Johann Milchling v. Schönstadt bekundet, daß Landgraf Philipp zu Hessen eine löbliche Ordnung wegen der geistlichen Lehen und Stipendien zur Unterhaltung und Aufziehung gelehrter Leute, besonders in der Theologie, Gott zur Ehre und Land und Leuten zugute vorgenommen und ihn unter anderen ...