Nr. 23 Zweiter BJcstf Erscheint tSzttch mit Ausnahme des Sonntags. Tie „Sirtzeaer ZamMenblatter" werden dem /Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das »KreUMott för den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Lan-wirtsc'^stlichea Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal. PH. Jahrgang General-Anzeiger für Hreitag, 28 . Januar PP Rotationsdruck und Verlag der BrühL'jchen Universitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lang e, Gießen. Schriitleitung,Geschäftsstelle u.Druckerei: Schul« straße?. Geschäftsstelle u.Verlag:dr^51,Schrift« leitung: e=g^ll 2 . Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. Kriegsbrieft aur dem Westen. Don urrserm Kriegsberichterstatter. Unberechtigter Nachdruck, such auszugsweise, verboten.) Krirgsrnalerei und Kriegsphotographie an der Westfront. Großes Hauptquartier, am 19. Januar. Unsere Vorstellungen non den Kriegen vergangener Zeit sind drei starker durch die uns i'iberlieferten Bilder' als durch die geschriebenen Aufzeichnungen der Augenzeugen beeinflußt. Jeder, der in fernem eigenen Gedächtnis die Probe macht, findet darin beim Versuche, von den Feldzügen des alten Fritz eine Vorstellung zu gewinnen, sicherlich eher die Erinnerung an ein paar Kupferstiche als an die lebensvollen Schilderungen von Archenhvltz. Jena, Leipzig, Waterloo — sofort denkt man an Bilder. Auch rückf- schonend wirkt das Bild unvergleichlich ^unmittelbarer als das Wort. Das geht bis 1870, wo wir alle Vorgänge aus den Erzählungen ungezählter Mitkämpfer kennen. Aber Dichter 'frort .Rang, rtrie Hermann Stegemann oder die Franzoseii Paul und Victor Mar- gueritte komnven mit ihren Scluldernngen des Todesrittes von Morsbwim oder der Opferung der Division der braven Leute bet Flving nicht auf gegen die Schlachtenmaler. Das hat sich vielleicht im russisch-japanischen imd im' Balkankriege geändert. Zum ersten Male taucht der Begriff des leeren Schlachtfeldes auf. Das Bild kann nur noch Einzelheiten, verhältnismäßig belanglose Episoden, wiedergeben, aber keine Entscheidungen mehr. Mnkden, Tschadalscha — bei diesen Namen stellen sich Begriffe ein, die wir den Schilderungen der Berichterstatter, nicht dem Stift des Zeichners verdanken. Wie wird es nach diesem Kriege sein? Werden seine ungeheuren Geschehnisse in Bildern vor dem Auge der Nachwelt stehen, die sich aus Mit- erlebnis und Augenzeugenschaft gründen? Es kamt als sicher gelten, daß das gewaltige Völkererlebnis dre Künstler beschäftigen wird wie kein früherer Krieg. Und wenn eS wahrscheinlich ist, daß die Schlachtenmalerei auch hinfort, wie sw es für Neuville, Detaille, Werner in erhöhtem Maße noch für Meissomer und Menzel gewesen ist, eine auf Dokumente gegründete rekonstruierende Epik bleibt, so wird sie nie so reichliche Unterlagen Zur Verfügung gehabt haben, wie aus diesem Krieg, wo planmäßig, als ob das mit zu seinem Betriebe gehöre, längs der ganzen Front gemalt, gezeichnet und besonders photographiert wird. . . Gleich Sh Beginn des Krieges hat unser' Großer Generalstab, fast gleichzeitig mit der Kriegs berichterstatt nng Mich die Kricgs- rnalerei organisiert. Eine Reihe von namhaften deutschen Malern ist zugelassen und alsbald an einzelne Formationen an der Front verteilt worden. Sie haben dort Gelegenheit gehabt, das Leben bei der Truppe, bei den Stäben, Landschaften und Ortschaften, Stellungen und Schlachtfeldern gründlich, kennen zu lerneii und, so weit dies der Zufall ergab, auch entscheidenden Ereignissen so nahe wie möglich beizuwohnen. Mit einer Liberalität, die keine der feindlichen Heeresleitungen aufgebracht hat, hat unser Generalstab auch den Kriegsmalern die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb des betreffenden Armeebereiches mit voller Freiheit zu bewegen und so weit wie möglich nach vorn zu kommen, d. h. wo es anging, bis in den vordersten Graben. Durch Ablösungen und nachträgliche Neu- zulassungeii ist die Zahl der deutschen Kricgsmaler an der Westfront ziemlich beträchtlich geworden, und alle, die ich im Verlaufe des Krieges kennen gelernt habe, konnten iu fleißiger Arbeit unter oft schwierigen Verhältnissen eine reiche Ernte an Zeichunngen und Farbenskizzen einbringen. Kleine Ausstellungen, die ich bei zufälligen Anlässen bei Armee-OberkommMidos gesehen habe, überraschten durch Mannigfaltigkeit und Fülle. Ganz überwiegend haben sich die Kriegsmaler in richtiger Einsicht darauf beschränkt, einsttveilen nur urkrmdliche Unterlagen, diese aber so vollzählig als möglich, zu schaffen. Nur zufällig wird, ebenso wie der Kriegsberichterstatter, der Kriegsmaler Zeuge einer abschließenden KampfeshandlunA werden. Im einem solchen Falle ist es nicht Aufgabe des Kriegsberichterstatters, aus seinen immer nur lückenhaften Teilerlebnissen einen Schlachtenbericht zu gestalten, den er füglich der späteren berufmen Kriegsgeschichtsschreibung überlassen wird. Aus ähnlichen Gründen wird der Kriegsmaler nicht ein Schlachtengemälde großen Stiles beginnen, zu dessen Durchführung ilM die sich täglich erneuernden Eindrücke, die er festhalten muß, während seines Aufenthaltes an der Front kaum Muße lassen würden. Aber wenn er etwa Zeuge der Schlacht bei Loos geworden ist, so wird er sich selbst uiid der Nachwelt den besten Dienst geleistet haben, indem er die großen Bewegungen der anstürmenden und rückflutenben Engländer, die Wetterstimmung der heißen Kampfstunden, den landschaftlichen Hintergrund voller Pulverrauch und Häuserbränden, den furchtbaren Eindruck des vor unseren Drahtverhauen getürmten Leichenwalles in raschem Erfassen festgehalten hat, um die urkundlichen Elemente für das später einmal zu schaffende Bild in der Hand zu habet!. Dieses schwebt ihm so deutlich vor Augen, daß er die Lücken, die er noch ausfüllen muß, genau kennt. Einzelheiten, die für ihn wichtig sind, lassen sich vielleicht iroch in den folgenden Tagen ergänzen, wie die Umrisse einer zerschoisenen Ortschaft, die Ruine einer gesprengten Fasse; die wie Uniformen eines Regimentes farbiger Engländer nach dem wochenlangen Aufenthalt in den Schützengräben beim Sturme anssahen, kann an den Gefangenen ausgenommen werden. Manches andere zeichnet und malt der Künstler aus reiner Freude a ™ Gegenstand, um später zu entdecken, daß er auch damit sehr nützliche Unterlagen gewonnen hat. Im ganzen habe ich bet den Krregsmalern, die ich an der Front getroffen habe, einen uner- mudlichen Fleiß und Sammeleifer beobachtet und bin bei ihnen der Auffassung begegnet, es gälte jeden Augenblick zu Studien ausznnützen, die nur diese große Zeit darbieten könne. Zur Verwertung werde sich später in der Werkstatt zu Hause die Gelegenheit ergeben, oder in einer längeren Kampfpause in dem Notatelier, das sich der Kriegsmaler in seinem Quartier eingerichtet hat. Zu deii Werken der eigentlichen Kriegsmaler kommen, an Zahl und urkundlichem Werte für die Zukunft einstweilen noch nicht zu übersehen, die Skizzen, die sich Angehörige der kämpfenden Truppe, z. T. künstbegabte Dilettanten, z. T. sehr namhafte Berufsuraler, bei Gelegenheit gemacht haben. Nur bei Besuchen an der Front und ganz aus nah ms wetze durch Veröffentlichungen in den Bilderzeitschriftm der Heimat bekommt man eine Ahnung, welches unabsehbare Material hier für die spätere Erschließung bereilliegt, und hier finden sich naturgemäß besonders wertvolle Sachen, die aus dem vollen leigenen Erleben, oft aus einer zum Schaffen drängenden Stimmung unmittelbar nach den schwersten Kampfesstunden entstandeii sind. Es wird für die Leiter der Kriegsmussen eine große und dankbare Aufgabe sein, aus dem Ueberfluß das auszuwähllen, was wert ist, für alle Zeit in den Gesamtbesitz des Volkes überzugehen. Wo aber einmal die Arbeit des Malers nicht zugereicht hat, da wird die Photographie die Ergänzungen zu den Kriegsurkuu- den liefern. Es liegt auf der Hcntd, das; in reinem Kriege so viel photographiert worden ist wie in diesem. Auch dieses wichtige Gebiet ist vom Großen Generalstabe von Anfang an mit sorgender Hand in Ordnung und Betrieb erhalten worden. Man hat eine Anzahl von Kriegsphotographien über die Front verteilt, > welche mehrfach durch tüchtige Fachgenossen aus der Heimat abgelöst worden sind. Die Ergebnisse ihrer Arbeit sind bekannt, denn! die meisten in den Bilderzeitschriften veröffentlichten Ansichten j aus dem Kriegs gebiete stammen von den Kriegsphotographen. i Außerdem photographieren die Fliegerabteilungen, die Vermes- - sungsabteilungen, sowie ändere dazu eigens beauftragte Stellen. ! Die meisten Kriegsberichterstatter haben von Anfang an auf ihren Reisen längs der ganzen Front Avvarate mitgeführt und eifrig I benutzt. Und schließlich wird in der Etappe und vorn in der Stel-! lnng sehr viel photographiert. Mancher, der früher nicht daran gedacht hat, die Kunst zu erlernen, hat sich später ein schwarzes, Kästlein aus der Heimat schicken lassen und sein Heil versucht. Das Photographieren auf dem Kriegsschauplätze unterliegt einer sehr weisen Zensur, die es verhindert, daß damit Unheils gestiftet wird, -wozu die Gefahr näher liegt, als mancher in seiner j Harmlosigkeit ahnt. Ueberall da, wo es darauf ankommt, ist! eine besondere Erlaubnis der zuständigen Stellen erforderlich und i sehr mit Recht. Man sitzt z. B. in der Etappe irgendwo fröhlich \ beisammen und feiert das Wiedersehen mit alten Freunden. Das j muß im Bilde festgehalten werden. Da ist doch nichts dabei? > Ja, aber morgen nimmt einer der Beteiligten das unschuldige! Bild mit in den Schützengraben, und als er das Unglück hat, gefangen genonrmen zu. werden, finden die Feinde die Ausnahme in seiner Brieftasche und entdecken mit großem Bergnügeli eine ganz unscheinbare Aufschrift an einem Hause im Hintergrund. Mit Hilfe einer Vergrößerung entziffert man, daß sich dort das Stabsquartier eines Truppenteiles befirtdet, dessen Aufenthalt der Feind bisher vergeblich zu erkunden versucht hat, oder ein Pionicrdcpot oder sonst etwas, was einen Fliegerbesuch lohnend macht. Welchen Wert der Feind aus solche Ermittelungen legt, geht daraus hervor, daß in französischen Zeitschriften derartige Photographien mit der öffentlichen Anfrage erschienen sind: „Welcher von unseren Lesern weiß genau anzugeben, in welchem Orte und welcher Straße sich dieses Haus befindet?" Wir haben natürlich nicht den mindesten Anlaß, derartige Unterlagen in feindliche Hände gelangeir zu lassen, und darum ist die Zensur liche Hände gelangen zu lassen, und darum ist die Zensur besonders der Bilder, die zur Berösfentlichung gelangen, sehr genau, ohne daß den unzufriedenen Fragern in jedem Falle Bescheid gegeben werden kann, warum eine ganz unverfänglich aussehende Landschaftsaufnahnre nicht der Oeffentlichkeit übergeben werden soll. Noch bedenklicher finb natürlich Aufnahmen in den Stellungen, wo eine zufällig irr Erscheinung tretende Neuheit im Unterstandsbau, die Unterbringung eines Maschinengewehres, die Deckung einer Batterie und dergl. von den verhängnisvollsten Folgen für die Grabeninsassen sein könnte. 1 Aber trotz der notwendigen Vorsicht ist die Einschränkung des Photographierens nirgends in burcaukratische Verbote ausgeartet, ilnd mancher Kriegsteilnehmer wird nach der Rückkehr in die Heimat seine gesamten Erlebnisse in Bildern belegen können, die ihm und den Seinen die wertvollsten Andenken sein werden. Ich sah z. B. kürzlich bei einer Spezialbatterie, wo das Photographierverbot für alle innegehalten wird, ein Album, welches iin! Airstrage des Befehlshabers von einem Offizier angefertigt worden ist und das nach dem Kriege jeder einzelne Mann erhält. Es zeigt die Eindrücke vom ersten Vormarsch durch Belgien und Frankreich, dann die Teilirahme am russischen ulid serbischen Feldzuge, Ar-, denncn, Karpathen, Quartiere in französischen Schlössern und in ungarischen Bauernhöfen, zierliche Vläminnen mit altmodischen Spitzen Häubchen und barfüßige, mir Fellen bedeckte Berghirten, kurz, alles, was an wechselnden Bildern in diesem Weltkriege an den Augen des deutschen Kämpfers vorübergezogen ist, und zwischen der bunten Staffage als eiserne Mittellinie den deutschen Landser, der marschiert, siegreich vorwärts marschiert, wohin ihn daS Vaterland ruft, hier durch den Glukosen der Hundstage, die über dem Maastal brüten, und dort durch den tiefen Schnee der russischen Steppe. Solch ein Bilderbuch lvird zu seiner Zeit für tzedcn, der es erlebt hat, ein unbezahlbarer Schatz sein, eine Erinnerung an die Kameraden, ein 'Familienbesitzstück. Der Krieg hat uns auch auf photographischem Gebiete mancherlei 'lernen lassen, worüber' später im Zusammenhänge zu sprechen sein wird. Wer ohne Vorkenntnisse mit einem Apparate ausgezogen ist, mit dem ihm vielleicht früher int Frieden die eine! oder andere Zufallsaufnahme geglückt ist, der hat natürlich oft Enttäuschungen erlebt, und erst recht. der, der im letzten Airgenblicke vor dem A'usmarsch schnell nodj, einen billigen Apparat erworben hat, für den er dann keilten geeigneten Materialersatz heranbekommen konnte. Nack/ dem Gesetze von der Tücke des Objekts geraten dann immer. die Aufnahmen am wenigsten, aus die der Anfänger den meisten Wert gelegt hat, und bei der Bedeutung, gute bildliche Urkunden vonr Krieg zu besitzen, wird es' vielleicht zu erwägen sein, ob man nicht nach dem Kriege wahlfreie photographische Unterrichtslürse für Soldaten cinrichierr sollte. Besonders iin Anfänge des §krieges sah man zahllose, wertlose Apparate, namentlich solche amerikanischen Ursprunges, an der Front, deren Besitzer aus einem Zufallstreffer immer eist halbes Dutzend entmutigende Enttäuschungen erlebten. Inzwischen haben sich die ausgezeichneten deutschen Apparate immer mehr durchgesetzt, da sie alle Vorbedingungen erfüllen, die eilt kriegs- brauchbarer Apparat voraussetzt, nämlich Handlichkeit, leichte Bedienbarkeit, sicheren Ersatz des Materials, das in Feldpostbriefen bezogen werden kann, und uns so für ihr Gebiet Nachweisen, wie; wenig wir bei ben Höchstleistungen unserer deutschen Industrie auf die Erzeugnisse des Auslandes angewiesen sind. So haben an der Front die zierlichen ,-rMestcntafchmapparate", nanrentlich der kleine Goerz-Tenar, der mit seinem Liliputsormat die größte Lichte stärke des Objektivs verbindet, eine ungeheure Verbreitung ge^ Wonnen, und in jedem Unterstände begegne- man ihren Erzeugj- nissen. Es gibt Unterstände, 'wo mitten iw Granatenhagel regelrechte Dunkelkammern eingerichtet sind und die Herstellung von Ansichtskarten für die Heimat in blühendem' Betriebe ist. Di« nötigen Chemikalien werden in Feldpostbriefen bezogen, und an Dunkelheit, Zeit und — Wasser fehlt es ja meist nicht. Die Sammlung dieses reichen Photographischen Materials ist vorn Großen General stab ebenfalls fite sein Bllderarchiv in die Hände genommen worden, und ich sehe voraus, daß auch hier die Hebung der überreichen Schätze noch lange Jähre beanspruchen, vielleicht durch eigene Zeitschriften gefördert werden wird. Skizzen und photographische Aufnahmen im Ueberfluß roerden denr Künstler zur Verfügung stellm, der eines Tages die Erscheinungen dieses Krieges im Bilde zu erfassen suchen wird. Das wird eine ganz neue Kunst mit ganz neuen Problemen sein, rvie es ein Krieg m!it ganz neuen Formen ist. Wir können uns davon noch keinen Begriff machen. Denn Einzelheiten, wie die malerische Attacke der englischen reitenden Artillerie bei Hnl- luch, die sich unser an Vergangenem geschulter Sinn im Stile der alten Schlachtenmaler gemalt denken könnte, sind Rückfülle, die mit dem eigentlichen Wesen des Krieges nichts zu tim haben. Dieses Wesen ist unmalerisch bis zur sprichwörtlichen Lehre des! Schlachtfeldes, trotzdem er uns die gewaltigsten erschütternden Eindrücke bietet. Uumalerisch jedoch walwscheinlich nur darum, weil die darstellerischen AUÄdrnckssormen dafür noch nicht gesunden sind.^ W. S ch e u e r m a n n, Kriegsberichterstatter. Vermischter. * Berlin, 27. Jan. Die „B. Z. a. M." meldet: Rittmeister Gral H o t) e n a u wurden heute vormittag von einem Wagen der elektrischen Straßenbahn, als er beim Abspringen zu Fall kam, deioe Beine abgeguetscht. Gpern- und andere Alntztteiche. Uns wird geschrieben: Das neueste, viel und nicht gerade sehr beifällig besprochene Ereignis der Filmkunst, die Verfilmung von Richard Wagners Lohengrin, gibt Anlaß und Gelegenheit zu einer kurz gefaßten Beleuchtung der Streiche des noch immer jungen, noch immer auf der «Ärche nach N>euem, Entscheidendem, im Dunkel tappenden Filmbetriebes. Der unglaublich rasche Aufstieg des Films, seine außerordentliche Verbreitung und lvirtschaftliche Dehnungsmöglichkeit haben die Filmunternehmer in dein allzu hastig gekurbelten Flimmertempo ihrer Entwicklung eine ziemlich lange Reihe von Fehlern begehen lassen, die im Hinblick auf den allerletzten Mißgriff — den Lohengrin auf der Leinwand — in aller Eile gestreift zu werden verdienen. Nichts verwirrt oft mehr als ungeahnter Erfolg — eine Beobachtung, die man Jahr zu Jahr, fron Monat zu Monat, ja fast von Woche zu Woche beim Film anstellen konnte. Tie beiden Ziele, die der Film anstreben und erfüllen sollte (itrtb die auch in seiner besonderen, technischen Art von Haus aus im Keime gegeben waren): Belehrung und Zerstteuung, wurden schnell in den Hintergrund geschobert. Dafür zog man alles alte Rüstzeug der Hintertreppenrumpenammer hervor, um es im Film zu verlebendigen und gerade hier — wo es am unerwünschtesten war —, das Bild an Stelle des Wortes zu setzen. Es begann beim bluthungrigen und blutrünstigen Kinodrama und endete im „Lohengrin". Tie für dm Lohengrinfllm in seiner ganzen Verschiebung der Mittel und Wirkungen charakteristischsten Ädomente ck-arakterisieren auch die ganze lange Reihe der pst humoristischen, manchnral aber in ihren Folgen und Begleiterscheinimgen nicht ganz unbedenklichen Filmverirrungm besser und schärfer, als ein statistisch aufgestelltes Register seiner Sünden. Ter Kardinalfehler der Lohen- grinverfilmtmg ist Mgleich der ewig und beharrlich wiederkehrende Grundfehler aller falschen Filmstreiche: ein Verkommen der Möglichkeiten und ein Verkennen des Zweckes. Welches sind die besonderen, wesenllichsten Eigentümlichkeiten des Films, die ihrr voll der Theaterbühne unterscheiden und ihn in getvissem Sinne überlegen machen? Tie unbeschränkte Herrschaft über Raum und Zeit, unbegrenzter Szenenwechsel, Verwendung der Natur anstelle gemalter Dekorationen, die Wiedergabe ungeschminkten, naiven Lebens anstelle geschaniiikter, notwendig in einem Stil irgendrvelcher Art gekleideter Kunst. Ter Film soll gesehen, das Theaterstück vor allem gehört werden. Darum ist jede Verfilmung eines Bühnenwerkes an sich ein Unternehmen, das zu der Art d-s. ^ilms in direktem Gegensatz steht. Für eine Verfilmung des Lohengrin war nicht der leiseste Grirnd gegeben, nicht das kleinste Resultat war zu erhoffen. Der Film soll über Zeit und Raum springen, das Lohengrinwerk ist auf eine knappe Reihe auch dekorattv fest umrissener Szenett gestellt. Der Film soll sttrmm sein — Lohengrin soll auf das Ohr wirken. Der Fllm soll Besteherrdes schilderrt — ..Lohengrin soll eine Legende zum Bestehen bringen. Statt das Theater über die Grenzen seiner Umfassungsmiauern hinaus in das ungehemmte Leben, in die Unendlichkeit und Vielgestalt der Natur zu errveitern, kann und konnte der Leimvandlohengrin den Film nur in die Enge des Thcaterbühnenraumes drängen. Das Resultat war, daß man Lohengrin und Elsa, Ortrud und Telramund, König Heinrich und sein Volk ihres fleischlichen Lebrns beraubte rmd ihnen mangelhafte Stimmen im verborgenert Orchestcarartm gab, die nicht aus ihren: Munde kommrn, sonderrt aus einer fremden, von niemand gekamttm, von niemand geroünschten Welt. Die bislang natürlichm und v-ollgültigm Mittel wurden durch unnatürliche, mühsam erzwungene urrd höchst unvollkommerte ersetzt. So entstand ein Zwitterding, das weder Oper noch Film, weder Theater noch Bild ist, ein Ding, das wie Lohengrin versckpvinden wird, woher es kam, und dessm „Nami' und Ort" uns nie hätte verkündet zu werden brauchen. Ms die drrrch eine lose Handlung elastisch und lose ver- einigten Bilder Mis dein natürlichen Seben nicht mehr genügten, erschien der Einakter auf dem Sck-auplan, oder besser gesägt, auf der Flimmerleinwand. Als der Einatter mit Fleiß und Mühe zu einem nur für die Bühne zweckmäßigen Szenenbau empvrge- schraubt worden war, mtrpickelte er sich zum Dreiatter. In noch imnur ungestilltem, immer mehr und irmner hartnäckiger atrf falsche Bahn geleitetem Ehrgeiz bemühte man die anerkannten Dramatiker des Theaters und ließ sie Filmsllicke — die sogenannten „Autorenfilms" — schreiben, die naturgemäß all das brachten, was der Film nicht bringen soll, und all das vermrssm ließen, was wir von der Leinwand erwarten und verlangen. Und nunmehr kam der gekurbelte Wagner, der Lohengrin in der Flimmerkiste. ALan hat behauptet, der Film dürfe nur populär wissew- schaftliche urtd landschaftliche Mlder bringen. Doch marr möge ruhig diese allzuftrenge Grenze erweitern mtd auch unterhaltsame Films bringen, die lediglich der Zerstreuung dienen. Stets aber muß ein Stück Leben mrd Natur. und ihre Schilderung Ursache kund Zweck svlck>er .Films sein, die Hairdlung dagegen lediglich Mittel und Vermittler. Erft daun Nürd der JÄm wieder werden, N>as er trrsprünglich war und in Wirklichkeit einzig mrd alleinl ist: eine Zirsammerrfasstrng echter Bilder, die wir sonst nur dann und wann, einzeln, entfernt und zerstreut zu erblicken vermögen. Mit dem Filmeinakter fmg cs an, mit der Filmvper hörte es auf. Oder soll es noch imnrer weitergehen? .... * ♦ / — Erstaufführung der „Königin vor: Saba" in D arm sta d t. Mrs Dar mstad t wird uns geschrieben:^lm Sonrrtag ging Goldmarks Oper „Die Königin von Saba" vor voll besetztem Hause znm erstm Male über die Bretter des Großherzvglichen Hostheaters, und zwar mit glänzendem Erfolge, der irr erster Linie mit der Ausstattungs-' kunst des neuen Spielleiters Strickrodt zuzuschreiben ist. Von besonderer poetischer Stimmwtg roar der Garten mit Palmen rurd Zedern des zroeiten Alles und der Tempel in Rot rgrd Dunkelblau mit reichen Goldverziernngen im dritten Me. In der Palasthalle des erstm Alles kam königlicher Prunk und Glanz zum glücklichsten Ausdruck. Die Oper selbst, die vielfach an Verdi erinnert, bewies durch ihre Auftrahme beim Publittrm, daß die große Over älteren Stils doch noch recht zahlreiche Freunde hat. Nammtlich fand die Erzählung Anads nnd das Sextett des ersten Aktes imd der stimmungsvolle Anfang des zweiten, sowie das Duett zwischen der Königirr rmd Anad lebhaften Beifall. Die musikalische Leitung hatte Hofkapellmeister Ottenheim er, dm Anad sang Herr Mann mit glänzender Sicherheit mrd Enrpfindn«gswärme. Frau S ch e l p e r sang die Königin, Fräulein G e y e r s b a ch die Srlla-, mith imd Fräulein Meyer die Aftarvth, alle mit bestem Erfolge. Auch Herr Gabor als Salomon zeigte sich seiner R»lle voll ge- wachsm, desgleichen Herr Peter sen als Palastanfs?hcr. Die „Königin von Saba" wird als F e ft v o r st e l l u n g z n K a i s e r s Geburtstag wieder gegebm, latb es ist anzunehmen, daß sie sich überhaupt ihres glänzendm, prrmkvollen Eharakters halber besonders als Festvorstellung siir höftsche Veranstaltungen dauernd auf dem Spielplan haltrn wird. = Frankfurt a. M., 27. Jmt. In der evangelischen^ Lukaskirck>e hat Professor Wilhelm Steinhaufen drei große Wcnidgemälde — die Gnadenerweisungert Jesu darstellend — voll^ endet. Die Mittel ftir die ganze Ausmalung der Kirche durch Steinhausen stellte Fräulein von Livingstone dem Mttneister dmch Gewährung einer Stiftung von 150000 Mark zur 8 ) 0 * fügung. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen. Sämtliche Fuhrleistungen ^ die Zwecke des Stadt. Tiefbauamles sollen für die Zeit vom 1. April 1916 bis 31. März 1917 am ° Montag, den 7. Februar d. I.. vormittags 11 Uhr. öffentlich vergeben werde:!. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden Mff dem Ticfbauantt zur Einsicht offen und sind Angebote auf ^ CC erhältlich, bis zun: vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entspreckender Aufschrift versehen, dorthin e:nzure:ck>en. — ZuschlaaSftist 6 Wochen. 695 B Ortssatzuilq betreffend die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. _ _AsUnd des Artikel 15 der Städteordnung und des §.^0o b> Absatz 2 und § 142 der Gewerbeordnung wird zufolge Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 15. Oktober 1915 nach Anhörung der Beteiligten lund mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 20. Januar 1916 zu Nr. M. d. I. III. 730 für die Stadt Gießen das Folgende bestimmt: 8 1 . Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, :nsoweit nicht die zuständigen Behörden Ausnahmen zulassen, am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage überhaupt nicht, an den übrigen Sonn- und Festtagen nur in folgendem Umfang beschäftigt werden: a) im Großhandel, im Bankgeschäft, in offenen Verkaufsstellen der Metzgereien und in allen Geschäften, in denen ausschließlich Kontorarbeiten vorgenommen werden, während der Stunden von 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags; d) im übrigen während der Stunden von 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags. § 2 . Diese Vorschriften treten am 30. Januar 1916 an Stelle der Ortssatzung vom 19. März 1909. Gießen, den 27. Januar 1916. Der Oberbürgermeister': Keller. 702 B Die Auszahlung der Familienunterstützungen an dte Familien der zum Heeresdienst Einberufenen findet statt: a) Reichs- und Kreisunter st ützungst An diejenigen, deren Namen beginnen mit A —H Montag, den 31. Januar 1916, J—R Dienstag, den 1. Februar 1916, S—Z Mittwoch, den 2. Fchruar 1916. b) Städtische Unter st ützung (Mietszuschuß): An diejenigen, deren Namen beginnen mit A—H Donnerstag, den 3. Februar, J —R Freitag, den 4. Februar, 8—Z Samstag, den 5. Februar. c) An Vermieter, die Mietbeträge abholen: Montag, den 7. Februar. Die Auszählungen finden von 8—1 Uhr vormittags im Stadthaus, Zimmer Nr. 7, statt. Die Unter st ützungen dürfen nur an den vorgenannten Tagen abgeholt werden. 690 B Betrifft: Enteignung, Ablieferung und Einziehung her Gegenstände aus Kupfer, Messing und Neinnickel. Bekanntmachung. Auf Grund des § 9 der Bekanntmachung des Stellvertretenden Generalkommandos des XVIII. Armeekorps vom 6. Dezember 1915 betr. Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung M. 325/7. 15 K.R.A. bezw. M. 325 c/7 15 K.R A. beschlagnahmten Gegenstände vom 16. November 1915 bestimme ach' für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes: I. Enteignung und Ablieferung. 8 1. Die beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, Meffing und Reinnrckel, deren Eigentum auf Grmrd der Bestimmungen der vorgenannten Bestimmungen auf den Reichsmilitärftskus übertragen ist, sind in der Zeit vom 2. Februar 1916 bis 29. März 1916 an die Metallsammefftelle der Stadt Gießen (Turnhalle der Oberrealschule, Blsmarckstraßc) abzulicfern. Die Metallsainmelstelle ist vom 2. Februar bis 29. Marz 1916 geöffnet jeden Mittwoch und Samstag und zwar Mittwochs vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 3—6 Uhr und Samstags vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr. lieber die Enteignung wird den betreffenden Besitzern eine Anordnung zugestellt werden, durch die die Uebertragung an den ' Reichsmrlttärftskus bekundet wird. In der Anordnung ist genau die Zeit asgegeben, in welcher die Gegenstände abzuliefern sind 8 2 . Von der Enteignung werden betroffen: 1. Haushaltungen, '2. Hauseigentümer, 3. Unterirehmungen zur Verpflegung fremder Personen, insbesondere Gast- und Schankwirtschaften, Pensionate, Kaffeehrus-, Kon- drtorer- und Küchenbetriebe, Kanttnen, Speiseanstalten aller Art, aucl> solche auf Schiffen, Bahnen u. dergl., 4. öffentl^e (einschließlich kirchliche, stistische üsw.) und private Herl-, Pflege- und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, Kasernen, Erziehungs- und Strafanstalten, Arbeitshäuser u. dgl. 8 3- ALtteferungspffichtig ist der Eigentümer oder sein Vertreter (Hausverwalter,_ Zwangsverwalter, Testamentsvollstrecker). Wer bis zum 15. März eine Enteignungsanordnung nicÄ erhalten hat, hat trotzdem die beschlagnahmten Gegenstände ohne eine solche der Metallsammelstelle abzuliefern. 8 4. Von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferungspflicht ftnd betroffen: Klasse A. Gegenstände aus Kupfer und Messing. 1 Geschirre und Mrtschaftsgeräte jeder Art für Kücheu und Backstuben. wie beispielsweise .Koch- und Einlegekessel, Marmeladcn- und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchttocher, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw. Alphabetische Aufstellung von in Frage kommenden Gegenständen: A. • Anrichter, Anrührschüsseln, Aspikformen, Aspkkräuder, Auflauf- fvrmen aller Art, Ausstechformen. B. Backbleche. Backformen aller Art Backlöffel, Backkästen, Back- Ichaufeln, Bierglasträger. Biskuitsormen, Bvatendekorationen, Bratenkästen Bratenlöffel. Brvtenpfannen, Brateiiroste, Braten- töpfe. Bratenspieße. Bratenwärmer, Brater, Bratrainen, Brenn- ke,sel aus Hausbrennereien, die nicht mehlige Stoffe verarbeiten. Brotbüchsen, Brotkästen für Küchen, Borratsräume und Speisebetrieben, Bürstenhalter. Brühsiebe, Brühtöpfe, Buller- dosen für Kücheu. Vorratsräume und Speisebetriebe. 6 . Eharlotteformen. Clochen. Cremeformen, Croustaden. v. Dampfkocher zu Puddingformen. Dampfkochtöpse. Tampfwasch- häfen Dampswaschtöpfe. Deckel aller Art für .Küchengeräte, Domsormen. Doppellöffel. Dvppeltopfmilchkocher. E. Eierkocher, Eierkuchenheber, Eierkuchenpfannen, Eierkuchenschnei- der. Eierkuck-enwender, Eierpfmmen, Eimer aller Art, Einfassungen. Einlegekessel. Einmachkessel, Einsatzformen, Eisbüchsen, Eissonnen, Essenträger. F. Fettiegel. Fettkaffervllen Fettwannen, Filetbratpfannen, Fisch-- Fischkocher, Fischservierkessel, Fleischbloche, Fleffchhäfen Fleischinulden. Fleischtöpfe, Forellenkessel, Fruchtkocher. 6 . Gänsebrater. Garnierladen. Garnierspritzen, Gazen (besonders für Bier). Gebäckkästen. Gebauchte Töpfe für Küchen. Gefrierbüchsen Geleeränder Gemüsekocher. Gesundhei'tskuchenformer, Gewürzkästen, Gießpfannen, Glaceformen, Gratinplatten. Gratm- schüsseln, Gugelhupfformen. H. Hasenbratpsannen. Hasensormen. Hateletsformen, Heißwasser, kannen für Küchen- und Spei senk etriebe. Herdkessel. K Hnhnformen. Kaffeebretter. Kaffeebüchsen. Kaffeekannen, Kafseekessel (nicht Kaffeemaschinen), Mffeekocher, Kasfeekrüge, Kasfeetrichter, Kannen aller Art (von Kaffeekannen bis Kannen aller Art zum Gebrauch in .Küchen und Speisebetrieben), Kasserollen, Kartoffelkocher, Kaviarkühler, Kockhäfen, Kochkessel, Kochtöpfe, Kotelett- Pfannen, Kotelettrosten, Krapfenkessel. Kuchenbrettchen, Kuchenformen. Kuchengabeln und Kuchenlöffel für Küchen und Backstuben. Kuchenpsannen jeder Art. Kuchenschüsseln für Küchen, Backsttlben. Vorratsräume und Anrichteräume in Speisebetrie- den. Kück>ensiebe, Kühler für Küchen, Backstuben, Vorratsräume und Dnrichteräume in Speisebetrieben. L. Litermaße. Lotmaße. Löffel, die in Küchen und Backstuben verwendet werden. M. Mormeladenkessel. Marzipankneifer. Maschinentöpfe. Maße, Mch!schaufeln, Meßkannen, Milchkannen für Küchcn. Backstuben und Vorratsräume, Milchkocher. Milchkrüge für Küchen, Backstuben und Borratsräume, Milchseiher. Milchtöpfe für .Küchen. Backstuben und Vorratsräume, Muchtransportkannen, Mörser. N. Napskuchenf o rmen Nelsonkasserollen. Nudelkessel. O. Oelkannen, Omelettpfannen, jOmelettwender. a p. Pastelenausßecher. Pastetcneis n. Pastctenformen. Pastetenkästen, Pastetenräiider. Paffetentrickt^r, Pctroleumkannen, Pfannen aller Art. Pfannkucbcnpfannen, Pfannknchenkcssel Pichelsteiner Kasse- rollen, Plafond, Plat ä sautcr, Plumpuddingwrmen, Pvmnres- Anna-Kasstrollen, Puddingformen. R. Ragoutlöffel, Ränder aller Art, Randtöpfe, Rechauds für Küchen und Anrichtcräume in Speisebetrieben, Reibeisen, Ringtöpfc, Rosten, Rührschüsseln. 8 . Sahnenkühler, Sahnenschlngkesscl. Salatdurchschlage, Salatkörbe, Salatseiher, Salatwascher, Sauteusen, Savarinrändcr, Schablonen, Schaufeln. Scknnkenkessel, Schlagralnnkessel, Schlagrahm- kühler, Schlagsahnekessel. Schmierkannen/Schinortüpfe, Schneckenpfannen. Schueckchetz Schöpf- und Schaumlöffel, Schöpfkellen. Schüsscldcckeii, Schüsseln. Seih:r aller Art. Servierbretter, auch solche von Tee- und Kafffegarnituren und Railchservice, Servicr- geschirre (keine. Tafelgeräte), Servierkasserollen, Servierplatten, Siebe, Spargelkocher, Speiseeiskessel, Speiseeiskochen. Speiseglocken, Speisenträger, Speisenwärmer, Steinbuttkessel, Sülzformen, Sülzkästeii. ^ . T. 1 Tablette (siehe Servierbretter). Tartelettes. Teebrot formen. Teebüchsen. Teekannen zum Gebrauch in KUchen und Speisebetrieben, Teekessel (nicht Teemaschinen). Teekuchenausstecher Teigspritzer, Tiegel. Töpfe. Tortenformen. Tortenpfannen, Tortenplatten, Tragantformen, Trichter. Trinkbecher für Küchen und Speisebetriebe, Turbotkessel. V. und W. Viehkessel, Waffeleisen, Wannen, Waschservice, Wasserbadkästen, Wasserbecher. Wassereimer. Wasserkannen (Münchener Wasser- eimer)„ Wasserkästen für Küchen- und Anrichteräume Wasserschöpfer, Wassertöpfe für .Küchen und Anrichteräume, Wasserkessel, Wasserkrüge für Küchen- und Anrichteräume, Weinkühler und Weinkühlerständer, jedoch nicht solche in oder für Pri- vathaushaltungeil. 2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden. 3. Badewannen — Warmwasserschiffe. -behölter, -blasen, -schlangen, Truckkessel, Warmwasserbereiter (Boiler), alles in Kochmaschüum und Herden, soweit sie wcht zum Betrieb von Badeeinrrch- tungeil oder Zentralheizuisgsanlagen dienen —; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. Klasse B. Gegenstände aus Reirrnickel. 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Back- stubeir. wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel. Marmeladen- und Speiseeiskesscl Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen^Back- formeu. Kasserolleir Kühler, Schüsseln usw. (siehe obige Ausstellung). 2. Einsätze für Kocheinrichtuiigen, wie Kessel. Teckelschalen, Junentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen. Kartoffel-, Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen. Vorstehende Gegenstände fallen auch dann unter die Verordnung. wenn sie mit einem Ueberzug (Metall. Lack, Farbe u. dergl.) versehen sind. Als Reinnickel gilt nur Metall, das den Stempel „Reinnickel" trägt. 8 6 . Wer Gegenstände der im 8 4 genannten Art herstellt oder verkauft (Handlungen, Läden, Jnstallationsgeschäste, Fabriken, Kupferschmiede Privatpersonen) oder solche Gegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, im Besitz oder Gewahrsam hat, l>at die Gegenstände zunächst nicht abzuliesern, auch dann nickt, wenn ihm eine Ent- eigiiunganordnung zugehen sollte. Ueber diese Gegenstände erfolgt besondere Verfügung. Wem eine solche Aufforderung nicht zugegangen ist, hat diese auf dem Stadthause, Zimmer Nr. 16, einzufordern. 8 6 . Bei den in 8 4 bezeichneten Gegenständen wird für jedes Kilo vergütet: Kupfer Messing Reinnickel ohne Beschläge . . . . 3.90 Mk. 2.90 Mk. 12,90 Mk. mit Beschläge .... 2,70 Mk. 2,00 Mk. 10,40 Mk. 7. Die zuvorige Entfernung der in den abzuliefernden Gegenständen befindlichen Beschläge (Oesen, Ringe, Stiele, Griffe aus Eisen, Holz, Blei oder dergl.) ist zillässig uird erwünscht, ^darf aber nur durch den Abliefernden erfolgen. Auf die bei Reinnickelsachen häufig vorhandenen Griffe, Deckel usw. aus anderem Metall wird besonders hingeiviesen, ebenso auf die bei Kesseln, Kuchenformen, Wasserschiffen eingenieteten Eisenriuge. Werden die Beschläge nicht entfernt, so werden die Gegenstände nur mit Beschlag gerechnet. 8 8 . Sind zwecks Ablieferung Ausbauarberten mit erheblichem Arbeitsaufwand (Ausbauen von Kesseln, Ausbrechen usw.) erforderlich. so wird für jedes Kilo des ausgebauten Gegenstandes (ohne Beschläge) 0,50 Mk. vergütet. Tie Ausbairarbeiten sind durch eine Bescheinigung des betr. Handwerkers oder auf andere Weise glaubhaft zu machen. , § 9. Die eingelieserten Gegenstände werden von den mit der Abnahme betrauten Personen in Gegenwart des Abliefernden oder seines Beauftragten gewogen. Dieser erhält sodann, wenn er mit den Uebernahmevreisen einverstanden ist. eine Bescheinigung über die abgelieferte Metallmmge. Auf Grund dieser Bescheinigung erhält er sodann von der iioch zu bezeichuenden Stelle einen Anerkenntnisschein. der auf der Stadtkasse gegen Quittung eingeläst wird. Der mit der Ablieferung der Gegenstände Beauftragte gilt als zum Einpsange des Uebernahmepreises mid zur Quittungsleistung ermächtigt. Die Enteignungsanordnung ist vorzulegen. Wer mit den in 8 7 der Verordnung gerrannten Preisen nicht einverstanden ist. kann beim Reichsschiedsgericht in Berlin die Bc- 703 B Zahlung höherer Preise schriftlich beantragen. Zu diesem Zwecke muß er bei der Ablieferung an die Sammelstelte ein Verzeichnis der Gegenstände mit so genauer Beschreibung der Art der Gegenstände. der Metalle, der etiva vorhandenen Beschläge und der einzelnen Gewichte vorleaeir, daß hierdurch eine richtige Beurtei- !j n 3 o c J Gegenstände durch das Reichsschiedsgericht gewährleistet ist. Dieses Verzeichnis ist von der Sammelstelle zu prüfen, wenn es m Ordnung befunden ist, zu bescheinigen und mit einer besou-- deren Quittung über die abgelieferten Gegenstände dem Abliefernden zurückzuqeben, der sich dann unverzüglich an das Reichsschieds- gcricht zu wenden hat und zwar unmittelbar also nicht durch Vermittelung Unterzeichneter Behörde. Denjenigen, die sich nachträglich mit den Uebernahmepreisen einverstanden erllären, wird die Quittung gegen einen Anerkemtt- nisschein umgetauscht. Der anerkannte Geldbetrag wird dann später ausbezahlt. Nach Auszahlung des in dem Anerkenntnisschein 'angewiesenen Betrages sind alle Beanstandungen ausgeschlossen. 8 10 . Wird bei Gegenständen, die beschlagnahmt sind, ein besonderer kunstgeiverblicher oder kunstgeschichtlick)er Wert geltend gemacht, dann kann die Befreiung von der Enteignung unter Vorlage eines Zeugnisses eines anerkannten Sachverständigen bei dem Großh. Kreisamt Gießen beantragt werden. Als anerkannte Sachverständige sind nur solche Personen anzusehen. die von Großh. Ministerium des Innern in Darmstadt als geeignet bezeichnet worden sind (Museumsdirektoren oder besonders für die Aufgabe abgeordnete Personen). Auf Grund der Geltendmachung eines Andenkenwertes oder verspäteter Ersatzbestellung darf eine Befreiung nicht stattfinden. Die Frist zur Ablieferung derjenigen enteigneten Gegenstände, für die iiachweislich der Ersatz nicht rechtzeitig beschafft werden konnte, kann bis nach Eingang des Ersatzes, jedoch nicht über den 31. März 1916 hinaus, verlängert werden. 8 11 . Falls bis 31. Marz 1916 die beschlagnahmten Gegenstände nicht abgellefert sind, so wird die Entfernung auf Kosten des Eigentümers durchgeführt. Die Gegenstände werden abgeholt und soweit erforderlich aus gebaut. Tie Kosten der Zwangsvollstreckung werden von den zur Auszahlung kommenden Bettägen in 9Ibzug gebracht. Strafrechtliche Verfolgung derjenigen Personen und Betriebe, die der Ablieferungspflicht nicht nachgekommen sind, bleibt Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, insbesondere Nicktablieferung der Gegenstände innerhalb der gesetzten Frist werden nach 8 6 der Buirdesratsverordnung vom 24. Juni 1915 über die Sicherstellung von Kriegsbedarf mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. II. Freiwillige Ablieferung. 8 12 . Außer den im 8 4 genannten Gegenständen können freiwillig gegen Vergütung der Metallsammelstclle (Annahinestelle für freiwillige Ablieferungen) folgende, nicht der Beschlagnahme und Enteignung unterliegenden Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel: Menagen Messerbänke Milchkannen Nivvessachen Plätten Rauchservice Samoware Säulenwagen Schrelbtischgarni- turer: Selbstschänker Für die Vergütung sind die Säße des § 6 Badeösen Bettwärmer Biersyphons Bügelgeräte Bürstenbleche Kaffeekannen Kaffeemaschinen Kronen Kuchenplatten Lampen Leuchter abgeliefert werden, maßgebend. Tafelaufsätze alle: Art Tafelgeschirre Teeglashalter Teekannen Teemaschinen Thermometer Zahnstochergestelle Zuckerdosen 1,70 Mk. für das Kilo 1,00 >. „ „ 1.80 ,7 » „ § 13. Ferner können abgeliefert werden: Sämtliche Materialien und Gegenstände aus Kupfer, Messing, Rotguß, Tomback, Bronze, Neusilber (Alfenid, Christophle, Alpakka) und Reinnickel, scuveit sie nicht auf Grund der Verfügung M. 1./4. 15. K. R. A. betreffend „Bestandsnrelduirg und Beschlagnahme von Metallen" an die Metallmeldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteillmg des Königlich Preußischen Kriegs- Ministeriums gemeldet worden sind. Er werden folgende vom Kriegsnrinisteriuvt festgesetzte Ueber- nahmepreise gezahlt: Für Materialien und Gegenstände aus Kupfer .- . . . ? Für Materialien und Gegenstände aus Messing, Rotguß, Tomback, Bronze Für Materialien und Gegenstände aus Neusilber (Mfenid, Christophle, ,Al- pakka) . Für Materialien und Gegenstände aus Reinnickel.* ... * 4,60 ^ , 7 5 , Auch Altmaterial darf zu diesen Preisen angenommen iverden: als Altmaterial im Sinne dieser Verordnmtg werden solche Gegenstände angesehen, die sich in einem Zustande beftnden in dem sie nicht mehr für den durch ihre Gestattung gegebenen Zrveck benutzt werden können. Die Sanrmelstelle nimmt auch Gegenstände gegen Anerkenntnisschein entgegen, die unentgettlrch dem Reichsmrlitärftskus zur Verfügung gestellt werden. 8 14. Die Entscheidung der Metallsammelstelle über die nach 8 12 olg. festzusetzende Vergütung ist endgültig. Erfolgt keine Einigung, o wird die Annahme ab gelehnt. 8 1b. Alle Anträge sind an die Metallkonttmssion, Stadthaus. Zim^ mer 16. zu richten. 8 16 . Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Gießen, den 20. Jaiiuar 1916. Der Oberbürgermeister^ Kellen