. . * 3 —— —— ————— —— 5 3 .—= *— ———— 4———.— 4₰ . 1 ☛ ———— 6 3—0 0 Anfangsgründe der Staatswirthschaft oder der Lehre von dem Nationalreichthume. Von ö Christian von Schlözer, Ler Rechte Doktor von der Universität zu Göttingen, Russisch-Kaiserli- chem Hofrathe, der Staatswissenschaften Professor auf der Universität 2 Moskwa, der Königl. Gesellschaft der Wissenschasten in Göttingen Korrespondent. 6 ZWeiter Band. ——— R Sa 1807, ů bey C. J. 6. Hartmann. W. x V — ö r. NLrlaucnt, dem Herrn Grafen NIkolal Petrowitsch Rumänzov, wirklichem Geheimderathe, Kommerzminister, Senateur und mehrerer Orden Ritter, als ein Zeichen der innigsten Ehrerbietung⸗ gewidmet vVO M Verl3sS er. V SEW —— Erlauchter Graf, Gnädiger Herr, V. W. Erlaucht wage ich den zwei- ten Theil meiner Staatswirthschaft— die Frucht einer mehrjährigen ange- strengten Arbeit— unterthänig vor- zulegen. Ew. Erlaucht werden darin vielleicht manchen Grundsatz theoretisch aufgeéstellt finden, wel⸗ chen Sie schon längst praktisch zum wahren Wohleé dés Reichs aus- übten. Dieéser Umstand mag meéei- neé Kühnheit entschuldigen. Und gesetet auch, dass das nachfolgen- de kleiné Werk aulserdem mehrere Grundsätze enthielte, welche der weit séhende und erfahrne Staats- mann mit Rechte missbilligt; so schmeichle ich mir doch, Ew. Er- tlaucht werden die Sorgfalt nicht verkennen, die ich auf Ab assung désselhen wandteé, und mein inni- ges Bestreben, meinen jungen Mit- bürgern einen nützlichen Dienst zu leisten. ä Indem ich mich angelégentlich Ihrer Gnade empfeéhle, verharre ich mit uneingeschränkter Ehrer- bietung EW. Erlaucht unterthäniger Diener Christian von Schlözer. VSTII 4 E. N . übergebe nunmehr den zweiten und leteten Band meiner Staatswirthschast dem Publikum; diesesmal mit weniger Furcht- samkeit, als es beim ersten Bande der Fall war, indem das schmeichelhafte Urtheil, welches Männer, wie Beckmann, Gee⸗ ren, Storch, Villers, Ancillon, Ja- kob und andere unaufgefordert über den ersten Band gefällt haben, und der nicht unbeträchtliche Vertrieb deésselben bey ei- ner Nation,„der in unserm gegen- — wärtigen Zeitalter über literäri- sche Pro dukte unstreitig die er- steStimme zukommt“, mich über den —— Erfolg meines Untérnehmens nicht im Zwei- fel lassen.— Wenu mir jetzo noch etwas zu wün—- schen übrig bleibt; so ist es eine gründ- liche Recension meines Buchs von einem unpartheiischen und sachkundigen Manne, wWo das Wahre und Falsche. desselben, je- des nach Verdienst, gewürdigt wird. Moskwa, im Jun. 1806. Schlözer. Staats — 51 Staatswirthschalt oder he⸗ Lehre von dem Nationalreichthume. 8* II. Eigentliche Staatswirth- schaft. ⸗ Degriff der 1u dem ersten Theile meines Werks habe ich von der Hervorbringung, der Verthei-chn in en- lung und Verzehrung der Güter gespro- 1 chen, so wie diese Handlungen obhne den Einfluls einer höchsten Gewalt gedacht wer- den können. Gegenwärtig folgt der zweite Theil der Staatswirthschaft, oder die Staats- wirthschaft in engerer Bedeutung. Hier werde ich von dem Nationahelchthume handeln, venn sich solcher unter dem Ein- lusse des Gesetzgebers beélindet. Dieser Theil unserer Wissenschaft beschastigt sich daber mit der Entwickelung der Grundsä— tue, welche die höchste Gewalt zu besolgen hat, wenn sie auf die Entstehung, die Vertheilung und Verzehrung des Na- tionalreichthums wWirken will; oder was das- selbe besagt: die eigentliche Staats- 8 wirthschaft begreikt die Regeln in Du! sich, welche die gesetzgebende Gew alt beobachten mufs, wenn es lib⸗ —** 7. ihr darum zu thun 186,—90 Reich- thum eines Volks zu vermeéehren, Kich ö und aus lolchem den mõglichst- 8rölsten Nutzen für den Staatsaul⸗ el Wand uu erhalten. In 80 Welt sich die Kse Staatswirthschaft auf den ersteren Gegen- n stand bezieht, macht solche die In dus tri e- e pbolitik aus; in 50 weit sie sich aber auf den zweiten beziéht, wird sié mit dem Na- men Finanzpolitik bezeichnet. Mit Vorsatz habe ich den Namen Politik statt des von bede Gesetagebung gewählt. Denn in unserer Wissen- c. schaft ist 41.— blols von eigentlichen Gesetzen, Zl sondern von man herley andern Maalsregeln die Re- ö de, welche die höchste Gewalt zur Vermehrur ng des ö 0 Nationalreichthums anwenden kann. Dahin gehö- Sten ren 2. B. ölfentliche Werke, Anstellung von Beam- ⸗ ten u. s. w. 0 RFet I! ö— mer A. In dustriepolitik.——— IMIMN Diee 2. 8 Doni Segrift Gder Schon im vorigen Paragraphe habe ich lei E. bemerkt, dass diese Wissenschaft es einzig und allein mit der Verméehrung des hrli Nationalreichthums zu thun hat. Um Velch daher die Grundsätze deérselben zu entwi- adt ckeln, muss man vorher darthun, worin yorte der Reichthum eines Volks eigentlich besteht. Gen ich nꝛig des Um twi- orin seht. 23 Der Leser wird sich erinnern, dass ich Ei- niges, dièesen Gegenstand Betreffendes be— reits an einem andern Orte beigebracht ha- be.(§. 140.) Allein der Begriff von Volks- reichthum, wie ich ihn damals gab, war noch bey weitem niclu bestimmt genug, um gegenwärtig als Grund princi p unserer Wis- senschaft zu dienen. Es kommt also dar- auf an, solchen in seine engsten Gränzen einzuschlielsen. Um sich eine Vorstellung von der Stu- se des Wohlstands, welche ein Volk erreicht hat, zu machen, könnté der Ungeübteé dar- auf verfallen, 2wey gan- verschiedene We⸗ ge einzuschlagen. Er könnte nämlich er- stens die Summeé ihrer gesammten Ka- pitale, oder, zweitens die Summé ihres jährlichen reinen Einkommens(§. 140.) zum Maalsstabe jenes Wohlstandes wählen. Im erstern Falle würde es ein Grund-, und im zweiten ein Nutzungsanschla g seyn. Die eine und die andére Methodle hat ihre Vorzüge und ihr Mangelhastes, wovon ich sogleich ausführlicher handeln werde H. Was die Summe desjenigen Theils vom jährlichen Einkommen einer Nation betrilkt, welches man als reines Einkommen be— trachten kann; so ist keinem Zweifel unter- worfen, dass solcher immer einen wesentli- chen Gegenstand ausmacht, wenn es dar- Maalsstab desNational⸗ reichthums. 10 auf ankommt,; den Grad des Wohlstandes sener Nation zu erforschen. Ein Volk, welches eine grölsere Summe von Kapitalen besitzt, als ein anderes, Wird, venn sein jährliches réeines Einkommen da- beéy geringer seyn sollte, gewils nicht rei- cher genannt werden können. Setzen wir dagegen, dals es das andere Volk an der Summe des jährlichen Einkommens bey weiteèm überträfe, so wird es mit Recht rei- cher genannt werden können, falls auch Wirklich die Summe seiner Kapitale gerin- ger ist. Dem ungeachtet durfen die Kapitale ei- nes Volks, oder das Nationalkapital, nie gänzlich in der Rechnung überséhen wer- den, wenn es darauf ankommt, den Grad seines Wohlstandes mit höchster Genauig- Keit zu bestimmen. Denken wir uns ein Volk reichlich damit versehen, so wird es demselben unendlich viel leichter werden, sich eine Menge Güter zu verschaffen, die gleichsam nur durch Kapitale existiren. Leberdies tragen letztere ungemein viel da- zu bey, dem Privatmanne unnützen Auf- wand zu ersparen, ihm mancherley Annehmlichkeiten dés Lebens zu verschaf- sen u. 8. w.). Auch kann man in der That annehmen, dals von zweien Völkern, die über ein gleich grolses jährliches Ein- kommen zu gebieten haben“““), dasjenige réeicher genannt zu werden verdiene, vel- andez umme wird, I da- t rei- Wir Wder bey trei- auch erin- wer- Grad auig- ein rd es den, die ½. Ida⸗ Aul⸗- erley chaf- der Kern, Ein⸗ enige Ṽ el 11 ches eine grössere Summe von Kapitalen beésitzt. Aus dem bisher Gesagten ergiebt sich, dass man nie zu einem richtigen Begriff vom Reichthume einer Nation gelangen Kann, wenn man allein die Summe ihrer Kapitale, oder allein die Summe ähres jährlichen reinen Einkom- mens erkorscht. Vielmehr ist jener Begrill das Resultat der Untersuchung beider ge- nannten Gegenstände zusammengenommen. Diese beiden Ausdrucke, so wie die unterschiedenen Meéethoden eines Grund- und Nutzungsanschlags selbst, babe ich aus der Landwirthschaft ent- lehnt. Wem die Grundsätze der genannten Wissen- schaft bekannt sind, der wird wWissen, dals der Preis eines Landguts, welches zum Verkaufe bestimmt ist, manchmal nach dem Werthe der Gebäude, der Aecker u. s. W., und manchmal nach seinem jährli- chen reinen Ertrage bestimmt wird. Was den letz- rern Anschlag oder den Nutzungsanschlag betrifft, 66 ist solcher in der Regel der natürlichste und billig- ste. Daher er auch weit öfter gebraucht wird, als der andére, welcher letztere nur bey ausserordentli- chen Gelegenheiten vorkommt. Man setze 2. B. es kommen awey Landgüter Zzum Verkaufe, von welchen das eine vier- und das andere zweitausend Rubel jährlich einträgt. Hier ist keinem Zweifel unterworfen, dass im gewöhnlichen Zustande der Dinge das erstere Landgut auf den doppelten Preis geschätzt werden wird, weil es allerdings seinem Be- sitzer einen doppelten Vortheil bringt. Der Grundanschlag war schon längst in der Statistik unter dem Namen Schatzung des National- Kapitals bekannt und üblich. Dahingegen macht man in derselben nur selten von derjenigen Schätzungs- methode, die ich Nutzungsanschlag nenne, Gebrauch. Hiervon ist wahrscheinlich die Ursache die, dass man sich im Grundanschlage bey der Schatzung vom Reich- .——— * 9 rbume eines Volks an gewisse bestimmte Grölsen hal. teni kann, indels es nur sehr unsichere Data sind, Worauf sich der Nutzungsanschlag gründet.— Unter den Schriftstellern, welche es zuerst versucht baben, das jährliche Einkommen einer Nation zu be- rechnen, verdient der berühmte Arthur Voung vor- zügliche Erwäbnung.(S. dessen Reisen durch Frank- reich u. Italien, Th. 2. Kap. 16.) Alles, was dieser scharfsinnige Schrifisteller an der angeführten Stelle in Beziehung auf den Ertrag des Ackerbaues in Frank- reich zu thun versucht hat, wird in der Folge viel- leicht auch in Beziehung auf den Ertrag der Manu— lakturen, des Handels u. s. W. geschehen; falls wir nur überbaupt annehmen, dass sich die Ststistik im- wer mebhr und mehr vervollkommt). Dazu lälst Sich hoffen, dals man es in Rechnungen dieser Art zu derselben Genauigkeit bringen werde, welche man in andern findet, dieé einen Gegenstand der Sta- zistik ausmachen. Um meiné Leser biervon zu über⸗ geugen, könnte ich méehrere Beispiele anführen, wie z. B. die Volkszählungen, die Ausmessungen des plächeninhalts eines Landeés u. s. w. Alle diese Ge- genstäande schienen noch vor bundert Jabren unauf- osbare Prohleme zu seyn, und gegenwärtig sind sie beinahe ein Spiel für den Statistiker geworden. * 80 kann in einer kapitalreichen Gesellschaft der Pri- vatmann eines seiner dringendsten Bedürfnisse, das einer Wohnung, viel leichter befriedigen, als in einer Lapitalarmen. Der Leser wird sich erinnern, was ich an einem andern Orte(§. 145.) über diesen Ge- genstand gesagt habe.— Ferner giebt es eine Menge ich auch in den Annalen der Preussis chen die mir durch die Güte des Herrn Prof. eine ähnliche Berechnung des So eben kinde Staatswürthschaft, Yacob mitgetheilt worden sind, National ein kommens des Preuls. Staats(. Jahrgang 1804. St. I. u. 2: vom berühmten Hrn, C. R. Krug in Berlin. Sehr schätzenswerth sind immer solche Beiträge lür die Statistik; doch Können sie nur alsdann erst ihren v ollen Nutzen leisten, venn der allgemeine Begriff von Nationalein kommen, National- 5. Ww. genau bestimmt ist, und wenn folglich bey Staat vor- reichthum u qder Anwendung dieses Betzrilfs auf einen einzelnen zugsweise diefenigen Data erwogen und zusammengestellt werden, die man als Wwesentlich zur Schätzung vom Nationalreichthume betrachten muls. Eine genauere Prüfung jenes in jedem Falle höchst interessanien Aufsatzes behalte ich mir nach meiner Rückkehr nach Moskya vor. 135 rossen hal. 3——.— Güter, die nur durch Kapitalaufwand existiren, unt dtd sin—— dieé es daher weit leichter möglich ist, sich in einer .— Un + 15 kapitalreichen Gegend au verschaffen. Fast alle Lu- icht baben, xuswaaren gehôren in diese Klasse.(§. 134.) tion zu be..—. 8 12% Die Kosten, welche die Erziehung der Jugend, die Oung vor. urch Frank. Was dieser Erwerbung einer Geschicklichkeit u. 5. W. erfordert, sind in jedem kapitalarmen Lande ausserordenilich grols. Dagegen kann sie der Privatmann viel leichter 8.— rten drelle in einer Gesellschaft aufbringen, wo sich schon seit 5 ranl. uralten Zeiten Kapitale aufgehäuft haben. Eolge vel ½0) Schauspiele, Koncerte, öffeniliche Spatziergänge, der Manu: mit einem Worte alle öflentliche Vergnügungsanstal⸗ lall hir ten, muss man grölstentheils als die Polge ies Ueber- ististik im. flusses an Kapitalen betrachten. Je reicher daher ei- Daau lälht ne Gesellschaft an Kapitalen ist, désto leichter Wird dieser Art der Privatmann Mittel daselbst finden, sich angeneli- „Welche me Lebensgenüsse zu verschaffen. Dieses beéeweist d der Sta- die Erfahrung hinläpglich. Fast jedes kapitalarme Wau über- Land hat in seinem äulsern Ansehen etwas Wildes. nren, wis Prachtvolle Stadte, berrliche Lustgärten, geschmack- ungen des voll gebaute Landhäuser, mit einem Worte, reiche diese Ge. und schöne Landschaften findenssich nur in Gegen- ren unaul⸗- den, welche mit Kapitalen überflüssig versehen sind. ig Sind sie Aus dieser Ursache wählt der Reisende, der seine rden. Zeit angenehm hinbringen will, von Weien Ländern st der Pii- dasjenige, welches reicher an Kapitalen ist.— Eben nisse, das 30 kann es in der That auch geschehen, dass bey der als in einer Schätzung eines Landgutes nicht bloss auf den jahrli- nern, vas chen Ertrag, sondern auch auf das Grundkapital Rück- diesen Ge⸗ sicht genommen wird. Setzen wir den Fall, es geben eine Menge zwey Landguter einen völlig gleichen Ertrag, 50 Wird dennoch dasjenige theurer verkauft werden, welches d das zahlreichste Viéeh und dieschönsten Wirthschalts Henn Prot. gebäude béesitzt, mit einem Worte, welches reicher rechnung des geng 10l. mit Kapitalen versehen ist. erlin. Sebt ½) Immer räume ich dem jährlichen reinen Ertra⸗ nistik; doc ge den Platz vor dem Grundbapitale ein, wenn es isten;, Wenn 20 8 1295 darauf ankommt, den Reichthum eines Volks zu be— n, Nattona“ solglick bej stimmen. In der That hängt von erstérem weit mehr n diaat vor. noch der Wohlstand der einzeluen Mitgliéder eines 4——— ziellt K Volks ab. Nur die höhere Klasse pflegt den Mangel ichthume———— nalieicht an Kapitalen drückend au fühlen. Dahingegen be⸗ ntereszalen lindet sich der gemeine Mann, der doch die bey t 1 ö 7 2——— Mosla von weitem grölsere Zahl ausmacht, jederzeit in einem Eistheilung des National- reichthums In den abso⸗ luten andre- lativen. Lande besser, welches einen grolsen jährlichen Er- trag besitet, ader welches reich an Produkten ist. 90—6 Noch kann man den Nationalreich- mnm an sich selbst, oder in Beziehung auf die Zahl der Individuen béetrachten, wel⸗ chę über denselben zu disponiren haben, und unter welche er sich lolglich vertheilen muls. zwéitem der relative Reichthum. Ich wa- g² es zu behaupten, dass nur letztèrer der ei- In ersterem Falle ist es der a bsolute, in 8 gentliche oder wahre Nationalreichthum ge- nannt zu werden verdient.— Diesemnach wird ein Volk reicher seyn, als ein anderes, wWenn és im Verhältniss zur Anzahl seiner Glieder eine grölsere Summe von Kapitalen und ein grölseres Einkommen besitzt; wie- wohl vielleicht absolut oder an sich betrachtet sein Reichthum geringer ist. Ein Beispiel mag des erklären. Man denke sich zwey Völker, von denen das eine aus sechs Millionen In- dividuen besteht, und ein jährliches reines Einkom- men von einer Milliarde, so wie ein Kapital von 78 Milliarden besitzt; indels das andere aus 12 Mill. be⸗ stéht, und über 14 Mill. jährliches Einkommen und 100 Mill. Kapital zu gebieten hat. Oftenbar äistider absolute Beichthum des letzteren grösser. Was hingegen den relativen Reichthum beirifft, so ist in Ansehung desselben der Vortheil auf Seiten des er- steren Volks. Denn Niemand wird wobl daran ZwWei. keln, dass die Glieder deésselben im Ganzen sich auk einer höberen Stuke von Wohlstand behnden müs⸗ sen, als die des letatéeren. —.—n brlichen E. ukten ist. nalreich. εieh hung Iten, wel. en muls. ute, in Ich wa⸗ rder ei- hum ge- emnach anderes, Iseiner apitalen It; wie- nsich ist. sich zwey Monen In. Einkom- ital von 78 2 Mill. be. mmen und Har ist der er. Mas so ist in en des er- aran awWei an sich aul nden mi §. 5. Nachdem wir auf diese Weise den Be- grifl des wahren Nationalreichthums hinsne länglich bestimmt haben, so wird es ein Leichtes seyn, anzugeben, VWas eigentlich den Vorwurf der Industriepolitik ausmacht. Natürlich kann in der genannten Wissen- schalt von nichts anderem die Rede seyn, als wieé der relati ve Reichthum eines Volks vermehrt werden mulss ½. Aus dem bisher Gesagten ergiebt sich, dals man die Meinung derjenigen Politiker als völlig grundlos an— sehen muls, wWelche den Nationalwohlstand eines Volks einzig und allein in die Anz ahl seiner Glie- der setzen, und für die Fortschritté jenes Wohletan⸗ des keinen andern Maalsstab kennen, als die Ver⸗ mehrung der Volkszabhl. Letztere kann höchstens nur in einem solchen Lande für einen Wabren An- wachs deés Nationalreichthums gelten, Wwo es nochi sehr wenige Einwohner und gleichwrohl eine unver- hältnilsmälsig grolse Menge fruchtbarer Aecker giebt, die aus Mangel arbeitender Hände brach liegen, 20 wie dies 2. B. im Nordamerikanischen Freistaate und in Russland, vorzüglich in dessen mittäglichen Ge- genden der Fall ist. In jedem andern Lande müssen wir jéderzeit eine ganz besondere Ursache vorausse- tꝛen, welche den Regenten dahin bringt, auf dis Vermehrung seiner Unterthanen bedacht zu seyn. Er Kkann sich 2. B. in der Nachbarschaft eines mächtigen Staats belinden, welchem er aulser Stande ist, eine binlängliche Kriegsmacht zur Vertheidigung seiner Unabhängigkeit entgegen zu setzen. In einer solchen Lage kordert ihn allerdings seine Regentenpflicht auf, auf die Vermebrung der Zahl seiner Unterthanen be— dacht zu seyn; allein die Gründe, nach welchen er als- dann bandelt, gehören nicht in die Staatswirthschaft. Noch muls ich bémerken, dass, wenu es ihm gelingt, den Nationalwohlstand Zu vermehren, er alsdann das sicherste Mittel gelunden hat, auch die Volkszahl Folgesätze von dem Vo- lzen. zu vermehren. Letzteres Phänomen ist jederzeit eine nothwendige Folge des erstéren; allein nie kann es die Ursache deésselben seyn. Uebrigens scheint es mir nicht schwer, die Ursa- chen zu erforschen, welche die falsche Theorie von der„Bevölkerung als einer Quelle des Na- tionalwohlstandes“ in Umlauf gebracht haben, und noch gegenwärtig diéser Theorie bey Vielen ein grolses Gewichtgeben. Wahrscheinlich wurde ein grolser Theil der Auhänger jener Meinung dadurch in die Irre geführt, dass man sich die Begebenheiten, welche uns die Geschichte darbietet, in einem lal- schen Zusammenhange dachte. Es ist bekannt, dass Völker, die sich noch im Zustande der Kindbeit be⸗ linden, d. i. diè unkultivirt und wenig zahlreich sind, auch gewöhnlich sehr wenige Reichthümer besitzen. Jemehr ihre Anzahl anwächst, desto grössere Fort- schritte pflegt auch bey ihnen die Industrie zu ma- chen; nach und nach sammeln sich Reichthümer, und es beginnt ein gewisser Luxus unter ihnen berr- schend zu werden. Fast immer fand man jene beide Phänomene, nämlich Vermeéehrung der Volkszabl und Vermeéhrung der Nationalindustrie, oder Anwachs der Nationalreichthümer beisammen. Eins hielt mit dem andern gléeichen Schritt. Natürlich also, dass man das eine für die Ursache, das andere für die Wirkung hielt. Ich brauche nicht das Irrige dieser Art au schlielsen zu zeigen. Es ist wahr, der Nationalwohlstand steigt, in dem Maalse, wWie Künste und Gewerbe in einer Gesell⸗ schaft häufiger werden und sich vervollkommnen. Aber sehr falsch würde es darum seyn, wenn man glaubte, eine biolse Verméhrung der Volksmenge sey hierzu hinreichend. Falls nicht zugleich die Mit- tel sich au erbalten(die OQuellen des Einkommens) verhältnilsmälsig vervielkacht werden; so ist die Ver- meéehrung der Volksmenge nicht nur als kein Anwachs des Nationalwohlstandes, sondern vielmehr als eine Verminderusg desselben zu betrachten. Dieses muss nothwendig so seyn, da alsdann die Summe des ge- sammten Nationalvermögens sich unter eine grölsere An- 27 zeit eine Lann 6⸗ Anzahl von Konsumenten, als vorher, vertheilt 7. Noch mehr: die Produktion selbst(der Erwerb) wird unter solchen Umständen von Tage zu Tage schwie⸗ 16 Ust riger, oder, as dasselhe ist, düe Quellen des Einkom- Kon s werden mit der V n der Volksmenge täg- 44 N. lich vermindert. 68 die Wahrheit dies er Behauptung bchen au Wemeise,ie 9—3 ich nur Tas Rishel 2Z 20 StiII. 235 stéehenden Gesellschalten amfühten. hier klagt man .— last allgemein über die unmälsige Theurung der Le- ——.0 bensmittel Was die Ursache jener The 8 6 Wand ensn ů ie Ursache Theurung oe⸗ b2 trifft; so schreiben die Politiker solche fast allgemein iün der vermehrten Masse edler Metalle zu. Allein gewils n lal. —6 hat letztere nur den geringsten Autheil daran. Weit 15 Gals.— mehr noch utrug die vermehrte V Olksmenge zur Ver- leit be.— 2 Ralnd theurung der Lebensmittel bey. Durch dieselbe Wur- zin ö— 2900 den nämlich die Quellen deés Erwerbs erschõpft, und Sitzen. ů ö der relative Reichthum der Staaten v rmindert, eFort- ů wWwiewohl ihr absoluter Reichthum sehr beträcht- Uma⸗- 5 lich anwuehs). V——— 1 Andere Gründe, die zur Unterstützung meiner Mei- hen nung dienen, bietet uns die Geschichteé und Statistik beice dar. Ich brauche nur das Beispiel der Kolonièen an- Hund zuführen, welches gewöhnlich Gesellschaften sind, lachs die sich noch im Zustande des Wachsthums be linden, mt und wo sich noch nicht diejenigen Phänomené wahr- dass nehmen lassen, welche in einer stillstehenden Gésell- die schaft Statt finden. Es ist wahr, wenn wir anneh 1 35 men, dass eine Kolonie durch ein robes Volk geégrün- det wurde; so wird sie in eben dem Zustande vo 7 II Dürfligkeit bleiben, in welchem sich das Mutterland dem sell⸗ Unter den Schriftstellem, welche die irtige Meinung der Politiker 9»in Ansehung der Bevölkerung zuerst angegritlen haben, muls man män vor allen andern des berühmten Arthur Voung erwähnen,(siehe enge dessen Reisen nach Frankreich und talien, Th. 2. Kap. 17.0— Mit- Ich sehe mich genöthigt, dessen Zeugniss anzuführen, um einer Theorie desto mehr Gewicht zu geben, welche vielen melner Le⸗ ens) ser neu und paradox scheinen mag Ver- 45. Ausführlicher habe ich dies in einer Abhandlung dargethan, die sick achs unter dem Titel: Entwickelung der Ursachen, welche auf die Ver⸗ eine theurung der Lebensmittel im russischen Reiche gewirkt haben, im muls 5 ten Stücke von Hrn. Probst Heideke's russischem Merkur abge⸗ druckt belindet. Wiewohl jene Abhandlung sich nur auf ein ein⸗ 86² ö —5 ziges Reich bezieht; so zweifle ich doch nicht, dals ein grofser 7 löeng Theil der daselbst gemachten Bemerkungen auch auf die übrigen 5— Au⸗ Reiche Europens anwendbaruast B beland. Nehmen wir hingegen an, welches in der That der Natur der Dinge auch mehr gemäls ist, dals ein Theil eines kultivirten Volks, bey dem schon Künste und Gewerbe blühen, nach einem unbewohnten, aber fruchtbaren, Lande hinzieht und sich dort anbaut; 80 Wird solcher von allen Vortheilen Nutzen ziehen, Welche der Reichthum der Natur ihm darbiétet. We- nige Jahrzehende werden für die neue Kolonie hinrei- chend seyn, um dem Muttérlande nicht bloss gleich zu kommen, sondern dasselbe an Reichthum vielleicht noch zu übertreffen. Dieses ist durch diè Erfabrung hinlänglich bestätigt. Wir sehen, dals die Einwoh- ner von Kingstoun wohlhabender sind, als die von London, und im nordamerikanischen Freistaat findet sich ein grölserer Ueberfluss, als in den kultivirtesten Ländern von Europa. Noch zu unsern Zeiten sind in den liv- und kurländischen Städten die Erwerb⸗ mittel viel leichter, als in den Städten deés nördlichen Deutischlands, von welchen jene berstammen. Doch ist übrigens keinem Zweifel unterworfen, dals ein solcher Zustand der Dinge gléeichfalls seine Gränzen habe. In dem Maasse, wie die Bevölkerung der Ko- lonie steigt, wird ihr relativer Reichthum vermindert, und so endigt sie damit, dals sich bey ihr alle die Symptromé zeigen, die man in stillstéehenden Gesell⸗ schalten wahrzunehmen pllegt. Irre ich nicht, so giebt es noch eine andere Ursa- che, welche die Politiker bestimmteé, eine starke Bevölkerung für das sicherste Zeichen von National- Wohlstand zu halten. Ieb glaube solche in der Selbst- liebe der Menschen zu fsinden. Gewöhnlich gehören diejenigen Personen, welche das Wohl der Staaten abzuhandeln pflegen, zu der höheren Volksklasse. Aus dieser Ursache fühlen sie die Dürftigkeit des nie- deren Volks, welche aus einer zu starken Bevölke. rung hervorgeht, nicht so lebhaft als jene. Daazu haben sie noch ihre besondern Gründe, welche sie bestimmen, stillstehenden Gesellschaften vor den g au geben. Dort wird es ihnen viel leichter, sich mancherley feinère Lebens- lortschreitenden den Vorzu genüsse au verschaffen, als hier. Was hingegen die Bedürfnisse erster Nothwendigkeit betufft, wie 2. B. Lebensmittel u. s. W., so machen solche nur einen geringen Theil der Verzehrung des Reichen aus. — —— 49 erThat Endlich muss ich bemerken, dass Einzelne, welche dass ein ein sehr grolses Vermögen besitzen, viel hänliger in Künste Geséllschaften angetroffen werden, diéè einen gewis- n, aber sen Grad von Höhe erreicht haben, als in solchen, aut; 30 die erst aufblübhen. Auch diéeser Umstand erweckt in aiehen, Rücksicht auf ersterè die v orstellung von Reichthum. We. Aber gerade dieser Umstand ist es, welcher Zzu ihrem hinrei- Nachtheile entscheidét. Jedes grolse Vermögen setzt gleich namlich auch grolse Du stigkeir voxaus. Es h steht elleicht gleichsam nur aus der Vusammenhäufung der Ein- abrung künfte von einer Menge von Armen, wWwelche das Be- inwoh- dürfniss zu Sklaven des Reichen macht. Letzte- lièe von rer bedient sich der Einen zur Bearbeitung von Gü⸗ lindet tern, die fuir seiné Verzebrung bestimmt sin J. An— rtesten dere sind für ihn Werkzeuge, dié er zur Hervorbrin- n sind gung neuer Güter benutzt. ISt der Reiche eineés Be- rwerb⸗ dienten bedürftig, s0o Wird er einen solche leichter lichen und für einen niédeéren Preis in einer Stillstebenden Doch Gesellschaft, als in einer fortschreitenden faden. als ein Verfällt er darauf, eine Fabrik anzulegen; so wird er Fränzen seinen Vortheil eher in einer übers lkerten, als spar— der Ko- sam bevölkerten Gesellschaft finden. Dort ist Bedürf. nindert, nils und Konkurrenz uberall Zum Nachtheilè des armen ille die Arbeiters; dort wird dem Stolze und der Habsucht Gesell⸗ des reichen Kapitalisten am meisten geschmeichelt; dort endlich sind die Verhältnisse dem Flor der Ursa- Fabriken, wie man im gemeinen Leben zu sagen StAKG pllegt, am günstigsten. Gewils ein trauriger Vortheil, 10n⸗1. durch das Elend unzähliger Armen erkauft. Betrach- Selbst⸗ ten wir hingegen aufblühende Gesellschaften; 50 choren linden wir in denselben eine völlig verschiédene Lage Saaten der Dinge. Hier ist Bedürfnils und Konkurrenz ganz klassé. zum Vortheile des Arbeiters; hier Kann der Mensch 1 nie⸗ geine Würde noch geltend machen, und dem Ueber- 1lde⸗ muthbe des reichen Kapitalisten und Grundbesitzers Dazu Trotz bieten. Ganz natürlich„ dals Léteterer solche he sie Gesellschaften flieht, und sich vorzugsweise immer 1065 nach denjenigen wendet, o er sich fur den kleinsten 1 91110 Aufwand die grölste Summe von verfeinerten Lebens- lebert⸗ genüssen verschaffen kann. gen die vie 2. B. ur einen B 2 en älls. 20 W Wh S. 6. Ar den Da nun bey jeder Vermehrung oder 0 der Indi Cutell Wievent Verminderung des Nationalreichthums die hervorbringenden Kräste immer am meisten Virken; 50 ist natürlich, dals sich die gan⸗ ze Industriepolitik auf die Leitung dièser letzteren beziehen inuss. Was die Natur und das Wesen derselben betrifft; so haben Wir solche schon im ersten Theile der Staats- wirthschaft hinlänglicherörtert. Es ist noch übrig, einige Bemerkungen über die allge- meine Art ihrer Anwendung zu machen. Letztere hat entweder die Hervorbringung von Gütern in strengerem Wortverstande, oder ihre Veredlung(Bearbeitung), oder ihre Vertheilung zum Lwecke. Unter der Lene ersten Art von Anwendung wird der Acker- ce bau, unter der zweiten die Künste und Ge⸗ F. 8omu werbe, und unter der dritten der Handel verstanden. Auf obige Klassifikation grün- det sich nun auch die Eintheilung der Indu- heder striepolitik in drey Abschnitte. Der erste rt Abschnitt handelt von der Leitung der her- Erort vorbringenden Kräfte, so weit solche die deböc Produktion im engeéren Sinne zum VwWe— Lannten Cke haben, und vird mit dem Namen exoh Ackerbaupolitik bezeichnet; im zwei- allic ten ist von denjenigen hervorbringenden nebrer Kräften die Rede, welche sich mit der Ver- Wabrg eéedlung der rohen Produkte beschäftigen. Dieser Theil vird mit dem Namen Ge—- Linnitte werbpolitik bezeichnet; und im dritten Uneea 21 Abschnitte endlich von den hervorbringen- oder den Kräften, die die Vertauschung von 5 die Gütern zum Zwecke haben, velcher die eisten Handelspolitik ausmacht. Sän⸗ Man könnte hier die Einwendung machen, dass auch lieser die Arbeit einen Theil der hervorbringenden Kräfte Natur ausmache; und diese von der Zahl der arbeitenden Hände abhinge; folglich dass in der Industriepolitik laben auch von der Berölkerung gesprochen werden müsse. taats- Um auf diese Einwendung zu antworten, erinnere ů ich meine Leser an dasjenige, was ich in den vorber- noch gellenden Paragraphen in Ansehung der Bevölkerung Uge⸗ gesagt habe. chen. gung 5 7. mnde, dEr Was nun die Anwendung der verschie- venchiede- 5— 7 ne Zwecke Ger denen Maassregeln betrifft, welche zum Lwe-be, Anwen- 6 Cke haben, auf die eine oder andere Gat- d CKEr- 7 Grundsätze 16 tung hervorbringender Kräste zu wirken; 4r ndn- 9.80 3. Striepolitik. tlel so muls ich in Ansehung derselben noch ei- *— 9— nige besondereé Anmerkungen machen. Ent- 5*7————„ Rüu⸗ wedeér ist es bey jenen Maassregeln auf blo- — Is e Erhaltung*) der schon vorhandenen erSte— 61 hervorbringenden Kräfte abgesehen; oder 2 9610 die höchsteé Gewalt bezweckt damit, den ge- 10*— 7576 nannten Kräften eine neue, bisher un- 1 77 n gewohnte Richtung zu geben“); oder ame 0 6 endlich ihren ganzen Betrag zu ver- ZWEel-*— Een mehren*). In der That lälst sich keine nde ö Ver Maalsregel der höchsten Gewalt denken, mit welcher überhaupt die Absicht, eines gen.— 3* 6 Einwirkens auf das Nationalvermögen ver- 14— Iüten bunden ist, die nicht ungezwungen einer IIU der obengenannten Rubriken untergeordnet werden könnte. 2Z. B. die Maassregeln, welche die Regierung in der Absicht nimmt, um Feuerschaden, V iceieihen u. S. W. abzuwehren, baben keinen andern Zweck, als die in einem Lande vorhandenen Kapitalé zu erhalten. —ẽ Findet die höchste Gewalt, dals der Gesellschaft ein nothwendiges Gewerbe noch fehlt, und nimmt die- selbe Maalsregeln, solches einzuführen, indem sie es 2. B. durch Prämien, Monopolien u. s. w. begünstigt; s⁰0 thut siè in diésem Falle nichis weiter, als dals sie den hervorbringen den Kraften eine neue vortheil- haftere Richtung giebt. ½%) Noch kann die Vermehrung der hervorbringenden Kräfte positiv und neg atiy seyn. Sie ist posi- tiv, wenn die Summe de er Kapitale, und, als eine natüirliche Folge, auch der reine Ertrag vermehrt Wird; sie ist ne gativ, wenn blols der reine Ertrag Vemett wird, üncke ls die Summeé der Kapitale die- selbe bleibt. Eine positive V ermebrung der her- vorbringenden Kräfte hundet 2. B. Statt, wenn die höchste Gewalt die Erbauung von Häusern, die An- lage von Fabriken u. s. W. begünstigt. Hingegen be⸗- wirkt die Regierung eine negative Vermeéhrung der hervorbringenden Kräfte, wenn sie die Erlindung von Maschinen befordert, die die Arbeit erleichtern; wenn sie Kanäle ausgraben lälst, welche den Transport der Güter leichter und wohlsfeiler machen u. s. w. Alls dergleichen Anordnungen haben den Zwreck, ei- nen Teil der hervorbringenden Kraste zu erspa- ren, die auf die oder jene Gattung von Produktien verwandt wurden, so dass man nun über jene Kräfte auf eine andere Weise disponiren kann. Weder die eine, noch die andeére Art der Vermehrung hat ihre Gränzen Man kann sie vielmehr bis in's Unendli- che fortsetzen. Für aufhlühende Gesellschaften ist die positive Ver- mehrung die passendste. Auch kommt sie hier am bäufigsten vor; daher wir in solchen Gesellschaften Rapitale mit unglaublicher Schnelligkeit sich anbäu- fen sehen. HRümdegen instillstehenden Gesellschaften hiudet man bäusiger die negative Vermehrung. In —H—— rdnet in der U. S. w. die in ten. alt ein nt die. 1 Sie 63 ustigt; Lals 5ie theil. venden 50 81• eine mehrt Ertrag le die- er her⸗ nn die die An- en he⸗ ng der ng von wenn nsport . 5. w. ck, ei- rspa- dukten Kräfte ler die at ihre nendli⸗ vVe Ver- ier am chakten anbäu- schaften Ig· In * 25 der That, je mehr sich eine Gesellschaft diesem Zu- stande genäbert hat, desto mehr muls sich's die höchste Gewalt angelegen seyn lassen, eine Erspa⸗ rung in dem Aufwande der hervorbringenden Eräfte zu machen, und deésto mehr wird sie auch im Stande seyn, dies zu thun. Das Beispiel der blühendsten Länder unseres Erd- kreises, wie 2 B. Hollands, China's, Englands u. 8. W. bestätigt die Wahrheit der so eben gewachten Bemerkung. In allen den genannten Ländern sind die Arbeiten deés Ackerbaues und der Gewerbe auf eine wunderbare Weise durch Maschinen vereinfachr. Zum Transport der Güter hat der Fleils der Einwoh- ner Flüsse schiffbar gemacht, Kandle ausgegraben, eiserne Landstralsen und Brücken gebaut'u. 8. w. Mit einem Worte, eine Menge Werke sind in jenen Ländern gegründet, die alle zum Zwecke haben, die Summe der bervorbringenden Kräfte zu véermindern, die lür die eine oder andere Gattung von Produktion erlordert werden. NMaltartnay, englischer Bothschafter am Hofe von Pekin, erzählt uns in seiner Reisebeschreibung, dass die Einwohner von China das Getraide pflanzen und nicht saen. Er versichert, die Ersparungen, die auf diese Weise in der Aussaat durch's ganze Reich ge- macht werden, seyen hinreichend, die sämmtlichen Einwobhner Grolsbritanniens zu ernähren. Vieélleicht werden wir Europäer deéreinst gezwungen seyn, auf ahnliche Ersparungen zu denken. Es war eine Zeit, da eine jede metallurgische Ope- ration eine eigne Vorrichtung erforderte. Gegenwär- tig haben wir Mittel gefunden, mehrere derselben augleich durch denselben Aufwand hervorbringender Kräfte zu verrichten. Die heéutigen Physiker finden sehr vieles an der Form unserer Fuhrwagen, der Bauart unserer Oefen, Kamine u. 5. W. auszusetzen. Obne Zweifel werden sie mit Erfolge an Vervollkommnung der einen und der andern arbeiten. Auf diése Weise gelingt es uns vielleicht dereinst, einen Mechanismus zu entdecken, vermittelst dessen unsere Fuhren eben so leicht von zwey Pferden gezogen werden können, als gegenwär tig von vieren. Ferner kommen wir vielleicht auch dexeinst dabin, unsdrn Kaminen eine Form zu géeben, Wichtigster Grundsatz. Industriepo- litik. X welche die brennbaren öligten Theile des Holzes un- zersetzt als Rauch davon zu geben verhindert, und zufolge deéren also die Hälfte von Brennmaterialien, welche es heutzutage kostéet, ein Zimmer zu heizen, hierzu binreichend seyn werden. So könnte ich noch eine Menge Beispiele aum Be- weise meiner Theorie anfübren. Die, deren ich er- wähnt habe, werden uns indels schon gnügen. In Ansehung der Maassregeln, welche die höchste Gewalt nimmt, um den Natio- nalréeichthum zu vermehren, muls dièése es sich zum Gesetze machen, immer die streng- ste Auswahl Statt finden zu lassen. Sièe muss keinen Schritt wagen, kein neueés Gesetz E- ben u. S. W., Ohné vorher alle Umstände reif- ich erwogen zu haben. Diese Regel dient der gesammten Industrièpolitik gleichsam zur Grundlage, denn wenn es von der einen Seite wahr ist, dals die Verméehrung des Nationalreichthums die Hülfe des Gesetz- gebers sordert; so kann von der andern Seite nicht gelaugnet werden, dass eine un- vorsichtige Störung des freien Gebrauchs 4 EA= DIE R* VOn CJen neryol bringenden deér Unt- thanen 2 I 2— 4 VAHlI.— nicht nur zur Betördérung des Wohlstandes „sondern demselben viel- ERAD—* nichts Delitragt 9 mehr noch schadet. ) Das System derjenigen, welche den Grundsatz kestse- tzen, eine jede Anwendung der hervorbringenden Kräfte aut Ackerbau, Gewerbe, Handel u. s. W. ge- wissen Einschränkungen von Seiten deés Gesetzgebers zu unterwerfen, wird das Einschrän kungssy- stem(steme reglementaire) genannt. Dern Lan Ersét 1 Geboen Warha Verhe Welne in — 23 un. Unter den neueren Schrifistellern, die jenes System „ m zuerst mit Nachdruck angegriffen haben, verdient rialien, vor allen andern der berühmte Adam s˙mith Erwäh— heizen, nung. m Be. ch er- I. an dbanpolitik. 5 9. Iche Der Landbau erfordert die Aufmerk- iusket Itio- samkeit des Gesetzgebers und aller de erfenit e es gen Personen, Aehe sich zu künftigen eng- Dienern dés Staats bilden, in einem vor- nuls züglichen Grade. Theils ist im n ge- Vustande der Dinge in einem jeden Staate reil⸗ der Stand der Landbauern der zahlr eich- lient ste und wichtigste, theils erwarten wir am von dem Landbauer die Befrie. ligung unse⸗ nen rer unentbehrlichsten Bedürsnisse. 468 Nur in einem blühenden Landbaue be— etz- steht der wahre Reichthum eines Staats. r Zwar können Gewerbe und Handeél dazu un- beitragen, jenen Reichthum zu vermeéhren Ichs aber niè sind sie im Standé, die Mängel 4403 men Lan⸗—3 ꝑ7 auf eine genugthuende Weise zur Ides ersetzen. Zudem ist das Glück eines 19655 Hel⸗ dessen nnn sich vorzüglich auł G werbe und Handel, nicht zugleich Hirn Ufeinen verhältnifsmass gen Ackerbau grün- 4 det, immer einem grolsen Wechsel unter- w. Se- worfen. gebers 18557 Belspiel von Frankreich, England, Portugal, den Nie- zen u.s. Ww. Erwähnung der Zufalle, die einem Sicherer welchem der Rel HE rumn des Landbau— es beruht. Folge aus dem Vorigen. 1e —— Staate, dessen Reichthum in Gewerben und Handel bestehen, droben, wie unglückliche Kriege, veränderte Sitten, vermehrte Konkurrenz, Entdeckungen neuer Handelswege, An- knüpfung neuer und bequemerer Handels- verbindungen durch andeére emporxkommende Völ- ker.— Erläuterungtmaller dieser Wahrheiten durch Beispiele aus der alten und neuen Geschichte. 3. 10. Dagegen steht der Reichthum eines Grund, au +* 5—.....‚.—* Was eVolkes, wenn sich dieser vorzüglich auf ei- nen blühenden Ackerbau gründet, auf weit sicherern Stützen. Ja! es kann solcher un- ter gewissen Umständen sOgar, die einem Landé fehlenden Gewerbe ganz oder wenig- stens zum Theil ersetzen. Beispiel von Rulsland, von dem nordamerikäanischen Freistaate u. 5. W. . Aus dieser Ursache handelt der Gesetz- geber weise, venn er bey der Vermeh- rung des Reichthums seiner Nation die hervorbringenden Kräfte derselben vor allem andern auf die Erweiterung und Vervollkommnung deés Landbaues zu rich- ten sucht; so lange letzterer noch einer gro- lsen Erweiterung oder Vervollkommnung lähig ist. Die Gewinne, welche der Land- bau unter solchen Umständen giebt, sind weit beträchtlicher, als die irgend einer andern Erwerbquelle und der Stand dérje- O nigen Bürger des Staats, welche durch ihre . — 27 14 895 Arbeit in dem erweiterten und vervoll⸗ renz kommten Landbaue ihr Auskommen sinden, ue ist weit glücklicher und vermehrt weit 2VöI. mehr die wahre Stärke des Staats, als die, durch welche ein andéres Gewerbe beschäftigt. Parallele zwischen der glücklichen Lage des Landarbei- ters in solchen Staaten, Wo der Landbau blüht und der armséeligen Lage deés Fabrikarbeiters selbst in den IIne reichsten Manufakturstaaten, wie 2. B. in England. Hei- 5. 13. Welt Unt⸗ Veberhaupt ist es dem natürlichen Lau- waddtns em se der Dinge gemä[s, dals die hervorbrin- berrbrnn nig· genden Kräfte einer Nation sich vorzugswei- nede se nach dem Landbaue hinkehren, so lan-ban. ge noch dieéser die beträchtlichsten Gewinne verspricht. Setzen wir daher den Fall, dals der Staatsmann sie in jenem Stre- ben auszuhalten sucht; 50 könnte dies nicht 6 anders als durch künstliche Fesseln gesche- 611. hen, velche er dem Landbaue anlegte, 1ie und so würden seiné Maalsregeln zuletzt im- 2 mer zum Nachtheile des Staats ausschlagen. und Beispiel von Kolberts schädlichem Unternehmen, wel⸗ cher die hervorbringen den Kräfte seiner Na— ich⸗ tion durch eine Art von künstlichem Lwange von gro- dem Landbaue ab-, und au andern Gegenständen des ung Erwerbs hinleitete. and- sind— iner Die Beförderung des Ackerbaues von Iur Raene. leree Seiten des Gesetzgebers kann auf eine dop- ns des ihre pelte Weise geschehen: 1. negati v, durch“ 28 gänzlicne Hinwegräumung, oder, wo sol- che unmöglich ist, durch Verwindérung derjenigen Hindernisse und—„iCklie hcen he Lufälle, welche auf den Ackerbau nacht 60 lig wirken, und 2. positiv, durch W 0 dung 2 aller de jenigen Mitt el, welche unmit⸗ Ih telbar auf Ve dennirs und ErwWeite⸗ u rung deés Ackerbaues abzwecken. 1— bt ber ² 14. ber klinwesräu⸗ Die vorzüglichsten Hindernisse, wel⸗ Wingenee 18 sich dem Ackerbaue entgégen zu setzen hre —„Hegen, und in deren Mutckelelnt es von der Teit daues Willkühr des Gesetzgebers 2—407 Ein- schränkungen zu treffen, sind: 1. Leibei- genschaft, 2. Mangel an Eigenthum des Landmanns, 3. Reatetnerelre 4. übermä⸗ lsige Vervielfältigung der Festtage, 5. nach- theilige Lage der Wohnungen des Land- manns, 6. Nationalvorurtheile. § 15. 5— Iu den einzelnen Zufällen, die de oft au den Ackerbau einen sehr[chädlichen ren e Einlluls äulsern, in Rücksicht deren es aber nicht immer in der Willkühr deés Regenten stéht, 4—— gänzlich vorzubeugen, sondern zum Theil nur ihre nachtheiligen Folgen zu 280. gehören 1. Milswachs und n2. iehseuchen. 801H F. 16, ung hen Die Leibeigenschaft ist für den mbeen — 2—— Schaft hei- Landbau in s0o fern nachtheilig, als sie dem en- leibeigenen Bauer gleichsam seine Kräfte nit- lähmt, und ihm einen Theil jenes Eleisses 116. und jener Betriebsamkeit benimmt, welche Ite J dem freien Arbeiter eigen ist. Deswegen ist es Grundsatz eines weisen Gesetzge- bers, die Leibeigenschaft, da, wo er solche bey seinem Volke findet, einzus chrän- 61 Ken, und durch zweckmässige Maalsregeln 10 ihre gänzli che Abschaffung vorzube- ler reiten. In- Die Nachtheile der Leibeigenschaft für den Landbau 901 überhaupt werden durch tausend Erfahrungen hin- 700 länglich bewiesen. Nirgends aber zeigen sich solche des auf eine aulfallendere Weise, als in Deutschland, nä- da man hier Provinzen oft an einander gränzen sieht, von denen die eine einen völlig freien Bauerstand ⸗(50 2. B. Bremen, Tyrol, das Land Hadely, Ostfrièsland), Id- die andere aber leibeigene Bauern enthält(50 wie 2. B. Mecklenburg, Holstein, mehrere Gegenden von West⸗ phalen u. s. Ww.), und die daber in Rücksicht auk ih- ren Anbau beim ersten Anblicke als völlig verschie- den erscheinen. In der That zweifelt auch wohl Niemand mehr an den nachtheiligen Folgen der Leib- eigenschalt im Allgemeinen. Nur wird solche manch- lie mal noch von dem Privatinterésse der einzelnen Guts⸗ 0 besitzer in Schutz genommen. Doch auch hier fehlt es an genugthuenden Gründen. Es ist nämlich eine, her durch unwiderlegliche Thatsachen bestätigte Wahr⸗ heit, dals ein gleich grolser und gleich fruchtbarer 35 Acker seinem Besitzer einen weit grölseren Ge- n Wwinn bringt, wenn er bey völlig Freier Konkuf- 2u renz durch freie Arbeiter, als wenn er durch Leibeigene bestellt wird. Diesemnach sieht die 2. Leibeigenschaft sogar mit denr Privatintéresse eines jeden Einzelnen im Widerstreit. Dass übrigens die Mangel an Eigenthum. 30 Leibeigenschaft im eigentlichen Russland die mit ihr verknüpften nachtheiligen Folgen nicht in dem hohen Grade bervorbringt, wie wir solches in andern Län- dern sehen; davon liegt o˙hne Lweifel der Grund in dem milden Charakter seiner Landbesitzer, in den natürlichen Reichthümern seines Bodens und in der natürlichen Munterkeit und Thätigkeit des russischen Bauers. Immer wird indels hierdurch für die Unschäd- lichkeit der Leibeigenschaft nichts erwiesen. Wohl aber können wir von dem Grade von Wohlstand, welchen Rulsland, der Leibéeigenschaft ungeachtet, erreicht hat, einen ungeläbren Schluls auf den noch viel höheren Grad von Wohlstand und Reichthum machen, deéssen sich die künktigen Bewohner dieses mächtigen und glücklichen Reichs, wenn dereinst dieè Leibeigenschaft abgeschat seyn wird, zu erfreuen haben werden. Was die moralischen Folgen der Leibeigen- schaft und die mancherley andern Nachtheile, welche solche für den Staat bervorbringt, aubetriftt; 30 ge- hört die Untersuchung derselben nicht in die politi- sche Oeékonomie, sondern in den übrigen Theil der Politik. 9— 7 Mit der Leibeigenschaft ist ost Man- gelansicherm Eigenthume verknüpstz jedoch ist solcher keine nothwendige Folge von jener. Der Mangel an Eigenthum bringt übrigens in Hinsicht auf den zuveiten Bestand- theil der hervorbringenden Kräfte, nämlich Kapitalaufwan d, eben die nach- theiligen Folgen hervor, welche die Leib- eigenschaft fur den ersten Theil oder die Physische Arbeit des Landmanns her- vorzubringen pfeagt. Denn es ist der mensch- lichen Natur zuwider, dass Jemand darauf denken sollte, sich Kapitale zu sammeln, EV— Wel Fent gd. l I he Maal do ö 51 nit ihr Behen und Grund und Boden zu verbessern, wenn n Län. er des Besitzes vom Einen und Andern nicht i gewils ist. Vielmehr geht in einem solchen den in Ger Falle das Bestreben der Menschen dahin, ochen alles, was sie erwerben, sogleich au ver- chäd- Wohl zehren. 0¹ tand, Auf diesen Rücksichtén beruhet der chtet, Grundsatz der réegièrenden Gewalt, dem noch— Ham Bauerstande vor allen andern wenigstens lieses den Besitz seines Eigenthums azu si— einst chern). euen Beispieleé derjenigen Regierungen, die hierin vorzüg- gen⸗ lich viel geleister haben, wie die preulsische, Iche dänische u. s. w. ge- ilH der§. 18. Auch mancherley Feudalrechte,dechte welche den freien Gebrauch deés Grundei- genthums für den Besitzer beschränken, an- sind als eben so viele Fesseln deés Ackerbaus lt; zu betrachten, und als solche durch gelinde Ige Maalsregeln abzuschaffen. ngt S0 2. B. die Hut und Weidegerechtigkeit auf fremdem nd- Grund und Boden, die Gemeinweiden u s. W. Doch 16 leidet Rulsland von dergleichen Wäiee wenig oder gar nicht. ch- ib- 8 19. die ner- Allzugrolse Vervielfältigung ue Festte 5⁰ sch- der Festtage ist dem Ackerbaue in 50 raul lern nachtheilig, als dieselbe den Mülssig- eln, gang zu sehr belördert. Einen vorzüglich 29 * schädlichen Einfluss äussern sie alsdann, wenn sie in diejéenige Jahrszeit fallen, vo oft ein einziger Tag über den Ertrag der ganzen Aerndte entscheidet. 2 §. 20. e Die Lage der Wohnungen des age der— Wonvungsen Landmanns kann man in denjenigen d6 Laudmanns. Ländern als ungünstig bétrachten, vo von alten Zeiten her die Sitte unter den Land- bewohnern herrscht, sich in D6rfer zu vereinigen. Letztere bringen in doppel- ter Hinsicht eine schädliche Wirkung her- vor: theils, weil sie den Landeigenthümer zu weit von seinen Aeckern entfernen, theils, veil siè entstéhende Brandschäden gefährlicher machen, als sie bey völlig ein- zelnen Wohnungén seyn könnten D. Auf dièse Betrachtungen gründet sich die Pflicht eines weisen Regenten, die Vergrölserung eigentlicher Dörfer auk alle Weise, so Weit es nur ohne gewaltsame Maalsregeln ge- schehen kann, zu verhindern. *) Man sagt von einem Volke, dessen Ackerleute nicht in D6rfern, sondern zerstreut bey ihren Pflanzungen wohnen, es wohne sporadisch. Beis pièele dieser Sitte linden sich in Tyrol, im Lande Hadeln, in Hel- vetien, in den Ostsèeprovinzen und in vielen aulser- europäischen Kolonièen. viandecha. Da, wo es die Verhältnisse sehr schwie- ven. rig machen, die Dörfer gänzlich abzuschaf- len, 33 dann, fen, werden wenigstens Gesetze erfordert, „Wo die, zur Verhütung von gefährlichen Brand- der schäden, die bey Wohnbäusern und Wirth— schaftsgebäuden des Landmanus zu bé— obachtende Bauart bestimmen. So würde es 2. B. in Rulsland vortheilhaft seyn, wenn des ein Gesetz, Bauerhöfe ganz dicht an einander zu bauen, verböte, da daselbst dureb dieé sinmal üb⸗ 12 liche Bauart nicht selten ganze Dörfer in die Asche vOH gelegt werden. Aufgeklärte Gutsbeésitzer sind, wie And- ich dies aus Erfahrung Weils, selbst darauf bedacht, bierin eine Aenderung zu treffen. Allein das blolse 2u Beispiel Einzelner reicht nicht hin, eine solche Maas Pel- regel allgemein zu machen.— Aehnliche Polizeige- x setzé verbieten in sehr vielen Gegenden Deutschlands 237 den Gebrauch der Strohdächer.— Auch köunten mer vielleicht Einrichtungen getroflen werden, um das nen s0 häufige Abbrennen der in Russland üblihen Korn- darren, welches immer mit einem beträchtlichen Scha- den den fur den Landmann verknüpft ist, zu verhüten. ein- Auf H. 23. icht Nicht selten thun Nationalvorur- NuenaNor ung— uitheile. Ru theile dem Emporkommen deés Ackerbaus V sehr grolsen Eintrag, indem ein beträchtli- cher Theil der niederen Volksklasse dazu geneigt ist, alles nach seiner alten Weise zu 5 thun, und gegen Neuerungen jeder Art Wi- 10 derwillen zu bezeigen. Dahin gehört Z. B. llel⸗ der Widerwille gegen die Benu⸗- 22 12 tzung mancher Arten von Dünger, das Vorurtheil für ein grölseres Quantum Aussaat, als nöthig wäre, für die Beibehaltung der Brache*), Wie-. egen künstliche Wiesen u. s. V. Hal⸗ 0 fen,. 9⁴¹⁷ Wo sich dergleichen Vorurtheile sinden, kann der Regent wenig durdzi unmittelbare Belehle wirken. Desto mehr aber haben 1 (el aulgeklärte Geistliche, Volkslehrer u. s. w.. ———„ del Gelégenheit durch Beispiel und Ermahnung, 10 jenen Vorurtheilen entgegen zu arbeiten. Volsl Auch kann dieses in dem Unterrichte, der in — 2 Aulll für die Kinder der Landleute bestimmt ist, ů WVT aulel miit Erfolge geschehen. Sni Gleichwohl ist die Brache in Gegenden, welche schon I eine grolse Volkszahl enthalten, nicht nur nicht vor- theilbaft, sondern sogar schädlich. Das Auskührli⸗ 9⁰ che dieser Lehre gehôrt in die Landwirthschaft. Miswachs. Unter den einzelnen Unglücksfällen, vot Welche manchmal auf den Landbau nach- + theilig wirken, kommt vor allem Andern krot der Milswachs in Betracht. Diesem kann rei zwar der Regent auf keine Weise geradezu SoHe entgegenarbeiten; vohl aber steht es in sei- lie: ner Macht, die nachtheiligen Folgen dessel- ber H ben durch Anlegung von 6ffentlichen Aeem Getraidemagazinen) beträchtlich Zu Malr lindern. Letztere dienen vorzüglich dazu, ung d im Falle einer milsrathenen Aerndte, dem Iue Landmanne das zu seinem Unterhalte höchst ven, u nöthige Getraide; so wie die, zur näch- Aim u sten Kerndte erfordeérliche, Aussaat vorzZu- Iu ab schiéelsen. dab de ) Sehr viel Gutes können in dieser Hinsicht auch Ge— auf traideassekuranzen stiften. 96 hat batr 2— dü⸗§. 24. Ware ben Gegen die Verbreitung von Viehseu-vehecner 3. chen sind alle diejenigen Mittel anzuwen- ung den, velche die medicinische Polizey in —— + 1— 1100 Ansehung der epidemischen Krankheiten der vorschreibt. Allerdings verdienen jene die ö * 211— 1 ist, Aulmerksamkeit der Regierung, indem durch allgemein verbreéitete Viebseuchen ganze Provinzen verwüstéet, und der Land- ch 0 bau olt auf ein halbes Jahrhundert zurück- TVOI fühni. gesetet wird. 9. Zu den, auf die unmittelbare Ver- V ir kende Mittel. Men, vollkommnung des Ackerbaus ab— nach- zwecken den, Mitteln, gehört zu- dern erst die Begünstigung einer völlig „ 5 Preler Getrai cann freien Kornausfuhr ins Auslan dazngl dezu sOwoOhl, als aus einer Provinz in 8i. die andere. Die Nothvendigkeit die- ser fréeien Kornausfuahr lässt sich theils aus SSel- hen allgemeinen Grundsätzen, theils aus der h Zu Erfahrung) beweisen. Durch Einschrän- lazu, kung derselben werden dem Landbauer die dem Mittel benommen, sein Getraide abzuse- ochst tzen, und es wird der Marktpreis gewalt⸗ äch⸗ sam unter den wahren Fais erniedrigt. orꝛu- Nun aber haben wir oben(S. 97.) géezeigt, dass der Marktpreis einer Waare sich nie auf längere Zeit von ihrem wahren Prei-⸗ 2—0 566 beträchtlich entfernen Kann. Dies gilt 2 lee! Anlegung von Kolonieen. A — auch vom Getraide. Denn natiirlich wer- den diejenigen Kornbauern, die bisher ibre Arbeit und ihr Kapital auf Hervorbringung von Getraide verwandten, ohne beim Ver- kause desselben eine Anweisung auf eben 50 viel Arbeit und Kapitalaufwand in andern Gütern zu erhalten, aufhören, noch ferner einen nicht genugthuenden Gebrauch ihrer hervorbringenden Kräfte zu ma⸗— chen. Ein Theil dieser letzteren wird also durch die Einschränkung der Kornausfuhr dem Ackerbau gewaltsam entzogen, und auf Gegenstände geleitet, die dem Staate einen ungleich geringeren Nutzen bringen. (F. 1I. 12.) Auf diese Weise kann es endlich sogar geschehen, dass diè eingeschränkte Korn- ausfuhr dem gesuchten Endzwecke nicht einmal entspricht, indem nunmehr durch die vermindeérte Konkurrenz dieè Prei- 5e Wieder in die Höhe getrièben verden. olbertes Beispiel.— Beispiéle dagegen von Grossbri- tannien, von der Krimm u. s. W. * 5. 28. Die Anlegung von Kolonieen in fruchtbaren, zum Produktenabsatze ge- legenen, aber noch wenig angebauten Ge⸗ genden, trägt gleichsalls beträchtlich zur Vermeéhrung der Produkte des Ackerbaues bey. Beispiele der nordamerikanischen, preulsischen, russti- schen Kolonieen. * E. 37 Ver⸗ 3. 7. 1—*— Ihre Da, wo die Volkszahl schon sehr gross — chung von gung ist, und Grund und Boden selten zu werden Eandrreien. Ver- anfängt, ist es eine weise Maassregel der Re- eben gierung, durch Austrocknung morastiger idern Gegenden die Anzahl urbarer Aecker selbst erner zu verméehren, oder doch eine solche Ver- ihrer mehrung aul alle mögliche Weise Zzu begün⸗ ma- stigen. Halso §. 28 Ssuhr ö Um den Anbau ausländischersesansigung und 2 des Anbaus 14406 Pflanzen, welcher mit Vortheil im Rei- aushicher —— Cewächse d. igen che selbst betrieben werden könnte, zu ades vermeéhren, ist és olt sehr nützlich, Säme- 303 reien auf öffentliche Kosten kommen zu 08=— x lassen), und sie in solchen Gegenden, vo Lorn- nteht von ihrem Anbau der beste Ersolg erwartet Rurch Werden kann, unentgeltlich unter die Land- ö wirthe zu vertheilen. Prei- N.) S0o 2. B. die Samereien der Futterkräuter, der Färbe- panzen u. s. W= 'olsbri⸗ 2 §. 29. Eine gleiche Maassregel findet in An- Vatse * 0 70— rung Vie ieen sehung der Verbesserung inländischer —*—*** d— 8e Thierarten Statt. Für den Landmann ist udsee. 16e⸗ es gewöhnlich eine zu kostbare Unterneh-er. h 2ur mung, sich zu diesem Behufe aus fremden baues Ländern Zuchtthiere kommen zu lassen. Daher kann auch hier die Regierung dem 1, woi Kunstfleilse ihrer Unterthanen zu Hülfe Ackerbau⸗ prämien. ——. 38 kommen. Und in der That ist dieses noth- wendig, da von dem Viehstande des Land— manns ein 50 grolser Theil seines Reich- thums abhäugt. Hierher gehört 2. B. die Verbesserung der Schaafzucht, Pflerdezucht, Rindviebzucht. Beispiele einer solchen Verbesserung liefert die äl- tere Geschichte Spaniens, Englands,(in Ansehung seiner unvergleichlichen Pferdeh, die neuére Ge⸗ schichte von Sachsen, in Rücksicht der ansebhnlichen Verbesserungu der Schaalzucht durch spanische Wid- deér,(wodurch der Preis der Wolle in Kurzem auk's Dreifache erhöht wurde) und von andeérn deutschen Provinzen. Noch sind die älteren Unternehmungen in Russ- land, die Rindviehzucht(bey Cholmogory), 50 Wwie die vielfachen und glücklichen neuéren Versuche, dlie Pferdezucht zu verbessern, liierher Zzu rechnen. §. 30. Zur Ermunterung des Kunstsleilses ein- zelneér Landwirthe, 50o wie zur Gemeinma- chung nützlicher Ertindungen und Verbes- serungen des Ackerbaus dienen: Ackerbau- prämien*), und landwirthschastliche Ge- sellschasten“). Auch können bierher die Unternehmungen und das Beispiel einzel- ner reicher und patriotisch gesinnter Land- *XXN „ 7j%*—.„* bésitzer viel Gutes stilten. * 1„ 5.*— Erwähnung der Ackerbauprämien im preussischen Staste. 2*7 I V* 2 ) Beispiel der kaiserlichen ökonomischien Geésellschast in St. Petersburg. I E ) Beispiele der Sinklair, Rumanzůov, Bosteptschin, ** + Tochelsmensky, Voght u. 8. W. Mwü noth- Land. elch- leucht, die 4l. zehung re Ge. lichen Wid- V aul's tschen Russ- 0o wie uche, nen. ein- ma- bes- Hau- Ge- die Nel- ind- schen schalt zehin, 9*7 x — — Ueber eine Menge anderer Verordnun- Varerdaun 17 gen, die sich gen, die die Verbesserung des Ackerhaus aur einsene — 7—0—— Fälle beue⸗ zum Gegenstande haben, lassen Sich Keinenen. allgemeinen Grundsätze aulstellen, und es sind solche vielmehr jederzeit nach Maass- gabe der Umstände au bestimmen. Doch wird diéser Grundsatz von den neuern Po- litikern als schädlich verworfen. Dahin gehören 2. B. Verordnungen, das Einzäunen der Aecker, das Anpflanzen junger Bäume auf den Gränzen der Aecker u. s. w. betreffend. Auch gehört hlerber die Vorsorge, welche in man- Chen schion sehr volkreichen Gesellschaften, wo der Mangel an Grundstücken empfindlich gefüblt wird, die regierende Gewalt anzuwenden hat, um die möö g- lichstkleinste Zertheilung der Bauergü⸗ ter hervorzubringen. S0 hat unter Andern Ar- thur Voung mit einem hohen Grade von-Wahrschein- lichkeit dargethan, dals grolse Landgüter einen grölsern Ertrag verhältnilsmälsig liefern, als kleine. 5. 32. Einen vorzüglichen Theil des Land- canenbau. baues macht der Gartenbau aus, und dieser ist hinwiederum theils Gemüse-, theils Obstbau. §. 33. Beide Theile des Gartenbaues sind für wiaugveit 2— desselben. das Besteé eines Landes von Wichtigkeitt und zwar ganz vorzüglich der erstere. EsS ist daher ein, der Landesregierung nicht unwürdiges Geschäft, ihre Aulmerksamkeit Mittel zur Verbreit tung des Calten⸗ baues. 40 auf die Vervollkommnung deés Einen so- wohl, wie des Andeéren zu richten. Die Vortheile des Obstbaues bestéhen darin, dals er uns ein wichtiges Handelsprodukt liéfert, welches zugleich die Zahl der gesunden Nahrungsmittel ver- mehrt. Weit bedeutender aber noch sind die Vortheilé des Ge- můsébaues, indem letzterer 1. hinreicht, einen gro- ssen Theil der Produkte des Ackerbaues zu ersetzen, und a. im Fall eines Misswachses einé Hülksquelle ab- ent, um einer gänzlic hen Hungersnoth vorzubeugen. Zur Verbreitung des Gemüsebaues dient vorzüglich: Austh reilung von 83 mereien unter den Landman n, Er- munterung durch Prämien, durch verminderte Abgaben, womit man Gemüseäcker im Vergleiche mit Kornäckern belegt, 2.. Forstpolitik. — §. 35. Brenn und Baumaterialien ma- anuen grosen und unentbehrl Chen rer Bedürfnisse aus, und der N. I MarlhaRarH AlR*—.* Mangel oder Ueherlluls derselben trägt ganz S 177 1 RERAR 135 7 V.OI 1411C L1Iaiit Dey Gel Hustand VOII EESTCIICDAeiner Nation zu 56 3zUummen. Fun 3 +— 156 Destthen 1Del 2LIAI 1 OTO N 173—1 TReil 77 N 13534( IE 97 ells in E1 542 Die Gewunn IIIS dIESeS Fro- —.——— ———g VI——.——————— 2 — 41 II— dukts wird deswegen ein wichtiger Gegen- stand der öffentlichen Vorsorge. dals er Andere Brennmaterialien, wie Steinkohlen, Torf u. 5. W. Velcheg werden hier nicht in Betracht gezogen, da sie zu sel- el ver. ten vorkommen. Zum Bauen bedient man sich oft auch der robhen Steine es Ge. und Backsteine. Bey der Bereitung letzterer aber, n gro- oder beim Brennen, macht Holz immer das Wesent- etzen, lichste Matérial aus. Zudem wird zum innern Bau lle ab. eines jeden Hauses noch immer eine grolsé Menge eugen. Holz erfordert. . 30. 2—* In Rücksicht der Gewinnung des Hol- Wesentt. aues zes und der Gewinnung des Getraides oder ν 84 des Getraidebaues findet im gewöhnli-s Lel 9 gewinnüng Er⸗ chen Zustande der Dinge eine grosfse e Cenat. ..* debau, rch Verschiedenheit Statt. Hierbey nämlich nan thut die Natur wenig, und der Mensch er- mit wartet last alles von seinen hervor- bringenden Kräften. Dort hingegen thut die Natur beinahe alles, und der un- gleich geringere Theil der Holz gewin-⸗ nung, nämlich die blofse Aerndte ist die Wirkung der hervorbringenden Kräfte des Menschen. Im gewöhnlichen Zustande der Dinge, sag' ich, denn ma⸗ in einer sehr übervölkerten und an natürlichen Wal⸗ dungen erschöpfien Gegend kann es das Bedürfnils hen ö der Bewohner erfordern, künstliche Waldun⸗ der gen durch Auss aung und Anpflanzung anzu- n léegen, wo alsdann diè Holzkultur völlig auf eben dis Weise, wie die dés Getraides, getrieben wird. U Nun§. 97. Tfya A* 3—— Folg Ii ten Aus dieser Ursache sindet auch in Riick- Lgen U eM— Pro- sicht der 5kentlichen Vorsorge fur die Holzsen sero- gen werden. RrE 1 egriffider Forstpolitik. esctz Ve⸗ zen des Aus- auens der ** aldungen gewinnung eine Abweichung von demjeni- gen Grundsatze Statt, den wir oben als den Grundsat- der Industriepolitik aufgestellt habhen. Es kommt nämlich dem Wesen der Hoherzeugung und Holzgewinnung zu- lolge nicht soohl darauf an, die Menge der auf Holzerzeugung géerichteten hervor- bringenden Kräfteé des Menschen, als Velmehr die hervorbringenden Kräste der Natur zu vermeéehren, oder wenigstens die Abnahme dieser letzteren zu verhin dern.— Vorzüglich gilt dieser Grundsatz vom russischen Reiche, da es in demselben gewiss nur wenige Provinzen giebt; die bereits einer ordentlichen Holzkultur bedurften- Sonach enthält die Forstpolitik die Anzeige derjenigen Maassregeln, welche der Begent anzuwenden hat, um die Waldun- gen seiner Unterthanen zu vermehren, oder doch wenigstens zu erhalten. Die Wichtigkeit der Erhaltung der Waldungen für das gemeine Wesen, und die Nothwendigkeit, solche unter Auksicht der höchsten Gewalt zu nehmen, macht es sogar wünschenswerth, dass in kleineren Staaten die Waldungen ganz ein Eigenthum des Regenten seyn, und ihre Benutzung zaum Theil die Stelle der öltentlichen Einkünfte vertreten möchte. 5. 309. Unter den mancherley Gesetzen, die der Regent zu diesem Behule promulgirt, ist —.—— — 43 mjeni- dasjenige von vorziiglicher Wichtigkeit, wel⸗ den ches die Ausmeéssung der Waldungen und estellt ihreé Eintheilung in Schläge besiehlt, alles Vesen willkührliche und unregelmässige Aushauen 8 Lu- aber untersagt. lenge Es versteht sich jedoch, dals dies Gesetz in solchen Ge- VOV- genden nicht Statt haben könne, wWo sich noch ein , als5 ungeheurer Ueberfluss an Waldungen findet. oder Stens§. 40. 02 Auch gehören hierher die aus A bWen- e dung von Waldbränden), und, wenn ne von deiche, ja ein solcher Unglücksfall dennoch einge- Ee giebt, treten seyn sollte, die auf dessen Unter- Hien⸗ drückung gerichteten Maalsregeln. Z. B. strenges Verbot, in Wäldern Feuer anzumachen U. 6. W. K die e der§. 4. dun⸗ Andere, weniger bedeutende Vorschrifng. ren, ten, welche auf die Erhaltung der Wälder abzwecken, können nicht nach allgemeinen sür das Regeln bestimmt werden; sondern sind je- olche derzeit nach den besondeéren Umständen zu nn ermessen. Machen letztére eine grosse Zahl Eenten jener Gesetze nothwendig; so sind solche Ale der alsdann in eine eigne Sammlung azu ordnen, welche man gewöhnlich mit dem Namen Forstordnung zu bezeichnen pflegt. ö Erwaähnung mancher Gesetze, die als Folge der Um- ) die stande gedacht werden können, z. B. des Verbo t S, irt, 15 in Wäldern au mähen, Vich zu weiden, junge Baume zu kappen, Einschnitte in die Stämme zur largewinnung zu machen, ihre Rinde abauschälen U. S. W. So herrscht letzteré Sitte in Rulsland, da der dortige Bauer sich der Basteln als Fufskleidung statt der Schube bedient, welche aus Baumbast ge— macht werden. Beispiele der besten deutschen Forstordnungen, der braunschweigschen und Anderer. Henl. 30. de U +0 5.„4. Ein i rorsibeamte. JVur Handhabung jener Gesetze, und ngs. zur allgemeinen Vorsorge für die Wälder, Wen sind eigne, zu diesem Geschäfte bes onders us gebildete Beamte(Forstbeamte) anzu- edle stellen. Eut 2 Vê 2 §. 65. 9 ArHan Nur dann erst, wenn aller, auf Erhal- neuer Wä tung der Forsten abzweéckenden, Maalsregeln ungeachtet, dennoch fur die kommenden Generationen ein Holzmangel zu befürchten seyn solite; Kann es Grundsatz des Gesetz- gebers werden, die Anpflanzung neuer Wälder durch Gesetze und Ermunterungen Kelbo au béetreiben, und auf dièese Weise im eigent- 5 d lichen Verstande die Masse der zur Holzge- auch winnung erkorderlichen hervorbringenden gebt, Kräfte zu vermehren. erwa — die A. welh nitiel Hepn. Landh Künst 4⁵5 nme— 3.— 3. Manufaktur- oder Gewerbe- da der politik. leidung dst ge· ˖. 44. b d 2 F 81— Vebergang , der Von dem Landbaue und von der Forst den benutzung) erwartet der civilisirte Mensch den. die Gewinnung roher Materialien. Al- lein in diesem rohen Zustande sind nur we- und nige Produkte geschickt, zur Belriedigung lder, unserer Bedürfnisse zu dienen. Vielmehr lers müssen sie vorher verarbeitet oder ver- nzu- edelt verden. Das Geschäft, wodurch letzteres geschieht, nennt man ein Han d- werk, eine Kunst, ein Gewerbe im strengsten Sinne des Worts. rhal.) Noch kann man Jagd, Fischerey, Bergwerke u. s. w. geln hierher rechnen. Hiervon wird weiter unten bey der ö Lehre von Regalien vorkommen. Iden hten §. 45. etz- euer Künste und Gewerbe sind der Ge- Widuslet —— der Gewerbe. gen sellschaft beinahe eben so unentbehrlich, —— als der Landbau; denn wenn es Virklich 2ge. auch einige wenige Produkte des Landbaues en giebt, velche sogleich in unsern Gebrauch verwandt werden können; 50 ist theils die Anzabl dieser letztèren äulserst geringe, theils würden auch sie nicht einmal ohne mittelbare Béihülfe der Künste vorhanden seyn, indem ein einigermassen vollkommner Landbau zu seiner Betreibung einer Menge künstligher Werkzeuge bedarl. Nothwen- digkeit der Aufsicht der Regierung. Begrift der Geweroepo- 1 IIK. „Grundsätze Jer 3* EWel depolitik Bertenunh Nächst dem Landbaueè erfordern also die Künste und Gewerbe die Aufmerksam- keit einer Regièerung in vorzüglichem Grade. Und dièse Aufmerksamkeit kann in Hinsicht auf Gewerbe beinahe noch thätiger wirken, als in Hinsicht auf den Landbau, indem bey letzterem die hervorbringenden Kräf- te des Menschen nur zum Theil, bey Künsten und Gewerben aber ganz allein wirken. 5. 47. Der Theil, welcher die Regeln an⸗ „giebt, die der Herrscher anzuwenden hat, um die Künste und Gewerbe seines Bantes in Aufnahme zu bringen, macht die Man u- kaktur- oder Gewerbepolitik aus. Bey den Regeln der Manufakturpolitik sindet nicht die unbedingte Anwendung Statt, wie bey den Regeln der Ackerbaupo- litik, denn theils ist der Zustand in Er- wägung zu ziéehen, in welchem sich die Gesellschaft besindet; theils die Beschalfenheit der Gewerbe, die derselben noch fehlen. 5. 28. In einem Staate, der noch in starkem Fortschu eiten begriffen ist, und vo der Ackeêrbau noch die Lräsdten Gewinne ver⸗ Oesell Ceyin ain Mle 47 spricht, wäre es keine vortheilhafte Maass-ufener auf- blühenden . a180 regel, alle Gewerbe ohne Unterschied zu s 8340n begünstigen. Vielmehr muls es hier er- rade. ster Grundsatz der höchsten Gewalt seyn, leient nur solche Geverbe zu befördern, welcherse nesd. rken, sehr einfach sin d, kein grolses Ka- 1 ber pital, keine sebr künstlichen Ma- ral. schinen erfordern, und leicht im eil Kleinen betrieben werden können. Hein Die Befolgung eines entgegeéngéesetzten Grundsatzes ist in einem aulblühenden Staa- tèe jederzeit höchst schwierig), ge- wöhnlich unnütz und unter manchen Um- ständen, vorzüglich wenn gewaltsame Mit- tel angewandt vVerden, sogar s chädli ch. Ihat Denn wir haben oben(. 11. 12.) gezeigt, mdes dass in einer Gesellschaft, die sich im Zu- 29 stande des Fortschreitens béfindét, dem na- 5. türlichen Laufe der Dinge zufolge die Nei- Witik gung der hervorbringenden Kräfte nach lung dem Ackerbaue hingeht), veil dieser die 4.75 höchsten Gewinne verspricht. Werden sol⸗ Er- che aber durch einen künstlichen Lwang 'ich von demselben ab, und auf andere Gegen- die stände gelenkt, so verliert hierdurch die die Gesellschaft, indem nun der grölsere Gewinn vernachlässigt und an seiner Statt ein Kleinerer gemacht wird. So kann es 2. B. geschehen, dass ein Regent mit vieler Mühe und Kosten ein künstliches Gewerbe in seinem kem Lande einheimisch gemacht hat. Aber der Besitz ist j der dennoch noch immer préekär, indem die Maschi- ver⸗ nen, welche die Betreibung jenes Gewerbes erfor⸗ 48 dert, noch vom Ausländer gekauft und nicht im Lan— de selbst verfertigt werden können.— Beispiele hier- von geben die grolsen Metallcylinder, die bey Feuer- maschinen und Kattunpressen, und die mancherley Instrumente vom härtesten Stahl, wie Feilen, Sägen, Bohrer u. s. W., die in verschiedenen Metallfabriken gebraucht werden. Gewöhnlich liefert jene Instru- mente England, wenn gleich die Fabrik, zu deren Gebrauche sie bestimmt sind, im Lande selbst schon längst einen hohen Grad von Vollkommenheit er— reicht hat. Unzähligemale habe ich in Kurland die Bemerkung gehört, dals daselbst keine Fabriken bestehen konn— ten, weil es noch an arbeitenden Händen fehle, die der Ackerbau allein hinreicht zu beschäftigen. Will dort Jemand dennoch eine Fabrikanlage erzwingen, 30 muls er auk einen Preis der fabricirten Waa⸗ ren rechnen können, der ibn fur die aufgeopferteu Gewinne des Ackerbaus entschädigt. Dieser Preis aber fällt alsdann so hoch aus, dals er die ausländi- schen Preise bey weitem übertrifft, und so natürlich eine Ursache zum Verderb der Manufaktur wird. Aehnliche Erfahrungen bietet die Geschichte des nord- amerikanischen Freistaats dar. Mehreremaleé hemüh⸗ ten sich diese vergeblich, europäische Manufakturen in ihrem Lande einheimisch zu machen. Nachtihrer Losreilsung von Grolsbritannien wurden die Versu- che erneuert, und schon zittérte letzteres wegen der Folgen, die daraus für seinen Handel entstehen könn- ten. Allein auch damals blieben jene Versuche ohne Erkolg. Seitdem hat die Nordamerikanische Regie- rung eingesehen, was der Einzelne schon längst ein- sah, dals ein stämmiger, wohlgenährter Landwirth nicht pur in sich glügklicher, sondern auch für den Staat mehr werth ist, als ein schwächlicher in Man- gel lebender Fahrikarbeiter, und alle weiteren Ver- suche aufgegeben. Auch Rulsland befindet sich in Beziehung auf den Acker- bau mit Nordamerika in gleicher Lage. Auch dort giebt es noch an den Ufern schiffbarer Flüsse frucht bareé Ländereien, die den Fleils des Landmanns aul⸗ fordern, und ibm reichlichere Belobnung verspre. chen, als irgend ein künstliches Gewerbe zu geben im Stande ist. Gleichwohl bleiben jene Ländereien noch — 49 930 Lan och ungenutzt, und es steigt dagegen eine Luxus iele bier abrik nach der andern empor. Auf den ersten An- Feuer. blick scheint diése Erlahrung meinem Grundsatze zu ncherle widersprechen. Aher in der That scheint dies „Sägen, auch nur so. LWey Ursachen bewirken in Russland fabriken eine Ausnahme von der Regel. Erstens ist hier die Instru- Begünstigung mancher Fabrik von Seiten der Regie- u deren rung aulserordentlich grols, indem Hundert t schon P. C. Einfuhrzoll auf ihre Produkte, wenn sie das heit er⸗ Ausland liefert; gelegt, oder indem solche gänz- Ii ch verboten sind. Das Monopol, welches hierdurch nerkung die Fabrikunternehmer erhalten, setzt sie in den u konu— Stand, von ihrem Untertnehmen eben die Gewinnse e, die zu ziehen, die der Ackerbau verspricht. Dieser Ein- Will schrͤnkung ungeachter, würden dennoch die meisten vingen; Labrizanten sich aulser Standeé sehen, ihr Geschäkt n Maa- mit Vortheil zu betreiben, wWwenn sie gezwungen wä⸗ pferteu ren, sich hierbey blose freier Arbeiter au Dedi enen. +Preis Allein— und dies ist die 2Weite wie btige Ursache, usländi- Wwelcbe einen Unterschied bewirkt— in Russland be⸗ alutlch eteht Leibei genschaft, und die meisten Fabriken vird. werden daher mit Leibeigenen, die ihren Herrn 5 nord- nicht verlassen, sich kein vortheilhafteéres Ge⸗ hemüh⸗ werbe wählen dürfen, betrieben. Hakturen Denken wir uns hingegen die künstliche Fessel der ch ihrer Leibeigenschaft hiny g) s0o würden alle diejenigen Versu⸗ Arbeiter, die jetet gezwungen in Fabriken arbeiten, gen der sich als Landbauern an den fruchtbaren Ufern der Tonn⸗ Strömée dées müttlern und südlichen Rulslands ansie- 1hhe deln. Aus elenden Fabrikarbeitern würden glückliche Hegie- Landwirthe werden. Wären alle Gegenden des eu⸗ get ein⸗ ropaischen Rulslands hinlänglich besetzt; so würden ad rirch dieè fruchtbaren Landstriche des 5 8clichen und mitt- fur den leren Sibiriens an die Reihe Kkommen, gerade wie wir in MWan⸗ diesen Lauf der Dinge seit zweihundert Jahren im nVer⸗ glücklichen Nordainerika zu beobachten Gelegenheit ö haben. Da jene Landstriche ungeheuer grols sind; AAcher 50 würde noch nach Jahrbunderten keine Ursach ch 80t vorhanden seyn, welche das Streben der grolsen Na- 1 1 tion, sich auszubreéiten, aufhielte, Viele Jahrhun- 245 derte hindurch würde sich daher Rulssland im glück- lichen Zustande des Wachsthums, des Fortschrei- verspre: tens belinden. Man würde zugleich in diesem mäch- 20 geben 8 8345 7 tigen Reiche den Stand des armen Städters gänz- indereien noch lich vermissen, und statt dessen nur einen reichen Adel, reiche Kaufleute, woblhabende Handwerker und glückliche Landwirthe sehen. §. 49. durt Zuelie Rezel. Das zweite Erfordernils von Gewer 1 ben, die in einem im Fortschreiten begrif- fenen Staate mit Nutzen eingeführt werden können, ist: dals sie sich mit der Verfer- 010 tigung von Gegenständen des ersten Be- 0 dürfnisses des kultivirten Men- schen beschäftigen. he Denn gewöhnlich sind diese Gewerbe an sich schon die einfachsten, erfordern den geringsten Auswwand von Kapital, und 0 können am leichtesten im Kleinen be- trieben werden(II.§. 48.); dazu kommt, dals sie für jeden Staat, ungeachtet ihrer scheinbaren Geringfügigkeéeit, die wich- tigsten) sind, dals sie die grölsten*) und sichersten“) Gewinne versprechen, und dass von ihnen weit mehr, wie vom 6 *— Ule künstlichsten Gewerbe des Luxus, der wa h- i re Wohlstand und Reichthum ei- unt nes Staats ½½) abhängt. So ist es der regierenden Gewalt nicht gleichgültig, ob der Bauerstand, also der zablreichste Theil des Volks, Holzschuhe, oder Basteln, oder le- derne Schuhe trägt?— ob er sich in dauer- haft, oder nachlässig gearbeitete Wollenzeuge clen he kleider?— Man bereéchné den Schaden, der 2. B. in Russland fur den Anwachs des jungen Holzes in ö Iu Wäaldern daraus entsteht, dals beim gemeinen Manne die Sitte herrscht, Basteli zu tragen, welche aus herb reichen ndwerler wer- egrik. erden TIer- UBe- Men- verbe rdern und nbe- Dmmt, ihrer ich- Dr) chen, vom va h- ei rzültig. ell des er le- auel- nzeuge + Z. B. Mes in anne che aus 51 der Rinde jun ger Lindenbäume verfertigt, und in ungehenrer Mene verbraucht werden.— Man be- rechne ferner die Ersparr Is von Wolle durchs ganze russische Reich, Welche Statt finden würde, Weunn der wollene Rock des Bauers stark und dauerhaft durch die Hagde eines gelernten Webers gearheitet würde, statt dals ihn jetat die eigne Famitie des Bauers arbeite— der anderweitigen Vortheile, die hièraus fur den Flor der Stadte erwachsen könnten, nicht Zu gedenken. — Es ist ein gemeiner Irrthum, dals man sich den Ge- *VVν Wwinn, Wochen eine Seidenwaare, eine feine Stahl' arbeit, ein Stück kostbares Porcellan giebt, weit grölser vorstellt, als den z. B. von einer Ledérarbeit, einem gemeinen ird nen Gefasse u. s. w. Wahr- scheinlich sind hieran die hehern Preise der erstge- nannten Waeren Schuld. Allein man vergisst 4en betrachtlichen Kapitataufwand nad die langwierige Arbeit, die zu ihrer Hervorbringung erfordert wWwur- den, und die den grölsten Theil des réinen Gewinnes wegnehmen, mit in Anschlag zu bringen. In der That kann der Lopfer, welcher sich mit Verfertigung gemeiner Gefalse beschäaftigt, weit mebr reinen Ge⸗ winn rechnen, und sein Schicksal ist um Vielés bes- ser, als das des armen Arbeiters in einer Porcellan- labrik. Enthält die Waare des letztéren ja noch ei- nigen reinen Gewinn in sich, so eignet sich dièsen der Fabrikunternehmer ausschlielsend zu. Ueberdem darf man noch als Grundsatz annehmen, dass der Unternehmer einer Fabrik, welche hundert Menschen beschäftigt, keinen so grolsen Gewinn macht, als hundert Handwerker, die ihr Gewerbe einzeln und im Kleinen treiben, zusammengenommen zu machen im Standé sind Nicht nur grölser, sondern auch sicherer sind die Gewinne von einfachen Gewerben, die für die dringendsten Bedürfnisse arbéiten, da solche den Veränderungen, welche die Mode und andere Ursa- chen bewirken, nicht so unterworfen sind. + So lälst uns der hohe Preis einzelner Waaren des Luxus und ihr glänzendés Anschen mit ihrer Produk- tion immer den Begriff von Reichthum und Wohlstand verbinden. Viele sind nicht abgeneigt, zu glauben, dass auf solchen Fabriken, die jene Waaren hervor- —D 2 Dritte Regel. bringen, das wahre Clück eines Landes beruhe, und Friedrich II., dieser sonst 50 aufgeklärte Regent, hielt sich überzeugf, alles für sein Land gethan zu haben, als er ihm Zuckerraffinerieen und Porcellanfabriken verschafft hatte. Aber wie geringfügig ist nicht die Konsumtion von Geégenständen dés Luxus, welche nur bey einer geringen Anzahl Reichee Statt Hndet, gegen die von gemeinen Lebensbedürlnissen beim grolsen Hauken. Gegen einen Reichen, der seidne Strümpe und Tuch von spanischer Wolle trägt, giebt Cs I Anrsenie„die Strümpfe 1N1IU KI ider von gemeiner Landwolle Zehranchen Ii der That bedarl es nur eines geringen Nachdenkens, um sich zu überzeugen, dals der Werth der gemeinsten Waaren, die ver- braucht werden, den Werth der feineren Luxuswaa⸗ ren um Vieles übersteige. Drittens müssen die 2 eines aufhlühenden Staats sich nur mit Verarbei- tung inländischer Produkte, aber nicht ausländischer Produkte beschältigen. Und zwar dies aus einem gedoppelten Grun- de; theils, weil Gewerbe, die die Verar⸗ beitung ausländischer Produkte zum Gegen- stande haben, immer nur 0 un EWISSE Aussicht auf Gewint geben 7); theils, weil bey Gewerben, wie sie Len n Fort- ScChreiten 3 äberhaupt sChicken(II.§. 3. 49.½ nümlich bey höchst einfachen Urerhar das rohe Matèrial die Hauptsache, die Verarbeitung aber die Nebensache ausmacht, und letztere folg- Iich für dièe Gesellschast ohne Bedeutungi 491½ ½. Der Staat, welcher das ausländische Produkt erzeu gt, kann nämlich dessen Auslahr eins chränken, sich— ——— + D Kebme det, x verbe nre bere Slche bring den, Neropric 574— Errorhr ten i Ion ab. ane asline kr ruhe, und Sent, hiel ZU haben, fabriken nicht die welche n beim seldne i8t, giebt gemeiner Ees nur die Vel. IXUSWaa⸗ emes rarbei- nicht HHa IUgen. nöchst 1e 1d1de 1 Er Glt Falg 018 6 18 1*N 5. O 5 U eugt, 0 h dle + —39 dehalten u. s. w., und da- dadurch werden alse Nabrit u, die sich mit sA- ner Verarbeitu tigke 11 868EH21 L. IA 1 ) So ist es 2. B. lür Ruls! / ausländische Zeugeé roh, geführt werden, Verarbeitung für jenes Re ligen Lage vielleich nigstens einen se Der vierte sehung der in ein Grundsata, welcher in An⸗ er fortschre Ur unde indem t gar k d aund ziemli, ode der 7 Seine heleich guluie 05 SChon verarbeitet ein- 15 Gewinn der eignen Ich nach seiner derma- n Gewinn, immer we⸗— SHnngen(. dGeutenden eWIX Iab VIrkt t. itenden Gesell- schalt zu begi instigenden Gewerbe Statt fin- det, macht es zur Bedin 44 dass jene Ge- werbe immer n nie für die au 2 4 84 für 23 die inländi iSs Che, andisc berechnet seyn müssen. solche Gesellschal bringende Kräfte 6 II ing 2 gebi Eten; theil, d13 en PPOdMRE de a usländis n n 2 80 erfordert es il Ohne 5he Konsumtion Denn hat eine At ja noch über hervor⸗ sichere Bestim- I Vor⸗ ul Vermehrung der Ss Ackerbaues für den Verbrauch zu verwen- den, weil diese d 16450 verspricht. Wol 1 I hervorbril gen 4 EI Ci K 1 5111 JYIJwWan vV8 DDrAANN Ihnell KUullstiicChen ZWang VOnl der EroduK- Ve tion ab-, auf die IL te aber die Regierung die Kräaf * 10 ö Gennoen durch rarbeitung für den 1 ausländischen Verbrauch lenken; so Könntée hierzu nic dem Ausländer der Bewegungsgrun hts 8 —4 en Ger „S8. als Ger-WIinsS andere 8, als der VYVUunSCU, VN. V* 1 Vinn zu entziehen, Man würde aber Viert e Regel. 54 alsdann zu seinem eignen Nachtheile einen grölseren Gewinn ausopfern, um statt dessen einen Kleineren zu machen ½. 1 d So würdé ein Gesetz, manche Produkte nicht anders 66t als verarbeitet auszuführen, welches für England, ale Frankreich u. 5s. W. sehr gut palst, in Rulsland nicht an seinem réchten Platze seyn Was Könnte dieses l; Reich 2. B. dabey gewinnen, wenn es seinen Flachs, em Hanf, seine unedlen Metalle, seine Häute u. s. w. 1 nichmanders als verarheitet ausfübren wollte. Die 38 wahrscheinliche Folge hiervon-würde die seyn, dass V der Eingebohrne vielléicht nun nur die HalFte von Wuk dem producirt und verkauft, was er bey völlig freier ö Ausfahr produciren könnte. Lieber gönne man dem Veldl Ausländer, dem es an Aeckern, um zu produciren, Trat fehli, den armseligen Gewinn der Verarbeiung, und 0 behalte sich selbst den grösseren Gewinn der Produk- lche tion vor. vole . 53. 5 St. Ausnahmen Jedoch lassen sich gewisse Fälle den- von den bis-—„— Ies ver angege- Ken, welche auch in einer noch im Fort⸗ 300 e schreiten beégriffenen Gesellschaft eine Aus- 3100 nahme von den bisher angegebenen Re⸗ l geln verstatten. Vorzüglich findet eine sol- che Ausnahme in Beziehung auf die erste* Regel(II. S. 48.) Statt. Es erlordert näm- 1 lich das Interesse des Staats, sich Gewerbe, die zu seiner Sicherbeit D nothwendig sind, unter jeder Bedingung, selbst mit Auf- opferungen, zu eigen zu machen. 0 ) 80 2. B. Salpetersiedereien, Pulverfabriken, Kanonen- gielsereien, Gewehrfabriken u. s. w. Wäre es auch x wirklich vortheilhafter, die Produkte dieser Fabriken bey dem Ausländer zu kaufen, als sie selbst zu verfertigen; so macht hier doch die Sorge lür die Sicherheit des Staats eine Ausnahme nothwendig. SSSIIIII SS e einen statt U. ht anderz England, nd nicht te dieses n Flachs, u. S. w. ‚Me. Die yn, dals Fte von lig kréier man dem ‚duciren, ng, und Produk- e den- Fort- Aus- n Re- ne So- erste tnäm- Werbe, vendig it Aul- (anonen- es auch Fabriken elbst zu ge Hur die „endig * §. 55. Hine zweite Ausnahme von der obi- zuene Aus- — nahme. gen Regel(II.§. 48.) lindet Statt, wenn ein Gewerbe dazu bestimmt ist, eigne Pro- dukte zu eigner Konsumtion 2u verarbei- ten, und die vollendete Waare von gro- sem Volumen und grolsem Gewich- te ist. Denn sollte in diesem Falle das ro- be Material an den Ausländer verkauft und von letzterem vèerarbeitet wieder eingelührt werden; so wäre hierzu ein kostbarer Transport erfordeérlich. Dieser beträcht- liche Aufwand hervorbringender Kräfte, für Velchen der Ausländer beim Verkaufe des veérarbeiteten Matèrials gleichlalls Er- satz verlangt, würde solches um s0 Vie- 1es vertheuern, dals die Verarbeitung, wenn solche gleich sehr schwierig ist, im eignen Lande dennoch mit wirklichem Vor- theil)) betrieben werden kann. Der Russe kauft seine feinen Zeuge, seine feinen stäh- lernen Werkzeuge, seine Knöpte u. s. w. beim Eng- länder, denn um alle diese Sachen selbst zu verferti gen, würde ein beträchtlicher Aufwand hervor- bringen der Kräfte(Spinnmaschinen, Prägwerke, Schleifmühlen u. s. w.) erfordert. Die Transportiko- sten aber, welche erfordert werden, um ein Stück- chen Eisen, ein Stückchen Kupfer, welches der Russe roh an den Engländer verkauft, und in der Form ei⸗ nes stählernen Messers, eines geprägten KEnopfs wie- dererhält, zwischen beiden Ländern bin und her au schaffen, sind zu m unbedeutend, als dass sie einen Unterschied bewirken könnten. Anders verhält es sich dagegen mit Waaren von grossem Volumen und grolsem Gewichte. Man setze Zz. B. den Fall, ‚ dals das rohe Material au Equipagen, zu Metallgefa- Isen u. s. W. aus Rulsland nach England geschafft, V — Ind dort verarbeitet, und wieder zurück nach Russland geschafft werden sollte. Hier ist es leicht einzuse- HeLoch hen, dals Russland, um die grossen Transportkosten 0n6l —— 0 QMAla zu ersparen, besser thut, seine W agen, Kessel, Glo- Ht7t. cken, groben Tücher u. s. W. Selbst zu verfe rtigen, rhiolla als sie durch den Englander verfertigen zu lassen. Reuucht yartet; 8 7— 9. lden g vnns A. Drittens machen auch solche künst Kitens nahms. 7 x Hlak liche Gewerbe eine Ausnahme, deren itig + A—* 7 Zweck dahin geht, den Ueberfluls einès 10 eine — ch. 4 hen Naturprodukts azu nutzen, derge- uclt a stalt, dals ohne ihre Dazwischenkunft eine Eutgen solche Benutzung gar nicht Statt hnden oder könnte, und 418 es also gewissermalsen Cuung mehr mit der Produktion, als mit der gen n Verarbeitung(Veredl 980 eines Mate- rials zu thlun haben. Dies ist immer mit B ergwerken der Fall. Um den. Bergbau zu betreiben, werden grolse Anlagen, also nell He ein grolses Kapital erfordert. Aber ohne Beihülke Loch ma dieser letzteren würde ein kostbares Produkt, das rohe Metall, gar nicht gewonnen werden kön- 0. die nen. dugevan⸗ Auch gehört bierher das Beispiel der norwer gischen. Pottaschesiedereien, Sägemühlen u. 5. w. Norwegen besitzt nämlich ungeheure W aldungen. Labtändt Alein Berenden können diese nicht benutzt werden, ö VIl n I weil der Transport deés Holzes zu beschwerlich iet. ö Man muls aolches daher vorher in eine andere Gestalt deden verwandeln, und Pottasche aus dem schlechten, Rbt De Bretter aus—— guten machen. Allein es ist nicht ö schwer einzusehen, dals be ey diéeser Procedur die. 1 Siol Verar beitung keinesweges der Zweck, sondern Lonzehr das blolse Mittel ist. 1N Lauhtgg Hade Oege .— 1311* Lallgel 4. 886 Hr SChall Ut, ‚ Iulsland inzuse Mkosten I, Glo- Tugen, . nst⸗ eren ro- Se- eine den ASen t der MHate- ingen hden, hist estalt nten, nicht Ar die „nderu F. 55. Endlich viertens findet eine Ausnah me noch in Ansehung solcher künstli- chen Gewerbe Statt, die de r Regent un- terstützt, nicht sowohl, weil er davon einen beträchtlichen Gewinn für seine Natioh er-⸗ Wwartet; sondeérn weil er darin ein au linden glaubt, die schlummernden Fä hig- Kkeiten seiner Nation, ihren Kunstileils, Ihre Witisdewen Weent und weil es der Wür⸗ de eines grolsen Staats unangemessen ist, nicht alle Ku nstprodukteselbst ver⸗ lertigen zu können, wenn allenfalls K rieg oder andere Verhältnisse eine Unterbre- chung der auswärtigen Handelsverbindun⸗ gen nothwendig Machen 50llten. 5. 58. Ueberhaupt sind alle bisher angegeb. nen Regeln sowohl, als ihre Ausnahmen 3 noch mancherley Modifikationen unterwor- ten. Sie können daher nieé ganz unbedingt angewandt werden. Vielmehr——. bey ihrer Anwendung sehr Vieles auf Zeit und Umständeé an. Oft war ein Gesete u VOr Zwan⸗ zig Jahren in einem Staate sehr schickli H, was gegenwärtig nicht mehr auf denselben passt. Der Begrift einer Gesell sChaft, die sich noch im Anstande d65 Fortschreitens befindet, ist über⸗ haupt sehr schwanken d. Je mehr sich eine Gesellschaft von diesem Zustande ent- Vierte Aus- naame. 58 fernt, desto weniger leiden die obenange- lührten Regeln aul sie eine Anwendung. Doch lassen sich hierüber der Natur der Sa— che nach keine bestimmten Grundsätze auf⸗ stellen und es bleibt vielmehr allés dem eig- nen Ermessen des Geéséetzgebers überlassen. Ginndsrre Ganz anders verhalten sich auf alle der Cewer-„— 12—.. depoltik in Füllè die Grundsätze, die der Regent eines 5 8— 4. der zich fiites 2 belolgen hat, welcher sich nicht 1E, 2 e durch eignen Prieb im Zu- de des Ten Stande des Fortschreitens belindet, i und welchem daher die höchste Gewalt gleichsam Hülfe leisten mufs), um ihn die noch übrigen Fortschritte machen zu lassen. Denken vwir uns einen solchen Staat mit den einfachen Gewerben, die für gewöhnliche Lebensbedürfnisse arbeiten, schon hinlänglich versorgt, und die Gegen- stände des Ackerbaus, der Gewin- nung roher Produkte u. s. w. in dem- selben grölstentheils erschöpft; so dals be- reits ein Ueberfluss hervorbringender Kräfte, an Kapital und arbeitsfähigen aber unbeschäftigten Händen fühlbar wird; 50 erfordert és die Weisheéit der Regierung, für die nützliche Anwendung dieser letzte- ren besorgt zu seyn. Sieè findet hierzu ein schickliches Mittel in Begünstigung derjeni- gen Gewerbe, die nicht mehr fur das bloss e nange. dung. er Sa. e aul- n eig- asSen. Falle eines nicht Ju- indet, ewalt um ritte ir uns ohen iche Chon gen- WIn- dem-· Is be⸗ Lrälte, aber wird; erung, letate- u eih lerseni- plolse 59 Bedürfnils, sondern für den Luxus ar— beiten und zu ihrer künstlichen Betreibung ein beträchtliches Kapital und ei- ne Menge arbeitender Hände er- flordern. Ungeachteét Gewerbe dieser letz- téren Art nicht die grossen Gewinne erwar⸗- ten lassen, welche der Ackerbau und wel⸗ che ein einfaches Gewerbe verspricht(II. 10. 51.)) 50 wird es dem Regenten unter den oben angelührten Bedingungen doch nicht schwer verden, die hervorbrin- genden Kräfte seiner Nation darauf zu leiten. Denn es ist auf alle Fälle vortheil- hafter einen kleinen Gewinn zu machen, als gar keinen Gewinn zu machen— 0 Daher stimmt hièrin das eigne Interesse der Eigenthümer von Kapital s0o wie der unbeéschäftigten Arbeiter mit den Absichten des Regenten überein. ) Man könnte glauben, dass in einem Staate, vo sich schon eine Disproportion zwischen Gegen- ständen für hervorbringende Kräfte und hervorbringenden Kräften zum Nachtheile der letatern findet, die Neigung derselben von selbst obne Dazwischenkunft der höchsten Gewalt zu den. noch unbenutzten und dem Siaate gleichwohl noth— wendigen Gewerben hinneigen müsse. Allerdings ist dies in einer gewissen Hinsicht der Fall. Doch nicht ohne alle Einschränkung. Die Ursachen hiervon werden weiter unten erörtert werden. *) Klein ist der Gewinn, den ein Luxusgewerbe giebt, im Vergleiche zu dem grosseren Gewinne des Acker- baues, des einfachen Gewerbes für das dringende Bedürfniss. Da, wo der Arbeiter und der Kapitalist letzteren zu machen Gelegenheit hat, wird er den Ersteren verschmähen. Da aber, wWo és ihm an Ge⸗ legenheit hierzu sehlt, wird er lieber den kleine- ren Gewinn wählen, als— darben. 5 38. Rett Kirtte Die erste Klasse von künstlichern Den Gener- Gewerben, welche die Aulmerksamkeit des Regenten erfordert, und deren Begünsti- gung dem Staate unter den oben angeführ- ten Umständen Nutzen bringen kann, be- greift solche G ewerbe, die die Verarbeitung inländis Cher Materialien für die inlän- dis che Konsumtion“) zum Gegenstande haben. 2 Dahin ist in vielen Staaten die Fabrikation des Glases, der Leder-, Wollen-, Leinenarheiten u. s. W. zu trechnen. 8 O² Zuelte Ist diese Ouelle des 6ffentlichen Klase. Ein kOommens bereits erschöpft, oder we- AG 9 nigstens keiner beträchtlichen Erweiterung mehr fähig; s0 folgt alsdann die zweite Klasse von Gewerben, welche diejenigen begreift, die die Verarbeitung eines aus ländischen Produkts für die inländi- sche Konsumtion), oder die Verarbei- tung eines inländischen Produkts für die ausländische Konsumtion) zum Gegenstande haben. Von dieser Art sind 2. B. die Zuckersiedereien und die Manufakturen von Tüchern aus englischer und spani- scher Wolle in Russland. *) Gleichfalls gehören hierher die Ledergerbereien in EKasan und die Damastwebereien in Jaroslaw. Fer- i l Verbel hn 9⁰ EII ö Lase Diese! che di wenn d Len Lel an Auwand n Umst hatr3L! * QlLachtl leine. hern it des insti- führ⸗ be- tung län⸗ nde Hases, V. zu hen We- rung dite igen IUs- üdi- rbei- für zum 2 — 1 ner: die Tuchmanufakturen und Glasfabriken in Deutschland;— einer Menge anderer Beispiele, die es giebt, nicht zu gedenken. J. 60. Bietet auch die zweite Gattung von Genue Hue. werben keine weiteren Vortheile Wuted dar; 488817—— 50 efordert endlich die dritt e und letzte 1* 1 Klasse die Aufmerksamkéeit der Réegierung. —. 1 Dieése begreift alle diejenigen Geu erbe, wel⸗ che die Verarbeitung eines a3 usJän Ui= Produkts kür 8 18 I186cehe schen Produkts kür die ausländ 180Che — Konsumtion zum Gegenstande Habdern Von dieser Art sind die Tuchfabriken in Holland, in Preulsen und vormals in Frankreich, die Seiden und Baumwollenmanufakturen in England, Frank⸗ reich, ähnliche Fabriken, so wie auch die Zucker- si dereien in den deutschen Handelsstädten * Gewerbe dieser letzteren Gat-. 3en„ Uie tung können nur dann von einem Staate“ Ansehung — V Einfül nung mit wabrem Vortheile betrieben werden, 4. der letzter wenn derselbe sehr volkreich ist, ei⸗- Gewerben nen Ueberfluls an 3 Kapital und einen ar Anegite gel an Gegenständen, die für den Kapital- aufwand tauglich sind, beésitzt. Unter die- sen Umständen sind ihre Gewinne nicht un- beträchtlich, wiewohl jederzeit un ge- wils) und dem Wechsel unterworfen. Die grölsten Gewinne, welche sie zu geében im Stande sind, lassen sich in kleinen und zur Handlung vortheilhaft gelege- 5 Allgemeine Seme kung über dlie An- wendung vorstehender Regelin. 62 nen Staaten“) erwarten, da sich als- dann mit der Ausübung der genannten Ge— werbe gewöbnlich ein vortheilhafter auswärtiger Handel verbindet“). Denn die veränderte Mode, ein neuentdeckter Han- delsweg, und andere zufällige Begebenheiten zieben ofimals in kurzer Zeit den ganzlichen Ruin der Fa- briken eines Staats, Wwenn solche bloss durch das Ausland besteben, nach sich.— Beispiele des alten Phöniziens, der alten griechischen Manufakturstädte, der Manufakturstädte Deutschlands, Italiens und der Niederlande im Mittelalter, und der Manufaktur— städte des heutigen Hollands. *) Daber finden wir auch Gewerbe, wie die eben be- schriebenen, vorzugsweise in Kleinen, zur Hand- lung vortheilhaft belegenen Staaten. Vergl. die Anmerkung). ) Nur England macht als ein grösserer Staat in ge- wisser Hinsicht hiervon eine Ausnahme. Dagegen besitzt er das andeére Erfordernils: vortheilhafte Lage aur Handlung in einem déste höheren Grade.— Noch muls man bemerken, dals es nur einige Provin- zen in Grolsbritannien sind, welche sich vorzugs- weise mit obigen Gewerben beschäftigen. 5. 62. Uebrigens hat in Ansehung der einzel- nen, die Begünstigung der Künstlichen Geverbe betreffenden Grundsätze eben die allgemeine Regel Statt, die ich oben(II. §. 58.) in Beziéhung auf die Begünstigung der einfachen Geverbe angegeben habe. Es kommt hierbey nämlich alles auf die in- dividuellen Verhältnisse, auf Zeit und Um— stnde an, die auf einen gewissen Staat wir— ken. Sind letztere zum Vortheile der ein- * zulührenden künstlichen Gewerbe; so ist és Halche a r berr EinKa 90 nle Khon Ferbe EI GeEtal Aah, da Dial be tl err aubs nur mi ber tri fnng alangs R, yie) in Canze nacht ꝰ) Kem Falle on alben Venn die liten ih Hen, jer ner ns Peh, ms Reben aktur- nbe. àd U d- Vergl. in ge⸗ gegen hafte Ide.— roxin- augs- 2el ren die (I. ung abe. Iin- Um- Wir- Eein- 15t E 6³ alsdann jeder Regent sich selbst, und sei- nen Unterthanen schuldig, jene Gewerbe aus allen Kräften zu begünstigen; theils, weil hierdurch das jährli che Einkom- men seines Volks vermehrt wird; theils, weil solche auch eine Aussicht auf Vermehrung der hervorbringenden Kräfte, in soweit die- se in Kapitalien bestehen, eröffnen. Denn 50 wie nicht geläugnet werden kann, dass schon vorhandene Kapitalien Ge- werbe erzeugen; eben so ist es ein, durch diè Erfahrung hinlänglich bestätigtér Grund- satz, dals Gewerbe, die mit Hülfe von Ka- pital betrieben werden, viéederum Ka pi- ral erzeugen). Einés wirkt vortheilhaft aul's Andre; s0 wie Eines ohne das Andre nur mit Mühe erreicht werden kann. Da—- her trisft es sich nicht selten, dass die Ein- lührung eines Gewerbes in eine Gesellschalt anfangs vielen Schwieèrigkeiten unterworsen ist, wiewohl der Zustand der Gesellschaft im Ganzen jenes Gewerbe wünschenswerth macht“). Unzweckmälsig würde es in die- sem Falle seyn, wenn der Regent nunmehr von allen veiteren Versuchen abstände, und wenn die Schwierigkeiten, die sich ihm dar- bièten, ihn sogleich zu der Meinung verlei- tèeten, jenes Gewerbe sey dem Zustande der Gesellschaft nicht angemessen. Viel- mehr muss er seine Bemühungen verdop- peln, um seiner Nation den Vorzug vor ei- ner Nebenbuhlerin abgewinnen zu helfen, die bisher durch Ueberflufs an Kapi- talien und durch ein Zusammentrefken anderer g ustiger Umstände unter- 8 tütet, jenes Gewerbe mit dem gluck lichsten 85 19186 betrieb.“—2 Denn aufser dem Stande des Kaufmanns im Staate ist kein Stand so sehr bemüht, sein Kapital zu ver- mehren, als der Stand des Manufakturisten, weil sein eignes Interesse mit der Vermeéebrung desselben aufs Genaueste in Verbindung steht. Hierzu kommt, dals der Manutakturist, um sein Kapital gebörig au nu- tren, gezwungen ist, es auf eine Art anzulegen, die seinen Besitz dem Staate gleichsam sichert, und auch nochein der Folge bey völlig veränderten Umständen Spuren zurücklälst, indels das Kapital des Kauf- manns, welches nicht kixürt, sondern immer bloss umlaufend ist, mit Vernichtung des Reichthums und Wohlstandes seines Besitzers auch mit zerstört wird. Der Manufakturist muls nämlich weitläuftige Gebäude anlegen, Maschinen anschaffen u. s. w. Al- les dies aber bleibt dem Staate auch nach seinem FTo- de, und bey völlig veränderten Umständen.— Daher die Pracht und Ausdehnung mancher Städte, die vormals als Manufa kturstädte blühten, auch wenn solche ihre Gewerbe schon vor längerer oder kürze- xer Zeit verloren haben.(Sent, Nürnberg, Augs- —— Erfurth u. 5s. w.) *) In dieser Lage ist 2. B. grölstentheils Deutschland. Schon vor mehreéren Jahrhunderten blübten hier die 2 Manukakturen, und jetzt, nach Verlauf dieses Zeit- raums, mülste, so sollte man denken, jenes Rereln noch nmiehr zur Betreibung von Manufakturen geeignet 8S8Vu. Gleichwohl hat solches seine Manufakturen nicht nur nicht mit neuen vermehrt, es hat sogar die vorigen grölstentheils verloren, und es ist gegen⸗ Wärtig mit den grölsten Schwierigkeiten verknüpft, ein neues Gewerbe daselbst in Gang zu bringen. Mebreremale habe ich von Fabrikanten die Bemerkung gehört:„Wir Kön- nen das nicht thun, WSI es uns an die- er Oder jener Sache ehlt). Aber die seh- lende ö ab Seln 65 Kapi. lende Sache fehlt dem Individuum, nicht dem Staate. mrelken Letzterer muls seine Bemühungen verdoppeln, um den Mangel au ersetzen, um die nachtheilige Wir— unter⸗ kung, die Deutschlands Zerstũckelung, die thörichte ichsten Vorlièbe der kleinen Rajahs kür englische und fran- 3sische Waaren und tausend andeére Ursachen her- vorgebracht haben— um sag' ich— diese nach- Stadte 18t cheilige Wirkung zu schwächen und sein Volk jenen Lau ver- andeéren manufakturirenden Völkern wenigstens wie- Well Sein der gleich zu seizen, welche es vor Jahrhunderten lben aufs an Kunstfleils sogar noch übertraf. umt, dalz*ι) So treibt jetzt England die meisten Gewerbe mit dem 3 au nu- glücklichsten Erfolge. Die weise, nun schon meh- gen, die rere Jahrhunderte dauernde Unterstützung der Regie- ind auch rung, der patriotische Geist der Einwohner, der uständen Ueberfluls an Kapital, die Erleichterung, welcke das es Kauf⸗ eine Gewerbe durch das andere erhält, die Vollkom- her Blossz menheit der Maschinen— alles dies trägt dazu bey, 7—.— die Manufakturen Englands volllkommuer, als die ichthums— 0 irgend eines andern Staats zu machen. Und mit je- alg dem Fortschritte, welchen der englische Manufakturist macht, erbalt er wieder die Aussicht auf neue Fort- Inem 10. schritte. Denn mit Jedem wird sein Kapital vermehrt, Haber und dem Ausländer die Konkurrenz erschwert.— 015,5 Wie wenig aber hierin vom blolsen Kunstigenie ab- aüWont hängt, und wie vielmehr alles als Resultat der gün- 1 5 stigen Umstände beétrachtet werden muls, beweiset er Kurze-—— die Bemerkung, dals deutsche Künstler in Lon- 8• A6 don, in Paris und in Moskwa etablirt, mit den hlanh ersten englischen und französischen Fabrikunterneh- * mern wetteifern, indels ihr Talent in einer klei- 5 5 nen Stadt ihres Vaterlandes nie die erforderliche * 2 Unterstützung und den erforderlichen Wirkungskreis 2 Lei gefunden hätté, und folglich immer in wiefer Ver- borgenheit geblieben wäre. ufakturen 50g4l die gegen⸗§. 63. selbst Auch der Umstand kann für den Re. Fensenung. — 0 genten keinen Grund abgeben, die Begün- In kis⸗ stigung eines Gewerbes zu vernachlässigen, 1 die lir dals sein Anlang nur klein, und die lende E. ————— 66 Gewinne, welchesolches giebt, un- bedeutend sind. Denn die Geschichte 0 ö der Völker beéstätigt es hinlänglich, dals die meistenGewerbe, velche in der Folge i ihrem Lande Millionen eintr ugen, ursprüng- 6 lich einen unbedeutenden Anfang hatten*), 0 0 und dals es sehr ungerecht gewesen seyn—1 Wwürde, ihren nachmaligen glänzenden Er- blüld V. I7.YJE solg nach jenem geringen Ankange zu beur- theilen. ö ) Beispiel der Entstehung der schlesischen Leinwand- manufakturen, der preussischen Tuchmanufakturen und der englischen Wollenweberélen zu Eduards III. betnitt Zelten. ö VoIa §. 64. N Ninel rur Was die Mittel betrifft, welche dem el Vernehrun ½el Regenten zu Geboteè stehn, um die Gewerbe Etate seines Landes zu befördern; so lassen sich dièse auf zwey Klassen zurückführen. Die erste Klasse begreift diejenigen, welche die Beförderung der ein fachsten Gever⸗- be 2um Geendtanele haben, die zweit e — EDSe VW. diejenigen, bey welchen es vorzüglich auf ir den die Beförderung künstlicher und sehr eröbeis aus ammengesetzter Gewerbe abgese- zur, 4b hen ist. Wabre 63 65 Der —— WN Ität Wtitter Ger Zun den Mitteln der ersten Kla Wbat, 3 „ Abcheg. Sα gehört vor allem andern die Bes Chrän⸗ Lirschr sun Kung der Leibeigenschaft, da, vo Vochhs sich solche in einem Lande indét. Dièse arch 2 ö * 1 bo un. ist den Gewerben hinderlich, aus éhen chicht den Ursachen, aus welchen sie dem ACKker- h, dab bau Nachtheil bringt. Doch ist ibre schäd- + Folge lche Wirkung tin Hinsicht auf Gewerbe bei⸗ sPrüng. nahe noch lühlbarer, als in Hinsicht auf uten d), den Ackerbau. Uebrigens tréten hier in m seyn Ansehung der Leibéigenschaft dieselben len Er- Grundsätze ein, déren ich bereits oben(II. u beur- 0. 17 erwähnt habe. F.. 0. Leinwand. 47.0 Haerher gehörie Mittel vermehro zufakturen D as 2 WE Ei te hierher gehrige Mittel vermehrung /. e 1• f der Zahl und béetriftt die Vermehrung der Städte. 4eElers der * tädte. 7 2 ů 1***— t V orzüglich hat dies Mittel in einem Lande Statt, wo noch ein auffallender Man- eteeE) 1 16C1 4V e en 8 el an Städten bemerkt vwird. Unter ö 2 B*InS 1 e Bef5r 18 Fense Jewerbe 1617. Eler 3edingu 8 181 die BEIOTGEI dng des Flors der Städte und die Ver- sen sich ä ö mehrung ihrer Anzahl für einen Re⸗ n. Die .* e hed genten dererste und wichtigsté Grund- IAR AI 8 IRAIRI — at. ganzen poiit En onomie. Geyer⸗ satz) der ganzen politischen Oekonomie Mie Belolgung desselben b dringt Saldeenn fur den Wohlstand des Reichs gewils eine D en und entscheidendeére Wirkung her- Id sehr VOT als die Bel 101 2—42„irgend Einer andern abgese- 25 Maalsregel. Der Flor und die V + 24 3hruns ermehrung von Städten ergiebt sich aber schon von selbst, als eine natsirliche Folge, aus der Einschränkung der Leibéigenschaft. Chrän— Noch beésonders kann denselben der Regent dd, V ö durch gBenaue Absonderung der 6e. Diése 1 . 2 — 88 werbe des Landbaus von den städ- tis Chen), durch Vorbeéehalt dieser letzteren für eigentliche Städte“), dur Ch Ertheilung städtischer Pri- vilegien an Dörfer in gelegenen Gegenden XVA ) u. s. w. béefördern. —3 Daher ohne Zweifel die Sorgfalt, welche Katharina II, 2 2 die Grolse Frau, auk die Vermehrung der Städte und ibres Flors im russischen Reiche richtete. So herrscht in den meisten Gegenden von Deutsch- land die Sitte, dals méhrére Gewerbe, wie 2. B. des Schmidts, welcher Pferde beschlägt, Ackergeräth- schaften ausbessert u. s. w., nicht wie blols städti- sche, sondern vielmehr wie zum Landbau gehöôrige Gewerbe betrachtet werden. Ich babe hier an den von alten Zeiten her in Deutschland üblichen Bierzwang, Mühlen- *Wwang u. s. W., Oder an das vielen Ständen zustän- dige Privilegium gedacht, von den umliegenden Dör tern rechtlich zu fordern, dals solche alles Bier, dessen sie bedürfen, aus der Stadt holen, und alles Korn in der Stadt mahlen lassen müssen. 80 unge- recht dies in gewisser Rücksicht zu seyn scheint, in- dem dadurch die natürliche Freiheit zu sehr einge- schränkt wird; so ist doch nicht zu läugnen, dals je- nem Privilegium sehr vieéle deutsche Städte ihren Flor zu danken haben. Und wenn man auch nicht gera- dezu den Grundsatz billigt, dass dergleichen Mono- polien an einzelne Städte ausschliefsend ertheilt werden; indem hieraus allerdings manche nachthei- lige Folgen fürs Ganze entstehen können; 0 bleibt es darum doch eine unläugbare Wahrheit, dals die genaue Absonderung der städtischen Gewerbe von denen des Ackerbaus und der ausschlie. [sende Vorbehalt der erstern für die Städte, eine sehr vortheilhafte Wirkung bervorbringt. Denn geérade dieze Absonderung befördert den Flor der Städte, und nähert ein jedes Gewerbe der möglichst höchsten Vollkommenheéit. ½½) Bey der Auswahl von Dôrfern, um sie au Städten au machen, kommt alles auf die Gegend an, in welcher haupt! 1 Sonden 1 VO Mal den u Städ. diéeser dte 0 1 Dri. genen n. Aharina Il, Städte und Deutsch. 0 Z. B. dez ckergeräch⸗ lols städti. uu gebörige ten ber in Mühlen⸗ den zustän. enden Dör. alles Bier, und alles So unge⸗ beint, in- ehr einge. „ dals je. ihren Flor icht gera- en Mono- d ertheilt nachthei- 80 hleibt dals die „ewerbe sschlie- e Städte, ;t. Denn Flor der möglichst Städten au in Helcher solche liegen. Als die vortheilhafteste Lage kann man die an einem Hafen, an einem schiff baren Flusse, odler wenigstens, Wwenn auch jene Erfordernisse abge⸗ hen, die zwischen fruchtbaren Aeckern betrachten. §. 67 * Mit der Sorgfalt für den Flor der Städte Fhucbuns —5 von Züntten. steht die Errichtung und 2weckmälsige Einrichtung von Lünften) in genauestem Zusammenhange. Die zweckmälsige, sag' ich; denn dass Zunftmilsbräuche“*) dem Flor der Städte und der Gewerbe über⸗ haupt nicht nur keinen Vortheil bringen, sondern demselben noch schaden, bedarf wohbl keiner Bemerkung. Eine IWecek- mälsige Zunfteinrichtung dagegen ist den städtischen Gewerben auf alle Fälle nützlich; theils in s0o fern sie dem Künstler Achtung gegen seinen Stand und seine Arbeit einflölst“““); theils in s0 fern sie das Publikum vor betrügerischen Arbeiten si chert***) und die Kenntnisse des t IVVVI Handwerkers erweiter Unter Zünften verstebt man Handwerksgesell schaften, welchen das Vorrecht zusteht, in den Städten eines Landes ein gewisses Gewerbe mit Aus- schluls aller derjenigen Künstler zu trei⸗ ben, die nicht auf die gesetzmälsige Weise zu Mit- gliedern der Zunft aufgenommen worden sind. Zunftmilsbräuche sind fast überall, wo es Lünfte giebt, mit denselben verbunden. Dennoch machen sie nicht das Wesentliche der Zünfte aus; eben so Wenig, als Milsbräuche des Erbadels zum Mesen dieses letzteren gehéren. Die gewöhnlichsten und chädlichsten Zunftmissbräuche übrigens, welche vor- 70 ö 1 komwen, sind folgende. allzulange Lebrjah 1 re, drückendes Monbo 50 I, wenn die Jünf- te das Recht besitzen, sich zu schlielsen, Allzuhäukfige Zusammenkünfte, welche den Mülsiggang befördern, strenge und 00 Willkührliche Gerichtsbarkeit, die die 00 Zunft über ihre Mitglieder ausübt, un d 270 ö allzaugrolser Aufwand, welcher bey der 10 Auknahme eines neuen Mitgliedes in 10 Schmauserelen u. 3. w. Statt lindet. ö en Hierin besteht der vorzüglichste Nutzen der Zünfte. e Die Mirglieder derselben betrachten sich wie 6ffent- liche Personen. Sie üben ihr Gewerbe nicht blols m Wie ein Mittel zum Gewinn, sondern zugleich U wie eine Pflicht aus; mit einem Worte, sie ach-„5 ten ihren Stand und ibr Geschäft. Daher Hudet man 360 oft, dals der Meister einer Lunkt mit Aulopférung sei- nes Interesse ein Stück Arbeit in höchster Vollkom- menheit au liéteru sucht, indels der ungebundens Arbeiter blols auf den augenblicklichen Vortheil be- dacht 15E. 2 *) Bey einer völligen Freiheit der Gewerbe rechnet man gewohnlich sehr viel auf das eigne In- teresss des Künstlers, welches ihn zwingt, es sei- ö nen Genossen zuvorzuthun, damit er die mehrsten Bestellungen erhalte. Letzteéres sollte wohl so seyn; es ist aber in der Würklichkeit nicht so. Denn das Publikum besitzt nicht die erforderlichen Fahigkel ten, um füber den Werih eines Künstlers zu urthel. len. Die ôffentliche Meinung müber denselbenerichtet sich gewöhnlich nach äaulsern Zufellen, Wwie dies die der Z1 tägliche Erfahrung lehrt. Liegt bey derselben wirk⸗— lich einiges Verdienst zum Grunde; 50 dient dies nung nur dazu, die Fordéerungen des Künstlers desto 90 wie überspannter zu machen. Däher üben bey völliger Geéwerbélreiheit Künstler von wahrem Verdlien- 5 ste und entschiedenem Rufe, die sich unter MWnen dem übrigen Haufen der Pluscher auszeichnen, ein heup weit drückenderes Monopol aus, als es eine 35 Vunft je zu thun im Stande ist. Trifft es sich nun, und das ist sewiss nicht selten der Fall, dals Jemand es seinem Intéresse zuwider hält, sich den Forderun- 7 gen der ersteren zu unterwerken; so läust er alsdann unvermeidlich Gefahr, von den Detrügeréien der letz- be l 7 —:,-;:;:.:.—ddf ¼e—.e::.———— Lebrsy die unt BII Isen VEICH¹E nge und „ due die bt, und bey der des In r. Zünkte. 26fent. ‚ ewerbs Nene Iu. erdlen- ich unter nen, EIN és eine leren, die durch kein Gesetz eingeschränkt werden, au leiden. Ich glaube hier nicht die Einwendung Hirchten zu dür- fen, dals in England, wo es keine Zünfie giebt, den- noch die Industrie sich auf dem höchsten Gipfel von Vollkommenheit befindet. Theils giebt es dort in der That Zünfte, nur, versteht sich, ohne diejeni⸗ gen Milsbräuche, welche in Deutschland mit ihnen verbunden sind, meils würde eine einzige Ausnahme von der Regel letztere nicht gänzlich uüber den Hau⸗ fen werfen. Was ich über die Zünfie im Allgemeinen bemerkt nabe, bleibt darum nicht weniger wahr. Immer sind solche als wirksame Hülfsmittel zu be⸗ trachten, um den Kunstlleiss eines Landes empor zu bringen, vorzüglich da, wo letzterer noch sehr der Vorsorge der Regierung bedarf. νν) Dies ist vorzüglich der Fall, wenn Zunftgssetze es dem Lernenden zur Pllicht machen, zu reisen und sich dadurch noch mehr zu bilden. Gewils hat in den mittlern Zeiten die Sitte des Reisens umter Hand- Werkern nicht blols zur Vervollkommnung der Ge- wWerbe, sondern, so wie Kreuzzüge, auch zur Ver⸗- mehrung der Kultur Ja! vielleicht rührt sogar der kosmopo olitische Geist der Deutschen, We Iche dièse Sitte mebr, als irgend ein andeères Volk und von den frühesten Zeiten an übten, davon her. 5. 88. Zu einer zweckmälsigen Einrichtung der Zünfte wird eine 4rmlI0l28 Z. IiILE0 O nung* erfordert; und von dieser allein, 50 Viè von ihrer Handhabung, hängt es ab, ob die Zünfte den Gewerben eines L Nutzen oder Schaden bringen sollen. ) Beispiel der Stadtordnung Katharina's ded Lweiten §. 69. zu den Mitteln der zweiten Klas- Zunftera Mittel der zweiten Klas se, Vvelche aul die Vervolljkommnuung dere. 1 * 7² künstlichen und zusammengesetz. ten Gewerbe abzwecken, gebört vor allem andern die möglichste Vermin derung der landesüblichen Zinsen. §. 70. verwinde- Niedere Zinsen sind in s0o fern ein das. Vortheil für die Gewerbe, als sie den Fa- brikunternehmer, der sein Geschäft nie oh- ne beträchtlichen Kapitalaufwand betreiben kann, in den Stand setzen, seine Waare wohlkeiler zu lièfern, wiè es aulserdem mög- lich väre. Ohnehin schon machit in einer jeden Waare, selbst der gerinfügigsten, die zum Theil mit durch Kapitalaufwand existirt (. 25.), der Zins einen Theil des Preéises aus(d. 55.). Nun kragt sich's also, wieè es der Regent anzusangen habe, um den Zins- fuls in seinem Lande möglichst zu ernie- driegen. Dies zu bestimmen, müssen vir auf die ersten Gründe zurückgehen, nach welchen sich der Zinsfuss eines Landes rich- tet. Wir finden solche theils in den, in ei- ner Gesellschaft üblichen relativen Ka- pitalgewinnen(F. 106.), theils in der Konkurrenz und dem Bedürfnisse der Kapitalborger(F. 111, theils end- lich in dem Risiko der Kapitalver- h neue-eiher(F. 110.). In 50 weit der Zins nach vung auf die Lladven Ka-Maalsgabe der relativen Kapital ge- rue Wwinne bald höher, bald niedriger ausfällt, ist es der höchsten Gewalt schlechterdings ne. den er dala 6 r ohne End 7³ Saetzr unmöglich, auf die Erniedrigung desselben r allem Zu wirken. Denn um dies zu bewerkstelli⸗ ng der gen, mülsten die relativen Kapitalge- winne in einer Gesellschaft selbst ernie- drigt, oder, was dasselbe ist, der ganze Zustand der Gesellschast, ibres Ackerbaues, ern ein ihrer Gewerbe mülste verändert, mit einem len Fa- Worte, das Unmögliche mülste möglich ge- lie oh- macht werden. Wie wenig aber in dieser reiben Hinsicht strenge Wuchergesetze, Waare Stralen und andere gewaltsame Maassregeln mög- auszurichten im Stande sind, leuchtet auf einer den ersten Blick ein. Solche würden bloss m, die dazu dienen, den Einzelnen am völlig freien existirt Gebrauche seines Eigenthums zu hindern, Preises ohne auf irgend eine Weise den gesuchten viè es Endzweck zu erreichen. Zins- ernie.. en vir Eben dasselbe sindet im Allgemeinen 2. 1n.. nach auch in Ansehung der 2weiten Ursache gankänens S rich- Statt, welche einen höhern oder niedernπα in ei- Linsfuss bewirkt, nämlich in Aufhebung EKa- des Bedürfnisses und der Konkur- in der renz der Kapitalborger. Kein Regent ist nisse mächtig genug, einem wirklichen Be- end- dürfnisse und den daraus entstéehenden 1ver⸗ Wirkungen direkt entgegenzuarbeiten. onach Strenge Gesetze, die demselben entgegen- alge⸗ wirken sollen, sind jederzeit ungerecht usläll, und unnütz, oft sogar schädlich*. rdngs Anders verhält sich's jedoch mit einem bloss 74 eingebildeten Bedürfnisse. Da, vo 35 ein solches häulig genug in der Gesellschast vorkommt, um auk die Erhöhung des Zins- fusses einen nachtheiligen Einfluss au äussern, ö erfordert es die Weishéit des Gesetzgebers, jenen nachtheiligen Einfluls durch Wu-— Chergesetze im strengsten Sinne des Worts einzuschränken 3½. V V Mittelbar könnte solches etwa durch die Errichtung einer Diskontobank für noch nicht verfallene und uuner Hatt! ser u. s. w. geschehen. Es versteht sich, dals bey 17 9040 übrigens sichere Wechselbriete; durch Leihhäu⸗ Errichtung einer Diskontobank ein gewisses Verhält- ö nils zwisehen den im Lande bisher üblichen Zinsen wirke und dem Diskonto Statt linden muss. Sind erstere Tuel 2. B. zu zehn Procent, 50 kann das Diskonto nicht weniger als acht Procent betragen. Wollte man es Wl statt dessen aber auf sechs oder gar noch veniger Hiel Procente setzen, so würde dies zwar vielleicht eini- gen Individuen Vortheil bringen, kür's Ganze aber von keinem dauernden Nutzen seyn, indem die ein- Lell. mal üblichen Zinsen dennoch unverändert dieselben bleiben würden. Auch dürfte man kaum erwarten, dass unter solchen Umständen die Bank im Stande 10⁴⁸4 seyn würde, binlängliche Summen aufazubringen, um Iabru alle ihr dargebotene Wechsel zu diskontiren.— Meh- rere in Russland gemachte Erfahrungen bestätigen die Wahrheit dieser Bemerkung. ordn Denn in dièsem Falle wirkt ein Gesetz gerade wie. das Maximum, welches lür einen Preis bestimmt wird. Es verursacht eine Stockung im Umlaufe der ö Kapitalien, macht den redlichen Kapitaleigenthümer milsstrauisch, und führt so den Kapitalborger, welchen dringendes Bedürkniss treiht, zuleétzt sicher in die Hande eines Wucherers. Letzierer bedient sich als- dann des Vortheils, welchen ihm das dringende Bedürfnifs des Kapitalborgers giebt, obhne Maass und Liel, und wird bierin durch kein Gesetz einge- schränkt, indem-er Dreistigkeit und Schlauheit ge- ö mug besitzt, sich solchem Eu entziehen. ä-M an IꝗꝗRꝗFꝗꝗFꝗꝗꝗꝗDꝗeeeR 5Vo ellschat 68 Iins- aulsern, gebers, 1 Wu- Sinne Lrrichtung llene und Leihhau- dals bey s Verhalt- en Zinsen ad erstere nto nicht ue man es h weniger eicht eini. anze aber n die ein- dieselben erwarten, n Stande gen, um — Meh- tigen die rade wie hestimmt laufe der nthümer welchen + in die zich als- N gende ne Maas * einge uheit ge τ²) Aber auch diese Wuchergesetze müssen miit der grölsten Sorgfalt a bgefalst und genau auf gewisse Falle eingeschränkt seyn. Zu letzteren qualifcirt sich blols die Verschwendung eines Unmün digen, oder ei- ner durch die Gesetze für einen Verschwender erklär- ten Person. Ueber die Verschwendungen anderer, schon zur Volljährigkeit gelangter Personen ist in der Regel das Gesetz nicht belugt, zu urtheilen. Mehr noch als auf B edürfniss und IKFon-; In Bezie- ing auf Ki⸗ Kurrenz, die von Seiten der Kapit italborger! 180. Statt hindét, kann der Regent auf das Ri- 8 SIkKO des Kapitalverleihers(. 110.) wirken, und in s0 fern sich hier mach zum Theil der Zinsfuss ric htet, zu dei tung dièses letzteren beitragen. Was die Bierzu erforderlichen Mittel betrifft; so kann man solche auf folgende Klassen zurücklüh- ren: 1) strenge Kreditgesetze), WEI- che die Forderungen und Rechte des Kredi- ne E: tors aufallemögliche Weise schützen; 2) Ein- lub und 3) zweckmälsige Panquerot⸗- ordnungen. — wung von Hyp chern), ) In dieser Hinsicht ist nichts so ungere oht und nach- theilig, als wenn eine EFlasse von Bürgern, dieje- nigen Personen 2. B., welche sich in Diensten des Staats belinden, gewisse Privilegien in Ansehung iE2 rer Kreditoren genielsen. Ungerecht sind solche Privilegien, weil der Schair⸗ des Eigenthums die Grundlage des ganzen Bürgervere ins üsächt; Wor- aus sich natürlich ergiebt, dals diejenigen Verbind- Üchkeiten, welche ein Stantebirser in Beziehung auk Eigenthum kontrahirt Bat, viel stärker seyn müssen, als diesenigen, welche zwischen dem Regenten und Staatsdiener Statt haben. IIIft es sich daher, dass — 0 eine öffentliche Person, die ihr Amt nach einem ge- wissen Orte hinruft, durch ihre Kreditoren aurückgs- halten wird; so kann dieses Verhältnils keine andere Folge hervorbringen, als dass sie ihres bisher verwal⸗ teten Postens verlustig geht; um so meébr, da es nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge nicht schwer seyn wird, denselben wieder zu bésetzen. Die Kreditoren z Wingen zu wollen, zur Ahreise einer solchen Per- son ihre Einwiltigung zu geben, würdeé eine Verletzung des heiligsten aller Rechte— des Eigenthumsrechts— seyn. Nur höchstens in dem Falle könnte eine Aus- nahme von dieser Regel Statt hinden, wenn die Ge⸗ genwart einer gewissen Person in Rücksicht ihres ent- schiedenen Verdienstes zur Wohlkahrt des Ganzen irgendwo unenibehrlich wäre. Alsdann aber versteht es sich, mülsté der Regent als Repräsentant seines Volks die Sorge über sich nehmen, den rechtmässi- gen Forderungen der Kreéditoren an die von ihm re- quirirte Person ein Genüge zu leisten. Jedoch ungerecht nicht bloss, sondern sogar schädlich für den öffentlichen Kredit ist es, Wenn einer gewissen Klasse Privilegien in Anséehung ibhrer Schulden ertheilt werden. Hierdurch werden ganz unläugbar die Kreditoren einem grölseèren Risiko aus- gesetzt, welcher Umstand nothwendig eine Erhö- hung des Zinsfusses hervorbringen muss. Noch mehr: die ganze Last von dieser Erhöbung fallt allein auf den rechtschaffenen Schuldner, indem der scham- lose Betrüger in dem ihm zugestandnen Privilegium Mittel genug ndet, sich der Erfüllung seiner Ver- bindlichkeiten zu entziehen. Uebrigens babe ich wohl nicht Ursache zu bemerken, dals es in Rücksicht auf Erhöhung des Zinsfusses ei- nerley ist, ob gewissen Ständen ausdrückliche Privi- legien zugestanden werden, oder ob nach hergebrach- ter Landessitte die Schuldgesetze gegen Personen von Ansehen schweigen. In Beziehung auf diesen Gegenstand kann man die preussischen Hypothekenbücher zum Muster vorschla. gen. Glaubwürdige Personen haben mich versichert, dass nach Einführung derselben in den neu acquirir- ten polnischen Provinzen diè Intèressen Plötzlich von acht aul sechs Procent fielen. * — 2— 4 +) in manchen Handelsstädten des Nordens ist gegen- wärtig die Kunst, voribeilhafte Banquerotte zu ma- einem ge. 2urückgs. me. anden chen, in ein System gebracht. Ein Handelshaus lei- er verwal. det einen geringen Verlust. Die Mitglieder desselben la es nach eilen sofort, Wechsel auf Weit gröls ere Summen, als hwer seyn jener Verlust beträgt, von denen aber nie die wirkli- reditoren che Valuta empfangen worden ist, an sichere Han- chen Per. delsfreunde, mit welchen man vorher Abrede getrof- erletzung ken hat, auszustellen. Jetzt kommt der Banquerott srechts zum Ausbruche. Es wird ein Vergleich angeboten, eine Aus. und die rechtmälsigen Kreditoren werden leicht durch n die Ge- die übrigen, welche Forderungen auk weit grölsere, ihres ent. aber nie gezahlte Summen produciren, überstimmt. Ganzen Unter der Anzahl dieser letzteren befinden sich nicht versteht selten reiche Kapitalisten, die bisher selbst Theil⸗ nt seines nehmer des Komptoirs waren, ohne jedoch ihren chtmãlsi- Namen dazu herzugeben, und die nunmehr bey dern Iihm re- eingetretenen Verluste, statt mit ihrem Kapital dafur zu haften, solches zurückziehen, und selbst als die m sogar ersten Kreditoren des Hauses auftreten, und zufolge es, Wenn ihrer grölseren Forderungen das ganze Geschäft recht ung ihrer nach ihrer Willkühr dirigiren. Indeéss wird der Ver⸗ den ganz gleich auf mehr oder weniger vortbeilhafte Bedingun- 1Ro aus. gen geschlossen. Das auf eine kurze Zeit vernichtete u6 Erl Komptoir tritt bald unter einer anderen Firma, übri- Münehre gens mit neuem Glanze und grölseren Ressourcen ulein aut als je versehen, heryor. Bey einem besonders glück- ochah⸗ lichen Vergleiche trifft es sich auch wohl, dals Man- rilegium cher Mittel darin lindet, sich auf immer ein ansehn- 11. Ver liches Vermögen zu sichern. Andere dagegen, die weniger glücklich oder weniger schamlos sind, müs- sen méehrérémale zu dem grolsen Hülfsmittel der Hand- merken, lung, dem Banquerott, ihre Zuflucht nehmen, elié ulses ei⸗ es ihnen gelingt, sich ein anständiges Auskom- he Privi- men zu sichern.— Was die Ursachen von derglei- gebrach· chen Milsbräuchen betrifft, so sind solche nicht onen von schwer zu finden. Gewils liegen sie in einer mangel- haften Gesetzgebung. Wie leicht ist nicht der Schritt ö vom Guten zum Bösen, selbst für Menschen von ed- man 3 len Anlagen, falls sie sich nicht durch mächtige Püit Gründe davon abgehalten fühlen. Man gewöhnt sich E nach und nach daran, gleichgültig von Handlungen Eii au denken, die das verständige Urthéil verdammt, Halich von jedermann aber übt und kein Gesetz ahndet. Die Vortheile ungerechter Handlungen sind an sich schon so grols. Veberdies findet sich der glückliche Ban- queroutier für die beim edleren Pbeile des Publikums verscherate Achtung leicht durch die Huldigung des grolsen Haufens entschädigt, welche dieser letztere niemals dem Reichthume und Glücke verweigert.— Man gebe Banquerottordnungen, nach dem-Muster ů der békannten Hamburger verkertigt, und halte streng terial auf ihrer Ausübung, und es wird sicherlich anders Nede lede Werden. ö 11882 §..— Al de Rebapitula- Aus dem bisher Gesagten ergeben sich 90 0l tion.— lolgende Grundsätze, dieè man in Beziehung er L auf die Verminderung des Zinsfulses, 50 Pedbi Weit solche überhaupt nur den Maassregeln 2l 80 der gesetzgebenden Gewalt unterworfen ist, Iomu als die einzig wahren und zweckmälsigen W 1 kann: 1) den freien Verkehr 90 mit zu verleihenden Kapitalien 89 0 WBehern nur durch W e Wu- 11 chergesetz e(II. F. 71.), sonstf aber auf 4 keine Weise einzuschränken), und 2) den Inn Gläubiger bey seinen vertragmälsigen Hn. 5, d́be Forderungen auf alle mögliche Weise 11 2¹1¹ Shittzan nan 2 Doch lässt sich ein gesetz maä bsiger Zinsfuls in ge- dazu! wissen Fällen denken; da nämlich, wWo es darauf an⸗ Die. kommt, dals das Gesetz die fehlende Verabre⸗ dung zwischen Einzelnen supplirt. So 2. B. Wenn Ken C über das Eigemhum eines Kapitals gestritten, und eN ni am Ende des Processes der bisbherige unrechtmälsi 1 ge Besitzer zur Herausgabe von Ka pital und Lin— nd d sen angehalten wird. Hier ist natürlich eine ge⸗ Uisse setaliche Bestimmung der zu zahlenden Zinsen Mulen nothwendig, weil sich beide Partheien senst nicht* darüber würden vereinigen Können. Allein in die- dIOSOe sem Falle ist es nicht soWobhd darum zu thun, das den I er letztere veigert. m.Muster ste streng 5 h anders en sich iehung 88 30 regeln en 15t, alsigen 1 rkehr talien 79 Maximum, als vielmehr das Minimum dés Zin- es zu bestimmen. 7 S· 7 4• + Niedere Preise des rohen Ma- Verwinde- rung d. Prer⸗ terials, niederer Arbeitslohn und seraherR4- niedere Preise der Lebensbedürf⸗ nisse von erster Nothwendigkeit äulsern aul den Zustand der Geéwerbe einen eben 50 vortheilhaften Einfluls, wie ein niede- rer Zins(U.§. 70.). Allein hier findet die BeobachtungStatt, dass in einer Géesellschaft, die schon einen so hohen Grad von Voll⸗ kommenheit erreicht hat, dals es ihr darum zu mun seyn muls, auch künstlichere Gewerbe zu betreiben, gewöhnlich die Prei- se der genannten drey Dinge sehr hoch z⁊u seyn pflegen. Und doch kann der Regent die Erniedrigung jener Preise unmittel bar so wenig hervorbringen, als die Her- absetzung deés Zinses. Gewaltsame Befehle verfehlen in dieser Hinsicht völlig den ge- suchten Zweck, und tragen vielmehr noch dazu bey, das Uebel zu verschlimmern Y. Die einzige Art und Weise, wie es der höch- sten Gewalt möglich vird, mittelbar ei- nen niedern Preis des rohen Materials und der gemeinsten Lebensbedürf- nisse zu bewirken, ist die, dals sie die Anlegung von Fabriken so viel möglich von grolsen Städten entfernt, und vielmehr in den kleineren Städten der fruchtbarsten Pro- letialien. 80 5 vingen seines Landes zu begünstigen sucht, mic und dals sieè die Zufuhr roher Produkte zum Vad Vortheile der Fabriken durch Anlegung von Venn l Landstratsem und Kanälen befördert**). zalt un Das Unsweckmälsige und Nachtheilige eines. hirz ö gesetzmälsig bestimmten Preises(eines Ma—„eut Xximum) Jalst sich theils aus allgemeinen Grün⸗ Deam in den, theils aus der Er fa hru ng beweisen. Letz- 0⸗— tere hat solches noch vor Kurem während der Schre— lobs, ckensperiodeé in Franłkreich bestätigt. Was die all- Verkaul gemeinen Gründe betrifkt; 50 gehôrt hierher vor brt W allem andern die Beobachtung, dals eine Waare, wel⸗ 4 che zwangsweise nicht anders, als unter ihrem In N ahren Werthe verkauft werden darf, nothwendig ö Plicht d in noch geringerer Quantität als bisher hervorge- Kole bracht, und der Mangel an derselben also noch ver- dersle grölsert werden muls. Denn es Würde gegen die ge- Landu sunde Vermimnft der Producenten einer Waare ö Ve streiten, wenn sie solche hervorzubripgen fortführen, um sie auf dem Markte mit einem wenigstens nega- Landa Iiven Verluste zu verkaufen(§. 98.). Einen andern in K. reis aber als den wahren Preis herabzusetzen, kann das Maximum nicht zum ZLwecke haben, weil babr ein Marktpreis, der sich zu sehr über den wahren an, I Preis erhebt, meéehrere Producenten zur Produküon 20l Mé der gesuchten Waare ermuntert, und folglich die ů g 4 Konkurrenz der Verkäaufer vermehrt; da alsdann der die odẽ zu hohe Markipreis schon von selbst, ohne Dazwi— ů hen Wer schenkunft eines Gesetzes herabgesetzt, und das Möglbe Gleichgewichi wiederhergestellt wird(§. 98.). **) Vorzüglich muss in dieser Beziehusg England als Bei- Mie und spiel erwähnt werden, wo für die Zufuhr der ben6. ten, ube thigten Materialien, 2. B. des Brennmaterials, ohne 0 welches die meisten Fabriken nicht bestehen können, debers n durch Anlegung von Landstralsen und Ausgraben von he Etdt Kanälen so iresklich gesorgt wird.„ Slelld, ci —ã6—é.— 5. ö ö 9. 7 einehrh 19 Ii Rücksicht auf den Arbeitslohn eib ln rung des Ar- vanlohs. Kann der Fabrikunternehmer ost eineè be⸗ Wbel d trächt- n sucht, Kte Zum ung von 0 ige eines (eines Ma. on Grün— zen. Leiz. der&chre. E die AII. ierher vor aare, Wel⸗ er ihrem thwendig hervorge- noch ver⸗ en die ge- er Waare ortkühren, nS nega⸗ en andern bzusetzen, ben, weil wahren roduktion glich die sdann der e Dazwi- und das 85%• d als Bei⸗- der benô- als, ohne n können, raben von tslohn ane be⸗ Aacht- 81 trächtliche Ersparnits machen, und seine Waare um sehr vieles wohlfeiler lièfern, wenn diejenige Arbeit, welche das Mateérial aus seinem ersten gänzlich rohen Zustande bringt, als Nebengeschäft, 2. B. von Landleuten auf dem Lande, getrieben wird. Denn in diésem Falle pflegt der Arbeits- lohn, den der Verfertiger der Waare im Verkauke dafur erhalt, ost sogar noch gerin- ger zu seyn, als der natürliche Arbeits- 1ohn*)(F. 134.). Aus dieser Ursache ist es Pflicht des Regenten, die Ausübung von deérgleichen Nebenges chäften des Landmanns, weil letzterem vorzüglich viele Stunden dazu nach Beendigung der Landarbeit übrig sind, oder die Industrie im Kleinen auf alle mögliche Weise zu belördern. Hierbey Kommt es nicht darauf an, zu sorgen, dals eine gewisse Gattung von Nebengeschäft in Beziehung auf die oder jene Fabrik vorzugsweisé getrie- ben vwerde. Vielmehr sind alle Arten derselben als Gewinn für die Landesindu— strie und den Flor der Fabriken zu betrach⸗ ten, und der Aufmerksamkeit des Gesetz- gebers nicht unwerth“). Die Mittel, wel⸗ che letztérem in diéser Hinsicht zu Gebote stehn, sind theils Prämien, velche ein-⸗ zelnen Landleuten, die sich durch irgend eine Arbeit auszeichnen, gegeben verden“), theils Industrieschulen, velche einen Theil der Normalschulen ausmachen, * 8² und, so wie diese dem ersten wissenschaft- ü lichen Unterrichte gewidmet sind, die Un- terweisung der Jugend in allerley nützlicher Handarbeit zum Gegenstande haben. Ueber die Wahl dieser letzteren entscheiden die bébondern Verhältnisse eines Landes“. bnm Theilu So kann ein Nebengeschäft dieser Art, wenn es ein⸗ Iũ. M. mal in einem Staate Sitte geworden ist, einer gewis- 4.W. sen Gattung von Fabriken dergestalt zur Stütze die- aum elle nen, dals es letzteren ein Vebergewicht über alle genden ähnlichen Fabriken andeérer Länder giebt, indem diese 1 mit jenen nicht Preis zu halten im Stande sind. Bei- 257 spisle hiervon liéfern die unter dem Landvolke übli- ö b. 5 Pl chen Wollen- und Leinenspinnereien mancher Ge- Mbiee genden, ů * Wir haben oben(§. 140.) den Wohlstand einer Geveb Nation und ihr reines Einkommen als synonymé M Begriffe bezeichnet. Nun sind alle Arbeiten, die als Nebengeschäft vom Landvolke betrieben werden; als reines Einkommen zu reéchnen, denn der Aufwand von Gütern bleibt immer derselbe, weil der 70 Bauer nicht mehr und nicht weniger zu seinem noth- wendigen Unterhalte braucht, er mag nun ein Neben- dEmbh geschäft betreiben, oder nicht. In dieser Hinsicht Monob darf man nicht zweifeln, dals Nebengeschäfte, wenn 40. sie von einer ganzen Nation betrieben werden, einen ö kr dez s0 beträchtlichen Einfluls auf den Wohlstand der- Gde ere selben haben, und schon darum die Aufmerksamkeit 1 des Gesetagebers in einem vorzüglichen Grade ver- dienen. Dinaus ) Beispiele von dergleichen Prämien liefert Preussen, nlamude und, wenn ich nicht irre, auch Schweden. Im erste- ren Staate werden jährlich unter diejsenigen Bauern, W—ich welche ein gewisses Quantum Garn, Leinen u. 5. W. er Orun als eigne Arbeit liefern, theils goldeéne, theills sil- ehe ntz berne Medaillen vertheilt. Unglaublich viel Gutes am stiftet diese Einrichtung. dten du m ) So ward einst von der kaiserlichen ökonomischen Dopol ö Gesellschaft in St. Petersburg die sebr wichtige Frage 0 16 er 0 welche Weise das Landvolk in Rulsland am schick. ltgegen Gesge onde Preiaschril zum Gegenstande einer Preiaschrift gemacht, auk itzlicher LUeber den die h. nn es ein- ver gewis— Stütze die. A. I Uber alle dem diéese ind. Bei⸗ olke übli⸗ 2 ncher Ce. nd einer oynonymé en, die als hen werden, denn der e, weil der inem noth⸗ ein Neben. 2+ Hinsicht Ate, wenn len, einen tand der- erksamkeit Grade ver- t Preulsen, Im erste- en Bauern, aen u. S. V. 1—1 thellls Sl- Viel Gutes nomischell * Frage nacht, au am schies 83 lichsten und nützlichsten in seinen Nehenstunden beschästigt werden könne. 8. 70. Vur Vereinfachung und Vervoll-Lrens kommnung der Fabrikarbeiten trägt die Lürhrie Theilang dieser letzteren ungemein viel bey. Man kann sagen, dals solche gleich- sam eine Ersparnils in den hervorbrin- genden Kräften bewirke, die zur Erzeu- gung eines Guts erfordert werden. Daher ist es Pllicht des Regenten, durch gesetz- mälsige Absonderung der verschiedenen Gewerbe auf jene Theilung möglichste Rücksicht zu néehmen. Zur Aufmunteérung thätiger und erfin- Autnunte — rung thäti- — +.. 1 3. 3—— deérischer Künstler dienen Prämien und geru. erfu- Monopolien. Letatere müssen dem Künst- gänsler. ler die ganze Frucht seiner Erfindung, die die Vervollkommnung eines Gewerbes zum Gegenstande hat, auf gewisse Jahre hinaus zusichern 7). Wollte man aus ei⸗ nem übelverstandnen Patriotismus solche sogleich allgemein machen; so würde der Grund, velcher den Künstler anfeuert, eine nützliche Erfindung mit Mühe und Ko- sten zu machen, wegfallen, indem jenès Mo- nopol gleichsam die Belohnung ist, um wel⸗ che er arbeitet. Wollte man aber auf die entgegengesetzte Art zu weit gehen, und ein A F 2 — ö 84 ———— cteh Monopol auf immerwäbrende Zeiten 0 zulassen; 50 würde deér Nutzen der Erfin- ul dung für's Publikum gröfstentheils aufhören. I . Beispiele von dergleichen Monopolien geben die in 6 England üblichen Patente. Noch besser ist es, mit ben dem Künstler eine Uebereinkunkt zu treffen, solchen ö ellle durch eine Geldsumme fiir seine Erfindung zu beloh- nen, und dieselbe sogleich öftentlich bekannt zu ma- Dah Cben. Ihte 0e * +— G. 78. ane Lü Die einem Lande feblenden Gewerbe tupg auslun-—— 6. aisch. Künst-miissen durch Herbeirufung ausländi— ler. +— scher Künstler, welche derselben mäch- ö tig sind, auf einländischen Boden verpflanzt O werden). mde 2 Beispiéle der flandrischen Wollenweber in England, voll der französischen Manufakturiers, die unter Ludwig hen dem Vierzehnten zur Auswandeérung gezwungen und i vorzüglich in die preulsischen Staaten aufgenommen liche Wurden, der deutschen Kolonisten in Rulsland u. s. W. erie 7 Schalt 77.—7 8 2 schält“ vorschüsse Olt ist es nüitzlich, fleifsige, ge— munte an Künstler— 25 mAnlegungs Chi Ckte und unternehmende Künst⸗ and be . Fabiiben. IE+, welche schon hinlängliche Proben ih- bereich rer vorzüglichen Fähigkeiten abgelegt ha- r het ben, zur Anlage von Fabriken mit Vor- WMare SsChüssenzu untersgützen, doch müs- Fermeh 1— +—*——— V sen diese Vorschüsse immer mit äulserster R6Ie Pre Vorsicht gegeben, und der wahre Künst- VUn ler sorglaltig vom blolsen Projektma⸗ den.— cher unterschieden werden.— Förmli- nnsalch che Anlagen von Fabriken auf ö6ffeutliche eine he —2———.——————— 85 Zeiten Kosten, die für Rechnung des be⸗ Extin trieben werden, sind weniger zu empfeh- Uhören. len, weil es nicht Lieht 685 eineè Menge von ben glte Milsbräuchen, diesich gevöbnlich bey den⸗ ist es, ni selben einzuschleichen pflegen, von ihnen n, solchen— 74 zu entfernen. U Heloh. nut a2u ma:) Dahin gehört das grosse Personale der Offieianten, ihre geringe Aufmerksamkeit, indem sie nicht für Gewinn, sondern für einen gewissen Gehalt arbeiten, die hieraus entstehende kostbare Unterhal⸗ tung der Fahrik. Welthe oft nicht nur keinen Gewinn ewerbe ahwirlt, sondern noch Zuschuls erfordert. ändi— * mäch-&. 80. pflanzt Den Absatz von Fabrikwaaren, sasngend⸗ te. und auf diese Weise mittelbar auch Gie in Englard volljkommnere Produktion dersel- ter Ludwie—. rTns ben, béfördern vor allem andern auf öffent- ungen und 203 Hennuntt liche Veranstaltung eingerichtete Schau- landu.s.u. gerichte. Man versteht darunter Gesell- schaften sachkundiger Männer, deren Ge- schält darin besteht, die Güte einer Waare o, ge⸗ zu untersuchen, und falls solche genugthu— ——* Kunst⸗ end befundeén wird, mit einem Stempel zu Lunst Hen äh⸗ bezeichnen. Hierdurch wird der Käufer legt ha⸗- vor Betrügereien gesichert, der Kredit der gt he Vor“ Waare belördert, und Liahne h ihr I e vermehrt. 80 Scchten es, dals auch mel Ch mud-— Serdter rere Producenten, und zwar zu einer veil⸗ ISelste kommneren Produktion ermuntert ver— den.— Vorzüglich können Schaugerichte in solchen Staaten Nutzen stiften, die schon eine béträchiliche Ausfuhr von Kunstpro- 86 ů H2y dukten machen. In diesem Falle verlälst sich nämlich der Ausländer aul's Schauge- ö richt, und macht seine Bestellungen sicher und ohne alle Gefahr. Beispiel der im Hannövrischen üblichen Leggegerichte für die Leinwand. Auch sind gewissermalsen die Wraaker hierher zu rechnen. Aacigeee aalkr §. 31.—2 Iul Kückzölle. In Beziehung auf solche Gewerbe, die 610 sich mit Verarbeitung ausländischer 650 Materialien theils zur innéren Konsumtion, theils und vorzüglich zur Aus fuhr(II. H. 59. 1910 60.) béeschäftigen, sind Rückzöle oft von 2 grossem Nutzen). Zufolge derselben wird 3 dem Fabrikanten bey der Ausfuhr eines ö 1—— 1 verarbeiteten Produkts diejenige Sum-. 50 me wieder ersetzt, die er selbst oder ein An- 180 deérer bey der Einfuhr des rohen Mate- rg rials als ZoII erlegt hatte. Hierdurch setat X die Regierung den Fabrikanten in den Stand, mit ähnlichen Fabrikationen des Auslandes, 60 Wo vielleicht das rohe Material mit gar kei⸗ nem Zolle belegt ist, Preis zu halten. In Rücksicht der genannten Riüickzölle und ih- 2 rer Anwendung sindet der allgemeine Grund- satz Statt, dals sie schädlich beinahe nie), gewöhnlich aber sehr nützli ch W sind. u Cet *) Vorzüglich macht England von Rückzöllen zur Befär- derung der für's Ausland arbeitenden Gewerbe Ge brauch. . Q 87 verlat* Nur etwa in 80 sern sin die Rùckzölle schädlich, als 10 sie Gelegenheit zu Betrügereien geben können; doch C 0 7 0— chauge. ist dièse nachthéilige Wirkung nichis in Vergleich Sicher mit den Vortheilen, welche sie zu gewähren im Stan- de sind. gegerichte nalben die Mit den Ausfuh rprämien hat es“ III dagegen eine andere Bewandnils. Diese ussuhrpres EU. Werden von der Regierung einem Kaufman⸗ ne zugéstanden, venn derselbe Maaren 96. d von einer gewissen Gattung in's Ausland 2„ Gle 8 7* II— Ischer versendet. Ihr Zweck besteht darin, den — 1—— 2*. 1—* einheimischen Künstler in den Stand zu se- umtion, 1.9.50 tzen, seine Fabrikate wohlleiler au lięfern, 59. ů— 011 v0n als der Ausländer es thun kann. Der Vor- an ir theil, welchen sie unter diesen Umständen 30 versprechen, ist jedoch immer als sehr un- ö W 6—*— gewils zu betrachten*). Auch muss die ge Sum· 2 zn 0 Regierung in ihrer Anwendung immer mit 3— der grölsten Vorsicht verfahren“). ch Setit Dies erklärt sich auf lolgende Weise: Die Ausfuhrprä⸗- mien sind Ausgaben, die der ganzen Gesellschaft zur Stand. Last fallen. Folglich wär' es billig, dass sie auch der landes, ganzen Gesellschaft Vortheil brächten, welches je- doch nicht immer der Fall ist, da sie oft nur dem ar Kei- Kaufmann allein, oder, was noch ärger ist, blols en. In dem ausländischen Konsumenten nützen. Kaum darf ich fürchten, dass man dieser Behauptung und ih- das Beispiel von Grossbritannien entgegensetzen wird. 868 Grund- In letzterem Reiche waren die Ausfuhrprämien jeder- inahe zeit eine unbedeutende Maassregel, im Vergleiche 71 mit dem Systeme überhaupt, welches man daselbst tzlich unabänderlich seit Jahrhunderten zur Beförderung des Kunstlleisses belolgt bat. Gesetzt daher, dals jene Maassregel in der Wirklichkeit mehr Schaden zur Beser. als Nutzen gestiftet hätte; so mulste solches immer he 6e· unbemerkt bleiben. Folglich beweist das eispiel orhe werbe e von England in Rücksicht auf den Nutzen der Aus- Feckel fuhrpramien so vielals gar nichts. mnden“ * Hoôchstens nur in dem Falle sind die Ausfuhrprämien önte von entschiedenem Nutzen, wenn es darauf ankommt, ö— ein néeues Gewerbe in Gang zu bringen, von welchem Müt man mit Grund erwarten kann, dals es sich in der Hbin Folge obne Unterstützung der Re gièrung erhalten wird. Uebrige us brauche ich Wohl nicht zu bemerken, dass die Ausfubrprämien gerade 50 wie die Rückzölle Ver- hedder anlassung zu Untérschléifen geben. Diese nachthei- Iite lige V irkung derselben ist überdies noch viel bedeu⸗- tender, weil von der andern Seite der wahre Nutzen unge Wisser ist. E ——— 2—* —„ erO= te Mell Cere §. 85. telꝛ r Sind Gewerbe mehr füir die innere Fabe bab te Konsinhtton als für die äulsere bestimmt; E 0 Dechenit mielnt sich der õlle, vomit die VII ö Produkte ähnlicher Gen erbe des Auslandes bah bey ihrer Einfuhr 561830 werden, nicht selt. den ten als eines Mittels, um den Vertrieb der I inländischen Fabrik zu begünstigen. Als u50 Quellen der öff Emt11 en Einkünk Laute te sind dergleichen Auklagen jederzeit llosse nützlich;——— als Mittel, den Gewer- Handé ben des Londes au fauhelfen, und 50 ensn den Nationalreichthum zu Weren ver- Denn einre 81E nicht selten den gesuch- Fabri ten JLweck. Nur wenn sich in einer Ge- CEku in sellschaft schon eine Mengé unbeschaftigter mit de Hände behnden, und wenn überhaupt die er e individuellen V arnt ältnisse derselben gewis- Sbt sen Gewerben nicht gänzlich zuwider sind, 8ab können Maa loregeln, wie die erwähnte, von Nutzen seyn. Iu jedem andern Falle sind 1der Aus. hrprämien anommt, welchem ich in der lten wird 6en, dals 26lle Ver- nachthei. el beden⸗ e Nutzen inere timmt; mit die u. Als ünk. derzeit eWer- ind 80 . Ver- Such- er Ge- ltigter mpt die gexis⸗ sinc e, von e Sud 89 sie der Gesellschast vielmehr schädlich, thieils indem sie die hervorbringenden Kräfte von vorthéeilhafteren Gegenständen auf we— niger vortbeilhafte ablenken(II. S. 50, theils indem siè ein Schädliches Mon o—- PpOI zur Folge haben, und an die Stelle besserer und wohlfeilerer Fabri- kate des Auslandes schleéechterere und theurere inländische Fabrika⸗ te lièfern. Daber muls die géesetzgebende Gewalt sich jener Auflagen, als Mit- tel zum Vertriebe der inländischen Fabrikate, nicht anders als mit gro- ser Einschränkung und nach genauer Er- Wagung der jedesmaligen individuellen Ver- hältnisse bedienen. Der Nutzen übrigens, den sié unter besondern Umständen zu lei- sten im Standeé sind, besteht vorzüglich dar- in, dals sie das fehlende Kapital des Fabri- kanten, venn dieser Mangel beim Ueber- lusse arbeitsfähiger und unbeschäftigter Hände eine Ursache des schlechten Gedei- hens neuer Fabriken ist, gleichsam ersetzen. Denn indem sie den Preis dér ausländischen Fabrikateé beträchtlich erhöhen, setzen sie den inländischen Fabrikanten in den Stand, mit dem ausländischen Preis zu halten, wel⸗ ches er wegen des Ueberflusses von Kapital des letztéeren und wegen seines eignen Man- gels aulserdem nicht fähig gewesen wäre. 9⁰ 9. 84. rintahrver⸗ Alles, was im Betrelf der auf die Ein- 1————. fuhr ausländischer Fabrikwaaren géeleégten Völle gesagt worden ist, findét in einem ——— AIgöte noch höbhern Grade in Ansehung des gänz- 9 —— 70 EI lichen Verbots dieser Einfuhr Statt. 5 —— nthe Auch letztéeres Mittel ist, wenn es den inne- Iutb *— 10 ren Gewerblfleils und überhaupt das wahre ö mni Beste des Staats befördern soll, so wie das vorige nur mit grölster Vorsicht anzuwenden. Steht I Sicherer und weniger gewalhlsam, als beide vorhin er- 0 wähnte Mittel wirkt für die Aufmunterung mancher ö von Arten von Gewerben das Beispie] des Regenten und Von! des Hofpersonals, wenn solche den einländischen ö* Produkten im Gebrauche den Vorzug vor deén aus- Scha ländischen geben und so die Unterthanen zur Nach⸗ 1 U ahmung ihres Geschmacks aullordern. an — 1 §. 85. Manufskiur- Alle öffentliche Geschäfte), die auf ö Kollegium. ö den Flor der Gewerbe einen Bezug haben, sind gewöhnlich einem Kolléegium unter dem Namen des Manufakturkol legiums ——— N übertragen, velches entvwveder ein eignes Ganzes ausmacht, oder mit dem Kommerz- kollegium, wovon weiter unten geredet wer⸗ den wird, vereinigt ist. Was die Gesetze betrifft, welche die Regierung in Be- Handé ziehung auf deén Handel bekannt macht, so können Mun diese, eben so wie es mit den Ackerbau- und Forst- gesetzen der Fall ist, von der übrigen Gesetagebung aulse ahgesondert werden und einen eignen Kodéx unter Lrtr dem Namen eines Kodéx für Manulakturen und Fa- briken bilden. rne ugen die Lin. elegten einem 5§gäns— Statt. inne- Vahre vie das enden. „orhin er- mancher nten und die aul haben, er dem ziums eignes nmer- el Wer- ne in Be- o Konnen 4. Handelspolitik. §. 86. Handel nennt man im weitläuf-Regit von tigsten Sinne des Worts den Austausch des Entbehrli chen gegen das weniger Entbehrliche; so Vie solcher in einer jeden Gesellschaft und von jedem Einzelnen getrieben werden Kann. In engerer Bedeutung aber ver⸗ steht man unter Handel den Verkauf von Gütern, wenn dieser Verkauf von Personen als ein eignes Ge⸗ schäft ausgeübt wird, velches einen im Ganzen zu machenden Gewinn zum Gegenstande nat). 4— Handel in weiterer Bedeutung kann man sich auch bey sehr rohen, auf der niedrigsten Stufe der Kultur stehenden Völkern denken. Handel in en- gerer Bedeutung ist nur in einer schon kultivir- ten Gesellschaft denkbar. Doch erhält sich auch hier noch ein Theil des ganz ein fachen Handels. So handelt der Producent einer Waare allerdings mit derselben; allein f sein Handel ist dennoch weit von dem des eigentlichen Kaufmannes verschieden. §. 87/. Von dem eigentlichen oder künstlichen Handel lassen sich mehreére Arten denken. Man theilt denselben in den inneren, aulseren und Kolonialhandel. Letz- tèrer hält gleichsam zwischen den beiden erstèren Arten das Mittel“). Der äulsere Handel zerfällt wiederum in den auswär- rigen Konsumtionshandel, in den Handel. Verschiede- ne Arten von H 121 andel. 92 Transito-, Speditioushandel und in den LWisChenhandel. Durch den aus- wärtigen Konsumtionshandel wird das Handelsverhältnifs zwischen 2Wwey Völkern bezeichnet, die des eig- nen Verbrauchs halber ihren Ueber- kluls gegen einander austaus enen. Der Pransito- und Speditionshan- del**νπ), welcher letztere eine Gattung des ersteren ausmacht, hat nicht die Konsumtion lremder Waaren, sondern nur ihré Durchluhr und weitere Belörderung in andere Länder zum Zweck. Der Zwis chenhan 1 endlich beéschäftigt sich damit, den Ueber- lluls vers chiedner fremder Völker ge- gen einander auszutauschen, und einem Je- den seine Bedürfnisse zuzuführen. Der auswärtige Konsumtions- handel theilt sich in den Kommissions- handel), Proprehandel und Ak- tivhandel. Ein Kommissionshandel hindet Statt, venn dièe Handelsgeschäfte auf Rechnung und nicht mit dem Kapital des in- ländischen, sondern des ausländischen Kauf. manns betrièben werden; ein Pro Pprehan- del ννπνν), wenn solche der inländische Kaulmann mit eignem Kapital und aufeigne Rechnung betreibt, und ein Aktivhan- delrrrτν), venn der Kaufmann nicht hlof3 aul eigne Rechnung handelt, sondern auch die Waarenversendungen durch Fahrzeuge und Schilker seiner eignen Nation macht. 5 2I und! ‚ 220 In Beziebung auf die Waaren, mit + den aus lel welchen der aus wärtige Konsum- 6 Wird tionshandel getrieben wird, unterschei- Is 32 ö nlii. det man bey demselben einen Produk- des ei 4 tenhandel ν) und Manufaktur- Ueber. handel). chen“) In 50 fern nämlich die Kolonieen einen Theil des Mut⸗ terstaats ausmachen, kann man den Kelonialhandel tung des lür einen Zweig des inneren Handels halten. In wumtion Rücksicht der weiten Entfemung aber, und des I. schwachen Bandes, durch welches solche mit dem urchlahr Mutterlandée verbunden sind, macht der Kolonialhan- Länder del eine eigne Gattung des Handéls aus, oder ist viel- el rit) mehr Zzum äulseren Handel zu rechnen. *) So besteht zwischen Grolsbritannien und dem nord- Ueber- amerikanischen Freistaate, zwischen Dännemark und Ker ge. Schweden, zwischen Grolsbritannien und Schweden u. s. W. ein blolser auswärtiger Konsum inem Je: tionshandel. Ein Transito und Speditionshandel dieser Art geht 2. B. von Hamburg eaus durch mehrere Staa⸗ ntions- ö ten des inneèren Deutschlandés. 5810NS-—— Beispiele des ZwWischenhandels, und zwar ei⸗ mnd AX nes sehr ausgebreiteten Zwischenhandels findet man in den ältesten Zeiten bey den Phöni- 1** 7— 2 nandel ziern und Griechen, in den mittleren bey den Alte aull italianischen Republiken, Portugiesen, hanseatischen 7470 Städten u. s. W., in den neueren endlich bey den des in- Hollandern, Dänen, Engländern und béey den deut- en Kaul- schen Seestädten.— Dals ührigens kein einiger- reh àn- malsen beträchtlicher Zwischenbhandel anders als durch Schifffahrt betrieben werden könne, ver⸗ indische gteht sich von selbst. Ueigne rrr) So is! der grölste Tbeil des Handels, welchen Russ- * land mit dem übrigen Europa treibt, ein blolser ivhan. Kommissionsbandel. cht bloß—. Proprehandel treibt Rulsland mit China, Per- sien, der Bucharey u. s. W. Eben so finden sich in TM auch ö allen übrigen Staaten von Europa, auch wenn solche * andg—* 7——— hrzeuge überbaupt wenig Handlung treiben, Beispiele vom nacht, PTIO Prehan deI. 94 x *ν) Der Aktivhandel macht gleichsam die höchste) hu, und vollkommenste Stule des Proprehandels aus. ü Uebrigens kann ein Staat einen ausgebreiteten und 0 böchst vortheithaften Handel treiben, ohne dals bier- i mit geradé ein Aktivhandel verbunden sey. Dies hun ist 2. B. mit Cbina und Russland der Fall. Frank- 0 reich trieb vor dem gegenwärtigen Kriege einen aus- 2 geébreiteten Aktivhandel, durch den Krieg aber ist nunt solcher gänzlich vernichtet worden, denn kein heten Schiff unter Hanzösischer Flagge zeigt sich, um Waa- Nune ren zu transportiren, auf dem Meere. Vollig n) So treibt Russland grölstentheils einen Produk-.) Den tenhandel. Helne ) Beispiele eines beträchtlichen Manufaktur⸗ rudel handels liefern Grolsbritannien, Frankréeich, Hol⸗ uelm land, Deutschland, Preulsen u. s. W. M Lorde §. 88. dabs! oehr Zwar bringt keine Gattung von Handel Handels für d ae Gezell-eigentlich etwas hervor, aber dennoch ist D Shast. ö Handel überhaupt, und die Anwendung kelebn von Arbeit und Kapital zur Betreibung des- höchste ö selben, für die Gesellschast von äulserster ind die VII. ö Wichtigkeit, indem derselbe theils len EI 1. lür den Kinzelnen), wie tür vt,. das Ganze ½), die Stelle der Ieilde Produktion gleichsam vertritt, de May 2. die Erzeugung von Gütern„ aulserordentlich ermuntert“), ich⸗ 5. die für die Wirkung der her- aur viss vorbringenden Kräfte so wich⸗ Lecl tige Theilung der Arbeiten(I. . 76.) begünstigt*). Für den Einzelnen vertritt der Handel die Stelle der Produkion, wenn Jemand nicht in der Absicht zu gewinnen, sondern um das Erhandelte zu veraehren, har, Viel Waaren einkauft. Mey KA lie bôchste dels aus. iteten und — Für die ganze Gesellschaft vertritt der Handel die Stelle der Produktion, wenn vermittelst des Aulse- ren Handels Güter herbeigeschafft werden, welche —. 65 ö dals hier. eine Gesellschaft nicht selbst hervorbringt, und de- Die ren Besitz sie folglich ohne Hülle des ãulseren Han- . Franl. dels hätte entbéhren müssen. unen aus⸗ Dis Güterproduktion Wird durch den Handel er- aber ist muntert, weil soleber dem Einzelnen Gelegenheit *2 lenn kein verschafft, aus dem Ueberllusse mittelbar einen um Waa- Nutzen zu zieben, da ihm derselbe ohne Handel völlig unnütz gewesen seyn würde. roduk. rurn) Denn wo der Handel nicht blüht, wird es dem Ein- zelnen unmöglich seyn, sich ausschliefsend faktur. auf ein gewisses Gewerbe zu legen. Ein Jeder wird ch, Hol- vielmehr genöthigt seyn, von seineér Arbeit nur soviel zu verfertigen, als zu seinem eignen Gebrauche er- fordert wird. Der Handel aber macht es möglich, 8 dals Einer dem Anderen in die Hand arbeite. andel 389. E H och ist Die Vorsorge für die E. rweiterung und vegnt on . Handelspo- udung Belebung des Handels ist demnach ein der 1d. H des- höchsten Gewalt nicht 35.. 33 Serster und die Regeln, welche der Regent, um jenen 2— eck zu Aeen au Hezalgen e für bat, machen mit Recht einen besondern —*— I der—. Beil der hen Oeékonomie, nämlich „ 1* tritt, die Handelspolitik aus). itern Zwischen Handelspolitik und Handels wissen- 112 schaft sindet dasselbe Verhalmnils Statt, wie zwi- II V schen Ackerbaupoliti kKu. Landwirthschafts- her- wissenschaft; zwischen Gev erbepolitik und ½, Technologie u. s. w. WICRH“ 8 n(I.§. 90. Nicht alle Regeln der Handlungspolitik rinmenaog telle det sind aufalle Gattungen des Handels anwend-vahe 4. sicht au bar. Vielméehr lassen sich in dieser Hinsicht nen ns zwey Klassen derselben unterscheiden. Die 95 Rung A.Hran- Erstè begreist die allgemeinen Regeln, nie 3ate dden HlGR diejenigen, velche auf die Bele⸗ Linncl bung des Handels überhaupt ab⸗- estet 2Wecken. Die zweite Klasse begreift die enlei besonderen Regeln, oder diejenigen, Ihie welche nicht die Ermunterung deés Handels 3 überhaupt, sondern nur eines einzigen— Handelszweiges zum Gegenstande ha- H ben. rölle So giebt es bes ondere Mittel nur Belebung des äusse- aule ren Handels, des Zwischenhandels u. s. w. 5. 91. Lari Zuerst von den besonderen Regeln 0 der Handelspolitik. Hier Kommen vor al⸗. e lem andern die Grundsätze in Betracht, wel⸗ ulde che der Regent in Ansehung deés innern ö arro Handels zu beobachten hat. Denn von iche sämmtlichen Zweigen der Handlung ist die- Vuckr ser der nothwendigste und wichtig⸗ nken ste*), indem auf demselben mehr als auf Katen irgend einem andern, der Wohlstand des iberad Ganzen beruht. Befördert aber vwird der Ihng innere Verkehr vorzüglich durch Zweck- wenbe mälsige Marktordnungen, durch Einführung eines bestimmten und überall gleichen Maafses und Ge⸗ Au wi chts, durch Anlage von guten u Landstralsen, Ausgraben von Ka⸗ es md nälen, Fahrbarmachung von Flüs- Sten Cey sSen, durch Handhabung der Sicher- nug des heit für Reis ende und Waarenver- 38080 sen- —.—— Reoe— regeln, sendungen, durch zweckmässige Bele. Einrichtung der Posten und durch x ITan Festsetzung von Messen zu gewis- . 7 5— reist 65 sen Zeiten und an gewissen Orten. enigen H Rint Nur diejsnigen Staaten machen hierin eue Ausnahme, andeb die sehr klein sind, und dabey einen sehr ausgebréi- nzigen teten Handel treiben. Von dieser Art ist 3. B. Ham- nae hurg, Lübeck u. s. W., in welchen Städten der inne- 33 re Handel mit dem äussern gar nicht in Vergleich kommt. Ganz anders aber verhält es sich immer mit grölseren Sta aten, Vo der innere Handel vor dem des ause Aulseren bey weitem den Vorazug verdient. V. 5. 92. Rerel Eine zweckmälsige Marktord-, Iter. 201.0 nung ist diejenige, welche den Landmann* cht, wel und Städter bey ihrem gegenseitigen Ver- Irt n kehr vor allen Betrügereien möglichstschützt, 111 7 un en nachtheilige Monopole von der einen und — von der andern Seite verhindert, die Zufuhr ist die: ö 451 utie vom Lande in die benachbarten Städté er- CI 18——— i leichtert, und so den gegenseitigen Verkehr d all— 2 27 14 überhaupt möglichst befördert. Zur Hand- mad Gdes 0 6 habung der Marktordnung werden eigends ird der ö 8 ů 65 ö hierzu bestimmte Oflicianten erfordert. IWecCk⸗ . durch 8 85. en und 10 Auch die Vorsorge für dieè Einführunga. vonerse 1d 0—6 4— für Maass u. Gurceh eines gleichformigen und bestimmten Maa- Cevicht K. Ises und Gewichtes ist ein, der höch- X* RA·—— Flüs sten Gewalt in Rücksicht auf die Beföôrde- 3— 2—* 1* 3icher rung des innern Handels nicht unwürdi- ichen 7 2415 ges Geschäft. Zu dièsem Eudzwecke müs- enVel 6 5Ell- 98 sen einem Jeden die Mittel, sich ein gesetz- mälsiges Maals und Gewicht zu verschaffen, erleichtert werden. Solches geschieht, in- dem der Regent Personen beauftragt, zu gewissen Stunden und an gevissen Orten Gewicht und Maals eines Jeden, velcher es verlangt, mit dem gesetzmälsigen Muster zu vergleichen, und nach gehöriger Berich- tigung zu stempeln.— Zur Verhütung von Versälschung in Maass und Gewicht die- nen strenge auf dieses Verbrechen gésetzte Strasfen. 6. 94 Gute Landstralsen sind für die Be- lebung des inneren Verkehrs von äusserster Wichtigkeit. Daher ist es Pflicht des Re- genten, ihre Anlage auf alle mögliche Wei⸗ 5e 2u béefördern, und die schon vorhande- nen im besten Stande zu unterhalten. Beispiele“ der englischen, französischen und altrömi- chen Landstrassen. Eben dies gilt von Kanälen). Letz- tere sind für den Handel gleichsam dasselbe, Was fur Fabriken und Manufakturen Küns t⸗ liche Maschinen sind. Beide bevir- ken eine grolse Ersparnils in den her vorbringenden Kräften; denn, um ein Quantum Waaren zu Wasser zu trans- portiren, werden weit weniger hervor- bringende Eräste erfordert, als Zum Land- transport. Natürlich sind daher auch die ᷓDꝗSꝗSESDSDSDSDSꝗIDIDIeIeeeee 7 Lostel Cher, 15 WIxt 7⁵75 Delebun Nachba Od Len, det Mion er dednden ueicht WISI brl⸗ Deada Lönnen x löddtz 6, . an gegetz. ESchalken hieht, Il Hagt, V en Orten welcher en Muster er Berich. ltung von richt die. gesétate ir die Be. aulserster des He. che Mei— orhande. n. nd altrõmi- ). Leta- lasselbe, Künst— beyir⸗ in den enn, um u trans⸗ nervor⸗ m Land- auch die 99 Kosten des letzteren weit beträchtli⸗ cher, als die der Wasserfracht. Unter den europäischen Staaten ist England und Hol“ land vorzüglich reich an Kanälen. Hiernächst lolgt Frankreich, Preulsen u. s. W. Auch Rulssland, wel⸗ ches an künstlichen Landstrassen noch sehr arm ist, besitzt gleichwohl schon eine Menge Kanäle, die die Wasserkommunikation erleichtern.— Kein Reich bieétet indels in Hinsicht auf künstliche Wasserkom- munikation ein merkwürdigeres Beispiel dar, als China. Hier sind ungeleure Landstriche durch Kanäale eben 30 in Verbindung gebracht, wie in Hol- land und Belgien einige kleine, im Verhältnisse aum chinesischen Reiche unbedeéutende Provinzen.— Immer kann man es als einen Beweis von hober und schon lange bestehender Civilisation eines Volkes an⸗ nehmen, wenn sich die Sorgfalt der Regierung aul die Vollbringung von Werken, wie Kanäle sind, er- streckt. Das Beispiel eines der kultivirtesten Völker der alten Welt, der Aegyptier, in deren Lande sich noch gegenwärtig eine Menge Spuren vormaliger Ka- näle finden, bestätigt dieses.— In Deutschland hat die höchst verderbliche Lerstückelung in einen Hau- len kleiner Staaten die Folge hervorgebracht, dals sol- ches in Hinsicht auf Anlegung von Kanälen, 30 Wie von vielen andern öffentlichen Werken„die auf die Belebung der Industrie abzwecken, weit zegen seine Nachbaren aurückgeblieben ist. §. 95. Olt sehlt es einem Lande nicht an FLiis- 5. hrbur⸗ sen, die eine natürliche Wasserkommuni- g““ kation hervorbringen könnten; allein 50l. che sind entweder in verschiedenen Stellen zu seicht, oder sie enthalten zu viele Wasserfälle“) und Klippen, umvon beladenen Fahrzeugen befahren werden Zu können. Ist dieses der Fall, so muss die höchste Gewalt Sorge tragen, sie durch Hin- 6 2 Flüssen Fortsetzuüng. 100 wegräumung der Schwierigkeiten zum Waa⸗ rentransport geschickt zu machen. Die einzelnen Regeln, nach welchen dieses zu bewerkstelligen ist, gehören aber nicht mehr für die Politik. Dies kindet 2. B. in Ansehung der Wasserfälle des Dnepr Statt. Unglaublich wichtig, nicht bloss für den sin- nern, sondern auch für den äulsern Handel Russ- lands, werden die Folgen seyn, wenn dereinst der Dnepr völlig fahrbar gemacht wird. Ueberbaupt be- darf es wohl keiner Bemerkung, dals die Fahrbar- machung von Flüssen, so wie noch manche au— deré Mittel, die zunächst auf die Erleichterung des innern Verkehrs abzwecken, Wie 2. B. die Anlage von Heerstrassen, Kanälen u. s. W., eben sowohl auk die Belebung des àusern Handels wirken. Mit der Sorgfalt für Fahrbarma⸗ chung der Flüss e steht die Sorge für An- legung eines Wegs an ihren beiden Ufern, um auf demoolben die Fahrzeuge durch Pferde oder Menschen gegen den Strom zu aiéehen, in genauester Verbindung. Vorzüglich ist dieses in solchen Ländern der Fall, wo schon das Holz selten zu werden anfängt, und wo die daher entstehende Kost- barkeit der Fahrzeuge die Maalsregel noth- wendig macht, solche wider den Strom auf- wärts zu führen). ) Anders verhält sich's in diéeser Hinsicht in manchen Ge- genden Rulslands. So 2. B. in den Gegenden, wel- che die Düna durchströmt. Von der ungeheuren Menge von Fahrzeugen, welche im Frühjahre mit Korn und Hanf beladen aus Weilsrulsland auf dem genaunten Stromé nach Riga kominen, geht kein ein- Na Heit de er Neis hetilt Nelche pug de Wuschre A tunge amge iInner Leit, auk sol Desorgu Pakete ⸗ in der K macht b. vetdendr dern es! hupen rer Ball 1e und VonNei Umdg t ez dud lut, del —. ee-t/?/e/œe./—— ερ rrtttTFFTPTs?? s?? ˙— 101 2um Ma ziges wieder zurück, sondern sie werden alle in Riga en. Dis zum Verbrauche verkauft. Immer nämlich ist der 10 licht meh §. 7. dle dsbn Was die Handhabung der Sicher-gserz. 6 fir den in heit der Landstralsen zum Vortheile Lnm der Reisenden und Waarenversendungen v eberhauptbe betrifft; so treten bier dieselben Regeln ein, ie Fabrbes welche die allgemeine Politik zur Handha- Saene bung der öflentlichen Sicherheit überbaupt . die Andt vorschreibt. 223 8 Auch eine zweckmälsige Einrich-7 en. tung der Posten, dieser grolsen Erfin- dung der letzten Jahrhunderte, ist für den rharma- ů 14 innern Verkehr von äulserster Wichtig- beidlen keit. Vorzüglich kommt es bey denselben auf schnelle, vohlfeile und sichere Tahrzeuge 4 Besorgung der zu versendenden Brièse und 9— 2. 1 Pakete an. In einem Staate aber, der schon bindung— in der Kultur beträchtliche Fortschritte ge- idern der— macht hat, ist die Sorgfalt für blosse Bries- u werden dean versendungen nicht miehr hinreichend, son- nde Kost- 1—— dern es müssen in demselben auch Einrich- gel noth. tungen lür die Versendungen gröls e- rer Ballen und für die möglichst sChnel- le und bequeme Pransportirung trom aul- manchenöe von Reisenden getroffen verden).— zinmr Um das Zutrauen der Posten zu verméehren, unz 1——— rübahe ni ist es gut, wenn der Regent für jeden Ver- and auf den lust, selbst dann, wenn solcher von einem ht kein ein. 8. Messeu. unverschuldeten Zufalle herrühren sollte, Verantwortet, und um überhaupt die Vor- theile der Posten für's Publikum zu vermeh- ren, ist es gut, wenn die Benutzung dersel- ben so wenigen Sch wierigkeiten und Einschraà nkungen als möglich un- terworfen ist.— Immer müsse der Postof- ficiant auch dem Niedrigsten im Volke, der seinen Beitrag zur Versendung lièefert, mit Höllichkeèit und Gelälligkeit begegnen, und nie den Grundsatz vergessen, dals die Po- sten des Publikums, und nicht das Publikum der Posten wegen da ist. ) Musterhaft sind in dièser Hinsicht vorzüglich die engli- schen und französischen Posten— was aber die Ein- richtung der eigentlichen Briefpost betrifft; 50 dient diese, wie man sie in Rulsland hndet, wegen ihrer Schnelligkeit, Ordnung, Sicherhéit und wegen ihres wohlfeilen Preises binwieder- um den Posten aller übrigen europäischen Reiche zum Muster. §. 99⸗ Wie sehr Messen, welche an bestimm. ten Orten und zu gewissen Zeiten géehalten werden, zur Belebung des innèren Han- dels dienen, bedarf keines Beweises, und wird durch die Erfahrung hinlänglich bestä- tigt. Ueber die Wahl des Orts und der Zeit lassen sich indess keineé allgemeine Regeln geben, sondern alles dies ist vielmehr nach den béesondern Verhältnissen zu bestimmen. Beispiele der Messen in Beaucaire, Leipzig, Makariew, Frankfurth u. 6. w. 7½ Ce,N Letb (b a einlach Hadeb, Narächt. galben i5 discher 8 bej an den i und ihm 5. iner nissio dern da Seun mu handel in dieser 5 20 der de. Sekura! von Ha etigung Ler 66 Haudel Dide Zu U delz lberh en oft die Vor. vermeh. ng dersel iten und lich u. er Pogtol olke, der kert, mit nen, und die Po. dablikum die engli. ber die Ein. ost betrillt, indet, Wegen icherhéit 3 binwieder. chen Reiche estimm· gebalten on Han⸗ 6s, und ch bestä⸗ der Zeit Regeln hr nach timmen. Makariex, ttt....???s?s??5CͥcùmA«ᷣ cc. · §. 100. Jetzt sind die Grundsätze zu untersu- inel aur Belebung d. chen, velche Statt haben, venn es dem ere Regenten um Belebung des àulsern Han- dels zu thun ist. Zuerst kommt hier die einfachste Gattung des äulseren Handels, der Kommissionshandel, in e. Betracht. In besonderer Beziehung auf den- e selben ist dieè Regel wichtig, den auslän- dis chen Kaufmann auf alle mögliche Wei⸗ se bey seinen reéechtmälsigen Forderungen an den inländischen Kaufmann zu schützen, und ihm schnelle Justiz zu verschaffen. §. 10f. Befindet sich aber die Gesellschast in- ves pro- einer solchen Lage, dass ihr der blosse K om- e missionshandel nicht mehr gnügt, son- dern dals es dem Regenten darum zu thun seyn muls, ihren Propre- und Aktiv- handel zu verméehren; so stehn demselben in dieser Hinsicht vorzüglich folgende Mit- tel zu Gebote, nämlich: Verbesseérung der Seehäfen*), Gründung von As- sekuranzgesellschaften, Gründung von Handelsgesellschaften, Begün- stigung der inländischen Seefah- rer gegen die ausländischen, und Handelsverträge. — Dals die Verbesserung der Seehäfen nicht ausschliessend zur Begünstigung des Propre- und Akrivhan- dels, sondern aller Arten des ausländischen Handels überbaupt diens, bedarf wohl keiner Bemerkung. * Assekurane⸗ gesellschas- ten. §. 102. vabesnerung Unter Verbesserung der Seehä⸗ der 67— seehaten. Fen verstéht man öffentliche Werke, wel⸗ che zum Zweck e haben, theils das Ein- und Auslanfen der Schiffe in den Hafen, womit nicht selten grolse Gelahren verkniipft sind, zu erleichtern, theils die im Hafen liégen- den Schiffe bey eintretenden Stürmen vor allem Schaden zu sichern. Die einzelnen hierbey zu befolgenden Regeln gehören je⸗ doch nicht mehr fur die Politik. §. 103. Assekuranzgesellschaften die- nen in 50 fern zur Belebung des Propre- und Aktivhandels, als diè Furcht, sei- ne Waaren dem Meere anzuvertrauen, nicht selten den einländischen Kaufmann abliält, auf eigne Gelahr und Rechnung Handlung au treiben. Denn durch jene Gesellschaf- ten wird das bey Waarenversendungen Statt habende Risiko gehoben. Man versteht übrigens unter denselben die Vereinigung mehrerer Personen, welche in der Absicht geschlossen worden ist, um für die Gelahr eines zu versendenden Schiffs oder Guts ge- gen eine, dem Werthe dieses letzteren ge- mäss au erlegende Summeé, mit gemeinschaft- lichem Vermöôgen au verantworten. Der Re- gent kann Assekuranzgéesellschaften durch Unterstützung oder lörmlichen Bei- 30 e rgen WVltert neleR ten O6 Ingey Uutern eine) I etnt lolhs 8h, lichen 0 vol Negent Renige olche gesell Hebges 145 50; Wndern erthelhe ad en Ind 6 nehnen 0 nig Seehz. ke, Wel. Ein- und , Vomit pft sind, n liegen- men vor Dinzelnen hören 6. en die- Propre— cht, sei⸗ en, nicht n abhält landlung ellscha⸗- zen Statt versteht einigung Absicht eOelahr CGuts ge⸗ teren ge⸗ inschalt- Der Re⸗ an durch gen bei ...rteeee.:FFEttFt:T:CICI—?“)“7]‘]—]—:CtFIC'CICTJJ-ĩ:——J]——]]I.::t“T::':'']']']'T'T'']']''I'!Iee=e=eeeeeꝗ*::. 105 tritt(Garantie) ausserordentlich begünsti- gen. 8 104. Auch die Gründung von Han- delsgesellschaften, velche mit dem Rechte des Alleinhandels nach einer gewis- sen Gegend hin versehen werden, trägt un⸗ ter gewissen Umständen nicht wenig zur Er- weiterung des Aktivhandels bey. Olt sind neue Handelsunternehmungen nach entfern- ten Gegenden zu grols, und ihr Erfolg zu ungewils, als dals solche von Einzelnen unternommen werden könnten. Daher wird eine Vereinigung Mehrerer, oder einer gan- zen Gesellschaft, nothwendig. Weil nun letztere das Risiko eines ungewissen Er- lolgs über sich nimmt; so würde es unbillig seyn, ihr bey nachher Statt habendem glück- lichen Erfolge die Frucht désselben rauben zu wollen. Aus dieser Ursache giebt der Regent jener Gesellschaft ein Monopol, wenigstens auf gewisse Jahre, oder er macht solche zu einer ordentlichen Handels- gesellschaft D. Betrachtet man Han⸗ delsgesellschaften aus diesem Gesichtspunk- te; s0o stiften siè nicht nur keinen Schaden, sondern vielmehr noch Nutzen. Das ihnen ertheilte Monopol ist alsdann in Beziehung auf den Handel völlig das, was für Künste und Gewerbé Privilegien einzelner unter- nehmender Künstler(II. H. 77.) sind. Eben 50 wie bey letztern sindet jedoch auch in Handelsge sellschaften. 106 Ansehung von Handelsgesellschaften der Grundsatz Statt, ihre Privilegien niemals zum Nachtheile des Staats azu veit auszu- dehnen. 20 Beispiele der englischen, französischen Handelsgesell- schaften, der amerikanischen Gesellschaft in Russ- * land u. s. w. §. 105. Erschwerang UVm die 8 Ch Pfa H V. seines Volks 2U uud gänzli- ches Vebet ermuntern, stében dem Regenten vorzüg- Eet an,- Iich zweéierley Mittel zu Gebote, nämlich: Hinder. ErsChwerung der Schifffahrt des Ausländers durch Zölle und andere Aul- lagen, und gänzliches Verbot der- . selben, welches unter gewissen, durch das Gesetz bezeichneten Umständen Statt hat 5). Beispiel der berühmten Navigationsakte. 4* 5. 106. Handelevet- Der Nutzen der Handelsverträge trã ge. 2—— erstreckt sich über alle Gattungen des aulsern Handels, Zwischenhandels, und mittelbar selbst auf den inneren Han- del. Bestimmungen in Ansehung des Ver- kaufs gewisser Waaren, Begünstigungen in Ansehung der Zölle und Abgaben vor den übrigen Nationen, Vortheile in Ansehung der Schifffahrt u. s. w.— Diese Dinge sind es gewöhnlich, welche Gegenstände von Handelsverträgen abzugeben pllegen. Ueber Handh Rat u Rahne Handh en dit die l Rusch eine Kell beicl der y chung dEmse Heren Vertan nph Alen en der niemalz allszu- delsgesel. It in Rulh. OIks au vorzüg- imlich: t des re Aus- der- durch n Statt träge n des Idels, Han- es Ver- 107 die Benutzung der Handelsverträge über- haupt, um durch dieselben auf die Erwei- terung des Handels zu wirken, lassen sich jedoch keine allgemeinen Regeln aufstellen. §. 107. Bey einem Volke, welches äufsere Handlung treibt, ist es fur die höchste Ge- walt nicht unwichtig, die Vortheiléè zu be⸗ rechnen, welche dasselbe vermittelst jener Handlung erhält. Da nun von beiden Sei- ten die Güter nicht in natura, sondern durch die Dazwischenkunft des Geldes ausge- tauscht zu werden pflegen; so glaubt man, eine solche Berechnung nicht sicherer an- stellen zu können, als indem man die von beiden Seiten gezahlten Summen mit einan. der vergleicht. Man nennt diese Verglei- chung die Handelsbilanz, und schreibt demjenigen Volke ohne Anstand den gro- Iseren Vortheil zu, welches durch den Verkauf von Gütern eine grölsere Summe empling, als es für eingekaulste Güter zu zahlen verbunden Var. §. 108. Allein die Handelsbilanz, unge- Begriff der Handelsbi- lanr. lrrige Vor- stellung in achtet sie in Rücksicht ihrer Anwendbar- Anschung 4. keit, die Handelsvortheile mehrerer Völker mit einander zu vergleichen, die öffentliche Meinung für sich hat, ist dennoch hierzu ein sehr unzulängliches Mittel. Denn be— Handelsbi lanz. 108 trachtet man das Geld als ein blosses Werth⸗ zeichen, oder als blosses Hülfsmittel, den Umsatz der Güter zu befördern; so kann es einem Volke sehr gleichgültig seyn, eine et- was grölsere oder kleinere Summe dieses Werthzeichens zu besitzen). Be- trachtet man dasselbe aber als Waare; 50 16t Gewinn und Verlust in der Han- delsbilanz nicht weniger unbedeutend. Denn im ersteren Falle hat das Volk, auf dessen Seite sich das Uebergewicht der Han- delsbilanz belindet, sür den Ueberschulss an edlen Metallen andere Waaren dahin gege- ben; im letzteren Falle aber seinen Verlust durch den Ueberschuls eingekauster Waa⸗ ren vollkommen ausgeglichen. Hierzu kommt, dals die Summe deés baaren Geldes immer nur eine Kleinigkeit im Vergleiche mit dem Werthe der Güter ist, zu déren Umsatze es in einer Gesellschast gebraucht wird“). Letztere machen eigentlich den wahren Reichthum derselben aus. Hateine Gesellschaft daran Ueberfluss; 50 wird es ihr auch ein Leichtes seyn, sich das, zur Cirkulation nothwendige Geld, oder irgend ein anderes 2weckmälsiges Surrogat π au verschaffen. Mangelt es ihr aber daran; s0 werden alle Schätze der Erde nicht hinrei- chen, diesen Mangel zu ersetzen. *) Die einzige Wirkung einer grölseren Summe des um- laufenden Geldes in einer Gesellschaft ist die, dass die Waarenpreise steigen, da sie hingegen bey der 109 SWerth⸗ verminderten Umlaufmasse nothwendiger Weise fallen tel, den müssen(§. 90.). K**) Smith beweist dies auf eine sehr genugthuende Weise. aun ez Er führt nämlich das Beispiel eines der letzten Kriege Enne et⸗ Grolsbritanniens mit Frankreich an, der ganz ausser- Summe halb des Reichs geführt wurde und dessen Kosten die Summe von sämmtlichem in Grossbritannien um- De. laufenden Gelde weit überstieg. Letzteres musste are; 5 daher während des Krieges oft aus England wandern, H und den Weg wieder dahin zurückfinden, und im- er Han. mer musste doch auch noch soviel dort bleiben, als deutend, erfordert wurde, um die innere Cirkulation zu be⸗ oIK, auk werkstelligen. 2— So ist Rulsland arm an baarem Gelde und reich an ler Han- Gütern. Daher emplindet man nicht den Mangel Dhuls an des ersteren und ersetzt ihn leicht durch Papiergeld. Demungeachtet giebt es vielleicht kein Land in Eu- igege- ropa, wo die edlen Metalle so häufig zu Gegenstän- Verlust den des Luxus gebraucht werden. Nirgends sieht + Was man so viel Silber an Equipagen verschwendet, 60 — viel silberne und goldene Geräthschaften, Uhren, Hierzu Tobacksdosen u. 8. W. Geldes rglkiche§. nog. u deren Ist es einmal als erwiesen anzunehmen, inige Vor —— 2 IIung 1 braucht dass die Handelsbilanz ni cht den hohen h. ch den Grad von Wichtigkeit Verdient, n 0 2 pitals. Iat eine den man ihr gewöhnlich zuschreibt; Wird es 50 wird man sich auch leicht von der Un- 8, Zur richtigkeit des Grundsatzes überzeugen kön- rirgend nen, zufolge deéssen die jährliche Vermeh- u*) 20 rung oder Verminderung des in einer wan; 0 Gesellschaft umlaufenden Geldes, so wie hinrei- solche in Gemälsheit der Handelsbilan⸗ Statt findet, als Maalsstab fur dièe Zunahme oder Abnahme dés sogenannten Natio⸗ 7 nalkapitals, umlaufenden Kapi- die, dals i tals, dës Nationalreichthums u. s. W. en bey * 110 angesehen au werden pflegt. Offenbar über⸗ sieht man bey dieser Rechnung gänzlich den inneren Handel einer Geésellschaft, der doch in einem grolsen Staate von vVeit mehr Bedeutung als der äuls ere) ist, und bringt blols die Gewinne des letzteren, die vielleicht nicht einmal wahre Gewinne sind“), in Anschlag. Daher ist der Be- griff vom Nationalkapital im gewöhn⸗ lichen Sinne des Worts, eben so wie der von der Handelsbilanz nichts veiter als eine theoretische Grille. Rulsland kann 2. B. in der Handelsbilanz verlieren, das heilst, es kann durch den Handel mehr Geld weggeben, als es einnimmt; aber wird wohl Jemand 50 thöricht seyn, zu béehaupten, dass sein Natio⸗ nalkapital darum verringert vürdeé? Was ist das Nationalkapital eines Volks? Seine edlen Me- talle, oder seine Wohnungen, Landgüter, Fabriken u. 6. W. aus welchen Quellen des Erwerbs sich über das Ganze, wie über den Einzelnen Wohlstand und Reichthum verbreitet? Ich glaube die letzteren. Nimmt man aber Nationalkapital in demjenigen Sin- ne des Worts, in welchem es genommen Verden mulss; so wird es nicht schwer seyn, sich zu über- zeugen, dals Rulslands Nationalkapital jährlich in sinem hohen Gradevermehrt werde. Man braucht aur einen Blick auf die Menge neuer Wolnhäuser, Wirthschaltsgebäude, Fabriken u. s. w. zu Werken, die überall innerhalb der Gränzen dieses Weitläufti- gen Reichs entstehen. Oder sollte dieser grolse Zu- wachs des Nationalreichthums nicht binreichend seyn, den unbedeutenden Verlust in der Handelsbi- lanz aufauwiegen? *) Ich sage, die vielleicht nicht einmal wahre Ge Wwinne sind. Denn abgerechnet, dass die Vermeh- rung des umlaufenden Geldes eines Volks für den Wohlstand des Ganzen von keiner Bedeutung ist, s0 entsteht noch die Frage, ob auch bey wirklich vor- dab dl 0n 0 merbs nel. noch! hig der u noch besit zum belnie das Au em H aber el Punkte Celde! dabere Cter ⸗ Varbrat 4 u Relboim glichy des hi dem le LII ar üh meilhafter Handelsbilanz eine solche Vermehrung ö W. Statt hnde. Wie leicht kann nicht der Ueberschuls, Iich den welchen ein Volk durch den Handel gewinnt, auf an⸗ Ut der dere Weise, wie durch auswärtige Kriege, durch Reisen reicher Privatpersonen u.. w. wieder verlo- elt mehr ren gehen. st, und en, die§. 110 eninne Unwirksa der Be. Aus dem bisher Gesagten ergiebt sich, E gewöhn dass die Handelsbilanz kein Gegenstand 44 9 — 9 ‚. ebenden wie der von solcher Wichtigkeit ist, um die Auf- αn aut 5 die Handels⸗ eiter al merksamkeit des Gesétzgebers zu verdieEln. nen. Ueberdies ist dièse Aufmerksamkeit noch in einer andern Rücksicht ganz unnö—- verli— ö in thig. Denn denken vir uns einen Staat, En EI jemand der in der Handelsbilanz zwar verliert, aber u Natio⸗ noch Reichthum und Hüllsquellen genug Vas ist d— ünn besitzt, um seine Neigung zum Luxus und edlen Me- · ö—— Fabrilen zum Verbrauche ausländischer Waaren zu tich über befriedigen; so wird nichts im Standeè seyn tund und— sand un 2*— Erneren das Ausströmen des baaren Geldeés aus die- igen din sem Staate zu verhindern. Denken ir uns „r aber einen andeéren Staat bereits zu dem zu uberk⸗ hrlch in Punkte gelangt, da der Mangel an baarem u braucht Gelde sehr fühlbar zu werden anfangt, und lnhänstr, da bereits die Hülfsquellen sich ausländische u Werlen, ö +— weitlaulti⸗ Güter zu verschaffen, féhlen; so wird der grube lu- Verhrauch ausländischer Güter und lolglich rin das Ausströmen deés baaren Geldes von selbst manche Einschränkung erfahren. Zu- bre Ge⸗ gleich wird durch das bisherige Ausströmen 91—— des baaren Geldes der Preis desselben in 1. dem letatbeschriebenen Staate so géstiéegen, Iuch vor⸗ e Verbot der Hilberaus- luhr. 112 der Preis der inländischen Produkte aber 50 gekallen seyn, dals der Ausländer bewo- gen wird, eine grölsere Menge hiervon zu kaufen, als aulserdem geschehen wäre. Hierdurch kommt nun wiederum eine grö— lsere Menge baares Geld in Umlauf. Die- ser Umstand, zusammengenommen mit der ohneéhin schon verminderten Ausfuhr des baaren Geldes, stellt nach und nach das Gleichgewicht ohne alle Ein wirkung der gesetzgebenden Gewalt wieder her. §. 1I1I. Unter den verschiéedenen Maassregeln, welche die höchste Gewalt ergreifen kann, um ihren Unterthanen das Ueber⸗ gewicht in der Handelsbilanz zu verschaffen, führt keine weniger zum Zweck, als die, wenn die Aus fuhr ed- ler Metalle durch strenge Besehle gänz- lich untersagt, und dem Kaufmanne bloss erlaubt wird, seine Zahlungen in's Ausland durch Wechsel zu machen. Im- mer ist diese Maalsregel unnütz, oft nicht blols unnütz, sondern sogar Sschädlich. Unnütz: ist sie in einem Staaté, der seinen Handelsverhältnissen zufolge ohnehin nichit verliert, und in welchem es also keiner stren- gen Verbote bedarh, um ihm den Besitz sei- nes Cirkulirenden Geldes zu erhalten. Un- nütz nicht blols, sondern auch s chäd- lich ist sie in einem Staate, der in der Han⸗ Kte aber ler beug. ervon 20 en wäre, eine gro uf. Die. n mit der Kahr des nach das wirkung her. Horegeln, en Kann, Ueber— anz Zu iger zum uhreed- e gänz Umanne gen ins en. Im- ost nicht ädlich. er Seinen hin nicht ner stren· esitꝰ Sei⸗ on. Un⸗ schäd— + in der Han⸗ 113 Handelsbilanz wirklich verliert. Denn im- mer wird der Ueberschuss, welchen ein sol⸗ cher Staat an baarem Gelde zu zahlen hat, den Weg über die Gränze zu finden wissen, wo nicht öflentlich, doch gewils heimlich. Durch das Mailsverhälniis aber, welches zwischen Zahlungen aus dem Auslande und Zahlungen in das Ausland unter den genann- ten Umständen Statt hndeét, wird der Preis der Wechsel beträchtlich erhöhtwerden), und mancher rechtschaffene Kaufmann, welcher Schleichwege verachtet, vird sich genöthigt sehen, sein inländisches Geld für den Ankauf von W. echseln zu einem niedri- gern Preise hinzugeben, als der wahre Werth deésselben beéträgt. Oder mit andern Wor- ten: das Verbot der Geldausfuhr wird nicht selten ein unnatürliches Sinken des Kurses veranlassen*). Dagegen kann sich der Kurs bey völlig frei- er Geldausfuhr, auch wenn die Handelsbi- lanz nachtheilig seyn sollte, nicht weit vom Pari entsernen, weil es im Falle eines nach- theiligen Preises der Wechsel alsdann nur vom Kaulmanne abhängt, sich seiner Frei- heit zu bedienen, und die in's Ausland zu V zahlende Summe in baarer Münze zu leisten. Schädlich ist dem zufolge in einem Staate, welcher an den Ausländer mehr Geld aus- zuzahlen hat, als er empfängt, das Verbot der Silberausfuhr, indem sie dem inländi- 1Verlust schen Kaulmanne einen T el I Cründe, Velche Voelrbeile die Worthe 2ile, die verursacht, legenheit giebt, 114 und dem Schleichhändler Ge— sich aul Kosten rechtschal- lener Leute zu bereichern. Denn nur in so fern ist es möglich, einen Wechsel an * ) Um den nachtheiligen Einfluss, sich au kaufen, und durch denselben die Vahlung in's Ausland zu machen, als der Kaufmann, von welchem er gekauft wird, Jahlungen aus dem Aus- Giebt es daher Mehrere, die Zahlungen in's Ausland zu machen verbunden lande zu erwarten hat. sind, als solche, die Forderungen im Auslande aus- oder mit andern Worten: Mehrere, die Wechsel suchen, Wechsel zu geben im Stande sind; steben haben, giebt es als solche, die 8s0 muls natür- lich der Preis derselben steigen. Denn der Wechsel erscheint in diesem Falle völlig wie eine Waarée, wel⸗ che die Konkurrenz der Käufer für sich hat. Folg- Iich wird nun beim Ankaufe der Weclisel ein Auf- geld nöôthig, und der Kurs des inländischen Geldes einkt. Jenes Aufgeld macht gleichsam die Prämie für den Schleichhändler aus, welcher sich mit der heimlichen Ausfubr des Geldes beschäftigt. Er ge⸗ winnt nämlich bey der Ausfuhr des Daaten Geldes gerade so viel, als das baare Geld in seinem eignen Lande gegen Wechsel, oder gegen das Geld des Auslandes gerechnet, verliert. Da s Aulgeld der Wech- sel selbst aber wird um so Röher seyn, oder der Kurs WMird durch die verb„otene Silberausfuhr um so tiefer nerabsinken, theils je beträchtlicher der Verlust in der Handelsbilanz ist, theils je grölser die mit der heimlichen Silberausfuhr verbundenen Gefahren sind. welchen eine starke Konkurrenz, die i in Ansehung 4 Wechsel Statt hn- det, auf den Kurs eines Landes äàulsert, zu verhüten, hat es sich die grolsbritannische Retierung aum 6 setze gemacht, beträchtliche Lahlungen in's Ausland, 2. B. Subsidien, nicht durch W Sehsel, sondern mit haarer Münze zu machen. 5. 112. Es fragt sich nunmehr, vonach man welche ein Staat durch den 4 ahmes bed vI Hande MG NX ershaus undin: nent Rab ausdre Milbone sich der 80 0 mit Rüc Natione le Hlle remubel ndler Ge. echtschel. Wechsel die 7. al ablunz Hmann, von aus dem Aus. her Mehrere I verbund luslande aus. en: giebt es solche, die muls natur. ler Wechzel Waaré, wel⸗ hat. Folz. in Aul. chen Geldes die Prämié Ach mit del gt. Er ge. ddHE Geldes inem eignen las Geld dez d der Wech⸗ ser der Kurz um so tieser Vexlust in die mit det fahren sind. eine starks gel Statt ha. zu verhüten, UE zum 6e· 03 Ausland, gondern mit ach man at durch 115 den ausländis chen Handel sich erwirbt, de. usvar. Han⸗ abmessen soll, wenn die sogeénannte Han⸗ delsbilanz hierzu nicht den wahren Maass- stab abgiebt. Denn dals der eine Staat durch den auslündischen Handel me Hr, der andere weniger gewinne; oder dals der eine Staat aus dem auswürtigen Handel grölsere, der andere géringere Vor- 7 heile Aehe t wonll enem ueileer Ieile ZlGEHe, 18t wonl Keinnnem LJVweitel unter⸗ worlen. Vorzüglich scheint es hierhey au zweierley Umstände anzukommen: erstens auf den relativen Betrag deés Handels, welchen ein Volk treibt, überhaupt, und zweitens auf die Beschaffenheit der Güter, mit velchen 10 ner Handel getrie- ben wird. Auf den relativen Betrag des Handels, sag' ich, möck tauf den absolu- ten. Um die t deser bei- den Behriffe zu bezeichnen, wollen wir uns zwWey Natiotn denken, von Weltaien die erste aus sechs Millionen Menschen bésteht, und im auswärtigen Handel für acht Millio- nen Rubel Güter umsetzt; die andeére aber aus drey Millionen besteht und für sechs Millionen Rubel Güter umsétzt. Hier lälst sich der Handel beider Nationen auf eine gedoppe elte Weise ver gleichen, nämlich ab- 50lut, oder an sich, und relativ, d. i. miit Rücksicht auf die Volksmenge beider Nationen. Absolut betrachtet, ist auf al- le Fälle der Handel der ersteren von gröbhe- — ö Bel lativ betrachtet aber über rem Be all ge,—— 2— biV Derrachreuaber UDer- 1 I1 2 dainen dels eines * 1 110 ö V 1 trisft der Betrag 960 Hamdlels der letzteren Denn. den der erstéren bey weitem. Eben dassel- Cenin be nun, vas in Ansehung des relativen ddebo Betrags des Handels bei der Nationen Statt gen or Hindeét, wird auch von ihren beiderseitigen in der Hand Isvortheilen gelten, selbst dann, nucht wenn die letztere Nation eine geringe Summe Eer in der sogenannten Handelsbilanz verlięren RIo sollte, indels vielleicht die erstere dadurch gewinnt. Oder könnte vohl Jemand daran zweikeln, dals des kleinen Verlusts in der Bilanz ungeachtet, die letztere Nation ver-⸗ hältnifsmälsig weit mehr Individuen als die erstère enthält, über welche der ausländi- sche Handel Reichthum und Wohlstand ver-⸗ Vaater breitet, die bey diesem Handel interessirt die Ce sind, und ihre fehlenden Bedürsnisse durch glichk denselben erwerben?— Eben 50 viel aber ner deit und noch mehr, wie vom relativen Be- Werden trage des Handels, bängt in Rücksicht künbt. der Ge winne desselben von den Gegenstän- u den ab, mit welchen er sich béschaltigt. deb unst Dies sind entweder rohe Produkte, Oder velcles Manufakturwaaren; oder mit Aniern den Aut Worten, der äulsere Mandle! ist entweder nämlich Produktenhandeh oder Manufaktur- dtünde; handel. Voltheilhalter ist in der Regel vinn b der erstere, weil die Gewinne des IRr. lich aus baues diè der Geverbe übertreffen(II.§. 11.), sSchend vortheilhe after erner ein Handel, der mit brauch einfachen! Wam eturdrezer en, 1 der mit vom re Künstlichen getrieben Mird(I. 5. 50.). Verden letꝛteren en dasel. elatipen Onen Stat lerseitige Abst dann 186Summe verliæren e dadurd and daran sts in det ation vel- en als die auslandi Stand ver interessin i58e durch viel aber iven Be Rucksicht egenstän schaltigt te; odet it andern entweder ulaktur— der Regel 65 Acker- (l. 9. 11½ der mit l der nit . 50f 117 Denn dals es bey dieser Schätzung nicht auf Gewinne des einzigen Kaufmanns, welcher die Produkte mit Vortheil verkaust, und des- sen Vortheil vielleicht gerade den Gewinn in der Handelsbilanz zum Theil aus- macht, sondern vielmehr auf die Gewinne der zahlreicheren Producenten einer Waa⸗ re ankomme, bedarf wohl keiner Bemer- kung).— Uebrigens lassen sich in Anse- hung der Vortheile, welche beide Gattungen von Handel bringen, noch mancherley Mo- difikationen denken. Werden 2. B. rohe Produkte gegen rohe Produkte, Ma- Bntatetain da gegen Manufaktur- waaren ausgétauscht 7); s0o kann man die Gewinne beider Nationen als siemlich gleich betrachten, dergestalt, dals auf kei- ner Seite ein Wsnieeor Vortheil ist. Werden hingegen 298 Pro dukte gegen Künstliche Manufakturwaaren 2 usge- tauscht; 50o ist der grölste Vortheil des Han- dels unstreitig au 1Seit en desjenigen Volks, welches den Ueberfluss seiner Produkte an den Ausländer hingiebt. Letzteres darf nämlich den ganzen Betrag der Gegen- stände seines Handels als reinen Ge⸗ winn betrachten, velches sich hinläng- lich aus der Eigenschaft der einzutau- schenden Güter ergiebt, indem der Ver- brauch von Luxuswaaren(§. 139. nur vom reinen Gewinnè einès Volks bestritten werden kann““). Ganz anders aber verhält 118 bob ————L+ 1 es sich mit demjenigen Volke, welches ro- 106 he Produkte für künstliche Manufakturwaa⸗- 3unn — 7— 2 e ren eintauscht. Hier gilt es nicht die Erwer⸗ n bung des UDeberflüsssigen, sondern des 00 2— Nothwendigen, und die eingetauschten 907 .—„ a Denn rohen Produkte sollen gleichsam dazu die- 4H nen, dasjenige, was während der Arbeit Et von den Producenten als unumgängliches ware . 6— nen Bedürfniss verzehrt worden ist, wieder zu 4909 10 ersetzen“). 8 Nach dem bisher Gesagten lälst sich in 5 — Iu IU Ansehung der Gewinne, velche ein Volk Ran durch den äusseren Handel macht, Folgen- acn des als Grundsatz aulstellen: dass solche da 0 ü am grölsten seyn müssen, I. Vo der rela- 100 tive Betrag des äulsern Handels am gröls- e 24. 2 0 Dez ten ist, und 2. wo in diesem Handel Ma- 0 Ich nufakturwaaren gegen rohe Produk⸗- n te eingétauscht werden“). Wenn übri- Dehn 2*— ö Lan gens unter den genannten Umständen auch ö 6. 6t die Handelsbilanz einem Staate Vortheil 0 bringt; 50 ist dies bloss als eine zufällige ö ö 33———*) ben Wirkung der ohnehin günstigen Han- a delsverhältnisse, keineswegeés aber als das, 4 was das Wesen derselben ausmacht, min zu betrachten“. 235 OScl ) Man setre 2. B., der nordamerikanische Kaufmann eiter verkaufe für eine Million Getraide, der französische bei für eben so viel Seidensaeren. Bey beiden werden Neh die Gewinne, welche sie selbst machen, vielleicht ren di, gleich seyn. Aber in Rücksicht der Gewinne der ů LUgiche Producenten beider Produkte wird gewils die grölste 1V Verschiedenheit Statt hinden. Denn in der Produk- Pndr Non von Getraide linden eine Menge Familien nicht ö Her dl Iches ꝑo. Kturwag. lie Erwer. Idern deʒ tauschten dazu die. ler Arbeit ängliche Wieder au St sichin ein Voll „Folgen⸗ olche d er rela. am gröb- ndel Ma- Produb. enn übri⸗ den auch Vorthei zulälligs en Han. r als das ausmachh e Kaufmann Französische eiden werden en, vielleicht Gewinne der die ꝑrolss 0 der Procu: amilien I *..—.—.— DꝑEREREEScc&æłRẽSìõ0E————...⸗⸗⸗..— 119 — blols nothdürktigen Unterhalt, sondern auch Wohl⸗ stand, in der Produktion von Manufakturwaaren nur das erstere; oder was dasselbe besagt: im Getraide ist ein grosser Theil als reiner Ertrag; hingegen in der Seide fast alles als hlosser Ersatz des auf ihre Her- vorbringung verwandten Aufwandes von Arbeit und Kapital zu betrachten. 2 Denn bey dem Austausche roher Produkte balten die auf beiden Seiten Statt findenden grölseren Gewinne, und bey dem Austausche von Manufaktur- waaren die auf beiden Seiten Statt indenden klei- nen Gewinne einander das Gleichgewicht. **) So kauft der Nordamerikaner dem Britten seine fei- nen Tücher für Getralde, Hanf, rohe Häute u. s. vr. ab, und ist in diesem Augenblicke befugt, mit Stolze zu ihm zu sprechen:„Mit allen nothwendigen Bedürfnissen hat mich der Reichthum meines Bodens schon versorgt. Er hat mir nicht blols Nothdurkt, sondern auch UDeberfluss gegeben. Von diesem Ueberflusse theile ich dir mit. Für dich aber ist solcher nicht mehr Ueberfluls, sondern noth- wendiges Bedürfnils, welches die Armuth oder Beschränkiheit deines Bodens dir verweigert. Was ich hingegen von dir dafür erhalte, bleibt für mich immer nichts weiter, als Ueberfluls.“ Bekannilich giebt es manchen nordamerikanischen Landwirth, der feines englisches Tuch trägt. Ob es aber auch viele englische Fabrikarbeiter giebt, die dies Tuch verfertigen und solches zugleich tragen? ) Denn der Kaufmann, welcher beim Arbeiter die Kunstwaaren aukkault, macht an diesen gleichsam den Vorschuls. Was er von dem ausländischen Kauf- mann beim Wiederverkaufe dafür erhält, ist, seinen eignen Gewinn abgerechnet, blosser Ersatz dieses Vorschusses. Und immer enthält letzteérér nicht weiter, als den nothdürftigen Unterhalt der Arbeiter. 2— Nicht blols allgemeine Grundsätze bestäti⸗ gen die Gültigkeit dieser Regel, sondern auch die rägliche Erfahrung.— In den deutschen Ost- und Nordseeprovinzen wird fast nichts anders als Produktenhandel getrieben, und gewiss leben hler die einzelnen Einwobner in einem grölseren Wohlstande, als 2. B. die Einwohner des manu- fakruriren den Sachsens. Eben dies gilt von den Einwobhnern Baierns, Oêstreichs und Böhmens.— Fast alle aussereuropäaischen Kolonièen treiben blo- lsen Produktenhandel, und wo herrscht den- noch Wwobhl uein grölserer Reichthum, ein grölserer Ueberkluls an Waaren des Luxus, als hier? Eben dies gilt von Rulsland und einigen seiner reichsten Provinzen, wie 2. B. Kurland. Der russische Hanf und der kurländische Waizen setzen seinen Besitzer in den Stand, feine Weine, Tücher, Hausgeräth von Mahoganyholz, seidne Zeuge, mit einem Worte Luxuswaaren aller Art in einer grölsern Menge zu konsumiren, als es der Einwohner der Gegenden, 0 jene Waaren erzeugt werden, zu thun im Stande ist.— Der Einwohner einer Landstadt in den rus- sischdeutschen Ostsèeeprovinzen aus dem Mittelstan⸗ de geht weit sauberer gekleidet, als der Einwohner eineér ähnlichen Stadt in Deutschland, der mit je- nem auf einer Reihe steht.— Moskwa enthält mehr feines sächsisches Porcellan, als vielleicht die mehresten Städte im Churfürstenthum Sachsen. Hier verfertigt man es, aber man ist nicht im Stande, es zu kaufen. Dort verfertigt man es nicht, aber man kauft es. Eins ist besser als das Andere. Das merkwürdigste Beispiel indels, welches zur Bestä- tigung obiger Regel erwähnt Zu werden verdient, bie- tet der nordamérikanische Freistaat dar.— Nirgends ein so grolser relati ver Handel bey einer so gerin- sen Volbsmeénge, und ein so ein facher Handel, der sich bloss auf Produkte beschränkt, als dort. Nirgends aber auch 80 grolse Handelsgewinne und ein so allgemein verbreiteter Wohlstand. In letzterer Hinsicht übertrifft der nordamerikanische Freistaat noch das reiche und glückliche Rulsland. Er wüͤrde solches aber nicht ubertrelfen, wenn nicht in letztgenanntem Reiche die Leibeigenschaft dem Nationalreichthume so viel entzöge. win S0o Bat z. B. der nordamerikanische Freistaat ge- 8 wöhnlich auch die Handelsbilanz für sich. Al- lein es können Jahre eintreten, wo dennoch das Gegentheil Statt sindet. Setzen wir nun den Fall, dass der nordamerikanische Handel sich übrigens sei- ner Natur und seinem Umfange im Ganzen nach Lur aus Gem —e Huck Votteil Vemeh AAcher ² dels bäfen desläf Weiteret udaue Cründun aleine Scheiden leicht at des Han venn es an d belen 50 9dpin Iun! — Men 7 V U Eenmmnmp)-a—..—— ü—gu.::—f—:.:...——— 121 des monn 970 651 nicht verandert hat; so Wird jene Veränderung in gult von den 6 ö den Ansehung der sogenannten Handtelsbllan⸗ allein nicht höbmens.— I 3 8 hänretehend seyn, lür eine bedeutende Verände- treiben u hho. errscht den. ein grolserer rung 2U gelten. hier? Eber§. 113. ner reichste Losische in Für den Regenten ergiebt sich serner ana 95 Besiun aus dem bisher Gesagten noch der Grundꝰ fur O. boch- Linm i Satz, aul die Han- alsbilan⸗ seines Volks kei- n Mente t ne Rücksicht zu nehmen, und den wahren ceude Vortheil von Hn aulserem Handel in der 5 a Vermehrung des Produktenhandels nMittelstan zu sichern. Einwohner der mit je. wa enthäl. 4227 lich 6 Zur Belebung des Zwischenhan- ng.n 18 i dels dienen vorzüglich sogenannte 134 nicht, aber häfen. Unter letzteren versteht man Han- handels delshäfen, in welche Waaren aller Art der anhn ui Veiteren Versendung wegen zollfrey ein- Nęendl und ausgeführt werden können*). Bey der Fanir Gründung derselben kommt es vorzüglich 735 auf eine: güns tige Lage an. Bietet diese ent- winne und Seitenckencle Vortheile dar; s0o werden auch 1——— leicht auswärtige Kaufleute zur Betréibt ing „d des Handels in solchen Häfen angelockt, venn nicht wenn es ja den Kaulleuten des eigenen Lan- bast den des an den hierzu erforderlichen Kapitalien —1— fehlen sollte**). sich. A. ** 2 R . So ist 2. B. Altona ein Freihafen. Auch Hamburg ennoch das r Kl kann man als einen solchen bétrachten. n den Fah, FPVII„YA 4148 brivens Sel⸗)Wieviel bey einem Freihafen, welcher Betreibung des ibriget 8 Inzen näch Wischenhandels zum Lwecke hat, auk seine Lage 1.2 N ankomme, beweist das Beispiel von Alexandrien, x Velche⸗ welches in wenigen Jahrzebenden den Welthandel el 50 sich zu eigen machte, und denselben noch gegenwär- 101 tig nicht gänzlich verloren hat.— Eine äbnliche Landst glückliche Auswahl, wie solches der Erfolg bezeugt, nahme bat die russische Regiéerung in Ansehung verschied- x 6 ner Häfen des schwarzen Meers, nämlich von Feo⸗ che ar dossia, Sebastopol, Odessa u. s. W. getrollen. 3 5 I15. Iin Wichtigkeit—— handel Ee Immer verdient der Zwis chenhan- Viztet —— SIa aden. del die Aulmerksamkeit des Gesetzgebers 5000 — 2* ee eW. in einem vorzüglichen Grade, theils wegen Ir 6.— Sonoll, der grossen Gewinne, welche er verspricht D, h A verni theils wegen der Erweiterung der Schifs- nen Tur fahrt odeér des sogenannten Seehan- dels, welcher mit einem bedeutenden Iwi- schenhandel immer nothwendig verknüplt nägäch deln, Meck Maabr ) Vorzüglich sind diese Gewinne einem kleinen Staate Höht i wichtig, dem es an inneren Hülfsquellen, sich Reich- ö thum zu erwerben, gebricht. 80 war es der Fall vor- lich el mals mit den Phöniziern, noch vor Kurzem mit den* ne dabo Holländern, und noch gegenwärtig mit den deut- schen Hansastädten. Doch können auch grössere Hicheren Staaten einen beträchtlichen Theil ihres Reichthums händele durch Zwischenhandel erwerben. Grossbritanniens berünst Beispiel dient hier vorzüglich z2um Belege. D Menge! Aude §. 116. üs 65 Auch der Pransitobhandel ist unter dic Belebung d. 4⸗ Transto- manchen Umständen kür einen Staat von nicht geringer Bedeutung. Als Mittel, den- selben zu ermuntern, dient vorzüglich gänz- 90 liche Zollfreiheit derjenigen Waaren, ;—!!FIFIFIFTFTFTFTT?C?LRce tCRäCSTSCTRTRTETRTCTCTCRCR&: VQ SZRSTSSTSTSTV TT TT——TTTPTTTTF 4 0 an drien ‚ 14. Welkhanit welche durch ein Land bloss transportirt wer- n egenni den, sorgfältige Unterhaltung der 0 Dürn LC n Landstrals en(II. ö. 97 qund gute Auf- verschiel nabme derjenigen Personen, wel- von Per ehe den Transitohandel betreiben. * §. 117. 7 Eine Ers chwerung des Transito- Ai Maalsrsgeln handels durch Auflagen, drückenden schung 5HNel 4 det Transito- Visitationen u. s. W., die höch- handel. ste Gewalt in der Absicht veranstaltet, nicht sowohl, um den Transitohandel schlechthin pricht)) öCHII. zu vernichten, als denselben vielmehr in ei- echän nen für die eignen Unterthanen noch ein- träglichern Proprehandel au verwan den Lyi- deln, erreicht nicht immer den gesuchten 7— Iweck. Iwar ist das erstere von jenen Maassregeln die unausbleibliche Folge, aber Verknüpft H1 ni nicht immer auch zugleich das zweite. Folg- Oer Ellwur lich geht ein kleiner Vortheil verloren, oh- em mit den neè dass ein grösserer an dessen Stelle trͤte. im Sicherer ist és auf alle Fälle, den Transito- Reiehtumnt handel auf die oben beschriebene Weise zu Piitaaniers begünstigen, da anch durch ihn allein eine ö Menge WIe ien Unterhalt und Wohlstand 5. ) Erwähnung der kalschen Maassregeln, welche Frie- drich I. in Ansehung des Transitohandsls, der durch 15t unter Schlesien ging, ergrilt. taat Vol 1 1 tel, den- 8 8. Hgänz Der Kolonialhandel endlich ist fürroloiehan⸗ CU 94 dol. W aren, einen Staat von Wichtigkeit, theils in s0 lern 124 er diesem einen neuen Markt flir den Ab. satz inländischer Produkte verschafft, theils in 80 lern er ihn mit mancherley Produkten versorgt, die solcher in Ermangelung des Kolonialhandels durch äussern Handel von andern Nationen hätte beziehen müssen. 19. Mittel, den- 2 Befördert vird der Kolonialhandel selden G kerden, durch Anlage neuer Kolonieen, und durch Monopolien. 5. 10. Regeln, die Bey der Auswahl von Gegenden, wo in Ansehung der Antise Kolonieen angelegt werden sollen, entschei- Kolo- mideiner Exs Aeel vorzüglich der Umstand, dass solche der obachten sind. natürlichen Beschaffenheit des Bodens zu- folge geschickt sind, Produkte hervorzu- bringen, welche dem Mutterlande fehlen Y, und dals sie hinwiederum andere nicht her- vorbringen, woran das Mutterland einen Ueberkluss besitzt. Denn aulserdem, dass dieser Umstand dem allgemeinen Zwecke der Anlage von Kolonièen, nach Sitte der heutigen europäischen Völker“) entspricht, 50 dient er noch dazu, die Verbindung, wel- Che zwischen ihnen und dem Muttérlande besteht, desto enger zu knüpfen. ) Beispiele der Kolonieen in Westindien und anderer. *) Der heutigen europäischen Völker, sag' ich, denn diese pllegen Kolonièen der blolsen Handelsvortheile wegen anzulegen. Aeltere Nationen, wie die Grie⸗ ——— Un niten 2 Wuge de aammen Kanden Nua ve erden Lanik acb, w chen bald 2 gen, Dal chen, italischen Völkerschaften, legten dagegen Ko- Ult. theilz lonièeen an, um denjenigen Bürgern, welche im Jei- rod. ö nen schon übervölkerten Stäate nicht mehr bestehen 42 Ukten konnten, Unterhalt zu verschaffon. elung ds— indel von 5.. uSSen Um das Gede ihen neuangelegter Kolo- Beförderung des Gedei- nièen zu befördern, bedarf es müitliteler Vor- Raner sOrge der höchsten Gewalt. Nur ein Zu- Vlorisen. ialhandel sammentreffen von den ungünstigsten Um- en, und ständen kann jenes Gedeihen durch eigne ö Nraft verhindern. In jedem andern Falle werden Kolonieen, auch ohne béesondere Einwirkung der höchsten Gewalt, da sie sich, wie jeder entstehende Staat im glückli- * ö 1en, VO chen Zustande deés Fortschreitens belinden), Iu entschei- bald zu Wohlstand und Reichthum Seian⸗ Iche der Q ö 8en. „dens Zu- ) Daher erreichen neuangelegte Kolonieen in sehr EIVOLAu- kurzer Leit nicht bloss ihren Mutterstaat, sendern sie sehlen) übertreffen ihn noch sogar. Das Beispiel der al- ht her ten griechischen Kolonieen beweist dieses. Aehnli- ICH—— x— 6 che Beispiele bietet die neuere Geschichte dar.— id einen In Kingston auf Jamaika herrscht ein grölserer L , dab wie in London, in Domingo herrschte vormals gleich- falls ein grölserer Luxus, wie in Paris. Der nordame- +2 1.— rikanische Landmann übertraf bald den grolsbritan- dns der nischen an Reichthum und Wohlstand.— Die! par— 10 samkeit und Mälsigkeit der Holländer wird auf dem Wopricht Kap und in ihren andern Kolonieen vergebers ge- une, vel- sucht.— Riga, eine Kolonie von Bremen, Hara burg terlande und Lübeck wird von letzterer Stadt nur durch einen ö Meerbusen geschieden, über welchen man die Fahrt in wenigen Tagen zurücklegt. Aber dennoch findet 1— in Anséehung der Leichtigkeit des Erwerbs und der 85 ihr entsprechenden Ueppigkeit ein sehr grolser Un- ich en terschied Statt. Diese ist in der Kolonie bey weitem Lsvorthel grölser, als im Mutteérlande, und es moeτ noch Hne· 126 viele Jahre hingehen, bis beide hierin aufeinen Punkt zu stehen kommen. 5 122. Monopolien Unter Monopolien, velche in An- des Koloni- Ahanden. Sehung des Kolonialhandels Statt linden, versteht man solche, dièe dem einländischen Kaulmanne vorzugsweise vor dem ausliindi- schen zugestanden werden. Sie sind in so fern zweckmälsig, als ohne sie der grölste Theil der Vortheile, welche ein Staat vom Kolonialhandel erwartet, weglallen würde. Ausschliessende Privilegien aber, welche in Ansehung des Kolonialhandels an einzel- ne Gesellschaften ertheilt werden, sind nicht nur unnütz, sondern sogar schäd- lich). Beispiele der spanischen Besitzungen in Amerika, und des Handels, so wie solcher dahin getrieben wird. 5. 1253. Orandsata Auch in Ansehung der Regeln, welche wegen der Anmenduns der Regent zur Belebung der einzelnen Regea. Gattun gen des Handels zu beobachten hat, lindet derselbe allgemeine Grundsatz ö Statt, den ich bereits früher in Rücksicht auf Gewerbe(II. F. 57.) angezeigt habe. Es ist der, dals jederzeit die individuelle Lage eines Landes in Erwägung gezogen werden müsse, wenn von der Beförderung des einen oder andern Zweiges der Hand- lung die Rede ist. Steht zaum Beispiel der —....ꝑ— Lunte Schastu 80 as Huckli hen sii orallen Aullchte Henig o. men“). Hagte, boben 6 Hat. MI. Handel 6 nicht oh Mehrere schen aubere Hede se sumtio Handd, wird, 6 hung des auch letn nen sehr che hn U Llat, . vare der Fa Müte In 0 inAsehy —ꝛ..‚— elnen Pun e in An. t hinden, ndischen ausländi. ind in 80 T gröhte würde. welche Weihzel. 1„ sind schäd- lerila, und welche elnen bachten gezogen d erung Hand- iel der 27 127 Kunstlleiss und das Gewerbe einer Gesell⸗ schast noch auf einer sehr nièdrigen Stuse, s0 dals daselbst nicht einmal der innere Handel in gehöriger Vollkommenheit betrie- ben wird; so ist es Pflicht des Gesetagebers, vor allem andern auf dièsen sein Augenmerk zu richten, und auf die dulsere Handlung wenig oder gar keine Rücksicht zu neh⸗ men 7). Anders verhält es sich in einem Staate, wo der innére Handel schon einen hohen Grad von Vollkommenheit erreicht hat. Hier ersordert alsdann der äu Is Ere Handel die Sorgfalt des Regenten. Jedoch nicht ohne alle Einschränkung, indem es mehrere Stufen désselben giebt. Vom ZWi- schenhandel, als der höchsten Stuse des äulseren Handels, könnte nur alsdann die Rede seyn, wenn der aus wä rtige Kon- sumtionshandel nicht mehr als Propre- bandel, sondern als Aktivhandel betrieben wird. Gleiche Grundsätze hnden in Anse- hung des Kolonialhandels Statt, da auch letztere Gattung dés Handels schon ei- nen sehr hohen Flor der Gesellschaft, wel⸗ che ihn mit Vortheil betreiben 5oll, voraus- SEft. Es wäre denn, dals der äussere Handel, wie dies olt der Fall ist, mittelbar auf den innern Handel Wirkte. §. 124. Ein en tgegengesetztes Verfahren würde, Aenn h. in Ansehung des Ganzen dieselbe nachthei- 30 zen werden Folgen, die 128 lige Wirkung hervorbringen, diè einezweck- 0 widrige Begünstigung mancher Gewerbe(II. 0 §. 50.) heérvorbringt, venn solche dem Zu- ö o stande der Gésellschaft nicht angemessen„ sind. Denn vir haben oben bewiesen(II. 9 §. 50.), Gals das Streben der hervor- man bringenden Kräfte von Arbeit und 90 Kapital natürlicher Weise immer nach um denjenigen Gewerben bingeht, welche die den. leichtesten Gewinne versprechen. Da nun der innere Handel leichtere und sichere- ai. e Gewinne verspricht, als der äulsere, usr r auswärtige Konsumtionshandel zü leichtere, als der Zwis chenhandeh, der Kommissionshandel D endlich leich- 0 tere als der Proprehandel; 50o ist na⸗- türlich, dals die hervorbringenden Kräste 1 der Gesellschast im natürlichen Zustande A der Dinge sich immer auf diejenigen Gat⸗ h 90 tungen des Handels zuerst richten werden, 6 100 welche die leichtesten und grölsten Gewin-.—— neè versprechen. Wollte aber der Regent 0 durch gewaltsame Maalsregeln hierin eine. Störung bewirken; so könnte dies nicht an- 130 Ctly ders, 3— zum Nachtheile der Gesellschast inso ausfallen, indem bey gleichem Aufwande 20 0ge hervorbringender Kräfte über dem klei⸗ 5 Iind. D neren Geyinn der grölsere aulgeoplert ö 0 — elner Giie Würde. dtadt unn n wird diese Behauptung bekremden, wWenn er Vir colc den Glanz eines reichen Kaufmannshauses in Han- Mänle Udelt e 3 burg oder London, welches Proprehàndel treibt, miß dem kinen aug inezyech. ewerbel(l e dem 7u. ngemessen Wiesen(. herror. beit und mer nach velche du6 Da nun d sichere. äuls ere; shandel Idel, de ich leich. 0 ist na⸗ en Kräste Iustande igen Gal. werden, u Gepin⸗ Regent drin eine nicht an⸗ Sellschast WHwande IX 7½ Aeeoplelt IIg en, wenn el 3es in Han. el treibh U¹ dem 129 dem Commissionshändler in Riga oder St. Petersburg vergleicht. Dennoch ist dièeselbe wabhr: Der Reich- thum eines einzigen Hauses ist gegen den Wohlstand einer Mengeeinzelner Fami- lien nichts. Dazu kommt, dals bey Betreibung des Proprehandels nicht aller Gewinnreiner Gewinn ist, sondern grölstentheils als Kapitalzins gerech- net werden muls, indels der Kommissionshändler sei- nen ganzen Gewinn lür reinen Gewinn rechnen kann. Oder mir anderen Worten: nicht darum ist der grosse Proprehändlerfreich, weil er Proprehandeltreibt, son- dern weil er ein gross es Kapital besitzt; allein nur darum lebt der Kommissionshändler im Mohlstande, weil er sein Geschäft betreibt.— Immer ist der an- gebende Kaufmann eher Kommissionsbändler, als er Propréehandel treiben kann. Den Gang einzelner Pri- vatpersonen aber beobachten in dieser Hinsicht auch ganze Staaten. §. 125. So wie es indess manche Gewerbe giebt, Ausnahme von der vo- die der individuellen Lage der Gesellschaftaen Regel. zufolge, nur unbeträchtliche Gewinne ver- sprechen, und daher keine Begünstigung verdienten, venn nicht die Sicherheit des Staats dabey interessirt wäre(II.§. 54.); s0 glebt es auch gewisse Gattungen deés Han- dels, bey welchen dieselben Grundsätze eintreten. Vorzüglich ist dieses mit dem Aktiv- und ZWis Chenhandel der Fall, in so fern beide Gattungen des Handels vom sogenannten Séeehandel unzertrennlich sind. Denn sehr ost ist die Unterhaltung einer Kriegsflotte für die Sicherheit eines Staats unumgängliches Bedürfniss. Nie aber wird solche einen hohen Grad von Vollkom- menbeit erreichen können, wenn sie nicht einen ausgebreiteten Seehandel zur Stü⸗ 1 130 tue hat. Daher ist es unter den angezeigten Umständen Pflicht des Regenten, den Ak tiv- und Zwischenhandel seiner Un- terthanen, und so mittelbar ihren Seehan- del zu begünstigen, auch wenn es noch an— dere wichtigere Handelszweige gäbe, die in seinem Staatè einer beträchtlichen Vervoll- kommnung fähigssind D. *) Aus dieser Ursache erfordert auch in Russland der Ak. riv- und Zwischenhandel die Aufmerksamkeit der Regierung in einem vorzüglichen Grade, da ohne denselben jenes Reich auf eine mächtige Kriegsf nie mit vollkommner Sicherheit rechnen kann. lotte 5. 128. AUugemeine— 2— in Noch sind gegenwärtig die Mittel 20 untersuchen, die nicht bloss auf die Begün- stigung der einen oder andern Gattung von Handel, sondern aul seine Begünstigung im Allgemeinen abzwecken, und auf diè ein- fachste, wie auf die künstlichste Gattung des- selben einen gleich starken Einfluss Aussern. — 41 ˙—2———*— Hierher gehört: die Ein lührung einer guten Landesmünze, die Vermeh- rung des Pri va tkredits, und die Er- leichterung der Cirkulation. 53 127. Landes Den Begriff und den Nutzen des Gel. Pegtt. Nes haben ir oben hinlänglich erörtert (H. 83.). Noch ist vom blols en Gelde eine ordentliche Münze verschieden. Letztere hat vor jenem das zum voraus, dass sie ihren innern Gehalt durch ein äulseres Teichen drückte 16n terdin Ore Per uen Nr Icht die dandes IAus ene Pli ne in de Hegen. enn Haa dem Re fur e auoges angezeigg „ den V. Seiner U ren Seehar. es noch an. gbe, die I hen Veryol. Rullland der Al. Aulwerkzamlet Gade, da chne btige Knegsl Kriegsbone men Känn. lie Mittel z die Begi. Jattung 0 instigung in auf die eil Jattungde- uls äubbsen, ing eine Vermel nd dieE 10 U. n des Gel ich erörten en Gelde erschieden. voraus, deb ein Aulsers ..— 131 Zeichen, oder durch einen Stempel ausge- drückt enthält). Dals solcher vom Regen- ten darauf gesetzt werde, ist nicht schlech- terdings nothwendig“). Eine jede an- dere Person, welche einen grolsen öffentli- chen Kredit besitzt, würde in dieser Hin- sicht die Stelle des Regenten zu ersetzen im Stande seyn. Doch ist letzterer vorzüglich vur Ausübung jener Garantie geschickt, weil eine PEb das öffentliche Vertrauen nie in dem Grade genielsen kann, wie der Regent. Daher haben in den meisten neu- ern Staaten die Gesetze Privatpersonen von dem Rechte, Minzen zu prägen, oder für ihren innern Géehalt Gevähr zu leisten, ausgeschlossen. — So kann ein Volk schon sehr kultisirt seyn und Geld besitzen, dem es gléeichwohl an einer ordentlichen Münze felilt. Ein Beispiel dieser Art lirfern die heu- rigen Chineser. Immer geht die Erfindung vom Ge— brauche des Geldes vor der einer geprägten Münze voraus. Abraham erlegte den Kaufpreis für das ga- kaufte Land in edlen Metallen; allein er bezahlte je- nen Kaufpreis nicht in geprägten Stücken, sondern wogihn dar. Erst in späteren Zeiten finden wir im Orlente den Gebrauch ordentlicher Münzen. Die altésten Benennungen geprägter Münzen: As, Li- vre, Pfund, Mark, bestätigen die Wahrheit obiger Bebauptung. Noch gegenwärtig wird eine Geldstra- e vom Reichskammergericht in Deutschland nicht nach geprägten Stücken, gondern nach dem Gewich- te der edlen Metalle bestimmt. Eben so rechnet der Britte nach Pfunden, obwohl kein geprägtes Stück mit dieser Benennung in seinem Lande existirt. 5 4 F In älteren Zeiten, da die Begriffe hierüber noch Weni ger hestimmt waren, finden wir in der That manche Personen an der Prägung von Münzen Theil nehmen, 1 2 Nutzen. Erforder- nisse. 132 —vꝰ denen man solches gegenwärtig nicht zugestehen wür⸗ de. So besalsen die Magistrate der meisten Städte in Kurland, Livland, Esthland in den mittleren Zeiten die Münzgerechtigkeit, und bey den deuischen Reichs- stlädten, und bey einem jeden, selbst dem unbeédeu- tendsten deutschen Reichsstande, hat sich dies Rechi noch gegenwärtig erhalten. 5. 128. Geprägte Münzen tragen viel dazu bey, Handel und Verkehr zu erleichtern, indem das weitläuftige und beschwerliche Wiegen: der edlen Metalle, und die noch beschwerlichere Untersuchung des innern Gehalts derselben, dadurch unnöthig ge— macht wird. Wenn solche in dièser Hin- sicht, so wie überbaupt in Hinsicht auf Leichtigkeit des Umsatzes, ihren Zweck auf die möglichst vollkommenste Weise errei.- chen sollen; so wird erfordert, dass sie I. 2 —. 3 H 4. 5. vorzugsweise nur aus edlen Metal- len bestehen); nach dem wahren Werthe der letz- teren, und folglich nach richtigem zum Grunde gelegten Verhält- nisse zwis chen Gold und Sil. ber ausgeprägt seien 02 keinen zu grossen, und wenigstens einen immer gleichen Zusatz von unedlen Metallen*τ); so Viè auch keinen zu grols en Schlagschatz halten); dass sie endlich Veder zu vol umin 6 8s, noch zu leicht oder dünne πννα, und zugestsbeni, neisten&.3, ten Städie mlen mutleren Leiter eutschen Heichs t dem unbeder t sich dies Uech n viel dann erleichtem, Schwerliche d die noch des innem möthig ge deser Hn. linsicht adl Zveck ad Veise errel dals sie en Metal e der les ichtigen Verhall⸗ und dil wenigstens Zusatz von ie auch ags chatz noch IA „ uud 6 auf eine solche Art ausgeprägt seien, welche das Beschneiden und Be- feilen derselben möglichst verhin- hindert. ) Nur Scheidemünzen dürfen eigentlich aus une d- VVV VVte len Metallen geprägt werden. Wählt man letztere auch zu der wirklichen Umlaufsmünze; so ist dieses immer schon als ein Nothmittel zu betrachten, da den unedlen Metallen eines der vorzüglichsten Erfor⸗ dernisse vom Gelde: geringes Volumen, leichte Transportabilität u. s. w. abgeht. Münzen müssen nach dem wabren Werthe der edlen Metalle und nach richtigem Verhältnisse zwischen Gold und Silber ausgeprägt seyn,weil, wenn die eine Art edler Metalle, z. B. Gold, zu niedrig ausgeprägt ist, der grölste Theil der im Lande kursirenden Goldmün- zen vom Ausländer aufgekauft und ausgefuhrt wird. Ein kleiner Zusatz unedler Metalle ist den Mün- zen nicht nur nicht nachtheilig, sondern sogar vor- cheilhaft, weil dadurch die schnelle Abnutzung der- selben verhütet wird. Nur ist hierbey die Regel au beobachten, dass auf den Zusatz Rücksicht genom- men, und bloss der wabhre Gehalt der Münze an ed- Jen Metallen durch das Gepräge ausgedrückt werde. Ferner ist es gut, um den Kredit der Münze aukrecht zu erhalten, jenen Zusatz immer unverändert zu lassen. )Durch das Prägen wird das rohe Metall eben so, wie jedes andére rohe Produkt, zu seinem Gebrauche geschickter gemacht, und folglich veredelt. Jenes Prägen kann aber nicht ohne Aufwand an Arbeit und Kapital geschehen. Folglich erhält der Re- gent das Recht, eine Entschädigung fuür seinen Auf- wand zu fordern, und er findet solche darin, dals er sinen gewissen Theil rohes Metall zufückbehält. Ein jedes Münzstück, welches einem gewissen Quantum roher Metalle von derselben Gattung an Werthe gleiehgeschätzt wird, enthält daher nicht das volle Gewicht jenes Metalls, sondern ist billiger Weise er⸗ was leichter. Denjenigen Theil, welchen man am Gewichte vermisst, und welchen der Regent für die Münzkosten zurückbehält, nennt man den Schlag- RI E...‚.----.—*—— .eeeeeeeeee schatz. Letzterer bat auch zugleich den Nutzen, dals er das Einschmelzen der Münzen verhindert. Nur kindet in Ansehung deésselben die Regel Statt, dals er nicht vom Regenten als eine Erwerb quelle denutzt werden müsse, wWeil dies, wo nicht gerade schädlich, doch gewils ohné bedeutenden Nutzen tist. —.— Zu grols e und dicke Münzen sind dem Verkehr hinderlich, und erschweren den Austausch von Geld und Gütern. Zu klein e oder au dünne Münzen können leicht verloren oder zerbrochen werden.— Im barbarischen Mittelalter herrschte allgsmein die üble Gewohnheit, Münzen so dünne als Papier au pra- gen(Brakteaten). Es galt daher für eine wichtige Erfindung, als man zuerst wieder darauf verfiel, dicke- re Munzen au schlagen. In der That erhielten auch die ersten Münzen dieser Art von der genannten wich- rigen Eigenschaft ihren Namen. Man nannte sie: Grossi Touronenses, und der noch jetzt beste- bende Name: Groschen, hat in jener Benennung sei- nen Grund. 9 2g. à. Vermch⸗ Die Vermehrung des Privatkre- alrea, dites ist in Beziehung auf den Handel von noch grölserer Wichtigkeit, als in Be- ziehung auf Gewerbe. Denn dort kommt es nicht bloss auf einen niedrigen Zins an, welcher zum Theil als die Folge des allgemeinen Zutrauens betrachtet werden muls; sondern noch mehr auk dies unmit⸗ telbare Zutrauen selbst, indem dasselbe bey Abmachung einer Menge kaufmänni- scher Geschäfte die Stelle der Wir Kkli chen Zahlung vertritt. Daher ist es Pflicht des Regenten, den Privatkredit als Belör- derungsmittel der Handlung auf alle mögli- che Weise zu vermehren. Die Grundsatze, nach gind lruber In and V. 35 ein Nandl tert v lontlie chem. et d deines Rege ren der Zall Schen ig2 tleei ben. 155 en Nunn, nach welchen er hierbey zu verfahren hat, irn sind übrigens dieselben, welche wir bereits bauele früher erörtert haben.(II. H. 70 u. solgg.). 13— em Verkeht§. 130. h von Gel ne Miam Endlich kann man die Erleichterungs. 8 und Vermehrung des Geldumlaufes noch Genen —— als ein vorzügliches Beförderungsmittel der 3 ne wichiz Handlung überhaupt betrachten. Erlei ch- rhel, Gei tert wird derselbe durch eine unter 6f- in fentlicher Autorität errichtete Anstalt, wel⸗ nannte in che man eine Girobank) nennt. Hier ². feuben legt der bemittelte Kaufmann einen Theil 5350 seines baaren Geldes unter dem Schutze des Regenten nieder. Oeffentliche Beamte füh- ren darüber Buch und Rechnung, und statt der eben so mühs amen als unsicheren rathre Zahlungen in baarem Gelde, werden zwi- Hande schen den Bankinteressenten ihre gegensei- ab in He tig 2u machenden Zablungen am Bankkapi⸗- r.omn tale eines Jeden bloss ab- und zuges chrie- sen Lic ben. olge de ö Beispiele der Girobanken in Genua, Amsterdam, Ham- t Werden burg, Venedig u. 5s. W. s unmi⸗ dasselbe. 151. n Wenn eine Girobank ihren Endzweck 700 ö auf die vollkommenste Weise erreichen soll; νπεr. lich 6 50 Wird erfordert: 1. dals solche das ihr an- Beh vertraute Geld mit möglichster Sicherheit 495 gegen Brandschäden, Beraubung u. 8. W. be- ndba 2I .. DDDDDDSEEeEeeeee 136 wahre; 2. dass letzteres niemals als Eigen- thum des Staats, sondern immer als heili- ges Privateigenthum betrachtet werde; dass 5. das Ab- und Zuschreiben auf die einfachste und leichteste Weise geschehe, und endlich 4. die Einlage und Zurück- nahmeé des Geldes mit wenigen Kosten und ohne Weitläustigkeiten bewerkstelligt wer⸗ den könne. ö §. 132. Papiergeld. Erleichtert nicht blols, sondern wirklich beschleuni git und vermehrt wird der Geldumlauf, wenn der Regent die Masse des umlaufenden baaren Geldes durch Hinzufügung eines neuen Werthzeichens, welches die Stelle des baaren Geldes voll. kommen vertritt, vermehrt. Hierzu ist nichts tauglicher, als ein unter 6ffrentlicher Garantie in Umlauf zu setzendes Papier- geld, wovon wir bereits früher geredet ha- ben(F. 150.). Doch findet in Anséehung vom Gebrauche deésselben, als eines Beför derungsmitttels der Han dlung, ei- ne grosse Einschränkung Statt, indem ès nur in solchen Staaten mit wahrem Nutzen in Umlauf gesetet werden kann; welche sich noch im glücklichen Zustande des Fort- schreitens belinden. In einem Staate hin- gegen, der keiner betrüchtlichen Ver- vollkommnung smehr fähig ist, und wo Volks- zahl, Ackerbau, Künste und Handlung Schon eineb 006 f IDdern bend In Felbber rursa Piktbe“ Alen d in baar leben, ligen. Redem: Di Eigen. beil. dalz U die hehe, Wrück. nund Ver- ndern ehrt 3t die durch hens, voll- Uchts her pier. ha⸗ vom lör- Eei- nur n in sich ort- hin- 17 schon eine hohe Stufe erteicht haben, wird eine beträchtliche Summeè Papiergeld, wel- ches der Regent in Umlauf setzt, keinen andern als einen gerinfügigen und vorüber- gehenden Vortheil stiften. Desto fühlbarer aber und dauernder wird der Nachtheil seyn, welchen es unter den genannten Umständen verursacht. Es wird solches nämlich die Preise der Dinge unnatürlich erhöhen, und allen denjenigen Personen, die von einem in baarem Gelde angesetzten Einkommen leben, den emplindlichsten Schaden zu- lügen. Jedermann wird sich erinnern, welches Schicksal das Papiergeld in Frankreich erfuhr. Indels wäre es grund- falsch, wenn man jenen üblen Erfolg einzig un d allein den ungeschickten Maalsregeln der damali- gen Regierung zuschreiben wollte. Kein Land auf der Erdeé war zulolge seiner ökonomischen Lage wohl weniger dazu geschickt, grolse Summen Papiergeld ohne Nachtheil in Umlauf zu setzen, als Frankreich beim Anfange der Revolution.— Mit Oestreich hat es beinahe dieselbe Bewandniss, und in der That bat dessen Papiergeld gleichfalls nicht das beste Schicksal erfabren. Was hingegen Rulsland und den nordamerikanischen Freistaat betrifft; so muls- ten daselbst die Wirkungen des Papiergeldes weni⸗ ger nachtheilig seyn, weil sich jene Länder noch im glücklichen Zustande deés Fortschreitens besinden. Englands Beispiel dient keineswegs zur Widerlegung meiner Behauptung. Bey der ersten Einführung des Papiergeldes war jenes Land in der That noch im Fortschreiten begriffen. Seitdem hat sich seine Lage beträchtlich geändert. Wieviel aber auch das Papier- geld von seinem Werthe verloren, brauche ich wohl kaum zu bemerken. In dem gegenwärtigen Augen⸗ blicke würde es gewiss für England der grölste Gewina deyn, wenn es sich von einem Theile seines Papier- geldes losmachen könnte. FFCFFCFCFCFC—Cr. — —0 5.133. Vene bark. Zur Aukfrechthaltung vom Real- 5 derselben. „ Prfordernisse kredite des Papiergeldes ist einè ök⸗ sentliche Anstalt nothwendig, in velcher der Besitzer desselben solches jeden Augen- blick gegen andere Stücke Papiergeld oder gegen baares Geld umsetzen kann. Man nennt eine Anstalt dieser Art eine Bank, und zwar zum Unterschiede von andern Banken eine Zettelbank. In Beziehung auf letetere fuhrt wiederum das Papiergeld nicht selten den Namen von Bankozet- teln. F. 154. Der Umtausch der alten Banko- zettel gegen neue) und ihr Diskonto muls bey dem Geringsten im Publikum oh- ne Anstand und Schwierigkeit geschehen. Die zu diesem Geschäfte angestellten Beam- ten dürfen nicht vergessen), dals siè im Namen ihres Regenten keine Wohlthat er- weisen, sondern eine blosse Verbindlichkeit erfüllen, nämlich die des Schuldners gegen seinen Gläubiger.— Ein entgegengesetztes Verfahren kann in Anséehung vom Realkre- dite des Papiergeldes unmöglich etwas an- ders, als eine nachtheilige Wirkung her- vorbringen. Iln der Staatswirthschaft hängt der Erfolg grolser Maass- regeln oft von kleinen Ursachen ah. Dieser Grund- satt ist auch in Beziehung auf die Zettelbanken wallx. . —ꝗ.——— 139 Sehr viel Kommt, um den Kredit des Papiergeldes Regl. aufrecht zu erhalten, darauf an, dem Publikum Ge- legenheit au verschaffen, immer néeue Zettel gegen me d. alte zu erhalten. Unser eignes Land liéfert ein Bei- Velcher spiel zur Bestätigung jenes Grundsatzes. Hier verlie- Au ren alte Bankozettel gegen neue im Umwechseln ost geu⸗ e⸗ ö 0 von ein bis zehn Procent. Der Bauer nimmt zerris- oder sene Bankonoten gar nicht, und dasselbe ist mit al⸗ Man len Einwohnern in den Ostseeprovinzen der Fall. Bank) Daher leistet ein Officiant, der sich beim Diskonto des Papiergeldes geégen das Publikum illiberal und ande plerg 868 m chwierig beträgt, seinem Regenten, wie er vielleicht ebung irrig glauben möchte, nicht nur keinen Dienst, son- .—5 dern er beweist demselben einen sträflichen Ungebor- lergeld— · sam, indem er seinem Befehle: den Kredit des OZet-⸗ Papiergeldes aufrecht zu erhalten, schnur-⸗ stracks entgegenhandelt. 5. 155. anbo. Verfälschte Bankozettel ist der Re- Vahren an 74½ Ansehung okono gent nach strengem Rechte eben so Wenig gusder Bar —— 2*— Kozet m oh· einzulösen verbunden, als dies mit einem hehen. Privatmanne der Fall seyn kann, welchem Beam. man einen falschen Wechsel präsentirt. Je- sie un doch handelt jener nicht nur grolsmüthig O nat er. sondern auch weis é6, wenn er hierin von ichkeit strengen Reéchte keinen Gebrauch macht. gegen Denn das Risiko, einen falschen Bankozet- Setꝛtez tel statt eines àchten zu bekommen, und s0o alkre⸗ der Gelahr ausgesétzt zu seyn, die ganze as ah- Summè zu verlièren, erregt beim Publikum g her⸗ immer ein dém Werthe der Bankozettel — gehr nachtheiliges Milstrauen). er Maah⸗- Vergleich der liberalen Grundsätae, welche in dieser +Orund. Hinsicht bey den russischen Banken berrschen, mit en Wall, den illiberalen Grundsatzen anderér Lander. H. 130. malisbei Hat einmal eine Gattung Papiergeld in Agehins einem Staate durch mehrjährigen Gebrauch ereiter inen hohen Grad vom Zutrauen erhalten, und ist dasselbe durch die Länge der Zeit gleichsam in den Augen des Publikums ge- heiligt worden; so würde es sehr nachthei- lig seyn, dasselbe zu vernichten, und an seine Stelle eine andere Gattung zu setzen. Denn da sein ganzer Werth nur auf der öf- sentlichen Meinung beruht; so muls jede Unternehmung, die diese 6fentliche Mei- nung verletzt, als dem Werthe des Papier- geldes selbst schädlich betrachtet werden. Unstreitig aber ist das öffentliche Zutrauen einer neuen Gattung von Papiergeld jeder- . zeit weniger günstig, als der bisher gewöhn- lichen.— Uebèrdies lässt sich kein genug- thuender Grund denken, der eine solche Maalsregel, wie die Vernichtung des bisher üblichen Papiergeldes rechtfertigte. Istées nämlich damit auf Verhütung von Verfal- schung der Bankozettel abgesehen; 50 lässt sich dièser Lweck um Vieles leichter durch grölsere Wachsamkeit erreichen. Sollen aber bloss die alten abgenutzten Bankozettel aus dem Umlaufe gezogen und durch neue ersetzt werden; so ist hierzu keineswegs nothwendig, dals letztere auch eine neue Form erhalten D. In jedem Falle, der Zweck mag seyn, welcher er will, verdient jede andere Maassregel vor der Maalsregel der U komm 10z0 Crün verdé licher dleser Hulge me de Daaren die br gent den K. halben. 141 I*— +— ld Vernichtung des gewöhnlichen Papiergel- ISeld in X V Sbraue des den Vorzug**). ra——— 1—3 Nur in dem Falle ist die Abänderung der Form der Ban- rhalten, kozeitel als eine nothwendige Maalsregel zu betrach- ler Zeit ten, wenn man in dieser Form selbst etwas Mangel- haftes entdeckt. 8So muls man an unsern Bankozet- ims 8e- teln von fünf R. billig das tadeln, dals die Nummern ichthei. an solchen Stellen stehen, Wwelche sich heim Zusam- und 4 menschlagen der Zettel gerade zuerst abnutzen. 925* Es itt keinem Zweifel unterworfen, dass die häusfigen detzen. Verändeéerungen der Form des Papiergeldes während der öl. der Revolution in Frankreich sehr viel dazu beigetra- 20 gen haben, dessen Kredit zu schwächen. I jede e Mei- J. 157. Papier-*— Damit die Bank niemals in den Fall 3 VEr en. enen In- komme, das Diskonto der präsentirten Zet- Husichen Nrauen— 18. Vorrath baa⸗ n tel au verweigern, müssen von ihrer ersten 3 Cade-. eder- ö 0 Gründung an sogleich Maassregeln getroffen W N-—* 47 werden, um die an baarem Gelde erforder- 8——* 30 lichen Summen herbeizuschaffen. Aus eben 3 dieser Ursache darf die Summe deés in Um- Hent lauf gesetzten Papiergeldes gegen die Sum- bt es me des in einer Gesellschaft cirkulirenden lel. baaren Geldes nicht zu gross seyn, weil sonst olbt die kraftigsten Maalsregeln, welche der Re- durch gent erwählte, nicht hinreichen würden, Sollen den Kredit des Papiergeldes aufrecht zu er- ettl halten. neue 2 Swegs§. 138. neue Alle auf Leitung und Begünstigung des vonne —— kollegium. IWeck Handels abzweéckenden Geschäfte sind ents- jede weder einem eignen Kollegium, dem K om- I der merzkollegium untergeordnet, an des- * — * .,eeeceeecx I L—— R——ß——— 2 142 sen Spitze der Kommerzminister als Präsi- dent steht, oder sié sind mit den Geschäf⸗ ten, velche die Vervollkommnung des Ackerbaus und der Gewerbe zum Gegen- stande haben, vereinigt, und der Direktion willkührlicher Benennung überlassen. 5.139⸗ Die bey einem solchen Kollegium an— rellegums gestellten Beamten müssen die Theorie des Ackerbaus, der Gewerbe und der Hand- lungen auf den Instituten des öffentlichen Unterrichts erlernt haben, und wo möglich auch einige praktische Kenntniss davon hesi- tzen, wenn sie das ihnen Uebertragene mit wahrem Nutzen für den Staat verwalten so0llen. ᷓ. 140. WerEte Alle Gesetze, welche sich auf das Kom- merz beriehen, können von den übrigen Landesgesetzen abgesondert, und in einen eigenen Kodex zusammengetragen wer- den, welcher alsdann den Kommerzko- dex bilden würde; gerade so, wie sich ein eigner Ackerbau- und Fabrikkodex denken lälst. eines gemeinschaftlichen Kollegiums von U 65N nen A. Nacht nalre lext wiche venn jene! lichs sein best fen, 145 A 965 5*—— 16 Frii B. Finanzpolitik(Finanzgesetz- Geschil gebung). ung dez Gegen. H. 14I. Hir IfI ö* cktion In dem vorhergehenden Abschnitte die- Ln m Ia 2 8 von ses z2weiten Bandes war von den verschiede- senschaf. n. nen Mitteln die Rede, welche der höchsten Macht zu Gebote stéhen, um den Natio- nalreichthum zu vermehren. Jetzt 2um an. liegt mir noch ob, die Grundsätze zu ent- heorie wickeln, welche der Regent belolgen muls, rHand- wenn es ihm darum zu thun ist, Sich von atlichen jenem Nationalvermögen den mög⸗ möglich lächst srölsten Pheil aut die kür „on besi- seine Unterthanen am mindesten gene mit bes chwerliche Weis e zu verschaf. erwalten fen, und solchen 2weckmälsig an- zuwenden. Der Inbegrift der hierher gehörigen Re- geln ist es, was man unter Fin anzpolitik 8sKom- versteht. übrigen in einen§. 142. gen Ver- Diesemnach hat die Finanzpolitik die eises, ae Ko- aus jenem Eerr Erwerbung, Vermeh rung und Ver-Begute ber- ———— elel V— dich ein waltung derjenigen Güter und Ein- nn denken künfte zum Gegenstande, deren der Re. gent bedarf, um damit die Staatsausgaben zu bestreiten. Jene Güter und Einkünfte sind indels nicht immer dieselben. Entwe- der sieè unterschéeiden sich gar nicht von den übrigen Gütern und Einkünften, in deren 721 ö„x᷑LWMk:•Mꝛ»„* GD—— — feeeeex 144 Besitze sich Privatpersonen belinden; oder i sie sind von einer ganz eigenthümlichen Na- Ich tur, velche es unmöglieh macht, dass sie* ein Eigenthum der einzelnen Staatsbürger 01é werden können. Im erstéren Falle sind es IU Grundstücke oder Kapitale irgend ˙ einer Art, im zweiten Falle versteht man Wal darunter Geldstrafen, Konfiskatio- nen, Regalien, Steuern und 6ffent— 908 li che Anleihen. lät⸗ Um diejenigen Grundstücke, welche 0 dem Regenten als Staatseigenthum ange— 59 0 wiesen werden, von den Ländereien der 9— Privatpersonen zu unterscheiden, werden 1250 solche mit dem Namen Domainen) be⸗— 2 zeichnet. R inden Ichthabe wohl nicht nöthig, zu bemerken, dass man Domainen niemals mit den Privatgütern eines 57 Regenten verwechseln muls. Von letzteérer Art sind gell, 2. B. die Familiengüter der Regenten in monar- benut⸗ chischen Staaten. ö 56½5 80 bed §. 143. W0ses nor otl Verschiede- Ich fange mit Untersuchung der ersten Doch 4 ven Quelle von Staatseinkünften, nämlich der% bledt Lünlen. Domainen und andern Kapitale edern an. Die Sitte, Güter dieser Art dem Re- genten zur Bestreitung der Staatsausgaben Wei anzuweisen, ist schon sehr alt. Man sindet Haul solche bereits hey den Hebräern, Grie⸗ chen und Römern). In dem Mittel-. alter machten Domainen fast die einzige 0 Quelle 145 n; oder Quelle der Staatseinkünfte aus, und auch chen Na. noch gegenwürtig lindet man déren gewöhn- dals Sie lich bey den gebildetsten Nationen der Er- — V 0 4— 7 7 bsbürger de. Im der That anm man nicht läug- sind ez nen, dass die Domainen nicht sehr viel Em- irgend pfehlungswürdiges hätten. Sie sind im Gan- eht man zen immer das leichteéste und einfachste Katio. Mittel, den Staatsbedürfnissen zu Hülfe zu öllent. kommen. Auch verdient noch vorziglich in Anséehung ihrer bemerkt zu werden, dass Velche siè dem Staateé ein beéträchtliches Einkom— 19 anre men verschalfen können, ohneé den Unter- Se- thanen die mindeéste Last zu verursachen. Werüten Doch ist von der andern Seite mit ihnen n) be auch der Nachtheil verbunden, dass siè das Nationalvermögen im Ganzen vermindern, indem Güter, die sich im Besitz deés Re- 0 genten belinden, kast niemals so viel eintra- ern eines A di gen, als solche, welche der Privatmann in monar. benutzt. Dieéser Nachtheil ist uberdies um so bedeutender, je mehr sich der Staat, wo es Domainen giebt, dem Zustande ei- ner stillestehenden Gésellschaft nähert*. ersten Doch dem sey, vie ihm volle; 50 viel ich der bleibt immer ausgemacht, dals sich ein Staat 410 jederzeit glücklich schätzen muss, wenn er ——— 4+—. 1 einen beträchtlichen Theil der 6ffentlichen m Re- Aauusgaben mit Domainen zu bestreiten im Sgaben Stande ist. andet Crie⸗) Fast alle berühmte Gesetzgeber des Alterthums, wie z. B. Moses, Romulus u. s. w., welche aulser einer Minel Civilgesetzgebung ihrem Volke auch eine Staatsver⸗ einzige K. Ouello x — 2 E EEE—*———— 0 n —.— 4———..—— tassung gaben, die Engländer allein keine Domeinen. Domainen zu veräulsern. kollegiums übertragen seyn. zeildem nech iinmer im Steigen begriffen. 1**— 5* bählelten in der allgemeinen Länder- ung immer einen Theil derselben dem Regen- ten aur Bestreitung der Staatsausgaben vor. 27 Unter den heutigen europäischen Nationen besitzen I ½) In dieser Rücksicht könnte es für einen kleinen sehr bEvõölkerten Staat unter einem Zusammentréflen be— sondérer Umstände vielleicht vortheilhaft seyn, die Doch wird der Fall, wWo dieses wahrhalt nützlich wäre, immer äulserst selten Um von den Domainen den möglichst grölsten Nutzen zu ziehen, giebt es kein bes⸗ seres Mittel, als solche Zu verpachten*). Die Sorge für diése Verpachtung der Domainen, so vie alle Geschäfte, die zur Oberaulsicht über dieselben gehören, müs— sen einem eigenen Département deés Finanz- ) Die Gründe, welche der Verpachtung der Domainen, vor der Verwaltung, einen entschiedenen Vorzug ge- ben, sind dieselben, die in Ansehung der Fabriken Statt finden, welche für Rechnung des Regenten ar— 8 Die eigene Administration erfordert nämlichi grolse Gehalte für die dabey angestellten Officianten, und verringert den Ertrag, weil jene OIliciantén nicht bey dem grölserén oder kleinéren Ertrage inteéréssirt Merkwürdig sind dié Erfahrungen, die man im Preulsischen über diesen Gegenstand angestellt hat. Hier war, wie fast überall in Altern Zeiten, die Verwallung der Domainen üblich. Letatere gaben daber einen unbedéeutenden Ertrag. Nach Einfüh- rung der Verpachtung aber stieg der Ertrag sogleich auk's Doppelte, oder sogar auf's Dreifache, und ist 1„ l tale Oe beditet Hellein 5. n Kander I Künlten ausschl Müssen ltersu W e, Ci ohné In der bell I anen Länder. dem Heze Or. nen besiuen kleinen seht antrellen be. t seyn, aie ler Lall, V0 ulderst Sellen nöglichet kein bes- hten)) wung der „Vdie zur en, müs- Linanz. Domainen, Vorꝛug ge: er Fahtiken Legenten al. Lert vämsich OHclanten, ianten nicht Interéssin u, die man 0 angestell Ceiten, die nere gaben ach Einfil. 256 Sogleich he, unditt „ §. 145. Was die Benulzung der andern Kapi— tale betrilkt, welche der Regent manchmal besitzt*); 50 ist es unmöglich, darüber all- gemeine Regeln zu geben. Alle diese Re- geln hängen vielmehr von bésonderen Um- stünden ab. ) S0 2. B. besals die ebemalige Berner Regierung Geld- kapitale, die in auswärtigen Ländern belegt waren. Die Einkünfte, welche sie hiervon besog, Wwurden zur Bestreitung der ö6kkentlichen Ausgaben ange- Wwandt.— Auch fehlt es nicht an Deispielen, dals Regierungen ihre Kapitalé im Handel und Manufak- turen anlegten. Unter andern thaten dies die Medicis im vormaligen Florem. Iudels muls man bemerken, dals letztere Maassréegel höchstens nur in einem Elei- nen Staate anwendbarsist. Jeder grölsere Staat wür— de dabey nicht nur nicht gewinnen, sondern sogar noch verlieren. §. 140. Die zweite Klasse von 6ffentlichen Ein- künsten begreift solche, welche der Regent ausschlielsend zu besitaen vermag. lier mäüssen wir zuvörderst die Regale untersuchen. Man versteht darunter gewiss E Rech⸗ te, Guter und Einkünkte, die sich ohne Nachtheil des Ganzen nicht in den Händen von Privarpersonen befinden könnten. Andere Kapitale. Regale. Pegn 1 Vvon uncigentli— chen Rega— 10I. Bergwerk⸗ 104l. 148 5 147. Vufolge dieser Definition, welche die eigentlichen Reégale genau charakterisirt, wird es nicht schwer seyn, die im gemei— nen Leben ost uneigentlich mit in jener Klas-, Regale von denselben zu un— se begriffenen terscheiden. Unter uneigentlichen Regalen nämlich verstehe ich solche Einkünfte, de- rem ausschlièélsenden Besitz sich der Regent Willkührlich vorbehalten hat, obhne dass die- ses, der Natur jener Einkünfte nach, dus ölkentliche Beste ersorderte. ) Vou dieser Art ist z. B. das im Preussischen übliche Salpeterregal, zukolge dessen von den Mauern der Bauerhäuser die sich daselbst orzeugende nitreuse Er- de von Zeit zu VLeit abgeschabt wird. Ein für die Uuterthanen drückendes Regal, deéessen unbedeuten- de Vortheileé für den Fiskus, mit den Unbequemlich- keiten, die es den Unterthanen verursaeht, in ke nem Verhbältnisse stehen.“ Auch das Brannteweinregal, so wie es in Russland Statt lindet, gehort in dié Klasse uneigentlicher Regale. 2 5. 148. Unter den eigentlichen Regalen ver- dient das Bergwerkregal den ersten Platz. Die Schwieérigkeit der Unternehmungen, welche den Bergbau zum VVecke haben, die grossen Vorschüsse, welche sie erfordern, die Ungewilsheit ihres Erfolgs— allés dies sind Gründe, welche dem Regenten ein hinlängliches Recht geben, und ihm sogar die Pllicht auflegen, von der Betreibung des Bergbaus seine Unterthanen auszuschlie- ben eyl hall VInnd treibu alord Heitie dle l ohne überd Ader beditz derde Verke and. Betre der! teme Lei elche die akterisit m gemei. ner Klas en zu un. Regalen inlte, de. Hepent dalõ die. ich, das hen übliche Mauern der nitreuse Er Ein für die unbedeuten. bequemlich. ebt, in kes Island Siah r Regale. Uen ver⸗ en Plate. mungen, iben, die Flordern, Ues dies nten ein im Sogat treibung Zuschlie- nn — 2——re.—.......—————. r 14—— sen). Gesetzt, dals der Bergbau gan⸗ frey ware, so würden daraus tausend nach- theilige Folgen entstehen. Ein Haufen ge⸗ winnsüchtiger Projektmacher wiirde die Be- treibung desselben unternehmen, ohne die ersorderlichen Kenntnisse und Kapitale zu besitzen. Man würde sich begnügen, nur die am Tage liegenden Erze auszugraben, ohne tief in's Innere zu dringen. Da es überdem nicht selten geschieht, dass eine Ader unter dem Gebiète mehrerer Grund- besitzer fortläuft; so würde der Entdeécker derselben, als blosser Privatmann, gezwun⸗ gen seyn, ihre weitere Verfolgung aufzuge- ben,; da hingegen der Regent in einem sol- chen Falle, als Eigenthümer der Grube, einen Machtausspruch thun kunn. Ich brauche kaum zu bemerken, dals es besonderer Umstände halber Ausnahmen von dieser Regel geben kann. Diesées ist 2. B. der Fall in unserm Lande. Hier sind die roben Metalle in einem so grossen Veber- lusse vorhanden, und ihre Gewinnung ist so leicht, dals es 2wecklos seyn würde, den Bergbau zu einem Regal zu machen. In einem Lande, wo die aus den Berg- Werken zu ziehenden Einkünste beträchtlich sind, müssen sich alle Geschäfte, die zur Betreibung des Bergbaues gehören, unter der Aufsicht eines besondern Depar- tements vom Finanzkollegium befinden. Beispiel des Oberbergkollegiams im Hannöserschen u. s. N. Bergkolle· Edelstein Das Recht der AufSuCI regal. hung von Edelsteinen, von Bernstein Yu.s. w. muls béeinahe nach ében denselben Grund⸗ Satzen beurtheilt w erden, wie das Bergwerks- regal. Gewöhnlich sind die Vort heile, 0 1e die Auls uchung dieser Miltoraien einem Privatmann verschaflen kann, unbe— deutend. Sie erbalten nur dalmrel einige Wichtigkeit, dals sie dem Regenten zum ausschliélsenden Besitze vor héehalten wer- den. Und selbst in diésem E alle muls bey der Aulsuc hung derselben mit einer gewis- sen Mälsigung verfahren, und nicht eino z2u grolse Menge jener P 10dUkt auf einmal im Umlauf gebra cht werden, wodurch sonst. unlehlbar ibrem Preise geschadet werden Würde.— Setzen wir dagegen, dals ohné Rücksicht auf jene zu beobachtenden Vor- sichtsmaassregeln das Recl It, Edelsteine zu suchen, dem ganzen Volke erre wäre; 50 würde die Habsucht der Sde tenten keine Gränzen kennen. Man würde Plötz- lich eine grolse Menge von Edelsteinen in Umlaul bringen, den Preis derselben da- durch herabsetzen, und in kurzer Zeit ih- ren Vorrath grölstentheils erschöplen. Das Dernst einregal kömmt in Pre ulsen vor. Beispiele des Edelsteinregals Hndet man in 5 in ver⸗ chiedehen osti Eiselden Staaten u. s. W. Ang von 5 U. d. y, n Crund ergwerks Vortheik, Hineralien m, unde. ch einige nten zum tten Ver- muls bey E gehis⸗ Icht eing u einmal ch sontt Verden Hals ohne len Vor- teine zu mwäre; ulanten e Plötz⸗ ainen in ben da- Jeit ih. M. Deispiele l, in ver. . 151. Auch das Postregal gehört in die Klasse wirklicher Zum Unterhalt der Posten ist der Regent weit mehr ge⸗ schickt, als rn ein Privatmann. Ein⸗ richtungen dieser Art erfordern weitläufti- gere Verbindungen, oft selbst mit auswär⸗ tigen Staaten, als man bey einem Privat- manné voraussetzen kann. Ueberdem lätst es das eigene Interésse in diesem Falle, eben 80 wie das Interesse eines Privatunterneh⸗ mers, welchés genau mit dem guten Unter- balte der Posten verknüpft ist, erwarten, dals dièse auch jederzeit in einem guten Zu- stande unterhalten werden. Da die Vortheile, welche die Posten dem bublikum verschaffen, sich gevöhn- lich nur auf die reicheére Klasse einschrän- ken; 50 ist es nicht unbillig g, ein beträchtli⸗ ches Porto zu fordern; e dals nach Abzugeé aller Unterhaltungsunkosten noch ein reiner Ertrag ührig bleibt. In der That sehen wir, dals in den meisten europiischen Staaten die Posten einen nicht unbedeu⸗ tenden Gegenstand für den Fiskus ausma⸗- chen 5). Vorzüglich ist das in unserm Lande der Fall. Hier be⸗ merkt man nicht selten, dals ein einziges Handels- bhaus monatlich tausend Rubel und mebr an die Post bezahlt. Dals aber von einer solchen Summe immer ein grolser Thell als reiner Gewinn betrachtet werden miisse, versteht sich von selbst. Postrega §. 152. Witrsgel. Das vierte Regal ist das M ii nzregal. Man versteht darunter das Recht, Münze au schlagen, und einen Theil von dem durch das Gepräge ausgedrückten Metallwerth zur Erstattung der Münzkosten als Schlagsatz zurückzubéehalten, da die géprägte Münze von einem grölseren Nutzen im Gebrauche ist, als das rohe Metall, und da, um ihr diesen grösseren Gebrauchswerthi zu ver- schaffen, hervorbringende Kräste erfordert wurden; 50 ist eine verhältnilsmälsige Ent- schädigung nicht unbillig. Man muls den Regenten in der Ausübung des Münzreégals ganz wie den Unternehmer einer grolsen Fabrik betrachten. Aus der angelührten Ursache darf man es sogar nicht einmal ta- deln, wenn der Schlagsatz noch einen rei- nen Gewinn enthält. Doch, versteht sich, mulss dièser Ueberschuss niè Zu grols seyn; er würde sonst dem Kredite der Münzen, und solglich auch der Leichtigkeit des Ver- kehrs, beträchtlich schaden. Hierdurch würde zugleich der Staat im Ganzen unver- hältnissmälsig mebr verlièren, als diè ölfent- liche Kasse gewinnen könnte Y Wirklich hat man dies nicht selten in solchen Staaten gesebhen, welche das Münzreégal milshrauchten, wie 2. B. im Preussischen Staate. 5 53. Waleregal. Mehrere Politiker haben auch den aus- schliessenden Beésitz der Wal dungen als ein eigenes Regal vorgeschlagen. Doch 15 scheint es, dals ein solches Regal höchstens Münee nur in einem sehr kleinen Staate, wo der a. Mangel am Holze schon sehr Kahen wird,‚ Statt inden könne. In jedem grölseren chlagsat Staate wird es vortheilhafter seyn, dals die te Mümze Waldungen sich wie andere Güter in dem ebrauchs Besitze von Privatpersonen befinden), und um ilhr der Regent nur diè Aufsicht über die Forsten Zu ver- nach den oben in der Abhandlung über erforden Forstpolitik angeführten Regeln ausübe. sige Ent⸗ Was vollends manche sehr ausgedehnte Staa- nuls den ten, die noch im Ganzen einen grolsen Vor- inꝛregals rath von Waldungen bésitzen, betrifft; so grolden kann in denselben ein Forstregal auf gar gelührten keine Weise Statt hnden). inmal ta*) Die meisten Güter sind von der Art, dass es vortheil⸗ mnen rel- hafter für den Staat ist, Wenn sie in dem Besitze von tcht Sich Privatpersonen, als im Besitze der höchsten Gewalr sind. Nie wird etwas so sorgfältig benutzt, und 60 5 SEHIj gut in Ordnung gehalten, was eine Gemeinheit ist, Mühzen, als dasjenige, Wwas ein Einzelner besitt. Diese Grund- sätze gelten gleichfalls von den Waldungen. Dazu des Ver- ö kömmt, dals die Verwaltung derselben, wenn sie ierdurch durch den Staat ausgeübt werden sollte, beträchtli— n umrer⸗ che Kosten vérursachen würde. 80 2. B. würde es lächerlich seyn, unserer Regierung ie ökent⸗ ö vorschlagen zu wollen, die Benutzung der Waldun⸗ gen in ein Regal zu verwandeln. n Staaten n wie§. 154. Fast eben die Grundsätze, welche in fga- une Ansehung des Waldregals Statt finden, sind auch in Ansehung des Jagd- und Fisch- regals wahr. Da sich Fische und Wild- den aus- gen ab ö en pret eben so, wie Holzungen, nicht immer i ———*———— I‚I in einem richtigen Verhältnisse mit ihrer 11 * ů f ů IAl jährlichen Verzehrung wieder erzeugen; s0o 56 98 6 och ist billig, dals die Regierung eine Aussicht iüher diese Verzehrnr lühre Iche 5 licht her diese Verzehrung führe, um solche 50 5—„ ———— XV 101 viel als möglich mit der Wiedérerzeugung auli in Gleichgewicht zu setzen. Aber die Be- iad 3—* 01 nutzung der Jagd und des Fischlanges als Hge 7.— ö ein Regal der Regierung ausschliessend vor- e zubehalten, würde gleichfalls höchstens nur her in einem kleinen, sehr übervölkerten Staate das! angehen können). dies ) Rulsland besitzt auch an Wildpret und Fischen noch immer einen grolsen Ueberfluss. Doch wird in Anse gent hung letzterer schon von Jahr zu Jahr eine Verminde- ‚ ten! rung bemerkbar. Glaubwürdige Männer haben mich 48 versichert, dals der Fischfang an der niederen Wolga, 10 den Landesgesetzen zuwider, mit einer grolsen Ver- mit schwendung getrièben, und einè beträchtliche Menge el 0l Hausen bloss der Blase wegen getdtet wird, deren„ Fleisch nachher unbenutzt an dem Ufer liegt und ver⸗ 4t lault. Sind. 5. 155. ö Vein Ekthaune Ausser den bisber abgehandelten eigent- A, dler B... Iichen Regalen giebt Es, wie ich schon oben ch Cgale.— ö bamerki habe, noch andere nicht unbe— trächtliche Einkünste, deéren ausschlielsen- der Besitz dem Regenten ost uneigentlich unter dem Namen von Régalen nugéeeignet Wird. Von dieser Art ist das Salzregal, Brannteweinregal, das Kartenmo OPOLu. s. w. In s0 Weit der Verbrauch der Inde Produkte, deren Monopol den Gegenstand iem jener Regale ausmacht, sich auf die reiche- Lisku ht i mmer ren Volks-Elassen erstreckt, ist es gar nichit mit ihrer unbillig, dats der Regent sich allen daraus eugen; o zu ziéehenden Vortheil allein zueigne, und eAulbicht noch überdies denselben so hoch als mög- Solche lich treibe. Man kann unter den erwähn- reeugung ten Umständen ein solches Monopolschlecht- er dis h. hin als eine Steuer betrachten). Haben langes ab dagegen die Monopole des Regenten s0l= Lend vot. che Verbrauchsartikel zum Gegenstande, lotens nur die nicht zum Luxus dienen, sondern die en Staate das nothwendige Bedürfnils erheischt, wie dies namentlich mit dem Salzmonopole der Echen gach Fall ist, s0 erfordert es die Pflicht des Re- ud in Aue genten, davon nur einen sehr eingeschränk⸗ lin ten Gebrauch zu machen.— Was endlich hrenWa, dièejenige Klasse von Monopolen betrifft, die grolben Ves mit Verbrauchsartikeln getrieben werden, haR 1— 2— 1 K welcheé dem physischen und moralischen Vird, deren— 7—.—44⁷ ne⸗ Zustande der Staatsbürger gleich schädlich sind, wie vorzüglich dies mit dem Brannte- weine der Fall ist; so Kann man nicht zwei⸗ Ieeten⸗ felu, dals sie in einer gut regierten Gesell⸗ 2.— 00—* u ben schaft gar nicht Statt finden müssen. it unbe⸗) Unter der Rubrik von Steuern werde ich noch an ei- Ieten nem andern Orte Gelegenheit haben, ausführlicher We von diesen Monopolen zu reden. gentlich ——— eelgnet J. 156. regah*D 7 mo In Rücksicht auf die Regale überhaupt dann Eu—— 5 Grundsata in hder ndet der allgemeine Grundsatz Statt: dals Auschung d. uch——*— henutzung niemals ibre Benutzung zum Vortheile des Kanne enstand— 3 35 2* 45 Fiskus übertrieben werden muss; indem die elche- ̃IETπAIꝗAeeeeeeeeeee— DIDꝗSꝗDDDÆE—— 156 Einkünste, velche sie geben, nur einen Nebenzweck ausmachen, der einem höhern Zwecke untergeordnet ist. Aus diéser Ur- sache kann auch ihr Ertrag, in Vergleichung mit dem Ertrage der übrigen Quellen des Staatseinkommens, immer nur von gerin- ger Bedeutung seyn. 5. 157. cei Eben diese Regel gilt gleichfalls von den Konsiskation. ö Geldstrafen und Konfis Kationen, welche die dritte Klasse von Staatseinkünf- ten ausmachen. Auch in Ansehung letzte- rer kann nur ein sehr eingeschränkter Ge⸗ brauch Statt inden, da ihr Hauptzweck auf etwas ganz andeéres, als Béereicherung des Fiskus gehet). ) Erwähnung der liberalen Grundsatze unserer Regie- rung, in Rücksicht auk die Anwendung der Güter⸗ konfiskationen. 9. 158. Stenern. Gegenwärtig folgt die vierte Klasse von ölkentlichen Einkünsten, nämlich die Steuern oder Taxen, welche gewöhnlich einen weit bedeutendern Gegenstand für den Fiskus auszumachen pllegen, als alle vorhergehenden Quellen des Staatseinkommens zusammengenom- men. nur einen mm höhern dieser Uu. Bleichnng Hellen deʒ on gerin. I von den on en, Seinkünk ng letste nkter Ge: Ptzwech eicherung zerer Regie. der Güter⸗ adSe Von die Iendern machen Ouellen ngenom. 157 Unter Steuern*) versteht man den- jenigen Theil von dem Vermögen des Pri- vatmanns, welchen dieser an den Regenten zur Beéstreitung der öffentlichen Ausgaben Sieb F). Die Erhebung der Steuern kann ent⸗- vVeder in Gelde, in Naturalien, oder in persönlichen Diensten geschehen. Nur in bésondern Fällen pflegen jedoch dieé beiden 8en) letztgenannten Arten der Steuererhebung üblich zu seyn. — Aulsser der gowöhnlichsten Benennung von Steuer giebt es noch andere, wie Kontributionen, Aufla- gen u. 8. W. N In dieser Rücksicht könnte man die Steuern mit den unter Kaukleuten üblichen Assekuranzprämien ver- gleichen. Dadurch, dass der Unterthan die Steuer zum Behufe dee Bestreitung der Staatsausgaben zahlt, opfert er gleichsam einen Theil seines Vermögens auf, um den Rest mit desto grölserer Sicherheit zu bésitzen. Jederzeit muls man die Steuer als ein druckendes Uebel fiir die Staatsmitglieder betrachten, durch welches ein grosser Theil von dem Nationalvermôgen zerstört, die Preise der Waaren erhöht), und aus die- ser Ursache der Erwerb um Vielés schwie- riger gemacht wird““*). Von dem Augenblicke an, da der Werch der Steuer in Gelde, in Naturalien, oder in Diensten erhoben Worden, ist solcher für den Besteuerten verloren; und von dem Augenblicke an, da dieser Werth ver- zeUrt worden, ist er lur die Gesellschaft verloren. Begrist der Steuern Wirkung der Steuern. * 158 5 Nichis desto weniger gab es Politiker, Welche behaup- teten, dals eine Gesellschaft nichts durch die erhob- nen Steuern verlére. Gewiss ein sonderbarer Irrthum! Wahrscheinlich entsprang derseibe aus einer andern, nicht weniger irrigen Vorstellung über den Werth des Geldes, die noch immer bey einem grolsen Theilé des Publikums angetroffen wird. Man glaubt näm- lich, und sogar Friedrich IL. War von dieser sonder- baren Meinung, der ganze Relchthum einer Nation bestehe in der Masse des umlaufenden 6 el des. 80 lange nun dieser nicht vermindert wird, soll auch der Reichthum derselbe bleiben. So 800l 2. B. ein Land, nachdem es Jahre lang durch einen raubgièrigen Feind ausgeplündert worden, dennoch um nichts ärmer geworden son, falls nur das erho- bene Geld immer im Lande verzehrt worden, und sich kein Abgang desselben verspuren lalst. Ich brauche wohl kaum das Iakonséequente in diéser Art zu schlielsen, zu zeigen. Es ist wahr, die Masse des umlaufenden Geldes ist durch die Kontribution unverändert geblieben, und der Feind hat die erhobene Geldsumme jedérgeit wie⸗ der im Lande ausgegeben. Allein vermittelst dersel- ben hat er Güter eingetauscht, die den Werth jener Summe vielleicht um zWanzigmal übersteigen, und solche verzehrt. Daher ist bey einerley Masse von baarem Gelde die Masse der Güter, und folglich auch der Nationalwohlstand um Vieles vermindert wor- den +). Eine ähnliche Bewandniss hat es mit den Steuern. Die egierung giebt gleichfalls der Cirkulation das erho- bene Geld wieder; allein sie giebt nicht augleich den Werth des damit erkauften Produktes wiéeder, Weil 7. Die neuere grausame Eilegspolitik wulste in dieser Unsicht den PI6d- sinn des grofen Haufens auf eine schreckliche Weise zu benntsen, indem sie statt der sonst in feindlich behandelten Län lern üblichen Kontributionen Requisitionen einlührte. Da, VO man chemals ein Paar Millionen in baatem Gelde lerderte, fordert man gegen⸗ wärtig zehnmal s50 viel in Naturalien. Man begnügt sich nicht mehr damit, auf unglückliche Lander eine schwerere Schuldenlast au wälzen, sondern man vernichtet ihre EWerbs mellen auf Jahr- hunderte hinaus, und stürzt sie in ein unabsehliches Elend. Den- noch hat das System der Requisitionen für den betkörten Haufen weniger Furchtbares, als das der Köntributionen in baarem Gelde, mus der einfachen Ursache, well der Felud nicht unmittelbar den 13 Abgott desvelben, das baareGel 5 N 159 che behan sie dieses erkauft, um es zu kons 2—25 aersro. U die Oh ren. Von der einen Seite erhielt e Retierung jemes rer lrthun Geld umsonst, aber sie Riebt es ehen so wenig, als ner and 5 der Feind, der eine Ronttibution erhebt, umsonst anderp,— Wenhih wieder aus. Isen Theils Noch mehr, man blieb nicht einmall ey der Be haup- kaubt nän. iiung estehen, dass die Gesellschaft durch die Steuern er sonder. Uichis verlöre, sondern man glaubie sogar, dals sie mer Nation dabey noch gewonne, theils weil die Steuern dazu den Gel. beitrügen, den Geldumlauf schneller zau machen; ndert nirg, iheils weil sie die Produktion ermunteérten. Um die- n.§0 sol ser Meinung noch mehr Gewicht zu geben, luhrte urch einen man das Beispiel von England und Holland an,„ Eel- che Siaaten schrreich sind, und dal 4 berrdentkehs 625 6700. Abgaben zahlen. 75 verwechselt man hier die Ceu, Mun Wirkung mit der Ursache, man vergals, dals jene Alt. Ich Länder Rücht reich sind, weill sie starke Abgaben zah- ö ö len, sondern dals sie starke Abgaben ohne Nachtheil dieser Art 2 e in— zahlen können, weil siè reich sind. Es Würde nicht schwer seyn, dagegen Staaten anzuführen, diè starke Caldes in Abgaben zahlen, denen aber eben hierdurch das ben, und— Mark ausgesogen wird, und die demzufolge arm sind, Wie z. B. der preussische. Bey allem den brin⸗ gen die Steuern fur den Nationalreichthum nicht ganz lergeit wie. elst dersel. erth jener gen, und Hasse von die nac htheiligen Wirkungen hervor, welche der Po litiker aut den ersten Anblick Zu erwarten geneigt ist. Es ist Wwahr, sie zerstören den Werth von Gütern; l glich auch aber sie zerstören diesen Werth nicht ganz. Ein lert wor. Theil von denl rodukten, wWwelche die Re gierung kur die erhobene Steuer kauft, macht den reinen Gewinn ern. Die des Froducenee aus, von welchem er den Betragi in das erho- Gelde emp en Lat. So können die Steuern aller⸗ dings 9——— Latn agen, in den Handen des Einen Reich- leich den der, weil thum zu erzeugen, indem sie solchen bey dem Andern ů vernichten. Immer aber ist der Vortheil, welchen dt den Plöd- in sie auf diése Weise hervorzubringen im Stande sind, hu bendtzen,———5— en ibichen nur gering gegen ihre mannichfaltigen schädlichen mn ebemals WII kungen. 2 man gegen⸗ ö; aich nicht) In dieser Hinsicht wirken die Steuern gerade so, wie Schuldenlaßt einé vergrölserte Summe nertorbringender Krälte Uf lahr⸗ eu auf Jab Uni sich davon eine ansch auliche Vorste Uung zu ma⸗- nd. Det- ů37 2 Iuhen chen, bitte ich den Leser, einen Blick auf die diesem eh Haute 4*** 4 uem Celer Bande beigetügte Tafel an werlen. Iltelbet den Allgemeine 160 ) Hier sehen wir also noch eine neue Ursache, warum in stillstehenden, stark bevölkerten Staaten, wo ge- meiniglich die Steuern sehr gross sind, der Erwerb weit schwerer ist, als in solchen, die eine entgegen- gesetate Lage der Dinge darbieten. S. 160. OD· Die mit den Steuern unzertrennlich ver- Mittel, die nachtheili⸗ knüpften Nachtheile können auf keine Wei— gen Wirkun- gen derSteu-SE durch die Regierung ganz aulgehoben ern dern. V zu lin- werden. Die Weisheit derselben erstreckt sich nur darauf, jene Nachtheile zu vermin- dern. Wirklich wird eine jede Steuer um Vieles erträglicher, und schadet um Vie— les weniger dem ölffentlichen Wohlstande, wenn sie ö 1) durch alle Staatsmitglieder auf eine ihren respektiven Vermögens- umständen verhältnifsmälsige Weise getragen wird*). Wir haben oben(II.§. 158. Note) die Steuer nicht un- schicklich mit einerAssekuranzprämié verglichen. Dem zufolge ist es billig, dass derjenige eine grölsere Steuer zahle, welchem der Staat mehr garantirt, als der, dessen Vermógensbestand geringer ist. Eine gleich- körmige Vertheilung der Steuern macht also den er- sten und wichtigsten Grundsatz des ganzen Finanz- systems aus, und sie zu finden, ist das schwere Pro- blem, dessen Lösung den Politiker unablässig be⸗ schaftigen muss. Wirklich lälst sich nichts Abgeschmackteres und Unge- rechteres denken, wenn der Grundsatz der Gleich- beit im Steuersystem offenbar verletzt wird. So gab es vormals in Frankreich, und 50 giebt es noch jetet in Deutschland ganze Korporationen, welche die reichsten Staatsmitglieder enthalten, und dennoch von gewissen Steuern frey sind. Dort lührten jene Milsbräuche allmählig die zerstörende Revolution hoer- Des Lenter V Uiuter“ Hankhindl Ieiter läufer: Pichte Enter Muler: Ligenthu von Grur boden Beilage zu§. 16 0. im II. Bande. Bestandtheile, woraus der Marktpreis eines Puds Hanf nach Einführung der Steuern zusammengesetat ist. — Erster Theil. Ersatz desjenigen Preises, welcher an den vorherge- henden Verkaufer gezablt Zweiter Theil. Industriesteuer, Ausfuhr- zoll u. s. W., welchen der Hanfhändles bezahlv. Dritter Theil. Gewiyn, welchen der leta- ze Verkäufer, in Rücksicht der von ihm selbst oder von denjenigen Personen, wurde. die in seinem Namen ar-⸗ Letster Ver- xV beiten, angewandten her- Käufer: 3.6 vorbringend. Krafte macht. Hanfhändler.—— ö 1. Tandesüblicher Zins 2. Gewinn, den er für sein 3. Besoldung u. Un- 4. Pransport- 5. Bedürtniss u. Konkurrenz des Kapitals, welches der Talent als Kaufmann lor- ierhalt seiner Han- kosten. entweder zum Vortheil, Hanfhändler in seinem dert. delsdiener. oder zum Nachtheil d. leta- Hanfvorrath u. s. W. stecken ten Verkäufers. hat. I +———— Erster Theil. Ersatz desjenigen Preises, 1 welcher von dem zweiten Lweiter Theil. Steuer, welche d. Pächter an den Regenten für den Dritter Theil. * Gewinn, welchen der zweite Verkäufer u. s. W⸗ 2 te Ver- Verkäufer an den vorher- Verkauf seiner Produkte, macht. Aute:: dler gehenden gezahlt wurde. für Schlielsung des Pacht- 85 Kontrakts u. s. w. Zahlt. Pächter. A 1. Unterhalt des Pächters und 2. Unterbalt d. Viehes, Acker- 3. Bedurfniss und Konkurrens derjenigen Personen, welche geräths u. 8. W. u. s. w. ihm den Ackerbau betreiben helken. Erster Ver- 1. Landesüblicher Zins, welchen das für 2. Grundsteuer, welche der Grundbesitzer an 3. Bedürfniss und Konkurrenz, welche in An⸗ Rkäufer: der Eigentbümer von Grund u. Boden. Grund und Boden gesahlte Kapital abwirft. den Regenten zahlt. sehung der zu pachtenden Grundstücke end- Weder zum Vortheile oder zum Nachtheile des Grundbesitzers Statt Hndet. 161 herbey, und hier sind sie zum Theil die Ursache des unglücklichen Zustandes von Armuth und Schwäche, Wotin so mancher deutscher Staat seufzt. Werken Wir dagegen unsern Blick auf einen andern Staat Eu- ropens, nämlich auf den von Grossbritannien; 50 Hinden wir daselbst eine ganz verschiedene Ordnung der Dinge. Und hier wirkten gewils ganz vorzüglich die libéralen Grundsätze, welche die Landesregièrung jederzeit in Ansehung des Steuersystems befolgte, da- au, jenen glücklichen Staat auf den Gipfel von Reich- thum und Macht zu erbeben, auf welchem wir ihn gegenwärtig sinden. So einfach sind gewöbnlich die Grundsätze, von wel⸗ chen das wahre Wohl der Staaten abhängt. Desto mebhr muss man sich Wundern, wenn sie nicht beob⸗ achtet werden. Allein Vorurtheile, milsverstande- nes Inteéresse und die Schwäche der Regierungen, welche durchgreitende Maassregeln zu brauchen cheuen, hindern dies nicht selten. Blols mit der Gegenwart beschäftigt, sucht man nur immer die kleinern Uebel zu entfernen, und vergilst, dass aul diese Art wWeit grölsere Uebel in der Zukunft unver- meidlich drohen. Doch ich komme zurück. Selbst dadurch schon wird das Gleichheitsprincip der Steuern, wiewohl in einem geringern Grade, als solches durch steuerfreie Kor- porationen geschiebt, verletazt, wenn die Regierung Gegenstände der ersten Nothwendigkeit be⸗ steuert. Freilich bleibt der Reiche von solchen Steu- ern nicht ganz frey; allein sie drücken demnach un- verhältnilsmälsig stärker auf den Armen, weil bey diesem die Veraehrung von Gegenständen erster Noth- wendigkeit, nach Verhältniss seines Vermögens weit mehr ausmachen, als bey dem Reichen. Weiter un- ten, wo von der Salzsteuer und ähnlichen Auflagen die Rede seyn wird, werde ich Gelegenheit haben, noch einmal diesen Gegenstand au berühren. §. 161. Fernet werden die Steuern weniger rersetauns dem ölkentlichen Besten nachtheilig, wenn sie L 85“˖“˖858“˖“˖“˖?˖:?⸗———— —..— 162 ö I0 Hele 2) mehr auf den reinen Ertrag, als 10 auf die hervorbringenden Kräf- 1 1 te Selest 8 XNI te gelegt sind); —— 5— 5) wenn sie dem Einnehmer keine i — RArch Willkühr verstatten, sondern aul 90 3—— 1, N festen unveranderlichen Principien be- 11* stehen) n 4) wenn ihre Einsammlung zu derjenigen 98 2 8—* N Der Leit geschiéht, da diè Staatsbürger am — 8 8⁰ leichtesten die Vahlung zu ma⸗ 1. chen im Stande sind*); ihn —— Vinn 5) wenn sie der Industrie nicht scha⸗ e den ½; ö ser 6) wenn ihre Einnahme weder scChwer, noch kostspielig ist, so dals sie obne beträchtliche Abzüge in I die Staatskasse gelangen.. nalyo! 90 )Ich sage auf den reinen Ertrag, dend wenn die Steuer vom ro hen Ertrage bezahlt wird, so Vürde H2d dies beinahe eben 30 viel seyn, als ob man sie von 2 den produktiven Kräften bezahlte, weil ein Theil des rohen Ertrags immer erfordert Wird, um den Abgang aul der hervorbringenden Kräfte wieder zu ersetzen. In 0 i diesem Falle würde daber die Steuer auk doppelte Weise schaden, 1) indem sie Kapitale zerstört, und de 2) durch Vernichtung derselben die Erzeugung neuer 0 Güter verhindert. *) Ohne die angezeigte Vorsicht würde man den Ein- ö 8e sammlern der Steuer die Gewalt geben, willkührli⸗ ö 107 che Bedrückungen gegen die steuerbaren Bürger aus- zuüben.— 5 ) 80 2. B. muls man eine Steuer, die den Bauern auf- un gelegt wird, nach beéendigter Aerndte einsammlen det lassen. Der Geldkapitalist kerner mülste seine Steuer 1 au der Zeit einliefern, Vo man gewöhnlich die Zin- N sen bezahlt. Had 1 165 tr 27 trag, b**++) Hieraus lassen sich die nachtheiligen Folgen erkla- ren, die eine Steuer herverbringen würde, welebe len Kril man so eben erst urbar gewachten Ländereien auf- legte. Denn da die Urbarmachung oft beträchtli- ler Eeiné che Kosten erfordert; so würden mehrere Jahre einer udern 30 glücklichen Aerndte zu deren Wiedeérersatze erfordert. 9 Durch eine Steuer aber, wie die eben beschriébene melpien be. ist, würde der mit Recht erwartete Ersate dem Eigen- rhümer genommen, und solcher lolglich von nützli- chen Unternehmungen, wie die der Urbarmachung derjeni derjenign ist, abgsschreckt werden. Dürzer a +τ) Dem hier angelührten Grundsatze zufolge, würde es 80 wünschenswerth seyn, dals es nur eine einzige ne einfache Steuer gäbe, Welche binreichte, das ganze übrige komplicirte Steuersystem au ersetann. Leider cht ScCha ö kann man vicht hoffen, eine solche Steuer au linden. Die Ursachen hiervon werden weiter unten entwickelt werden. e weder lig ö§. 162. Abꝛüge i Endlich sind die Steuern dem Natio- renseeung nalwohlstande veniger nachtheilig, venn 60 Venn die—.9 ird, 7) den Bürger nicht zum Betruge und a zu unmoralis Chen Handlungen ö 111 häni anreizen: 89 nicht vorzugsweise aul éinen Zweig an der Produktion drücken); 2eugung neie 9) die heiligsten Rechte des Bür- gervereins niCht verletz2en.„ Wan 10) in kleinen Theilen, und gleich- en Vuiger au. sam aul eine für den Kontribnenten unbemerkbare Weise bezahlt wer⸗ n den; u 11) Wenn ihre Einsorderung in Gelde, nich de Ir nach einem dem Preise der Natura⸗ L. 2 164 ö — lien angemessenen Verhältnisse gesche- hen*%0; und 12) venn sie soviel als möglich bey ei- nem und eben demselben 6e. Benstande bleiben, und nicht ohné Wichtige Gründe auf andere Gegen- stände gelegt werden ππττ. YIlndem ich diesen Grundsatz aufstelle, schweben mi, die starken Zölle vor, welche manchmal auf die Ein- tuhr auswärtiger Produkte gelegt werden. Auflagen dieser Art reizen jederzeit eine Menge Menschen zum Betruge, und die Regierung sieht sich alsdann ge- zwungen, Verbrechen zu bestrafen, welche sie selbst erst erschuf. Daher ist es immer bedenklich, au starke Zölle auf die Einfuhr EZu legen. Ferner muls aus demselben Grunde das Lotto und an⸗ dere ähnliche Unternebmungen, welche zum Zwecke haben, den Fiskus auf Kosten der Moralitat und det Nationalin dustrie Zu bereichern aus einer jeden Ge⸗ sellschast verbaunt seyn. * Eine Steuer, die unverhalinissmässig stark auf den Ackerbau, den Handel, oder irgend ein Gewerbe drückt, bringt in mehr als einer Hinsicht nachtheili- ge Folgen hervor, theils nämlich, in 30 fern sie sic nicht gleichförmig unter die Staa tsmitglieder ver- —— 2—* theilt, theils in 60 fern siée jenem Gewerbe, und 50 mittelbar auch dem Nationalwohlstande schadet. Sie vertheilt siceh nicht sleichförmig unter die Staatsmitgli eder, weil diejenigen Personen weniger dazu beitragen, die eine geringere Summe der Produkte verzehren, welche durch das besteuerte Gewerbe hervorgebracht werden, oder nach deren Vermögensumständen jene Veraehrung beträchtlicher isr. So wird 2. B. einé Grundsteuer, welche unver- hältnissmässig stark auf den Ackerbau drückt, dem Armen mehr zur Last fallen„Hals dem Reichen, weil bey jenem die Verzehrungen der Produkte des Adker⸗ baues die ganze Hallte seines jährlichen Einkommens, und svielleicht noch mehr, bey diesem hingegen nur einen Kleinen Theil desselben WVegnehmen. 165 e geschg. Die erwähnte Steuer Wwirkt zugleich naehthei- lig auf das Gewerbe, auf welchem sie h bey 0l. liegt, und so mittelbar auch auf den Na- ben 66. tionalreichthum, weil es wahrscheinlich ist, dass aie einen grossen Theil des reinen Ertrags verschlingt, ucht ohne und vielleicht den Producenten kaum das Nothwen- 6 Gegen wendige übrig lässt. Zwar ist an sich jede Steuer. die auf die Produktion gelegt wird, wie sine Vermeh- rung der produłktiven Krafte zu betrachten; sie erhöht lolglich den wahren Preis der Produkte, und müsste achveben m billiger Weise auch den konventionellen Preis erhö- àl auf die Ei ben. Billiger Weise sag' ich. Denn dies sollte wohl len. Aullages der Fall seyn, ist es aber nicht immer, indem, wie Henichen zun die tägliche Erfahrung lehrt, die konventionellen Prei- h alsdant. 5% blols vom Bedürfnisse und der Konkurrens abhän-⸗ che sie gelb. gen. Triffi es sich also, dals der Künstler, welcher denklich, ein sehr stark besteuertes Gewerbe ausübt, durch ein dringendes Bedürfniss gezwungen wird, seine otto und iu Waare los zu schlagen; so wird er oft einen konven- o zum Zweche tionellen Preis erhalten, der mit dem wahren Prei⸗ ralität und det 66 derselben und mit der Steuer in gar keinem Ver⸗ Iner jeden Ce. hälinisse stehbt. Dieser niedrige Preis wird seinen gansen, mit Recht erwarteten Gewinn vernichten, n und ihn zwingen, das bisher ausgeübte Gewerbe auf⸗ augeben. Eben 80 wird der Landmann, welcher bis⸗ her mit grolsem Aufwande hervorbringender Kräfts ein unfruchtbares Feld hebaute, und dem nun eine starke, auf seine Produkte gelegte Steuer, auch den ein Gewerbs ht pachtheil. lern sie sich 2 einzigen kleinen Gewinn raubt, welchen er bisher ube, und batte, ohne dass er die Macht besässe, sich durch achadet einen höhern Preis Ersatz für die Steuer zu verscha- tmiz unten fen, geawungen seyn, den Anbau jener unfruchtba- gen Peronn ren Aecker ganz aufzugeben. ugere dumne Mehrére Schriftsteller haben, indemesie diesen Gegen⸗ des besteuene stand behandelten, bloss theoretischen Satzen ein vach denn grôsseres Gewicht beigelegt, als denen der Erfahrung. beuichtiche Canard befindet sich unter dieser Anzahl(Principes velche uuren deconomie yolitigue, p. 168.). drickt, den Letaterem zufolge sell es gleichgültig seyn, auf welchen leichen, wel Produktionszweig eine Steuer gelegt Wird, da der be⸗ te des Aclet- steuerte Producent in dem willkübrhich zu erbéhen- Einkommens, den Preise seines Produktes ein Mittel sudet, einen hiogegeu nit Theil der Auflage auf den Käufer abauwälzen, diéser 00. Wieder auf einen Dritten, u. s. W. Gesetzi 3. P., dis Auflage eey auf Getreide galegt, und der Bäcker kauft soleheés vom Landmanne; so soll Letzterer dem Bä- cker ęinen verbältnifsmälsigen Pheil der Auflage zu- schieben; der Bäcker könné eben so gegen den Kon- sumenten deés Brodts verfahren, indem er sölches gleichfalls theurer verkauft, als er ohne die Aullage gethan haben würde, u. s. w. Nach dem Vorherge- henden wird es überllüssig seyn, diese Theorie au widerlegen. *) Demnach sind alle diejenigen Steuern zu verwerfen, deren Erhebung nicht ohne die strengen Untersuchun- gen, und dié Verletzung der heiligen Freistätteé einer Familie gescheben kann. Als Beispièle solcher Steuern kann man die Grundsteuern, wie sie ehemals in Eng- land Statt landen, die Akeise, wie sie ehemals von den bächtern in Hankreich und Preulsen erhoben wurde, und andere anführen. ½ Bereits oben habe ich bemerkt, dals man die Steuern in Geld, in Naturalien und in persönlichen Diensten héeben könne. Indess scheint die Sitte, Steuern in Geld zu erbeben, allen andern vorzuzieben, indem die Erhebung in Naturalien mit grolsen Unbequem- lichkeiten sowohl fär den Staatsbürger, als den Fis- kus verknüpft ist. Es versteht sich übrigens, dals der Betrag der Steuer, welche in Geld festgesetzt ist, von Zeit zu Leit verändert werden müsse, je nach- dem der Werthe des Geldes sich ändert. *) Diese Regel muls'béeobachtet werden, well, wie Ca- nard(Vrincipes dëαεεαρμοπνιe politligue, p. 181.) sehr richtig bemerkt, jede neue Auklage bey ihrer ersten Einführung überall anstölst, Keibungen verursacht, cause des srottemens— Worte des Verfassers), Wo- durch sie dem Steuerbaren schwerer zu tragen wird, als wenn sie schon lange bestanden hätte. 5. 3. Eintheitanz Man kann die Steuern auf verschiede- orcentl. nSe Weise eintheilen. In Rücksicht der rnen. Dauer ihrer Erhebungen giebt es ordent- liche und aulserordentliche Steuern. Unter letztern verstehe ich diejenigen, wel- SSIIIIII.. ch di W. Bäcker huf lerer dem Ii. +2 1 Auflage 1— den den Kop- m er söchg e die Auflagz em Vorbert de1 beante n zu verwerfen, Untersuchnn. Freistätte einer olcher Steuen emals in Eg ehemals von zen ethobe an die Steuem cben Diensten e, Steuern in neben, indem en Uubeguen. 2, als den Fi- brigens, dal sesigesett in, 686, je nach· well, wie Ca. p. 181.) eehr Vihrer ersten en verursachh Ilassers), uo u urten vitt lle. erschiéde: Leicht der ordent- e Steuerh. igen, yel 167 che nur wegen eines augenblicklichen Be- dürknilles bezahlt werden, indels die ge- vöhnlichen Steuern jederzeit lortdauern. In Beziehung auf den Grundsatz der Gleickheit, welcher dem ganzen Steuersy- Eeene stem als Basis dienen soll, kann man 4ne Steuern noch in regelmälsige und u n- regelmälsige meilen. Die ersten rich- ten sich nach wahren, oder wenigstens ein- gebildeten Fähigkeiten der Kontribuenten zu zahlen. Bey den unregelmässigen Steu- ern findet gar kein Maalsstab dieser Art Statt, und die Willkühr des Gesetzgebers dient bey ihnen zum alleinigen Grundsatze. §. 165. Weiter weilt man die regelmälsigen swus Steuern in mittelbare und unmittel- watdter⸗ bare ein(Proportional und kumulative Ta-en. xen-Steuerart). Unter unmittelbaren Steu- ern versteht man solche, die auf die pro- duktiven Krälte, den rohen Ertrag oder die Produktion überbaupt gelegt sind; indels die mittelbaren Steuern auf der Konsumtion legen, und in der Regel mehr den reinen Ertrag treffen. Regeln in Ansehung d. unmiftelba- ren Steuern. 168 F. 160. Ich fange damit an, I. die unmittelbaren Auflagen, Wundsten er. bey welchen die produktiven Kräfte zum Maalsstabe genom- men werden D, zu untersuchen. Hiervon kann man so viele verschie- dene Arten annehmen,; als es verschiedene Theile giebt, aus welchen die hervorbrin- genden Kräfte bestehen. Sonach giebt es Steuern, die auf Kapitale, und andere, die auf Arbeit gelegt sind. Ferner Steuern von Grundkapitalen, von Geldkapitalen, von künstlicher Arbeit, einfacher Arbeit u. s. W. Es ist nicht gerade unumgänglich nothwendig, dass eine Steuer, welche die Regierung auf dié hervor- bringenden Kräfte gelegt hat, auch jederzeit diese Kräfte angreife. Sobald jene Steuer nur nicht allau stark ist, so darf man hoffen, dass sie vom reinen Er- trage bezahlt werden kann. Ist sie hingegen sehr stark, so steht au befürchten, dals dadurch ein Kapi- tal angegriffen werde, §. 167. Unter den mannichfaltigen Steuern, welche auf den produktiven Kräften ruhen, immt die Grundsteuer(Landtaxe) mit Recht den ersten Platz ein. Bey der Vertheilung derselben kann der Gesetege- ber méehrére verschiedene Wege einschla- gen. Er Kann solche nämlich 1) auf die ut lagen, uktiven genon. verschis. schiedene arvorbrin. giebt es dere, die Uehn von Nen, von elt u. s. v. wendig, dal- Fdie herror. derzeit diese r nicht allau m reinen Er. agegen seht ch ein Kapi- Steuern, au ruhen, VI) Bey det esetage: einschla aul die 199 Ausdehnung der Aecker, oder 2) auf ihren jährlichen Ertrag, oder endlich 3) auf den von den Pächtern zu zahlenden Pachtzins legen. Wir wollen dièse an- geführten Methoden eins nach der andern untersuchen. H. 168. Zesetzt, die Regierung hat die Aus- Shndsee nach d. Aus- dehnung der Ländereien zum Maals-aanerg der stab der Grundsteuer gewählt; so ist voren. allen Dingen die Verfertigung eines genauen Katasters der steuerbaren Grundstücke und ihres Flächéeninhaltes nothwendig. Dieéser Kataster muss zugleich von Zeit zu Zeit nach- gesehen und verbessert werden, damit man dièe neuèrlich urbar gemachten Ländereien eintragen), und diè, welche ihre Besitzer haben unbebaut liegen lassen, ausstreichen kann. Doch muls hier der schon früher angeführte Grundsatz wiederholt werden, welcher es nothwendig macht, jedem Grundbesitzer, dem es geglückt ist, wüstes oder morastiges Land urbar zu machen, eine Frei- heit von der Grundsteuer, während eines gewissen Zeitraumes zuzugestehen. Im entgegengesetzten Falle würden die grolsen Vorschüsse, welche die Urbar- machung mancher Ländereien erfordert, zusammen- genommen mit dem Betrage der Steuer, den ganzen reinen Ertrag verschlingen, und vielleicht sogar noch den Grundbesitzer in Schaden setzen. Die natürli- che Wirkung biervon aber würde seyn, dals die flei- lsigen Landesbesitzer die Urbarmachung von Lände- reien gänzlich zu vernachlässigen anfingen. Am rich- tigsten ist die sorgfallige Beobachtung obiger Maass⸗ regel in einem stüllstehenden und sehr siark bevölker, n- D—— ͤ——ͤ— 3 ——— 17⁰ ten Staate, da es hier nur wenige, vielleicht gar keins 8 unangebaute Landereien giebt, die des Anbaues oh- 40 ne grolse Kosten kähig wären; indels in einer fort⸗ UIAR shreitenden wenig nahlreichen Gesellschaft derglei- 4 chen Länderéien gewöhnlich in einem grolgen Ueber. ö flusse vorhanden zu seyn pflegen. 28 50⁵ §. 16g. ö 1 veren Vor⸗ Der Vortheil der Grundsteuer* „ Wanel. Welche sich nac der Ausdehnung der Län-* dereien richtet, besteht darin, dass es mög- 1 lich ist, sie genau zu bestimmen, und 3 dals siè ein beträchtliches Einkom-*3 men in die Staatskasse liefert. Leberdies oi kann ihre Erhebung auf eine sehr ein⸗ 2 sa che und wenig kostspielige Wei⸗* se geschehen. Von der andern Seite aber 2 hat jene Steuer den bey den Stenern über⸗ haupt so gewöhnlichen Fehler, dals sie sich nicht immer auf eine der Zahlungs- fähigkeit der Einzelnen angemessene Wei⸗ se vertheilt, weil die Ländereien, von wel- chen sie gezahlt werden soll, ihrer innern Güte, und folglich auch ihrem Ertrage nach 50 verschieden sind. EHO ö 9⁷ ‚. 170. ie vonzetiunt. Leteterer Unbequemlichkeit Kann die N Regierung einigermalsen abhelfen, venn 7 bey der Erhebung der Grundsteuer mehr* auf den jährlichen Ertrag der Ländereien, ö 98 als auf ihre Ausdehnung Rücksicht genom- men wird. Noch mehr: um in diesem Falle** ö 71 Acht gar kei Vanan n verhindern, dalss die Steuer nicht denje- „nn nigen Theil vom rohen Ertrage angreife, Rolten Ueber der zum Wiederersatze der auf den Anbau verwandten hervorbringenden Kräfte nöthig ist; 80 ist es rathsam, eine allgemeine Schä- tung vom Betrage dieser hervorbringenden dsteuer, Krälte vorhergehen zu lassen, und die Steuer Vder Län⸗ 30 viel möglich nur auf den andern Theil zu 6 es mög: legen, den man als reinen Ertrag betrach- nen, und ten kann. Unstreitig bringt man die Grund- inkom. steuer so den vichtigsten allgemeinen Re- Ueberdis geln, die v ir oben in Beziehung auf die ehr ein. Stenererthentns aufgestellt haben, näher; 9e Wei⸗ allein von der andern Seite kann auch nicht Seite aber iugnet werden, dass sie durch jene Ab- ern über⸗ nderung um Vieles von ihrer leichten und al 86 eiraener Erbebung verliert. thlungs- zene Wei⸗ ö 5. 17½ von wel⸗ er innern Am vortheilhaftesten ist es auf alle Fäl- ππαeer. welche nach le, wenn man die Grundsteuer auf den enrah Pachtzins legt. Denn da dieser an sich her e schon nichts weiter als den reinen Ertrag er- II rage na hält; s0 darf man nicht fürchten, darin et- Was vom rohen Ertrage zum Nachtheile dér am de hervorbringenden Kräfte zu tresten. Hier- nn zu kommt, dals diese Art der Steuererhe: uer mehn bung im böchsten Grade einfach seyn wür- andereien, ée. Um so mehr ist es zu beklagen, dals bt genom: solche nicht allgemein eingeführt werden semTall I SsemP könne, weil in einigen Staaten sehr wenige, D tt“ett..fftt........—— 172 in andern aber bey weitem nicht alle Aecker verpachtet zu werden Ppflegen. §. 174. Resulrat, Bey allen Unbequemlichkeiten, von de- Welches aus den voiher- nen keine Steuer, sie sey welche sie wolle, EUntes. Sanzli ch frey seyn kann, bat die Grund- Hunzen ge. Steuer dennoch in ihrem grossen Betrage, een un und in ihrer leichten und einfachen Erhebung 50o überwiegende Vorzüge, dass sie 36— derzeit einen der ersten Plätze im Steuersy- steme eines Landes verdient“). Um zugleich die ersteres so wenig als mõgũlich füblbar zu machen, wird seine Reégièerung weéise han- deln, wenn sie die Grundsteuer in 2wey Hälften theilt, Wovon die eine nach der Aus- dehnung der Aecker, und die andere nach ihrem jährlichen Ertrage erho- ben wird. Es fragt sich, ob eine zweckmässig eingerichtete Grund- steuer, nicht dem in unserm Lande üblichen Obrock (Kopfsteuer), welcher vom Bauer an die Regierung bezahlt wird, vorzuziehen sey? 0 Dass die Grundsteuer niemals in Natur, sondern im- mer in Gelde eingefordert werden müsse, brauche ich wohl kaum zu bemerken. Dies folgt schon aus den allgemeinen, über Steuern angeführten Regeln. VUeberdies würde die Erhebung der Grundsteuer in Naturerzeugnissen ganz vorziiglich viele Unbequem- lichkeiten verursachen, indem msié die Erbauung und Unterbaltung kostharer Magaziné, ie Anstellung vis⸗ Ier Beamte u. 3. W. nöthig machte. HeAece „ von d. Sie wolls lie Grund- Betrags, Erhebung lals sie e. Steuerer. Nzugleich uhlbar zu eise han⸗ in zye/ der Aus- ie andere ge erho Rete Grund- nen Obrock e. Regierung zondern im- brauche ich hon ius den ten Hegeln. Indbteuer in Uabequem: Dauung und Utelung Ve- Vorzüge der Grundsteuer, und vor allem 8 175. Die oben angefiihrten beträchtlichen asean. sches System. der Vortheil ihrer leichten und sichern Erhebung, bewog mehrere Politiker, den Vorschlag zu thun, statt des ganzen kom- olicirten Steuersystems nur eine einzige sebhr — d starke Grundsteuer einzulühren. Jene Mei- nung fand vorzüglich in Frankreich grolsen Beifall, und es bildete sich daselbst eine eig- ne politische Sekte unter dem Namen der Oekonomisten oder Mirabeau der Vater, Furgot, Rauban, Ques- nay, Mercier de la Rivièrè und eine Menge anderer beruhmter Politiker gehörten zu der- selben. Physiokraten. Ein jeder Mann von edlern Gefüh- len war um so mehr geneigt, der neuen Mei- nung Beifall zu geben, als er die vielen Ver- schwendungen) und andern zahllosen Miss- bräuche, wozu das fehlerhafte Steuersystem in Frankreich Gelegenheit gab, mit höchster Milsbilligung ansehen mulste.— Zum Un- glücke der Staaten kann die Einführung ei- ner einzigen Auflage nicht Statt haben, weil deren Vortheile weit durch diè unzertrenn- lich damit verknüpften Nachtheile überwo- gen werden“*). Auch hat man dieses seit den letzten Jahrzebhenden einzusehen ange- langen, und die glänzende Epoche* des 6konomistischen Systems ist längst vorüber. 2...... 174 * IMan sagt, dals die Rosten 2 in Frank reich 21911415 sich bis auf ein Vierthel des ganzen Er- trags beliefen. Hier sind in wenigen Worten die Hauptsätze, Wworauf die Oekonomisten ihr System gründeten: l 1) Keine Sache hat einen wahren ursprünglichen Werib, 1 als Naturprodukte, die wir dem Erdboden, den Berg- 606 werken, den Flüssen u. s. W. abgewinnen. 10 2) Alle durch den Fleilss des Menschen veredelte, I. 60 (verarbeitete) Naturprodukte, haben dagegen nur ei- ö l nen abgeleiteten(imaginairen) Werih, welcher sich V auf die Summe derjenigen rohen Produkte gründet, die der Arbeiter während seiner Arbeit verzehrt hat. 3) Aus dieser Ursache kann man in einem jeden Staate, 0 Zzwey verschiedene Klassen von Arbeiten annehmen; 1 eine hervorbringen de,(produktive) und eine nicht hervorbringende,(unproduktive). Die W erstere begreift alle diejenigen Personen in sich, Wel⸗ che sich mit der eigentlichen Hervorbringung rober Materialien beschäftigen; die zweite solche, deren Geschäft blols die Verarbeitung(Veredlung) der- selben zum Lwrecke hat. ö 4½) Unter der Klasse produktiver Arbeiter, nehmen die 2 4 Landbauern obhne Zweifel den ersten Platz ein, weil diése es sind, die die grölste Summe eigentlicher Na- rurprodukte(roher Materialien) hervorbringen. Auch 459 muls daher ihre Arbeit, als die vorzüglichste Quelle 3 des Reichibhums einer Nation betrachtet werden.. 5) Da nun der Reichthum eines Volks ursprünglich fast ö 80 allein durch die Ackerbauer existirt; so müssen auch ö. alle Galtungen von Verzehrungen zuletzt 10 aufsolche zurückfallen. Was aber in Ansehung 7 der Verzehrungen des Einzelnen wahr ist, muss ö glelchfalls in Ansehung der Verzehrung der höchsten ö Gewalt, oder in Ansehung der Steuern wahr seyn. 6) Wenn daher siait der mannichfaltigen Steuern, die al- len Ständen und allen Gattungen, von Arbeit und Ka. 0 pital dem Landbauer nur eine einzige, sehr statks Steuer aukgelegt wird; so bringt dies keine andre Fol⸗ ö ge hervor, als die, dass der Landbauer nunmehr un- mittelbar in die Staatskasse liefert, was er vorher an den unproduktiven Arbeiter abgab, und was durch diesen mittelbar in die Staatskasse gelangte. 175 dunpein Py 3*—— 87 d 79 Diésemnach bedarf man nieht des bisher üblichen, Hanzen Lx. 0 äulserst kostspieligen und komplicirten Steuersy- stems. Eine Regierung wird vielmehr Wohl thun, solches abzuschaffen, und nur eine einzige starke 1 4 6 Grundsteuer auf den Landmann zu legen. gucher v Aul den ersten Anblick scheint diese Art zu schlielsen den, den ber nicht ganz unrichtig. Allein, wenn man die Sätze 5„ vollñʒkommen gefalst hat, welche im Laufe meiner Un- 367405 tersuchungen entwickelt sind; so wird es nicht schwer seyn, von jener Art au schlielsen, das Irrige 1 einzusehen, und solches auch darzuthun. Ich will ö einen Versuch machen. 1) Um über den ersten Satz der Ockonomisten mit 1. 05 Gründlichkeit urtheilen zu können, muls man vorher ran.— bestimmen, Was die Begriffe von Werth und von ö natürlichen Produkten eigentlich bezeichnen. ve) und enne— Unter letetern versteht der grolse Haufe solche Din- 4. ge, an deren Produktion die Natur einen grolsen, in iu teh, 986 die Augen fallenden Antheil bat, ohne Rücksicht, ob nupund wn die hervorbringenden Kräkte des Menschen mit daau oiche, dern wirkten. Allein das Irrige dieser Vorstellung ist be- eredlung) da: reits oben gezeigt Wworden.(I.§. 16.) So ist 2. B. Getraide nur alsdann ein Naturprodukt, wenn es wild „ nehmen die aufwuchs, und bevor der Mensch es einsammelte. Nate ein, wel Es ist indels kein Naturprodukt, wenn der Mensch gentlicher N. es mühsam säete. 80 ist der Baum ein Naturpro- ningen. Auch dukt, welcher wild im Walde aufschoss. Er hört ichste Ouell aukes zu seyn, wenn der Mensch seine Kräfte anwen- dete, um ihn zu kfällen.— Aehnliche genaue Bestim- mungen erkordert der schwankende Begriff von müssen auch Werth. Man muls einen Gebrauch oder inne- en zulettt ren Werth, und man muss einen Taus chwerth der Güter unterscheiden.(I.§. 56 u. folg.) Und eselbst der Gebrauchwerch ist nicht allen Arten von Natur- ler böchsten produkten gemein, wie wir dies bey manchen un- 36 1. fruchtbaren Erdgattungen bemerken können. Gesetzt euero⸗ le l aber auch, diéses wäre der Fall; so würde hieraus und Ka dennoch nichts Bedeutendes für's ökonomistische Sy- zehr Stalde stem gefolgert werden können. Denn der Gebrauch- werth ist es nicht, Wworaukssich der Begriff von Gü⸗ tern, von Wohlstand, von Reichthum u. s. w. grün- det. Bereits oben habe ich gezeigt, dals es manche Naturprodukte vom höchsten Nutzen im Gebrauche giebt, dié dennoch nie fahig sind, Güter genannt au Was e Vorbel Ind VWâds durch gelangie. . e-.e...———————H— werden(I. S. 15.), wie 2. E. Lutt, eus dem einfachen Grunde, weil solche sich in einer unerschöpflichen Menge über den ganzen Erdboden verbreitet linden, und ohne alle Anstrengung gewonnen werden können; aus welcher Ursathe auch Niemand auf den Gedän- ken kommen vVird, sich blols darum für reich au balten, weil er einen unerschöpflichen Vorrath von dergleichen Naturprodukten besitat. Anders verhält sich's dagegen mit Produkten, die einen Tauschwerth haben. Ein jedes solches Produkt ist ein Gut im wahren Sinne des Wortés(I. 9. 16.). Sein LTauschwerth aber steigt nach der gewöhnlichen Ord- nung der Dinge, in dem Maalse, wie der Mensch eine grössere Summe hervorbringender Kräfte an Ar- beit und Kapital darauf verwandt hat, es sey nun in der: Absicht, desselben wahren(Gebrauchwerth), oder blols imaginairen Nutzen zu erhöhen. 80 iet Getraide, welches durch Fleiss des Menschen an- gebaut wurde, von héherem Tauschwertbhe, als die erdigten, salzigten, ölichten und wässerichten Stoffe, aus welchen die vereinigten Kräfte der Natur und des Menschen solches zusammensetizten. 80 ist gedro- Sschenes Korn mebr werth, als solches, was sich noch auf dem Halme befindet; so endlich ist ausge⸗ backenes Brod mehr werth, als ein rohes Gemisch von Mehl und Wasser. Aus dem Besitz von Gütern, die einen grolsen Pauschwerth enthalten, ergiebt eich demnächst der Begriff, von Wohlstand und von Reichthum, selbst alsdann, wenn jenen Gütern der Gebrauchswerth fehlen sollte. Der Besitzer von Edelsteinen, von rohem Kupfer, von rohem Eisen, Hanfu. 8. W. wird dennoch reich seyn, wenn er gleich von allen diesen Dingen keinen direkten Nutzen zu ziehen im Stande ist. Er kann sich nämlich sehr leicht den Besitz derjenigen Güter, die sein Bedürf⸗ nils oder seine Laune erheischt, durch Umtausch verschaffen. ö ö 20. Der Tauschwerth, den ein Gut besitzt, ist nichts weniger als imaginairer Werth. Wenigstens ist dies nur höchet selten der Fall. Fast immer hat der Auf- wand hervorbringender Kräfte, worauf sich jener Tauschwerth gründet, den Zweck, urgend ein Gut geschickter au einem gewissen Gebrauche au machen. Nur wenige Naturprodukte besitsen, so wie sie aus den r+;—* — 107 Weinlachen Schöpflichen den Handen der Natur kommen, die erforderlichen keltet nden, Eigenschaften, ein wahres oder eingebildetes Bedürf- rden konnen niss zu befriedigen. Auch ist es in der That, als ob den Gedan. eie in ihrem natürlichen Zustande gar nicht für st reich l uns existirten. Ein Europâer, der ohne Waffen in Vomath vor die wildreichste Gegend versetzt würde, käme den- noch in Gefahr, Hungers zu sterben. Um von den in, die einen wilden Thieren, zum Behufe seiner Nahrung, Nutzen Produkt ig zu ziehen, mülste er sie vorher erlegen, d. i. sie in 9.76. Sei wahre Güter verwandeln(I.§. 16 u. 17.). Eben so wä- müchen Orl. ren die schönen Früchte für ihn verloren, falls er der Nensch nicht die Fertigkeit besitat, Bäume zu erklettern und jene Früchte herunter zu langen. Brächte die Natur Brod in einem so grossen Ueberflusse, und folglich ganz vollendeét, wie Wasser hervor; so würde der Mensch der Mühe entübrigt seyn, solches durch Ar- beit und Kapitalaufwand zu verfertigen. Dann aber würde solchem bey allem Nutzen im Gebrauche der Tauschwerth fehlen. Niemand aber kann wohl bey der gegenwärtigen Lage der Sachen darauf verfallen, Lralte an Ar. 5sey nun in auchwertb), hohen. 80 enschen an. wbe, als die bten Stolte, nd atur und des— jenen höheren Werth, welchen geniessbares Brod 50 Iöt gedro.— 280 vor ungenielsbarem Korn voraus hat, in Zweifel au „ Vas sich NI 8 aiehen.— Setzen wir dagegen, die Natur brächte ich ist ausge.—.— 4 5 57 kein Trinkwasser hervor, und wir sähen uns genö- hes Cemisch——— 6 thigt, solches durch Destillation au bereiten, oder von Cütern,— 90„ i gar aus seinen Grundstoffen, dem Wasserstoff und Iten, erglebt Sauerstoff zusammenzusetzen; so würde es gewiss ron—— und und Niemandem einfallen können, den Werth, den ein Güter 1 solches Kunstprodukt vor jenen natürlichen Produk- Besitver in ten, die seine Bestandtheile ausmachen, voraus hat, rohem h für blols imaginair zu erklären. senn er glicn Noch weniger ist ein solcher abgeleiteter(imaginairet) en Nuuuen Werth, wie ihn die Oekonomisten nennen, das Re- nãwlich sehr sultat von denjenigen Naturprodukten, welche der aein beditt Arbeiter während der Verfertigung eines Kunstpro- ch Uatiusch dukts verzehrt hat. Der Arbeiter lebt nicht von blo⸗ Isen Naturprodukten. Fast alle seine Bedürfnisse . it nichs werden vielmehr durch Kunstprodukte befriedigt. ens int dies Folglich kann auch nicht die Summe der von ihm ver- hat det Aul zehrten Naturprodukte einen richtigen Maassstab Zur ich jenet Schätzung vom Werthe des durch den Künstler ver- end ein Cut edelten rohen Mateérials abgeben. Wären übrigens zn machen, bloss rohe Materialien(Naturproduktée im eigenili- Vit die aus chen Verstande des Wortes), wie Wasser, Luft u. s. W. den M zum Unterhalte eines Arbeiters nöthig; so würde der Mensch überhaupt kein Bedürfnils nach veredelten Produkten fühlen, und der Begriff eines solchen ver- edelten Produkts, so wWie eines höheren oder niede- ren, ursprünglichen oder abgeleiteten, wahren oder imaginairen Werths u. s. W. Würde gänzlich wegfal- len. Ferner nicht Arbeit allein reicht hin, um Güter hervorzubringen. Nur in dem rohesten Naturzustan- de könnte dies der Fall seyn— in jener Periode, da der Mensch ohne Kultur, ohne Industrie, ohne Werk⸗ zeuge sich genöthigt sah, seine einfachen Bedürf. nisse durch den blossen Gebrauch seiner Hände au bekriedigen, bis es ihm gelang, sich nach und nach Werkzeuge au sammeln(I.§. 18). In dem Zustan- de hingegen, in welchem wir uns behuden ist Kapi- talaufzwand ein unumgängliches Erfordernils zur Her- vorbringung von Gütern(I.§. 25.). Dieser Kapital- aufwand darf daber bey der Schataung vom Tausch- werthe eines Guteés nicht übersehen werden(I.§. 54. nebst der hinzugefugten Anmerkung am Schlusse die- ses IIten Bandes); und wenn sich gleich der Tausch- werth eines Kapitals selbst, der Theorie nach, zuletat in hlolse Arbeit auflösen lassen mülste; 50 ist doch eine solche Berechnung in der Wirklichkeit(in praxi) unmöglich; indem jedes Kapital, das zur Pro- dułktion anderer Güter gebraucht wurde, selbst schon als das Produkt méehrerer Kapitale betrachtet werden muls; wie denn auch der Begrilf von Arbeit im me— tapolitischen Sinne des Worts, d. i. als erstére und einzige Quelle der Güter, fur uns ein blols abstrak- ter Begriff ist. Endlich drittens: in Ansehung der Arbeit selbst lassen sich mehrere Modifikationen den- ken. Denn es giebt(I.§. 25 u. 28.) einfache, künstli- che, angestrengte Arbeit u. s. W. Folglich kann solche nicht immer, auf gleiche Weise, vom Tauschwerthe der Güter, in werden. ö bey der Schätzung Anschlag gebracht Um sich von der Wahrheit der eben angeführten Sätze vollkommen au überzeugen, denke man sich awey Arbeiter, von denen der eine beschäftigt ist, abge- fallenes Strauchholz aufeusuchen, mit einem grolsen Kraftauf brechen. der andere aber wande ganze Lweige abau- Bey beiden Werden die 2um Unterbalte er⸗ lorderlichen Verzehrungen gleich seyn; allein der 5— würde der Feredelen Tauschwerth ihres Produkts wird ganz verschieden schen ver. ausfallen; indem der thätigere Holzsammler durch ler niede. seine angestrengte Arbeit vielleicht Zehnmal so viel wird ausrichten können, als der andeére durch seine hren oder einfache Arbeit. Eben s0o lälst es sich denken, dass U Weglal glal. 8 SWey Arbeiter zwar mit gleicher Anstrengung, aber um Gu .—0 der eine ohne alle Werkzeuge, der andere hingegen lode, d mit der Anwendung sehr künstlicher Maschinen ar- ne Wen. beiten. Hier mögen die Verzehrungen des Ersteren Bedutl die des Letzteren weit übertreffen, indess der Vortheil Hindear in Ansehung des Tauschwerthes ihrer beiderseitigen und nach Produkte sicherlich auf Seiten desjenigen seyn wird, a Lunten. der sich bey seiner Arbeit künstlicher Maschinen be⸗ NKas dient. 3) Aus dem bisher Geésagten ergiebt sich schon von 550 15 selbst, was von der Eintheilung aller Arbeiter in ei- apital. nem Staate, in eine produktive und unproduk- Aeh. tive Klasse zu halten sey. Versteht man nämlich 3—10 unter Produktion die Hervorbringung der Materie selbst; 30 giebt es in diesem Sinne gar keine Produ- Tausch- centen. Rohe Materie aus dem Nichts hervorzuzie- ie vach, hen, ist eine Handlung, von welcher der beéengte teitzent menschliche Geist sich keine Vorstellung machen chbeit in kann, und die bôchstens dem Schöpfer als ausschlie- aur Pro· sendés Vorrecht zukömmt. Selbst auf unserer Erde, ö borsschon schränkten sich alle Wirkungen der Natur, auf blo- werden lse Umbildung der Materie ein. Lächerlich würde im me. es daher seyn, eine Handlung des allmächtigen We. tere und sens, dem schwachen Menschen zuschreiben zu wol- abstrak- leu. Denkt man aber beim Begriff von Produktion ö dung der an diejenigen Gattungen von Arbeit, bey welchen nen den-· Naturkräfte augleich bedeutend mitwirken; 50 ist „Uünstli⸗ kein Zweifel, dals auch Arbeiten, welche die Ver- nn solche edlung von Gütern zum Zwecke haben, nicht weni⸗ chãuung ger produktiv genannt au werden verdienen, als sol- gebracht che, welche sich mit der Hervorbringung im Sinne ö der Oekonomisten beschäftigen. Denn beinahe bey ten Sätzo allen Arbeiten spielt die Natur eineé mehr oder weni⸗ ich zvey ger bedeutende Rolle; nur dals ihre Mitwirkung dem , abte⸗ Unkundigen nicht immer gleieh bemerkbar wird. Die lere aber Arbeiten des Ackerbauers, des Müllers, des Bäckers 19e ibeu⸗ u.. W. sind alsdanh in jenem Sinne des Worts aul bale r gleiche Weise produkuv. Der erstere wendet seine Kräfte soWohl, als die Kräfte der Natur an, um dié M 2 Hein der 180 Grundstoffe zusammen zu vereinigen, die das Getrai- de bilden; der zweite in der Absicht, Getraide in Mehl umzubilden, und der dritte endlich, um Brod daraus zu bereiten. In der That bezeigt sich die Na- tur, bey allen dreien mehr oder weniger chatig, um ihren Arbeiten zu Hülfe zu kommen. Der Fall des Wassers, um die Mühlräder zu drehen, und die Wir⸗ kung der Hebel, um ihren Umtrieb zu verstärken, ist nichts anders, als eine geschickte Benutzung gewis- ser Naturkräfte. Eben dasselbe gilt auch von dem chemischen Processe, welcher, die vom Ackermann auf ein umgepllügtes und bedüngtes Feld ausgesäeten Samereien aum Keimen bringt, und vermittelst des- sen der Bäcker sein Gemisch von Mehl und Wasser in Brod verwandelt. Wir können solchergestalt für ausgemacht annehmen, dass es keine unproduktiven Arbeiter im Sinne der Oekonomisten giebt. Höchstens darf dieser Begriff, aulser den völlig unthätigen, bloss verzehrenden Staatsgliedern, auf solche Personen ausgedehnt wer- den, deren Arbeit nicht Verméhrung, sondern irgend ein anderes, dem Staate nützliches und nothwendi⸗ ges Geschähte zum Zwecke hat. Nur der Staatsdie- ner, der sogenannte Gelehrte, der Soldat u. 5. W. ge- bört in dem genannten Sinne des Worts, in die Klasse unproduktiver Bürger. 4) Allerdings ist es wahr, dass unter der Klasse der produktiven Arbeiter, die Ackerleute den ersten Platz einnehmen, dass ihre Produkte die wichtigsten sind, und als die vorzüglichste Quelle des Wohlstandes ei- ner Nation angesehen werden müssen. Daraus aber kolgt noch lange nicht, dass sie die einzigen produk- tiven Arheiter seien, und einzig und allein den Grad von Wohlstand einer Nation bestimmen. 5) Folglich können auch nicht alle Verzehrungen eines Volks auletzt auf den Ackerbau zurũückfallen. Ueber- haupt betrifft die Verzehrung einer Sache nur deren Form, nicht deren Materie. Letztere zu vernichten, ist eben so unmöglich, als etwas aus dem Nichts her- voraurufen. An der Form der zu unserm Verbrau- che benöthigten Produkte aber, hat der Ackerbauer nicht allein Antheil, sondern auch die übrigen pro- dułkriven Stände. Daher geschieht eine Verzehrung das eine Mal auf Rechnung des ersteren, dat andere 181 145 Gerrl. ö Rwride h Mal auf Rechnung des letatern. Trifft 6 sich z. B. um Eiol dals der Schuhmacher—— Landmanne Getraide ab- hdeN. kauft; so ist dies eine Verzebrung, die er auf Rech- g, un nung desselben macht. Hat letsterer dagegen Schu- al 0 6 nöthig; 50 verzehrt er ein Produkt des Acker- ö auers. 1 Eben dasselbe ist mit den öffentlichen Verzehrungen 6— oder den Steuern der Fall. Um uns hiervon zu über⸗ m aeutzen, brauchen wir nur auf den ursprünglichen Wuun Begrifl von Steuer aurückzugehen. Man versteht dar- unter denjenigen Theil, von den jährlichen Produk- detten ten der Staatsmitglieder, welche der Staat zur Belrie- enn der digung seiner Bedürfnisse nöthig hat. In jenen Pro- ad Wauee dukten aber sucht er gleichfalls nicht so wohl die pblolse Mateèrie, sondern die Form, und bey übrigens anehmen, gleichem Bedürfnisse, bat diese Form einen um 30 dinne der höhern Werth, als solche hervorzubringen eine grö- er Begrif, sere Summe produktiver Kräfte erfordert wurde. zebrenden Ihm gnügen 2. B. nicht die Bestandtheile dee Brodtes, lebnt wer um seine Soldaten damit zu unterhalten; sondern er lern irgend hat Brod nöthig. Auch braucht er nicht rohes Ei- hothwendi— en, um den Feind zu bekämpfen; sondern Flin- Suaatsdiis. ten, Säbel und Kanonen. Wenn wir uns in den frũ- .. V. ge· hesten Zustand der Gesellschast zurũck versetzen, die Klanne Vo es noch kein Geld, als allgemein anerkanntes Werthzeichen gab, um vermittelst desselben, die Ab- gaben zu entrichten; s0 Wwerden wir natürlich an- asse der nehmen mũüssen, dass dazumal der Regent statt der ten Plata ũten sind, zu erlegenden Geldsteuer, vom Schmiede forderte, andes ei- ihm Walffen zu schmieden, vom Bäcker, ihm Brod raus aber zu backen u. s. Ww. Sehen wir den Regenten dagegen produb. im heutigen Zustande der Gesellschaft Geld von sei- den Giad nen Unterthanen fordern; 50 ist ebenfalls Klar, dasa dies aus keiner andern Ursache geschieht, als um die gen einos Zahlung zu erleichtern. Uebrigens versteht es sich, „ Ueber. muls jene Geldabgabe von allen denjenigen Personen ur deren geleistet werden, die ursprünglich ihrem Stande nach, mnichten, zur Leistung von Naturalabgaben und Naturaldiensten chn ber. verpflichtet waren. Verbnt In der That also ist es der Natur der Steuern gemäss, Kerbibet alle produktiven Mitglieder des Staats denselben zu unterwerfen. Mit eben dem Rechte, als man solche 5n den Ackerbauern allein auflegte, könnte man sie ir- zmn zend einer andern Klasse produktiver Arbeiter zus- schlielsend auklegen. Auch würde eine Maalsregel der erwähnten Gattungen völlig dieselbe Wirkung hervorbringen. Sogar das schon würde zweckwidrig seyn, bloss die Producenten steuerpflichtig au ma- chen, sämmiliche Konsumenten aber von Abgaben au belreien. Zwar srammt von Ersteren ursprünglich aller Reichthum her, und die ganze verzehrende Klasse der Staatsbürger existirt gleichsam durch sie. Auf den ersten Anblick scheint es daher einerley au seyn, ob man die Steuern geradezu von Producenten fordert, oder solche, wie bisber geschah, durch die aweite Hand des Konsumenten in die Staatskasse llie- Isen liess. Aber in der That scheint dies auch nur 50. Man darf ganz und gar nicht als ausgemacht an⸗ nehmen, dass der Producent, wenn ihm die bisher durch den Konsumenten gezahlten Steuern aufgelegt werden, nun um 50 viel weniger an den Konsumen- ten zahle, als der Betrag jener Steuern ausmacht. Zum Beispiel, wenn man dem Rentier diè Vermögen- steuer erlielse, und solche dem Fabrikanten aul legte, von vrelchem Ersterer bisher seine Renten bezog; 50 folgt bieraus keineswegs, dals diese Renten nun um 30 viel verringert werden würden, als der Betrag der Steuer ausmacht. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass die Renten fast unverändert hleiben werden, und dals der Rentier Mittel finden wird, die vorher von ihm, wie billig, ganz allein getragene Steuer nun- mehr ganz, oder Z2um Theil auk den Fabrikanten ab- zuwälzen. Besserist es daher auf alle Fälle, um der- gleichen Unbequemlichkeiten auszuweichen, wenn der Regent den Ueberfluss(reinen Ertrag), von wel⸗ chem eigentlich nur dié Steuern genommen werden sollen, sich zu Nutze macht, o er ihn lindet, un- bekümmert, ob jener reine Ertrag in den Händen sei- nes gegenwärtigen Besitzers entstand, oder von einem Andern bervorgebracht wurde. Dals übrigens jener reine Ertrag gewöhnlich bey den Konsumenten grö- Iser au seyn pllegt, als hey den Producenten bedarf Wwohl keiner Bemerkung. ) Gesetat nun, dals man allen Regeln einer gesunden Politik aum Protze, sämmiliche Steuern in Form ei⸗ ner einzigen Grundstener dem Landbesitzer aullegen wolltée; so wäre dies nach dem bisber Gesagten keine Zahlung, die man ihn unmitielbar in die Staatskasze 183 Waliege.— +. Wilmt miochen 3535 statt dals sie sonst durch die Hände techmicn, der übrigen I roducenton und der Konsumenten ging; 4 üt sondern ein wahrer Vors chuss. Jeder Vorschuss an aber 18t an sich schon hart und ungerecht, wenn man aii ihn von einem Manne gewaltsam fordert, der solchen 1. zu leisten nicht verpllichtet ist. Demnächst frägt es uhin sich erstens: ob der Grundbesitzer Mittel finden wird, 10 n. sich jenen Vorschuls nach einem richtigen Verhält- imenley n nisse Wwieder ersetzen zu lassen, und zweitens: ob Todbcenmn ein solcher Ersats durch die sämmtlichen übrigen auchi Gliésder der Gesellschaft, und gleichfalls nach einem iskase lie richtigen Verhälinisse geschehen wird. Ich glaubs, auch nut die eine und andere Frage vereinen au müssen. Hier emacht a. sind meine Gründe. In den meisten europãischen die biber Staaten sind die Landeigenthümer grölstentheils arm, aufgelezt und über ihr wahres Interesse wenig aulgeklärt. Legt vonsumen⸗ ö man ihnen nun eine sehr starke Grundsteuer auf, 30 ausmachi. werden freilich hierdurch die Kornpreise unlehlbar Vermögen. gesteigert werden, und der Landmann das Mittel er- auklegte, halten, sich wenigstens einen Theil seines Vorschus- bezog; 0 ses Wieder Zzu verschaffen; allein es bleibt dennoch en nun um sehr ungewils, ob der Ersata des Vorschusses ver- Betrag der hältnifsmälsig seyn wird. Man hat im Gegentheil Kscheinlich, Ursache zu befürchten, dals gerade die Abtragung erden, und der Steuer selbst, welche der Regent vernünftiger orber von Weise nicht in Natura, sondern in Geld fordern euer nun. muls, den Landmann zwingen wird, sein Getraide ö anten ab. olt unter dem Preise au verkaufen. Hierzu kömmt, um der- dals die Zahl der Konsumenten, welche Getraide su- n, Venn chen, geringer au seyn pflegt, als die, welche Getrai- von hel⸗ de anbieten; eben so sind auch die Konsumenten WWerden zelbst in der Regel wohlhabender, als die letateren, ndet, un. und können folglich länger ihren Ferderungen trotaen; Inden sen ein Umstand, welcher den Preisen des Getraides gleich- von einem falls nicht voriheilhaft seyn kann. Allein wir wollen ent lener sogar annehmen, dals es dem Landmann dennoch n— gelingt, die Preise seiner Produkte Andern in die Ho- B becen he aZu trelben, und sich(wiewohl dies unwahrschein- lich ist) völlig für den geléisteten Vorschuls zu ent- schädigen. Was Wird hiervon die weitere Folge Hinh ssyn? Werden verbälinilsmälsig nun die übrigen ö 10. Produkte im Preise steigen, und sich die Stener durch 40 alle Ramifikationen der Verzehrung gleichförmig ver- zten 160 cheilen? Ich glaube dies gänzlich laugne zu mssen. ladls 2.. E..— ù Eine Klasse von Wsearen, nämlich die ausländischen Produkte, werden von der Steuer gar nicht getroffen werden. Daher wird derjenige, welcher vorzugs- weise ausländische Waaren versehrt, wenig oder gar nieht aur Steuer beitragen. Ferner: auch die inlän- dischen Waaren, bey denen der Preis nicht sowohl durch Handarbeit, als durch Kapitalaufwand bestimmt wird, werden durch die Erhöhung der Kornpreise eine sehr geringe Preisveranderung erfahren. Höch- stens also wird dies nur bey denjenigen Gütern der Fall seyn, beéy denen der Unterhalt des Arbeiters den vorzüglichsten Bestandtheil des Preises ausmacht. Da nun gerade voraüglich die ersteren au Gegenstän- den des Luxus und der Verzehrung des Reichern die- nen; die letzteren aber grölstentheils der Verzehrung der Armen aufbehalten werden; s0 ist klar, dass die Grundsteuer am meisten auf diejenige Volksklasse drucken wird, welche die geringste Fähigkeit au zah- len besitat. 7) Aus allem bisher Gesagten erhellt, dass ein kompli- cirtes Steuersystem seiner mannichlaltigen Mängel un⸗ geachtet, dennoch als nothwendig betrachtet Werden muss. Denn nur durch ein solches kann das Haupt- erforderuiss der Steuern, eine gleichförmige Verthei- lung, erlangt werden. Was hingegen die Einführung einer einzigen Grundstéèuer betrifft; so geht gerade dieser von der gleichförmigen Vertheilung gänzlich ab. Daazu überwiegen die ührigen Mängel derselben die des komplicirtesten Steuersystemes noch bey wei- tem. Kaum würde man solche in einem Staatè er- träglich finden können„der von keinem grossem Um- fange ist; in welchem es nur grolse Grundbesitzer siebt 4), wWo die Grundstücke ziemlich gleich ver- lch erinnere mich, dass bey der Frage, die vor einigen Jahren in RuSland entstand, ob es vortheilhalter wäre, in Mitau oder in Dorpat die Universität anzulegen, von den Vertheidigein der ersten Stadt unter andern als Grund angeführt wurde,„die „Lehensmiitel seien daselbst wohlfeiler, weil solche aus der um- Hliegenden Gegend durch die Bauern selbst für ihre Rechnung nach „der Siadt gesührt werden„indess es in Dorpat bloss grofse Land- „besiher gäbe, welche für ihre Rechnung veikaufen liefsen„ und „ein Mopopol zu treiben im Stande wären““— Ein Beweis, dass man den Grundsatz als erprobt durch Erfahrung anerkannt, zufol- Be dessen der ärmere und kleinere Landbesitzer nicht die Gevel besitzt,„o hohe Preise v. er⸗ Ii Sal Man Iude yelcl 1um sinde 30 w Syite ben, 36 u denn den Inne Aufla nögli dern, nen! ren! beset quel vege zung ntand dezer denn jeri 92 dbam v gleich dem darin Ralter man die bend n kenden, d.— um u Diodul bah na Halz Ue rrche 185 Hüte rheilt, ibre Besitzer reich ar Kapitalien, und über wafen ihr wahres Interésse aufgeklart sind; wo die Lande- —590 reien einen gleichen Grad von Fruchtharkeit besitzen, aler gu wo die Landeigenthümer den ersten und reichsten i6mla. Stand ausmachen; wWo es sehr wenig auswärtigen a Handel und sehr wenigen Luxus giebt; endlich wo baimat man unter den übrigen Standen weniger Kapitalisten Mufreiss findet. Denken wir uns hingegen einen Staat, in ů Höch. welchem sich nicht alle die erwähnten Umstände tern der zum Vortheil des ökonomistischen Systems vereint Riers den finden,(und dies ist in allen unsern Staaten der Falh, urmaclt. 0 müsste daselbst die wirkliche Anwendung jenes ehenstän. Systems die allerverderblichsten Folgen nach sich zie- hern dis hen. In einem solchen Staate würde es die Kornprei- nehrung 3e unverhältnissmässig erhöhen, bhierdurch die nise- dass die dern Stnde der ganzen Last der Steuer blossstellen, Laklasse den Anbau schlechter Ländereien, die keinen grossen zu zah- Ertrag geben, wegen der darauf gelegten schwWeren Auflagen, die jenen Ertrag ganz verschlingen, un- kompli- möglich machen, hierdurch die Produktion vermin- ngel un dern, und überhaupt den Ackerbau, der in den mei- twerden aten europaischen Staaten ohnehin schon unter schwe- Hauft. ren Fesseln seufzt, noch tiéler sinken lassen. Und Verthei- gesetzt auch, dals wegen der grossen innern Hülfs- Hührung quellen, die vielleicht ein Staat besitzen könnte, und gerade wegen der Industrie seiner Einwohner, die Einfüh- inzlich rung des ökonomistischen Systems den Nationalwohl- elben atand nicht gänzlich vernichtete; so würde dennoch er Mei. dieser Umstand nichts zu seinem Vortheile beweisen, 310 67. denn es giebt noch weit grössere Staatsübel, als das- mUm: jenige eines mangelhaften Steuersystems ist, die gleich- eeitzer sam wie ein schleichendes Fieber wirken, bey denen 00 gleichwohl der Staat immer fortdauert, und die sogar dem weniger Geübten unbemerkt bleiben. Gerade Imneh u. darin aber besteht das Geschäst eines weisen und tha- Uien bhalten, als der reiche.— Auch in Deutschland sicht . de man die Bestätigung dieser Wahrheit. Da, wo dei Bauer wohlha⸗ 1m dend ist, ünder man gewöhnlich höhere Preise, als in solchen Ge⸗ — zenden, vo sich der Bauer in einem armseligen Zustande befn— nün det.— Vielleicht war die landwirthschaftliche Verfassung Englands 41 rum Theil die Ursache der hohemn Preise seiner landwirthschaftlichen 27 5 Produkte, worin es Frankreich jederzeit übertrak. Letzteres ent⸗ . 10 hält nämlieh eine Menge kleiner Landeigenthümer, die sick vor⸗ 2 mals noch überdies in tiefer Armuth befanden, indess England fast 1 aerchaus unter reiche und verständige Grundbesitzer vertheilt ist. V. rrert........r... Ganensteuer. tigen Regenten, jene verborgenen Uebel aulzusuchen, ihre Wirkung zu schwächen, und überhaupt jeder- zeit diejenigen Maalsregeln anzuwenden, die am sichersten zum wahren Wohle des Ganzen führen. *) Wiewehl die glänzende Epoche des ökonomistischen Systems vorüber ist; 50 klinden sich doch noch hin und wieder Anhänger deésselben. 80 las ich noch neulich in der Literaturzeitung(1804. No. 261.) die Recension meéhrerer physiokratischer Schriften. Ei- ner der Verfasser dieser letzteren schlug für Baiern vor, nicht blols dessen urbares Land, sondern auch seine Seen, Sümpfe(UI)) u. s. wW. zu besteuern, weil alle diese Gegenstände, wenn nicht wirklich produk- tiv, doch produtionsfähig wären. Wirklich muls man sich wundern, die Unwissenheit in den einfach- sten Principien der Politik bey Schriftstellern über diese Wissenschaft so Weit gehen zu sehen. Als wenn die Erde ohne die Arbeit des Menschen etwas hervor- brächte!— als wenn man in der Grundstéuer das Land, und nicht vielmehr die Arbeit des Land- mannes besteuerteé!— Mit demselben Rechte, wie jener Schrifisteller der baierischen Regierung vor- schlug, die Moräste ihrer Unterthanen zu besteuern, könnte man der russischen vorschlagen, eine Steuer von dem Grund-Eigenhümer der sibirischen unbe- wohnten Steppen zu fordern, weil sie wie die erwähn- ren Moräste in Baiern(und wie allenfalls auch die Wüsten in Alrika) der Produktion lähig sind. §. 174. Noch eine besondere Gattung der Grundsteuer ist diejenige, welche in der Nachharschaft grosser Städte auf Gärten gelegt wird. In Rücksicht derselben finden fast alle Regeln Statt, welche ich in Bezie- hung auf die eigentliche Grundsteuer sestge- setzt habe. Jedoch kann die Gartensteuer niemals nach dem Ertrage der Gärten be⸗ stimmt werden, da dieser Ertrag, zukolge Stimize aubda E chen Büre“ fionadĩ ahleis der O Was U Iann 34 Scheh bch debu p Crunu Häus Liasol dem 3 achhg Zulieh, Velche Wäre, Miethr nicht v en 2 auch 137 elunund hien ne berhaupt jele der verschiedenen Beschaffenheit der Güar⸗ ö ö 4— 65 65 0 ten so ungleich ist, und man bey ihrer Ba- den fübreu. stimmung vielmehr jederzeit die Perritoria“ Lonomisiischn ausdebhnung zum Maalsstabe nehmen muls. doch noch E 0 las ich uud „No. 251)C H. 175. ehnn Nächst dem Grunde und Boden ma-Radserstener. sondem uut chen unstreitig die Wohnungen der I Bürger den vorzüglichsten Theil vom Na⸗ i tionalreichthume aus, und dis davon zu in den eindt zahlenden Steuern verdienen also nüchst 0 der Landtaxe mit Recht den ersten Platz. enhe Was elieè Erhebung dieser Steuer betrifft, so rundkteuet 6 kann solche gleichfalls auf mebrere Art ge⸗ deit des ub 950 schehen. Man kann die Häusersteuer näm⸗ en Rechte, bederw lich 1) auf den Miethzins, 2) auf die Aus- n z besteün dehnung des zu einem Hause gehörigen 1 Winn Grund und Bodens, 5) auf den Werth der riimimin Häuser, und 4) auf die Ausdehnung der nhlls auch ꝗ Häuser legen. 1 fahig sind §. 176. Die Erhebung der Häusersteuer nach rmebung attung de dem Miethzins e würde wegen ihrer Ein- Iche in der fachheit und Leichtigkeit allen andern vor⸗ uem Mieth- u Cärten zuziehen seyn, wenn die Zahl der Häuser, Ihen Andes welche man vermiethet,; nicht so gering I in Beiit wäre. Da, wo es übrigens angeht, den euer keste Miethzins zu besteuern, muls die Regierung artensteut nicht unterlassen, von der Gelegenbeit Nu-⸗ Girten be tzen zu ziehen. Doch versteht es sich, dass 22, Auohs auch in diesem Falle die Auflage niè zu 188 stark seyn darf, theils weil der Miethzins nicht bloss reinen Kapital-Ertrag, sondern auch die Erstattung der jährlichen Abnu- taungskosten enthält, theils weil es gerade die weniger wohlhabende Klasse von Häu- serbesitzern zu seyn pflegt, welche ihre Wohnungen vermiethen*). Yln dieser Hinsicht muls in der That die Häusertaxe, die man vom Miethzinse erbält, nach ganz andern Grundsätzen beurtheilt werden, als die Landtaxe, welche nsch dem Pachtzinse erhoben Wird. Letzte- rer ist nämlich bloss reiner Ertreg, und diejenigen, welche Ländereien verpachten, gehören gewöhn⸗ lich zur wohlhabenderen Klasse der Einwohner. 5. 177½. Wath.— Die zweite Méthode, die Häusertaxe Huse. Zu erheben, da man nämlich den Werth der Häus er nach einer billigen Schätzung zum Maalsstabe nimmt, ist schon méehréren Schwierigkeiten unterworfen; theils weil Es sehr milslich ist, den Werth der Häuser Zu bestimmen*), theils weil dieser Werth sich öfters ändert, theils endlich, weil die Häu- ser, dem Willen ihrer Besitzer zuwider, ost ganz unproduktive Kapitale sind, und 5ol- chen die Mittel nicht geben, eine dem Wer- the des Kapitals proportionirte Abgabe au bezahlen 1). Aller dieser Mängel unge⸗ achtet, verdient die erwähnte Methode nicht ganz verworfen zu werden, wiewohl der Re- gent sich's auch hier zum Gesetze machen muls, immer in einer gewissen Mässigung zu verfahren*). 189 X Mietuiz Nur da würde es nicht schwierig seyn, die Häusertaxe +2 donden nach dem Werthe der Häuser zu erheben, wo dieser Chen Ahn Werth wegen der Brandasseknranskassen- oder ir- liß gend einer andern ähnlichen Anstalt ohnehin schon 1e Serach genau bestimmt ist. — Mit Vorsatz habe ich hier gesagt, Häuser seien oft unproduktive Kapitale, denn allerdings sind sie es elche ih nicht immer. Sie sind unproduktiv, und tragen ih- rem Eigenthümer nichts ein, wenn dieser sie selbst bewohnt und blols seinem Bedürfnisse aufopfert, die Hautennz 4 E von Hah. i. sie verzehrt. Produktiv sind sie hingegen, cb g zan min wenn sie zur Anlage von Fabriken benutzt werden, ö die Luudhan oder in gewisser Rücksicht auch dann, wenn ihr Ei- wird. Lenz genthümer sie zur Bewohnung vermiethet hat. Im ind digenigs letzteren Falle bringen sie zwar eigentlich nichts her⸗ bören gendhs vor, allein sie geben wenigstens doch ihrem Eigen- inwohner. rhümer eine Rente ab, und werden so gewisserma- seen für diesen produktiv. Um übrigens die Rente. welche der Mieihsmann dem Hauseigentbũümer zahlt, zu bestreiten, muls derselbe Besitzer anderer Renten Hausertaus 4vn. on Merth Gesetat, es wäre jederzeit ausgemacht, dass der Besi- tver eines Hauses, welcher solches nicht vermiethet Schataz der Z2ur Produktion benutzt, auch den Wunsch nicht mehreren negt, es zu thun; s0o würde die Häusersteuer, die vom Werth der Häuser bezablt wird, voraũglich em- ö pfehlungswürdig seyn, und der Regent würde einen Hauser r uneingeschränkten Nutzen davon ziéehen können, Verth sich denn in diesem Falle wären sie nichts anders, als eine Konsumtionssteuer, die mit' der Zahlungsfä- die Häu 8 1ls weil& bigkeit des Besteuerten genau im Verhältniss stän- wider, 01 de. Von den verschiedenen Vorzügen der Konsum- und 605• tionssteuern aber werde ich noch an einem andern Orte Gelegenheit haben zu reden. Allein gerade dem Mer- hierin zeigt sich eine Schwierigkeit. Sehr oft näm- Tboabe zu lich ist es höchst milslich, au bestimmen, ob jemand sein Haus aus freiem Willen nicht vermiethet, oder gel unge⸗ nur darum, weil es ihm an Gelegenheit dazu fehlt. ode nicht Dazu kömmt, dals sich das Intéresse, welches in der He. dieser Hinsicht ein Privatmann haben kann, von Jahre zu Jabre ändert. cmachen Denn falls die höchste Gewalt eine sehr starke Steuer Mäbigung auf den Werth der Häuser legte, so würde sie in Be- Mabs.*— 5 ziehung auf diejenigen Häuserbesitzer, welche ihre — .e:e.....· 190 Hauser aus lreiem Willen selbst bewohnen, gar nicht ö deh 14 unhillig seyn. Desto härter aber würde diese Steuer erbel auf solche Personen drücken, deren einziges Vermö- 1 gen in ihrem Hause besteht, und die dies weder zu ihrel vermiethen, noch zu verkaufen, Gelegenheit finden. der 12. 90 591 178. D 73— hetas 5. Nach der Die dritte Art der Häusertaxe, welche Oer H= Ausdehnung von Crππαι ν½n der Ausdehnun g des Grund und undi1 d Boden.— *od ens erhoben wird, ist von der Grun d. Keht el steuer sehr veniguntéerschieden, und macht Häust. gleichsam nur eine Modifikation derselben 1en 8 aus. Wenn der Regent von diéser Taxe chen I Gebrauch machen will; so muls er die Re- gel belolgen, solche nach Verschiedenheit des Reichthums und der Volksmenge der Städte); und selbst nach Verschiedenheit aupue der einzelnen Gegenden, von den Haupt- 30 45 städten) gewissen Abänderungen zu un- 10n A terwerlen. ner Hus enn es ist natürlich, dals in einer grossen volkreichen Hraucl x Stadt, wo Grund und Boden viel kostharer, und wo Have 0 die Erwerbsmittel leichter sind, auch eine stärkere R Steuer erhoben werden kann, als in einer kleinen. Len Diesemnach wär' es gut in einem Reiche, wo sich den in Städte von verschiedener Grösse linden, solche in Ret Deziehung auf die Hausertaxe in gewisse Klassen ein- 0 zutheilen. 0 iden **) S80 wird 2. B. in Moskwa, und das mit Recht, vor Sanze; dem Grunde und Boden entkernter Stadtgegenden eine geringere Steuer erhoben, als von denen, wel⸗ nan be; che sich in der Mitte der Stadt belinden. Shattm. 8²n au §. 179. Vagege 3 Nach Ger Was endlichdie vierte Gattung der Häu- Vorgescl Ausdehnung 4. Ghαunle. sertaxe betrifft, da man solche von der Aus. vorkom. 191 Oh Ioahat dehnung der wirklichen Gebäude einrige Vem erhebt, und hierbey die Anzahl der Zimmer, Lirnn mi ihren Flächeninhalt, die Anzahl der Oefen, 9191 der Fenster u. s. Ww. Zzum Maassstabe nimmt, 80 ist sie als die allerunvollkommenste zu Wu Heh betrachten; cheils, in s0 fern die Grosse R der Häuser oft gar nicht mit ihrem Werthe 1 0 und ihrer innern Verzierung im Verhältnisse IOrund. steht; theils, in so fern jene Methode, die „und macht 0— 4* 5.9 Häusertaxe zu erheben, den Kontribuen- derselhe 5 ten sehr beschwerlich fällt, und sie man- 1eSer Tx—— ser Jat chen willkührlichen Bedrückungen aussetzt. er die NV Miedenbe§. 180. menge ck Um die Besteurung der Häuser über- Regein 45 Mhiedenhe haupt dem Gleichheitsprincip der Steuern ninriin. den Ha so nahe als möglich au bringen, ist es gut, ν en von zweien der vorgeschriébenen Arten je- ner Besteurung augleich einen mässigen Ge- Ben Kältenlt brauch zu machen, da man nämlich 1) eineé iberer wan Taxe auf den Werth der Häuser, und 2½ auf in die Territorialausdehnung derselben nach eiche, vo iih den im 178.. lestgéesetꝛten Bestimmungen I3500 legt. Wählte der Regent nur einen der beiden erwähnten Gegenstände, um die ö nit Lecdt, ur ganze Steuer darauf zu legen; so miisste 7711 man befürchten, dals solche bey manchen üü Staatsmitgliedern ihrem respektiven Vermö⸗ gen zu zahlen nicht angemessen seyn würde. Dagegen darf man hoffen, dass durch die derHii vorgeschlagene Maassregel die vielleicht fäini vorkommenden Ungleichheiten ziemlich 192 ausgeglichen werden, indem, wer in Rück- sicht des Werthes der Häuser mehr bezahlt, als billig ist, wiederum bey Abtragung der Grundsteuer gewinnt, und umgekehrt. Uebrigens habe ich schon an einem an- dern Orte(H. 16.) bemerkt, dass, wo HAu⸗ ser vermiethet werden, auch auf diese éine mälsige Abgabe mit Recht gefordert werden kann. 5. 181. Aunagen Diese gränzen mit der Landtaxe und 15. Mutl Häusertaxe sehr nahe zusammen. Ihre Er- **ν. hebung lälst sich nicht nach allgemeinen Regeln bestimmen, sondern hängt von be⸗ sondern Umständen ab. In jedem Falle muls von Gegenständen dieser Art nur eine mälsige Abgabe erhoben werden, zumal in einem Lande, wo Fabriken und ähnliche Anstalten Schonung und Aufmunterung be- dürken. 5. 182. Aufiagen Die Auflage auf Geldkapitale em- Len pfiehlt sich durch die Leichtigkeit ihrer Er- hebung und durch den grossen Ertrag, wel⸗ chen sie zu geben im Stande ist. Ueber- dies hat siè noch den Vortheil, dass sie nicht das Kapital selbst angreift, da die Zinsen an sich selbst den reinen Ertrag ausmachen. Um durch diese Auflage niemanden lästig fallen, ist es nothwendig, sie nur sehr maä⸗- mal und gem Mit Hler Hibn 1 wäch Vein⸗ nen Karll 195 ver in Riq. mälsig auf kleine Geldkapitale zu legen, ehr beralh und sie mit der Grölse derselben in einer tragung di gewissen Progression stéeigen zu lassen, weil ekehrt. mit der Grölse des Kapitals bey dem Besi- n einem au tzer auch das Vermögen, eine verhält-⸗ E„ o His nilsmälsig schwerere Auflage zu tragen, dere Vächst); dahingegen der Besitzer eines dert verdg kleinen Geldkapitals, welches viélleicht sei- nen ganzen Reichthum a usmacht, durch eine starke Auflage auf dasselbe vielleicht in der Befriedigung seiner nothwendigsten Bedürf⸗ Idtaxe unt nissé eingeschränkt werden würde. Ihre E. Wer 2. B. hunderttausend Rubel besitzt, kann hier⸗ von leichter ein Procent jährlich abgeben, als der, Ugemeina welcher zehntausend besitzt, ein halbes. Denn im- gt von 55 mer noch bleibt jenem auch nach der Abgabe noch dem Fali mehr zur Befriedigung seiner wahren und eingebil- 1 nor eil deten Bedürlnisse übrig, als diesem. Aus sliéser Ur- 45 sache muls, wie ich bemerkt habe, die Aullage auk zumal in Geldkapitalen in einer gewissen Progreéssion steigen. Z. B., wenn von hundert Rubel ein Vierthel Procent d ahnlichs ö ö gelordert wWwird; so kann von fünkhundert Rubel nicht teruyg be blols ein Vierthel, sondern mit Recht ein halbés Pro- cent gefordert werden, von tausend drey Vierthel Procent, u. s. W. Faxen, welche auf den Verkauf 3591— von Kapitalen, auf Darlehne, itiür Erbschaften u. s. Vw. gelegt wer⸗ nn vel den; ferner Abzugsgelder, t. Leber⸗ Stempelgebühren u. s. W. r Sie nict 1 Lie§. 183. mächen, h Die Steuern, welche auf den Verkauf vemauf m. läsll steuer 3„ von Kapitalen gelegt werden, machen, wegen ↄ nur S N ni· 194 des ostmaligen Wechsels der Besitzer dieser letzteren, einen bedeutenden Gegenstand aus. Man kann solche überdies leicht erhe- ben, und sie sind Betrügereien wenig oder gar nicht unterworfen. Doch macht man dieser Steuer sehr ost den Vorwurf, dass sie die Kapitale angreifen, und so zur Verar- mung einer Nation beitragen). Freilich möchte dieses alsdann wohl nicht ungegrün- det seyn, Wenn irgendwo sehr starke Ver⸗ kaufsteuern erhoben werden. Nimmt man dagegen an, dals die Regierung die Ueber⸗ tragung von Kapitalen nur mit einer mälsi⸗ gen Taxe belegt; 50 kann hieraus keine nachtheilige Folge fur den Staat entsprin- gen, indem diese Taxe gewöhnlich nur die wohlhabendere Klasse der Einwohner) treffen, und gewiss höchst selten das Kapi- tal selbst anzugreifen pflegt. YHierbey stützt man sich vorzüglich auf das Beispiel von Spanien, wo eine Verkaufsteuer unter dem Namen AI- Earala noch seit den Zeiten der Araber erhoben Wird. Mir scheint aber aus jenem Beispiele wenig oder gar nichts für die Wahrheit der erwähnten Behauptung géelolgert werden zu können. Denn 1) weils ich nicht, Worauf sich die Beobachtung, Spanien seyiein armes Land, gründet, indem der Umstand, dass es wenig be⸗ völkert ist, einen blossen Produktenhandel treibt, und keine Manufakturen besitzt, noch lange keinen wirkli- chen Beweis seiner Armuth abgiebt; lerner 2) gesetat auch, Spanien sey wirklich verarmt, so bleibt es immer sehr zweifelhaft, ob seine Verarmung von der Verkauf. ateuer herrührt; und 5)augegeben sogar, dass Spanien verarmt, und ewar vorzüglich durch die Verkaufsteuer verarmt ist; so folgt auch hieraus noch nicht, dass die Verkaufsteuer Verarmung eines Landes als unbeding- 195 tzer di—— dler te Folge hervorbringt, indem in Spanien, wo jene Egendtand Steuer z2ehn Procent beträgt, und folglich sehr stark ist, vielleicht nur der Milsbrauch derselben die Verar-⸗ icht erbe —.— mung hervorgebracht haben könnte. enig oder lauser, Landgüter u. s. w. kauft und ver⸗ 2—0 Wer 2. B. E acht man kauft—(und in der Regel kann man vorausse- T dab 12en; dals die Verkaufsteuer sich zwischen Käufer 5als Sie und Verkäufer theile)— ist gewöhnlich Wohlhabend, Ar Verat. und Besitzer noch anderweitiger Einkünfte; Wworaus Freilic er die Stenèer, obne Kus Kapital mungreilen. begahlen 1. kann. Wenigstens ist diés sicher in Anséehung des ungegrün. Käufers der Fall. Was aber den Verkäufer betrifft; arke Ver. 2 50 zahlt dieéser seinen Antheil nietvon einem Kapi- mmt mad tale; denn die Geldsumme, welche er empfͤngt, ist mt man kein wirkliehes produktives Kapital, sondérn nur ie Ueber. das repräsentative Leiehen eines Kapitals, und nur ler mälh dadurch, dals solches in Cirkulation gesetzt Wird, Maldl. ö ö kann es sogar noch aur Güterproduktion beitragen. n* So lndet eine mälsige Verkautsteuer(fünf Procent) entsprin. in Russland Statt, ohne dals man davon diée gering- 4 0 sten nachtheiligen Folgen bemerkte. Im Gegentheil 1— 1*„—— sind die Vortheile, welche solche dem Fiskus ver- ner 55) 20 schaffr, sehr grols. Olt verändern Güter alle Jahre ihren Besitzer, so dass also nach Verlauf von Z2wan⸗ das Napi zig Jahren ihr ganzer Werth von dem Regenten er- hoben worden ist. Um ühbrigens die Verkaufsteuer in unserm Lande dem Gleichheitsprincip der Steuern noch näher zu brin— gen, könnte man auch bey ihrer Erhebung ein ge⸗ wisses Verhältnils annehmen, zufolge deéssen mau von kleinern Kapitalen weniger Procente, von grö- Behaupunz Iseren mehrere erhöbe. eils ich nicht 2 3eyEln armes§. 84. 0 s Weni be. ö Die im vorigen Paragraphen in Beziè- Ebst eI treibt, und + steuer. anarüll hung auf die Verkaufsteuer aulgestellten gebeut Regeln finden in einem noch höhern Gra⸗ bt es immet 8 der Vetkaul de in Rücksicht der Erbsdhaftssteuer dilsSpin Statt. Es verstéht sich, dals hier nur von — Erbschasten die Rede seyn kann, die auf cht, dals. 5 ucelhe Nebenlinien lallen, und nicht von solchen, + 2 zu gs- gelder. Stempelge- bühren u.s. W. 196 die von Aeltern auf Kinder übergehen. Je- ne sind für den Erben als ganz zufälliger Gewinn zu betrachten, und sie hinden blols durch die willkührliche Bestimmung des Gesetzgebers Statt, ohne dalss irgend ein natürliches Recht für sie spräche. Es ist daher in mehr als einer Hinsicht nicht unbillig, dals der Regent sie mit einer star- ken Abgabe belegt H. ehn Procent 2. B., dünkt mich, würde als Abgabe einer Erbschaft nicht unbillig seyn. §. 185. So gebören auch A b 2 u gsgelder gleichfalls unter die gerechtesten und bil- ligsten Steuern, weil diésenigen Personen 8 jñũ2ng Velche sich in einem Lande Etwas erworben haben, und dasselbe nunmehr verlassen 22 5 gerade hierdurch beweisen, dals sie im Stande sind, dem Staateè einen Beitrag zu seinen Ausgaben au liéèfern H. Nur das gastfreie Rulsland erhebt keine Abzugsgelder von Ausländern, die seine Staaten mit einem be⸗ trächilichen Vermögen verlassen, um einen andern Aufenthalisort zu wählen. Bey den übrigen europäi- schen Staaten herrscht jener Gebrauch überall. . 186. Was endlich die Auflagen betrifft, wel- che unter der Form von EinsChreib ege- bühren, Stempelgebühren u. s. w. von Darlehen und anderen Kontrak- 197 gehen. N. ulallige ten erhoben werden; so sind solche nicht d sie ude ganz zu verwerlen. Doch muls der Regent desimmm immer nur einen äusserst mässigen Gebrauch davon machen. Vorzüglich gilt diese Re- gel in Ansehung der Auklage von Darle- hen, weil es wahrscheinlich ist, dass diese dals irgen ie Präck noicht nich 4 wegen des gewöhnlich stärkerenRe— dürfnisses der Kapitalborger gröls- 8 tentheils letzteren zur Last fallen rae d dh werde. Taxen, welche auf die zweite Klas- se der produktiven Kräfte, sgelde nämlich Arbeit(künstliche so- n und bi wohl als einfache) gelegt wer- Personen den. Industriesteuer, Gewerb- 58 erworben steuer u. s. W. verlassen als sie in. 187. Beitrag u Da es eine doppelte Gattung von Ar-Atbeisteuer. beit, nämlich künstliche und natürliche Ar- beit giebt; so lälst sich auch eine doppelte e Maugsgelde mi einen l Gattung Arbeitsteuer denken: die Gewerb- einen ain steuer und die Steuer ein facher Ar- Uaau, beit. Jene theilt sich viederum in die ei- gentliche Gewerbsteuer, die Handels- steuer u. s. w. Ktrillt, nel§. 188. Wenn es um die Einführung einer nigeniche reibege. anin „.—— + Werb- 1.. zweckmälsig eingerichteten Gewarbsteu- veue, Lontral⸗ er zu thun ist; so muss man 1) die Gewerbe * TTe.. Cewöhnli⸗ Fe Arbeit⸗ ßtouer. 198 in gewisse Klassen theilen, und diejenigen stärker besteuern, welche notorisch einen grölsern Gewinn abwerfen), und 2) bey einem jeden Gewerbe die Steuer der Zahl der Gehülfen gemäls, welche ein Künstler oder Handwerker unterhält, erheben 120. In keinem Falle jedoch darf die Gewerb⸗ steuer zu stark seyn, da die meisten Gewer- be ohnehin nur einen geringen Gewinn ab- werfen, und überdies auch dieser noch manchem Wechsel unterworfen ist. So 2. B. pflegt fast uberall das Geüwerbe der Schubma- cher sehr wenig einträglich zu seyn, da hingegen das der Brauer, der Bäcker u. s. W. gewöhnlich einen be- trachtlichen Gewinn abwirft. *) Wirklich giebt die Anzabl der Gebülfen, welche ein Künsiler oder Handwerker hält, den Maalsstab für seinen reinen Gewinn ab. Jene béekommen in der Regel nür den natürlichen Arbeitslohn, und alles, was sie über dièsen Unterhalt verdienen, gehört nicht 8 ihnen selbet, sondern ihrem Meister. §. igg. Was die Auklage auf die natürli Che Arbeit beirifft; 50 kann solche höchstens nur in einer fortschreitenden Gesellschaft Statt finden, wo der Arbeitslohn ausser dem nothwen digen Unterhalte noch ei- nmen reinen Gewinn enthält. In jedem anderen Staate würdeé, vie der Augenschein lehrt, eine Arbeitstéuer, die dem Taglöh- ner sogar die Mittel zur Belriedigungsseiner nothwendigen Bedürsnisse schmälert, sehr hart und ungerecht seyn, Sti 199 Achenter Steuern, die 6hne Unterschied Vch einen alle Gattungen des Erwer 6 ⁸ nd2 be trellen. der Zall n Künstle§. 190. beben 7 undem ich von diesem Gegenstande re- vanster Geyer. de, schwebt mir diejenige Aullage vor, 5 den Gne Velche unter dem Namen von Vermögen- eninn ab steuer bekannt ist. eser noch An und für sich betrachtet, lälst sich . keiné billigere und schicklichere Aullage der dchülm denken, als diese. Siè hat die beiden Haupt- biogegen 6 erfordernisse der Steuern, dals sie sich 274 nämlich gleichformig vertheilen und ohne u. welche en Schwièrigkeit erheben lalst. Allein um von Maase derselben wirklich Gebrauch zu machen, in fragt es sich, wie man den wahren Vermö- . gebon ul gensbestand der Unterthanen erlorschen 30ʃl. Hierzu können zweierley Wege führen. Erstens kann man den Vermögensbestand ürliche der Einzelnen einer strengen Untersuchung höchstets unterwerlen, oder zweitens die Bestimmung desselben der Aussage eines Jeden überlas⸗ sen. Im ersten Falle ist die Erhebung sür den Besteuerten drückend; im zweiten verleitét sie zum Betruge und zu Mein- eiden u. s. Ww. Ueberdies bringen beide Maalsregeln noch die nachtheilige Wirkung . SECHAll — aulzer dem noch ei⸗ In jedem Nenschein n Taglöh⸗ Heseile hervor, dals sie die Vermögensumstände Au— 1„ lert,-Selr vieler Bürger nach ihrer zunahme und Ab- elt; nahme bekannt werden lassen, wiewohl DDDDDSDDSSS — Regeln bey der Anwen— Vermögen⸗ 200 der Kaulmann und der Fabrikant dabey in- teressirt ist, solche geheim zu halten. Um dieser Unbequemlichkeit a uszuweichen, hat man vorgeéeschlagen, und bisweilen wirklich in Ausübung gebracht, die Vermögensteuer durch geheime, dem Gewissen eineés Jeden überlassene Beiträge aunsammenzubringen. Dass aber bierdurch der Betrug noch weit mehr befördert Werdée, béedarf vohl keiner Bemerkung. G. 191. Aus dem bisher Gesagten ergiebt sich, dals die Vermögensteuer in der Praxis bey weitem ni cht alle die Vortheile darbièetet, welche man der T;„eoriè nach bey derselben auf den ersten Anblick Zzu ver- muthen geneigt ist. Vom Nachtheile der Erhebung durch strenge Untersuchung der Vermögensumstände des Bürgers habée ich bereits im vorigen Paragraphen gesprochen. Wirklich ist es gan⸗ unthunlich, die Ver- mögensteuer auk diese Art einzufordern. Mehrere Empfehlung verdient schon die Maassregel, die Beiträge im Geheim nach dem Gewissen der Kontribuenten einzusam- meln. Diese ist allenfalls in einem kleinen Staate anwendbar, wo noch viel Rechtschaf. fenbeit, Einfalt der Sitten, reiner Patriotis- mus und Lutrauen zur Regierung berrscht“); allein auch hier muls der Regent mit grölse- rer Mälsigung von der Vermögensteuer Ge⸗ dabey in. Iten. Um eichen, bet n virkuch gendteuer ines Jeden ubringen noch Weit R ¹+ Kelher giebt sich. rPraxis ortheile eolie nach Ick Zu ver- theile der Chung der habe ic 1ade Ich 4 Pprochen. 1 die Ver- 201 brauch machen, weil in dem Maasse, wie solche erhöht wird, der Reiz zum Betruge steigt, und so jene Auflagè selbst durch un- vorsichtigen Gebrauch eine Ursache werden könnte, die Sitten der Bürger zu verderben. In Hamburg 2. B. wird die Vermögensteuer durch ge- beime Beiträge mit der grölsten Gewissenhaftigkeit eingeliéfert, wie man aus der Vermehrung derselben Wwahrnimmt, die jederzeit beim steigenden Wohlstan- de der kleinen Republik Statt zu haben pllegt. Sol- che Beispiele sind aber gewilss selbst in Republiken bhöchst selten.— In Zürch wurde die Vermögen⸗- steuer ebhemals nach der Angabe, welche die Kontri- buenten selbst von ihrem Vermögen machten, erho- ben, und auch hier bemerkte man keine sonderlichen nachtheiligen Folgen von diesem Verfahren.— Uebri- gens besteht Zürch schon im gegenwärtigen Augen- blicke nicht mehr als ein lreier, glücklicher und von patriotischen Bürgern bewohnter Staat; und Ham- burg, wie lange wird es noch gegen die jetzigen zer- störenden Grundsätae von Egoismus und Eroberungs- sucht bestehen können?— Steuern, die aulf die Verzehrung oder s0 viel möglich den rei- nen Ertrag gelegt sind.— In- direkte Steuern. Konsumtions- steuern.(Kumulativsteuern- Steuer.) D 82 193. 2 Da es eine Verzehrung inländischer und ausländischer Produkte giebt; so kann man in dieser Hinsicht die Konsumtions- steuern sehr bequem in zwey Klassen thei- len, nämlich in Auflagen auf die inländi- Verschiede- ne Arten der- selben. Vorzüge. sche, und in solche auf die auslündische Konsumtion. Beide unterscheiden sich ser- ner, je nachdem sie von Gegenständen der nothwendigen Verzehrung, oder von Ge⸗ senständen der überflüssigen Verzehrung (des Luxus) abgegeben werden. §. 1g5. Die Vortheile der Verzehrung- steuer sind mannichfaltig. Erstens geben sie im Ganzen einen grofsen Ertrag; Nachtkeile. zweltens werden sie in kleinen Theil- chen und auf eine gleichsam unmerkli- che Weise bezahlt; drittens richten sie sich in der Regel mehr, als irgend einè an- dere Art von Steuern, nach der Zahlungs- fähigkeit der Kontribuenten), und endlich viertens hängt ihr grölserer oder geringérer Betrag kür das Individuum von der geringeren oder grölseren Spar- s amkeit desselhen ab. )Wuklich kömmt der erwähnten Hinsicht keine direkte Stéeuer, dem Hauptprincip der Sieuererhebung, näm- lich der gleich förmigen Verth eilung, so na- bhe. Vorzüglich gilt dies, wie wir weiter unten se⸗ hen werden, von einigen Gattungen der Verzehrung- steuern, die bloss vom reinen Ertrage erhoben werden. * §. 194. Jedoch sind die Konsumtionssteuern nicht gän2 lich von Fehlern lrey. Dahin gehört die Schwieèrigkeit ihrer Erhebung, und vor allen Dingen ihr m, . geleis dema den ben E E. die 3 che Sichzn 203 WRindisg———— grolser Reiz zum Betruge. Ueber⸗ U ich. ů dies ist der Vorzug einer gleichen Verthei- tan len der 2 von 6e. Verzehr — 5 lung nicht allen gemein, indem manche unter ihnen auf Gegenständen des unum- gänglichen Bedürfnisses liegen. . 195: Ich fange nunmehr mit Untersuchung ha ehrung. derjenigen Steuern tens geben an, welche Ertrag auf die innere Konsumtion nTheil. gelegt sind, und die man gemeiniglich unter merhli. Genn Warnen von AKkcis e begreilt. Ueber lichten Si den Nutzen und die Anwendbarkeit dersel- d einé an. ben lälst sich kein allgemeines Urtheil fal⸗ ühlungs len. Es kömmt hierbey vielmehr alles auf en) und die Beschaftenheit der Gegenstände an, wel- serer odér che besteuert werden sollen. Jene lassen duum von sich unter folgende vier Klassen bringen, en Spar- 1) Verbrauchartikel der ersten Noth- wendigkeit*); 2) Verbrauchartikel, die nur bis zu ei- keine ditekis hebung uin nem gewissen Grade ein unum- lung, o nr gängliches Bedürfnils ausma- oiter unten 36e· iitt ghen, über jenen Grad hinaus aber + Verzehrung hoben verer ganz zur überflüssigen Verzeh- rung gerechnet Verden können“); 3) Verbrauchartikel, die zwar nicht Issteuemt das unumgängliche Bedürfnils erheischt, deren aber doch der Iu frey. eit ihrer Volkshaufe nicht füglich entbeh⸗ noen iht 1 nRann ̃IEISIꝗIiiiiiii‚i 204 8 4 Gegenstände einer ganz überflüs- sigen Verzehrung“*); endlich 5) Gegenstände einer nicht allein über- lüssigen, sondern auch schädli- chen Verzehrung. Hierher gehört Getraide, Salz u. 8. W. ) Von dieser Klasse ist 2. B. Holz. In geringer Menge 0 macht Holz einen Gegenstand des unentbehrlichen ö Bedürfnisses aus. Der ausgedehnte Gebrauch dessel- ben wird beim Reichen eine völlig überllüssige Ver⸗ zebrung. 30 2. B. Fleisch, Bier u. s. w. ½½) Zu dieser Klasse ist Wein, Toback u. 6. Ww. zu rech- 0 nen. VVVVV „ ) Branntewein und diesem ähnliche Produkte. §. 196. Regeln, dis Hiernach lassen sich auch die Regeln b der An- +——— vendung be bestimmen, welchen gemäls die Akcisè ein- obachtet gerichtet werden muss. werden müs⸗ sen. 1) Auf Gegenständeè der ersten Noth- wendigkeit darf entweder gar keine, oder nur eine sehr mälsige Steuer gelegt werden, weil eine solche Steuer unver- hältnissmässig stark auf die niedere Volksklasse drücken würde. 3) Auf Gegenstände, deren Verbrauch nur bis zu einem gewissen Gra- ö de Bedürfnils ist, veiterhin aber zuin Luxus gehört, darf gleichfalls nur eine mälsige Steuer gelegt werden, die aber mit dem verméehrten Verbrauche in progressiver Proportion steigt. 205 überflüz 3) Eben so müssen auch die in die- eudlich se Klasse gehörigen Verbrauchartikel lein Uber nicht stark mit Auflagen beschwert schädli werden, weil man sonst die niedere Volksklasse meéehrerer zu ihrem Wohl- seyn nothwendigen Genüsse be⸗ — 3 1 anger Man rauben würde*. henlbebricher 4) Alle Gegenstände eines ganz über- auch dese. lüssigen Bedürfnisses können erllüssige Ver dagegen mit den stärksten Steuern be- legt werden*τπ). Dasselbe gilt auch % 5) von solchen Dingen, deren Verbrauch nicht blols überflüssig, sondern sogar schädlich ist, kalls man nicht für besser findet, jenen Verbrauch gänzlich zu verbieten. Uukke. lie Regela cisr in Dies erklärt sich auf lolgende Weiser Die Verzehrun- gen von den einfachsten Lebensbedürfnissen sind, der Quantität nach, beim Reichen und Armen einerley, NOth. und vielleicht noch cher bey leteterem grölser, als 45. beim ersteren. Allein in Rücksicht ihres Verhältnisses gar Reine, zu den übrigen Verzebrungen beider Klassen sindet uer gelegt die grölste Verschiedenheit Statt; indem sie beim Ar- 9½ men vielleicht die volle Hälfte seines jährlichen 1er uhver- Einkommens, beim Reichen aber vielleicht nur den ö niedere zwanzigsten Tbeil wegnehmen. ů Im Falle man also jene Verbrauchartikel besteuert, wird der Arme 5 Theil seines jährlichen Einkommens Verbrauch abgeben, wo der Reiche nur 23½ Theil abgiebt. . Was namenilich die Auklage auf Getraide betrifft; 50 sen Cre würde diese doppelt hart seyn, weil von diesem Pro- Thin aber dukte schon bey der Produktion die Grundsteuer er- V I5 nur hoben wurde. 48 Aehnliche Rücksichten treten nothwendig auch bey der ITden, dis Salzsteuer ein. Man wird also leicht beurtheilen erbrauche können, mit welchem Rechte Canard(yrincipes 9 dleαονοmie politigue, pag. 201) Wiedereinführung M -......... der Salzsteuer empfehlen konnte. In det Tbat lalst sich keine ungerechtere und drückendeére Steuer den. ken, als diese, und sie war daher vor der Revolution in Frankreich mit Recht verhasst. *) 80 4. B. könnte Niemand unbillig linden, wenn die R letziorung jeden Faden Holz bis zur Anaahl 901 zwan- zig imit einer grolsen Steuer(2. B. etwa mit einem halben Rubel) belegte. Von zwanzig Faden bis Zu vierzig, kalls diese in einem und ebendemselben Hause verbraucht würden, mülste alsdann nicht mehr 4 Rubel per Faden eingefordett werden, sondern 73 Fopeiken, von denen über vieraig 1 Rubel u. 5. v/. Bey einer Steuer dieser Art v. Urde zugleich mit dem Hauptzwecke noch der Nebenzweck verbunden 5 dals man die überllüssige Holzkonsumtion in uns rn Lande etwas einschränkté, welche die Preise der Brennmaterialien ausfserordenilich erhöhet, und uns nach einigen Jahrzehenden mit einem gänꝛlichen Holzmangel bedroht. ½0) Jedloch wenn die Auklage auf diese Gegenstände nut nicht au stark ist; so dark solche nicht ganz verwor⸗ ken werden. Eine mälsige Biertaxe 2. B., wie sie jetzt in unserm Lande Stati findet, ist gar nicht un⸗ gerecht. Um übrigens zu verhindern, dals diese nicht auf den Producenten, sondern den Konsumen- ten kalle, könnte eingeführt werden, dals sie der Konsument vor dem Ankaufe dés Biers an einem drit- ten Orte erlegen mülste. ) Folglich eine sehr starke Auflage auf Wein und Toback. Sogar das wird Niemand tadeln können, wenn die Regierung sich den Alleinhandel mit man- chen Gegenständen der erwähnten Art vorbehält. —2ͤ.0 In unserm Lande 2. B. mülste der Gebrauch des Brannteweins völlig untersagt, oder doch mit so star- ken Auflagen belegt werden, dass es dem gemeinen Manne unnenliah gemacht würde, Milsbrauch damit zu trelben 19. 1) Hier ein Paar Worte über das bey uns eingeführte Brannteweinmos nopol. Da unsere liberale Regierung durch die Aeusserungen be⸗ scheidener Wahrheit nicht beleidigt wird, so glaube ich, ohne Ge- lahr meine Meinung in Betreft jenes wichtigen Gegenstandes sagen zu können. Ueberdiels, wenn es bless auf die Wünsche unseret Regierung ankäme; so ist es ohnehin Keinem Zweifel unterwor- ken, dals die Brannteweinspacht schon längst abgeschaftt wäre. cöbe Stell sab. Vers nen g chent rung Wand ö det Wuat H lere dreuer gen. der Hevoluuo len, wenn die nall von zWih tua mit einen Faden bis u ebendemselben ann nicht meh⸗ en, sondern 55 Aubel u. 3. w. eich mit den Tbunden; lon in unsern 1e: Preis de gar nicht un· u, dals disse en Konsumen⸗ dals sie der an einem drit⸗ u Wein und eln können, lel mit man⸗ orbebält. rebrauch des mit so stat. lem gemeinen brauch damit V Incche Vuseet Vünsche Veifel umterzol. Mast WIIe. 3 EU 9500 3 §. 197. Zur Erhebung der Akcisen müssen Al= cisbédiente angestellt werden: Am bequem- sten geschieht jene Erhebung bey der Ein- kuhr der Prodükte in die Städte). Die Verpachtung der Akeise würde zwar ei⸗ nen grölseren und venigstens einen si- cherern Ertrag geben; allein die Ersah⸗ rung hat bewiesen, dass sie lür die Uuter- thanen zu drückend ist. Bisher Rat man solches nur aus der Ursache unterlassen, weil es an Mitteln fehlte, die durch Abschüffuug jenes Monopols in den Staatseinkünften entstehende Lücke Vwieder auszusüllen. Letzteret scheint mir gleichwohl nicht ganz unthuhlich, denn erstens würde durch die eingeschlänkte Braunnteweinskonsumtion die Bierkonsum- tion bettächtlich steigen, und(vorausgesetzt, dass man das Bier mit einer mässigen Taxe heleet häste) schon hierdurch allein ein grolser Theil der aus der Brannteweintaxe berogenen Einkünfte ersetzt werden. Falls aber zugleich nur darauf gehalten würde, dals die Brauer keine schädlichen und berauschenden Ingredienzeu hineinlegten; so würde das gemeine Volk statt des bisher übli⸗ chen verderblichen Brannteweins ein weit gesundeéres und nahrhaf. ieres Getränk bekommen. Ja! es Könnte vielleicht sogar sesches hen, dass die Brauerey sich in unserm Lande sehr vervollkomi nete, und dass in der Folge ein äàusserst vortheilhafter HKandel mir Bier in's Ausland gerieben würde, indem fheils die Getraidepreise im Ganzen bey uns noch sehr niedrig sind, meils auch Pier selbst leicht verschiltt werden kann, und durchs Verschiffen sogar noch gewinnt. Zweitens würde von den mit sehr starken Auflagen be⸗ legten seinern Gattungen von Branntewein gleichfalls noch immer eine beträchtliche Einnahme in den Schat⸗ lliessen; und endlich drittens würde der Rest des Delicit leicht durch verschledene Cat⸗ tungen von Konsumtionssteuernn, von welchen ich weiter unten ausführlich reden werde, gedeckt werden können. Ich gestehe; diese letzte Klasse von Steuern würde viellelcht anfangs das Missfallen der reicheren Staatsbürger erregen; allein gewils würde das Gefühl des Patriotismus sehr bald über das der blogen Selbstsucht wieder die Oberhand bekommien. Aber, sollte wohl ein guter Bürger Anstand nehmen, dem Vaterlande ein kleines Opfer zn blingen; wenn es auf dessen Wohl und Clück ankömmt? Und gewils ist das hier der Fall; denn denken wir uns in unserm Reiche die Brannteweinspacht und Leibeigenschaft hinweg: s0 wird nach Wenigen Jahrzehenden das russische Volk das reichsté, Blücklichste und zahlreichste in Europa seyn. Was ich gesagt habe, sind einfache, aber grolse Wahrheiten. Ich sordere jeden Patrioten auf, sich ohne vorgelafste Meinungen mit Untersuchung derselben zu beschäftigen, Luxus- zteuern. 2038 Serade hierin besteht der charakteristische Unterschied der Konsumtionssteuer von der Produktionssteuer. Gesetzt, der Landmann zahlt eine Abgabs von seinem Getraide, noch ehe er daran denkt, es zu verkaufen; 50 ist dies eine Produktionssteuer. Wird hingegen diese Abgabe erst bey der Einfuhr nach der Stadt Er⸗ hoben; so ist es alsdann nicht mehr Produktions-, sondern Konsdmtionssteuer. §. 198. Die Konsumtionssteuern, welche eine ganz überflüssige Verzehrung treffen, ma⸗ chen die sogenannten Luxussteuern aus. Unter allen Gattungen von Steuern sind die- se in jeder Rücksicht die zweckmälsigsten); 1) weil sie nur solchen Personen zur Last fallen, welche ein entschiedenes Vermögen zu zahlen besitzen**); 2) weil sie leicht einzufordern sind, und nicht leicht einen Unterschleif verstatten, indem alle Gegen- stände, welche sie treffen, in diè Augen lal⸗ len α½; 3) weil sie einen grossen Ertrag geben, und endlich 4) weil sie die über- llüssige Konsumtion oder den Luxus ein- schränken. Das Nützliche der Luxussteuern ist schon längst durch die Erfabrung bewiesen. Ich brauche nur in dieser Hinsicht den Staat von Grolsbritannien anzuführen, wo sie einen beträchtlichen Theil der Staatseinkünfte ausmachen, und gewils bauptsächlich dazu mitwir- ken, jenen Staat in den Stand zu setzen, dié grolsen Lasten zu tragen, welche er trägt. Uebrigens sind jene Steuern eine von den wichtigsten Hülfsquellen unseres Landes, welche man bisher ganz unbenutzt gelassen hat. In dieser Hinsicht kann jemand nur durch unsinniges Vorurtheil, oder durch niedrigen Egoismus geblen- det, EV 209 det, etwas gegen Luxusstenern einzuwenden—— Es iét klar, dass Wer in einem Wagen mit vier Pfer- den fährt, mehr zu den Staatsausgeden beteuttagen verbunden uist, als wen seine Umstände zwingen, au Fulse zu gehen. Um die Betrügereien bey den Luxussteuern so selten als moglich zu machen, kann man sich noch üher⸗- dieès des Mittels bedienen, dem Denuncianten grolse Belohnungen zu versprechen. An Denuncianten aber Wird es alsdann sicher nicht fehlen *πν In dieser Hinsicht sind die Lukussteuern blols Aufwandgesetzen weit vorzuziehen. §. 199. Allger meine Was die Erhebung der Luxussteuern 3 1 uder überhaupt betrifkt; so lindet hier die allge- Lunus steuern. meine Regel 8 tatt, dals ihr D um 50 höher steigen muls, jemehr das Produkt, auf welches sie gelegt sind, zur 7 8 7 überflüssigen V erzehrung gerechnet werden kann). Denn wer im Stande ist, jährlich die Summe von zehn- 1 tausend Rubel auf überklüssige Genüsse au verwen- den, kann hiervon leichter den zebhnten Theil abge- ben, als derjenige, welcher jäbrlich nur tausend Ru- bel für überllüssige Genüsse ausgiebt. Wer 2. B. zehn Pferde bält, kann in der Regel fünf Plerde leichter entbehren, als der, welcher nur zwey hält, eines. 3. 200. Die gewöhnlichsten Gegenstände für asnee Luxussteuern sind folgende: Spielkarten), zratin Meublen“), Erleuchtung, Silberzeng, andere kostbare Geräthschaften, Spiegel, getälelte Fulsböden, Teppiche, 1... Vorhänge, Kleidung), Schmuck, Be⸗ 0 RSRSRSRSIett wWRSRSRSRRSRD‚D‚D‚‚‚‚.‚cSS‚I... d. ———— 210 dienung 4τι0, Fuhrwerk πνπτν, Pfer- de ½ u. s. w. Z. B. ein Monopol mit Spielkarten, wie es bey uns „Statt lindet, ist gar nicht unbillig. Der Vortheil da- Aul'r von könnte überdies mit vollem Rechie zehnmal 80 4 boch geirieben werden. Hierher gehören vorzüglich Meublen von Magahoni- holz und broncirt. ‚ ö ½ Kann es wohl jemand Lpills linden, dass Wachs, 2 welches der Reiche verbraucht, mit einer höhera + Steuer belegt wird, als 2. B. Talg? Auklen: *ναν) Weit leichter und sicherer würde es seyn, die Aul- dem u. lagen auf Tücher, seine Zeuge u. s. W. erst bey ihrer— Verarbeitung einzufordern, als, wie es jetat ge- lsehi schieht, bey ihrer Einfuhr. Solch“ nunee) Die Steuer auf Bedienung mülste in fortschreiten- bereð der Proportion erhöht werden. Denn je mehr Be⸗ 7. dienten jemand har, in einem desto höheren Grade die US werden sie Gegenstände der überllüssigen Konsum- dum(8 tion. Wer 2. B. einen Bedienten hat, bezahle jahr- lich fünf Rubel; für den zweiten sechs, für den drit- schiel ten sieben Rubel u. s. w. Wenn man annimmt, dals Grung in unserm Lande überhaupt 500, oοο Bedienten gehal- Auneu! ten werden; so lälst sich ein Ueberschlag über den ö grolsen Ertrag machen, Welchen die Bediententaxe ge- ben würde. Zugleich würde jener unnütze Aufwand eingeschränkt, und dem Landbaue eine Menge Arbei- ter wiedergegeben werden, dié demselben jetzt ent- iberla 20gen sind. νν Wer 2. B. einen Wagen für neunhundert Rubel kauft, dürkte es gar nicht unbillig sinden, wenn der Regent eine Abgabe von einhundert Rubel von ihm 0 Hck forderte. 4 uνενν) Was ich vorhin von der Bediententaxe gesagt tersg habe, gilt gleichfalls von der Pferdetaxe. Wer ein pleg Pferd hält, zable zehn Rubel, fürs zweite zwölf, fürs 11 dritte vierzehn u. s. w. Rechnet man, dals im gan-. zen russischen Reiche zweimalhundert Luxuspferde 601 gehalten werden, 30 könnte die beschriebene Taxe WII diese Anzahl leicht auf hundert und achtzigtausend iku, herabselzen, und was der Unterhalt von den ubrigen i awanzigtausend kosteté, würde in die Staatskasse ich llielsen. Dies würde alsdann im Grunde eben se viel bein Pler We 65 bey WM Der Vonbel chie zehnn I v⁰n Mägihon. en, dass Wichz nit einer hoben s seyn, die Al W. ernt bej in Nie es eut g in sonschreter enn je mehr le o boberen Crat. Us, lur den di. 1 0 n ànnimmt, das Dedlemen geha- Schleg über den elliententene g. anüze Aufwaut ne Menge dbi elben etat ell⸗ übundert Rube den, wenn det Rubel von ihn Dtentave gessg ute. Mer en Weite moll.fin dals Im gal- n Lunuapfet chniebene TLant Icbguni on den ubnten Iie Sanlate le eben se i 211 seyn, als wenn zwanzigtausend Kavalleriepferde nun- mehr auf Kosten deées Publikums erhalten würden 2). die der Regent vorher auf eigene Kosten erhielt. Auflagen auf die äulsere Kons um- tion(Einfuhrzölle. .. Auch in Ansehung dieser Gattung von Auklagen, welche man gewöhnlich unter dem Namen von EinfuhrzIlen begreist, lassen sich zwey Klassen denken, nämlich solche, welche die notbwendige äu- Isere Verzehrung, und solche, welche die überflüssige äulsere Verzehrung zum Gegenstande haben. Nach der Ver- schiedenheit beider Klassen sind auch die Grundsätze verschieden, welche bey der Anwendung der Zölle Statt haben. . 303. In so weit Zölle auf die aus wärtige Zölle, die auf Luxusar- überflüssige Verzehrung drücken) geles. 0 3 sind. 1½ Ich brauche wohl kaum zu bemerken, dass diese Angaben sich auk nichts Gewisses gründen, und blosse Hypothesen sind. Wie in⸗ teressant müsste es nicht seyn, und zu welchen wichtigen Resulta⸗ ten mülsste es führen, wenn man genaue Zählungen der Luxus- plerde, Bedienten, Angaben vom Werthe kostbarer Geräthsch iften, NMeubeln u. s. W. durch ein ganzes Reich hätte. Von solchen Angaben, verglichen mit der ganzen Volksmenge eines Landes, würden sich sicherere Schlüsse auf den wWwahren Nationalreichthum (Jelativen Nationalreichthum) machen lassen, als von der blofsen Volkszahl und dem Flächeninhalte u. s. W. — Paris rechnete man vor der Revolution 80,5%00 Bediente, wieviel sind ihrer in Moskwa? in Petersburg? in Astrachan? in Riga? 5 Wir kennen kaum einmal die Einwohner in Moskwa.— Cewiss, ich Kürde mich glücklich schätzen, wenn mein kleines Buch dazu beitrüge, die Aufmerksamkeit bedeutender Personen auf solche Gegenstände zu richten, die keinem russischen Bürger sleichgül⸗ tig seyn können. D...e:e:....⸗⸗= 21 2 würdeé es gar nicht ungerecht seyn, ihren Ertrag so hoch als möglich zu treiben. Al⸗ leig es verdient in diéser Rücksicht bemnerkt zu werden, dals in dem Maalse, wie man den Berrag derselben erhöht, ihre Erhebung schwieriger und kostspieliger wird“). Da⸗- gegen dark von solchen Zöllen, die auf die, nothwendige äulsere Konsumtion drücken, entweder gar kein, oder nur ein sehr mässiger Gehtancch gemacht werden, aus denselben Gründen, welche ich oben in Beziehung auf die von gewissen inländi- schen Produkten zu zahlenden Steuern an⸗ gezeigt habe). *) Von dieser Beschaffenheit sind 3. B. ausländische Wei- ne, feine Tücher, Leuge, Porcellain u. s. w. *) So hat man 2. B. in England die Erfahrung gemacht, als, wenn man die Zölle auf ein gewisses Produkt sehr erhöhte, der Ertrag deésselben nicht nur nicht grölser, sondern sogar noch geringer ausfiel. Theils weil wegen des hohen Zolls die Verzehrung dieses Produktes abnahm, theils, und noch mehr, weil der vergrölserte Reiz zum Schl leichhandel diesen letz- teren vermehrt Batte. ) So werden in Rulsland jährlich eine rDas! Menge deutscher Sensen, Sicheln u. s. W. eingeführt. Da diese Produkte zum Ackerbau unenthehrlich sind; 50 wird es dem gemeinen Besten nicht vortheilhaft seyn, sie mit starken Abgaben zu beschweren, so lange man nicht die Mittel besitzt, jene Geräthschaften in Rulsland selbst au bereiten. ö Ueberhaupt lindet in Anséehung der 2ölle der allgemeine Grundsatz Statt, dals sie jederzeit von einer weit geringeren Wich- Seyn, na treiben.. icht bement se, Wie nz re Ethebim Nird. I „Vdie aul ch Konsumti oder nur ei icht werde De ich oa Sen inland Steuern ausländischel zin u. 8. W. Ifabrung gemit gewisses Prod n nicht nur v er àusliel. Il- enehrung E soch meht, Audel diesen ne grolse Meu eingeluhn. wehnich indi vonheilhaf Sen weren, s0 lut Cerätbichtltn! nsebung d 112 Statt d V.. Hgeren tigkeit sind, als die Akeise un ů N Xussteuern, die aul inländische Produk- te gelegt werden 5. Aus diéser Ursache verdienen sie auch von Seiten der Regierung niemals den hohen Grad von Ausinerksam- keit, welchen solche mit Unrecht jener Gat⸗ tung von Steuern schenkt 205 *) Gewöhnlich pllegt die öffentliche Meinung den 2llen einen höhern Werih béizulegen, als den von der in- nern Konsumtion zu erhebenden Steuern, aus dem- selben falschen Wabne, aus welchem man den aus- wärtigen Handel für wichtiger hält, als den in- nern. Irre ich nicht, so rühren dergleichen falsche Maximen aus den rohen Zeiten des Mittelalters her. Damals war nämlich ein allgemeines Raubsystem herrschend, welches ein Volk gegen das andére übte. Traf es sich, dass Kaufleute fremder Völker, in de- ren Händen sich der Handel fast ausschlielsend be- fand, irgendwo ihre Waaren feil boten; so mussten sie die Erlaubniss hierzu und den verliehenen Schutz gleichsam mit Abgaben erkaufen. So enistanden die Zölle.(Gerade auf diesen Fuls sehen wir noch heut⸗ zutage manchmal europäische Völker bey rohen Asia- ten und Afrikanern behandelt.) Nach und nach fing man an, die Grundsätze, welche man bisher bloss gegen Fremde geübt hatte, auch auk inländische Kauf- leute auszudehnen, und, wie wirdies bey mehreren Maximen der Politik beobachten können, was vorber blols Folge des Jufalls und der Gewobnheit war, wurde auf Principien zurückgeführt.— Immer hleibt es indeéfs nicht weniger inkonsequent, eine ängsili- che Aufmerksamkeit auf kleinliche Gegenstände der aus Wärtigen Konsumtion zu richten, und die veit bedeutendern Gegenstände der innern Kon- sumtion fast ganz zu übersehen, wenn gleich dis meisten europäischen Nationen noch gegenwärtig nach solchen falschen Grundsätzen bandeln. *+π) Was übrigens den Werth der Einfuhrzölle, als Mittel zur Aufmunterung der inländischen Produktien be⸗ trifft; so habe ich hiervon bereits an einem andern Orte geredet. §. 204. n dne Aulser den bisber angeführten Zöllen lab-Zoue giebt es noch zweierley Gattungen dersel- ben, nämlich die Ausfuhr- und Durch- luhrzölle. Besratt. Beide haben mit den Einfuhrzöllen die Art der Erhebung gemein; doch sind sie als Aullagen betrachtet, ihrer Natur nach we⸗ sentlich von jenen verschieden. Die Aus fuhrzöolle dräcken keinesweges auf die auswärtige Konsumtion. Sie sind vielmehr eine Auflage eigener Art, die theils von ausländischen Konsumenten, theils von in- ländischen Producenten, theils vom Kauf manne, olt von einer der genannten Personen allein, ost von allein dreien zugleich getra- gen wird*).— Die Durch fuhrzölle haben gar keine Eigenschaft einer regelmä- lsigen Besteuerung, und man muls solche, vorzüglich, wenn sie vom sremden Kauf⸗ manne erhoben werden, blofs als eine will- kührliche Erpressung, die der Stärkere ge- gen den Schwächeren übt, betrachten. *) Nehmen wir an, es sey bey uns auf den Hanf ein Aus- kuhrzoll gelegt; so wird, nach den Regeln der Billig- keit, dieser Zoll sich unter den Producenten des Hanfs und den auswärtigen Konsumenten theilen. Endlich wird auch der Kaufmann einen Tbheil davon tragen müssen. Nach den Regeln der Billigkeit, sag ieh. Denn oft wird hier, wie in andern Fällen, das Bedürfnils entscheiden, und derjenige den grölsten Theil vom Zolle tragen, welcher das stärkste Bedürf- nils z2u kaufen oder zu verkaufen fühlt. *) So seufszen manche deutsche Proviszen unter der Last den Handel zerstörender Durchfuhrzölle. hano A uuge Seiel. linde 0D nichts 2 MIl. Zolbs dere olol ein I mit vO ol tA Ren 7I. che, di von darf Leum belrz rert 14 oder leichs; man s V 30 daz rten Zöban gen derse. ad Durch. Waöllen di sind Sie d5 nach v. Die Aus. ges aul Cit id vielmeh theils vn eils von i. vom Kau. nPersona 4 leich geit kubrzölle er regelmi. luls Solche iden Kaul⸗ eine vill aukere ge chten“) Hanf ein Au⸗ gela der Lilit oducenten det nenten theilen en Tbeil dawa Biliglei, 5 ern Tallen, ds e den grolsteu Märkste Bedul. unter der lan lle. 5. 205. Im Allgemeinen kann man nicht be— baupten, dals die Aussuhrzölle jederzeit als ungerecht oder unpolitisch zu verwerlen seien. Wenn man Mittel findet, den Aus- länder einen Theil der Staatslasten tragen zu lassen; 50 ist kein Grund vorhanden, nicht Gebrauch von einem solchen Vortheile zu machen. Uebrigens kömmt bey solchen Zöllen alles auf die Natur der Waaren an, deren Ausfuhr man besteuern will. Sind es solche, in Rücksicht deren der Ausländer ein starkes Bedürfniss z2u Kaufen fühlt, und mit welchen wir gewissermalsen ein Mono- pol treiben*); s0 können sie einen stärke- ren Zoll vertragen. Sind es hingegen Sol- che, die der Ausländer nöthigenfalls auch Beurtheilurg der Auskuhr- zölle. von einem dritten Volke beziehen kann; so darf sie die Regierung entweder mit gar keinem, oder höchstens nur mit einem sehr mälsigen Zolle belegen, weil leta- térer sonst dem inländischen Kaufmann oder Producenten zur Last fallen, und viel- leicht gar den Handelszweig, auf welchen man siè gelegt hat, ganz verrichten würde. Von dieser Art ist 2. B. die spanische Schaafwolle, der chinesische Thee, die russische Hausenblase, EKa⸗- wWiar u. s. W.— §. 206. Was die Durchfuhrzölle betrifft; 50 darf eine weise Regierung gar nicht, Du rch subr 2 20He. Zölle. Zoll- tarif. Erhebung d. 240 oder doch nur hochstselten davon Ge. brauch machen, theils Weil sie an sich hart und ungerecht sind, theils weil sie gewöhn- lich den Durchfuhrhandel, der bisher in ei. nem Lande bestand, und solchem manche Vortheile verschaffte*) gänzlich vernich- ten““). Ueberdies kann auch dièse Gattung von Zöllen so wenig als die Ausfuhrzölle fur einen grossen Staat von einem bedeutenden Ertrage seyn ½. Der Transitohandel schafft einem Lande in 30 fern Vortheile, als er Gelh in Umlauf bringt, Fuhrleute, Spediteurs u. 8. W. bereichert. ö *⁴) So legte Friedrich II. starke Zölle auf den Transito- bandel, der aus Polen durch Schlesien ging, in der Absicht, ihn für sein Laund in einen Eigenhandel au verwandeln. Die Folge hiervon war, dals er ihn blols vernichtete, ohne übrigens seinen Endzweck er- reicht zu haben. ö *ν) Höchstens nur in einem kleinen Staate würde es manchmal geschehen können, dass Durchfuhrzölle unter gewissen Umständen eéine hedeutendeé Einnahme für die Staatskasse abwerfem— Ein grolser Staat dagegen muse es wegen des geringen Ertrags der Zölle überhaupt, wegen der Kostspieligkeit ihrer Erhebung, und wegen der häusigen Defraudation, endlich we- gen der Beschwerden, welche sie dem Publiko ver- ursachen, vortheilhafter finden, Gränzzölle jeder Art ganz abauschaffen, eine allgemeine Handelsfrei- heit einzuführen, und nur Konsumtionssteuern im Innern des Landes auf die oben beschriebene WMeise su erheben. . 207. Lum Behufe der Erhebung der Zölle müssen Lollbedienté ernannt, und ein vollständiger Zolltarif verfertigt wer⸗- den).— Damit zugleich den bey den 26l. len 80 net We dcht i und so Velche Rencie Hon re denen davon 6. an sich han 1e Sewöhn. Hisher in em manqh h vernich SeGattunz uhrzölle ff ddeutendn- Tunrzolle Dur ende Einnal 7 trags der Zole 1rer Erhebunz endlich xe Hhuh Fub KO Vel⸗ niebene Meit 217 len so gewöhnlichen Unterschleisen hegeg- net werde, ist es nothwendig, strenge Auf- sicht über die Zollbeamten*⁷) zu führen, und solchen reichliche Gehalte auszusetzen, welche hinreichend sind, sie über die noth- wendigen Bedürsnisse hinwegzusetzen“. ) Den Zolltarif darf man nicht zu oft und ohne sehr ge- rechte Ursachen abändern, weil durch dergleichen Aenderungen immer Stockungen im Handel verursacht werden. ) Nur entsteht die Frage, wie man diese Aufsicht ausüben soll? Häufige Kontrollen iin Innern sind für den Bürger äulserst drückend und beschwerlich. Nirgends fühlt man dies so sehr, als— im Preulsi- schen, wo überall visitirt, aber dennoch der Zoll jedesmal betrogen, und beiläulig auch der innere Verkeéhr sehr gestört wird. Ich wiederhole hier, was ich beéreits vorhin bemerkt hahe— lieber gar keine Gränzzölle! Man besteuere das Magahoniholz nicht bey der Einfuhr, sondern erst, wenn der Tischler es verarbeiteét hat und verkauft. Eben so lasse man eng- lische Tücher frey einführen, aber man besteuere die EKleider, wenn sie zaum Verkauf lertig sind. *ν) Falls die Zollbediente nichi beträchtliche Gehalte be⸗ 0⁴ kommen, s0o werden sie, wie sich von selbst versteht, noch mehr zur Defraudation angereizt, und der Staat kann rechilicher Weise von ihnen gar keine Gewis- senbaftigkeit in der Berechnung der Zälle fordern.— Im Preulsischen erhalten die Zollbedienten sehr ge- ringe Gehalté, und sie sind gleichsam auf die will⸗ kührlich gegen Reisende auszuübenden Erpressungen angewiesen, wobey der Staat bétrogen und der Un- 1erthan belästigt wird. Völlig unregelmälsige Taxen. J. 208. Unter diesen verstehe ich solche, bey denen auf den Hauptgrundsatz der Steuer- mhiiniun H„ 218 erhebung, die gleiche Vertheilung, gar nicht Rücksicht genommen wird, sondern die bloss auf der Willkühr des Regenten beruhen. ö §. 20g9. Kopfteuver. In die erwähnte Klasse gehört zuvör⸗ derst die KopfSteuer. Letztere empliehlt sich durch ihren grossen Ertrag und die Leichtigkeit ihrer Erhebung. In dieser dop- pelten Hinsicht verdient die Koplsteuer nicht ganz verworken zu werden, wiewohl die Regierung immer nur einen sehr mälsigen Gebrauch davon machen muls, weil jene Steuer sonst für die niedere Volksklasse hart und drückend seyn würde, da hingegen die höheére Volksklasse in keinem Falle auf eine ihrem Vermögen angemessene Weise dazu beiträgt. 5 250. Die zweite hierher gehörige Steuer ist die Rangsteuer. Diese muls gänzlich verworfen werden, theils weil sie mit dem Vermögen der Kontribuenten, zu zahlen, in gar keinem Verhältnisse steht, theils weil sie vielen Personen diejenigen Auszeichnungen zur drückenden Last macht, welche sie vom Regenten als eine Gnade und zur Be- lohnung ihrer dem Staate geleisteten Dien- ste erhalten hatten. 219 beilun 3 Wane 25 3 Wuld Aus allen bisher über die Steuern i gestellten Untersuchungen ergiebt sich fol- ges. gendes: 1) Es giebt keine ganz vollkommene Steu- er, indem jede derselben, und selbst lört zurör die, welche sich in méhreren Rücksich- demplehl ten der Vollkommenheit am meisten und dis nähert, die Konsumtionssteuer, gewis- lieser doh⸗ se Mängel hat. euer nich 2) Der gemeinste und wichtigste Fehler, ewohl die welchen man bey den Steuern bemerkt, mälsigen ist der, dals sie sich nicht auf eine den weil heu Vermögensumständen der Kontribuen- n ten proportionirte Weise vertheilen; bingegen und dieéser Mangel wird in dem Maasse Fale aut kühlbarer, als man die Steuer erhöht. ane Meibe 3) Aus letzterer Ursache ist eine ei nzige Steuer, welche hinreicht, alle die übri- gen zu ersetzen, nicht denkbar, indem jene Steuer wegen ihres grossen Betrags für manche Staatsmitglieder eine drü- Steuer vᷣ ckende Last werden, und demjenigen gimdich Zweige der Industrie, auf welchem sie mit den liegt, sehr viel Abbruch thun würde. zahlen, in 4) Müssen wir ein komplicirtes Steuer- ils veil sie system als ein unvermeidliches Staats- ichnungen übel betrachten; indem es das Einzige welcbe di ist, wodurch wir holfen können, dem dam he noch grölseren Uebel, der unglei- en Di chen Vertheilung der Steuern auszu⸗ weichen D. öDDSDSDSDSDSDSDSISISSSSSSeeeeeeeeeeee 5) In Rücksicht jenes Steuersystems geht das Hauptgeéschäft des Financiers da- bin, dasselbe aus solchen Steuern zusammenzusetzen, vwelche in ihrem Verein den Grundsätzen der allgemei- nen Politik sowohl, als der Beobach- tung der individuellen Lage eines Lan- des zufolge, für letzteres die 2weckmä- lsigsten sind. ½Rey einem komplicirten Steuersysteme nämlich gewinm der Bürger, was er auf der einen Seite au viel zahlt, nicht selten auf der andem wieder. Wenn 2. B. der Grundbesitzer eines unkfruchtbaren Ackers in der Grun dsteuer vielleicht verbältnifssmälsig mehr, als sein Nachbar, welcher einen fruchtbaren Acker be⸗ sitzt, zahlt; 30 kann er diesen Verlust in irgend einer Konsumtionssteuer wieder gewinnen. Gesttzt nun, 6s gäbe keine Konsumtionssteuer, sondern nur eine einzige sehrstarke Grundsteuer; so würde jener Land- hesitzer nicht nur eine grölsere Abgabe als Grund- steuer zahlen müssen, sondern auch der Mittel be⸗ raubt seyn, durch Sparsamkeit in seinen Verzehrungen sick gleichsam Ersatz für jene Steuern zu verschaffen. —— ) Folgendé Steuern scheinen mir in ihrem Verein nach den allgemeinen Grundsätzen der Staatswirthschaft für einen Staat das weckmälsigste Steuersystem aus- zumachen. 1) Eine mälsige Landtaxe. Sie muss aus zwey Theilen bestehen, nämlich aus einem Theile, wel⸗ cher sich nach der Ausdehnung der Ländereien, und einem zweiten, welcher sich nach ihrem Ertrage richtet. 2) Eine mässige Häusertaxe, welche gleichfalle nach den oben angeführten Grundsätzen eingerichtet ist. 3) Eine Steuer von Geldkapitalen, welche mit Zu- nahme der Summe von Kapitalen in fortschreitender Proportion steigt. 4) Eine mälsige Auf lage auf den Verkauf von Kapi- talen, aul Darlehne, Kontrakte, Stempel⸗ pspier u. s. w. ——..—.—.9.———.—..—.— 221 Ste—295 Ms geht 5) Eine mässige Gewerbsteuer, nach den oben an⸗ Nclerz da. gelührten Grundsätzen eingerichtet. Stolemn 6) Eine mälsige Fleisch- und Biertaxe. 4 7) Eine mälsige Holataxe, welche mit der Vermeh- II ihrem rung der Summe des verbrauchten Holzes in fort- allgemél. schreitender Proportion steigt. 80 Eine sehr starke Akcise auf Taback, Wein, Beobach. Branntewein, und ähnliche überflüssige Kon- eines Lan. s umtionsartikel. Wecma. 9) Eine noch stärkere Taxe auf Gegenstände des höchsten und ganz offenbaren Luxus, wie Bedienung, Kleidung, Equipage, kostba⸗ re Geräthschaften u. 6. W., Wwelche nach den nlich gevinn oben angeführten Grundsätzen mit Zunahme des zu viel zahl, Werths deér zu besteuernden Sache in fortschreiten- enn 2. B. der der Proportion steigt. Rers in der 10) Mälsige Rünkuhr⸗ und noch mälzitzers Ausfuhr mehr, m 251H1–He. en Ader be. 11) Eine mälsige Kopfsteusr. itzend eine 12) Eine sehr starke Abgabe von Erbschaften. Cesput unh, Bey der Eir nführung eines solchen Steuersystems, wel⸗ erd nut eilt ches ofenbar auf den Grundsätzen der Billigkeit und de ener Lad- l Cund ben, dals es noch Niederträchtige geben sollte, wel⸗ einer gesunden Politik beruht, ist es kaum zu glau- Ier Muuel be. che darauf ausgehen, und sich's vielleicht gar aur Verehrungen Ehre rechnen, die Retzierung au betrügen. u verschaffen Verein nach§. 212. wirtbschaft amztem uu⸗ Alles, was sich auf das Steuerwesen eines Landeés bezieht, muls sich unter der auls aus— Aufsicht eines besondern hiezu be⸗ heile, vel in stimmten Kollegiums befinden, wel⸗ hrem Ernigt ches wiéederum dem allgemeinen Finanz- Icdhlbrrd kollegium untergeordnet ist. erichlet. ache mit Iu. uchretendet T von Nft. 1 Htempel⸗ 2² Aulserordentliche Mittel, den Staatsbedürfnissen zu- Hülfe au kommen.— Aulserordent liche Steuern.— Anleihen u.s. w. §. 213. Wan⸗ Ost kann der Staat durch Kri eg oder Minel, die A MEre Zufälle in eine Lage gebracht N Staatsausga- den zu be-Werden, da die gewöhnlichen Einkünste Streiten. streiten. In diesem Falle muls der Regent zu aulserordentlichen Mitteln seine Zullucht nehmen. Von letzteren giebt es vorzüglich folgende: 1) Benutzung ei- nes ges ammleten Schatzes*); 2) aulserordentliche Steuern; 3) An- ticipationen gewisser schon eingeführ- ter Steuern, und 4) Anleihen. ) Vom Schatze wird noch an einem andern Orte die Re- de seyn. Da nicht in jedem Staate ein Schatz vor- handen ist; so kann derselbe gewissermassen auch nicht als ein allgemelnes Mittel, den Staatsbedürfnis- en zu Hülfe zu kommen, angeführt werden. Gesammeliex Sahet Das leichteste und einfachste Mittel, den ausserordentlichen Staatsbedürsnissen zu Hülfe zu kommen, würde auf alle Fälle die Benutzung eines gesammelten Schatzes seyn; allein nur selten sindet sich ein Staat im Stande, zu diesem Mittel seine Zullucht zu nehmen, vorzüglich in nicht mehr zureichen, die Ausgaben zu be- E St5 I SteK ö ahire unl Hus e VoE Ien ( unlol tra 225 tel ärti den unserer gegenwärtigen Lage, wo es mit s0 u. Hut RA ö iplt 1 Hülke vielen Schwieèrigkeiten verknüpft ist, eine ro S rdent sehr grolse Summe baaren Geldes zusam- nenusu 5 u.s. u. men zu bringen. ö +. §. 215. rieg ocer Was die aulserordentlichen 4-r dentliche 2 ge rich Steu ern betrifft; 50 scheint es alil den er- Steuern. Bukintz sten Anblick, dals solche gleichfalls ein bh anh äulserst einlaches Mittel abgeben könnten, ler Renan unvorhergesehenen Staatsbedürfnissen zu Hülfe zu kommen; allein dieses ist gleich- vohl nicht der Fall, indem sie bey sehr vie- len Bürgern die produktiven Kräfte angrei- eln Keine n giebt e Lung ei. N en, so den jährlichen Ertrag vermindern, 2²⁰ ů* 0 Au und folglich zur Verarmung des Landes bei- Al- tragen. eingeldhu- 2 §. 216. One diele Eine ähnliche Bewandnils hat es mit Schatz vor. nen, ri den Anticipationen. Unter letzteren Mobedürdt. versteht man die Vorauszahlung einer ge- nden. wissen Gattung von Steuern auf mehrere Jahre hinaus) mit einem verbältnissmälsi⸗ gen Nachlals, welcher dem Kontribuenten in Rücksicht der für die vorausbezahlte te Miteh ssen Summe zu rechnenden Zinsen zugestanden Hil wird. Falls solche Anticipationen willkühr- mureiten lich und ohne Rücksicht auf die Vermögens- . ludet umstände der Bürger gefordert würden**, 6 Und so könnten sie, wie die ausserordentlichen Nan Steuern, bey Manchem gleichlalls einen 18⁰¹¹⁶ 5 Anleihen. 221 Theil seines Kapitals zerstören, und so den jährlichen Ertrag vermindern. Pitt hat, wenn ich nicht irre, mehreremale zu Antici- pationen gewisser Staatseinkünkte seine Zuflucht ge⸗ nommen. So War dies noch vor Kurzem in einer An- ticipation der Landtaxe der Fall. *τ) Stellt man es hingegen der Willkühr des Kontribuen- ten anheim, ob er die Summeé der mehrere Jahre hin⸗ durch zu bezahlenden Abgaben auf einmal béezahlen will, oder nicht; so würden die Anticipationen kei- ne nachtheiligen Wirkungen bervorbringen, und in diesem Falle last nichis weiter seyn, als fundirte An- leihen(II.§. 2410)— Die brittischen Anticipationen pflegen sich mehr der letatbeschriebenen Gattung au nähern. §. 217. Oeffenuiche Oeffentliche Anleihen haben da⸗- gegen den Vortheil, dals sie die Quellen des Erwerbs nicht vermindern, veil sie nur“ da etwas weguehmen, vo sie Ueberfluls an Kapital finden. Was üibrigens den Vorwurf betrifft, welchen man ihnen sehr oft macht, dass sie nämlich vegen der Leichtigkeit, mit welcher sie den Regierungen Geld verschal- ken, die Verschwendung besördern; so ist dies Kein Vorwurf, der sich auf ihre Natur, sondern blols auf einen willkührlich von denselben zu machenden Milsbrauch grün⸗ det; und Milsbräuche sind auch in Rück⸗ sicht übrigens ganz untadelhafter Mittel möglich. nd o d §. 218. ‚„ 5——— ‚— Regel Waem Mül So viel möglich miissen die Anleihen elng eine Zuluct g im Lande selbst erhoben werden. Nurihrer Eine- bung. Erste rzem in einer.—7 nem in ene l dann leidet diese Regel eine Ausnahme, negel. des Kontrhun wenn im Lande selbst die Kapitale noch sel- dhreIr. ten sind, und folglich eine Regierung au 440 un sehr viel niedrigeren Zinsen Kapitale im 11950 Auslande bekommen könnte. ö dh hudn Iu. en Anticipaniones denen zin§. 28— Ferner müssen Anleihen auf die m5g- a Reg.l. lichst einfache Weise erhoben werden. Je mehr es Unterhändler giebt, desto grö- en haben d Iser werden die Unkosten seyn, welche ihre die Ouelle Erhebung erlordert, und déesto mehr wird „Veil stenu ihr Ertrag zum Nachtheile der Staatskasse Uebertusa vermindert. den Vomu hr ost mach, 9. 0. chtigkeit,ni Endlich drittens muls der Regent bey 3u esel. eld verschi Eröffnung einer Anleihe auf die Mittel rdern; S0. bedacht seyn, vor allen Dingen die jähr- ihre Notn lichen Interessen zu bezahlen, und Kuhrüch in wo möglich das Kapital nach Ablauf ei- hrauch gr- ner gewissen Zeit wieder zu erstat- ach in lud⸗ ten). Halter W*) In dieser Hinsicht darf man allerdings den brittischen Anleihen den gegründeten Vorwurf machen, dass bey ihnen blols auf die Mittel zur Bezahlung der Interés- sen, nie aber auf die Mittel, das Kapital zurückzu- aahlen, gedacht wird. —— — 2326 H. 2r. An In Hinsicht auf die Maalsregeln, wel⸗ alden. Che zur Sicherheitsstellung der Staatsgläu- biger wegen der vom Staate eingegangenen Verbindlichkeit angewandt verden, kann man die Staatsschulden in fundirte und unfundirte Schulden eintheilen. Unter letzteren versteht man solche, wo das Zu- trauen, deéssen der Regent genielst, die Stelle jeder anderen Sicherheitsstellung ver- tritt; unter fundirten Schulden hingegen solche, vo gewisse Staatseinkünfte aus— drücklich dazu bestimmt sind, den Staats- Fundirte and gläubigern völlige Sicherheit wegen der Ailideen allein, oder wegen Lapitals und Linsen zu geben. Verpfändung Das vorzüglichste Mittel, den Gläubi- von Staats- enkünlien, gern Sicherheit zu verschaffen, ist die Ver- ein Mittel Shnigen u Dlän dung gewisser Staatseinkünste. Im fanduen. Falle der Betrag dieser letzteren nicht bloss hinreicht, um die laufenden Zinsen zu bé- zahlen, sondern noch einen Ueberschuss enetthr; 50 sind solche zu gleicher Zeit ein bequemes Mittel, nach Ablauk einer gewis- sen Anzahl von Jahren, die Schuld selbst zu tilgen. §. 223. de Was die übrigen Mittel betriffr, wel⸗ atsschul- f lep zu ülgen-Che die 1. ilgung von Staatsschulden zum eln, vel. laatsglüu. gangenen n, kann irte und 1. Unter odas Zu. ielbt, die llung ver⸗ hingegen nste dud- en Staatz. egen der itals und n Cläubi⸗ die Ver. ste. hn icht bloß en Zu be. berschus Zeit ein ler geni⸗ Selbst Ilt, Vel den umt 227 Jwecke haben; so sind es Annuitäten, TFontinen, Leibrenten, sinkende Fonds und Papiergeld. 9. 224. Unter einer Annuität versteht man die Zahlung éines so starken Zinses, dals dieser aulser dem landeésüblichen Zins im- mer noch einen Theil des Kapitals enthalt, und die Rückzahlung desselben nach einer Reihe von Jahren béfördert*). —9 Die Berechnung einer Annuität geéschieht nach der oben(I. H. 127.) angelührten Formel. Die Leihrente unterscheidet sich darin von der Annuität, dals hier die Anzail der Jahre, in welchen Kapital und Zinsen abgetragen werden sollen, nicht wirklich bestimmt, sondern nach der Wahrschein- lichkeéit der Lebensdauer deérjenigen Person, welche eben jene Rente kontrahirt, will⸗ kührlich angenommen wird. Diese Annah- me selbst bängt übrigens von denjenigen Regeln ab, welche die politische Arithme- tik über die wahrscheinliche Lebensdauer in gewissen Jahren nach vielfaltigen Erfah- rungen festgesetzt hat*). „) Das ganze Verfahren, eine Leibrente au berechnen, nebst der Formel, welche den Schlüssel der Leibrente selbst enthält, findet sich gleichfalls in der im vori- gen Paragraphen angeführten Stelle. P 2 Annuitäten Leibrenten. 2* Tontinen. Sinkender Fond. §. 226. Von beiden, Leibrenten sowohl als An- nuitäten, sind noch PTontinen verschie- den. Mit dieser Benennung bezeichnet man Gesellschaften, welche durch gleiche Beiträge ein Kapital zusammenbringen und dem Regenten übergeben; unter der Bedin- gung, die Zinsen von jenem Kapital unter die jedesmaligen noch vorhandenen Mit- glieder jener Gesellschaft bis Zum Tode des letzten Mitgliedes zu vertheilen), worauf das Eigenthum deés Kapitals dem Regenten selbst anheim lällt. *) Tontinen sind auf alle Fälle unter den bisher beschrie- benen Einrichtungen die vortheilhaftesten für den Re- genten, weil dieser aufolge derslben ein Kapital gleichsam geschenkt erhält, ohne dafür etwas anders als gewisse Jahre hindurch Zinsen zu zahlen. Auch scheint es auf den ersten Anblick sonderbar, dals Pri- vatpersonen nicht liéber unter sich Gesellschaften er- richten, ein Kapita, zusammenbringen, und die Zin. sen nebst dem Kapital selbst unter eine gewisse An- zahl der zulétzt übrig bleibenden Mirglieder ver- meilen. Allein dies geht darum so leicht nicht an, weil es an dem gegenseitigen Zutrauen fehlt, Welches nur durch die Garantie des Staats verschafft werdeh kann. Zudem sind die Gewinne der Zuletzt übrig gebliebenen Interessenten einer Tomine an sich schon so gross, dass letztereé leicht auf den Besitz vom Kapitale Verzicht leisten.— Am östersten mach- te die lranzösische Regierung von den Tontinen Ge- brauch. Jetzi aber kommen nur wenige oder gar keine Beispiele davon vor. §. 227. Bedeutender als alle vorher angeführ⸗ te Mittel, kontrahirte Schulden zu tl- 2 29 HII gen, ist die Errichtung eines sinkenden N As. bah Fonds. Mit dieser Benennung bezeichnet Verschi die man eine Klasse, velche alle nur anehts Hezeichnet h gl Ersparnisse, die man durch eine weise Wirth⸗ N8 eiche schaft in den Staatsausgaben machen kann, ingen unt 565 und aulnimmt, um solche zur allmähligen Abtra⸗ d ö erbei. gung der Staatsschulden anzuwenden). Pital Ulter ö* Be ispiel von Grolsbritannien, wo indels der sinkende enen Nir Pond niemals sehr viel zur Tilgung der Nationalschuld Tode de beigetragen hat. woraut Volald Regenten Das letzte Mittel, schon Kkontrabirter-sels. Staatsschulden zu tilgen, oder in dringen- zher beschrie. en irCele der Noth unvorhergésehene Ausgaben zu ein Kchin bestreiten, ist das Papiergeld). Der inmnnn allgemeine Begriff desselben ist aus dem 5 Vorhergehenden hinlänglich bekannt.— 9 Unter allen Mitteln, welche aul obigen Ge⸗ 158.— genstand abzwecken, verdient gerade die- Igleder ses am wenigsten Empfehlung, theils Weil di mieh n. es nur der Form nach eine Zahlung gewäh⸗ 10 Henn ren kann, in der Wirklichkeit aber bloss aulenn ibi eine alte Schuld mit einer neuen tilgt**); ie uen theils weil die Wirkungen, welche die Cir- inn kulation von beéeträchtlichen Summen ima⸗- Lomier ö. ginärer Werthzeichen in manchen Staaten vize ode u. hervorbringt, diesen letzteren ihrer indivi- duellen Lage zulolge so nachtheilig sind“) *) Mit dem Papiergelde muls man Staatsobligatio- ‚ nen nicht verwechseln. Letztere sind blosse Schuld- angelalt⸗ verschreibungen, die sich von den Schuldserschrei- Iu bungen der Einzelnen durch nichts unterscheiden, als Bedingungen 5— d. Einfüh dessell 230 vielleicht nur durch das grösfsere Zutrauen, welches man ihnen schenkt. Zufolge dièéses Zutrauens kann 6s manchmal geschehen, dals solche gerade wie jede audere Sache von Werth, oder auch wie Obligationen reicher Privatpersonen, statt baaren Geldes, von einem Indisiduo an das andere übertragen werden. Darum aber darf man sie noch nicht als wirkliches Papier- geld betrachten, eben so wenig, als dies in Ansehung von Wechseln angesehener Privatpersonen, welche im Publikum cirkuliren, möglich seyn würde. End- lich besteht ein Hauptunterschied der Staatsobliga- tionen vom Papiergelde auch noch darin, dass jene Zinsen tragen, und letztéres nicht. *) Denn gewissermalsen ist die ganze Summeè Papiergeld, welche der Regent in Umlauf setat, entweder um schon kontrahirte Schulden zu bezahlen, oder um andere Ausgaben irgend einer Art au bestreiten, selbst nichis andersals eine Schuld, welche er mit der Na- tion kontrahirt. 1) V. B. in Staaten, die verhältpilsmälsig eine grosse Volksmenge enthalten, Wo der Erwerb schwierig und gering, und die wenigen Quellen desselben grôlsten- theils erschéplt sind, kann die Cirkulation grolser Summen Papiergeldes keine andere Wirkung hervor- bringen, als die Nominalpreise der Giiter zu erhö- bhen, und das Elend der niedern Volksklassen auk's Aeusserste zu treiben.— Dies werden auch ohne Zweifel die Folgen des vor Kurzem im Preulsischen eingelüthrten Papiergeldes seyn. Anders verhielte sich's, wenn dieser Stadt Srolse Strecken fruchtbarer aber unangebauter Ländereien, einen lebhäaften In- nern Verkehr u. 8. W. besälse. 5094 * 9. dem Papiergelde, als Mittel be⸗ rung EI 3. kEa Chtet, den Staatsbedürknissen zu ⸗Hälfe zu kommen, kann eine Re⸗ gierung höchstens nur in solchen Staaten ihre Zullucht nehmen, welche sich noch in: eltens be- glücklichen Zustande des Fortschr kinden. Und auch hier muls dieselbe theils ——————.— 231 eschez— ban auens Lumn keine zu grossen Summen von Papiergeld de WI————— We jede in Umlauf setzen, theils für die Aufrecht⸗ ORgau—— a haltung von deéssen Kredite durch Einrich- Von emem 5 n. Darum rung von Banken, oder Diskontokassen, hes besien. vo solches jeden Augenblick durch den Be- Ansehu—*** 9 52 6 sitser realisirt werden kann“), Sorge tragen. tiche x N Ide. End. 9 Papiergeld, welches einen geawungeen Kurs hat, ist aatsoblig. ein Unding. Ich kann in dieser Hinsicht Say(Prin- „dalz hene cixes dαοπnνoοmie volitiqune, II. pag. 22. nicht bei⸗ pfhichten, welcher behauptet, Papiergeld untersebei- de sich von Kréeditpapieren nur derin, dals es einen 0* apiereld,————— gezwungenen Kurs habe. Mir scheint vielmehr, Kre- weder um oleru ditpapiere seien diejenige Gattung von Papiergeld, UU„— 15, eis welche von angesehenen Privatpersonen, welche die 1ED, Selbzt— 2— 4— uder öffeniliche Meinung, die für sie spricht, zu benutzen —* Näa- wissen, in Umlauf gesetat wird, dahingegen der Re- gent unter seiner Autorität eigentliches Papiergeld in Umlauk setzt. Sonach verhielten sich blolse Kredit- papiere zum Papiergelde, ungefähr so, wie Gold zur 6665 Münze. on grolber ng berror. 230 8 250. V el 0˙— V 8 Wenunks In jedem Falle muls die Regierung ei- snsbanke. ů rott. uch cbne nes Landes sich's zum Gesetze machen, sich 51½14 nie für bankerott zu erklären, oder ir- verluelte— Icubirer gend etwas gegen die einmal eingegangene ballen u. Verbindlichkeit zu unternehmen. Der Vor- theil des Augenblicks, welcher aus einem solchen Verfahren hervorginge, würde im Vergleiche mit den nachtheiligen Folgen, welche auf immer dadurch veranlasst wer- tel be⸗ nissen ne He den, völlig nichtsbedeutend seyn. Ein Staats- meRe- 2—. 00 bankerott nämlich würde den öffentlichen Staaten ů ö Krédit vernichten, und és einer Regierung Och i unmöglich machen, bey neu eingetretenen tens be·— ö 0 Bedürfnissen die Mittel zu sinden, solche ethells — 2. zu hefriedigen. Dazu kömmt, dals ein Staatshankerott doch immer auf die Unter⸗ thanen zurückfallt, und iwar nur auf einen Theil derselben, statt dals die Lasten, wel⸗ che zu seiner Abwendung erforderlich sind, von allen gleichlörmig getragen werden, und also weniger auf den Einzelnen drucken. In der That lälst sich auch keine Lage der Finanzen eines Staats s0 misslich denken, wo die Regierung nicht durch Anwendung weiser Maalsregeln den Bankerott abzuwen- den im Stande wäre. Denn bey einem Staatsbankerott verlieren nur die Staats- gläubiger, und diéese verlieren alles: dahisgegen wer⸗ den die Auflagen, welche die Linsenzahlung erfor- dert, vom ganzen Volke getragen. Leichter und aweckmälsiger ist's immer, lalls man sich nicht über alle Grundsätze des Rechts, der Billigkeit und Politik binwegsetzen will, einem ganzen Volke neue Lasten aufaulegen, als eine Anzahl der angesebensten Staats- bürger ihres Eigenthums gewaltsam zu berauben. Und eine solche Beraubung würde noch daau vom Regenten selbst ausgeübt werden, der doch ursprüng- lich dazu bestimmt ist, das Eigenthum der Untertha⸗ nen zu schützen. *) Denn gesetzt auch, dals die Schulden eines Landes 60 grolssind, dals sie nie(Wie 2. B. in Englanch be- zahlt werden können; 50 folgt daraus noch kein Staatsbankerott. 80 lange man nur Mittel ausfindig macht, die Zinsen regelmässig zu bezahlen, wird es nie an reichen Particuliers lehlen, die ihr Geld den 6ffentlichen Fonds anbiéten. Dazu kömmt, dals ein Staat, bey welchem der Nationalwohlstand steigt, manchmal die Last seiner Schulden vermindern kann, ohne gerade unmittelbar ibren Betrag zu vermindern. Dies ist in Englaud der Fall. Dié ersten Schulden wurden daselbst zu sechs Procent Linsen aufgenom- men. Nach und nach fielen letztere auf drey Procent. Folglich sind Zwey Millionen Plund Sterlinge Schul- den ge Litiger Ludge MWiion au 2M dles x 60 xl t de Nerden Anwen Die erhobet lrig an Hauptzw kann ma ) Unte Staats undöl lung d Samm! W Wâ Wohl Persor Rebört tenden sondern Wirthscl und ö heit des 2335 ei den gegenwärtig fur die brittische Regierung nicht ue Unter. lästiger, als vor einem Jahrhunderte eine Million. aut Eien Und geschieht es in der Folge, dals beim steigenden Nationalreichthume die Zinsen in England von drey aul zwey, anderthalb oder ein Procent fallen, wie ——8— 4.„—— ich snd ö dies weder physisch noch moralisch unmöglich ist; 60 Wird das Drückende der gegenwärtigen Schulden- en, und last daselbst in demselben Verhältnisse vermindert drucken werden. Lage dr denken Anwendung der Staatseinkünfte. 330 6 ndurg ö§. 251. bauyen. Die Staatseinkünfte müssen nicht bloss erhoben, sie müssen auch Zweckmäs dlebas,(sig angewandt werden. Was die i Hauptzwecke dieser Anvendung betriftt; so Gnäni kann man sie auf lolgende zurückführen: nicht über 1) Unterhaltung der zum Wohl des 34350 ö Staats erforderlichen Pers onen“ eue Lasten ö nen dran und 6ffentlichen Werke; 2) Bez ah- n lung der Staatsschulden 8 und 3) lüi Sammlung eines Schatzes. Uniertha-*) Was diesen Gegenstand betrifft, siehe oben II.§. 227. 505** 4acd Her Was die Unterhaltung der zum oetenuche Lausfdi Wohl des Staats erforderlichen“ben. TEnin Personen und Werke betrilfft; 50 001%. gebört das Einzelne der dabey zu heobach- and Stig, tenden Regeln nicht in die Finanzpolitik, 14. 0 sondern in die übrigen Theile der Staats- a Vuirthschast. 80 weit 2. B. jene Personen aulgeron- ö und öllentliche Werke zur äussern Sicher“ Drocent. heit des Staats gehören, würde davon in lunge öchul 234 der Kriegspolitik die Rede; s0o weit sie zum dtelligt wii öllentlichen Unteérrichte gehören, würde Che 40 eit davon in der Institutionspolitik die Rede nung dese seyn, u. s. w. Was die Finanzpolitik be- Nonindl- trilkt; so stellt dièse hier nur den allgemei⸗- daber dune nen Grundsatz auk, dals in Rücksicht der hbeticltie Oben erywähnten Auwendung mit äulserster Imlaule er Sparsamkeit verfahren werden muls Uudtand! Durch weise Sparsamkeit kann überhaupt Jd dab er zum wahren Vortheile der Staatskasse weit undnach nachdrücklicher gewirkt werden, als durch Hicht einn das vollkommenste Steuersystem 10. mugsich Wollte man das Detail hiervon in der Staatswirthschafe Relegten abhandeln, so würde dies soviel seyn, als die ge- Akerbau sammteé Politik in dis Staatswirthschaft ziehen. ö —0 Um so mehr muls man sich wundern, dass in den 0 ode meisten Staaten Europens, vielleicht in allen, bey dasi, 0 verschiedenen Zweigen der ö6ffentlichen Administra⸗ In Keine: tion eine Verschwendung herrscht, welche grosss Ersparung verstattet. eines d6 dagegen 9. 255. Wirkung Man hat der Sammlung eines 56f- Mabreg schatdes. Fentlichen Schatzes den Vorwurf ge: bels macht, dass solcher der Cirkulation zu viel En Geld entzöge, und ihn deshalb als dem öf- ö i fentlichen Besten zuwider verworfen. Die- schel ser Vorwurf ist ganz ungegründet. Ih u schmeichele mir, oben(II.§. 40g9.) hinläng- lich dargethan zu haben, dals es für einen Staat gleichgültig seyn kann, ob der Um⸗- tausch der Lebensbedürfnisse im Innern des Din Landes, vermöge einer grölseren oder ge.(daatseir ringeren Summe cirkulirendes Geld bewerkGdlieser eit x 0 Weit S u — H0ren, Wirtt litik Cie Hh pohk h den allgenz. Rücksicht 0 mit äulbent den mab inn überhan 1 aatskasze. len, al dut em 5). deyn, als dl 4 chalt ziehen. dern, dass 1 0a icht in allen, h tüichen Adminisn. hiu, welche gul⸗ g eines öl. Vorwurf +. Uation zu it b als dem i Norlen. Dis ründet. I ö 00. Hinläng 5 e5 lix einen ob der Un- im Lern ds eren Oder gr 6 eld hexel· * 235 stelligt wird. Die einzige Wirkung, wel⸗ Che aus einer Vermeéehrung oder Verminde- rung déesselben entspringt, ist die, dals die Nominal-Preise steigen oder fallen. Wenn daher durch Sammlung eines Schatzes eine beträchtliche Geldsumme allmählig dem Umlaule entzogen vird; so kann ein solcher Umstand keine andeére Folge hervorbringen, als dass er die Nominalpreise der Güter nach und nach vermindert. Und selbst dies wird nicht einmal geschehen, sobald die Regie- rung sich's zum Gesetze macht, die zurück- gelegten Summen zur Unterstützung des Ackerbaues, der Künste u. s. w. gegen Zin- sen, oder auch ohne Zinsen auszuleihen, das ist, sie wièder in Cirkulation zu setzen.— In keiner Rücksicht kann daher Sammlung eines Schatzes besonders schädlich seyn; dagegen lassen sich sehr viele vortheilhafte Wirkungen denken, welche eine solche Maalsregel hervorbringen muls*. — 9 Da das System, einen Reichsschatz zu sammeln, we- gen der damit verknüpften Schwierigkeiten, allge⸗ Gebrauch gekommen ist, und man Schuldenmachen mein aus dem das beliebte Weilt vorzieht; 80 scheint es, haben die staatswirthschaftlichen Schrift⸗ steller, mehr von dem Stromé der ö6ffentlichen Mei- nungen fortgerissén, als durch Gründe überzeugt, jenes getadelt, und dieses angepriesen. §. 234. Eine zweite, die Anwendung der Staatseinküntte betreffende Regel ist, dass diese nicht in den Kassen, in wel⸗ Ablieserung d. Staatsein- künfte aus d. niedern Kassen in die böheren, 2838 §. 230. Bautg. Viertens endlich, um den bey der Fi- nensionen nanzadministration so häufigen Unterschlei- ** nd al in Kuren Ch sie klielsen, lange liegen blei⸗ enn Terminen. 5 57 0+ ren, ben, sondern, s0 bald als möglich, nach Hir. gleichlorn dem Reichsschatze, als dem allgemeinen glid ö 2 65. IM Vereinigungspunkte béefördert, und von hier- de 7* Md aus ibhren verschiedenen Zwecken gemäss 90 5 ö b GeF angewandt werden müssen. Ein entgegen- 5 ind, nat gesetztes Verfahren würde einem Staate zum nz olfenbaren Nachtheile gereichen, indem es zufolge deésselben geschehen könnte, das We in der einen Kasse Ueberfluss vorhanden IehEn Wäre, während des, dals sich in der andern Due der drückendste Mangel fühlbar machte H. Hean *) Aus dem angeführten Grunde muss die Ablieferung der Ip. in niedern Kassen eingésammelten Gelder in die hö- H heren, in möglichst kurzen Terminen geéschéehen. Mebren Bleiben solche dort liegen, so werden eie von den polis EKassirern zum eigenen Vortheile benutzt, und der mer Reichsschatz leidet Mangel.— Die ehemalige fran- sahr zösische Regierung sahesich okt genöthigt, Geld au vrab hohen Zinsen aufzunehmen, indels in den niedern dies Kassen viels Millionen lagen, die aber, von den Kem Einnehmern zurückgehalten und auf Zinsen ausgege- jedis ben wurden.— Auch in England ereignen sich sol- Hon! che Fälle. Man wird sich des Prozesses erinnern, welcher dem Lord Melville wegen Benutzung öffent- ö licher Gelder gemacht wurde. Ul §. 235. Oberine „lans der Drittens, um Ausgabe und Einnah- ler beim Laeme, 1 mit einander in Verhältniss zu bringen, dientei ö muls beim Anfange eines jeden Jahres eine ach ber Bilanz zwischen beiden gezogen werden. nennung nanzen iegen d cch, nad algemeh undyonh cken gens in eutgez, motaate IM en, indenz Könnte, 5 vorhauth Wder anden r macltz) Ablielenuzix elder in die. inen gescheh deu tie von d enutut, und de ebemalige iu löthigt, Celd a in den niecen Waber, von 4 Zinsen austez reignen sich al Nesses erinnei, autzung ölin und Linnab. bringes Jahre eit 0 werden berder. Uutets(hlei- 237 V fen und anderen Unordnungen vorzubengen, 4. Rechne ist es vortheilhaft, eine durch's ganze Reich Luren gleichsörmige höchst einfache Metho- de im Rechnungswesen einzufüh- ren, und manchmal Revisionen, ohne dals die Finanzbediente darauf vorbereitet sind, anzustellen. Alles, was sich auf die Administration osane ollegium. der Finanzen bezieht, muls sich unter der Direktion des Oberfinanzkollegiums befinden, an deéssen Spitze der Finanzmini- ster als Präsident steht*). Mehrere Politiber(unter diesen Bielefeld: znstituttons poliethnιεε) baben noch eine besondere Revisionskam- mer zur Untersuchung der vom Finanz kollegium ge- führten Rechnungen vorgeschlagen. Da ich nicht praktischer Finanzier bin; so kann ich über den Werth dieses Vorschlags nicht urtheilen, indem praktische Kenntnisse schléechterdings erfordert werden, um das- jenige, was das Mechanische der Finanzadministra- rion betrifft, richtig au beurtheilen. J. 258. Zur Richtschnur der Handlungen dieses—— 1. Oberfinanzkollegiums, so wie überbhaupt al- ½½3 ler beim Finanzwesen angestellten Personen, dient eine Sammlung aller auf's Finanzwesen sich beziehenden Gesetze, welche die Be- nennung eines Gesetzbuches der Fi- nanzen(Finanzkodex) führen kann. * 258 gab, Iunsch Zusatz zu der Anmerkung des 23§. im ersten Theile. *— Rrense Freilich, wenn wir in den frühesten Zustand der mensch. de lichen Gesellschaft zurückgehen; so bleibt uns weiter vuter nichts übrig, als anzunehmen, dals in jener Periode ö Itbei, Arbeit die éeinzige Quelle aller Güter war. Auch nitteb Konnten Kapitale selbst, nur durch eine überflüs- senige sige Arbeit entstéhen, d. i. durch eine Arbeit, die pug e über die Befriedigung des blolsen Bedürfnisses hinaus- den y ging. War einmal der erste Schritt gethan; s0 folgte ö WMar es: der zweite und dritte sehr leicht. Schon erworbene ö des IT Kapitale wurden in den Händen der Menschen Mittel, deszen noch neue zu éerwerben. nalut Z. B. éehe der Wilde Bogen und Pfeil hatte und ein 90 nul Messer, sich solche zu schnitzen, war er genöthigt, Arbeit blols durch eine geschickte Anwendung seiner Glied- che die malsen sich Wildprät zu verschaffen. 80o lange die muhte Herbeischaffung dieses letztern, zur Befriedigung sei- x shr d nes unumgänglichen Bedürfnisses seine ganze Veit nag wegnahm, konnte er nicht auf Erwerbung von Bogen é zun und Pfeil bedacht seyn. Traf es sich aberseinmal, aund dals ein glücklicher Fang ihm eine grölsere Menge Beihi Wildprät verschaffte, als das Bedürfniss des Augen- der l blickes erheischte; so ward dieser Vorrath für ihn ein Jabse Kapital dureh überflüssige Arbeit(§. 18. Mn de 19.) erzeugt. Der Besita derselben setzte ihi in den Kunde Stand, seine Arbeit auk die Erwerbung anderer Kapi- en M ö tale zu verwenden, die ihm wiederum die Befriedi- hin; gung seiner Bedürfnisse ungemein erleichterten. en Gerade so sehen wir, dass unter uns in den Händen des Ledoch sparsamen Fabrikunternehmers, des Kaufmanns u. 5. Len ö W. die Kapitale sich schanell anhäufen, sobald nur das 35 erste kleine Kapital gewonnen ist. ö Vünl dung Anmerkung, welche dem 54§. im ersten Theile un hinzuzufügen ist. 60 ause Wie ich schon oben bemerkt habe: nur in dem rohesten denn i Zustande der Gesellsebaft; da nämlich, wo der Wil⸗ mit ein de ohne Beihülfe aller Werkzeuge, sich die Befriedi- sonder gung seiner Bedürfnisse au verschaffen, gezwungen Ves dur 239 sah, konnte Arbeit allein, für den Maassstab des I Lauschwerthes der Güter gelten(§. 23). Auch rallen- m erig falls damals noch, als ein Messer, ein Bogen, mit einem Worte die eintachsten We⸗ bey der Gü⸗ tererzeugung kon kurrirten, liels sich der Tauschwerth ;tand der men 3—— Flar kulls bleil desselben auf Arbeéit reduciren. Man mulsste nämlich Olelbt eibt unz p unter den erwähnten Umstäsden I0ler derjer nigen m se o60 75.9. .er Peit Arbeit, welche die Hervorbringung eines Gutés un- zuter war. 4½ mittelbar erfordertée, noch verhältnilsmälsig auch die- ne Übert jenige in Auschlag bringen, welche zur Hervorbrin- h eine Arbeit eine Acben gung der dabey angewandten Hülfswerkzeuge erfor- durknisges inn dert wurde. geihan; c0 l War es 2. B. in jenem rohen Zustande um die Schätzung Schon erworh des Tauschwerthes von einem Bogen au thun, au MenschenMl deéssen Hervorbripgung, aulser der ohnéehin nöthigen natürlichen Arbeit, noch ein Messer erfordert Wwurde; il hatts uut 30 mulste man nicht blols die erwähnte natürliche ar er genothtz Arbeit in Anschlag ebringen, sondern auch die, Wel⸗ ing seiner Clil che die Hervorbringung des Messers erforderte. Man 8⁰ lange d mulste zugleich untersuchen, wie viel Bogen unge⸗- Delriedigung fäahr durch Hülke eines Messers bis zu seiner Zerstö— Seine ganze Ie rung geschnitzt werden könnten. Die Summeé der bung von Hogn aur Hervorbringung des Messers erforderlichen Arbeit, ich aber einn. dividirt durch die Summe der Bogen, die mit seiner grölsere NMeng Beihülfe geschnitzt werden können, und addirt ꝛu rtnils des Auges der natürlichen Arbeit, gab alsdann den wahren Wratb fur ihnet Tauschwerth des Bogens. Arbeit(Hn Man setze: jener Bogen erfordeére vier und zwanzig etꝛte ihu u a Stunden Arbeit, das Messer zwölf Stunden; Litter g anderer Ki- ein Messer reiche zur Verfertigung von vier Bogen m die Beltel hin; so wäre unter diesen Bedingungen der Tausch⸗ echtertel werth des Botgens die Arbeit von 24 + Stunden. den inden da Jedoch, ohne dass ich nöthig hätte, selches zu bemer- Nulnnd U. ken, muls Jedermann einsehen, Wie vielen Schwie- sobaduur de rigkeiten eine solche Berechnung unterworfen seyn Würde. Der Wilde bleibt nicht ey der Hervorbrin- gung des Messers und des Bogens stéhen. Die Anwen— dung dieser Kapitale hilft ihm neue erwerben. In ersten Iucle Ansehung der letzteren würde die Berechnung des Tauschwerths schon um Vieles komplicirter v erden; 3; denn in diesem Falle mülste Messer, Bogen u. s. w., n dem robesteu mit einem Worte, jedes solebes Werkzeug einer be⸗ H. yo der Mi. sonderen Analyse unterworfen werden, um den Wertk ch die benied des durch sie eraeugten Produkts auf blolse Arbeit wungel , 2 240 e reduciren zu können. Für den gegenwärtigen Zu- stand der Gesellschaft ist der Begriff von Arbeit, als der eineigen ursprünglichen Quelle aller Güter, vollends ein blols abstrakter Begriff, der schon seit Jahrtausenden nicht mehr in der Wirklich- keit existirt. Denn bey uns sind alle Güter schon zum Theil Produkte anderer sehr komplicirter Güter. Wollten wir den Tauschwerth eines solchen Gutés auf Arbeit reduciren; so mülsten wir die Rechnung durch blolse Abstraktion bis ins Unendliché fortse- tzen. Daher sehen wir uns genöthigt, uns an sol- che Dinge zu halten, die uns näher liegen, nämlich an die Rapitale selbst und ihren ungefähren Tausch- wWerth, wie ihn die 6ffentliche Meinung bestimmt. lane Dem bisher Gesagten aufolge, darf ich wobl behaup⸗ balon ten, dals Canard(Vrincipes d'cαοnromie politiqute, bitzerc 5ag. A5.) irrt, Wwenn er bey der Berechnung vom Legrk Tauschwerthe eines Guts, aulser dem Bedürfnisse Wltgeich und der Konkurrenz, die blosse natürliche Arbeit anlet 6 in Auschlag bringt. Gewils dark der Kapitalaufwand Tbeil der in der Kechnung nicht übersehen werden. Auch hat In d. vielleicht Smith(Band I. Kap. 5.) den Begriff von Ar- beit, als produktive Krast betrachtet, in Rücksicht un-. U seres gegenwärtigen Zustandes au weit ausgedehnt. Erster Denr Arten der Ku. Ur —— der das N VI. 6 von bers Kapitdle: dene G4 Adeit g. Pialproc Kober un ö rver Ray chen des ö darauz g. WVing ² Polgen, ung por Sach- auucnhu ennirigen l Ilk von Ardet, n Ouolle al akter Degrik, in der Wirtj alle Cüter St omplicirtergin les zolchen Oiz vir die Ret Unendliche ig ebigt, uns u. er liegen, nimid ngefahen Lauh nung besünmt ich wobl bebin onomie poltin Berechaung ur r dem Bedumg atürliche M ler Kppitalaufpel Werden. Auchl len Begri oa , in Rücksicht u. Weit ausgedehn HGach Sachregister. Inhalt des ersten Bandes. Einleitun g. . des Menschen g. 2. Erste Schritte zur Civili- sation§. 3. Erste Gesellschaften§. 4. Güterbesitz 5. 5. Bürgerliche Gesellschaft, Eigentbum§. 6. Herrscher§. 7. Begriff§. 8. Staat§. 9. Wirkungen der Verwandlung der bürgerlichen Gesellschast in einen Staat§. 10. Staatsgelehr- samkeit§. II. Staatswirthschaft§. 12. Metapolitischer Theil derselben§. 13. Eigenilich politischer Theil dersel- ben§. 14. I. Metapolitischer Theil der Staatswirth- schaft. Erster Abschnitt. Enistehung von Gütern§. 15— 46. Begriff von Gütern§. 15. Queillen und verschiedene Arten derselben§. 16. Erste Quelle der Güter— Arbeir §. 17. Unterschied zwischen der Arbeit des Menschen und der das Thiers§. 18. Zweite Quelle der Güter— Kapital S. 19. Begriff§. 20. 21. Begriff von Kapitalaufwand und von hervorbringenden Kräften§. 22. 23. Eintheilung der Kapitale: Kunstkapitale, Grundkapitale§. 24. Verschie- dene Gattungen von Arbeit: Künstliche Arbeit. Natürliche Arbeit§. 25. Angestrengte Arbeit§. 26. Arbeits- und Ka- pitalprodukt f. 27. Schätzung des Kapitalauf,andes 5. 28. Roher und reiner Kapitalgewinn§. 29. Absoluter underela- tiver Kapitalgewinn§. 30. Formel über béide§. 31. Ursa- chen des grölseren oder geringeren Betrags§. 32. Folgen daraus§. 33. 34. Begriff vom rohen und reinen Arbeitsge- winn§. 38. Absoluter und relativer Arbeitsgewinn H. 36. Folgen, die aus Vorigem gezogen werden§. 37. 38. Scha⸗ zung vom Gewinne des Kunstkapitals H. 39. Absoluter und relativer Gewinn desselben§. 40. Gewinn der ange⸗ 23 * 242 strengten Arbeit§. 41. Begriff vom reinen Gewinne über- Henchel haupt 9. 42. Folgen hiervon§. 43. Absoluter und relativer nen Gewinn in einem Produkte überbaupt§. 44. Begriff vom vom Rult Gewinne in den Produkten einer ganzen Gesellschaft§. 45. Ier liis I Absoluter und relativer Gewinn dieser Produkte§. 46. Noninat I 290 ellen Hel M LwWeiter Abschnitt. Vertheilung der Güter§. 47— I33. umluf H., lubgen doz ö a) Vor Erhndung eines allgemeinen Werthzeichens 1 ber —„00. S. 47— 82. N. 47 82 Mudlyreis Mittel dieser Vertheilung H. 47. Begriff von Tausch halen g. Lns. Bedingungen desselben§. 49. Eutstehung des Be- ernld 0 griktes von Werib§. 50. Tauschwerthe und Gebrauchwerth 8 Begrl ** 7 21— 9 §. 51. Näbere Untersuchungen des Tauschwerthes§. 52. Ausebupe Maalsstab dés Tauschwerthes§. 53. Nähere Bestimmung W. desselben§. 54. Kapitalaufwand, eine von den Ursachen, ulchen worauf er sich gründet§. 55. Natürlicher und zufälliger IE N Tauschwerth. Bedürkniss und Konkurrenz§. 56. 57. Be- + derul griff vom Darlehn§. 58. Verschiedene Arten desselben, l 2 182 +* ir) Darlehn von Real und Kunstkapital§. 59. Verlust des Ei- Ranbune genthümers im Falle des Darlehns von einem Realkapital Ralcher 1 2„—— 2 2 §. 60. Ersatz, den er er Warret§. 61. Begriff von Ger Rente Ien Lur §. 62. Gründe der Bestimmung derselben. Relative Kapi⸗** talgewinne§. 63. Arbeit des Kapitalborgers§. 64. Aisiko n 7*** ö ien g. §. 65. Niedrigste Kapitalrente§. 66. Hôchste Kapitalrente ö Rel — 1. 115 0 elt der §. 67. Natürliche und zufällige Rente 5§. 68. Vermiethung Gaich 6— ů lelchlo des Kunstkapitals§. 69. Gründée der Bestimmung der Kunst- sb) ———*— V Huls Hes Kapitalrente. Relative Kapitalgewinne§. 20. Angestrengte e 1 und eben Arbeit des Künstlers, und Realkapital des Kunstkapitalbor— 1b6 — 4*** + Ildte N.! gers§. 71. Natürliche und zufallige Kunstkapitalrente§. 2. 0 4W4 ren Preis Vermiethung von Arbeit, oder Arbeitsgedinge§. 73. Be- ö — 2 relses standtheile der Arbeitsrente. Nothwendiger Unterhalt. 15 ö 112—..** Seln. I heil des reinen Gewinnes 5. 74. Gründe des grölseren berzeken oder geringeren Betrags desselben. Relative Arbeitsgewinne 1h0 Sich dem §. 75. Angestrengte Arbeit des Arbéiters. Realkapital des 0948 —.*: Eldes! Arbeitspächters§. 76. Natürliche und zufällige Arbeitsrente. 0 . Schätzur §. 2. Ursachen dieser letzteren 5§. 78. Niedrigste Arbeirs- Wspen —— Heltoget rente 5. 79. Von den Quellen des Einkommens oder der ii —.— Ibelts Rente§. 80. Eigentliche und uneigentliche Kapitale§. 81.* „— Todche Grundkapital 2um Theil ein uneigeniliches Kapital H. 82. 116940 beitzlohn b) Nach Erfindung eines Werthzeichens§. 83— 133. Vomach ö 905 B32. Allgememne Mängeldes blolsen Gütertausches§. 83. 25 .. +*—.— che zie Einführung des Geldées 9. 84. Exfordernisse desselben 9.85. dich ö Preis ein 4 Gewinya“ Veyivne lle. ater und relm . bexrilr moa 65 Lochalt 9.W3 ukte 946. üter KHu erthꝛeichen Rilt von Tausd stehung des le Gebrau chwerd hwertbes g. re Bestimmun; den-Ursachen und zufallize H. 56. 57. l. rten desselba Verlust des E. em Realtapita H von der Rerte Relative Kapi . 64. Hisito e Kapiteltent „. Vermiethung nung der Kuntt Augestrengi unstkapitalbor pitalrente 5. e 0 73.• be liger Uoterbel. le des Aröberen Arbeikgewane Reallepia des 19 Arbelttenie 8 7 ö edrizste Arbelb⸗ nmens odder der „Kapitale. Al. Nusches à H. desselben j H/ 243 Verschiedene Arten von Gütern, die statt des Geldes die- nen§. 36. Folgen der Erfindung des Geldes§.87. Begrisf vom Kaufe 5.88. Begriff vom Preise. Nominal- undiureel ler Preis§. 89. Ursachen der Verschiédenheit zwischen Nominalpreise und reellem Preisé§. 90. Tauschwerth der edlen Metalle§. 91. 92. Geldumlauf 5. 93. Lebhafter Geld- umlauf§. 94. Verhältnils zwischen den verschiéedenen Gat— tungen des Preises§. 95. Waährer Preis und Marktpreis §. 96. Begriff vom wahren Preise, vom Markt- und vom Mittelpreise§. 97. Verschiedene Grade vom Bedürfnils 20 Begriff vom Gelddarlehn§. 100. Weitere Erörterung die- ses Begriffs§. 101. Verändeérungen beim Gelddarlehne in kaufen§.8. Wirkungen dieser verschiedenen Grade 5S. 99. Ansehung der Rente 5§. 102. Allgemeiner Begriff vom Zinse §. 103. Verschiedenheit des Zinsés von Geld und von na— türlichen Kapitalen§. 104. los. Bestimmung des Zinses §. 106. Natürlicher Zins§. 107. Ursachen, Worauk sich der natürliche Zins gründet§. 108. Begriff vom zufalligen Linse§. 109. Ursachen. Risiko§. 110. Bedürfanils und Konkurrenz§. III. Eingebildetes Bedürfniss§. 112. Vor- 3blicber Einfluls der Menge des umlaufenden Geldes auf den Zins§. 113. Ausnahme von obigen Regeln§. 114. Beweis, dals Geldkapitale Keine Ouelle des Einkommens séien§. IIS. Mittelzins§. 116. Nutzen des Zinses in Be- treff der festeren Bestimmung der Kapitalnutzung§. II7. Gleichförmigkeit deés Zinsés von Geldkapitalen§. 118. Ein- Hluls des Zinses auf den Preis von Geldkapitalen, in einer und ébenderseiben Gesellschaft§. 119. Marktpréis der Fa- pitale§. 120. Ursachen, warum solcher oft untér den wah- ren Preis sinkt§. 121. Ursachen der Erhöhung des Markt- preises von Kapitalen§. 122. Ausnahmen von obigen Ret geln§. 123. Kurze Wiedeérbolung der Hauptsätze vom Vor- bergehenden b. 124. Streben des Marktipreises der Kapitale, sich dem wahren Preise zu nabern§. 125. Wirkungen des Geldes in Ansehung von Kunstkapitalen§. 126. Sichere Schätzung der Renten§. 127. Sichere Bestimmung vom Ar- beitsgedinge S§. 128. Lohn der natürlichen Arbeit§. 129. Arbeitslohn nach dem géewöhnlichen Sprachgebrauche g. 130. Ursachen der Schwankungen im Preise, die auch béim Ar- beitslohn Statt finden F§. 131. Bestimmung der Gründe, Wornache sich der höhere oder niedere Arbeitslohn richtet §. 132. Merapolitische Analyse der Bestandtheile, in wel⸗ che sich nach Einführung des Geldes und des Zinses der Preis eines jeden Guts auflösen lalst§. 133— 135. 2 2 f 24— Dritter Absehnitt. Ueber den Begriff von Verzehrung der Güter und das Verhältniss zwischen Verzehrung und Erzeugung von Gütern§. 136- 154. Begriff von Verzehrung§. 136. Verschiedene Arten von Verzehrungen§. 137. Begriff vom rohen Einkommen siner Gesellschaft§. 138. Begrift vom reinen Einkommen einer Gesellschaft§. 139. Begriff vom Reichthume einer Na- tion§. 140 Ursachen, die unmittelbar auf Verméhrung desselben wirken. Beschaffenbéit der Gegenstände für den Aufwand bervorbringender Kräfte§. 14I. Physische Beschaf- kenheit des Landes§. 142. Gescbickte Anwendung der her- vorbringenden Kräste§. 143. Voriheilhafte Lage des Lan- deés zum Waarenabsatze§. 144. Ursachen, die mittelbar auf Verméebrung des Nationalréichthums wirken§. 145. Vom Kredite und dem sich darauf gründenden Papiergelde, als einem vorzüglichen Mittel, den Reichthum einer Nation zu vermehren. Uebergang zum Folgenden§. 146. Kredit. Begriff§. 147. Wirkungen desselben§ 148. 149. Begriff vom Papiergelde§. 150. Grund, woraul der Tauschwerih des Papiergeldes beruht§. 15I. Wirkungen des Papiergel- des für die Gesellschaft. Nachtheilige Wirkungen 6. 152. Vortheilhafte Wirkungen§. 133. Wiederholung der wich- tigsten Satae über den Nutzen des Papiergeldes F. 154. ** Inhalt des zweiten Bandes. I. politischer Theil der Staatswirthschaft— . oder eigentliche Staatswirthschaft. Begriff und Eintheilung der Staatswirthschaft§. I. A. In dustriepolitik§.2— 140. Begriff 5. 2. Maalsstab des Nationalreichthums b. 3. beoluter und rélativer Nationalreichthum b§. 4. Folgesätze aus dieser Eintheilung§. 5. Eintheilung der In dustrièpoli- K§. 6. Verschiedene Zwecke bey Anwendung der Grund- satze der Industriepolitik 5. 7. Wichtigster Grundsatz der- zelben§. 8.— I. Landbaupolitik 5. 9— 38. Wichtigkeit dieser Lehre 6. 9. Sicherer Grund, auf welckem der Reichthuhn des Landbaues beruht§. 10. Folge . hient Ile l GWcelbe ber Hii nicbthe 1i Moze! el E ö Aahorur Donäge Wlegu chung Aubau Selung 20. . xM 0es Hhelben 9—⁰ V Omn Begr Tort Wal ub, dr chast ö verb giert Cem zulb von disl nen der! I Auln ken Merl über von Venebnn ben Wurehuz . schiedene Anen nen Likkomma en Einkonaun bume einer N. uT Vermebri; nstünde fur dr vische Bescht. endung der be. Lage des Las „ die miitebu en H. I45. Vn Ipiergelde, iner Nation 146. Kkedi. Begit er Tauschwerh des Papiergel untn 9.15 rolur ng der wi. ldes 5. 134. des. rthschaft- sch ekt. bschalt f. l. I40. reichthums. 64. Toggeziut Indusmtpol- dung der Ound⸗ Crundsau l . zrer onniñ 1 uht 5.L⸗ lo 6 245 hieraus' 6. 11. Natürliches Streben der hervorbringenden Krälfte zum Ackerbaue 6. 12. Maassregeln zur Erweiterung deésselben§. 13. Negative Maalsregeln. Hinwegräumung der Hindernisse des Landbaues 5. 14. Linderung anderer nachtheiliger Zufälle§. I5. Leibeigenschaft 5. 16. Mangel an Eigenthum des Landmannes§. 17. Feudalrechte b. 18. Menge von Festtagen§. 19. Ungünstige Lage der Wohnun⸗ gen des Landmannes. 20. Brandschäden S. 21. Natio- nalvorurtheile§. 22. Misswachs§. 23. Viehseuchen S. 24. Posiive Maassregeln. Freiheit des Getraidehandels S. 28. Anlegung von Kolonièen§. 26. Beförderung der Urbarma- chung unfruchtbarer Ländeéreien 6. 27. Begünstigung des Anbaues nützlicher Gewächse des Auslandes b. 28. Verbes- serung des Viehstandes durch ausländische Geschlechter §. 29. Ackerbauprämien und 6konomische Gesellschaften u. S. w.§. 30. Individuelle Maassregeln zur Beförderung des Ackerbaues§. 31. Gartenbau§. 32. Wichtigkeit des- selben§. 33. Maalsregeln azur Beförderung des Gartenbaues §. 34. 3. Forstpolitik§. 35— 43. Uebergang zum Folgenden g. 35. Verschiedenheit der Grundsätze der Forsipolitik von der des Ackerbaues S. 36. 37. Begriff und Umfang der Forstpolitik§. 38. Eintheilung der Forsten in Schläge 6. 39. Verwahrung derselben gegen Waldbrände 5. 40. Individuelle Grundsätze der Forstpoli- tik. Forstordnung ç. 41. Forstbeamte S. 42. Befördeéerung der Anpflanzung junger Wälder in sehr volkreichen Gesell⸗ schaften 6. 43. 3. Manufaktur- oder Gewerbepolitik 5. 44— 85. Uebergang zum Folgenden S. 44. Wichtigkeit der Ge⸗ werbe. 45. Bedeutende Wirkung der Vorsorge der Re- gierung für die Emporbringung derselben S. 46. Begriff der Geéwerbepolitik§. 47. Allgemeine Grundsätze derselben in aufblühenden Gesellschaften§. 48. 49. 50. 51. Ausnahmen von diesen allgemeinen Grundsätzen. 52. 53. 54. 55. Mo- dlifikationen, welche überhaupt in Ansehung jener allgemei- nen Grundsätze Statt hnden b. 56. Allgemeiner Grundsatz der Gewerbepolitik in stillstéehenden Gesellschaften S. 52. In Ansehung der ersteren Klasse von Gewerben, welche die Aufmerksamkeit der Regierung erfordern s. 58. Der zwei- zen Klasse§. 59. Der dritten Klasse§. 60. Weitere Be⸗ merkungen über diese letate Klasse 6. 61. Bemerkungen üher die Anwendung der Grundsätze, die zur Beförderung 246 der Gewerbe dienen, überhaupt 5. 62. 63. Maassregeln zur Hanck Emporbringung der Gewerbe. Allgemeine Eintheilung der- 10br selben§. 64. Erste Klasse. Einschränkung der Leibeigen-. schaft§. 65. Vermehrung der Städte 5. 66. Zweckmätsige uen. Zunfteinrichtung§. 67. Zunftordnungen 6. 68. ZWeite Rhbe! Klasse. Herabsetzung des Zinses§. 69. 70. 71. 22. Reka⸗ ibeihe pitulation§. 73. Herabsetzung der Preisé roher Materialien nine §. 24. Herabsetzung des Arbeitslohns 6. 75. Befördeérung ö eben der Theilung der Arbeiten§. 26. Aufmunterung thätiger suleme und ersindeérischer Künstler§. 77. Herbeiziebungtausländi- einer o scher Künstler§. 78. Unterstützung geschickter Künstler N. WM. §. 9. Schaugerichte§. 80. Rückzölle 5. 81. Ausfuhrprä- Stbung mien§. 82. Auflagen auf die Produkte des ausländischen engel Kunstfleilses§. 83. Vollige Einfuhrverbote g. 84. Vom lichen Manufakturkollegium S. 85. Volben Iet 4. Handelspolitik 6. 86— 140. Begriff deés Handels S. 86. Verschiedene Gattungen desselben S. 87. Nutzen des Handels S. 88. Begriff der Handelspolitik S. 89. Allgemeine Eintheilung der Maalsre- geln, die z2ur Beförderung des Handels dienen§. 90. Maals⸗ De regeln, die zur Beförderung des innern Handels dienen 5.9T. oniee Markrordnungen§. 92. Gleichlörmiges Maals und Gewicht 9. 19 §. 93. Anlegung von Heerstrafsen und Kanälen S. 94. Schiff. bapi barmachung von Flüssen 5. 95. 96. Sicherheit der Land- kigen stralsen§. 97. Posten§. 98. Messen§. 99. Maelsregeln, Rgl den äulseren Handel zu beleben: 1) Den Kommis- Postn sonshandel t. 100. 2) Propre- und AKtivhandel Had. §. 10I. Verbesserung der Handelsbäfen 5. 102. Asseéku- Algem ranzgesellschaften S. 103. Handelsgesellschaften b. 104. gale Einschränkung des Aktivhandels fremder Völker S. 105. Non Handelsverträge S. 106. Von der Handelsbilanz 5§. 107. 108. Wir⸗ Falscher damit verbundener Begriff von Nationalkapital WMirh H. 109. 110. Verboiné Geldausfuhr, als Mittel betrachtet, dene eine vortheilhafte Handelsbilanz zu erhalten 5. III. Be- em 6 rechnungsart der Vortheile des auswärtigen Handels§. 112. Pirale Folgesatze aus dem Vorigen F. II3. 3) Mͤittel, den Zwi- theil schenhandel zu befördern. Freihäfen S. 114. Vortheile ö dem des Zwischenhandels§. IIS. 4) Mittel, den Durchfuhr“ ö aus handel zu beéefördern 5. 116. Falsche Maassregeln in An- ö 9.12 sehung deésselben§. 117. Wichtigkeit des Kolonialhan- b. H dels 5. 118. 5) Maalsregeln, denselben zu befördern 5. 119. ö Mieth Regeln in Ansehung der Gründung von Kolonièen S§. 120. ö) M Belörderung des Gedeihens neuer Kolonièen 5. 121. Allein- 0. N. nrn au. uiheilon der. Leibeigen. Lweckn 68. Wüehs I. 22. Nels. er Materialien Leforderug rung thätige hung auslancl Ekter Küpsg Ausfurpri. aussändzschen . 84. Vom e Gattungen Degriff der der Maalsre. 6. 00. Maals- dienen ,91. und Gewicht 6. 94. Schifl. it der Land. Maelsregel, WKommis- tirhandel 2. Asseku- ten K. 104, Rer 6. 105. 2. 107.108 Wionallpiel I betrachtet ndels. Ilr „den Iui. Vortheile urehfubt. geln 4u. onialhar rdern. II Neen 5. I. 121. Ileil· 247 handel des Mutterhandels nach denselben 5. 122. Allgemei- ne Grundsätze in Betreff der Anwendung obiger Maassregeln . 123. 124. Ausnahmen von diesen allgeméeinen Grundsä- tu2en§. 125. Maalsregeln, die nicht zur Befôrderung ein- zelner Handelszweige, sondern aur Beförderung des Handels überhaupt dienen 5§. 126. Einführung einer guten Landes- münze L. 127. Nutzen und erforderliche Eigenschaften der- selben Ss. 128. Vermehrung des Privatkredits§. 129. Be- forderter Geldumlauf. 1) Girobanken§. 130. Erfordernisse einer Girobank S§. 13J. Papiergeld 6. 132. 2) Zettéelbanken §. 133. Erfordernisse derselben S§. 134. Verfahren in An- schung falscber Bankozettel§. 135. Heiligkeit eines einmal eingelührten Papiergeldes§. 136. Sorge für einen hinläng- lichen Vorrath baaren Geldes§. 137. Ueber das Kommerz- kollegium§. 138. Personen, die bey und unter demselben angestellt sind§. 139. Kommerzkodex§. 140. B. Finanzpolitik 5. 141— 238. Erhebung der Staatseinkünfte. Begriff der Finanzpolitik§. 141. Folgesätze 5. 142. Ver- schiedene Gattungen von Staatseinkünften. I. Domaineu d. 143. Benutzung derselben S§. 144.„II. Andere Staats- kapitale S§. 145. III. Regale S. 146. Verschiedenheit eigentlicher von uneigentlichen Regalen§. 147. Bergwerk- regal§. 148. Bergkollegium§. 149. Edelsteinregal§. 150. Postregal§. I5I. Münzrégal 5. 152. Waldregal S. 153. Jagd- und Fischregal§. 154. Uneigentliche Regale S. 155. Allgemeiner Grundsatz in Anséehung der Benutzung der Re- gale§. 156. IV. Geldstrafen und Güterkonfiska⸗ tionen F. 157. V. Steuern. Begriff derselben 6. 158. Wirkungen derselben 5.)159. Mitiel, die nachtheiligen Wirkungen der Steuern zu lindern 6. 160— 162. Verschie⸗ dene Gattungen der Steuern§. 163. R egelmälsige Steu- ern§. 164. I) Direkte Steuern 6. 165. 166. α Von Ra- pitalen. a. Grundsteuer§. 167. 168. Vortheile und Nach- theile derselben 5. 169. 170. Grundsteuer, welche nach dem Pachteinse erhoben wird§. 171. Resultat, welches aus den vorhergehenden Untersuchungen gezogen wird §. 172. Oekonomistisches System 6. 173. Gartensteuer§. 174. b. Häusertaxe§. 175. Erhebung dieser Steuer 1) nach dem Miethainse t. 176. 2) Nach dem Werthe der Häuser§. 177. 3) Nach der Ausdebnung von Grund und Boden 8. 178. 4) Nach der Ausdehnung der Gebäude 5. 179. Regeln in — 248 Ansehung des Gebrauchs der Hausertaxe§. 180. c. Aufla- gen auf Fabriken, Mühlen g. 181. d. Auflagen auf Geldka- pitale§. 182. e. Erbschaftssteuer, Stempelgebübren, Ab- zugsgelder, Darlehnsteuer u. s. W.§. 183— 186. 6) Aufla- gen auf Arbeit§. 187. a. Gewerbsteuer L. 188. b. Aufla- gen auf den Arbeitsiohn K. 189. J) Auklagen, die ohne Unterschied alle Gattungen des Erwerbsstreffen. Vermögen— steuer H. 190. 191. 2) Indirekte Sreuern. Begriff—— allgemeine Vorzüge derselben H. 192. 193. Nachtheile§. 194. ) Steuern von der inländischen Verzehrung. a. Akcise §. 195. 196. Akeisbediente§. 197. b. Luxussteuern S. 198. Allgemeine Regeln über diéeselben s. 199. Einzelne Gegen- stände derselben 200. 6) Auflagen auf die äussere Verzeh- rung§. 201. a. Zölle von Luxusartikeln und Gegenständen der nothwendigen Verzehrung F. 202. 203. 7) Ausfuhr- und Durchfubrzolle S5. 204— 206. Zolltcrif 5. 207. 3) VoI- lig unregelmälsige Taxen g. 208. a. Kopfsteuer §. 209. b. Rangsteuer§. 210. Folgen aus dem Vorigen §. 211. Steuerkollegium F. 212. VI. Ausserordentli- che Mittel, den Staatsbedürknissen zu Hülfe 2u kommen§. 213. a. Oeffentlicher Schatz S. 214. b. Ausserordentliche Steuern b5. 218. c. Anticipationen 5. 216. d. Oeffentliche Anleihen. H. 21. Regeln in Ansehung ihrer Erhebung§. 218. 219. 220. Fundirte und unfundirte Schul- den§. 221. Verpfändung von Staatseinkünften, ein Mittel, Schulden au fundiren§. 222. Mittel, die Staatsschulden zu ulgen§. 223. Annuitäten§. 224. Leibrenten§. 225. Ton- tinen b. 226. Sinkender Fond C. 227. Papiergeld' J. 228. 229. Staatsbankerott§. 230. Anwendung der Staatseinkünfte 231— 238. Oeffentliche Ausgaben§. 232. Sammlung eines Schatzes S§. 233. Ablieterung der Staatseinkünfie aus einer niederen Kasse in eine höhere S. 234. Bilanz der Ein- nahme und Ausgabe b. 235. Rechnungs- und Kassenrevi- sionen§. 236. Obérfinanzkollegium H. 237. Finanzkodex F. 248.— Alpha⸗ V. 3 Woob dul Vool dh 95 RRoh . Abn Ache L85. e. Aull. lagen auf Celdks. delgebühre, Ah. 15 ll 188. b. Aukl. lagen, die ohu ffen. Vemmöger em. Begriff unl V Ichtheile 5.104 arung. 2. Mdt Mussteuern 5. 105 Einzelne bten- lue dulsere Veneh. ind Gegensinden . V) Auslubt. 16. 207. 3 VII. a. Kopfiteue aus dem Vonige ulserordenth ssen zu Rüll Schatz 6. 214. icif ationen 6. 216. in Auschung ihrer unsundine Schul. inlten, ein Mitet, Staatsschulden zu aten f. 225. Log piergeld j 2280 er Staatseinkünfte 232. Sammlun Zatseinkünfte 20 . Bilanz der Lls und Kasture 37. Fiaauld Alphabetisches Register. A. Abscluter Arbeitsgewinn I. §. 36. Absoluter Gewinn eines Pro- dukts überhaupt I. S§. 4L. Absoluter Gewinn in den Pro— dukten einer ganzen Gesell- schaft I.§. 45. Absoluter Kapitalgewinn I. §. 31. Formel darüber I. §. 31. Absoluter Nationalreichthum I. S. 4. Abzuggelder II. S. 185. Ackerbauprämien II. 5. 30. Akcise II. 5. 195. und folgg. Akcisbediente II.§. 197. Alleinhandel nach Kolonieen I.§. 123. Analyse der Bestandtheile vom Waarenpreise I. H. 133— I35. Anbau nütalicher Pflanzen d. Auslandes II.§. 28. Angestrengte Arbeit I.§. 26. Anleihen II.§. 212 u. folgg. Annuitäten II.§. 224. An pflanaung von Waldern II. §. 43. Anticipationen II. H. 216. Anwendung d. Staatseinkünf— te II.§. 231 und folgg. Arbeit I.§. 17. Unterschied der Arbeit des Menscheu u. der d. Thiers I. f. 18. Ver- schiedene Gattungen I. §. 25. Arbeitsgedinge I.§. 73. 128. Arbeitsgewinn I. 5. 35. Arbeitslohn I. S. 128 u. folgg. Arbeiisprodukt I. 5. 27. Arbeitsrente I. S. 74. Bestim- mung derselben I. S5. 75 u. kolgg. Arbeitssteuer II. ê. 187 u. fgg. Steuer vom Arbeitslohn II. §. 189. Assekuranzgesellschaften II. 9.103. Ausfubrprämien II. S5. 82. AusfuhrzolI II. S. 204 u. folgg. Aulséerordentliche Steuern II. §. 215. Aeulsere Verzehrung— Auf⸗ lagen darauf II. à 201. Aeulsserer Handel. Mittel ihn au befordern II. 5. 100. B. Bedürfniss I. S§ 56. 57. Beréechnung d. Vortheile das auswärtigen Hendels II. 5. 112 u. folgg. Bergkollegium II.§. 149. Bergwerkreéegel II.§. 148. Beschaffenheitphysische eines Landes, eine Ursache von dessen grölserem oder R 250 geringerem Reichthume I. §. 142. Bilane in den Staatseinkünf⸗ ten u. Ausgaben II.§. 235. Brandschäden II.§. 27. Bürgerliche Gesellschaft I.5. 6. C.* Civilisation— erste Schritte daau I.§. 3. D. Darlehn I. S. 58. Verschiedne Arten I.§. 59. Direkte Steuern II. 5H. 165. Domainen II. S§. 143. E. Edelsteinregal II.§. 150. Eigentliche Kapitale I. S. 51. Eigentliche Regale II.§. 147. Einfuhr. Einschränkung der- selben II. S. 83. Ein fuhrverbote II. 5. 84. Eingebildetes Bedürfnils I. 9. 12. Eintheilung der Forsten in Schläge II.§. 39. Erbschaftssteuer II. 5. 184. Ersatz beim Darlehn eines Reelkapitals I.§. 61. Erwerb- u. Vermögensteuer überhaupt II.§. 190 u. folgg. E. Fabriksteuer II.§. 181. Festtage II.§. 19. Feudalrechte II. ö5. 18. Finanzkodex II.§. 238. Finanzpolicik II. S. 141 u. Egg. Fischregal II. S. 154. Forstbeamte II.. 42. Forstordnung II. 5. 41. Forstpolitik II. 5 37 u. folgg. 7 Freihäfen II. H. 114. Freiheit des Getraldchandelis I. 5. 25. Fundirte Schulden II. 5. 221. G. Gartenbau II.§. 32. Gartensteuer II. S§. 174. Gebrauchwerth I.§. 51. Geld I. 5. 84. 85 u. bolgg. Geldausfuhrverbote II. 5. III. Gelddarlebn I.§. 100. Geldkapitale I.§. 101. Sind keine Quellen der Rente I. VI15. Geldkapitalsteuer II.§. 182. Geldstrafen II.§. 157. Geldumlauf I.§. 93. 94. Be- förderung desselben II. U. 130 u. folgg. Gesellschaften— erste I.§. 4. Gewerbepolitik II. 5. 44 und folgg. Gewerbsteuer II.§. 188. Gewinn einer ganzen Gesell- schalt I.§. 45. Girobanken II. S. 130 u. folgg. Grundkapitale I.§. 24. Grundsteuer II. S. 167 u. kgg. Gut. Begriff I. 5. 15. Quellen der Güter I. 5. 16. Güterbesitz I.§. 5. Güterkonfiskationen I. 9.15 7. H. Handelsbilanz II. ö. 107. Handelsgesellschaften II. 6. 104. Handelshäfen. Verbesserung derselben II. S. 102. Handelspolitik II. 5. 86 u. kgg. Handelstraktaten II. 5. 106. Haäusertaze II.§. 175. ... Hetts Hei Aur dels Heiab ber E Hamc Lanoib Rzdte Dahrel 192⁰ Iaddom Lindl ut Wnere st Randl hed Hipit 5. 9 asi Vasie abi⸗ 50 Ler ye Napis Karit Rauk! Kolon Kolon I . 15 Komy 3 9. 114. let Ceraidehngeh * Schulden.. 6. I. 6 3 ver I. 6. 174 vNenh I.. er IN. 84 du. Ir. uhryerbote I III. chn I. g. 100. ale I. K. 10, iid Quellen der Reate 51 Talzteuer I. f. 187. sen.5⁷ aul I...94. de 1* Ing desteben ll. folꝑg Haften— enel N. politik I. euer II.. Idö. iner ganꝛen Cel. 5. nIl f. LDo u lolgg. ale I. F. A. I. 6. 167 u. Lgg. His. Quellen I.. 16 I. 5. 5. Abationen I H. Ians II.. L0 I„ IDI Vachah 1ed I sen. Verdestnuz u II. L. v0. Wrik Il. L.59. R Ktaten I. L LY* 77 Heerstrassen II. é. 94. Sicher- beit derselben, ein Mittel zur Beförderung des Han- dels II. ö5. 97. Herabsetzung der Preise ro- her Materialien II. 74. des Arbeitslobns II. 6. 75. Herrscher I. 5. 7. Begrit 5.8. Hervorbringende Kräfte I. . 25. Geschickte Anwen⸗ dung derselben I. g. 143. Hindernisse des Landbaues II. C. 14. 3. Jagdregal II. 5. 154. Indirekte Steuern II. g. 165. 192 u. folgg. Industriepolitik II. S. 2. u. fgg. Eintheilung II. S. 6. Wich- tigster Grundsata II. 5. 8. Innerer Handel. Mittel au dessen Beförderung II. 5.9f. KX. Kanäle— Anlegung dersel- hen II. 5. 94 Kapital I. S. 19. Begrist I. 5. 20. Eintheilung.§. 24. Kapitalaufwand I. 5. 22. Kapitalgewinn, boken 1.8 5. 29. absoluter und relativer I. §. 30. Formel darüber I. §. 3I. Ursachen des grö- Iseren und kleineren rela- tiven K. G.I. 5. 32. Kapitalprodukt I. g. 27. II. g. 166 u. fgg. Kauf I. 5. Reh I. 5. 118. Kolonieen für den Ackerbau II. H. 26. für den HandelII. §. 120 u. folgg. Kommerzkodex II. 5. 140. 251 Kommerakollegium II. 5. 139. a RKonkurrenz I. 6. RKopfsteuer II. 5. 209. Kredit I. 5. 146 u. folgg. Kunstkapital I. 5. 24. Kunstkapitalrente I. 5. 69 70. 126. Gründe der Bestim- mung derselben I. 5. 69. 70. Künsiler— Hiorbeiehn ausländischer II. 6. 78. Unterstützung geschickter Künstler II. 5. 79. ů Künstiliche Arbeit I. 5, 25. L. Lage— ungünstige der Woh- nungen des Landmanns II. 5. 20. Landbau. Seine Vorzüge vor den übrigen Gewerben II. §. 10. Landbaupolitik II. 5. 9 u. Igg. Landesmünze— Regeln in Ansehung derselben II. S. 127 u. folgg. Leibeigenschast II.§. 16. 685, Leibrente II. 5. 225. Luxussteuern II. 5. 198- 200. M. Maass und Gewicht— gleich- förmiges II. S. 93. Maalsregeln zur Bef Aaede des innern Handels II. 5. 90. des äulseren Handels II.§. 100. dées Kommissionshan- dels II. 5. 100. des Propre- bandels II. 56. 101. des Zwi- schenbhandels II. S. 114. des Durchfuhrhandels II. 5. I16. des Kolonialhandels II.5. 119. d. Handels überhaupt II. 5. 126. R 2 7 252 · Mauufakturkollegium II. f. 85. Physiokratisches System II. Marktordnungen II. 5. 92.§. 173. Marktpreis I. 5. 96. Positive Maalsregeln aur Be- Marktpreis von Kapitalen I. förderung des Ackerbaues §. 120 u. folgg. II. ̃ö. 25. der Gewerbe II. Messen II.§. 99.§. I u. folgg. Metapolitik I.§. 1I. 13. Posten II.§. 98. Milswachs II. 5. 23. Postregal U.§. 1S T. Mittelpreis I. S. 97. Preis I.§. 89. Mittelains I. H. 116. Privatkredit. Befördeérung Mügnzregal II. 5. 152. desselben II.§. 129. N Proprebandel. Mittel, ihn zu befôrdern II.§. 10I. Nationalkapital. Falscher Begrf II.§. 109. 0 2 X Nationalreichthum. Maals- stab desselben II.§. 3. Nationalvorurtheile II.§. 22. Natürliche Arbeit I.§. 25. R. Natürliche Kunstkapitalrente Rangsteuer II. 5. 210. I.. 22. Renlkapitale I.§. 24. Natürliche Rente I.§. 68. Rechnungsrévisionen II. 5. Natürlicher Zins I.§. 107. 236 Negative Maalsregeln azur Be- Reeller Preis I.§. 89 u. folgg. forderung dées Ackerbaues Regale II.. 146. II.. 14 u. kolgg. der Ge- Regelmalssige Steuern II. 5. Quellen der Güter I.§. 16. werbe II.§. 64. 164. Nominalpreis I. C. 89. Reicbhthum einer Nation I. Nothwendiger Unterhalt J. b. 140. Ursachen n des- 6. 74. sen Vermehrung I.§. 141 0 u. folgg. Reiner Arbeitsgewinn I.§. 35. Oberfinanakollegium II. S. 232. tes überhaupt I.§. 42. Oeffentliche Aus gaben II. 8. Reiner Kapitalgewinn I.§. 29. 232. Relativer Arbeitsgewinn I. Oékonomische Gesellschaf-§. 36. ten II.• 30. Relativer Gewinn eines Pro- Oekonomistisches System II. qdukts überhaupt I. b. 40. de 173. Relativer Gewinn in den Pro- Reiner Gewinn eines Produk- P. dukten einer ganzen Ge⸗- Papiergeld J. 5. 150. Wir⸗ sellschaft überhaupt I. 5. 45. kungen deseelben I. 6. 152 Relativer Kapitalgewinn I. u. kgg. II· 6. 228 u. lczg· 9. 30. Vellit +6 Aelte Het Nes 16 Labo Lohes gelb Hücse Hehin Nuns Sg Kalkd en daber dadt Hadt Hadt Hnat Siadt t Iint ber dum Heue zches Hynem alsregeln ur Be. des Acherbauez der Gewerde U Igg. 9. 98. Lf t. 89. t. Deförderut II. 5. 125, lel. Miueh Innn U II. H. 101 0. * Cüter I. 6. I.. N. VU. 6. 210. le I. K. 24. Evisionen II. 5, sis I.. 89 u. tg 6. 146. 11e dieuern U einer Nation l. Usachen von des- nebrung I.§. 140 deitsgewinn l. A. S vinn eines brodul⸗ baupt I. 42. pitalgewimn IH Arbeitsgexinn Gewinn tines r berhaupt 1L. V. Gewinn in den in. einet genzen 6e⸗ V Aberhaupt I. h. Kepialgenimn Lelativer Nationalreichthum . F. 4. Rente I. f. 62. Gründe ihrer Bestimmung I. 5H. 63. 64. Niedrigste I. 5. 66. Höchste I.§. 67. Risiko I.§. 65. Rohes Einkommen der Ge⸗ sellschast I.§. 139. Rückzölle II. 5. 81. 8. Schatz, öffentlicher II. 5. 214. Sammlung desselben II. §. 233. Schätzung der Gewinne des Kunstkapitales I. F. 39. Schaugerichte II. 5. 80. Schiffbarmachung von Flüs- sen II. 5. 95. 96. Sinkender Fond II. 5. 227. Staat I. 5. 9. Staatsbankerott II. 6. 230. Staatsgelehrsamkeit I.. 1I. Staatskapitalé II.§. 145. Staatsschulden II.§. 221. Staatswirthschaft I. L. 2. Eintbeilung II. 5. I. Städte—Vermehrung dersel- ben II. 5. 66. Stempelgebühren II.§. 186. Steuern II. 5. 1S8. Wirkungen derselben II. 5. 159. Ver- schiedene Gattungen II. §. 163. Steuerkollegium II. 5. 212. I. Tausch I. 5. 48. Bedingun- gen deésselben I.§. 49. PVauschwerth I. S§. 5I. Maals- stab desselben I.§. 53. 25³ Nähere Bestimmung I. 6. 54.§5. Theilung der Arbeiten II. §. 76. Tontinen II. 5. 226. V. Uneigentliche Eapitale I. 6. 81. Uneigentliche Regale II. g. 147. Unfundirte Staatsschulden II. . 221. Unregelmässige Taxen II.§. 208. Urbarmachung wüster Län- dereien II. 6. 27. Urzustand d. Menschen I.§. 2. V. Veredlung der Thiergattun- gen II.§. 29. Verlust beim Darlehn eines Realkapitals I. ò. 60. Vertheilung der Güter I.§. 4+ u. folgg. Mittel dazu I. §. 47. Verzehrung. Begriff I. 5. 136. Verschiedene Arten I. 6. 137. Viehseuchen II.. 24. W. Wahrer Preis I.§. 96. Waldbrände II.§. 40. Waldregal II. 5. 153. Weinhau II.§. 32 Werth I. 6. 90. — 2. Zottelbanken II. 5. 133 u. sgg. Zins IJ.§. 1og3. hängt nicht von der Menge des einlau- 25⁴ fenden Geldes ab I.§. IT3 u. folgg. Nutzen§. II7. Einfluls auf den Preis von Realkapitalen I.§. 119. Herabsetaung derselben II. §. 70 u. folgg. Zoll II. 5. 201. Zolltarif II.§. 207. Zufallige Rente I.§. 68. Zufälliger Tauschwerth I.§. 30.;. Zufälliger Lins I. F. 109. Zunfteinrichtung II. H. 67. Zunftordnung II.§. 68. Zwischenhandel— Beförde- rung desselben II.§. II5. FEFnde des zweiten und letzten Bandes. Rente J.§. 68. Tauschwerh 1.9 Zins I.§. ly. chtung I. 9. 57. ung II. 5. /3. Randel— Beſörge⸗ zelben I. 4 I53. 2n Bandes. 4 4 . 1 1 6 8 1. 4. 9 tMenane V 1 t»elere eereerndedoAeATAAeneJe e enzhae Iu LIIIIIIIALLIILN Mnthhnnrnnnrennnnnnennidinn dl! 1dh9 1In!! V M h' 8 9 11 Oem 1 2 3 4 5 6 1 Cyan Green vellow