Drittes Blatt fcttöeint t-s«ch mit Ausnahme des SomrlagS. Dre „Oietzener ZamiNenbratler" werden dein .»nznqer^ viermal wöchentlich beigelegt, das ..«reisdlatt für -ere kampsm ohne daß er sich dabei M 3I«Ä S* S unter der Freiheit der Meere zu verstehen ist Die Er- ^lich -um Schlagwort geLcnm Begriffs * l)X ausmiiauder. Im allgemeinen denkt wvhl nur an einen den Gebräuchen Des Landkrieges» Krreac^^^ des Privateigentums auf See, und vor Dem des Abrikstungsgedankens tar- U^ffung Horm, daß ein Verzicht Englands aus 'die Uu^uvung des S e e b e u t e re ch t s Deutschland jeden Giuiud bauen" W^, ^ ril i e spotte .yimt Sckmtze seines Handels >zu . a6er tatiachlrch auf die Zufuhr über Sec ? bätte cs uns selbstverständlich England lnttere Schiffe und Ladungen nicht dm ^ w-gnehmeil durste, solange es das Recht hatte, B^InnfS^Pr ? £ e V^ ut, * e ' n Küsten durch die Blockade zu “to ^ att t.. at|0 °--ch auf das Blockadcrecht batte auch> das Ko n t e r b a „ d c r e ch t, beliebigen Güter eff,schließlich der Lebens- bttttn ° m ^ e W bezeichnen und zu beschlagnahmen, weg- J2 are ' wenn man außerdem noch das Legen w ®Z^rTf,ri !1, ^nf eE °^°'an hätte, die Sec, die Hochstraße Ekomnirn neutrales Sl-biet gewesen. Kein Handlirng gegen irgendein dürfen. Und die Kriegsflotten hätten nur gegewinanser o^er Fegen feindliche Küstemoerke zu kämpfen gehabt. C L 1 fe? e Freiheit der Meere jemals zur wird. ob eine Aendernng in der Natur der ««macht ihn herbnfuhren kann oder welche anderen Wege einzu- Bürgschaften man zu seiner Erhaltung soll hier nicht untersucht werden. Soviel erscheint aber klar, daß die Freiheit der Meere niemals mit, fvndml nur gegen England erreicht werden kann. . ^ ****" . m England hat man sich nach den so überaus erfolq- ..i 7 ‘ ? nt > 1S - Jahrhunderts an die dadurch xl rS5!£ 1c JJ über hundert Jahren bestehende unbestrittene m 10 lf L)l gewöhnt, daß man sie einfach als den vMi der Vorsehung gewollten Zustand ansieht. „Unsere Seemacht vKwoht niemand zwingt niemand und ist ein Schrecken nur für die Piraten, sagt stolz die „Times". Als ob England zum Besten der ganzeii Menschheit and als deren Beauftragter eine wohltätige See- polizer ausgeübt batte! Nicht einmal das ist wahr! Hat nicht noch rm ^ahre 1784 em englpcher Minister dem Parlament dargelegt batz die seerauberisck>en Barbareskenstaaten für die großen Se--- 5". bern Schiffe sie sich natürlich nicht herantrauten — fl, r . TT ~Y I °l '‘ eiüI ^' "Nb daß ihre Unterdrückung den kleinen italienischen Staaten emen gropen Anteil am Frachtverkehr verschaffen 10 .^ahre später Portugal, schon damals ein eng- rffcher Basalleiistaat, aus englisches Anstiften mit Algier einen Vn- trag schliAm müssen der den portugiesischen Schissen untersagte, a ?2?2? c • a Jj on ^ n . vtlfe «gen algerische Kaper zu leisten? Waren «s tncht die Vereinigten Staaten von Amerika, die — zunächst natür- ^ ffF 1 - thres eigenen »audels — die ersten Schritte zur Unterdrückung des uordafri kan ffcheu Seeräuberwes-eus tun niußten'^ >Äaben nr-cht sogar die Schiffe der jungen preußischen Marine Dort noch emgreffen müssen? Was ferner die Behauptung anbe- englffche Seemackü bedrohe und zwinge niemand, 'so zeigt ern Blick m die politische Geschichte Europas und insbesondere die des gegenwärtigen Krieges, auf wie schwachen Füßen sie sich ^)der braucht hier noch daran erinnert zu werden, wie England E Ocieix. ande und die skandinavischen Staaten bedrückt und be- droht. und wie es versucht, Griechenland durch den Druck seiner ^ben Kanipf hmeinznzwnlgen, während, wie ein hol- ländffche^ Blatt es ausdruckt, „der rechtmäßige neutrale Handel Mit dem Hute in der Haiid in London betteln gehen muß, will cc noch etwas von seinen Rechten beivahren"? ^ at mit Hingebung au den iitter- Ewnalen Abmachungen beteiligt, die darauf hinausgingen, die Seekrieges zu mildern und die Rechte des freien See- S! ja es hat dabei teilweise eine führende Rolle gespielt! Das ist nicht zu bestreiten. Es wäre auch gar nicht denk- ^r g^vesen, eine Gestaltung des internationalen Seerechts ohne Miüinrkung der stärksten Seeuracht der Welt durchzuführen. Eng- Land war geradezu gezwungen, sich nach Kräften daran zu beteiligen.^ Zunächst um des guten Eindrucks willen, denn niemals hat es ve^aumt seinen Maßnahmeii das Mäntelchen der Menschlichkeft Z^cc ^bvechtigkeft umzuhängen. Dann lag es in seinem eigensten .Vn^resse. erneu möglichst großen Einfluß auf alle völkerrechtlichen B gewinnen, um seine Rechte sowohl als Neutraler Kriegführender zu wahreic. eine Aufgabe, die ihrer zwie- WÄtlgen Natur wegen nicht ganz leicht zu lösen war. Solange Englands Seemacht die unbestrittene Vorherrschaft besaß und sie üxum damit zu rechnen brauchte, in einen ernstlicheii Krieg zur See verwickelt zu werden, hat die englische Regierung eine genüsse ^Neigung an den Tag gelegt, für die Rechte der Neutralen einzu- rnotten. unbekümmert um alle Stimmen im eigenen Lande, die dar- hinvnesen, daß Erweiterung der Rechte der Neutraleil not- I^rdigewwelse zu einer^Beeinträchtigung der Rechte Englaiibs im :Mege führen muffe. Wie es sich aus dieser Klemme heraushelfen stvurde, falls es eines Tages in die Lage konimen sollte, gegeiZ «menjur See starken Gegner zu den Waffen zu greifen, darüber Drauchte mwi sich nach den Aeußerungen zahlreicher maßgebender! Personen keineur Zweifel hinzugeben, und die Ereignisse des gegen- -vartigen Krieges haben gezeigt, daß die Voraussage, alle seerecht- Men Abmachmigen würden auf englischer Seite mit dem Beginn der Feindseligkeiten wie Papiersetzen ins Meer fliegen, durchaus begründet war. .^England begehrt loszukommen von dem Plunder der Londoner Deklaratft/n und der Haager Abkomvieu, die juristischen Spitzftndigkeitcn beiseite zu werfen und den Krieg zu gewiMien dadurch, daß es die englischen Jiiteressen an die erste und oberste Stelle setzt", so erklärte E^'.^ember 1915 Lord Portsmouth im Oberhause Die Regierung war allerdiiigs nicht so offenherzig. Im Gegenteil,' fte mußte, englischer Ueberlieferung getreu, die Maske der Heu- Q)elei berbehalten und erklärte bei Kriegsausbruch, daß sie nach der Londoner Deklaration überfahren werde. Hierzu lvar sie formell gar nicht verpflichtet, denn sie hatte diese Deklarativir nicht angenommen. Llber in dereii Emleitung heißt es, daß sie alles zusammen fasse, was als geltendes Seerecht anzusehen sei. Ta macht es doch erneri vorzüglichen Eindruck, toeiin man erklärt, meses ,geltende Recht" beachten zu wollen, allerdings mit „einigen Abänderungen". Letztere waren aber so gründlicher Natur daß von der ganzen Londoner Deklaration imd ihrem Seerecht nichts ubrrg geblieben ist. Um den Schein weiter aufrecht zu erhalten werden jetzt von Zeit zu Zeit im Parlament wütende Angriffe auf dw Regierung vorgebracht, weil sie sich zu der von der Volksvertretung nicht genehmigten Deklaration bekannt habe! Auch von dein „Plunder" des übrigen Sserechts hat sich England mit einem solchen Erfolg .frei gemacht, daß cs zurzeit ioohl keine einzige Bestnmnung gibt, gegen die cs nicht verstoßen hat durch erne Willkiir, beginnend mit der Berletzurcg der neutralen Ho- hertsgewässer und endend ntit der Ermordung ivehr- und hilfloser Sckuffbrüchiger. Das ganze Seerecht nach englischer Auffassung laßt srch in die Worte zusamni-endcangen: „Erlaubt ist alles, was England nützt: verboten alles, lvas England schadet." sckäne tann nran gelöst schmi Mieder daran denken, und Abmaclmnsen zu treffen. Schon lmt ^^brtwort aus die eingangs crniähirtc Rcichs- >■ E “.to' 6a6 cä Vr vernünftig märe, nach dem Kriege E Gegenstand von Beratungen, Bcgriffs- und Abkommen zu machen, aber nicht als etwas ««^imdert^.»nl> nicht, folange kcm Friede und keine Sicherheit ftXL, Ä e9 und deutsche Methoden zu Wasser und zu Lande rtwSlh , 1e etl ?? ä . unklare und gewundene Erklärung, deren anscheinend die Seerechtsregclung durch eine Unter Mitwirkung der Neutralen ist, erfuhr im ilwlr« kine EvganMng und Ertneitenmg durch eine grosse i a Zeitung, dm „Manchester Guardian". In K Sertorltfel mnnt dieses Blatt, es würde in Sir Edward menu ^ ll ft>ä±erert Vereinbarungen bie Han- ^ uberpaupt abgeschafft würbe, der Begriff und die Be- banolung dcr Köntrebanide jedoch bliebe. Das würde die Freiheit ^ngtandr, Belästigungen gegenüber erhöhen, aber ohne Zweifel \ Z iföfraft der englischen Flotte beeinträchtigen. Sir Ed- warb Erep wurde aber bereit sein, eine .Herabsetzung der englischen ^ngriffstraft zur «ee ms Auge zu fassen, wenn ein entsprechender Verzicht des Hemdes aus Augriffskraft zu Lande einträte. -r, ie I„ l,t Slurächlst bemerkenswert, daß, während England sruyer stets eme Einschränkung unserer Flottenrüstung anstrebte, ^ . c l ne Verminderung unserer Stärke zu Lande verlangt. Ö rS Ht|d l e flotte lregt für englischen Dünkel offenbar schon aus dem Grunde des Meeres oder ist unter die Verbündeten verteilt. *“\, ei 5 e selbstverständlich von England zu bemessende und zu uverwachende Einschränkung unserer Heeresmacht will England also großmittig auf das Blvckaderecht verzichten. Wdshalb gerade aus das Blockaderecht? Nmi, England hat im Kriege etwas geteimt nämlich, daß eine Blockade der deutschen Küsten schwierig auszusuhreu ist. Denn die Deutschen verfügen über- ungemein nstungvfahrge Unterseeboote, dw nicht nur jedes englische Kriegs^ cyps mit tödlicher Sicherheit aufÄ Korn nehmen, sondern sogar dazu übergehen, an den englischen Küsten eine Blockade ausznüben. England wurde also nicht viel verlieren, wenn es selbst nicht mehr v Küsten blockieren darf, aber sehr viel gewinnen, wenn oie Vlockade s einer eigenen Küsten durch internationale Abmachungen verboten wurde. Der englische Seehaudel wäre dann ganz gesichert, eer deutsche aber ivürdc nach ioie vor da?ik der imgünstigen geo- graphischen Lage der, Nordsee eine leichte Beute der englischen, rslotte seru. Eme entsprechende Auslegung der Konterbandebestim- mungen die „un englischen Interesse bestehen bleiben müssen", wurde über alle Schwierigkeiten mit den Neutralen hm weg helfen. Man nennt das in England „ein Anpassen der Gesetzes Vorschriften an die unbedingten Anforderungen der Lage". Die Ausstellung emer allgemein gültigen Liste der Konterbande- und Nichtkonter- bande-Gegeustände dagegen ist, nne Lord Crewe sagte, eine hoff- uuugslosc Aufgabe und lvird es immer sein. Dian sieht, i^rs alte hinterhältige Spiel Englands, freundlich ernzuladen, um ein neues internationales Seerecht zu schaffen, das die Freiheit der Meere verbürgen soll, das in Englaiid aber doch niemand bcacksten >vird, beginnt schon von neuenr. Schon , gibt es auch wieder Neutrale, die nach allen! Erfahrungen dieses Kaäeges noch-die Ansicht vertreten, die englische Flotte möge ihre Überlegene Macht bchaltm, aber sie müsse sie in den dienst des Rechts stellen, ivenn sich dieses auch einmal Interessen wenden sollte. Ein schöner Gedanke' Als ob England semals ans fteien Stücken gestatten würde, daß ffch andne Nattonen kraft eigenen RecUs und ohne englische Erlaubnis des fteien Meeres bedienen! Und als ob es seinen Grundsatz: ,Recht oder Unrecht, England zuerst", jemals andern wurde. Sc^n setzt crllärt es ja, daß auch nach dech Friedens- schlutz der Krieg gegen Deutschland aus anderem Gebiete Wecker gehen soll und daß ixmtschen Handelsschiffen das Einlaufen in britische Hafen zu verbieten ist. Ganz abgesehen davon, ob man spater diese Drohung auszusühren geneigt oder imstande ist, sie zeigt, in weliheni Geiste England alle Bertvägc auffaßt und daß ffir uns die ^Freiheit des Meeres durch vapierne Abmachungen nicht zu erreichen Ä Die „Kölnische Zeitung" hat ganz recht, wenn ne erklärt. „Nicht internatse.nale Ilebereinkvmmen, sondern allein un,erc eiserne Macht zu Wasser und zu Lande ist es, di iinlernt Handel Freiheit und Sicherheit verbürgen kann. ■ - - ! -^-> I Uhr-'. Zum ersten Male (Uraufführung): „Die stille Stunde/ Komödie in 3 Akten von Gg. Terramare. Sonntag, den 6 Febr nachmittags 3Vz Uhr: „Im weißen Rößl." Abends ?'/. Uhr': „Die stille Stunde." _ . _ J Spklplan der Gietzener Stadtthxaterr. Sonntag, den 30. Januar, nachmittags 3', Uhr, bei kleinen Preisen: „Der Hypochonder." Ende 6 Uhr. Abends VL Uhr liet kleinen Preisen: „Der Juxbaron." Ende 10 X Uhr. Dienstag' beit 1. Februar, abends 8 Uhr, bei Volkspreiseu: Volks-Vor' ckelluug: „Die selige Exzellenz." Ende nach 10'/, Uhr. Freitag den. Z Februar, abends 8 Uhr, bei gewöhnlichen Preisen (ermäßigt), 11. Freitags-Abonnement-Vorstellung: „Der Hypochonder/ Ende 10'/, Uhr Sonntag, den 6. Februar, nachmittags 3'/, Uhr. bei kleinen Preisen: „Alein Leopold." Ende 6'/. Uhr. Abends 7'/, Uhr, bet kleinen Preisen: „Die Ehre." Ende n ach 10)L Uhr. MrchZrehe Ncrchkichten. Sonntag, den 30. I a n n a 1 , 4. nach Epiphanias. Gottesdienst. In der Ztadtkirche. Vormittags 9'/, Uhr: Pfarrassii'tent Hofsmann. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Marknsgemeinde. Pfarrer Schwabe. Abends 5 Uhr: Piarrer Mahr. Abends 8 Uhr: Vereinigung der konfirmierten männliche-r^ Jugend der Markusgemeinde. Montag, den 31. Januar, abends 8 Uhr: Vereinigung dei konfirmierten weiblichen Jugend der Matthäusgemeinde. Dienstag, den 1. Februar, nachmittags 4 Uhr: Frauenmissionsverein. Diittwoch, den 2. Februar, nachnnttags 3 Uhr: Versammlung des Fraueuvereins der Matthäusgemeinde. In der )ohanneskirche. Vormittags 9% Uhr: Pfarrer Ausfeld. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgemeinde. . Pfarrer A u s f e l d. Abends 5 Uhr: Pfarrer B e ch t o l s h e i m e r. Abends V 2 8 • Uhr: Vereinigung der konfirmierten männlichen ZUgend der Lukasgememde und der Johannesgemeinde. Mittwoch, den 2. Februar, abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde. Pfarrer A u s f e l d, Wartburg, evangel. Jünglings- und Manner-Verein. (Diezstraße 15.) Sonntag, den 30. Januar, abends 8 Uhr: Vortrag. - Diens> tag. den 1. Februar, abends 8'/, Uhr: Bibelstunde. — Donnerstag den 3. Februar, abends 8'/„ Uhr: Leseabend. - Samstag der 5. Februar, abends 6'/, Uhr: Aeltere Abteilung. - Gäste'stet^ willkommen. Bibelkranzchen für Schüler höherer Lehranstalten. Für die jüngere Abteilung jeden Mittwoch von 6 bis 7 Uhr für die ältere Abteilung jeden Samstag von 6 bis 7 Uhr in! Johannessnal. Vibeliränzchen für Nlädchen aus der Johannergemeinde. Jeden Dienstag von 6—7 Uhr im Johannessaal. Zonntags-verein für Mädchen. (Diezstraße 15 p.) Jeden Sonntag nachmittag Zusammenkunft. ä . Evangelischer Gottesdienst. Kirchberg: Sonntag, den 30. Januar, vormittags 10 Uhr. (Ferer des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers. Kirche gang der Kriegervereine und Jugendwehr des Kirchspiels Kollekte sür Kriegsfürsorge.) Lollar: Sonntag, den 30. Januar, nachmittags IV, Uhr. Mainzlar: Mittwoch,'den 2. Februar, abends 8 Uhr: Kriegs betttunde. Dekan Guß mann. Märkte. Gretzen 29. Jam Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter das Pfund 1.90—0,00 Mk. - Hühner- ecer das Stück 16-17 Pfg.; Käse das Stück 8-10 Pfg., Käsematte 1 Stuck 3 Prg.; Tauben das Paar 1,40-0,00 Mk.. Hühner das Stück 2.00^2^50Mk., Dahnen 1,50-2,50 Mk.. Gänse d. Pfd. 0,00-0,00 Alk Ochsenfleisch das, Pfund 1,40-1,44 Mk., Kuhfleisch 1,20 Mk. das Psund Rindfleisch das Pfund 1.40-1,44 Mk., Schweinefleisch das Pfund 1,50-0,00 Mk., Kalbfleisch das Pfund 1,36-1,40 Mk^ Hammelfleisch das Pfund 1,30-1,40 Mk.; Kartoffeln der Zentner Zwiebeln der Pfmrd 18-20 Pfg. ^ Milch das Liter l?- ; J^r e - pTel der Zentner 6-8 Mk., Birnen 7—15 Pfg. das Piund; Nuße 100 Stück 60—65 Pfg.; Spinat 20-25 Pfg. das Pfund, Wirsing 10-15 Pfg. das Stück, Gelberüben 12-15 Psa das Pfund, Rotkraut 15-25 Pfg. das Stück, Rosenkohl 20 bis 25 Pfg. das Pid., Kohlrabi 10-15 Pfg. das Stück, Weißkraut 15 bis ^ Noterüben 10-12 Pfg., Römischkohl 6-8 Pfg., Giimkohl d.Pfd. 15Pfg. • Tomaten das Pfund 00-00 Pfg.- Sellerie 6-10 Pfg. das Stück; Endivien 10-12 Pfg. - Marktzeit von 8 bis 2 Uhr. - Fleischpreise auf dein Markte von auswärtiaen Händlern: Rindfleisch das Pfund 1,15-1,20 Mk., Rmdfleisch- Bralenstuck das Pfund 0,00-0,00 Mk., Nierensett dasPid. 1 20 All Leber- und Blutivurst 1,45 Mk. das Pfund, Mettwurst 180 Alk' das Pfund, Schweinefleisch 1,45 Alk. das Pfund. Wiesbaden, 28. Jan. Vieh markt. Auftrieb 172 Rmder, darunter 28 Ochsen, 9 Butten, 135 Kühe, 72 Kälber 1 Schaff 48 Schweine. Bei flottem Handel und steigenden Preisen war schnell der Auftrieb verkauft. ke. Frankfurt a. SW., 28. Jan. Heu- u n d S t r o h m a r k t Auf dem heutige,i Heu° und Strohmarkt war nichts angesahren. . Es versteU sich für den Engländer von selbst, daß dieser -Emtdsvtz in K'raft bleiben muß, solange der K'rieg dauert. Für' Spiekptan der vereinigten §ranksutter Stadttheater. Opernhaus. Sonntag, den 30. Januar, nachmittags 3% Uhr: „Peterchens Molidiahrt." Abends 7 Uhr: „Der.arme Heinrich/ Montag, den 31. Januar, geschlossen. Dienstag, den 1. Februar, abends 7 Uhr: „Der Troubadour." Ackttwoch, den 2. Febr., nachmittags 3V, Uhr: „Peterchens Mondfahrt." dlbends 7 Uhr: „Die Reqimentstochter." Hierallf: „Andersens Märchen." Donnerstag, beu 3. Februar abends 7 Uhr: „Hoffmanns Erzählungen." Freitag, den 4. Febr.,' abends 7'/., Uhr: „Die Fledermaus." Samstag, den 5. Februar abends 6 Uhr: „Die Meistersinger von Nürnberg." Sonntag, der! 6. Februar, nachmittags 3'/, Uhr: „Peterchens Mondsahrt." Abends 7 Uhr: „Fra Diavolo." Schauspielhaus. Sonntag, den 30. Januar, nachinittags 3'/, Uhr: „Die Schöne vom Strande." Abends 7% Uhr: „Was werden die Leute sagen." Montag, den 31. Jam, abends 7% Uhr: .Iphigenie auf Tauris." Dienstag, den 1. Februar, abends 7'/- Uhr: „Was iverdeii die Leute sagen." Atittwoch, den 2. Februar, abeiidS 7'/, Uhr: „Eugelbrecht." Donnerstag, den 3. Februar, abends 7'/ 3 Uhr: „Nordische Heerfahrt." Freitag, den 4. Februar, abends 7\ Uhr: Deutscher Komödienabend: „Der Fremde." Hierailf: „Fritzchen." Daiiu: „Sittliche Forderung." Ferner: „Unter bloiiden Bestien." Zum Schluß: „Die Hajenpsole." Samstag, den 5. Februar, abe,lds> Uathoklsche Gemeinde. Gottesdienst. Sa ins tag, den 29. Januar: Nachmittags 5 Uhr und abends 8 Uhr: Gelegenheit rur heiligen Beichte. Sonntag, den 30. Januar, 4. Sonntag n. Erscheinung Borniittags 6'/ 3 Uhr: Gelegeiiheit zur heiligen Beichte " 7 „ Hl. Alesse. „ 8 // Austeilung der hl. Kommunion. u 9 „ Hochamt mit Predigt. » „ Hl. Messe mit Predigt. Nachmittags o'/ 3 Uhr: Christenlehre; darauf'Andacht. Donnerstag wird nach jeder Messe und nachmittags 4V, Uw und 6 Uhr der St. Blasiussegen erteilt. Donnerstag nachmittags'und abends ist Beichtgeleqenheit. Dienstag und Freitag, abends 8 Uhr, ist Kriegsbittandacht. Freitag 7 Uhr ist Segensmessc. Diafpora-Gottezdienst. Sonntag, den 30. Januar: In .yunqen 9'/g Uhr. In Lich 9'/, Uhr. 14 M dLl bringen. ^ Nehmen Sie stets ^ Fay’s ächte Sodener Mineral-^^fc/ Pastillen. Sie werden bald erheblich Linderung und Besserung verspüren. Seit ^ 30Jahrenglänzend bewährt. Nach- ahmungen weise man zurück Bekanntmachung über ctu Schlachtv^röot für trädjtiffe Kühe und Sauen. Vom 26. August 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermqchtigimg des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw vom 4. August 1914 (Reichs ^Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1. Kühe. Rinder. Kalbinnen, sowie Sauen, welche sich in emem derart vorgeschrittenen Zustand der Trächtigkeit befinden, Latz, diese teil mit rhiren beschäftigten Personen erkennbar ist, dürfen nrcht geschlachtet werden. § 2 Ausnahmen können in Einzelfällen bei Vorliegen eines dringenden Nnrircl-aftlick-en Bedürfnisses von den durch die Lan- des-entralbeHörden bestimmten Behörden zugelassen Werdern 8 3. Das Verbot (8 1) findet keine Anwendung auf Schlack)- tlingen, die erfolgen, weil zu befüvchHn ist, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalls sofort getötet rverden mutz. Solche Schlachtungen sind jedoch der nach 8 2 zultändigen Behörde spätestens innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung anznzeigen. 84. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. Sie können innrere Beschränkungen für das Schlachten von Biehl an ordnen. , 8 5. Wer diese Verordnung ober die auf Grund des 8 '1 er- lanenen 'Bestimmungen oder Anordnungen Übertritt, wird mit Gcldltrafe bw zu eimausendfünfhundert Mark i>der mit Gefängnis bis ziu drei Monaten bestraft. 8 6. Diese Verordnung tritt mit dem 3. September 1915 in Krast. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Autzer- krasttretens. Diese Verordnung findet auf das aus dem Auslände ein geführte Schlachtvieh keine Anwendung. Berlin, den 26. August 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Bekanntmachung über ein Schlachtverlwt für trächtige Kühe und Sauen. Vom 30. August 1915. Zur Zulassung von Ausnahmen auf Grund von 8 2 der Bundesratsverordnung vom 26. August 1915 (Reichs-tzjesetzbl. 515) ftnhi die Grotzh. Kreisämter zuständig. Uilsere auf Grund der Verordnung des BundeSrats vom 19. Dezember 1914 (Reichs-Gesetz bl. S. 536) erlassene Bekanntmachung, das Schlachten von Schweinen und Kälbern betreffend, vom 12. Februar 1915 (Reg.-Bl. S. 11) bleibt in Kraft. Darm stabt, den 30. August 1915. Grotzherzogliches Ministerium des Innern. ,___ v. Hombergs. Salomcm Bekanntmachung Erweiterung des Schl acht v er bo ts betreffend. Vom 25. Januar 1916. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers über ein Schlackuverbot für trächtige Kühe unb Sauen vom 26. August 1915 (ReickA-Gci'-etzblatt S. 515) uird der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 607) sowie der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Ergänzung der letzteren Bekanntmachung vmni 4. November 1915 (Reichs- Geietzblatt S. 728) bestimmen wir das Nachstehende: 1. Das Schlachten von Milchkühen und von bis zu 2 Jabren alten männlichen und weiblichen Jmrgrindern sowie der Verkauf dieser Tiere znm Zweck des Schlachtens ist verboten. Im Fall anderer Verkäufe von Tieren dieser Gattungen ist, wenn sie nicht unmittelbar zwischen Landloirten stattfinden, der Verkäufer verpfliästet, sich zu verlässigen, daß die Tiere nicht zur ^chlackstung innerhalb oder außerhalb des Landesgebietes bestimmt sind. Auch hat der Verkäufer in solchen Fällen den Verkauf unter Namhaftmackmng des Käufers der Ortsvolizeibehörde anzuzeigen, die düse Anzeige deui Kreisamt einzusendeii hat. Ausgenommen von dem Verbot im Msatz 1 sind männliche Kälber im Mer von über 4 Wochen bis zu 2 Monaten. 2. ylusnahmeu von dem Verbot in 1 können in Einzclfällen beim Vorliegen eines dringendcil wirtschaftlichen Bedürfnisses vom Kreisamt zngelassen werden und sind zu beschränken auf Kühe, die nach sachverständigein Gutachten sich nicht mehr als Milchkühe eignen, sowie aus Juugrinder, die nach sachverständigem Ermessen zur initereu Aufzucht und Haltung ungeeignet sind. 3. Das Verbot in 1 findet keine Amnndung auf Verkäufe zum Zweck des Schlachtens und auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, datz die Tiere an einer Erkrankring verenden werden oder weil sie infolge eines' Unglückssalüs fofovt getötet werden müssen. Solche Schlachtungen sind innerhalb dreier Tage dem Kreisamt anznzeigen. 4. Das Verbot in 1 findet ferner keine Anwendung auf Tiere, die außerhalb des Landesgebiets angekauft und in das Landesgebiet eingeführt worden sind. 5. Das Verbot in 1 ist rückuürkend auf alle Verkäufe, die bereits abgeschlossen sind, ohne datz eine Ueberlieswung der Tiere an den Käufer erfolgt ist. 6. Wer Gvotzvieb, Kälber lntb Schweine lebend, geschlachtet, ganz oder zerlegt aus dem Grvscherzogtnm anssühren will, bedarf dazu eines Erlaubnisscheins. Die Ausfuhrerlaubnis ist zu beschränken auf Tiere, die, ohne die Fleischverfvrguug deS Landes zu gefährden, ausgeführt werden können. Tiere der im Absatz 1 genannten Arten dürfen auf Eisen- bahnen und im Schiffsverkehr sowie aus Landwegen nach außer- halb des Landesgebiets nur befördert "werden, wenn der Begleiter mi Besitz eines Erlaubnisscheins ist. Zur Ausstellung der Erlaubnisscheine (Absatz 1 und 2) ist das- i rt ty %") - \*«v* /I w» i- i • Ti m V. I ^ m e r.*• . ^ • . v • rw* ^ i i zuständig, aus dessen Kreis die Ausfuhr statt- lenige Kreisamt finden soll. _ ?■ Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach 8 P de/ Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. August 1915 strafe bis zu 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu> ö Monaten, oder nach 8 17 der Bekanntmachung des Reichskanzlers September 1915 mit Gefängnis bis zu 0 Monaten oder mfi Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 8^ Diese Bestimmungen treten mit der Berkü'-üngung in Kraft Darm stabt, 25. Januar 1916. Grotzherzogliches Ministerium des Innern. _ v. Homberg k. Betarrmmaanrug. Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken. ^ NH bringen zur öffentlichen Kenntnis, datz von Sonntag, den 30. d. Mts., nachmittags 3 Uhr. bis Montag, den 31. d. Mts früh, nur die P e l i k a n a p o t h c k e geöffnet ist. Gießen, den 28. Januar 1916. Grotzherzogliches Polizeiamt Gießen. H e m m erde. Fichtssmaclel -Kräuterbäder' in Tabletten D«r tewShrte Badezusatz für Mairwfcsei und Genesende Man verlange ausdrücklich „Pino f'u o) in Tabellen* * - Bäder M. 1,50 . 12 Bäder M. s. Kranke? Ist Nr. 420 684 und am B e t t e n f r a g e für Gesunde und besten gelöst, wenn die unter D. R.-G.-M. D. R.-G.-M. 9tr. 420 685 der Möbel- und Betten fabrik Th. Brück, Gießen. E ck e S chl o tz g a s s e—Kanzle i b e r g, patcntamtlich geschützten Sprungfeder- M a - t ratzen „Unerreicht beguem" und dreiteilige Auslage-M a- trätzen „Stabil", die seit Jahren cingeführt und aufs vorzüglicktzte bewahrt, gekauit werden. Alle Klagen über knarrende eiserne Matratzen, ungesundes, hartes und taltcä Lager hören auf. 392a ^ Bekanntmachung In unser Oöenosscnschastsregister wurde heute bezüglich des Landldirtschaftlichen Konsuin-Bereins, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Watzenborn-Steinberg eingetragen: An Stelle des ausgeschiedenen Direktors Johann Georg Hirz II. von Steinberg kvurde der Landwirt Johannes Sommer VII. in Watzenborn gewählt. Gießen, den 25. Januar 1916. 7228 _Großherzogliches Amtsgericht. BekÄmrtmachrmg. Ter Voranschlag für 1916 liegt von DienStag, den 1. Februar, ab eine Woche auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters zur Einsicht der Beteiligten osten, woselbst auch Etnwendungen gegen seinen Inhalt schriillich oder zn Protokoll angebracht werden können. Es wird darauf hmgewiesen, datz die Erhebung einer Umlage beschlossen ist, zu der die Ansmärker herangezogen werden. Wieseck, den 28. Januar 19>6. Grotzh. Bürgermeisterei Wieseck. ._I. A.: Schäfer. 7118 Jagd-Verpachtung. Mittwoch, den 2. Februar l. IS., nachmittags um 1 Uhr, soll die hiesige Gemeinde. Feld- und Waldjagd auf weitere 6 Jahre in der Gastwirtschaft Wagner dahier verpachtet werden. Das ges. Jagdgebiet umfaßt 400 da Wald und 1200 da Feld und ist die Bahnstation Großen- Bnseck an der Strecke Gießen—Fulda in der Mitte des Jagdgebiets gelegen. Grotzeu-Buseck, am 20 Januar 1916. Großh. Bürgermeisterei Großen-Buseck. S ch w a l b. und Fischerei-LupMlunq. Mittwoch, den 16 . Februar 1916, vormittags II..A) Uhr. kommen im Saale des Svrudeikolels zu Bad- Ranlieim die nachstehend ans geführten, mir dem 31. Januar UNO leilüällia werdenden Domanial- und Gemeindeiagden, sowie die mii dem 81. Dezember 19!I”) leibfällig genwrdeue ' scheret der Grotzh. Öbersörsterei Lb »er-stiosbach zur Wieder- 548 Bilaiiz m 31 . StjÄrTfFa des Konsum Vereins Alten Buseck G. m. u. H. Domanial aus die Dauer von 12 Jahren östontlich Verpachtung. X . Jagden. I. Oberförster ei H o ch. W e i s e l. 1. Jagdbezirk Nr. I utnsatzt den gar.ren- eine eigene Gemarkung bildenden Domaninlumid bei Lodenrod mit einem Gesanuflächeninhalt von 221,02 ha. _ II. Oberförsterei Ober-Nosbach. 2- Jagdbezilk Nr. II umfntzi die selbständi ie Gemarkung Friedberger Bnrgivald — 281,53 ha Wald und den Winterstein 3,69 ha Feld und Wiese zusammen 285.15ha. 3. Jagdbezirk Nr. i 11 nmsatzr die eine selb 'ändige (^e- markung bildenden, bei Ober-Rosbach gelegenen Wald- distrikle Kellerherg, Mainzer Hecke und Hoheburg mit einem Gesamtflächeninhall von 161,95 h«. III. Stadt Frtedberg. 4. Das sogenannte Burgvorstädter Wäldchen, jetzt der Stadt Friedberg gehörig, in der Gemarkung Fried- berger Bnrgwald gelegene Flur VI Nr. 2--9,25 ha Eichenschälwald. IV. Stadt Bad-Naubeim und Oberfärsterei Ober-NoSbach. 5. Jagdbezirk Nr. 1 unilatzt da' Goldsteinaebiet = 281 ha. 6. Jagdbezirk Nr. 2 umfastt das Salinen lebte, —253 ha. 7. Jagdbezirk 9tr. 3 umfatzt das städtische Hochioaldgebiet =* 311 ha. 8. Jagdbezirk Nr. 4 umfaßt das Frauenwaldgebiei--236 ha.! ^.iese vier letzten Jagdbezirke werden aueö a.S Ganzes auSgebolen. «. Fijchercien. Obe r sä r st er ei Ober-Nosbach. 9. Fischoreibezirk 'Nr. II umfaßt die Fischerei in der Flachs- und Nosbach in den Gemarkungen Ober- und Nieder-Nosbach. Bachtliebtzaber, deren Qualisikation mein bekannt ist. Haben sich bei der unterfertigten Stelle binnen 14 Tagen rm 2. 1. genügend auSzuwei eu. b Nachgebote werben nicht angenommen. Friedbe- a, den 26. Januar 1916. Grotzberzoglichc Obcrförsterci Ober-RoSbach. _ O b l. - 7041) JC Aktiva An Warenbestand 13139.27 * Kassebestand 1850.91 „ Sparkasseguthaben 9100.—- „ Bankguthaben4142.40 „ Mobilien- Konto nach 109 /q Abschreibung 371.79 „ Ausstände bei Mitgliedern 3503.74 J6 Passiva Per Mitglieder» Einlagen 1860.— „ Reserve- , fondS-KontoI8680.— „ Bilanz-Konto- Guthaben aus früh. Jahren 6521.02 „ Reservefonds- Konto II 7890.96 „ Kreditoren 704.94 „ Saldo Reingewinn 6451.19 32108.11 Die Zahl der Mitglieder betrug Ende In 1915 gingen zu . . . . 32108.11 1914 181 . . 6 187 Während 1915 gingen ab ... . 4 Daher Stand Ende 1915.183 Die Bilanz liegt von heute an in der Wohnung des Direktors 8 Tage lang zur Einsicht der Mitglieder offen. Ludwig Bogel I. Ludwig Becker IV. Heinrich Freund II. Generalversammlung Samstag, den 5. Februar, abends 8 Uhr, im den 5. Februar, abends 8 aale des Gastwirts Koch dahier. Tagesordnung: 1. Rechnungsablage pro 1915. 2. Verteilung der Dividenden. 3. Erhöhung der Mankovergütung. 4. Verschiedenes. Der Borstand. 74 t Holzversteigernng. HsZzsnbmission. Aus den Waldungen der Gemeinde Beuern sollen Wege schriftlichen Angebots verkauft werden: 1. Erchen-Stämme: Kl. -- 7 Fstm., 3. Kl. --- 15 Fstm., 4. Kl. --- 20 Fstm., 5. Kl. = 10 Fstm. 2. Buchen-Stärnme: Kt. « 2,72 Fstm , 2. Kt. --- 3,80 Fstm., 3. Kl. --- 3,59 Fstm., 4. Kl. -- 1,34 Fstm. 3. F i ch t e n - S t ü m nr e: Los 1: 3. Kl. - 16,67 Fstm., 4. Kl. -- 19,83 Fstm., 5a. Kl. ---- 23,34 Fstm., 5h. Kl. --- 13,79 Fstm. Los 2: 3. Kl. = 50 Fstm., 4. Kl. -- 80 Fstm., 5a. Kl. = 100 Fstm., 5b. Kt. --- 50 Fstm. Los 3: 4. Kl =10 gftm., 5a. Kl. - 70 Fstm., 5b. Kl. = 170 Fstm. Los 4: 5a. Kl. = 15 Fstm., 5b. Kl. ---- 35 Fstm. 4. Kiefern-Stämme: 3. Kl. = 3 Fstm., 4. Kl. = 10 Fstm., 5a. Kl. ----- 50 Fstm., 5b. Kl. = 90 Fstm. Angebote sind nach Lose und Klassen getrennt mit entsprechender Ausschrist bis zum Freitag,! den 4. Februar l. I., n a ch m i t t a g s 2 U h r , bei Unterzeichneter Bürgermeisterei einznreichen, wo auch die näheren Verkanfsbedingungen, denen sich die Käufer mit Einreichung ihrer Gebote unterwerfen, eingesehen werden können. Das Holz ist teils gefällt und wird auf Wunsch durch Forstlvart Koch vorgezeigt. Freie Wahl unter den Höchstbietenden bleibt Vorbehalten. Beuern, den 26. Januar 1916. Großh. Bürgermeisterei Beuern. I. B.: Otto. 717 Es kommen Donnerstag, den 3. Febr. d. I., v o r m i t t a g s 9 U h r beginnend, im Distrikt Heegwald zur Versteigerung: Scheiter: 398 Rm. Buche, 26 Rm. Eiche. Knüppel: 91 Rm. Buche, 13 Rm. Eiche, 8 Rm. Fichte. Reiser: 291 Rm. Buche, 52 Rm. Eiche. Stock: 86 Dn. Buche, 13 Rm. Eiche, 32 Rm. Fichte. Zusammenkunft auf der Kreisstraße Beuern- Geilshausen. Beuern, den 26. Januar 1916. Großh. Bürgermeisterei Beuern. I. V.: Otto. 718 Ntttzholz-Snbmissiort. Die Gemeurde Steinbach beabsichtigt folgendes Holz im Dstr. Ameisenkops, Heegheck und Geseng auf Submission zu vergeben. a) Kie f er n stümme. 2 St. 2. Kl. von 40—49 Ztm. Dchm. '---- 2,20 Fstm. 38 St. 3. Kl. von 30—39 Ztm. Dchm. --- 27,96 Fstm. 32 St. 4. Kl. von 25—29 Ztm. Dchm. = 19,64 Fstm. 17 St. 5. Kt. bis zu 25 Ztm. Dchm. = 6,97 Fstm. b) Fichte n stumm e. 94 St. 3., 4. u. 5. Kt. = 35,75 Fstm. Die Gebote sind, auf Kiefern nach Kt. getrennt, für Fichtenstannnholz zusanrmen cinz-ureiche7l und müssen bis zum Mittwoch, den 21. Februar l. Js., nachmittags 4 Uhr, auf Gr. Bürgermeisterei Steinbach abgegeben sein, wo in Gegenwart des erschienenen Bieters die Oeffnung stattfindet. Das Holz wird aus Verlangen vom Forstwart Herbert vorgezeigt. Steinbach, den 27. Januar 1916. Gr. Bürgermeisterei Steinbach. - Holzversteigermrg. Mittwoch, den 2. Februar l. Jy., vormittags 9 l 2 Uhr aufattgcnd, sollen aus dem Gemeindewald, Distrikt Finkenholz, nachstehende Soitimente versteigert werden: 151 Rm. Buchen- und Eichen-Scheiter 91 Rm. Buchen- und Eichen-Knüppel 4000 Buchen- und Eichen-Wellen 83 Rm Buchen- und Eichen-Stöcke. Leihgestern, am 28. Januar 1916. Großherzogliche Bürgermeisterei. 708 Versteigerung. Montug, deu 31 . d. SW., i,M. 4 W, versteinere ,ch am biesiaen chiiterbahnhos (Anschlun- alcis) ans Grand bandelsgcsetrlicher Bestimmung für Rechnung den es anaebt: 2 Waggon Kohlraben gegen Barzablnug. 726 Born, Gcrichtsvollzicber in Gießen. aui'cksW Golünäs gegenüber dem Ostbahnhof (Empfangsgebäude) Empfehle zum [556a Frühjahr Sämaschinen, Pflüge aller Art Eggen, Kultivatoren Ringel- u. Cambridgewalzen Düngerstreumaschinen Hackmaschinen, Wiesenhobeln Ocotaehe „WFiinr“ Mäh- und Erntemaschinen m.Patent- schneideapparat „Wiesensieger“ Reparaturen an Maschinen u. Geräten bitte ich jotsst schon während des Bi rieft -ok vornehmen lassen zu wollen und mir dieselben oinzusenden. i ich K?a8Chinen ‘ Fabril1 Telephon Nr. 17 Taschenlampen mit und ohne Blende Tasdientapen mit drehbarem Scheinwerfer fasMeiitape.Ä,, rtlö besondere Signallamve auch a.S Tisch- vder Wand- lanrpe zu gebrauchen. >8 2a Hatei, iifBgBels. empfiehlt in grotzerAuswahl Lstz'arZgrrWAM Eisenivaren-, Haus- und ttüchengcrarc'Hattdlung. I. B.: Ha a s. 725 -SVysr!U!'Z!,t«r LutisrmKsodmsll sowie jeal. Art milch- wirtschs!!l ch3r SsräU empfiehlt Edgar Bomnann Eisenhandiun^ iVencla'l* S1 70 a Tel. 168 iOlillfllffifC, ftu!reinig., Ztr.32.Ztr. 17 ab Hanttzurg. ^Zeilellg. ^ar> tbal, Frankfurt am Main. V'dlu.'iuulimniih' j H'bjft I