Rr. \ Zweites Blatt Erscheint iL-kch mit Ausnahme des SomttagS. Me „Ketzraer §a«M«nb!Stter" werden dem .Anzeiger* viermal wSchei,tlich beigelegt, das „HftfeMitft ffir Lrn Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. Die .^gudVirtschafilichea Srit- frogen" erscheinen monatlich zweimal. \bb. Jahrgang euer m General-Anzeiger für Gberheffen Montag. 3. Januar W Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung,Geschäftsstelle «.Druckerei: Schul- straße?. Geschäftsstelle u.Verlag:^^51,Schrift- leitung: €i^ll2. Adresse fite Drahtnachrichten.- Anzeiger Gießen. Ans dem Reiche. Neujahrskundgebnngen des Kaisers. Berlin, 1. Jan. (WTB. Amtlich.) Seine Majestät der Kaiser hat ans Anlaß des Jahreswechsels folgenden Erlaß gegeben: An das deutsche Heer, die Marine und die Schutz truppen. Kameraden! Ern Jahr schweren Ringens ist abgelausen. Wo inrmer die Ueberzahl der Feinde gegen unsere Linien anstürmte, ist sie an euerer Treue und Tapferkeit zerschellt. Ueberall, wo ich euch zum Schlagen ansetzte, habt ihr den Sieg glorreich errungen. Dankbar erinnern wir uns heute vor allem der Brüder, die ihr Blut freudig dahingaben, um Sicherheit für unsere Lieben in der Heimat und unvergänglichen Rühm für das Vaterland zu erstreiten. Was sie begomren, werden wir mit Gottes gnädiger Hilfe vollenden. Noch strecken die Feinde von West und Ost, von Nord und Süd in ohmnächtiger Wut ihre Hände nach allem aus, was uns das Leben lebenswert macht. Die Hoffnung, uns im ehrlichen Kampf überwinden zn können, haben sie l ä n g st be g-rave n müssen. Nur auf das Gewicht ihrer Masse, aus die Aushungerung unseres ganzen Volkes und aus die Wirkungen ihres ebenso frevelhaften wie heimtückischen Verleumdung sfeldzuges aus die Welt glauben sie noch bauen zu dürfen. Ihre Pläne werden nicht gelingen. An dem Eeist und dem Willen, der Heer und Heimat Unerschütterlich eint, werden sie elend zuschanden werden: dem Geist der Michterfüllung für das Vaterl-and bis zum letzten Atemzug und dem Willen zum Siege. So schreiten wir denn in das Neue Jahr. Vorwärts mit Gott zum Sch ich der Heimat und für Deutschlands Größe! Großes Hauptquartier, den 31. Dezember 1915. Wilhelm. Berli n, 31. Dez. (WTB.) Seine Majestät der Kaiser hat an den Chef d es Gener al stabs des Feldheeres folgendes Handschreiben gerichtet: Großes Hauptquartier, 31. Dez-ember 1915. Mein lieber General v. Falkenhayn! Ich will das Jahr 1915 nicht zu Ende gehen lassen, ohne noch einmal mit Dankbarkeit der großen militärischen Echolge zu gedenken, die uns mit Gottes Hilfe in demselben steHchieden gewesen find. Im Westen die Winterschlacht in der Champagne, die siegreichen Kämpfe in Flandern, die große Herbstschlacht der La Bassee und Arras, im Osten die durch die endgültige Befreiung Ostpreußens gekrönte Masurenschlacht, der Sie- qeszng in Polen und Kurland, der in Anlage und Durchführung gleich bewundernswerte Feldzug in Galizien und zmn Schluß die glänzenden Operationen auf dem Balkcm- Kriegsschauplatz, das alles sind, um nur die größten her- vorzuheven, Leistungen, die in ihrer ganzen, vollen Bedeutung zu würdigen, erst einer späteren Geschichtsschreibung Vorbehalten sein wird. ' Schon heute aber ist auszusprechen, daß neben der zähen Tapferkeit und den: Heldenmut der Truppen, sowie ihrer nrustergültigen, hervorragenden Führung der planvollen, tatkräftigen und voraus schauen den Arbeit der obersten Heeresleitung das Verdienst hierfür gebührt. Unter Ihrer vorbildlichen, sicheren Leitung hat der deutsche Generalstab seine ost erprobte Tüchtigkeit von neuem bewiesen und sich im alten Rufe bewährt. Ihnen Und Ihren Mitarbeitern gilt daher heute im besonderen Mein Dank und Meine höchste Anerkennung. Ich weiß deshalb auch, daß Ich, wie Ich mit dem deutschen Volke auch im kommenden Kriegsjahre der Umsicht und Tatkraft der Führer und der Tapferkeit unserer unvergleichlichen Truppen mit ruhiger Zuversicht vertraue, so auch weiterhin auf Ihre Hilfe Mich unbedingt verlassen und aUs Ihre erprobte Einsicht bauen kann. gez. Wilhelm. An den General der Infanterie und Chef des Generalstabes des Feldheeres v. Falkenhahn ß la suite des 4. Garde- Regrments zn Füß. Ein Tagesbefehl König Ludwigs an die bayerische Armee. München, 31. Dez. (WTB. Nichtamtlich.) Wie die Korre- Wondenz H offmann meldet, hat König Ludwig III. von Bayern an die bay eri sche Arm ee folgenden Ta gesbesehl gerichtet: Das Jahr 1915 liegt hinter uns, ein Jahr heißen Volkerringens, wie es die Weltgeschichte noch nicht gesehen hat. Gewaltiges haben unsere Truppen im treuen Zusammenhalteii mit un,eren tapferen Verbündeten geleistet. An unserer West- Uout zerschellten die feindlichen Stürme. Aüf den ostpreußischeii, galizilchen und polnischen Schlachtfeldern wurde der an Zahl weit überlegene Gegner geschlagen und tief in das Land zurückgeworfen. VN rastlosem Vorgehen wird auf dem Balkan ein tapferer Feind überwältigt. Ueberall, wo gekämpft wurde, sehen wir Bayerns Sohne m edlem Wetteifer mit deutschen Bruder- stämmen. Von Flanderns Küste bis zu den Vogesenkämmen, Kürlnnd bis tief in den Balkan hinein, wo schon vor mehr als 200 Jahren Kurfürst Max Emanuel seine Bayern zum Siege geführt hat, aller Orten haben sich die bayerischen Truppen bewährt in kühnem^ Angriff wie in zäher Verteidigung der ihnen anvertrauten «Stellung. Ich sage meinen königlichen Dank den Tapferen, die der bayerischen 'Armee neuerdings so hohen Rühm erworben haben. Ich sage meinen königlichen Dank den Helden, die ihre Baherntreue mit dem Tode auf dem Schlacht- feld besiegelt haben. Nicht vergessen will ich der unermüdlichen Arbeit derer, die in der Heimat das Schwert schärfen, das doden schlägt. Auch ihnen meinen wärmsten Dank und Anerkennung. Noch wollen äber die Feinde nicht an den ^>ieg unserer gerechten Sache glauben. Noch bedarf es weiterer Kampfe zur Entscheidung. Voll stolzen Vertrauens auf meine lampserprobten Truppen gebe ich mich der Erwartung hin, daß ne weiter kämpfen in treuer Pflichterfüllung für Heimat und Herd, für König und Vaterland, für Kaiser und Reich bis zu einem siegreichen Frieden. Gegeben zu München. 1. Jan. 1916. Gez.: Ludwig. Die Leistungen der Reichspost. Berlin, 31. Dez. Die Arbeitsleistung der Reichspost hat in den letzte:: Monaten weiter stark Angenommen. Nach einer Briefzählung im November 1915 werden gegenwärtig allein im Reichs-Postgebiet, Bayern und Württemberg also nicht mit eingerechnet, täglich 28,8 Millionen Briefiendungen, einschließlich der nach dem Felde bestimmten und der von den Kriegsgefangenen herrührenden, ausgelie Entwicklung der Vcrwundetenfürsorge, die eine überraschende Aehnlichkeit mst unseren Einrichtungen aufweist, zeitigte dann die Ka i ser z ei t; das älteste in der Anlage iwch vorhandene Lazarett in Carnimtnm, ein Legionslager an der Dmrau unweit von Teutsch-Alteirburg stammt sicher aus dem ersten Jahrhundert, wenn nicht 9lugu- stus selbst die Anregung dazu gegebe:: hat. In Baden, in der Schweiz, legte man ein lazarettähn1ick>es Bauwerk frei, das man jedoch schon wegen der großen Menge dort aufgefundener ärztlicher Instrumente als eine Art Depot für ärzlliche Instrumente deuten muß. Diese in Garnisonen der einzelnen Legione:: massiv aufgebauten Lazarette sind schon das Ergebnis großer Erfahrungen, die auck) die verschiedenartigsten Anforder:cngen berechnen: zunächst dem Eingang ist meist ein von den Gebäulichkeiten einge- schlossener Hof oder Garten angelegt, dem in einem lückenlos ein- gefügten Mittelbau ein langgestreckter Speisesaäl mit herumgebauten Wohnungen für .das Lazarettpersonal angegliedert ist. Die eigentlichen Krankenzimmer find drrrch> eine:: breiten in: Rechteck lnrrchlausenden Gang von dem der Verwaltung und Verpflegui:g zugcwiesenen Baukern getrennt. Das einzelne Zimmer wird durch einen Vorranm, dem eine Kammer angebaut ist, betreten, wodurch Kälte und Zugluft ferngehalten werden. Selbst große Küchen- anlagen, Apotheken und über das ganze Haus ausgedehnte Kanalisation sanla gen konnten nachgcwiesen werden. Die Lazarette besaßen besondere, nur ihnen zugeteilte Acrztc neben den eigentlichen Verwaltern, deren jede Legion zwei hatte, den Lazarettgehilser:, ihren Schüber:: und den Krankenwärtern' Bevor die Soldaten in diese, unseren Reservelazaretten entsprechen» den Standlazarette gelangten. sich ihrer Truppen- zmd Spionenschliche in früheren Anegen. Seit Kriege geführt wurden, gab es geheime, nichtmilitärische Agenten, die dem Feinde unter falscher Masle allen möglichen Schaden zuzufügen suchten. Der rvesentlichc Unterschied zwischen! den Ausübern dieser Spionagetätigleit und den als Gegner offiziell anerkannten Kämpfern in Uniform besteht darin, daß die letzteren durch ihre Uniform den Vorschriften des allgemeinen Völkerrechtes entsprechen, während die ersteren durch ihren Zivilstand und die damit verbundenen Verkleidungen uno Fälschungen sich außerhalb des Kriegsrechtes stellen. Während der patrouillierende! und rekognoszierende Soldat zwar alle Mittel der List und Verschlagenheit anwevdet, um den Feind Aicszusorschen und ihm dadurch zn schaden, verheimlicht er jedoch nichts hinsichtlich feinest Eigenschaft als militärische Persönlichkeit. Wird er ergriffen, so ist er durch seine Uniforn: als Kombattant gekennzeichnet und hat als solcher, falls er nicht im ehrenvollen Kampfe gefalten ist, Anspruch, als Kriegsgefangener behandelt zu werden. Würde dieser: Soldat aber die Kleider eines Bauern angelegt haben, um in dieser Maske seine Llufaabe als Llufllärer zu erfüllen, so rm'irde er dem Kriegsbrauch entsprechend als Spion behandelt iverden. Die außerordentliche Gefährlichkeit, die in der Heimlichkeit liegt, rechtfertigt: die strengen Strafen, die in ihrer Härte abschreckend wirken sollen, elndererseits aber wird der Spion hierdurch veranlaßt, sich aller Mittel und Listen zu bedienen, um seine heimtückische Arbeiv durchzuführen. Ueber eine Anzahl interessanter Spioneirmittel und Spionen-^ tricks, die in früheren Kriegen gebraucht wurden, berichtet Win-< fried Lüdecke im nächsten Heft der bei der Deutschen Verlags-« Anstalt in Stuttgart erscheinenden Zeitschrift Ueber Land und Meer. Seit jeher waren das geistlcche Gewand und der^ Frauen rock eine beliebte, mit häufigein Erfolg verwendete Spionenverlleidung. Hierüber schrieb zu Anfang des 19. Jcchrhun-^ derts der französische Feldmarschall^ Celmoard: „Die besten Sprone> find oft Fraucn: und Priester, die für gewöhnlich lveniger Verdacht als andere Personen erregen; letztere können besonders in katho- lischm Ländern eine Menge Dinge entdecken, die man nur durch fie erfahren km:n." Im Kriege 1812 bediente sich die russische: Armee des berühmt gewordenen Spions Figner, nur aus der Umgebung Moskaus wichtige Nachrichten zu erhalten. Figner, der fließend Französisch sprach, erschien des öfteren im französisches Lager, wobei er jedesmal eine andere Maske anlegke. So trat er als Landstreicher, als französischer Offizier und als Händler auf. „Im deutsck)-fianzösischcn Kriege 1870/71 begaben sich zahlreiche als Priester verkleidete französische Spione aus dem be-^ lagerten Paris zu den Linien der deutschen TruppOr, und zwar gerade an die Stellen, wo, wie sie wußten, Regimenter aus katholischen Gegenden^ lagen, die natürlich auf das ihnen hellig-geist- liche Gewand nicht schossen, so daß der strenge Befehl erteilst werden mußte, daß ohne Rüchficht auf Priester, die sich den deutschen Stellungen an anderen als erlaubten Punkten zu nähern versuchten, geschossen werden sollte." Auch das Zeichen des Rv- ren Kreuzes war damals ein beliebter Deckmantel: „Jmt preußischen .Hauptquartier zu Versailles hielten sich als Krankenwärter in einem fianzöfischen Lazarett der frühere erstr Äga- tivnsrat der fianzöflschen Gesandtschaft in Berlin, Le Sonrd, der Vertreter von Benedetti, auf, desgleichen mehrere geheüne Emissäre des fianzösische:: Rcvolutiousministeriums, ebenfalls als Krankenpfleger, die sämtlich verhaftet wurden." Im Buren kriege gingen die En^läuder mit einem ganzen Netz von Spionage vor: „Sie bedienten sich zur Beförderung von Nachrichten haupfiächlich der einheimischen gerissenen Biehdiebe. Der englische Genevalleuttuntt Sir Baden-Powstll berichtet darüber: „Diese Mitteilungen waren natürlich stets in Geheimschrift geschieben oder in Hindostani mit lateinischen Bilchstaben und so werter. Das Papier, auf dem die Botschaft stand, wirwe zu einem Kügelchen gedreht und in ein lleines Loch, das man in einen Spa- .zierstock gebohrt hatte, hineingepreßt: die Oeffnnng wurde dann mit Lehm oder Seife verschlossen. Zuweilen wurde das Papier auch in einen Pfeifenkops unter den Tabak gesteckt :cnd konnte so im Notfall, ohne daß Verdacht erweckt wurde, verbrannt weroen, oder man schob es zwischen die Stieselsohlen oder nähte es in die Kleiderfalten ein. Diese Eingeborenen verstayde:: auch die Sprache der Rauä>feuer und gaben über die Bewechrngen und über dia Stärke des Feindes dadurch Ausllrnft, daß sie je nachdem größere oder lleinere Rauchwolken aufstergen ließen. Unsere eingeborenen Botenläufer, die auf diesen Gä:rgen^durch> die f>eindlicken Linien hindurch mußten, preßten die Briefe zu festen kleinen Kugeln zusammen und überzogen diese mit Tafelblei, wie es zur Verpackung von Tee verwendet >oird. Diese kleinen Kugeln trüge:: sie an einer um den Hals ^eschlungeiren Schnur. Sowie sich ihnen nun einl Feind näherte, ließen sie die Kügelchen auf den Boden fallen, wo diese dann von den^ Steinen schwer zu unterscheiden waren, und bestimmten die betreffende Stelle genau, damit sie sie später, wenn die Luft rein war, wiederffirden konnten." Lagerärzte rn den beweglichen Kriegslazaretten an. Ja selbst j Pferdelaz-arette mit angeftigten Wohnungen sür die Schmiede glaubt nron feststellen zu dürfen. ( * — Ursprung und Bedeutung von Kindern reimen. Ende Januar beginnt der Saft wieder in das Holz der Bäume und der Sträuchec zu steigen. Aber dann darrert es noch geraume Zeit, bis das Holz „sapp" ist, wie man in West- falen lagt, d. h. bis sich die Rinde vom Holz ohne Schwierigkeit ablöjen läßt. Das ist für die Knaben auf dein Lande die Zeit zur Anfertigung von Flöten. Rote Weiden eignen sich für diesen Zweck am besten. Bon den Weidengerten lösen die Kinder durch Klopfen, Geduld und Speick>el den Bast. Dabei singen sie Verse, dre nach uraltem Volksglauben das Lösen des Bastes beschleunigen. T:e,e Bastlösererme gehen, wie in den „Münsterischen Heimatblättern" nachgewiesen wird, wie so manche ähnliche Volksüberlieferungen, in die Zeit des grauen Heidentums zurück uird haben dann unter dcur Einfluß des Christentums eine Umwandlung er- «.^ren Das Christentum war weit genug, um die alte Volks- uberlreferung in sich hineinzunehmen und unrzuformen. An einer ganzen Reche von Bastlösereinren läßt sich das feststellen, auch — was allgemern rnteressieren dürfte — an.den: überall gesungenen Klnderlredchen: Maikäfer flieg! Dein Vater ist im Krieg, Deine Mutter ist im Pommerland, Pommerland ist abgebrannt. Maikäfer flieg! Der Malkäfer ist ursprünglich der der Göttin Holda geweihte ^onnenkafer :md Pommerland das Hollerland. In einer wissen- schaftUchen Untersuchung sagt Tr. G. Eßküche über dies Lied: L- ci «r . Weltbrand, itro, wie die Germanensage meldet- d:e Rerf-Riesen und die Hol-Riesen gegen Wodans Wal still hrnaufzrehen und zuletzt die Feuer-Riefen. Die Götter reiten heran, allen voraus Wodan mit Goldhelm, Brünne und 'Speer Wodan fällt und gleich ihm alle Götter, aber auch alle Riesender letzte Feuer-Mese schleudert Feuer über sich und die ganze Erde; der qroße Krieg ist ausgekämpft, Holdaland ist abgebrannt. Ein christlicher Nachklang dieses heidnischen Weltbranßglaubcns aus den: 9. Jahchundert sagt u. a.: Es schwZt in Lohe der H::mncl, der Mond fällt, es brennt der Mttelgarten (da^ ist die Erde, das Hvldaland)." Dieser Nachllaug leitet über zu den lim* Wandlungen, die der Weltbrandglauben in noch spätere:: Sa Automaten. Man schreibt uns: In Deutschland spielen bekanntlich die Automaten sowohl im Warenverkauf wie auch im Versauf von Fahrkarten der Berkehrsuuternehmungen eine fcfjr be deutende Rolle. Ein grosser Teil dieser Automaten ist nun mit magnetischen Vorrichtungen versehen, durch die eine betrügerische Verwendmrg von Eisenstücken im Automalmr verhindert toird. Aus diesem Grunde bestanden ursprünglich erhebliche Bedenken gegen die Ausprägung von ZchnpsÄinigstücken aus Eisen, weil diese für Automaten mit magnetische Einrichtung keine Benutzung sinden konnten. Aber gerade die Automatenindusttie und der Fahrkartenverlauf haben ein besonderes Interesse daran, daß 'Zehnpfennigstücke in ausreichender Menge im Umlauf sind: und da auch sonst das Bedürfnis nach einer Verinehrung der vorhan denen Zehnpfcnnigstücke immer mehr hervortrat, gelangen nunmehr auch Zehnpfemngstücke in Essen zur Ausprägung. Die nrit magnetischer Vorrichtung versehenen Automaten werden eine ent sprechende Umänderung erfahren. Das Gewicht der eisernen Zehn- Pfennigstücke ist nur 0,4 Gramm leichter wie das der Stücke aus Nickel, eine Differenz, die für die Benutzung im Automaten keine Rolle spielt. Die Münzstätten sind bereits auf die Prägung der Zehnpfenuigstücke eingerichtet, sie warten lediglich auf Äe Lieferung der Eisenblättchm von seiten der Industrie, mit der Aus-, Prägung wird daher sofort begonnen werden, sobald Prägematerial 'Kur Verfügung steht. Ausgeprägt werden bis zu 100 Millionen! Zehnpsennigstücke; rechnet man dazu die schon seit zlvei Monaten in Prägung befindlichen 100 Millionen Fünfpfeu-nigstücke, so ergibt das eine Bermehnurg der kleinen Zahlungsmittel, die sich im Zahlungsverkehr schon bald fühlbar machen wird. Landkreis Gießen. X Wies eck, 3. Jan. Der Ludwig Kolb aus Wieseck, bei dem Feld-Artillcrie-Regiment 213, erhielt in Rußland die Tapferkeitsinedaille. >< Daubringeu, 3. Jan. Leutnant der Reserve und Bataillons-Adjutant im Reserve-Jnfanterie-Regiment 222, 2. Bat., — Sohn des vor Jahresfrist verstorbenen Lehrers Lehr — wurde neben dem ihm schon lange verliehenen Eisernen. Kreuz noch die Großh. Hessische Tapferkeirsmcdaille verliehen. Utphe, 3. Jan. In voller Rüstigkeit feierte der hiesige Durgermeister Schneider seinen 70. Geburtstag. Beuern, 3. Jan. Die Hessische Tapferkettsmedaille erhielt der Wehrmann Arnold im Landwehr-Jnfanterie-Rgt. 116. Kreis Büdingen. 6 B ü d i n g e n , 31. Dez. Die Sammel- und Einmachstttle des Obst- und Gartenbauvereins für den Kreis Büdingen in: Gasthof zum Stern in Büdingen erfreute sich auch in der letzten Zeit reichlicher Zufuhr von Gaben verschiedener ,Arr. Seit dem 20. N-ovember beteiligten sich daran die Gemeinden.Alttoiedennus, Aulen diebach, ld, Büdingen mit Tiergarten und.Bahuwärlerstatwn Tunnel, Glauberg, Heegheim, Herrnhaag, Langenbergheim, Mittelgründau, Ober- nnv Nicdermockjtadt, Oberlviddershessu, Ranstadt, Usenborn und Wenings. Die großen Sendungen.der Sammel- und (.An- machstelle ui den Dconate-r Oktober und November haben bei allen Empfängern, wie aus Dankschreiben hervorgeht, (große Freude harvorgerrrieu. Es kam-en zum Versand: 68 große-Kisten mit Hbft- und Gemwmcnierven, Dörrobst, frischem Obst, Büchen;, Strümpfen und 10 weiter und 76 Eimer nrit Marmeladen und Latwergen! an Fl. A. K. Z. 111 der 84. Infanterie-Brigade, Infanterie-Regiment Nr. 20, 1. Pionier-Batnllon Nr. 16, Reserve-Lazarett' 4 m Deut'ch-Eylau, Neserve-Feld-LaZavott 52 in Ottzy und an Iden Hessischen Landesvercin vom Roten Kreuz in Darm-' stadt. Daneben fand noch die ^reichliche Versorgung der .Heimat- Lazarette statt. .Kurz per Weilprachteu wurden, wie angekündigt die Beträge für die von den am 20. November in unserem Blatte verösfenllichten Schulen gesammelten Wild fruchte auch-zahlt Wenn die beteiligten Kinder mit -dein Einsammeln der Wildffüchle bent Vatmlande wertvolle Dienste geleistet haben und wenn ihnen -gleichzeitig ein materieller Erfolg b?schieden war, so darf wohl angenommen werden, daß die wirtschaftlich nicht unbedeittenden Arbeiten auch in Friedcnszeiten weiter gepflegt werden. — An dein Emswumetn von Oelfrüchten beteiligten sich in der letzten Zeit noch die Schulen Höcht, Lorbach und Mittelgründau. Zwischen W-ih- nachten und Neujahr bleibt die Sammel- und Eiumachstell' g c - schlossen. Der Betrieb wird am Dienstag, den 4. Januar in vollem Unffang wieder ausgenommen. An die opferfreudigen Bewohner d«^ ergeht die fteirndlickie Bitte, die Samnul- und Ein machstelle durch Ueberrveisung von Obst und '(5cm,ne, Dörrobü Kartofftln, Giern, ^Dnserven, Marmeladen und Latwergen Und dql" krättig zu unterstützen: denn nur dam: ist es möglich, allen Än- forderungen gevecht zu wuden. Bei dem jetzt herrsck-enden rnilden "- ;: '^ cr tomirii alle Feld- und Garten-Ecze-u-gnisse unbeschadet transportiert werden. Es empffehtt sich, diese Zeit küchttg aus- zuTMtzen. 4ß Dieb ach a. Haag, 3. Jan. Die Hessische Tapferkeits- Medaille erhielt der Gefreite Mohn im Jnf.-Regt. 115. Kreis Lauterbach. rr. Schlitz, 31. Dez. Der hiesige Gewerbcverein hatte vorgestern ins „Deutsche Haus* zu einer festlichen Veranstaltung eingeladen, die auch von Damen recht zahlreich besucht war. Nachdem ein Schülerchor das Lied gesungen: „Stimmt an mit helle,n hohen Klang" und ein Prolog gesprochen war, hielt Reallehrer K a h l-Darmstadt einen Vortrag über: „Unsere Erfolge und Hoff nnngen im Weltkrieg". Der Redner fand mit seinen Ausführung^ lebhaften Beifall. Der Leiter der Veranstaltung, St'adtpfarr ' Boeckner, sprach den Dank der Versammlung aus. Mit de,,, allgemeinen Gesang: .Deutschland über alles* schloß die Feier. Kreis Schotten. _.. # © eh 0 tten, 3. Jan. Am Hessischen Opfertage fürs Rote Kreuz gingen im Kreise 4460 Mk. ein. x 4ß U l i a , 3. Jan. Das Eiserne Kreuz erhielt der Unterossizic Jager. Kreis Friedberg. < f <ß r l e b b G r $ ' 3 - 2an. Die Hessische Tapferkeitsmedaille erhlelt der Kanonier Mnth im Fußartillerie-Regiment 3. So del, 3. Ion. Das Eiserne Kreuz erhielten die Uilter- offigiete Wagner und Bender. Storkenburg und Rheinhessen. ch. B i u g e n 3. Jar. Tic Binger Al t er t umssa mm- lung ha^. vom Romricd-Germanischen ZcntralmuseuM in Mainz zwer rümifckc Gefäße aus einem Brandgrabe erhalten — Tne Stadt v e r 0 r d n e t e n s i tz u n g beschäftigte sich mir der Frage der Hausbefftzerkamme-rn. In der Aussprache ivandten sich die Stadtverordneten Fegen hie Errichtung einer solchen Kammer, r?- m O^^lnaltung au- übergroße Schwierigkeiten stoßen würde. Die Verwmmlnng lehnte eiisstimM'ig die Einrichtung einer solchen Kairrmer ab. -- Hinffchtffch der Errichtung der Preisprüffing-s- stelle entspann sich eine ausgiebige Aussprache. Weitere Besprechungen sollen folgen. Buche verzeichnet wären. Es wird erzählt, daß cfrrcg Tags' jemand M dem Gefandttm Gottes kam und ihn fragte, ob er seinem Kamele die Beine binden und Vorkehrungen zu seinem Schutze treffen, oder vb er es rnit gelöster Halfter gehen lassen und Gottes Schutze anbcsehlen sollte. Muhamed arrttvortetc: „Binde dein Kamel an und tmnn vertraue auf Gott." Aug dieser Erzählung ruht das türkrsche Sprichwort: „Erst binde den Efel an und darm beseht ilpr Gott." Gottes Segen und des Hirnmeis Beistauld sind ab- häirgig von der Umsicht, der Tatkraft, der Pflichterfüllung des dNenschon auch nach muslinnschem Glauben. Daher das schöne! Wort, das am 15. April 1915 der Srcktan zu den von ihm empfangenen Journalisten sagte: „Alles sst „kadar", aber man muß ttotzdem immer tätig sein." Hessen-Nassau. — " kfil r k a. M., 3. Jan. Am Silvesterabend fand rn Gegenwart der Prinzessin Friedrich Karl von Hes- sen und des Grvßb. hessischen Finanzministers Dr. Braun- ^-armstadt die fererffche Uebergabe des vollendeten Adlers in Ersen an die ^tadt Frankfurt statt. Das Eisen.kleid der Figur besieht aus mehr als 200000 Nägeln, für die etwa! 110 000 Mark gelost wurden. Der Adler erhält vorläufig einen bevorzugten Platz rm Römer, - Zu Ehren Wilhelm Steinhaufens, der im Februar sein /0. Lebensjahr vollendet, findet im nächsten Monat eine große Ausstellung von Werken dieses Meisters ^ ,(t ‘ ^ Seit einigen Tagen sind bei der Post 2 Fraucn als Briefträger eingestellt worden. Bei erner polizeilichen Durchsuchung eines Quartiers in einem Bauerirgute des Stadtteils Bonames entdeckte man durch Zufall ber vier polnischen Arbeitern über 800 Mark in Gold Das Gold wurde natürlich der Reieüsbank zugesührt ^ H anau 0i n '— e ^tilw>- Mapphett rn der E?tadt Hanmi noch stärker fühlbar nwchen wird. L.>er Borirtzende des Wirtsch.astsverbandes für Hcw.Mi-Stadt und Land, Landrat Frhr. Laur hat deshalb ein Milchausfuhr- ^rbot für die Kreise Hanau-Stadt lind Land vom 1. Januar 191b ab erlassen MilchtwodiiKenten, die bereits nachweislich vor dem L ^zanuar 1915 Milch nach auswärts abgegeben haben, können m der gleichen Weise weiterliefern. r r.? 0 lbold, Kr. Hanau, 31. Dez. Die Ziaarren- sabrrkeii des hiesigeu Bezirks haben beschlossen, an ssraendliche Personell unter 16 Jahren Zigarren nichk mehr abzuneben. ---Aus Na s sali, 3. Jau. Der Regierungspräsident Dr. von Meister hat im Hinblick auf das unwalwscheinlich niedrige Ergebnis der^ Bestandsausnahme in den ineisten Kreisel' des Regierungsbezirks Wiesbaden angeordnet, daß in jedem einzelnen tandwirtschastttcheu Betriebe eine erneute Prüfung der Getreide- Vorräte vorgenommen werden soll. r a 11 n \ L e ^ g » 3 * ä nn - Da^ Ergebnis der Sammlung zur Beschaffung von Weihnnchttsgaben für die. Krieger ist dahin Ul ergänze»,, daß wohl die Bürgernieisterei Braunfels nur mit 790,60 Mk. barem Gelde vertreten ist, daß aber allein Stadt Braunfels und Burgsolms statt einer Geldsammlung 851 Pakete abgeliesert haben, die gering gerechnet einen Wert von 2500 Aik darstellen. ul. Wolfen Hausen, 31. Dez. Die Maul- und Klauenseuche hat in unserem Dorf einen derartigen Umfang angenommen, daß über fünf Gehöfte die Sperre verhängt werden mußte. vermischtes. * Ein vollwertiger Kaffee- und Tee-Erfatz. Bei uns ist der in Südamerika in Mengen von Wer 30 Mill. Ktlogramm verbrauchte sogen. Paraguaptee nicht unbekannt; er wird schon seit einer Reihe von Jahren nach Europa exportiert und in Deutschland von Bremen und Berlin aus in den Handel gebracht. Tr O. Rammstedt schlägt nun im Anschluß an anderweitige Vorschläge und Untersuchungen in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift" vor, die Verbreitung dieses Genußnrittels besonders für das Feld zu fördern, da diAer Tee kräftige und anregende Wirkungen ohne die unangenehmen Begleiterscheinungen des gewöhnlichen Koffeins wie rauher Hals, Zittern der Hände, Herzpalpitationcn auszuüben vermäg. Der Paraguahtee, der auch Jesuitentee und Mattetee genannt wird, wird aus den getrockneten und zerbrochenen oder zu einem groben Pulver zerkleinerten und unt zerbrochenen Stielen vermengten Blättern einer in Amerika heimischen Jierart bereitet, von denen die Stechpalme in Deutschland zu Hause ist. Die chemischen Bestandteile sind denen des chinesischen Tees ähnlich: Mattein chemisch nicht wesentlich vom Koffein unterschieden, Gerbsäure und Spuren ätherischeii „Die Gerbsäurewirkung steht dadurch zu derjenigen des aewohnlichen schwarzen Tees, besonders des Ceylon-Tees, in angenehmen Gegensatz, als ein solcher Matteanfguß selbst bei üundenlangein Stehen nicht den bitteren Geschmack der bei uns | ne^ynten Teesortcn annimmt. Tie anregende Kraft des Getränkes haben Teilnehmer eines Sechs-Tage-Rennens bestätigt, ohne aber irgendwie die sonstigen, zugleich auffreienden schädlichen Nebenwirkungen verspürt zu haben. Rammstedt glaubt daher, ..«attetee als Ai^ueegetränk statt des üblicksen schwarzen Kaffees empfehlen zu können, doch ist es von Bedeiitting, den brauchbaren jiec, der bei den untersuchten Ladungsproben 37,5 Proz. betrug, von dem sehr minderwertigen Teestaub und -grus und den glinz wertlosen Stengeln zu trennen. ' - . n .; : 0 emeinsame Mittaqstisch der Offiziere, ^m GlMnhrnng des gemeinsamen Mittagstisches der Offiziere - dm 'roheste rz-orm d-'- Offizierkasinos — fand im preußischen Heere ll?''' 9 krade hundert Jahren statt. Die Anregung dazu gab nei enau, der im Jahre 1816 aus Koblenz an den Kriegsminister von Doyen schrieb: „Was den Offizier anbetrifst, so hat dessen Verpflegung Die meisten Schwierigkeiten. Den besten Ausweg finde ich rn der bei der englische'.i Armee allgeinein eiiigeführten . Eiiivichtung eines genieiiffainen Mittagstisches." Diese dann ' all- j gemein eingeführte Sitte muebs zmn Kasino aus. "“ v v 41.1V' Uli |UIUJCU .. Offiziere der Berliner Regimenter teilnahm. Oo von deni Köiiig, der bekaiiiitlich sehr witzig war, auch die Be- zeichiiMig „Liebesmahl" herrührt, ist iiicht bekannt, wenn auch nicht unwahrscheuilich, denn diese Bezeichnulig ist, wie wenige heute wissen werden, eine scherzhaste; sie wurde von den gemein- Ichaftlichen Mahlzeiten einer danials vielgenaiinten und viel- befpöttelten mystisch-religiösen Sekte auf die Offiziersesscii über- traaeri. Aus der Welt des heutigen Islam. Bism-arck, der große Menschenkenner, hat bekanntlich die Türken als die Gentlemen des Orients beurteilt. Mit ihm Ammen alle Kenner des türkisck>en Volkslebens insofern überein, als sie die Vornehmheit des Denkens und Empffuidens anerkeirnen und rühmen, dre rm Leben und Lehren des Islams überall zutage ttitt. Ernrge ferne Zuge dieser Art weiß aus eigener Kenntnis Fried- ^F.lVd'ch, der ausgezeichnete Orientalist der Berlmer Unrvessrdät in ernem Aufsätze im Januorl-effe der der der Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart erscheinenden „Teutsckmr Re- vue zu berichten. Als er im Jahre 1902 zunr ersten Male Nord^ und Sndbabylvnreu bereiste, kam er auch nach dem> Städtckien Sa- maua und rvar dortselbst Mittagsgast des würdigen, siebzigjährigen Mudrrs. Nach dem Essen erhob sich der alte .Herr und sagte mm wolle er rhm das Kleinod seines Hauses zeigen, stieg auf erner klernen Letter Kn einem an der Wand hängenden Spind, öffnete es in feierlicher Gemessenheit und entnahm ihm eine kleine verschlossene Truhe. Diese öffnete er, ein goldener Siegelring mit 9^fiem rotem Stem, kam ztrm Vorschein, und diesen führte der greise Mlislim mit erner Inbrunst ohne gleichen an seine Lippen, kuhte ihn imd sagte: Das ist das Bild imseres .Herrrr Jesu, F-rrede ser irber ihm!" Er verttMite dem Gast den Ring nur für ffuckAge Augenblicke an, die nicht hiirreichten, zul erkennen, was dre Gravierung z-ergte, aber das Erlebnis ist Delitzsch unvergeßlich geblieben^denn es sprich^ beredter als W^rte vermöchten, dafür, wre der Muslrm in der Verehrirng Jesu als des letzteii großest Propheten vor Mohammed viele Namenchristen beschämt.' Sehr lauf klarend sind die Bemerkungen, die Delitzsch über den bekannten Fatalismus der Türken macht. Diesen Fatalismus selbst im b seine Gefahren stellt er nich>t in Abrede. Aber wenn vielleicht bei den Türken der alten Generation eine gewisse Gleichgültigkeit gegen alle irkttsche T-iiige und ein durch ungewöhnliche Gmügsamkeit im Efsen und Trinken unterstt'jtzter, zudein !durch das Klssna bcgünsttq- ter Hang znm „Kef" oder Nichtsttm und, getreu dem ttwkischen Sprickswort „Erlen rst vom Satan" die Parole „Jawasch, jawasch" d i. „langsam, langsani" im priimten wie öffentlichen Leben Nicht fo schnell völlig ans^Urotten fern lmrib!: so laßt doch der! wicdcrgeborcne osmanssche Staat keinerlei Befürchtungen etwaigen Sichgehenlassens infolge von Mißdeutung des göttlichen „kadar" aufkonrmen. Wie wenig etwa Muhameds eigeiier Lehre Gleichgi'iltiakeit gegen die Anforderungen des irdsschen Lebens Schuld gegeben wcr- ^n kann, lehrt eine Unzahl von Woranstellen, denen zufolge der Glaube an Gottes Vorwisfen die menschlicl>e Willeiisfreiheit und Verantwortlichkeit nicht anschebt. Wie würde sich sonst, uni nur erns zii erwähnen, der Glaube an die Schlreibcrengel rechtfertigen^ Wenn wir einen. Muslini sein Gebet landen sehen, so boobachtm wrr, daß er zunächst nach rechts, daun nach links über die Schulter blickt er be>grüßt die binden Schreibereirgel, die deni Menschen !lüberall folgen, der bir Rechten, uni die güten, der zur Linken > um me vösen Taten auszuschreiben. Ihre Mission sväre doch nutz- I los, rvenn rnc Daten jedes Eiirzelnen bereits von Ewigkeit her im' 5n?nv?an der veresnkgten Krankfurter Stadttheater. Opernhaus. Dienstag, den 4. Januar, abends 7 Uhr: „Mona Lisa." Mittwoch den 5. Januar, nachmittags Uhr: „Peterchens Mond- fahrt. Abends 7 Uhr: Unter inusikalischer Leitung des Herrn Generalmnfikdirektors Felix von Weingartner. Gastfviel der Frau von Wemgartner-Mareell: /Aida * Donnerstag, den 6. Januar, abends 7 Uhr: „Der fliegende Holländer." Freitag, 7. Januar- geschlossen (6. Museiuns-Konzert). Samstag, den 8. Januar, nach- inittags 3>* Uhr: .Peterchens Mondfahrt." Abends 7 Uhr: „Ter Evangelimany." Sonntag, den 9. Januar, nachmittags 3 l L Uhr: „Peterchens Mondfahrt." Abends 7 Uhr: Erstes Gastspiel des Kal. Hosopernsängers Josef Schwarz von der Hofoper in Berlin: „Rigoletto." Montag, den 10. Januar, geschlossen. Dienstag, den 1l. Januar, abends 7 Uhr: Zweites Gastspiel des Kgl. Hosopern- sangers Jos. Schwarz von der Hofoper in Berlin: .jAmelia oder Ein Maskenball." Mittwoch, den 12. Januar, nachmittags 3M Uhr - „Peterchens Mondfahrt." Abends 7% Uhr: „Nanon." Donnerstag, den 13. Januar, abends 7 Uhr: „Mona Lisa." Schauspielhaus. Dienstag, den 4. Januar, abends Uhr: Deutscher Komödienabend: „Der Fremde." 'Hierauf: „Fritzchen." Dann: „Sittliche Forderung." Ferner: „Unter blonden Bestien." Zum Schluß: „Die Hasenpfote." Mittivoch, den 5. Jaiiuar, abends 7ff, Uhr: „Halbe Dichter." Tonnerstag, den 6. Jaimar, abends Uhr: „Die deutschen Kleinstädter." Freitag, den 7. Januar, abends 7ffr Uhr: „Dre Jungfrau von Orleans.* Samstag, den 8. Januar, abends 7% Uhr: Zum ersten Male: „Der Liebestrank." Schwank in 3 Akten von Frank Wedekind. Soirntag, den 9. Januar, nachmittags Z'^Uhr: „Die Schöne von: Strande." Abeiids 7'/, Uhr: „Die Journalisten." Montag, den 10. Januar, abends 7^ Uhr: »Der Liebestrank." Dienstag, den 11. Januar, abends 7'/^ Uhr: „Halbe Dichter." Mittwoch, den 12. Januar, abends 7 Uhr: „Aiitonius und Cleopatra." Domrerstag. den 13. Januar, abeirds 7*/, Uhr: Erstes Gesamt-Gastspiel der Münchener Kammerspiele: Zum ersten Male: „Der Floh im Pauzerhaus." Groteske in vier Akten von R. Forster-Larrinaga. Freitag, den 14. Jammr, abeiids 7'/, Uhr: Zweites und letztes Gesaint-Gastspiel der Münchener Kaniinerspiele: „Der Floh im Panzerhaus." Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. Jan. 1916 ^ 'C Q — W O *c: O ^ |f do . « sc !o 1 i-| 2 B c ■= Wetter 9,4 7,1 81 __ 5 Sonitenschein 8,0 7,6 95 — — 10 Regeii 11,7 8,3 81 10 Bed. Hitninel Höchste Temperatur onx 1. bis 2. Inn. 1916 — -ss 10,5° C. Niedrigste „ „ 1. „ 2. „ 1916 = -ss 7,4° C. Niederschlag: 2,4 mm. deshalb sendef s»e ms F-eldf! Überall zu haben wo Rekl. am Fenster in Beuteln v. 15 Pfq. an. nieMÄK lc»Fs FeklparHund W,l. 720/12. 15 K.R.A. I Bekanntmachung. betreffen- veräutzerungs- und Verarbeitungsverbot für reine Schafwolle, Kamelhaare, Mohair. Alpaka, Kaschmir oder andere Tierhaare sowie deren haid- erzeugnifse und Abgänge, vom 3| Dezember M5. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, mit dem Bemerken, daß jede Übertretung der erlassenen Bekanntmachung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach Maßgabe der Bekanntmachungen über bie ^Herstellung von Kriegsbedarfs vom 24- Arm 1915 (RGBb 357), vom 9. Oktober 1915 (RGBl. S. 645) und vom 25 November 1915 (RGBl. S. 778), sowie der Vorratserhebuilgeu*) **) vom 2. Februar 1915 (RGBl. S. 54), vom 3. September 1915 (RGBl S 549) und vom 21. Oktober 1915 (RGBl. S. 648) bestraft wird.' — Auch kann die Schließung der Betriebe gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltungo UNZUveMsfiger Personen vom Handel vom -■>. September 1915 (RGBl. S. 603) angeordnet werden 8 1. Inkrafttreten. r^^se Bekanntinachnng tritt mit ihrer Verkündung am 31. Dezember 1915 in Kraft. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Bon dieser Bekanntmachung sind betroffen- 3.) ungefärbte und gefärbte reine Schafwolle, Kamelhaare, Mo- ..Abaka, zrnschnnr, ungewaschen, rückengewaschen, fabrikmäßig gewaschen, karbonisiert, b) ungefärbte und gefärbte Spinnstoffe aus reiner Schafwolle, Kmnelhaarc Mohmr, Mpaka. Kaschmir, also Kanmkzus, KaiimrliNge und Abgänge jeder Art dieser Spinnstoffe aus Wascherei, Kammerei, Kammgarn- und Streichgarnspin- nerer, Weberei, Strickerei und Wirkerei. Jrn Nachstehenden kurz „Spinnstoffe" genannt. e) Zickel-, Ziegen-, Kälber-, Rinder-, Fohlen- und Pferde- ^ Ausnahme von Schweif- und Mähnenhaaren. -vStfi Nachstehenden kurz „Tierhaare" genannt. 8 3. . Veräuherungsverbot. .. § 2 genannten Spinnstoffe und Tierhaare werden mcrnut beschlagnahmt. ^:e Veräußerung zu anderen als zu Heeres- oder Marinezwecken ist vom 31. Dezember 1915 ab ver- ? . n. Ms Veräußerung zu Heeres- oder Marinezwecken gilt bei den 'svinnstosfen nur die Veräußerung an die Kriegswollbedarf- Aktiengesellschaft, Berlin W 48, Verl. Hedemännftr. 3, bei den * C w? rC o - mi . r "w Veräußerung an die Bereinigung des Wollhandels, Leipzig, Fleischerplatz 1. Aoräußerung von Svinnstoffen wird von der Kriegswollbedars-Aktrengesellschaft, über jede Veräußerung v-oii Aierhaaren nnrd von der Bereinigung des Wollhandels ein Ver- autzerungssch«n m dreifackser Ausfertigung ausgestellt. — Tic MAusfertigung hat der Veräußerer an das Wcbstoffmeldeamt (Wollbedarfs-Prüfungsstellc^ der Kriegs-Robsloff-Llbteilnng, Berlin 48 Verl Hedemannstraße 11, unterschrieben und mit Firmenstempel vergehen, unverzüglich einznsenden. — Durchschrift C !j .^ lc ^^Oswollbedarf-Mtiengesellschaft, beziehungs- 225 BereiNigirng des Wolll-audels, Durchschrift Nr. 2 hat der Veräußerer als Beleg aufzubewahren. Bon denjenigen Spinnstoffen und Tierhaaren, deren Anlauf me, Krregswollbedarf-AktiengesellsclMt, beziehrmgsweise die Ver- Wollhandels ablehnt, sind innerhalb zwei Wochen nack) Empfang des ablehnenden Bescheides Muster unter geiiauer k^^bgelelmtm Mengen an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung Frischen Kriegsministeriums, Sektion W. I., Ber- ^^Aü^Abrlängerte Hedemannstraße 9/10, zu senden. - Die urleg^-.bohftofb-llsteilung bestimint über' die Verwendung dieser Spinnstoffe und Tierhaare -oder gibt sie frei. . . Die Eigentümer der in § 2 bezeichnet«: Gegenstände haben iaia -gewärtigen, sofern sie nicht bis znm 31. März 1916 ihre Bestände an die in Msatz 1 bezeichneten Stellen veräußert I>aben. lieber den Uebernahmepreis entscheidet mangels Einigung endgültig •d) soweit Höchstpreise für die Gegenstände festgesetzt sind, die Krregs-Rohstoff-Abterlnng des Königlich Preußischen Zkriegs- mrnrftcrrnms, Sektion W. I., in Berlin nach Anhörung einer I^^MKandigen-.Kommission, bereit Zusammensetzung die £riegs-Rohstoff-Abteilung unter Zuziek/ung von Sachverständigen aus den Kreisen der Industrie und des Handels vornrmmt, d) soweit Höchstpreise für die Gegenstände nicht festgesetzt sind das Reichs) chiedsgericht für Kriegsbedarf. § 4. Vcrarbeitungs- und Verwendungsverbot. , < ^s Waschen, Krempeln, Mischen, Kämmen, Färben, Filzen Nnd Ver) pinnen krm§2 gencnrnten Spinnstoffe und Tierhaare o c ^c^^bsn-ander oder mit irgendeinem reinen oder geniischten Zusatzsprimstoff (z. B. Kunstwollc, Baumwolle, Krmstbaumwolle Seioe, Kunstseide oder anderen Faserstoffen), sowie jegliche andere ^rt der Verarbeitung und Verwendung ist nach dem 31. Dezember 1915 verboten. Diejenigen Mengen von Spinnstoffen und Ticrhacwen, lvelche sich ver ^nb^afttreten ^ dieser Bekanntmachung bereits auf den ^^wb^ln befanden, dürseir weiter verarbeitet werden. 31i Dszember1915 ist das Wasck-en, Krempeln, Milchen, Kamnien, warben, filzen und Verspinnen, sowie jegliche andere Art der Verarbeitung und Verwendung nur zur Herstel- lnng solcher Halb- oder Fertigerzeugnisse gestattet, deren Änferti- gnug vom Königlich Preußischen Kriegsministerinm, Reichsmarineamt oder Bekleidungs-Beschaffungsamt unmittelbar oder durch Vermittelung des Kriegs-Garn- und Tuchverbandes E. V., des Kriegs-Wvilach-, Kriegs-Decken- oder Kriegs-Wirk- und Strick- Verbandes, sämtlich in Berlin, .ausdrücklich in Miftrag gegeben Der Nachweis der Verwendrmg zur Erfüllung von Aufträge-.i der Heeres- oder Marineverwaltung ist zu führen. Er gilt nur al^ geführt, wenn der Abnehmer der Halb- oder Fertigerzeugnisse dem Lieferer em«: amtlichen Belegschein (§ 8) in doppelter Ausfertigung ordnungsgemäß ausgefüNt und unterschrieben übergibt der von der Heeres- oder Marinebehörde bestätigt und von dem Web sto f s meldeam t (Wollbedarfs Prüsnngsstelle) ntit Genehm igungs- Ersehen ist. Eine Ausfertigung des Belegscheines behält das Webstoffmetdeamt (Wollbedarss-Prüsungsstclle), die zweite hat der Lieferer als Beleg aufzubewahren. ~ Verarbeitung eigener Bestände der in § 2 genannten Spinnstoffe imd Tierhaare zu Heeres- oder Marinezwecken muß bis znm 31. März 1916 erfolgt sein. . § 5. Bestlmmttngcn für die deutsche Schaftchur und das Woll- gefalle bei den Gerbereien (auch von ausländischen Schaffellen.) Auf die Wollen der deutschen Schaffchur und das Wollgefälle bei den Gerbereien (auch von ausländischen Schaffellen) findet die Bekanntmachung über die Beschlagnahme der deutschen Schafschur Nr. W. I. 3808/8. 15. K. R. A. Anwendimg. r Ä £ €r Verarbeitung und Verwendung dieser Wollen ist ebenfalls der Nachoeis der Verwendung zur Erfüllung von Anf- ?Heeres- oder Marinevernraltuitg nach Maßgabe des § 4 Absatz 4 durch Belegschein (§ 8) gat erbringen. § 6 . rN . _ „ Ausnahincn hinsichtlich der Einfuhr. wiese Belännffnachnng findet nicht Anwendmig auf diejenigen Itengen Sprmistoffe/nicht Tierhaare), welche seit dem 14. August 191.) bis zum Inkrafttreten dieser Bekanntmachung und diejenigen Acengen Splnupoffe und Tierhaare, welche nach dem Inkrafi- rreteii dic>er Bekanntmachung vom Reichsausland (nicht Zollaus- land und besetzte Gebiete) irach Deutschland eingefiihrt worden sind. § 7 - ^Besondere Bestimmungen für Kammgarnspinner. Für Kavimgarnspinner wird angoordnet: ^^enen Bestände der Kammgarnspinner, sowohl in Rohwollen einschließlich Rückenwäschm, gefärbten rmd ungefärbten genxischeuen Wollen, gefärbten und ungefärbten Kammzügcn, gefärbten und nngefärbteii Borgarnen in den Feinheitsgraden von AAAA bis einschließlich E I müssen zu Oer von dem Königlich Preußischen Kriegsministcrinm vorgeschriebenen Kriegsmischung weiter versponnen und dürfen für andere Zwecke nicht verwerrdet werden. Diese eigenen Bestände der Kammgarnspinner müssen -Lrs ziun 31. März 1916 versponnen und zur Weiterverarbeitung zu Hieeres- oder Vtarinezwecken abgeliesert sein. Tie in der vorgeschriebenen Kriegsmischnng gesponnenen Webkammgarne für Militärstoffe, sowohl ans eigeiien Beständen der Kammgarnspinner, als auch ans Zuteilungen der Kammwoll-Aktiengesellschaft hergestellt, dürfen nur durch Vermittlung des Kriegs-Garn- und Tuchverbandes E. V., Berlin, veräußert werden. Die eigenen Bestände der Kammgarnspinner, sowohl in Rohwollen einschließlich Rück'enwäschen, gefärbten und Ungefärbten gewa)chenM Wollen, gefärbten und ungefärbten Kammzügcn, .gefärbten und ungefärbten Vorgarnen in den Femheilsgraden von 8 II und geringer dürfen nur zur Ausführung der vor Inkrafttreten dieser Bekannßnachung er- rnlten unmittelbaren oder mittelbaren Aufträge von Heeres- vder Marinebehörden, od^er solchen, die von dem Königlich Prenßiicheit Kriegsminifterruni ausdrücklich genehmigt wor- den find, weiter verarbeitet werden. 0- Die in § 6 dieser Bckanntmachim g zu gelassenen Ausnahmen hiNfichtlich der Emfiihr gelten auch für Kammgarnspinner. § 8 . Belegscheine. Vordrucke hex amtlichen Vcräußerungsscheine (§ 3) und Belea- scheuro (§ 4) find bei dem Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstofs- MeiüMg des Königlich Preußischen Kriegsmmisteriums, Berlin SW. 48, Verl. Hedemwlnstr. 11, anzufordern. In der Anforderung fit genau anzugeben, welcher Schein gewünscht wird Tie Anforderung ist mit deutlicher Unterschrift, genauer Adresse und Firmenstempel zu versehen. 8 9. Anträge und Anfragen. Alle ans die vorsteheiide Bekanntmachung bezüglichen An Btiraj 1915 (RGBl. S. 54), vom 3. September 1915 (RGBl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915 (RGBl. S. 648) bcstrafjji wird. — Auch kann die Schließung der Betriebe gemäß der Be- tanntniachung zur Ferrihaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septenrber 1915 (RGBl. S. 603) angeordnef werdm. 8 1- ^ Inkrafttreten. wiefe Bckaniitmachnng tritt mit ihrer Verkündung am 31. De/ zcmber 1915 m Kraft. 8 2 . Von der Bekanntmachung öetroffene Gegenstände. !... Von dieser Bekanntuiachung werdeii betroffen: iHOitliche Vorräte ungefärbter, gefärbter, melierter A. Webgarne, Trilotgarne und Wirkgarire (5kämmgarn, Streich-. garn Kainmgaim mit Streichgarn gezwirnt), gleichviel, ob diese Garne hergestellt find aus: 1. reiner Wolle, Kamelwolle, Mol>air, Mpaka, Kaschmir, ungewaschen, rückengewaschen, fabrikmäßig gewaschen, kar- bonifiert ohne oder mit einern Zusatz von Knnstwvtte: 2 . Spinnstoffen aus reiner Schafwolle, Kamelwolle, Mohair, Alpam, Kaichmir, also Kaminzug, Kärnmlingen, Abgängen ieder Art aus Wäscherei, Kämmerei, Kamnigarti- und Streichgarni Pinnerei, Weberei, Strickerei und Wirkerei, ohne oder mit einent Zusatz von Knnstwolle: 6. aus Anscyungen der unter 1 und 2 genannten Spinn- v ^^2"ffe ohne oder Mit einen: Zusatz von Kunstwolle. Strickgarne (Hand- und Maschinen-Strickgarne ans Kamm- garn, Streichgarn, Kanimgarn mit Streichgarn gezwirnt), gleichviel, aus welchen der unter A genannten Spinnstoffe dle)e Garne herge,tellt sind, ohne oder nfft einem Zusatz von ^ Kaunuvolle oder anderen pflanzlichen Spffinstoffen. Nachstehenden kurz „Garne" genannt. 8 3 Veräutzerungsverbot. ^ ^ 'l 1 I 2 bezeichneten Garne werden hiermit beschlagnahmt. >chre Veräußerung zu ander«: als zu Heeres- oder Marinezwecken ist vom 31. TezeiNber 1915 ab verboten. Als Veräußerung zu §>eeres- oder Märinezwecken gilt nur die KbranbEg an d:e Knegswollbedarf-Aktiengesellschaft, Berlin bedemannstraße 3, oder die mit Genehmigung der ^egs-Rohstoff-Abteilnng des Könrgl. Preuß. Kriegsministerinms an Militär- oder Marinebehörden getätigten Veräußerimgen ^ Veräiißcrung von Garnen wird von der Ktiegs- Wollbcdarf-Akt.-Gef. ein Veräußerungsschern in dreifacher Ausfertigung ausge/tellt. Tie Lrauptansfertigung hat der Veräußerer der Kriegs- ^oMoff-Abteilnng des Königl. Preuß. Kriegsmirffsteriums, Berlin SW 48 Verl. Hedemaiinstraße 11, unterschrieben und mit Fir- menstempel versehen, unverzstglich eiiiznsenden. Nebenansfertrgung 1 behalt die Kriegswollbedarß-Akt.-Ges., Nebenausfertignng 2 hat der Veräußerer als Beleg aufzubewahren. S?" denjenigen, G-arnen, hexen Ankauf die Kriegswollbedarf-/ M.-sGes ablehnt, sind innerhalb^ zwei Wochen nach Empfang des ablehnenden Bescheides Muster m:ter genmier Angabe der abqe^ lehnten Mengeii an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königl. Prmß. Kriegsminffterurms, Sektion W. I., Berlin SW 48, Verl Hecemannstraße 9/10, M senden. — Die Ktiegs-Rohstoff-Abte:^ ' lnng bestimmt über die Verwendung dieser Garne oder aibt fie frei. Die Eigentümer der in 8 2 bezeichneten Gegenstände haben die Enteignung zu gewärtigen, sofern fie nicht bis znm 31. März 1916 ihre Bestände m: dre Krregswollbodarf-Mtien-Gesellschaff veräußerlt haben lieber iden von der Kriegswollbedarf-Akt.-Ges. zu zahlend den Uebernahmepreis entscheidet, falls eine gülliche Einigung nicht znstandekonrmt, das Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf. 4. Affyage und mit der Kopfschrift „SpriiNverbot" an die Kriegs-Rohstotf-Abtertung, Sektion W. I., Berlin SW' 48 Verl^ Hedemannstraße 9/10, zu richten. ' ' . Nll, die Genehmigung von Freigaben ist das Königlich PreNß ^tegsmimstermm, Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sektion W. I., ausschließlich zuständig. Berlin, den 31. Dezember 1915. Kgl. Preußisches Krieg s Ministerin m ' gez. von Wandel. Dresden, den 31. Dezember 1915. Kgl. Sächsisches Kri e gsm in i steriNvr gez. von Wilsdorf. München, den 31. Dezember 1915. Kgl. Bayerisches Krie gsmi n iste riNm gez. Kreß von Kressenstein. Stuttgart, den 31. Dezember 1915. Kgl. Württemb. KriegsministeriNm gez. von Marchtaler. Vorstehende Bekam:tmachnng der vier deutschen Kricgsministe- rien wird hiermit zdrr lallgemeinen Kenntnis gebracht mit der Maßgabe, daß hiernnit die Bekanntmachung Nr. W. I. 1582/7. 15. K. R. k., betreffend Veränßerungs- und Verarbeitnngsverbot von rerner Schafwolle und rem schafivollenen Spinnstoffen vom 14. August 1915, aufgehoben wird. Frankfurt (Main), den 31. Dezember 1915. Stellv. Generalkommando 18. Arnr cekorps. W. I. 761/12. 15. K. R. A. Bekanntmachung, betreffend Veräutzerungs-, Verarbeitungs- und Beweguugsverbot für Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne. Dom 31.Dezember 1915. *) Mit Gesängm^ bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zchntaiiiend Mark imrd. sofern nicht nacl, allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1. wer der Verpflichtung, die enteignet«: Gegenstände herauszugeben oder fie auf Verlangen des Erwerbers zu uberbringen oder zu versend«:, zuwiderhandelt: 2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verläuft oder kauft, oder ein anderes Veräutzerungs- oder Crwerbsgeschäft über ihn abschließt: 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt- 4. wer dm nach §5 erlassenen Ansführungsbestimmungen zuwidcrhandelt. **) Wer vorsätzlich die Ailskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht m der gesetzt«: Frist erteilt, oder lvisseutlich unrickstige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monate:: oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Döark bestraft, auch können« Vorräte, die verschwiegen sino, rin Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenso wiro .bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher cinznrichten oder zu führ«: unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft zu. der er auf ffffund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist crte:lt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird Mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder in: Un- vermogensfalle m:t Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Ebenso wrd .bestraft, wex fahrlässig die vorgcschriebenen Lager- bucher c:nzur:chten oder zu führen unterläßt. Nachstehende Bekuimtinachung wffd hiermit zur allgemeffien Kenutms gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertrrtmig der erlassene:: Bekanntmachung, soweit nickü nach den allg«neinen Strasgesetzcn höhere Strafen verwirkt sind, nach Maßgabe der BekannffnackMugcn über die Sicherstellung von .Kriegslncharff, vom 24. Iimi 1915 (RGBl. S. 357), vour 9. Oktober 1915 (RGBl. S. 645) imb von: 25. November 1915 (RGBl. S. 778), sowie der Bekanntmachung«: über Borratserhebungen**) vorn 2.Fe-^ Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, soferi: nicht nach allgemeinen Strafgesetz«: höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1. wer der Verpflichtung, die «rteignet«: Gegenstände herauszugeben oder fie auf Verlangen des Erioerbers zu überbringen oder zu versend«!, zn wider handelt ; 2. lver unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, bcsckKdigt oder zerstört, venvendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes V«'äußerungs- oder Erwerbs-^ geschäft über ihn abschließt; 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich M behandeln, zuwiderhandAt; 4. Iver den nach § 5 erlassenen Ausftihrungsbcsümnrnngen. zuwiderhandelt. **) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grurrd dieser Verordnung i>erpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben nmcht, wird mit Gefängnis bis zn 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zn zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschnnegen sind im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenso tvird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschrieb«ien Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Ausknuft zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in'der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollstmidige Aiigaben Ausnahmen vom Veräutzerungsverbot. ^ Ausgenommen von dep in 8 3 getroffenen AuordrruNgen smdS 1. von ^den in 8 2 unter k aufgeführten Web-, Trikot- und Wrrkgariren alle Nopp«:, Schleifen (LoopMrrne) und solche Garne, welche mit einem oder melwev«: pftcmEckett I Fasern hergestellten Fäden gezwirnt sind; 2. von d«r in 8 2 unter B auf geführten Strickgarnen 1 a ) lllle im Haushalt uud in Hausgerverbebetrieben zum Zwecke der eigenen Verarbeitung befindlichen Mengen, b) 10 vom Hündert der Vorräte, die sich! beim Inkrafttreten der Slnordirungen dieser Bekanntmachung bereits in Warenhäuser:: zum Kleffrverkcruf und znm Verkauf an Hausgewerbebetriebe, und 30 vom Hundert der Vorräte, die sich beim Inkrafttreten der Anordnung«: dieser Bekanntmachung in sonstigen offen«: Ladengeschäften zum Kleinverkauf und zum Verkauf an Hausgewerbe- betriebe befanden. Diese Ausnahme:: von den: Veräußerungsverbot greifen jedoch! mir hiirsichtlich der in Ziffer 1 bezw. 2 b näher bezeichneten' Gegenstände und Väengen dann Platz, w«:n | aa) die Gegenstände, welche in Ziffer 2 b dieses Paragraphen naher bezeichnet sind, znm Kleinverkauf unnffttelbar für die Verarbeitung im Hairshalt und zum Verkauf an Haus- gewerbebetriebe auch! weiterhin wirklich feilgehalt«: werd«r, bd) der Verkaufspreis der einzelnen Sorten der in Ziffer 1 Und 2 b dieses Paragraphen näher bezeichnet«: Gegenstände jeweils nicht höher bemessen wird, als der zuletzt vor den: Inkrafttreten dieser Bekanntmachuirg vm: demselben Verkäufer erzielte Berka nfspreis. Wer trotz dieser Vorschriften die von d«n Veräiißerungsver- bot ausgenommen«: M«sg«: zurückhält oder höhere Verkaufspreise fordert, hat sofortige Enteigmmg der War«: zu gewärtig«:. Weitere Freigaben von Vorräten der in 8 2 unter B näher bezcichneten Strickgarne, soweit sie sich beim .Inkrafttreten dieser Bekanntinachung in Warenhäusern und sonstigen offenen Ladengeschäften zum Kleinv^erkauf und zum Verkanf an Hansgewerbe- betriebe befanden, sind in Aussicht genommen. Einzelanträge auf Freigabe sind zu unterlassen, weil sie nicht berücksichtigt werden können. 8 5. Verarbeitungs- und Verwendungsverbot. Das Färben, Zwirnen, Verweben, Verstricken, Verwirken, sowie jede andere Art der Vmurbeitung und- Verkoendnng der in 8 2 bezcichneten Garne ist nach dem 31. Tezemb«- 1915 verboten. Nach dem 31. Dezember 1915 ist das Färben, Zwirnen. Verweben, Verstricken, Verwirken, sowie jede andere Art der Verarbeitung und Verwendung nur zur Herstellung solcher Erz«:gnisse gestaltet, deren Llnfertigung vom Königlich Preußisch«: Krieg^- minffterffim, Reichsmarineanü, Bekleidungs-Beschaffungsamt oder von sonstig«: Militär- und Marffiebehörden. unnffttelbar over durch Vermittlung des Kriegs-Garn- rmd Tnchverbandes E. B., des Kriegs-Woilach-Verbandes, des Kriegs-Deck«i-Berbandes, des Kriegs-Wirk- und Strickvcrbandes, des Kriegsausschusses für warn:e Untcrkleidimg (Reickistagsgebäude), fänrtlick in Berlin, und der Vereinigung des Wollhandels, Leipzig, in Auftrag gegeben ivorden ist. Der Nachweis der Verwendung, zur Erftlllung von Aufträgen der Heeres- oder Marineverwaltting ist zu führ«:. Er gilt nur als geführt, wenn der ?lbnehnrer der Hall>- oder Gäiizerzeugnisse ^ dem Lieferer einen amtlich«! Belegschein (8 9) in doppelter Ausfertigung ordinrngsgemäß! ausgefüllt und unterschrieben übergibt, der von der Heeres- oder Marinebehö-rde bestätigt und von'der Wollbedarfs-Prüfnngsstelle mit Gerwhrurguugsverin erk versehen ist. Eine Ausfertigung fies Belegscheines behält die Wollbedarfs-Prü- fungsstelle, die zweite hat der Lieferer als Beleg aufzubewahren. Die Vcvarbertnng eigener Bestände der in 8 2 unter A genannten Garne zu Heeres- oder Marineztveck«: mutz bis zum 31. März 1916 erfolgt sein. macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitaus«:d Mark oder in: lln- vermög«isfalle mit Gefängnis bis zu sechs Vtvnaten bestraft Eb«rso wird bestraft, ivev fahrlässig bic twrgeschricbenen Lager- vstcher einzurichten oder zu führen wrtcrläßt. Ausnahmen vom Verarbeitungs- und Verwendungsverbot. Ausgenommen von den in § 5 getroffenen Anordnungen sind 1. diejenigen Mengen der in 8 2 bezeichneten Garne, die sich vor dem 31. Dezember 1915 bereits im Web-, Wirk- oder Strickprozeß befanden; 2. diejenigen Mengen, welche die Kriegs-Nohstoff-Abteilung des Kriegsministeriums aus ihren Beständen durch: Verein Deutscher Tuch- und Wollwarcnfabrikanten E. V., Verband der Fabrikanten von Tamenkonfektions- und Kostümstosfen E. V., Verband Sächsisch-Thüringischer Webereien E. V., Verband Elsässischer Wollwebereien E. V., Verband der Fabrikanten halbwollener und wollener . Stoffe E. V., Verband Deutscher Krimmer- und Wollplüsch-Fabrikanten E. V., Verband Deutscher Möbelstoff- und Moguettewebereien, . Verband Lausitzer und Schlesischer Orleanswebereien, IMlgemeine Deutsche Zanellakonvention, Verband Deutscher Seidenwebereien Düsseldorf, Bergijcker Fabrikanten-Verband, Barmen, verkauft hat; 3. die in § 4 Ziffer 1 und 2 a von dem Veräußerungsverbot ausgenommcnen Garne; 4. 10 vom Hundert der Bestände jeden Eigentümers nach dem Stande vom 31. Dezember 1915 von den in § 2 A aufgcsührten Web-, Trikot- und Wirkgarnen, soweit sie nicht ohnehin nach Ziffer« 1—3 dieses Paragraphen vom Verarbeitungs- und Verwendungsverbot ausgenommen sind: 6. die in § 4 Ziffer 2 b bezeichneten Strickgarne, sobald sic im Wege des Kleinverkaufs in den Haushalt oder in Hausgewerbebetriebe üöergegangen sind. § 7. Bcwegungsvcrbot. Jeder Wechsel im Gewahrsam der in § 2 bezeichneten Garne ist verboten. § 8 . Ausnahmen vom Bewcgnngsverbot. Ausgenommen von dem Bewegungsverbot des 8 7 sind: 1. diejenigen Mengen Garne, welche an die Kriegswollbcdarf- Mtiengesellschaft veräußert worden sind oder künftig veräußert werden (siehe § 3), 2 die Mengen, auf welche die Verarbeitungs- und Verwen- dungscrlaubnis des § 5 Absatz 2 Anwendung findet, 3. diejenigen Mengen, die nacks § 4 und § 6 vom Ver- äußerungs-, Verarbeitungs- und Verwendungsverbot ausgenommen sind und nach Maßgabe der Anordnungen in 8 4 und ß 6. 8 9. Belegscheinc. E, . Vordrucke der amtlichen Veräußerungsscheine (8 3) und Beleg- scheine (8 5) sind bei dem Webstosfmeldeamt der Kriegs-Rohstoff- Abteilung des Kgl. Preuß. Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstraße 11, anzufordern. In der Anforderung ist genau anzugcben, welcher Schein gewünscht wird. Tie Anforderung ist mit deutlicher Unterschrift, genauer Adresse und Firmenstempel zu versehen. 8 10. Anträge und Anfragen. Me auf die vorstehende Bekanntmachung bezüglichen Anfragen und Anträge sind mit der Kopfschrift „Verwendungsverbot für Garne" an die Kriegs-Nohstoff-Abteilnng, Sektion IV. I., Berlin SW 48, Verl. Hedemunnstraßs 9/10, zu richten. Für die Genehmigung von Freigaben ist das Königlich Preußische Kriegsministerrum, Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sektion W. I., ausschließlich zuständig. Berlin, den 31. Dezember 1915. Kgl. Preußisches Kriegsministerium gez. v o it Wan d e l. Dresden, den 31. Dezember 1915. Kgl. Sächsisches K r i e g s m ini st e r i u m gez. von Wilsdorf. München, den 31. Dezember 1915. Kgl. Bayerisches Kriegsmini st eriunr gez. Kreß von Kressen st ein. Stuttgart, den 31. Dezember 1915. Kgl. W ürt temb. Kri e gsm inisterium gez. v o n M/a rch t a l e r. Vorstehende Bekanntmachung der vier Rutschen Kriegsministerien wird hiermit Kur allgenreinen Kenntnis gebracht. Frankfurt (Main), den 31. Dezember 1915. Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps. B e t r.: Aufstellung der Rekrutierungsstammrolle für das Jahr 1916. An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Sie werden hiermit ersucht, mit der Ausstellung der Rekrutierungs-Stammrollen für 1916 sofort zu beginnen und dafür zu sorgen, daß diese bestimmt bis zum 17. Januar 1916 hier c i n t r e f f e n. Die Bestimmungen der Wehrordnung in der Fassung vom 8. Dezember 1913 (Regierungsblatt Nr. 3. von 1914), insbesondere die des 8 46 sind hierbei genau zu beachten. In Ihren Gemeinden wollen Sie alsbald zur öffentlichen Kenntnis bringen, daß alle im Jahre 1896 geborenen Militärpflichtigen, sowie diejenigen, welche dieses Älter bereits überschritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei dem Kriegsersatzgeschäft zurückgestellt worden sind, und entweder im hiesigen Kreis ihren dauernden Aufenthalt haben oder sich als Studierende, Schüler von Lehranstalten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Dienstboten, Handlungsgehilfen, Lehrlinge msw. im Kreis Gießen aufhalten, sich zum Eintrag in die Stammrolle während der Zeit vom 3. bis (5. Januar (9(6 bei derBürgermeisterei ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes zu melden haben, mit Ausnahme der bereits Eingestellten. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit vorübergehend abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr- odcr Fabrikherren die Anmeldung zu vollziehen. Weiter weise ich daraus hin, daß es Ihre Pflicht ist, zu ermitteln, welche Militärpflichtige etwa außer den in den Geburtslisten aufgeführten oder sonst angenieldcten Personen in der Gemeinde vorhanden und gestetlungsvflichtig sind. Zutreffenden Falles wollen Sie diese zur Anmeldung anhakten. Es ist streng darauf zu achten, daß sämtliche in der Gemeinde geborenen Militärpflichtigen — mit Ausnahme der von diesen bereits früher gestorbenen — in die Stammrolle ausgenommen werden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle unterläßt, ist nach 8 25, 11 der W.-O. mit Geldstrafe bis zu 3 0 Mark oder mit H SEI und Gartenametl zu venu. 27O! Näheres im 3. C Ost-Anlage 39, neuzcitl.einger.sonnkrcß-Z. Wohn. m. Zubeh., Badez. u G arten ant. f. 1. April z. verm Käh. Se lteraw3fl 52 ll. _ Schtine, neczeitiiche 6-Zim.-Wohng. mW Loggia, Elansaräen-Zim- Hier, Zentral -UfeJzaug, ßas, 1. April zn verbieten. Kälter. ILudwisrstralic 39 I. 147 5 Zimmer | Sch. ö-Zioi.-Wohu., Gas, Bad, Elektr. u. 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GegenBelohnung abzugeben 0G938 Bruckttraße 16 II. ^choKoladenbays J* KjfärthenpkfälO Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an der Oberstraße in Utphe liegt bei dem Kaiserlichen Postamt in Hungen von heute aL 4 Wochen aus. [33P Darmstadt, 3. Januar 1916. Kaiserliche Ober-Postdirektion. Holzdersteigerrrng. Freitag, den 7. Januar 1916, wird mt hiesigen Gemeindewald folgendes Nadelholz ver- steigert: 60 Fichten-Derbstangen 48 Rm. Kiefern-Knüppel 3700 Kiefern-Welleu 4700 Fichten-Wellen 22 Rm. Kiesern-Stöcke 26 Rm. Fichten-Stöcke. Die Zusammenkunft ist mittags 1 Uhr tftv Distrikt Sandkaute, auf der Jägerschneise. Großen-Linden, 30. Dezember 19151 Großh. Bürgermeisterei Großen-Linden. Leu n. n»