Daeer — —— ————2* ——————— ———— ———— ———— ——— 5— ——— 8——— 5— 4 5 ⸗ 1 ⁴ 1 7 . 4 1 1 † 1 V 3 1 ” . ₰ — 22 — 4 1 1 1 4 M .,, , Versuch einer Darstellung der höhern Landwirthschaftswissenschaft für Cameralisten, Oekonomen und Oekonomieverwalter e e en ee Mitgliede der naturforschenden Geseltschaft zu Jena, ö ö 5 5 N 0 Lübeck und Leipzig, 8 eie dei ch Bo hen 118 — 232 —— 25 ——— 8 22* — 2— 2— 2 2— ——* — 3—— ————— Franz Christian Lorenz Karsten, 5 Herzoglichem Professor der Oekonomie zu Rostock, aus innigster Hochachtung, Dankbarkeit und Freundschaft zugeeignet von dem Ver fäffer. m— 11 1 Len Ane 65 e hee U 11 Ache nnn Ma und we e e ee L 5 0 te. en nod g en e — 1 Inn Wein wog, El W J e, 1 eh U 1 i; 0 — 1 e Of uud 505 u ——— Vor r ede. — Jedem einzelnen Bürger im Staat kommt das vollkommene Recht zu: zu derjenigen sittlichen und intellectuellen Bildung und demjenigen Genusse irdischer Güter gelangen zu können und gelangen zu dürfen, auf wel— che er nach dem Standpunct, den er im Staat einnimmt, Anspruch machen kann. Der Grad der Leichtigkeit nun, und der Inbegriff aller Mittel und Güter, mit welchen sämmtliche Staatsbürger dieses vollkommene Recht auszuüben vermögen, wird der National- reichthum genannt. Von diesem Na⸗ tionalreichthum, als dem höchsten Gut ei⸗ nes Staats, haben mehrere Schriftsteller * . 5 * scharfssinnig und gründlich erwiesen, daß er 1 g sich auf der einen Seite nur auf ein festes, wohl 1 1 aus gebildetes bürgerliches Rechtssystem, auf 17 0 der andern Seite nur auf den freyen, unge⸗* zwungenen und ungehemmten Geldumlauf n f unter den einzelnen Gewerben der Staats bür⸗ 1 a0 ger gründen, und nur auf diesen beyden s f Grundlagen seiner höchsten Vollendung entge⸗ ehen gen reifen könne. Sie haben in Hinsicht des letz⸗ ace tern die Verhältnisse der einzelnen Gewerbe en gegen einander und der in ihnen stehenden A Ae und circustrenden Capitalien untersucht, und Wai die durch die Natur jener Verhältnisse beding— ln: ten äußern Mittel ausgeforscht, welche zum dan, u beschleunigten Aus tausch der Producte ann! und Fabrikate gegen Geld und dieses LE gegen jene gereichen konnen, damit der mine Einzelne den seinem Standpunct angemessenen 1 Antheil am Nationalreichthum und den Aal glücklichsten Erfolg seines Wirkens zur Be⸗ forderung desselben erhalten moge. Ich nenne r hier von jenen Schriftstellern nur unsern treff⸗ n lichen deutschen Büsch und den originellen 1 * v — Engländer Adam Smith. Allein diese bey⸗ den Männer sind mit ihren Untersuchungen und Vorschlägen bey den äußern Mitteln für den Flor des Gewerbwesens der einzelnen Staatsbürger stehen geblieben, sie konnten und wollten nach der ganzen Absicht ihres Jorschens nicht in das Junere der einzelnen Gewerbssphären eingteifen, um auch noch vollends in diesen die Verhältnisse für die Be⸗ schleunigung des Geldumlaufs und für die höchste Beförderung des Nationalreich⸗ thums aufzudecken. Wem kann es aber ein tiefes Nachden⸗ ken abnöthigen, um sich zu überzeugen, daß gerade jene innern Verhältnisse es sind, mit denen wir uns zu allererst beschäftigen, über die wir uns zu allererst in die völligste Gewiß⸗ heit setzen müßten, wenn die Resultate jener Untersuchungen eine richtige praktische Au⸗ wendung, eine praktische Bestimmtheit und damit ihren vollen praktischen Werth erhalten sollen. Denn— damit ich ein bekanntes Beyspiel gebrauche— wenn wir die einzelnen VIII Gewerbstände als die Canäle des Geldum⸗ laufs ansehen, so kommt es nicht immer blos auf die gerade Richtung, nicht blos auf ein übereinstimmendes Gefäll der einzelnen Canäle an, um ihre Fläͤssigkeit schnell durch sie hindurch zu führen, sondern vorzüglich kömmt es auch auf die innere Ebenheit und Reinheit ihres Bettes an, daß dieses den rinnenden Bach keinen Widerstand finden läßt, gegen den er schäumend und verspri— tzend anschlägt, oder durch den er sichiträg und matt hindurch schleichen muß; es kommt vor⸗ züglich darauf an, daß die in den einzelnen Gewerben stehenden und circulirenden Capi⸗ talien aufs zweckmäßigste verwendet, ins rich⸗ tigste Verhältniß unter einander selbst und gegen die Capitalien anderer Gewerbe gesetzt, und durch die mit ihnen erkauften Produc⸗ tionsmittel zum schnellsten und reichlich⸗ sten Productionsquantum gebracht werden. Von dieser Seite nun sind unsere Gewerbe noch nie gründlich untersucht, es fehlen uns noch bis jetzt die festen Leitungsgrundsätze und 1 1 4 0. 1 N 4 H e W e e alen r c e 0 1000 1 1 1 U ecke 1 1 8 1 enen Hen 3 Ae 0 nch dür a Klan e f 11 Ie ere g, en ard Acunm 8 0 5 eh fe * 9 Wal, en geg Me „. ... ³⁰·.m. 7 ————————— 18 Rücksichten fur das Verfahren der Wirthe als Wirthe, es fehlt uns mit einem Wort diejenige Wissenschaft, welche uns über das Verhältniß der Capitalien und ihrer Ver⸗ wendung zum Begriff des höchsten nachhalti⸗ gen Gelderwerbs in Beziehung auf die ver— schiedenen Hauptgewerbarten belehrte, und. die, wie mich dünkt, mit Recht die reine Oeko— nomie genannt werden dürfte. Doch kann es keinen Zweifel finden, daß nur aus den reinen, festen und bestimmten Grundsätzen die⸗ ser allgemeinen Wissenschaft die eigentlichen Gewerbregeln für einzelne Unternehmun— gen eines Gewerbes abgeleitet und in einer systematischen Einheit als der zweyte höhere Theil der verschiedenen Gewerbwissenschaften zusammengestellt werden können. Es kann nicht geleugnet werden, daß wir selbst nie eine gründliche und richtige Staatswirthschafts— lehre, in welcher doch das Finanzsystem eines Staats immer einen Hauptgegenstand aus⸗ macht, erhalten und aufstellen können, so lange jene Fundamentallehre des Gewerbwe⸗ 28 sens nicht bearbeitet ist, und so lange nicht a durch ihre Beziehung auf das innere Ge— Wund werbverhältziß der einzelnen Hauptge— fe Mt werbe eines Staats diejenigen Grundsätze ge— Wen! nau und fest bestimmt sind, welche sie zur uch nat möglichst vollkommenen Nealisirung ihrer ver⸗ Jdc schiedenen Gewer baufgaben leiten müssen. I d Nur auf die genaue Kenntniß der Verhält— 0 As. nisse der einzelnen Capitalien eines Gewerbes ahh dt! unter sich, und zu dem Product, das sie ahn haun durch ihre Objecte bewirken, und nur auf 0 des ne den Grundsatz: daß kein Capital eines Ge⸗ A ln g werbes oder kein Object eines solchen Capi⸗ il le tals besteuert werden darf, welches zum höch⸗ a0 dg sten Effect seines Grundfactors wirkt, und but ih lac so lange dieser Effect sich noch nicht im ab⸗ We soluten Product des Gewerbes oder im rei⸗ en nen Geldertrag dargestellt hat, läßt sich ein 00. 1 festes und zweckmaßiges Gewerbsteuersystem 0 f aufrichten. Nothwendig müssen wir uns also lu 10 der reinen Wirthschaftslehre und dem zwey⸗* ten Theil der Gewerbwissenschaften die vollstän⸗ 5 ö digste und gründlichste Bearbeitung wünschen. N 0 N U ** Schon seit einigen Jahren habe ich mich mit Untersuchungen für die Realisirung des Begriffs der erstern Wissenschaft beschäftigt, und vor ein paar Jahren schon hatte ich einen Versuch machen wollen, die Resultate der⸗ selben als ein System der reinen Wirthschafts⸗ lehre dem Publicum zu produciren. Allein ich nahm meinen Standpunct zu tief in der Sphäre der höhern Philosophie, da er nur an der Grenze derselben gefaßt werden darf, und dies machte jenen Versuch zu abstrakt, ja ich kann es laut sagen, es machte ihn mir vereiteln. Um mich nun gegen jene überwie⸗ gende Tendenz meines Geistes zu sichern, konnte ich nach meiner Ueberzeugung keinen sicherern Weg einschlagen, als mich fürs erste geradezu an ein bestimmtes Object der Er⸗ fahrung, an ein bestimmtes bürgerliches Ge⸗ werbe zu halten, um meinen blos formellen Resultaten dadurch auch materiellen Gehalt zu geben, daß ich sie auf die Natur der Pro⸗ ductionsfactoren eines solchen Gewerbes, auf ihr Verhältniß zum Begriff des Gelder—⸗ ———— — 0 8 werbs und auf sein Verhältuiß zu allen übri— gen Gewerben anwendete, um ihnen selbst nä— here Vestimmtheit zu geben. Auf diese Art bearbeitete ich dann natürlich nicht die reine Wirthschaftslehre selbst, sondern die höhere Gewerbwissenschaft des zum Object genom- menen Gewerbes, und so kam das gegeunwär— tige Werk zu Stande: die höhere„ schaftswissen chaft. Ueber die Organisirung dieses Werks will ich mich hier nicht weitläuftig erklaren, da ich es zum Theil in der Einleitung ge— than habe, zum Theil aber die nähere Be— urtheilung derselben meinem Recensenten überlassen möchte. Daß sein Volumen grö⸗ ßer wurde, als es vielleicht bey einer zweyten Bearbeitung werden dürfte, hat seinen Grund darin, weil ich bey dem Mangel des öffentli⸗ chen Vorhandenseyns derjenigen Wissen⸗ schaft, auf die es gebaut ist, vieles von der⸗ selben hier aufnehmen mußte, um meine auf⸗ gestellten Grundsätze und Lehren vor den Au— * d Gand lune fh, Tauche u sceinbe Aan ch bl ah deute f dae gn chr eh fem fu Aa hes a b de xXx111 gen des Lesers zu rechtfertigen; hierzu kommt dann noch, daß fast in keinem Lesepublicum eine so ungleichartige Bildung herrscht, als in demjenigen, welchem ich dies Buch über— gebe. Dadurch ist der Schriftsteller bald zu weitem Ausholen, bald zu wiederholenden Wendungen gezwungen, um seine Begriffe und Grundsätze auf irgend einem VBerüh— rungspunct an die seiner einzelnen Leser anzu— knüpfen. Manchem dürfte ich vielleicht nicht sel— ten scheinbar verständlicher geworden seyn, wenn ich bisweilen mehrere Mittelglieder einer Deduction übergangen und ihre Resul⸗ tate näher an einander gerückt hatte, oder wenn ich weniger bestimmt zu schreiben mich bemüht hätte. Denn es ist ein bekanntes psychologisches Phänomen, daß wir leichter und früher ein Wahres aus dem Unbe— stimmten heraus fühlen, als daß wir dassel⸗ be Wahre bestimmt denken können. Al— lein diese an sich merkwürdige Einrichtung des menschlichen Geistes darf— so höchst XIV — wohlthätig fie auch für den ha e Menschen ist— doch nie vom wissenschaft⸗ 1 lichen Schriftsteller bey seinen Lesern in Anspruch genommen werden; mögen auch immerhin Tausende gegen einen das Ungründ⸗ liche und Oberflächliche dem Gründlichern vor⸗ ziehen, weil es sich leicht und angenehm drü⸗ ber hin lesen läßt. Daß ich selbst die vorliegende höhere Landwirthschaftswissenschaft für nichts we⸗ niger als vollständig halte, hoffe ich durch die Firma, unter welcher ich sie öffentlich er⸗ scheinen lasse, hinlänglich an den Tag gelegt zu haben.. Bersuch, und soll auch bis jetzt noch nichts mehr seyn; denn mein Wunsch geht vor der Hand weniger darauf, durch sie dem Gewerbe selbst schon praktisch nützich zu seyn, als vielmehr den Begriff und das Bedürfniß einer solchen höhern Ge— werbwissenschaft recht fest zu gründen, und andere zur Mitarbeit für die weitere Vollen⸗ dung derselben zu ermuntern. Vieles, sehr vieles muß hierzu durch ein bestimmteres, gane ln he, lu gn st det sahalt n. fende! Aung a lic. 2 ute ich fa che! ange a 0 b. i Une; ehm Nn Wscafe ri lascheg g 1 i XV zweckmäßigeres Verfahren in den einzelnen speciellen Gewerbunternehmungen des Land⸗ wirths, und durch nähere Bestimmung und Berichtigung der Erfahrungen und Grund— säze der niedern Landwirthschaftswissen⸗ schaft vorgearbeitet werden, und vielleicht enthält mein Versuch auch dazu hie und da leitende Winke, in welchen sich seine Rück⸗ wirkung auf einen Theil seiner Grundlage äußert. Von einer andern Seite aber er— warte ich vorzüglich durch eine sorgfältige offentliche Kritik dieses Versuchs einen nicht geringen Beytrag belehrende Erinnerungen und Winke für mich und für andere, wie der höhern Vervollkommung dieser noch neuen Wissenschaft näher zu kommen ist. Mag es immerhin geschehen, daß mein schriftstel⸗ lerisches Verdienst unter einer solchen Kri⸗ tik sehr dahin schwindet, ich halte bis jetzt noch— gottlob— wenig darauf; noch ist es mir mehr darum zu thun, durch meine Thätigkeit nützlich zu seyn, als durch sie für mich äußern Ruhm zu erndten. Auch bin ich gewiß einer von den ersten, den seine Feder gern aus der Sphäre der Ge⸗ lehrten zurückzieht sobald ich einen bür— gerlichen Geschäftskreis erhalte, in dem ich unmittelbar praktisch nützlich werden kann, und wo sich die Hesperidengepfel meines Wirkens und Webens näher um mich sammlen und mir früher entgegen reifen. 0 Rostock, den 27sten Nov. 1800. 17 0 Inhaltsanzeige. Einleitung. J. Cap. Ueber den Begriff einer Wissenschaft überhaupt. 8 2 — 2 3 Vom Wissen überhaupt. Nähere Bestimmung desselben. Begriff einer Wissenschaft. II. Cap. Ueber den Begriff einer practischen Wissenschaft. §. 4. Hauptarten der Erfahrungen. 7 0 Nähere Bestimmung einer practischen Aufgabe. — 6. Begriff einer practischen Wissenschaft. — 7. Art ihrer Bearbeitung. III. Cap. Begriff der ökonomischen Wissen— — §. 8 schaften uberhaupt. Ueber den Inhalt der practischen Aufgaben. — 9. Nähere Bestimmung desselben. — ko. Vertheilung ihrer Auflösung und Ausfährung durch das Rechtssystem. * IV. XVIII 5. I. Sie ist bedingt durch die Einführung des Geldes. a — 12. Nähere Bestimmung des Begriffs von Geld. — 13. Ueber die bestimmte practische Aufgabe des Gelderwerbs. — 14. Sie bestimmt eine eigene Gattung practischer Wissenschaften.. — 15. Bestimmter Begriff der ökonomischen Wis— senschaften.. — 16. Eintheilung einer ökonomischen Wissenschaft. Cap. Begriff der Landwirthschaftswis— senschaft. §. 17. Ueber das Verhältniß des Menschen zur äus⸗ sern Natur. b — 18. Ueber die Aufgabe des landwirthschaftlichen Gewerbes. — 19. Begriff der Landwirthschaftswissenschaft. V. Cap. Begriff der höhern Landwirthschafts— VI. wissenschaft. L. 20. Eintheilung der Landwirthschaftswissenschaft. — 21. Begriff der höhern Landwirthschaftswissen—⸗ schaft. — 22. Ueber den Nutzen der höhern Landwirth⸗ schaftswissenschaft. Ca p. Von Eintheilung der höhern Land— wirkhschaftswissenschaft und den einzel⸗ nen Lehren derselben. §. 23. Von Eintheilung der höhern Landwirthschafts— wissenschaft. — 24. Von den einzelnen Hauptlehren der höhern Landwirthschaftswissenschaft. — 25. Von der Gründungslehre. — 26. Von der Benutzungslehre. — 27. Von der Darstellungslehre. — 2„— ung des on Geld. gabe des actischer n Wis⸗ ischaft. tswis⸗ ur äus— ftlichen t. hafts— nschaft. zwissen⸗ dwirth⸗ Land- inzel⸗ schafts⸗ höhern Darstellung der Wissenschaft. IJ. Abschnitt. Gründungs lehre. I. Cap. Allgemeine Grundsätze der Grün dung. b F. 28. Begriff der Gründung. 8 — 29. Ableitungssätze aus dem Begriff. — 30. Anwendung derselben auf das landwirthschaft⸗ liche Gewerbe. 5 — 31. Beziehung derselben auf die höhere Land— wirthschaftswissenschaft. II. Cap. Ueber das Studium der Landwirth⸗ schaftswissenschaft. §. 32. Begriff und Zweck des Studiums uberhaupt. — 33. Es muß methodisch betrieben werden. — 34. Die eigene Praxis muß vorausgehen. — 35. Ueber die practische Erlernung der Landwirth— schaft. g — 36. Das theoretische Studium muß bey den Hülfswissenschaften anfangen. — 37. Von der Naturbeschreibung und Naturge⸗ schichte. — 38. Physiologie der Thiere und Pflanzen. — 39. Die Chemie. — 40. Die Physik. — 4. Die Vieharzneykunde. — 42. Mathematik. **. 2 1—————— X X F. 43. Bauwissenschaft.“ — 44. Rechtswissenschaft. — 45. Statistik. — 456. Technologie. — 47. Handlungswissenschaft. — 438. Cameralwissenschaft. — 49. Rechnungs- und Archipwissenschaft. — 50. Die reine Wirthschaftslehre. i — 51. Nähere Bestimmung der Grenzen des Stu— diums der Hülfswissenschaften. — 52. Ueber das Studium der Hauptwissenschaft selbst. — 53. Von dem Inhalt der niedern Landwirth— schaftswissenschaft. — 54 Ueber das Studium der höhern Landwirth— schaftswiffenschaft. a — 55, Die Geschichte der Landwirthschaft. — 56. Die landwirthschaftliche Litteraturgeschichte. 57.“ Ueber die Fortsetzung des Studiums 4) durch Lectür; 3 — 58. b) durch Reisen; — 59. 0) durch eigene Versuche. — 60. Darstellung eines Studienplans für den Landwirth. Tab. I. III. Cap. Grundfätze des Landwirthschafts⸗ rechts. a §. 61. Gesichtspunct, in welchem es hier abgehandelt wird. — 62. Begriff des Landwirthschaftsrechts. J. Abtheilung. Rechtsbestimmungen uber die verschiedenen rechtlichen Erwerbarten des landwirthschaftlichen Gewerbes. §. 63. Ueber die rechtliche Erwerbung überhaupt. — 64. Rechtsbegriff von einem Landgut. I Aust Cipeehe 6 es Stu⸗ senschaft owirth— dwirth⸗ ichte. ö durch ir den afts⸗ handelt er die arten pt. XXI §. 65. Von den verschiedenen rechtlichen Erwerbar— ten des Besitzes eines Landguts. — 66. Von der Erwerbung eines Landguts durch Einnehmung(Occupation). 67. Durch Kauf. 68. Durch Tausch. 69. Durch Senkung. 70. Durch Pachtung. 7. Ducch Veoh mächtigung. 72. Durch Verleihung. 73. Durch Verjährung. — 74. Durch Erbschaft. — 75. Durch Vermächtniß. II. Abtheilung. 3 VF ü ber. die Ausübung des landwirthschaftlichen Gewerbes. §. 76. Gattungsrechte der Benutzung eines Landguts uberhaupt. — 77. Von dem Eigenthumsrecht. — 78. Arten desselben. — 79. Vom Gebrauchsrecht. — So. Von dem eigentlichen Benutzungsrecht des landwirthschaftlichen Gewerbes. — x. Recht des Pflanzenbaues. — 82. Das Recht Gartengewächse zu bauen. — 83. Das Recht Feldgewächse zu bauen. — 84. Das Recht der Pflanzenerziehung. — 85. Das Recht ihrer Gewinnung. — 86. Das Recht ihrer Zubereitung. — 87. Das Recht der Verwerthung und Veräuße— rung landwirthschaftlicher Gewächse. — 88. Das Recht der Viehzucht überhaupt. — 89. Das Recht Pferde zu erziehen. — 90. Das Recht Nindvieh zu erziehen. E XXII 3 MI 6. 91. Das Recht der Schweinszucht. 965 — 92. Das Recht Federvieh zu erziehen. 1 — 93. Das Recht Schaafe zu erziehen. tent — 94. Das Recht Bienen zu erziehen. 1 — 95. Von dem Erziehungsrecht der landwirthschaft— g n lichen Thiere. 10 — 96. Das Recht der Gewinnung landwirthschaftlis 1 cher Thierproducte. g 5 — 97. Das Recht der Zubereitung landwirthschaftli— 5 b cher Thierproducte. 8 — 98. Das Recht der Veräußerung landwirthschaft— 1 licher Thierproducte. 1 III. Abtheilung. Von den Einschränkungen. C E der freyen Ausübung der Eigenthums— i rechte eines Landwirths durch landwirth— siben! schaftliche Servituten. sun, §F. 99. Von den Servituten oder Grundgerechtigkei?⸗ shreib. ten überhaupt. Un. — xco. Begriff und Eintheilung derselben. ö 1 — 101. Erfordernisse der Servituten. 9122 — 102. Erwerbarten der Servituten. Uf. E — 103. Rechte der Ausübung der Servituten.— Mg — 10a. Aufhebung der Servituten. 1 — 105. Arten landwirthschaftlicher Servituten. J 156. — 106. Von dem Recht Frohnden zu fordern. + ue — 10. Von dem Recht Zinsen zu fordern. 1 U — 108. Von dem Recht des Fußsteigs. 5 — 109. Von der Weggerechtigkeit. n — 110. Von der Triftgerechtigkeit. 0 — 111. Von der Weydegerechtigkeit. 0 4 — 112. Von der Viehtränkegerechtigkeit. 0 — 113. Von der Wasserleitungsgerechtigkeit. A. — 114. Von der Pferch- oder Fleckengerechtigkeit. 11 f 115, Von der Mastungsgerechtigkeit. schaftz haftli⸗ haftli⸗ schast⸗ gen ms: rth⸗ igkei⸗ XXIII §. 116. Von der Erdausgrabungsgerechtigkeit. IV. 117. Von der Holzungsgerechtigkeit. Abtheilung. Von den rechtlichen Grenz bestimmungen eines Landguts, und von der rechtlichen Erhaltung der Rechte bey vorkommenden Beeinträchtigungen ei⸗ nes Dritten. 8. 118. Von der Bezeichnung der Grenzen eines Landguts. — 119. Von der rechtlichen Erhaltung der Grenzen — und ihrer Wiederherstellung. 120. Von Erhaltung der Rechte des Landwirths bey vorfallenden Beeinträchtigungen derselben. IV. Cap. Grundsätze uber die Vermessung ei— nes Landguts, über die Darstellung des— selben in einer Vermessungskarte, Ver⸗ messungsregister und Vermessungsbe— schreibung. 8. 121. Begriff und Zweck der Vermessung eines Landguts. 122. Die Vermessung muß vollständig seyn. 123. Sie muß genau seyn. 124. Ueber die Darstellung eines Landguts in der Vermessungkarte. 125. Sie muß wahr seyn. 126. Sie muß deutlich und klar seyn. 127. Von ihrer Einrichtung in Beziehung auf das Vermessungsregister. 128. Von dem Vermessungsregister. 129. Von dem Grenzvermessungsregister, Tab. II. 130. Von dem Specialvermessungsregister, Tab. III. 131. Von dem Generalvermessungsregister, Tab. IV. 132. Von der Vermessungsbeschreibung. 133. Von dem Nutzen des ganzen Vermessungsge— schäfts. XXIV V. Cap. Grundsätze über die Schätzung der Beschaffenheit des Bodens eines Land— guts, in Hinsicht der dadurch begründe— ten größern oder geringern Fruchtbar— keit, und von der Darstellung derselben in einer Schätzungskarte, Schätzungs— register und Schätzungsbeschreibung. L. 134. Begriff von Schätzung überhaupt. — 135. Anwendung dieses Begriffs auf den vorliegen⸗ den Gegenstand. — 136. Begriff vom landwirthschaftlichen Boden. — 137 Von seiner Schätzung in Hinsicht der Grade der Lockerheit. 198. In Hinsicht seiner irdischen Bestandtheile. — 139. In Hinsicht der in ihm Aihaltegen Nahrungs⸗ stoffe. 140. In Hinsicht seiner wasserhaltenden Kraft. — 141. In Hinsicht der ihm eigenthümlichen Wär— megrade. 142. In Hinsicht seiner Exposition gegen Licht und e — 143. In Hinsicht seiner Lage gegen die Weltge⸗ — — — — genden. 144. In Hinsicht seiner Reinheit. 145. Von der Darstellung des geschätzten Bodens in der Schätzungskarte. 146. Von den Erfordernissen derselben. 147. Von dem Schätzungsregister, Tab. V. 148. Von der Schätzungsbeschreibung. 149. Von dem Nutzen des ganzen beschriebenen Schätzungsgeschäfts. VI. Cap. Grundsätze über die Untersuch ung d 1 et statistischen Verfassung, und folg⸗ ich der gesgraphischen, politifchen, ca⸗ —— det and: nde; bar⸗ ben ngs⸗ egen enen ung olg Ca- XXV meralischen, mercantilischen und ökon o⸗ mischen Lage eines Landguts. §. 150. Allgemeine Betrachtungen über den Vorwurf dieses Capitels. — 151. Von Untersuchung der geographischen Lage. — 152. Der politischen Lage. — 153. Der cameralischen Lage. — 154. Der mercantilischen Lage. — 155. Der ökonomischen Lage. — 156. Von der Beschreibung der statistischen Verfas— sung eines Landguts, Tab. VI. N II. Abschnitt. Benutz ungslehre. „Cap. Allgemeine Grundsätze der Benu— zung. §. 157. Ansicht des vorliegenden Abschnitts. — 158. Begriff des höchsten reinen nachhaltigen Geld— erwerbs. — 159. Ueber die Bedingungen und Bestimmungs⸗ gründe seiner Realisirung. — 160. Abgeleitete allgemeine Grundsätze der Benu— tzung. — 161. Von dem Verhältniß des Climas und Bodens eines Landguts zum Preise der darauf erziel— ten Producte als dem Grundverhältniß im landwirthschaftlichen Gewerbe. — 162. Ableitung der Grundprincipien möglicher Hauptlandwirthschaftssysteme aus demselben. — 163. Verhältniß des Inhalts der vorhergehenden. §9. zur höhern Landwirthschaftswissenschaft. X XVI II. Cap. Grundsätze uber die Hauptnutzungs— arten des landwirthschaftlichen Ge— werbes. a §. 164. Bestimmung der verschiedenen Hauptnutzungs⸗ arten. f — 165. Begriff vom Gartenbau. — 166. Grundsätze desselben. — 167. Bedingungen der Anwendung der Garten N wirthschaft. — 163. Begriff von der Viehzucht überhaupt. — 169. Von der Weidewirthschaft. — 170. Von der Stallfütterungswirthschaft. — 171. Von den Vortheilen der Stallfütterung. — 172. Von den Nachtheilen derselben. — 173. Vergleichung der Verhältnisse kleiner und gros— ser Landgüter in Hinsicht auf Stallfütterung und Koppelwirthschaft. — 174. Von der Stallfütterung des Anspannungs— und Arbeitsviehes. — 175. Ueber die Aufziehung jungen Viehes. — 176. Von Haltung des Molkenviehes. — 177. Von Haltung des Dünger- und Arbeitsviehes. — 178. Von der landwirthschaftlichen Mastung. — 179. Begriff vom Feldbau— — 180. eber den Hauptgrundsatz des Feldbaues. — 187. Bestimmungsgründe und Hauptrücksichten fün die Eintheilung des Ackers eines Landguts und für die Saatfolge auf demselben. 2) In Hinsicht der Unterhaltung des Dünger— und Arbeitsviehes. — 182. b) In Hinsicht der eigenthümlichen und ver— schiedenen Natur der Pflanzen. — 183. 0) In Hinsicht der eigenthümlichen Verschie— denheit des Bodens eines Landguts. — —̃ä—X— PP e. N— utzungs, en Gez tnutzungs; Garten: g. ind gros⸗ fütterung annungs⸗ eitsviehes, ung. baues. sichten fit ndguts und es Dünget⸗ en und dl hen Verschte 8. XX VII §. 184. Allgemeine Betrachtungen über den Feldbau großer und kleiner Landgüter in Hinsicht auf die verschiedenen Hauptarten der Feldbaupflan— zen. II. Cap. Darstellung der landwirthschaftli— chen Hauptsysteme in Hinsicht der Haupt— nutzungsarten und der Grundsätze ihrer Anwendung. i 8. 1 185. Nähere Bestimmung des Begriffs der land⸗ wirthschaftlichen Systeme. 186. Grundsätze des Systems der Koppelwirthschaft. 187. Hauptarten des Koppelwirthschaftssystems. 188. Grundsätze des Wechsel- und Stallfütterungs⸗ 189. Hauptarten desselben. IV. Cap. Grundsätze des Nutzungsanschlags. F. — 190. Begriff des Nutzungsanschlags. 191. Allgemeiner höchster Grundsatz des Nutzungs- anschlags. 192. Ueber den anzunehmenden Preis der Producte. 193. Ueber die Schätzung des Productionsquantums. 194 Vom Nutzungsanschlag auf einzelne Producte. 195. Vom Nutzungsanschlag für die beyden Haupt⸗ systeme und die Hauptarten derselben. Cap. Grundsäͤtze über die Einrichtung einer Landwirthschaft. §. — 196. Nähere Bestimmung des Begriffs. 197. Von der Lage der Ackerschläge. 198. Von den Erfordernissen eines einzelnen Acker schlags. 199. Von der Lage des Wirthschaftshofes. 200. Von den Wirthschaftsgebäuden. 201. Vom landwirthschaftlichen Acbeits vieh. XVIII S. 202. Von dem Productions-Erndtungs-, und Ver— äußerungsgeräthe. — 203. Von den landwirthschaftlichen Arbeitern. VI. Cap. Grundfätze uber die Regulirung und Vertheilung der Wirthschaftsgeschäfte. §. 204. Ueber das Eigenthümliche des landwirthschaft— lichen Gewerbes in dieser Beziehung. 205. Nähere Bestimmung des Begriffs der Reguli⸗ rung und Vertheilung der Geschäfte. — 2086. Grundsätze ihrer Regulirung. — 20. Von dem landwirthschaftlichen Calender. — 208. Grundsätze der Vertheilung der Geschäfte. VII. Cap. Grundsätze uber die Vetwerthung und Veräußerung der landwirthschaftli— chen Producte. F. 209. Von der Verwerthung derselben. — 210. Grundsätze der Verwerthung. — 21x. Von der Veräußerung. 212. Ueber die mannigfaltigen innern Verhältnisse des Wirths in Hinsicht der Veräußerung sei⸗ ner Producte. 3. Von den äußern Verhältnissen desselben in Hinsicht des Markts. 214. Von dem muthmaßlichen Steigen und Fallen der Preise und der Symptomen desselben. 8 III. Abschnitt. Darstellungslehre. I. Cap. Allgemeine Grundsätze der Darstel⸗ lung. 8. 215. Begriff von der Darstellung überhaupt. 3 1 r 91 9 2 22 2 n * Ver; 1 d 25 haft⸗ uli⸗ 1g sse zi XXIX 216. Ableitungssätze aus demselben. — 227. Anwendung derselben auf das landwirthschast— liche Gewerbe. — 218. Ihre Beziehung auf die höhere Landwirth—⸗ schaftswissenschaft.. II. Cap. Von der Nutzungskarte, von dem Feldregister, von der Nutzungsbeschrei— bung und vom In ventarium der land— wirthschaftlichen Nutzungsmittel. F. 219. Nähere Bestimmung des Zwecks und Begriffs der Nutzungskarte. — 220. Ueber ihren Unterschied von der Vermessungs⸗ und Schätzungskarte. — 221. Von ihren Erfordernissen. — 222. Begriff und Zweck des Feldregisters. — 223. Erfordernisse und Einrichtung desselb. Tab. VII. — 224. Von der Nutzungsbeschreibung. — 225. Begriff und Zweck des landwirthschaftlichen Inventariums. — 226. Grundfätze über seine Aufnahme. 227. Von seiner Einrichtung. Tab. VIII. p. Vom Materialetat und vom Geld— t §. 228. Begriff und Zweck des Materialetats. — 229. Von den Gegenständen desselben. 30. Grundsatze über seine Abfassung. 31. Ueber die Zeit der Anfertigung, über den Ge— brauch und die Dauer des Materialetats. — 232. Von seiner Einrichtung. Tab. IX. — 233. Begriff und Zweck des Geldetats. — 234. Grundsätze über seine Abfassung. — 235. Von seiner Einrichtung. IV. Cap. Vom landwirthschaftlichen Rech— nungswesen. X XX 236. Vom Rechnungswesen überhaupt. 237. Allgemeine Grundsätze des landwirthschaftli— chen Rechnungswesens. 238. Von den Rechnungsterminen. 239. Von den landwirthschaftlichen Rechnungsbü— chern überhaupt. 240. Von dem Journal der Naturalrechnung. Tab. X 241. Von der Einrichtung der Naturalrechnung. 242. Vom Journal der Geldrechnung. 243. Von der Geldrechnung. V. Cap. Vom landwirthschaftlichen Archiv und ö. 1 Reg istraturwesen. 244. Begriff und Zweck des landwirthschaftlichen Registraturwesens. 245. Ueber das Ordnensprincip beym Archiv- und Registraturwesen. 246. Von der Einrichtung des Archivs. 247. Von der Einrichtung der Registratur. 248. Von den Repertorien. h d n Nagbn i JJ))))TFFFFTTFTTCTCTTCTCTCTßTCT0TꝙV0TCädÿyůjc irc hnungsbl⸗ Verzeichnis der Druckfehler. j. Tab. X. Nachstehende Druckfehler wird der Leser gebeten noch vor nung. dem durchlesen des Buchs an den angezeigten Stellen zu verbessern: Koran S: 3 3. 11 v. 9. lies über den Trieb statt der Trieb. Me un— 15— 2 v. u. welche uns, statt: welche nur. 66 Ii d bolen Zweck statt: den Zweck. 6700— 0— doe schwimmt, statt: schwämmt chaftlichen— 215— 6 v. u.— in ihren Graden und ihrer Tiefe. — 262— 12 v. u.— Osten stalt: Norden. chip: und— 30 d. u. de erstern statt: der ersterm. Mo in— 328— 12 v. o.— producier wird statt: produce, a— 410— 6 v. o.— bey großen Gütern statt: bey Gütern. — a ‚[ ü„ 0. Mastungsproduct dividirt giebt, 3 statt: Mastungsproduct giebt. 524 v. u 300, statt: 200. — 1 o Woorten, statt: Worten. — 610— 1 v. o.— Arbeiten statt: Arbeiter. 63 dd o von der Laage statt: v. den Lange. i an Maase statt: Maße. — 638%. zusammen genommen, statt ge⸗ nommer, zusammen. 6 ö een welchem sie sonst, statt: von welchem sie — GU v. un. ehe er sich, statt: ob er sich. 6 vb. u. nach den, statt in den. ü o.. innerhalb welchem statt: inner⸗ halb welches. — 676— 8 v. u.— ihre Verzeichnung statt: Vezeich⸗ nung. — 700— 2 v. o.— Rechnungsbeleg statt: Rech⸗ nungs⸗ belag. Der Buchbinder hat dies Verzeichnis sogleich nach der ll Aide einubeften 2 0 N. 0 hig, — — Einleitung. Er stes Kia p i t e l. Ueber den Begriff einer Wissen⸗ schaft uberhaupt. 8 Vom Wissen uberhaupt. In menschlichen Bewußtseyn kommen zwey ganz entgegengesetzte Arten von Vorstellungen vor. Sol— che, die sich uns unter einem nöthigenden Gefühl schlechthin aufdrängen, und von denen uns weder der Grund noch die Art und Weise, wie wir sie denken, bekannt ist. Wir denken sie, müssen sie denken, und das ists auch alles, was wir uns da— von sagen können. Diese Vorstellungen nennt man Erfahrung. Die andere Art belehrt uns uber das 8 A 2 warum, und über die Art und Weise, wie wir zu jenen bestimmten Erfahrungen gelangen; sie sind ein Resultat der Reflexionen über die Handlungs- weisen, welche uns zu bestimmten Erfahrungen ge— führt haben, und in so fern kommen sie unter kei— nem nöthigenden Gefühl vor, sondern sind Pro— ducte unserer Freyheit. Diese Vorstellungen nennt man ein Wissen. Jene und dieses sind nicht als Vorstellungen, sondern nur durch den Weg, auf welchem wir zu ihnen gelangen, sich entgegenge— setzt, und letzteres ist durch die erstere bedingt; denn alles Wissen ist ein Wissen von etwas, d. h. von einer Erfahrung. FS. 2. Nähere Bestimmung desselben. Das Wissen enthält also jederzeit eine Erfah- rung mit in sich, und bezieht sich auf eine Erfah- rung; aber außer ihr kommen in ihm auch die Grün— de und die Entstehungsart derselben vor; und da diese beyden letztern eigentlich nichts anders sind, als die Bedingungen, unter denen die Erfahrung selbst vorkommen kann, so ist Wissen, näher bestimmt, die Kenntniß der nothwendigen Bedingungen, unter welchen eine bestimmte Erfahrung sich wirklich dar⸗ stellen kann. 8 Jagtif Ale Nun 1 durch s l dieselbe Reslbe bef Entwickle ße Ersahn dadurch, daß b und die! J 1 fag au se hn Dedüng unn Kine n enen U Angeapgen,! 5 beune eggehrungen l Im nahe 9 delten man m zy fel 1 f ad fa, dir zu e sind lungs- n ge⸗ r kei⸗ Pro- nennt t als auf genge⸗ dingt; d.h. rfah⸗ rfah⸗ rün⸗ d da sind, rung umt, inter dar⸗ §. 3. Begriff von Wissenschaft. Da der Mensch, ursprünglich zwar lauter Er— fahrung, durch seine Vernunft aber zu keinem In— stinet für dieselbe, sondern zur freyen Herrschaft über dieselbe bestimmt ist, so fieng auch mit der ersten Entwicklung der Vernunft das Geschäft an, die bloße Erfahrung zum Wissen zu erheben; denn nur dadurch, daß wir die Natur der Erfahrung, den Grund und die Art ihres Bestehens kennen, sind wir über sie Meister, und einer vernünftigen Ein— wirkung auf sie fähig, weil wir durch die Kennt— niß ihrer Bedingungen sie selbst zu unsern Zwecken bestimmen können. Man hat daher auch früh ge— nug angefangen, die Untersuchungen über die Natur der Erfahrungen zu sammeln, und ihre Resultate nach dem mehr oder weniger systematischen Gang, in welchem man die Untersuchung selbst vornahm, zusammen zu stellen. Der Inbegriff der für das Bestehen einer Sache als nothwendig aufgefunde— nen Bedingungen, ohne welche sie weder als mög— lich noch als wirklich gedacht werden kann, dieser Inbegriff wird die Wissenschaft derselben Sache genannt. A 2 ..... Zweytes Kapitel. Ueber den Begriff einer prakti⸗ schen Wissenschaft. §. 4. auß ien det erfahrungen. Alle unsere Erfahrungen zerfallen durch ihre entgegengesetzte Natur in zwey verschiedene Classen: die einen bezeichnen das wirkliche Vorhandenseyn von Etwas, sind Vorstellungen von Gegenstän— den; die andern enthalten Aufforderungen zu Et— was, und kündigen sich uns durch ein ununter— drückbares Gefühl unbefriedigter Bedürfnisse an; ihr Inhalt ist also eine Aufgab de, die durch unsere Thätigkeit in der Sinnenwelt ausgeführt und gelöst werden soll. Das Wirken unserer Thätigkeit in der Sinnenwelt nennt man praktisches Handeln, und daher jene Aufgaben: praktische Aufgaben. 8.8. Nähere Bestimmung einer praktischen Aufgabe. Wenn eine praktische Aufgabe uns zum Han— deln und Wirken in der Sinnenwelt auffodert, so n A . 5 muß uns nothwendig in dieser Aufforderung der Zweckbegriff des Handelns oder der Begriff des Products gegeben seyn, welches wir produeiren sol— len; denn nur dadurch wird unser Handeln ein be— kti⸗ stimmtes, welches seinen Zweck erfüllen kann. Je⸗ de praktische Aufgabe ist daher eine Aufforderung zu Realisirung ihres bestimmten Zweckbegriffs in der Sinnenwelt. Dieser Zweckbegriff selbst wird aber nicht mit der Erfahrung gegeben, sondern ist ein Resultat freyer Reflexion über das unbefriedigte Be— 1 dürfniß, oder der Trieb zu Etwas, welcher sich uns ihre allein in der Erfahrung ankündigt, und daher ein isen: Wissen. In so fern aber dieses Wissen einen be— nsenn stimmten Gegenstand hat, gehört es selbst in die stän⸗ Classe, welche uns überhaupt über den Grund und Et⸗ die Art und Weise des Bestehens oder Vorhanden— nter⸗ seyns aller Gegenstände belehrt. Es kommt aber an; außer dem Zweckbegriff in einer praktischen Aufgabe nsere zugleich die Aufforderung vor, jenen e zu elöͤst realisiren, also ein Produet in der Wirklichkeit dar— it in zustellen, was noch nicht ist, sondern wozu uns deln, blos der Begriff in der Aufgabe gegeben wird. Dies führt uns zu einer neuen Art von Wissen, welches uns nicht die Bedingungen von einem vor handenen Gegenstand, sondern diejen nigen Bedin— gungen darstellt, unter denen wir ein uns aufgegebenes . Product in der Sinnenwelt apa engen können. Han⸗ Der Inbegriff dieser Bedingungen, welche 1 t, so unsers Handelns werden, wird die Wissenschaft de 6 bestimmten praktischen Aufgabe, und, in so fern sie überhaupt auf unser Handeln sich bezieht, sie selbst praktische Wissenschaft genannt. Es zerfallen da— ber die Wissenschaften, wie die Erfahrungen, in zwey Hauptclassen. §. 6. Begriff von einer praktischen Wissenschaft. Die eine Classe enthält die sämmtlichen Wissen⸗ schaften, welche uns die Bedingungen des Daseyns von alle dem, was wirklich vorhanden ist, darstellen, und dies sind die theoretischen Wissenschaften; die andere enthält als Regeln für unsere Thätigkeit die Bedingungen, unter denen das zu Stande kommen kann, was durch unsere Thätigkeit vermöͤge der prak— tischen Aufgaben in der Sinnenwelt zu Stande kommen soll, und diesen Inbegriff nun nennt man die praktischen Wissenschaften. N. 7. Art ihrer Bearbeitung, So wie die Bedingungen einer Sache auf zwey verschiedenen Wegen gesucht werden können, so sind auch die Bearbeitungen der Wissenschaften und ihre Darstellung verschieden. Man kann die Bedingun— gen entweder aus dem Begriff der Sache ableiten, oder aus dem Zusammenhang mehrerer Erfahrun⸗ n sie selbst n da⸗ zwey issen eyns llen, die t die men rak⸗ inde nan weh sind ihre zun⸗ ten, run⸗ 7 gen abstrahiren; beydes muß bey der Bearbeitung praktischer Wissenschaften geschehen; denn wenn gleich die praktische Aufgabe uns ein Handeln nach einem Zweckbegriff aufgiebt, welcher nicht in der Natur vorkommt, so sind wir in der Behandlung der Natur selbst für diesen Zweckbegriff von unsern Erfahrungen und von Begriffen und Grundsätzen unserer Naturwissenschaften abhängig, diese aber sind selbst nichts anders als Abstractionen von dem Nexus der beobachteten Naturerscheinungen. Nach dem Begriff einer praktischen Wissenschaft werden also die darin aufzuführenden Grundsätze und Re⸗ geln zum Theil aus dem Zweckbegriff der praktischen Aufgaben abgeleitet, zum Theil aus der Natur der sinnlichen Objeete, welche für diesen Zweckbegriff zu behandeln sind, abstrahirt; in Rücksicht jener haben sie also apodiktische, in Hinsicht dieser nur bedingte Gewißheit. A—— Drittes Kapitel. Begriff der ökonomischen Wis⸗ senscha aften uberhaupt. * F. 8. Ueber den Inhalt der praktischen Aufgaben. Alle praktischen Aufgaben enthalten die allge⸗ meine Forderung an uns; der ganzen äußern Na— tur das Gepräge unserer innern Vernünftigkeit ein zudrücken, d. h. vollkommene Zweckmäßigkeit in das Wirken der gesammten Naturkräfte zu brin— gen. Eine solche Zweckmäßigkeit kann in der Na⸗— tur selbst nicht statt finden, sondern ist nur in Be— ziehung auf die in derselben wirkenden Vernunftwe— — sen möglich; und kann auch nur in der öligen Un⸗ terwerfung aller Naturkräfte unter die Gesetze unsers Willens bestehen. Die Natur soll nicht sich selbst, sie soll dem Menschen handeln, nach den Zweckbe— griffen, die er für das Wirken ihrer Kräfte ent— wirft; sie soll aufhören, ein vom Menschen unab— Gang getrenntes zu seyn, soll sein Eigenthum wer— den, in welchem und durch welches er zu jeder Zeit auf vernünftige Zwecke wirken kann. 1 9 ch Muang wer⸗ Zeit 9 §. 9. Nähere Bestimmung desselben. So wie die uns entgegenstehende äußere Na⸗ tur in die moralische und physische abgetheilt wird, so fältt auch unser Wirken auf die äußere Natur in zwey ganz entgegengesetzte Sphären. Jene be— stimmt uns die Entwicklung der moralischen Natur aller Vernunftwesen, diese die Unterwerfung der ganzen äußern physischen Natur unter unsere Zwecke; so daß wir von ihr nach unserm Willen Gebrauch machen, und ihre Producte nach unseren Bebürf— nissen verwenden können. Ein solches Verhältniß der physischen Natur aber zu unserm Willen können wir nicht anders als Eigenthum nennen, und der bestimmtere Inhalt der zweyten Classe von prakti- schen Aufgaben wäre also dieser: die Natur durch unsere Thätigkeit zu unserm Eigenthum zu ma⸗ chen, und sie dadurch unsern Zwecken zu unter⸗ werfen. Sre ger. Vertheilung ihrer Auflösung und Ausführung durch das Rechts system. Da aber wegen des Nebeneinanderlebens der vernünftigen Wesen nicht jedes einzelne auf die gan⸗ ze Natur Anspruch machen, und seine Thätigkeit in unbestimmter und unbegrenzter Richtung über sie ——————— * 10 ausdehnen kann und darf, indem sonst die gleichbe— rechtigte freye Wirksamkeit aller andern vernichtet und aufgehoben würde, so ist die Auflösung und Ausführung des Inhalts jener praktischen Aufga- be durch das herrschende und sanetionirte Rechts sy— stem unter die sämmtlichen Vernunftwesen vertheilt, dadurch aber jedem eine bestimmte Sphäre für seine Thätigkeit vorgeschrieben, welche er zu seinem voll— ständigen Eigenthum machen soll, über die er aber auch nicht heraustreten darf, ohne die Rechte andes rer zu verletzen. N 1 Sie ist bedingt durch die Einführung des Geldes. Es geht aber an jeden einzelnen die Aufforde— rung, die ganze Natur zu seinem Eigenthum zu ma⸗ chen, denn nur dadurch ist seine freye Wirksamkeit vollig gesichert, und er wird ihr den Ausdruck seiner Vernünftigkeit geben können, wie, wann und wo er will. Die durch das Rechts system bestimmten einzelnen Sphären wären also nichts als Einschrän⸗ kungen dieser freyen Wirksamkeit, in welchen jenes das wieder vernichtete, was es aufrichten und erhal- ten soll; nehmlich so weit vernichtete, als jede einzel- ne Sphäre sich zum Ganzen aller übrigen verhielte. Es muß also dasselbe Rechtssystem irgend ein Et⸗ was festsetzen, in welchem es jedem einzelnen das wieder zusicherte, was er zum Behuf der freyen N 10 et K 0 f 1 0 NT N een dab 1. begri chem vil ihtef dcs a Hunst⸗ Aahdke fee en Vun Af de se n am i ur 6 1 1 hd r Ayl 1 0 ben,. 0 * eagtansees agent r ichbe. ichtet und ifga⸗ tssy⸗ eilt, seine voll- aber nde⸗ 11 Wirksamkeit anderer abgeben mußte; und zwar was ihm nicht blos das Eigenthum der rohen Natur, sondern das Eigenthum der schon nach reinem Zweckbegriff gebildeten Natur zusicherte; denn eben dieses bestimmte Bilden hat er an andere als Sphä— ren für ihre freye Wirksamkeit überlassen. Ein sol⸗ ches Etwas aber als Zeichen des Eigenthums an allen Kunst- und Naturproducten, welche außer der Sphäre jedes einzelnen, in den Sphären aller übri— gen Vernunftwesen, und zwar durch ihre Einwirkung auf die sie umgebende Natur vorkommen, ein solches Zeichen ist unter allen eultivirten Völkern eingeführt, nehmlich das Geld. Für sich selbst ist es ein Aus- fluß des Staats, der aber jedem einzelnen als Un— terpfand seiner Freyheit als höchstes absolutes Ei— genthum, um welches er alles andere relative Eigen- thum eintauschen kann, muß in die Hände kommen können. Denn nur dadurch, daß jeder einzelne Gelegenheit hat, dieses absolute Eigenthum zu er— werben, ist ihm das wieder gegeben, was er im Staatsvertrag an alle andere veräußerte. §. 12. Nähere Bestimmung des Begriffs von Geld. Allein das Geld selbst könnte nicht Gegenstand des Erwerbs, nicht Zeichen des absoluten Eigen— thums seyn, wenn es nicht einen Charakter an sich trüge, der dem Charakter der Producte, gegen 8 —— —— 8—— ö 0 N * 0 5 1 0 N 1 ——— rororo —— r———— — 12 welche es eingetauscht werden soll, gleich kommt. Es soll demjenigen, welcher es erwerben will, einen Erfatz für den Aufwand geben, welchen ihn die Pro— duction bestimmter Producte gekostet hat, die er da— gegen aus der Hand giebt; und es soll ihn in den Stand setzen, die Producte anderer dagegen einzutau— schen, folglich auch für diese gleichfalls ein Er— satz ihres Productions-Aufwands werden. Noth— wendig muß es also eine Eigenschaft haben, in wel— cher jeder, der es gegen seine Producte eintauscht, die⸗ sen Ersatz für seinen Aufwand anerkennen muß. Nun ist unbezweifelt durch den Aufwand, den ein Product fordert, sein Werth für den Producenten bestimmt, und ein Zeichen seines Ersatzes muß schlechthin gleichfalls Werth haben, wenn es als solcher anerkannt werden soll. Dies giebt uns fol— genden näher bestimmten Begriff des Geldes: als eines Zeichens, welches durch den eigenen Auf— wand, den seine Production fordert, oder durch die gesetzlich bestimmte Form, welche es vom Staat erhalten muß, und welche sein bestimmtes Verhält⸗ niß zu einem gewissen Quantum an Kraft, Zeit und Raum anzeigt, den sein Inhaber gegen seinen Besitz auswechselte, für sich selbst innern Werth hat, und als Maßstab des Werths aller andern Producte gebraucht wird. Der Werth einer Sa— che aber ist stets ein doppelter: der innere, welcher durch den Aufwand des Producenten bestimmt wird, und der äußere, welcher in der Tauglichkeit r Ainenter, un f hake 0 13 unk. eines Prodnets zu Erreichung menschlicher Zwecke einen liegt. Jener mit diesem verglichen, und, im Aet Pro⸗ des Eintausches des Geldes gegen das Product, da⸗ ihr beyderseitiges Verhältniß in der Summe des er⸗ den stern genau bestimmt, giebt den Preis eines Pro— tau⸗ ducts. Offenbar ist der äußere Werth des Geldes Er⸗ gleichfalls durch seine Tauglichkeit bestimmt, und oth⸗ da diese es zum Mittel der Erwerbung aller anderen wel⸗ Producte macht, so ist dieser äußere Werth ein die⸗ eminenter, und sein eigenthümlicher Preis gleichfalls nuß. ein eminenter Preis. ein ten§. 137 10 Ueber die bestimmte praktische Aufgabe des Gelderwerbs. 918 fol⸗. Wenn also einer seine Freyheit durch das als Rechssystem auf eine bestimmte Art von Production luf⸗ hat einschränken lassen, so hat er damit zugleich die urch Aufgabe übernommen, diese Produetion so zu trei— taat ben, daß ihm der Ueberschuß seiner Producte eine ält⸗ Quantität Geld verschaffen könnte, welche ihm Zeit eine größere freye Wirksamkeit versicherte, als ihm inen in seiner bestimmten Produetions-Sphäre überlas— serth sen war. Und da er nach dem höchsten Grad die— dern ser freyen Wirksamkeit streben soll, so geht auch die Sa⸗ Tendenz jener Production auf den höchst möglichen cher Gelderwerb, der eben darum ein stets nachhaltiger mmt Gelderwerb seyn muß, weil die menschliche Frey— keit heit nicht im Augenblick der Gegenwart, sondern n ——* 5 14 nur durch die Möglichkeit des freyen Wirkens in der Zukunft, Realität hat. Man nennt eine Clas— se von Menschen, welche in der bürgerlichen Gesell— schaft die Production bestimmter zweckmäßiger Pro— ducte für Gelderwerb übernommen hat, einen Ge— werbstand, dessen Aufgabe also ist: aus seiner Pro— duction den höchsten nachhaltigen Geldertrag zu ziehen. §. 14. Sie bestimmt eine eigene Art praktischer Wissenschaften. Da nun jeder Gewerbstand die Aufgabe hat, aus seiner bestimmten Production in der Sinnen— welt den höchsten nachhaltigen Geldertrag zu zie— hen, so ist durch diese bestimmte Aufgabe eine eige— ne Art praktischer Wissenschaften bestimmt, welche die Bedingungen, unter denen nicht nur die aufge— gebenen Producte überhaupt, sondern auch in Hin— sicht auf den bestimmten Zweck des dadurch zu rea— lisirenden höchsten nachhaltigen Geldertrags zu Stande kommen sollen, enthalten, und dieselben als Regeln für die Thätigkeit des Gewerbsmannes darstellen. §. 13. i Bestimmter Begriff der ökonomischen Wissenschaften. Man nennt jene Arten von Wissenschaften Gewerbswissenschaften. Offenbar muß es ihrer sanlch u cht zu auch die fenen D. n Ayhan 1 70 Geberdel et e alt lee 10 ö Wang 100 eee 15 1 g keine! and andern„ „ dern 8 in Las. esell⸗ Pro- Ge⸗ Iro⸗ zu * 13 so viele geben, als es Gewerbsstände, das heißt, Productionsarten oder Geschäftsarten für Gelder— werb giebt. Da sie aber alle zusammen auf einen letzten gemeinschaftlichen Zweck, nehmlich auf den höchsten nachhaltigen Geldertrag gehen, so köͤnnen sie sämmtlich unter diesen gemeinschaftlichen Ge— sichtspunet zusammengestellt werden, in Hinsicht dessen auch die sämmtlichen Productionen von all— gemeinen Begriffen und Grundsätzen abhängen. Den Inbegriff der letztern, wodurch das Verfahren der Gewerbsstände überhaupt auf seinen letzten Zweck geleitet wird, nennt man die allgemeine oder reine Oekonomie-Wissenschaft, in so fern sie nehm⸗ lich auf keine besondere Art von Production bezo— gen, sondern in einer absoluten Allgemeinheit dar— gestellt sind. Die Gewerbswissenschaften selbst aber, in ihrer Beziehung auf diese allgemeine Wissen— schaft gedacht, heißen ökonomische Wissenschaften: Inbegriffe von Regeln, nach welchen die Produci— rung bestimmter Producte geschehen, und zwar in der ganz bestimmten Rücksicht geschehen muß, den höchsten nachhaltigen Geldertrag dadurch zu erhalten. Von einem andern Gesichtspunct, in welchem der Gelderwerb als die Realisirung des absoluten Ei— genthums erscheint, können wir die ökonomischen Wissenschaften auch Inbegriffe von Regeln nennen, welche nur die Realisirung des absoluten Eigen— thums lehren. — — ——— 9 ä— 16 §. 16. 0 2 Eintheilung einer ökonomischen Wissenschaft. Da der Inhalt der praktischen Aufgabe einer ökonomischen Wissenschaft ein doppelter ist, indem sie 1) zu Producirung bestimmter Producte, und 2) diese Producirung für den bestimmten Zweck, zu Gewinnung des höchsten nachhaltigen Geldertrags, auffordert: so sind nothwendig auch die Regeln für die Auflösung und Ausführung einer solchen Aufga— be von ganz verschiedener Art, und jede ökonomi— sche Wissenschaft zerfällt in zwey Haupttheile, wo— von der erste die Regeln lehrt, wie die Producte auf die leichteste, beste und reichlichste Art hervor— zubringen, und wovon der zweyte diejenigen Regeln enthält, wie diese Producirung so vorzunehmen, daß aus ihr der höchste nachhaltige Geldertrag er— olgt. Da beyde Theile in Hinsicht des bestimmten 9. Objects der Oekonomie nur eine Wissenschaft aus— machen, der erstere aber seinem größten Theil nach aus Erfahrungen über die Natur der Producte ab— strahirt ist, der zweyte hingegen größtentheils aus dem Zweckbegriff wissenschaftlich abgeleitete Re— geln enthält: so kann jener nach einem bekannten Sprachgebrauch der niedere Theil oder die niedere ökonomische Wissenschaft, und dieser der höhere Theil oder die höhere ökonomische Wissenschaft ge— nannt werden. Ne r das Ve i l, ie it dent uns e e „ 7 1 4 305 0. 1 900 ee ad U Ane Ul 9 e einer indem und ck, zu trags, ln für lufga⸗ nomi⸗ „wo⸗ ducte rvor⸗ kegeln men, g er⸗ imten aus⸗ nach e ab⸗ aus Re⸗ unten iedere öhere ft ge⸗ 2 17 Viertes Kapitel. Begriff der Landwirthschaftswissenschaft. 8 Ueber das Verhältniß des Menschen zur äußern Natur oder Sinnenwelt. Wenn uns die allgemeine Aufgabe obliegt, die Natur uns eigen zu machen, sie zu Produeirun— gen für unsere Zweckbegriffe zu bestimmen, und uns dadurch der vollkommensten freyen Wirksamkeit in derselben zu versichern, so kann dies nicht durch blinde Willkühr erfolgen. Auf die Natur kann nur durch die Natur gewirkt werden, das heißt, durch ihre eigene Krafte und nach ihren eigenen Ge— setzen, die wir nicht aufheben und nicht vernichten können; unser Körper steht mitten in dieser Natur, ist das höchste und letzte Resultat ihrer sämmtlichen Kräfte, und nur durch ihn hindurch ist uns ein Wir— ken und Thun in der Natur möglich. Wir können also in ihr selbst nichts schaffen, nichts hervorbrin— gen, sondern nur sie selbst zu Hervorbringung von Producten, die unsern Zweckbegriffen entsprechen, leiten; und dieses ist schlechthin bedingt durch eine vollständige Kenntniß ihrer Kräfte und ihrer Gese— B N 1 tze, in denen wir dann mi ttelst unsers Körpers eine solche Concurrenz von Wirkungen e suchen müssen, aus welchen diejenigen Producte hervorgehen, von denen wir den Begriff in unserm S Willen entworfen haben. Mit dieser angegebenen Leitung der Natur zum Wirken nach entworfenen e ist die Sphäre und der allgemeine Inhalt aller Kunstwissenschaften bestimmt, deren 2 geln 1 nichts anders als Leitungsgesetze der Natur sind, und deren es J also so viele giebt, als der mensch⸗ liche Wille Begriffe von Producten entwerfen kann, die er zu Herstellung der freyen Wirksamkeit von der Natur erhalten will. 2 §. 8. 8 Ueber die Aufgabe des landwirth e e Gewerbes. Mit der Entwickelung des menschlich en Lebens sind eine Menge Bedürfnisse angewachsen für die mannigfaltigsten Naturproducte, welche die Men⸗ allmahlich benutzen lernten, und deren Vor— kommen sie nicht mehr blos der Natur überlassen konnten, weil sie von ihr allein zu sparsam und nicht immer da erzeugt wurden, wo sie am meisten nö— tbig waren. Früh genug war man daher auf ihre Anziehung und Gewinnung bedacht, und hatte der Natur ihr eigenes Verfahren dabey abgelernt. Un— ter diesen mannigfaltigen Naturproducten waren insbesondere eine Menge Pflanzen und Thiere, wel⸗ ers eine bringen roducte unserm orfenen zemeine deren Natur mensch⸗ kann, it von serbes. Lebens ür die Men⸗ Vor⸗ rlassen d nicht en nö⸗ uf ihre atte der t. Un⸗ waren e/ wel⸗ 19 che zur täglichen Nahrung des Lebens oder zu an⸗ dern Zwecken verwendet wurden. Man mußte sie also in großer Zahl haben, mußte sie zuverlässig und zu jeder Zeit erhalten können, und also die Na⸗ tur zu ihrer Hervorbringung leiten und ihr die reich— lichste Ergiebigkeit derjenigen, welche man sich am zweckmäßigsten hielt, abnöthigen. Da aber dieses „Anziehen und Gewinnen nur in geschlossenen Ab— theilungen geschehen kann, innerhalb welcher weder der Pflanzer in seinen Leitungsgeschäften, noch die Natur selbst in ihrem zweckm, äßigen Wirken durch willkührliches Eingreifen anderer Menschen ge— stört werden N so würde die Natur durch das Rechtssystem nicht nur in solche,geschlossene Räume abgetheilt, sondern dieselben auch an eigene Besitzer ohe! Felche ich die(F un 555 abgegeben, welche sich die Erzieht ng und Ge vln⸗ B i J nung zweckmäßiger zan 0 cher Nat ürproduete 5 85 ausschließenden Gg sand ihrer bürgerlichen Wirk⸗ samkeit machen sollten. Es ist dadurch der wichee⸗ ge bürgerliche Stand der Landbauer entstanden. Da aber diese mit den eigenthümlichen Naturkräf ten ihrer Besitzungen oder ihrer Landgüter nicht all zweckmäßige organische Naturproducte hervorbrin— gen können und dürfen, und da selbst die weitere e dieser Naturproduete zu anderweiti— — 4 1 gen menschlichen Zwecken durch dasselbe Rechtssy— stem eigens dazu bestimmten bürgerlichen Ständen übertragen ist, so wurde der Stand der Landbauer zugleich ein bürgerlicher Gewerbsstand; er hatte W 2 20 c nicht blos zu erziehen und zu gewinnen, sondern so 4 zu erziehen und zu gewinnen, daß er sich dadurch* den höchsten nachhaltigen-Geldertrag aus seinem e Landgut versicherte, wodurch er sich nicht nur die 180 ihm nöthigen Produete aus den andern Besitzun— M gen seiner Standesglieder, sondern auch die verar- 0 15 beiteten Produete von den andern bürgerlichen* Gewerbsständen ee konnte. Der Landbauer Men wurde also zum Landwirth, der Landbau zur Land⸗ f alhflt wirthschaft, und die ganz bestimmte Al ifgabe die⸗ e l ses bürgerlichen Gewerbes bekam den Inhalt: durch 1 Er N Erziehung und Gewinnung zweckmäßiger organi— dunn scher Naturproducte den höchstmögl ichen nachhal— bed tigen Geldertrag aus einem bestimmten Landgute 1 6 zu ziehen. Zweckmäßig sind diese Naturproducte 14 mn eben dann, wenn die Natur dem Leitungsgeschäft fun Rg 0 des Landwirths durch ihr glückliches Gedeihen nach 8 seinen Zwecken entspricht, und ihre Tauglichkeit A nch ihm einen sichern Absatz und dadurch den höchstmög—. Baht lichen Geldertrag gewährt. s 1 N Begriff der Landwirthschaftswissenschaft.. n. , ud! Die Auflösung und Ausführung jener Aufga— ch be in der Sinnenwelt ist durch einen Inbegriff von 0 Gyn Regeln bedingt, welche die Thätigkeit des Land— Mag „ wirths zu ihrem bestimmten Product führen sollen. un g „ t f 0 4 .* Die meisten von ihnen sind aus langen Reihen von 3 — — dern so aadurch seinem ur die esitzun⸗ verar- rlichen bauer Land⸗ . f e die⸗ durch gani⸗ chhal⸗ dgute oducte schäft nach ichkeit tmög⸗ lufga⸗ f von Land⸗ sollen. en von 21 Versuchen, aus fortgesetzten Beobachtungen und den Resultaten derselben abstrahirt, und man be— findet sich wohl bey diesen Erfahrungsregeln, weil die Natur ihre Erscheinungen, von denen sie auf— gefaßt sind, immer gesetzmäßig wieder kommen läßt. Aber manche haben die Natur anders ver— standen, als sie verstanden seyn will, haben zur Regel gemacht, was Erfolg eines unerkannten un— gewöhnlichen Einflusses war, und durch das ver fehlte Produet wurde die Erfahrung selbst verd däch⸗ tig. So führte Irrthum an Irrthum, und das Thun und Wirken nach der bloßen Erfahrung ward schwankend und ungewiß. Man wurde daher bald auf das Geschäft getrieben, die Erfahrungen in ihrer reinen Natur zu untersuchen, und die abstra— hirten Regeln auf Begriffe und Grundsätze zurück— zuführen, in denen sich ihre Waßghelt und 8 1 5 ait e näher prüfen ließ. Dies ist die wissenschaftl che Bearbeitung der Landwirthschaft. Jene Be— griffe und Grundsätze sind nichts anders als die Bedingungen des Lebens, Wachsthums und zweck— mäßigen Vorkommens organisirter Raturproducte, welche in unsern Naturwissenschaften dargestellt sind, und jene Kritik der Erfahrungen ist eine Un— tersuchung, ob nach jenen bestimmten Begriffen und Grundsätzen die Möglichkeit eines gesuchten Products in denen Kräften liegen könne, deren Wirken wir dasselbe zuschreiben wollen. Ohne Zweifel wird diese Kritik der Erfahrungen, welche 1 E A 4 — über die glückliche Erz iehung und Gewinnung land— wirt schaftli el Naturpro ducte volt han den sind, niemand für eine Er 1 5 derselben halten, und 5 noch weniger es unternehmen wollen, nach dem gegenwärtigen Zustand unserer Naturwissenschaften aus ihren bestimmten Begriffe en und Grundsätzen destimmte Handlungsregeln für den Landwirth ab— zuleiten. Denn die Kritik der Erfahrung ist nichts anders, als ein Subsumiren derselben unter jene Begriffe und Grundsätze, die uns als Bedingun— gen des zebens und Wirkens der Natur bekannt sind— dies heißt aber nicht, sie selbst erklären— und jene Bedingungen selbst sink mein, viel zu 19 71 über dem Standpunet wegge⸗ griffen, auf welchem der praktische M als daß f 0 sich aus ihnen bestimmte Regeln für seine Thätigkeit, die es ganz mit dem Speciellen und nicht unm ittelbar mit dem 1 zu thun hat, 15 leiten ließen. Die praktischen Regeln des Land— births sind also schlechthin von 155 Erfahrung zu 38 und in so fern durch diese bedingt; doch gilt dies nur von denjenigen, welche ihn in der Erziehung und Gewinnung der Naturproduecte leiten; ganz anders ist es mit denjenigen Geschäfts— regeln, welche ihn zum letzten Zweck seines Erzie— hens und Gewinnens, zum höchsten nachhaltigen Beldertrag, bringen sollen. Diese können und en aus dem Begriff des Zwecks selbst, aus dem Begriff des Gelderwerbs unmittel— * * 23 d bar abgeleitet werden, und sind nur in so fern uud, durch die Erfahrung bedingt, als die Realisirung / und dieses Zwecks selbst auf speciellen Verhältnissen dem Hund Umständen der bürgerlichen Gesellschaft in der haste Sinenwek⸗ beruht. Der bestimmte Begriff der dsätzen eee eee ist daher ein Inbegriff ch ab. von Regeln, die als Bedingungen der Auflösung wah und Ausfü 15 ng der landwirthsche iftlichen Auf r sene gabe theils aus der reinen Erfahrung abstrahirt, ingun⸗ theils aus ihrem Zweckbegriff abgeleitet werden bannt müssen. en— allge⸗ vegge— 8 steht, r seine und 5 5 3 Fünftes Kapitel. n hat, e Begriff, der höhern Landwirth— ng zu schaftswissen sch fie dingt; ihn in ö oducte 8. 20. chäfts⸗. a f ae Eintheilung der Landwirthschaftswissenschaft. Erzie— 8 altigen Nach dem doppelten Inhalt der praktischen Auf⸗ und gabe des Landwirths läßt sich also auch diese ökono— selbst, mische Wissenschaft in zwey Haupttheilen abhan— mittel⸗ deln. Denn die bloße Erziehung und Gewinnung — 24 landwirthschaftlicher Naturproduete wird durch ei— nen Inbegriff von Regeln geleitet, welche 0 8 Nr hin aus den wissenschaftlich bestimmten Erfahru N gen über die Bedingungen ihres Wachsthums, 5 Di die rer zweckmäßigen Reifung und ihrer vortheilhafte⸗ An leht sten Einerndtung abstrahirt werden müssen. Sie 1 us de machen ein für sich bestehendes Ganzes aus, in V Sinner welchem aber kein systematischer ee run aud start findet, weil jedes einzelne Product eine eigene gang habe Behandlung und also auch eine eigene Summe von litt ich, Regeln vorschreibt. Es ist dieser Theil die Kunst—, ud, wissenschaft des Landwirths, oder die niedere Land— fas aneh wirthschaftswissenschaft. In so fern aber jenes bhp Erziehen und Gewinnen einen letzten einzigen Zweck ght hat, nehmlich durch dasselbe den höchsten nachhal— 0 tigen Geldertrag aus dem landwirthschaftlichen Ge— te 0 werbe zu erhalten, so erfordert die Realistrung w n dieses Zwecks einen eigenen Inbegriff von Regeln, 0 0 der nicht nur jenes Erziehen und Gewinnen für sei— 0%. nen letzten Zweck bestimmt, sondern welche 1 85 die 0 90 Thätigkeit des dandwirths in der wirklichen Dar— e stellung des höchsten Geldertrags aus seinem Ge⸗ 4 werbe zu leiten haben. Dieser Inbegriff von Re— e geln ist ganz für sich bestehend, und macht die ei— a gentliche Oekonomie-Wissenschaft des landwirth— 155 schaftlichen Gewerbes aus. e gl rch ei. chlecht⸗ ahrun⸗ 3, ih⸗ lhafte⸗ Sie , in nhang eigene ne von Kunst⸗ Land⸗ jenes Zweck schhal⸗ n Ge⸗ strung egeln, ür sei⸗ ch die Dar⸗ n Ge⸗ 1 Re⸗ die ei⸗ wirth⸗ 25 See 2 Begriff der höhern Landwirthschaftswissenschaft. Da diese Regeln alle auf die Erreichung des einzigen letzten Zwecks gehen, so müssen sie nicht nur aus den Bedingungen seiner Realisirung in der Sinnenwelt abgeleitet werden, sondern eben darum auch einen festen systematischen Zusammen— hang haben. Denn was aus einem Begriff abge— leitet wird, muß sich schlechthin wechselseitig bedin— gen, und eben dadurch den Charakter eines Sy— stems annehmen. Es kann daher dieser Theil der Landwirthschaftswissenschaft mit Recht die höhere Landwirthschaftswissenschaft genannt werden; sie if ein Inbegriff von Regeln, nach welchen der e wirth die Erziehung und Gewinnung seiner Pro⸗ ducte so vornimmt, daß aus ihr der böchf te nach⸗ haltige Geldertrag für ihn erfolgen kann, und welche ihn in der Ausmittlung and Darstellung dieses Ertrags leiten müssen. Viele 195 Re⸗ geln haben schlechthin absolute und 9 ingte Ge⸗ wißheit, in so fern sie aus dem Zweckbegriff des Gewerbes selbst abgeleitet sind, und nur in so fern die Realisirung dieses Zweckbegriffs in der Sinnen— welt sich nach speciellen Verhältnissen und Umstän⸗ den in derselben richten muß, wird ihre Gewißheit eine bedingte, sie selbst aber dadurch nicht w eniger allgemeingültig. 26 §. 22 Ueber den Nutzen der höhern Landwirthschaftswissenschaft. Der Nutzen und die Wichtigkeit dieses zwey— ten Theils der Landwirthschaftswissenschaft ist ein— leuchtend. Sie ist dem Landwirth ein aus der Na— 9 tur des Gegenstandes seiner Wirksamkeit und aus dem Zweckbegriff derselben aufgesaßter Leitfaden für seine Thätigkeit, der ihn vor denjenigen Irrthü— mern und schädlichen Unternehmungen zu sichern hat, ünlihert aus Vernachlässigung oder Unkenntniß e cksi chten entspringe en, die er zur ge⸗ 0 8 ssen und 5 5 idigen Erreichung des höch sten 8 Ziels seines Gewerbes nothwendig nehmen muß. 25 5 Sie giebt seinen Maßregeln Festigkeit, seinem Ver— 1 Ord ens und Zweckmäßigkeit und seinen fahren Big 5 8 5 gen den möglichst sichern Erfolg. Denn ne 1700 dem Landwirth nicht darauf an, daß er auf seinem Landgut die größte Menge der besten landwirthschaftlichen Produ tete hervorbringe, son— dern daß er eine solche Menge derselben und diese auf eine solche Art und Weise hervorbringe, wo— durch ihm selbst der höchste Geldertrag aus seinem Gewerbe zufließen kann; dieser aber steigt nicht mit der größern Menge der Producte, sondern mit der Verminderung des Aufwands im Verhältnisse ihres Preises und ihrer Quantität. Es hat also die hötere Landwirthschaftswissenschaft das Gewerb leben des Landwirths zu einem bestimmten und d zu⸗ 9 2 27 8 8 8 verlässigen Leben zu machen, und so, mitten in dem 8 0 4 senschuft. niedrig scheinenden Kampf des 2 Menschen mit der Natur um ein glückliches Erdenleben, durch die zweh⸗ böhere Entwicklung der Vernunft, ech die st ein⸗ Menschheit selbst zu veredeln. 8 er Na⸗ nd aus en für srrthüͤ⸗ sichern untniß a 5— 5 5 f Se ch tes aß iet e l. ir ge⸗ chsten Von der Eintheilung der höhern Landwirth⸗ muß* 2. 7 7* K 8—+ 122 Fon 183 11291 We chaftswif nschaft und den einzeinen 1 Ver⸗ 4 31*„. 1 1 Lehren derselben. seinen Denn 5 daß§. 23. besten N 9 e 2 8 9 1 ! Von Eintheilung der höhern Landwerth— son⸗ schaftswissenschaft überhaupt, diese bo Jede Wissenschaft kann nach den verschiedenen U wo— 0 seinem Heupgeshrepinern aus 1 1 sie ihr Objeet 8 2 zicht behandeln muß, in eben so vielen Hauptle ehren vor⸗ rn mit etragen werden, und eben 5 auch wieder ihre ein⸗ ltnisse 1 55 Haupttheile. Es erleichtert dies nicht nur it also ö die Uebersicht mit Beybehaltung und Beobachtung ** ewerb⸗ eines festen systematischen Gangs, sondern es wird . selbst die Darstellung der Hauptgesichtspuncte ein and za 5 8 * 28 Prüfstein der Vollständigkeit, in welcher eine Wis— Af senschaft abgehandelt ist. Denn jene Hauptgesichts—, puncte sind nichts anders als idealisirte Hauptbe— a d dingungen, unter denen das Object der Wissen— l, schaft allein zu Stande kommen kann, welche eine shensse Menge anderer Bedingungen und— wenn es eine mn praktische Wissenschaft ist— eine Menge anderer e die Geschäftsregeln in sich begreifen, mit deren Vor— handenseyn jene Hauptbedingungen erst selbst reali— I die daß sirt sind. Aber bey einer Wissenschaft über eine ung habe praktische Aufgabe, und hier insbesondere bey der 0 höhern Landwirthschaftswissenschaft, kommt auch galt tles noch die Rücksicht vor, aß die Auflösung und 1 Ausführung der landwirthschaftlichen Aufgabe dem Ia endlichen Menschen übertragen ist, und daß er nicht d nur einmal, sondern stets wiederholt dasselbe Pro— sü daun duct zu Stande bringen soll. Jene Endlichkeit hat Kae zur Folge, daß wir nicht alles auf einmal so gut f pill machen können, wie es eigentlich gemacht t werden e sollte, und die Wiederholung macht uns Geschäfte 1 zur Pflicht, die wir ohne sie gar nicht zu unterneh— 1 — — men hätten. Beydes macht eine eigene Art von Regeln nörhig, welche mit denjenigen, die die erste Ausführung der landwirthschaftlichen Aufgabe zu leiten haben, zwar wohl in Hinsicht auf dasselbe Object, aber nicht unmittelbar systematisch zusam⸗ men hängen. Denn sie sind theils Zusätze, theils Erweiterungen jener Regeln, die beyde ihren 2 2. N Grund nicht in dem Inhalt der Aufgabe selbst, 10 —— 2 ãwvTTTdTdddTTTTT———.— 2 9—— le Wis. gesichts⸗ auptbe⸗ Wissen⸗ che eine es eine anderer 29 sondern in solchen Umständen und Verhältnissen ha— ben, welche von außen her auf das Geschäftswe— sen des Landwirths vortheilhaft oder nachtheilig einwirken. Es zerfällt daher die höhere Landwirth⸗ schaftswissenschaft selbst in zwey Haupttheile, von denen der eine diejenigen Hauptlehren enthält, welche die Ausführung und Auflösung der land— wirthschaftlichen Aufgabe unmittelbar bedingen, und die daher einen sesten systematischen Zusammen⸗ hang haben; der andere aber enthält diejenigen Hauptlehren, welche die Unterhaltung der Wirth⸗ schaft eines Guts und die Verbesserung derselben angehen, also die Unterhaltungslehre und Ver— besserungslehre. Nur der erste Haupttheil ist der Inhalt dieses Buchs; der zweyte, welcher die vor— hin genannten Lehren enthält, folgt in einem zwey— ten Bande; beyde zusammen stellen denn die höhere Landwirthschaftswissenschaft vollständig dar. Wir wollen hier mehr zum erklärenden Beyspiel a wirklich bestimmten Befolgung von dem ten Ban— de folgenden Plan angeben: g 1. Die Unterhaltungslehre enthält: a) allgemeine Grundsätze der Unterhaltung; b) Grundsätze über Unterhaltung der Grenzen und Rechte eines Landguts; 30 0) Grundsätze und Vorschriften über die Un— terhaltung der hervorbringenden und ge— e winnenden Krafte desselben; d) Grundsätze und Regeln über Erspahrun— gen in der Landwirthschaft; wut e) Vorschriften und Mittel zur Unterhaltung 1 bey widrigen Zufällen; 1 0 Aten, 9 f) Grundsätze über arp ae ordnungen. Mah 2. Die Verbesserungslehre enthalkz Ute gur Aan a) allgemeine Grundsätze der Verbesserung; ö b) Grundsätze über negative Verbesserungen, n eines Landguts; d c) Grundsätze über positive Verbesserungen 8 a4) Kaufanschlag 5 g N. Grundsätze von beyder 1 8) Pachten schlag) 9 d) höchstes Ideal der Landwirthschaft. 0 F. 24. Von den einzelnen Hauptlehren der höhern Landwirth⸗ f f schaftswissenschaft. ö Wenn wir die Auflösung und Ausführung der. 1 5 landwirthschaftlichen Gewerbaufgabe oder die Rea— E — —— — F———————————————— l.—⅛ 0 2 die Un⸗ nd ge⸗ ahrun⸗ altung ungen. ng; ungen dwitth⸗ ng der je Rea⸗ aus ergiebt ich uns, daß wir den Inhalt dieses 31 lisirung des Zweckbegriffs dieses Gewerbstandes ale das Object dieses Werks abhandeln, so können wir die Regeln und Grundsätze, welche den Landwirth dabey zu leiten und wegen ihres einigen Ziels unter sich selbst einen systematischen Zusammenhang hal in drey Hauptlehren zusammenstellen. Der Abth lungsgrund liegt in der Natur des menschliche Wirkens. Denn wir können nichts e wirken, ohne eine Kennktniß von der e dieses ben, ei- Wirkens, ohne den Gegenstand selbst zu haben, auf welchen wir wirken sollen, und ohne gene aue Kennt- niß des ganzen Inhalts dieses Gegenstandes, aus welchem wir das bestimmte Prod net machen sollen. Alles dieses muß dem wirklichen Wirken vorherge— ihn hen, und in ihm ist seine Möglichkeit realisirt. N 0 3 Das Wirken selbst ist dann das Realisiren aller der Bedingungen, aus deren Vorhandenseyn das Pro- 51 1 * Nr N. 7 1 5 uet selbst hervorgeht; da diese den allgemeinen 1 J. 1 f 88. 8 R Eharakter haben, den Gegenstand zum Mittel fü 2 C— ö 0 1 1 7 e 15 F seinen Zweck zu bestimmen, so ist der ganze Inbe— 855 ö 1 8 11 5 U riff der durch 5155 e Handlut* en 9 VDe⸗ nutzen selbst. Allein wenn gleich das wirkliche Zu⸗ — c 8 5 FF wd) 5 standekommen des Products e bedingt ist, so fehlt es noch an einer vollendeten Darstellung de selben und san einem Mittel, das ganze Verfahren rückwärts zu übersehen, um es bey einem vorfallen⸗ den Irrthum ie und seine gleichmäßige Fortsetzuug für die Zukunft sichern zu können. Dar⸗ 7 .—— . —— 32 Buchs in folgenden drey Hauptlehren. haben: 1) die Gründungslehre, 2) die? Benuz— zungslehre, 3) die Darstellungslehre, alle drey in Beziehung auf das letzte Product des landwirth— schaftlichen Gewerbes: den höchsten nachhaltigen Geldertrag. §. 25. Von der Gründungslehre. Eh der Landwirth die wirkliche Realisirung seiner Gewerbsaufgabe auf seinem Gut unternehmen kann, hat er nothwendig erst sein Gewerbe selbst, die Rechte desselben, und den vollständigen Inhalt seines bestimmten Guts kennen zu lernen. Denn nur dadurch hat er sich selbst in den Stand gesetzt, sei— nem Verfahren genaue Bestimmtheit und seinem roduet die höchste Vollständigkeit geben zu kön— nen. Es kann daher der Inbegriff von Grundsä— tzen und Regeln, wodurch ein solches Verfahren be— dingt ist, mit Recht die Grundung hre des land— wirthschaftlichen Gewerbes genannt werden, und, ihr Inhalt ist von der höchsten Wichtigkeit. Denn durch sie werden die Faetoren, aus welchen der Land— wirth sein Product zu suchen hat, ihrer Natur nach erforscht und genau bestimmt; ein Geschäft, was sich aufs vortheilhafteste lohnen muß, da die Wahrheit und Richtigkeit des Resultats eines Caleuls aller— erst durch die Wahrheit und Richtigkeit seiner Fae⸗ 10 den N 0 I nut i, b 0 1 se 10 1 Thel ene badi ö Mee Akankei 707%% 0 en Nai 1 b doit 5 5 — — handeln Benuz⸗ lle drey dwirth— altigen seiner jehmen selbst, Inhalt Denn bt, sei⸗ seinem u kön⸗ undsä⸗ ren be⸗ land⸗ „und. Denn Land⸗ ir nach vas sich ahrheit s aller- ger Fac⸗ 33 30 toren bestimmt wird. Als eine Caleulation aber muß das landwirchschaftliche Gewerbe schlechthin in der höhern Landwirthschaftswissenschaft betrachtet werden. Denn es ist um das Finden einer höchst moglichen Quantitat Geldes zu thun, und ein sol— ches Product läßt sich nur durch einen genauen Cal— cul finden. U §. 26. Von der Benutzungslehre. Nachdem die Factoren bestimmt und ausge— forscht sind, kommt es auf die Grundsätze und Re— geln an, sie in ein solches Verhältniß gegen einan— der zu setzen, und ihnen eine solche Wirkensfähig— keit zu geben, daß aus ihnen das gesuchte Product nothwendig effeetuiren muß, wenn sie in wirkliche Wirksamkeit gesetzt werden. Diese Grundsätze und Regeln nun sind der Inhalt der Benutzungslehre des landwirthschaftlichen Gewerbes. In dieser wird also dasjenige Verfahren des Landwirths be— stimmt, welches auf die Realisirung des höchsten nachhaltigen Geldertrags unmittelbar wirken soll. Die vorhergehende Lehre verhält sich zu ihr wie de Grund zum Begründeten; denn in jener wird das bestimmt, was diese anzuwenden lehrt. 8 27 8 2 16* Von der Darstellungslehre. Aber das aus den bestimmten Factoren nach den in der vorigen Lehre aufgestellten Regeln ge— C 34 fundene Produet läßt sich nicht so geradezu überse— hen, ohne daß es eine eigene Darstellung erhält, und diese Darstellung selbst hätte keine vollständige Glaubwürdigkeit, wenn mit ihr nicht ein Rückblick auf das ganze Verfahren bey der Caleulation ver— bunden werden kann, durch welchen sowohl eine genaue Revision des Calculs selbst, als auch der Darstellung seines Produets möglich wird. Denn nur in dieser übersieht der Landwirth den vollständi— gen Effect seines Wirkens, und nur mittelst jenes kann er sich Rechenschaft geben, wie er zu demsel— ben gekommen ist, oder sich auch da zurecht hel— fen, wo er gefehlt hat. Die Grundsätze und Re— geln nun, welche sowohl das Geschäft der Darstel— lung des höchsten nachhaltigen Geldertrags eines Landguts, als auch die Anordnung einer leichten Uebersicht des ganzen Gewerbverfahrens zu leiten haben, sind der Inhalt der Darstellungslehre. Da also in dieser die landwirthschaftliche Aufgabe als völlig realisirt erscheint, und auch die Möglich— keit der Revision dieses Realisirens begründet ist, so ist diese dritte Hauptlehre zugleich wieder die Fa deres für den Inhalt des folgenden zwey— ten Bandes. Denn nur nach der Darstellung des legten Products, und nur mittelst der Reviston sei— nes Produeirens läßt sich die Unterhaltung und Ver— besserung des landwirthschaftlichen Gewerbes vor— nehmen. Jute üͤberse⸗ erhalt, ständge lückblick on ver⸗ hl eine ach der Darstellung der Wissenschaft. Denn lständi⸗— st jenes demsel⸗ Erster Abschnitt. ht hel⸗ id Re⸗ 5 Jgarstel eines Gf ü n d e e ehe. eichten a leiten slehre. ufgabe öglich— et ist, 1 her die n zwey⸗ ng des lon sei⸗ id Ver⸗ s vor⸗ — 13 —————B— 2 — 2—————— 2 ——— 8 2 2* 2——— 8 S* 8 ——————— 8. ——— 335— ———— 2— 2——— ˖ N ö N 1 7 ö f 1 . 1 1 N N ö ö 1 N 1 N N N 5 U f 1 1 4 — Erstes Kapitel. Allgemeine Grundsätze der Gründung. Begriff der Gründung. * Eine Sache begründen heißt die Bedingungen herstellen, unter denen nur überhaupt ihr wirk— liches Hervorbringen möglich ist. Es kann dieses gar nicht erfolgen, eh jene vorher vorhanden sind; denn ohne sie lassen sich auch nicht die Bedingungen des wirklichen Hervorbringens aufsuchen. §. 29. Ableitungssätze aus dem Begriff. Bey allem praktischen Handeln sind die Be— dingungen seiner Möglichkeit: 1) Kenntniß des Gegenstandes und der Hand⸗ 38 lungsweisen, durch welche er hervorgebracht 1 werden soll; 10 b 2) Kenntniß der Erwerbungsart des Stoffs und in b der Grenzen seines Gebrauchs, in welchem A. und durch welchen der Gegenstand seine Exi— i stenz erhalten soll; J Haut VVVVVVVVVVVVVVVVVCVVCVVVVVVVT siufdete 3) Kenntniß der Größe seines Flächenraums und Seer seiner äußern Beschaffenheit; 50 4) Kenntniß der in ihm zur Hervorbringung ent— 15 haltenen Kräfte, also Kenntniß seiner innern zn natürlichen Beschaffenheit. f 10 i 5 Gcget 5) endlich Kenntniß der ganzen Sphäre der Thä— tigkeit in Hinsicht ihrer Beziehung auf andere Yang Sphären, in denen theils Hülfsmittel zu Ver— ud er! mehrung und Erhöhung der eigenen Kräfte, Nsehn theils einschränkende Hindernisse des freyern lia Gebrauchs derselben vorhanden sind. el! on 10 s an des 0 1 8. 305% 0 10 9 Anwendung derselben auf das landwirthschaftliche Gewerbe. ie 1 f N ug p Dem Landwirth ist die Auflösung und Ausfüh⸗ 10 1 rung der Aufgabe übertragen: aus einem bestimm— ge 0 ten Landgut durch Erziehung und Gewinnung zweck— S0 1 39 gebracht mäßiger organischer Naturproducte sich den höchsten nachhaltigen Geldertrag zu verschaffen. Dies wirkliche Ausführung aber ist zuerst durch die Be— ofs und gründung ihrer Möglichkeit bedingt. Die Bedin— welchem gungen der letztern sind nach dem vorigen L. fol- ine Exi⸗ gende: 1) Kenntniß der Natur seiner Producte, insbe⸗ sondere in so fern sich nach den Kräften und i n Gesetzen derselben die Handlungsweisen der Erziehung und Gewinnung selbst richten müs⸗ sen; und Kenntniß der Mittel und Hand— 1 99 lungsweisen, wodurch die Erziehung und Ge— ern winnung erreicht wird. Beydes zusammen macht das Studium des landwirthschäftli— Gewerbes aus. er Thä⸗ andere 2) Kenntniß der Erwerbarten eines Landguts u Ver⸗ und der Bestimmungen, wie weit im Gebrauch Kräfte, desselben zu gehen ist. Jede Erwerbung einer sreyern bestimmten Sphäre von Thätigkeit in der Sin— nenwelt und auf die Sinnenwelt kann nach S. 10. nur nach den Principien und Bestimmun— gen des herrschenden Rechtssystems geschehen; es begreift also die unter dieser Nummer auf— geführte Bedingung der möglichen Ausfüh— Geuetbe. rung die Kenntniß der Rechtsbestimmungen Ausfüh⸗ über die Erwerbung eines ene und 1 855 estimm⸗ den Gebr rauch d desselben, a also das Landw trlh⸗ 6 f schaftsrecht. ig zweck⸗ 5 40 z) Kenntniß des Flächeninhalts eines Land— 10 guts und der natürlichen Beschaffenheit dieser 0 Fläche; denn ohne diese Kenntniß findet keine 1 Schätzung der Quantität der hervorzubein— G genden Produete statt. Sie wird erhalten 1 durch geometrische Vermessung des Land— e guts, und Darstellung desselben in einer Vermessungskarte, Vermessungsregister und Vermessungsbeschreibung. dahut 4) Ist die Möglichkeit der Ausführung der land— 5 wirthschaftlichen Aufgabe bedingt durch ge— in Bont naue Kenntniß des landwirthschaftlichen Bo— Elch dens, auf welchem die Production und Ge— mali winnung der Producte vorgenommen werden 8 N 8 F Mane dehstande! ars Hats 1 soll. Man gelangt zu ihr durch wissenschaft— liche Schätzung der Erdkrume, und durch OMonbor ge Darstellung derselben in einer Schätzungs— i karte, Schätzungsregister und Schätzungs⸗ 0 beschreibung. ge Weneln ben. 5) Durch Kenntniß des Landguts nach seinen 1 Verhältnissen zu andern Landgütern und an— e date ze dern Gewerbsständen desselben Staats; theils en in Beziehung der Vermehrung und Erhöhung ih der hervorbringenden und gewinnenden Kräfte, 8 0 theils in Beziehung auf den Absatz und die 1 f Veräußerung der gewonnenen Producte. Die— lh se Kenntniß ist ein Resultat der Untersuchung, ar und- der geographischen, politischen, camerali⸗ it diefer schen, merkantilischen und okonomischen La— et keine ge des Guts, und wird dargestellt in einer zu bein⸗ vollständigen Beschreibung nach diesen Ver— halten hältnissen, die wir die statistische Gutsbe⸗ Land⸗ schreibung nennen können. meiner ter und§. 31. Beziehung derselben auf die höhere Land wirthschaftswifsenschaft. land In den im vorigen F. aufgeführten allgemei— ch ge⸗ nen Bedingungen der Möglichkeit der Ausführung 1 Bo⸗ der Aufgabe des landwirthschaftlichen Gewerbes wä— d Ge⸗ ren also hier für die Gründungslehre die einzelnen Ge— werden genstände bestimmt, welche die höhere Landwirth— schaft⸗ schaftswissenschaft in derselben abzuhändeln hat. durch Offenbar gehören sie zum Ressort derselben, weil durch zungs⸗ sie schlechthin die Möglichkeit der Realisirung des zungs⸗ letzten Zwecks des landwirthschaftlichen Gewerbes, die Erzielung des höchsten nachhaltigen Geldertrags, bedingt ist. Es werden daher hier die allgemeinen seinen Grundsätze, Regeln und Rücksichten angegeben, nd an⸗ welche der Landwirth bey Herstellung der die sichere theils Erreichung des Endzwecks seines Gewerbes begrün— höhung denden Bedingungen zu befolgen und zu nehmen Kräfte, hat, und jede wird für sich in den folgenden Kapi— und die teln dieser Lehre abgehandelt. „Die⸗ chung,— ä— Zweytes Kapitel. Ueber das Studium der Landwirthschaft. 0 Begriff und Zweck des Studirens überhaupt. Eine Sache studiren heißt die Gründe und Bedingungen kennen lernen, warum und wodurch sie das ist, was sie ist, aber auch ihre Bestimmung sich bekannt machen, was sie seyn muß und seyn soll, und insbesondere für letzteres die Bedingun- gen ihres Werdens auszuforschen. Man kann sich darüber durch eigene Reflexionen auf die Natur, auf die Verhältnisse und den Zweck einer Sache beleh⸗ ren, oder dieses Wissen durch Lectüre und Unterricht in den von andern dargestellten Untersuchungen er— langen. Es geschieht dieses Studiren nicht um seiner selbst willen, sondern um des Handelns wil— len, welches durch das erlangte Wissen bestimmt und geleitet werden soll. Denn im Herzen des Menschen schlägt die Aufgabe, was Gutes zu thun und zu wirken, dies setzt die Richtung und Bestim— mung der wirkenden Kräfte voraus. Beydes ist — dt eb fithung be ch ahl fir! den scho fit muß k geonden i fer Handl lig fel Me Su Da Ol Vun e Nur ge 1 danone l 10 Na, N 1 bun sht, n wg en ae kit t nn f 10 lan 15 ö chaft. und durch mung seyn gun⸗ n sich r, auf beleh⸗ richt en er- t um wil⸗ stimmt n des thun estim⸗ des ist 43 bedingt durch das Wissen der Gesetze und Bedingun⸗ gen, unter welchen jene Kräfte zu einem Product überhaupt und zu einem aufgegebenen bestimmten Product insbesondre kommen können. Die bloße Erfahrung belehrt uns blos von dem, was ist, und schlechthin nichts weiter; aber dieses bloße Seyn ist wohl für das Handeln, aber nicht für den Han— delnden selbst ein Bestimmungsgrund seiner Kräfte; dieser muß wissen, warum und wodurch jenes Seyn geworden ist, nur dadurch wird die Richtung sei— ner Handlung nach diesem Seyn gewiß und zu— verlässig, und ihr muß folgen, was er mit ihr erzielt. §. 33. Das Studium muß methodisch betrieben werden. Wenn es gleich in Hinsicht der Wahrheit der Resultate gleichgültig ist, auf welchem Weg wir zu ihnen gelangen, so ist es doch einer vernünftigen Oekonomie unserer Kräfte gemäß, daß wir denjeni— gen Weg, der uns zunächst und am sichersten zu ihnen führt, vor jedem Umweg ergreifen; und ganz vorzüglich wichtig ist dies bey dem Studium einer praktischen Wissenschaft, das wir um des künftigen Prakticirens selbst willen unternehmen. Es muß nothwendig dasselbe nach einem bestimmten Plan geschehn, welcher nach der eigenthümlichen Natur und dem Zweck des Obfects entworfen ist, 44 und welcher uns die Aufsuchung der Kräfte, Gesetze fen und Bedingungen desselben so verfolgen läßt, daß uch f der wir dabey am wenigsten auf Nebendinge verleitet E werden, die uns von der Hauptsache abführen, und rene! daß wir immer diejenigen Untersuchungen vorausge— Iden, hen lassen, deren Resultate den sichern Erfolg der f d ale folgenden begründen. Dieses bestimmte Verfahren n fl. nennt man das methodische Studiren. uc nicht g h aber fn ent des Ee Se i auch mu ihn Die eigene Praxis muß vorausgehen. in gik geh . Muffank So wie es aber vor jeder Untersuchung vor—(as nigen! her nothwendig ist, daß wir erst einen vollständi⸗ du, nt gen Erfahrungsbegriff von der Sache selbst haben, 10 0toigt in welchem uns die Grenze für jene bestimmt ist, und durch welchen wir diese Sache mit keiner an— dern verwechseln können, so gilt dies auch ganz vor— züglich von dem Studium eines bürgerlichen Ge— werbes. Wir müssen dasselbe erst praktisch erlernt haben, wenn wir es mit gutem und schnellen Er— folg theoretisch studiren wollen. Denn außer— dem, daß wir uns dadurch mit den Geschäften und Hondlungsweisen und mit allen den einzelnen Nr Gegenständen bekannt gemacht haben, welche zu studiren sind, so lernen wir auch dadurch die bis jetzt noch allein durch die Erfahrung bekannten Grenzen der Wirksamkeit der gesammten Natur— . 45 15 kräfte kennen; was nicht nur für das praktische Han⸗ 1 0 deln selbst, sondern auch für das Studium dessel— ben eine Sache von äußerster Wichtigkeit ist. Denn Wi es ist für eine praktische Wissenschaft nicht blos das 525 zu studiren, was ist, sondern auch das, was seyn 5 soll, und also eine Kenntniß von dem nöthig, was fahren seyn kann. Dieses aber läßt sich vor der Hand noch nicht so bestimmt aus Begriffen dedueiren; wohl aber kann es unsere Einbildungskraft im Mo— ment des Selbstthuns ganz richtig auffassen, und auch nur ihrem Vermögen kommt dieses zu. Hät⸗ ten viele gelehrte Landwirthe die Natur selbst in ih— rer Wirksamkeit kennen gelernt, hätten sie nicht h vor⸗ blos in ihrem Kopf, sondern die Natur gepflügt und ländi⸗ gedüngt, wir würden manches leere, unausführba— aben, re Geschwätz weniger zu lesen erhalten haben. ik isk, er an⸗ vor⸗ N Ge⸗ Ueber die praktische Erlernung der Landwirthschaft. rlernt Er⸗ Für das praktische Erlernen der Landwirthschaft ußer⸗ muß ein Ort erwählt werden, welcher im Ruf ei— äften nes blühenden Landbaues steht, wo sich der jetzige zelnen Zustand des landwirthschaftlichen Gewerbes in sei— he zu ner möglichsten Vollständigkeit und Vollkommen— ie bis heit darstellt, und wo also nicht nur eine beträcht— mnten liche Zahl der landwirthschaftlichen Producte, der Natur⸗ Werkzeuge und Handelsweisen kennen gelernt wer— 46 den kann, sondern wo auch das ganze Verfahren von einem reinen wissenschaftlichen Geist belebt ist. Es ist nicht genug an einem solchen Ort, alle Ge⸗ genstände, welche auf die Landwirthschaft Bezug haben, sich bekannt zu machen und dem Ge— dächtniß anzuvertrauen, sondern man muß alle kör⸗ perlichen Arbeiten so lange mit Anstrengung nach— machen, bis man sich von dem Gebrauch der man— nigfaltigen Instrumente und den Grenzen desselben genau belehrt hat, und überall den Erfolg jedes vorgenommenen Geschäfts aufmerksam beobachten. Man muß sich dabey stets an die besten Arbeiter halten, ihnen ihre Regeln und die Gründe dersel⸗ ben abfragen, denn dadurch erhält man eine Men- ge der schönsten und nützlichsten Erfahrungen, wel— che man in keinem Buch aufgezeichnet findet, und die für das Gewerbe selbst ein unschätzbarer Reich— thum sind. Wenn man sich so von dem Mechanis— mus vollständig Meister gemacht hat, so muß man sich zu den Directionsgeschäften wenden, und da alle Anordnungen des Wirths bis zu ihrem letzten Ziel, sowohl in ihrer Reihefolge als in ihrem Re— beneinandervorkommen mit den Leitungsgründen sich genau bekannt machen; unter letztern kommen wieder eine Menge der schätzbarsten Erfahrungen vor, und überhaupt wird man erst in den Directions- geschäften mit dem innern Geist des Gewerbes nä—⸗ ber bekannt. Ich schlage für den ganzen prakti— schen Cursum eine Zeit von drey Jahren vor; im In Jen a n el de itket fut dle dre augen ul schabeiten, iigungen ag beantche 00 Von der! 1 A gegeghetem 0 N * 1 1 fl. Der Pl „ abe ben 0 aktischen 9 e 5 0 4 Asegchas he gehn dür dos che U Cas der zur Aug 10 + d ß, um! 47 ah ersten Jahr lernt man die Hof- und Scheunewirth— ebt l schaft, im zweyten die Feldwirthschaft und im drit— le Ge. ten die Directionsgeschäfte des Ganzen kennen. Bezug Durch alle drey Jahre hindurch sind genaue Be— l Ge: schreibungen und Zeichnungen von dem Gesehenen le köͤr⸗ auszuarbeiten, und für alle vorgenommenen Be— nach. schäftigungen ein fortlaufendes Journal zu führen. man⸗ sselben jedes S. 36. ichen. Das theoretische Studium muß bey den Hülfswissenschaf⸗ beiter ten anfangen. dersel⸗ Men⸗ f Von der praktischen Erlernung geht man mit wel⸗ sehr gesegnetem Erfolge zum theoretischen Studium 5 und über. Der Plan desselben wird durch den Inhalt Reich⸗ der praktischen Aufgabe, also durch das Objeet der anis⸗ Wissenschaft bestimmt. Diese soll die Gründe und man Regeln für das Verfahren darstellen, welches ran id da bisher zur Ausführung der vorliegenden Aufgabe ietzten angenommen hat, oder welche man annehmen soll Ne- und muß, um das vorgesteckte Ziel sicher und ge— unden wiß zu erreichen. Da nun dieses Verfahren selbst nmen durch die Natur des Gegenstandes, welcher her— ungen vorgebracht werden soll, und durch die Natur der— tions- jenigen Dinge, welche man hiezu als Mittel zu ge— s nä⸗ brauchen hat, bestimmt ist, und zugleich auch durch orakti⸗ den Begriff des Zwecks, welcher in diesem Hervor— r im bringen erreicht werden soll, so sind nothwendig 48 diejenigen Wissenschaften vorher zu studiren, wel che uns über die Natur und den Zweckbegriff der zu behandelnden Objeete belehren, und uns dadurch die Gründe für die Handlungsregeln selbst überlie— fern. Man nennt diese Wissenschaften Hülfswis⸗ senschaften, weil sie nicht die Verfahrungsregeln selbst, sondern nur die Bestimmungsgründe für die— selben enthalten; der Inbegriff von jenen wird zum Gegensatz die Hauptwissenschaft genannt. Es wür— de aber zu weit vom Ziele abführen, wenn man sich in das Studium jener Hülfswissenschaften weiter einlassen wollte, als zur vollständigen Einsicht der aus denselben in die Hauptwissenschaft aufgenom- menen Bestimmungsgründe nothwendig ist. Die all⸗ gemeinen Begriffe und Grundsätze über die Natur der Gegenstände überhaupt, aber nach diesen eine ganz vollständige und detaillirte Darstellung der Natur derjenigen Objecte, welche wirklich zu behan— deln sind, und zwar in so fern ihre eigenthümliche Natur auf die Behandlung Einfluß hat, müßten den Inhalt und die Grenze dieses Studiums aus— machen. Es wäre ein ungemeiner Gewinn für die praktischen Wissenschaften, wenn ihre theoretischen Hülfswissenschaften ganz bestimmt und besonders für sie bearbeitet würden. Wir haben zwar dem Na— men nach Versuche der Art, besonders von den ein— zelnen Naturwissenschaften, aber sie sind das gar nicht, was sie eigentlich seyn müßten; denn in der Regel ist ihr Inhalt nichts anders als allgemeine ng st usch ten 0 earth sen elch seh selbe Fint it ee ger gang mi 5 lendig, , Aae n 6 Tot elle Ian 0 u 90 el (hier wan b. at N fene Aenschalt 1 cheats&, shalgie der 657 10 e U der prab: c peak f ban uten U n, pel⸗ f der Ju dadurch überlie⸗ ilfswis⸗ sregeln für die⸗ ird zum es wür⸗ nan sich weiter cht der genom⸗ ie all⸗ Natur n eine ng der behan⸗ imliche nüßten s aus⸗ für die etischen en ein⸗ as gar in der zemeine 49 Begriffe und ausgehobene wissenschaftliche Bestim— mungen über die besondern Objeete der Wissenschaf— ten, für welche sie abgehandelt sind. Aber in die— ser Gestalt können sie eigentlich nichts helfen. Sol— len sie das leisten, was wir uns von ihnen wün— schen mögen, so müssen in ihnen specieller detaillir— te Darstellungen vorkommen, als die theoretischen Wissenschaften selbst enthalten, es müßte in sie die Naturwissenschaft der gewerbtreibenden Stände, für welche sie bearbeitet sind, aufgenommen, und dieselbe kritisirt werden. Diese Naturwissenschaft aber ist eine ganz andere, als die. sie ist im Umgang mit der Natur aufgefaßt, und daher eben so lebendig, wie es dieser Umgang selbst ist. In ihr kommt eine Beschreibung des Total-Ausdrucks des innigen Zusammenwirkens der Naturstoffe vor, es ist hier von keinen todten Materien, von keinen Skeleten, sondern von Lebensphänomenen und von Lebensfunctionen die Rede; und man kann diese Na— turwissenschaft nicht ohne Grund eine empirische Psychologie der Natur nennen. Für die Realisi— rung der praktischen Wissenschaften müßte sie von demselben Nutzen seyn, von welchem uns die im Um— gang mit den Menschen erworbene empirische Psy— chologie für eben diesen Umgang mit den Menschen ist. Was nun die Hülfswissenschaften der Land— wirthschaftswissenschaft betrifft, so wollen wir sie in den folgenden Paragraphen der Reihe nach angeben. D 8 3 Von der Naturbeschreibung. Mit ihr kann mit Recht das Studium der landwirthschaftlichen Hülfswissenschaften anfangen. Sie lernt die sämmtlichen landwirthschaftlichen Na- turproducte, und zwar nicht nur diejenigen, welche von dem Landwirth zu erziehen sind, kennen, son— dern auch diejenigen, welche er als Mittel dazu ge— braucht, oder welche seinen Unternehmungen nach— theilig sind. So lange blos von den speciellen Cha— rakteren die Rede ist, wodurch sie sich sämmt— lich von einander unterscheiden, so lange bleibt sie reine systematische Naturbeschreibung. Wenn aber auch ihre Beziehungen auf andere Naturkörper dar— gestellt werden, deren Einwirkung auf diese land— wirthschaftlichen Naturproduete, ihren Wachsthum und ihre zweckmäßige Reifung mehr oder weniger befördern, wenn also die für den Landwirth vorzüg— lich wichtigen Lebensphänomene der zu erziehenden Naturproducte erzählt werden: so wird diese Na— turbeschreibung zugleich auch Naturgeschichte. Von dieser haben wir nur noch äußerst unvollständige Versuche, so wichtig und so fruchtbar auch die Sammlung und geordnete Zusammenstellung der vom Landwirth hierüber gemachten Beobachtungen und Erfahrungen zur weitern Vervollkommnung sei— nes Gewerbes seyn müßte. Die Naturbeschreibung Jae letze Jen, welche — 2 0 9 0 16. Ale 0 Heltt NN I duch de Ih„ fs ge U 0 ruhe Ne ethehune i ium der fangen. hen Na- „welche n, son⸗ dazu ge⸗ n nach⸗ en Cha⸗ sämmt⸗ leibt sie in aber er dar⸗ e land⸗ sthum weniger vorzüg⸗ henden se Na⸗ Von ständige uch die ung der henngen ung sei⸗ reibung 31 und Naturgeschichte zerfällt nach der Hauptverschie⸗ denheit der Naturproducte: in die Naturgeschichte der Thiere, in die Botanik und in die Mineralogie. Diese letztere lernt ihn die anorgischen Körper ken— nen, welche theils zum Standort, theils zur Nahrung, theils zu der das Leben unterhaltenden Bewegung der organischen Naturproducte dienen; sie ist also ein für den Landwirth sehr wichtiger Theil, und enthält nicht nur die Lehre von den festen anorgischen Körpern, son— dern auch die Naturbeschreibung und Raturgeschich— te der Hauptluftarten und der Hauptflüßigkeiten, also Aerologie und Fluidologie. d 38. Physiologie der Thiere und Pflanzen. Der Wachsthum der organischen Naturpro- ducte ist bestimmt durch ihre innere Construetion und durch die Functionen der einzelnen Theile, wo— raus sie bestehen. Nothwendig muß ihre glückli— che Erziehung und Unterhaltung durch die Kennt— niß beyder, und also durch die Wissenschaft, in welcher sie dargestellt wird, geleitet und berichtigt werden. Die Physiologie der Pflanzen und Thie— D 2 32 re ist daher ein nicht minder wichtiges Studium für den andwirth. Von der letztern sind nicht un— pichtige Werke vorhanden, weil sie einen Haupt— theil der Thierarzneykunde ausmacht; aber desto är— mer find wir an einer Phystologie der landwirth— schaftlichen Pflanzen, und doch muß von der Strue— tur und Function ihrer einzelnen Theile ein große — 8 7 Theil der Erziehungsgeschäfte bestimmt werden. 8. 39. Die Chemie. Das Wachsen und die Unterhaltung organi⸗ scher Körper ist bedingt durch Assimilation anor— gischer Stoffe in organische. Die Assimilations— kraft jedes organischen Körpers fordert hiezu eigene specifische Stoffe, welche sie nicht nur assimilirt, sondern welche sie auch zu diesem Assimilations-Ge— schöft reien. Man hat bisher die Reiz- und Nah— rungsmittel des Lebens der organischen Naturpro— ducte nicht genug unterschieden, und eben dadurch das Leben, was man erhalten wollte, nicht selten durch sich selbst zerstört oder durch Uebermastung geschwächt, weil der Lebensreiz nicht gleichmäßig durch alle Organe vertheilt und erhöht wurde. Es ist daher dem Landwirth eine genaue Untersuchung der Naturstoffe überhaupt, und insbesondere der Nahrungsstoffe und Reizmittel des Thier- und 33 N Suudum Pflanzenlebens, wie auch der Verbindungsneigung lic 8 der einzelnen Stoffe zu einander höchst nöthig. Haupt⸗ Denn wenn gleich die Assimilationsgesetze durch— esto ar aus nicht die chemischen Verbindungsgesetze sind, dwirth⸗ so geschieht doch die Freymachung der Reiz- und Strue⸗ Nutritionsstoffe nach diesen Gesetzen, und ihre Mi— großer schung oder Mengung muß daher immer eine für en. die Natur der organischen Körper bestimmte seyn. Die Kenntniß der Zerlegungskunst der Naturkör— „„ 8 per in ihre nähern oder entferntern we e cheke und ihrer Verbindungsgesetze gegen einander lehrt + die Chemie und zwar in drey Hauptabschnitten: organi⸗ die thierische Chemie, 0 die Pflanzen⸗Chemie, ations⸗ eigene die anorgische Chemie oder mineralogische milirt, Chemie. is⸗Ge⸗ d Nah⸗§. 40. e Die Physik. adurch i selten Das Resultat der Wechselwirkung sämmtli— zastung cher organischer und anorgischer Kräfte, Stoffe hmäßig und Körper ist die Natur selbst. Diese Wechsel— Es wirkung aber ist bedingt durch ein Vermittlendes, chung was weder anorgischer noch organischer Natur ist, ere der sondern das Resultat beyder im Moment ihres Wir— „ und kens, und was also blos in der Wechselwirkung .. 7 . selbst vorübergehend erscheint. Man nennt diese Erscheinungen die höhern Naturstoffe und Kräfte er Körper. Da sie das wirkliche Leben der Natur überhaupt bedingen, so ist ihre Kenntniß für den Landwirth, der es mit der Anfachung und Unter— halt tung des Lebens bey seinen Producten stets zu thun hat, sehr wichtig. Sie werden nach ihrem beobachteten regelmäßigen Vorkommen in der Phy— sik beschrieben, und in folgenden einzelnen Lehren dargestellt: von der Schwere, von der Elasticität, vom Acht, von der Wärme, 5 von der Eleetricität, vom Magnetismus, vom Galvanismus. Ihre wirkliche Erkenntniß wird erst dann erfolgen, wenn sie a priori als Bedingungen des Lebens der Natur überhaupt vollständig dedueirt sind. Denn sie sind selbst keine Stoffe, es ist in ihnen nichts i nichts festhaltendes für die Einbildungs— kraft, welches den Stoff charakterisirt, sondern sie sind gleichsam die Auftösungsmittel des Todes der r 8 Dis e daeimmurg ihr lch, dla der 1 Hält 1 a 0 10 cheiten; N% dug gage da N NI 1 Ich let, Ache(uu 8 ache dan! 100 U en geld hn! an 100 10 N. Aa 374 1. c bene n 0 e die 1 J hen N* ang den J en b aa kt diese Krafte Natur ur den Unter⸗ eto zu ihrem Phh⸗ Lehren folgen, ns der Denn nichts dungs⸗ ern sie es der 55 Natur, der in den Stoffen erscheint; sie sind ihr eigentliches Lebensprinecip. §. 41. Die Vieharzneykunde. Das Studium der allgemeinen Grundsätze und Bestimmungen dieser Wissenschaft ist dem Landwirth sehr nützlich, weil er dadurch in der diätetischen Be— handlung der Thiere in ihrem gesunden Zustand und zu Hülfsmitteln bey vorfallenden augenblicklichen Krankheiten geleitet wird, wodurch er entweder die Gesundheit wieder herstellen oder größeres Uebel verhüten kann. Inzwischen kann man wohl mit Recht behaupten, daß diese Wissenschaft in ihrem jetzigen Zustand in der Ausübung das lange nicht leistet, was mancher Landwirth oder Hirte, welcher sein Vieh beständig unter Augen hat, mit seinen selbst erdachten und auch von den Ureltern her ererbten Regeln und Hausmitteln zu leisten ver mag. Allein den Vortheil wird sie dem Landwirth doch wenigstens gewiß verschaffen können, daß sie ihn gegen die unzeitige Anwendung jener an sich gu— ten Hausmittel sichert, und daß sie ihn bey der Be— handlung seiner Thiere auf vielseitigere Rücksichten aufmerksam macht. Die Mathematik. Da beynahe alle Unternehmungen des Land— wirths die Ausmittlung bestimmter Größenver— hältnisse voraussetzen, so ist die Mathematik, wel— che ihn darüber unterrichtet, für ihn vorzüglich wichtig. Sie zerfällt nach der verschiedenen 11 575 der Größen in verschiedene Haupttheile. Ueber die B rechnung Leb resnen Okößen belehre ihn die Alter und Geometrie; d ktlung der Verhältnisse der Kraftgrößen, bey Anwendung verschiedener Natur⸗ körper zu bestimmten Zwecken, enthält die ange⸗ wandte Mathematik. Es sind ihre Bestimmungen zie Ausmi nach der Ylacur der Körper und den Gesetzen der Kräfte verschieden. Für den Landwirth haben un— ter den mehrern Theilen der angewandten Mathe— matik vorzügliches Interesse, die Mechanik, Hy— drostatik und Aerostatik; alle drey enthalten die Grundsätze über die Größeausmittlung des Kraft— aufwands J Bewegung 118 und flüßiger Körper und der Wükung ihrer Bewegung auf den Wider— stand derselben ste 1 1 8 1 daher die Anwen— dungsregeln der landwirthschaftlichen Instrumente und Maschinerten, ihre zweckmäßige Einrichtung und die Regeln fur die Zu- und Ableitung flüßiger Körper. e *. Ig der 1 00 de Gene N de wirkliche 60 n een Uu en hren 9 7 Inde nie e e f n sole dis iu chr dier i gan d. 10 Hoh den u die Foa e Fell Atta heuekd ig Matthes una dose. Aang der UU 9* echechun, Accu N un der 9 8 Land- ßenver⸗ k, wel. tzüglich Natur die Be⸗ ithmetik wisse der Natur⸗ ange⸗ zungen zen der en un⸗ Nathe⸗ „Hy- ten die Kraft— Korper Wider⸗ inwen⸗ umente ichtung jͤͤßiger 57 §. 43. Bauwissenschaft. Die Landwirthschaft hat fast mehr wie jedes andere Gewerbe eine ganz eigenthümliche Einrich— tung der Gebäude nöthig, welches sich nicht nur auf die Gewerbsgebäude, sondern selbst auch auf die Wohnung des Wirths erstreckt. Wenn nun gleich die zweckmäßige Einrichtung derselben durch die Natur des Gewerbes bestimmt wird, so ist doch die wirkliche Aufführung der Gebäude von den all— gemeinen Grundsätzen der Baukunst abhängig, und diesen dürfen die Forderungen des Wirths in Hin— sicht der besondern Einrichtung seiner Gewerbsge— bäude nicht widersprechen. Es ist ihm also die Kenntniß der allgemeinen Grundsätze der Civilbau— kunst sehr dienlich, nicht nur um nichts unmögli— ches von dem Baumeister zu fordern, sondern auch um die Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Gebäude richtig beurtheilen zu können. Die Ab- und Zu— leitung der Gewässer und die Befestigung und Ur— barmachung der Sandschollen fordert ihn auch zum Studium der Wasser- und Sandschollenbaukunst auf. S. 44. Von der Rechtswissenschaft. In den vorigen S. sind diejenigen Hülfswis— senschaften aufgeführt, welche hauptsächlich die Be— M 58 stimmungsgründe für die Regeln des wirklichen Erzie— bungs- und Gewinnungsgeschäfts enthalten, und N welche also auf das Studium des niedern Theils der Landwirthschaftswissenschaft vorbereiten. Es Eule folgen nun die Hülfswissenschaften, welche das n und Verfahren des Landwirths als Gewerbsmann be— Aroducte gründen, insofern er durch sein Erziehen und Ge⸗ Faung und winnen landwirthschaftlicher Naturproducte seinen inet Gewerbsbegriff oder den zweyten Theil seiner prak— imm tischen Aufgabe zu realisiren hat. d mahlen srch ds En Schon oben in dem ersten Kapitel ist angege— Salt ben, daß die Erwerbung und Benutzung eines 1 bel er! Landguts nach Principien des Rechtssystems gesche⸗ Ant Unt hen müsse, und daß insbesondre die letztere durch uche ft mehrere positive Rechtsbestimmungen mehr oder we— 0 10 10 niger eingeschrönkt seyß. Es muß daher die Haupt- an wissenschaft jenen bestimmten Einfluß und jene Be⸗ 1 3 ziehung des Rechtssystems auf das landwirthschaft— a liche Gewerbe in ihren Bestimmungen und Grund- 1 säzen durch das Landwirthschaftsrecht darstellen. Diese können aber nie vollständig gefaßt und verstan— den werden, wenn nicht dem Studium des Land— wirthschaftsrechts das Studium der Institutionen 1 des gesammten positiven Rechts vorausgeht, in 2 welchen die allgemeinen Begriffe und Bestimmun— 1 g gen über die vorzüglichen positiven Rechtsverhält. e nisse dargestellt, und daher durch diese die Grund⸗ en e sätze des Landwirthschaftsrechts begründet sind. daher K 1—— 1— 3——————— 3 en Etzie⸗ en, und n Theils . Es che das ann be⸗ ind Ge⸗ e seinen er prak⸗ angege⸗ eines gesche⸗ e durch der we⸗ Haupt⸗ ne Be— schaft⸗ Brund⸗ stellen. erstan⸗ Land⸗ utionen ht, in immun⸗ verhält⸗ Grund⸗ d. 88 Die Stat i sti k. Sowohl auf die Vermehrung der hervorbrin— genden und gewinnenden Kräfte der Landwirth— schaftsproduete, als auch insbesondere auf ihre Ver⸗ äußerung und Verwerthung hat die geographische Lage eines Landguts, die Verfassung und Cultur der sämmtlichen bürgerlichen Stände eines Staats den entschiedensten Einfluß. Es ist daher dem Land- wirth das Studium der Statistik, und insbesondere der Statistik seines Vaterlandes vorzüglich wich— tig, weil er in dieser uber jene äußern Verhält— nisse eines Landguts belehrt wird; und sie ist Hülfs⸗ wissenschaft für den zweyten höhern Theil, weil eben diese äußeren Verhältnisse vorzüglich nur auf das eigentliche Gewerbwesen des Landwirths, nicht aber zunächst auf seine Pflanzungs- und Gewin— nungskunst Einfluß haben. §. 46. Die Technologie. Von den Producten, welche der Landwirth erzieht und gewinnt, verarbeitet und verbraucht er den wenigsten Theil selbst, er hat die meisten der— selben an andere gewerbtreibende Stände zur wei— tern Geschicktmachung für menschliche Zwecke zu übergeben. Diese fordern aber von jenen Produe— 60 ten bestimmte Eigenschaften, von denen nicht nur ihre leichtere Verarbeitung, sondern auch die voll— ständige ee und Güte der Fabrikate abhängt. Nicht nur um Kenntnis dieser Eigen— schaften willen, sondern auch um sich über die mög— liche Veräußerung seiner Produete zu unterrichten, ind wenn er durch speeielle Rechtsbestimmungen das Recht der weitern Verarbeitung gewisser Producte auf seinem Gute selbst har, um diese ins Werk se— tzen und leiten zu können, hat der Landwirth sich nothwendig mit der Technologie bekannt zu ma⸗ chen, derjenigen Wissenschaft, welche die Natur produete nach Gründen der Naturlehre, der Ma— thematik und allgemeinen Oekonomie auß die beste und e Art fur e Bedürfnisse zu verarbeiten lehrt. §. 47. Die Handlungswissenschaft. Diese ist hier mehr der Vollständigkeit wegen aufgeführt, als wegen eines vorzüglichen Einflusses. Inzwischen da der Landwirth sich theils selbst als Handelsmann betrachten kann, theils mit dem Kaufmannsstand in einem unmittelbaren Verkehr steht, so ist ihm die Kenntniß der allgemeinen Grundsätze jener Wissenschaft nicht unnütz, indem er dadurch bey seinem eigenen Verkaufsgeschäft ge— leitet werden kann; und er wird daher Vorlesungen — 61 nicht nut ur die Anfangsgründe der Handlungswissenschaft die voll⸗ nicht ohne Nutzen hören. Jab orikate 5 r Eigen⸗§. 48. 1 e Die Staatsverwaltungs oder Cammeralwissenschaft. . Wie über jedes bürgerliche Gewerbe überhaupt, Producte so auch insbesondere über die Landwirthschaft hat Verk se⸗ die Staatsgewalt nicht nur die Oberaufsicht, son⸗ vuth sich dern auch die Leitung, um das Rechtsspstem des zu ma. Staats aufrecht zu erhalten und immer fester zu Natur⸗ gründen. Dieser e giebt der Staatsverwal— er Ma⸗ tung ein Recht zu Verordnungen und Anstalten, ie beste welche aus Principien der Staatsverwaltungswis⸗ drfnise senschaft fließen, und welche den Landwirth in der Betreibung seines Gewerbes bald mehr bald weni— ger einschränken. Er kann sie aber nur dann rich— tig verstehen, wenn er mit den allgemeinen Grund— sätzen der Staatsverwaltung bekannt ist, und nur dadurch wird er über die Nothwendigkeit, Nützlich— keit oder auch Side solcher Anstalten und 1 Verordnungen belehrt. Das Studium jener Wi is⸗ 1 senschaft kann daher dem Landwirth in manchen Fäl— e len sehr nützlich werden. nit dem 8 Verkehr§. 49. zemeinen Das Rechnungs- und Archivwesen. „indem häft ge⸗ Beschreibungen, Berichte, Etatsausfertigun⸗ lesungen gen, Ertragsberechnungen, so wie auch die Besor— 62 gung des Archiv? und Registraturwesens, erfordern die Kenntniß der allgemeinen Grundsätze und Be— stimmungen über den Geschäftsstyl und über die Form und Einrichtung jener schriftlichen Arbeiten. Da diese sämmtlich bey der vernünftigen Verwaltung eines Landguts vorkommen müssen, so ist das Stu— dium jener allgemeinen Grundsätze sehr zu empfeh— len, um dasjenige verstehen zu können, was in der Hauptwissenschaft darüber in Hinsicht ihrer speciellen Anwendung gesagt wird. §. 50. Die reine Wirthschaftslehre. Diese Wissenschaft macht den Beschluß der sämmtlichen Hülfswissenschaften und den Uebergang zur Hauptwissenschaft; sie ist eigentlich das Genus von dieser, und diese die Species von ihr. Wir haben zwar Versuche, welche jenen Titel führen, aber sie sind eben so unvollständig und mangelhaft, als der Begriff schwankend und unbestimmt ist, welchen die Verfasser für ihre Arbeit entworfen hat— ten. Man sieht dieses am schnellsten daraus, weil sie in jene Versuche Kapitel von der Moral und von der Logik eingewebt haben, die durchaus in der Wirthschaftslehre keinen Platz finden können; denn was die Moral und die Logik für den Wirth zu sa— gen haben, das sagen sie durch sich selbst, nicht aber durch die Wirthschaftslehre. Der Grund jenes chu 10 „„ Geleb e Odkeg alen ve lt lugt kadurch v. casten, Ans self a Misens 18 det gen ir in iht aaa 16750 fla; 11 J ft des de 0 dar! A batzusele 5 J inn Aa 1 eh Ait 9 1 n ae. ma de ch der erfordern und Be⸗ uber die Arbeiten. rwaltung gas Stu⸗ empfeh- was in cht ihrer luß der bergang Genus r. Wir führen, agelhaft, mmt ist, fen hat⸗ s, weil und von s in der en; denn th zu sa⸗ icht aber nd jenes 63 Irrthums liegt in dem unrichtigen Begriff, wel— chen jene Gelehrte von dieser Wissenschaft haben; sie schwanken von den bestimmten Aufgaben für das Leben zur Aufgabe des Lebens überhaupt über, und eben dadurch verlieren sie die Grenzen der einzelnen Wissenschaften. Die Moral sagt uns, was wir aus uns selbst machen sollen; alle anderen prakti- schen Wissenschaften sagen uns, was und wie wir aus der gesammten Natur machen müssen, damit wir in ihr das werden können, was wir werden sollen; ihre Aufgaben haben mit jener allgemeinen Aufgabe des Kbens durchaus nichts zu schaffen. So ist die Aufgabe des Wirths, als solchen, nachhaltiger Gelderwerb oder die Realisirung des absoluten Ei— genthums in der Sinnenwelt durch ein bestimmtes Produciren; für diese Aufgabe hat die bestimmte Wirthschaftslehre die Begriffe und praktischen Re— geln aus dem Begriff des Gelderwerbs und aus der Natur des bestimmten Producirens zu entwickeln und darzustellen; aber sie hat durchaus nichts mit Bestimmungen und Grundsätzen der Moral zu thun, denn aus diesen lassen sich keine Regeln für ein Pro— duciren in der Sinnenwelt ableiten. Der Begriff oder die Aufgabe für die reine Wirthschaftslehre ist bestimmt folgender: sie muß die Entwicklung und Darstellung der praktischen Regeln enthalten, durch welche der höchste nachhaltige Gelderwerb oder das absolute Eigenthum durch Produeirungen in der Sinnenwelt realisirt werden kann. In Ihr müssen 64 die Verhältnisse nachgewiesen werden, welche jeder Gewerbsmann seinem Aufwand an Zeit, Raum und Kräften oder den verschiedenen Arten seiner Ge— werbscapitalien, als dem Aequivalent der erstern, zu geben hat, um zu ihrer höchsten Verzinsung oder zum höchsten Geldertrag zu gelangen; und es ist al— so in ihr von einem Produeiren überhaupt und nicht von bestimmten Producirungen die Rede, und eben dadurch ist sie das Genus für diejenigen Wissenschaf— ten, welche bestimmte Arten von Producirungen um Gelderwerb abzuhandeln haben; sie wird daher auch reine Wirthschaftslehre genannt, weil sie auf, kein bestimmtes sinnliches Object geht. . Nähere Bestimmung der Grenzen des Studiums der Hülfswissenschaften. Von den in den vorigen SS. aufgeführten Hülfswissenschaften beherrschen mehrere schon für sich eine so weite und ausgedehnte Sphäre, daß mehrere Menschenalter und mehr als menschliche Kräfte dazu erfordert würden, um sie alle mit glei— cher Energie und nach ihrem ganzen Inhalt kennen zu lernen. Es ist daher nothwendig, für das Stu— dium derselben solche Grenzen anzunehmen, welche der Hauptwissenschaft, deren Ausübung in der Sin— nenwelt man sich einst widmen will, weder zu ent— fernt liegen, noch ihrem Studium den Aufwand 1 gif A nde ihn hwend b Nüfe hlt schwer pitben zul in simmtli gland hat; sundleche N ischen Scho en, das 110 8 Agen in de endet Abm srschen 10 eee morn es iner ie e Mash Nan 105 0 ch U 1 hurt ic kl 1 eh At dige Kr , ud ey ei e! Inn kin nf ace; he jeder um und ler Ge⸗ tern, zu ig oder s ist al⸗ d nicht nd eben enschaf⸗ irungen d daher sie auf ns der ührten n für daß schliche uit glei⸗ kennen s Stu⸗ welche er Sin⸗ zu ent⸗ ufwand 63 von Zeit und Kräften rauben, welche zu Erwer— bung einer gründlichen und vollständigen Kenntniß derselben nothwendig sind. Schwierig ist es frey— lich immer, diese Grenzen ganz genau zu bestimmen, und doppelt schwer für die Wißbegierigen, sich inner⸗ halb derselben zu halten; besonders ist dies der Fall bey den sämmtlichen Naturwissenschaften. Ihr Gegenstand hat zu viel Interesse für den Menschen, die unendliche Mannigfaltigkeit von Formen mit zauberischen Schönheitsverhältnissen, der Ausdruck von Leben, das scheinbar freye harmonische Spiel der Aetionen in der ganzen organischen Schöpfung, das Ineinandergreifen ihres Wirkens und Seyns geben dem forschenden Menschen einen so reinen Ab⸗ druck seines innern Wesens, daß er nicht gern die— sen Spiegel und Maßstab seiner Unendlichkeit aus der Hand legt. Aber doch muß dieses geschehen, um der Veredlung willen, die in der physischen und moralischen Natur sein Werk seyn soll, und die nicht durch sich selbst und aus sich selbst entsteht, wie die Natur selbst, sondern die nur aus seinem eigenen Wirken und Weben hervorgeht; aber auch nur dann aus diesem Wirken und Weben hervorgeht, wenn er seine Kraft auf ein ganz bestimmtes Ziel richtet, und sie von dem leeren Anschauen des Un— endlichen in eine bestimmte Wirkungssphäre zurück⸗ zieht. Man kann für das Studium einer prakti⸗ schen Wissenschaft folgende Regel als allgemein gel⸗ tend annehmen: in den Hülfswissenschaften gehe E 66 man nicht über diejenigen allgemeinen Grundsätze und Bestimmungen hinaus, welche die Möglich— keit der Erkenntniß des Speciellen begründen; so bald man auf dieses zurückkommt, muß man sich vorzüglich auf die Kennenlernung derjenigen Spe— cies einschränken, welche die vollständige Verständ— lichkeit des Inhalts der Hauptwissenschaft bedingt. Wenn einzelne Lieblingsgegenstände uns weiter locken, so muß man dieser Neigung widerstehen, und die künftige Zeit abwarten, ob eine stille Muse uns denselben zuführen darf, um dann recht nach Geist— und Herzenslust mit ihnen umzugehen; das bürgerli— che Leben muß dieses Opfer fordern dürfen, weil es nur dadurch seinen Zweck erreichen kann. Eine zweyte allgemeine Regel für das Studium der Hüͤlfswissenschaften ist: sich den Inhalt derjenigen mit der meisten Anstrengung ins Gedächtniß zu prä— gen, welche in der nächsten und häusigsten Berüh— rung mit der Hauptwissenschaft stehen; welche es sind, kann derjenige am besten beurtheilen, welcher sein Gewerbe erst praktisch erlernt hat, ehe er es stu⸗ diren will. §. 32. Ueber das Studium der Hauptwissenschaft selbst. Die Landwirthschaftswissenschaft selbst enthält, wie schon oben gezeigt wurde, zwey Haupttheile, von denen der eine ein Inbegriff von Regeln und nag tt n! n Wil 6 en; 1 59 nf sich Az des me alsgeseßt e a, g f en, als e in lehre d. I dun 1 2 67 5 Bestimmungen ist, wie die n e Producte in der größten Ergiebigkeit und zweckmäs⸗ 5 sigsten Vollkommenheit erzogen und gewonnen wer— 10 den können; der andere ein Inbegriff von Grund— 3 8 sätzen und Regeln, wie jenes Erziehen und Gewin— mund⸗ nen zur sichersten Erreichung seines letzten End— . zwecks, des höchsten Achgültige Geldertrags, v otge⸗ nommen werden müsse, und wie dieser am bestimm⸗ 0 die testen und deutlichsten dargestellt werden könne. erung Mit dem Studium des ersten Theils muß hier aller⸗ Geis. dings der Anfang gemacht werden, und es wird cgerl⸗ vorausgesetzt, daß die Materien in demselben voll— eil es ständig aufgezählt und so systematisch geordnet Eine seyen, als es eine Erfahrungswissenschaft zur leich— a tern Uebersicht zuläßt. nigen e u pra⸗ 8 Nerüh⸗ 5 585 che es Von dem Inhalt des niedern Theils oder der niedern velcher Landwirthschaftswissenschaft. es stu⸗ Da wir nach meiner Ueberzeugung über die Landwirthschaft noch kein Werk haben, welches viel mehr als ein Compendium von Fragmenten genannt zu werden verdiente, die ihren Gegenstand weder er— ll. schöpft darstellen, noch ihn in einer solchen Ordnung aufführen, wie es die leichtere Uebersicht kund selbst nthält, die Reihefolge der landwirthschaftlichen Geschäfte nö— theile, thig macht: so glaube ich keine Sünde zu begehen, in und wenn ich hier den Plan zu einem solchen Werk ein⸗ E 2 68 rücke, durch dessen Ausführung sich ein geschickter praktischer Landwirth um seinen Gewerbstand ein unsterbliches Verdienst erwerben könnte. Er ver— dient hier auch noch um deßwillen eine Stelle, weil er, wie alles, was bisher über das Studium der Landwirthschaftswissenschaft gesagt wurde, den jun— gen Studirenden belehren kann, ob er das voll— ständig gelernt hat, was er bis an das Studium des höhern Theils, welchen er hier in die Hände 7 erhält, nothwendig lernen mußte. Plan zur niedern Landwirthschaftswissen⸗ schaft. I. Pflanzenbau. A) Erziehung der Pflanzen. 1) Untersuchung und Bestimmung des ihnen anzuweisenden Bodens, a) mit Rücksicht auf die Natur der Pflanzen, b) mit Rücksicht auf Clima und physikalische Beschaffenheit des Bodens. 2) Regeln für die Zubereitung des Bodens: a) Mechanische Zubereitung desselben: a) Bestimmung der dazu nöthigen Instru⸗ 69 hickter mente und der Art ihres Gebrauchs in d ein Hinsicht auf die Natur des Bodens r vet⸗ und der Pflanzen. „ weil 5 1 05 8) Bestimmung der verschiedenen Arten 7% der Zubereitung in derselben Hinsicht. s voll⸗ b) Chemische Zubereitung des Bodens: tudium 8 Hande 5 a) Bestimmung der Stoffe nach der Na— tur der Pflanzen und nach der Natur des Bodens. f 6) Zubereitung oder Gewinnung dieser ͤissen⸗ Stoffe. 7) Zeit und Quantität ihrer Mischung mit dem Boden, nach der Natur desselben und der der Pflanzen, wie auch nach der Natur der Stoffe selbst. ihnen) Bestimmung der zu dieser Mischung er⸗ forderlichen Instrumente und ihres Ge— 1 7 brauchs, nach der Natur der Pflanzen, 15 des Bodens und der Stoffe. kalische 5 1 5 3) Regeln für die Pflanzung der Gewächse: 9975 a) Bestimmung der verschiedenen Haupt— ens: pflanzungsmethoden: durch Saamen, Pflanzen und Sprossen. „ * Justru⸗ b) Bestimmung über die Qualität derselben. 7 e) Bestimmung über ihre Quantität auf 9 han 5 einer gegebenen Fläche nach der Natur* .) Gech derselben und nach der Natur der Pflan— zen. DM. 5 f 08 d) Bestimmung der verschiedenen Pflan— N ere 1 zungsgeschäfte: 0 a) Behandlung des Bodens zur Einsaat, 05 und unmittelbar nach der Einsaat mit N Hinsicht auf die Pflanzen, den Boden, 1 Zeit und Clima. 0 1 8) Bestimmung der dabey erforderlichen J J Instrumente und ihres Gebrauchs nach 170 — e— a d Ve denselben Rücksichten. 55 ser! 4) Regeln über die Beförderung ihres Wachs- 1 thums und Abwendung der Hindernisse , desselben? 9 00 a) In Hinsicht der Natur der Pflanzen, des 5 on f- 2 52 4 Bodens und Clima und ihrer äußern 90 N Feinde. ch b) Bestimmung der dazu nöthigen Instru— luer mente und Hüͤlfsmittel. 5 An 5) Bestimmung über die erlangte Reife und fg Vollkommenheit der Pflanzen, nach ihrer 05 Natur, ihrem Zweck und der Zeit ihrer. Einerndtung. a. 8 1—..—-—-———————e——— n at auf Natur Pflan⸗ Pflan- insaat, gat mit Boden, erlichen 05 nach Vachs⸗ dernisse en, des äußern Instru⸗ fe und h ihrer t ihrer 71 B) Gewinnung der Pflanzen. 1) Gewinnung von ihrem Standort. a) Bestimmung der verschiedenen Arten dieser Gewinnung in Hinsicht des Bodens, der Natur der Pflanzen und des Zwecks der— selben. N b) Bestimmung der hiezu nöthigen Instru⸗ mente und ihres Gebrauchs nach denselben Rücksichten. 2) Zubereitung derselben in den Gebäuden. a) Bestimmung der verschiedenen Arten die⸗ ser Zubereitung nach der Natur und dem Zbweck der Producte. b) Bestimmung der Instrumente und ihres Gebrauchs nach denselben Rücksichten. 0) Bestimmung über die Beschaffenheit der Gebäude zu diesen Verrichtungen. 3) Aufbewahrung der gewonnenen Producte. a) Verschiedene Arten derselben nach der Na⸗ tur der Producte und nach ihrem Zweck. b) Beschaffenheit der Aufbewahrungsorte und Aufbewahrungsgefäße nach denselben Rücksichten. A 8 II. Viehzucht. ) Erziehung der Thiere. 1) Regeln zur Leitung ihrer Fortpflanzung und Begattung nach der Natur der verschiedenen landwirthschaftlichen Thiere: a) Behandlung des männlichen Geschlechts zu diesem Zweck. b) Behandlung des weiblichen Geschlechts. 2) Regeln über die Aufziehung der jungen Thiere nach ihrer verschiedenen Natur und ihrem ver⸗ schiedenen Zweck: a) In Hinsicht der Nahrung. b) In Hinsicht des Stalles und ihrer Be— wegungen. 3) Regeln zur diätetischen Behandlung der er— wachsenen Thiere nach ihrer verschiedenen Natur und mit Rücksicht auf ihren verschie— denen Zweck: a) Ueber die Nahrungsmittel und Zuberei— tung derselben, nebst der Bestimmung und dem Gebrauch der dazu nöthigen Instrumente und Gefäße. b) Ueber die Beschaffenheit und Einrichtung FN 10000 A0 N J ger e lu. zung und schiedenen eschlechts schlechts. en Thiere rem ver⸗ hrer Be⸗ g der er⸗ chiedenen verschie⸗ Zuberei⸗ immung öthigen tichtung 73 ihres Aufenthaltsorts und die Behand— lung in demselben und desselben nach der ö Natur der Thiere und ihres Zwecks. B) Gewinnung der thierischen Producte. 1) Ueber die Behandlung der Thiere vor, wäh⸗ rend und nach der Abnehmung ihrer Producte, und über die Handgriffe und Instrumente zu dieser Gewinnung. 2) Ueber die Erhaltung und Aufbewahrung dieser Producte. 3) Regeln über die dem Landwirth erlaubte wei⸗ tere Zubereitung derselben für bestimmte Zwecke: 8 a) Arten dieser Zubereitung nach der beson— 1 dern Natur der Producte und ihrem Zwecke. b) Instrumente und Gefäße zu dieser Zu— bereitung nach denselben Rücksichten. Damit ist nach des Verfassers Ueberzeugung der ganze Inhalt und die Reihefolge desselben für die niedere Landwirthschaftswissenschaft erschöpft, welche die angemerkten verschiedenen Bestimmungen und Regeln in besondern Abschnitten, Kapiteln, Unterabtheilungen und S, vollständig und gründlich abzuhandeln hat. 74 8. 34. 100 an Ueber das Studium der höhern Landwirthschaftswisseuschaft. au nen; 77 i i ai de 7 0 de E Nach ihrem Begriff enthält sie die Bestim— 00 f f 2 2. 5 1 n 0 0 mungen und Grundsätze, wie der Landwirth durch säh, i g 8 2 5 14 5 2 a 1 0 seh das Erziehen und Gewinnen seiner Landwirthschafts⸗ ichn n he producte zum höchsten nachhaltigen Ertrag gelan— nunc, gen könne. Es ist also das Studium dieses zwey— benen we ten Theils ein Hauptvorwurf für den Landwirth, im. Ei dem er sich mit aller Anstrengung unterziehen muß; der elt ch und da es hier hauptsächlich Geschäfte mit der Fe⸗ rut der betrifft, so muß der Unterricht immer mit eignen 1 ne Ausarbeitungen über die einzelnen Gegenstände be— 6 e gleitet werden. Der Inhalt dieses Theils wird als den Zürn erster Versuch in diesem Werk abgehandelt, und da um th n noch keine Vorarbeit dafür vorhanden ist, so ist ziehen ft die Vollkommenheit desselben mehr zu wünschen als Man ird zu erwarten. nk nd V I N ic und cen Die Geschichte der Landwirthschaft. 0 uit a hg Für alles Wirken und Thun, wodurch eine fiahen, praktische Aufgabe in der Sinnenwelt realisirt wer— bc den soll, ist die Kenntniß desjenigen, wie seit Jahr⸗ I tausenden und Jahrhunderten gewirkt und gethan ie ist, sehr wichtig. Denn bey der genauen Ueber— sicht der allmählichen Entwicklung des heutigen Zustandes lassen sich durch Vergleichung und Be— sauschgkt. Bestin. durch schafts⸗ gelan⸗ s zwey⸗ dwirth, n muß; der Fe⸗ eignen ade be⸗ ird als ind da so ist hen als h eine t wer⸗ ah. gethan Ueber⸗ tigen d Be⸗ 1 g. 19 ziehungen Hauptmomente entdecken, die zu ganz vorzüglichen Litungspuncten neuer Unternehmungen dienen können; und es erhellt überhaupt die Ge— schichte jedes Gewerbes ungemein die vielfachen Rücksichten, welche für die glückliche Betreibung desselben zu nehmen sind, und die Berührungs⸗ puncte desselben mit andern Dingen, welche entwe— der einen vortheilhaften oder nachtheiligen Einfluß äußern. Eine solche Geschichte der Landwirthschaft, weder eine allgemeine, noch eine specielle einzelner Länder und Provinzen, ist bis jetzt noch nicht bear⸗ beitet, und ist auch sehr schwer und nur unvollstön⸗ dig zu bearbeiten, weil die wenigsten Landwirthe in ältern Zeiten lesen und noch weniger schreiben konnten; es müßte also eine Geschichte aus den Schriftstellern jedes Zeitalters ausgehoben werden, und deren ihre Beschreibungen erforderten dier streng— ste Kritik und Vergleichung, weil sich in jene nur gar zu oft eigene, bisher noch unausgeführte Ent— würfe und Grundsätze einschleichen. Die Geschich⸗ te selbst dürfte nicht nur eine Geschichte der land— wirthschaftlichen Erziehungs-und Gewinnungs— kunst enthalten, sondern müßte auch eine Geschich— te des landwirthschaftlichen Gewerbes als solchen seyn, und also auch eine Geschichte der Entwicklung der Hauptlandwirthschaftssysteme darstellen. 76 Hen 6 Die Landwirthschaftsliteratur-Geschichte. Außer der Geschichte der Landwirthschaft ver— dient auch die Geschichte ihrer wissenschaftlichen Be— arbeitung ein aufmerksames Studium. Sie macht uns nicht nur mit den landwirthschaftlichen Schrif— ten und dem Hauptinhalt derselben bekannt, son— dern sie stellt auch die in verschiedenen Hauptepochen herrschende Tendenz dar, in welcher die Schriftstel— ler derselben an der Aufklärung dieser Wissenschaft arbeiteten. Diese Darstellung wirft dann wieder ein helleres Leicht auf die Geschichte der Landwirth— schaft selbst, inwiefern nehmlich die wissenschaftli— chen Untersuchungen auf die weitere Cultur der Aus— übung zurückwirkten; und fürsdie weitere Bearbei— tung der Wissenschaft giebt sie uns Winke, durch die Aufzeigung der noch vorhandenen Lücken, und einen Leitfaden, durch die Darstellung der Untersu— chungsmethoden, mittelst welcher die vorzüglichsten Schriftsteller am glücklichsten für dieses Fach gear— beitet haben. Bis jetzt fehlt es uns an einem sol— chen historischen Werk noch gänzlich, ob wir gleich mehrere landwirthschaftliche Litteratur-Catalogen haben, welche dem Lesbegierigen mit den Titel und Inhalt landwirthschästlicher Schriften bekannt machen. 9 f ung d N N enden 1 1 Wendun Wfa haft ver⸗ chen Be⸗ ie macht Schrif⸗ t, son⸗ tepochen hriftstel⸗ sushas wieder dwirth⸗ schaftli⸗ er Aus⸗ earbei⸗ „durch n, und Intersu⸗ lichsten h gear⸗ em sol⸗ r gleich talogen Titel bekannt 72 F. 57. Ueber die Fortsetzung des Studiums a) durch Lectüre; Das Studium muß nie aufhören. Wer bey dem stehen bleibt, was er in der Zeit seiner Lernjahre von andern gehört und gesehen hat, der kommt hin— ter sein Zeitalter zurück, und wird weniger wie der gemeinste Geh ülfe in seinem Gewerbe, der wenig— stens immer auf Handgriffe speculirt, durch die er sich die Arbeit schneller, leichter und beguemer ma— chen kann. Für die Fortsetzung des Studiums giebt es einen dreyfachen Weg: Lectüre, Reisen und eigene Versuche. Auf dem erstern werden wir, mit den Fortschritten bekannt, welche theils in der Cul— tur der Wissenschaft, theils in ihrer Ausübung ge— macht werden, sie führt uns den Untersuchungen der bessern Köpfe nach, erweitert unsern eigenen Ge— sichtskreis, und leitet unsere Speculation auf be— stimmte Gegenstände und auf ein bestimmtes Ver— fahren. Bey der ungeheuren Menge ländwirth— schaftlicher Schriften ist aber eine kluge Auswahl der Lectüre sehr nöthig. Sie kann durch die öffentli— chen Recensionen, aber nicht durch das Lob, welche diese enthalten, sondern nur durch die kritische Dar— stellung ihres Inhalts geleitet werden; und wer überall mit Mutzen lesen will, der muß nicht lesen, um blos auswendig zu lernen, sondern um sich durch Lesen zu einem bestimmten Nachdenken über be— stimmte Gegenstände erwecken zu lassen. 78 5. 58. 5) durch Reisen; Unter Reisen verstehe ich hier keine Durchflüge, sondern ein aufmerksames, sorgfältiges Beobachten näherer oder entfernterer Wirthschaftsmethoden, ihrer Einrichtung sowohl im Ganzen, als auch der Behandlung einzelner Wirthschaftstheile. Es ist das Studium durch Reisen gewiß eines der ange— nehmsten und zugleich fruchtbarsten, weil es immer durch unmittelbare Ansicht die klarsten Begriffe er— zeugt. Aber ich möchte doch fast behaupten: es giebt ein eigenes Reisegenie. Nicht jeder hat die lebhafte Einbildungskraft, die geordnete Ideen— verbindung, welche ihn das Aehnliche und Unähnli— che zwischen dem Bekannten und Neuen schnell über— sehen lassen, und ihm die Hauptmomente desselben klar vor die Seele legen. Es gehört hiezu ein sehr feines Vergleichungsgefühl, was durch gewisse Häuptformen und Hauptregeln, welche dem Rei— fenden, wie dem Naturforscher, schon vorher in der Seele liegen, zur leisesten Reizbarkeit gestimmt ist. Ueberall aber muß man es sich beym Reisen zum Gesetze machen, nicht blos ein neues Verfahren zu beaugenscheinigen, sondern auch stets den Grund erforschen, warum es hier so gemacht wird, und gemacht werden kann, wie es geschieht. Dies wird am besten gegen eine unglückliche Nachahmungs⸗ sucht sichern. Jen del en und! d fe von geen l 0b u! e gende Aten wehe dum dur 1 fag de dapze 1 druch; dhe deerefechn dl then fur nach, se n nes (huscht n Atedhar gehn l f Moc a, Je! f Nn W t uu agg 5 er;! 4 gi che 0 lee urchflge, kobachten nethoden, auch der Es ist der ange⸗ s immer griffe er⸗ ten: es hat die Ideen⸗ Unähnli⸗ nell über⸗ desselben ein sehr gewisse em Rei⸗ er in der nmt ist. sen zum ihten zu Grund rd, und Dies ymungs⸗ §. 39. c) durch eigene Versuche. Wenn Lectüre und Reisen uns den Unter⸗ suchungen und Entdeckungen anderer nahebringen, und uns so von ihrer Müh und Arbeit die Früchte mit genießen lassen: so sind eigene Versuche dasje— nige, was uns in den Stand setzen kann, ihnen durch unsere gefundenen Resultate mit unserm Thun und Wirken wieder nützlich zu seyn. Es ist daher das Studium durch eigene Versuche für den Landwirth eine der wichtigsten Pflichten. Ihre Erfüllung bringt die doppelte Frucht, daß 1) die Resultate eines Versüchs zum Prüfstein der Aussagen dienen, welche die reflectirende und speeulative Vernunft von den als nothwendig erkannten Wirkungsweisen der Natur macht, sie bestätigen, ob jene Aussagen wirk— lich ein reines Vernunftproduet sind; 2) daß sie die Menschheit in der Realisirung ihrer Aufgaben unmittelbar weiter bringen, weil sie die Specula— tion in das Feld der Erfahrung herabziehen, und so zur wirklichen Behandlungsregel der Natur um— schaffen. Man macht häufig den Einwurf, daß Versuche, wegen des großen Nisico, was mit ihnen verknüpft ist, nur von reichen Landwirthen unter— nommen werden dürften, weil die ärmeren sich da— bey einer zu großen Gefahr aussetzten; und für ge— wisse Versuche ist diese Einschränkung allerdings richtig. Allein ich glaube annehmen zu dürfen, 98 daß der Landwirth jede seiner täglichen Unterneh—⸗ mungen, welche auf Pflanzenbau und Viehzucht gehen, zu einem Versuch machen könnte und müßte, und daß also auch der ärmste hiezu Gelegenheit hätte. Denn unter Versuchen kann nicht blos ein Ausgehen nach neuen Entdeckungen verstanden wer— den, die uns auf etwas führten, was wir bisher noch gar nie gekannt haben, sondern auch um der nähern Bestimmung des alten schon Bekannten wil— len müssen Versuche gemacht und beständig fortge— setzt werden. Es ist im Allgemeinen noch wenig Zu— verlässigkeit in dem ganzen Pflanzenbau und in der Viehzucht, wenn gleich dem Landwirth weit am öf— tersten seine Unternehmungen glücklich gelingen, und ihm reichliche Erndten liefern. Denn eben dadurch, daß er den Erfolg seiner Arbeiten glücklich oder unglücklich nennen muß, giebt er selbst zu ver— stehen, daß jederzeit selbst bey seinen alltäglichsten Operationen und Productionen noch gar viel un— bekanntes mit einwirkt, was er weder seiner Na— tur noch seiner Wirkungsweise nach kennt, und worüber er nur durch einzelne unzusammenhängende Erfahrungen belehrt ist. Allein dabey soll es nicht stehen bleiben, er soll nach einem zuverlässigen Wis⸗ sen handeln, er soll diese Erfahrungen, die ihn bis— her leiteten, durch ein Handeln nach bestimmten Begriffen und Grundsätzen, zu einem vollständigen und genauen Wissen erheben; dazu aber dienen eben die Versuche, wenn man unter ihnen das versteht, 1 fd ob se Vazügl ache untet 1 an es ist! i, was h. 200 „* 1 s0 in den unte Erahte J ge ober . be daher elle 6 haasahen an, en ugkerrie , nene a enn u fle Acc hey king a aa ane 0 ich c dem fl IJ lhnen bor Intent. Vichzucht id müßte, legenhit blos ein den wer⸗ ir bisher um der ten wil⸗ g forkge⸗ nig Zu⸗ in der am of⸗ elingen, in eben lücklich zu ver⸗ glichsten viel un⸗ ser Na⸗ t, und ingende s nicht n Wis⸗ n bis⸗ immten ändigen en eben versteht, 81 was sie eigentlich seyn müssen. Ein Versuch ist nehmlich eine Frage an die Natur, ob sie das wirk— lich producire, was wir nach ihren erkannten Kräf— ten und den Wirkungsgesetzen derselben von ihr aus— sagen, und ob sie es so produeire, wie wir es aussa— gen. Vorzüglich das letztere kann der Arme wie der Reiche untersuchen, denn dabey ist kein Risico, sondern es ist blos eine genaue Reflexion auf das nöthig, was vielleicht schon hundert und tausend— mal so in den Tag hinein geschehen ist, weil es die bekannte Erfahrung so haben wollte. Aber als eine Frage hat daher auch jeder Versuch die Eigenschaf— ten derselben anzunehmen. Denn es kann keine bestimmte Antwort auf eine Frage erfolgen, wenn nicht 1) die Frage selbst ganz genau bestimmt ist; jeder Versuch setzt voraus, daß man sich erst genau von dem unterrichte, was man eigentlich untersu— chen will, man muß den Inhalt des Versuchs ge— nau und vollständig wissen, muß ihn von allen andern zu isoliren wissen, damit nichts Unbe— kanntes bey seiner Anstellung Einfluß haben kann; 2) kann auf eine Frage keine Antwort erfolgen, wenn nicht in dem Antwortenden die nothwendigen Bedingungen vorhanden sind, welche überhaupt seine Fähigkeit zu dieser Antwort begründen. Es muß also vor jedem Versuch vorher die Natur un— tersucht werden, ob in ihr auch die Kräfte vorhan— den sind, von deren Wirkungsweise man das be— fragte Product erwartet, und ob diese Kräfte nicht 5 82 durch andere in ihrem Wirken aufgehoben oder be— schränkt sind. Diese beyden allgemeinen Bedin— gungen eines Versuchs sind es eben, worin sich der wichtigste Einfluß ee theoretischen Wissenschaf⸗ ten auf das praktische Handeln äußert. Denn nur nach ihren Grundsätzen und Begriffen läßt sich der Inhalt eines Versuchs genau bestimmen, nur durch ihre Anleitung läßt sich die Isolation der befragten Kräfte bewerkstelligen, und die Natur selbst über das Vorhandenseyn dieser Kräfte untersuchen; eben darin unterscheidet sich auch jeder Versuch von einem blinden Probiren, welches zwar wohl zu einer grundlosen Erfahrung verhelfen, aber niemals der h haft in der Berichtigung und Bestätigung hrer e und Vorschriften nützlich seyn Wim Es setzt jeder vernünftige Versuch die Kennt⸗ niß der Bedingungen voraus, unter denen sein Ob— jeet zu Stande kommen kann; aber auch, was bey 15 0 Versuch sehr wichtig ist— die Kenntniß al— les dessen, was während der Operation die Wir— bsw selbst ändern kann; also die Kenntniß der Berützrungspuncte, in welchen andere außer der Sphäre des Versuchs gelegene Kräfte auf dieselbe Einfluß haben können, und was dieser Einfluß im Confluet mit den absichtlich in? Wirkung gesetz⸗ ten Kräften für ein Product hervorbringen müsse. Denn dem Landwirth gelingt es nicht so leicht, sei— ne Versuchssphäre so genau zu isoliren, wie dies der Physiker in seinem Cabinet thun kann; daher muß a l fas f uur lage. lung de ante 1 dus be Ig ales det vun 1 i iht f nan nie f Pobute sigcbung en Faak etwa an lagen flachung! ing de urch n Whhel! 4 10 Fer ir; Aer A 1 gt 17 i oder ber en Bidin⸗ in sich der issenschaf— Denn nur t sich der nur durch befragten elbst über en; eben on einem zu einer mals der tätgung lich seyn ie Kennt⸗ sein Ob⸗ was bey ntniß al⸗ die Wir⸗ Kenntniß re außer ate auf Einfluß ig gesetz⸗ on müͤsse. icht, sei⸗ e dies der aher muß 83 er auf dasjenige genau Rücksicht nehmen, was während seines Versuchs um und neben ihm in der Natur vorgeht. Das Versuchen selbst ist dann die Herstellung der Bedingungen, unter denen diejeni— ge bestimmte Wirkungsweise beginnen kann, von der wir das befragte Product erwarten, und die Ab— haltung alles desjenigen, was diese Wirkungsweise stört oder verändert. Für die Beobachtung der Na⸗ tur in ihrer Operation gilt die allgemeine Regel, daß man während derselben ganz von dem gewünsch— ten Product abstrahirt, und daß man mit völliger Hingebung an das Verfahren der Natur ruhig das Resultat erwarte, was während des Zusehens vor unsern Augen entsteht; denn nur dadurch wird die Beobachtung unpartheyisch, und so genau, als zu Bestätigung der Wahrheit nöthig ist. Hätten un⸗ sere Landwirthe schon von langen Jahren her sich zum Beyspiel in dem Moment, da sie ein Korn in ihren Acker streuen, jedesmal einen bestimmten Ent⸗ wurf gemacht, was sie nach der augenblicklichen Beschaffenheit dieses Ackers in dem Wachsthum der Pflanze an ihm versuchen und beobachten wol— len, und hätten sie also dieses Säen zu einem wirk— lichen Versuch gemacht, wir müßten ohne Zweifel in dem landwirthschaftlichen Gewerbe und in der Land— wirthschaftswissenschaft schon weiter seyn, als wir wirklich sind. Aber ein solcher wissenschaftlicher Entwurf eines Versuchs setzt auch weit mehr wissen— J 2 84 schaftliche Kenntnisse voraus, als unsere meisten Land⸗ wirthe bis jetzt noch haben. §. 60. Darstellung eines Studienplans für den Landwirth. Es mag vielleicht manchem nicht unangenehm seyn, zur Leitung seines Studiums oder des Stu— diums anderer einen Studienplan zu erhalten, wel— chen er als Leitfaden gebrauchen kann. Ich habe daher in der Tabelle I. einen anfügen wollen, der zugleich als Bild für dieses ganze Kapitel dienen kann. Er enthält die Ordnung, in welcher das ganze Studium des Landwirths nach meiner Ueber- zeugung vorgenommen werden muß; und um der Vollständigkeit willen habe ich zugleich auch auf die Bildung des Menschen während der Zeit der Lern- jahre Rücksicht genommen. Diese Zeit setze ich vom 16ten bis zum 22sten Jahr fest. N und Natut echt. 2—— 5 Jomne. 40 5 ae. Studien Plan für einen Landwirth auf einen Zeitraum von 6 Jahren, nehmlich vom töten bis zum 22sten Jahr. Praktische Erlernung der Landwirthschaft. Akademischer Cursus von drey Jahren. * ehe Hof- und Scheune-Ar— beiten. Zeichnung und Beschreibung der dabei vor⸗ kommenden Ge— räthschaften. Aufzeichnung der von den Ar⸗ beitern angege— benen Grunde 2* Jahr. Feldarbeiten. Zeichnung und Beschreibung der dazu erfor— derlichen Ge— räthschaften. Aufzeichnung der von den Ar⸗ beitern angege— benen Gründe ihres Ge⸗ brauchs und 3. Jahr. 8 Geschäftsdi— rection. Aufzeichnung der vorkommen—⸗ den Geschäfte in ihrer Reyh⸗ folge, nebst Beyfügung der Grunde für die bestimmte Art der Ge— schäfte und für die bestimmte des Gebrauchs der Art dessel— Reyhfolge. derselben und ben. der Art des Gebrauchs. 5 3 Während dieser ganzen Lehrzeit muß die Wie— derholung und, so weit es die Zeit erlaubt, die Fortsetzung der vorher erlernten Wissen⸗ schaften und schönen Künste nicht vernachläs— sigt werden, dergleichen sind: Die Sprachen: Englisch. Staatengeschichte. Geographie. Reine Mathematik. Deutsche Stylübungen. Zeichnen, w Lateinisch, Französisch, Wissenschaften für die Bildung des Menschen. Hülfswissenschaften. Landwirthschaftswissen— schaft. Istes halbe Jahr. ztes halbe Jahr. gtes halbe Jahr. Ates halbe Jahr. Ites halbe Jahr. ötes halbe Jahr. Wissenschaftslehre od. Moral und Natur- Philosophie der Na—⸗ Aesthetik. Politik. Allgemeine Literatur—⸗ transcendentaler recht. tür. Anthropologie. Allgemeine Encyclo⸗ geschichte. Idealismus. Philosophische Men⸗ pädie. 5 schengeschichte. Allgemeine Naturge— Zoonomie. Praktische Geome- Institutionen des po—⸗. schichte, Naturge— trie. sitiven Rechts. schichte der landwirth⸗ Physiologie der schaftlichen Thiere. Pflanzen. Allgemeine Mechanik, Technologie. Hydrostatik, Aero⸗. Vorlesungen über Allgemeine Botanik, Physik. statik, dieselben in] Handlungswissen⸗ den Geschäftsstyl, Naturgeschichte der Beziehung auf die schaft. das Rechnungs-Ar⸗ landwirthschaftlichen Vieharzneykunde. technische Landwirth⸗ i chiv und Registratur, Forstwissenschaft. Pflanzen. schaft. Cameral- Wissen⸗ Wesen, mit Uebun— schaften. gen begleitet. Mineralogie, land— wirthschaftliche Mi— neralogie. Chemie, landwirth⸗ schaftliche Chemie. Civil Baukunst, Wasser- und Sand— schollen Baukunst, in landwirthschaftli⸗ cher Rücksicht. Statistik. Reine Oeconomie-⸗ Wissenschaft. Der technische oder niedere Theil der Landwirthschafts⸗ Wissenschaft. Höhere Landwirth— schaftswissenschaft. Geschichte der Land— wirthschaft. Landwirthschafts-Li⸗ teraturgeschichte. 85 Drittes Kapitel. Grundsätze des Landwirthschaftsrechts. §. 61. 1 50 ichtspunct, in welchem das Landwirthschaftsrecht hier abgehandelt wird. Daß die menschliche Freyheit in der Sinnenwelt ohne ein genau bestimmtes und streng gehaltenes Rechtssystem gar nicht bestehen könne, ist in einem §. der Einleitung nachgewiesen; die weitere Ausfüh— rung und Ableitung der Gründe gehört in die Phi— losophie der Rechte. Jenes System enthält also die vollständigen Bestimmungen 1) über die Er— werbart einer Sphäre für die freye Wirksamkeit in der Sinnenwelt; 2) über die Grenzen derselben und die Art und Weise ihrer Ausübung in Beziehung auf die Sphären anderer; 3) über ihr Verhältniß zur Staatsgewalt, als derjenigen Rechtsanstalt, in welcher die Realisirung und Erhaltung des ganzen Rechtssystems gegründet ist. Der Inbegriff dieser gesammten Bestimmungen macht die Rechtswissen⸗ schaft selbst aus. 86 Diese muß daher über jedes bürgerliche Gewerb, welches nichts anders als eine bestimmte Sphäre und Art von Wirksamkeit des dasselbe betreibenden Standes ausmacht, genaue und vollständige Be— stimmungen nach den vorhin angegebenen Rücksich— ten enthalten; nehmlich über die Erwerbart des Ge— werbes, über die einzelnen Rechte desselben, undüber sein Verhältniß zur Staatsgewalt. Es ist noth— wendig, diese Bestimmungen, in so fern sie auf die Gründung des Gewerbes und auf das ganze Ver— fahren in demselben einen entschiedenen Einfluß ha— ben, in diejenige Wissenschaft aufzunehmen, welche die nothwendigen Bedingungen darzustellen hat, un— ter denen die Aufgabe jenes Gewerbes in der Sin— nenwelt gelößt und ausgeführt werden kann, und zwar insbesondere in denjenigen Theil der Wissen— schaft, welcher ausschließend die Realisirung des Zweckbegriffs der Gewerbaufgabe abhandelt. Also nicht in so fern durch diese Rechtsbestimmungen die menschliche Freyheit in der Sinnenwelt Realität erhalten muß— von diesem Gesichtspunet aus sind sie der Gegenstand der Rechtswissenschaft selbst— sondern nur in so fern sie auf die Erwerbart der Sphäre eines Gewerbes und auf die bestimmten Grenzen der freyen Wirksamkeit in demselben, also auf ein nach ihnen modifieirtes Verfahren in dem Bewerbe selbst Einfluß haben, müssen sie in der Gewerbwwissenschaft, und zwar in dem höhern Thei⸗ le derselben, einen eigenen Platz einnehmen. Der N. anner mte Jaichune thun eat an 7* 10 Obe N ihr 00 1 1 A beg, 10 rden Betzel, Sphäre ibenden ze Be⸗ ücksich⸗ es Ge⸗ düber noth⸗ auf die ze Ver⸗ uß ha⸗ welche at, un⸗ r Sin⸗ n, und Wissen⸗ ing des Also igen die Realität us sind lbst— art der mmten „ also in dem in der n Thei⸗ Der 87 Inbegriff derselben heißt dann das Recht dieses Ge⸗ werbes. F. 62. Begriff des Landwirthschaftsrechts. Da Recht überhaupt die Möglichkeit eines bestimmten freyen Wirkens in der Sinnenwelt, in Beziehung auf die dadurch aufgehobene freye Wirk- samkeit anderer auf dasselbe Objeet oder auf dieselbe Art und Weise, bedeutet, so ist der am Schluß des vorigen§. gemachte Gebrauch von dem Worte Recht eigentlich mehr Sprachgebrauch, als daß dadurch ein bestimmter Begriff bezeichnet würde Inzwischen wenn gleich in einem Gewerbrecht nicht Rechte selbst, sondern nur Bestimmungen über die Rechte desselben vorkommen, so kann dennoch mit jenem Sprachgebrauch dieser bestimmte Begriff willkührlich verbunden werden, und wir konnen ihn also ohne Tadel beybehalten, weil am Worte nichts liegt, wenn man nur über seinen Begriff ei— nig werden kann. Das Landwirthschaftsrecht enthält also die Rechtsbestimmungen über die verschiedenen rechtli— chen Erwerbarten des landwirthschaftlichen Gewer— bes, über die mögliche freye Wirksamkeit in dem⸗ selben, über die Einschränkung dieser freyen Wirk⸗ 88 samkeit durch die Rechte anderer und durch die Rech- te der Staatsgewalt, und über die rechtliche Un— terhaltung der verschiedenen Gewerbrechte. Alle die allgemeinen Rechtsbegriffe, ohne welche die fol— gende Darstellung nicht verstanden werden kann, werden aus den Institutionen des gesammten positi— ven Rechts als bekannt vorausgesetzt, und nur diejenigen pon ihnen ausgehoben, welche in der un— mittelbarsten Verbindung mit dieser Abhandlung stehen. * F oeh ien. Rechtsbestimmungen über die verschiedenen rechtlichen Erwerbarten des Landwirth— schaftsgewerbes. 8. 63. Ueber die rechtliche Erwerbung überhaupt. Ehe die bestimmten Arten von Rechtshand— lungen aufgezählt und dargestellt werden, wodurch eine Landwirthschaft erworben wird, ist nothwen⸗ 1 4 enstan Adige dr it Each fit machen I n Fäschießn ah ine uach nac then 1 kt gen gh dhe 89 diegleh⸗ dig, bier das charakteristische Kennzeichen anzugeben, ytliche Un welches die Handlung des rechtlichen Erwerbens te. Ale überhaupt und das einer Landwirthschaft insbeson— he die ful dere bestimmt. den kann, ten posti⸗ Erwerben überhaupt heißt eine Sache zum und nur Gegenstand unserer möglichen freyen Wirksamkeit in der un⸗ auf dieselbe machen. bhandlung 6 a ä Der Rechtsbegriff von Erwerben ist: sich eine Sache zum Gegenstand seiner freyen Wirksam— 8 keit machen, mit der Absicht, sich in der bestimmten N Art von freyer Wirksamkeit ein bestimmtes und ausschließendes Recht darauf zuzuschreiben. Nach diesem Begriff ist die Erwerbung einer Landwirthschaft als eine Handlung zu bestimmen, f durch welche wir uns das Recht zuschreiben können, chiedenen auf einen bestimmten Theil der Sinnenwelt diejeni— wirth⸗ ge Art von freyer Wirksamkeit ausschließend aus zuüben, in deren Inbegriff die Aufgabe des Land— wirthschaftsgewerbes realisirt werden kann. 6 §. 64. pt. Rechtsbegriff von einem Landgut. gashord⸗„VVV wodutch Unter allen civilisirten Völkern ist der Theil nothwen⸗ der Sinnenwelt, welchen sie bewohnen, zum Be— 90 huf der Realisirung der Aufgabe des landwirth— schaftlichen Gewerbes in bestimmte kleinere Sphää— ren abgetheilt, die theils eine größere, theils eine geringere Ausdehnung haben. Innerhalb dieser Grundstücke ist den jedesmaligen Besitzern dersel— ben das Recht zugeschrieben: durch Erziehung und Gewinnung zweckmäßiger organischer Naturproduc— te sich den höchsten nachhaltigen e zu er⸗ werben; und das Grundstück selbst, mit welchem dieses Recht verbunden ist, wird durch eben dieses Nec sspftem als ein Landgut bestimmt. Diese stimmung also zu Erziehung und Gewinnung b Naturproducte um des höchsten nach— haltigen Gelderwerbs willen macht den eigentlichen Rechtsbegriff eines Grundstücks als Landgut aus, und ist der bezeichnende Charakter eines solchen. Jede andere Benutzung eines Grundstücks, und selbst wenn es zu Erziehung und Gewinnung organischer Naturproducte bestimmt ist, aber um eines andern Zwecks als um des Gelderwerbs willen, ist eben dadurch kein Landgut im strengen Sinn, wenn es auch nach andern Rücksichten im positiven Rechte selbst so genannt wird. Zwey Beyspiele werden dies deutlicher machen: ein Lustgarten, botanischer Garten, akademische ökonomische Gärten sind Grundstücke, auf welchen Pflanzen und Bäume verschiedener Art erzogen und gewonnen werden, aber sie sind keine Landgüter, weil dies Erziehen und Erndten in ihnen nicht unmittelbar um des Geld⸗ 1s ll 00 ak fin! 1 A bmigf TLClater I Ety iht um chen, u uh l au b. U 1 fache 1 l un andkirth⸗ re Spha⸗ geils eine lb dieser n dersel⸗ ung und ürproduc⸗ ag zu er⸗ welchem hen dieses Diese winnung en nach⸗ entlichen zut aus, solchen. ind selbst ganischer s andern ist eben wenn es Rechte werden tanischer en sind Bäume werden, hen und es Geld⸗ 91 erwerbs willen geschieht. Eben so ist eine Waldung oder ein Forst ein Grundstück, auf welchem Forst— bäume erzogen und gewonnen werden; aber so wie die Forstwirthschaft wegen ihrer eigenthümlichen Natur kein Object eines Privatgewerbes seyn kann, oder wenigstens nicht seyn sollte, sondern ein Object der Staatsverwaltung bleiben müßte, so kann oder soll die Erziehung und Gewinnung der Forstgewäch— se nicht unmittelbar um des Gelderwerbs willen ge— schehen, und sie sind daher weder Gegenstand der Landwirthschast zwissenschaft, noch haben die Grund⸗ stücke, auf welchen es geschieht, den Charakter eines Kandguts. Der Forstmann ist ein Glied der Staatsverwaltung, sein ganzes Verfahren wird durch die Aufgabe und durch die Principien der Staatsverwaltungswissenschaft geleitet; und wenn gleich das Forstwesen aus ganz vernünftigen Grün— den zu einem Staatsgewerbe gemacht ist, so ist doch für ein solches Gewerbe der nachhaltige Geldertrag nicht der einzige und letzte Zweck, sondern vielmehr die Befriedigung der Holzbedürfnisse sämmtlicher Staatsbürger; dieser macht die Forstwirthschaft zu einer ganz eigenen Wissenschaft, die nicht in das Gebiet der Landwirthschaftswissenschaft gehört. Bey der Landwirthschaft als dem Gewerbe eines Privatmanns ist der höchste nachhaltige Geldertrag der einzige und letzte Zweck seines Erziehens und Gewinnens, und dieser muß daher immer solche Producte wählen, welche den höchsten Geldertrag 92 einbringen; der Forstmann aber darf bey seinem Er— ziehen und Gewinnen darauf nicht zunächst Rück— sicht nehmen, denn die Staatsgewalt hat das Recht, den Preis der Holzproducte selbst festzuse— tzen, und also in dieser Hinsicht nicht zunächst auf die Gewerbaufgabe Rücksicht zu nehmen. §S. 68. Von den verschiedenen rechtlichen Erwerbarten des Besi— tzes eines Landguts überhaupt. Das Recht, das landwirthschaftliche Gewer- be zu betreiben, ist, wie wir vorhin gehört haben, an den Besitz eines Landguts gebunden; die Er— werbung des Rechts erfolgt also nur mit und durch die Erwerbung des Besitzes. Ueber die Art und Weise, zu diesem Besitze zu gelangen, hat das Rechts- system genaue Bestimmungen aufgestellt, und selbst den ganz bestimmten Arten derselben ganz eigen— thümliche Rechte zugeschrieben, welche dadurch mit einem solchen Besitze verbunden sind. Man nennt die bestimmte Handlung, durch welche man das Recht zum Besitze erhält, den titulus acquisi— tionis, und diejenige Handlung, durch welche man zum wirklichen physischen Besitze einer Sache kommt, den modus acquirendi, beyde zusammen machen die bestimmte Erwerbart einer Sache, acgquilitio rei, aus. Bey verschiedenen rechtlichen Erwerbar— ten sind, wie wir in der Folge hören werden, ritulus 0 molle 0 dla el Ns el e Hal 1 Euncht cn h glg I Sach sih ooch h Acne dh 0 Nh N 4 n 0 e ö U d00 0 1 93 sinen be. und modus aequirendi in, einer und derselben chst Rück. Handlung vereinigt. In Hinsicht der Erwerbung hat das des Besitzes eines Landguts giebt es nun folgende ö t festzus⸗ rechtliche Haupterwerbarten: nͤchst auf I) Einnehmung, occupatio. II) Kauf, emtio, venditio. de det III) Tausch, permutatio. Gael. IV) Schenkung, donatio. rt haben, V) Pachtung, locatio, conductio. die Er⸗. nd durch VI) Bevollmächtigung, mandatum. Art und f sglechts. VII) Verleihung, gommodatum. und fes VIII) Erbschaft, hereditas. nz eigen⸗ dadurch II) Vermächtniß, legatum. Man 155 sche man Y Belehnung, infeudatio. acquil⸗ xy Verjährung, praeseriptio. che man K e kommt, i f machen Diese verschiedenen Erwerbarten werden in qqultto den folgenden§§. einzeln mit den davon abhängen⸗ rbär⸗ den besondern Rechten und Verbindlichkeiten er— litulüs klärt und dargestellt. * 24 * 5 5. N 66. Won der Erwerbung eines Landguts durch Einnehmung. Die Einnehmung oder Besitznehmung ist die Ergreifung einer körperlichen herrenlosen Sache, mit dem Entschluß, vieselbe als Eigenthum zu gebrau— chen. In Hinsicht auf unsern Gegenstand ist also die Erwerbung eines Landguts durch Einnehmung die körperliche Zueignung eines Grundstücks mit dem Entschluß, dasselbe als Eigenthum, und zwar zu Betreibung der Landwirthschaft auf dem- selben, zu gebrauchen. In unsern civilisirten Staaten findet diese Exwerhart selten statt, weil selten ein Grundstück ganz herrenlos ist; und wenn sich daher Gelegen— heit dazu findet, so setzt sie gewohnlich die auch sehr selten vorkommende freywillige Rechtsverlassung (derelictio) eines Grundstäcks voraus. Diese ist eine Handlung, wodurch der erste Besitzer zu erken— nen giebt, daß er ein Grundstück nicht mehr als das seinige anseßen wolle. Es wird eine solche Dereliction auch präsumirt, wenn einer ohne Ursa— che sein Landgut verläßt, und der andere bebaut es zwey Jahre lang ganz ruhig, ohne daß jener sich wieder darum Bey keiner auf Dereliction erfolgten Besttznehmung aber können durch dieselbe Ne Rechte eines Dritten auf das occupirte Grund— 10 1918 meldet. oder eingeschränkt werden, son⸗ AMlag de lag Korr. serbart ein hen dog aelee 00 and 1 J 490 1 E ) sltpe nehmung, b jung ist die Sache, mit zu gebrau⸗ and ist also innehmung dstͤcks mit hum, und t auf dem⸗ indet diese Grundstück r Gelegen ie auch seht sverlassung Diese it er zu erken⸗ t mehr als eine solche ohne Ursa⸗ bebaut es j jener sich Dereliction ach dieselbe rte Grund⸗ den, son⸗ 5 dern die Rechte des occupans gehen nur so weit als die Rechte des derxelinquens. Eine Art der Occupation oder Besitznehmung ist die Anlage, Zulage(accessio). Sie ist die Erwerbart einer Sache als Eigenthum, welche mit einer andern so in Verbindung kommt, daß sie nicht von ihr getrennt werden kann, ohne daß diese dadurch in ihrer Natur zerstört würde. Für den Landwirth ist hier nur diejenige Art von accellio zu bemerken, welche durch Gewässer bewirkt wird. Es sind davon zwey Hauptfälle möglich: 1) Das fließende Wasser, groß oder klein, nimmt irgendwo Erdreich ab, und schwämmt es an ein Landgut an. Dies geschieht a) entweder langsam, per alluvionem, dann erhält der Herr des Ackers, wenn dieser nicht gegen das Ufer durch die Staatsgewalt festgesetzte Grenzen hat, das angeschwämmte Land als Eigenthum; b) oder es reißt ein Strom mit Gewalt das Erdreich irgendwo ab, und setzt es an oder auf einem Landgut ab(per vim fluminis); wenn jenes von diesem noch ohne Nachtheil desselben getrennt werden kann, so gehört es dem Eigenthümer, wenn es aber schon 96 mit demselben verwachsen oder vermengt ist, so wird es Eigenthum von dem Herrn des Guts, an oder auf welches es ange— schwämmt ist. 2) Es entsteht in dem ein Landgut durch- oder vorbeyfließenden Wasser ganz neues Land, a) wenn ein Fluß sein Bett verläßt, alveus derelictus; in dieses haben sich dann die— jenigen zu theilen, welche an dem Ufer Landgüter besitzen, wenn dieselben nicht durch die Staatsgewalt ganz bestimmt begrenzt sind. Es geschieht die Theilung alsdenn durch zwey auf die äußersten Grenzpuncte der Güter in das Flußbett gezogene Perpendi— cular- Linien, wozu die zwischen diesen bey— den Grenzpuncten liegende Linie als Hori— zontallinie gebraucht wird. Das Stkück von dem Flußbett, welches zwischen diesen beyden Perpendieuln liegt, gehört dem Guts⸗ herrn als Eigenthum. b) wenn sich im Fluß Inseln ansetzen. Hier ist zu merken: a) in einem Privatfluß gehören sie dem, dem der Fluß zugehört; rmengt is, Herrn des es ange urch- oder Und, t, alxeus dann die⸗ dem llfer icht durch begtenzt enn durch uncte der Perpendi⸗ iesen bey als Hori⸗ as Stück hen diesen em Guts⸗ Hier, sie dem, 97 Y) in einem öffentlichen Fluß aber gehöre sie, wenn sie da nicht als S Staate betrachtet werden, denen, welche am Ufer Güter haben; und zwar so, daß durch die Mitte des Strohms eine Linie angenommen wird, welche denselben in zwey Theile theilt; geht die Linie durch die Insel hindurch, 0 gehört der diessei⸗ tige Theil derselben den diessektic gen, der jenseitige den jer 1 1 Uferbesitzern; wenn die Insel außerhalb der Linie fällt, so gehört fte 1 auf deren Seite sie liegt. N 875 7 Von der Erwerbung eines Landguts durch Kauf. Die folgenden Erwerbarten eines Landguts beruhen bh auf„ welche in der wech⸗ selseitigen Willensbestimmung und Willenserklä⸗ rung der 2 Goran in Hinsicht der zu veräͤußernden und zu erwerbenden Rechte bestehen Die allgemeinen Rechrsbesti mmungen über! Vekrräge werden hier als bek kanne vorausgesetzt. Kauf in Beziehung auf ein. ist eine wechselseittge Willenserklärung zweyer Cöntrahen— ten, worin der eine(Verkäufer) ch; zur Abtretung seines Eigentzums an ein Landgut, der andere G 98 (Käufer) sich zur Uebernahme desselben gegen Erle— gung einer bestimmten Geldsumme verpflichtet. Die Erfordernisse der Gültigkeit eines solchen Rechtsgeschäfts sind, 1) in Hinsicht der Contrahenten: a) der Verkäufer muß Eigenthümer der Sa— che und über sein Eigenthum zu verfügen berechtigt seyn; b) der Käufer muß ein Landgut zu erwerben und zu besitzen rechtlich fähig seyn. 2) in Hinsicht des Käufgegenstandes: das Landgut muß ein gewisses und bestimmtes Landgut seyn. 3) in Hinsicht des Kaufpreises: a) die Geldsumme, welche für das Landgut gegeben wird, muß genau bestimmt seyn; (b sie muß gerecht seyn, d. h. sie muß mit dem gebräuchlichen oder gesetzlichen Preis eines solchen Landguts in gehörigem Ver— hältnisse stehen oder den Rechten nach als Mas, lußer dlägket! ellen noc Mane! lülpt segen Elle. lichtet. nes solchen er det Sa⸗ u verfugen erwerben * bestimmtes s Landgut nt seyn; muß mit en Preis em Ver⸗ nach als 99 Aequivalent des verhandelten Landguts gel— ten können; c) sie muß wahr und ernstlich gemeynt seyn, die Contrahenten müssen den Kaufpreis nicht blos vorspiegeln. Außer diesen angeführten Erfordernissen der Gültigkeit eines Kaufcontracts kommen ferner bis— weilen noch hinzu, 1) durch die Willensbestimmung und ausdrück— liche Verabredung der beyden Contrahenten: a) die Ausfertigung und gegenseitige Aus- wechslung eines schriftlichen Aufsatzes über den Kaufcontraet, wenn nehmlich die bey— den Contrahenten die Gultigkeit ihres Con— tracts von der Beobachtung dieser Forma— lität ausdrücklich wollen abhängen lassen; b) die Nicht- Eintretung der conditiones lulpensivae und extinctivae, wenn Käu⸗ fer und Verkäufer für die Gültigkeit des Contracts dergleichen bestimmt haben. 2) durch deutsche Particulargesetze: a) in einigen Ländern ist die schriftliche Ab— G 2 100 fässung der Kaufeontracte, besonders bey unbeweglichen S achen, e Land⸗ 3 sind, ausdrücklich geboten, und hängt von derselben die Gül Ake des Contracts selbst ab b) unbewegliche Güter und insbesondere auch . Landgüter sollen nicht ohne obrigkeitliche Be— stätigung veräußert werden, ihre Vernachläs⸗ sigung hat die Nichtigkeit des Contracts zur Folge, wenn diese Bestätigung auf den Con— tract selbst und nicht blos auf die Erfüllung de ss lben geht g a c) in manchen Ländern ist es theils ausdrückli— ches Gebot, theils Gewohnheits-Recht, daß zum Zeichen der Gl 11 it des Kaufeontraets vom Käufer ein Handgeld(arrha) gegeben, und dasselbe vom Verkäufer angenomen seyn — muß. Zur Erfüllung des Kaufcontraets, die dem Käufer erst das Eigenthumsrecht an die Sache giebt, ist erfordert, 1) von Seiten des Verkäufers: die wirkliche Uebergabe des Landguts; diejenige Hand— lung, durch welche der Käufer in den wirkli— chen Besitz des Landguts kommt, und ihm 5 a budeks bey dasselbe mit dem Besitze als Eigenthum über⸗ ien gan 1 N chen and⸗ tragen wird. Sie geschieht und hangt 9 7 de N 0 2 Contracts a) entweder körperlich und mit Zeichen; der Verkäufer führt den Käufer auf das Land⸗ gut, und übergiebt ihm einen Erdschollen dere auch von demselben. Es muß aber beydes 11 etliche Be⸗ lich in der Absicht geschehen, das Landgut Vernachlas⸗ 8 durch diese Handlung zu übergeben. tracts zut den Con; b) oder durch eine bloße Erklärung; wenn Erfülung einer das Landgut bereits aus einem an⸗ dern Rechtstitel besitzt, und man erklärt nun, i daß er es in Zukunst als Eigenthum besi⸗ ausdrückli⸗ tzen solle. Recht, daß sotoetz In einigen Provinzen Deutschlands ist auch 105 ) gegeben, Uebergabe obrigkeitliche Bestätigun 1 und Mit⸗ jomen seyn wirkung nöthig, wenn sie Wirkung haben soll 2) von Seiten des Käufers: die Ueberlieferung der als Kaufpreis bestimmten Geldsumme an den Verkäufer; wenn nicht der Verkauser dieselbe dem Käufer auf Credit gegeben hat; in diesem Fall ist der Kauf doch erfullt, wenn die dem ie Sache wirkliche nur die Uebergabe erfolgt ist. ge Hand⸗ ö f 0 wirkli⸗ Die allgemeine Wirkung des Kaufcontracts ist, daß, so bald er geschlossen, das. die Erfor⸗ und ihm 102 dernisse der Gültigkeit hat, dem Käufer alle Vor— theile und Nachtheile, die ohne Verschulden des Verkäufers an dem Gute entstehen, zuwachsen, und daß er auch von eben dem Augenblick an alle onera zu prästiren hat. Durch den Kauf aber können die Rechte eines Dritten, welche er auf den Kaufgegenstand hat, ohne seine Einwilligung durchaus nicht aufgehoben oder verändert werden. Dies führt uns auf zwey Rechtsinstitute, die bey dem Kauf eines Landguts großen Einfluß ha— ben, und selbst das Recht zum Kauf begründen kön— nen; sie müssen also hier mit aufgeführt und näher erklärt werden. Beyde zusammen machen das Nä— herrecht aus, und bestehen 1) in dem Vorkaufs— recht, und 2) in dem Rückkaufsrecht. Da sie zum Theil deutsche Rechtsinstitute sind, so gilt hier von ihnen die Regel, daß, in so fern sie dies sind, sie auch nur in denen Provinzen ausgeübt werden können, wo sie entweder gesetzlich oder durch recht— liche Gewohnheit als geltend angenommen sind. Das Vorkaufsrecht besteht nach unserer Be— ziehung darin, ein Landgut vor allen andern Käu— fern vorzugsweise kaufen zu dürfen. Das Rückkaufsrecht besteht darin, ein ver— 00 10 ble hes! Abldung! f daes m alle Vor. ulden des uwachsen, ck an alle chte eines stand hat, ufgehoben tute, die fluß ha⸗ den kön. nd näher das Nä⸗ orkaufs⸗ Da sie gilt hier dies sind, t werden ech recht⸗ sind. erer Be⸗ rn Käu⸗ ein ver⸗ 103 kauftes und auch bereits übergebenes Landgut von dem Käufer für denselben Preis binnen einer gesetz— lichen Zeit wieder zurückzuforden. Dieses ist ganz ein deutsches Rechtsinstitut, und kommt immer in Verbindung mit dem Vorkaufsrecht vor, nicht aber dieses mit jenem. Der Rückkäufer heißt Nä⸗ hergelter. Erfordernisse für die Ausübung beyder Rechte sind: 1) Der Nähergelter muß dem ersten Käufer den— selben Kaufpreis geben, um welchen er das Landgut gekauft hat; mag auch der gewöhn— liche Preis nach dem Kauf gefallen oder gestie— gen seyn. 2) Er muß dieselben Verbindlichkeiten gegen den Verkäufer übernehmen, die im Kauf festge— setzt sind. Daher können diese Rechte nicht ausgeübt werden, wenn in dem Verkauf zu— gleich pacta personalia und jura persona- lillima verabredet sind. 3) Beyde Rechte müssen vor Verlauf der Prä— seriptionszeit ausgeübt werden; gewöhnlich ist für das Rückkaufsrecht ein Jahr festgesetzt, welches aber an verschiedenen Orten sowohl seinem Anfang als seiner Dauer nach sehr ver— 104 schieden bestimmt ist. Das Vorkaufsrecht muß, wenn mit ihm nicht das Rückkaufsrecht verbunden ist, vor Erfüllung des Kaufs aus— geübt werden. Anwendbarkeit ber der Rechte; sie ist be⸗ 0 0 0 ö gründet:. 1) nur in dem Fall, daß wirklich der Verkauf desjenigen Landguts statt gehabt hat, auf welches 1 1 1 das Vor- oder Rückkaufsrecht zukommt. 2) Das Vorkaufsrecht ist blos gegen den ersten Käufer auszuüben, giebt also blos ein jus personale, und kann nicht auf den dritten Besitzer ausgedehnt werden. 3) Das Rückkaufsrecht aber kann auch gegen je— den dritten Besitzer binnen der Jahrsfrist ausgeübt werden, und giebt also eine actio realis. 50 Arten beyder Rechte sind folgende: 1) Die Erblosung; sie ist ein Rü use t, welches den Blutsverwandten v des Verkäufers auf ein von. eräußertes 1 5 5 zu⸗ kommt; die Verjährungszeit derselben ist an kkaufetecht klaufsrecht aufs aus e ist be⸗ er Verkauf hat, auf klaufsrecht den ersten s ein jus den dritten gegen je⸗ Jahrsfrist eine actio aufsrecht, erkäufers dgut zue en ist an 105 verschiedenen Orten sehr verschieden: bald 1 Monat, bald 3, 6 Monat, bald ein Jahr. 2) Die Marklosung; sie ist ein Rückkaufsrecht, welches die Mitglieder einer Stadt- oder Dorfgemeinde beym Verkauf derjenigen Land— güter, die in ihrer Feldmark liegen, gegen alle fremde Käufer auszuüben haben. 3) Gespilde, Spaltungsrecht ist das„ Rückkaufs, das dem Besitzer eines Landguts auf einen abgerissenen und veräußerten Tei desselben zusteht. N 4) Nachbarrecht besteht in dem e e das ein Landgutsbesitzer auf ein mit dem nigen zusammenstoßendes Stück Land, im Sal eines Verkaufs desselben, auszuüben hat. 5) Theilhaberrecht; es giebt dem Miteigenthü— mer eines Landguts auf die verkauften Grund— stücke des andern Miteigenthümers ein Rück⸗ kaufsrecht. 6) Das Auctionsrecht; bey öffentlichen Verstei⸗ gerungen hat der, welcher zuerst auf das Land— gut geboten hat, das Recht, dem letzten Bieter, dem es zugeschlagen worden, dasselbe 106 gegen Erlegung des nehmlichen Kaufpreises abzufordern. Diese hier angegebenen Institute sind aber ganz particular, und ihre Ausübung gilt daher auch nur dann, wenn sie durch örtliches Gewohnheits— recht oder durch ausdrückliches Gesetz begrün— det ist. §. 68. Von der Erwerbung eines Landguts durch Tausch. Der Tausch— ist ein Vertrag, worin der eine Contrahent sich gegen den andern zur Abtre— tung des Eigenthums an ein Landgut gegen Ueber— lassung irgend einer Sache, die mit jenem in ver— hältnißmäßigem Werth steht, verpflichtet. Es kann hiebey auch eine Zubuße von Geld vorkom— men, aber es muß dieses nicht zuerst in Anschlag kommen, denn sonst ist es Kauf und nicht Tausch. Von dem Kauf ist er hauptsächlich dadurch unterschieden, daß er ein Realcontraet ist, der nicht eher als geschlossen angesehen wird, und also keine Verbindlichkeit begründet, bis die wirkliche Ueber— gabe erfolgt ist. Wegen seiner sonstigen Rechts— analogie aber mit dem Kauf können die meisten Grundsätze von diesem auch auf ihn angewendet werden. sogegenan A enge . Neg. Jan der Emde Ecki 1 kes Verspe hen ut uta m uu fteywil V Cigenkbu 9 elgenthums 1* 4 „ Myrtraa 1 0 Veltkag 0 I ehh 7 e bestimmte men hat; e ** N 8 0 . Eigenthune cken and Taufßteses sind aber daher auch vohnheits⸗ begrün⸗ Tausch, worin der ur Abtre⸗ zen Ueber⸗ m in ver⸗ tet. Es vorkom⸗ Anschlag Tausch. dadurch der nicht also keine he Ueber⸗ Rechts⸗ meisten gewendet 107 Zu Beurtheilung der über Mißverhältniß beym Tausch sich ereignenden Streitigkeiten wer— den für die Ausmittlung des wahren Werths beyder Tauschgegenstände beeidigte Sachverständige zu Rathe gezogen. §. 69. Von der Erwerbung eines Landguts durch Schenkung. Schenkung— ist ein Vertrag, also ein ae— ceptirtes Versprechen, wodurch sich einer dem an— dern zur freywilligen unentgeltlichen Abtretung sei— nes Eigenthums an ein Landgut verpflichtet. Die— ser Vertrag ist geschlossen, wenn der Beschenkte das bestimmte Versprechen des Schenkers ange— nommen hat; er ist erfüllt und giebt dem Beschenk— ten Eigenthumsrecht nach erfolgter Uebergabe des geschenkten Landguts. Wo die Veräußerung der Landgüter überall einer obrigkeitlichen Bestätigung unterworfen ist, da hat ohne dieselbe weder dieser noch auch der vo⸗ rige Tauschpertrag Rechtsgültigkeit. Wo aber dieses Particulargesetz nicht gilt, da findet für die Schenkung das allgemeine Gesetz statt, daß jede Schenkung, deren Werth über 500 Solidos beträgt, gerichtlich insinuirt werden muß. Die Unterlassung, besonders bey Schenkung eines Land— 108 zuts, hat die Nichtigkeit des Contracts selbst zur Folge. 9 ge. 72 Die Schenkung kann erfüllt werden bey Leb— zeiten beyder Contrahenten; ihre Erfüllung kann aber auch erst auf den Todesfall des Schenkers ausgesetzt seyn, und dann ist sie eine Art von letzter Willens verordnung. §. 70. Von der Erwerbung des Gebrauchs eines Landguts durch Pachtung. Pacht, Miethe— ist ein Contract, in wel— chem sich der eine Contrahent(Verpächter) dem an⸗ dern(Yächter) zu Aabentaang einer Sache, hier eines Landguts, zu einem bestimmten Gebrauch ge— gen Erstattung einer Geldsumme oder auch einer andern Sache als Vergeltung, veßpflichtet. Wegen der Rechtsanalogie des Pachtceontracts mit dem Kaufcontract sind viele Grundsätze von diesem auch auf jenen anzuwenden. Hauptabwei— chungen aus seiner verschiedenen Natur sind fol— gende: 1) Durch den Pachteontract wird nicht das Ei⸗ genthumsrecht auf die Sache, sondern blos 0 VVT 1 ein bestimmter Gebrauch derselben, hier also le, ro 0. ö felt zur die Betreibung der Landwirthschaft auf dem verpachteten Landgut, eingeräumt; dies setzt aber allerdings voraus, daß der Ver pächter n bey Lb den Pächter in den Besttz desselben setze. lung kann f Schenkers 2) Die Pacht geht in der Regel nur auf eine von letzter bestimmte Zeit; es muß also der Verpächter die Sache so lange zum Gebrauch üͤberlassen, als diese Zeit festgesetzt ist. Ausgenommen: a) wenn der Verpächter selbst die Sache aus Landguts eeiner unvorhergesehenen Nothwendigkeit bedarf; t, in wel⸗ ) dem an⸗ ache, hier b) wenn das Pachtgeld in zwey Terminen nach einander nicht bezahlt wird; 9 fie c) wenn der Pächter die Sache mißbraucht; auch einer l. d) wenn die Sache eine nothwendige Repara⸗ tur bedarf, die dem Pächter den Besitz un⸗ e 5 kontracts möglich macht. sätze von iptabwei⸗ Aber niemals darf der Verpächter den Päch⸗ sind fol⸗ ter für sich selbst, sondern nur mit Zuziehung obrigkeitlicher Hülfe aus dem Besttze setzen. 3) Der Verpächter trägt in der Regel den Schaden, welcher ohne Schuld des Vächters während der Pachtzeit an dem Gut entsteht. das Ei⸗ ern blos . 165 hier 4100 110 4) Der Verpächter hat die onera realia, die auf dem Pachtgut haften, zu tragen. 53) Er muß den zur Erhaltung des Guts nöthi— gen Aufwand dem Pächter ersetzen; den für den Pächter nützlichen Aufwand aber nur so weit, als das Gut selbst durch denselben ge— bessert wurde. 6) In Hinsicht des vom Pächter zu bezahlenden Pachtgeldes kann Remission statt finden: a) wenn ein Schaden an den noch nicht ge— erndteten Früchten ohne Schuld des Päch— ters geschieht; 5 b) wenn der Pächter gar keine Früchte hat ziehen können, so giebt er auch gar kein Pachtgeld. 7) Der Pächter muß dafür sorgen, daß das Gut während der Pachtzeit ordentlich erhal— ten werde. 8) Er muß das Gut gleich nach geendigter Pachtzeit wieder zurückgeben; aber wenn einer von den Contrahenten vor Beendigung der Pachtzeit stirbt, so geht der Contract bis zum Ablauf derselben auf die Erben über. Dun ke. 11 Aa. 00 d. lebe iu Regel! faite, die Lola Aue de g. genen lie pn be Lot 0 hatimmt;! sühetden feng. f clsf ch if u lar chm, An- J wong Wenn ct fl. ealia, die n. uts nöthi. den für her nut so nselben ge. zahlenden den: nicht ge— des Päch⸗ rüchte hat ) gar kein daß das ich erhal- geendigter penn einer igung der tract bis hen über. 111 Wenn die verpachtete Sache während der Pachtzeit untergeht, so hört der Contract von selbst auf. 9) Die Uebergabe des Pachtguts geschieht in der Regel nach einem Inventarium und Feld— register, und nach diesem muß auch wieder die Ablieferung geschehen. Alle die hier angegebenen Bestimmungen sind allgemeine Gesetze, die durch die Willensbestim— mungen der Contrahenten theils verändert, theils näher bestimmt werden, aber nicht soweit aufgeho— ben werden können, daß dadurch die Natur dieses Rechtsverhältnisses selbst vernia, et wird. Noch ist zu bemerken, daß dem Pächter das Recht zukömmt, das gepachtete Gut an einen an— dern(After-oder Unterpächter) wieder zu verpach— ten, wenn ihm dies nicht im Contract ausdrücklich untersagt ist. Von der Erwerbung des Besitzes eines Landguts durch Bevollmächtigung. Bevollmächtigung— ist ein Vertrag, in welchem der eine Contrahent sich verbindlich macht, die Geschäfte des andern, hier also die Betreibung ö — 112 8* e c der Wirthschaft auf seinem Gute, nach seinem Wil- han len unentgeltlich zu besorgen. W Dieser Vertrag ist geschlossen, wenn die Con— a rahenten über den e Inhalt und Um- ß fang der zu besorgenden Geschäfte sich gegenseitig ihre Wagen Einwilligung erklärt haben; er ist erfüllt, nachdem gan ellaubt. der Bevollmächtigte in den Besitz des Guts ge— setzt ist.) Du Beul — taten ale Folgende Hauptbestimmungen sind zu merken: is bie 1) Der Mandatar muß die aufgetragenen Ge⸗ wu fi schäfte besorgen, und zwar in der Regel in eigener Person; wenn er sie einem andern der Mund aufträgt, muß er für allen Schaden einstehen. 11 2) Er muß bey Uebernahme der Sache ein In— M den d ventarium über sie selbst und über alles, was lis ird 5 zu ihr gehört, aufstellen. 3) Er muß von seiner Verwaltung Rechenschaft geben, und alle Ausgaben und Einnahmen genau berechn en. 1 4) Das, was nach Abzug der Ausgaben übrig 155 bleibt, muß er an den Eigenthümer herausbe— 900 zahlen. einem Wil. u die Con. und Um⸗ seitigihte „ nachdem Guts ge⸗ — U merken: genen Ge⸗ Regel in em andern n einstehen, he ein In⸗ alles, was 4 kechenschast Einnahmen ben Übrig herausbe⸗ 113 5) Er muß für allen Schaden, der während sei— ner Administration im Gut durch seine Schuld entsteht, haften. 6) Er muß das übernommene Geschäft gratis besorgen, nur ein Honorar ist ihm anzuneh— men erlaubt.. 7) Der Bevollmächtiger muß dem Bevollmäch— tigten allen Aufwand, den er zum Nutzen sei— nes Guts von eigenem Gelde machte, von dem Augenblick des Aufwandes an mit den daraus fließenden Zinsen ersetzen. 8) Der Mandatar darf die Grenzen des ihm gegebenen Auftrags nicht überschreiten. 9) Mit dem Tode des Mandans oder Manda— d F. tars hört der Contract von selbst auf §. 72. Von der Erwerbung des Besitzes eines Landguts durch Verleihung. Verleihung— ist ein Vertrag, worin der eine Contrahent sich zur Uebergabe einer Sache 2 ö 0 25 7 hier eines Landguts u einem bestimmten unent— 9 8 7 0 * geltlichen Gebrauch, der andere zur Wiederzurück— 0 114 gabe derselben Sache nach gemachtem Gebrauch ver— pflichtet. Er ist nicht eher als geschlossen anzuse— hen, bis die Uebergabe selbst erfolgt ist. Folgerungen aus der Natur dieses Rechtsver— hältnisses sind: 1) Es geht kein Eigenthum an die Sache über, der Beleihte hat also auch keinen Schaden, als den, welcher durch seine Schuld an dem Gut entsteht, zu ersetzen. 2) Er darf das Gut zu keinem andern Gebrauch verwenden, als ihm im Contraet eingeräumt ist. 3) Der Verleiher darf die Sache vor vollende— tem Gebrauch nur dann zurückfordern, wenn er selbst sie ganz nothwendig braucht. 4) Der Beleihte muß die Sache nach dem ge— machten Gebrauche zurückgeben; darf aber durch den Contract selbst durchaus nicht zu ei— ner Vergeltung verbunden seyn. 33 Von der Erwerbung eines Landguts durch Belehnung. Belehnung— ist ein Vertrag, worin der eine Contrahent dem andern zur Abtretung des nutz— Bebtnuch ver ossen anz ö b Rechtsver. Sache übe, Schaden, als in dem Gut en Gebrauch ngeräumt if, vor vollende— rdern, weft acht. ach dem ge⸗ darf aber nicht zu ei⸗ Belehnung. worin det ig des nutz 115 baren Eigenthums eines Landguts, mit Vorbehalt des Obereigenthums, unter dem Versprechen wechsel— seitiger Treue sich verpflichtet. Der Contract ist geschlossen, sobald die wechselseitige Willensbestim— mung erklärt ist; erfüllt aber wird er erst durch die Investitur, welche in der feyerlichen Uebergabe des nutzbaren Eigenthums am Lehen durch den Lehns— herrn und dem damit verbundenen ausdrücklichen Versprechen wechselseitiger Treue besteht. Gewöhn— lich ist mit ihr auch die Leistung des Lehnseides, die Erlegung eines Laudemiums und die Auswech— selung zweyer verschiedener Documente verbunden. a) Von Seiten des Lehnsherrn an den Belehn— ten der Lehnbrief, worin der erstere ein Zeug— niß der wirklich geschehenen Investitur, meist auch eine Beschreibung des Lehns ertheilt. b) Von Seiten des Belehnten an den Lehnsherrn litterae reversales, worin der Belehnte die Erfüllung aller Pflichten verspricht, welche er in diesem Rechtsverhältnisse übernommen hat. Die Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Lehn— vertrag sind im allgemeinen folgende: 1) Der Belehnte muß seinem Lehnsherrn Treue, Achtung, Gehorsam leisten. H 2 116 2) Degegen e erhält er vom Lehnsherrn Schutz. 30 Hat vollen Riesbrauch des Lehnguts, darf dasselbe verpachten. 4) Eine Veräußerung im strengen Sinne darf er aber nicht ohne Einwilligung des Lehnsherrn 4 9 8 2 8 vornehmen. Von der Erwerbung eines Landguts durch Verjährung. Verjährung— ist diejenige Erwerbung eines gechts oder einer Sache, 1 9 aus der einen be— stimmten Zeitraum ununterbro gesetzten un- gestörten und rechtmäßigen Ausü oder aus 8 gleichmäßigen Besitze d folgt. In Hinsicht der en 5 fällt sie: 8 e ern er⸗ st zer⸗ S 2 1) in die erwerbende Verjährung, wenn durch sie ein neues Recht oder eine neue Sache, die vorher nicht unser war, erworben wird 2) in die erlöschende Verjährung, wenn durch sie ein Recht, was ein anderer bisher auf un— ser Eigenthum hatte, aufgehoben wird. Die letztere erfordert blos einen bestimmten Zeitraum, Sinne dar 8 Lehnsherr erjährung. bung eines r einen be⸗ esetzten un⸗ des erste I, letztern er. g selbst zer wenn durch vird; penn durch her auf un⸗ wird. Zeitraum, 117 während welches der andere sein Recht nicht aus— geübt hat; die erstere aber erfordert außer einem sol— chen Zeitraum auch schlechterdings noc ch Pen unge⸗ störten rechtmäßigen Besitz. Eine allgemeine Er— forderniß beyder Arten ist: der Ge dad muß 4* 2 5 4 GN 5 8„ 85 überhaupt einer Verjährung fähig seyn. 5 3 1 0* 5 Nach dem Zeitraume, der zur Verjährung er⸗ n 75 e ee e N fordert wird, wird sie selbst eingetheilt: N 27 Sentliehg- 1) in die ordentliche: 7. ist dieser 2 ker 1 9 mit 9 ) in Anwesenheit des bisherigen Besitzers auf 10 Jahr; 8) in Abwesenheit des bisherigen Besitzers auf 20 Jahr. f icksicht der erwerbenden Verjährung gelten auch dieselben Zeiträume; aber au— ßer ihnen sind noch folgende Erfordernisse zu bemerken: a) Der Besitzer des zu verjährenden Rechts nuß einen rechtlichen Grund seines Besi— tzes angeben; 5——.—— 118 a g) er muß nicht wissen, daß ein anderer das— selbe Recht, oder ein das seinige aufheben— des Recht auf die Sache hat, was er sich zuschreiben will; ) sein Besitz muß nie gestört seyn, d. h. der andere, gegen den er verjähren will, muß dem Besitze nicht widersprochen, und ihn nicht für ungültig erklärt haben. 2) in die außerordentliche: In Rücksicht des zur Verjährung erforderlichen Zeitraums wird diese wieder eingetheilt: a) in die Verjährung der längsten Zeit. 4) Ihr Zeitraum ist 30 Jahr, wenn im Ver— lauf desselben ein ununterbrochener und als rechtmäßig geglaubter Besitz vorhan— den war. 5) Ihr Zeitraum ist 40 Jahr, wenn sie bey den oben genannten Erfordernissen auf die Erwerbung eines Staatsguts geht. b) in die unvordenkliche Verjährung. Man muß im Besitze des Guts oder Rechts so lange seyn, daß auch nicht die ältesten Leute und kein Document über den Anfang des Ctösch es Un N 0 Mee ador“ etz Idet 0 Allach f ie Alla * deter das— aufheben. vas er sich d. h. der will, muß en, und haben. ksicht des ums wird eit. n im Ver⸗ hener und z vorhan⸗ nn sie bey issen auf s geht. . Man zechts so sten Kute fang des 119 heutigen Zustandes der Sache Auskunft geben können. Von der Erwerbung eines Landguts durch Erbschaft. Erbschaft— in so fern sie hier als Erwerb— art eines Landguts aufgeführt wird— ist die durch Gesetz oder Vertrag rechtlich begründete Besitznah— me eines von einem Verstorbenen hinterlassenen Land— guts, mit Uebernahme aller übertragbaren Rech— te und Verbindlichkeiten des vorigen Besitzers. Der Rechtstitel dieser Erwerbart ist also nach dem angegebenen Begriff entweder Gesetz oder Ver— trag; in Hinsicht beyder wird die Erbschaft selbst in verschiedene Arten eingetheilt: 1) Intestat⸗Erbschaft— wenn das Landesge— setz das Recht zur Annahme der vom Erblas— ser nachgebliebenen Verlassenschaft dem Erb— nehmer zuspricht. 2) Testamentarische Erbschaft— wenn der Erb— lasser selbst seine Willenserklärung als Gesetz hinterläßt, daß der Erbnehmer nach seinem Tode in seine sämmtlichen Rechte und Ver— bindlichkeiten eintreten könne. Daß diese Willenserklärung wirklich Gesetzeskraft habe, 120 dazu sind ihr sowohl nach ihrem Inhalte, als nach ihrer innern und äußern Form verschie— dene Erfordernisse durch die Gesetze vorge— schrieben. 3) Vertragsmäßige Erbschaft— wenn zwischen dem Erblasser und Erbnehmer ein Vertrag er— richtet ist, welcher dem letztern das Recht der Uebernahme aller übertragbaren Rechte und Verbindlichkeiten nach erfolgtem Tode des er— stern zusichert. Was vom Vertrag überhaupt gilt, gilt auch vom Erbvertrag. . Von der Erwerbung eines Landguts durch Vermächtniß. 7 Wenn nach dem vorigen 8. durch die Erbschaft mittelst Uebernahme aller übertragbaren Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen auch ein Land— gut desselben erworben werden konnte: so ist hin⸗ gegen das Vermächtniß eine Erwerbart, vermö— ge deren nicht die ganze Verlassenschaft, sondern nur einzelne Rechte oder Güter des Erblassers entweder durch seine letzte Willensverordnung oder durch Vertrag an den Legatar übergehen. Es ist das Vermächtniß von der Erbschaft auch noch da— rin unterschieden, daß bey ihm kein besonderer mo— dus acquirendi, keine gesetzliche Antretung von Seiten des Legatars vorkommt, sondern jener und sperhaupk 9 100 00 * M unahne Aulahme III Ie ee 1 er ein bet Tie 121 1 der 1 sind ben ihm eines 1 5 dasselbe; es a u fällt dem Aene. und er hat seinetwe⸗ 0 gen eine gesetzliche Hypothek auf alle Guter des Verstorbenen. zwischen 0 So wie das Recht der Vererbung überhaupt, ertrag er⸗ so setzt auch ein Legat sowohl von Seiten des Erb— Recht der lassers das Recht der Veräußerung, als auch von echte und Seiten des Legatars die Fähigkeit des Rechtserwerbs de des er⸗ überhaupt voraus, wenn sowohl die Errichtung iberhaupk als Annahme Rechtsgültigkeit haben soll. Die weitere Entwickelung und Bestimmung der hier einzeln aufgeführten rechtlichen Erwerbar— ten eines Landguts liegen außer dem Gesichtspunet ächtniß. a Sans; ö W und außer der bestimmten Sphäre dieser Abhand— Erbschaft lung. Wir gehen also jetzt nach ihrem angegebenen achte und Begriffe zu Darstellung derjenigen Rechtsbestim— ein Land⸗ mungen über, welche die Benutzung eines Land— ist hin⸗ guts, oder die Ausübung des landwirthschaftlichen 1 1 65 Gewerbes selbst betreffen. sondern rblassers ing oder Es ist joch da⸗ rer mo⸗ ing von er und 122 II. Abtheilung. * * Rechtsbestimmungen über die Ausübung des landwirthschaftlichen Gewerbes. 28 Gattungsrechte der Benutzung eines Landguts überhaupt. Benutzen überhaupt heißt eine Sache ihrem Zweck gemäß bestimmen, und ein Landgut benutzen, wäre der Gebrauch desselben zu denjenigen Anstal— ten und Einrichtungen, durch welche die Auflösung und Ausführung der landwirthschaftlichen Aufgabe bedingt ist. So vielerley Arten von freyer Wirksam— keit nun in dieser Beziehung statt finden, so vieler— ley besondere Benutzungsrechte muß es daher geben. Allein wir haben schon oben gehört, daß schon aus der rechtlichen Erwerbart einer Sache durch das po— sitive Rechtssystem allgemeine Bestimmungen über den Grad der freyen Wirksamkeit festgesetzt sind, welche der Erwerber auf dieselbe ausüben darf, die, weil sie keine unmittelbare Beziehung auf ein be— stimmtes Rechtsobject haben, als Gattungsrechte der Benutzung überhaupt betrachtet werden können. l nicht fü or seg et ens dadurch bung des lbethaupt. hee ihrem benutzen, n Ansal⸗ luflösung Aufgabe Wirksam⸗ so vieler⸗ er geben. hon aus das po⸗ gen uber eht sind, alf, die, fein be⸗ igstechte n können. 123 Es sind für dieselben im Rechtssystem ganz genaue Ausdrücke angenommen, welche einen bestimmten Inbegriff von Rechten bezeichnen, die durch die be— stimmte Erwerbart dem Erwerber schlechthin zu— kommen. Da durch sie bestimmte Grenzen für die Benutzung eines Landguts gezogen sind, so halte ich es nicht für überflußig, diese Gattungsrechte vorher etwas umständlicher zu erörtern, weil viel— leicht dadurch mancher Landwirth vom unrechtmäßi— gen Verfahren oder von grundlosen Ansprüchen abge— halten wird. Erst nach dieser Erörterung gehen wir zur Darstellung der Benutzungsrechte des land— wirthschaftlichen Gewerbes selbst über. Ich stelle hier diejenigen rechtlichen Erwerbar— ten zusammen, durch welche ein und dasselbe Gat— tungsrecht der Benutzung erworben wird; der be— stimmte Rechtsausdruck für dieselben kommt in der obigen Erklärung jener Erwerbarten selbst vor, und kann also dort der Grund dieser Zusammenstellung nachgesehen werden. Kauf Tausch 3 Schenkung geben dem Erwerber das Eigen- 0 0 des vorigen Besitzers. Belehnung thum gen Besigzers Einnehmung Pacht geben dem Erwerber den Ge— Verleihung] brauch der erworbenen Sache. 124 Bevollmächtigung giebt 100 eigenes Recht auf Ei de — die erworbene S 1 5 bon rn nur die Verwals⸗ A tung der Rechte des B genblhea gers den 25 erj hrung 0 dus de * ahr 11 27 0 5 f 75 Erbschaft geben die Rechte des vorigen ls fil Trbscha 8. N ee; Bestzers an und auf die Sache. 0, de ermäch yeniß; 1 Aae agel Wir haben also für unsern Zweck in den 10 5 del genden Ss. nur zwey verschiedene Hauptgattungsre a fa te der Benutzung eines Landguts darzustellen, 7 1 e 10 do 19 5 genthumsrecht und das Recht des Ge⸗ 1 brar 1 88 41„ Von dem Eigenthumsrecht. Eigenthum ist eine der freyen Wirksamkeit des 7 5. 0——— N ade Besitzers ausschließend überlassene Sache. Es ent— ee hält seinem Begriff nach: 1 buch! g a) das Recht, über die Substanz einer Sache un ache ganz frey zu disponiren, sie zu verändern, zu verbrauchen, zu veräußern, wie und wann man will; mae b) dgs Recht, zu verhindern, daß niemand anders über die Substanz derselben Sache disponire; c) das Recht, einen vollen Gebrauch von der Regt auf ie Verwal⸗ . 8 s vorigen die Sache. in den fol⸗ tkungsrech⸗ len, nehm⸗ 't des Ge⸗ amkeit des Es ent⸗ ser Sache erändern, ind wann nd anders sponire; 9 von der 25 Sache und den aus ihr zu erlangenden Früch— ten zu machen; 4 d) das Recht des Besitzes, welches nicht nur das Recht zu besitzen voraussetzt, sondern wel— ches selbst wieder ein Inbegriff von Rechten ist, die jedem Besitzer durch das Rechtssystem zugeschrieben werden. Die ersten beyden Rechte machen zusammen das eigentliche Wesen des Eigenthums aus; die— letztern beyden sind wieder Folgen aus ihm, und können daher durch den Willen des Eigenthümers davon getrennt werden, ohne das Eigenthum selbst 8 ö 0 8 9 aufzuheben. §. 78. Arten des Eigenthums. Nach dem im vorigen§. angegebenen Inhalt des Eigenthumsrechts können verschiedene Arten dessel— ben durch die Trennung der einzelnen darin enthal— tenen Rechte statt finden 1) in Ansehung der Personen: * 75 entweder es steht das Ei- oder es steht mehrern zu— genthum nur einem allein gleich zu, das ist das Ge— zu, und ist dann Allein- sammteigenthum. Ein eigenthum; Beyspiel davon in der Landwirthschaft sind die Gemeindeweiden. 126 2) in Ansehung des Inhalts: dul — 1— En ein vollkommenes Eigen- ein unvollkommenes Ei— 115 thum, wenn die einzel: genthum, wenn nicht al— a nen Rechte alle einer und le Rechte des Eigenthums Nc derselben Person zuste- in Hinsicht derselben Sa— at ge hen; che einer Person zustehen. duch Das unvollkommene Eigenthum ist daher zu— 4 gleich ein getheiltes, und giebt in dieser Hinsicht wie— 117 der folgende zwey Arten: W 5 5 8 Au e das Obereigenthum, das nutzbare Eigenthum, 1 5 wenn ein Theil der we- welches den Niesbrauch ehe sentlichen Eigenthums- und Besitz der Sache und Anne rechte ohne den Nies- einen Theil der wesentli— i n brauch und ohne Besitz chen Eigenthumsrechte in adde einem andern zusteht, die- sich schließt. en sen nennt man den Ober— uhu eigenthümer; Alt ah des El In Hinsicht der Ausübung der Rechte, welche Ab unn im Eigenthum enthalten sind, ist dasselbe: ach E 83 8* uneingeschränktes Eigen- eingeschränktes Eigen— thum, wenn man alle thum, wo zwar alle Rechte ohne irgend eine Rechte dem Eigenthü— 9 Einschränkung ausüben mer zustehen, in deren 8 darf; Ausübung aber ihm ach Grenzen gesetzt sind. 05 ci ge —.— 8 menes Ei⸗ n nicht al⸗ igenthums selben Sa⸗ n zustehen. daher zu⸗ insicht wie — igenthum, iesbrauch Sache und wesentli⸗ lorechte in e, welche e Eigen⸗ war alle Eigenthü. in deren ber ihm t sind. 127 Dergleichen Einschränkungen der Ausübung der Eigenthumsrechte auf bestimmte Sachen können erfolgen: 1) durch Gesetze, die von Seiten der Staatsge— walt gegeben werden; 2) durch Verträge des Eigenthümers mit andern; 3) durch letzte Willensverordnungen. Bey der allgemeinen Verkettung und Inein— andergreifung der menschlichen Handlungen, welche zusammen das bürgerliche Gewerbwesen ausmachen, ist ein ganz uneingeschränktes Eigenthum auf den Gegenstand der einzelnen Gewerbe nicht leicht denk— bar, sondern es läßt sich dasselbe erst in dem höch— sten Produet aus dem Gewerbe, nehmlich im Geld, als realisirt darstellen. Von mehrern Einschrän— kungen des Eigenthumsrechts auf ein Landgut wer⸗ den wir unten bey der Darstellung der landwirth— schaftlichen Servituten handeln. 8 70 Von dem Recht des Gebrauchs. Es erhellet aus dem Vorhergehenden, daß der Gebrauch, welcher in dem Recht besteht, eine Sache zu einem bestimmten Zweck zu verwenden und alle 128 1 Früchte aus ihr zu ziehen, ursprünglich ein Recht des Eigenthums ist, das blos durch Uebertragung von dem wahren Eigenthümer an den Usufruetuar übergeht. Hieraus folgt für diesen die allgemeine Regel: er kann in der Ausübung des Gebrauchs— rechts nicht weiter gehen, als dieses dem Eigen— thümer selbst zustand; wenn nicht eigene Gesetze der Staatsgewalt, oder Verträge mit andern, die den Eigenthümer durch ihre Rechte in seinem Gebrauchs— recht einschränkten, ihm eine Erweiterung seines er— worbenen Gebrauchsrechts gestatten. f Die Rechte und Verbindlichkeiten selbst, wel— che aus dem übernommenen uluskructus fließen, sind folgende:* der 1) Der Usufructuar hat allen Nutzen aus Sache zu ziehen, er darf daher auch alles, was ihm diesen verschaffen kann, mit ihr vor— nehmen. 2) Er kann die Ausübung seines Gebrauchs rechts an andere vermiethen. 3) Er darf die Sache aber nur so benutzen, daß die Substanz der Sache nicht dadurch leidet oder verändert wird; er kann daher z. B. nicht für sich Gärten in. Aecker und Aecker in Waldungen verwandeln, insofern er bloßer Usufructuar ist. 0. 1 cn g ch habn Nite N rn Git h. auf der 0 dag, dee Se fiche Chet Nile, n ch „ ud Wand pelle abe 10656 6 e h 129 ein Recht 4) Er muß sorgen, daß die Sache in unver— ertragung sehrtem Stand erhalten werde; er darf sie sufructuar also nicht deterioriren, und die nöthigen Un— allgemeine terhaltungskosten muß er aus dem Seinigen ebrauchs⸗ prästiren. N Eigen⸗ 5 a hesete der 5) Er muß die gewöhnlichen onera, die auf dem , die den Gut haften, bezahlen, insofern sich dieselben Hebtauchs⸗ auf den ulusfructus desselben beziehen. seines er⸗ 6) Nach aufgehobenem Gebrauchsrecht muß er die Sache unversehrt an den Eigenthümer zu— elbst, wil rückgeben. ließen, sud 0 So weit nun im Pacht- und Leihcontract durch die Willensbestimmungen der Contrahenten keine M aus der nähern Angaben über den Gebrauch der verpachte— alles, was ten und verleihten Sache gemacht sind, so weit ist ihr bor dieser Gebrauch auch nach den allgemeinen Grund— sätzen des Gebrauchsrechts uberhaupt zu beurtheilen; jedoch mit Anwendung und Beybehaltung derjeni— gen Rechtsbestimmungen, welche die Natur des Pacht- und Leihcontracts selbst enthält. ebrauchs⸗ ien, daß. 5 ch ladet Die vier andern Erwerbarten eines Landguts 11 können außer den angegebenen beyden Gattungs— rechten der Benutzung keine neuen geben; sondern der Erwerber erhält durch sie entweder nur einzel— ne Arten des Eigenthumsrechts auf die erworbene K J Aeccker in er bloßer 130 Sache, oder gar nur auf einzelne Theile von die— ser; so weit sie auf unsern Gegenstand Einfluß haben, ist von ihnen bereits schon zur Genüge ge— handelt. §. 80. Von dem eigentlichen Benutzungsrecht des landwirthschaft— lichen Gewerbes überhaupt. Das Benutzungsrecht des landwirthschaftlichen Gewerbes als solchen ist ein Inbegriff von Rechten, welche dem Landwirth für die Autübung seines Ge— werbes zukommen. Sie betreffen also unmittelbar die verschiedenen Handlungsweisen oder die Wirk— samkeit, durch welche er die ihm vorliegende Auf— gabe realisirt. Wir dürften uns bey der Darstel— lung dieser Rechte nicht aufhalten, denn jede einzel— ne Handlung, welche als Bedingung jener Reali— sirung gedacht werden muß, wäre zugleich ein Recht des Landwirths; allein durch den Einfluß des Staats, und insbesondere vermöge seiner Polizeygewalt über die bürgerlichen Gewerbe sind auch für die Aus— übung der Landwirthschaft theils einschränkende, theils erweiternde Bestimmungen festgesetzt, welche in das ganze Verfahren des Landwirths eingreifen, und die daher bey der Darstellung des Landwirth— schaftsrechts nicht übergangen werden dürfen. In— zwischen sind alle die Gesetze, aus welchen diese nä— heren Bestimmungen über die Ausübung der Land⸗ 0 gun en fg 10 0 , N f 0 1 160 Fug u hi uihnläche t fel 1 andi 1 d A deen J. an n 1 china, f foch bft pen n Vent ich, daß! Hagener cht 0 e Nen 1 U caught a N 1 0 1 von die. d Einfluß nge ge. hirthschaft; Haftlichen Rechten, ines Ge⸗ nittelbar ie Wirk⸗ nde Auf⸗ Darstel⸗ de einzel r Reali⸗ in Recht Staats, alt über ie Aus⸗ inkende, welche greifen, idwirth⸗ u. In⸗ iese nä⸗ er Land⸗ 131 wirthschaft auf einem bestimmten Gut fließen, sämmt⸗ lich Particulargesetze, und gelten nur in denen Län— dern, wo sie entweder ausdrücklich durch die Staats gewalt als Gesetze gegeben, oder als Gewohnheits— recht aufgenommen sind. In Hinsicht der Landgüter muß hier ein sehr gewöhnliches Partieulargesetz bemerkt werden. Es heißt nehmlich ein Gut, welches zu Betreibung der Landwirthschaft bestimmt ist, ein Bauergut, und der Besitzer desselben wird Bauer genannt. Für dessen Ausübung seines Eigenthumsrechts fin— det nun in vielen deutschen Provinzen die gesetzliche Einschränkung statt, daß weder einzelne Grund— stücke noch Pertinenzien von diesen Bauergütern veräußert werden dürfen; weil man es zur vortheil— haften Betreibung der Landwirthschaft für nöthig ansieht, daß bey einem Gut ein angemessener nicht allzukleiner Flächenraum von Land sey; eben so ist auch nach mehreren Landesgesetzen, die Verände— rung der Substanz eines Bauerguts verboten, so daß Aecker, Wiesen, Gärten, Wälder und Wein— berge nicht verlegt und in einander 5 werden dürfen. Was nun die einzelnen Ausübungs- oder Be— nutzungsrechte betrifft, so wollen wir sie in den fol— genden Ss. nach ihren Gegenständen in der Reihe aufführen. 3 2 Recht des Pflanzenbaues überhaupt. Das Recht des Pflanzenbaues besteht in der dem Landwirth zugestandenen freyen Wirksamkeit, innerhalb der Grenzen seines Landguts alles vorzu— nehmen, was zur vortheilhaftesten Erziehung, Ge— winnung und Veräußerung landwirthschäftlicher Pflanzen beytragen kann. Es sind dieselben in rechtlicher Beziehung vorzüglich in Gartengewächse und in Feldgewächse einzutheilen. Ueber beyde sind sowohl in Hinsicht der bestimmten Art der Gewächse als auch über ihre Erziehungs-, Gewinnungs- und Veräußerungsart gesetzliche Bestimmungen in ver— schiedenen Provinzen Deutschlands vorhanden, wel— che dem Landwirth das Recht des Pflanzenbaues überhaupt theils einschränken, theils erweitern. Ihr Grund sind entweder besondere Gesetze, oder unmittelbare Folgen aus andern deutschen Rechts— instituten, welche die Ausübung des Eigenthums— rechts eines Landgutsbesitzers einschränken. §. 82. Das Recht, Gärtengewächse zu bauen. Gartengewächse sind solche, welche ihrer Na— tur nach theils eine warme und geschützte Lage, theils während der Zeit ihres Wachsthums eine beständige Beyhülse der Menschen erfordern, und deren Ein— a * een ue Aggelgete 16 ö solengewe dee feiner iz g) fungen Nauf de olkth der ee 0 0 Eitel dur, gh fn bebe Agen bet . teht in der jicksankeit les vorzu⸗ Hung, Ge⸗ gcchastlicher dieselben in tengewächse beyde sind r Gewächse ungs⸗ und jen in ver. inden, wel. anzenbaues erweitern. esetze, oder yen Rechts⸗ igenthums n. . ihrer Na⸗ lage, theils beständige deren Ein⸗ N 133 erndtung sowohl als Pflanzung an keine bestimmte und übereinstimmende Zeit gebunden ist. Es sind zu ihnen zu rechnen: 1) alle Kohlarten; 2) alle Wurzelgewächse; 3) alle Zwiebelgewächse; 4) alle Knollengewächse; 5) alle salatartige Pflanzen; 6) die feinern Hülsenfrüchte; 7) gurkenartige Ge— wächse; 8) Spargel; 9) die Blumenfrüchte; 10) die meisten deutschen Gewürzpflanzen; 11) alle Blumen; 12) die zahmen Obstbäume und Strauch— früchte; 13) die meisten Handelskräuter, z. B. Ta- bak, Hopfen, Färberpflanzen u. s. w. Das Recht Gartengewächse zu bauen setzt also dem bestimmten Begriff derselben zu Folge voraus, daß der Gar— tenwirth den dazu bestimmten Platz mit Hecken und Zäunen befriedigen und zu jeder Zeit die Pflanzung und Einheimsung der Gartengewächse vornehmen könne, auch beständig einen Weg nach diesem Platze offen haben müsse. Wegen dieser nothwendigen Bedingungen nun ist die Ausübung dieses Rechts selbst an verschiede— nen Orten eingeschränkt, und zwar so, daß außer dem bey einem Landgut schon nach den Gesetzen selbst hiezu bestimmten Platze, welcher gewöhnlich innerhalb der Umzäunungen eines Dorfes oder nahe vor einer Stadt liegt, kein anderer zu Anlegung eines Gartens gebraucht werden darf. Diese Ein— schränkung geht aber nur so weit, als ihr Grund geht. Es folgt daher: 134 1) Derjenige, dessen Eigenthumsrecht hierin nicht durch ein ausdrückliches Polizeygesetz oder durch die Rechte eines Dritten auf sein Gut eingeschränkt ist, kann ohne Widerspruch einen Garten innerhalb der Grenzen seines Guts anlegen, oder auf seinem Acker Gartenge— wächse bauen. Als einschränkende Rechte ei⸗ nes Dritten aber sind hier Ade folgende zu merken: a) Das Jagdrecht mit der daraus fließenden Jagdfolge. b) Das Weyderecht, wenn ein anderer das Recht hat, auf dem Grundstück, wo die Gartenfrüchte gebaut werden sollten, und zwar zu der Zeit, wo sie noch nicht einge— erndtet werden können, Vieh zu weyden. c) Das Triftrecht; es ist theils Folge von dem vorhergehenden, theils aber auch ein abge— sondertes für sich bestehendes Recht. d) Das Flurrecht; dieses Recht besteht darin, daß die andern Gutsbesitzer, die um mein Grundstück angrenzende Felder haben, mich abhalten kbnnen, andere Früchte als solche zu bauen, die mit den ihrigen zu gleicher Zeit reif werden und eine gleiche Behand— cht hierin 9gesetz oder f sein Gut ruch einen nes Guts Gartenge⸗ Rechte ei. ch folgende fließenden derer das k, wo die ten, und icht einge weyden. je von dem ein abge⸗ t. eht darin, um mein ben, mich als solche zu gleicher e Behand⸗ 135 lung erfordern, wenn sie sonst mir sowohl für die Erziehung als Einerndtung dieser besondern Früchte einen Weg über ihr Grund- stück liegen lassen müßten. 2) Alle diejenigen Gartengewächse konnen im freyen Felde gebaut werden, welche keine be— sondern Umzäunungen und zu ihrer Erziehung und Einerndtung keine besondere Behandlung und keine besondere Zeit erfordern, durch wel— che und in welcher die Rechte der benachbarten Gutsbesitzer dadurch gekränkt werden. §. 83. 0 Das Recht, Feldgewächse zu bauen. Feldgewächse sind solche, die, nachdem ihr Saame oder Sprosse dem Boden anvertraut ist, in Hinsicht ihres weitern Wachsthums ohne weitere Pflege größtentheils der Natur überlassen bleiben dürfen, und die weder eine besonders warme oder geschützte age, noch in Hinsicht ihrer Reifung eine sehr verschiedene Zeit der Einerndtung fordern. Da- hin sind zu rechnen die bekannten Getreydearten, welche um ihrer mehlreichen Körner willen gebaut werden; die Futterkräuter, welche dem Vieh als Nah— rung dienen, diese werden abgetheilt in künstliche und naturliche, je nachdem ihre Einsaat durch Men— schenhände oder durch die Natur selbst geschieht; 136 mehrere Handelsgewächse, dergleichen Flachs, Hanf u. s. w. Auch in Rücksicht des Anbaues der Feldge— wächse ist der Landwirth öfters durch Particularge— setze und noch öfter durch Servituten, welche auf seinem Grundstück haften, eingeschränkt: a) Oft ist es bestimmt, daß ein gewisser Theil des Feldes brach liegen muß, und zwar so, daß in dieselbe nichts gebaut werden darf, weder Feld- lnoch Gärtengewächse. b) Zuweilen ist es vorgeschrieben, daß gewisse Pflanzen immer, andere aber gar nicht gebaut werden dürfen und sollen. c) Oft ist es nicht erlaubt, Wiesen und auch an— dere Weydeplätze aufzubrechen und urbar zu machen. Dergleichen Rechtsbestimmungen sind, wie wir schon oben bemerkt haben, immer sehr örtlich, und wo sie vorkommen, meist immer noch näher be— stimmt, als hier angegeben werden kann. Es scheint mir aber doch zweckmäßig, den Landwirth im allge⸗ meinen damit bekannt zu machen, damit er theils bey dem Ankauf eines Guts, theils bey der Benu— tzung desselben darauf Rücksicht nehmen kann. 2 che ů A Mas anger fernen, r ganze Cinch besonder 9 Mer fin be fila Yen ann dur. 90 Het fan Je fen ft Ja e m suden sche lachs, Hanf articularge— welche auf * er Theil des ar so, daß rf, weder aß gewisse icht gebaut d auch an⸗ h urbar zu d, wie wit rtlich, und näher be— Es scheint im allge⸗ t er theils der Benu⸗ ann. 137 §. 84. Das Recht der Pflanzenerziehung. Das Erziehungsrecht des Landwirths besteht in dem Recht, alle Mittel anwenden zu dürfen, welche zu einem sichern und gedeyhlichen Wachsthum der Pflanzen beytragen können, und alles das zu entfernen, was diesen Wachsthum unterbricht oder ganz aufhebt. Einschränkungen durch Particulargesetze und insbesondere durch Dorfordnungen sind: a) An einigen Orten ist die Zahl der Pflugfahr— ten bestimmt, welche dem Acker bis zur Korn⸗ einsaat gegeben werden dürfen. p) An andern Orten ist ein Termin festgesetzt, wann der Pflug zuerst den Stoppel beziehen darf. ) Oefters darf das Feld nur mit einer bestimm⸗ ten Art Vieh gebaut werden, an einigen Or— ten nur mit Hornvieh, an andern nur mit Pferden. d) An einigen Orten darf der Landwirth keine Holzasche als Düngungsmittel gebrauchen, sondern muß dieselbe an privilegirte Potaschen⸗ siedereyen abliefern. 1 138 i. 00 N e) Oft muß der Schaafherr den Pferch- oder 10 5 Fleckenschlag unter den Mitgliedern einer 1 4 14 Dorfgemeinde nach einer gewissen e n 0 umgehen lassen. „) Das Ausjäten der Unkräuter aus den Feld— da t 1 früchten ist oft auf einen bestimmten Zeit— 25 10 raum eingeschränkt, innerhalb welches es 10 3 11 nur vorgenommen werden darf. in Mat N f, un di §. 4 nen Ge 85 5 fe Das Recht der Pflanzengewinnung. ll lr der Das Erndterecht giebt dem Landwirth die Be— füge; sugniß, die erzogenen Pflanzen ihrer Natur gemäß 1 und auf die vortheilhafteste Weise in seine Verwah⸗ 5 10 rung zu bringen. b ff getroche Gesetzliche Einschränkungen hierin giebt es 94 g h end olgende: g folg fil a) An einigen Orten muß eine gewisse Ordnung 0 N78, in Hinsicht der nterfdkssee Früchte beob— e achtet werden. b) Oft ist ein Termin festgesetzt, auf welchen das ganze Feld zur Stoppelbehütung abgeräumt e seyn muß. D 0 0) In Hinsicht der Wiesen ist oft ein letzter Ter⸗ hin Pferch⸗ odet liedern einer n Ordnung s den Feld. imten Zeit. welches es itur gemäß e Verwah⸗ giebt es Ordnung chte beob⸗ elchen das bgeräumt letzter er. 139 min ihrer Mähbarkeit, oft die Zahl, wie viel Mal sie gemäht werden dürfen, be— stimmt. ö 72525 5. 86. Das Recht der Zubereitung der gewonngnen Früchte. Das Zubereitungsrecht besteht in der Art freyer Wirksamkeit, welche der Landwirth ausüben darf, um die gewonnenen Früchte theils zu seinem eigenen Gebrauch, theils zu ihrer Veräußerung an andere gewerbtreibende Stände geschickt zu machen. Auch für dieses Recht giebt es öfters gesetzliche Ein— schränkungen: a) An verschiedenen Orten darf der Flachs nur über öffentlichen Flachsdarren zum Bracken getrocknet werden. b) An andern Orten muß das Backobst in öf— fentlichen Backöfen gebacken werden. ) Die Weintrauben dürfen oft nur in Gemein— de⸗ oder öffentlichen Keltern gekeltert werden. §. 87. Das Recht der Verwerthung und Veräußerung landwirth⸗ schaftlicher Pflanzen. Das Verwerthungs- und Veräußerungs— recht bestimmt für den Landwirth die Befugniß, 140 seine gewonnenen und zubereiteten Producte an an— dere Menschen zu verkaufen oder auszutauschen. Da der Landwirth eigentlich den blos producirenden Stand ausmacht, so darf er seinen Producten zur Erhöhung ihres Werths nicht diejenige Verarbei— tung geben, welche eigentlich Gegenstand der Ge— schäfte anderer gewerbtreibender Stände ist, son— dern er muß sie rauh und blos zu weiterer Verarbei— tung zubereitet veräußern; nur so weit er sich mit jener Verarbeitung auf den Selbstverbrauch der Fabricate einschränkt, ist sie ihm in der Regel er— laubt. Inzwischen giebt es Ausnahmen jenes all— gemeinen Gesetzes: sie bestehen in bestimmten Ge— rechtigkeiten zur Verarbeitung gewisser landwirth— schaftlicher Producte auf den Verkauf, und sind als besondere Privilegien theils mit dem Besttze ei— nes Guts verbunden, theils einem Landwirth aus besondern Rücksichten gesetzlich zuerkannt. Der— gleichen für die höhere Verwerthung landwirth— schaftlicher Producte äußerst wichtige Gerechtigkei— ten sind vorzüglich: a) die Braugerechtigkeit verbunden mit einem mehr oder weniger freyen Verkaufsrecht des ö gebrauten Biers; b) die Brantweinbrenner-Gerechtigkeit mit dem gleichen Recht verbunden; c) die Essigbraugerechtigkeit, ebenfalls mit dem Verkaufsrecht verbunden; ff gen Mt den 1g sowohl der zu be sönditt ber Apis ger hunden fh, chulden, 6 hidden, de Brau W d 2 M ibeande ian, ir N hne, Un de , e gg scat gl Machst ducte an an. szukauschen. oducixenden oducten zut e Verarbei⸗ d der Ge⸗ 6 ist, son⸗ r Verarbei⸗ t er sich mit rbrauch der r Regel er⸗ jenes all⸗ imten Ge⸗ landwirth⸗ und sind Besihe ei⸗ dwirth aus nt. Der⸗ landwirth erechtigkei⸗ mit einem grecht des t mit dem s mit dem 141 d) die Schenkgerechtigkeit; sie kommt häufig bey den Weinbauern vor, und besteht in dem Recht, den selbst gebauten Wein im Hause in kleinen Quantitäten auszuschenken. Mit den beyden erstern, über deren Aus— übung sowohl in Hinsicht der zu brauenden Biere und der zu brennenden Brantweine, als auch ins— besondere über die Quantitat und über den Ver— kaufspreis gewöhnlich nähere Rechtsbestimmungen vorhanden sind, ist nicht selten auch ein Bannrecht verbunden. Es besteht dasselbe 1) in dem Recht, zu verhindern, daß in einem gewissen Bezirk keine ähnliche Braustätte oder Brennerey errichtet werden darf; und 2) daß alle Leute eines gewissen Bezirks und insbesondere die Krüger gezwungen werden können, ihr Bier und Brantwein auf der Braue— rey zu nehmen, welche das Bannrecht hat. Von den speciellern gesetzlichen Einschränkun— gen, welche gegen das Veräußerungsrecht der land— wirthschaftlichen Producte statt finden, sind vorzüg— lich folgende zu merken, 1) in Hinsicht der Gegenstände: a) Nach Reichsgesetzen ist es verboten, die Früchte auf dem Halm und den Wein auf dem Stocke zu verkaufen. Doch findet die 142 Anwendung dieses Gesetzes nur dann statt, wenn der Verkauf nach einem andern Preis geschieht, als zur Zeit üblich war, da sie auf dem Halm standen, oder 14 Tage nach der Erndte. b) Nach verschiedenen Particulargesetzen ist dem Landwirth verboten, Gartengewächse an die Einwohner einer Stadt zu verkau— fen, wenn nehmlich die Gärtnerey daselbst als ein Zunftgewerbe getrieben wird. 2) in Hinsicht des Orts, wo verkauft wird: a) Nach einigen Particulargesetzen darf der Landwirth seine Früchte nur auf öffentli— chen Fruchtmärkten verkaufen. a) Diese Einschränkung geht entweder auf einzelne Früchte oder auf alle; 8) oder auch auf bestimmte Märkte und be— stimmte Personen; sie dürfen nicht auf ausländische Märkte geführt oder nicht an Aufkäufer oder Kornwucherer ver— kauft werden. b) An einigen Orten ist das Hausiren und Hökereytreiben mit ländwirthschaftlichen Producten verboten. i He / 5 ich; 1 Gewis sst nu petden 5) Hat im fie cel dus Nic de B wih ir! r dann statt, ndern Preis var, da sie Tage nach gesetzen ist tengewächse t zu verkau⸗ rey daselbst vird. t wird: n darf der uf offentli⸗ weder auf te und be⸗ nicht auf der nicht erer ver⸗ tren und haftlichen 143 3) in Hinsicht der Personen, an die verkauft wird: a) Gewisse landwirthschaftliche Artikel dürfen oft nur an bestimmte Personen verkauft werden, an andere nicht. b) Oefters ist diese Einschränkung nur auf be— stimmte Tagsstunden an den Markttagen festgesetzt, während welcher gewisse Leute nicht kaufen dürfen. c) An verschiedenen Orten ist der Verkauf auf dem Lande an gewisse Vorkäufer oder Hö— kerleute verboten. §. 88. Das Recht der Viehzucht überhaupt. Das Recht der Viehzucht giebt dem Land— wirth die Befugniß, alle Arten von zahmen Vieh innerhalb der Grenzen seines Guts zu erziehen, und also alles vorzunehmen, was die Fortpflanzung und den Wachsthum derselben befördern oder die Unterbrechung desselben verhindern kann. Zahme Thiere sind, nach dem Rechtsbegriff, diejenigen, deren Fortpflanzung auch im Gewahrsam ihres Be— sitzers erfolgt, und die durch Cultur eine solche Be— stimmung und Richtung ihrer thierischen Handlun— 144 gen annehmen, daß sie zu jeder Zeit das bestimmte Product geben oder zu dem bestimmten Zweck wir— ken, welchen der Landwirth ihrer Natur nach mit ihnen beabsichtigt. Die gesetzlichen Einschränkun— gen dieses Rechts wollen wir-bey den einzelnen Ar— ten der landwirthschaftlichen Thiere bemerken. §. 89. Das Recht, Pferde zu erziehen. Es ist dieses Recht nach Particulargesetzen öfters auf eine doppelte Art eingeschränkt: a) An manchen Orten ist eine bestimmte Zahl festgesetzt, wie viel der Landwirth bey seinem Gut an erwachsenen und an jungen Pferden halten darf. b) Oefters ist ihm eine gewisse Race zu erziehen befohlen, und werden in dieser Hinsicht herr— schaftliche Hengste zu Bespringung seiner Stu— ten unterhalten, welche zur Beschälung auf das Land geschickt werden. §. 90. Das Recht, Rindvieh zu erziehen. Dieses Recht hat selten gesetzliche Einschrän— kungen, sondern wird in der Regel durch die Na— * 1 10 1nd Geiß! suschut, 5 fischt de Oe 5 bok! UN l* J gie viel! Homvüh! 1) was fir Hlhe, 00 daz fir de lu ö 90%% ö I delebllche kgschiche! un en N N 0 sessehen U 0 n! 5 70 uhr kin in nrg f fr gl dee UN 105 bestimntt Zpeck pir: ir nach mit schränkun. zelnen Ar. en. llargesetzn imte Zahl bey seinem n Pferden zu etziehen sicht herr. einer Stu- lung auf Einschräͤn⸗ 0 die Na⸗ 143 tur und Größe des Guts selbst mehr oder weniger eingeschränkt. Doch kommen auch bisweilen in Hinsicht der Gemein- oder Koppelweyden Bestim⸗ mungen vor: a) wie viel ein Landwirth an altem und jungen Hornvieh halten darf; b) was für eine Art desselben, ob Ochsen oder Kühe, oder beyde zugleich. §. 91. Das Recht der Schweinszucht. Für die Ausübung dieses Rechts sind mir nir⸗ gends gesetzliche Einschränkungen bekannt. §. 92. Das Recht, Federvieh zu erziehen. Von dem Federvieh sind bisweilen gewisse Ar— ten desselben zu erziehen verb oten; so dürfen an ei— nigen Orten keine Feldtauben gehalten werden, an andern Orten ist für dieselben nur zu bestimmten Zeiten freyer Flug erlaubt. Bisweilen ist eine gewisse Zahl Bruthühner und Brutgänse zu setzen vorgeschrieben. 146 F. 93. Das Recht, Schafe zu erziehen. Das Recht, Schaafhöfe zu halten, ist öfters an landesherrliche Begünstigung gebunden, und oft vorgeschrieben, wie viel und was für Art Schaafe, ob reine oder Schmier-Schaafe, gehal— ten werden dürfen. 8. 94. Das Recht, Bienen zu erziehen. An einigen Orten ist die Zahl der zu halten— den Bienenstöcke bestimmt. Bisweilen sind auch gesetzliche Bestimmungen über die Entfernung der Bienenstöcke vorhanden. S. 95 Von dem Erziehungsrecht der landwirthschaftlichen Thiere. So wie das Recht der Viehzucht überhaupt die mehr oder weniger eingeschränkte Erlaubniß zur Erziehung landwirthschaftlicher Thiere bestimmt; so enthält das Erziehungsrecht nähere gesetzliche Bestimmungen für die Handlungsweisen, welche der Landwirth zur Anzucht und Unterhaltung seiner Thiere vornimmt. Bey diesem Recht sind besonders die Ein— cg 0 tit eine esammten chtieben. Ik dars! oon einem Ort gn sit, in del alen d geben 1 er Hang und * 9 Ane 1 mt qt. Kukg 147 Einschränkungen in Hinsicht des Weydens merk⸗ würdig: in, ist östet a) Oft ist eine bestimmte Art von Vieh für einen inden, und 5 1 bestimmten Weydeplatz zu halten vorge— a6 für Art schrieben. ase, gehal. b) Oft darf nur eine gewisse Zahl oder nur Thiere von einem gewissen Alter an einem bestimmten Ort geweydet werden. c) Bisweilen ist eine bestimmte Ordnung festge— t zu halten. setzt, in welcher gewisse Vieharten einen und n sind auch denselben Weydeplatz beziehen dürfen. tfernung det d) Meist ist auch ein gesetzlicher Termin für den Anfang und das Aufhören des Weydens be— stimmt. lichen Thiett e) Krankes Vieh, wenn die Krankheit anste⸗ t uberhaupt ckend ist, darf nicht auf die Weyde gebracht rlaubniß zut werden. bestimmt; e geschshe.) Auch gefährliches Vieh muß entweder ganz en, welche von der Wehyde zurückgehalten, oder in einen tung seiner, solchen Zustand versetzt werden, daß es an— derm Vieh nicht schaden kann. 3 die Ein- Alle diese Bestimmungen sind in Rücksicht der K 2 148 Gemeinweyden festgesetzt, und finden sich meh— rentheils in den Dorfordnungen. §. 96. Das Recht der Gewinnung landwirthschaftlicher Thier⸗ producte. In Rücksicht der Bienen ist hier das Verfol— gungsrecht zu bemerken: zahme schwärmende Bie— nen dürfen von ihrem Eigenthümer auch auf einem fremden Grund und Boden verfolgt und eingefan— gen werden. In Hinsicht der Fischerey ist oft die Art zu fischen, und die Zeit, wann gefischt werden darf, gesetzlich bestimmt. §. 97. Das Recht der Zubereitung landwirthschaftlicher Thier producte. Dieses Recht besteht in der dem Landwirth zu— gestandenen freyen Wirksamkeit, seinen gewonnenen Thierprodueten eine solche Beschaffenheit und Zweckmäßigkeit zu geben, wodurch sie zur Aufbe— wahrung und Veräußerung an andere bürgerliche Stände geschickt werden. Es geht aber dieses Recht der Zubereitung nur so weit, als die Rechte anderer Gewerbe dadurch nicht verletzt werden; und * Nan ftde dan 1 80 0 eech 0 N* U d He bal de Oe 1 00 Auswacht. 0 lech ern bt e Mulch sch net, cher Thitt as Verfol. jende Bie⸗ auf einem p eingefan⸗ e Art zu rden darf, icher Thier wirth zu⸗ wonnenen heit und ir Aufbe⸗ ürgerliche her dieses ie Rechte den; und 149 dies findet dann statt, wenn eine weitere Zuberei— tung dieser Thierproducte für menschliche Zwecke eigentlich die Beschäftigung und Aufgabe jener Ge— werbe ausmachte, und also diesen ihre Rechtssphäre dadurch vernichtet würde. §. 98. Oas Recht der Veräußerung landwirthschaftlicher Thier producte. In Rücksicht der Veräußerung landwirth— schaftlicher Thierproduete kommen bisweilen viele von denjenigen gesetzlichen Einschränkungen vor, welche bey dem Recht der Veräußerung landwirth— schaftlicher Pflanzen angegeben sind. Es kann hier, um Wiederholung zu vermeiden, auf diese verwiesen werden. Eine meist allgemeine Ein- schränkung aber findet hier statt: daß der Land— wirth an Stadebürger kein rohes Fleisch von seinen Thieren veräußern darf. ——— 130 III. Abtheilung. Von den Einschränkungen der freyen Ausübung der Eigenthumsrechte eines Landwirths durch die landwirthschaftlichen Servituten. §. 99. Von den Servituten oder Grundgerechtigkeiten überhaupt. Nachdem bisher die Erwerbarten eines Land— guts und mit ihm des landwirthschaftlichen Gewer— bes überhaupt, die Benutzungsrechte desselben und die durch Particulargesetze ziemlich häufig vor— kommenden Einschränkungen dieser Benutzungs- rechte dargestellt wurden: so kommen wir nun nach der angegebenen Bestimmung dieser Abhandlung auf diejenigen Einschränkungen der freyen Wirksam⸗ keit eines Landwirths auf seinem Gute, welche auch aus gewissen Rechten dritter Personen, von eben demselben Gut gewisse Nutzungen zu ziehen, nothwendig erfolgen. Man nennt diese Rechte Servituten, und in der deutschen Sprache haben sie nach ihrer doppelten Beziehung auch zwey ganz „* In 1 1 F H 1 ysehen ne Gtü shlchthin Ine nl ter Hint 1 1 I 0 fehl des Eigen bodurh 1 P ruhten 13* liz na I and Jah ander In Dit et 131 verschiedene Benennungen. In Beziehung auf das Gut, aus welchem von einem Dritten gewisse Nutzungen gezogen werden, heißen sie Dienstbar⸗ keiten, in Beziehung auf das Gut und den Be— sitzer desselben, welchem jene Rechte zukommen, werden sie Grundgerechtigkeiten oder Gerechtigkei— üslbung ten schlechthin genannt. ho durch n Ihre nähere Betrachtung ist uns hier in dop— pelter Hinsicht merkwürdig: 1) In so fern sie Einschränkungen der Ausübung des Eigenthumsrechts eines Gutsbesitzers sind; überhaupt. wodurch sie eine Modification des ganzen Verfahrens in der Bewirthschaftung desselben nes dan. nöthig machen; es würde diese vielleicht eine n Geer. ganz andere Einrichtung haben, wenn sie nicht ben und dem Wirth die Hand bänden. isig vot⸗ nutzungs⸗ 2) In so fern sie Erweiterungen des Eigenthums— nun nach rechts desjeuigen Guts sind, welches durch sie zandlung einen Nutzen von dem fremden Gute zu ziehen Zirksam⸗ hat. Sie können in dieser Hinsicht den ei— welche genthümlichen Werth des Hauptguts, dem en, von sie als Pertinenzien zugehören, ungemein er— ziehen, höhen; und eben so wie sie als Dienstbarkei— e Rechte ten einen wichtigen Einfluß auf die Bewirth— he haben schaftung des damit belasteten Guts äußern, wey ganz eben so können sie auch zu wichtigen Vorthei— 132 len für das berrschende Gut„als Grundge— rechtigkeiten, Veranlassung werden. §. Ido. Begriff von Servituten und Eintheilung derselben. Servitut also ist ein dingliches Recht oder ei— ne bestimmte Art freyer Wirksamkeit, die einem zu— steht, von dem Grundstück eines andern gewisse be— stimmte Nutzungen zu ziehen; in Hinsicht dessen also der Besitzer des dienenden Grundstücks verbunden ist, zum Vortheil des Berechtigten etwas zu leiden, oder zu unterlassen, oder zu thun. Ein solches Recht steht entweder einer Person zu, und ist alsdenn eine persönliche Servitut, oder es ist mit dem benachbarten Grundstück gesetzlich verbunden, und kommt dem jedesmaligen Besitzer desselben zu; diese Servituten heißen Realdienstbar— keiten oder eigentliche Grundgerechtigkeiten. H. 101. Erfordernisse der Servituten. 1) Die Erfordernisse der persönlichen Servitut sind: a) Sie ist ein Recht einer Person auf ein frem⸗ des Grundstück. Grundge selben. oder ei⸗ einem zu⸗ ewssse be. essen also unden ist, en, oder r Person ut, oder gesetzlich Besitzet ienstbar⸗ . Zervitut in frem⸗ 5 133 b) Dieses Recht an das fremde Grundstück muß der Person, welche sich dasselbe zuschreibt, zum wirklichen Nutzen gereichen. 4) Es kann dieser in einem wirklichen. Vortheil; 6) oder in einer bloßen Bequemlichkeit bestehen. c) Sie ist ein jus reale, was man immer und gegen jeden Besitzer auf das dienende Gut hat. 2) Erfordernisse der Realdienstbarkeit oder Grundgerechtigkeiten: a) Cs müssen zwey Grundstücke vorhanden seyn, ein herrschendes, dem die Servitut zu— kömmt, und ein dienendes, auf dem sie haftet. b) Das herrschende Grundstück oder vielmehr der Besitzer desselben muß von dem dienen— den Grundstück Nutzen ziehen können, ) der entweder in einem wirklichen Vor— theil besteht; 6) oder dem Besitzer des herrschenden 184 8 Grundstücks eine mehrere Bequemlichkeit verschafft. 8) Die beyden Güter müssen sich benachbart seyn; doch ist darunter nicht ein wirkliches Zusammengrenzen derselben zu verstehen, sondern sie müssen sich nur so nahe seyn, daß das eine Gut von, dem andern durch die Servitut wirklich Nutzen haben kann. 5 §. 182. Erwerbarten der Servituten. Diejenigen Erwerbarten, wodurch das Eigen— thum eines Landguts erhalten wird, können auch die Erwerbung der Servituten begründen. Außer diesen ist aber hier noch insbesondere diejenige Er— werbart zu merken, welche aus dem Hoheitsrecht der Staatsgewalt fließt. Vermöge desselben kann diese um des allgemeinen Besten des Staats willen entweder Servituten übertragen, oder sich selbst welche auf die Güter der Unterthanen zuschreiben, letztere heißen alsdenn Staatsservituten; als solche sind vorzüglich die Frohnden und Zinsen zu merken, die aber auch von Privatleuten erworben werden können. uemlächkei enachbart wirkliches verstehen, he seyn, een durch n kann. 3 Eiger, nen auch Außer nige Et⸗ eitsrecht en kann s willen h selbst reiben, s solche merken, werden 155 8. 103. Rechte der Ausübung der Servituten. 1) Die Servituten dürfen nie über den Nutzen des Guts oder der Person, welcher sie zuste— hen, ausgedehnt werden. 4) Die lervitus realis kann daher auch von dem herrschenden Gut nie auf ein ande— res verlegt, und die lervitus perlonalis nicht von einem Besitzer auf einen andern übergetragen werden. b) Sie dürfen nicht außer dem Gut exercirt werden, worin sie vorkommen; c) also auch nicht vermiethet werden. 2) Die Servituten sind untheilbar; daraus folgt: a) sie gehören ganz und nicht theilweise dem herrschenden Gut zu; b) sie müssen auch ganz und nicht theilweise auf dem dienenden Gut haften. 3) Das dienende Gut muß von der Servitut so wenig Schaden als möglich leiden; sie darf also nicht über die Nothdurft des herrschenden 136 Guts ausgedehnt werden, wenn das dienen— de Gut im entgegengesetzten Fall positiven Schaden litte. 4) Es muß bey ihrer Ausübung alles genau beo— bachtet werden, wenn über Ort, Zeit, Quan— tität und Qualität etwas bestimmt ist. 3) Die Grundgerechtigkeit reviviseirt, wenn auch beyde Grundstücke eingerissen, und nun nachher wieder hergestellt oder aufgebaut werden. §F. 104. Aufhebung der Servituten. 1) Die persönlichen Servituten gehen verlohren: a) nach Verlauf der Zeit, auf welche sie einge— räumt sind; b) mit dem Tod der Person, welcher sie zu- koinmen; 0 wenn die Sache, auf welcher sie haften, gänzlich untergeht; d) durch Präseription; diese setzt aber nicht blos den Nichtgebrauch der Servitut vor— 006, 0 ü les nechel Wage lt Wu den B l postten genau beo⸗ it, Quan⸗ t. t, wenn und nun aufgebaut erlohren: sie einge er sie zu⸗ hasten, ber nicht tut vor⸗ 157 aus, sondern auch eine Handlung von Sei— ten des Besitzers des dienenden Guts, welche mit Wissen des Berechtigten von jenem vorgenommen, der Ausübung der Servi- tut wirklich entgegensteht, und welcher von dem Berechtigten nicht widersprochen wurde; e) wenn der, welcher die Servitut hat, das Gut, auf welchem sie haftet, als sein Ei— genthum erhält(durch Consolidation). 2) Die Grundgerechtigkeiten gehen verlohren: a) durch den Untergang des dienenden Guts, aber auch nur so lange, bis dasselbe wieder hergestellt wird; b) durch Vereinigung des herrschenden und dienenden Guts in ein ungetheiltes Ei— genthum; c) durch Verjährung; aber auch hier ist der bloße Nichtgebrauch nicht hinreichend, son— dern es gilt von ihr, was von Verjährung der persönlichen Servitut gesagt wurde. §. 105. Arten landwirthschaftlicher Servituten. Als persönliche und dingliche landwirthschaft— liche Servituten sind für uns 5 folgende W d 7 138 1) Das Recht, Frohndienste zu fordern. 2) Das Recht, Zinsen zu fordern. 3) Das Recht des Fußsteigs oder Durchgangs. 4) Die Weggerechtigkeit. 5) Die Triftgerechtigkeit. 6) Die Hut⸗ oder Weydegerechtigkeit. 7) Die Gerechtigkeit zur Viehtränke. 8) Die Wasserleitungsgerechtigkeit. 9) Die Pferch- oder Fleckengerechtigkeit. 10) Die Mastgerechtigkeit. 11) Die Erdausgrabungsgerechtigkeit. 12) Die Holzungsgerechtigkeit. Sie werden nach der Reihe in den folgenden§§ er— klärt. Die in der letztern Nummer angegebene kann zwar jedem andern als einem Landwirthe auch zukommen; inzwischen kommt sie bey Landgütern öfter vor, und ist für den Landwirth überhaupt ei— ne sehr wichtige Gerechtigkeit. ben der T cht bet 4 F duch ein 6 Guts, leistunge ante Gisch Ju Hu ) Eurndi spann 1 ed N JHanddien fe Han N. Hgangs. c er⸗ egebene he auch qqütern upt ei⸗ 159 S. Ac Von dem Recht, Frohnden zu fordern. Das Recht Frohnden zu fordern als Servitut besteht in der Befugniß, welche die Staatsgewalt oder auch ein Privatmann hat, von dem Besitzer eines Guts, auf welchem diese Servitut haftet, Dienstleistungen zu fordern, die aber keine besonders erlernte Geschicklichkeit voraussetzen dürfen. In Hinsicht ihrer Art sind diese Dienste: 1) Spanndienste, die mit Pferden oder anderm Anspannungsvieh geleistet werden müssen; 2) Handdienste, die nicht mit Vieh, sondern durch eigene Handanlegung geleistet werden; 3) Fußdienste, dergleichen sind Wachen, Bo— tengehen u. s. w. In Hinsicht ihres Vorkommens sind die Frohnden: 1) ordentliche; diese werden jährlich zu bestimm— ten Zeiten für regelmäßig eintretende Bedürf— nisse des Berechtigten geleistet; 2) außerordentliche, die nur bey außerordenkli— chen Vorfällen gefordert werden dürfen; 160 3) gemessene, welche bestimmt sind in Ansehung der Zeit, der Zahl, des Orts und der Art, wann, wieviel, wo und auf welche Art sie ge— leistet werden müssen; 4) ungemessene, die gar keine der eben angege⸗ benen Bestimmungen haben. ä Grenzen der Ausübung dieser Servitut: 1) Die Dienste dürfen nur zum Besten desjenigen geleistet werden, der das Recht hat, sie zu fordern. 2) Der Landwirth muß neben ihnen so viel Zeit behalten, als er zu Bestellung seines Feldes und Unterhalts nöthig hat; an mehrern Or— ten ist im Frühling, während der Saat, und im Herbst, während der Erndtezeit, kein Aufgebot zu Frohnden erlaubt. 3) Die Frohndienste müssen angesagt werden. 4) Gemessene Frohnden dürfen nicht willkührlich vermehrt werden. 5) Auch darf der Berechtigte die Frohndienste nicht an andere vermiethen. Unter den Aufhebungsarten der Frohnden ist n pet cht se kan Ang E fn icht, us wan, anden; be Ka Gee Jen der dis Rech fan, vele an Mf lahen die lache, Acc Hahn in perde 9 ht — n Auschung id der Akt, Art sie e. eh angege— zitut: desjenigen at, sie zu viel Zeit les Feldes tern Ol. daat, und zeit, kein verden. llkührlich hndienste den it 161 hier besonders die Versilberung derselben merkwür⸗ dig; sie geschieht entweder durch ein statt der Frohnden zu erlegendes Geld, oder durch Natura— lien; aber sie kann nicht einseitig, sondern nur mit wechselseitiger Einwilligung beyder Theile geschehen. Mit dem Recht, Frohnden zu fordern, ist gewöhnlich auch das Zwangsrecht, ihre Leistung zu bewirken, verbunden; beym Privatmann beschränkt sich das— selbe auf Gefängniß, Geldstrafe und auf Pfändung. 197 Von dem Recht, Zinsen zu fordern. Das Recht Zinsen zu fordern besteht in der Befugniß, welche die Staatsgewalt oder auch eine andere Person hat, von dem Besitzer des Landguts auf welchem die Servitut haftet, gewisse Abgaben zu erheben. In Hinsicht ihres Gegenstandes sind sie: 1) Geldzinsen, wenn sie in baarem Gelde gege⸗ ben werden; oder 2) Naturalzins, wenn landwirthschaftliche Pro duete gegeben werden müssen. In Hinsicht ihrer Berechnung sind Zinsen: 8 162 1) entweder bestimmte, wenn jährlich eine gewis— se gleiche Quantitat und Art gegeben wird; 2) oder unbestimmte, dahin gehören die Zehnten. Zehnten bedeuten einen verhältnißmäßig be⸗ stimmten Theil der landwirthschaftlichen Erzeugniß, welchen die Besitzer der bezehnteten Landgüter von denselben zu entrichten haben. Arten der Zehnten sind folgende zu merken: 1) Neubruchzehnten, die von ehemals unbebau⸗ tem und nun urbargemachten Land gegeben werden müssen. 2) Fruchtzehnten, die von Vegetabilien gege⸗ ben werden müssen, a) entweder von allen, gewöhnlicher aber nur von den Feldfrüchten(großer Zehnte); b) oder nur von Gartenfrüchten(kleiner Zehnte). g 3) Blutzehnte, dieser wird von Thieren gege— ben, am gewöhnlichsten von jungem Rind— viehe und Geflügel. Dez 1 blched e I det; edu 163 eine gewis Die Zehnten werden entrichtet: n wird; a) entweder in den Naturalien selbst, Zug⸗ e dehnten zehnten, Naturalzehnten; näßig be. b) oder in Geld, Geldzehnten, Sackzehnten. tzeugniß, hüter von a) Man berechnet, wie viel im laufenden Jahr nach dem Bestand der Früchte der Zehnte betragen würde, und schlägt ihn ierken: dann zu Geld anz mbebou⸗ 6) oder es geht keine wirkliche Natural— gegeben schätzung voraus, sondern es wird nur ein gewisses bestimmtes Quantum an Geld überhaupt angesetzt, was jährlich gegeben werden soll. ien gege⸗ Ueber die Ausübung dieser Servitut sind fol⸗ gende Rechtsbestimmungen anzuführen: er aber Zehnte) 1) Der Zehnte kann vom Berechtigten nicht einseitig erhöht werden. (kleiner 2) Er darf ihn nicht über die Art der landwirth⸗ schaftlichen Erzeugnisse ausdehnen, als auf n gege⸗ welche er das Bezehndungsrecht hat. Aind⸗ 3) Er kann aber auch den Landwirth abhalten, 9 2 164 ihm durch Anbau anderer als der zehntbaren Früchte den Zehnten zu entziehen, wenn sich ihm dieser nicht mit der neuen Art von Früch⸗ ten gleichfalls dem gequivalirenden Zehnten un— terwerfen will. J) Wenn ein Schaden an den landwirthschaftli— chen Erzeugnissen vor der Einerndtung oder vor der Zeit geschieht, da sie im gewöhnlichen verkaufbaren Zustande sind, so wird in der Regel der Zehnte nach Verhältniß des Scha— dens erlassen. §. 108. Von dem Recht des Fußsteigs oder des Durchgangs. Die Servitut des Fußsteigs oder Durchgangs besteht darin: wenn der Besitzer eines Landguts leiden muß, daß sein Nachbar und dessen Leute, auch wohl Fremde, über seine Grundstücke gehen können. Er muß hiezu einen bestimmten Steig liegen lassen, der breit genug ist, daß zwey Personen neben ein— ander darauf gehen können, auch kleine Brücken und Stiegel anlegen, wo es nöthig thut. Der Berechtigte ist aber verbunden, sich schlechterdings auf dem einmal bestimmten Fußsteig zu halten, und nie neben demselben einen andern Weg zu suchen. Das Reuten auf einem Fußsteige ist nur so weit zu— Abel, 16 N 90 05 * — die We ndstücks d Mochbar Striten d egen Wag sale i Bunte, ic rteinge chen fuhr Mauch ihc bi mungen 9 * * ge , de in de ö 0 0 5 0 tles zehntbaren wen sic von Früch⸗ nten un. hct. tung oder vͤhnlichen rd in der es Scha⸗ chgangs. irchgangs Landguts ute, auch konnen. en lassen, ben ein⸗ Brücken t. Der terdings ten, und u suchen. weit zu⸗ 163 zugeben, als dasselbe bey den vorhandenen Brü⸗ cken und Zaunstiegen geschehen kann. d. 109. Von der Weggerechtigkeit. Die Weggerechtigkeit legt dem Besitzer eines Grundstücks die Verbindlichkeit auf, zu leiden: daß sein Nachbar über dasselbe gehen, reuten, Vieh an Stricken darüber leiten, und mit leeren oder beladenen Wagen über dasselbe fahren könne. Zu einem solchen Wege müssen, so lange er gerade geht, 8 Fuß Breite, und wo er eine Biegung macht, 16 Fuß Breite angewiesen werden; und in Hinsicht des beladenen Fuhrwerks darf nichts über einen solchen Weg aufgerichtet werden, was die Durchfuhr eines gewöhnlich beladenen Erndtewagens unmöglich macht. Inzwischen können sowohl über die Zeit, wann derselbe befahren werden darf, als auch über die Art und Schwere des Fuhrwerks nähere Be⸗ stimmungen vorhanden seyn. §. II. Von der Tristgerechtigkeit. Die Triftgerechtigkeit giebt dem Nachbar die Befugniß, Vieh durch des andern Grundstück zu treiben. Wenn keine besondere Art Vieh bestimmt ist, so ist alles Vieh darunter verstanden, welches 166 wahrend des Uebertreibens so in Ordnung gehalten werden kann, daß es über die Trift, welche in der Regel die doppelte Breite eines Wegs haben soll, nicht hinaustritt und dadurch Schaden anrichtet. Der Besitzer des Grundstücks ist aber verbunden, auf beyden Seiten der Trift solche Befriedigungen anzulegen, daß der Durchtreiber bey gehöriger Vorsicht den möglichen Schadenzufügungen aus— weichen und vorbeugen kann. Wenn kein bestimm— ter Ort zur Viehtrift gesetzlich ausgezeichnet ist, so hat der Besitzer des Grundstücks das Recht, dieselbe da anzuweisen, wo ihm der wenigste Schaden an der Substanz seines Guts geschieht; sie muß aber auch von der Beschaffenheit seyn, daß das Vieh, welches darüber getrieben wird, keinen Schaden da— von nehmen kann. §. 111. Von der Hut- oder Weydegerechtigkeit. Die Hut- oder Weydegerechtigkeit giebt dem Berechtigten die Befugniß, sein Vieh auf dem Grundstück seines Nachbars zu weyden; diesem also die Verbindlichkeit, auf diesem Grundstück nichts zu unternehmen, wodurch die Weyde ver— mindert oder aufgehoben wird. Er darf daher die Substanz des Weydeplatzes nicht willkührlich und einseitig verändern; nicht Lehden in Wiesen oder Aecker und nicht Wiesen in Aecker verwandeln; auch uf kin men lasen. t des zu ö ts dir! fl von N Wals lande N bird, in asche w. . daß d in Nutte 1— Cie ft ncht Wlab re 1 schst gag ile, den 1 0 1 0 Ie V ge le ö ahn, and an gl I ede un sid itz c ig gehalten olche in der haben sol, anrichtet. erbunden, ddigungen gehöriger gen aus- bestimm⸗ et ist, so „ dieselbe aden an nuß aber 18 Vieh, aden da⸗ jeht dem juf dem diesem undstück de ver⸗ aher die ich und sen oder in; auch 167 nicht auf dem dienenden Grundstück solche Früchte bauen, welche später eingeerndtet werden, als der Termin für die Ausübung des Weyderechts eintritt, oder welche durch ihre Natur und durch die ihnen nöthige Ackerbestellung die Grasnarbe nicht auf— kommen lassen.— Wenn keine Bestimmung über die Art des zu weydenden Viehes vorhanden ist, so muß es der Berechtigte bey derjenigen Art und Zahl von Vieh bewenden lassen, welche gewöhn— lich als landwirthschaftliches Weydevieh angenom— men wird, und so viel, als er damals davon hatte, als er das Weyderecht erhielt.— Ist aber die Art und Zahl des Weydeviehes bestimmt, wie auch die Zeit, so darf weder die eine noch die andere überschritten werden; nur gilt behm Säugevieh die Regel: daß die jungen Thiere, so lange sie noch an der Mutter saugen, gar nicht mitgezählt wer— den.— Eine Verwandlung der Weydegerechtig— keit findet nicht statt: der Berechtigte darf auf dem Weydeplatz weder Futterkräuter bauen, noch das von selbst wachsende Gras abmähen und von der Stelle führen.— In der Regel hat der Besitzer des dienenden Grundstücks das Recht, sein eigenes Vieh gleichfalls auf demselben Weydeplatz weyden zu lassen, und dieses Recht hat er entweder mit dem andern alternativ, heute darf der sein Vieh auf die Weyde bringen, morgen der andere; bis— weilen sind auch größere Zeiträume zum Wechsel festgesetzt; oder sie üben beyde das Recht zugleich 168 aus und ihr Vieh weydet neben und unter einan⸗ der. Wenn keine gesetzliche Weydeordnung statt fin⸗ det, so gilt sowohl in diesem als in jenem Fall die Regel: beyde Berechtigte müssen immer diejenigen Vieharten zuerst auf die Weyde bringen, welche für die vortheilhafteste Nutzung der Weyde dieselbe am wenigsten verderben. Nach landwirthschaftli— cher Erfahrung ist hier folgende Ordnung anzuneh— men: 1) auf die Grasweyde gehören zuerst die Pferde, dann Rindvieh und nach diesem Schaa— fe; 2) auf die Stoppelweyde, zuerst Schweine und Federvieh, dann Rindvieh und zuletzt Schaafe. Wenn bey der Gemeinweyde für beyde Berechtigte das Futter nicht gehörig zureicht, so ist darauf zu sehen: ob die Anzahl des zu weyden— den Viehes bestimmt ist oder nicht; im ersten Fall müssen beyde Berechtigte ihr Vieh pro rata ver- mindern, im letztern Fall in gleicher Quantitat; ist aber die Anzahl des Weydeviehes für einen der Berechtigten bestimmt, für den andern nicht, so kann der eine seine bestimmte Zahl ganz beybehal⸗ ten, und der andere muß seine unbestimmte Anzahl so weit vermindern, bis die Weyde ordentlich zu⸗ reicht. Der Besitzer des herrschenden Guts darf niemals fremdes Vieh auf den dienenden Weyde⸗ platz bringen, wenn ihm nicht eine bestimmte Zahl zu weyden erlaubt ist, die er dann allerdings durch fremdes Vieh vollzählig machen kann, wenn er selbst nicht so viel Vieh hält.— In der Weyde⸗ a 1 f Haff rä, le des Degde lch Ti Ir langt Non! in Die aaf 15 0 it zu N enden Gute U Frank, z 40 Halte U Megune.* gt ek . iter tinan. g statt fin. m Fal die diejenigen n, welche de dieselbe schaftli— anzuneh⸗ zuerst die n Schaa⸗ Schweine zuletzt ür beyde icht, so weyden⸗ sten Fall ata ver- jantitat; einen det icht, so eybehal⸗ Anzahl tlich zu⸗ ts darf Weyde⸗ te Zahl s durch enn er. Weyde⸗ 169 gerechtigkeit ist die Trift- und Viehtränkegerechtig⸗ keit mit begriffen; letztere aber nur unter der Ein schränkung, wenn die Viehtränke entweder inner— halb des Weydeplatzes selbst liegt, oder doch auf der nehmlichen Trift oder auf einem öffentlichen eg zu ihr gelangt werden kann. F. 112. Von der Gerechtigkeit zur Viehtränke. Die auf einem Grundstück haftende Gerech— tigkeit zur Viehtränke verbindet den Besitzer des dienenden Guts zu leiden: daß des Nachbars Vieh zur Tränke auf sein Grundstück getrieben werden darf. Es schließt diese Gerechtigkeit die Triftge— rechtigkeit in sich, aber unter keiner andern Bedin— gung, als wenn erstlich kein öffentlicher Weg an die Tränke führt, und zweytens wenn er durch die— sen öffentlichen Weg nur durch einen zu großen Um- weg zur Tränke gelangen kann; dann aber gilt uberhaupt hier alles, was oben von der Triftservi— tut gesagt ist. Es können in Hinsicht dieser Viehtränkege⸗ rechtigkeit mehrere Bestimmungen über die Zahl und Art des Viehes, so wie auch über die Zeit und Umstände, wenn sie ausgeübt werden darf, vor— handen seyn, und dann ist sich streng an diese zu halten. Wenn dergleichen aber nicht statt finden, 170 so darf der Berechtigte alles dasjenige Vieh, was gewohnlich zur Tränke getrieben werden muß, und zu jeder Zeit, wo der Besitzer des dienenden Grund— stücks die Tränke nicht selbst nothwendig braucht, dahin bringen lassen. Wenn das Wasser für bey— der Vieh nicht mehr hinreicht, und es sind auf diesen Fall keine näheren Bestimmungen vorhan— den, so gilt hier dasselbe, was bey der Weydege— rechtigkeit für den Fall des nicht zureichenden Fut— ters bestimmt ist. §. 113. Von der Wasserleitungsgerechtigkeit. Diese für die Landwirthschaft äußerst wichtige Servitut zerfällt eigentlich ihrem Gegenstand zu Folge in zwey ganz verschiedene und entgegengesetzte Gerechtigkeiten, die ganz von einander getrennt und jede für sich vorkommen können, und die ei— gentlich blos wegen der Sache, welche sie betreffen, unter einer und derselben Benennung aufgeführt werden. Um sie aber auch darin zu unterscheiden, wollen wir sie sogleich mit bestimmtern und zweck— mäßigen Namen belegen. 1) Die Wasserzuleitungsgerechtigkeit. Diese giebt dem Berechtigten die Befugniß: das benöthigte Wasser von eines andern Gut oder t lastet un. Dee 6 * ch e daß akragen we ur nit sobe ) Se b ndern sol isse aher daß se de fuchs lunge f fur ncht z Vieh, was muß, und en Grund. biaucht, r für bey⸗ snd auf vorhan⸗ Vendege⸗ den Fut⸗ wichtige stand zu engesetzte getrennt d die ei betreffen, sgeführt scheiden, zweck igkeit. ugniß: Hut oder 171 durch dasselbe anders woher nach seinem Gute zu leiten. Diese wegen Viehtränken, insbesondere aber zum Behuf der Wiesenwässerungen sehr häufig vorkommende Servitut, ist in ihren Folgen zu weit— läuftig, als daß sie hier nur einigermaßen erschöpft vorgetragen werden könnte. Wir müssen uns da— her nur mit folgenden allgemeinsten Bestimmungen begnügen: 1) Sie befugt den Berechtigten, in dem Gut des andern solche Anstalten zu treffen, wodurch er sich das nöthige Wasser zuleiten kann; der— gleichen sind: Rinnen legen, Graben, Wöhr— len und Schleusen machen, Wasserfallen und Wasserräder errichten u. d. gl. 2) Die Anstalten, welche der Berechtigte trifft, müssen aber auch von der Beschaffenheit seyn, daß sie dem Besitzer des dienenden Guts durchaus keinen andern Schaden zufügen, als denjenigen, ohne welchen die Servitut selbst gar nicht exercirt werden kann. 3) Es muß durch die Wasserleitungen dem die— nenden Gut nicht das selbst höchstbenöthigte Wasser entzogen werden. 172 II) Die Wasserableitungsgerechtigkeit. 1 chem, daß Diese besteht in dem Recht, überflüßiges„che Wasser von meinem Gut auf des Benachoarten sei- badet nes hinüber zu leiten. Es kann dieses Recht sowohl i l der auf bestimmte Fälle, wie z. B. auf Ueberschwem— 1 bn mungen und starke Regengüsse eingeschränkt seyn; lt besch. aber am häufigsten kommt es beym Ackerwesen vor, Ae, ud wo den niedrigen und sumpfigen Feldern die über—. Nurse flüßige Nässe durch Abzugsgräben genommen wer- fia den muß. Diese Gerechtigkeit giebt dem Berech— ih* tigten die Befugniß, in das dienende Gut so weit ut a hinein zu graben, bis das abzuleitende Wasser nicht gaben ul mehr in das Seinige zurückstaut. In der Regel alu ergeht aber vorher eine Aufforderung an den Besi— 640 1 tzer des dienenden Guts, daß er die Weiterschaf— 10. fung des ihm zugegrabenen Wassers selbst überneh— N men soll. Auf Seiten des letztern liegt dann die We fortwährende Verbindlichkeit, daß er nichts unter— nehme, was dem Abfluß des Wassers aus dem berechtigten Gut in seines entgegensteht. 90 Daa Een 8 We Von der Pferch⸗ oder Fleckengerechtigkeit. f a In ac au d Diese Gerechtigkeit— die vielleicht eher eine K 57 Quasi⸗Servitut genannt werden kann— besteht in e dem Recht, zu fordern, daß die Schafe des benach— 60 N 5 barten Gutsbesitzers den Acker des Berechtigten be⸗ ful tigkeit, erfläsiges parten sei. ht sowohl orschwem⸗ kt seyn; een vor, die über⸗ nen wer⸗ Bekech⸗ t so weit ser nicht er Regel en Besi⸗ iterschaf. überneh⸗ dann die s unter⸗ us dem her eine steht in benach⸗ ten be⸗ 173 pferchen müssen; sie enthält also auch die Befugniß, zu fordern, daß der Besitzer des dienenden Guts die dazu erforderlichen Schafe halte. Gewöhn— lich ist diese Gerechtigkeit nicht ohne Einschränkung; es sind in der Regel sowohl über den Flächenin— halt des zu bepferchenden Grundstücks, und über die Art desselben, als auch über die Anzahl der, Schafe, und über die Zeit, wann und wie lange der Pferchschlag geleistet werden muß, genauere Bestimmungen festgesetzt. Wenn keine solchen Be— stimmungen vorhanden sind, so geht die Forderung natürlich auf alle Schafe des dienenden Guts, und auf eine so lange Zeit, bis die Bedürfnisse des Berechtigten befriedigt sind. In der Regel steht aber auch dem Schafherrn des dienenden Guts das Recht zu, seine Schafe auf dem Gut des — Berechtigten weyden zu lassen. §. 115. Von der Mastgerechtigkeit. Diese Servitut giebt dem Berechtigten die Befugniß, seine Schweine in die Waldungen eines andern zur Mast zu treiben. Es ist dieses Recht eigentlich eine Einschränkung des Forsteigenthums, und wird hier nur unter den landwirthschaftlichen Servituten wegen des Vortheils mit aufgezählt, welchen es dem Landwirth des berechtigten Guts gewähren kann. Gewöhnlich ist die Zahl und Art — . ——.. 174 der Schweine bestimmt, wenn nicht, so sind natür— lich alle Schweine in die Mast zu treiben, welche der Besitzer des herrschenden Guts zu der Zeit hatte, als er die Servitut erwarb. In Hinsicht der Ausübung dieses Rechts ist die Einschränkung: daß die volle Mast nur dann statt finde, wenn die Sachverständigen den gegenwärtigen Bestand der tragbaren und tragenden Eichen und Büchen für volles Eckerich ansprechen. Hingegen darf nur die Hälfte der bestimmten Anzahl Schweine in die Holzung gebracht werden, wenn der Fruchtbestand der Eichen und Büchen nur als halbes Eckerich zu schätzen ist. Ist jener weniger als die Hälfte der möglichen Fruchtbarkeit, so wird dieser Bestand Sprangmast genannt, und dann fällt die Aus— übung des Rechts für das laufende Jahr ganz weg. is Von der Erdausgrabungsgerechtigkeit. Diese Gerechtigkeit ist sehr schätzbar zum Be— huf landwirthschaftlicher Bauten, insbesondere aber zu Verbesserung des Ackerwesens eines Guts. Sie besteht in der Befugniß, auf dem Grund und Boden eines benachbarten Gutes Erde ausgraben und nach dem berechtigten Gut hinführen zu dür⸗ fen. Sie schließt also auch die Weggerechtigkeit in sich. In der Regel sind sowohl die Erdarten, als auch der Ort, wo sie ausgegraben werden dürfen, 1 snt. 1 Ein 10 0 an l 96 lt 1 Ea t dad Aae des! Polbung U achräh her le in icht N 1 d e 15 U fh U . ö rh 1 1 0 N an tt ii Aaken W Achigten W „ Nd int, und 9. u Ele, f fer n dienen 5 er Bestger 7 75 1 Feen en Oelen U ee e Jusgra ur di funk ug zn N. Aan hahn g he 90 4 1 00 15 N 175 sind natur. bestimmt. Was die ersteren betrifft, so kommt en, wlche diese Servitut am gewöhnlichsten auf die Ausgra— geit hatte, bung gewisser Sand- Mergel- und Lehmarten vor. ncht det Wenn keine Fuderzahl bestimmt ist, so gehen die ränkung: Bedürfnisse des dienenden Guts vor; so wie auch wenn die die Ausübung dieser Servitut auf diejenige Zeit tand der eingeschränkt ist, wo jenem durch Einräumung des lachen für benöthigten Wegs der wenigste Schaden zugefügt tf nur die wird. Ist der Ort zum Ausgraben genau be— e in die stimmt, und geht an demselben die bestimmte Erd— tbestand art zu Ende, so hört die Servitut von selbst auf; kerich zu ist aber jener nicht bestimmt, so kann eine andere ͤlste der Stelle im dienenden Gut dafür aufgesucht werden, Bestand aber der Besitzer desselben hat das Recht, unter die Aus mehrern Stellen diejenige anzuweisen, wo ihm anz weg. durch die Ausgrabung der geringste Schaden an sei— nem urbaren Lande geschieht. Diese Servitut ha⸗ ben nicht nur die Landwirthe unter sich, sondern sie kommt auch andern Gewerbständen gegen diesel⸗ ben zu. im Be⸗ f esondere 9. 117. Guts. 8 gerechtigkei Von der Holzungsgerechtigkeit. ind und f sgraben Die Holzungsgerechtigkeit giebt dem Berech— ju dir tigten die Befugniß, aus eines andern Forst oder ker i Wald seine Holzbedürfnisse zu befriedigen. Es 10 8 kann diese Befugniß sich auf Bau- oder Nutz- oder e Brennholz allein einschränken; oder sich auch auf 176 * alle drey oder auf zwey dieser Holzarten ausdehnen. Niemals darf eber mehr Holz genommen werden, als der Berechtigte selbst verbrauchen kann; und in der Regel darf er nie nach Willkühr hauen, sondern er muß sich das Holz von dem Eigenthümer des Waldes anweisen lassen, und sich dabey der Forst— ordnung unterwerfen. Er kann sein Bedürfniß nie auf mehrere Jahre voraus, sondern nur für jedes Wirthschaftsjahr besonders fordern. Der Waldherr soll aber auch so mit seinem Holz wirth— schaften, daß er die Bedürfnisse des Berechtigten immer befriedigen kann, oder er muß ihn auf eine andere Art entschädigen. Wenn die Holzungsge— rechtigkeit auf eine ganz bestimmte Holzart zu— kommt, und zwar in einem ganz bestimmten Theil des Waldes, und es ist diese Holzart ausgegangen, so schläft die Ausübung des Rechts für den Berech— igten, bis wieder diese Holzart auf den haubaren Zustand nachgewachsen ist; es müßte denn dem Waldherrn eine forstwidrige Bewirthschaftung als 1 des Mangels zu erweisen seyn, dann muß dieser den Berechtigten auf eine andere Art zufrie— den stellen. Wenn aber sein Recht auf eine be⸗ stimmte Holzart sich nicht auf einen bestimmten Theil des Waldes einschränkt, so muß der Waldherr diesen Holzbedarf auch aus einem andern, als dem bisher gewöhnlichen Theil seines Waldes befriedi⸗ gen; und wenn die bestimmte Holzart dem Berech— tigten in einer zu entlegenen Gegend angewiesen Jule don per den och 14 och manch, v ausdehren, en werden, n; und in „sondern ümer des er Forst⸗ hedürfniß nur sür n. Der 3 wirth⸗ eechtigten auf eine zungsge⸗ zart zu⸗ ten Theil segangen, Berech⸗ haubaren enn dem tung als ann muß rt zuftie— eine be⸗ en Theil Baldherr als dem befriedi⸗ Berech⸗ ggewiesen 6„* würd, so muß der r Eigenthümer des Waldes sich gefallen lassen, daß der Holzberechtigte sich sein Bedürfniß mehr in der Nähe anse baff, und dazu den nach der, gewöhnlichen Holztaxe ae Werth des angewiesenen Holzes mit verwende, welchen ihm jener zu entrichten hat. Die Natur der Holzungsservitut schließt die Weg- und Durch— gangsgerechtigkeit mit in sich, nehmlich nach dem Ort hin, wo das Holz zu fällen, und von welchem es abzuführen ist. Außer den hier erörterten Servituten können zwar noch manche andere bey gewissen Landgütern vorkommen, aber sie sind entweder weniger gewöhn⸗ lich, oder haben doch keine so wichtige Beziehung auf das landwirthschaftliche Gewerbe. Auch kann die Beurtheilung derselben, nach dem, was in den ersten Paragraphen dieser Abtheilung von den Ser— vituten überhaupt gesagt wurde, keine besondere Schwierigkeit haben. 4 Um der Abhandlung des Landwirthschafts⸗ rechts hier einige Vollständigkeit zu geben, sind uns nun noch zwey Rücksichten für die rechtliche Un— tersuchung des Landwirthschaftsgewerbes übrig, nehmlich die rechtliche Grenzbestimmung eines Landguts und die rechtliche Erhaltung der Rechte des Landwirtl hs bey vorfallenden Debt chi ungen eines Dritten. Beyden wollen wir in der fo 5 8 8 e 178 den Abtheilung zum Beschluß dieses Kapitels noch eine kurze Betrachtung widmen. IV. Abtheilung. Von der rechtlichen Grenzbestimmung eines Landguts, und von der rechtlichen Erhaltung der Rechte bey vorfallenden Beeinträchti— gungen eines Dritten. §. 118. 5 Von der Bezeichnung der Grenzen eines Landguts. Es ist nicht nur zu Vermeidung aller Streitig— keiten, sondern selbst auch zu Begründung eines festen Verfahrens des Landwirths für denselben sehr wichtig: die Grenzen seines Landguts so bezeichnet zu haben, daß weder er noch seine Grenznachbarn in irgend einem Falle daruber irrig werden können. Diese Grenzbezeichnungen sind zwar als Folge des in der bürgerlichen Gesellschaft etablirten Rechtssy— stems bereits vorhanden, und auch in den durch Veranstaltung der Staatsgewalt aufgenommenen ae d 6 1 u ehe ih dem un ee suibtan! n dil ngche tit des in rechtl. De G 1, in elch un legend Met, Wen andert U Fiche n uf, de Lahn n Guts Wei össt! Aa ae pitels och ig eines haltung dächti⸗ ndguts. Streitig ng eines ben sehr ezeichnet nachbarn konnen. olge des fechtosp⸗ en durch ommenen 179 Grenz- und Flurbüchern umständlich beschrieben; aber die Erhaltung dieser Grenzzeichen macht den— noch jedem Landwirth eine genaue Bekanntschaft mit den Rechtsbestimmungen nöthig, welche über die— sen wichtigen Gegenstand aufgestellt sind, und selbst auf den Fall einer rechtmäßigen Erweiterung der ursprünglichen Grenzen seines Guts ist ihm die Kenntniß des zu Bezeichnung derselben vorgeschrie— benen rechtlichen Verfahrens unentbehrlich. Die Grenze eines Landguts ist die äußerste Linie, in welcher es ringsum mit andern unmittelbar daran liegenden fremden Grundstücken in Berüh⸗ rung steht, die aber selbst weder zu dem einen noch zu dem andern Landgut eigenthümlich gehört, son— dern zwischen beyden als e betrachtet werden muß. Die rechtliche Bezeichnung dieser Linie, wel— che eigentlich die Sphäre der freyen Wirksamkeit. für den Gutsbesitzer beschreibt, geschieht entweder durch künstliche Zeichen, als durch Raine, Gra— ben, Steine, Pfähle, Grenzhügel, oder durch natürliche, dergleichen Wege, Fußsteige, Bäche, Flüsse, Seen und Bäume sind. Ein allgemei— nes Erforderniß der Zweckmäßigkeit eines Grenz— zeichens ist: daß es niemals durch sich selbst aus der Natur entstehen, und auch niemals durch bloße Naturkräfte aus der ihm gegebenen Stelle verrückt, M 2 180 oder durch dieselben so unkenntlich gemacht werden könne, daß sich an ihm nicht mehr die zu seiner 69 Entstehung nothwendige Mitwirkung der Menschen— hände entdecken läßt. In dieser Rücksicht sollten zu Grenzbäumen nie solche gebraucht werden, wel— che ohne menschliche Mithülfe sich selbst fortpflan— zen oder schon vorher durch die Natur hervorge— bracht waren; und alle Steine und Pfähle, die nicht so künstlich zugehauen und gemarkt sind, daß ste den Charakter des Natürlichen verlieren, müs— sen zu ihrer Unterlage Eyer erhalten; darunter versteht man solche Materialien, die nicht von selbst unter der Erde entstehen, und auch nicht so von selbst verderben können, daß sie keine Spur mehr als ursprüngliche Menschenproduete zurücklassen. Zwischen allen Grenzzeichen, die nicht durch ihre eigene Ausdehnung eine physische Linie bilden, wird stets die kürzeste Entfernung zwischen den bey— den sich am nächsten stehenden Grenzzeichen, also vie gerade Linie als rechtliche Grenzlinie angenom— men. 5. 119. Von der rechtlichen Erhaltung der Grenzen und von Wie— derherstellung der verdunkelten und streitigen Grenzen. Die Unterhaltung der Grenzen eines Land— guts ist eigentlich der Sorge seines Besitzers über— in a N In 00 fegen hee u belden. atsbeam Aleitung fenzen nil 6 Nase erden d * e dor r d Ge V und de fe U 1 del ohe 10 0 1 Aben EU ee Wehl, dehnt ee de„, Ter dig f 1 b, engen, acht werden ie zu seinet Menschen. icht soltke den, wel— fortpflan⸗ hetvorge⸗ ahle, die snd, daß ren, mus⸗ darunter von selbst t so von pur mehr lassen. cht durch ie bilden, den bey⸗ en, also ingenom⸗ von Wie⸗ enzen. es Land⸗ ers über⸗ 181 lassen; und in dieser Hinsicht ist zu bemerken, daß er dieselben öfters aufmerksam umgehen, und die Beschaffenheit der 9 renzzeichen untersuchen m isse. Aber außer dieser Privataufsicht sind in den me Ländern durch die St gat. tsgewale eigene Gr 115 angeordnet, die alle 2, 5 oder 10 Jahr vorgenom- men werden. Es bestehen dieselben aus einem Staatsbeamten 1 den Dorfschultheisen meist mit Begleitung der beyderseitigen Gutsbesitzer, deren Grenzen unkersu 1 5 werden. An vielen Orten wird dies Personale der Untergang genannt. Biswei⸗ len werden die Grundbesitzer nicht zugezogen, son— dern der Grenzzug besteht blos in einem Staatsbe— amten und! idevorstehern. Das Geschäft derselben ist, sämmtliche Grenzzeichen nach den Grenz— und Flurbüchern zu untersuchen, und ihre Bef haf— fenheit als noch fortwährend gültig oder ungültig zu erkennen. 852 Bey Wiederherstellung verdunkelter oder strei— tiger Grenzen gilt die allgemeine Regel: kein Grenzzeichen darf einseitig erneuert oder hergestellt werden, sondern stets muß die Aufstellung und Er— neuerung eines Grenzzeichens in Gegenwart des an— grenzenden Nachbars oder seines Bevollmächtigten, und mit Zuziehung einer Gerichtsperson geschehen. Meist werden auch Kinder mit dazu genommen, und ihnen nach geschehener Setzung eines Grenz— zeichens ein angenehmes oder unangenehmes Denk⸗ 182 zeichen gegeben, um sich auf den Fall einer künftig vorkommenden Irrung auf ihr Gedächt niß als Zeu— gen desto besser verlassen zu können. . 128 Von Erhaltung der Rechte des Landwirths bey vorfallenden Beeinträchtigungen derselben. Zu Erhaltung der Rechte, im Fall einer vor— kommenden Kränkung derselben durch einen Dritten, ist dem Landwirth wie jedem andern ein genaues rechtliches Verfahren durch das positive Rechtssy— stem vorgeschrieben. Es besteht im allgemeinen das— selbe in einer bey dem competenten Richter einge— reichten Klage gegen den Beeinträchtiger, worauf derselbe zu seiner Vertheidigung vor Gericht gela— den, und nachdem diese erfolgt ist, nach vorherge— gangener richterlicher Untersuchung der beyderseiti— gen Rechtsansprüche, die Rechtsentscheidung in der richterlichen Sentenz den streitenden Partheyen be— kannt gemacht wird. Alle Handlungen, welche so— wohl von Seiten der Partheyen als auch vom Rich— ter zur Entscheidung des bestrittenen Rechts vorge— nommen werden, heißen zusammen ein Proceß, und es ist für dieselben eine bestimmte gesetzliche Form vorgeschrieben; eine umständliche Erörterung der— selben liegt aber außer dem Zweck dieser Abhand— lung. Eines deutschen Rechtsinstituts muß aber hier noch Erwähnung geschehen, welches in den A 60 El D n th die 0 e en Be 0 cdi stegen S 9 f ch I Du ei saachts el Cem A ui fin lacht 8 0 ner finsti als Ju vokfallenden tinter vor⸗ Dritten, genaues Rechtssy— einen das⸗ ter einge⸗ „worauf icht gela— vorherge⸗ eyderseit— ing in der heyen be⸗ welche so⸗ om Rich⸗ s vorge⸗ Proceß, che Form ung der⸗ Abhand- nuß abet s in den 183 Landern, wo es gilt, dem Beleidigten eine Art von Selbsthülfe gegen den Beleidiger verstattet. Es ist dieses Rechtsinstitut nehmlich das Recht ber Pfändung. Dieses Pfändungsrecht giebt dem Landwirth die Befugniß, eine fremde Sache oder Person, durch welche seine Rechte gekränkt werden, und ihm auf seinem Gut Schaden angerichtet wird, in seinem Besitz zu ergreifen, um sich gegen weitere Beschädigung sowohl, als auch wegen des schon erlittenen Schadens des Ersatzes zu versichern. Die Erfordernisse zur Ausübung des Pfän— dungsrechts aber sind: 1) Sie muß an Ort und Stelle geschehen, wo das Recht gekränkt worden, oder der Schade zugefügt wird. 2) Sie muß gleich und auf frischer That gesche— hen, in der Folge ist sie nicht mehr gültig; nur das Aufhalten eines verfolgten und in der Flucht begriffenen Beleidigers macht in beyden Fällen eine Ausnahme, und ist jederzeit, selbst auf fremdem Grund und Boden erlaubt; womit jedoch kein eigenmächtiges Wegführen des Ergriffenen aus oder durch eine fremde Gerichtsbarkeit verbunden seyn darf. 3) Es muß dem Gepfändeten nicht mehr abge— 184 nommen werden, als zur Sicherheit und zum Ersatz des Schadens nöthig ist. 4) Es ist weder im Object der Pfändung noch im Verfahren ein Exceß erlaubt, die gepfän— dete Sache muß nicht verletzt und die einge⸗ fangene Person nicht mißhandelt werden. Die Wirkungen der Pfändung sind: 1) Der Pfänder hat das Recht, die gepfändete Sache oder die eingefangene Person so lange in seiner Verwahrung zu behalten, bis er we— gen Kosten, Schaden und des hergebrach— ten Pfandgeldes völlig entschädigt ist. 2) Wenn nach erfolgter gerichtlicher Untersu— chung des erlittenen Schadens dem Gepfän— deten die Ersetzung desselben zuerkannt ist, und dieser widersetzt sich, dieselbe zu leisten, so wird die gepfändete Sache verkauft, der Pfänder von dem gelösten Gelde befriedigt, und das Uebrige dem Gepfändeten zurückge— geben. c Am häufigsten kommt die Ausübung des Pfändungsrechts in der Landwirthschaft bey Schadenweyden und Felddiebstählen vor. — sagdanke N act ssäuute c sen e ah 1 f ac;. e f D. h gig t und zum ung noch ie gepfän⸗ ie einge⸗ % * ei. cpfändete so lange s er we⸗ gebrach⸗ Untersu⸗ Gepfän⸗ annt i, leisten, ift, der friedigt, urückge⸗ ing des ft bey 183 Viertes Kapitel. Grundsätze über die Vermessung eines Land⸗ guts, über die Darstellung desselben in einer Vermessungskarte, Vermessungsregister und Vermessungsbeschreibung. F. 121. Begriff und Zweck der Vermessung eines Landguts. Nach den im ersten Kapitel dieses Abschnitts angegebenen allgemeinen Grundsätzen der Grün— dung ist Kenntniß der Größe des Flächenraums eines Landguts, und zwar mit Rücksicht auf die verschiedenartigen Bestandtheile desselben, eine Hauptbedingung, wodurch die Realisirung einer vernünftigen Wirthschaft möglich gemacht wird. Ohne diese Kenntniß ist das ganze Verfahren des Landwirths schwankend und ein blindes unsicheres Haschen nach Vortheilen, die er nie zu schätzen, nie vorher zu berechnen und gehörig zu leiten weiß, weil er die Quelle nicht kennt, aus welcher sie ihm zufließen. Der Weg, auf welchem diese Kenntniß erworben wird, ist die Vermessung des Landguts. 186 — Sie besteht in der Untersuchung seines Flächen- raums nach einem bestimmten Maßstab, und zwar nach den einzelnen zur Erzielung landwirthschaftlicher Producte nutzbaren Theilen des Guts. Sie darf also nicht blos eine allgemeine Angabe des Flächen— inhalts überhaupt seyn, sondern sie soll auch die Größen der einzelnen ungleichartigen Theile, wor— aus das Gauze besteht, bestimmt darstellen. Der- gleichen Theile kommen am allgemeinsten folgende vor: Ackerland, Garten, Wiesen, Holzungen, Bosquets, Heiden, Sümpfe, Moore, Sand— schellen, Steinriegel, Berge, Gründe, Teiche, Graben, Wege, Knicken, Zäune, Borden, Driften, Flußbette, Lehden, Erdfälle, Wasser⸗ löcher, Steinbrüche, Lehm- Sand- Mergel— Gruben, Hofraum, Gebäude. Alle diese ein— zelnen Theile müssen sämmtlich nach ihrem Flächen⸗ raum mit einem und demselben Maasstab aufge— nommen, und der gefundene Inhalt berechnet wer— den, aus ihrer Summe ergiebt sich dann der In— halt des ganzen Guts. §. 122. Die Vermessung muß vollständig seyn. Da in einer vernünftigen Wirthschaft, wie wir in der Folge noch bestimmter angeben werden, alle Theile, welche sie ausmachen, einander wech— selseitig bedingen, und, so wie sie sind, jeder einzel— * fed 0 8 fol en hg Ach 10 f b e facht ch Eb Tien hiß b n fact UU wat es Flachen. und zpar schaftscht Sie darf s Flachen. auch die ile, wor⸗ . Der⸗ filhende hungen, ö Sond⸗ Cliche, Boden, Wasser⸗ Melgel⸗ diese ein. Flächen. b ausge⸗ net wer. der In⸗ it, wie werden, der wech⸗ u einzl⸗ 187 ne durch das Ganze bedingt seyn muß, so daß in ihr alles Mittel und Zweck zugleich ist: so ist aus diesem Charakter einer Wirthschaft eine unmittel— bare Folge, daß dem Landwirth bey der Vermes— sung kein Theil des Flächenraums seines Guts ent— gehen darf, wenn nicht die künftig darauf zu con— stituirende Wirthschaft selbst, als das Produet aller dieser Theile, unvollständig und mangelhaft blei— ben soll. Daher ist eine vollständige Vermessung der sämmtlichen Theile eines Landguts wesentliche Bedingung zu Darstellung einer vollkommenen Wirthschaft auf demselben, und jede Uebergehung müßte in der ganzen Anlage derselben ein größeres oder geringeres Versehen nach sich ziehen. Die geforderte Vollständigkeit in der Vermessung wird am sichersten erreicht, wenn man mit ihr regelmäßig im Continuum des Raums fortschreitet. Es kann zu diesem Behuf das Landgut nach Verhältniß sei— ner Größe in mehrere Reviere oder Quartiere abge— theilt werden, und zwar mit Hinsicht auf die vor— theilhafteste Beschaffenheit dieser Quartiere für die Anwendung der Vermessungsregeln und Vermes— sungsinstrumente. Diese Quartiere werden alsdenn einzeln nach ihrem ganzen Flächeninhalt abgemessen, und nachdem dieser gefunden ist, wird die Größe der im Quartier vorkommenden einzelnen ungleich— artigen Theile besonders gesucht; die Uebereinstim— mung ihrer Summe mit dem bekannten Flächen— inhalt des ganzen Quadrats giebt sodann eine hin— 188 länglich sichere Probe nicht nur der richtigen, son— dern auch der vollständigen Messung. So wird dann von dem einen Quartier oder Revier zu dem nächstliegenden fortgeschritten, bis endlich die Kenntniß der Größe des Ganzen, welches sie bil— den, aus der Summirung der bekannten Größen der einzelnen Theile vollständig erlangt wird. 98. 123. Sie muß genau seyn. Wenn die vollständige Vermessung eines Land⸗ guts wesentliche Bedingung seiner guten und zweck— mäßigen Bewirthschaftung ist, so gilt dies nicht weniger von der genauen Vermessung. Jede un⸗ richtige Aufnahme des Flächeninhalts muß unfehl— bar ein unrichtiges Verhältniß der in Wirksamkeit gesetzten Kräfte nach sich ziehen. Das bekannte mehr oder weniger von Größe, als die, welche an— gegeben ist, würde entweder die Verminderung des Kraftaufwands oder die Anwendung einer solchen Kraft räthlich machen, die sowohl mit jener Größe als auch mit dem aus ihr zu erzielenden Product im richtigern Verhältnisse stände, und sowohl in je— nem als in diesem Fall würde 5 Produet selbst ge— wonnen. Eine Vermessung aber ist genau, wenn die angegebene Zahl des Maßes mit der wirkli— chen Ausdehnung der Flache vollkommen überein— stimmt. Wer mit den Schwierigkeiten 4 8 ist, fle de Ita dug i fc 1 face . such altend. 189 100 f welche der ganz pünetlichen Bearbeitung der Meß⸗ 5 wird instrumente, noch mehr aber ihrer accuraten An— ler zu dem wendung auf dem Felde selbst entgegen stehen, der dlc di wird 5 zum voraus auf jene 9 Ueberein— es se bil. stimmung Verzicht thun, und blos nach dem Grade Größen der höchsten Annaherung zu streben suchen; er wird W aber auch alles unternehmen, was ihn vor einem bedeutenden Irrthum sichern kann. In dieser Hin— sicht sind folgende Regeln zu empfehlen: 190 15 N jeder Aufnapme d des Flächeninhalts eines 1 Feldes muß vor allem die Richtigkeit und 8 Zweckmäßigkeit der anzuwendenden Instru— ies nicht, 8 0 5 mente untersucht werden. Regeln ihrer Prü⸗ Jede un⸗ fung und Wahl werden in der praktischen inch. Geometrie gegeben. ksamkeit bekannte alche an. 2) Wo Naturhindernisse die unmittelbare Mes— rung des sung unmöglich Marhenz und man die Größen solchen der Weiten durch Zeichnung ähnlicher Figuren Größe finden muß, da müssen die unbekannten Thei— Product le der Triangul trigonometrisch berechnet wer— lin se⸗ den. Man entgeht dadurch den Fehlern, wel— abst ge⸗ che bey der wirklichen Zeichnung aus der Un— „wenn vollkommenheit des verjüngten Maßstabes und des Transporteurs nothwendig erfolgen müßten, und welche von der Wahrheit noch weiter entfernten, als man schon in den be— wirkli⸗ überein— ant ist, 190 kannten Theilen dieser Triangel durch die un— mittelbare Messung davon entfernt ist. 3) Nachdem die Messung des ganzen Guts oder auch nur eines bestimmten Theils desselben vollendet ist, kann zur Prüfung ihrer Richtig— keit die Nachmessung derjenigen Diagonal— linien und Winkel empfohlen werden, welche denjenigen entgegengesetzt sind, nach denen der Inhalt selbst zuerst berechnet ist. Die wirkli— che Uebereinstimmung des gefundenen Maßes mit demjenigen, welches aus dem Inhalt be— rechnet werden kann, giebt eine hinlängliche Probe für die Wahrheit und Treue der gesche— henen ersten Messung. d. 124. Ueber die Darstellung eines Landguts in einer Ver— messungskarte. Es kann dem Landwirth nicht genug seyn, blos die räumliche Ausdehnung seines Ländguts nach al— len seinen Theilen bestimmt zu wissen; damit ließe sich noch wenig anfangen; sondern er muß eine voll— ständige Uebersicht des Ganzen haben; er muß nicht nur die Größe der einzelnen Theile kennen, sondern auch ihre bestimmte Lage gegen und neben einander und ihr Verhältniß zum Ganzen muß ihm klar vor Augen liegen. Denn in der bestimmten Lage der fallen 1ehn It ste fa gg ii hat dal, i N. auf agel e i fig fg, l a ch die un. t. Juts oder desselben Richtig⸗ dagonal⸗ „welche denen der ie wirkli⸗ Maßes halt be⸗ jägliche r gesche⸗ er Ver- n, blos nach al⸗ nit lioße ine voll⸗ uß nicht sondern einander klar vor age det 191 einzelnen Theile, in ihrem bestimmten Nebeneinan- derseyn ist ihm ein ganz vorzüglich wichtiges Mo— ment für die individuelle Einrichtung seiner Wirth— schaft gegeben. Bloße Autopste aber kann zu einer vollständigen und klaren Uebersicht niemals verhel— fen; dort entschlüpft dem Auge ein Theil, hier ein anderer, dort wird einer nur halb, hier nicht in seiner Verbindung mit den übrigen gesehen, und je— des auf sie gegründete Verfahren wird daher so mangelhaft als die Autopsie selbst seyn. Es muß daher ein Vermittelndes gesucht werden, was un— serm kurzsichtigen Auge den Gegenstand näher bringt, durch welches hindurch wir das Landgut so sehen, als wenn wir von der Höhe herab es selbst nach seinem ganzen Umfang und Inhalt unmittelbar erblickten. So ein Ver mittelndes könnte aber nichts anders seyn, als ein getreuer Abriß des Landguts nach einem verjüngten Maßstab; ein Abriß, wel— cher in kleinern Maße das Ganze mit eben dem, Verhältniß der Größe, Figur und Lage seiner Thei— le darstellte, wie es die Natur im Großen enthält; und einen solchen Abriß nennt man die Vermes— sungskarte des Landguts. §. 123. Die Karte muß wahr seyn. Es ist ein unerlaßliches Erforderniß der Ver- messungskarte, daß sie vollkommen wahr sey, d. h. 192 9 daß die in ihr dargestellten Theile des Landguts nicht nur richtig nach dem verjüngten Maßstab aufg enom⸗ tig a men, sondern auch ganz in dem nehmlichen Orts— verhältniß gegen einander abgezeichnet seyn, in wel— chem sie sich in der Natur selbst neben einander be⸗ finden. Denn die Vermessungskarte soll eine ver— jängte Kopie des Landguts seyn, und diese würde durch jede Versetzung der Theile ihre Aehnlichkeit mehr oder weniger verlieren. Sehr vortheilhaft für den Gebrauch einer solchen Karte ist es, wenn in ihr eine Richtungslinie angegeben wird, in wel— cher man sie zu betrachten hat. Man wählt hiezu am schicklichsten die Mittagslinie des Haupthofge— e die uns dann zugleich auch die Haupt— weltgegenden giebt, und macht sie durch eine queer über das Gebäude gezogene etwas starke Linie dem Auge bemerklich. * Da es sür das in der Landwirthschaft so häufig vorkommende und e 1 nützliche Wasserleitungs— n gehe t sehr wichtig ist, in jeder Gegend des Guts das Hauptgefäll des Wassers zu kennen, so hat man iche nur dasselbe in jedem einzelnen Quartier oder Revier bey der Vermessung z untersuchen, sondern es 10 0 dasselbe auch in der?. durch Zeichen bemerkt werden, die etwa in Pfeilen beste— hen konnten, welche man aber immer in den be— stimmten Winkel, oder in einer Parallel, welche das Wassergefäll mit der gezogenen Mittagslinie 0 50 ft ac s d e geze Al Da sugektt f dag ae haf 0e 0 0 fit lach 0 0 lg ö 193 dg nicht macht, abzeichnen muß. Die bekannten äußerften gg. Puncte, bis zu welchen bey anschwellendem Ge— cen dt wässer ein Fluß, Bach oder See die ihm nahe lie- n, in pel⸗ genden Feldungen überschwemmt, sind in der Karte luder be gleichfalls zu bemerken. Außer diesem hat der Ver— ke messer auch noch die Höhe der Berge und die Win— e würde kel ihres Abhangs mit der Ebene zu untersuchen; chlchkeit das gefundene Maß der Höhe kann auf der in der thelhaft Karte gezeichneten Bergspitze und das Maß der s, penn Winkel am Fuß desselben angegeben werden. in wel⸗ lt hiezu§. 126. pthofge⸗ 25 1 Haupt. Die Karte muß deutlich und klar seyn. ine queer Das zweyte wesentliche Erforderniß der Ver⸗ inie dem messungskarte ist: Deutlichkeit und Klarheit. Es könnte dem Landwirth wenig helfen, ein Miniatur— gemälde von seinem Gut zu haben, in welchem zwar so hälfg die Phantasie des Künstlers richtig gruppirt, aber leitungs⸗ auch die Gegenstände so zusammengedrängt und ge⸗ 48 Guts häuft hätte, daß dadurch die Deutlichkeit und die hat man leichte Uebersicht des Verhältnisses der einzelnen ger oder Theile verloren gegangen wäre. Hier ist es nicht sondern um ein schönes Perspeetiv seines Landguts zu thun, tte durch sondern er braucht eine einfache simple Darstellung en beste⸗——dessen, was ist, und wie es ist. Um diese deutlich den be⸗ zu erhalten, ist nothwendig, daß das verjüngte Maß nilce nicht zu klein gegen 3 wirkl iche Größe angenom⸗ nageln men werde; in der Regel kann das erstere ein sol— 2 1291 194 ches Verhältuiß haben, daß auf eine Länge von ei— nem halben Werkfuß 125 gewöhnliche Feldruthen abgesteckt werden. Bey diesem Verhältniß erhal— ten die sämmtlichen Theile des Guts hinlängliche Deutlichkeit, und die Karte selbst erhält keine für ihren Gebrauch unschickliche Größe. Außer der Deutlichkeit der Gegenstände ist auch für ihre Klar— heit zu sorgen; sie müssen so bestimmt bezeichnet seyn, daß gar keine Verwechslung möglich ist. Hie— zu ist nöthig, daß für jeden einzelnen verschiedenarti— gen Theil des Ganzen ein genau bestimmtes Zeichen gewöhlt werde, welches nur allein ihm zukömmt, und welches sich entweder in der Form oder im Colorit von allen andern Zeichen vollkommen unterscheidet. Die gewöhnlicheren Haupttheile eines Landguts sind im ersten Paragraph dieses Kapitels aufgeführt; außer diesen sind noch für folgende Gegenstände be— sondere Bezeichnungen auszuwählen: für die äus— * 5 7 2 0„ 1 f* sern Grenzzeichen des Guts, für die Ueberschwem— mungspunecte und das Wassergefäll, und für die Grenzen der bey der Vermessung abgesteckten Quar— tiere oder Reviere, worein das Ganze geeheilt wurde; die sämmtlichen Zeichen müssen aber auch eine solche Proportion für ihren Gegenstand haben, daß durch sie nicht wieder die erst angegebene Erforder— niß, die Deutlichkeit der Karte, verdunkelt wird. Dem Landwirth ist es nicht unwichtig, die äußere Beschaffenheit der seinem Gut angrenzenden Grund— stücke zu kennen und vor Augen zu haben; denn dc ce 0 6 010 f 1 fü Daf 0 füge rt 15 eg 0 ft 00. e 1 h ge ö fai 8 o g Febhuthen tniß arhal hlangliche t keine für ußer det ihte Klar⸗ bezeichnet t. Hie⸗ siodenarti⸗ s Zeichen kommt, n Colorit rscheidet. Andguts sgeführt; jände be⸗ die aus. rschwem⸗ d füt die n Quar⸗ getheilt uch eine en, daß vrforder⸗ lt wird. e äußere Grund⸗ u denn 195 dadurch wird er nicht selten in der Benutzung der seinigen mehr oder weniger eingeschränkt; daher muß es nie außer Acht gelassen werden, die an die Grenzen des Guts anstoßenden benachbarten Grundstücke nach ihrer Art und äußern Beschaffen— heit durch Zeichen oder Colorit auf der Karte zu be— merken, z. B. ob es Wiesen, Aecker, Waldun⸗ gen, Berge, Teiche u. s. w. sind, durch die es von außen zu umschlossen ist, und zugleich müssen die Grenzzeichen bemerkt werden, wo die verschie— denen Territorien seiner Nachbarn sich einander aus⸗ scheiden. ö §. 127. * Von Einrichtung der Vermessungskarte in Beziehung auf das Vermessungsregister. Da die Vermessungskarte ein blos simpler Ab⸗ riß des Landguts ist, in welchem weder das ganz bestimmte Größenverhältniß der Theile, noch die näher bezeichnenden Benennungen derselben angege— ben seyn können, so muß sie nothwendig mit einem Vermessungsregister verbunden werden; in eben dieser Hinsicht aber sie selbst eine solche Einrichtung erhalten, daß nach ihr ein geordnetes Register auf— genommen werden kann. Es besteht diese Einrich— tung in einer zweckmäßigen Numerirung und Lit— terirung der sämmtlichen einzelnen Theile, die dann zweckmäßig genannt werden kann, wenn die Nu— N 2 ö N mern und Buchstaben so gewählt und vertheilt sind, 5 daß aus ihrer Reihefolge die systemakische Darstel⸗ * lung des Vermessungsregisters von selbst hervor— geht. In der Karte werden daher keine anderen Maße durch Zahlen ausgedrückt, als die Längen— V maße der Linien, welche die einzelnen verschieden— artig n Theile des Guts im Innern umgrenzen, und diese Zahlen werden 1 5 das beygefügte Zei⸗ chen von Ruthen und Fuß von den Numerirungs— zahlen unterschieden. Der r Inhalt der Aube at flä⸗ he dieser Theile wird dann nach dem jedem beyge— setzten Buchstaben in dem Vermessu 17 nach⸗ gewiesen. Ich gebe zu einer solchen Numerirung und Litter irung folgenden Plan: 1)% Die Quartiere. N in e das ganze Gut eingetheilt wurde, werden mit gros— e 2 1 sen römischen Zahlen e 5 77 68— 1 20. äu 128 en. 88 edes Quar⸗ in gude Folge um das Gut lateinische Buchstaben, und kommen 0 d dil so viele vor, 1 Ane sind, welche 8— äußere Grenzen haben; die ein- und ausgehenden Win— kel dier. werden mit kleinen nischen Lettern bezeichnet; denn notht müssen diese Winkel durch den Vermesser latei⸗ vendig genau cg 7 197 kthelt ind. gemessen werden; in Rücksicht 6 bey jedem Quartier das Aloha abet wieder von he Dare st. hervot: vorn angefangen. Die innern Grenzen der Je anderen Quartiere brauchen durch keine Büchstaben e Kngen⸗ oder Numern, sondern nur durch punktirte rschieden⸗ Linien bezeichnet zu seyn. grenzen, fügte Zei⸗ 4) Is jedem Quartier werden dann die einzelnen e„. 8 5 5 erirungs⸗ dasselbe e verschiedenartigen Thei⸗ ladratstäͤ⸗ 1 le mit fortlaufenden deutschen Ziffern bezeichnet, n beyge⸗ aber so, daß jene Theile selbst dadurch in einer eee und gleichförmigen Ordnung in je— dem Quartier aufgezählt sind; und in jedem utter wer den die Rumern wieder von der Ziffer Eins angefangen. N toy nach ler nach ⸗ nerirung schs das a elche das mit gros⸗. 128. F Von dem Vermessungsregister. 3 Ouar⸗ kachdem das Landgut vermessen und in einer algher⸗ Karte aufgenom men ist, 0 olgt die Anfertig ung des erbalen Dermessung A begile Es ist dieses die tabellari— 1 große sche wache dense des Landguts sowohl in Vinsteht fü deren seiner ganzen Größe, als auch der Größen der einzel— n 5 el 3 8e 4 W nen Theile mit Beyfügung ihrel hergeb 1 n und Voll 8 gebr zuchlich en 2 Benennungen. Vollstän Fit Mie 911 0 9 52 rell, Sie) 2 keit, Deutlichk heit sind auch für die⸗ 55 97 1 11 9 sen Gegenstand unerlaßliche Erfordern isse; hiezi kommt noch eine 0 gewählte Form und Eintheilung, 198 8 1 durch welche sich die sämmtlichen Theile des Guts in ihrem Nebeneinanderseyn übersehen lassen, und die eine leichte und klare Uebersicht des Ganzen gewäh— ren müssen. Da aber letztere nur dann am sicher— sten erhalten wird, wenn verschiedene Hauptrücksich— ten nicht unter einander gemischt werden, so ist es am zweckmäßigsten, das Vermessungsregister in drey Hauptabtheilungen abzufassen, wovon die er— stere das Grenzvermessungsregister, die zweyte das Specialvermessungsregister der einzelnen Quartiere, und die dritte das Generalvermessungsregister des ganzen Guts enthält. §. 129. Von dem Grenzvermessungsregister. Die Grenzen eines Guts sind ein zu wichtiger Gegenstand, als daß der Landwirth nicht aufs be— reitwilligste jedes Mittel ergreifen müßte, welches ihm dieselben ganz genau und bestimmt bekannt macht, und welches ihm bey einer vorfallenden Ver— dunklung derselben so viel möglich allen Irrungen und Streitigkeiten bey ihrer Wiederherstellung vor— beugen hilft. Zu einem solchen Mittel dient vor— züglich ein richtig abgefaßtes Grenzvermessungsre⸗ gister. Es besteht dasselbe in der tabellarischen auf die Vermessungskarte sich beziehenden Be— schreibung der sämmtlichen rechtlichen Grenzen des Landguts, sowohl in Hinsicht der Grenzzeichen als Tabelle 1I. Gränzvermessungs⸗Register von dem Landguth N im Amt 6 zu§. 129. Namen und Num Namen und Gränzzeichen Länge der Eingehende Ausgehende mern der Reviere Buchstaben der und Nummer Eränzlinien. Winkel der Winkel der und Quartiere. Gränzlinien. derselben. Gränzlinien. Gränzlinien. Nithert. ö Fuß.] Grade. I Ninut.! Frade. Tut. Mühlenberg. Schwanenseeer 0. Gränze. U Steine. J. 10% IN 12. 200 91 2 30 2 b) 80[ 13 A. c) 170 33 775 Mühlenteich. Schwanensecer—.— Hügel. und Kalkhorster 13. 14. 15. 16.—————— 1 Gränze. B. Harchenbruch. Fürstliche Gränze. Die Gränze wird i durch einen Schei— III. C. degraben be— zeichnet. 300— g) 159] 1s b) 70] 48 abe lee II. Special Vermessungs ⸗Register Vin dem Landgut d im Amit 6. zu§. 130. Namen und Nummern der Quar— tiere. Ruchen. Mühlen⸗ berg. I. 19000. Mühlenteich. II. 1606C0OU. Dertliche No. oder specielle 8 9 Thel der 8 9 9 5 1 09 Wie⸗ Hol, Bos⸗ Hei, Leh- Süm⸗ Moore. Sand- Stein, Ber- Grün⸗ Teiche. Was, Fluß, Gra, Erd, Wege. Hägen.] Zäune. Bor- Trif, Stein- Mer⸗ 15 Veile 0. e nd. sen. zungen. squette. den.] den. pfe. schel⸗ riegel. ge. de. serlo bette. ben. fälle. den. ten. brüche.gelgru— *.* len. cher. ben. Auth uch uche. U Futß. T Nut. J Nuth. LI Ruth. Euch. Ruth.! Ruth. Ruch. Nuß. J Ruth. T] Ruch. Rukh. Kut. f Ruth.. Ruth. Ruch. Ruch. Nüth. U Nur. TU Ruth. U NT 1. Rath 1. Busenkop pe! ff ß 2.[ Harkenwiese]——— F 1 8 88 8. 95 12. 8 55— 5 8 22 2 8 5 8 5 5 5. 3. Tubiksohl 8 5——— 8 3 55. 8 3 8 8— 5 5 5 4 5 2. 22 5 8 1 5 25 4. Haselsohl))J))JJ)))V)))))))))!UUUUUUVU—f.T!.!.!.!.. ß 5. Hauptgra— ben———————.— 5... 8 5 8 1. 3 5 8 6. Doliz⸗ Gra; 55 VVV ben————— 5 5 8 8 5 1 0 1. 8. 2 5 3. 12 5 8.... 73. 2. 55 8 8 5 5—————— 5— 8 8 5 8 5 5 8 3 2 2. 8. 5 8 5 8. 5 7 8— 1———— 5 8.. 3 1 1 1 8 1 8 N— 3. 5 25. 885. 5 5 9. Holzgraben.—— n V„))) ³mÜm- ß.. 10. Scheidegra— f ben———————————. 5 5 5 8 1 5 1. 5 5. 5 18 5. 5 125 1. Mühlenberg“— 5 8 5——— 8 55. 5 2 185 5 6080„ 55 8 1 5— 85 5. 2 85 5 8 12. Josephgrund— 1 5——— s———. 8 82 3—„——. 285„„ 8— 3 13. 5 8— 5———— 8 3 5 8 5. 1 5 1 5 5 5 5— 5 3— 5 7 2 14. Pferdetrift———————— 8 8. 1 2— 5 23 53 2..— 5 2 8 5 5 5 55. 15. Herrnholz 8— 5 715— N———————————— 8 7 7 8 125 8. 3 7 9 16.——————— 3 3..—. 5 13 85 5 2—— 5. 1 1—— 8. 5 5. 5 17. Knobhäg———— 8—. 8. 1 45 8 5 5 5. 9 5 1 2— 5 60 5. 12 2— 18. Schwänen— seeerweg 7 7 8 8 5 5 5 5 7———..———.——— 200—— 3—— 3 19. Landstraße 1— 5 1 8————— 3 8 5. 8 4 5. 3 5. 1 40. 8 5 5. ar, ,, Tßßßßßßßßßßßßßßß.! ĩ ̃ ñ ̃ñ. ̃ f ñ ß 22. Weiden⸗ 1 5 1 8 55 5 bord————————.. h 5 5. 5 255 8 5. 5— 1 85 1 5 58—. 23. Scheidebord“— 3 85 5 85 5 5.————— 5 5 5. 1 5 5 8 5 1 5— 35 8. 2 24. Mergelgrube— 85 8 1 75 7 97 85 8 8 7 1 8 15—— 8 7 8 5* 55 875 8 8 5 25. Teufelsloch———— 5— 5————.—— 14000————.. 5 5 5—————— 85 5 2 8 5 26. Schaafheides———— 3 8 8 es 8 28 5.. 8 2 85 15 5. 8 5 5— 5 8 27. Nhedteich* 5 2 8— 5 5 5 555———————— 600—— 8—————— 8— 28. Toefmoor. c.. 1TJCCCCCFCCCCTCTCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVV—T—(c Summa. 3 1 N 7 8 4800 50S 3000 5 0 5000] 1000 40 719 8 40 600 200 600 7 5 150 N 730 60 14 130 120* 70 1. a Wohnhaus 2— 5 5———————————————————. 5— 3 1. b Viehhaus 18 JJ ⁵ ß... ß ß ß ß ̃ y ⁊, 1. c Stallungen 16—. 7—— 1——————————————————* 8. 5 1. d Scheune 208— 8*—* 15 5———————————————————.— 1 8 1. e Scheune 2212— 5 85——————————————————— 5— 7 3 5 1. f Schaafstall 10— 1 75 1 8 5 55——————————— 7—————— 5 8 3 25 Hofdamm— 8 8 5 5— 721 5—————————————————— 8 N— 1 3. a Mistkuhle— 6— 2 8 7 5 8 1——————————————————. 85 3.b Mistkuhle 5 35.,“..“ JJ... ̃ꝗꝑ m ꝗ'p,ß ̃/ꝙ/ ̃ ĩð ß 4. a Kuhtränke— 4—.————————— 5——————————— 8—— 8 4. Pferdetränke]— 4 8 1———————— 5——————————— 8 8 5 5 8 57 Holzhof— 7— 7751— 8—————————————————— N 8 3 5 6. 4 Lustgarten—— 25898———————————————————* 5 1. 6. b Küchengar— 5 ten 5— 108— 8 5 5 5 8————— 7 5. 08* 8— 8 85 5 5—— 6.0 Baumgarten—— 1 2 5 55 3 5 8—— 8 5 5 55 N 5 8 5 728— 5 7— 221 8 7 5 75 Lindenallee——— 100————————. 1 8 3— 55—.——— 51 8—.. 3 25 8.4 Harkenbruch 7——— ee— 3412— 8 5———————————————————.. 8 8.b Schlächter⸗ 5 höͤrd————— 4520———— 1—————— 5 8 5. 5 8 9. Mühlenbach“————————— 5*———— 5 5 9 1860 1 85 8 8 8 8 12 8 10. Hölle———— 8. 5 5— 7 1 2.—. 5 3. 7 5 8 8 2 28 1. e 5 5— 125 1 5 5 2 8— 2 890 25 12.——— 5 5 13.———. 5 5 14. Scheidegra— ben—————————— 3 75. Scheidebord“— 1 3 5 3. 3 25 5 11525 5 7 3 1 1 5 1 5 5.—. 5 55 1 8 8 e ,,,?!!! VVT“ 17. a Melksohl⸗ JJV d ⁊ schlag 5——— 2346—. N.— l——— 25. e 142 1. 1* 7* 171 8 1 7 7 5 5 f 1 5 8 5 88 1 8 88 18.——— 25— 1 22. 7 1 05 2 88 7 8 55 55 8 8 18 7 5 N 1 8 5 8 N 8 8 L eee—— 8 J))))))))TTVTFTVTFTCTCFTTT b TTT % ee e e eee F le II Urn 199 auch der Größe der Grenzlinie und der durch sie constituirten ein- und ausgehenden Winkel. Es kann diese Beschreibung quartierweise aufgenom— men, jedes Quartier mit seinem Namen und Ru- mer angeführt, dann der Hauptbuchstabe der Gren— ze des Quartiers mit Benennung des angrenzenden Guts angegeben werden. Unter diese Benennung werden die Grenzzeichen gesetzt, welche auf der be— stimmten Grenzlinie numerirt vorkommen, und dar— auf endlich folgt die Angabe des Längen- und Win— kelmaßes. Tabelle II. wird als Beyspiel eines solchen Grenzvermessungsregisters beygefügt. §. 130. Von dem Specialvermessungsregister. Diese Abtheilung des Vermessungsregisters wird gleichfalls nach der Vermessungskarte verfer— tigt; sie enthalt den tabellarisch dargestellten Grö—⸗ ßenetat der sämmtlichen einzelnen Theile, welche den ganzen Flächenraum des Landguts constituiren. Die einzelnen Theile werden in diesem Register quar— tierweise nach ihren Numern aufgezählt, und von jedem die Größe nach Quadratruthen angegeben. Die Genauigkeit, auch die Quadratfuße anzugeben, ist hier nicht nöthig; um sie aber doch nicht ganz zu verlieren, kann man 6, 7, 8 und 9 Fuß für eine ganze Ruthe rechnen; ist es aber ein Gegenstand, wo es auf ein ganz genaues Maaß ankommt, so 200 kann man dasselbe in einer gebrochenen Zahl den Ruthen beyfügen. Die erste Rubrik des Vermes⸗ sungsregisters enthält den Namen und die Wie des Quartiers, dann folgen die Numern der Theile, und endlich sie selbst nach einander in so vielen ein— zelnen Colonnen, als verschiedenartige Theile in dem Landgut nach der Vermessungskarte sich be⸗ finden. Nachstehende Tabelle III. wird als Bey— spiel eines solchen Specialvermessungsregisters jede weitläuftigere Erklärung unnöthig machen. §. 137 f Von dem Generalvermessungsregister. Dieser dritte Theil des Vermessungsregisters ist eigentlich nichts anders als die Recapitulation des 7 8 77 8 580 10[Wobs 75— 7 12 giebt also das Generalvermessungsregiste — 1 25 Gris 91 Dog Ge 81 Hor 1 110 auch den l ßenetat des Guts an, aber in einer G Haem eino 12 1 10 allgemeine icht auf einzeln 5 e gpl S Größen de hiedenartigen Theile. dein Zweck if. den ban hy Bone s Groß it, den Landwi irth bey Oeurth heilung des Gr oßenver⸗ he 11 S f N 5 785 8 Iron altn ses e Theile geg en einander vom einzeinen e Mir gufs allgemeinere zur ück kzu führen, und dadurch die Factoren, aus denen er se ein bestimmtes Product zie⸗ teren Kn* Sefer rodenel zie FFF 11.* 85 hen will, immer mehr zu vereinfack 6 8 2 N 4 188 eino 89 2 Fa 910 12 0 1 8 5 1 0 20 eimeines elke, e ei) 941 ser ist doch mit ein Hauptgeschäft eines guten Wirths sichern. Nach dem ere nach einan⸗ —— 5— *— — — — — Ta be le General⸗Vermessungs ⸗Register von dem Gut NXT im Amt 6“. Flächen⸗ 1 Namen und. 32 5. 8. Inhalt Nummern Gebäu⸗] Hof- Gär Al- Acker- Wie- Hol, Bos, Hei, Leh⸗ Süm, Moore. Sand- Stein- Ber- Grün⸗ Teiche. Was⸗ Fluß, Gra, Erd- Wege. Hägen. Zäune.] Bor, Trif- Stein, Mer eines der Quar⸗ de. raum.] ten. leen.[land. sen. zungen. quette. den.] den. pfe. schel⸗ riegel. ge. de. serlö' bette. ben. falle. den, ten. brüche.sgelgru Quar⸗ tiere.. len. cher. be. tiers. Dee urch uch FTF. TFT DDD . Mühlen⸗ 5 berg. 3* 5— 4800 505 5000— J 5000 TOO 40 e 40 6001 200 600 7— 130— 73060 14 189 120— 70 19 Oo 65 f II. Mühlen⸗ teich. 110 62 308 1003452 7932 3119——— 175 1————— 8 100% 231 90 112 58— 5636 28— 16060 III. Harchen⸗ f. 0 Kollenkrü ke.————————— 5— 8„. 1 5— 5 8„. 3 8.— V. Krekthal.——————— 5 5 3— 8.— 5 8.. 5 8 5 1 5. 1 Linden⸗ 5 95 berg.———————————————————————— 555 T umma f IG T 52 508 100 965330 18000 IOO] 340 7373 J PTT ZT— 92 3980 4102] 600177 214 2115 10 94. 308[ 210] 260] 314] 28 70 146551 Land Reg wirt Nat 201 der aufgeführt, und von jedem die summirte Größe der darin befindlichen Theile des Landguts angegeben. 1 folgt als Ge neralrecapitulation des ganzen Vermessungsregisters die Summe der Größen sämmt— licher Theile und der einzelnen Quartiere, worin sich die Größe des ganzen Guts selbst darstellt. Fol— gende IV. Tabelle wird auch diesen Paragraph nä— her erläutern. §. 132. Ma.„ Mor- 1 K K Von der Vermessungsbeschreibung. Da das Geschäft der Vermessung selten vom Landwirth selbst unternommen, sondern in der Regel hiezu ein geschickter Ingenieur berufen wird, der nicht nur die Feldmeßkunst überhaupt, sondern auch die landwirthschaftliche Feldmeßkunst vollständig und zwar praktisch versteht: so muß es dem Landwirth unbezweifelt darum zu thun seyn, eine nähere Nachricht über das ganze Verfahren des— selben zu erhalten. Denn wenn er zwar wohl den Ingenieur nach seinen Absichten bey der Vermessung zu leiten hat, so bleibt doch die wirkliche Ausfüh— 75 rung diesem überlassen, und da kann es ihm nicht gleichgültig seyn, gar keine Rechenschaft von dersel— ben in seinen Händen zu haben. Sowohl in die⸗ ser Rucksicht, als auch insbesondere um eine voll— f Erkl lärung der gezeichneter die Vermessungsbeschreibung 202 als ein unerlaßliches Geschäft zu empfehlen. Sie ist ein Extract aus dem Tagebuch, welches der In— genieur über seine ganze Arbeit zu führen verpflichtet werden muß, und enthält im Allgemeinen folgende Puncte: 1) Bemerkung der bey der Vermessung gebrauchten Instrumente; 2) Bezeichnung, wo die Vermessung angefangen, und in welcher Reihefolge sie fortgesetzt und vollendet worden, wobey denn die Grunde der gemachten Hauptabtheilungen des Land— guts beyzufügen sind; 3) eine allgemeine Beschrei— bung des Verfahrens, welches der Ingenieur bey der Vermessung der schwierigern Gegenstände, derglei— chen Berge und etwas tiefe Gründe u. s. w., ein— geschlagen hat, nebst der Angabe der entgegenge— standenen Schwierigkeiten und seiner eigenen Zwei⸗ felsgründe über die Wahrheit und Richtigkeit des angegebenen Maßes; 4) endlich eine vollständige Erklärung der sämmtlichen in der Karte gebrauchten Zeichen und Numern und des Colorits derselben. K 133. Von dem Nutzen des ganzen hier beschriebenen Vermes— sungsgeschäfts. Wenn ein Landgut auf die angegebene Art richtig vermessen, die Vermessungsregister vollständig und genau aufgenommen und die Vermessungsbeschrei— bung gründlich abgefaßt ist: so hat der Besitzer des⸗ selben sich eines Hauptmoments oder Factoren ver— 57 i T Auch 1 dach in sllate, Gtgenf lach he 0 be hich fh de cg tum, lar gur Aan wf d facts an n Jun um funen Ca üs 0 U e, Ei der J pflichtet folgende kmessung wo die eihefolge denn die des fand⸗ Beschrei⸗ bey der derglei⸗ b., ein⸗ gegenge⸗ n Zwei⸗ keit des ständige tauchten alben. Vermes⸗ krichtig ig und eschrei— zer des⸗ en ver⸗ 203 sichert, wodurch er das in der Bewirthschaftung sei— nes Guts ihm zur Aufgabe gemachte Product des höchsten nachhaltigen Geldertrags finden muß. Es ist unmöglich, daß ohne diese realisirte Bedingung irgendwo eine gründliche und genau berechnete Wirthschaft zu Stande komme. Und gewiß liegt in der Vernachlässigung dieses Unternehmens, oder doch in der vernachlässigten Rücksicht auf seine Re⸗ sultate, ein Hauptgrund, warum über verschiedene Gegenstände des landwirthschäftlichen Gewerbes noch bis auf diese Stunde so viel Streit herrscht, und so viel schwankendes und unbestimmtes gespro— chen wird. Nur gar zu oft werden wir in den An⸗ gaben des Ertrags landwirthschaftlicher Producte hintergangen, weil der Landwirth von dem Flächen— raum, auf dem sie gebaut sind, kein bestimmtes oder nur ein unsicheres Maß angeben kann. Wenn man das eigentliche Ziel fest im Auge hat, worauf der Landwirth losarbeitet, welches doch nichts anders als eine höchste Summe von absolu— tem Vermögen, oder, welches dasselbe, eine höch— ste Summe von Geld ist, welches aus einem be— stimmten Terrain durch das landwirthschaftliche Gewerbe gewonnen werden soll: so muß es doch wohl jedem einleuchtend seyn, daß diese Summe nur durch genauen Caleul herausgebracht werden kann, daß in diesem Calcul Größen vorkommen müssen, und daß nur durch ein genau übereinstim— mendes Verhältniß dieser Größen, deren allgemei⸗ 204 ner Charakter Raumausdehnung, Zeit und Kraft⸗ aufwand ist, daß 1 5 ein genau übereinstimmen— des Verhältniß dieser Größen unter einander und gegen einander dere ganze Talcul dasjenige Produet geben kann, welches gesucht wird. Unter diesen angegebenen Hauptarten von Größen sind Raum— ausdehnung und Zeit zwey ganz bestimmt gegebene, die der Landwirth niemals ändern kann, nach denen er aber die dritte Art von Größen, den Kraftauf— wand, genau zu modificiren hat, um das höchste Product zu erhalten; es setzt dies also nothwendig 1 daß er die erstern beyden ganz vollständig und genau kennen müsse; denn nur dadurch ist er in 0 gesetzt, das Maß des Kraftaufwandes mit denselben in ein übereinstimmendes Verhältniß zu bringen. —— Cc bet ide iu u, f d Ir Enge 0 in N ichen dhe 0 eg, a0 1 sh g 0 f ö de rr— 2 O 1 id Kraft stimmes. der urd 5 Product 1 Fünftes Kapitel. er diesen 5 te 9 1 1 0 0 2 10 0 e von der Schätzung der Beschaffen⸗ egebene 8 8 1 1 gegebene heit des Bodens eines Landguts in Hinsicht ich denen N 6 f der dulect ch begründeten größern oder gerin— auf- 5 12„ 7 0 7 519 4 98 1 8 fiche gern Fruchtbar 9 und von der Dar stel ellung der⸗ thwerdg selben in einer Schätz zungska rte, Schätzungs⸗ . 8 S 2 5 S , * * 2 8 3 9 8 9 — 2 — — — 2 0 standig register und ch ist er andes wandes 5 8 5 13 1 2 7 85 344 rhältniß Begriff von Schätzung überhaupt. S 1 0 7 E 5 1018 899 Nn gal rio S. überhaupt heißt Den Inhalt einer ö Sache mit ihrem bestimn iten Zweck vergleichen zu so e 4 ei, verschieden nun der Zweck einer und derselben Sache seyn kann, so Lerch eden ist auch der angegebene Begriff von Schätzung eine Sache in ee und ihrer Tauglichkeit schätzen, und jede dieser Rücksichten giebt andere Mittel und ein anderes Verfahren an die Hand, wodurch der Inhalt der Sache mit einem ihrer bestimmten Zwecke vergli— chen wird. Ein anderer Begriff von Schätzung läßt sich also hier nicht festsetzen, aber seine Anwen dung auf den vorliegenden bestimmten Fall muß e b 7 1 meier 781 24 Heobifte lebt. Man ann A**[ e„ 7 5% Thy ihrer Größe, ihrer Form 206 näher erklärt werden, weil aus ihr die Maßregeln für das Verfahren in demselben unmittelbar folgen. §. 135. Anwendung dieses Begriffs auf den vorliegenden Gegenstand. Nach dem Vorwurf dieses Kapitels soll der landwirthschaftliche Boden geschätzt werden, und es kann dies hier in keiner andern Rücksicht gesche— hen, als in Hinsicht seiner Fruchtbarkeit für die Erziehung landwirthschaftlicher Producte; es ist also hier von einer Schätzung seiner Tauglichkeit zu dem bestimmten Zweck der Erziehung landwirth— schaftlicher Producte die Rede, folglich von einer Ausmittlung und Vergleichung seiner natürlichen Eigenschaften mit den Bedingungen der Pflanzen⸗ erziehung überhaupt. Diese Aufgabe legt uns nun als erste Pflicht auf: einen bestimmten Begriff von landwirthschaftlichem Boden überhaupt anzu— geben; denn nur dadurch, daß uns durch diesen Begriff der Inhalt des landwirthschaftlichen Bo— dens gegeben ist, sind uns die Untersuchungspuncte gegeben, auf welche wir bey der Schätzung unser Augenmerk zu richten haben, und über welche wir Regeln für das Verfahren bey ihrer Ausmittlung darzustellen haben. Es ist zwar bey allen Landwir— then ein Begriff von landwirthschaftlichem Boden voraus zu setzen; allein bey vielen ist er unbestimmt lager be wle ge de fag gero ebe I d 10 dh lud kale f t s iu bfi 8 f. f N en f sn dum seg C sasensg ae g 10 Id, ci 0 laßregeh r folgen egenden sill der en, und ht gsche⸗ für die 5 es is uglichkat andwirth⸗ von eine flärlichen Pflanzen, legt uns Begtiff pt arzu⸗ ch diesen hen Bh⸗ gspuntte ng unser elche wit mittlung andwir⸗ Boden * estimmt 285 e und unvollständig, oder es entschlüpft ihnen doch bey der wirklichen Untersuchung hie und da eine Ei— genschaft, welche einen wichtigen Einfluß bey der Totalwirkung des Ganzen hat. Was den Nutzen dieser Schätzung betrifft, so ist hoffentlich kein Wirth darüber zweifelhaft; denn das landwirth⸗ schaftliche Gewerbe wäre noch lange nicht einmal das, was es jetzt ist, wenn nicht angestrengte Auf— merksamkeit von jeher die bestimmten Wirkungen einer bestimmten Bodenart erforscht hätte, und es wäre gewiß auch schon, um vieles weiter, wenn diese Aufmerksamkeit immer eine zweckmäßige Rich— tung genommen haben würde. Das ganze Ver— fahren beym Pflanzen und Erziehen des Landwirths war von den ältesten Zeiten her ein ununterbroche— nes Probiren und Versuchen; und soll er sich dar— aus reine und feste Regeln abstrahiren können, so muß er sich erst eine vollständige Kenntniß und ge⸗ nau bestimmte Begriffe von dem angeschafft haben, was er versuchen will und womit er versuchen will. Dies war nicht immer der Fall, ja man kann viel⸗ leicht sagen, es war selten der Fall, und eben darum sind auch noch so äußerst viele bestrittene Sätze und schwankende Angaben in der Landwirth— schaftswissenschaft vorhanden, die auch nicht eher aufhören werden, bis wir uns an ein wahres Ver— suchen und nicht an ein blos blindes Probiren ge— wöhnt haben. K 138 2 Begriff von dem landwirthschaftli chen Boden. Bey der noch immer vorwaltenden Entfer— nung, in welcher die fm ntlichen Theorien von der Erklärung specieller praktischer Fälle abstehen, und welches auch insbesondere von den Theorien über die Natur der Pflanzen und Thiere und ihres Le— bens gilt— ob sich gleich in dem philosophischen Untersuchungsgeist unserer Zeit die schönsten, 1 eu⸗ lichsten Aussichten für die Zukunft eröffnen— wü de es für unsere Absicht am unrechten Ort ange— bracht seyn, wenn wir aus jenen Theorien hier ei— nen philosophischen Begriff von landwirthschaftli— chem Boden ableiten und i wollten. Der Landwirth könnte vor der Hand mit demselben noch nichts anfangen; denn wenn er ganz getreu und hne Sprung aus den bis jetzt aufgefundenen Ver— bͤlenise n der anorgischen und organischen Natur gegen einander dedueirt würde— und dies mußte er, wenn er philosophischer Begriff seyn sollte— so würde er noch nirgends in die alltäglichen Erfah⸗ rungen des Landwirths und in die auf dieselben ge— gründeten Regeln ordentlich eingreifen, und also keine weitere Anwendung auf unsern Gegenstand zulassen; d. h. mit kürzern Worten nichts an 1 sick als er würde überall kein vollständiger Begriff seyn. Mit Recht aber kat 111 der La indwirth 8 fůr den wir eigentlich hier schreiben— von uns fordern, daß une Cin huß th uch, 1 is ih 6 6 amt e O inderes tac d Ct e phil fe sh d un gf f er ii, 0 1. ewa 0% schacht 0 —............. 209 unser Begriff von der Art sey, daß er die weitere Entwicklung unsers Gegenstands begründet. Er 5 muß also aus einer Quelle fließen, an welcher der Enfer. Landwirth selbst täglich arbeitet, und der eben da⸗ von der durch, daß er aus seiner eigenen Sphäre genom— en, und men ist, nothwendig auch in dieselbe eingreifen und 0 uber mit ihr verkettet seyn muß. Nach der Natur un— ihres de. sers Geistes, wie derselbe überall zu Begriffen suhschn kommt, bleibt uns also fur diesen Begriff keine an⸗ 1 fte dere Quelle übrig, als die Erfahrung, und kein br. anderes Verfahren, ihn daraus zu schöpfen, als die i ange⸗ Abstraction. Sowohl diese als jene sind gerade hier e das Entgegengesetzte von der Art und Weise, wie schastl. 75 pbilosophischer Begriff zu Sad kommt, aber . Der sie sind darum nicht weniger gültig, und das in ben koch ihnen gefundene Produet, wenn es gleich der Na⸗ 8 11 1 tur der Erfahrung gemäß nicht vollständig seyn en Ver. kann, hat doch einen relativ größern Werth für u Natur uns, als der philosophische Begriff haben würde, is müßte weil es aus der Sphäre genommen ist, in welcher sollte— wir mit ihm wirken wollen und müssen. Etfah⸗ ben ge⸗„ 5 0 al g Wir schicken also hier diejenigen Erfahrungs⸗ genstand b sätze voraus, welche durch vieljährige und unläug— 11010 bare Beobachtungen und Versuche über das Ver⸗ fen hältniß des Bodens zu den auf demselben zu erzie⸗ 9910 15 benden Gewächsen von dem Landwirth in Erfah- 1 1 rung gebracht und aufgestellt sind; der Begriff des 210 landwirthschaftlichen Bodens wird sich alsdenn aus ee von selbst ergeben. 1) Die landwirchschattlichen Gewächse nd sämmtlich mit ihren Wurzeln in der Erde be— festigt, es wird aber hiezu ein Zustand der Erde erfordert, der die der Natur einer jeden Pflanze angemessene Ausbreitung der Wur— zeln begünstigt; dieser Zustand ist ein be— stimmter Grad von Lockerheit. 2) Die Pflanzen haben die Erde nicht blos zu ihrem Standort, sondern sie ziehen mittelst ihrer Wurzeln Nahrung für ihren Wachsthum aus derselben. 3) Die Nahrungsmittel sind nicht die Erden selbst, sondern vermoderte vegetabilische und thierische Substanzen oder auch aus der At— mosphäre abgesetzte Theile, welche sich unter den Erdärten gemischt oder gemengt be— finden. 4) Nicht mit jeder Erdart gemischt oder ge— mengt, sind diese Nahrungsmittel für alle und jede Pflanzen zu ihrem glücklichen Wachs— thum gleich tauglich, sondern manche Pflan⸗ zen fordern hiezu eine eigenthümliche Erdart und ein besonderes Verhältniß ihrer Mischung. alodenn aug vachse sinh r Erde be: zustand der ther jeden der Wur⸗ s ei be⸗ t blos zu en mittess achsthun 7* die Erden llische und is der At⸗ sich unttt nengt be⸗ oder ge⸗ für ale Wachs⸗ e Pflan⸗ e Erdakt lüschung⸗ 211 5). Die angegebenen Nahrungsmittel gehen nicht im festen Zustand, sondern nur in Was— ser und Luft aufgelöst in die Pflanzen ein; es muß also zum Wachsthum der Pflanzen das Erdreich mit Wasser geschwängert seyn. 6) Aber nicht alle Pflanzen gedeihen gleich gut bey einem und demselben Grade von Feuchtig— keit oder Nässe der Erde; die einen erfordern mehr, die andern weniger Wasser. 7) Auch Wasser allein ist den Pflanzen zur Auf— nahme der Nahrung noch nicht hinreichend; der Boden und die Atmosphäre, in welcher sie stehen, muß einen gewissen Grad von Wärme haben, der aber für verschiedene Pflanzen auch ganz verschieden seyn kann. 8) Außer der Wärme erfordern sie auch einen bestimmten Grad von Licht, also eine mehr oder weniger freye Lage von beschattenden Ge— genständen. 9) Viele Pflanzen befruchten sich nicht, ohne ei— ner gewissen Bewegung der Luft ausgesetzt zu seyn, andern sind starke Windstöße schädlich; es ist also auch für verschiedene Pflanzen eine mehr oder weniger geschützte Lage vor Win— 9 212 10) Es giebt landwirthschaftliche Unkräuter, welche wegen der Art ihrer Fortpflanzung oder wegen der lang anhaltenden Lebenskraft ihrer Saamen schwer auszurotten sind, und ge— wöhnlich in dem Acker, wo sie vorkommen, einen so ee Wachsthum haben, daß sie dadurch das Gedeihen der absichtlich gesäeten Pflanzen unterdrücken und vereiteln; Rein- heit des Bodens von solchen Wuchergewäch— sen ist also mit eine wesentliche Bedingung, unter welcher sich der Landwirth gute Erndten versprechen kann. Aus diesen zuverlässigen Thatsachen, welche kein Landwirth bezweifeln oder ableugnen wird, er- giebt sich nun folgender näher bestimmter allgemei⸗ ner Begriff von landwirthschaftlichem Boden: er ist die auf der Oberfläche der Erde bis zu einer ge— wissen Tiefe ee Eld derume, welche durch ein gewisses Verhältniß ihrer eigenthümlichen Be⸗ standthe ile, mit den ge hörigen Nahrungsstoffen geschwängert, mit einem gewissen Grade von Feuchtigkeit und Wärme versehen, in einer dem Einfluß von Licht und Luftbewegung mehr oder weniger ausgesetzten Lage, und durch ihre Reinheit von landwirthschaftlichen Wucherunkräutern zur 4 — Jacen Nite f fte 0 disc h 00 80 ug fit fa U ch fe 1 t d, und ge⸗ vorkommen, haben, daß si lich gesdeten eln; Ruin achergewäg⸗ Bedingung Oebing ute Erndtn hen, welge n wird, a⸗ ter all geme⸗ Boden! k. zu einer ge⸗ 20 5 1155 1 f 213 Erziehung und Gewi innung landwirthschaftlicher Pflanzen geschickt ist. Mit diesem Begriff haben. wir uns des 9 1 des land bwirthschaftlich hen Bo- dens versichert, dessen Schätzung uns hier nach der Bestimmung dieses Kapitels zur Aufgabe vor— liegt, und wir können nun ohne Schwierigkeit zur 8 Darstellung des 1 in Hinsicht dieser Schätzung übergehen Von der Schätzung des Bo seiner L dens in Hinsicht der Grade ockerheit. A u: 1 1 25 9 2 — — 5 — — S 5 A . 8 e — — 7 — 2 —j — * 3 S S — S — N 2 — A 2 7 1 1 — —— chen beysammen vorkommen, 1 7 die 25 zurzeln sich zwischen ihnen ausbreiten und ansaugen kön nen. Nicht alle Pflanzen wollen einen gleichen Grad die— ser Lockerheit, und auch nicht bey allen Bodenarten ist er ein und derselbe; daher ist die Untersuchi ung — dieses bestimmten Zustandes des landwirthschaftli— chen Bodens eines Guts nicht überflüssig, beson— 1 ders da hier noch die tigkeit seiner Bearbeitu 9 mit in Bet trachtun kommt, welche von der Natur des Bodens in die— ser Rücksicht sehr viel abhängt. Die Untersuchungs⸗ methode ist hier sehr leicht und einfach: man gräbt nehmlich die vorliegende Erdkrume mit einer Spa⸗ 2 —— 214 te oder Hacke auf, wo sich dann die Grade der Losigkeit oder des Zusammenhangs ihrer Theile so— gleich zeigen müssen; aber wohl zu merken ist, daß dieses Aufgraben nur dann geschehen kann, wenn die Erdkrume durch einen mäßigen Regen befeuch— tet ist; denn bey einer starken Dürre läßt sich hier nichts bestimmtes beobachten. Für die Grade des Zusammenhangs und der Lockerheit der ausgegra— benen Erde sind in der landwirthschaftlichen Kunst— sprache folgende bezeichnende Ausdrücke festgesetzt: 1) Die Erdkrume ist zähe, wenn die ausgegra— bene Erde wie ein fester Teig in Einem Klum— pen an dem Grabscheit hängen bleibt oder von demselben abfällt, und nur in kleinere auf ih— rer Schnittseite blänkernde Theile zerschnitten werden kann. 5 2) Sie ist steif oder strenge, wenn das ausgegra— bene Stück Erde zwar von der Spate ab— fällt, aber nur durch einen etwas gewaltsa— men Stoß in kleinere Stücke sich zertheilen läßt, die auf ihrem Bruch ein mattes körni— ges Ansehen haben. 3) Locker oder mürbe ist die Erdkrume, wenn das ausgegrabene Stück sich selbst oder nur durch einen leisen Druck in kleinere erdige Par— tickelchen auseinander krümelt. D. ae lan iu agent Ca fk ux g d dach de fc d fa f bah, ii ur bah; I lande 6 fg ie Grade a er Dile sz en if, de kann, wen gen befeuch ät sch hie Grade deg r gusgegra⸗ schen Kunst⸗ festgescz; ausgegrg. nem Klum t oder von gere auf ih zerschnitte ausgegtt⸗ Spate ab. gewaltsa⸗ zertheilen tes körni⸗ je, wenn oder nut dige Pal, 215 4) Staubartig, wenn diese Partickelchen sogleich abtrocknen, und dann in so feine Theilchen zerfallen, daß sie durch den Wind aus einan— der getrieben werden können. 4) Grandig nennt der Landwirth die Erdkrume, wenn unter der ausgegrabenen Erde viele klei e Steinchen sich finden, welche beym Eingraben ein Knirschen verursachen. Die angegebenen bestimmten Grade von Zu— sammenhang und Losigkeit müssen aber auch bis in diejenige Tiefe fortgehen, in welche die Einsenkung der Wurzeln gewisser Pflanzen reicht, und es ist also mit dem Ausgraben der Erdkrume so weit fort— zufahren, als die Einsenkung der am tiefsten wur— zelnden landwirthschaftlichen Pflanzen bekannt ist, im allgemeinen 3— 4 Fuß. Endlich darf die Schätzung des Bodens in Hinsicht seiner Lockerheit nicht nur an Einer oder an wenigen Stellen auf dem Flächenraum des Landguts vorgenommen wer— den, sondern sie muß auf vielen Puncten in jedem einzelnen Quartier geschehen, weil die Lockerheit selbst auf kleinen Räumen häufig in ihren Graden abwechselt. Bey einem Land, welches schon be— reits unter dem Pflug steht, kann diese Untersu— chung hinter dem Pflüger her geschehen, wenn man nicht besondere Gründe hat, sie his in die angezeigte Tiefe fortzusetzen. 216 §. 138. Von der Schätzung des Bodens in Hinsicht seinet irdi— schen Bestandtheile. Die irdischen Bestandtheile des landwirth— schaftlichen Bodens sind die mineralischen Stoffe, woraus er seinem größern Theil nach besteht; von ihrer Art sowohl als von ihrem Mischungsverhält— niß hängen die vorhin angegebenen Grade der Lockerheit vorzüglich mit ab. Wir haben aber schon oben bemerkt, daß sie auch auf das mehr oder we— niger glückliche Wachsen der Pflanzen einen wichti— gen, obgleich bis jetzt noch unbekannten Einfluß äußern, und vorzüglich um deswillen ist uns hier ihre Untersuchung nach Art und Quantität beson— ders wichtig. Die mineralischen Stoffe der Erd— krume lassen sich in vier Hauptabtheilungen bringen: 1) in Erden und Steine; 2) in Metalle; 3) in Säuren und Salze; J) brennbare Stoffe; von den letztern ist uns noch kein näherer Einfluß auf die Vegetation bekannt, als daß sie die Lebens— funetionen der Pflanzen durch Reizung zu beschleu— nigen scheinen. Was nun die Untersuchung der Erden und Stele anbetrifft, so hat der Land wirth hiebey fol— gendes Verfahren zu beobachten: 1) Bey der Untersuchung ihrer Arten: eile auf 5 0 b A0 sch scpi dann enn ages it dal Gee hagen säsen nicd unn N S fn he st seng i inen wicht. en Einfluß st uns hir ität besof⸗ e der Etz. n bringen: lle; 3) f. offe; vol Finfluß auf ie Lebens- beschleu⸗ erden und eben fol 217 Er muß auf dem bestimmten Theil seines Flä— chenraums, in dem er nach dieser Rücksicht den Boden untersuchen wi ill, eine Quantität Erdkrume, ungefähr einen Kubikfuß groß, ausgraben, wenn er sich nicht anders durch Augenschein überzeugen kann, daß schon in einer mindern Tiefe eine ganz andere Erdart anfängt; in diesem Fall gräbt er nicht tiefer, als ihm die Erdart noch gleichartig zu seyn scheint. Die ausgegrabene Quantität Erde bringt er in ein irdenes Gefäß, gießt so viel Wasser darauf, bis die Erdtheilchen nach ge— schehenem starken Umrühren ganz lose darin schwimmen können. Dieses Gemenge läßt er dann einige Tage ganz unberührt stehen, und wenn sich die erdigen Theile aus dem Wasser abgesondert und niedergesetzt haben, so läßt er das oben auf stehende Wasser in ein anderes Gefäß ablaufen, und von dem im Topf geblie— benen Rückstand die übrige Feuchtigkeit an einem warmen Ort abdampfen. Dieser Topf wird nun ganz sachte entzwey geschlagen, wo dann die Bestandtheile nach ihrer verschiede— nen Schwere schichtenweise über einander lie— gen bleiben. Ganz oben auf liegt staubartiger vegetabilischer und thierischer Moder, den er abnehmen und bey Seite schaffen kann. Um nun die auf diese folgenden Erdschichten ihrer Art nach zu untersuchen, nimmt er eine nach 0. * 218 der andern ab, und bringt von jeder beson— ders eine geringe Quantität in zwey kleine Zu— ckergläser, auf welche er dann in das eine Gläschen ungefähr ein Loth Salpetersäure und in das andere eben so viel Schwefelsäure zugießen kann. Wenn von den Erden in bey— den Gläschen durch beyde Säuren nichts auf— gelöst wird, so sind sie Kieselerde oder Gyps— erde. Das Daseyn der letztern zeigt sich so— gleich, wenn er einen Theil davon in eine be— trächtliche Menge kochend Wasser, ungefähr 100 Gran Erde in ein Pfund Wasser, bringt; löst sich von jener etwas oder alles auf, so ist die Erde im ersten Fall Gypserde mit Kie— selerde, die sich dann gewöhnlich schon in der Form des Sandes zeigt; im zweyten Fall aber ist die aufgelöste Erde ganz Gypserde, und wenn im Wasser gar nichts davon aufge— löst wird, der Rückstand ganz Kieselerde. Losen aber die angezeigten Säuren von den Erden etwas auf, so gießt er die Auflösungen durch Löschpapier in andere Gefäßchen, und laßt diese in denselben abdampfen, bis sich un— ten im Boden eine erystallinische oder auch nur eine feine erdige Masse ansetzt. Ist diese Masse aus der Auflösung mit Salpetersäure oder Schwefelsäure Kalksalpeter oder Gyps, so war die aufgelöste Erde Kalkerde, ist sie Bittersalz, so war in der Auftösung Bitter— 6 t J dur fe f gf eK facht egen b den fl aaf d benen fin in r with Hallen eber heson, 0 kleine Zu in das ein; llhetersaut: hwefelsaute den in bey⸗ iichts auf. der Gyps⸗ tig scch so⸗ in eine he. ungefihr , bringt; auf, so e mit Kie⸗ hon in der ten Fal Gypserde, on aufge⸗ Kieselerde. von den flosungen en, und sich un⸗ der auch It diese etersaute F Gyps, „itt sie Bitket⸗ 219 erde; Allaun- und Vitriolernstalle zeigen Thonerde und Eisenkalk als Bestandtheile der untersuchten Erde an, die auch alle zu— gleich darin enthalten seyn konnen. Was die nach Schlemmung der Erde unten im Topfe sich absetzenden Steine betrifft, so hat er blos auf Kalksteine und Eisenkiese Rücksicht zu nehmen, und jener ihr Daseyn giebt sich durch Aufbrausen bey aufgetröpfelter Salpe— tersäure, dieser ihres aber durch ihre eigen— thümliche Schwere zu erkennen. Unter den gefundenen Erdarten kommt nun vorzüglich die Kalkerde, Thonerde und Kieselerde in Be— trachtung, die Bittererde und Schwererde wegen ihrer meist geringen Quantität weniger, und weil wahrscheinlich alle alcalescirende Er— den nur dem Grade nach verschiedene Einflüsse auf die Vegetation haben. Die erst angege— benen drey Hauptarten von Erden aber be— stimmen nun nach ihrer vorwaltenden Menge in der Erdkrume drey Hauptarten von land— wirthschaftlichem Boden, weil eben diese vor— waltenden Bestandtheile dieselbe nur für ganz bestimmte Pflanzen tauglich machen. Es ist daher die Kenntniß des quantitativen Verhält— nisses jener Erden in dem zu untersuchenden Boden sehr wichtig, besonders wenn land— wirthschaftliche Versuche über ihren Einfluß auf den Wachsthum bestimmter Pflanzen auf 8 8 4 0 1 220 zuverlässige Resultate fuhren sollen. Wir ge— N N hen daher a g 5 2) zur Untersuchungsmethode dieses quantitati— 0 ven Verhältnisses über. Für den Landwirth 00 ist es aber hinreichend, wenn er dasselbe auch fl nur dem Augenmaß nach zu bestimmen sucht; ft 5 und dabey kann er auf folgende Art verfahren: fe Er nimmt von der ausgegrabenen, recht tüch— 00 tig durch einander gerührten, und von den 1 größern und kleinern Steinchen durch Schlem— N. men und Sieben gereinigten Erde einen klei— f nen Theil, ungefähr 300 Gran, ab, caleinirt fl diese in einem flachen feuerfesten Gefäß, doch fh ohne sie bis zum Zusammensintern zu erhitzen, ple und laugt sie dann, nachdem sie kalt gewor— leg den, mit einem Pfund Wasser aus. Dann fd gießt er das Wasser in ein anderes Gefäß da⸗ a6 von ab, und gießt auf die rückständige Erde nit: ungefähr zwey Loth Schwefelsäure und läßt biet * sie eine Zeitlang damit digeriren. Was diese 0 nicht auflöst, ist Kieselerde oder Gyps. Die 5 davon abgegossene schwefelsaure Auflösung, so ich wie auch das zuerst abgegossene Wasser läßt er bh dann abdampfen, der erdige Rückstand ist von dag letzterm Gyps, der als solcher in der Erdkru— 10 N me befindlich war, da hingegen die Kiesel- 0 a erde, der Gyps, der Allaun, das Bittersalz ich. und der Vitriol, welche er nach dem Abgie⸗ dn guantitati, Landwirth aselbe auch men sucht; t verfahren: ch Schlen⸗ einen klei. „ caleinitt esäß, doch zu erhitzen, alt gewot⸗ 8. Dann Gefaß da⸗ dige Erde und laßt Was diese ps. Die sung, so e läßt er d ist von Erdkru⸗ ie Kiesel⸗ Zittersalz m Abgee⸗ 221 ßen und Abdampfen der schwefelsauren Auflö— sung erhält, ihm den Antheil der Kieselerde oder des Sandes, der Kalkerde, der Thon erde, der Bittererde und des Eisenkalks an— giebt, welche sich davon in der Erdkrume be— finden; und aus dem Verhältniß der Quan— titäten von jener kann er dann nach Augen— maß auf das Verhältniß der Quantitäten von diesen in der ganzen Erdkrume derselben Art den Schluß machen. Ein genaueres Verfahren zu Ausmittlung des ganz bestimm— ten i. der Bestand— tbeile einer Erdkrume muß in der landwirth⸗ schaftlichen fahne Chemje 11 0 werden. Ich kann mich aber bisher noch nich überzeugen, daß diese für den Landwirth 1 sonders großen Nutzen haben konnte. Denn was will er eigentlich vor der Hand noch da⸗ mit anfangen? Die Wirkungen des land— wirthschaftlichen Bodens zum Wachschum der Pflanzen sind zu vielfach zusammengesetzt, als daß sich bis jetzt, und so lang wir jene noch nicht trennen gelernt haben, von einer Wir- kung der einfachen Stoffe als solcher etwas wahres und bestimmtes sagen ließe. Höchst wahrscheinlich wirken die Erden überall nicht unmittelbar auf die Vegetation, das heißt, nicht chemisch, sondern wenn durch ihre 45 stimmte Mischung irgend eine Pflanze in ei— 222 nem Boden besser gedeiht als in einem an— dern, so erfolgt dies durch einen physischen Einfluß auf den Pflanzenkörper(siehe§. 40.) oder aber durch chemischen Einfluß auf die Düngungsuittel, oder durch mechanische Wir— kung. Es findet also bey ihnen ein solches Gewebe von den verschiedensten Wirkungs- weisen in und durch einander statt, daß wir durch ihre analytische Untersuchung uns wenig Aufklärung versprechen konnen. Nach mei— ner Meynung müßte man diese gerade auf dem entgegengesetzten Weg suchen, man müßte synthetisch zu Werke gehen. Der Landwirth sollte sein Pflanzen in einer einfachen Erde anfangen, diese Erde dann in bestimmten Verhältnissen mit andern Erden zusammen— setzen, bis er endlich diejenige bestimmte Mischung gefunden hat, welche ihm dasselbe Product giebt, was er von seinem landwirth— schaftlichen Boden erhält. Alle diese Versuche müßten aber mit steter Rücksicht auf die che⸗ mischen, physischen und mechanischen Wirkun— gen der verschiedenen Erdarten gemacht wer— den; ich werde mich vielleicht über ihr be— stimmtes Vornehmen in einer eigenen Ab- handlung näher erklären. Für die Bestim— mung und Eintheilung der Bodenarten seines Landgucs ist es dem Landwirth einstweilen völ⸗ lig hinreichend, wenn er die verschiedenen a 223 5 Erdarten und ihr Verhältniß gegen einander gehe 1 blos auf dem Wege untersucht, welchen wir 1 100 erst angegeben baben. Denn bis jetzt ist jene asche i Wümme und Eincheilung noch nicht auf 1555 ein genaues quantitatives Verhältniß, sondern 1 75 auf andere Phänomene gegründet. Wir ge N hen also jetzt zur Veschreibung der bis jetzt t, daß air allgemeiner angenommenen Hauptarten und 1 Unterarten des landwirthschaftlichen Bodens Nac ni in Hinsicht seiner erdigten Bestandtheile de auf den über: an müßte 'undwirth 1) Der thonigte Boden. So nennt der Land— hen Erde wirth diejenige Erdkrume, in welcher eine stimmten solche Quantität Thonerde neben den andern sammmen⸗ beyden Erdarten vorkommt, daß sie diese durch hestimmte ihre besondern Eigenschaften ganz beherrscht. n dasselbe Es kommen unter diesem Hauptcharakter fol— ndwirth⸗ gende Unterarten vor: Versuche 5 ee 5 100 a) Der Kley; dieser ist eine Erdkrume, in Ie che⸗ 95 5 4 0 5 0 welcher die durch Eisentheile oder Kohlen— Witkun⸗ 8 5 5 2 stoff mehr oder weniger dunkel gefärbte cht wer⸗ 7„—* L 2 5 5 Thonerde in einem solchen Verhältniß zu U es* 0 110 den andern beyden Erdarten vorkommt, ab 7** 5 10 daß die Erdkrume selbst dadurch folgende Bestim⸗ i f a f Erscheinungen giebt: n selne len vöͤl⸗ a) Sie läßt sich sanft und' fettig anfühlen, nedenen wenn man sie zwischen den Fingern reibt; 224 00 durchs Anhauchen giebt sie einen pfla⸗ sterareigen Geruch; ) wenn sie trocken 5 hängt sie sich an die Zunge; feucht klebt sie allem hartnäckig an; 94% n o) von den andern beyden Erdarten enthält sie die Kalkerde nur in geringer Quanti— tät und braust dal her wenig mit Säuren; Sand und Kieselerde sind ihr aber doch so reichlich beygemischt, daß sie ziemlich bald an der Luft abtrocknet, und dann von selbst oder doch durch einen leisen Druck leicht in kleine Partickelchen aus— einander krümelt. b. Der Leimboden. Dieser ist diejenige Erd— krume, in welcher die Thonerde neben den andern beyden Erdarten, meist aber nur neben Sand und Kieselerde, so vorwaltend ist, daß sie das Wasser leicht annimmt, mit demselben geschwängert in einen zähen, aber doch ungeschmeidigen Teig zusammenrinnt, und die nach dem Trocknen sich nicht zerkru⸗ sen, sondern nur durch ziemliche Gewalt in kleinere Stücke auseinander schlagen läßt. Das Trocknen selbst geht bey ihr langsam von Statten, und wenn es durch heftige Son— se kel pen. sie ssch an de aan bactnaäckg daten enthalt inger Juanti⸗ mit Säuren; iht aber doch b sie zien t, und dong einen lei ickelchen aus diesenige Er de neben der eist aber nir 0 vorwaltend nimmt, it zähen, abt ammenrin, icht zetktl che Gewal Hagen laßt angsam voß Astige Sof. 225 nenhitze erfolgt, so erhält sie obenauf eine harte Borke, in welcher sich viele beträcht— liche Spalten zeigen; der ihr beygemischte Sand giebt bey ihrem Reiben ein grobes. rauhes Gefühl. 8 * e. Mergelboden; in dieser Erdkrume ist Thon⸗ erde mit Sand und Kalkerde so gemengt, daß letztere zwar in großer Quantität neben ihr vorkommt, aber doch ihre Eigenheiten nicht frey zeigen kann; sondern die Ei en— schaften der Thonerde treten auch hier noch immer auffallend hervor. Sie ist blaß von Farbe, und läßt sich im trockenen Zustande zu feinem stark mit Säure brausenden Staub zerreiben. 2. Der sandigte Boden; er ist diejenige Erd krume, in welcher der Sand mit seinen Ci— genschaften die neben ihm vorhandenen beyden andern Erdarten beherrscht; die Unterarten von ihm sind folgende: a. Mittelboden; in ihm ist der Sand zwar vorwaltend, so daß er seine Feuchtigkeit ziemlich bald verliert, nie durch dieselbe in eine zähe oder steife Masse zusammen läuft; der aber doch eine solche Quantität von Thonerde beygemengt enthälr, daß die Y 226 Sandkörner durch diese an einander gebun— den sind und nicht ganz lose erscheinen; auch giebt ihm dieser Antheil von Thonerde eine noch eigenthümliche wasserhaltende Kraft, welche bey den beyden folgenden Arten nicht vorkommt. b. Leichter Boden. Diese Erdkrume besteht größtentheils aus Sand, und hat nur wenig Thon- oder Kalkerde beygemengt; daher ist er selbst bey ziemlicher Befeuchtung nicht backericht, sondern die Sandkörner hängen sich mittelst dieser blos an einander, ohne ein besonderes Bindmittel zwischen sich zu zeigen. 45 c. Fliegender Sand; sein Charakter ist, daß die Sandkörner, wenn er nicht mit Wasser durchzogen ist, wegen ihrer Kleinheit und völligen Reinheit von bindenden Erden durch den Wind aufgenommen und umher getrieben werden können, und daß er durch— aus keine eigenthümliche wasserhaltende Kraft besitzt. a 3. Kalkigter Boden. Die Erdkrume, welcher der Landwirth diesen Namen giebt, hat zu ih rem vorwaltenden Bestandtheil die Kalkerde oder Gyps. Beyde kommen in ihr nicht immer 0 füge die Han Hal A dach ne Wh nander gehn, cheinen; auc Thonerde ein lende Kraß, enden Atte krume besect hat nut wenig jangt; dahet uchtung nicht ner hängen inder, ohne schen sich zu ter ist, diß t mit Wasse einheit und aden Erden und umher aß er durch⸗ sserhaltende 10 ne, welcher 222 in der größern Quantitat neben den andern beyden Erdarten vor, aber doch stehen sie mit ihnen in einer solchen Verbindung, daß weder die eine noch die andere von diesen ihre Eigen thümlichkeiten zeigt. Es hat diese Erdkrume einen höhern Grad von specifischer Wärme, als die bisher angezeigten Bodenarten für sich besitzen, und bey einiger Befeuchtung eine Art von Mürbigkeit und Mildigkeit, welche we— der in Zähigkeit und Steifheit des thonigten Bodens, noch in die krusige Lockerheit des Sand— bodens übergeht. Beym Aufguß einer Säu— re zeigt sie ein heftiges Aufbrausen, und durch Sonnenschein und Wind wird sie zwar bald getrocknet, sie wird aber dadurch 15 ihrer Oberfläche weder hartbrockig noch in Spalten zersprengt, sondern zerfällt vielmehr selbst in feine staubartige Theile. Einzelne Arten von dieser Erdkrume sind nicht bekannt, wenn man sie nicht in staubartigen und steinigten Kalkboden eintheilen will. Alle die bis jetzt aufgeführten verschiedenen land— wirthschaftlichen Bodenarten g gehen in der Natur in einander über, und werden alsdenn diese Ueber⸗ gänge nach den vorwaltenden oder sich das Gleichge— wicht haltenden Charakteren mit den Aukenbitenar⸗ seßten Namen der in ihnen vereinigten Arten belegt. Wir erhalten daher als Resultat unserer Bestim— 2 228 mung und Beschreibung des landwirthschaftlichen Bodens nach seinen erdigten Bestandtheilen folgen— des Schema über die bekanntern verschiedenen Ar— ten desselben, welches uns zu ihrer leichtern Ueber— sicht behülflich seyn kann: 5 Der thonigte Boden. *—— 1 1. Kley. 2. Leimboden. 3. Mergelboden. Uebergänge. Uebergänge. 55. 1 7 22 4. Kleyartiger Leimbo- 6. Leimigter Mergel— den boden. (strenger und schwerer Boden.) 7. Mergelartiger Leim boden. 5. Leimigter Kley (steifer u. starker Boden.) 8. Kleyartiger Mergelboden. 9. Mergelartiger Kley. 101 0 e! fisch. 0 se Ma 9 2 8 = thschaflich 1 N chailn folge, 5 chiedenen J. Der sandigte Boden. tern lebe 8 5 10. Mittelboden. 11. Leichter Boden. 12. Flie⸗ f gender Boden. Uebergänge mit den vorigen. * 1 l 13. Kleyartiger Mittelboden. 14. Leimigter Mittelboden. 15. Sandigter Kley. lergelboden 16. Sandigter Leimboden. 17. Sandigter Mergelboden. —— 5 änge. 5 III. er Mergel 18. Der kalkigte Boden. Uebergänge mit den vorigen. X—— 19. Kleyartiger Kalkboden. 20. Leimigter Kalkboden. 27. Sandigter Kalkboden. mager Lein. Nach dem hier gemachten noch sehr unvollkom— menen Versuch: bestimmtere Begriffe über die in Hinsicht ihrer erdigten Bestandtheile und der Ver— hältnisse derselben so sehr verschiedenen und zum Theil auch wieder sich so ähnlichen landwirthschaft— lichen Bodenarten aufzustellen, ist uns nun hier 230 noch die Untersuchung und Bestimmung des land— wirehschaftlichen Bodens in Hinsicht der zuweilen in ihm vorkommenden andern beyden mineralischen Bestandtheile übrig. Was die Metalle anbetrifft, so kann hier blos das Eisen nähere Betrachtung verdienen; denn alle übrigen kommen nur in zu kleinen Quantitäten auf der Oberflache der Erde und in der Erdkrume vor, als daß sie bis jetzt einen auffallenden Einfluß auf die Vegetation gezeigt hätten; und wenn sie wirk— lich als Metallkalke in ihr vorkommen, so haben mehrere Versuche bemerken lassen, daß sie als solche die Reizbarkeit des vegetabilischen Körpers zu ver— mehren scheinen. Das Eisen aber ist in einer un— gleich beträchtlichern Quantität auf der Oberfläche der Erde verbreitet. Es kommt gewöhnlich als Eisenerz oder als Eisenkalk zwischen den andern Erdarten der Erdkrume vor, und ist ihnen theils blos beygemengt, theils mit ihnen vermischt. Als Erz erscheint es hier am häufigsten in Gestalt klei— ner Bohnen oder Erbsen und wird Bohnerz ge— nannt. Bey der oben angegebenen Schlemmung der ausgegrabenen Erdkrume setzt es sich wegen sei— ner Schwere zu unterst am Boden des Topfs an; wenn es sich nur in kleiner Quantität findet, so hat man von ihm keinen Nachtheil für die Vegetation bemerkt, macht es aber mehr als die Hälfte der K 7 — Erdkrume aus, so ist diese dadurch völlig unfrucht⸗ lahr! n fal kae flir J in cher ang des lade det zupeil fugetglsch ann hier bloz u denn alee kuttäten auf zadfrune vor, Einfluß auf enn sie pu V so haben sie als solche pers zu vel in einer un Oberfläch öhnlich as den anden ihnen theil icht. Al Hestalt klei ohnetz ge⸗ chlemmung wegen sei⸗ Topfs an; det, so hat Vegetation Halfte der gunftucht— 231 bar. Noch häufiger und allgemeiner als das Bohn⸗ erz kommt der Eisenkalk vor, und es ist fast keine der angezeigten Bodenarten, ausgenommen der Sand und Mergelboden, welche nicht eine mehr oder weniger beträchtliche Quantität davon einge— mengt oder eingemischt enthielten. Man entdeckt sein Daseyn, wenn man auf die oben angegebenen salpeter-oder schwefelsauren Auflösungen Blut— lauge tröpfelt, wo sich dann ein blauer Niederschlag zeigt, wenn Eisenkalk vorhanden ist; aus dem mehr oder weniger desselben kann man den verhält— nißmäßigen Antheil beurtheilen. Macht der Ei— senkalk nicht einen zu beträchtlichen Bestandtheil der Erdkrume aus, wie dies wahrscheinlich beym blau⸗ en Leimboden und bey der sogenannten Fuchserde und dem Guhr der Fall ist, so schadet er der Frucht— barkeit nicht, sondern scheint vielmehr ein Reizmit— tel für die Nahrungsfunctionen der Pflanzen zu seyn; inzwischen mag dabey auch viel auf die Gra— de seiner Verkalkung ankommen. Nachtheiliger aber für die Vegetation, und, wo sie in zu großer Quantität vorhanden sind, der— selben ganz hinderlich sind die meisten Säuren, welche sich zuweilen in der Erdkrume befinden, nur die Kohlensäure ausgenommen. Denn wenn man gleich bemerkt hat, daß mehrere Säuren die Lebens— kraft der Pflanzen erhöhen und die Keimung ihrer Saamen besördern, so sind sie auf der andern Sei— 232 te den Gährungen des Düngers und also der Ent— wickelung und Entbindung ihrer Nahrungsstoffe entgegen, und scheinen also' in der Erdkrume das wieder zu vernichten, was sie an der Pflanze selbst gut machen. Unter diesen Säuren sind vorzüglich die Schwefelsäure, die Phosphorsäure, die Holz und Galläpfelsäure zu merken. Man entdeckt ihr Daseyn durch den mehr oder weniger starken sauren G eschmack, welchen das von der nach obiger An— gabe geschlemmten Erdkrume abgegossene Wasser auf der Zunge giebt, oder auch durch Verwandlung der blauen Pflanzenfarbe in eine rothe, wenn man ein mit dem Saft des Lackmus getränktes Papier in jenes Wasser eintaucht. Der Landwirth nennt die— jenige Erdkrume, in welcher sich solche Säuren in beträchtlicherer Quantitat zeigen, einen sauren Bo— den. Am häufigsten finden sie sich in der sogenann— ten Moorerde, welche auch meist ihre schwarze Far— be durch den in ihr vorkommenden und mit Gall— äpfelsäure verbundenen Eisenkalk erhält; in ihr sind aber auch nicht selten die andern drey angezeigten Säuren vorhanden; daher läßt sich die Moorerde nur dann mit Erfolg als Düngungsmittel gebrau— chen, wenn jene Säuren vorher durch Kalk oder Alkalien gebrochen worden sind. Wir sind hier mit der Schätzungsmethode des landwirthschaf Fftlichen Bodens in Hinsicht seiner ir— dischen Bestandtheile, und mit der darauf gegrün— dil en 11 ff T ace 1 6 bt geg shleden Hacke a0 f h! Ech fte en he daten dum se f B gel fn cadre ace ig Eh ce f eher 0. sahe 5 agg aeg fang also der eit 1 3 lahtungsstoff dkrume daz Na e Pane fel sinrken sauren ) obiger An⸗ ssene Vuser Verwandlung „wenn man es Papier if nennt di Sauren i sauren Bi er sogenann⸗ chwarze Far⸗ d mit Gal. in ihr sind angezeigten e Moorerde tel gebrau⸗ Kalk oder jethode des d feiner ir— zuf gegrün⸗ 233 deten Bestimmung der verschiedenen Arten desselben zu Ende, und könnten also zur Untersuchung ande— rer ihm nothwendig zukommender Eigenschaften übergehen. Allein da in einem Landgut auf seinem Flächenraum sich beträchtliche Stellen finden kön— nen, wo sich gar keine Erdkrume von der zur Frucht— barkeit erforderlichen Lockerheit und von den ange— gebenen mineralischen Mischungsverhältnissen der ver— schiedenen Erdarten zeiget, und wo die Spat oder Hacke gar nicht einzudringen vermag, bey denen also jede weitere landwirthschaftliche Cultur aufhört: so sind doch auch diese Steinlagerund Erdlagen bey der Schätzung des Bodens ihrer Natur und Lage nach nicht ganz zu übergehen, sondern mit in der weiter unten beschriebenen Schätzungskarte, Schätzungs— register und Schätzungsbeschreibung aufzuführen. Denn sie können für den Landwirth doch theils zu seinen Bauten, theils zu Verbesserung seines wirk— lichen fruchtbaren Bodens nützlich seyn, und insbe— sondere zeigen sie mehrentheils da, wo sie zu Tag ausstehen, die Unterlage an, auf welcher jene frucht— bare Erdkrume liegt; und die Kenntniß dieser Un— terlage ist für den gandwirth, wie wir tiefer unten sehen werden, vorzüglich wichtig. Wir haben die— se Stein- und Erdlagen in dem Specialvermes— sungsregister sämmtlich unter der Rubrik Steinrie— gel aufgeführt, in dem Schätzungsregister aber müs— sen sie auch ihrer eigenthümlichen Natur und Be— nennäng nach angegeben werden. Ihre bestimmte 234 Kennkniß wird durch die Mineralogie erlangt; wir wollen daher hier nur die gewöhnlicher vorkom— menden ihren Benennungen nach aufzählen, um den Landwirth bey der Schätzung seines Bodens daran zu erinnern. Sie sind folgende: bloße Kalk— steinwände, Felsen und Lager; Sandsteinwände Felsen und Lager; Schieserlager und Felsen; fe— ster Mergel; Rollsteinlager; Hornsteinlager und Felsen; Thonlager; Basaltartige Steinlager und Felsen; Serpentinsteinlager und Felsen; Ei— sensteinlager; Granitartige Steinlager und Felsen. 1 Wenn wir also die in diesem L. aufgeführten Bodenarten in der Reihe als Recapitulation zu— sammenstellen, so erhalten wir folgende 36 Numern: 0 7 Fruchtbare Bodenarten. 1) Kley. ö 2) Leimboden. 3) Mergelboden. 4) Kleyartiger Leimboden. ) Leimigter Kley. 6) Leimigter Mergelboden. 7) Mergelartiger Leimboden. langt; pit her vokkon. ähln, un 65 Bodens bloße alk. steinwände een; fe. lager und lager und sen; Ei nd Felsen. geführten ation zu⸗ ende 36 2238 8) Kleyartiger Mergelboden. 9) Mergelartiger Kley. 10) Mittelboden. 11) Klevarkiger Mittelboden. 12) Leimigter Mittelboden. 13) Sandigter Kley. 14) Sandigter Mergelboden. 15) Leichter Boden. 16) Fliegender Boden. 17) Kalkigter Boden. 18) Kleyartiger Kalkboden⸗ 19) Leimigter Kalkboden. 20) Sandigter Kalkboden. Steriler Bodem 21) Moorerde. 22) Bohnerzlager. 23) Kalksteinlager. 24) Sandsteinlager. 236 25) Schieferlager. 26) Fester Mergel. 27) Rollsteinlager. 28) Hornsteinlager. ö 29) Thonlager. 30) Thonschieferlager. 31) Basaltsteinlager. 32) Granitsteinlager. 33) Serpentinsteinlager. 34) Eisensteinlager. 35) Fuchserde. 36) Guhrerde. Ich kann hier die Anmerkung nicht vorbeyge— hen, daß wahrscheinlich die sehr verschiedene Natur des thonigten Bodens von der Art des Thons her- rühre, welcher in diesen verschiedenen Erdkrumen enthalten ist. Wir finden als Flöze auf und an Gebirgen, auch in Thälern mehrere erdigte Thon— arten, als Porzelanthon, Staubthon, Pfeifen⸗ thon, Töpferthon, gemeinen Thon, Lehm, Eisen— thon, Walkererde u. s. w. Sollten nicht diese —̃—— Ale de lc n 0 60 Joa hl fiscsc du Eid dan neh 90 seg fang de id ate In ber 65 Ale, ü dach süscen uh nt! e h e 0 . fach, U u l ful. vorbeyge⸗ ene Natur hons her⸗ rdkrumen Fund an te Don- Pfeifen. u, Eisen— scht dite 237 Thone in ihren Mischungen unter einander dem Landwirth ganz diejenigen Erscheinungen geben, welche er an seinen verschiedenen thonigten Boden— arten und an ihren Uebergängen bemerkt? So wie es wahrscheinlich ist, daß jene verschiedenen Thonarten durch Verwitterung verschiedener fester Steinlager entstanden sind, so ist es auch nicht un— wahr scheinlich, daß die auf der ganzen Oberfläche der Erde befindlichen, sehr verschiedenen Erdkrumen den nehmlichen geologischen Ursprung haben werden; ob sie gleich auch häufig durch mechanische Mitwir— kung des Wassers an ihre jetzige Stelle gebracht, und mit einander vermengt oder vermischt wurden. §. 139. Von der Schätzung des Bodens in Rücksicht der in ihm enthaltenen Nahrungsstoffe. Es liegt im Begriff des landwirthschaftlichen Bodens, daß er nicht blos einen bestimmten Grad von Lockerheit und eine bestimmte Mischung von irdischen Bestandtheilen enthalte, sondern daß er auch mit dem eigenthümlichen Nahrungsstoffe der Pflanzen versehen sey, welchen die Pflanzen für ihren fröhlichen und vollständigen Wachsthum nö— thig baben. Diese letztere Bedingung ist so we— sentlich, daß ohne ihr Vorhandenseyn jede Erdkru— me für alle landwirthschaftlichen Pflanzen völlig steril ist. Es ist schwierig und kostbar, diese Nah— 238 rungsstoffe, welche eigentlich in thierischem und ve— getabilischen Moder und solchen Dingen bestehen, welche zu einer ähnlichen Entbindung derselben ein— fachen Bestandtheile Anneigung haben, dahin zu bringen, wo sie ganz fehlen; und es bleibt daher für den Landwirth ein wichtiger Gegenstand der Schätzung, denjenigen Antheil von Nahrungsstoffen kennen zu lernen, welchen er in den verschiedenen Thei— len und Boden seines Guts schon bereits als vorrä— thig antrifft. Es können hiezu unterschiedene Untersu— chungsmethoden eingeschlagen werden, und wegen der Unsicherheit der Resultate, welche jede einzeln geben würde, ist es am besten, sie mit einander zu verbinden. 55 2) Der Landwirth kann die auf einem bestimm— ten Theil seines Bodens, den er untersuchen will, wild wachsenden Pflanzen einer nähern Betrachtung unterwerfen. Sowohl die Ar— ten derselben, als auch ihr mehr oder weniger üppiger Wuchs, werden ihm im allgemeinen die Quantitäten und Qualitäten der Nah— rungsstoffe verrathen, welche in diesem be— stimmten Theile seines Bodens vorräthig liegen. 2) Oder er kann, wie oben für die Untersuchung der irdischen Bestandtheile, eine gewisse Quantität Erde ausgraben, dieselbe in einen — . fi, aß 0 1 10 hem und bi 8 b als vorrö⸗ ene lntersu⸗ und wegen ede einzeln nander zu bestimm⸗ ltersuchen et nähern l die A. er weniger gemeinen er Nah⸗ iesem be⸗ voträthig ersuchung gewisse in einen 239 Ji opf bringen, und nach der oben bemeldeken Weise schlemmen. Die oben auf sitzende staubartige Schicht ist größtentheils Damm— erde, welche aus vermoderten thierischen und Pflanzentheilen besteht. Ihre Quantitat ge⸗ gen die unter ihr liegenden erdigen Schichten, ihre dunkle Farbe, insbesondere aber auch ihre Unauflöslichkeit in Säuren und ihre leichtere Verbrennbarkeit geben ihm die Charaktere von dem Antheil an Nahrungsstoff, welcher sich in dem zu untersuchenden Boden b efindet. Da Salze mit zur Fruchtbarkeit beytragen, ins- besondere der Salpeter, wegen der Leichtig— keit, mit welcher er Sauerstoff abgiebt: so muß er auch das nach der Schlemmung abge⸗ gossene Wasser untersuchen, und es in dieser Absicht ganz einkochen lassen, um zu sehen, ob sich salzige Theile am Boden des Gefäßes ansetzen. 3) Die chemische Untersuchung dieser abge— schlemmten Schicht Dammerde kann auf fol⸗ gende 5 geschehen: a) Zuerst wird das abgegossene Wasser unter— sucht; er läßt dasselbe in einem Gefäß bis zu einer gewissen geringen Quantität ab— dampfen, sind öligte Theile auf demselben, so nimmt er sie mit Löschpapier oben ab; 1 240 und dann läßt er es noch fort und fort ab— dampfen, bis die Salze in Crystalle anschie⸗ ßen können, welche sich etwa in diesem Wasser befinden. Wegen der Säuren kann er es mit Reagentien für dieselben untersu— chen, und wenn sich an diesen ihr Daseyn verräth, dieselben durch einen Zusatz von ätzendem Alcali absorbiren; aus der erhal— tenen Quantität Mittelsatz läßt sich die Menge und Art der vorhanden gewesenen Säuren berechnen und bestimmen. b) Nachdem dann die Dammerde recht fleißig durch einander gerührt ist, nimmt er eine kleine Quantitat davon ab, und bringt sie in ein Glaskölbchen. Auf diese gießt man ohngefähr das dreyfache Gewicht Weingeist, und läßt sie auf Kohlfeuer damit digeriren. Dann wird der Weingeist abgegossen und mit Wasser verdünnt, was dabey nieder— fällt, sind die harzigen Theile, welche sich in der Dammerde befinden. ——— ———— 3 ————————————— 8 8 —————*— 2 8——————— 4 J — c) Der mit Wasser ausgesüßte Rückstand in dem Kölbchen wird nun mit Salpetersäure übergossen, gleichfalls mit der dreyfachen Menge seines Gewichts. Man läßt diese mit jenem digeriren, und gießt dann die Auflösung von dem Rückstand ab. Der 241 1 far ch erstern wird nun so lange mildes Aleali zu— ale anschi, gesetzt, bis sich kein Niederschlag mehr zeigt, a in diesen welcher die Quantität der erdigen Bestand— Säuren kan theile zu erkennen giebt, und die theils in ben untersa. Thonerde, theils in Kalk- und Bittererde sihr Dasenn bestehen mögen. Jusatz von us der erhal, d) Der nach dieser Auflösung übrig gebliebene läßt sch die Rückstand wird mit Salpeter in eine me— en gewesnenn tallene Retorte gebracht, und über Kohl— en. feuer so stark erhitzt, daß das Gemenge verpuffen kann. Die Retorte muß mit dem techt fleißig pnevmatischen Apparat, in dessen Glaskol— imt er eine ben sich genau gewogenes Kalkwasser befin— bringt se det, in Verbindung stehen. Die durch gießt man 8 das Verpuffen erfolgte und in dem Kalk— WVeingeis, wasser mit dem Kalk in Verbindung getre⸗ b digerter, tene Kohlensäure läßt die Quantität Koh⸗ gosen und lenstoff berechnen, welcher in der Damm— bey nieder. erde vorhanden war. welche sich e) Bey dem unter c) angegebenen Aufgießen der Salpetersäure kann gleichfalls der pnev— ͤcstand in matische Apparat angewendet werden, um 0 8„ 5„. 8 poetrstut in diesem die etwa sich entwickelnde Kohlen— Bun säure aufzufangen und ihre bestimmte 1 laßt die Quantitat zu erhalten. Und da in der 3 di Dammerde wahrscheinlich auch vegetabili— . Der sches Alcali sich vorfindet, so muß jene ab. Auflösung durch völlige Sättigung mit demselben Alcali zum Crystallisiren geschickt gemacht, und aus der nach Abdampfung erhaltenen Menge von Mittelsatz die Quan⸗ tität des in der Dammerde befindlichen Al— call berechnet werden. Man bringt nehm— lich den erhaltenen Salpeter in eine Retorte, und erhält ihn einige Stunden in gelindem Fluß, wobey die Salpetersäure zerstört wird, und blos das Alcali zurückbleibt; wenn man nun von diesem diejenige Quan⸗ tität abzieht, welche man der uflösung o) absichtlich zugesetzt hat, so erfährt man, wieviel an Alcali ursprünglich vorhan— den war. Diese ganze chemische Untersuchung fordert aber nicht geringe chemische Kenntnisse, und viele Rücksichten, bey deren Vernachlässigung man leicht 8 2p auf fehlerhafte Resultate kommen kann. In Hinsicht der Quantitätsverhältnisse seiner Nahrungsstoffe wird der landwirthschaftliche Bo— den alsdann eingetheilt: 1) in reichen Boden, welcher ohne Zusatz von Dünger die edlern Kornarten tragen kann; ver— steht sich nicht immer, sondern nur nach der in ihm für das laufende und vielleicht auch —„ aktigung m listen gehe Abdappfun daß die guan sudlichen Al bungt nehm ehe Retorte, in gelinde saute zerstort Fahrt man, ch vorhar⸗ ung fordett „ und viel g man leicht tnisse seiner fiche Bo⸗ Zusatz von kann; vet⸗ ur nach det leicht auch 243 künftige Jahr vorgefundenen Menge an Nah- rungsstoff; 2) vermöglichen Boden, welcher seiner augen— blicklichen Beschaffenheit zufolge zwar die eb— lern Kornarten nicht, aber doch Rocken, Ha— ber und Buchwaizen ohne Zusatz von Dünger tragen könnte; 3) armen Boden, welcher nur sehr wenig Nah⸗ rungsstoff enthalt, so daß selbst die natürliche Gräsung auf ihm sehr schlecht ist; 4) schlechten Boden, in welchem sich nicht nur fast gar keine Dammerde eingemischt findet, sondern welcher auch nach der ursprünglichen Mischung seiner irdischen Bestandtheile selbst bey reichlichem Zusatz von Dünger die Frucht— barkeit lange nicht zeigte, welche ein Boden von anderer Mischung bey gleicher Quantität Dünger zeigen würde. Denn man muß es überhaupt hier nie verges— sen, daß die Fruchtbarkeit des landwirthschaftlichen Bodens nicht in gleichem arithmetischen Verhältnisse mit der Quantität des in ihn gebrachten oder schon in ihm vorräthigen Düngers steht. Es kommt hier sehr viel auf die erdige Mischung des Bodens an. Der eine Boden kann bey einer gewissen Quantitat Q 2 244 Dünger den vortrefflichsten Waizen und Gerste, und außer diesen noch ein paar gute Erndten von andern landwirthschäftlichen Gewächsen liefern; da hinge— gen ein anderer Boden bey derselben Quantität Dunger nicht nur gar keinen Waizen und Gerste, sondern auch nicht so viele Erndten nach einander, wie jener, abtragen kann. Eben darauf gründet sich auch die bekannte Eintheilung des landwirth— schaftlichen Bodens in Wazzland und in Rocken— und Haferland. Man würde aber deswegen doch immer sehr voreilig schließen, wenn man aus die— sem Phänomen eine unmittelbare chemische Einwir— kung der Erdarten oder ein Eingehen derselben in die Pflanzenkörper behaupten wollte; und unsere oben gemachte Eintheilung in reich, vermöglich, arm und schlecht bleibt dennoch wahr und richtig, wenn man auch blos ein Rocken- und Haferland vor sich hat, auf welches man sie anwenden muß. Daß mehrere Chemisten bey der Untersuchung ver— schiedener Pflanzenkörper chemisch einfache Erden als Bestandtheile derselben gefunden haben, ist auch schlechthin noch kein Beweis, daß dieselben Erden ein Nahrungsstoff dieser Pflanzen sind und waren. Denn woher bilden sich im Fötus die Knochen, da doch in dem Blut des Mutterthiers im Verhältniß eine viel zu geringe Quantität von Kalkerde enthal— ten ist, als daß man sich eine Absetzung aus diesem hiezu hinreichend denken könnte; und ferner, woher kommt in Pflanzen das vegetabilische und minerali— — D. diglich nc auh fg unn d d fü daher ü at der I Bode d ieh fcb hege fach Mbarn Wöch, fac a 0 f aa ud Gerte, in en von andern j da hingt en Ouantitet und Gerst, ach einander, auf gründet 5 kandwitth⸗ d in Rocken es wegen doch an aus die— sche Einwit. derselben in und unsere vermöglich, und richtig, Haferland enden muß. uchung ver— ache Erden en, ist auch ben Erden und waren. jochen, da Vethaltniß rde enthal⸗ aus diesem ner, woher d mneroli 245 sche Alkali, da doch jene schlechthin nur in reinen Erden und Wasser bis zum Blühen gebracht sind? Aber eben dies ist der Charakter des Organismus, daß er schafft, wo die todte Natur nur trennt und verbindet. §. 140. Von der Schätzung des Bodens in Hinsicht seiner was— serhaltenden Kraft. Das Wasser wird nicht nur selbst durch die organischen Gesetze der Pflanzen zu einem eigen- thümlichen Nahrungsstoff derselben, sondern dient auch zugleich zum Auflösungsmittel ihrer andern festern Nahrungsstoffe, welche in ihrem festen Zu— stand keinen Zutritt an den Pflanzenkörper haben. Daher ist die Untersuchung der wasserhaltenden Kraft der in einem Landgut befindlichen verschiede— nen Bodenarten für den Landwirth sehr wichtig; und insbesondere auch darum, weil verschiedene landwirthschaftliche Pflanzen auch verschiedene Gra— de dieser wasserhaltenden Kraft zu ihrem glücklichen Wachsthum erfordern. Es folgt auch aus den Resultaten dieser Untersuchung, wie wir unten sehen werden, eine eigene Eintheilung des landwirth— schaftlichen Bodens, welche schlechthin auf diese Rücksicht gegründet ist. Ehe wir die Untersuchungs— methode selbst angeben, wollen wir die wasserhal— tende Kraft des Bodens nach der Quelle, aus wel— 246 cher sie fließt, näher bestimmen und abtheilen, weil nach dem Grund ihrer Erscheinung sich die Unter— suchungsmethode selbst richten muß. Es giebt nehmlich eine eigenthümliche, specifische, und eine erworbene, relative wasserhaltende Kraft im land— wirthschaftlichen Boden. Die erstere ist eine Folge der eigenthümlichen Mischung oder Mengung der irdischen Bestandtheile, undz wird insbesondere durch die Art und Quantität des Thons bestimmt, welche in den verschiedenen oben angegebenen Bo— denarten vorkommt; die andere aber ist eine Folge derjenigen Erd- und Steinlage, welche der zu un⸗ tersuchenden Erdkrume als Unterlage dient, zugleich aber auch eine Folge der örtlichen Lage der verschie— denen Theile eines Guts gegen einander in Hinsicht der Höhe, Ebene und Tiefe, und gegen eine nähere oder entferntere Wassersläche eines Flusses oder Sees, und gegen beschützende Gegenstände vor Wind und prall auffallenden Sonnenstrahlen. Für den geübten Landwirth ist es leicht, durch bloßes Anfühlen seines Bodens, durch bloßen Au— genschein hinter dem Pfluge her mit ziemlicher Ge— nauigkeit die Grade der wasserhaltenden Kraft des— selben zu schätzen. Inzwischen verwechselt er dabey doch nicht selten die eigenthümliche wasserhaltende Kraft mit der erworbenen; und doch sind diese bey— den wesentlich verschieden, wie er nicht selten mit Nachtheil belehrt wird, wenn er den einen Boden 1 . D bües B. fam,, f fh be bft 1d dau obthell, el sch de Unten „ Es git sche, und ein ust i land. it eite Folge Nngung der insbesundere ons beim, cgebenen Bo⸗ t eine gag e der zu un⸗ enk, zugleich der verschi⸗ t in Hinsicht weine naher Flusses oder nstande vor ahlen. leicht, durch bloßen Au⸗ licher Ge— Krast des⸗ lt er daben serhaltende diese bey⸗ selten mit zen Boden 247 den einen Tag nur frisch, den andern Boden den— selben Tag naß fand, und nun jenen Boden den fol— genden Tag noch ziemlich frisch, den nasser Boden aber fast ganz trocken findet. Es ist also noth⸗ wendig, daß wir uns auch hier um Genauigkeit und Bestimmtheit unserer Aussagen bemühen, weil nur dadurch sich sichere und vollständige Resultate für das darauf zu gründende Handeln erwarten las— 885 Da die eigenthümliche wasserhaltende Kraft ines Bodens in zwey Rücksichten untersucht werden gu so ist auch hiezu das Verfahren ein doppel— tes; nehmlich wir können wissen wollen: wie viel eine bestimmte Bodenart an Wasser aufnimmt; und dann auch, wie lange sie die bestimmte Quanti⸗ tät Wasser beym Einfluß von Sonnenschein und Winden zu behalten vermag; denn diese anhaltende Kraft steht nicht immer mit der Quantität des auf— genommenen Wassers in gleichem Verhältniß. Ueber die erste Frage also: wie viel ein bestimmter Boden an Wasser in sich oder aufzunehmen ver— mag? ist der Versuchsproceß folgender: Man gräbt bis in diejenige Tiefe, wo man die zu unter— suchende Erdkrume noch für gleichartig halten kann, ungefähr einen Kubikfuß derselben aus, mengt das Ausgegrabene recht sorgfältig durch einander, und bringt dann eine Quantität davon in eine aus Drath geflochtene Waagschale, nachdem man diese vorher mit einem härnen Seihtuch ausgelegt hat; von Wollen oder Linnen darf das Seihtuch nicht 248 seyn, weil diese beyden Materien selbst eine zu starke wasserhaltende Kraft haben, und also das Ausfließen des Wassers aus der Erde zurückhalten würden. Auf diese in der Waagschale befindliche Erde wird nun allmählich so viel Wasser zugegossen, bis sie recht durch und durch naß ist, und dasselbe häufig von ihr abläuft; sobald es dann anfängt, nur noch zu tropfen, und zuletzt ein Tropfen am Boden der Waagschale hängen bleibt, so. bringt man in die andere Waagschale so viel Gewicht, bis das Gleichgewicht beyder hergestellt ist. Nun nimmt man die mit der Erde gefüllte Waagschale ab, hängt sie an einen gelind warmen Ort, und läßt die Erde da so stark austrocknen, daß sie keine Spur von Feuchtigkeit mehr zeigt. Die so getrock— nete Erde wird nun wieder an den Waagbalken ge— bracht, wo dann das aus der andern Waagschale zu Wiederherstellung des Gleichgewichts auszuneh— mende Gewicht mit ziemlicher Genauigkeit die Quantität Wassers angiebt, welches die untersuchte Erdkrume in sich zu nehmen vermag. Für die Be— antwortung der zweyten Frage: wie lange diese Erdkrume ihre Feuchtigkeit beym Einfluß von Luft und Sonnenschein an sich zu halten vermag? wird folgendes Verfahren dienen: Man macht eine bestimmte Quantität dieser Erde so naß, als sie seyn kann, ohne daß das Wasser von ihr abläuft. Dann nimmt man ein Bretchen, und befestigt in der Mitte desselben eine Darmsaite, ohngefähr S——— 340 Ede gl Gitens ce ih a t get ig, tele ale be ig El uuf Du fl aaf f d am de f pic h f mchtttk fable uch e nt, dhe! fache hn mae fa dun f c Mn sabst age 1 und also daz e zurlckhalte le befrdlch fr zugcgossg, Fund daseelhe an anfang, Vopsen am t, so. hingt Gewicht, 1 ist. Nun Waagschal u Ort und aß see keine e so getrock⸗ balken ge⸗ Waagschal⸗ s auszuneh⸗ lugkeit die vuntersuchte zr die Be⸗ lange diese iufluß von vermag? gan macht naß, als 0 r ablaust, befsigt in chngesch 240 3— 4 Zoll lang, je nachdem man viel oder wenig Erde genommen hat; an das andere Ende dieses Saitenstücks wird ein feiner Messingdrath befestigt, welcher dann in perpendicularer Richtung in einiger Höhe über eine kleine Rolle läuft, und an seinem andern Ende durch ein»angehängtes kleines Ge— wicht gerade gezogen wird; es ist in dieser Absicht nöthig, daß man über dem Bretchen ein kleines Gestell errichtet, in welchem sich die geforderte Rolle befindet, und unterhalb welcher man ein klei— nes Stäbchen von Messing anbringt mit einer darauf willkührlich gezeichneten Scale; an den Drath selbst, welcher an diesem Stäbchen in die Höhe läuft, wird ein kleiner Zeiger befestigt, wel— cher auf die Scale weist. Wenn man nun so auf diesem Feuchtigkeitsmesser den Grad bemerkt hat, auf welchem der Zeiger bey trockener heiterer Luft steht, so schlägt man nun jene Quantität naß ge— machter Erde um das Saitenstück in Form einer Halbkugel herum, aber so, daß dieses Saitenstück noch einen halben Zoll tief unter die Erde zu stehen kommt, damit sie nirgends unmittelbar der Luft ausgesetzt ist. Sogleich wird sich durch das Zusam— menziehen der Saite an der Scale ein Gradpunet bemerken lassen, welcher den höchsten Grad der Feuchtigkeit der Erde anzeigt. Nun exponirt man diese ganze Vorrichtung der Luft und dem Sonnenschein, wobey sich dann an der Scale durch die allmähliche Wiederausdehnung der Saite das nach und nach 250 erfolgende Austrocknen der Erde in ziemlich be⸗ stimmten Graden wahrnehmen läßt; und zugleich kann auch das Zeitmaß bemerkt werden, in wel— cher es geschieht. Diese Vorrichtung eines land— wirthschaftlichen Hygrometers kann auch dazu die— nen, um den Einfluß von Thau, feuchter Luft und Regen auf eine ausgetrocknete Erde zu bemerken; eine Sache von nicht geringer Wichtigkeit, beson— ders wenn man dabey auf die Art der Erdkrume und auf die Grade der Lockerheit Rücksicht nimmt, in welcher jene um das Hygrometer oder vielmehr um die Saite desselben angehäuft ist. Will man das Instrument noch accurater haben, so muß das über dem Bretchen angebrachte Gestell nicht von Holz, sondern ganz von Metall seyn; weil jenes sich selbst in seinem Volumen nach den Graden der Feuchtigkeit oder Trockene der Luft verändert. Was nun die Eintheilung des landwirthschaft⸗ lichen Bodens in Hinsicht der eigenthümlichen was— ser haltenden Kraft betrifft, so sind von den vorhin angegebenen beyden Versuchsmethoden noch zu we⸗ nig allgemeingültige Resultate bekannt, als daß wir jene Eintheilungen nach ihnen entwerfen und genau bestimmen konnten. Wir müssen uns daher jetzt noch mit den nach folgenden Rücksichten gemachten und unter den Landwirthen bekanntern Eintheilun— gen und Bestimmungen begnügen: ang l dur geh tal Aa fue 0 imc bz nd zugleich rden, in pfl 9 elles land. lch day U N 0j Ole⸗ tscht nit, der vielmeht Will man so muß das nicht von weil jenes Graden der dert. wirtschaft, lichen was⸗ den vothin och zu we⸗ ls daß wir und genau daher 0 etzt gemachten antheilun⸗ 231 1) Eine Erdkrume heißt dürrer Boden, wenn er einige Stunden nach erhaltenem mäßigen Regen den Zusammenhang seiner Theile gleich wieder verliert, und kein Gefühl von Feuch— tigkeit mehr giebt. 2) Sie heißt trocken, wenn ste nach eben diesem Grad von Regen und in derselben Zeit nur beym Zerreiben zwischen den Fingern ein Ge⸗ fühl von Feuchtigkeit giebt. 3) Frisch, wenn sie unter, denselben Umständen gleich beym ersten Anfühlen Feuchtigkeit zeigt. 4) Naß ist eine Erdkrume zu nennen, wenn sie einige Zeit nach einem mäßigen Regen beym Ausgraben oder Pflügen noch blinkert, und durchs Zusammendrücken zwischen den Fin— gern noch wirkliche Nässe auf denselben zu— rückläßt. 5) Sumpfig beißt ein Boden, wenn er von ei— nem mäßigen Regen das Wasser nicht alles aufnimmt, sondern dasselbe sichtbar in kleinen Kuhlen auf ihm stehen bleibt; oder wenn es gleich in die Fußstapfen von Menschen oder Thieren einquillt. Man sieht es diesen Bestimmungen leicht an, 232 daß sie äußerst schwankend und relativ sind, aber sie müssen doch einstweilen die Stelle der fehlenden bestimmteren ersetzen; und der praktische Wirth, der sie mehr in seinem praktischen Gefühl oder in seiner Einbildungskraft, die noch eine Menge an— derer Kennzeichen zugleich mit übersieht, als in sei— nem Verstand hat, geht auch mit ihnen so unsicher nicht, als vielleicht manche es glauben. Bey der erworbenen wasserhaltenden Kraft, welche eigentlich eine Folge der Unterlage, oder der ortlichen Lage der Erdkrume ist, können keine Grade, e sondern sie richtet sich ganz nach der naturlichen Beschaffenheit ihrer Gründe; so wie diese, so die Wirkung. Aber dennoch ist die Un— tersuchung derselben eine Sache von äußerster Wich— tigkeit, weil durch die Unterlage und durch die ört— liche Lage nicht nur die eigenthümliche wasserhal— tende Kraft erhöht, sondern auch durch beyde einem Grundstück ungemein viel Vortheil oder Nachtheil zuwachsen kann. Die Untersuchung der Unterlage einer bestimmten Erdkrume geschieht mit der Spute oder mit dem ien wobey man ihren mine— ralogischen Charakter bestimmt, und aus diesem die großere oder geringere Leichtigkeit schätzt, mit wel— cher das in der über ihr befindlichen Erdkrume über— slüßige Wasser durch sie hindurch sintert, oder von ibr aufgehalten wird. Oft aber hat die Erdkrume selbst eine solche Tiefe, daß man ihre Unterlage lack ch köͤlte, Oude fü eig aden 6 laden bu 0 Hadeng! f erde Maget ch ad Nut al ale fh dur ge, d fte wen Ju Ne fall urg, ehe ut de dachegen h de ker le Menge aß, t, als in sei⸗ fen so unscher l. tenden geit, age, oder der keine Grade anz nach der de; so wie h it die Un⸗ serster Wich⸗ uch die ort. pe wasserhal⸗ behde einem r Nachtheil er Unterlage der Spate Ihren mine— diesem die „ mit wel⸗ rume über— „oder von e Etdkrume e Unterlage 253 nicht ohne ein lange fortgesetztes Graben finden könnte, und in diesem Fall kann man mit dem Graben innehalten, sobald man nur etliche Fuß tief eingedrungen ist, ohne eine Erdart von einer anbern waßserhaltenden Kraft zu finden; man hat es alsdenn anzusehen, als wenn die Erdkrume sich selbstzu ihrer Unterlage diente. Von der Untersuchung der örtlichen Lage einer Bodenart in Hinsicht der durch diese Lage bestimm— ten erworbenen wässerhaltenden Kraft sind mehrere Momente schon bey der geometrischen Vermessung eines Landguts angegeben. Dort ist nehmlich der Vermesser angewiesen, die Höhe eines Grundstücks gegen eine nähere oder entferntere Wasserfläche, die Höhe der Berge gegen die dieselben umgrenzende Ebene, die Fallungswinkel ihrer Bergflächen, und insbesondere auch das Wassergefäll in den verschie— denen Quartieren des Guts aufzunehmen. Durch diese natürlichen Verhältnisse, verbunden mit der Unterlage, wird die erworbene wasserhaltende Kraft großentheils bestimmt. Hiezu kommt dann noch in Hinsicht der längern oder kürzern Anhaltung des erworbenen Wassers die Lage eines Grundstücks gegen die vier Hauptweltgegenden, und gegen be— schützende Gegenstände vor heftigen Winden und starkem Sonnenschein; dergleichen sind Berge, Wälder, Dörfer, Städte u. s. w. 254 0 d. 141. Von der Schätzung des Bodens in Hinsicht der ihm ei genthümlichen Wärmegrade. Die Wärme, dieses belebende und Leben unter— haltende Naturprinzip, zeigt insbesondere auch auf die Vegetation den wichtigsten Einfluß. Keine Pflanze kann sie ganz entbehren, aber auch nicht jede Pflanze erfordert einen gleichen Grad derselben. Es ist also auch für dieses in seiner Handlungs— sphäre so äußerst wirksame Prineip dem Landwirth die genaueste Aufmerksamkeit und eine sorgfältige Untersuchung zu empfehlen; und vielleicht haben wir von den Resultaten derselben manche fruchtbare Regeln für die Behandlung und Zubereitung des landwirthschaftlichen Bodens zu erwarten. Hier ist aber nicht von derjenigen Wärme die Rede, welche eine Folge des Climas und des jedesmaligen Sonnenstandes gegen die bestimmte Fläche der zu untersuchenden Erdkrume ist, und die, weil sie vor— züglich in der Luft herrscht, die atmosphärische Wärme genannt werden kann; diese kommt an einem andern Ort zur Sprache; sondern hier ist von derjenigen Wärme die Rede, welche einer be— stimmten Bodenart vermöge ihrer innern Natur eigenthümlich ist, also von den Graden der speeifi⸗ schen Wärme des landwirthschaftlichen Bodens. Es ist nehmlich ein bekanntes Naturphändmen, daß die Wärme einer Leitung fähig ist, die entweder eine — fe souohl! komen n gen un N Mine faust un 0 0 i b f 0 hege ehen fa des h 174 5 licht or! Jscht el, ih ö ö d geben unte dere auch aus fluß. Keine K tuch nicht rad derselben. N 11255 ein Landwirt ie sorgfaltige licht. haben he fruchtbare ereitung des ten. Hit je die Rede, sedesmaligen lache der zu weil se vor wospherische fonnnt an ern hier it he einer be⸗ sern Natur der spelff g Bodens. nomen, daß stpeder dine 253 physische oder chemische Leitung seyn kann, und daß 9900 durch die Qualität als Quantität der vor— kommenden Wärmeleiter in einem bestimmten Bo— den gewisse Grade freyer Wärme in demselben herr— schend e die nur diesem Boden von seiner eigenthümlichen Beschaffenheit und sonst keinem an— dern zukommen; da hingegen ein Boden von einer andern Natur wieder andere Grade von freyer Wärme zeigt. Ob der Boden die Wärme über— haupt urspränglich durch die Gährung der in ihm vorhandenen Düngertheile, oder durch eine andere chemische Zersezung in seinem Innern, oder aber durch Mittheilung von außen aus der Atmo— sphäre bekommt, dies ist hier nicht der Gegenstand unserer Untersuchung; die Quelle der Wärme über— haupt mag seyn, welche sie will, genug wir wissen, daß die Bestandtheile einer bestimmten Bodenart vermöge ihrer verschiedenen wärmeleitenden Fähig— keit jederzeit ein Resultat von freyer Wärme in demselben äußern, welches wir die wärmehaltende Kraft dieses Bodens nennen können, und dieser ihre Grade in den verschiedenen Bodenarten eines Landgüts zu schätzen, ist das Object, von dem wir in diesem Nga handeln. So wird, um mich hier durch Beyspiele noch deutlicher zu machen, ein sehr durchwässerter Boden, wegen der wärmelei— tenden, oder welches vielleicht noch richtiger gespro— chen wäre, wegen der wärmeaufnehmenden Eigen- schaft des Wassers nie die spezifische Wärme zeigen, welche derselbe weniger durchwässerte Boden äußert; sach/ ferner ein kleyartiger Boden, in welchem Kalkstein e dul! vorkommen, wird wärmer seyn, als derselbe kley— f d artige Boden, in welchem Hornstein und Feldspate da de; sich finden, weil der erstere weniger Wärme in sich bat, aufnimmt, als die letztern; besonders hat auch die 15 verschiedene speeisische wärmehaltende Kraft der Un- feu terlagen auf die specifische Wärme der zu untersu— Naht chenden Erdkrume einen vorzüglichen Einfluß; und. J fich man kann hier, wie bey der wasserhaltenden Kraft, be be eine eigenthümliche und eine erworbene wärme— deb ddt haltende Kraft annehmen. Es mußte eine lehr— f reiche Abhandlung abgeben, wenn sich einer be— affe mühte, diese Materie weiter zu entwickeln, wenn fc dd er die bekannten Phänomene der Wärme auf den u dae landwirthschaftlichen Boden anwendete, und ihr fiche Verhältniß zu den und in den verschiedenartigen Aich Bestandtheilen desselben detaillirt darstellte; nicht 10 t unwahrscheinlich würden wir über die Verhältnisse und die Art der Düngungsmittel zu einem bestimm— 95 ten Boden und selbst über die Wirkung gewisser g Mischungsarten mineralischer Bestandtheile in Hin— 1 sicht einer größern oder geringern Fruchtbarkeit für 10 gewisse Arten von landwirthschaftlichen Pflanzen a0 nicht unbedeutende Aufschlüsse erhalten; denn wer 1 .„ 25 0 das Leben der Pflanzen und die Phänomene dessel— 10 ben als einen bloßen organisirten chemischen Proceß f betrachtet, wer nicht dabey auch die über diesem wal— tenden höhern physischen Gesetze ahndet und auf— Boden fußatt chem 1 be fl und 0 Vanme in sch hat auch die Keast der lin der zu untersue Eufuß; und ltenden Kea, hene wärm⸗ ie eine lehr. sch einer be— sckeln, wenn me man den und iht et stellte; nicht nem bestimm⸗ ung gewisser heile in Hin⸗ stbarkeit fut n Pfanzen ; denn wer mene dessel schen Proceß diesem wal⸗ i und auf⸗ 252 sucht, der beweist eine ganz einseitige Ansicht der Natur und einen unvollständigen und irrigen Be— griff von chemischem Proceß. Ich behaupte nicht, daß die 8 die Pflanzen ernährt, sondern ich behaupte, daß sie bey ihrem Ernährungsgeschäft mit wirksam 1 und daß vielleicht mancher Boden für manche Pflanze blos wegen seiner ihr individuel— les Nährungsgeschäft unterstützenden eigenthümli— chen freyen Wärme vorzüglich fruchtbar ist. Es liegt aber die weitere Ausfuhrung dieses Gegenstan— des außer der Sphäre, welche wir uns für dieses Werk bestimmt haben. Hier genüge es völlig, den Begriff der eigenthümlichen wärmehaltenden Kraft eines Bodens so weit angegeben zu haben, als es zum Verständniß der auf jenen gegründeten Einthei— lung nöthig ist. Was nun das Verfahren bey der Untersuchung betrifft, so giebt es dafür folgende zwey Methoden: 1) Die Messung der specifischen Wärmegrade der verschiedenen Bodenarten kann mit dem Ther— mometer geschehen. Hiezu wird am besten das Frühjahr gewählt, und zwar wenn die Atmosphäre in dieser Jahrszeit gewöhnliche mittlere Temperatur hat. Der Landwirth be— merkt nun auf seinem Thermometer den Wär— megrad der Luft, dann gräbt er dasselbe einen halben Fuß tief in die Erdkrume, deren speci— fische Wärme er untersuchen will. Wenn es R 258 f in dieser eine Viertelstunde gestanden hat, so ˖ bezeichnet er den Grad, bis zu welchem es ü entweder gestiegen oder gefallen ist. So geht ö er nun bey derselben Lufttemperatur von einer N Bodenart seines Guts zur andern; wo sich f ihm denn verschiedene Grade der speeifischen Wärme in denselben ergeben werden, und nach denen er dann seinen Boden selbst in die ser Hinsicht eintheilen kann. Nicht unzweck⸗. mäßig würde es seyn, wenn er diese Untersu— chung vor und dann wieder einige Wochen D. nach der Düngung anstellt. Fla f f au 2) Oder die specifische Wärme der verschiedenen dice, Bodenarten wird durch Augenschein aufge— the nommen. In dieser Hinsicht beobachtet der ah Landwirth auf denselben das schnellere oder bg langsamere Wegschmelzen des Schnees und g, Eises, die frühere oder spätere Entwicklung b gewisser Pflanzenkeime, das schnellere oder wn langsamere Abtrocknen der Winterfeuchtigkeit wu n u. s. w. Es ist diese Methode allgemeiner m di als die erstere, aber ihre Resultate haben nur fit sehr relative Wahrheit, und dennoch müssen e bey ihr noch eben so viele Nebenrücksichten ge— a nommen werden, wie bey der erstern Methode, hen wenn sie nur überhaupt wahre Resultate lie— i fern soll. Die Eintheilung des landwirth— Wut schaftlichen Bodens in Hinsicht seiner verschie⸗ 10 1 6 N tand gat, zu welchem g it. Er ge ratur von en bann bo sch dt speafsche werden, und in fo in die. Nacht une diese Unter nige Wochen verschiedeneg schein aufg beobachtet der schnellere ode Schnees und Entwicklung chnelere odet terfeuchtigkeit e allgemeiner te haben nut noch srüsen. scksichten ge in Methode, sesultate lie landpirth⸗ ier verschie 239 denen wärmehaltenden Kraft ist: in hitzigen, warmen, gemäßigten und kalten Boden; da diese Arten nur durch Grade bestimmt wer— den, so ist keine weitere Erklärung derselben nöthig. §. 142. Von der Schätzung des Bodens in Hinsicht seiner Expo sition gegen Licht und Luftbewegung. Daß Licht zum Leben und Wachsthum seiner Pflanzen nothwendig sey, weiß jeder Landwirth, eben so auch, daß viele seiner Pflanzen keine Früchte ansetzen, wenn sie nicht in ihrer Blüthezeit einiger Luftbewegung ausgesetzt, andere aber, wenn sie nicht während des Blühens gegen eine etwas heftige Luftbewegung geschützt sind. Es ist daher noth— wendig, daß er auch von dieser Seite die vortheil— haftere oder nachtheiligere Lage seines Bodens, auf dem er pflanzen oder erndten will, untersucht; denn Pflanzen, die gern im Schatten stehen und unter diesem am besten gedeihen, kann er da nicht hinbringen, wo den Tag über immer ein ungebrochener Lichtstrom auffällt; und eben so wird er es unter— lassen müssen, nach derjenigen Weltgegend hin, von welcher er am gewöhnlichsten heftige Winde zu er— warten hat, solche Pflanzen zu bauen, welche diese Winde nicht gut vertragen können. Daß aber das Licht überhaupt nicht blos auf den über der Erde R 2 i 3 . 260 stehenden Theil einer Pflanze wirkt, sondern daß die Verschlingung desselben vom landwirthschaftli— chen Boden in diesem selbst eine auf die Vegetation Einfluß habende Veränderung hervorbringen müs— se, ist ziemlich wahrscheinlich, und es würde sich vielleicht die nähere Untersuchung dieses Einftusses durch keine unbedeutenden Resultate belohnen. Bis jetzt ist uns aber die materielle Wirkungsart dieses Naturprineips noch ein tiefes Geheimniß, und wir wissen kaum mehr davon, als daß das Licht gewif— sen Körpern den Sauerstoff entlockt; da aber dieser eine so starke Rolle bey der Vegetation spielt, so läßt uns schon jenes Phänomen von dem Einfluß etwas ahnden, welche das eicht auf den landwirth— schaftlichen Boden haben kann. Hier muß es uns genügen, der Aufmerksamkeit des Landwirths auf dieses Naturprinzip einen Wink gegeben zu haben, denn eine nähere Bestimmung des landwirthschaft- lichen Bodens in Hinsicht seiner für die Vegetation vortheilhaften oder nachtheiligen Veränderung durch das aufgenommene dicht läßt sich bis jetzt noch nicht darstellen. Was aber die Grade des Lichts über der Oberfläche der Erde und die mehr oder weniger heftige zuftbewegung über derselben betrifft, so wer— den diese durch die Lage der Grundstücke gegen die Weltgegenden, durch ihre örtliche Lage unter sich selbst in Rücksicht der Höhe, Ebene und Niedrigkeit und gegen beschützende nähere oder entferntere Ge— genstände bestimmt. Da auf diese schon bey andern Ac sosst! th b drlage dn Hens fend fh un late sͤrück Ian ber Do! bs Gr i fte d fc f f fach t, surden 16 dwuchscase die Wein ouhnngen mi de pllde sch ises Einsusez belohnen. Bis fungen die sunit, und wit das dacht geviß da aber diest ion spielt, sy dem Einfluß en landwirth er muß es un andwirths auf ben zu haben, dwirthschast die Vegetatiof nderung durch eßt noch nicht s lachts über oder weniger ft, so wer. cke gegen di ge untet sch d Nedrigket serntere Ge: n bey andern 261 Nücksichten der Schätzung aufmerksam gemacht ist, so ist hier von ihnen keine weitere Erörterung nö— thig, besonders da wir im folgenden Paragraph von der Lage gegen die Weltgegenden noch besonders han— deln. Die Eintheilung des landwirthschaftlichen Bodens eines Guts in Hinsicht des bey ihm vor— kommenden freyern oder beschränktern Zutritts des Lichts und der Luftbewegung kann durch lichten und beschatteten, freyen und geschützten Boden aus— gedrückt oder bezeichnet werden. N §. 143. Von der Schätzung des Bodens in Hinsicht seiner Lage gegen die Hauptweltgegenden. Da in den vorhergehenden§§. öfters die Lage eines Grundstücks gegen die Hauptwelt- oder Him— melsgegenden erwähnt ist, indem durch sie theils die wasserhaltende Kraft eines Bodens sehr erhöht oder vermindert werden kann, theils auch von ihr der mehr oder weniger freye Zutritt der Wärme, des Lichts und der Luftbewegung abhängt: so läßt sich für die Nothwendigkeit der Untersuchung des landwirthschaftlichen Bodens in Hinsicht dieses Verhältnisses hier nicht ein noch stärkerer Grund angeben. Um aber denselben dem Landwirth noch mehr einleuchtend zu machen, können hier auch noch die äußern Wirkungen des Conflicts jener Natur— prineipien dargestellt werden, welche er in einem und 5 262 demselben Boden äußert, wenn er eine verschiedene. Lage nach den verschiedenen Hauptweltgegenden hat. 5 So lehrt uns die Erfahrung: N 105 1) daß ein Boden gegen Norden gelegen, nicht 9 1 50 so stark ausdünstet, wie in einer Lage gegen die 6 drey andern Weltgegenden; daß in demselben 1 der Nahrungsstoff für die Gewächse später 0 in Gährung kommt; daß uberhaupt in ihm 0 die Vegetation später anfängt und früher wie— 0 der aufhört; und daß in demselben die Ge— 1 wächse durch die kalten und trocknen Nord— 10 West⸗, Nord⸗ und Nord- Ostwinde, insbe— 15 sondere aber auch durch die späten Nachtfröste 00 öfters leiden; f 2) daß ein gegen Norden liegender Boden zwar ba gemäßigt ausdünstet, daß aber auch die i his durch die frühe Einwirkung der Sonnenwär— ech me in demselben frühzeitig erweckte Lebens g kraft der Pflanzen durch die soorenden Ostwin⸗ Fk de und durch die späten Nachtfröste nicht sel⸗ ii ten wieder vollig unterdrückt wird; bag ke 5 lg de 3) ein nach Miktag hin gelegner Boden genießt 0 uni zwar durch die starke Einwirkung der Sonnen— fh strahlen eine recht kraftige Durchwärmung, und e Min ist für die zärtern Pflanzen sehr fruchtbar, aber but dagegen leiden diese in ihm nicht selten durch ah, ö ange vescheden gehenden ba gelegen, nich age gegen die fin demgelben cpächse solter haupt in ihm nd fruher 11 slben die Ge⸗ knen Nord⸗ zinde, insbe- i Nachtftöste Boden zwar er auch die Sonnenwär⸗ akte Lebens. den Ostvin⸗ te nicht sel⸗ ö den genießt er Sonnen⸗ mung, und tbar, aber slten durch 263 die von Süden her häufig erscheinenden hefti— gen Gewittersturzregen und, wenn der Boden seiner Natur nach dürre oder trocken ist, durch den im Frühjahr nicht selten vorkommenden Mangel an Regen; 4) eine der glücklichsten Situationen haben die ge⸗ gen Abend und noch mehr die gegen Südwesten gelegenen Grundstücke. Die von dieser Him- melsgegend her wehenden Winde erhalten ge— wöhnlich eine mittlere Temperatur der Luft, und bringen nicht selten erfrischende Regen oder doch mit warmen Wasserdünsten ge— schwängertes Gewölke, welches auch ohne Re— gen die unterste Atmosphäre befeuchtet. Obgleich von dem Landwirth von den ältesten Zei— ten her Wetterbeobachtungen angestellt sind, und obgleich unter dieser arbeitsamen Menschenklasse ei⸗ ne Menge von Erfahrungssätzen in dieser Hinsicht eirkuliren, so schwankend und unvollständig sind diese, und so oft wird er von der Natur über den Gang der Witterung getäuscht. Es liegt aller— dings der Grund dieser mangelhaften Beobachtun— gen mit in der Natur ihres Objects; denn die Be— schaffenheit der Atmosphäre und die mannigfalti— gen Phänomene in derselben scheinen durch einen Confliet der höchsten Naturkräfte gebildet zu werden, die eben, weil sie die höchsten sind, zugleich auch so 264 durchsichtig sind, daß sie das an die festere Materie gewöhnte Auge des Men schen nicht mehr in ihrem Wirken, sondern nur im Erfolg desselben erreichen kann. lber dennoch müßten wir auch in diesem Erfolg mehr feste Regel, eine gleichförmigere Erschei— nung erblickt haben, wenn der Land wirth von jeher denselben nach einem bestimmten Plan beobachtet hätte, und wenn er nicht von diesem Erfolg gleich wieder nach der secundären Wirkung auf die Erde herabgeblickt und an diese sein Auge gefesselt hätte. Es wäre daher keine geringes Verdienst, wenn sich einer bemühte, einen festen Plan für Wetterbeobach⸗ tungen unter dem Publicum in Umlauf zu bringen, in welchem genau die Rücksichten bezeichnet wären, welche der Beobachter zu ne bmen hat, und die Hülfsmittel, welche er dazu gebrauchen kann. §. 144. Von der Schätzung des Bodens in Hinsicht seiner Reinheit. Es finden sich nicht selten in einem Landgut mehr oder weniger große Stellen, wo gewisse Bo— denarten und Grundstücke, theils durch ihre eigen⸗ thümliche Anneigung, noch häufiger aber durch nachlässige Cultur so mit Saamen und Wurz zeln von Unkräutern angefüllt sind, daß diese durch ih⸗ ren vorstrebenden Wachsthum das Aufkommen der meisten landwirthschaftlichen Pflanzen ganz unter— drücken, und also den ursprünglichen Werth eines fachen b krältern suche! wen u al 0 die ung 00 9 i Init santhen de Let facht, d fai f B. fe 5 Mach fan q l se f duheahl kamen! iu aher Ungaf Aug 0, vun in ie e sester Matte b mehr in hne esselhen krräche such in dien kinigere Erschel likth von jeher gesesect häte. , wenn sich Betterbeo hach; uf zu bringen, eichnet fate, hat, und die n kann. einer Reinheit nem Landgut gebssse Bo⸗ ch ihte eigen aber durch nd Wurzeln sse durch ih⸗ kommen der ganz untel⸗ Vat tines 265 solchen Bodens sehr herabsetzen. Unter diesen Un— kräutern sind hier insbesondere solche zu verstehen, welche wegen ihrer sprossenden Fortpflanzung und wegen einer langanhaltenden Lebenskraft ihres Saa— mens äußerst schwer und kostbar auszurotten sind, und die noch außerdem eine ganz Helandere Unter- drückungskraft gegen die zärtern landwirthschaftli— chen Pflanzen äußern; da hin gehören Quecken (Triticum repens) und die Wucherblumen(Chry- N und besonders die letztere haben sich dem Landwirth so verhaßt ge— macht, daß er blos in Hinsicht ihrer den landwirth— schaftlichen Boden besonders eintheilt: nehmlich in reinen Boden, der von ihnen frey ist, und in un— reinen Boden, in welchem sie sich finden. Die Untersuchung des Bodens in Hinsicht der erstern kann zu jeder Jahreszeit vorgenommen werden, weil sie sich an ihren Wurzeln erkennen lassen; die Wucherblume aber läßt sich an Kraut und Blume erkennen und erscheint vom Juni bis in den August. Da aber den Landwirth auch der gegenwärtige Culturzustand seines Bodens für die weitere Be— nutzung interessiren muß, so ist es sehr zweckdien— lich, wenn er bey der Schätzung auch darauf Rück— sicht nimmt, und unter der hier angegebenen Ru— brik neben der Reinheit oder Unreinheit seines Bo— dens zugleich denjenigen Zustand bemerkt, welchen derselbe durch die Cultur oder durch die Natur er— halten hat: nehmlich ob er mit einer Grasnarbe be— santhemum Segetum). 266 deckt, mit Heide bewachsen oder mit Holz bepflanzt ist; denn auch auf diese Baschaffenheit ist bey ei— nem Entwurf der vorzunehmenden Benutzung mit Rücksicht zu nehmen. §. 145. Von der Darstellung des geschätzten Bodens in der Schäe tzungskarte. 5 Nachdem nun die Schätzungsarten der Erd— krume und die Bestimmungen des landwirthschaft— lichen Bodens eines Landguts nach den verschiede— nen Hauptrücksichten, welche dabey genommen werden müssen, aufgestellt sind, so ist noch der zweyte Haupttheil des ganzen Schätzungsgeschäfts: nehmlich die Darstellung der Resultate der Schätzung, abzuhandeln übrig. Sie erfolgt in der Anferti— gung einer Schätzungskarte, eines Schätzungs— registers und der Schätzungsbeschreibung. Es kann dem Landwirth nicht genügen, blos im Allgemeinen durch die Schätzung erfahren zu haben, daß sein Boden zum Theil aus Kley, zum Theil aus Mer— 0 7* 0 gel⸗ Leim- oder Mittelboden besteht, daß jene dort reich, hier arm sind, daß der eine naß, der an— dere trocken sey, jener kalt, dieser warm, hier hoch, an einem andern Ort niedrig liege, daß die Erdkrume dort tief, hier nur ganz seicht sey u. s. w.; sondern er muß alle die einzelnen Bodenarten seines Guts sowohl nach ihrer bestimmten Flächen— Abehh schen Mel dung il Ache chat in Gen aud ih uon ab fag: ei ff ichn Tüldlage let Ai Wg 0, 155 ö 10 sst 10 2 Vahe e U 1 tas in det Schä⸗ j arten det Erd. indwirthschaft en verschiede⸗ 9 genommen ist noch d gegishife der Sche ung, Nie Nate de Aufekti⸗ Shi ung. Es kann Algemeisen 4 daß sein eil aus Met⸗ t, daß jene warm, hier, qe, daß die icht sen U.. Bodenarten ten Flächen. 267 N Ausdehnung, als auch nach den angegebenen ver— schiedenen Rücksichten und Verhältnissen in ihrem Nebeneinanderseyn und in ihrer örtlichen Verbin— dung unter einander übersehen und gegen einander vergleichen können; denn nur aus diesem Gegenein— anderhalten der einzelnen Bodenarten unter sich und zum Ganzen ergiebt sich ihm der Bestimmungs⸗ grund ihrer individuellen Benutzungsart und der davon abhängenden Einrichtung seiner Wirthschaft. Jene Uebersicht des Einzelnen aber mit dem Ganzen zugleich ist bedingt durch seine„ die ihn das Einzelne in seinem Nebeneinanderseyn erblicken lassen muß; und um dieser in ihrem Wir— ken zu Hülfe zu kommen, dient ganz vorzüglich die Schätzungskarte. Sie ist— was die Vermessungskarte in Hin⸗ sicht der Raumausdehnung war— dasselbe in Rücksicht des innern Gehalts dieser Raumausdeh— nung: ein verjüngtes Bild der natürlichen Be— schaffenheit seines Guts, so weit diese sich durch Zeichnung und Colorit darstellen läßt. Ihre Grundlage ist die Vermessungskarte selbst, die nun — vorher ein linirtes Skelett— erst jetzt durch ein vernünftiges und wahres Colorit Leben und Be— deutung erhält, und zu einem wirklichen Bild des— sen wird, was sie vorstellen soll. 268 .§. 146. Von den Erfordernissen der Schätzungskarte, Damit aber die Schätzungskarte ihren Zweck vollständig erfüle, muß ihre Zeichnung und ihr Colorit so genau, treu, deutlich und klar senn, daß zwi⸗ schen dem Bild und Original kaum ein anderer Un— terschied übrig bleibt, als der, welcher nothwendig aus dem verfüngten Maß und dem Abgang Jan körperlicher, Ausdehnung entspringt. Es sind da— her die verschiedenen Bodenarten genau nach der— selben Flächenausdehnung, die sie in der Natur nach einem größern Maße haben, und welche in dieser Hinsicht von dem Vermesser sorgfältig aufge— nommen werden muß, und genau nach ihrer Lage und Verbindung untereinander abzuzeichnen, in welcher sie im Original um und neben einander lie— gen. Colorit und Zeichnung müssen stets ihren Gegenstand so bestimmt darste llen, daß er mit kei— nem andern verwechselt werden, und sich nie ganz dem Auge entziehen kann; mahlerische Zeichnung und Schattirung ist aber auch bey dieser Karte ganz überflüssig, und schadet mehr, als sie nützt; nur müs— sen die zu Bezeichnung der verschiedenen Gegen— stände gewählten Farben der natürlichen Farbe der— selben nicht ganz entgegen seyn, und überall nir— gends solche krasse und bunte Farben neben einan— der geklext werden, daß das Ganze mehr einem schmutzigen Farbenbret als einer Landkarte ähnlich siht. inan in fulchen ll dl dualen orm Au di 16 Gut 0% Oe em 1 Stile ace de dur fr güte b c iber 0 dae 0 e dungs, arte ihre Zoit chung und ih aa senn, daß zw. n ardetkr ln: ich chwerdi em Abgang lan Cs sad d dd eau nach der. in der Natut und vel 2. in gf tig gauge nach ihret dag zuzeichnen, il en einander lie sen stets ihren 5 er mit fei nie ganz sche 1 ser Karte ganz übt; nur müs denen Gegen. Jen Fa be der⸗ d überall fir— heben einan⸗ e mehr einen kart ähniic 269 sieht. Für die mannichfaltigen Bodenarten kann man immer solche Farben wählen, welche den na— türlichen Farben derselben am nächsten kommen, und wo diese in der Natur bey zwey verschiedenen Bo— denarten gleich zu seyn scheinen, kann man sie durch die Form des Auftrags der Farben unterscheiden. Wenn die Bodenart eines bestimmten Erundstücks des Guts benarbt oder berast ist, wie z. B. Wie— sen, Haiden, Holz, Sümpfe, Moore: so muß auf diesem Grundstück in der Karte eine kleine entnarb— te Stelle gezeichnet werden, die mit der Farbe, welche der unter der Grasnarbe befindlichen Bo— denart für sich zukommt, ausgefüllt wird, der übri⸗ ge größere Theil dieses Grundstücks erhält aber die Colorirung und Zeichnung, welche man einer Wiese, Haide, Holz u. s. w. schon ursprünglich bestimmt hat. Da aber auch die Kenntniß der Unterlage einer jeden Bodenart dem Landwirth so wichtig ist, so muß er auch diese in der Karte mit darzustellen suchen. In dieser Absicht sind bey jeder Bodenart, und überhaupt auf jedem Grundstück, wo bey einer und derselben Bodenart eine verschiedene und ver— änderte Unterlage bey der Schätzung gefunden wur— de, perpendiculare Querdurchschnitte zu zeichnen, von denen denn der obere Theil die Bodenart, der untere die Unterlage mit der ihrer naturlichen Beschaffen— heit angemessenen Farbe und Zeichnung deutlich darstellt. Wenn verschiedene Bodenarten auf ei— nem und demselben benarbten Grundstück unter der 270 Grasnarbe oder unter dem darauf stehenden Holz neben einander vorkommen und mit einander ab— wechseln, so ist die Flächenausdehnung, welche jede unter dieser Bedeckung für sich bestimmt einnimmt, durch punctirte Linien zu bemerken. Wahrschein— lich wird es nur in Hinsicht weniger Leser nöthig seyn, hier die Anmerkung beyzufügen: daß die Schätzungskarte und die Vermessungskarte eigent⸗ lich eine und dieselbe seyn könne, daß die letztere nur durch die bestimmte Colorirung und Zeichnung innern Gehalts eines Landguts in die erste um— t werde, und daß sowohl das Abschätzungs— als Vermessungsgeschäft neben einander und zu gleicher Zeit vorgenommen werden könne und auch eigentlich vorgenommen werden müsse. des inne N 1 I 1 gewande Die Einrichtung der Schätzungskarte in Be— ziehung auf das im nächsten Paragraph abzuhan— delnde Schätzungsregister ist folgende: so wie in der Vermessungskarte in dieser Hinsicht zu Bezeich⸗ nung der einzelnen Theile eines Quartiers deutsche Ziffern gebraucht wurden, so bedient man sich hier in der Schätzungskarte zu Bezeichnung der einzel⸗ nen Bodenarten der kleinen lateinischen Lettern. Und da in der Schätzungskarte sonst keine andern Gegenstände als die Bodenarten in Beziehung auf das Schätzungsregister anzugeben sind: so wird die Summe dieser Lettern in den einzelnen Quartieren nie— mals die Summe der Lettern des lateinischen Al— u ke gelte cn fals! get . Age 0 mung ite ele 0 n Amt aug g ate rn chen 0 llt elgande l fung, ge vel finn 3 u. Vahrschen, 8 Ker gt Ie g Adel 1 50 daß die unge o Sau- eh klgent⸗ daß die letztere 5nd 45 1 und Zeit fung In die erste um. schätzung ander und zu önne und auch N * karte in Be Oki 5 abzuhan; de: so wie in cht zu Bggeich⸗ arllers del utsche than sch hier ig der einzel schen Lettern. keine andern degichung auf : so wikd die hartieren nie⸗ teinischm Al 271 phabets 5 denn bey jedem Quartier wird dieses Alphabet wieder von vorne angefangen. Die andern in den vorigen SS. angegebenen Rück— sichten bey der Schätzung des landwirthschaftli— chen Bodens eines Landguts und die daraus erhal— tenen Resultate brauchen in der Schätzungskarte durch keine besondern Ziffern oder Lettern bemerke zu werden, sondern sie sind in derselben theils durch Zeichnung, theils durch Colorit aufgeführt, und müs— sen also durch die bestimmte Einrichtung des Schä— tzungsregisters und der Schätzungsbeschreibung in die Augen gestellt werden. In Hinsicht der Unterlagen ist vorhin die Be stimmung vergessen, daß, wo verschiedene derselben unter einer und derselben Bodenart vorkommen und mit einander abwechseln, der Flächeninhalt oder die Länge und Breite, in welcher eine jede für sich unter dieser Bodenart streicht, in der Karte dadurch angezeigt werden müsse, daß man von derselben Far— be, welche dieser bestünmten Unterlage zukommt, ein ganz schmales Streifchen durch die Farbe der Bodenart oder der diese bedeckenden Grasnarbe hindurch gehen lassen müsse, und zwar so viel mög⸗ lich auf der Grenze, in 91 5 eine Unterlage neben der andern fortstreicht; gerade so, wie man in einer geographischen Karte durch bunte Striche die Gren— zen der Länder angiebt. ß — —— 272 §. 147. Von der Darstellung des geschätzten Bodens eines Land— guts in dem Schätzungsregister. So wie das Vermessungsregister den Größen— etat der einzelnen Theile eines Guts tabellarisch darstellte, so ist das Schätzungsregister eine tabellarische Beschreibung der verschiedenen Boden— arten eines Guts nach allen den Eigenschaften, welche die größere oder geringere Fruchtbarkeit eines Bodens, und also den höhern Werth desselben für den Land— wirth bestimmen; zugleich wird aber auch in diesem Schätzungsregister der Flächeninhalt der verschiede— nen Bodenarten genau mit angegeben. Der Land— wirth bekommt also durch dieses Register eine voll— ständige und specielle Uebersicht von den ursprüng— lichen Kräften seines Guts, von der natürlichen Beschaffenheit desselben und von seinem materiel— len Gehalt; der Nutzen dieser Arbeit ist zu einleuch— tend, als daß hier noch ein Wort für ihre Empfeh— lung gesprochen werden müßte. Das Schätzungs— register wird genau nach der Schätzungskarte auf— genommen; es ergänzt durch Worte, was jene in Zeichen und Farben entweder gar nicht oder doch nicht deutlich genug geben kann. Die Einrichtung ist folgende: die erste Rubrik enthält die Numer und den Namen des Quartiers, in der zweyten werden die verschiedenen Bodenarten eines Quartiers nach den sie bezeichnenden Lettern angegeben, und auf die— def 1 n 4 0 . fa, ich, fach, abe zu,§. 147. 5 1 2 f* 0 Schätzungs ⸗Register über den Bodengehalt ert N i 5 5 Grade dcr N f Flächen— 6 Reichthums ei-] Grade feiner Grade der ei⸗ 8 e f f Namen und Blöcke und Juhalt Grade ih, Tiefe der Erd- Arten der Un, nes Bodens eigenthümli⸗ genthümlichen Oertliche Lage Lage gegen die Exposition ge⸗ Schutz gegen Beschaffenheit Nummern der] Bodenarten dersel— rer Locker⸗ krume. terlagen der- in Hinsicht der] chen Wasser, JWärme dessel⸗] des Bodens. Weltgegen, gen das Licht. die Hauptwin- in Hinsicht der Quartiere. derselben. ben. heit. selben. Nahrungs— halte Kraft. ben. den. de. Unkräuter. stoffe.— f Ostwind, zähe, streng, 5 1 i e 5 Nosdostwind, i 5 mürbe, 8 Reich, ver⸗ Dürre, tro Hitzig, warm, Hoch, abhän- Gegen Ost, Licht, beschat- Westwind, Rein, unrein, Ruth. staubartig, F. Zoll. möglich, arm, cken, frisch, kalt. gig, eben, Nord, West, tet. Südwind, mit Holz be— grandig. schlecht. naß, sumpfig. niedrig. Süden. SüdOstwind, wachsen. f Nordwind. e 1 Mühlenberg. a. 5 5 5 i i 8 0 1 i 8 Kley. 1433 mürbe. zwischen 6und gelber Sand. mehr als 4 frisch. meist warm. eben. gegen Süd, nur ein kleiner gegen Nord, rein. 15 Zoll. reich, das an— Ost. Theil beschat⸗ und West⸗ — g dere 4 arm. tet. wind. b. Kleyartiger i f. b g 5 Leimboden. 516 zähe. meist 1 Fuß. gelber Sand. reich. naß. kalt. niedrig. gegen Süd— licht. derselbe rein. 8 Ost. Schutz. C. Kleyartiger 5* g f Mittelboden. 2951 mürbe. meist 12 F. blauer Lehm. mehr reich als frisch. warm. größtentheils gegen Süden. licht. derselbe rein. arm. f abhängig. ö Schutz. d. N 1 Mittelboden. 3212 mürbe. meist 22 F. Granitgestein. arm. trocken. warm. meist eben. gegen Westen. beschattet. gegen Nord⸗ mit Holz be— wind. wachsen. * E. Mittelboden. 1788 mürbe. meist 11 F. sandiger Leim⸗ arm. trocken. warm. meist hoch. gegen Norden. beschattet. gegen Süd⸗ mit Holz be⸗ boden. westwind. wachsen. 185 2* leichter Boden. 300 faulartig. meist 2 F. gelber Sand. schlecht. dürre. warm. ziemlich nie, gegen Nord— licht. gegen Nord— berast. drig. Ost. westwind. . sandiger Leim—. boden. Iooo grandig. meist 3 F. Thonlager. schlecht. frisch. mehr kalt als niedrig. gegen Osten. licht. gegen Nord- berast, 8 warm. a und Westwind— en w.——— 2 8 5.——. 5 1* Lindenberg. II. 2 1 273 se folgen alsdenn unter den übrigen Rubriken der Größeninhalt der Bodenarten und die verschiede⸗ nen Eigenschaften, welche bey ihrer Schätzung in Erwähnung gezogen werden müssen. Da aber einige dieser Eigenschaften durch Grade verschieden sind, so ist nothwendig, daß die Rubriken selbst wieder in Colonnen abgetheilt werden, worin sich diese Eigenschaften und Verhältnisse auch graduell darstell len lassen, und zwar nach den in der 1 schaft üblichen Benennungen. Uebrigens bleibt es immer no e daß der Gebrauch des Schä— tzungsregisters mit der Einsicht in die e Schätzungs⸗ karte verbunden e weil durch die örtliche Lage der Bodenarten gegen einander und gegen die Him— melsgegenden oder gegen beschützende Gegenstände manche ihrer ursprünglichen Eigenschaften modifi— cirt werden, wodurch ihre Tauglichkeit entweder er— höht oder vermindert wird; und dergleichen Modi— ficationen, die ein Resultat mehrerer congruirender Umstände sind, lassen sich im Schätzungsregister ohne zu große Weitläuftigkeit nicht mehr darstellen. Es behält dasselbe aber dennoch immer seinen we— sentlichen Nutzen, weil es dem Landwirth für die Beurtheilung und Bestimmung des Werths der ein— zelnen Grundstücke seines Guts alle die einzelnen Theile vors Auge hält, woraus er sein Urtheil zu— sammensetzen muß. Dem speciellen Schätzungs— register muß eine Generalrecapitulation ange- hängt werden, in welcher die Bodenarten nicht — D 274 mehr Quartierweise zusammengestellt werden, son— dern nach ihren Arten mit dem beygefügten Flä— cheninhalt, den sie einnehmen; so daß die ganze Summe an Mittelboden, an Leimboden, an Kley u. s. w., wie sie im Gut sich finden, zusam— men übersehen werden kann. Damit dem eeser der Inhalt dieses Paragraphs besser einleuchtend werde, habe ich hier die mir am zweckmäßigsten scheinende Einrichtung eines solchen Schätzungsre— gisters in gegenüberstehender Vten Tabelle als Beyspiel beygefügt. *§. 148. Von der Schätzungsbeschreibung. Die Schätzungskarte giebt das verjüngte Bild des landwirthschaftlichen Bodens eines Landguts, das Schätzungsregister enthält seine nähere Bestim— mung durch die Darstellung der ihm zukommenden oder fehlenden fruchtbaren Eigenschaften; aber beyden fehlt noch eine höhere Ergänzung, welche ihre ganze Einrichtung und ihr Vorhandenseyn aufklärt, und dieses dritte ist die Schätzungsbeschreibung. Ihr Begriff und ihr Nutzen erhellt am deutlichsten aus folgender Darstellung ihres Inhalts, welche Ru— briken in ihr ganz genau und vollständig abgehan— delt werden müssen: 1) Sie enthält die Grundsätze und Begriffe, von lt baden, y deygefigre 0 o daß die ga Lümboden, a rden, zusan damit dem ech i zweckmäßigsen 15 u Schetzungere⸗ ung. verfüngte ß eines zandgutz nahere Besin m zukommende gen; abe bend welcheihte gafz aufklät, ud reibung. detlichsten du g, welche M. andig abgehen 275 denen der Landwirth in Hinsicht der Abthei— lung des Bodens seines Guts in verschiede— ne Hauptarten ausgegangen ist. 2) Sie giebt den Begriff jeder benannten Boden— art genau an, und zugleich eine Beschreibung, wie der Boden in Hinsicht seiner irdischen 95 Bestandtheile untersucht und geschätzt wurde. 3) Sie erklärt sämmtliche Ausdrücke, welche im Schätzungsregister zu Bezeichnung der verschie— denen die Fruchtbarkeit des Bodens erhöhen⸗ den oder vermindernden Eigenschaften ge— braucht wurden, mit Beyfügung der Art und Weise, wie diese Eigenschaften untersucht sind. 4) Sie liefert eine vollständige Beschreibung der in der Schätzungskarte gebrauchten Zeichen und ihres ganzen Colorits, so weit sich jene und dieses auf die Schätzung beziehen. 5) Enthält sie auch die Gründe von der bestimm⸗ ten Einrichtung des angefertigten Schätzungs— registers, um dadurch die Einsicht in dasselbe und seinen Gebrauch zu erleichtern. S 2 276 §. 149. Von dem Nutzen des ganzen beschriebenen Schätzungs geschafts. Wenn die freye Phantasie des Künstlers, sobald sein Wille die Hand an den Meisel lenkt, aufhört ganz frey zu seyn, und sich bey dem Entwurf des darzustellenden Bildes nach den Gesetzen dieses Meisels und nach den Gesetzen und Eigenschaften des Stoffs, den er bearbeiten soll, bequemen muß: so gilt dies noch weit mehr von den Produetionen des Landwirths, welche ihm zur Aufgabe vorliegen. Denn er hat die lebendige Natur zur Zeugung aus sich selbst zu leiten, da hingegen der Künstler einer todten Masse schöpferisch seine Phantasie anbildet; iener kann keine Pflanze machen, die Natur macht sie, kein Thier hervorbringen, die Natur bringt es hervor. Jede Organisation entwickelt sich aus sich selbst im Kampf mit den ihrer Individualltät entgegenstrebenden und ihre Vernichtung drohen— den Kräften, und wo ihre Sphäre anfängt, da liegt die Grenze der menschlichen Freyheit. Dennoch sollen wir Herren der Natur seyn, sie soll sich un— sern Zwecken bequemen, und der Landwirth soll re— gelmäßig und sicher die Producte von ihr erhalten können, welche ihm sein Gewerbe aufgiebt. Dies kann uns au, keine andere Weise gelingen, als daß wir die Natur⸗ durch sich selbst zu dem zwingen, was wir von ihr haben wollen; wir müssen durch Hut! Haupf Ch it lage 5 Caen tc er P um er e dar fich de b fink ft ade ge Hätt slgsse I ud u, ud en at ut gg de Nu cl fen g Nn 0 f 0 hegen Ochizuuz Künstlers, sobal llenkt, aufhzr dem Entwurf des Gisczen diese und Eigenschute bequemen mu; en Product Isgabe vorliegt, ur Zeugung au er Künsiler ein antasie anbihe die Natur mut die Natur biin ntwickelt sich al et Jddividualte nichtung droht, anfängt, da le heit. Denaß g sie soll sch l dandwirth fal! von iht ethalt aufgiebt. D ingen, als di u dem zwinge ir müssen dit 277 Kunst für den Keim des Individuums denjenigen Kampf von Kräften bereiten, aus welchem seine Entwickelung nach unserm Willen hervorgeht. Es ist daher kein vernünftiger Pflanzenbau denkbar, so lange der Landwirth nur so im Schlendrian den Saa— men von sich weg in die Erde streut, und blos auf Sonnenschein und Regen die Hoffnungen seiner künftigen Erndte baut; denn wenn gleich der Keim jeder Pflanze ein ganz vollendeter Begriff ist, an dem er nichts verändern, aus dem er nichts neh— men darf, ohne ihn selbst zu vernichten, und wenn gleich die Verhältnisse dieses Keimes zu der ihm entgegenstehenden anorgischen Natur genau be— stimmt sind, und durch keine menschliche Willkühr anders gemacht werden können: so ist es doch das Geschäft des Landwirths, nachdem er diese Ver— hältnisse kennen gelernt hat, dieselben herzustel— len, und den Keim nun auf der Stelle mit der anorgischen Natur in Wechselwirkung zu setzen, wo diese bestimmten Verhältnisse wirklich statt fin— den, und wo durch den gewissen Sieg der organi— schen Natur über die anorgische sein gewünschtes Product zum Vorschein kommen muß. Als Be— dingung der Entwickelung und Ausbildung eines Pflanzenkeims zur Pflanze sind bis jetzt folgende Verhältnisse der anorgischen Natur zu diesem or— ganisirten Keim bekannt geworden: eine bestimmte Mischung der Erdkrume, eine bestimmte Tiefe der— selben, ein bestimmter Grad von Lockerheit, eine be⸗ 278 stimmte Art und Quantität von Nutritions- und Reizstoffen, ein bestimmter Grad von Wärme, Licht, Feuchtigkeit und zuftbewegung u. s. w.; es ist also ein— leuchtend, daß die Schätzung des Bodens in Hinsicht dieser Verhältnisse eines der wichtigsten Vorberei— tungsgeschäfte ist, welches der dandwirth der Ausfüh— rung und Ausübung seines Gewerbes auf einem Landgut vorhergehen lassen muß. Denn nur durch sie lernt er den wirklichen Gehalt seines Bodens kennen, erfährt, was demselben abgeht, was er zu viel hat, um diejenigen Producte zu liefern, welche ihm den höchsten Vortheil bringen, und er kann al— so auch darnach den Kraftaufwand bestimmen, oder diejenige Art von Produeirungen wählen, welche ihm den höchsten Vortheil dadurch gewähren, daß sie bey der einmal gegebenen Beschaffenheit seines Guts den geringsten Kraftaufwand nöthig machen. Es würde aber einen armseligen Begriff von der Natur verrathen, wenn man die oben angegebenen Eigenschaften des landwirthschaftlichen Bodens als die einzigen Bedingungen der Entwicklung und des Wachsthums eines Pflanzenkeims und als die ein— zigen Verhältnisse der anorgischen Ratur zu dieser bestimmten organischen ansehen wollte. Im Ge— gentheil sind die angegebenen Bedingungen viel— mehr als bloße von unserer Einbildungskraft auffaß— bare Vehikel zu betrachten, in welchen jes ie Ver— hältnisse eingehüllt leben und weben, als daß sie diese Verhältnisse selbst wären, und die wir eben deötkege fi ff 90900 0 d al apf hic 0 S0. gate, 0 M watgss unc 110 90 n Hue disc de lic, let c sc e bn n Argen fle Schi 105 d f dip nh ft den c 1 NN Nuktitong⸗ 0 on Värm, f b. 5 eß sstasso ei dens in Hinsch Igsten Vutbere vth der Aussah, erbes guf einem N Deum put durch, t fies Dong geht, was a n u liefern, wache und er kann al hestimmen, o wählen, weh gewähren, haffenheit eit nöthig machn Begriff von de ben angegebene hen Bodens ah wicklung und e und als die cle Natur zu dit lte. In 6. dingungen i Agskraft aufah chen je se Nei „ als daß st d die wir ebe 3 I deswegen durch unsere Sinne erkannt haben, weil sie selbst bleibende Naturproducte sind, da wir hin— gegen die eigentlichen Verhältnisse der organischen und anorgischen Natur nur durch unsere Vernunft aufzufassen vermögen. Es ist zuverlässig, daß im Conflict jener Eigenschaften des landwirthschaftli— chen Bodens erst der Proreß der höhern physischen Kräfte, als der Electricität, des Galvanismus und des Magnetismus, sich aufschließt, und daß die anorgische Natur durch diesen hindurch mit der or— ganischen zur Wechselwirkung kommt. Allein da uns von der Wirkung dieser höhern Naturkräfte beym Pflanzenwachsthum noch keine bestimmte Phänomene bekannt sind, so würde es dem Zweck dieses Werks entgegen seyn, wenn wir hier Hypo— thesen und Vermuthungen unter bekannte unleug— bare Erfahrungen einwebten. Für den erfahrnen Ackerbauer ist es vielleicht leicht, blos beym Uebergehen eines Guts die Taug— lichkeit oder Untauglichkeit seines Bodens in Hin— sicht derjenigen Pflanzen zu schätzen, die er zu bauen gewohnt ist, und ihm wird für seinen groß— väterlichen Landbau eine so umständliche und ge⸗ naue Schätzung des landwirthschaftlichen Bodens, als die angegebene es ist, nicht nöthig seyn. Aber desto nothwendiger und empfehlungswerther ist sie für diejenigen, welche sich es zur Pflicht und zur Ehre rechnen, die Landwirthschaft wissenschaftlich —. n— 8— —— 280 zu behandeln, welche sie durch Versuche weiter brin— gen, und so ihrer Nachkommenschaft auf sichere Grundsätze und Regeln gestützt überliefern wollen. Sechstes Kapitel. Grundsätze über die Untersuchung und Be— schreibung der statistischen Verfassung und folg⸗ lich der geographischen, politischen, camera⸗ lischen, mercäntilischen und ökonomischen Lage eines Landguts. Allgemeine Betrachtungen über den Vorwurf dieses Kapitels. Es sind bisher Grundsätze und Vorschriften dargestellt, welche Wissenschaften einem Landwirth zur vollständigern Betreibung seines Gewerbes nö— thig sind, wie ein Landgut als Gegenstand der Ausübung desselben zu erwerben sey, und wie der freye Gebrauch desselben, durch das herrschende Rechtssystem, mehr oder weniger eingeschränkt und näher bestimmt seyn könne, ferner wie der Flächen— ühlt Ind date Legale chf fügt Funeh! te be fs wel fen Eil nͤchssol fate i fach den halt lrach icelbatt Guß nl Juaoren n— lage dl Hach! des lum bich nn Huch i d leg uin Mg fel uche weit h cat auß sche ligern wolln . ing und J sung und fh hen, came onomischen 5. urf dieses Ktpüch ud Vorschtitt nem Kandwit Gewerbes n Gegenstand de „ und wie dä 9 herkschind geschtänkt und i der Hlähen 281* inhalt der sämmtlichen Theile eines Guts gesucht und dargestellt, und wie die in diesem Flächenraum liegende Erdkrume ihrem innern Wesen und Be— schaffenheit nach geschätzt und zur nähern und voll— ständigern Uebersicht in Karte und Register aufge— nommen werden müsse. Mit diesen Untersuchungen ist der beträchtlichere Theil der Factoren entwickelt, aus welchen der Landwirth durch einen vernünfti— gen Calcul, wovon wir die Grundsätze in dem nächstfolgenden Abschnitt anzugeben haben, das letzte und höchste Product finden muß, was ihm nach dem Begriff seines Gewerbes als Aufgabe vorliegt. Aber noch ist uns eine vorzüglich wichtige Untersuchung übrig, deren Resultaten ein ganz un— mittelbarer Einfluß auf die Bewirthschaftung eines Guts zukommt, und die den vorher gefundenen Factoren erst ihren Werth und ihre Stelle bestim— men— nehmlich die Untersuchung der äußern Lage eines Guts, und seiner Verhältnisse in Hinsicht des letzten Zwecks der Landwirthschaft— des unmittelbaren Gelderwerbes. Der Land— wirth mag die ganze innere Beschaffenheit seines Gutes in Hinsicht der darauf zu erziehenden Pflan— zen und Thiere noch so genau kennen, mag sich beyde Arten von Producten in der größten Menge und Vollständigkeit zu verschaffen wissen: so ist dadurch seine Aufgabe noch nicht völlig gelöst, und er damit weder am Ziel seiner Wünsche noch am Ziel seiner Arbeit. Denn jene Producte will und soll er nicht 282 für sich erziehen und gewinnen, sondern für andere, die sie ihm gegen Geld abnehmen, und er soll dieje⸗ nigen hervorbringen und soll sie so hervorbringen, 0 wie sie ihm den höchsten nachhaltigen Geldertrag abwerfen können. Diese nähern Bestimmungen seiner Aufgabe verketten sein Gewerbe innig mit den an— dern Gewerbtreibenden Ständen, unterwerfen es der Aufsicht und Leitung der Staatsgewalt, und machen ihm eine Menge Rücksichten auf die Ver— hältnisse der bürgerlichen Gesellschaft nöthig, in Ache er lebt und webt, und durch die er mit die⸗ ser in Berührung und 2 echselwirkung steht. Denn theils liegen nicht alle Kräfte und Materien, die er zu Hervorbringung und Gewinnung landwirthschaft— licher Producte braucht, innerhalb der Grenzen sei— nes Guts, sondern sie sind die Produete und das 5 Eigenthum anderer Staatsmitglieder, theils findet er nicht für alle Producte einen gleich vortheilhaf— ten Absatz, theils hat ihm die Staatsgewalt aus hö— hern rechtlichen Gründen nähere Bestimmungen über die Ausübung seiner Gewerbfreyheit gegeben, oder es sind gesetzliche Vorschriften und verjährte Gewohn⸗ heiten über die Wechselwirkung anderer gewerbtrei— benden Stände mit dem seinigen vorhanden, von denen er für seine Person sich nicht los machen kann; und nicht selten steht er auch in durchschlungenen Verhältnissen mit den Gliedern seines Standes und insbesondre mit den benachbarten Güterbesitzern; hiezu kommt noch, daß die innere natürliche Be— 10 lufee: n 0 10 f 1 fn t aao r and siß dese peldig Tatung fer f haft Teng if faz il ier 0 an un gun ene, due Nati i se in chi age Nene 0 arch Alk yr 0 eahätte win e mir aden und erf ) al dige Horna 1 Herpbk br. sügeh, den, 5 geh Geldarg Ren mungen seinkt g mik den an— Anterwei fen 0 dögewalt, und in auf die Vet⸗ ft nothig, in die er mit di g steht. Dun terien, die a ndwirthschaf⸗ r Grenzen si ducte und das „theils fadt ch vottheilhas⸗ gem walt aus hö⸗ mmungen über egeben, oder es rte Gewohn⸗ ir gewerbttei⸗ handen, von nachen kann; chschlungenen Standes und üͤterbesczern; glütliche Be⸗ 283 schaffenheit seines Guts durch die Lage desselben auf unserer Erdkugel und des von derselben abhängen— den Climas theils vortheilhaftere, theils nachtheili gere Wirkungen äußern und annehmen kann, die den wichtigsten Einfluß auf seinen Pflanzenbau und seine Viehzucht haben müssen. Untersuchun⸗ gen seines Guts nach allen diesen Rücksichten müs— sen also den vorherigen noch hinzu kommen, wenn 7774 der Landwirth eine genaue und vollständige Kennt— niß desselben haben, und durch die ae ihnen noth⸗ wendig zu modificirende und einzurichtende Bewirth— ide B schaftung den letzten Zweck seines 1 und sei⸗ ner Arbeit erreichen will. Man hat diese Rücksich⸗ ten häufig vernachlässi ässiget, und aus ihrer Vernachläs⸗ sigung ist eine Menge fades und unnöthiges Ge— schwätz über manche Wirthschaftssysteme und viel ene Tadel derselben unter dem Publicum 1 Umlauf gekommen. Denn viele Schriftstell ler irren ganz und gar in der Ansicht der Wirchschafts— systeme, sie halten dieselben auf Erfahrungen über die Natur landwirthschaftlicher Producte gegründet, da sie im Gegentheil zunächst durch die höchsten Principien des Gelderwerbs und nur diesen un— tergeordnet durch die Natur der vortheilhaftesten Pflanzen bestimmt sind. Al ek dings dürfte manches herrschende Wirthschaftssystem als gänzlich fehlerhaft erklärt werden, wenn man von dem Princip auszuge⸗ hen hätte: einer gegebenen Ackerfläche die größte Sum— me landwirthschaftlicher Naturproduete abzugewin— 8 G * 1 2 2 r . ˙———.——— — — ————— T——T—T—T—TCTCTCT0T—TCTCTCTC—T0T—T———— —— 284 nen; da müßte sich das ganze Verfahren unbedingt nach der Natur des Ackers und der Producte richten, und man hätte schlechthin eine solche Ackerbehand— lung und eine solche Saatfolge zu beobachten, wo— durch der Acker in beständiger Tracht erhalten wür— de; allein jenes Princip ist nicht das Princip des Wirthschaftssystems eines Gewerbsmanns, dieser hat zunächst auf den höchsten nachhaltigen Geld— ertrag zu sehen, welchen er von seinen Producten ziehen kann, und also auch auf diejenigen Umstände, welche ihm dazu behülflich sind. Diesen Umständen entspricht aber bey weitem nicht immer das vorhin angegebene Princip, und sie nöthigen daher den Land— wirth zu einer ganz andern Ackerbehandlung und Saat— folge, als diejenige seyn würde, welche er nach seiner bes— sern Ueberzeugung wählen müßte, wenn er blos die landwirthschaftlichen Producte um ihrer selbst willen, und nicht um des höchsten Geldertrags willen zu erziehen und zu gewinnen hätte. Der landwirth— schaftliche Gewerbsstand steht mit allen übrigen Ge— werbsständen eines Staats in der engsten Verbin— dung, und sein eigener Culturzustand wird schlechthin durch den Culturzustand des ganzen Staats und zugleich durch die politische Lage dessel— ben bestimmt; denn wenn auch in einzelnen Ländern ein Gewerbsstand vor dem andern in der Cultur voraus ist, so ist die Cultur des erstern entweder ein— seitig, oder der Abstand zwischen ihm und jenem ist nicht so betrachtlich, daß er ein ganz anderes Sy— e h wit 1 751 der U 70% Nur 1 977 U il, r erte Wucht 1 hon de hunt J ludnint sin Man 65 salsfisg fersucen 285 en Unbedi 17 ich zi bang stem ihres Verfahrens nach sich ziehen müßte; beym Ake k e 1 1311 in C 1 1 0 Landwirth kömmt noch vorzüglich das in Erwägung, Ackerbehand⸗ f daß Clima und Boden auf seine Wirthschaft ganz besondern Einfluß haben, und daß also durch einen hohen Culturzustand erst eine beträchtliche Menge Geld im Umlauf seyn muß, wenn er die Schwierig- keiten, welche ihm jene entgegen setzen, nicht ohne achten, po Halten wür⸗ Drinip des 6, diesee dagen Geld⸗ gar zu große Aufopferungen überwinden soll. So i Prddutten lange dieser Geldumlauf nicht in hinlänglichem Umslnde, Grad unter denjenigen Ständen herrscht, mit denen Umständen der Landwirth wegen seiner Absatzartikel den mei— 0 das vorhin sten Verkehr hat, so lange wird er auch bey seinem den dand⸗ Verfahren diejenigen Priucipien befolgen müssen, und Saak⸗ welche seinen reinen Ertrag dadurch vergrößern, daß seiner bes. er von der ersten Einnahme die geringste Summe blos die baarer Auslage abzuziehen hat; möchte auch sein lbst wilen,. landwirthschaftlicher Boden eine noch sechsfach grös⸗ wilen zu sere Menge von Früchten liefern können. ludurt⸗ Es folgt also hieraus die Nothwendigkeit, die suhn 1 statistische Verfassung eines Landguts genau zu un— U Vubl⸗ tersuchen, und um auch dabey mit Gründlichkeit and wird 85 Plan zu Werk zu gehen, stellen wir die aus b gallen ihr bervorgehenden Verhältnisse nach den Haupt— age des quellen, aus welchen sie fließen, zusammen, weil sie en duden durch diese Rubricirung dem Auge des Untersuchers et Cͤltt weniger entschlüpfen können. In dieser Hinsicht weder ell kommen in Betrachtung: 5 d jenem ist ats Eh⸗ 1) die geographische Lage eines Guts; durch sie 5 286 wird das Clima und die von ihm abhängenden— f Witterungsarten in den verschiedenen Jahrs⸗ 1 zeiten bestimmt, ferner hängen von ihr andere 0 Verhältnisse so wohl in Hinsicht der leichtern 1 oder schwierigern Herbeyschaffung mancher Ge— fl werbshülfsmittel, als auch die Communica— tion mit andern Gewerbsständen ab. de fel 2) die politische Lage; sie ist der Inbegriff der vf Rechtsverhältnisse eines Guts, welche sowohl G ä Ausflüsse von allgemeinen als auch von parti— sint cularen Rechts und Polizeygesetzen sind, fu und die entweder eine Einschränkung oder ei— lt ne Erweiterung der Gewerbsfreyheit der Guts— falt besitzer, sowohl in Hinsicht der Erziehung, te als auch in Hinsicht der Veräußerung der Ge— fene werbsproducte begründen können. Jeu fit! 3) die cameralische Lage; in ihr sind die Ver— sudl bindlichkeiten, Dienste und Abgaben bestimmt, welche der Besitzer eines Guts entweder un— mittelbar an die Staatsgewalt, oder an Pri— 101 vatleute zu leisten verpflichtet ist. fee ö litt 49 die mercantilische; sie ist der Inbegriff der- in dec jenigen Verhältnisse, welche aus dem Zustand, und der Beschaffenheit der andern gewerb— rag treibenden Stände eines Landes für den land— n Std wirthschaftlichen Gewerbsstand und für den be— Ae 0 7 100 abhängen sedenen AI Kethen Jahrs von ihr andere k der leichtem mancher Ge LCommunica⸗ IU * Jubegiif dir welche sowohl uch von pat gesetzen sinm, kung oder t eit det Gut t Etziehung, crung der Gi. een ben bestimt, 8 emo dor un- Hebel 1 0 Nuri doro: oder an Pri subegrif det. dan Zustand ern gewerb⸗ lr den land⸗ d sür den be⸗ 287 stimmten Gutsbesitzer insbesondere erfolgen, sowohl in Hinsiche der Herbeyschaffung seiner Gewerbsbedürfnisse, als auch in Hinsicht der mehr oder weniger vortheilhaften Veräuße— rung seiner Gewerbsproducte. 5) die öconomische Lage. Unter dieser Rubrik stelle ich diejenigen theils gesetzlichen, theils verjährten Gebräuche des landwirthschaftlichen Gewerbes eines Landes oder einer Gegend zu— sammen, welche sowohl die innere Einrich— tung, als auch die Ausübung der Wirthschaft eines Guts selbst angehen; und weil sie ei— gentliche Gewerbsgebräuche sind, die nicht unter den vorherigen Rubriken vorkommen können, und von dem Besitzer eines Guts an— genommen werden müssen, so glaube ich, sie mit Recht unter jener Benennung aufführen zu dürfen. f §. 151. Von der Untersuchung der geographischen Lage eines Guts. Unter geographischer Lage wird hier weder al— lein die Gräbsemme der Länge und Breite verstan— den, in welcher ein Gut auf der Oberfläche unse— rer Erdkugel liegt, noch auch blos die Entfernung von Städten und Flecken, wohin es den meisten Verkehr in Hinsicht der Veräußerung seiner Pro— 288 duete haben kann; sondern es gehört für diese Un⸗ tersuchung auch die natürliche Beschaffenheit der um das Gut herumliegenden Gegend, weil von ihr manche Verhältnisse in Hinsicht der schwierigern oder leichtern Herbeyschaffung der Gewerbsmittel, und in Hinsicht der Wegbringung der erzeugten Producte abhängen. 1 der mathematisch- geographischen Lage ist vorzüglich das Clima in Erwägung zu ziehen, welches 0 11 zu untersuchenden Gut vorkommt. Es werden in dieser Hinsicht der gewöhnliche Wech— sel der Jahrszeiten, der mit diesem gewöhnlich re— guläre Eintritt herrschender Hauptwinde und der sie begleitenden Luftbeschaffenheit bemerkt, sowohl in Rücksicht des Regen- und Schneefalls oder einer trocknenden Heiterkeit, als auch in Hinsicht der Wärme und Kälte; kurz alles, was als Inbegriff zusammen die gewöhnlichere Witterung ausmacht. Denn dieser ihr Einfluß auf das landwirchschaftli— 5 Gewerbe ist zu wichtig, als daß der Landwirth e seit langen Jahren beobachteten Hauptregelmäs⸗ Ken derselben nicht einer nühern Aufmerksam⸗ keit würdigen müßte. Außerdem, daß sie überall die größere oder geringere Fruchtbarkeit seines land— wirthschaftlichen Bodens, und nicht selten auch die Wahl der anzubauenden Pflanzen bestimmt, hängt von ihr auch der Anfang und die mehr oder weni— ger ununterbrochene Fortsetzung der Feldarbeiten ab, sunt d sc 0 f Noth Kaalh, Ach schclllr sabihlatte Jurken, e u sfhren! ch al J 0! 10 dan de Gg m gahschn cben g Munter iy baschie fe, und geben; / Hnscht duch 0 in Jän q fannt hun a bat clic ssse kae rt sir die 1 7 7 „heil pon ih sch wenigen che bömittel, und in kügten Producte 11 0 u pech, Gut vorkommt, vͤhnliche Vic, gewohnlich, twinde und d emerkt, so eesalls oder eile in Hinsicht de 08 als Inbegt f erung ausm ch 0 witth schastl⸗ 10 dee bende 5 der Aund wl keit seines lad t selten auch de etimmt, hang r oder wen Hleh Feld (darbeiten ab 289 ferner das so äußerst wichtige Wasserle itungsge— schäft, die durch sie begünstigte oder verhinderte Ausgrabung der die Ackerkrume verbessernden Ma— terialien, die Anschwellung, Austretung oder auch Austrocknung der Flüsse, Seen und anderer Was⸗ serbehälter, und nicht selten auch die erschwerte oder erleichterte Communication des Guts mit solchen Oertern, von denen der Landwirth seine Bedürf— nisse zu holen, oder nach denen er seine Producte aus— zuführen hat. Da das Barometer für den Land— wirth ein so äußerst wichtiger Wi„ ist, und da der gewöhnliche Höhestand desselben bey den verschiedenen emen einer Gegend mit eine Folge ihrer mathematisch— geo⸗ graphischen Lage ist: so hat er bey der Untersuchung derselben auf diesen gewöhnlichen Höhestand des Barometers während der Hauptwitterungsarten der verschiedenen Jahrszeiten mit Rücksicht zu neh⸗ men, und denselben in der Beschreibung bestimmt anzugeben; das nehmliche gilt vom Thermometer in Hinsicht der in den verschiedenen Jahrszeiten ge— 5 herrschenden mittlern Grade von Kälte und Wärme. In Hinsicht der eigentlich geographischen Lage kommt zuerst in Erwägung: die Entfernung des Guts von einer Stadt oder überhaupt von den beträchtlichern Marktplätzen, wohin der Landwirth seine Artikel zum Verkauf bringen kann, wobey T 290 auf die Art der Communication mit denselben, ob durch bloße Landwege, oder öffentliche Landstraßen, oder zu Wasser auf Marktschiffen, oder Marktflößen dahin zu kommen ist, Rücksicht genommen werden muß; eben so wird außer der Zeit, wie lange man dahin braucht, die Beschaffenheit der Wege und das Frachtgeld, was in der Regel vom Centner ge— geben werden muß, bemerkt. Was nun die ein Gut umgränzende Gegend betrifft, so ist zuerst der allgemeine Charakter derselben, ob sie bergig oder eben, wasserreich oder trocken, waldig oder frey ist, zu untersuchen; dann werden die Entfernungen, die Lage in Hinsicht der Himmelsgegenden und die Größe und Stärke der Seen, Flüsse, Waldungen und Berge bemerkt; denn diese Gegenstände haben den wichtigsten Einfluß auf das individuelle Clima eines Guts, indem durch sie die ursprüngliche Wär— me entweder erhöht oder vermindert, oder ein Schutz gegen Hauptwinde und insbesondere auch der Gewit— terzug und die Wetterscheiden bestimmt wird. Fer— ner da im Gehalt der Gewässer, Berge und Wal— dungen manche Befriedigungsmittel theils für die Gewerbs- theils für die Lebensbedürfnisse liegen können: so ist auch dieser innere Gehalt derselben im allgemeinen zu untersuchen, und die Hauptpro— ducte, welche sie liefern, namentlich anzugeben. Endlich darf auch die Lage eines Guts gegen die andern benachbarten Landgüter nicht übersehen wer— den; es sind in dieser Hinsicht die Menge derselben, 1 nicht ken fh Nau g chaff fal die eis. p buch cc sasiche lingen aun dag , eh kg! / d t dense, z che fandstaßen der Marktsoßen ommen wetder wie lange man der Vege und on Leutner ge⸗ as zun die ein so st pu der sie betgiz de aldig oder sin Entfernungn, enden und d e, Valdungn enstände hole iiduelle Cine rüngliche Vit oder ein Schah auch der Gedi int wird. Fer erge und Wil cel sür die wrsasse liegen chalt detselben die Hauptpto. ch anzugeben ts gegen die lbersehen wek' enge derselhen 291 ihre Größe und die vorzüglichen Arten von land— wirthschaftlichen Produeten, welche sie liefern, zu be— merken; weil davon die weiter unten in Betrach— tung zu ziehende Concurrenz der landwirthschaftlichen Markrproducte sehr viel mit abhängt, und nicht we— niger auch die dadurch erschwertere oder erleichtertere Anschaffung mancher Gewerbsbedürfnisse. Was nun die Quellen betrifft, aus welchen diese Nach— richten über ein Gut geschöpft werden können, so finden sie sich theils in der Landestopographie, theils müssen sie durch mündliche Erkundigungen und durch Selbstbesichtigung gesammelt werden. Von der Untersuchung der politischen Lage eines Guts. In Hinsicht der politischen Verhältnisse eines Landguts sind zuerst diejenigen Rechts- und Poli⸗ zeygesetze zu bemerken, welche den landwirth— schaftlichen Gewerbstand des ganzen Landes, dann diejenigen, welche denselben unter dem Amtsbezirk, worin das Gut liegt, betreffen, nach diesen diejeni— gen, welche aus seiner engern oder weitern Verbin— dung mit den benachbarten Grundbesitzern entsprin— gen, und endlich die Rechte und Verbindlichkeiten, welche das Gut allein angehen. Sowohl jene Ge— setze als auch diese Rechte werden unter den Haupt- rubriken: 2 292 —— a) über die Arten der zu erziehenden land— wirthschaftlichen Naturproducte; b) über die Art und Weise ihrer Erziehung und Gewinnung; c) und über die Art und Weise ihrer Veräus⸗ serung untersucht und in der Besch reibung aufgeführt. Ins- besondere sind die verschiedenen landwirthschaftlichen Servituten, welche auf dem Gut haften, genau in Erwägung zu ziehen; und zwar sowohl die, die ihm als dienenden, als auch die, dir ihm als herr— schenden Gut zukommen. Da die Rechtseinschrän⸗ kungen durch Polizeygesetze und die Dienstbarkeiten, Gerechtigkeiten und Privilegien nicht immer auf alle Theile des Guts gehen, und oft nur gegen be— stimmte Personen oder in bestimmten Arten, Zei, ten, Preißen und Quantitäten die Ausübung der Gewerbsfreyheit eingeschränkt oder erweitert ist: so sind in dieser Hinsicht sowohl die bestimmten Grund— stücke nach ihrer Benennung, Lage und Flächen— inhalt, als auch die Personen, Arten, Zeiten und Quantitäten genau anzugeben, auf welche diese nä— hern Rechtsbestimmungen sich einschränken oder ausdehnen. Nicht gar selten hat der Landwirth im Verfolg seiner Gewerbsgeschäfte gerichtliche Hülfe oder gerichtliche Bestätigung nöthig, und es sind dhe al um ech du h! Dun dh, bt 1 t,! f Herrn 6 end hang apett benen ge uf de cee ue lnters it hn u e ade sosücen Nuhschaste d megtl en Rach ber für den gen,. hte api ages dr g chng g 5 de, l ichenden lun ute; rer Ehn, e ihtet Vril. sgefüͤhrt. J irthschastlatg ten, genausß wohl die, ihm als her echtseinschtih, dienstbarkeitn cht immer af t nur gegen de n Arten, Ju. Ausübung! cweitett ist s mmten Grun und Flächen „ Zeiten unt ache diese n hränken ode sandwirth in glcche Hufe und es süd 0 b K 293 daher auch die Instanzen, an welche er sich in sei— nen rechtlichen und andern Angelegenheiten zu wen— den hat, in der Gutsbeschreibung mit aufzuführen. Denn es geschieht häufig, daß der Eigenthümer eines Guts die Verwaltung desselben andern an— vertraut, und die dann hundert Fehler auf Kosten des Herrn begehen, wenn sie nicht von allen Ver— hältuissen des Guts durch eine sorgfältige Beschrei— bung avertirt werden. Was aber die vorher ange— gebenen Rechtsbestimmungen betrifft, so haben diese auf die Bewirthschaftung des Guts selbst einen zu wichtigen Einfluß, als daß ihnen nicht eine ge— naue Untersuchung gewidmet werden müßte; sehr oft hängt von ihrem Daseyn oder Nichtdaseyn der größere oder geringere Flor des ganzen landwirth— schaftlichen Gewerbsstandes eines Landes, oder der Wirthschaften einzelner Güter ab. Eine specielle und namentliche Aufführung der möglichen verschie— denen Rechtsverhältnisse eines Guts würde aber hier für den Verfasser und für den Leser zu langwei— lig seyn, und es kann in dieser Hinsicht auf das dritte Kapitel dieses Abschnitts verwiesen werden, welches der Landwirth als einen Leitfaden dieser Un— tersuchung ansehen kann. Die eigentlichen Quel- len aber, woraus er die verschiedenen positiven Rechtsverhältnisse seines Guts zu schöpfen hat, sind: 1) die Landes-Polizey- und Rechtsgesetze; 294 2) die Dorf- und Feldordnungen; 3) die Lager- und Saalbücher; 4) Verträge und Doeumenke. des Privatarchivs eines Guts. §. 153. Von der Untersuchung der cameralischen Lage eines Guts. Die Verbindlichkeiten, welche der Landwirth in Hinsicht seines Gewerbes und seines Guts ent— weder an die Staatsgewalt oder an Privatleute aus besondern Rechtsverhältnissen zu leisten hat, sind nicht selten von der Art, daß sie ihm entweder Zeit und Kräfte für seine Gewerbogeschäfte entzie— hen, oder aber ihm einen bestimmten Theil seines erworbenen reinen Geldertrags wegnehmen. In beyden Fällen ists also nützlich, sie genau zu kennen, und bey der Einrichtung der Wirthschaft auf sie Rücksicht zu nehmen; denn die Vernachlässigung ihrer Kenntniß wird der Wirth in der Regel zu sei— nem Nachtheile erfahren und nachholen müssen. Es bestehen diese Verbindlichkeiten gewöhnlich in Dienstleistungen und Abgaben; in Hinsicht beyder sind zu erwägen: 1) die Art, 2) der Gegenstand, 3) die Zeit, 4 die Quantität, 5) die Personen an welche, 6) die Gegenstände von welchen diese Dienste oder Abgaben zu leisten sind. Die Quel- len, aus welchen nähere Nachricht über sie in Be— ziehung auf das bestimmte Gut zu schöpfen ist, sind: in der. Ci bes G Ist ce undd fag un de un ahn, de Elbe fam Der 10, daß b. shfinhelt, shen, hu hkk ger Aaschetbene bm, im de las, Halle 1. e d b. führ Met 0 sigihg f n bn 5 Nubalenchh age eines Gute. der Land dwirth ines Guts et. an Pripatlatt zu leisten aß, ihm entwoche eschäfte ente n Theil stinz gchmen. J nau zu kenn chschast auf f. ernachlässgung r Regel zu el holen mie 0 gewohnlich il h insicht bender Gegenstand, die Personen welchen dies Die Quel, her sie in Be schöpfen i 295 1) das Landessteuercataster; 2) Contributionsedicte; 3) Licenz-Zoll- und Maut-Ordnungen; 4) Dienstordnungen; 5) Zinsbücher; 6) Verträge und Documente des Gutsarchivs. §. 134. Von der Untersuchung der mercantilischen Lage eines Guts. Es entspringen aus der mercantilischen Lage eines 5 zunächst und insbesondere die Verhält— nisse des Absatzes der landwirthschaftlichen Pro— ducte 15 die mehr oder weniger leichte Anschaf— fung der Gewerbsbedürfnisse; also zwey Objeete, die man ohne Bedenken für die Grundlage und für die Stütze des Flors einer Wirthschaft ansehen kann. Der Einfluß dieser Verhältnisse ist so wich— tig, daß bey einer ganz gleichen natürlichen Be— schaffenheit, bey einer völlig ahnlichen geographi— schen, politischen und cameralischen Lage zweyer Güter oder auch mehrerer dennoch jedes eine ganz verschiedene Hauptwirthschaftsmethode erfordern kann, um den höchsten Ertrag daraus zu erhalten, blos, weil es entweder an den Hülfsmitteln für ei— ne andere Bewirthschaftung oder an dem Absatz der häufiger gebauten Produete fehlen würde. Es verdient daher diese Lage eines Guts eine sehr sorgfältige und genaue Untersuchung, und sie giebt dem Landwirth ein sehr weites Feld zu Conjunctu— — — — e 15 ö 1 ——— ů— 296 ren und Speculationen. Mit Recht kann man wünschen, daß irgend ein mit den nöthigen Kennt— nissen und mit dem erforderlichen Scharfsinn ausge— rüsteter Landwirth den Gliedern seines Standes für die Beurtheilung dieser Verhältnisse einen Leit— faden in die Hand geben möchte, in welchem er die Hauptmomente, worauf bey dieser Beurtheilung zu sehen ist, klar ins Licht setzte. Es wird dadurch manche Furchtsamkeit gehoben, manches blinde Ri— sico abgehalten, aber auch zugleich für manche un— überwindbar scheinende Schwierigkeit ein Mittel ge— zeigt werden können, durch welches sie aus dem Wege geschafft oder ihr wenigstens ausgewichen wer— den könnte. Was der Verfasser hier davon an— giebt, sind nur Winke, durch welche er die meisten dieser Hauptmomente berührt, sie aber bey weitem nicht selbst darstellt. In Hinsicht der Gewerbsbedürfnisse ist zuerst auf die Bevölkerung des landwirthschaftlichen Ge— werbsstandes und seines Gehülfen des ländlichen Ta— gelöhnerstandes zu sehen, ob aus diesen arbeitsame Menschen nach Wunsch und Willen und für einen gemäßigten Preis zu haben sind. Denn nicht im⸗ mer ist von der großen Bevölkerung eines ganzen Landes auf die verhältnißmäßig gleiche Vertheilung derselben unter den einzelnen Gewerben zu schließen. Dann ist. der Zustand derjenigen Gewerbsstände in Erwägung zu ziehen, deren Fabrikate der Landwirth u Gaal kunt da d del ud iht Hache, wn t ch. Na des derl. urdieen! rwahug; in Y des dafi un g fach 0 echt kum. vothige gen Harssinn susge sihes Stande sisse einen fat welchem er die b Vuntheilung ö wird dadurch sches hunde Ni für manche in, ein Mittig sie aus dn gewichen wu er davon ah er die mei ber bey wen cfnise ist zur chaftlichen e ländlichen da⸗ dsen arbeiten und für eine denn nicht in. eines ganzen e Vertheilung zu schließen verbsständein der dandwirth 297 zu Betreibung seines Gewerbes nöthig hat; es kommt dabey die Güte, Brauchbarkeit, der Preis und die Quantität dieser Fabrikate in Betrachtung, und insbesondere auch die größere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher er sie von den Fabrikanten wegen ihrer Entfernung vom Gut zu erhalten ver— mag. 5 Was die Lage eines Guts in Hinsicht des Ab— satzes der landwirthschaftlichen Produete betrifft, da verdienen vorzüglich folgende Puncte die genaueste Erwägung: 1) Die Arten der Producte, welche abgesetzt wer— den können. Sie sind bestimmt durch die im Lande und in der Gegend sich befindenden fa— bricirenden und verzehrenden Stände, durch den Grad des Flors ihres Gewerbes, und durch den Zustand und die Beschaffenheit der Handlung; ferner auch durch die Lebensart der sämmtlichen Bewohner des Staats und der Gegend, worin das Gut liegt. Diese Le— bensart ist eine Folge, theils des Climas, theils des Wohlstandes und des National- charakters, aus welchem verjährte Gewohn— heiten und Neigungen hervorgehen. 2) Die Ouantität der abzusetzenden Producte; diese ist durch dieselben Verhältnisse wie die Arten derselben bestimmt, aber außer diesen 5 auch noch durch die größere oder geringere 298 ö 10 Bevölkerung des Landes und der Gegend des di Guts. 10 il, 3) Der Preis der abzusetzenden Producte; er hurt verdient die sorgfältigste Untersuchung des dat Landwirths. Die Bestimmung desselben 10 hängt nicht blos von seinem eigenen Willen 1 ab, sondern von der Concurrenz der Käufer 100 und Verkäufer derselben Artikel und ihrer 10 0 Quantitäten, und von der Quantität des cir⸗ al . culirenden baaren Geldes. Jene Coneurrenz b ist theils eine Folge des Flors und der Bevöl— 05 kerung der die landwirthschaftlichen Producte 119 verarbeitenden und verzehrenden Stände, 15 theils eine Folge des Handlungszustandes fu eines Landes, der leichtern oder schwieri— 90 0 gern Zufuhr landwirthschaftlicher Producte 1 10 von andern Ländern her, und der mehr oder 10 0 weniger günstigen Lage zur Ausfuhr nach an— 101 190 dern Ländern. Der Wechsel des Preises wird 10 6 in der Regel durch einen sich weiterstreckenden 0 i Mißwachs aller oder einzelner vorzüglichen eh Landwirthschaftspr oducte, noch häufiger aber 10 g durch veränderte politische Verhältnisse der zu⸗ 10 0 und abführenden Staaten bestimmt. bi 4) Noch verdient auch eine nähere Betrachtung der langsamere oder schnellere Absatz und über⸗ Aen. haupt die Zeit des vortheil haftesten Absatzes Maha der einzelnen Producte. Alles, was der Land— br g der cheged pz Producte; e sersachung det ung desselben dagenen Willen tenz der Käufer tikel und ihter lantität des cr⸗ ene Concurrn und der Boeil ichen Produ 8 Stande lungszustande N Ode N ich er Prod der meht oder 5 4 1 fuhr nach al N e Med 6 Preises ud sch chwierk eitersteackndn 39 Na chen er vorzüglichen Betrachtung 0 und übe⸗ aten Absazes vos der Kald⸗ 299 wirth erzeugt, muß er als ein Capital betrach⸗ ten, dessen Größe durch den Aufw and bestimmt wird, welchen ihn die Gewinnung eines Pro— duets von Anfang bis zu Ende gekostet hat. Dieses Capital muß sein Interesse tragen wie jedes andere Geldeapital; und es trägt dieses Interesse nur dann vollständig, wenn bey einem spätern Absatz ein Product so boch im Preise steigt, daß die gelöste Summe den Vortheil ersetzt, welcher nicht nur durch den schnellern Umlauf des Capitals selbst, sondern auch aus dem Interesse gewonnen werden konnte, welches von diesem Capital nach ei— nem frühern Absatz hätte gezogen werden können. f Die Quellen, woraus eine nähere Kenntniß der mercantilischen Lage eines Landguts geschöpft werden können, sind: statistische Beschreibungen des Landes, Bevölkerungslisten, Ein- und Aus— fuhrregister, statistische Intelligenzblätter, politische Zeitungen, und vorzüglich Selbstbeobach chtung des regulären oder irregulären Gangs der landwirth— schaftlichen Handlung der bestimmten Gegend des Guts. §. 155. Von der ökonomischen Lage eines Guts. In allen Gewerben giebt es gewisse gesetzliche oder verjährte Gebräuche und Gewohnheiten, die, * 300 wenn auch gleich das Gewerbe nicht zünftig ist, doch eine Art von zünftigem Anstrich haben, und über welche sich der einzelne Gewerbsmann nicht leicht ohne Nachtheil wegsetzen kann. Dergleichen mehr oder weniger feste Gewohnheiten kommen auch unter dem landwirthschaftlichen Gewerbsstand vor, und wenn dieselben auch dem einzelnen Landwirth drückend sind, und ihn in der bessern Benutzung seines Guts nicht selten geniren, so sind sie doch im allgemeinen aufrecht zu erhalten, und man ist ih⸗ nen so lange Verehrung schuldig, bis etwas besseres an ihre Stelle kommt. Denn in der Regel sind sie die Lücken büßer der durchaus noch sehr unvollständi— gen bürgerlichen Rechtssysteme und der Polizeygesetz— gebung, und enthalten meist nahere Bestimmungen über die Verhältnisse des Landwirths zu den ihm zunächst in die Hände arbeitenden Handwerksleuten, zu seinen Arbeitsgehülfen, den Tagelöhnern, und dem landwirthschaftlichen Gesinde; Menschenklas— sen, welche oft nur zu sehr von der Staatspflege verwahrlost sind, und für die es eine Wohlthat ist, daß solche graue oder doch allgemeiner herrschende Gebräuche ihre unbestimmten Rechte schützen, und ihnen eine billigere Behandlung versichern. Der Einfluß solcher Gewohnheiten auf den größern oder geringern Geldertrag macht es nöthig, sie bey der Einrichtung und Führung der Wirthschaft im Auge zu haben, und sich eine ganz detaillirte Kenntniß derselben zu erwerben. Es gehören dahin: die zu§. 156. e e Beschreibung der statistischen Lage 5 dens Gurs Nin im Amt Ger — 4) auf dem Gut liegende Dienstbarkeiten: 5 J. Geographische Lage. graphisch 9 a) Arten derselben, b) Namen und Flächeninhalt der Grund-) Bestimmungen, wem sie zukommen, und über die Art 8 In Hinsi math ist raphischen Länge— G Mi a stücke, auf denen sie haften.. und Weise ihrer Ausübung. n Hinsicht der mathematisch geographischen Länge Grade. Minuten— 125 5 e e 1.„ 8 8 aa) Namen. bb)[I Ruthen. aa) Personen, bb) Arten, cc. Zeiten, dh Qualitat. 2% T Breite Grade Minuten 1 E. 1 5 1 5 1) Fußsteiggerechtigkeit—.— 5— 2 8—— 3) Seine Höhe über der nächsten Meeresfläche—— Claftern. Fuße. 2) Weidegerechtigkeit 58 7 3.„. 5 5) mit dem Gut verbundene Gerechtigkeiten;: (dieselben Bestimmungen wie bey den vorigen.) * Clima. 5 4) Eintritt der Jahrszeiten 6) Bestimmung der verschiedenen Gerichtsstände oder Instanzen des Guts: .— 7* 1 f à. des Frühlings. b. des Scüümers. c. des Herbsts. d. des Winters. a) Gegenstande. b) Amtsor A1 C0 Namen der Richter. Monat Tag M. M. T W ö an) in Rechtssachen: 5 5——— 8 8 N— 5 ö 5** 7 8 9* 5 g 4 90 0 5 2 5 3. 5) Herrschende Hauptwinde. 5) Herrse hende Hauptwinde. 5) Herrschende Hauptwinde. 8) Herrschende Hauptwinde. bb) in Volizersachen: N ö 7 3 5———— i cc) in Finanzsachen:— 5——— 6) Begleitende Witterungs- 6) Witterungs Arten. 6) Witterungs Arten. 6) Witterungs- Arten. ö Arten. 5 5 N 7) Höhestand des Barome- 7) Barometerstand. 7) Barometerstand. 7) Barometerstand. 5 4 1 ters. 3. E,. 5. III. Kameralische Lage 8 Linien. 3 5 A. Dienstverbindlichkeiten des Gutsbesitzers. 8) Grade der Wäre u. Kälte. 8) Wärme und Kälte. 8) Wär me und Kälte. 8) Wärme und Kälte. 1) regelmäßige Frohnden, 2) unregelmäßige, aber gewohnliche. 5 Gr. M. Gr. M. Gr. M. Gr. M. Gr. M. Gr. Min. Gr. M. Gr. M. a) Orte wohin: b) Personen an welche:( Gegenstände: 4) e e) Hand- 1) Gespann: 8) Quantitäten. 90 Eigentlich geographische Lage. nach K 7 an die Kirche. Baufrohnden. d. Io. Mar. Aspännig. 115 f a. Provinz. b. Amt. c. Revier. nach G dem Staat. Wegfrohnden. d. 12. 2105 Männer.— f 20 75 5 0 U. 5 w. 5 e 7 5 5 8 2 5 N* 5 a 10) Namen der Städte. 16) Menge der darin liegenden Güter. 190% N atürliche Beg affen heit ber Gegend. 5 B. Abgaben des Gutsbesitzers. 7 eee 77) viele, b) wenige.) Flusse und Seen. Namen. 1) Geldabgaben, regelmäßige. 11 Entfernung derselben 75 8 b) Berge„ 2) Personen, an welche: b) Gegenstände, von welchen: c) Arten der. d) Zeiten: e) Geldsumme. Meilen. 0 17) G röße derselben. g i C) Waldungen 5 7 8 Ant G**. vom ganzen Gut. Hufe nste uer d. Monat. Thlr. Gr. 0 915855 5 775 1 1 5 Jroße, 11 110 c) kleine 20) Lage gegen dieselben. eben dahin. vom ganzen Gut. Kriegsconte aon, 3.. 1 rt der Communication dahin: 18) Ihre Hauptwiethschaftsarten und a) gegen den! Guß Entfernung. an die Kirche in K*. füe den Pfarr ⸗A Acke r. Grundzins.—— 5 4) 1 nde, b) zu Wasser, Producte Lieferungen. 5 u. s. w. 5 8 ad) durch 9 Landwege e, aa) dr. Schiffe, bb) dr. Landstraßen, bb) dr. Flöße. ce) dr. Chausseen. 13) Beschaffenheit der Wege, bergig, eben, trocken, morastig. 140 Frachtgeld vom Centner: 0 Gartenbau. b) gegen die Berge—— b) Getreidebau. g. 0 diehzucht.) gegen die. 8 2 21) Innerer Gehalt derselben. a) der Alusse und Seen 2) Natural A 1 regelmäßige. (dieselben Bestimmungen wie bey den vorigen.) a) zu Wasser, Thlr. Gr. 1 an Hischen:. Hauptarten. IV. Merkantilische La ge. b) zu Lande,—— b) der Berge an Steinen a 5 15) Straßen- Weg- Thor- und Brücken— 0 Erden: N A. In Rücksicht der Orte, der Beschaffenheit und Concuprenz der Käufer. zolle 0 10 0) d 5 Waldungen an a) Namen der Städte. b) ihre Bebdlberung. 0 1 ten und Zustand der c) Zeit der Märkte. e) Beschaffenheit der— a/ von Pferden, 9 von agen. Holz: 3 8 Hauptnahrun; 38 srände. selben. B. In Nücksicht der Beschaffenheit und Quantitat des Absatzes. a . 5 5 a) Namen der Städte. b) Hauptkaufartikel. c) Maß und Gewicht d) gewöhnlicher Preis. e) Stätigkeit und Wandel⸗ II. Politische Lage. f derselben. barkeit desselben. 5 i ö C. In Nücksicht der vortheilhaftesten Zeit und Qnantität und Qualitat des Absatzes. A. Allgemeine Faches beseimmungen und Polizey-Gesetze, welche den Pfla nzenbau betreffen: f 5 a) Namen der“ Städe) Absatzartikel. 0) Zeit des vortheilhaftesten d) voectheilhafteste Quantität. e) vortheilhafteste Qua⸗ I) in Hinsicht der Arten von Pflanzen: a) Gar tengewächse, b) Feld, gewächse. Absatzes. lität. 2) in Hinsicht der Erziehung und G ewinnung: a i l a) in Hinsicht 15 Methoden, b) der Zeiten, c) der Quantitäten.. e f 3) in Hinsicht ihrer Veräußerung: d a) Arten der Pffanzen.. bb gesetzliches Maas und c) Ort und Personen d) in Hinsicht der Quan V. Oekonomische Lage. Gartengewächse, Feldgewächse. Gewicht. an welche, an welche nicht. tität. 0 . 7 2 8 7580 F. 5 A. In RNücksicht des Ankaufs der Gewerbs⸗Gerät thschaften f 7 3 851. Neri. 7 79 e U 0 2 0 b* 3 3 5 8 e) in Hinsicht der Zeit der Veräußerung. k) in Hinsicht des Preises. 2) Namen umd Arten des b) Besch 1 15 desselben. 6) Preis derselben. d) Orte und Personen, e a Geräths. Thlr. Gr. von welchen B. Die allgemeinen Rechtsbestimmungen und Polizengesetze, welche die Viehzucht betreffen, sind meist unter den nehmlichen 5 5 7 2 8. 8 5 3 wie die des Pflanzenbaues aufzuführen. 5 . 8. 5 8 8 9 5 N ö B. In Rücksicht des Gesindelohns und der Arbeiten desselben. 1. a) verschiedene Arten b) Beköstigung. 0 Lol hn. d) Hauptarten von Arbeiten. e) Ding⸗ Termin. e MV„ 4 0 67 3550 8— ä ͤ—— C. Besond 5 Rechtsbestimmungen, welche blos das bestimmte Gut angehen: von Gesinde. Hauptartikel 0 eld. atural. 5 75 7 5 8 75 1) in 5 e der Erziehung und Get ewinnung 2) in H 6„Noe JFJjVFVVTVVVFVVEUTCTETTCVC Natur a) der Pflanzen b) der Thiere ain Hinscht der Veräuß e i des Essens des Trinkens f 1 22 5. 5 0* a) der P fle anzen 7 60 der N Thiere N 95 2 9 5. 3 2 5 2 8 „ 1 8 3 C. In Rücksicht des Tagelöhner Lohns und ihrer Arbeiten.* i 8 5 30 ee e Grundstücke des Guts:) verschiede ene Arten von b) Arten ihrer Arbeiten. c) zu liefernde Quantitäten 4) Lohn dafür. e) Zahl der Arbeits; a) Arten derselbe f ö 0950 F355 1 9 9 2 55 0 1 en b) Namen 000 Flachen J 7 nhalt:* d Tagelöhnern. f— derselben. Geld. Natural. stunden U Ruthen. 0 f 3 0 15„ 2 5 8 1 301 herrschenden Preise für die landwirthschaftlichen Gewerbsgeräthschaften, das Gesindelohn, Ein— schränkungen in dem Gebrauch des Gesindes, all— gemeinere Landessitten seiner Beköstigung, das Tagelöhnerlohn, sowohl bey ordinären als extraor— dinären und bey Verdungarbeiten, ferner sind in Hinsicht des Gesindes und der Tagelöhner die her— gebrachten Maße von Arbeiten zu bemerken, und die Zeiten ihres Zu- und Abtritts vom Tagewerk. Die Kenntniß solcher Gewohnheiten wird theils durch örtliche Erkundigungen, theils aus vorhan— denen Dienst- und Gesindeordnungen erlangt, welche entweder gedruckt oder geschrieben sind, und sich im ersten Fall gewöhnlich auf eine ganze Ge— gend, im letztern Fall aber meist nur auf das be— stimmte Gut beziehen, bey welchem sie vorkommen. . Von der Beschreibung oder schriftlichen Darstellung der statistischen Verfassung eines Landguts. Da der Rücksichten so mannichfaltige sind, welche der Landwirth bey den Untersuchungen und für die vollständige Kenntniß der geographischen, politischen, cameralischen, mercantilischen und öko— nomischen Lage seines Guts zu nehmen hat, und da also auch die gesammelten Nachrichten oder gefun- denen Resultate so zahlreich sind, so ist eine schrift— liche Darstellung derselben, oder eine Gutsbeschrei— bung in Hinsicht seiner statistischen Verfassung sehr 302 zu empfehlen. Sie dient dem Landwirth als Ge— hülfe seines Gedächtnisses und zur leichtern und schnellern Uebersicht des Nebeneinandervorkommens jener vielfachen Verhältnisse. Ordnung und Gründ— lichkeit, welche bey ihrer r Abfassung beobachtet sind, bestimmen auch 1 5 diese schriftliche Ausarbei itung ö den Grad ihres Rüszens. Es würde aber eine un. N angenehme Wiederholung abgeben, wenn hier die verschiedenen Momente, worauf es bey ihrer Ausfertigung ankommt, nochmals aufgeführt würden, da das allgemeinere von ihnen schon in andern Ss. angegeben ist. Es ist daher in gegen— 8 79 überstehender Tabel e, Tab. VI., nur ein tabellari— scher Entwurf einer solchen Gutsbeschreibung vor⸗ gelegt, durch welchen sich mancher Landwirth bey seinen Untersuchungen leiten, und nach dessen An— ordnung er die Gutsbeschreibung seines in Besitz habenden Laudguts aufnehmen lassen kann. Man— che Gegenstände sind absichtlich übergangen, es kann ihnen aber da, wo sie sich bey einem Gut fin⸗ den, leicht ihre Stelle unter den allgemeinen Ru— briken bestimmt werden. Vorzüglich nüzlich kann diese Tabelle auch dem Käufer eines Guts seyn, weil er in ihr einen großen Theil der Rüͤcksichten zu— sammengeste lit findet, welche er bey seinem Kauf— anschlag über ein bestimmtes Gut zu nehmen, und nach deren Gegenständen er sich zu erkundigen hat; sie macht mit den Vermessungs- und Schätzungs⸗ registern die Hauptgrundlage d der erstern aus. ge Nova aul dekborko mp n 1 Faber eine 1 her d hte 5 7 ö ed beh. iht 1 zutgofh 1 au Jef Nahe daher in gegtk Landwirth h zanewulh! nach dessen un 5 53 nod 11* 1 eines I D range deegangen/ Anon Gut 10 emem Cute s nenen eme 1 177 Hen c I ich nützlich kat 18 Guts ses, Rucksichten;⸗ nehmen, un kundigen ha nd Schätunge Z.weyter Abschnitt. Be n u en e n e e hee — 2 ä——— 8 5 2. 8 2— 9———— 8 a ———— 8. i f ————— 2 8— 5 5 5 2———. 8 a 5— l d „ ü 3 2— 8 5— Sete Kapitel. Allgemeine Grundsäßz e der Benutzung. Ansicht des vorliegenden Abschnitts. D er vorige Abschnitt stellte den Inbegriff derjeni— gen Geschäftsregeln und Unternehmungen dar, durch welche sich der Landwirth des vollständigen Materials für sein Wirken und Weben nach der ganz individuellen Natur und Beschaffenheit seines Landguts zu bemächtigen hat. Es sind die Re— 1 jener Geschäfte die Factoren, aus welchen r das 5 5 Product seines Gewerbes 117 reine le die einz 1 5 Lehren jenes Abschnitts zielen dahin wie er jene Factoren aufs genaueste und sorg tigste bestimmen und ausmitteln könne und müͤsse. Es liegt daher nun die Entwicklung und Darstellung 1 — — 880 — — U jachhaltigen Ertrag ziehen muß derjenigen Regeln und Grundsätze vor, wie der Landwirth jene Factoren zur 1 des höch⸗ sten Products aus ih nen zu verwenden hat, oder 7 7 97 7 as dasselbe ist: die? Darstellung der Grundsatze des 1 7 2 Alan 5 8 7 E 8 71 Caleuls, durch welchen der dandwirth zu dem ihm — 1 1 97 1 10 81 N 20 1452 aufgegebenen Produet gelangen muß; und dies ist 4* 7— Ni, ale pos 410 ria 5 i 12228 der Inhalt des hier vorliegenden Abschnitts. In 2 2 7 + 1 1. N d o/ 1 dief sem werden alfo die ru nd sät tze und Regeln ab- geleitet und entwickelt, in deren Befolgung alle An⸗ stalten und Unternehmungen des Landwirths, welche die eigentliche Realisirung seiner Gewerbsaufgabe betreffen, diejenige Bestimmung erhalten, daß sie ihn zuverlässig zur Hervorbringung des gesuchten Products führen. Da aber die Landgüter sowohl in ihrem in— nern Gehalt, als auch in ihren äußern Verhältnissen oder in dem Quantum und Grad der einzelnen land— wirthschaftlichen Gewerbsfaetoren so unendlich ver— schieden sind: so versteht sich von selbst, daß die fol⸗ genden Grundsätze und Regeln nur auf Hauptrück— sichten und auf die am allgemeinsten vorkommenden Verhältnisse gerichtet seyn können, und da 5 sie, ob sie gleich durchaus allgemeingültig sind, doch in ihrer 17 wirklichen Anwendung auf ein individ nelles Gut mancherley Modificationen und nähere Bestim⸗ mungene eee welche jederzeit de er gefunden Beurtheilungskraft des einzelnen Gutsbesitzers über— lassen en 0 nur in speciellen Abhandlungen lbetd soch! schlh Prog fe Ju Wan Jer fictolt f s ge. * bor, 11 bes 4 7 U 190 91 314 bel 0 NN. 0 e el 40 * 0. 0 31 * 11 1 Aue! 1a 2 0 9, ieh 307 über die Bewirthschaftung einzelner bestimmter Gü⸗ ter dargestellt werden benen, Eben so wenig— wie schon der Begriff dieser Wissenschaft voraussetzt— durfen hier Grundfa ätze und Regeln über das Säen, Pflanzen und Erndten, über die Wahl bestimmter Gewächse für den ihnen angemessensten Boden, noch weniger Bestimmungen über die zweckmäßigsten Gewächse zur Fütterung der Thiere nach den ver— rden? 1 001 schiedenen Arten derselben u. s. w. erwarteten alles dieses hat mit 1 andern die niedere Land— wirthschaftswissenschaft zu lehren, die diesem Werk schlechthin vorau ge auf welche in allen Be— stimmungen, welche die Art und das Quantum der Productionsmittel für ein bestimmtes Product an— geben sollen, verwiesen wird. Hier ist blos von denen das Pflanzen und Erndten überhaupt bedingenden Anstalten, vom Verhältniß der Produe— te zu dem durch sie erzielten höchsten Geldertrag, und vom Verhältniß der 8 sie nöthigen Productions— factoren unter einander, gleichfalls in Hinsicht auf den höchsten Geld die Rede. Was das wisfenschaftliche Verfahren in Aufsus chun 1g d der in Frage stehenden Grundsätze und Regeln 0 so muß diese nach dem in der Einleitung ge— 1 0 2 iff einer Wissensch 0 ft„durch Ablei⸗ höchsten Begriffen geschehen, deren praktischen Wissenschaft selbst zur 6 Es müssen diese Begriffe genau lt, und aus ihrem Inhalt die Grundsätze und 13 1 2 — — . 1 S —* Nr r 2 — 8 ——14—r.!ññ . A 308 Regeln dedueirt werden, durch deren Anwendung das in diesem Begriff aufgegebene Produet in der Sinnenwelt wirklich zu Stande gebracht werden kann; aus der Natur des Objects der praktischen Wissen— schaft folgen dann die nähern Bestimmungen für je— ne allgemeinen Grundsätze und Regeln, in Hinsicht auf die Behandlung eines jeden individuellen Ob— jects. Hier kommt es nun darauf an: wie ein Landgut durch Erziehung und Gewinnung zweck— mäßiger Naturproducte zur Erzielung des höchsten rei— nen nachhaltigen Gelderwerbes zu verwenden ist; oder wie es hiezu am besten benutzt werden soll. Be— nutzen aber heißt eine Sache zum Mittel ihres Zwecks machen, und der Charakter, den eine Sache annehmen muß, um Mittel eines Zwecks zu wer— den, besteht darin, daß sie zum Grund des Da— seyns desjenigen Produets gemacht werde, in wel— chem der vorgesetzte Zweckbegriff realisirt ist; die— ses setzt aber schlechthin den vollständigen Begriff des Products voraus, weil jeder Grund einer an— dern Sache oder eines Products und alles, was in demselben vorkömmt, schlechthin nur durch seinen Be— griff bestimmt ist, und insofern eine Sache zum Grund eines Produets gemacht werden soll, auch nur nach seinem Begriff dazu zu bestimmen ist. Es ist also vor allem der Begriff des höchsten reinen nachhaltigen Gelderwerbes zu entwickeln, und dann aus ihm die allgemeinen Bedingungen und Bestim— mungsgründe seiner Realisirung abzuleiten. fit dle! fc 9 185 Huf sosentg 00 0 fun Produ ser fh 0 Hege e pesdin fn 1 das Ce Can de bosch. O kr duct se schch s nus dez Nn funde lochen Heu fc, ght lt hure! b ahnt 1 dig nn ih, eren Apes e Product iy acht werden hy aktischen Vi mmungen flu cu, in Gi dioiduellen auf an; wie h winnung zyt des höchsten verwenden! erden soll.! n Mittel ih den eine St Zwecks zut⸗ Grund des. werde, in alisirt i;; U. andigen Bez Grund einet l * U d all es, was 60 100 seinen d ine Sache h. aden 19 b. men i eh und Besil leiten. 309 §. 158. Begriff des höchsten reinen nachhaltigen Gelderwerbs. Der Gelderwerb überhaupt besteht in der Er— haltung einer bestimmten Summe Geldes als Preis für eine gelieferte Waare oder ein producirtes Pro— — duet. Ihre Quantität hängt von dem Bedürfniß 2 hang des Käufers für das Product, verglichen mit dem momentanen eminenten Werth seines Geldes ab. Soll nun jener Preis überhaupt die Production des Products möglich ö fer wenigstens den e an Raum, Zeit und Kräften ersetzen, welche er in d wenden muß, und welche sich in den Arbeitslohn, in das Capital der Produetionsmit 1 und in das Capital des Materials, woraus er produeirt, auf— lösen. Ohne den Ersatz dieser C 1 ien kann die Production nicht t wieder vornehmen, weil sie schlechthin durch ihren Aufwand bedingt ist. Es müssen daher in dem Presse jeder Waare, oder jedes Products, wenigstens die genannten dre Be⸗ standtheile bezahlt werden, wenn seine Production noch ferner statt finden soll. Allein so lange er bloßes Aequivalent, bloßer Ersatz des eigenen Aufwandes ist, giebt er dem Producenten blos das wieder, was er vor der Production schon hatte, er ist keine Quel— le eines neuen Gelderwerbs, was er doch'nothwen— dig seyn muß, wenn die Produetion ein e seyn soll, dessen Aufgabe eben ist: Vermehrung des machen, so muß er dem Verkäu⸗ — ie Production per— —ů— —— . 0 3to absoluten Vermögens oder Gewinnung einer grös— sern Geldsumme, als man vorher schon hatte. Soll also der gelöste Preis aus dem producirten Pro— duct diesen Zweck etreichen l lassen, und seine Produe— tion ein Gewerbe begründen, so muß in ihm außer jenen drey Bestandtheilen noch ein vierter enthal⸗ ken seyn, welcher nicht mehr zum bloßen Er— satz des Aufwandes für das 1 dient, sondern der dem Producenten als reiner Gewinn, als erworb— nes neues absolutes Vermögen übrig bleibt; und dieser vierte Bestandtheil ist daher nichts anders, als der Zins für das Capital des Arbeitslohns, das Capital der Produetionsmittel, welche in Hand— werkszeug, Geräthschaften, Arbeitsgebäuden u. f. bestehen, und für das Capital des Materials, aus welchem produeirt wird, deren 8 für die Production e bedingt ist. e Größe dieses vierten Bestandtheils in jedem 99 e ist glei ch⸗ falls. nt; nehmlich die Summe Geldes, wel⸗ che ihn, nach Abzug des Ersatzes jener Capitalien, darstellt, muß dem gewöhnlichen Zins entsprechen, welcher aus jedem einzelnen di ieser drey Produetions— capitalien nach ihrer bestimmten Größe erbalten werden könnte, wenn dieselben an ein anderes Ge— e gleichem Risleo ausgeliehen würden. Wür— ene übrigbleibende Geld fun mme 0 irgend eines eben nicht als Verzinsung hinreichen, so würde der 910 dueent sogleich diese Gewerbsart verlassen, 0 6 seine Capitallen in einem andern Gewerbe un— br Mh chen wf Diese 9 fe d 0 Le ce ton „ en e Oese fuß auch er N 0 05 ins lin len ur ie 00 denz d kewach, l Nomathta le Genthch lehnt c ß an . ce erh e: mung einer gl chon Hatte G produsitten J ind seine und fuß in ihm auß zum gigs, 0 Wan bicßen U 1 d. U sonden em sole n he 140 1 Abkig ble i e + Hie chts 8 ande 0 dogs M des Mat Ebel Ii f Nis 6 1 Gic * 5 Nu. 17 51514 Tele in ge odo 60 e Celdes, u. * „ ant er epa F on sproche eme * a Neige Producte 1 1 190 rn e khan 0 66 vnde 16 anbertè& 7565 eee Mi Abel, „ irgand ein irgend eins 0 9 „ so wü gart verlassch Gewerbe ll „ 8* 4(Jos 8* . — 311 ter zu bringen suchen, in welchem er den gewöhnli— chen vollständigen Zins für diesolben erhalten könnte. Preise eines Products 7 5 Bestandtheile im! sind also schleck sehin n ach wenn dasselbe die Quel— ines 608 1 le eines ad luten V 2 i ens 1 und 5 Pen i E kion desselbet 8 5596001 en Gewel W 105 117 gend ASoryp Gewerbe Hon dem en nur in i eineme en Gewerbe von dem⸗ 15„ S„gyn Mis bri 1 102 5 Oder einem Nn ch großern dei(0 ringen Wür⸗ A. 144 4 8 8. I c KK 5 Age Mc. 510 den; und nachhaltig wird dieser höchste rein 7.„. 5 8 Want For Myg pd teenft nr 8 1 wenn sich der Producent für jedes „ e n o Gewerbjahr die Möglichkeit sichert, die 5 duction aufs chen Preis sein 0 alten zu können 9 7 5 1701 5 1** Wegen 580 510 Ueber die Bedingungen und Bestimmungsgründe seiner. ö 5 f F emo Die allgemeinste Bedingung des Gelderwerbs überhaupt ist also: daß der Produeent überall nur solche Producte producire, welche ne das Be⸗ dürfniß anderer für sie Käufer für sich haben. Diese Producte aber sollen einen bestimm en 1. reis haben, e venn sie die Quelle des höchsten nachhaltigen rei⸗ 4 0 1 N 0 5 1 1 N 0 0 1 1 . N U C f „ 4. 17 0 5 110 14 . 1 J 0 1 N 1779 15 1 1 144 43 1 0 0 43 1 U 10 1 Fa Nin 10 11040 1601 N 1015 1 i 11 N 14 6 ö 10 1 1 1 114 N ö 9 1 10 I ————ĩ 3*² nen Ertrags oder Gelderwerbs abgeben können. Es fragt sich daher: wodurch und durch wen wird dieser Preis bestimmt? Unbezweifelt kann diese Be— stimmung nicht vom Käufer allein geschehen; denn sonst würde der Verkäufer ganz von diesem abhängen, es wäre in der Gewerbssphäre des Produeenten durchaus kein Bestimmungsgrund seines Wirkens enthalten, und damit hörte dieses auf, eines zuver⸗ lässigen Erfolgs gewiß zu seyn, es konnte g gar nicht als Gewerbe statt finden. Es muß also nothwen— dig die Quantität dieses Preises durch den Produ— centen selbst mit bestimmt werden. Nun ist bekannt, daß die Quantität oder Größe des Preises aus dem Verhältnisse der zu Markt gebrachten Quantität von Producten zum Bedürfniß dee sich daselbst mitwerbenden Käufer hervorgehe, und daß die— selbe desto größer wird, je weniger diese Quantität das Bedürfniß befriedigt, desto kleiner, je naher sie demselben kommt und je mehr sie es übertrifft. Das 1 höchsten Preise der Producte läge also leicht in den Händen des Producenten; er durfte nur eine solche Quantität von Producten zu Markt liefern, die in demjenigen Verhältnisse zum Bedürf— niß der Käufer stände, daß sie gezwungen wären, diejenige Geldsumme dafür zu bezahlen, in welcher die nöthigen vier Bestandtheile, als der Ersatz für seinen Aufwand und der Zins für denselben enthal— ten waren, den letztern oder vierten Bestandtheil ließ er so hoch steigen, als es das Bedürfniß des Käu— — setz it und in machts und fee det Jul 10 elle und den sicht af. Aa d tisst, f mung sic t dt tünten ne ducke gu ima seb nicht Preis de eilen Quante dg gange n, b di 5 die G Gier 1 fing abgeben kon d durch wen 1 kann dee geschehen; z diesem abhäng eee des Producem sages Virkeg auf, eines zu könnte gur ii Falso noh, irch den Pri Nun ist bekam reises aus de ton Quant en Trug ee sich dasch und daß! se Quantit ner, se nahe:! berttift. De 7 18 180 Ydüͤcte lage 0 en; er dil cken zu Mai un Bd il. en wall, „in well der Ersaßz fl gelben eth standthel 0 kfniß des Kale * 313 fers für das Product nur irgend möglich machte; und in Hinsicht seiner Production selbst hätte er nichts zu thun, als daß er jedem einzelnen Capital und jedem einzelnen Theil desselben in der Wirkung des Productionsmittels oder des Objects, worauf er es verwendet hat, den höchstmöglichen Effeet zur Hervorbringung der mit ihnen intendirten Pro— ducte gäbe, das heißt kurz, daß er das zweckmäßigste Material, die zweckmäßigsten Verarbeitungsmittel und den zweck aßigsten Gebrauch der letztern in Hin⸗ sicht auf die Production aus jenem zu erhalten suchte. Allein was den ersten Theil dieser Bedingung be— trifft, so ist der einzelne Producent in ihrer Bestim- mung nicht völlig von sich abhängig. Er hat eine mehr oder weniger große Zahl mitwerbender Produ— centen neben sich, die mit ihm zugleich ihre Pro— ducte zu Markte bringen, und ihm also die Be— stimmung ihrer Quantitat zum Bedürfniß der Käu— fer nicht frey überlassen. Es wird also auch der Preis derselben nicht mehr durch die Quantität des einzelnen, sondern nur durch das Verhältniß der Quantitat von Producten aller Producenten oder des ganzen Gewerbstandes zum Marktbedürfniß be— stimmt. Dadurch verliert jeder einzelne den An— theil, den er an der unmittelbaren Selbstbestimmung dieses Preises hatte, und damit zugleich wieder die Hauptbedingung seines sichern höchstmöglichen Gelderwerbes. Diesen kann er nur durch einen be— stimmten Preis seiner Producte erlangen, und kann —— 314 n* 5 er diesen nicht selbst bestimmen, so hat seine Pro⸗ duction keinen Grund, und es widerspricht wenig— stens von dieser Seite das Unvermögen des einzel— nen Gewerbsmanns der Erfüllung der in seiner Ge— werbsaufgabe an ihn ergangenen Forderung. Um diesen Widerspruch zu heben, muß sich ein Vermitteln— des finden lassen, durch welches jeder Producent wieder mittelbar an der Selbstbestin t des Prei⸗ ses Theil nimmt, und welches zugleich eine Quelle von Bestimmungsgründen für den Aufwand der Capitalien in sein G ewerbe für ihn abgiebt. Denn der zweyte Theil der vorhin angegebenen Bedin— gung des höchstmöglichen reinen Gelderwerbes, wel— cher in der Wahl der zweckmäßigsten Productions- mittel bestehen soll, so daß die in dieselben verwen— deten Capitalien den höchsten möglichen Effect b Hervorbringung der Producte haben müssen, ist z Erfüllung jener Bedingung lange nicht ichen 3 er betrifft blos die Bestimmung des Materials der Production, und der Aufwand für da isselbe hat keine Grenzen als im Product selbst. Dieses aber ist nicht die Quelle des Gelderwerbs, sondern nur das Mittel, aus jener zu sch öpfen, welche nur im be— stimm ken Preise der Producte besteht, der aus ih⸗ nen gelöst wird. Es kann daher auch jener Auf⸗ wand kein schlechthin nothwendiger, kein absoluter durch sich selbst seyn, sondern er muß seine Be— stinmung durch etwas anderes erhalten, und zwar 1 durch das, wozu er Mittel seyn soll, das heißt, der ane daa. gänge lichte, gan de ck M 700. 0 0 tl 100 11 5 ihnen etz dücken fa dutton zu den echt Cupfalen möglche, Jus, wil Andern lala in Dadurch diess V zuglich; imm 10 Dan a. darbudeß, ben vetwwe en Effect; üs 9 Mmulsseh, 11 t hinreichen 1 rials de f 0 bat fe Jeses aber if dern Kilt dal e Hur im be⸗ 8 g 16 der aus il 0 ener Au. „un Ahle feit absolutt e 6 sellle be „und zwa a6 6 eiß ic haßt, dn 313 einzelne Producent muß sich in seinem Aufwand der drey Capitalien nach dem herrschenden markt— gängigen Preise der durch sie erzielten Producte richten, und den erstern ein solches Verhältniß ge— gen diesen geben, daß in ihm der größtmögliche vierte Bestandtheil als Zins für sie übrig bleibt. Da nun aber der Aufwand jener Capitalien in die sämmtlichen Productionsmittel zunächst durch die Natur des Products bestimmt ist, welches er mit ihnen erzielt: so hat er unter allen möglichen Pro— ducten seines Gewerbes diejenigen zu seiner Pro⸗ duction zu wählen, deren en Preis ihm den höchstmöglichen Zins seiner dafür verwendeten Capitalien einbringt; und dieser Zins ist der höchst— mögliche, wenn er so hoch oder höher i als der Zins, welcher für dasselbe Capital in irgendeinem andern Gewerbe bezahlt wirds das mit den Capi⸗ talien in jenem Gew 0 2 1 0 Dadurch aber 6 111 ann 25 rbe in gleichem Risico steht. 4 786 8 25 1 5 1 7 dieses Verhältniß Rücksicht nehmen muß, hat er 4 5 f e 18 ügleich wieder mittelbar einen Antheil an der Be⸗ 9 a stimmung des Preises der Producte an sich gezogen. 1 1 5 FMG ant„ 5 Denn er wird nun d kein Capital in sein Gewerbe ie ar ie in den h verwenden, f das er nicht in dem Preise des damit 3 2* 1 822 10 5„el, Kren 8 Cl zielten J Products das gewöhnliche böchsmögliche 2 1 9 1 1807„ 2 11 Zinsquantum voraussieht. Da nun aber von der Verwendung der Capitalien die Quantitat der ttel, von der Quantität dieser 95 e Markt kommende der zu Wiiert ommenden 316 Producte abhängt, und da jene Einschränkung del d des Capitalaufwandes durch den marktgängigen Vahält Preis der Producte bestimmt wird, welcher aus bail dem Verhältnisse der Quantität der Produete zum duck fn Marktbedürfniß hervorgeht: so wird durch jene muß fi Rücksicht von jedem einzelnen dieser marktgängige fir de he Preis so zu erhalten gesucht, daß er nicht niedri— Cl ger werden kann. Jeder Producent, der diese Rück— tut sicht vernachlässigt, und den Markt mit Producten Tm überführt, wodurch er den Preis derselben vermin— lch zu dert, bestimmt alle übrigen, die Capitalien, welche ur aus sich in diesem Preise nicht mehr verzinsen, aus dem dene Gewerbe zurück zu ziehen; damit aber vermindern Rag st sich die Productionsmittel und mit ihnen die Quan- Hie u tität der Producte so weit, bis ihr Verhältniß zum Gul Marktbedürfniß so groß ist, daß der bestimmte Preis Fiche; derselben jenen Capitalien wieder Zugang gewährt. daha Damit wären nun zwar die äußern Bedingungen gane und Bestimmungsgründe für die Möglichkeit des Jia höchsten reinen Gelderwerbs aufgezeigt, nehmlich: veiulgehl die Production solcher Producte, welche für die deaf verwendeten Capitalien den höchstmöglichen Zins hint bringen, den dieselben Capitalien in irgend einem mat andern Gewerbe von gleichem Risico bringen diz 0 würden; allein mit diesen läßt sich durchaus noch u keine Wissenschaft aufstellen. Es müssen auch die 1 1 innern Bedingungen und Bestimmungsgründe für th eu die zweckmäßige Verwendung der verschiedenen Ca— 5 0 pitalien in Hinsicht der Producte nachgewiesen wer— g e Einschränk. marktgäcg d, pescher a 0 NU t Product fun ud dutch fin 1 narktgängg Hr er ncht niedr⸗ F, Dor Fig Ws / der diese Al 1 11 N. hit Producte selben verm. alien, wit in, aus di her verminde nen die Qua ber gäben n 1 bestimmte Pr ugang gewähk 1 Bedingung Möglichket f igt, nehme welche für d nägichen Jie irgend eine Vito bring durchaus noh nssen auch de asgründe ft schiedenen E. gewiesen wis 317 den. Denn jene Capitalien müssen ein bestimmtes Verhältniß unter sich haben, es muß ein Grund— verhältniß von einem derselben zum Preise der Pro— ducte statt finden, und in diesem Grundverhältniß muß für den Producenten der Bestimmungsgrund für die verhältnißmäßige Größe der andern beyden Capitalien zu jenem Grundcapital liegen. Denn es ist unbezweifelt, daß dadurch allein jedem einzelnen Capital der im Preise der Producte eigenthüm— lich zukommende Zins bestimmt werden kann; und nur aus der Natur jenes Grundverhältnisses in je— dem einzelnen Gewerbe lassen sich die Principien und Regeln für die Realisirung seiner Aufgabe ableiten. Hier kann es die Absicht nicht seyn, das bestimmte Grundverhältniß für die verschiedenen Gewerbe auf— zusuchen; aber wir müssen seinen allgemeinen Cha— rakter angeben, um uns die Untersuchung desjeni— gen zu erleichtern, was das allgemeinste Leitungs— princip für das landwirthschaftliche Gewerbe ist, und welches uns für die Aufstellung seiner Gewerbswissen— schaft schlechthin bekannt seyn muß. Da nun der bestimmte Preis der Producte die Quelle des Geld— erwerbs ist, dieser aber aus dem quantitativen Ver— hältniß der Producte zum Bedürfniß der Käufer hervorgeht, so ergiebt sich von selbst, daß der Pro— ducent jederzeit auf dasjenige Produetionsmittel sein vorzüglichstes Augenmerk richten muß, dessen Effect in Hinsicht auf das Productionsquantum im größten umgekehrten Verhältnisse zu seinem Ca⸗ 4 5 318 pitalwerth steht; denn offenbar wird dadurch der Zins des in diesem P roductionsmittel liegenden Ca— pitals det größtmögliche. Dieses Capital selbst aber * wäre das Grundcapital seines Gewerbes, nach def— sen Größe sich schlechthin alle übrigen richten müß— ten; weil es den größten Einfluß auf das Pro— ductionsquantu m, mit diesem auf den Preis der Producte hätte, und also die andern Capitalien ne— ben ihm, die in andern Productionsmitteln liegen, schlechthin zuerst von seiner Seite, oder aus der Ge— werbssphäre verdrängen müßte. Der allgemeine Charakter des Grundverhältnisses im Aufwand der Capitalien eines Gewerbes zum Preise seiner Pro— ducte bestände also in dem ersten Rang des jeni⸗ gen Capitals, dessen Object als 90 8 etions⸗ mittel in seinem 11 zum Productionsquantum das größte umgekehrte Verhältniß zum 6 gpital selost hat. Wir werden tiefer unten sehen, wie wich— tig uns diese Bestimmung ist. Jetzt, nachdem auch 1 die innere Bedingung 1 r den Aufwand der Capi⸗ talen und den Rang d 99 5 nachgewiesen ist, und wir uns also auch des innern Bestimmungs— grundes für die Realistrung des höchstmöglichen rei— nen Gelderwerbs verstchert haben, ist noch die Ent— wicklung derjenigen Bedingung übri ig, unter vel⸗ cher dieser höchste reine Ertrag oder Erwerb nach⸗ haltig seyn kann. Alle Produectton setzt voraus ein bestimmtes Quantum von Raum und Zeit, und ein besummtes Quantum und Art von Kräften in welchen besche den H ag, im M a If Fach duct 0 ek g 0 9 Tödück 10 außer fel gen lch eli 99 0 0 0 fal erg das 1 das eh fell UN 0 ö rea! 0 e 9 U f 0 0 319 vird e dad 11. 90 4 6 N b dchuch! welchen und durch welche sie geschieht Die letztern 0 0 a abt bestehen in den Arbeitern, welche die produeiren— al sabfech den Kräfte leiten, in den Maschinerien und Werk— herbes, nach d zeugen, weiche sie zu dieser Leitung gebrauchen, und 10 kichten mz im Material, woraus producirt wird. Soll also d des MW die M öh it der Produetion für die Zukunft und den Preis de mit ihr der nachhaltige Gelderwer b begründet seyn, N Cqpitallen i. so mi 5 der 5 in sich in de en, Stand seg en, ömitteln lege daß er für jedes kommende 2 bjahr in jeder u Zeit⸗ der aus der g moment, da ers nöthig hat, jene Nedhgengen Oer allgem. seiner Production zu erhalten weiß. Dies ist nur Auflpande auf zweyerley Art möglich: 1) entweder der Pro— sse feht l ducent ist im Stande, durch baares Geld, was Nang desieg er hiezu in Bereitschaft liegen hat, die sämmtlichen ne Productionsmittel in jedem Moment, da er sie braucht, flonsguartin außer seiner Gewerbssphäre um den wohlfeilsten W reruaeh * 0g 1 EAA on.* zum Cart Preis in kaufen; 2) oder er hat dazu ü 2 1 61K. 1* De 51 hen, wie wit enheit. Im 11 1 5 Fall e„ 51 101 nachdem alt zin darauf bedacht seyn, dieje— vand der i ismittel, die er nicht um 25 mög⸗ 1 dee oder überhaupt durch keine * 75 außen herein zu erhalten weiß, inner— MA 5 5 5 8 5 8 fachen n halb seiner Gewerbssphäre selbst mit dem möglichst de geringen Aufwand zu reproduciren, und also alles noch die eh a b das unternehmen, was zu ihrer Erhaltung und Un⸗ e terhaltung schlechthin nothwendig ist. Er hat also 7 10 5 a neben der Zweckmäßigkeit der Productionsmittel zur 1 0 0 Production nicht nur auf ihre größte Dauerhaftig⸗ R 111 keit 30 sehen, sondern auch alies das zu produciren, on Auge ben; . „ 320 wodurch er die Reproduction und den Unterhalt der abgängigen Productionsmittel auf die wohlfeilste Art innerhalb seiner Gewerbssphäre bewerkstelligen kann. Die wohlfeilste Art ist es aber nur dann, wenn er sie um keinen geringern Preis und nicht zu jeder Zeit, da er sie braucht, auswärts ankaufen kann; und das erstere findet wieder statt, wenn er mit den Capitalien, welche er für ihre Unterhaltung und Re— production verwendet, weder außerhalb seiner Ge— werbssphäre durch Anleihen in ein anderes Gewerbe, oder innerhalb jener durch Verwendung auf andere Produetionsmittel in dem Preise der mit diesen er— zielten Produete einen höhern Zins erhalten könnte, als im Preise der mit diesen Reproductionscapita— lien reproducirten Producttonsmittel. Da aber nicht nur der Gelderwerb überhaupt, sondern der höchstmögliche reine Gelderwerb nachhaltig gemacht werden soll, dieser aber durch diejenigen Producte be— dingt ist, welche dem Producenten den höchsten Zins für seine Productionscapitalien abwerfen, oder— was dasselbe ist— den für ihn höchsten Preis ha— ben, diese Produete aber wieder von dem Bedürf— nisse der Käufer abhängen, welches sich im Lauf der Zeit gar oft verändert: so muß er sich in Hinsicht des höchstmöglichen nachhaltigen Gelderwerbs über— haupt an die Production derjenigen Producte hal— ten, welche die daurendsten im höchsten Preise zu seyn scheinen, und auch diejenigen Anstalten und Einrichtungen, weiche den Unterhalt und die Re— bisti Pra dn ga en aufe due ben det sutzegang res gab Fender t Etsch des hahn cht n he te dis fee suglach ge mthalb! sines Ef faftsteg s feen Pet fr denn ak di gi sihez ua, fh 5 de f ff t fab age den Untthal! diewoblfalseh wafeligenkh r dann, pen id nicht zu kaufen kun, wenn er mit iy chaltung und erhalb sener anderes Gen, dung auf ant r mit diesen erhalten komt Oductionscapt ittel. Da e o, sondern! gap en höchsen 30 persen, odkk- schsten Preis on dem Bedlf ch in dufk ch in Hinsc 8 derwerb 05 lle U 1 prodack 0 hen Preise 0 en in U und die R 9 5 321 production der Productionsmittel betreffen, vor— züglich nach der Natur derjenigen von den letztern bestimmen, welche die Production der im höchsten Preis daurendsten Producte bedingen, und die er auf den Fall einer vorkommenden Veränderung des Kaufbedürfnisses auf die leichteste und wohlfeilste Art zu Productionsmitteln derjenigen Producte gebrau— chen oder umwandeln kann, welche nun nach der vorgegangenen Veränderung für ihn den höchsten Preis. oder den höchsten Zins der für sie ver⸗ wendeten Productionscapitalien abwerfen würden. Als unmittelbare Folgerung aus der vorstehenden Entwicklung der Bedingungen für die Realistrung des höchstmöglichen reinen nachhaltigen Gelderwerbs geht nun hervor, daß innerhalb der Gewerbssphä— re eines jeden Producenten alles Mittel und Zweck e seyn müsse: Mittel dadurch, daß alles, was innerhalb der Produet ionssphäre liegt, in Hinsicht seines Effeets zur sichersten, besten und vortheil haftesten Production derjenigen Produete wirkt, deren Preis den höchstmöglichen nachhaltigen Zins für die sämmtlichen Productionscapitalien einbringtz Zweck dadurch, daß jedes Productionsmittel selbst, wegen seines Geldertrags im Produet, was es pro— dueirt, schlechthin auch um sein selbst willen da ist, und den Aufwand der in ihm liegenden Capitalien sonst gar nicht in die Gewerbssphäre hineingezogen haben würde, und weil ein bedi ngendes Wechsel⸗ 4. . ͤ 0 0 ä——— FF.....——.———.——— 0 11 — 322 verhältniß unter den sämmtlichen Productionsmitteln in Hinsicht des Aufwandes der Capitalien für sie be steht. Da nun alles, was Zweck und Mittel für einander zugleich ist, sich wechselseitig bedingen muß, ein solches Verhältniß aller Theile aber innerhalb einer geschlossenen Sphäre ein Organisationssystem genannt wird: so muß jeder einzelne Producent da— hin streben, allen Theilen seiner Gewerbssphäre oder allen Productionsmitteln den Charakter ei— nes Organs zu geben, und in jener selbst den Be— griff einer Organisation vollständig zu realisiren. Eine Aufgabe, die er zwar nie erreichen kann, de— ren Auflöͤsung aber er sich ins Unendliche annähern muß. Was aber ein System bedingt, muß schlecht⸗ hin auch ein Grundprincip geben, von welchem alle Regeln seiner Realisirung ausgehen, und in welches si alle zurücklaufen, und ein solches Grundprineip far jedes Gewerbe kann seine Quelle in nichts ande— rem haben, als in dem Grundverhältnisse, welches zwischen einem seiner Factoren und dem Preise sei⸗ ner Producte statt findet, und welches also aus der Natur dieses Factors abzuleiten ist. Wäre die Realisirung jenes Systems nicht in endliche Wesen gelegt, so könnte es freylich kein solches Grundver⸗ hältniß geben, und das Grundprincip müßte aus dem Verhältnisse jedes Factors zu dem Preise seiner Producte abzuleiten seyn; aber endliche Wesen kön— nen nur bey einem bestimmten und bestünmenden Theil zugleich anfangen. cht de 0h f 110 ih meinsen gen gate hie dä Virch Joch fich lich chu kodu Hduetios it ital en sa s seh f i d Mittel hedingen mz e aber innerhalb dangtlonsshste de Producent 0 Geer becher 1 Chatakt fel r selbst den B 9 zu realisen schen kann, liche annähe t, muß schlech on welchem el und in welch 8 Gru indy princh sche 5 Wese 1 Grundot⸗ 56 5066 geo mußte a „ ghyeise seilt in Pleise fei 1 p.* sche Vesen kl d bestunmende 0 beste Ne 323 §. 160. Abgeleitete allgen neine Grundsa ze der Benutzung. Eh ich jenes Grundverhältniß im landwirth— schaftlichen Gewerbe selbst darstelle, und aus ihm die Grundprineipien der möglichen Hauptsysteme dieses Gewerbstandes ableite, halte ich es nicht für unzweckmäßig, diejenigen Grundsätze zusammen zu stellen, welche durch die e Entwickelung be⸗— gründet sind, und die jedem Wirth als die allge— meinsten Regeln aller seiner Gewerbunternehmun- gen gelten müssen. Sie gehören zwar eigentlich, so wie die vorigen Untersuchungen selbst, in die reine Wirthschaftslehre; da aber diese Wissenschaft bisher noch nicht bearbeitet ist, so kann ihnen hier viel— leicht ohne Tadel ein Platz gegönnt werden. 4) Grundsätze in Hinsicht der Producte: 1) Unter den verschiedenen Gewerbsprodueten, welche der Wirth zum Mittel des Gelderwerbs machen kann, ist denjenigen zur Production der Vorzug zu geben, welche den höchsten Preis für ihn haben. 2) Dieser höchste Preis unter mehrern Produe— ten steht in umgekehrtem Verhältniß zu ihrem Maß, Zahl und Gewicht, und zu dem in— nern Werth, welchen die Producte für den Pro⸗ 3 324 ducenten haben. Dieser innere Werth ist des Aequivalent seines Zeit-, Raum- und Kraft- aufwandes, und das Aequivalent des letztern ist wieder das Capital des Arbeitslohns, das Ca— pital der Productionsmittel und das Capital des Productionsmaterials. Daher folgt: 3) Unter Producten von gleichem Preise in Hin— sicht auf Maß, Zahl und Gewicht, hat dasjenige den Vorzug, welches den geringsten * 8 9 Aufwand an Zeit und Raum erfordert. 4) Unter Producten von gleichem Preise in Hin— sicht auf Maß, Zahl und 5 wicht, Zeit und en, hat e den Vorzug, wel— ches das geringste Capital für A beitslohn, für Production 10 5 und Productionsmaterial erfordert; jedes einzeln und al W zusam⸗ men genommen. ) Grundsätze in Hinsicht der Produetions- 1 im weitern Sinn: 5 5) Dasjenige Productionsmittel ist das vorzüg— lichste, dessen Effeet in Hinsicht auf das Pro— ductionsquantum im größten umgekehrten Ver— hältnisse mit seinem Capitalwerth steht. 6) Dieser Effect wird beurtheilt oder geschätzt 325 4 Nah nach Zeit und Raum, innerhalb welcher die Auch Kraft des Productionsmittels das größte alankdes legten Quantum von Existenz am Product her— dcohge, des. vorbringt. Daher: und das Ca iht sülgt 2) Dasjenige Produetionsmittel ist das zweck— mäßigste zur Production, welches beym gering— em Niese in H. sten Capitalwerth in Verhältniß zum Preise der d Gepicht, 9 Producte in der kürzesten Zeit und auf dem ts den geri kleinsten Raum das größte Quantun, von Pro- erfordelt. ducten hervorbringt.(Zu diesem Capital— werth gehört aber nicht blos der erste An— n Presse in kauf, 1 auch die Erhaltungs- und Un— Gewicht,; 5 terhaltungskosten während der Production. N en e 0 5 Wund 7 Ginge Woge 1 Arbeitslohn, C) Grundsätze in Hinsicht der Production kohematel selbst: „% Fron z Ale Eich zasch 9 8 g 8. e 7 7 8) Diejenige Production giebt den höchsten rei⸗ nen Ertrag, welche beym geringsten Aufwand an Raum und Zeit und beym geringsten Auf— * wand von Productionscapital für Arbeits- lohn, Productionsmittel und Productionsma— terial das größte Quantum der theuersten Pro— ducte hervorbringt. der Moduttos lehrten d.. i ̃ 4 g f 9) Diejenige Production giebt den höchsten rei— 110 sch nen Ertrag nachhaltig, in welcher si nd 10 sämmtlichen Productions mittel im weitern Sinn c oder Gesche N 1 bee 9 326 g J um den möglichst wolfeilen Preis reprodu— ciren lassen. P) Grundsätze in Hinsicht der Veräußerung und Verwerthung. 10) Die Selbstverwerthung der Produete ge— schieht am zweckmäßigsten, wenn in dem neu- den mittelst derselben verfertigten Product der Capitalwerth von jenen sich höher verzinst, als die Summe ihres marktgängigen Preises bis zur Zeit der vollendeten neuen Producti— on aus denselben. 11) Die Veräußerung geschieht am zweckmäßig— sten, wenn der Preis der Producte der wahr— scheinlich größte ist. 12) Sie geschieht am zweckmäßigsten, wenn das gelöste Geld für den Producenten den höchsten eminenten Werth hat. Dies ist der Fall: a) wenn durch die Wiederverwendung des— selben in sein Gewerbe die Interessen höher kommen, als sie von demselben Capital durch Erwartung des höchsten Preises ge— worden wären; b) wenn die Ausleihung des erhaltenen Ver— e machte Adlinte irthsch Me men fit in ahm e Lum den 0 Ag f d u Preis ren Preis date 81 Maus* der Vrräußen der radu der Producte 9 wenn in dem nn ertigten Pear sch höher vert gängigen Pu neuen Produ am zwecknäß odücte det we zigsten, wenn! nen den he ist der dal Getherdung de Mete hit eben Capt. en Presss! 90 krhalkenen d 327 kaufschillings als verzinsbares Capital wegen des momentanen hohen eminenten Werthes des Geldes höhere Zinsen bringt als nach einer spätern Veräußerung. Dies sind nach des Verfassers Ueberzeugung die allgemeinsten Leitungsprinecipien für jedes Ge— werbunternehmen. Ich gehe mun zur Darstellung und Untersuchung des bestimmenden Faetors im land— wirthschaftlichen Gewerbe, dessen Verhältniß zum Preise der landwirthschaftlichen Producte das no— men rationis für alle übrigen Factoren ist, und in welchem die Grundprincipien der landwirthschaft⸗ lichen Hauptgewerbsysteme liegen müssen. 5 Tr. Von dem Verhältniß des Clima's und Bodens eines Landguts zum Preise der darauf erzielten Producte, als dem Grundverhältniß im laudwirthschaftli— chen Gewerbe. Schon aus der Natur der Producte des land— wirthschaftlichen Gewerbes, daß sie organische Na— turproducte sind, geht hervor, daß der Grundfae— tor dieses Gewerbes weder die Arbeiter und das durch dieselben bestimmte Capital des Arbeitslohns, noch die Productionswerkzeuge und das durch dieselben bedingte Capital seyn können. Denn we— der diese noch jene stehen in einer unmittelbaren 328 Wechselwirkung mit den durch sie erzielten Pro— ducten. Jedes von diesen ist ein in seinem Be— griff bestimmtes Ganzes, das nicht theilweise zu— sammengesetzt wird, in das nicht unmittelbar ein— gewirkt werden kann, sondern das sich aus seinem bestimmten Keim durch Wechselwirkung mit einem Conflict anorgischer Naturstoffe und deren Kräfte, die durch seinen Begriff schlechthin bestimmt sind, entwickelt. Es bleibt uns also schon fürs erste nichts anders 1 8 was wir als Grundfactor des land— wirthschaftlichen Gewerbes annehmen könnten, als das. woraus es produeirt, nehmlich Boden eines jeden Landguts und die über 5 ben, während eines jeden Gewerbjahrs, flue— tuirende Luftschicht, welche wir das Clima nennen wollen. Aber wenn uns gleich damit das daß bekannt ist, so haben wir nun näher zu untersuchen, wie jene beyden zum Grundfactor werden können. Der Charakter, den ein solcher haben muß, ist uns be— kannt: es muß sein Effect zum Productions— quantum das größte umgekehrte Verhältniß zu seinem Capikalwerth in Beziehung auf den Preis der damit erzielten Produete haben. Nun wissen 8 0 vir, daß sowohl in dem Boden eines Landguts 7 als auch in der über demselben befindlichen Luft⸗ icht ein vollig genau bestimmtes Quantum und eine völlig genau bestimmte Art von Naturstoffen ind Naturkräften vorhanden sind, die als solche schlechthin auf die Production irgend einer bestimm⸗ ben egabiac in Hunt f bel bal tum don 0 uud km hh Aeg ah,! Ma kesehh dal dye un ein f g Nie g. fel gde, inc nh uduck ae lügtohuce 0 fm fen„iN ch eh 90 Hegthümnte: Mah e luft lag bai a h . 6 gui A N Ae se kruile ein in selnen 9 icht thelpese; unmittelbar 0 s scch aus sehn ckung mit enn und deren Ktäs, bin befiünt on süäts erse nich dfactor des li, nen konnten, irt, nehm und die i cwerbjahrs, f 18 Clima nent t das daß bela untersuchen, k. den konnen. muß, ist uns! m Prodi duckiche e Wetheltnß g auf den J en. Nun wist eines Endgüß benndlichen da b Quantum i 329 ten Art von Naturprodueten tendiren. In ihrer eigenthümlichen Qualität, in ihrer ganz 0 ten Quantität, und in ihrer völlig genau bestimn ten Wechselwirkung liegt der Grund zur Sue tehen ng irgend eines bestimmten Naturproduets. Nun ist die Aufgabe des Landwirths: Naturproducte zu produeiren; folglich hätte jeder in der bestimmten Natur seines Landguts und in der eigenthümlichen Tendenz derselben ein ganz unentgeltliches Quan— tum von Produetionskräften für seine Produetion, und damit wäre der erste Theil des Charakters der— selben als Grundfactors vorhanden.(Man wende mir nicht ein, daß die Kaufsumme des Grund und Bodens denselben nicht unentgeltlich mache; denn das Daseyn und die Größe dieser Kaufsumme i eben erst Folge jenes freywilligen Beytrags d Naturkräfte in demselben, wie wir tiefer unten he ren werden.) Allein die Aufgabe des Landwirths ist noch näher bestimmt: er soll nicht blos Natur⸗ producte überhaupt, sondern er soll organische Na— turproduete produciren. Jedes derselben aber setzt einen Keim, und zur Entwicklung und Vollendung desselben ein ganz bestimmtes Quantum und eine ganz bestimmte Art von Naturkräften in dem Bo⸗ den und der Luftschicht eines Landguts voraus, und nur in der bestimmten Wechselwirkung mit ihnen, kann seine Entwicklung vorgehen und die Vollen- dung des Products zu Stande kommen. Nun ist 905 aber das Quantum und die Art der Nacurkräfte in 5 S 0 O jedem Boden und Clima eines Landguts eine schlecht— hin bestimmte, folglich wird auch der freywillige Beytrag jener Naturkräfte in jedem Landgut schlecht— hin ein durch ihre Natur bestimmter; er ist größer, wenn das bestimmte Quantum und die bestimmte Art der für jenen Keim nöthigen Naturkräfte in demselben ursprünglich vorhanden sind, kleiner oder geringer, je mehr ihm von denselben in Hinsicht dessen abgeht. Es käme also nun auf die Unter— suchung der Entstehung seines Capitalwerths an; ist er durch sich selbst, und zwar eben durch seinen freywilligen, unentgeltlichen Beytrag zur Production des Landwirths auf irgend eine Art der Grund seines Capitalwerths und der Bestim— mungsgruud seiner Größe in Beziehung auf den Preis der durch ihn erzielten Producte, so ist un⸗ bezweifelt, daß er den vollständigen Charakter als Grundfactor hat, und wir erfahren ganz genau die Art und Weise, wie er ihn erhält. Die Möglich— keit einer folchen Selbstbegründung zu erblicken, kann nach der bereits bekannten Natur des land— wirthschaftlichen Bodens eines Landguts keine Schwierigkeit haben. Denn wenn die in ihm vor⸗ handenen Naturstoffe und Kräfte irgend einen frey— willigen Beytrag zu seinen Productionen leisten, oder gar selbst bestimmte Arten organischer Gewäch— se über seine Oberflache hervortreiben, so erfüllen sie von selbst diejenige Bestimmung, die ihnen der Wirth geben soll, und schaffen ihm entweder ohne tb n Wb Aang che tech 46 Js ft Bd, duch gt Gun ar 9 0 1 85 1 fen! „ 5 fe 0 gf n lie, g dien laspad; Jing ahne Jus pi, d e d an 0 0 ur dn in 151 1 8 ft U fu fan! sguts esche ich der steshh u andgulsshlt ler; er it graz und die bestiny n Mtukräste ud, keiner al selben in Hinsch um auf die Unt zapitalwerths a var chen du U Beykrag ö itgend eine! d der Beste ziehung auf! dutte, so 5 1 n Chat kalte n ganz genau! Die Mogle ng zu erblic⸗ Natur des lab Aandg 1118 fai die in ihm dat gend einen fin ductionen leste ber Gewiß ö 0 erfülle die ihnen d 1 8 odor. entweder öl 331 allen Aufwand, oder doch bey einem wegen ihrer Mitwirkung weit geringern Aufwand eine Quan— tität Produete, die ihm ein Mittel des 5 werbs seyn können, und deren Preis nach Abz des Ersatzes für das Capital der Erndt ung l 55 Veräußerungsmittel, oder auch des Capital je nen naturlichen Productionskräften noch hinz igcsel 55 ten künstlichen Productionsmittel einen lebers chuß als Zins für den Capitalwerth des Grund 925 Bodens, oder eigentlicher der Produetionskräfte desselben geben kann. Allein worin liegt der Grund der Wirklichkeit dieser Selbstbegründung? — In einem der vorhergehenden§§. hat sich ge— zeigt, daß der Grund zur Verwendung eines Ca— pitals in ein Gewerbe, und folglich auch der Grund seiner wirklichen Existenz in demselben kein anderer seyn könne, als der, daß der Preis des durch sei— nen Aufwand erzielten Produets ihm einen solchen Zins abwürfe, welchen dieses Capital nur in ir— gend einem andern Gewerbe von gleichem Risico auch erhalten könnte; daß dieser Zins aber auch nur dann im Preise statt finden könne, wenn der nothwendige Ersatz für das bereits vorher auf— gewendete Capital abgezogen worden, und dann noch ein Ueberschuß übrig bliebe. Soll also der Capitalwerth des Bodens nach dem oben angege— benen Verhältnisse seiner Mitwirkung Mur Produe⸗ tion nicht nur möglich seyn, sondern wirklich statt finden, so kann der Grund dieser Wirklichkeit kein 7 el 332 anderer seyn, als daß in dem erlösten Gelde für die producirten Produete nach Abzug des Ersatzes für die zugesetzten künstlichen Productions- und Veräußerungsmittel noch etwas übrig bliebe, wel— ches schlechthin für nichts anders 1 r, als für ei⸗ nen Zins des Capitalwerths des Bodens angese⸗ hen werden könnte, weil der Erfatz und Zins für die wirklich aufgewendeten Capitalien bereits abge— zogen, und also jeder gerne sich dazu verstehen würde, jenen gebliebenen Ueberschuß mit einer Kauf— 2 summe des bloßen Grund und Bodens einzulösen, die 15 Größe jenes Ueberschusses als Zinsquantum für dasselbe entspräche. Hier hat sich also gezeigt, daß 90 Boden eines Landguts zwar der materielle Grund der Möglichkeit seines Capitalwerths sey, daß aber die Wirklichkeit desselben von einem be— sttiinmten Preis der Producte abhange, der nach Abzug des Ersatzes eines wirklich verwendeten baa⸗ ren Capitals noch einen Ueberschi. zu e eines wirklichen Capitalwerths des Bodens in sich enthalte. Welches sind nun aber die möglichen Quellen eines solchen Ueberschusses? Von diesen sind zunächst nur zwey bekannt: 1) der Absatz der Producte müßte in so großer Quantitat geschehen können, daß sie auch bey einem noch so geringen Preise dennoch einen Geldertrag geben, welcher nach Abzug des Ersatzes für das zugesetzte Produections⸗, Erndtungs- und Veräußerungs-Capital noch den geforderten Ueberschuß enthielte; oder 2) der Preis de Malt auch bey ch path fl s de 0 4 fit 10 Nahe f d N tach an gut and xu delt koa, and duch ah prhhang⸗ ih de ur Bua ud fach sad in fam d er ach dt Paadlck f f Hunnen U 55 1 fat, g alen nig, d erlösen gehe; Abzug des Gg, Produ 4 Productions. 1 8 N N 0 o Oodens 0 1 und J 10 alien 1 allen bekelts abe ch Fan dn 00 Dazu derfehn, ih mit einer dun dong 0 0õů— Obens Ell I er Aue Zinsquaqsh N 7 6 1 a Wie N slch also Hege „ N 50 Rar; 160 bar Oer Hun 1 0 F. Wieasmorehe apitalwerths e tunduß 2 Won dies n d. 0 dr Abet d an fit 90 scheh 0 hoch so getinge geh, welchet naa 0 500 noch dil der Put 333 der Product jete muß so hoch seyn, daß durch diesen auch bey einer abgesetzten geringern Quantität den⸗ noch jener 8 zu Stande käme. Allein was die erste Bedingung oder den reichlichen Ab— satz der Producte betrifft, so setzt dieser voraus: 1) eine reichliche Quantität der 9 Producte selbst, und 2) eine hinlängliche Anzahl bedürftiger Käu⸗ fer, oder— einen weiten Markt. Nun 195 aber die reichliche Hervorbringung der Producte durch ein großes Quantum und durch einen großen Auf— wand der ursprünglichen Productionskräfte des Bo— dens bedingt, aus welchem se gewonnen 5 und durch einen beträchtlichen Aufwand an baaren Productions-„‚Erndtungs- und Veräußerungs— Ca- pital; die ursprünglichen Productionskräfte des Bodens und Climas eines jeden F Land⸗ guts aber sind nicht nur in ihrer Art, sondern auch in ihrem Quantum völlig genau bestimmt, und da— her auch das Maß der durch sie hervorgebrachten Producte ein völlig bestimmtes, welches jenem Quantum entspricht; solg lich könnte bey einer be— trächtlichen Wohlfeilheit der Producte gar leicht der Fall eintreten, daß die Productionskräfte des 155 dens bey einem noch so weiten Markt nicht dazi hinreichten, diejenige Quantität von Producten zu produciren, welche zu Erhaltung des geforderten Ueberschusses im Geldertrag aus denselben nach Ab— zug des Ersatzes der baaren Capitalien nöthig wä— re; und in diesem Falle würde dann der Capi— 334 kalwerth des Bodens völlig null seyn. Es zeigk sich daher, daß der bloße Absatz für sich allein noch keinen zureichenden Besch reid weder für das Daseyn noch für die Größe eines solchen Ue— verbunden seyn, wodurch seine Quantität auf die Grenzen eingeschränkt werden kann, welche die Productionskräfte des Bodens noch erreichen kön⸗ nen, und was ihm selbst eine Rückwirkung auf die Bestimmung des Capitalwerths zueignet. So ein Etwas aber giebt es im Absatz kein anderes, als eben eine bestimmte Größe des Preises der Producte, die auf dem Markt dafür bezahlt wird, und die uns als die zweyte Quelle eines Ueber— schusses im Geldertrag aus den abgesetzten Pro- dueten bekannt ist. Es ist also zu untersuchen, in welcher Natur dieser bestimmte Preis zum wirkli— chen Wee desselben eine fruchtbare Wirkung äu— ßert. Offenbar kann dies nur dann der 7 Fall seyn, wenn er selbst eine Summe Geldes ai welche bey einer bestimmten Quantität von Pro⸗ dueten zu einem so großen Quantum wächst, daß nicht die ganze Masse von Productionskräften des Bodens erschöpft zu werden e um blos die⸗ jenige Quantität von Producten hervorzubringen, die in ihrem erlösten Preise den Ersatz und die Zinsen des aufgewendeten baaren Pr doductions- Erndtungs⸗ und Veräußerungs-Capitals zu be⸗ zahlen hat, sondern wenn von dem ganzen Pro— berschusses abgiebt. Es muß mit demselben etwas rbi 3 — duct 10 Qual Gila Capie dun, fen f watch n Oi fg, det ebe ge der Habt gab r pig ac kahn g unn r dt api dr C. fas if fe ah ght gi fie Ait dur Jau fat 15 u f fich 0 i e 335 senn 5 1 5 5 5 5 N 0 duetionsquantum nach jenem Abzug noch eine 0 Quantitat Producte übrig bleibt, deren erlöster 1 05 ü Geldbetrag alsdenn als der bestimmte Zins des es sochen l Capitalwerths des Bodens kann angesehen wer— E Nam ic demselben ang den. Hier sind wir also auch in Hinsicht des land— N 1 Auantitäk auf ibrhst lat auf N wirthschaftlichen Gewerbes wieder auf den allge- ann, pesche de ö 1 5 , bade dl meinen Grund und Bestimmungsgrund zurückge— 'och errachen ki kommen, der sich uns als Bedingung alles Geld— Rückbirkug a erwerbes gezeigt hat, nehmlich der bestimmte Preis s zueignet. E der Gewerbsproducte, in welchem außer dem Er— aß kein and satz der einzelnen Bestandtheile des Productions— des Preises! capitals auch noch der Zins für dieselben übrig für bezahlt wir bleiben muß. Beym landwirthschaftlichen Gewerbe lle eines Uebe nun ist der dritte Bestandtheil dieses Productions— abgesezten I capitals der Capitalwerth des Bodens und Cli— untersuchen, mas eines jeden Landguts. Allein dieser Capital— reis zum will werth geht auch nur zum Theil, nur in Hinsicht gare Wirkung d. seiner Wirklichkeit aus dem bestimmten Preise un der Fal gan der Producte hervor; in Hinsicht seiner Mög— Des ausn lichkeit überhaupt hat er den Grund in seinen intität von Ju Produetionskräften selbst. Denn wären jene ur— sprünglichen Productionskräfte nicht vorhanden, und lieferten sie nicht irgend einen bestimmten Beytrag zur Production, so könnte kein Preis, wie groß er auch seyn möchte, einen Ueberschuß zu einem Capitalwerth des Bodens, als Produetions- materials, abgeben, sondern der ganze Geldertrag müßte schlechthin zum Ersatz und Zins der baar aufgewendeten Productionscapitalien aufgehen. Da— tum wächst 0 Un wu tctionskräften d ot, um blos d Hervorzubringe Crsatz und de Vroducltolk; Capitals u 50 7 5 105 m ganzen 9 336 durch also, daß die Productionskräfte des Bodens und Climas eines Landguts nicht nur überhaupt ei— nen durch sich selbst bestimmten Antheil an dem zur Existenz gebrachten ganzen Productionsquan— tum haben, sondern auch eben dadurch der mate— rielle Grund eines abzugsfreyen Gelderwerbs seyn können, und daß sie zur Begründung der Wirklich— keit eines solchen reinen Gelderwerbs in der eng— sten Wechselbeziehung, oder in einem sich schlecht— hin bedingenden Wechselverhältniß mit dem be stimmten Preise der Producte stehen, dadurch kommt ihnen nicht nur der vollständige Charakter eines Grundfaetors zu, sondern sie machen auch wegen jener Wechselbeziehung mit dem Preise der Producte schlechthin das Grundverhältniß im landwirth— schaftlichen Gewerbe aus. Denn jede Kaufsumme des landwirthschaftlichen Bodens ist bereits auf jenen freywilligen Beytrag berechnet, und daher auf ih- ren unentgeltlichen Effeet, dieses aber kann bey kei— nem Produetionsmittel, so groß auch sein Effeet sonst seyn mag, statt finden; jedes hat einen äu⸗ ßern Capitalwerth, und begründet also dadurch ei— nen Abzug von dem Geldertrag seines Productions— quantums; nur in jenen in sich und durch ssch zur Entwicklung organischer Producte bestimmten Na— turkräften hört jener auß ere Werth völlig auf, und kommt erst mit dem Preise des durch sie zu Stande gebrachten Products zur Wirklichkeit. Nothwen— dig also muß nach dem unentgeltlichen Beytrag feu a Efes duct fond Gehabe ede fi U e fe Ia butch fr Grund ein siche h in en fr s fen Wach fle, sden dükklogs hitte ds ae sonden an wget engkbeted der rund bald r apa 1 0 g Wlngft uh f s fen fal täte 1550 Buh, Prod 1 dung der Virklic perbs in det ent einem sich 0 laß mit den u, dadurch 10 Chatakter ch ichen auch wie keise der Produ b im landwin de Kaufsumme l beteits auf fe ind daher auff aber kann beh k auch sein Efe des hat einm b f 94 t aloo dadurch! 9 Feria ies Production n ind durch sich 49 Assmmte 1 bestümmten 00 Noth 0h sachen Bent ctlonsgug dadutch der maß Gelderperbs i 337 jener N aturkräf fte und nach dem Verhältniß seines Effeets zum Preise des durch ihn bewirkten Pro— ductionsquantums sich der Aufwand aller andern Gewerbscapitalien richten; sie können nur angewen— det werden, um jenen Productionskräften den höch— sten unentgeltlichen Effeet zu geben, und nachdem dieser Effect zum größtmöglichen gemacht ist, und eben durch dieses bestimmende Verhältniß sind jene der Grundfactor im landwirthschaftlichen Gewerbe. Ein solches bestimmendes Verhältniß zwischen dem Preise der Producte und ihrem Material giebt es in keinem andern Gewerbe; denn in jedem dersel— ben hat das Material einen eigenthümlichen äu— ßern Werth, weil es nicht von diesem Gewerbe allein, sondern auch noch von vielen andern zum Pro⸗ ductionsmittel gebraucht wird, und weil nicht durch das Material selbst das Product zu Stande kommt, sondern an ihm nur irgend eine bestimmte Form hervorgebracht wird; eben daher ist auch das zu verarbeitende Material in keinem andern Gewerbe der Grund- oder der Bestimmungsfaetor für den Auf— wand ihrer übrigen Produetipnscapitalien, sondern sie alle haben ein ganz anderes Grundverhältniß und einen ganz andern Grundfactor. Da nun aber die Productibnskräfte des Bodens und Climas eines Landguts sür sich selbst keinen äußern Werth haben, sondern denselben erst rückwärts in dem bestimmten Preise der durch sie erzielten Produete erhalten: so verursachen sie dem Wirth für ihr Daseyn nicht nur 9 . 90 * h 19 8 keinen baaren Aufwand, sondern jede Erhöhung ihres Capitalwerths ist so gar für denselben ein rei— ner Zuwachs seines absoluten 55 nögens, und er erfülle in dieser Erhöhung schlechthin seine Ge— weihemige⸗ Es ist daher 128 endig, daß wir den Quellen der Größe dieses Capitalwerths des Grund und Bodens nachsuchen. Unbezweifelt fällt hier zuerst als Bestimmungsgrund dieser Größe der Antheil an dem Produetionsquantum in die Au— gen, welcher den Productionskräften des Bodens und der über demselben fluctuirenden Luftschicht als reiner Effeet ihres Wirkens zugeschrieben werden kann; und wie der Preis der Producte auch beschaf— fen seyn mag, so kann doch nur durch das bestimmte Quantum von Producten, welches ausschließend dem Effect der e des Bodens zugeschrie⸗ ben werden muß, als der ebene le Grund der Größe seines Capital wal Sagese hen! en und es folgt des Bodens, desto gn die Qi Melle seines Capital werths. len da jene nur den materiellen Grund der Möglichkeit des 1 ausmachen, so kommt allerdings in Hinsicht der Wirklichkeit jener Größe alles auf den Preis der Producte und auf die Mög— lichkeit ihres Absatzes an. Denn jener Preis be— stimmt die Wirklichkeit des Ueberschusses als Zins für den Capitalwerth der zum Daseyn jedes einzel— nen Products mitwirkenden Produetionskräfte, und durch seine Größe wird die Größe des Ueberschusses, selgach n wikkelden geht a Mobi, duale Muc, Jandl Jeg des fen landn cher th Producte Badu Naben fa Pras der Ma gehe sch the ben Bet Jlagttdt daß duchd slisdakt pi cke keines N ad dr y ö en J 0 wu ch gin „ hehre 18 agg late Jr i waffe un dd, Kt; an sede Erg N 1 dense 1 A Lehselben ein 0 ektogens, U Hechthin seine gz wende de eiseig, Fah 2 9 den Luflschicht! eschriehen wel 0 gschlloße 8 use Aepend 1 Fadens„naoh, Odense zugesch RN rund del Ol eon d 8 60 een; une ee 10 MN.agpduet. ngk f retuanlehan , cle seimes Cape materiellen Ou „Han 3 oh nachen, 0 Font chket sener Gr — 570 gases als de „ des eln Aeg ein aan jedes ei salonskrütte, U dcs beburschss 899 folglich auch die Größe des Capitalwerths der mit wirkenden Produectionskrafte bestimmt. Daraus geht hervor, je größer der Preis und der Absatz der Producte, und je größer das Quantum der Pro— ductionskräfte, desto größer der Capitalwerth des Bodens, je geringer das Quantum dieser, desto ge— ringer die Größe des letztern. Das absolute Ver— mögen des Landwirths oder der reine Ertrag aus dem landwirthschaftlichen Gewerbe wächst also, je größer er bey gleichem oder zunehmenden Preise der Producte den Antheil der Productionskräfte seines Bodens an seinem ganzen Produectionsquantum machen kann. Nun entspringt aber der bestimmte Preis der Producte aus dem Verhältnisse ihrer zu Markt gebrachten Quantität zum Bedürfniß der sich mitwerbenden Käufer, folglich hat der Landwirth einen Bestimmungsgrund, daß er die erzeugte Quantität von Producten nicht so weit vermehrt, daß durch dieselbe der Preis derselben wieder ver— mindert wird; da aber das Quantum von Pro— ductionskräften seines Bodens nicht nur ein völlig bestimmtes, sondern auch ganz unentgeltlich ist, so wird der Capitalwerth seines Bodens um so größer, je größern Antheih er demselben an der Bestimmung des marktgängigen Preises geben, oder was dasselbe ist, je mehr er das durch den freyen Effeet der Pro— ductionskräfte desselben produeirte Quantum von Producten in das richtigste Verhältniß zum Markt— bedürfniß setzen kann; er wird aber um so kleiner, N 5 34⁰ je mehr er durch zugesetzte künstliche Productions— mittel die Quantität der Producte über das Markt⸗ bedürfniß hinaus treibt. Noch ist zu untersuchen übrig das Verhältniß der Productionskräfte des Bo— dens oder dieses Grundfactors des landwirthschaft— lichen Gewerbes zum nachhaltigen Ertrag. Es ist un bezweifelt, daß ein beträchtlicher Theil des reinen Ertrags bey jedem Gewerbe für die Reerutirung oder Reproduction der Productionsmittel abgeht, und daß im Gegentheil dieser reine Ertrag wachsen müsse, je weniger von demselben für die Recruti— rung oder Reproduction jener letztern abzuziehen nö⸗ thig wäre. Würde nun jeder Grundfaetor des landwirthschaftlichen Gewerbes auch hiezu durch sich selbst einen unentgeltl 1 Beytrag liefern, so würde im Verhältnisse dieses Beytrags ein neuer Bestim— mungsgrund der Größe seines Capitalwe rths vorhan- den seyn. Nun wissen wir, daß der land wirthse aft⸗ liche Boden durch Ruhe binnen einer gewissen 5 eyhe seine ursprünglichen Productionskräfte wenigstens größtentheils wieder erhält, und daß 9 5 Zeitreyhe nach der eigenthümlichen Beschaffen— heit eines jeden Bodens stets eine bestimmte seyn müsse. Folglich läge schon hier in dieser unent— geltlichen Reproduction ein möglicher Grund zu einem neuen Capitalwerth; allein sollte auch dieser Wirklichkeit erhalten, so müßte vorausgesetzt werden, daß das Quantum der Producte von der immer un— ter Cultur stehenden Ackerfläche ohnedies für das Mad Pretz d f; fh durch ul duc Geher 10 fl fe wü ug wär pipalgefts ib; dan deiscben i Ema ft itt lch att dach he kran, a scer uin und duch! sit den f ilch dy Nugel f alpag e lud gta l te . Win 59 Auel Ju 1 sische Pynuag cte üer dag Mn it zu untesit ctonökraste dez das landwithsche a Ertrag. Etz het Nel des fei „ 0 für die Perrutirn ctionsnittel aba e Lurch wache u für die Renn kern ahziziehen! Grundfactor.) c hen dug ö 9 zlese en, fo bl ein neuer Beit hitalwerths vol der landwirthsach en einer a Productonsfis erhalt, und! 9 8 lic Vel Beschaft, ine Aae te in dieser un pole auch dig ausgesetzt petdl von der immer d e 884 ohnedies für a 341 Marktbedürfniß zu groß seyn, und so den herrschenden Preis der Producte herabsetzen würde, und daß also ein Capital für künstliche Prodnetionsmittel, durch welche man dem Acker ohne Ruhe seine Pro— ductionskräfte wieder geben wollte, sich in dem Geldbetrag der, wäl end der sonst nöthigen Ruhe⸗ zeit, produeirten Producte nicht hinreichend ver— zinsen würde. Allein selbst bey dieser Vorausse⸗ tzung wäre jener neue, durch die Ruhe gewonnene Ca⸗ pitalwerth doch für den Landwirth nur gleichsam nega⸗ tiv; denn der Boden verlöhre für ihn uc währen 1 derselben seine eigentliche Bestimm 11895 die auf die Erwerbung eines reinen Ertrags geht. Sollte je⸗ ner Capitalwerth während der Ruhe he ihn wü. lich positiv und absolut h so müßte der Bo⸗ den auch während derselben noch seine Bestimmung erfüllen, er müßte noch irgend eine Art organi- scher Naturprodr zcte hervorbringen, die ihn in der — Selbstreproduction seiner Krafte nicht hinderten, und durch ihre Natur eine Quelle des Gelderwerbs für den Wirth werden könnten. So ist es auch wirklich der Fall: der ruhende Acker treibt ohn Nachtheil für den Zweck seiner Ruhe, im Gegen⸗ theil noch mehr zur Beförderung desselbe Gräser und Kräuter hervor, die, wenn gleich nicht dem Menschen zur Nahrung, doch irgend einer Art Vieh als Weydefutter dienen, und d welches wen während dieser Ruhezeit auf demselbe n genährt und erzogen, dem Wirth zu einem Miktel des Gelderwerl bs wer⸗ * N I 11 100 1100 0 105 9 10 324145 342 den kann. Damit also hat sich aus der Natur des landwirthschaftlichen Gewerbmaterials wieder eine neue Quelle für die Selbstbegründung seines Capitalwerths eröffnet, und sein Charakter als Grundfactor dieses Gewerbes hat uns auch noch von dieser Seite eine neue Energie gezeigt; denn. nun hat er nicht mehr blos eine einsache Wechselbe— ziehung mit dem Preise der durch ihn erzielten Pro— ducte, sondern auch ein doppeltes Verhältniß zu eben diesem Preise sowohl in Hinsicht seiner freyen unentgeltlichen Mitwirkung zur Production, als auch in Hinsicht der völlig unentgeltlichen Repro— duction seiner Selbst als Productionsmittel. Ist nun aber in dem landwirthschaftlichen Boden und Clima oder in dem Capitalwerth desselben, und in dem herrschenden Preise der Producte das Grund— verhältniß dieses Gewerbstandes zu suchen, und auch nur in dem sich wechselseitig bedingenden Ver— hältnisse beyder zu einander zu suchen, wie ich bhin⸗ länglich erwiesen zu haben glaube: so ist eine un— mittelbare Folge, daß jeder Vorschlag, der irgend eine Gewerbverbesserung des Landwirths betrifft, sey es nun für einzelne Güter oder für den ganzen Ge— werbstand, schlechthin mit Rücksicht auf die beyden Bestandtheile, dieses Verhältnisses entworfen seyn müsse, und daß er einseitig ist und blos zufällige Anwendbarkeit hat, so bald er nicht mit jenen bey— den äussersten Puncten in Berührung gebracht ist. Sie sind die beyden Pole dieses Gewerbsstandes, und ncht Hestum gründen diesch ge sclg las ah ift, N 6 fd Cin die bloße! init den! die Kune ich den zucken einen suebulen, Kan Gate denn bilden scheunm Ey ker lutte Vein Genethes Lpiglhan dach d da dachten cgi fene fis ißt 15 eg! fehr d 6 Ne 1 e 100 aug de f d erm kerlalg L scgindung f tin Charkte bak uns auch y ch ihn ern aten d tes Vethilkntz jnsicht seiuet si Production, 8 R Asmittel. lichen 0 eh j zu suchen, bedingenden 1 hen, wie ich! t: so ist eile! schlag, der ir wis kelff ur den gan ment . uf die bah 13 entworfen v blos zusi icht mit feen 6 Hung gebracht 1 Gebe vetbsstale und nicht einer, sondern beyde zugleich dirigiren alle Bestimmungen, die eine Gewerbsverbesserung be— gründen wollen. Dies gilt aber auch blos von diesen; ganz ein anders ists, wenn ein solcher Vor— schlag blos die Erziehungs- und Gewinnungskunst landwirthschaftlicher Producte an und für sich be— trifft, da kann allerdings ohne unn auf Boden und Clima allein Rücksicht genommen werden; denn die bloße Erziehungs- und Gewinnungskunst hat mit dem Preise nichts zu schaffen. Alleinj sobald die Kunstverbesserung ins Gewerbe selbst als sol— ches übergehen soll, so muß sie erst die Prüfung an dem zweyten Pol, an dem Preise der durch ihren bestimmten Produetionsaufwand erzielten Producte aushalten, und kann auch nur alsdann in den ein— zelnen Gewerbssphären realisirt werden, zwischen deren beyden Grundpolen sie auf einen höhern oder sicherern Ertrag weist. Eine zweyte Folge unse— rer Untersuchung ist, 3 sich uns in ihr eine nähere Bestimmung der Aufgabe des landwirthschaftlichen Gewerbes derber ergeben hat. Denn da der Capitalwerth des Bodens eines Landguts und die Erhöhung dieses Capitalwerths stets einen Zuwachs des absoluten Vermögens für den Besitzer des Guts abgiebt, jener aber nur aus dem Quantum des Effects entspringt, welchen die Productionskräfte des Bodens an der 1 haben: so ist es eine nähere Bestimmung der Aufgabe des Land— wirths: diesen Pr ölen seines Bodens 2 * 34 den höchstmöglichen Anthe il an dem Ertrag aus seinem Gewerbe zu geben, oder den Talent seines Bodens auf den größtmöglichen zu bringen. Ich gehe nun zur Ableitung der Grundprineipien der Hauptlandwirthschaftssysteme aus dem gefunde— nen Grundverhälrniß und der durch dasselbe! begrün⸗ deten nähern Bestimmung der Gewerbaufgabe die— ses Gewerbes über. F§. 162. U Ableitung der Grundprincipien möglicher Hauptlandwirth⸗ schaftssysteme aus demselben. In der Gewerbssphäre jedes Landwirths soll wie in jedem andern Gewerbe in Hinsicht auf den Zweck des höchsten reinen nachhaltigen Gelderwerbs der Begriff einer Organisation realisirt werden, es soll in ihr alles in Hinsicht auf diesen Gelderwerb sich schlechthin wechselseitig bedingen. Dazu muß ein ordnendes Princip vorhanden seyn, welches den ersten Bestimmungsgrund für das Verhältniß aller Factoren gegen einander giebt. Dieses ordnende Princip hat sich in dem Charakter des Grundfae— tors und seinem Verhältniß zum Preise der Pro⸗ 855 wirklich dargestellt, und kann als die nähere Bestimmung der ganzen Gewerbaufgabe folgender— maßen ausgedrückt werden: den Capitalwerth des Grund und Bodens eines jeden Landguts zumgrößt⸗ mögli chen zu machen. Es sind daher die Haupt⸗ badugut ihren dauhelde und dene die Hung ce 7 Much fc Aas Hupf Crzehen! Hauphrch Jedigalbe hächnagic g 0 Gehungh Dare eh es d Vuths aug Datz it nu fate des fen dagen fen gurken fag s ur d dez et mtl zy 10 ug de un fa fle U an as E Grunde ne 1 aud dem ge bein gef 9 I Dash IAepw ers 1 enen bl be 2 Ne en 0 ae „ ehe 0% Astlee eat. 9 her Hauptlandlt en l Landwirths Hinsicht auf! igen Geldern glisirt werden,! iesen Geldern en. Daun an seyn, welches Vekhälniß al Dieses ordne f des Grunde pre der. as die nahe Ucgabe folgende eth de italt 4459 17 Nr dus mf . die Hau 345 bedingungen für die Auflösung dieser Aufgabe aus ihrem Inhalt zu entwickeln, und eine Verschie— denheit derselben, in wie ferne wir durch sie zu einem und demselben Zweck gelangen, wird uns in ihnen die Grundprineipien von den 1 Hauptland— wirthschaftssystemen darstellen, in so fern in die— ser Verschiedenheit ein all andiget Gegensatz liegt. Als Grundprincipien der landwirthschaftlichen Hauptsysteme aber müssen sie die das Pflanzen, Erziehen und Gewinnen bedingenden sämmtlichen Hauptproductionsmittel in einem sich wechselseitig bedingenden Verhältniß, aus dessen Natur der höchstmögliche Capitalwerth des Vodeus und mit die sem zugleich der höchstmögliche reine nachhaltige Geldertrag hervorgehen kann, enthalten. Der Capitalwerth des landwirthschaftlichen Bo- dens eines Landguts soll durch die Produectionen des Wirths aus demselben zum größtmöglichen werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die Productions— kräfte desselben den größten Beytrag zur Produe— lion eee Producte liefern, welche den höch— sten marktgängigen Preis haben; und jener Bey— trag ist nur dann der größte, wenn für das Capital des Arbeits lebens der künstlichen Productions⸗ mittel und der Veräußerungsmittel von dem erlösten Gelde aus den Producten das m 5 lichst geringste in 185 5 Ersatz und Zins 105 gezogen werden also der baare Aufwand jener sämmt⸗ Quantum als darf, wenn 346 lichen Productionsmittel und ihres Capitals der möglichstgeringste gegen den Capitalwerth des Bo— dens wird. Dies Verhältniß auszumitteln giebt es keinen andern Maßstab oder Schätzungsmittel, als den Flächenraum des Bodens, auf welchem die Production geschah, und den Zeitraum, welchen sie bis zur Veräußerung der Producte einnahm; denn durch diese beyden Ausdehnungsgrößen ist der Aufwand jener Productionsmittel und die Größe ihres Capitals bestimmt. Der Capitalwerth des Bodens wird also dann um so größer seyn, je größer der Ueberschuß von dem Geldbetrag der inner— halb eines bestimmten Raums und eines bestimmten Zeitmaßes auf ihm producirten Producte ist, nach Abzug des Ersatzes und der Zinsen für das Capi— tal der Productionsmittel in Beziehung auf den— selben Raum und dasselbe Zeitmaß, ich sage, je größer dieser Ueberschuß im Geldbetrag gegen jenes Ersatz- und e des Productionscapitals ist. Nun stehen aber Flächenraum und Produe— tionszeit mit den sinmmeelichen Productionskräften (sowohl den ursprünglichen des Bodens, als den erworbenen durch Productionsmittel) in einem Wech— selverhältniß: je größer diese, desto geringer jene, je geringer jene, desto großer diese zu Hervorbrin— gung eines bestimmten Produetionsquantums; folg⸗ lich kommt es auf eine Untersuchung an, ob bey einer Aufopferung des größern Flächenraumes und Zeit, und des dadurch ersparten Produetionscapitals nicht zin geaße sern dan Pedden k aan ie dit f will ju hi gung das! it— wobl 0 9 Ia den ge 0 bey ler 0 derslben ee et hingegen und Zeit! erna Boden dur dat an f dabuch in ade e daz hhem t Soca' ach 181 jumit le 0 16 Has mittel, 7 aut welchen 0 a belchen 1 ray 4 Jaca ilch A. Producte einnahr nungsgrößen N Nis c 11 Und die ch ASueHansta dite Atteste * 7 N . 0 Bodens, als eh in einem Nie 70 0 Aer esto geringer f b zu Hervokisk nantums; fel ( 10% In oh heh ell zan, 00 bel 8 9 zumes und 101 Onscap! tals nl 342 ein größerer reiner Ertrag aus den auf diesem grös— sern Raume erzeugten Producten herausgebracht werden könne, als bey dem Aufwand eines klei— nern Flächenraums und Zeitmaßes, aber mittelst eines größern Aufwands an baarem Productions— capital. Sollte dies möglich seyn und durch diese Ersparung der Capitalwerth des Bodens gewin— nen— denn ihm allein könnte sie zu gut kommen, weil ja hier schon nach der angenommenen Bedin— gung das Productionscapital das möglichst geringste ist— so giebt es hiezu nur einen zweyfachen Weg, wodurch jenes erste Prineip sich eine Realität oder Anwendbarkeit verschaffen könnte: 1) wenn durch den größern Aufwand an Raum und Zeit, also bey einer geringern Quantität Producte, der Preis derselben erhöht würde oder doch derselbe bliebe, da er hingegen bey einem geringern Aufwand an Raum und Zeit durch eine größere Quantität Producte erniedrigt würde; 2) wenn der landwirthschaftliche Boden durch den größern Aufwand an Raum und Zeit an Productionskräften gewinnen würde, und dadurch in Hinsicht seiner Selbst den Aufwand an Arbeitslohn und Produetionsmitteln verminderte. Für beyde Fälle ist die Möglichkeit durch die Natur des Gelderwerbs und durch die Natur des land— wirthschaftlichen Bodens begründet; denn in Hin— sicht der ersten Bedingung ist uns bekannt, daß der Preis der Producte aus dem Verhältniß ihrer zu Markt gebrachten Quantität zum Bedürfniß der 23 5— *. Käufer hervorgehe, und daß derselbe bey einer gro sern Quantitat Producte vermindert, bey einer ge— ringern aber vermehrt werden könne; in Hinsicht der zweyten Bedingung aber ist die Erfahrung ge— wiß, daß die Productionskräfte des ruhenden Ackers sich nach Pebeiget nthümlichen Natur desselben in einer bestimmten Zeit selbst wieder reprodueiren, wodurch also wenigste 1 derjenige Aufwand erspart würde, der sonst zur Anschaffung und Unterhaltung künst⸗ licher Ne bös ele erforderlich wäre. Al⸗ lein durch diese Erfahrung wäre jene zweyte Be— dingung doch nur zur Hälfte erfüllt; der Boden würde nicht eigentlich an Productionskräften ge— winnen, sondern nur die verlohrnen wieder erhal⸗ ten; und offenbar verlöhre der i thschaftliche Boden dasselbe an Capitalwerth, was jene Repro ductionsmittel kosten würden, unter der Voraus— setzung, daß durch sie dem Boden ohne Ruhe eine Quantität Producte abgewonnen würde, deren Geldbetrag das in sie verwendete Capital verzinste. Es ist aber gleichviel, ob der Capitalwerth des Bo⸗ dens vermindert, oder ob ein größeres baares Ca— pital, was dieser Verminderung eh in die Wirthschaft; gezogen wird; denn jene Ver minderung ist eben so gut wie ein baares Capital beehrt was in die Wirthsch aft verwendet ist und in derselben 91 D keinen Zins brin ge. Es müßte also mit jener Re⸗ production durch Ruhe, wenn in ihr die zweyte Be— dingung erfüllt würde, noch etwas verbunden seyn, wa duch! rwe k wald Ae bie ile l u Me ache ume! ten Ert den Autan pikals 3 e Ack a beni teuer lien kun, chene pack, 0 die Realtz daß! 10 n far ded agg a0 daher 0 salses dez iu Klsetz hade kuckt, du 10 N fact 5 Her b 15 h f e 1475 1 5 5 haar 9 e anauschee Altal anzuseh und in detsele h nt jener K die zbest 0 W. 9 erbu bunden se 349 was auch während dieser Ruhezeik Quelle des Geld— erwerbs werden könnte, und was keinen neuen Auf— wand erforderte. Nur dann würde auch der ruhende Acker wieder an Capital lwerth gewinnen, und es wäre nun ein völlig gültiger Grund 1 die Vermehrung seiner Productionskräfte durch d größern Aufwand an Raum und Zeit an 1115 zu können; weil er in diesem Aufwand selbst wieder reinen Ertrag bringt, welchen er sonst nur durch den Aufwand eines größern baaren Productionsca— pitals hätte bringen können. Daß aber der ruhende Acker selbst neben der Reproduction seiner verlohr— nen Kräfte und unbeschadet derselben einen solchen reinen Ertrag aus dem auf ihm g genährten Weydevieh liefern könne, ist uns gleichfalls aus der Natur des— selben bekannt geworden; und es ist zweifelt, nachdem auch die. Bedingung für die Realität dieses Princips vollständig erfüllt ist, daß in ihm sowohl dur eigenthäzliche Na⸗ tur des landwirthschaftlichen Bod 8* das äußere Gewerbverhältniß in e des Ver⸗ daher unbe— ch die ens, als auch du , e aud durch — 2 2 1 des Productionsquantums zum Bedürfniß des Käufers ein Grund für die Möglichkeit liegt, es zum Handelsprineip zu machen, oder, was dasselbe ausdrückt, durch ein Verfahren nach diesem Prin— eip den höchstmöglichen reinen Ertrag erhalten zu können. Aber allerdings liegt schon in dem innern Geist dieses Prineips, daß der Grund seiner wirk— lichen Anwendung schlechthin nicht in ihm selbst lie. A e 350 gen könne. Denn es ist offenbar, daß es in sich selbst an der Unmöglichkeit laborirt, jemals zur vollendeten Auflösung der Gewerbaufgabe zu füh— ren; die auf dem ruhenden Acker sich selbst über— lassenen Productionskräfte produciren weder die Quantität von Producten, welche sie unter Leitung produciren müßten, noch sind letztere von der Güte und dem Effect, wie andere, welche durch Mithülfe von Productionsmitteln auf demselben Flächenraum gewonnen werden könnten; es ist aber der höchstmög— liche reine Ertrag durch das größte mögliche Quan— tum der im höchsten Preise stehenden Produete be— dingt, folglich kann ein Wirchschaftssystem nach jenem Princip zwar unter bestimmten äußeren Ver— hälrnissen eines Landguts den höchstmöglichen reinen Ertrag von demselben in Beziehung auf diese Ver— hältnisse realisiren, nie aber den höchstmöglichen rei— nen Ertrag, der von demselben Landgut überhaupt zu machen wäre. Untersuchen wir nun noch die Bedin— gungen der Realität des andern Princips, ob sich in diesem ein innerer Grund seiner Anwendung finden läßt. Dieses Princip giebt uns auf: mit— telst des möglichst geringsten Aufwands an Acker— fläche und Zeit und des durch diesen bedingten möglichst größten Aufwands an Productionsmit— teln oder Productionscapitale den höchsten reinen Ertrag aus einem Landgut zu ziehen. Bey die— sem Princip liegt es schon in der Natur seiner sich wechselseitig bedingenden Begriffe, daß es zum ösmech aden d doralbe! chat ken cchiht, dr hermhett b. 9 opnmigache 517 kate geh fur in den des glöheg kn guch d uswand a ch geg g fur einen r durch de ch g ß f. unc 150 Want nice ge ir gig e bar see bal, daß rt; 0 N bort ono ern, sshals, * bug f er sich h selbst W d beiten weder 4 cet in che le Untet Jet 1 Rer.* Ni eßtere von der hi nell ben J chenkan aber der Höchsnn be möglid he l den 18 schastssystem Aena Iain men außekes 0 Anwen e ner Anden U 0 bl uns auf!. 1 G, swands an aal diesen bedilg diesen bebe Moduchonsk 144 N „ achte el d b ell ehen. A K fun t ati 351 größtmöglichen Quantum der im höchsten Preise ste— benden ee führen 8 nne. Aber was setzt es ffenbar einen Preis der Producte, wel— 155 den 1 Aufwand der Productionsmitkel ersetzt; denn nur in diesem Fall vermindert jener nicht den Capitalwerth des Bodens; was sonst dem höchsten Grundprineip des landwirthschaftlichen Gewerbes widersprechen würde. Da aber der grö. ßere Aufwand an Raum und Zeit außer der Ver— minderung der Productionsmittel zugleich einen reinen Ertrag aus dem Weydevieh abwirft, und folg— lich dadurch den Capitälwerth des Bodens wieder erhöht, der sonst durch jenen bloßen Aufwand hätte vermindert werden müssen: so muß die durch den größtmöͤglichen Aufwand an Productionsmitteln erzeugte größere Quantität von Producten nicht nur in dem Preise derselben den Ersatz und Zins des größern Productionscapitals abwerfen, son⸗ dern auch den reinen Ertrag ersetzen, der ohne Aufwand aus dem ruhenden Acker von dem Wey— devieh gezogen werden konnte. Hierzu aber giebt es nur einen zweyfachen Weg: 1) die Quantität der durch den größern Aufwand an Produetions— mitteln erzeugten Producte müßte so groß seyn, daß sie bey demselben Preise der nach dem ersten Princip gewonnenen Producte blos durch ihre Quantität jenen doppelten Ersatz zu leisten ver— möchte; oder 2) der Preis der Producte müßte hier größer seyn, so daß seine Geldsumme, verbun— 352 den mit der größern Quantität von Producken, den nothwendigen doppelten Ersatz abwerfen oder über— treffen könnte. Was den erstern Weg betrifft, so setzte die größere Quantität Producte bey demselben Preise offenbar ein größeres Marktbedürfniß oder einen weitern Markt voraus, auf welchem sie ab— gesetzt werden könnte. Nun ist aber schon vorher der erste Preis durch das Verhältniß der zu Markt gebrachten Producte zum Bedürfniß der Käufer be— stimmt, folglich ist unmöglich, daß der Preis bey der größern Quantitat zu Markt kommender Pro- ducte derselbe bleiben könnte, wenn nicht sich plötz— lich auch die Quantität der Käufer oder das Markt— bedürfniß in gleichem Grad vermehrte. Diese Vermehrung liegt aber nicht in der Sphäre des Gewerhsstandes, sondern wird nur durch die grö— ßere Bevölkerung und Cultur der andern-gewerb— treibenden und consumirenden Stände eines Staats begründek. In Hiusicht des zweyten Wegs aber, oder in Hinsicht eines schon vorhandenen höhern Preises der Producte ist der e th gleichfalls nicht von sich selbst abhängig, sondern auch dieser setzt einen schon vorhandenen Grad 5 E Beobleerung und Cultur voraus, dem das nach dem ersten Prin— eip produeirte Quantum von Producten lange micht entsprach; und wo der Markt durch eine kostbare Zufuhr von außen befriedigt werden mußte. Wir sehen alfb, daß jene beyden Principien den Grund der Möglichkeit ihrer Anwendung zwar in sich selbst abe d gen zm! Andau wendung Disc d * 0ÿ— It de i fed b i W — —. — — un Nat 0 b hon bahden 9 i der Wie 00 fan gerglen ut duch di kings e fit ein g eher Hugh fachen pe Mad mt 10 Hifi figtg gain 10 f 0 fag lun e 1 ligen 1. ice Wan „ Prod äkkeg, N 0 hekfen Ober * A Mo beg 1 5 9er cg bekrist, be hel beh dern 1 a U Abet daß der Pues t fommender un nicht sich oder das Mer ermehrte. 7 det Sphite nur durch die g endane hahe hahe U 7 . Pons d der Debbie dum aten N Odückel wulong 0 dll 0 dell Mußte, 0 gin den Oil 1 sic 0 0 N 1 0 lr 0 qu welchem sen ct schon vor Anif dr n M= fniß det 0 1 148 1 ae Apyneth alt 0 een Gael entschieden werden könne. lch eine both 333 haben, indem beyde unter bestimmten Verhaltnis. sen zum höchstmöglichen reinen Ste aus einem Landgut führen können, daß aber die wirkliche An⸗ wendung eines von beyden schlechthin durch das e 1 Verhältnisse bedingt sey; Verhält⸗ nisse, die nicht durch den Gewerbsstand selbst be— stimmt werden können, sondern die außer demsel⸗ ben im Grad der Bevölkerung und Cultur der andern gewerbtreibenden und consumirenden Stän— de des Staats begründet sind. Wir sehen, daß die Anwendung des ersten N. Drineips durch einen nie⸗ deren Preis der Neoketen oder einen engen Markt; daß die Anwendung des zweyten Princips durch einen größern Preis der Producte oder einen wei— tern Markt bedingt ist, und daß die Wahl eines von beyden Principien, um es zur Handelsmaxime in der Wirthschaftezu machen, schlechthin durch ei— nen genauen Caleul bestimmt werden müsse, und nur durch diesen, in welchem der Ersatz des reinen Ertrags aus dem ruhenden Acker durch eine mit— telst eines größern Productionsaufwands erzeugte größere Quantität von Produeten ausgemittelt ist, Da nun durch das erste Princip: mittelst des größtmöglichen Aufwandes an Ackerfläche und Zeit und des dadurch bedingten möglichst geringsten Aufwandes an Productionsmit— teln den höchstmöglichen reinen nachhaltigen Er— trag von einem Landgut zu ziehen, das System der Koppelwirthschaft; durch das zweyte Princip 3 354 aber: bey dem möglichst geringsten Aufwand an Ackerfläche und Zeit, und dem dadurch bedingten größtmöglichen Aufwand an Produetionsmitteln den größti nöglichen 8 nen Ertrag aus einem Landgut zu ziehen, das System der Stallfütterungs⸗ oder Wechselwir schaft begründet ist: so ergiebt sich von selbst, daß diese beyden Systeme völlige Rea⸗ lität haben, und daß es unsinnig ist, das eine vor dem andern so gerade zu verwerfen, und die Un⸗ tauglichkeit des erstern blos nach dem Prineip der niedern Landwirthschafts wissenschaft, welches allerdings darauf dringt: das größtmögliche Quantum von Producten aus einer bestimmten Ackerfläche zu gewinnen, entscheiden zu wollen. Jene beyden Systeme sind nicht Kunstsysteme, son— dern Gewerbsysteme, und der Werth des einen vor dem andern kann also auch nur durch einen Caleul, der auf die Gewerbverhältnisse gegründet ist, entschieden werden. Allerdings hat der höͤchst⸗ mögliche reine Ertrag, we elcher nach dem ersten Prineip gefunden werden kalt, nur relative Wahr⸗ heit, bedingt durch das Verhältniß des Landguts zu dem in dem Preise und Absatzquantum aus⸗ gedrückten Grad der Bevölkerung und Cultur des Staats; aber auch der an sich mögliche absolute reine Ertrag nach dem zweyten Prineip hat sein wirkliches Daseyn nur in dem angemessenen Preise der Produete und in ihrem Nba nate und boddt il ein absch 05 a b i bauer fur eye! fe ch al pileipien bey soach drey Ha was gell melt gabe sehe, bal! reh dude denz det du Grund 1 0 uud det y fr sc b oem sußte 0 ichn, ge face f Haun v g Haun 0 ichn g agu altiktexngze., n Ultetungs: 1 ö cht * nstene a. 0 1 5% 9 * Wage N10 1 N 0„ Nd e bie N d. t und die! 1 N bem 1 senschaft, vie 48 größtmi einer beim zuden zu wi Kunstsystent, an 6 Werth 75 10 Seth eee 10 „ad het dor hoh hene e 0 „ noch dem 57 * 1 Ar u Hur e leni des Lodge eee sq 0 datum ö 1 und Tutte ng und Cb mögliche af Prinaip 1 g f 1 messenen. sat uuntum;“ tagt de U 355 weder in diesem noch in jenem Prineip selbst liegt ein absoluter Grund de Anwendung. Es giebt aber auch nur jene zwey Grundprin— cipien im, Gewerbe, die sich einander völlig entgegengesetzt sind, und daher auch nur zwey Hauptsysteme dieses Gewerbes. Ich ha⸗ be mich also in meiner Abhandlung über die Grund— principien der Landwirthschaftssysteme ꝛe., wo ich drey solcher Grundprincipien und mit ihnen auch drey Hauptsysteme aufstellen wollte, völlig geirrt; was vielleicht die meisten Leser derselben f selbst be⸗ merkt haben, was ich aber auch gern öffentlich ge— stehe, weil ich mich nicht schäme, einen Irrthum einzugestehen, der mir gar leicht bey der ganzen Tendenz der dortigen Deduetion begegnen konnte. Der Grund dieses Irrthums liegt darin, daß ich den geringsten Aufwand der beyden Factoren Raum und Zeit von einander trennte, und jeden einzelnen für sich mit dem größten Aufwand don Produe— tionsmitteln in Beziehung setzte. Nothwendig mußte ich da zu dem Verhältniß meine Zuflucht nehmen, welches die Hauptarten von Naturpro— ducten in Hinsicht ihres Preises zu jenen beyden Hauptfactoren haben; was aber immer höchst rela— tiv ist, und niemals Hauptsysteme, sondern nur Hauptarten von Systemen begründen kann. Man sieht daher auch, daß viele von den aufgezählten Bedingungen der Anwendbarkeit der beyden ersten 3 2 386 7 aufgestell diejenigen aber, welche sich unterscheiden, den Grund ihrer Verschiedenheit nur in der Beziehung auf den sehr relativen Preis der beyden Hauptar— ten landwirthschaftlicher Produete haben, und daß also aus jenen beyden Principien Ein Hauptsystem resultirt, nicht aber zwey Hauptsysteme, welche dem System des dritten Grundprincips entgegen— e 1 Was die Beziehung der Haupt- verhältnisse des Preises der Hauptarten landwirth⸗ 5 cher Producte auf die einzelnen Bestandthei⸗ le jener beyden Grundprineipien betrifft, so wird sich in der Folge zeigen, Naß sie nicht blos in dem ersten Grundprineip möglich ist, sondern daß sie auch eben so gut auf das zweyte statt findet, und daß e derselben drey Hauptarten der durch sie begründeten Systeme erfolgen. Allein un⸗ erachtet des Irrthums, welcher in jener Abhand— lung begangen wurde, glaube ich ach dieselbe je⸗ dem, der dieses Capitel liest, mit Recht zum Nach⸗ lesen empfehlen zu dürfen; weil ich überzeugt bin, daß er durch zwey ganz verschiedene Deductionen derselben Hauptsätze das Licht ihrer Wahrheit und Gültigkeit nur um so heller erblicken kann und muß. ken Grundprin ꝛcipien sich vollig gleich sind, 0 ch zt 9 Wait 5 kbechaaßt eltwickh fonts; tan des fe Grune r ff fegt in Ref en Wire de Wige fatgen Ge Alten, ata lick lacs d ach hg gde 00 , g m f 0 0 aach de f fa 0 g n platten land enen MH selnen Bestanz betrifft, 5 5 1 ata aner 4 N solgen 1 feld J I Gut * „in fenor Mah T In felt 90% 0 44 ad Fiese Y doch, esche h,. 5 0 Recht t zun da 0 ich übe keugt 0 15 e Deduct 1 Mohrhoit“ kek„ Aurel gableken kann;! 10 Verhältniß des Inhalts der vorhergehenden Paragraphen a höhern Landwirthfchaftswissenschaft Alles, was in den vorhergehenden Ss. dieses Capitels abgehandelt und auseinander geseke ist, hat nicht eige ntlich seine Stelle in der höhern Land⸗ wirthschaftswissenschaft. Nicht ihr kommt es zu, e Begriffe und Grundsätze der Benutzung überhaupt und des Gelder: werbs insbesondere zu entwickeln und abzuleiten; auch nicht einmal ihr kommt es zu: das Grundverhältniß in den Facto⸗ ren des landwirthschaftlichen Gewerbes und die Grundprincipien 5 die steme aufzusuche f liegt im Ressort der reinen Oekonomie oder der rei⸗ nen Wirthschaftslehre. Dieser ihre Aufgabe ist es, 8 — — — 2 — 8 . + 2 85— A — — 2 — 7 2 — — * 2 0 8 die Bedingungen des höchstmöglichen reinen nach— haltigen Gelderwerbs aus dem Begr iff desselben ab— zuleiten, und als allgemeine Grun 1 für alle Hauptgattungen von Gewerben aufzustellen; nicht blos dies allein, sondern sie 15 auch jenen an sich blos formellen Begriff auf die Objecte der möglichen Hauptgattungen von Gewerben zu bezie— hen, und aus der Natur des Verhältnisses ihrer sämmtlichen Productionsmittel zu ihrem Produet auch die materiellen Grundprineipien für die mög— lichen Hauptsysteme jener Gewerbe abzuleiten. Von ihr hat dann jede höhere Gewerbwissenschaft dieses 358 Grundprincip aufzunebmen, die Systeme daraus zu entwickeln und die allgemeinen Grundsätze des Gelderwerbs auf die einzelnen Theile ihres Ob— jeets anzupenden. So hätte dies auch der Fall ey der höhern Landwirthschaftswissenschaft seyn müssen; aber wo existirt jene reine Wirthschafts⸗ lehre? Blos der Mangel derselben hat also den Verfasser veranlaßt, hier über die Sphäre seiner Aufgabe in die von jener überzutreten, und in den vorigen Sd. ein armes Skelett jener wichti— gen Lehre zu entwerfen; nur so gezeichnet, wie es ihm für seine weitere Darstellung am nothwendig— sten schien. Die eigenthümliche Bestimmung der höhern Landwirthschaftswissenschaft ist es nun: 3 Die Natur der Hauptarten landwirthschaft— licher Producte in Hinsicht des Zwecks ihrer Anziehung und Gewinnung zu untersuchen, so— dann die allgemeinen Gewerbsgrundsätze auf ihre Erziehung und Gewinnung anzuwenden, und mit Beziehung der erstern auf die stati— stischen Verhältnisse der Landgüter die Bedin— gungen für ihre wirkliche Anziehung und Ge— winnung aufzustellen. Da aber die Producte die eigentlichen Mittel des Gelderwerbs sind, und in ihrer Producirung der höhere Be— griff der Benutzung realisirt wird: so kann jener Inbegriff von Bestimmungen auch un— ter dem Titel: Grundsätze über die Haupt- f el 0 0 c n Haupt leteg, 9 di 15 10 a Lade en landwikthsch 3 Imo b des Ibbeds 0 359 nutzungsarten des landwirthschaftlichen Ge⸗ e werbes, zusammengestellt werden. Geile ihuz e a0 2) Hat sie die 5 neipien der Hauptge⸗ dssaseuf 0 werbsysteme auf die Vet 125 inis jener Haupt- dine Wrthshe utzungsarten zu beziehen, und aus diesen' die duch het Hauptarten der Landwirthschaftssysteme abzu⸗ dhe de E leiten. T Uberzutreten, a delett ett nit 3) Die Grundsätze füͤr die Wahl eines„ gezeichnet,. anzugeben; und da diese nur durch einen Cal- g am nothwel eul bestimmt werden kann, der Nutzungsan⸗ Bestimmung schlag genannt wird, die Grundsätze des land⸗ aft ist es nun; wirthschaftlichen Nutzungsanschlags darzu⸗ stellen. hlte System muß in der Einrich⸗ 4) Das gewä zu untersache tung der Wirthschaft realisirt werden, das setbsgrundseh heißt, der. Boden mus mung anzuneh nach demselben eingetheilt, die Productions⸗ stern aaf N mittel dafür 0 ählt und geordnet werden. ndgüter die B Es hat daher die höhere Landwirthschaftswis⸗ Anziehung und senschaft die. age einen Grundsätze, welche 10 de Pil die reine Wirthsch aft tslehre über das 2 Verhält⸗ 601 berwerbs f niß der säm imtlichen Produetionsmittel zu ih— der höheke! rem Product aufstellt, auf die sämmtlichen it td: so ungen a0 über die 9 l la e e Gewerbes ich Wirthschaft Factoren de in Hinsicht anzuwenden. 8 der 360 5) Da die Bestimmung jener sämmtlichen Facto⸗ ren nur durch Rauen Gebrauch erreicht wird, dieser aber die Geschäfte der Wirthschaft be⸗ stimmt: so hat sie auch die Grun idfätze über die e Regulirung und Verthei— lung der Wirthschaftsgeschäfte in Hin sicht auf N die 1 e des höchstmöͤglichen reinen het Geldertrags aufzustellen. fn 60 Endlich hat die hohere Landwi zirthschaftswis⸗ sen ischaft auch die allgemeinen Grundsätze der Veräußerung und Verwerthung der Producte hem auf die eigenthümlichen Producte dieses Ge⸗ werbes anzuwenden, und aus ihnes die be— d bl sondern Grundsätze für die V Verwerthung und Font der Veräußerung der landwirth hschaftlichen Pro⸗ big bene ducte abzuleiten. 7 id die ff ö unt pid Diese verschiedenen Objeete machen also den unden Inhalt der sechs folgenden Capitel aus. F sud da a fee 90 Aung 00 Auger 5 being l J. a üg Ver 05 9 9 senf. ö lang e 0 Wu ande 51 74 „ncht 0 ga Hen keien g e Mere gen ihschasso 3 N — 114 7* S0 1 6 o N Grundsätze ze Über die 22 auptnutzungsa ken es landwirthschaftlichen Gewerbes. Bestimmun 2 2 2 — — v vf chiede nen Hauptnutzung 95 arten. Da durch die Natur eines jeden Products, bomit der Landwirth sein Gut auf den höchsten Er⸗ trag benutzen will, der i ihm zweck! mäßigste Bode und die für diesen zweckmäßigste Behandlung be⸗ stimmt wer so wie auch von ihr die Erziehungs⸗ und Gewinnungs⸗ oder Erndtungsmethode abhängt so sind daher durch jedes Product die für 1 angemessenste Ackereintheilung und die Art und Quantität der Productionsmittel an Geräthschaften, an Dünger- und Zugvieh und an Arbeitshänden * 5 bestimmt. Man kann den nach einem zweck— mäßigen Verhältniß ineinander gerichteten Inbegriff der sämmtlichen Productionsorgane, wozu eben so wohl auch der landwirthschaftliche Boden gehört, die Wirthschaft nennen. Allein wenn gleich jedes Pr roduct eine eigenthümliche Behandlung erfordert, ————— — 2 ö 0 1 so haben doch gewisse Gattungen derselben ähnliche bp e wenn auch nicht immer in Hinsicht sch w ihrer physischen Natur, döch in Hinsicht ihres ver— Mahn käuflichen Zustandes, oder in andern Dingen, wo⸗ fh 0 durch sie einer ähnlichen Behand 1 fäh ig we er. ug den, und auch eine ihnen e iche Wirth⸗ f, b schaft zulassen. Ein Inbegriff solcher 1 n 1058 An genf werbsproduete wird nun eine Hale igsart, sanlchen und zusammen is den durch sie bestimmten Pro⸗ gn Auers ductionsmitteln, Wirthschaftsart genannt. Sol⸗ waachllch se cher bone 0. en ohne Zweifel 80 Site seh angenommen werden: der Gartenbau; der F Feld⸗ wegen de fe bau; und die Viehzu⸗ 90 Von jeder wird also in Jen de ame diesem Capitel einzeln gehandelt; zuerst ihr Be⸗ ilk fr f griff bestimmt, dann die allgemeiner Gewerhs⸗ Geng grundsätze auf ihre Erziehung und Gewinnung an⸗ der ahit denn gewendet, und dann die Bedingungen dargestellt, Wien it unter denen sie zur Nutzungsart eines bestimmten umz lic Guts gewählt werden können. Dir sit M wen f dee g§. 163. siglch ey! Begriff vom Gartenbau. hug Man versteht unter Gartenbau die Erzie⸗ 1 8 und Gewinnung derjenigen landwirthschaftli⸗ kant chen Pflanzen, welche groß kentheils nicht ursprüng⸗ n sd 1 lich unserm Clima eigen, und entweder um des— 10 100 willen, oder doe 04 sonst von so zarter Natur sind, daß dt 10 sie eine besonders warme und geschützte Lage, einen Du 100 cf g 5 Hic 75 Ihres hl, nung a f argest fell, time Erze oschaftl⸗ tsprüng⸗ um des. ind, daß e, eilen 363 besonders gut durchgearbeiteten Boden, zum Theil sehr vielen Dünger und meist während der Zeit ihres Wachsthums eine beynahe ununterbrochene Men- schenhülfe erfordern. In der Regel werden sie im unreifen Zustande um ihrer Blätter, Stengel, Wur⸗ zeln, saftigen, fleischigten oder öhligten Früchte willen genossen, und sind daher wegen dieses eigen— thümlichen Zustandes ihrer Eßbarkeit keiner lan⸗ gen Aufbewahrung fähig, sondern fodern einen be⸗ trächtlich schnellen ungezögerten Absatz. Für die Städter sind sie ein vorzügliches Bedürfniß theils wegen der feinen Lebensart der reichern, theils we— en der armen Nahrungsweise der ärmern, indem viele dieser Pflanzen wegen schneller Erreichung ihres e Zustandes einen ganz geringen Preis haben, der aber dennoch ihrem Erzieher wegen der dadurch möglichen öftern Benutzung eines und desselben Raums reichlichen reinen Ertrag bringen kann. Der für Menschen unbrauchbare Abfall von den meisten dieser Gartengewächse ist eine gesunde vor züglich für milchendes Vieh besonders ergiebige Nahrung. 15 s ist unmoglich, von Dingen, die sowohl ihrer eigenthümlichen Natur nach so unendlich verschie⸗ den sind, als auch in ihrem Gebrauch so ausschlies⸗ send von der unendlichen Wandelbarkeit mensch li⸗ cher Willkühr abhängen, einen bestimmtern festen Begriff anzugeben. Ich glaube aber doch, daß die 7 364 sämmtlich hier ausgehobenen Momente den ganzen Inbegriff der Gartengewächse so genau bezeich⸗ nen, daß sie mit den folgenden Hauptnußungs⸗ rten nicht verwechselt werden können, und daß so— wohl der eigenthümliche Geist der durch sie begrün— deten Wirthschaftsart, als auch die Bedingungen ihrer Anwendung aus dem gegebenen Begriff hin⸗ reichend abgeleitet werden können. §. 166. Grundsätze des Gartenbaues. Da die Gartengewächse einen vorzüglich guten und warm gelegnen. fodern, so liegt in der Regel in dem Grundstück, welches dazu gewid⸗ soll, ein 1 Capital, und keiner hat daher so sehr auf die möglichste Nutz zung seines? Raums zu sehen, wie der Gartem wirth. Hierin kommt ihm die Natur seiner Produete sehr zu Hülfe. Sie brauchen nicht nur einen sehr ungleichen Zeitraum zu Erreichung ihres eßbaren Zustandes oder ihrer verkäuflichen Reife, sondern fodern auch sehr verschiedene Arten und Grade der Düngung, oder ein sehr verschiedenes Quantum von Productionskräften. Cs ist ihm daher möglich, durch kluge Auswahl solcher Pflanz en, welche in Hin— sicht des Zeitraums ihrer verkäuflichen Reife, a als auch in Hinsicht der Grade der Dang ung hein em und dem⸗ 8 5 scbenddahe 1 Ahe den geo ein ki fc e I 0 fun Gkken gn z bt ach dinen 0 dur Düngun Case fit ein 0 gtügg gen, Dekan Pihl afin lunge estverf 65 de nge un lac hr zue wachen auf d fc chlcher, b ichen fuß fische Jeg fte wg r n egen ind dann fees ehm lier das 1 1 aug 9 lf 10 hell! Nh ec, als g 5 een g hege nd daß se si begtin 7 dingungen agriff in, tal, und U Nutzl Ul 10 th. 0 Pr. Producte einen seht 6 ehbalen „sonder Bade det e, als gut und dene 365 selben Flächenraum auf einander folgen können, bey⸗ nahe den größten Theil seines Gewerbjahrs hindurch ein einträgliches Immergrün auf seinem Grund⸗ stück zu unterhalten. f Um dies zu bewerkstelligen, ist nothwendig, den zum Garten bestimmten Boden in so viele Abthei— lungen zu bringen, als Classen von Producten s. welche einen gleichartigen Grad und eine gleiche Art der Düngung fordern, und wovon nur die. Classe frische Düngung heischt, die andern aber mit einem geringern Reichthum des Bodens fich b 15 jů⸗ gen. Die verschiedene Natur des Boden kann den 7 yt* 0 0 H AKH Wirth bestimmen, daß er 2— 3 solcher Hauptabthei⸗ lungen entwerfen muß, und es ist dies so gar, wo es die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks zu⸗ läßt, sehr zu eee Manche seiner Gewächse wachsen auf dem begailten schweren Boden weit fröhlicher, 18 auf derselben frischen Düngung in leichtem sandigen Boden, da hingegen andere die frische Begailung dieses der frischen Düngung im erstern vorziehen. Daher ist es zweckmäßig, wenn er den leichtern Boden ganz von dem schwerern trennt, und dann jedes Quartier besonders abtheilt. Aber weder über das Verhältniß der Größe dieser Quar— tiere zu einander, noch über die Zahl ihrer innern Abtheilung lassen sich allgemeine Grundsätze auf⸗ stellen, weil beydes sowohl von der Natur der Pflanzen, als auch von der Quantitat des vortheil— haftesten Absatzes der einzelnen Arten abhängt, g 366 In Hinsicht der Wahl der Producte und ihrer Aufeinanderfolge hat er sich 855 den Grundsatz bestimmen zu lassen: daß ihm die Prodi iete die vor⸗ theilhaftesten sind, welche nach Verhältniß ihres Preises, des Flaälhenrgünts den sie auf dem Bo— den einnehmen, und der Zeit, welche sie bis zu ih⸗ rer verkäuflichen Reife brauchen, den möglichst ge⸗ ringsten Aufwand von Düngung, Geräthschaft und Arbeitslohn nöthig machen. In Hinsicht der Erziehung und Gewinnung gelten folgende Regeln: der lüsterne Gaumen der Städter sehnt sich nach beendigtem Winter mit Un— geduld nach frischen jungen Kräutern und Wurzeln; es ist daher für den Gartenwirth kein vortheilhaf— terer Absatz, als wenn er so früh wie möglich mit jungen Produeten zu Markt kommt, und sie im Verhältniß gegen seine Mitwerber um den möglichst geringen Preis und in großer Quantität zu liefern weiß. Diese Liebe zur Veränderung zeigt sich bey den Käufern aber nicht nur im Frühjahr; sondern auch beynahe in jedem Monath ziehen sie eine Veränderung der Gewächse dem Genuß der äl— tern, sonst auch noch so wohlschmeckenden Pflanzen und Früchte vor; daher die früheste Erscheinung mit neuen und mannigfaltigen Gewächsen, und zwar in einer der Zahl der Käufer angem 1 88 Menge, immer den größten Vortheil bringt. Nicht wenig krägt auch zur Anlockung der Käufer bey, wenn die Pradhek den rtl Du ber tuin ieh ven 0 flit 050 Hua balkan füt Fetch U rgpice i iu r Nahm funded da dit soge ganz deb Geh de icht die kurdnun fich g ic vellige f ich Maden mn f baun Hehe rde File ahh der; r atgi srigg, en öglichstg 90. schast und 0 Gewinnt jaumen u. er mit li. Wurzel, ortheilhg⸗ zͤglich nt und se in n möglict t zu lee igt sch bh 15 sondets u see eine b der äl⸗ Pflanzen rscheinung und zwar n Menge, icht wa ey, Wen die Producte reinlich und zierlich zubereitet, und in den vortheilhaftesten und gefälligsten 8 ngen ihrem Auge entgegen ge tell werden. Da der Abfall von Gartengewächsen zur Nah⸗ rung für milchendes Vieh d 0 1 es sehr zweck⸗ zäßig, wenn der“ r tenwirth die Unterhaltung dieses Viehs mit seiner Wirthschaft verbindet, und der größere oder geringere Vortheil, welchen er nach der statistischen dage seines Guts von dem Molken⸗ werk ziehen kann, kann ihn so gar bestimmen, man⸗ ches Quartier seines Gartenlandes, welches seinem vorwaltenden Grad der Düngung nach nicht mehr für einträgliches Gartenwerk ergiebig ist, mit Fut⸗ tergewächsen für sein Vieh, und mit Halmfrüchten zu ihrer e und Streuung zu bepflanzen; be⸗ sonders da die Erfahrung lehrt, daß die Wechsel⸗ 3 8 65 5 5 ge ganz verschiedenartiger Gewächse ihr besse⸗ 20 27 Gol 8 01 s Gedeyhen gegenseitig erhöht. Also auch von 64* 93 81 Kian 8 5 Rücksicht ist die Bestimmung der Zahl und die Anordnung der Quartiere, worein das Grund- stück getheilt werden soll, abhangig. Denn wenn sich vielleicht für den bli loßen Gartenbau bey schwe⸗ rem Boden mit einer Eintheilung in vier Felder, bey leichterem Boden mit einer Eintheilung in drey Felder ausreichen ließe, so würde vielleicht in vielen Fällen bey der Verbindung der Viehwirthschaft mit der Gartenwirthschaft ein weit größerer Vortheil ent⸗ springen, wenn dasselbe Grundstück von schwererm 1580 — N Bod en in 6, 1 2 nd das vo 368 n leichterm Boden in 4 Felder abgetheilt würde, so daß folgender Pflan— sel stace finden könnte zenwechsel U * * Y für den schwerern Boden. C 3.. [Garten⸗[Garten⸗[Garter Korn 1800 Gewäch⸗Gewäch⸗ Gewäch⸗ mit Klee. Korn. se* se. se* Kl ge. Garten⸗[Garten⸗] Korn Garten⸗ 1801[Gewäch⸗Gewäch⸗] mit Klee. orn. Gewäch⸗ e. se. Klee. se. Garten⸗[ Korn Garten⸗GGarten⸗ 1802[Gewäch⸗] mit Klee.[Korn. Gewäch⸗[Gewäch—⸗ se. Klee. se. se. Korn Garten-⸗[Harten-Garten⸗ 1803 mit Klee.[Korn.[Gewäch⸗[Gewäch⸗[Gewäch⸗ Klee. ö se. e. 1 85 Garten⸗ Garten⸗ arten⸗ Korn 1804 Klee.] Korn. Gewäch⸗Gewäch⸗Gewäch⸗ mit se. 25 se. Klee. Garten⸗GGarten⸗[Garten⸗] Korn 1803 Korn. Gewäch⸗Gewäch⸗[GBew 05 mit Klee. se. se. se. Klee. 0 2 2 B) für den leichtern Boden. Jahr. 2 2 3. 4. 2 Garte enge⸗ ge enge⸗ Futter⸗ 8 7800 wächse.] wach se. kräuter Korn. 5 Gartenge⸗ Fut Futter⸗ G Gartenge— 8 vächse. ra zuter. Wei wächse. f Futter⸗ N Gartenge-] Gartenge— 3 kräuter. Korn. wächse. wächse. 55 Gartenge⸗[Gärtenge⸗] Futter⸗ 2 Korn. 8 2 5 5803 N wächse.] wächse. kräuter. Es kommt aber hier alles auf die Größe und Lage des Grundstücks an, welches zum Gartenbau — 1 dae del lit sch di schast ne de eine gh Kufa d Mage de 0% Enge ad Hagge sch auf eine land entre fern hahe! halt aa Et 05 f 5 SWgugen Da nach 1 d 10 Wag; . che 1 5 herlchreh, ge 0 0 fa debt ek ö ond 1 Gewac se. eine ganz nahe Lage bey einer St 5 309 f dienen soll. Denn bey einem kleinen Grundstück läßt sich die Gartenwirthschaft mit der Viehwirth— schaft nie verbinden, es sey denn, d 0 n durch ad jan K dutts Er⸗ N kaufung des Abfalls von Brauerehen und Bren⸗ 1 29992. 688 5 E nereyen den Effeet des wenigen Gartenaßfalls er⸗ höhen kann. Durch Anbau von Futterkräutern und Halmgewächsen zum Streustroh würde man sich auf einem kleinen Grundstück zu viel Garten⸗ land entziehen, ohne daß die Quantität von er⸗ stern beyden einem einträglichen Viehstand Unter— halt und Streuungsmittel verschaff Bedingungen der Anwendung der Gart tenwirthschaft. Da nach dem Begriff der Gartengewächse für die meisten derselben ein schneller unverzö⸗ gerter Absatz wesentlich nöthig ist, weil sie sonst ihre eßbare Beschaffenheit durch Fäulniß vollig verliehren, oder doch wenigstens an Wohlgeschmack und gutem Aussehen sehr abnehmen: so ist die Gartenwirthschaft in der Regel nur in der Nähe beträchtlicher Städte mit Vortheil zu betreiben, deren Bewohner allein die Abnehmer solcher Waa— ren sind. Schon kleinere Landstädte geben dem Landwirth selten guten Absatz für dieselben, weil die Kleinstädter gewohnlich selbst entweder an ih— ren Häusern oder doch meist in, der Nähe des A a f 370 Städtchens Gärten besigen, worin sie ihr be⸗ nöthigtes Gemüße anziehen, und auch wohl noch zum Verkauf für andere etwas übrig behalten. Es ist also vor der Unternehmung und Einrich— tung der Gartenwirthschaft zu allererst auf die statistische dage des Landguts zu sehen. In die⸗ ser Hinsicht ist zu bemerken: 4) Die geographische Lage; durch sie finden folgende Verhältnisse statt: 1) Je näher ein Gut einer beträchtlich großen und wohlbevölkerten Stadt liegt, desto ge⸗ wisser und größer sind in der Regel die Vor— theile der Gartenwirthschaft. Denn a) der Absatz ist leicht und durch Leferung zei⸗ tiger und guter Waare bald reichlich zu machen. b) Den haufigen Dünger, welchen die Gar— tenwirthschaft fodert, kann man hier ohne große Schwierigkeit vom Städter erhalten, so daß man durch sie seiner Mistweichung am Kornacker nicht zu schaden braucht, wenn wegen Größe des Guts die Getrei— dewirthschaft neben der Gartenwirthschaft betrieben werden kann. 0 ad Galt he Gude saen u Menn fen. ) 9 heit fer geh c i saendbgt 9 Je pet cher und sicht h schnelen 371 80 o) Da die Viehwirthschaft in der Regel mit der 1 Gartenwirthschaft sehr vortheilhaft zu ver⸗ 0 bel 5 binden ist, so kann der Wirth nahe bey einer 4 irt Stadt der„ seines 8 tenab t auf di falls und seiner andern Futterkräuter durch J dl Ankauf des Abfalls von ee und Brennereyen sehr wohlfeil zu Hülfe kom— men. 2) Je weiter die Entfe rnung eines Guts von ei⸗ ner ansehnlichen Stadt, und je größer ein solches Gut ist, desto weniger einträglich und 1 0 anwendbar ist die Gartenwirthschaft. el die V. 8 u a) Je weiter die Entfernung, desto beschwerli⸗ cher und kostbarer ist der Transport, wenn . nicht besonders günstige Gelegenheit zu 5 erung schnellem Wassertransport ist. reichlich a) Die meisten Gartengewächse sind im Ver⸗ hältniß ihres Volume is wohlfeil, es die Gar. kann wenig Werth auf einem Wagen ge⸗ ler ohne faßt werden, so d daß sich von manchen bey nur mäßiger Entfernung kaum das t erhalten, Fuhrlohn bezahlt, und doch sind diese stweichung lo„und g braucht, wohlfeilern Gewächse für den nähern e Gekrl⸗ eee gewöhnlich die vortheilhaf— Aa 2 372 6) Da der Transport hier immer nur sel⸗ 410 90 tener, und also in zu beträchtlichen Quan: 1 titäten geschehen muß, wird das Markt- 1 bedürfniß zu leicht überführt, und d 0 Verkäufer hängt zu sehr von der Dispo— 10 sition des Käufers ab. h 5 0 we b) Je weiter die Entfernung, desto größer fin— 1d det der Verkäufer in der Regel die Coneur— renz der Waaren. N de c) Je weiter die Entfernung, desto weniger f. vortheilhaft käßt sich das Molkenwerk aus ˖ a0 fu de der Gartenwirthschaft verwerthen. Die iy satt f Milch muß hier schon zu Butter gemacht llt die werden; und da der nahe Gartenwirth ei⸗ Had ien großen Vortheil aus beinen Mi schvieh hat, schlägt er davon einen Theil auf seine Nl? Gartengewächse, und kann diese um so wohl⸗ Jüchen e feiler vor dem entferntern Wirth liefern. Ji ute d) Je größer das Gut, desto mehr muß der 90 d Wirth dahin streben, seine Wirthschaft zu fache N vereinfachen. Bey einem weitläuftigen bt l und vielfachen Detail geht ihm aus Man- len gel an Aufsicht zu viel verlohren; und ei⸗ uche gene Aufseher für bestimmte Classen des e 7 Details würden ihm den Vortheil rauben, welchen er sonst davon ziehen könnte. ang! 373 95 6 e) Je größer die Gl ter, desto geringer e 9 etlichen ua hältniß die Zahl der Tagelöhner oder Ar⸗ d das Maß beiter. Diese finden da im 1 5 für t, und d sich, Frau und Kinder zu wenig Arbeit, es der Diso 5 bleiben olso nur die für die Getreyde- und Viehwirthschaft nöthigsten Menschen, in so weit sie bey dieser immer gleichmäßige 10 größer fi und gute Arbeit finden. l die Laneur⸗ f B) Die politische Lage des Guts. eto wen 1) Hier kommt allerdings zuerst in Erwägung, enwerk as ob in der nahgelegenen Stadt Zunftgärtne— en. De rey statt findet, und ob oder in wie fern daher ter gematz dort die Einfuhr der Gartengewächse dem euwirth Landwirth verboten ist. l aui 2) Welche Arten von Gartengewächsen ihm ab- zusetzen erlaubt sind; und in diesem Fall ist zu unter suchen: 5 a) ob die erlaubten Einfuhrartikel in eine 0 8. 5 del l N 5 gachast zu solche Verbindung mit der e l dale schaft zu 8 sind, daß der 185 rag aus Anna 2 erselben dadurch nicht niedriger wird, als der Gewinn aus der Goh b er⸗ setzen kann. Dies kann statt finden gus Man nee) wenn dem Getreidebau durch die Gar⸗ öunte. 374 tengewächse zu viel Dünger entzogen wird; 3) wenn der Anbau solcher Gartengewächs⸗ eine bela 975 inge von Ar e en Pflanzung und En- b) Ob auf dem Andau nicht solche Serviku⸗ ten und Gemeinheitsrechte haften, welche den Gartenbau entweder ganz aufheben, oder 5 eine reguläre Benutzung des land⸗ wirthschaftlichen Bodens verhindern wür— den. C) Die cameralische Lage des Guts; in 18 8 Hinsicht i ihrer ist zu untersuchen: 1) Ob nicht von den Gartengewächsen gewisse Abgaben, als Zehenten u. s. w. zu geben sind, welche den reinen schmälern. 1) Ob die etwa unbezehnteten Feldfrüchte von demselben Flächenraum nicht einen beträcht— lichern Ertrag lieferten, als bezehntete Gar⸗ tengewächse. heimsung vorthe ilhaft zu beschäftigen Ertrag aus ihnen zu sehr ö 90 Ob fi an hi diasse Vu 0 D. Tt fel Aglschenden Da fact dogg t. Den full i bug gl falt lt ge i ihn batthelh alhast! f eh ger eth ktengewäch, beitshände 3 der Vith g und ei. bechäft sftig igen he Seri, ten, welch aushebg g des lan, ndern wi Guts; i en gebist gehe sud, in zu sehr lüchte vof betracht tete Gi 375 3) Ob nicht zu der Zeit, da die Gartenarbeiten am häufigsten und dringendsten sind, Frohn— dienste geleistet werden müssen, welche dem Wirth die nöthigen Arbeits hände entziehen. D) Die mercantilische dage des Guts; sie bestimmt sowohl die Qualitat als Quantitat der ag ondo N 9 7 NI 1775 abzusetzenden Pruducte und das Verhältniß ihres „oise 9a„ Gomichk 1 2705 Preises zu Maß und Gewicht. Hier hängt also sowohl die Anziehung als Gewinnung von der Rücksicht ab: 1) auf die Liebhaberey, den Luxus und Ge⸗ schmack der gebildeten Bürger, auf die Men— ge des unter ihnen eircultrenden Geldes 3 2) auf die vorzüglichen Neigungen der ärmern Volksclassen in Hinsicht der gemeinen und wohlfeilen Gartenartikel. Die Kunstgärtnerey ist immer nur bey einer ganz vorzüglich günstigen Lage eines Guts vortheil— haft. Denn Gewächs- und Treibhäuser kosten sowohl in ihrer Anlage, als auch in ihrer Unterhal— tung zu viel baares Capital, als daß die im Ver— pältniß nur geringe Q Quantität von Gewächsen, welche in ihrem Raum erzogen werden kann, sich vortheilhaft bezahlt machte, wenn nicht der Ort, in dessen Nähe sie errichtet werden, eine betrachtliche 70 ** 5 — 785 e 5 Zahl reicher und luxuridser Einwohner, oder zu⸗ 1 1 7%% 51 und abgehender Fremden enthält. E) Die ökonomische Lage. 1) Da die Gärtnerey eine so beträchtliche Anzahl Menschenhände erfordert, so kommt es vor ih⸗ rer Anleg gung vorzüglich auf die Untersuchung an, ob die nöthigen Arbeiter, und zwar sol— che, die hiezu die nöthige Geschicklichkeit oder wenigstens Lust und Gelehrigkeit haben, zu bekommen sind, und ob sie nicht dem vielleicht vortheilhaftern Getreidebau entzogen werden. 2) Aus der Fremde mehrere Arbeiter herbey zu ziehen, ist nicht immer rathsam, weil es öf— ters eine nachtheilige Errichtung neuer Feuer— 9 5 nöthig macht, und den schon da wohnen— en Arbeitern wegen d en manches ihrer Erwerbszweige drückend wird lus der Darstellung der mannigfaltigen Rück⸗ sichten, welche der Wirth zu nel omen hat, und der digen Concurrenz vieler gü instigen Umstände ergiebt sich, daß die eigentliche Gartenwirthschaft nur auf den wenigsten Gütern anwendbar ist, und höchstens nur den Kleingütlern in der Nähe von Städten empfohlen werden kann. Ganz ein an— deres aber ist es mit einzelnen Zweigen der Garten⸗ wichst bau cg ft f Hetcchen fag get fag fc feht karket de ie sede af scht der! ft zul der fell, en fg zu wet pichte zur Meg S* lk Fehung at lt Wü äh l fich an fesch ger ge n ee df, pt lich he J A J 0 U 00 bor 105 ud zog sel lichkeit dt haben, em viellet en werdr, r herben weil es l euer Fele, da wohn janches ihn gen Rück t, und der n Unstande wwitthschgt r ist, n Nahe van z ein d er Gaul 822 wirthschaft, als mit der Obsteultur und dem An— bau einzelner gröberer Gartenproduete im Großen; letzterer kann allerdings auch auf großen Gütern betrieben werden, aber die vortheilhafteste Verwer— thung geschieht hier in der Regel durch Verfüͤtte— rung an mancherley Vieharten, und gehört also 1 mehr hierher.. der 1 Anwend⸗ mehr, wie jede ande re, die feinen Spelle in. sicht der höchsten Benutzung eines kleinen Grund— stlicks zuläßt, werden wir in diesem Werk nie wie— speciell auf sie„ sondern wir ge— en nun zu den in ihrer Extension und Intenston weit wichtigeren beyden andern Nutzungsarten: zur Viehzucht und zum Feldbau, über. 0 der 00 §. 168. Begriff von der Viehzucht überhaupt. Unter landwirthschaftlichem Vieh, dessen An⸗ ziehung als Erwerbmittel dienen soll, versteht man alle diejenigen Thiere, deren Fortpflanzung sich re⸗ gelmäßig bene läßt, die durch Cultur ihren thie⸗ 3 5 Handlungen eine bestimmte Richtung geben lassen, oder solche Eigenschaften und Geschicklichkei⸗ ten annehmen, daß sie dem Landwirth entweder ei⸗ nen regelmäßigen Ertrag abwerfen, indem entwe⸗ der sie selbst, oder Producte von ihnen, zu Befrie⸗ digungsmitteln menschlicher Bedürfnisse dier nen 378. oder durch ihre Kräfte und ihren Dünger dem Wirth selbst zu Betreibung seines Gewerbes be⸗ hülflich sind. Es werden zu diesen Thieren vor— züglich gerechnet: Pferde, Rindvieh, Schaafe, Schweine, das bekannte Federvieh, Fische und Bienen. Alle nähren sich fast ausschließend von Vegetabilien, und ihre Erziehung und Unterhaltung ist daher schlechthin entweder durch Ankauf, oder Selbstanbau landwirthschaftlicher Pflanzenproducte oder durch offene mit Gras und Kräutern bewach— 8 „. 555 F sene Plaße bedingk. In Hinsicht des Absatzes ist Nee* 1 55 7 der Landwirth mit diesem Erwerbszweig schon weit unabhängiger von seinen Käufern, wie mit dem vorigen; die Thiere und Thierproducte sind schon ein allgemeineres Bedürfniß, er hat ihre Dauer mehr in seiner Gewalt, kann daher den Markt für sie erweitern, und hat nicht nöthig, aus Furcht vor ihrem Verderben, mit ihnen zur Unzeit loszuschla— gen. Aber da die Erziehung und Unterhaltung der Thiere Pflanzenproduete erfordert, die selbst für sich schon ein Erwerbmittel des Wirths sind, oder seyn können, so wird hier durch ein Erwerbmittel das andere verzehrt, noch eh dieses seine Wirkung gethan hat. Dies kann auf keine andere Weise wieder gut gemacht werden, als daß die thierischen Produete ent- weder durch ihren eigenen Preis oder durch ihren Effeet in andern Productionen zu einer größern Er⸗ werbsquelle werden, als jene Vegetabilien für sich ohne Verwendung in die thierischen Producte es gent 0 Kaudnirthd n Wahl bau, dhe 15 f des algen aß gie Dad fung de eit de ben dann de c schehen dl lngslten, feln, inter fen. Die war den 900 5 dag eus größte uch t 5 g gige et 1 flag g N. Dunger den Boge delher hes be 7 Hhleren ot. 2 4 „ Scha, 100 Fisc sche und llaßend von U iterhalty h ung unkauf as aal, oder Hunneo dus enproducte ern J 10 bedwache A. ö haltung der lbst für scch „oder sehn mittel das ing gethan wieder gut ducte ent⸗ urch ihten oßern Et⸗ u für sic 379 gewesen w waren; und eben dies begründet für den Landwirth die e des für ihn höchst wichti⸗ gen Verhältnisses zwischen e und Pflanzen- bau, eine Untersuchung, die darum um so schwie— riger ist, weil die Krafte und also auch der Werth des Düngers nach keinem bestimmten Größenver— chätzt werden können. 2 re 71 * ie Viehzucht zuerst durch die Unterhal⸗ tung d hiere bedingt ist, so haben wir auch zu— erst die 0 8 rbsgrundsätze ihrer Fütterungsart, so⸗ dann die Gewerbsgrundsatze in Hinsicht d der ver⸗ schiedenen Absichten ihrer Erziehung oder der Nu— tzungsarten, und endlich die Bedingungen aufzu— stellen, unter denen sie zu realisiren oder vorzuneh— men ist. §. 169. Von der Weydewirthschaft. Die Weydewirthschaft kostet ihrer Natur nach zwar den geringsten Aufwand an Arbeitslohn und Productionsmittel; aber da die Naturkräfte in Her— vorbringung der e und Gräser sich wenig— stens größt 1 1 0 überlassen sind, so pro⸗ duciren sie dieselben weder in vor zuglicher Güte, noch in der möglichsten 980 uantität, und das ee zertritt und verwüstet manches, was bey einer sore fältigern Erndtung nicht verloren gienge; es i 4 3 50 0 daher diese Fütter: ung auf der 8 Seite jederzeit mit dem größten Aufwand an Raum, und durch die⸗ sen auch mit dem größten Auswand an Zeit verbun⸗ den. Sie kann geschehen in Holzungen, Brüchen, Mooren, Heiden, Lehden, oder auch Dreesch und Wiesen. Da gelten vorzüglich folgende Regeln: * 1) Der Wirth muß diejenige Viehart weyden lassen, welche mit der Naur der Weyde am meisten übereinstimmt. 2 a) Für Bergweyde ist unbezweifelt das Rind— und Schaafvieh das zweckmäßig aste, jenes auf der bessern, dieses auf der snag gern Berg⸗ weyde. b) Für Anger, Wiesen und Holzweyde sind Pferde am tauglichsten, wenn dieselbe gut ist, nach ihnen Rindvieh. iden und Lehden gehören die 4 — 2 — 2 5 * NN 9 — — d) Auf Moore und Brüche Pferde und Rind⸗ vieh. 5 e) Guter Dreesch dient für perde und Rind⸗ vieh, schecheerer 0 die Schaafe. 8 J 4 9 Oeste edekstt und durch de Jet Hot elt bethug. en, Besch % Oulllcheh, Dre oe Olkesch und to 5 ite, el daern Mort age Oe 0 ende! Uwehde l Fiaho at Uleselbe 9. 9 cane di und Rind⸗ und Rind⸗ fe. 381* 2) Es muß nicht mehr Vieh auf die Weyde ge⸗ bracht werden, als diese für die Art und den Zweck des Weydeviehes vollkommen zu ernäh— ren im Stande ist; die Quadratruthenzahl einzelne Stück wird bestimmt: a) durch den Grad der Güte, welchen die Weyde hat; b) durch die Art des zu weydenden Viehes; o) durch das Alter desselben; d) durch den Zweck seines Weydens, ob es. Mastvieh, oder Molkenvieh, oder nur Zuchtvieh ist; e) durch die Zeit, wie lange es auf den 1 Platz seine Nahrung finden muß. Wobey aber auch auf die Umstände 11 zu nehmen ist, welche der Weyde mehr oder weniger regelmäßig schädlich werden kon⸗ nen; dergleichen sind: Ueberschwemmungen, heftige Dürre, Versandungen u. s. w. 3) Jede Art Vieh muß von der andern abge- sondert werden, weil eine der andern die Wey— de verdirbt. 4) Der Wb muß die Güte der Weyde so viel möglich zu unterhalten suchen, und dieselbe so weit erhöhen, als die dadurch bewirkte Ver- mehrung des Ertrags den Aufwand noch hin— länglich verzinst. Diese Erhöhung kann be— stegen: a) in Zusetzung besserer und neuer Produe— tionskräfte; dergleichen animalischer, ve— getabilischer und mineralischer Dünger; desjenigen, was die 9 oducirung der vorhan⸗ denen unterdrückt; durch Abgraben des überflüßigen Wassers und 1 8 Aufführung anderer Erdarten u. s.: b) durch Wegschaffu 19 ro Entwicklung und P 8275 §. 170. 72 Von der Stallfütterungswirthschaft. 8 Ysch Diese Fütterungsmethode des Viehes bedingt ihrer Natur nach den größten Kufwand an Arbeits- lohn und Produetionsmittel; aber auf der andern Seite gestattet sie auch die Möglichkeit: die größt⸗ mögliche Quantität von Pflanzenproducten und die— selbe in der möglichsten Güte von dem landwirth— schaftlichen Boden gewinnen zu können; sie begün⸗ stigt also den möglichst geringsten Aufwand an Raum und Zeit. Es sind aber bey der Stallfüt⸗ tetlug mungen in die f Font 1d e try qu i Aghich 1) wil ff ö 1 ach yd p Nami eirkte Ju. ud noch hn ing kann her let Produe⸗ alischer, ve. Dünget; „ was di der vorhar, graben des ufführunz 1 es bedingt an Albeits⸗ der andern 0 n und die⸗ landwirth⸗ se begül⸗ swand an Stall 383 terung zwey ganz wesentlich verschiedene Fülte— rungsmittel zu unterscheiden, nach welchen sie selbst in die natürliche und künstliche eingetheilt werden konnte; letztere nehmlich hat den Abfall von Bier⸗ und Essigbrauereyen und von Brantweinbrenne— reyen zu ihrem Fütterungsmittel. Bey dieser ist vorzüglich zu erwägen: 1) welche Arten Vieh nach der individuellen Lage des Wirths und seiner Absatzverhältnisse mit jenen vorzüglich nahrhaften Stoffen am vorcheilhaftesten zu ernähren sind: ob Mast⸗ vieh oder Molkenvieh, und was für eine Art von ersterm? Die Entscheidung beruht auf der Ausmittlung, a) in Hinsicht der verschiedenen Arten des Mastungsviehes a) wie viel die bestimmte Art und Quan⸗ titär Mastungsstoff innerhalb einer ge— wissen Zeit an der aufgestallten Viehart in Pfundenzahl effectuirt, oder ben einer andern Art Vieh effectuiren wurde; ) was für ein Verhältniß die Preise der 5 Fleischarten haben; 5 der Ankaufkosten des aufgestallten Vie 384 bes, des Arbeitslohns für die Wärter, und des Capitals, welches in den Stall— gebäuden, Gefäßen und andern nothwen— digen Ausgaben für die verschiedenen Vieharten zu verwenden ist; §) des verhältnißmäßigen Werths des Dün— gers, welchen die verschiedenen Vieh- arten geben. b) in Hinsicht des Vorzugs des Molkenvie— hes vor dem Mastvieh: a) wie viel das Molkenwerk, welches ent— weder als bloße Milch, oder als But— ter und Käse und Molken für Schweine abgesetzt wird, in der Zeit bis zur vollen— deten Mast des Mastungsviehes ein— bringt, nehmlich von derselben Quanti— tät Mastungsstoff; g) wie viel das M * dieser Zeit an Fleisch und Fett zulegt; „) der Ankaufkosten des Molkenviehes, des Arbeitslohns seiner Wärter, der Milch- leute, des Schweinewärters, und des Ca— pitals des Stkallraums, der Nutzungs⸗ * saße ite se w. zolkenvieh selbst während 2 — D090 hen Beg d he e rden fu 20 800 Nun 9 N Nur kene fe A tach, Je de hit! bl ben muß f fer 9 sitrt lach, W de lch 385 de 5) des Werths seines Düngers zu dem des ee Mastungsviehes. deln nothyg, a dalschebnn Diese verschiedenen Momente sind die einzel⸗ 5 nen Bestandtheile des Calculs, durch welchen der großere Vortheil der Verwendung jener Abfallsstof— des Din. fe in die eine oder die andere Viehart ausgemittelt een äh werden muß. 2) Bey ungefähr gleichem Ertrag, nachdem die 5 Molkenzt Verkaufkosten mitgerechnet sind, wird diejeni⸗ ge Viehart zu wählen seyn, welche für die Natur des landwirthschaftlichen Bodens den welches en 4 zweckmäßigsten Dünger giebt, und in welcher der als V jene Abfallstoffe ihren Effect am sichersten er— für Schwan reichen. is zur voll zöbiehes dk 3) Da der letztere sowohl extenstv als intenstv er⸗ lben Oualte höht werden kann, wenn man andere vegeta— bilische Nahrung noch mit vermengt, oder dem Vieh neben jenem Abfallstoff vorträgt: so muß sorgfältig untersucht werden, welche Art jener Rahrungsmittel zugleich mit jenen ge— füttert bey jeder Viehart den meisten Effeet macht, und welche von ihnen man in Hinsicht dieses Effects am wohlfeilsten zu erhalten weiß. loft bühren r zulegt; wpiehes, dis der Milg⸗ und des E 4) Dergleichen mitwirkende Nahrungsmittel sind Getreidekörner, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln, Bb Mutzuuge 356 Kohl, Möhren, Rüben, Heu und Klever; n sie sind nicht nur in ihrem Effeet und Preise de sehr verschieden, sondern es ist auch vorzüg— fag lich bey den wohlfeilern von ihnen auf das Verhältniß ihrer Quantität zu der Quantität 800 jenes nahrhaften Abfallstoffs Rücksicht zu neh— ca men, damit nicht der Effeet von diesen durch 1 de A eine zu große Quantitat von jenen wieder ver— dd mindert werde. a ind Fütt bonn Welle 5) In Hinsicht des Verhältnisses der Anzahl des Den d aufzustallenden Viehes zum ganzen Quantum fc: Rech der Nahrungsstoffe ist die Regel zu empfehlen: siss es 0 lieber zu wenig als zu viel. Denn wenn gleich d Uh die niedere Landwirthschaftswissenschaft ein be⸗ mnie stimmtes Maß und Gewicht von Nahrung 1 nid 1 für jede Art Vieh auf den Tag angiebt, so treten or i du doch zu mannigfaltige Umstände ein, welche m guck! den Effeet dieser für einen bestimmten Fall h sonst ganz richtigen Verhältnisse mehr oder Bu weniger aufheben können; und da ist denn 1 besonders beym Mast- und Molkenvieh der 10 1 Vortheil nicht derselbe, ob man z. B. 10 Stück 0 150 4 gar mästen konnte, oder ob man nur 7 Stück u N von derselben Quantitat Nahrungsmittel ganz ful 0 vollständig hätte mästen können. Es ist da⸗ 1 her besser, anfangs eine kleinere Zahl Vieh auf— l zunehmen, als man der zu erwartenden Quan— 5 0 0 tität Nahrungsmittel nach zufnehmen könnte, un u, b und Kley und Pras auch voti nen auf dez * Qlantit sicht zu neh. digen durch A MN i eder der⸗ Amahl le Quantu empfehle, wenn gle⸗ hast ein h, u Nahkutz bt, so kel in, wolte immten dil geht obe da ist dent enbyeh det 3 Jo Stick ur 7 Stick sittel gan; Es ist da⸗ Veh alf den Qual⸗ gen konnt 387 bis man sich erst von der Mastungsfähigkeit des aufgestallten Viehes hinreichend über— zeugt hat. Bey der natürlichen Stallfütterungswirth⸗ schaft im Gegensatz der vorhergehenden, wird we— der die Art und Quantität des Viehes, noch die Art und Quantität der zu bauenden Futterkräuter und Futtergewächse durch ein gewisses Quantum von Brauerey- und Brennereyhabfall bestimmt; son— dern es kommt hier auf die Größe, auf die natür— liche Beschaffenheit und auf die äußeren Verhält— nisse eines Guts alles an, ob und wie weit man die Einführung der Stallfütterung als vortheilhaft unternehmen kann. Die Wahl der Nahrungsmit— tel wird hier blos durch sie allein bestimmt, und zwar 1) durch den Effeet, welchen sie in der Art und Zweck des aufzustallenden Viehes haben; und 2) durch den Preis, welchen ihnen die Kosten des An— baues nach der naturlichen Beschaffenheit des land— wirthschaftlichen Bodens geben, mit Beziehung auf den Ertrag, welcher aus ihrem Effect entspringt. Da aber hier die Vergl aichung des Ertrags aus dem Getreidebau, welcher auf demselben Flächen⸗ raum vorgenommen werden könnte, wo die Futter— * kräuter und Futtergewächse gebaut werden, mit ins Spiel kommt: so wird tiefer unten von den allgemeinen Bedingungen des Anbaues der Futter— kräuter, und noch weiter zukück von dem Verhält— Bb 2 388 niß der Viehzucht zum Ackerbau besonders gehan— delt. Hier wollen wir nur in ein paar So. die Vortheile und Nachtheile der Stallfütterung im Gegensatz gegen die Weydewirthschaft aus einan— der setzen, und zwar mit Beziehung auf die ver⸗ schiedenen Verhältnisse der Güter. 1 §. 171. Von den Vortheilen der Stallfütterung. Die Vortheile, welche dienterhaltung des Vie⸗ hes auf dem Stall dem Landwirth giebt, sind folgende: 1) Er kann durch den künstlichen Anbau und durch die Gewinnung der Futterkräuter und Futtergewächse dem Flächenraum seines land— wirthschaftlichen Bodens eine beträchtlich grös— sere Menge von Naturproducten abgewinnen, und dieselben in beträchtlich größerer Güte und Regelmäßigkeit. 2) Durch den weit geringern Aufwand an Raum, als die Weydewirthschaft erfordert, ist er in den Stand gesetzt, von demselben Flächenraum eine beträchtlich größere Menge Viehes zu ernähren. 3) Er erhält nicht nur durch die größere Zahl Viehes eine größere Menge Milch, sondern ** fee gal . fit gute dene mum ag 5 del Vece 10 Hache der er fabar Hader 389 0. 10 5 pode che die Quantitat der letztern wird auch noch bey b 105 W jedem einzelnen Stück durch die regelmäßi⸗ iliitaun 0 gere und bessere Fütterung erhöht. ast aus eino auf die ze J) Der Wirth erhält eine weit größere Quan⸗ titöt Dunger von dem durch das ganze Jahr aufgestallten Vieh, und wird dadurch in den Stand gesetzt, einen weit größern Flächen- raum seines landwirthschaftlichen Bodens zu M 1 begailen. ö altungdet sendfihen, 5) Die Erfahrung lehrt, daß durch den steten Wechsel der Halmgewächse und der Blätter⸗ en Anbau ld und Wurzelgewächse derselbe Flächenraum bey gleicher Quantitat Dünger im Körnerertrag der erstern mehr lohnt, als wenn diese unmit— telbar auf einander in denselben Acker gesäet werden. kerktäter ah im feines lan, ächtich gef f abgewinnt pier Güte un K. 172. Von den Nachtheilen der Stallfütterung. nd an Raum, ut, ist et in Flächerraum e Viehes zl Den vorhin angeführten Vortheilen stehen fol- gende Nachtheile entgegen: 1) Acker, der immer unter Cultur ist, erfordert, um ihn zu gleichem Ertrag zu bringen, für die⸗ böber 30 selbe Pflanze eine beträchtlich größere Quanti⸗ tät Dunger, als der Acker, welcher eine Zeit— I, sondel 390 lang geruht hat. Die größere Quantita'h g t Dünger, welche bey der Stallfütterung gewon— d nen wird, hat daher auf demselben Flächen— del raum nicht den Effect, welchen sie auf dem l eine Zeitlang geruhten Acker haben würde. 1 2) Die Milch vom Stallfütterungsvieh bringt 0 50 nicht die Quantitat Butter, wie die vom Wey⸗ 15 devieh; es gehört zu einem Pfund Butter 15 von jener eine größere Anzahl Pott, als von kt der Milch des Weydeviehes; vorausgesetzt, fab. daß die Weyde nicht zu schlecht ist. g 3) Die Stallfütterung erfordert eine beträcht— 5 liche Anzahl von Menschenhänden zur Pflege 0 und Wartung für das Vieh. 8 1 40 Der Anbau der Futterkräuter und Futterge⸗ ch wächse macht eine größere Anspannung und 00 mehrere Domestiken nöthig. f 15 ö 8 mathe 5) Die Aufbewahrung, Aufnehmung, Handha— e bung und Zubereitung der Futterkräuter und e Futtergewächse erfordert ein Capital für die uh Aufbewahrungsdͤrter, Gefäße und Instru⸗ mente. 8 Wenn fh 6) Der Anbau der Futterkräuter und Futter- en gewächse ist bisweilen dem Mißwachs ausge⸗ 0 At 391 er Quart 0 U setzt, bey diesem aber wird der Verlust für den Wirth um so größer, jemehr die Zahl Vieh, die er auf dem Stalle hält, die Zahl dessen übertrifft, welches er auf der Weyde balten könnte. saung gag, sben glace se auf dn gaben würde gedieh bringt e vom Veh⸗ hund Putte 70 Bey der Stallfütterungswirthschaft vermin⸗ dert sich der Aufwand an Arbeitshänden und Arbeitsvieh nicht in umgekehrtem Verhältniß hott, al 5 5 , de mit der Vermehrung des Viehes, sondern so Weng bald die Zahl des letztern über 30 Stück er— 4 höht wird, steigt der Aufwand an Menschen 6 1 und Arbeitsvieh in gleichem arithmetischen N Me Verhältniß mit der Erweiterung des Vieh— n zur Pflg. ve Er Vc standes fort, ohne daß der intensive Ertrag von letzterm erhöht wird. Bey der Weyde— wirthschaft aber ist es gleichviel, ob der Hirte nd Futken⸗ 30 oder 200 1 zu weyden hat. Hier annung s wird also derselbe Tagelohn unter 200 Stück vertheilt, 80 er bey der Stallfütterung sich immer in der Zahl 30 erhalten muß, indem 0 Hanbhea- jede 30 Stück immer wieder einen Knecht fllter und mehr erfodern. stal für die. d Justr⸗ 8) Die entferntere Lage der Aecker von den Wirth⸗ schaftsgebäuden vermehrt bey der Stallfütte— rungswirthschaft den Aufwand an Arbeits- yd Fulle händen und Arbeitsvieh, und setzt die Fut⸗ 5 ausge terkräuter und Futtergewächse wegen der spar⸗ 392 f samern Wart und Pflege einem öftern Miß⸗ l wachs und Verderben aus. Sollen aber blos 0 die nahen und bessern Aecker zur Stallfütte⸗ hit rung, die entferntern aber zur Weydewirth— e schaft gebraucht werden, so verliehrt der Er—. trag aus letztern um so mehr, je kleiner den duct Flächenraum wird, auf welchen man sie ein⸗ 0 schränkt, und je schlechter der Boden ist, den auf! man für sie übrig läßt. pad 9) Bey großen Gütern ist der Boden sowohl e nach seiner innern Beschaffenheit als nach seiner thel and) äußern Lage zu sehr verschieden, als daß der in Hage Anbau der Futterkräuter und Futtergewächse ut such de auf demselben überall mit gleichem Erfolg ge— Id blos linge; es ließe sich daher bey einem solchen gal der f Gut weder eine regelmäßige und feste Einthei⸗ lan vu. lung des Feldes, noch ein verhältnißmäßiger Glͤnde m Viehstand annehmen, wenn nicht in dem an— innen t dern Jahr wieder verlohren gehen soll, was aint, in dem erstern gewonnen wurde. bebe he 5 tonnen, 10) Der Markt für die Fett- und Fleischwaa⸗ chen, ren, oder für die thierischen Producte über— gau un haupt, ist immer auf engere Grenzen einge— allen p schränkt, als der vom Getreide; es ließe sich n, ing daher erwarten, daß durch eine so beträcht— a ing liche Vermehrung des Viehstandes in der Mh Stallfütterung die Preise des Fleisch · und gan a ten dy len aber la r Süͤlsitt Uendevirh hrt der Er. e kleinet de man see ein. den ist, den pden obo S nach sen als daß de ttergewäch Exsalz gz nem solche este Einthi. stnipmäßir t in dem al. soll, nas Fleiccwoa⸗ dutte übet⸗ zen einge 5 lie sc o betragt es in dt leich. 1 393 Molkenwerks sehr herabkämen; wenigstens in einem solchen Land, welches, wegen des Ver— hältnisses des landwirthschaftlichen Gewerbstan⸗ des zu der Bevölkerung der übrigen Stän— de, keine Zufuhr an landwirthschaftlichen Pro— dueten von außenher nöthig hat, und wo da— her auch dergleichen fremde Waaren nicht zu— erst von dem einheimischen Markt verdrängt werden können. Es wäre lächerlich, wenn man den Nach— theil und Vortheil der Stallfütterungswirthschaft im Gegensatz der Koppel- oder Weydewirthschaft nur nach den angeführten Nummern beurtheilen, und blos wegen der beträchtlich überwiegenden Zahl der Nachtheile über die der Vortheile der letztern vor der erstern den Vorzug geben wollte. Gründe müssen nie der Zahl nach, sondern ihrem innern Werth nach und, wo es auf ein Product ankömmt, ihrem Effeet nach geschätzt werden; ich habe daher diese Gegeneinanderstellung nicht vorge— nommen, um die Stallfütterungswirthschaft her— abzusetzen, und gar noch weit weniger, um sie als ganzlich unvortheilhaft gegen die Weydewirthschaft erblicken zu lassen; sondern ich habe sie vorgenom- men, um darauf aufmerksam zu machen, wie viel von dem großen Gewinn, den sie uns dem ersten Anblick nach verspricht, oder eigentlich nur von der großen ersten Einnahme, die sich allerdings aus 394 ihr ohne Schwierigkeit berechnen läßt, wieder für die baare erste Auslage und für den Zins derselben zurückgerechnet werden müsse, damit man sich nur einigermaßen durch die Uebersicht der einzelnen Puncte dieses Abzugs die Möglichkeit erkläre, warum der Vortheil, über den uns in mehreren Schriften so ungeheurer Lärm geblasen wird, ent— weder gar nicht, und in vielen Fällen nur en mi niature erreicht werden könne; ich habe diese Ge— geneinanderstellung vorgenommen, um zu zeigen, daß nicht theoretische Gründe, und wenn es tausend wären, nicht die Erfahrungen der einzelnen, und wenn hunderte sie mit dem glücklichsten Erfolg gemacht haben, dem Wirth die Pflicht geben können, zwey so ganz entgegengesetzte Systeme nur so auf Treu und Glauben auszutauschen, sondern daß ihn dazu allein der Ausspruch eines für sein bestimmtes Land— gut entworfenen Nutzungsanschlags, oder das Re— sultat eines für seine individuelle Lage angefertigten genauen und vollständigen Caleuls berechtigen kön— ne. Denn die Erniedrigung des reinen Ertrags aus der Koppelwirthschaft, welcher in irgend einem Fall durch die Annahme der Stallfütterung ent— stehen könnte, trifft hier jederzeit den Capitalwerth des Bodens, und dies ist ein Nachtheil, der nicht blos den Wirth, sondern der die ganze Gesellschaft trifft; weil die Capitalien, die um der Stallfütte— rungswirthschaft willen in das landwirthschaft⸗ liche Gewerbe gezogen sind, wenn sie in diesem ih a petbef en in dee gesthic fc Ge fad at fapelolt coal, goch ngen w oder Pech fechnen fe dee dan i ba, and d Mlapalbei doch fn nic dis lat les denne set Welder Cunha har geche Gef beine fun eg fe cg uch! u n bath ff urg e ue g fun, d t, pier 95 5 Zins dert an sch ny elt erklär, in mehere dhitd, enk der eingehen K nur en mi. be die che in zu zeige, es tauses , und weng Ig gemach unen, zwg so auf In aß ihn dau umtes ande der das Re gesettigte chtigen kol. en Etttags gend einen erung ent⸗ pitaloetth „der nicht Heselschat Stallfütte— ürthschast in diesen 395 ihren Zweck verfehlten, jederzeit allen andern Ge— werben entgehen, und so mit dem verlohrnen Effect in diesen auch überhaupt der Nationalreichthum geschwächt wird. Ein jedes ins landwirthschaft— liche Gewerbe unzweckmäßig verwendete Capital (und unzweckmäßig ist es verwendet, wenn das Koppelwirt schaftssystem auf irgend eine Weise ver⸗ edelt, noch denselben, oder gar einen höhern Ertrag bringen würde, als sich aus dem Stallfütterungs⸗ oder Wechselwirthschaftssystem für dasselbe Gut be— rechnen laßt), ist wie ein Dornstrauch anzusehen, den man in den Kanal des Geldumlaufs gepflanzt hat, und der diesen Umlauf verzögert, und so den Nationalreichthum schwächt. Denn man glaube doch ja nicht, daß dieser letztere gewinne, wenn das Quantum der landwirthschaftlichen Producte blos vermehrt, und die Preise derselben herabge— setzt werden, welches freylich unbezweifelt durch Einführung der Stallfütterungswirthschaft unfehl— bar geschehen könnte. Alles in der bürgerlichen Gesellschaft, wie in der physischen Natur, muß sein bestimmtes Verhältniß haben, und strebt, wenn man es seinen ruhigen Gang gehen läßt, von selbst nach diesem Gleichgewicht; so lange aber der Preis der landwirthschaftlichen Produete noch so beschaffen ist, daß die Koppelwirthschaft denselben Ertrag erringen läßt, welchen man nach diesem Preise aus dem Stallfütterungssystem berechnen kann, und wohlverstanden das verhältnißmäßige 396 Fallen der Preise durch die vermehrte Quantität der Producte mit eingerechnet, so lange kann man auf Treu und Glauben annehmen, daß diese Preise mit dem bestimmten Grad des Geldumlaufs und der ganzen Cultur des Staats in einem sehr rich⸗ tigen Verhältniß stehen; und es liegt hier der Grund des Vorzugs der Koppelwirthschaft nicht in ihr selbst, sondern in dem Verhältniß der Be— völkerung und Cultur der sämmtlichen gewerb— treibenden Stände zu dem Flächenraum des land— wirthschaftlichen Bodens, der in den Grenzen ih— res Staats eingeschlossen ist, und in ihrem Com⸗ merceverhältniß mit andern Staaten. Soll der Flor der landwirthschaftlichen Kunst in das Ge— werbe selbst übergehen können, so müssen nicht blos Nahrungsproducte für Menschen und Vieh einen guten Absatz finden, sondern es muß auch für Manufactur- und Fabrikpflanzen ein leichter und guter Absatz eröffnet werden, damit wenn der Landwirth mit der Vermehrung der Nahrungs- produete ein Sinken ihres Preises bemerkt, er den Anbau derselben durch die Anziehung von Han— delsgewächsen und Fabrikpflanzen einschränken, und so den erlittenen Schaden von jenen durch den Preis von diesen wieder ausmerzen kann; nur wo dieser Fall statt findet, wird die Stallfütte— rungswirthschaft vor der Koppelwirthschaft unbe— dingten Vorzug haben. Die Beweise dieser Sätze gehören in eine andere Wissenschaft, und sie selbst find hen! ten auf. diesch d. ber cat ace, fu fir! face g Cdboß ten; da e Verbs Vase f ij 0 68 0 Purggeagh Wthelk! scast ihn sische age de, eh el a0 de S. Lage v lm Ju bh eh sche N a0 0 bighach ich s tte Jurte ige kann mn die pr umlaufs un 1 seht lich igt hier der sschoft nich tniß det Be: ichen gepelh. un des land. Grenzen i, ihrem Cor; Soll de in das G. nüssen nick und Vit c muß auh ein leichte sit wenn det Nahrung, bemerkt, er 90 vol Han. saschtänken, durch den kann; fut Stalsütte⸗ haft unbe⸗ jeset Söͤbe d sie sabs 397 sind hier nur angemerkt, um auf höhere Rücksich⸗ ten aufmerksam zu machen, welche bey der Cultur dieses wichtigen Gewerbstandes zu nehmen sind, aber auch nur diejenigen darauf aufmerksam zu machen, welche aus Menschenliebe, oder was es sonst für Triebfedern seyn mögen, so gerne den höchsten Flor dieses Gewerbes aus seinem eigenen Schooß hervorrufen und aufblühen lassen möch⸗ ten; da er doch nur durch den aller übrigen Ge— werbstände hervorgelockt werden kann. §. 173. Vergleichung der Verhältnisse kleiner und großer Landgü⸗ ter in Hinsicht auf Stallfütterungs- und Koppel— wirthschäft. Es hat sich bey der in den vorigen beyden Paragraphen gemachten Gegeneinanderstellung der Vortheile und Nachtheile der Stallfütterungswirth— schaft schon hinreichend gezeigt, wie sehr die stati⸗ stische dage eines Guts in einem und demselben Lan— de, bey einem und demselben Preise des Getreides, auf die Bestimmung ihres größern oder geringern Vorzugs vor der Koppelwirthschaft Einfluß haben könne. Auch die bloße geographische Lage eines Guts, ob es nahe bey einer Stadt liegt und also seine Milch als solche veräußern kann, macht hier einen beträchtlichen Unterschied. Aber noch weit beträcht⸗ licher ist der, welcher aus dem Größenverhältniß 5 398 der einzelnen Landgüter eines Landes entspringt; und wenn es gleich schon im Allgemeinen anerkannt wer— den muß, daß die Zahl der mannigfaltigen Beschwer— den und Schwierigkeiten, welche die Stallfütterung in sich führt, in geometrischer Proportkon mit der Größe der Landgüter wachse, so halte ich es doch nicht für überflüßig, die Vortheile auseinander zu setzen, welche der kleine Wirth vor dem Besitzer eines großen Guts in Hinsicht der Stallfütterung voraus hat, weil das Größenverhältniß der Güter eines der allgemeinsten ist. Man wird sehen, daß diese Vortheile größtentheils aus den Nachtheilen entspringen, die ein kleines Gut in Hinsicht auf die Vortheile der Koppelwirthschaft hat, und daß also der kleine Wirth von demselben niedern Preise der Producte schon einen großen Gewinn aus der Stall— fütterung hat, da hingegen der große Wirth bey diesem niedern Preise seinen höchstmöglichen Ertrag nur noch aus der Koppelwirthschaft ziehen kann. 1) Bey kleinern Gütern kann nie so genau das Verhältniß der Arbeitsleute und des Arbeits— viehes zu der Quantität der Geschäfte des ein— fachen Kornbaues getroffen werden, wie auf großen Gütern; es muß daher der kleine Wirth durch Complicirung von vielerley Wirthschafts— arbeiten die Kräfte seines Arbeitsviehes und seiner Arbeitsleute aufs höchste zu benutzen suchen z da hingegen der große Wirth im Ver— Arn 00 ff 399 sspungtz un hältniß des Quantums seiner einfachen Ge— erkannt pa, schäfte die kleinste Summe von Arbeitsleuten n Bühne und Arbeitsvieh aufs höchste benutzen kann. falficteung Jene Complieirung aber erhält der kleine hon nit der Wirth am sichersten durch die Stallfütterung. ich es doch Header zu 2) Je kleiner der Weyderaum, desto größer muß dum Vistet die Anzahl Quadratruthen für ein Stück Mol— dtalsultte fung kenvieh gerechnet werden, wenn dasselbe eben 6 der Güte so viel Milch geben soll, als es auf einem größern d sehen, da Weyderaum bey einer geringern Anzahl Qua— Nochthelt dratruthen geben würde. Der kleine Wirth kann icht 115 also im Verhältniß seines Weyderaums zum id daß alf Weyderaum des größern Wirths nicht so viel 1 Preite de Vieh annehmen wie dieser. Wenn nehmlich g der Sul der letztere für eine Kuh 300 Quadratruthen Wirth be Weyde rechnet, so muß jener wenigstens 380 8 Quadratruthen für eine Kuh auf seiner Weyde von gleicher Güte rechnen. Denn jemehr Frey— heit das Kuhvieh in Aufsuchung der ihm ange— nehmsten Kräuter genießt, je seltener es auf ichen Erg en kann. 0 genau das. a 8 5 li den von ihm einmal durchfressenen und durch— eh Arbells⸗ 2 . 11 tretenen oder blos durchniesterten Platz zu— te des kiß⸗... 5 1 rückzukehren gezwungen ist, desto ergiebiger „ wie al ist es im Molkenwerk. eine Witt kthschese 3) Je geringer die Anzahl Vieh ist, welches der kleine Wirth auf seiner Weyde erhalten kann, desto geringer fällt auch der Ertrag aus seinem hes und u benutze ih im Val 4806 Molkenwerk aus im Verhältniß gegen den des fa größern Wirths. Denn eine geringe Quanti⸗ dil tät Milch des Tags giebt im Durchschnitt des 0 Jahrs nicht dieselbe Quantität Butter, welche fe dieselbe Quantität Milch mit einer großen t! Quantität Milch, täglich zugleich verbuttert, E bringen würde; weil der Rohm, wenn er täglich G nur in kleinen Quantitäten gesammelt werden ale kann, wie dies bey einer geringen Anzahl Vieh groß nothwendig der Fall ist, zu oft und zu lange übersteht, bis er verbuttert wird, wodurch er 10 0 nicht nur eine kleinere Quantitat Butter, son— e dern dieselbe auch von minderer Güte liefert, 10 als wenn alle 1 und 2, höchstens alle 3 Tage dar gebuttert werden kann. Dadurch verliehrt al— dt so der kleine Wirth gegen den großen auch an N intensivem Effect von seinem Weyderaum. We . a Ne Durch die Stallfütterung würde er aber in den Stand gesetzt, eine größere Menge Viehes zu 10 A0 unterhalten, dadurch öfters zum Buttern ge— 100 langen, und so jenes Uebel, das in der Klein— e beit seines Weydeviehstandes den Grund hatte,. vermindern. Der große Wirth hat jenen 00 Nachtheil nicht, weil er schon so viel Vieh 0 auf seiner Weyde zu halten vermag, daß er l im Sommer alle Tage buttern kann. ö c 4) Auf kleinen Gütern, wo wegen des Man— 10 gel gels an Weyderaum der Ertrag aus dem Mol— 1 e gegen den 0 ringe Qua urchschnit tz utter, pic einer großen ch derbütftt denne taglich melt werden Vic und zu lun / wodurch Butter, sun Güͤle liefe alle 3 D. vetliehrte⸗ oßen auch Wenderaun, tt aber in an ge Vebts f Buttern ge in der Keel, Hund halle, h hat seren b del Veh a, daß er mn. des Mur, z dem Mok. 40¹ kenwerk ohnedies zu gering seyn würde, sucht der Wirth seinen Acker so oft wie möglich zum Kornbau zu benutzen, durch diese öftere Cul— tur aber wird er sowohl für die Gräsung als für die dauerhafte Haltung des mit der letz— ten Saat eingestreuten Weydeklees zu mürbe. Hieraus entspringen wieder folgende Nach— theile, welche bey der Koppelwirthschaft auf großen Gütern nicht so stark wirken. a) Die Weyde ist auf kleinen Gütern in der Regel schlechter als auf großen, weil der Acker auf diesen nicht so viel strapazirt wird. Der kleine Wirth kann also auch schon ohne Rücksicht auf seinen Weyderaum weniger Vieh halten, als der große, weil auch seine Wehyde schlechter ist. . b) Da er seinen Acker öfter nach einander zum Kornertrag zwingen muß, so entgeht ihm die erquickende Ruhe, und da er nicht ein— mal den verhältnißmäßigen Viehstand wie der große Wirth zu halten fähig ist, so kann er selbst nicht einmal durch Dünger jenen Abgang an Ruhe ersetzen. c) Dadurch hat nicht nur sein Korn in der Regel nie die Löhnigkeit wie das Korn des großen Wirths, sondern auch von dieser Ce 402 Seite wird sein Gras- und Kleverwuchs um so schlechter, weil der Acker nicht mit denen Kräften in Ruhe übergeht, wie der Acker des großen Wirths. Es verliehrt also der kleine Wirth bey der Kop⸗ pelwirthschaft gegen den großen Wirth auf beyden Seiten, im Kornertrag sowohl als im Molken— werk. Diesen Nachtheilen entgeht er durch die Stallfütterung, indem ihn diese in den Stand setzt: 1) eine größere Quantitat Viehes zu ernähren, und dadurch einen größern Ertrag aus dem Molkenwerk und eine größere Quantität Dünger zu erhalten; 2) kann er durch einen vernünftigen Wechsel der Getreidehalmgewächse mit den Jutterblätter- und Wurzelgewächsen sowohl die Consistenz als auch die Löhnigkeit seines Ackers besser erhalten, als wenn er denselben bey einer dennoch nur kurzen Ruhe mehreremal hintereinander Getreidehalmgewächse tragen lassen muß. 5) Bey einem kleinen Gut ist der Acker in der Regel an Güte sich mehr gleich, er liegt näher an den Wirthschaftsgebäuden, und kann also nicht nur regelmäßiger mit Futterkräutern und Futtergewächsen gebauet, sondern diese können auch mit weniger Zeitverlust gewartet und ge⸗ erndtet werden; und hiebey kommt ihm dann auch seine schon ohnedies im Verhältniß gegen 403 den großen Wirth zu starke Anspannung und zu große Zahl von Domestiken zu H ülse, so daß er dieser ihre Kräfte besser und vortheilhaf— ter benutzen kann. 10 da Hop⸗ 6) Die Anzahl des aufzustallenden Viehes kann h auf benden bey einem kleinen Gut nie so groß seyn, daß die dazu erforderlichen Futterkräuter und Fut— tergewächse in einer solchen Menge gebaut werden müssen, die wegen Witterung und Bo— Wr 5 5: 5 5 85 5 8 fahren, den ein Mißlingen ihres Wachsthums oder ein Balken leichtes Verderben bey der Einerndtung und zu erhalte Aufbewahrung für den Winter befürchten läßtz Wechsel de weil die Anpflanzung dieser geringern Menge, blätter⸗ u als auch ihre Erndtung sich leichter mit der enz als auß gewöhnlichen Dauer der dazu erforderlichen en, als win Witterung vereinigen läßt, als die Anpflan— kutzen Rite zung und Erndtung einer so großen Menge balggerisf jener Gewächse, welche für die Stallfütterung auf großen Gütern erforderlich wäre. Denn die gute Witterung dauert für kleine und gro— Ar in der ße Güter immer nur gleich lang, letztere mussen 0 legt nher also, um in demselben Zeitraume ihre Arbeit 9 kann ale zu verrichten, eine weit größere Anzahl Men— auer ud schen im Verhältniß der Arbeitsmasse anstellen, diesekbnme als der kleine Wirth, welcher seine Arbeit und ge durch eine längere Zeitreihe ausdehnen kann. el Und 9 9 t ihm dau len gen 7) Endlich, da bey kleinen Wirthschaften der Ce. 2 4⁰ ganze Umfang und Inhalt der Geschäfte mehr concentrirt ist, wie bey einer großen Wirth schaft, so ist dem kleinen Wirth nicht nur die Uebersicht und Aufsicht auf eine complicirtere Wirthschaft weit leichter, sondern er kann auch, weil hier bey dem Uebergang von ei- ner Arbeit zur andern weit weniger Zeit ver— lohren geht, die Geschäfte den Tag über weit regelmäßiger vertheilen und besser in einander richten, als der große Wirth, der jenen Ue— bergang von einer Arbeit zur andern so lan— ge hinausschieben muß, als möglich ist. Da— durch ist der kleinere Wirth im Stande, mit einer geringern Anzahl Menschen mehr Ar— beitsproduct zu liefern, als der große Wirth mit einer größern Zahl von Menschen bey derselben Complicirung der Geschäfte zu liefern im Stande wäre. Dies sind nach meiner Ueberzeugung diejeni⸗ gen Hauptmomente, welche man den meisten klei— nen Wirthen ans Herz legen kann, wenn sie for— dern wollen, der große Wirth solle ihnen mit seiner in Theorie gepriesenen Stallfütterung durch Bey— spiel vorausgehen; indem sie den festen Glauben haben, er würde sie selbst af seinem Gut einfüh— ren, wenn er so großen Vortheil davon hoffen und erwarten könnte; es sind aber auch diejenigen Hauptmomente, welche man dem kleinen Wirth, der del sse weg uur u gehen f Muna Gewa erg ficli 9 Hinsah Habe fl aud dre lin dir Mf Galt ih, daß deh, in salcht; ale lit, he lachen lh. aaf Sul fh che iche 1 fn I N Hehe n, ö großen N Au icht urg kopspllcirtn dern er ka gang von e igt Zeit ver. . Lag Uber weit ser in Anand der senen l ndern so le lich ist. d. Stande, kt en mehr! große Wit Nenschen iu gung dien n neisten fler enn se fot— in nit seiner durch Bes⸗ zen Glauben Gut tinsih n hoffen un 9 diefen agen Wich, 455 der die Stallfütterung wirklich eingeführt hat, und sie wegen ihrer großen Vortheile dem großen Wirth zur unbedingten Nachahmung empfiehlt, entgegen setzen muß, um ihm zu zeigen, daß er von seinem Miniaturwirthschaftchen nicht auf das colossalische Gewerbe eines großen Guts fortschließen dürfe, sondern daß er zu einem solchen Unternehmen be— trächtliche Vortheile voraus habe. Welches Gut ist nun aber ein kleines Gut in Hinsicht auf Stallfütterung zu nennen? Ich selbst habe hiezu noch 1 5 Maßstab finden können, und es ist schwer, ihn zu finden, weil so viele an— dere Umstände, außer dem Größenverhältniß, bey der Bestimmung der Vortheile und Nachtheile der Stallfütterung coneurriren; dennoch aber glaube ich, daß sich, abstrahirt von diesen andern Umstän⸗ den, in Hinsicht des bloßen ee ee ses ein solcher Maßstab finden lassen müßte. Einstweilen halte ich dafür, annehmen zu dürfen, daß alle Gü⸗ ter, welche unter 28000 Mecklenburg.[iRuthen Flächenraum zur Aussaat haben, klein, diejenigen aber, welche über diese Zahl haben, in Hinsicht auf Stallfütterung groß zu nennen sind; ich ver⸗ stehe aber unter diesen 28000 U◻Ruthen Aüssaat nicht die jährliche Aussaat, sondern die ganze e Gröͤ⸗ ße, den ganzen Flächenraum des landwirchschaft⸗ lichen Bodens, der urbar zu einem Gut gehört. 406 Doch— wenn auch gleich die Vortheile des kleinen Wirths für die Stallfütterung im Allgemei⸗ nen so überwiegend sind, daß er auch bey niedern Preisen schon beträchtlichen Gewinn davon hatte, . wo der große Wirth noch wirklichen Schaden lei— : so muß man sich darum nicht überre⸗ sie überall und unter allen Umständen die einzig mögliche vortheilhafte Wirthschaft für den 2 kleinen Gutsbesitzer seyn könne. Es kann Fälle geben, wo ein vorzüglich gräsiger Boden, wie 3. B. in den Marschländern, oder in Gebirgthä⸗ lern, oder wo viele Moor- und Bruchweiden auch den kleinen Wirth noch einen weit größern und sicherern Erttag von der Koppelwirthschaft ziehen * lassen, als aus der Stallfütterungswirthschaft. Denn das Beyspiel der südlich deutschen Länder, wo das Stallfütterungssystem immer mehr herr— schend wird, muß andere Wirthe noch nicht zur unüberlegten Nachahmung reizen; die Einführung derselben ist dort durch einen Unstand bedingt, der, beynahe möchte ich sagen, so weit, aber auch nur so weit reicht, als die oberdeutsche Sprache gesprochen wird, und der sich immer mehr bey denjenigen Gü— kern verliehrt, welche die Grenzlinie der niederdeut— schen Sprache umschließt. Ein Umstand, der viel— leicht in der verschiedenen ersten politischen Verfas⸗ sung der beyden Hauptstämme der deutschen Nation seine ursprüngliche Quelle hatte. Es bestehen nehm— lich die Landgüter der südlichen Wirthe aus einzel⸗ af in fung in ft cn Nee H fun e Nude Ginge hung be könnten gleiche Ante dien an die reh dungen! fin Ag nd im kelen Wi htte, d der, s le Nah geh i! iner ge bachendt lahr eh far u en iu q chen N 6 0 3 160 9g. dab on halt, Mad, Ooden, ole Gebirgthé welden aut hrößern un schast ziehe swirthschase chen Ländg mehr he och nicht zi e Einar bedingt, de, her auch nur e gesprochen engen Gi lederdeut⸗ „ der viel yen Verfas⸗ hen ation chen nehm aus eint 407 nen Grundstücken, die nach der dörflichen Verfas— sung in drey Hauptfluren durch einander und un ter einander zerstreut liegen; diese Grundstücke sind größtentheils ganz klein, und jeder Bauer hat 90 425—56 derselben in einer und derselben Hauptstu z zerstreut aus einander unter denen der ware Dorfbewohner liegen. Dadurch ist nicht nur jedem Einzelnen das Recht der Einzäunung und Abgra⸗ bung benommen, sondern auch mehrere zusammen könnten wegen der gänzlichen Zerstreuung und Un⸗ gleichheit ihrer Besizungen diese Einzäunung nicht unternahmen, und die Koppelweyde ist daher be⸗ diesen Landgütern schlechthin un müßen Bis auf die zwey letzten Decennien haben daher die meisten dortigen Landwirthe— und viele noch bis auf die⸗ sen Tag— ihr Vieh des Sommers in Holzungen und im Herbst auf Stoppelfeldern und abgeernd— teten Wiesen weyden lassen. Aber die Erf fe lel 80 daß die Holzweyd e entweder sehr schlech der, so lange sie noch gut ist, dem jungen Ho 6 vie⸗ len 1 bringe, und daß von diesem Weyde⸗ h für den mit der zunehme nden Bevölkerung sich 1 mehr erweiternden Ackerbau nicht mehr hin⸗ reichender Dünger gewonnen werden könne. Der Landwirth wurde daher auf der einen Seite aus den herrschaftlichen Waldungen ganz v anl. auf der andern in seinen eigenen Waldungen gleichf in einen engern Raum und schlechtere Weyde mit seinem Vieh gebannt, und von der dritten und 82 408 vierten Seite zog er selbst von seinem Weydevieh nicht genug Nutzen und nicht den hinreichenden Dünger, den er um so reichlicher nöthig hatte, weil er bey der Kleinheit der Güter seinem Acker keine Ruhe gönnen, und im Gegentheil wegen der mit der Bevölkerung immer mehr steigenden Getrei⸗ depreise noch alten Anger dazu aufnehmen und ur⸗ bar machen konnte. Was Wunder also, daß er sich nun ganz auf sein Ackerland zurückgetrieben fühlte, daß er nun durch Kunst und Fleiß von diesem zu ge— winnen suchte, was ihm Natur und Umstände im- mer mehr versagten. Er hatte keinen andern Aus— weg, als sein Vieh durch künstliche Futterkräuter und Futtergewächse Jahr aus Jahr ein auf dem Stall zu ernähren, und sowohl das für dieselben günstige Clima und Boden, als die sich immer fester regulirenden Preise des Getreide, Fleisch⸗ und Molkenwerks ließen ihn bald bey der Kleinheit seiner Güter die höchsten Vortheile der Stall lfütterungs— wirthschaft empfinden. Mehr durch eine Concurrenz von Umständen und Verhältnissen, als durch in⸗ nern Gewerbstrieb, mehr aus Nothwendigkeit, als 8— aus freyem Entschluß hat sich also im südlichen Deutschland das Stallfütterungssystem etablirt und immer weiter um sich gegriffen, und diesen Weg 7 Theorie zur Anwend dung ne soll, und das den 5 d dieser Anwendung nicht in sich selbst, nicht in seinem Objeet hat. Noch bis auf diesen ehmen, das von der Tig gelt fach del soch nich fe,! durch le an d N Van der 0 Mußte sicht de Nr se, nt Gr sachgescr fan iber di schigenn aher ibig dad A cher Veh Men. Wheat dunthshef füngzvüt hir ur k siägg dn raf dd 50580 Ten Waden bia nb big 10 T seinem Aa hall wegen de genden Getrei chen und ir⸗ o, daß er sc trieben fühlt, n diesem zug lunnstände s⸗ andern Au Futterkräu ein auf da sür dieseln ie sich im „Fleisch un ileinheit feng alfütterung ne Copcurre als durch ile adggkat, als im südlichen ctablirt und diesen Meg das von det. „ und das sech sebos g auf dit dewirthschaft einen Vorzug 409 Tag giebt es in Oberdeutschland Dorfschaften, die nach den äußern Verhältnissen ihres Gewerbes noch nicht mit Vortheil jenem System beytreten können, ob es gleich vielleicht möglich wäre, daß durch zweckmäßige Anstalten des Staats auch ih— nen der Weg dazu sich bahnen ließe, §. 174. Von der Stallfütterung des Anspannungs- oder Arbeits viehes. Ich habe bisher von den Vortheilen und Nachtheilen 8 Stallfütterung vorzüglich in Hin— sicht des Molkenviehes gesprochen, und, wie ich hof— fe, mit Grü indlichkeit die verschiedenen Rücksichten nachgewiesen, welche die Wirthe bey der Caleula— tion über die Einführbarkeit derselben auf ihren ver— schiedenen Gütern zu nehmen haben. Noch ist mir aber übrig, die Stal VF auch auf das Anspannungs- oder Arbeitsvieh zu beziehen, einer Viehart, welche sich in Hinsicht jener sehr vom Molken- und Düngervieh unterscheidet, und bey welcher gewiß nur in höchst wenigen Fällen die Wey— vor der Stallfütte⸗ rungswirthschaft haben kann; der Hauptfall könnte hier nur der seyn, daß bey einem Gut völlig über⸗ flüiges Land statt findet, und daß die Getreide⸗ preise und die Preise des Molkenwerks so niedrig stehen, oder der Absatz für beyde Producte so gering 410 und beschwerlich wäre, daß es sich nicht der Mühe lohnte, auch die wenigen Kosten daran zu wenden, welche die Stallfütte erung des Arbeitsviehes etwa im Verhältniß gegen die Weydewirt ee erfor⸗ dern möchte. Denn in Hinsicht jenes Viehes finden in der Regel dieselben Verhälmisg n auch bey Gütern statt, welche die Stallfütterung des Molkenviehes auf kleinen Gütern so sehr erleichtern, und ihren Ertrag so gewiß machen; und außerdem treten bey ihm diejenigen Umstände nicht ein, welche der Wey⸗ dewirthschaft des Molkenviehes auf großen Gütern wieder so überwiegende Vorzüge über die Weyde⸗ wirthschaft auf kleinen Gütern geben. Daß aber ein so niedriger Preis der landwirthschaftlichen Pro- ducte im Verhältniß des Ackerraums, der bey großen und kleinen Gütern vorkommt, in unsern Tagen nur vielleicht in äußerst wenigen Landern Europa's sich findet, durch welchen die Weydewirthschaft des Anspannungsviehes sich entschuldigen ließe, braucht keiner Erörterung. Man muß sich daher wundern, wie noch in unsern Tagen viele Landwirthe, groß und klein, es über sich vermögen können, Pferden und Ochsen, die sie als Arbeitsvieh gebrauchen, einen Weyderaum auf ihrem Acker anzuweisen, auf dem sie gerade noch einmal so viel Kuhvieh reichlich näh⸗ ren könnten, und von dem sie bey einer vernünf— tigen Stallfütterung des Anspannungsviehes etwa kaum den Aten Theil zum Behuf desselben gebrau⸗ chen würden. Ich sage höchstens den 4ten Theil, 2 2 1 wel ch he hn Wit ban deb Mübseane se sap l 50 dach de ahbe g b ede g iel le. Es l. Heitz Gl des Zufpandes en Naben Gefise und eke M. 0 ce, nic Kaum ee Nut gen af goße Da; ae 5 cl gs le/ geh un 79 Mferden und 10* chen, einen 58 „ auf dels. C Ut lch Hah⸗ er vernun⸗ zwiehes ektha 5„ ben gebkal ten Tel 7 411 weil ich hier an die größern Landgüter der nördli— chen Wirthe denke, für welche der einfachere An— bau des Klevers, der Wicken, Bohnen und des Rübsgamens vielleicht für jetzt noch der zweckmäßig⸗ ste seyn möchte, da hingegen auf kleinern Gütern, wo auch der Möhren-, Rüben-, Kartoffeln- und Kohlbau zum Behuf der Stallfütterung der Ochsen und Pferde unternommen werden könnte, schon der Ste Theil jenes Weyderaums hinreichend seyn müß— te. Es lassen sich gegen die Stallfütterung des Ar— beitsviehes nicht die Nachtheile wegen verminderter Güte des Molkenwerks, wegen eines viel größern Aufwandes an Arebeitshänden und Arbeitsvieh, an Aufbewahrungsgebäuden, an Stallraum, an Gefäßen und Instrumenten, nicht der zu leicht ein— tretende Mißwachs der Futterkräuter und Futterge— wächse, nicht die zu entfernte Lage der Aecker, kurz, kaum einer der Nachtheile einwenden, welche mit Recht gegen die Stallfütterung des Molkenviehes auf großen Gütern vorgewendet werden können. Denn: 1) Für jede Anspannung müssen doch Knechte ge⸗ halten werden, welche ihrer pflegen und war— ten, und mit ihnen die Arbeit verrichten; diese konnen also auch zur Einholung des Futters hinreichen. 2) Die Fütterung des Anspannungsviehes kann mit 412 8 viel einfachern Nahrungsmitteln geschehen, wie die Fütterung des Mast- und Molkenviehes; sie erfordert also weder besondere Gefäße und Instrumente, noch einen besondern Aufwand an Zeit. 3) Blos zum Behuf der Stallfütterung des Zug- und Arbeitsviehes läßt sich leicht die nöthige Quantität Ackerfläche in der Nähe der Wirth— schaftsgebäude vom übrigen Ganzen abschnei⸗ den, um jene zu einer kleinen Schlagordnung für die Futtergewächse einzurichten. 4) Die Bearbeitung und Bestellung dieser klei— nen Schläge ließe sich gar leicht, ohne die An— spannung zu vermehren und ohne Schwierig— keit, zwischen die größern Arbeiten einschieben; da jeder derselben, auch auf dem größten Gut, kaum zwölf Scheffel Einsaat halten dürfte. 5) Die Vortheile der Ackerruhe, wo sie wirklich wegen Große des Guts als solche anerkannt werden müssen, werden durch diese specielle Stallfütterung nicht aufgehoben; denn die Weydewirthschaft des Molkenviehes kann oh- ne die mindeste Veränderung neben ihr im Gang bleiben; im Gegentheil wird sie durch den Zuwachs des gewonnenen Weyderaums betrachtlich vergrößert. Für die kleine Schlag— 58 dul dich N a ficht n lose ppl ngeschchen Molke 1 Gesiße uu dern Jufpun tung des Zug. ng dieset fl ohne die J ne Schwire n einschiebah größten G len dürft o sie bitch ce anerkannt dose spetiell h denn die es kann oh⸗ geben iht in rd sie dur Veyderaum lane Schlh 413 N ordnung aber ist die Ruhe um so weniger nö— thig, da sie nicht eigentlich für den Getreide— bau bestimmt ist, und durch den Mist des von ihr ernährten Viehes hinreichend für die Futtergewächse bedingt werden kann. 6) Der Ertrag des Molkenviehes von dem mehr als drey Viertheile Weyderaum, welche man durch die Stallfütterung des Anspannungs⸗ viehes an der bisher für dasselbe bestimmten Weyde gewinnt, übersteigt den Aufwand weit, welcher etwa für den Unterhalt eines Ochsen— knechts mehr, als man vorher hatte, zu ma— chen wäre; besonders wenn man auch das kostbare Zäunen und Dichthälten der Nacht- koppeln für das Arbeitsvieh in Anschlag bringt. 7) Oft hatte die Arrangirung der bisher üblichen kleinern Schlagordnung für das Arbeitsvieh auf großen und mittlen Gütern manche Nach— theile für die bessere Benutzung der großen Schlagordnung gebracht, weil durch Zerreis— sung ein paar Schläge von derselben abgien— gen, wodurch entweder Weyde und Ackerruhe, oder ein ganzer Kornschlag mehr derselben aufgeopfert werden mußten. Auch dieser Nach- theil kann also durch die gänzliche Stallfütte— rung alles Anspannungsviehes vermieden werden. 414 Mehrere Wirthe, besonders im nördlichen Deutschland, sind zwar der Meynung, daß die Och— sen, den ganzen Sommer über auf dem Stall ge— halten, zur Arbeit im Herbst faul und ungeschickt würden; allein außerdem, daß ich dagegen die Er⸗ fahrung der Wirche meines Vaterlands anführen kann, welche ihre Ochsen immer auf dem Stall haben, und das ganze Jahr mit denselben alle Ar— beiten verrichten, welche sonst die Pferde ver— richten müssen, kann jenen vielleicht auch ihre eigene Erfahrung entgegengesetzt werden. Denn warum sind ihre Ochsen im Frühjahr zur Arbeit nicht ungeschickt, da sie doch vorher 6 Monathe auf dem Stall stehen, ohne irgend eine Arbeit zu thun? Man will dem bloßen frischen Cleverfutter die Schuld geben, daß dieses jene Thiere zu träg mache, da sie hingegen den Winter über viel Korn zu fressen bekommen, und dadurch festere Kräfte erhalten. Dies mag seyn; aber ließe sich jenes für Ochsen allerdings zu einfache grüne Kleverfutter durch eine zweckmäßige Saatfolge in den anzulegen— den kleinen Futterschlägen nicht vermannigfaltigen? Ließe sich nicht das in diesen geerndtete und getrock— nete Bohnen- und Wickenfutter jedesmal für den fol- genden Sommer aufbewahren und zwischen den grü— nen Klever schneiden oder abwechselnd mit jenem ver— süttern? Ließen sich nicht kleine Quantitäten von Senf— kraut und andern scharfblättrigen Gewächsen aus— säen, die, kurze Zeit vorher in kleinen Portionen vor— 1 8 gegeheh, 0 um aber zen Com duch, ke zum fehl e g fur de g 0 geößte erde be den legten doch geh langue den Kun fen Ha, Kehglung n Jin Nen an Gen schung de gen f dug lat falhe be nh yr im gh i nch 9, daß die g dem Stil 05 and ungeschch qgegen dle en ends anfühnn a dem Sal sselben ale Ar⸗ e Pftde ger icht auch ihn rden. Dun 1 zur Ahe 6 Monat ine Arbeit; n Ceevetsut her U liz ber viel un sestre Kii sch senes sit e Kleversättk en anzulegen ungalgen wund get. ö für den fo en den gel it jenem vit indoneᷣ pächsen aus⸗ oltlonen r * — 1 3 5 zum Trinken reizten? War⸗ um aber überhaupt sollen die Ochsen fast den gan⸗ zen Sommer müssig auf der Weyde gehen, da sie doch, wenn sie mit Sorgfalt abgerichtet werden, zum nahen Fuhrwesen mit den Pferden in der Rei⸗ e gebraucht werden könnten. Man gebe ihnen nur die gehörige Bewegung, so werden sie auch bey größtentheils grünem Futter ihre Kräfte wie die Pferde beh alten. Und will man sie auch nicht mit den letztern in der Reihe gebrauchen, so werden sich doch gewiß auf jedem Gut noch manche leichtere, langsamere Arbeiten finden lassen, womit man sie den Sommer über in mäßiger Bewegung erhal— ten kann. S. 175˙ Ueber die Aufziehung jungen Viehes. Es wurde in den vorhergehenden§§. die Un— terhaltung der Hauptarten von landwirthschaftli— chen Thieren nach den allgemeinen Grundsätzen der Benutzung in Hinsicht auf den höchsten nachhalti— gen Gelderwerb geprüft; wir gehen nun zur Unter— suchung der verschiedenen Absichten über, in wel— chen jene Unterhaltung geschehen kann, und zur Darstellung der Bedingungen und Grundsätze, unter welchen jene Absichten erreicht und durch wel— che nach verschiedenen Rücksichten ihre Wahl be— stimmt werden muß. 416 Unter diesen verschiedenen Absichten verdient diejenige zuerst eine nahere Beleuchtung, nach wel— cher landwirthschaftliche 11 iere angezogen werden, um sie nach Erreichung eine 5 Fe Alters ent— weder zu verhandeln, 0 als Nutzungsvieh, sey es nun als Anspannungs-, Molken- oder Mast— vieh, in die Wirthschaft aufzunehmen, und so mit ihnen die abgängigen Stücke wieder zu ersetzen. Was das letztere betrifft, so ist uns schon nach den allgemeinen Grundsätzen der Benutzung be— kannt, daß die Reproduction seiner Gewerbmittel von keinem Gewerbsmann selbst unternommen wer— den dürfe, als wenn er jene dadurch eben so wohl— feil und besser erhält, als er sie außer seiner Ge— werbssphäre ankaufen kann, oder wenn er nicht im Stande ist, dieselben zu jeder Zeit, wenn er sie noth— wendig braucht, außerhalb jener erhalten zu kön— nen. Da nun auch die Anziehung des jungen Nu— bungsviehes für das Gewerbe des Landwirths durch jenen Satz bestimmt wird: so schränkt sich unsere Untersuchung ganz auf diesen Gegenstand ein. Denn eben die Verhältnisse, melt den Landwirth in den Stand setzen, junges Vieh für seine eigene Wirthschast um einen wohlfeilern Preis aufzuzie— ben, als er es auswärts erkaufen kann, dieselben Verhältnisse sind es auch, welche ihm eine vortheil— hafte Anziehung desselben, um Handel damit zu treiben, gestatten. Beydes aber kann nur in dem Fil coll. ful, wel den Jag wendlt. eines a Ganale d 16% den 1s fab. bit uns guseinaßd erfülen pelle, Tinten fut ve fache ind 9 n diest W daß king ogg aud dach ag der its galt ahn nac; Jux du z kuck gn, gaht ue k bas ig fung, nach gcgogen werde sen Alters a0 sungspieh, fe cn oder Mose fen, und so nil t u Asecttn. uns schen nt Benußung l t Gewerhnt ternomften h ch eben so hu ußer seintr b. enn et niche enn er se' f halten zu ft des jungen d andwinhs duc akt ssch uns echenstand ein den Aldwikt für seine eigen preis gufzüze 15 dieselbe eine vorthel del damit) an uk in d 417 Fall vortheilhaft genannt werden, wenn das Capi— tal, welches in ein solches junges Thier bis auf den Augenblick seines verwerthbaren Zustandes ver— wendet wird, sich weder in der Erziehung irgend eines andern Products des landwirthschaftlichen Gewerbes, noch außer demselben durch Verleihung an ein anderes Gewerbe besser und sicherer verzinst, als in dem Kaufpreis des angezogenen jungen Thie— res selbst. Es würde hier überflüßig seyn, wenn wir uns bemühten, die allgemeinen Verhältnisse auseinander zu setzen, welche jene erste Bedingung erfüllen; wir untersuchen daher sogleich diejenigen speciellern, welche aus der Natur der verschiedenen Thierarten und aus der eigenthümlichen Beschaf— fenheit verschiedener Landgüter entspringen: und machen in dieser Hinsicht den Anfang J) mit der Pferdezucht. Was die Natur dieser Thiere betrifft, so belehrt uns die Erfahrung, daß kein anderes in seinen jungen Jahren so weichlich, so gefräßig ist, keines einer so forgfältigen Pflege und Aufsicht bedarf, keines dabey dennoch so oft— mals dem Mißlingen ausgesetzt, und dem Tadel sei⸗ nes Käufers so sehr unterworfen ist, als das Pferd; wozu noch kommt, daß es erst nach seinem 4ten Jahr den vortheilhaftesten verkaufbaten Zustand erreicht hat. Schon dieser letztere Charakter allein giebt zu erkennen, daß von dem Augenblick an, da das junge Thier zur Welt kommt, bis nach vier Dod 413 Jahren mannigfaltige Nutzungen aus dem Capi— tal gezogen werden könnten, welches durch Fres— sen, Warten und Pflege in dieses Thier hineinwächst, und daß daher keinem Unternehmen des Landwirths ein weitläuftigerer und sorgfältigerer Calcul voraus— gehen muß, als der Anziehung junger Pferde. Nimmt man aber noch dazu, daß das öftere Mißlin— gen nie einen reinen Vortheil aus der Pferdezucht er— warten läßt, als wenn sie ganz ins Große getrie— ben wird, wo der höhere Verkaufspreis des einen Thiers den niedern Werth oder gar den Verlust eines andern wieder ersetzen kann: so läßt sich voraus sehen, daß das große Vorschußcapikal, welches die Unterhaltung einer Stuterey erfordert, nur in äu— ßerst wenigen Fällen in den Händen eines Privat- manns sich findet, und eben so wenig eine so weit— läuftige grasreiche Angerweyde, ohne welche keine Stuterey einen glücklichen Fortgang haben kann. Daher ist es unbezweifelt, daß zwar wohl in entvölker— ten Gegenden, wo der geringe Preis und der schwie— rige und kostbare Absatz den Kornbau nicht lohnt, und wo die Grasung für Mastvieh niche reichlich genug, oder wo auch für dieses der Markt zu ent— fernt liegt, daß in solchen Gegenden die Pferde— zucht die höchstmögliche Landrente bringen könne, und eben so möchte auch der reiche Besitzer eines großen Guts durch die Abnutzung einer an— gelegten Stuterey nach Verlauf von mehrern Jahren wieder zu seiner baaren Auslage und zum Jie de Uilket b Wurthel Ii, t finn, wc far ft 110 eig lisern sie doch jungen 9 nicht sur lage dan ullanne ken kh wutfs bitr ic e du bläht shast, 0 Nad vo Gunner heat,! face eden l beuge bh d, t i qe sch 10 n) aus den gaz 08 duch f er t Hinein 0 des! Aandpütg t Call porte fa er Pferd, cen be Mißhhe U. fel Wacht 1 16 Gioße get spritz des cin gar den Pai olaßt sch uu dital, peace! dert, gur in z en eines Jun nig eine su n hne welche! f wohl 11 50 E. 5 und der sche Abau nich ligt (h niche ache Nat zu elt eon die Pferde bungen kü, lache 15 lg eier! von e Jölage und 10 456 Zins derselben gelangen; allein die Bedingungen, unter welchen ein so kostbares Unternehmen mit Vortheil realisirt werden kann, treffen zu selten ein, als daß wir uns noch weiter dabey aufhalten könnten. Wir widmen daher noch besser der Pfer— dezucht im Kleinen eine nähere Betrachtung, und zwar mit Beziehung auf die Verhältnisse großer und kleiner Wirthe. Man hört nicht selten den erstern mit dem Vorwurf entgegen kommen, daß sie doch wenigstens für ihre eigene Anspannung die jungen Recruten selbst aufziehen sollten, indem sie nicht nur dadurch eine beträchtliche baare Aus⸗ lage vermeiden, sondern auch sich wegen der vollkommenen Güte ihrer Waare fest versichert hal⸗ ten könnten. Was den ersten Satz dieses Ein— 11 betrifft, so kann er nur durch einen Gegen— anschlag einer andern Nutzung geprüft werden. Und da belehrt uns die niedere Landwirthschaftswissen⸗ schaft, daß von demselben Futter, was ein junges Pferd von seiner Geburt bis zum 4ten Jahre im Sommer auf der Weyde und im Winter im Stall genießt, wenigstens sechs ed as Stück an Hol⸗ länderpacht zu 11 Thlr., ein Jahr lang unterhalte: 0 2 98 werden könnten. Schon das bloße Fukter eines sol⸗ chen Pferds, bis es vier Jahr alt ist, beträgt also 66 Thlr.; schlägt man nun an, was nothwendig mit in Rechnung kommen muß, daß das Mutter- pferd wenigstens sechs Wochen vor und sechs Wo— chen nach der Geburt mit der größten Schonung Dd 2 420 gebraucht, innerhalb der letztern sechs Wochen aber ein besseres Futter erhalten muß, wie gewöhnlich, und rechnet diesen Verlust an Arbeit und an Fut— ter nicht höher als zu 8 Thlr., das Wart und Pflegelohn aber bis zum Aten Jahr nur auf 6 Thlr.: so kommt ein solches junges Pferd schon in der er— sten Auslage dem großen Wirthe auf 80 Thlr. Hier ist aber noch kein Risico gerechnet, noch keine von den Unbequemlichkeiten in Anschlag gebracht, wel— che die Anzucht eines jungen Pferds bey einer gro— ßen Wirthschaft mit sich fuhrt. Beyde lassen sich auf folgende Fälle redueiren: 1) Schon die Mutter kann während der Schwan gerschaft oder bey der Geburt Schaden neh— men. 2) Das Fohlen ist entweder sich selbst auf der Weyde überlassen oder unter den andern Pfer— den einer gleichen Gefahr ausgesetzt; es kann sich auf jener entweder selbst durch Springen beschädigen, oder durch die andern Pferde durch Schlagen beschädigt werden. 3) Kein Thier wird leichter entweder durch zu gutes oder durch zu vieles Futter beschädigt, wie ein junges Pferd. Wird das Füttern nun den Knechten überlassen, und das junge Thier zu den andern Arbeitspferden gestellt, so ha— 6 h e 90 1 eb Et 9 lich N in 0 U ficht Eil ur bal, fle Nel Eh sir in gu ac hn U iu Muc dc 10 dhl. Ehe hach Nag N g 0 5 6 lic ö 0 chs Vochen 0 wie geht bei —— — — S das Wart. n nut auf Tb schon in der k d Till, Hi doch fäne von 9 gebracht, vi bey einet gz Beyde lassen nd der Schr t Schaden nl 9 scbst auf en andern Pf gesetzt; es kun durch Spi n pferde dur eder durch l er beschäbig b Futtern m i junge Th falt, se 1 421 ben jene theils aus Bequemlichkeitsliebe, theils aus unverständiger Vorliebe kein Maß und Ziel, sie geben ihm besseres Futter, als ihm bestimmt ist, und das junge Thier wird ent— weder blind oder zu einem Koller gefuttert. Stellt man aber dieses von den Arbeitspferden weg in einen eigenen Stall, so wird dadurch nicht nur der Zeitverlust für die Wartung und Pflege vergrößert, sondern das junge Thier nimmt auch wegen zu geringer Aufsicht zu leicht höchst nachtheilige Unarten an; und dazu kommt noch, daß in einer großen Wirthschaft nichts nachtheiliger ist, als das Futter in viele Ställe zu verschleppen; es wird dadurch nicht nur dem Unterschleif mehr Gelegenheit gege— ben, sondern auch die Zertrennung in viele kleine Quantitäten zieht einen unvermeidlichen Verlust nach sich. Sehen wir nun aber auf den Preis zurück, wo— für ein gewöhnliches gutes, gesundes Arbeitspferd erkauft wird, so ist dieser in der Regel nicht höher anzunehmen, als zu 70 Thlr., und folglich hätte der Wirth, ohne sein Risico zu rechnen, schon, blos in Hinsicht des Einkaufpreises, einen Verlust von 10 Thlr. Man möchte vielleicht diese gern für die Sicherheit, nun ein ganz gutes, gesundes Thier an— gezogen zu haben, verlohren geben. Allein wer verbürgt einem diese Sicherheit?— Aeußere Fehler 4e kann jeder verständige und vorsichtige Käufer bey seinem Einkaufe entdecken; und die innern Fehler? wer kann in sein eigenes Thier hineinblicken? Die können bey einem selbst erzogenen jungen Jjäh⸗ rigen Pferd so gut unbemerkt in ihrem Keime vor⸗ banden seyn, wie bey einem fremden s und 5jäh⸗ rigen; denn es läßt sich voraus annehmen, daß je⸗ der Verkäufer bey seiner Erziehung, so viel möglich, für die Gesundheit des jungen Thieres besorgt war. Hiezu kommt aber noch, daß bey einem selbsterzoge— nen jungen Jjährigen Pferd noch nicht alles Risieo überstanden ist, und daß eben so gut erst auf ein Gerathewohl ankommt, ob es für seine künftige Be⸗ stimmung wirklich recht brauchbar wird, als ob das angekaufte Pferd, von dem wir in seinem sten und ten Jahre seine Arbeitsfähigkeit sehr gut auskund⸗ schaften können, in Hinsicht seiner Gesundheit gut einschlägt. Es ist also offenbar, daß ein großer Wirth bey den gewöhnlichen Verhältnissen eines sol— chen Landguts von der Pferdezucht, auch blos zum Behufe seines eigenen Arbeitsviehes, auf keiner Seite Vortheil, sondern jederzeit Nachtheil hat, und daß daher jener Vorwurf von ihm völlig abge⸗ lehnt werden kann. Ganz anders aber verhält es sich mit dem klei⸗ nern Wirth, der auch bey diesem Objeet beträchtliche Vortheile vor dem großen Wirth voraus hat, doch nur in Beziehung auf die eigenthümlichen Verhält⸗ 423 tige Kluft 1„3„ 2 b 400 0 nisse, welche in der Natur seines kleinern Gewerbes eiern gehlg! 9* 1 Denn: willen. gegründet sind. D jungen 4 eim Keime par, b und ii 1) der kleine Wirth oder Bauer ist niemals im Stande, den reinen Ertrag einer Kuh auf 11 sehmen, daß le 0 U so ch nöglch res besotgt naß Jem selbseegez cht alles Ni ut erst auf e künftige d d, als ob de inem zten un daß ein grußt nissen eines fle auch blos zun 8, auf keine Nochtheil haf, 1 dllig abge⸗ niit dem kle⸗ beträchtlich us hat, dai en Palit Thlr. zu bringen, theils weil er überall zu we— nig Molkenvieh hat, um oft buttern zu kön⸗ nen, und daher immer weniger Butter erhält von einer und derselben Quantität Milch, wie der große Wirth, theils weil er zu wenig Abfall von seiner verbutterten Milch erhält, um auch durch Schweinezucht oder Schweinemastung seinen Ertrag aus dem Molkenwerk im glei— chen Verhältnisse mit dem großen Wirth zu er⸗ höhen, und weil es ihm auch nicht lohnt, sei— ne kleinen Quantitäten Butter weit zu Markt zu führen, und so den höchsten Marktpreis da⸗ für zu erhalten. Nur der Fall ist ausgenom⸗ men, wo der Bauer nahe bey einer Stadt wohnt, um entweder die bloße Milch veräu— ßern, oder auch sogenannte Tischbutter in klei⸗ nen Quantitäten um höhern Preis dahin ab— setzen zu können. Rechnet man nun auch dem kleinen Wirth 6 Stück Kuhvieh auf ein junges Jjähriges Pferd, und jede Kuh zu 8 Thlr. rei— nen Ertrag, so hat er schon von dieser Seite 18 Thlr. an Unterhaltungskosten gegen den großen Wirth gewonnen. 1 424 2) Beym kleinen Wirth gehen die Feldarbeiten im Verhältniß seiner Anspannung nie so streng, wie in einer großen Wirthschaft; er kann daher seine trächtige Stute beynahe bis auf den letzten Tag ihrer Niederkunft gebrauchen, und auch zwey bis drey Tage nach derselben gleich wieder ins Geschirr legen. Er hat daher auch keinen Verlust an Arbeit in Abzug zu bringen, besonders da er mit den übrigen Pferden die etlichen Tage über beynahe dieselbe Arbeit ver— richten kann. Bey ihm kommt also blos das bessere Futter für die säugende Mutter in An— schlag, welches nicht höher als zu 4 Thlr. ge— rechnet werden kann. 3) Da der Bauer, in Verhältniß seiner Arbeit, zu viele Domestiken halten muß, so bleibt ihm und diesen den Tag über Zeit genug zur War— tung für eines oder zwey ju nge Pferde übrig; es kann daher für dieselben bey ihm höchstens 2 Thlr. an Arbeitslohn gehn werden; also auch an Verlust der Arbeit des Pferds und an Arbeitslohn für die Wartung gewinnt er gegen den großen Wirth 8 Thlr. 4) Was nun die Fütterung betrifft, so geht der Bauer, da er sie entweder selbst unternimmt, oder doch immer um und bey ist, mit allem nicht nur weit räthlicher zu Werk, sondern sie die Fee ung mie so fen shast; x fn sahe bis auß yy schrauchen„ derselben glach chat daher auc gag zu bringen, gen Pfedden de selbe Atbeit x t also blos de seiner Athi so bleibt in ug zur Nu. Mes r — serde big; Oserds und an wunnt er gegen „so geht der unternimmt, „ mit alen „ unden t 7 425 kann auch wohlfeiler seyn, weil er den jungen Pferden manches Bund Loos und Abharkels oder Kurzes, was nach Abnahme einer abge— droschenen Strohlag vom Korn abgeharkt wird, vorgeben kann, da dies hingegen in großen Wirthschaften den Ochsen zugetragen werden muß. Dieses Abharkels muß beym großen Wirth durch schieren Haber oder ande— res Korn ersetzt werden; jenes füttert aber eben so gut und sicherer wie dieser, und ist noch obenein beträchtlich wohlfeiler. Daher dem kleinen Wirth auch an der Fütterung wenig— stens 6 Thlr. für die 4 Jahre zu gut gerechnet werden können. 5) Endlich was das Risico des kleinen Wirths betrifft, so vermindert sich dasselbe in gleichem Maß, als die Aufsicht und Wart und Pfle— ge sich bey ihm erhöhen kann, und als die An— zahl seiner übrigen Pferde geringer ist, welche das junge Thier um so leichter unbeschädigt ne— ben sich dulden. Die erstern beyden aber fin— den beym kleinen Wirth, so wie auch die letz— tere, in weit höherm Grade, wie beym gro— ßen Wirth, statt, da er selbst nicht nur allen Wirthschaftsunternehmungen immer mit bey— wohnt, sondern auch bey der Fütterung seine Thiere immer unter Augen hat, und mit den- selben gleichsam immer in Gesellschaft lebt. 426 Es zeigt sich also, wenn wir die vorhin ange— gebenen Ausgaben zusammen nehmen, daß dem klei— nen Wirth ein Jjähriges Pferd auf 56 Thlr. zu ste— hen kommt, und daß er daher gegen den großen Wirth 24 Thlr. an baarer Auslage gewinnt. Rech— nen wir nun 70 Thlr., als den gewöhnlichern Verkauf— preis, so verdient der Bauer 14— 16 Thaler auf ein solches Pferd, ein Verdienst, der lange nicht zu groß ist bey dem Risico, was auch ihm immer noch bey seiner Anzucht übrig bleibt, und wenn man bedenkt, daß unter jungen Pferden, die er erzieht, immer nur 2 so ausfallen, daß sie jenen Preis hal— ten, die beyden andern aber in der Regel nur auf 60 Thlr. zu schätzen sind, und unter 7 jungen Pfer⸗ den, die er erzieht, fällt ihm vielleicht nur eins so aus, daß er 100— 120 oder 130 Thlr. dafür for⸗ dern und erhalten kann. Inzwischen könnte doch jener Gewinn manche auf den Einfall bringen, daß der Bauer also mit der Pferdezucht doch immer mehr verdienen könnte, als mit seinem Molkenvieh, und daß daher wenigstens Er sich billig auf jene bes— ser legen, und dagegen die Zahl des letztern mehr einschränken müßte. Bey Seite gesetzt das größere Risico, das mit der Pferdezucht immer, im Ver— hältniß gegen die Unterhaltung des Molkenviehes, verknüpft bleibt, ist auf jenen Einfall zu antwor— ten: d 1) Würde der Bauer mehr als eines oder zwey sei⸗ die vorhh e bach c g , daß dem ff * Aa. 1 50 Hl. zu e gen den große gewinnt. Reg. ichern Verkauf. 10 Haler af er lange nicht 1 ihm unmer roc und wenn ma die er etzth, nen Preis he Regel nur u jungen Pf ct nur eins hlt. daflr s⸗ en könnte dus l bringen, ht doch inne m Molke lag auf fe b g tern meht t das größer ner, im Vir Molkendiehes, z ͤder zwey 00 422 ner Arbeitspferde belegen lassen, so würde er sich allerdings im Gebrauch derselben schaden, und also damit auch wieder ein höherer Ver⸗ lust an Arbeit in der Bete angesetzt wer⸗ den müssen. 2) Das Molkenvieh ist dem kleinen Wirth wie dem großen für seine innere Hauswirthschaft unentbehrlich, er braucht Milch und Butter für seinen eigenen und für den Gesindetisch, und der Abfall vom Molkenwerk erleichtert ihm die Mastung seiner Wirthschaftsschweine, die er gleichfalls nothwendig für sich und sein Ge- Der kleine Wirth braucht wegen der starken Strapazierung seines Ackers einen beträchtli— chen Vorrath an Dünger; diesen bringt ihm aber ein junges Pferd weder so reichlich, wie das Kuhvieh, noch ist der Pferdedünger so gut wie 8 Kuhmist. Er muß also schon dar⸗ im, um feinen Kornertrag nicht zu schaden, jenen scheinbaren Gewinn einschränken. 4) Endlich ergiebt sich von selbst, daß, wenn der kleine Wirth die Anzucht mehrerer junger Pfer— de als 1 oder höchstens 2 zugleich unternimmt, er mit dem Abharkels aus seinen Scheunen schon bey weitem nicht mehr zu ihrer Fütterung 4²8 ausreichen könne, und daß er alsdenn viel rei⸗ nes Korn zu Hülfe nehmen müsse, wodurch sein Gewinn wieder geschmälert wird. Also nur ganz im Kleinen auf kleinen Gütern, oder nur ganz im Großen auf großen Landgütern und bey besondern Verhältnissen derselben, läßt sich von der Pferdezucht reiner Vortheil erwarten, und kann dieselbe nach bestimmten Gewerbgrundsätzen angerathen werden. Wer sie sonst unternimmt, dem muß ein ungewöhnliches Glück den reinen Gewinn in den Schoss führen, oder er tritt aus der Sphäre seines Gewerblebens heraus und hängt seiner Lieb— häberey nach. Wir gehen nun II) zur Rindviehzucht über. Von ihr gilt im Allgemeinen dasselbe, was von der Pferdezucht ge— sagt ist; und dies war mit eine Rücksicht, war— um wir uns bey dieser länger verweilten, als vielleicht sonst nolhwendig und hier zweckmäßig ge— wesen wäre. Die Anziehung jungen Viehes ins Große oder für den eigentlichen Handel kann nur auf abgelegenern ziemlich grasreichen Auen und an unartbaren Bergflächen empfohlen werden, wo we— der Kornbau noch die Unterhaltung des Molken— und Mastviehes die Kosten der Arbeit und den Auf— wand für die Productionsmittel und für das zu Marktbringen ersetzten. Inzwischen da das junge Rindvieh so gute Weyde und so gutes Futter durch⸗ aus night fille ch sch auc hark i n g e fit slels,“ he füt! Gras he jungen mildeacce feier! wei deer Ulm eng! große Vit ln aziehe Vue b. aufn halten wi Aufenpe für dee deer ganze nit der N. schterdun aledenn gil müse, waduß It pic, feinen Gt, e Aandgüten sahen, laßt sch ktpeaten, und perhgrundsetzn Aternammt, den keinen Geb us der Sphan gt seiner Jah on iht gilt t Pferdezucht gr lüͤcksicht, pa teilten, al weckmaßig ge en Vehes i el kann nut Juen und an dden, wo be⸗ des Molke, da das jung *„ Fulrch cutter duke Fültel bl 429 aus nicht fordert, wie die Pferde, auch keine so zärtliche Pflege, und da es, wenigstens das Kuh- vieh, eher in Nutzen wächst, wie diese: so findet sich auch bey großen Gütern zu Anziehung des nö— thigen Einschußviehes immer noch eher Gelegenheit in den gewohnlicher vorkommenden Außenweiden, wie fur die Pferdezucht; dergleichen sind Bos— quetts, Hölzer, Brüche, Moore und Lehden, wel— che für Molkenvieh nie recht gutes und ergiebiges Gras haben. Auch kommt bey der Erziehung des jungen Molkenviehes noch der Grund mit hinzu, sich milchreichere und stärkere Racen anzuziehen, als man sie in der Regel vom kleinen Wirthe erhalten kann, weil dieser sie gewöhnlich zu jung bespringen läßt. Um eines wirklichen Vortheils willen aber kann der große Wirth auch das Rindvieh nur in seltenern Fäl— len erzieben, indem auch diese Zucht dem kleinen Wirthe betrachtlich leichter ist, und daher der An— kaufpreis des jungen Rindviehes ziemlich niedrig er— halten wird. Hat der große Wirth ziemlich gute Außenweiden, so ist ihm wenigstens anzurathen, für dieselben schon abgesäugte Kälber zu einem halben oder ganzen Jahr alt anzul aufen, nicht aber sie selbst mit der Milch ganz jung aufzuziehen; und dennoch steht er dann in der Winterfütterung für dieses Jung— dem kleinen Wirthe wieder sehr nach. Soll dasselbe sich ordentlich auslegen, so muß es gut ge— füttert werden, und dadurch entzieht er das kräfti— gere Futter seinem Molkenviehe, was sich ihm weit 430 besser lohnt, als dem kleinen Wirth; oder er muß eigene Futterkräuter und Futtergewächse für jene an⸗ ziehen, und folglich einen Aufwand an Acker, Ar— beitslohn und Arbeitsvieh machen, den der kleine Wirth nicht nöthig hat. Doch— wo ordentliche Außenweiden vorkommen, die ihrer Natur nach theils zu naß, theils nicht groß genug sind, um zur Einrichtung einer Schäferey Gelegenheit zu geben, halte ich die Selbstanziehung des jungen Molken— viehes auch für den größern Wirth sehr zweckmäßig, da er sich wenigstens starkes schönes Vieh dadurch anschaffen kann. Für die Anziehung jungen Rind— viehes hat der kleine Wirth vor dem großen wieder folgende Vortheile voraus: 1) Er kann die Milch, die er in den ersten 3— 4 Wochen in ein Kalb verfüttert, nicht für den Preis anschlagen, welchen sie dem großen Wirth giebt, da dieser sie vortheilhafter ver— buttert. ä 2) Die Woye oder den Abfall vom Molkenwerk erhält er von seinem kleinen Viehstand nicht in der Quantität, um eine ordentliche Mastung junger Schweine damit zu bewirken; er wid⸗ met sie also besser, wie der große Wirth, seinen Kälbern. 3) Da er seinem Viehstand nie das richtige Ver⸗ hältniß zum Weyderaum geben kann, so bleibt ic r c dal ie 0% dame duch fein puch sac ahl! lugt i dur fl the die haster fen so dle ges 30— gegn, der fe daß 1 ihn al ü l aßen ag I d 1 deer ei ce sir jene d en Acht, J. den der flese o ordentliche tr Natur nuch fun zen Molen. 1 0 fett 190 dadur jngen Rh 1 wich, den ersten 3- tert, nicht f sie dem gofg thelhaste ve i Wolfen Behstand licht e Mastung nz er lid⸗ Uuth, fenen 0 Mete z ichtige Vel so b blech ann, 431 ihm von dieser immer noch so viel übrig, daß er ein oder zwey Starken neben seinem Kuh— vieh auf derselben weyden lassen darf, beson— ders da ihm dieses ohnehin nicht das einbringt, wie dem großen Wirth. 4) In Hinsicht der wohlseilern Fütterung auf dem Stall, der Arbeit und des Risicos, wie auch in Hinsicht der Elnschränkung auf eine kleine Zahl gelten hier dieselben Verhältnisse, welche schon bey der Pferdezucht aufgeführt sind. Nur ist' hier noch zu bemerken, daß so— wohl das geringere Risico bey der Rindvieh— zucht im Gegensatz der Pferdezucht, als auch der frühere Ertrag von jener dem kleinen Wir⸗ the dieselbe in der Regel beträchtlich vortheil— hafter macht, als die letztere; besonders wenn sein Gut sehr klein ist, und wenn er sich eine so elende Pferderace hält, daß er ein Jjähri⸗ ges Thier von derselben nicht höher als zu 30— 40 Thalern los werden kann. Im ent— gegengesetzten Falle aber, und besonders, wenn der kleine Wirth einigermaßen bey Kräften ist, daß er seinen Vortheil abwarten kann, bringt ihm allerdings die Anzucht junger Pferde mehr ein, und er kann, wenn sein Gut nur einiger— maßen eine ordentliche Größe hat, sehr vor⸗ theilhaft beyde mit einander verbinden. III) Die Schaafzucht. Keine Thierart hält 432 der größte Theil der Landwirthe geringschätziger, kei⸗ ne behandeln sie nichtswürdiger, als die Schaafe; es muß daher allerdings in ihrer Natur irgend ein Grund hiezu liegen, und es ist nothwendig, dem- selben nachzuspüren, weil nur mit Rücksicht auf ihn die mehr oder weniger vortheilhaften Verhäͤlt— nisse der Landgüter für ihre Anzucht und Unterhal— tung bestimmt werden können. Unbezweifelt kann dieser Grund nicht in der zu kostbaren Fütterung lie— gen, da diese Thiere im Verhäleniß gegen alle andere mit der magersten und in Hinsicht der Quantität mit der geringsten Kost vorlieb nehmen, vorausgesetzt, daß die andern größern Thiere ihren bestimmten Zweck vollkommen erfüllen sollen. Es müßte also noth— wendig in der Natur ihrer Producte und im Preise und Absatze derselben irgend ein Verhältniß statt fin— den, was auch jene in Qualitat und Quantität ge— ringere Kost noch nicht hinreichend verzinste, oder der Grund jener Herabschätzung besteht in der Un— kenntniß einer der Natur dieser Thiere zweckmäßi— gen Behandlung, welche den Vortheil nicht zu zie— hen weiß, der davon gemacht werden könnte. In Hinsicht der erstern beyden müssen wir die verschie— denen Nutzungen, die von einem Schaafe zu ma— chen sind, nehmlich an Molkenwerk, Dünger, Fleisch und Wolle, von einander trennen; weil sich wohl fin— den könnte, daß schon in Hinsicht ihrer eine Auffor— derung mehr oder weniger für ihre Anziehung in den verschiedenen Verhältnissen der Landgüter läge. U gahsen fg de g Henn; He. Im de ohe ferne die l. ee f N. fag 09e fag fun sdse in, 1 — AN Haschae s ingschägiger, 8* 5 is dle Schaben 60 I 1 105 un l 0 10 Apen 1 dig, d Uel 0 76 cp 7757 5 t Aucksicht auf „teen Nor. fan Lelkhalke * 1 7 Ulle Akte Inben kon bepwege W 2 en ruütte runs lis An une ae on s. * Gatte Adehe Neun f Ummten J 1 gt üßte also Ne 8 7 d Q nantität * zins* ste,* steht ihn der I „ aok make hlete zwedmaß 1 r e e Theil Mat 0, 1 on lle, N (n eu* s q Schaase 10 UU Ingor Fleisch vungel, d! ear läge lden lage. 1) Was das Molkenwerk der Schaase betrifft, 433 2 leidet es wegen der geringen Quantität Milch, die ein Schaaf giebt, keinen Zweifel, daß das M̃ d somit das Buttern und Räsen von ihnen, nur bey schon ziemlich beträcht⸗ lichen Heerden statt finden kann, die wenig— stens 200 bis 250 Stück Milchschaafe enthal- * ten müssen, wenn es nur einigermaßen die Ko— sten lohnen soll. Hier zeigt sich also schon, aß in Hinsicht Des Molkenwerks der kleine Wirth die Schaafzucht nie kann. Es fragt sich aber, wie sichs in Hing sen beym großen Wirth ver Soll das Molkenwerk — 8 ergiebig seyn, f y sich von selbst, daß die 5 tterung 1 ganz schlecht seyn, und wenn jenes guten Absatz haben foll, daß der ee* 555 E N* 8 Käse gut und wohlschmeckend gemacht, und um den se Gute entsprechenden mogliche wohlfeilen Marktpreis geliefert werden müsse; ferner ists eine nothwendige Bedingung, daß 2 4—. 5 5 17577 8 die Absetzlämmer, welche zur Milchung Gele— 14995 lp„In onen anten Nye genheit geben sollen, um einen guten Preis konnen, weil sonst an Mann gebracht we jederzeit der in dieser Hinsicht günstiger gele- gene Mitwerber hierin einen Vorzug hat, und folglich seine Molkenwaare wohlfeiler efern kann. Was nun die Fütterung betrifft, so ist für die Schaafe keine andere tauglicher, als Wey⸗ 5 Mond Pee i oe den, und keine Weyde bekommt ihnen besser, Ee 434 als frische Bergweyde, oder trockener Dreesch fa und Heiden. Es ergiebt sich daher, daß schon 01 in Hinsicht der Fütterung nicht alle Guter für a0 die Schaafzucht gleiche Vortheile haben, und 50 noch weniger in Hinsicht der Veräußerung des 0 Molkenwerks und der jungen Lämmer. Wir 0 betrachten nun 1 5. daß 2) die Nutzung des Düngers; von diesem belehrt S0 die Erfahrung, daß er zwar in der ersten, und 90 höͤchstens noch in der zweyten Saat ergiebig ist, m daß er aber sonst für die übrigen Saaten schlech— te Wirkung hat, und insbesondere auf leich— 1 bb tem Boden durchaus nicht anhalten will; hie⸗ 1 zu kommt noch, daß er an Quantität geringer Hahbef ist, als der, welchen eine verhältnißmäßige 0 Zahl Kuhvieh liefert, und daher auch auf dem 1 Acker nicht weit damit gereicht werden kann. 100 Diese beyden Umstände geben hinreichend zu 0 erkennen, warum auf Gütern, wo ein guter 0 gräsiger Boden reichlichen Ertrag aus dem Kuh- 1 vieh ziehen läßt, dieses vor dem Schaafvieh 10 gewählt werden müsse, besonders weil auch l eben dieser gute gräsige Boden für das Schaaf— ü vieh zur Weyde zu feucht ist, und ihm durch 0 die Art seines Grases nicht zum vortheilhafte— 160 sten Futter dient. Es bleiben daher auch in ‚ ba Hinsicht des Düngers für die Schaafzucht im 0 Großen nur diejenigen Güter übrig, welche e U 433 trockener dr Tec 5 dhe, daft leichten, trockenen Boden haben, der in der ale ür Gräsung für das Kuhvieh nicht ergiebig genug 8 Wie ausfällt. Allein das bloße Molkenwerk und der Dünger zusammen wiegen die Vortheile, welche auch aus einer weit geringern Anzahl Kühe von derselben Weydefläche erhalten werden könnten, noch nicht auf; und man bemerkt, daß selbst auf Gütern von leichtem Boden die Schaafzucht immer mehr eingeschränkt und da— gegen die Holländereyen erweitert werden. Es müßten also auch eile haben, u eu! bl Ammer. Pu. I digen icht der easten, U aatergibis Saaten schlt dere 15 3) die Wolle und das Fleischwerk, als die bern wil; beyden übrigen Nutzungen, keinen so be— niit t 5 trächtlichen Gewinn mit dem Molkenertrag chelknßmaß zusammen genommen abwerfen, als derjenige r cuch fr ist, welcher vom Molkenertrag des Kühviehes t werden kan und von dem Dünger desselben im Korner— hinreichend trag gezogen werden kann; und es blieben f id ein gut dann für die Schafzucht im Großen nur die gaus dem Hh gebirgigten Gegenden übrig, die keine beson— m Schuastic dere fette Weyde haben und keinen Kornvau dars weil auch zulassen, oder die großen unwirthbaren 1 das Schaas⸗ Heiden. Nun ist zwar allerdings wahr, ud ihm duch daß die grobe Wolle vom gewöhnlichen deut— wuthülhist schen Schaaf nur einen sehr geringen Preis 0 auch i gilt, und Fleisch von ungemästeten Schaa— Haafzucht 1 fen hat noch weniger Werth. Allein bey al— fi wih ledem ließe sich doch berechnen, daß eine, Ee 2 436 zweckmäßig eingerichtete Schäferey bey einer dem Schaafdünger an geme ssenen Eincheilung und Saatfolge des Ackers, insbesondere wenn grüne Düngung mit zu Hülfe genommen wird, auf schlechtem Mittelboden und leich⸗ W ten Boden einen weit beträchtlichern Ertrag abwerfen müßte, als die Besitzer solcher Gü⸗ ter e bon ihren Holländereyen ziehen; und wenn gendwo ein 0 greifen nach dem größern chatten der schon in seiner Hand liegenden Beute vom e behauptet werden kann, so ist es gewiß in diesem Punet. Denn angenommen, daß bey einer beträchtli⸗ chen Schäferey von wenigstens 500— 600 Stück Schaafen ein Stück in das andere gerechnet in der ersten Einnahme nicht mehr abwirft als 2 Thaler, und es werden 10 Stück Schaafe auf eine Kuh gezählt, so ist der Ertrag von diesen 20 Thaler; rechnen wir nun die Hälfte dieses Geldes für den Ersatz der Auslagen, welche eine Schäferey e so bleiben von 10 Stück Schaa⸗ fen 10 Thaler reiner Ertrag übrig; und wel⸗ cher Besitzer eines Guts von schlechtem Mit⸗ telboden und leichtem Boden hat bisher noch 10 G 5 8 8 are 1 e 2 Thaler Holländerpacht für eine Kuh er⸗ halten, es sey denn, daß ihre Güter nahe bey einer Stadt liegen. Würden sich aber diese Wiethe entschließen können, für ihre 1— Ge lat 05 f gn g a in dag tee„ wih, d % Uk ae en Sn 12 fete bey eh N eh dünth 0 sbesoßdere bun 160 Use 156 gen Toe 0 eh und bo een und leich. me nicht me es werden 1 1 gezählt 0 0 Gesa 59 Becel/ 10 1 halet kechsle ab Hah Gulli e den sich aha 437 Schaafe Spergel, Rübsamen und Wicken auszusäen, würden sie ihnen diese auf leich⸗ ten tragbaren Nauffen e 8 Acker alle bis dreymal vorgeben und von den sie zur B Tage zwey denselben abfressen lassen, wür 8 den Flecken- oder Hürdenschlag mit der grünen Düngung e in lassen: so ist zuverlässig, daß sie von demselben Flächen⸗ raum nicht nur ein„ ere 915 antität Schaa⸗ 2 Stück im reinen halben Abele 1 en Nb ken; ja die Schäserey nüßte auf solchem schlechten Mittelbode f leichten Boden bey weitem einen höhern Ertrag bringen, wie der Kornbau, wenn ihr recht mit Fleiß und Aufmerksamkeit nachge⸗ setzt würde; und die große L Quantität Schaaf⸗ dünger bey einer z Behandlung feiner Natur und bey einer vernünftigen Saatfolge nertrag wieder aufhelfen und ihn weit 5 80 tlicher . als er jetzt ist. wür de och 9 Lee hen, Es liegt alfo nach den Resültaten unserer Untersuchung in der Natur des S 7 aller⸗ dings ein Grund, warum ein großer; großen Landwirthe und durchaus alle kleine Land⸗ wirthe, die nicht auf fschlechtem d M̃ leichtem Boden wirthschoften den 0 — 438 de andere Thierart vorziehen müssen; und der schlechte Ertrag, der bey einer schnöden Behand— lung bisher von ihnen im Kleinen gewonnen wer— den konnte, hat ihre Herabwürdigung noch im— mer mehr vergrößert. Aber da doch sehr viele große Landwirthe auch auf dem bessern Boden zum Behuf ihrer Brachen eine kleine Anzahl Schaafe halten, und auch gewiß nicht unzweckmäßig unter— halten, so dürfte sich meines Erachtens umgekehrt durch eine zweckmäßigere Behandlung eben dieser Brache zum Behuf der Schaafe doch noch ein der Größe solcher Miniatur⸗Schäfereyen ange- messener Ertrag von denselben ziehen lassen, der den geringen Kostenaufwand mit gutem Zins bezahlte. Denjenigen kleinen Wirthen hingegen, deren Gütchen größtentheils schlechten Mittelbo— den und leichten Boden haben, würde ich auch die Haltung einer kleinen Schäferey, so groß als es ihnen der Raum zuläßt, vor jeder andern Thier— zucht empfehlen, aber nicht zum Behuf des Mol— kenwerks; es sey denn ihr Gütchen ganz nahe bey einer Stadt, wo sie ihre Schaafmilch sehr theuer loswerden könnten; sondern ihr Augenmerk müßte mehr auf die Schaaf- und Hammelmastung, also auf die Nutzung des Fleischwerks gerichtet sayn. IV. Die Schweinezucht. Die Benutzung des Abfalls vom Molkenwerk und anderer für die größern Vieharten nicht so zweckmäßiger Producte, . it wic fab gehn Stele! gun an fle act al e Mt, fur auf fall an Jeck dingen den Mg A 0 b hitth n solce un ber 0 k n de du Heel rng; J * Wag de face ice n in ki säsenz ud schnöden Whhaf N geen p. gung noch in doch sehr vil besern Bodn elch dong unten cctens unge lung ein di doch noch h väfeteyen an, hen lassen, gutem kthen hinge chten Mittel, würde ich ul ey, so groß h er andern Tl Hehuf des M. ganz nahe l, ilch sehr their saenmerk müßt sastung, ale gelichtt san die Benußülg derer für de ger Product 439 * mit welchen die Schweine zu ihrer Nahrung gern vor lieb nehmen, giebt diesen Thieren immer noch eine Stelle neben den bisher angezeigten, und das all— gemeine Bedürfniß in jeder Wirthschaft, welches man für ihr Fleisch und ihre Fettwaaren hat, macht auch ihre Anziehung sehr nothwendig; aber ungemästet haben diese Thiere keinen beträchtlichen Werth, und also beschränkt sich ihre bloße Anzucht nur auf diejenige Quantitat, welche von dem Ab- sall an Molkenwerk, Trank und leichtem Korn zweckmäßig aufgefüttert werden kann. Die Be— dingungen der landwirthschaftlichen Mastung auf den Verkauf werden tiefer unten angegeben. §. 176. Von Haltung des Molkenviehes. Kuhvieh blos um des Molkenwerks selbst wil— len zu unterhalten, ist in der Regel für den Land- wirth nur da vortheilhaft, wo die Milch als solche um einen guten Preis verkauft werden kann, oder wo der landwirthschaftliche Boden der Gü⸗ ter in der Gräsung so außerordentlich ergiebig, der Getreidepreis hingegen so niedrig ist, daß der geringe Aufwand an Productionscapital, welchen die Weyde- oder Koppelwirthschaft auf solchem Bo⸗ den erfordert, und die zu gewinnende beträcht⸗ liche Quantität an Butter und Käse im Ertrag den kostbaren Getreidebau übertrifft; in jenen bey⸗ 44⁰ 8 den speclellon Fallen kann dann dieser Ertrag so wichtig werden, daß die Getreidewirthschaft der ca vollig untergeordnet werden muß, und daß jener nur um der höchsten Benutzung des Düngers willen, und um das Gedeihen der Fut⸗ terkräuter noch mehr zu befördern, ein Platz ne⸗ ben dieser gegönnt werden darf. Gewöhnlicher und als allgemeineres Verhältniß kann es ange⸗ nommen werden, daß das Molkenvieh nur zur Unterstützung des Getreidebaues ernährt werden muß, um für diesen den nöthigen Dünger zu er⸗ halten. Denn es sind noch zu viele Länder und Gegenden vorhanden, wo die Natur oder die äußeren Verhältnisse der Landgüter den Getreide— bau nicht zulassen oder nicht begun itte und wo die vortrefflichen Berg-, Marsch- und Wiesenwey— den die Viehzucht und das Buttern und Käsen von demselben zur einzigen Erwerbquelle ihrer Land— wirthe machen; und seitdem man durch die bessere Zu ibereitungs- und Emballirungsart jener thieri⸗ schen Producte einen weiten Transport für diesel— ben möglich gemacht und erleichtert hat, wurde jenen Bergbewohnern und den Landwirthen der unbevölkerten Länder ihr Markt so sehr erweitert, daß die kostbare Unterhaltung des Molkenviehes auf dem Stall um seiner selbst willen, wegen Mitwerbung jener Weydewirthe auf einem und demselben Markt, sich nur in seltenen Fällen lohnen würde. Es möchte denn auf der andern Güte d duele l durch d. Ne 10 d 5 60 t 10 acht cht hig kellbebah, bag; fe sachng fe in Gitte r fag faden kön, beag fene Munde h. klndte er den Ful Bech, du keügg het Ahle Ne e I 61 5 Ektkgg 8 1 1 0 0 0 Harde en N Nan ein Ina dot l N 1 1** teeiheh 0 it, e eee 9154 4 Flat le: (G0 Awo* ohallcher N e ale . Hut; 0 Tr pete KN age unger zu 4 dis ho Urch die bessch kt ener i port flir die 0 tt hol, wuld dwikth 0 J dek sehr erwwestet, Molkendiehts len, wege i einem und duelle Lage eine durch die heftige Mitwerbung der Verkäufer der 1 1* f 4 7 7 7 5 55*. 0 1 l 5 51 Seite die Zufuhr an Getreide durch die indivi es Landes wieder so stark seyn, daß a d dem Preise des Molkenwerks 7 5 2 2*** 20 1 1 oder der erstere gar un Preis des Getreides das Gleichgewicht hi ter diesen herabgesetzt würde. Und eben die 11 7 7 3 9 E 457 0 N 53 wi 71 12 4 1 Nücksicht ist es, welche dem Landwirt rchau 1 A 7 5 1 i e Nos Oos nicht blos eine einseitige Untersuchung des 2 5 3 5 5 185 hältnisses seines Viehstandes zum Getreidebau zu⸗ 1 3 U 1 5 1 ic 735 Klas Gas Sion dos nofh⸗ läßt; nehmlich entweder blos vo eiten des noth N a i off 0 D AsFa nor treidebau, oder blos von Seiten des. Molkener⸗ 7 1„„„ trags; sondern er l e bey der Unter⸗ 6 „ Mals, im re und 7 Ertrag vom Molten⸗ werk zugleich überschlagen, weil es sich da wohl 7( nden könnte, daß Eine Kornsaat weniger den Er⸗ 6 71 98. Sor trag seines Viehstandes durch Futterkräuter oder 7(Y* nor 8 9* Weyde beträchtlich über den Ertrag jener Korn- erndte erheben würde, so wie auch in einem an⸗ dern Fall, daß bey einer geringern Anzahl von Vieh, durch Hülfe der grünen Düne gung der Korn— ertrag beträchtlich den Verlust am v Viehstande ersetzen müßte. 2— 2 — — 2 5 — — 8 — — §. 177. Von Haltung des Dünger- und Arbeitsviehes. Da weder vom Dünger⸗ noch Arbeits vieh * chem ein reiner Ertrag gewonnen werden 412 kann, sondern sie schlechthin blos als Mittel zum Zweck angesehen werden müssen, so darf der Land— wirth auch nie ihre Zahl uber das Bedürfniß die— ses Zwecks ansteigen lassen. Bey der Bestim— mung des erstern aber ist in Hinsicht seiner Art und Quantitat nicht blos auf die Natur des Ackers und auf die Art der zu bauenden Früchte und Kräuter Rücksicht zu nehmen, sondern— da, wie bekannt, von ihm auch eine unmittelbare Ne— bennutzung gezogen werden kann— so muß auch diese neben dem Ertrag ihres Dünger-Effeets mit in Anschlag kommen; die Ausmittlung des Ver— hältnisses des Arbeitsviehes geschieht durch Ver— gleichung seiner Wirkung mit der vorliegenden Ar— beit, und mit dem Ertrag des Products dieser Ar— beit gegen das Capital, welches in dieses Pro— ductionsmittel selbst als auch in seinen Gebrauch verwendet werden muß. Nichts kann dem Wirth so schnell einen großen Vortheil entreißen, als un— nöthiges Arbeitsvieh, man kann es als einen wah— ren Krebsschaden seiner Wirthschaft betrachten. Er entspringt theils aus übel angebrachter Hoffart, noch mehr aber aus Mangel an Kenntniß der Kräfte seiner Arbeitsthiere, aus Bequemlichkeits— liebe, oder aus einer unschicklichen Vertheilung und schlechten Ineinandergreifung der Wirthschafts- geschäfte, so wie auch aus Unkenntniß solcher Vor— richtungen, welche die Wirkungsfähigkeit dieser Thiere erhöhen oder ihnen die Ueberwindung des —— Mida und ih ug pitth h che dat eit sussege de Kath und ma mögt gen gal Lehgal Wappiun Vatkufg saat ud! sige lber fit an Achandd 2 lahe ch e het l wach a adp a g ein als“ Mel 1 so darf e fund 5 Bedürsniz z eh der Mein sich seiner J de Natur dez denden Früchte sordan— da mittelbare Ny — 0 muß U er⸗ Effects r ung des V. gt durch V liegenden! ucts dieset l n dieses J. 2, inen Gebraut trachten, At bekkachleh. Kenntniß der müttel, Vertheilung Muhs U so schet Vor⸗ bhiakeit diese Jwindung dis 443 Widerstandes erleichtern. Elen so schädlich aber, und in einiger Rücksicht noch schädlicher, als eine zu große Quantität von Arbeitsvieh, ist' dem Land- wirth wiederum die zu große Sparsamkeit an dem- selben, oder eine zu geringe Zahl davon. Wenn dort eine übermäßige Verschwendung blos den ge— wonnenen Vortheil wieder verzehrt, so läßt hier die Kargheit diesen Vortheil gar nicht entstehen, und macht jeden Versuch zu einer Verbesserung unmöglich. Die gewöhnliche Folge der zu gerin— gen Zahl von Arbeits händen und Arbeits vieh ist: Uebereilung und schlechte Bestellung der Arbeit, Verspätung in Benutzung der vortheilhaftesten Witterung, und damit Verunglückung der Ein— saat und der Erndte. Näher bestimmte Grund— sätze über die Ausmittlung der zwäckmäßigen Quan⸗ tität an Dünger- und Arbeitsvieh kommen bey der Abhandlung des Nutzungsanschlags vor. §. 178. Von der landwiethschaftlichen Mastung. Ueber keinen Gegenstand ihres Gewerbes sind selbst viele gute praktische andwirthe mehr in Unge— wißheit als über diesen, und die Aengstlichkeit, mit welcher oft einige Stücke zur Mastung aufgestellt werden, und der wirklich nicht selten beklagte schlechte Erfolg beweisen, wie schwankend die Grundsätze, und wie unsicher und unvollkommen die Rücksichten sind, mit denen diese Erwerbsquelle in Anspruch ge⸗ 4 4 4. 9 7 + 77 2 1 h bemühe mich, ihre Natur und 1 1177 nommen wird. Je ihre Verhöleni sse hier etwas heller zu beleuchten, ob ich gleich überzeugt bin, daß uns zu Bestimmun * 7 3 fester! ind detaillirter Gewerbsgrundsätze über diesen Gegen istand die niedere! andwirthschaftswissenschaft 1 10 1 nnr Ine, 1 oder die land wirthschaffl iche Kunst durch wohlgelei Nitro een tete Versuche noch vieles vorzuarbeiten hat. Es ist durch Erfahrung z entschieden er. kannt, daß alles Mastvieh nur durch edle— Getreidekorn, und durch eine regelmäß und Pflege, die der Natur jeder er et angemes⸗ sen ist, am frühesten zu seiner Vollkommenheit ge⸗ lange. Dieser Satz giebt, meines Erachtens, das Grundverhältniß und Grundprincip für die richtige Ausmittelung der Mastungsvortheile im landwirth⸗ schaftlichen Gewerbe an. Denn offenbar steht der Fleischpreis gegen den Getreidepreis in der Regel in Deutschland viel zu m iedrig, als daß die Mastung mit schierem edlen Getreide dem Landwirthe auch nur irgend einen reinen Ertrag versprechen könnte; es mußten daher nothwendig Mittel ausfindig ge— macht werden, welche zum Mästen wohlfeiler, als das reine Korn, obgleich auch in ihrem Effect lang samer wären, wie dieses; und in Hinsicht dieser wohlfeilern Mastungsmittel steht dann schlechthin folgendes Princip fest: je kleiner das Product wird, welches man aus der Multiplication der Mastungs⸗ 262218908 gesundes G ßige Wart get in d einem af treide di product Multoll dak Na denn gude techn 91 6 Aust fast der de Wit gust funehnen da sict mf darch ach hach halt 1 dh esc snetz 0 fuenf bagega cr — — 429 — * 4 5 1 75 1 ee 2———— S—— ———— —.———.— —— 2—— 2 —— 5——— ——————ñ—ä—6 2 — 2 2—.——— — S ˖ — S 2— —— —— er e! 1 ee IA 2 2 5 unehme: 5 2 9 — „—— 7 „ 2 —— 2 — — — —— — — 2 2 Nasen 4000 Hobthe g 17 Nafter 1 Han en, 1. hnte; 1* „ — 4 —— —.— —— 2— 2 2 — 12 — 2— — 2 CN — 2— — 2 — 2 2 2 2 —— — L —— 5 2 2— — 0 5 8 —— 2 2 — 2 — 0 90 als andi f 5 9 — — 2— —— 22— —— ——— .— N — 2 3 2 2 ——— . 2 0— — 5 — 9 9 2 2 2 2 2 —— 1— 5— 8 . 5 22 0 9 2 2 2 5 —. — 8 —— —* — r 1—— .— —— * 7 1 „ lang— ect lallg n Eff. 8 1 1 1 f 1 2 —— tungsmittel 5 1 1 N* — 2 — g 80 5 8 5 2 5 8588 1 2 5 87 2 =— 0 2 1 — —— 2— 8— n— — 2 . 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Was die erstere Art von Mastungsmitteln be— trifft, welche zum Theil gar nicht, zum Theil nur in seltenern Fallen in den Händen des Landwirths sich befinden, so gehören dahin folgende: 1) der Abfall von Bier- und Essigbrauereyen, von Bran— teweinbrennereyen und Amidamsfabriken; 2) der Abfall von Bäckereyen; 3) der Abfall vom Mahl⸗ getreide mit einem Theil des Müllermatts; J) Ei— chen und Buchen mast; 5) grasreiche Triften und Wiesen wenig bevölkerter Lander; in Hinsicht ihrer Natur sind diese sämmtlichen Mastungsmittel nach dem edlen Korn nicht nur die effectuirlichsten, son— dern auch die wohlfeilsten, letzteres aber auch nur, solang das edlere Korn selbst wohlfeil ist, oder höch⸗ steus nur im Mittelpreise steht; und in Hinsicht der Quantitat konnen sie in Deutschland so reichlich vor, daß durch ihre Mastungsproducte das Markt⸗ edle Grade/ eden k als auch itte anch fabnitth Huge, Hahneg, erk in! Hinschti mitte e sonde be rag n daß t che merbsand! Hamam der desche te ig außer h mütel bet vhnsch, Mehr keriglsch slhllchz, Nasugg de cage ba 1 / Und daß 90 nahe Heng lug nit anden dem Prhälht 117 5 10 teln zu ihn beg algdaf iu beinen, ung eines Ma, er sch enen igsmitteln. um Theil.. es kandwirg gende: 1) en, von Bk, all vom Mall matts; J ö ce Leiten un Huch iht mittel nac slchten, sol⸗ cbet auch hu, gt oder höc⸗ in hnscht du 50 0 keichlch 16 das Mal 447 bedürfniß für Fleisch und Fettwaaren in ziemlichem Grade, ja beynahe größtentheils ganz befriedigt werden kann. ff. . Zwischen diesen sowohl im Effect, als auch in den Erwerbkosten wohlfeilsten Mastungs— mitteln und der theuersten Mastung mit edlem Korn stehen nun die eigentlichen Mastungsmittel des Landwirths: die getrockneten Futterkräuter, die Wurzeln, Möhren, Rüben, Kartoffeln, Erbsen, Bohnen, Kohlarten und der Abfall vom Molken— werk in Hinsicht ihrer Kostbarkeit in der Mitte, in Hinsicht ihres Effeets aber den genannten Mastungs⸗ mitteln der andern Gewerbsstände oder einzelner be— sonders begünstigter Landwirthe größtentheils be— trächtlich nach. Aus dieser Erfahrung geht hervor, daß es eigentlich für den landwirthschaftlichen Ge— werbstand in Deutschland in der Regel nur zwey Hauptmomente giebt, unter denen für die Mitglie— der desselben die Mastung vortheilhaft oder ein gu— ter Erfolg gewiß ist, nehmlich einmal: wenn die außer ihrer Gewerbssphäre vorhandenen Mastungs— mittel beträchtlich theurer sind oder werden als ge— wöhnlich, und daher auch die Besitzer derselben als Mitwerber ihre Mastungsproduete nur um einen beträchtlich höhern Preis losschlagen können wie ge— wöhnlich; und zweytens, wenn das Quantum der Mastungsproducte dieser andern Gewerbsstände oder der einzelnen begünstigten Landwirthe dem Markt— bedürfniß nicht mehr entspricht, und also durch die— ses Mißverhältniß gleichfalls die Fleisch- und Fett⸗ waaren im Preise steigen. Jenes erste Moment stegget tritt ein, wenn die Kornpreise hoch stehen; indem ten Ge Brauer, Brenner, Bäcker, Müller ihr Mastvieh Mao nach dem Ankaufpreise des verarbeiteten Getreides Veto taxiren müssen, weil sie den 1 welchen sie an vermibe ihrem eigentlichen Gewerbe b ey hohen Kornpreisen dea age entweder reell oder nur am Gewinn lei den, durch diu du den höhern Preis ihres Mastviehes wieder einzuho— wm alder len suchen. Das zweyte Moment aber. kann statt Huantun finden! 1) wenn die grasreichen Triften- und Wi Neschen senweyden abgelegener Gegenden, von welchen 15 möglich der Markt mit Mastungsvieh gewöhnlich genährt alle de N wird oder Zutrieb erhält, durch Witterung und an— llcchsuche dere üble Zufälle verderbt werden; 2) wenn die sollclche Eichen- und Buchenmast nicht gut geräth; 3) wenn wuchs n wegen hoher ee manche Brenner und val if Brauer ihr Gewerbe ganz einstellen oder vermindern ufthen müssen, so wie auch in solchem 9 weniger Korn 15 bin zur Muhle gebracht und weniger Brod gebacken fm ind wird; 4) wenn durch besondere Ereignisse sse der Preis ihm uuf der Mastungsproducte auf einem andern Markte ir uch steigt, und dadurch die demselben näher oder ent— che fernter gelegenen Mäster veranlaßt werden, nach eg diesem neuen Markt zu ziehen und den alten zu ver— ieh lassen, wodurch also allerdings der Preis der Fleisch⸗ 0 ff und Fettwaaren auf diesem wegen ihres Mißverhälk⸗ digg al nisses zum Marktb e steigen muß; ut 5) wenn die Za 3 Käufer auf einem Markt un⸗ hf gewohnlich anwüchse, wodurch wieder der Preis ge⸗ w f Helen Gael „ weschen welchen leg 1 5 90 5 en Kornpreisen i A felden, durch 0 5 wieder kin b soidet ka 0e * 0 kann fut her et, ci eon, und d ens une ll 50 welchen! 0 belchen 11 1. 7 7 1 N dong Inlich genah, 9 terung und a 2) wenn der ver minden l weniger Kan Max IA Ole ger MA guisseder Peck andern Makkt nher ober kal⸗ erden, hach en alten zu ver 10 91 N bisch: tts det Hes 449 steigert würde; 6) wenn in den nahen oder entfern— ten Gegenden, von welchen her der Zutrieb des Mastoviehes bisher erfolgte, die Viehseuche starke Verwüstungen angerichtet, und dadurch den Zutrieb vermindert hätte. Da nun jederzeit, sobald von den angegebenen Umständen in der Nähe oder Ferne des Markts keiner eintritt, derselbe nicht nur von den andern Gewerbsständen mit einem hinreichenden Quantum von Mastungsproducten größtentheils versehen wird, sondern auch der Preis derselben der möglichst niedrigste seyn muß und seyn kann, weil alle die Verkäufer mit den wohlfeilsten und effectuir— lichsten Mastungsmitteln gemästet haben: so ist eine natürliche Folge, daß für die Mastung des Land— wirths in diesem Falle kein Gewinn zu hoffen ist, weil ihm seine kostbarern Mastungsmittel nur bey den höhern Preisen der Fleisch- und Fettwaaren mit Zins bezahlt werden können. Diese allein also las— sen ihm den Zutritt zu einer Erwerbsquelle frey, die ihm sonst verschlossen ist, oder aus der er, bey ei— ner unzeitigen Zudränglichkeit, krebsen mußte, wenn er fischen wollte. Da aber die hohen Preise und mit ihnen die geringere Marktzufuhr nur durch zufällige vorübergehende Umstande dirigirt oder bestimmt wer— den, so ist der Mastungsgewinn des deutschen Land— wirths auch immer nur ein vorübergehender, nur durch kluge Reflexion auf jene dirigirenden Umstände, aufgegriffener Gewinn, der im nächstfolgenden Jahr, wo diese Umstände sich schon wieder ganz geändert Ff 450 haben können, nicht nur ganz ausbleiben, sondern sich sogar in Schaden verwandeln kann. Will der Landwirth daher bey Unternehmung einer beträchtli— chen Mastung auch nur mit einiger Zuverlässigkeit zu Werk gehen, und nicht hinterher über einen Nach— theil klagen, den er hätte verhüten können: so muß er entweder seinen Voranschlag nach dem gegenwär⸗ tigen und mit der größten Wahrscheinlichkeit blei⸗ benden ungewöhnlich hohen Preise der Fleisch- und Fettwaaren zu machen fähig seyn, oder er muß be— rechtigt seyn, denjenigen hohen Preis nach Been— digung seiner Mastung mit Gewißheit erwarten zu können, welcher ihm unter seiner Voraussetzung den zu machenden Aufwand gewiß belohnt. Nach der obigen Darstellung sind es folgende Fälle, auf wel— che der Landwirth sein Augenmerk zu richten hat, wenn er mit Grund entweder die Dauer oder das Eintreten hoher Preise seines Mastungsproducts zu erwarten berechtigt seyn soll; 1) Wenn in Gegenden, von welchen sonst der häufigste Zutrieb an Groß- und Kleinweyde- mastvieh erfolgte, die Anger- und Wiesenwey— den durch schlechte Witterung und Ueberschwem— mungen sehr gelitten haben, und der Bestand des Eichen- und Buchenekerichs sehr gering ist. 2) Wenn durch politische Vorfälle, entweder durch f 431 obleibeg, 1 N Krieg oder Ausfuhrverbote, der Zutrieb aus sol— 0 a chen Gegenden versperrt wird. ger Juberlässaß f 15 3) Wenn an einem zten weiter entfernten Markt . der Preis des Fleisches und der Fettwaaren n durch die genannten und noch zu nennenden 5 15 Umstände mit der größten Wahrscheinl ichkeit Hence ble 1 4 sehr in die Höhe steigt, daher jetzt der bisher der Fleisch- u gewöhnliche Verkäufer nach jenem Markt treibt, und seinen alten Markt für dies Jahr ver⸗ läßt. 914 1 N, 1 hach M.. elt erwarten wa J) Wenn durch politische Veränderungen entsern— 45 duch terer Gegenden an die Kaufleute seines Markts en ungewöhnlich große Bestellungen auf Fleisch— zu nchen f und Fettwaaren geschehen, welche gleichfalls Dauer oder durch Krieg oder Mißwachs in jenen Ländern ungsprebüch bestimmt werden. 5) Wenn in der nahen oder entferntern Gegend, pelhen oft k aus welcher der Markt bisher versehen wurde, abe die Viehseuche starke Verwüstungen angerich— und Veesenwegh⸗ tet hat, oder auch, wenn dasselbe in der Ge— a Ischwen⸗ gend anderer Marktorte geschah, wodurch die ud der Besald bisherigen Verkäufer seines Markts wegen zu 06 sch galt erwartender hoher Preise nach jenen Orten ge— lockt werden. atocderdut 6) Wenn hohe Getreidepreise bereits statt finden, se h * Ff 2 45² und dieselben wahrscheinlich noch dauren wer— den, oder wenn diese hohen Preise an nahen und entfernten Orten, von denen der Zutrieb erwartet werden kann, nach den politischen Begebenheiten oder nach dem Bestand des Ge— treides mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen sind. ö Auf alle diese Fälle muß der Landwirth sorg— faltig Rücksicht nehmen, und genaue Erkundigung nach ihnen einziehen, weil sich nur auf ihr mehr oder weniger gemeinschaftliches Zusammentreffen der mehr oder weniger glückliche Erfolg seines Un— ternehmens gründet. Man sieht hieraus, wie noth— wendig auch für ihn die Lectüre politischer und stati— stischer Zeitungen ist, und die Nachfrage nach den Handelsconjuncturen der Kaufleute seines Markts. Es sind aber auch nicht blos die äußern Verhältnisse seines Gewerbes, auf die er vor Unternehmung der Mastung zu restectiren hat, sondern auch zugleich die innern Verhältnisse seines Gewerbstandes selbst muß er dabey fest im Auge haben, weil sich aus diesen die Concurrenz der Verkäufer oft zu ihrem ge— meinschaftlichen Rachtheil ergiebt. Denn es geschieht nicht selten, daß, wenn ein oder zwey Jahre nach einander der Preis der Fleisch- und Fettwaaren sehr hoch stand, nun auf einmal viele zugleich von die sem Vorfall profitiren wollen; viele Landwirthe, klein und groß, fangen nun an, über Kopf und Hits a en do ird al den B. ble fc fahl erhalt uuf die der dem dere in eines hy bers u onhehaf fan Tag gebinnen. 05 nchen char de fllt, d Nati der ud agen o e g t d l 0 rag hoch deuren Nei an dt dene in der gun ch den police Bisund des. 917 d causzusch r Landwirth f aue Erkunde ur auf iht an Zusammernf drfolg sei! eraus, pie n. itischer und e ͤchfrage nach! e seines Nut bern Wethälns interneh 1000 ern auch 100 a verbandes fcb 0 „pal sch ale aft zu ihren ge dumes geschict e Nhe lac Futwalten ff lch von dee (le Undwict, lber Hoff 10 453 Hals anzuziehen und zu mästen, um auch ein Schäf— chen von so schöner Wolle zu scheeren; dadurch aber 15 auf einmal der Markt unverhältnißmäßig mit dem Bedürfniß überführt, und der getraumte Vor⸗ theil sämmtlicher Verkäufer wird durch sie selbst ge genseitig vereitelt. Nothwendig muß daher jeder einzelne Landwirth sein eines Auge auf die innern Verhältnisse seines Gewerbstandes, das andre ader auf die äußern Verhältnisse desselben richten; und der dem Marktort entfernter gelegene hat insbeson— dere immer auf die Lage und auf den Industriegeist seines vor ihm dem Markt näher liegenden Mitwer— bers zu sehen; denn offenbar kann dieser unter gleich vortheilhaften Umständen schon wenigstens die grö. ßern Transportkosten des erstern an seinem Product gewinnen. §. 179. Begriff vom Feldbau. Es sind in den vorhergehenden So die wichtig sten Gewerbgrundsätze und Rücksichten für ein Haupt⸗ object des landwirthschaftlichen Gelderwerbs aufge— stellt, und ich hoffe, daß ihre Entwicklung aus der Natur der Sache und aus dem Nexus der innern ad äußern Hauptverhältnisse der Landgüter derjenige Weg war, auf dem sie allein in einer solchen Wahr— heit ans Licht gezogen werden konnten, die ihnen vollständigen praktischen Werth giebt. So wichtig 45 aber jene Grundsätze für das durch sie bestimmte Wirken und Weben des Landwirths sind, so liegen sie doch noch in einer zu weiten Entfernung, in ei— ner zu losen Verbindung mit dem höchsten Grund— Princip, von dem der Landwirth bey allen seinen Unternehmungen zuerst ausgehen muß, und wel— ches— wie wir gefunden haben— darin besteht: den Capitalwerth seines landwirthschaftlichen Bo— dens zum größtmöglichen zu machen. Diese Ent— fernung hat zwar ihren Grund in der Natur der Viehwirthschaft, weil diese mit dem landwirthschaft— lichen Boden und Clima in keiner unmittelbaren Wechselwirkung steht, sondern nur durch die von demselben schon bereits gewonnenen Pflanzenproducte betrieben werden kann; aber eben deswegen können die Grundsätze der Viehwirthschaft auch noch schlechthin keine vollständigen Leitungsprineipien für das innere Gewerbverfahren des Landwirths oder für die Realisirung seines ebengenannten Grundprin— eips abgeben. Diese können nur durch die Untersu⸗ chung des uns nun vorliegenden zweyten Haupter— werbobjeets sich darstellen lassen, nehmlich des Feld— baues, denn nur dieser, nur die Erziehung der Pflanzenproducte steht in unmittelbarer Berührung mit dem landwirthschaftlichen Boden und Clima, nur far ste unternimmt der Landwirth eine unmittel— bare Wechselwirkung mit den beyden letztern, und daher konnen sich auch nur durch die Grundsätze des Pflanzenbaues jene Grundsätze der Viehwirthschaft a5 dos laser; wichen des da Mane püthch Aloe nm iu kl chen, d. Landre is. And aus ae Muhle dudipien eathicke f N dal wel Hd. 10 fn g 0 r gage „ lch s Le sse be im 0 in 0 sud, 0 fag fernung, I 0 9670 N 90 ten Grun 10 25 10 der Nat landwir 0 r Unmittelbar durch die! flanzenprodn tswegen kin; ast auch nt gs principe t zandwirths ah ten Gru done urch die liter. pehten 9 auptel⸗ 1 0d des geh Cnthung der uur Bauühtung und Cline, elne unn fl letztern, ut Grundsätze eg G brecht Nehwirthscht 455 an das höchste Princip seines Gewerbes anreihen lassen; weil nur durch das Quantum von Antheil, welchen Boden und Clima am ganzen Gelderwerb 955 Landwirths haben, und folglich auch an denen Pflanzenproducten, welche zum Behuf der Vieh⸗ wirthschaft erzogen und gewonnen werden, der Ca⸗ pitalwerth desselben, oder die Summe der Landrente bestimmt wird. Wir wollen den letztern! Ausdruck in Zukunft immer an der Stelle des erstern gebrau⸗ chen, denn sie sind an sich gleichbedeutend, weil die Landrente der Zins des Capitalwerths des Bodens ist. Also nur aus der Natur der Pflanzenproducte und aus ihrem Verhü leniß zum Letztern und zu der äußern Lage der Landgüter mit Beziehung auf die Viehwirthschaft lassen sich die e Leitungs⸗ prineipien für das innere Verfahren d Landwirths 7 entwickeln und eben ene Bez ziehung 15 te es nö⸗ 7 2 thig, daß die Viehzucht vor dem Zeld ldbau abgehan⸗ delt werden mußte. Unter dem legt ern wird hier nicht nur der Anbau der Getreidehalmgewächse, sondern über— haupt die Erziehung und Gewinnung aller kand— wirthschaftlichen Pflanzenproducte ver rstanden, die theils zur Nahrung für Menschen, theils zur Nah⸗ rung fur das Vieh, theils auch als Manufactur⸗ Handels- und Düngungsgewächse dienen können, und im Großen im offenen Felde gebaut werden. Ihr gemeinschaftlicher Cparakter ist, daß sie zu 45 ihrem glücklichen Gedeyhen eine bestimmte Art und ein bestimmtes Quantum von Productionskräften des landwirthschaftlichen Bodens und Climas for- dern, worin sie erzogen werden sollen, und daß jede Art dieser Pflanzen ihre eigenthümliche Art oder wenigstens ihr eigenthümliches Quantum sol— cher Naturkräfte zu ihrer vollständigen Entwick— lung nöthig hat. In Hinsicht des Absatzes haben unter diesen Feldfrüchten die eigentlichen Getrei— dearten, welche wegen ihrer mehlreichen Körner zur Nahrung der Menschen, aber auch zum Vieh⸗ futter dienen, in jedem Betracht den weitesten Markt, theils weil sie das allgemeinste Bedürf— niß der Menschen sind, theils weil sie sich bequem transportiren lassen, und durch Aufbewahren an Güte nicht viel verliehren. Der Absatz der ei— gentlichen Futterkräuter und Futtergewächse für das Vieh wird jederzeit durch die Art und Quan-— tität der landwirthschaftlichen Thiere bestimmt, welche der Landwirth entweder als Arbeits- und Düngervieh, oder als Handels-, Molken⸗„Woll— und Mastvieh auf seinem Gute zu unterhalten hat. Was aber die Manufacturhandelsgewächse betrifft, so könnte zwar ihrer Natur nach der Markt für dieselben weit genug seyn, er ist aber in Deutsch— land in der Regel der eingeschränkteste, sowohl in Hinsicht der Quantitat dieser Producte, noch mehr aber in Hinsicht ihrer Mannigfaltigkeit. Denn der Landwirth beschränkt seine Kenntnisse vom Gewerb— vakkon fut fit fen ei J. Gag d shafen ltterätis leicht un ganz ald weil se Abena dagen Et hon get! due ah feen in dude kanten. belen f kuchen silbem fach ien n e ge bestinmte N 1 97. f pradutonth ches Ni 5 e antum U t Aigates haben eigentliche Garz Mehlreichen Kür, er auch zum M icht den weite gemeinte Bel eil sse sich beg Aufbewahren b her Absatz der! rgewächse für! 110 und Ou Thiere bestinn, ls Arbeits- un Molken⸗„ 8 1 unterhalten hn 80 gewachse bar 9 der Maut f ahr 1 Del 0 dänkteste, sonl duct, noch neh leit. Denn dr sse von Gebel enth. ethümliche J on* ahdigen Entwick 457 wesen der verarbeitenden Stände gewöhnlich nur auf diejenigen, welche ihm auf seinem Marktort vorkommen, und baut daher auch jene Producte nur für diese kleine Anzahl oder gar nur für sei— nen eigenen Hausbedarf, so weit er selbst von ei— nigen Arten derselben Gebrauch machen kann. Ganz anders würde es wahrscheinlich damit be— schaffen seyn— es sey mir erlaubt hier eine kurze litterärische Ausschweifung zu begehen— und viel— leicht um die Gewerbcultur eines Landes überhaupt ganz anders aussehen, wenn die Obrigkeiten— weil sie doch einmal die Leitung des Gewerbwesens übernommen haben— die Kaufleute der verschie— denen Städte ihres Landes dazu aufmunterten: von Zeit zu Zeit Preistabellen von allen den Pro— ducten abzugeben, von welchen sie nach ihren er— öffneten Connexionen einen vortheilhaften Absatz im Lande selbst oder im Ausland sich versprechen könnten. Der Preis der Producte in diesen Ta— bellen könnte natürlich nicht derjenige seyn, um welchen sie dieselben wirklich veräußern würden, sondern er wäre blos der höchstmögliche, den sie nach ihren Conjuncturen ihrem Producenten oder Fabrikanten im Lande für das Produet zu bezah— len sich fähig glaubten. Diese Preis- und Pro— ductentabellen müßten dann von der Obrigkeit an die Landbeamten vertheilt werden, mit der benge— fügten Instruekion, wie jedes einzelne Produet am sichersten und besten zu gewinnen ist. Von den 458 Beamten wäre beydes an die Gemeinden zu pu— blieiren, und zugleich hätten sie nach ihrer Kennt— niß von dem Oekonomiewesen der einzelnen Wir— the ihres Amtsbezirks Vorschläge beyzufügen, wie sie vermutheten, daß eines oder das andere der an— gezeigten Producte auf die vortheilhafteste Art in Harmonie mit ihrer bisherigen Wirthschaft zu bringen wäre, ohne ein Derangement in dersel— ben zu veranlassen, welches sich nicht im Er— trag des Products lohnte. Nur auf diesem Weg laßt sich ein etwas schnelleres Ei ena des landwirthschaftlichen Gewerbwesens und aller übri— gen Gewerbe erwarten. Denn wer kann vom Landwirth, der in der Regel weder technologische noch statistische Kenntnisse besitzt, fordern, daß er sich zur Anziehung und Gewinnung laondwirth— schaftlicher Handelsproduete bequeme, von denen er weder die Culturmethode, noch weniger aber den Käufer kennt, an den er sie los werden kann, und nicht den Preis, auch nicht einmal den ge— wöhnlichsten niedrigsten Preis kennt, der ihm da— für bezahlt würde. Es sey aber der Himmel für, daß man dem Kaufmann gegen die Einlieferung i solchen Tabelle zugleich das Monopol auf das Product zusicherte, dessen erweiterter oder neuer Anbau etwa dadurch im Lande veranlaßt worden wäre; dies hieße dem Landwirth von den Augen den Staaren stechen, und von den Armen dagegen die Hände abhauen. Eben so wenig kaun m er wit un K lch, ler d. Daher Asa hsah! ihr N. mme Abel Grobe! uin fan kit n. burma as J. aa fee mdest der Ab. licht N Vun bal geh Ahne Au auch ff e ak 1 wage 1 emein den a Helnden u. ac* 0 Iker Gh ee F einzesgag ay kinzelnen W and, „ ie Aisette bek 5 (astese J.; shastese Art f In dsthen all dlesem! 1 greg e mme eden 36 ordern, daß * ung Hüme ung lerdaitt cpeiterter odet de veranlaßt 1 von del en den Arme 459 f kann man aber auch den Kaufmann zwingen, daß er wirklich schlechthin das neu gebaute Product vom Landmann kaufen müsse; denn es ist ja mög— lich, daß er sich in seiner Conjunctur geirrt hat, 1 05 daß veränderte Umstände dieselbe vereiteln. Daher kann und muß der Anbau jener Producte anfangs nur im Kleinen geschehen, der glückliche Absatz wird bald mehrere Mitwerber anlocken, und ihr Preis alsdenn die Zahl derselben näher be— stimmen. Alle unsere Producte giengen so vom Anbau im Kleinen allmählig zum Anbau ins Große über; allein auch dieser Anfang im Klei— nen kann nicht gemacht werden, wenn der Land— wirth weder das Produet selbst, noch seine Cul— turmethode, noch den Preis, noch die Gelegenheit seines Absatzes kennt, und er erfährt von alledem auf seinem vaterländischen Markt oft nicht das mindeste. Da es sich aber wohl finden könnte, daß der Anbau eines solchen Produets ganz im Kleinen nicht vortheilhaft, ja vielleicht gar mit Nachtheil verknüpft wäre, da er hingegen in beträchtlicher Quantität unternommen sehr ansehnlichen Vor— theil gewährte: so müßten für die ersten Unter— iehmungen im Kleinen Prämien auf ein gewisses Quantum der Erndte gesetzt werden, damit der Landwirth für seine ersten Versuche, bey denen sich fast immer Fehler einschkei chen, hinlänglich ent⸗ schädigt würde, um dieselben nicht sogleich wieder zu verlassen, sondern sich vielmehr zu bemühen, 460 eine Vergleichung der Vortheile des Anbaues im Großen und eine nähere Beziehung desselben auf das ganze innere Verhältniß seiner Wirthschaft anzustellen. Ob auf diesem Wege nicht in man— chem Lande theils schon bestehende Manufacturen und Gewerbe mehr in Aufnahme gebracht, oder neue Manufacturen und Fabriken etablirt würden, mögen die beurtheilen, welche auf den Gang und die Entwicklung der Gewerbeultur ein aufmerksa— mes Auge haben. Denn es ist eine sehr einseitige Ansicht, wenn man glaubt, wohlfeile Lebensmit— tel seyen die sicherste Anlockung für Manufacturi— sien und das sicherste Mittel, ihr Gewerbe in Flor zu bringen; dies ist ganz und gar ungegründet; die Lebensmittel können schon ziemlich theuer seyn, ist nur das Gewerbmaterial wohlfeil, gut und in hinreichender Quantität zu haben, ist volle Frey- heit im Handel und Wandel und der Transport für den nahen oder entfernten Markt nicht zu be— schwerlich, so stellen sich die Fabrikanten von selbst ein, und fihr Gewerb wird auch neben beträchtli— cher Theurung der Lebensmittel bald in guten Flor kommen. Man zweifelt aber vielleicht, daß von Kaufleuten solche Preis- und Productentabellen zu erhalten wären, indem sie theils nicht im Stande wären, sie zu liefern, theils wahrscheinlich auch nicht liefern wollten. Was den ersten Theil die— ses Einwurfs betrifft, so muß ich hier noch er— klären: daß ich mir hier keine solche n Kaufleute ts Ein f fun ha fugswis auch iweskn lich 15 f ehen fe an fle fn fi, gehnsse leer Fir kalbnuchs daß et das n dun 0 fi 0 5 u , a n ls dun fe bung dh, des Mbalez ung desebe a. aer Vuthsch ge nacht in mn e Mnusackun 9 bracht, Ober Koh* b. tiahlct würde, sie segt 7 N felle Leben Jens 0 r Mund aen Tc gewerbe in U ungen lich thelet eh eil, auk un N el 1 llt nd „ist vole Jh d der Aanßhat akt nicht zu h anten von fa 0 geben beträchtle d in guten Ft fit, daß voß abelen z t im Staßde scheinlich auch fen Theil die hier noch k“ gen Kauft 40¹ denke, welche selbst kaum etwas anders von der Welt kennen, als was sie auf ihrem mütterlichen Herde gesehen haben, sondern Männer, die ein energischer Sinn für die wichtige Bestimmung ih— res Standes belebt, die ausgebreitete und gründ— lichen Handlungskenntnisse und Handlungsconnois— sancen haben, und die außer ihrer eigentlichen Hand— lungswissenschaft auch detaillirte technologische und statistische Kenntnisse besitzen; in Hinsicht des zweyten Theils des Einwurfs aber muß man frey⸗ lich an Manner dieses Standes verweisen, welchen neben jenen Kenntnissen auch das Herz auf dem rechten Fleck sitzt, und die von dem Vorurtheil frey sind, daß an Monopolien und Handlungs- geheimnisse ihr ganzes Glück gebunden sey. §. 180. Ueber den Hauptgrundsatz des Pflanzenbaues. Für die Auflösung der Gewerbaufgabe des Landwirths ist es unbezweifelt die erste Bedingung, daß er das größtmögliche Quantum von demjeni— gen Product auf seinem Landgut produeire, wel— ches für ihn den daurendsten höchsten Preis hat. Der Preis seiner Producte besteht, wie wir wis— sen, aus dem Ersatz und Zins des Arbeitslohns, aus dem Ersatz und Zins des Capitals der Pro— ductionsmittel(dergleichen Gebäude, Geräthschaft und Dünger-,Zucht-„Molken-, Woll- und Arbeits- 462 vieh sind,) und endlich aus der Landrenke. Was diese Bestandtheile betrifft, so ist sehr natürlich, daß er jederzeit die ersten beyden bey einem Ue— berschlag zuerst im Preise abziehen müsse, und daß die Größe des dritten nur den Rest nach Abzug der ersten beyden enthält; aber gerade entgegen— gesetzt hat er bey der Verwendung der diesen drey Bestandtheilen entsprechenden Capitalien zu ver— fahren; denn offenbar muß er zu allererst auf die Erhaltung der größtmöglichen Landrente sehen, weil er denselben Zins von den beyden andern baar aufgewendeten Capitalien durch Anleihen derselben aus jedem andern Gewerbe auch erhalten kann; Hund er kann diese beyden Capitalien nur verwen— den, um jene Landrente zur größtmöglichen zu ma— chen, und nachdem sie es bereits geworden ist. Denn die Landrente besteht, wie wir gleichfalls wissen, in dem freywilligen Beytrag der Produc— kionskräfte des Bodens und Climas eines Land— guts zum ganzen Quantum der darauf producir— ten Producte, wodurch der Capitalwerth des er— stern bestimmt wird, zu dem alsdenn die Land— rente den Zins ausmacht; und so lange also die— ser freywillige Beytrag entweder durch sich selbst, oder durch eine zweckmäßigere Verwendung der bereits in das Gewerbe gezogenen baaren Capita— lien noch erhöht werden kann, so lange darf schlecht— hin noch kein neues baares Capital den erstern beyden zugesetzt werden. Diese Sätze sind von N fin i dul gte bega fen Dal i 0 fiben fr lung Ma dusclhe fenen ban laduin bann 463 lit, 0 der höchsten Wichtigkeit, und wurden deswegen k ehr math hier nochmals kurz wiederholt. Folgende Grund— n bey einen sätze des Pflanzenbaues sind unmittelbar aus ih— ani, ud nen abzuleiten: def nach Jen guade eaten 1) Unter allen Pflanzen für ein bestimmtes 10 Inter 1 4 Aptagen zu pe, allerert uf; den anden z nleihen derch erhalten fen ien nut bew moglichen zu ts geworden f 1 N mir gsoschse Ill leich 0 lange also die nuch sech selbf, wendung dee baaren Caplt⸗ ige darf schlecht. a den eisten n Site find l Ig der diesen den Landgut ist diejenige am vortheilhaftesten und im größtmöglichen Quantum anzuziehen, welche bey dem höchsten Preise, der durch das Verhältniß ihrer Zahl, ihres Maßes und Gewichts zu denen aller übrigen Pflan— zen bestimmt wird, dem landwirthschaftlichen Boden und Clima desselben am angemessen— sten ist, oder zu deren Production die Pro— ductionskräfte des Bodens den möglichst— größten freywilligen Beytrag liefern. Hier ergiebt sich zuerst die Wichtigkeit der im vo— rigen Abschnitt abgehandelten Schätzung und Darstellung des landwirthschaftlichen Bodens in Hinsicht der eigenthümlichen Natur des— selben und der durch sie bedingten Grade sei— ner Fruchtbarkeit, wie auch der Beschrei— bung eines Landguts in Hinsicht aller der Phänomene, welche zusammen das Clima desselben ausmachen; denn nur mittelst der genauen und vollständigsten Kenntniß jener beyden kann nach Grundsätzen der niedern Landwirthschaftswissenschaft diejenige Pflanze bestimmt werden, welche von dem bestimm— „ ten Boden und Clima die größte Beyhülfe h für ihr glückliches Gedeyhen zu erwarten hat. 0 Es fragt sich aber, nach welchem Maß 1 stab wird jene Beyhülfe beurtheilt? und noth— 0 wendig muß dieser jenem obigen Satz bey— c gefügt werden, wenn er praktische Anwend— b barkeit haben soll. Nun wissen wir, daß der 90 Effeet eines Produetionsmittels, also auch de hier der freywillige Beytrag des landwirth— schaftlichen Bodens, nur durch die Zeit und 9 l. Raumausdehnung geschätzt werden könne, U innerhalb welcher die Kraft dieses Produeti— c onsmittels das größte Quanrum von Pro— f ducten hervorbringt; folglich erhält der obige ch Satz hier folgende nähere Bestimmung: e „ 2) Unter allen Pflanzen für ein bestimmtes Land-. 00 gut sind diejenigen die vortheilhaftesten, wel—. Jul che bey dem höchsten Preise innerhalb der e kürzesten Zeit und des kleinsten Raums das 0 größtmögliche Quantum ihrer Existenz durch url die ursprünglichen Productionskräfte seiness sitr Bodens erhalten. Vorausgesetzt aber, daß 12 Boden und Clima alles zu ihrem glücklichen„ Gedeyhen herthun würden, daß beyde völlig 160 binreichten, eine solche Pflanze aus ihrem len Schoos freywillig in der möglichsten Voll— bein kommenheit und Quantirät zu produeiren: so act würde wenigstens doch die Erndtung und A 9* Ard Din Hrohte 00 0 erppattgh 10 1 wescen gz thealte ud ze hel id ach Tartsche Ateg. issn pi, daß 1 iktels, a gag g des lndunth ich die Zit werden fin dieses Pn tum von J. erhalt der h estimmung: bestimmes du ilhasteste, v. e innerhalb k sten Mun de r 0 fa dug ö fete seintz segt abet, daß eum gläcklach a bende volt 1 alls i 1 g fel. W.. ptoduclken: 0 Erndtung 0 2 —— 465 Veräußerung vom Landwirth unkernommen werden müssen, und es wäre wenigstens so viel von den beyden ersten baaren Gewerbs— capitalien aufzuwenden, als der Arbeitslohn nebst den Erndtungs ⸗ und Zumarktbrin— gungsmitteln betrüge. Aus dieser Rucksicht gilt für den eben angsgebenen Satz wieder die nähere Bestimmung! Unter allen Pflanzen sind diejenigen im größ⸗ ten Quantum auf einem Landgut anzuziehen, welche bey dem höchsten Preise innerhalb der kürzesten Zeit und dem kleinsten Raum das größ ötmögliche Quantum ihrer Existenz von den Produetionskräften seines Bodens erhal— ten, und den gerin gsten A 8 0 an baaren Capitalien für Arbeitslohn, Erndtun 1 und Veräußerungsmitteln nothwendig machen.(Zu dem Capital der Veräußerungsmittel muß bey denjenigen Pflanzen, welche nicht als solch veräußert werden konnen, sondern die als Vieh futter erst in dem thierischen Producte ihren Preis erhalten, auch alles das gerechnet wer— den, was an Arbeitslohn, an Stallgebäuden, — an Stall- und Verfutterungsgeräthschaft, an Aufbewahrungsgebäuden und Gefäßen, und für den Ankauf des mit diesen Futterkräutern ausgefütterten Viehes verwendet ist; denn wie könnte man sonst bey einem solchen Gewächs Gg Quantum noch hinzu zi 466 auf die Bestimmung der Landrenke bed men, welche dasselbe von dem Boden eiu bringt, auf welchem es erzogen ist.) Da nun aber die eigenthümlichen Productionskräfte des Bo— dens nur in ganz seltenen Fällen zur freywilli⸗ gen Production des größtmöglichen e der theuersten Pflanze hinreichen oder geschick sind, indem entweder nicht genug ursprüngliche 5 iskräfte für die ma ee Pflanze vorhanden seyn können, oder ißrer 51 viele da n die gehörige g zsammensetzung, 97 2 sind, oder ihn 2 den Mischung und Wechselwirkung abgehen kann: so ist auch nur in den seltensten FJällen und nur bey dem armseligsten Landbau mit den vorher— genannten beyden baaren Capitalien auszukom⸗ men, sondern es müssen denselben noch andere hinzugesetzt werden, und zwar entweder für die Bearbeitungsmittel des 2 1 oder für ein sehender Pr oduceions⸗ kräfte für die Einsaatmittel 0 ie Arbeiter, welche diese Geschäfte verrichten, mit einem Wort, es muß dem vorhingenannten Ernd— tungs und Veräußerungscapital auch noch ein Productionscapital zugefügt werden. Sei⸗ ne Größe wird durch die Art und das Quan— tum der Productionsmittel und der Arbeiter bestimmt, welche nach der Natur einer Pflanze für die ganz bestimmte Bodenart und Clima eines Landguts angeschafft und gebraucht wer— gt od Id de flieg tungs mach itt der ii, der. io, 467 den müssen. Da aber durch diesen neuen Auf— 5 wand an Kapitalien wieder ein beträchtlicher i* 1 g dt Abzug im Ertrag des Products für den Ersatz ed und Zins derselben gemacht werden muß, wo— c Ja rey durch folglich die Landrente in gleichem Verhält— e mn ö niß mit diesem Abzug vermindert wird, so er— uche gesch hält der vorige dritte Satz wieder die nahere mg urige Bestimmung: fame Ppag Ihrer zu vez 4) Unter allen Pflanzen sind diejenigen im größ⸗ sammensezn ten Quantum auf einem Landgute at nzuziehen, abgehen ken welche bey dem höchsten Preise innerhalb der Fallen une kürzesten Zeit und dem kleinsten Raum das ir den größtmögliche Quantum ihrer Existenz von den allenauegk Productionskräften seines Bodens erhalten, Abel noch und den geringsten Aufwand an baaren Capi— Ache lat talien für Arbeitslohn, Productions-, Ernd— 8, Iden fir tungs- und Veräußerungsmittel nothwendig e Mrodagll machen. Allein der reine Geldertrag des Land— wirths soll nicht blos der höchstmögliche, son— un, mt eilen dern er soll auch zugleich sicher und nachhaltig 11 End seyn, soll für jedes künftige Gewerbjahr wie— e der erhalten werden können. Eine Pflanze %% s ebe ar die Abel, 10 1 5 olso, welche weder mit Siche rheit gedeyhte, d05 Ain noch hinterher eine neue Production zuließe, f 7 könnte nicht nur kein Gewerbsproduct seyn, de 1 sondern es ist auch jederzeit unter allen Pflan⸗ . zen vom höchsten Preise d derjenigen der Vorzug Id Ell zu geben, welche außer der Hedbken Sicherheit bkach U 0 8 ihres Gedeyhens eh noch die größtmögliche Nic rkeng auf die Unterhaltung und Wie— - dererstattung der sämmtlichen Produetions— kräfte und Productlonsmittel enthält; und mit dieser letzten Bestimmung ist endlich folgender Saß als der höchste Grundsatz des Pflanzen- baues vollständig entwickelt: 5) Unter allen Pflanzen sind diejenigen die zweck— mäßigsten Miktel zu Erreichung des höchst— nog lichen nachhalt ige N Gelderwert 55 8 einem bestimmten Landgute, und fol lglie ch im größt⸗ moglichen Quantum auf demselben anzuzie hen, welche a) den höchsten Preis haben, b) inner⸗ halb der kürzesten Zeit und des kleinsten Raums das größtmögliche Quantum ihrer Existenz von den ürsprünglichen Productionskräften sei— nes V Bodens erhalten, c) den möglichst geringsten Aufwand an Produe⸗ tions ⸗, Senda-und Veräußerungsmitteln oder an den denselben entsprechenden baaren Capitalien nöthig machen, d) mit der größten 0 edeyhen, und e) die möglichst größte Rückwirkung auf die wohlfeilste Erhal— tung und Wiedererstattung der für sie verwen— deten Productionskräfte und Productionsmit— tel haben. Ich fürchte nicht, daß mir in diesem Princip die 1 N. Pfau fa Rebitsn auch f! wesdig b scht sbe e lber das dine Dat ber mai 1% betsaason Jan ficht lit! Vai g ld de 9 ohherachte frag hug daß ae Jus ga, fg af d duch fu, fle d zun mt f bak ht 11 0 N ac g R 16* Ae 7 1. 1 1 3 1 7 7 N eine Best stimn ming ehlt, welche 111 Jinsicht eines 4 7* 1. N 1 65 12 Par en öducte als Age Bedingung des höchsten nachhaltigen Geldertrags noch 1 gewiesen werden kann, und eben so t auch in derjenigen Reihefolge, in welcher sie notß— wendig von endlichen Wesen, wie wir sind, in Hl sicht jeder Pflanze untersucht werden müssen. Es sey mir aber erlaubt, hier einen kurzen Commentar über das aufgestel lite Princip folgen zu lassen, weil eine Darstellung dia Art ungewöhnlich ist, und da⸗ her manchen Lesern unverstä dlich oder einem Miß⸗ 7. 8 „es: 8701615 chen Ddiefelben verständnisse ausgesetzt seyn Man muß nicht mit dem Vorurtheile auffassen, als ob jede Pflanze, die der Landwirth, als Erwerbmittel zu bauen hat, schlechthin allen fünf hen angegebenen Bestimmun, gen buchstäblich entsprechen müsse; dies würde vielleicht in gar vielen Fällen nicht zutreffen, ohnerachtet solche Pftanzen dennoch den höchsten E.⸗ trag bringen könnten; denn es ist sehr natürlich, daß eine Pflanze, die einen höhern marktgängigen Preis hat, als eine andere, eine Neritgete Rückwir⸗ kung auf die Erhaltung und Wiedererstattung der Productionskräfte und Productionsmittel haben kann, als die von geringerm Preise, und daß die dann mittelst ihrer Rückwirkung vortheilhafter ge— baut wird, als die von höherm Preise„indem ste durch ihre Rückwirkung das ersetzt, was ihr am Hinlich jenes* 68118 nehmlich jenes Princip durchaus 47⁰ baaren Geldertrag abgeht. Hier ist die Sache die: unter allen Pflanzen, welche der Landwirth zum Anbau frey hat, muß er jederzeit diejenige wählen, welche ihm den höchsten reinen nachhaltigen Ertrag bringen lann; diese Wahl aber kann auf gar keine andere Weise vernünftigen Grund haben, als wenn sie bey jeder Pflanze nach den oben angegebenen fünf Bestimmungen, und zwar in der aufgestellten Reihe— folge unternommen wird. Denn unbezweifelt hat der Landwirth zuerst sein Augenmerk darauf zu rich— ten, welche Pflanze im Verhältniß ihrer Zahl, ihres Maßes und Gewichts gegen alle übrigen den höch— sten marktgängigen Preis hat; allein dieser Preis ist noch nicht dersenige, welcher ihm selbst den höch— sten reinen nachhaltigen Gelderwerb giebt; denn nun bleibt noch zu untersuchen übrig, was für diese Pflanze aufgewendet werden muß, und ob nach Ab— zug des Ersatzes und Zinses dieses Aufwands sie dennoch auch für ihn den höchsten Preis unter allen übrigen Pflanzen behält, und ihm also zum zweck— maäßigsten Erwerbmittel dienen kann. Bey dieser Unt kersuchung, welche nach keinen andern Bestim— e und Rücksichten, als nach den angegebe— nen geschehen kann, könnte es sich dann wohl fin— 1 daß eine Pflanze vom höchsten marktgängigen Preise dem landwirthschaftlichen Boden und Clima des Landguts nicht sehr angemessen wäre, und ge— ringen freywilligen Beytrag seiner ursprünglichen Produetionskräfte zu erwarten hätte, da hingegen tale dd gut ld eh del le fete säßek⸗ Dae J s ert Hochi Nres, fionernn ja i feu ie fir se g d u der adi lasern wit Mug 10 f 8 f Wunden e dn 11 att aal 101 b ghre eng ez amg in 0 b i m dalhg w.. m selbst de herd giebt; a e „ une de nec 1 Nin 1 Iii en * „ andern Hel 1 Ii „n ahne An nh 471 8 8 N N eine andere Pflanze von niedrigetm Preise in dieser 8. 25 Bui Sg or bonn Fin 1 Rücksicht bey weitem zweckmäßiger seyn könnte. Hier 8 wird es dann allein darauf ankommen, ob der Pre der erstern Pflanze um so viel höger gegen den der letztern ist, daß der Aufwand für die anzuschaffende — größere Quantitat an Productionsmittel durch die Differenzsumme beyder Preise nebst dem nöthigen Zins ersetzt wird; nur in diesem Fall kann die im höchsten Preise stehende Pflanze der von niedrigerm Preise, die aber zugleich ein weit geringeres Produe⸗ tionscapital erfordert, vorgezogen werden; und jene ist jederzeit ganz zu verwerfen, wenn die Dif— ferenz ihres 8 nicht groß genug wäre, um das für sie aufgewendete Productionscapital zu ersetzen und zu verzinsen, sondern wenn noch etwas von Y 5 der Landrente, welche die im Preise niedrigere liefern würde, zugenommen werden müßte, um die Verzinsung des baar verwendeten den tals vollständig zu machen. Hier würde sie aller— dings ihrem Zwecke völlig widersprechen, denn see erte das absolute Vermögen des Wirths; 711 d 5 as die 7 0 en 84 n da er den Ius für das baare Productionscapital in jedem andern Gewerbe von gleichem Risico auch hätte erhalten 1 und außerdem durch die hö— ** here Landrente von der im Preise geringern Pflanze — 5 in den Besitz eines größern absoluten Vermögens ge— kommen wäre. Diese Rücksicht ist ungemein wich⸗ tig, und nicht selten scheint me vollig aus den Augen zu lassen. Er zwingt seinenz nicht dazu geschickten Boden eine Pstanze von theu⸗ ur sie den größten Theil seines Düngers, da er mit demselben Dünger' für 0 5 Gee anne ori 8 1, eine im tete elwas medrigere Pstanze nicht nur — rerm Preise ab, verwendet einen gröͤßern Theil feines Ackers zud dung en könnte, sondern auch mitteist dieser ungung jene zwehke N 54798 i l een Ga 1„ 65 9 flanze zu einem reichlichern Korner trag oder Löh⸗ nung bringen, und auch noch mehr Saaten von dem— selben Acker mit großerm Vortheil abnehmen könn⸗ te, als bisher bey der Einsaat der theurern Pflanze, die aber seinem Boden und Clima und seiner gan⸗ zen übrigen Saatfolge nicht angemessen ist; und eben so verstoßen auch andere Wirthe wiederum im entgegengesetzten Fall. Es ist also die Realität des aufgestellten Prineips gewiß außer allem Zweifel, und wir sehen klar, daß von den in ihm enthalte— nen Bestimmungen nicht nur keine die andere völlig ausschließe, so, daß, wenn eine der erstern nicht erfullt wird, sogleich die andern folgenden ganz über— gangen werden dürften, und man eine solche Pflanze schlechthin zu verwerfen hätte; denn es wäre ja möglich, daß die Erfüllung der auf die erstern fol— genden Bestimmung bey ihr so stark wäre, daß sie in dieser Hinsicht das völlig 1 was ihr in Be— ich die sän ile chen Ad ene genau 1 ich d in der aufgestellten Rangordnung durchgegangen werden müssen, weil jederzeit das absolute Vermö— gen des Wirths in dem Verhältniß vermindert wird, ache 0 Hf fach i Dies ll gen ll ug de Vic , AA Jh d ) h hüst het, fach bale daes auf Gundstz ienthich hathelhg face id nochn eue un Jil 0 buch nu feen * 1 84 A Aan 0 Aut Jet * i ihm entheh Inde e andere ol 75 e dere ersten fe 19 U N 501 „n gend mungen Seth cg lte Verne ndert 1150 amen 473 in welchem die Erfüllung der letztern Bestimmungen auf Kosten der erstern, und zwar auf Kosten der nach ihnen begründeten Landrente geschehen müßte. Dies war es, was ich hier in ein helleres Licht se— gen wollte, und ich hoffe, daß nach dieser Erläu— itt jenes Princip nun völlig verstanden und die Wichtigkeit seines Inhalts vollständig gefaßt wird. 6 — F. 181 Bestimmungsgründe und Hauptrücksichten für die Einthei— lung des Ackers eines Landguts und für die Saatfolge auf demselben. 2) In Hinsicht der Unterhaltung des Dünger-und Arbeits⸗ viehes. 1 der Hauptgrundsatz des Pflanzen— baues aufgestellt ist, so sind nun die Rücksichten und tze für diejenigen Gewerbunternehmungen wicke 15 durch welche der Anbau der an sich 5 ftesten Pflanze wirklich zu Erreichung des sten reinen nachhaltigen Ertrags e gebracht wird 175 1 müssen diese Rücksichten und Ir undsäge aus der ern Bestimmung des in un— serm Prineip noch Unbestimmten hervorgehen, wel— ches auch nur durch diese nähere Bestimmung reali⸗ sirt werden kann. , 17 9 1 Es soll das größtmögliche Quantum der nach 45 4 981 seinem Inhalt bezeichneten zweckmäßigsten Pflanze erzogen und gewonnen werden; dieser Ausdruck kann nicht schlechthin!. und es fragt sich daher: welches ist für den Landwirth das größt⸗ mögliche Quantum, oder wo wodurch wird sein Wirken und Aufwer 155 fe ir jene zweckmäßigste Pflanze begränzt? Im Allgemeinen läßt sich darauf leicht antworten, e der Landwirth kann kein größeres Quantum produeiren, keinen größern Geld⸗ 2 und Kraftaufwand machen wollen, als ihm in der gelösten Geldsumme aus dem Produetionsquantum noch hinreichend und zwar aufs bestmögliche ver⸗ zinst wird; jeder Aufwand für ein größeres Quan⸗ tum, in welchem der Zins nicht mehr erlangt wird, welchen der geringere Aufwand in einem kleinern Productionsquantum giebt, wäre ein Widerspruch mit der Gewerbaufgabe. Allein nun müssen die Fälle bestimmt werden, in welchen jenes größt— mögliche und zugleich genaueste Verhältniß zwi⸗ schen Productionsquantum und Productionsauf— wand realisirt ist, und wo die Erhöhung beyder zum Widerspruch würde; und diese Fälle können nichts anderes enthalten, als nähere Bestimmun— gen der noch unbestimmten Ausdrücke unsers Prin- gips. 1) Jede Pflanze erfordert, wenn auch die Pro— duetionskräft e des s Bodens nach Art und Quan⸗ tität im völligsten Maße für sie vorhanden i(se U 0. nel l lk 0 t 0 ihsers Pri 1 aach de Nu It u dau 0 . se vothalddeh 475 sind, doch zum wenigsten Erndtungs-und Veräußerungsmittel. Diese bestehen mehren— theils neben den Arbeitern und ihren Handge— räthschaften aus Arbeitsvieh, welches zum Einführen oder Zumarktbringen gebraucht wird. Dieses Arbeitsvieh kann nur durch Ve— getabilien ernährt werden, und sein Unterhalt soll auf die möglichst wohlfeilste Art gesche— ben. Hiezu sind dann nur drey Fälle mög⸗ lich: a) entweder die zu bauende, im Preise theuer— ste und zweckmäßigste Erwerbpflanze giebt selbst einen Abfall, welcher völlig zum Un terhalt des Arbeitsviehes hinreicht; b) oder die Nahrungsmittel für dasselbe kön— nen auswärts zu jederzeit um einen wohlfei— lern Preis erkauft werden, als sie sich im Gut selbst anschaffen ließen; c) oder sie sind nicht nur auswärts gar nicht zu erhalten, sondern würden sich auch im, Gut selbst beträchtlich wohlfeiler gewinnen lassen. Ist nun der letztere Fall allein übrig, so folgt von selbst, daß von dem landwirthschaftlichen Boden entweder ein Theil von der Aussaat 476 jener edlern Pftanz e frey bleiben müßte, und zwar ein so großer 5 um diejenige Quanti— tät der wohlfeilsten Futterpflanze gatbinten zu können, welche in 1 mit dem Ab⸗ falle von jener, wenn ein solcher statt findet, hinreichte, die Zahl!“ N55 Arbeitsviehes bis zur neuen Erndte unterhalten zu konnen;; oder die edlere Pflanze selb t müßte zur Fütterung sür dasselbe zugleich mit dienen, und also zu diesem Behuf ein Quantum von ihr vom Markt zurückbehalten werden; dies setzt aber voraus, was nur selten zutreffen kann, daß kein wohl⸗ feileres Futter sonst zu gewinnen wäre. Hier hat sich also schon unter Nr. 1) ein Fall gefunden, der das größtmögliche Quantum der edelsten Erwerbpflanze näher bestimmen kann; nehm— lich es darf nicht mehr die ganze Ackerfläche mit ihr bestellt werden, wenn es eine wohlfeilere Futterpflanze zur Viehnahrung giebt, als sie selbst ist, und es muß für die Anziehung der letztern ein solches Stück Acker liegen bleiben, welches die in Daaden mit dem Abfall von jener nöthige Quantität Futter liefern kann. Aber die unter 15 1) angenommene Vorausse⸗ tzung findet so selten statt, daß man vielmehr als Regel annehmen muß: die ursprünglichen Productionskräfte des Bodens reichen zur —— 7 10 15 Jelbeh smüßtz, 10 Mel en Atme Fa 00 tum Vel ele in Fan gehe sen kal 15 f g ze Ackerflache n tine wobfaln aht J 60 II glebl, I nut dem Abfal Atkrlfenkann, ene Voraus 0 man viel seprünglicht 7 Lachen f (0 N 472 Production der edelsten Pflanze nicht völlig zu, und fordern wenigstens eine mehrere Zu— bereitung des Bodens für die Aufnahme der Saat, oder wenn sie auch keinen Zusatz brau— chen, 5 werden sie doch durch die eine Pro— duetion so sehr erse chöpft, daß 1 neue Pro— duction ögich ist, bevor jenem Boden wieder dieselben Kräfte gegeben sind. Hiezu sind nun wieder folgende 4 Fälle möglich: a) der Acker kann, wie wir wissen, von selbst durch Ruhe seine Produetionskräfte wieder erlangen; b) oder sie können ihm, wie uns gleichfalls die niedere dandwirthschaftswissenschaft lehrt, durch Anbau und Unterpflügung hiezu zweckmäßiger, noch nicht in voller Blüthe stehender Pflanzen wieder gegeben wer— den; c) oder es können die Düngungsmittel, wel— che die nöthigen e enthal— ten, um den wohlfeilsten Preis auswärts angekauft werden; d) oder aber es ist Düngervieh aufzustallen, durch welches das nöthige Quantum von Dünger zur Wiedererstattung der verlohr— 478 nen Productionskräfte des Bodens erhalten die e werden soll. Dieses aber macht zu seinem ger sth Unterhalt, wie das Arbeitsvieh, gleichfalls einen hinreichenden Anbau von Futterkräu— 0 luft, y erstattung der abgenommenen Produectionskräfte a a g 1 N 9 0 eh k ned nothwendig machen, sind nun die Grundsäße für 0 —* 7 1— tern nothwendig. 1 f f„ f Es zeigt sich also hier, daß auch zur Wie— 10 dererstattung der aufgezehrten Productions— 10 kräfte des Bodens, wenn eine neue Produe— 1 kion möglich seyn soll, für drey der angege⸗ 1 benen Fälle ein Aufwand an Ackerfläche noth— 5 wendig ist, der das Quantum der edelsten 10 Erwerbpstanze beträchtlich einschränkt, und 15 wodurch also dieses wieder aufs neue naher 156 bestimmt wird. Denn es muß nun offenbar 9 so viel Ackerraum von dem Anbau mit der 1 edelsten Erwerbpflanze frey bleiben, als zu 1 Wiederherstellung der durch sie erschöpften fd Produetionskräfte nothwendig ist, und zwar d) nach der Natur der angegebenen drey ver⸗ a0 schiedenen Wege, auf welchen diese Herstel— fir! lung möglich zu machen seyn würde. fir f fiise Nach dieser Entwickelung der Hauptrücksich— ken, welche eine Abtheilung des landwirthschaftli— G chen Bodens zum Behuf des Anbaues de Fut—. tergewächse für das Arbeitsvieh und zur Wieder— N fa 0 ha 00 * 479 680 Bod. dels ahh 2* 2 2 8 1 oc diese Eintheilung selbst näher zu bestimmen; und act f al deze, de hier ehre allen andern Sätzen folgender oben an: W elch 0 A 5 U 0 Juktfeh Der edelsten öder im Preise theuersten Er⸗ werbpflanze kann kein größerer Ackerraum des aß auch zur Nl Landguts gegönnt werden, 913 nach Abzug fie uu desjenigen Flächenraums übrig bleibt, der aun nag Ned zur wohlfeilsten Unterhaltung des Arbeitsvie⸗ dien dt ap 5 und zur woßlfeilsten e tung Aeli! r für jene Pflanze nöthigen Produ uetions⸗ u der 15 ke bee ist; und diese U. irerhälkung und Wiedererstattung ist die wohlfeilste, wenn 1165 eben dem Acke reheil,! der 15 sie bestimmt C wird, schlechthin keine Pflanze gewonnen wer⸗ nuß nun offre a. 2 8 5 8 aba den kann, welche einen höhern reinen Ertrag 1 Anbau mt! a 5 a 5 oder eine größere Landrente und größern Zins blelben,(. 0* . 15 für die verwendeten Productions-, Erndtungs⸗ Y sie exschahse und Veräußerungseapitalien bringen würde, als bey der Verwendung dieser Ackerfläche für die Unterhaltung des Arbeitsviehes und 5 N16 1 7 1 e 0 t, All 100, ana Frey ele gebenen bith hen diese Hebste für die Wiedererstattung der Produetions⸗ . kräfte des Bodens gewonnen wird. U ch Ates er Hauptkü 0 baden Was nun den Ackerraum zum Behuf des ahn de. 9. Anbaues der Futtergewächse für das Arbeitsvieh b 1 Mie betrifft, so wird seine Größe mittelst der Grund— Wedunwelt sätze der niedern Landwirthschaftswissenschaft nach 1 folgenden Hauptmomenten bestimmt: 480 a) Nach der Art und Anzahl des zum größt— möglichen Anbau der edelsten Erwerbpflanze u unterhaltenden Arbeitsviehes mit Rück— icht auf den Abfall jener Pflanze, in so weit er zur Viehnahrung dient. — 82 5) Durch die Natur des Ackers, in wie fern derselbe für den Anbau des Futterkrauts mehr oder weniger günstig ist. c) Durch die Natur des auf letzterm zu bau— enden Futterkrauts selbst, in wie ferne eine bestimmte Quantität desselben zur besten Un— terhaltung des Viehes nothwendig erfor— dert wird. 1 Zu 2 Bestimmung d G 1 desjenigen Acker— raums aber, welcher zu r Wie sererstattung der ver— lohrnen Productionskräfte 1 5 soll, müssen nach den verschiedenen Wegen, auf welchen diese Wie— dererstattung möglich ist, folgende Rücksichten ge⸗ nommen werden: 4 Die Lage eines Guts nahe bey einer Stadt oder andere Verhältnisse können es bisweilen möglich machen, Daünger auswärts für baa— res Geld zu kaufen, und dadurch den Er— satz der verlohrnen Produetionskräfte des Ackers zu bewerkstelligen, ohne einen Theil laden Merbyfl bussede fat 8 ale, in 0 U 10 1 Fend 6 f dees, in pie fer 1 ds Ranft fig is. 5 term fh wie schen Wade f an 51 4 f dessestgel 1 de Rück cel 9 r eh el(het Oka eh 05 171 0 zuch den Ee dadurch dell ine alen d 481 des Ackers selbst zu diesem Behuf zu verwen— den. Hier ist aber jederzeit vor allem zu un⸗ tersuchen, ob der kausbare Dünger nach Be— schaffenheit seiner Güte wohlfeiler ist, als der selbst gewonnene Dünger, dessen Preis nach Abzug des Ertrags von Molken, Feisch, oder Wolle des Düngerviehes in dem noch übrigen Aufwand an Ackerfläche für die Un⸗ terhaltung desselben bestimmt wird. Tritt dieser Fall ein, so ist natürlich ein um so geringerer Theil Düngervieh aufzustallen, und folglich ein so viel geringerer Theil an Acker— fläche zur Unterhaltung desselben liegen zu lassen, als mit dem zu kaufenden Quantum an Dünger zugedüngt werden kann. b) Die zweyte Art der Reproduetion der ver— lohrnen Kräfte geschieht durch Ruhe des Ak— kers, und da auf diesem ruhenden Acker zu— gleich Nahrungsgewächse für Vieh wachsen können, ohne daß jene Reproduction g gehemmt wird, fol glich noch ein reiner Ertrag aus der ruhenden Ackerfläche gewonnen werden E kann: so laßt sich für die Abtheilung des Fel⸗ des oder für das Gr rößenverhältniß der ru⸗ henden Ackerfläche zu der mit den edlern Er— werbpflanzen bestellten kein einfaches Princip aufstellen, sondern es muß dasselbe in zwey Hauptsätze zerfallen; nehmlich: 9 0 482 1) Die ruhende Ackerfläche muß gegen die tragbare so groß seyn, daß sie während der Zeit ihrer Ruhe in Verbindung mit dem Dünger, welcher von dem auf ihr genährten und mit dem Abfall der edlern Erwerbpflanzen überwinterten Vieh erhal— ten wird, zur völligen Reproduction der verlohrnen Kräfte hinreicht. 2) Die ruhende Ackerfläche darf gegen die tragbare nicht großer sey, als der Ertrag von ihr, der aus dem darauf genährten Vieh vom Dünger-, Molken⸗, Fleisch⸗ oder Wollewerk erhalten wird, noch der möglichst größte ist, welcher von dieser Ackerfläche durch keine andere Pflanze mehr gewonnen werde könnte. Die Anwendung dieses Princips muß durch einen Caleul be— stimmt werden, da hingegen die des erstern durch die Grundsätze der niedern Land— wirthschaftswissenschaft bestimmt wird. Denn in diesem ist das nothwendige Ver— hältniß des Viehstandes zum Ackerbau ausgedrückt, in jenem hingegen das zu— fällige Gewerbverhältniß beyder, welches immer von der Beschaffenheit des Preises der Thier- und Pflanzenproducte abhängen muß. O) Die dritte Art der Wiedererstattung der ver— che muß W „ daß se pig i. Vabndug! t von dem alf m Wal der igkerten Vieh gh n Monrap 1 0 en Neproducthon dos, ene U darauf U Wolken Molken⸗, velcher don mdere Pflanze! * ö gegen e 1 0 187969 etched! 5 Hoch wencihe* 1 — — — — — 483 lohrnen Produetionskräfte soll nicht meht durch Mithülfe der Ruhe, sondern blos durch vermehrten Viehstand und durch künstlichen 7 2 5 Anbau der Futterkräuter geschehen. Unbe— zweifelt wird hier zur Ausfütterung jedes ein— zelnen Stück Viehes ein weit geringerer Raum erfordert, als bey der Ruhe verbunden mit Grasweyde; allein da die künstlichen Fut— terkräuter und Futtergewächse den Acker nicht durch sich selbst seine Kräfte wieder sammlen lassen, sondern zum Theil selbst ein beträcht— liches Quantum davon verzehren: so wird bey ihrem Anbau eine weit größere Quantität Dünger, also auch ein beträchtlich größerer Viehstand, als bey der Ruhe des Ackers, und folglich auch ein weit größerer Aufwand an Productions-, Erndtungs- und Veräuße— rungscapital nöthig; und da für den sehr großen Düngerviehstand hier dennoch ein bey⸗ nahe eben so großer Theil der Ackerfläche zum Behuf der Futtergewächse von dem An⸗ bau mit edlern Erwerbspflanzen frey bleiben muß, wie bey dem geringern Viehstand auf der Grasweyde des ruhenden Ackers: so wird für das Quantum der edlern Erwerbpflanze hier wenig oder nichts gewonnen, und es kommt von jenem größern Aufwand an baaren Ca- pitalien der Landrente nur in dem Fall etwas zu gut, wenn der Ertrag des mit künstlichen Hh 2 484 Futterkräutern genährten Düngerviehes be— trächtlich größer ist, wie der von dem Wey— devieh, und zwar um so viel, daß nach Abzug des Ersatzes und Zinses der mehr verwende— ten Produetions-, Erndtungs- und Veräus— serungscapitalien noch ein Ueberschuß bleibt, welcher als Landrente des Bodens angesehen werden kann, auf welchem die künstlichen Fut⸗ terkräuter gebaut sind, und zwar als ein Sur— plus derjenigen Landrente, welche durch den Ertrag des Weydeviehes von derselben Acker— flache gezogen werden könnte. Für die Be— stimmung des Größenverhältnisses der zum Behuf der Futtergewächse zu verwendenden Ackerfläche gegen die, welche dem Anbau der edlern Erwerbpflanze übrig bleibt, gelten hier wegen des reinen Ertrags der aus dem Dün— gervieh gezogen werden kann, folgende zwey 7 Principien: 1) Jene Ackerfläche darf nicht größer seyn, als die Unterhaltung eines Viehständes in Verbindung mit dem Abfall von den edlern Erwerbpflanzen nöthig macht, um dieje— nige Fuderzahl an Dünger zu erhalten, welche zur nöthigen Reproduction der durch jene und durch die Futtergewächse selbst verzehrten Produetionskräfte erfordert wird. Die niedere Landwirchschaftswissenschaft be— N A A 50 fal fat fon capi 485 Dinges stimmt die Größe der Ackerfläche für jedes 11 5 aug einzelne Stück Vieh hier nach denselben , aß hach h Momenten wie bey dem Arbeitsvieh; und 19 mehr vn die nöthige Fuderzahl an Dünger gs und Van l l deschuß 10 a) nach der Natur des Ackers, 5 Oels g die firsuchn b) nach der Art der auf demselben zu bau— davor dg in enden edlern Erwerbpflanzen und „ welche duc 'on derselben c) nach der Art der Futtergewächse selbst nte. Fir den a und ihrem Verhältniß zu den von den hältnisses du edlern Erwerbpflanzen noch übrig ge— zu petpnteh bliebenen Productionskräften des Bo— iche dem Aube dens, um jene in der vortheilhaftesten j bleibt, geln Vollständigkeit und Menge zu erziehen. 2) Die für die Futtergewächse zu verwendende Ackerfläche darf nicht größer seyn, als sie noch durch den Ertrag des von jenen ge— 1 nährten Viehes die höchstmögliche Land— 1 rente und Verzinsung der baaren Produe— Miehsald 1 0 tions-, Erndtungs- und Veräußerungs— e capitalien giebt, welche aus keiner andern . 0 f Pflanze als den auf ihr wachsenden Fut⸗ lee n tergewächsen gezogen werden könnte. d) Endlich der vierte Weg, dem Acker seine ver— lohrnen Productionskräfte wieder zu geben, 486 ist die Unterpflügung grüner, noch nicht in voller Blüthe stehender Pflanzen. Da aber hier nicht nur Saamen und Arbeit aufge— wendet, sondern auch von diesem Ackerstück. während der Zeit des Wachsthums der Pflanze auf keine Art reiner Ertrag gezogen wird, so 5 ist von der grünen Dungung nur dann Ge— f brauch zu machen: 2) wenn die Ackerfläche, welche ihr gewidmet werden soll, nicht diejenige Neigung zur b Gräsung hat, und so groß ist, daß so viel J Vieh auf ihr genährt werden kann, um 0 von dem reinen Ertrag und dem Dünger M55 desselben in Verbindung mit der Ruhe die f verlohrnen Productionskräfte wohlfeiler re— nde produciren zu können, als durch die grüne 5 Düngung; wobey besonders auch die ge— n ringere Haltbarkeit der letztern gegen die des fu animalisch vegetabilischen Düngers mit in 05 Anschläg zu bringen ist. 0 pale 2) Wenn nicht auf derselben Ackerfläche, ih welche der grünen Düngung gewidmet wer— lr den sollte, durch einen zwar etwas größern un Aufwand, als jene fordert, solche Futter— hun kräuter gebaut werden könnten, welche von 0 dem damit genährten Vieh neben dem rei— nen Ertrag desselben ein Quantum an Du- d ler, roch nit; unn. Du d. Ithumg d 2 Acud ber Pflagg J dgen wird, ung nur dunn 0 elch ih gun nige Nagug oß ist, d h werden kam, und den dur mit der Nag ste pohleal. ls duch di e ders auch be ezkern gigen dee u Dunget n! . 1 ehm Leaf 0 sewidmet b ga ens größt ic, solche Jul anten, wehe 0 neben den * 9 Jaun 0 A0 487 ger lieferten, welches dem Acker die ver⸗ lohrnen Produetionskräfte wohlfeiler er⸗ setzte, als die grüne Düngung. Nur in diesem und jenem Fall ist sie gewerbmäßig anzuwenden, und zwar hauptfächlich auf großen Gütern von schlechtem Mittelboden, besonders auf den Außenschlägen derselben, oder auf solchen kleinern Gütern, wo der Ertrag des Molken⸗, Fleisch- oder Wol— lewerks nicht stark genug ist, um denjeni⸗ gen Viehstand zu unterhalten, welcher den nöthigen animalisch vegetabilischen Dün⸗ ger lieferte. Was die Düngungspflanze selbst betrifft, so muß mit Vorsicht nach den Grundsätzen der niedern Landwirthschaftswissenschaft diejenige gewählt werden, welche sowohl der eigen— thümlichen Natur des Bodens am angemes⸗ sensten ist, als auch der auf sie folgenden Frucht den reichlichsten und wohlfeilsten Dünger giebt. Die Größe des Ackertheils, welcher dieser Düngungspflanze gewidmet wird, ist hier nothwendig dieselbe, welche die vor ihr gebaute edlere Erwerbpflanze ein⸗ nahm, und dem sie die von jener ausgeso⸗ genen Kräfte eben für eine neue Production wieder ersetzen soll. Wird nun ein geschärfter Blick auf die ganze 488 bisherige Erörterung geworfen, so muß unbezwei⸗ felt bemerkt werden, daß in ihr die Aufstellung der Grundsätze für die Eintheilung der Ackerfläche eines Guts in Beziehung des Verhältnisses des Arbeits- und Düngerviehes und der Wiedererstat⸗ kung der Produectionskräfte auf das größtmög⸗ liche Quantum der edlern Erwerbpflanze erfolgt ist, und mit dieser zugleich die nähere Bestim— mung des Quantums derjenigen Pflanzen, welche die möglichst größte Rückwirkung auf die Unter— haltung und Ersetzung der Produetionskräfte und Producktonsmfttel haben, dergleichen eben die Futtergewächse und Düngungspflanzen sind. 8. 82. b) in Hinsicht der eigenthümlichen und verschiedenen Natur der Pflanzen. In dem vorigen F. ist von denjenigen Pflan— zen geredet, die für sich selbst keine Erwerbmittel sind, und deren reiner Ertrag eigentlich als völ— lig zufallig angesehen werden kann; weil sie den— noch in vielen Fällen schlechthin gebaut werden mußten, sie möchten einen solchen Ertrag geben oder nicht; denn ohne sie würde alle weitere Production der eigentlichen Erwerbpflanzen bald aufhören, da diese weder die nöthige und wohl— feilste Unterhaltung des Arbeitsviehes, noch die c 1 wohlfeilste und hinreichende Wiedererstattung der feinen, trag 90 müsc, pile er nic fach pi scgstiche so nnz be 0 eile ing dur län II Ver e saltn sss Je u ber Na dos üs Nepeie erbpsanze erfoh 4 0 Habere 50 Delli *. N fangen, pig 19 al 1 1 1 0 15 dctiondkräste U gleichen en lanzen si, d berschiedenen du un: bel see bete de alle weitete 4 N cpfanzen bah 0 d wog ö 11 f 1110 d 5 N07 Toten 1 daucrsattüng! led Leke 0 0 489 abgegangenen Produetionskräfte zu Stande brin— gen würden. Diejenigen Leitungsprincipien, welche die verhältnißmäßige Abtheilung der Ackerfläche zum Behuf der Anziehung jener Pflanzen bestim— men, sind gleichfalls im vorigen§. aufgeführt worden. Jetzt ist die Natur der eigentlichen Er— werbpflanzen, die durch sich selbst, oder wenigstens in dem damit ernährten Vieh nothwendig einen reinen, und zwar den höchst möglichen reinen Er— trag von der mit ihnen besetzten Ackerfläche geben müssen, und die auch schlechthin um dieses Ertrags willen gebaut werden, näher zu untersuchen; und hier wird sich zeigen, daß auch durch diese Natur noch weitere Abtheilungsgründe des landwirth— schaftlichen Bodens bestimmt sind, und daß aus ihr noch weitere Bestimmungen des größtmögli— chen Quantums der edelsten oder im Preise theu⸗ ersten Erwerbpflanze hervorgehen. Es lehrt uns nehmlich die Erfahrung: 1) daß keine Pflanze die Productionskräfte ei— nes Bodens ganz erschöpft, sondern daß noch für irgend eine andere dergleichen übrig blei— ben, welche“ entweder zu dieser ihrer Pro— duction völlig hinreichen, oder doch nur ei— nen geringen Zusatz von Dünger nothwen— dig machen. In Rücksicht solcher Pflanzen sind nun wieder folgende Fälle zu bemerken: a) Entweder steht eine von ihnen im Verhält— 490 niß der Zahl, des Maßes und Gewichts mit der vorher an ihrer Stelle geerndteten Pflanze in einem nur sehr unbedeutend geringern Preise als diese, und ist dage— gen auf mancher Stelle des Ackers in ih— rem Gedeyhen weit sicherer; b) oder sie erfordert weniger Arbeit sowohl in Hinsicht der Zubereitung des Bodens, als auch in Hinsicht der Erndtung und Veräußerung, und ersetzt daher durch Er— sparung am Productions-, Erndtungs- und Veräußerungseapital, was ihr am markt— gängigen Preise gegen die zuerst in die Ackerfläche gesäete Pflanze abgeht; c) oder sie braucht eine kürzere Zeit zu ih— rem Wachsthum und ihrer Reifung, läßt also nach ihrer Erndtung oder vor ihrer Einsaat noch in demselben Gewerbjahr eine Nutzung der Ackerfläche zu, auf welcher sie nach der edelsten Erwerbpflanze gebaut werden soll, und kann also nicht nur durch diese Vor- oder Nachnutzung, sondern auch dadurch, daß sie die baaren Capitalien wie— der früher in die Hände des Wirths zu— rückbringt und damit zu neuem Gewinn aus denselben Gelegenheit giebt, einen höhern oder doch eben so hohen Ertrag 0 Hog uad n des und Genie 5 ü 10 0. rene N Stele geerndten 7175 1 1 hee 00 ehr unbedeuten o, und 1 d 1 dage Cage 115 deg 17 Ces Ackers I 5 kt; ger Nhe 905 Abet ao Ung des Maden une bes Oddeht, N * n ing ne T Erndtung u daher durch ch Erndtungs⸗ l ihr am man e zuerst in! 1 1 7** abgeht; 8 gere Zeit u i er Reifung, lf. * 160 GANer 90 N 9 oder bor dhe Gewerbaßt ei zu, uf becher crbpfate gbaut 1 nc nur dutch 1 serdern auc 0 Tipi l des Vürths/ seuem Geb t gebt, fit 0 hen Eile 401 der Ackerfläche abwerfen, wie die vor ihr gesäete edelste Erwerbpflanze; d) oder es hat zwar eine solche Pflanze ei⸗ nen ziemlich geringern Preis, ihr Abfall dient aber besser zum Viehfutter, wie die vor ihr gesäete, oder bringt mehr und bes— sern Dünger, und sie ersetzt also durch ihre Rückwirkung auf die Erhaltung und Wiedererstattung der Productionskräfte und Productionsmittel, was ihr wegen des geringern marktgängigen Preises in der ersten baaren Einnahme gegen die erstere abgeht; i e) oder die Pflanze kann im Preise zwar um ein ziemlich Beträchtliches niedriger seyn, sie erfordert aber eine weit geringere Quan⸗ titat an Productionskräften, einen weit geringern Zusatz von Dünger zur Re— production derselben, und kann daher durch Ersparung an Ackerfläche für Düngervieh, und durch Ersparung an baarem Produe— tions-, Erndtungs- und Veräußerungsca⸗ pital, einen reichlichern Ertrag liefern, als der noch mehr erweiterte Anbau der edelsten Erwerbpflanze; 1) oder es kann auch eine solche Pflanze 492 wieder für eine dritte, zwar auch im Preise b noch niedriger stehende als sie und die er— g stere, ein noch hinreichendes oder wenig— 5 ff stens nur wenig Zusatz foderndes Quan— 00 tum an Productionskräften zurücklassen, 0 daß wenn sie auch für sich allein noch nicht ch im Stande wäre, durch die vorhin ange— 51 zeigten Fälle den Ertrag der edelsten Pflanze fen von derselben Ackerfläche aufzuwiegen, sie l es doch mit dem reinen Ertrag aus jener 135 1 dritten Pflanze zusammen genommen gewiß 1g thun würde. Und die Fälle, in welchen diese fie letztere neben der zweyten und ersten zugleich 10 0 gebaut werden könnte und müßte, sind wie— 8 U der durch dieselben Verhältnisse bestimmt, dal durch welche der Anbau der zweyten neben dune der edelsten Erwerbpflanze, und zwar auf face derselben Ackerfläche, auf welcher diese vor— fit her geerndtet wurde, bedingt war. lun 900 Durch alle diese 6 Hauptfälle, von denen jeder einzelne wieder in mehrere Unterabthei— 29659 lungen zerfällt und näher bestimmt wer— i 5 den könnte— was aber hier dem Scharf— 1 f sinn und Speculationsgeist jedes einzelnen t Wirths überlassen werden muß— ist also dan, gleichfalls wieder wie vorhin in Hinsicht des a 100 Dünger- und Arbeitsviehes das Produeti— dur onsquantum oder die Größe der für den An— 1010 * ö ücklase, 00 fich Ni Ut do n ange r ed ü n außzu I Jen, se 55 aus fn jenommen ß in welchen de 15 erste m zugt U üßte, fad Tl ltnisse besinm, r zweyken neh „und zar af elcher digte har 105 bat. hint her. un Sha dees eingehen b— if ae in Hach de dus Pd g sat den M. 493 bau der edelsten oder im höchsten Preise ste— henden Erwerbpflanze zu widmenden Acker— fläche näher bestimmt. Denn jeder einzelne oder mehrere von jenen 6 Hauptfällen zusam— mengenommen werden den Wirth nöthigen, neben der edelsten Erwerbpflanze noch eine oder mehrere andere im Preise geringere auf seinem landwirthschaftlichen Boden zu bauen, weil sie entweder einzeln für sich oder doch in ihrer Verbindung zusammen durch einen ge— ringern Aufwand an Zeit, Raum, Produc— tions-, Erndtungs- und Veräußerungscapi— tal oder durch eine größere Zurückwirkung auf die Erhaltung und Wiedererstattung der Productionsmittel und der Productionskräfte dennoch von der durch sie besetzten Acker— fläche einen höhern reinen und nachhaltigen Ertrag ziehen lassen, als durch den größern Anbau der im Preise edelsten Erwerbpflanze gewonnen werden könnte. 2) Es giebt aber auch noch eine andere Erfah— rung über die Natur der Pflanzen, welche uns lehrt, daß eines und dasselbe Gewächs zweymal nach einander in einen und denselben Boden gesäet oder gepflanzt, wenn ihm auch ein gleiches oder noch größeres Quantum vor Dünger und Arbeit gewidmet wird, das zweytemal nicht so gut gedeyht wie das erste⸗ 494 mal, sondern daß dieses Gedeyhen weit bes⸗ ser, und sicherer erfolgt, wenn zwischen die beyden Aussaaten oder Pflanzungen eine oder mehrere Aussaaten von Pflanzen anderer Art unternommen werden. Giebt es nun eine oder mehrere Pflanzen, welche in ihrem Preise nur um so viel geringer sind als die erstere, daß der Ertrag von ihnen das übertrifft oder ersetzt, um was die edelste Erwerb— pflanze in der gleich folgenden zweyten Saat schlechter, und folglich im reinen Ertrag ge— ringer und unsicherer geworden wäre, wi in der ersten Saat: so müssen nothwendig diese Pflanzen zwischen die erste und zweyte Aussaat von jener in den von ihr freyen Ackerraum gesäet oder gepflanzt werden; und folglich giebt der durch die Erfahrung be— kannte so äußerst vortheilhafte Pflanzenwechsel nicht nur das zu beobachtende vollständige Princip der Saatfolge, sondern auch einer neuen Grund für die nähere Bestimmung des größtmöglichen Productionsquantums der edel⸗ sten Erwerbpflanze und für die zweckmäßige Eintheilung des Ackers, um zum höchsten nach— haltigen reinen Ertrag zu gelangen. Ja es ist sogar nichts seltenes, daß zwey Pflanzen mittelst des Wechsels ihrer Aussaat sich gegen⸗ seitig zu einem bessern Gedeyhen behülflich sind, und einander gleichsam neue Produe⸗ eee 9h uc ad in! Preise K ttäcsch Cucgale Ga 4, Negen; ud par ict gh eberber h cla che gef da fie nt fa g 10 fc f 5 Mg Nd, edephen alt 0 wenn zhische Guabt es nun en 1. 1 e in! 1 97 e 9 0 sud aas d 0 die listes nen das übertrf die edelse due nden ey i 6 G reihen i eig ird 14 5 n more en hate, 1 7. 0 U Hatha Hussen Hot 5 0 ers und a * ebste und en von at 1 8 Mee Heende 1 tende eulen andern, 0 1 Han dne Ke Auma 61% g de zweckmäßig 1 1 0 Hachen nab Ms . 4 gelangen. IJ e bey fange 0 eh 9 1 0 % ch gegel⸗ Ausaat ich geg 15 f when bchülfe 1 elle Prod zan U 0 1 5 0 e eie* J 4 0 495 tivnskräfte im Bod en zurücklassen, wodurch sie entweder im Strohwuchs oder in der Ooh— nigkeit vor denjenigen ihrer Art einen Vor— rang erhalten, welche nicht in diesem Wech— sel gebaut werden. Es liegt also nach den bisherigen Erörterun— gt al gen auch in der Natur der verschiedenen Pflanzen und in ihrem Verhältniß zu einander und zu dem Preise, welchen sie auf dem Markt haben, eine be— trächtliche Zahl von Bestimmungsgründen für die Eintheilung des Ackers eines Landguts in mehrere Schläge, um in denselben verschiedene Arten von Pflanzen zu gleicher Zeit neben einander zu bauen, und zwar in einer bestimmten Saatfolge, durch welche jede an ihrem Ort den höchsten reinen nach— haltigen Ertrag von der Ackerfläche liefern soll, von welcher sie geerndtet wird. Allein diese Be— stenungsgnee der Eintheilung des Bodens, welche aus der Natur der Pflanzen folgen, können nicht ohne genauere Leitungsprineipien praktisch an— gewendet 0 5 denn es muß nothwendig diese Eintheilung ein bestimmtes Ziel und die Schläge eine bestimmte Größe haben, weil jene sonst durch— aus keine praktische Realität erhalten würden. Es fragt sich also, worin liegen die bestimmenden Prin— cipien so wohl für die Zahl als auch für die Größe der einzelnen Ackerschläge und damit fur das Pro— ductlionsquantum der verschiedenartigen einzelnen 496 Pflanzenproducte aus denselben? Nach meiner Ue— berzeugung giebt es für diese Prineipien keine an— dere Quelle als das Verhältniß der Productions., Erndtungs- und Veräußerungscapitalien, und da— durch der Quantität an Productions, Erndtungs— und Veräußerungsmitteln zu dem Ertrag des Quan— tums an Producten, welches aus jedem einzelnen Ackerschlag gewonnen werden kann, und zu der Natur des landwirthschaftlichen Bodens, welcher einen solchen Ackerschlag ausmacht; jedem andern Princip aus einer andern Quelle wird es theils an Haltung fehlen, theils wird es zu einseitig seyn. Nun fragt sich aber zweytens, wie sind diese Prin— cipien aus jenem Verhältniß zu bestimmen? Da dieses selbst nicht absolut ist, sondern relatid bleibt, weil der Preis der Producte selbst immer relativ seyn wird, so ist die natürliche Folge, daß die ganze Untersuchung eigentlich nur in einem mo— mentanen Ueberschag oder Caleul des Landwirths, wenn er seine Wirthschaft anlegt, bestehen, und daß nur dieser zur bestimmten Entscheidung füh— ren könne. Die Principien, welche die höhere Landwirthschaftswissenschaft hierüber aufstellen soll, können daher auch nichts anders enthalten, als die Nachweisung, wo dieser Caleul angefangen und wie er ausgeführt werden muß, oder von welchem Produetions-, Erndtungs- und Veräußerungsmittel angefangen und in welcher Beziehung sie unter— sucht werden müssen, um zu dem geforderten Re— sulegt zu nach den sin vac tone nes, wach und% rbstapt entlich fen Ein ihtet fuß an se/ tinte gas e the chase u Dinge sch iht di auß uh fachen, un iber de e eech ac af 0 aß 0 wr ach U Ir Her iu bind 10 end fg ö g 1 untipien fig, 9 Scapitalleg, d dapttalien und Hans. 57 sllonse, Erndtung Mrd ad chale ford es thels zu einseiti bestimmen 2) dern relatio bie bst immer ne e Folge, daß! 4e in sino inn, ur in einen de Kaan i gk) beslehel, 0 daten 106 Entscheldung 0 1 elch de gehe Abe astelen sch theben, als de ll Mengen i de von wehe Nserungen „chung sie une in erdenteh 497 sultat zu kommen. Unstreitig müssen dann hier nach dem Begriff und den Bedingungen des höch— sten nachhaltigen Gelderwerbs diejenigen Produe— tionsmittel die meiste und erste Rücksicht verdie— nen, welche nicht nur im Ankauf die theuersten sind, und also den größten Antheil an dem baaren Ge— werbscapital haben, sondern die auch zugleich die wesentlichsten Hülfsmittel zur Production der edel— sten Erwerbpflanzen ausmachen; und in Hinsicht ihrer muß als allgemeinster Grundsatz gelten: daß man sie so viel möglich aufs vortheilhafteste oder einträglichste zu benutzen suchen müsse. Da nun als die theuersten und zugleich wesentlichsten Pro— ductionsmittel die Arbeitsleute und das Arbeits— und Düngervieh anzusehen sind, so sind in Hin— sicht ihrer die Bedingungen, unter denen dieselben aufs vortheilhafteste benutzt werden, näher zu unter— suchen, und die Resultate müssen die Principien über die Eintheilung des Ackers in Hinsicht der eigentlichen Erwerbpflanzen abgeben. Es ist nehmlich offenbar, 1) daß wenn nur eine einige oder zweyerley Erwerbpflanzen überhaupt von einem Land— wirth auf seinem Gut gebaut würden, von der Beendigung der Einsaat bis zu Anfang der Erndte, und wiederum von Beendigung der Erndte an bis zu Anfang der Einsaat seine Arbeitsleute sowohl als sein Arbeits— 2 498 un Düngervieh nichts unmittelbar zur Er—. höhung seines nachhaltigen reinen Ertrags d beytragen, und folglich das in ihnen liegende fl Capital schlummern würde, so lange die Kräfte d jener ohne Thätigkeit und Wirkung bleiben. 50 dan 2) Wenn der Landwirth nur eine Pflanze baute, in so 5 die Zeit ihrer Einsaat auch nur in Da einen Theil des Jahrs fallen, und dadurch er Ei genöthigt seyn, eine um so größere An— lit zahl von Arbeitsleuten und Arbeitsthieren zu bl halten, um in der angemessenen Zeit dieselbe fl zu beendigen. Es würde also fit um 3) durch diesen einfachen Anbau für die grös— 1 sere Zahl Vieh ein größerer Theil der Acker— diefe fläche zum Behuf des Futterkräuterbaues beltg, den eigentlichen Erwerbpflanzen entzogen wer— ff den, und also außer dem größern Aufwand Na Productions- und Erndtungscapital zu— sch gleich eine Verminderung am Productions— n quantum der eigentlichen Erwerbpflanze erfol— lub gen. Diese drey Nachtheile würden ur— b sprünglich und absolut nach der Natur der Sache mit jedem einfachen Feldbau verbun— 00 den seyn, und ließen sich niemals, auch nicht 10 einmal durch einen noch so hohen Preis der 100 Producte von demselben trennen. Es ist 100 daher nothwendig, daß der Landwirth auf 0 Unmitkelba 1b * f 1 gen kelheg N 1 Cl i ihnen f Tag Ha 9 etc messenen Jule d Kean del e * eng /n 10 Maenet e teig ö „ Mense ene 0 am Produced erb 11 1„ the Warden ll 0 0 1 0 0 Matin d. e 1 Höbau velbil⸗ 777 mals, alach lle Hllldle/ all Ne 174 7 0 gehen Peas d c N 50 rtolell. e . I Nn 1100 60 Went * U 10 NI age die b 0 499 die oben aus denz verschiedenen Verhältnissen der Pflanzen entwickelten Fälle refleetirt, um seinen Feldbau zu vermannigfaltigen und da— durch die Hindernisse aufs möglichste zu he— ben, welche der Natur der Sache nach bey dem einfachen Feldbau dem höchstmöglichen reinen Gelderwerb entgegen stehen würden. Dazu aber kann ihm nichts dienen, als d Eintheilung seines Feldes in Schläge und eine vernünftige Saatfolge in denselben, durch welche er nicht nur seine Arbeiten so zu ver- theilen sucht, daß die sämmtlichen bt 8. kräfte einen möglichst continuirlichen Effee zum Gelderwerb haben, und in dem mög— 2 8 al lichst geringsten 8 unterhalten werden dürfen, sondern wodurch er auch den Geld— betrag seines r zur mög⸗ lichsten Erhöhung bringen kann. Für die Realisirung dieser Aufgabe scheinen mir nun folgende drey Sätze als die höchsten Prinei— pien über die Zahl und Größe der Schläge und über die Saatfol ge in denselben ange— sehen werden zu müssen: a) Die Zahl der Schläge darf nicht größer und folglich der Pflanzenbau des Land— wirths nicht mannigfaltiger seyn, als daß jederzeit die Arbeitskräfte oder die Arbeits— leute und das Arbeitsvieh in der mög— . 3 2 500 lichst fortdaurenden vortheilhaftesten Wech⸗ g selwirkung mit dem Product des Land— wirths bleiben; und die Grenze dieser Zahl so wie dieser Wechselwirkung findet da f statt, wo eine neue Pflanze wieder einen 0 Aufwand an Ackerfläche und baarem Ge— 6 werbcapital nöthig machte, der sich im 0 Productionsquantum nicht mehr so ver— i zinste und rentirte, wie der einfachere An— d bau und die kleinere Zahl der Schläge. ö 1 b) Die Größe der Schläge wird durch ihre 9 Zahl bestimmt; da aber auch diese wieder a durch jene bestimmt wird, so muß doch Ur in Hinsicht derselben wieder die eigenthüm— du punch liche Bestimmung gelten, daß kein Schlag de gas d. größer seyn darf, als daß das in ihnen Ne u gebaute Productionsquantum nach Ver— Mean theilung der arbeitenden Kräfte der höchst— Ind Vert mögliche Effect ihres Wirkens ist, nehm— hace gr lich in Hinsicht auf den höchsten nachhal— 19 fo fin tigen reinen Geldertrag. Sobald also die being Schläge so groß sind, daß dadurch für eine Saat oder Pflanze kein Platz mehr bleibt, welche eine noch vortheilhaftere Vertheilung der Arbeit zuließe, so ist ge— hut gen dieses zweyte Prineip gefehlt. fag fan 8 a he c) Die Wahl der Pflanzen für jeden einzel⸗* thelhaste N Product de gh Oe di 10 ag fin! en bieder dnn c und haaren g ic, zu sch n acht niht u g e der einsehen ahl in Ege ge wid durh c auch diet ar ird, so muß de 8 in fe tum ga W. Keste der hic zukens il, zehn höchsin cha. Saab aso d daß daducch ft ban Plat meh c Athelhastn lac, uo it ge gehe 31 10ů0 fir den ea 301 nen Schlag muß in Hinsicht der Saat— folge so beschaffen seyn, daß jede dersel— ben auf der Stelle, von welcher sie ge— erndtet wird, so wohl für sich selbst als auch in Hinsicht des Ganzen oder aller Schläge zusammen, allen denen Bestimmun— gen aufs möglichste Genüge leistet, welche in ihrer Verbindung das höchste Princip des Landbaues ausmachen. Denn nur dann wird die Landrente und der ganze Er— trag aus der Wirthschaft der nachhaltige größte seyn müssen. Wir sehen uns also auch hier in Ansehung der Principien der Ackereintheilung und Saatfolge, die aus der Natur und den Verhältnissen der Pflanzen unter sich, und zum landwirehschaftlichen Boden sowohl als zu ihren Productions-,Erndtungs— und Veräußerungsmitteln abgeleitet sind, an das höchste Princip des Feldbaues überhaupt geführt, und so seine praktische Anwendung aufs neue nä⸗ her bestimmt. F. 1 83* e) in Hinsicht der eigenthümlichen Verschiedenheit des Bodens eines Landguts. Bisher wurde der landwirthschaftliche Boden eines Landguts völlig gleichartig angenommen, und 502 die Abtheilungsprincipien des landwirthschaftlichen Bodens nur auss dem Verhältniß der Producti— onsmittel zur Production und aus dem Verhält— niß der Natur der Pflanzen zu jenen und zu ih— rem Preise abgeleitet. Es findet sich aber nicht nur zuweilen, sondern es sindet sich auch öfters, daß der landwirthschaftliche Boden eines Guts für sich selbst in großen Strecken ganz verschiedenartig ist, und daß in Hinsicht der irdischen Bestandtheile und Lage, damit zugleich auch in Hinsicht der gan— zen Fruchtbarkeit, bisweilen zwey, ja wohl auch gar drey ganz verschiedene Bodenarten bey einem Landgut vorkommen, von denen jede einen sehr beträchtlichen Flächenraum einnehmen kann. Es ist aber schon oben bemerkt, daß jede Pflanze nur in einer durch ihre Natur ganz bestimmten Bo— denart ihr glücklichstes Gedeyhen und den frey— willigsten Beytrag der ursprünglichen Productions⸗ kräfte dieses Bodens. ten könne, und daß jede andere Pflanze, in dens Boden gepflanzt, ent⸗ veder nicht so vollständ ig wa als sie es ihrer Natur nach werden könnte, oder ein beträchtlich größeres Productionscapital erfordert, wie die ihm angemessenere Pflanze. Ferner die Reproduction der verlohrnen Kräfte kann nicht bey allen ver⸗ schiedenen Bodenarten auf eine und d 1 Weise, entweder durch eine gleich lange Zeit der Ruhe oder durch gleiche Arten und Quantitäten der Düngungsmittel erfolgen. Und endlich die ver— schihele deer E Machte And daher 0 15 c fände ü Na det ber NI fett f Mm fag 15 fee Ha he dun Che 10 ac dun scen id g chr f gd andoinhe daß de ch us dem Pra lh uu ten d u, t sich aher ficht pu 1 104 75 4.. U 0 ers, U tintz Hutz sir t 60 cschieden 161 N verschig. 0 schen chen Meat 00 ö bat in Hiasc t rg narten 10 fin Jen scde eu f 5 sehmen kon, 9 0 ee* 1j bestimmm 1 d eh 10 Alt 10 Hen Dad Mauch une, und daß l den gepfan „ah se ts hi h beracflc ein 1 0 de 5 503 schiedene Lage des Ackers in Hinsicht der Näße oder Entfernung von den Wirthschaftsgebäuden machte oft für eine und dieselhe Pflanze nicht nur den Aufwand an Produekions., Erndtungs⸗ und Ver— äußerungsmitteln in Hinsicht auf den reinen Ertrag aus derselben sehr ung leich, sondern auch das Wohlgedeyhen und die glückliche Einerndtung we⸗ gen der weiten Entfernung sehr mißlich und die Anziehung ihrem Zweck und Gebrauch ganz entge— gen; da hingegen eine andere Pflanze an ihrer Stelle, folglich eine andere Saatfolge und eine andere Benutzungsart der Pflanzen dem Boden und seiner Lage weit angemessener und auch weit einträglicher seyn würde. Es giebt daher auch urch die vorhin angegebenen drey Fälle in der Natur und Lage des Ackers wiederum neue Bestimmungs— gründe für die Eintheilung desselben und für die Wahl der zu bauenden Pflanzen, also auch nä— here Bestimmungen für das Productionsquantum jeder einzelnen Art derselben. Allein diese neuen Bestimmungsgründe gehen nicht auf die Ahthei⸗ lung des Feldes in einzelne Schläge, sondern auf große Hauptabtheilungen in Schlag, ordnungen, für welche dann die Zahl und Größe der einzelnen Schläge sowohl als die Saatfolge in denselben nach denen in S. 181. und 182. angegebenen Rück⸗ sichten und Grundsätzen bestimmt werden muß. Da es aber in der Natur dieser Hauptabtheilun— gen gegründet ist, daß durch sie theils wegen der 504 Abgrabung oder Ausmarkung der einzelnen Schläge immer etwas Land verlohren geht, theils auch we— gen des Uebergangs der Bearbeitung der einzel⸗ nen Hauptschlagordnungen, wie auch wegen der Verkleinerung der einzelnen Schläge durch die kürzern Ackerstücke und folglich der öftern Pflug⸗ wendungen immer mehr Zeit verlohren geht, als bey einer einfachen Schlagordnung und größern Schlägen derselben: so ist nothwendig, daß man diesen Verlust mit in Anschlag bringt, und die Anlegung zweyer oder mehrerer Schlagordnungen bey einem Gut auch nur alsdann unternimmt, wenn jener Verlust durch die höhere Landrente aus diesen ersetzt wird. In der Regel kann sie auch nur bey großen Gütern statt finden, wo sie theils die weite Lage des Ackers von den Wirthschafts⸗ gebäuden, theils auch die bey solchen Gütern oft vorkommende wirklich sehr große Verschiedenheit des Bodens und seiner Lage in Hinsicht auf Höhe und Riedrigkeit nothwendig macht; dahingegen bey kleinern Gütern die sowohl an Qualität als Quantität vorkommende geringere Ungleichheit des Bodens entweder durch Zugabe an Raum bey einzelnen Schlägen, oder blos durch die Wahl der Pflanzen für die an die Reyhe kommende Bo— denart in denselben weit leichter zu equilibriren ist. Magen fler 9 feste lone Schlag zur B. Jehan flag Mt dl iht dn fn gt i hic lte en Fh delkte len gelaug Aan, 6 oh Jute fh saf ate ähh 4 gfk Sen 8 0 cn nd 0 sltder 0 0 Ae t ein! fete 1 0 aht, theils uch 0 dbeit bn dt! thnerdiz, aß kz g bling, ud K Schur U dann Ahe Tfle gh Regel kann se it nden, wo fe th den Wirthchhte solchen Gül! ße Versch. each Hinscht ff 906 91 ore Janßdre bhere Landrente nacht; en L an Hua at te luglachher des be an Aaum bey duch de Mall ge kmmende W. 1 glb if 505 §. 184. Allgemeine Betrachtungen über den Feldbau großer und kleiner Güter in Hinsicht auf die verschiedenen Hauptar— ten der Feldbanpflanzen. Nach Aufstellung der Rücksichten und Grund— sätze für die richtige Bestimmung der beyden Haupt— momente des Feldbaues: der Ackereintheilung in Schläge und der Saatfolge in denselben, gehe ich zur Beziehung der Natur der Hauptarten von Feldbaupflanzen auf die Verhältnisse großer und kleiner Güter über, und bemühe mich, aus der Natur dieser Verhältnisse einige Hauptgrundsätze über den Feldbau beyderley Arten von Gütern und ihren verschiedenen eigenthümlichen Gewerbgeist zu entwickeln und in ein helleres Licht zu setzen. Unter den Hauptarten der landwirthschaftli— chen Feldbaupflanzen sind die eigentlichen Getrei— dearten, welche um ihrer mehlreichen Körner wil— len gebaut werden, dergleichen Waizen, Spelt, Rocken, Gerste, Haber, Erbsen, Bohnen, und die Futterkräuter, welche aus Gräsern oder blät— ter- und saftreichen Pflanzen bestehen, diejenigen, welche während der Zeit ihres Wachsthums die wenigste Beyhülfe und für ihre Erndtung die ein— fachsten Erndtungsmittel und Zugutmachungsar— beiten erfordern, zugleich auch diejenigen, deren Wohlgedeyhen am sichersten ist, und die am dauer— 506 haftesten den mannigfaltigen Einflüssen der Wit— terung oder der Verhecrung durch Inseeten wi— derstehen. Weit empfindlicher sind die Futterge— wächse, welche Knollen, Wurzeln oder saftige e tragen, und die landwirthschaftlichen Manufactur- und Handelsgewächse; beyde Haupt— arten fordern nicht nur eine umständlichere Be⸗ stellung des Ackers, sondern auch größtencheils während ihres Wachsthums z zu ihrem glücklichen Gedeyhen öftere Menschenhülfe, und zu ihrer Erndtung und Zugutmachung oder Verwerthung und Veräußerung eine weit umständlichere Arbeit und einen weit größern Aufwand an Arbeitskräf— ten. Da nun jede Pflanze ihre ganz eigenthüm— liche Zeit der Einsaat und Erndte und ihr ganz bestimmtes Quantum von Arbeit erfordert: so können die Arbeitskräfte nur durch zwey sich ent— gegengesetzte Mittel vom Landwirth zum höchst⸗ möglichen Effect ihres Wirkens gebracht werden. Nehmlich einmal dadurch, daß sie in der möglichst geringsten Zahl unterhalten werden, und dagegen ihr einfaches Wirken in den größtmöglichen Raum und Zeit ausgedehnt wird; oder zweytens dadurch, daß sie in größerer Zahl unterhalten werden, und dagegen eine größere Mannigfaltigkeit und ein grös— seres Quantum von Arbeiten auf einem kleinern Raum und in einer kurzern Zeit verrichten müssen. Diese zwey Sätze stellen uns an die beyden be estimmen— den Centralpuncte in den Gewerbssphären e großer 7 ud ke det Sia der Ke flag at dl G0 l age ehalke eisen! deso g uf d Dee eie feabchen Id ehen fits sin fas 5 en El 0 diebe t fit der ae * NY flässe der W IN find Cle Fu * Fut al ein Ober 10060 * ee 11 UU eus 1 10% doit 1 i beit 18 bert. irh wen fc 0 1 Ach wih c 9 1 7 wirth zum fach nne n e ehre werden ted lidl sie in Fer gan. Ein e ehe in und 50. 10 eh K 0 gen berden, Und ö und eil g n einern Man N. Dec In B imm UA 507 : und kleiner Wirthe. Denn da es in der Natur der Sache liegt, daß dee 0a chstmögliche Benutzung der Kräfte um so schwieriger ist, auf je mannig⸗ faltigere Objeete sie verwendet werden müssen, so hat der große Wirth nothwendig von dem ersten 3 aus die ganze Anlage se iner Wirthschaft zu dirigiren; ihm allein ist es möglich, seinen zu un⸗ kerbakt enden Kräften einen großen Raum anzu⸗ weisen und jenen an einfachern Objecten durch ein desto größeres Quantum von Arbeit in Hinsicht auf diesen den höchstmöglichen Effect zu geben. Die einfachsten Arbeiten aber finden bey dem Ge⸗ treidebau und den eigentlichen Futterkräutern statt, und eben deswegen wird auch der große Wirth . — 2 * 2 stets sein Hauptaugenmerk auf den Getreidebau. und den Anbau der einfachern Futterkräuter, welche entweder grün oder als Heu' verfüttert werden, richten Hase und bey der Eintheilung seines Feldes und seiner Saatfolge in den einzel— nen Schlägen vorzüglich darauf sehen, diejenigen einträglichsten Pflanzen allen andern vorzuziehen, welche 05 ihre Einsaat und Erndtung die mög— lichst einfachste Ackerbestellung und Erndtearbeiten und 0 selben zu einer solchen Zeit zulassen, daß gsten Quantität von Ar- beitskräften das Quantum der Arbeiten verrichten kann. Ganz anders verhält es sich mit dem klei— nen Wirth; dieser kann der geringern Größe sei— ner Ackerfläche zufolge, die einmal für irgend eine a er mit der m 0 glichst gerin Pflanze nothwendig zu unterhaltenden Arbeits- kräfte nicht durch einen großen Raum an einer einfachen Arbeit wirken lassen, sondern ihm bleibt schlechthin nur der zweyte Satz als Leitungsprin⸗ cip übrig, nehmlich durch Mannigfaltigkeit der Objecte das Quantum der Arbeit auf seinem klei— nern Raum oder in seiner kleinern Sphäre so viel möglich zur vortheilhaftesten Benutzung der nothwendig zu unterhaltenden Arbeitskräfte zu vergrößern. Zu dieser Vermannigfaltigung der Arbeiten giebt ihm nach ihrer eigenthühmlichen Natur der Anbau der Futtergewächse und der Manufactur- und Handelsgewächse, und, wie wir oben gehört haben, die Anzucht des Han⸗ delsviehes Gelegenheit; und hier schließt sich un— sere Untersuchung über den Feldbau wieder voll— ständig an die über die Viehwirthschaft an; wir haben als Resultat für den ganzen Gewerbgeist des landwirthschaftlichen Gewerbstandes eines Lan— des aus dem Verhältniß der Objeete oder Haupt- produete desselben zu den Hauptarten der Landgü⸗ ter den allgemeingültigen Satz gefunden: daß der große Landwirth eines Landes der Lieferant des Getreides und des Molken- und Wollewerks, der keine Landwirth aber der Leferant der landwirth— schaftlichen Handelsthiere und der Manufactur— und Handelspflanzen seyn müsse. Der letztere arbeitet dadurch in Hinsicht der Viehzucht dem er— stern in die Hände, und so wie jener in Hinsicht guf die ung f Keedun 9 flise en N Sika flben! ben, d. ttag al Vu aaf fie mag; gahmigh Pisfen, u d Nb Mkugs in den Gele, Inn bern bar dach niche bau in d duch duch Mae Ig, che bunch d e 1 delten I0l n Raum sondem ihn h 160 0 1 5 0˙ * de al als linge ) 5 1 kenne 1 0 lt auf fun f 1 Aatekie; sannigsatgug T digenthähnsch gewöche un d vachse, und, 1 Anzucht 8094 n * guat Ui% r schlie U C schllezt 0 0 7 N r Idbau shleber hh sirthschast an; dl Innen 6 werdall Agen Oeche BA n andes kate e 5 hlette ober Haage Nulswaks, det dr land with dur Nanlsarkl⸗ Der litt Nchucht dem de 1g u Huf . 309 auf die sämmtlichen Staatsbürger für die Nah— rung sorgt, so sorgt dieser für die Materialien der Kleidung und der Bequemlichkeit. In einem Lande aber, wo sich nur lauter kleine Landgüter finden, und welches seinen äus— sern Verhältnissen nach keine große Zufuhr an Getreide zu erwarten hat, folglich die Preise des— selben in der Regel immer eine solche Höhe ha— ben, daß der Ertrag aus dem Getreide den Er— trag aus den Manufacturkräutern und aus der Viehzucht übertrifft, da kann der kleine Wirth auf keine andere Art sich helfen, als durch die möglichst geringste Zahl der Ackerschläge, um den größtmöglichen Raum für den Getreidebau zu ge— winnen, und dadurch wieder bey der Vereinfachung der Arbeit seinen Arbeitskräften die möglichste Wirkungssphäre zu verschaffen; und er wird dann in den wenigen Ackerschlägen diejenigen kleinen Stellen, welche ihm entweder wegen ihrer Natur zum Getreidebau nicht ergiebig und sicher genug, oder auch für die edelsten Manufactur- und, Fut— tergewächse am einträglichsten sind, zu ihrem An— bau im Kleinen verwenden, und so viel möglich auch durch Vermannigfaltigung der Objeete seine Arbeitskräfte aufs zweckmäßigste zu benutzen su— chen, ohne den vortheilhaftesten Raum für den Getreidebau dabey aufzuopfern; dies ist die Natur der Dreyfelderwirthschaft der Schwaben, Franten 510 und Rheinländer, und der eigenthümliche Charakter der Freyheit in dem Pflanzenbau, welche in die— sem Gewerbsystem herrscht. Drittes Kapitel. Darstellung der landwirthschaftlichen Haupt⸗ systeme in Hinsicht der Hauptnutzungsarten und der Grundsätze ihrer Anwendung. §. 183 Nähere Bestimmung des Begriffs der Landwirthschaftli— chen Systeme. Im vorigen Capitel wurden die Hauptnuz⸗ zungsarten des landwirchschaftlichen Gewerbes ein— zeln untersucht, und die Gewerbsgruf ndsätze über die Anziehung und Gewinnung ihrer beyden Haupt⸗ objeete aus dem Verhältniß ihrer Natur und 7775 Preises zu den enen der verschie denen Londgüͤrer e ntwickelt, aber ohne nähere Be— 8 3 ziehung auf das sich bedingende Wechselverhal 1 niß, welches unter jenen Gewerbsfaetoren selbst statt findet und statt finden muß. In dem ge— gebätt vorgeno Hache sülbes, vez qu den fen i Haupt fenden guch di l fehnsc ab de le Bud 0 Verd daes Ge che beläge! fh Dam da m e 1 fr d. fag duch fes fh hen! bc 0 hen sch. fr 0 lt 0 dehümliceghegh dau, pile 1 tel. haf 7700 96( 1 e mpth 1 Aung 9 mende ö Aumerdug n dis one en Cie e 151 16 chen Geer U arnaern* Ae ** 90 Wii Miene nd i 1 en 8 1 det vet f e * 511 genwärtigen Capitel soll nun jene Beziehung selbst vorgenommen, soll das Verhältniß; der beyden höchsten Prineipien des landwirthschaftlichen Ge— werbes, in welchen das sich bedingende Wechsel— verhältniß seiner Hauptfactoren ausgedrückt ist, zu den beyden Hauptobjeeten oder Hauptprodue— ten ins Licht gesetzt, und damit nicht nur die Hauptarten der aus jenem Verhältniß entsprin— genden landwirthschaftlichen Systeme, sondern auch die Grundsätze derselben dargestellt werden. Unter landwirthschaftlichen Systemen hat man nehmlich schlechthin nichts anderes zu verstehen, als die Art und Weise, wie der landwirthschaft— liche Boden und die Productions, Erndtungs— und Veräußerungsmittel eines Landguts innerhalb eines Gewerbjahrs für die Erzielung der höchst— möglichen Landrente oder des höchstmöglichen nach— haltigen reinen Ertrags überhaupt zum größtmög— lichen Effect in ihren Productionen gebracht sind. Denn das bedingende Wechselverhältniß zwischen dem Aufwand an Raum, Zeit und Kräften ist in der Natur derselben selbst begründet, und da— mit auch die Möglichkeit der Systematisrung ei⸗ nes jeden Unternehmens, welches auf Gelderwerb geht; und so wie jedes naturliche Organtsations— system sich nur in seinen Individuen finnlich dar— stellt und nur von diesen abstrahirt werden kann, so giebt es auch keine Landwirthschaftssysteme an U 3512 sich, sondern nur Arten derselben, in welchen die Grundprineipien, die aus dem Begriff des land- wirthschaftlichen Gelderwetbs abgeleitet sind, auf die bestimmten Objecte desselben angewendet wer— den; und es finden daher auch keine andern Sy— stemgrundsätze statt, als über die Anwendung jener HFrundprincipien auf ihr Object. Diese Grund— sätze selbst aber können sich nur in und mittelst er Beziehung des sich gegenseitig bedingenden Aufwandes der Factoren auf die Hauptarten der landwirchschaftlichen Producte darstellen lassen. §. 186. Grundsätze des Systems der Koppelwirthschaft. Das System der Koppelwirthschaft wird durch das Prineip oder als 5 System durch die Aufgabe begründet: Bey dem größtmöglichen Aufwand an Ackerfläche und Zeit und dem dadurch be— dingten möglichst geringsten Aufwand an Pro— ductions-, Erndtungs- und Veräußerungs— Capital die höchstmögliche Landrente und den höchstmöglichen reinen nachhaltigen Ertrag überhaupt aus einem Landgut durch die Erziehung und Gewinnung des größtmöglichen Quantums an Thier und Pflanzenproducten zu erwerben. 1 duch nöͤgle z ö feigen salay, Nahe A interhg auf dt foschack ße! fil f ud dan fager dag Rid budug Nat 0 Da ben. doll,, in ilch! n R. N* Egkift de 0 Hal 5 ü c k, 9 keige nen ez 4 bende ie Wach 0 be WII 0 eck. Ju Gu 1 10 0 nur in und nh feige 8 nseitig ha die Hauturg arenen f. darstelen lig, rthschast vid hn 3 S900 dem durch! W chen Wigald e d den kulunf he 1e an 800 700 Geode 513 Da die Tendenz dieser Aufgabe darauf geht durch Aufwand an Ackerfläche und Zeit so viel möglich die Auslage an baarem Gewerbscapital zu ersparen, indem durch Ruhe dem Acker die— jenigen Produetionskräfte wieder gegeben werden sollen, welche er sonst nur durch einen kostbaren Viehstand und durch mehrere Arbeit erhalten könn— te, und indem das demnach zu diesem Behuf zu unterhaltende Vieh einen großen Theil des Jahrs auf der Weyde genährt wird, da es 1 weit kostbarer durch Ställfütterung unterhalten werden müßte; da aber auch ferner für diese beyden Mit— tel ein beträchtlicher Theil des Ackers aufgeopfert und dem Anbau der eigentlichen edlern Erwerbs— pflanzen entzogen werden muß: so werden durch diese Rücksichten folgende Grundsätze für die An— wendung des in jenem Prineip begründeten Kop— pelwirthschaftssystems bestimmt: a) Daß der Landwirth durch die sorgfältigste Speculation dahin strebe, seinen Aufwand an Ackerfläche und Zeit so viel möglich zu vermindern; hiezu dienen folgende Rücksichten: 1) Daß er seine Weyde auf dem ruhenden Acker aufs möglichste zu verbessern bemüht ist/ 4) um durch die gute Weyde seinen rei— U 514 nen Ertrag aus dem Molkenwerk oder Wolle- und Fleischwerk so viel möglich zu erhohen; 8) um durch die zu unterhaltende größere Zahl von Weydevieh ein solches Quan— tum von Dünger zu erhalten, daß er den Acker ohne vermehrten Aufwand um so reichlicher und öfter begailen, denselben später der Ruhe übergeben und so die Zahl der tragenden Ackerschläge gegen die ruhenden zur möglichst größ— ten machen kann. de aufs möglichste zu verbessern ist, niedere Landwirthschaftswissenschaft zu, leh Auf was für eine Art und Weise die W . ren; am wohlfeilsten geschieht es nur dann, wenn der dafür gemachte Aufwand an Pro— ductionskröften sich in keiner andern Er— U werbpflanze mehr und besser verinteressirt, als in dem reinen Ertrag aus dem Mol— ken⸗, Fleisch⸗ oder Wollewerk und dem Dünger des auf dem ruhenden Weydeschlag ernährten Viehes. 2) Daß er von dem frisch aufgenommenen Wey⸗ deschlag, der wegen seiner unzerstörten Gras- und Kräuterwurzeln noch nicht zu Mee 05 oamenel W saintt i aft I 0 ach nicht ich noch fich b 0 515 einer sichern Besäung mit den edlern Er— werbpflanzen geschickt ist, und bisher 15155 tentheils als leere e behandelt w durch Besäung mit Futterkräutern 5 Schaafe einen reinen Ertrag aus dem Mol— ken oder Fleisch- und Wollewerk der letztern zu ziehen, und zugleich durch den Hürdenschlag seinen Dunger zu vermehren sucht. (Diese Besäung der bisherigen 95 mit Futterkräutern für Schaafe auf folgende Art geschehen. Im Herbie würde in einen kleinern Theil des gestri— chenen Dreeschs, dessen Grö ße der zu erben de Quantität Schaafe an— gemessen wäre, Winterrübsaamen und Winterwicken gesäet, damit wenn die Schaafe von den Falgen und Stopßel⸗ schlägen im Frühjahr weggewiesen wer— den, für dieselben auf dem Brachschl lag 11 l an 935 hinreichendes Futter ausgegrünt wäre, welches d ann jederzeit abgemäht und den 18 leichten tragbaren Rauffen vom Schäser vorge— füttert werden mußte. Gleich im Früh⸗ jahr, sobald es der abgezogene Frost und 75 L 5 Winternässe erlaubt, wird ein neues Stück der Brache mit Rubfaamen und Kk 2 516 Wicken oder Spergel besäet, und so von 14 Tagen zu 14 Tagen den ganzen Som— mer durch damit fortgefahren, damit im— mer binreichendes Futter vorhanden, und sowohl Wicken als Rübsaamen immer vor ihrer Blüthe abgemaht werden kön— nen, in welchem Zustand sie dem Acker noch keine oder doch nur unbedeutend wenige Kräfte entziehen. Der Hürden— schlag wird auf dem im Herbst bestell ken Stück angefangen, und bis zur Herbst⸗ saat ununterbrochen fortgerückt. Auf diese Art kann jederzeit durch die zu un⸗ terhaltende Quantität Schaafe mit dem Hüͤrdenschlag derselben wenigstens 78 Theile der Brache zugelegt und also 15 des bisher gebrauchten Rindvieh⸗ dungers erspart werden, womit dann auf eine vortheilhafte Art zu Abnehmung mehrerer Saaten als bisher nachgedüngt werden könnte. Die andern 8 der Brache aber, welche mit Rindviehdünger begailt werden müssen, können ganz so behandelt werden wie bisher: nach der Sommersaat geräppelt, bedüngt, der Dünger untergepflügt und nachher ge— eggt werden; und es unterscheidet sich die bisherige Behandlung dieser der Brache in nichts, als daß auf densel— 317 ben nach Unterpflügung des Düngers s mit der Aussaat der Futterkräuter sür dung die Schaafe eben so bis zur Wintersaat fortgefahren wird, wie vorhin in 85 Aupseenen in ersten 1 Theilen der Brache. Die naß degn s Schaafe selbst können auf derselben die astand se dim dh ganze Zeit über des Tags frey herumlau— 0 dur ug fen, nur muß vom Schäfer verhütet wer— u. Du hinz den, daß sie nicht die angebauten Futter— hct f stücke verwüsten und 1 Ob bey und bis zu ha dieser Behandlung und Fütterung jedes sortgerükk. Stück 1 in seinem Ertrag an Dün— duch de u ger, Wolle oder Fleisch- und Molkenwerk b Schuast nu nicht auf einen reinen Gewinn von ei— 1 penalns nem Thaler gebracht werden könne, will ace in d ich der Beurtheilung jedes vernünftigen 7 0 lun Schaafwirths überlassen. Rechnet man 70 alsdenn wie gewöhnlich auf eine Kuh 10 Stück Schaafe, so können auf einem Brachschleg von 2 Last wenigstens 1 300 Stück Schaafe unterhalten werden; und wenn man dann den reinen Ertrag jedes einzelnen Stücks nur auf 32 Schil⸗ linge annimmt, so werden von dem Brach— schlag 200 Thaler gewonnen, der bis— her nicht 30 Thaler einbrachte.) e 3) Daß er sich bemüht, dem ausgeruhten E Acker die größtmögliche Zahl der einträg— 1 1 518 lichsten Saaten bis zu seinem neuen Ua— bergang in Ruhe abzunehmen. Diese Zahl der Saaten wird durch die Productions— kräfte, die der Acker durch Ruhe erhalten hat, und durch den animalisch⸗ vegetabi⸗ lischen Dünger erhält, welcher im Win— —— ter und Sommer von dem auf ihm er— nährten Viehstand gewonnen wird, und durch die zweckmäßigste Wahl der Pflan— zen in Hinsicht der Saatfolge bestimmt. Was nun jenen Dünger betrifft, so hängt seine größere Quantität von dem möglich— sten Quantum an Futterkräutern ab, die zur Winterfütterung gebraucht werden können. Da aber diese nur in dem Ertrag des Molkenwerks und Düngers des Vieh— standes sich lohnen können, so muß er den Anbau derselben erst in dem Schlag vor⸗ nehmen, welcher zu einer einträglichern Erwerbpflanze nicht mehr Kräfte genug hat; einträglicher aber ist eine solche als— denn nicht mehr, wenn der durch den An— bau des Futterkrauts gewonnene Dünger in dem Ertrag derjenigen Saaten, welche nach diesem Futterkraut mittelst einer neuen Begailung mit jenem Dünger abgenom— men werden, von dem Aufwand der Acker— fläche für dieses Futterkraut eine größere Landrente bringt, als bey einem frühern bebt Ehn die 519 seiben 17 ae Uebergang des Ackers in Ruße und da⸗ 90 l i mit durch Ersparung an Productions, . e Erndtungs- und Veräußerungscapital ge— 8 55 wonnen werden könnte. Es ist aber bey mel git dee Caleul ja nicht der durch den Anbau wahg in di des Futterkrauts 19 5 5 hte 1 den ui in E im Molk en⸗ oder Fleisch- und Wollewerk wonnen dig, ug zu vergessen; und wenn das 5 kein . Val r e 9 ohl⸗„Wurzel- und Knollengewächs, sondern Saafsalge beim ein Gras- oder Blättergewächs ist, so ent— er ben f zieht es 1 5 bey einem zu rechter Zeit t von dem nil 91 55 Abmähen den e keine Kräfte, kräuter ih 1 1 05 4095 ai il ihn vie lm durch die zu— ucht wurden khn rückbleibende Stoppel u 11 1 macht u dem Etteg! ihn nicht zu locker und erfordert für seine üüngers de d Production, Erndtung und Verwerthung 19 o fuß t! keinen beträchtlichen Aufwand. idem Ei ee an b) Daß der Landwirth dahin strebt, dem mög— geht it g lichst geringsten Aufwand an baarem Capital i ein ft! für die Productions-, Erndtungs- und Ver— de urg ken! äuß e tel den höchstmöglichen Effect une Din zu geben. Das letztere kann er nur dadurch en Etufn, ie bewirken, daß er ein solches Verhältniß der mf ier ke Sommersaat zur Wintersaat herstellt, und Dunger abgele eine solche Saatfolge beobachtet, die ihn and der dal fun en 105 1) zur richtigsten Vertheilung der Arbeit 820 unter seine sämmtlichen Arbeitskräfte in den Stand setzt, und 2) die möglichst geringste Summe von Ar— beit an Pflügen und Eggen erfordert. Nach dieser Darstellung der Grundsätze des Koppelwir thschaftssystems gebe ich hier ein auf sie gegründetes Beyspiel einer Eintheilung und Be— nutzung des Ackers zum Behuf desselben, in wel— chem ich die Natur eines milden Kleybodens vor⸗ aussetze. Es soll dieses Beyspiel durchaus nicht als Norm für alle Bodenarten und für alle Ver— hältnisse der Landgüter gelten; denn wer nur eini— germaßen mit der beynahe unendlichen Verschie⸗ denheit derselben bekannt ist, wird sich wohl sorg⸗ fältig enthalten, ein allgemeingeltendes Schema einer solchen Eintheilung aufzustellen; sondern die— ses Beyspiel soll nur dazu dienen, um den Leser die eben angegebenen Grundsätze in ihrer Anwen⸗ dung erblicken zu lassen, und dadurch dei selben in seiner Speculation über die Eintheilung und Benutzung eines von ihm zu Heike schüfkenden Bodens zu leiten, und zwar in Hinsicht auf das Koppelwirthschaftssystem. 8 Kleybe 0 1 1 1 gefahr 115200 215 Ru th. Eintheilung und Benutzung eines Feldes von„ d der 24 Last Ackers hält. 2 Jahr VI. f 9 85 F. 1800. aizen[Gerste e Walzen] Geeste[Erbsen] Gerste id sund Ha-] Heu. und und die mit wei⸗ ken. ber mit Rokken. Haber. Stoppel sßem und Klee, im Win⸗ rothem dersebe ter ge- Klee. im Win düngt. ter ge⸗ düngt. 180. Gerste Klee. Waizen Weide. und Ha⸗ und mit Rokken. Kl e, der letztere im Win⸗ ge⸗ ungd. 1802. Klee. Batzen] Gerste Weide. Weide. uud und die mit wei⸗ Rokken, Haber. Stoppelsßem und im Win rothem en Klee. im Wii düngt. er dun; 2303. d w r 5 — 5 S JFC S 55S b 2— BFC = Z— 522 Ich will diese als Beyspiel gebrauchte Schlag— ordnung und die Saatfolge in derselben nach den angegebenen Grundsätzen prüfen, und ihre Aus— führbarkeit aus bekannten Erfahrungen näher ins — Licht setzen. 1) Die Weyde muß hier nothwendig eine vor— zügliche Güte erhalten, da in der ganzen Saatfolge und insbesondere bey den zwey letzten Saaten darauf gesehen ist, daß der Acker nicht zu sehr mürbe und lose in die Ruhe übergeht, und da in der letzten Saat zum üppigern Wuchs des eingesäeten Weydeklees noch gedüngt wird. Man kann also ohne Anstand von dieser Weyde für jede Kuh nicht mehr wie 6 Scheffel Aussaat, und also uf die 8 Last Weyde 128 5 Kuhvieh rechnen. 2) Auf der Brache können durch Anbau der Futterkräuter, welche hier in Rübsaamen und Wicken bestehen, 300 Stück Schaafe vom Anfang der Sommersaat bis zur Winter— saat ernährt werden. Vor der Sommersaat und nach der Erndte haben sie, die Weyde— schläge nach Abziehung des Frosts ausge— nommen, den Herbst und Winter über, so weit es die Witterung zuläßt, das ganze Feld zur Weyde frey. Diese 300 Schaafe be— — — —— 22 * = — 22 70 achte Sha 19 düngen mit ihrem Hürdenschlag in einer Nacht U Hach de be 2 Faß Aussaat, also von der Mitte Aprils bis Ende Se ptembers in 167 Näch⸗ ten wenigstens 76 Scheffel oder 1 des gan⸗ zen Schlags; wobey der Stalldünger der Schaafe vom Winter noch nicht mitgerech— net ist, den man also auch dem Hürdenschlag d ih ke Aus. U faber i dr garn zusetzen kann, wenn er für die 76 Scheffel 0 den pg Aussaat nicht ganz 15 75 chen sollte. Zum , daß du Winterfutter der Schaafe wird 8 in die Ruß Erbsstroh vom rrten Sah lag und zur damm— Saat zun zeit noch 12— 16 Fuder Nach 1 ver⸗ Wendekla wendet. also ohn i jede Kl 3) Von den 2 Last Aussaat an Clever können, t, und al wenn derselbe auch nur mittelmäßig gut steht ck Kubvic(und hier kann er sehr gut stehen, weil er in einen noch kräftigen Acker gesäet und durch Bedüngung im Winter noch mehr begailt und Anbau der vor dem nachtheiligen Einfluß der Witterung amen und beschützt wird), Vor- und Nachmath zu— aase vom sammen wenigstens an 192 FJuder Cleverheu Vnter⸗ gewonnen werden, das Fuder zu 30 Cent— ommersaat nern gerechnet. Dies bringt also 876000 ie Vegde⸗ Pfund Heu. Nimmt man 210 Tage zur J ausge Winterfütterung an, so kommen auf jedes her, Stück der 128 Stück Kuhviel vom Augen- 0 blick der Einstallung bis zum Austrieb im cafe 05 day taglich 20 Pfund Heu; diese in Ver— ae 524 bindung mit dem Sommerstroh don 6 Last Aussaat Haber und Gerste geben nicht nur die kräftigste Winterfütterung und also auch einen sehr reichlichen Molkenertrag, sondern es können auch bey dieser Fütterung und dem von 4 Last Aussaat zur Streuung gebrauch— ten Winterstroh den ganzen Winter über von jedem Stück Vieh wenigstens 7 Fuder Dün⸗ ger gewonnen werden; beträgt also auf 128 Stück beynahe 900 Fuder Dünger. Sind nun 76 Scheffel der Brache mit dem Hür— denschlag hinlänglich begailt, so erfordern die noch übrigen 116 Scheffel derselben, auf einen Scheffel 3 Fuder gerechnet, noch 348 Fuder an Rindviehdünger; bleiben also von den 9oo Fudern überhaupt für die beyden andern Winterdüngungen im ꝛten und Iiten Schlag noch 350 Fuder übrig, wovon man auf den Clever 200 und auf den Erbsstoppel 250 Fuder ausstreuen kann. Bey dieser beträcht— lichen Quantität Dünger und der Art ihrer Vertheilung, so wie bey der angegebenen Saat— folge läßt sich mit Recht erwarten, daß von dem ausgeruhten Acker nicht nur die 8 Saa— ten vor seinem neuen Uebergang in Ruhe abgenommen werden können, sondern daß auch der Ertrag von den sämmtlichen Getreideschlä— gen an Stroh und Korn stärker als der bisher erhaltene seyn müsse. Es kann aber auch * 0 G10 * f Oc shos fut don e 5325 don 6 d e 9 125 1 0 das Verhältniß des ruhenden Ackers zum tra— lch.. 4 8 5 6— . 1 genden nicht mehr kleiner seyn, indem sonst also auch nicht mehr genug Vieh auf dem erstern sich ernähren ließe, um das gebaute Stroh or— 9 und den 7 3 + 4 1 0 0 dentlich zu gutem Mist machen zu können. ö gebt tauch⸗ „ 1 1 / sondern * 17 t über von 4) Der Kleverschlag kann keine schicklichere Ne N sader Dun⸗ 0 af 105 Stelle erhalten, als die ihm hier gegeben . Ei ist, indem vorher von dem ausgeruhten Acker 2 Saaten des edelsten Getreides abgenom— dem 1 men sind. Hier hat der Boden für ihn noch 8 dern d 5 10 die nöthige Consistenz, und besonders in Ver— 1. 5. 8—— noch z bindung mit dem im Winter aufgeführten Dünger noch die Kräfte, ihn in der möglich— sten Vollkommenheit abzutragen. Zugleich giebt er der auf ihn folgenden zweyten Rok— 1 8 5 0 ken⸗ und Waizeneinsaat die vortheil lhafteste 1 Stelle, indem er für beyde die besten Kräfte 1 7 im Acker zurück läßt, und die weiter zurück 11 0 weder den Körnerertrag noch den Strohwuchs 155 geben würden, welche sie beyde auf dem be— 19 00 düngten Cleveracker erhalten müssen. daß be 8 Sag⸗ i in Ruhe 5) Endlich ist durch diese Schlagord nung und daß auch Saatfolge nig nur der in der Koppelwirt ädeschle⸗ schaft f großen Gütern in gende ir bisher Fruchtwechsel aufs möglichste befolgt, son— ber auc dern auch der möglichst größte Effeet von 0 ö 526 dem geringsten Aufwand an Arbeitskräften zu bewirken. Denn a) das Verhältniß der Herbstarbeit zur Früh— jahrsarbeit ist hier wie 2 zu 4 gewiß das richtigste in Hinsicht auf die Tagslänge dieser beyden Jahrszeiten und in Hinsicht des Zeitraums oder der Wochenzahl, welche 8 das Clima zur vortheilhaftesten Saatzeit g in beyden zuläßk. Sodann setzt die Ver— 13 theilung der Düngerabfuhr im Sommer i und Winter zur richtigsten Vertheilung der e ö Sommer- und Winterarbeiten i! den Stand; indem hier dem Cleverheu diejenige Zeit und Arbeit gewidmet werden muß, welche 5 bey der bisherigen Koppelwirthschaftsme⸗ 6 0 thode zur Bearbeitung und Bedüngung der 0 ganzen Brache nothwendig war. ü g dag b) Es ist hier im Verhältniß auf den reinen fal Ertrag beträchtlich an Arbeit erspart; in⸗ den gg dem zwey vollständige Wintersaaten ge— A nommen werden, und doch für die 2te nur nge ein einmaliges Pflügen und Eggen, fün. hh die erstere aber nur in Hinsicht der zu be— daun fn düngenden W der Brache die bisher ge— el wöhnliche Arbeit nöthig ist; dahingegen die r gad andern As derselben, welche mit dem Hür— at denschlag belegt werden, nur das Strei— ph Itgkr ae scekkasteg 0 I e.“ l zt 0 h gel Wis das Naos% Tagsläng Hinte U Hnmsig U fa 55 sbelche 0 de Ul feinen spakt; ll Iba 70700 saalen 065 gegen de dem Hir a6 Stiel 527 chen des Dreesch und dann das Pflügen zur Wintersaat erfordern. Denn die Fut⸗ terkräuter, als Rübsamen und Wit neh- men vorlieb, wenn für sie jedesmal zur Ein— saat nur mit der eisernen Egge lose Erde vom gestrichenen Dreesch abgekratzt wird. Ich hoffe, daß an diesem Veyspiel die ange⸗ gebenen Grundsätze des Koppelwirehschaftssystems . nun völlig einleuchtend geworden find; und gehe jetzt zu Bestimmung der Hauptarten dieses Sy— stems über. §. 187. Hauptarten des Koppelwirthschaftssystems. Da jedes cake durch das ih kisde Verhältniß des Aufwandes an Ackerfläche und an Productions⸗„Erndtungs— e capital zu dem Preise der erzielten Gewerbproducte — en k zöchst ten nachh al igen reinen Ertrag, bestehend der höchstmöglichen Landrente und im vollständi⸗ gen Zins der im Gewerbe stehenden und eircutiren- den baaren Capitalien, bewirken soll, und da we— derum jener in N bedingenden Verhältniß ste⸗ hende Aufwand der Gewerbsfactoren von der Matur der beyden Hauptarten der landwirthschaftlichen Gewerbsproduete, den Thierproducten und Pflan— hie zenproducten, und von der Art und Weise ihrer 328 Behandlung abhängt: so ergiebt sich, daß die Hauptarten der Landwirthschaftssysteme auch nur durch das quantitative Verhältniß, in welchem jene beyden Hauptproduecte neben einander erzogen und gewonnen werden, begründet seyn können; aber auch darum schlechthin durch dieses quantitative Verhältniß begründet seyn müssen, weil die Thier— und Pflanzenproduete selbst, so wie der Aufwand für sie, in einem innigen Wechselverhältniß stehen, indem sie sich beyde gegenseitig ihre Produetions⸗ kräfte oder ihre Nahrung reichen können. Dieser Umstand gestattet es, sie beyde in ein sub- und co— ordinirtes Verhältniß zu setzen, und aus dem be— stimmten Charakter desselben gehen alsdann eben die bestimmten Systemarten hervor. Das Objeet, in welchem dieser Charakter sich ausdrückt oder sinm⸗ lich darstellt, kann kein anderes seyn, als die Ein⸗ theilungs- und Benutzungsart des landwirthschaft— lichen Bodens, und zwar das Verhältniß der Acker⸗ fläche, welche die verkäuflichen Erwerbpflanzen ein— nehmen, zu der, welche die Futterkräuter und Fut— tergewächse für die Erzielung der landwirthschaftli— chen Thierproduete beherrschen. Denn die Quan— tität der erstern und der letztern ist durch die Acker— 85 8 1 fläche bestimmt, weil die Futterkräuter und Futter— gewächse als schlechthin zu den Thierproducten ge— börend betrachtet werden müssen. Wir wollen zur Abkürzung von nun an den Anbau der verkäufli— chen Erwerbpflanzen die Getreidewirthschaft nen— — neh, eihet deln wich verdas ir ducten dr du fenden reiben BN l Gras Fkk fl itz nnd ö daß d. e auch nu velchem geh zogen um en; aher santitatige die Ther k Auswand dug sahe, Toductiogs, l. Die e und 9 dem he dann ehe 0⁸ 95 t oder au l die Eile vikthschaf⸗ det Ackt⸗ Janzen eie nd Ful⸗ sche tl Ucken ge⸗ vollen zur perkäfl⸗ aft gels 529 ien, und darunker nicht nur die Gewinnung der eigentlichen Getreidearten im engern Sinne, son dern auch die aller Handels- und Manufacturge— wächse verstehen, kurz alle Pflanzen, die als solche veräußert werden, im Gegensatz der fämmtlichen Futterkräuter und Futtergewächse, welche erst nach ihrer Verwerthung als Viehfutter in den Thierpro— ducten einen reinen Ertrag liefern; diesen Anbau der Futterkräuter aber, nebst dem damit zu ernäh⸗ 11 750 Vieh, nennen wir im Gegensatz jener Ge— treidewirthschaft zusammen die Vieh zwirthschaft. Bey dem Roppelwirthschaftssystem nun ist die Gras- und Kräuternarbe des ruhenden Ackers das Futter für das Weydevieh im Sommer, und die künstlichen Futterkräuter und Wiesen nebst dem Ab⸗ fall von den Getreidepflanzen das Futter im Win- ter; und nach diesen vorläufigen Bestimmungen lassen sich denn folgende Hauptarten dieses Systems nachweisen: 1) Die Viehwirthschaft kann der Getreidewirth⸗ schaft„ dnet betrieben werden müssen. Dieser Fall findet statt, wenn die Getreidewirth— schaft von der ihr gewidmeten Ackerfläche eine hö— here Landrente und einen bessern Zins der baaren Gewerbscapitalien bringt, als die Viehwirth- schaft bey einer größeren Zahl ruhender Acker- schläge und bey einem reichlichern Anbau der künstlichen und natürlichen Jutterkräuter von L 530 der ihnen gewidmeten Ackerfläche liefern wür— de. Die Folge dieses Verhältnisses im Preise beyder Hauptproduete und ihrer Natur zur natürlichen Beschaffenheit des Climas und Bo— dens eines Landguts ist: daß kein größerer Theil des Ackers der Viehwirthschaft gewid— met und kein größerer Viehstand unterhalten werden darf, als der aus den thierischen Pro— dueten an Molken- oder Fleisch- oder Wol— lewerk und an Dünger zu erhaltende Ertrag zuläßt, um nicht durch den Abzug für den Un— terhalt und Zins des darauf verwendeten baa— ren Capitals, oder durch Unterlassung der Verwendung eines größern Capitals zum Be— huf der Getreidewirthschaft die Landrente aus der Viehwirthschaft und Getreidewirthschaft zugleich zu schwächen. Es wird also hier die Viehwirthschaft nur in so weit betrieben, als durch sie die Landrente der Getreidewirth— schaft möglichst erhöht, und die Landrente von der ganzen Ackerfläche des Guts zur größt— möglichen gebracht werden kann; und wird ihr nur diejenige Ackerfläche gewidmet, welche im Getreidebau nicht einträglich genug ist, oder nothwendig demselben für den wohlfeil— sten Unterhalt des nöthigsten Arbeits- und Düngerviehes, und zur wohlfeilsten Wieder— erstattung seiner Productionskräfte durch Ru— he nothwendig entzogen werden muß. In ä— 531 der Erfahrung zeigt sich diese Systemart auf den meisten Meklenburgischen Landgütern in liefern h c in Preis 5 Malu 1 dem Gewerbgeist derselben etablirt; wenn sie cod. gleich nicht immer glücklich realisirt ist. i großetet f aft geri 2) Die Getreidewirthschaft kann der Viehwirth⸗ intehule schaft untergeordnet betrieben werden müssen. iche Pr Dieser Fall findet statt, wenn die Land oder Dil rente, welche aus dem Ertrag der khierischen de Ern Producte gewonnen wird, von der ruhenden ir den iy und von der mit Futterkräutern bebauten Acker— deten bur fläche größer ist, als die dandrente aus dem sung de Geetreidebau im Verhältniß des mit ihr ver— zum B. kunüpften größern Aufwandes an baarem Ge— drente au werbscapital seyn würde. Hier wird denn pirthschas offenbar die Getreidewirthschaft nur darum o hier de und in so weit betrieben, als durch sie der ben, el Ertrag aus der Viehwirthschaft möglichst er— feidewikth höht und die größtmögliche Landrente von dem drente von gesammten landwirthschaftlichen Boden erhal— zur größt ten werden kann; es wird ihr nur derjenige und wird Flächenraum gewidmet, welcher entweder dem t, welch Anbau der vortheilhaftesten Futterkräuter nicht uuug it günstig ist, oder der mittelst des Düngers von pohleel dem Viehstand ein größeres Quantum von ats⸗ und Productionskräften hat, als zur üppigsten Vedder Hervortreibung der Futtergewächse nothwen— uch N dig sind, und also vorher im Korner und 6. J Strohertrag des Getreidebaues eine höhere 2 — — ——ꝛ—ñ—1᷑——.———————— .... ͤ—....... ̃———.— ä ——— 5————————————— 8—.—— 7 5332 Landrente bringt, als er in jenen zu liefern ver⸗ möchte. Die Umstände, welche die Anwen— dung dieser Systemart begründen können, sind folgende: a) Das Verhältniß des Getreidepreises und des Preises der thierischen Producte kann für sich so seyn, daß im Verhältniß des Aufwandes an landwirthschaftlichen Facto— ren, welche die Production beyder Arten erfordert, der Preis der let ödtern dem der erstern überlegen ist. b) Oder die natürliche Beschaffenheit des Bo— dens kann wegen einer vorzüglichen Nei— gung zur üppigen Gräsung, oder seiner Un— fähigkeit zur Bearbeitung für den Getreide— bau, indem er entweder zu gebirgig oder zu steinig oder zu sumpfig oder öfteren Ueberschwemmungen ausgesetzt ist, der Vi iehwirthschaft e auf 8 den Vorzug geben. c) Oder aber die statistische Lage des Guts in Hinsicht der Veräußerung oder in Hinsicht der politischen Verhältnisse, dergleichen Einschränkungen des freyen Gebrauchs durch die Rechte anderer sind, können die Unterordnung der Getreidewirthschaft unter die Viehwirthschaft nothwendig machen. * — ft, ben hein 533 5 iin In Hinsicht auf a) und den ersten Fall de ino, in b) zeigt sich diese Systemart ganz vor— bonne, fi züglich auf den Hollsteinischen Landgütern in Ausübung gebracht, wo sie sich durch die überlegene Anzahl der Weydeschläge über die der Getreideschläge, und durch das Verhältniß des Flächenraums ihrer Wiesen zu dem der fämmlichet Getreideschläge, ganz augen— pfeists un face fan Haltniß de ichen Fan, scheinlich zu erkennen giebt. sehder ung n den l 3) Endlich können auch die Getreidewirthschaft und e s haf sich wechselseitig subordi— (it de nirt, d. h. sich coordinirt werden müssen; 0 wenn 1 5 die Preise beyder Producte in chr 3 dem Verhältniß stehen, daß nach Abzug des 5 bal Ersatzes und Zinses der baaren Capitalien für en H beyde Produete eine gleiche Landrente heraus— big kommt. In diesem Fall wird alsdann die ain isn Zahl der Getreideschläge und die Zahl der N. Wendeschläge gleich seyn, und der Landwirth den Nun hat hier vorzüglich darauf zu sehen, von bey— den mit dem möglichst geringsten Aufwand es Guts f an baaren Capitalien das größtmögliche 10 Hach Quantum zu Rrodneiken. Es ist aber diese dabige dritke Systemart nicht durch gleiche markt⸗ Gba gängige Preise eines Pfunds Thierproduces eon d. und eines Pfunds Getreides bedingt, fondern durch die natürliche Beschaffenheit des Bo— schaft unte f 40 dens und Climas und durch idie statistische wachen, 534 Lage eines Landguts, in so fern diese beyden dem Aufwand der Gewerbfactoren für jene Producte einen gleichen Effeet in ihrer Land— rente geben. Ein Beyspiel derselben giebt das im vorigen&. aufgestellte Schema einer Ackereintheilung und Ackerbenutzung, wo 6 Schläge der Viehwirthschaft und 6 Schläge der Getreidewirthschaft gewidmet sind; aber auch nur in seiner äußern Form, denn es ist hier das Verhältniß der beyden Arten von Schlägen deswegen gleich angenommen, weil ohne dasselbe hier der Getreidebau nicht die größtmögliche Landrente bringen kann, nicht aber deswegen, weil die Landrente von bey— den Gewerbsproducten als völlig gleich an— genommen wurde, und es könnte gar wohl seyn, ja es ist auch wirklich größtentheils der Fall, daß von den 6 der Viehwirthschaft bestimmten Schlägen nicht diejenige Land— rente herauszubringen ist, welche die Ge— treidewirthschaft von den ihrigen giebt. §. 188. — e f. J Grundsätze des Wechsel- und Stallfütterungssystems. 7 Das Prineip dieses zweyten Hauptsystems heißt: Bey dem geringsten Aufwand an Ackerfläche und Zeit und dem dadurch bedingten mög— lichst größten Aufwand an Productions, Nr du nent, Arbe aachen dec ec fel gan Ait, Im get r Prad Hin zu cher ac ist das e lch de. gs 1 Gel fer Geh e nach gf li pit k i and n 0 dies bee ken fle b ihttt gan. selben geh chen a, ig, wo 6 b Schlig sudz ahn denn es f Arten un men, al u nicht he kann, it e von ble j gleich a, e gar n these witch nige dan e die Ge gibt, sesystems. is heit Ackerfläce ten mog ductions⸗ 535 Erndtungs⸗ und Veräußerungscapital die höchstmögliche Landrente und den höchstmög— lichen reinen nachhaltigen Ertrag überhaupt aus einem Landgut durch Erziehung und Ge— winnung des größtmöglichen Quantums an Thier- und Pflanzenproducten zu erwerben. Nach dem Prineip des erstern Systems ist der Aufwand an Raum und Zeit dasjenige Mo— ment, welchem der Landwirth vorzüglich entgegen arbeiten muß, weil in der Bestimmung desselben gleichsam ein Widerspruch mit der Realisirung des höchstmöglichen Gelderwerbs liegt; und er hat seine ganze angestrengteste Speculation darauf zu richten, wie er den größten Aufwand an Raum und Zeit wiederum im Verhältniß auf den Preis der Producte und der sämmtlichen Productions— mittel zum möglichst geringsten machen kann. Hier aber nach dem Princip des zweyten Hauptsystems ist das entgegengesetzte von Raum und Zeit, nehm— lich die ganze Masse von Productions, Ernd— tungs- und Veräußerungsmittel, sind es die baa— ren Gewerbscapitalien, welche den Hauptvorwurf seiner Gewerbsindustrie ausmachen müssen. Denn wenn nach dem vorigen System der möglichst ge— ringste Aufwand an baarem Gewerbscapital un bezweifelt die größtmögliche Landrente erreichen läßt— weil eben für diesen geringsten baaren Auf⸗ wand um so weniger von der ersten Einnahme —. e 336 als Ersatz und Zins abgezogen werden darf— dagegen aber wegen des größtmöglichen Aufwands an Raum und Zeit niemals mit jenem System der absolute höchstmögliche Ert krag eines Landguts berge ealisirt werden kann: so st eht hier in dem Wechsel- und Stallfütterungssystem der größt⸗ mogliche 1 an baarem Productions-, Ernd— kungs⸗ und Veräußerungscapital der Erzielung der höchstmöglichen Landrente entgegen, ob er gleich wegen des mit ihm verbundenen geringsten Aufwands an Ackerfläche und Zeit die Moglichkeit der vollkommensten Realisirung des höchsten nach⸗ haltigen reinen Gelderwerbs von einem Landgut überhaupt- völlig begründer. Man verstehe mich recht, und es liegt mir alles daran, daß man mich recht versteße, weil wir hier am höchsten Moment des Gegensatzes beyder Gewerbsysteme uns befin— den, und nur auf diesem in das Innerste des Ge— werbgeistes derselben hineinblicken können. Der größtmögliche At aufwand an baarem Gewerbcapital steht der höchstmöglichen Landrente entgegen, kann hier nicht so viel heißen, daß er dieselbe über— baupt aufbebe oder auch nur kleiner mache, als sie es nach dem vorigen System seyn müßte; denn offenbar kann durch den Anbau des ganzen Feldes und durch die Sallfütterung bey einem bhinreichen— der Producte die Landrente beträchtlich 5 verden, als nach dem vorigen System, obgleich von dem ganzen Ertrag ein weit größe⸗ t wendete gen 0 soch Node butt flift dutton den il darselg e 1 0 füt! Haduct Wand d fe bah gucpku duch a 14e Ey soch ltd sigsche! Aan fise eh bg fa g en dak Asoendz man nuch e, als ste de; denn en Feldes inkeichen⸗ srächtlich System, it geößz 531 rer Abzug für den Ersatz und Zins der baar ver— wendeten Capitalien geschehen muß, als bey je— nem; und der Grund ist der, weil hier 1) dieje— nigen Productionskräfte, welche dort zum Behuf der Gräsung mit in die Ruhe übergehen müssen, noch durch einen neuen Zusatz von Dünger zur Production edlerer und ergiebigerer Futtergewächse benutzt werden können; 2) weil die Produetions⸗ kräfte des Bodens hier durchaus in ihrer Pro— duction geleitet, niemals sich selbst überlassen wer— den und also sich nur in den edelsten Producten darstellen müssen; 3) endlich fämmtliche Producte werden hier eingeerndtet, und sind also weder einem Verderben durch Witterung noch einem Verwü— sten des Viehes nach der Zeit ihrer Reifung und während der Zeit ihres Wachsthums ausgesetzt; kommt dann noch ein solcher höherer Preis der Producte hinzu, welcher den größeren baaren Auf— wand dieses Systems ersetzt und verzinst, so ist offenbar, daß das größere und edlere Productions— quantum, welches mittelst seiner erhalten wird, 9 nes System der Koppelwirthschaft. Allein den— noch wird das zweyte System niemals die höchst— mögliche Landrente ziehen lassen, weil hier für die Wiedererstattung der abgenommenen Productions— kräfte ein baarer Aufwand gemacht wird, da diese hingegen nach jenem System großen Theils wäh— rend der Ruhe des Ackers durch die Natur selbst auch eine höhere Landrente bringen muß, wie je— 338 und also ohne baaren Aufwand geschieht; und es wird die Landrente hier jederzeit in demselben Ver— hältniß kleiner, in welchem der baare Aufwand für die Wiedererstattung der verlohrnen Produe— tionskräfte größer wird; weil diese Wiedererstattung an sich schlechthin keinen reinen Ertrag bringt. Dies ist das wesentlichste innigste Verhältniß in dem Gegensatz beyder Systeme. Da es nun als nächste Aufgabe dem Landwirth vorliegt, die höchst— mogliche eandrente von seinem Gut zu ziehen, so folgt, daß er bey dem Wechsel- und Stallfütte— rungssystem seinen ganzen Industriegeist darauf richten muß: 1) den nach diesem System nothwendigen baa— ren Aufwand für die Wiedererstattung der Productionskräfte zum möglichst kleinsten zu machen; dies ist der erste Grundsatz desselben, welcher allen andern voransteht, und dessen ganzer innerer Gehalt auch nur aus der eben vorgenommenen Gegeneinanderstellung beyder Hauptsysteme völlig einleuchtend seyn kann. Es besteht aber der baare Aufwand, welcher nach diesem System für die Wiedererstattung der Pro— ductionskräfte gemacht wird, 1) in dem Stall— raum, in den Gefäßen, Werkzeugen und Arbeits— menschen, kurz in allem dem, was zusammen zur Stallfütterung des Düngerviehes gebraucht wird; und 2) in Productions-, Erndtungs— t 1 und 0 eben Ber Auaspund u Prodi terstattung ig big, Haltniß in 8 bun als die hͤchse ziehen, f Stalsüütt st data gen bag tung det unsten zu desselbes, ind desen d der eben g beydet fann. Es cher nach der pro. n Stal⸗ dArbeits⸗ usammen sebraucht dung ⸗ 539 und- Aufbewahrungsmitteln, welche der An— bau und die Gewinnung der Futtergewächse erford ern. Diesen doppelten baaren Aufwand hat der Stallfütterungslandwirth so viel moglich zu vermindern, und sein Augenmerk muß also darauf gehen: a) sowohl in der Sallfütterung selbst, als im Anbau der dazu nöthigen Futtergewächse diejenigen Maschinerien, Werkzeuge und Gebrauchsmethoden anzunehmen und aus— findig zu machen, welche im Verhältniß ihres Effeets den möglichst geringsten Raum, Zeit und Kraftaufwand fordern, und zu— gleich die wohlfeilsten im Ankaufpreise und in der Unterhaltung sind. Sowohl die Beschreibung der bisher bekannten Ma— schinerien und Werkzeuge der Stallfütte— rung als auch der Gebrauchsmethode der— selben und die Erfindungen ihrer Verbesse— rung gehören für die niedere Landwirth— schaftswissenschaft; der höhere Theil der— selben hat nur den Grundsatz für die Wahl der bisher bekannten und in demselben auch zugleich das Princip für die Speeu— lation auf neue Erfindungen, welche den Gelderwerb erhöhen können, anzugeben. b) Daß er den reinen Ertrag aus dem Stall— ——— 9— 540 fütterungsvieh in dem höchstmöglichen Quantum ihrer thierischen Producte aufs möglichste erhöht; denn in eben dem Ver— hältniß, in welchem dieser reine Ertrag steigt, in demselben Verhältniß vermin— dert sich der baare Aufwand für die Wie— dererstattung der Produetionskräfte durch das Düngervieh auf Kosten der Land— rente. Dieser Ertrag besteht im Dünger und in den andern Thierprodueten, welche durch die Art der Thiere bestimmt werden. In Hinsicht dessen hat also der Landwirth zu sorgen: a) für die der Natur der Thiere zweck mäßigste Behandlung derselben; 5) für solche Fütterung, die den meisten, wohlfeilsten und zweckmäßigsten Dünger, und zugleich ) im Verhältniß der Kosten ihres Anbaues und Gebrauchs das reichlichste Quan— tum der thierischen Erwerbsproducte giebt. 2) Daß er dem möglichstgeringsten Aufwand an Ackerfläche und Zeit, durch welchen eben der größtmögliche Aufwand an baarem Gewerb— 1. 0 2 341 smöglich 5 i 8. 5 10 1 capital bedingt ist, den höchstmöglichen Ef— Olcte guts 6 1 1 1 fect zu geben sucht. Es besteht nehmlich je— ein Vu 8 285 ner geringste Aufwand nach diesem System 5 eng eben darin, daß stets das ganze Feld ange— 160 baut wird, und der höchste Effect desselben e wird also nur darin erzielt werden können, te durch der Land. . a) daß die Productionskräfte des Bodens N Lunge zur Production des größtmöglichen Quan— J 44 50 8. N 2 , uach o tums der einträglichsten Pflanzen benutzt t werden werden; nun lehrt die Erfahrung, daß die andwich Wechselfolge der in ihrer Natur sich ent— gegengesetzten Pflanzen auf einem und demselben Acker beyden Arten ein glückli— e zwe cheres Gedeyhen giebt, als wenn Pflan- f s zen von derselben Natur nach einander ge— baut werden, daß sie also gegenseitig wäh— meisten, rend ihres Wachsthums oder durch ihre Dünge, Behandlungsart wieder einen Zusatz von Productionskräften für einander in dem Boden aufnehmen. Der Landwirth hat Aubaues also aufs sorgfältigste den in dieser Hin— „ Olan⸗ sicht sich gegenseitig zweckmäßigsten und product zugleich einträglichsten Pflanzen nachzuspä— hen; wobey a) die Natur der vorhergegangenen und 0 Nen 85 1 N 58 cben der ihr Verhältniß zu der bestimmten Bos Gewerb⸗ denart, wand an, 542 ) das Verhältniß der folgenden zu dem— de g selben Boden und den nachgelassenen iel Kräften desselben und a füllen 1) die Natur und die Einträglichkeit der bach wieder auf diese folgenden Erwerbpflanze Nin in Erwägung zu ziehen ist; in den 3 N 0 Fällen aber jederzeit zugleich auch das nicht Verhältniß der von ihnen zu ziehenden 51 0 ersten Einnahme zur Summe dss für fene sie nöthigen baaren Aufwandes. saclchg bench b) Daß der Effeet des größtmöglichen Auf— wändes an baarem Gewerbcapital in dem möglichst geringsten Aufwand an Acker— u fläche und Zeit der möglichst größte wird; 5 dies findet statt, wenn bey der sorgfältig— W sten Vertheilung und dem zweckmäßigsten ssiune Gebrauch der hier zahlreich zu unterhal(! nukisch tenden Arbeitskräfte, in dem reinen Er— so hahe trag ihres Products nach Abzug des Er— Aab satzes und Zinses für den baaren Aufwand burn des in ihnen keine geringere Landrente sich er— dana giebt, als bey einem größern Aufwand an Jus lüb Ackerfläche und Zeit erhalten worden wäre. dachte da 6 ken Es macht also die richtigste Vertheilung der bn Productionskräfte des Bodens und der mit baa— sügg Caf 5 rem Capital zu unterhaltenden Arbeitskräfte an fan a b zu dam chgelasen Us lichkelt 85 U bet verbpfaze u Acker fte wird; uigsaltig näßigsten unterhal. inen Ee dis Er Jufpand e sch el. pand an del pale. lung det, mit bar⸗ * düfte ah 543 die einträglichsten Erwerbpflanzen den Haupt— inhalt des zweyten Grundsatzes dieses Systems aus. Daß sich hier die Anwendung der aufge— stellten Grundsätze an keinem Schema der Acker— eintheilung und Ackerbenutzung zeigen läßt, wie bey dem vorigen System, ist darum einleuchtend, weil das Hauptobjeet hier die Stallfütterung ist, die nicht sinnlich dargestellt werden kann, und weil die Wechselfolge des Pflanzenbaues hier durch gar keine äußere Rücksicht bestimmt wird, sondern schlechthin und allein auf dem richtigen Anschlag beruhen muß. §. 189. Hauptarten des Wechsel- und Stallfütterungsystems. Was die Hauptarten dieses zweyten Haupt— systems betrifft, in welchen es sich bey seiner praktischen Ausfuhrung nothwendig darstellen muß, so haben sie in Hinsicht der Ackereintheilung und Ackerbenutzung denselben Grund, wie die Haupt— arten des Koppelwirthschaftssystems, nehmlich das quantitative Verhältniß der beyden Hauptproducte des Landwirths, der Pflanzen- und Thierproduete, welches sich wieder auf das Verhältniß ihres Prei— ses zu dem Aufwand an Productionskräften und baarem Productionscapital, welchen ihre beyder— seitige Cultur erfordert, gründen muß; und es finden also auch hier in Hinsicht der ganzen An— .— 2—— 344 lage und Einrichtung einer Wirthschaft nach dies sem System folgende drey Fälle statt: 1) Die Viehwirthschaft kann der Getreidewirth⸗ schaft untergeordnet betrieben werden müssen. 2 Die Getreidewirthschaft i der Viehwirth⸗ schaft zu subordiniren. 3) Beyde Hauptnutzungsarten müssen sich wech⸗ selseitig subordinirt, das heißt, coordinirt werden. Die nahe ere Bestimmung der Bedingungen und des Erfolgs ihrer Anwendung kann leicht aus dem vorletzten§. auf das Prineip dieses zwey— ten Systems bezogen werden. In Hinsicht der Fütterungsmethode selbst aber kommen folgende Hauptabweichungen vor: a) Die Futkergewächse können nach der Woh- nung ge bracht und eigentlich auf dem Stall verfüttert werden. b) Die Verfütterung derselben kann in einem beweglichen Futterstall oder in Hürden auf 2 N e) Oder man läßt das täglich bestimmte Quan⸗ tum der Futtergewächse unter strenger Be— —— cd 1 hüthes lehden bieh d len i. der al, und Er fix d. fun E Lit h scgsteß 8 0 = llalser! dien sühte, fur zva bath, het f picheg fande haft g hat gu d E 1 Hetradepsh erden mi, G r N. eh th. e. sen sec ht K udie . 7 chord in eigen vurden aß 345 hütung vom Vieh selbst auf dem Acker ab— fressen, ohne es ihm vorzutragen. Welche von den drey verschiedenen Metho— den die vortheilhafteste ist, wird von der Natur und der Nutzungsart der Thiere und insbesondere auch durch das Clima bestimmt; in Hinsicht des Rind⸗ viehes ist die erstere gewiß in der e en andern beyden vorzuziehen, da hingegen vieh die zweyte als 5 eee feh len ist. In der Erfahrung a als Beyspiele der angegebenen 90 n 90 zuptarten des Wechsel⸗ und Stallfütterungssystems nachgewiesen werden: für Nr. 1 und Litt. a) die meisten Wirthschaf⸗ ten in Schwaben und Franken; für Nr. 2 und Litt. b) so wie für Nr. 3 und o) die ie eandwirth⸗ e zu empfeh 2 schaften in verschiedenen Provinzen Englands. Es giebt also, damit ich den Irrthum in meiner kleinern Abhandlung über die Grundprin⸗ cipien der Landwirthschaftssysteme n e be⸗ rühre, es giebt nicht drey Hauptsysteme, sondern nur zwey, für jedes derselben aber drey Haupt— arten, bedingt durch das quantitative Verhältniß, in welchem Thier- und Pflanzenproducte neben . einander erzogen werden. M m 8 ö 546 8 mene 0 wich 0 Vedi 10 ö durch 5 Viertes Kapitel. 11 l 0 15 K 1 Grundsätze des Nutzungsanschlags. G 1 0 f gelle! 1 9 0 8 durch 0 11. des zu 0 0 0 Begriff des Nutzungsanschlagss. dk! 1 heft 0 Aus der ganzen bisherigen Darstellung der den fi 0 Benutzungslehre geht es klar genug hervor, daß Grace 10 weder eines der vorhin aufgestellten Hauptsysteme, bag noch eine von den Hauptarten derselben einen reel— seh, f len Grund ihrer wirklichen praktischen Ausführung tan in sich selbst hat, noch haben kann. Denn die vor— I ge hergehenden beyden Kapitel enthalten zwar allge⸗ far du meingültige Grundsätze über die zweckmäßige Ver⸗ den, wendung der landwirthschaftlichen Gewerbfactoren b und über ihr Verhältniß unter einander und zu dem mit ihnen erzielten Produet, in so weit dieselben N. aus der Beziehung des Begriffs des Gelderwerbs h überhaupt auf die Natur der landwirchschaftlichen c 9 Erwerbproducte und der Hauptproduetionsmittel hy derselben und der allgemeinsten Verhältnisse der bath Landgüter abgeleitet werden konnten; und es ent— 5 halten daher jene Grundsätze unbezweifelt die allge— 0 10 schlag ellung de wor, daß plsy ten, usführung n die vok⸗ war ali lige Ut erbfactoten d zu dem t dieselben 1 derw bs chaftlichen — 547 l Bedingungen für die Realistrung der land⸗ irthschaftlichen Gewerbaufgabe; aber zu speciellen dig dieser Realisirung können sie nur durch Beziehung auf wirkliche vorwalt und äußere Verhältnisse eines bestimmten Landguts, und durch die wirkliche materielle Darstellung ihres Inhalts umgewandelt werden. reine nachhaltige Ertrag von einem Landgut wird durch das münzen. Webel des Aufwan⸗ des ne marktgängiz 9 reise der sämmtli S 7 het 11 und wie 16 dee Ve erh 5 K den kann, sind zwar in jenen allge 7 8 teingültigen Grundsätzen die Wege und die Richtungen dersel⸗ ben angezeigt worden, aber da ihrer sehr verschiedene sind, so kann die Betretung desjenigen, der in einem bestimmten Jall am kürzesten und sichersten zum Ziel führt, nur durch bestimmte Berechnung, nur durch einen genauen Calcul ausgemittelt wer— den, und eben dieser Calcul wird der Nutzungsan— schlag genennt. Dieser ist also eine berechnete Vergleichung, durch welches der angezeigten Nutzungssysteme von einem bestimmten Landgut nach dem herrschenden Grundverhältniß zwischen dem Preise der landwirth⸗ schaftlichen Gewerbproduete und dem Clima und Boden desselben, in Hinsicht des durch die statisti— sche Lage begründeten baaren Aufwandes für die Mm 2 548 Productions, Erndtungs- und Veräußerungsmittel der höchste reine nachhaltige Geldertrag gezogen werden könne. Für diese Vergleichung muß es bestimmte Grundsätze und Rücksichten geben, wie sie vorzu— nehmen ist, und durch welche sie zu dem bestimmten Resultat führen kann, und diese Grundsätze sollen den Inhalt des gegenwärtigen Kapitels ausmachen. Zum voraus läßt sich einsehen, daß sie sich auf die erste Tendenz aller landwirthschaftlichen Nutzung überhaupt, auf die Bestimmung des anzunehmen— den Preises der Produete und des zu erwartenden Quantums derselben, und sodann auf die Schä— l des Aufwandes der Gewerbfactoren, so— wohl in Hinsicht einzelner Producte, als auch der ganzen Productionssysteme beziehen müssen; und nicht weniger einleuchtend ist es, daß sich die ganze Vergleichung und Berechnung oder der Nutzungs— anschlag überhaupt schlechthin nur auf die im vori— gen Abschnitt abgehandelte Schätzung der Größe und natürlichen Beschaffenheit des landwirthschaft— lichen Bodens eines e und auf seine gründ— lich abgefaßte statistische Beschreibung gründen kön⸗ ne und gründen musse. jeder ö des ll alen a d ut luß die g f Malen Aacioge Mahn Helden k uchchn c ing d dun de erübgswift ag geg bestingtz e sie vorzl. bestimmen dt seg ausmacht, sich auß de M Mutzug zunehna⸗ wartende die Schi toten, s g auch di virthschaft ie grüͤcd⸗ inden koge — 849 §. 191. Allgemeiner höchster Grundsatz des Nutzungsanschlags. Es muß vor dem Nutzungsanschlag wie vor jeder andern Berechnung erst die Frage ganz be⸗ stimmt entschieden werden: was wird gesucht? Hier ist die allgemeine Antwort denn allerdings die: der höchstmögliche reine nachhaltige Ertrag; allein sie ist noch zu unbestimmt, weil dieser Ertrag aus ganz verschiedenen Bestandtheilen besteht, nehmlich aus der dandrente, dem Zins der Prod a tungs- und Veräußerungsmittel und dem Zins des 1 5 lo 1 und weil ale die beyden 8 4— 855 stern no 100 955 e und zwar 05 mittel des nothwendigen Abzugs jener mangelt. Folglich muß die Frage bestimmt ausgemacht seyn, auf wel— chen jener Bestandtheile in Hinsicht der Wahl eines e und eines ganzen Produetionssystems der Nutzungsanschlag zuerst vor den andern 5 aus⸗ 0 müsse? Da nun offenbar der Zins für die baar verwendeten Capitalien in Arbeitslohn und Pro⸗ ductions⸗, Erndtungs⸗und Veräußerungsmittel durch Anleihen an ein anderes Gewerbe auch erhalten werden kann, hingegen die Landrente dem land— wirthschaftlichen Gewerbe seiner Natur nach ganz eigenthümlich ist: so wird nicht nur der Landwirth immer demjenigen Nutz ingssystem vor jedem an⸗ 1 dern den Vorzug geben müssen, welches ihm die — — = 1 O 5 Landrente bringt, sondern es gilt auch als Hauptgrundsatz des Rutzungsanschlags: die Aus— mit i der höchstmöglichen Landrente sowohl von jedem einzelnen Product als auch von einem ganzen Productiot ns sostem zum Anfangs- und Endpunet seines ganzen Inhalts zu machen. Dieser Satz ist nicht blos vichtig für den Wirth, sondern er ist zugleich ch auch höchst wichtig für den Staatswirth; A jenen leitet er zu einem bestimmten zweckmäßigen Unternehmen innerhalb seiner Gewerbsphäre, die— sem aber dient er als Leitungsprincip in allen den alten und Anordnungen, welche den Flor des andiwirröschaftlich)en Gewerbes begründen und er— höhen sollen; und er ist wichtig für den ganzen 1 ationalreichthum sich nur auf die Landrente fest 1 8 kann, und nur dann am festesten gegründet ist, wenn jene durch den Preis der e and das größtmögliche Quantum der— ie höchstmöglichste ist, und se lbst den vor⸗ 9 des ganzen Nationalreich— Die höchstmögliche aber ist sie ment nur dann, wenn kein baares Capital im kondwirehsch aftlichen Gewerbe steht und eireulirt, dessen Objeet irgend ein Quantum am Produet effeetuirt, welches durch die Naturkräfte des Bodens und Climas selbst bey einer andern Anwendung eines geringeren baaren Capitals eben J f 2 7 30 so gut hätte effeetuirt werden können. Mech ind wi 9e dear! Uchte seiden i gg digen Gch: f g git ah 1 die luz 70% 15 N ie sowohl yy kihem gaze 9 Jeg d Endpusg leset Saß i onder er i Staatz; zwe ccm in sohe are, in allen y en Flor du en und ae den ganze ch nur a0 ur dann an den Prei Uantum de bst den vot⸗ g. tionaltei 0 MA elch aber ist se antum am saturkräst aste iner and de U 551 §. 192. Ueber den anzunehmenden Preis der Producte. Bey jedem Anschlag, der über die bestimmte Wahl eines Products oder eines ganzen Produe- tionssystems entscheiden soll, muß ohnbezweifelt ein bestimmter Preis dieser Produete zum Grund gelegt e und dies insbesondere in Hinsicht eines ganzen Systems, indem sich ein solches nicht alle Augenblicke verandern und in ein anderes ihm rei mehr oder W entgegengesetztes umwandeln las— 1 kann denn nur nach den 1 der Producte * 185 zweckmäßigste Verhältniß des Aufwan— i höchsten reinen Er— 8 füt sie bestimmen um den! 985 zu erhalten. 9 85 er was für ein Preis muß hier angenommen w en? Gewöhnlich ist man mit der Antwort gleich 1 und weist geradezu an den Mittelpreis. e d und wie muß er be 8 in worin besteht dieser Mittelpreis A 0 +„eg a n stimmt werden? Der markkgan⸗ gige Preis der ersten Lobensbedürsnisse ist so wan⸗ delbar auf- und absteigend, hängt von so vielerley . Umständen und Verbältn ssen ab, theils im produ⸗ eirenden Gewerbstand eines Staats selbst, th in denen anderer Staaten, thei übrigen i n, daß man sowoh Begriff als für die Bestimmung des Mittelpreises nicht ohne Schwierigkeit einen haltbaren Punek wird ausfindig machen können. Manche wolken durch die Division der Summe der Preise mehrerer 2 22 997 A isfindig machen, andere glauben das nehmliche * al 8 105 durch die bloße Halbirung des zusammenaddirten bekanntesten höchsten und niedrigsten Preises bewir⸗ ken zu können, und noch andere wollen hier die ge⸗ meine Meynung entscheiden lassen, was diese für 7 8 den gewöhnlichen Mittelpreis erkennt. Allein wer nur einigermaßen auf die mannigfaltigen, mehr oder weniger zufälligen, Ursachen des Fallens und Stei— gens der Preise reftectirt, und zugleich mit ihrem engern Verhältniß zur eireulirenden Geldmasse und zum Culturzustand der übrigen fabrieirenden und Handelsstände bekannt ist, der wird das Nesultat einer bloßen Durchschmittsberechnung immer für inseirig, die gemeine Meynung aber für sehr . üssen. Denn die erstere hat — vor sich, weil in u n . N 3 nicht blos dem hreren Jahren ganz heterogene, d nach verschiedene Ursachen die Preise in einer beträchtlichen Höhe erhalten kön⸗ ie beym Verschwinden derselben wieder o nen, da sie beym Ver! I beträchtlich Ober ganz zum alten niedrigen Preise e zů⸗ eh E 0 ra rückkehren; und die zweyte hat zu ihrer Entschei— dung gewötz lich nichts als die Erfahrung vor sich, 7 die aber über das, was künftig seyn wird, schlecht— hin nichts gewisses ausmachen kann. Jeder spricht hier davon, wie er es erlebt bat ohne darauf cache 1 1 Mücksicht zu nehme en, wie sich we ühren dz seines Le⸗ 7* istä 8 38 855 NA 57 bens die l 7 nde veran verre hab en. Nach mMei⸗ jahre mit der Zahl dieser Jahre den Mittelpreis gar keinen vernünftigen Grund ihrer Entscheidung, ꝛc bl füt zu herbot swesch dä Vu mie finen IN di scst 60 dälngt! % e i de U dun 5 das chu lch wache deasts ben her die g, vas diese sh Alein we , mehr ode a6 und Sti h nit ihm Iamasee un renden un 98 Resultn immer t 1 1 6. Halten Fön, halten ko han ge dor. een eee * * 19 n Messezu⸗ Entschei. 9 eisles K. A 4 1000 Mach che J 553 ner Ueberzeugung kann die Bestimmung des Mit⸗ telpreises nur aus der nähern Betrachtung der in— nern und äußern Verhältnisse des Markts ge⸗— schopf werden. Es ist bey der Untersuchung über den Begri if des Gelderwerbs der Satz aufgestellt, daß aller Preis der Produete nur aus dem Ver⸗ hältniß des Marktbedürfnisses zur Quantität der sämmtlichen zu Markt gebrachten Producte und zum herrschenden eminenten Werth des Geldes hervorgehe; daß der Preis um so größer sey, je weniger das Duantum der Producte jenem Be— dürfniß entspricht, oder je kleiner der eminente Werth des Geldes ist. Diese beyden Quellen müssen nicht mit einander verwechselt werden, sie können zwar neben einander, aber auch ganz eine ohne die andere statt finden. Was das Verhält⸗ niß des Marktbedürfnisses zum Quantum der er⸗ zeugten Producte betrifft, so lassen sich seine Ver⸗ änderungen vorzüglich auf zwey Fälle reduciren: 1) das Bedürfniß kann ungewöhnlich vergrößert oder ungewöhnlich verkleinert seyn; 2) das Pro- ductionsquantum kann ungewöhnlich 1 oder ungewööhnlich vergrößert seyn. Schon aus der bloßen Zusammensetzung dieser verschiedenen ee ee e sieht man, wie unzureichend eine Durch— schnittsrechnung mehrerer Jahre ist. Denn nun kömmt es vor allem auf die Natur der Umstände an, welche eine solche ungewöhnliche Vergröße⸗ 2 rung oder Verkleinerung des Bedürfnisses und des 90 n 554 Produectionsquantums bewirkt haben, und zwar Au 90 seit der Zeit bewirkt haben, da der Preis noch ung im Verhältniß mit der Reihe von Jahren unge— Lie wohnlich niedrig oder ungewöhnlich hoch war. fob Diese Umstände können nehmlich völlig vorüber— n! gehend oder nach menschlicher Ansicht eine beträcht— fager liche Zeit dauernd, oder sie können ganz bleibend ec seyn; alle drey Fälle sowohl in Beziehung des f 1 Marktbedürfnisses als des Produetionsquantums. Eu Unter den ersten Fall sind zu rechnen: Kriege, ud 0 10 6 Kornsperren und weitumfassender Mißwachs, un— sordet 0 ten den zweyten Fall: veränderte Handelsverhält-. de 01 nisse einer Nation mit einer andern, oder auch fe 0 dieser als Zwischenhändler mit einer dritten, die Our “ entweder zur Erweiterung oder Verengerung des Alst i 1 g Markts der ersten Nation dienen; sie sind ge— Mel 0 wöhnlich Folgen des Kriegs und zwar entweder re — unwillkührliche oder durch Handelstractate und W 0 neue Seeentdeckungen bewirkt, ferner gehören da— Mat 1 c hin veränderter Industriegeist des produeirenden fun 09 Gewerbstandes der Nation oder einer andern auf denn.! 1 dem entfernten Markt mitwerbenden Nation; diese Ma, 11000 Veränderung ist meist wieder Folge des veränder— far . ten Handelsnexus, und besteht entweder in einer schere 10 Herabstimmung dieses Industriegeists überhaupt, While oder in Verdrängung eines bisher gebauten Pro— Jul 0 ducts durch ein anderes für den producirenden Ge⸗ uin de 00 werbstand derselben Nation vortheilhafteres; end— aß f 5 lich unter den dritten Fall ist zu zählen: die in 1 555 15 einer Reihe von Jahren zugenommene Bevölke⸗ e rung des innern Markts und die fortschreitende sahren ung. Cultur der Kunst- und Gewerbwissenschaft des boch pa, producirenden Gewerbstandes. Es versteht sich ig boribe, nun von selbst, daß bey Bestimmung des Mit— i beträgt telpreises, worauf ein Productionssystem gegründet ang bleiben werden 15 8 Hinsicht der auf das Verhältniß gichung det des Marktbedürfnisses zum Productionsquantum Sauantumtz Einfluß 5 enden Umstände nur auf die des 2ten Kleg und 1 Falls Rücksicht zu nehmen ist, und be— pachs, ul sonders unter denen des zweyten Falles nur auf elsverhal⸗ die, welche nach menschlicher Ansicht eine für die oder auch e Nutzung 515 Stem hinreichende titten, die Dauer zu behalten scheinen; also nicht Jahre, erung des niche übliche Meynung können und dürfen den ind ge⸗ Mittelpreis bestimmen, sondern nur aus der auf— t entweder merksamen Betrachtung der am wahrscheinlichsten ictate und perennirenden innern und äußern Verhältnisse des chu di ⸗ Marktbedürfnisses und des Productionsquantums dutirende kann er aufgefaßt werden, und da mag es sich andern auf denn wohl ergeben, daß er oft dem momenkanen bon: dies Markrpreise sehr nahe stehend, oder mit demselben heränder⸗ übereinstimmend, oder beträchtlich niedriger oder in einer höher angenommen werden muß. Allein jenes berhaupt, Verhältniß ist's auch noch nicht allein, wodurch die len Vin. Preise der Lebensbedürfnisse bestimmt werden, son— den bee dern der herrschende eminente Preis des Geldes d muß bier nothwendig mit in Anschlag kommen. f: die if Auch dieser kann entweder hoch oder niedrig seyn, 556 und auch in Hinsicht dieses Verhältnisses giebts mehr oder weniger daurende Umstände, welche das— selbe begründen. Unbezweifelt werden die 1 ducte im 15 eise desto höher seyn, je geringer der eminente Werth des Geldes ist, und destöͤ 1 ger, je höher der Preis des letztern steßzt; und dieses mit dem vorigen sich durchkreuzende Ver— hältniß ist es, was die B Bestimmung des Mittel⸗ preises am allerschwierigsten macht. Der emi⸗ nente Werth des Geldes überhaupt geht aus dem Verhältniß seiner auf dem Markt vorhandenen Quantitat zur Quantitat der sammtlie hen Markt⸗ waaren und zur Bedürfnißsumme sämmtlicher Käufer für dieselben hervor. Er wird um 8 nie⸗ driger seyn, je größer die Quantitat des Geldes und je größer die eee der 1 und je geringer die Quantität der dieselbe digenden Marktwaaren ist; 1 5 großer aber im entgegengesetzten Falle. Die Quantität des Gel— des kann nun an sich bey einer Nation sehr groß seyn, und sich durch zufällige Umstände schnell angehäuft haben, oder aber es ist die Geldmasse nicht ungewöhnlich groß, aber durch den Fl Handlung und des Gewerbwesens sein Erwerb leicht und schnell und sein Umlauf sehr beschleu— nigt; kommt nun noch hinzu, daß das Bedürfniß des Käufers für eine Waare im Verhältniß ihrer Quantitat sehr groß ist, so wird er unbezweifelt einen beträchtlichen Preis dafür zahlen, und wenn 1 1 5 5g be befrie⸗ 2 mists geht olche dal. en die Jh, n n eto nich „oh n N fle 0 5 110 seht groß de schnel Galdmase bor der 0 Erweth beschleu⸗ aft und wen 382 der Producent alle andere Artikel theuer bezahlen muß, so wird auch jener ihm sein Product nur um einen verhältnißmäßigen Preis abnehmen kön— nen, oder er zieht seine Capitalien aus dem Ge— werbe und vermindert dadurch sein Produetions— quantum. Alle e perennirenden Umstände also, welche d den Geldumlauf beschleunigen und den Erwerb desselben leichter machen, und welche die Bedürfnißsumme der Inhaber desselben intensiv oder extensiv erhöhen, geben auch dem höhern Preise der Producte eine gleichmäßige Dauer, und können den Mittelpreis so wie die vorhin ange— gebenen Verhältnisse des Markts selbst betrachtlich über den bekannten niedrigsten Preis derselben er— heben; es muß daher schlechterdings auf di Umstände bey der Bestimmung desselben mit Rück— — diese sicht genommen werden. §. 193. Ueber die Schätzung des Productionsquantums, mit Hin⸗ sicht auf die beyden Hauptarten der landwirthschaftli— chen Producte. Nicht weniger wichtig als die Bestimmung des Mittelpreises ist für den Nutzungsanschlag die Vorherbestimmung des Quantums an materiellen Producten, welches der gan von seinen Pro- duetionen zu erwarten hat; denn nur durch Be— . iehung jenes auf dieses wird die baare erste Ein— 9 ö f —————— ——..——— —— — — 2— ——ů— 338 nahme bestimmt, und nur nach dieser kann die baare Auslage proportionirt werdeg. So wie aber jene B Bestimmung auf das Gewerbverhältniß des ganzen producirenden Gewerbstandes zu seinem Markt sich erstreckte, so schränkt sich dagegen diese ganz auf das Locale eines Guts ein. Es würde diese Schätzung des Productionsquantums nach Grundsätzen der niedern Landwirthschaftswissen— schaft über das Verhältniß der vorliegenden be— stimmten Bodenart eines Guts zu einer bestimm— ten Pflanze nicht viele Schwierigkeit haben, wenn die Bodenart nur allein an dem mehr oder weniger glücklichen Gedeyhen derselben Theil hät— te; allein einen beynahe noch eträchtlichern Ein— fluß hat die über der Ackerfläche während des Gewerbjahrs fluctuirende Luftschicht oder das Clima mit allen seinen Folgen, von zu heftiger Dürre, zu großer Nässe, zu starker Kalte, zu heftigen Winden, zu starken Regengüssen, zu häufigen Gewittern u. dergl.; und diese Witterungsarten treten in mehr oder weniger langen Reihen von Jahren oft so wandelbar, so irregulär, in so ver— schiedenen Zeiten und Graden ein, daß man bey unsern jetzt noch vorhandenen sehr mangelhaften Witterungsbeobachtungen noch durchaus keine auf Naturgesetze gegründete Bestimmungen über den Erfolg einer Aussaat in Hinsicht des Erndtequan— tums angeben kann; hiezu kommen dann noch mancherley Verheerungen oder wenigstens Beschä— * ung de sahtun smüssen Mal Ca woche berg souders be id bt a Men Lug def in Ha 5 ach lch dhe sedegen won 0 1 fan d 0 ie boeh 1 0 zu seien egen diee Es bůͤrde (gen den be er heim Hong Häuftgel kungsarten MN 0 ehen bol in so ber⸗ ah 4 ngelhasten 16 eihaf 11 keine auf 4 über del Adteauah⸗ Netcq nan N 1 ann noch Mose Besche⸗ * 1 D digungen von Inseeken und andern Thieren, und unvermeidlicher Verlust bey der Aberndtung und Zugutmachung, die theils aus zu starker Reife, theils aus der Behandlungsmethode entspringen, welche sich oft bey großen und kleinen Erndten sehr unterscheiden muß. Hier also bleibt kein an— deres Mittel übrig als eine Durchschnittsberech— nung der Erndten mehrerer abe und die auf Er— fahrung gestützte herrschende Meynung; allein beyde müssen auf das ganze bestimmte Quantum der Naturkräfte des Bodens und auf die Cultur- und Erndtungsart derjenigen Pflanze bezogen werden, welche man von jenem gewinnen will; denn ein beträchtlicher. der erstern vidersteht be⸗ sonders bey der ihnen angeme. nen Pflanze man⸗ chen widrigen Ein flüssen der Witterung, und ver— hütet nachtheilige Folgen, die bey einem ärmern Boden und bey einer ünzweckmäßigern Behand— lung desselben unausbleiblich sind. Auch darf man in Hinsicht dessen, was bey der Erndtung und Zu— gutmachung verlohren zu gehen scheint, dasjenige im Anschlag nicht übergehen, was davon den ver— schiedenen Vieharten zu gut 1 die sich im Abfall oder durch die Rachweyde davon nähren und in ihren thierischen Producten den Ertrag davon liefern. Bas die Schätzut ngsnu nothode sel and 4 35 N Wegs! 08 Hab der wirth für seine Vebschledenen rodüelke 360 sehr verschiedene Maße; sie lassen sich alle auf die drey Hauptarten: Zahl, Volumen und Ge— wicht, reduciren, sind aber durchaus örtlich; und es ist auch gleich viel, welche er dazu nimmt, wenn sie nur alle genaue Bestimmtheit haben, sich im⸗ mer gleichförmig bleiben, und sich auf die gewöhn⸗ lichen bürgerlichen e leicht reduciren lassen. Es sind gewöhnlich dörfliche oder gan ze Provin⸗ a e wie dies und jenes Product nach Fudern, Garben, Bunden, Stiegen, Schock, Schoof, nach Trachten u. s. w. gesche und jeder hat sich hier nach der herrsch dessitte mehr oder weniger f eng zu ie nur muß er es bey der einmal üblichen Größe seiner Fu— der, Garben und Bunde bleiben lassen, und sie zu mehrerer Genauigkeit bey seinen B erechnungen und Repartitionen immer auf die am nächsten zutref⸗ fende Centner- und Pfundenzahl zu reduciren wissen. Daß jederzeit bey den e eee en die ge⸗ schätzte Zahl an Stücken, Fudern oder Centnern auf der einen Seite aufs genaueste mit dem Flächen⸗ maß des Ackerstücks, auf welchem sie gewonnen wird, in Relation gesetzt, und auf der andern auch die verschiedenen Preise auf den Grad der innern Güte der Produete bezogen werden müssen, versteht sich von selbst. Es scheint mir auch bey den. und allen denen Gewächsen, welche um ihrer Körner willen gebaut werden, viel zweckmäßiger, 850 Ertrag nach der Quadratru— the die vel lichen g al6 fad Denn! zehputz iuglech ihr bel Wim Schlend sasn fes gus ie F sic 0 ale 0 0 men und z Ane N 5 Nef 1 ö Irklich; 50 11 N mmm, wen Wa sich in C die gepöhn⸗ dire lasen, Ine ad ange Prohine Froduet nag Product nach — 1 3 en A eh, choc, e 4 Hatt l. 10% chenden an ichten, iu 0 0 16* 170 K selller I en, und se nungen und 0 sten zutres⸗ e kel oe, om üg chen⸗ E Fache e gedponsen Inder! der andern Grad det A. nülssen den mussen/ uch hel it auch be ** L hnn Gewachsel, 7 „den, bie erden, Vill Auadratlle 561 then Zahl des besäeten Ackers mit Hinsicht auf die verschiedene Güte desselben mit dem gewöhn— lichen Volumenmaß der Körnerart zu schätzen, als nach der Vervielfältigung des Aussaatkorns. Denn diese Aussaat ist so ungleich, die Pflan- zenwurzel und die Bestaudung nimmt einen so ungleichen Raum ein, es geht so manches von ihr verlohren, daß man hier nie zu einer festen Bestimmung kömmt, und noch obenein an dem Schlendrian der üblichen Aussaatmethode gleich— sam wie an einem Zwanggesetz hängen bleibt, ohne auf eine Verminderung der Aufopferung so man⸗ chen unnützen Scheffels Saatkorns zu speculiren. Das Produetionsquantum aus der Vieh— wirthschaft hängt von der Art und Quantitat der Fütterung und der natürlichen Beschaffenheit der Vieharten ab; hat man also von dem Futter— quantum den Mittelbestand möglichst genau be— rechnet, so läßt sich aus der Qualität und Quan⸗ tität desselben mit Rücksicht auf die Natur der Viehart auch die damit zu unterhaltende Zahl und ihr Ertrag an materiellen Producten auf ein zu— verlässiges Quantum caleuliren, und die erste baare Einnahme davon nach der Mitteltaxe der Producte bestimmen. Aber auch hier müssen ge— wöhnlichere Krankheiten und Unglücksfälle, welche eine Verminderung des Ertrags zur Folge haben können, nach der mit Hinsicht auf den Grad der Nin ———————— Wartung und Aufsicht anzunehmenden Mikkel: wahrscheinlichkeit ihres Zutreffens bey dem Nuz⸗ zungsanschlag nicht ganz übergangen werden; eben so ist der bey der Erndtung und Zug: tma⸗ l Horne e 4 N chung der Thierproduete sich ergebende Abfall nur = bt so weit für verlohren zu schätzen, als er nicht durch Verwendung an andere Gewerbsproduete einen neuen Ertrag bringt, welcher der unsprüng⸗ lichen baaren Einnahme von jenen zugerechnet werden kann. Was die Witterung auf den mehr oder weniger ergiebigen materiellen Ertrag der Thierproduete für Einfluß hat, lehrt die niedere Landwirthschaftswissensch aft, und muß dann nach der bekannten örtlichen 2 Vitkerungsart eines jeden Guts in 1 e seine örtliche Nutzung in Erwägung gezogen werde 2 * 0 — * §. 194. 0 4 7 18 N NaN ue Von dem Nutzungsa nschla 9 auf Enz 4 Ine Producte. Wenn gleich de nur Ein Product als Gewerbmittel erzieht, sondern meist mehrere verschiedene 1 und Classen neben einander in Cultur nimmt,. ist es doch nothwen⸗ dig, daß er den Ertrag jedes Einzelnen so genau als möglich zu berechnen lane indem er nur aus dem Antheil, welchen dasselbe ai n reinen Ertrag des Ganzen hat, und zwar aus seinem Verk hältniß zum Antheil aller übrigen e. producte den N N . 5 2 aufg Haar fuß Und krsen E einer E bagken die heeft bey fen Nbchen praß Hin gachung g ag ch noeh Mit ii dem! du JI en mda Agel nicht 9 5 , sondern nete del Tblele del 563 zweckmäßigsten und sichersten Erfolg des Aufwan— des beurtheilen kann, welchen dasselbe erfordert. Dieser Aufwand besteht in der Ackerfläche und Zeit und in den Productions, Erndtungs- und Veräu— ßerungsmitteln oder dem durch diese bestimmten baaren Capital; und nach 0 Abzug für die Unterhal⸗ tung und den Ersatz des Aufwandes von der baaren ersten Einnahme des Products wird sein ganzer reiner Ertrag, so wie nach Abzug des Zinses der baaren Gewerbse capitalien von dem reinen Ertrag die Größe der Landrente bestimmt. Es muß also bey jedem einzelnen e mit 1 Productionsquantum und der durch seinen Mittel- preis bestimmten baaren ersten Einnahme 15 Ver⸗ gleichung gestellt werden: 1) die Ackerfläche, welche jenes Produections⸗ quantum erfordert; 2) die sämmtlichen Kosten für die mechanische und chemische Zubereitung des Bodens zur Aufnahme der Saat und für die völlige Be⸗ stellung derselben; diese bestehen nach einer verhältnißmäßigen Repartition der zu unter⸗ haltenden Productions, Erndtungs- und Ver⸗ äußerungsmittel für sͤmmtliche Pflanzen: a) in demjenigen Antheil, welchen der Acker am Fuhrlohn des Düngers hat; Nu 2 564 b) in dem Pflug- und Egglohn, welches durch die Zahl der Pflug- und Eggfahrten bestimmt wird; 6 c) in dem Tagelohn, welches für die Dün— gung, Zubereitung des Bodens und für die Einsaat jeder Pflanze verwendet werden muß: d) in dem Saatkorn oder dem Werth dessel— ben; 3) in den sämmtlichen Kosten der Erndtung und der Zugutmachung, welche wieder aus Fuhr— lohn und Tagelohn zusammengesetzt sind; wo— zu denn aber auch der Zins des Capitals für die Aufbewahrungs- und Zugutmachungs- gebäude⸗, Gefäße und Instrumente, und die Unterhaltungskosten für dieselben gerechnet werden muß; welches alles durch die Art und Natur der Pflanze bestimmt wird. Das Pflug⸗, Egg- und Fuhrlohn besteht gleichfalls in dem Zins des Capitals, welches in den Stallgebäuden, in dem Arbeitsvieh, den Stallgeräthschaften und dem sämmtlichen Schiff und Geschirr liegt, und in den Unter— haltungskosten desselben, repartirt auf die einzelnen Gespanne und auf die einzelnen Ar— * 7 305 ohn, nacht beitstage des Gewerbjahrs; der mehr oder d Eggen wenigere Abnutz derselben für jede einzelne Pflanze muß aus der ihrer Ratur entspre⸗ chenden Arbeit und Arbeitsmethode geschätzt sür die Dil. werden. dens und fi vendit weg 4 die Veräußerungskosten jeder Pflanze, wel- che durch die Entfernung ihres Markts und durch das Verhältniß ihres Volumens und Wah det Gewichts zum Preise ihres Verkaufmaßes bestimmt werden; * abtun u 5) der Zeitraum von der ersten Zubereitung aus gag des Bodens für eine Pflanze bis auf den t sudz we Augenblick ihrer Veräußerung; denn durch Cupitals fi diesen Zeitraum wird der Zins des baar atmachungs. verwendeten Capitals so wie auch der Zins fte, und de der Landrente bestimmt. en gekechnt die Art ud 5 5 Da aber fast jede Pflanze einen nutzba⸗ ren Abfall bringt, so muß auch der nach Verhältniß seiner Quantität und Jüte ge⸗ . schätzte Ertrag dieses Abfalls von der Sum⸗ d me der angezeigten 3 Bestandtheile baarer e Auslage abgezogen werden, und erst dann . giebt die Vergleichung des Rests mit der . ersten baaren Einnahme die Größe der Land— tt aufe rente zu erkennen. Bey Schätzung des reinen Ertrags aus den jandwirthschaftlichen Thierproducten ist auf fol⸗ gende Momente Rücksicht zu nehmen; 4 1) Da die meisten Ae e tentheils mit gtünen und getrockn eke Fi iter krä Ufern Futte eiche ernährt werden, Die für sich We e e e 5 selbst seinen bestimmten Werth gaben, wenig⸗ ron ente! Richtet unehr 48 91. FN stens denselben nicht unter jeden Umständer e ee 0 8 1 1 und Berhältnissen haben, sondern ihn erst 4 in den thierischen Produeten erhalten sollen: so kann hier die Landrente von n 1 ä⸗ 0 henraum, der mit jenen 8 stellt ist, nicht anders din elt erden, als daß man die sämmtliche baare Auslage, welche für die Verfütterung jener Gewächse verwendet werden muß, als das gesammte baare Veräußerungsce pfiegl derselben ansieht. Man schl äg K also zuerst alle Productions⸗ und Erndtung skosten eines solchen Futter⸗ gewächses wie bey jeder andern Erwerb⸗ pflanze an; sodann erechnet man die sämmtlichen Verfüͤtte⸗ rungskosten. Diese bestehen: a) in dem Jins des Ankaufcapitals für das ucht- oder Molken⸗ oder Fleisch⸗ oder . —— 5 Kah Jene zl. che Tags gag h 9 9 de 2555 2 0 Wollevieh und den Unterhaltungskosten 6 i 1 1 fl 16412 1 dieses Capitals für d) in dem Zins des Capitals fur die Stall- Men* 1 29 50 87 1 7 1 htgtüheg gebäude, Aufbewahrungsge bäude der Fut⸗ 65 1 8 1 6.0 Gräbern und tergewächse, für die Stallgeräthschaft, für süt sch die Fütterungsgefäße und Instrumente; Tagelohn oder Dienstlohn für dern ihn g die Futterknechte, Hirten und Mägde; 7 E N 5 lohn begreift aber nicht nur 8 b. Fü Sr dem Ale as bagre Geld, sondern auch Kost, Klei⸗ d dung, Wohnung, Bett, kurz alles, was zum Unterhalt der Domestiken verwendet werden muß; und den Unterhaltungsko⸗ sten, welche sämmtliche Geräthschaft der⸗ ** 4 vachsen he elt werdeg, 3 e 1 11421444 e Auslage, Ma Hewächse 1 hon anstoht ben aneh, Productions, 35 0 terhaltungskosten für das Capital der Ge⸗ hen Futte,* „Zugutmachungs⸗ und Veräuße⸗ rungsmittel der thierischen Producte; erstere bestehen beym Molkenvieh: 3) Kommt in Anschlag der Zins und die Un⸗ 1 N 7 7„ 10 Cbhelh⸗ Morkh 1 8 f Mo 0 22 6 Dafütte a) in den Molkengefäßen, den Butter⸗ und 8 1 181 902 Ni.** Kasemaschinen, den Milch- und Vorraths⸗ ga de b) im Dienstlohn für die Milcherin; endlich . . 0——— 5———ää l——— ä 5—.——. 2———————————— F—ů————— 5———— 8—— 5———————— C 7————̃———.————— ——.—— FFP———— ä ——————— 5 f—————————————— 2——— c) im Tagelohn und Marktfuhrlohn bey al— len Nutzungen der übrigen landwirthschaft— lichen Thiere. a Diese ganze Summe der baaren Auslage wird dann wieder von der ersten baaren Ein— nahme aus dem thierischen Product abgezo— gen, und das Resultat giebt die Landrente, welche von dem Flächenraum gezogen wird, auf welchem das Futtergewächs gebaut wurde. Da aber auch gewöhnlich neben diesem der Abfall von andern Erwerbpflanzen oder der Abfall von Brennereyen und Brauereyen mit verfüttert wird: so müssen in diesem Fall von jener Landrente noch der Zins und die Unterhaltungskosten des Capitals, welches in den sämmtlichen Verfütterungsmitteln und dem Ankaufpreise eines solchen Abfalls liegt, abgezogen werden; wie wohl dann noch im— mer nach Grundsätzen der niedern Landwirth⸗ schaftswissenschaft näher bestimmt werden muß, welchen Effeet jedes einzelne Nah— rungsmittel nach seiner Art und Quantität zur Hervorbringung des thierischen Products 2 Fe haben mochte. Uu Ele d fu, uach welch aden“ sasen dur fn hc, „ Matt fag, fal aas, ache fes fach fi di dcs gh en Mahn Habtree fr ft gn def k safsteat. Mal d gen Een! f f 10 ah hee lohn be 0 l J dun oeh 5 söthschs rn uc baren Gil. duct abggze die kundrent, gezogen pit, gebaut puch n diesem dy en oder i uerehen ni ins und die helches in nitteln und Abfalls lig, un noch in⸗ n baldnüt. unt werden %% Mah⸗ elne Nah⸗ 2 . „Huantität Mraduete Produkts 509 8. 195. Von dem Nutzungsanschlag für die beyden Hauptsysteme, und die Hauptarten derselben. Wenn wir auf einem bis jetzt uneultivirten Stück Landes eine Landwirthschaft etabliren sol— len, so muß immer als erste Frage vorkommen: nach welchem System muß und kann sie organisirt werden? Bisweilen kann hier blos das erste Auf— fassen der statistischen Verhältnisse des Grundstücks in Hinsicht seiner entfernten Lage von einem Markt⸗ ort, die allzugroße Etendue desselben, der Man— gel an Arbeitsleuten, fatale Servituten und Gemein⸗ heiten, natürliche Beschaffenheit des Bodens und Climas, und von diesen angegebenen Verhältnissen wieder jedes einzeln oder mehrere von ihnen zu— gleich für die Annahme des Koppelwirthschaftssy— stems entscheiden, und es bleibt dann nur noch ein Nutzungsanschlag für die Wahl einer der Hauptarten desselben übrig. Seltener aber und nur für ganz kleine Grundstücke, besonders wenn die Feldstücke zwischen denen anderer Grundbestz— zer zerstreut liegen, kann das zweyte System, die 5 Wechsel- und Stallfütterungswirthschaft, sich zur unbedingten Annahme empfehlen. Denn jenes erste System tendirt schon mit seinem ganzen in— nern Geist auf die höchstmögliche Landrente, und zwar ausschließend auf dieselbe; da hingegen das zweyte System wegen des größern baaren Auf- 570 wandes der Landrente von jenem Eintrag thun kann, wenn es gleich einer größern Menge freyer Capitalien im landwi rthschaftlichen Gewerbe ein Unterkommen und in demselben sichere 3 Zinsen ver⸗ schaffen mag. Es muß daher auch dieses zweyte System jederzeit nur nach vorhergegangenem An⸗ schlag für das erste System in Frage kommen; weil es nie angewendet werden darf, wenn sein Ertrag nicht außer dem Zins für die baar ver- wendeten Capitalien auch noch die ganze Landrente enthält, welche das erste System bringen würde. Denn wahrlich nur ein höchst trauriger Zustand des ganzen Gewerb⸗ und 1 55 einer Na⸗ tion kann die Capitalzinsen so herabsetzen, daß ein baares Capital nirgends kein egen Unterkom⸗ men mehr findet, als im landwirthschaftlichen Ge⸗ werbe, und zwar hier nur auf Kosten der Land— ente, die bey der zweckmäßigern Verwend dung ei⸗ nes geringern baaren Capitals gewonnen werden könnte. Nur ein gänzliches Stocken des Handels- und Fabrikwesens und damit des Geldumlaufs könnte ein solches Zurückschwellen in seinen Grund— canal, wofür ich das land wirehschaftliche Gewerbe halte, bewirken, und es läßt sich von diesem An⸗ und Zurückschwellen des Geldes in seinen Grund— canal keine andere Folge versprechen, als entweder ein unnützes Versintern des Ueberflüßigen, oder ein gewaltsamer Durchbruch seines Bettes nach 85 einem enkferntern niedrigern Ort hin, das heißt: Engage cer ihtes id Halde hast Ju M 105 0 ld. tat glchen gl kalte, nd der halt „ 5 lch Ec 010 0 baer Sys Noz 6 he Na mo N„ Ten, seih gen wülh ige Zusiu ob eiher N. daß e 5 let fon stlichen Ge⸗ n der Land⸗ pendung e nnen werden des Handel Geldumla dien Grund he Gewerbe deem ö Au⸗ ien 9 elles hach dos heißt: ae 0 en; 72. 0„.. 1726 6 Emigrationen der Gutsbesitzer mit ihrem 8 18 oder ihres Geldes allein nach solchen Gegend a 1382 1 4717 und Landern hin, wo es wieder gegen vortheil⸗ 4 3 8 — hafte Zinsen in ein sicheres Bett aufgenommen wird.(Ich habe dieses Verhältniß des land⸗ wir chsch 1 10 Gewerbes zu allen übrigen bür⸗ rben in 5 Werk schon öfter rhältniß beyder auf die Land⸗ rente, und man wege mir, daß ich es hier wie⸗ 8 4 7 aun 1 9! eb 11 der berühre; aber es liegt mir zu sehr am Herze helles Licht zu setzen und von allen lle: 0 zu beleuchten, weil viele landwirt! bsche 1 5 i efol⸗ gung d 2 cussolichen anpreisen, indem sie mehr auf das Kunstverhältt 15 als auf das Gewerbverhältniß beyder Systeme Rücksicht nehmen.) 7 7 5 — 25 — Was nun die Vergleichung des reinen nach— haltigen Gelderwerbs dur Systeme in 5 insicht auf die. 1 1 so besteht sie in der Un ntersuchung: ob das qualitative und quan⸗ titative V zerhälnisß es Aufwandes an Arbeits- vieh, an Düngervieh, an Arbeitsleuten, an Ge⸗ bäuden, an Schiff und Geschirr und an Stall-, . S . * Haus und Zugutmachungs- oder Zubereitungsge— räͤchschaft, wodurch die Größe des baaren Ca- pita — s bestimmt ist, ein solches Verhältniß zur ——— a * 572 ersten Einnahme aus dem produeirten Quantum an materiellen Pflanzen- und Thierprodueten hat, daß nach Abzug des Zinses für das baare Capi— tal und der Unterhal bungskostef für die Aufrecht⸗ haltung seiner Integrität eine gleich große Land— rente von beyden Systemen übrig bleibt. Nalür— lich muß bey Berechnung des Zinsquantums je⸗ derzeit auf das mehr oder weniger große Risiko Rücksicht genommen werden, welches aus der Na— tur der einzelnen Arten und Gattungen von Pro— duetions-, Erndtungs- und Veräußerungsmittel für das in sie verwendete Capital hervorgeht, und es dürfen also nicht nur nicht in beyden Syste⸗ men blos die Zinsen vom ganzen verwendeten baaren Capital überhaupt, sondern in jedem müs⸗ — sen sie nach dem Verhältniß der risquanten Na— tur der einzelnen Objecte berechnet werden, und in Beziehung beyder Systeme auf einander ist dann wieder auf das e Verhältniß die— ser Capitalien von größern und kleinern Zinsen Rücksicht zu ehen; denn nur auf diesem Weg laßt sich ihr verhältnißn zäßiger Effeet auf die Land- rente ausmitteln. Dasselbe gilt auch von den Un— terhaltungskosten der einzelnen Bestandtheile der landwirthschaftlichen Gewerbfactoren. Nicht in beyden Systemen werden sie gleichviel strapaziert und abgenutzt, nicht in beyden Systemen sind sie blos ihrer Quantität nach verschieden zu unter— halten, sondern auch ihrer Qualikät nach, und N. dauch d. dehen 005 fen in de fen gel 10 fta iim Jast die lich d the a Hauffe Isa uu Happ dll, od! int we Chao 0 Wend u Gee de d schee 0 gag d das be fen d i l ge en ikken Juan itoducen ga, 16 bat: Cap, c die Nustecht. 0 große dan. Matt, huantums f. gtoße 0 0 8 dus det M ngen von. U ußerungs J 10 rogge a1 1 0 Aoelget, U benden Ehe bverwendele in jedem mai gzuonten Mae wetden, und f kiharder i dhälniß de senern Je f desem Ng pon den ln audthele det Nacht in l strapcz emen sad f en zu unte g nach, Ul. 523 dadurch die Unterhaltungskosten für die verschie— denen Gebäude, Ackergeräthschaft und Maschine— rien in beyden Systemen sehr ungleich: beym er— sten hat alles eine große Simplieität, beym zwey— ten ist alles mehr complicirt, folglich einer leich— tern Zerstörung unterworfen, oder wo es gegen diese durch Stärke gesichert ist, im Ankaufspreiß desto theurer. Nach der Entscheidung für eines der beyden Hauptsysteme folgt die Ausmittlung des? Verhält⸗ nisses der zu produeirenden Quantitat der beyden Hauptproduete, der thierischen und Pftanzenpro— ducte, wodurch die Hauptarten der Systeme be— stimmt werden. Daß diese nur durch eine feine Speculation, nur durch ein sorgfältiges Drehen und Wenden des Verhältnisses des Aufwandes der Gewerbfactoren an die verschiedenen Pro— ducte und an den verschiedenen Preis derselben geschehen könne, leuchtet aus der Natur der Sache und aus den Bestimmungen des vorigen Para— graphs hervor. Bey dem Koppelwirthschaftssy⸗ stem wird in dieser Hinsicht mit der der Vieh- wirthschaft untergeordneten Getreidewirthschaft, bey dem Stallf fütterungssystem aber mit der der Ge— treidewirthschaft untergeordneten Viehwirthschaft der Anfang gemacht, oder— was dasselbe ist— von diesem Wechselverhältniß der beyden Hauptpro— ducte ausgegangen, und dann zu den andern bey— „ ö „ ben Hauptverhältnissen derselben fortgerückt. Denn eie l es ist unbezweifelt, daß bey dem Koppelwirth⸗ f 10 0 3 1 schaftssystem die Viehwirthschft, bey dem Stallfüt⸗ 1% 1. 0 terungssystem aber die Getreid dewirthschaft das ge— ba „ ringste baare Capital für die Productions, Ernd⸗ a0 10 . 06 tungs⸗ und Veräußerungsmittel erfordert; und 1 1 i 1 19 jedesmal muß die theurere Production in ihrem ac N 0 Ertrag die Landrente der wohlfeilern völlig in sich 10 0 6 „ schließen, wenn sie dieser vorgezogen werden soll, urg — 0 0 also auch die wohlfeilere zuerst in Anschlag ge— d ch N nommen werden. 9 1 1 0 n an 16 0 In agent N N 9 bf aach da 9 Fünftes Kapitel. 1 Me e 0 Grundsätze über die Einrichtung ei— chin ner Landwirthschaft— 4 rabb de J, aaf g §. 196. Jagen ch Nähere Bestimmung des Begriffs. b c 1 Re 1 der Einrichtung einer Wirthschaft wird um i g die Wahl, die 0 ell 55 und Anordnung der ein— fü, Di zelnen Besta andtheile der verschiedenen Erwerbfae— fer khh toren neben einander und gegen einander in Hin⸗ Hehe 0 sicht ihres qualitativen und quantitativen Ver— N gerückt, den d Koppelont, den Sralst, chaft daß lone, em. ssordert; un 01 * Han in ihten vollg in sch erden sl, Zuschlag g. htung ei 7 ** gifs. chat wic Erwerbfat der in Hüte pen Val 375 für den zweckmäßigsten Gebrauch und die effectu— irlichste Wirksämkeit der sämmtlichen Wirthschafts⸗ theile sowohl von der Stellung und Anordnung, als auch von der Beschaffenheit derselben so vie— les abhängt: so hat die höhere Landwirthschafts⸗ wissenschaft auch hierüber, über die Wahl, An⸗ ordnung und Stellung der verschiedenen Haupt⸗ wirthschaftstheile leitende Grundsätze aufzustellen. Das allgemeinste Prineip über die Beschaffenheit und zweckmäßigste Natur eines Productions, Erndtungs- und Veräußerungsmittel findet sich im ersten Capitel dieses Abschnittes§. 160. unter den allgemeinen Grundsätzen der Benutzung, so wie auch das allgemeinste Prineip für ihre Stel⸗ lung und Anordnung gegen einander in Hinsicht auf ihre Wirksamkeit in der Production bereits angegeben ist. Alle Eigenschaften eines Erwerb— mittels müssen auf den höchstmöglichen Effeet in— nerhalb des kleinsten Raums und der kürzesten Zeit, auf den wohlfeilsten Ankauf, auf den wohl- feilsten Gebrauch und auf die wohlsfeilste Unter⸗ haltung abzwecken, und ihre Stellung und An— ordnung die möglichst größte Erspahrung an Zeit, Raum und Kraft in Hinsicht auf die Benutzung zulassen. Diese zwey Prineipien nun hat die hö— here Landwirthschaftswissenschaft auf die Haupt- theile einer Landwirthschaft anzuwenden, und da— her hier von der Einrichtung der Ackertheile, von böltnisses zum Gelderwerb verstanden. Da nun — N 576 der Einrichtung der Wirthschaftsgebäude, von der Art und Beschaffenheit des Arbeitsviehes, der Productions, Erndtungs- und Veräußerunsge— räthe und der Arbeiter zu handeln. §. 197. Von der Lage der Ackerschläge. Was hier über die Einrichtung der Acker— schläge gesagt wird, kann natürlich nicht unter allen Umständen und Verpältnissen angewendet werden, sondern es sind blos allgemeingültige Grundsätze, die aus der Natur der Sache ohne bestimmte Voraussetzung abgeleitet sind, und de— ren Erfüllung man daher bey jedem einzelnen spe— ciellen Fall so nah zu kommen suchen muß, als es die Umstände erlauben. Diese aber erlauben es dann nicht, wenn unabwendbare physische Hindernisse, unauflösbare Rechte anderer, oder Aufopferungen größerer Vortheile, die aus an— dern Rücksichten entspringen, entgegenstehen; denn offenbar muß in Collisionsfällen das wichtigere oder vortheilhaftere Erforderniß dem mindervor— theilhaften vorgezogen werden. Die Lage der Ackerschläge ist eine doppelte, nehmlich ihre Lage gegen einander selbst, und die Lage jedes einzelnen gegen den Wohnsitz der ar— beitenden Kräfte oder gegen die Wirthschaftsge— Agena de nag abe elch af fasten ge a eie Keul be zal legte Na gg an fil, D fd th. un in de f ne pe fa fa, 5 gab de fehlt l gc fan gage f bey 0 uh l cg 0 105 baus Vallde, Hoh 0 wupi, d * Vriußnutg U ig. ing der az ch nicht nut, f angewende gemeingültg Sache ohn nd, und de einzelnen spe en muß, als abet erlauben bare physiche enstehen; denn das wichtigele n mindervot⸗ line doppelt, „ und die 0 1 577 bäude. Was die letztere betrifft, so gilt hier die allgemeine Regel: sämmtliche Ackerschläge müssen die möglichst nahe Lage an dem Wirthschaftshof haben, diejenigen von ihnen aber die nächste, welche am öftersten bearbeitet, von denen am öf— tersten geerndtet werden soll und deren Gewächse am meisten der Gefahr ausgesetzt sind, durch Wit— terung verdorben zu werden; dahin gehören vor— züglich Futterkoppeln, Worlen und Wiesen; die letztern aber erfordern ausschließend einen guten Wiesengrund, und daher findet in Hinsicht ihrer auch am häufigsten eine Ausnahme von der Regel statt. Die nahe Lage der Ackerschläge bedingt also nothwendig den Wirthschaftshof möglichst ge— nau in den Mittelpunct der ganzen Ackerfläche; in wie weit dies ohne größere Nachtheile gesche— hen kann, werden wir tiefer unten hören.. In Hinsicht ihrer Lage gegen einander selbst gilt die Regel: sämmtliche Ackerschläge müssen möglichst genau an einander anschließen, jeder so viel möglich einen eigenen freyen Zugang von ei— nem gemeinschaftlichen Weg haben, und besonders ist beym Koppelwirthschaftssystem darauf zu sehen, daß nach dem bestimmten Saatturnus die Wey— deschläge so viel möglich ununterbrochen an ein— ander hängen können. Letzteres aus folgenden Gründen: O o — — ä . 1) Zu Ersparung eines Raums und der Ver— zäunung oder Verhägung für Triften. 2) Um das Vieh nicht immer hin und her ja⸗ gen zu dürfen, welches ihnen in der Mil— chung nachtheilig ist, 3) Wegen der Ersparung des Dichthaltens mehrerer Nachtkoppeln, welche entweder kost— bare Zäune, oder einen Aufwand an Acker für Graben, Aufsätze und Knicke erfordern. §. 198. Von den Erfordernissen eines einzelnen Ackerschlags. Die vorhin angegebenen Regeln werden durch die wesentlichen Erfordernisse eines Ackerschlags theils näher bestimmt, theils mehr oder weniger eingeschränkt. Diese Erfordernisse bestehen darin: 1) Jeder Ackerschlag muß einem rechtwinklich— ten Viereck, und diejenigen Schläge, welche eine Abgrabung oder Verzäunung erfordern, dem eigentlichen Quadrat so nahe als mög⸗ lich kommen; jenes um die keilförmigen Ackerstücke so viel wie möglich zu verhüten; dieses zur Ersparung der Graben uud Zäu— ne, weil das Quadrat jederzeit die kleinste Peripherie hat. Nase faageh, lelet Egg Aach fen geh d 9 . G 5 und de d N r Llsteg, ei in det Nl s Dohthalez e entweder koß wand an A ficke ersotden 84 Auve werden dürd 1„schlag ö Ackerschlags 9 Nor „ mongoe bete eigtl hestehen dati. kechtumnklch. age, welche ang erfordern, c as nög⸗ feilfömigen zu verhüten; en uud Za t die fleinse 379 2) Die Ackerstücken in einem Schlag müssen so lang und breit als möglich seyn. Die Breite wird durch die Natur des Bodens und der darauf zu bauenden Pflanzen be— stimmt; die Länge aber hängt von ihrer Lage gegen einander und neben einander und von der Größe der Schläge selbst ab. Da nun diese Lage sich nach dem nothwendigen Was— sergefäll richten muß, so ergiebt sich hier, wie wegen der Rücksicht auf dieses die vorhin e 1 15 durch die gegenwärtige eine größ oder geringere Einschränkung leidet, so 905 wegen des Wassergefälls und der Lange der Ackerstücke bisweilen beträcht— lich von der Form eines Quadrats in die eines langen Vierecks abgewichen werden muß und mit Vortheil abgewichen werden kann. . 3) Jeder Ackerschlag muß so viel möglich sein Wasser selbst in den Hauptwassergraben ab— tragen, damit nicht zu diesem Behuf ein neuer Graben durch einen angrenzenden Schlag nöthig ist. Diese Regel macht eine Rücksicht auf das Hauptwassergefäll des gan⸗ zen Feldes bey Abtheilung desselben in Schlä— ge und bey der Position oder Bestimmung der Grenzen jedes einzelnen nöthig. Oo 2 580 (An dem äußersten Ende des gemeinschaft⸗ vun fn lichen Wassergrabens ist wo möglich ein bunt Fangteich anzulegen, um in der Motte f desselben die abgezogenen Kräfte des gan— 5 zen Feldes wieder zu sammlen, und von ut ihrem Ausfluß in das Feld des Nach— Nn bars abzuhalten.) 1 Nin 4) Die Schläge müssen so viel möglich gleich di groß seyn, weil durch ihre Fläche das Quan— t. tum der Arbeit und des Düngers großen- n theils bestimmt ist, der Arbeit aber so wie f auch des Düngers möglichst gleich viel in jedem Jahr erfordert werden muß, um einen De! Etat des Arbeits- und Düngerviehes etabli— Du ren zu können. Daß aber diese Gleichheit e der Größe wegen der möglichen Verschie— Hcte denheit des Bodens nicht auf Kosten eines gleichförmigen reinen Ertrags hergestellt wer— 0) Die den dürfe, ist schon oben bemerkt. bin Bade sche §. 199. 15 Von der Lage des Wirthschaftshofes. ge So wichtig auch die Regel ist, daß der 0 5 en moglich genau in der Mitte des At 5 Feldes angelegt wird, so kommen doch mehrere bh Rücksichten vor, die ihn mehr oder weniger entfernt Fh ds gelgegsch po mögach z in dr Nit aft des ga, len, und n nig geh iche das Ala ingers großt it aber so n. gleich viel! uß, um eine tpiehes etabl ue Gleiche dcin Verschie F Kosten eint bergestelt be 1E Jeltl, 76 bses, t, daß 1 det Mitte de duch nehl gage elfe 581 von jenem Punet abrücken können. Unter diesen kommt zuerst in Erwägung: 1) Die Nothwendigkeit bhinlänglich großer, dauerhafter und gesunder Wasserbehälter für Menschen und Vieh. Dauerhaft sind jene dann zu nennen, wenn sie Sommer und Winter hindurch das nöthige Wasser liefern. Dies macht bey Mittel- und Sandfeldern oft die Verlegung des Hofs an die tiefsten Puncte derselben nöthig, wodurch jener nicht selten weit vom Centro gerückt werden muß. 2) Die Nothwendigkeit eines guten tauglichen Bodens, einer warmen und geschützten Lage zur Anlegung der nöthigen Wirthschafts⸗ gärten. 3) Die vorwaltende unabönderliche Lage des besten Wiesengrundes und der vortheilhafteste Boden zur Anlegung der nöthigen Futter— schläge macht gleichfalls nothwendig, den Hof vom Mittelpunct ab, und jenen mehr oder weniger nahe zu erbauen. 4) Wo die betrachtliche Etendue des land— wirthschaftlichen Bodens und die große Ver— schiedenheit seiner Natur eine mehrfache Schlagordnung und verschiedene Benutzung 382 derselben nöthig macht, ist der Hof derjeni— gen am nächsten oder, wenn andere Umstände es erfordern— ganz in der Mitte derjenigen anzulegen, welche die öfterste und meiste Be— arbeitung erfordert. S. 208 Von den Wirthschaftsgebäuden. Die zweckmäßigste innere Einrichtung der sämmtlichen Wirthschaftsgebäude für die Woh— nungen der Menschen, für die Stallungen der verschiedenen Thierarten, für die Aufbewahrung, Zugutmachung und Zubereitung der sämmtlichen Geräthschaft und der gewonnenen Producte hat die niedere Landwirthschaftswissenschaft zu lehren. Die Größe der Gebäude hängt jederzeit von dem Quantum dessenigen ab, was sie fassen sol— len. Bey den Stallungen wird diese durch die Natur und Anzahl des Viehes bestimmt, zugleich aber auch durch die Fuder- oder Centnerzahl der ihnen jahrlich nach dem Nutzungsanschlag zukom— menden getrockneten Futterkräuter; denn es ist nicht nur eine vorzügliche Bequemlichkeit, sondern dient zugleich auch zur Ersparung der Zeit und des Futters, wenn dasselbe jederzeit über der Stallung desjenigen Viehes aufbewahrt werden kann, welchem es bestimmt ist. Die ach dan lite. Sh. den gde beit; du gil lden, Id nicht ung des de. dl 6 ba id g daß kr N l nägli Aa dite da, imme id daß fe jn her g Gpellat 1 ehre kt Hof v dere lmfeh U 10 akte deftig und nese d. Iden. intichtug h r die W tallungen u. Ausbewahrtz et sämmtliche Producte ha host zu lahten t fertzett von se sausen sal diese durch di int, zugleich atneghl de sshlag non. denn es if let, sonden der Zeit und geit über de pohtt werde 383 Die Große der Scheunen wird durch d nach dem Flächenraum und der Fruchtbarkeit der unter Saat genommenen Ackerschläge zu berechnen— den Fuderzahl an Sommer- und Wintergetreide bestimmt; nothwendig muß bey dieser Berechnung der gute Bestand der Saaten zum Grund gelegt werden, weil es sonst zu oft an Raum gebricht, und nicht selten mit der zunehmenden Verbesse⸗ rung des Ackers die Gebäude ganz zu klein wer⸗ den. Die Stellung der sämmtlichen Gebäude ne— ben und gegen einander muß so beschaffen seyn, daß der Wirth von seinem Wohnhaus aus, so viel möglich, alle Thüren derselben übersehen kann, daß diejenigen, welche am meisten gebraucht wer— den, immer dem Wohnhause am nächsten liegen, und daß sie sich wechselseitig in ihrem Gebrauch und in ihrer ganzen Bestimmung nicht hinderlich sind. Speciellere Regeln würden hier zu sehr ins De⸗ tail fuhren. d. 20. Von dem landwirthschaftlichen Arbeitsvieh. Als die eigentlichen Arbeitsthiere des Land⸗ 8 9 wirths sind vorzüglich die Ochsen und Pferde zu — 9 9** 0 betrachten. In manchen Gegenden Oberdeutsch— lands gebrauchen die ganz kleinen Wirthe zu allen 584 ihren landwirthschaftlichen Arbeiten zwar auch das Kuhvieh, sie pflügen, eggen und fahren damit wie mit Ochsen oder Pferden, und der mürbere, gemäßigt warme thonigte Kalkboden gestattet dies dort dem fleißigen Wirth ohne Nachtheil der Ar— beit; allein ganz gewiß gereicht jene Sitte zum Nachtheil des Ertrags aus seiner Wirthschaft und zum Nachtheil des Ganzen. Wie diesem Uebel abzuhelfen ist, gehört nicht hieher, würde aber das Objeet einer höchstwichtigen und verdienstvollen Untersuchung für den Cameralisten jener Provin— zen ausmachen; denn nach der ganzen dörflichen Einrichtung und nach der Bestimmung jener klei— nen Wirthe, die den Feldbau neben andern Ge— werben treiben, hätte dort die Einführung eines Bessern große Schwierigkeiten, und ließe sich nur von der klarsten Darstellung der Gründe, verbun— den mit der genauesten Rücksicht auf jene Ver— hältnisse, einiger Erfolg erwarten. Was nun die zu unterhaltende verhältniß— mäßige Anzahl des Arbeitsviehes auf einem Land— gut betrifft, so ist dieselbe nach dem Quantum der im ganzen Gewerbjahr zu bestreitenden Arbeit zu berechnen. Dieses Quantum selbst muß auf folgende Art ausgemittelt werden: 1) Das Pstügen, Haaken, Eggen, Pferdehak— ken, nach der Quadratruthenzahl der Acker— war uc 1 fahren du d der für, i gesatket dez ihthel der It: n Cite zun Iuthschaft und je diesem lee würde aber daz perdienspolg jener Prog zen dörffich ing jener fle n anden Gl führung eilez lebe sch nut unde, verbun⸗ auf jene Ver. e herbal A tinem dand⸗ em Quantum genden Arbeit f muß guf 585 flache, welche diese Arbeiten zu erwarten hat, multiplicirt mit der Zahl, wie oft sie auf den einzelnen Theilen derselben vorgenommen wer— den müssen. Das Düngerfahren, Erndtefahren, Holz— fahren, Stein, Erd- und Frohnfuhren, Marktfuhren nach der Fuderzahl, welche bey dem ersten nach einem Mittelertrag, bey dem zwey— ten nach einem guten Bestand der Pflanzen— producte, bey den Stein-, Erd- und Holz— fuhren nach einer Durchschnittssumme, und bey den letztern gleichfalls wieder nach einem Mittelertrag berechnet werden. 3) Sodann wird nach dem Clima eines Guts die für einen guten Erfolg der Arbeiten zu erwartende längste Zeitreihe für die Früh— jahrs- und Herbstarbeiten berechnet. In je⸗ der Jahrszeit aber nach der Erfahrung älte— Wirthe diejenige Anzahl von Tagen aus— 2 wo mit größter Wahrscheinlichkeit die der Natur der Sache nach auf diese Zeit fallenden Arbeiten nicht vorgenommen wer— den können. 9 Das der Summe der Arbeit angemessene „Hide Quantum an Akbeitsvieh wird auf folgende Art ann, 5 ö l der Aan gesucht: 386 1) Die Quadratruthenzahl des Pflügens, Haa⸗ kens, Eggens, Pferdehackens, welche in jede Jahrszeit fällt, wird mit der Summe der Quadratruthen dividirt, welche mit der gewöhnlichen Anspannung eines solchen Acker— instruments nach der Entfernung des Ackers vom Hofe, nach der Natur des Ackers, der Pflanze und nach der jedesmaligen Zahl der Arbeitsstunden eines Tags beschafft werden kann. Der Quotient giebt die Zahl der Tage, welche ein einzelner Pflug oder ein anderes Instrument in jeder Jahreszeit für das ganze Quantum solcher Arbeiten brauchte. 2) Die Dünger⸗‚ Erndte⸗, Holz- und Markt- fuhren werden gleichfalls durch die Zahl der Fuder, welche ein Gespann nach der Tages- länge und Entfernung in einem Tag abma— chen kann, dividirt; der Quotient giebt auch hier die Zahl der Tage, welche das einzelne Gespann in jeder Jahrszeit zu Bestreitung der auf sie fallenden Summe von Fudern er— foderte. 3) Nun wird die Zahl der Arbeitstage, wel— che nach dem Clima eines Landguts der Frühjahrs- und Herbstbestellung als den bey— den Hauptarbeiten wahrscheinlich gewidmet werden können, in die Summe der Ar— ———— fun, kütt fit U daft ld fir! ige, Ha ens, welch 0 it der Summe welche mit de c salchen Aen. ung des Acketz Gahrszeit fi Jahrszeit fe eiten braucht, . Und Markt die Zahl det ch dir Tages ⸗ n Tag abma⸗ ent gebt auch e das einzele u Bestraung in Faden er⸗ lage, soel⸗ andgut llts det ls den beh⸗ ch gewidmet ame det. 387 beitstage dividirt, welche ein einzelnes Pflug— gespann für dieselben Arbeiten brauchen wür⸗ de; der Quotient zeigt, wie vielmal man vieses einzelne Gespann für das ganze Quan— tum dieser Arbeiten vervielfachen muß. 4) Auf das nothwendig zu haltende Quantum von Arbeitsvieh für die beyden Hauptarbei— ten im Frühjahr und Herbst werden dann die übrigen Pflug„ Egge, Pferdehacken— Arbeiten und die Dünger„Erndte-, Holz— Stein-, Erd- und Marktfuhren im Som- mer und Winter, mit der Zahl, welche jedes einzelne Gespann an diesen verschiedenen Ar⸗ beiten in der bestimmten Tagslänge jeder Jahrszeit und nach der jedesmaligen Entfer— nung verrichten kann, repartirt; das Resul— tat dieser Repartition wird dann zeigen, ob mit jenem Quantum auszureichen ist, oder um wie viel es vermehrt werden muß, damit jene Hauptarbeiten früher beendigt werden, und zugleich mehr Zeit und Kraft für die andern Arbeiten ab ig bleibt. 2 b in Daß dieser Caleul eine gründliche Kennt— niß von den Kräften der Thiere und Men— schen, aber auch eine Rücksicht auf die ört⸗ liche Gewerbsitte ihrer Anstrengung, und eine 388 sorgfältige Ineinanderrichtung der Arbeiten voraussetzt, ist leicht einzusehen. Allein da es zwey Hauptarten landwirth— schaftlicher Arbeitsthiere giebt, so ist nicht nur auf ein richtiges Verhältniß ihrer Anzahl über— haupt zum ganzen Quantum der Arbeit zu sehen, sondern es muß auch das Verhältniß der beyden Arten gegen einander in Erwägung gezogen werden; denn die Ochsen und Pferde sind nicht nur ihrer Natur nach, sondern auch in den Ankauf- und Unterhaltungsko— sten sehr verschieden, und es ist also wohl zu untersuchen, ob jene oder diese am zweck— mäßigsten und vortheilhaftesten zu gebrau— chen sind, oder in welcher Quantität beyde neben einander gehalten werden können und müssen. Die Vortheile, welche die Natur der Ochsen für ihre Unterhaltung gewährt, sind folgende: 5) Ihre Nahrungsmittel sind wohlfeiler als die der Pferde; denn sie brauchen, um in gleich gutem Stande erhalten zu werden, lange nicht so viel Korn wie jene. 2) Sie fodern nicht dieselbe umständliche Wart und Pflege, und ein Knecht kann wenig— det ett l. ken landnith, y st nicht zur ahl über. der Abet zu kthalkuß der in Erwägung en und Pede lach, sonde trhaltungzt ist also nf ese am zpek 9 * —— * 0 1 0 01 n zu gehrau⸗ Jantikät bende i können und 71 Ochsen fit gende: 9 seler als die um in glich „lange ficht adliche Patt bonn pen 589 stens 12 Stuck Ochsen sehr gut besorgen, wahrend dem die andern inzwischen andere Arbeit verrichten können; auch gewöhnen sie sich leichter und schneller an eine verschiedene Behandlung verschiedener Leitsmänner, als die Pferde. 3) Im Pflügen, Haaken und in Fuhren in der Nähe thun sie, wenn sie ihrer Natur gemäß angespannt und gehörig abgerichtet sind, die— selbe Arbeit in gleicher Zeit mit den Pfer⸗ den, und noch außerdem ist die Ackerarbeit mit ihnen weit reinlicher und gründlicher wie mit jenen. 4) Ihr Anspannungsgeschirr ist weit wohlfeiler, einfacher und dauerhafter als das der Pferde. 5) Das Ankaufscapital für sie ist weit gerin— ger als das für die Pferde; dadurch wird also auch das Productionscapital überhaupt geringer, und folglich der Gewinn von der gleichen Quantitat Producten desto größer. 6) Das Ankaufscapital verzehrt sich in ihnen nicht mit dem zunehmenden Alter, sondern wird im Gegentheil, wenn sie wohl unterhal— ten und zu rechter Zeit verkauft werden, vom 390 Käufer völlig wieder erstattet, wo nicht gat verzinset. N 70 Sie sind bey gehöriger Wart und Pflege weniger Krankheiten und noch seltener Un— glücksfällen unterworfen, wie die Pferde. 8 Ihr Dünger ist in der Regel in. Quanti⸗ tat reichlicher und in Qualität für die mei— „ sten Felder vortheilhafter, als der Dünger der Pferde. Dagegen aber haben die Pferde vor den Ochsen wieder folgende Vortheile voraus: 2) Sie sind ausdaurender in der Arbeit wie die Ochsen, und können insbesondere weite Fuhren weit besser ertragen wie diese. 2) Arbeiten, welche einige Leichtigkeit und Schnelligkeit erfordern, wie z. B. das Eg⸗ gen, verrichten die Pferde weit besser, wie die Ochsen. 3) Sie leiden weniger durch die Hitze, und Erhitzungen sind ihnen weniger schädlich als jenen. 4) Für sehr tiefe und sumpfige, so wie auch fac sc aße set det Able suhne k Clan,, tilt l fa unge n fallg, f. Hal dit alben g Auth den oom diefe fun Egge 11 60 ff der de sn m pu 0 0 aß ei bo niht gn c und Pf ch seltener ll die Pferde. gel n Juanti. t süt die mei s der Dinge c din Och Arbeit wie sondere weite le dlese. ichtakeit urd * 7 ds g- Y. bo Cg⸗ t besscr, wie Hitze, und schödlch al 0 die ac 59 für sehr steinigte Wege ist der Pferdefuß besser eingerichtet und härter als der beklaute Fuß der Ochsen. Aus der Vergleichung der Vortheile und Nachrheile beyder Arten von Arbeitsvieh ergiebt sich also, daß die Ochsen den Pferden in Hine sicht der intensiven Vortheile für den Wirth weit überlegen sind, und sich ganz besonders zur An— nahme empfehlen. Allein jene lehrt auch, daß Clima, Boden, geographische und statistische Lage eines Guts dennoch die Nothwendigkeit auflegen können, die Pferde den Ochsen vorzuziehen, oder wenigstens eine bestimmte Zahl derselben neben diesen zu halten. Wenn aber keine Umstände vor— walten, welche die Arbeitsfähigkeit der thierischen Natur der Ochsen und den vortheilhaftern Effeer derselben aufheben, so muß ihnen unbezweifelt der Wirth den Rang vor den Pferden einräumen, und von diesen höchstens nur so viele halten, als er zum Eggen braucht, von jenen aber dann so viele an Zahl abgehen lassen, als diese Eggpferde noch außer der Eggzeit an Arbeit zu verrichten im Stande sind. F. 2825 Von dem Productions-, Erndtungs- und Veräußerungs— Geräthe. ö Sich bey diesen mannigfaltigen Geräthschaf— ten aufs Einzelne einzulassen, würde hier am un- 392 rechten Ort seyn, nachdem schon die allgemeine Regel für die Beurtheilung ihrer Eigenschaften in Hinsicht auf den Gelderwerb angegeben ist; ihre zweckmäßigste Einrichtung für diejenigen Ar— beiten, wozu sie gebraucht werden sollen, hat die niedere Landwirthschaftswissenschaft zu lehren. Was die vielerley theils mehr theils weniger angepriesenen größern landwirthschaftlichen Ma— schinerien betrifft, welche theils Zeit, theils Ar— beitsleute ersparen sollen, dergleichen z. B. Säe-, Rahd⸗, Schneid- und Dreschmaschinen sind: so bin ich zwar keineswegs geneigt, ihren Ankauf und Gebrauch unbedingt zu empfehlen, aber sehr ge— neigt, ihre ernstlichste Prüfung und die sorgfältigste, angestrengteste Speculation zu Verbesserung ihrer Mängel anzurathen. Nichts kann für das ganze Gewerbwesen wohlthätiger seyn, als Zeit- und kenschenersparung im landwirthschaftlichen Ge— werbe, wenn sie nicht auf Kosten der Landrente geschieht; und dies ist nur dann der Fall, wenn eine solche Maschine mehr im Ankauf und in der Unterhaltung kostet, als das Produet ihres Ef— fects im Verhältniß mit dem Effect des größern Aufwands an Menschen und Zeit ersetzt. Sind manche von dergleichen Maschinerien für den klei— nern Wirth zu theuer, zu schwerfällig, wenn sie zugleich dauerhaft seyn sollen, und hat dieser sie auch wegen der im Verhältniß seiner Arbeit oh— Ichn g slthgg/ graßen; sink 6 Ian t dan ce hen du mache Musche nichts y schisin 1 N M lig Ga el It lehrt Hater ih face! fan beim Wuchs darum ni ul dige le fa fangs und! fg uch sachfümg f 1 g 0 8 gͤen e die egg r Cigenshast 0 in t dithenigen J sllen, hit h qu ehren, t child nenige hastlichen M eit, b z. B. Gi nen sind: en Ankauf un abet scht ge e sogfaligte, besscung ihrer für das* ils Zet. und 0 G. auf und in det, hct ihres Ef, t des größen trsetzt. Sind fle den kli „ ben se hat dieser ft er N kbeit 1. 593 nehin größern Zahl von Arbeitsleuten weniger nöthig, so sind sie desto vortheilhafter für den großen Wirth, der nach der ganzen Simplicität seiner Wirthschaft die möglichst geringste Zahl von Arbeitsleuten erhalten kann und soll, und dem eben wegen dieser geringen Zahl von Men— schen durch Witterung und andere Umstände oft manchmal ein höchst nachtheiliger Mangel an Menschenhänden und Zeit entsteht, wo ihm also nichts willkommener seyn könnte, als große Ma— schinerien, die ihm schnell und mit Anstellung we— niger Menschen das benöthigte Product liefern. Oft bringt auch nur die Anlage derselben im Großen einen vortheilhaftern Effect, kostet in ih— rer mehr colossalischen Stärke im Verhältniß der Kosten ihrer Errichtung weniger Unterhalt, da sie hingegen im Kleinen als zerbrechliches Spielwerk zum heimlichen Krebsschaden an der Börse des Wirths werden könnten; aber auch vorzüglich darum sind sie für den großen Wirth vortheilhaft, weil dieser nicht immer seinen Arbeitern an der Seite seyn kann, und oft in Hinsicht des Quan— tums und der Güte der Arbeit hintergangen wird; eine Maschine hingegen, wirkt, wenn sie gut ist, gleichförmig, und da durch sie der Arbeiter mit dem Erfolg seines Kraftaufwandes in keinem Ver— hältniß steht, so kann er auch weniger zum Be— trug gereitzt werden; dies gilt vorzüglich von der Dreschmaschine für große Guter. Ob aber der— 594 gleichen Maschinerien für kleine Wirthe in Dör— fern nicht mit großem Vortheil auf ihre gemein— schaftliche Kosten in Verbindung mit Mühlwer— ken ins Große angelegt werden könnten, ist eine andere Frage. In Hinsicht der Zumarktbringung der Pro— ducte läßt sich nichts ernstlicher und mit größerm Recht empfehlen, als der Wassertransport, wo sich nur A Gelegenheit dazu findet. Die Er— sparung an Zeit, an Arbettsvie eh, an Wagenge— räthschaft und Geschirr, an! und Dün⸗ ger, oder die Verwendung dieses Aufwands für den Landtransport in die Wirchschaft dürfte in dem Product aus derselben das Capital oft be— trächtlich verzinsen, das auf den Wassertransport ausgesetzt werden müßte. Man kann es Deutsch— land im Allgemeinen vorwerfen, daß es keinem seiner vier Hauptelemente weniger Dienstleistung abnöthigt, als dem Wasser, und mit Recht ließe sich von mancher Staatsgewalt eine Verbesserung der Wasser communication zwischen Hauptmärkten, und durch Benutzung der kleinern Flüsse, Seen und Bäche zu Canälen eine leichtere und wohlfeilere Communication des Producenten mit dem Kauf— mann wünschen; aber so lange diese Wünsche noch unerfüllt bleiben, so wäre die Frage: ob nicht bisweilen durch Privatgesellschaften, und durch Aktien in manchen Fällen ein Werk unternom— en Staates flit guthin fung 0 u Im en lahhakttt. al Ei det get und Cabechn a hen Nun 1 0 h 10 0 f 1 i 0 i N ** a 0 Wageh 0 en und 10 1e 1d 1 wand haft bunt 0 apital oft be. 3 Jassertranspott In es Deutsch— 2 5 es keinen 1011 el leit ö V. 1561 t N fleht N erbescrung 15 , fle, Seen v pohlseilete it dem Kauf⸗ Vunsche noc ne: ob nicht and durch I Unt sernol⸗ 595 men und durchgesetzt werden könnte, was für die Staatsgewalt bisweilen noch größere Schwierig— keiten hat. Oft könnten sich einzelne Grundei— genthümer an Seen und Flüssen durch Unterhal— tung eines gemeinschaftlichen Marktschiffes oder Marktflosses den Transport ihrer Producte schon um ein beträchtliches erleichtern und verwohlfeilern. §. 203. Von den landwirthschaftlichen Arbeitern. Was der Mensch dem Menschen schuldig ist, r sey Herr oder Arbeiter, das wird hier als be— 5 vorausgesetzt, und die treue Erfüllung die— ser t, igen Pflichten von jedem gesikteten und auf Bildung Anspruch machenden Menschen erwartet. 8 er wird also der, blos als ein Erwerbmittel betrachtet, über dessen höhern oder geringern Werth nach denselben Gewerbs— grundsätzen zu urtheilen ist, die für jedes andere Erwerb nittel gelten, und im ersten§. dieses Ca— pitels bemerkt sind. Von der zu unterhaltenden Zahl der Arbei⸗ ter so wie über die Berechnungsart derselben läßt sich nichts allgemeines sagen, weil sie sich zu sehr nach den einzelnen Arten der Gewerbspro— ducte richten muß, was bey den Arbeitsthieren nicht so unbedingt der Fall ist, und weil manche Pp 2 596 von jenen so mannigfaltige Arten von Handar— beiten nothwendig machen. Daß diese Ausmitt⸗ lung aber dennoch in jedem bestimmt gegebenen Fall bis zur großen Genauigkeit ausgefuhrt wer⸗ den könne, und zwar— mutatis mutandis in Hin⸗ sicht der Art und des Objeets der Arbeiten— auf dieselbe Art ausgeführt werden müsse, wie die Berechnung der Arbeitsthiere, ist nicht zu bezwei⸗ feln. Was die Art ihrer Ablohnung betrifft, so ist die der ländwirthschaftlichen Domestiken ge⸗ wöhnlich durch örtliche Sitten und Gebräuche, auch wohl durch gesetzliche Gesindeordnungen bestimmt, von denen der einzelne Wirth nicht immer oder gar nicht ohne Nachtheil abgehen darf. Die Bezahlung der eigentlichen Taglöhner aber kann geschehen und geschieht auch auf sehr verschiedene Arten, und uber diese muß hier noch umständlicher gehandelt werden. Als die gewöhn— lichern Arten der Abzahlung sind folgende vier bekannt: das eigentliche Tagelohn; das Verdung⸗ oder Accordarbeiten; das Deputatlohn; Quotenarbeiten oder Quotenlohn. 1) Das eigentliche Tagelohn. Es besteht in N. ee. Die Quantität dieses der Bezahlung der geleisteten Dienste für je⸗ den einzelnen Tag. Ine h diese Just Huth II Gon ei gegebene deget vaesuhkt ger 0 landls!, 1 65 1 5 * 1— Na ö N ** c r begeht 0 0 5 2 7 5 ll. 1 0. 9 Nn 0 „ g8˖ f I * N. Tglohge Inte 0 ehe 1 1 1 ch daf eht 4% boch IU er Hod 1 Mhh Ae eh 0 ö de biel — 9 Ange das Verbund „ und di une die J... tohk eh! Monte llt Vlellst l 3 597 Tagelohns ist öfters auch durch Gewohnheit oder Gesetze bestimmt, und richtet sich meist nach dem Preise der gemeinsten Lebensbedürf⸗ nisse, nach der Zahl der Arbeitsstunden und nach dem Gegenstand der Arbeit, durch des⸗ sen Natur der Kraftaufwand, der Abnutz, das Risico und die Art der Geräthschaft Wo man der G 8 8 Oe a 5 5. 91* Schugllig keit or Fey Nn welche fondere Schnell Aretk 0 701 i An welche nee ha fees Mygdnct lion(ollen, desset ein dauerhaftes Product liefern sohen, dessen 4= 8 8 2 nbllck erkennen Verhäleniß der * 1g zmitteln laßt, durch die Kraft i Hoi gos 711 30 Nor 55 einer Leiber 38 f 6 raf als durch die Kraft des sie bewegenden Ar⸗ beiters verrichtet wird, und insbesonder uberall, wo es mehr auf die Qualitat al — auf die uantitat der 7 0 5 2 Halte 10 51. Be 57 5 NE. 8 e Af eas gelohns fur die aner! 0 0(N 8 1 1 1 N 8 5 versch. J 1. ere! Wann und wie oft die Bezahlung des Ta— gelohns geschehen soll, muß mehr von dem Wunsch und Willen des Arbeiters als von 8 der Willkühr des Gutsbesitzers abhängen; nur dann findet dies eine Ausnahme, wenn man befürchten muß, daß der Arbeiter die Arbeit verläßt, noch ehe sie vollendet ist; al— lein jederzeit muß eine solche Nachzahlung vor Anfang der Arbeit durch einen Contract bedingt werden. 2) Die Verdung- oder Aecordarbeit. Diese besteht darin, daß der Arbeiter und Wirth sich zur Bezahlung einer bestimmten Geld— summe für eine gewisse Art und Quantum von Arbeit verabreden, ohne daß auf eine bestimmte Arbeitsstundenzahl und auf einen bestimmten Kraftaufwand des Arbeiters Rück— sicht genommen wird. Jene Verabredung kann darauf gehen: a) daß die bestimmte Art und das bestimmte Quantum von Arbeit binnen einer bestimm— ten Zeit um einen bestimmten Preis ver— richtet werde; b) daß eine bestimmte 5 30 ein bestimm⸗ tes Quantum von Arbeit für einen be— stimmten Preis 1 1 1 5 ohne auf —— Hage t de sahung deb J . N He IIe suchuhun N 0 einen Cuntrag bl N. arbeit. Die er und Wich tinnen Gil n 0 Vught. A 1 d 5 E bah auf elle * 10 und auf eineh Arhelterg Alk Mente U Ver Tabredung des bestimmte J eaher beste mme ein beim für einen be 1 die Zeit ihrer Beendigung zu sehen. Diese letztere ist die gewöhnlichere. Was die erstere betrifft, so geht aus dem innern Verhältniß der Vortheile des Arbeiters und Wirths, welches sie begründet, hervor, daß der letztere vorzüglich in l ihrer auf den Nutzen zu sehen habe, welchen ihm die frühere Beendigung der Arbeit Hing, f A 88 Wine„ m Verhältniß des größern Preises, welchen S sie ihn kostet; und daß er das Verhältniß der Kraft des Arbeifers zu der bestimmten Art und dem bestimmten Quantum von Ar⸗ beit in Hinsicht auf die dazu abgemessene Zeit so genau als moglich zu beurtheilen wisse, damit er nicht einen zu hohen Yreis für den Kraftaufwand innerhalb der bestimm⸗ ten Zeit bezahlt. Sie setzt al so eine genaue Kenntniß voraus, was der gew hnliche Kraft- aufwand für das gewöhnliche Tagelohn in derselben Zeit an dem bestimmte n Quantum der Arbeit bewirken könnte, und ist nur da anzuwend en, wo es mehr auf die 8 Quantität der Arbeit und auf die Zeit, als auf die Qualitat der Arbeit Aae oder wo we— nigstens Fehler und Nachlässigkeiten in der letztern sich leicht übersehen lassen. Die zweyte Art der Verdungarbeit hat 1 9 10 600 die entgegengesetzte Natur der eben genann⸗ ten; wenn bey letzterer der Vortheil an Zeit⸗ gewinn dem Wirth zu gut kommen sollte, so kommt er bey jener dem Arbeiter zu gut, indem dieser dadurch innerhalb der kürzern Zeit desto mehr an Arbeitslohn verdient. Sie wird am zweckmäßigsten bey solchen Ar— beiten eingegangen, die einen ungewöhnlichen 25 Kraftaufwand erfordern, bey denen die OQua— lire wenig in Anschlag kommt, oder doch leicht übersehen werden kann, bey denen der Kraftaufwand und der Grad des Wider— standes gleichförmig bleibt, oder doch wenig— stens das Quantum und die Art seiner Ver— änderlichkeit sich leicht übersehen und in ein— ander rechnen läßt. Vor der Bestimmung des Preises muß erst aufs genaueste die Na- tur des Widerstandes und das Kraftverhält— niß des Arbeiters zu jenem untersucht wer— den; und kommt dabey vorzüglich in Erwä— gung: a) wenn mehrere Arbeiter zugleich an der— selben Arbeit angestellt werden, wie viel sich dieselben sowohl zur Ersparung des Kraft- als Zeitaufwandes in die Hände arbeiten können; b) durch was für Instrumente sie dieselbe L. sallich an der⸗ b 6 dell, Wie bel M Fart 19 de 3 J die Handz 601 zu beschleunigen und zu erleichtern wissen, besonders ist hiebey auf den Abnutz und Preis der Instrumente zu sehen; c) die Entfernung des Arbeiters von dem Arbeitsort; d) die Länge des Tags oder die Zahl der Arbeitsstunden, welche er der Arbeit wid— men kann; e) die verschiedene oder öhnliche Natur des Gegenstandes der Arbeit mit der, einer an— dern, an welcher der Erfolg eines be— stimmten Kraftaufwandes durch Erfah— rung bekannt ist, und der Grad jener Aehnlichkeit oder Verschiedenheit; 4) die Zeit, wie lange bey einem mittel⸗ mäßigen Kraftaufwand die Arbeit wahr— schbinlieh dauren kann, wodurch dem Ar— beiter sein Kraftaufwand im Verhältniß des Preises oft mehr als hinlänglich er— setzt wird. * 5— 5 3) Deputatlohn; diese Bezahlung besteht darin, daß der Arbeiter jährlich ein Gewisses an Geld und Naturalien erh ält, und dagegen die bestimmten Tagsstunden eines gewöhnli— 602 chen Tagelöhners durch das ganze Jahr hin— durch alle vorkommenden Arbeiten verrichten muß. Wer die gewöhnliche Denkungsart der gemeinern Classe von Menschen kennt, wird mir es nicht verdenken, wenn ich diese Ablohnung als die unzweckmäßigste verwerfe, und sie nur für diejenigen billige, deren Ar— beiten entweder ihrer Natur nach keine be— stimmte Schätzung zulassen, oder zu gering— fügig und zu einfach sind, um ihnen eine öf— tere Aufsicht zu widmen, und endlich auch für diejenigen, die mehr Aufseher als wirkliche Arbeiter sind. Diese Menschen sind gewohnt, ihre Arbeit nach dem Verdienst zu verrich— ten, welchen sie auf jeden einzelnen Tag durch jene bewirken, und arbeiten dann auch fröh— lich und gern, wenn sie diesen Verdienst nah und gewiß vor sich sehen, und wenn er ihnen in verschiedenen Zeiten und Arbeiten, sey es nun durch bessere Kost oder durch baa⸗ res Geld, mit der Dauer und Strenge der Arbeit verhältnißmäßig gereicht wird. Sehen sie aber nur ein jährliches bestimmtes Depu— tat vor sich, so werden sie doppelt träge und nachlässig, je länger die Arbeitstage und ist; denn sie haben ih— ren ganzen Lohn jeden Tag gleich repar— tirt, welcher ihnen dann der vorliegenden Arbeit nicht angemessen scheint, wenn er 2(moro 1 sphoi je schwerer die Arbeit 90 7 L auf 11 * 603 al ue gleich für das ganze Quantum der Jahrs— Ae betrachte 11 F 0 „ Nabe arbeit völlig hinreichend seyn kann. 8965 bur 4) Die Quotenar beit. Sie besteht darin, daß wenn ich hi der Arbeiter ein gewisses Quantum von dem ce verpaf Product seiner Arbeit als Bezahlung erhält. üg, dun d. Sie hat darin Aehnlichkeit mit den Ver— hach fehe be dungarbeiten, daß sie auch, wie diese, auf oder zu gli Vermehrung des Fleißes und Kraftaufwan— Ihnen eine des des Arbeiters zielt; weicht aber darin d endlich at vorzüglich von ihnen ab, daß sie wegen des er als wirkich unbeständigen Preises der Producte den Ver— x sind gewahlt dienst des Arbeiters um so schwerer vorher ent zu pern bestimmen läßt. Unter allen en klnen Tag dur ten giebt sie aber gewiß d em Arbeiter die ann auch ftoh⸗ allermeiste Aufmunterung, eil er in jedem jeden Verdienst Moment seines Wirkens 95 1 seines „ penn er Fleißes und seiner Anstrengung übersehen 1d Aale kann; sie kommt im landwirthschaftlichen Ge— wer Wa werbe am häufigsten bey der Zugutmachung 9 Sure der der produeirten Producte und vorzüglich beym 5. Ethan 8 Ausdreschen des Getreides vor. Die Haupt— fünmtss Depu⸗ absicht des Wirths, die er bey dieser Abloh— nungsart haben kann, besteht darin, dem Arbeiter Genauigkeit und Fleiß abzundͤthi— 8 1 0. gen, daß er so wenig als möglich von dem Product verwüstet und verlohren gehen 2 2 läßt, und bey dieser Sparsamkeit das mög— lichste Quantum zu beschaffen suche. Dieser und eatade! scheltstage und a 1 se haben he gleich terak de U okliegendel igt, wenn 0 .——f— 8 2——— f Absicht zu Folge muß ersterer also in der Bestimmung des Ablohnu e e, bey jedem Product vorzüglich darauf sehen, daß sein Arbeiter mehr durch das Qu antum des Products seinen täglichen Gen zu 1 8 sucht, als durch die 1 8 gkeit, in welcher er ein gewißes Quottheil auf 99 Tag her⸗ aus arbeiten kann; und es kann also nie— mals das Quottheil bey allen Arten von Produeten dasselbe bleiben, sondern muß sich jederzeit nach dem Erfolg des Kraftaufwan⸗ des des Arbeiters richten. Denn offenbar wird dieser so viel von dem Product verlohren gehen lassen, um nur schneller zu dem ge— wünschten Quottheil zu kommen, als ihm dieses Product gegen ein anderes mehr Ar— beit kostete, bis er es in gleicher Zeit zu dem— selben Quottheil bringen würde. Wird ihm also bey einer beschwerlichern Arbeit nicht durch ein größeres Quottheil Interasse für das Product 3 so sucht er mit Ver⸗ nachlässigung desselben durch schnellere über— eilte Arbeit ein solches größeres Quottheil sich selbst zu schaffe n, und der Wirth kann, statt den zwölften Theil des Products frey⸗ willig als 99 8 e Theil desselben durch Vernachlässigung fur sich verlohren se— ben. Ueberhaupt aber kann ein solches Quo⸗ d 50 Hor L bele kahn 0 110 * eile le 1 N 8 ndern muß 0 n 1 * Med th de. Wild Ih 1 Mbbeit nicht 0 5964 1 1 Intel 1 fut 1 Ulk g ellcte Uber⸗ Vith kann, Products fres⸗ Nel daselben 0 varbohren fe 0 bol che 9 Qus⸗ 7 605 tenlohn nur dann mit Vortheil statt finden, 8 a) das Product dem Arbeiter selbst in seiner Haushaltung nüßtlich ist; b) oder wenn er es wenigstens ohne Mühe und beträchtliche Veräußerungskosten leicht an Mann bringen kann; ) und wenn der Betrug des Arbeiters si 9 leicht auffinden und wieder regresstren läßt. — Ans! 10 Sechste 8 Kapitel. „ ss 5 0 12 Grundsätze über die Regulirung und Ver⸗ F theilung der Wirthschaftsgeschäfte. e N 170 42 12 een 1 Ueber das Eigenthümliche des landwirthschaftlichen Gewer— bes in dieser Beziehung. Der eigenthümliche Charakter der Objecte des landwirthschaftlichen Gewerbes begründet zwischen ihnen und dem Produeenten ein Vert alem, wel- 606 ches in keinem andern Gewerbe in dem Maße statt findet. Als organisirte Naturproduete, die ein durch sich und aus sich selbst entstehendes geschlosse— nes Ganzes ausmachen, dem nur seine bestimmte Sphäre in der anorgischen Natur präparirt wer— den darf, um sich in der ihrer Natur entspre— chenden Wechselwirkung mit jener aus ihrem Keim vollständig entwickeln zu können, schließen sie den Producenten schlechthin von jeder unmittelbaren Einwirkung auf sie aus, und setzen die Kräfte des— selben, während des freywilligen Beytrags der Na— tur, für ihre Production längere oder kürzere Pe— rioden hindurch völlig außer Thätigkeit. Da nun aber durch die Zahl der Arbeiter und durch die Zeit, wie lange ihre Arbeit an dem Produet bis zu seiner Veräußerung dauert, die Größe und der Zins desjenigen Capitals bestimmt wird, welches wir den Arbeitslohn nennen, und da ferner dieses Capital sich eigentlich nur in demjenigen ee des Pro⸗ ductionsquantums ersetzen und verzinsen kann, wel— cher als der wirkliche Erfolg ihres K e für jenes anzusehen ist: so wird je Zins bey jedem einzeln en Pre duct offenbar um i geringer, je län⸗ gere Zeit die Kräfte der Arbeiter für seine Production außer Wirkung sind; 1 80 was dasselbe ist, es wird ein um so größerer Theil des Productionsquantums für den Ersatz und! zrhi igen Zins des Arbeitslohns erfordert. Bey allen andern Gewerben, deren Producte Aggregate von einzelnen Theilen sind, siht it bak Quant in W. inden faba! thel in far h Mel urige dr gute f J ch fut fen werd wachen wasche fac f 7 cut ini gi elend 1 h Me feed f dem M. 5 — r unmittelbar die Kräfte. trags der x er kürzere J. eit. Da U durch die Jai t bis zu seinet und der Zins welches wir den r dieses Capie nl os eg. Kl eil bed Ph 607 steht der Producent oder Arbeiter stets in unmittel— bater Wechselwirkung mit d e ben, und das Quantum seines Products mit seinem Kraftaufwand im Verhältniß; hier läßt sich 18 auch keine Ver⸗ 1 des Arbeitslohns vornehmen, ohne das Productionsquantum selbst zu vermindern, und der 1 85 des Arbeitslohns nimmt nichts vom Er— trag ab, als was er wirklich unmittelbar für den— selben effectuirt hat. Den entgegenstehenden Nach— theil im landwirthschaftlichen Bewerbe, der aus der Natur seiner Producte entf ringt, kann nun der Wirth auf keine andere Weise reg gressi en, als durch Vertheilung seiner sämmtlichen itskro mannigfaltige Productionen, damit die wäh der Zeit der freyesten Einwir kung der Natur in das eine Produet für dasselbe ruhenden Arbeitskräfte, durch Production eines oder mehrerer Underer, in ununterbrochener vortheilhafter Thätigkeit unterhal— ten werden. Diese mehrfachen Productionen aber machen eine W igfaltigkeit von Geschäften zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen nöthig, folglich ist durch sie ein neues Feld für die 50 Speculation und Sorgfalt des Wirths begründet, um in Hinsicht des Zeitaufwands für den Uebergane ** 0 9— e 7 2 von einem Geschäft zum andern die möglichste Spar⸗ samkeit zu beobachten, und um durch die bündigste Ineinanderfügung und Zusammenrichtung der Ge⸗ schäfte die möglichst größte Summe der vortheilhaf— testen Arbeiten mit der möglichstgeringsten Sahl von 08 Arbeitern verrichten zu konnen. Denn in keinem Ob— ject bringt eine zweckmäßige Ersparung so großen Gewinn, als im Arbeitslohn, so bald sie nicht auf Kosten der Land Man kann schon ein artiges Capitälchen in irgend eine Geräthschaft wenden, von diesem geht nur der Zins, und zwar ein solcher, der dem Abnutz der Geräthschaft ent— spricht, aus dem ganzen reinen Ertrag an der Land— rente ab; es bleibt also in jedem Moment immer noch etwas am Capital selöst übrig; aber beym Arbeitslohn muß jederzeit sein ganzes Capital und sein Zins abgezogen werden, und die Landrente wird jedesmal um so viel Procent vermindert, a beitslohn und sein Zius beträgt, folglich der Capi⸗ talwerth des Bodens oder das absolute Vermögen des Wirths; erte oder Tau- sende geschwächt, als Procente durch einen über— flüßigen Arbeitslohn an der Laudrente abgehen. Es verdie ent also dieses Objeet ganz vorzüglich die sorgfe fälligste und angestrengteste Erwägung des 0 25—„ rente geschieht. 77 eld sel jedesmal um so viel Hund Wirths, und für die höhere andwirthschaftswissen— schaft ist es nicht weniger Pflicht, die allgemeinen Grundsätze, so weit sie sich aus der Natur der Sa⸗ che ableiten lassen, hierüber aufzustellen. als der Arn⸗ un eh der landt ige Zach, de Mcd Haan Hunkum! Gicht fa she fie, Bec scht u e Min r 0 fe enn in ke el I lh 0 0 0 bald se night 1 n fan sche che Geräthsggt 5 Jus, und zva Grrithschast eat, trag an der fande Moment inne rig; aber ben zes Capi un e bandit U 0 gl ch der Ja sclute Mmögen der Tou. urch pen über⸗ ih schaftsn Asen⸗ d algeneilen 0 lll del So. en AAA 609 §. 205. Nähere Bestimmung der Begriffe der Regulirung und Ver— theilung der Geschäfte. Diese beyden Benennungen sind nicht gleichbe— deutend, sondern beziehen sich auf wesentlich ver⸗ schiedene Verhältnisse eines und desselben Gegen— standes. Unter Regulirung der Geschäfte versteht man nehmlich hier die Anordnung des Gebrauchs der landwirthschaftlichen Arbeitskräfte für die man— nigfaltigen Productionen in Hinsicht auf Ort- und Zeitfolge. Die Vertheilung der Geschäfte aber ist die Anordnung eines bestimmten zweckmäßigen Quantums von Arbeitskräften an ein vorliegendes Quantum von Arbeit. So wie also jene auf die Geschäftsmasse des ganzen Gewerbjahrs zu sehen hat, so hat diese blos auf die möglichst vortheilhaf— teste Beschleunigung der einzelnen Arbeiten Rück— sicht zu nehmen, aber offenbar müssen beyde in der Ausübung sich einander innigst durchgreifen, weil nur von dem glücklichen Erfolg der letztern die glück— liche Ausführung des Planes der erstern abhängt. §. 206. Grundsätze über die Regulirung der Geschäfte. 1) Bey der ganzen Anordnung der Geschäfte muß der Landwirth vorzüglich darauf sehen, daß er jederzeit die hinlängliche Quantitat Ar— — — 3 0 610 beitskräfte für diejenigen Arbeiter frey hat, welche am meisten von der Witterung abhän— gen, und bey denen der größte Nachtheil aus der Verabsäumung der günstigsten Witterung entstehen kann. Dergleichen Arbeiten sind vorzüglich die Ackerbestellungen und Pflanzen— erndten. Da aber ihrer gewöhnlich mehrere zugleich vorgenommen werden könnten, so muß er 2) immer diejenigen zuerst abzumachen suchen, welche ihm am weitesten von der Hand liegen, weil jederzeit eine größere Entfernung den Ue— bergang von einer Arbeit zu einer andern um so beschwerlicher macht. 3) Auf alle dergleichen entferntere Arbeiten muß er so viel möglich die ganze Masse seiner Ar— beitskräfte wirken lassen, so weit nehmlich durch ihr Zusammenwirken die Arbeit noch möglichst beschleunigt werden kann; damit nicht für eine kleinere Masse von Arbeitskräf— ten zu viele Zeit durch das öftere Zu- und Ab— ziehen von der Arbeit verlohren geht. J) Es müssen so viel möglich Arbeiten von ver— schiedener Art, besonders wenn sie ganz ver— schiedene Geräthschaft erfordern, nicht durch einander vorgenommen, sondern, wo es nur Utbei ler stig Mithug a0 0 0 N . ohh ößte 00 10 igen Altern en Abe f U gen! d b Pang gewöhnlich me chte Nen kaun 0 een Toten, U zumachen sit der Hand f termin 10 den! ner. andern 0 tte Arbeiten nn Mosse seiner! so west gehn die Arbeit ne en kaun; dan on Arbälskrä ant zu und l en geht, libelten vol bebe aan sie ganz v aun, nicht duch ell, bo eb U 611 immer angeht, die eine vor der andern völlig beendigt werden. Denn durch das Aufsuchen, Aufstellen und Zurechtmachen der neuen Ge— räthschaft geht immer für die ganze Summe der Arbeitskräfte ein beträchtlicher Theil von Zeit verlohren. 5) Wenn Arbeiten durch Witterung unterbro— chen werden, und man sieht nicht mit der höch— sten Wahrscheinlichkeit eine zu lange Unterbre— chung voraus, so ist es zweckmäßiger, für ein oder etliche Tage ein hinreichendes Quantum solcher kleinerer Arbeiten im Hinterhalt zu haben, die leicht zur Hand zu nehmende Ge— räthschaft erfordern, wobey die sämmtlichen Ar— beiter entweder zusammen oder vertheilt gehö— rig beschäftigt sind, und die so viel möglich in der kurzen Zwischenzeit vollig beendigt wer⸗ den können; ich sage, es ist dies zweckmäßiger als eine neue große Arbeit anzufangen, und bey zweckmäßigem Wetter fur jene auch diese dann wieder unbeendigt liegen zu lassen. 6) Unter denjenigen Arbeiten, welche weniger 7 ö 9 von der Witterung abhängen, sind die meisten von der Art, daß sie nicht schnell vollendet werden dürfen, und meist nur einen geringern Antheil der sämmtlichen Arbeitskräfte erfordern. Aber es sind auch eben diejenigen, mit denen Qg 0 11 0 4 ö 1 0 1 N 612 gewöhnlich die meiste Zeit verschlendert wird, und die daher auch eine vorzügliche Aufmerk— samkeit des Wirths verdienen. In Hinsicht ihrer gilt als allgemeiner Grundsatz: daß die entferntern größern so viel möglich mit der größern Masse der Arbeitskräfte angegangen, von den nahen kleinern aber so viel möglich so viele zu gleicher Zeit zusammen vorgenom— men werden, als der Aufseher nur immer zu übersehen im Stande ist. Ist es bey großen Arbeiten immer besser, eher einen Menschen zu viel als zu wenig anzustellen, so ist es bey kleinen Arbeiten immer besser, einen zu wenig als einen zu viel zu haben. Dort lassen sich die Kräfte immer noch so vertheilen, daß we— nigstens an Zeit gewonnen wird; hier aber geht Zeit und Kraft zugleich verlohren, weil die Arbeiter ihr vorliegendes Ouantum von Arbeit zu leicht übersehen, und also auch so— gleich ihren ganzen Kraftaufwand darnach einrichten; sie legen es aufs Plaudern und aufs Pipenschmauchen. §. 207. Von dem Landwirchschaftscalender. Man hat schon mehrere Versuche gemacht, die Gewerbsarbeiten des Landwirths nach den Mona— ten und Wochen eines Jahrs bestimmt repartiren 0 ff Nat ft nige E bälde, fa hvohthir gübeader eu bäckt! Giften sir de R tt so dat rung gen diet La ce deten 7 üg der lthele kum ein ü fen fan h m gc fee! fag c and Wee a n ü fü, Neu A g gag uschlerdnt y shügliche Jutz hen, Jr hüt undqaß; ch möglch mit late Angcgunhe u so vil mol nme nutgnoy her nut ine If es bey nnz einen Mut len, so istchh einen zu bin Dort lasen g tiheilen, daß l hitd; her abe 9 ulohren, pi 8 Ouaßtum vn und also auch s⸗ guswond darpac J aden unt lagbek. 0 gelacht, d ach den Monz inn tepatti 613 und so auf eine feste Ordnung bringen zu wollen. Viele praktische Wirthe betrachten dies für ein un— nützes Spielwerk, und lächeln über das schöͤne Ge⸗ bäude, was oft ein einziger dreytägiger Regen un— bewohnbar macht, oder gar zum seltsamsten Unding auseinander schwemmt. Allerdings wird es immer ein höchst unfruchtbares Bemühen bleiben, einen Geschäftscalender für den Landwirth als feste Norm für die Regulirung seiner Arbeiten aufzustellen, da er so ausschließend an die höchstveränderliche Wit— terung gebunden ist; denn was die Hauptarbeiten, die Ackerbestellung und Erndten betrifft, so wird so leicht kein Landwirth dieselben vergessen, oder in ei— ner verkehrten Ordnung vornehmen, da er durch die Witterung und durch die Tour seiner Ackerschlä— ge gleichsam selbst darauf hingeführt wird, und auf bestimmte Fälle in Hinsicht auf die Vertheilung der Arbeitskräfte an mehrere gleichzeitige Arbeiten kann ein solcher Calender sich doch niemals einlas— sen; sein Hauptaugenmerk müßte also auf die klei— nern Zwischenarbeiten gerichtet seyn, um wenigstens für diese— da sie doch meist weniger von der Wit— terung abhängen— einen festen Plan zu ihrer Rei— hefolge und Ausführung zu zeichnen. Allein gera— we diese kleinern Arbeiten sind es, die sich ganz nach dem Gang und der Dauer der Hauptarbeiten rich— ten müssen, und deren Unternehmung schlechehin an die Stunden und Tage gebunden ist, welche vor Anfang einer großen Arbeit oder nach Beendi— 614 gung derselben von der Arbeitswoche noch übrig sind, da kömmt es immer auf die Zahl dieser Tage an, und auf die Natur des folgenden großen Ge— schäfts, ob dasselbe sogleich zu beginnen ist, oder ob man die zwey oder den einen Tag von der Wo— che vollends den kleinern Arbeiten aussetzen kann. Wer nur einmal an einer größern Wirthschaft mit Theilnehmer gewesen ist, wer die Piquanterien der Witterung kennen gelernt hat, wie sie oft das eine Geschäft unerwartet verzögert, das andere uner— wartet verkürzt, wer die Natur der verschiedenen kleinen Arbeiten kennt, wie auch sie von so mannig— faltigen Nebenumständen abhängen, der wird auf alles feste Reglement der Wirthschaftsgeschäfte keine fruchtlose Speculation verwenden. Der Wirth muß immer die Seele der Organisation bleiben, die er in seiner Gewerbssphäre geschaffen hat, und er muß immer durch einen augenblicklichen festen Entschluß die widrigen Umstände, welche ihre freyere, geordne“ere Wirksamkeit zu unterbrechen scheinen, so viel möglich zu seinem Vortheil zu benutzen wis— sen. Jede Wirthschaft, die so ängstlich auf Schrau— ben gestellt ist, daß sie mehr einem Mechanismus als einer freyen Organisation ähnlich sieht, taugt schon in ihrer Anlage nichts, und wird hundertmal öfter zu Schaden kommen, wie eine andere, welche öfters scheinbar die Regel verläßt, und bald in ih— ren Unternehmungen jener voreilt, bald hinter ihr zurück ist, weil sie sich immer nach den Umständen 1 h ehen il wenn 0 0 laderwirh aum de fab ben I. Num strott sh Cpschacß Pan gc Dae fl fag, 0 kus , daß 10 f J Mate— fu fange Hach hildinsse g et git ad 0 d 10 , U ul e age wahr. d g maten U dil dete du erden gut 0 begnng d dag un de 1 dan deen fan ern Uran it Muna wie se a des ey das audi m ur der dershite 9 sie don nan ngen, der hd g schascgespise ft den. Du Un ganfctin bebe geschaffen hut, u nb fe „Fbechechreste kerbrehen schen el u guben alu auf Schr an Hahns sulch seht, kat td hunderte in alder, vech d lad in bald hut 0 0 ie Unstande N „ in 615 und nach der wahrscheinlichen Beschaffenheit der nähern und entferntern Zukunft richtet. Allein wenn ich gleich mit voller Ueberzeugung alles Ca⸗ lenderwirthschaften für lächerlich halte, so bin ich darum doch weit entfernt, einem Wirthschaften nach bloßen Einfällen das Wort zu reden, und al⸗ les Planmäßige zu verwerfen. Eben darin unter— scheidet sich der oben genannte augenblickliche feste Entschluß von einem bloßen Einfall, daß er auf einen Plan gegründet ist, da hingegen der Einfall schlecht. hin blos durch den momentanen Umstand erzeugt oder gar nur aus der Luft und aus einem Traum gegrif⸗ fen wird. Das Planmäßige nehmlich, worauf ein reifer Entschluß sich gründen kann, muß darin beste⸗ hen, daß der Wirth vor Antritt jedes Monats und jeder Woche die mannigfaltigen vorliegenden Arbeiten— klein und groß— überdenkt, und sie et- wa in seinen Handealender aufzeichnet. Bey jeder Hauptarbeit geht er nun die verscfiedenen Haupt- hindernisse durch, welche ihr glückliches Vollbrin— gen mehr oder weniger unterbrechen können, und rangirt alsdann in die verschiedenen Perioden der— selben die kleineren ihnen angemessenen Arbeiten ein; wobey er aber auch für einzelne Arbeiter auf den Fall, daß sie von den übrigen durch irgend ei— nen Zufall getrennt werden, zweckmäßige Beschäf⸗ tigungen im Auge haben muß. Trifft sich nun ein vorher- oder auch nicht vorhergedachtes Hinderniß wirklich zu, so ist er gehörig vorbereitet, und kann— 616 wenn er sich auch auf sein Gedächtniß nicht verlassen kann— in seinem Handcalender die nöthigen Winke für dasselbe finden. Auf diese Art hat er denn seine eigene Wirthschaft immer in einem festen Plan, und nicht die eines fremden Calendermachers, welche oft nirgends zu der seinigen paßt, sowohl in Hin— sicht der Größe als der Art der Geschäfte. §. 208. Grundsätze über die Vertheilung der Geschäfte oder der Arbeitskräfte an dieselben. Bey Vertheilung der Arbeiten oder Geschäfte ist auf zweyerley Rücksicht zu nehmen: 1) auf die Zumessung eines bestimmten Quantums von Ar— beitskräften an ein bestimmtes Quantum von Ar— beit, und 2) auf die Vertheilung der Kräfte an die einzelnen Bestandtheile einer und derselben Arbeit. Denn die meisten Arbeiten des Landwirths sind zu— sammengesetzt, und kommt also zu ihrer Beschleu— nigung sehr viel darauf an, daß jedem einzelnen Bestandtheil das gehörige Quantum von Kräften zugemessen wird, damit sich letztere wechselseitig aufs zweckmäßigste in die Hand arbeiten, und keiner mit seinem Antheil früher fertig wird, um nun auf den andern unthätig lauren zu müssen; ja es ist selbst die zweckmäßigste Trennung der einzelnen Be— standtheile einer Arbeit an verschiedene Arbeiter schon ein sehr wichtiger Gegenstand der Speculation 68 Nl ind lich her alf fung de cache qs ne at le Peuphet den Nl N cl fen un F fc iu pe lt, tniß zich y Ara die chend Na it hat ir den 0 n fefen dle 1110 ecmoche, pi , dafl n h Jeschlst, er Geschst ge! llben. fen aht Gee men: U aa, d. antun von J. Quarum von l. d ce dw dont bü8 f 1 zu e Boche f cen eigene fan don Reifen ur heche eat een, ind keiner id, um fun af n; 8 f alen B. gde Itteitt n Spalatet 617 des Wirths, wobey ihn vorzüglich gebmetrische und mechanische Gesetze leiten müssen. Alles soll bier auf Ersparung von Kraft und Zeit hinaus lau— fen, folglich auf die möglichst leichteste Ueberwin— dung des Widerstandes und auf die kürzeste und einfachste Bewegung durch den Raum, und wenn jenes meist auf den Gesetzen des Hebels beruht, so hängt letztere vorzüglich von den Verhältnissen der Peripherien und ihrer Diagonallinien, und von den Verhältnissen der Hypothenusen zu ihren Ca⸗ detten ab. Es ist daher bey der Trennung der ein— zelnen Bestandtheile eines einzelnen Geschäfts vor— züglich darauf zu seßen: 1) Ob durch Vermeidung des Ueberganges von der einen Verrichtung zur andern so viel an Zeit und Kraft gewonnen wird, daß die An- stellung eines besondern Arbeiters für die zweyte Verrichtung möglich ist. Denn wenn der erste Arbeiter nicht immer so viel zuarbei— ten kann, daß der zweyte hinlänglich beschäf— tigt ist, so muß die Trennung hier unterblei— ben, und der erste Arbeiter beyde Verrichtun— gen übernehmen. Dann kann es aber wohk seyn und ist mehrentheils der Fall, daß wenn zwey oder drey Arbeiter bey der ersten Ver- richtung angestellt würden, daß ein vierter bey der zweyten dann gerade hinreichend zu thun hätte. Daher sieht man, wie wichtig die rich⸗ 618 tige Proportionirung der Arbeiten zu den ein— zelnen Bestandtheilen der Arbeiten ist. 2) Ob durch die Trennung der Verrichtungen an verschiedene Arbeiter nicht die Güte und Dau— erhaftigkeit des Products leidet? Es wird also jederzeit die richtige Zumessung einer bestimmten Quantitat Arbeitskräfte an ein bestimmtes Quantum von Arbeit durch die Natur der Arbeit und durch das Raumverhältniß ihres Objects, aber auch zugleich durch den Zeitraum be— stimmt, innerhalb welches sie beendigt werden soll. Soll dies in der möglichst kürzesten Zeit geschehen, so ist natürlich die größte Zahl von Arbeitern anzu— stellen, die einzelnen Bestandtheile der Arbeit müs— sen so proportionirt als möglich unter sie vertheilt, und die ganze Masse so nah als möglich zusammen gehalten werden, nur nicht so, daß sie sich in ihrer Wirksamkeit einander stören. Allein da oft mehre— re Arbeiten zugleich geschehen müssen, so kann der Landwirth nicht immer die vortheilhafteste Summe der Arbeiter an jede einzelne verwenden, und er muß dann nur dahin streben, der größern Arbeit so wenig als möglich zu entziehen, und eine solche Ar— beit neben sie zu stellen, welche theils wegen ihrer Art, theils wegen ihrer Kleinheit keine große Tren— nung ihrer einzelnen Verrichtungen nothwendig macht. Specielle Grundsätze lassen sich über die u Hüft f g fen 0 duwaabl uz Fanz den int d ft c y alen zu key siken it. * 0 9 Berching 10 Gite und du tk ige Jung toktäste ay ei urch die uin erhalnniß itt Jeittaun h. gt werden sol. eit geschthen, t t Vbeit müs⸗ 11 glich z 10 sammen si sich in ihre n da ost niht , so kun der ore Summe inden, und et ern tbeit so che solhe l. 6 regen ihre ugroße dee 0 sothpendiz 0 sch lber de . 619 Vertheilung der Arbeiten nicht aufstellen, da die Gegenstände und ihre Verhältnisse zu mannigfaltig sind. Siebentes Kapitel. Grundsätze über die e und 5 Sd. 209. Von der Verwerthung der landwirthschaftlichen Producte. Unter Verwerthung im Gegensatz der wirklichen Veräußerung verstehe ich hier die Verwendung ei— nes Products in ein anderes, in welchem es erst seinen höheren Werth erhalten soll, oder auch die Verwandlung und Veredlung eines und desselben Products in ein anderes, um ihm einen desto grö— ßern Preis zu geben. Daß diese bey mehreren Pro— ducten unter bestimmten Verhältnissen eines Land— guts mit ziemlichem Vortheil geschehen könne, ist nicht in Zweifel zu ziehen; aber der Satz: daß je— 620 mehr der Produeent selbst seine Producte auf den Verkauf verarbeite, desto vortheilhafter werden sie für ihn seyn— läßt sich nicht nur keineswegs allgemein ausdrücken, sondern ist selbst im Allge— meinen den gesunden Begriffen vom Gewerbwesen entgegen. Könnten wir nur bey allen Fabricirun— gen die Arbeiten so viel möglich vertheilen, und je— dem einzelnen Arbeiter die einfachste Wirkung an— weisen, so würden unsere Fabrikate sich unendlich an Quantität vermehren und unsere Fabrikanten beträchtlich am Ertrag ihrer Arbeit gewinnen. Denn jederzeit geht durch den Uebergang von einem Ge— schäft zum andern Kraft und Zeit verlohren, die beyde ohne denselben ein bestimmtes Quantum hät— ten produciren können; und jeder Inhaber einer Fabrik wird auch am meisten darauf speculiren, wie er die einzelnen Theile, woraus sein Fabrikat zu— sammengesetzt wird, und selbst die einzelnen Arbei— ten, die zum einzelnen Theil erfordert werden, so geit und schicklich wie möglich an einzelne Arbeiter vertheilen, oder durch simple Maschinerien verrich— ten lassen kann. Unter allen Verwerthungen sei— ner Producte halte ich daher für den Landwirth kei— ne für vortheilhafter als diejenigen, deren Abfall ihm wieder in seiner Wirthschaft nützlich wird, oder die seinen Domestiken angemessene Beschäftigungen in den langen Winterabenden geben. Was die erstern betrifft, so gehören dahin vorzüglich die Auf— ziehung jungen Viehes und die Mastung mit Futter- geuich gap Vea! bey bet gen de un G ff lung feng Inde h, ch lte gaht zu in t Auth fen 9 Eile fauneg feen nit f fang se kr; he, 0 dahungz 0, 71 t gell l, Da todutte f eilhaste ache hut ban 0 selhst in N. n Gab alen Fehn then, nd 2 te Dat g u. te sch und scre Fbrkan winnen, Da von ehen Ge verlor, di AQuonnm bit Juhehe eint f speullun, bie in gehrlit z kingelgen hei ent hetden, imer Ait eren vernch⸗ tungen fe. saudnith ki den Aal ic ltd, odtt cstigungen Wos die ach deaf, 0 nit due 621 gewächsen, und darüber ist schon bey der Viehzucht gesprochen; sodann auch Brantweinbrennerey, Bier- und Essigbrauereyen und Oelschlagereyen, die bey der Viehmastung dem Landwirth gleichfalls we— gen des Düngers höchst vortheilhaft werden kön— nen; ja wo sich die Gerechtigkeit dazu bey einem Gut findet, können sie selbst Veranlassung zu Eta— blirung eines ganz entgegengesetzten Wirthschaftssy— stems werden, als dasjenige ist, welches auf den andern Gütern ringsum mit Vortheil betrieben wird. Allein Brauereyen und Brennereyen setzen nicht nur in der Regel eine besondere auf dem Gut haftende Gerechtigkeit voraus, sondern auch h Gele— genheit zu hinlänglichem Absatz, und fur ihre Anla— ge im Großen ein beträchtliches freyes Capital des Wirths; denn kleine Anlagen der Art sind sowohl diesem als dein ganzen Staat sehr nachtheilig. Solche Brenn- und Vrauerey Verwerthungen können daßer nur von einzelnen wenigen großen Wir- then mit Vortheil unternommen werden, wenn sie sich nel in Hinsicht des Absatzes als auch in Hin- sicht der ersten großen baaren Auslage sicher gesetzt haben. Fur den kleinern Landwirth ist keine Ver— werthungsart zu empfehlen, welche auf irgend eine Art weitläuftige und kostbare Geräthschaft erfor- dert. Das wenige, was er auf seinem Gütchen bauen kann, reicht bey weitem nicht hin, auch nur auf einige Zeit eine Maschinerie im Gang zu erhal— ten, und kann ihm wohl auch in manchem Jahr 622 sehr misrathen; soll er aber alles Material weit her zusammenkarren, so fehlt es ihm wieder an An— spannung, und er steht dann aufegllen Seiten dem großen Wirth an Vortheil weit nach. Allgemeiner wären für den Landwirth solche Be— schäftigungen und Fabrikate zu wünschen, womit er die Hände seiner Domestiken in den langen Herbst— und Winterabenden zweckmäßig in Thätigkeit zu setzen wüßte. Sie müßten allerdings von der Art seyn, daß sie die den Tag über gebrauchten Kräfte dieser Menschen nicht zu sehr anstrengten, und da sie von der unfreundlichen harten Witterung dieser Jahrszeiten viel zu leiden haben, und deswegen auch bey noch so kurzen Tagen ihrem Herrn das gewöhnliche Dienstlohn mehr als reichlich abverdie— nen, so dürfte dieser sich allerdings den Gewinn von jenen Arbeiten durchaus nicht anmaßen, wenn er nicht Gott und die Menschen beleidigen wollte, sondern der Herr könnte ihnen das Material und auch wohl das Arbeitszeug anschaffen, aber dann jedem Domestiken Stückweise den Arbeitslohn baar bezahlen; versteht sich einen solchen Arbeitslohn, der mit ihrer Lage im Verhältniß steht. Als derglei— chen Arbeiten möchten sich vielleicht nicht ohne Grund: das Spinnen, Stricken, enieten, Stroh- arbeiten, simple Lederarbeiten, einfache Webereyen von groben Zeugen, kleine Reisschlägerarbeiten, Schnitzarbeiten aus Holz u. s. w. empfehlen lassen; u de! ch c zucht 5 ald 0 fg l, bh 1 00 A Ha gc 9 I 0 daft att 6 Jule si d lh, le ich, 6 Metal 0 in witer g. fen Stig in 0. ding soch d, unsce, gun n lunge haf wauchten geit ten, und du se derung düse und deswegen n Herrn das chlich abverdie: c den Gewinn maßen, wenn leidigen wolte, Mgterial und en, aber dann chelohn bar t nicht ohne atten, Stroh⸗ 10e Vebekesel Haägerarbeten, che lascaz 623 da die Fabrikate derselben alle von den Arbeitern selbst oder doch wenigstens in der Wirthschaft ver— braucht werden könnten, und der Wirth das Ma— terial dazu selbst produeirt. F. 210. Grundsätze der Verwerthung. Will der Landwirth auf irgend eine Verwer— thung eines oder mehrerer seiner Producte specu⸗ liren, so hat er vorzüglich folgende Puncte zu erwägen: 1) Ob eine Verarbeitung und Veredlung der Art ihm gesetzlich erlaubt, und wie weit er in Hinsicht des Absatzes begünstigt oder einge— schränkt ist. 2) Was für einen Preis die Fabrikate auf dem vortheilhaftesten Markt haben, und wie er selbst sie inclusive des Marktfuhrlohns auf denselben liefern kann. In dieser Hinsicht hat er alsdenn ö 3) alle Kosten fär die sämmtliche Geräthschaft, für die Gebäude, für Dienstlohn oder Tage— lohn, für das Material, für die offentlichen Abgaben, für die Zumarktbringung zu be— rechnen; sodann 624 4) die erste baare Einnahme nach dem Mittel— 90 quantum und Mittelpreise des Produets zu ee calculiren; 0 bete 1 10 5) zu dieser den reinen Ertrag aus der Neben— stl nutzung des Abfalls hinzuzufügen; N f f a bal 6) und dann von dieser ganzen Summe der er— af sten Einnahme die sämmtlichen Unterhaltungs— fun kosten des für die Verarbeitung verwendeten 6 An Capitals und den Zins desselben abzuziehen; die— e sen Zins aber jederzeit so, daß er dem Risico 6 des Capitals und dem Zins, welchen er durch a Verleihung desselben an ein anderes Gewerbe Fe auch erhalten könnte, genau entspricht. Sieht li er nun, daß er nach einer solchen sorgfältigen g Berechnung zum vollständigen Zins seines ausgelegten- Geldes kommt, so hat die Ver— a werthung fürs erste allerdings eine gegründete 0 Empfehlung für sich, allein noch ist sie nicht 80 unbedingt auszuführen. Denn nun muß er r ga auch einen Gegenanschlag machen, ob dassel— bulche be baare Capital und dieselben Kräfte in sein u gn eigenes Gewerbe verwendet, ihm nicht einen Wach höhern Zins sowohl für sich selbst als in der 0 a Landrente bringen würden; oder ob auch nur 3 mung ein Theil desselben in sein Gewerbe verwendet, 9 der andere Theil aber außer demselben, auf u sichere Zinsen angelegt, ihm einen höhern und 10 0 625 gewissern Ertrag liefern würde, als er durch jene Verwerthung seiner Producte davon zu berechnen im Stande wäre. Ueberhaupt ist 1 es für alle Projecte eine unerlaßliche Me ihr sie immer von beyden Seiten zu betrachten; keines derselben ist ohne irgend einen 1 55 oder weniger beträchtlichen Nachtheil für das ue erste Bestehen oder für die erste Einrich⸗ amen tung einer Sache, und wenn jener gegen en den Gewinn aus dem neuen Unternehmen A Urαν, auch noch so unbedeutend seyn mag, so . muß man doch so lange gegen dieses und 1 gegen sich selbst mißtrauisch seyn, bis man 195 jenen Nachtheil in seiner ganzen wahren 2 Größe aufgefunden hat. §. 211. 8 Von der Veräußerung der Producte. 4 nt Sie ist diejenige Handlung, durch welche 2 1 det Landwirth seine gewonnenen und nach her— * 1 bst kommlicher Gewerbssitte blos zubereiteten Pro- * 1a n ducte gegen baares Geld und zwar gegen den * ihm möglichst vortheilhaften Preis umsetzt. Man 68 d kann es ihm, der so manches Risico bey seinen K Productionen hat, der so viele und schwere * Opfer von Ruhe und Fleiß bringen muß, und Ne dem 5 launige unergründete Witterung oft so 8 N große Abschnitte an seinem gehofften Productions a Rr 626 quantum macht, ihm seinen Ertrag in einer Reihe von wenigen Jahren so verschieden aus— fallen läßt, wenn auch gleich seine Ausgaben die nehmlichen bleiben, man kann es ihm nicht verdenken, wenn er vor jedem andern Gewerbe den höchst möglichen Preis seiner Producte durch den freyesten Handel zu erwerben und zu errin⸗ gen sucht. Es läßt sich freylich entgegensetzen, daß der Landwirth auch derjenige sey, welcher alle die wichtigsten Lebensbedürfnisse in seinen Händen habe; daß er sich bey theuren Zeiten in allem andern mehr einschränken könne, da hin— gegen für jeden andern Gewerbsmann die land— wirkthschaftlichen Producte ein ununterdrückbares Bedürfniß wären, in dessen nöthigen Quantität sich zwar einige, aber im Verhältniß auf das Ganze doch nur unbedeutende Einschränkungen machen lasfen; daß der Landwirth bey theuren Zeiten immer nur von einer Seite, jeder andere Gewerbsstand hingegen auf zwey Seiten gedrückt werde, indem er nicht nur die ersten Lebensbe— dürfnisse, sondern auch alle andre mehr oder we— niger nöthige Fabrikate mit dem Landwirth gleich theuer bezahlen müsse, da hingegen jener seine Lebensmittel sich selbst erzieht; man kann ferner entgegensetzen, daß der größere Aufwand des, Landwirths, welchen er in theuren Zeiten für Tagelohn und andere nöthige Gewerbsbedürfnisse zu machen hat, mit seinem Ertrag aus dem dc rut fu d duden ih ken sch ff el san den! Hdd lien f. gl muten Kehr fans aaf f t l Anif I aeg Age Gewalt Sal g se , bet Ih 0 fang g fel ff vun ala nn * cen gi mg n en dersciche de sele Mage in es ihn fc anden Geha 1 Muoducke dau d zu erh; ch etgegascte e seh, iche snisse in sehe uten Zutn une, da h mann die lun unterdrückbang igen Ouantit saltniß auf du Eupschränkungg tth bey than te, leder ada Seiten gegic ersin Leensbi chr Oder we⸗ adpüth gleih gen stner selt an kann fan lufwand de an Zeilen sit beben rng aus de 627 Prdductionsquantum bey theuren Preisen seiner Producte in keinem Verhältniß stehe, weil auch jener Aufwand wegen des Zutritts der mitprodu— eirenden Naturkräfte des Bodens und Climas in keinem Verhältniß mit dem Productionsquantum sich befinde; und allerdings verdienen diese Gegen— vorstellungen auf Seiten der Staatsgewalt die auf⸗ merksamste Erwägung, aber sie können niemals und dürfen niemals die letztere bewegen, den freyen Handel des Landwirths mit seinen landwirthschaft— lichen Producten durch Sperren oder durch bestimm⸗ te gesetzliche, Preise einzuschränken und niederzu— drücken. Soll der Landwirth von der allgemeinen Last einer Theurung— wie nicht mehr als billig— etwas auf sich nehmen, so muß es darin bestehen, daß er einen seinem Produectionsquantum verhält⸗ nißmäßigen Theil der nöthigsten Lebensbedürfnisse um einen gesetzlichen erträglichen Preis an Landes- magazine abliefert, von denen aus dann alle andern Gewerbsstände nach Verhältniß ihres nölhigen Bedürfnisses und nach dem Grad des Drucks, wel⸗ chen sie bey ihrem Gewerbe von der Theurung lei— den, befriedigt werden müssen. Mit dem ganzen ubrigen weit größern Theil seines Productions⸗ quantums aber müßte dem Landwirth der freyeste Handel offen bleiben, und er könnte für diesen dann allerdings den auswärtigen bedürftigen Käu— fer um so mehr bezahlen lassen, damit ihm der Schaden wieder ersetzt würde, welchen er durch die Nr 2 628 Ablieferung an die Landesmagazine wegen des an— gesetzten niedrigern Preises seiner Producte zu leiden hätte. Aber eine solche Einrichtung läßt sich von Seiten, der Staatsgewalt auch nur in denen Ländern treffen, wo selbst bey einem beträchtlichen Miß— wachs noch immer weit mehr landwirthschäftliche Producte produeirt werden, als im Lande con— sumirt werden können, bey jedem andern Lande, welches nur ebenzu oder nicht einmal so viel producirt, als consumirt, sind alle Magazine, die von Seiten des Staats angelegt werden, und alle gesetzliche Einschränkungen oder Preise jeder— zeit mehr nachtheilig, als nützlich; und ganz überflüssig würde so etwas dann seyn, wenn ein Land nach seiner ganzen geographischen und phy— sischen Lage ohnehin keine leichte, insbesondere keine Ausfuhr zu Wasser zu befürchten hätte. Die Beweise dieser Sätze gehören für staats— wirthschastliche Untersuchungen über den Korn— handel; die höhere Landwirthschaftswissenschaft aber hat die Rücksichten und Grundsätze aufzustel— len, welche der Landwirth vor und bey der Ver— äußerung seiner Produete zu nehmen hat, um ihn auch darin zu seinem höchsten Vortheil zu leiten. sachlen fiche thels tin c erg ih ht. 15 Schl ua acht e nge fr fi 0 se if ce, % é 0 de de 1 ust f khn, 5 1 0„ 00 n 1 ne wagen l Product qu g ung laßt sc u t in denen küche krächtichn M. doirchchesech im lande ch, m anden lade, emol so ale Maga, igt werder, un r Preise fi ; und fa en, penn en chen und phhe „ Aüisbesondere fürchten hätt, ten für staltz ber den Kör⸗ Hastswissenschat deze außustt⸗ d bey der Vek⸗ men hat, um en Vunthel zu 629 §. 212. Ueber die mannigfaltigen innern Verhältnisse des Wirths in Hinsicht der Veräußerung seiner Producte. So allgemeingültig auch die Regel ist: daß der Landwirth nicht eher den Markt besuchen sollte, bis der Preis seiner Producte den wahrscheinlich höchsten Grad erreicht hat: so finden sich doch man⸗ nigfache Umstände, welche ihn theils nöthigen, theils es ihm auch vortheilhafter machen, einen ge— ringern Preis dem höhern vorzuziehen, wenn dieser noch zu weit in der Ferne steht. Der kleine Wirth wie der große können zu Bezahlung des Tagelohns und ihrer Hausrechnungen, oder zu Abtragung ih— rer Schuldtermine und Zinsen, oder zu Leistung des Pachttermins Geld nothwendig haben, was sie nirgends so leicht vorgestreckt erhalten, oder doch mit Zinsen und Douceurs vergüten müßten, die ihnen den Vortheil des erwarteten höhern Prei— ses ihrer Produete wieder völlig entziehen würden. Hier findet also gezwungene Veräußerung statt, und sie ist in den meisten Fällen besser, als Anle— henmachen, um eine dringende Forderung zu bezah— len, da so seltsame Verführungen sich ereignen kön— nen, die den gelösten Kaufschilling aus den Pro— ducten verschlingen, ehe das neue Anlehen davon bezahlt ist, und so häufen sich dann Schulden an Schulden, Zinsen auf Zinsen, bis die Creditoren das Korn in der Scheune in Beschlag nehmen. 630 Allein außer dem angeführten Verhältniß giebt es noch mehrere andere, welche eine frühere wohlfeile— re Veräußerung vortheilhafter machen können„als eine spätere theurere. 4) Der Wirth hat zuweilen Gelegenheit, ein freyes Capital vortheilhaft an ein anderes Gewerbe zu verleihen, und wird also in die— sem Fall mit einem etwas geringern Preise seiner Producte vorlieb nehmen, wenn er da— gegen das Capital derselben um gute und si⸗ chere Zinsen unterbringen kann. 2) Es kann dem Wirth die Verwendung eines Capitals in sein eigenes Gewerbe höchst nüg⸗ lich werden, entweder durch Ankauf oder durch den Bau irgend eines Gewerbmittels, wozu sich ihm nicht so leicht wieder die günstige Ge⸗ legenheit darbietet- Es fehlt ihm aber das nöthige baare Capitnl, und folglich muß er fruher zu Markt eilen, als er ohne diese vor— theilhaften zufälligen Umstände genöthigt gewe⸗ sen wäre. 3) Das Zurückbehalten und Aufschütten des Korns bis in den Sommer geht bey den meisten Wirthen um deswillen nicht an, weil sie dann keine Zeit zu Marktfuhren haben, oder darü— ber doch weit wichtigere Arbeiten für ihre künf⸗ frühere ö, 1 5 n fürn, Bägnhet, d cn an andert wird ego in diz geringem r den, penn kr de um gur und i. wendung b verde focht nat Hfruj cher durch Abmites, won dee gustge ch lt ihn cher das salglch muß t r chie die bor cgeüthig gere 5 luschütten des cep den meien J heil se dan , oder darl⸗ für the fie 637 tige Erndte versäumen wurden; auch geht durchs Zusammentrocknen und Hin⸗ und Her- arbeiten immer viel verlohren. 4) Das Aufschütten des Getreides auf gemiethe— — ten Kornböden am Marktort selbst kostet Miethlohn, Arbeitslohn, stebt Gefahr, durch Mäuse angefallen zu werden, und sind es nur einzelne wenige Lasten, so kann der Wirth ar— tig mit hingehalten werden, bis sich ein Käu— fer dazu findet, der ihm den höchsten Preis giebt. 5) Bisweilen ist die verkäufliche Getreideart et— was befallen oder durch Erndtewitterung et— was verdorben; hier muß der Wirth dieselbe entweder statt eines andern Korns selbst ver— ses unter den einzelnen Kornarten selbst beschaf— fen ist, oder er muß auf den Zeitpunct damit zu Markt eilen, so lange noch gierige Nach— 0 0 um sein Bedürfniß zu befriedigen, und wo also in Hinsicht der Güte des Korns die Käufer noch nicht sehr empfindlich find. 6) Wo an das Dünger- und Molkenvich viel Stroh verfüttert werden muß, da ist es ein * 632 Hauptgrundsatz: mit den verschiedenen Arten desselben so oft als möglich zu wechseln, weil Kuhvieh einerley Art Stroh nicht gern lange frißt und sich auch nicht dabey in Kräften er— hält, und zweytens muß ihm das Stroh im— mer so frisch als möglich von der Lange ge— geben werden, weil vorräthig gedroschenes Stroh durchs Aufbewahren muklig und vom Ungeziefer durchnüstert und durchschmuzt wird; dergleichen Stroh aber ekelt dem Vieh und wird nicht von ihm berührt. Also auch in Hinsicht auf die Nutzung des Abfalls findet sich ein Grund, warum der Wirth nicht immer von den theuersten Preisen profitiren und nicht eine im hohen Preise stehende Kornart auf ein- mal ganz ausdreschen kann, wenn er sich nicht auf der andern Seite an seinem Vieh großen Schaden thun will, dem er dann doch wieder durch geringeres Abdreschen einer andern Korn— art zu Hülfe kommen muß. Man sieht aus den aufgestellten Fallen, wie der Landwirth auch in Hinsicht der innern Verhält⸗ nisse seines Gewerbes bey seinem Wirthschaftshandel immer nach allen Seiten um sich sehen muß, damit er nicht durch einen kleinen Gewinn einen größern Schaden auf sich zieht. Inzwischen ist doch keiner von jenen Fällen absolute Bedingung zur voreiligen Weggabe oder zum Ansichhalten seines Korns, son⸗ vun hn schtet n. un zu de ut daz lag sch int dae duch fl, Ju in 60 shiticen ant N gat es doe 1 Dahl Naktunt durch Vn irn Uh dan ae ie! sch ischiedehe g 1 wechs nicht 0 1% f fi lg eh in Keismg f. tas Sch on det dange g. a gc 7 mur, f Muflg und vo lchsc mut ung t dem Nh in As aach s Abfals fe itth niht pn pftiten and nit Kornart auf el, en er sch nick an Nh großen dann doch wedet uur Aden arn, ti aden Kot n Faln, wie ihnen Prrhalt⸗ nöscaftshandel muß, damit Jahen größen I doch kent aur voralgen 0 Horns, sor 633 dern es kommt immer auf den Grad der Wahrschein— lichkeit an und auf das Verhältniß des momenta— nen zu dem zu erwartenden spätern Preise, ob er durch das Product ihrer Differenz für die Nachtheile hinlänglich entschädigt werden kann, die ihm in Hin— sicht seiner Wirthschaft durch ein längeres Anhalten oder durch eine frühere Weggabe entspringen kön— nen. §. 213. Von den äußern Verhältnissen desselben in Hinsicht des Markts. So wenig verschieden die Preise der landwirth— schaftlichen Producte auf mehrern nahen oder ent— ferntern Märkten für die Käufer seyn mögen, so giebt es doch für den Landwirth als Verkäufer meh— rere Verhältnisse, auf die er bey der Wahl seines Marktorts Rücksicht nehmen muß, wenn er nicht durch Vernachlässigung derselben kleinere oder grö— ßere Vortheile aus den Händen lassen, oder größern oder kleinern Nachtheilen sich aussetzen will. Zu dergleichen Verhältnissen sind zu rechnen: 1) Die Entfernung eines Markts. Es können bisweilen die Preise auf dem einen Markt um etwas höher seyn, und dennoch wird der Wirth mehr Vortheile haben, wenn er den nähern Markt vorzieht. Hier kommt es dann auf eine 634 Vergleichung des Products jener Differenz der N Preise an mit dem Verlust, welchen der Wirth 1 durch den weitern Transport an Zeit, an sei⸗ 1 nem Arbeitsvieh, Schiff und Geschirr, an 10 Dünger, an Reisekosten und an Arbeikskräf⸗ N ten in seiner Wirthschaft erleidet. 0 6 2) Die Beschaffenheit der Wege oder der Commu— 0 nication nach den verschiedenen Märkten; auch in Hinsicht dieser kann ein ziemlich viel höhe— 92 rer Preis auf dem einen Markt die Vortheile 0 nicht immer aufwiegen, welche durch die weit f wohlfeilere Wassercommunication oder durch fh die bessern Wege nach einem entferntern oder 0 nähern Markt gewonnen werden, wenn gleich l, bier die Preise etwas wohlfeiler sind. Wie fig viel der Wirth durch übermäßige Anstre engung fa f seines Viehes auf schlechten W Wegen oder wei— i ten Reisen an demselben verliehrt, wird oft d viel zu niedrig angeschlagen. Man sieht die J Thiere wieder gesund zurück kommen, und a damit ists gut, wenn sie dann gleich um i Nan 5 Jahr früher zu starken Arbeiten unbrauch— mlt Nr werden. bur Lace 3) Das Verhältniß der Maße. Nicht auf%. allen Märkten seiner Gegend sind die Maße mn. und ist die Art zu messen dieselbe. Der Landwirth hat daher den herrschenden Preis 09 ele dien 0 selchen de „ N ie W In 7 7 an Sek, zu delt, ay fh 18 0 5 1 Aa* * chi, 0 . U hst b. de l Abltsktg⸗ ö ft die Muh durch de kl on oder det tferntern dor u, wenn gkeit ler ind. Wi ige Npstrengun egen oder hel lihtt, ird ff Wan feht de omnen, und glich un 1 ahn nbtauch⸗ Jacht auf ind die Maße elbe. Det denden Prat 635 seines Produets genau mit dem Verhältniß der verschiedenen Marktmaße und Messungs⸗ arten zu vergleichen, weil er gleichfalls bey der Gleichheit der vorher genannten und noch zu nennenden Umstände demjenigen Markt den Vorzug geben muß, auf welchem im Verhältniß des Maßes der größte Preis bezahlt wird. * 4 Die verschiedenen Preise in Hinsicht der Zei— ten. Es trifft sich nicht selten, daß biswei— len ein Markt früher durch starke Zufuhr be— friedigt wird als ein anderer benachbarter, und daß alsdann die Preise auf jenem fal len, wenn sie auf diesem erst anfangen zu steigen oder noch fortdaurend steigen. Eben ko können auf dem einen Markt die Preise eine beträchtliche Höhe haben, und für den Landwirth ist gerade auch jetzt die geschickteste Zeit zu Marktfuhren, da hingegen derselbe oder ein noch höherer Preis auf dem andern Markt erst später erscheint, wo der Land— wirth mit seinen Feldgeschäften schon mehr bedrängt wird. Er muß also auch auf diese beyden Umstände bey seiner Veräußerung und vey der Wahl seines Markts Rücksicht neh⸗ men. 5) Die gesetzlichen Marktverordnungen in Him⸗ 636 5 sicht der größern und geringern Marktfrey— i heit und der auf dem Markt cursirenden 0 Münze. Was die letztere betrifft, so hat der ö c Wirth dieselbe mit seiner Landesmünze und 0 mit der Münze anderer benachbarter Märkte 0 in Hinsicht auf diese zu vergleichen. Bey 0 den gesetzlichen Verordnungen hat er vorzüg⸗ 0 lich auf die dadurch begründete größere oder. geringere Sicherheit seines Eigenthums und auf die mehrere oder geringere Freyheit zu 05 sehen, dasselbe so hoch an Mann zu bringen, fim als er kann. Also in wie weit der Käufer fn durch dergleichen Verordnungen begünstigt 15 0 ist, und was sich die Marktobrigkeit bey facht vorfallenden Umständen für ein Recht auf 530 sein Eigenthum anmaßen wird. a 5 ales 6) Die Weg dund Marktzölle. Auch deren a0 ihr Betrag oder die Freyheit von denselben echal kann die Vortheile des höhern Preises auf lebe dem einen Markt vermindern oder den ge⸗ faber ringern Preis auf dem andern erhöhen. lage . mr 1h 7) Der Ankauf der eigenen Wirthschaftsbe— ile dürfnisse. Der Landwirth hat im Lauf des ch 9 Gewerbjahrs so manches zum Unterhalt sei— dn 56 ner Wirthschaft aus Städten nöthig, und Walli es kann ihm nicht gleichgültig seyn, in wel— Ma cher Güte und um welchen Preis er das⸗ gern Nu arkt flrsend, eriff, 00 bet h dundesmüne un hure Ma dcgachen. z n hi n a vg delt gif obe Eigerthant U gere Fehr; ann zu lin eit der Kat gen begin flobrigkeit hu en Recta. N. Jach dern t von densehe uu Preses alf 1 oder den ge chien, ubliche im uf des f lehalt se⸗ sithiz/ d sch ol. Put kt daf 637 selbe erhält; ja er kann auch Düngermittel und andere große Materialien von Städten abholen, und folglich ist es nicht unwichtig, daß er bey der Wahl seines Marktorts auch darauf mit Rücksicht nimmt, wo er seinen Marktfuhren die wohlfeilsten, besten und reich— lichsten Wirthschaftsbedürfnisse als Rückfracht mitgeben kann. 8) Die Beschaffenheit des Käufers. Nicht immer ist derjenige Käufer, welcher am theu— ersten einkauft, zugleich auch derjenige, welcher am richtigsten auf den bestimmten Termin bezahlt. Hat dies nun gleich auf die Wahl des Marktorts keinen Einfluß, so ist doch dem Wirth jederzeit die sorgfältigste Auswahl seines Käufers zu empfehlen; und sollte er auch bisweilen einen etwas geringern Preis erhalten, so thut er doch wohl, wenn er sich lieber zu einem redlichen, in gutem Ruf ste— henden Käufer versieht, und denselben so lange als möglich beybehält, als daß er im— mer nach dem theuersten Käufer lauert, und, ohne denselben zu kennen, sich der Gefahr eines Betrugs aussetzt. Gute Waare wird einen bestimmten, festen Käufer immer zur Bezahlung des gerechtesten marktgängigen Preises vermögen, und derselbe wird dann 638 auch bey andern Gelegenheiten hie und da ta Aft etwas nachsehen. f ne z a fache Wenn nun gleich von den in diesem§. an— uch il gegebenen Fällen selten einer für sich allein die fr dl Wahl eines Marktorts entscheidet, so können es doch nacheh mehrere von ihnen genommen, zusammen und der f El Wirth muß keinen von ihnen ganz übergehen, wenn 0 l er sich bey dieser Wahl nicht dem blinden Zufall in al die Arme werfen will, der ihn denn auch freylich mf manchmal einen vorübergehenden Vortheil erha— bac schen laßt. Ein solcher Vortheil aber ist nie dau— ren rend, und rächt sich bey einem zweyten grundlosen ata Handel gewöhnlich durch doppelten Nachtheil. Jm Uebrigens muß sich der Wirth auch nie unbedingt mu s auf einen einzelnen Markt einschränken, sondern fan dr sich immer nach den Umständen richten, in wie 1 weit diese die Vortheile des einen Markts oder hg die Nachtheile des andern theils auf kürzere, theils auf längere Zeit aufheben, und ihn daher zur Wahl A des einen oder des andern Markts für die vor— a g liegende Zeit bestimmen können. a ih ö 0 6 us bann ff Von dem muthmaßlichen Steigen oder Fallen der Preise g gehe und den Symptomen desselben. 1 age —.. 2 72 22 K 7 f e 0 Daß die innern und äußern Verhältnisse ei— llt 0 0 nes Landguts es dem Wirth nicht immer gestac— Me ie 1 in dim ge 1 sch alle d so fine ebdog enn ind 0 ibn ben blinden zuin enn auch sunt Vonhel eh, aber ist ie da, epten grun elten Mach ich nie aneh inen, fanden nchen, in vie gen Mats det uf kite, tes daher zu Bil kkts sir de vol alen der Prist Abel. Vrhaltnise ck t met gels ten, auf den höchsten marktgängigen Preis der Pro⸗ ducte zu lauren, hat sich in den vorigen So. hinreichend gezeigt. Dem ungeachtet aber ist es doch nothwendig, daß er sich in jedem Gewerb— jahr über den wahrscheinlichen Gang des land— wirthschaftlichen Handels oder über das muthmaß— liche Steigen und Fallen der Getreidepreise eine so viel möglich genaue Kenntniß zu erwerben suche, weil er doch immer bey seinem Verkauf es eini— germaßen in seiner Gewalt hat, wenn nicht die höchsten, doch wenigstens die guten Preise abzu⸗ warten und zu benutzen. Der höhern Landwirth— schaftswissenschaft liegt es also ob, am Schluß der Benutzungslehre noch diejenigen Umstände zusam— men zu stellen, unter denen sich ein Steigen und Fallen der Preise erwarten und zum voraus wahr— nehmen läßt, um dadurch die Reflexionen des Wirths an feste Puncte anzuknüpfen. Wir gehen hier von dem allgemeinen Satz aus: die meisten landwirthschaftlichen Producte und insbesondere die eigentlichen Getreidearten sind kein Gegenstand des Luxus, und jeder Con— sument kauft davon nicht mehr, als er zu Befrie- digung seiner Bedürfnisse von einer Erndte oder von einem Jahr bis zum andern nöthig hat; nur der eigentliche Kaufmann oder Kornspeculant kauft den Ueberschuß, der nach Befriedigung jener Bedürfnisse von der Jahrserndte übrig bleibt. 640 Ereignen sich also Veränderungen im Kornpreise, so können sie nicht durch zufällige Moden, son— dern nur entweder durch ungewöhnlichere Verän— derungen in dem landwirthschaftlichen Gewerbe selbst, oder durch veränderte politische und stati— stische Verhältnisse der mit einander im Handel stehenden Nationen bewirkt werden. Wir betrach— ten also: A) Diejenigen Umstände, durch welche das Fallen der gegenwärtigen Kornpreise be— gründet wird. Hier kann man wieder zur leichtern Bestim⸗ mung der einzelnen Fälle den Satz annehmen: jeder Markt hat eine zweyfache Sphäre, diejenige die er gewöhnlich beherrscht, und eine ungewöhn⸗ liche, die nur durch besondere Umstände ihm ge⸗ öffnet wird. Zur erstern gehören die gewöhnli— chen Käufer, welche jederzeit die ländwirthschaftli— chen Producte einer Gegend oder eines Landes an sich genommen haben, zur letztern ungewöhn— liche Käufer, die denselben Markt in der Regel nie besuchen, oder nie Bestellungen auf demsel⸗ ben machen lassen. Die Erscheinung der letztern kann nun ihren Grund haben: 1) in einem Mißwachs in ihrem eigenen Lan— de, welches sie bisher mit Korn versorgte; h ö t be fen se 0 c. el b 0 a ble Zul de 1 lar fe U egen e Mom, f hnliche Nah, stlchen Gwwith liche und zu der in Han N N u. Ar bench urch gehe ke Kornprie h. ichtern Bein h annehmen! diu, diefer eine ungewöhr⸗ nsüͤnde ihn g. n die gebohpl⸗ andpirthccastse tr dints andes zum ugtwöͤhn in der Rigl en auf demsel ung der legen g üg du arm veratge 641 — 2) in einem Mißwachs in einem andern mehr oder weniger benachbarten Lande, von wel— chem sie das ihnen mangelnde holten. 3) in Kriegsverhältnissen, welche ihnen wieder durch folgende Umstände den Besuch des neuen Markts nothwendig machen können: a) entweder ihre Nation führt selbst Krieg und es werden dadurch bey ihnen a) die Bedürfnisse für Korn ungewöhn⸗ lich vermehrt; 6) oder dem Ackerbau die nöthigen Ar⸗ beitshände entrissen, und die Erndten verwüstet; oder der Feind schneidet ihnen die Zu⸗ fuhr von ihrem gewohnlichen Markt ab; p) oder es führt diejenige Naklon Krieg, welche bisher ihr Korn an sie ablieferte, oder die zwischen ihr und einer dritten Nation den Commissions- oder Zwischen⸗ handel hatte; wodurch dann wieder jene entweder wegen eigenen Bedürfnisses zur Zurückhaltung ihres Korns genöthigt, oder die Aus- und Zufuhr durch Unsicherheit vor feindlichen Capereyen gehemmt und vermindert wird. 4) Kornsperren in denen Ländern, von denen Ss 6.42 sie sich bisher größtentheils mit Korn versa— hen, die entweder aus Furcht vor Mangel oder der Aussicht zu einem nahen Krieg her— rühren. 5) Allzuhohe Preise auf ihren gewöhn lichen Märkten, die gleichfalls durch ungewohnliche Käufer auf denselben entstanden seyn kön— nen, und sie nun zum Besuch eines neuen vor der Hand noch wohlfeilern Markts auf— fordern. 5 Man sieht also, wie verschieden und sich durch— kreuzend die Verhältnisse sind, welche die Erschei— nung fremder Käufer oder Commissionen bewirken können. Nun ist unläugbar, daß sich die Pro— duetion nicht nach der ungewöhnlichen Sphäre des Markts richtet, sondern nach der gewöhnli— chen, und daß also nothwendig bey der Cröff— nung der erstern die Kornpreise auf dem Markt steigen mußten. Sobald denn aber auch jene Ursachen wegfallen, die den ungewöhnlichen Käufer berbeytrieben, so fällt auch die Folge weg, und die hohen Preise des Markts fangen an in glei— chem Maße zu fallen. Allein man eile hier mit seinen Schlüssen dem möglichen Gang der Dinge nicht zuvor, jene Regel kann Ausnahmen haben, und zwar durch folgende Verhältnisse des gewöhn— lichen Markts. Dieser besteht, wie wir gehört haben, aus Käufern, die sich zu jeder Zeit einfin- —— 1 del, 0 ö baden alan ker f f 10 Vid depth 5 05 mit Kon 0 urcht vor n 1 hohen Hein! 1 9 a4 auch, 0 998959 h Agen Voht 11 fanden enn 11 uc usa 6 ud date Helke 2 ern Workta, een ee en und scc duc misstonen beriet daß sch he Pr; öh oslichen E Shin a0 de 8 9 bey de auf den 5 vöhnlchen Kue fag be ut gen an il gl ache Habeh ü des gewöh ee ir geht Ie dt kiff 643 den, sie mögen nun aus nahen oder entfernkern Landern seyn, dies ist gleichviel. Unter diesen Käufern können nun viele seyn, 1) die nur einen Theil ihres bedürstigen Ge— treides auf unserm Markt kaufen, den an- dern größern oder geringern Theil aber von einem andern Markt abholen; 2) oder sie kaufen alles, was ihnen abgeht, auf unserm Markt, bauen aber den größern oder geringern Theil ihres Consumtionsquantums in ihrem eigenen Lande; 3) oder sie haben bisher nur für sich gekauft, aber die hohen Preise auf entferntern Märk— ten muntern sie auf, nun auch für diese bey uns zu kaufen. Wird nun im ersten Fall entweder a) durch Mißwachs, oder b) durch Kornsperren, oder o) durch Krieg, oder d) durch zu hohe Preise der zweyte Markt für sie geschlossen, so holen diese Kaufleute natürlich ein weit größeres und unge— wöhnliches Quantum von unserm Markt. Das— selbe findet im zweyten Fall statt, wenn Miß— wachs oder ein durch Krieg vergrößertes Be— dürfniß sie mit dem selbst gebauten nicht hin— reichen läßt; und eben so auch beym dritten Fall, wo sie für einen andern kaufen, der bisher von ganz andern Märkten versorgt wurde. In dem⸗ Ss 2 644 1 selben Maße also, in welchem die ewöhnlichen Käufer nach dem Grad der wirkenden Ursachen ein ungewöhuliches Quantum auf unserm Markt abholen, in demselben Verhältniß können die ho— hen Preise die nehmlichen ble iben, wenn der un⸗ gewöhnliche Käufer sich auch bereits schon wieder 7 10 8 von e Markt entfernt hat. Das Verschwin⸗ wendig 119 demselben Produetionsquantum ein Fallen der Preise nach sich, sondern es muß vor— 0 75 den des einen Käufers zieht daher noc ch nicht noth⸗ 0— 7 7 züglich auch darauf gesehen werden, ob sich nicht zu gleicher Zeit das Bedürfniß einzelner oder al⸗ ler übrigen um daffelbe oder um ein noch größe— res 0 vermehrt hat, als jener Käufer abholte. Und eben so muß man auch bey dem ungewöhnlichen wie bey dem gewöhnlichen Käu⸗ fer nicht blos auf die eine Ursache sehen, die ihn das erstemal zu uns geführr oder im vorigen Jahr sein Bedürft 8 für unsern Markt so sehr vermehrt bat, nicht gleich annehmen, daß beym diesjähri⸗ gen Wegfallen jener Ursache der eine nun gleich wegbleiben, oder der andere wieder sein gewöhn⸗ liches Quantum nehmen werde; sondern man muß auch auf die andern 9 855 n Rücksicht nehmen, die eine gleiche Wirkung haben, und von denen . die eine oder die andere denselben unge⸗ hnlichen Käufer noch auf unserm Ma arkte hal⸗ 1 ren, oder gar einen neuen zuführen, oder dem ge⸗ —— wöhnlichen Käufer wieder dasselbe ungewöhnliche Joch eh e Ul f il gar och nach hen pig fh 0 0 se fi 0 fan N16 Ina bie geh cha kenden lch af unsern MN 15 on en d db 0 en, enn der iy Tell 0 fd at 1 N 10 Je FN. d i Nas uschyn, V na r hoc ct nog onsquaptum g dern es n 1 en, ob sch nh inzelner oder! ein noch git 6 jener 10 n auch bey den wöhnlichen Kal he schen, die i in volgen J so schr dumest g benm diezah, c dige zun glei dr sen gewöͤhl⸗ unden man muß füchscht schneh and von dene selben unge in Maite hl , oder dem ge wöhnliche 1110 e cee 645 Bedürfniß auflegen kann. Die Verhältnisse 155 sehr verschlungen, und an keiner Klippe kann der prophetische Geist leichter scheidern als an 1 Kornpreisen. So wie nun 8 nach dem Ver— schwinden des ungewöhnlichen Käufers die Korn— breise durch das erhöhte Bedürfniß des gewöhn⸗ lichen Käufers 900 immer dieselben bleiben oder gar noch steigen können, so fallen dieselben dage— gen auch wiederum in eee r 9 5 die usa. chen wegfallen, die ten, bey uns ein größeres 111 m abz 555 0 als sie für ihr oder anderer gewöhn liches Bedürfniß nöthig hatten, und so wie jene Ursachen mehr oder weniger ungewöhnlich waren, oder mehr oder weniger starken Effect hatten, in demselben Verhältniß kehren die Preise auch wieder auf ihr gewöhnliches Mittel zurück. Daß site unter das⸗ selbe herabsinken, wird durch folgende Umstände bedingt: 1) Wenn das Productionsquantum unsers We bey ae)en Bedürfnissen der Käufer 5 1 ist. Allein ein solches Sin⸗ ken unter den Mittelpkeis hat nie lange Dau⸗ er; denn dies ist die Epoche, wo die Kornspecu— lanten sogle se sich 6 4 ich e und wo die 5 dann wechselseitig den Preis wieder bis zu feinem Mittel steigern, 646 2) Wenn eine besonders gesegnete Erndte die Bedürfnisse des auswärtigen Käufers unge— wöhnlich befriedigt, oder wenn sie auch nicht in seinem eigenen Lande erfolgt ist, doch in einem benachbarten andern, wo er nun wohl— feiler sein Bedürfniß befriedigen kann. 3) Wenn neue politische und Handelsverhältnisse unsern gewöhnlichen Käufer von uns entfer— nen; diese können entweder während eines Kriegs denselben von uns zurückhalten, oder aber ihm einen neuen vortheilhafteren Markt eröffnen, indem sie ihn entweder an einen für sich wohlfeilern Markt führen oder wegen Aus— kauschung anderer Fabrikate ihm denselben vor— theilhafter machen. N Was nun die innern Verhältnisse des gewöhn— lichen Markts betrifft, so ist sehr natürlich, daß sich die ganz momentanen Preise immer nach dem auf jeden Markttag kommenden Quantum von Pro— dueten und nach den demselben vorhergehenden oder mit demselben zusammentreffenden Commissionen richten, die von dem auswärtigen Kaufmann ge— schickt werden. Offenbar wartet dieser immer erst die Erndte seines Landes und die Nachrichten von der Erndte und den Verhältnissen seines zweyten Markts ab, ob er sich für das ganze auf unserm Markt zu kaufende Quantum bestimmen kann, und es werden daher immer bald nach der Erndte ehe fh n fan fte G f Aa al schhung Ab gteaht act gen Meth dun, de deen! lh t A e 0, 05 ung brunn e eg 0 h gcgen Ent N en Kälstz I den se gag fi dag it, dh e er nun ni. n kan urdehil F bon ung elfe er wähtend din 1rüͤckhalt, ay ellhastere ur eder an einen s oder wegen ln in denselben vy mise des genüge natütlch, daß st ger nach den u tum von Jun chergehenben den en Cunmisionn en Kaufmann ge gott imer er Nachrichten vat i ines Jwegee gang auf ue ann fan, u iin Ende 647 noch jene Commissionen aus der Ferne angelangt seyn können, die Getreidepreife am niedrigsten seyn. Hiezu kommt dann noch, daß der kleine und zum Theil auch der große Wirt auf diese Zeit zu Ab⸗ lohnung und Terminen Geld nöthig haben, und also jetzt der Markt starke Zufuhr erhält. Dasselbe gilt auch wieder von andern Ablohnungs e, Schuld-, Pacht⸗ und Zinsterminen der Landwirthe, vor wel— chen voraus immer die Preise etwas niedriger wer— den, wenn nicht zutreffende neue Commissionen dieselben der starken Zufuhr unerachtet erhalten, oder joch mehr steigern. 1 BB) Diejenigen Umstände, durch welche ein Steigen der gegenwärtigen Kornpreise be⸗ wirkt wird sind gerade die entgegengesetzten von denen, aus welchen das Sinken derselben hervorgeht, und es würde also eine unnöthige Wiederholung seyn, wenn wir hier die vorigen Bestimmungen wörtlich, nur umgekehrt, wieder darstellen wollten. Was das Produstionsquantum unsers Markts vermindert hat, wenn die Bedürfnisse und die Käufer dieselben blei— ben, was die Bedürfnisse der gewöhnlichen Käufer für unsern Markt vermehrt, ohne daß ünser Pro⸗ ductionsquantum in gleichem Verhältniß zunimmt, was uns neue ungewöhnliche Käufer zuführt, ohne daß die gewöhnlichen ausbleiben, oder ihr bisheri— ges Bedürfniß vermindert wird, was einen allge⸗ 648 meinen Schreck des Mangels erweckt, dergleichen die Kornsperren: das muß allerdings unsere Korn— preise erhöhen, und zwar immer in gleicher Dauer und in gleichem Verhältniß mit dem Grade,“ der Zahl und der Dauer der Ursachen, welche ein sol⸗ ches Steigen überhaupt bewirken können. Vom eigentlichen Kornspeeulanten habe ich hier nicht gesprochen, und dies darum, weil ich über— zeugt bin, daß man ihn weder als eine erste Ursa— che des Steigens noch des Fallens der Kornpreise ansehen kann. Seine Unternehmungen sind jeder— zeit secundäre Wirkungen von beiden. Er kauft, wenn es wohlfeil ist, und die Preise schon unter ihr Mittel herabsinken, oder er kauft, wenn die Preise schon mehr als mittelhoch sind, veranlaßt, nicht durch eine bloße Speculation wie beym Einkauf in wohlfei⸗ len Zeiten, sondern durch die gewisse Aussicht, daß die Preise noch höher steigen müssen; die Ursache des Steigens und des Fallens der Preise geht also seinem Kauf oder Verkauf immer voraus. 0 10 sackt 7 der kiglach dings gs une Hon 1 Hon e unt sse sche U AI b „ kenn die Pres a Aab oeh inkiuf iwo sise Jusscht, d ssen; die lrche N ua 9e aht 910 Agra voraus. Dritter Abschnitt. Oarstellungsleher —— ä———— ——————— S————— ————. S S—— —————— ——.———————— — ä. 2——— ———— 8 TTT— ——— S————— ——.———— B—— — S H— =————————— Erstes Kapitel. Allgemeine Grundsätze der Darstellung. §. 215. Begriff von Darstellung überhäupt. Darstellung überhaupt— heißt hier nichts anders als bestimmte Abzeichnung und Beschreibung des Entwurfs einer zu unternehmenden Handlung und ihres Erfolgs, sowohl in Hinsicht des Werdens des Products, als auch des Products selbst. In engerer Bedeutung und in Beziehung auf die Nu— tzungsart eines Gewerbes heißt Darstellung— die bestimmte Abzeichnung und Beschreibung der ent— worfenen Nutzungsart und des Erfolgs derselben, sowohl in Hinsicht der wirklichen materiellen Ge⸗ werbsproduete, als auch in Hinsicht ihres Aequiva— lents, des nachhaltigen Geldertrags, als des höch— sten formellen Produets des Gewerbes. Hiezu 652 ö kommt noch die zu einer leichten Ue ebersicht wohl ge⸗ ordnete Aufbewahrung sämmtli cher schriftlicher Zeich⸗ nungen und Aufsätze, welche sowohl die Gründung, als auch die Nutzung und Darstellung der Nu⸗ tzungsart des Gewerbes betreffen, um in der be— stimmten Art der Rebeneinander- und Zusammen— legung sämmtlicher Aeten den gesuchten Inhalt jeder einzelnen schnell und sicher finden zu können. Ableitungssätze aus dem angegebenen Begriff. Aus dem angegebenen Begriff der Darstellung geht hervor, daß dieselbe aus folgenden Hauptthei— len bestehen müsse: 1) In der genauen und bestimmten Bezeichnung und Beschreibung des ganzen nutzbaren Ob— jeets, und zwar nach dem nach den Grund— sätzen der Benutzung entworfenen Nutzungs— plan. Denn da das höchste formel le Pro⸗ duct durch die Art und Quantität der mate— teriellen Producte bestimmt ist, diese aber schlechthin durch die Art und Weise der Ru— tzung des Objects selbst bedingt sind, so ist es wesentliche Bedingung für die zweckmüßige Darstellung des nachhaltigen höchsten reinen Geldertrags, daß das nutzbare Object nach dem angenommenen Plan seiner Benutzung Gch fh fl l 400 f f ahn Ehen 1 a 0 lt lie Jag, Wel „dot 1 on in Fange Keen J enen, 185 ben Hal 10 hte ten Degachpung ö A. nutzbaren Vl sach den Grund senen Nuzung⸗ 0 sormele rh tie mate it, die ber Vesse det Nu⸗ ud, se st es u ecke fächsten kamen Tf 1 Obsect nach iat Benuüg 653 genau und vollständig abgezeichnet und be— schrieben werde. Das ganze nutzbare Object zerfällt aber wiederum 6 ) in das Object selbst, woraus die materiel— len Producte gezogen werden sollen; b) in die sämmtlichen Hülfsmittel, welche zu Benutzung jenes Objects, oder zur wirkli⸗ chen Acquisition der materiellen Producte gebraucht werden. Dieser Verschiede nheit g emaß muß daher auch die geforderte Abzeichnung und Beschreibung in zwey Haupttheile zerfallen, wovon der eine das nutzbare Object und der andere die Nu⸗ tzungsmittel in sich begreift. 2) In einem Vorüberschlag, der nach dem Nu— tzungsplan zu erwartenden Producte, und des nöthigen Aufwandes für die e des nutzbaren Objeets und der Nutzungsmittel. Es dient dieser Vorüberschlag zum Lanseden und zur natürlichen Controll der gleich nach— her anzugebenden Detech der wirklichen Einnahmen und Ausgaben einer Wirthschaft. Seinem Zweck und Gegenstand 1 8 zer⸗ fallt dieser Vorüberschlag in folgende Haupt— theile: 654 a) In den materiellen Etat; dieser besteht in 1 der berechneten Vergleichung der zu erwar— N tenden Einnahme an materiellen Produc— ten aus dem nutzbaren Object, und der 900 nothwendigen Ausgaben dieser materiellen f Producte für die Unterhaltung des nutzba— a0 ren Objeets und der Nutzungsmittel. 5 0 90 5 In den Geldetat; eine berechnete Ver— 0 gleichung der nach dem materiellen Etat zu N erwartenden Geldeinnahme und der sämmt— 1 lichen Ausgaben für den Unterhalt der 0. Wirthschaft zur Ausmittelung des wahr— 0 scheinlichen jährigen Ueberschusses von er 0 Uh stern. lich. Ahe 3) In der genauen und vollständigen Berechnung 00 der wirklichen Einnahmen und Ausgaben, wel— 5 che im zauf des Rechnungsjahrs bey dem Ge— 1 werbe vorkommen, und in der Vergleichung 10 beyder, woraus der reine nachhaltige Gelder— 0 trag des Gewerbes sich ergiebt. Da diese libr 5 here Einnahmen und Ausgaben von zweyerley Na— aa tur sind, so zerfällt auch die Berechnung des Gewerbes wieder in zwey Hauptarten: ag ber a) In die Naturalrechnung, welche die Ein— nahmen und Ausgaben der gewonnenen Ge— 635 Dien lg dieser hic ing der zu ay serkelen dg Vblect W b) In die Geldrechnung; diese führt die werbsproduete enthält ohne Rücksicht auf ih⸗ ren Geldwerth. . wirklichen Geldeinnahmen und Ausgaben gal von den gewonnenen Producten des Ge⸗ a werbes auf, und enthält also nach einer genauen Vergleichung der sämmtlichen Ein— berechhete J. nahmen und Ausgaben die Darstellung des akerielen ute bestimmten reinen Ertrags oder der Zubuße, welche im Lauf des Gewerbjahres sich er— geben haben. und der sinm. Unterhalt kn ung des po ces von J) Endlich begreift das Geschäft der Darstellung noch die bestimmte und zweckmäßige Aufbe— wahrung der sämmtlichen Abrisse, Beschrei— bungen, Documente und Aeten, welche so⸗ hn aich wohl über die Gründung der Wirthschaft, lsgb,. als auch über die bestimmte Nutzungsart und ts ba din he über die Darstellung ihres gewonnenen Pro— dr Nagl duets, theils vorhanden sind, theils im lau— Haltze Habe, fenden Gewerbjahr einkommen und verfertigt (. Di dic werden müssen. zue Na⸗ Huchurz de e Kai. Muren: Anwendung derselben auf das landwirthschaftliche Gewerbe. Der angegebene Begriff der Darstellung auf gabe de kit„ i das landwirthschaftliche Gewerbe angewendet, drückt dannn Ee 636 sich bestimmt folgendermaßen aus: sie ist die genaue und vollständige Abzeichnung und Beschreibung der entworfenen Nutzungsart eines bestimmten Land— guts und des Erfolgs derselben in Hinsicht der ge— wonnenen Producte und des höchsten reinen Geld— ertrags aus denselben, nach Abzug des sämmtli— chen Aufwands auf die Unterhaltung des Landguts und der nöthigen Nutzungsmittel. Dieser Begriff führt uns nach dem vorigen Paragraph auf folgende Hauptgattungen des ganzen Darstellungsgeschäfts: 1) Auf die Darstellung des landwirthschaftlichen Nutzungsobjects. Es besteht dieselbe a) in der genauen Ab zeichnung und Beschrei⸗ bung des Landguts selbst nach der entwor— fenen Nutzungsart desselben. Sie wird realisirt in der Anfertigung der Nutzungs- karte, des Feldregisters und der Nutzungs— befchreibung. ö b) in der genauen Aufzeichnung der sämmtli⸗ chen Nutzungsmiktel mit Beyfügung ihres A Geldwerths. Es ist diese Aufzeichnung nichts anders, als das land— ib e che Inventarium, bestehend in 8 — Feld ⸗, Hof- und Hausgeräthsche aft, in den Landwirthschaftsgebäuden, in Arbeits, Zug⸗, 100 tels! tun 6 daruf n Nach ach Nen Nen af le fra len bal 9 dy ch 0 bestimm ken dach. 1. Hsch cen rang 0 üg das imm. fsielungsgechisz wirt! chat 0 b dieselbe 1 und M5 fg Ane Vesahten ch Let egtwok⸗ ich ben, Sie bil dor Mukuhas⸗ n 10 Tse deer nnn I 1 Nußungs⸗ 10 deb r füumtl⸗ 0 les C5 it di , cls das lande hestehend i deh 1117. 1 * 171 N 657 Dünger und Zuchtvieh und in dem sämmt⸗ lichen Saatsaamen. 2) Auf den schriftlich entworfenen Vorüberschlag der sämmtlichen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben in dem laufenden Nutzungs— jahr. Da diese Einnahmen und Ausgaben theils in materiellen Produeten, theils in baa— rem Gelde bestehen, und da es votzüglich darauf ankömmt, durch diesen Vorüberschlag die sämmtlichen Quellen der Einnahmen und Ausgaben sowohl in Hinsicht ihrer Art, als 6 auch in Hinsicht ihrer Größe zu bestimmen und den wahrscheinlichen Ueberschuß des gan— zen Ertrags für das laufende Jahr auszumit— teln: so wird dieser Vorüberschlag nach der Natur der Einnahmen und Ausgaben ein dop— pelter: 5 a) Der materielle Etat, welcher eine genaue Berechnung der wahrscheinlich zu erhalten— den materiellen Produete mit Beziehung auf die Quellen derselben, und neben die— ser eine genaue Berechnung der wahrschein— lichen materiellen Wirthschaftsausgaben enthält. b) Der Geldetat, in welchem die sämmtli— chen Einnahmen und Ausgaben an make— 8 2 8 63 0 riellen Producten nach ihrem Geldbelauf aufgeführt, und der wahrscheinlich sich erge— bende reine Geldertrag bestimmt wird. 3) Auf die genaue und vollständige Berechnung der im laufenden Wirthschaftsjahr sich wirk— lich ereignenden Einnahmen und Ausgaben zur bestimmten Ausmittlung des wirklich rei— nen Ertrags aus ersterer. Diese Gattung macht also das ganze landwirthschaftliche Rech— nungswesen aus, und zerfällt der Natur sei— ner Objecte zufolge gleichfalls: a) in die Naturalrechnung, in welcher die wirk— liche Einnahme und Ausgabe der sämmtli— chen landwirthschaftlichen Producte aufge— führt, und zwar mit Beyfügung der Quel— len der Einnahmen und der Zwecke und Objecte der Ausgaben; — genauen Aufführung der sämmtlichen Geld— einnahmen aus den gewonnenen landwirth— schaftlichen Naturproducten, wenn diesel— ben auch nicht wirklich und vielleicht nur ih⸗ rem kleinsten Theil nach an Fremde verkauft sind, und der sämmtlichen entweder zu Geld angeschlagenen Naturalausgaben, oder der wirklichen baaren Geldausgaben, mit einer b) in die Geldrechnung; diese besteht in der e 9 del fil Aue sceb sch o 907 g s Auf den A0 dae lacht Aich f 00 ff Hast e d geh d ache a huhu g A fg i 1 r de i M 6 1 l m Gebe II. 1 ein fc ch bestimint I lit 0. * 1* landige Berehhn, scastͤgch sih hy d** Diese Gan kihschastlcheht 17* 9 Wia i allt der Au 8: Ne wel scherd Ole dl Ain duns der Out 1 Aguat Gen enn 11 Innenen landwiktk⸗ „ ben dies dodieleicht nur'i⸗ 659 beygefügten Vergleichung der sämmtlichen Geldeinnahmen und Geldausgaben zur Ausmittlung des reinen Ertrags aus der Wirthschaft. 4) Der letzte Theil von dem Inbegriff des Dar— stellungsgeschäfts betrifft die N dnete Aufbewahrung der sämmtlichen Charten, Be— schreibungen, Documente und 17 welche sich sowohl auf die Gründung, als auch auf die Benutzungsart, und auf die Darstellun— gen des gewonnenen Products der Wirthschaft auf dem bestimmten Landgut beziehen; welche also das Archiv- und Registraturwesen des landwirthschaftlichen Gewerbes ausmacht. §. 218. Beziehung derselben auf die höhere Landwirthschaftswis— senschaft. Es ist die Aufgabe der höhern Landwirth— schaftswissenschaft, alle diejenigen Bedingungen zu entwickeln und über sie Grundsätze und Hand— lungsregeln dem Landwirth darzustellen, durch welche er zur Erreichung des höchsten nachhalti— gen Produets aus seinem Gewerbe gelangen muß. Wenn nun im ersten Abschnitt die Bedingun— gen der Gründung, im zweyten die Bedingun— gen und Regeln einer zweckmäßigen Benutzung Te 2 660 des landwirthschaftlichen Gewerbes aufgeführt würden: so sind nun noch unbezweifelt die Grund— satze der vorhin angegebenen sämmklichen Ge⸗ schäfte der Darstellung zu entwickeln übrig, als diejenigen. Bedingungen, durch welche sich der Landwirth allein einer sichern, zuverlässi— gen und solltcndiger Kenntniß und des vollstän⸗ digen Besitzes seines hervorgebrachten materiellen Products und der daraus erhaltenen reinen Geld— einnahme bemächtigen kann. Denn nur durch ein genaues und wohlgeführtes Rechnungswesen läßt sich der höchste reine Geldertrag des laufen- den Wirthschaftsjahrs ausmitteln; eine solche Be— rechnung aber ist schlechthin durch einen sorgfäl— tig entworfenen Vorüberschlag bedingt, welcher die sämmtlichen Quellen der Einnahmen und Aus— gaben nachweist, und die ungefähre Quantitär beyder nach einer Mitteltaxe und nach einem Mittelzustand jener Quellen selbst bestimmt; die— ser Vorüberschlag aber hängt wiederum nicht nur von einer genauen Abzeichnung und Beschreibung des Landguts nach dem entworfenen Nutzungsplan ab, aus welcher sowohl nach dem Flächenraum, als auch nach der natürlichen Beschaffenheit des landwirtͤschaftlichen Bodens, die wahrscheinlich zu erndtende Quantikät einer bestimmten Art Früchte zu caleuliren ist, sondern auch von einer genauen Aufzeichnung oder von einem sorgfältig entworfenen Inventarium aller der Nutzungsmit⸗ vo sol tl, wie fat 10 uc dig! eden, ti Hale sid Nhe surhpen dig guanhtge duch en fttkt f Unite an al bag dk de ae f fue Jen f dh de git, 0 Aan ig cha r 11 merh . Deswelte 651 peel ien 0 U Ammkl 1 schen 0 with Albrig nden dn math, blch ach f sscheen 0 che 1 Ice 0 Wel, Aubekagse V und des gast! I und des pole brachten mata all, une Teclell bang 100 Ikenen ellen G00 A ar 11 eim gu 5 n; eine solch d. urch einen org Nins? os debisgt, wolche 9 5 aun 18 ahr men und Ju era Janke Tgesagke uantitt Und U ost bestummt; de 110 0 piederum nucht nal 18 Beschte hung de 1 * 16 nagy den Muzumgspla 70 7 der Flächentaus, Bocchnfenheit de de wabtschünle *„ i immten iu doch von eilt 0 nem 0 cg dn Mounts * 7 18*„ belht NN s dg 9„ 00 der Gründe 661 tel, welche zu Betreibung der Wirthschaft und zwar zur Erhaltung des höchsten reinen Products nach dem angenommenen Nutzungsplan gebraucht werden. Beyde zusammen enthalten die bestimm⸗ ten Quellen der Einnahmen und Ausgaben, und sind daher für den Vorüberschlag unumgänglich nothwendig. Wenn aber auch der Landwirth das gewonnene reine Produet des laufenden Jahrs durch ein richtiges Rechnungswesen genau ausge— mittelt hat, so können doch früher oder später Umstände sich ereignen, welche ihn sowohl zur Revision älterer Wechnünzer, als auch zur Re⸗ vision, der ganzen bisherigen Nutzungsart und derselben nöthigen, so wie ihn auch andere seinem Eigenthumsrecht oder in des freyen e desselben stören können. Es s vierte oben angegebene Darstellungs— geschäft, e in einer wohlgeordneten Auf— bewahrung sämmtlicher Charten, Documente und Acten über die bestimmte Wirthschaft besteht, gleichfalls eine wesentliche Bedingung nicht nur für die gewisse und zuverlässige Benutzung in der gegenwärtigen Zeit, sondern auch für die Unter— haltung, Erhaltung und Verbesserung derselben in aller Zukunft. Der höheren Landwirt oschafts⸗ wissenschaft liegt es also ob, über diese vier ver— schiedenen Elässen von Geschäften der Darstel— lung die Grundsätze und Regeln anzugeben, welche den Landwirth zur sichern und zweckmäßt⸗ 662 gen Betreibung derselben zu leiten haben; und es wird daher von jeder derselben in den fol— genden vier Capiteln dieses Abschnitts nach dem Plan dieses Werks besonders gehandelt. Nie wird der Landwirth sich von seinem ganzen Ver— fahren genaue Rechenschaft ablegen, nie zu einer bestimmten Kenntniß des Erfolgs seiner Nutzungs— art gelangen, und nie mit Zuverlässigkeit sein ganzes Gewerbe betreiben können, wenn er in der Darstellung und Berechnung seiner Nutzungs— art nachlässig ist, oder wenn er sie zwecklos und dach unrichtigen Begriffen und Grundsätzen be⸗ treibt. ö Zweytes Kapitel. Von der Nutzungskarte, von dem Feldregi— ster, von der Nutzungsbeschreibung und vom Inventarium der landwirthschaftlichen Nutzungsmittel. §. 219. Nähere Bestimmung des Zwecks und Begriffs der Nuz— zungskarte. Da es sich bey der Anwendung der allge— meinen Grundsätze der Benutzung auf das Objeet N de Ut 1d Hedi ten bft gan bf Ju ein ben, fond Auris f HA sct kur! Ahilunge sichm B. in eile! de being ce big den 0 d 1 fair Na leiten hahn velben in ze 0 lbschnitts ach dy c gchandel, g feinen ganz d legen, ne qu eln 0 fan Nute Jupulistget sz nnen, wenn er 9 seiner Mahn r se zwackos un ) Grundsahn d tel. on dem Fele reibung und vo schafcschen l. n daft dn N wanung der alge 1 af N Ohe 663 des landwirthschaftlichen Gewerbes, die Erziehung und Gewinnung zweckmäßiger Naturproducte auf einem bestimmten Landgut, ergeben hat, daß das letzte Product dieses Gewerbes, der höchste nach— haltige Ertrag, nicht erzielt werden könne, wenn der landwirthschaftliche Boden desselben nicht in genau bestimmte Abtheilungen gebracht, die nicht nur ein zweckmäßiges Verhältniß unter sich ha— ben, sondern auf denen auch ein ganz bestimmter Turnus in Ansehung ihrer Benutzung zur Erzie— hung derjenigen landwirthschaftlichen Produete beo— bachtet wird, welche den höchsten reinen Geld— ertrag geben können: so ist unbezweifelt ein ver— jüngtes Bild der ganzen Flächenausdehnung die— ses landwirthschaftlichen Bodens sowohl in Hin— sicht jener nach dem Nutzungsplan entworfenen Abtheilungen, als auch nach seiner inneren na— türlichen Beschaffenheit, welche er in jedem einzel— nen Theile hat, ein wesentliches Erforderniß, wenn die bestimmte Quantitat Arbeit und Kosten, wel— che die Erziehung und Gewinnung jeder Art von Producten in diesen Abtheilungen erfordert, und die Quantität an Producten selbst, welche ein solcher Raum nach seiner Extension und nach sei— ner natürlichen Beschaffenheit liefern muß, genar und zuverlässig soll ausgemittelt werden können. Denn die Flächenausdehnung des landwirthschaft— lichen Bodens, als der eine Factor, multiplieirt in die wirksame Quantität der in ihm enthaltenen 604 Produetionskräfte für die bestimmte Art von Na— turproducten, welche er liefern soll, als dem an— dern Factor, giebt das bestimmte Produet, aus welchem sich die Quantität der zu erhaltenden Na kürproducte von dem bestimmten Flächenraum aus— 0 0 mitteln läßt, und auch allein ausgemittelt wer— den kann. Eben so macht der nöthige Auf⸗ wand an Arbeit und Kosten, als der eine Factor, zur Hervorbringung der bestimmten Quantität wirksamer Productionskräfte für ein bestimmtes Naturproduct, multiplicirt in die bestimmte Flä⸗ chenausdehnung des dazu bestimmten landwirth⸗ schaftlichen Bodens, als dem andern Factor, die ganze Summe von landwirchschaftlichen Ausgaben, welche für die Quantität Producte von einem be⸗ stimmten Flächenraum aufzuwenden sind. So⸗ wohl zu Bestimmung der ersten Einnahme an Na— kurproducten, als auch der dieselben bewirkenden Ausgabe ist daher höchst nothwendig, daß der Landwirth einen genauen verjüngten Abriß seines landwirthschaftlichen Bodens nicht nur nach dem Flächeninhalt der einzelnen nach dem Nutzungs— plan entworfenen Abtheilungen desselben, sondern auch nach der natürlichen Beschaffenheit des Bo— dens einer jeden dieser Abtheilungen erhalte, weil durch die letztere die Quantität des Aufwandes bestimmt wird, welche er für die Hervorbringung der nöthigen Produetionskräfte für das bestimmte Product zu verwenden hat. Er kann nie mit n den sicht fd 10 f 1 ben del undguts nal ah Hupe, ag lt 0% d g chf t fiche i fache A e U Len 06 A sol, dig d ute 0 Prod hlt, u U fchalerdn dy 1 Fächer Tal In. IN dt ausgentce Aögmitkelt eh det hüthig e 100 1 Als ee* Ad ber kane Fact 1˖ Let bh Jackl, fmmten Ouart für ein heli 8 die besinnt d immten landet * andern Jarl, itlichen Nuegahn an Abr seilne c hut fach den ö dem Auhungs⸗ desclben, under gehe kes Bo⸗ en tthalte, b al l Auspandes 1 porbbi ung des hefti „ Kan nie nt 1 663 Zuverlässigkeit den Aufwand an Dünger, an Ar⸗ beit, an Saatkorn und s. w., nie die Einnahme von einem bestimmten Raum schätzen, wenn er nicht jede seiner Abtheilungen genau vermessen, und nach ihrer ganzen innern Beschaffenheit in einem verjüngten Bilde sich zur steten und ver- le chenden Einsicht für jedes Moment seines Han⸗ elns dargestellt hat. Ein solcher Abriß seines 1 nach verjüngtem Maße, mit allen den genau abgestochenen Abtheilungen, Schlägen oder Koppeln, wie man sie nennen will, in welche das ganze Gut nach dem Benutzungsentwurf zerlegt ist, und mit einer durch Colorit und Zeichnung möglichst treuen Abbildung der innern und ober— 5 0 B 10 fenheit jedes einzelnen Schlags, msolcher Abriß nun wird die. Nutzungskarte 0 5 Die Noth wendigkeit ihres Anfertigung folgt aus ihrem entschieden wichtigen Zweck, 828 Ueber den Unterschied der Benutzungskarte von der Ver⸗ messungs und Schätzungskarte. Wenn die Vermessungskarte das bestimmte Landgut blos nach seiner Flächenausdehnung und in den verschiedenen Haupttheilen darstellt, wor— aus es besteht, und wenn dieselbe Karte in die Schätzungs karte umgewandelt zugleich eine deut— liche Cor ie der ganzen naturlichen Beschaffenheit 666 dieses Guts wird, so wie dieselbe in den einzel— nen Theilen vorkommt und wie sie durch ihre Ma⸗ terie, Form und Verbindung und durch ihre Lage gegen angrenzende Grundstücke bewirkt wird, so kann der Landwirth in dieser verjüngten Copie nichts mehr und nichts weniger erblicken als eine versinnlichte Darstellung von 2 Hauptfactoren, woraus er sein höchstes Gewerbproduct zu ziehen hat. Er erhält durch sie eine Uebersicht der Flä⸗ chenausdehnung verschiedener Bodenarten, ihrer Verhältnisse zu einander und ihrer mehr oder we— niger günstigen Lage zur Benutzung. Allein so unumgänglich nothwendig ihm auch diese vollstän— dige Kenntniß und Ulebersicht zum richtigen Ent— wurf seines Benutzungsplans ist, so ist die na— türliche Beschaffenheit des Bodens doch nicht die einzige Rücksicht, welche er bey diesem Entwurf zu nehmen hat. Ein Heer von verschiedenen stati⸗ stischen Verhältnissen dieses Landguts muß mit in Anschlag kommen, und macht gleichsam die Haupt— bestimmungsgründe fur die Benutzungsart jener beyden Factoren aus. Er kann bey dem Pflan- zen seiner Producte nicht denjenigen Abtheilungen folgen, welche die Natur in seinem landwirth— schaftlichen Boden durch die verschiedene Lage und Beschaffenheit desselben gemacht hat, sondern seine Pflanzung geschieht nach einem Entwurf, in wel— chem er die ungleichen Produetionskräfte seines Bodens auf ein gemeinschaftliches Resultat redu— 1 fcb ud Juha fe fl 0 Badenatt n deen 10 geg . P. luck n man g chic Jay fir he fachen abe Hö de. 0 ca der 0 10 i, 15 U 0 fl 0 in deu ch ( dutch e 15 d durch 1 0. 0 bud, f. dagger C gcc ag f ena 0 product zu zehn cberscht dn de odenarten, in r mehr an 5 ung. Aan 0 diese dal 1 U irt n lichten En, „ so is de n e 8. 16 doch nicht die been Etpuf z schltdenen fat luts nuß nt in hen die Hauk. ort felt 100 den fag 1 Achelngen am lendhirth⸗ e dage und bendern sale U uf, in wel il sales slltgt tedur 667 eirt, und durch die Beziehung f die statistischen Verhältnisse zu einem gemeinschaftlichen höchsten Effect eines durch alle und aller durch eines balancirt hat. Es verliehrt sich daher die Brauchbarkeit der Flächenmaße der einzelnen Bodenarten und ihrer oberflächlichen Beschaffenheit gänzlich, weil nach dem Nutzungsplan ein und dasselbe Product auf einem Flächenraum von ziemlich verschiedenen Bodenarten und noch mehr von ganz verschiede— nen Lagen und Verbindungen derselben erzogen und gewonnen werden muß. Daher ist die Nuz— zungskarte von der Schätzungs- und Vermessungs— karte etwas ganz verschiedenes, ob sie gleich ei— gentlich diese beyden zur unmittelbaren Grundlage hat. Ja wenn man will, so kann man die Schäz⸗ zungskarte in die Nutzungskarte verwandeln, in— dem man nur die Eintheilung des Guts nach dem stutzungsplan durch genaues verjüngtes Maß auf ihr abzeichnet. Allein ich halte es aus zwey Grün⸗ den für rathsamer, von der Schätzungs? zarte eine Copie zu machen und auf dieser die Nutzungskarte zu zeichnen: erstlich, weil eine Anhäufung von Buchstaben und Linien, welche sich auf ganz ver— schiedene Rücksichten beziehen, die Deutlichkeit und die Leichtigkeit der Uebersicht erschweren und Ver— wirrung veranlassen würde; und zweytens, weil im Lauf der Zeit sich gar leicht der Fall ereignen kann, daß man eine ganz veränderte Nutzungsart des Guts für zweckmäßig findet; und dann wird . ———— 5— N ä—— ä ä——— —— N—— —————— 8 5 8*—————— 668 ö man oft gar zu sehr verleitet, irgend eine gemachte Anstalt nach der bisherigen Nutzungskarte für ganz unabänderlich nothwendig anzusehen, wovon man sich vielleicht eines ganz andern überzeugen würde, wenn man das Gut noch einmal in sei⸗ ner ursprünglich reinen natürlichen Gestalt über⸗ blicken könnte. Um sich die Mothwendigkeit der verschiedenen Karten recht lebhaft denken zu kön— nen, darf man sich nur mit seiner Einbildungs⸗ Fraft in die Lage setzen, daß man ein groß ber uncultivirtes Stück Land acquirirt habe, und dasselbe nun als ein Landgut wirthschaftlich benuz⸗ zen solle; da wird sich das Bedörfniß der drey verschiedenen Karten von selbst aufdrängen, wenn man anders nicht blos auf Gerathewohl und so in Bausch und Bogen, wie mans etwa nach Gut⸗ dünken als nützlich ansehen mag, ein solches Un⸗ ternehmen ausführen will. S 22. V 1 Eycar dern. oy Mur, f n den Ersordernissen der Nutzungskarte. So wie Genauigkeit im Maß, Vollständig⸗ keit in der Auffassung sämmtlicher Theile, Wahr⸗ beit ihrer Copie und Deutlichkeit und Klarheit in Colorit und Bezeichnung als die wesentlichen Erfordernisse der Vermessungs-und Schätzungs- karte angegeben sind, so sind sie es nicht weniger von der Nutzungskarte. Wenn daher die Copie 2 ßes bis⸗ 18 d C , Grosse W 1 alte dd! une Shih 7 7 e Jagen 0 Tale, Dagan 1 69 N Hͤße, d N Hin, d 90 deusche 575750 dr dan de. Sage 105 Mate, 0 9 alrit un g Abet 0 4— Fart fall u. Tee do „ Wlindig dell, Bahr d Kachel 70 besentlcchen Schazungs⸗ ficht be aber die Cop! 0 he die Colorit und Zeichen bemerkt. der Schätzungskarte richtig verfertigt ist, jedoch mit Weglassung derjenigen Buchstaben und Ziffern, welche sich auf das Schätzungsregister und auf die Schätzungsbeschreibung, wie auch auf das Vermes— sungsregister beziehen: so werden die sämmtlichen Theile, in welche der ganze Flächenraum nach dem gutzungsentwurf getheilt ist, genau nach ihrer Größe, Figur und Lage gegen einander abgesto— chen, und die Grenze jedes einzelnen Theils mit denselben Zeichen bemerkt, welche sie entweder in der Natur haben oder erhalten sollen. Es bleiben also auch hier in jedem einzelnen Theile alle die ver— schiedenen Objecte, z. B. Ackerland, Graben, Hei⸗ den, Moore, Brüche, Steinetegel, Knicke, Was— serlöcher u. s. w., so wie sie sich ursprünglich auf der Stelle, welche sie einnehmen, gefunden haben, und nun in jeden einzelnen Theil nach dem Benuz— ungsplan gefallen sind, genau und deutlich durch Denn die Nutzungs- karte soll zur Grundlage der Ausmittlung des jähr— lichen Ertrags dienen; wenn gleich daher nach dem Nutzungsentwurf entweder im laufenden Jahr oder künftig während des Turnus der Benutzung man- cher Bruch ausgerodet und trocken ge legt, mancher lte 85 aben eingepflügt, manches Knick oder Bos⸗ guet ausgerodet, mancher Weg aufgepflügt und 1 5 neue Wasserloch ausgegraben werden soll, so dürfen diese Theile dennoch in der Nutzungskarte 3 nicht als bereits urbar und nutzbar aufgeführt und 2 670 colorirt werden. Denn durch ihre Große und Bes schaffenheit wird der Aufwand bestimmt, welcher im laufenden oder in künftigen Wirthschaftsjahren auf ihre Urbarmachung oder auf ihre Anlegung ver— wendet werden muß, worauf sich daher in jedem künftigen materiellen Etat bezogen werden muß. Zweckmäßig aber scheint es mir, dergleichen bis jetzt noch sterile und unnutzbare Stellen in jedem einzel⸗ nen Schlag oder Koppel ganz farbenlos zu lassen, und sie nur durch Buchstaben und Ziffern, welche sich auf das Nutzungsregister beziehen, zu bezeich— nen. Erst in der künftigen Zeit werden sie dann, so wie sie im Umlauf nach dem Nutzungsentwurf ihre eigentliche Gestalt und Bestimmung erhalten, mit derjenigen Farbe ausgefüllt oder mit dem Zei— chen belegt, welches man für ihre gleichförmigen Objecte, zu denen sie nun gehören, bereits ange⸗ nommen hat. In Hinsicht der Unterlage, der Bestandtheile der Erdkrume, der Berge, der Gründe, des Ackerlandes, der Holzungen, der Wiesen u. s. w. werden hier dieselben Zeichen und Colorirungen beybehalten, welche diese Gegenstän— de bereits schon in der Vermessungs- und Schäz— zungskarte erhalten haben, oder neue angenommen und zugefügt, welche ihre Gegenstände bestimmt und deutlich bezeichnen. Was aber die Einrichtung dieser Nutzungskarte in Beziehung auf das Feldre— gister betrifft, so werden hier alle Haupttheile des Landgutes mit großen Buchstaben bezeichnet, aber 0 daf d un nt b fre 4,0 Al l f wulschen; ige Bife bhal dal Jen un fl N 15 16 0 1 fall 0 ache z. e hl faba Aale fal fine er ct fag der J l mf 3 9 88 e e ö che unh), Men mt, Mich Nut 10 rechts eden re Au 6 dee gz, ae D da c) daher in 1„N 6 de enden gaz, dera verge t g nem ne en inen eig cbalas zu lie, 1.8 1 9. In, elde wald se dan, ditse Oegenkan⸗ 7 5 5 6A Ochaz⸗ b lgenoen 0 a ende bent eCnichung 671 so, daß die verschiedenen gleichartigen Haupttheile nur mit einem und eben demselben großen Buchsta— ben, aber neben diesem noch mit einer lateinischen Ziffer bezeichnet werden, z. B. die Ackerschläge durch A, und dann die einzelnen Schläge durch AI. All. AIII. u. s. o.; die einzelnen Bestandtheile eines je— den solchen Haupttheils aber werden mit kleinen deutschen Ziffern bezeichnet; wo getrennte gleichar— tige Bestandtheile in einem und demselben Haupt— theil vorkommen, da können dieselben mit gleichen Ziffern aber mit Hinzufügung kleiner lateinischer Lettern für jeden einzelnen bemerkt werden. In Beziehung auf denjenigen Theil des Feldregisters, welcher die nutzbaren Theile des Landguts nach ih— rer natürlichen Beschaffenheit tabellarisch darstellt, werden z. B. die unterschiedenen Bodenarten und ihre Unterlagen, welche nach ihrem Flächenraum, innerhalb welches sie sich finden, genau auf der Karte colorikt und märquirt sind, mit einzelnen lateinischen kleinen Lettern bezeichnet. Sollte aus der Beschreibung dieses Paragraphs die Einrich— tung der Nutzungskarte noch nicht deutlich genug erhellen, so wird wahrscheinlich aus der folgenden Darstellung des Nutzungsregisters noch mehr Acht auf sie zurückfallen. 672 * F. 222 Begriff und Zweck des Nutzungsregisters. Es ist Bedingung für die Darstellung des höch— sten Produets aus dem landwirthschaftlichen Ge— werbe, vorerst alle die Quellen der Einnahme und Ausgabe genau und vollständig zu bestimmen und darzustellen, aus welchen der reine letzte Ertrag sein Daseyn erhält. Wenn in dieser Absicht zur lebendigern Uebersicht des Landguts und seiner sämmtlichen nach dem Nutzungsplan entworfenen einzelnen nutzbaren Theile in ihrem Nebeneinander— seyn und in ihrem Verhältniß gegen einander die Nutzungskarte entworfen wurde: so ist ein gleich wesentliches Bedürfniß die Anfertigung des Nu— tzungsregisters, welches das Flächenmaß jener ein— zelnen Theile und ihren innern Gehalt darstellen muß. Denn sowohl das erstere als der letztere be— stimmen die Einnahmen und Ausgaben, welche sich in der jährlichen Benutzung eines solchen Theils und des Ganzen ergeben, und es macht daher das Nutzungsregister einen Haupttheil des landwirth— schaftlichen Rechnungsstocks aus. Nur aus der Größe und aus der natürlichen Beschaffenheit jedes einzelnen nutzbaren Theils, welcher nach dem Nu— tzungsplan eine jahrlich bestimmte Art von Nutzung abwerfen soll, läßt sich der Aufwand an Arbeit, Dünger, Saatkorn u. s. w., und der materielle Ertrag, welcher daraus erzielt werden kann, be— 4.J. Idee ab U Tabelle VII. 77 ͤ des Landguths N im Amt 6** I. Speak Feld NRegiste r zu§. 223. A. Ackerschläge. Benennun⸗ gen u. Flä⸗ cheninhalt der Schläge. A Lindenbrink⸗ schlag. 4616 UR. A. II. Melksohl⸗ schlag. 14834 LR. 1 * 5 9 Benennung nen BBestand⸗ theile. Der große Block d. Lehmblock der Grund Petersblock Hartlochbl Kuhlenblock Eine Wies— placke Ein Eichen—⸗ busch. Lindenbrink— teich Wasserloch ditto Eine Häcke ditto ditto Graben ditto ditto Hauptgrab. Tubikgrab. ditto ditto Zaun. ihrer einzel der Riesenbl. er kl. Block Wasserkuhle Wasserkuhle Graben ditto Zaun. Litt. 1. 2. 3. 4. 3. 8 6. F futh I. Ruth.[( Nuth. e Ruth Nur. 5 Fläche Lange Fläche Länge a 1236 b 250 G5 230 d. 1004 6 645 1 849 —— 63 .—— 42 a 5 5 5 45 b.——— 12 C. 5— 2 16 ]] b. 3 5—— 20 70 9———— 25 76 45——————— 222 99 b.——— 5 8 5 172 70 55—————„. d. 7 8 75 1„. S. 3 5 7 7„ .. 1—„„ g. 5 8 2 1„ 316 .*— 5 4214 65 42 73 75— 1426 „ e e b. 970 f a. 5 14 b. 5 18 45.— 300 120 h. 5 2 3 90 5 ..——— 181144 4812 NUR. A. V. Kollenkrüt. 4912 UR. A. VI. Langewen— dung. 4798 OR. . A Benennung Benennung Litt.. 2. 3. 4 3. 6. 7. 8. und Flä⸗ ihrer einzel“[Nutz IF. th. Auth. Autg f Eu.. cheninhalt nen Bestand— 7 2255 a der Schläge.] theile. * A. III. Der Schei⸗ Krecksohl, deblock pa. 1622 schlag. vierkantige 8 4090 UR. Block b. 1200 der alte Heinz 0. oo der Lehm— 8 berg. d. 1034 Eichenströ⸗ mel—— 60 Wasserkuhle] a. 3 10 Wasserkuhle] b.—. 20 Wiesplaken———— 25 Lehmkuhle—— 8——. 18. Steinriegel.—.———— 13 Scheidewall ö mit Häke g.———————— 34 90 Scheidegra— N ben. a. 5——.———— 122 90 Graben b.— 8.. 8. ditto 05.———————— 12 65 ditto d.——.—————— 6 32 4756 60 30 23 18 13 34 54 A. IV. Niekoppel— schlag.———— ä.— 55—.— — B. Wiesen. Benennungen und Flächen⸗ inhalt der Wiesen. B. I. Schächter⸗ heert. 2860 U R. B. II. Hartenbruch. 3214 L◻ R. B. III. Rhedwiese. 624 U Ruth. B. IV. Holzwiese. 4217. UR. Bestandtheile derselben. Schilfblock große Brink kleine Block das Fleckchen Eichenhorst Hauptgraben Quergraben ditto ditto ditto Scheidegraben Scheidewall mit Häke Zaun ditto ditto Die Lith die kleine Lith die Brink der Sumpf der Würfel Ententeich die Bach der Scheide—⸗ graben. der kängsgrab. der Wall mit der Hake Längshäke Sumpfmoor Litt. 2— e 1. 2. 3. 4. 5. 6. 2 IRuth L Nuth.] Auth. F Kuth. f Kuth. f RNuth. Nuth. FlächesLänge Fläche Länge FlacheLänge 930 644 332 250 — 254 — 33 70 5—— —— 122 28 —— 426 5 —— 4 16 ——„8 —— 5—— 35 —.— 7 5———— 13 110 — 5„„ 9 30 2356 254 1042 35 3 100 814 615—.— 410 134— ——— 222 60 5„ 5 ————— 30 60 315—j—. 2 21 84 . 8.—— 10 61 2 16 2650 R. C. Außenweide. 5„ 5 3 2.** 35 6. 7. 8. Benennung Einzelne Litt. 2 g 2—— ä und Flä⸗ Bestand⸗ DD EH cheninhalt teile dersel— g Flache eange Flache ange 8 der Weide ben. plätze. 5 Das Rauh⸗ ö . thal a. 1416 Kalberkopeldie Helde b. 1045 2546 ◻&R. Wasserriß—— 49 Scheidegra— ben——— 20 60 Bord dessel— ben.————— 16 60 . 2461 49 555 5—— 7 8 Drift———— 8 5 5 7 25 3720 UR. D. Holzung und Holzboden. „ +. 2. 3. 4. 5. 6. 72 er Holpl del e r EE tze und Flä⸗ ben, cheninhalt. Donner⸗ D. J. warder a. 6314 Niediek b. 3310 Hofholz. die Tannen. 2817 14670 R. das Bauer⸗ 214 5 i Tubiksoh!l——. 60 5 5 E. Hofraum und Garten. Flächenin- Einzelne Be-Litt. 5— 8 25 5 2 5 halt der gan- standtheile 5. zen Hofwehr derselben. Flächen⸗ inhalt des sämmtlichen Wegeraums Bestand⸗ theile der einzelnen Wege. Litt, 1. 2. 4. grun Darf 2 97 0 stimmen, und nur, nach diesem kann durch die ge naue Berechnung der wirklichen Einnahme und Ausgabe der mehr oder weniger glückliche Erfolg bestimmt werden, mit welchem der Landwirth sei— nen angenommenen Rutzungsplan realisirt. Es ist daher die zweckmäßige Anfertigung des Nutzungs— registers ein höchst wichtiger Theil des ganzen Dar— stellungsgeschäfts, welches sich vor allem reichlich lohnt, das aber noch größtentheils über die mei— sten Güter nur sehr unvollständig und mangelhaft vorhanden ist, und in der Regel in nichts anderm besteht, als in einer tabellarischen Darstellung des Flächenmaaßes der einzelnen Theile, woraus das Landgut besteht; in dieser Beschaffenheit aber hat es nur die Hälfte seiner Bestimmung erfuöllt und folglich auch nur kaum den halben Werth. N. 223. Von den Erfordernissen und der Einrichtung des Feld: nutzungsregisters. Der Zweck des Feldregisters macht Vollstän⸗ digkeit, Genauigkeit und Ordnung zu den we— sentlichsten Erfordernissen seiner Abfassung. Die letztere hat vorzüglich die Uebersicht des Ganzen und die Aufsuchung des Einzelnen zu erleichtern, in ih⸗ rem Charakter liegt daher auch der Bestimmungs— grund für die Einrichtung und Abfassung dieses Darstellungsmittels. Da es sich aber auf zwey 5 Uu — K K** r———ę————. 5.—————— ä——— — — 1 0 674 ganz verschiedene Objecte bezieht, so zerfällt es auch nothwendig in zwey Hauptabtheilungen, wovon die eine, als das Feldvermessungsregister, die Dar— stellung des Flächeninhalts der sämmtlichen ein— zelnen Theile enthält, worein das Landgut nach dem Rutzungsplan getheilt wurde, und zwar in ei— ner bestimmten Rubricirung und Reihefolge, nebst einer Recapitulation in Hinsicht des Flächeninhalts der Hauptarten derselben; die andere aber stellt mit Rücksicht auf das Flächenmaß die nätürliche Be— schaffenheit der nutzbaren Theile des Landguts dar, mit Uebergehung derjenigen, welche nicht nutzbar sind, und kann daher die Aufschrift als Feldschäz— zungsregister erhalten. Es ist dieser letztere Theil eine tabellarische Beschreibung des landwirthschaft— lichen Bodens der verschiedenen Nutzungstheile, nehmlich hier der Ackerschläge, der Wiesen, der Weideplätze und des Holzbodens, nach den man— nigfaltigen Sigenschaften, welche seine Fruchtbar— keit mehr oder weniger erhöhen oder erniedrigen. Die ganz vorzügliche Nützlichkeit dieses Registers beschränkt sich nicht blos auf den augenblicklichen Gebrauch, indem es den Landwirth durch die Dar— stellung der Natur eines bestimmten Schlags, den er lzu benutzen vornimmt, lehrt, was er in Hin- sicht auf diese eigenthümliche Natur für eine be— stimmte Art von Naturproduct am schicklichsten zu wählen hat, wie viel Arbeit und Dünger er darauf zu verwenden hat, und wo er theils stärker, theils faltet gl, fe fen aft shu d J iu nt dum an un ladpath Und, eth geh Nubuk; fahl t küssas; de cg ch ef Thea cht! auf dese uu r e un daher ace 155 a b de Me wusch, n f 0 zesllt z a0 lung, ung thsstr, hedy sinnligg g dhl t und par iy het, s dlitanhüt tt abet felt e natitlice d b landgutz hn ge nicht nut als Felds. i legtere Au andwirthscha Juzungstheil, u Wachen, du ach den ma sane Fache der eumlcdige, dess Ates Agabliche 155 bt i Hir 1 lt ehe be icklchsen iger l daraus br he 675 schwächer düngen, theils seichter, theils kiefer pflü— gen, oder eine andere Art von Zubereitung vorneh— men lassen muß, sondern der Nutzen dieses Feld— schätzungsregisters erstreckt sich auch vorzüglich auf die Zukunft, und macht den Landwirth in Verbin— dung mit der Ausarbeitung eines zweckmäßigen Journals geschickt, seine jährlichen Wirthschaftsar— beiten und Unternehmungen zu wirklich bestimmten landwirthschaftlichen Versuchen zu erheben; ein Umstand, der das ganze landwirthschaftliche Ge— werbe gewiß schon weit eher auf einen höhern Grad der Cultur gebracht hätte, als es bis jetzt noch er— reicht hat. Die Einrichtung dieses Feldschätzungs— registers kann im Ganzen die nehmliche seyn, wie die in Tabelle V. angegebene, wo aber die Natur des landwirthschaftlichen Bodens ohne Rücksicht auf ei— ne nach einem bestimmten Nutzungsplan gemachte Eintheilung desselben dargestellt wurde; hier aber geschieht diese Darstellung zunächst in Beziehung auf diese Eintheilung, und sie wird daher auch nach der Zahl und Reihe der einzelnen Schläge oder Feldstücke abgefaßt. In die erste Tolonne kom— men daher hier die Nahmen und Nummern der Ackerschläge, in die zweyte Blöcke nach ihren eigen— thümlichen Bodenarten, und dann s. w. Bey dem Feldvermessungsregister würde es eine unnöthi— ge Weitläuftigkeit und einen unnützen Zeitaufwand verursachen, wenn man hier für das Specialfeld— register dieselbe Rubricirung und Nebeneinander— Uu 2 llung beybehielte, wie die in Tab. III. angegebne; 198 es werden hier Schlag für Schlag nach einander in der Reihefolge seiner einzelnen Theile, woraus er besteht, und nach diesen alle andere Haupttheile, wie z. B. der Hofplatz, die Haupt- wege, Triften, Holz u. s. w. in unterbrochener Reihe nach einander aufgeführt, und zwar so, daß die Flächenmaße der einzelnen Bestandtheile jedes Haupt⸗ theils dennoch neben einander zu stehen kommen, weil dadurch die Einsicht ihres Verhältnisses gegen einander erleichtert wird. Ich halte folgende Einrich⸗ tung des Feldregisters für die zweckmäßigste: Voran steht die Aufschrift oder Benennung derjenigen Art der Haupttheile, deren Flächenmaß zunächst in den Co⸗ konnen aus einander gesetzt wird; dann folgen die Colonnen selbst, und zwar enthält die erste Colonne den Buchstaben, die Benennung und den Flächen⸗ inhakt des zu registrirenden Haupttpeils; die zweyte Coloune ist dann für die Benennung der einzelnen Bestandtheile bestimmt, und endlich folgen die kleinen Colonnen für die Maße der einzelnen Be⸗ standtheile; ihre Vezeichnung oben sind die deut schen Ziffern, welche in dem zu registrirenden Haupt⸗ theil vorkommen, und also ihrer so viele, als Zif⸗ sern in dem Haupttheile in der Nutzungskarte sich finden. Das Generalfeldregister ist nur eine Re⸗ rapitulation des vorhergehenden; es erhält genau dieselbe Einrichtung wie das Generalvermessungs— register Tab. IV.; nur werden hier in der ersten Ce Natzllg an fle die d de te huet ung un G en r un 1 f fn fen gat den Ahle Wag ihn hat a an . 5 ö ö 1 bahn asc U 0 1 1555 5 faz, die Hun u Aftechchen dest, daßde tele ces u sehe kun hal n selgeebint M aßigse: Jom den ngen d snachf in den d denn sahen d de cuse Colon d den dite ug lr 110 ch sihn d der tian N. sihd de delle fenden Hauk nl, de gf gage kate sc un eie d. g echilt gen gabamesunt der erf 6 5 7 Colonne die Namen und Buchstaben der nach dem Nutzungsplan entstandenen Haupttheile, und in der letzten Colonne der ganze 0 zeninhalt dieser Haupt⸗ theile nach einander aufgeführt, da hingegen dort diese Darstellung sich auf Quartiere bezog, die für die erste Vermessung willkührlich angenommen wurden. Was die kleinern Colonnen und ihre Ru⸗ bricirung betrifft, so sind sie hier dieselben, wie in dem eee e e nur werden dieje⸗ nigen weggelassen, welche nach dem Nutzungsplan unter eine andere Rubris ik zu stehen kommen, z. B. wenn Lehden nun die Bestimmung als Ackerland oder als Wiesen erhalten; bleibt dann nichts mehr von ihnen übrig, so fällt ihre Rubrik auch im Re⸗ gister ganz weg. Nach dem S Schluß des General- feldregisters können noch die Servituten und Ge— rechtigkeiten angefügt werden, welche der Vesitzer des Landguts auf einem andern benachbarten auszu— üben hat, oder welche auf dem seinigen haften. Da manche meiner Leser in der Abfaffung solcher Register nicht genug geübt seyn mögen, so füge ich hier von den drey angegebenen Hauptabtheilungen dieses Feldregisters auf gegenüber stehender Tabelle VII. ein Beyspiel von dem Specialfeldregister an; die andern beyden, das Feld schätzun; 198 register der einzelnen Ackerschl age und das 0 register lassen sich leicht nach Tab. V. und VI. mit der g gehö rigen Modification anfertigen. 678 §. 224. Von der Nutzungsbeschreibung. Die Nutzungsbeschreibung enthält zuerst eine wörtliche Erklärung der Nutzungskarte, ihrer ver— schiedenen Haupttheile, ihrer Bezeichnung und Beziehung auf einander. Sodann giebt sie die Bestimmung der einzelnen Haupttheile an, und die Art und Weise ihrer Benutzung sowohl in Hinsicht ihrer Selbst, als auch in Hinsicht ihres Eingreifens in das Ganze, in wie fern nehmlich in der bestimmten Benutzungsart des Einzelnen der Effect aller oder— was dasselbe ist— das Product des Ganzen zum größtmöglichen wird. Nach dieser Darstellung endlich folgt die Angabe der Gründe, welche zu der beschriebenen Nutzung des vorliegenden Landguts und der nach ihr be— stimmten Eintheilung und Einrichtung desselben bewogen haben. Sie liegen unbezweifelt in der ursprünglichen eigenthümlichen Natur des land— wirthschaftlichen Bodens, in der geographischen Lage des Guts und in seinen politischen, camera— lischen, mercantilischen und bekonomischen Ver— hältnissen, müssen daher auch nach allen diesen Rücksichten durchgegangen und mit einer Rückweisung auf die Darstellungsdocumente jener mannigfalti— gen Verhältnisse belegt werden. Es scheint viel— leicht mehrern eine solche Beschreibung der Be— nutzung höchst überflüßig, weil man an— che mag dual 1 Eil gel alen! iche! dk de agu ch fog be de 1 ass 10 W. baude zu kö badi Nahe Gicht b g such ein a hu gift i, in gyn f Eil n f rt U fung each u h kat, hn w Wachung. denn ght se thelk en, u uzurg wah! in Hf c T4 Mhalcon 65 glichen ig at% Ina fig 1 Age Jutzun benen Mutzu det! 11 ichtung diselhn wean wessct in de futur des lan r geöprapschn ische, camere⸗ women Ve a0 len die aun Rücveisun i anna, 18 scheilt och hung de d b n d 2 nehmen könne, daß der Landwirth den ganzen Nutzungsplan seines Landguts und die ganze darauf gegründete Einrichtung desselben mit allen ihren Bestimmungsgründen lebendig genug in sei— ner Seele trage. Allein wenn dies auch von vie— len gesagt werden kann, so gilt es doch: 1) bey weitem nicht von allen. Denn eine Menge Land— wirthe übernehmen die Wirthschaft ihres Vaters oder des vorigen Besitzers mit der gewissen Ueber— zeugung, daß— so wie sie ist— sie auch gut und die möglichst beste sey, sie wissen weder sich selbst noch andern eine genügende Rechenschaft von der vorgefundenen Nutzungsart zu geben; 2) während des Laufs der Zeit ändern sich manche Umstände und Verhältnisse, die auf die erste Einrichtung bedeutenden Einfluß gehabt haben, und unter dem täglichen Geschäftsleben verliehren sich dem Landwirth auch manche Specialitäten des ersten Nutzungsentwurfs aus den Augen und aus dem Gedächtniß, er übergeht sie, oder sieht sie aus einem andern Gesichtspunet an, wenn er nicht durch eine gründliche Nutzungsbeschreibung dar— auf zurückgeführt wird, welche zu einer Zeit ab— gefaßt ist, in welcher er noch das Ganze in sei⸗ nem genauesten Detail überblick ckte, und wo alle seine Seelenkräfte aufs e erregt waren, jedem einzelnen den höchsten Effect und die rich- tigste Bestimmung für sich selbst 1915 in Beziehung auf das Ganze zu geben; 3) endlich— nicht 68⁰ — jeder Eigner eines Guts ist zugleich selbst aus⸗ übender Wirth auf demselben, er läßt es auf seine Rechnung verwalten oder giebt es einem an— dern auf Pacht. In benden Fällen aber muß er genaue Rechenschaft von der Nutzungsart dessel— ben haben, und folglich eine vollständige und treue Beschreibung der angenommenen Eintheilung und Einrichtung seines Guts, mit allen Gründen, welche die ausgeführte Nutzungsart als die nach den vorwaltenden Umständen bestmögliche und zweckmäßigste beweisen; weil er nur durch eine solche Beschreibung in den Stand gesetzt ist, im ersten Fall die ihm vorgelegten Rechnungen zu prüfen, und im zweyten Fall sich genau zu überzeugen, daß er weder in der Pachtsumme noch in dem von ihm geforderten Aufwand zur Unterhaltung hintergangen werde. §. 225. Begriff und Zweck des landwirthschaftlichen Inventariums. Das ganze Geschäft der Darstellung hat zur Hauptabsicht, den 1— der verschiedenen in sei— nem Gewerbe stehenden und eirculirenden Capitalien 1 C dem Landwirth 199 klar ins Licht zu setzen. Diese Capitalien sind: der Capitalwerth seines Bo— dens, das Nutzungscapital, das in allen Produe— tions⸗, 5 und Veräußerungsmitteln, kurz in seiner sämmtlichen landwirthschaftlichen Aan bicgahh Gfct ü Meile Seht n feel felt. resten! 1 der schhurt; dam a wal 16 hu t) d tel m wünthch eg b 1 Napa 10 bi dene g saspet Leg ah ih I 56 971 laßt ez ff d 8 ts eine 115 6 eg aher ß ßungsgrt def uugsart duft. 08 0 fange nd e Euntkbeilagz elan 10 alm chündg, In ene A Abkfeg, ö e e Hoc, de 1 11 Mere 4% Sag, ere ichen Juen 716 t Heng Mat 10(ue n e „ 7. sheden in de auden Capital I ehen ct zu seteh, 4a ufs mtl, „1e%% al schastiche Lud 681 Fahrniß steht, und endlich das Capital des Ar- beitslohns. Was den erstern betrifft, so muß sein Effect in den verschiedenen einzelnen Theilen des Bodens mittelst des genauen Feldnutzungs- und Feldschätzungsregisters durch Beziehung auf das von jedem geerndtete Produetionsquantum ausge- mittelt werden. Schwieriger aber ist dies beym zweyten Capital. Denn die große Mannigfaltig⸗ keit der Objecte, an die es verwendet ist, er— schwert nicht nur die Uebersicht seiner Größe, son— dern auch die Kenntniß des Effeets, den jedes einzelne Object für sich und in Beziehung auf das Ganze nach seinem eigenthümlichen Kauf— wert) und nach dem Grad seiner Vergänglich— keit hat. Es ist daher eine genaue Darstellung und Aufzählung der sämmtlichen Nutzungs- mittel mit Beyfügung ihres Capitalwerths ein wesentliches Erforderniß für die Berechnung des reinen Ertrags, welchen der Landwirth aus der Verwendung dieses Capitals zieht; und dasjenige Instrument, in welchem er diese Darstellung schriftlich aufgenommen hat, wird das landwirth⸗ schaftliche Inventarium genannt; eine tabellärisch geordnete Aufzeichnung der sämmtlichen Nutzungs⸗ mittel, welche zu Betreibung der im Nutzungs- plan bestimmten Nutzungsart des vorliegenden Landguts erforderlich sind, mit Beyfügung ihres Kaufwerths, woraus sich die ganze Summe des Nußzungscapitals ergiebt. Was den dritten Haupt⸗ 682 theil des ganzen Gewerbscapitals betrifft, nehm⸗ lich das Vorschußcapital des Arbeitslohns, so wird dieses schlechthin sowohl durch die Nutzungsart des Landguts, als auch durch die Art und den Ge— brauch der Nutzungsmittel bestimmt, und kann daher auch nur in der Verbindung und Beziehung jener beyden auf einander dargestellt und ausge— mittelt werden; es fällt daher seine Darstellung in das folgende dritte Capitel, wo vom Material- und Geldetat gehandelt wird. §. 226. Grundsätze über die Aufnahme des landwirthschaftlichen Inventariums. Eh der Landwirth die Aufnahme seines In— ventariums unternimmt, muß er nothwendig vor— her über die Bestimmungen mit sich einig seyn, was er alles dahin zu rechnen habe, und wie er den Werth jeder Sache taxiren müsse. Was die erste Frage betrifft, so ist einleuchtend, daß zum landwirthschäftlichen Inventarium— es ist hier vom Nutzungsinventarium, nicht vom Inventa— rium, was der Verkäufer an den Käufer auslie— fert, die Rede— alles dasjenige gehört, was als Hülfsmittel zur Pflanzung, Einerndtung, Aufbe— wahrung, Zubereitung und Zumarktbringung der nach dem Nutzungsplan zu erziehenden und zu ge— winnenden landwirthschaftlichen Raturproducte ge— fit, E Hit Nah, del fe cen f 9 A0 Aha, furt 0 5 6 c G Chee Bae Du t . 100 ann % aa nnn u den ü fle cih 10 06 1 1 Nah ö bitrff, fc selhhug, v fh die Jahner Art und dug, inn, und ka um Sehe felt ud du seint Dunn 50 pon Mal land winhschfacge .* ahn files Ju Rothbendig vol “ sch ding seh, o ge * de, Une e. Cuil, om Jenta⸗ gäst ausli⸗ an, uns dt aug, lite n und zu ge⸗ arprodlale 905 683 braucht wird, wie auch dasjenige, was in Noth⸗ fällen zur Erhaltung der sämmtlichen Gewerbsge— bäude dienen soll. Es begreift daher 1) alles Feldgeräthe, als Pflüge, Haaken, Eggen, Wal— zen, Wagen, Karren, Harken, Heu- und Korn— Gabeln, Schaufeln, Spaten, Haken, Nahd— stöcke, Glutenschlägel, Sinsen u. s. w.; 2) das Hofgeräthe; 3) das Stallgeräthe von sämmtlichenn Vieh, worunter auch die Anspannungsgeschirre u. dergl. nebst den verschiedenen Wagenketten, Rad— schuhen u. s. w. gehören; 4) die Scheunengeräth⸗ schaft; 5) das Hausgeräthe für die landwirth- schaftlichen Domestiken, als Betten, Bettzeug, Tischzeug, Stubengeräthe, Küchengeschirr, Klei dungscoffre, Backgeschirr, Waschgeschirr u. s. w.; 6) das Gartengeräthe für den landwirthschaftli— chen Garten; 7) die Wirthschaftsgebäude, als Scheunen, Remisen, Kornhäuser, Stallgebäufde, Backhäuser, Wohnungen für die Hofdomestike n; 8) sämmtliches Wirthschaftsvieh, dahin gehört das Zug- und Arbeitsvieh, das Dünger- und Molken— vieh, sämmtliches Zuchtvieh, z. B. Zuchtsauen, Zucht- gänse, Zucht- und Legehühner u. s. w.; 9) das Saat korn; man muß aber hier nur die ungefähre Zeihl der Lasten und ihren ungefähren Mittelpreis in einer runden Summe annehmen, weil sich nach Verhältniß der Umstände sowohl in der Quan ti- tät als in der Art der zu bauenden Produ cte kleine Veränderungen ereignen können, wenn gleich 684 die ganze Ouantität der Ausfaat beynahe diefelbe bleibt. Es gehören aber durchaus nicht in das landwirthschaftliche Inventarium 1) alle diejeni— gen Geräthschaften, welche die Holzeultur und Holzbenutzung betreffen; denn dieser ihr Werth liegt im Preise des Holzes, welches der Landwirth im Material- und Geldetat besonders anschlägt; 2) alles was zum Wohlstand, zur Bequemlich⸗ keit und zum Vergnügen des Landwirths zu rech⸗ nen ist, dahin gehört sein Wohngebäude mit sei⸗ ner und seiner Bedienten Geräthschaft, die Kutsch⸗ und Reutpferde des Landwirths nebst ihrem (Stallgebäude und der Steallgeräthschaft für die— selben; 3) der herrschaftliche Lust- und Küchen— Garten nebst dem dazu gehörigen Geräthe; J) sämmtliches Mastvieh und Handelsvieh, wie z. B. Mastochsen, Mastschweine, junge Pferde, Kälber, junge Schweine, junge Gänse und Hühner, die zum Verkauf oder Verbrauch in der Wirthschaft.“ oder auch als künftiges Zucht-, Arbeits- und Dün⸗ geicvieh aufgezogen werden; denn alle diese gehö⸗ rein zum Produet des Gewerbes und nicht zu den Nutzungsmitteln desselben, bis eines oder das andere von ihnen in die Stelle eines abgängigen In ventarienstücks tritt, wo es aber alsdenn den noch in der Rechnung als Einnahme aufgeführt werden muß. Was nun den Preis der sämmtlichen In⸗ a dc l Kauf in uu , Halbe, 10 h ef engt fil? ssauche 0 fon fen der gh feng fc 0 Wan 00 0 111 0 A 0 um bentahe dach aus nicht iy 0 I) ale du, Hehealhn ih 0 Ne 1 0 G Eleser Ihk Wa b ui d. J 10 der od 1100 0 andes et ch nekts Apschlag, zur Wenne at Oele dm * Teng n 1 1 c dene ei ien Nen! 6835 ventarienstücke betrifft, in welch em dieselben ange⸗ setzt werden müssen, so ist hier nicht, wie beym Kauf und Verkaufsinventarium, ihr wahrer Werth nach ihrer vorwaltenden Beschaffenheit zu bestim— men, sondern es muß derjenige Preis beygefügt werden, welchen sämmtliche Stücke als neu und bey ihrem ersten Ankauf oder bey ihrer ersten An⸗ schaffung gekostet haben; und zwar ist hier der gewöhnliche Mittelpreis in den mittelmäßig wohl— feilen Zeiten anzunehmen. Denn wenn gleich manche alte Pferde, manche bald abgängige Feld geräthe, manche baufällige Gebäude bey einem schon elablirten und nun angekauften Landgut vor— kommen können, so würde der Landwirth sich sehr zu nahe thun, wenn er in seinem Nutzungsinventarium den wahren Werth solcher gebrechlichen Gewerbsmit— tel ansetzte; denn er ist in kurzer Zeit genöthigt, dieselben neu anzuschaffen, und also einen beträchtli— chen Theil seines reinen Ertrags auf die Recru— tirung derselben zu verwenden, wodurch ihm also ein Theil seines reinen Einkommens, was ihm schon sein ganzes Gewerbscapital verzinsen sollte, wieder völlig in dasselbe entzogen wird. Das landwirthschaftliche Nutzungsinventarium hat schlechthin folgende zwey Bestimmungen; 1) es ist eine Darstellung der Quellen von Einnahmen und Ausgaben, welche der Landwirth aus seinen Nutzungsmitteln zu ziehen und auf ihren Unter— halt zu verwenden hat; in diesem Gesichtspunet 686 macht es einen Theil des Rechnungsstocks aus, worauf sich der Wirth bey seinem Material- und Geldetat und bey der Berechnung seiner Ein— nahmen und Ausgaben zu beziehen hat; 2) es ist eine Darstellung des ganzen Nutzungs- capitals, welches in den sämmtlichen Nutzungs— mitteln des Gewerbes steht, und welches noth— wendig wegen der Zinsen, die es dem Land— wirth bey irgend einer andern Verwendung brin— gen könnte, genau bestimmt werden muß; weil es nur dann nützlich verwendet ist, wenn es diese Zinsen auch im reinen Ertrag der damit gewon— nenen ländwirthschaftlichen Producte bringt. 22. Von der Einrichtung des landwirthschaftlichen Inventa— riums. Da der Landwirth sein Inventarium nicht blos dazu braucht, daß er in demselben die Stük— kenzahl seiner Gewerbsmittel aufgezählt hat, um ihre Summe zu wissen, sondern da es ihm hier vorzüglich darum zu thun ist, eine leichte Ueber— sicht der sämmtlichen Gegenstände zu haben, welche er während des Gewerbjahrs zu unterhalten und zu erhalten hat, und außerdem eine bestimmte Kenntniß von dem Effect einer jeden besondern Classe dieser Gewerbmittel sich eigen zu machen, wie sich nehmlich das Capital, was in den legt, cage enta⸗ licht fü; um hier eben- elche und umte söckll 0 I lieg/ Tabelle VIII. zu§. 227. Landwirthschafts-Inventarium vom Gut N. im Amt 6. Klassen der Wirthschafs⸗ stücke. J. Feldgeräth⸗ schaft. Abtheilung dieser Klassen. 15 Anspan⸗ nungsgerä— the. 2. the. Handgerä⸗ 2 6, Ein. a Gattungen Werth Werth Werth Zins⸗ der Gegen— Zahl der eines ein- aller Stü⸗ sämtlicher Quantum stände einer Arten der, Stücke ei- zelnen cke einer Stücke dieses Abtheilung. selben. ner Art.] Stücks. Art einer Ab- Werths. theilung. Thlr. ß. Tölt. i. Tylr. ßl. Thlr.] ßl. Dr 1. ö Wagen.. Düngerwa—. gen. 37 Ein. à J b. Erndtewa⸗ gen mit den Rädern der— vorigen Ell!!! 8 0 C. 0 Riesewagen. 3, Ein. a 44 40 224.—— 9— 2. A. Karren. Maddekar⸗ 3 ren. 3, Ein. 4a———————— b. Fükterkarren, Ein! 8 3. f ö Pflüge. 3 5 Pferdepflüge 6, Ein. a———————— b. Ochsen⸗ pflüge. 6, Ein. a———————— S——————+—+«ðĩ—2——a—a—ͤ—— 77... ̃˙6.. r 0 5. 227. — t er Luar te diesc A= Vene, 6. 10 eg f g 1 687 in dem Produet, welches durch sie erzielt wird, ver— zinst, nach Abzug dessen, was ihr Unterhalt und ihre Erhaltung kostet: so ist nothwendig, daß auch in der Darstellung des landwirthschaftlichen Inventariums eine gewisse Ordnung und eine be— stimmte Einrichtung befolgt wird, welche zu jener leichten Uebersicht und zur leichtern Ausmittlung des Effects Gelegenheit giebt. Ich schlage daher auch hier die tabellarische Form vor, und mit fol— gender Rubricirung der einzelnen Colonnen: fte Colonne enthält die Classen der Inventarienstücke, z. B. Feldgeräthe, Hofgeräthe, Stallgeräthe u. s. w.; 2te Colonne enthält die Abtheilungen die— ser Classe, z. B. unter der Classe der Feldgerä⸗ the: rte Abtheilung, Anspannungsgeräthe; 2te Abtheilung, Handgeräthe; Zte Colonne enthält die Gattungen von Gegenständen, welche in einer Abtheilung vorkommen; 4te Colonne: die Arten derselben; ste Colonne: die Stückenzahl jeder Art; éte Colonne: den Preis eines einzelnen Stücks; 7te Colonne: den Werth aller Stücke einer Art; Ste Colonne: den Werth der sämmtli— chen Stücke einer Abtheilung;§te Colonne: Zin— fen von dem Werth der Stücke einer Art; nach jeder Abtheilung wird alsdenn die Summe des in ihr enthaltenen Nutzungscapitals und die Sum— me der Zinsen gezogen. Was das Zinsquantum betrifft, so können in Hinsicht des landwirth— schaftlichen Nutzungscapitals 4 Procent als die 2 currente Summe angenommen werden. Denn dach wenn gleich dieses Capital in der ersten Einnah— h 9 me des Landwirths sich weit höher als ein ande— chen res ausgeliehenes Capital verzinsen muß, weil es fg sich wahrend einer bestimmten Reihe von Jahren Mu wegen der Vergänglichkeit der Gegenstände, auf 0 f welche es verwendet ist, ganz in sich selbst ver⸗ nichtet, so werden doch diejenigen Procente, welche zu seiner Unterhaltung erfordert werden, in dern genauen Berechnung der jährlichen Wirthschafts— ausgaben völlig bestimmt ausgemittelt, und er erfährt, ob er nach Abzug derselben von der er— sten Einnahme in dem übrig bleibenden reinen Er— trag zu der ihm nothwendig zukommenden Sum— N me von 4 Procent seines Nutzungscapitals ge— langt seh oder nicht. Es würde inzwischen sehr dienlich seyn, wenn der Landwirth der§ten Co— lonne noch eine kote beyfügen könnte, in welcher— er das Zinsquantum sogleich nach dem Grad der Vergänglichkeit einer Geräthschaft berechnete und aussezte. Wo er alsdann zu den gewöhnlichen 4·Protent noch so viele Procente hinzusetzen müßte, als nach dem Grad der Vergänglichkeit der Ge— 9 räthschaft zur Wiedererstattung des darauf ver— 0 wendeten Capitals in der bestimmten Zahl der 15 Jahre seiner Dauer erforderlich wären. Allein ug bey manchen Nutzungsmitteln ist eine solche Be— stimmung höchst schwierig. Um dem Leser ein Beyspiel von der Einrichtung eines solchen land— A Eh lain S0 lte f e 1 N kam, Werde g sekdeg, den * 5. 11 4 5 bin ger at b ah 7 1 sen fuß, fe l 0 N. Ihe 1 bol U J 6 Gage 0 sihd, f n sch 0 hh en Proeent, puh 171 rt wer N50 eh ö f d aN IIchen Vukt. scis 1 gemitel, selben 0 der 1 leihend 9 fe G. um enden n . Hum Jug en Tupungspnas ge irde Masche et irt da c C0. unte in gc fonte, i pech ach Nen G bat a en U te Horechnete nd Haft bekechrese l U 164 1. em eh den ewe sach seen witte, K binzusetzen aß F der U lichkeit ber be 70 0* J des dera! Ie 9 piten. el 1109. 0 0 le 0 l 1 en ber l In den t ball (13 ache 689 wirthschaftlichen Inventariums zu geben, habe ich in gegenüberstehender VIII. Tabelle die Anlage desselben dargestellt; inzwischen ist diese Einrich— tung ziemlich willkührlich, und kann mehrere Modificationen erhalten, je nachdem man mehr oder weniger geecurat verfahren will. Dritkes Kapitel. Vom Materialetat und vom Geldetat. §. 228. Begriff und Zweck des Materialetats. Etat überhaupt ist der Entwurf und voraus— bestimmte Plan, wie im„ Wirth⸗ schaftsjahr nach dem ursprüngliche genommenen Nutzungssystem 199 höchste reine Strg zu Stande gebracht werden soll. Da aber dieser reine Ertrag sich nur aus dem. der materiellen Pro— duete ergiebt, und nur durch Vergleichung der von ihnen zu erwartenden Geldeinnahme mit den dazu zu verwendenden Geldausgaben 5 wer⸗ den kann: so ist einleuchtend, d K* der Wirthschafts⸗ 690 etat überhaupt in zwey Hauptabtheilungen zerfällt, nehmlich in denjenigen Etat, in welchem die Grund⸗ lage der Geldeinnahmen und Geldausgaben des an— zutretenden Wirrhschaftssahrs bestimmt wird, und dann in denjenigen, welcher die zu erwartenden Geldeinnahmen und Geldausgaben selbst darstellt, und durch die Vergleichung beyder den reinen Er— trag des Gewerbjahrs ausmittelt. Ersterer ist der materielle Etat, und der zweyte der Geldetat. Die Bestimmung des erstern ist, dem Landwirth als Vorzeichnung der Verwendung seiner sämmtlichen Factoren zu dienen, durch welche er im laufenden Jahr die größte Quantitat materieller Producte zu erhalten sucht. Er belehrt ihn also nicht nur von den Quellen der Einnahme, sondern er enthält zu— gleich den Plan über den diesjährigen Gebrauch sämmtlicher Rutzungsmittel und sämmtlicher Ar⸗ beitsleute, und ist der Vorüberschlag sowohl von der Quantitat und Art der vorkommenden Arbeiten, als auch von ihrer Vertheilung und Regulirung. Wenn gleich der geübtere Landwirth mit ziemlicher Leichtigkeit seine vorliegenden Arbeiten berechnet und in ihre bestimmten Zeitmaße vertheilt, so begegnet es ihm doch nicht selten, daß er entweder hie und da ein mehr oder weniger nothwendiges Geschäft ganz, oder wenigstens seine Collision mit einem andern übersteht, und daß er sich in der Bestim— mung des Kraftaufwandes für eine oder die andere Art der Arbeiten irrt, und dies um so leichter, je olf dehnt ch un Abet 10, N in d D der ff das inbese afl n d e un gc fe fich fo ale fit dee agli hang fate Aub ie 0 fin r N U fle 1 ale falungen za ichen dien, ausgaben dez g, uunmt ni IN e qu erwattenhn n feht due u Landwich e er sammtlch. er im laufend ler Produck o nicht nur van im kr enthält brian Gehnuuc fannt Ar. lag segahl vag menden Mek, ind Megulrng th nit senlchr 10 berechnet un eb, o begeg tpedet die dl dige Gif 10 der Bei; oder die adele u so ace, 691 unvollständiger seine Kenntniß von der Flächenaus— dehnung und von der Beschaffenheit seines land— wirthschaftlichen Bodens, oder auch von der Län— genausdehnung ist, über welche sich die bestimmte Arbeit erstrecken soll. Es ist daher sehr nothwen— dig, daß er sich mit genauer Sorgfalt einen gewis— sen Plan zeichnet, welcher ihm zuin Leitfaden dient. Da derselbe genau auf die Nutzungsbeschreibung, auf das Nutzungsregister, das Inventarium und insbesondre auch auf das Wirthschaftsjournal des verflossenen Jahrs gegründet seyn muß, so wird er wegen der Durchsicht dieser verschiedenen Instru⸗ mente um so gewisser gegen einen Uebersehungsfeh— ler gesichert, und er hat zugleich die Quantitat sei⸗ ner Arbeiten bestimmter vor Augen. Ganz uner— laßlich nothwendig aber ist ein solcher Etat für den Verwalter eines Guts. Er har denselben mit An— tritt des neuen Wirthschaftsjahrs seinem Herrn einzuliefern, und sich am Schluß desselben einer Prüfung seiner Rechnungen nach diesem Etat zu unterwerfen. Auch kann der Gutsherr unter der Zeit unerwartete Revisionen anstellen, in wiefern sich sein Verwalter bemüht, dem überreichten Etat in der Wirklichkeit nachzukommen. Gewiß ist je⸗ dem redlichen Beamten nichts angenehmer, als sich über alle Theile seines anvertrauten Amts die Able⸗ gung der Rechenschaft so viel möglich zu erleichtern, und sich gegen jeden Verdacht, den der Zufall oder die Bosheit entspinnen kann, so gut wie moglich 2 692 zu schützen, oder so schnell als möglich davon zu reinigen. Der Gutsherr aber ist gar niemals weder über die richtige Berechnung, noch über die sorgfältige und zweckmäßige Verwaltung seines Guts gesichert, wenn er nicht die ihm übergebenen Berechnungen und Journale mit einem Vorüber— schlag der zu erwartenden Revenüen vergleichen, und nach einem vorausgegangenen Plan der Ver— waltung prüfen kann. d Gegenstände des Materialetats. Die Gegenstände des Materialetats zerfallen vorzüglich in folgende Classen: 1) in die Bestimmung der Quellen der Einnah— me an landwirthschaftlichen Produeten; dahin gehört denn a) die Ackerbenutzung nebst der Bestimmung des wahrscheinlichen Ertrags an Körnern, an Saamen, Stroh, an Futter- gewächsen, an Heu; b) die Angabe des wahr— scheinlichen Ertrags aus dem nutzbaren Vieh— stand, vom Molkenvieh an Butter, Käse und Abfall; vom Zuchtvieh, die Zahl der ver— kaufbaren Jungen, Wolle u. s. w.; 0) die tutzung aus den Fischereyen; d) aus dem Holz, an Bauholz, Nutz- und Geschirrholz, an Brennholz. de Nate Heist, Mule aich dehun 0 st Jar feng / hoch iber Twalung sest un Ubergtheng dhe Werle. men vergleichg, Pan du N, dletats gran cen de Enna ptodugenz dab sutung gebs dez ichen Crrigs al e Fülkk 0 gabe des wall nut Sa M Bukter, gage 1490. 0 N .. 1 1 5 85 1 d de U 15 Gehe 755 5 3 693 s In die Bestimmung sämmtlicher Arbeiten und Vertheilung derselben unter die arbeitenden Kräfte. Diese sind wieder Anspannungsvieh, Bauleute und Tagelöhner mit ihren Frauen; es enthalt also diese Classe die Angabe der nellen von den Ausgaben für Tagelohn. N In die Bestimmung der Ausgaben von den einzunehmenden materiellen Producten zur Unterhaltung des sämmtlichen Viehes, der Bauleute und zu Saatkorn, Drescherlohn ind Ackerbedüngung. die Bestimmung der wahrscheinlich vor— 5 lenden Reparaturen und Reerutirungen der sämmtlichen Nutzungsmittel; also die Angabe der Quellen von Ausgaben für Handwerks— leute. 5 41 le ** 5) In die Bestimmung der Produete und ihrer Quantität, welche der Landwirth zu Betreibung seiner Wirthschaft aus Städten bedarf, von Theer, an Salz, Oel, Thran, an Saamen, die er nicht selbst erzieht, an Sy— rup, Hopfen u. s. w. f 694 §. 230. Grundsätze über die Abfassung des Materialetats. Da der Materialetat so wie der Geldetat blos ungefähre Ueberschläge sind, die zum Leitfaden für die Regulirung der Geschäfte und für die Berech— nung der Einnahmen und Ausgaben dienen sollen, so wie sie auch zu vorzunehmenden Verbesserungen durch das gefundene Verhältniß des reinen Ertrags zur ersten Einnahme Gelegenheit und Veranlassung geben können: so ist es unmöglich, in den Bestim— mungen und Angaben so genau zu seyn, daß die— selben mit der künftigen Berechnung und dem Jour- nal pünctlich übereinkommen. Es können sich im Lauf des Jahrs hundert Umstände ereignen, welche theils ein ganz anderes Produet als das erwartete, theils eine ganz andere oder doch wenigstens sehr veränderte Geschäftsreihe zur Folge haben als die desseinirte. Beydes ist unvermeidlich, aber es macht deswegen jene Ueberschläge durchaus nicht unnütz; im Gegentheil werden sie bey jeder uner— warteten Verdrängung von dem gewöhnlichen Gang des Gewerbwesens um so nothwendiger, weil sie dann den Landwirth nicht nur an die noch übrige Summe von Arbeiten und Ausgaben erinnern, son— dern ihn auch in den Stand setzen, durch Vergleichung der Resultate des gewöhnlichen und der Resultate des ungewöhnlichen auf Speculationen für Gewerb— verbesserungen zu kommen, die ihm in der Folge 1 dae abe dn ahn seld, Ain Gb ab apa fcb und bn Mat mögdchsen gg ann then N gan Mu cee f bedeun 4 Me ale a Auwa Me, ae. Arkan fen un das 0 gie, Rage sh, Vir eig Naennlag, Gelben üg im dülsaden fi sür de Buch f dienen fle Nerbesaugn keinen Eg ennflasan den Vesin; en, daß di nd dem Ju tonnen seh in eignen, poche das trwarkkfe, nigen feht Haan ae N haben dss die lichen Hang ier, peil s T goch übtige grunen sn Vergleichung ur Resalate r Geberb⸗ iu der Jage 695 von der höchsten Wichtigkeit seyn können. Es ist also bey den Bestimmungen und Angaben der Ein— nahmen, des Aufwands und der Arbeiten hinrei— chend, wenn bey der Berechnung das mittelmäßig Gute als nomen rationis für den Durchschnitt angenommen wird. Sowohl Einnahmen als Aus- gaben und Arbeiten als ganz gut, jene im höch— sten Maße ergiebig und die beyden letztern im möglichsten Grade gering und im glücklichsten Fort- gang anzunehmen, würde zu viel zu vielen Täu— schungen Veranlassung geben, und dadurch den ganzen Vortheil dieser Ueberschläge vereiteln, so wie im Gegentheil der Grad des blos mittelmäßi— gen wiederum zu niedrig ist, und sowohl den Wirth als Verwalter von der nöthigen Anstrengung und Aufmerksamkeit zu sehr entzügelt. ä Es können daher für die Abfassung des Mate- rialetats folgende Bestimmungen als allgemeingül— tig angenommen werden: 1) Bey der Bestimmung der sämmtlichen Arbei— ten und ihrer Vertheilung liegen zum Grunde das Feldnutzungsregister, das Schätzungsre— gister, die Nutzungsbeschreibung, die neuen Nutzungsentwürfe, wenn dergleichen gemacht sind, die Voraussetzung mittelmäßig guter Witterung, das gewöhnliche Mittelmaß der Arbeiten der Tagelöhner und Dienstleute bey —————— —— 7— — —.— 696 kurzen und längern Tagen, bey größerer und geringerer Entfernung der zu bearbeitenden Ob— jeete und die Beschaffenheit derselben nach dem Journal des verflossenen Jahrs. 2) Die Bestimmung der zu erwartenden Ein— nahmen sämmtlicher Gewerbsproducte geschieht nach dem gewöhnlichen Maß der verschiede— nen Objecte, wie z. B. in Scheffeln, Fudern, Stücken, Faden u. s. w., und zwar wird der Berechnung des Ertrags die Beschaffenheit des Ackers, der Wiesen u. s. w. zum Grund gelegt, und nach dieser die Ahnung und Ergie— bigkeit in mittelmäßig gutem Bestand ge⸗ schätzt. Der Grund des zu niedrigen An— schlags von irgend einem nutzbaren Gegen— stand im Verhältniß seiner Größe und Zahl muß jederzeit im Materialetat angegeben werden. 3) Die Bestimmung der Ausgaben von den ma— teriellen Producten zum Unterhalt des Viehes, der Dienstleute, des Arbeitslohns, des Saat— korns und der Ackerbedüngung muß sich theils nach der Einnahme richten, theils aber kann sie auch aus den vorhergehenden Rechnungen mit ziemlicher Genauigkeit ausgemittelt wer— den; sie wird gleichfalls nach dem üblichen Maß der verschiedenen Objecte in Scheffeln, de 9 — — — —— deren gt fit sch Dutch hire d dag iu ing ng big grüße i deothetge 0 glb 1 1 wartenden Ch product I 0 iche a5 der bc * Ind zwar nic de 8 . ju ul Maut ligt Len Neund 0 5 hren 05 kenn Gehn Gaze und 30h 1 last mitgeben 7 92 gben von den fr 10 N Uchte, thalt de — a 5 O40 A 1 0 ns, Ces C telt wel U Felt 1 felt 9 dem ilch lt in Sf en 7 697 Fudern, Stücken u. s. w. angegeben; je ge— nauer und zuverlässiger dergleichen Maße sind, desto besser ist es allerdings; allein bey großen Wirthschaften und bey dem Verbrauch großer Quantitäten in denselben lassen sich weder ganz bestimmte Volumenmaße noch Gewichtsmaße brauchen, weil diese viel zu vielen Aufenthalt machen würden. Es muß daher hier vieles mit dem freylich sehr unbe— stimmten Stücken- oder Fudermaß geschätzt werden, wie z. B. die Vertheilung des Stro— hes und Heues an das sämmtliche Vieh zu Fütterung und Streuung; allein die große Quantität macht, daß sich die Zahl der zu großen Maße und der zu kleinen Maße mit dem angenommenen Mittelmaß sehr oft bis zu einer bewundernswürdigen Genauigkeit äquilibrirt. 4) Die Bestimmung der wahrscheinlich vorfal— lenden und nothwendigen Reparaturen und Recrutirungen geschieht bey Gegenständen, deren Grade der Abnutzung und Vergänglich— keit sich nicht gut schätzen lassen, nach einer Durchschnittsberechnung der Erfahrungen mehrerer Jahre aus den älteren Rechnungen und Tagebüchern, überhaupt aber in Hinsicht der sämmtlichen nutzbaren Objeete und Nu— tzungsmittel jederzeit nach vorhergegangener 698 allgemeiner Besichtigung der verschiedenen In— ventarienstücke und aller Gutsgränzen und An— lagen in demselben. 5) Vas die fünfte Classe von Gegenständen be trifft, so ist dieser ihre zu verbrauchende Quantität nach der Zahl der Anspannung und des Wirthschaftsgesindes mit völliger Gewiß— heit aus den ältern Rechnungen zu erfahren, oder kann, wenn eine Wirthschaft erst eta— blirt werden soll, von andern benachbarten Wirthen leicht erfragt werden. N 231 Ueber die Zeit der Anfertigung, über den Gebrauch und die Dauer des Materialetats. Die Bestimmung des Materialetats ist: dem Wirth nicht nur zum Leitfaden in der Arrangirung und Vertheilung der Wirthschaftsgeschäfte eines Gewerbjahrs zu dienen, sondern er soll auch zu— gleich die Grundlage der Berechnung seiner Ein— nahmen und Ausgaben desselben Jahrs ausmachen. Es ist daher nothwendig, daß seine Anfertigung gegen den Schluß des ablaufenden Rechnungsjahrs erfolgt, und daß sein Gebrauch und seine Gültig— keit mit dem Eintritt des neuen Rechnungsjahrs, wofür er entworfen ist, anfangen müsse. Er wird daher jederzeit der Gutsherrschaft entweder noch 11 del El eigens wa t rm fach w fh sch f „ Die Dale duc de q rin, r r cs Heck I aht bit gerd vum 9 un ech Wund pon chügt, f ebf 0 0 wise Th dg Ache df 0 derschiheg 9 1 tänzer Adil, Jennie, 0 U perbr 0 N Auspunmg 110 vol liger gew gen zu ach schast eist er benachbart den Gebmuch un alt Aetats it: den det Artargscucg schste eint U soll duo 1 ing seller Ei 5g dusmacel 0 lt cchuungscht ke Hütte schmurgeshr, Ic. Cr pic le. altbedet 10 699 vor dem Schluß des alten Rechnungsjahrs oder wenigstens mit der Rechnungsablieferung desselben zugleich zur Approbation übergeben. Ein bestimm— ter Termin aber für seine Anfertigung kann nicht festgesetzt werden, da der Anfang eines Rechnungs— jahres sich nach dem Schluß der Einnahmen und Ausgaben des verflossenen Jahres richten muß, und daher bey jedem Wirthschaftssystem ein anderer ist. Die Dauer seiner Gültigkeit aber wird gleichfalls durch das Rechnungsjahr bestimmt, wofür er ent— worfen ist, und es muß daher mit jedem Jahr wie— der ein neuer Etat angefertigt werden. In Hin— sicht des Gebrauchs, der von ihm im Lauf des Jah— res gemacht werden soll, ist zu bemerken: daß sich der Wirth und sein Verwalter, so lange nicht offen— barer Schaden oder Verlust eines größern Gewinns daraus erfolgt, schlechthin darnach richten müsse; daß aber, sobald einer von jenen beyden Fällen ein— tritt, allerdings Abweichungen von diesem ange— nommenen Plan statt finden können. Und bey ei— nem Gewerbe, das so sehr von zufälligen Umstän— den und von der launigen Herrschaft der Witterung abhängt, mögen dergleichen Abweichungen sogar sehr häufig vorkommen; allein alle und jede dersel— ben müssen, so wie sie sich ereignen, im. journal, und wenn sie auch auf die Einnahmen und Ausgaben einen Einfluß haben, auch innerhalb der Linien der Rechnungsposten bemerkt werden; doch in diesen nur ganz kurz und mit Hinweisung * 200 auf das Wirthschaftsjournal, welches als Rech— nungsbelag gebraucht wird. . 232 Von der Einrichtung eines Materialetats. Man hat in dem Materialetat so vielerley ver— schiedene Gegenstände aufzuführen, daß man die— selben nothwendig mit einer gewissen Ordnung und Harmonie zusammenstellen muß, wenn die Ueber— sicht des Ganzen nur einigermaßen erleichtert und zugleich auch öftere Wiederholungen vermieden wer— den sollen. Es ist daher die möglichst deutlichste Rubricirung und Titulirung vorzunehmen, und so viel möglich eine einleuchtende klare Beziehung der einzelnen Theile auf einander herauszuheben. Zur Verkürzung der Arbeit und zur Ersparung des Raums ist es am besten, die tabellarische Form zu gebrauchen, und die sämmtlichen Materien so nah als möglich zusammen zu drängen, indem durch, das Nebeneinanderstehen aller Theile jedem einzel— nen mehr Licht zukömmt, als er vielleicht unter seiner Rubrik allein gehabt hätte. Wo Quellen von den Gründen des dargelegten Wirthschaftsplans ange⸗ geben werden können, da muß bey jeder Bestim— mung, welche damit belegt werden soll, durch die Anfangsbuchstaben jederzeit darauf bezogen werden; und eben so müssen für einzelne Arten von Arbeiten und Maßen die Wirkungen und Maße der ein— N Gn E 5 0 0 1 f ü. 3 ö ban g n ee n del hafen, hg 00 Ea üg Lade g/ c 0 ei, * — ver⸗ die⸗ und ber⸗ und ber⸗ hste so der zur M vom 15. May des Tabelle %ö· a 1 8585 l ⸗ E ͤ b der Verwaltung des Guts N im Amt 6“ Jahres 1799 bis zum 14. May 1800. No. I. Nutzungsplan. A. Der Acekerschläge. B. Der Weyden. C. Der Wiesen D. Des Holzes. 1. 98 540 R. 2, 9932 UU R. 3. 9872 UR. 4. 9812 R. 5.97900 R. 6. Niekop⸗[ 7. Kreck⸗ 8. Melks. 9. Bauer-] Außenweide. 1. Harken ⸗ 2. Rhed⸗ 3. Große 1. Herrnholz. Große Bruch. Bauerkoppel. Depensohl. Löpelsohl. Hollander Kollenkrüt. Langewen⸗ pel. sohl.[Nachtkop— feld. 3972 ◻U Ruth. wird bruch. wiese. Saatwiese. Schlag No. 10. 822 Schlag N. 4. 512 UHR. Die Bauern haben dies Brachschlag. Winterschlag Koppel. Der Schäfer dung. pel. v. isten May bis ist. 2650[ Ruth. 989 Ruth. 3750 O0 Ruth. U R. soll liefern: soll liefern: Jahr Schlag No. 7. zu halb mit 1. Gerstschlag. block u. Lehm⸗ Haberschlag Alle“ 4 Weldeschläge halten zusammen 40 h Ruth Nov. mit 6zweyjäh- Der Zaun von vid. Nutzungs- 43 Faden Rauhholz. 16 Fuder Brauholz fürkröpfen, und soll jeder halb mit Waizen, block mit Erbsen, mit Klee. 118 den boi 15 77 0 10 Nor mite 0 St rigen u. 3 einjährigenf 104 Ruth. muß Beschreibung, 124 Fuder Büchen. die Dorfleute. noch ein Fuder Bollholz das Uebrige mit Vieh betrieben* 0„Moy. mit 9 St. Starken betrieben. nen gemacht wird im Herbst 10 Faden zu Nutzholz. 26 Ellern Schlöt. v. d. herrschaftl. Nutzh. Haber. 8 8 werden. aufgebrochen.[z Eichen zu Nutzholz. 30 Nutzholzstämme. Stämmen erhalten. Vid. Feldregister, Nutzungsbeschreibung und Material-Etat des vor. Jahrs. Zu Ende May ge, eh re Im Nov. der gro- Der mit Haber] Bleibt zur 9976 UR. E. Des Torfbruches. Des Nutzungsviehes. G6. Der Fischteiche rappelt, im An: huth und Winter- ße Bruchblock, dersbestellte Theil. Weide liegen zur künftigen sang Juny mit 30 saat gefalgt. Winkelblock u. das Ende Octobers mit den drey Brache auf- 2314 U◻Ruthen. Kuhvieh. Schaafe. Schweine. Geflügel.] Bienen. Der große Teich zu 812 R. Fuder Dünger be- Gegen die Mitte Radland zusam- und Anf. Nov.] folgenden genommen;. Soll bey trockener In Pacht sind 86 Hol: 80 Stück Mutterschaa-3 Zuchtsauen 60 Legehüh-⸗] 20 Stöcke zJwelcher dies Frühjahr laut fahren, derselbe Aprils 1800 ge- men 2419 R. gefalgt, Ende] Schlagen. im Nov. und Witterung noch ein z länder Kühe, das Stückffe, 20 Hammel, 40 Beit u. ein Eber er-] ner. sollen auf den][ Etat des vorigen Jahres nachher unterge- wendet u. geeggt, gefalgt. März gewendet Decemb. der Queergraben von 60 fa 11 Thlr.; 20 herr-schaafe und 40 Lämmer halten blos d. 12 Zuchtgän⸗ Herbst to ab- abgelassen worden, wird im pflügt und geeggt; anfangs May zur Anfangs 2p. 1800 und geeggt, und Drösch ge, Ruthen Lange, 3 Fuß schaftl. Kühe; 3 Spring- haben die Weyde auf Stoppelhuth.] se. gebrochen JHerbst, nachdem er drey— Ende Sept. zur Saat gepflügt und die and. Hälfte zu nach der Gerst— strichen. breit und 5 Fuß tiefz ochsen. Im Herbst wer⸗ der Brach u. an den Von d. Zucht- 8 St. Zucht-] werden. mal gepflügt und geeggt wor⸗ Saat gepflügt und geeggt. Erbsen gepflügt u. falgwen ung zu. gezogen werden.[den 6 Holland. Kühe Wegen; von den Mut- sauen gehen kuhnen. den, mit Waizen besäet. geeggt. geeggt; jene Blocke Haber gepflügt ausgeschossen und dafür terschaafen werden 30, die zwey älte— aber zu Haber ge- und geeggt. die 6 zjährig. Starken von den Hammeln 10 sten ab. pflügt und geeggt. zugelegt. verkauft. Ne, II, Bestim mung und erthei tung der Arbeiten. A. Anspannungsarbeiten. B. Handarbeiten. Auf d. neuen Brach⸗ Auf 8 1; e g J 5 . 55 Sommer. erbst. Winter. Frühjahr. 5 5 5 8 4 es Hofgesindes. schlag sind 1621 den o 15 e 750 t 8 8 5 Mo 5 95 0 M Der 6 Tagelöhner. Der 8 Tagelöhnerfrauen. 1 85 e. 9 ü 4 Drömpt amal zu Sas Juny. July. Aug. Septemb. Octob. Nov. Decemb. Jan. Febr. März. April. May. 4 Knechte; 4 Dirnen. 3 Knechte; 2 Nägde. pflügen, mal zu„Fuhr. Pflüg. Eggen. Fuhren. Pflügen. ggen, uhren[Pfiugen e Egger* Uhren. fügen&. e e.'t eggen. 45 Tag. 5 Tag.] 5 Tag Tag. Tag. Tag.[ Tag.[ Tag.[ Tag. Tag. Tag. Tag. Frühjahr. Frühjahr. Vuuhahr. Eben dahin 630 8 3 Mar. Abril. May. März. April. May. Marz.] April.] May. Marz. April. 4 f N 5; 5„ 2. Tage.* 8 ge. Tage. 5 8 Tage. 5 j 8 8 age. F. Düng. zu führ. J 27 F.] 23 Alle 6 sind bisEndef Lage.] Tage.] Tage Vom ersten März Tage. Tage. Tage. Dis zum 15. Märzs age.] Tage.] Tage. Dis 3.19. März, Tage Tage Heuerndte in den 2 Apr. in d. Scheune bis 14. May alle die Weidekoppeln wenn keine Stadt Wiesen 12 Tage]— 12 beym ee 27 20— Wochen 2mal die zu dichten. 13 5— ju. Holzfuhren vor— 1 1 Den Düng. unter⸗ Vom 1. May bis Stallungen zu mi— 8 Vom 15 März bis kommen„zum zupflüg. u. zu egg.—]“— 5 5 14. sind nur 4 inf sten. 8 10 4 fletzt. May werden Dichtmachen der Holz zu führen[— 6 der Scheune,—— 14[Gartenarbeiten— 16 9 pie Knechte zum Koppeln. Vom 15. D. ganze K. Erndte—] 20—— 7 die andern 2 müßß Während d. Saat, Pflügen gebraucht.] 14 26 27[Marz an werden 42 Steine zu führen sen beym Pflügenz zeit Wasserfahrten die Knechte zum zu e. neuen Damm⸗. helfen—* 8— zzu schaufeln. 177 14 51 Pflügen u. Eggen stück im Hofraum 27——— 8 haben 400 Ruth. gebraucht. 162 Dr. den groß. 8 Graben aufzum. 7 77.. Winterschlag zur Saat zu pflügen u. N 5 zu eggen—.—.——.—— 1 8 8 und so zweiter. No. III. Producteneinnahme aus fämmtlichen nutzbaren Gegenständen. A. Von den Ackerschlägen. B. Von den Weiden. C. Von den Wiesen. D. Vom Holz. E. Vom Torfbruch. F. Vom Nutzungsvieh. G. Vom Fischteiche. 4 5 2* 2 7 5 2 7 ö 5 7—— 2— N 7 1. 4 Winterschlag Gerstschlag Erbsschlag an Nachschlag Auf den 4 großen Wei— Hartenbruch. Rhedwies.“ Große Saat. Die 2 Holzschläge sol] Das kleine Torfmoor Kuhvi h. Schaafvieh. Schweine. Geflügel. Bienen. Da der große Teich tro— zum éten Kornszum öt. Korn, Erb bsen zum ßtensmit Jab. zumzdesc hlägen befinden sichcVormad 26 Vormad 8 Vormad zo Fuiflen nach dem Holzetatzwird dies Jahr noch nichts Holland. Ku he Werden im Herbst Von den 3 Zucht- Von den 10 Zucht: Die 19 abzugcken gelegt ist, so ist dies gerechnet, giebtsgiebt 13 Last„Korn, 4 Last, 6 5ten Korn 109 Stück Rindvieh, Fud.; Nach- Fud.; Nach- der, wird imfdie oben angegebenefangebrochen, sondern erstssind verpachtet; dieses Mutterschaafessauen sollen vor Aänsen sind 80 St. brechenden Sto Jahr keine Fischnutzung zu 6 L. u. 18 Sch. 4 Drömpt; Sch.; an' Haber giebt 11 Lastsz Holländis. Pferde mad 10 Fud. mad 5 Fud.Herbst zur Wei⸗[Nuantitat des bedürftizim naächst., um dem schwa— 20 Haushaltun gs, und 1 Hammeinsder Erndte noch 24 Junge zu erwar'⸗scke geben 33 ferwarten. Waizen, und 6, an Stroh: zum sten Korn, 7 Sch. u. 9011 Folen und 1 Ver⸗ de für die Hol gen Holzes liefern. schen Bestand der folgen kkühe geden. 1ozsverkauft. An Wol, e welten, wovon 40 für Centner Honig Last Rocken. 90 Fuder. 7 Last. t, 1 Dr. nder Stroh walterpferd. 1 landerey benutzt 8 den Holzschläge zu Hülfe Centn. Butter, 1 werden erhalten che die Stoppel⸗ die Oekonomie, diesund 14 Pfund c nere An Eebssteoh⸗ zu kommen. Centn, Käse. 8 8 St. Von den hut erhalten undsübrigen verkauft Wachs zu er— 563 Fuder. 43 Fuder. S. Nutzungsbeschreib. Düng. werden gene im Winter ge-⸗sdann verkauft wer— werden. warten. Rockenstroh: Haberstroh: wonnen 520 Fud. henden Stück. wer; den. 64 Fuder. 45 Fuder. den 20 Fud. Dün⸗ 22 ger gewonnen. A. Getreideausgaben B. Heuausgaben. No. IV. Bestimmung der Ausgaben von den eingenommenen Producten. C. Strohausgaben. D. Ausgaben vom großen und kleinen Nutzungsvieh. Für die Oekonomie u. s. w. Ausgabsposten. 574 Für die 3 Baugespann Waizen. 5. Wai zen. Gerste. H. Gerste Erbsen. H. Erbsen.] Haber. ch. Haber. Dr. Sch. St. Sch..ch. St. Sch.] Dr. Sch.] De. Sch. r. Sch.] Or Sch.] Ausgabsposten. 4 Für die Baupferde „% TI—: ⁵ œ—?-—iUꝛw In baus „/ TTT. pP p Ine oöfstal Heu. Fu der. Nachm. Rocken⸗ Waiz⸗ Gerstzu.] Erbs⸗ .. sitoh. stroh. Haberst. stroh. Fuder.] Ausgabsposten. Juder. Fuüder. Füder. Fuer. 16 400 Rockenschöfe auf, zubinden 2 99 2 fer. N85 4 2 Für die Baupferde zu Hakels u. s. w. 322—— 8 3 Vom Von den 10 Ct. But— er werden Haushaltung, und die 2 Centn. Käse ganz ver⸗ braucht; den halten die Farken. Kuhvieh. 5 in die fen Abfall er— zur Erndte ge— schlachtet müssen 4 wer- den. Von den Von den Vom Von den, Schaafen.[Schwein. Geflügel.] Bienen. Von abgängi— gen zo Schaa⸗] u. s. w. u. s. tv. Ne w. 1 1) An Feldgeräthe. No. 2) Hofgeräth. 955 Unterhalt und Rekrutirung der Unterhal⸗ tungsposten. Arten. Stuck. D. s. w. O. 1 8 7 7 5* 5 5 Inventagrienstücke. No. VI. Aufwand an andern Materialien. 3) Stallgeräth. J Scheuneger. 3 Hausgeräth. 60 Gartengeräth. 7) Wirthschaftsggeb. 8) Wirthsch. Vieh. 25 5 f f Thran. Theer. Oel. Salz. Hopfen. U.„ w.— 8 5 dergleichen. Pf. Tonnen. Pf. Sch. F. Pf. und 8 weiter. 5 6 701 zelnen Größen, aus welchen die Summe der ganzen Art zusammengesetzt und berechnet werden soll, in eigenen Colonnen angemerkt werden. Es würde aber eine Seitenlange Beschreibung erfordern, die vielleicht noch obenzu wenig Deutlichkeit hätte, wenn ich es hier versuchen wollte, die Zusammen— stellung, Rubrieirung, Titulirung der verschiede— nen Materien, kurz die ganze Einrichtung des Ma— terialetats in einzelnen detaillirten Bestimmungen anzugeben. Es scheint mir zweckmäßiger, wenn ich hier wiederum in gegenüber stehender Tabelle IX. ein nach meiner Ueberzeugung hinlänglich genaues Muster eines solchen Etats beyfüge, aus welcher der Leser die detaillirten Bestimmungen für die Ab- fassung desselben mit Leichtigkeit selbst abstrahiren kann. Ich legte dabey wegen ihrer Simplieität die Benutzungsart auf dem Gut R** im Amt Ger zum Grunde, weil ich darauf auch die vor— hergehenden Tabellen sich habe beziehen lassen. §. 233. Begriff und Zweck des Geldetats. So wie der Materialetat eine Darstellung der vorliegenden Jahrsverwaltung und des Products derselben sowohl in Hinsicht der ersten Einnahme, als auch in Hinsicht des reinen Materialertrags nach Abzug der sämmtlichen nothwendigen Wirth— schaftsausgaben enthielt, so soll es nun der Zweck des Geldetats seyn, jene erste Einnahme nach ih— rem Geldwerth zu bestimmen, und nach Abzug der sämmtlichen Ausgaben, sowohl an geschätzten Pro— ducten, als auch an baarem Geld, den reinen Geld— ertrag auszumitteln. Vielleicht scheint manchem Wirth die Anfertigung dieses Etats entweder über— haupt, oder doch die Geldschätzung der nothwendig in die Unterhaltung der Wirthschaft zu verwenden— den materiellen Producte ganz überflüßig; und er mag es für hinreichend halten, wenn nur der zu— letzt übrig bleibende verkäufliche Theil jener sämmt⸗ lichen Produete zu Geld angeschlagen, und von der Summe desselben die nothwendigen baaren Geldauslagen, z. B. für Arbeitslohn, für Hand— werkslohn, für Abgaben und Steuern u. s. w. ab— gezogen werden. Allein diese verkürzte Arbeit wür— de vollends gar keinen Werth mehr haben. Was den Geldetat überhaupt betrifft, so ist sein Nutzen vorzüglich ein doppelter: 1) setzt er den Wirth durch seine Vorherbestimmung des wahrscheinlich einkom— menden reinen Gelderträgs in den Stand, theils sich in seinen Geldausgaben als Privatmann nach seiner Einnahme zu richten, theils auch in der Verwen- dung eines Theils dieses reinen Ertrags auf die Verbesserung seiner Wirthschaft ein richtiges Ver— hältniß zu beobachten, und sich weder durch zu große Verschwendung, noch durch zu ängstliche Sparsamkeit Schaden zu thun; indem er in jedem Moment seines Handelns vor- und rückwärts sehen an, i at l gen hz ft d chem gal hut bel 1. in Muth, g an key d Aware int duke nk ate l keags unit duk garn ohr in which se d cher hel, i schckn kan Jr blk d Wen ahmen un fell. bogen fach fue Fi cu fight 1 dh, ahne nuch f N 15 0 nach Ahh 0 geschahen dy en keinen gig cheint nano entwpeder db fl 1 U 0 An Hur der il senet fan en, und vu digen bag , für ad in U. f. w. ab te tbeit nis dal, Pat en Nutze e. 55 duch eillich eki; and, theils sh ann hach feht 15 der Merhen gs af de nahtges W.. oder durch l 1 ag n er in fe nase 703 kann, was er schon ausgegeben, und was er noch ferner bis zum Schluß des Rechnungsjahrs auszu— geben hat; 2) dadurch, daß der Wirth sich be— müht hat, den reinen Ertrag seines Gewerbes nach einem guten Mittelpreise seiner verkäuflichen Pro— ducte zu bestimmen, hat er sich nicht nur gegen ei— ne leichtsinnige Weggabe derselben unter ihrem wah— ren Werth, und gegen die Ungewißheit gesichert, was er am Ende des Jahrs für ein Resultat erhal— ten wird, sondern er kann nun auch bey einem un— erwartet eintretenden sehr niedrigen Preise der Pro— duete mit ziemlicher Gewißheit das dadurch ver— minderte Quantum seines angeschlagenen reinen Er— trags vorausberechnen, und sich so noch zur rechten Zeit gegen unzweckmäßige Verschwendung sichern, so wie er im entgegengesetzten Fall bey einem unge— wöhnlich steigenden Preise der Produete nun auch den Ueberschuß über den guten Mittelertrag beur— theilen, und sich so zu Gewerbverbesserungen an— schicken kann, die er sonst vielleicht erst im nächsten Jahr oder im zweyten hätte unternehmen wollen. Die Bestimmung des Geldwerths der ersten Ein— nahmen und des Geldwerths der Ausgaben an ma— teriellen Wirthschaftsproducten ist vorzüglich des— wegen nöthig, weil der Wirth sonst niemals eine genaue Einsicht in den eigenthümlichen Effeet seiner sehr verschiedenen Rutzungsmittel oder Inventarien— stücke erhält. Nur vermittelst einer genauen Kennt— niß dessen, was jede einzelne Art von Nutzungs- 704 mittel zu ihrem Unterhalt, und in Hinsicht der verschiedenen Grade ihrer Vergänglichkeit zur Wie— dererstattung ihres ursprünglichen Capitalwerths von der ersten Einnahme wegnimmt, kann er das Verhältniß ihrer geleisteten Wirkung zu dem da— durch erhaltenen Product beurtheilen, und sieht sich in den Stand gesetzt, diejenigen Arten und diese in dem— jenigen Verhältniß gegen einander anzuschaffen, die in Hinsicht ihrer einzelnen und gemeinschaftli— chen Wirkung den geringsten Abzug für ihre Unter— haltung und Reerutirung von der ersten Einnahme nöthig machen. Ich will hier nur um des Bey— spiels willen an den Gebrauch der Pferde und der Ochsen im landwirthschaftlichen Gewerbe erinnern; beyde Arten von Nutzungsmittel sind nicht nur in Hinsicht der Wohlfeilheit des Unterhalts und des ersten Kaufeapitals, sondern auch in Hinsicht ih— res Effeets und ihrer Vergänglichkeit oder Werth— veränderung durch den Abnutz sehr verschieden, und es ist nicht unwichtig, nach den vorliegenden Um— ständen die eine der andern vorzuziehen, oder sie wenigstens in das richtigste Verhältniß zu einander und zu dem Quantum der damit zu leistenden Ar— beit zu setzen. Dies kann aber nur nach einer ge⸗ nauen Prüfung des für sie nöthigen Aufwandes und ihres Effeets erfolgen. 7 * gate K D. lu Keen fel nahe e ewa gaben ding mung fer! fan sach kü kk! sch, ud Autun d lat dur fuacgen fl chr it den dacht und käse, lian fat d g gen finn, f, gal geh g d ah due fut ij ung fag in Hhsche schkei sut e Eulen b, kann er g zu dem und seht schh ind diehein e r ampusheff gemenschst sür ihre lit sten Einnaht um des J Pferde und! erde kkinnen ind nicht fk! cthalls und d in Hinscht i tir oder Bf erschieden, 1 orlagenden l / bn e! 6„Ind tnüß zu nend 17055 1 6 fenden 9 r ach ant andes ul andes scondes ll 705 §. 234. Grundsätze über die Abfassung und Anfertigung des Geldetats. Da der Geldetat gleichfalls dem Wirth zum Leitfaden seiner Handlungen in Hinsicht auf die möglichste Schonung seiner Einnahmen und auf die zweckmäßigste Enthaltung aller unnöthigen Aus⸗ gaben dienen soll, so muß er in der Vor herbestim⸗ mung jener beyden der Wahrheit so nahe zu kom— men suchen wie möglich, damit er sich nicht auf der einen Seite durch einen zu großen Ueberschuß täu⸗ schen, und auf der andern durch ein zu geringes Quantum des reinen Ertrags schüchtern machen läßt; oder sich bey dem Mangel einer nur irgend zulässigen Uebereinstimmung seiner Rechnungsbü—⸗ cher mit dem Voranschlag einem beleidigenden Ver⸗ dacht und einer weitläuftigen Verantwortlichkeit aussetzt. Insbesondere aber muß er bey denjenigen Anschlägen vorsichtig seyn, wo er durch seine Klug— beit und genaue Aufsicht manchem Betrug vorbeu— gen kann. Vorzüglich betrifft dies diejenigen Po- sten, welche die Summe des wahrscheinlich auszu⸗ gebenden Handwerkslohns für die Unterhaltung und Recrutirung der sämmtlichen Inventarienstücke darstellen; es ist sehr nothwendig, daß er hier nicht nur in der Aufzahlung der Stückenzahl genau sey, sondern auch die zweckmäßigste Sparsamkeit in den einzelnen Reparaturen auszumitteln suche. Dann Ny 706 setzt er im Geldetat bey diesen Ausgabposten den Betrag auf den billigen Mittelpreis, so wie er ihn nach dem augenblicklichen Werth der Handwerks— materialien und des Arbeitslohns zu schätzen ver— mag. Den Preis der eingenommenen Producte setzt er gleichfalls als mittelmäßig gut an, aber nicht in einer blos imaginirten Summe, sondern mit Hinsicht auf alle die Umstände, welche gewöhn— lich den Marktpreis dieser Producte bestimmen, und so wie sich für das laufende Jahr aus ihnen der Preis mit Wahrscheinlichkeit erwarten läßt. Daß der Geldetat in gleicher Zeit mit dem Materialetat angefertigt und in Gebrauch genommen werden müsse, versteht sich von selbst; er wird ganz nach die— sem bearbeitet, und dient als Grundlage der Geld⸗ rechnung, so wie jener zur Grundlage der Material— technung dient. Eben so ergiebt sich auch aus sei— nem Begriff, daß er nothwendig alle Jahr neu ent worfen werden müsse, weil weder die Einnahmen, noch die Ausgaben alle Jahr ganz gleich große Quellen haben; besonders gilt dies von den Unter— haltungs- und Reerutirungskosten des landwirth— schaftlichen Inventariums, welches oft in einem Jahr beträchtlich größeren Aufwand erfordert als im andern, indem in manches Jahr mehrere grö— ßere Reparaturen zugleich fallen können, welche oft in zehn bis zwölf Jahren nicht vorkamen und auch wahrscheinlich sobald nicht wieder vorkommen werden. f dul cn dul ranger E 1 de de flug Befinmn Her gulf M. I deln, Ad d Calc! des Nuit fage Mg d bein fonmen! iht Rah Naehe duct ee sdben in, 9 JSgabpod gab posten dg 5, oe eh r Hedda zu chaten genen Prtdun gut an, dh umme, sondem pelchegenih bestimmen, i t gus ihnen! ken laßt. d im Materia N Fannen sor de N mmen Tell 7 don te 0 bon(cn e dert ce Ng 16 es kalen turbo ede 70 §. 235. Von der Einrichtung des Geldetats. Da beym Geldetat weniger verschiedene Rück— sichten vorkommen, so hat auch seine Einrichtung weniger Schwierigkeiten, und ist weit einfacher als die des Materialetats. Die ersten beyden Ab— theilungen von diesem: der Nutzungsplan und die Bestimmung und Vertheilung der Arbeiten, fallen. hier ganz weg, und es tritt in die Stelle von No. II. blos die Angabe des Arbeits- und Gesin— delohns, welche nach der Zahl der Arbeiter und der Art und Quantität ihrer Arbeiten in verschiedenen Colonnen aufzuführen sind. Vor der Bestimmung des Preises der einzunehmenden Producte müssen kurze Angaben der Gründe vorausgehen, warum der bestimmte Preis eines solchen Products ange— nommen wurde, dann folgen die Producte unter ihrer Rubrik, welche wieder für die Einnahme oder Ausgabepost, für das dem zu bestimmenden Pro— duct eigenthümliche Maß, und für die Preise des— selben in einzelne Colonnen abgetheilt sind. Bey den Ausgaben für die Unterhaltung und Reeruti— rung des Inventariums der Nutzungsmittel werden dieselben Rubriken beybehalten wie im Material— etat, und mit Hindeutung auf die dort einzeln aufgeführten Stücke, je nachdem der Gegenstand ist, entweder der wahrscheinliche Kaufpreis, oder, wie zum Beyspiel bey den Bauten, die in Geld be— Ny 2 708 rechneten Ueberschläge der Handwerksleute, und bey andern Artikeln die wahrscheinlich zu erwartenden Contos der Handwerksleute beygefügt. Nach der speciellen Aufführung der Einnahmen und Ausgaben wird wie beym Materialetat eine Generalrecapitula- tion und das Resultat von der Bilance beyder bey— gefügt, welches alsdenn den wahrscheinlichen reinen Ertrag des bevorstehenden Gewerbjahrs zu erken⸗ nen giebt. Eine besondere Ausführung der hier gegebenen Winke in einer eigenen Tabelle halte ich für überflüßig, weil ich vermuthe, daß das Mu- ster des Materialetats und der Begriff des Geld— etats jeden leicht auf die zweckmäßigste Einrichtung des letztern führen kann. Die ordentliche Entwer⸗ fung einer Tabelle ist leicht, sobald man sich nur einmal den richtigen Begriff ihrer Bestimmung und die vollstäͤndige Uebersicht ihres Gegenstandes ge— faßt hat. 1 Lot dt N Nader n der Dat li sant Hase douche den hr! sch fer ce fir ae ft zy e a dle 1. ec fa dez 00 .d echepradg i 0 kala, U Ju epa igt. ah hy n und Jug crab, me bänder be Heinlicen e heinlichen uin biahts zu a ihtung der se Abele hate ö daß das 9 gef des G0 gie Eirich talliche Ente Id nan sich l. eimmung un. ̃gausandes 9 709 Viertes Kapitel. Von dem landwirthschaftlichen Rechnungswesen. §e 236. Von dem Rechnungswesen überhaupt. Nachdem in den vorhergehenden zwey Capiteln von der Darstellung der Quellen, woraus der Land— wirth seine Produete zu ziehen hat, wie auch der Hülfsmittel, welcher er sich dazu bedient, und des vorausbestimmten Entwurfs, wie er im vorliegen⸗ den Jahr diese und jene benutzen will, und was er sich sür eine Einnahme an Producten aus jenen und für eine Ausgabe zur Erhaltung und Unterhaltung dieser zu versprechen habe: so bietet sich nun ein neuer Inbegriff von Geschäften dar, durch welche der wirkliche Hergang alser Unternehmungen im Lauf des Gewerbjahrs mit dem Erfolg an Einnah⸗ me und Ausgabe der materiellen und formellen Ge— werbsproduete genau und vollständig dargestellt wird. Dieser Inbegriff von Geschäften heißt das 710 Rechnungswesen, und enthält also die Darstellung von der Verwendung der Nutzungsmittel auf die nutzbaren Objecte, und von den dadurch erhaltenen materiellen und formellen Producten(den Natura— lien und dem baaren Gelde) und dem nöthigen Auf— wand beyder zur Erhaltung und Unterhaltung je— ner Nutzungsmittel und des nutzbaren Objeets, mit dem beygefügten Resultat, was nach Abzug des Aufwandes von der ersten Einnahme als wirklich reiner Ertrag des zu berechnenden Gewerbjahres übrig blieb. Es ergiebt sich aus dem Begriff, wie äußerst wichtig und vortheilhaft für den Land— wirth die richtige und zweckmäßige Ausführung dieses Geschäfts ist. Denn abgerechnet, daß er dadurch immer das hellste Licht über die augen— blickliche Beschaffenheit seiner Casse erhalten kann— so besteht bey weitem der wichtigste Dienst, welchen ihm dieses Geschäft leistet, in dem dadurch erhaltenen Abriß seiner sämmtlichen Gewerbsunter— nehmungen, sowohl in Hinsicht der Nutzungsart des nutzbaren Objeets und der dazu gewählten Nu— bungsmittel, als auch in Hinsicht des bestimmten Effects, welchen jene und diese zur richtigen Ver— zinsung ihres Capitalwerths beygetragen haben. Diese pragmatische Geschichtserzählung, welche durchaus in ein vernünftiges Rechnungswesen ein— gewebt seyn muß, und dem man daher aucheine sol— che Einrichtung zu geben hat, daß die Effeete der sämmtlich verwendeten Wirthschaftskräfte auf den dal, K id d 1 fc ag eiten Abe Hestante Gable Gott it Hi 0 der ehm ficht fa hug durch lurch halte 0 Alt 1 1(den dun U n föthm 1 iter 1 ethallug 0 en Obsetz, n „. 1 1 me als wf Gewerbecht b dem Dee 0 fir den 10 U Ausf führ Hel chnet, N ber die aug Case ail cg Dien in den adult Geperbeane cr Nußzingee gewillt d 0 9 des bestimt 8 en 00 t tichigen de 0 000 0 1 frage i % 5 fal, Hach nns wesen 00 9 nuch tine l de Effet 0 wtf t 6 711 Theil, welcher ihnen im reinen Ertrag zukommt, und zwar in Beziehung auf das Capital, welches in 1 955 steht oder eirculirt, so bestimmt als mög⸗ lich eingesehen werden können.— Dies ist bey weitem der wichtigste Nutzen, den man aus dieser Arbeit ziehen kann. Sie wird ihm dadurch zum bestimmten practischen Wegweiser seines ganzen Gewerblebens, der ihn entweder vor ungewissen Schritten warnt, oder zu neuen ermuntert, aber mit Hindeutung auf die vielen Rücksichten, welche bey der Prüfung ihres wahrscheinlichen Erfolgs zu nehmen sind. Man verstehe mich recht: es ist nicht meine Meynung, 90 ß eine r räsonnirende Ge⸗ schichte in die eigentliche Wirthschaftsrechnung ein- gewebt werde, sondern meine Forderung geht da⸗ hin, alle einzelne Thatsachen, welche während des Gewerbjahrs vorfällen, so zu stellen, da aß ihr 1 15 sal⸗ und Effeetverhältniß vor- und rückwärts in Beziehung auf den reinen Geldertrag deutli 5 vor Augen gelegt wird, und nicht erst durch eine einge— schebere Schlußreihe ausgemittelt werden muß. Ein Beyspiel wird mich vielen verständlicher ma— chen. Es kann dem Wirth nicht genug seyn, durch seine Rechnung zu erfahren: ob er nur über— haupt in dem reinen Ertrag eines bestimmten Pro⸗ duets zum Zins des ganzen Capitals gekommen sey, welches er auf seine Production verwendet hat, und welches im Arbeitslohn, im Capital der Pro— ductions- oder Nutzungsmittel, und im Capital⸗ 712 werth des Grund und Bodens besteht, auf wel— chem die Erziehung dieses Products geschieht. Er will und muß auch wissen wollen, was jedes dieser einzelnen Capitalien in seinem maleriellen Object, worin es sieht, zur Hervorbringung seines Zinses für sich gewirkt hat; damit er genau erfahre, ob nicht eines derselben oder wenigstens ein Theil von ihm in seinem Object unnütz verwendet ist, und nur an dem Productionsvermögen der andern An⸗ theil nimmt, ohne selbst etwas zu leisten. Was hier vom einzelnen Product gesagt ist, gilt von ih- nen allen, in ihrer Beziehung auf den ganzen rei— nen Ertrag, und in Beziehung auf die Wechsel⸗ wirkung, welche sie unter sich zur Hervorbringung dieses ganzen Ertrags haben. Es lönnte gar wohl seyn, daß der Landwirth nicht selten überführt würde, daß er denselben Arbeitslohn auf ein anderes Object verwendet, dieselbe vorhandene Produetions⸗ kraft seines Bodens für eine andere Pflanzenart benutzt, in welcher sie theils mehr geschont worden wäre, theils eine geringere Beyhülfe durch Arbeit 1 2 und Nutzungsmittel nöthig gehabt hätte, es konnte gar wohl seyn, daß der Landwirth in diesen bey— den Fällen zu einem betrachtlich höhern Ertrag ge— kommen wäre; und zwar vielleicht nicht durch eine 5 größere Vermehrung seiner Producte, sondern bey derselben oder gar bey einer geringern Quantität, aber auch mittelst eines weit geringern Abzugs für den Ersat der aufgewandten Krafte. Es könnte f ol dazu lig der easpaeh, Aena asaheg, Jr din aalg ale en sch auc ach y ld nr A Ju Bc ache! dag f du duch tu Dich Ice licht nu ah g dung 5 1 bgm ä des uuf, 000 1 J c fi lech 0 icht, A g gehe, d bas scgg de erich Gt. erlellen* e 8 11 9 feines uz erte 0 I 10 schtt, 0 kin Thel yy * 8 rl det it, y or nd, l andern n eee e 1 0 llt von ihn an gaßzen me ee 9 9 160 ie Wechseh I vorbring gn U 0 17 7 MJ — ine. clan ee ö 1 0 edu tt Pfamennt ichen e durch Atbel * 1 ite, es künfte in diesen bez 01 K wokdeh m erte ge ich. lie ndern bah 1 K 110 want Agens. 10 Abzüge fit e unte U Tolle ö 713 gar wohl seyn, daß eine geringe Vermehrung der Nutzungsmittel mit einer besser geordneten Verthei⸗ lung der Geschäfte ihm ein beträchtliches Tagelohn ersparen, und 5 seine Einnahme erhöhen wurde. Allein alles dies kann er schlechterdings nicht anders erfahren, als durch sein Rechnungswesen, und zwar durch eine genaue und vollständige Ausfüh— rung aller Thatsachen seines Gewerbes, aus wel— chen sich sowohl das Verhältniß der verschiedenen Productionsmittel zu dem erlangten Product, als auch zu dem reinen Ertrag aus demselben ergiebt; und nur eine zweckmä Zusammenstellung und Bestimmung der einzelnen Posten, durch welche jene Verhältnisse klar hervortreten, macht ihm die deutliche Einsicht in den Mechanismus seines Ge- werbes möglich. Viele Landwirthe 15 zwar von der Nothwendigkeit der schriftlichen Berech 25 ih⸗ rer. überzeugt, und führen auch ordent— lich eine Jahresrechnung auf, 1 5 diese ist bauffg nicht nur höchst einseitig, und gewöhnlich nicht viel mehr, als was man sonst Ca ente tizen nennt, son— dern auch sehr unvollständig und unbestimmt. Der Fehler liegt vorzüglich darin, daß der präparative Theil des ganzen Darstellungsgeschäfts höchst ober— flächlich behandelt wird; sie haben keine genaue Nu— tzungskarte, kein vollständiges Feldregister, keine vollständige Kenntniß ihrer Nutzungsmittel, und des verschiedenen Verhältnisses derselben zu einan— der, sowohl in Hinsicht ihres Werths, als auch 177 on * an 714 der Grade ihrer Vergänglichkeit, noch weniger ei⸗ nen sorgfältig entworfenen Nutzungsetat, und doch ist dieser nicht nur die Grundlage der Rechnung selbst, sondern gleichsam der Obersatz zu dem Schluß, mit welchem sie die Richtigkeit ihres be— rechneten Gewerbes und den Erfolg desselben beur— theilen. Ein zweyter Fehler ist die noch sehr häufige Sitte, daß die Ausgaben vieler materiellen Pro— ducte, welche auf dem Gut verzehrt werden, theils nur so nach Augenmaß und im Bausch und Bogen geschehen, theils in der Rechnung gar nicht ange— zeigt werden, wenigstens höchstens nur so weit, als eine baare Geldausgabe mit ihnen verbunden war. Hiezu kommt noch, daß gewöhnlich die Wirth— schaftsrechnung von der Hausrechnung des Gutsbe— sitzers als Privatmann nicht sorgfältig genug un— terschieden wird, und o manches unter den Ge— werbausgaben mit durchlaufen muß, was eigentlich schon Ausgabe der reinen Einnahme oder des Pri— vatlebens des Wirths war. Insbesondere ist aber hier noch zu bemerken, daß der Nutzen eines zweck— näßig eingerichteten Rechnungswesens sich nicht a blos vom vorhergehenden zum folgenden Jahr er— strecke, und auch sich blos auf eine einzelne Wirth— schaft einschr— 10 sondern daß sich ein vorzüglicher Nutzen aus der Vergleichung der Rechnungen meh— rerer Jahre für die höhere Vervollkommung des ganzen Gewerbs ergeben könne. Sind die ver— schiedenen Rechnungsbücher des Landwirths, was fei 7 U pod U ft g aaf Ge mung ilch finn, fit fig fl, gen 15 Agne 8 I b Ge eh wüde ch wenge kat, und dy det Na agg susaß zu zn et iht 18 hu 0. 0 desselben bel. Ich sehr H N U seht gauge N jateriellen, 11 werden, hat ch und Bahn gar 5 nicht lache ur 0 ell, d n erbunden doch, 4 die Mirel 0 die Witt aa des Ge f 1 ee ag genug e nter don 90 let den Ge 2 aer 0 7 was dige 4.. 1 Oder des 0 10 sondete st c 1 uten eines yl c. 0 110. einzelne Ui 1 wg Voce re a 110 d galkemmurg le Sind die e 1 1 00 gardine 715 sie seyn sollen, so kann man sie als eine fortlaufen— de Versuchsgeschichte seines Gewerbes betrachten, wozu der Materialetat und Geldetat die Versuchs— plane sind; und es lä bt sich durch die Vermittlung jener mit Hinsicht, auf das Feldschätzungsregister und auf die statistische e dem jährigen Gewerbgang auf einem Gut die höhere Bestim— mung von Versuchen im Großen geben, durch welche theils ältere Erfahrungsregeln näher be— stimmt, theils neue ausgemittelt werden. So be— kömmt selbst das Handwerksleben, bekömmt der einförmige K 1 1 uf der Geschäfte eine edlere Na— tur, in welcher sich die höhern Kräfte des Men— schen messen, und zur festern Begründung ihres physischen Wohls vorwärts rücken können. 8. 28 75 Allgemeine Grundsätze des landwirthschaftlichen Rechnungs⸗ wesens. Da das Rechnungswesen so weitläuftig ist, und bey einer so großen Mannigfaltigkeit von Gegenständen die umständlichen Beschreibungen und Erzählungen dem Wirth viel zu viele Zeit rauben würden, so ist eine der ersten Regeln: daß er sich der möglichsten Kürze, Deutlichkeit und Bestimmt— heit bey der Darstellung der einzelnen Posten be— fleiße; und die zweyte Regel ist: Genauigkeit, Vollständigkeit und Wahrheit in den Angaben 716 aller Thatsachen, welche sein Gewerbe betreffen. Beyde Regeln scheinen sich wechselseitig aufzuhe— ben, wenigstens in ihrer Anwendung sich oft wechselseitig aus ihren Grenzen zu ziehen, und es muß also ein Vermittelndes geben, was ihnen selbst ihren wechselseitigen Einfluß auf einander sichert, ohne ihre eigenthümliche Bestimmung in ihrer Wechselwirkung verlohren gehen zu lassen. Ein solches Vermittelndes 5 es nun aber kein anderes geben, als die systematische Ordnung im Vortrag: es muß die möglichste Trennung des Ungleichartigen, sorgfältige Zusammenstellung des Gleichartigen, aber mit genauer Nachweisung ih— rer Wer eib zie ung auf einander unternommen werden. Die Trennung des Ung gleichartigen ist nur durch Haltung verschiedener Bücher, die Zu— sammenstellung des Gleichartigen nur durch richtige Abtheilung, Titulirung und Rubrieirung der ein— zelnen Objecte, und die Nachweisung ihrer Wech— selbeziehung nur durch die kurze und bestimmte Geschichtserzählung mit Hindeutung auf die Quelle und Ursache, welche sie begründet, und auf die Wirkung, welche sie zur Folge hatten, also mit Hin— deutung auf diejenigen Bücher, welche die Erzäh— lung der Cründe und Quellen der Thatsachen, und auf diejenigen, welche die Angabe ihrer Wir— kung enthalten, möglich und ausführbar. Dadurch allein kann eine deutliche und leicht übersehbare Auseinandersetzung des Einzelnen möglich werden, che ach! de J. sihe! r ! Rech scschen ung hafen an d Any be be bf lig ausch, ing sch fiehen, u bos ihn cuf einande immun 0 n zu lasen un aber ken Ordnung in tennung des stelung des pweisung ih⸗ ternompeen schartige it er, de. durch tihtige tung der il. „ ech ihter Weh 8 besinnt 60. 1 Hoarsahel 1 t B. 10, Dakug bers fan 0 0 werdel 717 ohne die Einheit des Ganzen zu verliehren. Aber auch nur in der Erfüllung dieser Bedingung kann die Anlage des Rechnungswesens zweckmäßig und seine Ausführung nützlich und brauchbar seyn. Wir handeln daher in den folgenden Paragra— phen 1) von den verschiedenen Gegenständen des Rechnungswesens und ihrer Aufnahme in ver— schiedene Bücher; 2) von der Abtheilung, Titu— lirung und Rubrieirung der einzelnen Rechnungs— posten in diesen aden Büchern; und 3) von der Art und Weise, jene und diese in die möglichste Verbindung und Beziehung zu brin— gen. Zuerst aber ist noch über den Anfangs- und Schlußtermin des RNechnungsjahrs eine nähere Bestimmung anzugeben, weil nur innerhalb jener der bestimmte Effeet des Productionsaufwandes ausgemittelt werden soll. Von den Terminen des landwirthschaftlichen Rechnungs— 3 ja! 8. Das Gewerbjahr jedes Gewerbes muß zwar an Länge mit dem Calenderjahr eines und das— selbe seyn, weil der Gewerbsmann nicht nur ge— wöhnlich innerhalb desselben den Zirkel seines Ge— werbes durchläuft, wie dies vorzüglich beym land— wirthschäftlichen Gewerbe der Fall ist, sondern weil er auch nur mit dem bestimmten Zinstermin 718 eines Jahrs den Ertrag seiner Wirthschaft ver— gleichen und seinen Vortheil oder Nachtheil aus- mitteln kann. Allein der Anfang und Schluß dieses Gewerbjahrs brauchen sich nicht nach dem des Calenderjahrs zu richten, sondern müssen ihre Bestimmung aus der Natur des Gewerbes und aus dem Zweck des Rechnungswesens erhalten. Dieses soll den Effeet des gemachten Aufwandes durch die Vergleichung desselben mit der ersten Einnahme darstellen, und dadurch den reinen Er— krag des erstern bestimmen. Nothwendig müßte daher der Anfang des Rechnungsjahrs auf den Moment der ersten Ausgabe für die Einnahme in demselben und sein Schluß auf den Moment der letzten Einnahme von dem gemachten Auf— wand fallen. Allein beym landwirthschaftlichen Gewerbe tritt der Fall ein, daß die Einnahme von dem ersten Productionsaufwand, der Bestellung der Wintersaat, beträchtlich über den Umfang des 7 Calenderjahrs hinaus fällt, wenn gleich nicht in Hinsicht der Stroh- und Körnereinnahme, doch ö 5 8 7 in Hinsicht des gelösten Marktpreises von diesen und dem Molken- und Düngerertrag von jenem. Denn bey einer beträchtlichen Wirthschaft kann das Dreschen bis tief in den May 1802 dauren, da hingegen die Einsaat im Oetober 1880 beendigt wurde. Es würde also hier das Rechnungsjahr einen Zeitraum von ein und einem halben Jahr um— fassen müssen, wenn es genau nach der angege— Heel! fut Naa U id l Aan e n Ae il. Zuuth fg de Abr acc rade e 0 den ge der kei fahne bag nen Ahr f inch z Nachthil ag und Sch icht nach zu in müssen iy Gewerbes un dens hel, en Auspandt nit der ese en reinen Er endig mißt ts auf da die Einnahme den M mene chachttn Ny di eic Elin ah e Holl 5 der Baila en Umfang de glech nicht annahme, duc Is voy diet rag don fe feel. cost kann ke 9 dar ag 0 719 benen Bestimmung aufgenommen würde. Nun kommt aber von der andern Seite wieder der Vorfall hinzu, daß die Wintersaat des folgenden Jahrs gleichfalls in„die Zeitreihe von dem Ein und einem halben Jahr fiele, und daß folglich der Aufwand für die Einnahme des nächsten Jahrs zugleich in die Rechnung des vorhergehenden kom— men würde, die dadurch den Aufwand von zwey Jahren und nur die Einnahme von einem ent— hielte. Dieser Widerspruch der Erfüllung des Zwecks der Rechnung mit dem Zeitmaß, welchen eine Rechnung haben soll, muß gehoben werden. Aber wie?— Dies kann offenbar nur dadurch geschehen, daß man den einen von beyden Auf- wänden zurückläßt, und zwar denjenigen, welcher in die Zeit des Antritts der Wirthschaft fällt, und den man daher noch zu dem Aufwa id des Nuz⸗ zungscapitals rechnen muß. Denn offenbar kann der reine Ertrag nur dann aus der ersten Ein— nahme ausgemittelt werden, nachdem sie den Ar— beitslohn und den Unterhalt der sämmtlichen Nuz— zungsmittel völlig wieder ersetzt hat; dies sudet aber nur dann statt, wenn vermittelst seiner der— selbe Aufwand des ersten Antritts wiederholt und dadurch das ganze Gewerbscapital wieder in sei— ner vollen Integrität hergestellt ist. Der Wirth mußte ja allerdings seinem Verkäufer die ganze Saatbestellung des Antrittsjahrs mit dem ganzen Aufwand an Saatkorn, an Arbeitslohn und Nuz— 720 zungsmitkeln für dieselben im Kaufschilling bezah⸗ len, folglich muß von der ersten Einnahme derselbe Aufwand erst wieder gemacht seyn, ebe er den rei— nen Ertrag daraus berechnen kann. Es sind da— her als die einzig zweckmäßigen Termine des land— wirthschaftlichen Rechnungsjahrs folgende beyde anzunehmen: der Anfangstermin mit Beendi— gung des Dreschens der Erndte des vorigen Jahrs und der Schlußtermin auf denselben Moment im folgenden Jahr. Bey mittelmäßig großen Land— gütern, auf denen die Koppelwirthschaft eingeführt ist, fallen diese Termine in der Regel auf den 14 May, wo zugleich das Vieh ausgetrieben und die Win iterpacht der Holländerey bezahlt wird. Im Meklenburgischen kann hiezu noch schicklicher der Trinitatistermin gewählt werden, an welchem auch die Sommersaat in der Regel bestellt und der zugleich der Zuzugstermin von Pächtern und Käufern ist. §. 239. f Von den landwirthschaftlichen? e überhaupt. Wir haben oben gelber, daß das erste Mit⸗ tel einer schicklichen und zweckmäßigen Darstellung in der sorgfältigen Trennung verschiedenartiger Gegenstände bestehe, welche keine unmittelbare Beziehung auf einander haben. Als solche fallen uns zuerst in die Augen: die Naturaleinnah— N in d achte zu fit ef fun hig fue ab, gag dt gardten des dus in do hel in det i sehtz ge fugzate die fiel n Madl khh, n zu fit dan fut dutch ketillen gentlich und gar suanttat Pitd gag e auß Gal Geben Dum n dn 9. ne des lan folgende beg mit Dead vorigen Jag n Moment in g großen dan hat ang el auf den getrieben ung begchlt vit noch schiklan 7 00 bahn l belt ud Pichean ud Jüchen llahuun des elt Mb aun Darstclag gchedenartäk „ miele solche 1 01 fle 1 721 men und Ausgaben und die Geldeinnahmen und Ausgaben. Beyde sind zwar in Hinsicht des Zwecks des landwirthschaftlichen Gewerbes innig mit einander verwandt, aber die Naturaleinnah— men hängen durchaus nicht von der Geldeinnah— me ab, und bestimmen unmittelbar, mit Beyfü— gung der Naturalausgaben, den Effect des auf— gewandten Arbeitslohns, der Nutzungsmittel und des aufgewandten landwirthschaftlichen Bodens, in so weit jener in der materiellen Wirkung oder in der erhaltenen Quantität von Producten be— steht; da hingegen die Geldeinnahme und Geld— ausgabe schlechthin von diesen abhängt, und nur die formelle Wirkung, oder die Summe des letz— ten Products des Gewerbes, seinen reinen Geld— überschuß, mittelst des Preises der Producte vor Augen zu legen hat. Beyde aber stehen dadurch mit einander in der innigsten Verbindung, weil nur durch die Resultate der Geldrechnung den ma— teriellen Unternehmungen des Landwirths ihr ei— gentlicher Gewerbwerth rückwärts bestimmt wird, und zwar durch folgende Wechseldurchgreifung: der quantitative Gewerbseffect jeder Unternehmung wird aus der Beziehung der materiellen Einnah— me auf die Geldausgabe, und der qualitative Gewerbseffeet derselben aus der Beziehung der Geldeinnahme auf die Materialausgabe erkannt. Denn nur dadurch, daß wir die Geldeinnahme von einem Product mit der Materialausgabe fur den — 8 3 222 Arbeitslohn, für die Nutzungsmittel und für den Unterhalt des landwirthschaftlichen Bodens, und wieder rückwärts die Materialeinnahme mit dem Geldwerth der letztern oder mit der Geldausgabe vergleichen, nur dadurch wird die Bestimmung über die nützlichste Verwendung der vorher genann— ten Materialausgaben für ein Produet von dem und dem gewissen Werth möglich. Die erste Ein— richtung, welche also in Hinsicht des Rechnungs— wesens zu treffen ist, betrifft die Abtheilung des— selben in 2 Hauptrechnungen, wovon die eine die Natural⸗, die andere die Geldrechnung in sich begreift, und welche man die Hauptbücher nen— nen kann. Da nun aber sowohl die Geldein— nahmen als die Naturaleinnahmen und die Aus— gaben von diesen und jenen nicht nur in zu gros⸗ — 8 ser Mannigfaltigkeit vorkommen, sondern auch oft in Zeiten sich ereignen, wo viele Gewerbsgeschäfte den Wirth theils zu sehr zerstreuen, theils ihm alle Zeit rauben, um dieselben in einer zweckmäßigen Ordnung aufzuführen, oder auch oft an einen und denselben Gegenstand zu zerstückelt verwendet werden: so ist es höchst nothwendig, sowohl die Natural- als auch die Geldeinnahmen und Aus— gaben in verschiedenen Abtheilungen der Haupt— bücher nach besondern Hauptrücksichten aufzufüh— ren, und zwar einmal in Hinsicht der bloßen Zeit— reihe, wie sie im Lauf des Jahrs täglich vorfal— len, und zweytens in Hinsicht ihrer sostematischen —.—ʒä4ẽ—— Daschug bag sen sum telbar rcd u fle cg Weila die Wee dber fürn Rachnunge uucntehe ung u f then d Machu „lcbe, ehen; die apud, in bsposen kum, uud Nuk Juul z mdirt pi ing Ja boden 10 lichen 0 bbafl f h nach f 0 ah de e tel und ix y in Badng, ie nahme tz dr Geha die Bafin r vorher g UN 5 N. Prod. t Hon dh 1 l lunge e Aokhellang Non Ng N wovon die en Nea hunn. 10 red ae J G 11 dern 1 Gewerk begeht en Wine 0 mat, 6 2 Mack ae ner 0 ad 0 ich ost an au dstackelt wen beld⸗ sdig, wohl f„ e Jöhmen ld Ae. fat afp * 5 dr bloßen e 5 üäglch unt e saklschle an fc Hat m tes imc 723 Beziehung auf einander, das letztere vermittelst einer systematischen Zusammenstellung. Durch das, unmittelbare Aufzeichnen in dem Augenblick, da sie vorfallen, kommt der Landwirth seinem Gedächt— niß zu Hülfe, und indem er dadurch auch manche zerstückelte Ausgaben sammelt, die ein und dasselbe Rechnungsobjeet betreffen, so vermindert er die Weitläuftigkeit der Hauptrechnung, welche sie durch die Wiederholungen erhalten müßte; vorzüglich aber kann er bey der täglichen Aufnahme seiner Rechnungsposten in ihrer Geschichtserzählung zweckmäßiger verfahren, und sich in der Hauptrech— nung nur kurz auf diese beziehen. Die erste Ab- theilung eines jeden Hauptbuchs enthält das Rechnungsjournal, in welches die Einnahmen und Ausgaben, so wie sie vorkommen, eingeschrieben werden; die zweyte Abtheilung ist das Rechnungs— manual, in welches sämmtliche Ein- und Aus— gabsposten in systematischer Ordnung zu stehen kommen, und mit denjenigen Zusammenziehungen und Verkürzungen, welche ihre Beziehung aufs Journal zuläßt, und wodurch ihr Volumen ver— mindert wird, ohne ihre Deutlichkeit und ihren innern Zusammenhang zu verdunkeln. Ein be— sonderes Abrechnungsbuch bey den landwirthschaft— lichen Rechnungen zu halten, scheint mir völlig überflüßig, weil weder vielerley stehende Hebun— gen noch sonst lange ausstehende Schuldigkeiten bey diesem Gewerbe vorkommen; zweckmäßig aber 7 3 2 ist es sowohl für die einzelnen Deputatisten, als auch für die sämmtlichen Taglöhner und Gespann⸗ dienstler, wie auch für die Handwerksleute, welche nicht Stückweise, sondern im Tagelohn arbeiten, besondere Bücher zusammen zu stechen, worin jenen ihr empfangenes und zukommendes Deputat an Naturalien und an Geld, diesen aber ihre Lohn— und Diensttage nach der Reihe und mit Auswurf der Geldsumme, die jede Art der Arbeit beträgt, eingeschrieben werden. Und da der Landwirth öfters auch Gelegenheit hat, kleine Quantitäten von Korn außer dem Markt an die Kleinhäusler seines Guts oder an Benachbarte zu verkaufen, ohne dafür sogleich die Bezahlung zu erhalten, so ist es nicht überflüßig, auch ein eignes Creditbuch zu fuhren, worin die verkauften Produete mit den Rubriken von Schuld und Bericht aufgezeichnet, das Datum und die Namen der Käufer aber in⸗ nerhalb der Linien bemerkt werden. Ueber die Ein— richtung dieser kleinern Bücher werde ich nicht spe— ciell handeln, da sie theils leicht ist, theils in andern Schriften über das Rechnungswesen nachgesehen werden kann; ich gehe daher in den folgenden So. zu einer kurzen Abhandlung über die Rechnungsjournale und über die Manuale, von denen aber nur diejenige Einrichtung bemerkt wird, welche die innere Ge— werbsbeziehung der einzelnen Ausgaben und Ein— nahmen darstellt, nicht aber diejenige, wel— che den möglichen mannigfachen Veruntreuungen Macht Cate t: f fn fn N. Dee dä geh Jen d genf surhen a Hunt vun fir Ge chen at iin die er ch, Nett dung der ft wh Agahen scech geo fat Teer Jen schst der uin, u d 9 Wwe 10 ek t und Ge 105 a 0 8 b, 0 0 1.. 1 15 und mit lun er Arbeit bert der onde K Uu 0 ene Quan die Kennhant u zu wü g p erhalen tiges Cerditl Priduar mt/ 1 aspbt * f Ka sser abt N. Ulber dei gate ich ncht fe J theibs in en desen nacgeche n fo 910 den d. fangen 1 aher nut di die inne 0 g uud be die enge, 1 Duke möglichst den Weg versperren soll. Seite ist das Rechnungswesen in besondern Schrif— 725 Von dieser ten zum Theil sehr zweckmäßig bearbeitet und in ziemlich helles Licht gesetzt. §. 240. Von dem Journal der Naturalrechnung. Dieses Journal ist einer der wichtigsten Theile des Rechnungswesens, und wenn seine Einrichtung zweckmäßig gemacht wird, nicht nur in Hinsicht der gewissen Berechnung des jährlichen Ertrags, sondern auch in Hinsicht der landwirthschaftlichen Kunst vom ausgedeh ae n Nutzen. Sein näch⸗ ster Gegenstand ist die Aufzeichnung der sämmt⸗ lichen 1 und Sinan al, von de⸗ nen die erstern theils in den Gewerbproducten be— stehen, theils aber auch den Unterhalt und die Recrutirung der Nutzungsmittel und die Verwen— dung der arbeitenden Krafte betreffen. Es ent— hält daher dieses Journal außer den eigentlichen Ausgaben und Einnahmen an Gewerbsproducten zugleich die Geschichtserzählung aller und jeder vorgenommenen Tagsgeschäfte, welche die Wirth— schaft betreffen, ihrer Objecte, der Art und Weise ihrer Verrichtung, Regulirung und Vertheilung nebst der Bestimmung der Größe und des Quan⸗ tums, welches jeglichen Tag vollbracht ist/ so daß dieses Tagebuch die vollständigste Rechenschaft 58726 über die ganze Verwaltung der Wirthschaft vor hen dl Augen legt. Allein außer dieser Tagsgeschichte Fight der Verwaltung läßt sich auch noch sehr zweck- 10 deb mäßig in dieses Tagebuch eine Kunstgeschichte wut des landwirthschaftlichen Gewerbes mit einweben, din Jui in welcher die mannigfaltigen Erfahrungen und facht Beobachtungen des Landwirths gesammelt, und selächt. durch die Möglichkeit, sie vergleichen zu können, Mit oh die Anlage zur Ausmittlung der wichtigsten Re— dx alte el sultate gemacht wäre. Nie oder wenigstens nur Vumithn äußerst langsam wird der Landwirth zu reifen Ur— Cs kt theilen, zu sichern Aufschlüssen, ja ich möchte auch m Ohe sagen zu reinen Erfahrungen gelangen, wenn er gh ge nicht den ganzen Kreislauf der Natur in seinen ae fel Productionen von Anfang bis ans Ende übersen sc hen und jeden einzelnen Umstand bemerken kann, Je Hakan der auf dieselben Einfluß gehabt bat. Mancher galt, f von diesen wird dann vielleicht als nothwendige gäßsat ed Bedingung einer glücklichen Erndte erscheinen, lee bac ein anderer, den man sonst hundertmal übersehen lber de! bätte, würde sich als die zufällige Ursache des Alger Mißglückens entdecken lassen, und so eine Erfah— nmüißfare: rung oder eine Gewerbswahrheit durch eine Reighe cle de von Versuchen außer Zweifel gesetzt, an der man aach oft durch ein oder zweymaliges Mißlingen völlig irre lh geworden ist, weil man einzelne Umstände über— du, ac sehen hat, die zufällig einwirkten, und die ent— e fam, weder bey der gewöhnlichen Zureshtmachung der auh Versuchsobjecte, oder auch nachdem der Proceß fag, g 2 Arie 0 er dug c noch sch t e Kunsthacht b mit dani hung n esam, schen ju fh wichtiger penigsens y th qu mien ich möchte at ngen, wenn; Mutur in in aus Erde uh d baeken fun b. Miihe als noth wand ndte ersheie emal ibershe lige Urach a h so eile krsch durch eine Rech gt, an ber dit ban lg n llnfände dle, 1, und die che machung l en de Jan den, daß er mit Gew 727 5 schon völlig im Gang war, und so durch ihr Eingreifen in denselben die gewöhnliche bisher rich— tig beobachtete Wirkungsweise der Naturkräfte verändert hatten. Durch Vermittlung eines sol⸗ chen Journals können selbst die alltäglichsten Un- ternehmungen des Wirths, mit denen wir uns vielleicht schon Jahrhunderte herumkreihen, die Natur von Versuchen annehmen, und so entwe— der alte Erfahrungen oder durch Schlüsse geschöpfte Vermuthungen bestätigt oder wiederlegt werden. Es kommt nicht immer darauf an, daß wir an dem Object selbst, mit dem wir den Versuch ma— chen, sogleich ins reine gesetzt werden, sondern wir konnen selbst durch die aufmerksame Beohacht ung dessen, was mehr oder weniger gewöhnlich in die uns bekannte Sphäre der Naturoperation ein— greift, und dadurch ihr Product entweder ver— 1 oder vermindert, wir können dadurch auf ne Entdeckungen gelangen, die uns Aufschlusse über die bey andern Objeeten bemerkten Erschei— nungen geben, und uns dadurch auf eine zweck- mäßigere Behandlung derselben führen. Sollen aber die Bemuhungen des Landwirths für die Aus— arbeitung eines solchen Tagebuchs ihren Zweck er— reichen, so müssen sie auch so unternommen wer— ißheit auf ihren Erfolg rech— nen kann; denn man kann sich über hundertmal ereignetes Fehlschlagen mühseliger Werke nicht be— klagen, wenn man sie so angegriffen hat, daß die . 728 Natur ohne Wunder uns gar nicht begegnen kann. Die erste Bedingung für die Brauchbarkeit einer solchen Kunstgeschichte ist: Sorgfalt, Genauigkeit und treue unpartheyliche Wahrheit in der Auf— zählung der Thatsachen; die zweyte: bestimmte Angabe dessen, was der Landwirth beobachten will. Dann erzählt er, wie er die Natur vor dem Au— genblick gefunden hat, als er den Versuch anstellte, was er mit dieser in Hinsicht auf denselben vor— genommen, was während dieser Arbeiten in seine Versuchssphäre eingewirckt hat, wie ihm die Zu— bereitung derselben gelungen ist, und dann, wenn er nun die Natur ihrer eigenen Wirkung überlas— sen hat, was diese im Lauf derselben für Erschei⸗ nungen gab, und wie die Producte unter densel— ben zu oder abnahmen, stehen blieben oder schnell vorwärts eilten. Der Landwirth darf sich nicht fürchten, daß die Haltung eines solchen Journals! ihm zu viele Zeit wegnehmen müßte. Sind nur die Grundlagen des Rechnungswesens mit Sorgfalt und Genauigkeit angelegt, und giebt er nur seinem Tagebuch eine zweckmäßige Einrich— tung, so erspart er sich dadurch nicht nur weit— läuftige Erzählungen, sondern kann sich auch in der Angabe der einzelnen Thatsachen äußerst kurz fassen, ohne dabey an Deutlichkeit und Bestimmt— heit zu verliehren. Bey allen landwirthschaftli— chen Unternehmungen, welche die Erziehung der Producte betreffen, und also auch insbesondere 1— 15 Vel wil fg/ Dudu lidlt. Id seg t Id fil bunden 9 laut anf, che lle fu haf ker di sundes Las d. dlading Agb fitlchqh in edc gehen l at tau lasen. d feige bei, ds Sch Teen g Hobo ö shust 5 f begcgn fn auchhurtt b cal, Gaal e in dr J este; Hein bedbac rn nl lar vor dm J Vusich aich f densabe zh Aber in en die ihm de y ind dann, hen kung übel ben für eich icke unter dente chen oder schl 9 darf sch nich solcen Puma müßte. Eid ungeesns u 1 ge, und gik! müßige Ent nicht nur wat aun sch auch gen dußeis fa und Beine fudpirt che, e Etsehung l. 10 ibese 729 bey Versuchen über diesen Gegenstand, kommen vorzüglich zwey Hauptnatursphären in Betrach— tung, in deren bestimmter Wechselwirkung der Productionsproceß einer Pflanze anfängt und vol— lendet. Jener Wechselwirkung den Weg zu bahnen, und sie der Natur jeder Pflanze gemäß zu leiten, dies ist das eigentliche Kunstgeschäft des Landwirths, und seine Versuchssphäre umschließt daher jene beyden Natursphären. Die eine von diesen ist der landwirthschaftliche Boden, in welchen er säet und pflanzt, die andere die atmosphärische Luft, wel. che über diesem Grundstück schwebt. Jener hat einen bestimmten, gleichsam bleibenden Etat, diese aber einen stets fluetuirenden Wechsel ihres Zu— standes, welcher in Clima und Witterung erscheint. Was den erstern betrifft, so müßte der Landwirth allerdings vor jedem Unternehmen her in seinem Tagebuch eine umständliche Beschreibung der na— türlichen Beschaffenheit und Lage seines Bodens, in welchem er den Versuch machen will, voraus— gehen lassen, und dies möchte ihm nicht wenig Zeit rauben und hundert Wiederholungen veran— lassen. Allein er hat sich dieser Mühe überhoben, und seiner Versuchsgeschichte beträchtlich vorgear— beitet, wenn er mit genauer Sorgfalt und Treue das Schätzungsregister entworfen hat, wovon im zweyten Capitel dieses Abschnitts gehandelt ist, und wovon ein Beyspiel in Tabelle V. im ersten Ab— schnitt vorgelegt wurde. Auf dieses Register darf 730 er sich also nur bey jedem Unternehmen beziehen, ohne eine umständlichere Beschreibung der ur— sprünglichen Beschaffenheit des in Arbeit genom— menen Bodens mit in seine Geschichtserzählung einzuflechten. Was aber die Witterung be— trifft, oder die mannigfaltigen Veränderungen der Luftbeschaffenheit, die vom Augenblick der ersten Ackerbestellung bis auf den Moment der Reifung des Products obwaltete, so hat er diese allerdings täglich genau aufzuzeichnen; aber er kann es ohne Zeitverlust mit wenigen Worten bemerken, wenn er auf jeder Seite seines Journals gleich anfangs eine kleine Witterungstabelle entwirft, in welche er blos die käglichen Erscheinungen mit ein oder zwey Worten oder Zahlen einzuzeichnen braucht. Für die eigentliche Geschichtserzählung bleibt ihm alsdenn nichts mehr übrig, als folgende Rücksichten: 1) Die Frucht, welche der Acker vor der neuen Bestellung getragen hatte, mit Hinweisung auf das paginirte Journal des vorigen Jahrs. 25 D Der momentane Zustand der Ackerkrume, welchen ste theils von der vorherigen Frucht und Bestellungsart, theils von der Einwir— kung der Atmosphäre vor der jetzt vorzuneh— menden neuen Bestellung erhalten hat. 3) Die Art der Bestellung in 5 des Pflü⸗ gens, Säeus und Eggens Nun bs dan fl er b Wik din Est ang Jade fan und au den Dult fin ni ahmen bach eibung de 0 in Atdeit gut fc During, wände enblick de at gent der Ruft k diese Mad tr kaun ee 0 bemerken, uin s gleich anfang dürst, in wic en mit ein cke zeichnen k bucht. fung blabt ahm nde Rädchen er vor det Relch wit Hinpesuag M g vonngen J 1 Mn der Adkelttuh 1 17. rbertgen Fluch „ines von der Cie 1( r ft bolhule Men at. 731 4) Die Art und Beschaffenheit des Düngers, die Quantitat desselben, die Art, ihn mit der Ackerkrume zu mischen. 50 D er Zustand des völlig eingesäeten und be— fee Ackers in Hinsicht auf das mehr oder weniger glückliche Wohlgelingen der Arbeiten, welches meist aus dem äußern und innern Ansehen des Ackers erkannt wird. 6) Wenn der Landwirth nach dem Ausgrünen der Saat derselben noch zu Hülfe kommt, die Art und der Gebrauch der Instrumente. Nun von dem Augenblick an, da er seine Hand aus dem Produetionsproceß der Natur zurückzieht, hat er blos die Resultate der Wechselwirkung der Witterung und seines Bodens in der fortschreiten- den Entwicklung seiner Pflanze, und zwar in den mannigfaltigen Erscheinungen, die sie auf den ver— schiedenen Stellen seines Bodens und selbst an ei— nem und demselben Pflanzenindividuum giebt, bis auf den Augenblick der Erndte zu beobachten. Dergleichen Bemerkungen können mit wenig Wor— ten niedergeschrieben werden, und da sich nicht alle Tage an einem und demselb en Object etwas neues ereignet, so nehmen sie auch in Hinsicht ihrer Quantität nicht zu viele Zeit weg. Nach beendig— ter Erndte kann alsdann der Landwirth die aufge— 1 —— ù——— ö 732 zeichneten Phänomene mit seinen Witterungsbe— obachtungen, mit der durchs Schätzungsregister be— schriebenen natürlichen Beschaffenheit seines Ackers und mit seiner Bestellungsart desselben vergleichen, sich zu erklären suchen, was ihm dunkel ist, und weitere Resultate für künftige Fälle daraus ziehen. Nicht selten mag es vorkommen, daß der Landwirth während seiner Tagsgeschäfte auf Gedanken stößt, die ihm entweder ein oder das andere Phänomen zu erklären scheinen, oder ihn auf neue Puncte zu ei— nem neuen Versuch leiten; andere Gedanken kön— nen sich auf irgend eine bessere Einrichtung in sei— nem Gewerbe beziehen, oder auch es sind Nach— richten aus der Fremde, die auf sein Gewerbe Ein— fluß haben können: alles dies wird er in müßigern Stunden in seinem Journal bemerken, um es sich nicht ganz aus dem Gedächtniß verlieren zu lassen. Um aber die einzelnen aufgezeichneten Materien für das suchende Auge besser von einander zu trennen, ist es sehr zweckmäßig, wenn er jeder derselben eine Nummer vorsetzt, und also so viele Nummern macht, als verschiedenartige Gegenstände einge— zeichnet sind. Die äußere Einrichtung dieses Journals ist, ungefähr folgende: Es wird zum Antritt des Rech— nungsjahrs ein Schreibbuch in Quartformat von 365 Blättern zusammen gestochen; die gegenüber— stehenden Seiten von zwey Blättern machen die 7 Al Gele fen ul dure Colon fetg de elt fach de senakt d N fart fit bt sust iherseh Lc fen ik fe fen A0 Olek schastu de dukt den l ain, finn, 9st eh fe bac 1 Nit dhungssehslr, t seintz An eben daga dunkel i, le dantuz zehn aß der hun, Gedanke sit ere!. Hehn 100 ue Punk nu! Gcdaufen J richtung in s 9 k fd Nad in Gewetbe Ci N r in miha ken, un es fc lieren zu aid, ben Malchin fü ander zu Hage ee fag s J Moema f Jam des geh Mattsormat die gegchal an Mae N 733 Tafel für jeden einzelnen Tag aus; auf der linken Seite steht die Geschichtserzählung der Tagsarbei— ten und die Versuchsgeschichte nebst der Witte— rungstabelle; an beyden Kanten müssen ein paar Colonnen liniert werden, in denen theils die Num— mern der eingezeichneten Posten, theils die Nach— weisungen der Quellen, woraus die Gründe oder auch die weitern Aufklärungen zu schöpfen sind, an gemerkt werden, wie z. B. die Beziehungen auf den Materialetat, auf die Nutzungskarte, das Nu— tzungsregister, das Schätzungsregister, das Inven— tarium und die Nutzungsbeschreibung, oder was es sonst für Quellen seyn mögen. Auf der gegen— über stehenden rechten Seite werden dann die sämmt— lichen Ausgabs- und Einnahmsposten an Natura— lien in tabellarischer Ordnung aufgezeichnet, so wie sie jeden Tag vorfallen; solcher Tabellen kommen also auf jeder Seite so viele, als verschiedenartige Objeete der Einnahmen und Ausgaben in der Wirth⸗ schaft vorhanden sind; doch ist es nicht nöthig, je— de durch das ganze Journal durchzuführen, son— dern nur von dem Tag an, da die erste Einnahme anfängt, bis auf den Tag, da die letzte Ausgabe vor- kömmt. Auch hier muß an der Kante eine Colon- ne für die Nachweisungen auf andere Bücher gezo⸗ gen werden. Folgende paar Blätter Tab. X. eines solchen Journals mögen zum Beyspiel dienen. r—— — 8 —— 1 734 §. 241. Von Einrichtung der Naturalrechnung— Der eigentliche Zweck der Naturalrechnung ist. kein anderer, als die systematische Darstellung der Naturaleinnahmen und Naturalausgaben, welche im Lauf des zu berechnenden Gewerbjahrs vorkom— 2 nen; systematisch aber ist diese Darstellung nur dann, wenn jede Einnahme und Ausgabe schlecht⸗ bin ihrer eigenthümlichen Quelle zugeschrieben wird, und keiner andern, wenn also diese Quellen mit ih- ren Ausflussen so gestellt werden, daß die letztern nicht in einander verfließen, und so die Uebersicht ihrer eigenthümlichen Stärke und ihres Effects ent— weder ganz unmöglich machen, oder doch sehr er- schweren. Es soll dieses Rechnungsbuch zwar al— lerdings die Weggabe der eingenommenen Producte nachweisen, um den Wirth zu belehren, daß ihm nichts abhanden gekommen ist, und wie dieselben verwendet sind; aber es muß in dieser Belehrung noch ein höherer Zweck seyn, nehmlich die Vorberei— tung der Beurtheilung, ob das Ausgegebene auch aufs zweckmäßigste oder vortheilhafteste verwendet ist. Diese Beurtheilung ist aber nur dann möglich, wenn der Aufwand an materiellen Producten für die Unterhaltung der sämmtlichen Gewerbsmittel jedem einzelnen bestimmt zugeschrieben wird, so daß derselbe bey jedem einz lnen besonders berechnet, und dann durch Vergleichung ihrer Summen aus— 0 0 W Tabelle 1 f der )) des Guts N im Amt von Trinitatis 1800 bis Trinitatis 1801. Juny. Den ate Tageszeiten. Stand des 8 Winde. Baromet. Thermomet. Luftbeschaffenheit. Morgen. Mittag. Abend. Nachts. Hrad.] Min.] Grad.] Min. N. O. O. S. O. S. S. W. W. N. W. N. Klar. Trübe. Regen. Gewitt. Thau Nummern. 1. 1 8. 10. machen; er ist 120 Ruth. lang, 6“/ breit, 4“ tief; die Arbeit geschieht im Verdung 1 Ruth. 12 ßl. Die Auspannungen rapveln den großen Block in der Brach mit 6 Pferdepflü— gen und 3 Ochsenpflügen. Der ganze Block ist stark durchgegrünt, und scheint die Dreeschfolg durch den Winter nicht viel mürbe gefroren zu seyn. Der Höker mit den 4 Hofdiensten ist beym Pflügen. ö Der Rademacher arbeitet im Tagelohn und hat gegenwärtig 3 neue Leitern zu Erndtewagen zu machen. Von den Tagelöhnerfrauen sind 4 im Garten, um ein Kohlstück zu graben und zu bepflanzen. f Der Rocken auf dem gemotteten Block im großen Schlag scheint sich zu bes— sern, die jungen Sprößlinge kommen in die Höh, und nehmen auch an Stärke im Halm zu. Wahrscheinlich hatte die Motte den Acker etwas gekältet. Die Erbsen in dee Kollenkrüt leiden durch die anhaltende Trockene; doch ste— hen die auf dem gemotteten Theile des Schäferblocks noch merklich besser, als die auf dem gedüngten. Der Haber in der Niekoppel steht im Ganzen frisch und schön. Beträchtlich krauser und breitblättriger ist der, welcher nach dem völligen Ausgrünen mit der Egge nochmals bezogen wurde, um den Klever aufzusäen, doch vor— züglich nur auf der strengern Hälfte; auf dem mürbern Theile dieses Blocks sieht er weniger gut aus, als der ungeeggte; dieser Theil ist aber auch für die Wintersaat mit dem Flecken belegt gewesen. In England soll eine neue Säemaschine erfunden seyn, die ausgezeichnete Vor— theile verspricht. In der Rh Ahedwiese scheint noch ein Queergraben nach der Horst zu nöthig zu seyn, Die sechs Tagelöhner fangen an, den Hauptgraben auf dem Brachschlag aufzu-“ Nachweisun— gen. Material⸗ N Etat. Tagelohnre— gister. Hamburger Correspon— dent, Nachwei⸗ Einnahme. 5 Ausgabe. sungen. * Dr. Sch. F. Dr. Sch. 7 Manual I. Bodenregister. Haber S. P. 33. J Denn zu Tornow ge, für die Baupferde. 1725— auften 4 Last Haber Rocken sind heute eingeliefert 1 5 für die Oekonomie. 11— H. Gerste. ö für die jungen Enten. 1 J ö Kannen.] Pf. Stuck g Kannen. Pf. Stück 2. Viehnutzungs— register. an Milch für die Haushal— an Milch. 5 30 tung 3 an Butter. 5—— von dem Buttervorrath sind an Käse 5—— abgegeben 5—.— 14 die Schaafe haben beym von den Lämmern sind ver⸗ Scheeren gebracht an kauft. 4 75 8 4 roher Wolle— 52 junge Kuhnen sind aus— gekommen 5 8— 14 die junge Schweinmut— ter hat geferkt. 5— 6 Fuder. Bund. Piken. a Fuder.] Bund. Piken. 3. Futterungsre⸗ zum Hakelsschneiden für die gister. Baupferde sind abgegeben an Rockenstroh— 15 zum Einstreuen an Krumm— waizstroh. 5 8— 3 Oetober. Den ꝛ2ten. gszeiten. Baromet. Thermomet. Stand des 8 Wind. Luftbeschaffenheit. Mittags. Abends. Nachts. Grad. Min. Hrad. Min..S. S. FN... N..at. Trude. Regen. 4 Nebel. Schnee. Nummern. 1. 5 * Drey Tagelöhner treten in die Scheune, um Saatrocken zu dreschen. Die andern zwey graben den 8 Ruthen langen Queergraben in der Rhedwiese, 30 breit und 12 tief. Der dritte hilft pflügen. Die ganze Anspannung ist auf dem großen Brachschlag beym Saatpffügen, mit 7 Pferdepflügen und 3 Ochsenpflügen; der Anfang wird auf dem großen Block gemacht. Der Rademacher hat den Koben für die Mastschweine zu verandern und eine neue Thüre vor denselben zu machen. Die Brache sieht sehr gut aus und scheint durch und durch gar zu seyn; es sollen mit der Einsaat folgende Versuche gemacht werden: 2) In Hinsicht der Zeit: es sollen von dem Rockenland einige Stücke von möglichst gleicher Güte mit den andern liegen bleiben, und dieselben erst spat nach Beendigung der ganzen Wintersaat bestellt werden. b) In Hinsicht der Saat: von denselben Parallelstücken, die zum Versuch bestimmt sind, sollen 080 eines bey der frühen, das andere bey der spä— tern Saat, ganz vollständig vor dem Einsäen zu schick gemacht und dann auf die 5 0 Stücke der Saame oben aufgesäet und nachher mit der Walze eingedrückt werden; man bemerkt Verfahren gegen das Gewöhnliche an Saatkorn erspart wird. Ungefähr 3 Wochen nach dem Auflaufen des Saamens sollen dieselben Stücke und 2 andere, die gewöhnlich bestellt sind, wieder überwalzt wer— den; und im Frühjahr, wenn die Sauerwinde und Nachtfröste kommen, die Halfte von allen 4 Stücken nochmals; der 4te Theil derselben soll im Frühjahr so oft gewalzt werden, als es die Witterung nöthig zu machen scheint. 8 5 Der Maurer hat sich mit einem Handlanger eingestellt, um die Dächer zu über— gehen; er verrichtet diese Arbeit im Tagelohn. 2 — — * zugleich, wie viel bey diesem ———— Nachweisun— gen. Tagelohn⸗ register. — hasenhet gen... „ L keghsa, 1 diese / it n ö 735 gemittelt werden kann, welches den meisten Auf; wand im Verhällniß gegen den Effect, welchen es in der Gewinnung der Producte hervorbringt, er— fordere. Dadurch allein ist der Wirth dann auf die Speculation geführt, wie er den Gebrauch sol— cher kostbaren Gewerbmittel entweder ganz unter— lassen, und in der Vermehrung anderer ersetzen, oder wie er sie sich nützlicher machen, und den Auf— wand für dieselben so viel möglich vermindern kann. Die Naturalrechnung wird daher in zwey Haupt— theile getheilt: in die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben. Jeder dieser einzelnen Theile zer— fällt dann in so viele Unterabtheilungen, als ver— schiedene Gattungen von Naturalprodueten in der Wirthschaft vorkommen, und als es verschiedene 5 5 Quellen solcher Einnahmen giebt. Bey jeder Un— terabtheilung wird die Ausgabe und Einnahme ge— gen einander über gestellt, und zwar mit bestimm— ter Rubricirung und Titulirung ihrer Gegenstände. So können die Theile ungefähr folgendermaßen auf einander folgen: 1) Die Getreiderechnung; bier wird, wie auch bey den folgenden, auf den zwey gegenüber stehenden Seiten zweyer Blätter oben an auf der einen Einnahme, auf der andern Aus— gabe geschrieben. Unter diese Theiltitel kommt die Bestimmung der Kornart, und sind ihrer daher auf verschiedenen Blättern so viele, als Getreidearten vorkommen; jederzeit müssen aber so viele Blätter für jede einzelne Getreideart frey gelassen werden, als zu Be— rechnung der Ausgaben fürs ganze Jahr noth— wendig sind. Dann wird an dem einen Rand 1— 9— — 0—— —. —•—— 4 — * der Seite eine Colonne für die Zeitbestimmun— ö gen der Einnahmen und Ausgaben, an dem an— 0 10 dern Rand derselben Seite eine Colonne für die N f 0 Nachweisungen, z. B. auf das Journal, auf den ö 1060 Materialetat u. s. w. gezogen; hinter der letztern 1. 00 0 Colonne folgen nun die Linien für die verschie— 4 1 1 denen Getreidemaße, und nach diesen folgt 1 0 0 der Raum innerhalb Linien für die Rechnungs— 0 0 posten. Hier werden die Quellen der in die 5 1 f Linien geschriebenen Summen angegeben, und 5 1 zwar bey dem Getreide, von welchem Acker- 0 ö schlag, von welchem Block, womit er gen ü 0 düngt worden u. s. w.; damit aber diese Be— g 0 merkungen gemacht werden können, so ist a 0 1 nothwendig, daß der Landwirth, wo es ihm f e nur irgend daran gelegen ist, den Erfolg sei— f 9 1 0 ner Arbeit genau zu wissen, jederzeit bey dern 10 Erndteeinfuhr in seinen Scheunen oder Mie— 0 then jede Fuderzahl der einzelnen Blöcke durch 907 N* dazwischen gelegte Holzstangen von eiwanber 5 ö unterscheide. Bey den Ausgaben aber müs— 0 10 sen die Ausgabposten selbst wieder auf einzel— 8 1 nen Blättern rubrieirt werden, und sind da— l ö her in dem Raum innerhalb Linien z. B. beym 4 N ir irg Nen, agg n, dane m dem hen Ir Jäbesinnnm. gaben, den g, e Cchhmestde J vumnal aft inte de lee fir de pech uch diefe sih de gechnungz Men da in de angegeben on wichen Ar E, pom ir ge nit cher def 1 m, f irh, voc in it, den Ech N Aid we tagen Bick dach gen n ahne bet 0 Acgabn aber ier alf 737 Waizen folgende Rubriken anzugeben: Aus— gabe an Waizen 1) an verkauftem Korn, 2) für die Oeconomie, 3) an Deputatisten u. s. w.; fer- ner beym Haber 1) für die Baupferde, 2) für die Herrschaft und fremde Pferde, 3) für die Fo— len, J sür die Gänse u. s. w. Noch ist bey der Getreiderechnung anzumerken, daß die Ausgabsposten hier nur Wochenweise, nuit Be— ziehung auf das Rechnungsjournal, einzutra— gen sind. 2) Die Heu- und Kleverrechnung; die Einrich— tung ist wie die vorige; bey den Rechnungs— posten der Einnahmen müssen auch außer der Vertheilung unter die verschiedenen Ställe die Fuderzahl und die Fächer angegeben werden. 3) Die Strohrechnung; wie die vorige. 40 Die Berechnung der thierischen Producte al— ler Art. 5) Die Holzrechnung; die einzelnen Abtheilun— gen sind: die Holzarten; dann bey jeder Art: Bauholz, Nutzholz, Brennholz, Leseholz; von diesen müssen dann bey den Ausgaben wieder die einzelnen Rubriken ihrer Verwen— dung bestimmt werden: z. B. an Pflüge, Wa— Aa a ——— 5* 2 5*—* — 2————————— 3—.——————— — B—————— — 2———— — 5— 8 738 gen, Leitern, an die einzelnen Gebäude, nach Fuß, Maß, oder nach Stückenzahl. §. 242. Vom Journal der Geldrechnung. Das Geldtagebuch enthält das genaue Ver⸗ zeichniß der vorkommenden Geldeinnahmen und Geldausgaben, so wie sie täglich vorfallen. Man muß aber dabey nicht blos auf die baare Einnahme und Ausgabe Rücksicht nehmen; denn es liegt man⸗ che Geldeinnahme und Ausgabe unter einem gelei⸗ steten Dienst oder unter einer abgelieferten Waare versteckt, die dem Wirth bey der Berechnung des Ganzen nicht unbekannt bleiben darf, wenn er nicht eine ganz unvollständige Kenntniß von dem Erfolg seines Gewerbes haben soll. Daher muß hier alles in Einnahme gebracht werden, was auch durch Anweisung, Abrechnung gegen Handwerks— conto und durch Compensation sogleich wieder in Ausgabe kommt, und eigentlich nie die Casse des Wirths erblickt hat. Z. B. wenn dem Schmid auf sein Conto von zehn Thlr. drey Drömpt Wai— zen a 36 Thlr. abgegeben werden, so dürfen in die Geldeinnahme nicht blos die 26 Thlr. angesetzt wer— den, welche wirklich baar einkommen, sondern die vollen 36 Thlr.; aber auf der entgegenstehenden Seite kommen auch die von den 36 Thlr. auf Con- to abgegangenen zehn Thlr. sogleich in Ausgabe. Die With Ie Am b fe it Dun! kde; Dept fg sachkt Nl ge 05 pi Tf bin ses aach ac Agi Nh Det daß Bachl fn 10 65 ese ier Ange ba, 10 n Gba 0 ikea, chung das gehn J leeinpahng ind vorsalen. MR bar Einchtt enn es ligt nan ner einen glei Nlesaten Waun c Deich de u duf, pan e enntniß vun den sll. ihr mj paden, pus ah gegen Hundt soglic piider g ne di Life ds en den Schah rey Dihnst dl 1, fo dire in k Ul. gte am, funden b aügtgentchnn 1 W ufd 00 1 l 739 Diejenigen Näturalausgaben aber, welche in die Wirthschaft selbst verwendet werden, braucht man, um eine zu große Weitläuftigkeit zu vermeiden, in dem Geldjournal nicht in Anschlag zu bringen und sie in die Einnahm- und Ausgabsposten zu stellen. Denn wenn man z. B. jede Woche das an die Bau⸗ pferde, an die Schweine, an das Geflügel und an Deputatisten abgegebene Korn im Geldjournal an schlagen und aufführen wollte, so würde dies ein höchst weitläuftiges Wesen werden, was dem Wirth viel zu viele Zeit raubte, die er bey einer ordentli⸗ chen Aufsicht auf sein Gewerbe nicht übrig hat. Es wäre aber auch eine solche Umständlichkeit ganz überflüßig, denn jene sämmtlichen Naturalausga⸗ ben sind vor der Hand schlechthin als nothwendig anzusehen, und werden als solche in der Natural-⸗ rechnung auch völlig genau berechnet; wo sich nach Abzug von der Naturaleinnahme ergiebt, was der Wirth von derselben zum Verkauf übrig behielt. Dieser Ueberrest aber muß nothwendig, so wie da⸗ von auf Abrechnung, Anweisung oder gegen baare Bezahlung abgegeben wird, im Geldjournal ange- schlagen und in die Darstellung der Geldeinnahme und Geldausgabe aufgenommen werden. Denn dessen seine Bestimmung ist es eben: den Wirth über die baare Einnahme zu belehren, die ihm nach Abzug der in die Wirthschaft zu verwendenden Nas turalien, von der ersten Einnahme derselben, noch übrig bleibt, zugleich aber auch über die baare Aaa 2 74⁰ Auslage, die er noch neben jenen Naturalausga— fich ben nothwendig in seiner Wirthschaft zu bestreiten Coch hat. Der Nutzen dieses Tagebuchs besteht darin; Dan daß es den Wirth vor dem Vergessen der Aufzeich⸗ f Malt nung seiner Einnahme und Ausgabe schützt, indem del, diese hier jederzeit sogleich geschehen muß, wie jene Ae erfolgt, was hingegen bey der Geldrechnung selbst tent mit mehrerer Muße geschehen kann; daß er zu al— fit ler Zeit durch eine kurze Subtraction seiner Ausgab- ect summe von der Einnahmsumme erfahren kann, wie dg viel er Geld überall in seiner Casse vorräthig hat, ile welches bey der Geldrechnung nicht so leicht über— Ma sehen werden kann, da hier die Einnahme und Aus— sieke gabeposten mehr zerstreut sind; endlich kann auch Feige aus diesem Tagebuch mancher Posten wieder nach⸗ N 00 getragen werden, der in der Hauptrechnung auf— oc a zuzeichnen vergessen ist. Die Einrichtung des Geld— e journals weicht von der des Naturaljournals darin laren ab, daß hier nicht für jeden Tag eine besondere fägf Seite angenommen zu werden braucht, indem die Mate Geldausgaben und Einnahmen sehr unregelmäßig vorkommen; sondern man kann die Tage innerhalb des Raums der Lnien nach einander folgen lassen, und unter jedem die Einnahmen und Ausgaben mit Beziehung auf das Naturaljournal und auf die 6 Geldrechnung anführen, so wie sie sich an demsel— pe ben ereignet haben. Nicht unzweckmäßig aber ist fung es, wenn bey diesem Journal eine sogenannte Dop— Deb pelrechnung geführt wird, welche darin besteht, daß fac deulag, ast un xen 6 bath amn en der lit shit vn 1 sdrechnun fal 1 daher 1 d. n sap Megt. ahten kan,. b dorithiz hu t so ficht üben Ahne und due lich kun aut en wieder nac; Arc pung ol Aeung dec alcuni dun az eine bande auch, inden de tcht urg ge Tage ünthe der sohn lee n um Nugah unn und auf se sch n dun elmißig cl genonme 5 qu bach 741 sowohl bey den Einnahmen als Ausgaben eigene Colonnen für Schuld und Bericht gezogen werden. Denn es kommt nicht selten vor, daß ausgegebene taturalien vom Käufer nicht sogleich bezahlt wer- den, und eben so hat der Wirth selbst manchmal Ausgaben, die er nicht auf den Moment, da sie eigentlich verfallen sind, entrichten kann; das heißt mit kurzen Worten, er hat öfters Schuldner und Creditoren. In Hinsicht beyder ist es zweckmäßig und gut, eine Uebersicht ihrer Summen zu haben, indem er nun dadurch den eigentlichen momentanen Bestand seiner Casse bestimmt vor sich hat. Bey spiele eines solchen Geldjournals kann man in den— jenigen Büchern, die über das Rechnungswesen handeln, nachsehen, wo bey ihrer Einrichtung auch noch auf andere Beziehungen Rücksicht genommen ist, so wie auch bey der Abhandlung und den Formu— laren über die Hauptrechnung; die aber nicht zu— nächst unsere Absicht angehen, in welcher wir diese Materie hier abhandeln. §. 243. Von der Geldrechnung. So wie das Naturaljournal den Anfang vom ganzen Rechnungswesen macht, so ist die Geldrech⸗ nung der Schluß desselben; und beyde sind weit die wichtigsten Theile, wenn man den Nutzen in Anschlag bringt, den sie rückwärts für die Ver- 7 742 besserung und Berichtigung der Wirthschaft, die sie betreffen, und des ganzen Gewerbes zugleich mit haben können. Die Naturalrechnung und das Geldjournal sind zwar allerdings in Hinsicht der durch sie allein begründeten Genauigkeit und Zu— verlässigkeit der Geldrechnung nicht weniger zweck— mäßig und nothwendig, aber ste stehen nicht so in unmittelbarer Verbindung mit der Beurtheilung des Effects der Wirthschaft, weil sie denselben nur Theilweise umfassen, da hingegen die Geldrechnung diesen Effeet in seinem ganzen Umfang begreift und nach seiner innersten Natur darstellt. Das Naturaljournal giebt über den Gang der Wirth⸗ schaftsgeschäfte und über ihren nächsten Erfolg Re⸗ chenschaft, die Geldrechnung zeigt den ganzen Er— folg dieser Geschäfte in ihrem letzten Product, dem reinen Geldertrag; sie muß daher die Zweckmäßig⸗ keit der Verwendung der einzelnen Theile des Ar⸗ beitslohns, des Nutzungscapitals und des Capi⸗ talwerths des Bodens in dem Erfolg, welchen die⸗ selben für die erhaltene Verzinsung der drey angege⸗ benen Capitalien gehabt haben, ins klarste Licht setzen; sie muß zeigen, ob der bestimmte Flä— chenraum mit seinen ihm eigenthümlichen Pro⸗ ductionskräften in dem darauf gewonnenen Pro— duct nach Abzug der darauf verwendeten Capita⸗ lien an Arbeitslohn und Nutzungsmitteln den, höchsten Capitalwerth, und jene beyde Capitalien die richtigste Verzinsung im reinen Ertrag erhal— 10 f huckkd gung, valbel lulth hack zt Gi Techn d de der le flacht cg le in fit Raule i ae Heine cn den W. ian z bar l Gbdeks Eurit klar! dat gh kum dz selt Hal Nil in husch igkeit U 30 benign zo deen c Ventil i denen nu c Gchrehgug fang begeht fell, du ig de Muth fen fg J. gen gan br Prluc, den * Jwtvisig Teil de. ind des Lie 3% wachen de der drey angeg⸗ 0 0 0 ins klaut dd sündchn Nr onmnen Nu aua Cie gaentteln. dude Cipiäln — N. Ertrag ichs 743 ten haben; oder ob in irgend einem andern Pro— duct derselbe Aufwand an Arbeitslohn und Nu— tzungscapikal den Produetionskräften des dazu verwendeten Flächenraums einen größern Capital- werth und also einen höhern reinen Ertrag ge— bracht hätte. Dieses Urtheil selbst unmittelbar darzustellen, kann allerdings nicht die Sache der Geldrechnung seyn; denn sonst müßte sie Be— rechnungen über verschiedene Nutzungsarten eines und desselben Flächenraums enthalten, die in der Ausübung von demselben nicht wirklich ge— macht sind, sie müßte neben der wirklichen Nu⸗ bung noch fingirte Nutzungen berechnen, die et— wa hätten vorgenommen werden können, und die Resultate derselben unter einander vergleichen, was ihr eine unbegrenzte Weitläuftigkeit geben würde. Allein es ist auch nur die Bestimmung der Geld— rechnung, ein solches Urtheil zu begründen, sie soll den Wirth in den Stand setzen, es aus ihr abstrahi⸗ ren zu können, nicht aber es ihm wirklich selbst vor Augen legen. Diese Absiche kann durch nichts nders erreicht werden, als durch die bestimmte Einrichtung der Geldrechnung, in welcher die Mit⸗ tel der Production, die zu einem bestimmten Pro⸗ duet gebraucht werden, mit dem berechneten Quan⸗ tum des erhaltenen Products so zusammenge— stellt werden, daß man nicht nur das genaue Ver⸗ hältniß von jenen zu diesem, sondern auch das. Verhältniß der einzelnen Classen von Producten . ̃ n.] ä N 744 gegen einander nach derselben Rücksicht übersehen be kann. Man pflegt gewöhnlich bey der systemati⸗ clan schen Eintheilung der Geldrechnung folgende Ru— z briken und Abtheilungen zu machen: Einnahme: ih 1) Pacht- und Miethgelbder; 2) für verkauftes Getreide; 3) für verkaufte Thierproduete; 4) für plc verkauftes Holz u. s. w.; sodann Ausgabe: 1) für. Tagelohn; 2) für Handwerkslohn; 3) für ange- 6 kaufte Inventarienstücke; 4) für angekaufte Nah⸗ due rungsmittel u. s. w., und stellt dann unter diesen Flle Rubriken alles in einer willkührlichen Ordnung in uf noch einzelne Unterabtheilungen zusammen, ohne d c auf eine andere Bestimmung dieser Rechnung Rück⸗ Huch sicht zu nehmen, als auf die Ausmittlung und h bc. Nachweisung der ganzen Summe des reinen Er— N nͤdüt trags. Allein wer sieht nicht, daß dieser Nutzen en der Rechnung sehr einseitig ist, und daß es bey N d eh diesem Verfahren keineswegs steben bleiben könne, dean wenn der Wirth eine bestimmtere Kenntniß von N dug dem Erfolg seiner Gewerbunternehmungen erhal— ö sir de ten will, und wenn er jedem soll Rechenschaft ge— bd ben können, daß sein Verfahren in seiner Lage das eig zweckmäßigste sey, weil er auf keine andere Weise G50 9 einen höhern Ertrag herausbringen könne. Denn lu dazu ist nothwendig, daß er wenigstens bey jeder g Gt einzelnen Classe seiner Produetionen, der Einnah- us me von derselben zugleich die detaillirte Berech- accu nung der Ausgabe, welche sie erfordert, gegenüber ö dl l stellt. Er muß nicht den Arbeitslohn, den Hand— chr f 3 fsch ih der fen g sogeite i Ech, sit vrt duct; 4 ft lögcbt: 1) ft ) fr ug gekauft dh in unte den on Oidnng n amen, ihn chung Rück anttung und des nm g i desa Juze d daß th be Haben finn, Kenntriß vun bungen ech Nrchenschat ge feilt dog da 1 inden Nis unt. Dent gent bey fn 1% K. Enn kültte Buch at, gte % de a 74⁵ werkslohn, und andere Unterhaltungskosten von allen Classen seiner Productionen zusammen wer— fen; sondern jeder einzelnen Classe denjenigen Auf⸗ wand an Arbeitslohn, Nutzungscapital und Ca— pitalwerth des Bodens zuschreiben, welchen sie wirklich erfordert hat und welcher für sie gemacht ist. Wenn demnach die Einnahme von verkauf⸗ tem Getreide berechnet wird, so müssen bey dieser Classe auch alle die Ausgaben berechnet werden, welche für das Getreide an Arbeitslohn, an Hand⸗ werkslohn für die Unterhaltung und Recrutirung der Inventarienstücke, und für andere dazu ge— brauchte Gewerbmittel zu machen sind; und eben so bey Berechnung der Einnahme von den Thier— producten. Und dort wie hier ist es nothwendig, die ganze erste Einnahme in Geld anzuschlagen, und eben so auch wieder den ganzen Geldwerth der in das Gewerb verwendeten Materialproduete anzusetzen; weil der Wirth sonst nie den Aufwand für die eine Classe von Producten gegen den Auf— wand für die andern mit Beziehung auf ihren Ertrag bestimmen und genau übersehen kann. Eine Bestimmung, die so höchst nöthig ist, weil es oft die äußern und innern Verhältnisse eines Guts mit sich bringen, daß der Ertrag aus den. Thierprodueten im Verhältniß gegen den dafür zu machenden Aufwand weit beträchtlicher ausföllt, als der Ertrag aus dem Getreide, was der Wirth aber nie genau einsehen kann, wenn er nicht das bestimmte Verhältniß der Ausgaben und Einnah⸗ men für beyde sich vor Augen gelegt hat. Am Schluß dieser Rechnung wird eine Recapitulation der sämmtlichen summirten Einnahms- und Aus— gabsposten beygefügt, um durch Abzug der letz— tern von den erstern das vollständige Resultat des reinen Geldertrags von dem berechneten Wirth— schaftsjahr zu erhalten, und dasselbe mit dem Vor⸗ anschlag im Geldetat vergleichen zu können. Gen lf eis Kapitel. Vom landwirthschaftl ichen Archiv⸗ und Regi⸗ straturwesen. 244. Begriff und Zweck des landwirthschaftlithen Archiv! und Registraturwesens. Aus der ganzen Abhandlung der höhern Landwirthschaftswissenschaft hat sich ergeben, daß zu einer vernünftigen und zweckmäßigen Betrei— bung des landwirthschaftlichen Gewerbes nicht nur sehr ausgebreitete Kenntnisse erforderlich sind, und daß ecal Nd ftächlt be, fit n N Tau ff 1. Af Baht fe n ssrseg with schen ung w Das l. dat be tale de len 0 di übe We b du de Hot ce ind Cin, qt hat. 1 Nec 6. nd Al ng da 5 e Nile de enn With. nit den Vn b 1 Maney könn fl . 97 d de ch Auch 10 g K. fh chen, 0 en Nel wales lich le 0 f 747 daß die Arbeiten des Landwirths nicht blos in der mechanischen Erziehung und Gewinnung seiner Producte bestehen, sondern daß er auch eine be— trächtliche Zahl schriftlicher Aufsätze zu verfertigen habe, wenn er die Gewerbsgrundsätze auf ein be— stimmtes Landgut richtig anwenden, und sowohl sein Verfahren als auch den Erfolg desselben ge— nau und vollständig übersehen will. Alle diese schriftlichen Aufsätze, die in Rechtsdoeumenten, in Rissen oder Karten, in Registern, Anschlägen, Beschreibungen, in Rechnungsbüchern u. s. w. be⸗ stehen, enthalten theils die Gründe der momen— tanen Benutzungsart seines Guts, theils die Vor— schriften und die Notizen des Erfolgs der gegen- wärtigen Benutzung selbst, und in beyden Hin— sichten sind sie daher der sorgfältigsten Aufbewah⸗ rung würdig. Aber auch nicht blos dies allein. Das landwirthschaftliche Gewerbe ist— beson— ders bey einem nur etwas beträchtlichen gandgut,— theils schon viel zu complicirt, als daß der Wirth die mannigfaltigen Theile desselben immer nach allen ihren einzelnen Bestimmungen so vollstän— dig übersehen, und sich in der Leitung derselben, wie auch in der Anmerkung ihres gegebenen Er— folgs, durchaus seinem Gedächtniß überlassen könn- te; theils auch ist es, wie jedes andere mensch—⸗ liche Wirken und Weben in der Sinnenwelt nach den vorwaltenden Umständen viel zu oft Ver— änderungen unterworfen, und auch einer immer 748 fortgehenden Veredlung und Verbesserung fähig, als daß er nicht viele seiner schriftlichen Aufsätze, die ihn über die Gründe seiner jetzigen Wirthschaft und über den Plan und die Einrichtung derselben, wie auch über die Resultate seiner Unternehmun- gen belehren, sehr oft, und manche tagtäglich, zur belehrenden Einsicht und zum Gebrauch vor sich zu nehmen hätte. Es ist daher die Aufbewah— rung jener sämmtlichen schriftlichen Aufsätze nicht nur für sich selbst nothwendig, sondern sie muß auch nach einem gewissen Plan und nach einer be— stimmten Ordnung geschehen, welche dem Wirth das Suchen und Finden derjenigen Schriften er— leichtert, die er in irgend einem Moment nöthig hat. Eine Sammlung von Acten aber, welche nach einem bestimmten Plan in Hinsicht auf ih— ren Inhalt zusammen gelegt und für den kaünf— tigen Gebrauch aufbewahrt sind, nennt man Re— gistratur in weiterer Bedeutung. Da aber der wenigste Theil von denjenigen Papieren und Auf— sätzen, welche von verflossenen Gewerbjahren her— rühren, im vorliegenden Gewerbjahr gebraucht wer- den, so ist es nöthig, alle die Aeten der vorigen Jahre zusammen an einen bestimmten Ort zu brin— gen, um sie in verschlossenen Schränken gegen Staub und andere Verderbnisse zu bewahren; die⸗ jenigen Acten aber, welche gleichsam erst im lau— fenden Jahr ihre Entstehung erhalten, und welche oft tagtäglich gebraucht werden, behält der Wirth in ge r ut fichte hulg fte ggf run fem fung i en liste, u Mc ng kalle, Unten tglich n uch uur sch ie Ausdedch Jusshse nagt dern st muß ach tinte bi e dem Ni Schrsien e öment fh aber, volte cht auß i sür den fle nt men N Da aber de en und kethsahrm J gbtauch fil n der ban on Ott cken geht dabeslenz d n at in l 1, und ich Fal du A 2 749 in eigen dazu bestimmten Repositorien in seinem Arbeitszimmer bey sich. Diese heißen dann die Registratur in engerer Bedeutung; so wie jene ältere Sammlung das Archiv genannt wird. §. 245. Ueber das Ordnungsprincip beym Archiv- und Registratur— wesen. Man muß beym Archiv- und Registratur- wesen wie bey jedem andern zu behandelnden Ge— genstand einen festen Bestimmungsgrund haben, der uns überzeugt, warum wir die Sache so und nicht anders behandeln, und der uns zur Errei— chung unsers Zwecks führt; besonders würde eine stete Veränderung des Princips für die Zusam— menordnung der Aeten bald die nachtheiligste Ver— wirrung in den Registraturen nach sich ziehen, indem dadurch die einzelnen Aeten bald so, bald so untereinander zu liegen kämen. Da nun jeder schriftliche Aufsatz wegen seines Inhalts oder we— gen der Nachricht gebraucht wird, die er uns über irgend einen Gegenstand giebt, so kann es beym Registratur- und Archivwesen auch kein an— deres zweckmäßigeres Ordnungsprincip geben, als eben diesen Inhalt selbst. Alle Aeten, die eine Belehrung über einen und denselben Gegenstand enthalten, müssen auch zusammen gelegt werden, und so wie die landwirthschaftlichen Geschäfte in 730 verschiedene Haupkabtheilungen zerfallen„ so wer⸗ den auch die Acten, welche die Gegenstände die— ser Hauptabtheilungen betreffen, in eigene dazu bestimmte Fächer zusammen gelegt S. 246. Von der Einrichtung des Ar chivs. Da es der Hauptzweck der Einrichtung des Archivs ist, das Auge des Suchers so schnell als möglich auf dasjenige Aetenstück zu führen, wel⸗ ches er haben will: so müssen nicht nur die Ae⸗ ten selbst nach ihrem Inhalt in abgesonderte Jas⸗ cikel zusammen gelegt 1 8 sondern es muß auch auf die einzelnen Fächer und Abtheilungen des Schranks, in welchem sie verwahrt liegen, eine Aufschrift gesetzt werden, welche dem Inhalt der darin befindlichen Aeten entsprichk. Die Darstel⸗ lung der höheren Landwirthschaftswissenschaft giebt a in ihren Haupt wund Unterabtheilungen, nach welchen sie ihren Gegenstand abgehandelt hat, zu⸗ gleich die Anweisung für die Rubrieirung der Ae— ten und für die Aufschrift der Abtheilungen der Fächer und der einzelnen Aetenfaseikel. Und nach ihr zerfallen die Geschäfte des Wirths und so zu— gleich auch seine darüber entworfenen schriftlichen Aufsätze in folgende Hauptabtheilungen: 1) das Gründungswesen; 2) das Nutzungswesen; 3) das Darstellungswesen. 751 e 2„ 2 4 ln, en Das Gründungswesen enthält dann wieder: dune: 9 a) die rechtliche Begründung des Gewerbes; ace d b) die Vermessung des Landguts; 1 c) die Schätzung seines Bodens; d) eine statistische Beschreibung. So erhält also diese Hauptabtheilung hu, wieder vier Unterabtheilungen, und jede von inrichurg dez den letztern kann nach der mehr oder weni— so schl ct ger weitläuftigen Wirthschaft in besondere ihrer, gl Fächer abgetheilt werden, in welche dann die K fr de Aäeten mit der bestimmteren Bezeichnung unden ge ihres Inhalts in besondere Umschläge gelegt, un eh nig und diese mit Nummern gemarkt werden. fel Es bekommen daher 3˙ B. alle schriftliche rl dl Aussätze, welche Bestimmungen über die ver⸗ n Nhe dt schiedenen Rechtsverhältnisse des Guts ent— halten, ihre eigene Abtheilung und Fächer im Archivschrank, und so wie sich während des Laufs der Gewerbjahre neue Vorfälle er— eignen, es betreffe nun Streitigkeiten oder neue Contracte und Verordnungen, welche das Rechtsverhältniß des Guts und des Ge⸗ werbes in irgend einem Zweig näher bestim— men, so werden die darüber erhaltenen Acten in die Faseikel derjenigen Fächer gelegt, in welchen sich die Acten gleichen Inhalts be— g finden, oder es werden neue Umschläge um sie gemacht, wenn sie eine eigene Materie enthalten. Dasselbe findet statt bey den an— Die Duft segschost it ungen, fg andelt hat, ung du l. chalunge de . l h (hs ud en ff ——ä—ĩ————gL——— 0 3 752 dern drey Abtheilungen dieser Hauptabthei— lung, so oft entweder extensive Vergrößerun— gen des Guts neue Karten, Register, Be— schreibungen u. dergl. nöthig machen, oder so oft die ältern einen Zuwachs durch in— tensive Verbesserungen, dergleichen Berichti— gungen und nähere Bestimmungen ihres In— halts sind, erhalten. Nutzungswesen begreift in sich: a) die Nutzungsanschläge; b) Nutzungsbeschreibungen, Register, Karten; c) Nutzungsinventarien; d) Dienstordnungen; e) merkantilische Notizen; 1) Excerpte und landwirthschaftliche Schriften. Dahin gehören also alle Aeten, welche die Nutzung des Guts angehen, und unter jeder dieser Rubriken kommen diejenigen, wel— che wieder Hauptgattungen von Gegenstän— den betreffen, wenn sie zahlreich genug sind, in besondere Fächer, sonst in besondere Um— schläge mit Nummern. Endlich das Darstellungswesen enthalt: a) die Material- und Geldetats; b) die Journale; c) die Rechnungsbücher; letztere mit den bey— kommenden Belegen der Rechnungsposten. Wie nun diese Hauptrubriken bey der Arrangirung des Archivs wieder in besondere Da di sage enthalt schosung de bekrgfen/ u schin kum bekichlich, beken noh besonders di Jahrs alle! können, fie degligt gu dus Rep ebene Naht cer fe, den Qual der die 0 Nenn, wache tf, nen sclig gelegt ie Ham ausde Beg u, Ngiser, J, th machn, g; Zuwachs dug dergleichen Bench mungen inet n scch: „ Ngiste, Kun f schaftliche Schr alle Aten, it geben, und i men diehenigen en von Gehalt ahlleich genug ft fin bender tät: galdetats; lcgtete mit be er Rec hungsrese 00 prbnken 00 wider bade g 753 Fächer zu vertheilen sind, dar über muß die Größe und die Weitläuftigkeit des Gewer— bes entscheiden. Es wird nie viele Schwie— rigkeiten haben, wenn man sich an die 8s. Abtheilung des Inhalts dieses Werks über die höhere Landwirthschaftswissenschaft halten will. b S. 247. Von der Einrichtung der Registratur— Da die Registratur nur die schriftlichen Auf⸗ sätze enthalten soll, welche zunächst die Bewirth— schaftung des Guts im laufenden Rechnungsjahr betreffen, und welche während desselben zum Vor— schein kommen, so ist ihre Quantitat viel zu un— beträchtlich, als daß män die angegebenen Ru— briken noch in mehrere Fächer vertheilen müßte; besonders da dem Wirth die Aeten des laufenden Jahrs alle noch ziemlich gut im Gedächtniß seyn können, wie auch die Stelle, in welche er sie nie— dergelegt hat. Es ist daher hinreichend, wenn das Repositorium der Registratur für jede ange— gebene Rubrik ein Fach, also ohngefähr 12 Fä⸗ cher hat, die in ihren Hauptabtheilungen und auf den Querbretern mit einem Zettel bezeichnet sind, der die Signatur der Rubrik enthält; mehrere Aeten, welche einen und denselben Gegenstand be— treffen, werden dann auch hier in besondere Um⸗ schläge gelegt. Bbb 754 §. 248. Von den Repertorien. Die Repertorien sind Register über die im Archiv und in der Registratur enthaltenen einzel— nen Actenstücke. Wenn ein Landgut nicht be⸗ trächtlich groß ist, und sehr mannigfaltige Ver⸗ waltungszweige hat, so ist ein Repertorium der Registratur hier überflüßig; aber nothwendig muß ein solches über das Archiv gehalten werden. Denn da öfters Actenstücke über verschiedene, wenn gleich verwandte Gegenstände und dann mehrere Faseikel derselben in ein Fach des Schranks zu⸗ sammen gelegt werden, so würde dennoch ein lan⸗ ges Nächsuchen nöthig seyn, wenn man nicht den Faseikel der gesuchten Aeten und die Nummer derselben vorher wüßte. Daher ist es sehr zweck— mäßig, ein Register zu führen, in welchem die Ac⸗ ten eines jeden Fachs nach Faseikel und, Nummer, die in dieser Absicht jeder Acte beym Einlegen beygefügt werden muß, bemerkt sind. Man darf dann nur vor dem Aufsuchen eines Aetenstücks das Repertorium nachsehen, um sich unter der bestimm⸗ ten Rubrik das Fach, den Fascikel und die Nummer nachweisen zu lassen, nach welchen die Acte leicht zu suchen und zu finden ist. —— t über de halene an daut nich de nigſelte A eyertorun d othvendig m halten wade ſchiden, de dann wehen Schrants denwoch in ⸗ man nichtd die Mue des ſihr ſ welchen del fund Aahe beym Cile ind. 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