Jahrgang 
3 (1838)
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Contis entſtehet ſtets die Frage, wie viel von dem zugeführten Duͤnger ſich die Frucht angeeignet habe, und wie viel derſelben dafür zu debitiren ſey.

Faſt allgemein hat man bei der Statik drei Kunſtwörter angenommen, welche auch hier zur kürzeren und deutlicheren Bezeichnung beibehalten werden, nämlich:

1) Reichthum, die in der Ackererde vorhandenen nährenden, aber noch unaufgeſchloſſenen Theile bezeichnend.

2) Thätigkeit, die dem Acker eigenthümlich, in Folge der mechaniſchen Vermengung der Mineralien, der Lage und des Klimas, beiwohnende, oder durch Kunſt und Bearbei⸗ tung erhöhete Kraft zur Auflöſung des Reichthums des Ackers, ſowie die den Pflanzen eigenthümlich beiwohnende Fähigkeit zur Aneignung jener Stoffe.

3) Ertragsfähigkeit oder Fruchtbarkeit, das Product der Thätigkeit mit dem Reichthume, oder das wahrſchein⸗ liche Ergebniß der Vegetation, welches in Folge der, durch die eigenthümliche Beſchaffenheit des Ackers(der Thätig⸗ keit) aufgelöſten nährenden Theile des Ackers(des Reich⸗ thums) hervorgebracht wird, alſo der als wahrſcheinlich zu errvartende Ernte⸗Ertrag der nächſten Ernte.

Die Statik für ein beſtimmtes Areal hat nun folgende Fragen zu beantworten:

1) Wie groß iſt der Reichthum des Ackers in dem Zuſtande, wo nach der bisherigen Wirthſchaftsart dem Acker wieder eine Miſtdüngung gegeben wurde?

2) Um wie viel wird der Reichthum durch eine beſtimmte Düngung oder durch Brachhaltung vermehrt?

3) Um wie viel wird der Reichthum durch den Anbau eines Gewächſes verringert oder erhöhet?

4) Wie groß iſt die Thätigkeit des Ackers und die Aneignungs⸗ kraft der Gewächſe?

5) Wodurch und um wie viel wird die Thätigkeit erhöhet und erniedriget?

Sollen dieſe Fragen, in Bezug auf ein Landgut, nach der Erfahrung ermittelt und beantwortet werden, ſo muß ein

Duͤrchſchnitt von vielen Jahren von dem ganzen Ernte⸗Ertrage