Nr. 63 Zweiter Blatt 166. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme des DonntagS. Die „Hietzener Zomillendlatter" werden dem «Anzeiger* * viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatr für den Krcts Gießen" zweima! wüchemli Die „ran-wirtschafllichen Zeit" krac.> - erscheinen monatlich zweimal. Gietzener Anzeiger General-Anzeiger für Gberhesjen Mittwoch, !S. Mmz Mb Rotationsdruck und Verlag der Brü hl'schen Unwersiläls - Blich- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen. Schriit!eitung,6)eschäirsstelle n.Druckerei: Schul- straße?. Geschäitsstelle n.Verlag: ^^51,Schrift« leitung: e^112. Adresse für Drahtnachrichten.- Anzeiger Gießen. Die Bagdaddahn im Kriege. Kvnstantinopcl, 14. März. MTB. Nichtamtlich.) Tie Kammer hat das vorn ^cnat angenommene Gesetz angenommen, ^ c 11 * L* * 0 n ^ auf Grund- des Vertrages vom 14. Februar 191 j zum Bau gewisser strategischer Bahn- l lcchs.prozentigc Vorschuß von 5 00.0 000 Pfund ans <11 _ 000 erhöht wird und die Zinsen auf 5Vs Prozent herabgefetzt werden. egsmlsschuß oder die Äcargarinefabriken zu erfolgen braucht. Ter Verbrauch von Benzin. Berlin, 14. März. (Nichtamtlich.) Vielfach wird Benzin znm Preise von 2 Mk. und mehr für 1 Liter oder 1 Kilogramm angeboten. Derartige Preise sind auch unter Berücksichtigung der gegenwär-tigeit Marktlage viel zn hoch. Zeichnet die Kriegsanleihe? Viereinhalbprozentige auslosbare Deutsche Reichsschatzanweisungen zu 95 Die Kriegsanleihe ist das Mertpapier des Deutschen volles die beste Anlage für jeden Sparer, sie ist zugleich die Waffe der vaheimgebiiebenen gegen alle unsere Feinde, die jeder zu Hause führen kann und muß, ob Mann, ob Frau, ob Kind. Der Mindestbetrag von Hundert Mark, bis zum 20. Juli 1916 zahlbar, ermöglicht Jedem die Beteiligung. Man zeichnet bei der Reichsbank, den Banken und Bankiers, den Sparkassen, den Lebensverficherungsgesell. schäften, den Kreditgenossenschaften oder bei der Post in Stadt und Land Letzter Zeichnungstag ist der 22. März Man schiebe aber die Zeichnung nicht bis zum letzten Tage auf! Alles Nähere ergeben die öffentlich bekanntgemachten und auf jedem Zeichnungsschein abgedruckten Bedingungen. Tvrsstoaßen zwischeir ben kaiMnenbespickten Vviesenbergen strömen d-ie Feldgranen zur Wanderbühne. Sie kommen ans der Front, oft müde, mit abgespannten Gesichtern: an den Kleidern imd den dicken Stiefeln hastet nad} die schlammige Erde ans den Schützengräben. Wie große Kinder mit neugierig ungeduldigen Augen nehmen sie ans den Bänken Platz. Tie Mlusik setzt mit einem! fröhlichen Walzer ein, jatf) wie ein elektrischer ^tr.om 1 geht es von Reihe zu Reih^. Ter belebende Tanzrhythmns fährt durch> alle Glieder, die Mtüdigkeit, die Kämpfe sind vergessen. Ter Feldgraue, der vielleicht gestern erst in einem wütenden Mhkampf mit dem Feind gerungen hat, ist nur noch Auge und Ohr für das, was dort auf der Bülme vor sich geht. Er' bestiaunt die Trag-- fähigkrit des Sckfwerg^ewichtskünstlers, die Geschmeidigkeit der Akrobaten, folgt dem dummen August mit schallendem Gelächter durch alle Torheiten und Scherze. Ein Damennachahmer, rin prachtvoll fesches Wrib ans einem bayerischen Larrdsturrnreginuent erntet stürmischen Beifall. Die Männer-Quintetts geben Ernstes und Heiteres und wecken Erirmerimgen ans der Heimat rrnd glücklichen Friedenszriten. Erfrischt urrd. gestärkt kehren die Soldaten nach der Aufführnug irr die Quartiere und an die Froirt zurück. Am folgender: Mvrgerr flieht dann die Wanderbühne weiter, mir rvieder neuen Feldgrauen Freude zu bereiteir. Keine Etappe wird vergessen. Selbst der alter: Soldatensbadt ..... hat das Theater unlängst gedacht. Militär und Zivilisten drängten sich zu den BorstÄlurrgeu, die selbst das Armeeoberhaupt,' Gerreralobcrst von Falkenhausen, nrit srirrer ^kegeurvart beehrte. Nud hier wie draußen ernteten die Mrrsiker und Kürrstier eitel Lob und Beifall. * — Der jüngste Frauenberuf. Gm: neiter, recht interessanter Frauenberuf hat sich in jüngister Zeit in Kopenhagen entwickelt. Es ist das rin vmr Frauen geleitetes „Wacht büro", dessen Personal gleichfalls durck>aus aus weiblichen Personen l>'- steht. Was ist ein Wachtbürv? Ter ursprüngliche Zweck der Ein- richtrmg ist der, daß Eltern, die über kein oder jedenfalls nicht über ausreichendes Dienstperstmal verfügen, aus eine bloße Mitteilung an das Büro von dort eine zuverlässige weibliche Person zugesandt erhalten, deren .Kenrrzricherr rin blaues Andreaskreuz aus einer rveißen Armbinde bildet und deren Angabe es ist, die. Kinder zn beaufsichtigen, »nährend die Eltern anßerhm.. des Hauses sich befirrden. Diese Bennihurrg loird mit 1 Krone 35 Oere, also etwa 1,75 Mark für die ersten 6 Stirnden bezahlt, lvä'hrend rin ganzer Tag 2 Kronen und Tag und stacht 3 Kronei: an Entschädigung erfordern. Bei dieser ursprünglichen Ausgabe ist jedoch die neue Gründrmg nicht stehengeblieben. Es zeigte, sich, wie Emma Gad in „Politiken" nrittrilt, daß es nicht allein die Kinder waren, die Bedarf nach den guten Feen des Büros hatten, sondern auch die Alten und die Schwacher:. Schon jetzt schickt das Büro täglich über 60 Tamerr aus, und es sind oft Bedürfnisse der merkwürdigsten Art, für die sie zn sorge.:: l)aben. So übernehmen sie es z. B.. Kinder ins Theater zu geleiten, dienen als Gesellschaftsdamen für Hunde, die FamUien während ihrer Abwesenheit nickt der Diener--, schast anüertraucn wollen, finden sich an Hochzeitstagen rin, um! im Namen des Brautpaares die Gesckente entgegenzr-nehmen, besorgen die Eirrkchrfe für größere gesell schatten an St'lle solcher Hausfrauen, die ihre Nervosität nicht beherrschen können. ^>ie nehmen sich anch in den Gasthösen der Kinder von Durchreisenden au, währeird die Eltern» die Seheirswürdigkeilen der dänischen »airpt-, stadt genießen, vertrmren sie ihre Sprößlinge diesen FürsvMi dame:: an. Anch ältere Damen kineneu sich ihrer Hilfe äns ihren Wegen zur Bank, um sich vvn ihnen be: der Abwickelung :hrer Bankgeschäfte unterstützen zu lassen. .Kleine Kinder imrden von kr Schule abgeholt und alte schtvache Pensionäre werden von ihnen aut ihren Spaziergängen begleitet. Wie Es diesen Angaben erhellt, ist der Wirkungsberrich der neuen Gründmzq bereits sehr ansgebrertet und inannigfach. ^-atürlich muß die Wahl der in den Dienst des Büros zn stellenden Frauen mit großer Vorsrcht erfolgen: Takt und Liebenswürdigkeit sind Eigenschaften, ke vor allen ankeren unentbehrlich sind. Nickt weiuger als 700 Ko Yen Hag eu erinnern .haben sick diese Eigenschaften zue.'trant: so vrele Damen der gebildeten Stände haben sich nämlich bei dem Büro als Anwärterinnen gemeldet. Die Riehrzahl davon gebürt nach eigene:: Angaben zu denen, die nicht ganz mittellos sckd, aber dock einen Nebenverdienst gut brauchen können. Frm: Gad spricht die Hoffnung aus, daß diese Einrichtung die Haicklmbe zur Verminderung des feste:! Dieustpersmmls bieten körmte. Ein „HaussrÄllein", eine „Gesellschaftsdame" oder „Stütze" — oder wie man die Trägerin derartiger Obliege::beiten mm it ernten möge — bildet ia für rineu Hausstand, besonders in dieser Zeit der Teuerung, eine en:psindliä-e Belastung, und sie kann sichen leichter entbehrt werde::, »nenn man int Bedarfsfälle von demi W'achtbnro sich sämell, zuverlässig »und 'verhältnismäßig bMg Aushilfskräfte für bestimmte einzelne Zwecke sichern kann. gurjeit ist österreichisches Benzin in Deutschland in aewissen Mengen erhältlich. Wer keine inländischen Ersatzmittel ve? SeTtäin ÖOrt wRÄteS lick^um^ ^ i m J*? neffenen Preisen, die wesent- J5r tcr ii «^ Kilogramm liegen, erMten. Er Benzin von Händlern zu kaufen, die Lmangemessen^r Zwischengewinn erstreben oder selbst zu un- wird'?iä!^^-^°ls?n eingekrust haben. Jeder Verbraucher Feage vorlegen müsse». ob er nicht statt „Benzin" das inländische Erzeugnis „Benzol" verwende» kann, das in qenüaenden ^r>rhandcn, und bei dem durch die iiöchstvreis- festsetzung eine Uebervorteilung der Käufer ausgeschlossen ist. Weitere Wirtschastsmaßmchmen. erlin 14 März. (WTB. Amtlich.) Die Bekannb- U *l x ^ verbot der Verwendung vonOelen ricr Fetten Herstellung von Degras, Lacken U c n £ rbe n vom 1. März (Reichsgesetzbl' ^'ne Bekanntmachung vom 14. März biniichtliÄ Neufassiiug bringt wesentliche Erleichterungen ?mh^rwrfertiggstelltcr Lacke, Firnisse “ 1 ~ sM% & svasasis Zentra^nkaists^llsch^ftl«^ S ÄS? ÄfS Aus Hesse,,. Ston der Zweite» Kammer. rb. Darmstadt, 14. März. Der ?lc l t cst e n ra t Zwcrten »amm^ und die einzelnen Fraktionen hielten heute mitMa längere Besvlcäning.n ab über die geschäftliche Be!>andlnna d-r > -'l.,testenratbeLm-"K°m' iiteipr fljioe nt Ko hl er unter Hinweis aus dl.e auch in der Presse ^wordenen Stimmen, daß eine schleunige Beratung d^s Staatsvoranschlags bmtgeitb nötig sei, damit dieser noch in beiden Ammern bis zum Ablauf des Monats sertiggestellt ivetbcu Sn? des Aeltestenrats beschlossen darnach auch die Fräst twnen in ttwen Sitzungen, zwecks Abkürzung der allgemeinen Be- spreckmng «über den Etat nur je einen Redner der PL ^e Cn ‘ ^e^, das Bestreben nach möglichster Mkürnmo der Reden auch wahrend der Einzelderatung sesgefoltert £ IS»tÄ Ä— »* «*-Ä Die Auftelüuig der Volksschullchrer in ist eine RogirruugKvorlaM zugrgm.gm, dLa ch Beginn des Krieges litten wir beschlossen die frei «Irdenen ;md dmnnächst frtn werdenden Ucfarfco«üomß mcht wieder zu-besetzen. Wir haben eine Regelimg in d^ SStt in* Auge gnaßt, den AchulverWalter auf eine bestimmte Stelle zwar anzustellen, dabei aber vorzube halten, das; diese "?lnstrttuna auf eine bestimmte Stelle lediglich rvegen der Olebaltsm-rrechmam erfolgt uno der so an gestellte Lehrer nach Frichensschluf; sich Se beim auszuschreibenden ihm erwünschten Stellen zu ben^erben bat ***** AuSdehrrung der Lehrerverschiebungen infolge der durch die Stelleubesttzungen immer wieder nötig werdenden, ^^sichreidungeu zu vermeiden, müßten urir alleroings *v 1 ' J" ^eigneten Fallen diejenigen interimistisch; Mig i Ilten Le^er, die bei der ersten Regelung nicht zu einer Stelle gütelgi such, »»s die durch die Verschiebungen! frei Mwordeuru Stellen kurzerhand anzustellen. ^ ^ dienstliche Berwendtmg der während des Krieges an- gestelllen Lchwr ist ttn iibrigen so gedacht, dast die Zckt Ter fj? 1 ? A^ere befindlichien in der Regel ans 'den zur Feit ibr'r Anstellung verwalteten Stellen verbleiben, £ SfmW ^l^Eehrenden nach> Möglichkeit aus den Stellen ver- « L"' ^ fk BOT ih-°m (Antritt st das L innst Anstellmigsverfahren bedeutet insofern ein i™™?T n >»" twr durch den Artikel 40 des Volksschulqeseües für die Regel dm Gemrmdm ein TOiwr.m, Anitelümg von üclrrem zugestanbm ist. aber nach den hier gemachten Vorschlägen ^«-r Betracht bleibe» soll. Indessen si?ht ^ Soklck - AuÄs'.^l ^-^ von der Regel für Ausnalnnefälle vor. ^-.otML Uusnahmefalle dursten aber durch den ^brieg und die dunst EÜ ^^rgerufeireu austergewöhnlichen Verhältnisse geschaffen worden sein, so dau die hier vorgeschlagene Regelung nicht ungesetzlich kL^^^hnlich ist. Immerhin wolLn ^ir nfcht vÄ fehlen, bre Zujtimnumg der Stände einzuholen. Die vereinigten Staaten und Mexiko. (WTB. Mchtamtlichk) Meldung des Acuter schien Bureaus. Me .B e r e r n i g t e n S t a a- " ^ben den Vorschlag C a r r a n z a s angenommmt e?n L ^biommeu z,n schließen, nach dein zur Verfolgung der Rauberbanden Carranzas Truppen die amcrikaiiisckie Grenz-e überschreiten dürfen und die Truppen der Ver- ernigten Staaten die mexikanrschje Grenze. Provinzial-Ausschretz der Provinz Oberhesseu. Kz. Gießen, 11. März 1916. f°& 19 Steuerfreiheit der Freih. R r e d e s e l s ch e n G r u n d st ü ck e in den Gemarkungen Landenhausen, Rixfeld, Schadges und Reichlos (Kreis Reckst Kreisausschnst hatte den Gemeinden das i ü T^ d]eh ' ^ ^ lö ^ eri n e ('>emeindefteuersreiheit gegen (Entschädigung abzulosen (Ges. v. 8. Juli 1911) und Lustig die betressenden Gmrndstücke zu den allgemeinen st^^/^benmlagen heranzuziehen. Im Fall Reichlos haben bmde Parteien wegen Berechnung der Ablösungssumme Be- n«st^c8 Sacheu Landenhcmsen, Rixfeld und Schadges ist in der Berusnngsinstanz Streit anster den für die Berechnung maßgebenden Zeitpunkt ( Fahr ^ Ablösung'), auch nber die Voraussetzung der ruläsfiaen Ablösung (Begriff des „Umschließens der Gemarkung", der gemartungvselbstandrgen" Grundstücke, „Enklaven'' ussu). er Wa»tdergewerbescheü?v^s^t'n^^n^Ä^in?^FLm.ille'P^ ^shalbFn bet gesetzllch^'^raus^nn^ Mr Ettell^g vahnschrch in Zcindesland. Aus dem Felde wird uns geschrieben: Eine dunkle Frühlings- naa;! ikrul heult der Sturm durch die Ebene und jagt die Wolken am Nimmel mit ffeberhaster Sckxiwlle dahin. Ab und an swaffelt ein Regensthmrer nieder, setzt wieder aus, um mit neuer Stärke zu begmnen. . . Ick; stehe hock» obm ans eurem Bahndamm an einer Strecke, die mitten durch Feindesland nihrt. Meine Llufgabe ist, die mir überwr-esene Strecke fc>CT Eiseiibalmlinie zu sick>ern gegen sede ?lrt einer Zerstörimg. Zwar habe i± mich iu meinen! Mantel gehüllt und zum Schutze nocki die Zeltbahn uingehängt, zwar kann ich meine etwas lang geratene Figur in ein Schilderhaus zwängen — — aber, aber . . . Schilderhäuser im Frieden und im .strioge sind von zweierlei Art: jetzt dar man nicht diq Gelegenheit, absolut regendick.ne Gänschen zu bauen, lind so vstift der Wind von rcchis und links durch alle Fugen, von vorn aber blait er derart imichtig hinein, daß ich in Angst und Sorge bm, die Bude möchte im näckstten Augenblick vom Dalnidamm beruntersollern. Und ich mit! Der Rr'gen gar weist anscheinend tickte stellen zu ourck, dringen. Gnmg, es ist tat sackst ick; besser, 'ick da draußen aufznk-alien. Ich patrouilliere am und ab und i’päljc nach rechts und links. Es heißt, vorsickstig sein, de Störung, gegen jede seinolicke Handlung gesichert sein. Tausende und Abertausendv deutscher Soldaten, meistens Landsturntteute, versehen den Bahn- schlntz. Der Zug, dxr soeben meine S:rr.1.' passt ... ist vor mir von .Hunderten von spähenden Augen begleitet worden, imd hinter mir geben aridere Kameraden ihm das Gelette. A»ck'. das ist ein Kriegsdienst, ein sehr wichtiger sogar, der getan sein null und muß. Wer von den Daheimgebliebenen etwa glaubt, daß der Dahnschutz sozusagen einen gemütlichen Dienst darstallt, der möge einmal Tag und Nacht, bei Regen uno Sonnenschein, l-ei Külte und Schnee da drausterr aus den h>hen Bahndämmen aus und ab patrouttlieren. Ihm iuiri> schon die Lust dazu im eigenen Lande vergehen. Vollends^ aber in Feindesland, wo man gegen alles lnisttrauisch sein muß, was sich um einen bewegt. Trotzdem verliert- ein deutscher Landsturnnnann den Mut nicht, gar zu gerne wäre er freilich daheim im warmen Stübchen bei Weib und Kind, gar zu gerne möchte er einmal wieder in einem w.achen Bett schlafen, anstatt aus dem harten 'Sttohsack im Wachlokal — — aber er kämpft die Sehnsucht nach dem Daheim zurück. Er weist, es muß eben sein, dieses harte, harte Must! Und wenn dereinst der Friede wieder einkehrt in unsere Lande, dann wird man auch dem Landfturmmanne Dank wissen für seine Pflichterfüllung. Märkte. ic. Frankfurt a. M., 14. März. - Heu- und Stroh mark Auf dem heutigen Heu- und Strohmarkt war nichts angesahren. Aivchttche Aachrrehten. Evangelische Gemeinde. Donnerstag, den 16. Atärz, abends 8 Uhr: Versammlung des Frauenvereins der Markusgemeiude. Meteorologische Beobachtungen der Station Ließen. März 1916 SS o'-ir — ^ c c S a-.. £ ° 2-0 W CJ o = S : o 21 S z . «5 SZt ~ lf *a sö i «»Ti a g - = S©-£^ COxi |.s| Wetter 14. 2» _ 15,1 62 _ 3 Sonnenschein 14. 9” — 9,0 7,4 86 — _ 0 15. 7 56 5,2 6,5 98 10 Nebel ' Höchste Temperatur am 13. bis 14. März 1916: -ff 15,6'^. Niedrigste „ 13. „ 14. , 1916: -ff 2,9* C. Niederschlag 0,0 ram. Schon wurde dieses Zeichcr- sür Apotheker Rich. Brau .'s Schweizerpillen als Schuyiuarkc etngelrageri. Vor Aachahmungen wird gewarnt. Vl..(S- vnr»n. otl)ct.cr Rich. Braxfct. Sidassbaute« lSschlvciz). Gegen Husten und Heiserkeit gebrauche man Lutol-voubon;. Auch im gclöe mit großer zrerrde begrksjt. preis immer noch 50 pfg. .-ll> TlMtlicher Teil. Bekanntmachung. Bctr.: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deckenbach (Kreis Alsfeld). Das aus der Gemarkung Rüddingshausen gebildete ge- ahrdete Gebiet wird aufgehoben. Gießen, den 14. März 1916. * Großherzogliches Kreisamt Gießen. Z. V.: H e m m e r de. Bekanntmachung. Betr.': Den Ausbruch der Maul- und'.Klauenseuche im Kreist Alsfeld. In N i c d e r - O f l e i d e n ist die Mmll- und Klauenseuche erloschen. Gießen, den 14. Mürz 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Z V.: Hemmepde. Bekanntmachung. (9fr. M. 2684/2.16. ft. R. A. Dom 15. März 1916.) Tie Bekanntmachung Nr. N. 9231/10. 15. K. N. A., betreffend u t e r q n u tt fl , b I irfer u n g und E i n z i e h u n g der durch fcic »norbmmg M. 325/7.16. K. R. A. bezw. M. 325 e/7. 15. ft. R. n« hinten Gegenstände vom 16. November 1J15 \mrt> Inmutt nochmals unter Hintveis auf die Strafbestim nrungen und die Verpflichtung zur Ablieferung der im §.2 der ge nannten Bekanntmachung nebst Anmerkung ausgesührten Gegen- »lande veronentlrcht. Zugleich werden die nach ste he n den Z n - 1 a de auf l^rsuck-en des Königlichen Kriegsministeriums bekanntgegeben. Bekanntmachnnq - „ ^ C9 i c ' M 3231/10. 15. K. R. A.). betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung M. 325 7. ,5. K. R. A. bzw t»\. 325 e/z. f5. K.R.2I. beschlagnahmten Gegenstände vom fb. November 19(5. Nachstehende Berordmmg wird auf Ersuchen des Königlichen KriegsmmtUertums htermrt %m allgenieinim Kenntnis gebracht mit dem Bemerk^m. da»-. iede ttebertretung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen varwirkt sind, nach 8 6*) der BmrdesratsVerordnung über- die Sicherstellrmg von Kriegs- vom 24. Juni 1915 (Reichs-Ost-setzbl. S. 357) und vom 9. Oktober 1915 (Rcichs-Gesetzbl. S. 645) bestraft wird. § 1. Inkrafttreten der Verordnung. Tia Derordllung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. § 2 . Don der Verordnung betroffene Gegenstände. Klasse A. Gegenstände aus Kupfer und dNessing. 1. Geschirre und Wirtschaftsgerate feder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.**). * Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Straf gffetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1. »ocr der Verpflichtung, die cnteigneten Gegenstände heraus- zugeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zu über bringen oder zu übersenden, zuwider handelt; 2. wer mrbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschließt; 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahrm und pfleglich zu behandeln, z u wider ha ndelt; 4. wer den nach 8 9 erlassenen Ausführungs best immun gen z uw id erhandelt. **) Anmerkung. Alphabetische Aufstellung von in Frage kom Menden Gegenständen., Anrichter, Anrührschüsseln, Aspifformen, Aspikränder, Auflauf formen aller Art, Ausstechformen, Backbleche, Backformen aller Art, Backlüfsel. Backkästen, Backschaufeln, Bierglasträger, Biskuitformen, Bratendekor aticmm, Braten käl'ten, Bratenlöffel, Bratenpfannen, Bratenroste, Bratentöpse, Bratenspicße, Bratenwärmer, Brater, Brattarnen, Brennkessel aus, Hausbrennereien, die nicht mehlige Stoffe verarbeiten, Brotbüchsen, Brotkästen für Küchen, Borratsräume und Speisedettiebe, Bürstenhalter, Brühsrebe, Brühtöpfe, Butterdosen für Küchen^ Borratsräume und Spcisebettiebe, Char- lottefvrmen, Clochen, Cremeformen, Croustaden, Tampskocher zu Puddingformen, Tampfkochtöpfe, Dampfwaschhäfen, Dampfwas.ü- tovfe, Teckel aller Art für Küchengeräte, Toni formen, Dvppelöffcl, ToppelLopsmilchkockxr, Eierkocher, Eierkuchen Heber, Eierknchen- psannen, Eierkuchenschneider, Eierkuchenwender, Eierpsannen, Eimer aller Art, Einfassungen, Einlegekessel, Einmackffessel, Einsatzfoeinen, Eisbüchsen, Eisfornrcn, Essenttäger, Fetttegel, Fetttasserollen. Fett uwnnen. Filetbratpfannen, Fischheber, Fischkessel, Fischkocher, Fischservierkessel, Fleischbleche, Fleischhäfen, Fleischmulden, Fleischtöpfe. 7>rre1lenkessel, Fruchtkocher, Gänsebrater. Garnierladen, Garnierspritzen, Gazen iüffanders für Bier), Gebäckkästen, Gebauchte Töpfe für ynicfvjm, Gefricrbüchsen, Gelecränder, Gemüsekocher, Gesundheits-- kuchenforrirer, (Kewürzkästen, Gießpfannen, Glacfformen.Grattttplat- tcn, Gratinschüsseln, Gugelhupffvrnven, Haseubratpfannen. .Vasenfonmen, Hateletssvrmen, Heißwasserkannen ft'ir Küchen u. Speisebetriebe, Lxrdlessel, Huhn formen, Kaffcebretter, Kaffeebüchsen, Kaffer-können, K chfeekessel (nicht Kafsemaschinen), Kafseekocher, Kaffeekrüge, Kaffee- trickter, Kannen aller Art (von Kaffeekannen bis Kanrren aller Art zum Gebrauch in Küchen und Speisebetrieben), Kasserollen, Kartoffelkocher, Kaviarkühler, .Kochhäfen, Kochkessel, Kvchtöpfe, Kotelett- Pfannen, Kotelettrosten, Krapsenke» sel, Kuchenbrcttck>en, Kuchen- formen. Kuchengabeln und Kuchenloffel (für Küchen und Backstuben), Kuchenpfannen jeder Art, Kuchenschüsseln für. Küchen, Back- »tuben, Vorratsräume und Anrichteräume in Speisebetricben, .Küchensiebe, Kühler für Küchen, Backstuben, Vvrratsränme und Anricktteräume in Speisebettieben, Litermaße, Lotmaße, Löffel, die in Küchen und Backstuben venoendet werden, Marmeladenkessel, Marzipankneifer, Maschinentöpse, Maße, Mchlschaufeln, Meßkannen, Milchkairnen für Küchen, Backs'tuben irnd Vorratsrüume, Milchkocher, Mllclikrüge für >ffichen, Backstuben und Vvrratsränme, Milchseiher, Milchtöpse für Küchen, Backstuben und Vorratsräume, Milchtransportkannen, Mörser, 9 tat ft uchen so nncn, Nelsonkascrol- len, Nudelkessel, Oelkannen, Omelettpfannen, Omelettwender, Pastetenausstecher, Pasteteneisen, Pastetenfonnen, Pastetenkästen, Pastetenränder, Pa»"tetcntrichter, Pettolenmkönnen. Pfannen aller Art, PfannkuchenpsannM, Psannkuch.ukesfel, Pichekstemer Kafferol- len, Plafond, Plat ä saut er, Plumpuddingformen, Pcmrm es-Anna- Kasserollen, Puddingsormen, Ragoutlöffcl, Ränder aller Art, Randtöpfe, Rechauds für Küchen und Anrichteräume in Speise- betrieben, Reibeisen, Ringtöpse, Rosten, cktützrschüffeln, Salmen- küWer, Sahnen schlagkessel, Salatdurchschläge, Salatkörbe, Salatseiher, Salatwascher, Sauteusen, Savarinränder, Schablonen, Schaufeln, cochinttnkessel, Schlagrahmkessel, Schlagrahmkühler, Schlagsahnekessel, Schmierkannen, Schmortöpfe, Schneckenpsannen, Schneekessel, Schöpf- und Schaumlöffel, Schöpftellen, Schüsselbecken, Schüsseln, Seiher aller Art. Servierbreiter, auch solche von Tee- und Kaffeegarnituren und Rauchservicen, Serviergeschirre (keine Tafelgeräte), ^ Servierkasserollen, Serviervlatten. Siebe, Spargelkocher, Speiseeis kessel, Speiseeiskoche^. Speiseglocken, Speisenträger, Speisenwärmec, SteinbuttBe'sel. Sülzformen. Sülz- lästen, Tablette (sieh? ServVerbreiter), Tarte.ettes, Tecbrotformcn, Teebüchsen, Teekannen zum Gebrauch in Küchen und Speisebetrie- 2 . Wafchkessel, Türm an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden, 3. Badewannen — Warnttvasserfchiffe, Behälter, -Hlasen, -schlangen, Truckkessel, Warnrwasserbereiter (Boiler), alles in Kochmaschinen mrd Herden, soweft sie nicht zum Bettieb von Badecinrichttmgen oder Z^nttalheizungsanlagen. diercen —; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. Klasse B. Gegenstände aus Neinnickel *). 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und. Speiseeiskesscl, Fruchtkvchcr, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, ^Kühler, Schüffeln usw.**) 2. Einsätze ft'ir Kocheinrichttmgen, wie Kessel, Deckelschalen, Jnnentöpse nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel-, Fisch- und Fleffckieinsätzc nsw. nebst Reinnickelarmaturen. Vorstehende Gegenstäirde fallen auch dann unter die Verordnung, wenn sie mit einem Ueberzilg (Metall, Lack, Farbe u. dgl.) versehen sind. § 3. Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe. Von der Verordnung »verdcn betroffen: 1. Haushaltungen, 2. Hauseigentümer, 3. Unternehmungen zur Verpftcgung fremder Personen, insbesondere'Gast- und Schankwirtschaften, Pensionate, Kaffeehaus-, Konditorei- und Küchenbetriebe, Kantinm, Speisc- anstalten aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen und dergleichen, 4. öffentliche (einschließlich kirchliche, stiftische usw.) und private Heil-, Pflege- uud Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, Kasernen, Erziehnngs- und Sttafanstalten, Arbeitshäuser und dergleichen. 8 4. Ausnahmen. Ausgenommen sind mit Kupfer, Messing oder Nickel überzogene (z. B. galvanisch) und plattierte Gegenstände, die aus Eisen oder einem anderen Metall als Kupfer, Messing oder Nickel her- gestellt sind. Bestehen Zweifel, ob Gegenstände von der Verordnung betroffen ' sind, oder wird für G'^genstände ein besonderer kunstge- »verblicher oder kunstgeschichtlicher Wert geltend gemacht, so kann eine Befreiung von der Enteignung bcivilligt werden. Tie Befreiung von der Enteignung ist auszusprechen, »venu ein kunft^ gewerblicher- oder kunstgeschichtlicher Wert der in Betracht kommenden Gegenstände durch anerkannte Sachverständige festgestellt kvorden ist. lieber die Befreiung cnffcheidet die mit der Durchführung der Verordnung beanfttagte Behörde eirdgültig. 8 5. Eigentmnsübertragnnch Das Eigentum an den von der Verordnung betroffenen Gegenständen (8 2), die bereits durch die Verordnung M. 325/7. 15. K. R. A. vom 31. Juli 1915 beschlagnahmt sind, wird auf den Reichsmilitärfiskus übertragen werden. Tic beauftragte Behörde erläßt die diesbezüglichen Anordnungen und läßt sie dem Betroffenen, d. h. dem Besitzer, zugehen. Das Eigentuu: geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugcht. Ter von der Airordnung Betroffene ist verpflichtet, die ent- eigueten Gegenstäirde bis zur Ablieferung an die beauftragte Behörde zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Tie Befugnis zum einstweiligen ordnungsmäßigen Gebrauch bleibt bis zur Ablieferung rmberührt. 8 6 . Ablieferung der entcigneten Gegenstände. Tic Bettoffenen sind verpflichtet, die entcigrrcten Gegenstände, sorveit sie eingebaut sind, auszubanen und nach Weisung der beaufttagten Behörde!: bis zu den von diesen zu bestimmenden Zeitpunkten an die zu errichtenden Sanrmelstellen zur Abliefrrimg zu bringen. Ter Ablieferer hat die genaue Adresse des Eigentümers anzugeben; für diesen wird ein Anerkenntnisschcin aus- geistellt und dein Ablieferer übergeben, wenn er sich mit den Nebernahmepreisen einverstanden erklärt: andernfalls wird ihm nur eine Quittung ausgestellt (siehe 8 7). Der in dem Anerkennttlisschein angegebene Betrag wird an den von den beauftragten Behörden dezeichneten Zahlstellen bezahlt werden, es sei denn, daß über die Person des Berechtigten Zweifel bestehen. Die Abliefernng nttiß am 31. März 1916 beendet feilt. 8 7. Uebernahmepreise. Für die enteignetcn Gegenstärrde werden die nachstehenden Uebernahmepreise angeboten und im Falle gütlicher Einigung alsbald gezahlt: U e b e r n a h m e p r e i s für jedes K i l o: Für Gegenstände aus Kupfer Messing Nickel Mk. Mk. Mk. 3,90 2,90 12 90 2,70 - 2,00 10,40 ohne Bschläge^) .... mit Beschlägen^) . . . Besitzen die 0legcnstände Beschläge, so werden sie mit den Beschlägen gewogen: auf Grund dieses Gelvichts ergibt sich der Preis nach obiger Tabelle. Uebersteigt das Gewicht der Beschläge schätznngstveise bei Gegenständen ans Kupfer und Messing 30 v. H., bei solchen aus Nickel 20 v. H. des GesanitgLloichtes des Gegenstandes, o tvird der 30 bezw. 20 v. H. überschreitende Prozentsatz ge- chätzt, vom Gewicht abgesetzt und nicht bezahlt. Für etwa durch die Betroffenen für die Zwecke dieser Ablieferung selbst vorgenonlincne erhebliche Ausbauarbeiten, die glaubhaft zu machen sind, wird ft'ir jedes Mogramin 0,50 Mark vergütet. Wird eine gütliche Einigung nicht alsbald erzielt, so wird der Uebernälpnepreis durch das Reichsschiedsgericht für Kriegs- beu, Teekessel (nicht Tcenmschinen), Teekuchcn aus steck,er, Teigspritzer. Tiegel, Töpfe, Tortenformen. Tortenpfmmen, Tortenplatten, Tra- ganfformen, Tricktter, Trinkbecher ft'ir Küchen und Spcisebettiebe, Turbotkessel, Viehkessel, Waffeleisen, Wannen. Waschservic -, Wasser- badkästen, Wafferbecher, Wassereirner. Wasscrkannen (Münchener Wassereimer), Wafferkästen für .Küchen und Anrichteräume in Speisebetricben, Wasserkessel, Wasserkrüge für Küchen und Anrichteräume, Wasfersckiiöpser, Wassertöpfr für Mchen und Anrichte- räume, Weinkühler und Weinkühlerständei-, jedoch nickst solckie in oder für Privathaushattungen. *) In dieser Verordnung sind unter Reinnickel auch Legierungen 'mit einem Nickelgchalt von 90 v. H. und höher verstanden. *) ^uter Beschlägen sind Offen, Ringe. Handhaben, Stiele, Griffe und Versteifungen ans Eisen, Holz und dergleichen verstanden. Die Beschläge dürfen vor der Ablieferung entfernt werden. bedarf zu Berlin, Boßflraße 4, yemSß 88 2 und 3 der Be- lannbnachung des Bundesrats über die Sicherstellung von ^vegS- bedarf vmn 24. Juni 1915 auf Anttag endgültig festgesetzt werden. Differ Antrag ist unmittelbar an das Rffchsschiedsgerichr zu richten. Um die Prffsffftsetzung zu ermöglichen, hat der Ve- troffene eine von ihm Unterzeichnete genaue Aufstellung der rnit' der Abnahtme betrauten Person zu übermitteln. Die Aufftff- lung muß alle Angaben über die Art der Gegenstände uich der Metalle, aus denen sie bfftehen, und über etwa vorhandene Be- 1 rf,Iaqe »owie die einzelnen Gewichte enthalten mrd ist der mit der Abnalime betrauten Person zur Prüfung vorzulegen; letztere hat dre Richtigkeit der Aufftellung sowie das Gewicht der Gegen- stände zu prüfen und durch ihre Unterschrift zu bffcheinigen. Wer dre Vorlegung differ Aufftellung unterläßt, erschwert sich den rm schiedsgerichtlichen Verfahren erforderlichen Nachweis und hat die damit verbundenen Nacyterle zu ttagen. Durch die Jn- anspruchnahtne des Schiedsgerichts erlffdet die Ablrfferung kernen Auffchub. 8 b Zwangsvollstreckung. Wer bis zum 31. März 1916 die überffgneten Gegenstände nicht abgeliffert hat, macht sich strafbar: außerdem erfolgt die zwangsweise Abholung durch die beauftragte Behörde, regel ^ ^^sweise Einziehung erfolgt als Vollstrecknngsmaß^ Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind von den Betroffenen zu ersetzen und werden im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens erngezogen. .Mr die zwangswffse ffngezogeneu Gegenstände gelten im übrrgen dre Bfftrmmungen des 8 7. Die Zwangsvollstreckmig muß bis zum 1. Mai 1916 beendet fern. 8 9. Durchführung der Verordnung. Me gleichen Komnrunalverbände, die rnit der Durchführung der Verordnungen M. 325/7. 15. K. R. A. und U. 325e 7. 15. st’. N. A. betraut worden sind, führen auch diffe Verordnung! durch und erlassen die Ausführungsbestimmungen. « . . 8 10. Ablieferung von nicht beschlagnahmten Gegenständen. a.) Außer den im 8 2 bezeichn et en Gegenständen dürfen abgeliefert lmd müssen seitens der Sammelstellen zu den im 87 genannten Ucbernahmepreffen nachgenannte, nicht der Be»chlagnahme und Enteignung unterliegende Gegenstände aus ^ttrpfer, Messing und Reinnickel angenommen werdend Bürstenbleche, Kaffeekanne!:, Teekannen, Knchenplatt^!/ Milchkannen. .Kafseemaschinen, Teemaschinen, Samoware. Zuckerdosen, Teeglashalter. Menagen, Messerbänke, Zahnstochergestclle, Tafelaufsätze aller Art, Tafelgeschirre, Rauchservice, Lanrven, Leuchter, Kronen. Plätten, Bügelgeräte, Nippessachen, Tliermometer, Schreibgarnituren. Bettwärmer, Säulenwagen, Biersiphons/ ^ Selbstschenker, Badeöfen. b) Ferner dürfen obgeliefert und muffen sfftens der Sammcl- stellcn angenommen iverden: Sämtliche Materialien und Gegenstände . . . Für Materialien und Gegenstände aus Reinnickel .. Auch Altmaterial darf zu diesen Preisen angenommen werden? als Altmaterial im Sinne dieser Verordnung werden solche Gegenstände angesehen, die sich in entern Zustande befinden, in dem sie niäch mehr für den durch ihre Gestaltung gegebenen Zweck be!wtzt werden können. 8 11. Anfragen. Anfragen über diese Verordnung sind au die zuständigen Kommunalverbände zu richten. Zusätze. 3) A u f s ch n b d e r Z w a n g s v o l l st r c chu n g f ür e i n i g t Gegenstände. Ter Endzeitpunkt ft'ir die Durchführung der Zwangsvollstteckung wird für die nachbenann- ten Gegenstände wie folgt hinausgeschoben: sür die imter ß 2, Klasse A, Ziffer 2 und 3 fallende Gegenstände, so »v e r t s i e n a ch w e i s l i z u r H e r- stellung menschlicher oder tierischer Nahrung dienen, oder soweit es sich um in Herden emgebaute Wasser schiffe urrd dergleichen handelt, bis zrrm 31. Juli 19 16, für die unter 8 2, Klasse B, Ziffer 2 fallende Gegenstände bis zum 30. September 1916. Für die anderen, vorstel-end n i ch t g c ft a n n t c n Gegenstände tritt keine Fristverlängerung ein. b) Zn Tampftocheinrichtungen gebörendc- Armaturen, ft'ir die Ersatz aus bffchlaguabinefreiein Rkaterial nicht beschafft werden kann, brauchen nicht abgeliefert iverden und können bis auf iverteres in Benutzung bleiben. o)Mcldnng von Nickeleinsatzkesseln und dergleichen. Alle im 8-3 der vbengcnannteir Verordnung ausgeführten Personen usw. sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 1916 den effvrderlickten Ersatz für die in ibrem Besitz befindlichen, iwch nicht ausgewechselten, unter 8 2 Klasse B, Ziffer 2 falleirden Gegenstände zu bestellen 'und letztere zur Auswechselung an die auswecbselnde Firma sofort nach deren Mrus zu senden bezw. den Ausbau der l>eschlag- nahmtcn Metall mengen nach Empfang des Eaffatzes umgebend vorzunehureu. Ferirer sind diese Gegenstände! bis zrrm 1. Mai 1916, unbeschadet aller bisher erstatteten Meldungen, an den zuständigen Konnnunalverband auf von diesem cinfordern- tum Mel de vord rucken gemäß dffsen dlusführnngsbffttmmun- gen Nocknnals zu melden. Frankfurt (Main), den 15. März 1916. _Stellv. Genermkommando des 18. Armeekorps. 1,70 Mk. f. d.KUo, 1^90 ,7 ~ 0, r, 1,80 7 , w . 4,50 Achtung!! Achtung!! Großer Waggon Mlsink« hkö ZitMki .Kisten eingetroffen, nur dünnschalige süße und saftige Ware. Billige Preise. 2086 Spanischer Garten. BMOrch 18. { Filiale Selteröweg v, Kircbeuplatz 10. Für Wtederverkäufer ertra billige Preise. • R. Riaje aus Vesterreich. Das Darmstädter Pädagogium (M. Elias) ist die erfolgreichste MüddeuiMcke Vor bereituntfmnnwtalt fiir die Einjiihriseo', Primaner-, Fähnrichs- und A b Kurien ten prtifnnftr (auch fiir Damen). (Beit Kriegsausbruch bestanden 56 Schüler). [1613ss Kinderwagen Klapp- und Sportwagen Aug. alle Neuheiten 600 in großer Auswahl oingetroffen inger, Giessen. Das Ge spül ans der Küche der unterfertigten Verwaltung frll vom 1. Avril ab bis auf weiteres vergeben tverdcn. Angebote sind verschlossen biö zum 20. März d. I. einzusenden. 18201) Küchenverwaltuna des 1.Lalldsturm'Jufauterie.Eriaü- Bataillons Gicstcn (XVm. .12). Städtischer Seefischmarkt. Donnerstag, den 16. März 1916, nachmittags 3 Ubr besinnend, in de» Marktlanben. Berkaus von besten, frischesten Seefischen, Schellfischen. Eablrau, Seelachs und geräuchertem Seefisch (Erlau für Rauchfleisch) zu Lclbstkosten der Stadt. [2M7B empfiehlt J. Happe! Mühlstrasse 18. ’r; Freunden und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, dass es dem lieben Gott gefallen hat, unsere liebe, gute Mutter, Schwiegermutter, Grossmutter, Urgrossmutter und Tante Frau Christine Schlierbach Ww. geh. Bender im Alter von 83 Jahren nach kurzem Leiden in die Ewigkeit zu sich zu nehmen In tiefem Schmerz: Frau Wilh. Moos Ww. und Kinder Familie Hartmann Familie Lehrer Deseh. Rodheim a. d. B., Hof Haina, den 14. März 19 16. * 08339 Die Beerdigung findet Donnerstag, den 16. März, nachmittags 2 1 /, Uhr, in Rodheim a. d. B. statt. Bekanntmachung. Das Untlagefatafter her fanh* unb forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Gvoßher- zogtum Hessen für haS Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 16. März bis zum 30. März dieses Jahres aus dem Bureau des Beigeordneten Schmitt zu Winnerod zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Wihersprüch-e dagegen, daß ein Betrieb in bas Kataster ausgenommen oder nicht aufgenormnen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sinh.innerhalb ei^res Monats nach Ablauf der Offeulegungssrist bei dem Vorstands der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- geuossenschaft in Tarmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. U Bersrod, den 13. März 1916. Großh. Bürgermeisterei BerSrod. N e u f ch l i n g. 20 11 Den Heldentod fürs Vaterland .starb am 13. März d. J. mein herzensguter Sohn, unser Bruder, Schwager und Onkel, der Kaufmann Heinr. Friesieben von Frankfurt-Eckenheim Gefreiter im Infanterie-Regiment Nr. 118, 4. Kompagnie nach langer Krankheit im Rcs.-Lazarett zu Sulzbach a. d. Saar. Lehrer und Kantor a. D. Friesleben. Winnen, den 14. März 1916. £060 Die Leiche wird nach Winnen übergeführt. 9?auf) ist her Krieg, und vlm' Erbarmen Neigt er das Teuerste aus treuen Armen. Ons Heldeiireiw zog dieser Tapfre cm. Sein Angedenken wird unsterblich sein! Am 8. März erhielten wir die traurige Nachricht, dah unser lieber Sohn, Bruder, Enkel und Reffe Musketier im Rci.-Jnf.-Rcgt. IIS, 3. Komp. im Alter von nahezu 21 Jahren im Feldlazarett infolge einer schweren Krankheit den Heldentod gestorben ist. In tiefer Trauer: * Familie Karl Kühl II. Anna Tittmann nebst allen Verwandten. Staufenberg, den 15 März 1916. :o8?m Bekanntmachung. Das Umlagekataster der land- mtd forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum .Hessen für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 16. März bis einschl. 30. März dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster auf- genonrinen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, find innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegnngsfrist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- gonossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. Allendorf a. Lumda, den 14. März 1916. Großh. Bürgermeisterei Allendors a. Lumda. R e i n. 2011 Verwandten. Freunden und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, daß es Gott gefallen hat, unser liebes Kind und Schwesterchen CaroBa nach kurzer, schwerer Krankheit zu sich zu nehmen. In tiefem Schmerz: Philipp ESpich u. Familie. Lollar, den 15. März 1916. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 16. März, nachmittags 3 Uhr statt. 0S313 Unser uns am 11. März geschenktes Kindchen hat uns Gott heute wieder genommen. Wilhelm Holtmann u. Zrau Dagmar geb. Ostermann. jUNft£R‘RUH Gießen, den 14. März 1916. 2040 Abgabe von Jrühfaatkartoffeln. Die Stadt Gienen hat eine weitere Menge von Früh-* saatkartoffeln beschafft, die. soweit die Vorräte reichen, auch in gröberen Mengen an hiesiae Gartenbesitzer und Pächter von Ländereien zur Förderung der FrüHkartoffelzucht zum Kostenpreis von 12 Pfg. das Pfund abgegeben werden sollen. Anmeldungen zum Bezug werden ans dem städtischen Tiefbauamt, Asterweg Nr. 9, bis zum 1 . April d. I. enl- gcgengenommen. Gtetzen, den 15. März 1916. 2061B ,_ Der Oberbürgermeister. _ Holzverfteigerrmg der Gräflichen Oberförsterei Laubach. Dienstag.dcn21. Mär?,im Flenstinger-Ilsdorfer Wald NachZusammenk.9UhranderKreuznnaderSeilbahnmitder Alleeschneise aus: Hoswald und Lauüberg: Tcrbstanaen: Fichten 35 Stck. 1. Kl. 3,98 Fstm, 130 Stck. 2. Kl. 9,03 Fsun. 899 Stck. 3. Kl. 31,28.Fstm.: Rcisstangen: Fichten 135 Stck. 2,21 Fstm.,- Eichen 5 Stck. 9,19 F-stni., zu Deichseln geeig- net. Brennholz: Buchen Rm.: 28 Nundschett, 107,6 .Knüppel, Iv1 Stammreiser, 580Astreiser: Eichen Rm.: 44,4 Knüppel. 150 Astreiser: Birken Rm.: 1,6Rundscheit, 1,2Knüppel, 8 Astreiser,- Fichten Rm * sftitnhMi»** Stöcke. 2 Astrciserknu 12 iß,5 51nüpvel. _ Brennholz wird unvorgezeigt auf der Alleeschneise auS- Neboten. 20116 Die Versteigerungen im Tiergarten und Eichberg Borngraben AlreSgericht» folgen am 3. u. 4. April 1916. Bekanntmachung. Der Mochenmarkt der Gemeinde Mühlheim sindet jetzt regelmäßig wieder statt und ist den Landwirten und Erzeugern von allen Nahrungsmitteln Gelegenheit geboten, ihre Erzeugnisse auf dem Wochenmarkt zu angemessenen Preisen zu verkaufen. Der Wochenmarkt findet regelmäßig Mittwoch und Samstag von 8 bis 12 Uhr statt; eine Gebühr wird nicht erhoben. Zu weiteren Auskünften sind wir gerne bereit. Die Gemeinde kauft auch alle Nahrungsmittel von den Verkäufern auf. Ferner bedarf die Gemeinde 2 500 Zentner Speisekartoffeln und bitten um Angebot. 2004D Mühlheim, den 13. März 1916. Großh. Bürgermeisterei Mühlheim. H a tz e b r u ch. x Bekanntmachung. Das Umlagekatastcr der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgcnossensch«aft für das Großherzogtunt Hessen für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 14. März bis zum 28. März dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei z-ur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegnngsfrist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- genossenschast in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berncksich^ tigung mehr finden. ^ Stangenrod, den 13. März 1916. Großh. Bürgermeisterei. I. V.: Groß. Bekanntmachung. ' Das Unüagekatastcr der land- und forstwirb schaftlicheli Berussgenofsenschaft für das Großherzogtum Hessen für das Jahr 1915 liegt zwei Wochen läng, nämlich vom 17. März bis zum 30. März d. Js., auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Ettvaige Widersprüche gagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegnngsfrist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden Londorf, den 14. März 1916. Großh. Bürgermeisterei Londorf. Au m a nn. 204 « 2029 Holzsnbmisfion. Aus den Waldungen der Gemeinde Ettingshausen soll nachverzeichnetes Holz auf dem Sub- missionsweg vergeben werden: Eiche 3. Kl., 40—49 Ztm. Durchm., 0,63 Fstm. Eiche 4. Kl., 30—39 Ztm. Durchm., 7,58 Fstm. Eiche 5. Kl., 25—29 Ztm. Durchm., 12,60 Fstm. Eiche 6. Kl., unter 25 Ztm. Durchm., 15,23 Fstm. Hainbuche 6. Kl., unt. 25 Ztm. Durchm., 2,87 Fstm. Esche 6. Kl., unter 25 Ztm. Durchm., 0,25 Fstm. Kiefern 2. Kl., 40—49 Ztm. Durchm., 3,16 Fstm. Fichten 3. Kl., 30—39 Ztm. Durchm., 32 Fstm. Fichten 4. Kl., 25-29 Zlm. Durchm., 72,36 Fstm. Fichten 5a. Kl., 20—24 Ztm. Durchm., 115,73 Fstm. Fichten 5h. Kl., nnt. 20 Ztm. Durchm., 161,98 Fstm. Fichten-Derbstangen, zirka 70 Fstm. Die Angebote sind pro Fcstmeter, getrennt nach Sortiment und Klassen, verschlossen mit der Aufschrift ..Holzsubmission" bis spätestens Montag, den 2V. März, mittags 1 Uhr, an Unterzeichnete Bürgermeisterei einzureichen, wo altzdann um 2 Uhr die Eröffnung der Offerten erfolgt. Das Holz ist gefällt und wird aus Verlangen vom Förster Keil vorgezeigt. Nähere Bedingungen liegen auf der Unterzeichneten Bürgermeisterei offen, werden auch bei der Eröffnung bekannt gegeben. Ettingshausen, den 1,3. März 1916. Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen. Keil. Ingenieur-Akademie • Wismar,? «b 4 ArtikltoktM. — OSUeabetoabaa and Ä Nene UbentorM. Gasherde einflammig u. mehrfl.aminiff sowie C-aK brat Öfen in bester Ausführung und in allen Grössen empfiehlt zu billigen Preisen [1764 Edg. Borrmann Eisenhandlg., Neustadt 11 Himbeersaft- Honig- Limonadc Back Brauie- Käkao Ei- Eierkuchen- Salizv Eis- Vanillin Vauilleiance-Pnlver niw. emvf. Adler-Drogerie SelterswegSS, OttoSchaaf. 997 f Pudding n Prima Apselmin empfiehlt 1616 .TrtDhr, Stcinftr.48. Sckwemmstelniahrik.altcitc auff.Synd., lief.bill. I a Steine. 2 Pbil. Gics, Neuwied. Heute frisch vom M * a MWM --- Seeplatz eintreffend: Smt-§lhrWk d,d56^ MiA-K«I>k>M«.60d, Ferner empfehlen wir, solange Vorrat: Schellfische in Gelee . . Pfund 8« Pf. Sardinen.Pfund 80 Pf. Rollmöpse.Stück 20 Pf. Heringe.Stück 18 u. 20 Pf. Bratheringe 18—20 Pfg. 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