——————————yÿ— D ,; —— — — ¹—— * AG 4 Die landwirthſchaftliche Buchführung, baſirt auf alles umfaſſende Regiſter oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat⸗ und Staats⸗Rechnungs⸗Weſen, letzteres mit beſonderer Hinſicht auf das im öſterreichiſchen Kaiſerſtaate eingeführte Staats⸗Caſſe⸗ und Rechnungs⸗Verfahren, im Lichte unſerer Zeit dargeſtellt v on Franz Skarpil, Zahlmeiſter und Okonomie⸗Verwalter der Wiener Neuſtädter k. k. Militär⸗Akademie. ſcelbe Jchh Iägl., ₰ ———y=— Wien, 1842. In EC. F. Mörſchner's Buchhandlung. Kohlmarkt Nr. 257. 22 Witwe. — A — 2 ☛ 8 5 E ¶Q * 8 — A 8 — 8 — 8 — 3 —e 7 ₰.„ Sa, Fe Sas, eeeee Seueeene, 7 B snna n maeneee e, ee — 2epeen— zam, 1 eane— 42 e n, 1 22 1 Ser-Eie e— nn en, So e E,— u eee „— Sh— 2. en 22 7A G S Me.— e eße. 4 Se eefa d — ee eie, ueee 1 * 1 1 8 4 1 1. — 1 1 . — 1— 6 — 8 4 2 8 S8 5 5 2 8 72 — — p 1 2 8 — E 9 1 3 2 2 A 8 8 7 1 4 3 5 8 1 4 1 5 5 b 4 3 — 3 1 4 I 5 1 1 1 V 82 —yy— eee, füiddeeeee, eebfee, 7 M We S e——,, S Seoe— een, 4 S—ſͤ ue 22ee, e kee, — e—— Wa⸗ Bnn S, hu u ee, ʒʒʒhe zͦe‿zne,„„ Sz 2—ue, neeu. Wu,,, un, ie h zeeaen,, 722 2, 4. , w ,enc— 4 nene mnn aene en eeis ee, a, Seeas H 228, 355 mn 2.— ureße, ⸗ Safe, Shpu, mn,— m,, ei,— A⸗ Shcei. depfe s zhee fe er — 3—————ͤ—ÿ—ÿ—ꝛ—x—ꝛ::——õ—————.O.OdVü—·-——J—— Gh ds arpeee euan S,„—J ere e,— ʒe, Pe,get eige: eanmeee, ue 2one, 1 ee eeu keou, fee ee SSe en,e 2 me 2e. , e.— s Snee ee, roe , S 5,, ,e 2ut 7 5 2 5 — Bne e f. deReeepe 22 Sſha 2e in, —— —, Sꝛ⸗feee d heee Ka— ʒn 2. S— e 2 272. ——— Z, M,— — 7 naut ß —* „ C 7 ute 0 , 3 — ———————/—————————— . 1 4 * 8 ———————— —————— Vorrede. Z4 dem verwickelteſten practiſchen Rechnungsverfahren, und welches auch die meiſten Kenntniſſe vorausſetzt, gehört unſtreitig die Buch- und Rechnungsführung einer Land⸗ wirthſchaft, weil da die verſchiedenen für ſich darzuſtellenden Abtheilungen oder Zweige dergeſtalt unter einander zuſammenhängen, daß ſie ſich in ſehr vielen Puncten und Sei⸗ ten ſtets berühren, und wie ein Haufe Kugeln, wo eine auf die andere wirkt, oder wie Maſchen einer Strickerei, die alle zuſammenhängen, ſich gegenſeitig unterſtützen. Da ich derſelben, ſo wie überhaupt dem Studium der Landwirthſchaft den reelſten Theil meiner Kenntniſſe verdanke, und durch ſie auf den unſchätzbaren Werth der allge⸗ meinen Gewerbslehre, dann der National⸗ oder Staatswirthſchaftslehre aufmerkſam ge⸗ worden bin, beides Fächer, die dem Staatsbeamten unentbehrlicher als alles Uebrige in der Welt ſind; ſo kann ich nicht umhin, hier in allgemeinen Umriſſen das Nöthige durch Formularien erläutert, wie ich mir die Sache im Geiſte dieſer Lehren auf Art und Weiſe der Doppelbuchhaltung eigen gemacht habe, mitzutheilen. Ich weiß zwar, daß ich es ge⸗ rade in dieſem Puncte mit ſehr vielen Gegnern zu thun bekomme, aber nur Geduld, man höre mich erſt! Nicht die Doppelbuchhaltungs-Grundſätze tragen die Schuld, daß die kaufmän— niſche Buchführungs⸗Methode zu dieſem Behufe ſo ſehr verſchrien iſt. Nein, durchaus nicht! So wie der Kaufmann ſeine eigene,— und der Landwirth wieder ſeine ganz eigen— thümliche Sprache hat, ſo muß auch die italieniſche Buchführungs⸗Methode den Bedürf⸗ niſſen des Letzteren angepaßt werden. Wenn man glauben machen will, daß ſchon alles gethan worden iſt, das kaufmän⸗ niſch Klingende auszumerzen, ſo ſage ich hierauf, daß hiemit für ihre Anwendbarmachung auf die Landwirthſchaft noch gar nichts Weſentliches geſchehen iſt, wenn man nicht bei den Hilfsbüchern anfängt, und dieſe, ganz abgeſehen von dem Kaufmann, paſſend für ſeinen Zweck, und Zeit und Arbeit erſparend, anlegt. Wahr iſt's, ohne ungerecht zu ſeyn, auch hierin hat man ſich ſchon viele Mühe gege⸗ ben, und ich brauche für Kenner nur den gefeierten Namen Albrecht Thaer zu nennen, um ſogleich verſtanden zu werden. Aber, wo liegt's demungeachtet? In der geſchickten An⸗ wendung, muß ich zur Antwort geben. Man muß nach Thaer nicht allein Oekonom, ſondern im Rechnungsfache zugleich ſehr bewandert ſeyn, wenn eine Methode ausfindig gemacht werden ſoll, die das Geſchäft des doppelten Eintragens möglichſt erleichtern ſoll. Die Doppelbuchhaltung an ſich iſt höchſt einfach, weil ſie nur auf wenigen, leicht verſtändlichen Grundſätzen beruht, und man kann ſie aus dieſem Grunde eine völlig abgeſchloſſene Wiſſenſchaft nennen, die ſchwerlich je eine weſentliche Aenderung erleiden wird. Demungeachtet hat dieſelbe zu den heftigſten Federkriegen geführt, ſo zwar, daß es eine Zeit gab, wo Jedermann eine beſſere, weniger Schreiberei erfordernde Methode er⸗ funden haben wollte. Die meiſten verfehlten jedoch darin ihr Ziel, daß ſie das Gepräge derſelben zu buchſtäblich nahmen, und den Kaufmann in Wort und Ausdruck, ja ſogar in jeder Kleinigkeit nachahmten. Die ganze Buchhaltungskunſt beſteht eigentlich nur in der geſchickten Anwendung der wenigen Grundſätze der ſogenannten italieniſchen Buchhaltung auch auf andere als kaufmänniſche Geſchäfte, welche mit ihr gleiche Bedingung und gleichen Endzweck haben, als: bei der Landwirthſchaft, beim Fabriks- und Manufacturs⸗Betriebe, da Ackerbau nichts anders als eine Manufactur, und zwar eine ſehr verwickelte Manufactur iſt. Iſt ihr Geiſt, das Charakteriſtiſche, was ſich in Nehmen und Geben bei jedem Ge⸗ genſtande und jeder Handlung ausſpricht, richtig aufgefaßt, in welchen wenigen Worten das ganze Geheimniß und die ganze Theorie aller Buch- und Rechnungsführung liegt, ſo kümmern den Landwirth dann wenig mehr die kaufmänniſchen Einrichtungen bezüglich der verſchiedenen Bücher. Er bedarf ganz anderer, und muß es in ſeiner Gewalt haben, alles Detail, was er nur immer wünſcht, in ſeiner Hauptrechnung zu finden, oder aber ſolches daraus zu entfernen, und blos mit ſummariſchen Reſultaten zufrieden zu ſeyn, weil ihm erſteres dann die Journale oder Regiſter mit allen erdenklichen Nebenumſtänden nachwei⸗ ſen. Seine Rechnung muß ihm ein Spiegel ſeyn, was er in jedem individuellen Falle zu thun oder zu vermeiden habe, weil ſonſt häufig bald da, bald dort ſeine Kraft verſplittert wird, alles ergreifend und nichts feſthaltend. Eben ſo muß er daraus das Weſentliche vom Zufälligen, und das Dauernde vom Vorübergehenden unterſcheiden können. Wiener Neuſtadt im September 1841. Der Verfaſſer. ———— Irde Rechnung, und folglich auch die landwirthſchaftliche, beſteht in dem Austauſch von Pro⸗ ducten geſellſchaftlicher Arbeiten oder gegenſeitig geleiſteten Dienſten, und daher,— wenn derſelben einmal ſo viele werden, daß das Gedächtniß alle nicht mehr zu faſſen vermag, in der nummeriſchen Aufſchrerbung derſelben und aller auf die Vermehrung oder Verminderung eines Beſitzſtandes oder wie immer gearteten Vermögens Bezug nehmenden Handlungen, ſobald dieſelben in Zahlen dargeſtellt werden können.*) Beim Gutsbeſitz und folglich auch bei der Landwirthſchaft unterſcheidet man zwiſchen ſtehender und laufender Buchhaltung. Die erſtere umfaßt das ſogenannte Urbar⸗, Grund⸗, Lager-, Saal- oder Flur⸗Buch**) und enthält einen Abriß des ganzen Gutes und aller ſeiner nutzbringenden Theile nach Urſprung, Lage, Gren⸗ zen, Zweck, Beſchaffenheit, Größe, Nutzungsart, Werth ꝛc., ſohin nebſt den Reſultaten der Vermeſſung und der Beſtimmung der Benützungsart auch die Bonitirung, d. i., die eigentlichen Verhältniſſe und phyſiſchen Eigenſchaften des Bodens, die Bewäſſerung, die merkantiliſche Lage deſſelben, und den nach ſolcher erhobe— nen Werth, dann aber auch die auf dem Guts⸗Complexe und auf jedem ſeiner Theile haftenden Gerechtig— keiten, Verbindlichkeiten und Laſten, als z. B.: der beſtimmten und unbeſtimmten Gefälle, der Mühl-, Fiſch— waſſer⸗, Jagd⸗ und Schankgerechtigkeit, der Huth⸗ oder Triftgerechtigkeit, der Frohnen, Zehnten ꝛc., der Pa⸗ tronats⸗ und ſonſtigen Laſten; ferners eine kurze hiſtoriſche Beſchreibung ſeiner Verhältniſſe in älterer und neuerer Zeit, ſeiner bisherigen Beſitzer mit der Bemerkung, wie ſie ein und das andere Grundſtück erwor⸗ ben, und wie und wodurch ſie ſolches verbeſſert haben ꝛc. Eine gleich genaue Beſchreibung und Werthſchätzung verſteht ſich auch von allen zu einem Guts⸗Com⸗ plere gehörigen Gebäuden, wobei das Jahr der Erbauung, ſo wie bei einer jeden beſonderen Hauptrepara⸗ tur das Jahr ihrer Vornahme, die Bauartt ſelbſt, die Größe, innere Eintheilung, der Werth und der aſſe— curirte Betrag beſonders nachzuweiſen iſt. Die dazu gehörigen Karten, als: Vermeſſungs⸗, Bonitirungs⸗ und Nutzungs⸗Karten machen einen Haupt⸗ beſtandtheil dieſes Buches aus. *) Wie ſehr dieß aber relativ ſey, erhellet daraus, daß John Africa, Kaufmann zu Bonni in Afrika nach des Engländers J. Adam's Erzählung mit 15 Schiffen auf einmal laufende Rechnung hielt, und jeden einzelnen Poſten derſelben, bis auf ein Buündel Korallen hinab genau wußte, wenn es zum Abſchluß kam, und doch weder leſen noch ſchreiben konnte. Spiker's Jour⸗ nal für die neueſten Land⸗ und Seereiſen. September⸗Heft 1824 pag. 74. **) Das Urbar⸗Buch als Grundfeſte für das Einkommen und Baſis für Zehent⸗ und Roboth⸗Ablöſungen ꝛc. ſichert und bewahrt das Eigenthum und iſt gleichbedeutend mit Ertragsbuch; ur iſt in gleichem Sinne mit er zu nehmen, und bar ſtammt von dem altdeutſchen bären(tragen) ab. 2 Werden dem Grundbuche außer beſonderen Natural- und Geld⸗Ertrags⸗Rubriken, welche alljährlich aus den Guts⸗- oder Wirthſchafts-Rechnungen ergänzt werden, auch Tabellen über die Frucht- oder ſonſtigen Producten⸗Preiſe, über den Gang der Jahres⸗Witterung ꝛc. beigefügt, ſo kann dieß Buch in adminiſtrativer Beziehung von großer hiſtoriſcher Wichtigkeit und ſelbſt für die Etats⸗Anfertigungen von beſonderem Nutzen werden. Der 2te oder eurrente Theil der Buchhaltung umfaßt dagegen die jährliche Betriebs⸗Rech⸗ nung mit Ausweiſung aller Einnahmen und Ausgaben, in baarem Gelde, ſo wie in Naturalien, der Verwendung der Arbeitskräfte von Vieh und Menſchen, des Düngers ꝛc. Alles, was nur entfernt auf eine Arbeit Einfluß nimmt, muß darin, um ſich den Erfolg hieraus überzeugend deuten zu können, kurz und deutlich enthalten ſeyn. Nicht minder muß ſich in ihren Schluß-Reſultaten von Zweig zu Zweig und für jeden Theil der Wirth⸗ ſchaft, deſſen Ertrag man wiſſen will, oder deſſen Einwirkung auf andere Zweige derſelben von Wichtigkeit erſcheint, die wirkliche Größe des Vor⸗ oder Nachtheiles bei einer wie bei der andern verſchiedenen Opera⸗ tion, nach Verſchiedenheit der Capital⸗Fonds, nachgewieſen finden. Vor Allem müſſen wir zuerſt die nöthigen Begriffe vom Vermögen und das Beſondere über die Na⸗ tur der Capitalien vorausſchicken. Unter Vermögen begreift man alle beweglichen und unbeweglichen Dinge oder Güter, in deren Beſitz irgend Jemand durch eigenen Erwerb, mittelſt Ankauf, durch Erbſchaft ꝛc. ſich befindet, und wovon einige das Werk der Natur, als der anbaufähige Boden, Bergwerke ꝛc., andere die Frucht einer vorausgegange⸗ nen Induſtrie ſind, als: die Getreide-Sorten, die herangezogenen Thiere, Gebäude ꝛc., welche ſämmtliche Gegenſtände Capital-Werth haben. Man nennt gewöhnlich nur diejenigen Werthe Capitalien, die zu einer Produetiv⸗Operation dienen und ein materielles Einkommen gewähren, wie z. B. die auf Grund und Boden und die auf verſchie⸗ dene Induſtrie-Zweige verwendeten Werthe, zum Unterſchiede von jenen, welche die Production auf keine Weiſe befördern, von welcher Art die in den Kaſſen todt liegenden und die ſonſt auf verſchiedene Weiſe ihrer nutzbringenden Verwendung oder Production entzogenen Capitalien ſind. In den meiſten Productiv⸗Operationen ſpielen dreierlei verſchiedene Dienſte eine Hauptrolle, und zwar: der Bodendienſt, der Capitalsdienſt und der Induſtriedienſt. Um nun zu wiſſen, wieviel man jedem dieſer Dienſte verdanke, um jeder Production den betreffenden Antheil in Rechnung bringen zu können, hat man ſie zu Capital⸗Stocks erhoben, und ihnen die Benen⸗ nungen Länderei⸗Fonds, Capital⸗Fonds und Induſtrie⸗Fonds beigelegt. Statt dieſer aus der National⸗Okonomie entnommenen Eintheilung der Fonds hat man jedoch für die Landwirthſchaft die nachfolgende ſubſtituirt, beſtehend in Grund⸗ und Boden⸗Capital, in Inventa⸗ rial⸗Capital und in Betriebs⸗Capital. Unter dem Grund⸗Capital verſteht man alle in Grund und Boden ſo wie in den zum Betriebe eines jeden Induſtrie- und Nutzungszweiges erforderlichen Gebäuden ſtockenden Werthe, wodurch ſich der Land— wirth und jeder Induſtrie-Unternehmer in Beſitz eines Landguts, einer Fabrik und eines jeden anderen In⸗ duſtrie⸗Etabliſſements geſetzt hat, oder ſetzen kann. Das Inventarial⸗Capital beſteht in den zum Betriebe der verſchiedenen Induſtrie- und Nu— tzungszweige nothwendigen Maſchinen, wohin im landwirthſchaftlichen Gewerbsbetriebe das Zug- und Nutz⸗ vieh gleichfalls zu rechnen iſt, dann in den erforderlichen Geräthen und Utenſilien. Man nennt es ſonſt auch den fundus instructus, daß ſtehende oder eiſerne Capital, weil es immer vollzählig und im guten Stande vorhanden ſeyn ſoll. 3 Das Betriebs⸗Capital dagegen umfaßt den ganzen baren Fond, ſo wie die verſchiedenen verkäuf⸗ lichen Producte zur Beſtreitung der currenten Betriebs⸗Ausgaben, für Rohſtoffe jeder Art, für Steuern und Gaben, Arbeit ꝛc. Es wird auch ſonſt das umlaufende Capital oder Verlag genannt. Es wird daſſelbe häufig auch zu Meliorationen(Verbeſſerungen) im Gegenſatze von Deteriorationen(Werthsverminderungen) verwen— det, wodurch nicht allein der Grundwerth oder das Grund- und Boden-Capital gleich einem neuen Grund⸗ ankaufe, ſondern auch das Inventarial⸗Capital vermehrt werden kann. Auch hängt hievon die Erhaltung des einer Werthsverminderung durch Abnützung unterliegenden Inventars ab. In einer Landwirthſchafts⸗Rechnung muß es ſonach Hauptaufgabe ſeyn, zu zeigen, wie ſich das in der Wirthſchaft ſtockende Capital verzinst habe, ob nämlich Vortheil oder Schaden, und in welchem Ver— hältniß eins von beiden, aus einem und dem andern Betriebszweige derſelben, gezogen wurde. Was das Grund⸗Capital betrifft, gibt der Pacht- und Miethzins den Capitalswerth des un— beweglichen Vermögensſtandes an die Hand, ſobald nach dem landesüblichen Zinsfuße für derlei Güter beide Beträge zu Capital erhoben werden. Sonſt iſt derſelbe auch durch den Ankaufspreis des Gutes gegeben. Im Falle das Inventarium unter dem Pacht⸗ und Miethzinſe ſchon mitbegriffen ſeyn ſollte, verſteht es ſich von ſelbſt, daß dann der daſſelbe treffende Theilbetrag früher abgezogen und dann erſt auf die angedeu⸗ tete Weiſe fürgegangen werden müſſe. Da das Inventarial⸗Capital mehreren Gefahren als das Grund- und Boden⸗Capital ausge⸗ ſetzt iſt, ſo werden die Zinſen gewöhnlich doppelt ſo hoch als die des Grund-Capitals angenommen und überdieß für die durch den Gebrauch und das Alter der Inventar⸗Gegenſtände herbeigeführte Abnützung 8— 10% gerechnet. Wenn die Zinſen für das Grund⸗Capital, welches ſchon vielmehr geſichert iſt, mit 31 ange⸗ nommen werden, ſo werden für das Inventarium aus obigem Grunde 6% gerechnet. Häufiger findet man 5%i und für die Abnützung 10% angenommen. Eine Ausnahme hievon macht jedoch der Viehſtand. Dieſer wird entweder von Jahr zu Jahr geſchätzt, oder es werden hiefür im Ganzen für die Zinſen, für die Ab— nützung desſelben durch das Alter, und für das Riſico eins ins andere 10%¼ angenommen. Wollte man die Zinſen des Betriebs⸗Capitals mit 6 2 feſtſetzen, ſo iſt jeder weiterer Über— ſchuß als das Reſultat eines 4ten Capitals, nämlich der Intelligenz, anzuſehen. Um durch eine Wirthſchafts⸗Rechnung nun zur Kenntniß des Nutzens oder Schadens jedes einzelnen Betriebszweiges, jedes Feldſchlages oder jeder Productionsart zu gelangen, muß denſelben der ſie treffende Theil der Zinſen aus dem Grund- und Inventarial-Capital, die Abnützung aus letzterem, alle Auslagen an Geld, Wirthſchafts⸗Erzeugniſſen, verrichteter Arbeit ꝛc. angerechnet und anderer Seits denſelben wieder alles das, was dieſelben hervorgebracht, im Geldwerthe zu Guten geſchrieben werden. Die Zinſen des Grund⸗Capitals oder die Grundrente muß auf die einzelnen Grund-Par— zellen nach Verhältniß des objectiven und ſubjectiven Werthes derſelben vertheilt werden. Ein Gleiches hat mit den Zinſen des Inventarial⸗Capitals, theils mittel- theils unmittelbar zu geſchehen, und eben ſo werden auch die Steuern und Gaben, nach demſelben Verhältniß wie die Grundrente, über den Boden vertheilt. Was die von Menſchen und Vieh verrichtete Arbeit betrifft, ſo muß jedem Wirthſchaftszweige, jedem Feldſchlage oder jeder Fruchtgattung der ſie treffende Theil angerechnet werden. Ein Gleiches hat auch mit dem Duͤnger im Verhältniß der Conſumtion deſſelben zu geſchehen, worauf wir noch ſpäter zurückkom⸗ men werden. Obſchon das Vieh nur als Maſchine in einer Wirthſchaft gebraucht wird, ſo muß ihm gleichwohl alles Futter, die Koſten der Wartung und die Zinſen ſeines Capital-Werthes, ſo wie die Werthsverminde— 1* 4 rung deſſelben angerechnet, auf der andern Seite demſelben aber wieder alle verrichtete Arbeit und, was das— ſelbe an thieriſchen Producten geliefert hat, wie nicht minder die Werthserhöhung zu Guten geſchrieben werden. Zu dieſem Behufe bedarf vor Allem beſonders mehrere Journale, Negiſter oder Tagebücher und ſelbſt in der kleinſten Haushaltung, wenn man dießfalls klar ſehen will, folgende, als: ein Geld-Journal, ein Regiſter über die Arbeiten der eigenen Dienſtleute, . ein Regiſter über die Arbeiten im Tag- oder Wochenlohne, .ein Haushaltungs⸗Conſumtibilien⸗Regiſter, ein Geſpann⸗Regiſter, ein Viehſtands⸗Regiſter, . ein Wurzelgewächs- und Grünfutter-Vorraths⸗Regiſter, IHI. ein Milchwirthſchafts⸗Regiſter, I. ein Scheunen- oder Abdruſch-Regiſter, K. ein Korn⸗ oder Schüttboden⸗Regiſter, L. ein Rauhfutter- und Stroh-Regiſter, dann M. ein Inventarial⸗Geräthe⸗Regiſter. 2ASSAA Als erſter und wichtigſter Akt bei Ubernahme einer Wirthſchaft und was immer für einer Vermögens⸗ verwaltung ſtellt ſich jedoch das Inveutar dar. Es iſt dieß das vollkommen geordnete Verzeichniß des ma⸗ teriellen Inhalts eines jeden Hausweſens, jeder Unternehmung und jedes Gewerbsbetriebes von Gegenſtänden und Sachen, welche den derlei Betrieb begründen, beſtehend in Grund und Boden, Gebäuden, Anlagen, Ma⸗ ſchinen und ſonſtigen Betriebs- und Einrichtungs-Geräthen und Effekten, ſonſtigen Material⸗ und Natural⸗ Beſtänden, barem Gelde, Activ-Forderungen und Paſſiv-Schulden. Sämmtlich bewegliches und unbewegliches Vermögen muß zu dieſem Behufe nach ſeinem wahren wirthſchaftli⸗ chen Werthe zu Geld angeſchlagen werden, welche Ausmittlung man die Werthſchätzung oder Taxation nennt. Die Inventur und Schätzung des unbeweglichen Vermögens iſt mit weit mehr Schwierigkeiten und Zeitaufwand als die des beweglichen verbunden. Es gehören, will man anders die ver⸗ ſchiedenen Objecte nach ihrem wahren Werthe ſchätzen und nach ihren beſondern Eigenſchaften beſchreiben, auch viel mehr practiſche Kenntniſſe dazu als zu letzterer. Kenntniſſe allein reichen auch nicht immer hin; man muß in dieſem Geſchäfte lange Übung und Routine haben, will man nicht, bei dem beſten Willen und redlichſten Abſichten ſich ſelbſt und andere täuſchen und betrügen. Bei Schätzungen und Vermägensbeſchreibungen kommen zunächſt beſonders die Preiſe, nach welchen geſchätzt werden ſoll, in Betracht. Behufs der Sachen-Werthsbeſtimmungen oder Schätzungen bedient man ſich mancherlei Preiſe, als: a. des Marktpreiſes, auch laufender Preis genannt, wofür jedes gangbare Product in einer beſtimmten Zeit gekauft und verkauft wird; b. des ſogenannten Inventurs⸗ oder feſtſtehenden Preiſes, welcher immer unabänderlich ganz gleich an⸗ genommen wird; c. für Gegenſtände von größerem Belange des beweglichen, dann für das unbewegliche Einrichtungs⸗ Vermögens, des Nutzungs⸗- oder Gebrauchs⸗-Werthes; 5 d. des natürlichen oder Productions⸗Preiſes, wofür ein Product oder oder eine Waare erzeugt wird und verkauft werden kann; dann e. des Affections⸗Preiſes, Praetium affectionis genannt. Ad a. Der Marktpreis findet bei den meiſten unentbehrlichen Lebensbedürfniſſen ſeine Anwendung, da ihr Bedarf allgemein eintritt und auf den Märkten dießfalls ſich Concurrenz findet, als bei den Körnergat⸗ tungen ꝛc.*) Für die Hauptkörnergattungen findet man denſelben gewöhnlich nach dreierlei Unterſchieden, u. z. für die gute, mittlere und geringe Frucht in Zeitungen und ſonſt auch in eigenen Marktpreis⸗Verzeichniſſen notirt. Wo demnach eine Preis-Veranſchlagung oder Werthſchätzung diesfalls Statt findet, muß immer vorher ent⸗ ſchieden ſeyn, zu welcher obiger drei Claſſen die betreffende Frucht gerechnet werden könne, was ſich ganz beſonders durch das Gewicht genau beſtimmen läßt. Am häufigſten werden Durchſchnittspreiſe aus den Marktpreiſen von einem oder mehre⸗ ren Jahren angewendet, da dieſe dann den wahren Productionspreiſen am erſten nahe kommrn. Um die Erzeugniſſe des Ackerbaues und beſonders die zur eigenen Conſumtion für Vieh und Men⸗ ſchen beſtimmten oder verwendeten zu berechnen, thut man wohl am beſten, den Jahres⸗Markt⸗Durchſchnitts⸗ preis ſeiner nächſten Umgebung für dieſelben nach einiger Moderation anzunehmen, und zwar nicht blos darum, weil derſelbe der Transports⸗ und Verkaufskoſten wegen(wohin Abnützung des Geſchirres und der Pferde ſelbſt auch gehört) ſchon einige Anderung erleidet, ſondern weil auch nicht alles Getreide und alle andern landwirth⸗ ſchaftlichen Erzeugniſſe, welche in der Wirthſchaft conſumirt werden, zu Markte kommen, und— wenn ſie kämen, nie ganz preiswürdige Marktwaare ſind, was,— wenn dieß auch wirklich der Fall wäre, den Marktpreis, der außergewöhnlichen Zufuhr und Concurrenz wegen, unendlich herabdrücken würde,— dann auch, weil die we⸗ nigſten Landwirthe, die nicht einem Hauptmarkt ſehr nahe wohnen, die höhern Preiſe, welche faſt nur allein den Fruchthändlern— beſonders bei ſchlechten und grundloſen Wegen, zu Guten kommen, benützen können, indem zu den Zeiten, wo ſie gewöhnlich einzutreten pflegen, der Landwirth nicht zu Markte fahren kann und die Vor⸗ rathskammern der Fruchthändler in den Städten dann allein den Preis beſtimmen. Wahr iſt es, wenn ich auf der einen Seite für mein verkäufliches Getreide einen hohen Preis erhalte, ſo ſollte ich conſequent auch das, was ich in meinem Haushalt, um wieder aufs Neue Getreide bauen zu können, zu verzehren gezwungen bin, hoch anſchlagen; allein bei Würdigung des vorſtehend Angeführten, muß ſich doch eher und mit mehr Grund für den Jahres-Markt-Durchſchnittspreis entſchieden werden. Häufig bedient man ſich eines Durchſchnittes aus den Marktpreiſen von 10 und noch mehr Jahren, was beſonders bei Güter⸗Verkäufen und Pachtungen Statt findet. Der Kaufmann bedient ſich bei der Schätzung ſeines Waarenlagers ſo wie der Fabriksherr bei der Schä⸗ tzung ſeiner Fabrikate Behufs einer Vermögenſtands⸗Inventur auch der currenten Preiſe, in welchen der Betrag der Bezugs⸗Speſen, u. z. des erſteren für ſeine verſchiedenartigen Waaren-Artikel und des letzteren für ſeine Rohſtoffe oder Materialien, dann der Theilbetrag für ihre Mühe und Arbeit, wie nicht minder für die Verwen⸗ dung ihrer Fonds, was ſie ihren billigen Gewinn nennen, enthalten iſt. Obſchon dießfalls kein eigentlicher Markt und ſohin keine Marktpreiſe Statt finden, ſo haben doch ihre Artikel einen beſtimmten, gangbaren Preis. Denn der Kaufmann weiß ganz ſicher, wie hoch ihm ſeine Waare *) Beim Heu und Stroh dürfte derſelbe wohl nur ſelten zutreffend und richtig ſeyn, weil dieſe beiden Artikel nur Ausnahmsweiſe und in geringen Quantitäten zu Markte kommen. 6 im Einkaufe gekommen iſt und wie viel er beim Verkaufe derſelben gewinnen müſſe, wenn er nicht zu Schaden kommen ſoll. Ad b. Behufs der Berechnung der mit Schluß des Rechnungsjahres verbleibenden Belags⸗Gegenſtände wendet man nicht ſelten feſtſtehende Preiſe an, wovon ſie den Namen Inventurs-⸗Preiſe erhalten haben. Wir werden in der Folge durch ein practiſches Beiſpiel erſehen, wie mißlich es um ſolche Anſchlagun⸗ gen ſteht, wenn nicht der Betrag der wirklichen Abnützung für jedes Ding in Rechnung kommt. Ad c. Das bewegliche und unbewegliche Einrichtungsvermögen, erſteres bei Ge⸗ genſtänden von größerem Belange— fundus instructus genannt, wohin auch alle zu einem Gewerbsbetriebe gehörenden, keinen unmittelbaren Ertrag gebenden Gebäude zu rechnen ſind, iſt nach den Erzeugungs⸗ koſten jedoch mit dem Unterſchiede anzuſchlagen, daß, nachdem das darin ſteckende Capital einer fortwäh⸗ renden Werthsverminderung durch die allmählige Abnützung derſelben unterliegt, dieſe Verminderung mit in Anſchlag gebracht werden müſſe. Freiherr von Puteani, jun. gibt dießfalls*) meines Wiſſens die richtigſte Methode an. Es wird vorerſt der Koſtenbetrag der ganz neuen Beiſchaffung, ſodann die Zeitdauer vom Zeitpuncte der ganz neuen Her⸗ ſtellung bis zu jenem der Unbrauchbarkeit, ferner die bisherige Zeitdauer eines ſolchen Gegenſtandes oder Gebäu⸗ des und dann endlich dasjenige ausgemittelt, was etwa beim gänzlichen zu Grundegehen noch hievon an Werth zu anderem Behufe, an Holz, Eiſen ꝛc. erübrigen dürfte. Sind dieſe Größen, und bei jenen Gegenſtänden, welche einer temporären Inſtandhaltung bedürfen, auch noch dieſe jährlichen Aufwandsgrößen gefunden, ſo wer⸗ den von dem Betrage der Herſtellungskoſten, z. B.: eines ganz neuen Gebäudes pr.. 2..— 3..— 3. 5000 fl. vorerſt die bei deſſen Untergang einſt erübrigenden Baumaterialien pr.. 3... 500 fl. abgezogen, wornach auf die ſchon verfloſſene und auf die noch zugewärtigende Zeitdauer, z. B. von 100 Jah⸗ ren des zu ſchätzenden Gebäudes.. 3—... 4.. 3 4500 fl. zu vertheilen bleiben. Wenn erſtere mit 25 Jahren und letztere mit 75 Jahren ausgemittelt werden, ſo entfällt hievon auf die künftige Zeitdauer desſelben 3 3. 3—.. 3 3. 3375 fl. Wenn die jährlichen Unterhaltungskoſten im Durchſchnitt 30 fl. pr. Jahr betragen, ſo gibt das ein Abſchlags⸗Capital, zu etwa 5% von 3 3 3 3——.—.. 600 fl. und es verbleiben nach Abſchlag der Unterhaltungskoſten demnach....—. 2775 fl. Hierzu den Werth der erübrigenden Materialien von......— 3 500 fl. ſo ergibt ſich ſohin der ganze Schätzungspreis des Gebäudes mit 4.—... 3273 fl. Ad d. Unter natürlichen Koſten⸗ oder Produetions⸗Preis verſteht man denjenigen Preis, wofür irgend ein Product nach Berechnung aller Koſten im ganzen Bereiche der Induſtrie erzeugt werden kann. Man unterſcheidet dießfalls nach den ſtaatswirthſchaftlichen Schriftſtellern und beſonders nach Say 3 Claſ⸗ ſen von Induſtrie⸗Arbeiten, nämlich: *) In ſeinen Grundſätzen des allgemeinen Rechnungsweſens mit Anwendung auf alle Vermögens⸗ und Gewerbsverhältniſſe des bür⸗ gerlichen Lebens. Wien 1818, in 4. bei Gerold. 7 1. Die Landbau⸗Induſtrie, die ihre Producte zur Befriedigung unſerer Vedürfniſſe ohne Ver⸗ mittlung der Natur abgewinnt, 2. die Fabriks⸗ oder Manufacturs⸗Induſtrie, welche ihre Producte oder rohen Stoffe aus den Händen des erſten Erzeugers bezieht, und irgend eine Verwandlung durch chemiſche oder mechaniſche Ver⸗ fahren mit denſelben vornimmt, dann 3. die Handels⸗Induſtrie, welche die Producte an dem einen Orte einkauft, um ſie an einen an⸗ dern, wo ſie einen höhern Werth haben, zu ſchaffen und zu verkaufen. Ad 1. Der Landbau⸗Unternehmer conſumirt bei ſeinen Productionen die Samenkörner, deren Werth er vernichtet, weiters conſumirt er die Dienſte ſeiner Arbeiter, einen Theil von dem Werthe ſeines Zugviehes, ſeiner Acker- und übrigen Geräthſchaften, wie nicht minder einen Theil von jenem der Gebäude, endlich auch einen Theil desjenigen Dienſtes, den ihm der Boden leiſtet. Alle dieſe Conſumtionen ſind jedoch nur Vor⸗ ſchüſſe und müſſen durch den Werth des zu erzielenden Products wieder erſetzt werden; folglich beſteht der Ko— ſtenpreis genau aus der Conſumtion aller hier genannten Werthe. Die Leiſtung des Unternehmers gehört jedoch auch mit zu den Productionskoſten. Das daraus hervorge⸗ hende Product muß ihm daher nicht nur ſeine hier genannten Vorſchüſſe erſetzen, ſondern ihm noch außer— dem einen Gewinn bringen, wodurch er für ſeine Zeit, ſeine Talente und ſeine Bemühungen entſchädigt oder belohnt wird, wornach man demnach den Erzeugungskoſten irgend eines landwirthſchaftlichen Products eben ſo gut das Intereſſe eines Capitals, als den Pachtzins aus der Bodenfläche eingerechnet findet. Ad 2. In der Mannfacturs⸗Induſtrie werden faſt auf gleiche Weiſe, wie bei der Landbau⸗Induſtrie, die erforderlichen rohen Stoffe, Maſchinen oder Werkzeuge, Gebäude und Arbeiten conſumirt, daher muß der Fabrikant, um nicht nur auf die wohlfeilſte Weiſe zu produciren, ſondern auch zu wiſſen, ob eine Sache, wenn ſie ſelbſt mit den geringſten Koſten producirt wird, auch die Productionskoſten bezahlt und ihn für ſeine Bemühun⸗ gen vollkommen entſchädigt, die Wirkung der Concurrenz der Producenten, die Entfernung der Orte, woher er ſeine rohen Stoffe bezieht und derjenigen, wo er ſeine Fabrikate niederlegt, den Einfluß der Communications⸗ Mittel und das Verfahren bei der Production ſelbſt, mit einem Worte die Elemente, die den Koſtenpreis des fertigen Products beſtimmen, vollkommen genau kennen, und im Stande ſeyn, die verſchiedenen Auslagen, als: den Ankauf der Rohſtoffe, den Lohn der Arbeiter, die Ausbeſſerungen, die Abgaben, den Brennſtoff, die Beleuchtung, die auf jeden Tag vertheilen Capitals⸗Zinſen ꝛc. genau zu berechnen; denn wenn er als Eigenthü⸗ mer dieſer verſchiedenen Fonds, ſeine Gebäude nicht ſelbſt brauchte, würde er einen Miethzins, und wenn er ſeine Fonds nicht ſelbſt umtriebe, würde er einen Zins aus denſelben beziehen. Seine Unternehmung nimmt ihm daher nicht nur den Miethzins, ſondern auch die Zinſen weg, die er aus den genannten Quellen ſelbſt hätte bezie⸗ hen können. Ad 3. Die Handels⸗Induſtrie umfaßt alle diejenigen Arbeiten, die den Wiederverkauf des Eingekauften zum Zwecke haben, ohne daß mit der Waare eine andere weſentliche Veränderung, als die der Zertheilung, vor⸗ genommen wird. In der Handels⸗Induſtrie ſind die Waaren, die eingekauft werden, der rohe Stoff, dabei wird die Arbeit der Gehülfen conſumirt, und wenn Waaren verſchickt werden, um dagegen wieder andere zu er⸗ halten, ſo ſind die verſchickten Waaren eben ſo gut conſumirte Gegenſtände als die Samenkörner, die der Erde anvertraut werden.— Die Rückfracht aber iſt das Reſultat dieſer Conſumtion und ein neues Product, wodurch die gemachten Vorſchüſſe erſetzt werden. Der Kaufmann muß daher, gleich dem Fabriksunternehmer, die verſchie⸗ denen Einwirkungen auf Qualität und Preis ſeiner Waaren⸗Artikel genau kennen und den Einkaufs⸗ und Ver⸗ ſchleiß⸗Preis, wenn er ſein Geſchäft mit Nutzen treiben will, auch gehörig zu berechnen wiſſen. 8 Ad e. Der Affections⸗Preis findet ſeine Anwendung bei Liebhaberei⸗ und Lurus⸗Gegenſtänden, von welcher Art Schmuckſachen, aller Art ſeltene, naturhiſtoriſche Gegenſtände, Alterthümer, ſeltene Minera⸗ lien, ausgezeichnet ſchöne Thiere u. d. gl. ſind, deren Preis ſich niemals nach ihren Koſten, ſondern ſtets nur nach der, durch verſchiedene Umſtände und Anſichten veranlaßten Neigung und Vorliebe gewiſſer Perſonen für dieſelben, und nach der größern oder geringern Neigung des Inhabers derſelben, ſolche zu verkaufen, richtet. Auch bei angenehm gelegenen Landgütern und Grundſtücken, beſonders in der Nähe großer Städte pflegt dieſer höhere Werth, dieſer Werth der beſonderen Vorliebe nicht ſelten einzutreten, ſo zwar, daß dieſe Gü⸗ ter entweder gar nicht, oder nur um den mehrfachen Betrag des ſonſt gewöhnlichen Güterpreiſes zu bekommen oder zu verkaufen ſind. Der Preis, d. i. die Verkäuflichkeit einer Sache oder ihre Eigenſchaft ſich gegen andere umſetzen zu laſ⸗ ſen, hängt in jeder gegebenen Periode davon ab, ob dieſelbe leicht hervorzubringen oder leicht herbeizuſchaffen i*ſt, ob große oder geringe Vorräthe davon vorhanden ſind, und welcher Begehr oder Nachfrage dießfalls Statt findet. Mißernte, Wechſel der Mode, Wechſel in den Productionskoſten durch eingeführte verbeſſerte Maſchinen, Monopole— oder das Recht zur Alleinerzeugung oder Alleinhandel,— was in der neueſten Zeit häufig durch die Privilegien oder Patente bewirkt wird,— neu eröffnete Zufuhrswege und Quellen, Abgaben, Zölle und Krieg wirken ganz beſonders mehr oder minder nachtheilig auf die Producten- oder Waaren-⸗Preiſe ein, daher dießfalls eine genaue Vertrautheit mit der Natur aller dieſer Dinge und ihren Einwirkungen von dem weſent— lichſten Nutzen iſt. Der Koſtenpreis einer Sache kann nur ſelten ihren Werth, ſondern meiſtens nur das Minimum beſtim⸗ men, unter welches der Preis einer Sache nie auf die Dauer herabſinken kann. Eben ſo wenig beſtimmt das Ver⸗ hältniß von Nachfrage und Angeboth denſelben, ſondern blos die Fluctuationen(Schwankungen) des Sachen⸗ preiſes. Seine eigentlichen Grenzen ſetzen ihm auf der einen Seite: der Koſtenbetrag, auf der andern Seite: der Werth des Gutes. Iſt das Vermögen nach allen ſeinen Beziehungen und Titeln bekannt und hierüber das Inventarium dergeſtalt angefertigt, daß unter Vorſetzung des Titels:„Aetiv⸗Stand“ die Activ⸗Vermögens⸗Beſtand⸗ theile in fortlaufender Poſt-Nummer zuerſt, und nachdem dieſelben in eine Hauptſumme gebracht ſind, das Paſſiv⸗Vermögen unter Vorſetzung des Titels:„Paſſiv⸗Stand“ eben ſo ausgewieſen worden, durch deren Vergleichung das reine Vermögen dargeſtellt wird, ſo bilden dieſe Inventars-Sätze die erſten Poſten beim Beginne einer Rechnungslegung über was immer für eine Vermögens⸗Verwaltung*). Zur Notirung der täglichen Vorfälle, wodurch was immer für eine Anderung in dem Beſitzthum, in den Vorräthen ꝛc. herbeigeführt wird, dienen nun die vorgedachten Journale oder Negiſter, von welchen, um nicht unnöthig weitläufig zu werden, hier bloß Formularien, verſehen mit den zum Verſtehen derſelben erfor⸗ derlichen Bemerkungen, mitgetheilt werden. *) Bei unſerer Art Buch und Rechnung zu führen, wird dann für die ganze Folge dieſes Rechnungsſtück beſeitigt, da ſich alle Daten deſſelben in der Bilanz vorfinden, folglich bei Beginn jeder neuen Rechnung die Vermögensbeſtandtheile immer gleich unmittelbar aus der letzt abgeſchloſſenen in die neu verlegte Rechnung übertragen werden. A. Das Geld⸗Journal. Dasſelbe iſt ganz einfach auf folgende Weiſe zu führen Empfang Ausgabe Haupt⸗ ſ ar⸗— ͤ ee hn Artikel 15 L Pas. L tt. f. Ir.. ſt. kr. Nr. V Caſſe⸗Baarſchaft vom vorigen Monat.... 320 40 V v den 13.—— V 38. Auf Wochenlohn vom 10.— 15. d. MN...—— 7 30— C. 39. Dem Schmid N. laut deſſen Conto..—— 6 40— M. 40. Von der Wirthſchafterin für verkaufte Milch ꝛc. vom 1. 19. d. Ne.......... 16—— H. Man könnte dieſen Fürgang, wo vom Geld⸗Journal, ſtatt in die Hauptrechnung einzutragen, vielmehr auf andere Regiſter ſich berufen wird, eine Weitläufigkeit nennen; es iſt dieß aber bei näherer Vertrautheit mit der Einrichtung und dem Zwecke dieſer Regiſter durchaus nicht der Fall; im Gegentheil wird gerade dadurch ver⸗ mieden, daß nicht jede Kleinigkeit ins Hauptbuch gebracht werden müſſe, und die Überſicht dadurch erſchwert werde. Das Geld⸗Journal iſt hier vielmehr als ein Sceontrum anzuſehen, welches zu jeder Stunde über un— ſere Barſchaft Auskunft geben ſoll. Es wird monatlich abgeſchloſſen und der ausfallende Geldreſt in das nächſt folgende Journal übertragen. B. Regiſter ü ber die Arbeiten der eigenen Dienſtlente. Säen Harken, und Stroh⸗ binden Aufladen Samen⸗ Jäaͤthen bänder⸗ Mähen und und Einbanſen chtr machen zuſammen⸗ nachrechen nachtragen ſetzen Monat Tag m. V w. m. w. m. V w. m. V w. m. w. m. w. m. A r b e ĩ t 8⸗ 2. 2. Sa. 4 V V 3 8 4 6 Sal. 24¾ 2 V2 1 Sa. 4 ½ . V V V Erklärung. NB. Die Buchſtaben m., w., bedeuten männliche und weibliche Avbeitstage. Für jeden Fall müſſen im Anfang, bis daß man die Erforderniß zu beurtheilen im Stande iſt, für jeden Feldſchlag Einlags⸗ bogen(mit abgeſchnittenen Kopftheil) gebraucht werden. Rückſichtlich des Eintragens iſt zu merken, daß, wie eine Arbeit ganz geſchehen iſt, wie hier z. B. das Säen und Samennach⸗ tragen, alsdann gleich die Verbuchung Statt finden müſſe, was einſtweilen, bis die Koſten der Unterhaltung der Dienſtleute zu 8 4* ...... Ioch....... Fe Flg Feldſchlag . N Ende des Jahres ausgemittelt werden können, bloß der Zahl der Arbeitstage nach zu geſchehen hat. In dieſem angenommenen Falle müſſen daher vier männliche Arbeitstage für beſagte Arbeit dem Ackerhaushalts⸗Conto zu gut geſchrieben, dem Feldſchlag Nro.... und zwar dem Gerſtenbau⸗Conto aber zur Laſt oder als Koſten angerechnet werden. Übrigens wird ſich auf die im Regiſter über die Handar beiten im Tag⸗ oder Wochenlohn gegebenen Erklärungen berufen. In dem leer gelaſſenen Naume rechter Hand ſinden allerlei Bemerkungen, wie ſich die Arbeit gemacht habe ꝛc., ihren Platz. Mit einem eingeſchnittenen Index in margime für die einzelnen Feldſchläge und ſonſtigen verſchiedenen Nutzungs⸗ Objecte verſehen, iſt das augenblickliche Auffinden des betreffenden Objectes ſehr erleichtert. C. Regiſter ü ber die Handarbeiten im Tag⸗ oder Wochenlohn. — — 2— Vom 18.— 23. Februar 1839. Vom 22.— 27. April 1839. Bei—. Dung geladen für n Kartofieln aus- Beim Dungbereiten Beim Erdäpfel klauben und zerſchneiden. 3 Schlag Nr. 1. für Schlag Nr. 1 auf Schlag Nr. 1. auf Schlag 2 Männer Weiber Weiber Weiber Männer 5 à 40 kr. A... kr. à 30 kr. à 30 kr. à 40 kr. SRISäF S EO. ND.KXISNLDNDTS NSNSäF. S.[7D. MISIXIS .Laa 1 1[1 111[1 1.—.. 1— 3 fl. 20 kr. Sa. 5 2.1[1 1[3.. 1 1 2 3 1 1 1.3 1 1 2 2 fl Sa 2 4. 1 1 1 3 4fl. 30 kr. Sa. 9 ,5..... 1 1 40 kr. Sa. 1 1 1 5.... ·* 6 7.. Erklärungen. Statt eines Namensverzeichniſſes werden für die Wochenliſten Nummern gebraucht. Jeder Arbeiter erhält ein No., welches er beim Austritt zurückgeben, und jeden Samſtag, wo gewöhnlicher Zahltag iſt, vorzeigen muß. Um zu verhüthen, daß nicht in eine unrechte Colonne eingetragen werde, ſind die Nummern ſtets zweimal, und zwar zu Anfang und zu Ende des aufgeſchlagenen Bogens, wie hier zu ſehen, zu ſchreiben. Weil das Rubriziren dieſer Regiſter⸗Bögen zu mühſam wäre, ſo muß man ſelbe lithographiren laſſen. Die Aufſchriften, die ſich immer nur nach den verſchiedenen in einer Woche vorfallenden Arbeiten richten, haben beim Druck, wie es ſich wohl von ſelbſt verſteht, hinwegzubleiben. Die Buchſtaben M., D., M., D., F., S. bedeuten die Wochentage mit Außſchluß des Sonntags, und für die Zahl der Arbeitstage in einer Woche iſt bei jeder Rubrik oder jedem Felde eine eigene Colonne angebracht. Sollte es ſich ereignen, daß auch an Sonntagen gearbeitet werden müßte, ſo mache man dieß in der ſamſtägigen Colonne durch einen zweiten Strich erſichtlich. 4 Wenn aber ſo viele Tagelohner gehalten werden müßten, daß man für eine Woche auf Einer Bogenſeite nicht auslangen, näm⸗ lich nicht alle Nummern anſetzen könnte, ſo verwende man die nächſtfolgende Seite zur Fortſetzung. Eigentlich iſt der Raum eines aufgeſchlagenen Bogens für die Geſchäfte einer Woche beſtimmt. In unſerm Formulare iſt aber gezeigt worden, daß man hiemit auch öconomiſch zu Werke gehen könne. Wo der verſchiedenen Arbeiten in einer Woche für mehrere Zweige nicht zu viele vorfallen, kann in kleinen Oconomien auf einer Bogenſeite Naum für 2— 3 Wochen gewonnen werden. Der Geſammtbetrag des wöchentlichen Verdienſtes der Taglöhner muß zwar auch im Geld⸗Journal in Ausgabe gelegt werden; in der letzten Berufungs⸗Colonne dieſes Journals wird ſich aber auf dieſes Regiſter durch Beiſetzung der Litt. desſelben bezogen, und ſohin wird dießfalls nicht aus dem Geld⸗Journal, ſondern aus dieſem Regiſter unmittelbar in die Hauptrechnung eingetragen. Dieß kann jedoch nach meiner Manier nicht beſſer geſchehen, als wenn man den Zeitpunct abwartet, wo eine Arbeit, wie hier z. B. das Dungladen und Breiten für einen Feldſchlag ganz beendet iſt. Alsdann muß die Caſſe für 5 männliche Handtage à 40 kr. mit... 3 fl. 20 kr., und „ 4ℳ weibliche„ à 30 fr.„.. 2„—» zuſammen pr. 5 fl. 20 kr. 17 5 2 2.. Vom 29. April bis 4. Mai 1839. Wöchentlicher Verdi 3 zutragen und legen Zum Erdäpfel zutragen und legen rdienſt Nr. 1. auf Schlag Nr. 1. 1 Zu⸗ Weiber Männer Weiber 2 Einzeln. ſammen. à 30 kr. à 40 kr. à 30 kr. 5 MſO. MſD.) F. S.[MD. MD.] F. S.) MD.] MD.] F. S.) MD. M D.] F. S. 5 fi. kr. fl. ſtr. ... 1 3 20 e 2 2 30 3 2[30 4 1 30 .— 5 40 7 10 1a.. ſ1............. 5 650 50 kr. Sa. 14 1˙/1. 1[ℳ% 1 3 6 1 7 . 1/1..[1 a ſ1=2. 7 1 2, 3 5 1 fl. Sa. 2 1fl. 15 kr. Sa. 27. 7 1 eredidirt oder gutgeſchrieben, die Kartoffeln auf Schlag Nr. 1. hiefür aber debitirt oder belaſtet werden, weil der Caſſe dieſer Betrag entging, dem Kartoffelſchlag derſelbe aber als Koſten angerechnet werden muß. Iſt dieß geſchehen, ſo pflegt man die ein⸗ getragenen Poſten zur gehörigen ÜUnterſcheidung von den noch nicht verbuchten Poſten in dieſem Regiſter zu ſtrichuliren oder virguliren. Weil auch Fälle vorkommen, wo den Taglöhnern die Koſt verabreicht, und ihnen außer dem eine kleine Löhnung auf die Hand gezahlt wird, ſo muß auch hier zugleich der Behandlungsweiſe derſelben gedacht werden. Wo das der Fall iſ, tritt rückſichtlich der baaren Taglöhnungen dieſelbe Creditirungs⸗ und Debitirungsweiſe, wie oben bemerkt, ein; am Schluſſe des Jahres muß dann aber jeder Feldſchlag, und überhaupt jeder verſchiedene Zweig ſummariſch mit den Koſten der berechneten Taglöhner⸗Verköſtigung belaſtet, dagegen der Ackerhaushaltungs⸗Conto hiefür gut geſchrieben werden. Es geht dieß um ſo leichter an, als im Haushaltungs⸗ Conſumti⸗ bilien⸗Regiſter der Stand der zu ſpeiſenden Individuen abtheilungsweiſe nach dem eigenen Dienſtperſonale und den Taglöhnern in be⸗ ſondern Colonnen datumsweiſe ausgewieſen iſt. Durch das Eintragen der Arbeiten in das Hauptbuch zur Zeit, wo eine Arbeit für ein Object, für einen Feldſchlag ꝛc. ganz geſchehen iſt, wie z. B. das erſte, zweite, dritte Pflügen ꝛc., wird der große Vortheil erreicht, daß das Hauptbuch dann die natürliche Reihenfolge der Arbeiten und ihr Ineinandergreifen anſchaulich macht,— was nicht erreicht werden kann, wenn wöchentlich oder monatlich die Summe gezogen, und in das Hauptbuch eingetragen wird. Die Überſicht und das Detail geht dadurch verloren, eine ſolche Rechnung wird auch immer weniger belehrend, als die angedeutete ſeyn. Da mir die Einwendung gemacht wurde, daß doch häufig der Fall eintritt, wo man die Namen der Taglöhner zu wiſſen nöthig habe, ja dieß in ein und anderer Hinſicht bei den Wochenliſten eine Art von Controlle abgibt und abgebeu müſſe; ſo ſchlage ich für dieſen Zweck ein Qualifications⸗Buch zu halten vor. Darin wäre nun jeder gegen Tag⸗ oder Wochenlohn anfgenommene Arbeiter mit Namen und dem Nro., welches er, ohne zu wechſeln, erhalten, mit Angabe des Geburtsortes und Alters aufzuführen, der Tag ſeines Arbeits⸗ An⸗ und Austrittes anzumerken, und— wenn man es recht vollſtändig haben will— wie ſich ſolcher verwendet, und zu welchen Ge⸗ ſchäften er vorzüglich brauchbar iſt. Sucht ein ſolcher, ſchon einmal allda in Dienſtleiſtung geſtandene Arbeiter in der Folge wieder Verdienſt an, ſo gibt dieß Buch die beſte Auskunft hinſichtlich ſeiner Verwendung und Brauchbarkeit. Mit einem nummeriſchen und zu— gleich Namens⸗Inder verſehen, bleibt dann in dieſer Beziehung wohl ſchwerlich etwas mehr zu wünſchen übrig.. . An Raum für verſchiedene Bemerkungen fehlt es in dieſem Regiſter auch nicht. Bei neuen Bauführungen wird es gut ſeyn, über die Löhnungen der Maurer und Zimmerleute, dann Handlanger, ein beſonderes Arbeitsregiſter zu führen; ſonſt, wenn nur Reparaturs⸗ „Arbeiten vorkommen, kann man die derlei Taglöhnungen in das allgemeine Arbeits⸗Regiſter mit einbeziehen. 3 D. Haushaltungs-Conſumtibilien-KRegiſter. Brot Bier Roggen⸗ Stand Fleiſch 2& 8 2 e= 5 S 2— 8 2 Datum 2 Inhalt 3.= 5 2 = 2435— 2,5 A Weizen⸗ S 2—— 835 2. B 52 S5 2 S2==3 SP—₰ 3 55 8 Eö2 8 2 Z 5= 3 2 Z 4 38 H Pf. Pf. Mtz. Mßl] Stl. No. Mf Stl. Laib Pf. Maß V Empfang. Bemerkungen. Empfang und Ausgabe an den verſchiedenen Victual⸗Artikeln wird hier abtheilig verrechnet. Für Beide braucht man Ein⸗ lagsbogen; mehr jedoch für die letzteren, weil für die Haushaltung im Großen empfangen oder eingeliefert wird, das Fleiſch ꝛc. gegen ein Abrechnungsbüchel monathlich bezahlt werden kann, die Verwendung hieran für die Haushaltung aber täglich nach gewiſſen Nor⸗ malſätzen eingeſchrieben werden muß. Eine Tabelle in der Speis, oder da, wo die Victualien der Köchinn vorgegeben werden, woraus nach der verſchiedenen Zahl der Dienſt⸗ und Arbeitsleute, dann der ſonſt zu Speiſenden, z. B. von 1 bis 20 Perſonen die Quantität hieran auf einen Blick erſehen werden kann, thut zu obigem Behufe gute Dienſte, gleich wie mehrere, nach der Jahres⸗ und Arbeitszeit verſchieden abgefaßte Speiſe⸗ zettel vorhanden ſeyn ſollen. —QQOOꝭęCęQ—ęQę——;;O(O—ʒʒ-õ—— Fett 8 Geld-£ . Kar⸗ Sauer⸗ 5 Erbſen Linſen Graupen werth 5 toffelnkraut— in 2 4 2 C. M. 2 28”S F „2 G 8, Mo. Mol Stl.IMoe. Möl] Stl. Mt. Mll Stl.IMe. Möl Ffpf ETEEIRIEi EIE. 21 Alles zum Brotbacken abgegebene Mehl muß hier datumweiſe in Ausgabe, dagegen das geb wicht in Empfang kommen. Je nachdem das Dienſtperſonale für einzelne Zweige gehalten, dern Arbeiten verwendet wird, müſſen den verſchiedenen Zweigen Verpflegung dieſer Leute angerechnet werden, was aber immer erſt zu Ende des Jahres geſchieht Jahres⸗ und Arbeitszeit verſchieden, ausgemittelt werden koͤnnen⸗ Für die Speiſung fremder Knechte wird hin⸗ und wieder no beſuchen, wenn ſie häufig Statt finden, die derley Koſten den Wirthſchaftszweigen nicht zur Laſt fallen können. ackene Brot nach Laibzahl und Ge⸗ oder auch mitunter laut Dienſtleute⸗ Regiſter zu verſchiedenen an⸗ , als: dem Geſpann⸗Conto, dem Conto der Küche ꝛc. die Koſten der „wo ſie dann genau pr. Tag, nach der ch eine beſondere Colonne nach Tagen erfordert werden, weil bey Gaſt⸗ E. Geſpann-Regiſter. 11. 19. 17. 27. 1 29. Schlag Nr. 1 pr. 2 Joch mit Kartoffeln. Milder, warmer Mittel⸗ oder ſandiger Lehmboden. Figur: Lage: Ueber die hieſige, ebene Fläche etwas erhaben. bis 19. October 1838. bis 13. Februar 1839. bis 23. Februar 1839. bis 30. April 1839.. Mai 1839....... bis 13. Juni 1839. bis 11. October 1839. NB. Hat im Jahre 1838 Roggen getragen. Das Tiefpflügen machte ſich beſonders gut, nachdem vorher die Erde durch einen mehrſtündigen Regen gehörig erweicht worden iſt. Das Aufpflügen ging bei mildem Wetter ſehr gut von Statten. Das Dungführen iſt gröͤßten Theils bei gefrorener Erde vollendet worden. Der Dünger war durchgehends vom Rindvieh und gut abgelegen. Das Einlegen der Kartoffeln geſchah in vollkommen erwärmtem Boden, in 2 Schuh weiten Reihen, wobei die in 4 Theile zerſchnittenen Kartoffeln 6 Zoll weit von einander zu liegen kamen. Die Setzkartoffeln waren von guter, dichter und meh⸗ liger Art mit ganz geſunden Keimen, gelbweiß von Farbe und Fleiſch, kochten ſich weich und platzten auf(40 Metzen). Den 22. Mai kamen die Kartoffeln, da ſie ſeither ſehr günſtiges, mit Regen ab⸗ wechſelnd warmes Wetter gehabt hatten, ziemlich gleichmäßig zum Vorſchein, ſo daß ſie am Lpſten ſchon übereggt werden konnten. .Bei dem fortwährend ſehr günſtigen Wachsthum ſind die Kartoffeln in dieſer Zeit zweimal mit dem Pfluge angehäufelt, und das Unkraut dadurch zerſtöxt worden. Das Wetter begünſtigte auch das Ausnehmen der Kartoffeln ſehr.— Das Aus⸗ ſcheiden der großen und kleinen geſchah gleich auf dem Felde in ſogenannten Schwingen. Von den ganz großen haben einzelne Stücke... Pf. gewogen.— Die zurückgebliebenen Kartoffelſthcke wurden zuſammengetragen und auf dem Felde verbrannt. detto detto detto detto detto detto detto detto detto April 1839. detto deito Mai 1839. Juni 1839. detto detto detto detto detto detto detto October 1838. Februar 1839. 8 Sept. 1839. Octob. 1839. —— = S.O 8. Die Roggenſtoppel geſtürzt. Summa SA= Zur beſſeren Lockerung noch⸗ mals aufgepflügt. Summa Dung mit Wechſelwägen in Haufen geführt. Summa Mit dem Pfluge Furchen ge⸗ zogen, und die eingeleg⸗ ten Kartoffel zugepflügt. Summa Die zum Vorſchein gekom— menen Kartoffeln übereggt Summa Mit dem Pfluge dieſelben an⸗ S gehäufelt. Summa Zum 2ten mal mit dem Pflu⸗ ge die Reihen befahren. Summa Kortoffelſtroh zur Streu ein⸗ geführt. Summa Kartoffeln ausgeackert und nach Hauſe geführt. Summa B —+½ do do do d rvMAA NB. Das zweite Durchpflü⸗ gen, um die noch im Bo⸗ den befindlichen Kartoffeln aufzuleſen, und das Feld zur Lufteinſaugung taug⸗ lich zu machen, kann ſchon nicht mehr dem Kartoffel⸗ ſchlag, ſondern muß der nächſtfolgenden Fruchtfol⸗ ge zur Laſt angerechnet werden. 11 11 600 Ctr. 21 Ctr. 540 Metzen = 410 Ctr. Erklärungen. Die linke Blattſeite wird ſtets zur Benennung des Feldſchlages, Angabe ſeiner Ausmaß, Figur und Lage desſelben, der Frucht⸗ gattung im laufenden und vorhergehenden Jahre, ſo wie für Witterungsanzeigen und verſchiedenerlei Bemerkungen beſtimmt,— wie ſich z. B. ein und die andere Arbeit gemacht habe. Dieſe letztern Anzeigen ſind in den Regiſtern um ſo mehr von beſonderer Wichtigkeit, als die jeweilige Witterung zum Theil die Arbeit beſtimmt, und von dieſer wieder großen Theils der Erfolg abhängt; man überdieß auch in weiter Ferne die Fähigkeit ſeines Wirthſchafts-Dirigenten daraus zu beurtheilen in Stand geſetzt wird. Die Summe von jeder verſchiedenen Arbeit zu ziehen, macht, wenn halbe oder Vierteltage vorkommen, im Anfang wohl etwas Schwierigkeiten, weil die Zugarbeiten auf einzelne Pferde⸗ oder Ochſen⸗Arbeitstage umgelegt werden müſſen; doch gibt ſich auch dieß bald bei einiger Einübung. In die Hauptrechnung werden blos die Summen eingetragen, indem es heißt: ſo und ſo viel Pferd⸗ oder Ochſen⸗Arbeitstage, worin ſich ſchon die Unterhaltungskoſten der Knechte mit eingerechnet ſinden. Da dieſe und andere Koſtenberechnungen erſt zu Ende des Jahres geſchehen können, ſo werden unter dem Jahre die bloßen Arbeitstage,(ohne Ausſetzung eines Preiſes) eingetragen. Die erſte Pflug⸗Arbeit, zum Beiſpiele angenommen, muß die Zahl 6 der Pferde⸗Arbeitstage dem Geſpann⸗Conto zu Guten, und dem Kartof⸗ felſchlag Nr. 1 zur Laſt geſchrieben werden. Die Zahl der Knecht⸗Verwendungstage dagegen wird(ganzjährig) dem Ackerhaushaltungs⸗ Conto zu Guten, und dem Geſpann⸗Conto ebenfalls ganzjährig zur Laſt, oder als Koſten angerechnet. Daß ich jede Arbeit, wie ſie für ein und dasſelbe Object(Feldſchlag ꝛc.) ganz geſchehen iſt, wie hier zum Beiſpiele, das Stürzen der Roggenſtoppel, jede für ſich in die Hauptrechnung eintrage, und nicht die Pflugarbeiten zuſammen ziehe, und auf einmal in die Hauptrechnung übertrage, geſchieht deßwegen, um die Folge der Arbeiten und ihr Ineinandergreifen im Hauptbuche überſehen, und ver⸗ ſchiedene Calculationen machen zu können. So geſtalten kann man dann eine unendliche Zahl von Verhältniſſen herausbringen, über ſeine Okonomie richtig nachdenken, und darnach handeln lernen. Was würde erſt für die Statiſtik des Landbaues gewonnen werden, wenn dieſer Fürgang mehr allgemein würde? Wie 3 8 3— Gewicht,8 . 5 S 5 S. 5 Maß 5 Monat 8 Benanntlich: 5 2 5½ 2* 5 24 6 eG. Lage G[zage 5[3 und 3 —„ Zahl Arbeitstage Arbeitstage gepflügt 3 5 worden 85 Nr Gebraucht man zum Anbau die Ackerwerkzeuge des ſchon mehr verfeinerten Landbaues, ſo muß ſolches in dieſem Regiſter bemerkt werden, es heißt dann z. B., den Samen mit dem Erſtirpator untergebracht. 3 Ich brauche wohl nicht zu erinnern, daß, ſo wie die Geſpann⸗Arbeiten für den Kartoffelſchlag hier verrechnet erſcheinen, ein Theil davon in das vorhergehende Jahr fällt. Auf dieſe Weiſe wird das am Rande mit einem eingeſchnittenen Index verſehene Geſpann⸗Regiſter durch alle Schläge und ſon⸗ ſtigen Rubriken oder Ertragszweige fortgeführt. Nach Unterſchied können für einen Schlag mehr als zwei Seiten erforderlich ſeyn; es wird ſich aber auch ereignen, daß man mit Einer Seite das Auslangen findet, vorzüglich wegen des Umſtandes, daß die Arbeiten für ein und das andere Object oder Feldſchlag in zwei verſchiedene Jahre fallen. Darauf muß bei der Anlage oder Eröffnung dieſes Regiſters nun der gehörige Bedacht genommen werden. Werden auf einem Schlage mehrere Früchte gebaut, ſo bekommt hier jede derſelben ihr eigenes Blatt, oder, wie ich ſchon bemerkte, nach Erforderniß deren auch mehrere. Es heißt z. B. A. Kartoffeln, B. Kohl u. ſ. w. in der Üüberſchrift der Blätter eines Schla⸗ ges. Der Inder bleibt dabei nur einmal mit der Nummer oder mit dem Namen des Schlages überſchrieben. Werden Bau⸗Materialien geführt, ſo erhalten ſie, was die Arbeiten des Zugviehes anbelangt, hier ihr eigenes Blatt. Holz⸗ und andere Fuhren für den Haushalt gleichfalls, ſo auch Wieſenfuhren und andere Geſpann⸗Arbeiten. Ein Gleiches gilt von Fuhren Behufs der Brauereien; kurz, mit Einem Worte, die Geſpann⸗Arbeiten für jeden verſchiedenen, für ſich beſonders nachzuweiſenden Betriebs⸗ zweig erhalten in dieſem Regiſter ihr beſonderes Blatt. Die wenige Mühe, die dieſes Detail verurſacht, wird von dem Nutzen, den dieſe Art verbuchen gewährt, hundertfach aufgewo⸗ gen. Einmal daran gewohnt, wird man um keinen Preis wieder davon abgehen, und regelmäßig alle vierzehn Tage, viertel⸗, halb⸗ oder ganzjährig dieſe Daten ſummariſch in die Hauptrechnung eintragen. Letztere Methode kann dann freilich nicht ſo viel Stoff zum Nach⸗ denken und Verbeſſern darbiethen, oder man muß ſtets alle die verſchiedenen Hülfsbücher(Regiſter) zur Hand nehmen. Wann und warum das Geſpann unbeſchäftigt geblieben, kommt zu Ende dieſes Regiſters auf einem eigenen Blatte zu bemerken. Der am Rande in dieſem Regiſter angebrachte, eingeſchnittene Inder erleichtert das an ſich ſchon einfache Eintragen noch mehr. 4* F. Viehſtands-RKegiſter. Datum NAr Benanntlich Farbe 1840. 1 Stand mit Ende December 1839......... und zwar: 2 Kaſtanienbraun 3 Schwarzbraun 4 Grauſchimmel 5 detto 6 Lichtbraun 7 detto 8 Stand mit Ende December 12.... Bemerkungen. Dieſes Regiſter hat die Evidenzhaltung des Viehſtandes nach den verſchiedenen Gattungen, Alter, Geſchlecht und Capitalswerth zum Zwecke, worin jeder Zuwachs(mittelſt eigener Zuzucht, durch Ankauf ꝛc.), jede Abgabe und jeder Abgang(durch Verkauf, eigene Conſumtion, Sterbefälle ꝛc.) nach den verſchiedenen Untertheilungen nebſt Werths⸗, Zu⸗ und Abnahme datumweiſe erſichtlich zu machen iſt. Bei der Abtheilung der Kühe muß insbeſondere ihre Stückzahl nach melken, gelten, Jungvieh, abgeſpännten und Saugekälbern ausgewieſen und die Daten bemerkt werden, wann dieſelben zum Stier gelaſſen wurden, wann ſie Milch zu geben aufgehört, und wann ſie gekalbt haben. Ein leerer Raum für Tugend oder Fehler iſt beſonders beim Milchvieh von Nutzen, und dürfte nach der Rubrik:„Alter“: einge⸗ ſchaltet werden. Das Nindvieh wird gewöhnlich nach ihren Merkmalen, Tugenden oder Fehlern, Naturell ꝛc., als nach ihrer Haltung, Leibesbe⸗ ſchaffenheit, natürlicher Neigung, Gemüthsart, Gewandtheit, Angewöhnung ec. benannt. 60 — ——— Mit Anfang, dann im Laufe 2 Ab des I S des Jahres zugewachſen gang Mit Ende dis Fahres 8 V 1. Alter 5 3 5 4 A 8 Capitals⸗ 8 5 Capitals⸗ 2 5 5 Capitals⸗ 5 52 Werth**2 32 Werth 3 32 Werth 5 5 8 6 5 8—6 5 8 6 85 jährig Stückzahl-. kr. Stückzahl fl. kr. Stückzahl ſ. Ir. Nr. 5 1 1000— 4 1 200—.. 1 220— 4 1 200— 1 220— 10 1. 160— 1 144— 12 1 140—.... 1 126— 11 1 150—. 1 13⁵— 11 1 150—. 1 135— 5 1 1000— 5 1 980— Die Führung dieſes Regiſters kann bei der vorliegenden Einrichtung gar keine Schwierigkeit machen, und die Mühe, welche die Evidenzhaltung des Viehſtandes erfordert, kann, als durchaus von keinem Belange, hier noch weniger in Erwähnung kommen. Aller An⸗ und Verkauf iſt dem Werthsbetrage nach im Geld⸗Journal mit dem Tage der Ereignung erſichtlich zu machen, in deſſen End⸗Colonne ſich auf Litt. F. des Viehſtand⸗Regiſters zu berufen kommt. In dieſem dagegen muß der Zuwachs und Ab⸗ gang nach Stückzahl und Werth gehörigen Orts ausgewieſen werden. Je nachdem man mehr oder weniger Detail in der Rechnung haben will, kann entweder vom Fall zu Fall, oder aber ganzjährig aus dieſem Regiſter in die Hauptrechnung eingetragen werden, worin jede Viehgattung ihr eigenes Conto erhält. Man kann auch bei jedem dießfälligen An- und Verkauf ſogleich vom Geld-Journal aus in die Hauptrechnung eintragen, in welchem Falle dann das Hauptbuchs⸗Pagina und Poſt⸗Nr. ſowohl der Journalspoſt, als auch dem im Viehſtands⸗Regiſter enthaltenen Cintrage, um ein doppeltes Verbuchen zu verhüten, beizuſetzen iſt. V V V Mit Anfang, dann im Laufe des Jahres zugewachſen Poſt⸗. 5 Datum 1 Benanntlich Namen 2= ⸗ Capitals⸗ Nr. 5E S 5 3 5s Werth Kühe Kälber Stückzahl f. kr. 1840. 1 Stand mit Ende December 1839..........6 1 1 1 390— und zwar: 2 Rothbart 1 660— 3 Schecke 1 60— 4 Gefräßige 1 50— 5 Furchtſame 1l50— 16. Febr. 1840 6 Lerfauft.............. Sonderling 1.. 45— 7 Anführer A 5— 8 Brummer 1.—. 45— 9 Hirſch(1.30— 10.... 1 5— 15. Jän. 1840 11]Anher von andern Rubriken....... ö„ ———.,ꝛ——————— . ab Abgang Mit Ende des Jahres 2 Haben auf⸗— 8 3 i 7. Haben 5 5 Alter Bin Stler gehört Milch gekalbt 5 5 elaſſen e. s Capitals⸗ 8 Capitals⸗- 8 gelaſſ zu geben g 52 3 3 Capitals 5„Capitals S E5 5 3 Werth[ 2, 5 Werth 2 V Kuhe 52 Kälber Kühe 52 65, jährig Dat u m Stückzahl fl. kr. Stückzahl ft tt Nr. b 18 1 4 4 2 Kühe 5 5 19 10. Oct. 1839. 1... 40— 6 6 6 6 81 1 ½ V G. Wurzelgewächs- und Grünfutter-Vorraths- Regiſter. Benanntlich: Bemerkungen. Dieſes Regiſter theilt ſich in Einnahme und Ausgabe zur UÜberſicht des jeweiligen Vorrathes, dann in die abtheilige Verwendung dieſer Gewächſe für den Haushalt, für das Milch⸗ und Schweinvieh ꝛc. In der Rubrik des Feldſchlages ſind dieſe Gewächſe von eigener Fechſung erſichtlich zu machen. Sollten jedoch auch welche erkauft werden, ſo müßte das im Contexte beim Empfange eigends bemerkt werden. Für die Stückzahl des Viehes iſt bei jeder dießfälligen Verwendung entweder noch eine Colonne zu ziehen, oder aber es muß die Anzahl des Viehes im Conterte bemerkt werden. Sobald die Fütterung tagweiſe hier eingetragen werden ſoll, werden Einlagsbogen erfordert werden. An Raum für allerlei Bemerkungen, wie dem Viehe z. B. ein oder das andere Gewächs bekommen ꝛc. kann es in dieſem Regiſter nicht fehlen, da bei der abtheiligen Verwendung der Inhaltsraum hiezu benützt werden kann. Ausgabe oder Verwendung Vom Feldſchlag Erd⸗ äpfel Metzen ——— jjy——n Krautrüben Stoppelrüben Kopfkraut Wurzeln Grünkraut Wurzeln Grünkraut Happeln Blätter Geldbetrag Haupt⸗Rechnungs⸗Pag. — — — An Haushalt. II. Milch-Wirthſchafts-Negiſter. 44 —ᷣ—ᷣ—ᷣ—ꝛ—:::—————C—⸗—⸗——ꝛ—ꝛ—ꝛ—y˖—:—:—ꝛ—ꝛꝛx:·:⏑::—:—:ʃꝛ,:˖F—:˖˖——,„,ö——.—.,.,.—.—.——.i Friſch gemolkene Milch Anzahl 4 Ver⸗ Poſt⸗. der 3 Im— ſbleiben Datum Benanntlich 5 2 Zu⸗ Durch⸗ ver⸗ ver⸗ n Mei] 2 2& 2 1voch kühe 5 2 ſammen ſchnitt braucht Bkauft Hor⸗ 5 2 3 pr. Kopf räthig ’ M d ß a) Bemerkungen. In dieſes Regiſter wird alle gemolkene Milch, das hievon gewonnene Obers oder Schmetten(auch Sanne genannt), dann Rahm, die hieraus erzeugte Butter, Käſe ꝛc., dann der Verbrauch und Verkauf an dieſen Producten von Tag zu Tag eingetragen. Wenn außer dem Verbrauch für die Wirthſchaftshaushaltung in Sconomien auch für die Herrenleute eine Abgabe oder Conſum⸗ tion hieran Statt ſindet, ſo verſteht es ſich, daß dann die Verbrauchs⸗Rubrik hiernach abgetheilt werden müſſe. Dasſelbe iſt der Fall, wenn von der Milch und den Molken eine Verwendung für das Rind⸗ und Schweinvieh Statt findet, wo auch zur Vermeidung einer ſonſt dießfalls nothwendigen Doppel⸗Colonne bei dem Verbrauche für die Schweine ein S. hinzugeſetzt werden kann. Im Geld⸗Journal werden die derlei Poſten nie anders, als ſummariſch für verkaufte Milch⸗Producte in Empfang, unter Beziehung auf dieſes Regiſter in der End-Colonne, ausgewieſen. 45 —ʒ—.,ꝛ——2 4 f———— Hievon abgerahmt Zu Aus Letzterem 1 Pf. im ſüßen Zuſtand Vn ſenren ü Butter 5 3 erzeugt daher zum häuslichen 3 erfor⸗ Berbrauch zum Verkauf zum Buttern derlich Vof w 3 Vnn geweſen 4 Ober von Ober n T utter⸗ Rahm Maß Obers Maß Obers Maß Rahm Butter milch ah Milch Maß Milch Maß Milch Maß Pfund Maß Maß a) Je nachdem man dann will, kann aus dieſem Regiſter monatlich, viertel⸗, halb⸗ oder ganzjährig in die Hauptrechnung, nämlich dem Caſſe⸗Conto für die bare Einnahme, und dem Conto der Ackerhaushaltung, dem Eigenthümers⸗Conto und den verſchiedenen Vieh⸗Conten für die eigene Conſumtion zur Laſt, dagegen dem Conto der Kühe oder der Meierei zu Guten einge⸗ tragen werden. Ein wichtiger Grund ſpricht dafür, dieß Geſchäft nach vorheriger Abſummirung aller Rubriken immer dann vorzuneh⸗ men, wenn in Rückſicht der Preiſe eine andere Beſtimmung eintritt. Wenn ſich zum Meſſen der Milch ſtets desſelben Gefäßes bedient wird, zu welchem man ſich einen Maßſtab hat anfertigen laſ⸗ ſen, auf welchem für jede Maß ein Grad angegeben iſt, ſo muß man, ſolchen in das Gefäͤß geſtellt, auf den erſten Blick jedes Quan⸗ tum Milch richtig angezeigt erhalten. 46 ———— Von der erübrigten — Verbleiben ſüſſen ſauren Butter⸗— Poſt⸗ zur Käſe⸗ Datum an Benanntlich: Milch bereitung zuſammen ver⸗ ver⸗ ver⸗ ver⸗ ver⸗ ver⸗ zuſam braucht kauft ſbraucht kauft braucht kauft E Maß a) a) a) 47 ———n Daraus erzeugt: Vom Zwark Käs Molken Zwark ordin. oder Käſe Molken ver⸗ ver⸗ ver⸗ ver⸗ ver⸗ braucht kauft braucht kauft braucht Pfunde Maß Pfunde Maß a) a) Scheuern- oder Abdruſch-Regiſter. 50 Vom Feldſchlag Poſt⸗ 2 Datum Jzoß Benanntlich: Ausſaat Nr. Nr. pr. Joch Metzen Empfang. Bemerkungen. Die erſte aufgeſchlagene Bogenſeite iſt für den Empfang, und die darauf folgende für die Ausgabe oder Verwendnng einer Getreidegattung beſtimmt. Jeder verſchiedenen Gattung desſelben(in dem eingeſchnittenen Inder mit großer, leſerlicher Schrift bemerkt) müſſen daher min⸗ deſtens zwei volle Seiten eingeräumt werden. Wo der Empfänge und Ausgaben aber viele vorfallen, ſind Einlagsbogen zu gebrauchen ————— 5 An 8 Untergebracht Probe⸗ Von der Ueber Unter Strohs S — Abge⸗ on der Sefer 5 2 5 gebun S S Gefechſet! in Panſen druſch Tenne jaebunden 5 rechts oder nach droſchen erhoben 2 links ꝛc. 1 Mandl der Uebertragen ins: c Probe langes kurzes 5 5 4 5. S2 7,, S g 2 215 82 EIAI3LSi5i 3 Nr. 6 58[EAISIEiIiIIsIaIEIOISſRS5ſ Der Getreideaufhub wird in dieſes Regiſter immer ganz, nämlich ohne Abſchlag des Dreſchermaßes eingetragen, und letzteres iſt erſt vom Kornboden aus in Ausgabe zu bringen. Das aufgehobene Getreide muß allemal, ſo wie der Abdruſch von einer Feldmark oder Abtheilung beendet iſt, in das Korn⸗ oder Schüttboden⸗Regiſter, das aufgebundene Stroh aber in das Rauhfutter⸗ und Stroh⸗Regiſter übertragen werden, von wo aus dann die Verwendung Statt ſindet. 7* K. Korn- oder Schüttboden-Regiſter. Das Korn⸗ oder Schüttboden⸗Regiſter theilt ſich in eine, ſowohl beim Empfange als bei der Ausgabe abtheilige Haupt⸗Verrechnung mittelſt Einlagsbogen, um ohne Zeitverluſt den jeweiligen Beſtand überſehen zu können, dann in eine bei der Verwendung nach den verſchiedenen Zweigen, als: für den Ackerhaushalt, für die Pferde, das Milchvieh ꝛc. abgetheilte, ſeparirte Verrechnung der verſchiedenen Körner, zu welchem Ende in margine dieſes Regiſters die Hauptſchlagwörter: Em⸗ pfang und Ausgabe, dann die Verwendungs⸗Abtheilungen: Ackerhaushalt, Pferde, Milchvieh ꝛc. im Inder zur leichtern Überſicht angebracht, und für jede derſelben nach Erforderniß ein und mehr Bogen beſtimmt werden müſſen. Voran bleibt ein ſo breiter, leerer Raum, als entgegengeſetzt, nämlich in Margine, der Inder wegnimmt. Hierauf folgt die Da⸗ tums⸗Colonne, auf dieſe, jene für die Poſt-Nummer, dann ein breiter Raum für den Inhalt, und an dieſen ſchließen ſich die Colon⸗ nen für die Körner⸗Gattungen nach Metzen und Maßl an, hierauf folgen die Colonnen für den Geldbetrag, und unmittelbar an den Inder reiht ſich die Beruffungs⸗Colonne auf Pag. und Nr. der Hauptrechnung an. Im Inhalts⸗Raume muß auf der Empfangsſeite dieſes Regiſters ſtets die Bezugsart, ob nämlich angekauft oder von eigener Fechſung, und von welchem Feldſchlag ꝛc. angeführt werden. Die UÜberſchriften richten ſich ſtets nach den gebaut werdenden Früchten, und die Rubriken können, wo es wünſchenswerth erſcheint, auch für ſchwere und leichte, oder vordere und hintere Frucht abgetheilt werden. Wo Deputat-⸗Gebühren in Körnern an die eigenen Leute, dann an die Geiſtlichkeit, Schullehrer, ꝛc. verabfolgt werden, ſind dieſelben im erſten Falle den betreffenden Abtheilungen, für welche dieſe Leute gehalten werden, und im letztern Falle, dem Allgemein⸗ Conto zur Laſt zu übertragen. Bei den einzelnen Abtheilungen der Ausgabe iſt entweder im Contexrte die Kopfzahl und die Zeit, für welche gefaßt wird, zu bemerken, oder aber es ſind dieſe Daten in eigenen Colonnen erſichtlich zu machen. Zu Ende dieſes Regiſters iſt ein Bogen Raum für allerlei hierauf bezügliche Bemerkungen anzutragen. Nach dieſer Erklärung wurde die Mittheilung eines eigenen Formulars von dieſem Regiſter für überflüſſig erachtet. L. Nauhfutter- und Stroh-Negiſter. 1 56 ——ꝛ—xxO:———.,·——— 5 Von deu Vom Wieſen Feldſchlag Poſt⸗ B li Datum I Benanntlich Benennung oder pr. Joch Nr. pr. Joch Nummern derſelben Vemerkungen. Die Fuderzahl des gefechſeten Heues und Grumeths iſt jederzeit im Conterte oder Inhalts⸗Raume anzugeben, und ſodann auf's Gewicht zu reduciren. Eigentlich zeigt ſich das richtige Gewicht hievon erſt beim Verfüttern, wo es in gut betriebenen Oconomien bund⸗ weiſe zu 8 und 10 Pf. ausgegeben wird. Indeſſen kann wenig Differenz herauskommen, wenn man ſich angewöhnt, die Wägen ſtets gleich zu laden, und das Durchſchnittsgewicht einer Fuhr gehörig zu ermitteln. Es wird Viele freilich befremden, da nach Maß und 57 —--——ÿ—ÿ—— b V 8⸗ Moggenſtroh Kaff Geldbet Gerſten⸗ H ⸗ eldbetrag Heu(Grumeth ſt Saſar oder in ſtroß ſtroh Spreu Conv. Münze Nechnung Pagina 9 langes kurzes 5 S* 2 222* 2 2 32— 42 2 3 2 2 58 8 fl kr. Nr. ¶ S5 GO 5 G 55S 65 5 5 5 32 Gewicht die Rechnung zu finden, wo ſonſt nur oberflächlich nach Fuhren gerechnet wurde. Wem es um ſichere und begründete Reſultate bei allen ſeinen Handlungen zu thun iſt, dem wird das Abwägen mehrerer Strohbunde von jedem Feldſchlage nicht ſchwer fallen. Es iſt ſehr zu beherzigen, was ein öconomiſcher Schriftſteller ſagt:»Mit der Wage in der Hand, kann man ſeinen Futtervorrath um ein Be⸗ deutendes verlängern.« Beſonders nothwendig iſt dieß da, wo es auf gewiſſe Neſultate bei einer und der andern Feldwirthſchaft ankommt. M. Inventarial-Geräthe-Regiſter. 9. 10. Pferde⸗ Wider⸗ 11. E Benanntlich: Waſſer⸗ Ehge ung⸗ 5 Miſt⸗(Wieſen⸗ Pferd⸗ Kar⸗[Alnhäng⸗ halt⸗ Aaber, Büttel Gabeln Geſchirr Haken Hobel Kämme ſtatſchen haar. 5 Ketten— S t uü ck e Empfang an Stand mit Ende October 1839 10 8 6 5 3 14 10 20 20 8 1 Laut Schmied⸗Conto, Art. 39 2 2 5 21„ Eisler⸗ 8„ 45 V 3„» Binder⸗„„ 50 2. V 4. Dem N. N. laut„ 53 4 V 5 Laut Schmied⸗Conto„ 189 4 2. 1 „ Binder⸗„» 200 1. *„ Eisler⸗„„ 205 8Dem Korbflechter laut„ 208.— 8„ Bürſtenbinder„„ 220 3 10 Laut Abnützungs⸗Conſignat. Litt. H. 6 V b V V 1 Summa...... 13 14 6 9 3 18 13 26 20 8 5 Hiezu die Reparatur⸗Auslagen 4 Total⸗Summa.. 14 Hievon die unbrauchbaren.. 3 4 4 4 3 6 Stand mit Ende October 1840 S t u ck e Ausgabe an unbrauchbar Hewerdener und 185 See 1 t ü ck e ſonſt abgegebenen Inventarial⸗Gegenſtänden —ͥᷓʒᷓQ———⏑—————— s— ſtr. f. ſtr f. ſtr. ſ. ſtr. ſ. ſkr. ſ. ſtr.] f. ſtr.] fi. ſir-f. ltrſ f. ſkr.] Geld⸗Ausgabe für neue 6110 36.. 6. 4 51 18 20 22. 20 .l. ae.....e. „Er 10 1036. 40 36] 10 1036 a) 23] a) 54 TTrIIIETrR[trſ R.[tr.ſn. er ſ. ſtrſ ſ. ſtr. ſ. lkr. ſ, rſ. Geräthe⸗Beiſchaffung 3[12] 75. . 30. 3 42 75. 5 48 5 18 15[268 48 . 1 1 15 7 3 48 a) 28] a) 31. 69 —— V23ʒ:3ℳ;——:V;XV2:2ʒp—;F—F—’;ꝛ;ꝛé;————————— . 16.] 17.. 109.. 21. Koftenbetrag Inventarial⸗ Werth Sattel Futter⸗ Futker⸗ der ſber Abſchl . Pflüge ſonmt Schwin⸗ Striegel Wägen Walzen jährli⸗ der neuen uber ihtag, Maßl meſſer Steig⸗ ge Truhe chen Beiſchaff jährlicher 10% biegel Neyar iſchaffund als Abnützung 0 Sãcker⸗ Futter⸗ Stroh⸗ lings⸗ Lade fl. kr.. kr. fl. kr. Pferde⸗ Geſchirr, Stall⸗ Reguiſiten und Acker⸗ Geräth. Bemerkungen. Die Inventarial⸗Geräthe und Neqniſiten ſind in jeder etwas bedeutenden Wirthſchaft, gleich dem Maſchinenwerke einer großen im Betriebe ſtehenden Fabrik, weil bei der Zweckmäßigkeit und Brauchbarkeit desſelben davon ganz vorzüglich der gute Erfolg und der gehoffte Vortheil abhängt, von einer ſolchen Erheblichkeit, daß ſie der bedeutenden Koſten wegen, die ihre jährliche Beiſchaffung und Reparatur verurſacht, die volle Aufmerkſamkeit jedes denkenden Oconomen im hohen Grade verdienen. Man denke ſich unſere heutigen neueren, zweckmäßigen Pflüge gegen die fehlerhaft conſtruirten, wohl gar verlumpten alten Ackerwerkzeuge. Wie ſehr wird durch die erſtern die Arbeit gefördert und erleichtert, und wie rein geſchieht ſie, wie ſehr dagegen hängen letztere dem Zugviehe und den Führern an. Es wird damit nur ſchlechte Arbeit verrichtet, Zeit und Mühe gehen ohne Förderung des eigent⸗ lichen Zweckes gleich den dadurch verurſachten Auslagen nutzlos verloren; der eigentliche Betrag, welcher davon auf Koſten der jähr⸗ lichen Production fällt, bleibt in den meiſten Fällen unbekannt, und muß es bleiben, ſo lange man nach der bisherigen allgemeinen Übung von Jahr zu Jahr ſämmtliche Koſten der neuen Beiſchaffung und Reparirung dem Wirthſchaftsjahre zur Laſt ſchreibt, nicht gedenkend, daß in einem Jahre ungleich mehr an neuen und koſtſpieligen Beiſchaffungen behufs der Invent. Geräthe und Requi⸗ ſiten als in dem andern geſchehen können,— und, der Erfahrung gemäß, wirklich geſchehen. Auf die Abnützung wird nicht die entfernteſte Rückſicht genommen; ſei es, daß man dieſe zu erheben für unmöglich, oder aber mit zu vieler Mühe und Zeit⸗ aufwand verbunden hält. Die verſchiedenen Meinungen über dieſen Punct einander entgegen haltend und prüfend, ſoll hier ein dießfalls beſtimmter und ſicherer zum Ziele führender Weg gezeigt werden. Die Geräthe⸗Abnützung in Rechnung zu bringen, gibt es verſchiedene Art und Weiſen. Die eine davon beſteht darin, die unbrauchbar gewordenen Stücke im Anſchaffungspreiſe von dem Inventarium in Abzug zu bringen, ſelbe nämlich dem laufenden Jahre(den verſchiedenen Wirthſchaftszweigen) zur Laſt zu ſchreiben, und nur den dann verbleibenden Inventarial⸗Werth dem künftigen Jahre zu übertragen. Es treten jedoch hiebei Unrichtigkeiten dergeſtalt ein, daß in einem Jahre viele Stücke unbrauchbar ausfallen, im nächſten aber wenig oder gar nichts. Eine zweite Art dießfalls vorzugehen iſt, von dem übertragenen Werthe des Beſtandes 10 oder ſo viele Prozente in Abzug zu bringen, und dem dann entfallenden Reſte die Jahreskoſten der neuen Nachſchaffung ſo wie jene der Reparatur der alten Inventar⸗ Effekten hinzu zu ſchlagen, und den ſich ſo geſtalten ergebenden Werth als ſchließlichen Beſtand für das nächſte Jahr fürzutragen. Da bei der Abnützung und Unbrauchbarwerdung eine große Verſchiedenheit Statt findet, ſo zwar, daß gewiſſe Requiſiten im Jahre öfters ganz oder theilweiſe abgenützt werden, wodurch zahlreiche neue Beiſchaffungen und Reparaturen veranlaßt werden, ſo dürfte ſich dieß in vielen Fällen nicht ausgleichen. Um was an ein und dem andern Stücke mehr nachzuſchaffen und zu repariren iſt, tritt bei andern dieſer Fall nur ſelten, oft kaum in 5 Jahren einmal ein. Viele ſchätzen das Inventarium von Jahr zu Jahr ab. Abgeſehen davon, daß ſehr viele Übung und Geſchicklichleit dazu gehört, den wahren wirthſchaftlichen Werth desſelben zu ermitteln; ſo führt ein ſolcher Fürgang nicht minder große, und vielleicht im Laufe der Zeit noch größere unrichtigkeiten herbei, als die beiden erſten Arten, weil man in Ermanglung ſicherer Anhaltspuncte, welche nur gut gefuhrte, über alle Zweige des Haushaltes und der Wirthſchaftsführung ſich erſtreckende Rechnungen liefern können, das Mehr und Weniger des Wahren und Zutreffenden nicht zu ermitteln weiß. Die Preiſe des Inventariums eiſern oder ſich immer gleich bleibend anzunehmen, wie Viele thun, indem ſie den verſchiedenen Productionen oder Wirthſchaftszweigen die im Jahre ſich ergebenden Koſten der neuen Nachſchaffung und Reparatur der Inventarial⸗Geräthe anrechnen, i*ſt eben ſo unrichtig, und vielleicht am unrichtigſten. Dieſen Übelſtänden wenigſtens für die Folge ſo viel als möglich auszuweichen, und minder fühlbar zu machen, habe ich das Requiſiten⸗ und Inventarial⸗Geräthe⸗Regiſter dergeſtalt eingerichtet, daß von beiden erſten Arten die Reſultate ſich ge⸗ genüber ſtehen, wodurch man nach mehreren Jahren für ſeine Wirthſchaftsführung eine ſichere Norm dießfalls erlangen dürfte, und mindeſtens wiſſen kann, um was die beiden Arten in den End⸗ Reſultaten nach einem Turnus und dgl. differiren, und wie, und auf welche Art man ſich der Wahrheit, vielleicht durch Annahme des Mittels zwiſchen beiden, mehr annähern könne. Dasſelbe zerfällt nach den verſchiedenen Wirthſchafts⸗Abtheilungen, je nachdem es das Zugvieh, als: ihr Geſchirr, die derlei Stall⸗Requiſiten und die Ackergeräthſchaften— das Milchvieh— die Haushaltung ꝛc. betrifft, in 4 durch Einlagsbögen für ſich abgeſonderte Darſtellungen oder Abtheilungen. 71 In der erſten wird unter den für alle 4 ſich gleichbleibenden Kopfüberſchriften(Benennung der Inventar⸗Effecten in alphabetiſcher Folge, und für jeden Zweig mit einer fortlaufenden Nummer bezeichnet) die Zahl an neuen Beiſchaffungen derſelben aus den dießfalls eigends mit ihren Journal⸗Artikeln anzuführenden Profeſſioniſten⸗Conten oder Auszügeln erſichtlich gemacht, nach⸗ dem vorher der mit Ende des vorigen Jahres hieran verbliebene Stand anher in die betreffenden Colonnen übertragen worden iſt. Hierauf folgt auf der nächſt folgenden Seite oder 2. Abtheilung die Nachweiſung aller unbrauchbar gewordenen Gegenſtände mit Bezug auf dieſelben Profeſſioniſten-Conten, wie oben, weil in den Conten, wenn für unbrauchbare Inventar⸗ Stücke neue gemacht werden, dieſes in den Conten immer ausdrücklich bemerkt ſein muß. Die 3. Abtheilung iſt für die Koſten der neuen Beiſchaffung der Invent. Geräthe, und die 4. für die Inſtandhaltungs⸗ oder Reparaturs⸗Koſten der bereits im Gebrauche geweſenen Inventarial⸗ Gegenſtände beſtimmt, daher iſt bei beiden letzten Abtheilungen jede Nubrik oder Colonne in fl. und kr. untergetheilt worden. Gehen Invent. Sachen zu Grunde, ohne daß hiefür neue angeſchafft werden, ſo müſſen dieſe in einer eigenen Conſignation verzeichnet werden und mittelſt derſelben dann in der 2. Abtheilung verausgabt, oder außer den Verrechnungsſtand gebracht werden. Das vorliegende Regiſter iſt ganz darnach eingerichtet, auch von der 4. Methode dießfalls ſich mit Leichtigkeit die überzeugung zu verſchaffen, in wie weit nach dieſer Verfahrungsweiſe das Reſultat nämlich mit dem der beiden erſtern übereinſtimmt. Will man ſich dann die Mühe geben, ſämmtliche Inventar⸗Sachen einer Muſterung zu unterziehen, und ſie in vier Claſſen einzutheilen, je nachdem ſie nämlich noch ganz neu oder nur wenig gebraucht, gut, mittelmäßig oder ſchlecht ſind, und nach dieſen Unterſchieden mit Rückſicht auf die erſten Anſchaffungskoſten feſte Sätze zur Tarirung als Norm annehmen, als z. B. 1010, h, ho und h1o, ſo kann es wohl durchaus nicht fehlen, daß man dadurch der Wahrheit ſo nahe, als es nur immer möglich iſt, kommen müſſe. Haben die Gegenſtände, welche in die letzte Taxirungs⸗ Claſſe fallen, keine Metallbeſtandtheile, und iſt ihr Holzwerth ſo gering, daß er nicht beachtet zu werden verdient, ſo können ſolche in der letzten Claſſe auch als ganz werthlos hinwegbleiben. Mit Hülfe eines ſolchen Regiſters kann dann jede Branche und jeder verſchiedene Wirthſchaftszweig mit dem Abnützungsbe⸗ tage der Inventar⸗ Geräthe und mit dem Intereſſen⸗Betrage des in ſelben ſteckenden Capitals gebührend belaſtet werden, oder mit andern Worten, jeder verſchiedenen Branche kann der anfängliche Stand der Inventar⸗ Geräthe nach ihrem wahren wirthſchaft⸗ lichen Werthe ins Debet übertragen werden. Es können derſelben die Intereſſen davon, wie nicht minder die Koſten der neuen Bei⸗ ſchaffung dieſer Geräthe, als auch derſelben Unterhaltung und Reparirung mit Genauigkeit zur Laſt, ſo wie gegentheilig der Stand der Geräthſchaften mit Ende des Jahres nach ihrem wahren innern wirthſchaftlichen Werthe wieder zu Guten angerechnet werden; denn bei der Ausmittlung des innern Werthes einer derlei Sache kommt es nicht darauf an, was ſie außer mir einem Zweiten unter ganz verſchiedenen Verhältniſſen, ſondern was ſie an ſich ſelbſt unter den dießfälligen wirthſchaftlichen Verhältniſſen wirklich werth iſt. Die mit Ende des Jahres vorzunehmende Inventur und Schätzung kann dadurch ungemein erleichtert werden: Man kann ſich nämlich, ehe zur Schätzung geſchritten wird, den Durchſchnitts⸗Koſtenpreis einer jeden Sache, eines jeden Requiſits im Kopfe jeder Colonne oder überſchrift um ſo leichter mit Blei anmerken, als man nur nöthig hat, mit der Geſammt-Stückzahl in ihren Koſtenbetrag, beſtehend aus dem übertragenen Beſtandwerthe, aus der neuen Beiſchaffung und Unterhaltung der Inventur⸗ Effecten unterm Jahre, bei jedem verſchiedenen Utenſil hinein zu dividiren. Wo nicht Handel mit Ackerbau⸗Geräthen ꝛc. getrieben wird, fällt ſonſt bei dieſem Regiſter im Hauptbuche der Inventar⸗ Geräthe⸗Conto von ſelbſt hinweg, weil unterm Jahre bei Bezahlung der Profeſſioniſten-Conten oder Auszügel die Beträge bloß im Geld⸗Journal in Ausgabe gelegt, und in der End-Colonne desſelben auf dieſes Regiſter ſich berufen wird. Erſt wenn letzteres abgeſchloſſen, die Koſten der neuen Beiſchaffung und Reparirung der Inventar⸗Geräthe nach den verſchiedenen Abtheilungen oder Wirthſchaftszweigen aus dieſem Regiſter, ſo wie anderer Seits der ſchließliche Werth dieſer Geräthſchaften und Effecten, und ſohin die Abnützung bekannt iſt, geſchieht der Übertrag oder die Repartition auf die verſchiedenen Wirthſchafts⸗Abtheilungen. Die Koſten der neuen Beiſchaffung ſo wie die Erhaltungskoſten der Inventar⸗Gegenſtände unter dem Jahre müſſen nämlich vom Caſſa⸗Conto in Summa den verſchiedenen Abtheilungen als Koſten angerechnet, d. h. erſterem zu Guten, und letzteren zur Laſt geſchrieben werden. Der Werth dieſer Gegenſtände mit Anfang des Jahres iſt den betreffenden Abtheilungen gleich bei Beginn der Rechnung vom vorjährigen Jahres⸗ oder anfänglichen Vermögenſtands⸗Conto ins Debet zu übertragen, der ſchließliche Werth derſelben wird ihnen nun aus dieſem Regiſter ins Credit und dem künftigen Jahres⸗ oder ſchließlichen Vermögenſtands-Conto ins Debet übertragen. Wenn ſchon nicht zu läugnen iſt, daß die Führung dieſes Regiſters unter allen andern Regiſtern die meiſte Mühe, was den Abſchluß betrifft, erheiſcht; ſo muß anderer Seits auch wieder zugeſtanden werden, daß die Anrechnung der Inventars⸗Abnützung un⸗ mittel⸗ oder mittelbar den Productionszweigen auf die einfachſte Art und Weiſe, und mit dem mindeſten Zeitaufwande vor ſich gehe. Bei. Entwerfung dieſer Regiſterform, die ſich für jede Oconomie ohne Ausnahme eignen dürfte, wurde vorzüglich darauf Rückſicht genommen, ihre Drucklegung bei einer durchaus gleichen Form möglich zu machen. Der Abdruck müßte aber ganz nach dem erſten aufgeſchlagenen Bogen und ſo geſchehen, daß der nach der Colonne:„Koſtenbetrag der jährlichen Reparatur«, auf jedem Bogen folgende Theil nach Erforderniß weggeſchnitten werden könnte. Die Rubriken und Colonnen, die erſt beim Gebrauche Milchoieh⸗ Stall⸗ Requiſiten 72 dieſer Bögen, am beſten in alphabetiſcher Gegenſtands⸗Folge zu überſchreiben ſind, haben, wie es ſich von ſelbſt verſteht, bei der Drucklegung unausgefüllt zu bleiben; dagegen könnte der untere Theil, die Summe, und was noch folgt, mit Ausnahme der Ziffer, ganz gedruckt werden. Für den Theil der Geldausgabe müßten dann freilich erſt beim Gebrauche dieſer Bogen die Colon⸗ nen für die Kreuzer gezogen werden. Dieſe Mühe iſt aber nur unbedeutend. Mit, am Rande für die verſchiedenen Abtheilungen angebrachten ſo genannten Zungen verſehen, ſtatt des eingeſchnittenen Index, würde jede Abtheilung in dieſem Regiſter ſodann ungeſäumt aufgefunden werden können. Wenn bei einer Abtheilung auf einer Bogenſeite nicht Raum genug für die verſchiedenen Utenſilien ſeyn ſollte, ſo wären die nächſtfolgenden Bogen zur Fortſetzung dieſer Abtheilung zu verwenden. Nachdem nun alle, für eine gewöhnliche Oekonomie erforderlichen Regiſter abgehandelt worden ſind*), dürfte das hier am rechten Orte ſtehen, was der Mann, der da im weiten Bereiche deutſcher Landwirthſchaft ſprach: „es werde Licht« über die Führung der Tagebücher,— deren Form und Ineinandergreifen damals noch ſehr unvollkommen war, niederſchrieb 29). „Wer ein Tagebuch führt, hat eine ſichere Richtſchnur für künftige Jahre. Indem er in jeder Jahres⸗ zeit ſeine Tagebücher aufſchlägt, erinnert ihn dieß, was er zu thun, worauf er zu ſehen, was er zu vermei⸗ den, und was er beſſer zu machen habe. Unter mißlichen Umſtänden kann er mittelſt Vergleichen ähnlicher Fälle leichter einen Entſchluß faſſen, was er jetzt zu thun habe. Wenn ein dürres Frühjahr, eine naſſe Ernte ihm den Muth benehmen will, wird er Troſt und Ermunterung finden, wenn er ſieht, daß alles ſo oft beſſer ging, als man es erwarten durfte. Kurz, jeder Okonom wird keinen treuern Freund, keinen zuverläſſigern Rathgeber, keine angenehmere Unterhaltung, keine nutzbarere Bibliothek haben können, als die Sammlung ſeiner Tagebücher, wird vielleicht ſeinen Nachfolgern nichts ſchätzbareres hinterlaſſen können.“ „Ohne Tagebuch kann keiner ſich mit Sicherheit über den Schlendrian erheben, keine allmählig feſten Fortſchritte machen, ſich ſelbſt und andern keine Rechenſchaft davon ablegen; nicht beſtimmt wiſſen, ob er in der nachhaltigen Verbeſſerung ſeiner Wirthſchaft vorwärts gekommen ſey oder nicht. Er wird ſich keine wahre Erfahrung ſammeln, ſondern nur Meinungen über dieſes und jenes annehmen, und zwiſchen ſolchen hin und her ſchwanken. Er wird Vorurtheile für oder gegen etwas faſſen, welches ihm ein Jahr zufällig glückte oder mißglückte; wird ſich die Urſache dieſes Erfolges nicht deutlich machen können, weil er ſich der Umſtände bei einem entgegengeſetzten Erfolge nicht mehr erinnert, ſie vielleicht ganz vergißt.“ „Uberhaupt was kann beſſer als ein Tagebuch die ganze Denkungs⸗ und Handlungsweiſe eines Men⸗ ſchen, ſeinen Beobachtungsgeiſt, ſeine Geiſtesgegenwart und ſeine Ordnungsliebe darſtellen 14 CEhe wir zur Formirung der Jahres⸗Rechnung aus den Tagebüchern oder Regiſtern übergehen, müſſen wir vorerſt die Frage erörtern: wann ſoll eine Rechnung angefangen, und wann geſchloſſen werden? *) Die verſchiedenen Induſtrie⸗Zweige ſind zu weitläufig,— ihre Regiſterform ergibt ſich übrigens bei vollkommener Vertraut⸗ heit mit der Natur der verſchiedenerlei Nutzungszweige, ſobald die hier abgehandelten Regiſter gehörig begriffen worden ſind, von ſelbſt, ſonſt hätten ſie eben ſo leicht hier beſprochen und das Nöthige durch Formularien erläutert werden können. **) Herr Staatsrath Albrecht Thaer in den Annalen der Niederſächſiſchen Landwirthſchaft. 4. Jahrgang. 1802. 10 74 Es gibt dießfalls keinen beſtimmten, durchans gleichen Zeitpunkt. Die Staatsrechnungen beginnen mei⸗ ſtentheils mit dem Militär- oder Verwaltungsjahre, d. i. mit 1. November, und enden mit letzten October (das mit 1. Mai gewöhnlich eintretende Monturs-Kathegorie⸗Jahr unberückſichtigt laſſend). Das geiſtliche, zur Abrechnung für die Intercalar⸗Einkünfte(bei Erledigung von geiſtlichen Pfründen) beſtimmte Rechnungs⸗ jahr fängt mit dem 25. März an, und endet mit dem 24. des folgenden Jahres. Die geſchäftige Handels⸗ und Induſtrie⸗Welt eröffnet ihre Bücher mit 1. Jänner, und ſchließt ſie mit Ende December; eine Ausnahme hievon machen jedoch die Häuſer, welche nach Weſtindien handeln, indem ſie mit 1. Mai ihre Bücher eröff⸗ nen, und mit letztem April dieſelben ſchließen, weil zu dieſer Zeit die Verkäufe der vorhergehenden Ernte größtentheils beendigt ſind, diejenigen des laufenden Jahres aber noch nicht begonnen haben. Die Landwirthe varieren dießfalls nicht nur von Land zu Land, ſondern ſogar in ein und derſelben Ge⸗ gend unter allen Gewerbtreibenden am meiſten. Die Einen wählen Michaeli, Andere den 1. Jänner, noch An⸗ dere den 1. Mai, ja ſogar Einige den 1. Juni und 1. Juli zu ihrem Rechnungs⸗Anfang, und zwar aus dem Grunde, weil jeder glaubt, zu dieſer Zeit die meiſte Muſe für ſeine Rechnungsgeſchäfte und für die zeitrau⸗ benden Inventuren gefunden zu haben, obſchon jeder darin einig iſt, daß die Beſtellungs- oder Anbaukoſten mit der Ernte oder dem Ertrage nicht in ein Jahr zuſammenfallen. Der natürlich angemeſſenſte Zeitpunkt wäre nach dem Erachten eines ungariſchen, ſehr ſcharfſinnigen Cavaliers in Thaer's Ackerbau⸗Annalen*)„der, wo die zuſammen gehörenden wirthſchaftlichen Beſchäftigun⸗ gen geendigt, und ihr Ertrag genau beſtimmt wäre. Das iſt nun einmal durchaus nicht der Fall, weil von der erſten Beſtellungszeit bis zur Ernte oft über 1, auch 2 Jahre verſtreichen, und dabei die Wirthſchafts⸗ Manipulationen des einen Jahres in die der nächſt folgenden eingreifen. Daher ein Zeitpunkt zu wählen iſt, welcher ſo viel als möglich ſich einem natürlichen nähert, und welcher, obſchon in der Natur kein Stillſtand denkbar iſt, doch inſofern für die Verrechnung die meiſte Bequemlichkeit darbiethet, als zu dieſer Zeit näm⸗ lich gerade die wenigſten wirthſchaftlichen Beſchäftigungen vorfallen. Und dieſe Epoche iſt bei uns der 1. Jänner. Im Winter ſtockt die Natur zwar nicht, aber ſie wirkt langſamer, ſie ruht, die vegetabiliſche ſchläft. Die wirthſchaftlichen Beſchäftigungen ſtocken auch nicht, aber ſtatt unmittelbarer, thätiger Production ſchrän⸗ ken ſie ſich nur meiſt auf Erhaltung und Verwendung des Geernteten, und auf Vorbereitung zu neuer Thä⸗ tigkeit ein; die Reſultate eines wirthſchaftlichen Ciclus liegen nahe vor uns, der Abdruſch iſt größtentheils geendet, oder das noch nicht Gedroſchene läßt ſich nach den Probehieben leicht ſchätzen; die Vermehrung je⸗ der Viehgattung fängt meiſt erſt im Jänner an; dabei gewährt nun dieſe Zeit gerade die meiſte Muſe zu den zeitverſplitternden Inventuren(Reviſionen, bei unſerer Art Buch zu führen) zu dem Abſchluſſe, wie nicht minder zur Reviſion der Rechnungen,— und, da wir ohnedieß alles nach der gewöhnlichen Johres⸗Epoche nehmen, ſo haben wir hierbei nicht wie bei jeder andern Annahme eine Verwirrung zu beſorgen, die aus der Vervielfältigung der Epochen unausweichlich entſtehen muß.“ Allerdings hat auch dieſer Rechnungsabſchluß-Termin das Unangenehme, daß die Beſtellungskoſten für das folgende Jahr mit in denſelben fallen, allein das hat er auch mit jeder andern Epoche gemein, daß immer entweder ein Theil der Anbau⸗, oder der Erntekoſten, oder aber ein Theil des Ertrages hinüber fällt. Indeſſen darf dieß bei keiner, wie immer gearteten Epoche ein Hinderniß der Art abgeben, daß es nicht durch *) Berlin 1808. 7. Band, 4. Jahrgang. Seite 146. 75 die Buchführung zu heben ſeyn ſollte. Die doppelte Buchhaltungs⸗Methode iſt hiezu ganz beſonders geeignet, jedem Productionsjahre das Seinige in Rechnung zu bringen. Nun wollen wir das Charakteriſtiſche der kaufmänniſchen Buchführungsweiſe, in ſo fern daſſelbe auf unſern ökonomiſchen Theil Anwendung finden kann, ſo wie die gewöhnlichen Conten durchgehen und darüber unſere Bemerkungen machen. Jeder Zweig der Wirthſchaft, der für ſich oder durch ſeine Einwirkung auf andere Abtheilungen der Wirthſchaft von Wichtigkeit iſt, und deſſen Koſten und Ertrag man fuür ſich einzeln überſehen will, bekommt im Hauptbuche auf gegenüber ſtehenden Seiten eines aufgeſchlagenen Bogens ſein beſonderes Conto oder Fach, auf deſſen linker oder Debet⸗Seite alles dasjenige eingetragen wird, was ſelbes an verſchiedenen Dienſtleiſtungen, Arbeit, Dünger, in baren Beſtreitungen und ſonſt in natura empfängt, auf deſſen rechter oder Credit⸗Seite hingegen dasjenige zu ſtehen kommt, was hiefür vice versa gegeben, abgeführt oder geleiſtet wird. Es iſt hiebei ein Hauptgrundſatz, daß das, was immer ein Conto erhält, von einem andern Conto oder Zweige der Wirthſchaft hergenommen ſeyn muß, weil alle Thätigkeit im kaufmänniſchen wie im landwirthſchaftlichen Geſchäftsbetriebe in Nehmen und Geben beſteht. Gleich wie ohne Produzent kein Handel möglich iſt, ſo iſt auch ohne Anbau, ohne Pflege und Arbeit,— im ganzen Bereiche ländlicher Induſtrie kein Ertrag oder keine Einnahme denkbar. Daher müſſen, um beim Handel, ſo wie in dem landwirth⸗ ſchaftlichen Gewerbe bei dieſem und jenem Waaren-⸗Artikel, Producte ꝛc. über den wahren Vortheil voll⸗ kommen im Klaren zu ſeyn, den Ausgaben auch ſtets die Einnahmen zur Seite ſtehen. Die kaufmänniſche Buchhaltungsweiſe ſetzt, wie geſagt, jedem Nehmer einen Geber entgegen, was man ſich bei lebloſen Gegenſtänden am beſten perſonificirt vorſtellen muß, wodurch derjenige Gegen⸗ ſtand oder Artikel, welcher gibt, oder von welchem ein Theil oder das Ganze gegeben wird, ereditirt, d. i. gutgeſchrieben, dagegen derjenige Artikel oder Gegenſtand, welcher empfängt, oder bei welchem ein Theil oder das Ganze zuwächſt, debitirt, d. i. belaſtet wird, was man ſonſt auch unter Haben und Soll auszu⸗ drücken pflegt. Ein Debitor iſt ſonach in der Kaufmannsſprache ein Schuldner, welcher die Verpflichtung auf ſich hat, das Empfangene zu bezahlen, oder auf eine andere Art zu vergüten, wodurch ſeine Schuld behoben werden kann. Ein Creditor dagegen iſt derjenige, der durch das, was er mir gegeben, mein Gläubiger geworden iſt, der daher von mir zu fordern hat, und umgekehrt, an den ich meine Schuld oder meine Verpflichtung wieder abzutragen habe. Von Allem, was kaufmänniſch klingt, wollen wir bloß die Benennungen: Conto, Debet und Credit oder debitiren und ereditiren, dann auch Saldo beibehalten, weil dieſe Ausdrücke das, was man darunter verſteht, am beſten und beſtimmteſten bezeichnen. Da durch das doppelte Anzeichnen,— zu Guten und zu Laſt ſchreiben jeder Poſt, die Summe aller Debet⸗Seiten der Summe aller Credit⸗Seiten jederzeit nothwendig gleich ſeyn muß, ſo nennt man den Unterſchied, den ein Conto beim Abſchluß auf der Debet⸗ gegen die Credit⸗Seite oder umgekehrt hat,—(ſein Minus, Weniger) den Saldo, mit welchem Differenz⸗Betrage der Conto vollkommen abge⸗ ſchloſſen, d. i. bilanzirt werden muß. Wird die Debet⸗Seite(mit dem Differenz⸗Betrage) ſaldirt, ſo bezeichnet dieſes Debet⸗Saldo den Ertrag des betreffenden Conto, weil es in dieſem Falle mehr eingetragen, als Koſten verurſacht hat, dahingegen, wenn die Credit⸗Seite ſaldirt werden muß, dieß einen Verluſt an⸗ zeigt, indem dann der Koſtenaufwand größer iſt, als der Ertrag ſich darſtellt. 10* Das erſte Conto iſt immer das anfängliche Vermögenſtands-Conto, welches Andere, welche nicht den Geſammtwerth ihres Beſitzthumes in der currenten Jahresrechnung aus⸗ weiſen wollen, das vorige Jahres-Conto nennen. Im Credit deſſelben muß der in Grund und Boden und in den Gebäuden ſteckende Werth dem Grund⸗Capitals⸗Conto, dann jener im Inventarinm ſteckende Werth, den verſchiedenen Wirthſchafts⸗ Zweigen, als dem Geſpann⸗Conto, dem Milchvieh⸗Conto, Haushaltungs⸗Conto ꝛc. ins Debet übertragen werden. Alle Beſtände, die des Nutz- und Zugviehes mitbegriffen, müſſen, gleich der Caſſebarſchaft, von dieſem den betreffenden Conten ins Debet übertragen werden. Ein Gleiches hat mit den, im vorigen Jahre für das currente Rechnungsjahr beſtrittenen Feldbeſtellungs-Wieſenculturs- ꝛc. Aus⸗ lagen, mit der Düngung u. d. gl. zu geſchehen. Daſſelbe ſchließt ſich mit dem ſchließlichen Vermögensſtands⸗Conto, von welchem es das Geſammt⸗Vermögen mit Ende des Jahres zur Vergleichung mit dem anfänglichen ins Debet erhält, dann mit dem Ertrags⸗Conto, was die Jahres⸗Erträgniß oder den Betriebs⸗Gewinn betrifft, ab. Bei der Berufung auf die gegentheiligen Conten wird ſich hier durchgängig der Worte:„von und an“ bedient und jede Poſt zum beſſern Verſtehen gehörig aus einandergeſetzt. Das Grund-Capitals-Conto nimmt vom anfänglichen Vermögenſtands⸗Conto den Werth ſämmtlicher Grundſtücke und von dem Meliorations⸗Conto alle aus dem Wirthſchafts-Betriebe hervorgehenden bleibenden Grundwerths⸗ Erhöhungen, von welch erſterem Capital die Zinſen auf der Credit-Seite des Grund-Capitals-Conto auf die betreffenden Feldſchläge übertragen, von dem Meliorations-Conto aber dieſelben den Wirthſchafts⸗ Zweigen, für welche ſie geſchchen, zur Laſt anzurechnen ſind.*) Mit Schluß des Jahres iſt dann der Betrag des ganzen Grundwerths auf das ſchließliche Vermögen⸗ ſtands⸗Conto zu übertragen. Sind Deteriorationen vorgefallen, welche den Grundwerth vermindert haben, ſo müſſen ſelbe vom Grund⸗Capitals⸗Conto aus denjenigen Betriebszweigen, welche die Veranlaſſung hievon waren, debitirt werden. Bei Elementar-Zufällen und Kriegslieferungen, welche nie einem Pächter zur Laſt fallen können, iſt jedoch ein Unterſchied zu machen und der Betrag derſelben dem Zufalls-Conto zu debitiren. Der Saldo mittelſt des Ertrags⸗Conto ſtellt dann den Betrag dar, um welchen ſich das Grund⸗Capital verzinſet hat. Inventarial-Capitals-Binſen-Conto. Im Credit deſſelben werden den verſchiedenen Wirthſchaftszweigen, als: dem Geſpann⸗Conto, dem Milchvieh⸗-, Schafvieh⸗, Haushaltungs ꝛc. Conto, die 5]%¾ Zinſen von dem anfänglichen Werthe des Viehſtandes, dann der Inventarial⸗Geräthe und Requiſiten angerechnet. *) Für daſſelbe Jahr, wo dis Meliorationen ausgeführt worden ſind, findet dieſe Anrechnung jedoch nicht ſtatt. gefüͤh — 77 Dieſes Conto ſchließt ſich gleichfalls mit dem Ertrags⸗Conto ab, u. z. ſtellt der Saldo im Debet des erſterem den Betrag dar, um welchen ſich das Inventarial⸗Capital verzinſet hat. Das Caſſa-Conto als erſtes Hilfs⸗Conto wird auf ganz einfache Art geführt. Im Debet enthält es die vom anfänglichen Ver⸗ mögenſtands⸗Conto übernommene Barſchaft, dann alle baren Einnahmen, im Credit dagegen die derlei Ausgaben, wobei man ſtets bemerkt, wofür etwas eingenommen oder ausgegeben wird. Wenn etwas nicht bar eingeht, und man ſieht voraus, daß der betreffende Betrag über den Rechnungs⸗ abſchluß hinaus nicht ausſtändig bleiben werde, kann man denſelben auswärts der Geldcolonne, bei der Berich⸗ tigung deſſelben dann aber erſt gehörig hinein ſetzen. Wenn jedoch derlei Creditgeben öfters vorfällt, thut man am beſten ein eigenes verſchiedenes Debitoren⸗Conto, ſo wie für unſere zeitlichen Schulden ein verſchiedenes Creditoren⸗Conto zu eröffnen. Das Caſſe⸗Conto ſchließt ſich mit dem ſchließlichen Vermögenſtands⸗Conto ab, indem die Barſchaft von dieſem auf jenes zu übertragen iſt. Pferde-Geſpann-Conto. Ins Debet deſſelben iſt vom anfänglichen Vermögenſtands⸗Conto ſowohl der Werth der Pferde als auch jener des Geſchirres und der Geräthe, womit die Pferde arbeiten, dann vom Inventarial⸗Capitals⸗Zinſen⸗Conto von dem Werthe beider, die 5% Zinſen zur Belaſtung des Geſpanns anher zu übertragen. Weiters fällt dieſem Conto: alles den Pferden verabreichte Futter und Stroh, laut Regiſter Kund L, die Hufbeſchlags- und Arzneikoſten laut Caſſe-Journal, die Auslagen für Anſchaffung neuer und die Unter⸗ haltung der alten Geräthe und Stall⸗Requiſiten, laut Regiſter M; der Lohn und die Speiſung der Pferdknechte c., laut Geld-Journal und Regiſter Litt. D und H zur Laſt. Die angekauften Pferde werden demſelben ebenfalls ins Debet, dem Caſſe⸗Conto dagegen ins Credit geſchrieben. Anderer Seits wird dem Geſpann-⸗Conto alle verrichtete Arbeit nach Tagen, dann der erzeugte Dünger nach Fuhren im beiläufigen Gewichte, laut Regiſter Litt. E und L zu Guten ausgewieſen, den betreffenden Conten oder Zweigen aber, welche die Veranlaſſung hievon waren, als: den Feldbau-Conten, dem Wieſen⸗ Meliorations⸗Haushalts⸗ ꝛc. Conto zur Laſt oder als Koſten angerechnet. Der Betrag für verkaufte Pferde iſt ins Eredit des Geſpann⸗, dagegen in das Debet des Caſſe⸗Conto einzuſtellen. Wo neben der Ackerhaushaltung ein Herrſchafts- oder Herrn⸗Haushalt beſteht, gehören die Kütſch⸗ Pferde auf das Conto der letzteren, und es muß in Fällen, wo dieſelben in der Feldwirthſchaft aushelfen, ihr Verdienſt dem herrſchaftlichen Conto zu Guten, dagegen den betreffenden Wirthſchaftszweigen als Koſten an⸗ gerechnet werden. In der ſtrengen Arbeitszeit vom April bis Ende September ſchlägt man die Arbeitstage des Geſpanns immer höher an, als in der Periode vom October bis Ende März, wo auch wegen der kurzen Tage nur wenig ausgerichtet werden kann. 78 Die Berechnung der geſchehenen Arbeit zeigt genau, ob das Geſpann ſeine Schuldigkeit gethan habe oder nicht. Man rechnet im Jahr gewoͤhnlich 300 Arbeitstage, aber nur ſelten dürfte man auf dieſe Anzahl kommen; wo Nebenfuhren als beſonderer Verdienſt verrichtet werden können, iſt das freilich anders. Dieſes Conto ſchließt ſich in Anſehung des mit Schluß des Jahres verbleibendeu Werthes der Pferde, der Geräthe und des Geſchirrs mit der Schluß⸗Bilanz, in Anſehung des dann noch verbleibenden Unter⸗ ſchiedes aber mit dem Ertrags⸗Conto ab. In Anſehung der Schätzung der Pferde muß hier noch bemerkt werden, daß man bei älteren gewöhnlich 10% auf Abnützung und für Riſico jährlich annimmt, was bei jungen Pferden, die gegentheilig eine Werths⸗ zunahme erleiden, nicht der Fall iſt. Milchvieh-Conto. Dasſelbe wird, was ſein Debet oder die Koſten-Anrechnung betrifft, auf gleiche Weiſe wie das Ge— ſpann⸗Conto geführt. Auf ſeinem Credit enthält es dagegen alle verkauften und an die Haushaltung und ſonſt an andere Wirthſchaftszweige abgegebenen Kühe, Kälber, Milch, Obers, Rahm, Butter, Käſe und Molken⸗ werk zu Guten gerechnet. Eben ſo den erzeugten Dünger, wovon der auf die Felder und Wieſen verwendete, dieſen Zweigen zur Laſt fällt, der aber mit Schluß des Jahres noch im Vorrathe befindliche auf das ſchließliche Vermögenſtands-Conto zu übertragen iſt. Viehverluſte durch Sterbefälle ſind von hier ins Debet eines Zufalls⸗ Conto zu übertragen, wenn man nicht etwa einzelne Fälle dem Milchvieh⸗Conto zur Laſt fallen laſſen will, in⸗ dem dann der ſchließliche Beſtand und Werth um ſo viel minderer ausfallen wird. Die Berufung auf die verſchiedenen Regiſter, aus welchen jederzeit in die Rechnung einzutragen iſt, wird ſich hier, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, erſpart. Dieſes Conto ſchließt ſich ganz auf dieſelbe Weiſe, wie das vorhergehende ab. Dieſem Conto ähnlich wird auch ein Schäferei- dann Schweine⸗Conto geführt. Feldſchlag-Conto M Je nachdem einerlei oder verſchiedene Früchte darauf gebaut werden, bekommt man hier eine oder meh⸗ rere Abtheilungen. Man kann auch bloß ſchlagweiſe die Rechnnng ſtellen. Im Debet jeder derſelben ſind vom Grund⸗Capital⸗Conto die 3i Zinſen vom Grundwerthe, dann vom vorigen Jahres⸗ oder anfänglichen Vermö⸗ genſtands⸗Conto, die Bearbeitungs⸗ und Anbaukoſten, beſtehend in Hand- und Geſpann-Arbeiten, Dünger und Samenkorn ſummariſch hier in Anrechnung zu bringen.(Das Detail findet ſich in der vorjährigen Rech⸗ nung.) Vom Caſſe⸗Geſpann⸗ und Haushaltungs⸗Conto werden dann die Grundſteuer, die ſonſtigen ſo wie die Ernte⸗Tagelöhnungen⸗ und Handarbeiten, Fuhren u. d. gl. anher übertragen. Alle von den für einzelne Zweige gehaltenen Dienſtleuten in der Ernte und ſonſt verrichtete Arbeit wird hier im ausgemittelten Koſtenbetrage den Feldbau-Conten zur Laſt ſo wie anderer Seits ihr Verdienſtbetrag den betreffenden Zweigen zu Guten ange⸗ rechnet. Im Credit der Feldſchlags⸗ oder Abtheilungs⸗Conten wird den Scheunen⸗Conten(deren man ſo viele, als man verſchiedene Früchte hat, eröffnet, oder aber mehrere Früchte in ein Conto zuſammenzieht, indem man 79 dann für jede Fruchtart eigene Natural⸗ und Geldbetrags⸗Colonnen zieht) aller Ertrag einſtweilen nach Mandeln, bis daß das Reſultat durch den Ausdruſch genau erhoben iſt, ohne Ausſetzung der Metzenzahl und des Geldwer⸗ thes übertragen. Bei Wurzelgewächſen und Blattfrüchten, als: Erdäpfeln, Rüben, Kraut ꝛc. iſt der Ertrag eben ſo nach Metzen oder Zentnern den Wurzelgewächs⸗ und Grünfutter⸗Vorraths⸗Conten zu überlaſſen. Alles dem Viehe vom Felde weg verabreichte Grünfutter wird gleich von hieraus demſelben unmittelbar im Verhältniß der Nahrungsfähigkeit zu Heu oder Getreide*) zur Laſt geſchrieben. Klee⸗ und Stoppelweiden müſſen dem Felde creditirt, dem Viehe aber debitirt werden. Alle im Laufe des Jahres für das künftige Jahr auf irgend einem Pro⸗ ductions⸗Conto beſtrittenen Vorauslagen an Hand⸗ und Geſpann⸗Arbeit, Dünger ꝛc.: müſſen im Credit deſ⸗ ſelben Conto auf das künftige Jahres⸗ oder reſpective ſchließliche Vermögenſtands⸗Conto übertragen werden. Ein Gleiches hat mit der im Felde, von dem ihm debitirten Dünger zurückbleibenden Bodenkraft zu geſchehen. Wie hat aber die Schätzung des Düngers und der Bodenkraft zu erfolgen? Die ſicherſte Art und Weiſe in erſter Hinſicht iſt, nach Rud. André**) ihn auf ein Stück Land zu brin⸗ gen, was mit einem andern nicht gedüngten und auf gleiche Weiſe bearbeiteten, übrigens von gleicher Güte iſt, wo dann der größere Ertrag über Abſchlag der verurſachten größeren Betriebskoſten, wie z. B. des größeren Dreſchermaßes auf Rechnung des Düngers entfiele. Aber ſelbſt hierbei wird die Fruchtfolge auf den größeren oder kleineren Nutzen des Düngers Einfluß nehmen; indeſſen kann dieſer veränderte Ertrag zu Gunſten oder La⸗ ſten der Fruchtfolge bleiben, und dieſe Schätzung des Düngers genügen. Mehrfältig angeſtellte Verſuche haben dießfalls zum Reſultate ergeben, daß eine Fuhr gut abgelegener Rindviehdünger à 10 Zentner einem Nieder⸗ öſterreichiſchen Metzen und 8 Maßl Rocken erzeugten, wovon aber erſt, um den wahren Werth deſſelben zu er⸗ mitteln, die Koſten der Zug⸗ und Handarbeiten beim Verführen deſſelben auf den Acker, mit circa 2 Maßl Korn in Abſchlag kommen müſſen, ſo zwar, daß ungefähr 14 Metzen verbleibt. Des Riſico wegen, da die Wir⸗ kung des Düngers durch ungünſtige Witterung in ihrer Außerung auf die Vegetation ſehr geſchwächt wer— den, und man alſo nicht mit Gewißheit in voraus auf eine, mit der Stärke der Düngung im Verhältniß ſtehende Ernte Rechnung machen kann, hat man den Werth einer Düngfuhr von 10 Zentner 1 Metzen Korn gleichgeſetzt. Um dießfalls bei der Abſchätzung des vorräthigen Dünger⸗Quantums ziemlich ſicher zu gehen, braucht man nur bei Stallfütterungskühen das conſumirte Futter und Stroh auf Heu zu reduciren und das Gewicht deſſelben ſo wie jenes vom Streuſtroh mit 2 ¾½ zu multipliciren. Die Summe gibt dann mit ziemlicher Ge⸗ wißheit das Gewicht des daraus erzeugten Düngers; und ſchlägt man die bereits aufs Feld geführten Fuder, nach ihrem Durchſchnittsgewichte in Summa hievon ab, ſo erhält man das Gewicht des noch auf der Dung, grube befindlichen Vorraths. Um einen Beweis für die Richtigkeit dieſer Annahme zu haben, brauche ich nur darauf hinzuweiſen, daß nach der gemachten Erfahrung eine Stallkuh bei täglichen 18½ Pf. dem Wieſenheu gleichen Futter und jährlich 2¼ Schock Streuſtroh à 8 Zentner über 19 Fuhren Dünger zu 10 Zentner lieferte. *) Siehe hierüber die Darſtellung der vorzüglichſten landwirthſchaftlichen Verhältniſſe von Rudolph André, 4te von Auguſtin Rieger verbeſſerte Auflage. Prag 1840 pag. 35, Thaers, Burgers, Schwerz's, Blocks und andere ökono⸗ miſche Schriften. **) Siehe deſſen landwirthſchaftlichen Verhältniſſe. 80 Beim Weidevieh, wie nicht minder beim Zugvieh muß bei der Berechnung der Dünger⸗Erzeugung nach dem verzehrten Futter nicht vergeſſen werden, die Zeit, die es außer dem Stalle zubringt, und den Dung, den es in derſelben verliert, auszumitteln. Da es Grundſatz iſt, die ganze Düngung der nächſt folgenden Frucht zu übertragen, und von dieſer dann wieder den Rückſtand an die nachfolgende, ſo entſteht die zweite Frage:„wie wird der Rück⸗ ſtand oder die Proportion des verzehrten Düngers berechnet?“ Gewöhnlich nimmt man an, daß die erſte Saat die Hälfte des eingebrachten Düngers, die zweite 4¼, die dritte 6 und die vierte das Übrige verzehre.*) Es kommt aber auch auf die Art der Saaten und auf die Beſchaffenheit des Bodens an, und man weiß nach Thaer daß Weitzen mehr als Rocken und Hafer ausziehen, der thonige, bindende Boden länger, der ſandige und kalkige dagegen kürzer an ſich halte. ꝛc. In der neueren Zeit war man, was die Boden erſchöpfende Kraft der Gewächſe betrifft, wie viel näm⸗ lich der Boden in einer gewiſſen Zeit durch die davon gewonnenen Ernten an Humus oder der eigentlich näh⸗ renden Kraft verliert, bei den eigentlichen Getreidearten(Cerealien) ſo glücklich, ziemlich beſtimmte Daten zu erlangen. Man hat nämlich laut den obbezogenen landwirthſchaftlichen Verhältniſſen Seite 110 nach Thaer und andern gefunden, daß bei einem Ertrage von 12 Metzen Korn pr. Joch von 1600 nieder öſterreichiſchen Quadrat⸗Klaftern nach Abzug der Ausſaat(indem angenommen wird, daß in dem Samenkorn ſelbſt ſo viel nährende Kraft ſteckt, um ſich ſelbſt einmal reproduciren zu können) bei deren Erzeugung 30 Grad Kraft aus dem Boden verloren gehen, wornach 1 Metzen Korn ſammt Stroh, auf dem die Körner wuchſen. 3 8... 2% Grad 1„ Wariten........ 3 e» 1 5) Gerſte. 4....«*......* 1 ℳ 9) 1„ Hafer........ 2.... 17,„ dem Acker im Verhältniſſe ihrer Nahrungskraft entziehen. Weiteres hat man gefunden, daß eine Hülſenfrucht-Ernte dem Boden zwar 20 Grad Kraft pr. Joch entziehen, dagegen aber durch ihren Schatten, durch die Lockerung des Bodens und ganz vorzüglich durch die größere Lufteinziehung, ſo wie auch durch die dem Acker hinterlaſſenden Wurzeln und Stoppeln den Reichthum deſſelben wieder dergeſtalt vermehre, daß nur 10 Grad Kraftverluſt im Ganzen angenomen werden können. Eine Kartoffel⸗, ſo auch eine Rüben⸗Ernte entziehen, wenn man ihr die mehrere Bearbeitung des Bo⸗ dens, welche die Kultur dieſer Gewächſe erfordert, wieder zu Guten rechnet, ſtatt 30 Grad nur 20 Grad dem Acker pr. Joch. Die Futterkräuter, grün in der Blüthezeit abgemäht, wirken nicht nur nicht erſchöpfend, ſondern durch ihre Blätter, Stoppeln und Wurzeln Kraft vermehrend, und ſind einer gehörig bearbeiteten reinen Sommer⸗ brache, die nicht bloß den Acker reinigt, ſondern auch durch vermehrte Einſaugung atmosphäriſcher Gaſe und *) Herr Amtsrath Block nimmt im dritten Jahre ¼ und im vierten 1, an; Herr Gubernial⸗Rath Dr. Burger aber im dritten Jahre 1 und im vierten his. 81 Vermoderung der untergepflügten Gräſer und Wurzeln demſelben wirkliche Nahrungstheile zuführt, mit 10 Grad Kraftvermehrung, wenigſtens gleich zu ſetzen. Bei der ſogenannten Ruhe, Eingraſen des Ackers, gewinnt derſelbe gleichfalls 10 Grad an Kraft⸗ vermehrung.*) Nach dieſen Daten, wenn ſie auch nicht genau Stich halten, läßt ſich übrigens, bis daß durch gut ge⸗ führte, haarklein getreue, über alle landwirthſchaftlichen Zweige ſich verbreitende Rechnungen und durch— mit der ſorgſamſten Genauigkeit und Gewiſſenhaftigkeit angeſtellte Verſuche alle wechſelſeitigen Verhältniſſe in ein größeres Licht geſtellt werden können, recht gut die dem Acker durch Düngung und ſonſt verſchaffte Kraftvermehrung, ſo wie gegentheilig der, durch Ernten erlittene Kraftverluſt berechnen, und ſohin auch die, im Felde von dem ihm debitirten ganzen Dünger, zurückbleibende Bodenkraft auf Productionen in folgenden Jahren uͤbertragen. Dieß Conto ſchließt ſich dan mit dem Ertrags⸗Conto, und was die allenfalls vermehrte Bodenkraft betrifft, mit dem Schlußbilanz⸗Conto ab. Ubrigens wird der Gewinn oder Profit beim Ackerbau ſtets zwiſchen den Feldſchlägen und den Vor⸗ rathskammern getheilt bleiben, weil nicht alles Geerntete ſelbſt verzehrt, ſondern ein Theil, um die nothwen⸗ digen Ausgaben, Steuern und Gaben ꝛc. beſtreiten zu können, nothwendig verkauft werden muß. Es verſchlägt dieſes aber um ſo weniger etwas, als der Fruchtboden und die übrigen Vorrathskammern dann ſtets die Handelsverhältniſſe des Landwirthes darthun werden. Das Wieſen-Culturs-Conto kann nach dem, was hier oben über. die Feldſchläge im Detail geſagt worden iſt, hier füglich übergan⸗ gen werden. Scheunen ⸗Conten werden ſo viele errichtet als man braucht, die Fechſung gehörig zu ſepariren und den Ertrag nach den ver⸗ ſchiedenen Früchten abgeſondert zu verrechnen und erſichtlich zu machen. Man kann auch beiderſeits ſo viele Natural⸗ und Geldkolonnen ziehen, als zu dieſem Ende auf einen aufgeſchlagenen Bogen gehen, wodurch ſich dann die Zahl dieſer Conten ſehr reduciren wird. *) Höchſt intereſſant ſind die vom Herrn Gubernial⸗Rathe Dr. Burger in ſeinem Lehrbuche der Landwirthſchaft, Wien, bei Gerold 1838, dießfalls mitgetheilten Erfahrungen, wornach bei den grasartigen Getreide⸗Pflanzen, dann bei den Ohl⸗Gewächſen und den Geſpinnſtpflanzen, im reifen Zuſtande geſchnitten oder gerauft, ihr ganzes Product an Körnern und Stroh der Verminderung des Humus im Boden gleichgeſetzt werden muß, wogegen die Wurzelgewächſe den Bodeu, nach Verhältniß 11 82 Das Scheunen⸗Conto ſoll, wo es thunlich iſt, keinen Saldo haben, weil das Getreide nach ſeinem, durch den Ausdruſch beſtimmt ausgemittelten Werth incluſive des Strohs, den betreffenden Feldern zu über— tragen iſt. Es iſt daher, um damit die Feldſchlags⸗Conten die ganze Production nachweiſen, das Dreſchermaß gleich vom Felde weg in Ausgabe zu bringen. Das Schüttboden-Conto, ſo wie die ſonſtigen Vorraths⸗Rauhfutter⸗ ꝛc. Conten übernehmen von den Urſprungsorten, von den Feld- und Wieſenbau-Conten das Geerntete um ausgemittelte Preiſe, das Angekaufte um die jeweiligen Kaufspreiſe, tragen alle Auslagen der Aufbewahrung, Umſtechung ꝛc., der Marktfuhren⸗ u. dgl. Auslagen und geben dagegen wieder an die verſchiedenen Zweige, als: an die Vieh-Conten, an Haushaltungs⸗Conto, zum Wiederanbau ꝛc., um ausgemittelte, an Fremde aber um die jeweilig behandelten oder Marktpreiſe ab. Sie ſchließen ſich, was die verbleibenden Vorräthe am Jahresſchluſſe betrifft, mit dem ſchließlichen Vermögenſtands-Conto und in Anſehung des beim Verkaufe und der ſonſtigen Verwendung Statt gefunde⸗ nen Gewinnes oder Verluſtes mit dem Ertrags-Conto ab. Haushaltungs-Conto. Daſſelbe übernimmt vom anfänglichen Vermögenſtands-Conto den Werth der Geräthe und vom In⸗ ventarial-Capitals-Zinſen-Conto zu ſeiner Belaſtung 5%¾ von dieſem Werthe. Weiters fallen demſelben alle baren Auslagen für die Haushaltung, als: für Holz, Licht, Betten, für Anſchaffung neuer und für die Reparatur der alten Geräthe, für verſchiedene andere Bedürfniſſe, wie nicht minder der Lohn der für die Haushaltung gehaltenen Dienſtboten und was ſie ſonſt erhalten, alle von den Vorraths⸗Conten erhaltenen Victualien wie nicht minder die von der Milchwirthſchaft erhaltenen Producte, als: Milch, Rahm, Butter, Käſe, endlich die im Haushalt geſchlachteten Kühe, Kälber, Schweine ꝛc. zur Laſt. Von ſeiner Credit⸗Seite aus erfolgt nun die Anrepartirung der Koſten für die ſämmtlichen für die Wirthſchaft gehaltenen Dienſtleute, den ſie betreffenden Zweigen zur Laſt, und wenn zum Theil in Lohn ge⸗ ſtandene Taglöhner mit verköſtet worden wären, ſo muß auch der ſie treffende Antheil den betreffenden Feld⸗ ſchlägen und ſonſtigen Wirthſchaftszweigen zur Laſt angerechnet werden. der Zeit, die ſie in ihm verweilen, die Hälfte bis zwei Drittel, Erdäpfel ſogar drei Viertel ihres trockenen Gewichtes an Humus entziehen. Die neueſten Erfahrungen dießfalls, ſo wie was überhaupt die Statik des Landbaues, d. i. den Zuſtand des Gleichge⸗ wichts zwiſchen Dünger⸗Conſumtion und Production betriff, findet man in der, von der dritten Verſammlung deutſcher Land⸗ und Forſtwirthe zu Potsdam(1839) gekrönten Preisſchrift des Herrn Profeſſors der Land- und Forſtwirthſchaft am Johanneum zu Grätz, Dr. F.. Hlubek, Prag 1841, Calve'ſche Buchhandlung, wodurch Wiſſenſchaft und Praris gleich⸗ ſehr bereichert iſt, welche Abhandlung mir jedoch leider zu ſpät in die Hände gekommen iſt. 83 Ein Gleiches hat in Bezug auf den Herrnhaushalt zu geſchehen, wenn die dazu gehörigen Knechte am Ackerhaushalts⸗Tiſche mit verköſtigt worden wären. Es kann dieſes Conto, nachdem der Werth der mit Schluß des Jahres verbleibenden Geräthſchaften dem ſchließlichen Vermögenſtands⸗-Conto von hieraus übertragen iſt, weder ein Debet- noch Credit⸗ Saldo haben. Allgemein-Conto. Auslagen, die keinem Zweige beſonders zur Laſt fallen und die in den verſchiedenen Rechnungen ge⸗ wöhnlich unter der Rubrik:„Insgemein“ vorkommen, als: Botenlöhnungen, Pfarr⸗ und Gemeinde⸗ Gaben, Schullehrer-Gebühren oder Beiträge, Armengeld und Schreibmaterialien gehören hieher, theils ſolche Einnahmen und Ausgaben, die aus dem Ganzen entſpringen, wohin z. B. der Gehalt und die Deputate des für die Geſammtwirthſchaft gehaltenen Meiers gehören. Ferner können auch Poſten, worüber man zwei— felhaft iſt, welchen Rubriken oder Conten ſie angerechnet werden können, vorerſt hier ihre Stelle finden. Wenn man dann will, können beim Jahresſchluß die auf dieſem Conto zu ſtehen kommenden Beträge den Wirthſchaftszweigen im billigen Verhältniſſe anrepartirt werden. Meliorations-Conto. Dieſes Conto enthält im Debet alle von der Caſſe für Löhnungen, Materialien ꝛc. wie z. B. für Ziehung von Abzugsgräben, für Bruchſteine zu deren Verdeckung ꝛc. beſtrittenen Auslagen, die Anrechnung der hierbei verwendeten Dienſtleute und Züge ꝛc., welche Geſammtkoſten im Credit dieſes Conto auf das Grundcapitals⸗Conto als bleibende Verbeſſerung und Werthserhöhung übertragen werden. Bufalls-Conto. Alle Verluſte beim Vieh durch Sterbefälle, bedürfen keiner beſondern Einſtellung in der Rechnung, weil ſie ſich ſchon aus dem verminderten Beſtande mit Ende des Jahres gegen den anfänglichen aus dem Viehſtands⸗Regiſter für die Hauptrechnung von ſelbſt ergeben. Hagelſchaden und alle ſonſtigen die Felder und Wieſen treffenden Elementar⸗Zufaͤlle, dann Kriegslie⸗ ferungen, können unmöglich dem Jahres⸗Ertrage zur Laſt fallen, weil ſie in der Regel keinem Pächter, ſondern immer nur den Grund⸗Eigenthümer treffen, daher dieſelben von den betreffenden Abtheilungen oder Zweigen an das Zufalls-Conto creditirt, dieſem letzteren aber debitirt werden müſſen. Große Viehverluſte werden in der Regel eben ſo behandelt. Am Jahresſchluſſe wird die ganze Summe der Unglücksfälle oder Verluſte auf das Ertrags-Conto übertragen, wo ſie ſich dann als Verluſt der ganzen Wirthſchaft ergeben. Immerhin treffen große Fälle bloß das Vermögen des Eigenthümers und nie einzelne Ertragszweige. 11*† Eigenthümers-Conto. Sein Debet enthält alles, von der Wirthſchaft im Baren, ſo wie in Naturalien, an Arbeit und Dienſten Empfangene, ſein Credit dagegen jeden der Wirthſchaft geleiſteten Gegendienſt oder Vorſchuß. Dasſelbe ſchließt ſich mit dem ſchließlichen Vermögenſtands⸗Conto ab, u. z. wenn der Eigenthümer der Wirthſchaft mehr geleiſtet, als er von derſelben empfangen hat, ſo wird dieß Conto(ſchließliche Vermö⸗ genſtands⸗-Conto) für den Mehrbetrag— den Saldo-Unterſchied— ereditirt, das Gegen⸗Conto(Eigen⸗ thümers⸗Conto) dagegen debitirt, weil der größere Vorſchuß von Seite des Eigenthümers für die Wirth⸗ ſchaft als Schuld ausfällt. Im entgegengeſetzten Falle wird umgekehrt verfahren, da dann die Wirthſchaft den größeren Vorſchuß an ihn als Forderung ſtellt, ſohin gleich den vorhandenen Beſtänden als Activum ausweiſen muß. Ertrags-Conto. Daſſelbe, als ganz einerlei mit dem kaufmänniſchen Gewinn⸗ und Verluſt⸗Conto, nimmt in ſeinem Debet alle bei den verſchiedenen Wirthſchaftszweigen erlittenen Verluſte— Einbuſſen,— im Cre⸗ dit dagegen die aus dem Betriebe hervorgegangenen Erträgniſſe derſelben auf. Combinando der beiderſeits gezogenen Summen erhält man den ganzjährigen Brutto⸗Wirthſchafts⸗Ertrag, welcher zur Saldirung des Ertrags⸗Conto vom anfänglichen Vermögenſtands⸗Conto anher zu übertragen iſt, in welchem nebſt den Zinſen vom Grund- und Inventarial-⸗Capital auch die Zinſen vom Betriebs⸗Capital nebſt einem billigen Ge⸗ winn, den man den Gewerbs-Proofit nennt, enthalten ſind. Um den reinen Ertrag, welcher demgemäß in dem Überſchuſſe der Gewerbszinſen über die ganz ge⸗ wöhnlichen Zinſen(die man ſonſt von ſeinen baren Fonds ohne alle Bemühung und Anſtrengung haben kann) beſteht, auszumitteln, hat man bei dieſer Art zu verbuchen folgendes Mittel an der Hand: Man ſummirt nämlich, ehe es noch zur Ausweiſung des Ertrages, Gewinnes oder Verluſtes auf den einzelnen Conten kommt, nachdem jedoch die mit Schluß des Jahres verbliebenen Beſtände ſchon an das ſchließliche Vermögenſtands-Conto und von dieſem die etwaigen Schulden an das Eigenthümers⸗Conto über⸗ tragen worden ſind, ſämmtliche Conten, welche auf den Ertrag eingewirkt haben, und bei denen eine Grund⸗ oder Inventar⸗Werths⸗Verzinſung, oder beides zugleich Statt findet, ab, und notirt ſich die Empfangs- und Ausgabs- oder Credits- und Debets-Summen, excluſive der Zinſen aus den hier gedachten Capital⸗ Wer⸗ then für ſich, zieht dann von beiden die Hauptſumme, und vergleicht die der Ausgabe oder des Debets, be⸗ ſtehend in baren Beſtreitungen, in Material- und Natural-Ausgaben, in den verſchiedenen Dienſt⸗ und Ar⸗ beits-Leiſtungen ꝛc. mit jener der Einnahme; der Unterſchied gibt dann den ganzjährigen Brutto⸗Wirth⸗ ſchafts⸗-Ertrag zum Reſultate, welcher ſich gleichfalls auf der Debet-Seite des ganz abgeſchloſſenen Ertrags⸗ Conto per Saldo im Ganzen ergeben muß, wenn kein Fehler im Verbuchen Statt gefunden hat. Werden nun hievon die Zinſen des Grund- und Inventarial-Capitals abgezogen, ſo erhält man den ganzjährigen Wirthſchafts⸗Betriebs⸗Ertrag, und ſo bald nun von den ſolcher Geſtalt ausgemittelten Betriebs— — 85 Auslagen(Betriebs⸗Capital) 6% Zinſen(welche man hoͤchſtens von ſeinen baren Fonds, doch immer ſchon mit Riſico erhalten kann) berechnet, und von dem Betriebs⸗Ertrage in Abzug gebracht werden, ſo erhält man den ganz reinen Betriebs⸗Gewinn, Gewerbs⸗Proſit oder Reinertrag zum Reſultate. Ein Bei⸗ ſpiel durch zwei dießfalls ſingirte Conten, ein Geſpann⸗ und Ertrags⸗Conto, ſoll dieß als Schlußſtein dieſer, in ihrer Art einzigen und bis jetzt unübertroffenen Buchführungsweiſe noch in ein helleres Licht ſetzen. Man ſehe die Beilage: 86 Vferdegeſpann⸗ Pag. 16. * eer—— V Zu Goſt⸗ 4 ebe t. Geldbetrag Vunen f-l. kr. Nr. 1 Vom anfänglichen Vermögensſtands⸗Conto den Werth der Pferde zu Anſang des Jaßres............. 4000 fl.— kr. dann den Werth des Geſchirres, der Geräthe und Stall⸗Requiſiten. 619„ 52„ — 1619 52— 2„ Inventar. Capitals⸗Zinſen⸗Conto die 5%el Zinſen von dem erſten Werthe. 50 fl. und„ detto„„ letzten detto. 31„ ———— 81—— 3„ Schüttboden⸗Conto für 372 Metzen Hafer............ 372—— 4„ Nauhfutter⸗„„ 220 Centner Sen........... 200—— 5„ detto„„ 22„ Futter⸗ und 66 Ctr. Streuſtroh. 60—— 6„ Caſſa⸗„ den Luhn dreier Knechte............ 111—— 7„ detto„ für Hufbeſchlag und Arzneien...... 45—— 8„ detto 8„ Anſchaffung neuer und Unterhaltung der alten Geräthe ꝛc. 24 52— 9„ Haushaltungs⸗, Spgvpeiſung der drei Knechte........... 201—— 10„ Caſſa⸗„ für 2 Stück angekaufte 3jährige Pferde...... 350— 11 Per Saldo vom Ertrags⸗Conto als dießjährigen Verdienſt..... 91— 2 Saldo 3155 44 — 87 Conto. Pag. 17. Zur Poſt⸗. Geldbetrag Laſt Nr Eredi t. pag f. kr. Nr. 1 An Meliorations⸗Conto für 125 Tagfuhren... 2 1 fl. 12 kr. 150—— 2„ detto„„ 167 Tage vſlügen........ 2=„ 36„ 100—— 3„ Caſſa⸗ 5„ 2 verkaufte Zugpferde........... 30o0/—,— 4„ Feldſchlag⸗„„ 1200 Arbeitstage........ 4—„ 36„ 720—— 5„ Wieſen.„„ 300 detto= 2. 36 18o—— 6„ Haushaltungs⸗„„ 48 deliv.— 38„ 28 48,— 7„ Feldſchlag⸗„» 45 Fuhren Dunger àA 10 Ctr. zu 2 fl. 909—— 8„ ſchlüßlichen Vermögensſtands⸗Conto den Werth der Zugpferde mit Ende des Jahres, 6 Stü..99086 fl.— kr. dann den Werth der Inventar⸗Geräthe und Stall⸗Requiſiten. 606„ 56 „ —— 586 3536—— Debet. Credit. 1619 fl. 52 kr. 3155 fl. 44 kr. 372„—„ ab 2983„ 44„ 200„—„ 172 fl.— kr. Brutto⸗Gewinn 60„—„ ab 81„—» Zinſen vom Invent. 111„—„ 91 fl.— kr. Betriebs⸗Gewinn 45„—„» ab 81„ 49„ 6% Gewerbs⸗Zinſen 241„ 52„ 9 fl. 11 kr. reiner Gewinn bei ¼%¼. Summe 3155 44 201„=„ 350„—„ 1619„ 52„ Betriebs⸗Capital. 88 Ertrags⸗ Zu Geldbetrag Guten Pag. d. l kr. Nr. 1 Vom Milchvieh⸗Conto, den dſeßſäbrigen Verlußt.............. 1— 2 Per Saldo vom anfänglichen. Vermögenſtands⸗Conto den dießjährigen Brutto⸗Wirthſchafts⸗Ertrag........ 949— Saldo. 950— Hievon die Zinſen des Grund⸗ und Invent.⸗Capitals.......... 750 Deßgleichen obigen Werluſt beim Milchvieh............... 1 — 451— —— Entfällt dießjähriger Wirthſchafts⸗Betriebs⸗Ertrag....... 499— Ab die 6% Zinſen von dem Betriebs⸗ Capital pr. 4434 fl. 36 kr. ut...... 266 4 Verbleibt reiner Betriebs⸗Gewinn oder Reinertrag.. 232 56 Sage 5 H%. ——— — 87 Conto. Pag. 27. Poſt⸗; Geldbetrag Laſt Ir. Eredit. Pag. fl. kr. Nr. 1An Grund⸗Capitals⸗Conto die Verzinſung des Grund⸗ und Boden⸗Capitaaululs 300— 2„ Inventar.„„„„ des Inventar⸗Capitalss... 150— 3„ Geſpann⸗Conto den ſich hiebei ergebenen Ertag.. 91— 16 11 4»„ Feldſchlag⸗„ die Erträgnirhohhhohyn.. 209— 5„ Wieſen⸗„ die„.............. 200— Summa. 950— Ausgaben. Empfänge. 2983 fl. 44 kr. Geſpann 3155 fl. 44 kr. 2291„ 56„ Milchvieh 2355„ 56„ 1210„—„ Feldſchläge 1710„—„ 180„—„ Wieſen 380„—„ 768„ 56„ Haushaltung 722„ 56„ 7⁴434 fl. 36 kr. 8383 fl. 36 kr. Ab den anfänglichen 7434„ 36„ Inventar⸗Werth: 976 7.—. Geſpann. 1619 fl. 52 kr. Milchvieh 1300„—„ Haushaltung 80„ 8„ — oo f.= n. Betriebs⸗ Capital 1737 ſi. 36 kr. und zwar von denjenigen Zweigen Empfänge und Ausgaben(mit Ausnahme der Zinſen vom Grund⸗ und Inventarial⸗Capital), bei denen ſich ein Unterſchied ergibt, nämlich eine Ertrags⸗ reſpect. Gewinn⸗ oder Verluſt⸗Anrechnung Statt findet, dann, wo eine Inventar⸗Verzinſung Platz greift. 88 Schließliches Vermögenſtands-Conto. Daſſelbe nimmt im Debet den Grundwerth ineluſive der Meliorationen, ſämmtliche mit Schluß des Jahres verbleibenden Beſtände von den verſchiedenen Wirthſchaftszweigen und Vorraths⸗Conten, und zwar an Barſchaft, an Vieh, Materialien und Naturalien, dann Geräthe, an— auf der Dunggrube vorräthigen Dünger ſo wie die fürs kommende Jahr von dem zu Ende gehenden Jahre beſtrittenen Bearbeitungs⸗ und Beſtel⸗ lungs-Koſten an Arbeit, Samen, Dünger und Bodenkraft, ferner die an den Eigenthümer ſür deſſen Mehr⸗ bezug aus der Wirthſchaft im Vergleiche der derſelben geleiſteten Vorſchüſſe zu ſtellende Forderung auf. Im Credit erſcheint dagegen des Eigenthümers Forderung an die Wirthſchaft, ſo bald er nämlich für dieſelbe mehr geleiſtet als er daraus empfangen hat, dann der ſämmtliche ſchließliche Vermögensſtand, und zwar: letzterer an das anfängliche Vermögenſtands⸗Conto zur Vergleichsherſtellung mit dem anfänglichen Stande, creditirt. Was ſonach die Wirthſchaft ertragen, weiſet das Ertrags⸗Conto ſpeciell und ſummariſch nach. Worin unſer ſämmtliches Vermögen beſteht, weiſet das ſchließliche Vermögensſtands⸗Conto aus, und— um wie viel unſer Vermögen während des Wirthſchaftsjahres zu- oder abgenommen habe, iſt per Saldo des Ganzen aus dem anfänglichen Vermögenſtands⸗Conto erſichtlich. Nun ſo glauben wir denn uns ſchmeicheln zu können, unſere Aufgabe, was eine Landwirthſchafts⸗ Rechnung betrifft, gehörig gelöſet zu haben. Oder— ſoll vielleicht eine große Herrſchafts⸗Okonomie nicht nach dieſer Anleitung behandelt werden können? Eine Guts⸗ oder Herrſchafts⸗Rechnung, ſo ausgedehnt, viel umfaſſend und nicht vereinbarlich mit unſerm hier aufgeſtellten Muſter dieſelbe im erſten Moment erſcheinen mag, ſo macht eine derlei Rechnungsführung bei näherer Vertrautheit mit der Natur der Sache doch nur wenig Schwierigkeit. Auf großen Herrſchaften, wo ein Grundbuchshändler, ein Burggraf oder Kaſtner, ein Waldbereiter, ein Rentmeiſter und ein Controllor unter der Oberleitung und Aufſicht eines Oberamtmanns, oder wie er ſonſt immer Namen hat, die verſchiedenen Wirthſchafts⸗ ꝛc. Geſchäfte beſorgen, muß die Urbarial⸗Nutzung von der Feldwirthſchafts⸗Nutzung ganz ausgeſchieden werden, ſo zwar, daß die Kaſtenamts⸗Verwaltung, um den Er⸗ trag von der Feldwirthſchaft im reinen Betrage darzuſtellen, die benützte Roboth als entlehnte oder erkaufte Be⸗ ſtellungskraft in derſelben Ziffer unter den Feldwirthſchafts⸗Auslagen und Unkoſten behandeln und verrechnen muß, in welcher dieſelbe der Grundbuchshändler als Verweſer des Urbarials*) als dießfallfige Vergütung in Empfang ausweiſt. Auf gleiche Weiſe verhält es ſich mit den übrigen Verwaltungszweigen. Stets muß einer dem andern für das entbehrlich Gewordene und gegenſeitig zu verſchiedenem Gebrauche Überlaſſene im ausgemittelten Werths⸗ oder Koſtenbetrage die Vergütung leiſten, wenn anders jede Branche ein genaues Bild vom Ertrag, Nutzen oder Schaden vor Augen legen ſoll. Der Rentmeiſter iſt bloß Beſorger der Rentamts⸗ Caſſe⸗Geſchäfte, empfängt und zahlt nur auf Anwei⸗ ſung der Nutzungsverweſer nach erfolgter Genehmigung des Vorſtehers oder Approbanten und es kann ſohin das Rentamt ſo wenig als das Steueramt als eigentliche Nutzungs⸗Branche angeſehen werden. *) Das Urbariale iſt die Ouelle fertiger Revenuen und enthält einer Seits die Gerechtſame der Herrſchaft, anderer Seits verwahrt es aber auch die Rechte der Unterthanen. 4. 89 Daß hiebei ungleich mehr Bücher, unter den Namen von Schuldigkeits⸗Präſtations⸗ c. Büchern zu führen obliegen, wird ohne mein Erinnern von ſelbſt einleuchten. Wie könnte dieß bei einem ſehr ausgedehnten Guts⸗Complexe wohl auch anders ſeyn? Indeſſen ſey ihre Anzahl noch ſo groß, ſo kann hievon nichts auf Rechnung der führgewählten Buchführungs⸗Methode kommen. Es liegt aber auch nur in dem Weſen dieſer, wie in keiner andern Methode, im weiten Bereiche des viel umfaſſenden Rechnungsweſens alle Fragen ohne Weitläufigkeiten und Vielſchreiberei zu beantworten, die man nur immer an dieſelbe ſtellen möchte; freilich wird man dann fleißig Maß und Gewicht zur Hand nehmen und beides, ſo wie alle merkwürdigen Vorfälle und Veränderungen in den betreffenden Regiſtern anzeichnen müſſen. Welch' intereſſante Aufſchlüſſe müßten nicht ſolche Rechnungen erſt, wenn ſie hin und wieder anzutref⸗ fen wären, in Bezug auf die Beſteuerung des Bodens, in Bezug auf die arithmetiſche Staatskunſt und Landes⸗ Statiſtik gewähren! Zum Schluſſe bleibt uns noch der Natural- und Arbeits⸗Üüberſchläge zu erwähnen übrig, welche im landwirthſchaftlichen Gewerbsbetriebe in die Claſſe der Voranſchläge gehören, als: der Getreide⸗, Viehfutter⸗, Streu⸗, Dünger⸗, Arbeits⸗ ꝛc. Überſchläge, welche den Nutzungs⸗ oder Gelderträgniß⸗Überſchlä⸗ gen in jeder gut betriebenen Okonomie immer voraus gehen müſſen, indem durch ſie vorerſt nachzuweiſen iſt, was dießfalls vorhanden, und hierauf noch zu empfangen, dann was hievon für den eigenen Bedarſ erforderlich iſt und was nach Berückſichtigung aller dieſer und anderer Umſtände ſonach hievon zum Verkaufe erübrigt. Das hier anſchlüſſige Formulare ſoll dieß näher anſchaulich machen. Skonomie⸗Gelderträgniß⸗Überſchläge erfordern eine außerordentliche Umſicht in dieſem weiten Felde der practiſchen Erfahrung und laſſen ſich nur ſelten, da die Jahres⸗Erträgniß bei Okonomien nur all zu ſehr von nicht voraus zu ſehenden Witterungs⸗Einflüſſen, unberechenbaren Natur⸗Ereigniſſen, politiſchen und Handels⸗Conjuncturen der Zeit ꝛc. abhängt, mit einiger Beſtimmtheit vorausberechnen, es ſey denn nach dem Durchſchnitte von vielen Jahren, wo dann gute und mittlere, mitunter auch Fehljahre mit in die Rechnung fallen. 90 Naturalien-Ueberſchlag aller theils verkäuflichen, theils zur eigenen Conſumtion beſtimmten Erzeugniſſe, mit Ende October 1840. Einzeln Zuſammen I. Getreide⸗Ueberſchlag. Schock Mandl Metzen Ztr. Schock Mandl Metzen Ztr. a. Winter-Koggen. Beſtand mit Ende October 187.. 110 2 13 H Nach dem Probedruſch à 1 ¾i Metzen pr. Mandl ſind hievon zu erwarten........... 773.. 287 Hievon die Abgabe. Für die Hausconſumtion pr. 16 Köpfe à 8 Metzen... 128 Zum Verſchroten für 12 Stück Zugochſen à Metzen dGli..... 223304 Auf Deputate laut Deputat⸗Tabelle)y... 3 36 Auf Dreſcherlohn um den 12. Metzen.... 64 ⅓ Für den kommenden Herbſtanbau werden für 36 Joch vorbehalten à 3 Metzen.... 108 An paſſirlicher Boden⸗Schwendugg.... 8.—. 618 ¼ Erübrigen zum Verkauf oder ſonſtigen Diſpoſition... 8.. 3. 168 ¼ NB. Auf gleiche Weiſe hat es mit den übrigen Körnerfrüchten, mit der hiemit in Verbindung ſtehenden Mehlwerks⸗ Erforderniß, mit den Hackfrüchten und Rauhfutter⸗, dann Streu⸗Vorräthen ꝛc. zu geſchehen, worauf dann der Dung⸗überſchlag folgt. Selbſt über die Arbeitskräfte von Menſchen und Vieh darf es in rationell betriebenen Wirthſchaften an einem in vorhinein möglichſt genau entworfenen überſchlag derſelben nicht fehlen. Druckfehler. Seite 2 Zeile 2 von unten lies ſtatt: daß, das. „ 4„ 4„ oben„ zu dieſem Behufe bedarf man. „ 5„ 1„„ kommt oder ungebührlich zweimal vor „ 5„ 13„„ lies: ſtatt kommrn, kommen. „ 6„ 12„ unten„„ werden, wird. „ 77„ 6„„ o„ der, des letzteren. —x——————— — ——— —— — 1Iella l l lis ſ6 1⸗ is o 3/Colon Black