Jahrgang 
4 (1800)
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D

ben reizt, zu denen uns bald das Vermögen fehlt.

Und vermehrte sich auch durch irgend einen Zusammenfluß der Umstände die Masse des baa⸗ ren Geldes, so würde dadurch, wenn das reelle Vermögen eines Volks damit nicht im richtigen Verhältniß stände, nur das Elend im Ganzen vermehrt werden. Einzelne möchten im Ueberfluß leben, aber Tausende würden darben.

Wer das Recht hat, die Erde zu besitzen, der muß nicht bloß von Eigennutz getrieben wer⸗ den, sondern auch auf eine höhere Weise durch Vaterlandsliebe und Menschenfreundlichkeit sich verbunden fühlen, dafür zu sorgen, daß jede Erdscholle, auf welche er ein Recht zu haben vermeint, so fruchtbar werde als möglich. Bloß durch diese Sorge kann er sein Eigenthumsrecht vor seinem Gewissen und vor dem höhern Rich terstuhle der Vernunft geltend machen. Ist es nicht bloß Anmaßung, wenn wir sagen: der Platz ist unser, ehe wir etwas gethan haben, wodurch er unser Eigenthum ward? Wird nicht das Be⸗ sitzthum sehr zweideutig, wenn wir uns einer Sache gar nicht annehmen? Und ist es billig und recht, daß durch unsere Anmaßung ein Platz auf der Erde unfruchtbar bleibet, der unter flei⸗