Nr. 88 Erschein! ttzlich mit ««Snahme deS Sonntag«. Die ..Stetzever $dem aber beschlossen worden sei, die Erhöhung vom 1. Januar ein-- treten zu lassen, so habe die Nachzahlung noch zu erfolgen. E§ wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt: ,,Zu ^Verfolg des Kreistagsbeschlusses vom 5. Mai 1915 ich nachträglich die lOpvozentige Erhöhung der Straßenwartlöhne für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1915 anszuzahlen zu Lasten von lleberschüsscn aus 1915." Kreistagsmitglied Beckmann bemerkt bet Rubrik IX. daß sich der vorige Kreistag schon mit der Frage der Zahnpflege von Schulkindern beschäftigt habe. Es seien auch vor einiger Zeit Verhandlungen im Kreisausschuß gewesen, es wäre aber 'nichts über den derzeitigen Stand der Sach? bekannt. Wenn im Voranschlag ein Betrag von 2000 Mark vorgesehen worden wäre, dann hätte mau wohl eine bestimmte Grundlage gehabt. Kreistagsmitglied Sommer weist daraus hin, daß der Kindersterblichkeit nach Möglichkeit entgegeng earbeitet werden müsse. Alle Bestrebungen der Be Völker.ungspolitik würden versagen, wenn nicht di? Kinder gesund und kräftig erhalten würden. Ungesnude Zähne seien die Grundlage zu späteren Krankheiten. Er habe das in der letzten Sitzung des Kreistages in Aussicht gestellte Gutachten erstattet, und der Kreisausschnß. habe auch schon hierüber beraten. Einen Voranschlag könne er dagegen nicht aufstellcn, weil ein solcher doch in der Lust schwebe. Die ganze Sache lasse sich auch nicht übers Knie brechen. Zunächst müsse feststehen, was der Kreis an Mitteln bewilligen könne. Staat, Kreis und Stadt müßten zusammenwirken, um den Zweck zu erreichen. Die Stadt Gießen habe sich bereit erklärt, sich unterstützend z!u beteiligen. Von seiten der Regierung sei ihm gesagt worden, daß während des Krieges eine Unterstützung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Er müsse sich aber gegen ein weiteres Hinausschieben der Sache anssvrcchcn. Würde der Anregung des Mitgliedes Beckmann zugestimmt, so sei »venigstens eine Basis, geschaffen, auf der weiter gearbeitet werde'.: könnte. Tie Universität müsse ein zahnärztliches Institut haben. Alle anderen Institute seien gut besetzt und gerade deshalb wäre dic Schaffung des beabsichtigten Instituts in hygienischer Hinsicht entschieden von Vorteil. Kreistagsmitglied Fendt bemerkt, daß er wie in der letzten Kreistagssitzung so auch heute der Sache sympathisch gegenüber- stehe. Es sei aber doch unbedingt notwendig. weitere Unterlagen für die zu treffende Entschließung zu beschaffen. Wenn der Kreit Mittel bewilligen soll, so müßten doch noch nähere Angaben darüber gemacht werden, in welcher Weise diese im Interesse der Zahnpflege der Schulkinder verwendet werden sollten. Auch sei es von Interesse zu erfahren, wie sich der Gesundheitszustand der Zähne bei Stadtkindern einerseits und Landkiudern andererseits verhielte. Kreistagsmitglied Grüncwald bemerkt, daß im Schoß der Ständekammern schon wiederholt über die Frage der Errichtung eines zahntechnischen Instituts an der Landesuniversität verhandelt worden sei, weil die Universität ein solches nicht besitze. Wenn die Jugend aus dem Felde zurückgekehrt wäre und wieder normale Verhältnisse eingctreten seien, dann würden sich die Studierenden dahin wenden, wo Gelegenheit zum Lernen vorhanden sei. Es müsse auch berücksichtigt werden, daß alsdann eine gewisse Konkurrenz mit Frankfurt einsetzen werde. Er sei deshalb der Ansicht, daß man den Anfang machen solle, ohne noch weiter zu erwägen. Die Regierung hätte mit ihrem Standpunkt unrecht. Es dürfe kein Sttllstand eintretcn. Es würden so viel Külturwerte vernichtet. daß es unbedingt notwendig sei, mit dem Neuaufbau) schon jetzt zu beginnen. Die nötigen Unterlagen fehltet: auch nicht. Die Stadt habe beschlossen, Mittel für diesen Zweck zu geben. Deshalb könne der Kreis auch etwas leisten. Die Regierung könne dann gar nicht anders, als Mittel trotz des Krieges zu gewähren. Kreisassistenzarzt Tr. Schenck weist daraus hin, daß die beste Unterlage die schlechte Beschaffenheit der Zähne bei der: Schulkindern sei. Ans dein Lande bestehe für Erhaltung gesunder Zähne wenig Interesse. Wo so viel für körperliche und geistige Erstarkung der Jugend getan werde, solle man auf dem in Rede stehenden Gebiet nicht Zurückbleiben. Kreistagsmitglied N e u e n h a g e n bemerkt, daß er der Frage der Zahnpflege der Schulkinder keineswegs ablehnend gegenüberstehe. Man habe jedoch die von dem Kreistagsmitglied Sommer in Aussicht gestellten Unterlagen bis jetzt nicht erhalten. Die Darlegungen des Letzteren veranlaßten ihn vielmehr, zunächst keine Mittel vorzusehen, denn er habe aus den Ausführungen des Vorredners den Eindruck gewonnen, daß es sich in der Hauptsache um eine Staatsaufgabe handele. Kreistagsmitglied S o m m e r weist darauf hin, daß man einen Voranschlag nur ausstellen könne, wenn man wisse, welche Mittel verfügbar seien. Man könne ja einen Betrag unter der Bedingung einstellen, das; sich der Staat beteilige. Auf dieser Basis könne dann weiter gearbeitet werden, zumal der Staat einen Lehrauftrag einrichten »volle. Kreistagsmitglied Grüncwald spricht dafür, daß der Antrag so formuliert werde, wie ihn der Vorredner vvrgeschlagen habe. Das Kreistagsmitgtsed Neuen ha gen habe reckst, wenn er meine, es sei eine Staatsaufgabe. Der Staat sei aber z. Zt. nicht geneigt gewesen, eine Unterstützung zu bewilligen. Das Institut sei aber unbedingt c r s o r d c r l i ch. Kreisausschußmitglied Wiener bemerkt, das; bei den Verhandlungen im Kreisausschuß ein Voranschlag in Aussicht gestellt »vorden sei. Ta ein solcher aber bis jetzt nicht vorgelegt worden, sei, habe der Kreisausschuß nichts Bestimmtes beschließen können. Tie Mittel, die für freie zahnärztliche Behandlung aller Schulkinder erforderlich wären — denn darauf ginge doch der Antrag Beckmann hina,ls —, ließen sich im voraus nicht ab- messen, jedenfalls feiert aber hohe Beträge hierfür erforderlich. Eine Begrenzung der Aufgaben des Kreises sei aber unbedingt nöttg. Kreistagsmitglied Winn ist dafür, daß ein Betrag eingestellt wird, und hält ein gemeinschaftliches Instittit für erforderlich, hierdurch werde ein Ztvang.für den Staat geschaffen. .Kreistagsmitglied .Hirschhorn führt aus, daß eigentliche Bedenken gegen den Antrag Grünewald noch nicht vorgebracht worden seien. Kreistagsmitglied F c u d t weist wiederholt darauf hin, daß die Unterlagen noch nickst vollständig seien. Man wisse noch nicht. ob die Kinder nur untersucht oder ob sie auch frei behandelt werden sollten. . ^ ^ Kreistagsmitglied Gemittet bemerkt hierzu, daß Vorredner das von ihm vorgelegte Gutachten wohl nicht gelesen habe. Die Untersuchung soll sich auf alle Kinder, die Behandlung dagegen nur auf unbemittelte Kinder erstrecken. Der Vorsitzende bemerkt, daß er den Kreisausschuß in Schutz nehmen müsse. In den Kreisausschuß-Verhandlungen habe Kreistagsmitglied Sommer einen besonderen Antrag in Aussicht gestellt, der den Mitgliedern unter Beilegung des vorerwähnten Gutachtens habe mitgeteilt werden sollen. Dieser Antrag sei aber au. geblieben. Deshalb sei den Kreistagsmitgliedern das Gutachten vom Kreisausschuß auch noch nicht milgeleilt »vorden. Weitere Beschlußfassung wegen Verwendung etwaiger Mittel sei erforderlick:- Ter Antrag Beckmann setze doch wohl auch unentgeltliche Behandlung sämtlicher, Kinder voraus. Würden also Mittel vor- geßhen, so könnte vielleicht ziveckmäßigcrweise Zahnärzten, die innerhalb des Landbezirks wohnten, die zahnärztliche Behandlung der in deren Landbezirken Grünberg, Hunger: und Lich wohnenden bedürftigen Kinder übertragen werden. Kreistagsmitglied Beckmann bemerkt, daß sein Antrag! allerdings ans freie'Behandlung und nicht allein Untersuchung gestellt worden sei. Heute wolle er keinen besonderen Antrag mehr stellen und schließe sich demjenigen des Kreistags Mitgliedes Sommer an. Eine Anzahl Eltern von ländlichen Kindern »eiern imstande, die Kosten zu bezahlen, dagegen sollten die Kinder der ärmeren Klassen kostenlos behandelt werden. Kreistagsmitglied Neuenhagcn erklärt, daß er nackt den Tätigungen des Mitgliedes Sommer und den Ausführungen des Mitgliedes Beckmann seine Bedenken fallen lasse. Er stelle d u halb den Antrag: „Ter Kreistag wolle für die Schulzahn- vstege unbemittelter Schulkinder des Kreises den Betrag von 1000 Mark bereit stellen. Weiter möge sich der Kreistag bereit erklären, für den Fall der Gründung eines zahnärztlichen Instituts au der Landesuniversität diesen Betrag zr: jenem Zweck 'dem Institut zuznwcnden. In solange ein solches Institut nicht bestelle, solle der Kreisausschuß ermächtigt sein, die Mittel unmittelbar zweckentsprechend zu verwenden." Kreistagsmitglied Grünewald bemerkt, daß der Staat nur deshalb genannt worden sei, ..»eil dieser habe den Anfang machen ollen. Er beantrage nun: „Der Kreistag wolle zur Förderung der Zahn Heilkunde für die Behandlung von Schulkindern des Kreises und insbesondere zur n n e n t- gcltlichen Behandlung Unbemittelter bis aus weiteres jährlich 200O Mark bereit stellen, vora»:sgesetzt, daß seitens des Staats auch s. Z. die erforderlichen Einrichtungen gelrossen werdet:. Insolange diese Einrichtungen nicht bestehen, ist der Kreisausschuß ermächtigt, die Mittel unmittelbar zweckentsprechend zi: verwenden." Hierdurch werde der Staat veranlaßt, mitzumachen. Krcistaasmi.glicd Fendt ist der Ansicht, daß gesagt werden solle, 1000 Mark ohne jeden Vorbehalt. Kreisansschußmitgl:ed Wiener bemerkt zu den Ausführungen des Mitgliedes Sommer, daß ihm das vorgelegte Gutachten bekannt sei. Vielleicht sei er falsch verstanden worden. Deck Kreis- anssck.uß sei für eine allgemeine zahnärztliche Behandlung der unbemittelten Kinder, wenr: vor: seiten des Staats ebenfalls du Zuschuß gewährt werde. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß 2 Anträge vorgelegt werdet: seien: Antrag Neuenhagen, Antrag Grünewald. Ter Arttrag Grüncwald sei der weitgehende?. In diesem Antrag seien die Worte gebraucht „bis aus weiteres". Er nehme an. daß hierdurch das jeweilig? Bewillignnasrecht des Kreistags nicht au: geschaltet werden solle, daß vielmehr der .Kreistag allsährlich zu beschließen habe, ob und welch? Summen für Förderung der Zahnpflege zur Verfügung zu stellen wären. Kreistagsmitglied Grüne Wald bemerkt, daß es ein gewisser Zwang für den Staat sei, die Sache zu unterstützen, »nenn seinem Antrag zugestimmt werde. Kreistagsmitglied Keller macht den Vorschlag, man möge sich aus den Betrag von 1500 Mark einigen. Kreistagsmitglied Grünewald schlägt vor, nicht auf den Kompromißvorschlag einzugehen. Kreistagsmitglred Winn schlägt vor, 2000 Mk. zu bewilligen. 1000 Mark sollen alsbald für den genannten Zweck verwendet. 1000 Mark solange kapitalisiert werden, bis das Institut errichtet sei. Es wurde sodann über den Antrag Grünewald als den weitgehendsten abgestimmt. Es stiinmten für diesen Antrag IO Mitglieder. Dieser Antrag ist somit mit Stimmenmehrheit an getrommen, und cs wird der Betrag von 2000 Mark unter' Rubrik IX 8 neu zu Laster: des Reservefonds eingesetzt. Kreistagsmitglied Beckmann bemerkt bei Rubrik IX a, daß er im vorigen Jahre Antrag aus Aushebung der Land- kr a n ken ka s*s e für den Landkreis Gießen gestellt habe. Tie Sach? sei dem Kreisausschuß zur Ausarbeitung einer Satzung überwiesen worden, der sich die Sache jedoch anscheinend leicht gemacht habe. Der Vorsitzende wies diesen Vorwurf zurück, bemerkte, daß der .Kreisausschuß mit anderen dringlicher: Arbeitcrr überhäuft sei, weshalb die Ausarbeitung der Satzung nicht habe erfolgen können, zumal in der vorjähriger: Tagung gesagt worden sei, daß die Satzung ohne Rücksicht darauf, ob sie im nächster: .Kreistag bestimmt auf Armahmc rechnen könne oder nicht, ausgestellt werden solle. Kreistagsmitglied N e n e n h a g e n verwahrte' sich auf das Entschiedenste dagegen, daß sich der Kreisausschuß cttvas leicht mache. Der Kreisausschuß habe in der jetzigen Zeit wichtigere Dinge zu. tun, als Vorarbeiten zu rnachen, deren Verwirklichung mehr als zweifelhaft sei. Kreistagsmitglied Beckmann erwidert, daß, wenn er gesagt habe, der Kreisausschuß habe es sich leicht gemacht, es sich dieser gesollen lassen müsse, wenn dies ein Mitglied des .Kreistags sage. Kreistagsmitglied Hirschhorn ist entschieden gegen Aus- hebung der Landkrankenkasse unter der: jetzigen Verhältnissen. Er könne sich den Ausführungen des Mitgliedes Beckmann nicht anschließcn. denn es stehe außer allem Zweifel, daß der Kreis- ansschuß durch die Ausführung der gesetzlichen Bestimmunger: auf dn seiner Zuständigkeit neu überwiesenen Gebieten setzt in der löriegszeit mit Arbeit überhäuft sei und man ihm für seine Arbeiten Dank schulde. Kreistagsmitglied Fendt schließt sich den Ausführungen des Vorredners an. Zurzeit würden andere Anforderungen an den Kreisausschuß gestellt und er könne diesem auch sein Vertrauen ausdrücken. Im übrigen solle man noch mehr Erfahrungen sammeln. Kreistagsmitglied Hirschhorn beantragt, den Antrag Beckmann abzulehnen. Der Vorsitzende stellt daraufhin als Ergänzung der Aussprache fest, ohne hierbei aus Widerspruch zu stoßen, daß die Frage der Auslösung der Lcmdkrankenvasse bis auf weiteres zu beruhen habe. Kreistagsmitglied Beckmann bemerkt Weiter, daß er auch Antrag auf Errichtung eines G e w e rb e geri ch t s für den Landkreis Gießen gestellt habe. Hierzu seien »veitere Erhebungen nicht erforderlich. Daß die Großh. Handelskammer Gießen sich gegei: seiner: Antrag ausgesprochen habe, wundere ihn nicht weiter, denn diese habe in sozialen Fragen immer einen rückschrittlicher: Standpunkt eingenonrmen. Die Errichtung eines Gewerbe- Berichts sei sehr int Interesse der Kriegsbeschädigten gelegen, weil öfter über Arbeits und Lehrverhältnisje zu entscheiden sei. Er bo- beantrage generell, die Errichtung des Gewechegerichts zil schließen. Auch in anderen Kreisen bestände solche. Regierungsrat Lang ermann als Referent bemerkt hierzu, daß nach der: vorgenommerten Erhebungen eit: Bedürfnis hierzu nicht vorliege. Man solle erst abwarlen, bis wieder normale Verhältnisse eingetreten seien. Die Handelskammer wie Gewerbeinspek-- tor hätten sich aus diesen Gründer: übereinstimmettb gegen die Errichtung eines Gewerbegerichts ausgesprochen. Außerdem beständen nicht in anderer: Kreiser:, sondern nur im Landkreise Offcnbach eilt Gewerbegericht. Der Vorsitzende fügte bei, daß ihm die Behauptung des Mitgliedes B c ck nt a n n neu sei, wonach in einer Reih? von hessischen Kreisen Gerverbegerichte beständen. Ein solches besteh? seines Wissens nur für den Landkreis Osfenbach, der ein ausgesprochen industrielles Gebiet umfasse, während der Kreis Gießen überwiegend ländlichen Charakter trage. Ueberdies verursache die Errichtung verhältnismäßig hohe Kästen. Er habe daran gedacht, das; man vielleicht später die größeren Orte um Gießen an das Gewerbegericht Gießen anschließen könne. Für den Landkreis Gießen ein solches zu errichten, besteh? kein Bedürfnis. Kreistagsmitglied Beckmann bemerkt, daß eirt Bedürfnis für die Errichtung jetzt schon vorlioge, dkl in letzter Zeit in der Gegend eine große Anzahl Streitigkeiten» zur Entscheidung gekommen sei. Auch habe sich das Gebiet um die Stadt Gießen in industrieller Hinsicht erweitert, besonders in der Zigarrenindustrie. Große Koster: könne die Errichtung auch nicht verursachen. Das Gewerbegericht Gießen, verursache im Jahre noch keine 400 Mark Kosten. Regierurrgsrat L a n g e r ln a n n stellt entgegen der Behauptung di^s Mitgliedes Beckmann ans'dem amtlichen Material fest, daß an dem Amtsgericht Gießen in der: Jahren 1918, 1914, 1915 zusammen 62 Prozesse anhängig getvesen seien, für die ein Gewerbegcricht zuständig gewesen wäre. Hierunter seien aber 30 Klagen von pol ruschen Arbeitern gegen das Tonweck Hüttenberg in Leihgestern und ebenso 19 Klager: von polnischen Arbeitern gegen das Tonrverk Abendstern in Heuchelhieim gewesen. Nach Abzug dieser Klagen von der Gesamtzahl der Prozesse verblieben noch 13 Magen, worüber das Gewerbegericht zu entscheidet: gehabt hätte. Im Amtsgerichtsbezirk Grünberg seien in den gleichen Jahren 6, im Amtsgerichlsbesirk Lich 1 und im Amtsgerichtsbezirk Hungen 4 Gewerbestreitsachen anhängig gewesen. Hieraus gehe hervor, daß ein Bedürfnis n i ch t v o r l i e g e und die entstehenden Kosten in keinem Verhältnis zu der Sache stehen würden. Kreistagsmitglied Neue u Tji agen bestätigt diese Angaben und ist dafür, daß die Arrgel egen heit überhaupt beruhen solle. .Kreistagsmitglied Keller bemerkt, daß er 10 Jahre Vorsitzender eines Osewerbegerrckts gewesen sei :md er an sich der Sach? sympathisch gegenübersteh?. Er sei aber auch der Ansicht, daß man der Frage der Errichtung erst später näher «treten solle. Er könne nur bestätigen, daß der Kreisausschuß als Lieferuugs- terbanb mit Arbeiten überhaust sei, urrd daß oben keine Zeit für Vornahme derartiger Arbeiten wäre. Tie Koster: eines Gewerbc- gerichts seren im übrigen keineswegs unbeträchtlich. Der Vorsitzende schlägt sodann vor, das Projekt gleichfalls bis aus weiteres fallen zu lassen, »vvgegen sich ein Einspruch nicht erhob. Kreistagsmitglied Wiener beantragt bei Rubrik XVI a: ..Dem Kreis- und Ortsausschuß in Gießen für Kriogsbeschädigten- snrsorge als'Beitrag zu der: Kosten der durch die Fürsorge für die Kriegsbeschädigte tt geschaffenen Einrichtungen die Summe von 2900 Mark aus dem Reservefonds zu bewilligen. Ter Reservefonds betrag? laut Voranschlag 14 900 Mark und würde, tveun der Antrag angcnommer: werde, mit 12 009 Mark in den Voranschlag einzusetzen sein." Der Vorsitzende bemerkt hierzu, daß der Antra-g jedwede Förderung verdiene, da die Stadt Gießen hier Opfer für eine Einrichtung getroffen habe, die weiten Kreisen außerhalb der Stadt zugute kämen. .Kreistagsmitglied Grüncwald weist darauf hin. daß die Einrichtung nickst nur für den Kreis Gießen, sondern für di« ganze Provinz geschaffen sei. Kreistagsmitglied Hirschhorn trägt Bedenken, den Betrag einzustellen, eh? der Kreis aus schuß darüber gehört worden sei. Kreistagsmitglied Grüncwald bemerkt, daß die Einrichtung sehr zweckmäßig und wohl jedem der Anwesenden bekannt sei. Er ” I I I '■ ~m *" für halte die Anhörung des Kreisausschusses deshalb nicht er- An verfügbare Gelder aufzrtsparen. Der Vorsitzende weist daraus hm, daß die Mitglieder des Kreisaussckmsses in beschlußfähigster Anzahl anwesend seien und es könne, falls cs gewünscht werde, ein Kr ei sausschuß« besch lnß über diese Frage alsbald herbeigeführt werden. Kreistagsmitglied Reucnhagen bemerkt, daß den Mitgliedern des Kreisaarsschusscs fragliche Einrichtung bekannt sei, rmd sie sich mit bearr Antrag Wiener einverstanden erklärten. Der Antrag Wiener wurde daraus einstimmig äugen o m m c n, und es werden 2900 Mark zr: Lasten des Reservefonds genehmigt. Ver Vorsitzende stellte nach Durchberatung des Voranschlags fest, daß niemand mehr das Wort dazu wünsche und daß, falls sich fein Widerspruch erhebe, der Voranschlag in Einnahme und Ausgabe mit 820 824,09 Mark die Genehmigung des Kreistages gefunden habe mit der Maßgabe, daß der Reservefonds entsprechend den zr: seinen Lasten erfolgten Neubewilligungen gekürzt werde. Widerspruch! wurde nicht erhoben. Ter Vorsitzende stellte sodann die Frage, ob iemand zu der ausliegenden K r e i s k a s s e r e ch n u n g das Wort wünsche. Wenn sich? hierzu rueruanb melde, luccbe die Zustimmung des Kreistages zrrr Rechnung vorbehaltlich der Revision durch die Großh. Oberrech'nungskammer sowie dazu unterstent, daß die .Kveditüber- schreitnneerr unter den Rubriken VI 4, VII 1, VII 8, VIII, IX 1, IX 4, IX 7, X 1, XII, XII und XV zu Lasten dtzr Ein-, nahmeüberschüsse wird Ausgabeersparnisse sowie die Ansftände genehmigt seien. Ta sich ein Widerspruch nicht erhob, sind die Rechnung, die Kreditüberschrdtungen und Ausstände als genehmigt zu betrachten. Antrag des Kreisausschnsses, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst ein- getrctcner Mannschaften. Ter Vorsitzende teilte mit, daß der Kreistag am 22. Wug. 1914 beschlossen habe, zu der Unterstützung des Reichs an Familien in den Dienst eingetretener Mannschafter: einer: Zuschuß bis zu 25 Prozent aus Mitteln des Kreises zu gewähre::. Die gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Februar 1888 (in der Fassung ixtrn 4. August 1914) der: Lieserungsverbänder: obliegende Unter- stützungspslicht sei gemäß 88 5 ff. eine unbeschränkte. Der genannte Kreistagsbeschluß stehe somit nicht ga::z im Einklarrg mU den gesetzlichen Bestimmungen. Ter Kreisausschuß habe deshalb unterm 14. März beantragt, der Kreistag wolle den Beschluß vom 22. Aug. 1914 über die Höhe der Unterstützungspslicht des Lieferungsverbandes rviedcr anfhebcn und zugldch die seither nach den Kvm- missionsbcschlüssen notwendig gewordenen Ueberschreittmgen nach^ träglich genehmigen. Der Kreistagsbeschluß vom 22. August 1914 nnrd ohne Widerspruch ausgehoben, und es werdet: die bis jetzt erfolgten Ueber- schreittn:gen nachträglich genehmigt. Nachdem auf die ifrage des Vorsitzenden niemand mehr das Wor: wünschte, wurde die Tagesordnung für erledigt erklärt und die Sitzung geschlossen._