Jahrgang 
3 (1838)
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ren, als anderswo, und ebenfalls kann an einem Orte eine Frucht den Acker mehr bereichern, als an einem an⸗ deren Orte; Alles in dem Verhältniſſe, wie der Standort mehr oder weniger zweckmäßig iſt.

Obgleich nun zwar die Vegetation der Pflanzen durch ſo mancherlei Verhältniſſe bedingt, durch verſchiedene Umſtände verändert wird, ſo lehrt doch die Erfahrung, daß auf Acker von gleicher Miſchung der Mineralien, bei gleicher klimatiſcher und geographiſcher Lage, und bei gleicher Behandlung, im Durchſchnitte mehrerer Jahre, die Quantität der Produkte des Ackers in genauem Verhältniſſe zu dem Humusgehalte deſſelben und zu der gegebenen Düngung ſtehet, oder daß die erſtere eine nothwendige, unausbleibliche Folge der letzteren iſt. Für ein⸗ zelne, in gleichen Verhältniſſen ſich befindende Lokalitäten müſ⸗ ſen daher die Geſetze der Vegetation zu ermitteln ſeyn, und dieſe können nur aus den in dieſen Lokalitäten geſammelten Erfahrungen und Beobachtungen abſtrahirt werden, ſo daß für jede Gegend oder für jedes Landgut eine ſpecielle Statik des Landbaues gebildet werden muß. Daß eine ſolche für jeden Landwirth von Nutzen ſey, läßt ſich gewiß nicht läugnen, ob⸗ gleich ſich ſchon ſo manche Stimmen dagegen ausgeſprochen haben. Sind es nicht, wenn auch ſehr unvollkommene und unbeſtimmte, ſtatiſche Ausdrücke, wenn geſagt wird, Roggen nach Sömmerung wird nie ſo viel geben, als Roggen nach Brache; zugekaufter Dünger macht ſich gut bezahlt; dieſe Frucht zehrt den Acker mehr aus, als jene; Futterkräuter bereichern den Acker ꝛc.; und iſt es nicht viel zweckmäßiger, und der Wahrheit näher kommend, wenn nach den bisherigen Erfah⸗ rungen auszumitteln geſucht wird, wie viel Roggen wird nach Brache mehr erbauet, als nach einer Sömmerung; wie viel Produkte giebt eine gewiſſe Menge Dünger, wie groß iſt die Verminderung oder Vermehrung des Ackerreichthums durch den Anbau einer Frucht ꝛc. Um ein zweckmäßiges Wirthſchafts⸗ ſyſtem wählen zu können, hat eine ſolche Ausmittelung gewiß ihren großen Werth, und ohne eine ſolche läßt ſich eine genaue landwirthſchaftliche Rechnung nach den Regeln der doppelten Buchhaltung gar nicht richtig führen, denn bei den Ackerbau⸗ 1

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