Anordnung der dritten Zusammenkunft deutscher Land⸗ und Forstwirthe zu Potsdam.
Die Versammlung deutscher Landwirthe, welche deren Gründung zu Dresden im Oktober 1837, noch vor abgelaufenem Jahre, in den Tagen vom 10ten bis zum 16ten September 1838 zu Karlsruhe folgte, hatte in ihrer vierten allgemeinen Sitzung durch gesetzmäßige Wahl Potsdam als nächsten Zusammenkunftsort be⸗ stimmt, unter der Voraussetzung, daß Seine Majestät der König von Preußen gerne die Erlaubniß gnädigst ertheilen werde. Zu Vorständen dieser dritten Ver⸗ sammlung waren der anwesende Königl. Amtsrath Koppe, zu Wollup, und der Baron von Hertefeld, auf Liebenberg, in Brandenburg, ernannt, diese Wahl auch von dem Ersteren sofort, von dem Letzteren in Folge ihm gemachter officiel⸗ ler Anzeige derselben angenommen worden.
Nach Cinholung der Allerhöchsten Genehmigung; nach Veranlassung wei⸗ terer Vorkehrungen unter Protektion des Ober-Präsidenten der Königl. Regierung der Provinz Brandenburg, Herrn wirkl. Geh. Rath von Bassewitz Excellenz; und nachdem man sich insbesondere noch der Mitwirkung der Königl. märkischen öconomischen Gesellschaft zu Potsdam und ihres daselbst wohnenden Direktors, des Geheimen Regierungs⸗ und Medicinal⸗Rathes Dr. Augustin, so wie der des hochlöblichen städtischen Magistrats versichert hatte—: erließen beide Vorsteher im April d. J. die in der Beilage III. abgedruckte und in die gelesensten öffent⸗ lichen Blätter inserirte Bekanntmachung, worin der Zeitpunkt und die Dauer der dritten Versammlung deutscher Landwirthe auf die Woche vom 22. bis 29. Sep⸗ tember d. J. in Potsdam festgestellt, über die Eintheilung der Zeit, der Arbeiten und Unterhaltungen die nöthigste Auskunft gegeben, zur Einsendung von Thier— schau⸗Stücken, Wolloließen, Modellen, Ackergeräthen ꝛc. aufgefordert, und das be⸗ treffende Publikum von der für die Anschaffung von Wohnungen geübten Vor⸗ sorge in Kenntniß gesetzt wurde.
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