VIASHMGNRNHII R Kall Lahl I Bh. 1 4 5 8 5 3 “ e *— 5 8 8 . 88 “ “ 8 8 8 8— 88 8— 8 Vellagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin sW. Hedemanmeir 10. netnunn, THAER- BlBLIOTHEK 1neneen, Wolf's Landw. Fütterungslehre-] Nol 1 J1ee Am Wolff's Praktische Düngerlehre. 8 f 12. Auflage. Getreidebau von Dr. A. Nowacki, Professor in Zürich. Gekrönte Preisschrift. 2. Auflage. Risler's Weizenbau. Herausgegeben vom Amtsrat W. Rimpau in Schlanstedt.— Wiesen- und Weidenbau von Dr. F. Burgtorf, Direktor in Heriord. 14. Auflage. Landw. Futterbau von Dr. William Loebe in Leipzig. 3. Auflage. Braugerste von H. Heine, Assistent in Karlsruhe. Gekrönte Preisschrift. Hopfenbau von C. Frumirth in Wien. Mit Vorwort von Dr. E. Pott-. Gekrönte Preisschrift. Tabaksbau von A. Freiherrn von Babo in Klosterneuburg. 3. Auflage. Kartoffelbau von Dr. H. Werner, Professor in Berlin. 3. Auflage. Rübenbau von F. Knauer auf Gröbers bei Halle a. S. 7. Auflage. 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Innere Krankheiten der landw. Haussäugetiere von F. Grosswendt, Kgl. Oberrossarzt. Physiologie und Pathologie der Haussäugetiere von F. Flemming, Tierarzt in Lübz. Heilungs- und Tierarzneimittellehre von F. Flemming, Grossh. Tierarzt in Lübz. Landw. Giftlehre von Dr. G. Müller, Professor in Dresden. Praktische Desinfectionslehre von A. Zundel, Landestierarzt in Strassburg. Englischer Huf beschlag von H. Behrens, Lehrschmied in Rostock. 2. Auflage. Reiten und Fahren von Major R. Schoenbeck in Berlin. 2. Auflage. 8 Ratgeber beim P ferdekauf von Stallmeister B. Schoenbeck: in Sondershausen. Widersetzlichkeiten des Pferdes von Stallmeister B. Schoenbeck in Sondershausen. Scehnbert's Landw. Rechenwesen. Bearbeitet von H. Kutscher in Clausthal. 4. 4unage. Landw. Plan- und Situationszeichnen von H. Kutscher in Clausthal. Feldmessen und Nivellieren von Dr. A. Wüst, Professor in Halle. 4. ne. Der Landwirt als Kulturingenieur von Fr. Zasidok. Professor in Mödling. 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Bakterienkunde für Landwirte von Dr. W. Migula in Karlsruhe. Wirtschaftsfeinde aus dem Tierreich von Dr. G. v. Hayek, Professor in Wien. Zoologie für Landwirte von Dr. J. Ritzema Bos, Professor in Amsterdam. 2. Auflage. Geflügelzucht von Dr. Pribyl in Wien. 3. Auflage. Jagd, Hof- und Schäfer-Hunde von Lieutenant Schlotfeldt in Hannover. Der Kranke Hund von Dr. G. Müller, Professor in Dresden. 4 Die Jagd und ihr Betrieb von A. Goedde, Herzogl. Jägermeister in Coburg. 2. Auflage. Goedde's Fasanenzucht. Bearbeitet von Fasanenjäger Staffel in Fürstenwald. 3. Auflage. Feldholzzucht, Korbweidenkultur eté. von R. Fischer in Berlin. F orstkulturen von Urff, Kgl. Oberförster in Neuhaus bei Berlinchen. Immerwährender Gartenkalender von J. G. Meyer, Handelsgärtner in Ulm. 2. Aufage. Gemüsebau von B. von Uslar, Handelsgärtner in Hildesheim. 2. Auflage. Gärtnerische Veredlungskunst von 0. Teichert. Bearbeitet von Fintelmann. 2. Auflage. Gehö 512zzucht von J. Hartwig, Grossherzogl. Hofgarteninspektor in Weimar. 2. Auflage.. Obstbau von R. Noack, Grossherzogl. Hofgarteninspektor in Darmstadt.. 3. Auflage. Weinbau von Ph. Held, Gartenbau-Inspektor in Hohenheim. Gartenbiumen Zucht und Pflege) von Th. Rümpler, General- Sekretär in Erfurr. 2. Auflage. Gewächshäuser von J. Hartwig, Grossherzogl. Hofgarteninspektor in Weimar. 2. Auflage. Rümpler's Zimmergärtnerei. Bearbeitet von W. Mönkemeyer in Leipzig. 3. Auflage. Geschichte des Gartenbaues von 0. Hüttig, Gartenbaudirektor in Charlottenburg. Obstbaumkrankheiten von Dr. Paul Sorauer in Proskau. 3 Zu beziehen durch jele Baehhanclang Velarchuchbandiung Paul Parey in Berlin SW. FTedescarnafe 10. 6 'zwirtschahtuelle Uan Uunrrun Tum 4 ſ b von Direktor Dr. Droysen und Oberlehrer Dr. Gisevius an der Landwirisehafte bI al schule in Dahme. Dritte Auflage. Mit 160 Textabbild. Geb., Preis 1 M. 60 Pf. Pfl 1 von Direktor Dr. Birnbaum. Dritte Auflage, bearbeitet von Oberlehrer 3 anzen- all Dr. Gisevius in Dahme. Mit 161 Textabbildungen. Geb., Preis 1 M. 60 Pf. V. Pat leh Marienburg. Pritte Auflage. Mit 96 Dext- Vithzlchl aohnkennr. Oberleurer m Alarlendure. veites Aaciest a I 65 Pf. Wirtschaftsbetrieh“on Pr. r. Gauler, Lehrer in Eldena. Kart., Preis 1 M. 20 Pf. 3 b hul Forstwirtschaft Lon Gerueer, Kgl. Forstmeister und Lehrer an der AcNarpansehhu 2 m Ph iſ von M. Hollmann, Lehrer in wittstock. Zweite Auflage. Mit 152 Textabbildungen. Js Geb., Preis 1 M. 20 Pf. Betriebslehre von Direktor A. Conradi in Hohenwestedt. Zweite Auflse d. Prals 1 1. Wiesenban von H. Kutscher, Lehrer in Hohenwestedt. Mit 45 Tortaparke eis 8 et Ch von P. J. Murzel, Direktor in St. Wendel. Zweite Auflage. emie Geb.,„ Preis 1 M. 20 pf. Vorbereitung für staatlich k 1 Petri, Selbstrerwaltungsämter, Tetrerehtagg eun Staathiehg nd ennhenalo,, en K. ISi. von A. Maas, Lehrer in Wittstock. Mit 10 Textabbildungen. Chemie Geb., preis 1 M. 60 Pf. Ott Natte üller. Mit 70 Textabbild Olst. U. 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Petri, Leh Hoh Taxationslehre von Ltri, Lenter in ic enwestodt Geb., Preis 1 M. 60 Pf. Prof. L. B D h d H. M Geometrie der Bhele Iar TIf.ERRieuin ahme un Prof. e ualler, un Whens. 3 8t t für Landwirtschaftsschulen von Prof. L. Bosse(Dahme) und Prof. H. Müller Ereomo rie(Eldena). Mit 30 Textabbildungen. Preis 50 Pf. 1 3 Bodenknnde von Dr. W. Lilienthal, Lehrer in Schönberg(Holstein). Mit 6 T arlab dildungen. aht h ben für den Unt ht Landwirtschaft Dedtscht Gediollle, Drrantgessben, Särenhoperriohwan andwirtschagrlmen Een für Landwirtschaftsschulen und andere höhere Lehranstalt ehrhuch der Botanik OrnAders Ntesn Denne Mit W5 Toxtabb. Geb. Preis 2 N. Bodenknnde von Direktor A. Wirtz in Odenkirchen. Prals 50 p. hodischer B t für Landwirtschaff Lehrbuch der Plysib Wn. Natoatulheer Hbelender wunaygeirhe Teie naege Lanämanns Buchfül-Üng"n Dr à Cranan, Drekton in Made Gcd. Preis 1 M. 20 P’ Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 2 6 8 Phenzepbau und Pllanzenzüchtung 4...„. 3. 3 an der Justus Lieig- lochschule Siessen, Ludwigstr. 23 Teitfaden der Betriebslehre. Geh Wal Instjhni far Pffs e an cor Pute d n Pianzoneeh, 7 92 . S745 Leee ern 8 6 lessoen, 32chschule Luchh ucwigstr. 23 Leitfaden der landwirtſchaftlichen Betriebslehre von Dr. Theodor Freiherr von der Goltz, Geh. Regierungsrat, ord. öff. Hrofeſſor an der Rheiniſchen Friedrich⸗Wilhelms⸗Univerſität und Direktor der landwirtſchaftlichen Akademie Poppelsdorf. F& Berlin. Verlagsbuchhandlung Paul Parep. Verlag für Landwirtſchaft, Gartenbau und Forſtweſen. SW., Hedemannſtraße 10. 1892. 8 „A Alle Rechte vorbehalten. Vorwort. Die vorliegende Schrift enthält eine kurze, zuſammenfaſſende Darſtellung der für die Einrichtung und die Leitung des landwirt⸗ ſchaftlichen Betriebes wichtigſten Grundſätze. Sie ſoll fürs erſte ſolchen bereits im praktiſchen Leben ſtehenden Landwirten als Wegweiſer dienen, welche mit der Betriebslehre ſich bekannt zu machen wünſchen, denen es aber an Zeit fehlt, eingehender mit derſelben ſich zu be⸗ ſchäftigen. Fürs andere iſt dieſe Schrift dazu beſtimmt, den Schülern der mittleren und niederen landwirtſchaftlichen Lehranſtalten einen Leitfaden an die Hand zu geben, nach welchem ſie das im Unter⸗ richt Gehörte wiederholen und in welchem ſie, wenn ſie ſelbſt ein⸗ mal wirtſchaften, Rat für die Einrichtung und Führung ihres Be⸗ triebes finden können. Mit Rückſicht auf die genannten Zwecke und auf den knappen zu Gebote ſtehenden Raum mußte von einer eingehenden wiſſen⸗ ſchaftlichen Begründung der vorgetragenen Lehren Abſtand genommen werden. Eine ſolche habe ich in meinem Handbuch der landwirt⸗ ſchaftlichen Betriebslehre(2. Aufl. 1896, Berlin, Verlagsbuchhandlung Paul Parey) gegeben. Bei den einzelnen Abſchnitten dieſer Schrift VI Vorwort. iſt jedes Mal angeführt, an welchen Stellen meines Handbuchs die ausführliche Darſtellung der hier kurz erörterten Grundſätze und Lehren zu finden iſt. Möge der hiermit der Offentlichkeit übergebene Leitfaden den praktiſchen Landwirten wie den landwirtſchaftlichen Schulen eine will⸗ kommene Gabe ſein! Poppelsdorf bei Bonn, den 10. Juli 1897. Th. Freiherr von der Golkz. Seite Einleitung. Inhalt, Bedeutung und Linteilung der landwirt⸗ ſchaftlichen Betriebslehre.. Erſter Abſchnitt. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. 1. Die Arten und die Einteilung der Betriebsmittel 5 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. a) Die Bedeutung und die Bernnaugsweiſen des Bodens im allgemeinen. 3 ) Das Ackerland............. 10 9 Das Gartenland.............. 15 d) Die Wieſen................ 18 e) Die Weiden.. 20 f) Das Waldland oder die Holzungen....... 22 g) Das Odland........ 25 h) Die Waſſerſtücke............26 i) Wege, Hofräume, Bauſtellen... 28 k) Überſicht über die Bodenbenutzung im Deutſchen Reich. 29 1) Die Klaſſifikation des Bodens und der Grundſtücke.. 30 3. Die Gebäude.... 32 4. Die Geräte und Maſchinen oder das tote Inventar. a) Die Bedeutung der Geräte und Maſchinen im allgeneinen 36 b) Art, Menge und Wert des toten Inventars.... 40 c) Die Unterhaltungskoſten für das tote Inventar.... 44 5. Das Nutzvieh. a) Die Bedeutung der Nutviehhaltung i im allgemeinen.. 45 b) Die Pferdehaltung..... 49 c) Die Rindviehhaltung. -.) Allgemeines............ 51 8) Die Milchviehhaltung........... 53 y) Die Maſtviehhaltung..... 58 -) Die Zuchtvieh⸗ und Jungviehhaltung..... 59 d) Die Schafhaltung........ 61 e) Die Schweinehaltung.......... 62 f) Die Ziegen⸗ und Geflügelhaltung...... 64 g) Der Umfang der Nutzviehhaltung im Ganzen.... 67 VIII Inhalt. 6. Das Zugvieh. 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. a) Die verſchiedenen Arten der ländlichen Arbeiter. b) Der Bedarf an menſchlichen Arbeitskräften.. c) Der Koſtenaufwand für die menſchlichen Arbeitskräfte. 8. Die umlaufenden Betriebsmittel ſowie das gegen⸗ ſeitige Wertverhältnis und die Höhe der Verzinſung der verſchiedenen Beſtandteile des in der Landwirt⸗ ſchaft wirkſamen Kapitals.. Zweiter Abſchnitt. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſhſteme. 1. Die für die Wahl der Betriebsart maßgebenden Ver⸗ hältniſſe und die Einteilung der Mirtſchaftzſpſteme⸗ a) Die Wahl des Wirtſchaftsſyſtems.. b) Die Einteilung der Wirtſchaftsſyſteme. 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. a) Körnerwirtſchaft.. b) Feldgras⸗ oder Koppelwirtſchaft c) Fruchtwechſelwirtſchaft.. d) Weide⸗ oder Graswirtſchaft e) Die freie Wirtſchaft... f) Die viehſchwache Wirtſchaft und der Zwiſchenfruchtbau g) Waldfeld⸗ und Brandwirtſchaft. h) Wirtſchaft mit techniſchen Nebengewerben. 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriehsart. a) Die allgemeine Feſtſtellung und die Wahl der Fruchtſolge b) Feſtſtellung der einzelnen Betriebsmittel.. c) Prüfung der Zweckmäßigkeit des Wirtſchaftsſyſtems. Dritter Abſchnitt. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchafts⸗ führung. 1. Die Vorbildung und die ſonſtigen perſönlichen Er⸗ forderniſſe für die Betriebsleitung. a) Die praktiſche Ausbildung. b) Die theoretiſche oder wiſſenſchaftliche Ausbildung c) Die perſönlichen Eigenſchaften des Landwirts. 2. Die Ausübung der Betriebsleitung. a) Die bei der Wirtſchaftsführung beteiligten Perſonen. b) Die Aufſicht und die Kontrolle über den regelinäpigen Gang und über den Erfolg des Betriebes. 3. Die Formen der lanzwittſchaftlichen Untetnehmung a) Die Eigenverwaltung... b) Die Pachtung. Seite. 69 88 98 . 101 . 103 . 109 .115 116 . 118 121 .. 124 132 .137 . 138 . 142 . 146 . 149 . 150 . 153 . 161 . 167 1 —————η ———,/ —— ⏑-⏑ — 8* 1 7 Einleitung. Inhalt, Bedeutung und Einteilung der Betriebslehre). Die Landwirtſchaft iſt dasjenige Gewerbe, welches die Erzeugung pflanzlicher und tieriſcher Rohſtoffe zum Zweck hat, welches daher mit der Bebauung und Nutzung des Bodens und mit der Pflege der Haustiere ſich be⸗ ſchäftigt. Im weiteren Sinne würden demnach zur Landwirtſchaft auch die Forſtwirtſchaft, die Gartenkultur, der Obſt⸗ und Weinbau, endlich die Fiſch- und Bienenzucht gehören. Im engeren Sinne rechnet man aber zur Landwirtſchaft nur diejenige gewerbliche Thätigkeit, bei welcher eine regelmäßige Bearbeitung des Bodens ſtattfindet und bei der gleichzeitig die Bodennutzung in engſter Verbindung mit der Viehhaltung auftritt. Danach ſcheiden einerſeits der Bergbau, die Forſtwirtſchaft, die Fiſch⸗ und Bienenzucht, andererſeits der Obſt⸗, Garten⸗ und Weinbau aus der Landwirtſchaft im engeren Sinne aus. Nur mit der letzteren hat es die landwirtſchaftliche Betriebslehre zu thun. Sie kann Forſtwirtſchaft, Gartenbau, Obſtzucht u. ſ. w. bloß inſoweit berückſichtigen, als dieſe Produktions⸗ zweige in untrennbarem Zuſammenhang mit einem eigentlich land⸗ wirtſchaftlichen Betrieb vorkommen. Die geſamte Landwirtſchaftslehre zerfällt in zwei Hauptteile, einen techniſchen und einen wirtſchaftlichen. Der *) Vergl. hierüber v. der Goltz, Handbuch der landwirtſchaft⸗ lichen Betriebslehre, 2. Auflage. 1896. Verlagsbuchhandlung Paul Parey. Berlin. S. 1—10. v. d. Goltz, Betriebslehre. 1 2 Einleitung. erſte, den man auch die ſpezielle Landwirtſchaftslehre nennt, um⸗ faßt die Lehre vom Ackerbau, einſchließlich der Lehre vom Wieſen⸗ und Weidebau, und die Lehre von der Viehzucht. Jene bezeichnet man auch wohl als Pflanzenproduktionslehre, dieſe als Tierproduktionslehre. Ferner gehört zu der ſpeziellen Landwirtſchaftslehre noch die Lehre von den landwirtſchaftlich⸗ techniſchen Nebengewerben. In dieſen drei Abſchnitten der ſpeziellen Landwirtſchaftslehre wird gezeigt, wie der Boden zu bearbeiten, zu düngen iſt, wie die Kulturgewächſe zu pflegen, zu ernten ſind, wie die Haustiere gezüchtet, gefüttert und gepflegt werden müſſen, wie man die techniſchen Neben⸗ gewerbe zu betreiben hat, um möglichſt hohe Roherträge zu gewinnen. In einem landwirtſchaftlichen Betrieb ſind aber Ackerbau und Viehhaltung miteinander vereinigt, oft kommen noch Nebengewerbe hinzu. Eine Menge verſchiedener Kulturpflanzen wird angebaut, mannigfache Haustierarten werden gehalten; zum Betrieb ſind Gebäude, Maſchinen und Geräte, menſchliche und tieriſche Arbeitskräfte, allerlei Vorräte an Naturalien, Geld u. ſ. w. nötig. Alle dieſe Betriebs⸗ mittel müſſen nach Art und Menge ſo ausgewählt werden, daß ſie ſich in ihrer Wirkſamkeit gegenſeitig ergänzen und unterſtützen; es iſt weiter nötig, daß alle Betriebsmittel fortdauernd in geregeltem und geordnetem Gange erhalten werden: endlich muß der Betriebs⸗ leiter Veranſtaltungen treffen, vermittelſt deren er ſich über den Erfolg ſeiner Wirtſchaftsführung genauen Aufſchluß verſchaffen kann. Das endgültige Ziel des Landwirts iſt die Gewinnung eines mög⸗ lichſt hohen dauernden Reinertrages. Die Erreichung desſelben wird keineswegs allein durch eine gute techniſche Handhabung von Ackerbau und Viehzucht verbürgt, hierzu iſt vielmehr außerdem noch eine gute Einrichtung(Organiſation) und Leitung der Wirtſchaft ſowie eine ſachgemäße Kontrolle bezüglich der Erfolge nötig. Die ſpezielle Landwirtſchaftslehre kann darüber keinen Aufſchluß erteilen, dieſe Gegenſtände bilden das Gebiet des wirtſchaftlichen Teiles der Landwirtſchaftslehre oder der allgemeinen Landwirt⸗ ſchaftslehre. Letzterer umfaßt alſo nach dem oben Geſagten die Lehre von der Einrichtung, der Leitung und der Kontrolle des landwirthſchaftlichen Betriebes. Die allgemeine Landwirtſchaftslehre zerfällt wieder in drei Abſchnitte: die Betriebslehre, die Taxationslehre und die =—2ſſſſſſſſ* — x⏑—— ———— Einleitung. 3 Lehre von der Buchführung und von der Statik des Landbaues. In der Betriebslehre werden die für die Einrichtung und Führung der Wirtſchaft maßgebenden Grundſäütze erörtert; in der Taxationslehre wird die rechnungsmäßige Anwen⸗ dung dieſer Grundſätze dargelegt; die Lehre von der Buchführung zeigt, wie der Landwirt ſich jederzeit über den gegenwärtigen Stand und über den Erfolg ſeiner Wirtſchaft Aufſchluß verſchaffen kann. Die Lehre von der Statik endlich giebt Anleitung dafür, wie die Rechnung über die dem Boden durch die Pflanzenproduktion ent⸗ nommenen und über die durch den Dünger ihm wieder zugebrachten Nährſtoffe geführt werden muß. In der vorliegenden Schrift ſoll lediglich die Betriebslehre behandelt werden. Sie zerfällt in drei Abſchnitte, nämlich in die Lehre von: 1. den Betriebsmitteln, 2. den Betriebs⸗ arten oder Wirtſchaftsſyſtemen, 3. von der Betriebsleitung oder von den Wirtſchaftsſyſtemen. In der Lehre von den Betriebsmitteln werden die materiellen Grundlagen erörtert, welche für jede Landwirtſchaft notwendig ſind und zwar ſowohl nach ihren einzelnen Eigenſchaften wie nach ihrer Bedeutung für den ganzen Betrieb. Der Abſchnitt über die Wirtſchaftsſyſteme legt dar, wie die Betriebsmittel nach Art, Menge und Benutzungsweiſe ſo aus⸗ gewählt werden können und müſſen, daß ſie ſich gegenſeitig ergänzen und unterſtützen und daß die ganze Wirtſchaft einen einheitlichen, wohl gegliederten Organismus bildet. Die Lehre von der Betriebsleitung endlich zeigt, welche Aufgaben der Wirtſchaftsdirigent oder ſeine Beamten zu erfüllen haben, damit der Betrieb in regelmäßigem, geordnetem Gange er⸗ halten wird. 4 Einleitung. Bevor ich zur Darſtellung der Lehre von den Betriebsmitteln übergehe, will ich hier einen ſchematiſchen Überblick über die Einteilung der geſamten Landwirtſchaftslehre folgen laſſen: Landwirtſchaftslehre. Allgemeine Landwirtſchafts⸗ Spezielle Landwirtſchafts⸗ lehre. lehre. 1. Betriebslehre. 1. Ackerbaulehre: 2. Taxationslehre. a) allgemeine Ackerbaulehre, 3. Lehre von der Buchführung und b) ſpezielle Pflanzenbaulehre, von der Statik des Landbaues. 9 Lehre vom Wieſen⸗ und Weide⸗ 2. Viehzuchtlehre: a) allgemeine Viehzuchtlehre, b) ſpezielle Viehzuchtlehre(Pferde⸗, Rindvieh⸗, Schaf⸗, Schweine⸗, Ziegen⸗Zucht). 3. Lehre von den techniſchen Nebengewerben. ‚eln de⸗ Erſter Abſchnitt. Die landwirkſchaftlichen Betriebsmittel. 1. Die Arten und die Einteilung der Betriebsmittel.*) Jede gewerbliche Unternehmung bedarf gewiſſe materielle Grundlagen oder Hilfsmittel. Man bezeichnet ſie in der Volkswirtſchaftslehre als Produktionsfaktoren oder Güter⸗ quellen. Dieſelben ſind ſehr mannigfaltig und für die einzelnen Gewerbszweige ebenſo verſchiedenartig. Sie laſſen ſich aber ſämtlich auf drei Hauptproduktionsfaktoren zurückführen, nämlich auf die Naturkräfte, unter denen die im Grund und Boden wirkſamen produktiven Kräfte die wichtigſten ſind, auf die menſchliche Arbeit und auf das Kapital. In dieſe drei Gruppen würde man auch alle für die Landwirtſchaft erforderlichen Betriebsmittel einreihen können. Es würde aber dadurch eine dem Landwirt leicht verſtänd⸗ liche, ſyſtematiſch gut geordnete und überſichtliche Behandlung der Betriebslehre ſehr erſchwert werden. Nicht nur aus praktiſchen, ſondern auch aus wiſſenſchaftlichen Gründen empfiehlt es ſich, bei der Einteilung der Betriebsmittel und bei der Reihenfolge ihrer Behandlung den Eigentümlichkeiten des landwirtſchaftlichen Gewerbes Rechnung zu tragen und damit gleichzeitig dem praktiſchen Bedürfnis wie dem berechtigten Sprachgebrauch der Landwirte entgegenzukommen. *) Siehe v. der Gald. Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ lehre. 2. Aufl. S. 11—15 6 I. Die landrwietſchatliihen Betriebsmittel. Das wichtigſte, von allen anderen ſich weſentlich unterſcheidende Betriebsmittel für die Landwirtſchaft iſt der Grund und Boden. Ihm am nächſten verwandt ſind die Gebäude. Beide zuſammen bezeichnet man häufig als Grundkapital. An ſie ſchließen ſich, weil gleichfalls unbelebt, die Maſchinen und Geräte oder das tote Inventar an. Darauf folgt das lebende Inventar: das Nutzvieh und das Zugvieh. Letzteres ſtellt die in der Land⸗ wirtſchaft thätigen tieriſchen Arbeitskräfte dar. An die Be⸗ ſprechung dieſer reihet ſich naturgemäß die der menſchlichen Arbeitskräfte. Die zu dem toten und lebenden Inventar gehörenden Werkzeuge oder Tiere, wie die zu den menſchlichen Arbeitskräften gehörenden Perſonen ſind längere Zeit in dem Betriebe thätig; ſie werden wiederholt und ſolange benutzt, bis ſie ſich ſchließlich abge⸗ nutzt haben oder bis der Betriebsleiter aus irgend einem anderen Grunde auf die weitere Benutzung verzichtet. Man faßt ſie daher unter der Bezeichnung„ſtehende Betriebsmittel“ zuſammen. Zu ihnen gehören auch die Gebäude, ſofern man ſie nicht unter das Grundkapital begreift. Von den ſtehenden Betriebsmitteln unterſcheidet ſich die letzte Gruppe der landwirtſchaftlichen Betriebsmittel, nämlich die um⸗ laufenden. Dieſe ſetzen ſich aus den mannigfaltigen Vorräten zuſammen, die zur Wirtſchaftsführung nötig ſind: baares Geld, Brot⸗ und Saatgetreide, Brennmaterialien, Futtermittel, Dünge⸗ mittel u. ſ. w. Sie verändern ſich beſtändig nach Art und Menge; bei ihrem einmaligen Gebrauch werden ſie gleichzeitig verbraucht. Hieraus ergiebt ſich folgende Einteilung und Reihenfolge der Betriebsmittel: Das Grund⸗ der Grund und Boden oder die Grundſtücke, kapital die Gebäude, Die die Maſchinen und Geräte oder das tote Inventar, ſtehenden das Nutzvieh Betriebs⸗ das Zugvieh lebendes Inventar, mittel die menſchlichen Arbeitskräfte, die umlaufenden Betriebsmittel. 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 7 2. Der Grund und Voden oder die Grundſtücke. a) Die Bedeutung und die Benutzungsweiſen des Bodens im allgemeinen. Der Boden iſt das für die Landwirtſchaft bei weitem wichtigſte Betriebsmittel. Die jedwedem Boden anhaftenden Eigenſchaften ſowie die durch die wirtſchaftliche und klimatiſche Lage, durch die Bodenmiſchung den einzelnen Grundſtücken zukommenden Eigentüm⸗ lichkeiten bedingen mehr, wie alles andere, die Organiſation und den Erfolg des landwirtſchaftlichen Betriebes. Von den übrigen, nicht nur in der Landwirtſchaft, ſondern auch in ſämtlichen anderen gewerblichen Betrieben thätigen Pro⸗ duktionsmitteln unterſcheidet ſich der Boden durch ſeine Unvermehr⸗ barkeit, ſeine Unbeweglichkeit und die Unerſchöpflichkeit ſeiner produktiven Kraft, die man auch als Unverzehrbarkeit bezeichnen kann. Der Flächeninhalt der ganzen Erde iſt ein für allemal feſt gegeben. Die Zahl der darauf lebenden Menſchen, die für Deckung ihrer Lebensbedürfniſſe auf die Produkte der Erde angewieſen ſind, iſt dagegen veränderlich und einer ſehr großen Vermehrung fähig. Bei fortſchreitender Kulturentwickelung pflegt die Bevölkerung zuzu⸗ nehmen. Je mehr dies geſchieht, deſto größeren Wert gewinnt der keiner Vermehrung fähige Boden, deſto ſtärker wird die Nachfrage nach ihm, deſto höher ſteigt ſein Preis. Jedes Grundſtück bleibt, ſolange die Erde ſteht, an dem Platz, worauf es ſich befindet, es iſt unbeweglich. Durch ſeine örtliche Lage wird aber ſeine Benutzungsweiſe und Ertragsfähigkeit in hohem Grade bedingt. Beide müſſen ſehr verſchieden ſein, je nachdem ein Grundſtück näher an den Polen oder an dem Aquator, mehr oder weniger hoch über dem Meeresſpiegel liegt, je nachdem es eben oder abhängig iſt. Ebenſo geſtalten ſich beide ſehr verſchieden, je nachdem ein Grundſtück in einer Gegend mit dichter Bevölkerung, mit guten Verkehrsmitteln ſich befindet oder je nachdem ungünſtigere wirt⸗ ſchaftliche Verhältniſſe in ſeiner Nachbarſchaft obwalten. Die produktive Kraft des Bodens iſt unerſchöpflich, ſie iſt unverzehrbar. Alle übrigen Betriebsmittel, ſelbſt die dem Boden am ähnlichſten, die Gebäude, werden durch den fortgeſetzten Gebrauch allmählich in ihrer produktiven Kraft erſchöpft, ſie werden verbraucht oder verzehrt. Bei dem Boden iſt ſolches nicht möglich. Er kann 8 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. wohl durch übermäßige Inanſpruchnahme ſeiner Kräfte ſo weit heruntergebracht werden, daß es ſich vorläufig nicht lohnt, auf ſeine Bebauung Arbeit und Kapital zu verwenden. Dann produziert er aber immer noch von ſelbſt Pflanzen der verſchiedenſten Art; durch Anſammlung von deren Rückſtänden und durch die fortſchreitende Verwitterung ſeiner Gemengteile gewinnt er dann früher oder ſpäter ſo viel an produktiver Kraft, daß ſein Anbau ſich wieder verlohnt. Aus den geſchilderten Eigentümlichkeiten des Bodens ergiebt ſich, daß derſelbe weniger wie alle übrigen Betriebsmittel dem menſchlichen Einfluß unterworfen iſt. Seine Ausdehnung, ſeine klimatiſche Lage kann der Menſch nicht ändern; auf ſeine Zuſammenſetzung und ſeine wirtſchaftliche Lage hat er zwar einen gewiſſen, aber doch nur ſehr beſchränkten, auch nur nach längeren Zeiträumen wirkſamen Einfluß. Bei der Benutzung des Bodens und damit bei der ganzen Betriebsweiſe muß ſich der Landwirt nach den unabänderlichen oder doch nahezu unabänderlichen Verhält⸗ niſſen richten. Dies giebt gleichzeitig der Landwirtſchaft und der ländlichen Bevölkerung ihren ſtetigen, konſervativen Charakter und unterſcheidet ſie von faſt allen anderen Gewerbszweigen und von den darin thätigen Bevölkerungsklaſſen. Es iſt nichts verkehrter, als wenn man von der Landwirtſchaft verlangt, ſie ſolle das, was ſich in Induſtrie und im Handel bewährt hat, auch in ihrem Bereiche ohne weiteres anwenden. Induſtrie und Handel haben es mit be⸗ weglichen Betriebsmitteln zu thun, ſie können ſich ſchnell den ver⸗ änderten Verhältniſſen anpaſſen. Für die Landwirtſchaft iſt dagegen die Art der Bodennutzung wie die Art der durch die Bodennutzung bedingten Viehhaltung der Hauptſache nach für alle Zeiten gegeben; nur nach ſehr langen Perioden ſind erhebliche Veränderungen möglich oder doch mit Erfolg durchführbar. Denjenigen Teil des im landwirtſchaftlichen Gewerbe erzielten Ertrages, der aus der produktiven Kraft des Bodens gewonnen wird, nennt man die Grundrente oder die Landrente. Sie ſtellt den Ertrag dar, welcher von dem Geſamtertrage nach Abzug der Zinſen für die in dem Betrieb wirkſamen Kapitalbeſtandteile und nach Abzug der aufgewendeten Arbeitskoſten noch übrig bleibt. Von manchen wird das Vorhandenſein einer Grundrente in Abrede geſtellt; ſie behaupten, der Reinertrag der Landwirtſchaft habe lediglich ſeinen Urſprung in der auf den Betrieb verwendeten Arbeit und in ihn geſteckten Kapitalien. Dies iſt aber nicht zu⸗ treffend. In der Landwirtſchaft wirken die produktiven Kräfte des nͤ ————— 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 9 Bodens mit denen der Arbeit und des Kapitals gemeinſchaftlich; alle drei ſind unentbehrlich, um als Reſultat den Ertrag hervor⸗ zubringen. Der Irrtum, welchen man begeht, wenn man die Exiſtenz einer Grundrente in Abrede ſtellt, beruht gewöhnlich darauf, daß man die Sache von rein privatwirtſchaftlichem Standpunkte aus betrachtet. Der Käufer eines Gutes bezahlt in dem Kaufpreis vor allem das Recht, die Grundrente zu beziehen. Für ihn iſt der geſamte Reinertrag allerdings nichts anderes, als die Verzinſung des Ankaufskapitales und die aufgewendeten Betriebskapitalien; aber in der Verzinſung des Kaufkapitals iſt die Grundrente mit enthalten.*) Die Benutzungsweiſe des Bodens iſt eine ſehr mannig⸗ faltige; man bezeichnet ſie gewöhnlich mit dem Ausdruck„Kultur⸗ art“, ſo daß alſo z. B. Ackerland, Wieſen, Weiden u. ſ. w. je eine Kulturart bilden. In nachſtehender Reihenfolge ſollen die einzelnen Kulturarten hier zur Beſprechung gelangen: Ackerland; Gärten; Wieſen; Weiden; Waldland oder Holzungen; Odland(Sand⸗, Kies⸗, Mergelgruben u. ſ. w.); Waſſerſtücke; Wege, Hofräume, Bauſtellen. 90 1 E K 90 do S— Jedes Grundſtück iſt zu derjenigen Kulturart zu verwenden, für die es nach ſeiner natürlichen Lage und Beſchaffenheit und nach den vorhandenen allgemeinen wirtſchaftlichen Ver⸗ hältniſſen ſich am beſten eignet. Für manche Grundſtücke iſt durch ihre Lage und Beſchaffenheit die Kulturart ſo beſtimmt gegeben, daß darüber kein Zweifel ſein kann. Sehr abhängige oder ſehr ſandige Grundſtücke ſind z. B. nur zum Waldbau, ſehr tiefliegende, der Uberſchwemmung ausgeſetzte nur als Wieſen zu verwenden. Man bezeichnet dieſe Eigenſchaft mit dem Worte„abſolut“ und ſpricht von abſolutem Wald⸗, Wieſen⸗, Weideland. *) Es iſt nicht möglich, an dieſer Stelle die ſchwierige Lehre von der Grundrente ausführlich zu erörtern, ich muß vielmehr hierfür auf die Dar⸗ legungen in meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ lehre(2. Aufl., S. 21— 32) verweiſen. 10 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Die natürliche Lage und Beſchaffenheit der Grundſtücke bleibt immer dieſelbe oder kann doch, abgeſehen von koſtſpieligen Meliorations⸗ anlagen, nur in langen Zeiträumen erhebliche Veränderungen erfahren. Dagegen unterliegen die wirtſchaftlichen, auf die Bodennutzung ein⸗ flußreichen Verhältniſſe großen Umgeſtaltungen. Eine Vermehrung der Bevölkerung, eine Verbeſſerung der Verkehrsmittel ſteigert die Nachfrage und erleichtert den Abſatz an Bodenprodukten; eine Erhöhung der Arbeitslöhne und eine Verminderung der ländlichen Arbeiter⸗ bevölkerung verteuert und erſchwert die in dem landwirtſchaftlichen Betrieb zu verwendende menſchliche Arbeit. In Folge ſolcher wirt⸗ ſchaftlichen Veränderungen kann es oft zweckmäßig ſein, ein bisher als Wald oder Weide benutztes Grundſtück in Ackerland zu ver⸗ wandeln oder umgekehrt ein Ackergrundſtück aufzuforſten oder als Dauerweide liegen zu laſſen. b) Das Ackerland. Das Ackerland iſt unter allen Kulturarten die bei weitem wichtigſte. Dem giebt auch der Sprachgebrauch faſt aller Völker Ausdruck. In den meiſten Sprachen dient das eigentlich nur den Ackerbau bedeutende Wort gleichzeitig dazu, die Landwirtſchaft im Ganzen zu bezeichnen. So werden auch im Deutſchen die Aus⸗ drücke„Ackerbau“,„Ackerbau treibende Bevölkerung“, oder ſchlechthin„Bauer“ in dem weiteren Sinne von„Landwirtſchaft“ oder„Landwirtſchaft treibende Bevölkerung“ verwendet. Die vorwiegende Bedeutung des Ackerlandes iſt in folgenden Thatſachen begründet: 1. Das Ackerland produziert die wichtigſten Nahrungsmittel für den Menſchen, beſonders das Getreide. 2. Ver⸗ möge ſeiner Erzeugniſſe an Stroh und Futtermitteln bildet das Ackerland eine ſehr wichtige und faſt unentbehrliche Grundlage für die Viehhaltung. 3. Das Ackerland liefert von der gleichen Fläche höhere Roherträge wie jede andere Kulturart, ebenſo übertrifft es in Bezug auf Reinerträge jede andere Kulturart, ausgenommen die Wieſen, mit denen es hierin ziemlich auf gleicher Stufe ſich befindet. Das Gartenland liefert allerdings höhere Roh⸗ und Reinerträge als der Acker; aber, wie ſpäter zu zeigen ſein wird, ſo läßt ſich eine feſte Grenze zwiſchen Acker⸗ und Gartenland gar nicht ziehen. 4. Das Ackerland nimmt, auch abgeſehen von ſeiner großen Flächen⸗ ausdehnung, am meiſten Arbeit und Kapital in Anſpruch. 5. In einigermaßen dicht bevölkerten Ländern pflegt die dem Ackerbau ge⸗ widmete Fläche den bei weitem größeren Teil des geſamten land⸗ ſ ——— —„ͤ 2— 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 11 wirtſchaftlich benutzten Areals auszumachen. Nach der im Jahre 1893 veranſtalteten Bodenſtatiſtik nahm im Deutſchen Reich das Ackerland in Anſpruch: 73,29% der landwirtſchaftlich be⸗ nutzten Fläche(unter Ausſchluß der forſtwirtſchaftlich und der weder land⸗ noch forſtwirtſchaftlich benutzten Fläche); 47,68% der Geſamtfläche. Die große Ausdehnung und die faſt noch größere innere Be⸗ deutung, die dem Ackerlande zukommt, bedingen es, daß die Art ſeiner Bebauung und Benutzung vorwiegend den Charakter und den Erfolg des ganzen landwirtſchaftlichen Betriebes beſtimmt, daß es auch vorzugsweiſe die Kraft und Zeit des Betriebsleiters in Anſpruch nimmt. Allerdings trifft dies nicht für alle Gegenden und Länder in gleichem Grade zu. Weil das Ackerland die höchſten Roherträge liefert, weil ſeine Produkte vorzugsweiſe das Nahrungsbedürfnis der Menſchen be⸗ friedigen, weil auf ihm mehr Menſchen als auf jeder anderen Kultur⸗ art nutzbringend beſchäftigt werden können, ſo muß der Umfang des Ackerareals und die Bedeutung des Ackerlandes innerhalb des land⸗ wirtſchaftlichen Betriebes in dem Maße zunehmen, als die Bevölkerung an Zahl wächſt und in ihrem Wohlſtande ſteigt. In dünn bevölkerten Ländern wird das nutzbare Areal hauptſächlich von Wäldern und Weiden eingenommen. Mit dem Wachstum der Bervölkerung pflegt eine allmälige Urbarmachung der Wälder und Umwandlung der Weideflächen in Ackerland vor ſich zu gehen, bis ſchließlich Wald und Weide auf das abſolute Wald⸗ und Weideland beſchränkt ſind. Die Benutzungsweiſe des Ackerlandes iſt eine ſehr mannig⸗ faltige und im hohen Grade von dem Belieben des Landwirts abhängige. Auf Wieſen und Weiden wachſen nur Gräſer und ſonſtige Futterpflanzen, deren Art ſich nach der Beſchaffenheit von Boden und Klima richtet. Bei der Benutzung des Ackerlandes hat der Landwirt eine große Auswahl zwiſchen vielen Pflanzen und er muß jedes Jahr auf's neue beſtimmen, mit welchem Gewächs er jedes Grundſtück beſtellen will. Unter den zahlreichen Kulturpflanzen kann man beſtimmte Gruppen unterſcheiden, von denen jede beſondere charakteriſtiſche Merkmale hat, deren einzelne Glieder aber unter ſich viel Verwandtes aufweiſen. Die ÄAhnlichkeit der zu derſelben Gruppe gehörenden Ackerbaugewächſe bezieht ſich entweder auf die 12 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Art und Verwendung ihrer Produkte oder auf die Anſprüche, die ſie an Boden, Düngung und Pflege machen. Die Hauptgruppen der auf dem Acker gebauten Früchte ſind folgende: 1. Die mehlhaltigen Körnerfrüchte. 2. Die Wurzelgewächſe. 3. Die Futterkräuter. 4. Die Handels⸗ und Gewerbspflanzen. Die mehlhaltigen Körnerfrüchte teilen ſich wieder in die beiden Untergruppen: die Halmgetreidearten und die Hülſen⸗ früchte. Von Halmgetreidearten werden im Deutſchen Reich be⸗ ſonders vier gebaut: Weizen, Roggen, Gerſte, Hafer; davon in der Regel die beiden erſten als Winterfrucht, die beiden letzten als Sommerfrucht. Die Körner des Getreides liefern das wich⸗ tigſte Nahrungsmittel für den Menſchen, zugleich ein wertvolles Viehfutter; das Stroh gewährt zwar kein ſehr nahrhaftes, aber doch beſonders viel Futter für die Tiere. Die Getreidearten ſind im allgemeinen wenig anſpruchsvoll an Boden und Klima; überall, wo noch Ackerbau getrieben werden kann, gedeiht irgend eine der genannten Halmfrüchte. Auch ſind ihre Erträge ziemlich ſicher; zu ihrer Kultur iſt wenig menſchliche Arbeit erforderlich. Wegen dieſer mannigfachen Vorzüge bilden die Getreidearten die wichtigſte Gruppe aller Ackerbaugewächſe. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 nahm im Deutſchen Reiche das Getreide 5 4,3 7%, alſo über die Hälfte, der geſamten Acker⸗ und Gartenfläche in Anſpruch. Die Hülſenfrüchte liefern auch Körner und Stroh; erſtere ſind aber zum Brotbacken weniger geeignet als die Getreide⸗ körner. Vor allem aber ſind die Hülſenfrüchte in ihrem Ertrage viel unſicherer und an Boden wie an Witterung erheblich anſpruchs⸗ voller, als die Halmfrüchte. Deshalb iſt auch ihr Anbau ein viel beſchränkterer. Nur 5,64% der Acker⸗ und Gartenfläche des Deutſchen Reiches waren 1893 mit Hülſenfrüchten beſtellt. Die ſonſtigen mehlhaltigen Körnerfrüchte wie Buchweizen, Hirſe, Mais u. d. m. ſpielen in der deutſchen Landwirtſchaft nur eine untergeordnete Rolle. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 nahmen ſie 0,93% der Acker⸗ und Gartenfläche ein. Die wichtigſten Wurzelgewächſe ſind die Kartoffeln, die Runkelrüben und Zuckerrüben. Sie alle ſind mehr oder minder anſpruchsvolle Gewächſe, die einen gut bearbeiteten und gedüngten die ſind 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 13 Boden, auch viel Pflege, alſo viel menſchliche Arbeit beanſpruchen. Den gemachten Aufwand erſetzen ſie allerdings durch ihre Erträge; ſie gewähren außerdem den Vorteil, daß ſie das Land in gut ge⸗ lockertem und ziemlich unkrautfreien Zuſtand hinterlaſſen. Für Sommergetreide bilden ſie eine vorzügliche Vorfrucht. Das weit⸗ — aus wichtigſte Wurzelgewächs iſt die Kartoffel, welche nicht nur ein maſſenhaft gebrauchtes menſchliches Nahrungsmittel bildet, ſondern auch ein gutes Viehfutter liefert und das Rohmaterial für die Spiritus⸗ ſowie für die Stärke⸗Fabrikation abgiebt. Von der Acker⸗ und Gartenfläche des Deutſchen Reiches fielen 1893 auf die Wurzel⸗ gewächſe 16,15%; davon allein 1 1,57 ‧% oder faſt drei Viertel auf die Kartoffel. Unter den Futterkräutern ſpielen die Kleearten und unter dieſen wieder der rote Klee die bei weitem wichtigſte Rolle. Er liefert ſehr viel und ſehr gutes Futter, das ſowohl zur Winter⸗ wie zur Sommerfütterung verwendet werden kann. Für alle Gewächſe bildet er eine vortreffliche Vorfrucht. Allerdings darf er auf dem⸗ ſelben Felde nicht oft wieder gebaut werden; auch auf gutem Boden ſoll man ihn nicht öfter, als in jedem fünften Jahre kultivieren. Luzerne und Eſparſette haben vor dem roten Klee den Vorzug, daß ſie mehrere Jahre aushalten; ſie ſtellen aber, namentlich die Luzerne, an Boden und Klima viel höhere Anſprüche. Im Deutſchen Reich nahmen 1893 die Futterkräuter 9,60% der Acker⸗ und Gartenfläche in Anſpruch; davon kamen allein auf den Klee 6,6 5%, alſo über zwei Drittel. Zu der mit Futterpflanzen beſtellten Fläche ſind noch die zeitweiſe als Weide benutzten Ackergrundſtücke, die ſogenannten Ackerweiden, zu rechnen. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 nahmen dieſe 4,61% der Acker⸗ und Gartenfläche in Anſpruch. Das geſamte dem Futterbau gewidmete Ackerareal betrug alſo 9,60%— 4,61% — 1 4,2 1%. Zu An Tandels⸗ und Gewerbspflanzen rechnet man eine große Anzahl ſehr verſchiedenartiger Gewächſe: Raps, Rübſen, Mohn, Leindotter, Flachs, Hanf, Tabak, Hopfen u. ſ. w. Deren Anſprüche an Boden, Düngung, Bearbeitung ſind zwar ſehr verſchieden, im allgemeinen und im Vergleich zu den Anſprüchen der übrigen Gruppen von Kulturpflanzen aber ziemlich groß. Anderer⸗ ſeits iſt der Bedarf an ihnen und damit die Nachfrage nach ihnen ſehr gering. Aus beiden Umſtänden ergiebt ſich, daß ihr Anbau kein ausgedehnter ſein kann und darf. Er wird meiſt auf kleinen 14 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Flächen und in kleinen oder mittelgroßen Wirtſchaften betrieben, zuweilen auch in Gärten. Die Kultur der Handelsgewächſe iſt ſchon eine gartenähnliche. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 beanſpruchten alle Handelsgewächſe zuſammen nur 0,99% der Acker⸗ und Gartenfläche. Es kamen alſo im Deutſchen Reich: der Acker⸗ und Gartenfläche 1. auf die mehlhaltigen Körnerfrüchte.. 60,94% 2.„„ Wurzelgewächſe...... 16,15„ 3.„„ Futterpflanzen und die Ackerweide 14,21„ 4.„„ Handels⸗ und Gewerbspflanzen 0,99„ zuſammen 92,29%, ferner: 5. auf die Brache....... 5,91„ 6. auf Haus⸗ und Obſtgärten..... 1,80„ Summa Summarum 100,00%. Wenngleich die Zahl der überhaupt gebauten Kulturgewächſe eine ſehr große iſt, ſo ſind es doch nur wenige, deren Anbau auf einen erheblichen Teil des Ackerlandes ſich erſtreckt. Unter allen ſind es bloß ſechs, die mehr als 5% desſelben einnehmen und zwar: 1. Roggen mit 22,93% der Acker⸗ und Gartenfläche, 2. Hafer„ 14,88„„„„„ 3. Kartoffeln„ 11,57„„„„„ 4. Weizen)„ 9,14„„„„„ 5. Klee**)„ 6,65 F„ fr 1 27 6. Gerſte„ 6,20„„„„ zuſammen 71,37% der Acker⸗ und Gartenfläche. Da nach Abzug der Brache nur rund 94% der vorhandenen Acker⸗ und Gartenfläche wirklich beſtellt werden, ſo nehmen jene ſechs Gewächſe von dem benutzten Areal allein über drei Viertel in Anſpruch und darunter der Roggen allein nahezu ein Viertel***). *) Einſchließlich Spelz, Emmer und Einkorn. **) Ausſchließlich Luzerne, Eſparſette und Ackerweide. ***) Nähere Angaben über die Benutzung des Ackerlandes finden ſich in der Anbau⸗, Forſt⸗ und Ernteſtatiſtik für das Jahr 1893. Berlin 1894, Sr. IV, 136 ff. Ferner in meinem Handbuch der landwirt⸗ ſchaftlichen Betriebslehre, 2. Aufl., S. 36— 51 und S. 110—112. 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 15 c) Das Gartenland. Das Gartenland läßt ſich weder begrifflich noch in der Praxis ganz ſtreng von dem Ackerlande trennen. Der Gartenbau iſt lediglich eine intenſivere Form des Ackerbaues; beide gehen ſo ineinander über, daß ſie in vielen Fällen gar nicht von einander zu trennen ſind. Im allgemeinen wird das Gartenland hauptſächlich zum Anbau von Handelsgewächſen, Gemüſe und Obſt benutzt, es wird ferner in der Regel nur mit Handwerkszeugen (Spaten, Hacke u. ſ. w.) bearbeitet, während das Ackerland vorzugs⸗ weiſe zur Erzeugung von eigentlichen Feldpflanzen(Getreide, Hülſen⸗ früchte u. ſ. w.) verwendet wird und ſeine Bearbeitung in der Regel mit Hilfe von Geräten geſchieht, die durch Tiere oder mechaniſche Kräfte(Dampf, Elektrizität) in Bewegung geſetzt werden. Die Anweiſung für die preußiſche Grundſteuereinſchätzung vom 21. Mai 1861 bezeichnet als Gärten„ſolche Grundſtücke, welche, ohne Rück⸗ ſicht darauf, ob ſie eingefriedigt ſind oder nicht, der Hauptſache nach zum Anbau von Gemüſen, Hackfrüchten, Handelsgewächſen, Sämereien, Obſt, Wein, Blumen oder als Baumſchulen benutzt werden; Forſt⸗ gärten, Luſtgärten und Parkanlagen werden zu der Kulturart ein⸗ geſchätzt, wohin ſie nach ihren Hauptbeſtandteilen gehören.“ Der Bedarf an Gartenfrüchten iſt im Vergleich zu dem an Ackergewächſen ſehr gering. Dementſprechend nahm nach der Boden⸗ ſtatiſtik von 1893 im Deutſchen Reich von der geſamten Acker⸗ und Gartenfläche das Ackerland 98,20%, das Gartenland nur 1,80% in Anſpruch. Die gewerbsmäßige Gartenkultur gehört nicht mehr zur Land⸗ wirtſchaft, kann daher auch in der landwirtſchaftlichen Betriebslehre keine Berückſichtigung finden. Für ſie kommen die Gärten nur inſoweit in Betracht, als ſie notwendige oder doch gewöhnlich vor⸗ handene Beſtandteile eines landwirtſchaftlichen Betriebes bilden. Dieſe Gärten ſind entweder Nutzgärten oder Zier⸗ und Luſtgärten. Ein Nutzgarten iſt für jeden landwirtſchaftlichen Betrieb in gewiſſem Umfange durchaus nötig, weil die Produkte des Gartenbaues, wie Gemüſe und Obſt, zu den unentbehrlichen Bedürfniſſen in jeder Haushaltung gehören. Damit iſt zugleich die Grenze für die Aus⸗ dehnung des Nutzgartens, nach oben wie nach unten, gegeben. Der eigene Bedarf an Gartenbauprodukten muß durch die eigene Erzeugung gedeckt werden, da eine käufliche Beſchaffung ſelten möglich iſt. Eine Ausdehnung des Gartenbaues über die Deckung des eigenen 16 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Bedarfs hinaus iſt in großen oder mittelgroßen Wirtſchaften ſelten zweckmäßig. Denn die Kultur der Gartenfrüchte erfordert viel Dünger und ſehr viel menſchliche Arbeit, iſt deshalb koſtſpielig. Ein Verkauf von Gartenbauprodukten iſt im Großen nur ſelten möglich; ein Ver⸗ kauf im Kleinen wird für den großen und mittleren Grundbeſitzer ſehr umſtändlich, teuer und riskant, weil er ihn nicht ſelbſt, ſondern nur durch Fremde, in ſeinem Lohn ſtehende Perſonen beſorgen kann. Anders ſteht es bei dem kleinbäuerlichen Grundbeſitz. Hier pflegt der Inhaber und deſſen Familienmitglieder ſowohl die Pflege des Gartens wie den Verkauf der Gartenbauprodukte zu übernehmen. Die Arbeit kommt ihm daher nicht ſo teuer zu ſtehen, wird ſorg⸗ fältiger ausgeführt, iſt deshalb erfolgreicher und bei dem Verkauf der Produkte kann er nicht hintergangen werden. In der Nähe von Städten, in Gegenden mit einer ſtarken, nicht Landwirtſchaft treiben⸗ den Bevölkerung kann es für den kleinbäuerlichen Beſitz ſehr vorteilhaft ſein, dem Gartenland und der Kultur von Gartenbau⸗ gewächſen eine erheblich größere Ausdehnung zu geben, als zur Deckung des eigenen Bedarfs erforderlich iſt. Dem entſprechend finden wir auch, daß in den Teilen des Deutſchen Reiches, die eine dichte und eine zahlreiche, nicht Landwirtſchaft treibende Bevölkerung be⸗ ſitzen, das Gartenland erheblich ausgedehnter iſt, als in den Teilen, wo die umgekehrten Verhältniſſe obwalten. Von der geſamten Acker⸗ und Gartenfläche nahmen 1893 die Haus⸗ und Obſtgärten in Anſpruch: Im ganzen Deutſchen Reich.. 1,80% „ Königreich Preußen.. 1,46„ In der Provinz Oſtpreußen.. 0,94„ „„„ Weſtpreußen. 1,17„ „„„ Brandenburg. 1,29„ „„„ Pommern 0,95„ „ 1 2 Poſen... 1,11„ „„„ Sachſen... 1,22„ In der preuß. Rheinprovinz.. 2,68„ „„ Provinz Weſtfalen.. 2,67„ „ dem Großherzogtum Baden 2,76„ 1„ Elſaß⸗Lothringen....3,03„ „ dem Königreich Sachſen. 4,43„ In Oſtpreußen kam erſt auf 105 ha Ackerland, in Pommern auf 104 ha Ackerland je ein ha Gartenland, in der preußiſchen —=— —— — Zz„——., 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 17 Rheinprovinz dagegen ſchon auf 32 ha und in Baden auf 35 ha Ackerland. Der Zier⸗ oder Luſtgarten iſt kein unbedingtes Erfordernis für den landwirtſchaftlichen Betrieb. Indeſſen muß es für jeden, auch den kleinſten Betrieb als wünſchenswert bezeichnet werden, daß zu demſelben eine Fläche gehört, die der Kultur von Blumen, Zier⸗ ſträuchern, bei größerem Umfange auch der Anlage von Grasplätzen und Nutzholz⸗Pflanzungen gewidmet iſt. Der Ziergarten ſoll dem Land⸗ wirt einen Platz gewähren, wo er im Kreiſe ſeiner Familie nach der ſchweren Tages⸗ und Wochenarbeit zu ſeiner Erheiterung und Erholung verweilen kann, der insbeſondere ſeinen Kindern eine Stätte zum Spielen und zu ſonſtiger, ihrem Alter angemeſſener Unter⸗ haltung gewährt. Der Ziergarten dient zunächſt idealen Zwecken; er ſoll dem Gemütsleben eine geſunde Anregung und Nahrung dar⸗ bieten, den Familienſinn fördern, in den Kindern die Liebe zur Natur wecken, ſie an die Beſchäftigung mit ihr gewöhnen. Damit erfüllt der Ziergarten indirekt wirtſchaftliche Zwecke. Er ſtärkt den Sinn für das häusliche und Familienleben, hält dadurch von dem Aufſuchen koſtſpieliger oder gar verderblicher Vergnügungen zurück; der häusliche Sinn des Gutsbeſitzers wirkt auf das Verhalten des Geſindes und der ſonſtigen ſtändigen Arbeiter ein, die dadurch eben⸗ falls häuslicher, ſorgſamer, ſparſamer werden. Die Größe des Ziergartens muß in einem paſſendem Verhältnis zu der Größe des ganzen Betriebes ſtehen und ſoll immer nur einen kleinen Prozentſatz der Geſamtfläche ausmachen. In kleinen Wirt⸗ ſchaften wird der Zier⸗ mit dem Nutzgarten am beſten zu einer Fläche verbunden, in größeren Wirtſchaften nimmt man aus Schönheits⸗ rückſichten eine Trennung beider vor. Je wohlhabender ein Land⸗ wirt iſt, deſto mehr kann er ſeinen Luſtgarten ausdehnen; einen ſehr umfangreichen Luſtgarten pflegt man mit dem Ausdruck„Park“ zu bezeichnen. Daß ſolche Parkanlagen hier und da vorhanden ſind, iſt durchaus gerechtfertigt und wünſchenswert, namentlich, wenn ihr Beſitzer auch anderen, nicht zu ſeinem Hauſe gehörenden Perſonen den Zutritt geſtattet. Allerdings ſollen die Parkanlagen, in einem ganzen Lande zuſammen, nicht ſo groß ſein, daß dadurch eine verhältnismäßig ausgedehnte Fläche der landwirtſchaftlichen Kultur und damit der Er⸗ zeugung notwendiger Bedürfniſſe entzogen wird. Letzteres iſt leider jetzt in England der Fall und traf in der römiſchen Kaiſerzeit für Italien zu. Es pflegt die Folge einer verkehrten Verteilung des Grundbeſitzes, inſonderheit die Folge der Anhäufung des Grund⸗ v. d. Goltz, Betriebslehre. 2 18 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. beſitzes in verhältnismäßig wenigen Händen(Latifundienbeſitz) und der Zurückdrängung des bäuerlichen Beſitzes zu ſein. d) Die Wieſen. Unter Wieſen verſteht man die zur dauernden Futter⸗ erzeugung beſtimmten Flächen, deren Ertrag abgemäht wird. Wieſen und Weiden zuſammen begreift man unter dem Ausdruck„ſtändige Futterflächen“. Der, ebenfalls aus Gräſern und Futterkräutern beſtehende Ertrag der Weiden wird nicht ab⸗ gemäht, ſondern direkt von den Tieren abgefreſſen. Im allgemeinen läßt ſich ſagen, daß die Wieſen Winterfutter, die Weiden Sommer⸗ futter liefern. Dies ſchließt jedoch nicht aus, daß die nämliche Fläche bald als Wieſe bald als Weide benutzt wird. Welche Art der Verwendung im einzelnen Fall zweckmäßiger iſt, wird bei Be⸗ ſprechung der Weiden erörtert werden. Wieſen erfordern im Verhältnis zum Ackerland wenig Kapital und Arbeit, da ſie nicht alljährlich neu beſtellt zu werden brauchen, die darauf wachſenden Pflanzen auch nicht viel Pflege bedürfen. Ihr Reinertrag iſt deshalb im Verhältnis zum Rohertrag größer als beim Ackerland. Die Wieſen bilden eine beſonders ſichere und daher be⸗ ſonders wichtige Grundlage für die Futterproduktion, ſomit auch für die Viehhaltung. Denn die auf ihnen wachſen⸗ den Pflanzen ſind meiſt ausdauernder Natur oder vermehren ſich von ſelbſt durch Samenausfall; ſie ſind daher weniger ſtark den ſchädlichen Einflüſſen ausgeſetzt, welche das Gedeihen der jedes Jahr neu beſtellten Ackergewächſe gefährden. Andererſeits eignen ſich zu Wieſen nur ſolche Grundſtücke, die von Natur ſehr feucht liegen oder die regelmäßigen Überſtauungen ausgeſetzt ſind oder denen auf künſtliche Weiſe Waſſer zugeführt wird. Da, abgeſehen von einigen Gebirgs⸗ und Niederungsgegenden, die Zahl und der Umfang der zur Wieſennutzung geeigneten Grundſtücke nicht ſehr groß zu ſein pflegen, ſo gelten die Wieſen mit Recht als ein beſonders wertvoller Beſtandteil für ein Landgut. Je mehr und je beſſere Wieſen vor⸗ handen ſind, deſto ſtärker iſt die Futterproduktion und die Dünger⸗ erzeugung, deſto mehr Vieh kann gehalten, deſto beſſer kann das Vieh gefüttert und der Acker gedüngt werden; deſto ſtärker endlich kann man den Acker für den Anbau von Marktpflanzen in Anſpruch nehmen, dagegen den Anbau von Futterpflanzen beſchränken. und 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 19 Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 war im Durchſchnitt des ganzen Deutſchen Reiches das Mengeverhältnis von Wieſen zu Ackerland wie 1:4,35, im Durchſchnitt der preußiſchen Monarchie wie 1:5,30. Dagegen ſtellte ſich das gleiche Verhältnis im Königreich Bayern wie 1: 2,32 „ Großherzogtum Baden„ 1:2,77 in der Provinz Schleſien„ 1: 6,36 „„„ Weſtpreußen„ 1:8,46 Je ungünſtiger das Wieſenverhältnis d. h. je weniger umfang⸗ reich die Wieſenfläche gegenüber der Ackerfläche iſt, mit deſto größeren Schwierigkeiten hat, bei ſonſt gleichen Bedingungen, die Landwirtſchaft zu kämpfen und zwar nicht nur hinſichtlich der Viehhaltung, ſondern auch hinſichtlich des Ackerbaues; das umgekehrte gilt für ein günſtiges Wieſenverhältnis. Nach ihrer natürlichen Lage kann man drei Gruppen von Wieſen unterſcheiden: 1. Niederungs⸗ und Flußwieſen; 2. Thal⸗ und Feldwieſen; 3. Torf⸗ und Moorwieſen. Die erſte Gruppe findet ſich in breiten Flußthälern und beſonders in den Mündungsgebieten von größeren Flüſſen. Die Thalwieſen kommen in den engeren Bachthälern gebirgiger Diſtrikte, die Feldwieſen in muldenförmigen, zwiſchen Ackerflächen befindlichen, von Vorflutgräben durchſchnittenen Senkungen vor; letztere ſind in der norddeutſchen Ebene ziemlich häufig. Moor⸗ und Torfwieſen endlich trifft man auf Moorgrundſtücken, die ſoweit entwäſſert ſind, daß eine Nutzung als Wieſe möglich und zugleich lohnend iſt. Genügende Feuchtigkeit iſt eine Grundbedingung für die Wieſen. Wo das Waſſer von Natur fehlt oder doch nicht in der für das Gedeihen der Wieſenpflanzen wünſchenswerten Weiſe zuſtrömt oder abfließt, kann man häufig durch beſondere, für dieſen Zweck ange⸗ brachte Vorrichtungen die nötige Be⸗ und Entwäſſerung bewirken. Zu dieſem Zweck iſt in der Regel ein mehr oder minder durch⸗ greifender Umbau der ganzen Fläche nötig. Derartig umgebaute Wieſen nennt man Kunſt⸗ oder künſtliche Wieſen im Gegenſatz zu den nicht umgebauten, den natürlichen Wieſen. Sie werden ja nach der Art des Umbaues und der Art ihrer Bewäſſerung ein⸗ geteilt in 1. Uberſtauungswieſen und 2. Berieſelungswieſen; letztere zerfallen wieder in a) Hangbauwieſen; b) Rückenbau⸗ wieſen. 2* 20 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Sehr ungünſtig gelegene Wieſen gewähren blos eine Ernte, einen Schnitt, im Jahr, beſſer gelegene dagegen zwei oder drei oder noch mehr Schnitte. Danach unterſcheidet man ein⸗, zwei⸗, drei⸗ oder mehrſchnittige(⸗ſchürige) Wieſen. Unter deutſchen klimatiſchen Verhältniſſen ſind natürliche Wieſen ein⸗ oder zweiſchnittig; künſtliche Wieſen liefern auch wohl drei, ſehr ſelten noch mehr Schnitte. Das getrocknete Produkt der Wieſen bezeichnet man mit dem allge⸗ meinen Namen Heu. Zur Unterſcheidung des Produktes des erſten Schnittes von dem des zweiten nennt man jenes Heu, dieſes dagegen Grummet(in Südweſtdeutſchland: Ohmd). Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 betrug die Wieſenfläche in Prozenten der Geſamtfläche: im ganzen Deutſchen Reich. 10,95% „ Königreich Preußen. 9,39„ im Königreich Bayern. 16,93„ „ Großherzogtum Baden. 13,49„ in der Provinz Schleſien 8,62 „„„ Weſtpreußen 6,43„ e) Die Weiden. Unter Weiden verſtehen wir die der dauernden Er⸗ zeugung von Grasund Futterkräutern gewidmeten Flächen, deren Ertrag an Ort und Stelle von den Tieren direkt abgefreſſen wird. Die Ackerweiden d. h. die einer vorüber⸗ gehenden Weidenutzung unterliegenden Ackerflächen gehören nicht zu den eigentlichen oder ſtändigen Weiden. Der Unterſchied zwiſchen Wieſen und Weiden wurde ſchon früher dargelegt(ſ. S. 18). Hinzu⸗ zufügen iſt noch, daß den Weiden ein teilweiſer Erſatz für die durch die Weidepflanzen entzogenen Pflanzennährſtoffe durch den auf ſie gelangenden Dünger der Weidetiere gewährt wird; bleiben die letzteren Tag und Nacht auf der Weide, ſo iſt der Erſatz ein faſt vollſtändiger. Die Weiden bedürfen daher gar nicht oder doch in geringerem Grade einer Düngung, als die Wieſen. Dafür wird ihnen aber auch durch Bewäſſerung kein Dünger zugeführt; wenigſtens kommt dies bei Weiden nur ſelten vor. In manchen Fällen hat man die Wahl, ob man ein Grundſtück, ſei es ſtändig ſei es zeitweiſe, als Wieſe oder als Weide benutzen ſoll; man kann auch, was häufig geſchieht, das nämliche Grundſtück in ein und demſelben Jahre zuerſt als Wieſe, ſpäter als Weide ver⸗ n 6 d ——— ——— 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 21 wenden. Darüber, ob die eine oder die andere Nutzung im einzelnen Fall die zweckmäßigere iſt, entſcheiden folgende Geſichtspunkte. Zu⸗ nächſt kommt der dauernde oder der jeweilige Bedarf an Winter⸗ oder an Sommerfutter in Betracht. Iſt in einer Wirtſchaft voraus⸗ ſichtlich die Produktion an Winterfutter im Verhältnis zu dem Bedarf gering, die an Sommerfutter dagegen groß, ſo muß man die Wieſen⸗ nutzung bevorzugen; ebenſo im umgekehrten Fall die Weidenutzung. Für's Zweite kommt in Betracht, ob bei der Wieſennutzung auch die dauernde Ertragsfähigkeit der Fläche geſichert erſcheint; trifft dies nicht zu, ſo iſt die Weidenutzung, ſei es dauernd ſei es im Wechſel mit der Wieſennutzung, vorzuziehen. Umgekehrt wird man eine Fläche, die durch Waſſer eine genügende Düngung empfängt, beſſer der Wieſen⸗, als der Weidenutzung unterwerfen, weil bei letzterer der Dünger der Weidetiere nicht zur vollen Ausnutzung gelangt. Endlich iſt die phyſikaliſche Beſchaffenheit der Grundſtücke zu berück⸗ ſichtigen. Ein Grundſtück mit ſehr lockerem oder weichem Boden eignet ſich beſſer zur Wieſe, weil bei der Weidenutzung durch das Treten der Weidetiere die Oberfläche ſehr uneben wird, wodurch die Ertragsfähigkeit erheblich leiden kann. Weiden erfordern einen noch geringeren Aufwand an Arbeit und Kapital als Wieſen, weil bei ihnen die Erntearbeiten, auch die bei letzteren oft vorhandenen Bewäſſerungsanlagen und deren Unterhaltung fortfallen. Man kann vier Gruppen von Weiden unterſcheiden: 1. die Niederungs⸗Weiden; 2. die Gebirgs⸗Weiden, 3. die Bruch⸗ und Moor⸗Weiden; 4. die Sand⸗ und Haide⸗Weiden. Die erſtgenannten ſind die fruchtbarſten; ſie liefern meiſt viel und gutes Futter, welches ſich beſonders zur Mäſtung von Rindvieh und Schafen eignet. Man nennt ſie daher auch Fettweiden; zu ihnen gehören die in den Küſtengegenden der Nord⸗ und Oſtſee in großer Aus⸗ dehnung vorkommenden Marſchweiden. Die Berg⸗ oder Gebirgs⸗ Weiden finden ſich in den gebirgigen Teilen des mittleren und ſüdlichen Deutſchlands. Ihre Qualität iſt nach der Bodenbeſchaffen⸗ heit und der örtlichen Lage ſehr verſchiedau; im allgemeinen liefern ſie zwar nicht viel, aber nahrhaftes Futter, das beſſer für Milchvieh als für Maſtvieh ſich eignet. Die Bruch⸗ und Moor⸗Weiden geben zwar oft viel Futter, das aber einen geringen Nährwert be⸗ ſitzt. Die Sand⸗ und Haide⸗Weiden trifft man auf Flächen, die eine ſehr dürftige Bodenbeſchaffenheit haben, auf denen der 22 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Ackerbau ſich nicht mehr lohnt und die meiſt beſſer zum Waldbau als zur Weidenutzung ſich eignen. Unter den Weiden finden ſich demnach ebenſo wohl ungewöhn⸗ lich fruchtbare wie ungewöhnlich unfruchtbare Grundſtücke. Die Deutſche Reichsſtatiſtik teilt daher ſämtliche Weiden in zwei Klaſſen: in reiche Weiden und in geringe Weiden und Hutungen. Nach den Erhebungen des Jahres 1893 nahmen von der Geſamt⸗ fläche in Anſpruch: alle Weiden die reichen die geringen zuſammen Weiden Meeſdan nd im ganzen Deutſchen Reich.. 5,31% 1,38% 3,93 67% „ Königreich Preußen... 6,33„ 1,68„ 4,65„ in der Provinz Schleſien... 1,52„ 0,27„ 1,25„ im Königreich Bayern„„. 3,55„ 0,61„ 2,94„ „ Großherzogtum Baden. 3,62„ 0,11„ 3,51„ in der Provinz Schleswig⸗Holſtein 11,73„ 6,34„ 5,39„ „„„ Hannover... 13,39„ 3,37„ 10,02„ im Großherzogtum Oldenburg 13,79„ 10,17„ 3,62„ f) Das Waldland oder die Holzungen. Die Nutzung des Bodens zur Holzerzeugung kann hier nur inſoweit berückſichtigt werden, als ſie in Verbindung mit landwirt⸗ ſchaftlichen Betrieben vorkommt und auf dieſe eine Einwirkung ausübt. Auf niederer Kulturſtufe und bei dünner Bevölkerung pflegt der Wald den größten Teil der Geſamtfläche eines Landes einzunehmen. Bei ſteigender Bevölkerung macht ſich das Bedürfnis geltend, den Wald allmählich einzuſchränken und den Boden in immer weiterem Umfang zum Acker⸗, Wieſen⸗ und Weidebau heranzuziehen, um mehr Getreide und Viehfutter zu gewinnen. Iſt die Bevölkerung ſehr ſtark geworden, ſo pflegen der Holzerzeugung nur noch diejenigen Grundſtücke gewidmet zu werden, die man als abſolutes Waldland (ſiehe S. 9) bezeichnet. Es ſind dies ſehr ſteinige oder ſehr abhängig gelegene Flächen oder ſolche von geringer Bodenbeſchaffenheit. Derartige Grundſtücke eignen ſich entweder nur zum Waldbau oder bringen doch bei dieſer Nutzungsweiſe den höchſten Reinertrag. Das Hauptprodukt des Waldes beſteht in Holz; als Nebennutzungen kommen noch in Betracht: Waldweide, Wald⸗ ſtreu, Beeren, Pilze, Harz u. ſ. w. Zu den Nebennutzungen 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 23 kann man noch das Durchforſtungs⸗ ſowie das Raff⸗ und Leſeholz rechnen. Ein eigentümliches Merkmal der Waldnutzung iſt, daß ſie, wenigſtens was das Hauptprodukt betrifft, auf der nämlichen Fläche immer nur nach einer längeren Reihe von Jahren ausgeübt werden kann. Bei Hochwaldwirtſchaft dauert die Umtriebszeit 80— 120 Jahre, bei Niederwaldwirtſchaft etwa 20 Jahre; zwiſchen beiden ſteht die Mittelwaldwirtſchaft. Wie ſehr aber die erſtgenannte überwiegt, geht daraus hervor, daß im Jahre 1883 von den preu⸗ ßiſchen Staatsforſten 96,1% dem Hochwaldbetrieb unterlagen.*) Dieſer iſt in der Regel auch der vorteilhafteſte. Für den Großbetrieb eignet ſich der Waldbau viel beſſer wie für den mittleren und kleinen Betrieb. Wer eine regelmäßige Einnahme, von den Nebennutzungen abgeſehen, aus dem Walde haben und zugleich eine rationelle Forſtwirtſchaft treiben will, muß ſchon eine ſo große Waldfläche beſitzen, daß er dieſelbe in ſo viele Schläge einteilen kann, als den Jahren der Umtriebszeit entſpricht. Bei Hochwaldwirtſchaft würden dies 80— 120 Jahre ſein. Außerdem erfordert der Wald die Aufſicht eines Sachverſtändigen; ein Förſter iſt ſchon imſtande, eine ſehr große Waldfläche zu beaufſichtigen. Für eine kleine Fläche einen ſolchen anzuſtellen, würde ſich nicht lohnen. Aus dieſen Gründen iſt es ganz gerechtfertigt, daß der Wald vorzugsweiſe in den Händen des Staates, der Gemeinden und der Großgrundbeſitzer ſich befindet. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 kamen von dem Waldareal auf im Deutſchen Reich in der preuß. Monarchie Staatforſten.... 32,9 ⁰⁄% 30,9% Staatsanteilsforſten.. 0,4„ 0,0„ Gemeindeforſten... 15,6„ 12,5„ Stiftungsforſten... 1,3„ 1,0„ Genoſſenſchaftsforſten. 2,3„ 2,7„ Privatforſten.... 47,5„ 52,9„ Summa 100,0% 100,0%. Obwohl darüber eine Statiſtik fehlt, ſo iſt doch als unzweifel⸗ haft anzunehmen, daß die Privatforſten, welche nahezu die Hälfte der Waldfläche des Deutſchen Reiches ausmachen, zum weit über⸗ wiegenden Teil Großgrundbeſitzern gehören. *) Vergl. O. v. Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens. 2. Aufl., bearbeitet von K. Donner. Berlin 1883. Bd 1, S. 126. 24 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Früher war die Holznutzung ein unbedingtes Erfordernis für jeden landwirtſchaftlichen Betrieb. Der Gutsbeſitzer brauchte das Holz als Brennmaterial, zur Anfertigung von Acker⸗ und ſonſtigen Geräten, zur Herſtellung von Bauten; ein Verkauf war ſchon wegen der ſchlechten Verkehrsmittel oft ſchwierig und koſtſpielig. Jetzt haben ſich die Verhältniſſe bei uns ſehr geändert. Als Brennmaterial werden ſtatt des Holzes vielfach Braun⸗ und Steinkohlen verwendet; die meiſten Geräte werden von dem Landwirt nicht mehr ſelbſt gefertigt, ſondern gekauft; bei Bauten werden ſtatt des Holzes in großem Umfange andere Materialien, namentlich Steine und Eiſen, benutzt. Die eigene Holzerzeugung hat für den Landwirt gegenwärtig unzweifelhaft nicht mehr die große Bedeutung, welche ſie früher beſaß. Trotzdem iſt es für jeden land⸗ wirtſchaftlichen Betrieb ſehr wünſchenswert, daß er über eine der Holzerzeugung gewidmete Fläche verfügen kann. Denn ein gewiſſer Bedarf an Brenn⸗, Nutz⸗ und Bauholz bleibt immer vorhanden; die Befriedigung desſelben durch Ankauf kommt oft ungewöhnlich hoch zu ſtehen und iſt nicht immer im Falle des Bedarfs zu be⸗ werkſtelligen. Die Verbindung der Waldnutzung mit einem land⸗ wirtſchaftlichen Betrieb gewährt aber noch andere Vorteile. Sie verleiht den Geſamterträgen eine größere Stetigkeit und Sicher⸗ heit. Die Holznutzung iſt nicht ſo vielen Fährlichkeiten ausgeſetzt wie die Acker⸗ und die Viehnutzung. Ferner ſchwanken die Holz⸗ preiſe erheblich weniger als die Getreidepreiſe. Man iſt weiter im⸗ ſtande, ohne die rationelle Behandlung des Waldes zu gefährden, die Erträge desſelben durch ſtärkeren Holzausſchlag in dem einen Jahr zu erhöhen, in dem anderen zu erniedrigen. Zu erſterem Mittel wird man greifen, wenn der eigentliche landwirtſchaftliche Betrieb ungünſtige Reſultate, zu letzterem, wenn er günſtige Reſultate verſpricht oder bereits gewährt hat. Endlich bietet die Verbindung des Waldbaues mit dem landwirtſchaftlichen Betrieb die gerade unter den gegenwärtigen Verhältniſſen ſehr wichtige Möglichkeit, einen Teil der im Sommer für die Landwirtſchaft unentbehrlichen menſchlichen und tieriſchen Arbeitskräfte auch während des Winters nutzbringend zu beſchäftigen. Die der Landwirtſchaft aus dem Waldbau entſpringenden Vor⸗ teile laſſen ſich in folgenden Punkten zuſammenfaſſen: 1. Der Wald kann dem Landwirt den eigenen Bedarf an Brenn⸗, Nutz⸗ und Bauholz liefern, unter Umſtänden auch einen erheblichen Geldertrag durch Verkauf von Walderzeugniſſen gewähren. 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 25 3. Die Rebennutzungen des Waldes, namentlich Weide und Laubſtreu, bieten in futterarmen Jahren eine weſentliche Hilfe und ermöglichen oft eine regelmäßige Fortführung des Betriebes, ohne Aufwendung erheblicher barer Unkoſten. 3. Der Beſitz von Holzungen bringt den Landwirt in die günſtige Lage, daß er die vorhandenen menſchlichen und tieriſchen Arbeitskräfte in Perioden, in welchen die Feldarbeit ruht, beſſer ausnutzen kann, als es ohnedem möglich wäre. 4. Die verhältnismäßige Sicherheit, die Gleichmäßigkeit der Walderträge ſowie die Möglichkeit, ſie von einem Jahre auf das andere zu übertragen, gewähren auch dem landwirtſchaftlichen Betrieb eine größere Stetigkeit und Sicherheit; ſie machen es dem Landwirt möglich, ungünſtige Jahre ohne dauernde Nachteile für ſeine ökonomiſche Lage leichter zu überwinden. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 betrug das Waldareal in Prozenten der Geſamtfläche im ganzen Deutſchen Reich...... 25,82% „ Königreich Preußen...... 23,50„ „„ Bayern...... 33,06„ „ 3. Sachſen.......26,63„ „„ Württemberg....30,75„ „ Großherzogtum Baden......37,54„ „ Fürſtentum Schwarzburg⸗Rudolſtadt. 44,42 in der preuß. Nheinprovinz..... 30,79„ „„ Provinz Brandenburg.....33,08„ „„„ Oſtpreußen..... 17,51„ „„„ Schleswig⸗Holſtein... 6,56„ Hieraus geht hervor, daß von der Geſamtfläche des Deutſchen Reiches ein ſtarkes Viertel der Waldkultur gewidmet iſt, daß aber in den einzelnen deutſchen Ländern das Holzland eine ſehr ver⸗ ſchiedene Ausdehnung hat. Letzteres iſt zumeiſt durch die natürlichen Boden⸗ und klimatiſchen Verhältniſſe bedingt. g) Das Odland. Unter Odland verſteht man diejenigen Grundſtücke, die zu keiner der fünf bereits beſchriebenen Kulturarten, auch nicht zu den noch ſpäter zu erörternden Waſſerſtücken, Wegen u. ſ. w. gehören, aber nach irgend einer Richtung hin noch einen Ertrag ge⸗ währen. Man rechnet zum Odland: die Kies⸗, Sand⸗, Lehm⸗, 26 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Mergel⸗, Thon⸗, Kalkgruben und die Torfſtiche; die Boden⸗ ſtatiſtik des Deutſchen Reiches von 1893 zählt auch die ganz geringen Weiden, namentlich die Haideländereien, dazu. Abgeſehen von den letzteren kann eine Odlandnutzung nicht beliebig gewählt, ſondern nur dort und in der Art ausgeübt werden, wo und in welcher Weiſe ein Grundſtück ſie von ſelbſt gewährt. Es handelt ſich bei ihr, im Unterſchied von den bereits beſprochenen Kulturarten, lediglich darum, die von dem Boden ohne Zuthun des Menſchen dargebotenen Subſtanzen wie Sand, Kies, Mergel u. ſ. w. in Beſitz zu nehmen. Die Odlandnutzung charakteriſiert ſich ferner dadurch, daß ſie an derſelben Stelle nur einmal ausgeübt werden kann. Die fort⸗ genommenen Erdſubſtanzen wachſen nicht nach, höchſtens iſt dies beim Torf in gewiſſem Grade möglich. Dagegen kann unter Um⸗ ſtänden ein Grundſtück, welches als Sand⸗, Mergelgrube, Torfſtich u. ſ. w. durch Fortnahme der betreffenden Subſtanzen an dieſen ſelbſt erſchöpft iſt, nachher noch als Weide, Wieſe, Holzland, viel⸗ leicht auch als Ackerland, verwendet werden. Die Vorteile, welche das Vorhandenſein von Odland dem Landwirt gewähren kann, ſind folgende: 1. Die von dem Odland dargebotenen Materialien können in dem eigenen Betrieb nützlich verwendet werden zur Herſtellung von Wegen, von Baulichkeiten, als Rohmaterial für die Ziegelfabrikation, zur Düngung, als Brennmaterial. 2. In der Nähe von Städten oder in dicht bevölkerten Diſtrikten iſt es oft möglich, die vom Odland dargebotenen Sub⸗ ſtanzen(Sand, Kies, Torf) direkt zu verkaufen oder zu verkaufs⸗ fähigen Fabrikaten(Mauerſteine, Drainröhren u. ſ. w.) weiter zu verarbeiten. In der Nähe von Städten mit lebhafter Bauthätigkeit haben infolgedeſſen Odlandgrundſtücke zuweilen einen höheren Wert wie ſelbſt das beſte Ackerland. 3. Die Ausbeutung der Odländereien bietet dem Landwirt oft die Möglichkeit, menſchliche und tieriſche Arbeitskräfte in Zeiten, in denen er ſie für den landwirtſchaftlichen Betrieb entbehren kann, nutzbringend zu beſchäftigen. Dies iſt namentlich der Fall, wenn ein Verkauf und Transport der Odlandsprodukte über die Grenze des Gutes hinaus ſtattfindet. Abgeſehen von den hier aufgeführten Punkten wird der land⸗ wirtſchaftliche Betrieb durch das Vorhandenſein von Odlandnutzungen wenig berührt. 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 27 Wie groß der Flächeninhalt des Odlandes im Deutſchen Reich iſt, läßt ſich nicht ermitteln, da in der Bodenſtatiſtik von 1893 das Odland mit den ganz geringen Weiden und Hutungen ſowie mit dem Unland nur eine Gruppe unter der Bezeichnung „Od⸗ und Unland“ bildet. Alle drei zuſammen nehmen 2 060 556,2 ha oder ungefähr 4% der Geſamtfläche ein. Bei der preußiſchen Grundſteuereinſchätzung ſtellte das Odland, mit Ausſchluß des Unlandes und der ganz geringen Weiden, eine beſondere Gruppe dar, die etwa 0,1% der Geſamtfläche betrug. Hieraus geht indirekt hervor, daß das in der Reichsſtatiſtik mit„Od⸗ und Unland“ be⸗ zeichnete Areal zum bei weitem größten Teil kein eigentliches Od⸗ land iſt. Unter Unland begreift man diejenigen Grundſtücke, die in keinerlei Weiſe einen Ertrag gewähren, daher auch keiner Nutzung unterliegen. In der preußiſchen Monarchie beträgt die Unlandfläche 0,2% der Geſamtfläche.*) h) Die Waſſerſtücke. Auch die Waſſerſtücke zählen zu den Grundſtücken, inſofern ſie einen Teil der Erdoberfläche ausmachen. Da der Waſſerſtand je nach Jahreszeit und Witterung ein verſchieden hoher iſt und deshalb manche Flächen bald mit Waſſer bedeckt ſind, bald feſtes Erdreich aufweiſen, ſo kann man oft im Zweifel ſein, ob gewiſſe Ländereien den Waſſerſtücken oder ob ſie anderen Kulturarten beizuzählen ſind. Entſcheidend hierfür iſt die hauptſächlichſte Art der Benutzung. Demgemäß bezeichnet ganz richtig die Anweiſung zur preußiſchen Grundſteuereinſchätzung als Waſſerſtücke ſolche Grundſtücke,„welche, wie Seen und Teiche, fortdauernd oder zeitweiſe mit Waſſer bedeckt ſind, und hauptſächlich in dieſem Zuſtande benutzt werden.“ Man kann die Waſſerſtücke oder Gewäſſer einteilen in ſtehende wie Seen, Teiche und in fließende wie Flüſſe, Bäche, Kanäle, Be⸗ und Entwäſſerungsgräben. Die Gewäſſer können für die Landwirtſchaft entweder mittelbar oder unmittelbar produktiv ſein. Das erſte trifft zu bei Waſſerläufen, die zur Ent- und Bewäſſerung, zur Fortbewegung von Flößholz oder Schiffen oder zum Treiben von Waſſermühlen, *) Siehe Meitzen, Der Boden und die landwirtſchaftlichen Verhältniſſe des preußiſchen Staates. Bd. V. Berlin 1894, Verlags⸗ buchhandlung Paul Parey, S.(93). 28 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Dreſchmaſchinen u. ſ. w. benutzt werden. Unmittelbar produktiv ſind Gewäſſer, die aus Fiſcherei, aus Schilf⸗ oder Rohrnutzung, aus Gewinnung von Tang, von Bernſtein, von Salzen u. ſ. w. einen Ertrag gewähren. Auf den eigentlich landwirtſchaftlichen Betrieb übt das Vor⸗ handenſein von Waſſerſtücken nur einen geringen Einfluß aus, wenn⸗ gleich dasſelbe zuweilen für den Landwirt von großem Nutzen ſein kann. Am wichtigſten ſind für den landwirtſchaftlichen Betrieb ſolche Gewäſſer, die eine Bewäſſerung von Wieſen bezw. die Anlage von Kunſtwieſen ermöglichen. Der Reinertrag von Waſſerſtücken iſt im allgemeinen ein geringer. Im Durchſchnitt des ganzen preußiſchen Staates betrug der Reinertrag der Waſſerſtücke pro Hektar 0,7 Thaler oder 2,10 Mk. Im Regierungsbezirk Aachen belief er ſich freilich auf 6,0 Thlr. oder 18 Mk., dagegen in den Provinzen Oſtpreußen, Weſtpreußen, Pommern und Poſen nur auf 0,3— 0,5 Thlr. oder 0,90— 1,50 Mk.*) Die Deutſche Reichsſtatiſtik bringt die Gewäſſer mit den Wegen und Verkehrsſtraßen aller Art in eine gemeinſchaftliche Gruppe. 1893 nahm dieſelbe 2 382 317,3 ha oder 4,4% der Geſamtfläche in Anſpruch.**) In der preußiſchen Monarchie betrugen die Waſſer⸗ ſtücke, unter Ausſchluß der großen Strandgewäſſer an den Küſten der Nord⸗ und Oſtſee(friſches, kuriſches Haff, der Dollart u. ſ. w.), 487 288,4 ha oder 1,4% der Geſamtfläche.**) i) Wege, Hofräume, Bauſtellen. Wege und Hofräume bringen keinen direkten Ertrag; ſie ſind aber nötig, damit Menſchen und Tiere ſich fortbewegen, damit Maſchinen und Geräte aufgeſtellt werden können, ohne andere direkt produktive Grundſtücke dadurch zu ſchädigen. Hieraus ergiebt ſich folgendes. Der Landwirt ſoll auf ſeinem Gut nicht mehr und breitere Wege anlegen, auch die Hofräume nicht ausgedehnter geſtalten, als für einen regelmäßigen und geordneten Betrieb nötig iſt. Je fruchtbarer der Boden, deſto mehr muß er ſich in dieſer Beziehung *) Siehe Meitzen a. a. O. S.(88) und S.(92). **) Anbau⸗, Forſt⸗ und Ernteſtatiſtik für das Jahr 1893. S. IV, 139. ***) Meitzen a. a. O. S.(90) u.(92). Die im Text zu dieſer und der vorigen Anmerkung angegebenen Prozentzahlen ſind von mir rechneriſch feſtgeſtellt worden. b — — ¶——„— 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 29 beſchränken. Bei ſchlechtem Boden kann er das Wege⸗ und Hofareal ſchon viel eher über das unbedingt notwendige Maß ausdehnen. Es iſt immer zu berechnen, ob durch Anlage eines neuen kürzeren Weges zu den eigenen Grundſtücken oder zu der nächſten öffent⸗ lichen Straße an Transportkoſten mindeſtens ſo viel geſpart wird, als man durch den Verluſt der betreffenden Landfläche an Reinertrag einbüßt. Von großem Einfluß auf die Rentabilität einer Wirtſchaft ſind auch die in der Nähe derſelben befindlichen öffentlichen Verkehrs⸗ wege, namentlich die Kunſtſtraßen und Eiſenbahnen. Auf die Anlage und Unterhaltung dieſer hat der einzelne Landwirt in der Regel zwar keine direkte, häufig aber doch eine indirekte Einwirkung. Dieſe ſoll er nach Kräften zu dem Zwecke benutzen, um möglichſt gute und billige Verkehrs⸗ und Transportmittel nach den Orten, wohin er ſeine Produkte hauptſächlich abſetzt und von denen er ſeine Wirtſchaftsbedürfniſſe bezieht, für ſeinen Betrieb zu erlangen. Der Flächeninhalt der Hofräume iſt im Verhältnis zum ganzen Gutsareal gewöhnlich ſehr gering. Aus dieſem Grunde braucht man auch nicht ſo ängſtlich beſtrebt zu ſein, den Hofraum auf das allenfalls noch zuläſſige Maß zu beſchränken. In vielen Wirt⸗ ſchaften ſind die Hofräume kleiner, als ein geordneter Wirtſchafts⸗ betrieb es eigentlich nötig macht. Es treten dadurch leicht Be⸗ ſchädigungen an Tieren, an Geräten und Maſchinen, auch Verluſte an Dünger, Futter und ſonſtigen Materialien ein, die viel mehr ins Gewicht fallen, als der Nachteil, den man dadurch erleidet, daß man mit der Vergrößerung des Hofraumes eine kleine Fläche nutzbaren Landes einbüßt. Die mit Gebäuden beſetzten Bodenflächen, die Bauſtellen, bilden einen Beſtandteil der darauf befindlichen Gebäude, von denen ſpäter beſonders die Rede ſein wird. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 nahmen die Haus⸗ und Hofräume im Deutſchen Reich 484,326,9 ha oder etwa 0,9% der Geſamtfläche in Anſpruch. In der preußiſchen Monarchie be⸗ tragen nach den Reſultaten der Grundſteuereinſchätzung die Haus⸗ und Hofflächen nebſt Hausgärten 1% der Geſamtfläche. Dabei ſind aber in beiden Fällen die in den Städten befindlichen Haus⸗ und Hofräume bezw. Hausgärten mit gerechnet. k) Überſicht über die Bodenbenutzung im Deutſchen Reich. Nachſtehend folgen einige Zuſammenſtellungen darüber, wie zufolge der Bodenſtatiſtik vom Jahre 1893 der prozentiſche Anteil: 30 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. 1. der einzelnen Kulturarten zur Geſamtfläche; 2. des Acker⸗, Garten⸗, Wieſen⸗, Weide⸗ und Wein⸗ bergs⸗Landes zur landwirtſchaftlich benutzten Fläche; 3. der einzelnen Feldgewächſe zur Acker⸗ und Garten⸗ fläche ſich ſtellt*). 1. Anteil der einzelnen Kulturarten an der Geſamtfläche. 6 Lundwr. Weder land⸗ Acker⸗ und. 1 ſchaftlich be⸗ noch forſtwirt⸗ Garrenlund Wieſen Weiden nutzte Fläche Forſten rachfadſh be⸗ überhaupt nutzte Fläche 48,80 10,95 5,31 65,06 25,82 9,12 2. Anteil des Acker⸗, Garten⸗, Wieſen⸗, Weide⸗ und Wein⸗ berglandes an der landwirtſchaftlich benutzten Fläche. Ackerland Gartenland Wieſen Midanr u Weinberge 73,29 1,34 16,82 8,17 0,38 3. Anteil der einzelnen Gruppen von Feldgewächſen ſowie der Brache an der Acker⸗ und Gartenfläche. ; Wurzel⸗ Getreide⸗ u.. Handels⸗ Futter⸗; Haus⸗ und Hülſenfrüchte zewirirund pflanzen kräuter Acker⸗Weide Brache Obſtgärten 60,94 16,15 0,99 9,60 V 4,61 5,91 1,80 1) Die Klaſſifikation des Bodens und der Grundſtücke. Die Lehre von der Bodenklaſſifikation wird zwar häufig in der Betriebslehre abgehandelt; ſie gehört aber nicht in dieſe, ſondern, je nach der Art der Klaſſifikation, entweder in die Ackerbau⸗ lehre oder in die Taxationslehre. Hier ſollen deshalb nur ein paar kurze Bemerkungen darüber Platz finden. *) Ich gebe hier nur die Zahlen für das ganze Deutſche Reich; für die einzelnen deutſchen Länder und Provinzen ſind ſie in meinem Hand⸗ buch der landwirtſchaftlichen Betriebslehre, 2. Aufl., S. 109— 111, zu finden. 1 2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 31 Es giebt zwei Arten der Bodenklaſſifikation: die naturwiſſen⸗ ſchaftliche und die ökonomiſche. Jene teilt die Bodenarten ein nach ihren natürlichen Eigenſchaften, nach ihrer Zuſammen⸗ ſetzung in Ackerkrume und Untergrund, ſowie nach ihrer Lage. Ihre Beſprechung gehört in die allgemeine Ackerbaulehre, ſpeziell in die Bodenkunde. Am zutreffendſten nimmt man dabei als Ein⸗ teilungsprinzip die Hauptgemengteile des Bodens: Thon, Lehm, Sand, Kies, Mergel, Kalk, Humus, weil dieſe die Art der Benutzung des Bodens vorzugsweiſe beſtimmen. Ferner iſt zu berückſichtigen die natürliche Lage, ob dieſe mehr eben oder mehr geneigt, mehr feucht oder mehr trocken iſt. Endlich kommt in Betracht die Tiefe der Acker⸗ krume und die Beſchaffenheit des Untergrundes ſowohl nach ſeiner Zuſammenſetzung wie nach ſeiner größeren oder geringeren Durch⸗ läſſigkeit. Bei Wieſen⸗, oft auch bei Weide⸗Grundſtücken fällt für die Klaſſifikation außerdem noch ins Gewicht, ob ſie zeitweiſe Über⸗ ſtauungen ausgeſetzt ſind oder ob doch die Möglichkeit vorliegt, ſie periodiſch zu bewäſſern. Die ökonomiſche Klaſſifikation hat als Einteilungsprinzip die Ertragsfähigkeit der Grundſtücke und fällt daher in das Gebiet der Taxationslehre., Sie kann die Grundſtücke klaſſifizieren entweder nach der Art der Gewächſe, die darauf vorzugsweiſe anzu⸗ bauen ſind, und nach dem durchſchnittlichen Rohertrag, den dieſe liefern: die Rohertrags⸗Klaſſifikation; oder ſie teilt die Grund⸗ ſtücke ein nach dem durchſchnittlichen Reinertrage, der von ihnen zu erwarten iſt: die Reinertrags⸗Klaſſifikation. Ob die Roh⸗ ertrags⸗ oder die Reinertrags⸗Klaſſifikation anzuwenden iſt, hängt von dem Zweck ab, den man damit erreichen will. Bei Wertstaxen, die man z. B. zum Zwecke der Ermittelung des Kauf⸗, Pacht⸗, Beleihungswertes von Gütern anſtellt, iſt die Rohertrags⸗Klaſſifikation, bei Taxen zur Ermittelung des Grundſteuerreinertrages die Reinertrags⸗ Klaſſifikation am Platze. Selbſtverſtändlich muß jeder ökonomiſchen Klaſſifikation eine vorangegangene naturwiſſenſchaftliche zu Grunde liegen oder mindeſtens müſſen doch vorher die natürlichen Eigenſchaften des Bodens genau unterſucht worden ſein. Denn ſowohl der Roh⸗ wie der Reinertrag hängen zunächſt, wenn auch nicht lediglich, von der natürlichen Beſchaffenheit und Lage der Grundſtücke ab; außerdem werden ſie und zwar vor allem der Reinertrag noch bedingt durch die wirtſchaftlichen Verhältniſſe, unter denen ein Grundſtück ſich befindet: Entfernung vom Marktorte, Transportwege dorthin, Preiſe der landwirtſchaftlichen 32 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Produkte, Arbeiterverhältniſſe u. ſ. w. Aus dieſem Grunde hat eine ökonomiſche Klaſſifikation immer nur eine örtlich beſchränkte Bedeutung, oder, mit anderen Worten, für jeden örtlich begrenzten Bezirk muß eine beſondere Klaſſifikation aufgeſtellt werden. Dagegen kann ein und dieſelbe naturwiſſenſchaftliche Klaſſifikation auf ausgedehnte räum⸗ liche Gebiete, auf ganze Länder, zur Anwendung gebracht werden.*) 3. Die Gebäude. Die Gebäude haben manche Ähnlichkeit mit dem Grund und Boden. Sie ſtehen mit ihm in einer feſten Verbindung und nehmen einen Teil deſſelben für ſich in Anſpruch. Im gewöhnlichen wie im juriſtiſchen Sprachgebrauch gehören ſie wie der Boden zu den un⸗ beweglichen Gegenſtänden, zu den Immobilien. Sie pflegen bei Verkauf und Verpachtung von Landgütern gleichzeitig mit dieſen verkauft oder verpachtet zu werden; ſie können hypothekariſch ver⸗ pfändet bezw. beliehen werden. Freilich ſind die Gebäude nicht ganz ſo unbeweglich wie die Grundſtücke. Sie können vielmehr abgebrochen und an einen anderen Ort gebracht oder das abgebrochene Material kann doch verkauft oder anderweitig verwendet werden. Weiter iſt die produktive Kraft der Gebäude nicht wie beim Boden unerſchöpf⸗ lich; ſie unterliegen vielmehr einer allmählichen Abnutzung und werden mit der Zeit für ihren Zweck ganz unbrauchbar, auch wenn ſie durch die ohnehin notwendige regelmäßige Reparatur in ordnungsmäßigem Stande erhalten werden. Endlich können Gebäude durch elementare Gewalten wie Feuer, Sturmwinde, Waſſerfluten, Erdbeben plötzlich ganz oder teilweiſe zerſtört werden. Einen unmittelbaren Ertrag gewähren landwirtſchaftliche Gebäude nicht, abgeſehen etwa von den Wohnungen, die an Arbeiter ver⸗ mietet werden. Dagegen ſind ſie für die Wirtſchaftsführung abſolut nötig und zwar zu folgenden Zwecken: 1. als Wohnungen für den Betriebsleiter, die Beamten, das Geſinde, die Gutstagelöhner; 2. als Stallungen für Zug⸗ und Nutztiere; 3. als Aufbewahrungs⸗ räume für Vorräte, für Maſchinen und Geräte(Scheunen, Schuppen u. ſ. w.). In manchen Wirtſchaften werden auch noch Gebäude *) Über die ökonomiſche Klaſſifikation ſowohl im allgemeinen wie in ihrer Anwendung auf die einzelnen Kulturarten ſiehe v. d. Goltz, Land⸗ wirtſchaftliche Taxationslehre, 2. Aufl., Verlagsbuchhandlung Paul Brregg föerlin 1892. S. 364 ff.; S. 379 ff.; S. 394 ff.; S. 402 ff.; 3. Die Gebäude. 1 33 erfordert: 4. als Werkſtätten für Handwerker, namentlich für Stell⸗ macher und Schmiede; 5. zum Betrieb techniſcher Nebengewerbe. In weiteren Sinne gehören zu den Gebäuden oder Baulich⸗ keiten auch Mauern, Brücken, Brunnen, Zäune. Je nach der Bauart unterſcheidet man maſſive und nicht maſſive Gebäude; erſtere ſind in den Herſtellung teurer, halten aber länger vor. Die Menge und der Umfang der für eine Wirtſchaft nötigen Gebäude hängen von folgenden Umſtänden ab: 1. von dem Flächen⸗ inhalt und der Ertragsfähigkeit des zur Wirtſchaft gehörenden Areals; 2. von der Verteilung des Geſamtareals auf die einzelnen Kultur⸗ arten; 3. von der Art der Bewirtſchaftung, alſo von dem inne ge⸗ haltenen Wirtſchaftsſyſtem; 4. von den klimatiſchen Verhältniſſen; 5. von den Verkehrs⸗, Abſatz⸗ und Arbeiterverhältniſſen; 6. von dem Vor⸗ handenſein techniſcher Nebengewerbe. Man braucht um ſo mehr bezw. um ſo größere Gebäude, je umfangreicher das landwirtſchaft⸗ liche Areal iſt, je beſſer die Bodenverhältniſſe ſind, je mehr das Ackerland die übrigen Kulturarten überwiegt, je intenſiver die Wirt⸗ ſchaft betrieben wird, je ſchwieriger der Abſatz der erzeugten Produkte iſt und je mehr Gutstagelöhner oder Geſindeperſonen man halten muß. Da die Verzinſung, die Unterhaltung und Amortiſation des Gebäudekapitals erhebliche Aufwendungen erfordert, ſo liegt es im Intereſſe des Landwirts, die Baulichkeiten auf dasjenige Maß ein⸗ zuſchränken, welches für eine geordnete Wirtſchaftsführung durchaus nötig iſt. Solche Regel gilt nicht nur für die Zahl und den Umfang der Gebäude, ſondern auch für deren Bauart und innere Ausſtattung. Bei der Wertabſchätzung der Gebäude muß man unterſcheiden zwiſchen deren Neubauwert und deren Tax⸗ oder Zeitwert. Letzterer iſt immer geringer, als der erſtere. Der Wert eines Gebäudes nimmt mit deſſen zunehmendem Alter ab. Auf jedem Gute befinden ſich ältere und neuere Gebäude neben einander. Je mehr jene überwiegen, einen deſto geringeren Prozentſatz macht der Zeitwert von dem Neubauwert aus. Ein durchſchnittlicher Prozent⸗ ſatz läßt ſich hierfür ſchwer angeben, da die Verhältniſſe auf den einzelnen Gütern ſehr verſchieden ſind. Bei gut unterhaltenen Gebäuden verſchiedenen Alters beträgt er für das geſamte Gebäudekapital etwa 60— 70%, ſo daß alſo der Zeitwert rund% des Neuwertes beträgt. Faßt man den Grund und Boden ſowie die Gebäude unter dem Begriff Grundkapital zuſammen, ſo läßt ſich für v. d. Goltz, Betriebslehre. 3 —— ℳ— 34 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. deutſche Wirtſchaften annehmen, daß der Neuwert der Gebäude 20— 40%, der Zeitwert 13— 26% des geſamten Grund⸗ kapitals repräſentiert. Das Gebäudekapital iſt: niedrig, wenn der Neuwert 20— 25%, der Zeitwert 13— 16% mittelhoch,„„„ 26— 32„„„ 17— 21„ hoch, 1 7 1 33— 40 1/ tr 22— 26 1 des ganzen Grundkapitals ausmacht. Der aus den Gebäuden erwachſende Aufwand beſteht aus: 1. der Verzinſung des Baukapitals; 2. der Inſtandhaltung der Gebäude; 3. der Amortiſation des Baukapitals; 4. den Koſten für die Feuerverſicherung. An Zinſen für das Baukapital ſind nach dem jetzigen Stand des Zinsfußes 3 ½%, höchſtens 4% zu rechnen. Dieſelben ſind in dem Reinertrag der Gutswirtſchaft enthalten, der die Ver⸗ zinſung des Bodenwertes, des Gebäudewertes und des geſamten Betriebskapitals umfaßt. Die Zinſen ſind nicht von dem Neubau⸗ werte, ſondern von dem Zeitwert der Gebäude zu berechnen, da der abgenutzte Teil des Gebäudekapitals bereits amortiſiert iſt. Die Koſten für Inſtandhaltung bezw. für Reparatur der Gebäude ſind prozentual um ſo höher, je leichter ein Gebäude ge⸗ baut iſt und je mehr es durch die Art des Gebrauches Beſchädigungen ausgeſetzt iſt. Am größten ſind ſie daher bei nicht maſſiven Stall⸗ gebäuden, am kleinſten bei maſſiven Schuppen und Scheunen. Bei erſteren betragen ſie 1 ¼— 2%, bei letzteren ½— ¾% des Neubauwertes. 1 Da auch bei der beſten Inſtandhaltung jedes Gebäude ſich allmählich abnutzt, bis es zuletzt für ſeinen Zweck ganz unbrauchbar wird, ſo gehört zu den jährlichen Wirtſchaftskoſten auch der Abnutzungs⸗ betrag für das Gebäudekapital. Derſelbe wird zwar nicht jährlich wirklich ausgegeben, muß aber doch bei regelrechter Buchführung jährlich abgeſchrieben, auch von dem Reinertrage abgezogen werden. Er bildet einen Teil der Wirtſchaftskoſten. Die jährliche Amorti⸗ ſationsquote iſt ſo hoch zu berechnen, daß ſie, von Jahr zu Jahr aufgefammelt, ausreicht, um ein entſprechendes Gebäude neu zu errichten, wenn das alte abgenutzt iſt. Für Gebäude von voraus⸗ ſichtlich 200jähriger Dauer beträgt alſo die jährliche Amortiſation ¹½%, für ſolche von 100 jähriger Dauer 1%, für ſolche von 50 jähriger Dauer 2% des Neubauwertes. Im Durchſchnitt aller Gebäude kann man etwa 1% annehmen. Gleichwie die Inſtand⸗ ude 3. Die Gebäude. 35 haltungskoſten, ſo iſt auch der Amortiſationsbetrag am höchſten bei nicht maſſiven Stallgebäuden, am niedrigſten bei maſſiven Scheunen und Schuppen; er iſt ebenfalls nach dem Neubauwert feſtzuſtellen. Die Koſten für die Feuerverſicherung belaufen ſich, je nach Lage, Bauart und Nutzungsweiſe der Gebäude, auf ¼%— ½ 0 und zwar ſelbſtverſtändlich ihres Zeitwertes. Danach ſtellt ſich der geſamte Aufwand für die Gebäude durch⸗ ſchnittlich etwa: 0 für Verzinſung auf 3 ⅞% des Zeitwertes 4 „ Feuerverſicherung„ ⅛„„ 4 9 „ Inſtandhaltung„ 1„„ Neuwertes 2 p „ Amortiſation„ 1„„„ 9 Nimmt man an, daß der Zeitwert 65% des Neuwertes ausmacht, ſo betragen alle Koſten für die Gebäude zuſammen etwa: nach dem Zeitwert nach dem Neuwert für Verzinſung 3,66% 2,38% „ Feuerverſicherung 0,34„ 0,22„ „ Inſtandhaltung 1,52„ 1,00„ „ Amortiſation 1,52„ 1,00„ 7,04„vom Zeitwert, 4,60„vom Neuwert'). Die Gebäude müſſen ſich um einen freien Platz, den Hofraum, gruppieren; mit dieſem zuſammen bilden ſie den Wirtſchaftshof oder Gutshof. Die Lage des Wirtſchaftshofs, die Hoflage, muß möglichſt in der Mitte des ganzen Gutsareales, namentlich des Acker⸗ landes, gewählt werden, damit die Entfernung nach allen Schlägen des Ackerlandes eine ziemlich gleiche iſt. Anderenfalls wird in Jahren, in welchen die vom Hof ſtark entfernten Feldern viele Arbeitskräfte z. B. durch Dünger⸗ und Erntefuhren in Anſpruch nehmen, deren Beſtellung und Aberntung zum Nachteil für die geſamte Wirtſchaft verſpätet. Die Hoflage ſoll weder beſonders hoch noch beſonders tief ſein; im erſten Falle iſt ſie zu ſehr den Winden, im zweiten zu ſehr der Feuchtigkeit ausgeſetzt; in beiden Fällen können Menſchen, Tiere und Gebäude Schaden leiden. Durch eine hohe Hoflage werden die Erntefuhren und die Heranſchaffung angekaufter Vorräte, *) Die Zahlen ſind auf zwei Dezimalſtellen abgerundet, aber faſt genau zutreffend; denn 100* 4,60= 460 und 65 7,04= 457,6. 3* 36 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. durch eine tiefe Hoflage die Düngerfuhren und der Transport der für den Verkauf beſtimmten Erzeugniſſe zum Marktort erſchwert. Sehr wichtig für die Hoflage iſt das Vorhandenſein guten Trink⸗ waſſers in ihrer unmittelbarer Nähe; ferner das Vorhandenſein eines guten, ſtets fahrbaren Weges bis zur nächſten öffentlichen Straße. Dem Hof giebt man am beſten die Form eines länglichen Rechteckes oder auch bei kleineren Wirtſchaften die eines Quadrates. In der Mitte einer Seite, bei einem länglichen Rechteck in der Mitte einer ſchmalen Seite, ſoll das Wohnhaus des Betriebs⸗ leiters liegen, damit dieſer von dort aus einen leichten Überblick über den ganzen Hof gewinnen kann. Dem Wohnhaus zunächſt ſollen die Pferde⸗ und Rindviehſtälle auch die Getreideſpeicher ſich befinden, weil dieſe die meiſte Aufſicht bedürfen. Schaf⸗ und Schweineſtälle, ſowie Scheunen und Schuppen können dann die ent⸗ fernteren Plätze einnehmen. 54. Die Geräte und Maſchinen oder das totle Inventar. a) Die Bedeutung der Geräte und Maſchinen im allgemeinen. Ein ſtrenger Unterſchied zwiſchen den Geräten und den Maſchinen läßt ſich nicht machen. Nach dem gewöhnlichen Sprach⸗ gebrauch verſteht man unter jenen die ſogenannten Handwerkszeuge wie Spaten, Hacke, Dreſchflegel u. ſ. w., ferner die kleineren und einfacheren, in dem Landwirtſchaftsbetrieb nötigen Utenſilien und Geräte wie Ketten, Halfter, Pflüge, Eggen, Walzen, Wagen u. ſ. w. Zu den Maſchinen rechnet man die größeren oder komplizierteren, dem toten Inventar angehörenden Gegenſtände wie z. B. Dreſch⸗, Häckſel⸗, Wurzelſchneide⸗, Hack⸗, Mäh⸗, Säe⸗Maſchinen u. a. Ob im einzelnen Fall ein Werkzeug als Maſchine oder als Gerät zu bezeichnen iſt, kann ja zweifelhaft ſein, wie z. B. bei dem Hand⸗ ſeparator, der Handdreſchmaſchine u. ſ. w. Auf dieſe Unterſcheidung kommt auch für die Sache nichts an; Maſchinen und Geräte zuſammen bilden eine einheitliche Gruppe der Betriebsmittel, welche man unter dem Ausdruck das„tote Inventar“ zuſammenfaßt. Mit der Benutzung von Geräten und Maſchinen will man ſehr verſchiedenartige Zwecke erreichen; die weſentlichſten ſind folgende: NM. Erſparnis an Arbeitskraft oder Erſatz einer Arbeitskraft durch eine andere. Die urſprünglichſten land⸗ ———y-——.4— der vert. ink⸗ ſein chen hen tes. der ebs⸗ hlick cſt und 4. Die Geräte und Maſchinen oder das tote Inventar. 37 wirtſchaftlichen Geräte waren Handgeräte und wurden nur durch Menſchen in Bewegung geſetzt; hierher gehören: der Spaten, die Hacke, der Rechen(Harke), der Dreſchflegel u. ſ. w. Dieſe reichten aus und reichen noch aus, ſobald es ſich um Beſtellung kleiner Flächen oder Bearbeitung kleiner Mengen von Vorräten handelt. Sobald aber die zu bewältigende Arbeit an Umfang gewinnt, müſſen tieriſche Kräfte, bei noch größerem Umfang elementare Naturkräfte wie Dampf, Elektrizität zur Hilfe gezogen und infolgedeſſen größere und kompli⸗ ziertere Inſtrumente verwendet werden: Pflug, Egge, Walze, Dreſch⸗, Mähmaſchine u. ſ. w. Es iſt dies ſchon um deswillen nötig, weil es an Menſchen fehlt oder weil, bei dem in den einzelnen Jahres⸗ zeiten wechſelnden Bedarf an Arbeitsleiſtungen, die Menſchen nicht lange genug in Thätigkeit und damit in Lohnverdienſt geſetzt werden können. Ein ausgedehnter Hackfruchtbau z. B. läßt ſich ohne Anwendung von Maſchinen gar nicht treiben; ohne Pflug und Egge kommt man nur in den kleinſten Parzellenwirtſchaften aus. Mit der Zu⸗ nahme der Intenſivität des Betriebes ſowohl wie mit der Zunahme des Umfanges der einzelnen Wirtſchaften wächſt die Notwendigkeit, an die Stelle der bloß menſchlichen Arbeitsleiſtungen die von Tieren oder elementaren Kräften treten zu laſſen. Die elementaren Kräfte haben dabei vor den tieriſchen noch den eigentümlichen Vorzug, daß ſie nur Koſten beanſpruchen, wenn ſie in Bewegung geſetzt werden, während die Zugtiere auch gefüttert werden müſſen, wenn man ſie nicht braucht. Dabei iſt in beiden Fällen der aus der Verzinſung und Unterhaltung der betreffenden Maſchinen erwachſende Aufwand unberückſichtigt geblieben. 2. Beſchleunigung der Arbeit. Gerade die wichtigſten landwirtſchaftlichen Geſchäfte müſſen in einer beſtimmten, meiſt eng begrenzten Friſt ausgeführt werden, wenn ſie den gewünſchten Erfolg haben ſollen. Hierher gehören z. B. die Arbeiten für die Beſtellung des Ackers, für die Pflege und Aberntung der Kulturgewächſe u. ſ. w. Die Maſchinen und Geräte, durch welche eine Beſchleunigung dieſer und ähnlicher Operationen möglich wird, haben daher einen großen Wert. Dazu gehören u. a. Pflug und Egge im Vergleich zu Spaten, Hacke und Rechen, die Pferdehacke gegenüber der Handhacke, die Senſe und noch mehr die Mähmaſchine im Vergleich zu der Sichel. 3. Verbilligung der Arbeit. Dieſe hängt in der Regel teils mit der Beſchleunigung, teils mit dem Erſatz der menſchlichen Kraft durch tieriſche und elementare Kräfte zuſammen. Die Senſe arbeitet billiger als die Sichel, die Mähmaſchine billiger als die * 38 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Senſe, der Pflug billiger als der Spaten, die Dreſchmaſchine billiger als der Flegel, entweder weil durch jene die Arbeit ſchneller geleiſtet oder weil die ſchwächere menſchliche Kraft durch andere ſtärkere Kräfte erſetzt wird. Häufig wirken beide Umſtände auf die Verringerung des Koſtenaufwandes ein. Indeſſen kommen für den letztern noch andere Umſtände in Betracht, die in den einzelnen Fällen verſchieden ſein können. Zunächſt gehört hierzu die Höhe des örtlichen Arbeits⸗ lohnes. Je niedriger der Arbeitslohn ſich ſtellt, um ſo geringer iſt der Vorteil, den man bei der Anwendung von Maſchinen hat, die menſchliche Arbeitskraft erſparen; ebenſo umgekehrt. Weiter fällt ins Gewicht die Häufigkeit des Gebrauches, den man mit einer Maſchine macht. Die Koſten des toten Inventars ſetzen ſich, wie ſpäter zu zeigen ſein wird, aus der Verzinſung des für die Anſchaffung aufgewendeten Kapitals und aus dem Aufwand für die Unterhaltung zuſammen. Die Zinſen bleiben die gleichen, ob man ein Gerät bloß einen Tag im Jahre oder ob man es 100 Tage braucht. Die Unterhaltungskoſten wachſen allerdings mit der Häufig⸗ keit des Gebrauches, aber doch nicht in dem gleichen Grade wie dieſe. Denn auch unbenutzt ſtehende Maſchinen leiden durch Ver⸗ roſten der Eiſenteile, durch Verwittern der Holzteile u. ſ. w. Die Arbeit einer Dreſch⸗, einer Hack⸗, einer Mähmaſchine, die man nur einen oder einige wenige Tage im Jahre braucht, koſtet ſchon allein infolge der nötigen Verzinſung des Anſchaffungskapitales ſehr viel mehr, als wenn man die gleiche Arbeit vermittelſt des Flegels, der Handhacke oder der Senſe ausführen läßt. Dem Großgrundbeſitzer kommt daher die Maſchinenarbeit durchſchnittlich billiger zu ſtehen, als dem mittleren und vollends als dem kleinen Grundbeſitzer. Mit anderen Worten: jener kann von der Maſchinenarbeit einen viel häufigeren und vorteilhafteren Gebrauch machen, als dieſe. Letztere müſſen oft auf die Anſchaffung und Verwendung ſehr nützlicher Maſchinen verzichten, weil das von ihnen bewirtſchaftete Areal zu wenig umfangreich iſt. Eine gewiſſe Abhilfe für dieſen Übelſtand liegt in dem genoſſenſchaftlichen Ankauf und Gebrauch von Maſchinen, falls nicht etwa die Möglichkeit geboten iſt, ſolche mietweiſe für kurze Zeit gegen eine nicht zu hohe Entſchädigung zu erhalten. Grade bei den gegenwärtigen hohen Arbeitslöhnen hat die genoſſen⸗ ſchaftliche Benutzung von Maſchinen, die menſchliche Arbeit erſparen, für den bäuerlichen Beſitzer eine ſehr große Bedeutung. 4. Beſſere Ausführung der Arbeit. Im allgemeinen arbeiten Maſchinen regelmäßiger und exakter als der Menſch, voraus⸗ ———. —— 4. Die Geräte und Maſchinen oder das tote Inventar. 39 geſetzt, daß man zu ihrer Führung und Bedienung eine ſachverſtändige und zuverläſſige Perſon hat. Dieſe läßt ſich aber in der Regel gewinnen, während man ſchwer darauf rechnen kann, ſoviel zuver⸗ läſſige und geſchickte Handarbeiter zu haben, als zum Erſatz für die Maſchinenarbeit nötig ſind. Auch läßt ſich die Beaufſichtigung einer oder einiger weniger Maſchinen viel leichter bewerkſtelligen, als die einer großen Zahl von Menſchen. Bei manchen Maſchinen liegt ſogar ihr Hauptvorzug darin, daß ſie eine vollkommenere Arbeit liefern, als es Menſchenhände oder einfachere Werkzeuge zu thun pflegen. Hierzu gehören z. B. die Breitſäemaſchine gegenüber der Handſaat, die Drillſäemaſchine gegenüber der Breitſäemaſchine, die Häckſelſchneidemaſchine oder der Rübenſchneider im Vergleich zu der Häckſellade oder dem Stoßeiſen, die Milchzentrifuge im Vergleich zu den Aufrahmungsgefäßen u. ſ. w. 5. Ausgleich in dem Bedarf an menſchlichen Arbeits⸗ kräften während der verſchiedenen Jahreszeiten. Für den landwirtſchaftlichen Betrieb liegt eine eigentümliche, ſpäter noch ein⸗ gehend zu beſprechende Schwierigkeit darin, daß der Bedarf an menſchlichen Arbeitskräften und die Möglichkeit ihrer nützlichen Ver⸗ wendung je nach Witterung und Jahreszeit ſehr wechſeln. Alle Mittel, welche einen gewiſſen Ausgleich in dieſem Bedarf herbei⸗ führen können, müſſen im Intereſſe der Arbeiter wie der Arbeitgeber willkommen geheißen werden. Zu ſolchen Mitteln iſt mit an erſter Stelle die Anwendung von Maſchinen zu rechnen, die in den be⸗ ſonders dringenden Arbeitsperioden Menſchenkräfte erſparen; ſo z. B. die Anwendung von Pferdehacken und ſonſtigen Kultivatoren, ferner von Erntemaſchinen wie Mähmaſchinen, Heuwender, Pferderechen, Kartoffel⸗ und Rüben⸗Aushebemaſchinen. Einen der hier angeführten Vorzüge muß jedes Gerät oder jede Maſchine haben, wenn die Anwenduug zweckmäßig ſein ſoll. Je mehr von dieſen Vorzügen eine Maſchine in ſich vereinigt, eine deſto größere Bedeutung hat ſie für den landwirtſchaftlichen Betrieb. Deshalb ſind z. B. die Futterzerkleinerungsmaſchinen(Häckſelmaſchinen, Rübenſchneider, Olkuchenbrecher), ferner die Dreſchmaſchinen beſonders wichtig; ſie erſparen menſchliche Arbeitskraft, ſie arbeiten raſcher, wohlfeiler, beſſer, als es mit einfacheren, demſelben Zweck dienenden Geräten möglich iſt. Die Dreſchmaſchine hat allerdings den Nachteil, daß ſie menſchliche Arbeitskräfte hauptſächlich dann ſpart, wenn ſolche in genügender, oft ſogar in überflüſſiger Menge vorhanden ſind. Auch andere Maſchinen giebt es, deren Anwendung nach mancher 40 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Richtung hin Vorzüge bietet, nach anderer aber auch Schattenſeiten hat. So arbeitet die Drillmaſchine zwar beſſer, aber teurer, als die Breitſäemaſchine. Die Mähmaſchine arbeitet ſchneller und bei häufiger Beſchäftigung auch viel wohlfeiler, als die Senſe und noch mehr als die Sichel; dieſe beiden, namentlich die Sichel, liefern dagegen eine vollkommenere Leiſtung. Auch Spaten, Handhacke und Rechen verdienen nach der Qualität ihrer Leiſtung den Vorzug vor Pflug, Pferdehacke und Egge; letztere, von Tieren in Bewegung geſetzte Inſtrumente arbeiten dafür ſehr viel ſchneller, wohlfeiler und erſparen viele Menſchenhände. Bei der Anſchaffung und Anwendung von Maſchinen muß ſich der Landwirt fragen, welche Vorteile er damit erzielen will und kann; ebenſo andererſeits, welche Koſten oder ſonſtige Nachteile ihm etwa daraus erwachſen. Die Beantwortung dieſer Fragen wird für die einzelnen Landwirte, ſelbſt in Bezug auf die nämliche Maſchine, ſehr verſchieden ausfallen. Die Größe des Gutes im Ganzen, der Flächeninhalt der einzelnen Kulturarten, die örtlichen Arbeiter⸗ verhältniſſe und andere Umſtände fallen dabei entſcheidend ins Gewicht. In den letzten Jahrzehnten hat die Anwendung von Maſchinen in der deutſchen Landwirtſchaft ſehr zugenommen. Die Urſache davon iſt zum weſentlichen Teil in den Fortſchritten der Technik zu ſuchen, durch welche viele neue und vollkommenere, den Bedürfniſſen der Landwirtſchaft angepaßte Maſchinen dieſer zugeführt wurden. Andererſeits lag für die Landwirtſchaft mit der intenſiveren Geſtaltung des Betriebes die Notwendigkeit vor, der Maſchinenarbeit einen größeren Spielraum zu gewähren, da die vorhandenen menſchlichen Arbeitskräfte hierfür nicht ausgereicht hätten. Dazu kam dann noch der Umſtand, daß die Arbeitslöhne ſtark ſtiegen; in gleichem Grade wuchs der Vorteil, der durch Anwendung von Menſchenkräfte erſparenden Maſchinen erzielt wurde. b) Art, Menge und Wert des toten Inventars. Das tote Inventar ſetzt ſich aus einer großen Zahl von Gegenſtänden zuſammen, die wieder in verſchiedene Gruppen zerfallen. Der Über⸗ ſicht und der Kontrolle wegen iſt es durchaus nötig, daß man ein beſonderes Verzeichnis über das tote Inventar anlegt, in welchem alle Geräte und Maſchinen nach Art, Zahl und Geldwert aufzuführen ſind und welches bei Beginn jedes neuen Wirtſchafts⸗ jahres ergänzt und berichtigt werden muß. Man kann ſich ſowohl die Überſicht wie die Kontrolle ſehr erleichtern, wenn man die zum toten vet des bei —, ——————— 8* ᷣ☛⏑ ˙˙—28 V 4. Die Geräte und Maſchinen oder das tote Inventar. 41 toten Inventar gehörenden Gegenſtände, dem verſchiedenen Gebrauchs⸗ zweck entſprechend, in beſtimmte Gruppen einteilt. Es würden dies etwa folgende ſein: 1. Hausgeräte; 2. Ackergeräte und Geſchirre für die Zugtiere; 3. Geräte für das Nutzrindvieh; 4.„„ die Schafhaltung; 5.„„„ Schweinehaltung; 6. Scheunen⸗ und Bodengeräte; 7. Allgemeine Wirtſchaftsgeräte; 8. Geräte für techniſche Nebengewerbe. 1. Zu den Hausgeräten ſind diejenigen Gegenſtände zu rechnen, die für den Betriebsleiter und deſſen Familie, die Wirt⸗ ſchaftsbeamten und die Geſindeperſonen notwendig ſind. Der An⸗ ſchaffungspreis des für eine Geſindeperſon erforderlichen Inventars, worunter das Bett die Hauptrolle ſpielt, iſt auf etwa 9 Zentner Roggenwert, alſo bei einem Roggenpreis von 7 Mark pro Zentner, auf 63 Mark zu veranſchlagen. Für einen verheirateten Wirt⸗ ſchaftsbeamten kann man das vierfache, alſo 36 Zentner Roggen oder 252 Mark rechnen; für den Betriebsleiter und deſſen Familie wieder das Vierfache des für einen unverheirateten Be⸗ amten nötigen Inventars, demnach 144 Zentner Roggen oder 1008 Mark. 2. Ackergeräte ſowie Geſchirre und Stallutenſilien. Man rechnet zu dieſer Gruppe alle Bodenbearbeitungswerkzeuge wie Spaten, Hacken, Pflüge, Eggen, Walzen, Kultivatoren, Saat⸗ und Erntemaſchinen, ferner die Wirtſchaftswagen aller Art, endlich die Zuggeſchirre und die Stallgerätſchaften. Die zu dieſer Kategorie gehörenden Gegenſtände pflegen nach Zahl und Geldwert den größeren Teil des geſammten toten Inventars auszumachen. In beiden Be⸗ ziehungen ſtehen ſie in einem beſtimmten, wenn auch nicht immer gleichem Verhältnis zu der Zahl bezw. auch zu dem körperlichen Gewicht der gehaltenen Zugtiere. Bei allgemeinen oder bei für die Zukunft berechneten Veranſchlagungen, wie ſie häufig nötig ſind, ſtellt man den Geldwert der erforderlichen Ackergeräte daher am beſten nach dem Zugviehbeſtand feſt. Im Durchſchnitt darf man annehmen, daß für ein mittelſtarkes Zugpferd ein Gerätekapital von 40— 45 Zentner Roggen, alſo bei einem Roggenpreis von 7 Mark pro Zentner, von 280—315 Mark erforderlich iſt. 42 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. 3. Geräte für das Nutzrindvieh. Zu ihnen gehören die Stallgeräte ſowie die etwa notwendigen Molkereigeräte. Bei Milch⸗ wirtſchaft kann man davon ausgehen, daß für eine Milchkuh erforder⸗ lich iſt ein Gerätekapital: bei Verkauf friſcher Milch von 1 ½ Ztr. Roggen oder 10,50 Mk. „ Herſtellung von Butter und Käſe ohne Dampfbetrieb 2 ½„„„ 17,50„ „ bei derſelben mit Dampf⸗ betrieb 31/2„ 24,50„ 4. und 5. Geräte für die Schaf⸗ und Schweinehaltung. Der Wert der nötigen Stallgeräte, einſchließlich der beweglichen Raufen, laſſen ſich pro Stück Schaf auf ¼ Ztr. Roggen, alſo etwa auf 1,7 5 Mk. berechnen. Für ein enochſenes Schwein ſind an Gerätekapital ungefähr ⅞ Ztr. Roggen oder 2,80 Mk. in Anſatz zu bringen. 6. Scheunen⸗ und Bodengeräte. Hierzu rechnet man die für's Dreſchen und Reinigen des Getreides, zum Zerkleinern der Körnerfrüchte und der Futtermittel, zum Reinhalten des Getreide⸗ ſpeichers, zum Aufmeſſen und Verladen der geernteten Produkte be⸗ ſtimmten Geräte und Maſchinen; alſo namentlich: Dreſch⸗, Getreide⸗ reinigungs⸗, Häckſel⸗,Rübenſchneide⸗Maſchinen, Olkuchenbrecher, Schrot⸗ mühlen, ferner Säcke, Siebe, Getreidemaße, Getreidewaagen. Der Geldwert dieſer Gegenſtände zuſammen beſtimmt ſich Hauptſächlich nach der Ausdehnung und Ertragsfähigkeit des Ackerlandes. Im Durchſchnitt kann man pro ha Ackerland 1 ¼ Ztr. Roggenwert, alſo bei einem Preis von 7 Mk. pro Ztr., 565 75 Mk. annehmen. 7. Zu den allgemeinen Wirtſchaftsgeräten gehören u. a.: die Utenſilien der Schmiede und der Stellmacherwerkſtätte, die Feuer⸗ löſchgeräte, Gartengeräte, Viehwaagen u. ſ. w. Ihre Menge und damit ihr Wert ſind je nach den vorliegenden Verhältniſſen ſehr verſchieden. Mit 1 Ztr. Roggen oder mit 7 Mk. pro ha Acker⸗ land pflegt man vollſtändig auszureichen. 8. Die Menge und der Wert des für die techniſchen Neben⸗ gewerbe erforderlichen Inventars richten ſich ganz danach, ob und welche Nebengewerbe und in welcher Ausdehnung dieſe mit dem landwirtſchaftlichen Betrieb verbunden ſind). *) Über die Menge und den Geldwert des toten Inventars im Ganzen ſowie in ſeinen einzelnen Beſtandteilen vgl. von der Goltz, Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebslehre, 2. Auflage, S. 141—152 und von der Goltz, Landwirtſchaftliche Taxationslehre, 2. Auflage, S. 207— 241. 4. Die Geräte und Maſchinen oder das tote Inventar. 43 In Bezug auf den Umfang des toten Inventars iſt der Landwirt nicht an ſo beſtimmte Grenzen gebunden wie bezüglich mancher anderen Betriebsmittel. Er kann ſich gewiſſe Maſchinen und Geräte anſchaffen und ſie benutzen oder kann auf deren Verwendung Ver⸗ zicht leiſten, ohne daß in letzterem Falle die Wirtſchaftsweiſe als eine unzweckmäßige bezeichnet werden dürfte. Je nach dem vor⸗ handenen Betriebskapital, je nach der Menge der zur Verfügung ſtehenden menſchlichen Arbeitskräfte und je nach der Höhe des Arbeits⸗ lohnes wird auch unter ſonſt gleichen Verhältniſſen der eine Landwirt mehr, der andere weniger Maſchinen und Geräte benutzen. Die geſamte Höhe des in dem toten Inventars ſteckenden Kapitals beſtimmt ſich vorzugsweiſe nach der Art und der Aus⸗ dehnung des Ackerbaubetriebes. Je größer und ertragsfähiger das Ackerareal iſt, je intenſiver es benutzt wird, deſto mehr Maſchinen und Geräte ſind nötig. Bei Feſtſtellung des Geldwertes des toten Inventars muß man unterſcheiden zwiſchen dem Neuwert und dem Zeit⸗ oder Taxwert. Letzterer iſt, auch bei guter Inſtand⸗ haltung, immer niedriger, als erſterer. Man kann annehmen, daß bei guter Inſtandhaltung der Taxwert etwa ¾¼ des Neuwertes aus⸗ macht. Im Durchſchnitt darf man für deutſche Verhältniſſe davon aus⸗- gehen, daß auf mittelgutem Boden und bei weder ſehr extenſivem noch ſehr intenſivem Betrieb der Geldwert des geſamten Geräte⸗ kapitals pro ha Ackerland zwiſchen 9 und 11 Zentner Roggen⸗ wert ſich beläuft. Bei einem Roggenpreis von 7 Mark pro Zentner würden dieſes 63— 77 Mark, bei einem Roggenpreis von 8 Mark pro Zentner 72—88 Mark ſein. Vorſtehende Sätze gelten für den Neuwert. Da dieſer etwa ½¼ höher iſt, wie der Zeitwert, ſo würde letzterer, in Geld ausgedrückt, auf rund 48— 66 Mark ſich belaufen. Bei beſonders extenſivem Betrieb darf man die Sätze um 20— 25% niedriger, bei beſonders inten⸗ ſivem Betrieb um 20— 25% höher annehmen. Da die größere Hälfte des Gerätekapitals auf Ackergeräte und Zuggeſchirre fällt, auch der übrige kleinere Teil indirekt von der Aus⸗ dehnung der Zugviehhaltung mehr oder weniger abhängt, ſo kann man für die meiſten Wirtſchaften den Wert des erforderlichen toten Inventars auch nach der Zahl der gehaltenen Zugtiere, auf Pferde reduziert, beſtimmen. Im Durchſchnitt läßt ſich annehmen, daß bei mittelmäßig intenſivem Betrieb und bei mittelſtarken Pferden auf ein Zugpferd ein Gerätekapital von 6—700 Mark fällt, wobei 44 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. dann alle in der Wirtſchaft vorhandenen Geräte und Maſchinen mit inbegriffen ſind. Bei ſehr intenſivem Betrieb ſteigt das Geräte⸗ kapital pro Zugpferd allerdings auf 1000 Mark und höher; um⸗ gekehrt kann es bei ſehr extenſivem Betrieb auch erheblich unter 600 Mark ſinken. c) Die Unterhaltungskoſten für das tote Inventar. Der Aufwand für das Gerätekapital beſteht: 1. in deſſen Verzinſung, 2. in den Unterhaltungskoſten. Die Zinſen kommen in dem Reinertrag der ganzen Gutswirtſchaft zum Vorſchein und bilden einen Beſtandteil deſſelben. Die Koſten für die Inſtand⸗ haltung der Geräte und Maſchinen müſſen dagegen fortlaufend aus⸗ gegeben werden, wenn auch auf dem nämlichen Gute die Beträge hierfür in den einzelnen Jahren ſehr wechſeln können. Zu den Inſtandhaltungskoſten gehören die Koſten für Reparatur und für Neuanſchaffung von Geräten, ſomit auch für die Amortiſation des Gerätekapitals. Die Aufwendungen beiderlei Art laſſen ſich bei dem toten Inventar nicht ebenſo wie bei den Gebäuden von ein⸗ ander trennen. Denn an den Geräten werden ſo oft einzelne Teile durch neue erſetzt, daß ſchließlich von dem urſprünglichen Geräte gar nichts oder ſo gut wie nichts mehr übrig iſt. Beſonders geſchieht dies in vielen größeren Wirtſchaften, die für ſich einen Schmied und Stellmacher haben. Man rechnet daher zu den Inſtandhaltungs⸗ koſten den geſamten Aufwand, der nötig iſt, um das tote Inventar in gebrauchsfähigem Zuſtand zu erhalten; dies ohne Rückſicht darauf, ob die Koſten aus Reparaturen oder aus Neubeſchaffungen ſich her⸗ leiten. Außerdem iſt zu dem Aufwand für das tote Inventar noch der für die Verſicherung gegen Brandſchaden zu zählen. Derſelbe darf auf ¼ bis ½% des Zeitwertes der Maſchinen und Geräte veranſchlagt werden. Die geſamten Inſtandhaltungskoſten für die einzelnen Geräte hängen von der Schnelligkeit ab, mit der ſie ſich abnutzen. Dieſe iſt wieder bedingt durch die Materialien, aus denen die Geräte ge⸗ fertigt ſind, ferner durch die Art und die Häufigkeit ihres Gebrauches. Auch nutzen ſich bei faſt allen Geräten einzelne Teile ſchneller ab, als andere, z. B. bei dem Pflug das Schaar ſchneller wie das Streichbrett, letzteres ſchneller wie der Pflugbaum. Ein oft ge⸗ brauchter Pflug wird früher ſchadhaft, als ein weniger häufig ge⸗ 5. Das Nutzvieh. 45 brauchter. Bodenbearbeitungswerkzeuge und Fuhrwerke aller Art nutzen ſich im allgemeinen raſcher ab, als die meiſten anderen Geräte. Man hat öfters in landwirtſchaftlichen Schriften verſucht, die durchſchnittlichen Abnutzungsprozente für die einzelnen Gruppen von Maſchinen und Geräten feſtzuſtellen*). Des Raum⸗ mangels wegen muß darauf verzichtet werden, die betreffenden Zahlen hier wiederzugeben. Für die meiſten Fälle iſt es auch nur von Wichtigkeit, zu wiſſen, wie hoch die Abnutzungsprozente, alſo die Inſtandhaltungskoſten, für das Gerätekapital im Ganzen ſich be⸗ laufen. Dies iſt aber für die Mehrzahl der Wirtſchaften ziemlich gleich, weil die einzelnen Gruppen der Geräte und Maſchinen in den verſchiedenen Wirtſchaften ihrem Umfang und ihrem Werte nach in ziemlich gleichem Verhältnis zueinander ſtehen. Für die Abnutzung des Gerätekapitals haben wir viele ſichere Angaben aus Wirtſchaften, die unter Anwendung der doppelten Buchführung Jahre hindurch genaue Rechnung über alle Ausgaben geführt haben, die durch Reparatur und Neuanſchaffung von Geräten entſtanden ſind. Danach läßt ſich mit ziemlicher Sicherheit an⸗ nehmen, daß bei ordnungsmäßiger Inſtandhaltung der Geräte im Durchſchnitt der Jahre die geſamten Abnutzungskoſten auf 16— 20%, ihres Zeit⸗oder Taxwertesſich belaufen; es ſind dies 12— 1 5% des Neuwertes. In den meiſten Fällen iſt es richtiger und ſicherer, die Abnutzung nach dem Zeitwert zu beſtimmen, weil man dieſen beſſer zu kennen pflegt oder leichter feſtſtellen kann, als den Neuwert. Rechnet man als Verzinſung für das Gerätekapital 5 ½%, ſo ſtellt ſich der geſamte Aufwand für dasſelbe auf 5,50% für die Verzinſung, 18,00„„„ Inſtandhaltung, 0,50„„ Feuerverſicherung. Summa 24,00% vom Zeitwert. Auf den Neuwert zurückgeführt betragen die Koſten 18%. 5. Das Autzvieh. a) Die Bedeutung der Nutzviehhaltung im allgemeinen. Wie man die Maſchinen und Geräte als das tote Inventar bezeichnet, ſo begreift man die in der Landwirtſchaft gehaltenen *) Vergl. darüber mein Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebslehre, 2. Auflage, S. 153— 157. 46 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Tiere unter dem Ausdruck„das lebende Inventar“ und trennt dasſelbe in die zwei Gruppen„Nutzvieh“ und„Zugvieh“. Die Nutztiere werden gehalten behufs Produktion gewiſſer ſubſtanzieller Erzeugniſſe wie Fleiſch, Fett, Milch, Wolle; die Zugtiere um ihrer Arbeitskraft willen. Es giebt Tiere, die man gleichzeitig als Nutzvieh und als Zugvieh, auch ſolche, die man anfangs als Zugtiere, ſpäter als Nutztiere verwendet. Hierhin gehören die Zugkühe, die zur Zucht und zur Arbeit benutzten Hengſte und Bullen, die Zugochſen, welche man ſpäter zur Maſtung aufſtellt. Die Bedeutung der Nutzviehhaltung für den landwirtſchaft⸗ lichen Betrieb iſt zuweilen überſchätzt, öfter aber noch unterſchätzt worden. Man hat ſie ebenſo für die wichtigſte Stütze der Land⸗ wirtſchaft wie für ein notwendiges Übel erklärt. Zum Teil iſt dieſe Meinungsdifferenz darin begründet, daß die Bedeutung der Viehhaltung in den einzelnen Zeitperioden und an den einzelnen Orten in der That eine verſchiedene ſein kann. Mehr aber rührt ſie daher, daß man den innigen Zuſammenhang, in welchen bei der Landwirtſchaft Bodennutzung und Viehhaltung ſteht, öfters nicht genügend gewürdigt hat. Der Boden liefert für die Viehhaltung das nötige Futter und in dem Stroh ein für die Düngererzeugung beſonders wertvolles Material. Die Tiere hingegen geben in ihrem Dünger das beſte Erſatzmittel für die dem Boden entzogenen Pflanzennährſtoffe, deſſen Verwendung gleichzeitig für die Erhaltung einer guten phyſikaliſchen Beſchaffenheit des Bodens faſt unentbehrlich iſt. Durch die Vieh⸗ haltung wird der Landwirt in den Stand geſetzt, einen erheblichen Teil des Ackerlandes mit Futtermitteln nutzbringend zu bebauen, wodurch gleichzeitig die Ertragsfähigkeit für Getreide und andere Körnerfrüchte geſteigert wird. Erſt der Futterbau auf dem Acker⸗ lande gewährt die Möglichkeit, die Brache zu beſeitigen oder doch ſehr einzuſchränken, ſowie die produktiven Kräfte des Bodens voll⸗ ſtändig auszunutzen. Wo Ackerbau und Viehhaltung nebeneinander gehen und wo beide einen weſentlichen Teil des Betriebes ausmachen, werden die jährlichen Reinerträge der Wirtſchaft ſicherer und gleich⸗ mäßiger als dort, wo der Schwerpunkt ausſchließlich auf einem dieſer Betriebszweige ruht. Denn je nach den Witterungsver⸗ hältniſſen, nach den Preiſen der Produkte und je nach anderen nicht vorher zu ſehenden Umſtänden iſt in manchen Jahren die Er⸗ zeugung verkäuflicher Ackerbauprodukte, in anderen wieder die Er⸗ zeugung tieriſcher Produkte beſonders lohnend oder umgekehrt 5. Das Nutzvieh. 47 wenig lohnend. Im allgemeinen iſt der Anſpruch von Weckherlin auch für die Gegenwart noch zutreffend,„da, wo die Viehzucht blüht, ſei es in ganzen Ländern oder einzelnen Wirtſchaften, iſt in der Regel der höchſte Ertrag vom Landbau.“ Die Bedeutung der Nutzviehhaltung läßt ſich in folgenden Sätzen zuſammenfaſſen. 1. Zur Deckung des eigenen Bedarfes der landwirtſchaftlichen Haushaltung an gewiſſen tieriſchen Produkten wie Milch, Fleiſch, Eier u. ſ. w. iſt das Nutzvieh unentbehrlich. 2. Da der Stalldünger das wichtigſte Düngemittel darſtellt und der Dünger des Zugviehes in der Regel bei weitem nicht ausreicht, um den notwendigen Bedarf zu decken, ſo muß ſchon für dieſen Zweck Nutzvieh gehalten werden. 3. Ohne Nutzvieh iſt eine lohnende Verwendung des Strohes und des auf Wieſen gewonnenen Futters nur ausnahmsweiſe zu erzielen. 4. Erſt in Folge der Nutzviehhaltung wird ein ausgedehnter Anbau von Futterkräutern und Wurzelgewächſen auf dem Ackerlande und dadurch eine vollkommene Verwertung der im Acker vorhandenen produktiven Kräfte möglich. 5. Durch die Verbindung der Nutzviehhaltung mit dem Ackerbau⸗ betrieb werden die Geſamterträge der Wirtſchaft nicht blos ſicherer und gleichmäßiger, ſondern auch höher. Die Steigerung der Erträge tritt beſonders in ſolchen Ländern ein, die eine dichte und eine ſtarke, nicht Landwirtſchaft treibende Bevölkerung haben, wie es im Deutſchen Reich der Fall iſt. Dieſe können den eigenen Bedarf an Nahrungs⸗ mitteln durch die eigene Produktion nicht decken, ſind alſo auf Zufuhr vom Auslande angewieſen. Da aber der Transport tieriſcher Erzeugniſſe verhältnismäßig ſchwierig und teuer iſt, ſo pflegt der Preis derſelben im Vergleich zu dem Preiſe des Getreides und anderer Ackerbauprodukte ſich relativ hoch zu ſtellen. Ausnahmsweiſe kann es wohl einmal vorteilhaft ſein, die Nutz⸗ viehhaltung auf ein ganz geringes Maß zu beſchränken, alſo den ſogenannten viehloſen oder viehſchwachen Betrieb einzuführen. Unter welchen Umſtänden dies zuläſſig iſt, wird bei Beſprechung der Wirtſchaftsſyſteme dargelegt werden. Für die Art und Weiſe, in welcher die Nutzviehhaltung am zweckmäßigſten betrieben werden muß oder kann, iſt der Umfang der Gutswirtſchaft in hohem Grade entſcheidend. Es läßt ſich 48 I. Die landwtrtſchaftlichen Betriebsmittel. dies auch ſo ausdrücken, daß man ſagt, manche Zweige der Nutz⸗ viehhaltung ſind für größere, andere wieder für kleinere Wirt⸗ ſchaften vorzugsweiſe geeignet. Die hierbei in Betracht kommenden Geſichtspunkte ſollen nachfolgend kurz erörtert werden. Zuchtviehhaltung kann mit Erfolg nur in größeren Wirt⸗ ſchaften betrieben werden. Wertvolle männliche Zuchttiere kann ſich der kleine Beſitzer nicht beſchaffen; oder, wenn er dies vermöchte, würde er ſie nicht genügend ausnutzen können, weil er nicht über die erforderliche Anzahl von weiblichen Zuchttieren verfügt. Eine Ausnahme erleidet dies nur, wenn dem kleineren Beſitzer gutes männliches Zuchtmaterial unentgeltlich oder gegen eine geringe Ent⸗ ſchädigung zur Benutzung überlaſſen wird; ſolches geſchieht z. B. Seitens des Staates bezüglich der Pferdezucht. Außerdem liegt die Möglichkeit vor, daß eine Anzahl von kleineren Beſitzern ſich zu einer Zuchtvieh⸗Genoſſenſchaft zuſammenthut, deren Mitglieder wertvolle Zuchttiere auf gemeinſame Koſten ankaufen, füttern und pflegen ſowie gemeinſam benutzen. Auch die Herſtellung feiner Tafelbutter, in geringerem Grade auch die von wertvolleren Käſeſorten iſt blos in Be⸗ trieben möglich oder doch lohnend, die ſchon einen ziemlich großen Umfang haben. Der hieraus für kleinere Wirtſchaften ſich ergebende Mangel kann ja ebenfalls teilweiſe durch Bildung von Molkerei⸗ Genoſſenſchaften ausgeglichen werden. Aber ſowohl dieſe wie Zuchtvieh⸗ und andere Genoſſenſchaften arbeiten doch nie unter ganz ſo vorteilhaften Bedingungen wie der einzelne Großgrundbeſitzer, deſſen Betrieb umfangreich genug iſt, um ohne Mitwirkung benach⸗ barter Beſitzer die lohnendſte Art der Viehnutzung durchführen zu können. Die Preiſe für die Erzeugniſſe der Viehhaltung ſind in den Städten regelmäßig erheblich höher wie auf dem Lande; der Preisunterſchied iſt bei ihnen im Durchſchnitt bedeutend höher wie z. B. beim Getreide. Kleine Beſitzer, die nicht gerade in der Nähe von Städten oder in Gegenden mit ſtarker induſtrieller Be⸗ völkerung ſich befinden, können von den höheren Preiſen der tieriſchen Erzeugniſſe keinen Gebrauch machen, da ſie dieſelben in zu geringer Menge produzieren, als daß der Transport nach der Stadt ſich bezahlt machte. Auf dem Lande werden überhaupt verhältnismäßig wenig tieriſche Erzeugniſſe gekauft, da die Landwirte ihren Bedarf daran ſelbſt zu produzieren pflegen. Wer ſie kauft, will nur wenig dafür bezahlen und ſucht deshalb Produkte von geringerer Qualität. 5. Das Nutzvieh. 49 Dadurch ſind die kleineren Beſitzer vielfach auf die Erzeugung minder⸗ wertiger Produkte angewieſen; dieſe kommen ihnen aber im Verhält⸗ nis zu dem erlöſten Preis teuer zu ſtehen. Denn es iſt eine That⸗ ſache, die auch leicht erklärt werden kann, daß diejenige Art der Nutzviehhaltung die aufgewendeten Koſten am höchſten bezahlt macht, welche auf die Erzeugung der qualitativ beſten Produkte gerichtet iſt und ebenſo umgekehrt. 9 Andrerſeits giebt es aber auch Zweige der Nutzviehhaltung, bei denen der kleinere Beſitzer im Vorteil vor dem großen ſich befindet. Hierzu gehört vor allem die Jungviehhaltung. Bei ihr hängt der Erfolg ganz beſonders von der Sorgfalt ab, welche man der Fütterung und Pflege des einzelnen Tieres angedeihen läßt. Dieſe kann der kleine Beſitzer beſſer handhaben, als der größere, weil er nur wenige Tiere hat und weil er ſelbſt oder ſeine Familienglieder alle dabei nötigen Geſchäfte beſorgen. Ferner iſt der kleine Beſitzer im Vorteil vor dem größeren bezüglich der Geflügelhaltung. Unter beſonderen örtlichen Verhältniſſen giebt es auch noch andere Zweige der Nutzviehhaltung, die für den kleineren Beſitzer wertvoller ſind, als für den Großbeſitzer. Bei der nun folgenden Beſprechung wird dies im einzelnen nachgewieſen werden. Die Hauptarten der landwirtſchaftlichen Nutzviehhaltung ſind: 1. die Pferdehaltung, 2.„ Rindviehhaltung, 3.„ Schafhaltung, 4.„ Schweinehaltung; eine geringere Bedeutung haben: 5. die Ziegenhaltung, 6.„ Geflügelhaltung. b) Die Pferdehaltung. Die im landwirtſchaftlichen Betrieb vorkommenden Pferde werden in weitaus überwiegender Zahl als Arbeitstiere verwendet. Soweit aber Pferde zur Züchtung benutzt oder junge Pferde aufgezogen werden, gehören ſie zum Nutzvieh. Für die meiſten Wirtſchaften iſt es in der Regel vorteilhafter, ihren in der Regel ſehr geringen Bedarf an Arbeitspferden käuflich zu erwerben, als ſelbſt zu züchten und aufzuziehen. Es würde nicht v. d. Golt, Betriebslehre. 4 50 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. lohnend ſein, dieſerhalb die Pferdehaltung als beſonderen Zweig der Nutzviehhaltung in den Betrieb einzuführen. Solches um ſo weniger, als gerade die Pferdezucht ganz beſondere Sorgfalt, Erfahrung und Kenntniſſe erfordert. Unter allen Haustierarten iſt das Pferd das am feinſten organiſierte und gegen fehlerhafte Behandlung empfind⸗ lichſte; auch beanſprucht ſeine Aufzucht am meiſten Koſten. Erweiſt es ſich nach vollendeter Aufzucht unbrauchbar oder wenig brauchbar zu Arbeitsleiſtungen, ſo hat es überhaupt einen geringen Wert. Die Pferdehaltung bildet daher den mit den größten Gefahren, mit dem meiſten Riſiko verbundenen Zweig der Nutzviehhaltung. End⸗ lich ſind die für eine erfolgreiche Pferdezucht nötigen Kenntniſſe unter den Landwirten viel weniger weit verbreitet, als die für eine lohnende Rindviehhaltung erforderlichen. Aus allen dieſen Gründen wird die Pferdehaltung als Nutzviehhaltung vorzugsweiſe nur in Gegenden betrieben, die ſich hierfür beſonders eignen und in denen ſich die Landwirte in Folge langjähriger Übung und Erfahrung eine hervorragende Geſchicklichkeit hierin erworben haben. Für die Pferdezucht fällt der Umſtand ſtark in's Gewicht, daß der Staat wegen ſeines umfangreichen Bedarfs an Militärpferden ein großes Intereſſe daran beſitzt, daß viele brauchbare Reit⸗ und Zug⸗ pferde im Lande produziert werden. Er pflegt daher die für die private Pferdezucht notwendigen männlichen, meiſt ſehr wertvollen Zuchttiere, die Deckhengſte, in ſeinen Geſtüten zu züchten und den Beſitzern von Mutterſtuten unentgeltlich oder gegen eine geringe Ver⸗ gütigung zum zeitweiligen Gebrauch zu überlaſſen. Es ſind dies die Landbeſchäler, die während der Deckzeit auf's Land verteilt und an geeigneten Stellen für einige Monate ſtationiert werden. Bei den Pferden und deren Zucht kann man unterſcheiden zwiſchen Gebrauchs⸗ und Luxuspferden, wenngleich eine ſtrenge Grenze zwiſchen beiden ſich nicht ziehen läßt. Die Züchtung von Gebrauchspferden eignet ſich am meiſten für den mittleren oder den bäuerlichen Beſitz. Das männliche Zuchtmaterial beſorgt der Staat oder auch Pferdezuchtvereine, die aber gewöhnlich Staatsunterſtützung genießen. Als Mutterſtuten verwendet der bäuerliche Beſitzer Ackerpferde, die er ſelbſt pflegt, mit denen er ſelbſt arbeitet. Er kann deshalb dafür ſorgen, daß die Tiere während der letzten Tragezeit und der erſten Säugezeit genügend geſchont werden, zumal beide Zeiten in eine Periode fallen, in der die Ackerwirtſchaft wenig Zugviehleiſtungen beanſprucht. Der Großgrundbeſitzer kann nicht in gleicher Weiſe verfahren, da er ſeine 5. Das Nutzvieh. 51 Zugtiere gemieteten Knechten anvertrauen muß. Wenn er nicht große Verluſte haben will, muß er die Mutterſtuten für einige Monate ganz aus dem Geſpann herausnehmen und von Arbeits⸗ leiſtungen befreien. Dadurch wird ihm die Züchtung von Pferden beſchwerlich und koſtſpielig. So lange als das Fohlen an der Mutter ſaugt, bedürfen beide ſehr ſorgfältiger Pflege; auch dieſe kann der bäuerliche Beſitzer leichter und billiger bewerkſtelligen, als der Groß⸗ grundbeſitzer. Iſt dagegen das Fohlen abgeſetzt, was etwa im Alter von ſechs Monaten geſchieht, ſo ändert ſich das Verhältnis. Die meiſten Bauern ſind nicht in der Lage, die jedes Jahr gezüchteten Fohlen zu behalten, bis ſie volljährig ſind. Ihr Betrieb iſt zu klein, ſie würden die unbedingt nötige Rindviehhaltung zu ſehr einſchränken müſſen, es fehlt ihnen auch oft an den für die Aufzucht von Fohlen unent⸗ behrlichen Weiden. Deshalb iſt es in vielen Gegenden, namentlich in der durch ihre Pferdezucht berühmten Provinz Oſtpreußen, Sitte, daß die Bauern die von ihnen gezüchteten Abſatzfohlen an größere Be⸗ ſitzer verkaufen und daß dieſe ſie bis zum gebrauchsfähigen Alter (3—4 Jahre) weiter aufziehen. Sie verkaufen ſie dann als Remonte an die Militärbehörde oder auch an Privatleute oder ſtellen ſie zum eigenen Gebrauch ein. Somit tritt eine, den Verhältniſſen durch⸗ aus entſprechende Arbeitsteilung ein: die eigentliche Züchtung der Gebrauchspferde fällt dem bäuerlichen, die weitere Aufzucht dem großen Grundbeſitzer zu. Die Züchtung von Luxuspferden erfordert ein ungewöhnlich hohes Anlagekapital zum Ankauf der ſehr teuren Hengſte und Stuten; ferner ein großes Betriebskapital zu der koſtſpieligen Wartung und Pflege der Elterntiere wie der Fohlen; weiter eine genaue, nur wenigen Perſonen eigene Sachkenntnis. Dabei bleibt die Zucht von Luxuspferden immer ein ſehr gewagtes Unternehmen, deſſen Erfolg nicht ſelten durch unvorhergeſehene Unglücksfälle ganz zu nichte gemacht wird. Mit der Zucht von Luxuspferden können ſich daher nur beſonders wohlhabende und ſachkundige Großgrundbeſitzer oder der Staat befaſſen. c) Die Rindviehhaltung. -.) Allgemeines. Aus folgenden Gründen bildet die Rindviehhaltung den wichtigſten Zweig der Nutzviehhaltung überhaupt. 1. Das Rindvieh liefert die mannigfaltigſten und unent⸗ behrlichſten tieriſchen Produkte und zwar ſowohl für den 4* 52 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. eigenen Verbrauch in der landwirtſchaftlichen Haushaltung wie für den Verkauf: Milch, Butter, Käſe, Fleiſch, Fett, Leder; es kann ferner zu Arbeitsleiſtungen verwendet werden. Abgeſehen von den ganz kleinen Wirtſchaften, deren Umfang für die Rindviehhaltung überhaupt zu gering iſt, kann kein landwirtſchaftlicher Betrieb ohne Rindvieh auskommen. Dagegen iſt es wohl möglich, daß in einem Betrieb die geſamte Nutz⸗ und Zugviehhaltung ſich faſt ausſchließlich auf Rindvieh beſchränkt, oder daß wenigſtens die übrigen Zweige der Viehhaltung vollſtändig dahinter zurücktreten. 2. Das Rindvieh liefert unter allen landwirtſchaftlichen Haus⸗ tieren von der gleichen Menge Futter und Einſtreu den meiſten und wertvollſten Dünger. 4 3. Das Rindvieh iſt endlich unter allen Nutztierarten am wenigſten empfindlich gegen ungünſtige klimatiſche Einflüſſe und am wenigſten Krankheiten unterworfen, auch am wenigſten wähleriſch in bezug auf das gereichte Futter. Dieſer hervorragenden Bedeutung des Rindviehes entſpricht die Thatſache, daß es unter allen landwirtſchaftlichen Haustieren die bei weitem ſtärkſte Gruppe ausmacht. Nach der Viehzählung vom 1. Dezember 1892 waren im Deutſchen Reich vorhanden: 17 555 694 Stück Rindvieh, 3 836 256„ PTferde, 13 589 612„ Schafe, 12 174 288„ Schweine, 3 091 287„ Ziegen. Rechnet man dem körperlichen Gewicht nach ein Stück Rind⸗ vieh= 1 Pferd oder gleich je 10 Stück Schafe, Schweine oder Ziegen, ſo repräſentieren die vier letztgenannten Tierarten ſo viel wie 6 721 774 Stück Rindvieh. Die Zahl des Rindviehes ſelbſt betrug 17 555 694 Stück, alſo mehr als das 2 ½ fache wie alle übrigen Tiergattungen zuſammen. Dabei ſind zu den Pferden auch alle nicht zu landwirtſchaftlichen Zwecken benutzten gezählt. Nach und neben dem Rindvieh bildet und bildete früher namentlich die wichtigſte Nutzviehgattung das Schaf. Auch gegen⸗ wärtig ſind noch viele Betriebsleiter vor die Frage geſtellt, ob ſie neben dem Rindvieh auch Schafe halten und in welchem Menge⸗ verhältnis, bejahenden Falles, beide Nutzviehgattungen zueinander ſtehen ſollen. Darüber entſcheiden folgende Geſichtspunkte. Das Schaf liebt mehr ein trockenes Klima und auf trockenem Boden 5. Das Nutzvieh. 53 gewachſenes Futter; es nimmt mit mageren Weiden, auf denen ſich Rindvieh nicht mehr ordentlich ernähren kann, vorlieb; es kann im Verhältnis zu ſeinem körperlichen Gewicht mehr Stroh aſſimilieren als das Rindvieh, kann daher im Winter knapper gefüttert werden. Waſſerreiche Futtermittel, Abfälle von techniſchen Nebengewerben eignen ſich beſſer für Rindvieh als für Schafe; nährſtoffreiches Futter macht ſich bei ihm auch beſſer bezahlt. Da zur Wartung von 2— 300 Schafen ein Schäfer genügt, ſo iſt die Schafhaltung in kleinerem Umfang überhaupt nicht lohnend. Schafe können, wenn ſie geſund bleiben ſollen, im Sommer nur auf der Weide ernährt werden. Hieraus ergiebt ſich folgendes.*) Kleine und mittelgroße Güter ſollen als Nutzvieh keine Schafe halten, es ſei denn, daß für Schafe beſonders geeignete Gemeindeweiden vorhanden ſind, auf denen die Schafe aller bäuerlichen Beſitzer von einem gemeinſchaft⸗ lichen Schäfer gehütet werden können. Großgrundbeſitzer, die vor⸗ wiegend ſehr trockenen und ſandigen, mageren Boden haben, werden zweckmäßig einen erheblichen Teil der Nutzviehhaltung aus Schafen beſtehen laſſen. Je beſſer und feuchter der Boden, deſto mehr wird die Rindviehhaltung in den Vordergrund treten müſſen. Aber auch bei durchgängig mittelgutem oder gutem Boden wird es ſich auf großen Gütern empfehlen, wenigſtens einen kleinen Teil des Nutz⸗ viehes in Schafen zu halten. Mit Hilfe derſelben kann der Beſitzer die erzeugten Strohmaſſen, die Stoppelweiden oder etwa vorhandene magere ſtändige Weiden beſſer ausnutzen, als wenn er auf die Schafhaltung ganz verzichtet. Bei der Rindviehhaltung laſſen ſich, je nach den Produkten, deren Erzeugung man vorzugsweiſe ins Auge faßt, drei Haupt⸗ richtungen unterſcheiden, nämlich: 1. behufs Erzeugung von Milch oder Molkerei⸗ produkten oder die Milchviehhaltung; 2. behufs Erzeugung von gemäſteten Tieren oder die Maſtviehhaltung; 3. behufs Züchtung und Aufzucht von jungen Tieren oder die Zuchtvieh⸗ und die Jungviehhaltung. 5) Die Milchviehhaltung. Die Haltung von Rindvieh behufs Erzeugung von Milch und Molkereiprodukten iſt die verbreitetſte Art der Rindviehhaltung. Es *) Eingehender wird dies noch bei der ſpeziellen Beſprechung der Schafhaltung erläutert werden. V 54 J. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. liegt dies in dem ſtarken und allgemeinen Bedarf der Bevölkerung an Milch, Butter und Käſe; ferner darin, daß mit der Haltung von Kühen gleichzeitig die Fleiſchproduktion und die Erzeugung von jungen Tieren notwendig verbunden iſt; endlich können Milchkühe gleichzeitig als Arbeitstiere verwendet werden. Unter den 17 ½ Mil⸗ lionen Stück Rindvieh, die 1892 im Deutſchen Reich gezählt wurden, waren faſt 10 Millionen Kühe im Alter von über zwei Jahren. Die Milchviehhaltung kann wieder nach drei Richtungen hin betrieben werden, nämlich: 1. behufs Verkauf friſcher Milch; 2.„ Herſtellung von Butter; 3. 7 2„ Käſe. 1. Der Verkauf friſcher Milch. Die Milch bildet ein faſt unentbehrliches Nahrungsmittel für alle Bevölkerungsklaſſen, namentlich in deren jüngeren Altersſtufen. Sie hat dabei eine ſehr geringe Aufbewahrungs⸗ und Transportfähigkeit. Der Bedarf der Bevölkerung an Milch kann daher nur durch die Produktion in der nächſten Umgegend befriedigt werden. Aus dieſem Grunde iſt der Preis friſcher Milch in großen Städten und überhaupt in Orten mit einer. zahlreichen, nicht Landwirtſchaft treibenden Bevölkerung verhältnis⸗ mäßig hoch. Güter, welche in ſolchen Bezirken liegen, ſind daher auf die Produktion und den Verkauf friſcher Milch angewieſen. Im Zweifelsfalle läßt es ſich übrigens leicht feſtſtellen, ob nach Maßgabe der örtlichen Preiſe der Verkauf friſcher Milch oder die vorherige Verarbeitung derſelben auf Butter größeren Vorteil bringt. Der Verkauf friſcher Milch kann ebenſowohl in kleinem wie in großem Maßſtabe betrieben werden. Die einzelnen Abnehmer bedürfen in der Regel täglich bloß ganz kleine Quantitäten; da aber in dicht bevölkerten Diſtrikten zahlreiche Abnehmer ſich befinden, ſo iſt auch der tägliche Verkauf großer Mengen möglich. Um die Koſten, welche durch den Transport der Milch und deren Umher⸗ tragen an die einzelnen Konſumenten erwachſen, zu verringern, wird es ſich häufig empfehlen, daß kleinere Produzenten ſich zu Milch⸗ verkaufsgenoſſenſchaften zuſammenthun. Der Verkauf friſcher Milch erfordert, daß man täglich über mlich gleich große Mengen von Futter verfügt. Denn der Bedarf der Bevölkerung an Milch iſt das ganze Jahr hindurch ein faſt gleichbleibender, wenn auch im Sommer durchſchnittlich etwas größer als im Winter. Der Bedarf muß aber durch die tägliche nun tung von kühe Mi⸗ tden, r. gen 5. Das Nutzvieh. 55 Produktion befriedigt werden, da Milch ſich nicht aufbewahren läßt. Ein Landwirt, der den täglichen Milchbedarf ſeiner Kunden nicht regelmäßig befriedigen kann, verliert bald die Kundſchaft. Dagegen ſtellt der Verkauf friſcher Milch keine beſonderen Anſprüche an die Beſchaffenheit des Futters. Es braucht nicht grade ſehr nahrhaft zu ſein, wenn es nur keine der Geſundheit ſchädliche Beſchaffenheit beſitzt. Zum Zweck des Verkaufs friſcher Milch können auch ſtark waſſerhaltige Futtermittel verabreicht werden. Dem Landwirt kommt es nur darauf an, möglichſt viel Milch zu produzieren; ob dieſelbe viel Fett und Käſeſtoff enthält, fällt für ihn beim Verkauf in friſchem Zuſtande außer Betracht. Auch der Konſument pflegt nicht mehr zu beanſpruchen, als daß er reine Milch d. h. ſolche empfängt, die weder durch Waſſerzuſatz noch durch Fettentnahme verfälſcht iſt. Für Konſumenten, die auf eine beſonders normale Beſchaffenheit der Milch ein Gewicht legen, iſt jetzt in den meiſten Städten durch die ſogenannte Kindermilch die Möglichkeit geboten, dieſen Wunſch zu befriedigen. Es iſt dies Milch, die von Kühen gewonnen wird, die das ganze Jahr hindurch mit faſt gleichen Futtermitteln von beſonders normaler Beſchaffenheit, nament⸗ lich mit gutem Heu, ernährt werden. Solche Kindermilch pflegt faſt den doppelten Preis von gewöhnlicher friſcher Milch zu haben. Ihre Produktion iſt ein ſehr vorteilhaftes Geſchäft für den Landwirt, welches freilich große Sorgfalt erfordert. Der Verkauf friſcher Milch beanſprucht nur ein geringes Betriebskapital, da wenig totes Inventar und wenig Arbeits⸗ aufwand dazu nötig iſt, der Erlös auch ſehr bald in die Taſche des Landwirts gelangt. Bei Verkauf friſcher Milch kann der Erſatz für die wegen zu geringer Milchergiebigkeit ausgemerzten Kühe durch Aufzucht der von den beſten Milchkühen geborenen Kälber erfolgen. Man iſt in dieſem Fall ziemlich ſicher, immer wieder gute Milchkühe zu erhalten. Wo die friſche Milch einen hohen Preis hat, wird aber die Aufzucht von Kälbern ziemlich teuer. In ſolchen Wirtſchaften wendet man häufig das Verfahren an, daß man ſtets aufs neue friſch milchende oder hochtragende Kühe ankauft, dieſe ſolange behält, als ſie noch genügende Mengen von Milch produzieren, und ſie dann an den Fleiſcher abgiebt. Dieſe, häufig ſehr vorteilhafte Einrichtung iſt aber nur durchführbar, wenn man ſicher ſein darf, im Bedarfsfalle ſtets friſchmilchende Kühe für einen nicht zu hohen Preis erwerben zu können. 56 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. 2. Die Produktion von Butter. Die Butter beſitzt ſchon eine viel größere Aufbewahrungs⸗ und Transportfähigkeit als die friſche Milch. Bei rationeller Behandlung kann ſie einige Wochen, ja Monate aufbewahrt, auch auf weite Entfernung verſchickt werden, ohne an ihrer Qualität einzubüßen. Das Abſatzgebiet für Butter iſt daher ein viel weiteres, als für Milch. England z. B. bezieht einen großen Teil ſeines Bedarfs an Tafelbutter aus Deutſchland, Dänemark und anderen europäiſchen Ländern. Die Erzeugung feiner Tafel⸗ und Exportbutter iſt nur in größeren Betrieben möglich, in denen man täglich oder höchſtens alle zwei Tage mindeſtens ſoviel Butter produziert, als zur Füllung eines für den Großhandel geeigneten Gebindes erfordert wird. Da die feine Tafelbutter einen erheblich höheren Preis hat, als die ge⸗ wöhnliche, ſogenannte Bauernbutter, ſo liegt es in dem Intereſſe jedes Butterproduzenten, ſeinem Betrieb die für die Erzeugung jener nötige Ausdehnung zu geben. Reicht der Umfang der eigenen Wirt⸗ ſchaft hierzu nicht aus, ſo iſt in der Bildung von Molkerei⸗ Genoſſenſchaften das beſte Mittel zur Abhilfe geboten, von dem ja auch die deutſchen Landwirte einen häufigen Gebrauch machen. Die Butterfabrikation erfordert eine beſonders gute Ernährung der Milchkühe; das Futter muß kräftig und von ſehr normaler Beſchaffenheit ſein. Werden dieſe Bedingungen nicht erfüllt, ſo bleibt die Milch entweder zu fettarm oder es wird keine feine und haltbare Butter erzeugt. Dagegen braucht bei der Butterfabrikation nicht ſo wie bei dem Verkauf friſcher Milch das Futter während des ganzen Jahres in gleicher Menge zur Verfügung zu ſtehen. Es iſt nicht nötig, daß der jeweilige Bedarf an Butter auch immer durch die jeweilige augenblickliche Produktion befriedigt wird. Viel⸗ mehr kann man die in einer Periode den Bedarf überſchreitende Produktion für eine folgende aufbewahren, in der die Produktion hinter dem Bedarfe zurückbleibt. Die Butterfabrikation erfordert ſchon ein erheblich größeres Anlage⸗ und Betriebskapital als der Verkauf friſcher Milch. Es ſind dazu mehr Geräte und Maſchinen, auch mehr Arbeits⸗ leiſtungen nötig; ferner fließt der Erlös aus der verkauften Butter dem Landwirt nicht ſo ſchnell zu, als der aus der verkauften Milch. Wichtig für den Einfluß der Butterfabrikation auf den Wirt⸗ ſchaftsbetrieb im Ganzen iſt der Umſtand, daß bei derſelben gewiſſe Nebenprodukte gewonnen werden, deren Verwendung eine mannig⸗ 5. Das Nutzvieh. 57 faltige ſein kann. Es ſind dies: die ſogenannte Magermilch (entrahmte ſüße Milch), die ſaure Milch, die Buttermilch, die Molken. Alle dieſe Nebenerzeugniſſe können entweder durch Ver⸗ brauch in der eigenen Wirtſchaft oder durch Verkauf direkt verwertet oder ſie können vorher zu magerem Käſe verarbeitet werden. Welche Art der Verwertung die zweckmäßigſte iſt, läßt ſich allgemein nicht beantworten; es hängt dies vornehmlich von den örtlichen Preis⸗ und Abſatzverhältniſſen ab. Kann man Magermilch, Sauermilch, Buttermilch direkt verkaufen, ſo pflegt dies das vorteilhafteſte zu ſein. Dies iſt aber in vielen Fällen überhaupt nicht, in den meiſten anderen Fällen bloß für einen Teil des ganzen produzierten Quan⸗ tums möglich. Der nicht verkäufliche Teil muß zur Ernährung der in der Wirtſchaft geſpeiſten Menſchen, zur Aufzucht von Kälbern und Ferkeln oder zur Verfütterung an Läufer⸗ und erwachſene Schweine verwendet werden. In größeren Molkereien iſt die Maſſe der gewonnenen Nebenprodukte ſo umfangreich, daß die überwiegende Menge zur Fütterung von Schweinen benutzt werden muß. Es pflegt daher mit der Butterfabrikation eine mehr oder minder aus⸗ gedehnte Schweinehaltung verbunden zu ſein. Gleicherweiſe iſt mit ihr in der Regel die Herſtellung von magerem Käſe verknüpft, der aus der ſüßen oder ſauren Magermilch gewonnen wird. Den Rückſtand dieſer Käſefabrikation bilden dann die Molken, die immerhin ein, wenn auch nicht ſehr nahrhaftes, ſo doch wegen der großen gewonnenen Menge wertvolles Futter für die Schweine abgeben.*) 3. Die Herſtellung von Käſe. Daß die Fabrikation von Magerkäſe als Nebenzweig der Buttererzeugung geübt wird, iſt bereits erwähnt worden. Es giebt aber auch Wirtſchaften, welche die ganze Milch, die Vollmilch, auf Käſe verarbeiten, die ſogenannten Fettkäſe herſtellen. Bei ihnen liegt der Hauptzweck der Milchviehhaltung in der Käſefabrikation. Der Käſe iſt ein Produkt, welches eine noch viel größere Transport⸗ und Aufbewahrungsfähigkeit als die Butter beſitzt; er iſt deshalb ein Gegenſtand des Welthandels. Guter Käſe kann viele Jahre lang aufbewahrt werden, ohne an ſeiner *) In meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ lehre(2. Aufl., S. 190— 193) habe ich ausführlich dargelegt, unter welchen Verhältniſſen die eine oder andere Verwendung der Nebenprodukte der Butterfabrikation beſonders vorteilhaft iſt. 58 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Qualität irgend etwas einzubüßen. Die Produktion einer Jahreszeit oder eines Jahres kann daher ſehr wohl zur Deckung des Bedarfs in anderen Zeiten verwendet werden. Auf die Käſefabrikation ſind daher ſolche Betriebe angewieſen, die nur in einer beſtimmten Jahres⸗ zeit über viel und gutes Futter verfügen; ferner ſolche, die für friſche Milch und Butter keinen genügenden Abſatz haben. Es trifft dies für viele Alpengegenden zu, auch für manche Niederungs⸗ bezirke. Dieſe wie z. B. die Schweiz, Holland u. ſ. w. ſind es daher auch, die ſich von Alters her durch ausgedehnte Fabrikation beliebter Käſeſorten auszeichnen. Zur Herſtellung von gutem Käſe iſt vor allen Dingen ein gutes, kräftiges Futter nötig, welches eine fette Milch erzeugt. Steht das Futter bloß im Sommer als Weidefutter zur Verfügung, ſo kann die Käſefabrikation im Winter ganz eingeſtellt werden. Die Erzeugung von Käſe erfordert kein großes Anlagekapital, da die dazu nötigen Vorrichtungen einfacher und wenig koſtſpieliger Natur ſind; auch beanſprucht ſie wenig Arbeitskräfte. Dagegen verlangt ſie inſofern ein nicht unbedeutendes Betriebskapital, als der Erlös aus dem Käſe oft erſt nach Jahresfriſt oder noch ſpäter dem Landwirt zufließt. Fettkäſe müſſen in der Regel viele Monate, zuweilen ein ganzes Jahr liegen, ehe ſie überhaupt eine verkaufs⸗ fähige Ware bilden. „y) Die Maſtviehhaltung. Gelegentlich wird faſt in jeder Wirtſchaft Maſtung getrieben; jede Kuh und jeden Zugochſen, die ausgemerzt werden ſollen, pflegt man vorher anzumäſten. Es giebt aber auch Wirtſchaften, bei denen das Rindvieh zum großen oder größten Teil aus Maſttieren beſteht. Maſtvieh bedarf beſonders reichliches und kräftiges Futter, das aber nicht durchaus normaler Beſchaffenheit zu ſein braucht. Die Maſtzeit dauert nur wenige Monate. Wenn das Futter derart iſt, daß es von den Tieren während dieſer Zeit auf⸗ genommen und gehörig verdaut wird, ſo genügt dies. Wir können daher den Maſttieren Futtermittel verabreichen, die in der gleichen Menge und Beſchaffenheit, auf die Dauer verwendet, ihre Geſundheit ſchädigen würden. Hierzu gehören z. B. die Abfälle gewiſſer techniſcher Nebengewerbe wie Branntweinſchlempe, Rüben⸗ preßlinge, die an andere Nutztiere zwar auch, aber doch nur in erheblich geringerer Menge gegeben werden dürfen. In ſolchen Wirtſchaften, wo dieſe maſſenhaft gewonnen werden, iſt die Maſtung Szeit darſs ſind hres⸗ für triff igs⸗ d es ttion ein ugt. ng, tal, iger gen der dem ate, fs⸗ en; legt nen eht. ges ſein das auf⸗ men chen dheit ſer een⸗ r in ſhen tung 5. Das Nutzvieh. 59 angezeigt. Ferner auch in ſolchen, bei denen man nur zu gewiſſen Perioden im Jahr über große Mengen Futter verfügt, wie es z. B. in manchen Betrieben der Fall, die viele und gute Weiden, aber wenig Winterfutter haben. Bei der Maſtung waltet der günſtige Umſtand ob, daß man ihren Umfang ohne Schwierigkeit dem Vorrat an verfügbarem und geeignetem Futter anzupaſſen vermag. Man kann ebenſogut ein Stück wie zehn, zwanzig und mehr Stück Rindvieh auf einmal mäſten. Bei ſehr ſtarker Ausdehnung der Maſtviehhaltung erwächſt allerdings oft die Schwierigkeit, eine genügend große Zahl magerer Tiere zu einem angemeſſenen Preiſe ankaufen zu können. Beſitzer von großen Gütern pflegen daher, auch wenn ſie die Rindviehmaſt in bedeutendem Umfange ausüben, doch daneben noch Milchvieh⸗ oder Jungvieh⸗ haltung zu betreiben. Bei Veranſchlagung der Rentabilität der Maſtwirtſchaft iſt auch der Umſtand in Berückſichtigung zu ziehen, daß der Dünger eines Stückes Maſtvieh nach Quantität und Qualität wertvoller iſt, als der Dünger von einem ebenſo ſchweren Stück Milch⸗ oder Jungvieh. Maſtvieh beanſprucht ein geringes Gerätekapital, auch wenig Arbeitsaufwendungen; dagegen iſt ein großes Kapital zur Anſchaffung der Magertiere nötig. Dieſes pflegt freilich nach ſpäteſtens einem halben Jahre nebſt Zinſen dem Landwirt in dem Erlös aus den gemäſteten Tieren wieder zurückgewährt zu werden. ) Die Zuchtvieh⸗ und Jungviehhaltung. In der Mehrzahl der Wirtſchaften, welche Milchviehhaltung treiben, werden die zum Erſatz der ausgemerzten Kühe notwendigen Tiere, vollſtändig oder teilweiſe, gezüchtet und aufgezogen. Es giebt aber auch Betriebe, in denen der Schwerpunkt der Rindvieh⸗ haltung in der Jungviehhaltung liegt, in welchen die gezüchteten und aufgezogenen Tiere vorzugsweiſe nicht zur Ergänzung der eigenen Beſtände, ſondern zum Verkauf beſtimmt ſind. Zur Aufzucht wird beſonders ſehr normales, aber weniger reichliches und kräftiges Futter verlangt. In den erſten Monaten lebt das Kalb vorwiegend von der Muttermilch oder der Milch anderer Kühe. Nachher muß es allerdings etwas Körner oder ſonſtiges Kraftfutter erhalten; aber ſein lebendes Gewicht und damit ſein Bedarf an Futter iſt in dieſer Periode auch noch gering. Schon vom achten Lebensmonat an und noch mehr im zweiten Lebensjahr 60 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. begnügt es ſich mit einem Futter, das ein Nährſtoffverhältnis von 1:7— beſitzt, während für Milchkühe ein ſolches von 1:5— 6 nötig iſt. Im zweiten Lebensjahr bedarf das Jungvieh der Quantität nach aber das Vielfache von dem, was es im erſten Lebensjahr zu ſich nimmt. Allerdings muß das Futter für Jungvieh von ſehr normaler Beſchaffenheit und darf nach keiner Richtung hin verdorben ſein. Gutes Heu, dabei etwas Stroh und Wurzelwerk, im Winter, und Weidegras von geſunden, aber nicht üppigen Weiden im Sommer bilden die beſte Grundlage für die Ernährung von Jungvieh. Treibt man Jungviehhaltung, ſo muß man ſicher ſein, daß das geeignete Futter in genügender Menge regelmäßig für eine Reihe von Jahren zur Verfügung ſteht. Denn ohne große Koſten oder Verluſte läßt ſich Jungviehhaltung nicht plötzlich einſchränken oder ausdehnen; bei ihr iſt dies erheblich ſchwerer, als bei jedem anderen Zweig der Rindviehhaltung. Zur lohnenden Durchführung der Züchtung und Aufzucht iſt es nötig, daß den jungen Tieren eine ganz beſonders ſorgfältige Pflege gewidmet wird. Dieſelben ſind ſehr empfindlich, namentlich gegen eine nach Menge und Art ungewöhnliche oder bisher unge⸗ wohnte Fütterung. In kleinen oder mittelgroßen Betrieben kann die erforderliche Pflege beſſer, als in großen gewährt werden, wo ſie fremden bezahlten Perſonen überlaſſen werden muß. Deshalb liegt auch die Jungviehhaltung vorzugsweiſe in den Händen der bäuerlichen Beſitzer, die einen erheblichen Teil des Bedarfes der Großbetriebe an Milchkühen, Zug⸗ und Maſtochſen aufziehen. In Süd⸗ und Mittel⸗Deutſchland, wo die bäuerlichen Wirtſchaften über⸗ wiegen, wird viel mehr Rindvieh aufgezogen, als im nördlichen Deutſchland. Hier ſind die Großgrundbeſitzer zur Deckung ihres Bedarfes an Zug⸗ und Maſtvieh auf den Ankauf aus jenen Gegenden angewieſen. Die Züchtung und Aufzucht von Rindvieh iſt beſonders vor⸗ teilhaft für Landwirte, die ſich im Beſitz hervorragend guten Zuchtmaterials befinden und die deshalb die gezüchteten Tiere zu hohen Preiſen verkaufen können. Dieſe Art der Rindviehhaltung iſt die lukrativſte von allen, Zu ihrer erfolgreichen Betreibung gehört aber eine große Sachkenntnis auf dem Gebiet der Züchtung und Aufzucht und ein großes Kapital zum Ankauf wertvoller Zuchttiere. Die Aufzucht junger Tiere behufs Verkauf iſt demnach angezeigt: 1. in Wirtſchaften, welche über einen Stamm beſonders wert⸗ voller Zuchttiere verfügen und deren Inhaber genügend Sachkenntnis —— oe——— — t——-———-,———”⸗,——³—— 5. Das Nutzvieh. 61 und Kapital beſitzen, um die Zuchtviehhaltung mit Erfolg zu be⸗ treiben; 2. in Wirtſchaften, für welche wegen ihres zu geringen Umfanges oder wegen ungünſtiger Abſatzverhältniſſe der Molkereibetrieb nicht lohnend genug iſt. Bei dieſer Art von Betrieben kann neben der Jungviehhaltung noch die Maſtung in Frage kommen. Ob dieſe oder jene zweckmäßiger ſei, richtet ſich zunächſt nach der Art und Menge des erzeugten Futters; ferner danach, ob der Abſatz für Jung⸗ vieh oder für Maſtvieh vorteilhafter ſich geſtaltet. d) Die Schafhaltung. Die Schafe gehören wie das Rindvieh zu den Wiederkäuern und nähren ſich im allgemeinen von den gleichen Futtermittel wie dieſes. Ihre Produkte ſind aber wenig mannigfaltig, ſie beſtehen weſentlich nur in Fleiſch bezw. Talg und Wolle. Jedes Schaf liefert beide Erzeugniſſe. Es giebt aber Schafraſſen, welche beſonders viel und wertvolle Wolle produzieren, andere, die das gereichte Futter vorzugsweiſe durch Fleiſchproduktion bezahlt machen. Jene nennt man Wollſſchafe, dieſe Fleiſchſchafe. Die beſte Raſſe von Wollſchafen wird durch die ſpaniſchen, zu Ende des vorigen und Anfang dieſes Jahrhunderts in Deutſchland eingeführten Merino⸗ ſchafe repräſentiert. Die beſten Fleiſchſchafe ſind die engliſchen Raſſen. Die einheimiſchen deutſchen Landſchafe gehören eher zu den Fleiſch⸗ als zu den Wollſchafen. Zwiſchen den genannten drei Gruppen giebt es zahlreiche Kreuzungsprodukte, die in ihren Eigenſchaften und Leiſtungen bald der einen bald der anderen Gruppe mehr ähnlich ſind. In den erſten ſechzig Jahren dieſes Jahrhunderts war die Schaf⸗ haltung und beſonders die Merinoſchafhaltung für die deutſche Land⸗ wirtſchaft ein hervorragend lohnender Betriebszweig. Der Preis der Wolle ſtand ſehr hoch, der des Fleiſches verhältnismäßig niedrig. Durch die maſſenhafte Einfuhr überſeeiſcher Wolle fielen von den ſechsziger Jahren ab die Wollpreiſe ſtark, während die Getreide⸗, Butter⸗ und Fleiſchpreiſe ſchon von den fünfziger Jahren ebenſo ſtiegen. Dadurch ſank die Rentabilität der Schafhaltung und wuchs die Rentabilität der Rindviehhaltung. Die natürliche Folge war einmal, daß der Umfang der Schafhaltung zurückging, und ferner, daß man ſich mehr der Fleiſchſchafhaltung zuwendete. In demſelben Grade und in noch höheren, als die Schafzucht abnahm, wuchs der 62 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Umfang der Rindviehhaltung. In der preußiſchen Monarchie nach deren Gebiete vor dem Jahre 1866 betrug z. B. die Zahl: der gehaltenen Schafe des gehaltenen Rindviehes im Jahre 1822 10 037 522 4 247 021 „„ 1864 19 329 030 6 111 994 „„ 1883 12 347 741 6 646 335 im ganzen Deutſchen Reich: im Jahre 1873 24 999 406 15 776 702 1892 13 589 612 17 555 694. Da, wie an einer früheren Stelle(S. 52) nachgewieſen wurde, die Schafe gewiſſe Futtermittel und Weideflächen beſſer ausnutzen, wie das Rindvieh, ſo hat, beſonders auf größeren Gütern und in Gegenden mit armem Boden, die Schafhaltung neben der Rindvieh⸗ haltung immer noch ihre berechtigte Stelle. Dabei iſt aber auf die Fleiſchproduktion mindeſtens dieſelbe oder eine größere Rückſicht zu nehmen wie auf die Wollerzeugung. Das Nebeneinanderhalten von Rindvieh und Schafen gewährt den Vorteil: 1. daß man die vorhandenen Weiden und Futtermittel voll⸗ kommener ausnutzen kann; 2. daß der Geſamtertrag aus der Nutzviehhaltung ein gleich⸗ mäßigerer wird. Letzteres kommt daher, daß die Erträge aus beiden Arten der Viehhaltung nicht von den nämlichen Bedingungen abhängen. In trockenen Jahren pflegen die Schafe verhältnismäßig hohe, das Rind⸗ vieh ebenſo niedrige Erträge zu bringen. Umgekehrt iſt es in feuchten Jahren. Daß die Schafhaltung nur lohnend iſt, wenn ſie in ſolcher Ausdehnung betrieben wird, daß ein Schäfer bei ihrer Wartung und Pflege hinreichende Beſchäftigung findet, wurde bereits oben dar⸗ gelegt(S. 53). e) Die Schweinehaltung. Die weſentlichſten Produkte der Schweine ſind Fleiſch und Fett. Die Schweine zeichnen ſich vor allen übrigen Haustier⸗ arten durch ihre große Schnellwüchſigkeit und Vermehrungs⸗ fähigkeit aus. Im Alter von einem Jahre, auch wohl noch etwas früher, können die Muttertiere ſchon zur Zucht verwendet werden. Eine Sau kann zwei Mal jährlich Ferkel zur Welt bringen und — —— (2(2 —2— — — d—-— — — —z—-—— ——— Aꝗ —y— 5. Das Nutzvieh. 63 zwar jedes Mal in einer Zahl von 6— 8— 10 Stück. Die Schweine bilden in jedem Alter eine verkaufsfähige Ware. Man kann die Schweinehaltung im kleinſten wie im großen Maßſtabe treiben. Das Schwein kann das ganze Jahr über im Stall gehalten werden, wenn⸗ gleich eine tägliche Bewegung im Freien ihm zuträglich und der Weidegang im Sommer durchaus nicht ausgeſchloſſen iſt. An die Art der Futtermittel ſtellen die Schweine keine hohen Anſprüche; ſie gehören zu den alles freſſenden Tieren. Mit ihnen kann man manche Futtermittel verwerten, die für andere Tierarten ſich wenig oder gar nicht eignen: Abfälle aus der Küche und Haushaltung ſowie von der Dreſchtenne, Magermilch, Buttermilch, Molken. Schweine können ferner ungewöhnlich große Mengen ſtark waſſerhaltiger Futtermittel aufnehmen und aſſimilieren. Dagegen nutzen ſie Heu, Stroh und ſelbſt Grünfutter nicht ſo gut aus wie Rindvieh und Schafe. Die Schweinehaltung iſt für jeden Betrieb in dem Umfange vorteilhaft, as Futtermittel darin erzeugt werden, die für Schweine ſich beſonders eignen. In gewiſſem Grade findet dies in jeder ländlichen Wirtſchaft, auch in der kleinſten, ſtatt. Wer auch nur einen oder ein paar Morgen Land im Beſitz oder in Nutzung hat, kann ſich ein oder zwei Schweine halten. Je größer der Betrieb iſt, deſto mehr darf und ſoll die Schweinehaltung ausgedehnt werden. Beſonders umfangreich kann und muß ſie in Betrieben ſein, die über viele ſtark waſſerhaltige oder andere für Schweine beſonders geeignete Futtermittel verfügen. Solches trifft in Molkereiwirtſchaften und in Betrieben, die mit einer Kartoffelbrennerei verbunden ſind, zu. Nicht vorteilhaft iſt es, an Schweine größere Mengen von verkäuflichem Getreide oder angekauftem Kraftfutter zu verabreichen; dieſe dürfen nur als Beifutter an zur Mäſtung beſtimmte Tiere, an tragende Muttertiere oder an Abſatzferkel gegeben werden. Andern⸗ falls wird die Schweinehaltung zu koſtſpielig. Wer nur wenige Schweine halten kann, wird nicht Schweine⸗ zucht treiben, ſondern Ferkel oder Läuferſchweine, die ja immer zu haben ſind, ſich käuflich erwerben. Die regelmäßige Züchtung und Aufzucht von Schweinen ſetzt ſchon einen größeren Betrieb voraus. Die Zahl der Schweine hat ſich während der letzten Jahr⸗ zehnte im Deutſchen Reich ſehr vermehrt. Die Urſache liegt zunächſt in der mit dem Wachstum der Geſamtbevölkerung geſtiegenen Nach⸗ frage nach Fleiſch und Fett ſowie in der durch den gleichen Umſtand bedingten Zunahme in der Zahl der Haushaltungen, welche für 64 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Schweine geeignete Futtermittel produzieren. Ferner aber auch darin, daß der Wohlſtand aller Bevölkerungsklaſſen, namentlich der niederen, und damit gleichzeitig der Fleiſchverbrauch pro Kopf ge⸗ wachſen iſt. Im Deutſchen Reich betrug die Zahl kamen auf je 100 der Schweine Einwohner Schweine 1873 7 124 088 17,4 1883 9 205 791 20,1 1892 12 174 288 24,6 f) Die Ziegen⸗ und Geflügelhaltung. Ziegen und Geflügel ſpielen im Vergleich zu den bereits genannten Arten des Nutzviehs eine mehr untergeordnete Rolle; ſie ſind aber keineswegs bedeutungslos, namentlich nicht für die kleineren Betriebe. Die Ziegenhaltung. Das Haupterzeugnis der Ziege iſt die Milch und der daraus gewonnene Käſe; von geringerer Wichtigkeit ſind das Fleiſch, das Fell und die Haare. Die Nahrung der Ziege beſteht aus Grün⸗ futter, Heu, Stroh, Wurzelwerk, ähnlich wie bei Rindvieh und Schafen. Außerdem aber frißt ſie Abfälle aus der Küche, grünes und getrocknetes Baumlaub, Knoſpen und dünne Zweige von Sträuchern und Bäumen. Sie kann im Sommer im Stalle wie auf der Weide ernährt werden; wegen ihrer Vorliebe für Knoſpen und zarte Zweige von Holzpflanzen iſt ſie aber für junge Waldbeſtände gefährlich. Die Milchergiebigkeit der Ziegen iſt im Verhältnis zu dem gereichten Futter ſehr groß, größer wie bei den Kühen. Eine Ziege, die 50— 60 Pfd. lebend Gewicht hat, produziert jährlich bei ange⸗ meſſener Fütterung 4—500 Liter Milch. Bei ſchwereren Ziegen ſteigt der Ertrag auch auf 600 Liter. Dabei enthält die Ziegen⸗ milch mehr Fett und Käſeſtoff als die Kuhmilch und wird ihr für Kinder und kranke Perſonen von den Arzten der Vorzug gegeben. Allerdings hat ſie einen weniger angenehmen Geſchmack wie die Kuhmilch und ihr Genuß wird deshalb von vielen Menſchen ver⸗ ſchmäht. Zur Butterfabrikation eignet ſich Ziegenmilch nicht, wohl aber zur Herſtellung von Käſe. Für Betriebe, in denen Kühe als Milchvieh gehalten werden können, eignen ſich Ziegen nicht; die Wartung und Pflege ſowie auch h der j ge⸗ 5. Das Nutzvieh. 65 das Melken der zahlreichen Tiere würde zu viel Arbeit und zu große Koſten verurſachen. Dagegen paſſen Ziegen vortrefflich für die kleinen und kleinſten Betriebe, die für eine Kuh nicht das nötige Futter haben. Halten dieſe eine oder ein paar Ziegen, ſo können ſie den Milchbedarf für das ganze Jahr auf wenig koſtſpielige Weiſe befriedigen; ſie erzielen auch noch etwas Dünger, um ein kleines Stück Land damit verſorgen zu können. Die Ziegenhaltung hat ſich während der letzten Jahrzehnte im Deutſchen Reiche ſehr vermehrt. Als Urſachen davon ſind weſent⸗ lich die gleichen anzuſehen, die S. 63 für das Wachstum der Schweinehaltung angegeben wurden. Im Deutſchen Reich betrug die Zahl kamen auf je 100 der Ziegen Einwohner an Ziegen am 10. Januar 1873 2 320 002 5,7 „ 10.„ 1883 2 640 994 5,8 „ 1. Dezbr. 1892 3 091 287 6,3 Die Geflügelhaltung. Die wichtigſten Arten des Geflügels ſind die Hühner, Enten und Gänſe; eine geringere Bedeutung haben Tauben und Trut⸗ hühner. Das Hauptprodukt der Haushühner ſind die Eier, außer⸗ dem liefern ſie auch Fleiſch. Bei den anderen Geflügelarten bildet das Fleiſch bezw. Fett das Hauptprodukt, daneben kommen noch die Federn in Betracht. Die Eier und das Fleiſch des Geflügels bilden ein ſehr wertvolles und geſuchtes menſchliches Nahrungs⸗ mittel, deshalb eine ſtets verkäufliche Ware. Für eine ländliche Haushaltung haben ſie noch die beſondere Bedeutung, daß man mit Hilfe ihrer die Möglichkeit beſitzt, jeder Zeit über friſche tieriſche Erzeugniſſe in einem dem Bedarf angemeſſenen Umfange verfügen zu können. Dies iſt namentlich in der wärmeren Jahreszeit, in der ſich Fleiſch nicht lange in friſchem Zuſtand erhalten läßt, ſehr erwünſcht. Das Geflügel ſucht ſich einen Teil ſeiner Nahrung ſelbſt: auf dem Wirtſchaftshofe, der Dreſchtenne, auf Wegen, in Teichen, Gräben u. ſ. w. Es findet dort Körner, Würmer, Inſekten, Waſſertiere u. ſ. w. Gänſe werden während des Sommers oft auf Stoppeln und ſonſtigen Weiden ernährt. Außerdem dienen zur Ernährung des Geflügels manche Abfälle oder Überbleibſel aus der Hauswirtſchaft, vom v. d. Goltz, Betriebslehre. 5 66 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Dreſchen, vom Getreideſpeicher, wie z. B. Reſte von Brot, von ge⸗ kochten Kartoffeln, ausgeſiebte Unkrautſämereien, geringwertige, weder zum Verkauf noch zur Brotbereitung geeignete Getreidekörner u. ſ. w. Verkaufsfähige Körner oder ſonſtige Produkte braucht man dem Geflügel gar nicht oder doch nur in ganz geringer Menge oder vorübergehend zu reichen. Andrenfalls würde es auch zu teuer kommen.— Die Geflügelhaltung iſt in dem Umfange rentabel, als ein Bedarf an Erzeugniſſen derſelben in der eignen Haushaltung vor⸗ handen iſt und als andererſeits ſich Futtermittel finden, die nicht anderweitig oder doch nicht beſſer wie zur Ernährung von Geflügel verwendet werden können. Beides pflegt ſich annähernd zu decken. Je größer die Wirtſchaft iſt, deſto mehr für Geflügel beſonders geeignetes Futter und ein deſto ſtärkerer Bedarf an Erzeugniſſen der Geflügelhaltung ſind in der Regel vorhanden. Soll die Geflügelhaltung erfolgreich ſein, dann muß ihr viel Aufmerkſamkeit und Sorgfalt zugewendet werden, ſie beanſprucht auch verhältnismäßig viel Arbeitsleiſtungen. Es liegt dies weſentlich daran, daß es ſich beim Geflügel um viele einzelne kleine Tiere handelt, die außerdem einen großen Teil des Tages frei umherlaufen. Die Bewirtſchafter kleiner und mittlerer Güter können dieſen Anforderungen an die Geflügelhaltung leichter nachkommen, als die Bewirtſchafter großer. Daher darf man annehmen, daß es für die Großgrundbeſitzer in der Regel nicht zweckmäßig iſt, die Geflügelhaltung über das Maß auszudehnen, welches zur Deckung des eigenen Bedarfes erfordert wird. Dies gilt um ſo mehr, als der Verkauf der Produkte der Geflügelhaltung im Großen ſelten möglich iſt und ein Verkauf im Kleinen für den Großbeſitzer ſehr koſtſpielig ſein würde. Die Produktion von Geflügel zum Verkauf iſt weſentlich Sache des kleinen und des bäuerlichen Grundbeſitzers. Bei ihm wird die abſolute Menge des gehaltenen Geflügels auch in dieſem Fall nicht ſehr groß ſein, ſo daß die Frau oder eins der Familien⸗ glieder die Pflege und Aufſicht übernehmen, auch den Verkauf der nicht in der eigenen Wirtſchaft gebrauchten Erzeugniſſe ſelbſt beſorgen können. Dem Zwergwirt und dem grundbeſitzenden ländlichen Arbeiter bietet die Geflügelhaltung die Möglichkeit, ohne Auf⸗ wendung irgend erheblicher Koſten einen Teil ſeines Bedarfes an animaliſcher Nahrung zu decken und außerdem ſein im übrigen ſehr - — 1 1 von N⸗ weder . ſ. v. inn dem ge oder 1 teuer als ein g dor⸗ e nict veflügel decken. onder gniſſen r viel prucht dies kleine frei nnen men, es die cung als ſelten ſehr Sache ihm ieſem ilien⸗ f der orgen ſchen Auf⸗ s an ſehr 5. Das Nutzvieh. 67 geringes Bareinkommen durch Verkauf von Eiern u. ſ. w. zu er⸗ höhen. Thatſächlich wird auch in den Ländern und Landesteilen mit vorherrſchendem kleinen und bäuerlichen Beſitz die Geflügelhaltung ausgedehnter betrieben, als dort, wo der Großgrundbeſitz ſtärker ver⸗ treten iſt. Beſonders entwickelt iſt die Geflügelhaltung in Frank⸗ reich ſowohl ihrem Umfange nach wie in der Vorzüglichkeit ihrer Handhabung. Nach beiden Richtungen hin bleibt Deutſchland weit zurück. In der Ausdehnung und intenſiven Geſtaltung der Geflügel⸗ zucht ſteht den kleinen und mittleren deutſchen Landwirten noch ein weites Feld offen, durch deſſen Kultivierung ſie ihre Erträge erheb⸗ lich erhöhen können. Die deutſche Geflügelhaltung reicht bei weitem nicht aus, den Bedarf der deutſchen Bevölkerung an Erzeugniſſen jener zu decken. Im Jahre 1895 wurden im Deutſchen Reich mehr eingeführt, als ausgeführt“): in Tonnen Wert in Mark an Eiern 82 793 73 600 000 „ Federvieh 25 176 17 200 000 Eier u. Federvieh zuſammen 107 969 90 800 000 g) Der Umfang der Nutzviehhaltung im Ganzen. Der Umfang der Nutzviehhaltung im Ganzen richtet ſich in jedem einzelnen Betrieb nach der Ausdehnung und Beſchaffenheit der zu demſelben gehörigen Flächen ſowie danach, ob die wirtſchaft⸗ lichen Verhältniſſe, alſo namentlich die Preiſe und die Abſatzgelegen⸗ heit, für die Nutzviehhaltung mehr günſtig oder mehr ungünſtig ſind. Je fruchtbarer der Boden, je mehr und beſſere Wieſen und Weiden vorhanden, je höher die örtlichen Preiſe für die Erzeugniſſe der Nutzviehhaltung ſind, deſto ſtärker kann und muß man dieſe aus⸗ dehnen. Will man den Umfang der Nutzviehhaltung für eine Wirtſchaft im Ganzen beſtimmen, ſo iſt es nötig, alle Tiergattungen auf eine Einheit zurückzuführen. Als ſolche benutzt man ein Stück Groß⸗ vieh, worunter man gegenwärtig 10 Zentner lebendes Gewicht verſteht. Bei der Reduktion eines Viehſtandes auf Großvieh werden nur Pferde, Rindvieh, Schafe und Schweine in Rechnung gezogen, *) Statiſtiſches Jahrbuch für das deutſche Reich. 17. Jahrg. 1896. S. 75. 5* 68 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. dagegen Ziegen und Geflügel unberückſichtigt gelaſſen, weil ihr körper⸗ liches Gewicht zu unbedeutend iſt. Die in der Wirtſchaft erzeugten Futtermittel müſſen, abgeſehen von etwa zugekauftem Kraftfutter, ausreichen, um nicht nur die Nutz⸗ tiere, ſondern auch die Zugtiere zu ernähren. Die Menge der letzteren iſt, wie ſpäter zu zeigen ſein wird, durch den Umfang und die Benutzungsweiſe des Ackerlandes beſtimmt gegeben, während der Landwirt bei dem Nutzvieh einen großen Spielraum hat. Bei der Betriebsorganiſation muß daher zunächſt der Bedarf der Arbeitstiere an Futter feſtgeſtellt und dieſer von dem geſamten verfügbaren Futter⸗ vorrat abgezogen werden. Für das Nutzvieh bleibt dann der Reſt. Man ſtellt nun feſt, wie viel Stück Großvieh zu 10 Zentner lebend Gewicht von dieſem Reſt, einſchließlich der noch zu ver⸗ wendenden Kraftfuttermittel, ausreichend ernährt werden können. Darauf beſtimmt man nach den bereits entwickelten Grundſätzen, welche Ausdehnung man den einzelnen Arten der Nutzviehhaltung geben will. Nachdem dieſe beiden Punkte feſtgelegt ſind, kann man leicht berechnen, wie viel Tiere von den einzelnen Gruppen des Nutzviehs zu halten ſind. Das Gewichtsverhältnis zwiſchen Pferden, Rindvieh, Schafen und Schweinen iſt allerdings je nach der Raſſe, dem Gebrauchs⸗ zweck u. ſ. w. verſchieden. Im allgemeinen nimmt man an, daß einem Stück Großvieh gleich zu rechnen ſind: je ein erwachſenes Pferd oder 2 Fohlen; „„ Rind oder 2 Stück Jungvieh oder 4 Kälber; . 10 zweijährige oder ältere Schafe, ebenſo 20 jüngere Schafe; „ vier erwachſene Schweine oder 10 Läuferſchweine. Nicht blos der Umfang der Zugviehhaltung, ſondern auch der der Nutzviehhaltung hängt vorzugsweiſe von der Ausdehnung und Beſchaffenheit des Ackerlandes ab. Denn auf dem AOckerlande wird, einſchließlich des Strohes, durchſchnittlich immer noch mehr Futter erzeugt, als auf Wieſen und Weiden zuſammen: ferner hängt der Bedarf an Stalldünger faſt lediglich vom Ackerlande ab. Je ausgedehnter und fruchtbarer das AOckerareal, deſto mehr Nutzvieh kann und muß man unter ſonſt gleichen Verhältniſſen halten. Aller⸗ dings wird man, wenn relativ viele Wieſen und Weiden neben dem Ackerland ſich vorfinden, eine ſtärkere Nutzviehhaltung treiben, als wenn dies nicht der Fall iſt. Der Nutzviehbeſtand kann auf einer gegebenen Ackerfläche um ſo größer ſein: 1. je fruchtbarer das Ackerland iſt; 6. Das Zugvieh. 69 2. je mehr und je beſſere Wieſen und Weiden neben dem Ackerland ſich vorfinden; 3. je mehr die Feuchtigkeit des Klimas und des Bodens die Futterproduktion gegenüber der Körnerproduktion begünſtigen; 4. je mehr Futtermittel aus techniſchen Nebengewerben zur Verfügung ſtehen; 5. je höher die Preiſe und je beſſer die Abſatzverhältniſſe für die Produkte der Nutzviehhaltung im Vergleich zu denen der Boden⸗ erzeugniſſe ſich geſtalten. Für deutſche Verhältniſſe kann man etwa annehmen, daß die geſamte Viehhaltung(Zug⸗ und Nutzvieh): ſehr ſtark iſt, wenn auf 1—1,25 ha Ackerland 1 Stück Großvieh à 10 Zentner Lebendgewicht kommt; ſtark, wenn auf 1,25— 1,75 ha Ackerland 1 Stück Großvieh kommt; mittelſtark bei 1,75— 2,25 ha auf 1 Stück Großvieh; ſchwach bei 2,25— 3 ha auf ein Stück Großvieh; ſehr ſchwach bei mehr als 3 ha auf ein Stück Großvieh*). Von dem geſamten Viehbeſtand kann man durchſchnittlich ¼l— ¹ auf das Zugvieh und ¼— ⁄ auf das Nutzvieh rechnen. 6. Das Zugvieh. Als Zug⸗ oder Arbeitstiere, wozu auch die für den Betrieb etwa nötigen Kutſch⸗ und Reitpferde gehören, werden in der Landwirtſchaft vorzugsweiſe Pferde und Ochſen(verſchnittenes männliches Rindvieh), in manchen Fällen auch Kühe verwendet; viel ſeltener macht man von Bullen, Eſeln, Maultieren und Hunden für dieſen Zweck Gebrauch. In der Regel ſind die Landwirte vor die Frage geſtellt, ob ſie als Zugvieh Pferde oder Ochſen oder ob ſie beide benutzen ſollen und in letzterem Fall, in welchem Mengeverhältnis dieſelben ſtehen müſſen. Für die Ent⸗ ſcheidung kommen ſowohl die Leiſtungen von Ochſen und Pferden wie der Koſten aufwand in Betracht. Pferde ſind ſchneller, geſchickter, lenkſamer als Ochſen, wogegen letztere bei langſamer Fortbewegung ſchwerer Laſten mindeſtens 5 *) Nach welchen Grundſätzen und in welcher Weiſe der Umfang der Nutzviehhaltung ſowohl im Ganzen wie in ihren einzelnen Gruppen feſt⸗ zuſtellen iſt, habe ich näher erläutert in meinem Handbuch der land⸗ wirtſchaftlichen Betriebslehre(2. Aufl. S. 228— 240) und nament⸗ lich in meiner Taxationslehre(2. Aufl. S. 158— 198). 70 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. ebenſoviel leiſten, als Pferde. Wegen ihrer geſpaltenen und ſchwächeren Hufe können Ochſen gar nicht oder doch nur mit dünnen Eiſen beſchlagen werden. Auf ſteinigen, durch Froſt unebenen oder glatten Wegen ſind daher Pferde beſſer zu brauchen. Aus dem gleichen Grunde eignen ſich Ochſen mehr zum Fortſchaffen beladener Fuhren auf weichem Boden, namentlich von Heufuhren auf weichen Wieſen. Beim Eintreten gehen die Hufe der Ochſen auseinander und machen ein breites Loch, aus dem die beim Heraustreten ſich wieder ſchließenden Hufe leicht herausgezogen werden können. Das Pferd macht ein ſchmales Loch und über ſeinem aus einem Stück beſtehen⸗ den Huf ſchlägt der feuchte Boden wieder zuſammen, wodurch das Herausziehen erſchwert wird. Pferde ſind unruhiger, ungeduldiger, als Ochſen. Beim Pflügen von Boden, der durch Steine oder aus ſonſtigen Urſachen Hinderniſſe bietet, ſind daher Ochſen beſſer ver⸗ wendbar; Pferde reißen in ſolchen Fällen den Pflug leicht aus der Furche oder zerbrechen ihn. Auch für das Pflügen anderer Böden eignen ſich Ochſen mindeſtens ebenſogut als Pferde; denn das Pflügen darf überhaupt nicht in ſehr ſchneller Gangart vollzogen werden. Pferde paſſen beſſer bei Fuhren auf weite Entfernungen und zur Arbeit vor der Egge, weil es in beiden Fällen auf eine gewiſſe Schnelligkeit der Leiſtung ankommt; ferner vor Säe⸗, Hack⸗, Mäh⸗ maſchinen u. ſ. w., weil ſie geſchickter, lenkſamer und intelligenter ſind. Dagegen leiſten Ochſen bei Fuhren auf kurze Entfernungen und beim Pflügen annäherend das gleiche wie Pferde. Der Koſtenaufwand für Pferde iſt ein erheblich höherer. Sie bedürfen Körner⸗ oder ſonſtiges Kraftfutter; Pferdeknechte be⸗ anſpruchen mehr Lohn als Ochſenknechte. Die körperliche Konſtitution der Pferde iſt ſehr empfindlich, ſie ſind leicht Krankheiten ausgeſetzt, beſonders ihre Gliedmaßen. Nimmt ein Pferd an dieſen Schaden, ſo verliert es bedeutend an Leiſtungsfähigkeit oder wird ganz un⸗ brauchbar. Ein für die Arbeit nicht mehr verwendbares Pferd hat aber überhaupt keinen oder doch nur einen ſehr geringen Wert. Das gleiche gilt von Pferden, die wegen Alters ausrangiert werden müſſen. Die jährliche Abnutzung eines Pferdes kann auf 10— 12% des Wertes angenommen werden, den es zur Zeit ſeiner Einſtellung als Zugtier gehabt hat. Pferde bedürfen koſtſpieligere Geſchirre als Ochſen; nutzen auch wegen ihres lebhafteren Temperamentes die Geſchirre ſchneller ab und zerbrechen mehr Geräte. Ochſen können im Sommer mit Grünfutter, im Winter mit Heu, Stroh 6. Das Zugvieh. 71 und Wurzelwerk ernährt werden. Körner⸗ oder ſonſtiges Kraftfutter brauchen ſie nur bei ſchwerer Arbeit und dann in geringer Menge. Wenn ſie wenig Arbeit haben oder ganz ruhen, kann man ihnen das Futter verringern oder, wenn dies nicht geſchieht, erhöht ſich ihr Wert infolge der Zunahme an körperlichem Gewicht. Es ſchadet den Ochſen nicht, wenn ſie im Winter wochen⸗ oder monatelang ſo gut wie unbeſchäftigt bleiben, während ein Pferd krank wird, falls es lange im Stall ſtehen muß. Ein zur Arbeit nicht mehr tauglicher Ochſe kann angemäſtet und an den Fleiſcher verkauft werden. Ochſen ſind viel weniger Krankheiten ausgeſetzt, als Pferde; müſſen ſie krankheitshalber geſchlachtet werden, ſo haben ſie doch in der Regel einen mehr oder minder erheblichen Fleiſchwert. Im Falle richtiger Behandlung findet bei den Zugochſen überhaupt keine Abnutzung ſtatt. Werden ſie dreijährig eingeſtellt, 3— 4 Jahre zur Arbeit verwendet und dann verkauft, ſo iſt ihr Geldwert im ſechſten oder ſiebenten Jahr durchſchnittlich mindeſtens ebenſo hoch, wie im dritten Jahr. Was das Fleiſch an Qualität durch das höhere Alter ver⸗ loren hat, wird reichlich erſetzt durch die unterdeſſen erfolgte Zunahme an körperlichem Gewicht. Aus allem Geſagten folgt, daß die jähr⸗ lichen Unkoſten für einen Ochſen ſehr viel geringer ſind wie die für ein Zugpferd. Dieſe wichtige Thatſache wird auch durch zahlreiche darüber angeſtellte Berechnungen ſowie namentlich durch die rechnungsmäßigen Ergebniſſe vieler Wirtſchaften beſtätigt, die eine exakte doppelte Buchführung gehabt haben. Im Durchſchnitt kann man annehmen, daß die Jahreskoſten, nach Abzug des Wertes des erzeugten Düngers, ſich belaufen für ein mittelſtarkes Pferd auf 500— 550 Mark, für einen mittelſtarken Ochſen auf d 320— 370 Mark; das Verhältnis der Koſten ſtellt ſich etwa wie 3: 2. Werden beſonders ſchwere oder beſonders leichte Zug⸗ tiere gehalten, ſo erhöht oder erniedrigt ſich der Aufwand entſprechend. Wie hoch die Koſten für die gleiche Arbeitsleiſtung ſich belaufen, hängt indeſſen noch davon ab, wieviel Arbeitstage im Jahr die Tiere beſchäftigt ſind und wieviel Arbeit von ihnen an jedem Tage durchſchnittlich ausgeführt wird. Pferde arbeiten das ganze Jahr hindurch, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, etwaiger Krankheitstage und der Tage, an denen beſonders ungünſtige Witterung herrſcht. Ochſen pflegt man einen großen Teil des Winters unbe⸗ ſchäftigt zu laſſen oder nur wenig zu beſchäftigen. Auf dieſen Umſtand iſt bei den oben gemachten Angaben über die Koſten auch ſchon Rückſicht genommen. Je rauher das Klima iſt, deſto weniger — 72 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Arbeitstage im Jahr pflegt der Ochſe zu leiſten; bei den Pferden bedingt das Klima zwar auch einen Unterſchied, aber einen viel ge⸗ ringeren. Im nordöſtlichen Deutſchland betragen die durchſchnittlichen jährlichen Arbeitstage eines Ochſen 180— 220, eines Pferdes 240— 250; im mittleren oder ſüdweſtlichen Deutſchland für den Ochſen 220— 250, für das Pferd 250— 275. Bei Fuhren auf weite Entfernungen, bei Erntefuhren, beim Eggen leiſtet ein Pferd in der gleichen Zeit mindeſtens die Hälfte mehr wie ein Ochſe; beim Pflügen iſt der Unterſchied ſchon geringer und noch geringer bei Hof⸗ und Grün⸗ futterfuhren. Die Ochſenarbeit kommt alſo im Vergleich zur Pferde⸗ arbeit um ſo billiger zu ſtehen, je mehr man Ochſen zu ſolchen Verrichtungen verwendet, bei denen ihre Leiſtungen hinter denen der Pferde wenig zurückſtehen. Man kann annehmen, daß durchſchnittlich vier Ochſen ſoviel leiſten, als drei Pferde oder drei Ochſen ſoviel als zwei Pferde. Erſteres trifft zu, wenn die Zahl der Ochſen im Verhältnis zu der Zahl der Pferde gering iſt und man infolgedeſſen jene vorzugsweiſe nur zu ſolchen Arbeiten heranzuziehen braucht, bei denen ihre Leiſtungen relativ große ſind. Anderenfalls muß man zwei Pferde gleich drei Ochſen rechnen. Folgende Sätze über den Aufwand für beide Arten von Zug⸗ tieren im ganzen und für den einzelnen Arbeitstag entſprechen ungefähr durchſchnittlichen Verhältniſſen: Jährliche erß der Jährliche 6 Koſten für Fünger⸗ jährlichen einen Hur Bruttokoſten produktion Nettokoſten Arbeitstage Arbeitstag Mk. Mk. Mk. Mk. ein Pferd.... 620 75 545 250 2,18 einen Ochſen.. 410 90 320 200 1,60 Hiernach iſt das Verhältnis der jährlichen Nettokoſten eines Ochſen zu denen eines Pferdes wie 1:1,7 und das Verhältnis des Aufwandes für einen Ochſenarbeitstag zu dem eines Pferdearbeits⸗ tages wie 1:̃1,37.) *) Näheres über die Koſten für Ochſen und Pferde ſowie über deren Feſtſtellung findet ſich in meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebslehre(2. Aufl. S. 242—246) und in meiner Taxations⸗ lehre(2. Aufl. S. 140— 158). ————, ferden ſel ge⸗ llichen 250; -250, ungen, heit t der Vrün⸗ ferde⸗ olchen n der ittich ſoviel n im eſſen ucht, muß zug⸗ hen 6. Das Zugvieh. 73 Für die Praxis ergiebt ſich aus den obigen Ausführungen folgendes: Große Güter ſollen mit Rückſicht auf die weitere Entfernung der Felder vom Wirtſchaftshofe, gewöhnlich auch des Wirtſchaftshofes vom Marktorte, als Zugtiere vorzugsweiſe Pferde halten. Es iſt aber zweckmäßig, daß ſie auch einen Teil des Zugviehes aus Ochſen beſtehen laſſen. Letztere werden hauptſächlich im Sommer beſchäftigt und zum Pflügen, zu Hof⸗ und Grünfutterfuhren, in dringenden Fällen aber auch zu Dünger⸗ und Erntefuhren verwendet. Durch das Nebeneinanderhalten von Pferden und Ochſen wird der Geſamt⸗ aufwand für das Zugvieh entſchieden geringer, als wenn man nur Pferde allein hält. Auf Gütern, die nicht mehr als etwa vier bis ſechs Pferde brauchen, beſchränkt man ſich am beſten auf dieſe, um die kleine Zugviehhaltung nicht zu zerſplittern. Wirtſchaften, die nicht mindeſtens zwei Pferde regelmäßig beſchäftigen können, ſollen bloß Ochſen halten. Betriebe, die auch nicht mehr für zwei Ochſen genügende Arbeit haben, benutzen zweckmäßiger Kühe als Zugvieh. Obwohl von geringerer Körperkraft, ſo ſind doch Kühe zur Arbeit wohl verwendbar. Sie eignen ſich als Zugvieh für kleine Wirtſchaften, die für zwei Ochſen nicht genügende Beſchäftigung haben. Werden Kühe durchſchnittlich bloß einen halben Tag zur Arbeit benutzt, ſo büßen ſie nach gemachten Verſuchen etwa 15%, alſo kaum ⅛, ihrer Milchergiebigkeit ein. Für den Kleingrundbeſitz bilden ſie das zweckmäßigſte Zugvieh und werden als ſolches viel verwendet. Nach der im Jahre 1873 darüber aufgenommenen Statiſtik dienten von ſämtlichen im Deutſchen Reich vorhandenen Kühen 18,7% gleichzeitig als Arbeitstiere. Im Großherzogtum Baden, wo der Kleingrundbeſitz ſtark vertreten iſt, betrug die Zahl der Zugkühe 46,9%, in der preußiſchen Provinz Preußen, wo der größere Grundbeſitz vorherrſcht, dagegen nur 2,3% der überhaupt vorhandenen Kühe. Der Umfang der für einen Betrieb nötigen Zugviehhaltung richtet ſich vorzugsweiſe, ja faſt ausſchließlich, nach der Ausdehnung, Beſchaffenheit ſowie nach der natürlichen und klimatiſchen Lage des Ackerlandes. Denn die Geſpanntiere, welche für den Feldbau nötig ſind, pflegen auch auszureichen, um die auf Wieſen oder ſonſt erforderlichen Zugviehleiſtungen zu verrichten. Je aus⸗ gedehnter das Ackerareal, je ſchwerer oder ſteiniger der Boden, je 74 IJ. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. abhängiger die Lage der Grundſtücke iſt, je weiter dieſelben vom Wirtſchaftshofe oder vom Marktorte ſich befinden, je ungünſtiger ferner die klimatiſchen Verhältniſſe ſind d. h. je kürzer der Sommer und je länger der Winter währt, deſto mehr Geſpanntiere ſind nötig ſowie umgekehrt. Alle dieſe Umſtände ſind dem Einfluß des Menſchen ganz oder ſo gut wie ganz entzogen. Wo dieſelben ungünſtig ſind, wo alſo die natürlichen Verhältniſſe eine im Vergleich zur Ackerfläche ſtarke Zugviehhaltung erforderlich machen, kann und muß man durch die Art der Organiſation der Wirtſchaft, namentlich durch die Wahl der Fruchtfolge, auf eine Erſparung an tieriſchen Arbeitskräften hin⸗ zuwirken ſuchen. Es wird dies namentlich durch periodiſche Nieder⸗ legung des Ackerlandes zur Weide bewirkt, wie ſie bei der Feldgras⸗ wirtſchaft üblich iſt. Bei Beſprechung der letzteren ſoll hierüber noch weiter gehandelt werden. Für deutſche Verhältniſſe kann man als Durchſchnitt annehmen, daß ein mittelſtarkes Pferd nötig iſt auf einer Ackerfläche von: bei mehr gebundenem Boden bei mehr loſem Boden Art des Betriebes bei günſtigem bei ungünſtigem bei günſtigem bei ungünſtigem Klima Klima Klima Klima 1. bei intenſiv.[25— 30 Morg. 20— 26 Morg. 36— 40 Morg. 30— 36 Morg. Betrieb 6,25— 7,50 ha 5— 6,50 ha 9— 10 ha 77,50— 9,0 ha 2. beimittlerem 36— 44 Morg. 28— 36 Morg. 50— 56 Morg. 40— 48 Morg. Betrieb 6—¹ 9— 11 ha 7— 9 ha 12,50— 14 ha 10— 12 ha 3. bei extenſiv. 52— 60 Morg. 40— 48 Morg. 64— 76 Morg. 50— 60 Morg. Betrieb 13— 15 ha 10— 12 ha 16— 19 ha 12,5— 15 ha Dieſe Zahlen geben einen allgemeinen Anhalt für die Beurteilung des Umfanges der Zugviehhaltung. Handelt es ſich um definitive Organiſation einer Wirtſchaft, ſo muß der Bedarf an Zugtieren auf Grund der ſpeziell vorliegenden Verhältniſſe berechnet werden. Der Hauptbedarf an Arbeitstieren iſt während der Frühjahrs⸗ und Herbſtbeſtellperiode. Man muß durchaus ſo viel Zugvieh halten, daß man die Sommer⸗ und die Winterſaat rechtzeitig vollenden kann; dieſe Menge reicht dann auch für alle übrigen Jahreszeiten aus. Im einzelnen Fall iſt es daher nötig, feſtzuſtellen, welche Geſpannarbeiten in jeder von beiden Perioden vorzunehmen und wie viel Pferdetage dazu erforderlich ſind; ferner, wie viel wirkliche Arbeitstage, nach Abzug der Sonn⸗ und Feiertage ſowie etwaiger Krankheitstage der Pferde, zur Verfügung ſtehen. 6. Das Zugvieh. 75 Durch Diviſion der in jeder Periode für die Beſtellung vor⸗ handenen Tage in die während jeder Periode zu leiſtenden Pferde⸗ tage erhält man die Zahl der zu haltenden Zugpferde. Will man einen Teil des Zugviehs aus Ochſen beſtehen laſſen, ſo reduziert man dieſen Teil in der Art auf Ochſen, daß man für zwei Pferde drei Ochſen oder für drei Pferde vier Ochſen rechnet. Der tägliche Bedarf an Geſpanntieren in den beiden Perioden muß bei zweck⸗ mäßiger Wirtſchaftsorganiſation annähernd übereinſtimmen. Zeigt ſich eine erhebliche Differenz, ſo iſt die Wirtſchaftsorganiſation, ſpeziell die Fruchtfolge, unrichtig gewählt. Dieſelbe muß in der Art ab⸗ geändert werden, daß eine annähernde Übereinſtimmung ſich herausſtellt. Je nach den klimatiſchen Verhältniſſen ſind die beiden Beſtell⸗ perioden verſchieden lang. Im nördlichen Deutſchland und in den höher gelegenen Teilen des mittleren und ſüdlichen Deutſchlands ſind ſie erheblich kürzer, als in den übrigen Gebieten. Man unter⸗ ſcheidet in unſeren einheimiſchen Verhältniſſen drei klimatiſche Regionen, die man als Weinklima, Weizenklima und Roggenklima be⸗ zeichnen kann. Zur Region des Weinklimas gehören die Thäler und überhaupt die tiefer gelegenen Bezirke des ſüdlichen und weſt⸗ lichen Deutſchlands. Die Region des Weizenklimas umfaßt die etwas höher gelegenen Diſtrikte des ſüdlichen und weſtlichen, den nicht ge⸗ birgigen Teil des mittleren Deutſchlands und die nordweſtdeutſche Ebene. In das Gebiet des Roggenklimas fällt die nordoſtdeutſche Ebene und die Diſtrikte des mittleren und ſüdlichen Deutſchlands, welche wegen ihrer Gebirgslage nicht mehr zu dem Weizenklima ge⸗ zählt werden können. Bei der Berechnung der in den einzelnen Beſtellzeiten im Ganzen vorhandenen Arbeitstage kann man annehmen, daß für jede Woche durchſchnittlich nur fünf Tage zur Verfügung ſtehen. Von den ſieben vorhandenen Tagen ſind abzuziehen: der Sonn⸗ tag, etwaige andere Feiertage, die Tage, an denen wegen zu ungünſtiger Witterung die Geſpannarbeiten ganz oder doch größten⸗ teils ausgeſetzt werden müſſen; endlich die durch Krankheit von Pferden für die Arbeit ausfallenden Tage. Folgende Durchſchnittsſätze können bezüglich der Dauer der beiden Beſtellperioden und der in denſelben verfügbaren wirklichen Arbeitstage als Anhalt bei Berechnung des Bedarfes an Zugvieh dienen. Es dauert: 76 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. die Frühjahrsbeſtellzeit die Herbſtbeſtellzeit im Arbeits⸗ its⸗ abſoluter Zeitraum A deits abſoluter Zeitraum Aebais Weinklima v. 1. März bis 20. Mai v. 1. Oktob. b. 20. Nov. oder 81 Tage 58 oder 51 Tage 37 Weizenklima v. 25. März b. 25. Mai v. 16. Sept. b. 1. Nov. oder 61 Tage 43 oder 46 Tage 32 Roggenklima v. 20. April b. 1. Juni v. 28. Aug. b. 1. Okt. oder 42 Tage 30 oder 35 Tage 25 Aus dieſen Zahlen erhellt beim erſten Anblick, wie verſchieden lang beide Beſtellperioden in den einzelnen Klimas ſich geſtalten; im Roggenklima weiſen beide Beſtellperioden zuſammen nur 55, dagegen im Weinklima 95 wirkliche Arbeitstage auf. Daraus folgt für die Praxis, daß man in Gegenden mit ungünſtigen klimatiſchen Verhältniſſen an Zugvieh dadurch zu ſparen ſuchen muß, daß man den Anbau von Früchten, die viel tieriſche Arbeitsleiſtungen bean⸗ ſpruchen, einſchränkt und dafür den Anbau ſolcher, die keine oder ſehr wenig Geſpannleiſtung erfordern, ausdehnt. Am beſten und einfachſten erreicht man dies durch Aufnahme von einigen Weide⸗ ſchlägen in die Fruchifolhe wie ſolches bei der Feldgraswirtſchaft geſchieht. Wie ſtark die Zugviehhaltung im Deutſchen Reich gegen⸗ wärtig iſt, läßt ſich mit Sicherheit nicht feſttellen Nach der letzten, im Jahre 1873 darüber aufgenommenen Statiſtik betrug die Zahl der zur landwirtſchaftlichen Arbeit benutzten Pferde, Zugochſen und Kühe, ſämtlich auf Pferde reduziert, 3 762 889. Dabei ſind 2 Pferde= 3 Ochſen= 9 Kühen gerechnet. Nach der Bodenſtutiſtt von 1878 betrug die geſamte Acker⸗ und Gartenfläche im Deutſchen Reich 26 133 515 ha. Auf eine Pferdekraft kamen alſo 6,24 ha Acker⸗ und Gartenland. 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. a) Die verſchiedenen Arten der ländlichen Arbeiter. Die ländlichen Arbeiter laſſen ſich zunächſt in zwei Haupt⸗ gruppen teilen, in das Geſinde und in die Tagelöhner. Es giebt allerdings auch Übergangsſtufen zwiſchen beiden und es iſt zuweilen nicht möglich, mit Beſtimmtheit zu ſagen, ob ein Arbeiter Arbeits⸗ tage 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. 77 zu dieſer oder jener Gruppe gehört. Im allgemeinen und in der Regel iſt aber die Grenze zwiſchen Geſinde und Tagelöhner leicht zu ziehen. Zu dem Geſinde zählt man die Perſonen, welche ſich zu beſtimmten Dienſtleiſtungen verpflichtet haben und hierfür außer einem feſten, auf eine gewiſſe Periode(Jahr, Monat) verein⸗ barten Geldlohn volle Naturalverpflegung ſeitens des Arbeitgebers beziehen. Das Geſinde wohnt im Hauſe ſeines Brotherrn, gehört im weiteren Sinne zu deſſen Familie und muß jederzeit, unter Umſtänden auch bei Nacht, zur Verfügung ſtehen, wenn die Natur der von ihm übernommenen Verpflichtung ſolches erfordert. Hieraus iſt es erklärlich, daß man zum Geſindedienſt vorzugsweiſe unverheiratete Perſonen nimmt. Ihnen werden ſolche Obliegenheiten übertragen, die ſich an keine beſtimmten Tagesſtunden binden laſſen, die gleich⸗ zeitig nach einer gewiſſen Richtung hin eine beſondere Übung oder Geſchicklichkeit erfordern. Dahin gehört namentlich die Wartung und Pflege der Zug⸗ und Nutztiere ſowie die Beſorgung des inneren Haushaltes. Verheiratete Geſindeperſonen hält man ſeltener, weil ſie ſehr teuer zu ſtehen kommen. In größeren Betrieben pflegt aber doch eine beſchränkte Anzahl ſolcher zu ſein. Ihnen fällt ge⸗ wöhnlich die Aufgabe zu, die übrigen Geſindeperſonen anzuleiten und zu beaufſichtigen. Bei umfangreichen Beſtänden an Rindvieh, Pferden oder Schafen pflegt man immer wenigſtens eine, oft mehrere ver⸗ heiratete Geſindeperſonen zu haben, denen die Verantwortung für die ſachgemäße Behandlung des geſamten Viehſtandes oder einer einzelnen Gruppe desſelben übertragen wird. In einzelnen Diſtrikten Deutſchlands werden auch Geſindeperſonen für die Feldarbeit gehalten; man bezeichnet dieſe wohl als Feld⸗ geſinde zum Unterſchied von der eben geſchilderten Gruppe, dem Hofgeſinde. Unter Tagelöhnern verſtehen wir diejenigen Arbeiter, die während der ortsüblichen Arbeitsſtunden die verſchiedenen, in dem landwirtſchaftlichen Betrieb beſtändig wechſelnden Verrich⸗ tungen vornehmen müſſen. Sie empfangen für ihre Leiſtungen einen auf den Tag berechneten Lohn, der entweder aus baarem Geld oder auch außerdem aus Naturalien beſteht. Der Naturallohn wird dabei oft oder vielmehr meiſtenteils für eine längere Periode vereinbart. Man unterſcheidet bei den Tagelöhnern zwiſchen freien und kontraktlich gebundenen. 78 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Die freien Tagelöhner haben keinen Dienſtvertrag. Wenn nicht ausnahmsweiſe oder vorübergehend eine andere Verabredung getroffen iſt, ſo können ſie jeden Tag freiwillig gehen oder von dem Arbeitgeber entlaſſen werden. Sie wohnen entweder irgendwo zur Miete und heißen dann Einlieger oder ſie haben ein eigenes Haus ſowie etwas Land im Beſitz und werden dann als Häusler, Büdner, Eigenkäthner, grundbeſitzende Tagelöhner bezeichnet. Die Einlieger bilden die am ungünſtigſten geſtellten länd⸗ lichen Arbeiter, da ſie lediglich auf den Lohnverdienſt angewieſen ſind, der im Winter häufig fehlt, namentlich dort, wo der Winter lang und ſtreng iſt. Ungleich beſſer ſind die Häusler daran. Ihr kleiner Beſitz gewährt ihnen Wohnung und gewöhnlich einen nicht unerheblichen Teil der für die Ernährung nötigſten Bedürfniſſe. Sie bauen ſich Kartoffeln, Gemüſe, halten eine Kuh oder doch eine Ziege, Geflügel und häufig auch ein oder ein paar Schweine. An Tagen, wo der Lohnverdienſt fehlt, können ſie ihre Arbeitskraft in der eigenen Wirtſchaft durch Bearbeitung und Düngung der Felder, durch Reparatur der Gebäude und Geräte u. ſ. w. nützlich verwerten. Die grundbeſitzenden Arbeiter bilden im Durchſchnitt die wohlhabendſte, fleißigſte, ſparſamſte und intelligenteſte Gruppe unter den ländlichen Tagelöhnern. Zu den freien Tagelöhnern rechnet man auch die Wander⸗ arbeiter, häufig Sachſengänger genannt. Sie kommen im Sommer für kürzere oder längere Zeit aus anderen Gegenden, namentlich aus den öſtlichen Diſtrikten Deutſchlands oder aus Polen oder Rußland, und arbeiten auf größeren Gütern im Tagelohn oder im Akkord. Für den Winter gehen ſie wieder in ihre Heimat zurück. Beſonders zahlreich ſind ſie dort vertreten, wo durch den ausgedehnten Anbau von Zuckerrüben oder ſonſtigen Hackfrüchten ein großer Bedarf an menſchlichen Arbeitskräften obwaltet. Die kontraktlich gebundenen Tagelöhner auch Guts⸗ tagelöhner, Hoftagelöhner, Inſtleute, Inſten, Gärtner, Dreſchgärtner genannt, finden ſich vorwiegend auf den großen Gütern des nordöſtlichen Deutſchlands. Sie bilden dort, weil es an freien Arbeitern fehlt, die zahlreichſte Gruppe der ländlichen Tage⸗ löhner. Mit dem Gutsherrn ſtehen ſie in einem, viertel⸗ oder halbjährlich kündbaren, Kontraktsverhältnis. Gemäß desſelben er⸗ halten ſie Wohnung, Brennmaterial, etwas Garten⸗ und Kartoffelland, Winterfutter und Weide für eine Kuh, einen Anteil an dem er⸗ droſchenen Getreide, zuweilen auch noch ſonſtige Naturalien. Außer⸗ Wenn redung n den do zur Haus dner, länd wieſen Linter aran. einen niſſe. eine An ft in Alder, Die dſte, ichen 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. 79 dem bekommen ſie für jeden geleiſteten Arbeitstag noch einen, allerdings geringen Geldlohn. Dem Werte nach pflegt aber der Naturallohn den Geldlohn weit zu überwiegen. Dafür müſſen die Inſtleute täglich anf herrſchaftliche Arbeit kommen, zu dieſem Zweck ſich auch noch einen gemieteten Dienſtboten, Scharwerker oder Hofgänger genannt, halten. Auch pflegt die Frau des Gutstagelöhners ver⸗ pflichtet zu ſein, im Sommer, wenn es verlangt wird, in dem guts⸗ herrlichen Betriebe zu arbeiten. Der Scharwerker oder die Frau des Inſtmannes empfangen für jeden geleiſteten Arbeitstag einen im Kontrakt feſtgeſtellten Geldlohn. In dem landwirtſchaftlichen Betrieb werden männliche und weibliche Perſonen, Erwachſene und Kinder beſchäftigt. Den Männern fallen vorzugsweiſe die Arbeiten zu, welche eine größere Körperkraft erfordern wie Säen, Mähen, Dreſchen, Erdarbeiten u. ſ. w. Den Frauen, Halberwachſenen und Kindern verbleiben die leichteren Verrichtungen wie Jäten, Hacken, die weniger anſtrengenden Ernte⸗ arbeiten u. ſ. w. In ſolchen leiſten ſie wegen ihrer größeren Beweg⸗ lichkeit oft dasſelbe wie ein Mann. Frauen und Kinder benutzt man vorzugsweiſe in den Perioden, in welchen die landwirtſchaftlichen Arbeiten ſehr drängen; ſo nament⸗ lich zum Bearbeiten der Hackfrüchte, in der Heu⸗ und Getreideernte, zum Ausnehmen der Wurzelgewächſe. Bei allen dieſen Maßregeln giebt es viele Verrichtungen, welche der Arbeitskraft von Frauen und ſelbſt von Kindern im Alter von 12— 14 Jahren durchaus an⸗ gemeſſen ſind. Eine Schädigung der Geſundheit dieſer Perſonen iſt um ſo weniger zu befürchten, als die Arbeiten im Freien ſtatt⸗ finden, auch größeren Teils nur bei guter Witterung ausgeführt werden können. Außerdem geſtatten jene Verrichtungen zeitweiſe Unterbrechungen. Es iſt daher ſehr wohl möglich, daß die Frauen am Vormittag ihren Haushalt beſorgen und am Nachmittag Lohn⸗ arbeit verrichten; ebenſo, daß die Kinder einige Stunden am Tage die Schule beſuchen und die übrige Zeit auf dem Felde thätig ſind. Für letztere liegt hierin noch der Vorteil, daß ſie von Jugend auf und faſt ſpielend die wichtigſten landwirtſchaftlichen Verrichtungen ſelbſt ausüben lernen. Infolgedeſſen braucht der landwirtſchaft⸗ liche Arbeiter nicht ebenſo wie der Handwerker und viele Fabrik⸗ arbeiter erſt eine Lehrzeit durchzumachen, bevor er auf Lohn Anſpruch erheben darf. Durch den Arbeitsverdienſt der Frauen und Kinder kann das geſamte Einkommen einer Tagelöhnerfamilie nicht unerheb⸗ lich geſteigert werden. 80 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Dem Gutsbeſitzer gewährt die Verwendung von Frauen und Kindern zur Arbeit den großen Vorteil, daß er den im Sommer beſonders ſtarken Bedarf an Tagelöhnern vollſtändiger und mit geringeren Koſten befriedigen kann, als wenn er blos auf Männer und ledige weibliche Perſonen angewieſen wäre. b) Der Bedarf an menſchlichen Arbeitskräften. In dem landwirtſchaftlichen Betrieb iſt der Bedarf an Arbeits⸗ kräften während der einzelnen Jahreszeiten ein ſehr verſchiedener. Er iſt viel größer in der Sommerperiode d. h. von Beginn der Frühjahrsbeſtellung bis zur Beendigung der Hackfruchternte, als in der Winterperiode. Auch innerhalb der Sommerperiode ſind nicht uner⸗ hebliche Abweichungen. Während deren zweiten Hälfte iſt der Bedarf an Arbeitskräften ſtärker, als während der erſten Hälfte. Auch wechſelt der Bedarf im Sommer häufig tageweiſe je nach den augenblicklichen Witterungsverhältniſſen. Durchſchnittlich kann man annehmen, daß der Bedarf in dem Vierteljahr vom 1. Juli bis 1. Oktober mindeſtens das Dreifache von dem Bedarf im Vierteljahr vom 1. Januar bis 1. April beträgt. Daraus ergeben ſich für Arbeitgeber wie Arbeit⸗ nehmer große Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten. Ferner wird es dadurch unmöglich gemacht, den Bedarf an menſchlichen Arbeits⸗ kräften für eine Wirtſchaft rechnungsmäßig ebenſo genau feſtzuſtellen, als es bezüglich der tieriſchen Arbeitskräfte angängig iſt. Hierzu liegt allerdings auch nicht die gleiche Notwendigkeit vor, da man überall eine größere oder geringere Zahl von Perſonen verfügbar hat, die man nach Bedarf zur Arbeit heranziehen oder auf deren Hilfe man verzichten kann: Frauen, Kinder, grundbeſitzende Arbeiter, die nicht auf ſtändigen Lohnverdienſt angewieſen ſind. Immerhin aber haben ſowohl der Arbeiter wie der Arbeitgeber ein Intereſſe daran, daß, ſo viel als möglich, nach einem ge⸗ wiſſen Ausgleich in dem Bedarf an Arbeitskräften geſtrebt wird. Die Mittel dazu ſind folgende: ausgedehnte Anwendung von Maſchinen, die im Sommer Menſchenhände ſparen, wie Hack⸗, Mäh⸗ und ſonſtige Erntemaſchinen; Ausführung möglichſt vieler Sommerarbeiten im Akkord; Beſchränkung der Maſchinenarbeit im Winter, namentlich bezüglich der Dreſchmaſchine; Ausführung von Arbeiten im Winter, die zwar nicht durchaus nötig, aber doch zweckmäßig ſind und die aufgewendeten Koſten annähernd bezahlt machen. Zu den letzt⸗ genannten Verrichtungen können mancherlei Erd⸗ und Meliorations⸗ — auen in und auf 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. 81 arbeiten wie Grabenreinigen, Entwäſſerungsanlagen, Mergeln, Compoſt⸗ bereitung gehören. Will man zu irgend einem Zweck die Menge der für eine Wirtſchaft nötigen Arbeitskräfte berechnen, ſo verfährt man folgender⸗ maßen. Zunächſt iſt die Menge der im Jahr vorhandenen Arbeits⸗ tage feſtzuſtellen. Nach Abzug der Sonn⸗ und Feiertage beträgt dieſelbe im Durchſchnitt des Deutſchen Reichs 290— 300; die höhere Zahl trifft für evangeliſche, die niedere für katholiſche Bezirke, in denen mehr kirchliche Feſttage zu ſein pflegen, zu. Dann hat man nach Maßgabe der Wirtſchaftsorganiſation zu ermitteln, welche Arbeiten im Laufe des Jahres vorzunehmen ſind, und wie viel Arbeitstage dieſe erfordern. Durch Diviſion der im Jahr vorhandenen Arbeitstage in die im Laufe des Jahres zu leiſtenden erhält man die Zahl der durchſchnittlich täglich notwendigen Arbeitskräfte. Dabei empfiehlt es ſich, von vornherein die Rechnung getrennt aufzu⸗ ſtellen: einerſeits für die von Männern, andererſeits für die von Frauen und Kindern zu verrichtenden Arbeiten. Von Wichtigkeit iſt eine derartige Rechnung nur für die Sommer⸗ periode, da es im Winter nirgends an Arbeitern zu fehlen pflegt. Um ſie anzuſtellen, iſt es nötig, daß man die durchſchnittlich im Sommer verfügbaren Arbeitstage ermittelt. Deren Zahl iſt je nach den klimatiſchen Verhältniſſen ſehr verſchieden. Man kann als Durch⸗ ſchnitt annehmen, daß fallen: auf die Sommerperiode auf die Winterperiode Geſamttage V Arbeitstage Geſamttage V Arbeitstage im Weinklima 260 207 105 V 83 „ Weizenklima 221 175 144 115 „Roggenklima 188 150 177 140 Ausführliche Mitteilungen über den Bedarf an menſchlichen Arbeitskräften und über deſſen Feſtſtellung können mit Rückſicht auf den beſchränkten Raum hier nicht gemacht werden“). Ich laſſe deshalb blos einige kurze Zahlenangaben folgen, die wenigſtens einen gewiſſen Anhalt zu gewähren im Stande ſind weil ſie den Durchſchnitt von vielen und langjährigen in gut geführten Wirtſchaften gemachten Erfahrungen darſtellen. *) In dieſer Beziehung verweiſe ich auf mein Handbuch der land⸗ wirtſchaftlichen Betriebslehre(2. Aufl. S. 274— 284) und meine landwirtſchaftliche Taxationslehre(2. Aufl. S. 96—109). v. d. Goltz, Betriebslehre. 6 82 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Es werden im Jahresdurchſchnitt erfordert für je 100 preußiſche Morgen oder 25 ha Ackerland: an Jahres⸗ an Tagelöhnern löhnern(Geſinde⸗ Zuſammen perſonen) 1. bei extenſivem Betrieb und geringem Boden..... 3— 4,5 1,5— 2 4,5— 6,5 2. bei mittelmäßig intenſivem Betrieh.......... 5— 6 2— 2,5 7— 8,5 3. bei intenſivem Betrieb und mindeſtens mittelgutem Boden........... 7—P—8 2,5— 3 9,5- 11 4. bei ſehr intenſivem Betrieb und gutem Boden..... 8,5— 10,5 3— 3,5 11,5— 14 Werden ausſchließlich Gutstagelöhner gehalten und ſtellt jede Tagelöhnerfamilie durchſchnittlich täglich 2 ½— 3 Perſonen zur Arbeit, ſo kann man rechnen, daß, abgeſehen von den Geſinde⸗ perſonen, folgende Zahl von Familien für je 100 preußiſche Morgen oder für je 25 ha Ackerland erforderlich iſt: 1. bei extenſivem Betrieb 1— 1 ½ 2.„ mittlerem„ 1 2/,ß 2 ⁄½ 3.„ intenſivem„ 2 ½— 3 ⁄½. Die Zahl der Geſindeperſonen läüßt ſich viel ſicherer feſt⸗ ſtellen. Sie richtet ſich vorzugsweiſe nach dem Umfang der Zug⸗ und Nutzviehhaltung. Für vier mittelſtarke Pferde reicht ein Knecht aus, dem bei zweiſpänniger Arbeit noch ein Tagelöhner bei⸗ gegeben werden muß. Werden ſehr ſchwere Pferde gehalten, ſo hält man für je zwei Pferde einen Knecht. Im übrigen kann durch⸗ ſchnittlich beſorgen: 7 ein Knecht oder Wärter eine Magd bei bei Stallfütterung bei Weidegang BStallfütterung Stück Stück Stück Zugochſen........... 16— 20—— Maſtochſen.......... 10— 14—— Milchkühe(einſchl. d. Melkens) 15— 18— 10— 12 Milchkühe(ausſchl. d. Melkens) 20— 24 30— 40 15— 18 Jungvieh........... 30—— Zucht⸗ und Maſtſchweine.. 15— 18— 12— 15 Läuferſchweine........ 40— 50 100 30— 40 Schafe............ 250— 300 250— 300— 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. 83 Als Dienſtboten für die Hauswirtſchaft ſind mindeſtens eine Köchin und ein Stubenmädchen bei nicht bäuerlichen Wirtſchaften anzunehmen. In großen Wirtſchaften hat man je nach der Zahl der zu beköſtigenden Geſindeperſonen und des ſonſtigen Hausperſonals außerdem noch eine oder zwei Küchenmägde nötig. Ferner bedarf man in großen Wirtſchaften eine oder mehrere Perſonen zur Führung der Aufſicht über Geſinde und Tagelöhner; dieſelben haben in den einzelnen Gegenden verſchiedene Namen: Oberknecht, Vogt, Kämmerer, Meier u. ſ. w. In manchen Wirtſchaften iſt noch ein beſonderer Gärtner angeſtellt. Endlich iſt in Wirtſchaften, in denen ein zahlreiches Geſindeperſonal gehalten wird, gewöhnlich noch eine Wirtſchafterin zur Unterſtützung der Hausfrau nötig. Üüber die landwirtſchaftlichen Beamten, die in großen Betrieben unentbehrlich ſind, wird im dritten Hauptabſchnitt dieſes Buches ausführlich gehandelt werden. Man kann annehmen, daß in Wirtſchaften mit extenſivem Betrieb und einem Ackerareal von höchſtens 100 bis 125 ha oder 400 bis 500 preußiſchen Morgen, in ſolchen mit intenſivem Betrieb und einem Ackerareal von höchſtens 80 bis 100 ha oder 320 bis 400 preußiſchen Morgen der Betriebsleiter ohne Hilfe eines Beamten auskommen kann. Iſt das Ackerareal größer, ſo muß er noch einen Beamten neben ſich haben; überſchreitet das⸗ ſelbe 300 ha oder 1200 Morgen, ſo werden bei nicht extenſivem Betrieb zwei Unterbeamte nötig. c) Der Koſtenaufwand für die menſchlichen Arbeitskräfte. Der Koſtenaufwand für die menſchlichen Arbeitskräfte iſt um ſo bedeutender, je größer die bewirtſchaftete Fläche, nament⸗ lich das Ackerareal, iſt, eine je intenſivere Betriebsweiſe inne gehalten wird, je höher die Löhne für den einzelnen Arbeiter ſich ſtellen. Die Lohnhöhe richtet ſich wieder nach dem Verhältnis des Angebots von Arbeitskräften zu dem der Nachfrage nach ſolchen ſowie nach den örtlichen Lebensgewohnheiten der Arbeiter. Für den Arbeiter kommt nicht nur die abſolute Höhe des Geldlohnes, ſondern ebenſo der Preis der wichtigſten Lebens⸗ bedürfniſſe, vor allem aber des Brotgetreides, in Betracht. Schon Albrecht Thär hat deshalb vorgeſchlagen, den Arbeitslohn in einer beſtimmten Menge von Roggenkörnern auszudrücken und ihm ſind andere Schriftſteller gefolgt. Als Mannestagelohn für ländliche Arbeiter nehmen an: 6* 84 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Jahr der Höhe des Mannestagelohnes nach Roggenwert Angabe ſchwankt zwiſchen beträgt im Durchſchnitt Thär....... 1815— 13,5 Pfund Block...... 1839— 14,0„ Kleemann.... 1844 14 und 16,8 Pfund 15,4„ Schweitzer... 1854 10 und 18„ 13,5„ Bei den vom Kongreß deutſcher Landwirte in den Jahren 1873 und 1874 veranſtalteten Erhebungen wurden für die einzelnen deutſchen Länder und Landesteile ſowohl die Höhe des Geldlohnes wie auch deſſen Roggenwert ermittelt. Aus den im folgenden beiſpielsweiſe mitgeteilten Zahlen ergiebt ſich, daß in beiden Beziehungen große Unterſchiede vorhanden ſind. .7 Der Geldlohn repräſen⸗ Durchſchnittlicher* rr Namen des Landes oder Landesteils iannekaph lient wach deu ürtlichen Roggens Bayriſcher Reg.⸗Bez. Schwaben und Neuburg............. 1,70 Mark 23,0 Pfund Roggen Großherzogtum Oldenburg..... 1,80„ 22,3„„ Großherzogtümer Mecklenburg.... 1,60„ 20,4„„ Königreich Württemberg....... 1,62„ 20,0„„ Vagyriſche Rheinpfalz......... 1,51„ 18,6„„ Provinz Pommern.......... 1,46„ 18,6„„ Sächſiſche Kreisdirektion Leipzig.. 1,42„ 17,6„„ Provinz Weſtfalen.......... 1,55„ 17,4„„ Herzogtum Braunſchweig...... 1,43„ 17,2„„ Sächſiſche Kreisdirektion Bautzen.. 1,23„ 16,0„„ Bayriſcher Reg.⸗Bez. Mittelfranken. 1,13„ 15,5„„ Provinz Preußen......... 1,07„ 15,2„„ „ Sachſen........... 1,29„ 15,2„„ Bayriſcher Reg.⸗Bez. Unterfranken. 1,21„ 14,5„„ Provinz Schleſien.......... 0,82„ 10,8„„ Im Durchſchnitt des ganzen deutſchen Reiches ſtellte ſich der Mannestagelohn: während des Sommers auf 1,64 Mark „„ Winters„ 1,24„ im Durchſchnitt des Jahres„ 1,44„*). *) Die hier und in der vorigen Tabelle mitgeteilten Zahlen beziehen ſich auf ſtändig beſchäftigte männliche Arbeiter. ———,———— ellte ſehen 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. 85 Der durchſchnittliche Akkordlohn ſtellte ſich für den Mann im Deutſchen Reich auf 2,44 Mark. Zu demſelben verhält ſich alſo der Sommertagelohn wie 1:1,50, der Wintertagelohn wie 1: 1,70. Der durchſchnittliche Tagelohn für ſtändig beſchäftigte weib⸗ liche Perſonen bewegte ſich in den einzelnen Teilen des Reiches zwiſchen 0,43 und 1,18 Mark; im Durchſchnitt des ganzen Reiches betrug er 0,73 Mark, alſo 52,5% des Mannestagelohnes. Der Geſindelohn iſt nach ſeinem Geldwerte viel ſchwieriger feſtzuſtellen als der Lohn für Tagearbeiter, da ſein Hauptbetrag in dem Aufwand für die Verpflegung, die Koſt im weiteſten Sinne des Wortes, beſteht. Nach der oben angeführten Quelle betrug im Durchſchnitt des Deutſchen Reiches der Jahreslohn der Geſindeperſonen: barer Geldlohn Geldwert der Koſt Geldwert des Geſamtlohnes Mark Mark Mark für männliches Geſinde auf größeren Gütern 198,18 282.15 480,33 „ kleineren„ 178,92 267,54 446,46 für weibliches Geſinde auf größeren Gütern 111,93 241,95 353,88 „ kleineren„ 100,74 228,42 329,16 Das Einkommen einer ländlichen Arbeiterfamilie pflegt nicht unerheblich höher zu ſein, als der aus dem Lohne des Mannes ſich ergebende Jahresverdienſt. Denn zu dieſem tritt noch der etwaige Lohnerwerb von Frauen und Kindern, bei grundbeſitzenden Arbeitern und bei Gutstagelöhnern außerdem der Erwerb aus dem eigenen kleinen landwirtſchaftlichen Betrieb. Nach den 1873 angeſtellten Ermittelungen ſtellte ſich das Jahreseinkommen einer ländlichen Arbeiterfamilie: 1. bei den grundbeſitzenden Arbeitern im ſüd⸗ lichen Deutſchland auf.... 781,8 Mark 2. bei den Gutstagelöhnern im ördlihen Deutſchland auf.. 664,2„ 3. bei den grundbeſitzenden Arbeitern im nörd⸗ lichen Deutſchland auf... 627,9„ 4. bei den Einliegern im ſüdlichen Deutſchland auf.. 611,4„ . bei den Einliegern im vördlichen Deutſch⸗ land auf.......... 563,1„ Ot 86 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Seit dem Jahre 1873 ſind Lohn und Einkommen der länd⸗ lichen Tagelöhner im Durchſchnitt zwar etwas, aber nicht viel, ge⸗ ſtiegen; in einzelnen Gegenden hat ſogar ein Rückgang ſtattgefunden. Dagegen iſt in den Geſindelöhnen faſt überall eine Erhöhung ein⸗ getreten*). Die Löhnung der ländlichen Arbeiter erfolgt entweder bloß in barem Gelde oder teils in dieſem teils in Naturalien. Die freien Arbeiter erhalten in der Regel bloß Geldlohn, der Natural⸗ lohn fehlt entweder ganz oder iſt doch verhältnismäßig gering. Bei den Gutstagelöhnern pflegt der Naturallohn den erheblich größeren Teil des Geſamtlohnes auszumachen. Beſtehen die Naturalien aus Dingen, die zu den notwendigen Lebensbedürfniſſen gehören oder zur Erzeugung ſolcher von den Arbeitern verwendet werden können (Wohnung, Viehfutter, Landnutzung, Getreide u. ſ. w.); genügen ferner die gereichten Naturalien nach Menge und Beſchaffenheit den billiger Weiſe zu machenden Anſprüchen, ſo ſind mit der teilweiſen Natural⸗ löhnung wichtige Vorteile verbunden. Sie gewährt dem Arbeiter eine große Sicherheit, daß er ſtets über die wichtigſten Lebens⸗ bedürfniſſe verfügen kann und macht ihn bezüglich dieſer von den Schwankungen der Marktpreiſe unabhängig. Die Naturallöhnung verſchafft dem nicht grundbeſitzenden Arbeiter die Möglichkeit, eine eigene kleine Landwirtſchaft zu betreiben und dadurch ſein Einkommen erheblich zu vergrößern, ohne daß der Gutsherr eine Einbuße er⸗ leidet. Durch die Naturallöhnung wird eine Intereſſengemeinſchaft zwiſchen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern begründet und erſterem mannigfache Gelegenheit geboten, ohne Darbringung erheblicher materieller Opfer ſein Wohlwollen für die letzteren zu beweiſen. Den Gutstagelöhnern verſchafft die auf den großen Gütern des nörd⸗ lichen Deutſchlands in ſo ausgedehntem Maße zur Anwendung kommende Naturallöhnung viele von den Vorteilen, die den grund⸗ beſitzenden Arbeitern aus der Bewirtſchaftung ihres kleinen Boden⸗ beſitzes erwachſen. Der Lohn der ländlichen Arbeiter iſt meiſtenteils ein Zeitlohn d. h. er wird nach der auf die Arbeit verwendeten Zeit(Jahr, Monat, Woche, Arbeitstag) berechnet. Indeſſen kommt es auch öfters vor, daß der Lohn nach Maßgabe der Arbeitsleiſtung ge⸗ *) Vgl. hierüber von der Goltz, Die ländliche Arbeiterklaſſe und der preußiſche Staat, Jena 1893, S. 124 ff. ————— 2—„f 7. Die menſchlichen Arbeitskräfte. 87 währt wird. Man nennt dies Stück⸗, Akkord⸗, Verding⸗ Löhnung. Bei der Akkordlöhnung pflegt der Arbeiter in der nämlichen Zeit nicht unerheblich mehr als bei der Tagelöhnung zu leiſten. Findet jene nur periodiſch, alſo im Wechſel mit dieſer ſtatt, ſo kann man annehmen, daß die Mehrleiſtung mindeſtens ein Drittel aus⸗ macht. Dadurch wird der Lohnerwerb für den Arbeiter größer, während der Arbeitgeber den Gewinn hat, daß die nötigen Ver⸗ richtungen ſchneller ausgeführt werden oder daß er für die nämlichen Verrichtungen weniger Arbeiter braucht. Da die ländlichen Arbeiten im Sommer ſich häufig ſehr drängen, da ferner in den meiſten Gegenden Arbeitermangel herrſcht, ſo ſind dieſe Vorteile von großer Bedeutung. Allerdings birgt für den Arbeitgeber die Akkordlöhnung die Gefahr in ſich, daß die Beſchaffenheit der Arbeitsleiſtungen nicht gut iſt und für den Arbeiter die Gefahr, daß er ſeine Kräfte über⸗ mäßig anſtrengt. Dieſe Übelſtände verringern ſich aber oder ver⸗ ſchwinden ganz, wenn die Akkordlöhnung nur periodiſch und bloß bei ſolchen Verrichtungen angewendet wird, für welche ſie ſich be⸗ ſonders eignet. Zur Akkordlöhnung empfehlen ſich ſolche Arbeiten, deren Qualität auch nach der vollendeten Leiſtung gut beurteilt werden und aus deren mangelhafter Ausführung kein großer, hintennach nicht mehr auszugleichender Schaden erwachſen kann. Hierher gehören z. B. das Mähen, Dreſchen, die meiſten Erdarbeiten, bei einigermaßen geübten und zuverläſſigen Leuten auch das Jäten, Bearbeiten und Ausnehmen der Wurzelgewächſe. Dagegen ſind nicht in Akkord zu geben: das Säen, das Pflanzen von Setzlingen, das Legen von Kartoffeln oder gar von Drainröhren; ebenſowenig die Wartung und Pflege der Zug⸗ und Nutztiere ſowie Arbeiten, die mit Zug⸗ tieren ausgeführt werden oder deren Ausführung an gleichzeitige Leiſtungen von Zugvieh geknüpft iſt. Da letzteres bei ſehr vielen landwirtſchaftlichen Verrichtungen zutrifft, ſo wird ſchon aus dieſem Grunde der Kreis der Arbeiten, für welche die Akkordlöhnung zweckmäßiger Weiſe in Betracht kommen darf, ein beſchränkter. Für Arbeiten, bei denen Nutz⸗ oder Zugvieh paſſiv oder aktiv beteiligt iſt, muß die Akkordlöhnung ausgeſchloſſen werden, weil ſonſt die Gefahr vorliegt, daß die Tiere ſchlecht gepflegt oder überanſtrengt werden. Beſonders wichtig iſt die Anwendung der Akkordlöhnung in Zeiten, in denen die Arbeiten ſehr drängen. Man hat in ihr 88 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. alsdann ein vorzügliches Mittel, um den Übelſtand, der in dem ſo ſehr wechſelnden Bedarf an menſchlichen Arbeitskräften liegt, etwas auszugleichen. 8. Die umlaufenden Betriebsmittel ſowie das gegenſeitige Vertverhältnis und die Höhe der Verzinſung der verſchiedenen Beſtandteile des in der Landwirtſchaft wirkſamen Kapitals. Grund und Boden nebſt den Gebäuden faßt man, wie ſchon früher bemerkt wurde, unter dem Ausdruck„Grundkapital“ zu⸗ ſammen. Die übrigen bereits beſprochenen Betriebsmittel nennt man das ſtehende Kapital(ſiehe S. 8), auch wohl Anlagekapital. Sein charakteriſtiſches Merkmal iſt, daß es wiederholt gebraucht werden kann, bis es ſchließlich der gänzlichen Abnutzung unterliegt. Von ihm unterſcheidet ſich das umlaufende Kapital, deſſen einzelne Beſtandteile nur einmal von ihrem jeweiligen Beſitzer verwendet werden können und dabei gleichzeitig zum Verbrauch oder doch in andere Hände gelangen. Es gehören hierzu die für die Wirtſchafts⸗ führung notwendigen Vorräte an barem Geld, an Brotgetreide, Saatgut, Dungmitteln, Futtermitteln, Brennmaterialien u. ſ. w. Der Ausdruck„Betriebskapital“ wird in einem weiteren und in einem engeren Sinne gebraucht. In jenem umfaßt er das ſtehende und umlaufende Kapital zuſammen, in dieſem nur das letztere. Verſteht man unter Betriebskapital bloß das umlaufende, ſo bezeichnet man das ſtehende als das Anlagekapital. Bezüglich einzelner Gegenſtände ſind die Meinungen geteilt, ob ſie zum ſtehenden oder zum umlaufenden Kapital oder auch zum Grundkapital gerechnet werden müſſen. Dahin gehört die auf dem Felde gemachte Einſaat oder überhaupt die ganze Feldbeſtellung, von Albr. Thär das Feldinventar genannt, welches von einigen dem Grundkapital, von anderen dem ſtehenden, von wieder anderen dem umlaufendem Betriebskapital zugeteilt wird. Auch bezüglich des Maſtviehes und ſelbſt des zum Verkauf aufgezogenen Jung⸗ viehes herrſchen Meinungsverſchiedenheiten darüber, ob dieſe Tiere dem ſtehenden oder dem umlaufenden Kapital zuzurechnen ſind. Auf die Erörterung dieſer etwas ſchwierigen Fragen kann hier nicht näher eingegangen werden. An einer anderen Stelle habe ich aus⸗ führlich den Nachweis zu erbringen verſucht, daß das Feldinventar ————=. ——.—,——— 8. Die umlaufenden Betriebsmittel ꝛc. 89 eem ſo zu dem Grundkapital, das Maſt⸗ und Aufzuchtvieh zu dem ſtehenden etas Betriebskapital gehört*). Das umlaufende Betriebskapital ſetzt ſich aus Gegenſtänden zuſammen, die nach Art und Menge ſtetig wechſeln. Bald ſind viele, bald ſind wenige Vorräte an barem Geld, an Futter⸗ und ſeilig Dungmitteln, an Brot⸗ und Saatgetreide u. ſ. w. vorhanden. Man denen kann daher nicht wie bei dem ſtehenden Kapital für die zur Wirt⸗ b lals. ſchaftsführung notwendige Menge der einzelnen Teile des umlaufenden Kapitals beſtimmte Zahlen⸗ und Wertgrößen ermitteln. Dagegen V ſchon pfilegt in geordneten Betrieben der Wert der geſamten umlaufenden ¹ zu⸗ Betriebsmittel während des ganzen Jahres ein ziemlich gleichbleibender t man zu ſein. Weil hiernach die Feſtſtellung der einzelnen Beſtand⸗ vital. teile des umlaufenden Kapitals weder möglich noch erforderlich iſt, V raucht ſo verfährt man am beſten in der Weiſe, daß man für die Menge V vliegt. bezw. den Wert des ganzen umlaufenden Kapitals einen einheitlichen zelne Betrag zu ermitteln ſucht. Folgende Grundſätze ſind dabei anzu⸗ endet wenden. h in Die weſentliche Beſtimmung des umlaufenden Kapitals iſt die, afts⸗ daß man damit die Wirtſchaftskoſten beſtreitet. Letztere werden eide, wieder hauptſächlich bedingt durch die Notwendigkeit, das ſtehende Kapital zu unterhalten, in Betrieb zu ſetzen und auszunutzen. Je umfangreicher das ſtehende Kapital iſt, deſto größer muß auch das 1er umlaufende Kapital ſein. Der Bedarf an ſtehendem Betriebskapital d richtet ſich, wie in früheren Abſchnitten eingehend nachgewieſen wurde, ud. nach dem Umfang und der Beſchaffenheit des zur Wirtſchaft ge⸗ Whe hörenden Areales ſowie nach der Art des Betriebes. Es muß daher, wie zwiſchen ſtehendem und umlaufendem Kapital, ſo auch teilt zwiſchen dem Umfange und dem Werte der bewirtſchafteten Fläche zum und dem Wert des umlaufenden Kapitals ein Verhältnis beſtehen, dem für welches ſich beſtimmte Zahlengrößen finden laſſen. Da nun ung, der Wert des ſtehenden Kapitals und gleicherweiſe der Um⸗ igen fang oder Wert des Grundkapitals einer mehr oder minder eren genauen Feſtſtellung fähig ſind, ſo geben dieſe Größen den beſten glich Anhalt für die Ermittelung des Bedarfes an umlaufendem Kapital. ng⸗ Statt des Wertes des Grundkapitals läßt ſich auch der Reinertrag Tiere benutzen, da beide in einem gewiſſen Verhältnis zu einander ſich Auf befinden. nicht—— aus⸗*) Vergl. mein Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ ntar lehre. 2. Aufl., S. 298— 301. 90 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Bezüglich des Bedarfes an ſtehendem und umlaufenden Betriebs⸗ kapital und bezüglich deſſen Feſtſtellung können für rationell geleitete Wirtſchaften folgende Angaben als durchſchnittlich zutreffend betrachtet werden. 4 Einen ſehr brauchbaren und vielfach benutzten Maßſtab für die Höhe des geſamten Betriebskapitales(ſtehendes und umlaufendes) gewähren die bei Pachtungen vorkommenden Verhältniſſe. Der Pächter pflegt der Eigentümer des Betriebskapitals zu ſein, in dem Pachtzins zahlt er dem Beſitzer des Grund und Bodens den Reinertrag des letzteren, die Landrente. Wie hoch das vom Pächter in den Betrieb geſteckte Kapital iſt, läßt ſich leicht feſtſtellen, ebenſo iſt der Pachtzins bekannt. Aus den zahlreichen hierüber gemachten Ermittelungen geht nun hervor, daß das Betriebskapital in deutſchen Wirtſchaften zwiſchen dem vier⸗ bis zehnfachen Betrage des Pacht⸗ zinſes ſchwankt und daß es bloß ausnahmsweiſe über den zehnfachen hinausgeht oder hinter dem vierfachen zurückbleibt. Wirtſchaften mit einem Betriebskapital von nur dem vier⸗ bis ſechsfachem Betrage des Pachtzinſes gehören zu den extenſiv betriebenen oder haben einen durch außergewöhnliche Umſtände herbeigeführten beſonders hohen Pachtzins; Wirtſchaften mit einem Betriebskapital von mehr als dem achtfachen des Pachtzinſes gehören zu den intenſiv betriebenen oder haben einen durch außergewöhnliche Umſtände herbeigeführten beſonders niedrigen Pachtzins. Repräſentiert der Pachtzins 4% vom Werte des Grund⸗ kapitals(Grund und Boden ſowie Gebäude zuſammen), oder iſt mit anderen Worten das Grundkapital 25 Mal ſo hoch als der Pachtzins, ſo macht ein Betriebskapital von dem ſechs⸗ bis acht⸗ fachem Betrage des Pachtzinſes 24— 32% des Grundkapitals aus. Von dieſem geſamten Betriebskapital fallen etwa auf das ſtehende und% auf das umlaufende; erſteres ſtellt demnach den fünffachen, letzteres den zweifachen Betrag des Pachtzinſes dar. Geht man von dem Wert des ſtehenden Kapitals als einer im einzelnen Fall unſchwer feſtzuſtellenden Größe aus, ſo kann man ſagen, daß das umlaufende Kapital 40% des ſtehenden ausmachen müſſe. Das umlaufende Kapital darf unter keinen Umſtänden zu niedrig bemeſſen werden. Denn es iſt zu einer energiſchen Wirt⸗ ſchaftsführung vor allem nötig. Ein zu hohes umlaufendes Kapital kann dem Landwirt auch keinen oder doch keinen nennenswerten Verluſt bringen, da er den zeitweilig unverwendbaren Überſchuß ———————„——— 8. Die umlaufenden Betriebsmittel ꝛc. 91 heutzutage ſtets bei einem Bankier, einer Darlehns⸗ oder Sparkaſſe niederzulegen pflegt und Zinſen dafür empfängt. Berechnet man das Betriebskapital auf die bewirtſchaftete Ackerfläche, ſo beträgt dasſelbe unter mittleren Verhältniſſen 300— 500 Mark pro Hektar Ackerland; bei extenſiven Betrieben ſinkt es auf 200— 300 Mark, bei intenſiven ſteigt es auf 500— 600 Mark oder noch darüber. Allerdings pflegt die Summe des erforderlichen Betriebskapitals nicht in dem gleichen Verhältnis wie der Wert des Grund und Bodens zu ſteigen. Mit anderen Worten ausgedrückt heißt dies: wo wegen der Möglichkeit, ſehr intenſiv zu wirtſchaften, der Wert des Grund und Bodens ſehr hoch iſt, braucht man nicht ein dieſem höheren Wert entſprechend höheres Betriebskapital, als dort, wo man durch die Verhältniſſe gezwungen iſt, extenſiver zu wirtſchaften und wo der Wert des Bodens deshalb ein geringer iſt. Durch dieſe Thatſache wird aber noch nicht der allgemein gültige Satz umgeſtoßen, daß mit dem Werte des Grund und Bodens und mit der Intenſivität des Betriebes auch die Höhe des erforderlichen Betriebskapitals wächſt. Für die Feſtſtellung des Bedarfs an dem⸗ ſelben mögen folgende Zahlen als Anhalt dienen. An geſamtem Betriebskapital werden erfordert: in Proz. des im Multiplum Grundkapitals des Pachtzinſes 1. bei ſehr extenſivem Betrieb.. 16% das 4 fache, 2.„ mäßig extenſivem„.. 24„„ 6„ 3.„ mittlerem„ 28„„ 7„ 4.„ intenſivem„. 32„„ 8„ 5.„ ſehr intenſivem„. 40„„ 10„ Durchſchnitt von 1—5... 28% das 7 fache. Davon nimmt in Anſpruch das ſtehende Betriebskapital das umlaufende Betriebskapital Prozente des im Multiplum Prozente des im Multiplum Grundkapitals des Pachtzinſes Grundkapitals des Pachtzinſes bei 1 11% das 2 ⅜ fache 5% das 1 ½¼ fache 2. 18 1„ 4 ⁄½ 6 7„ 7 1¹⁰2 7 77 3. 20 77 74 5 77 8 77 2 27 „ 4. 22„ 1, 5 ½ 1„ 10„ 2 ⁄½ 71 „ 5. 28„„(„ 12„„ 3„ im Durchſchn. rund 20% das 5 fache 8% das 2 fache ☚ 92 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel. Von dem ſtehenden Betriebskapital fallen durchſchnittlich 1— 3⁄16 oder 25— 30% auf das tote, 10— ¾ oder 70— 75% auf das lebende Inventar. Die für die Höhe des Betriebskapitals entſcheidenden ſachlichen Geſichtspunkte und maßgebenden Zahlenverhältniſſe faſſe ich in folgenden Sätzen zuſammen: 1. Mit der ſteigenden Intenſivität des Betriebes wächſt auch der Bedarf an Betriebskapital, ſowohl pro Hektar Ackerland wie auch im Verhältnis zum Grundkapital und zum Pachtzins berechnet, falls es ſich um ein und dasſelbe Gut oder um mehrere Güter von ähnlicher Lage und ähnlicher Produktivität des Bodens handelt. 2. Güter, deren ungünſtige Lage oder Bodenbeſchaffenheit eine extenſive Bewirtſchaftung erforderlich machen, brauchen zwar pro Hektar Ackerland weniger, aber im Verhältnis zum Grundkapital und zum Pachtzins mehr Betriebskapital als ſolche, deren günſtige Lage oder Bodenbeſchaffenheit auf einen intenſiven Betrieb hinweiſen. 3. Für die weit überwiegende Mehrzahl der deutſchen Wirt⸗ ſchaften kann man annehmen, daß das Betriebskapital zwiſchen 200— 600 Mark pro Hektar Ackerland beträgt. Wirtſchaften mit einem Betriebskapital von unter 300 Mark ſind als extenſive, ſolche von 500 Mark oder darüber als intenſive zu bezeichnen. 4. Die Höhe des Betriebskapitals bewegt ſich, mit geringen Ausnahmen, in den gut geleiteten Wirtſchaften zwiſchen dem vier⸗ bis zehnfachen Betrage der Pachtrente. Wirtſchaften mit einem Betriebskapital in Höhe des vier⸗ bis ſechsfachen der Pachtrente ſind entweder ſehr extenſiv betriebene oder die Pachtrente iſt bei ihnen wegen der beſonders günſtigen wirtſchaftlichen Verhältniſſe ungewöhnlich hoch. Wirtſchaften mit einem Betriebskapital von mehr als dem achtfachen Betrage der Pachtrente ſind entweder ſehr intenſiv betriebene oder ſolche, bei denen wegen der beſonders ungünſtigen wirtſchaftlichen Verhältniſſe die Pachtrente ſich ungewöhnlich niedrig ſtellt. 5. Betrachtet man die Pachtrente als die 4 prozentige Ver⸗ zinſung des Grundkapitals, ſo macht das Betriebskapital 16— 40% des Grundkapitals aus. Für den niederen oder höheren Prozentſatz findet das unter Punkt 4 Geſagte Anwendung. 6. Die Ausdrücke extenſiv und intenſiv bezeichnen relative Begriffe. Braucht man dieſe Begriffe zur Beſtimmung der Höhe des erforderlichen Betriebskapitals, ſo kommt man zu anderen Reſul⸗ taten, wenn man ſie auf ein und dasſelbe Gut bezw. auf Güter, 8. Die umlaufenden Betriebsmittel ꝛc. 93 die unter den nämlichen wirtſchaftlichen Verhältniſſen ſich befinden, anwendet, als wenn man ſie bei verſchiedenen Gütern zu Grunde legt, deren allgemeine wirtſchaftliche Verhältniſſe voneinander ab⸗ weichen*). An Zinſen kann man in der deutſchen Landwirtſchaft 3— 4% vom Grundkapital annehmen. Das Betriebskapital als das weniger ſicher angelegte muß ſich höher verzinſen. Thatſächlich geſchieht dies auch, wie man aus den Reſultaten von Pachtbetrieben erſehen kann. Der verpachtende Gutsbeſitzer iſt heutzutage ſehr zufrieden, wenn er als Pachtzins 4% vom Werte des Grundkapitales empfängt. Andererſeits würde kein tüchtiger Landwirt die Pachtung eines Gutes übernehmen, wenn er auf keine höhere als eine 4 prozentige Ver⸗ zinſung des in die Wirtſchaft geſteckten Betriebskapitals rechnen könnte. A. Thär nimmt an, daß, wenn das Grundkapital 4% an Zinſen bringt, das ſtehende Betriebskapital mit 6%, das umlaufende mit 12% ſich verzinſen müſſe. Schweitzer nimmt als durchſchnittliche Verzinſung für das Grundkapital 3%, für das ſtehende Betriebs⸗ kapital 6%, für das umlaufende 8% an. Veit berechnet an Zinſen für das Grundkapital 4%, für das ſtehende Betriebskapital 5— 6%, für das umlaufende 7— 10%. Geht man davon aus, daß unter den gegenwärtigen Verhält⸗ niſſen das Grundkapital durchſchnittlich 3 ½% Zinſen bringt, ſo kann man für das ſtehende Betriebskapital eine Verzinſung von 5— 6%, für das umlaufende eine ſolche von 7— 8% annehmen. *) Die nähere Begründung der oben im Text kurz entwickelten Lehre vom Betriebskapital findet ſich in meinem Handbuch der landwirt⸗ ſchaftlichen Betriebslehre(2. Aufl., S. 297— 314) und in meiner land⸗ wirtſchaftlichen Taxationslehre(2. Aufl., S. 241— 276). Zweiter Abſchnitt. Die Betriebsarten vpder Wirtſchaftsſyſteme. * 1. Die für die Vahl der Betriebsart maßgebenden Verhältniſſe und die Einteilung der Wirlſchaftsſuſteme. a) Die Wahl des Wirtſchaftsſyſtems. Ein gut organiſierter landwirtſchaftlicher Betrieb ſoll einen wohl gegliederten Organismus darſtellen, in dem ein Glied das andere in ſeiner Wirkſamkeit unterſtützt. Demgemäß müſſen die einzelnen Betriebsmittel nach Art und Menge ſo ausgewählt werden, daß eins zu dem andern paßt und daß durch die gemeinſame Thätigkeit aller der Endzweck der landwirtſchaftlichen Unternehmung, der in der Erzielung eines möglichſt hohen dauernden Reinertrages beſteht, vollkommen erreicht wird. Die Grundſätze, nach denen dieſe Auswahl geſchieht, nennt man das Wirtſchaftsſyſtem. Es giebt mannigfaltige Wirtſchaftsſyſteme und es ſteht nicht in dem Belieben des Landwirts, welches davon er für ſich verwenden will. Jedes Wirtſchaftsſyſtem iſt nur unter beſtimmten Verhältniſſen zweckmäßig. Der Landwirt muß ſich daher bei der Wahl des Wirtſchaftsſyſtems nach den Umſtänden richten, unter denen gerade ſein Betrieb ſich befindet. Dabei kommen beſonders in Betracht: 1. Boden und Klima; 2. die Arbeiterverhältniſſe; 3. die Verkehrs⸗, Abſatz⸗ und Preisverhältniſſe; 4. die perſönliche Lage des Wirtſchafters; 5. der Umfang des Betriebes. 1. Boden und Klima. Dieſe beiden Umſtände fallen vor allem ins Gewicht, zumal ſie unabänderlich gegeben ſind. Der 1. Die für die Wahl der Betriebsart maßgebenden Verhältniſſe 2ꝛc. 95 Landwirt muß ſich fragen, welche Gewächſe er nach Maßgabe der Boden⸗ und klimatiſchen Verhältniſſe mit Erfolg bauen kann, welche den höchſten und ſicherſten Ertrag verſprechen. Je ungünſtiger Boden und Klima ſich geſtalten, deſto beſchränkter iſt er in der Auswahl der Feldfrüchte, deſto niedriger iſt deren Rohertrag, einen deſto geringeren Arbeitsaufwand machen ſie bezahlt; deſto kürzer iſt der Sommer, alſo die Zeit vom Beginn der Frühjahrsbeſtellung bis zur Vollendung der Hackfruchternte. Unter ungünſtigen Ver⸗ hältniſſen muß daher der Landwirt ſich mit dem Anbau der wenigen für ihn noch lohnenden Gewächſe begnügen; er muß diejenigen bevorzugen, die wenig Arbeit und Kapitalsaufwendungen erfordern; durch Einſchiebung von Weideſchlägen in die Fruchtfolge und durch Brachhaltung muß er an Arbeitsaufwand zu ſparen ſuchen. Mit anderen Worten, je ungünſtiger Boden⸗ und klimatiſche Verhältniſſe ſich geſtalten, deſto extenſiver muß er wirtſchaften; ebenſo umgekehrt. 2. Die Arbeiterverhältniſſe. Die einzelnen Ackerbaugewächſe nehmen ſehr verſchiedene Mengen von Arbeit in Anſpruch; Hack⸗ früchte und Handelsgewächſe viel mehr als Getreide, letzteres wieder mehr als Futterpflanzen und beſonders als Ackerweide. Wo großer Mangel an Arbeitskräften iſt oder wo der Lohn ſehr hoch ſteht, muß man den Anbau von Früchten, die viel Arbeit erfordern, einſchränken, den der übrigen ausdehnen. Auf die Erſparung an menſchlicher Arbeit wirkt namentlich die Aufnahme von Weideſchlägen in die Fruchtfolge. Einen wie ſtarken Einfluß in der That die Arbeiterverhältniſſe auf die Fruchtfolge ausüben, geht daraus hervor, daß in den Teilen des Deutſchen Reiches, in denen die Bevölkerung dünn iſt, die Ackerweide verhältnismäßig einen großen, die Hack⸗ früchte und Handelsgewächſe verhältnismäßig einen kleinen Raum einnehmen. Nach der Bodenſtatiſtik von 1893 beanſpruchten von der Acker⸗ und Gartenfläche Hackfrüchte und die Ackerweide Handelsgewächſe in Schleswig⸗Holſtein 5,36% 32,64% „ Oſtpreußen 10,31„ 7,84„ im Großherzogtum Heſſen 28,56„ 0,31„ „„ Baden 23,76„ 0,71„ Auf den Quadratkilometer kamen nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 Einwohner: in Schleswig⸗Holſtein 64,5, in Oſt⸗ preußen 53,0; dagegen in Heſſen 129,3, in Baden 109,9. 96 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. 3. Die Verkehrs⸗, Abſatz⸗ und Preisverhältniſſe. Während die beiden vorgehend beſ ſprochenen Umſtände weſentlich bloß für die Art der Bodennutzung in Betracht kommen, ſo ſind die Verkehrs⸗, Abſatz⸗ und Preisverhältniſſe nicht nur für dieſe, ſondern auch für die Richtung der Viehhaltung von großer Bedeutung. Bei der Organiſation ſeines Betriebes muß der Landwirt beſonders die Erzeugung ſolcher pflanzlichen und tieriſchen Produkte ins Auge faſſen, die er jeder Zeit leicht, ſicher und zu hohen Preiſen verwerten kann. Der Kreis dieſer Produkte wird um ſo größer, je dichter und wohl⸗ habender die Bevölkerung, namentlich die nicht Landwirtſchaft treibende, iſt, je beſſer die Verkehrswege, je geringer die Transportkoſten bis zum Abſatzorte ſind. Bei undichter Bevölkerung, bei weiter Ent⸗ fernung vom Marktorie bei ſchlechten Verkehrswegen muß der Land⸗ wirt auf die Erzeugung von ſolchen zum Verkauf beſtimmten Produkten verzichten, die eine geringe Aufbewahrungs⸗ und Transportfähigkeit beſitzen wie friſche Milch, Gemüſe, friſches Obſt, Eier, Geflügel oder er kann ſie doch nur in geringem Umfang betreiben. Umgekehrt iſt bei ſehr günſtigen Abſatzverhältniſſen der Land⸗ wirt in der glücklichen Lage, ſelbſt ſolche Produkte, die in der Regel keine marktgängigen ſind, ſondern zu den marktloſen gehören, wie Heu, Stroh und andere Ftaniel behufs Verkauf zu erzeugen. Er erzielt dann zuweilen aus ihnen einen erheblich höheren Ertrag, als wenn er ſie an das Nutzvieh verfüttert. Dies kann für ihn die gerechtfertigte Veranlaſſung bieten, die Nutzviehhaltung ſehr einzu⸗ ſchränken, alſo den ſogenannten viehſchwachen Betrieb einzuführen. Boden und Klima ſind ſo gut wie gar keinen Veränderungen unterworfen, auch die Arbeiterverhältniſſe pflegen ſich nur ſehr lang⸗ ſam zu ändern. Anders iſt es dagegen mit den Verkehrs⸗, Abſatz⸗ und Preisverhältniſſen. In dieſen hat ſich grade während der letzten Jahrzehnte ein großer Umſchwung vollzogen, der auch noch lange nicht beendet iſt. Durch Erbauung von Kunſtſtraßen, Eiſenbahnen, Kanälen, durch Verbeſſerung der Dampfſchifffahrt, durch Herabſetzung der Transport⸗Tarife werden neue Verkehrsgebiete erſchloſſen und verringern ſich die Transportkoſten. Viele deutſche Landwirte, die früher ihre Butter und ihr Fettvieh nur zu verhältnismäßig niedrigen Preiſen und in geringen Mengen in der Nachbarſchaft abſetzen konnten, verkaufen dieſelben jetzt in großen Quantitäten und zu verhältnis⸗ mäßig hohen Preiſen nach volkreichen Städten des In⸗ und Aus⸗ landes. Andrerſeits ſind die Preiſe für Wolle und Getreide ge⸗ ſunken, weil fremde Länder, ebenfalls in Folge der verbeſſerten —9———„— ——.——— 2„22— —————„——,„— ——— —.—. — —— ———[—— 1. Die für die Wahl der Betriebsart maßgebenden Verhältniſſe ꝛc. 97 Verkehrsmittel und in Folge günſtigerer Produktionsbedingungen, die Erzeugniſſe zu einem niedrigen Preis nach Deutſchland exportieren können. Durch die Umgeſtaltung der Verkehrsverhältniſſe hat die deutſche Landwirtſchaft während der letzten Jahrzehnte ſchon große Veränderungen erfahren. Die Schafhaltung und die Wollproduktion ſind zurückgegangen, die Rindviehhaltung, die Schweinehaltung, die Butter⸗ und Fleiſchproduktion haben zugenommen. In Folge der Einführung des Petroleums hat der Anbau von Olfrüchten nach⸗ gelaſſen, der erleichterte Abſatz für Zucker hat die Ausdehnung des Zuckerrübenbaues hervorgerufen. Die Anderung der Verkehrsverhält⸗ niſſe hat auf einzelnen Betriebe je nach ihrer örtlichen und wirt⸗ ſchaftlichen Lage ſehr verſchieden gewirkt und wird dies auch noch in Zukunft thun. Wie ſich dieſelben geſtalten und welchen Einfluß ſie auf die deutſche Landwirtſchaft im Ganzen und auf die einzelnen Betriebe ausüben werden, läßt ſich im voraus nicht beſtimmen. Dem einzelnen Landwirt muß es überlaſſen bleiben, die für ihn in Betracht kommenden Verkehrs⸗, Preis⸗ und Abſatzverhältniſſe genau zu prüfen, den ſtattfindenden Veränderungen unausgeſetzt ſeine Auf⸗ merkſamkeit zuzuwenden und danach ſeinen Betrieb einzurichten oder umzugeſtalten In der Gegenwart iſt dies eine beſonders wichtige, freilich auch ſchwierige Aufgabe, von deren zweckentſprechenden Er⸗ füllung das Endreſultat der Wirtſchaftsführung in hohem Grade abhängt. 4. Die perſönliche Lage des Wirtſchafters. Je beſſer der Betriebsleiter durch ſeine Vorbildung, ſeine geiſtigen und Charakter⸗ Eigenſchaften für ſeinen Beruf befähigt iſt, über je größere materielle Mittel er verfügt, deſto mannigfaltiger und intenſiver kann er die Wirtſchaft geſtalten, deſto eher kann er ſich auf ſchwierige und ge⸗ wagte Unternehmungen, die im Fall des Gelingens aber hohen Gewinn verſprechen, einlaſſen. Umgekehrt muß ein Landwirt, der weniger Kenntniſſe, weniger Energie und weniger materielle Mittel beſitzt, ſeinen Betrieb möglichſt einfach und überſichtlich einrichten. Seine Aufgabe iſt es, eher extenſiv als intenſiv zu wirtſchaften. Er muß Maßregeln, die einen ſicheren aber keinen gerade ſehr glänzenden Erfolg verheißen, vor ſolchen den Vorzug geben, die unſicherer ſind und nur bei beſonderer Tüchtigkeit und Wohlhaben⸗ heit des Betriebsleiters ein dem gemachten Aufwand entſprechendes Reſultat liefern. 5. Der Umfang des Betriebes. Schon im erſten Abſchnitt wurde an verſchiedenen Stellen darauf hingewieſen, daß der Umfang v. d. Goltz, Betriebslehre. 7 98 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. der Wirtſchaft auf die Art und Menge der einzelnen Betriebsmittel und in Folge deſſen auf die ganze Organiſation einen nicht unerheb⸗ lichen Einfluß ausübt. Dies gilt ſowohl für den Ackerbau wie für die Viehhaltung. Je kleiner der Betrieb iſt, deſto mehr können ſolche Gewächſe kultiviert und ſolche Zweige der Nutzviehhaltung getrieben werden, die viel menſchliche Arbeit und viel perſönliche Sorgfalt des Betriebsleiters erfordern. Der Handelsgewächsbau, der Gemüſe⸗ und Obſtbau, die Jungviehhaltung, die Geflügelzucht wird von dem bäuerlichen und Kleinſtellenbeſitzer mit mehr Vorteil betrieben, als von dem Großgrundbeſitzer. Andrerſeits iſt dieſer vor jenem begünſtigt bei Getreide⸗ und Futterbau, bei der Züchtung von Tieren, bei der Butter⸗ und Käſefabrikation, bei der Schaf⸗ haltung und bei dem Betrieb techniſcher Nebengewerbe. Hieraus folgt, daß ſelbſt in der nämlichen Gegend nicht immer dasjenige, was in größeren Wirtſchaften ſich bewährt hat, auch in kleineren ohne weiters Anwendung finden kann oder daß dasjenige, was ſich in dieſen lohnend erweiſt, auch in jenen rentabel ſein muß. Die genannten fünf für die Betriebsorganiſation maßgebenden Punkte müſſen im einzelnen Fall alle zuſammen in Erwägung gezogen und dann erſt kann das Wirtſchaftsſyſtem endgiltig feſtgeſtellt werden. Es kommt öfters vor, daß z. B. Boden und Klima auf eine ſehr intenſive Benutzung des Ackers oder eine ſehr intenſive Geſtaltung der Viehhaltung hinweiſen, daß aber wegen ungünſtiger Abſatz⸗ oder Arbeiterverhältniſſe eine ſolche nicht durchführbar iſt. Noch manche ſonſtige Fälle ließen ſich zum Beweis für die Thatſache an⸗ führen, daß nicht ſelten gewiſſe Umſtände eine beſtimmte Art des Betriebes begünſtigen, während wieder andere Umſtände dieſelbe unrätlich erſcheinen laſſen. b) Die Einteilung der Wirtſchaftsſyſteme. Die Art des Ackerbaubetriebs giebt in der weitaus über⸗ wiegenden Mehrzahl der Fälle der Wirtſchaft das am meiſten charakteriſtiſche Gepräge(ſ. S. 11). Unter allen Feldgewächſen bilden die mehlhaltigen Körnerfrüchte die bei weitem wichtigſte Gruppe; demnächſt folgen die Futterpflanzen, einſchließlich der zur Verfütterung beſtimmten Wurzelgewächſe und der Ackerweide. Die letztere hat noch für die Wirtſchaftsorganiſation die beſondere Bedeutung, daß ſie mehrere Jahre dasſelbe Feld einnehmen kann, ohne irgend welchen Aufwand an Arbeit oder Dünger zu bedürfen. Je nach⸗ dem nun die eine oder die andere Gruppe der geſamten Kultur⸗ 1. Die für die Wahl der Betriebsart maßgebenden Verhältniſſe ꝛc. 99 gewächſe bei der Benutzung des Ackerlandes in den Vordergrund tritt, muß ſich auch die ganze Organiſation des Betriebes verſchieden geſtalten. Diejenigen Wirtſchaften, in denen der überwiegende Teil der Ackerfläche zum Anbau von Halmgetreide benutzt wird, nennt man Körnerwirtſchaften. Findet ein regelmäßiger periodiſcher Wechſel in dem Anbau von eigentlichen Feldgewächſen und von Weidenutzung oder Grasbau auf dem Ackerlande ſtatt, ſo bezeichnet man dieſen Betrieb als Feldgraswirtſchaft. Der annähernd regelmäßige jährliche Wechſel zwiſchen Getreide oder anderen marktgängigen Pflanzen und zwiſchen Futterbau repräſentiert das Syſtem der Fruchtwechſelwirtſchaft. Wird das vorhandene landwirtſchaft⸗ lich benutzte Areal nur zum bei weitem geringeren Teil dem Acker⸗ bau unterzogen, zum überwiegenden Teile als Weide verwendet, ſo nennt man dieſe Betriebsart eine Weide⸗ oder Graswirtſchaft. Obige vier Syſteme ſtellen die Hauptgruppen der überhaupt geübten Betriebsarten dar. Außerdem giebt es noch einige, mehr untergeordnete Syſteme, die aber kaum als beſondere Wirtſchafts⸗ weiſen gelten können, die vielmehr weſentlich bloß als Modifikationen der Hauptgruppen betrachtet werden müſſen. Hierzu gehört die freie Wirtſchaft, bei der man von der Innehaltung eines feſten Syſtems abſieht und jedes Feld jedes Jahr ſo bebaut, wie es die augenblicklichen Verhältniſſe als zweckmäßig erſcheinen laſſen. Eine andere Abart iſt die ſogenannte Brandwirtſchaft, bei der ein periodiſch wiederkehrendes Brennen des AOckerlandes ſtattfindet. Sofern die Brandwirtſchaft in Verbindung mit der Waldfeldwirtſchaft vorkommt, kann ſie allenfalls als ein eigenes Betriebsſyſtem betrachtet werden. Dieſe charakteriſiert ſich nämlich durch den periodiſchen Wechſel in Benutzung des Bodens zum Ackerbau und zum Waldbau. Wirtſchaften, in denen techniſche Nebengewerbe in ſolcher Art und ſolchem Umfang vorkommen, daß ſie auf die ganze Organiſation des Betriebes einen erheblichen Einfluß ansüben, nennt man Wirtſchaften mit techniſchen Nebengewerben. Endlich kann man noch die ſogenannten viehloſen oder viehſchwachen Wirtſchaften, in denen die Nutzviehhaltung auf einen ungewöhnlich geringen Umfang beſchränkt iſt, als nach einem beſonderen Syſtem organiſiert betrachten. Bevor auf dieſe einzelnen Wirtſchaftsweiſen näher eingegangen wird, ſollen noch einige andere Einteilungen der Betriebsarten, die denkbar, auch hier und da zu machen verſucht ſind, kurz beſprochen worden. 7* 100 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. Man kann unterſcheiden zwiſchen extenſiven und intenſiven Betrieben. Jene ſind ſolche, die im Verhältnis zum Wert des Grundkapitals oder zum Umfang der bewirtſchafteten Fläche wenig Betriebskapital erfordern, dieſe ſolche, welche viel Betriebskapital beanſpruchen. Zu den extenſiven Wirtſchaftsſyſtemen gehört die Körner⸗ und Feldgraswirtſchaft, zu den intenſiven die Fruchtwechſel⸗ und die freie Wirtſchaft. Aber auch bei Innehaltung des nämlichen Wirtſchaſtsſyſtems können die einen Betriebe eine mehr extenſive, die anderen eine mehr intenſive Organiſation haben. Wenn z. B. eine Feldgraswirtſchaft unter zehn Ackerſchlägen fünf Grasſchläge hat, ſo iſt ſie extenſiver, als wenn ſie nur drei ſolche beſitzt. Extenſiv und intenſiv ſind Begriffe, die zwar nicht zu entbehren, die aber ſo un⸗ beſtimmt und in ihrer Anwendung örtlich und zeitlich ſo verſchieden ſind, daß eine Einteilung der Wirtſchaftsſyſteme darauf nicht ge⸗ gründet werden kann. Ebenſo wenig iſt es zuläſſig, die Betriebsweiſen nach der in ihnen vorwiegenden Art der Nutzviehhaltung zu unterſcheiden. Man ſpricht wohl von Molkerei⸗, Maſtvieh⸗, Zuchtvieh⸗Wirtſchaften, auch wohl von Schäferei⸗Wirtſchaften; aber wollte man alle Betriebe unter dieſe oder andere, der vorherrſchenden Richtung der Vieh⸗ haltung entnommenen Begriffe bringen, ſo würde man zu einer Einteilung gelangen, die den charakteriſtiſchen Merkmalen der Wirt⸗ ſchaftsorganiſation keine Rechnung trägt. Molkereibetrieb kommt z. B. vor in Verbindung mit Feldgras⸗, mit Fruchtwechſel⸗ und mit Weide⸗Wirtſchaft. Endlich erſcheint es möglich und für gewiſſe Zwecke ſogar not⸗ wendig, die Betriebe nach dem Umfang des zugehörigen Areals zu unterſcheiden. Daß letzterer auf die Wirtſchaftsorganiſation einen nicht unerheblichen Einfluß ausübt, wurde ſchon früher dargelegt (S. 97 und 98). Aber die Begriffe„große“,„mittlere“ und„kleine Wirtſchaft“ ſind für die Einteilung der Betriebsſyſteme aus zwei Gründen nicht zu verwenden. Einmal ſind es ganz relative Begriffe, die örtlich und zeitlich ſehr verſchieden angewendet werden und dann haben ſie gar keine direkte Beziehung weder zu der Art des Acker⸗ bau⸗ noch zu der des Viehzuchtbetriebes. Wenngleich die Extenſivität oder Intenſivität, die Richtung der Nutzviehhaltung und der Flächeninhalt nicht als Einteilungs⸗ prizipien für die Wirtſchaftsſyſteme zu benutzen ſind, ſo können ſie doch oft zu näherer Charakteriſierung der Betriebsweiſe dienen. Es wird daher auch bei Beſprechung der einzelnen Wirtſchaftsſyſteme 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 101 ſtets darauf hingewieſen werden, ob ſie mehr extenſiv oder mehr intenſiv ſind, ob ſie mehr für die eine oder die andere Richtung der Viehhaltung oder ob ſie mehr für den großen oder mittleren oder kleinen Betrieb ſich eignen. Den früheren Ausführungen gemäß werden die Wirtſchafts⸗ ſyſteme in nachſtehender Reihenfolge dargeſtellt werden: a) Körnerwirtſchaft; b) Feldgras⸗ oder Koppelwirtſchaft; c) Fruchtwechſelwirtſchaft; d) Weidewirtſchaft; e) freie Wirtſchaft; f) viehſchwache Wirtſchaft und Wirtſchaft mit Zwiſchenfruchtbau; g) Waldfeld⸗ und Brandwirtſchaft; h) Wirtſchaft mit techniſchen Nebengewerben. 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſuſteme. a) Körnerwirtſchaft. Hierzu rechnet man die Wirtſchaften, bei denen das Ackerland ganz oder doch zum überwiegenden Teil zur Erzeugung von Halm⸗ getreide verwendet wird. Die bekannteſte und verbreitetſte Form der Körnerwirtſchaft iſt die Dreifelderwirtſchaft. Etwa ein Jahrtauſend, von 800— 1800 nach Chriſti Geburt, war dieſelbe in Deutſchland und im ganzen mittleren Europa, wenn auch nicht die allein geübte, ſo doch die weitaus vorherrſchende Betriebsweiſe. Sie beſteht darin, daß das Ackerland in drei Teile, Felder genannt, eingeteilt iſt, von denen im jährlichen Wechſel eins mit Winter⸗ getreide, eins mit Sommergetreide beſtellt und eins der Brachbearbeitung unterworfen wird. An Futter gewährt das Ackerland außer der ſpärlichen Stoppel⸗ und Brachweide nur das Getreideſtroh. Nutz⸗ und Zugvieh ſind daher für die Befriedigung ihres Nahrungs⸗ bedürfniſſes faſt ausſchließlich auf die Wieſen und die ſtändigen Weiden angewieſen. Bei der Dreifelderwirtſchaft iſt eine ausreichende Futterproduktion und damit eine ausreichende Viehhaltung und Dünger⸗ produktion nur möglich, wenn die ſtändigen Futterflächen im Ver⸗ hältnis zum Umfang des AOckerlandes ſehr groß ſind. Dies pflegt 102 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. der Fall zu ſein, ſolange die Bevölkerung noch dünn und damit der Bedarf an Brotgetreide gering iſt, wie dies früher für das Deutſche Reich und andere benachbarte Länder zutraf. Nimmt aber mit ſteigender Bevölkerung das Ackerland ſtark zu, die ſtändige Futterfläche ebenſo ab, dann muß Mangel an Futter eintreten, wodurch zuerſt die Viehhaltung, demnächſt die Düngerproduktion und zuletzt die Ertragsfähigkeit des Ackerlandes geſchädigt werden. Dieſe üblen Folgen der Dreifelderwirtſchaft machten in den europäiſchen Kulturländern während der erſten Hälfte des 18. Jahrhunderts ſich ſehr empfindlich fühlbar und man war bemüht, ſie zu beſeitigen. Dabei ſtieß man aber meiſt auf große Schwierigkeiten, weil ſowohl die Geſetzgebung wie die örtlichen Gewohnheitsrechte ſeit Jahrhunderten durch die Dreifelderwirtſchaft beſtimmt worden waren. Ihrer Be⸗ ſeitigung mußte eine ebenſo ſchwierige wie tief einſchneidende Um⸗ geſtaltung des ganzen Agrarrechtes voraufgehen, welche dann auch zu Ende des 18. und in der erſten Hälfte des 19. Jahrhunderts für die einzelnen deutſchen Länder erfolgt iſt. An die Stelle der reinen Dreifelderwirtſchaft trat in ſehr vielen Fällen zunächſt die verbeſſerte. Bei dieſer wurde ebenfalls ein Drittel des Ackerlandes mit Wintergetreide und ein zweites mit Sommergetreide beſtellt; dagegen wurde das ehemalige Brachfeld ganz oder teilweiſe mit anderen Gewächſen, namentlich Futterpflanzen, bebaut. Dadurch entſtanden die Sechs⸗, Neun⸗, Zwölf⸗Felderwirt⸗ ſchaften, je nachdem man das frühere Brachfeld in zwei⸗, drei⸗ oder vierfacher Weiſe benutzte. Zur Verdeutlichung gebe ich folgende Beiſpiele. Reine Drei⸗ Verbeſſerte Dreifelderwirtſchaft: felder⸗ Sechs⸗Felder⸗ Neun⸗Felder⸗ Zwölf⸗Felder⸗ Wirtſchaft: wirtſchaft: wirtſchaft: wirtſchaft: 1. Brache 1. Klee 1. Klee 1. Brache 2. Wintergetreide 2. Wintergetreide 2. Wintergetreide 2. Wintergetreide 3. Sommergetr. 3. Sommergetr. 3. Sommergetr. 3. Sommergetr. 4. Wurzelgewächſe 4. Wurzelgewächſe 4. Klee 5. Wintergetreide 5. Wintergetreide 5. Wintergetreide 6. Sommergetr. 6. Sommergetr. 6. Sommergetr. 7. Hülſenfrüchte 7. Wurzelgew. 8. Wintergetreide 8. Wintergetreide 9. Sommergetr. 9. Sommergetr. 10. Hülſenfrüchte 11. Wintergetreide 12. Sommergetr. damt das aber ndige reten, n und Dieſe iſchen hſehr Dabei jl de derten auch etreide ggetr. üchte ttreide gett. 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 103 Die verbeſſerte Dreifelderwirtſchaft hat ſchon große Vorzüge vor der reinen. Die Bodenkräfte werden vollſtändiger ausgenutzt; es geht nicht ſo viel Land durch die Brachhaltung verloren; durch das Einſchieben von Klee und anderen Blattfrüchten zwiſchen die Getreidearten wird der Boden gelockert und von Unkraut ge⸗ reinigt und hierdurch die Brache ganz oder teilweiſe entbehrlich. Es wird mehr Futter auf dem Acker erzeugt, was vorteilhaft auf die Viehhaltung und die Düngerproduktion wirkt. Gleichzeitig wird der Umfang der Viehhaltung unabhängiger von der Menge der vorhandenen ſtändigen Futterflächen. Außerdem ermöglicht die ver⸗ beſſerte Dreifelderwirtſchaft wegen des in ihr vorkommenden Anbaues von Wurzelgewächſen eine gleichmäßigere Verteilung der menſchlichen Arbeitskräfte auf den ganzen Sommer. Aber ſie iſt immer noch mit dem Übelſtand behaftet, daß der Acker zu einſeitig durch den Körnerbau in Anſpruch genommen wird und daß ein zu geringer Raum für den Anbau von Futterpflanzen oder ſonſtigen Blatt⸗ gewächſen übrig bleibt. In manchen Teilen Deutſchlands findet ſich die verbeſſerte Dreifelderwirtſchaft bei bäuerlichen Betrieben noch häufig; mit der Zeit wird ſie aber auch dort der Fruchtwechſelwirtſchaft oder einer anderen zweckmäßigeren Wirtſchaftsweiſe weichen müſſen. Außer der Dreifelderwirtſchaft kam hier und da früher auch wohl noch Zwei⸗ oder Vier⸗ oder Fünffelderwirtſchaften vor, die ebenfalls zu dem Syſtem der Körnerwirtſchaft gehörten. Bei der Zweifelderwirtſchaft wechſelte jährlich Brache und Getreide⸗ bau, bei der Vier⸗ und Fünffelderwirtſchaft folgten auf die Brache drei bezw. vier Halmfrüchte. Jetzt finden ſich dieſe Syſteme bei uns nur ganz vereinzelt. Im allgemeinen darf man ſagen, daß die Körnerwirtſchaft nur in dünn bevölkerten Ländern am Platze iſt, wo der Bedarf an Getreide verhältnismäßig gering, wo das Acker⸗ areal wenig ausgedehnt iſt und wo neben dem Ackerland daher umfang⸗ reiche ſtändige Futterflächen vorhanden ſind. b) Feldgras⸗ oder Koppelwirtſchaft. Das Weſen der Feldgras⸗ oder Koppelwirtſchaft beſteht darin, daß das zum Ackerbau benutzte Land in periodiſchem Wechſel zuerſt eine Reihe von Jahren zum Körnerbau, dann eine Reihe von Jahren zum Grasbau verwendet wird. Früher nannte man dieſe Betriebsweiſe deshalb Wechſelwirtſchaft. 104 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. Die Feldgraswirtſchaft iſt dasjenige Syſtem, welches Jahr⸗ hunderte lang ſowohl in einzelnen ſüd⸗ und mitteldeutſchen Gebirgs⸗ diſtrikten wie auch in einigen Küſtengegenden des nordneſtlichen Deutſchlands geübt wurde, während gleichzeitig in den übrigen Teilen des Reiches die Dreifelderwirtſchaft herrſchte. Sie hatte früher die Form der ungeregelten Feldgraswirtſchaft. Bei dieſer nahm man aus der ganzen für den Ackerbau geeigneten Fläche ein Stück heraus und beſtellte es ſo lange fortgeſetzt mit Halmfrüchten, als letztere noch einen lohnenden Ertrag gewährten. Dann überließ man es dem wilden Graswuchs und benutzte es als Weide, während man aus dem in großer Menge vorhandenen Weideareal wieder ein Stück für den Körnerbau beſtimmte. In Schleswig⸗Holſtein ging man zuerſt zu der geregelten Feldgraswirtſchaft über. Bei dieſer wurde die ganze für den Ackerbau geeignet erſcheinende Fläche in eine Anzahl von Schlägen eingeteilt, die dann in regelmäßigem Wechſel zunächſt eine Reihe von Jahren mit Getreide beſtellt, dann eine Reihe von Jahren zum Grasbau benutzt wurden. Als um die Mitte des 18. Jahrhunderts der Kleebau aufkam, ſäte man in die letzte Getreidefrucht Klee und Gras, verwendete im erſten Jahre den betreffenden Schlag als Mäheklee und erſt in den folgenden Jahren als Weide. Ein ſehr gebräuchlicher, auch noch jetzt ſtellen⸗ weiſe in Schleswig⸗Holſtein vorkommender Fruchtwechſel war folgen⸗ der zehnſchlägiger: 1. Brache; 2. Wintergetreide; 3— 5. Sommer⸗ getreide; 6. Mäheklee; 7.—10. Weide. Die Zahl der Schläge be⸗ trug aber auch öfters mehr, ſelten weniger. In Holſtein beſtand und beſteht noch die Eigentümlichkeit, die einzelnen Schläge, die man dort Koppeln nennt, durch Gräben, Wälle und darauf gepflanzte Hecken, die ſogenannten Knicks, von einander abzugrenzen. Im erſten Drittel des 18. Jahrhunderts wurde durch den Landdroſt von der Lühe die Feldgraswirtſchaft aus Holſtein nach Mecklen⸗ burg übertragen und man nannte ſie hier Koppelwirtſchaft, eine Bezeichnung, die dann bei ihrer Verbreitung in anderen Teilen des nordöſtlichen Deutſchlands beibehalten wurde. In Holſtein lag und liegt noch der Schwerpunkt der Wirt⸗ ſchaft in der Rindviehnutzung bezw. in dem Molkereibetrieb. In Mecklenburg legte man von Anfang an ein größeres Gewicht auf die Getreideproduktion und hielt es zu dieſem Zweck für nötig, der Bearbeitung des Ackers eine größere Sorgfalt zuzuwenden. Die Zahl der hintereinander folgenden Getreidefrüchte wie die der Weideſchläge wurde beſchränkt. Zu dieſem Zweck ſchob man, wenig⸗ —= —— ä,ae—o— ͤ=— =— ne—— ͤ— — 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 105 ſtens auf den beſſeren Bodenarten, einen zweiten Brachſchlag ein. Die erſte Brache, welche ſtark gedüngt wurde, hieß die volle oder ganze oder ſchwarze oder Miſt⸗Brache; die zweite, welche gar nicht oder höchſtens ganz ſchwach gedüngt wurde, nannte man die halbe, grüne, Dreeſch⸗, Weide⸗ oder Johanni⸗Brache. Sie folgte dem letzten Weideſchlag, der ebenfalls bis Johanni noch als Weide benutzt und dann der Brachbearbeitung für das folgende Wintergetreide unterworfen wurde. Ein derartiger, in Mecklenburg geübter Frucht⸗ wechſel iſt z. B. folgender: 1. Miſtbrache; 2. Wintergetreide(ge⸗ düngt); 3. Sommerung mit Klee und Gras; 4. Mäheklee; 5. und 6. Weide; 7. Dreeſchbrache(halbe Düngung); 8. Winterung; 9. Sommerung. Ferner führte man in Mecklenburg auf den großen Gütern vielfach eine Teilung des Ackerareals in zwei Rotationen ein. Die eine nannte man die Haupt⸗ oder Binnen⸗Rotation, die andere die Neben⸗, oder Außen⸗ oder Schäferei⸗Rotation. Zu der erſteren gehörten die beſſeren Bodenarten; bei ihr war die Zahl der Getreideſchläge verhältnißmäßig groß, die der Weideſchläge ebenſo gering. Zur Außenrotation gehörten die ſchlechteren, meiſt auch ferner vom Wirtſchaftshof gelegenen Grundſtücke; bei ihnen trat die Weidenutzung mehr in den Vordergrund und dienten die Weideſchläge hauptſächlich als Schafweide. Als Beiſpiel für die Fruchtfolge in der Haupt⸗Rotation kann das oben angeführte dienen. Die Fruchtfolge für die dazu gehörende Nebenrotation war dann etwa nachſtehende: 1. Brache; 2. Wintergetreide; 3. Sommergetreide; 4— 6. oder auch 7. Weide. In dieſer Form fand zu Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Feldgraswirtſchaft Aufnahme in der Mark Brandenburg und verbreitete ſich von dort aus allmälig auf den größeren Gütern der übrigen öſtlichen preußiſchen Provinzen. In Brandenburg fing man, unter dem Einfluß des damals aufkommen⸗ den Fruchtwechſelſyſtems, auch an, zwiſchen die Getreidefrüchte Blatt⸗ pflanzen, namentlich Wurzelgewächſe und insbeſondere Kartoffeln, einzuſchieben. Koppe nannte dieſe Art der Feldgraswirtſchaft, um deren Verbreitung er ſich ſelbſt große Verdienſte erworben hat, die märkiſche Koppelwirtſchaft. Als Beiſpiel für ſie möge folgender Frucht⸗ wechſel dienen: 1. Brache; 2. Wintergetreide+*); 3. Sommer⸗ getreide; 4. Kartoffeln—; 5. Sommergetreide; 6. Hülſenfrüchte oder Buchweizen; 7. Wintergetreide; 8. Kartoffeln+.; 9. Sommer⸗ *) Das Zeichen+ bedeutet hier und in der Folge, daß der betreffende Schlag gedüngt wird. 106 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. getreide mit Klee und Gras; 10. Mäheklee; 11. und 12. Weide. Später nahm man auf den beſſeren Bodenarten vielfach auch Winterölgewächſe und Futterrüben in die Fruchtfolge auf. Dabei wurde auf den großen Gütern, deren Felder häufig von ſehr ab⸗ weichender Bodenbeſchaffenheit waren oder doch in ſehr verſchiedenem Kultur⸗ und Düngungszuſtande ſich befanden, die in Mecklenburg beliebte Teilung in eine Binnen⸗ und Außen⸗Rotation ebenfalls eingeführt. In der Binnen⸗Rotation war die Zahl der Weide⸗ ſchläge beſchränkt, die Zahl der mit Feldgewächſen beſtellten Schläge groß. Bei letzteren übte man eine Fruchtfolge, die möglichſt nach den Grundſätzen eines rationellen Fruchtwechſels, alſo eines Wechſels zwiſchen Halmgetreide und Blattpflanzen eingerichtet war. Als Beiſpiel mögen folgende Rotationen dienen. Binnen⸗Rotation: Außen⸗Rotation: 1. Brache; 1. Brache; 2. Winterrübſen+; 2. Wintergetreide; 3. Wintergetreide; 3. Kartoffeln+; 4. Hackfrüchte; 4. Sommergetreide; 5. Sommergetreide; 5— 7. Weide. 6. Hülſenfrüchte; 7. Wintergetreide+; 8. Sommergetreide; 9. Mäheklee; 10. Weide. Auf den großen Gutswirtſchaften des nordöſtlichen Deutſchlands iſt die oben beſchriebene Art der Feldgraswirtſchaft, die gewiſſer⸗ maßen eine Kombination der reinen Feldgraswirtſchaft mit der Fruchtwechſelwirtſchaft darſtellt, noch in der Gegenwart das herrſchende und auch das zweckmäßigſte Wirtſchaftsſyſtem. Man kann daſſelbe den verſchiedenſten Boden⸗ und wirtſchaftlichen Verhältniſſen anpaſſen. Bei beſſeren Bodenarten oder wo neben dem Ackerland viele ſtändige Weiden vorhanden ſind, braucht man in die Fruchtfolge nur einen einzigen Weideſchlag aufzunehmen und kann im übrigen Getreide, Futterpflanzen, Hackfrüchte, Handelsgewächſe nach Bedürfnis und nach den Regeln des Fruchtwechſels bauen. Auch die Aufnahme von Zuckerrüben in die Rotation iſt durchaus zuläſſig und findet öfters ſtatt. Je geringer der Boden iſt, je weniger ſtändige Weiden vor⸗ handen ſind, je mehr die ſonſtigen wirtſchaftlichen Verhältniſſe auf eine möglichſte Erſparung an Arbeits⸗ und Kapitalsaufwendungen hin⸗ Wedd. h auc Dabei ehr o— iedenem lenbur benfalls Weid⸗ Schläge hſt nac Lechſelz . Ab chlands wiſſer⸗ it der ſchende daſſelbe ppaſſen viele lge nur etreide, nd nch ne von üfters en vor⸗ iſe auf en hin⸗ 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 107 weiſen, deſto mehr wird man die Zahl der Weideſchläge vergrößern, die der Fruchtſchläge verringern. Auf Flächen mit ſehr leichtem Boden, die vielleicht auch noch weit entfernt vom Wirtſchaftshofe liegen, bei denen alſo die Arbeits⸗ und Düngungskoſten ſehr hoch zu ſtehen kommen, wendet man z. B. öfters folgenden oder einen ähn⸗ lichen Fruchtwechſel an: 1. Lupinen zu Gründüngung; 2. Roggen; 3— 6. Weide. Die Feldgraswirtſchaft gehört im allgemeinen zu den ex⸗ tenſiven Betriebsſyſtemen. Durch die Niederlegung eines Teiles des Ackerlandes zur Weide kommen für dieſen die bei der Beſtellung mit Feldfrüchten notwendigen Ausgaben für menſchliche und tieriſche Arbeitskräfte ſowie für die Düngung in Wegfall. Es erfordert daher die Koppelwirtſchaft verhältnismäßig wenig Arbeit und Kapital, ohne jedoch die lohnende Verwendung größerer Mengen, falls dies angezeigt erſcheinen ſollte, auszuſchließen. Mit der Feldgraswirtſchaft läßt ſich ebenſowohl Rindvieh⸗ wie Schafhaltung vereinigen. Die Rindviehhaltung kann als Milchvieh⸗, als Jungvieh⸗, auch als Maſt⸗ viehhaltung betrieben werden. Techniſche Nebengewerbe können un⸗ ſchwer mit der Koppelwirtſchaft verbunden werden; namentlich gilt dies von der Kartoffelbrennerei, in gewiſſem Grade aber auch von der Rübenzuckerfabrikation. Die Feldgraswirtſchaft eignet ſich beſſer für große als für kleine Betriebe. Erſtere pflegen an und für ſich mehr auf Erſparung an menſchlichen Arbeitskräften angewieſen zu ſein, weil dort, wo die Großwirtſchaften vorherrſchen, die Menge der zur Verfügung ſtehenden Arbeiter gewöhnlich gering iſt. Weiter er⸗ fordert die Koppelwirtſchaft eine erheblichere Anzahl von Schlägen als die Körner⸗ und Fruchtwechſelwirtſchaft, bei denen die Ackerweide fort⸗ fällt. Auf gutem Boden, wo man, von den Weideſchlägen abgeſehen, die übrigen Felder nach dem Syſtem des Fruchtwechſels benutzt, kommt man bei der Feldgraswirtſchaft mit weniger als neun oder zehn Schlägen im Ganzen kaum aus. Wenn wenig umfangreiche Betriebe ſo viel Schläge machen wollten, ſo würden die einzelnen Schläge einen unzweckmäßig geringen Flächeninhalt erhalten müſſen. Aber gerade bei der Feldgraswirtſchaft dürfen die Schläge nicht ſehr klein ſein, weil ſie zeitweiſe beweidet werden und dies bei Grundſtücken von geringem Umfang mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft iſt. In der nämlichen Gegend wird es oft zweckmäßig ſein, daß die großen Beſitzer Koppelwirtſchaft mit Weidegang des Nutzviehs treiben, während die bäuerlichen Beſitzer die Fruchtwechſelwirtſchaft mit Sommerſtallfütterung des Rindviehs zur Anwendung bringen. 108 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. Die Vorbedingung für einen lohnenden Betrieb der Koppel⸗ wirtſ ſchaft iſt ein feuchtes, den Graswuchs begünſtigendes Klima, das ja dann auch auf den Feuchtigkeitsgehalt des Bodens günſtig ein⸗ wirkt. Bei trockenem Klima iſt der Ertrag der Ackerweiden zu gering und zu unſicher. Obigen Anforderungen entſprechend finden wir die Feldgras⸗ wirtſchaft hauptſächlich in der norddeutſchen Ebene, wo wegen der Nähe der Nord⸗ oder Oſtſee ein feuchtes Küſtenklima herrſcht und zwar iſt ſie hier namentlich auf den großen Gütern vertreten. Sie kommt dort freilich auch in bäuerlichen Betrieben vor; hier herrſcht aber häufiger die Weide⸗ oder die Fruchtwechſelwirtſchaft, von denen ſpäter die Rede ſein wird. Außerdem findet ſich die Feldgraswirtſchaft auch noch in einigen Gebirgsdiſtrikten des ſüdlichen Deutſchlands. Sie führt dort zuweilen den Namen Egartenwirtſchaft. Es ſind dies Gegenden, deren feuchtes Klima ebenfalls den Graswuchs begünſtigt, in denen ferner der Anbau von Feldfrüchten wegen der ſteinigen Beſchaffen⸗ heit des Bodens oder der ſteilen oder der naſſen Lage der Grund⸗ ſtücke wenig lohnend iſt. Hier verwendet man ſämtliche allenfalls noch zum Ackerbau geeignete Grundſtücke, um wenigſtens den nötigen eigenen Bedarf an Brotgetreide, Stroh, Kartoffeln, Gemüſe, Flachs u. ſ. w. zu erzeugen. Da eine ſolche Nutzung aber auf derartigen Flächen nicht ununterbrochen möglich iſt, ohne die Ertragsfähigkeit auf ein Minimum herunterzubringen, da man außerdem auch Vieh⸗ futter nötig hat, ſo läßt man jene Grundſtücke demnnächſt eine längere Reihe von Jahren als Grasland liegen. Man verwendet ſie je nach Bedürfnis zur Gewinnung von Winterfutter oder von Sommerfutter d. h. als Wieſe oder als Weide. Die Formen der Egartenwirtſchaft ſind je nach den örtlichen Verhältniſſen ſehr ver⸗ ſchieden. Zur Veranſchaulichung will ich hier nur zwei Fruchtfolgen nach dem Syſtem der Egartenwirtſchaft anführen. Die erſte, welche Walz als auf dem Schwarzwald vorkommend angiebt), iſt nach⸗ ſtehende: 1. Kopfkohl+; 2. Sommerroggen+; 3. Flachs+; 4. Sommerroggen; 5. Kartoffeln; 6. Hafer+; 7—12. Gras⸗ nutzung. Krafft**) hat im Böhmerwald folgenden Fruchtwechſel nach dem Prinzip der Egartenwirtſchaft gefunden: 1. Winterroggen+; *) Walz, Landwirtſchaftliche Betriebslehre, S. 453. **) Krafft, Landwirtſchaftliche Betriebslehre, 5. Aufl. S. 123. 2. wei elima, tig ein⸗ den zu dgras⸗ gen der ht und . Eie herrſcht denen einigen tdort enden, denen affen⸗ rund⸗ Hnoch gtigen lachs tigen igkeit Vieh⸗ eine endet von der 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 109 2. Kartoffeln, Flachs, Kraut; 3. Hafer, Sommerroggen, Sommer⸗ weizen; 4—6. Egartenwieſe; 7 und 8. Egartenweide*). c. Die Fruchtwechſelwirtſchaft. Im allgemeinen charakteriſiert ſich die Fruchtwechſelwirt⸗ ſchaft dadurch, daß bei der Beſtellung des Ackerlandes ein Wechſel zwiſchen Halmgetreide und Blattpflanzen(Futterkräuter, Hack⸗ früchte, Handelsgewächſe) ſtattfindet. Bei der ganz ſtrengen Inne⸗ haltung des Fruchtwechſelſyſtems wird der Wechſel zwiſchen beiden Gruppen regelmäßig von Jahr zu Jahr geübt. Dies iſt aber nicht in allen Fällen durchführbar oder doch nicht zweckmäßig. Den Grundſätzen der Fruchtwechſelwirtſchaft geſchieht auch noch vollkommen Genüge, wenn der Wechſel zwiſchen Halmfrucht und Blattfrucht ein annähernd regelmäßiger iſt und wenn nicht mehr wie die Hälfte der Ackerſchläge mit Halmfrüchten beſtellt wird. Man kann daher die Fruchtwechſelwirtſchaft folgendermaßen charakteriſieren: es findet ein annähernd regelmäßiger Wechſel zwiſchen Halm⸗ früchten und Blattfrüchten ſtatt, nur am Ende der Ro⸗ tation dürfen allenfalls zwei Halnmfrüchte hinter ein⸗ ander folgen; es darf aber nie mehr als die Hälfte aller Schläge mit reifenden Halmgewächſen beſtellt werden. Der Begründer des Fruchtwechſelſyſtems iſt Albrecht Thär, der ſchon zu Ende des 18. Jahrhunderts auf ſeinem kleinen bei Celle gelegenen Gute folgenden vierſchlägigen Fruchtwechſel einführte und mit Erfolg handhabte: 1. Wurzelgewächſe+; 2. Sommergetreide; 3. Klee; 4. Wintergetreide. Später erſah Thär aus engliſchen Schriftſtellern, daß der gleiche Fruchtwechſel in einzelnen Teilen der engliſchen Grafſchaft Norfolk bereits geübt wurde. Dadurch erhielt derſelbe die Bezeichnung„Norfolker Fruchtwechſel“. Er iſt in Deutſchland früher vielfach eingeführt worden, ſpäter aber in ſeiner reinen Geſtalt aus noch zu erwähnenden Gründen faſt immer wieder aufgegeben worden. Der Norfolker Fruchtwechſel hat große Vorzüge. In ihm iſt ein ganz regelmäßiger Wechſel zwiſchen Halm⸗ und zwiſchen Blattfrüchten. Die wichtigſten Gruppen der Feldgewächſe: Wintergetreide, Sommer⸗ *) In meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ lehre finden ſich zahlreiche Einzelangaben über die Geſtaltung der Frucht⸗ folge ſowohl bei der norddeutſchen Feldgraswirtſchaft wie bei der ſüddeutſchen Egartenwirtſchaft je nach den verſchiedenen Boden⸗ und ſonſtigen Verhält⸗ niſſen. S. a. a. O. 2. Aufl. S. 354— 372. 110 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. getreide, Futterpflanzen und Wurzelgewächſe ſind in ihm vertreten; die Aufeinanderfolge der einzelnen Früchte iſt eine durchaus zweck⸗ mäßige. Sein hauptſächlichſter Mangel beſteht darin, daß der Klee alle vier Jahre wiederkehrt, während eine ſolche Wiederkehr auch auf guten Bodenarten erſt im 5. oder 6. Jahre erfolgen darf. Außerdem iſt, namentlich für größere Wirtſchaften, die Zahl der Schläge zu gering; die einzelnen Schläge werden zu groß und es iſt die Möglichkeit abgeſchnitten, Hülſenfrüchte und Handels⸗ gewächſe in die Fruchtfolge aufzunehmen. Auch für die Brach⸗ haltung, ſofern dieſe zweckmäßig ſein ſollte, bietet der Norfolker Fruchtwechſel keinen Raum. Dieſen Mängeln iſt aber, ohne Ver⸗ letzung des zu Grunde liegenden Prinzips, leicht dadurch abzuhelfen, daß man die Zahl der Schläge vermehrt. In der That hat man auch von dieſem Mittel überall dort, wo man die Fruchtwechſel⸗ wirtſchaft einführte, Gebrauch gemacht. Noch in der Gegenwart bildet bei der Fruchtwechſelwirtſchaft der Norfolker Fruchtwechſel in der Regel die Grundlage der Fruchtfolge; an ſeine vier Schläge reihen ſich nur noch zwei bis vier oder auch mehr andere Schläge an. Ein charakteriſtiſches, vielfach nachgeahmtes Beiſpiel hierfür bietet der von Johann Nepomuk Schwerz in Hohenheim eingeführte, unter dem Namen der Hohenheimer bekannte ſiebenſchlägige Frucht⸗ wechſel: 1. Brache mit Grünwicken+; 2. Raps; 3. Wintergetreide; 4. Hackfrüchte+; 5. Sommergetreide; 6. Klee; 7. Wintergetreide. Die Schläge 3— 6 oder die Schläge 4—7 enthalten den Norfolker Fruchtwechſel. Das Fruchtwechſelſyſtem hat große Vorzüge. Die Ein⸗ ſchiebung von Blattpflanzen zwiſchen zwei Halmfrüchte lockert den Boden und macht ihn unkrautfrei. Dadurch wird gleichzeitig die Brache in den meiſten Fällen entbehrlich. Durch den Wechſel zwiſchen ſehr verſchiedenartigen Pflanzen werden die Bodenkräfte zwar vollſtändig, aber nicht einſeitig ausgenutzt und zwar dies ſowohl in den oberen wie in den tieferen Schichten des Ackers. Da man bei der Fruchtwechſelwirtſchaft die Auswahl zwiſchen zahlreichen Kulturpflanzen hat, kann man den jeweiligen Verhältniſſen in Bezug auf Boden, Klima, Abſatz u. ſ. w. ausgiebig Rechnung tragen. Man iſt ferner im Stande, ſo viel Futter auf dem Acker zu bauen, als es in Rückſicht auf die vorhandenen Wieſen und Weiden ſowie auf die Viehhaltung zweckmäßig erſcheint. Die Frucht⸗ wechſelwirtſchaft ermöglicht daher eine Vermehrung der Viehhaltung und damit der Düngerproduktion, die wieder günſtig auf die Erträge ————.,———„— 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 111 des Ackerlandes zurückwirkt. Außerdem tritt bei ihr eine Ver⸗ größerung des Düngererzeugniſſes und die Möglichkeit einer ratio⸗ nellen Verwendung des Stalldüngers dadurch ein, daß mit ihr die Sommerſtallfütterung des Rindviehs verbunden werden kann und in der Regel verbunden iſt. Endlich geſtattet die Fruchtwechſel⸗ wirtſchaft in höherem Grade als jedes andere Wirtſchaftsſyſtem eine annähernd gleiche Verteilung des Bedarfs an menſchlichen und tieriſchen Arbeitskräften während des ganzen Sommers. Indeſſen iſt die Fruchtwechſelwirtſchaft nur unter gewiſſen Vorausſetzungen anwendbar. Sie macht größere Anſprüche an Boden und Klima, auch an die Arbeiter⸗ und Abſatzverhältniſſe, als die Körner⸗ und die Feldgraswirtſchaft; ſie erfordert größere Aufwendungen an Arbeit und Kapital, ſie gehört zu den intenſiven Betriebsarten. Wo die Ungunſt der natürlichen oder der wirtſchaftlichen Verhältniſſe auf ein mehr extenſives Wirtſchaftsſyſtem hinweiſen, iſt die Feldgraswirtſchaft beſſer am Platz. Ebenſo dort, wo der Weidegang des Nutzviehs im Sommer angezeigt erſcheint. Außer der geringfügigen Stoppelweide bietet die Fruchtwechſelwirtſchaft überhaupt keine Weide auf dem Ackerlande. Mit ihr läßt ſich daher die ſommerliche Ernährung von Schafen oder Rindvieh auf der Weide nur bewirken, wenn neben dem Ackerlande geeignete ſtändige Weiden in genügendem Umfang vorhanden ſind. Den hier genannten Vorausſetzungen entſprechend hat die Fruchtwechſelwirtſchaft bei uns hauptſächlich in den tiefer gelegenen Bezirken des mittleren, weſtlichen und ſüdlichen Deutſchlands ihre Verbreitung, während dort in den höheren gebirgigen Lagen und ebenſo in dem nordöſtlichen Deutſchland die Feldgraswirtſchaft vor⸗ waltet. Das Syſtem des Fruchtwechſels iſt für die ganze deutſche Landwirtſchaft von Epoche machender Bedeutung geweſen. Solches nicht nur dadurch, daß es in ausgedehnten Gebieten an die Stelle der veralteten und unhaltbaren Dreifelderwirtſchaft trat; ſondern mindeſtens ebenſo dadurch, daß es eine rationelle Umgeſtaltung ſowohl der Körner⸗ wie der Feldgraswirtſchaft herbeiführte, auch wo man dieſe beiden Wirtſchaftsſyſteme beizubehalten für zweckmäßig hielt. Die verbeſſerte Dreifelderwirtſchaft(ſ. S. 102) iſt aus dem Beſtreben hervorgegangen, die Prinzipien des Fruchtwechſels auch bei ihr möglichſt zur Anwendung zu bringen. Ebenſo ſtellen die meck⸗ lenburgiſche, die märkiſche und die im übrigen nordöſtlichen Deutſchland 112 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. jetzt geübten Formen der Koppelwirtſchaft eine durch das Frucht⸗ wechſelſyſtem ſtark beeinflußte Art der Feldgraswirtſchaft dar (ſ. S. 105 ff). Wie ſchon früher bemerkt, ſo geſtattet die Fruchtwechſelwirt⸗ ſchaft in ihrer Anwendung die größte Manigfaltigkeit. Der Raum verbietet es, hier viele Beiſpiele von Fruchtfolgen nach dieſem Syſtem aufzuführen; die wenigen nachſtehenden mögen genügen. Sechsfeldrige Fruchtwechſel. I. II. (nach Göriz Betriebslehre II,S 118).(nach Krafft, 5. Aufl. IV, S. 133). 1. Brache; 1. Roggen+; 2. Weizen+; 2. Hackfrüchte+; 3. Klee; 3. Gerſte mit künſtl. Dünger; 4. Hafer; 4. Kleegras; 5. Bohnen—; 5. Hafer mit künſtl. Dünger; 6. Weizen. 6. Grünfutter, ein Schnitt, dann Brache. Siebenfeldrige Fruchtwechſel. I. II. 1. Brache; 1. Grünwicken oder Mais+; 2. Raps+; 2. Wintergetreide; 3. Wintergetreide; 3. Hackfrüchte+†: 4. Hackfrüchte+; 4. Sommergetreide; 5. Sommergetreide; 5. Klee; 6. Klee; 6. Klee; 7. Wintergetreide mit künſtlichem 7. Wintergetreide mit künſtlichem Dünger. Dünger. Achtfeldrige Fruchtwechſel. I. II (nach Thär, Grundſätze§ 394). 1. Hackfrüchte; 1. Hackfrüchte+; 2. Sommergetreide; 2. Gerſte; 3. Klee; 3. Klee; 4. Wintergetreide mit künſtlichem 4. Hafer; Dünger; 5. Erbſen+; 5. Grünwicken, Mais+; 6. Roggen; 6. Wintergetreide; 7. Wicken; 7. ½ Hackfrüchte, ½ Grün⸗ 8. Roggen. wicken+; 8. Sommergetreide. ——=S G= 74,RB—— —— ——— —=— eͤ— nͤ= ——.—y ichem lichem 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 113 4 Neunfeldrige Fruchtwechſel. I. II. (nach Thär, Grundſätze§ 394).(nach Walz, Betriebslehre S. 472). 1. Hackfrüchte+; 1. Hackfrüchte+; 2. Gerſte; 2. Sommergetreide; 3. Klee; 3. Klee; 4. Klee; 4. Wintergetreide; 5. Roggen; 5. Grünwicken+; 6. Erbſen+; 6. Raps; 7. Gerſte; 7. Wintergetreide; 8. Wicken; 8. Hülſenfrüchte+; 9. Roggen. 9. Sommergetreide. Weniger wie ſechs Schläge zu machen, iſt nicht rätlich, weil ſonſt der Klee zu häufig wiederkehrt. Neun Schläge genügen in allen Fällen auch bei der manigfaltigſten Benutzung des Ackerlandes. Nur ein ſehr großer Umfang des Areals oder eine ſchon beſtehende Einteilung des Feldes können es rätlich machen, über die Zahl von neun Schlägen hinauszugehen. Hierüber wird bei Beſprechung der Feld⸗ und Schlageinteilung noch gehandelt werden. Fruchtfolge mit perennierenden Futterkräutern. Wo die perennierenden Futterkräuter, unter denen für unſere Verhältniſſe Luzerne und Eſparſette die weitaus wich⸗ tigſten ſind, lohnend angebaut werden können, empfiehlt ſich auch deren Aufnahme in die Fruchtfolge. Sie gewähren drei, vier oder noch mehr Jahre hinter einander gutes und reichliches Futter, ohne erheblich weitere Koſten als die der erſten Ausſaat und der Ernte zu beanſpruchen. Eſparſette und namentlich die viel wichtigere Luzerne erfordern ſchon ziemlich günſtige Boden⸗ und klimatiſche Verhältniſſe. Andrerſeits wirken ſie auf die Beſchaffenheit des Bodens vorteilhaft ein, indem ſie dieſen vermöge ihrer tiefgehenden ſtarken Wurzeln bis in den Unter⸗ grund lockern, ihn durch ihre Rückſtände ſtark an Humus bereichern, demſelben außerdem vielen aus der Luft aufgenommenen Stickſtoff zuführen. Ein Grundſtück, welches eine Reihe von Jahren Luzerne oder Eſparſette mit Erfolg getragen hat, befindet ſich in einem guten phyſikaliſchen wie chemiſchen Zuſtande und kann für eine Reihe fol⸗ gender Jahre für den Anbau ſonſtiger Feldgewächſe ſtark in An⸗ ſpruch genommen werden. Hieraus ergiebt ſich von ſelbſt, daß man bei Rotationen, in die perennierende Futterkräuter aufgenommen ſind, v. d. Goltz, Betriebslehre. 8 114 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. à von dem Prinzip des Fruchtwechſels Anwendung macht. Man baut auf dem Acker zunächſt eine Reihe von ſonſtigen Feldfrüchten, wobei man möglichſt zwiſchen Halmgetreide und Blattpflanzen wechſelt und benutzt ihn dann einige Jahre zum Anbau von Luzerne oder Eſparſette. Im allgemeinen iſt es nicht zweckmäßig, die perennierenden Futterkräuter länger als drei oder vier Jahre zu nutzen. Da dieſe eine ſo lange Zeit das Feld einnehmen, ſo kann es auch, falls die übrigen Verhältniſſe dem Getreidebau günſtig ſind, zuläſſig ſein, von den nicht mit perennierenden Futterkräutern beſtellten Schlägen etwas mehr als die Hälfte mit Körnerfrüchten zu bebauen. Das oben charakteriſierte Prinzip des Fruchtwechſels(ſ. S. 109) wird dadurch nicht verletzt, inſofern als von der Geſamtzahl der Schläge immerhin höchſtens die Hälfte für den Getreidebau verwendet wird. Als Beiſpiel für Fruchtfolgen mit perennierenden Futterkräutern mögen nachſtehende dienen. I. II. (Frühere vudanenoaliwn in Hohen⸗(i. d. Rheinpfalz n. Göriz I, S. 125). heim). 1. Raps; 1. Kartoffeln+; 2. Weizen; 2. Gerſte; 3. Gerſte; 3. Rotklee; 4. Brache; 4. Winterweizen; 5. Raps+; 5. Kartoffeln+.; 6. Roggen; 6. Sommerweizen; 7. Weizen; 7— 10. Luzerne; 8. Gerſte; 11. Winterweizen; 9— 14. Luzerne mit Jauche 12. Hafer. überfahren. III. IV. (nach Krafft in Ungarn IV, S. 139). (nach Krafft in Ungarn IV, S. 140). 1. Brache; 1. Futterwicken+; 2. Raps+; 2. Weizen; 3. Weizen; 3. Hackfrüchte †; 4. Hackfrüchte+; 4. Gerſte; 5. Sommergetreide; 5— 7. Eſparſette; 6— 8. Luzerne; 8. Roggen; 9. Wintergetreide+.; 9. Futterwicken; 10. Wurzelgewächſe, Mais; 10. Weizen; 11. Sommergetreide. 11. Mais; 12. Hafer und Samenwicken. ———,— —,——— baut wobei t und oder renden dieſe s die ſein, hlägen Das wird chläge wird. zutern 125) auche :140) en. 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 115 d) Die Weide⸗ oder Graswirtſchaft. Unter Weide⸗ oder Graswirtſchaft verſteht man diejenige Betriebsweiſe, bei welcher der größte Teil des Areals als Weide oder auch als Wieſe benutzt wird, dagegen der Ackerbau nur eine untergeordnete Rolle ſpielt. Damit iſt gleichzeitig der Umſtand ver⸗ bunden, daß der Schwerpunkt der Wirtſchaft in der Viehhaltung liegt. Die Weidewirtſchaft iſt am Platze: 1. wenn die örtlichen Verhältniſſe die Graserzeugung und beſonders die Weidenutzung ſo begünſtigen, daß dieſe einen höheren Reinertrag als die Ackernutzung bringt, obwohl letztere an und für ſich möglich und lohnend erſcheint; 2. wenn die Lage oder die Beſchaffenheit des Bodens oder die Ungunſt der Bevölkerungs⸗ und Abſatzverhältniſſe dazu nötigen, den Ackerbau auf ein geringes Maß einzuſchränken. Der erſte Umſtand trifft in den Niederungs⸗ und Marſch⸗ diſtrikten der Nord⸗ und Oſtſeeküſte zu. Hier findet ſich ein reicher, fruchtbarer Boden, deſſen natürliche Graswüchſigkeit durch das feuchte Klima außerdem noch ſehr begünſtigt wird. Die Niederungsweiden eignen ſich vortrefflich zur Ernährung von Milch⸗ oder Maſtvieh. Einer Düngung bedürfen ſie in der Regel nicht, ſodaß ihre Nutzung kaum einen Aufwand verurſacht und ihr Reinertrag nahezu ebenſo hoch iſt wie ihr Rohertrag. Dieſe Art der Weidewirtſchaft findet ſich hauptſächlich in den Mündungsgebieten des Rheins, der Ems, der Weſer, der Elbe, der Oder, des Pregels, der Memel. Sind neben den Weiden noch hinreichend Wieſen vorhanden, um das nötige Winter⸗ futter gewinnen zu können, ſo pflegt man Milchwirtſchaft oder auch Jungviehhaltung oder beides zu treiben; ſolches geſchieht z. B. in Holland, aber auch in manchen deutſchen Niederungen. Fehlt es an Wieſen, ſo iſt man auf die Weidemaſt angewieſen, wie ſie z. B. in Oſtfriesland, an der Weſtküſte von Schleswig⸗Holſtein und ander⸗ wärts vorkommt. Ganz anders geſtaltet ſich die Weidewirtſchaft in den ſüd⸗ deutſchen, tyroler und ſchweizeriſchen Gebirgsdiſtrikten. Hier begünſtigt ebenfalls das feuchte Klima den Graswuchs, während die ſteile oder hohe oder abhängige Lage der Grundſtücke oder deren ſteinige Beſchaffenheit den Ackerbau entweder unmöglich oder doch wenig lohnend machen. Infolgedeſſen iſt man auf die Weidewirtſchaft mit Notwendigkeit hingewieſen. Die Weiden eignen ſich nicht zur Mäſtung von Vieh, wohl aber zur Ernährung von Milchtieren bezw. zur Haltung von Jungvieh. Bei der Alpenweidewirtſchaft findet 8* 116 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. daher Milchviehhaltung ſtatt. Wegen der meiſt undichten Bevölkerung und wegen der weiten Entfernung der Alpenweiden von menſchlichen Wohnſitzen wird die erzeugte Milch gewöhnlich zu Käſe verarbeitet; nur unter ausnahmsweiſe günſtigen Abſatzverhältniſſen iſt die Buttererzeugung lohnend. Da es nicht möglich oder doch ſehr un⸗ vorteilhaft wäre, nach Beendigung der Weidezeit das Vieh zu ver⸗ kaufen und im Frühjahr ſich neues anzuſchaffen, ſo iſt es bei der Alpenweidewirtſchaft nötig, für Winterfutter zu ſorgen. Es geſchieht dies in der Regel ſo, daß man bei beginnender Weidezeit zunächſt die tiefen und wärmer gelegenen Weiden behütet und mit vor⸗ rückendem Sommer die Tiere auf immer höhere Weiden treibt. Die zuerſt beweideten Flächen werden vom Vieh verlaſſen und das auf ihnen wachſende Futter im Sommer zu Heu gemacht. Außer⸗ dem gewinnt man Heu von kleineren verſtreuten oder ſehr abhängig gelegenen Grasplätzen, wohin man kein Vieh bringen kann. Die Alpenweidewirtſchaft nähert ſich zuweilen ſehr der Egartenwirt⸗ ſchaft(ſ. S. 108) und iſt von dieſer nicht immer ſcharf zu trennen. Als eine dritte Form der Graswirtſchaft kann man diejenige betrachten, welche in ſehr dünn bevölkerten Gegenden geübt wird, wo der Ackerbau wegen mangelnden Abſatzes ſeiner Produkte oder wegen Mangel an Arbeitskräften überhaupt unrentabel iſt. Dieſe findet ſich vielfach in Rußland, Nord⸗ und Süd⸗Amerika, Auſtralien u. ſ. w. Sie iſt hier die Vorläuferin des bei ſteigender Bevölkerung eintretenden Ackerbaubetriebs, während die beiden vorher genannten Formen der Weidewirtſchaft mit einer ſehr intenſiven, wenn auch der Fläche nach beſchränkten Ackernutzung Hand in Hand gehen kann. Die Weidewirtſchaft iſt eine ſehr einfache Betriebsweiſe. Sie erfordert wenig Gebäude, wenig Maſchinen und Geräte, wenig menſch⸗ liche und tieriſche Arbeitskräfte, geringe Verwaltungskoſten. Das Betriebskapital ſteckt hauptſächlich in dem Nutzviehbeſtand, der ja bei der Marſchweidewirtſchaft im Verhältnis zur Fläche ein großer ſein kann. Im allgemeinen aber ſtellt die Weidewirtſchaft ein extenſives Betriebsſyſtem dar. e) Die freie Wirtſchaft. Man verſteht unter der freien Wirtſchaft diejenige Betriebs⸗ weiſe, bei der von der Innehaltung eines beſtimmten Syſtems, namentlich von der Beobachtung einer feſten Fruchtfolge Abſtand lkerung chlichen rbeite ſt de hr un⸗ zu ver⸗ bei der ſeſchieſt unächſt t vor⸗ treibt nd das Außer⸗ hängi die wirt⸗ ennen. jenige wird, oder Dieſe rika, gender vorher nſiven, Hand Sie renſch⸗ Dos ja bei er ſein ſſibes riebs⸗ ſtems, bſtand 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 117 genommen wird, bei der man vielmehr jedes Jahr jedes Grundſtück ſo beſtellt und benutzt, wie deſſen augenblicklicher Zuſtand und die ſonſtigen Verhältniſſe es rätlich erſcheinen laſſen. Man kann dadurch die Schwierigkeiten und Verluſte wenigſtens verringern, die mit Innehaltung einer feſten Fruchtfolge ſtets verbunden ſind, wenn außergewöhnliche Ereigniſſe wie Zerſtören von Saaten durch Froſt, Beſchädigungen durch Tiere, durch Pflanzenkrankheiten u. ſ. w. ein⸗ treten; oder wenn, bei ungleicher Bodenbeſchaffenheit der in einer Rotation befindlichen Felder, die gewählte Fruchtfolge dazu zwingt, ein Grundſtück mit einem Gewächs zu beſtellen, welches eigentlich nicht dahin paßt. Bei der freien Wirtſchaft iſt man von vornherein darauf eingerichtet, jedes Jahr einen neuen Plan für die Feld⸗ beſtellung und die ſonſtige Betriebsweiſe zu machen. Dadurch hat man die Möglichkeit, alle nach dieſer oder jener Richtung hin grade vorhandenen günſtigen Umſtände auszunutzen, die Wirkung der un⸗ günſtigen abzuſchwächen. Indeſſen ſtellt die freie Wirtſchaft ſehr große Anſprüche ſowohl an den Betriehsleiter wie an die natürlichen und wirtſchaftlichen Verhältniſſe, von denen der Erfolg eines Betriebs abhängig iſt. Es Nehr große Einſicht und Umſicht dazu, jedes Jahr gewiſſermaßen die Wirtſchaft neu zu organiſieren. Weiter iſt viel Kapital erforderlich, wenn man ſich die mit der freien Wirtſchaft möglicherweiſe ver⸗ bundenen Vorteile zu nutze machen will. Man muß ſoviel Mittel beſitzen, um jeder Zeit die etwa erforderlichen Mengen an Kraft⸗ futter und künſtlichen Dungſtoffen, um die etwa fehlenden Zug⸗ oder Nutztiere ankaufen, um die nötigen menſchlichen Arbeitskräfte lohnen zu können. Endlich müſſen die Boden⸗ und klimatiſchen, ſowie die Abſatz⸗Verhältniſſe günſtige ſein. Sind dieſe ungünſtig, ſo iſt man von vornherein in der Auswahl der anzubauenden Gewächſe ſehr beſchränkt und muß bei deren Aufeinanderfolge eine ganz be⸗ ſtimmte Ordnung innehalten, wenn man lohnende Reſultate erzielen will. Für den Großbetrieb eignet ſich die freie Wirtſchaft überhaupt nicht. Dieſer iſt ſo manigfaltig und kompliziert, daß der Betriebs⸗ leiter den durchaus erforderlichen Überblick nur behalten kann, wenn er ſich an ein feſtes Wirtſchaftsſyſtem bindet. Auch die ſonſtigen, oben genannten Vorbedingungen für die freie Wirtſchaft treffen bei großen Gütern nur ganz ausnahmsweiſe zu. Die freie Wirtſchaft kann am Plaatze ſein bei kleinen und mittleren Betrieben, die unter beſonders günſtigen natürlichen und wirtſchaftlichen Verhältniſſen ſich befinden wie es z. B. in dicht 118 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. bevölkerten, verkehrsreichen Flußthälern, in der Nähe größerer Städte öfters zutrifft. Gewiſſermaßen zur Notwendigkeit wird eine Art von freier Wirtſchaft dort, wo der Grundbeſitz ſehr parzelliert iſt und wo die zu einem Gutsbetrieb gehörenden Grundſtücke ſehr zahlreich und in der ganzen Flur zerſtreut ſind. Hier iſt eine feſte Schlageinteilung und die Innehaltung einer beſtimmten Fruchtfolge ſo gut wie un⸗ möglich. Erhöht wird die Schwierigkeit noch dann, wenn, wie es in Mittel⸗ und Süddeutſchland öfters der Fall, die zu einem Gut gehörenden Ackerſtücke eine ſehr abweichende Höhenlage und Boden⸗ beſchaffenheit haben, ſodaß von einer einheitlichen Fruchtfolge ſchon aus dieſem Grunde keine Rede ſein kann. Unter ſolchen Verhältniſſen iſt man gezwungenermaßen auf eine freie Wirtſchaft angewieſen und zwar nicht, weil ſie beſonders vorteilhaft iſt, ſondern weil zur Durch⸗ führung eines einheitlichen feſten Wirtſchaftsſyſtems die Möglichkeit fehlt. Jeder Landwirt, der derartige Betriebe kennen gelernt hat, weiß, daß ſie zu den ſchwierigſten gehören, die es überhaupt giebt. Wo die freie Wirtſchaft geübt wird, ohne daß dazu eine Not⸗ wendigkeit vorliegt, lediglich deshalb, weil ſie nach den vorhandenen Verhältniſſen am lohnendſten erſcheint, ſtellt ſie immer eine ganz beſonders intenſive Betriebsweiſe dar. Wenngleich bei ihr von Innehaltung einer feſten Fruchtfolge Abſtand genommen wird, ſo ergiebt es ſich doch aus der Natur der Dinge, daß für die Aufeinanderfolge der Feldgewächſe die Grundſätze der Frucht⸗ wechſelwirtſchaft beſtimmend ſind und ſein müſſen. f) Die viehſchwache Wirtſchaft und der Zwiſchenfruchtbau. Die viehſchwache Wirtſchaft. Schon an einer früheren Stelle(ſ. S. 46) wurde darauf hin⸗ gewieſen, daß die Anſichten über die Bedeutung der Nutzviehhaltung öfters gewechſelt haben und daß dieſe ebenſo oft unterſchätzt wie über⸗ ſchätzt worden iſt. Gerade in den letzten Jahrzehnten iſt wieder⸗ holt von den Einen behauptet worden, die deutſche Landwirtſchaft müſſe ihren Schwerpunkt von dem AOckerbau in die Viehhaltung legen, während die Anderen im Gegenteil die Meinung vertreten, man müſſe die Nutzviehhaltung ganz abſchaffen oder auf das für Deckung des eigenen Bedarfs an Produkten der Nutzviehhaltung durchaus notwendige Maß beſchränken. Letztere von manchen geübte Art des Betriebes nennt man die viehloſe oder richtiger die viehſchwache Städte t freier wo dee und in nteilung vie m⸗ wie e im Gut Boden⸗ e ſchon Almniſſe ſen und Durc⸗ glichket ut hat giebt. e Not⸗ ndenen ganz ei ihr wird, ür die rucht⸗ 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 119 Wirtſchaft; denn eine völlige Beſeitigung der Nutzviehhaltung iſt kaum denkbar, würde jedenfalls eine große Thorheit ſein. Bei dem viehſchwachen Betrieb wird wenig Stalldünger erzeugt, weniger als durchaus notwendig iſt. Der fehlende Bedarf muß deshalb auf andere Weiſe beſchafft werden; es kann dies geſchehen durch gekauften Stalldünger, durch künſtliche Dungmittel oder durch Gründüngung. Ferner iſt es bei dem viehſchwachen Betrieb nicht möglich, die erzeugten Mengen an Stroh und Futter in der eigenen Wirtſchaft ſämtlich zu verbrauchen; es muß alſo die Gelegenheit ge⸗ boten ſein, den überſchüſſigen Teil dieſer Produkte durch Verkauf angemeſſen zu verwerten. Man kann drei Hauptformen der viehſchwachen Wirtſchaft unterſcheiden nämlich: 1. mit Stallmiſtdüngung; 2. mit Grün⸗ düngung und mit künſtlichem Dünger; 3. ausſchließlich mit künſtlichem Dünger. Die erſte Form kann nur für Wirtſchaften in Betracht kommen, die in der Nähe von Städten liegen, aus denen jederzeit genügende Mengen von Stalldünger zu billigem Preiſe zu beziehen ſind. Bei der zweiten Form dient die Gründüngung dazu, um die agli kaliſche Wirkung des Stalldüngers zu erſetzen, auch um den an Stickſtoff zu bereichern, während die künſtlichen Dungmittel daz 2 ſtoffe zuzuführen. Die Gründüngung erfolgt häufig in Form des Zwiſchenfruchtbaues, über den ſpäter noch beſonders gehandelt wird. Die dritte Form, bei welchen der Stalldünger lediglich durch künſtliche Dungmittel erſetzt wird, iſt zwar hier und da ver⸗ ſucht worden, hat ſich aber auf die Dauer nicht bewährt. Es giebt nur wenig Bodenarten, die eine regelmäßige und ſtarke Zufuhr von Humus, ſei es durch Stalldünger ſei es durch Gründüngung, entbehren können. Für die Praxis kommen lediglich die beiden erſtgenannten Formen in Betracht; aber auch dieſe ſind blos unter beſtimmten, nicht grade häufig zutreffenden Vorausſetzungen empfehlenswert. Sie ſind nämlich nur dann lohnend, wenn die Möglichkeit geboten iſt, die gebauten Futterpflanzen, einſchließlich des Strohs und der zur Verfütterung beſtimmten Wurzel⸗ gewächſe, ſoweit die erzeugte Menge nicht zur Ernährung der vorhandenen Arbeitstiere gebraucht wird, für einen angemeſſenen Preis zu verkaufen. Dabei muß der erzielte Kaufpreis zum mindeſten ſo hoch ſein, wie der Ertrag, den man 120 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. durch Verfütterung der nämlichen Produkte an Nutztiere hätte ge⸗ winnen können. Für manche Wirtſchaften trifft dies zwar zu, für die überwiegende Mehrzahl iſt es aber nicht der Fall. Am eheſten erweiſt ſich der viehſchwache Betrieb in Gegenden lohnend, wo eine ſtarke, nicht Landwirtſchaft treibende Bevölkerung iſt, wo zu militäri⸗ ſchen oder zu induſtriellen Zwecken oder zum Luxus viele Pferde gehalten werden und deshalb große Nachfrage nach Stroh und Rauhfutter herrſcht. In ſolchen Gegenden iſt dann auch oft die Möglichkeit geboten, Stalldünger zu billigen Preiſen ühadſtede Fehlt die letztere Möglichkeit und erſcheint doch der viehſchwache Betrieb lohnend, ſo muß man den Stalldünger durch Gründüngung und künſtliche Dungmittel erſetzen. Es iſt immerhin nur ein ſehr kleiner Teil der deutſchen Wirt⸗ ſchaften, für welche der viehſchwache Betrieb in Erwägung kommen kann. Eine große Ausdehnung desſelben verbietet ſich auch ſchon aus ſonſtigen Gründen. Falls nämlich viele Wirtſchaften zu dem viehſchwachen Betrieb übergingen, würden einerſeits die Preiſe für die Produkte der Nutzviehhaltung ſo ſtark ſteigen, andrerſeits die Preiſe für Stroh, Heu und andere in der Landwirtſchaft erzeugte Futtermittel ſo ſehr ſinken, daß die Vorteile des viehſchwachen Betriebes bald verſchwänden. Der unter Umſtänden mit dem vieh⸗ ſchwachen Betrieb verbundene Gewinn kann nur erzielt werden, weil und ſo lange die Zahl der überhaupt vorhandenen Wirtſchaften dieſer Art eine ſehr geringe iſt und bleibt. Der Zwiſchenfruchtbau. Unter Zwiſchenfrüchten verſteht man ſolche, die entweder in andere Früchte eingeſäet werden oder die man unmittelbar nach Aberntung der Hauptfrucht in das umgebrochene Stoppelfeld bringt, um ſie in dem nämlichen Jahre noch abzuernten oder anderweitig zu verwenden. Hiernach unterſcheidet man zwiſchen Unterſaat und Stoppelfruchtbau; beides wird in dem Ausdruck Zwiſchen⸗ fruchtbau zuſammengefaßt. Derſelbe war zwar ſchon früher be⸗ kannt und wurde hier und da auch regelmäßig geübt; aber erſt in den letzten Jahrzehnten iſt er, namentlich durch das Verdienſt von Schulz⸗Lupitz, in ſeiner vollen Bedeutung erkannt und ſind die richtigen Wege zu ſeiner Durchführung gefunden worden. In Folge deſſen hat er jetzt ſchon eine große Verbreitung erlangt. Als Zwiſchenfrüchte benutzt man Pflanzen aus der Familie der Schmetterlingsblütner, der Papilionaceen, weil dieſe die Fähig⸗ 3 ge⸗ für heſten eine ſtäri⸗ üi futter cht eit de etrieh und Virt⸗ mmen ſchon dem 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 121 keit beſitzen, vermittels ihrer Wurzeln den freien Stickſtoff der Luft zu aſſimmilieren und den Boden damit zu bereichern. Vorzugs⸗ weiſe werden als Zwiſchenfrüchte Lupinen, Seradella, Wicken, Erbſen, Platterbſen angebaut; auch Stoppelrüben und Senf, die nicht zu jener Familie gehören, können unter Umſtänden zweck⸗ mäßige Zwiſchenfrüchte abgeben. Ob man die Unterſaat oder die Stoppelſaat beſſer verwendet, hängt vorzugsweiſe von den vor⸗ handenen Boden⸗ und klimatiſchen Verhältniſſen ab; die Erörterung dieſer Frage gehört nicht in die Betriebslehre, ſondern in die Pflanzenbaulehre. Anders iſt es mit der Verwendung der Zwiſchenfrüchte. Man kann dieſe entweder zur Gründüngung unterpflügen oder ſie als Viehfutter benutzen. Je günſtiger das Klima iſt, je früher man in Folge deſſen die Zwiſchenfrüchte einſäen und abernten kann, deſto eher wird ſich ihre Verwendung zu Futterzwecken vorteilhaft erweiſen. Dagegen iſt ihre Benutzung zur Gründüngung um ſo eher angezeigt, je weniger der erzeugte Stalldünger ausreicht, um dem Acker die nötige Menge an Humus zu liefern. Bei umfangreichem Zwiſchen⸗ fruchtbau empfiehlt es ſich, einen Teil der Zwiſchenfrüchte grün unterzupflügen, einen anderen Teil zu verfüttern. Auch in den einzelnen Jahren wird ſich die Verwendung der Zwiſchenfrüchte ſehr verſchieden geſtalten. Je beſſer die Futterernte auf Wieſen und Kleefeldern ausgefallen iſt und je weniger andrerſeits die Witterung im Spätherbſt die Aberntung der Zwiſchenfrüchte zu Fütterungs⸗ zwecken begünſtigt, deſto eher wird man jene zur Gründüngung ver⸗ wenden; ebenſo wird man im umgekehrten Falle in möglichſt aus⸗ gedehntem Maße von den Zwiſchenfruchtfeldern Futter zu gewinnen ſuchen. Eine beſonders wichtige Rolle ſpielt der Zwiſchenfruchtbau in den viehſchwachen Wirtſchaften. Bei ihnen giebt er in der Regel das beſte Mittel ab, um auf einfache und wohlfeile Weiſe durch Unterpflügen der Zwiſchenfrüchte dem Acker den erforderlichen Humusgehalt und den unentbehrlichen Erſatz für den Stalldünger zu gewähren. g) Waldfeld⸗ und Brandwirtſchaft. Die Waldfeldwirtſchaft ſtellt eine Verbindung von Wald⸗ bau und Feld⸗ oder Ackerbau dar. Sie kommt in manchen Gebirgs⸗ gegenden des mittleren und ſüdlichen Deutſchlands vor; ſo z. B. auf 122 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. dem Schwarzwald, dem Oden⸗, dem Weſter⸗Wald, der Eifel, im Siegener Lande. Ortlich iſt ihre Bezeichnung eine ſehr verſchiedene: Hackwald⸗, Röderwald⸗, Haubergs⸗Wirtſchaft, Gereut⸗ brennen, Schiffeln u. ſ. w. Ihre charakteriſtiſche Eigentümlich⸗ keit beſteht darin, daß der Boden zuerſt 16, 18, 20, an manchen Orten auch noch mehr Jahre zur Holzerzeugung benutzt, daß dann das Holz abgetrieben, die obere Bodennarbe mit der Hacke oder dem Pflug abgeſchält und darauf ſamt dem umher liegenden Reiſig einem Verbrennungsprozeß unterworfen wird. Die zurückgebliebene Aſche wird gleichmäßig verteilt und das Land demnächſt ein, zwei Jahre, ſelten länger, zum Anbau von Getreide, gewöhnlich von Roggen, verwendet. Der Ackernutzung folgt wieder eine Periode der Holznutzung. Die Verjüngung des Waldes geſchieht in der Regel dadurch, daß die ſtehen gebliebenen Wurzelſtöcke wieder aus⸗ ſchlagen. Zuweilen werden auch die Wurzelſtöcke gerodet und die Verjüngung erfolgt durch Ausſaat von Holzgewächſen. Sehr häufig, in manchen Gegenden regelmäßig, beſteht die Holznutzung in Eichen⸗ ſchälwaldbetrieb. Die Waldfeldwirtſchaft kommt namentlich dort vor, wo ſich wenig zum dauernden Ackerbau geeignetes Land findet. In den engen Thälern und auf den ſtark geneigten Bergabhängen fehlt die Möglich⸗ keit, den Boden regelmäßig zu bearbeiten, zu düngen und mit Feld⸗ früchten zu beſtellen. Es würde dies zu große Koſten verurſachen, der Boden würde auch abgeſchwemmt werden. Um nun doch den nötigſten eigenen Bedarf an Stroh und Brotgetreide zu erzeugen, hat man zu dem durchaus zuläſſigen und zweckmäßigen Auskunfts⸗ mittel gegriffen, die Grundſtücke etwa alle 20 Jahre einmal zum Körnerbau heranzuziehen. Eine Düngung hierzu iſt nicht nötig, da dieſe durch den Humus des Waldbodens und durch die Aſche des verbrannten Holzes genügend gewährt wird; ein Abſchwemmen des Bodens in dem einen oder in den zwei Jahren des Feldbaues iſt nicht zu befürchten, da die ſtehen gebliebenen Wurzelſtöcke hiergegen einen hinreichenden Schutz darbieten. Man hat wohl die Brandwirtſchaft als ein beſonderes Wirtſchaftsſyſtem bezeichnet, was ſie aber in Wirklichkeit nicht iſt. Das Brennen des Bodens iſt vielmehr eine einzelne Kulturmaßregel, die bei ſehr verſchiedenen Betriebsſyſtemen vorkommen kann. Ihre Beſprechung gehört nicht in die Betriebslehre, ſondern in die Ackerbau⸗ lehre. Hier mögen daher wenige Bemerkungen über ſie genügen. Außer bei der Waldfeldwirtſchaft wird das Brennen des Bodens A——+= n— — 2——:—: — —— ꝗ————— 23O ‚1. in edene: reut⸗ mlic⸗ mnchen dann oder Reiſig jebene zwei von riode mder als⸗ d die üufig ichen⸗ eenig ngen lic⸗ Feld⸗ hen, den ugen, uiſts⸗ zum nötig, Äſche mmen es it gegen deres ht iſt regel Ii erbau⸗ üigen. odens 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 123 auch hier und da in Verbindung mit der Feldgras⸗ oder der Egartenwirtſchaft ausgeübt(ſ. S. 108). Man ſchält zu dieſem Zweck nach Ablauf des letzten Weidejahres die Grasnarbe des Feldes flach ab, deckt ſie ſtreifenweiſe über untergelegtes Reiſig und zündet letzteres an. Die Holzteile und der Humus in der Grasnarbe ver⸗ brennen, die zurückgebliebene Aſche mit den unverbrannten Teilen der übergedeckten Erdſtreifen werden gleichmäßig über die ganze Fläche geſtreut. Dann beginnt wieder die neue Periode der mehr⸗ jährigen Benutzung des Landes zum Ackerbau. Wenn dieſe Art des Bodenbrennens zunächſt auch eine günſtige Wirkung auf die Ertragsfähigkeit des Ackers ausübt, ſo bedeutet ſie doch auf die Dauer eine ſyſtematiſche Beraubung des Bodens an Humus, an dem derſelbe ohnedem Mangel zu haben pflegt. Die Feldbrandwirt⸗ ſchaft iſt daher zu verwerfen. Eine dritte Form der Brandwirtſchaft iſt die Moorbrand⸗ wirtſchaft, die namentlich auf den ausgedehnten Moorflächen des nordweſtlichen Deutſchlands früher allgemein und in ſolcher Aus⸗ dehnung geübt wurde, daß ſie den über meilenweite Flächen ſich verbreitenden unangenehmen und ſchädlichen Höhenrauch erzeugte. Das Moorbrennen geſchieht in ähnlicher Weiſe wie das oben be⸗ ſchriebene Feldbrennen, nur daß der Moorboden ſelbſt das Material zur Unterhaltung des Brennprozeſſes darbietet. Auch wirkt das Moorbrennen nicht ſo nachteilig wie das Feldbrennen. Denn der Moorboden beſteht faſt ausſchließlich aus Humus, eine Verringerung des Humusgehaltes ſchadet deshalb nicht. Das Brennen kann im Gegenteil dadurch nützlich ſein, daß es den an und für ſich ſehr geringen Aſchengehalt der oberen Bodenſchicht relativ vermehrt und die im Humus eingeſchloſſenen mineraliſchen Beſtandteile den Pflanzen leichter zugänglich macht. Ferner werden die zahlreichen und auf andere Weiſe ſchwer auszurottenden Wurzel⸗ und Samenunkräuter, die ſich im Moorboden zu finden pflegen, durch das Brennen am gründ⸗ lichſten zerſtört. Als einmalige Kulturmaßregel kann das Moor⸗ brennen wohl am Platze ſein; dagegen iſt eine periodiſche Wieder⸗ holung desſelben zu verwerfen. Man hat jetzt zweckmäßigere Mittel, um einen einmal für die Acker⸗ oder Wieſennutzung geeignet ge⸗ machten Moorboden in dauernd kulturfähigem Zuſtande zu erhalten. Es geſchieht dies durch eine ſeiner Natur entſprechende Art der Bearbeitung und Benntzung, durch eine genügende aber nicht über⸗ mäßige Entwäſſerung, durch regelmäßige Anwendung von künſtlichen Dungmitteln. 124 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. h) Die Wirtſchaft mit techniſchen Nebengewerben. Die einfachſten techniſchen Nebengewerbe in der Land⸗ wirtſchaft ſind ſolche, welche ſich damit beſchäftigen, die vom Boden ohne Zuthun des Menſchen dargebotenen Subſtanzen in Beſitz zu nehmen und auf weitere Fabrikate zu verarbeiten. Hierzu gehören die Herſtellung von Ziegelei⸗ oder Torfprodukten ſowie die Kalkbrennerei. Wo die Rohmaterialien zu dieſen Gewerben in genügender Menge und Beſchaffenheit vorhanden ſind, empfiehlt es ſich, dieſelben wenigſtens in dem Umfange zu betreiben, daß der eigene Bedarf an ihnen gedeckt wird. Allerdings muß der eigene Bedarf ſo groß ſein, daß der Aufwand für die erſte Einrichtung und für die Unterhaltung der Nebengewerbe durch die Verwendung von deren Produkten genügenden Erſatz findet. Bei der Torf⸗ fabrikation, die ſehr einfach iſt, trifft dies auch ſchon für ganz kleine Wirtſchaften zu. Sind die Rohmaterialien für die genannten Neben⸗ gewerbe in großer Menge vorhanden, ſo kann ihr Betrieb auch zum Zweck des Verkaufs der hergeſtellten Fabrikate vorteilhaft ſein. Es hängt dies ganz von der Möglichkeit eines lohnenden Abſatzes ab. In der Nähe von Städten oder überhaupt in dicht bevölkerten Gegenden mit guten Verkehrsmitteln iſt dieſelbe oft vorhanden. Auch laſſen ſich die Einrichtungs⸗ und Betriebskoſten für jene Neben⸗ gewerbe ziemlich leicht und ſicher im Voraus feſtſtellen. Die größte Schwierigeit bei der Berechnung ihrer wahrſcheinlichen Rentabilität liegt darin, daß die Preiſe für die hergeſtellten Fabrikate oft in wenigen Jahren ſich ſehr ändern; ſolches gilt vor allem für die Ziegeleiprodukte. Die genannten Nebengewerbe berühren den eigentlichen land⸗ wirtſchaftlichen Betrieb ſehr wenig, da ſie direkt weder mit dem Ackerbau noch mit der Viehhaltung etwas zu thun haben. Indirekt können ſie allerdings den landwirtſchaftlichen Betrieb und zwar günſtig inſofern beeinfluſſen, als die Möglichkeit vorliegt, menſchliche und tieriſche Arbeitskräfte, die man in der Landwirtſchaft in gewiſſen Perioden nötig braucht, zu anderen Zeiten in den Nebengewerben lohnend zu verwenden. Die Mehlfabrikation oder die Müllerei iſt bei uns heut⸗ zutage kaum mehr ein landwirtſchaftliches Nebengewerbe. Soweit es ſich um Herſtellung von Verkaufsware handelt, wird ſie heut⸗ zutage meiſt in Städten ganz unabhängig von der Landwirtſchaft ausgeübt. Selbſt in größeren Wirtſchaften wird in der Regel das Lud⸗ Boden 6 zu hören e die en in it es 5 der igene htung dung Torf⸗ leine eben⸗ zum Es ab. rten luch ben⸗ ößte lität t in die and⸗ dem irekt niſtig und viſſen erben heut⸗ weit heut⸗ ſti das 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 125 Vermahlen von Getreide zu Futterſchrot oder Brotmehl nur in dem Umfang betrieben, der nötig iſt, um den eigenen Bedarf und den Bedarf der zu dem Gute gehörenden Arbeiter an dieſen Produkten zu decken. Wo Wind oder Waſſer als Triebkräfte unentgeltlich zur Verfügung ſtehen und wo in der nächſten Nachbarſchaft ein dauernder Begehr vorhanden iſt, kann es auch zweckmäßig ſein, die ſogenannte Lohnmüllerei zu treiben, d. h. das von fremden Perſonen zur Mühle gebrachte Getreide für dieſe gegen Entſchädigung zu ver⸗ arbeiten. Die Bezahlung beſteht dann entweder in einer Quote des vermahlenen Getreides, der Mahlmetze, oder in einem beſtimmten Geldbetrag. Die Lohnmüllerei hat inſofern einen gewiſſen Einfluß auf den landwirtſchaftlichen Betrieb, als dabei nicht unbedeutende Mengen von Mehlabgängen(Staubmehl u. ſ. w.) gewonnen werden, die ſich zur Fütterung von Schweinen, auch wohl von anderen Nutz⸗ tieren, gut eignen. Die Herſtellung von Butter oder Käſe aus Milch, gehört nicht zu den techniſchen Nebengewerben in der Landwirtſchaft; der Molkereibetrieb bildet vielmehr lediglich eine durch die Umſtände notwendige Ergänzung der Milchviehhaltung. In welchen Fällen er zweckmäßig und in welchen Formen er möglich iſt, welche Bedingungen er an die Organiſation der Wirtſchaft ſtellt, und wie er auf dieſe wieder zurückwirkt, wurde bereits bei der Rindviehhaltung(ſ. S. 53 ff.) eingehend erörtert. Unter den techniſchen Nebengewerben der Landwirtſchaft nehmen weitaus den wichtigſten Platz diejenigen ein, die ſich mit der Ver⸗ arbeitung von Ackerbauprodukten zu dem Zwecke beſchäftigen, aus dieſen konzentriertere, wertvollere, höhere Transportkoſten ver⸗ tragende Fabrikate herzuſtellen. Die älteſten und früher am meiſten verbreiteten Nebengewerbe dieſer Art waren die Getreidebrennerei und die Bierbrauerei. Noch bis zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurden auf faſt allen größeren Gütern beide betrieben. Es geſchah dies, teils um den Bedarf der eigenen Wirtſchaft ſowie den der Nachbar⸗ ſchaft an Bier und Branntwein zu decken, teils aber auch, weil bei den meiſt ſehr ſchlechten Verkehrswegen der Transport des Getreides nach dem nächſten Marktort oft mit großen Schwierigkeiten und Koſten verknüpft war. Einen Teil deſſelben verarbeitete man daher zu Getränken, wobei dann die größere Maſſe des verwendeten Roh⸗ materials als Schlempe, Bierträber u. ſ. w. auf dem Gute zurück⸗ blieb und ein durch ſeine Menge wie durch ſeine Beſchaffenheit ſehr wertvolles Futter bildete. Die Verabreichung des letztern an die 126 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. Nutztiere wirkte nicht nur günſtig auf die Rentabilität der Viehhaltung, ſondern auch infolge der vermehrten und verbeſſerten Düngerproduktion ebenſo auf die Steigerung der Erträge des Ackerlandes. Die Ge⸗ treidebrennerei und Bierbrauerei haben jetzt in der deutſchen Land⸗ wirtſchaft als Nebengewerbe nicht mehr die frühere Bedeutung, wenn⸗ gleich ſie als ſolche noch vorkommen. Im allgemeinen ſind ſie aber in der Gegenwart mehr ſtädtiſche und ſelbſtändige Betriebe, als landwirtſchaftliche Nebengewerbe. Die rentabelſte Form für ſie iſt der Großbetrieb und dieſer läßt ſich in Städten leichter wie auf dem Lande durchführen, in Hinſicht ſowohl auf die Beſchaffung des Roh⸗ materials und der ſonſtigen Betriebsmittel wie mit Rückſicht auf den Abſatz der hergeſtellten Fabrikate. Andrerſeits haben ſich die Ver⸗ kehrswege ſo ſehr gebeſſert, daß faſt für alle Güter die Möglichkeit vorliegt, das nicht in der Wirtſchaft zur Verwendung kommende Getreide ohne übermäßig hohe Transportkoſten nach dem nächſten Marktort zu ſchaffen. Die zurückkehrenden Fuhren bringen dann, ſoweit es nötig erſcheint, Kraftfutter und künſtliche Dungmittel aus der Stadt, wodurch ein Erſatz für das Futter und den Dünger gewährt wird, den früher die genannten techniſchen Nebenbetriebe lieferten. In dünn bevölkerten Ländern mit mangelhaften Verkehrsmitteln, z. B. in Rußland, ſpielen auch heute noch die Getreidebrennerei und die Bierbrauerei als landwirtſchaftlich techniſche Nebengewerbe eine große Rolle. In der Gegenwart kommen als ſolche für die deutſche Land⸗ wirtſchaft vorzugsweiſe nur die Gewerbe in Betracht, welche mit der Verarbeitung von Wurzelgewächſen, insbeſondere von Kartoffeln und Rüben, ſich befaſſen: die Kartoffelbrennerei und die Rüben⸗ zuckerfabrikation. In beiden Fällen handelt es ſich um Roh⸗ ſtoffe, die zu ¼ bis ⅜⁄ aus Waſſer beſtehen, die eine verhältnis⸗ mäßig geringe Haltbarkeit beſitzen, deren Transport auf große Ent⸗ fernungen nicht lohnend iſt, die auch nicht wie das Getreide jeder Zeit in beliebigen Mengen Abſatz finden. Für die Zuckerrübe gilt das hier Geſagte in noch viel höherem Grade, als für die Kartoffel. Letztere kann ja öfteres in bedeutenden Quantitäten als menſchliches Nahrungsmittel zu angemeſſenem Preiſe verkauft werden; aber es giebt doch nur ſehr wenige große Güter, die für die ganze Menge von Kartoffeln, die ſie mit Vorteil bauen können, einen ſicheren Abſatz für die Zwecke der menſchlichen Ernährung haben. 1. 2. 3 4 ktung uktion 1 Ge⸗ Land⸗ venn⸗ aber als ie iſt zdem Roh⸗ jden Ver⸗ chkeit ⸗ende hſten dann, aus nger riebe teln, terei erbe and⸗ mit feln ber⸗ Roh⸗ tnis⸗ Ent⸗ jeder git ofel. lichs r es kenge heren 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 127 Die Kartoffelbrennerei eignet ſich als techniſches Neben⸗ gewerbe beſonders für ſolche Wirtſchaften, die leichten, ſandigen Boden beſitzen. Dieſer iſt für die meiſten anderen Feldfrüchte wenig ertragreich, während er bei genügender Düngung viele und gute Kartoffeln liefert. Die Rentabilität zahlreicher großer Güter im nordöſtlichen Deutſchland würde um ein Drittel oder gar um die Hälfte ſinken, wenn ſie nicht durch die Brennerei in die Lage ver⸗ ſetzt wären, einen ausgedehnten Kartoffelbau betreiben zu können. Grade für den Sandboden, der geringe Futtererträge liefert und der Mangel an Humus zu haben pflegt, fällt es ſtark ins Gewicht, daß in der Kartoffelſchlempe große Maſſen nährſtoffreichen Futters und damit große Maſſen wertvollen Düngers gewonnen werden. Hieraus ergiebt ſich, daß das Vorhandenſein einer Kartoffel⸗ brennerei auf die Organiſation wie auf den Ertrag der Wirtſchaft einen ſehr bedeutenden Einfluß ausübt. Es kann mehr Vieh ge⸗ halten, dieſes beſſer gefüttert werden; es wird mehr Dünger erzielt, der Acker liefert höhere Erträge. Durch den umfangreichen Kartoffel⸗ bau iſt es möglich, bei der Fruchtfolge einen regelmäßigen Wechſel zwiſchen Halm⸗ und Blattfrüchten inne zu halten, auch eine annähernd gleichmäßige Beſchäftigung der Arbeiter von Beginn der Frühjahrs⸗ beſtellung bis zur Beendigung der Hackfruchternte durchzuführen. In allen dieſen Punkten liegen große Vorteile, die Güter mit Sandboden auf keine andere Weiſe in dem Grade ſich zueignen können, als wenn ſie eine Kartoffelbrennerei einrichten. In Brennereiwirtſchaften kann die Fruchtfolge entweder nach dem Syſtem der Fruchtwechſelwirtſchaft oder nach dem der Feldgraswirtſchaft eingerichtet werden. Letzteren Falles wird man für die nicht als Ackerweide benutzten Schläge eine Aufeinanderfolge der Gewächſe wählen, die den Grundſätzen des Fruchtwechſes ent⸗ ſpricht. Um die einſeitige Ausnutzung des Bodens und um die Verbreitung von Kartoffelkrankheiten möglichſt zu verhindern, ſoll man nicht mehr als den vierten, höchſtens den dritten Teil der Ackerſchläge mit Kartoffeln zu bebauen. Als Beiſpiele von Frucht⸗ folgen für Brennereiwirtſchaften mögen folgende dienen. J. II. 1. Brache;(nach Krafft, IV, S 143). 2. Raps+; 1. Wintergetreide+; 3. Wintergetreide; 2. Wintergetreide mit künſtlichem 4. Sommergetreide; Dünger; 128 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. J. II. 5. Kartoffeln+; 3. Kartoffeln+; 6. Sommergetreide; 4. Sommergetreide m. künſtlichem 7. Kartoffeln+; Dünger; 8. Sommergetreide; 5. Wintergetreide mit künſtlichem 9. Wintergetreide. Dünger; 6. Kartoffeln+; 7. Sommergetreide m. künſtlichem Dünger; 8. Mäheklee; 9. Mäheklee oder Samenklee. III. IV. 1. Kartoffeln+; 1. Kartoffeln+; 2. Gerſte; 2. Gerſte; 3. Mäheklee; 3. Mäheklee; 4. Weide; 4. Weide; 5. Wintergetreide; 5. Kartoffeln+†; 6. Kartoffeln+; 6. Sommergetreide; 7. Gerſte; 7. Kartoffeln+; 8. Erbſen; 8. Gerſte; 9. Roggen. 9. Erbſen; 10. Roggen. Der Anbau von Zuckerrüben erfordert einen erheblich beſſeren Boden und einen bedeutend höheren Aufwand an Arbeit und Dünger, demnach an Kapital, als für den Kartoffelbau nötig iſt. Die Rübenzuckerfabrikation hat ferner das eigentümliche, daß ſie bei der jetzigen Entwickelung der Technik mit Vorteil nur in ſehr großem Maßſtab betrieben werden kann. Eine Zuckerfabrik muß, um rentabel zu ſein, mindeſtens 200 000 Zentner Rüben jähr⸗ lich verarbeiten. Die 405 Rübenzuckerfabriken die im Betriebsjahr 1894/95 im Deutſchen Reich thätig waren, verarbeiteten zuſammen in dem genannten Jahre 14521 030 Tonnen oder 290 420 600 Zentner Rüben; auf jede Fabrik kamen alſo im Durchſchnitt 35 854 Tonnen oder 717 088 Zentner Rüben.*) Die für eine Fabrik erforderliche Rübenmenge muß auf einem verhältnismäßig beſchränkten Raum er⸗ zeugt werden, da die Rüben bei ihrem hohen Waſſergehalt und **) Stati ſiſthes Jahrbuch für das Deutſche Reich, 17. Jahr⸗ gang, 1896, S. ſtlchen ſtächen ſtlichen klee eſſeren t und tig iſt e, daß nur in erfabri jühr⸗ ebsjahr aammen gentner Tonnen derlich um el⸗ lt und 7. Jahr⸗ 2. Die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme. 129 ihrem abſolut niedrigen Wert hohe Transportkoſten nicht tragen können. Nimmt man an, daß ein Hektar mit Rüben beſtellten Landes durchſchnittlich im Jahre 600 Zentner Rüben bringt, ſo müſſen zur Verſorgung einer Fabrik, die auch nur 200 000 Zentner verarbeitet, 333 ha mit Rüben jährlich bebaut werden. Da aber die Rüben nur alle drei oder vier Jahre auf demſelben Felde wiederkehren dürfen, ſo bedarf man zur Verſorgung ſelbſt einer kleinen Fabrik 1000 bis 1300 ha für den Rübenbau geeignetes Land. Die einzelnen Guts⸗ beſitzer pflegen bei weitem nicht ſo viel zu haben; es muß ſich deshalb eine größere Zahl von Beſitzern zur Gründung einer Zucker⸗ fabrik zuſammenthun. Jeder von ihnen verpflichtet ſich, eine be⸗ ſtimmte Fläche Land mit Rüben zu bebauen. Gewöhnlich werden außerdem noch mit benachbarten Landwirten, die nicht an der Fabrik Teil haben, dahingehende Kontrakte geſchloſſen, daß dieſe ſich ver⸗ pflichten, eine gewiſſe Landfläche mit Rüben zu beſtellen, wofür ſie einen vorher vereinbarten Preis pro Zentner bekommen. Dieſe Rüben nennt man Kaufrüben, während die von den Teilhabern der Fabrik, den Aktionären, nach Maßgabe ihres Beſitzes an Fabrikaktien gebauten Rüben als Aktienrüben bezeichnet werden. Bei den Zuckerfabriken, die eine Aktienunternehmung darſtellen, iſt es im Intereſſe der Landwirtſchaft ſehr wichtig, daß die Mehrzahl der Aktien im Beſitz von Landwirten, nicht von reinen Kapitaliſten, ſich befindet. Sonſt kann der Fall leicht eintreten, daß die Fabrik zwar gute Dividenden zahlt, daß die Rüben bauenden Landwirte aber ein ſchlechtes Geſchäft machen. Zuckerrübenwirtſchaften haben immer einen intenſiven Be⸗ trieb. Der Anbau der Zuckerrüben erfordert einen tiefgelockerten, reich gedüngten Boden. Während ihrer Vegetationszeit muß die Rübe drei, vier Mal oder noch öfter mit der Hacke bearbeitet werden, ihre Ernte und Abfuhr erfordert ebenfalls viele menſchliche ſowie tieriſche Arbeitskräfte. Dafür hinterläßt die Rübe den Boden in einem vorzüglichen phyſikaliſchen und chemiſchen Zuſtande, der ihn zu den höchſten, nach Lage der Verhältniſſe überhaupt möglichen Erträgen an Körnern, Stroh, Futterkräutern oder ſonſtigen Feld⸗ gewächſen befähigt. Die Zuckerfabriken gewähren den Landwirten einen der gelieferten Rübenmenge entſprechenden Anteil an Rüben⸗ ſchnitzeln zurück. Dieſe bilden zwar kein beſonders nahrhaftes, aber doch immerhin bei zweckmäßiger Verabreichung durchaus ge⸗ deihliches und wegen der zumeiſt großen verfügbaren Menge ſehr wertvolles Futter. Da außerdem die Stroh⸗ und Futterproduktion v. d. Goltz, Betriebslehre. 9 130 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. auf dem Ackerlande in Rübenwirtſchaften eine ſehr große zu ſein pflegt, ſo können dieſe einen ausgedehnten Nutzviehbeſtand halten, wodurch ſowohl die baren Einnahmen erhöht werden wie die Düngerproduktion geſteigert wird. Für Zückerrüben gilt noch mehr wie für Kartoffeln der Satz, daß man ſie höchſtens alle drei Jahre auf dasſelbe Feld bringen ſoll; beſſer iſt, daß man nicht mehr wie den vierten Teil der Schläge mit Rüben bebaut. Die Fruchtfolgen in Zuckerrübenwirtſchaften ſind ſelbſtverſtändlich im Weſentlichen nach dem Prinzip des Frucht⸗ wechſels eingerichtet. Es iſt aber auch durchaus zuläſſig, einen oder mehrere Weideſchläge in ſie aufzunehmen, falls man Ackerweiden nötig hat. Als Beiſpiele von Fruchtfolgen für Zuckerrübenwirt⸗ ſchaften führe ich nachſtehende an. 1 II. 1. Wintergetreide+; 1. Wintergetreide †; 2. Zuckerrüben mit künſtlichem 2. Zuckerrüben mit künſtlichem Dünger; Dünger; 3. Sommergetreide; 3. Sommergetreide; 4. Kartoffeln+; 4. Mäheklee; 5. Sommergetreide; 5. Weide; 6. Zuckerrüben mit künſtlichem 6. Wintergetreide; Dünger; 7. Zuckerrüben mit künſtlichem 7. Sommergetreide; Dünger; 8. Mäheklee; 8. Sommergetreide; 9. Wintergetreide+.; 9. Hülſenfrüchte. 10. Hülſenfrüchte. III. IV. 1. Brache mit Grünwicken+; 1. Hülſenſrüchte; 2. Raps; 2. Zuckerrüben mit künſtlichem 3. Wintergetreide; Dünger; 4. Zuckerrüben mit künſtlichem 3. Sommergetreide; Dünger; 4. Zuckerrüben mit künſtlichem 5. Sommergetreide; Dünger; 6. Mäheklee; 5. Sommergetreide; 7. Wintergetreide+; 6. Mäheklee; 8. Zuckerrüben mit künſtlichem 7. Weide; Dünger. 8. Wintergetreide+; 9. Zuckerrüben mit künſtlichem Dünger. ——=— = ——A2SA=— — ..—„‚· . 8——,— zu ſein halten ie die r8u en ſoll Schläge ſchaften Jrucht⸗ en oder weiden nwirt⸗ ſlichem tlichen ſlichen ſtlichen ſlichem 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriebsart. 131 Bei I nehmen die Zuckerrüben ein Fünftel, bei II zwei Neuntel, bei III ein Viertel und bei IV ein Drittel des Ackerareals in Anſpruch. Die mit techniſchen Nebenbetrieben verbundenen Guts⸗ wirtſchaften ſind in den letzten Jahrzehnten diejenigen geweſen, welche durchſchnittlich die höchſten Erträge ge⸗ bracht haben; höhere, als unter ähnlichen Verhältniſſen andere Wirtſchaften erzielten, die der techniſchen Neben⸗ gewerbe entbehrten. Welche Vorbedingungen für den lohnenden Betrieb der einzelnen Nebengewerbe vorhanden ſein müſſen, wurde bei Beſprechung dieſer ſchon dargelegt. Im allgemeinen laſſen ſich die erforderlichen Bedingungen in folgenden Sätzen zuſammenfaſſen. 1. Das nötige Rohmaterial muß entweder in der Gutswirt⸗ ſchaft bereits vorhanden ſein(z. B. bei Ziegel⸗ und Torffabrikation) oder es muß ſeine Erzeugung innerhalb der Gutswirtſchaft durch die Beſchaffenheit des Bodens, des Klimas und der wirtſchaftlichen Verhältniſſe begünſtigt werden. 2. Die vorhandenen oder erzeugten Rohſtoffe müſſen durch Verarbeitung in dem techniſchen Nebengewerbe höher zu verwerten ſein, als es bei dem direkten Verbrauch in der eigenen Wirtſchaft, oder bei dem Verkauf in rohem Zuſtande möglich wäre. Für die Feſtſtellung des Ertrages der Nebengewerbe kommt allerdings nicht nur der Erlös aus den erzielten Fabrikaten, ſondern auch der Wert der als Nebenprodukte etwa gewonnenen Futter⸗ und Dungmittel in Betracht. 3. Die zu einem lohnenden Betrieb eines Nebengewerbes er⸗ forderliche Menge an Rohmaterialien muß entweder ohne übermäßige Inanſpruchnahme der Bodenkräfte mit Sicherheit in der eigenen Wirtſchaft erzeugt werden können oder es muß die Gewähr dafür vorhanden ſein, daß man die fehlende Menge ohne zu hohen Koſten⸗ aufwand ſtets käuflich zu erwerben im ſtande iſt. 4. Dem Landwirt müſſen ſoviel Kenntniſſe und Kapital zur Verfügung ſtehen, daß er dem Nebengewerbe einen ſolchen Umfang geben kann, wie er nach dem jeweiligen Stande der Technik und nach den ſonſt maßgebenden Verhältniſſen für einen lohnenden Be⸗ trieb erforderlich ſcheint. 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriebsart. Nachdem die verſchiedenen Wirtſchaftsſyſteme im vorigen Abſchnitt geſchildert worden ſind, ſoll noch nachgewieſen werden, wie der Land⸗ 9* 132 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. wirt zu verfahren hat, wenn er in die Lage verſetzt wird, für ein beſtimmtes Gut die zweckmäßigſte Art des Betriebes zu wählen und dieſen im einzelnen zu organiſieren. Der hierbei inne zu haltende Weg gliedert ſich in drei naturgemäß aufeinanderfolgende Teile. Zuerſt muß man über das zu wählende Wirtſchafts⸗ ſyſtem im allgemeinen ſich Klarheit zu verſchaffen ſuchen und dann auf Grund des gewonnenen Reſultates die Fruchtfolge beſtimmen. Demnächſt folgt die Feſtſtellung der einzelnen Betriebsmittel nach Art und Menge. Hiermit iſt die Organiſation der Wirtſchaft an und für ſich vollendet. Ehe man ſie aber einführt, erſcheint es nötig, eine Prüfung darüber anzuſtellen, ob bei dem gewählten Wirtſchaftsſyſtem die dauernde Erhaltung der produktiven Bodenkräfte geſichert iſt und ob die zu erwartenden Einnahmen ausreichen, um die vorausſichtlichen Ausgaben zu decken und eine genügende Verzinſung der in dem Betrieb wirkſamen Kapitalien zu ſichern. a) Die allgemeine Feſtſtellung und die Wahl der Fruchtfolge. Jeder Wirtſchaftsorganiſation muß eine ſogenannte Infor⸗ mation vorausgehen, d. h. der Landwirt muß ſich genau über alle Verhältniſſe Klarheit verſchaffen, von denen die Art der Organiſation abhängig iſt. Am beſten geſchieht dies in der Weiſe, daß er die ermittelten Reſultate ſchriftlich feſtſtellt, daß er alſo eine vollſtändige Gutsbeſchreibung anfertigt.*) Die Gutsbeſchreibung muß Auf⸗ ſchluß geben über den Umfang des Areals und ſeiner einzelnen Beſtandteile, über die klimatiſchen und Bodenverhältniſſe, über Menge und Beſchaffenheit der Gebäude, des toten und lebenden Inventars, über die Arbeiter⸗ und Abſatzverhältniſſe u. ſ. w. Auf Grund dieſer eingehenden Information iſt es dann möglich, ein allgemeines Bild über folgende beſonders wichtige organiſatoriſche Maßregeln zu gewinnen: 1. welche Früchte auf dem Acker vorzugsweiſe an⸗ zubauen ſind; 2. in wieweit mit Rückſicht auf die vorhandenen ſtändigen Futterflächen das Ackerland für den Futterbau heran⸗ zuziehen iſt; 3. welche Ausdehnung der Nutzviehhaltung im Ganzen 4) Die für Aufſtellung einer Gutsbeſchreibung maßgebenden Grundſätze ſowie ein ausführliches Beiſpiel einer Gutsbeſehreibun ſirden ſich in meiner landwirtſchaftlichen Taxationslehre, 2. Aufl., S. 411— 442 u. S. 466—481. or⸗ alle tion die dige Auf⸗ lnen enge tars, ieſer nes geln al⸗ euen ran⸗ nzen ſäte iner .G. 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriebsart. 133 gegeben werden muß; 4. welche Art der Nutzviehhaltung beſonders angezeigt erſcheint; 5. ob die Einrichtung eines techniſchen Neben⸗ gewerbes zweckmäßig iſt oder nicht. Iſt man über dieſe Punkte zur Klarheit gelangt, ſo hält es nicht ſchwer, die richtige Entſcheidung bezüglich der inne zu haltenden Betriebsweiſe im allgemeinen zu treffen; alſo darüber, ob man Körner⸗ oder Feldgras⸗ oder Frucht⸗ wechſelwirtſchaft u. ſ. w. treiben und ob man dem Betrieb eine mehr extenſive oder mehr intenſive Organiſation geben ſoll. Hierbei und namentlich bei dem letztgenannten Punkt ſind aber gleichzeitig die perſönlichen Verhältniſſe des Unternehmers oder Wirtſchafts⸗ dirigenten zu berückſichtigen und zwar ſowohl ſeine Kenntniſſe und geiſtigen Fähigkeiten wie auch ſeine Vermögenslage. Demnächſt iſt die Fruchtfolge feſtzuſtellen. Bevor dies im einzelnen geſchieht, muß man ſich fragen, wie viele Schläge man dem Marktfruchtbau, beſonders dem Körnerbau, und wie viele man dem Futterbau einräumen ſoll und muß. Es hängt dies vor allem von der Menge und Güte der neben dem Ackerland vorhandenen ſtändigen Futterflächen und ferner davon ab, ob man nach Lage aller Verhältniſſe der Nutzviehhaltung eine größere oder eine geringere Ausdehnung geben will. Für die Zahl der zu machenden Ackerſchläge und damit für die Feldeinteilung überhaupt ſind folgende Grundſätze maßgebend: 1. Bei der Feldeinteilung ſoll man ſich möglichſt an die bereits beſtehende Einteilung und die durch Wege, Gräben, Hecken gegebenen natürlichen Begrenzungen halten. Andrenfalls treten namentlich in den erſten Jahren leicht Rückſchläge im Ertrage ein oder die Beſtellungs⸗ und ſonſtigen Koſten werden nutzlos geſteigert. 2. Die Zahl der Schläge iſt weder zu klein noch zu groß zu wählen. Als geringſte ſind die Jahre anzuſehen, innerhalb welcher der Rotklee auf demſelben Felde wiederkehren darf, d. h. fünf oder ſechs. Mehr als neun oder zehn Schläge zu machen, iſt ſelten ratſam, weil ſonſt die Überſichtlichkeit über die Wirtſchaft erſchwert wird. Je kleiner das Ackerareal iſt, deſto weniger Schläge wird man wählen müſſen, damit die einzelnen Schläge nicht zu klein werden; ebenſo umgekehrt bei ſehr umfangreichem Ackerareal.*) 3. Die einzelnen Schläge ſollen eine ziemlich gleiche Größe *) Nur bei Aufnahme von perennierenden Futterkräutern in die Frucht⸗ folge wird man zuweilen die Zahl der Schläge auf elf oder zwölf erhöhen müſſen. 134 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchafsſyſteme. beſitzen, damit in den verſchiedenen Jahren ſowohl die Menge der geernteten Produkte wie die Menge der zu leiſtenden Arbeit möglichſt gleichmäßig ſich geſtalten. 4. Ferner iſt es wünſchenswert, daß die Bodenbeſchaffen⸗ heit der einzelnen Schläge ziemlich gleich ſei. Denn hiervon hängt nicht nur die Menge der aufzuwendenden Arbeit und des erforder⸗ lichen Düngers, ſondern vor allem die Höhe der Erträge ab. Hat man in dem Ackerareal ſehr verſchiedene Bodenarten, ſo macht man am beſten zwei Rotationen oder bei ſehr großen Gütern gar drei, damit in jeder Rotation nur Grundſtücke von einigermaßer gleicher Bodenbeſchaffenheit vorkommen. 5. Um der Arbeitserſparnis willen empfiehlt es ſich, den einzelnen Schlägen eine möglichſt regelmäßige und, ſoweit als thunlich, eine rechtwinklige Geſtalt zu geben. 6. Zur Erzielung einer gleichmäßigen Verteilung der auszu⸗ führenden Arbeiten in den verſchiedenen Jahren muß danach geſtrebt werden, daß die Entfernung der einzelnen Schläge von dem Wirt⸗ ſchaftshof eine ziemlich gleiche iſt. Alle dieſe Anforderungen laſſen ſich ja in keinem Falle ganz vollkommen erfüllen, weil man an die einmal feſt gegebenen natür⸗ lichen Verhältniſſe, die von einem idealen Zuſtande oft weit entfernt ſind, unabänderlich gebunden iſt. Es gilt daher, alle genannten Anforderungen klar und beſtimmt in's Auge zu faſſen und danach die Feldeinteilung ſo zu wählen, daß denſelben ſoweit als möglich Rechnung getragen wird. Die nächſte Aufgabe beſteht dann darin, die einzelnen an⸗ zubauenden Gewächſe und deren Reihenfolge zu beſtimmen. Hierfür ſind nachſtehende Grundſätze maßgebend. 1. Man wähle möglichſt ſolche Gewächſe, die einen den ſonſtigen Verhältniſſen angemeſſenen, aber thunlichſt hohen und ſicheren Ertrag verſprechen. Allerdings ſteht die Höhe mit der Sicher⸗ heit des Ertrages oft in einem gewiſſen Gegenſatz. Die Pflanzen, welche unter günſtigen Umſtänden den höchſten Ertrag liefern, ſind in der Regel die weniger ſicheren; ebenſo umgekehrt. Je mehr der einzelne Landwirt auf ſeine Kenntniſſe, ſeine Umſicht, ſeine Sorgfalt vertrauen kann, je mehr Betriebskapital er beſitzt, je mehr er alſo etwas riskieren kann, deſto mehr darf er bei der Auswahl der Feld⸗ früchte die Höhe der Erträge berückſichtigen. Je weniger dieſe Um⸗ ſtände zu treffen, deſto mehr muß er auf die Kultur möglichſt ſicherer Gewächſe Bedacht nehmen. 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriebsart. 135 2. Die anzubauenden Pflanzen ſind ſo zu wählen, daß eine annähernd gleiche Verteilung der menſchlichen und tieriſchen Arbeitskräfte auf die ganze Sommerperiode erzielt wird. Hierbei ſpielen die Hackfrüchte eine große Rolle, da dieſe im Frühjahr vor Beginn der Heuernte und dann wieder im Herbſt nach Beendigung der Getreideernte viele Menſchenhände zu ihrer Pflege und zu ihrer Einbringung bedürfen. Die Brache iſt inſofern wichtig, als ſie es ermöglicht, nach Beendigung der Frühjahrsbeſtellung und vor der Heuernte, in welcher Periode für die Zugtiere gewöhnlich wenig zu thun iſt, viele tieriſche Arbeitskräfte zu beſchäftigen. 3. Jede Pflanze ſoll womöglich eine ihr zuſagende Vorfrucht erhalten. Da nun aber einzelne Gewächſe oder Bodenbenutzungs⸗ arten für faſt alle anderen Pflanzen gute Vorfrüchte ſind wie z. B. Mäheklee, Ackerweide, Brache, ſo muß man denjenigen Gewächſen die beſten Vorfrüchte geben, die am anſpruchvollſten ſind und deren Ertrag am wertvollſten iſt. Wintergetreide und Winterölfrüchte ſind daher vor allen Sommergewächſen zu begünſtigen. 4. Man ſoll bei der Reihenfolge der Ackerpflanzen möglichſt wechſeln zwiſchen ſolchen, die den Boden feſt machen und verunkrauten und ſolchen, die ihn in einem lockeren und reinen Zuſtande zu hinter⸗ laſſen pflegen. Zu jenen gehören die Getreidearten, zu dieſen die Hackfrüchte, Futterkräuter, Hülſenfrüchte und die Handelsgewächſe. 5. Bei der Auswahl der Feldfrüchte iſt ſtetige Rückſicht zu nehmen auf die Viehhaltung, d. h. es iſt dafür zu ſorgen, daß der Acker, ſoweit dies nicht durch die Wieſen und Weiden geſchieht, den Zug⸗ und Nutztieren die erforderliche Menge Futter und Einſtreu liefert und daß andrerſeits die Tiere das auf dem Acker gebaute Futter zweckmäßig verwerten, auch die genügende Menge Stalldünger produzieren können. Dabei darf allerdings ſchon von vornherein der Ankauf von Kraftfutter und von käuflichen Dungmitteln in's Auge gefaßt werden. 6. Die in der Fruchtfolge vorkommenden Gewächſe müſſen einerſeits die produktive Bodenkraft möglichſt vollſtändig ausnutzen, andrerſeits dürfen ſie dieſelbe nicht vermindern oder gar erſchöpfen. Erſteres wird bewirkt durch einen Wechſel zwiſchen tief⸗ und flach⸗ wurzelnden Pflanzen, zwiſchen Körnerfrüchten, Futterkräutern, Hülſen⸗ früchten und Wurzelgewächſen. Das zweite Ziel wird erreicht durch eine genügende Düngung mit Stallmiſt, erforderlichen Falles unter Beihülfe von Gründüngung und künſtlichen Dungmitteln. Diejenigen Pflanzen, welche eine friſche Stallmiſtdüngung beſonders lieben und 136 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. durch ihre Erträge bezahlt machen, ſind möglichſt gleichmäßig in der Fruchtfolge zu verteilen. Mehr als höchſtens drei verſchiedene Früchte ſoll man nach ein und derſelben Düngung nicht bauen. 7. Unter ungünſtigen klimatiſchen und Bodenverhältniſſen wird es ſich häufig empfehlen, einen Brachſchlag in die Fruchtfolge auf⸗ zunehmen. Man verliert dadurch zwar jedes Jahr die Ernte eines Schlages. Andrerſeits erzielt man die Vorteile, daß man jedes Jahr einen Schlag einer gründlichen Bearbeitung und Reinigung unter⸗ werfen, daß man die tieriſchen Arbeitskräfte während des Sommers gleichmäßiger beſchäftigen, daß man die Winterfruchtbeſtellung früher beginnen und rechtzeitiger beendigen kann. Der in dieſen Punkten liegende Gewinn iſt beſonders groß, wenn man es mit ſchwerem Boden zu thun hat; ferner in Gegenden, wo wegen der Kürze des Sommers die Feldarbeiten ſich ſehr drängen. Je geringere Erträge ein Boden liefert, deſto kleiner iſt der Verluſt, den man bei der Brachhaltung dadurch erleidet, daß man in dem Brachjahr auf eine Ernte verzichten muß. 8. Beſondere Vorſicht iſt anzuwenden, wenn man bei der Neu⸗ organiſation eines Betriebes zu einer anderen, von der früheren abweichenden, Fruchtfolge übergeht. Dieſer Fruchtfolgeübergang vollzieht ſich um ſo ſchwieriger, je mehr die neue Fruchtfolge von der alten abweicht; er iſt ganz beſonders ſchwierig, wenn damit gleichzeitig eine ganz neue Feldeinteilung verbunden iſt. Will man nicht große Verluſte erleiden, ſo muß man vor Beginn des Frucht⸗ folgeüberganges ſich einen genauen Plan darüber machen, wie während der ganzen Übergangsperiode jedes Feld beſtellt werden ſoll. Es iſt faſt niemals möglich, von der alten Fruchtfolge ſofort in die neue überzuſpringen; wollte man dies verſuchen, ſo würde man oft Gewächſe hintereinander bringen müſſen, die nicht hintereinander paſſen und man würde dadurch Mißernten herbeiführen. Vor allen Dingen muß man in der üÜbergangsperiode dafür ſorgen, daß eine genügende Futter⸗ und Strohproduktion geſichert iſt; die Rückſicht auf Erzielung großer Mengen von Marktfrüchten muß dabei mehr zurücktreten. Nicht ſelten wird es ſich dabei als nötig erweiſen, einen Schlag zu brachen oder als Ackerweide liegen zu laſſen oder mit Grünfutter zu beſtellen, auf dem man unter gewöhnlichen Ver⸗ hältniſſen eine Marktfrucht angebaut hätte. Der hierdurch herbei⸗ geführte Nachteil pflegt geringer zu ſein, als wenn man durch die aufeinander folgende Kultur von zwei nicht zuſammen paſſenden Pflanzen eine Mißernte erzielt, deren ungünſtige Folgen ſich ge⸗ 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriebsart. 137 wöhnlich noch auf die ſpäter an derſelben Stelle angebauten Gewächſe erſtreckt. Die Periode des Fruchtfolgeüberganges darf auf ſo viele Jahre angenommen werden, als die Zahl der Schläge in der neu einzuführenden Fruchtfolge beträgt. b) Feſtſtellung der einzelnen Betriebsmittel. Bevor man bei der Organiſation einer Wirtſchaft die Art und Menge der erforderlichen einzelnen Betriebsmittel feſtſtellt, iſt es nötig, durch eine genaue Berechnung zu ermitteln, welche Natural⸗ Roherträge man vorausſichtlich im Durchſchnitt der Jahre erzielt. Die Gutsbeſchreibung und die Fruchtfolge bieten hierfür die ge⸗ nügenden Unterlagen. Kennt man die Naturalroherträge, ſo ergiebt ſich die Reihenfolge in der Feſtſtellung der einzelnen Be⸗ triebsmittel durch die Natur der Sache gewiſſermaßen von ſelbſt. 1. Zuerſt muß man den Bedarf an tieriſchen Arbeits⸗ kräften ermitteln, für den durch die Fruchtfolge beſtimmte Grenzen gegeben ſind. Nach welchen Grundſätzen dies zu geſchehen hat, iſt auf Seite 73 ff. dargelegt worden. 2. Demnächſt berechnet man den Bedarf des Zugviehs an Futter, zieht denſelben von dem geſamten geernteten Futterquantum ab und erhält als Reſt die für das Nutzvieh zur Verfügung ſtehende Futtermenge. Auf Grund der letzteren läßt ſich dann ermitteln, wie ſtark die Nutzviehhaltung im Ganzen ſein darf und hieraus ergiebt ſich unter Anwendung des an früheren Stellen Geſagten (ſ. S. 49— 69), welchen Umfang man den einzelnen Arten der Nutzviehhaltung geben kann und muß. 3. Darauf folgt die Feſtſtellung der erforderlichen menſchlichen Arbeitskräfte, getrennt nach Geſindeperſonen und Tage⸗ löhnern(ſ. S. 80 ff.). 4. Erſt, wenn man den Bedarf an Zugvieh, Nutzvieh und menſchlichen Arbeitskräften kennt, iſt es möglich, die Art und Menge des toten Inventars zu ermitteln, da alle drei vorgenannten Betriebsmittel gewiſſe Anforderungen an das tote Inventar machen (.. S. 40 ff.). 5. Bei dem lebenden und dem toten Inventar handelt es ſich nicht allein um die Feſtſtellung von Art und Menge der er⸗ forderlichen Tiere und Geräte, ſondern auch um deren Geldwerte. Die Summierung der letzteren ergiebt den Geſamtbedarf an ſtehendem Betriebskapital. Nach den an einer früheren Stelle 138 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. erfolgten Darlegungen ſoll das umlaufende Betriebskapital etwa 40% des ſtehenden ausmachen. Zählt man dieſen Betrag zu dem ermittelten Wert des ſtehenden Kapitals, ſo erhält man die Werts⸗ ſumme für den Bedarf an Betriebskapital im Ganzen(ſ. S. 88 ff.).*) ) Prüfung der Zweckmäßigkeit des Wirtſchaftsſyſtems. Bevor der Landwirt eine Wirtſchafts⸗Organiſation einführt, muß er eine Überzeugung darüber zu gewinnen ſuchen, ob ſich die⸗ ſelbe vorausſichtlich auch bewähren wird. Er muß ſie darauf hin prüfen: 1. ob die dem Ackerlande durch die Pflanzenkultur entzogenen Nährſtoffe durch die Düngung vollſtändig erſetzt werden; 2. ob die zu erwartenden Einnahmen aus der Wirtſchaft ſo hoch ſind, um die Wirtſchaftskoſten zu decken und eine befriedigende Verzinſung der im Betrieb wirkſamen Kapitalien herbeizuführen. Das erſtere Ver⸗ fahren nennt man die Prüfung auf das ſtatiſche, das zweite die Prüfung auf das ökonomiſche Gleichgewicht. Unter der Statik des Landbaues verſteht man die Lehre von der Herſtellung des Gleichgewichtes in Bezug auf Einnahme und Ausgabe an Pflanzen erzeugenden Boden⸗ kräften. Albrecht Thär und ſein Freund Karl von Wulffen haben die Statik als eine beſondere Disziplin der Landwirtſchafts⸗ lehre eingefügt. Sie hielten es mit Recht für wichtig, die einzelnen Wirtſchaftsſyſteme und einzelnen landwirtſchaftlichen Betriebe darauf hin zu prüfen, ob bei der Art der geübten Bodennutzung dem Acker auch durch die Düngung dasjenige an Nährſtoffen wieder ge⸗ geben werde, was ihm durch die Pflanzenkultur entzogen ſei. Es war dies für die damalige Zeit um ſo nötiger, als der Stall⸗ dünger oder die anderweitigen in der Wirtſchaft ſelbſt erzeugten Dungſtoffe in der Regel die einzigen Erſatzmittel für die dem Boden entzogenen Nährſtoffe darſtellten. Produzierte eine Wirtſchaft nicht ſo viel Dünger, als ſie zum Erſatz brauchte, ſo war das Wirtſchafts⸗ ſyſtem, ſpeziell die Fruchtfolge, verkehrt und mußte geändert werden. Die ältere Art der ſtatiſchen Rechnung ging deshalb darauf aus, feſtzuſtellen, welche Mengen von Stalldünger man bei Innehaltung der in Ausſicht genommenen Fruchtfolge bedurfte und wie viel Stall⸗ dünger man von dem in der Wirtſchaft gewonnenen Futter erzeugte. *) In meiner Taxationslehre(2. Aufl. S. 481—490 ff.) habe ich an einem beſtimmten Beiſpiel gezeigt, wie im einzelnen Fall die Feſt⸗ ſtellung der Betriebsmittel vorzunehmen iſt. ———— 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriebsart. 139 Dieſe Art iſt durch die tiefere Einſicht in das Weſen der Pflanzenernährung und durch den Umſtand hinfällig geworden, daß wir jetzt durch Anwendung von künſtlichen Dungmitteln die Möglich⸗ keit beſitzen, die dem Boden entzogenen Pflanzennährſtoffe in beliebiger Menge wieder zurückzugewähren. Wir brauchen jetzt bloß ſo viel Stalldünger zu erzeugen, als zur Erhaltung einer guten phyſikaliſchen Beſchaffenheit des Bodens nötig iſt, können für dieſen Zweck auch noch die Gründüngung zu Hülfe nehmen. Da die Einnahme und die Ausgabe an Stickſtoff ſich jeder Kontrolle entziehen, da ferner die mineraliſchen Nährſtoffe, mit Ausnahme von Kali, Phosphorſäure und etwa Kalk, in jedem Boden in genügender Menge vorhanden zu ſein pflegen, ſo braucht ſich eine ſtatiſche Rechnung nur auf die drei letztgenannten Pflanzennährmittel zu erſtrecken. Auch dieſe iſt nicht grade nötig zur Prüfung einer Wirtſchaftsorganiſation, da man jeden Augenblick dem etwa hervortretenden Mangel an irgend einem Pflanzennährſtoffe durch Ankauf des denſelben enthaltenden Dungmittels abhelfen kann. Infolgedeſſen haben ſtatiſche Rechnungen jetzt eine viel geringere Bedeutung als früher und können in der Regel wegfallen.*) Sehr wichtig aber und gradezu unentbehrlich iſt auch in der Gegenwart noch die Prüfung des Wirtſchaftsſyſtems auf das ökonomiſche Gleichgewicht. Der Landwirt muß ſich eine Ge⸗ wißheit darüber verſchaffen, auf welche Einnahmen er durchſchnittlich im Jahre etwa rechnen darf, welche Ausgaben ihm andrerſeits vor⸗ ausſichtlich erwachſen und ob der noch verbleibende Reinertrag als ein genügender anzuſehen iſt. Denn der Endzweck eines jeden Be⸗ triebes iſt die Erzielung eines möglichſt hohen und dauernden Rein⸗ ertrages. Iſt das Reſultat der ökonomiſchen Prüfung ein unbe⸗ friedigendes, ſo muß der Landwirt verſuchen, ob durch Veränderung der geplanten Betriebsweiſe eine Vermehrung der Einnahmen oder eine Verminderung der Ausgaben oder auch beides erzielt und da⸗ mit ein höherer Reinertrag gewonnen werden kann. Zeigt ſich dies unthunlich, ſo muß er, ſofern es noch möglich iſt, auf das Unter⸗ nehmen überhaupt Verzicht leiſten. Und in ſehr vielen Fällen iſt letzteres angängig. Jeder, der ein Gut kaufen oder pachten will *) In meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ lehre habe ich die Entwickelung der Lehre von der Statik des Landbaues eingehend geſchildert, auch nachgewieſen, welche Bedeutung ſie noch in der Gegenwart hat und wie ſtatiſche Berechnungen durchzuführen ſind(a. a. O. 2. Aufl. S. 467— 479). 140 II. Die Betriebsarten oder Wirtſchaftsſyſteme. oder der vor der Frage ſteht, ob er als Erbe den Beſitz eines Gutes ohne Gefahr antreten kann, ſollte ſich vor der Entſcheidung einen Wirtſchaftsplan entwerfen und dieſen auf das ökonomiſche Gleichgewicht hin prüfen. Fällt das Reſultat ungünſtig aus, ſcheint auch keine Möglichkeit gegeben, durch Veränderung der Betriebsweiſe ein günſtigeres zu erzielen, ſo iſt es immer noch Zeit, von dem Unternehmen zurückzutreten oder vorteilhaftere Kauf⸗, Pacht⸗ oder Übernahme⸗Bedingungen auszuwirken. Hierbei muß natürlich der Landwirt ſeine perſönlichen Verhältniſſe mit berückſichtigen, nament⸗ lich die ihm obliegenden Zinsverpflichtungen ſowie die von ihm und ſeiner Familie gemachten Anſprüche an die Art der Lebenshaltung. Bei der Prüfung auf das ökonomiſche Gleichgewicht ſind alſo einerſeits die zu erwartenden Einnahmen, andererſeits die zu er⸗ wartenden Ausgaben feſtzuſtellen. Die Einnahmen berechnet man am beſten nach den Be⸗ triebszweigen, trennt ſie alſo in die aus dem Ackerbau⸗ oder der ſonſtigen Bodennutzung, in die aus den verſchiedenen Arten der Viehhaltung und in die aus den techniſchen Neben⸗ gewerben. Dazu kommen noch etwaige ſonſtige Einnahmen z. B. aus baaren Gefällen. Die Ausgaben laſſen ſich nur zum geringſten Teil nach den Betriebszweigen feſtſtellen, ſie knüpfen ſich vielmehr zumeiſt an die Betriebsmittel. Man kann ſie in folgenden Poſten zuſammen⸗ faſſen. I. Koſten für das Verwaltungsperſonal und die allgemeine Verwaltung. II. Aufwand für Tagelöhner und Geſinde. III. Koſten der Zugpferdehaltung. IV. Koſten der Rindviehhaltung. V. Koſten der Schafhaltung. VI. Koſten der Schweinehaltung. VII. Aufwand für das tote Inventar. VIII. Koſten für Unterhaltung und Abnutzung der Gebäude. IX. Koſten für anzukaufende Sämereien und Futtermittel. X. Aufwand für techniſche Nebengewerbe. XI. Koſten für Verſicherung gegen Feuerſchaden, Hagelſchaden und Viehſterben. XII. Offentliche oder auf privatrechtlichen Titeln beruhende Ab⸗ gaben und Laſten. XIII. Verluſte durch unvorhergeſehene Unfälle(Riſiko). eine aden A⸗ 3. Das Verfahren bei Feſtſtellung der Betriebsart. 141 Dabei handelt es ſich lediglich um Ermittelung der Einnahmen und Ausgaben an baarem Geld. Es können und müſſen demnach alle Naturalien, die in der Wirtſchaft erzeugt, aber auch wieder ver⸗ wendet werden, in dem Einnahme⸗ wie in dem Ausgabeteil fort⸗ fallen. In der Ausgabe iſt ferner unberückſichtigt zu laſſen die Verzinſung des Grund⸗ und des Betriebskapitals. Zieht man die ganze Ausgabe von der ganzen Einnahme ab, ſo ſtellt der verbleibende Reſt die Summe dar, welche man als Verzinſung des in der Wirtſchaft wirkſamen Grund⸗ und Betriebskapitals im Durch⸗ ſchnitt der Jahre zu erwarten hat. Ob dieſe Summe ausreicht, iſt im einzelnen Fall der Gegenſtand ſpezieller Erwägung. Das Reſultat der letzteren kann auch bei derſelben Wirtſchaft und bei derſelben Wirtſchaftsorganiſation ein ſehr verſchiedenes ſein je nach den perſön⸗ lichen Verhältniſſen des Unternehmers. Iſt dieſer hoch verſchuldet oder muß er für die aufgenommenen Kapitalien einen hohen Zins⸗ fuß zahlen, ſo reicht der verbleibende Reinertrag oft nicht zur Deckung aller ſeiner Verpflichtungen und Befriedigung ſeiner privaten Lebens⸗ bedürfniſſe hin, während im entgegengeſetzten Fall der ebenſo hohe Reinertrag für die gleichen Zwecke vollſtändig genügen kann*). *) In meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ lehre(2. Aufl. S. 484—489) findet ſich ein ausgeführtes Beiſpiel für eine Rechnung behufs Prüfung auf das ökonomiſche Gleichgewicht. Dritter Abſchnitt. Die Betriebsleitung oder die Wirkſchafts- führung. 1. Die Vorbildung und die ſonſtigen perſönlichen Erforderniſſe für die Betriebsleitung. a) Die praktiſche Vorbildung. Die praktiſche Vorbildung des Landwirts beginnt am beſten ſofort nach dem Verlaſſen der Schule*). Für den künftigen bäuer⸗ lichen Beſitzer iſt in der Regel das väterliche Gut die Stelle, wo er am einfachſten und billigſten die landwirtſchaftliche Praxis erlernt. Die künftigen Beſitzer größerer bäuerlicher Güter werden freilich gut thun, wenn ſie außerdem noch ein oder zwei Jahre in eine fremde Wirtſchaft gehen, um auch andere Verhältniſſe kennen zu lernen. Wer ſeine Lehrzeit nicht zu Hauſe durchmacht, wird dieſelbe zweckmäßigerweiſe nicht vor dem 18. Lebensjahre beginnen. Ein früherer Anfang verbietet ſich für die meiſten ſchon dadurch, daß ſie ihre Schulbildung nicht früher vollendet haben. Es iſt aber auch deshalb nicht ratſam, weil in jüngerem Lebensalter der Körper noch nicht kräftig und der Charakter noch nicht entwickelt genug zu ſein pflegt, um die Anſtrengungen ertragen und den Verſuchungen wider⸗ ſtehen zu können, die den Lehrling, der in einer fremden Wirtſchaft ausgebildet wird, erwarten. *) Über die Schulbildung werde ich noch einige Bemerkungen machen bei Beſprechung der wiſſenſchaftlichen Ausbildung. 1. Die Vorbildung und die ſonſtigen perſönlichen Erforderniſſe ꝛc. 143 Die Lehrzeit ſoll ſich auf mindeſtens zwei, beſſer auf drei Jahre erſtrecken. Das erſte Lehrjahr muß hauptſächlich dazu dienen, um die eigene Ausübung aller in der Landwirtſchaft vor⸗ kommenden körperlichen Verrichtungen zu erlernen. Es be⸗ zieht ſich dies auf alle Hand⸗ wie Geſpannarbeiten. Auch derjenige, der als Mann einmal einen großen Betrieb zu leiten hat und in dieſer Eigenſchaft kaum jemals in die Notwendigkeit verſetzt wird, bei landwirtſchaftlichen Arbeiten ſelbſt mit Hand anzulegen, muß dieſelben aus eigener Erfahrung gründlich kennen. Sonſt iſt er nicht imſtande, richtig zu beurteilen, ob dieſelben gut ausgeführt ſind; er kann ſeinen Untergebenen keine Anleitung geben, falls dieſe bei einer Arbeit Fehler machen; er weiß nicht, welches Maß von Leiſtungen er Menſchen und Tieren billigerweiſe zumuten darf. Ein Betriebs⸗ leiter, der die landwirtſchaftlichen Geſchäfte infolge eigener Ubung genau kennt und erforderlichen Falles ſelbſt auszuführen imſtande i*ſt, genießt bei ſeinen Arbeitern mehr Vertrauen und findet willigern Gehorſam, als ein ſolcher, der dieſelben nur durch Zuſehen kennen gelernt oder nur vorübergehend dann und wann einmal ſelbſt mit⸗ gemacht hat. Auch das zweite Lehrjahr ſoll noch dazu benutzt werden, um in der praktiſchen Handhabung der einzelnen landwirtſchaftlichen Ver⸗ richtungen ſich zu üben. Außerdem aber muß es dazu dienen, um die Aufſichtsführung zu erlernen. Grade in der Gegenwart iſt es für den Landwirt beſonders ſchwierig, die Arbeiter ſo zu be⸗ handeln, daß dieſelben ihre Schuldigkeit thun, daß ſie willig ge⸗ horchen, daß ſie ihre Stellung nicht ohne triftigen Grund verlaſſen und daß ſie, wenn eine zeitweiſe Unterbrechung eingetreten iſt, gerne wieder zu dem früheren Herrn zurückkehren. Dieſe ſchwierige Kunſt kann man nur durch fortgeſetzte Übung erlernen und man lernt ſie um ſo leichter und beſſer, je früher man damit anfängt. Man gewinnt hierdurch gleichzeitig an Menſchenkenntnis, die für das ſpätere Leben von unſchätzbarer Wichtigkeit iſt. Manche junge Leute halten es für langweilig, den ganzen Tag bei der Beaufſichtigung von Arbeitern zuzubringen. Die Urſache der Langenweile liegt aber nicht in der Sache, ſondern in ihnen ſelbſt. Denn eine gewiſſen⸗ haft geübte Beaufſichtigung einer Anzahl von Menſchen nimmt ſchon allein viel Aufmerkſamkeit in Anſpruch und bietet mancherlei Ab⸗ wechſelung. Außerdem ſind auch die ſcheinbar einfachſten Verrichtungen ſehr mannigfaltig und geſtalten ſich je nach dem augenblicklichen Zuſtande der Witterung, des Bodens, des Pflanzenwuchſes ſo ver⸗ / 144 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. ſchieden, daß dem ſcharf beobachtenden und nachdenkenden jungen Manne immer neue Gelegenheit zur Bereicherung ſeiner Kenntniſſe und Erfahrungen dargeboten wird. Das dritte Lehrjahr ſoll dazu verwendet werden, um ſich in der Aufſichtsführung zu vervollkommnen. Außerdem aber iſt es wünſchenswert, daß dem Lehrling die Gelegenheit dargeboten wird, in der ſelbſtändigen Wirtſchaftsleitung ſich etwas zu üben. Es kann dies z. B. dadurch geſchehen, daß der Lehrherr, wenn er auf ein oder mehrere Tage abweſend iſt, dem Lehrling die Betriebsleitung überträgt; bei großen Gütern, die neben dem Haupthof noch ein Vorwerk beſitzen, auch dadurch, daß dem angehenden jungen Land⸗ wirt die Aufſicht über dieſes anvertraut wird. Je tüchtiger ſich der Lehrling erweiſt, deſto mehr Selbſtändigkeit kann und muß ihm ſein Prinzipal laſſen. Die eigene Ausführung der einzelnen praktiſchen Arbeiten erlernt man am beſten auf einem kleinen Gute, wo man unter der unmittelbaren und ſtetigen Leitung und Aufſicht des Prinzipals ſich befindet. Aus dieſem Grunde empfiehlt es ſich, die erſte Lehr⸗ zeit auf einem kleinen Gute durchzumachen. Wer ſich aber befähigen will, ſpäter ein großes Gut ſelbſtändig zu bewirtſchaften, muß wenigſtens einen Teil ſeiner Lehrzeit auf einem ſolchen zubringen. Hat man die Wahl, ſo ſucht man ſich ein Gut aus, deſſen Betrieb eine gewiſſe Mannigfaltigkeit aufweiſt in betreff der Bodennutzung und der Vieh⸗ haltung, auf dem auch ein oder das andere techniſche Nebengewerbe vorkommt. Die hier geſchilderte Art der praktiſchen Ausbildung genügt in⸗ deſſen keineswegs, um den Zweck der Lehrzeit vollkommen zu erfüllen. Hierzu iſt es vielmehr außerdem nötig, daß der Lehrling durch ſchriftliche Aufzeichnungen über die Organiſation und die Reſultate der Wirtſchaft, in der er ſich befindet, Klarheit zu gewinnen ſucht. Von Beginn der Lehrzeit an ſoll er ein Tagebuch führen, indem er die wichtigeren täglichen Arbeiten, die vorgenommen werden, kurz notiert, das für ihn beſonders Bemerkenswerte vielleicht auch ein⸗ gehender beſchreibt. Er ſoll ſich ferner Aufzeichnungen machen über die Art und Menge der vorhandenen Betriebsmittel, alſo über den Umfang des Bodenareals und der einzelnen Kulturarten, über die Beſchaffenheit des Bodens, über die Fruchtfolge, über die bisher erzielten Erträge; ferner über die Größe der Zugviehhaltung, über den Umfang der verſchiedenen Arten der Nutzviehhaltung, über die Arbeiterverhältniſſe, über die erzielten Preiſe beim Verkauf von — 1. Die Vorbildung und die ſonſtigen perſönlichen Erforderniſſe ꝛc. 145 Produkten des Ackerbaues oder der Viehhaltung, über den Ankauf und den Preis der Kraftfutter⸗ und der künſtlichen Dungmittel u. ſ. w. Um es mit einem Worte zu ſagen: der Lehrling muß ſich alle Materialien ſammeln, welche zur Herſtellung einer vollſtändigen Information oder Gutsbeſchreibung notwendig ſind(ſ. S. 132). Für ihn giebt es kaum eine nützlichere Thätigkeit, als daß er am Ende der Lehrzeit eine Beſchreibung des Gutes verfertigt, auf dem er geweſen iſt. Hierdurch wird er gezwungen, über alle wichtigen Einzelheiten des Gutsbetriebes ſich zu orientieren, über deren Zweck⸗ mäßigkeit nachzudenken und über die ganze Organiſation der Wirt⸗ ſchaft zur Klarheit zu gelangen. Endlich muß der Lehrling es als ſeine Aufgabe betrachten, in die landwirtſchaftliche Buchführung Einſicht zu gewinnen und in deren praktiſchen Handhabung ſich zu üben. Wenn er es irgend erreichen kann, ſo ſoll er danach ſtreben, daß der Prinzipal ihm die Führung der Wirtſchaftsbücher anver⸗ traut, zunächſt der einfacheren und leichteren, dann der komplizierteren und ſchwierigeren. Der Anfänger kann ja ſolches Vertrauen noch nicht beanſpruchen; aber ein Lehrling, der auch nur einige Monate in einer Wirtſchaft geweilt hat, iſt im Stande, die hauptſächlichſten Wirtſchaftsbücher, alſo namentlich Tagebuch, Naturalienbuch, Vieh⸗ ſtandsregiſter und Inventarienverzeichniſſe korrekt zu führen. Es gehören dazu nur wenig Kenntniſſe, aber um ſo mehr Genauügkeit, Zuverläſſigkeit und Gewiſſenhaftigkeit. Wenn der Prinzipal erſt ſieht, daß der Lehrling dieſe Tugenden beſitzt, dann wird er ihm auf ſeine Bitte auch gerne die Führung wenigſtens eines Teiles der Wirtſchaftsbücher anvertrauen. Kann der Lehrling dies nicht erreichen, ſo muß er für ſich allein eine Buchhaltung anlegen, die ſich über die ſoeben genannten Wirtſchaftsbücher zu erſtrecken hat. An Zeit zur Anfertigung aller hier geforderten ſchriftlichen Arbeiten fehlt es dem Lehrling nicht. Täglich braucht er ja nur das Tagebuch auszufüllen, was in 5— 10 Minuten geſchehen iſt. Für Naturalienbuch, Viehſtandsregiſter und Inventarienverzeichnis genügt es, wenn ſie wöchentlich nachgetragen werden, wozu auch im Sommer nach Feierabend oder an Regentagen, nötigenfalls am Sonntage, die Möglichkeit vorhanden iſt. Die Aufzeichnungen über die Betriebsmittel und die Wirtſchaftsorganiſation im Ganzen können in die Winterperiode gelegt werden, in der die langen Abende hin⸗ reichend Zeit hierfür darbieten. Ein junger Mann, der zwei oder beſſer drei Jahre lang mit Fleiß und Gewiſſenhaftigkeit in der oben beſchriebenen Weiſe die v. d. Goltz, Betriebslehre. 10 146 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. Landwirtſchaft praktiſch gelernt hat und dabei einen geſunden Menſchen⸗ verſtand beſitzt, iſt befähigt, wenigſtens einen kleineren, einfacheren Gutsbetrieb ſelbſtändig oder doch annähernd ſelbſtändig zu führen. Hierbei wird vorausgeſetzt, daß er außerdem das Alter und die allgemeine Lebenserfahrung hat, welche für jedes ſelbſtändige wirt⸗ ſchaftliche Unternehmen erforderlich ſind. Zu einer vollkommenen Ausbildung für den landwirtſchaftlichen Beruf gehört in der Gegen⸗ wart allerdings noch, daß der Landwirt ſich gewiſſe theoretiſche Kenntniſſe in ſeinem Fache erworben hat, was am zweckmäßigſten auf einer landwirtſchaftlichen Lehranſtalt geſchieht. b) Die theoretiſche oder wiſſenſchaftliche Ausbildung. Der theoretiſchen oder wiſſenſchaftlichen Ausbildung für den landwirtſchaftlichen Beruf muß die praktiſche durchaus vor⸗ aufgehen. Wer nicht aus eigener Anſchauung und Erfahrung den landwirtſchaftlichen Betrieb kennt, iſt auch nicht im Stande, dem theore⸗ tiſchen Unterricht mit gutem Erfolge beizuwohnen. Er verſteht die vorgetragenen Lehren nur halb oder gar nicht und iſt in Gefahr, ſich eine ganz falſche Vorſtellung von ihrer praktiſchen Anwendung zu machen. Nur ſolche junge Leute können mit Nutzen ſofort nach dem Verlaſſen der Schule eine landwirtſchaftliche Lehranſtalt beſuchen, die auf dem Lande aufgewachſen ſind und ihre Jugend innerhalb eines landwirtſchaftlichen Betriebes verlebt haben. Dies trifft ja für viele Söhne von bäuerlichen und von Großgrund⸗Beſitzern zu. Auf welcher Anſtalt der junge Landwirt ſeine theoretiſche Aus⸗ bildung ſuchen ſoll, beſtimmt ſich vor allem nach dem Maß der erworbenen Schulbildung. Wer bloß die Volksſchule oder die niederen, vielleicht auch die mittleren Klaſſen einer höheren Schule durchgemacht hat, findet ſeine theoretiſche Ausbildung am beſten auf einer niederen oder mittleren landwirtſchaftlichen Lehranſtalt, deren hauptſächlichſte Gruppen die landwirtſchaftlichen Winterſchulen, die theoretiſch⸗praktiſchen Ackerbauſchulen und die Landwirt⸗ ſchaftsſchulen ſind. Ende 1895 gab es im Deutſchen Reich 128 landwirtſchaftliche Winterſchulen. Der Unterricht in ihnen wird nur im Winter erteilt und erſtreckt ſich der ganze Kurſus auf zwei Winter. Für bäuerliche und wenig bemittelte Beſitzer haben ſie den großen Vor⸗ zug, daß der Unterricht in die Jahreszeit fällt, während welcher in der Landwirtſchaft wenig zu thun iſt und deshalb die Hülfeleiſtung der erwachſenen Söhne leicht entbehrt werden kann. Dieſem Um⸗ — ☛‿ηε ———— ⏑————— — 2—— —— 2———=⸗ —— —=— —½ —— ſchen⸗ heren hren. d de wirt nenen egen⸗ iſche gſten 1. Die Vorbildung und die ſonſtigen perſönlichen Erforderniſſe ꝛc. 147 ſtande iſt es weſentlich zuzuſchreiben, daß die Zahl der Winterſchulen eine ſo große iſt und noch immer von Jahr zu Jahr wächſt. Die theoretiſch⸗praktiſchen Ackerbauſchulen ſind ſtets mit einem Gutsbetrieb verbunden und ſind meiſt Internate d. h. die Schüler wohnen in der Anſtalt ſelbſt. Der Unterricht in ihnen erſtreckt ſich ebenſowohl auf die Praxis wie auf die Theorie und geht mit Ausnahme der meiſt nicht langen Ferien, das ganze Jahr hindurch fort. Im Winter überwiegt die theoretiſche, im Sommer die praktiſche Unterweiſung. Gewöhnlich iſt der Kurſus auf den Ackerbauſchulen zweijährig. Die Ausbildung auf ihnen iſt koſtſpieliger wie die auf den Winterſchulen, weil der Aufenthalt ſich auf zwei volle Jahre erſtreckt, alſo auch zwei volle Sommerperioden in ſich ſchließt. Andrerſeits beſitzen ſie den Vorzug, daß auch im Winter ein beſtändiger Wechſel zwiſchen theoretiſchem und praktiſchem Unter⸗ richt ſtattfindet und daß die Schüler unter beſtändiger Aufſicht ſind. Die Landwirtſchaftsſchulen ſind keine reinen landwirt⸗ ſchaftlichen Lehranſtalten, ſondern gewiſſermaßen landwirtſchaft⸗ liche Realſchulen. Sie haben drei Klaſſen, welche der Untertertia, Obertertia und Unterſekunda der Gymnaſien oder Realſchulen ent⸗ ſprechen. In ihnen wird auch der Hauptſache nach das gleiche ge⸗ lehrt, wie auf dem Gymnaſium oder der Realſchule. Der Unter⸗ ſchied beſteht namentlich darin, daß in der Landwirtſchaftsſchule als ein gleichberechtigtes Unterrichtsfach die Landwirtſchaftslehre hinzu⸗ tritt, daß auch der Naturwiſſenſchaft ein verhältnismäßig großer Platz eingeräumt wird. Dadurch iſt allerdings die Notwendigkeit gegeben, daß der Unterricht in den Sprachen ſowie in der Geſchichte mehr zurücktritt. Den Landwirtſchaftsſchulen iſt die Befugnis bei⸗ gelegt, ihren Schülern, welche die Abgangsprüfung mit Erfolg be⸗ ſtanden haben, Berechtigungsſcheine für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt auszuſtellen. Künftigen Landwirten giebt die Abſol⸗ vierung einer Landwirtſchaftsſchule eine zweckmäßigere Vorbildung für ihren Beruf, als wenn ſie ein Gymnaſium oder eine Realſchule bloß bis einſchließlich Unterſekunda durchmachen. Wer ſeine Schulbildung auf einer Landwirtſchaftsſchule empfangen hat und ſich der Land⸗ wirtſchaft widmen will, muß nach dem Verlaſſen derſelben zunächſt eine praktiſche Lehrzeit in der oben beſchriebenen Weiſe durchmachen. Nach Vollendung derſelben kann er dann noch eine landwirtſchaftliche Hochſchule beſuchen. Die landwirtſchaftlichen Hochſchulen unterſcheiden ſich von den genannten niederen und mittleren Lehranſtalten dadurch, 10* 148 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. daß der Unterricht auf ihnen einen durchaus wiſſenſchaftlichen Charakter trägt, daß eine erfolgreiche Teilnahme an demſelben größere Vor⸗ kenntniſſe erfordert. Ferner auch dadurch, daß der Studiengang kein feſt vorgeſchriebener und kein gezwungener iſt; die Studierenden haben vielmehr die Wahl, welche Vorleſungen ſie hören und ob ſie dieſe beſuchen wollen oder nicht. Die landwirtſchaftlichen Hochſchulen kann man in drei Gruppen einteilen: Univerſitäts⸗Inſtitute, ganz ſelbſtändige Anſtalten(Akademien) und ſolche, die eine Verbindung von beiden darſtellen. Der früher lebhaft geführte Streit darüber, welche dieſer Gruppen die beſte ſei, hat jetzt glück⸗ licher Weiſe ſo gut wie aufgehört und hat auch keine praktiſche Be⸗ deutung mehr. Ein weſentlicher Unterſchied in bezug auf Art und Umfang des Lehrſtoffes ſowie in bezug auf die Lehrweiſe exiſtiert gegenwärtig nicht mehr zwiſchen ihnen. Wo er hervortritt, wird er nicht durch den Charakter der Anſtalten ſondern durch die grade an ihnen wirkenden Lehrer bedingt. Der Hauptunterſchied zwiſchen ihnen iſt ein rein äußerlicher, er bezieht ſich auf die Form der Verwaltung. Wer eine landwirtſchaftliche Hochſchule mit vollem Erfolg be⸗ ſuchen will, muß mindeſtens zwei Jahre auf ihr zubringen und dieſe Zeit fleißig zum Studium benutzen. Alle landwirtſchaftlichen Hochſchulen haben die Einrichtung, daß die Studierenden nach zwei⸗ jährigem Beſuch ſich einer Abgangsprüfung unterwerfen können, über deren Ausfall ihnen ein Zeugnis ausgeſtellt wird. Jedem, der ſpäter ein großes Gut bewirtſchaften will, iſt es dringend zu raten, min⸗ deſtens für zwei Jahre auf eine landwirtſchaftliche Hochſchule zu gehen und nach Verlauf der Studienzeit einer Abgangsprüfung ſich zu unterwerfen. Die Ausſicht auf die letztere bildet ein wirkſames Mittel, den Studierenden zum regelmäßigen Beſuch der Vorleſungen und zum häuslichen Fleiß anzuſpornen. Daß die künftigen Lehrer der Landwirtſchaft aller Art mindeſtens zwei, beſſer drei Jahre auf einer landwirtſchaftlichen Hochſchule ſtudieren und am Schluß der Abgangsprüfung ſich unterwerfen müſſen, iſt ſelbſtverſtändlich.*) *) Die Rückſicht auf den zu Gebote ſtehenden Raum macht es nicht möglich, auf die einzelnen Arten der landwirtſchaftlichen Unterrichtsanſtalten ſowie auf ihre Lehrzwecke und Lehrweiſe näher einzugehen. Bezüglich dieſer Punkte verweiſe ich auf mein Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebslehre(2. Aufl. S. 518—530). Im zweiten Teil des land⸗ wirtſchaftlichen Kalenders von Mentzel und von Lengerke findet ſich alljährlich eine genaue Nachweiſung über die einzelnen im Deutſchen Reich vorhandenen landwirtſchaftlichen Unterrichtsanſtalten aller Art. Siehe im genannten Kalender für das Jahr 1897, Teil II, S. 337— 391. —.,—.———,— —2— 2—2—2ù½ — ————r—2—— — — —--—————— n——— harakte e Vor⸗ jengong erenden 0b ſie ſchue titute, ie eine geführt t glüt⸗ ce Be⸗ lrt und exiſtier t, wind rade m nihnen altung. ug be⸗ n und tlichen zwei⸗ über ſpäter , min⸗ ule zu ng ſich wſames eſungen Ahret anſtalten cch dieſer ftlichen land⸗ ke findet Ddeutſchen Siehe 1. 1. Die Vorbildung und die ſonſtigen perſönlichen Erforderniſſe ꝛc. 149 c) Die perſönlichen Eigenſchaften des Landwirts. Zur erfolgreichen Ausübung des landwirtſchaftlichen Berufes reicht es nicht aus, daß man praktiſch und theoretiſch genügend aus⸗ gebildet iſt. Man muß vielmehr auch diejenigen Charaktereigen⸗ ſchaften beſitzen und bethätigen, deren fortdauernde Anwendung für den Leiter einer Wirtſchaft unentbehrlich iſt. Der Landwirt hat einen beſonders ſchwierigen Beruf, der ihn täglich von Morgens früh bis Abends ſpät in Anſpruch nimmt. Unermüdlicher Fleiß und Ausdauer ſind daher für ihn von hervorragender Wichtigkeit. Auf viele geſellige Freuden, die das ſtädtiſche Leben darbietet, muß er verzichten. Genügſamkeit und Selbſtverleugnung ſind Tugenden, deren Anwendung ihm beſtändig obliegt. Eine Entſchädigung findet er durch den beſtändigen Verkehr mit der freien Natur, der für den Verſtand wie für das Gemüt mancherlei wohlthuende Anregung und Erfriſchung darbietet. Der Landwirt iſt weiter auf Geduld und Ausdauer hingewieſen; denn der Erfolg ſeiner Arbeit wird in der Regel erſt nach längerer Zeit, zuweilen erſt nach Jahren, ſichtbar. An Ordnungsliebe, Pünktlichkeit, Sauberkeit muß ſich der Landwirt frühzeitig gewöhnen; dieſe ſind durchaus nötig, wenn der landwirtſchaftliche Betrieb in geregeltem Gange erhalten, wenn die darin befindlichen Menſchen und Tiere ſich wohl fühlen und gedeihen, wenn ſie die von ihnen beanſpruchten und erwarteten Leiſtungen erfüllen ſollen. Zur Ausübung der hier genannten Tugenden bedarf der Land⸗ wirt vor allem ein großes Maß von Pflichtgefühl und Gewiſſen⸗ haftigkeit. Sie geben ihm Kraft, zu jeder Zeit das zu thun, was ſein Beruf grade von ihm fordert; ebenſo die Kraft, die in ſeinem Charakter etwa liegenden Schwächen mit der Zeit zu überwinden. Die Gewiſſenhaftigkeit wurzelt aber in der Gottesfurcht und in der Gotteserkenntnis. Der Landwirt ſoll es nie vergeſſen, daß ſein Beruf ihm von Gott, dem er Rechenſchaft über ſein ganzes Thun und Laſſen ſchuldet, anvertraut iſt; daß auch der Erfolg ſeiner Arbeit von dem Segen abhängt, den Gott darauf legt. Wer wahre Gottesfurcht beſitzt, hat auch Gottvertrauen. Dieſes iſt dem Land⸗ wirt beſonders nötig, wenn er bei ſeiner ſchweren Arbeit friſchen Mut behalten ſoll. Mit der Gottesfurcht und Gotteserkenntnis ſind ferner Selbſterkenntnis und Demut verbunden, die gleichfalls dem Landwirt unentbehrlich ſind. Er muß beſonders die ihm von 150 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. Natur anhaftenden Fehler und Mängel als ſolche erkennen und ſich ſelbſt geſtehen; ohne dieſe Erkenntnis und Selbſtdemütigung iſt eine Üüberwindung der vorhandenen Schwächen undenkbar. Die Charaktereigenſchaften und die Willensrichtung des Land⸗ wirts ſind für den Erfolg ſeiner Thätigkeit viel entſcheidender als das Maß der vorhandenen geiſtigen und praktiſchen Beanlagung, das allerdings bei den einzelnen Menſchen ein verſchiedenes iſt. Jeder, auch nur mit einem gewöhnlichen Maß von geiſtigen Gaben und von praktiſcher Befähigung aus⸗ gerüſtete Mann iſt, falls er ſich die erforderlichen Vor⸗ kenntniſſe erworben hat, imſtande, mit Erfolg Landwirt⸗ ſchaft zu treiben, wenn er die dazu nötige Richtung und Ausdauer des Willens beſitzt. Umgekehrt ſind öfters geiſtig ſehr begabte oder praktiſch ſehr beanlagte Männer ſchlechte Landwirte, weil es ihnen an der erforderlichen Willensbethätigung fehlt. 2. Die Ausübung der Betriebsleitung. a) Die bei der Wirtſchaftsführung beteiligten Perſonen. Die Betriebsleitung kann nur in der Hand einer einzigen Perſönlichkeit liegen. In der Regel iſt dieſe auch der Unter⸗ nehmer, d. h. derjenige, auf deſſen Rechnung und Gefahr die Wirtſchaft geführt wird und dem der Erfolg zu Gute kommt, mag er nun Beſitzer des Gutes oder nur Pächter ſein. Es kommt aber auch vor, daß der Beſitzer oder Pächter die Betriebsleitung einem von ihm angeſtellten Beamten, einem Adminiſtrator, überträgt. Die Auf⸗ gaben und Pflichten des Betriebsleiters oder Wirtſchafts⸗ dirigenten ſind in allen drei Fällen ziemlich die gleichen. In großen Betrieben muß der Leiter noch Perſonen neben ſich haben, die ihn in ſeiner dirigierenden Thätigkeit unterſtützen; es ſind dies die landwirtſchaftlichen Beamten, zu denen in weiterem Sinne allerdings auch die Adminiſtratoren zählen. Dem Wirtſchaftsdirigenten liegt zunächſt die Organiſation der Wirtſchaft, d. h. die Ausführung der Grundſätze ob, die in dem I. und II. Abſchnitt dieſes Buches erörtert worden ſind. Dann aber hat er dafür zu ſorgen, daß der eingerichtete Betrieb auch in ge⸗ regeltem und ordnungsmäßigem Gang erhalten wird, daß alle er⸗ forderlichen Maßregeln rechtzeitig und gut ausgeführt werden, daß 2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 151 die in dem Betrieb thätigen Perſonen und ſonſt wirkſamen Kräfte ſich gegenſeitig unterſtützen und das leiſten, was ſie für die geſamte Wirtſchaft zu leiſten beſtimmt ſind. Zu dieſem Zweck muß der Wirtſchaftsdirigent den ganzen Betrieb beſtändig im Auge behalten; er muß über alle darin ſich abſpielenden wichtigen Vorgänge orientiert ſein, ſich alſo täglich und ſtündlich um die Wirtſchaft bekümmern. Von ſeinen Untergebenen, Beamten wie Arbeitern, muß er un⸗ bedingten Gehorſam fordern. Mit Erfolg wird er dieſen aber nur beanſpruchen, wenn er ſelbſt ſeine Sache genau verſteht, wenn er in treuer Pflichterfüllung mit gutem Beiſpiel vorangeht, wenn er ſeine Untergebenen human behandelt und mit Wohlwollen für deren Intereſſen ſorgt. Die richtige Behandlung der Untergebenen iſt in der Gegenwart ungleich ſchwieriger, als noch vor 30 bis 40 Jahren; dabei hängt von ihrer Wirkſamkeit für den Erfolg des ganzen Be⸗ triebs jetzt ungleich mehr ab, als dies früher der Fall war. Man darf wohl ſagen, daß es heutzutage eine der ſchwierigſten Aufgaben für den Betriebsleiter bildet, ſeinen Beamten und beſonders ſeinen Arbeitern gegenüber ſich ſo zu verhalten, daß dieſe nicht nur ge⸗ wiſſermaßen gezwungen ihre Schuldigkeit thun, ſondern auch willig und zufrieden ſind und ein perſönliches Intereſſe an dem Gedeihen der Wirtſchaft gewinnen, in der ſie wirken. Bei welchem Umfang des Gutsareals der Wirtſchaftsdirigent zur Unterſtützung bei der Betriebsleitung noch eines oder mehrerer Beamten bedarf, wurde bereits auf S. 83 dargelegt. Im all⸗ gemeinen kann man bei den Beamten unterſcheiden zwiſchen Ober⸗ beamten, die auch Oberverwalter, Oberinſpektoren, bei größeren Gütern Adminiſtratoren, bei Gutskomplexen Wirtſchafts⸗ direktoren heißen und zwiſchen Unterbeamten, die man Ver⸗ walter oder Inſpektoren nennt. Die erſteren haben die Pflichten und, ſoweit ſie nicht durch beſondere Anweiſungen des Gutsbeſitzers eingeſchränkt ſind, auch die Rechte von Wirtſchaftsdirigenten; für ſie kommt daher das über den Betriebsleiter Geſagte oder noch zu Erwähnende in Anwendung. Die Unterbeamten haben nicht ſelbſtändig zu wirtſchaften, ſondern an der Leitung und Beaufſichtigung des Betriebs nach Maßgabe der ihnen von dem Dirigenten gegebenen Aufträge oder zugebilligten Befugniſſe ſich zu beteiligen. Sie ſind meiſt in jüngerem Lebens⸗ alter und unverheiratet; ihr Dienſt iſt ein anſtrengender. Ihnen gegenüber erwächſt dem Betriebsleiter die Aufgabe, ſie einerſeits zu ſtrenger Pflichterfüllung anzuhalten, ihnen andrerſeits aber auch dieſe 152 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. dadurch zu erleichtern und angenehmer zu machen, daß er ſie in ſeine Familie zieht, ſie an den gemeinſchaftlichen Mahlzeiten und an den geſelligen Freuden des Hauſes teilnehmen läßt. Für die jungen unverheirateten Beamten liegt bei ihrer iſolierten Lage die große Gefahr vor, geiſtig, gemütlich und vielleicht moraliſch zu ver⸗ kommen, wenn ſie keinen Anhalt an ihrem Prinzipal und deſſen Familie beſitzen. Die landwirtſchaftlichen Beamten ſetzen ſich aus den verſchieden⸗ ſten Elementen zuſammen ſowohl hinſichtlich ihrer Herkunft und bereits durchlebten Vergangenheit wie auch hinſichtlich ihres Bildungs⸗ grades. Es befinden ſich darunter Söhne von Großgrundbeſitzern, von Offizieren, höheren Staatsbeamten, Pfarrern, von Kaufleuten u. ſ. w., aber auch von Subalternbeamten, Elementarlehrern, Bauern u. ſ. w. In der erſtgenannten Gruppe war früher und iſt noch jetzt, wenn auch in abgeſchwächtem Maße, eine nicht ganz geringe Anzahl von Perſonen, die wegen Mangel an Begabung oder Fleiß auf der Schule nicht vorwärts kommen und deshalb in keinen Beruf, zu deſſen Ergreifuug eine beſtimmte Vorbildung erfordert wird, ein⸗ treten konnten; auch ſolche fehlen nicht, die wegen tadelnswerter ſittlicher Führung aus der Schule oder aus einem bereits ergriffenen Beruf haben ausſcheiden müſſen. Manche landwirtſchaftliche Beamte haben blos die Elementarſchule oder die niederen Klaſſen einer höheren Schule beſucht, während andere im Beſitz des Reifezeugniſſes eines Gymnaſiums ſich befinden, vielleicht auch ſchon einige Jahre auf der Univerſität ſtudiert haben. Es giebt wohl keinen Stand in unſerer bürgerlichen Geſellſchaft, deſſen Mitglieder in bezug auf geiſtige und ſittliche Eigenſchaften ſowie in bezug auf Lebens⸗ anſchauungen und Lebensanſprüchen ſo große Verſchiedenheiten auf⸗ weiſen wie der Stand der landwirtſchaftlichen Beamten. Eine einheitliche Behandlung derſelben ſeitens der Wirtſchaftsdirigenten wird hierdurch ebenſo erſchwert wie das Aufkommen eines einheitlichen Korporations⸗ geiſtes unter den Beamten ſelbſt. Die Schwierigkeit wird dadurch bedeutend erhöht, daß die Beamten von einander getrennt wohnen und leben, ein reger Verkehr daher unter ihnen nicht möglich iſt. Ein einigermaßen ſicheres Urteil über die Qualifikation der Beamten beſitzen die Wirtſchaftsdirigenten in der Regel nur bezüglich der in ihrer eigenen Wirtſchaft oder auf benachbarten Gütern thätigen. Desgleichen kennen die Beamten ſelbſt immer nur eine ſehr geringe Anzahl ihrer Berufsgenoſſen ſo genau, daß ſie deren Leiſtungs⸗ fähigkeit oder deren ſittlichen Wert zu beurteilen vermöchten. 2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 155 Wer die Entwickelung des landwirtſchaftlichen Beamtenſtandes während der letzten 30 bis 40 Jahre verfolgt hat, muß zugeben, daß derſelbe in jeder Beziehung ſich gehoben, auch ein etwas ein⸗ heitlicheres Gepräge angenommen hat. Aber in manchen Beziehungen bleibt noch vieles zu wünſchen übrig. Vor allem muß der Kor⸗ porationsgeiſt unter den Beamten mehr gepflegt werden. Sie ſelbſt müſſen in erſter Linie dafür ſorgen, daß die geiſtige und ſittliche Bildung ſowie die Tüchtigkeit für die Berufsausübung unter ihnen wächſt, daß die unbrauchbaren oder ſchädlich wirkenden Glieder ausgemerzt und daß die dem ganzen Stande gemeinſamen Intereſſen allſeitig gewahrt werden. Es kann dies in wirkſamer Weiſe nur dann geſchehen, wenn die landwirtſchaftlichen Beamten zu Vereinen zuſammentreten, bei denen die Mitgliedſchaft an die Bedingung geknüpft iſt, daß der einzelne einer ſeinem Stande entſprechenden Lebensführung ſich befleißigt. Dabei iſt es zuläſſig, wenn nicht gar wünſchenswert, daß in dieſen Vereinen die Prinzipale mit den Beamten ſelbſt zuſammenwirken. Ein derartiger Verein iſt z. B. der im Jahre 1864 gegründete ſchleſiſche Beamtenunterſtützungs⸗ verein; ferner der 1865 ins Leben getretene Berliner Verein deutſcher Landwirtſchaftsbeamten. Erſterer zählt etwa 225 Ehrenmitglieder(Prinzipale) und über 600 wirkliche Mitglieder (Beamte); letzterer hat etwa 170 Ehren⸗ und 850 wirkliche Mit⸗ glieder. Beide Vereine beſorgen die Vermittelung von Beamten⸗ ſtellen und zwar auf Anſuchen ſowohl der Prinzipale wie der Beamten; ſie unterſtützen zeitweiſe ſtellenloſe oder invalid gewordene Beamte, ebenſo die Hinterbliebenen von Beamten. Zur Erfüllung dieſer Aufgaben iſt es ſelbſtverſtändlich nötig, daß die Vereine eine gewiſſe Kontrolle über ihre Mitglieder ausüben, um ein ſicheres Urteil über deren Qualifikation zu gewinnen. Dieſe Kontrolle liegt in dem Intereſſe grade der ſoliden und tüchtigen Beamten und bildet ein wirkſames Mittel, um die untauglichen Beamten mehr und mehr auszumerzen. b) Die Aufſicht und die Kontrolle über den regelmäßigen Gang und über den Erfolg des Betriebs. Dem Betriebsleiter liegt es ob, dafür zu ſorgen, daß die Wirtſchaft fortdauernd in regelmäßigem Gange erhalten wird. An jedem Morgen oder ſchon an dem vorhergehenden Abend muß er die Anordnungen für die während des Tages vorzunehmenden Ar⸗ beiten treffen und muß ſpäterhin deren angemeſſene Ausführung 154 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. überwachen. Wenn infolge eingetretenen Witterungswechſels oder infolge ſonſtiger unvorhergeſehener Umſtände anderweitige Maß⸗ regeln nötig ſind, muß er dieſe rechtzeitig in die Wege leiten. Da in jedem landwirtſchaftlichen Betrieb ſtets an ſehr verſchiedenen Stellen Arbeiten vorgenommen werden, ſo iſt es eine Aufgabe des Dirigenten, daß er wiederholt im Laufe des Tages perſönlich ſich davon überzeugt, ob überall die angeordneten Maßregeln in richtiger Weiſe ausgeführt werden und ob die damit betrauten Perſonen fleißig ſind. In größeren Wirtſchaften kann er die Aufgaben nicht allein erfüllen, ſondern muß dabei Beamte und Aufſeher zu Hilfe ziehen. Bei allen ſeinen Anordnungen muß der Betriebsleiter immer ein beſtimmtes einheitliches Ziel im Auge haben und dieſes iſt ge⸗ geben in dem Wirtſchaftsplan, der für jeden rationellen Betrieb durchaus erfordert wird(ſ. S. 131 ff.). Da aber die Verhältniſſe in jedem Jahre mehr oder weniger wechſeln, ſo liegt es dem Be⸗ triebsleiter auch ob, jedes Jahr aufs neue zu prüfen, in welcher Art der angenommene Wirtſchaftsplan zur Durchführung zu bringen iſt. Je nach der Witterung und nach der Erntemenge des vorangegangenen Jahres, je nach den Preiſen der landwirtſchaftlichen Produkte oder der anzukaufenden Wirtſchaftsbedürfniſſe u. ſ. w. können ſehr ab⸗ weichende Maßregeln erforderlich ſein, um das ſich immer gleich bleibende Ziel, nämlich die Gewinnung eines möglichſt hohen Rein⸗ ertrages, zu erreichen. Der Betriebsleiter hat daher in jedem Jahr aufs neue eine Reihe von Voranſchlägen aufzuſtellen, welche für die inne zu haltende Wirtſchaftsweiſe einen feſten Anhalt zu geben beſtimmt ſind. Dieſelben müſſen ſich erſtrecken auf die Art der Beſtellung und Benutzung des Ackerlandes, auf die Verwendung der erzeugten Naturalien, auf die Fütterung der Zug⸗ und Nutz⸗ tiere, auf die zu erwartenden baren Einnahmen und Ausgaben. Man bezeichnet dieſe Voranſchläge als 1. Kulturplan, 2. Na⸗ turalien⸗Voranſchlag, 3. Futter⸗Voranſchlag, 4. Geld⸗ Voranſchlag. Am zweckmäßigſten werden die genannten Auf⸗ ſtellungen im Spätſommer oder zu Beginn des Herbſtes gemacht. Die Menge der bereits eingebrachten oder noch zu erwartenden Ernte läßt ſich dann ziemlich genau berechnen. Man weiß, wie viel an Futter und an verkäuflichen Produkten ungefähr zu Ver⸗ fügung ſteht und kann hieraus die nötigen Unterlagen dafür ge⸗ winnen, wie die Herbſt⸗ und Frühjahrsbeſtellung, wie die Fütterung der Viehbeſtände am zweckmäßigſten vorzunehmen und einzurichten 2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 155 iſt, ſowie auch dafür, auf welche baren Einnahmen man rechnen darf und auf welche baren Ausgaben man ſich gefaßt machen muß. Die Aufſtellung der hier genannten Voranſchläge bildet eine der wichtigſten Aufgaben des Betriebsleiters, deren Erfüllung er ſich in keinem Jahre entziehen darf, wenn er eine ſichere Grundlage für ſeine Wirtſchaftsführung haben will. Er muß dieſe Aufſtellung auch ſelbſt vornehmen; es dies ſchon nötig, damit er einen genauen Einblick in den jedesmaligen Stand ſeiner Wirtſchaft gewinnt. In größeren Betrieben wird er ſich dabei der Unterſtützung ſeiner Be⸗ amten bedienen. Der hier zu Gebote ſtehende Raum geſtattet es nicht, für die einzelnen Voranſchläge beſtimmte Beiſpiele zu geben. Es finden ſich ſolche ſowohl in meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Be⸗ triebslehre“*) wie in meiner Schrift über die landwirtſchaftliche Buchführung**). Zur Aufſicht über den regelmäßigen Gang des Betriebes ge⸗ hört ferner eine im Laufe jedes Jahres mindeſtens einmal vorzu⸗ nehmende Reviſion über die Betriebsmittel: Grund und Boden, Gebäude, totes und lebendes Inventar ſowie die Vorräte aller Art. Die Grenzen, Wege und Gräben ſind jährlich einmal zu dem Zweck zu begehen, um feſtzuſtellen, ob die Grenzen unverletzt ſind, ob Wege, Waſſerläufe, Gräben in gutem Zuſtande ſich befinden, ob von den an den Wegen gepflanzten Bäumen keiner ſchadhaft iſt. Die vorhandenen Mängel müſſen notiert und bei nächſter paſſender Gelegenheit beſeitigt werden. In ähnlicher Weiſe ſind alle Wirtſchaftsgebäude von Innen und von Außen einer ge⸗ nauen Beſichtigung zu unterwerfen und die etwa vorhandenen Baumängel feſtzuſtellen. Die beiden Reviſionen geſchehen am beſten bei Beginn des Frühjahrs, da während des Winters die meiſten Beſchädigungen ſtattzufinden pflegen und deren Beſeitigung in der Regel nur im Frühjahr oder Sommer vorgenommen werden kann. Beſonders zeitraubend, aber auch beſonders notwendig iſt die Reviſion des toten Inventars, da dieſes aus einer großen Zahl *) Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebslehre, 2. Aufl. S. 552— 564. **) von der Goltz, die landwirtſchaftliche Buchführung(Thaer⸗ Bibliothek) 7. Aufl. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, 1892. S. 12—20 und S. 136- 142. 156 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. von einzelnen Gegenſtänden beſteht, die in der ganzen Wirtſchaft zerſtreut ſind und oft ihren Platz wechſeln. Eine ordnungsmäßige, ihrem Zweck entſprechende Reviſion der Maſchinen und Geräte iſt nur möglich, wenn man ein vollſtändiges Verzeichnis über das tote Inventar beſitzt. Auf Grund und an der Hand desſelben muß ermittelt werden, ob alle notierten Gegenſtände noch vorhanden und in gutem Zuſtande ſind. Dem Verbleib der fehlenden iſt nach⸗ zuforſchen; die feſtgeſtelltermaßen nicht mehr vorhandenen ſind in dem Verzeichnis zu ſtreichen, dagegen die im Laufe des vergangenen Jahres hinzugekommenen, aber in dem Verzeichnis noch nicht notierten, darin neu aufzunehmen. Mit Mängeln behaftete Maſchinen und Geräte ſind bei Seite zu ſtellen, um demnächſt einer Reparatur unterworfen oder ausgemerzt zu werden. Einfacher vollzieht ſich die Reviſion des lebenden Inventars, der Viehbeſtände. Auch dieſe geſchieht am beſten auf Grund eines darüber geführten Verzeichniſſes, das in keiner geordneten Wirtſchaft fehlen ſollte. Es iſt feſtzuſtellen, ob die darin aufgeführten Tiere auch ſämtlich vorhanden ſind. Sollten ſich Differenzen zwiſchen dem Verzeichnis und dem wirklichen Beſtand herausſtellen, ſo ſind dieſe aufzuklären und iſt das Verzeichnis danach zu berichtigen. Nach der Reviſion iſt wieder ein ganz neues Verzeichnis ſowohl vom toten als vom lebenden Inventar anzulegen. Denn im Laufe eines Jahres treten bei beiden viele Veränderungen ein; man würde die klare Überſicht verlieren, wenn man dieſen blos durch Ausſtreichen der in Abgang gelangten oder durch Aufſchreiben der neu hinzu⸗ gekommenen Rechnung tragen wollte. Solches genügt um ſo weniger, als in den Inventarienverzeichniſſen auch der Geldwert der einzelnen Gegenſtände angegeben werden muß. Dieſer kann ſich im Laufe des Jahres änderen und ändert ſich in der Regel. Der Wert der einzelnen Maſchinen und Geräte ebenſo der Wert der älteren Tiere pflegt abzunehmen, dagegen der Wert der noch nicht ausgewachſenen Tiere zu ſteigen. In dem toten und lebenden Inventar ſteckt der größte Teil des Betriebskapitals, alſo der größte Teil des beweg⸗ lichen, zur Wirtſchaft gehörigen Vermögens des Unternehmers. Für ihn iſt es von großer Wichtigkeit, zu wiſſen, wie hoch der Geldwert desſelben ſich beläuft und ob dieſer zu- oder abgenommen hat. Eine etwaige Zunahme bedeutet eine dementſprechende Vermehrung, eine etwaige Abnahme eine dem entſprechende Verminderung des erzielten Reinertrages. Die Reviſion des Inventars wird deshalb am beſten am Schluß des Wirtſchaftsjahres oder gleich zu Beginn eines neuen 2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 157 Wirtſchaftsjahres vorgenommenen und zwar jedes Jahr an dem gleichen Termin. Endlich iſt noch eine regelmäßige, am Ende des Wirtſchafts⸗ jahres vorzunehmende Reviſion der Vorräte an Getreide, Futter⸗ mitteln, Nutz⸗ und Brennholz und ſonſtigen, zu den umlaufenden Betriebsmitteln gehörenden Gegenſtänden notwendig. Auch hier⸗ bei muß gleichzeitig eine Feſtſtellung von deren Geldwert vorge⸗ nommen werden. Die Wirtſchaftskaſſe iſt ſelbſtverſtändlich im Laufe des Jahres wiederholt zu revidieren und zwar jedes Mal unter Vergleich mit dem geführten Kaſſabuch. Schon aus dem Obigen geht hervor, daß eine genügende Auf⸗ ſicht über den geregelten Gang des Betriebes nur mit Hilfe einer ausreichenden Buchführung geübt werden kann. Je ausgedehnter und je mannigfaltiger organiſiert eine Wirtſchaft iſt, deſto nötiger erweiſt ſich die Buchführung und deſto eingehender muß ſie ſein. Ganz fehlen darf ſie aber in keiner geordneten Wirtſchaft. Sie hat eine dreifache Aufgabe; ſie ſoll nämlich: 1. Aufſchluß gewähren über alle in der Wirtſchaft vorgekommenen wichtigen Ereigniſſe; 2. die Möglichkeit darbieten, daß der Betriebsleiter aus ihr zu jeder Zeit ohne große Mühe einen klaren Überblick über den augen⸗ blicklichen Stand der Wirtſchaft gewinnen kann; 3. die Unterlagen verſchaffen, um nach Schluß jedes Wirtſchaftsjahres die Rentabilität des Betriebs mit Sicherheit feſtſtellen zu können. Zur Erreichung dieſer Zwecke ſind folgende Bücher oder Regiſter unbedingt erforder⸗ lich: 1. ein Kaſſabuch; 2. ein Naturalienbuch(Speicher⸗Regiſter, Scheunen⸗ und Boden⸗Regiſter); 3. ein Viehſtandsregiſter; 4. ein Verzeichnis über das tote und über das lebende Inventar. In dem Kaſſabuch werden die baren Einnahmen und Ausgaben aufgeſchrieben. Das Naturalienbuch dient dazu, um den Nachweis über die ſtattgehabten Einnahmen und Ausgaben an den verſchiedenen in der Wirtſchaft befindlichen Vorräten wie Getreide, Sämereien, Futtermittel, Dungmittel, Nutz⸗ und Brennholz u. ſ. w. zu führen. In dem Viehſtandsregiſter werden die Zu⸗ und Abgänge der einzelnen Zweige der Nutz⸗ und Zugviehhaltung notiert. Das Ver⸗ zeichnis des toten Inventars weiſt den Beſtand an Geräten und Maſchinen ſowie deren Geldwert nach. Größere oder nur in einem Exemplar vorhandene Gegenſtände ſind dabei einzeln auf⸗ zuführen; ſolche die in mehreren und annähernd gleichwertigen Exem⸗ plaren ſich vertreten finden, können ſummariſch notiert werden; alſo 158 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. z. B. 10 Spaten zu 1,50 Mark pro Stück= 15 Mark. In dem Verzeichnis des lebenden Inventars müſſen alle zum Groß⸗ vieh, alſo zu den Pferden oder zu dem Rindvieh, gehörenden Tiere einzeln aufgeführt werden und zwar mit ihren charakteriſtiſchen körper⸗ lichen Merkmalen oder Abzeichen, ſo daß ſie von anderen Tieren zu unterſcheiden ſind. Für jedes Stück iſt der Wert anzugeben. Das Kleinvieh kann man gruppenweiſe notieren und für die Tiere derſelben Gruppe einen einheitlichen Wert in Anſatz bringen. Bei den Schweinen kann es z. B. heißen 1 Eber... Mark; 10 Mutter⸗ oder Maſtſchweine zu... Mark pro Stück=... Mark; 20 Läufer⸗ ſchweine zu... Mark pro Stück=... Mark; 30 Ferkel zu ... Mark=.. Marl. Bei dem Verzeichnis ſowohl des toten wie des lebenden In⸗ ventars iſt durch Summierung der einzelnen Poſten der geſamte darin befindliche Geldwert feſtzuſtellen. Dahinter werden dann die im Laufe des Jahres hinzugekommenen Stücke notiert; die in Abzug gelangten werden in dem Verzeichnis geſtrichen. Zu Beginn des folgenden Jahres ſind dann beide Verzeichniſſe von neuem aufzu⸗ ſtellen und iſt hierbei gleichzeitig eine neue Abſchätzung der einzelnen Gegenſtände vorzunehmen, wie dies bereits an einer früheren Stelle erwähnt wurde. Wünſchenswert iſt auch, daß in jeder Wirtſchaft ein Tagebuch geführt wird. In ihm ſind jeden Abend die in der Wirtſchaft während des Tages vorgekommenen wichtigen Ereigniſſe zu notieren. Das Tagebuch dient gewiſſermaßen als Sammelbuch, aus dem dann jede Woche oder in kleineren Wirtſchaften jeden Monat die für die übrigen Wirtſchaftsbücher beſtimmten Aufzeichnungen in dieſe über⸗ tragen werden. In kleinen und mittelgroßen Wirtſchaften kommt man mit den genannten Büchern vollſtändig aus. Für größere Wirtſchaften em⸗ pfiehlt es ſich aber, auch noch folgende Bücher anzulegen und zu führen: 1. ein Tagelohnregiſter; 2. ein Beſtellungs⸗ und Ernteregiſter; 3. ein Dünger⸗Ausfuhr⸗Regiſter; 4. ein Molkerei⸗Regiſter, falls ein größerer Milchviehbeſtand vorhanden iſt; 5. Bücher für die etwa betriebenen techniſchen Nebengewerbe, wie Ziegel⸗ oder Torffabrikation, Spiritusbrennerei u. ſ. w.*). *) In bezug auf die Einzelheiten der Buchführung verweiſe ich auf meine landwirtſchaftliche Buchführung(7. Aufl. 1892), worin auch Tabellen und Beiſpiele für die verſchiedenen oben genannten Bücher und Regiſter enthalten ſind. 2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 159 Bei der Buchführung unterſcheidet man zwiſchen einer einfachen und einer doppelten. Zu jener gehören alle im Vorſtehenden ge⸗ nannten Bücher. Sie iſt vollſtändig ausreichend, um dem Land⸗ wirt Aufſchluß über alle in dem Betrieb vorgekommenen wichtigen Ereigniſſe zu gewähren, um ihm ferner jederzeit einen überblick über den gegenwärtigen Stand der Wirtſchaft zu ermöglichen, endlich auch um die Rentabilität des Betriebes im Ganzen feſtzuſtellen. Will er außerdem auch noch eine genaue Kenntnis über die Renta⸗ bilität der einzelnen Betriebszweige ſich verſchaffen, ſo muß er die doppelte Buchhaltung anwenden. Für dieſe ſind ſämtliche bei der einfachen Buchführung nötigen Bücher erforderlich. Außerdem muß man aber ein ſogenanntes Hauptbuch anlegen, in welchem über jeden Betriebszweig beſondere Rechnung geführt wird und zwar ſowohl bezüglich der dafür gemachten Aufwendungen wie bezüglich der daraus erzielten Erträge oder baren Einnahmen. Da jeder aus einem Zweige oder Teile der Wirtſchaft erzielte Ertrag in einem anderen Zweige oder Teile Verwendung findet, alſo für dieſen eine Ausgabe bedeutet und ebenſo umgekehrt, ſo muß jeder Poſten in dem Haupt⸗ buch zweimal, alſo doppelt, vorkommen. Demgemäß hat jede Einzel⸗ Rechnung oder, wie man auch ſagt, jedes Konto, zwei Seiten in dem Hauptbuch. Auf der einen, der Debetſeite, wird ein⸗ getragen, was das Konto erhalten hat, auf der anderen, der Kreditſeite, was es geliefert hat. Da jeder Poſten, der von einem anderen Konto empfangen worden iſt, von einem anderen geliefert ſein muß und umgekehrt, ſo muß auch jeder Poſten doppelt in dem Hauptbuch vorkommen und zwar einmal auf der Debetſeite eines Konto und das andere mal auf der Kreditſeite eines anderen Konto. Deshalb wird dieſe Art der Buchführung als doppelte be⸗ zeichnet. Mit ihrer Hilfe iſt es möglich, die Koſten und die Erträge oder Leiſtungen für die einzelnen Betriebsmittel ſowohl wie für die einzelnen Betriebszweige genau feſtzuſtellen“*). Durch die doppelte Buchführung wird demnach der unter 3 genannte Zweck der Buch⸗ haltung, nämlich die Gewinnung feſter Unterlagen für die Er⸗ mittelung der Rentabilität des Betriebs und ſeiner einzelnen Zweige, vollkommener erreicht, als durch die einfache; freilich fordert jene auch mehr Arbeit, die ſich aber reichlich belohnt. *) In meiner landwirtſchaftlichen Buchführung iſt die Einrichtung der doppelten Buchführung ausführlich dargelegt, zur Erläuterung auch ein Beiſpiel für das Hauptbuch gegeben. Siehe a. a. O. 7. Aufl., S. 23— 92 und S. 145— 189. 160 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. Selbſtverſtändlich genügt es nicht, daß man nur mechaniſch die erforderlichen Eintragungen in die einzelnen Bücher macht, ſondern man muß auch über deren Inhalt nachdenken. Jede Zahl oder jede ſonſtige in irgend einem Buch gemachte Angabe bietet dem über⸗ legenden Landwirt Stoff hierzu; dies beſonders, wenn er die Vor⸗ gänge und Reſultate der verſchiedenen Jahre mit einander vergleicht. Es kann dabei nicht ausbleiben, daß die Koſten und die Erträge der nämlichen Betriebsmittel oder Betriebszweige in den einzelnen Jahren ſich ſehr verſchieden hoch ſtellen. Der nachdenkende Land⸗ wirt muß ſich dann fragen, aus welchen Urſachen die Abweichungen herrühren; ob ſie in Ereigniſſen liegen, die ſeiner Einwirkung ent⸗ rückt geweſen ſind, z. B. Witterungsverhältniſſe, Veränderung in den Preisverhältniſſen, oder ob ſie in den, ſeinem freien Willen unter⸗ worfenen Maßregeln z. B. in der Art der Bearbeitung oder Düngung des Bodens, in der Art der Fütterung der Tiere u. ſ. w. begründet ſind. Hat er die Urſachen der Erſcheinungen herausgefunden, ſo iſt es verhältnismäßig leicht, auch die Mittel zu entdecken, welche zur Erzielung günſtigerer Reſultate in der Zukunft führen können. Dieſe Mittel werden ja in den einzelnen Fällen abweichende ſein müſſen; ihre Auswahl beſtimmt ſich teils nach den Grundſätzen, die in den beiden erſten Hauptabſchnitten dieſes Buches eingehend erörtert wurden, teils nach denen, die für die techniſche Handhabung des Ackerbaues und der Viehhaltung maßgebend ſind. In vorſtehender Weiſe gehandhabt, iſt die Buchhaltung vor⸗ züglich dazu geeignet, um ſowohl über die Zweckmäßigkeit der Or⸗ ganiſation und über den geordneten Gang des Betriebes wie auch über deſſen Reſultate eine beſtändige und wirkſame Kontrolle auszuüben. Mit ihrer Hilfe kann man jeden in der Einrichtung oder in der Leitung der Wirtſchaft gemachten Fehler entdecken, andrer⸗ ſeits aber auch feſtſtellen, auf welche Urſachen die Erzielung beſonders günſtiger Reſultate zurückzuführen iſt. Daraus erſieht dann der Landwirt, was er in dem Betriebe ändern, welche Maßregeln er in Zukunft vermeiden muß; ebenſo aber auch, welche Betriebsweiſe er beſonders begünſtigen ſoll und in welcher Art er die bei dem Ackerbau und der Viehhaltung nötigen Verrichtungen ausführen ſoll, um mit möglichſt geringem Aufwand den höchſtmöglichen Ertrag zu erzielen. Das Geſamtreſultat würde in vielen Wirtſchaften ein erheblich günſtigeres ſein, wenn darin eine ausreichende Buchführung wäre oder wenn der Betriebsleiter die vorhandene Buchführung zu den 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 161 Zwecken, wozu ſie beſtimmt iſt, auch benutzte. Leider aber giebt es noch eine große Anzahl von Wirtſchaften, in denen es mit der Buchhaltung oder mit deren ſachgemäßen Ausnutzung ſehr mangel⸗ haft beſtellt iſt. Den rechten Vorteil von der Buchhaltung hat nur derjenige Landwirt, welcher ſeine Bücher ſelbſt führt. In großen Betrieben iſt dies ja nicht möglich. Hier muß der Dirigent dieſe Arbeit ſeinen Beamten ganz oder teilweiſe überlaſſen. Solches ſchadet auch nicht, wenn nur der Betriebsleiter regelmäßig und eingehend von den Büchern Kenntnis nimmt, ihre ordnungsmäßige Führung überwacht und die in den Büchern enthaltenen Angaben benutzt, um daraus ſichere Anhaltspunkte für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Wirtſchaftsorganiſation und ſeiner eigenen Wirt⸗ ſchaftsführung zu gewinnen. 3. Die JFormen der landwirtſchaftlichen Anternehmung. Man unterſcheidet zwei Hauptformen der landwirtſchaftlichen Unternehmung: die Eigenverwaltung und die Pachtung. Bei erſterer wird der Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Guts⸗ beſitzers geführt, der alſo zugleich Unternehmer iſt; bei letzterer ſind der Beſitzer des Gutes und der Unternehmer des darauf gegündeten Betriebes zwei verſchiedene Perſonen. a) Die Eigenverwaltung. Betrachtet man die Landwirtſchaft eines Staates als ein Ganzes, ſo muß man ſagen, daß es das beſte iſt, wenn die überwiegende Mehrzahl der Landgüter auch von ihren Beſitzern bewirtſchaftet wird, demnach unter Eigenverwaltung ſtehen. Der Grund und Boden eines Landes ſoll nicht nur dem gegenwärtigen Geſchlecht, ſondern auch allen künftigen Generationen dienen. Bei richtiger Bewirtſchaftung muß und kann ſeine Ertragsfähigkeit ſich dauernd erhöhen. Ein bleibendes, nie aufhörendes Intereſſe hieran hat in vollem Maße nur der Beſitzer; bei dem Pächter iſt dies abgeſchwächt, kann ſogar, bei allerdings unzweckmäßiger Feſtſtellung des Pacht⸗ verhältniſſes, in das Gegenteil umſchlagen. Albrecht Thaer hat den Unterſchied zwiſchen der Bewirtſchaftung durch den Eigentümer und durch den Pächter folgendermaßen charakteriſiert:„die Ver⸗ beſſerung des Gutes macht die Freude des Eigentümers, die An⸗ füllung der Geldkaſtens die des Pächters aus. Das Gut iſt die v. d. Goltz, Betriebslehre. 11 162 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. geliebte Gattin des Eigentümers, die Mätreſſe des Pächters, von der er ſich wieder ſcheiden will“(Grundſätze der rationellen Land⸗ wirtſchaft, Bd. I,§ 120. Neue Ausgabe, Berlin bei Paul Parey, 1880, S. 63). Es iſt dies zwar etwas ſcharf ausgedrückt, enthält aber eine wichtige Wahrheit. Im Deutſchen Reich hat glücklicher Weiſe die Eigenverwaltung noch bedeutend das übergewicht über die Pachtung. Nach der Be⸗ triebsſtatiſtik vom 5. Juni 1882 gab es im Deutſchen Reich zu⸗ ſammen 5 276 344 landwirtſchaftliche Betriebe. Davon beſtanden aus: nur eigenem Land des Unternehmers 2 953 445 Betriebe eigenem und gepachtetem Land.. 1 493 762„ nur gepachtetem Land..... 829 137„ Zuſammen 5 276 344.*) Von der ganzen landwirtſchaftlich benutzten Fläche des Deutſchen Reiches ſtanden 83,8% in Eigenverwaltung und nur 16,2% waren Pachtland.**) Die Eigenverwaltung kommt in doppelter Geſtalt vor. Ent⸗ weder iſt der Beſitzer auch ſelbſt der Betriebsleiter und dies nennt man Selbſtverwaltung; oder er hat die Betriebsleitung einem beſoldeten Beamten übergeben, was man als Adminiſtration bezeichnet. Die Selbſtverwaltung iſt die natürlichſte und geſundeſte Form der landwirtſchaftlichen Unternehmung. Der Beſitzer des Bodens hat das meiſte Intereſſe an der Steigerung von deſſen dauernder Ertragsfähigkeit; er weiß, daß, wenn er für dieſe bemüht iſt, er nicht nur für ſich, ſondern auch für ſeine Nachkommen ſorgt. Nur er kann die dem Grundbeſitzer, im Staat und in der Gemeinde, gegenüber den Berufsgenoſſen und gegenüber den Arbeitern, ob⸗ liegenden Pflichten vollkommen erfüllen. Bezüglich ſeiner wichtigſten Intereſſen für Gegenwart und Zukunft iſt der ſelbſt wirtſchaftende Beſitzer an den Boden geknüpft und dies iſt nötig, wenn die Land⸗ wirtſchaft blühen und ihren Zweck für das ganze Volk wie für die einzelnen Grundbeſitzer dauernd erfüllen ſoll. Im Deutſchen Reich ſteht der weitaus größte Teil der landwirtſchaftlich benutzten Fläche *) Statiſtiſches Jahrbuch für das Deutſche Reich, 7. Jahrg. 1896, S. 17. **) Unter welchen Umſtänden und in welchem Umfang es zuläſſig und ſelbſt wünſchenswert ſein kann, daß ein Teil der landwirtſchaftlich benutzten Fläche in den Händen von Pächtern ſich befindet, wird in dem folgenden Abſchnitt zu erörtern ſein. 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 163 in Selbſtverwaltung. Es geht dies aus den oben angeführten Zahlen hervor; denn die in Adminiſtration befindliche Fläche iſt notoriſch nur eine geringe, wenngleich wir keine feſten ſtatiſtiſchen Angaben darüber haben. Der ſelbſtwirtſchaftende Beſitzer wird und muß dahin ſtreben, daß die Subſtanz des Gutes und daß die einzelnen Betriebsmittel beſtändig ſich verbeſſern, daß die Erträge der Wirtſchaft fort⸗ dauernd ſteigen. Es giebt kein Gut im ganzen Deutſchen Reich, das nicht noch erheblicher, eine Ertragserhöhung bewirkender Ver⸗ beſſerungen fähig und bedürftig wäre. Dieſer Zuſtand wird voraus⸗ ſichtlich immer ſo bleiben, da Bodenmeliorationen nur ſehr allmälig vorgenommen werden können, auch langſam wirken. Ferner werden mit dem Fortſchreiten der Naturwiſſenſchaft und Technik ſowie mit der in dem wirtſchaftlichen Leben ſich vollziehenden Neugeſtaltungen auch immer neue Wege ſich aufthun, die geeignet ſind, eine Erhöhung der landwirtſchaftlichen Erträge herbeizuführen. Bei Vornahme von Verbeſſerungen in dem Betriebe muß der Beſitzer allerdings immer auch ſeine perſönlichen Vermögens⸗ verhältniſſe berückſichtigen. Sind dieſe günſtig, ſo kann er unbedenk⸗ lich koſtſpielige und ſolche Meliorationen beginnen, deren Aufwand ſich vielleicht erſt nach einer längeren Reihe von Jahren bezahlt macht. Je weniger günſtig ſeine materielle Lage iſt, deſto vor⸗ ſichtiger muß er hierin ſein. Unter ſolchen Umſtänden hat er vor allem auf ein ausreichendes umlaufendes Betriebskapital Bedacht zu nehmen; denn hiervon hängt vor allem die Möglichkeit einer geregelten und zweckentſprechenden Wirtſchaftsführung ab. Demnächſt muß ſeine Sorge der Vervollſtändigung und Verbeſſerung des lebenden und toten Inventars gelten. In dritter Linie ſteht erſt die Vornahme von Meliorationen an den unbeweglichen Betriebsmitteln, an dem Grund und Boden ſowie an den Gebäuden; es ſei denn, daß letztere in ſo mangelhaftem Zuſtande ſich befinden, daß die darin unter⸗ gebrachten oder unterzubringenden lebenden oder toten Betriebsmittel mit erheblichen Schädigungen bedroht ſind. Derjenige Umſtand, durch welchen bei der Eigenverwaltung am häufigſten die wünſchenswerte Verbeſſerung des Gutes und überhaupt eine rationelle Betriebsweiſe erſchwert oder verhindert wird, iſt eine zu hohe Verſchuldung des Beſitzers, namentlich eine zu hohe hypothekariſche Belaſtung des Gutes. In Folge davon wird es dem Beſitzer oft unmöglich gemacht, die behufs Steigerung der 11* 164 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. Erträge notwendigen wirtſchaftlichen Maßregeln durchzuführen. Um ſeinen Zinsverpflichtungen nachzukommen, vermindert er zunächſt ſein umlaufendes, ſpäter vielleicht auch ſein ſtehendes Betriebskapital und ſchwächt hiermit die Quelle, aus der ihm die Einnahmen zufließen. Freiwillig ſollte deshalb kein Beſitzer ſein Gut über ein gewiſſes Maß hinaus verſchulden. In den meiſten Fällen ſtammt, wie ſtatiſtiſch nachgewieſen iſt, die zu hohe Verſchuldung aus Käufen oder aus Erbteilungen. Wer nicht ſo viel Mittel beſitzt, um beim Kauf eines Gutes eine genügende Anzahlung leiſten zu können, thut beſſer, von dem Kauf Abſtand zu nehmen. Ebenſo ſoll ein Erbberechtigter, falls nicht Verpflichtungen gegen ſeine Familie ihn zu einem andern Entſchluß drängen, das ihm als Erbteil zugefallene Gut lieber ver⸗ kaufen, als deſſen Bewirtſchaftung mit einer Schuldenlaſt übernehmen, die ihm einen erfolgreichen Betrieb vorausſichtlich unmöglich macht. Als Regel für die zuläſſige Höhe der Verſchuldung kann gelten, daß dieſelbe bei kündbaren Hypotheken nicht über 50 bis 55%, bei unkündbaren Hypotheken nicht über 60 bis 65% des Ertragswertes des Gutes hinaus⸗ gehen ſoll. Bei kündbaren Hypotheken pflegt die Kündigung ſtatt⸗ zufinden, wenn der Zinsfuß in die Höhe geht und wenn überhaupt Geld ſchwer zu haben iſt, Deshalb darf bei ihnen die Verſchuldung nicht ſo hoch ſein wie bei unkündbaren Hypotheken. Letztere pflegen außerdem ſtets von landwirtſchaftlichen Kreditinſtituten, auch wohl von Hypothekenbanken, gegeben zu werden, die, wenn der Schuldner einmal durch unvorhergeſehene Umſtände an der rechtzeitigen Zins⸗ zahlung verhindert iſt, nicht ſofort mit dem Antrag auf zwangs⸗ weiſen Verkauf des Gutes vorgehen. Bei den Wechſelfällen, denen der landwirtſchaftliche Betrieb auch bei ganz ordnungsmäßiger Wirtſchaftsführung ausgeſetzt iſt, können leicht Jahre eintreten, und im Laufe der Zeit treten ſie für jedes Gut ein, in denen der Reinertrag auf zwei Drittel oder gar auf die Hälfte des durchſchnittlichen ſinkt. Iſt der Beſitzer hoch verſchuldet und hat, was dann meiſt der Fall, kein erhebliches Barvermögen, ſo fehlt ihm die Möglichkeit, ſeinen Zinsverpflichtungen nachzukommen. Er verſucht es vielleicht zunächſt dadurch, daß er an eigentlich nötigen Wirtſchaftsausgaben ſpart oder daß er einen Teil ſeines lebenden Inventars verkauft. Kommen bald darauf ſehr günſtige Jahre, ſo kann er ſich hierdurch möglicher Weiſe vor dem wirtſchaftlichen Untergang bewahren. In der Regel aber wird derſelbe durch ſolche Auskunftsmittel nur um ſo ſicherer herbeiführt. 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 165 Wer nicht hinreichende Mittel beſitzt, um ein Gut kaufen zu können, ohne es übermäßig hoch verſchulden zu müſſen, ſollte lieber ſich mit einer Pachtung begnügen. Wenn man beim Kaufe eines Gutes auch nur ein Drittel des Kaufpreiſes anzahlt, dasſelbe alſo bis zu zwei Drittel verſchuldet, braucht man das zwei⸗ und einhalb⸗ fache der Summe, welche man nötig hat, um dasſelbe Gut zu pachten. Dabei iſt angenommen, daß der Pächter das geſamte ſtehende und umlaufende Betriebskapital erwerben muß*). Dem Kauf eines Gutes muß eine ſorgfältige Taxierung behufs Ermittelung von deſſen Reinertrag vorausgehen. Wie dieſe zu erfolgen hat, weiſt die landwirtſchaftliche Taxationslehre nach. Aus dem Reinertrag ergiebt ſich unter Zugrundelegung eines beſtimmten Zinsfußes der Kapitalwert. Welcher Zinsfuß anzuwenden iſt, richtet ſich einmal nach dem zur Zeit landesüblichen Zinsfuß, dann aber auch nach den perſönlichen Verhältniſſen des Käufers. In der Gegenwart kann man 3 ½% als den landesüblichen Zins⸗ fuß für ſicher angelegte Kapitalien betrachten. Bei ſeiner Anwendung muß man den Reinertrag mit 28,57 multiplizieren, um den Kapital⸗ wert des Gutes zu erhalten. Glaubt ein Käufer mit einer drei⸗ prozentigen Verzinſung ſich begnügen zu dürfen, ſo kann er den 33,33 fachen Betrag des Reinertrags als Kaufpreis anlegen. Muß umgekehrt ein Käufer nach Lage ſeiner finanziellen Verhältniſſe auf einer vierprozentigen Verzinſung ſeines Kapitals beſtehen, ſo darf er nur das 25 fache des Reinertrags als Kaufpreis zahlen. Es entſpricht: einem Zinsfuß von 5% der Multöplikator 20,00. 7„„ 4 4/* 4/%„„ 22,22. „.„ 4%„„ 25,00. 2„„ 3 ½%h„„ 28,57. 3 3„ 3%„. 33,33. Eine zweite Form der Eigenverwaltung iſt die Admini⸗ ſtration. Auch bei dieſer wird der Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Beſitzers geführt. Er ſelbſt leitet aber die Wirtſchaft nicht, ſondern überträgt dies einem beſoldeten Beamten. Wenn der Beſitzer aus irgend einer Urſache nicht in der Lage iſt, die Wirt⸗ *) In meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebs⸗ lehre(2. Auflage, S. 597— 600) habe ich an einem beſtimmten Beiſpiel den Nachweis zu führen geſucht, daß die Verſchuldung eine gewiſſe Höhe nicht überſteigen darf, wenn die wirtſchaftliche Exiſtenz des Beſitzers nicht gefährdet ſein ſoll. Vgl. hierüber auch meine Schrift„Die agrariſ chen Aufgaben der Gegenwart“(2. Aufl. 1895, S. 48—53). 166 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. ſchaft perſönlich zu führen, ſo hat er die Wahl, ob er verpachten oder adminiſtrieren laſſen will. Handelt es ſich um Begründung eines dauernden Zuſtandes und will der Beſitzer jeder Einwirkung auf den Wirtſchaftsbetrieb entſagen, ſo iſt in der Regel die Ver⸗ pachtung vorzuziehen, weil hierbei der Beſitzer auf eine regelmäßige, ſich gleichbleibende, jährliche Rente aus ſeinem Gute rechnen kann. In manchen Fällen aber handelt es ſich um die Schaffung eines vorübergehenden Zuſtandes, deſſen Dauer geringer iſt, als rationeller⸗ weiſe eine Pachtperiode ſein ſoll. Dies z. B. bei Gütern, die Un⸗ mündigen oder Perſonen gehören, die zur Zeit in einem anderen Beruf ſtehen, ſpäter aber die Bewirtſchaftung ihres Gutes ſelbſt übernehmen wollen. Ferner kommt es nicht ſelten vor, daß der Beſitzer zwar nicht ſelbſt die Wirtſchaft leiten, aber doch einen ge⸗ wiſſen Einfluß auf dieſelbe behalten will. Bei der Verpachtung verliert er dieſen für die Dauer der Pachtzeit gänzlich. Den be⸗ ſoldeten Adminiſtrator kann er dagegen durch ihm erteilte allgemeine Inſtruktionen oder für den ſpeziellen Fall gegebene Anweiſung, in ſeiner Selbſtändigkeit beliebig einſchränken. In allen angeführten Fällen verdient die Adminiſtration den Vorzug vor der Verpachtung. Soll die Adminiſtration zu einem guten finanziellen Ergebnis führen, ſo muß dem Adminiſtrator möglichſt freie Hand in der Wirt⸗ ſchaftsführung gelaſſen werden. Miſcht ſich der Gutsbeſitzer viel darein, dann wird der Adminiſtrator mißmutig und der ſo notwendige einheitliche und regelmäßige Gang des Betriebs leidet darunter. Ein wirklich tüchtiger Adminiſtrator läßt ſich auch die Einmiſchung von einem Manne, der die Sache weniger gut als er ſelbſt verſteht, auf die Dauer nicht leicht gefallen. Je mehr der Beſitzer den Ad⸗ miniſtrator in der ſelbſtändigen Betriebsleitung durch eigene An⸗ ordnungen einſchränkt, deſto mehr entkleidet er ihn auch ſeiner Ver⸗ antwortlichkeit für den Erfolg der Wirtſchaftsführung. Einen tüchtigen Adminiſtrator, der ſich bewährt hat, ſoll man ſo lange als möglich halten und ihn zu dieſem Zweck pekuniär gut ſtellen. Außer freier Station für ſich und ſeine Familie muß er ſoviel bares Einkommen beziehen, daß er mit den Seinigen davon ohne Sorge leben kann. Es empfiehlt ſich, dem Adminiſtrator neben dem feſten Gehalt auch noch einen Anteil an dem Rein⸗ ertrage der Gutswirtſchaft zu gewähren. Das Gehalt muß ſo hoch bemeſſen ſein, daß der Adminiſtrator damit und mit der freien Station die notwendigen Lebensbedürfniſſe beſtreiten kann; er darf nicht in Bedrängnis geraten, auch wenn der ihm zukommende Anteil 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 167 hten am Reinertrag einmal ſehr gering ausfällt. Derſelbe muß in Prozenten ung des Reinertrags der ganzen Gutswirtſchaft, nicht nach irgend ung einem einzelnen Betriebszweig derſelben bemeſſen werden. Sonſt ger⸗ liegt die Gefahr vor, daß der Adminiſtrator grade dieſen Betriebs⸗ ige, zweig beſonders bevorzugt. In manchen Wirtſchaften hat man die ann. ſogenannte Progreſſiv⸗Tantième mit Erfolg eingeführt, d. h. ines der Adminiſtrator erhält von dem Reinertrage, der einen beſtimmten lle⸗ Betrag nicht erreicht, einen kleineren, von dem überſteigenden Betrag Un⸗ einen größeren prozentiſchen Anteil. Wird die Tantième von dem eren ganzen Reinertrag in gleichmäßiger Höhe gewährt, ſo würde lbſt für ſie 3 bis 5% ein angemeſſener Satz ſein. Bei der Progreſſiv⸗ der Tantiéme kann man etwa mit 3% beginnen und in feſtgeſetzten ge⸗ Stufen bis 7% oder 8% ſteigen. Folgendes Beiſpiel möge dies ung erläutern. Es ſei angenommen, daß der durchſchnittliche Reinertrag be⸗ eines Gutes bei gemeinüblicher Bewirtſchaftung auf 10 000 Mark eine zu veranſchlagen iſt. Dann kann dem Adminiſtrator zugeſichert werden, jin daß er bis zu dieſem Betrag von dem Reinertrage 3% und für V rten jede 1000 Mark mehr ein weiteres Prozent, im höchſten Fall aber V ung. 8% erhalten ſoll. Seine Tantième würde ſich dann ſtellen: nis bei einem Reinertrage von auf im Ganzen irt⸗ 8 000 Mark 240 Mark=— 240 Mark b viel 10 000„ 300„— 300„ dige 11 000„ 300+ 40= 340„ En 12 000„ 340+ 50= 390„ von 13 000„ 390+ 60= 450„ auf 14 000„ 450+r 70= 520„ A⸗ 15 000„ 520+ 80= 600„ A⸗ 16 000„ 600+ 80= 680„ Ver⸗ 17 000„ 680+ 80= 760„ u. ſ. f. 1 4* Bei einem Reinertrage von 15 000 Mark würde demnach der niß Adminiſtrator ſchon eine doppelt ſo hohe Tantième wie bei einem rige Reinertrag von 10 000 Mark erhalten. d b) Die Pachtung. 5 ſ Für diejenigen Gutsbeſitzer, die dauernd nicht im Stande vder frien gewillt ſind, ihre Güter ſelbſt zu bewirtſchaften, iſt es in der Regel durf am zweckmäßigſten, dieſelben zu verpachten. Dies gilt vor allem auch, Aatei für den landwirtſchaftlichen Grundbeſitz des Staates, die Domänen 168 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. ſoweit nicht eine oder die andere derſelben beſtimmten ſtaatlichen Zwecken z. B. zur Aufnahme eines Staatsgeſtütes dient und deshalb unter Adminiſtration behalten werden muß. Der Pächter hat dem Wirtſchaftsbetriebe gegenüber im allge⸗ meinen die gleichen Rechte und Verpflichtungen wie der ſelbſt wirt⸗ ſchaftende Beſitzer, ſoweit ihm nicht der Pachtvertrag beſtimmte Be⸗ ſchränkungen, worüber ſpäter zu handeln iſt, auferlegt. Dagegen darf er über die Subſtanz des Guts nicht verfügen; er darf dasſelbe nicht verkaufen, nicht verpfänden, nicht deterorieren. Ihm ſteht nur ein zeitweiliges und bedingtes Nutzungsrecht über das Gut ſelbſt zu. Der Pächter hat ein berechtigtes Intereſſe daran, während der Dauer der Pachtzeit das Gut ſo ſehr als möglich auszunutzen; die Erhaltung oder gar Steigerung von deſſen Ertragsfähigkeit über die Pachtperiode hinaus iſt ihm gleichgiltig. Inſofern iſt ein Widerſpruch zwiſchen den Intereſſen des Beſitzers(ſ. S. 161 u. 162) und denen des Pächters. Dieſer Widerſpruch iſt indeſſen bei richtiger Geſtaltung des Pachtverhältniſſes nicht ſo groß, als es auf den erſten Anblick ſcheint. Iſt die Pachtperiode genügend lang, ſo wird jeder ver⸗ ſtändige Pächter in ſeinem eigenen Intereſſe zunächſt alles aufbieten, um die Ertragsfähigkeit des Grund und Bodens möglichſt zu erhöhen; nur in den letzten Pachtjahren könnte er verſucht ſein, darin nach⸗ zulaſſen. Für dieſe ſind ihm daher auch gewiſſe Beſchränkungen aufzuerlegen. Bei kurzfriſtigen Pachtungen liegt allerdings eine große Gefahr vor, daß der Pächter das Gut ausſaugt. Solche ſind deshalb auch grundſätzlich zu verwerfen; ſie ſind nur ausnahms⸗ weiſe zuläſſig und bei ihnen müſſen dann feſte Abmachungen darüber getroffen werden, wie der Pächter das gepachtete Objekt behandeln und benutzen muß oder darf. Langfriſtige Pachtungen unterliegen ſolchen Bedenken nicht; wenigſtens nicht in der Gegenwart, in der es tüchtige und kapital⸗ kräftige Männer genug giebt, die geneigt und geeignet ſind, ein Pachtgut zu übernehmen und rationell zu bewirtſchaften. Allerdings iſt es aus den früher bereits angegebenen Gründen(ſ. S. 161 ff.) nicht wünſchenswert, wenn ein ſehr großer Teil der Geſamtfläche eines Landes in den Händen von Pächtern ſich befindet. Durch die Möglichkeit, Güter pachten zu können, werden der Landwirtſchaft tüchtige perſönliche Kräfte und neue Betriebs⸗ kapitalien zugeführt. Es giebt viele ſtrebſame junge Landwirte, die nicht ſoviel Vermögen beſitzen, um ein ihren Neigungen und 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 169 Fähigkeiten entſprechend großes Gut kaufen zu können, wohl aber ſoviel, um es zu pachten und die Pachtwirtſchaft mit reichlichem Betriebskapital auszuſtatten. Dieſe Umſtände fallen um ſo ſchwerer ins Gewicht, als viele Beſitzer von Gütern nicht imſtande ſind, dieſe überhaupt oder doch mit großem Erfolg ſelbſt zu bewirtſchaften. Außerdem fehlt es manchen Beſitzern an dem für einen rationellen Betrieb nötigen Kapital; für ſie iſt es daher rätlich, ſowohl auf die Selbſtbewirtſchaftung wie auf die Adminiſtration ihrer Güter Verzicht zu leiſten. Es unterliegt keinem Zweifel, daß ſich grade unter den Pächtern beſonders viele hervorragend tüchtige Landwirte befunden haben und noch befinden und daß zu den mit großem Erfolge wirtſchaftenden Gutsbeſitzern nicht wenige gehören, die früher Pächter geweſen und als ſolche zu Wohlſtand gekommen ſind. In dieſer Hinſicht hat namentlich die in den meiſten deutſchen Ländern herrſchende Gewohnheit, die Staatsdomänen zu verpachten, günſtig auf die Förderung der Landwirtſchaft eingewirkt. Vorausſetzung für einen günſtigen Einfluß des Pachtverhältniſſes bleibt allerdings, daß der Pächter unbeſchränkter Eigentümer des für eine energiſche Wirtſchaftsführung erforderlichen Betriebs⸗ kapitales iſt. Solches pflegt auch gegenwärtig der Fall zu ſein; von den Pächtern der Staatsdomänen wird es immer und mit Recht gefordert. Da das Pachtverhältnis ein ziemlich verwickeltes iſt, aus dem leicht Streitigkeiten zwiſchen den Beteiligten entſtehen, ſo empfiehlt es ſich, auch wenn die Landesgeſetzgebung es nicht ſchon fordern ſollte, einen förmlichen und ſchriftlichen Pachtvertrag abzuſchließen.*) Derſelbe muß über folgende Punkte Auskunft geben oder Beſtim⸗ mungen enthalten: 1. Namen des Verpächters und Pächters; Art und Umfang der zur Verpachtung gelangenden Gegen⸗ ſtände; . Beginn, Dauer und Ende der Pachtzeit; Art, Höhe und Fälligkeitstermin des Pachtzinſes; Beſtimmungen über etwa zu gewährenden Pachtnachlaß; Beſtimmungen für den Fall der Nichtzahlung des Pacht⸗ zinſes; ⁸ ⁸ε 9 *) Das preußiſche Landrecht(Teil I, Tit. 21,§§ 401 ff.) fordert für alle Gutspachten die ſchriftliche Abfaſſung des Pachtvertrages; beträgt das jährliche Pachtgeld 200 Thaler oder mehr, ſo muß der Vertrag ge⸗ richtlich oder vor einem Notar abgeſchloſſen werden. 170 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. 7. zuläſſige Art der Nutzung des Pachtobjektes; 8. Inſtandhaltung der Baulichkeiten; 9. Verſicherung gegen außergewöhnliche Unglücksfälle; 0. Entſchädigung für vom Pächter bewirkte Meliorationen oder Neubauten; 11. Kautionsleiſtung ſeitens des Pächters; 12. Kontrolle des Verpächters über den Pächter; 13. Aufhebung des Pachtverhältniſſes vor Ablauf der Pachtzeit; 14. Zuläſſigkeit der Übertragung des Pachtrechtes auf einen Dritten(Afterpacht, Zeſſion); 15. Übergang der Pacht auf die Erben des Pächters, falls dieſer vor Ablauf der Pachtzeit ſtirbt; 16. Erledigung von Streitigkeiten zwiſchen Pächter und Ver⸗ pächter; 17. Übernahme von Verbindlichkeiten, die der Verpächter oder der Vorpächter eingegangen hat; 18. Tragung der auf dem Gute ruhenden Steuern und ſonſtigen Laſten; 19. Tragung der Koſten für Abſchluß des Pachtvertrages; 20. Art der Übergabe und Rückgewähr der verpachteten Gegen⸗ ſtände. Zu 1 und 2. Die Namen des Pächters und Verpächters, desgleichen die zur Verpachtung gelangenden Gegenſtände ſind ſo deutlich und klar zu bezeichnen, daß kein Zweifel darüber beſtehen kann, wer und was damit gemeint iſt. Die verpachteten Objekte ſind nach Art und Größe ihrer Beſtandteile einzeln aufzu⸗ führen, alſo wieviel und welche Äcker, Wieſen und Weiden u. ſ. w., welche Gebäude oder ſonſtige bauliche Anlagen(Zäune, Brücken), endlich wieviel und welcher Art Bäume in die Verpachtung eingeſchloſſen ſind. Bei Verpachtung größerer Güter pflegt man ein Verzeichnis über die verpachteten Gegenſtände dem Vertrage als Anlage bei⸗ zufügen, damit dieſer ſelbſt nicht zu umfangreich wird und nicht zu ſehr an Überſichtlichkeit einbüßt. Auszuſchließen von der Verpachtung ſind: a) der Wald (ſ. Nr. 7), b) das geſamte tote und lebende Inventar, c) die vorhandenen Vorräte an Getreide, Sämereien, Brennmaterialien und ſonſtige, einen Marktpreis habenden Gegenſtände. In der Regel wird ja der Pächter die unter b und c genannten, auf dem Gute befindlichen Objekte an ſich zu bringen ſuchen. Er ſoll ſie aber käuflich durch einen beſonderen, dem Pachtvertrag beigefügten Kauf⸗ en 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 171 vertrag, nicht aber als ſogenanntes eiſernes Inventar oder eiſernen Beſtand übernehmen. Denn ſie gehören zum Betriebs⸗ kapital und dieſes muß dem Pächter als freies Eigentum gehören. Zu 3. Die Termine für Beginn und Beendigung der Pachtzeit ſind ortsüblich ſehr verſchieden und man iſt oft gezwungen, ſich danach zu richten. Hat man freie Wahl, ſo empfiehlt es ſich, dafür den 1. Juli zu wählen, der ja auch für Beginn und Ende des Wirtſchafts⸗ und Rechnungsjahres der zweckmäßigſte Zeitpunkt iſt. Die Wirtſchaft ſteht dann jedes Jahr ziemlich auf dem gleichen Standpunkte und es ſind wenig Vorräte vorhanden; durch beides werden Übergabe und Rückgewähr ſehr erleichtert. Daß kurzfriſtige Verpachtungen verwerflich ſind, wurde ſchon oben(ſ. S. 168) dargelegt. Am beſten iſt eine Pachtdauer von 18 bis 21 Jahren; mindeſtens ſollte ſie 15, höchſtens 24 Jahre betragen. Sie muß ſo lang ſein, daß der Pächter ein Intereſſe daran hat, auch ſolche Meliorationen vorzunehmen, die ſich erſt im Laufe einer längeren Reihe von Jahren bezahlt machen. Eine Pacht⸗ zeit von über 21 oder allenfalls 24 Jahre iſt deshalb nicht zweck⸗ mäßig, weil von Beginn bis zum Ende ſehr langer Pachtperioden die Verhältniſſe ſich erheblich ändern können, ſo daß der ausgemachte Pachtpreis ein unangemeſſener werden und der Pächter oder der Verpächter geſchädigt würde. Auch iſt es dem Pächter nicht zu⸗ zumuten, ſich auf einen längeren Zeitraum zu binden, als voraus⸗ ſichtlich ſeine körperlichen und geiſtigen Kräfte ausreichen, um ein Gut mit Erfolg zu bewirtſchaften. Zu 4. Art, Höhe und Fälligkeitstermin des Pacht⸗ zinſes. Der Pachtzins kann beſtehen entweder blos in Naturalien oder in Naturalien und Geld oder ausſchließlich in Geld. Früher, bei unentwickelten Verkehrsverhältniſſen, war die Naturalpacht die allgemeine; ſpäter ging man zu einem gemiſchten Syſtem über, bei dem ein Teil der Pacht in Naturalien, vorwiegend in Getreide, ein anderer Teil in barem Gelde ausbedungen wurde. Für die Gegenwart iſt unter deutſchen Verhältniſſen die reine Geldpacht in der Regel die zweckmäßigſte. Der Pächter iſt dann am freieſten in der Art der Bewirtſchaftung; an der Möglichkeit, die erzeugten Produkte, ſoweit ſie nicht in dem Betriebe ſelbſt verwendet werden, für den Marktpreis zu verkaufen, fehlt es jetzt nirgends. Jede Form der Naturalpacht führt leicht zu Streitigkeiten zwiſchen beiden Parteien. Wohnt der Verpächter, wie es vorkommt, auf dem verpachteten Gute, ſo iſt er gewöhnlich gezwungen, gewiſſe Naturalien, die er für ſeinen 172 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. Lebensunterhalt nötig braucht und käuflich an Ort und Stelle nicht erwerben kann, ſich als einen Teil des Pachtzinſes auszubedingen. Hierhin gehören z. B. Milch, Butter, vielleicht auch Getreide, Futter für Kutſchpferde u. ſ. w. Beſſer iſt es, wenn die Lieferung ſolcher Naturalien ſich als nicht notwendig erweiſt. Überhaupt bringt das Wohnen des Verpächters auf dem verpachteten Gute manche Un⸗ zuträglichkeiten mit ſich. Die Zahlung des Pachtzinſes wird am beſten in Viertel⸗ jahrsraten vereinbart. Der Pächter behält leichter die Uberſicht über ſeine Geldwirtſchaft, wenn er jedes Vierteljahr einen kleineren, als wenn er alle halbe Jahre einen doppelt ſo großen Betrag ent⸗ richten muß. Dem Weſen der Sache würde es entſprechen, wenn der Pacht⸗ zins nach Ablauf jedes Vierteljahres gezahlt, alſo postnumerando entrichtet würde, weil er doch eigentlich aus den vorangegangenen Einnahmen beſtritten werden ſollte. Sehr häufig wird aber die Voraus⸗ alſo die pränumerando⸗Zahlung ausbedungen. Es geſchieht ſolches in der Erwägung, daß dem Pächter ein ſehr wert⸗ volles Objekt zur Nutznießung überlaſſen wird und der Verpächter eine Art von Unterpfand dafür haben will, daß der Pächter die Nutznießung nicht mißbräuchlich ausübt. Die Vorausbezahlung des Pachtzinſes ſtellt daher gewiſſermaßen eine Art von Kaution dar, die der Pächter dem Verpächter leiſtet und inſofern iſt nichts da⸗ gegen einzuwenden. Eine Kaution muß ſich der Verpächter ohnedem ausbedingen(ſ. No. 11); bei Vorausbezahlung des Pachtzinſes kann ſie geringer ſein, als bei nachträglicher Erlegung. Zu 5. So lange und ſoweit Naturalpacht herrſchte, war es üblich, in dem Pachtvertrage eine Beſtimmung aufzunehmen, nach welcher der Pächter beim Eintritt ungewöhnlicher Unglücksfälle wie Brand⸗ oder Hagelſchaden, Viehſeuchen, Überſchwemmungen, Kriegs⸗ ſchäden, auch wohl Mißernten, einen Anſpruch auf einen Nachlaß an dem Pachtgelde, Pachtnachlaß oder Remiſſion, haben ſollte. Bei Geldpacht und unter den jetzt in Deutſchland beſtehenden Ver⸗ hältniſſen überhaupt iſt es weder nötig noch zweckmäßig, in dem Pachtvertrag einen Pachtnachlaß in Ausſicht zu ſtellen. Gegen Brand⸗ und Hagelſchaden kann und ſoll jeder landwirtſchaftliche Unternehmer verſichern; gegen die verheerendſten Viehſeuchen iſt die Verſicherung im Deutſchen Reich von Staatswegen angeordnet. Mißwachs und ſonſtige ähnliche Unglücksfälle treten im Laufe der Jahre überall einmal ein; der Landwirt ſoll ſoviel Betriebskapital beſitzen, um Shl it zubeinhe ide 8 ung K n der bi⸗ neni ſegengen oer N gen d ehr wer 4 ücte lun 3 ion M ichs e opeden nſs hn Dr 6 en, ud äle wi Krie⸗ dlch u ſale. en Wer in de 3 Bund neewer ſherun Imd iberul 7, un 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 173 dieſe ohne dauernden Schaden überwinden zu können. Die meiſten außerordentlichen Unglücksfälle können durch große Sorgfalt entweder ganz abgewendet oder doch in ihren nachteiligen Folgen ſehr ab⸗ geſchwächt werden. Ein Pachtnachlaß würde deshalb hauptſächlich den weniger ſorgfältigen Pächtern zu gute kommen und die tüchtigeren ſchädigen. Denn es iſt ſelbſtverſtändlich, daß, wenn in dem Pacht⸗ vertrag ein Pachtnachlaß bedingungsweiſe in Ausſicht geſtellt wird, der Pachtzins höher bemeſſen ſein muß, als wenn dies nicht geſchieht. Nur für den Fall von Kriegsſchäden, deren Eintritt und deren Höhe ganz unberechenbar ſind, könnte ein Pachtnachlaß vorbehalten werden. Zu 6. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung des Pachtzinſes muß ſich der Verpächter zunächſt das Recht vorbehalten, von der zu ſpät gezahlten Pachtſumme 5% an Verzugszinſen be⸗ anſpruchen zu dürfen. Außerdem kann er ſich die Befugnis vor⸗ behalten, den Pachtvertrag zu kündigen, wenn Pächter mit Zahlung des Pachtzinſes ein halbes Jahr oder länger im Rückſtande bleibt. Zu 7. Zuläſſige Art der Nutzung des Pachtobjektes⸗ Verpächter muß im allgemeinen dem Pächter freie Hand in der Bewirtſchaftung laſſen, darf ihn namentlich nicht an ein beſtimmtes Betriebsſyſtem oder eine Peitiuue Fruchtfolge binden. Dagegen kann er ihm verbieten: 1. während der drei letzten Jahre eine Änderung in der Vun herelg. vorzunehmen; 2. von den in der Wirt⸗ ſchaft erzeugten Mengen an Heu, Grünfutter, Stroh, Futterrüben, Dünger etwas zu verkaufen oder überhaupt aus der Wirtſchaft zu entfernen. Es gibt allerdings Fälle, in denen eine Anderung in der Fruchtfolge oder auch ein teilweiſer Verkauf der eben genannten Produkte den Intereſſen des Verpächters durchaus nicht zuwiderläuft; aber dies trifft doch keineswegs immer zu. Es iſt daher durchaus gerechtfertigt, wenn der Verpächter jene Handlungen an die Bedingung ſeiner vorherigen Genehmigung knüpft. Liegen die Verhältniſſe ſo, daß ein regelmäßiger Verkauf von Heu, Stroh u. ſ. w. unſchädlich und behufs Erzielung höchſter Reinerträge gewiſſermaßen geboten iſt, ſo kann in dem Vertrag gleich beſtimmt werden, inwieweit Pächter den Verkauf ohne vorherige Genehmigung ausdehnen darf; er ſteht dann auf ſicherem Boden und kann ein entſprechend höheres Pachtangebot machen. Ebenſo darf dem Pächter unterſagt werden, die Nutzung von Lehm⸗, Kies⸗, Sandgruben, Torfſtichen, Kohlenlagern, 174 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. weiter auszudehnen, als zur Deckung des eigenen Bedarfes an den betreffenden Materialien erforderlich iſt. Waldflächen ſind von der Verpachtung ſtets auszuſchließen. Dem Pächter kann höchſtens geſtattet werden, beſtimmte Mengen an Brenn⸗ oder Nutzholz für den Bedarf der eigenen Wirtſchaft, nach Anweiſung des Verpächters oder deſſen Beamten, aus dem Walde zu entnehmen. Dem Pächter iſt vertragsmäßig die Pflicht aufzulegen, dafür zu ſorgen, daß die zum Gute gehörenden Beſtandteile und Be⸗ rechtigungen, ſo viel an ihm liegt, ungeſchmälert erhalten bleiben. Endlich darf Pächter ſich keine Deterioration der Subſtanz des Gutes, ſei es durch Vornahme poſitiver Handlangen, ſei es durch Verſäumung notwendiger Schutzmaßregeln, zu Schulden kommen laſſen. Zu 8. Dem Pächter iſt die ordnungsmäßige Inſtand⸗ haltung der Gebäude aufzuerlegen. Es iſt eine verkehrte, in vielen Pachtverträgen noch vorkommende Beſtimmung, daß der Pächter die kleinen, der Verpächter die großen, einen beſtimmten Koſten⸗ aufwand(häufig 15 oder 20 Mark) überſteigenden Reparaturen auszuführen verpflichtet iſt. Alsdann liegt die Gefahr vor, daß der Pächter die kleinen Schäden unausgebeſſert läßt, bis ſie zu großen herangewachſen ſind. Der Pächter kann Baureparaturen viel ſchneller und wohlfeiler und für die Wirtſchaft weit weniger ſtörend aus⸗ führen, als der Verpächter. Übernimmt der Pächter die geſamte Unterhaltung der Gebäude, ſo kann er natürlich auch nur einen geringeren Pachtzins zahlen, als wenn dies nicht der Fall iſt. Wie viel er als Aufwand für die Unterhaltung der Gebäude zu rechnen hat, iſt Seite 34 u. 35 dieſes Buches dargelegt worden. Zu 9. Verſicherung gegen außergewöhnliche Un⸗ glücksfälle. In dem Pachtvertrage kann und ſoll ausbedungen werden, daß der Pächter das tote und lebende Inventar ſowie die Vorräte gegen Brandſchaden und die auf dem Felde ſtehenden Körnerfrüchte gegen Hagelſchaden verſichert. Dagegen iſt es durchaus gerechtfertigt, wenn der Verpächter zur Verſicherung der Gebäude gegen Brandſchaden verpflichtet wird, weil dieſe ſein Eigen⸗ tum ſind. Da Verpächter meiſt nicht auf dem verpachteten Gute wohnt, ſo kann dem Pächter auferlegt werden, die Verſicherung der Gebäude gegen Brandſchaden nach Anweiſung des Verpächters zu beſorgen, wofür er dann berechtigt ſein muß, die ausgelegte Ver⸗ ſicherungsprämie von dem Pachtzins in Abzug zu bringen. 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 175 Zu 10. Ein Entſchädigungsanſpruch des Pächters für die ſeinerſeits ausgeführten Meliorationen oder Neubauten muß im Pachtvertrage ausgeſchloſſen werden. Sind dieſelben gering⸗ fügig oder hat der Pächter die gewiſſe Ausſicht, daß der gemachte Koſtenaufwand während der Pachtzeit ſich vollſtändig bezahlt macht, ſo kann er ſie aus eigenen Mitteln bewerkſtelligen. Handelt es ſich um teure Neuanlagen, deren günſtige Wirkung ſich zudem weit über die gegenwärtige Pachtperiode hinauserſtreckt, z. B. umfaſſende Be⸗ oder Entwäſſerungsanlagen u. ſ. w., ſo muß der Pächter mit dem Verpächter vorher darüber ein beſonderes Abkommen treffen. In der Regel wird daſſelbe folgende Beſtimmungen zu enthalten haben. Der Verpächter liefert alle durch Ankauf zu beſchaffende Materialien (Holz, Eiſen, Steine, Drainröhren) und trägt die Koſten für die bei der Ausführung beſchäftigten Handwerker und fremden Arbeiter. Dagegen leiſtet der Pächter die nötigen Fuhren innerhalb des Guts⸗ bezirkes und ſtellt die etwa erforderlichen Handlanger unentgeltlich. Außerdem muß er den von dem Verpächter für die Melioration oder den Neubau gemachten Koſtenaufwand während der Dauer ſeiner Pachtzeit nicht nur verzinſen, ſondern auch noch eine Amortiſations⸗ quote zahlen. Unter heutigen Verhältniſſen würden an Zinſen und Amortiſation zuſammen 4 ½%, höchſtens 5% zu rechnen ſein. Zu. 11. Der Verpächter muß von dem Pächter die Stellung einer Kaution beanſpruchen. Die Höhe derſelben wird auf den Betrag des einjährigen Pachtzinſes etwa feſtzuſetzen ſein. Sie wird am beſten in ſicheren Wertpapieren geleiſtet, die dem Gericht oder einer Bank zur Aufbewahrung übergeben werden; die Zinſen davon fallen dem Pächter zu. Zu 12. In dem Pachtvertrage iſt feſtzuſetzen, daß Verpächter das Recht hat, von Zeit zu Zeit ſich an Ort und Stelle davon zu überzeugen, ob der Pächter die kontraktlich ihm auferlegten Be⸗ dingungen bezüglich Nutzung und Behandlung des Pachtobjektes auch inne hält(ſ. 7— 10). Dieſe Kontrolle muß er ſelbſt oder durch einen beglaubigten Vertreter ausüben. Er kann auch ver⸗ langen, daß ordnungsmäßige Naturalienbücher, Viehſtandsregiſter, und Verzeichniſſe über das Inventar geführt und dieſe ihm bei der Reviſion vorgelegt werden; dagegen darf er eine Vorlage der Kaſſenbücher nicht beanſpruchen. Zu 13. Die Fälle, in denen das Pachtverhältnis vor Ab⸗ lauf der Pachtzeit von dem Verpächter entweder ſofort aufge⸗ löſt oder gekündigt werden kann, müſſen in dem Pachtvertrag 176 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung namhaft gemacht werden. Es gehören hierzu beſonders folgende: a) wenn der Pächter mit der Zahlung des Pachtgeldes länger als 3 oder 6 Monate im Rückſtande bleibt; b) wenn er eine Deterioration der Wirtſchaft oder eine ſonſtige kontraktwidrige Handlung z. B. Verkauf von Heu, Stroh u. ſ. w. ſich zu Schulden kommen läßt; c) wenn er durch gerichtliches Urteil für wahn⸗ oder blödſinnig oder als Ver⸗ ſchwender erklärt wird; d) wenn er in Konkurs gerät. Zu 14. Hat der Pächter den Wunſch, ſein Pachtrecht ganz auf einen Dritten zu übertragen(Zeſſion), ſo darf dies nur mit Genehmigung des Verpächters geſchehen. Ebenſo iſt letztere auszubedingen, falls Pächter das ganze Gut oder Teile deſſelben an andere Perſonen unterverpachten oder afterverpachten will, wobei er ſelbſt aber noch dem Verpächter gegenüber die Pflichten und Rechte des Pächters behält. Dagegen kann er ſich im Pachtvertrage das Recht vorbehalten, einen gewiſſen Teil des Ackerlandes oder des Graslandes an andere verafterpachten zu dürfen. Er kann dies Recht oft nicht entbehren, um die nötigen Arbeiter zu gewinnen, denen er als Teil ihres Lohnes ein Stück Kartoffelland oder Wieſe oder Weide zur Nutzung überläßt. Wenn das Recht der Afterverpachtung auf ½⁄ jeder Kulturart(Acker, Wieſe, Weide) ausgedehnt wird, ſo iſt dies unter allen Umſtänden ausreichend.. Zu 15. Für den Todesfall des Pächters vor Ablauf der Pachtzeit muß ſich dieſer das Recht ſichern, daß ſeine Erben den Pachtvertrag entweder fortſetzen oder auch, unter Innehaltung einer längeren Kündigungsfriſt, kündigen können. Von dem Pächter iſt nicht zu erwarten, daß er viel in das Gut hineinſteckt, wenn er nicht weiß, daß ſeine Erben die gemachten Verbeſſerungen auch aus⸗ nutzen können. Andrerſeits liegt es nicht im Intereſſe des Ver⸗ pächters, die Erben des Pächters zur Fortſetzung des Pachtverhält⸗ niſſes zu zwingen, falls dieſe hierzu nicht im Stande zu ſein glauben. Wollen die Erben das Pachtverhältnis weiter beſtehen laſſen, ſo müſſen ſie allerdings dem Verpächter eine geeignete Perſönlichkeit namhaft machen, die nunmehr an Stelle des früheren Pächters tritt: die Ehefrau oder ein mündiger Sohn des Verſtorbenen oder ein beſoldeter Adminiſtrator. Bei Meinungsdifferenzen über die Ge⸗ eignetheit entſcheidet das Schiedsgericht(ſ. Nr. 16). Zu 16. Erledigung von Streitigkeiten zwiſchen Pächter und Verpächter. Zur Vorbeugung oder Erledigung von Streitigkeiten zwiſchen beiden Teilen empfiehlt es ſich, in dem 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 177 Pachtvertrag eine dahin gehend Beſtimmung aufzunehmen, daß ein Schiedsgericht mit der endgültigen Entſcheidung bei eingetretenen Differenzen beauftragt wird. Daſſelbe ſoll aus drei Perſonen beſtehen, von denen eine durch den Pächter, eine durch den Verpächter beſtimmt wird; beide wählen dann noch als dritten Schiedsrichter einen Ob⸗ mann. Können ſie ſich über den Obmann nicht einigen, ſo iſt das Amtsgericht um Beſtellung eines ſolchen anzugehen. Zu 17. Pächter iſt zu verpflichten, die von dem Verpächter oder dem Vorpächter gegen die auf dem Gute thätigen Beamten, Geſindeperſonen oder Tagelöhnern eingegangenen Verbindlichkeiten zu übernehmen, alſo die mit denſelben geſchloſſenen Kontrakte auch ſeinerſeits zu erfüllen. Hat er erſt die Pachtung angetreten, ſo ſteht es ihm ja frei, bei dem nächſten zuläſſigen Kündigungstermin von ſeinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Im übrigen iſt es dem Pächter nicht zuzumuten, Verbindlichkeiten einzulöſen, die ſein Vorgänger in der Betriebsleitung eingegangen hat. Zu 18. Die Tragung der auf dem Gute ruhenden Steuern und Abgaben an Staat, Schule, Kirche wird am richtigſten dem Pächter auferlegt. Sie gehören zu den Wirtſchaftskoſten und da dem Pächter der Ertrag der Wirtſchaft zufällt, muß er auch den Aufwand für ſie beſtreiten. Weil die Höhe dieſer Leiſtungen aber für die Zukunft nicht mit Sicherheit berechnet werden kann, ſo empfiehlt es ſich, in den Pachtvertrag eine Beſtimmung aufzunehmen, wonach Pächter für alle öffentlichen Laſten nur bis zu einer be⸗ ſtimmten Summe aufzukommen, den überſchießenden Betrag aber der Verpächter zu leiſten hat. Zu 19. Der aus dem Abſchluß des Pachtvertrages erwachſende Aufwand wie Stempelabgaben, Notariatsgebühren u. ſ. w. werden zweckmäßiger Weiſe beiden Teilen zu gleichen Hälften auferlegt; ebenſo die Koſten für Übergabe und Rückgewähr des Pachtobjektes. Dagegen empfiehlt es ſich, den Aufwand für die Naturalverpflegung der beim Schiedsgericht oder bei der Übergabe oder Rückgewähr mitwirkenden Perſonen dem Pächter allein zuzu⸗ ſchieben und zwar bei Übergabe und Rückgewähr jedes Mal dem neu anziehenden Pächter und nicht etwa dem Vorpächter. Zu 20. Der Pachtvertrag hat endlich Beſtimmung darüber zu treffen, in welcher Art und Form die Übergabe und Rüct gewähr zu erfolgen hat. Hierzu gehört u. a. namentlich, welcher Weiſe beſtellt das Ackerland und in welchem Zuſtande die Gebäude hinterlaſſen werden müſſen. Dabei können mancherlei Ab⸗ v. d. Goltz, Betriebslehre. 12 178 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung. ſchätzungen und Gutachten von Sachverſtändigen nicht entbehrt werden. Sie ſind außerdem erforderlich zur Taxierung des Inventars und der Vorräte an marktgängigen Produkten, die der Pächter in der Regel zwar nicht als Gegenſtände der Pacht, wohl aber käuflich übernimmt. Es empfiehlt ſich daher, eine Taxkommiſſion zu der Übergabe und Rückgewähr heranzuziehen, die ebenſo zuſammenzu⸗ ſetzen iſt wie die unter Nr. 16 erwähnte Schiedsrichter⸗Kommiſſion. Sie kann ſogar aus den nämlichen Perſonen beſtehen. In obigen Punkten ſind kurz die Grundſätze dargelegt worden*), nach denen das immerhin ſchwierige Verhältnis zwiſchen Pächter und Verpächter am zweckmäßigſten geregelt wird. Will man dabei das für die Sache und demgemäß für beide Teile Vorteilhafteſte treffen, ſo muß man folgende Geſichtspunkte im Auge behalten: 1. Vor allem iſt davon auszugehen, daß der Endzweck jeder landwirtſchaftlichen Unternehmung in der dauern⸗ den Erhaltung und womöglich Steigerung der Ertrags⸗ fähigkeit des Grund und Bodens beſteht. Behält man dies auch bei Feſtſtellung der Pachtbedingungen im Auge, ſo werden die Intereſſen ſowohl des Pächters wie des Verpächters am ſicherſten und gerechteſten gewahrt. 2. Dem Pächter muß in der Art der Nutzung des Pachtobjektes möglichſt freie Hand gelaſſen und dürfen ihm nur inſoweit Beſchränkungen auferlegt werden, als dies zur dauernden Erhaltung der Gebrauchs⸗ und Er⸗ tragsfähigkeit des Gutes oder zur Verhütung einer Ver⸗ ſchlechterung(Deterioration) ſich als notwendig erweiſt. 3. Der Nachweis des eigentümlichen Beſitzes des für eine rationelle Bewirtſchaftung des Gutes erforder⸗ lichen Betriebskapitals iſt von dem Pächter zu verlangen; dasſelbe muß ausreichen, um das geſamte tote und lebende Inventar ſowie das nötige umlaufende Betriebs⸗ kapital beſchaffen zu können. Heu, Stroh, Stalldünger und andere nicht marktgängige Erzeugniſſe der Guts⸗ wirtſchaft ſind dem Pächter unentgeltlich als eiſerner Beſtand zu übergeben. *) Ausführlichere Darlegungen über die für den Pachtvertrag zweck⸗ mäßigen Beſtimmungen finden ſich in meinem Handbuch der landwirtſchaft⸗ lichen Betriebslehre, 2. Aufl., S. 612— 631. verden. 8 und in der üuflic zu der menzl— riſſion. den“, Lächter dabei hafteſe en: zwet uern⸗ rags⸗ mar Auge e des des Arfen als —Er⸗ Ver⸗ iſt des rder⸗ ngen, und iebs⸗ inger huts⸗ erner wet⸗ ſchaft 3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 179 4. Mit dem Gute oder dem Gutsbetriebe verbundene Laſten oder Leiſtungen(Steuern, ſonſtige Abgaben, Ge⸗ bäudeunterhaltung, Verſicherung gegen außergewöhnliche Unglücksfälle u. ſ. w.) ſind demjenigen Teile aufzuerlegen, der ſie mit dem geringſten Aufwande tragen oder aus⸗ führen kann und bei dem gleichzeitig eine zweckent⸗ ſprechende Ausführung am meiſten geſichert erſcheint. Vorſtehende Geſichtspunkte ſind für die Darlegungen maßgebend geweſen, die unter Nr. 1—20 über den zweckmäßigſten Inhalt des Pachtvertrages gemacht wurden. Nicht ſelten wird gegen dieſe Ge⸗ ſichtspunkte verſtoßen; namentlich gilt ſolches für den an vierter Stelle genannten. Jeder der beiden Teile ſucht die mit dem Gute oder Gutsbetriebe verbundenen Laſten oder Leiſtungen möglichſt von ſich abzuſchieben und dem anderen aufzubürden. Es hängt dies mit einem Fehler zuſammen, der ſehr häufig bei dem Abſchluß von Pachtverträgen gemacht wird und auf deren Inhalt in mannigfacher Beziehung ungünſtig zurückwirkt. Man einigt ſich nämlich in vielen Fällen zunächſt über die Höhe des Pachtzinſes und dann erſt über die Pachtbedingungen im einzelnen. Dies iſt verkehrt. Steht die Höhe des Pachtzinſes feſt, dann liegt es natürlich im Intereſſe jeden Teiles, dem anderen möglichſt viele Verpflichtungen aufzubürden. Es entwickelt ſich dabei ein ſehr unerfreuliches Handelsgeſchäft und zwar zum Nachteil der Sache. Zunächſt ſoll man ſich darüber ver⸗ ſtändigen, wie es mit den Laſten und Leiſtungen gehalten werden ſoll, bei denen es zweifelhaft ſein kann, wem ſie zufallen; alſo namentlich mit den öffentlichen Laſten, den Verſicherungskoſten, der Gebäudeunterhaltung. Hierbei iſt dann nach dem unter 4 aufge⸗ ſtellten Grundſatz zu verfahren. Darauf kann erſt die Höhe des Pachtzinſes beſtimmt werden. Unter ſonſt gleichen Verhältniſſen darf dieſer um ſo höher ſein, je mehr von den erwähnten Laſten dem Verpächter und muß um ſo niedriger ſein, je mehr davon dem Pächter zufällt. Bei ſolchem Verfahren iſt die meiſte Garantie vor⸗ handen, daß die Intereſſen beider Teile gleichmäßig gewahrt werden, daß der Aufwand für jene Leiſtungen auf das geringſte Maß be⸗ ſchränkt und daß demnach durch denſelben das Einkommen von Pächter wie Verpächter ſo wenig, als überhaupt möglich iſt, herab⸗ gedrückt wird. —é.,A——— 5 ☛‿ — O 8 8 — ᷓ S A 2 2 ₰ 8 5 [ 8 8 8 S 2 8 Verlagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin SW., Hedemannstr. 10. Landwirtschaftliche Taxationslehre. Von Dr. Th. Freiherrn von der Goltz, Geh. Regierungsrat, o. ö. Prof., Direktor der landw. Akademie zu Poppelsdorf. Zweite, neubearbeitete Auflage. Gebanden, Preis I4 M. Das Buch ist nicht nur für den wissenschaftlich thätigen Landwirt, sondern auch für den Praktiker, welcher sich ein klares Bild von allen, die landwirt- schaftliche Taxation betreffenden Punkten verschaffen will und sich nach einer Anweisung für das Verfahren bei Abschatzung von Gütern umsieht, ein höchst wertvoller und unentbehrlicher Wegweiser. Handbuch der ſandwirtschaftlichen Betriebslehre. Von Dr. Th. Freiherrn von der Goltz, Geh. Regierungsrat, o. ö. Prof., Direktor der landw. Akademie zu Poppelsdorf. Zweite, umgearbeitete Auflage. Gebunden, Preis I4 M. Bei Bearbeitung der zweiten Auflage seines Handbuches der landwirt- schaftlichen Betriebslehre hat der Verfasser den Veränderungen und Fortschritten, die während der letzten Jahre in der landwirtschaftlichen Praxis wie Wissen- schaft stattgefunden haben, allseitig Rechnung getragen. Das Durchlesen dieses Werkes wird für jeden praktischen Landwirt ein hoher Genuss und mit dem unmittelbarsten Nutzen verbunden sein, wenn den zahlreich gebotenen Ratschlägen Folge gegeben wird. Die landwirtschaftliche Buchführung. Dr. Th. Freiherrn von der Goltz, Geh. Regierungsrat, oO. 6. Prof, Direktor der landw. Akademie zu Poppelsdorf. Siebente Auflage. Gebunden, Dreis 2 M. 50 DL). Die neue Auflage ist durch ein Kapitel von 26 Seiten zur Nach- weisung des steuerpflichtigen Einkommens nach dem preussischen Gesetze vom 24. Juni 1891 bereichert worden, welches die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes, sowie ein Beispiel, nach welchem der Landwirt seine Selbst- einschätzung leicht ausführen kann, enthält. Zu beziehen durch jede Buchhandlung. Verlagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin SW., Hedemannstr. 10. Friedrich Engel's Handbuch landwirtschafllichen Bauwesehs mit Einschluss der Gebäude für landwirtschaftliche Gewerbe. Achte Auflage, neubearbeitet von A. Schubert, landwirtschaftlicher Baumeister in Höxter. Mit 1225 Textabbildungen- Ein Starker Band in Quartformat. Gebunden, PDreis 20 M. Das Engelsche Buch war von jeher eines der besten über das landwirt- schaftliche Bauwesen. Die neue Bearbeitung hat alle inzwischen aufge- tretenen Neuerungen im Bauwesen gebührend berücksichtigt und das Buch dadurch wieder völlig auf die Höhe der Zeit gebracht. Eine sehr aus- führliche Behandlung der Konstruktionen wie der verschiedenen Gebäudetypen, bei denen nicht nur die gewöhnlichen Wirtschaftsgebäude, sondern auch die Gebaäude für Verwertung der landwirtschaftlichen Produkte, als Molkereien, Brennereien, Ziegeleien, Kalköfen, Stärkefabriken, Rübenzuckerfabriken, Ge- wächshaäuser, eingehend berücksichtigt sind, machen das Buch zu einem sehr empfehlenswerten Ratgeber für jeden Interessenten. Ein besonderes Kapitel ist der Anlage von kleinen hölzernen, eisernen und massiven Brücken, Brunnen, Wasserleitungen, Zäunen, Einfriedigungen und den Reparaturbauten gewidmet. In der äusseren Form kommt es der Handlichkeit der neuen Auflage sehr zu statten, dass die Tafeln verschwunden und dafür die Zeich- nungen an den entsprechenden Stellen dem Text eingefügt sind. Zu beziehen durch jede Buchhandlung. — r. lo. dyirt. aufge. Buch als. pen, k de reien, „Ge⸗ sehr apitel lcken, auten neller Leich Verlagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin SW., Hedemannstr. 10. Dieterichs' einfache landwirtschaftliene Buchführung. Vierte, neubearbeitete und vermehnte Auflage. Gebunden, Preis 5 M. 50 D. Riedel'sches Wirtschaftsbuch für den mittleren und kleinen Landwirtschaftsbetrieb. Viente, vermehnte Auflage. Gæbemnden, reis 2 e. 5O f. Landwirtschaftlicher Buchführer. Contobuch und Anleitung, alle Buchungen darin „ richtig auszuführen. Als Unterrichtsbuch für landwirtschaftliche Schulen und zum Gebrauche in kleinen Wirtschaften bearbeitet von Carl Petri, Landwirtschaftslehrer in Hohenwestedt in Holstein. Gebunden, Dreis 4 M. Landwirtschaftliche Sünden. Von Dr. Gustav Böhme, Kgl. Pr. Okonomierat und Direktor der landwirtschaftlichen Winterschule zu Görlitz. Dritte, vermehnte Auflage. Seis 2. 5O. Der Landwirtschaftslehrling. Ein Buch für angehende Landwirte und deren Berater. Von Dr. Gustav Böhme, Kgl. Pr. Gkonomierat und Direktor der landwirtschaftlichen Winterschule zu Görlitz. Gebunden, Dreis 3 M. 50 DPf. Zu beziehen durch jede Buchhandlung. Verlagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin SW., Hedemannstr. 10. System der Landwirtschaft. Dr. Albrecht Thaer, Geh. Hofrat, Prof. der Landwirtschaft an der Universität Giessen. Zweite, neubearbeitete Auflage. Gebunden, Preis I0 M. Der Landwirt als Rechnungsführer. Handbuch der einfachen und doppelten Buchführnung mit praktischen Mustern und Obungsbeispielen. Bearbeitet von E. Dieterichs in Hannover. Gebunden, Preis 12 M. Handbuch. der landwirtschaftlichen Rechnungsführung. Von dohann Pohl, Prof. der Landwirtschaft zu Mödling bei Wien. Zweite, umgearbeitete Auflage. Gebunden, Preis& M. Stöckhardt's angehender Pachter oder Landwirtschaftlicher Betrieb in Pacht und Eigenbesitz. Achte Auflage, vollständig neu bearbeitet von Dr. A. Backhaus, Professor am landwirtschaftlichen Institut der Universität Göttingen. Gebunden, Preis& M. Zu beziehen durch jede Buchhandlung. Verlagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin sW., Hedemannstr. 1. 8 — Der praktische Landwirt, Gärtner und Forstmann hat vielfach nicht e. 1o die Zeit und häufig auch keine so grosse Bibliothek, um durch Nach- — lesen in Spezialwerken Belehrung zu suchen; für ihn handelt es sich meist darum, sofort und ohne vieles Suchen eine Auskunft zu finden. . Diesem Bedürfnis des Praktikers dienen die Fach-Lexika: IIlustriertes TLandwirtschafts-Lexikon geite, neubearbeitete Auflassee anter Mitwirkung von Professor Dr. W. Kirchner-Lei Zzig, Dr. E. Lange-Berlin, Professor — DPDhr. E. Perels-Wien, Professor Dr. 0. di leatsrehy. resden, Professor Dr. F. Stohmann- Dr. Leipzig, Professor Dr. A. Thaer-Giessen, Professor E. Wolff-Hohenheim, herausgegeben 8 von Dr. Guido Krafft, Professor an der k. k. technischen Hochschule in Wien. 2 „.. Mit 1172 Textabbildungen. Preis 20 M. Gebunden 23 M. AHMHIllustriertes „ Gartenbau-Lexikon “ gWweite, neubearbeitete Auflage“ unter Mitwirkung von Stadt arteninspektor Bergfeld-Erfurt, Garteninsp. Goeschke-Proskau, Hofgarteninspektor Jaeger-Eisenach J. H. Krelage-Haarlem, Hofgarteninspektor Noack — Darmstadt, Dr. Rümpler-Pakosch, Dr. p. Sorauer-Proskau, Dr. von Schlechtendal-Halle, Garten- t Inspektor Stein-Breslau, Prof. Dr. Taschenberg-Halle, Dr. W. Ule-Halle, herausgegeben von Th. Rümpler, General-Sekretär des Gartenbau-Vereins in Erfurt. 4 Mit 1205 Textabbildungen. Preis 20 M. Gebunden 23 M. ymnastiertes Forst- und Jagd-Lexikon unter Mitwirkung von Professor Dr. Altum-Eberswalde, Professor Dr. von Baur-München, Prof. Dr. Bühler-Zürich, Forstmeister Dr. Cogho-Seitenberg, Forstmeister Esslinger-Aschaffen- burg, Professor Dr. Gayer- München, Forstmeister Freiherrn von Nordenflycht-Lödderitz, Prof. Dr. Prantl Aschaffenburg, Forstmeister Runnebaum-Eberswalde, Prof. Dr. Weber-München, 5 herausgegeben von Dr. Herm. Fürst, Oberforstrat in Aschaffenburg.“ Mit 526 Textabbildungen. Preis 20 M. Gebunden 23 M. Rechts- u. Verwaltungs-Lexikon für den preussischen Landwirt.“ Gemeinverständliches Nachschlagebuch über alle Reichs- und Preuss. Gesetze und Ver- waltungs-Bestimmungen in Bezug auf den wirtschaftlichen, privaten und öffentlichen Wirkungskreis preussischer Landwirte. Von Max Löwenherz, Amtsrichter in Köin, Ver a- ö““ fasser des„Rechtsbeistand des Landwirts“. Gehunden, Preis 16—d.. Herausgeber und Mitarbeiter haben darin gewetteifert, zuverlässig knapp und doch verständlich zu arbeiten, und in dieser Weise enthalten die Lexika Tausende einzelner Artikel und geben— aufgeschlagen an der betreffenden Stelle des Alphabets— augenblickliche, klaõre und bündige Antwort auf alle Fragen, wie sie sich täglich im praktischen Betriebe aufwerfen. Der niedrige Preis konnte nur gestellt werden im Vertrauen auf einen aussergewöhnlichen Absatz sowie in der Uber — zeugung, dass diesen Büchern der ungeteilte Beifall der deutschen Land wirte, Gärtner und Forstmänner nicht fehlen kann, und dass ihnen die- — selben bald als unentbehrliche Hausbücher gelten werden.— 4 ZLu beziehen durch jede Buchhandlung. 5 venaedhendane Paul Drwer in Ferlin WW. Hed mann dni— e Mit 300 Textabbildungen und einem Anlams ber Viehkauf und Verkauf, Pflege der Ansnrelnestlere Viehtra Viehversicherung. Gebunden, Preis 5 M. s der Tierarzt Tanut ist es oft zu spät, deshalb muss sich jeder Landwirt selbst etwa verstehen, seinem Vieh bei Verletzung oder Erkrankung die 2u leisten. Natürlich kennen die meisten Viehbesitzer durch lang. Vieles aus der Gesundheitspflege und Heilkunde; aber nicht nur d ling, sondern auch der Erfahrene muss trotzdem ein Buch i haben, das ihm ein stets bereiter Ratgeber ist, seinen gesamten Viehs Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Hunde und Geflügel zu heilen, und nehen Aneabendaeh und Kalender vollte das deshalb in jeder und zwar auch der kleinsten Wirtschaft zu In der übersichtlichsten, zuverlässigsten Weise behaf langjähriger Bezirkstierarzt praktisch erfabrene und bewäh Professor Steuert, für jedes einzelne Haustier die inneren und Krankheiten, giebt die Behandlungsweise und Heilmittel an, bele die Anzeigepfficht bei ausbrechenden Seuchen und giebt Anwei LZusammenstellung einer Hausapotheke. Winke über Viehk kauf, Ratschläge für Viehtransport, Viehversicherung und für d Pflege der zu Schauen bestimmten Tiere etc. etc., das Alle Inhalt dieses Werkes aus. Dreihundert vortreffliche Abbild durch welche man allein schon viele Krankheiten sofort erl kann, eine aussergewöhnlich klare Schreibweise und ein in des Gebotenen überraschend niedriger Preis(gebunden 5 Ma) zeichnen dieses Buch, welches sich überan besähten vird als Zu Uenchen durch jede Siledang. Begründet 1874. Erſcheint Mittwochs und Sonnabends. 1 Wöchentlich eine Handelsbeilage. Monatlich eine Farbendrucktafel. Durch jede Poſtanſtalt oder Buchhandlung bezogen, Preis vierteljährlich 5 M. Die„Deutſche Landwirtſchaftliche Preſſe“ iſt nach Inhalt und Aus⸗ attung eine Fachzeitung großen Stils und hat eine zweifache Aufgabe: ie dient einerſeits der Förderung der agrariſchen Intereſſen in der Wirt⸗ ſchaftspolitik und andererſeits dem Fortſchritte in der Wiſſenſchaft und Praxis von Ackerbau, Viehzucht und den landw. Gewerben. Was die„Deutſche Landwirtſchaftliche Preſſe“ beſonders auszeichnet, iſt: Sachlichkeit und Gründlichkeit in der Erörterung der wirtſchaftspolitiſchen und ozialen Tagesfragen durch bedeutende Fachgenoſſen, hohe Beamte, Parlamentarier c. ESnunergiſche Vertretung aller landwirtſchaftlichen Intereſſen bei Behörden nd Parlamenten. Beſte fachmänniſche Artikel über rationelle Technit und Betriebsweiſe der andwirtſchaft und ihrer Nebengewerbe. Berichterſtattung über beachtenswerte Fortſchritte und ſonſtige Erſcheinungen and⸗ und volkswirtſchaftlicher Art im Auslande, beſonders England und Amerika. Freier„Meinungsaustauſch“ für Vertreter verſchiedener Richtungen, unter 4 wahrnehmung parlamentariſcher Formen. Koſtenfreier„Fragekaſten“ mit zuverläſſiger Auskunftserteilung aus Cheorie und Praris. NKeeiche und künſtleriſch wertvolle Illuſtrationen im Texte, namentlich von ervorragenden Tieren nach Originalphotographieen und von neuen Pflanzenzüchtungen ach Originalexemplaren; desgleichen Porträts bedentender Fachgenoſſen und illuſtrierte 4 beſchreibungen ganzer Wirtſchaften. 8 Anſprechendes Feuilleton aus dem Gebiste der Jagd, des Sports, landwirkſchaſt⸗ licher Studienreiſen ꝛc. Wöchentlich eine Handelsbeilage mit überſichtlichen Mitteilungen über Stand Bewegung der Preiſe landwirtſchaftlicher Produkte und Verbrauchsartikel an den aptplätzen Deutſchlands und des Auslandes, ſowie über die den Landwirten ge⸗ Diehpreiſe auf Grund ſpezieller Privatberichte der Abonnenten. Dieſe elsbeilage“ ſoll dem Landwirt vor allem helfen, die Weltmarkt⸗Uon⸗ kturen zu überblicken und den preisdrückenden Beſtrebungen des iſchenhandels entgegenzuarbeiten. wegen der großen Verbreituug beſtes Blatt für alle landwirtſhaftlicen Anzeigen 65 Pfg. die Einheitszeile). Ewyediton: Berlin SW., Hedemannſtraße 10. Prurnuunen mit nrutelag u. lunuenrustufa unfanſt) U. Anterer 3— 6 9 9 Jihafrltlaflheleteleeſelelalalas lalelekdalahalzlefrlniehnalaln. TadedtcrannnnnnnürrrqananIrnrnrnnadanrhlarqmmxgaJnnwaannüganua Oem 1 2 3 4 6 8 9 10 11 12