sich früher selbst gegen die Teilnahme pugendlicher Personen an der Politik ausgesprochen. Auch der Abgeordnete Kerschensteiner, ein hervorragender Kenner der Jugendseele, hat. in einer jetzt veröffentlichten Zuschrift an eine hochstehende Persönlichkeit die Zulassung jugendlicher Personen für verhängnisvoll erklärt. Auch ich trage die Jugend an meinem Herzen, ^bellen Sie sich auf den Standpunkt des Statsfakre- tars von 1908. (Beifall.) Ministerialdirektor Dr. Lewald: Der Vorredner ist lautlos an meiner gestrigen Feststellung vorubergegangen, daß durch den vorliegenden Gesetzentwurf an dem bestehenden Zustand nichts geändert wird. Damit entfallen alle von ihm erhobenen Vorwürfe. Der Gesetzentwurf ist nur eine Sicherung gegen unsichere hin und her schwankende Praxis der Rechtsprechung. Gerade auch dem Landarbeiterverband können punge Leute unter 18 Jahren angehören. Leute von 18 bis 20 Zähren sind doch auch jugendlich, können sich aber organisieren. Für diese Bestimmung hat der Vorredner seinerzeit auch ge- stimmt. (Zuruf des Abgeordneten Grafen Westarp (kons).: Gezwungenerweise!) Gewiß, das Vereinswesen ist eine libe- rate Errungenschaft. Ein konservativer Abgeordneter hat einmal ge,agt: DaS Vereinsrecht' ist die Schere, mit der die konftitu- tionelle Delila dem Simson der Monarchie die Locken beschneidet, um die Minister den demokratischen Philistern wehrlos in die Hände zu geben. Das war der Abg. v. Bißmarck-Schonhausen. Ich weiß nicht, wie die Locken des Abgeordneten Oertel gefallen sind. (Heiterkeit.) Jedenfalls liegt in dem Gesetzentwurf keine Erweiterung des bestehenden Vereinsrechts, er verhütet nur die ungleichmäßige zu einer Rechtsunsicherheft führende Handhabung. Abg. Junck (Natl.): Die Politik ist die Kunst des Möglichen. Anregungen und Verbesserungsvorschlägen, die im Ausschuß an uns herantreten, werden wir uns nicht verschließen. Die Ausführungen des Abgeordneten Müller-Meiningen habe ich so aufgefaßt, daß wir uns bemühen sollten, dem Gesetz eine bessere Fas- I u n g zu geben. Wir sind ebenso, wie ich es von seiner Fraktion me ' f c f*® tt i f I o f f e n, das Gesetz z u machen. Auch neuen Wünschen wollen wir nicht von vornherein un- S^^anglich sein. So haben B. bie Staatsarbei ter, die an sich, wie das von der Regierung ausdrücklich festgestellt worben ist, unter das Gesetz fallen, mancherlei Wünsche. Was sie vor allem bedrückt, ist, daß die reichsgesetzliche Dereinsfreiheit durch einzelstaatliche Bestimmungen eingeschränkt wird. Sollte es im Ausschuß unmöglich sein, hier ein Stück vorwärts zu gehen, so wurden wir sehr gern den Staatsarbeitern, die sich ja selbst in dieser Beziehung außerordentlich vernünftig bescheiden, etwas entgegenzukommen. Das Wort „Vereinsgesetz" wird vielfach als Stichwort für allerlei Wünsche aufgefaßt, die Bedeutung des Ge- setzeS wird weit überschätzt. Das Gesetz ist ein Polizeigeseh und berührt das materielle Koalitionsrecht nicht. Auch die Novelle ist im wesentlichen polizeilicher Natur. Sie beseitigt nur einige Fesseln, die man ftüher zu beseitigen sich nicht entschließen konnte. Der eigentliche Wille des Gesetzgebers soll der Rechtsprechung gegenüber durchgesetzt werden. Dieser Wille ist übereinstimmend im Reichstag und BundeSrak. Man darf das Gesetz nicht mit dem § 3 des preußischen Gesetzes von 1854 beschweren, sonst könne es vielleicht scheitern. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Landarbeiter wird hier berührt: wie soll dadurch das gute Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Lande gestört werden! Die Ausführungen des Abgeordneten Dr. -Oertel rennen offene Türen ein. Die bloße Beseitigung der Schranken eines Polizeigesetzes kann mcht zu einer Vergiftung der Seele der Jugend führen. Eine solche Möglichkeit besteht noch in tausenden anderen Fällen, ich erinnere nur an die Fabriksäle. Wir erwarten von der Vernunft der Gewerkschaften.selbst, daß sie ihre Tätigkeit nicht dadurch mihkreditieren, daß sie nun unreife Burschen ohne Not in die Bewegung hineinbringen. Daran kann ihnen doch selbst nichts gelegen fein. Aber diese jungen Leute rnüGeu Gelegenheit haben, mitzuberaten in dem Rahmen, in welchem sie selbständig Arbeftsvertrüge nach »nfetm bürgerlichen Recht ab» schließen können. Darunter leiden sie aber gäviß an tijza. Seele keinen Schaden. Wir müssen brechen mit dem Mißtrauen gegen die Gewerkschaften, wie es früher bestand. Wir wollen den Geist von 1914, der auch ans diesem Gesetz spricht, nüht vergessen, wir wollen damit Ernst machen. (Beifall.) Abg. Stubbendorf (Deutsche Fraktion): Unsere Landarbeiter dürfen nicht schlechter gestellt werden als die anderen. Wir find bereit, im Ausschüsse mitguarbette» und hoffen, daß etwas Ersprießliches heran Stammt. Abg. v. TrampszhnSki Mole) bringt Beschweichen über die Handhabung des VeremSgefeheS vor. Der Sprachenparagraph muß beseitigt werden. Das Haus vertagt die Weiterberatung auf Freitag, 3 Uhr, pünktlich, vorher Anfrage des Abg. Herzfeld (Soz.) über deti deutsch-türkischen Vertrag, dann Etats des Reichstags, ReichSschatzamtS und Allg. Pensionsfonds. Schluß 6^ Uhr. Zm deutschen Belgien. Bon lmferem Brüsseler Mitarbeiter. Brüssel, 3. Mai. Wenn ein Neutraler die französische und englische Presse liest vhne tiefere Kenntnis dessen, was sich in Europa jetzt abspielt» ronme er tatsächlich glauben, daß die Enterfte für die Kultur gegen dre Barbavelkämpft. Namentlich die große Pariser Boulevard- dresen Eindruck täglich hervorzurufen, aber sie ivendet dabei Mittel an, die der Nation, die die große französische Revolu twn gemacht hat, geradezu unwürdig sind. Es gibt heute wohl «JF gebildeten Deutschen, der es wagen würde, die fran-- :Wftsche Kultur, die doch tlttsächlich vorhanden ist, und das Verdienst, das dre französisclxe Nation um die Fortentwickl'unF Europas in den letzten Jahrzehnten batte, m schmälern oder gar zu beschimpfen, ^zn reiner großen deutschen Zeitung wird man gehässige Worte llesen können, am wenigsten aber wird man von den Franzosen, dre nun einmal unsere Feinde sind, in despektierlicher Art und Werse sprechen; im Gegenteil, wir erkennen die Tapferkeit ihrer HoDaten und rückhaltlos alles das an, was Frankreich für die Welt geleistet hat. Die verschiedenen großen Zeitungen, deren ; Na men mit dem Ansehen der französischen Republik verknüpft sind, .folgen -dresem Beispiele nicht, und man kann es wohl sagen: eines der widMvärttgsten Organe ist heute der „Figaro", jener Figaro, der dre Vornehmheit gepachtet haben wftl, und in dessen Spalten Dre größten Geister.der dritten Republik geschrieben haben. Einige 'Beispiele unter vielen mögen erläutern, wie tief heute das Organ der „Unsterblichen" gefunverr ist: In der Nummer vom 28. April schreibt kein Geringerer wie 'Emile Bergerat eineir Artikel, der die Ueberschrift führt: „Ans den ^Boulevards". Es handelt sich da um zwei „Poilns", die ein alter Boulevardrer^ trifft und mit denen er sich über den Krieg unterhält. Es enftvinnt sich nun eine Unterhaltung etwa folgenden Inhalts: Dtt Eine sagt zum andern: „Ich muß dir doch eine Geschichte erzählen: Erinnerst du dich an meinen getreuen Armand, meinen bretonischen Kammerdiener, der mich auf allen meinen Autofahrten begleitete? — „Was ist er geworden, der brave JungeL" — ,,Emgezvgen." — „Bei welcher Waffe? — „Du wirst ft^en. Wir ihvben da jüngst einen kleinen Wald umstellt und ettoa 3G Gefangene gemacht. Mein Bruder, der Offizier ist, hatte mir den Auftrag gegeben, sie ihm zuzuführen. Während ich sie führte, hörte ich auf einmal einen von ihnen meinen Namen nenne:?. ich drehte mich um und ging aus ihn zu, und wer denkst du, r ' war, mein treuer Armand, oder vielmehr Hermann. Denn ! i rctoite war ein Deutscher, woraus hervorgeht, daß der! Kerl mich seit vier Jahren ausspioni-erte. Ich hätte ihm den Kopf ernschlagen können." — „Haft du es getan?" — „Mein Lieber, die sind unverwüftlich. Was meinst du, was er gesagt hat? „Wenn der gnädige Herr will, so werde ich nach dem .Kriege mit Vergnügen in seine Dienste zurückkehren. Der gnädige Herr waren! immer gut zu mir!" Ich habe mit einem Fußtritt der Unterredung ein Ende bereitet; denn der Kerl wollte sogar fragen, wie es meiner Mutter geht. — Eine schmutzige Rasse." Und dazu paßt das, was im Figaro vom 29. April Alexandre Depp seinen Lesern erzählt. Danach soll vor einigen Tagen im Schloß zu Potsdam bei der deutschen Kronprirrzessin eine Wiege angekommen sein für den jüngsten Sproß des HohenzoNernhauses, dre sich die kämpfenden Soldaten von Verdun erlaubten, der geliebten Prinzessin zu übersenden, und diese Wiege sei rot an gestrichen gewesen und zwar mit dem Blut gefallener Franzosen. Das erzählt dieser Schurke in einem zivei Spalten langen Artikel seinen Lesern, die es jedenfalls auch glauben. Einer der Leiter des Blattes ist Alfred Capus, den man in Deutschland vor dem Kriege auf chlen Bühnen gespiett hat, der andere heißt de Hers, der als zwefter Chefredakteur des Blattes zeichnet, und in dessen Adern deutsches Blut rollt. Wie tief muß ein Volk gesunken sein, das ein derartiges Presseerzeugnis während des Krieges als eine „gloire de la France" bezeichnet. Da braucht man sich gar nicht zu ivundern über das, was die belgischen Flüchtlingsblätter sich alles leisten und was kleine französische Provinzialzeitungen wie z. B. der „Nouvelliste de Lyon", abdrncken. In dem letzteren Blättchen finden wir einen Artikel aus Mailand, darin erzählt der italienische Rennfahrer namens Olivieri, den der Krieg in Belgien überrascht hat, von seinen. Erfahrungen in Belgien. Lassen wir den ALann reden: „Das Elend in Belgien ist sckwecklich, die Kartoffeln iverden zu einem Franken das .Kilo verkauft. Fett kostet 20—25 Franken das Kilo, die Kartofselschalen werden zu einer Art Pulver vermahlen und dieses wird dem Mehl beigegeben, aus dem man Brot macht. Kein Wunder, daß das Brot nach ein oder zivei Tagen ganz ungeheuer stinkt; Fleisch findet man in Belgien fast nicht, die'belgischen Metzgereien sind fast alle geschlossen, und das Schlachten von Vieh ist ausschließlich das Monopol der deutschen Militärbehörde. Die Kinder kommen aus Mangel an Milch um, und Seife gibt es überhairpt nicht mehr." Auf die Frage, wie die deutschen Soldaten leben, antwortete dieser Rennfahrer: „Ja, sie ziehen ich so gut sie können aus der Affäre; auch für sie ist das Leben hart, aber sie leben immerhin noch, besser als ihre in Deutschland zurückgebliebenen Familien. Die Briefe, die sie von ihren Frauen und Kindern erhalten, sind nichts als Schmarzensrufe. Sie möchten gerne alles mögliche nach Deutschland schicken, aber der Gouverneur hat es ihnen verboten, damit die belgiscl-e Bevölkerung nicht sehe, daß man in Deutschland schlechter lebe als in Belgien. In den Schuten, so-erzählt dieser Italiener ohne zu stocken weiter, ist dre deutsche Sprache obligatorisch. Tie vlamischen Lehrer lassen die Kindel: an treten, und deutsche Offiziere erscheinen dann, um sie zu kontrollieren. Unter ihrer Aufficht müssen die Kinder dann turnerische Uebungen machen, und während sie im Kreise herum-, laufen, müssen sie schreien: „Nach Paris! Auf, auf!!" Jüngst sollen nun dre Kruder den überwachenden Ofsizier dadurch gefoppt haben, daß sie statt vorwärts rückwärts liefen. Und was meinen Sre, was dreser barbarische Ofsizier getan hat? Er hat den Degen gezogen und wäre beinahe versucht gewesen, den kleinen intelligenten Belgrern ein Leid anzutun. . ~, Dieser Unsinn wird in Frankreich verzapft, geht durch dre ganze Presse und wird geglaubt. Und nun behaupte einer iwch, daß an ftanzösrschem Geiste nach diesem großen Kriege die Welt genesen könne. Es gibt deren viele, die das behaupten, und» die namentlich die überseeischen Neuttalen mit Artikeln überschwemmen, um ihnen klar zu machen, auf ivelcher tiefen .Kulturstufe Deutschland steht. Das „XXiöme Siöcle", Organ der belgisckien Regierung, gibt in seiner Nummer vom 30. '-lpril einem Artikel Raum, der in inner Zeitung von Buenos Aires „Cri de Belgiaue" von einem gewissen Baron Hubert Beyens geschrieben ist. Dieser Baron ist offenbar ein Verwandter des jetzigen belgischen Ministers für auswärtige Angelegenheiten. Er kann auf seine Leistungen ganz besonders stolz sein! Er behauptete da, es sei unmöglich, daß dre Belgier innerhalb weniger Jahre alles das vergessen hätten, was srch während des Krieges ab gespiett habe; es nrüsse ein Haß gegen die Deutschen Zurückbleiben, der Generationen überdauere. Die Deutschen seien Halbbarbaren, und sie hätten jetzt in diesem Kriege bewiesen, daß man sie nirgends nötig habe. Die belgisäi-e Jndusttie könne ohne die Deutschen existieren. Diese hätten weder dre Wissenschaften, noch die Künste, noch sonst irgend einen Zweig der menschlichen Tättgkeit befruchtet. Nun läßt sich natürlich nicht fcststellen, welchen Eindruck derarfige Artikel jenseits des Ozeans machen, umsomehr, als wir ja keine Möglichkeit haben, mit ähnlicher Münze aufzuwarten. Das liegt dem Deutschen nicht, und wie bereits betont, sind glücklicherweise unsere deutschen Zeitungen mcht soweit gesunken, wie die großen französischen Blätter, die ihre Spezialität seit einigen Monaten lfarrptsächlich darin suchen, den Kaiser und den Kronprinzen in den unflätigsten Karikaturen zu beschimpfen. Was man auf diesem Gebiete erlebt hat, könnte unmöglich von den ivildesten Bölkerstämm-en in Zentral-Afrika überboten werden. (Zensiert Berlin.) Die Tabaksteuer. Berlin, 10. Mai. (Priv.-Del.) Der Steuerausschuß des Reichstags trat am Mittwoch in die Einzelberatung der Tabaksteuer Vorlage ein. Ein Antrag M üller-Fulda (Ztr.) will die Besteuerung des Tabaks ganz streichen und bafür die Zigaretten st euer bedeutend erhöhen. Es wird zunächst über Artikel 2 der Vorlage (Zigarcttensteuer) beraten. Dazu liegt eine Bittschrift vom Bund Deutscher Tabakgegner vor, die das Rauchen von einer staatliche Genehmigung abhängig lnachen und Frauen unter 45 Jahren das Rauchen verbieten will. Dieses Verlangen erregt die Heiterkeit des Ausschusses. Die Fortschrittliche Bolks- pattei erklärt sich fiir den Antrag Müller-Fntda, der sich mit dem Wunsche verschiedener Bittschriften deckt. Während der Antrag! Müller-Fulda die jetzt 5 Mark betragende Steuerklasse aus 7 Mark erhöhen will, will ein Antrag Arnstadt die 3-Mark-Klasse aus 8 Mark und ein Anträg Kreth (Kons.) auch die 5-Mark-Klasse aus 8 Mark erhöhen. Ein R e g i e r u n g s v e r t r e t e r führt aus, daß durch die holdere Besteuerung die Selbstherstellung von Zigaretten eingeschränkt werden soll. Eine Bittschrift lvünscht, daß der Begrift Zigarettentabak gesetzlich festgelegt werde, nicht nur durch Verordnung. Ein konservativer Antrag will die Sclinittbreite des banderolen steuerfreien Tabaks von 2 ans L Millimeter herab setzen. Ern fortschrittlicher Redner erklärt es für eine starke Belästigung, wenn aller bis zu 2 Millimeter geschnittener Tabak als Zigaretten- tabak gelte. Bei der I>entigen Verteuerung des^ Tabaks sei die Grenze ftir die Landevolenfreien Tabake von 5 auf 8 Mark zu erhöhen. Das Pfeifchen des armen Mannes wolle man nicht ver teuern. Ter Reichsschatzsekretär menite, daß in den letzten Jahren doch die Ablvandernng zur selbsthergestellten Zigarette festzustellen sei. Wenn man jetzt die Steuergrenze erhöhe, so müßte dem BnndeSrat die Befugnis gegeben werden, bei Verbilligung des Tabaks wieder auf 5 Mark herabzngehen. Ein sozialdemo. kratischer Abgeordneterüst gegen diese Befugnisse des Bundesrates, zu dem er weniger Vertrauen habe, als zum Reichstag. Die Zigaretten selb stherstellung werde bei den jet gen Tabakpreisen sicher nicht zunehmen. Der R e i ch s s ch a tz s e k r e t ä r glaubt, daß der Tabak nicht so teuer bleiben werde, loeil sich die Valuta wieder liebe und die Knappheit der Transportmittel schwinden wird. Ten Bedenken eines Zentrnmsredncrs gegen die Zulassung einer zu schmalen Schnittbreite schließt sich der Reichsschatzsekretär an, da sonst der Zweck des Gesetzes, Einnahmen zu schaffen, sehr gefährdet NÄrde. Er erklärt es für besonders bedenklich, die Schnittbreite ins Gesetz zu bringen. Ein Sozialdemokrat macht darauf aufmerksam, daß die Zigarettenverkelwssteuer eine Kontrolle fftr die Selbst- Herstellung von Zigaretten darstelle. Ein Zentrumsabgeordneter meint dagegen, daß auch Zigaretten ans nicht versteuertem Pcrpier bergestellt würden, zum Beispiel aus dein Papier der Wolfs scheu Telegramme. (Heiterkeit.) Der Redner schließt sich einer Anregung an, den Betrag von 7 Mark in seinem Anträge durch 8 Mark zu ersetzen. Ein Vertreter weist aus der Statistik nach, daß der Verbrauch an Zigarettenhülsen kolossal Angenommen habe, besonders jetzt in den Kriegsjahren und in den untersten Steuerklassen. Ein Sozialdemokrat führt dies auf die massenhafte Versendung billiger Zigaretten als Liebesgaben zurück. Wenn man befürchte, daß allzuviel Tachstuibenbet riebe in der Zigarettenbranche entstehen könnten, die idas Monopol für dir Zukunft sehr erschweren, so sei dies jetzt nicht zu befürchten, da die polnischen und galizischen Juden usw., die solche kleinen Betriebe eingerichtet haben, jetzt gar keinen Tabak bekämen. Ten Feinschnitt bloß für deutschen Tabak zuzu- laffen, gehe nicht an. Der Ausschuß beschloß einstimmig, den Satz auf acht Mark und für serngeschnittenen Tabak die Schnittbreite aus 1 Millimeter feßzusetzen. Ein fortschrittlicher baperiscber Abgeordneter spricht über die Kriegsaufschläge für Betriebe, die erst nach deni 30. September 1915 angegliedert worden sind. Irgend eine Befürchtung ftir die deutsche Industrie vor der Konkurrenz des österreichischen Tabak unmovols sei nicht zu hegen. Das Auswärtige Amt habe selbst vor einigen Jahren angeregt, daß die k. k. Tabakregie sich mit der deutschen Industrie verbinde. Der Reichsschatzsekretär gibt hierzu eine Erklärung ab, die als vertraulich behandelt wird, weil noch Verhandlungen schweben. Die weitere Aussprache beschäftigt sich eillgehend mit der Höhe der Konsum Vorschläge «und mit der Zigarettenpapiersteuer. Die Abstimmung und die weitere Beratung Wurden aus Doimerstag vormittag vertagt. Berlin, 11. Mai. (WTB.) Ter Steuerausschuß des Reichstages lehnte in erster Lesung des Tabakstenergesetzes die Steuer ans Tabak und Zigarren mit den Stinrmen der Sozialdemokraten, Polen und Fortschrittlern ab, während sich das Zentrum und die Nationalliberalen der Stimmabgabe enthielten. Tic K r i e g s a u f s ch l ä g e für Zigaretten wurden gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Polen angenommen. Für Zigarettentabak im Klemverkaufspreise wurde die Steuergrenze von fünf auf acht Mark heraufgesetzt. Für Zigaretten aus Betrieben, die erst nach dem 30. September 1915 stcneramtlich an- gemeldet sind, soll der dreifache Betrag des 5bricgsaufschlages erhoben werden. * Von Abg. Dr. Werner-Gießen erhalten lvir folgende Zuschrift: Gegenüber ungenauen Zeitungsberichten bitte ich seststellen zu wollen, daß ich in der heutigen Ausschuß-Abstimmung über die Tabak- mrd Zigarrensteirer nicht für die 9ieGicruitg!3* Vorlage gestimmt habe. Aus dem Reiche. Eine Rede des Statthalters von Elsaß Lothringen. S t r a ß b n r a (Elsaß), 11. Mai. (WTB. Nichtamtlich.) Bei dem Kaiserlick>en Statthalter Exzellenz Dr. von Dallwitz und lFrau Gräfin von Rödern fand gestern abend ein Empfang für Mitglieder der Ersten Kammer statt, wobei der Stattl-alter eine Ansprache hielt, in der er u. a. ausführte: Es ist nach Lage der Sache ausgeschlossen, einen nur annähernd vollwertigen Ausgleich zu schaffen ftir körperliche und seelische Quälen, wie sie von unseren verschleppten Landsleuten vielfach erduldet worden sind. So müssen lvir umsomehr darauf bedacht sein, überall da auf tunlichst ausgiebige Schadloshaltung hinznwirken, wo es sich uni materielle Schäden 'handelt, wie sie leider nur zu häufig in unserem Lande zu verzeichnen sind, beispielsweise durch die fortgesetzten Fliegerangriffe: auch ans unverteidigte Ortschaften, oder durch die militärisch völlig zwecklose .Beschießung lueit hinter der Front gelegener Städte und Dörfer. Der Statthalter betonte des loeiteren: Dank und Anerkeirnung gebühren denjenigen Bewohnern des Landetsl, die nun schon seit mehr denn N/z. Jahren die besonderen Laßen und Leistungen auf sich genommen und willig getragen haben, welche die Kriegs'führung an und innerhalb der eigenen Landesgrenzen bedingt, so insbesondere ftir das in Stadt und Land ein quartierten und durchmarscküerenden Truppen, .Mauken und Verwundeten vielfach erwiesene Entgegenkommen. Gr gab sodann der unermeßlichen Dankessclmld gegenüber unserem unvergleichlichen Heere und seinen genialen Führern Ausdruck. Gerade in unserer Westmark wird und sollte es doch doppelt dankbar empfunden werden, daß unserem Lande zum. iveitaus größeren Teile die Schrecknisse blutiger Kämpfe innerhalb der eigenen Grenzen erspart geblieben sind. W'ais bedeuten demgegenüber Opfer und Lasten, wie sie der Krieg nun einmal jedem Grenzlande anfznerlegeu pflegt? Der Statthalter schloß: Dem Wünsche, daß unserem Kaiser bald beschieden sein möge, mit dem' Schwerte einen ruhmvollen Frieden zu diktieren, bitte ich Ausdruck zu geben durch den Ruf: Seine Majestät der Kaiser Hoch! Die Versammlung stimmte begeistert ein. Der Präsident der ersten Kämmer, Geheimer Medizmalrat Dr. Höffel, dankte den Gastgebern, wobei er hervorhob: Elsaß- Lothringen fülstte sich immer als ein. Ast vom großen Stamm, dem es seit 45 Jahren angehört, an dessen Wachstum und Gedeihen es teil genommen hat. Gewiß ist sein Name jung in der Geschichte. 45 Jahre sind «eine kurze Spanne Zeit, aber der Glaube an die Zukunft unseres engeren Vaterlandes als Glied des deutschen Organismus ist immer stärker geworden und hat durch das gemeinsame Erleben des Krieges beredsames Zeugnis gefunden. Fester geschmiedet ist das Band, das Elsaß-Lothringen mit dem Stammlande verbindet, fester aber auch das Band, das uns Mit dem größeren! deutschen Vaterlande einigt. Von den Ausgaben der Zukunft unserer Heimat merken wir heute noch nichts. Die Zeit wird, kommen, in der «die Problem«?, die ffe in ihrem Schosse trägt, erörtert werden. Vorerst wollen wir Weiber mithelfen an der endgültigen EntsckM- dung, jeder an seinem Platze, wohin er gestellt sein mag. Dazu ist nötist feste Ruhe, feste Entschloss Ortzeit. Der Redner schloß: Einmütig wollen wir, die Mitglieder der Ersten Kammer des Landes, in diefüm Sinne Führer unseres Volkes sein. Unter der klarblickenden Leitung Seiner Exzellenz des Herrn Stadl halters werden Regierung und Kammer, gemenffain und zielbewnßt zium Besten des Landes, dem wir alle dienen, zum. Segen unserer engeren! Heimat Weiterarbeiten. Dcr bulgarische Besuch. Berlin, 10. Mai. (WTB. Nichtamtlich.) Die bulgarischen Abgeordnete n sind abends um 11 Uhr 36 Min. vom Lehrter Bahnhof nach Kiel abgereist. Geh. Legationsrat Radowitz, die Mitglieder der bulgarischen 0W- sandtschast, viele Mitglieder der dentsch^bulgarische 11 (Gesellschaft und der bulgarischen Kolonie waren zu in Abschied erschienen. Als der Zug ab fuhr, riefen die Zn rück bl erbenden : „Hurra! Es lebe Bulgarien!" Die Abgeordneten crlviderten: „ES lebe Deutschland!" Kiel, 11. Mai. (WTB.) Die bulgarischen Abgeordneten sind heute früh von Berlin aus dem hiesigen Bahnhöfe eingetrossen; sie wurden vom Stadtkommandanten von Mel sowie vom Polizeipräsidenten und arideren hervorragenden Persönlichkeiten empfangen. Abends erfolgt die Abreise nach Hamburg. Die Beköstigung in Wirtschaften. Berlin, 8. Mai. Am Donnerstag findet der „Bossischen Zeitung" zufolge im R ei chs a nt t des Innern eine Bera - t n n g mit Sachverständigen über die B e r e i n s a ch n n g der Beköstigung statt. Die Grundsätze, über die beraten werden soll, lauten wie folgt: 1. In Gastwirtschaften, Schank- und Speisewirtschastcn sowie in Be • und Erfrischungsräumeir dürfen an warmen Speisen einem istr zu einer Mahlzeit nicht mehr Gerichte zur Auswahl gestellt werden als je zwei verschiedene Suppen, Zwischm- gerichte, zu denen Fleisch oder Fisch nicht verivendet ist. Fischgerichte, Fleischgerichte und Süßspeisen. 2. Jedem Gaste darf zu einer Mahlzeit nur ein Fleischgericht, gleichviel, ob warm oder kalt, verabfolgt werden. Gestattet bleibt außer ait fleischlosen Tagen die Verabfolgung von Fleisch als Aufschnitt aus Brot neben anderen Fleischgerichten. 3. Die Verabreichung von warmen Speisen ans Vvrlegcplatten oder Schüsseln soweit es sich nicht um die gleichzeitige Verabreichung desselben Gerichtes an zwei oder mehrere Personen Ixui-* deck, sowie die Verabfolgung von roher oder zerlassener Butter zu warmen Speisen ist verboten. 4. Als Fleisch im Sinne dieser Grundsätze gilt IRintv, Kalb-, Schaf- und Schwcinlefteisch, sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Art. Berlin, 11. Mai. (Priv. Del.) Die „B. Z. a. M." meldet auS Berlin: Die für heute nach dem Reichsamt des Innern einberufene Besprechung mit den Interessenten wiegen einer Vereinfachung der Speisekarte ist vertagt worden; sie soll erst am kommenden Dienstag stattfinden. * Der Abg. Pros. Dr. Werner (Gießen) hat im Rcichs- tag folgende Anfrage eingebracht: Drc Lichtipielhäuser überbieten sich seit gerairmer Zeit in der verwerflichen Darstellung von Ehebruchs- „kvm ödien" (sogenannten „Sitten schl agc r n"), Einbrecher und T e t e k t i v st ü di c n übelster Art, imlcr Ver- Wendung schreiender bildlicher AnpveisiuNg kund mit Unterstreickiung des sittlich Brüchigen und Anfechtbaren. Mit ihren Vorstellun gen „nur ftir Erwachseire" übettrefsen sie noch das, was sie leider schon vor dem Kriege dem Volke vorsetzm durften, .und ttagen damit erwiesenermaßcir fort und sott zur Verwilderung der Begriffe von Ehre und Sitte bei. Ist der Herr Reichskanzler bereit, Maßnahmen treffen zu lassen, die geeignet sind, «dem gerade setzt doppelt empö ren de n Treiben der Licht bühnen ersvlgreich zu begegnen? sTine schriftliche Antwort würde mir genügen. p rimaaor gibt Nachhilsestund- u . beaufsichtigt Sdmlanigav- Zu erir. in der Geschäftsstelle deSGießener Anzeigers. 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Dezember 1914), ferner auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errid)tung von Preisprüfungsstellen und die Bersorgungsrcgelung vom 25. September 1915 in Verbindung mit der Bundesratsverordnung vom 23. März 1916 über die Aenderung des Gesetzes betreffend Höchstpreise und der Verordnung gegen über- mänige Preissteigerung (Reichs-Gesetzblatt 1916 Nr. 521 sowie auf Grund der Bundesratsverordnung vom 14. Februar 1916 über die Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch (R.-G.-Bl. Nr. 28, ^cite 99 ff.) und der hessischen Ausführungsbekcmnt- machung vom 25. Februar.1916, zu § 7 II wird hiermit nach Anhörung der Preisprüftlngsstelle der Stadt Gießen mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 5. Mai 1916 folgeirde Höchstpreisverordnung für den Bezirk der Stadt Gießen erlassen. § 1. Es werden folgende Höchstpreise festgesetzt: w . ' „ das Pfund Schwernefleilch, mit Zugabe von höchstens Vs des Gewichts Kotelett (mit eingewachsenen Knochen, ohne Beilage) Lenden, ohne Knochenbeilage Sdinitzel, ohne Knochenbeilage Frischer Schinken sSchweinskeule) Roher Schinken, Aufschnitt Geräucherter Knochenschinken Geräucherter Rollschinken Gekochter Schinken Geräucherter Speck Dörrfleisch Schweineschmalz, roh Schweineschmalz, ausgelassen Wurstfett Fleischwurst Preßkopf (Sülze) Geräucherter Schlvartenmagen in Blasen (Dauerware) 2.40 Mk. Bratwurst, frisch 2 00 Mk Gemischter Wnrstaufschnitt 1.80—2 00 Mk' Leberwurst, nur eine Sorte 1.60 Mk.' Blutwurst, nur eine Sorte 1 60 Mk Cervelatwnrst, weich, frisch 3 00 Mk Cervelatwurst, schnittfest geräuchert 3 20 Mk 1.80 Mk. 1.90 Mk. 2.20 Mk. 2.20 Mk. 1.80 Mk. 3.00 Mk. 2.50 Mk. 2.50 Mk. 3.00 Mk. 2.40 Mk. 2.40 Mk. 2.00 Mk. 2.20 Mk. 1.60 Mk. 1.80 Mk. 1.80 Mk. 2.40 Mr. 2.40 Mk. ge- Tägltch frisch gestochenen empfiehlt in prima Qualität zu billigsten Tagespreisen W. Hankel, 3683 Telefon 612. Neuen Däne 7 AM.-ArmM. 5 — 25 „ . „ „ 11.8 Heinrich Driesch Selte rsweg 70. 13707 WaKergkis Spezial- Qualität zum Eiereinlegen Tarantel empfiehlt : Kreuzplatz 9. [3713a Abzugehen: ein Posten — 25 Stück — vorjährige wci3a Kamen- blasen mit Stehbund, aus gesticktem Mull u. gesticktem Voile daS Stück zu: [ v>g9 a. 222 und 122 Mk. Salomen Je Visit karten billigst Bröüil’sciie Drnckerei. Mettwurst, weich Mettwurst, schnittfest geräuchert * ™ An geräucherte Wurstwaren: 10 Pfg. Aufschlag Vcrsandferttge Daneriraren ^mindestens 8 Tage räuchert): 20 Pfg. Aufschlag. Andere Wurltsorten t^ls die in § 1 angegebenen dürfen nicht angefertigt und nicht verkauft werden Die Verstellung von mehreren Sorten Leberwurst oder Blutwurst zu verschiedenen Preisen ist verboten 8 3. Geräucherte Wurstwaren inüssen in den Metzgerläden getrennt von den sriichen Fleisch- und Wurstwaren aus- bewahrt und verkauft werden. Stark geräucherte Dauerwaren sind als solche äußerlich durch Schildaufschrift deutlich kenntlich zu machen und ge,ändert zum Verkauf zu stellen. . 8 4 - ,, dei allen gewerblichen Schlachtungen darf nur hockiftens ein Drittel des Schlachtgewichtes des Schweins zu Wurst verarbeitet werden. Außerdem muß mindestens ein Drittel des Schlachtgewichts als ffisches Schweinefleisch verkauft lverden. ^ . 8 5 . .Zuwiderhandlungen gegen die festgesetzten Höchstpreise, die nur die zulässige Obecgrenze darstellen, werden nach § 6 des vochstpreisgesetzes in der Fassung der Bundesratsverordnung vom 23. März 1916 Artikel' I E Gef-mgnÜ bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe big zu 10000 »carf ober, mit einer dieser Strafen bestraft d.ceben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden . 8 6. Zmmderhandlungen gegen die Vorschriften der LS 2 ms 4 der Verordnung werden auf Grund der 8L 12 Ziffer 1 und 5 und 17 Ziffer 2 der Bundesratsverord- nung über , die Errichtung von Preisprüfnngs stellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 und 4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft § 7. Diese Verordnung tritt mit dem 13. Mai 1916 in Kratt. Ein ortsvolizeilich abgestempelter Abdruck dieser Ver- -dnnng^st in jeder Verkaufsstelle deuttich sichtbar auf- Gießen, den >11. Mai 1916. Der Oberbürgermeister. Keller. 36948 Frohsinn i SmtötHj} Postkeller. und Da me nabt eil nn ff- Samstag, 13. Mar abds. 0 Uhr: VereinSabeud. , A „v D. n. Oe. l.-T. Tour findet am 2L Mai statt. Scheldetal. ab 6,47 nach. Nlederfcheld. l37i6v , 2cx in der Sitzung der Stadtverordneten-Versamm- lung vom 11. Mm 1916 festgestellte Voranschlag o/r Stadt Gießen für^das Rechnungsjahr 1916, ebenfo die Voran,aflage des Ltadterwriternngsfonds, der Armen kaffe des Elektrizitätswerks und der Straßenbahn fowre des Gas-und Wasserwerks für dieselbe Zeit, liegen v°m 13. ds Mts. ab während einer Woche auf dem tadthaus, Gartenstraße 2 — Zimmer Nr. 15 — offen l mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß die Beteiligten innerhalb der Offenlegungs- frist die Voran,chlage emfehen und bei dein Obecbürger- meister schriftlich oder zu Protokoll Einwendungen gegen ihren^Jnhalt Vorbringen können. In dem Voranschlag der Stadt Gießen ist die Er- hcbung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Aus- marrer herangezog en werden. 36926 GraSverstergerlnüffder StädEMiehen' Die Stadt Gießen läßt Samstag, den 20. Mai d I folgende Grasnutzungen öffentlich meistbietend ver- steigern: 1. vormittags 9 Uhr an Ort imd Stelle die Grasnutzung vom Friedhof am Rodberg für das ganze Jahr; B 2. vormittags 10-/, Uhr an Ort und Stelle die Grasnutzung von, den W i e, e ckb ö s ch u n g e n für das brt H-mmstraße am 3. vormittags 1 0 1/2 U h r in der R e sta u r a - l\° n »onJJlettiiot (Sfiafet Witwe, Kaiser- ^llee^4 die Grasnutzung von den Waldwegen für das ganze ^zahr; Mrn'?' D0 Z mittaBS 1 J hr an Ort und Stelle die Grasnutzung vom Friedhof auf dem Nah- rungsbcrg und von den Anlagen vor dem r5 r i e d h o f zur einmaligen Aberntung; 5. vormittags 11 r/z Uhr an Ort und Stelle me Grasnutzung vom Ob ft bäum stück bei der Kaserne zur einmaligen Aberntung; 6. nachmittags 4 Uhr an Ort und Stelle die Heugrasnutzung von 1 4>i f oraen Wiesen Nr. 8 hi§ 17 tm Ultentif ch an oer G rünberger Kratze.. 36938 Zueker-Berbrauchsregelung. Auf Grund der Bundesrats-Veorrdnung über den Verkehr mit Berörauchszucker vom 10. April 1916, der Aussührnngsbestimmnngen des Reichskanzlers vom 12. April 1916 und der Verordnung Großh. Ministeriums des Innern vom 14. April 1916 wird für den Bezirk der Stadt Gießen verordnet. 8 1. Zucker jeder Art (Rüben- oder Rohrzucker, Kristallzucker, flüssiger Zucker, Frucht-, Honig-Sprup, Jngwert- tt^cker) darf im Kleinhandel an Verbraucher nur gegeii Zuckerkarten mit entsprechendem Neirnn-ert abgegeben werden. Einen Anspruch auf Abgabe von Zucker gibt dw Zuckerkarte nichtdie Abgabe erfolgt nur dann, wenn Zucker vorhanden ist. Ist dies der Full, so darf die Abgabe im Kleinhandel nicht verweigert iverden. Die Ueberlassnng der Zuckerkarlen an nicht zum Daushalt gehörige Personen ist verboten. Sie kann die Einziehung der Karte zur Folge haben. § 2 . , Die Zuckerkarten lauten auf 400 Gramm für den halben Monat Und ^ den Kopf der Bevölkerung. Sie werden zusammen mit den Brotmarken ausgegeben. Es Olci&t Vorbehalten, die Menge, auf die die Zuckerkarten lauten, jederzeit zu ändern. § 3. Die^nach der Bestandsaufnahme vom 26. April 1916 rn den Haushaltungen vorhandenen Zuckervorcäte werden den Besitzern mit Wirkung von dem genannten Tage angerechnet: sie erhalten erst Zuckerkarten, nachdem ihr Vorrat unter Zugrundelegung des in § 2 angegebenen Satzes aufgcbvaucht ist. 8 4. Die Kleinhändler sino verpflichtet, die erhaltenen Znckerkarten-Abschnitte zu je 50 Stück auf Bogen auf- geklebt, am 1. jeden Monats gegen Ausstellung einer Bereinigung über die abgesetzte Zuckermenge hier einzu- rerchen. Auf Grund dieser Bescheinigung erfolgt die weitere Uebettveisung von Zucker durch die Großhändler der Stadt Gießen. § 5. Die Ueberwei,ung von Zucker an die Großhändler der iLtadt Gießen erfolgt durch den Oberbürgermeister. Die,er Zucker darf nur an Kleinhändler der Stadt Gießen abgegeben werden. Die Großhändler l>aben am 1. jeden Monats einen Auszug aus ihren Lagerbüchern einzu- 'hen, der ergibt, an wen und in lvelchen Mengen Zucker rci . ,_ abgegeben worden ist: der vorhandene Zuckerbestand ist anzugeben, dementsprechend wird die weitere Zuteilung von Zucker erfolgen. § 6 . Auf den Betrieb der Gastwirtschaften, Bäckereien und Konditoreien finden diese Vorschriften keine Anwen- diing^ Diese Betriebe erhalten Bezugsscheine von dem Oocrbürgermeister für. Zucker.nengen in Höhe der Hälfte deö Verbrauchs in der Zeit vom 1.—30. April ds. Js. Dieser Verbrauch ist durch Belege nachzuweisen. Die Ausstellung von Bezugsscheinen zum Bezug von Zucker in besonderen Fällen bleibt Vorbehalten. Die Inhaber von Bezugsscheinen haben am 1. jeden Monats die rm aögelauiencn Monat bezogene Zuckermenge unter Angabe der Bezugsquelle hierher mitzuteilen. Die Zuweisung von Zucker an andere gewerbliche Betriebe erfolgt durch die in 8 2 der Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers bezeichnete Stelle 8 7. _ Für das Einmachen -von Früchten werden besondere Zusatzkarten auf Zucker ausgegeben, wenn der Nachweis des Beiitzes der Früchte zum Einmaehen oder Einkochen erbracht wird. Hierüber werden noch besondere Vorschriften erlassen. 8 8 . Die Festsetzung von Höchstpreisen für den Kleinhandel bleibt Vorbehalten. 8 9. Die Ausfuhr von Zucker aus dem Stadtgebiet ist verboten; Ausnahmen können durch den Oberbürgermeister zugelassen werden. 8 10 . lBei der Abgabe von Gett'änken in Gastwirtschaften und Kaffeehäusern durf reine größere Menge als ein Stück Zucker verabfolgt werden. 8 11 . Zwviderhandlnngen gegen diese Bestimmungen werden, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 8 12 . Das Znrückhaltcn von Vorräten wird auf Grund der Bnndesratsverordming vom 23. Juli 1915 bestraft Vorhandene Vorräte können für Rechnung der Stadt Gießen übernommen und in den Verkehr gebracht werden 8 13. Diese Verordnung tritt am 13. Mai 1916 in Kraft. Gießen, den 10. Mai 1916. Der Oberbürgermeister: Keller. 36856 Höchstpreise für den Verkauf von Speisekartoffeln. Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 28. Oktober 1915 über die Regelung der Kartoffel Preise, vom 7. Februar 1916 über die Speisekartoffelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916 und vom 2. März 1916 über die Festsetzung der 5)öchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weileroerkarif sowie auf Grund der Bekanntmachungen Großh. Ministeriums des Innern vom 1. November 1915 über die Regelung der Kartoffelpreise werden folgende Höchstpreise für die ?lbgabe von Speisekartoffeln an den V e r b ra n ch er in Mengen unter 500 Kilogramm (10 Zentner) für den Bezirk der ^rtadt Gießen festgesetzt: I. Bei der Mgabe durckj den Erzeuger. a) bis 20 Pf Und: das Pfund 6,5 Pfennig, b) mehr als 20 bis 100 Pfund: der Zentner 5,70 M. frei Keller des Verbrauchers, c) mehr als 1 Zentner bis 10 Zentner: der Zentner 5,60 frei Keller des Verbrauchers. II. Bei der Abgabe durch Händler. a) bis 20 Pfund: das Pfund 6,5 Pfennig, b) mehr als 20 bis 100 Pfund: der Zentner 5,80 M. frei Verkaufsstelle, c) mehr als 1 Zentner bis 10 Zentner: der Zentner 5,70 frei Verkaufsstelle. Verbringt der Händler die Kartoffeln in den Keller des Verbrauchers, so erhöht sich bei b) und c) der Preis des Zentners um 20 Pfennig. III. Bei der Abgabe auf dem Wochenmarkt gelten dre unter I. angegebenen Preise für Erzeuger und Händler. Höhere Preise dürfen nicht gefordert werden. , Die Preise sind Höchstpreise im Sinne des Höchst- preisgesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar und 23 September 1915. Beim Ueberschreiten der Höchstpreise treten die >dort angedrohten Strafen ein (Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk.). Die Anordnung tritt mit dem 9. Mai 1916 in Kraft; die Anordnung vom 4. November 1915 über die Klein' Handelshöchstpreise wird gleichzeitig aufgehoben. Gießen, den '8. Mai 1916. Der Oberbürgermeister: Keller, 36956 Verkehr mit Leise u.llüder. fetthaltig. Wasihwittelil. Durch die Bnndesrats-Verordnnng vom 18. April 1916 < Kreisblatt Nr. 42 vom 2. Mai 1916) sind für den Verkehr mit Seife und anderen fetthaltigen Waschmitteln folgende Bestimmimgen getroffen: 1. Die Abgabe von Seife, Seifenpulver, und anderen fetthaltigen Waschmitteln an S e l b st v e r b r a n - cher darf nur nach folgenden Grundsätzen erfolgen: I. Die an eine Person in einem Monat abgegebene Menge darf hundert Gramm Fein- s e i s e. (T o i l e t t e s e i fe und R a s i e r s e i f e), s owie tü^nf hundert Gramm andereSeife oder Seifenpulver oder andere fett- &> • b k. Waschmittel nicht ü b e r st e i g e n. Vei Feinseifen, die vom Hersteller in Umhüllungen d/n Verkehr gebracht werden, ist ldas unter Ein- ) ch ln ß der Urnhüllnng festgestellte Gewicht maßgebend. Als Ueberschreiten der Höchst- ^enge ist es nicht anzusehen, ivenn ein einzelnes L)tück Feinseife abgegeben »vir'd, dessen Gewicht b i s zu hundert z w a n z i g G r a m m beträgt. Bleibt der Bezug einer Person in einem R?onat unter der zugelassenen Höchstmenge, so wächst der Minder- betrag der Hoch st menge des näck)sten M o n a t s nicht zu. II. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung der für die vierte, volle M v n a t s w o ch e bestimmten B t o t in n r f c erfolgen. Die Abgabe ist vom Veräußerer auf orr Ausweiskarte für den Bezug von Brotmarken unter Bezeichnung der Art und Menge lGewicht) mit Tinte oder Farbstempel zu vermerken. 2. Der Oberbürgermeister ist befugt, Aerzten, Zahnärzten, Tierärzten, Zahnteckinikern, Hebammen und Krankenpflegern auf Antrag einen Ausrnris zu er- terlen, demzufolge an den Inhaber in einem Monat über die auf Grund der Ziffer 1 erhältlichen Waschmittel hinaus Feinseife bis zum doppelten Betrage der in Ziffer 1 vorgesehenen Menge abgegeben wer- oen darf. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung des Ausweises erfolgen; 'sie ist in der in Ziffer 1 vorgeschriebenen Weise zu vermerken. Aerzten, Zahnärzten, Tierärzten, Zahntech- nikeril, Hebammen und Krankenpflegern ist die Ileber- lassung des Ausweises an andere Personen zum Bezüge von Seife verboten. 3. An W i e d e r v e r k ä n f e r dürfen Seife, Seifen- Vulver and andere fetthaltige Waschmittel nur insoweit abgegeben werden, als bereits vorher eine dauernde Geschäftsverbindung zwischen den Vertragsteilen bestanden hat. Die in einem Kalendervierteljahr abgegebene Menge dari^ dreißig vom ^Hundert >der im gleichen Kalender Vierteljahre des Jahres 1915 an denselben Wiederverkäufer abgegebene Menge nicht übersteigen. Abweichungen von diesen Bestinimungen sind nur mit Zusttmmung des ^riiegsaussckjusses für pflanzliche und tterische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin zulässig. 4. Die Versorgung der Barbiere mit der zur Auf- rechterhaltung ihres Gewerbes erforderlichen Rasierseife erfolgt nach näherer Weisung des Kriegsans- schusses für pflanzliche und tterische Oele und Fetle, G. m. b. H. Berlin, durch Vermittelung des Bundes deutscher Barbier , Friseur- und Perückenmacher- Innnngen. 5. An technische Betriebe, insbesondere W a schau sta l t e n , dürfen Seife, Seifenpulver und fetthaltige Waschmittel nur mit Zustimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, abgegeben werden. Für W ä s ch e r c i e n , die weniger als zehn Arbeiter beschäftigen, kann der Oberbürgermeister auf Antrag einen Ausweis ausstellen, gegen dessen Vorlegung die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderliche Menge an Waschmftteln abgegeben werden darf. Der Ausweis nmß die zulässige Höchstmenge angeben. Der Veräußerer 1>o± die Abgabe auf dem Ausweis in der in Ziffer 1 vorgeschriebe?,en Weise zu vermerken. Den Inhabern der Wäschereien ist die Ueber- lassimg des Ausweises an andere Personen zum Bezüge vou Waschmitteln verboten. Wer den Bestimmungen der Ziffern 1. 2, 3, 4, 5 zmviderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Gießen, den 10. Mai 1916. Der Oberbürgermeister. Keller. 37056 6 . Flrift-Pttbi'aiiLSreikllüig da Statt Siegen. 1. Fleisch von Rindvieh, Schafen, Schtveinen, Kälbern, Pferden, Ziegen, Wild, Geflügel und Kamnchen, ferner Fleisch- und Wurstwaren jeder ?1rt, Fleisch- und Wurstkonserven und Speck dürfen an Verbraucher nur gegen Fleischmarken der Stadt Gießen mit entsprechendem Nennwert abgegeben werden. Bei Wild und Geftügel ist das Gewicht von Fell oder Federkleid in Abzug zu bringen. 2. Die Fleischmarken werden jeweils zusammen mit den Brottnarken. erstmals Samstag, den 13. Mai 1916, ausgegeben. 3. Die Fleisdimarken lauten auf 1200 Gramm für 2 Wodien und den Kopf der Bevölkerung: Kinder unter 5 Jahren erhalten nur die Hälfte der Marken. 4. Für die Truppenteile, Lazarette, Kliniken, Anstalten und das Gefangenenlager werden besondere Bezugs) cheine ausgegeben : die darin angegebenen Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. 5. Gasthäuser erhalten zur Versorgung Ortsfremde r besondere Bezugsscheine, auf denen diese ben Empfang von Fleisch und Flcischwaren durd) Unterschrift zu bescheinigen haben. 6. Die Ausfuhr von Fleisch aus dem Bezirk der Stadt Gießen ist verboten. 7. Diese Besttmmungen treten mit Wirkung vom 15. dieses Monats in Kraft. Der Erlaß näherer Bestimmungen bleibt Vorbehalten. 37046 Gießen, den -11. Mai 1916. Der Oberbürgermeister. Keller. Beknnutumchnng. Um den mit der Ablieferung der beschlagnahmten Ge- genjtände Säumigem nochmals Gelegenhstt zu geben, diese abzuliefern, wird die Metallsammelstelle (Turnhalle der O ber r ea l schu le, Bism arckstr a ße) Samstag, den 13. Mai 1916, vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 3 —5 Uhr geöffnet. Nach diefan Tage toird die Enteignung auf Kosten der Säumigen endgültig durdigeführt. Gleichzeittg fordere ich diejenigen, lvelche zur Ablieferung IFrist bis zum 30. April 1916 erhalten haben, auf, auch diese Gegenstände am vorgenanntm Tage abzu- liefern. Diegeniaen, welche die Anerkenntnis.'cheine über abgeliefertes .Kupfer, Messing und Reinnickel bis jetzt noch nicht abgeholt haben, fordere ich nochmals auf, diese unter Vorlage der Wiegsd)einc innerhalb acht Tagen im Stadthaus, Zimmer Nr. 16, in Einpfang zu nehmen. Gießen, den 6. Mai 1916. Der Oberbürgennei ster. Keller. 35866