Ar. kl Zweites Blatt Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die „«ielcner Kamllienblätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „llrek-lMtt für den Areir Gießen" zweimal wSchentttch. Die „Land«irtschRftlichen Sett- erscheinen monatlich zwennal. 166. Jahrgang General-Anzeiger für Gberhessen Dienstag. M. Marz X9X6 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schea Universitäts - Buch- und Steindruckerei« R. Lang e, Gießen. Schrtttleitung,Geschäftsstelle »«.Druckerei: Schul» straße7.Geschästsstelle u.Verlag:e^K51, Schriftleitung: ^KI12. Adresse für Trahtnachrrchtem Anzeiger Gießen. Aus dem Reiche. Berlin, 13. März. (WTB.) Wie wir hören, ist der Staatssekretär des Reichs mar in eanrts, Großadmiral von ^ ir p i tz, seit eitrigen Taigen erkrankt. Die Geschäfte werden von dem Dienstältesten Offizier geführt. Berlin, 13. Mär». (WTB.) In der heutigen Sitzung des BnndesrntS getätigten zur Annahme: der Entwurf eines Frachturkurckenstempels utid der Entwurf eines Kriegsgewinnsteuergesetzes. . 13. d^iirz. (WTB.) Der „Reichsanzciger" veröffentlicht eine Bekanntmachung über die Errichtung eines Schiedsgerichts zur Entscheidung von Streitigkeiten über inländische Butter mit dein Sitz in Berlin, sowie eine Bekanntmachung, nach der ob 15. März die Großhandelspreise für Margarine auf 1,83 M§rk, für Speise- fette aller Art mit 100 Prozent Fettgehalt auf 2,15 Mark und me Kleinhandelspreise für den unmittelbaren Bezug der Verbraucher auf 2 Mark, bei Speisefetten aller Art mtt 100 Prozent Fettgehalt auf 2,32 Mark (sämtlich für das Pfund) erhöht werden. Berlin, 14. März.. Der in Leipzig tagende R eichs- vrrb and dc utscher Stadte bezeichne te die Elektri- A-i tätsc rz-en g ung durch den Staat als dringende Aufgabe und beschloß, wegen der schweren Nebel stände, die im K lei n w o h n u n g s w e s e n voraussichtlich nach dem Kriege eintreten würden, für die schleunige Erledigung der Kreditsrage einen Ausschuß zu bilden. München, 13. März (WTB. Nichtamtlich.) Ein Berliner Blatt mhauptet, daß die für die nächste Zeit erfolgte E i n b e.r u - fung des B n n d e s r a t s a u s s ch u s s e s f ü r a n s w är i i g e Angelegen Herten be* Wünschen des Reichskanzlers nrcht entsprochen und daß dieser versucht habe, die Besprechung zu verhindern Wie die Korrespondenz Haffmaun schreibt, ist dieses Gerede völlig haltlos. Der Ausschuß wurde vielmehr in vollstem Emvernehmen mit dem Reichskanzler einberufen. München, 13. Marz. (WTB.) An den bisherigen drei Kriegsanleihen wurden bei 3Z0 bayerischen ossentlrchen Sparkassen rund 185 Millionen Mark gezeichnet, darunter 84 Millionen Zeichnungen der Sparkassen selber und 101 Millionen Zeichnungen der Spargäste. Ans Stadt rrnd Gießen, 14. März 1916. ** Auszeichnungen. Schlitze Eugen Esch ke. Angestellter der Firma G. W. Schuchhardt, schwerverwundet, zurzeit rn einem Lazarett in Bremen, wurde das Eiserne Kvenz verliehen. — Ter Unteroffizier Willi Hundes Hagen im aktiven Inf.- Regt. 116 erhiell am 5. März das Eistrne Kreuz 2. Klasse. ** Die Provinz Oberhessen wird sich an der 4. Kriegsanleihe mit 800 000 Mk. (nicht wie irrig angegeben 500 000 Mk.) beteiligen. Vorherige Zeichnungen insgesamt 1957 000 Mk. — Die La n d es Versicherungsanstalt Großh. Hessen in Darrnfbadt hat aus die vierte Kriegsanleihe 1500 000 Mk. (aus die dritte 1 Million) gezeichnet. ** Anbau und Düngung der Kartoffeln währenddes Krieges. Die Gesellschaft zur Förderung des Raues und der wirtschaftlich zweckmäßigen Verwendung der Kartoffel e V. m Berlin hat als Flugblatt Nr. 17 eine Abhandlung des Direktors des Kaiser-Wilhelm-Jnstitnts für Landwirtschaft in Bromberg Professor Tr. Ger lack, über Anbau und Düngung der Kartoffeln während des Krieges heraus gegeben. 'Der Preis des einzelnen Flugblattes beträgt 5 Pfennig: bei größeren Bestellungen tritt eine erhebliche Preisermäßigung ein. ** Eine neue Bekanntmachung betreffend! Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder tritt mit dem 15. 3. 1916 an Stelle der bisherigen Bekanntmacchrng über die Höchstpreise für Leder vom 1. 12. 1915, durch die die bisher gültige,: Grundpreise für Leder bei einer ganzen Anzahl von Sorten crlx?blich herabgesetzt werden. Tie neue Bekannt- mackuirg enthält auch im einzelnen noch verschiedene Abweichungen von der bisherigen. Me Anfragen von Privatpersonen, Firmen, verbänden oder anderen nicht anitlichcn Stellen furch soweit sie sich! auf die festgesetzten Ppii.se bezielchn, an die Geschäftsstelle der Gutachlerkommission für Lederlchchstpreise, Berlin W. 8. Behrenstraße 46. zu richten. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. Abdrucke der Bekanntmachung sind bei der Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Ab- teilung für Leder und Lederrohstoffe, Berlin W. 8, Behrenstraße 46, erhältlich. ** T i c Auszahlung der F a in i l i e nu n t erst ützungen an die Angehörigen her zum Heeresdienste Einberufenen für 16. bis Ende März 1916 findet statt: An diejenigen, deren Namen beginnen mit: A—H Mittwoch, den 15. März 1916, 7--R Donnerstag, den 16. März 1916, S—Z Freitag, den 17. März 1916. Zahlstelle: Stadthaus. Zimmer Nr. 7. Zahlstunden: von 8—il Uhr vornnttags. Tie Unterstützungen dürfen nur an den vorgenanMen Tagen abgeholt werden. Landkreis Gießen. 6. roßen »Bus eck, 14. Marz. In Anerkennung seiner Verdienste um die Verwundetenpflege des hiesigen Lazarettes er° lüelt der prakt. Arzt Tr. G e n g n a g e l die R 0 t e Kreuz- Ai e d a i l l e 3. Klasse. Tr. Gengnaqel ist seit Beginn des Krieges als leitender Arzt des Vereinslazaretts tätig. e. Langd. 11. März. Ten Heldentod fl'irs Vaterland starb am 22. Februar der Ersatzrescrvist Hermann S ch ä s e r im aktiven Ininnt.-Regt. 81. — Der 'seit Ainang des Krieges im Felde stehende Gestecke Rudolf Nagel, beim Piouierbat. 21 wurde zum Unteroffizier befördert. — Die älteste Einwohnerin unseres Dorfes, die Witwe Elisabeths Ro nt Haler, ist im Aller von 100 Jahren und 7 Monaten gestorben. L S t e i n h e i m b. Hungen, 14. März. In den letzten Kämpfen um Verdun wurde der Feldwebel Be ul er von hiermit der Hessischen Tapfe rkeits medaille ausgezeichnet. Bereits ' vor einem Jahr wurde ihm das Eiserne Kreuz verliehen. Bculer stehr seit Kriegsbeginn in: Felde. Kreis Schotten. □ Laubach , 14. Atärz. Der hiesige 'Metzgermcister K ü h n ist durch Nichtbeachtung einer kleinen Verletzung au der Hand in wenigen Stunden an Blutvergiftung gest 0 rben. — Der Verein »H e i m a t s m u s e u in" veranstaltete am SamStag unter Vorsitz von Pfarrer Nebel einen gut besuchten Vaterländischen Abend. Zu Beginn der Versammlung legte der Vorsitzende einen Bericht über das vergangene Vereinsjahr ab und forderte die Au- wesenden cnch durch sretimllige Gaben von Altertümern zur Bereicherung des „Heimatsmuseums* beantragen. Hieran schloß sich eine Reihe von Lichtbildern, die Lehrer Jakob aus Gonterskirchen vorführte, die Leber^ und Treiben unserer Feldgrauen, Landschafls- bilder von den Kriegsschauplätzen usw. gut Wiedergaben. Im Mittel» punkt des Abends stand ein eingehender Vortrag über „Zweck und Durchführung der neuen Kriegsanleih e", gehalten von Pfarrer ■St e b c l. Zun: Schlüsse wurden Zeichnungsscheme verteilt. Der Vortrag wurde mit reichem Beifall ausgeiwrnmen. Mehrere vater- lcmdische Lieber trugen wesentlich zur Derschönerimg des Abends bei. Kreis Friedberg. Bl. Friedberg, 13. März. Bei dem in .voriger Woche abgehaltenen Pferche- :md Fohlenmarkt fand wie in früheren Jahren wiederum eine Prämiierung statt, zn welcher die Stadt 900 Mk., der Lamdfchastskcmrmer-AuOchuß 400 Mk. und der Lantaspferde- zuchtverein 250 Mk. xur Verfügung gestellt hatten. Tie Anmel- Meldungen zum Wettbewerb waren iwer Erwarten zahlreich eingelassen: es waren an gemeldet Belgier in K>Me 1=5 Familien. Klasse II = 44, Klasse III = 22, Klasse IV = 20 Tiere. Oldenburger in Maste I 8 Familien, Msse II -= 25, Klasse III = 9, Klasse IV = 9 Tiere. — Trotz der äußerst ungünstigen Witterung waren fast alle Tiere her angebracht. Das Ergebnis der Prämiierung war folgendes : .1. Belgier Klasse I: 1. Karl Heil, Butzbach, Ehrenpreis des Landespferdezuchtvcrüns, 80 Mk.; 2. Wilhelm Richter, Reichelsheim, 1. Preis; 3. Friedlich Gros, Reichelsheim, 1. Preis, fc 60 ML; 4. Heinrich Müller VII., Wölfersheim, 3. Preis, 35 Mk., zusammen 225 Mk. Klasse Hl 1. Joh. Aug. Heinz, Nieder-Weisel, 1a. Preis: 2. August Köbel, .Heuchelheim, 1b. Preise je 50 Mk.; 3. Wilh. Hin- 15 Mark, zusainmeu 285 Mark. Klasse III: 1. Konrad Philipps, Fauerback vor der Höhe. Ehrenpreis, 50 Mk.; 2. 2lloys Eß, Dornassenhüm, la. Preis; 3. Wilh. Ho rack, Reichelsheim, 1b. Preis, je 40 Mk.; 4. Otto Müller, .Henriettenhof, 2. Preis; 5. derselbe 2. Preis; 6. Joh. Hrch. Häuser, Nqeder-Weisel, 2. Preis, je 30 Mk.; 7. Hrch. Gq. K r a u s a r i l L, Nieder-Weisel, 3a. Preis: 8. Wilh. Zimmer IX., VLIlingen, 3 b. Preis, je 20 Mk.; 9. Wilh. Richter, Reichelsheim, Anerkennung: 10. Gg. Bill I., Nieder-Weisel, dlnerkennung; 11. Fr. Koch, Hof 5^asselheck, Llnerkennung. je 10 Mk., zusammen 260 Mk. IV. Klasse: 1. Wendel Hasser III., Nieder-Weisel, Ehrenpreis, 40 Mk.: 2. Karl Heil, Butzbach. 1. Preis; 3. Wilh. H 0 r a ck , Reichelsheim l b. Preis, je 30 Mk.; 4. Friedr. Gr 0 ß > Reichelsheim, 2. Preis: 5. Adam Jung. Dornassen heim. 2 b. Pr., IL 2.0 Mk.; 6. Herrn. Steter:. Reichelsheim 3 L Pccis; 7. Hrch. Müller VII., Wölfersheim, 3 b. Preis, je 15 Mk.: 8. Krd. Phillipps XVII., Fauerbach v. d. H., Anerkennung. 10 Mk., zusammen 180 Mk. Oldenburger. Klasse I. 1. Jakob Schaub, Büdesheinr, Ehrenpreis, 80 Mk.; 2. Otto Rieß, Weckesheim, 1. Preis, 60 Mk.; 3. Hrch. Christ. Fauerbach, Büdesheim, 2. Preis, 50 Mk.; 4. Heinrich Heller I., Echzell, 3. Preis, 3o Mk.; 5. August Schaub, Büdesheim, Anerkennung: 6. Otto Stoll, Anerkennung, je 20 Mk., zusammen 265 Mk. Klasse II: Ü Otto Gg. Walter, Langd, 1. Preis. 50 Mk.; 2. Hern:. Wilh. S traß heiin, Griedel, 2. Preis, 30 Mk.; 3. Ludw. Schmidt, Steinheim, 3. Preis, 20 Mk.; 4. Otto Rieß. Weckes heim, Anerkennung, je 15 Mk., zusamme:: 135 Mk. Klasse III. 1. Karl Ulrich, Okarben, 1. Preis, 40 Mk.; 2. PH Reitz, Weckes- hüm. 2. Preis, 30 Mk.; 3. Fr. Fenchel, Griedel, 3. Preis, 20 Mk.; 4. Aug. Schaub, Büdesheim, Anerkmnung; 5. Karl Witt ich, Rendel, Anerkennung, je 10 Mk., zusammen 110 Mk. Klasse IV. 1. Gg. Krd. Müller 1., Wwe., GriedÄ. 1. Preis, 50 Mk.: 2. Hrch. Heller I./Echzell, 2. Preis, 20 Mk.; 3. Hrch. Ehr. Fauerbach, Büdesheim, 3. Preis. '15 Mk.; T Otto Stoll, Heuchelheim, Anerkennung; 5. August Schaub, Büdesheim, Aneckerrnung, je 10 Mk., zusammen 85 Mk. — Im allgemeinen ist in landwirtschaftlichen Kreisen die Ansicht vertreten, daß die Pferdezucht in unserer Provinz im Lause der letzten 10 Jah-re sich mehr dem Belgierschlage zugewcndet hat. Q. Bad-Nauheim, 14. März. Der Hebammen- Kreisverein^ Friedberg-Bad-N anheim hält gestern im Sprudel-Hotel seine Frühjahrsversammlnng ab. Anwesend waren 77 Mitglieder. Medizinalrat Dr. N e b e l - Friedberg hielt einen Vortrag über dve. Fortschritte der Desinfektion :n Dentschland gegenüber dem Auslände. Angeregt wurde, daß die de:: Heb- an:nren bei Geburtshilfe zustehende Taxe in den Amtsblättern veröffentlicht werden soll. — Gestern abend sprach der Käis^rlö ottomanische Ingenieur Santo Bey de Semo aus Kvar-, stantmovel rm Großtz. Kurhans vor nahezu aus verkauftem Saal über „Harem und die türkische Fraittb Der Redner, der die deutsche Sprache tadellos beherrscht, erzielte mit seinen Schilderungen einen großen Erfolg. Märkte. Gieße«, 14. März. Marktbericht. Auf dem hestigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pfd. 1,90-0,00, Hühnereier das Stück 16-17 Psg., Käse das Stück 6-10 Pfg., Kasematte 1 Stück 3-0 Pig., Kartoffeln der Zentner 3,75 bis 0,00 Mark, Mttch das Liter 28 Psg., Spinat 25 -30 Pfg. das Pfund, Wirsing 15 bis 20 Pfg- das Stück, Gelberüben 00-00 Pfennig das Pfund, Rotkraut 00-00 Pfenuig das Stück, Rosenkohl 25—30 Pfg. das Pfund. Weißkraut 20—25 Pfg. das Stück, rote Rüben 0—0 Pfg., Zwiebeln das Pfund 20—25 Pfg., Nüsse 100 Stück 00 -09 Pfg., Blumenkohl 00-00 Pfennig, Sellerie 0-00 Pfennig das Stuck. Grünkobl 20-25 Pfg., Feldsalat 10-12 Pfg. - Marktzeit von 8 vis 2 Uhr. fc. Frankfurt a. M., 13. März. Kartoffel in arkt. Kar- toffeln im Großhandel in loser Ladung ab Versandstation 6,10 Mk. per 100 Kilo. , Marie Ebner - Eschenbach. Wvn Dr. Paul Landau. Tie tztttr Aektermutter, di^ still gÄiebte tmtt> hochgeehrte Hüterin der friedvollsten und geheimste:: Schätze des Gemütes, ist ge- stiorben, sie, zu der die Iu:igen aus den Unruhen des Lebens hm- slüchteten, mn in den warmen Strahlen ihres all-gütigen Herzens von allen Munden der gequälten Seele zu genesen. Der selige Abglanz einer verklärte::, wunderbar geläuterten Seele strahlte aus ihrem Wesen und übergoldete die Tiefen und Schatten, die am Lebenswege lauern, mit einem warmen weichen Lichte. Aus „Spätherbsttagen" hat uns die Dichterv: noch hie goldenen Früchte ihrer reifen Kunst gespendet, und der Herbst mag uns überhaupt als reinstes Symbol ihres Schaffens gelten. Nicht der Jugend heißes sinnliches Begehren, nicht der Rausch und die stürmende Kraft der Jahre in des Lebens Mitte haben ihre größten Werke geschaffen und ihre eigenste Schönheit zu Licht gebracht. Auch ihre Jugenderiunerungen ivaren völlig durchseelt von dem lächelnden Blick der Greisin, vvr deren in die Ewigkett schauende:: Auge tiocfy einmal die purpurnen Bilder der von Nivrgenröte überglänzten Kindhett auffteigen, und die Geschickte ilrres frühen Ringens und langen Leidens war noch lebendig im Sonnengold des Herbstes, ganz überzogen von der volle:: Reife der späten edelsten Frncht. Dennoch waren ihre Anfänge schwer, und langsan: gedieh die settene Frucht, die tu ihrem Innersten beschlossen lag. Wie spät hat sie sich gefunden^, sie, die mtt brennendem Ehrgeiz nach dem Ruchm; der Höchsten langte und den Lorbeer Shakespeares, Dantes, Schillers sich um die jungen Schläfen winden wollte! In ihren Trauerspielen wollte sie die gigantischen Geister der Vergangenheit heraufbeschwöreu. in Epen das Meltgeschick besipgen und die süßesten Melodien in ihre Lieder bannen. So schwang sie sich empor mtt Adlerflügen, imd da sie enttänsM mtt gebrochenen Schwingen herabsank, da fand sie endlich im Einfachen das Vvllerchete, im Alltäglichen das Tragische, Eivige iu\b im lächelnden Resignieren eckst es Glück. In engem Kreise, still im Süllen an seinen: bescheidenen Teil tätig sein für alles Edle, in den zarten Menschenpflanzen, den Kindern, die reine Müte wecklen, das Gute anerkennen und preisen, wo man es findet, im Armenhaus und im Herrcnrschloß, das ward d« Bezirk ihres Lebens und das Ziel ihrer Werke. Statt der großen Tragikerin, die in rollende« Jamben rhetorisch zwei Welten au fernanderstoßen ließ, statt der Dichterin, die den einschinveichelnden WoUlaut lyrischer Rhythmen fügte, war sie nur eine schlichte Erzählerrn gewvttxn, aber in dem epischen Abspttrnen ernes Geschichte::fadens, in den: anspruchslosen Wiedergeben eines Menschenschicksals stand tmb steht sie ebenbürtig :reben den großen Erzählern der Welfliteratur. Sic hatte keine andere künstterische Absichc, als zu erzählen und das in ihr Lebeirde auch; uns lebendig zu machten. Ncan vexsolgt es mit dem Entzücken, mit dem man eine rein sich entfaltende Begabung beobachtet, wie fte ganz behmsam Wyäichst ihre Gestalten mit wenigen Umrissen hmstellte, wie sie am Anfang fast schüchtern und zögernd den Knoten schürzte, wie dann in ihr selbst die Fülle der Anschamrnig und Empfindung anfstteg, und dann „ein Schlag tausend Verbindungen regt". Kmr gewinnen ihre Menschen vollste Lebendigkeit, hier und da blitzt ein fein gesehener Zug, eine tiefsinnige Bemerkung auf. Diese Sorttrerlinge imd Originale, wie der nüchterne, beschränkte Oversberg, das paradoxe und ungleiche Brüderpaar der Freiherren von Gemperlein, sie gestatten uns durch die diskrete und scharf beobachtende Kunst ihrer Schöpferin, in die innersten Berzweigungen ihrer sonderbar maskierten, so zart und fein gebillcten Naturen einen Einblick zu tun. In der Geschichte „Der gute Mv-nd>" schilderte die Ebner einen jovirck derben und unschuldig gütigen alten Junker, zu dem Slckermcmn rn ,^Jolanthes Hoch- zeitt ein Pendant geschaffen hat. dlbp: wieviel lebensvoller und Wächter ist doch die Gestalt der Dichterin, trm wieviel weniger aufdringlich und effektvoll, um wieviel inniger und ergreifender sind die Msittcl, die sie anwendet. Ihre, Kunst forme:: find stets lauter, so völlig^ aus ihrer Persönlichkeit erwachsen, daß :nan bei ihr« BeurtettmLg die geläufigen Bezeichnungen von Ron:an und Novelle gänzlich außer acht lassen mußte. Sie hat diese ganz originale Form der ErzäUung auch in ihren größeren Werken gleich sicher durchgeflihrt wie in den lleinsten Anekdoten. Bücher, wie das vom ttessten Verstehen dm Menschcm- seele upd dem schönsten Glauben an das Gute geheiligte „Ge- meindckind", wie „Unsühnbar", diese reinste und ttauervollfte Darstellung eines Ehebruches, haben eine völlig eigeuarttge Form und e:ne durchaus besondere Technik :md sind doch mit den größten Mustern dm Erzähü:rgskunft eug verwandt. Gleich ihovn Meister Adalbert Stffter, hatte sie „den langen Atem^ und die schöne Besonnenhe:t, die der Erzähler brauckK, so daß der durchsiMige klare Flutz der fortschrettenden Handlling nie stockte, sondern uns unbemerkt stets auf geradem Wege seinem Ziele zuführte. Die reine Harmonie ihrer besten Werke wurde aber erst durch den vollendete:: Ernklau g von Farm und Inhalt hervor gerufen. Wem: dre Ebner auch nur die eine künstterrsche Absicht hatte, zu erzählen ^und zu gelbalten, so e::tfaltete doch ihr ganzes Wesen eine stark padagogffche ^und moralisierende Richtung. Wie s-o viele große Erzähler, wie Hebel, Jeremias Gotthelf und Rasegger wollte sie erziehen und uns einen kostbaren Gewinn für Wettcrnschammg und Leben neben dem künstlerffchen Genüsse zurücklassen. Jedoch vermied sie rede herportrettmde Tendenz, der selbst Gottfried Keller :m „Marttn Sabrrcher" nicht ganz entgange:: ist; wie ihre große Freundin Luise von Frangais in ihrein Roman „Die letzte Reckenburgerin" vvllbvachte auch ihre feine Dichternatur das Wunder, jegtttljie 'Tendenz in Empfindung und Gestaltung aufzulösen. Dazu half vor allem ihre Klughett; dem: sie war weise und von einem sv allumfassenden Intellekt, daß die Wiener Universität nie einen Besieoen zum Doktor der Weltweishett erküren konnte^ als da sie ihr zunr 70. Geburtstag den Doktvr Honoris causa, darbrachtc. Ihre „Aphorismen" sind ein klassisches Werk dieser Gatttmg, die sonst nur die Franzosen so gepflegt liaben, und hie philosophischen Schätze, die sie lster ausgebreltet hat, geben den j Lehren und WeMsten der Montaigne, Lawchepxucanld und Van- > c. ciirv ^ ^>tL|iuuü ueö ne au tnt Menschemvesen sehr scharf erkennen m luhrte !:e äJJ leiten literarischen Satire::, die ünen so bedeutsam Tett rhres Werkes ausmachen. Doch auch ihre Karikaturen, ih humorvollen Ironien wirken nie grell, nie verletzend oder pei' ttch; auch sie kamen aus warmem Und gütigem Herzen. Wie e früchteschwerer herrlicher Herbst war dgs Leben der Marie m Ebner-Eschenbach: an chr hat sich die We^heit aus dem Shgk speareschen ,^ear" erflillt, die da lautet: „Reif sein ist alles." Marie v. Ebner-Eschenbach ist als eine Gräfin Dubsky a hart Mahrtschen Schlo,se chres Vaters geboren und verlebte do und nt Wien mit Ausnahme einer in hohem Lebensalter unts nommenen Retse nach Rom ihr ganzes Dasein. Sie verheirate jich sehr :ung mtt einem Freiherrn v. Ebner--Eschenbach, der na einer glucksichen, aber kmderlo-sen Ehe Mtt ihr als Feldmarschal Leutnant starb. Grillparzer war es, der die :wch jugendlis Grasin ermunterte, ihr offenkundiges dichberisches Talent wett zu pflegen. * — Das neueste englische Kriegsdrama. „Kult: at Home nennt sich das Neueste jener einfältigen und uv wachen englifchen KMegsdrmnen, mtt denen die bereits vor de Kriege so tief darnvederlvegende Literatur wohl ihren Tiefstav erreicht haben wird. Das Stück, das am Londoner Court-TI>ati aufgefuhrt wird, ist von Rudolf Bester zusammen mit Mrs. Spo tiswood verfaßt. W spsill in einer lleinen preußischen Garnison« statt: ern englyches Mädchen heiratet einen Offizier in ajta Lrnienregiment, und nun soll „das Familienleben in Deutschlan vor dmr Kriege" txrrgesbcllt werden. Natürlich ist es kein glück lrches Leben. Der deutsch« Offizier behandett seine Fron wie da tebc B:eh Sve Muß ihn immer bedienen und darf ihre Person lichkett nicht entfalten. Ich habe fünf Jahre m Deutschland gelel und dabe: iede Gelogenheit gehabt, das militarffche Leben dort z sehen. Mrs Spottiswood hat sogar in einer deutsche:: Offiziers fannlte gelebt. Ter letzte Akt spielt im August 1914. Eine Mfli tärkapelle sptelt „Deutschland über alles". Nach diesen Angabe des T-uhters muß tag Stück ja ein großer Erfolg sein! ’ ~ c M., 14. März. Das Schauspielhaus be- reM zum 3M. Tr^estage Shakespeares, des großen englischen Züchters, eine Reihe von Llufführungen seiner bedeutendsten Tragödien und Komödien vvr. Zu den sechs d^eueinsttcknernugrn des letzten Jahres. „Hamlet". „Drtonins und .Kleopatra", „Ter Kaufmann von Venedig" „Was ihr wollt", .Fvmödie der Jrmmgen", „Romeo mch Julias', :oird noch als siebente „Das Wintevmärchen" treten. Außerdem plant die Spielleittmg an einem Abend mit der „Komödie der Irrungen" die Aufführung einer Szenenreibe, die Max Grube aus „König Heinrich VI." unter dem Tttel „Die Hexe von Orleans" zu einem Biside gefügt hat. In die Regiearbeit der Shakespeare-Woche in Frankfurt teilen sich Intendant Behrvnp^ und die Herre:: Martin und Hartung. onfirmanden in allen Preislagen. 1981 J. Pfeffer, Marktpfifz 6 Waffelmiscfiung Pfund 40 Pfennig. (1999c) Treibriemen «II© Sorten Maschinen-, Motoröl Cylinder-Oel Maschinenfett Putzwolle Gummischläuche Asbest eo Neue Mainzer Str. 80 Frankfurt ». 51. 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Löwengasse 6. »orbladen. 08322 Städtische Fischkochkurse. Donnerstag, den 16. März 1916, nachmittags 6—9 Uhr Freitag, den 17. März 1916, nachmittags 6—9 Uhr. finden in der städtischen Harrsbaltnngsschule, Neustadt 6b unentgeltliche Ai schkochkurse statt: die Teilnahme siebt jedermann frei. Anmeldungen täglich, nutzer Mittwochs, vormittags von 9—12 Uhr in der städtischen Haushaltungsschule, Neustadt 61. 19146 Vergebung von Küchenbedürfnissen Die Lieferung des Bedarfs der im Betriebe der Unterzeichneten Verwaltung vom 1. April 1916 für die Dauer des Krieges, längstens bis 30. September 1916, erforderlichen Lebensmittel soll in nachstehenden Losen vergeben werden: Los I Fleisch- und Wurstwaren Los II Kolonialwaren Los III Gemüse Los IV Butter, Handkäse, Limburger Käse, Milch. Für den gleichen Zeitraum wird die Abnahme deS Gespü IZ . Abfälle usw. aus sämtlichen Küchen (ca. 6 Zentner täglichsMrgeben. Angebote sind verschlossen bis zum 19. März 1916 der Küchcnverwaltnng einzureichen. Die Eröffnung derselben findet am 20. März 1916, 10 Uhr vormittags, im Unteroffizier-BersammlungSzimmer der Kaserne I im Beisein der etwa erschienenen Bieter statt. 1900 D Küchcnverwaltnng des I. Ersalr-Batls. Jnf.-NegtS. 116 Bekanntmachung. Der Wochenmarkt der Gemeinde Mühlheim findet ,jetzt regelmäßig wieder statt und ist den Landwirten und Erzeugern von allen Nahrungsmitteln Gelegenheit geboten, ihre Erzeugnisse auf dem Wochenmarkt zu angemessenen Preisen zu verkaufen. Der Wochenmarkt findet regelmäßig Mittwoch und Samstag von 8 bis 12 Uhr statt; eine Gebühr wird nicht erhoben. Zu weiteren Auskünften sind wir gerne bereit. Die Gemeinde kauft auch alle Nahrungsmittel von den Verkäufern aus. Ferner bedarf die Gemeinde 2 500 Zentner Speisekartoffeln und bitten um Angebot. 20041 ) Mühlheim, den 13. März 1916. Großh. Bürgermeisterei Mühlheim. Hatzebruch. Bekanntmachung. Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft von 1915 für die Gemarkung Weickartshain liegt vom 15. März ab zwei Wochen auf der Unterzeichneten Bürgermeisterei offen. Weickartshain, den 13. März 1916. Großherzogliche Bürgermeisterei. Kn öß. i9g5 mit und ohne Blende 7S56l!Slll8WMll mit drehbarem Scheinwerfer m ui "“m als besondere Signallampe auch als Tisch- oder Wandlampe zu gebrauchen. 18 IiBalieräa, Eföttmefe empfiehlt in großer Auswahl Eigar Sorrmann Aicuwaren-, Haus- und «i'chenge^äie-HaudlttU». Bekanntmachung. Das UmUrgekataster der land- und forstwirtschaftlichen Berufs genossenschaft für txrs Großherzogtum Hessen für txrs Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 16. März bis zum 30. März dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb! in das Kataster ausgenommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegnngsfrift bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. v Ober-Hörgern, den 11. März 1916. Großh. Bürgermeisterei. Holler. _ 198T Brcunholzverfteigerung. Montag, den 20. März ds. Js., von */* 11 Uhr vor mittags ab, werden aus den: Domanialwalddistrikt Hai loh 2. 3 u. 4 der Forstwartei Langd versteigert: Scheiter rin: 540 Buche I. Kl, 20 Buche II. Kl. Knüp Vel rm: 388 Buche I. Kl., 2 Buche II. Kl., 2 Hainbuche, 45 Eiche. Kniippelrcisig rrn: 35 Eiche. Gewöhnliches Reisig rm: 894 Buche. Stöcke rm: 35 Bucke, 13 Eiche. Die Versteigerung findet im Saale des Gastwirts Sann zu Langd statt, weshalb man das Holz vorher an- sehen wolle. Blau unterstrichene Nummern kommen nicht zum Ausgebot. Nähere Auskunft erteilt der Großh. Forstmart Frank zu Langd. Eichelödorf, den 10. März 1916. Grotzh. Oberforfierei Eichelsdorf. _ Walter. _ *, 00 D Holzversteigerung. Donnerstag, den 16. März, vormittags 91/2 llhr anfangend, sollen in dem Albacher Gemeindewald Distrikt Buchwald nachverzeichnete Hokzsorten versteigert werden: 280 Rm. Buche-, 52 Nm. Eiche Scheit 57 „ „ 11,6 „ „ Knüppel 83 „ „ 16 .. „ Stock 2330 Wellen Buche, 400 Wellen Eiche, 170 Wellen Fichte-Reisig. Die Zusammenkunft ist auf dem Buinalweg Albach-Hattenrod beim Pflanzengarten. Albach, den 9. März 1916. Großherzogliche Bürgermeisterei Albach. Balser. 1926 Bekanntmachung. Das Umla.gekata.ster der land- und forstwirtschaftlichen Berufs genossenschaft für das Großher- z-ogtum Hessen für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 15. März bis zum 31. März dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- genossenschaft in Tarmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. L. Grünberg, den 13. März 1916. Großherzogliche Bürgermeisterei. Ranft. Bilanz pro 3{. Dezember W5. Aktiva 2006 Bekanntmachung. Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaftlichen 'Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 16. März bis zum 31. März dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- genossenschast in Tarmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksich^- tigung mehr finden. * Holzheim, den 13. März 1916. Großh. Bürgermeisterei. Klotz. 2007 Holzversteigermrg der Gräflichen Oberförsterer Laubach. Dicnstag. den 21. Mä rz im Flensunger - Jlsd 0 rfer Wald nach Zusaminenk. 9 Uhr an der Kreuzmw der Seilbahn milder Alleeschneise ans: Hoswald und Laubberg: Derbitangeu: Fichten 35 Stck. I. Kl. 3,98 Fstm, 130 Stck. 2. Kl. 9,05 Fstm. 805 Stck. 3. Kl. 31,28 Fstm.: Ncisstangcn: Fichten 135 S,ck. 2,21 Fstm.: Eicken 5 Stck. 0,19 Fstm., zu Deichseln geeignet. Brennholz: Buchen Rm.: 28Rundschett, 107,6 Knüv- pel, 151 Stammreiser. 580Astrerser: Eicken Rm.: 44,4 Knüv- vel. 150 Astreiser: Birken Rm.: 1,6Rundscheit, 1,2Knüppel, 8 Astreiser,' Fichten Rm.: 2,6 Rundschett, 3,4 Knüppel, 12 Stöcke. 2 Ästreiserknüvpel: Kiefern Nm.: 4 Rundscheit, 35,5 Knüppel. Kohlreiser und Leseholz flächenwelfe. Das Brennholz wird unvorgezeigt auf der Allceschneise ausgeboten. 2011B Die Versteigerungen im Tiergarten und Eichberg Borngraben Aliesgerichi) folgen ain 3. u. 4. Avril 1916. Kassenbestand Warenbestand nach Einkauf Aus stände Sparkaffekonto Jt 3466,63 3554,58 3246,24 3589,06 Sa. der Aktiva 13856,51 Passiva M Geschästsguthab. 3205,12 Eintrittsgeld Reservefonds Warenvorschuß- sonds Schuld einschl. Verwaltung Reingewinn 0,50 4175,08 2143,05 1864,56 2468 20 Sa. der Passiva 13856,51 Zahl d. Mitglieder u. Geschäftsanteile Ende 1914 128 Zugang in 1915 Ende Abgang durch Todesfall Stand Ende 1915 . . . Geschästsguthaben Höhe Zugang in 1915 Stand Ende 1915 Haftsumme Ende 1914 Zugang in 1915 1914 _3 131 . \ ._5 . . . 126 3105,12 Jt 100,- .. . 3205,12 Jt . 3840,— J6 90,— rr 3930,— Jt . 150,— n . 3780,— Jt Abgang in 1915 . . Stand Ende 1915 . . . Steinberg, am 13. März 1916. 1998 Konsumverein e. G. m. b. H. B. Hirz V. Lud. Haas II. B. Häuser XIV. frisch eingetroffen. 2019 A. Koch Nächst. Schulttr. 1«. Vorhänge weiße, creme und bunte werden gereinigt, gespannt und gebügelt. 108300 Friedrichstrafic 7 L 08320 Anmeldungen für den Nachmitlag- u. Mjend-Untepricht im Weitznähen, Flicken und Stricken nimmt entgegen gleit Felder, Meisterin Schanzenstratze 16 I. Metallbetten Holzrahmenmatr., Kinderbett, bill. an Private. Kat. frei. 791 hv Eiseumöbelfabrlk, Suhl 1. Th. Holzversteigerung. Im Ettingshäuser Gemeindewald kommt Freitag, den 17. d. Mts. folgendes Holz zur Versteigerung: 150 Rm. Kiefern-Knüppel 20 Fstm.Fichten-Derbstng. 5 „ Fichten-Neisstng. 3 Rm. Buchen-Scheiter 9 „ Fichten-Scheiter 7 „ Buchen-Knüppel 3 „ Hainbuch.-Knüpp. 5 .. Eschen-Knüppel 70 20 550 100 100 160 Fichten-Knüppel Buchen-Reisig Kiefern-Reisig Fichten-Reisig Kiesern-Stöcke Fichtcn-Stöckc. Das Fichten-Stangenholz kommt zuerst zum Ansgebot. Der Ansang ist vormittags 9 x / 2 Uhp am Klingenzipfen. Ettingshausen, den 13. März 1916. Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen. _ Keil. _ 1988 Holzsuvmissiou. Aus den Waldungen der Gemeinde Ettingshausen soll nachverzeichnetes Holz auf dem Sub- miffionsweg vergeben werden: Eiche 3. Kl., 40—49 Ztm. Durchm., 0,63 Fstm. Eiche 4. Kl., 30—39 Ztm. Durchm., 7,58 Fstm. Eiche 5. Kl., 25—29 Ztm. Durchm., 12,60 Fstm. Eiche 6. Kl., unter 25 Ztm. Durchm., 15,23 Fstm. Hainbuche 6. Kl., unt. 25 Ztm. Durchm., 2,87 Fstm. Esche 6. Kl., unter 25 Ztm. Durchm., 0,25 Fstm. Kiefern 2. Kl., 40—49 Ztm. Durchm., 3,16 Fstm. Fichten 3. Kl., 30—39 Ztm. Durchm., 32 Fstm. Fichten 4. Kl., 25—29 Ztm. Durchm., 72,36 Fstm. Fichten 5a. Kl., 20—24 Ztm. Durchm., 115,73 Fstm. Fichten 5b. Kl., unt. 20 Ztm. Durchm., 161,98 Fstm. Fichten-Derbstangen, zirka 70 Fstm. Die Angebote sind pro Festmeter, getrennt nach Sortiment und Klassen, verschlossen mit der Aufschrift „Holzsubmission" bis spätestens Montag, den 20. März, mittags 1 Uhr, an Unterzeichnete Bürgermeisterei einzureichen, wo alsdann um 2 Uhr die Eröffnung der Offerten erfolgt. Das Holz ist gefällt und wird aus Verlangen vom Förster Keil vorgezeigt. Nähere Bedingungen liegen auf der Unterzeichneten Bürgermeisterei offen, werden auch bei der Eröffnung bekannt gegeben Ettingshausen, den 13. März 1916. Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen. Keil. 1989 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen. Die Auszahlung der Familienunterstützungen an die Angehörigen der zum Heeresdienst Einberufenen für 16. bis Ende März 1916 findet statt: An diejenigen, deren Namen beginnen mit: A—H Mittwoch, den 15. März J—R Donnerstag, den 16. März S—Z Freitag, den 17. März. Zahlstelle: Stadthaus, Zimmer Nr. 7. Zahlstuuden: von 8—1 Uhr vormittags. Tic Unterstützungen dürfen nur an den vor. genannten Tagen abgcholt werden. 1907 B Die im Februa r 1899 geborenen Landsturmpflich tigen der Stadt Gießen müssen sich am 15. März d. I., vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr im Rathaus, am Marktplatz, zur Land- st u r m r 0 1 l e anmelden. Auswärts Geborene haben ihren Geburtsschein vorzulegen. Gießen, den 6. März 1916. [1883B Der Oberbürgermeister. Keller. Bestandsaufnahme von Heu und Stroh. Ans Grund der Bundesratsverordnung vom 4. August 1914 findet in der Zeit vom 12. bis 15. März 1816 eine Erhebung über die Vorräte an Heu und Stroh statt. Der Erhebung unterliegt Heu aller Art, insbesondere auch das Heu von Klee und sonstigen Futterpflanzen, ferner das Stroh von Roggen, Weizen, Dinkel, Hafer und Gerste. Der Erhebung unterliegen nicht: 1. Vorräte, die im Eigentum der Heeresverwaltung oder der Marineverwaltung stehen,' 2. Vorräte von Heu oder Stroh, die in der Hand eines Besitzers je 10 Doppelzentner nicht übersteigen. Die Erhebung erfolgt durch eine Sachverständigenkommission rm Wege der Schätzung. 2018B Die Mitglieder der Schätzungskommisfion find befugt, zur Gewinnung richtiger Angaben die Grundstücke und Wirtschaftsräume der zur Angabe Verpflichteten zu betreten und dort Besichtigungen vorzunehmen. Die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter find verpflichtet, aus Befragen Auskunft zu erteilen. Wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Wer fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. zftädt. rfrbeitsnacfndeis 'Stessen. Asterweg 9. U99GB ES könne» eingestellt werden: a. bei hiesigen Arbeitgebern: 1 Former und Kernmacher, 5 Dreher, 8 Schlosser, Stornier, 1 Heizer, 1 Buchbinder für Partiearbeit, 2 Schuhmacher, 1 jüng. Wagner, 1 Schneider, 1 Glaser, i l Spengler, 2 Metzger, 1 Frisierer, 1 Tapezierlehrling, 1 Photograph für Negativretouche,1Buchdruckmaschinen- meister, 3 jüng. Fabrikarbeiter, 1 Schuhmacherlehrling, 1 Buchbinderlehrling. 1 Schnetderlehrling, 1 Glaser- lehrling, 1 Bäckerlehrling zu Ostern 1916, 3 Hausmädchen, 2 Mühlenarbeiter, 2 Hausburschen, 1 junger Kellner. 3 Dienstmädchen. b. bei auswärtigen Arbeitgebern 10 Werkzeugdreher, 10 Modellschlosser, 10 Maschinen- former. 6 Eisendreher und 4 Arbeiter zum Bedienen von Bohrmaschinen, 10 Möbeltischler, 15 Holzbildhauer, 3 Schreiner, 5 Stuhlschreiner, 3 Drechsler, 5 Holz- bearbeitungsmaschinenarbciter, 1 Schuhmacher, ein Bureaugehilfe, 6 Dienstmädchew Es sucken Arbeit: 2 landw. Arbeiter mit Frauen, mehrere landw. Arbeiter. 1 Fuhrmann, 1 Papierstanzer, 1 Metallformer, ein Kellner. 10 Putz- und Lausfrauen, 1 Schreiner, zwei Köchinnen, 1 Büglerin, 1 jung. Bureaugehilfe. 1 Kaufmann für Kolonialwarenfach, mehrereKriegstietchüdigte, 11 Schlosserlehrlinge, 1 Mechaniker- und 1 Schuhmacher« lehrling, 2 Kausmannslehrlinge. Gestellt!. Versammlung Donnerstag, den sh. Mrz, abends 81- Uhr in der neuen Aula Eingang von der Ludrvig- oder Goethestratze) zu Gießen Ttedncv: 1. Oberbürgermeister Keller 2. Pr-feffor Dr. Skalweit 3. Justizrat Lanbtagsabgcordncter Gnmewald L Geheimer Kirchenrat Profeffor v. vr. Eck Die Bürgerschaft wird hierzu freundlichst eingeladen. Sex Gbexbüxgevineistex. Im Vereiashane k Staätffiissiso Giesses, LöbepstraSe 14 i dLIt Herr Iiupekter ¥«iel an folgenden Tagen baistunden Dienstag, den li, nachm. 3 dir, abei Mittwoch, den 18., „ 3 18'/, IJ 8 '/. Stroh hüte z. Um arbeiten, Umformen bittenwir unsjetatschon zu bringen. Jetzt haben wir Zeit und Sie sparen Geld. 589 a SalomoH & Ke„ Sclmistpafle 4 Sämtliche Kindermehle wie Nestle, Kufeke, Muff- lers, Infantina, Kaisers kondensierte Milch Milchzucker r ***a garant rein, den Vorschriften des deutschen Arzneibuchs entspreche Da größter Absatz, kaufen Sie bei mir Hümtl. Kindernährmittel stets frisch! Ferner empfehle: Milchflaschen, Sauger, Ringsauger, Beissringe, Veilchen wurzel, Badesalze, Badethermometer, WundpuderWundcreme Oriimal - Soxhlet - Apparate Medizinal -Drogerie zom Kreuzplatz Otto Wintsrhaff, Krenxpi.3 Bekanntmachung. 1 Wir geben hiermit bekannt, daß wir zur Entgegennahme von Zeichnungen auf die vierte Kriegsanleihe unsere Kassenschalter bis 22. März d. J. auch n ach m i ttags von 3—5 U h r 2012a geöffnet halten. Mitteldeutsche Creditbank, Filiale Gießen Johannesstraße 17 gegenüber der Johanneskirche Nr. Ch, II. 888/1.16. K. R. A. Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder. Bvnr 15. SWärj 1916. Tie nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungsznstand vom 4. Juni 1851, iu Bayern auf Grund des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 in Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914, des Gesetzes, betreffend Höch'tprerse tw-m 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Tezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516), der Bekannt- machimgeu über die Aeuderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl, S. 25) und vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603), der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. 5. 357) und der Bekanntmachung, betreffend Aenderung dieser Bekanntmachung vom 9. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 645), zur all genreinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gemäß den in der Anmerkung*) abgüdruckten Be- bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark wird bestraft: 1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, 2 . wer einen anderen zum Abschluß eines Bertvages intffat;bert, ftimmungen bestraft werden, sofern nicht nach den aOsemanen Strafgesetzen höhere Strafen an gedroht sind. durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet; 3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§§ 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen- ist, beiseite- schasft, beschÄigt oder zerstört, 4. wer der AuffvAderrmg der zuständigen Behörde zum Verkaufe vmi Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkvmrnt, 5. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, dem zuständigen Beamten gegenüber verl^ennlicht, 6. wer den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, erlassenen Aussührungsbestimnrungen zuwiderbandelt. In den FsAen dey Nr. 1 und 2 kann neben der straft angoord- net werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekauntzumachsn ist; auch kann neben Gefängnisstrafe aus Berlust der bürgerkichen Ehrenrechte erkannt werden. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Bkrrk wird bestraft; 1. wer der Verpachtung, die enteigneten Gegenstände herauszugeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zn überbringen oder zu versenden, zuwiderhindelt; 2 wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zevstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Veräußerung?- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschlietzt; 3. wer der Berpskichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pstcglrch zu behandeln, zuwider handelt' 4. wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhan- dell. 8 1 . Pon der Bfkarmtmachung betroffene Gegenstände. Von dieser Bekanntmachung betroffen wird Leder jeder Herkunft (unabhängig von seiner Benennung), das seiner Beschaffen- lieft nach unter eine der nn § 3 ausgesüh-rten Lederarten fällte mw zwar imabhängig von Gerbart und Zuvichtungsart, falls diese nicht für die betreffende Ledersiorte im 8 3 ausdrücklich an< gegeben smd. 8 2 . Höchstpreis. 1. Verkaufspreis des Herstellers oder der Gerbervereinigung Ter Verkaufspreis des Herstellers oder der Gerber vereinig gung darf den im § 3 angegebenen Grundpreis nicht überschreiten. 2. Verkaufspreis des Großhändlers. a) Der Verkaufspreis von ganzen oder halben Häuten, Kernstücken, Hälsen oder Flanken darf beim Großhändler den ftn Z 3 angegebenen Grundpreisen nicht mehr als drei vom! Hundert Überschreften. b) Hat der Großhändler jedoch Sohlleder oder Bacheleder in ganzen Häuten gekauft und daraus Kernstücke geschnitten, so darf er beim Weiterverkauf dieser Kernstücke den für sie im § 3 angegebenen Grundpreis um fünf vom Hundert überschreften. Kernstück im Sinne dieser Bestimmungen ist ein Stück Leder, das aus dem besten, nicht abfälligen Teil der.Haut besteht, und nach dem Halft zu höchstens bis zur Wvrderklaue, nach bcm Bauche zu höchstens bis zu den Flemmen reicht. 3. Verkaufspreis des Kleinhändlers. a) Ter Verkaufspreis von ganzen oder halben Hauten, Kernstücken, Hälsen oder Flanken darf beim Kleinhändler den. im § 3 angegebenen Grundpreis um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten. b) Hat der Kleinhändler jedoch Sohlleder oder Vacheleder in ganzen Häuten gekauft und daraus Kernstücke geschnitten, so darf er beim Weiterverkauf dieser Kernstücke den für sie im § 3 angegebenen Grundpreis um zwölf vom Hundert überschreiten. c) Der Verkaufspreis von Ausschnitten aus Sohlleder oder Vacheleder darf beim Meinhändler den im § 3 angegebenen Grundpreis mit nicht mehr als zwanzig vom Hundert überschreiten. Unter „Ausschnitten" sind Stücke zu verstehen, die mindestens ein Quadrat von 4x4 om, höchstens ein Rechteck von 24x32 cm decken. Anmerkung: Hiernach darf z. B. der beste Ausschnitt ans dem Kernstück von 4 mm dickem Vacheleder IL Sorte im ÄLeinverkauf letzter .Hand nicht mehr als 12,90 Mark für das Kilogramm, der beste Ausschnitt aus dem Hals von 4 mm dickem Vacheleder II. Sorte nicht mehr als 6,60 Mark für das Kilogramm kosten. Als Meinhändler im Sinne dieser Bestintnrungen gettcn Leder- händler, deren einzelne Verkäufe an einen Kunden Mengen im Werte von 500 Mark in der Regel nicht überschreiten und auch im letzten halben Jahre vor dem Jnkrafttteten dieser Bekanntmachung in der Regel nicht überschritten haben. Unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Gerbereien, Zurichtereien und Großhändler, die ein Leder-Kleinhandelsgeschäst schon seit den«. 25. Juli 1914 gewerbsmäßig betrieben haben, in diesem Kleinhandelsgeschäft Leder zu den unter Ziffer 3 dieses Paragraphen angegebenen Preisen verkaufen, jedoch nur Mengen im Werte von höchstens 500 Mark an einen Kunden. Anmerkung: Für Gerberv eveinigun gen k o nüvsr ausschließlich die unter Ziffer 1 dieses Paragraphen angegebenen Verkaufspreise in Bettacht. Abgesehen von den im § 2 ynter Ziffer 2, Buchstabe b und unter Ziffer 3, Buchstabe b und c behandelten Fällen darf, wenn ganze oder halbe Häute, Kernstücke. Flanken oder Halse nicht als Ganzes, sondern in Teile zerlegt verkauft iverden, die Summe der für die zerlegten Gegenstände geforderten Preise den für den Gegenstand als Ganzes festgesetzten Preis nicht übersteigM. Anmerkung: Die für die erste Sorte sestgesetzdm Preis« gelten für Leder bester Beschaffenheit und längster Gerbdauer. Bei den Arten lsd. Nr. 1—49 verstehen sich die Preise für Rindlcder und .Kalbleder: etwa ans Roßhäuten hergestellte Sorten sind entsprechend niedriger zu bewerten. Die zum Verteilnngsplan der Kriegsleder-Aktiengesellschast gehörigen Gerbereien sind vertraglich verpflichtet, die Preise der- senigen Lederarten, für welche Höchstpreise noch nicht festgesetzt sind, im R ahnten der gesetzlich sestgelegten Preise zu halten. 8. 3.' Grundpreise für Leder. Art Sohlleder und Vacheleder * b. Dicke mindestens 4,5 mm c Form d. Sorte II I in IV ganze oder halbe Häute Kernstücke Hälfe Flanken 9.00 12,00 7.00 5.00 8.25 11,25 6,00 4.25 7.75 10.75 5,00 .4,00 c. Bedeutung der Zahlen unter d. Mark für 1 kg Nettogewicht Sohlleder und Vacheleder unter 4,5 mm ganze oder halbe Häute Kernstücke Hälse Flanken 8.25 11.25 6.25 4.35 7,75 10,75 5,50 4,00 7,50 10,50 5.00 4.00 Mark für 1 kg Nettogewicht 9 10 31 12 Brandsohlleder unter 4,5 mm ganze oder halbe Häute Kernstücke Hälse Flanken 8.25 11.25 6.25 4.25 7,75 10.75 5,50 4,00 7,50 10.50 5.00 4.00 Mark für 1 kg Nettogewicht 33 14 15 16 17 18 19 20 21 Fahlleöer.*. Mastkalbfelle (pflanzliche Gerbung). „ (reine Chromgerbung), schwarz. Chromrindleder, mit höchstens 10 v. H. Fettgehalt, schwarz . . . 10 „ „ farbig . • • • Glanz-Chromrindledcr (Rindbox), genarbt oder glatt, schwarz oder brntjit „ in anderen Farben 2,59—2,75 mm mindestens 2,0 mm t unter 2,0 mm ganze oder halbe Häute -Chromkalbleder (Boxkalf) schwarz oder braun in anderen Farben 13.00 13,00 22.00 22,00 23.00 18.00 21,00 18,00 20,00 11,00 11,00 20,00 20,00 22,00 17.00 20.00 17.00 19.00 10,00 10.50 19,00 19.00 21,«)0 16.00 1H,00 16,00 17.50 9,50 9,75 1.4.00 16.00 3 4,00 Mark für 1 kg Nettogewicht Mark für 1 gm Maschinenmaß 22 23 24 25 Treibriemenleder, reine Chromgerbung, mit höchstens 15 v. H. Fettgehalt „ „ „ mehr als 15 „ „ „ pflanzliche Gerbung, „ höchstens 10 „ „ ,, „ mehr als 10 „ Kernstücke 13,25 9,75 10,75 9,75 26 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 39 40 Blnnkledcr, schwarz, mit höchstens 10 v. H. Fettgehalt „ tr n n 10 n n t. ii 10 ,, ,, inehr als 10 .. „ 10 10 „ farbig, cmgebräunt oder ungefärbt, mit höchstens 10 v. H. Fettgehalt ,, n n n n " " 10 it n ,» n n n n n " 10 " „ tl ii n n n ^khr als 10 „ „ „ „ n n n ir " n IO „ n „ n n n n n ii ii 10 n ii Aasbraunes Leder (Mantel-, Kochgeschirr-, Tragriemen-, Leibriemenleder auf der Fleischseite glatt abgezogen).- Aasbraunes Leder (Mantel-, Kochgeschirr, Tragriemen-, Lelbrremenleder auf der Fleisd)seite alatl abgezogen) .. Aasbraunes Leder (Mantel-, Kochgeschirr-, Tragriemen-, Leibricmenleder auf der Fleischseite gla't abgezogen) .. über 4 mm 3-4 „ unter 3 „ über 4 „ 3-4 . unter 3 „ über 4 , 3-4 „ unter 3 , über 4 9 3-4 „ unter 3 „ über 4 „ 3-4 imtcr 3 „ ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücks ganze oder halbe Häute Kernstiicke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halb« Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 Patronentaschcn-Narbenleder, glatt oder genarbt Kransledcr Transparentleder Transparentfvaltleder. Spalte, beliebig zngerichtet. „ gewalzt, für Sohlen und Brandsohlen Helmfutterleder (Schasleder) . Chevrauxleder (Ziegenleder) schwarz oder braun § 4. 2,2-2.5 mm über 2.5—3.00 „ 2—3 min unter 2 „ 2,5-4 „ unter 2.5 „ ganze oder halbe Häute ganze oder halbe Häute ganze oder halbe Häute ganze oder halbe Häute ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze oder halbe Häute Kernstücke ganze Felle i 7.75 10.75 9.25 12,25 9.50 12.25 6.75 9.75 8.25 11.25 8.25 11.25 10.25 14.25 11.75 15.76 12,00 15.75 7.75 10.75 9.25 12.25 9,25 12.25 11.25 15.25 12.75 16.75 13,00 16,75 10,25 9,25 9.75 8.75 9.25 8.25 8,25 7,50 Mark für 1 kg Nettogewicht 7.00 10,00 8.50 11,50 8,75 11.50 6.00 9.00 7.50 10.50 7.50 10.50 9.50 13.50 11,00 15.00 11.25 16.00 7.00 10,00 8,60 11.50 8.50 11.50 10.50 14.50 12,00 16,00 12.25 16.00 24.00 27.00 20,00 23,00 13,00 14,59 9.50 11,50 6,00 6.50 4.50 6,00 6,00 18,00 5,50 £50 15,00 6.50 9.50 8,00 11,00 8,25 11,00 5.50 8,HO 7.00 10,00 7.00 10,00 9.00 12.50 10.50 14,00 10.75 14.00 6.50 9.50 8.00 11.00 8,00 11,00 10,00 13.50 11.50 15,00 11.75 15,00 Mark für 1 kg Nettogewicht 4,50 13,00 1 8,00 Mark für 1 qm Maschmenrnaß Mark für 1 kg Nettogewicht j- Mark für 1 qm Maschinenmaß Mengenfeststellung und Zahlungsbedingungen. a) Bei denjenigen Sorten, für welche im 8 3 Grundpreise für das Kilogramm angegeben sind, muß die Preisberechnung nach dem Gewicht erfolgen. Bei denjenigen Sorten, für welch« im 8 3 Grundpreise nach Maß festgesetzt sind, hat die Preisberechnung in der im 8 3 für die betreffende Sorte angeq^enen dLaßeöchat zu erfolgen; * „ b) bei Käufen der amtlichen Beschaffungsstellen der Heeres- nnd Marineverwaltung ist für die Mengenfeststellung die mntliche Feststellung in der Verbrauchs stelle, erforderlichenfalls nach vorheriger Nachtrocknung bei IO bis 15° C, maßgebend; c) die Höchstpreise schließen die Kosten eininonatrger Lagerung nach dem Verkauf, der Beförderung bis zum nächsten Güterbohtnhof oder bis zur nächsten Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes sonne die Kosten der Verlcämng ein. . ^ _ Für Verpackung in Papier darf nichts rn Rechnung gestellt werden; die für Verpackung anderer Art etwa in Rechnung gestellten Kosten sind bem 1 Käufer ohne Abzug wieder gutzubringen, sofern er die Verpackung unverzüglich — Fracht zu Lasten des Verkäufers — zurückschckt. Die Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über ReichSbankoiskont hinzugeschlagsr werden. §5. Beschlagnahme. a) Die im 8 3 unter Nr. 1 bis 14 einschließlich und unter Nr 22 bis 47 einschließlich sowie unter Nr. 50 angegebenen Lederarten sind, soweit sie sich im Eigentum, Besitz oder Gewahrsam einer Gerberei, Zurichterei oder Gerbervereinrgung befinden, beschlagnahmt. I _ _ . t b) Die Veräußerung und Ablieferung des nach Buchstabe a dieses Paragraphen beschlagnahmten Leders ist trotz dm Beschlagnahme erlaubt, wenn die Veräußerung »der Ablieferung entweder . ir . r — 1. aus unmittelbaren schriftlichen Auftrag enter amtlichen Be- schaffungsstelie der Heeres- oder Marmevenvaltnng an dies« Beschaffungsstelle, oder ^ rj . „ 2. auf Grund eines von einer amtlrchen Beschasnmgs stelle der Heeres- und Marineverwaltuttg bescheinigten „Ausweises für beaufttagte Lieferer" an den beauftragten Lieferer, oder 3. auf Grund eines von der Meldestelle der Kriegs-Rohstoff- Abteilung für Leder und Lederrohstoffe ausgestellten Freigabescheins erfolgt. Anträge um Freigabe sind vom Eigentümer oder Besitzer des beschlagnahmten Leders an die Meldestelle der Kriegs-Rohstoff- Abteittmg siir Leder und Lederrohstoffe, Berlin W. 8, Behren- sttaße 46, zu richten. Bei dieser Stelle sind auch die Vordrucke zu den Fveigabeanttägen 'und Nr den Ausweisen für beauftragte Lie- ^^^e^Trotz^er Beschlagnahme darf jede zum Dcrteilungsplan der Kriegsleder Aktiengesellschaft gehörige Gerberei, soweit es ihre etwaigen vertragliAn Verpflichtungen gegenüber der Heercs- oder Marnreverwaltmrg znlassen, innerhalb cmes jeden Kalendermonats sstr insgesamt höchstens 750 Mark Leder der beschlagnahmten Arten an Schuhmacher, Sattler oder Kleinhändler verkaufen Und abliefern, ohne hierzu eines Freigabescheins zu bedürfen. Ueber diese Lieferungen hat die Gerberei Buch zu führen. Licserungsabschlüffe in Bezug auf diese Ledermengen sind nur bis zum Gesamttechnungsbetrage von höchstens 750 Mark erlaubt. d) Vorbedingung für alle nach Buchstabe b und c dieses Paragraphen erlaubten Veräußerungen ist, daß die durch die 88 2—5 festgesetzten Preise nicht überschritten werden. e) Die Beschlagnahme ist mit der Ablieferung an die amtlichen Beschaffungsstellen der Heeres- oder Marinevenvaltung oder mrt dem Empfang des Freigabescheins, bei Lieferungen gemäß Buchstabe o dieses Paragraphen mit der Ablieferung an den Schuhmacher, Sattler oder Kleinhändler für die betreffende Ledermenge erloschen. 8 6 . Zurückhalten von Vorräten. 2&i Zurückhaltung von Vorräten ist die Enteignung sofort zu gewärtigen, vorbehaltlich der dafür angedrvhben Strafen. § 7. Anfragen. Anftagen von Privatpersonen, Firmen. Verbänden und a>u- deren nichtamtlichen Stellen wegen dieser Bekanntmachung sind, sofern sie sich aus die Preise beziehen, an die Geschäftsstelle, der Gutachterkomnftssion für Lederhöchstpreise in Berlin W. 8, Behrmsttaßc 46, sofern sie sich aus die tut § 5 enthaltenen Bestimmungen beziehen an die ^Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung für Leder und Leder rohstoffe in Berlin W. 8, Behrensttaße 46, zu Jchten. Bei dieser Meldestelle sind auch Abdrucke dieser Be kanntmachung erhältlich. 8 8 . Inkrafttreten. Tie Bekanntnrachung tritt mit dem 15. März 1916 in Kraft. Mit ihrem Jnkrafttteten wird die am 1. Dezember 1915 in Kraft getretene Bekanntmachung Ob. 11. 888/10. 15. K. R. A. außer Kraft gesetzt. ^ c . An merkung: Es iit in Aussicht genommen, dre durch dwst Bekanntmachung festgesetzten Preise mindestens bis zum 15. Ivnj 1916 in .Kraft zu lassen. Frankfurt (Main), den 15. März 1916. Stcllv. Generalkommando de§ 18. Armeekorps. XVlll. Armeekorps. Stellvertretendes Generalko ntmando Abt. II e/8. Dgb.-Nr. 1166. Frankfurt (Main), 6. 3. M.6. Bctr.: Anmeldung von aus dem Ausland einge« führtem Ben zin. Bekanntmachung. Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerung^ zuftand wird folgendes bestimmt: ' 3 der Verfügung des stellv. Gencralkontmandos vom _O. 10. 14 Äbt. Üc Nr. 33 132 wird wie folgt abgeändert: 3. Jeder, der Benziit aus dem Auslände über die deutsche Grenz« gerächt hat, hat die von ihm eingeführt« Meng« mit Angabe der Herkmtst und Siedeg regelt sogleich der Inspektion des Kraitsahrwesws Mitzuteilen oline Rücksicht darauf, daß die cingefül^ten Mengen auch von Grenzzollämterit angezeigt werdeit. Die Ziff. 1, 2 und 4 der obengenannte« Ber^ sügunq behalten ihre Gültigkeit. Äon Seiten des Generalkommandos. Dar Ghef des Stabest de Graaff, Generalleutnant.