— — f —— . 1 1 ——yÿ————.——4 3 7* v —— ein phib Najo -————— Die—* Razional⸗Oekonomie. Ein philosophischer Versuch über die Quellen des Nazional ⸗„Reichthums und über die Mittel zu dessen Beförderung. Von Julius Gr. v. Soden. Dritter Band. Leipzig, bey Johann Ambrosius Barth. 1808. +. sich gej Rnts Afn, Nsund Ahrbu sche, Hlagn, 1 Vorbericht z um dritten Bande der. Nazional-Oekonomie. 545.— Stürme der Zeit, Mangel an der zu philoso⸗ phischen Untersuchungen so unerläßlichen Ruhe haben mich gezwungen, in diesem dritten und letzten Bande meines Versuchs über die Nazional⸗Oekonomie kürzer zu seyn, als vielleicht zur augenblicklichen allgemeinen Verständlichkeit gut ist. Ich werde dieß in einem Lehrbuche der Nazional⸗Oekonomie zu ergänzen suchen, das ich aus zuarbeiten beginne. Es ist mir gelungen, der Selbststandigkeit dieser Szienz Glauben ———————ñßj7r——ñ—ß——8 IV ö zu verschaffen. Das Daseyn eines, die Verbindung dn aller Theile derselben zum Ganzen, klar und gedrängt ö 1. darstellenden, zu akademischen Vorlesungen brauchba⸗ atnite ren Lehrbuchs, scheint mir also nothwendig.. L Mekf Die Stimme des Publikums wird mich beleh⸗ ö Huchil ren: ob ich den in der Vorrede zum ersten Bande ver⸗ de E kündeten Vorsaz ausführen soll: Alle mir bekannt Magel gewordene Beurtheilungen meines Werks zu sammeln, ů higte sü und in einem Anhange zu prüfen? Wahrheit und gif de Wissenschaft kann dabey allerdings gewinnen. Dort Raftben würde man denn auch bie neuerlichen Zweifel über die lung, Rechtlichkeit des Prinzips der Nazional⸗Oekono⸗ Egaaats mie erörtert fsinden. ib ur ö RlHo Hier sey es mir nur erlaubt, das ganze System BWhn in Eine Hauptidee zusammen gedrängt auszusprechen, ö Ein die vielleicht die Uebersicht des Ganzen erleichtert: Die in Rf ö hen, Die ————..—— V Nazional-Oekonomie ist diejenige Wissenschaft, welche das Prinzip der gesammten Staatshaushaltung entwickelt. Ihre positife Geseze müssen also die Basis, so wie ihre prohibitife Geseze der Markstein aller Zweige der gesammten Staats— haushaltung seyn. Die Ahnung dieser Szienz hat die Staatswirthschaftskunde hervorgebracht. Der Mangel deutlichen, klaren Bewußtseyns dieser Szienz, zeigte sich unmittelbar dadurch, daß man den Be— griff der Staats wirthschaft, durch die Abtheilung derselben in zwey einzelne Zweige der Staatshaus⸗ haltung, nämlich die Finanzwirthschaft und die Staatspolizey, einengte; indeß jene allergrößten⸗ theils nur mit den prohibitifen Gesezen der Nazio— nal⸗Oekonomie zu thun hat, das heißt: nur in ihren Bewegungen durch diese eingeschränkt ist; und diese, die Staats polizey, durch willkührliche Ausdehnng zum Nachtheil der geselligen Menschheit eine Tendenz VI erhält, die entweder mit den positifen Gesezen der Nazional⸗Oekonomie im Widerspruch steht; oder die prohibitife Geseze derselben nicht achtet, weil sie dem ——.— ae nun dargestellten Prinzip den schwankenden und unbestimmten Grund: des öffentlichen Wohls unterstellt. 3 Mrponal⸗ MWienal⸗L Eileito Mfional⸗L 84 I Di I En Ruial⸗ lung. MimlO. 9.6 EIEIIEEEEEEEDDEFRERCII——m W. der x‚ die dem Inhallt und d e der int t en PDaud es. hls Produktifkraft der Staatsgesämmtheit. Er stees Bucch. Nazional-Oekonomistische Staats verfassu n g. Z. 447.— 476. Zweytes Buch. Nazional-Oekonomistische Staatsgesezgebung und Verwaltung. Einleitung. Z. 477.7 Nazional⸗-Oekonomistische Fin anz gesezgebung und Verwaltung. 3. 478.— 479. ö I. Vom Staatskredit. Z. 480.— 325. II. Staats⸗Auflagen. Z. 526.— 609. Nazional⸗Oekonomistische Poliz ey gesezgebung und Verwal⸗ tung. Z. 610.— 627. eazional-Oekonomistische Ju st iz gesezgebung und Verwaltung. 3. 628.— 638. — 1*8 t.:itt FTFTFTCT—— TcTTcTHHWTPTP HDs‚Ps„555 Dritter Band, Erstes Buch. * r ‚ er such Kut. Einleitung. 447. ö Der Gegenstand der Nazional-Oekonomie ist: Produk— zion und Konsumzion. Die Produrzion fodert: produktife Kraft. Diese Produktifkraft ist entweder die der Nazional⸗ glieder, und deren rerschiedene Gattungen, nämlich Ur— produkzion, industrielle und kommerzielle Pro-⸗ dukzion, habe ich in den ersten beyden Bänden dieses Werks ö abgehandelt. ö Oder sie ist Produktifkraft der Nazional-Gesammt⸗ heit, nämlich diejenige Hervorbringung, Erhöhung und Erhaltung der Konsumzionsmittel, welche durch den Verein und in dem Vereine der Gesellschaftsglieder entsteht, durch ihn und in ihm bewirkt wird(Ir B. 27. 28.). 448. ö Die Nazional-Oekonomie setzt nothwendig einen geschlos⸗ senen Verein voraus. ö Dieser Verein heißt Staat. Im Nazionalökonomi— stischen Sinne verdient aber nur derjenige Verein diese Benennung, welcher hinlängliche Kraft besitzt, seine Selbst— ständigkeit zu bewahren und zu behaupten. ́——:wGn ͤ.. 2I— C— D.I ———— SFFFSSSSSSSS————⏑———————— 4— Ein Verein, dessen Existenz von andern Völkern und 0l deren Regierungen abhängig ist, ist kein Gegenstand der Nazional-Oekonomie. Ihre Geseze heischen unerläßlich ö n einen freyen ungehemmten zu Erfüllung des 0 Prinzips. in Ein abhängiges Volk kann nich für eignen Wohl—⸗ ö V stand existiren; gerade sein prekäres Daseyn muß es stets zum Mittel des Zwecks derjenigen Staaten machen, an deren llit Verfassung sein Daseyn hangt. Alle andre Staaten werden Mut das Streben dieses prekären Vereins nach eigenem Wohl ihn zu hemmen, alle Quellen seines Reichthums ab- und auf sich ö bih zu leiten suchen. In dieser bittweisen Existenz muß jeder Aufflug zum innern Wohl erlahmen. Das Razional⸗Wohl K no läßt sich nur in der Ehrung des Weltbürgerbands finden; eine N Nazion, der es an innrer Kraft gebricht, kann andern Völ⸗ ligen kern diese Ehrfurcht nicht gebieten; sie kann also auch die nli Nazional⸗ Oekonomiegeseze nicht erfüllen, sie kann im Wohl— Ap, stande nicht fortschreiten. Dieser Zustand der Dinge kann omi einem dergleichen einmal existirenden Vereine zweyerley 3.10 Mittel gebieten, um in den Rang Nazional⸗ökonomistischer ö Staaten einzutreten. U Einmal: Ausdehnung bis zu seinen natürlichen ů D Gränzen, wie es Fichte nennt); Okkupazion. Die NVu Moralität dieser Maasregel mag die spekulatife Philosophie N, K beweisen. Ewig wird sie aber wohl in der Ausführung mit Ren ihren Ideen an dem Punkte scheitern, daß der Staat, N der diese Gewaltmaasregel ergriffen hat, jene sogenannte vohh natürliche Gränzen dann nicht überschreiten solle, ing indeß der Macht keine Gränze unnatürlich scheinen wird. 50 M 8 ö Wchg Nin dem geschlossenen Handelsstagte. S. 265. Mll —2—2—9+..—— olkern und enstand der unerläblich fillung des n Vohl stets zum an deren n werden m Wohl auf sich suß jeder al ⸗Wohl 'en; eine ern öl⸗ auch die n Wohl⸗ ge kann weyerley nistisher rlichen Die losophie ung mit Staat, jenannte solle, . Das zweyte Mittel ist: daß Staatsgesellschaften, die nicht Nazional-ökonomistisch sind, denen es also an innrer Kraft fehlt, denjenigen dauernden Wohlstand zu erringen und zu sichern, den das Prinzip der Nazional-Oekonomie fodert, sich freywillig mit größeren, also wirklichen Staaten vereinigen. Ein Staat, der an innerer Kraft bis zur Selbstständig⸗ keit geklommen ist, unterliegt der Tendenz zur unnatürlichen Ausdehnung. Er verschlingt alles um sich her, bis er auf einen Staat von gleicher Kraftfülle stößt. Dieß ist die einzige Gränze, die er anerkennt. ö Das Resultat ist: daß wegen Mangel innerer Kraft nnökonomistische Staaten verschwinden, daß hingegen in der Reibung ökonomistischer Staaten, durch Glück, Zufall und eigenthümliche Talente der Herrscher oder ihrer Heerführer, antiökonomistische, nämlich: kolossale Staaten entstehen. Daß, und warum diese dem Prinzip der Nazional-Oeko⸗ nomie nicht zusagen, habe ich anderwärts bemerkt(Ir B. Z. 148. S. 201.). In einem Staate, der seine Gränzen antiökonomistisch ausdehnt, müssen an den vom Centrum entfernten Punkten die Zügel der Regierungsgewalt erschlaffen. Die entfernten Provinzen müssen der Willkühr der Präteren unterliegen; die, kraft der Wandelbarkeit ihrer Stellen, nicht, wie der Regent, mit dem Volke durch ein dauerndes Familienband verknüpft sind, also nicht das nämliche Interesse für Volks— wohl haben können. Alle Maosregeln der fernen Regie⸗ rung zum Volkswohl müssen in dem langsamen Fortschreiten der Ausdehnung ermatten; durch die Unmöglichkeit über den Vollzug zu wachen, ohne welchen die weisesten Geseze nur Ideale bleiben. Jenes, von der Natur einer solchen Staats— ——* äKK]. verwaltung untrennbare, Zuströmen der Lebenssäfte zum fernen Mittelpunkte, zu dem Sitze der Regierung, das Aus— wandern der Reichen und Großen, und der Ausglei— chungsmittel zu der Hauptstadt, muß den Wohlstand der Provinzen in dem nämlichen Grade auspumpen, als die Ent— fernung zunimmt, also von den ausgeführten Säften auf sie nichts zurück zu fließen vermag. Die ökonomistische Staaten—⸗ größe hat hingegen einen sehr wesentlichen, und wie es scheint von der Philosophie bisher nicht genug beachteten Vortheil. Nur in einem republikanisch organisirten Staate(in dem Sinne dieses Worts, der jetzt erklärt werden soll) ist die Anwendung der Nazional⸗ Oekonomiegeseze möglich. Die Despozie— eine äußere Regierungsform, in die sich früh oder spät beynah jeder gesellschaftliche Verein wieder auf⸗ löst, und zu der auch jetzt der Zeitgeist sich unaufhaltsam hin— neigt— ist aber der Gründung der innern republikanischen Verfassung weit günstiger in einem größeren Staate. In einem kleinen Staate wacht der Despot mit desto größerer Strenge über der Erhaltung seiner unbegränzten Gewalt, je enger der Spielraum zu deren Ausübung ist. Die Krankheit zu herrschen will Thätigkeitsstoff, sie sucht ihn auf; kleine Staaten si sind also, bey dem besten Herr— scher, dem Unheil des Vielregierens ausgesetzt. Bey dem schwachen oder verdorbenen Herrscher ist das Volkswohl das ewige Spielwerk seiner Launen, des Ehrgeizes und der Habsucht seiner Satrapen. Nur die Thorheiten und Leidenschaften weniger einzelner machen die Regierungen nothwendig. Im Ganzen aber bedarf der Mensch des Regier ens weit weniger als man gewöhnlich glaubt. Eifersüchtig auf seine Freyheit, ist das Herrschen seine natürliche Krankheit, und das Beherrscht⸗ ro— bSSSSSSISSSSSSSeeee....f—— ieeeeeeeeeeeee safte zun das Aus⸗ Ausglei Hsstand de die Entz en auf sie Staaten⸗ es scheint Vortheil. taate(in soll) ist ch. Die ndie sich ieder auf⸗ sam hint kanischen taate. nit desto gränzten ist. toff, si en Hert— t. Beh olkswohl und der einzelner en aber als man ist das rrschi werden empört sein Gefühl. El stößt also diese Idee so viel er kann zurück, sie muß ihm stets aufgedrungen werden. Eben deswegen vermeidet er auch an sich alles, was diese Idee aufregen könnte. Die Geschichte belehrt uns, daß der Mensch eben des⸗ wegen oft selbst seine Beglückung zurück stieß, und die ge— waltsamen Beglückungsplane verfehlen ihren Zweck. In kleinen Staaten kann die Krankheit des Herr— schens sich nur auf Kosten des Volkswohlstands, der bürger—⸗ lichen Freyheit, Spielraum verschaffen; durch Zwangsge— bote und Vorschriften. Selbst die geregelte Glück— seligkeit, die sich insbesondere in demjenigen Theile der Staatshaushaltung so unruhig geschäftig zeigt, den man ge— wöhnlich Polizey nennt, ist ein qualvoller Zustand. Der geengte Spielraum macht dort dem Despoten das Vielherrschen möglich, und dieß erhöht das Peinliche der Lage des Volks. Anders verhält sichs in großen Staaten. Abgesehen davon, daß Größe an sich liberalere Ansichten und Meinun⸗ gen wiegt, daß nur in einem großen Stagte Nazionalsinn und Nazionalgeist denkbar ist, und feste Sdurzeln schlagen kann, daß das Gefühl: einer großen, selbstständigen, also Achtung und Ehrfurcht verdienenden und gebietenden Familie anzugehören, die Seele erhebt, so muß ein großer, äußer— lich despotischer Staat sich der Natur nach zur republikani⸗ schen innern Form neigen. ö In dem Grade als sich der Spielraum des Despoten aus— dehnt, muß er nothwendig auch seine Gewalt unter eine große Masse von Staatsdienern vertheilen, welche, mit der Razion verschmolzen, auch an deren Wohl Interesse haben. 8 ö ö— ö In dem nämlichen Grade wird also, der Realitat nach, die Nazion durch sich selbst regiert. 3. In dem Grade jener Ausdehnung muß auch die Wirkung D des Herrschens für den einzelnen Staatsbürger minder 6 tit fühlbar werden. Das Gewicht ist vertheilt, es drückt auf N eine große Masse, und dieß sichert die Freyheit des einzelnen. ö Iun Ja vielleicht ist die Behauptung nicht gewagt, daß in einer el großen Despozie mehr bürgerliche Freyheit herrscht, als in einer kleinen Republik, nach dem gewöhnlichen Sinne dieses ö Worts. Daher ist in großen Staaten Druck, Abhängig—⸗ keit und Sklaverey mehr scheinbar, in kleineren mehr reell. ö Der Despot findet in einem großen Staate hinlängliche Nahrung für seine Herrschsucht, er verschmäht den Detail 0 druck, oder es fehlt ihm auch an Zeit dazu. Man giebt sich ö En dann dem der Größe schmeichlerischen brilljanten Hange des Gesezgehens hin, und sättigt damit den Hunger des nehr Herrschens. Nicht die Gesezgebung aber ist es, welche Heih eine Nazion unglücklich machen kann; denn kraft einer gehei⸗ Wiit men, ewigen und unvertilgbaren Verschwörung der Völker, in werden alle unweise, und also unökonomistische Geseze, schlecht er oder gar nicht vollzogen, sind daher oft nur in den Büreaus ö Dalh der Gesezgeber noch bekannt. Der Detaildruck ist es, der—.⁴ 4 sc die bürgerliche Freyheit und das Nazionalwohl verschlingt, ö und in großen Staaten ist dieser am mindsten fühlbar. Ge⸗ seze drängen Geseze, und alles geht, mit Hülfe des allge⸗ ö I waltigen Natur-Organismus, der den Menschen zum Genuß Mif treibt, seinen stillen, natürlichen Gang. ö Ron Es wird daher stets das Strehen des Weisen seyn, der ö vbor m die Republik in seiner Brust trägt, kleinere Staaten in x hibun größere aufzulösen, gerade um sie zu republikani— luuft firen. 72—7* . SS....q⸗„; SRSꝗSSRSRSRSSRRRRe‚‚e‚‚—...——————.— At nach, Virkunz minder rückt auf inzelnen. in einer als in ie dieses hängig⸗ reell. ängliche Detail⸗ iebt sich nge des zer des welche gehei⸗ Völker, schlecht ö üreaus , der hlingt, Ge⸗ allge⸗ Genuß u, der ten in kanü— 149. Der bürgerliche Verein muß irgend eine Form haben. Diese Form nennt man Staats-Verfassung, Kon⸗ stituzion. Die Frage ist also: Welche Form sagt der Nazional-Oekonomie zu? In welcher Staats-Verfassung kann sich die Nazional-Oekonomie am freyesten bewegen? In welcher läßt sich die volle Anwendung ihrer Geseze denken? Zweyter Abschnitt. Nazionalökonomistische Staats-Verfassung. Die Nazional-Oekonomie darf sich zur Idealisazion erheben,(1. B. 22. 23.) sie darf also, sie soll sogar dasjenige Staats-Ideal angeben, welches ihre Geseze heischen. Doch die vollendete Darstellung dieses Ideals gehört viel— mehr in das Gebiet der Staats-Lehre; und die Nazional— Oekonomie-Kunde hat nicht nöthig, sich in dieses Gebiet weiter auszudehnen, als unerläßlich ist, um zu beurkunden: in welcher Staats-Form sich eine dauernde Anwendung ih— rer Geseze nicht versprechen läßt? in welcher sie gar nicht denkbar ist? und in welcher hingegen sie sich den freyesten und sichersten Spielraum versprechen darf? 45⁰. Alle Staats-Verfassungs⸗Ideale von Plato bis auf Aristoteles, von Locke bis zu Montesquieu und Rousseau, von Kant bis zu Behr und Zachariäliegen vor mir. Sie beweisen, daß bey dem hohen Grade der Aus— bildung, den der menschliche Geist erklommen hat, die Ver— nunft auch in dem Vereine der bürgerlichen Gesellschaft die Vollkommenheit a priori zu abstrahiren vermöge. ͤ 10—— Das ist aber auch alles, was sie beurkunden. Die Na— n zional Oekonomie⸗Kunde ist weit entfernt, diese Abstrakzion fum der reinen Vernunft zu verwerfen, sie faßt vielmehr ihre Ten— hen denz zur Volllommenheit des gesellschaftlichen Vereins 8 bu desto williger auf, weil in dieser Vollkommenheit auch der MWsa ** weiteste und freyeste Spielraum ihrer Geseze liegt; sie kann aber diese Idealität nicht in ihre Wissenschaft auf⸗ hist 5 nehmen, und dieß aus folgenden Gründen: n * ö Erstens, die Nazional-Oekonomie beschäftigt sich mit uf dem Wohlstande, mit dem Genu sse der höchstmöglichsten D Menschenzahl, nach weltbürgerlichen auf einzelne Nazional-⸗ lisen ö Vereine angepaßten Grundsäzen.(1. B. 138.) M Sie ehrt die bestehenden Formen(I. B. 22. S. 22.) und ihre Tendenz ist: dem Weltbürger⸗Bande, zum Vortheil gei aller einzelnen Vereine, Achtung zu verschaffen. Kraft der schen Allgemeinheit dieser Tendenz sind also auch ihre Geseze welt von der Staats Form an sich nicht abhängig, d. h. sie Kensf können, und sie müssen von allen Nazionen, unter 1 welcher Form sie auch sich vereinigt befinden, angenommen lichen und befolgt werden, wenn Wohl stand hervorgebracht und Men erhalten werden will. Ot Die Art der Staats-Form ist also keine ausschließende Bedingung der Nazional-Oekonomie. Aber in der voll⸗ G kommensten Staats-Form wird sie allerdings 25 freysten Spielraum haben. Rp Zweytens, die Nazional-Oekonomie tann also nur Andenten, in welcher Staats-Form sich ihre Geseze mit unn hoher Wahrscheinlichkeit mindstens keine dauernde Wir— 1 kung versprechen dürften. Drittens, das von der Vernunft abstrahirte Staats- Ideal muß an sich und im Ganzen idealisiren. Nisem helden Il d Die Na⸗ lbsrakzion ihre Ten⸗ 1 Vereins auch der liegt; sie aft auf⸗ t sich mit öglichsten Nazional⸗ S. 22.) Vortheil raft der Geseze . h. sie unter nommen icht und ließende er voll⸗ freysten so nut eze mit e Win⸗ ;taats⸗ siren. 14 Es muß also einen Verein von Menschen voraussezen, die sämmtlich für den Begriff von Vollkommenheit in der Staats⸗Form empfänglich; die also einer reinen, durch Vorurtheile und Leidenschaften ungestörten Vernunft—⸗ Abstrakzion fähig sind. Diese Idealisazion ist allerdings die Pflicht des Welt⸗ weisen, aber bis zu ihr darf sich die Nazional-Oekonomie nicht erheben, wenn ihre Kunde nicht die Eigenschaft einer auf die wirkliche Welt, auf existirende gesellschaftliche Vereine passenden Szienz verlieren, also ihr Gebiet ver— lassen, und sich einzig als ein Theil der spekulativen Philoso⸗ phie darstellen will. Der Staats-Lehre kommt es zu, zu bestimmen: wel—⸗ ches die rechtliche Form des Beysammenseyns der Men— schen sey? Die Nazional-Oekonomie kann nur andeuten, in welcher Form die Anwendung ihrer Geseze sich keine Konsistenz, keine dauernde Wirksamkeit zu versprechen habe? und wenn es der Philosophie gelingen wird, ein dem mensch— lichen Organismus angepaßtes, also allgemein anwendbares Ideal der Staats⸗-Form darzustellen, so wird die Nazional⸗ Oekonomie si sich solches um so williger aneignen, da sie in ihm jene Konsistenz, jene gesicherte Dauer der E ihrer Geseze ohnehin finden muß. Viertens, auf dieses Ideal kann sie, so lang es nicht hergestellt ist, um so weniger Rücksicht nehmen, je schwerer sich die Realisazion desselben nach den unendlichen Modifika— zionen denken läßt, welche nach der Verschiedenheit des Klima, der Sitten, des Karakters, der Nohrungsweise der Nazionen diesem Ideale untergeordnet, in dasselbe vollkommen eingepaßt werden müssen, indeß die Nazional-Oekonomie⸗-Geseze mit allen diesen Modifikazionen durchaus nichts zu thun haben, 12— sondern sie alle sammt und sonders umfassen, auf alle Na⸗ zionen anwendbar, unter allen Verhältnissen wirksam seyn können und seyn müssen. 20 451. ha Die Nazional-Oekonomie-Kunde hat also die Staats⸗ Form nicht sowohl in Absicht desjenigen zu berücksichtigen, rr. was sie dem geselligen Menschen geben soll, als in Absicht desjenigen, was sie ihm nicht versagen, nicht ent⸗ r! ziehen darf. Nach diesen Voraussezungen muß man die fsit Nazional-ökonomistische Betrachtung: über den Einflusß kratt der Staats-Form auf den Nazional-Wohlstand, beur⸗ 0 theilen. m 45²½ heid Eine Staats- Form kann nur dann Nazional⸗ ů ö ökonomistisch genannt werden, wenn sie den Staats⸗ h, Bürgern für ihre Person und ihr Eigenthum, also für freyen. Gebrauch ihrer Kräfte und freyen Lebens-Genuß, dauernde Sicherheit gewährt, und zum Behuf dieser Sicherstellung ih⸗ sost, nen an persönlicher Freyheit und am Genusse des Eigenthums, thas nur den unerläßlich-nothwendigen Theil beschränkt oder entzieht.* 453. vor dei Staatsverfassung ist die Form, in der die Bande des Eiem gesellschaftlichen Vertrags zusammen gehalten werden. Der Rchalt Sprachgebrauch hat mit der Benennung dieser Formen V launenhaft gespielt; man muß ihn ganz werlassen⸗ um auf ein ö Inz in reines Prinzip zu kommen. ö kinzel Die durch ihn geheiligte und selbst von allen Staats⸗ Moil rechtlichen Systemen adoptirte Benennung dieser Formen war nämlich folgende: Man theilte die Staats-Konstitu— D zion in S.N lle Ru, am seyn Staats; chtigen, Absicht t ent—⸗ an die ufluß beur⸗ onal⸗ taats⸗ freyen rnde ng ih⸗ hums, ränkt des Der rmen If ein nats⸗ rmen titu⸗ — 2——ß—— +— I'II— ERRRRR Monarchie und Republik. ö Unter der Monarchie verstand man die Vereinigung der obersten Staats⸗Gewalt in den Händen Eines Herrschers. Unter Republik, die Vertheilung derselben unter meh—⸗ rere. Die Monarchie wurde subjektiv, in erbliche und Wahl⸗Monarchie, und objektiv, in beschränkte oder unbeschränkte eingetheilt. Die Republik klas⸗ sifizirte man in rein aristokratische, rein demo⸗ tratische und gemischte; je nachdem die oberste Staats-— Gewalt sich erblich im Besize best immter Familien, oder im Besize der ganzen Volks-Masse befand, oder zwischen beiden vertheilt war. ö Logisch unrichtig waren diese willkührlichen Benennun⸗— gen, willkührlich war auch ihr Gebrauch und ihre Anwendung bis auf die neuesten Zeiten. Großbritannien z. B. wird eine Monarchie ge— nannt, ungeachtet die gesezgebende Gewalt sich allergrößten— theils in den Händen der Nazional-Repräsentanten, im Ober⸗ und Unterhause, befindet. Polen dagegen hieß Republik, ungeachtet auch vor der Konstituzion vom Jahr 1791 die Gewalten unter Einem Herrscher, und einer einzelnen Kaste der Nazion getheilt waren. ö Venedig hieß Republik, ungeachtet sich die Regie⸗ rung in allen ihren Zweigen ausschließend in den Händen einzelner Familien, nämlich der Regierungs⸗fähigen Nobili befand. 454. Die Geschichte beurkundet, wie sehr diese Verwirrung der Begriffe, dieses muthwillige Spiel mit Worten, ohne 14 Sinn-⸗Bestimmung, zum We der v Menschheit miß⸗ braucht worden ist. Die logisch richtige Bezeichnung und Unterscheidung der ö 366 Staats-Formen, muß und kann wohl nur einzig aus dem 40 Prinzip der Staats Verfassung abgeleitet werden. 1 Da wo diese Form, dem Prinzip des gesellschaftlichen Eit Verbands, nämlich dem Wohlstande der Nazion, ö zusagt, wo also der Zweck dieses Verbands rein erhalten, und durch dessen Form nicht verändert worden ist; da, und nur da existirt republikanische Verfassung, d. h. die— V jenige Form, in welcher res publica, das gemeine We⸗ sen, die Nazion, oder was natürlich darunter begriffen ist, e deren Wohl, reiner Zweck ist. 951 Da hingegen, wo das persönliche Wohl des saht Herrschers, je nach seinen Ansichten, der Zweck ist, wo 918 N sich also das Prinzip des gesellschaftlichen Verbands nur in ls Beziehung auf ihn, auf seine Persönlichkeit ausspricht, Wubb da ist Despozie vorhanden, also im eigentlichsten Sinne, Heilt. die Nicht⸗Existenz einer Staats⸗-Verfassung. Da läßt sich auch keine Nazion, kein Staat, sondern nur der Verband eines „Gebieters mit seinen Stlaven, und die Nothwendigkeit 10 v0 der Existenz beider als korrelatifer Begriffe denken. ume 455. Rum, Republik und Despozie, dieß sind also die beiden 20 sl einzig logisch-richtigen Bezeichnungen der Staats-Formen, liit de und unter sie lassen sich alle die mannichfaltigen Modifika—⸗ se de zionen dieser Formen reihen, welche Sitten, Klima und Zeit— Heusch verhältnisse geschaffen haben. Nur in einer nach dieser be— Gshr richtigten Bezeichnung, wenn auch nicht äußern, doch innern, r N republikanischen Staats-Verfassung, kann also die ilis Nazional-Oekonomie ihr Gebiet gründen. x tasshr mmiDmDDeeeeeeee‚e‚eeee‚R‚eDe‚H‚——.—.——. HDs‚‚‚eeee.e. eit miß⸗ ö ö 456. ö Ohne vorgängige logische Begriff-Bestimmung, hat die dung der Staats⸗Lehre die sogenannte Trias politica zur Basis ihrer aus dem Theorie adoptirt; sie hat als unerläßliche Eigenschaft des Staats-Ideals, die Absonderung der drey angenommenen aftlichen Haupt-Erscheinungen des Herrschens, die der azion, Gesezgebenden, rhalten, Vollziehenden und a, und Richtenden Gewalt h. die⸗ aufgestellt. le We⸗ Weiters, schien die neuere Staats-Lehre folgende Säze fen is, als entschieden anzunehmen: die vollziehende Gewalt müsse 5 Energie und Ausdehnung besizen, um die Geseze auf⸗ des recht zu erhalten, auf deren Beobachtung die Existenz und st, wo das Wohl der Gesellschaft beruht; diese vollziehende Gewalt nur in müsse also einem Einzigen vertraut werden; er in deren prich, Ausübung unabhängig von der Nazion, also seine Person Dinne, hheilig, und unverlezlich seyn. ißt sic ö Reines Ferner: die erblichen Herrschaften verdienten den Vor— gkeit zug vor den willkührlich gewählten; jede neue Wahl öffne ken. dem Sturme der Leidenschaften einen verderblichen Spiel— raum, und könne den Untergang der Verfassung, ja der Na— heiden zion selbst, herbeyführen; und endlich, der von der Erblich⸗ Reh, keit der vollziehenden Gewalt unzertrennliche Nachtheil, daß uftr sie die Eigenschaften des Herrschers, die Fähigkeit zu d Zeit— herrschen, vom Zufalle abhängig macht, werde von jener ser b⸗ Gefahr weit überwogen, und hier, wo selbst von der Existenz 1 der Nazion die Rede, wo also, wie in allen menschlichen Ver⸗ b0 hältnissen, der Kalkül so wichtig ist, müßten jener gebie— terischen Rücksicht alle andre weichen. ——.— S. p...... —2:-22—.— So viel aber die Absonderung der Gewalten be— trifft, schien im Allgemeinen die durch die Erfahrung der lez⸗ ten Dezennien berichtigte Staats-Lehre, in Absicht der Form dieser Absonderung und Vertheilung, über folgende Haupkt grundsätze einig geworden zu seyn: Erstens: daß diese drey Gewalten selbstsst ändig, und von einander unabhängig seyn. Zweytens: daß sie sämmtlich zu dem allgemeinen Zweck des Nazional-Verbands mit einander und zwar also verschmolzen seyn müßten, daß Drittens: keine Gewalt die andere in dem Spiel- raume ihrer Thätigkeit hemme. Die Vierte: nämlich die beglückende Staats-Ge⸗ walt, die einige neuere Philosophen, obwohl in einem an— dern, als dem von mir(r. B. 23.Nangegebenen Sinne, an— erkannt haben, würde nach jener Theorie zwischen der voll— ziehenden und gesezgebenden Gewalt vertheilt werden müssen. ö 457. Jener Theorie gemäß, scheint die philosophische Staats— ö Lehre ferner über folgende allgemeine Säze einig gewesen zu seyn. ö Erstens: daß die Nazion in Masse, sobald sie den rohen Naturzustand, den Hirten- und Jäger⸗Stand über⸗ sprungen hat, also in den Zustand der Civilisazion übergegan— gen ist, auch nicht mehr fähig sey, irgend eine Staats⸗Ge⸗ walt selbst auszuüben, daß sie also diese durch von ihr ge— wählte und bevollmächtigte, sie repräsentirende, einzelne Glieder ausüben lassen müsse, und TTSTSTSTSTSTSPS S„ ae Daue Malt V Nüt Sentn 3 lchu Bs E sonah solln, Nyti Mih otued ilem o Gist N dr Eshen Miam sch l h Eh Mugliee Log der Mot n Innke X ten bei der kez r Form Haupt⸗ ändig jemeinen u also Spiel/ its ⸗Ge⸗ em an⸗ ne, an⸗ voll theilt Ztaats⸗ ewesen sie den über⸗ gegan⸗ ⸗ Ge⸗ ihr ge⸗ nzelne 458. Z3weytens: daß die Wahl dieser Glieder auf Indi⸗ viduen eingeschränkt seyn müsse, die durch ihre Verhältnisse dauerndes Interesse an der Erhaltung und dem Wohle der Nazion haben: auf Individuen, welche durch ihr Daseyn auch der Staatsverfassung die Existenz geben, indem sie die Nichtvereinigung aller Gewalten in einem einzigen Repro⸗ sentanten der Nazion anschädlich, also möglich, dagegen den aus jener Vereinigung möglichen Umsturz der Geseze unmög⸗/ lich machen. 459. Man ist übereingekommen, die Gesezgebung, die Bestimmung der Vorschriften, der Formen, nach welchen der Nazionalverband im Ganzen seinen Zweck, und die Na⸗ zionalglieder unter sich, den ihrigen zum Ganzen, erfüllen sollen, sey diesen von der Nazion aus ihrer Mitte gewählten Repräsentanten zu übertragen, und zwar unter irgend einer Theilnahme der vollziehenden Gewalt, indem dieser entweder der Vorschlag, oder die Bestätigung der Geseze, alsa einem oder andern Theile die wesentliche Konkurrenz zu der Gesezgebung eingeräumt werde. 460⁰0. Man ist ö Drittens: darin übereingekommen, die Gewalt, die Geseze anzuwenden, welche die Verhältnisse der einzelnen Nazionalglieder zum Ganzen, oder der Nazionalglieder unter sich(ihre wechselseitige Rechte und Pflichten) betreffen, also der Schuz der Persönlichkeit und des Eigenthums der Nazio— nalglieder, sey einer von dem vollziehenden Herrscher, so wie von der gesezgebenden Volksgewalt getrennten besondern Macht anzuvertrauen; über welche jene beide Gewalten nur Dritter Band. 2 ——————..————8—.322— Inn *————8388* 6 18 in so ferne und in so weit zu gebieten hätten, um sie in den Schranken ihres Wirkungskreises zu erhalten, und über die Erfüllung ihrer Pflichten zu wachen. ö 46t. Unverkennbar kann das Staats-Ideal nur aus jenen Hauptumrissen genommen, und aus ihnen eine demselben entsprechende äußere Form modifizirt werden. Jene Grundsäze sind von der Vernunft rein aus dem Urzwecke des gesellschaftlichen Verbands abstrahirt. Sie sind, mehr oder weniger idealisirt, von den W Weisen aller Zei— ten und aller Völker erkannt worden. Man sollte glauben, der Naturtrieb des Menschen nach Wohlstand, und zwar nach dauerndem Wohlstand, hätte ihnen leicht allgemeines Anerkenntniß, also auch allgemeine Anwendung verschaffen müssen. Und doch beurkundet die Geschichte aller Zeiten und aller Völker das Gegentheil. Sie beurkundet vielmehr, daß kaum hie und da, und auch dann nur vorübergehend, sich ein Staat jenen Grundsäzen gemäß, auch nur Theilweise gebildet hat. Der historische Grund liegt in der Entstehung, in dem Ursprunge der Staaten selbst. Nicht systematisch haben sich die Völker verbunden. Der Zufall, die Verhältnisse haben die Formen ihrer Vereinigung gebildet und zerschellt. Wenn Völkerschaften sich allmählig zu Staaten formten, so trugen sie in ihre neue Lage die Verhältnisse der Vorzeit über: ge⸗ wöhnlich die Macht des Herrschers, den Reichthum und das Ansehn der Großen und Vermögenden, die Dürftigkeit und die Sklaverey des Volks. ö Wurde die Verfassung eines Staats umgestürzt, so war es nicht Vernunft, sondern Leidenschaft, die ihn stürzte, also R aut Wumd dum 3 D Hie schihen Hindiy llahe; u vers D Maht Um sie en, und mus jenen demselben aus dem t. Sie aller Zeiz glauben, und zwar gemeines rschaffen iten und hr, daß nd, sich heilweise in dem ben sich e haben Wenn trugen r: ge— und das eit und so War te, also unter andern Benennungen, unter andern Formen ihr In⸗ teresse auf den Thron setzte, nicht die Grundsäze. Nur bey ganz neuen entstehenden Staaten, oder da, wo eine bedeutende Masse von Bildung in der Nazion ver⸗ breitet war, und zufällige Verhaltnisse den Einfluß dieser nicht hemmten, nur da konnte also der reine Staatszweck klar erscheinen. Und das ist auch öfters der Fall gewesen. In der Geschichte der Griechen und Römer finden wir bereits das Anerkenntniß jener Hauptgrundsäze, unter den Modifikazionen, welche die eigenthümlichen Verhältnisse foderten. Am nächsten kam diesem Ideal Solons Gesez⸗ gebung. 8—57 ö In der neuern Geschichte finden wir das nämliche in der Urverfassung der vereinigten Niederlande, und der Nord— amerikanischen Freystaaten. ö ö 462. ö ö Außer der Entstehungsart der Staaten besteht aber ein Hauptgrund: warum so wenige sichjenem Staatsideal ge⸗ nähert, warum auch bey diesen eine auf den Urzweck des gesellschaftlichen Verbands rein und richtig berechnete äußere Staatsform sich seltin lange gehalten hat, unverkennbar in der aus dem Organismus der Menschheit resultirenden, ans Unmögliche gränzenden Schwierigkeit: einer republikanischen Form Dauer zu sichern; nämlich, auf der Einen Seite die Kräfte der abgesonderten Staatsgewalten so genau abzu⸗ scheiden und abzuwägen, daß die Selbstständigkeit und Unab— hängigkeit Aller dauernd und unerschütterlich gesichert bleibe; auf der andern Seite, sie doch zum Zweck des Ganzen zu verschmelzen. Der Mangel richtiger Abwägung wird bey jener der Macht natürlichen Tendenz nach Ausdehnung stets die —————————s:ꝛ222222 qSCDCSꝗSꝗñ—— ————ß—— Unterjochung der Einen oder der Andern zur Folge haben müssen, und am natürlichsten wird die vollziehende die übrigen verschlingen, denn selbst die Grundsäze einer republikanischen Verfassung gebieten, unerläßlich der voll— ziehenden Gewalt Kraft zu verleihen. Bey der namenlosen Mannichfaltigkeit der menschlichen Leidenschaften und Verhältnisse wird es dem höchsten Scharf⸗ ö sinne nie gelingen, diese gleich nothwendige Absonderung und Verschmelzung in dauernde Harmonie zu bringen. Die Begründung, die dauernde Erhaltung des Gleich-⸗ gewichts der Gewalten ist also die Klippe, an der alle Staats⸗ idealisten ewig scheitern werden und müssen. Beynahe alle Versuche haben, zeug der Geschichte, nur dazu gedient, nach einem verderblichen Kampfe der Gewal—⸗ ten, den Staaten auch die letzten Züge republikanischer Form zu entreißen, und Despozie herbey zu führen. 463. Der Philosoph muß aus der Vernunft rein Vollkom- menheit abstrahiren; die Bestimmung des Menschen ist, wie Kant erwiesen hat, Streben nach Vollkommenheit im Allgemeinen; also nicht einzig in Absicht seiner selbst im strengsten Sinne, sondern auch in Absicht seiner Umgebungen, seiner Verhältnisse zu der Menschheit, zu der Nazion, der er angehört. Die Staatsideale, im ethischen Sinne dargestellt, sind also philosophisch richtig, sind der Menschheit nüzlich. Aber einzig zu dem Zwecke, um auch den gesellschaftlichen Verband auf Grund säze zurück zu führen; nicht um ihre Anwendbarkeit anders als dogmatisch auszusprechen. Gerade dieses aber, gerade diese selbst philosophisch un— richtige Tendenz nach einer andern, als auf die Auf⸗ leh, U vel and 0 slaf In llinl rahg 0 U hut lt ch H ge haben ehende äze einer der voll nschlichen Scharß onderung Gleich⸗ Staats⸗ chte, nur Gewal⸗ er Form lkom— chen ist heit im elbst im bungen, der er gestellt, nülich. aftlichen um ihte plechen. sch un⸗ ie Auf 21 regung des ethischen Gefühls für Vollkommenheit berechneten Anwendbarkeit, scheint die Menschheit am meisten von dem Zwecke dieser Tendenz, nämlich von der Herstellung der äußern republikanischen Form entfernt zu haben. 464. Die Herrscher selbst, oder die in ihrem Namen herrsch— ten, konnten sich nicht verbergen: so bald der menschliche Geist über den Zweck des gesellschaftlichen Verbands aufgehellt werde, müsse die Nazion das Isolirte und Prekäre ihres Zu⸗ stands gewahren. Um den Folgen dieser Aufhellung entgegen zu arbeiten, haben sie, je nach ihrem oder ihrer Minister persönlichen Cha⸗ rakter, zwey entgegen gesezte Wege gewählt. Entweder die Zügel ihrer Macht straff und immer straffer anzuziehen, und die Aufhellung durch die Mittel zu unterdrücken, welche Ehrsucht, Eigendünkel und alle die kleinlichen Leidenschaften darbieten, welche den Thron um— drängen, also die Nazion in Fesseln zu schlagen. Dieser Weg, unterstüzt von der Energie des Regen⸗ ten, kann lange, und nach der Individualität des Nazional⸗ charakters, sehr lange seinen Zweck erfüllen. Er isolirt die Nazion, er erlaubt ihr nicht, Charak— ter anzunehmen, er macht sie also wehrlos. Daß er dessen ungeachtet gefährlich für den Regenten selbst sey, beurkundet die Geschichte. Der zweyte Weg ist: daß der Regent durch seine Tugenden die Mängel der äußern Form ergänzt. Ein Herrscher, der die Republik in seinem Busen trägt, ver⸗ schmilzt die Nazion in sich. „Sind die Geseze, die er giebt, rein auf den Z weck des gesellschaftlichen Verbands, auf das allgemeine Wohl be⸗ 22 rechnet, ehrt er in der Ausübung der vollziehenden Macht diese Geseze gewissenhaft, wer wird seinen Staat nicht für•U eine Republik, welcher seiner Unterthanen wird sich Ehun nicht für einen Republikaner halten? ö ö lußer Dieser Weg ist gefahrlich für die Nazional-Oeko— dlafen nomie. In diesem innern republikanischen Zustande des n int Staats geht seine äußere Form leise in gänzliche Despo— nihß zie über. ö Ehf Die Geschichte, vorzüglich die der Römer vom Au gust gent, an, beurkundet, wie schwer es einer einmal unterjochten untet Nazion wird, sich dieser Form zu entwinden. Leichter führt Ind& sie zur Auflösung des ganzen Staats, als zur Herstellung Hihlh der äußern Republik. buß d 465. 100 Ci Dieß sind die unglücklichen Resultate jener Staats-⸗ ö lßhat form⸗ Idealisazion für die Menschheit. Sie hat die O Her rscher, denen sie alles zu entreißen drohte, an dem das m l menschliche Gefühl mit Liebe hangt, gewaltsam zum Wider— 1 stande aufgeregt; den Völkern hat sich dann die absolute 10 U Unmöglichkeit einer richtigen Bilanz der Gewalten auf eine ih uh furchtbare Weise beurkundet; bey ihnen hat sie das Ent— RUst sezen vor dem Ungeheuer der Anarchie aufgeschreckt. Wair 466. NI deg Soll denn also der Weltweise, soll der Freund der RHhauneg Menschheit ganz auf die Hoffnung verzichten, daß die bür—⸗ aloi gerlichen Vereine ihrem Zweck gemäß organisirt, daß Ne das Glück der Völker dauernd gegründet, daß also der Na⸗ Mjan ss zional⸗Oekonomie ein s ichrer Wirkungskreis geöffnet Su E ö ö tihmn m X Macht nicht für vird sich al⸗Oeko⸗ nde des D syp 0· August jochten er führt Istellung taats hat die em das Wider— bsolute uf eine Ent⸗ ud der ie bür⸗ „daß Na⸗ eöffnet 23 Das foll er nicht. Aber auch nicht in der Hoffnung soll er die Realisazion seiner Vernunft-Abstrakzion, seines Sehnens suchen, daß Herrscher, oder Völker den Staat, der dußern Form nach, jenem Ideale gemäß orgänisiren dürften. Mit der Geschichte in der Hand wird ihn das Nachden— ken immer auf den Punkt zurück führen: daß der Mensch zunächst auf sein individuelles Wohlseyn hinstrebt, daß Enthusiasmus für das, was man gewöhnlich Vaterland nennt, also für die Nazional-Familienbande, jenem Streben unter geordnet ist, daß nur ein hoher Grad von Seelenadel und Geisteskraft diesen Enthusiasmus bis auf den, alle selbst— süchtige Rücksichten verschlingenden Punkt treiben kann, und daß diese Eigenschaft in Staaten, wo Geseze, Gewohnheit und Sitte das Nazionalband selbst gelöst oder erschlafft haben, außerst selten seyn müsse. Wenn auch der Enthusiasmus, den die Umwälzung einer äußern Staatsform zur Annäherung an das Staats⸗ ideal unerläßlich fodert, der einzig die tausendköpfige Hyder des Egoismus zermalmen kann, wenn dieser Enthusiaswus sich mit dem reinen Vernunftsinne vertrüge, den wieder die Auffassung dieses Ideals unerläßlich heischt, so kann sie doch aus der Masse der Nazion nie hervor gehen. Aus den erblichen Herrschern kann sie eben so wenig hervor gehen, und Timoleon stand in Jahrtausenden allein. ö Aber es giebt Grundsäze, über welche Herrscher und Nazion sich einigen können, es giebt ein Mittel, wie sich alle Staatsgesellschaften dem Staatsideale nähern können und nähern müssen.— iXä'03—— 2—8—————— 7- n 24—— 467. 4 Die Grundsäze, über welche Herrscher und Nazionen sich leicht einigen können, beurkundet die Geschichte. Sie beurkundet: daß jede Staatsform, in dem Grade als sie sich von derjenigen entfernte, die man Monarchie 5 nannte, den Privatleidenschaften freyen Spielraum gegeben, ih u die innere Nazionalruhe gestört hat. hun Mag sie in dem namlichen Grade auch den Tugenden, dun der Seelengröße, den Talenten freyen Spielraum geöffnet sagt, haben, dieß veredelte zwar die Menschheit, aber dem Hange der Nazional masse nach Wohlleben, also nach Ruhe, 0 konnte sie nicht zusagen. Um dieses höchste Gut des gewöhn—⸗ sidi lichen Menschen zu erringen, ist er bereit, allen moralischen in Gütern, selbst der Freyheit zu entsagen. Eben deswegen ulla zeigt uns die Geschichte, daß die Völker nach langem Ringen luah um dassenige, was dem veredelten Menschen das Höchste und dab ti Heiligste ist, freywillig stärkere Ketten übernommen haben, lihen als sie vor diesem Aufstreben ertrugen. Alle Kämpfe um 1 Vii das, was der Sprachgebrauch vorhin republikanische sch h Staatsform nannte, haben zulezt die Despozie, als den Siz u Ru der Ruhe, herbey geführt. Denn Ruhe will der gewöhn⸗ liche Mensch, und sey es Ruhe des Kerkers. D. ö 468. Miche Diese Erfahrungen aller Zeiten, aller Völker, scheinen de Mo. zu beweisen: daß die Alleinherrschaft eines Einzigen kichtig im gesellschaftlichen Vereine dem dauernden Wohle der suß de Menschheit, so wie sie einmal organisirt ist, am meisten zu⸗ schent; sage; daß sie allein die erfoderliche Kraft besize, die in Rmeh der Natur der bürgerlichen Gesellschaft liegende ewige Rei— D. bung der Privatleidenschaften in Harmonie zu bringen, sie shftn, zum wechselseitigen Glück zu begränzen, also des Menschen hule, N onen sich u Grade narchie gegeben, ugenden, geöffnot Hange Ruhe, gewöhn⸗ ralischen eölbegen Ringen ste und haben, pfe um nische en Siz ewöhn⸗ cheinen nzigen le der ten zu⸗ die in ˖Reit u, sie nschen 25 höchstes Sehnen nach Wohlleben und Ruhe zu gewähren und zu sichern. Dazu ist die Despozie aus den einfachsten Grün⸗ den allerdings am geschicktesten. Das Daseyn eines einzelnen, über alle erhabenen We—⸗ sens beleidigt den Stolz nicht. Die große Kluft zwischen ihm und dem Reste der Nazion, läßt jedem Nazionalgliede keine andere Aussicht empor zu ragen, als durch ihn. Die wildeste, die stürmischste aller Leidenschaften, die Ehr— sucht, ist also an ihn selbst gekettet. Der Herrscher, welches auch immer sein Herrschersystem, so ausgedehnt auch immer sein Egoismus sey, kann die Be— sriedigung seiner Wünsche, kann seinen Wohlstand nur in der Ruhe der Nazion finden. Alles fodert ihn auf, alles treibt ihn an, diese Ruhe zu begünstigen, diese Ruhe zu erhalten. In ihm kann kein Grund liegen, sich um das einzelne Treiben, Leben und Weben der Menschen in einem andern Sinne zu bekümmern, als so weit es die Beziehungen zu dem Herrscher betrift, und diese vertheilen sich bey einer großen Nazion zu sehr unter die Masse, um die Ruhe des Einzelnen zu stören. 469. Daher: je größer der Staat, je unnachtheiliger diese Alleinherrschaft für die bürgerliche Freyheit, je näher rückt die Monarchie der republikanischen innern Staatsform, im richtigen Sinne dieses Worts; je begränzter ist der Ein⸗ fluß der Willkühr, oder der Unfähigkeit des einzelnen Herr⸗ schers; denn je mehr muß er seine Macht vertheilen, oder vielmehr mit der Nazion theilen. Vergrößern müssen sich also die bürgerlichen Gesell⸗ schaften, bis zu dem Nazionalökonomistischen(Ir B. 41.) Punkte, wenn sie republikanisirt seyn wollen. Dieß ists, 26 W⸗- was den von der Geschichte genährten Weisen mit der soge— uuh/ nannten Monarchie, mit der Vereinigung der Gewalten huh aussöhnt. Ihm bleiben dann, außer jenem allgemeinen. Mittel(465.), dessen ich in der Folge erwähnen werde, vielleicht zur Realisazion seines Staats ideals nur zwey 130 Wünsche übrig: ö 1 Er wird sich nämlich von den Vorzügen der erblichen flbt: sogenannten Monarchie vor der Wahlmonarchie eben auch 4 Hüht durch das Studium der Geschichte überzeugt fühlen, aber er 111 wird wünschen: daß die von jener Erblichkeit unzertrennliche hinst Laune des Zufalls so weit begränzt werde, als es ohne veno Gefahr des öffentlichen Wohls möglich ist. schen Das Mexikanische Reich hat davon ein Beyspiel 10 0 gegeben. Erblich war die Herrschaft in der Familie des Hus Herrschers; aber zwölf Notablen des Reichs wählten unter Abin den Nachkommen des Herrschers den Fähigsten. die eef Unermeßliches Elend wäre der Menschheit durch allge— W meine Nachahmung dieses Beyspiels erspart worden. Der zweyte Wunsch betrifft die Wahl der ersten H Staats⸗-Beamten. niht zv Es ist vielleicht der weiseste Zug der Brittischen Staats— außtre verfassung, daß der Herrscher frey die Minister wählt, daß ie(d aber, einmal gewählt, sie dann der Nazion verantwort⸗ Wuuf lich sind. uinele Tief verschlungen in die Ruhe, in das Glück der Völker Gcde e ist die Heiligkeit, die Unverlezbarkeit der Per son des Herr— ö ud— schers. Und gerade zu diesem Zweck giebt es durchaus kein Heit nig kräftigeres Mittel, als diese Responsabilität der ersten R. H. ou Staatsdiener. ihrr gu Rein, fleckenlos, als ein nur wohlthätiges Wesen, 30 muß der Herrscher der Nazion erscheinen, wenn er die Ach⸗ INaft ———————U- 88.D‚miieeeeDDeeeeeee‚eee‚eeteete.ee.UCCtt‚L‚E‚‚.‚..‚..... er sog⸗ tung, die Ehrfurcht, die Liebe der Nazion besizen und Gaunlen bewahren soll, ohne die auch der Despot auf seinem Throne emeinen wankt. nen weihe, Mag die Nazion der Form nach auch keinen an— nur zuey dern Repräsentanten besizen, als den Alleinherrscher, so läßt sich diese Responsabilität organisiren. Wenn der Herrscher rblichen selbst ein Tribunal anordnet, vor dem die ersten Staats— chen auc beamten zu bestimmten Zeitpunkten von ihrer Amtsführung „ aber er Rechenschaft geben müssen; wenn es dann jedem in der Na— rennliche zion frey steht, dort seine Stimme furchtlos hören zu lassen, es ohne wenn dieses Tribunal mindstens das Recht hat, seine An— sichten frey auszusprechen und bekannt zu machen, so wird, Beyspicl sey auch diese Responsabilität nur illusorisch, bestätige der milie des Herrscher diese Ansichten oder nicht, das Daseyn dieses ten unter Tribunals, und die Publizität seiner Meinung hinreichen, die ersten Staatsdiener in treuer Erfüllung ihrer Pflichten allge wach zu erhalten. ö 47⁰. ersten Die Frage ist nun: ob es für das Wohl der Menschheit nicht zweckmäßiger sey, jenem Ideale zu entsagen, und die Staats⸗ äußere Despozie, d. h. die unbeschrankte Monar— , daß chie(dem gewöhnlichen Sprachgebrauche nach) die, aller ntwott: Vernunftabsträkzion ungeachtet, sich auf der ganzen bewohn— ten Erde immer mehr auszubreiten scheinet, und in dem Volket Grade erstarket, als ihre Unrechtlichkeit a priori deduzirt Her; wird— die Frage ist: ob es für das Wohl der Mensch⸗ u kein heit nicht zweckmäßiger sey, von innen zu republikanisiren, afn d. h. auf eine Weise, wo das Interesse der Herrscher und ihrer Familien mit dem der Völker sich begegnen muß? Wesen Zu diesem Zweck sollten aber die Staatslehrer, statt —— Ac der Verfolgung eines unerreichbaren Ideals, sich vielleicht —*——2—2.—————.——— 3 X SSTEE‚‚‚‚‚‚‚——.— 28 mehr damit beschäftigen: den Begriff der Eigen⸗ schaft des Herrschers zu berichtigen, unwandelbar zu bestimmen, und sowohl die Herrscher selbst, als die Völker dafür empfänglich zu machen. Ein Weiser auf dem Throne, Friedrich der Einzige, hat sie die ersten Staats beamten genannt. Dieß ist irrig; aber selbst dieser Irrthum war schön und spricht den Adel seiner freyen königlichen Seele, das tiefe Gefühl seiner Pflichten aus. Gerade dieses Gefühl hat ihn verirrt. Dienerschaft sezt den Begriff von Abhängig⸗ keit voraus, und der Regent ist selbstständig wie die Nazion. Der Statthalter der Niederlande war einst erblicher Staatsdiener in Regenteneigenschaft kraft der Hünszrehen aber sein Beyspiel ist einzig. Der Regent kann eben so wenig Souverain genannt werden in Beziehung auf die Nazion, als die Nazion in Beziehung auf ihn. Die Nazion kann nicht zugleich der Herrscher und der Beherrschte seyn. Ein Westindischer Pflanzer kann Oklaven, aber der Regent kann nicht eine Nazion beherrschen; er kann nur Geseze geben, und diese Geseze vollziehen. Nicht Staatsbeamter, nicht Staats⸗ diener ist also der Monarch. Er ist der erbliche Re—⸗ präsentant der Nazion. Sein Repräsentationsrecht gründe sich nun auf Grund⸗ eigenthum, oder auf Völkerwahl, oder auf Eroberung; er übt es selbstständig, aber er übt es im Namen der Na⸗ zion aus. Die Nazion hat ihre Nedrasenton ihm unwider—⸗ ruflich übertragen, aber nicht um seinen, sondern den Naz ional willen auszusprechen, also das Nazionalwohl. 1 — Mft N Ilu Vill tasion, usch mend ul d nig N N De ee MN schun, ul st nu gt gungen uf M schet. 60 Raklih, in die“ eine M vermag. hents. lH Entwv Hlh, a E i gen— delbar zu die Vöker zige, hat schon und das tiefe lhat ihn hängig— wie die erblichet ttituzion, genannt ion in eich der indischer ht eine ud diese Itaats⸗ e Re⸗ geund. 9) er Na—⸗ ider— nden . —— 39 Wenn also die Völker die Unwiderrufbarkeit ihrer Re—⸗ präsentazionsübergabe nie vergessen dürfen, so darf wieder der Regent nicht vergessen, daß er als Regent, d. h. in allen Regierungshandlungen durchaus keinen persönlichen Willen hat. Hat die Nazion ihm die volle Repräsen⸗ tazion, also alle Gewalten, also auch die Gesezgebende ausschließend übertragen, so giebt er diese Geseze im Na— men der Nazion. Er selbst ist also ihnen untergeordnet, er muß sie vollziehen. Die Geseze sind also in jeder Staatsform, wie jener königliche Weise sich richtig ausdrückt, die wahren Herrscher der Nazion. ö ö 171. Aber gerade dieß erzeugt den Dritten Wunsch des denkenden Weisen: daß nämlich der Nazional⸗Repräsentant über diese Geseze die An⸗ sichten, die Meinungen, die Wünsche der Nazionalglieder höre und aufnehme. Die Kluft zwischen ihm und der Nazion ist zu groß, als daß er mit ihren Sitten, Ansichten, Nei— gungen und Wünschen so vertraut seyn könnte, als es eine auf Nazionalglück berechnete ́ Gesezgebung unerläßlich fodert. Sey er auch nie in der Wahl seiner Staatsdiener un— glücklich, so sind auch diese der Nazion zu fern, um bis in die Details hinab zu steigen, deren Kenntniß einzig eine Nazionalökonomistische Gesezgebung hervor zu bringen vermag. Friedrich der Große hat auch hier ein erha— benes Beyspiel gegeben; er ließ sein bürgerliches Gesezbuch als Entwurf bekannt machen, und foderte nicht seine Nazion allein, auch die Einsicht aller für Menschenwohl und Völker⸗ ———————*—— ‚.... ——— * 7 4.4 —— * ——— — ————— 30 glück iuteressirten Menschen aller Völker auf, sich darüber zu 30 erklären. ö ö Seinem Beyspiele ist Kaiser Napoleon, und neuer— ö lich die Bayrische Regierung gefolgt. Sollte diese Idee, 0 ohne Nachtheil für Nazionalökonomistische Herrscher macht, 0 sich nicht noch weiter ausdehnen lassen? Sollte es nicht die— Herrscher würde weniger kompromittiren, wenn jedes, min—— destens jedes bedeutende neue Gesez, zuerst als Entwurf bekannt gemacht, und die freyen Stimmen der Nazional—⸗ t glieder darüber gesammlet würden,— als wenn, wie dieß 5n so häufig der Fall ist, die Regierung gezwungen wird, ein Netnich verkündetes Gesez zu verlassen, oder selbst zu widerrufen, ö weil es sich als nachtheilig für das Nazionalwohl ausgespro—. chen hat 22 ö ö. ö 472. sie st Nur die Erfüllung dieser Wünsche kann den Freund der ö 44 Menschheit mit der Vereinigung aller Gewalten, ů 391 mit der ausschließenden Nazionalrepräsentazion Eines Herr— Mi schers, also mit der äußern Despozie versöhnen. Dann wird 105 er aber in der sogenannten Monarchie die wahre innere 0 Revublik, dann wird er das Glück der Nazionen so 42 dauernd gesichert finden, als es nach dem Organismus der ue Menschheit möglich ist. 901 ö Dann wird er ohne Trauer bemerken, daß der Fort: ö m as schritt der Philosophie und Staatslehre in der Ausbildung Oldurg des Staats ideals nur dazu gedient hat, die äußere Staats⸗ um un form immer weiter von diesem Ideal zu entfernen. ö— 2 N Werden aber auch alle diese Wünsche nicht erfüllt, so 80 bleibt dem Weisen und Menschenfreunde noch Eine Hoffnung, ihen noch die Aussicht Eines Mittels, das zwar nur langsam reifen hre 31 daküber zu kann, an der Zeit schonender Hand, aber dagegen sicher ist, und unfehlbar. ind neuer⸗ Es ist die Republikanisirung der Nazionen, diese Ber, die Herstellung der innern Republik, nämlich die 5r ermacht, und geistige Bildung der Völker. nicht die ‚ In ihr wird die Nazion eine Ichererer Garanzie der des, min⸗ bürgerlichen Freyheit, und einer Nazionalökonomistischen antwurf Staatsverfassung finden, als in Konstituzionsurkunden und Nozional⸗ in Vertheilung der Gewalten, welche der vollziehende Herr— wie dieß scher an der Spize des besoldeten Heers mit Einem Hauche vird, ein vernichten kann. derrufen, Niche so die innere Republik, die in der Bildung der zusgespro⸗ Nazion liegt. Aus dieser Bildung entsteht Nazionaleharak⸗ ter; nur durch sie kann er Haltung erringen, nur durch sie erstarken. Die republikanische Staats verwaltung, die er erzwingt, wird dann zur Staatsverfassung. 99. 41 Diese Bildung muß auch die Staatsdiener ergreifen. Je Harr⸗ größer der Staat, je wichtiger dieser Einfluß; sie wird, sie ün wird muß unmerklich selbst den Allherrscher ersassen; er wird in Aunere seinen reinen Begriff als erblicher Nazionalreprä— ueh sentant zurück treten, sein Wille wird stets den Nazional— s der willen aussprechen. 101 Nur auf diesem Wege, nur durch Nazionalbildung r Fort⸗ kann also die Menschheit dem Staatsideale sich nähern; nur bildung Bildung der Nazion eine Nazionalökonomistische Staats- Staats⸗ form verleihen, und der Regierung, wie Godwin*) rich⸗ )In den von meinem verehrungswürdigen Freunde, dem llt, so Königl. Bayrischen Herrn Hofgerichts-Direktor Weber übersetzten: Untersuchungen über politische Gerechtigkeit und ffnung, ö 9. Hnds ihren Einfluß auf Moral und Glückseligkeit. 1804. reifen PFF ftttts 32 tig bemerkte, ihre wahre Tendenz zurück gegeben sehen, nämlich: sich entbehrlich zu maschen. Mag dann der fortwälzende Anwachs stehender Heere dem Scheine nach die Herrschermacht erhöhen; dieser An— wachs wird nur die innere Republikanisirung der Staaten be⸗ flügeln: denn desto mehr Staatsbürger werden in dem Heere sich befinden, und gebildete Bürger nie zu Despo⸗ tenknechten ausarten. Aber nicht durch Akademieen und Lyzeen, die Lieblingsspielzeuge unsers Jahrhunderts, so schäzbar sie übrigens für Künste und Wissenschaften sind, wird die Nazion gebildet. Aus jenen Instituten sprossen die Feuerköpfe, die poetischen Wesen empor, die in einer Götter— welt wandeln, und gerade durch diese Idealisazion die Na— zionalcuhe erschüttern. Die Masse der Nazion, der Bürger, der Landmann müssen zu Staatsbürgern in den ersten, in den Bürger- und Landschulen gebildet, mit dem Zweck des gesellschaftlihen Verbands, mit der wahren Eigenschaft des Herrschers bekannt gemacht; vor allen Dingen aber muß ihnen Ehrfurcht für die Geseze eingeprägt werden, dieß ists, was, wie Mably richtig bemerkte, der fran—⸗ zösischen Nazion stets fehlte, dieß führte ihre Revoluzion herbey. In dieser Haltung des Nazionalcharakters liegt der Gemein-Geist, der bublic Spirit, als das einzige sichere Palladium einer innern republikanischen, d. heiner Nazio— nalo konomistischen Konstituzion. So lange einzelne genia⸗ lische Köpfe aus der Masse eines unwissenden Volks her— vorragen, wird dieses stets das Spielwerk ihrer Leidenschaf—⸗ ten seyn; Nazionalbildung ist also der Talisman der Ruhe und Festigkeit der Staatsverfassung. Auf diese allgemeine Nazionalbildung müssen die Weisen aller Völker hinarbeiten; ——...‚.—.IHIJIJID‚.‚..J‚‚‚‚——......——————.,— Haben Hadkn Hansh Dabch uumn E Werdeg auuich lahde scher i hhiled lihen e guf ihn lchfe sad unt gle seige Watilie shenk/ d lesig l HAAII ihn in v R lite H5l üftre te Mot 96 Intter N hen sehen, der Heere dieser An: dtaaten be⸗ verden in zu Despo⸗ ieen und derts, so nd, wird rossen die er Götter⸗ 1die Na— Burger, sten, in weck des nschaft aber muß werden, er fran woluzion siegt der 3e schene r Nazio⸗ e genia⸗ Uks hen⸗ denschaf eb Ruhe lgemeive rbeiten; 33 auf ihr ruht das Wohl der bürgerlichen Gesellschaften; auf ihr die Sicherheit der Thronen. Nur in einem innern und äußeren despotischen Staate, nur bey einem unwissenden und unter drückten Volke, sind Staatsumwälzungen möglich. Die leztern Dezennien haben dieß in Norden und Süden auf eine furchtbare Weise beurkundet. Dieß ist die dringendste Aufforderung für die Herrscher selbst, die Nazionalbildung zu befördern. In der Despozie muß der Herrscher zittern, wie das Volk. Ihn kann Ein Augenblick stürzen; dieses kann lange gegquält werden; das ist der einzige Unterschied. In einem republi— kanischen Staate ist der Herrscher sicher, wie das Volk; denn beyde sind verschmolzen. Was kann auch der erbliche Herr— scher wollen, als das Glück der Nazion? Wiegen die Vor— theile des Mißbrauchs unumschränkter Gewalt die unermeß⸗ lichen Segnungen auf, die aus dem Nazional-Wohle auch auf ihn zurückfließen? Wäre auch sein Gemüth unempfäng⸗ lich für das angenehme Gefühl: Glück zu verbreiten, Wohl—⸗ stand und Frohsinn um sich her zu sehen, was kann ihm, wenn alle seine menschliche Launen befriedigt sind, den Verlust der Volksliebe ersezen? Ist diese nicht ein freywilliges Ge— schenk, das durch die unumschränkteste Gewalt sich nicht er— pressen läßt? Müssen nicht selbst seine muthwilligsten Launen aus dem Nazional⸗Wohlstande ihre Nahrung suchen, und in ihm in weit größrer Maße finden? 174• Ist die Nazion gebildet, dann darf auch der eifersüch— tigste Herrscher es wagen, dem republikanisirten Staate äußere republikanische Formen zu geben. Dann ist seine Macht getheilt, so unbeschränkt der Form nach sein Wille Dritter Band. 3 2 V —— V. 34 ů seyn mag; denn sie kann sich nur im Nazional⸗Willen W.l äußern.„ Als Mensch muß er gewinnen, denn er ist gegen den nen Einfluß seiner Menschlichkeit geschügt; als Herrscher muß hns er gewinnen, denn er wird dem Staate Konsistenz, er wird 10 ihm, was in Fällen der Noth so wichtig ist, Vertrauen und nigt Kredit geben. ö„ahn Selbst der Despot muß in allen denjenigen Verhältnissen, wo er Vertrauen, Kredit bedarf, einen Schatten von äußerer R E republikanischer Form schaffen; denn eine unbeschränkte Ge—⸗ uian xe walt kann nur Furcht, nie Zutrauen erwecken; und es giebt sihren, menschliche Neigungen, die auch die unbeschränkteste Gewalt E nicht zu erreichen vermag, die nur der Liebe sich hingeben; Iweß e zum Glück der Menschheit sind es gerade diejenigen, die auch ö Ilhnen der Herrscher am nöthigsten bedarf. ht, In 475• bep einem In allen diesen Säzen wird der weise Herrscher Gründe Rannut ue genug finden, da, wo Geseze und Gewohnheit der Nazion ui un eine äußere republikanische Form gegeben haben, diese zu G nit schonen, ihre Mängel mit milder Hand zu heben, sie dem Dut Zwecke zu nähern, und dem verderblichen Glanze unum— uund kn schränkter Macht zu entsagen. Ha ug Hat ihn das Schicksal zum Leiter einer Despozie er⸗ 11 hoben, so wird er durch eine republikanische Staats- Ver⸗ waltung dem Staate einen innern republikanischen Staatszustand geben; Er, der erste Republikaner, wird Ein sicher und glücklich auf dem Throne sizen. So lange die Hokteug, z Staatsverwaltung in ihrem ruhigen Gleise geht, wird die x frhen, 0 Konstituzion nie sichtbar, welches auch immer ihre Form Ne Hahege sey. Diejenigen wenigen ausgenommen, welche nicht erbliche im bitger Rechte, oder Geburt, oder Ehrgeiz zur Regierung ruft, zieht Rlsen, de *— łĩ'PPITII L¼r/kTr— DID‚D‚iDeD‚D‚DD‚‚eeee‚e‚ee‚e‚e.ete.......e..t.e......‚..e...t. V II üMM, V N ung Iuh ö Ij 2 un, + In uch, Amun Amin rüniz 5 I Rihihtte bv mng Wuldithsr N Hune LXLLLTI. r Gh Myin as u 10yzit u + u dnng; Wulleant, 0 20 WMN*˙ OIc + 0 WN h 35 die größre Masse der Nazion sich auf das Gefühl zurück, daß sie einmal regiert werden müsse, und es ist ihr gleichgültig, wie und von wem sie regiert werde? so lange sie nur in ihrem Streben nach Wohlstand sich nicht gehindert fühlt, und die im Nazionaleharakter liegende wirkliche Konstituzion nicht verlezt wird. Sobald aber dieß der Fall ist, erwacht auch der Nazionalcharakter und die Nazionalkonstituzion. Eben deswegen kann der Herrscher, bis auf einen gewis⸗ sen Punkt, alles wagen, aber sobald er die wahre Konsti— tuzion verlezt, wird ihn die Nazion in die Gränzen zurück— führen. Englands Verfassung ist davon das sprechendste Beyspiel. Indeß es unläugbare Thatsache ist, daß das Original der be— rühmten Carta magna, des Palladiums der Brittischen Frey⸗ heit, lange verloren war, und endlich von Robert Cotton bey einem Schneider entdeckt wurde, der so eben ein Maas daraus verfertigen wollte— hätte es doch kein Brittischer Kö— nig wagen dürfen, diese im Herzen jedes Britten eingegrabene Carta magna zu verlezen. Durch die vorgeblichen Schurkenstreiche eines Kopisten wurde dem Regenten Dänemarks die uneingeschränkte Herr— schaft eingeräumt, und Dänemark besizt die freyeste Ver— fassung. 476. Es war nicht mein Zweck, die Grundsäze, die ich hier vortrug, aus der Geschichte zu beurkunden. Der Denker wird finden, ob ich sie studirt habe. Es war nicht meine Absicht, die Lehrgebäude der Philosophen und Staatslehrer über den bürgerlichen Vertrag darzustellen, zu vergleichen oder zu prüfen; der Denker wird finden, ob ich mit ihnen bekannt bin. Ich habe in meinem Systeme der Nazional-Oekonomie, ohne historischen und literarischen Aufwand, nur dasjenige von dieser Materie vortragen zu müssen geglaubt, was diese Kunde unmittelbar berührt. Mit der Geschichte in der Hand mag man jene Säze prü⸗ fen. Der menschliche Geist wird kaum Eine Staatsform ersinnen, von welcher nicht die Menschheit, je nach ihrem Kulturstande, Gewerben, Sitten, Gewohnheiten, Klima und örtlichen Verhältnissen, je glückliche oder unglückliche Er⸗ fahrungen gemacht hätte. In d den rein⸗demokratischen Kan⸗ Stagt tons der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihrer Bunds-⸗ Verwandten hat man die höchste bürgerliche Freyheit zu fin⸗ den gegläubt, und ich habe Graubünder gekannt, die aus ihrer Heimath flüchteten, um in monarchischen Staaten Freyheit zu suchen. Ja, in neu gegründeten Staaten mag jenes Staats-⸗ Ideal für den Augenblick anwendbar seyn. Die Nord-Ame- rikaner haben sich die freyste Verfassung gegeben; aber Ame— rika ist eine durch lose Bande zusammenhängende Masse zer— streuter Familien; noch kein Staat. In diesem unermeßli—⸗ chen Reiche sind die Pflanzer noch auf einzelne Punkte zer⸗ streut, die alle Berührung hemmen. eit der Zunahme der Bevölkerung wird Amerika zu jenen Grundsäzen zurückkehren, es wird eine äußere Despodie werden müssen. — N ekonomie, enige von Was diese Size yrůꝛ taatsform ich ihrem ö „ Klima Zweytes Bucch. liche Ert o Staats⸗Gesezgebung und Verwaltung. Bunde⸗ +. it zu fin⸗ aus ihrer cyheit zu Staats⸗ d⸗Amet er Ame⸗ asse zer⸗ rmeßli⸗ kte zer⸗ 1 rika zu ö espozie 2 3— 2.. 2—— w— ͥ:xx—— 5,,f!;——8**.—..———.—.———.——.—— 4 —————...... DP‚P‚fttt ** I 7 X. IX ů V. 4 x ů I 1 1 6 7 ꝑᷓNIWQITIIIIIIIIIeee..— — FF TT᷑!P...... r Ste G die Hr nd die 100 Miloso lingt d Hahdlur Mian Oehnnon Snateh gen al schaflich .5. M De üßern e s, ge N 3 weht es u ch. Staats-Gesezgebung und Verwaltung. 477. Geseze sind die Vorschriften und Grundsäze, nach Wiltoen die Handlungen der Bürger im Staatsvereine bestimmt, und die Verhältnisse des Staatsvereins geordnet werden. Der wichtige Einfluß der Gesezgebung überhaupt auf das Nazional⸗Wohl spricht sich von selbst aus; er ist von philosophischen Staatslehrern, Montesquieu, und andern, längst dargethan worden. Geseze sind es, die nicht allein die Handlungen des geselligen Menschen ordnen, sondern auch die Nazion bilden. Soll also das Prinzip der Nazional⸗ Oekonomie erfüllt werden, so muß in allen Zweigen der Staatshaushaltung die Gesezgebung diesem Prinzip zusa⸗ gen; also der Veredlung, der Vervollkommnung des gesell— schaftlichen Zustandes und des Menschen in diesem Zustande. (1. B. S. 14.) 478. Erster Abschnitt. e Finanz⸗Gesezgebung und Verwaltung. Der gesellschaftliche Zustand macht zu seiner innern und außern Sicherstellung und Bewahrung gemeinschaftliche La— sten, gemeinschaftlichen von allen Gliedern, nach dem Ver—⸗ ———3— —2.————..—..——.— 3—.—*.‚.——— 40 hältniß ihres Stoffs und ihrer Produktifkraft zu bestreiten—⸗ 6 den Aufwand, nothwendig. Die Vertheilung dieser Lasten, hssh 100 die Besorgung dieses Aufwands, ist der Gegenstand der Finanzwirthschaft. ö ö 1. Zu dieser Vertheilung hat die Staats-Gewalt zwey Mittel: 80 ö 1) den Staats-Kredit. geus, 2) die Staats Auflagen. Hulht 479. W Die Form dieser Vertheilung und Besorgung dieses n Aufwands, ist der Gegenstand der Staats- Finanz⸗Ver— 1 waltung. 100 gweck IJ. WW deb. BVom Staats⸗Kredite. vuds 450. wchl Nirgend ist es wesentlicher, den Begriff des Ausdrucks:. Staat schneidend zu bestimmen, als in der Materie vom 6. Staatskredit. 120 eintr Li Staat ist die Masse der unter Rechtsgesezen verei— st i N nigten Bürger, mit Einschluß ihrer Wohnung.(1. B. 3. 7.0 ih u In diesem Sinne ist Staatsvermögen nur der zu dem Emteu Zwecke der Berichtigung der gesellschaftlichen Lasten bestimmte I oder erhebbare Fonds; Nazional Vermögen hin—⸗ Nöh gegen ist das Privateigenthum der NRazionalglieder. f Das Staats-⸗Vermögen muß aus dem Nazional— die Erhs Vermögen erhoben werden; aber beide sind darum nicht Wuvatye Eines und dasselbe, wie die dem Despotismus schmeichelnde Meinem Finanzkunde bisher laut, oder still gelehrt hat. Rh S. ö— 41 i Das Staats-Vermögen, d. h. die zu Erhaltung der asten, gesellschaftlichen Verfassung nothwendige Masse von Stoff nd der im Allgemeinen, kann bestehen: W1. ö 1. in Gütern, welche die Nazion zu diesem Zwecke zvey vorbehalten hat, die also unter die Nazionalglieder nicht vertheilt worden sind. Es ist gleichgültig für den Begriff des Staatsvermö—⸗ gens, ob diese Güter entweder unmittelbar von der Nazion benuzt werden, oder ob der Herrscher unmittelbar sie benuzt. Dieß hängt nur von der äußern Staatsverfassungs⸗ dieses Form ab. Ver— In beiden Fällen sind diese Güter dem Zweck der Erhal⸗ tung der gesellschaftlichen Verfassung gewidmet, und dieser Zweck ist es, in dem der Charakter des Vermögens ruht. Ob der Herrscher die Staatsbedürfnisse, also auch den Auf— wand seines Throns, aus diesen der Universalität des Staats vorbehaltenen, unvertheilten Gütern, z. B. Domänen, Rega⸗ lien, Bergroerken, Jagden, Fischereyen ꝛc. oder, ob er ihn 1 aus dem Nazional-Vermögen, also aus dem einzelnen 6 Privatvermögen der Nazionalglieder, in der Eigenschaft einer Civil-Liste, mittelst der Auflagen zieht?— das erei— ist in dieser Beziehung gleichgültig. Jener Aufwand ist 7⁰ nach der Natur eines Staatsverbands unvermeidlich; er ist dem Staatsaufwand. imte Auch der Herrscher kann Privat-Vermögen besizen. hin⸗ Die Ersparnisse, die er von dem Ertrag des zu seinem Unter— halt bestimmten Staatsvermögens macht, die Geschenke, al die Erbschaften, die er als Privatmann erhält, sind sein iht Privatvermögen. Aber ein Herrscher ⸗Vermögen, ein zu einem andern Zwecke als zu Erhaltung des Staats gewid— metes Staats-Vermögen ist nicht denkbar. nde 42——— 481. sict Das Staatsvermdgen kann Mse 2. bestehen, aus denjenigen Gütern, welche die Staats— sr verwaltung aus dem Nazional-Vermögen erhebt, Frage also den Nazionalauflagen. ö Iuzun⸗ Das Nazionalvermögen ist der Fonds, aus dem diese 1 se Gattung von Staatsvermögen genommen wird; allerdings suchut ist also auch dessen Masse der Maasstab des Staatsver⸗ 3 mögens. Auflagen können und dürfen aber, nach den Na— shhab! zional⸗ Oekonomiegesezen, nur in soweit erhoben werden, diße d als sie absolutes Bedürfniß sind. Nur der die Summe 0a dieses absoluten Bedürfnisses betragende Theil des Nazional— ö sahen vermögens kann also eigentlich als Staats-Vermögen be ö 6 0 trachtet werden. 1I 48²½. ö ö haben Auch zuerst abgesehen von demjenigen, was in Beziehung auf die Verwaltung des Staatsvermögens, also auch 6 auf Benuzung des Staatskredits, Nazionalökonomistisch udat ist, also nur auf dasjenige eingeschränkt, was Rechtens ist, dlhetd müssen wir, nach jener Sonderung des Nazional⸗ und Staats-⸗ jf R vermögens, auch den Staatsverwaltungs- oder Re—-⸗ Subr gierungs-⸗-Kredit genau von dem Staats— Kredite n i sondern. Benuzung des Kredits isc nichts weiter als Vor⸗. empfang, Antizipazion künftiger Renten. Wenn 1 M die Regierung die Renten des Staats vermögens, es be— 6 0 stehe nun in Staatsgütern, oder den Nazionalökonomisti⸗ ů wül schen Auflagen, antizipirt, wenn sie also die Einkünfte dieser M Staatsgüter, wenn sie diese Auflagen verpfändet, um sie für 6 Der die Zukunft voraus zu beziehen, so hat die Nazion an sich kein I t Widerspruchsrecht, so lange dieser Vorgenuß ihr nicht zur 0 Last fällt, so lange die Abzahlungs- oder Verzinsungssumme 16 Staats; erhebt, diese erdings atsver— n Na⸗ erden, jvumme zional⸗ gen be⸗ ehung auch istisch ist, taats⸗ Re⸗ edite Vor⸗ Venn be⸗ nistit dieser fir kein zur mme 34 nicht unter dem Staatsbedürfnisse, also auch nicht unter der Masse der Nazionalauflagen erscheinet. In so lange ist also jener Kredit lediglich Regierungskredit. Eine andere Frage ist es freylich, in wieferne diese Regierungskreditbe⸗ nuzung durch ihre Folgen dem Nazionalwohlstande nachthei— lig sey? Und diese Frage bedarf allerdings eine eigne Unter— suchung. Zum Staatskredit wird aber jene Kreditbenuzung, sobald der Staat(die Universalität der Staatsbürger) für diese Benuzung verantwortlich, haftbar gemacht wird; so⸗ bald also aus dem Nazionalvermögen, in dem oben festge⸗ sezten Begriffe, sowohl die zur Heimzahlung der Schulden, als zu ihrer Verzinsung erfoderliche Summen, durch Er— höhung der Auflagen, also durch neue Auflagen erhoben werden. 483. Ein höchstbedeutender Theil der Leiden, welche seit Jahr— hunderten auf die gesellige Menschheit gehäuft worden sind, rührt daher: daß Nazionalvermögen und Staatsvermögen, daß Regierungskredit und Nazionalkredit vermischt wurden. Selbst die politischen Umwälzungen des leztern Jahrhunderts, deren einzige wohlthätige Frucht doch übrigens die Aufhellung der Begriffe des gesellschaftlichen Systems gewesen ist, hat über diesen Gegenstand kein neues Licht verbreitet; vorzüg⸗ lich wohl deswegen, weil die Freyheit nur in Worten, nie wirklich zum Vorschein kam, weil unter ihrem heili⸗ gen Namen die zermalmendste Gattung des Despotismus, des Demokratischen nämlich, an die Stelle. des Monarchi— schen trat. ö Indeß wage ich es, zu behaupten, daß eine Nazion, welcher es gelingt, dieses Palladium der wahren bürgerlichen — V* —— SSSS 4⁴— Freyheit und Glückseligkeit zu bewahren, nämlich diese Son⸗ 1ul derung des Staats- und Nazionalvermögens, des Regierungs alt und Nazionalkredits, nie ganz unglücklich werden kann. e 454. In wieferne die Benuzung des Regierungskredits B. politisch schädlich ist, kommt allerdings auf die Weisheit der facht VI Verwaltung an. Wenn die Nazion dabey auch keine Stimme Mseh ö ö hat, so kann ihr doch das Recht der Vorstellung in Absicht der Hih Folgen nicht bestritten werden. Wenn die Regierung die in iht Renten, welche zu Bestreitung des Staatsaufwands be— lihe stimmt sind, antizipirt, so muß, da diese gewöhnlich damit ö Stat in Verhältniß stehen, oder in Verhältniß gesezt worden si sind, ditses d. h., mindstens keine Ersparnisse zurückgelegt wurden, der lunge Staatsaufwand aber der nämliche bleibt, in der Folge Mach ein Defizit entstehen. Dieses Defizit muß die Regierung ö uhugt nothwendig decken; und dazu existirt dann kein andrer Fonds, In, A als das Nazionalvermögen, also die Erhebung einer neuen Rtn Auflage aus demselben. Die Nazion ist also wesentlich u in dabey interessirt, daß das Staatsvermögen durch die Antizi⸗ uhne! pazion nicht vermindert werde. ch. Außerordentliche Verhältnisse können allerdings einen vunlch erhöhten, einen die gewöhnliche Einnahms⸗ und Ausgabs⸗ ssgn, bilanz übersteigenden Aufwand nothwendig mächen, und eine A weise Staatsverwaltung kann in jenen Zeiten, wo die Staats— imn m ö maschine ihren ruhigen Gang geht, jene temporelle Vermeh⸗ einbaren rung des Aufwands wieder eingleichen, also die Bilanz wieder ö Zunf. herstellen. · 0 Aber die Geschichte 32t 6.. und aller Völker beur⸗ I kundet: daß die temporelle Erhöhung des Aufwands zu ssh unt Fortsezung und Unterhaltung desselben reizt; und daß die so⸗ I genannten gewöhnlichen und ruhigen Zeiten in der Staaten⸗ ——— iiiiieDi‚‚e‚‚eeettett..— ꝗSSmDDmmiiiiieeDeeeeeeeee‚e‚‚trLCYClClll —— 45 e Son⸗ ö—— 0 laufbahn bey weitem seltner sind, als man bey jenen Anti— run* zipazionen vorauszusezen pflegt. Man überblicke die Geschicht ten der leztern Jahrhunderte; nur in kurzen Zwischenräumen hat Europa vollständige Ruhe genossen. In Teutschland ontz z. B. waren im lezten Dezennium des 18ten Jahrhunderts 40 der noch immer die Schulden nicht bezählt, weiche der bald am t Anfang der zweyten Hälfte dieses Jahrhunderts geendete der Krieg veranlaßt hatte. Die Brittische Nazionalschuld hat sich 10 die in ihrem Laufe auf eine ungeheure Art vermehrt. Der näm-⸗ os be⸗ liche Fall ist mehr oder weniger bey den mehresten europäischen damit Staaten. Und da Europa, schon vor den neusten Revoluzionen sud, dieses Welttheils, allergrößtentheils unter despotische Regie— „ der rungsformen vertheilt war, so hat die Verschwendung oder Folge Prachtliebe der Herrscher immer neue Aufwandserhöhungen erung erzeugt. Selbst Naturbegebenheiten, allgemeine Kalamitä— onds, ten, Mißwachs u. dergl., haben die geregelten Finanz Etats neuen zerrüttet. Unläugbar ist es also, daß die Antizipazionen meist ntlich auf irrige Kalküls gegründet worden, daß entweder die Ein-⸗ ntijit nahme zu hoch gespannt, oder der Aufwand nur auf gewöhn— liche Zeiten und Verhältnisse berechnet wird, oder außeror— inen dentliche Verhältnisse für weit seltener angenommen zu werden abs⸗ pflegen, als sie der Natur der Dinge nach wirklich sind; diese eine Kaltüls sind also offenbar Selbsttäuschungen, oder diktirt von lats⸗ jener mit einer Nazionalökonomistischen Verfassung unver—⸗ neh⸗ einbaren Sorge für den Augenblick, und Sorglosigkeit für die leder Zukunft. ö Im Allgemeinen möchte man also die Benuzung des Re— eur⸗ gierungs kredits nur unter großen Einschränkungen poli—⸗ zu tisch unschädlich finden. sot Antizipazionen sind an sich das allerverderblichste ten⸗ Finanzsystem. Die Natur hält in ihrer Haushaltung den ————————3—...—..—— WI Jn....——.—.——..‚.-ee.. —FF—FFI—J—— 46 von ihrem Organismus vorgezeichneten Gang. Verzehrung uin, einer noch nicht vorhandenen Produkzion muß allen Fort— lllt, schritt zum Wohlstand unmöglich machen, und Stillstand 6. ist hier Grab. ashie Nichts ist dem Nazionalreichthume nachtheiliger, 416 hen Staatsschulden. Die Tendenz der Nazionalwirthschaft ist: ter der Erhöhung des Nazionalwohlstands, durch Beförderung der rasinn Produkzion. Staatsanleihen ziehen die Vorräthe an sich, Eal! sie geben den Eigenthümern derselben Zinsen auf Kosten der sehte Produkzion, sie nehmen dem Produzenten seine Ersparnisse, e ein die Mittel zur Produkzion, um die ohnehin großen Vortheile lher d der Vorrathsbesizer zu vermehren. NeEr 485. rahm Beynahe aus den nämlichen Gründen kann man aber die Benuzung des Staatskredits, im Allgemeinen nicht für ö mziun vereinbar mit den Nazionalökonomiegesezen betrachten. heit yn Die Erhaltung des Staats fordert, daß auch für den Heralt Fall ungewöhnlicher Anstrengung, außerordentlicher Bedürfniß, Higerde gesorgt sey. ö kiy Das erste Mittel hiezu ist das Staatsanleihsystem. ö Vosl; Dieses 3 ist von zweyerley Motifen be⸗ Ein gründet worden. müsch Erstens: für einen außerordenttichth Staatsaufwand, Nyauth welcher bedeutenden Kapitalstoff(Vorrath, Fonds) fordert, Im Ei diese Vorräthe beyzuschaffen, ohne die Masse des Nazionalver-⸗ De mögens auf eine in den Nazionalwohlstand einschneidende, also ö duni den Lebensgenuß der Nazionalglieder zu sehr vermindernde Suant Weise zu schwächen, oder weil deren Beyschaffung auf Einmal dischen! der Nazion ganz unmöglich seyn würde.— M Zweytens: ist das Staatskreditsystem von dem der Wöhn menschlichen Seele so natürlichen Haften an der Gegen⸗ 4² chrunz wart, von dem Hange zum augenblicklichen Genusse Jart⸗ diktirt, kraft dessen der Mensch alle diese Summe des Genus— stand ses vermindernde Anordnungen, so weit als möglich, zurück—⸗ zuschieben strebt, um nur für den Augenblick zu sorgen, da— , ols gegen die Sorge für die Zukunft der Folgezeit übergiebt, un—⸗ t i: ter der er sich denn gewöhnlich die nächste und folgende Gene—⸗ ing der razionen denkt. Diesem nämlichen Urtriebe der menschlichen in sich, Seele gemäß, vergoldet er sich denn auch diese Zukunft, in ihr en der sieht er immer Licht, immer erscheint sie ihm als ein Schleyer, rnisse, der eine lachende Landschaft verbirgt, daher gleitet er leicht Itheile uber die Sorge der Wiederbezahlung entnommener Kapitalien, die Ergänzung der Lücken, welche die Antizipazion in den Ein⸗ nahmen macht. her die So gräbt denn sorglos, in endloser Reihe, Eine Gene-⸗ ht fůr rvazion das Grab der andern, überträgt den Keim der Siech— heit von Geschlecht zu Geschlecht, bis von Zeit zu Zeit eine r den ä gewaltsame Krisis eintritt, und durch den in diesem Systeme xfniß, liegenden unvermeidlichen Nazionalbankerot den Wohlstand der kapitalistischen Klasse auf den Altar des allgemeinen . Wohls zum nothwendigen Opfer bringt. n be— Ein Blick auf die Staatsschuldenmasse der mehresten Eu⸗ ropäischen Staaten, verglichen mit ihrem Stoff, ihrem vand, Produkzionsfonds und ihren Produkten, wird die Wahrheit dert, jener Säze beurkunden. lver⸗ Die Größe der Spanischen, Französischen, „also Brittischen Staatsschuldenmasse ist bekannt genug. Die ernde Staatsschuld des so Menschen- und Produktenarmen Schwe— mal dischen Reichs bestand am Ende 1802, in 29 Millionen 721,276 Rthaler., 14 Schill., 3 Rundstück, und darunter aus ländische Schuld 10 Millionen 898,298 Rthaler., 29 Schill., 9 Rundstück. der gen⸗ ——3—3—33——9—9—9—9——————--ü—3——.——————————.55,;mʒ AIIRIEEETEEETETtsT“t“.—————————.4——393——————————*+.9—..——.——— 48 und in gleichem Verhaltnisse sind beynahe alle Europäische Staaten mit Schulden belastet. 438 486. Die Benuzung des Staatskredits hat also an sich unver— kennbare Nachtheile. Indem sie die Ansicht der Regierung über die ihr zu Gebot stehenden Staatskräfte überspannt, be— günstigt sie den von der Macht unzertrennlichen Geist der Unruhe, der Gebietsausdehnung, der Ehrsucht, der Erobe— rungsgierde; sie hat nach dem Organismus der menschlichen Seele keine Gränzen, als in den Befriedigungsmitteln. Die Nachtheile dieser Ehrsucht für das Volkswohl bedürfen keine Auseinandersezung. ü Diese Benuzung kost die Willkühr, als den gefähr⸗ lichsten Feind des Nazionalglücks. Die Benuzung des Staatskredits ist Antizipazion der Staatsauflagen. Diese Antizipazion drückt das Volk nicht augenblicklich, sie vermin— dert nicht sichtbar die Masse der Genußmittel des einzelnen Staatsbürgers, noch entzieht sie ihm einen Theil seines Ei—⸗ genthums. Sie veranlaßt keine augenblickliche schmerzliche Berührung der zartesten aller Empfindungen, der Selbstsucht, des Privatinteresse. Sie erregt also auch bey der Masse des Volks keine augenblickliche Klagen, sie schmeichelt dagegen dem Eigennuze aller derjenigen, die dadurch Gelegenheit er— halten, ihre Vorräthe(Kapitalien) dem Staate zu hohen Zinsen, oder doch mit einem hohen Grade von Sicherheit an— zuvertrauen. Sie besticht sogar den unbefangenen Patrioten, denn sie wiegt ihn über die Gefahren dieses Systems, durch die Täuschung einer Erhöhung der innern Cirkulazion der Ausgleichungs mittel ein, die er in der Erschaffung der Staatspapiere zu gewahren glaubt. Es giebt also keine leichtere und lockendere Form für die Regierung, sich die zu Ssih nichihn Gnatef fir des uzung 0 m ruc, glaher niß siit Egh V hennei Bosher llofen h⸗ Hagt Ebc 25 Mh habsete llͤshitbe, vin llneten De Ruht, d. Eigthun ihter Vuns De en Genußmiit M ihren zl Vachverde denwart Zunst i dulhr r — 49 ᷣlishi Befriedigung ihrer Wünsche, zu Erfüllung ihrer Absichten nöthigen Hülfsquellen zu verschaffen, als die Benuzung des Staatskredits. Gerade dieser Zug enthält aber die Gefahr hunder. für das Nazionalwohl., Die Regierung zieht durch die Be— egierung nuzung des Staatskreditsystems das Nazionaleigenthum ehen nut, be⸗ so gewiß an sich, als durch augenblickliche Auflagen. In eistder dem Augenblicke der Aufnahme theilt sie, der Wirklichkeit Erobe⸗ nach, die aufgenommene Summe auf sämmtliche Nazional— chlichen glieder aus, und entzieht jedem derselben den nach Verhält— Die niß seines Privatvermögens auf ihn treffenden Theil seines keine Eigenthums. ö Wenn der Staat zehn Millionen Rthaler entnimmt, gefahr⸗ wenn nach Verhältniß der Volksmenge und des Stoffs den i9 des Besitzer eines Eigenthums von 1000 Rthaler 25 Rthlr. be— Diese troffen hätten, in so fern diese 10 Millionen Rthater als Auf⸗ erminé lage erhoben worden wären, so verliert er nicht weniger diese zelnen 25 Rthaler. Sein Privatvermögen besteht von diesem Au— es Eit genblick an nur noch in 975 Rthalern, mit dem einzigen Un— ezliche terschiede, daß er diese 25 Rthaler für den Augendlick nur ssucht, zu verzinsen hat, den Abtrag aber je früher oder später in sse des kleineren Abtheilungen leistet. agegen Die Leichtigkeit dieser Operazion gewöhnt aber die eit er⸗ Macht, alles Nazional-Eigenthum als Regierungs- hohen Eigenthum zu betrachten. Wie sollte sie sich die Erfüllung it an⸗ ihrer Wünsche, die Befriedigung ihrer Leidenschaften versagen, sioten, da es ihr nur ein Wort, nur einen Federzug kostet, um alle durch ö Genußmittel, alle Produkte und alle Produktifkräfte einzig zu ihren Zwecken zu gebrauchen? Da sie keine Klage, keine n der der Beschwerden, keine Reklamazion zu fürchten hat; die Ge— keile genwart ihr reiches Füllhorn vor ihr ausgießt, und die ie zu Zukunft ihr grämliches Gesicht nur in der fernen Nachzeit Dritter Band. 4 —. E———— mt..——.—————————————————— 50 zeigt? Balb wird also kein Privateigenthum mehr existiren, und der Zweck des gesellschaftlichen Verbands, die Sicherheit des Eigenthums, im weitesten Sinne des Worts, wird zer— schellt seyn. ö 487. Vielleicht ließe sich selbst die Rechtlichkeit des Staatskreditsystems noch bezweifeln. Kraft dieses Systems soll die Last der Staatsbedürfnisse durch ihre Vertheilung auf die Zukunft, also gewöhnlich auf die folgenden Generazionen, erleichtert werden; denn Staatsanleihen pflegt man auf Rück⸗ zählung in entfernten Zeitpunkten zu bedingen. Noch ist es aber zweifelhaft, ob auch die gegenwärtige Generazion der künftigen solche Verbindlichkeiten aufzulasten berechtigt sey? Angenommen, das werdende Geschlecht habe nach dem Erbfolgrechte keine größere Masse von Genußmitteln von dem gegenwärtigen zu fodern, als dieses besaß. Räumen wir also das Recht der Verpflichtung in Absicht des Stoffs (Ir B. 55.Nein, so läßt sich doch bezweifeln: ob dieses Ver— pflichtungsrecht sich auch auf die Produktifkraft(ur B. 104.) ausdehne? Mit welchem Rechte kann die gegenwärtige Generazion über die Produktifkraft der künftigen, und über deren Existenz gebieten? Stoff läßt sich als ein ausschließendes Eigenthum des jetzigen Besizers denken; wir können ihm selbst die Dispo⸗ sizion darüber nach seiner Existenz zugestehen, aber mit wel— chem Rechte kann das gegenwärtige Geschlecht die Kraft— äußerung der künftigen vorhinein verzehren? Kraft ist ein selbstständiges Gut des Produzenten; ein Menschengut, das er der Natur verdankt, dessen freyer Gebrauch von ihm ab— hangt, dessen Ertrag ihm gebührt. Eine vorhergegangene Generazion kann also, ohne daß wir in den Begriff der Leib— H 9 0 nain, sie e Eibse pfich Hlagte Gen hetu/ ideN Dann Eche Politic Hürger. kihve 0 Nur d Ind Kol E uum? thunz um mehrr Rodust Paoduf W. Dae O ö 5 Hehb elistty astin eigenschaft zurück treten, nicht die Kraftäußerung der künftt. weca gen vorhinein verkaufen, nicht den Lebensgenuß ihr verküm— vid mern, den diese durch ihre Kraft und einzig durch sie erringt. ö Die bürgerliche Gesezgebung gestattet dem Erben, der ichkeit us Erbschaft zu entsagen, wenn er die auf ihr haftenden Ver— r Esmt pylslichtungen nicht übernehmen will. Der künftige Staats⸗ ae a bürger kann nicht, wie der Erbe, seiner Staatsbürgerlichen jone, Eigenschaft entsagen, sein Vaterland verlassen und auswan-⸗ nauf Rie⸗ dern, um sich von Verpflichtungen zu entlästen, die man auf luc itt seine Produkzionskraft gewälzt hat. Für die sichre und freye eherneg der Benuzung derselben kann er nur zu den Verpflichtungen der uhtigt iy⸗ Gegenwart, nicht der Vergangenheit verbunden seyn. e uc dm 488.. 590 blln von dem Das Staatskreditsystem hat aber auch eine moralisch— Näumen wie politische sehr nachtheilige Seite. Es gewöhnt den Staats— 6 Stofft bürger an das Antizipiren der Produkzion, an das Vorhin⸗ dieses Ves einverzehren. Haft(ir d. Dieses Vorhineingenießen erlahmt die Produkzionskraft. Rur da ist dauernder Wohlstand denkbar, wo Produkzion Gahel und Konsumzion Hand in Hand gehen. ö In Ensttz Es ist vorhin(T. B. 58.) gezeigt worden, daß und Egenthun warum? Kapitalstoffvorrath Vorbedingung des Reich— de Disu thums sey. Soll also der Staatsbürger, soll die Nazion uit v. zum Reichthume fortschreiten, so muß sie nicht nur nicht die Kut mehr konsumiren als sie produzirt, sie muß auch mehr aft Pel produziren als konsumiren. Schon das Gleichgewicht der Rl 6 Produkzion und Konsumzion ist Stillstand in der Nazional— 0 Oekonomie, schon Rückschritt. Das Antizivazionssystem muß vollends zu Zerrüttung ungehe 5 ö des Gleichgewichts führen. Wenn der Arbeiter stets am 6 ur E ö 52 A 7 Montage den Lohn der Dienstagsarbeit empfängt, so wird er al am Möntag müßig gehen; denn dazu neigt im Allgemeinen Im der gewöhnliche Mensch, Müßiggang als Zustand der Ruhe hust ist für ihn Genuß. ö she Bey der Privatantizipazion wie bey der Staatsantizi— sin pazion muß, je nach dem Grade derselben, früher oder später, das Resultat des Defizits, also des Mangels, des Still— 40 ö stands der Konsumzion erscheinen. Allerdings zeigt sichs fugt 4 häufiger in der Privatantizipazion schon bey dem Antizi— · panten selbst; in der Staatsantizipazion gewöhnlich erst bey den nächsten Geschlechtern. Aber in Nazionalökonomisti- Isol scher Hinsicht sind die Resultate die nämlichen. Für die deh Nazional-Oekonomie ist der Staat unsterblich; sie will him dauernden, gesicherten Wohlstand. Jenes Defizit, das aus ö der Antizipazion, als dem Vehikel der Verrückung des Gleich— Luge gewichts zwischen Produkzion und Konsumzion resultirt, Prhn äußert sich aber nicht einzig durch den Zwischenvaum der i Entbehrung, bis zu Wiederherstellung jenes Gleichge— i wichts. Es äußert sich noch weit trauriger, durch Entziehung Wö fremden Eigenthums, mittelst Mißbrauch des Vertrauens, hlenz und Zerstörung dieser für das gesellschaftliche Band noth— f, l ö wendigsten Tugend. Der Privatmann kann dieses Antizipa— Suuh Zzionssystem ohne Raub fremden Eigenthums fortsezen, so ufEn lange er seinen Stoff verzehrt, aber schon bey ihm ist AI diese Berechnung sehr unsicher. Die Gewohnheit vorhinein ut zu genießen, reißt so leicht und unmerklich über die schwan— 0 N. kenden Gränzlinien der Stoffmasse hinaus. Noch weit mehr in u ist dieß beym Staate der Fall, der an sich beym Staatskredit— duna system, sowohl fremden Stoff, als fremde Produktifkraft 5. Mueh vorhinein verzehrt, und die künftige Masse dieses antizipirten. Wbm fremden Stoffs, dieser vorhinein verzehrten Produktifkraft, Sug — 2—3—3——...———————.—..—.—....—.——P—...—— 5***9˖ĩI‚JI‚J‚JĩJJJ‚J‚‚——‚...— wird en emeinen r Ruhe tsantizi spͤͤter, 5 Still⸗ t sichs utizi⸗ ich erst zomisti⸗ ür die ie will as aus Gleich⸗ ultirt, im der kichge— jehung Uens, noth⸗ lizipa⸗ u, so m ist hinein hwan⸗ mehr lldit⸗ straft ilten laft, 53 auf die Folgezeit nicht zu bestimmen vermag. Denn leicht können allgemeine Kalamitäten, Stillstand der Produktions— kraft, feindliche Verheerungen, Naturereignisse, Ueber— schwemmungen, Brand, Mißwachs, Viehseuchen u. s. w. seine Vor-Kalküls zerrütten. Auf jeden Fall giebt die Regierung dem Staatsbürger ein Beyspiel, dessen Nachfolge allmälig an der Nazionalglück— seligkeit zehren muß. ö 489. Der wichtigste Nachtheil des Staatskreditsystems besteht also unstreitig in der Unbestimmbarkeit seiner Aus⸗ dehnung. Das Staatskreditsystem ist Antizipazion, Vor⸗ hineinverzehrung der Produkte, also des Stoffs und der Pro⸗ duktifkraft. Es ist schwer zu bestimmen, wie weit dieser Vorgenuß gehen darf; es ist nicht bestimmbar, wie weit die Produktifkraft in der Folgezeit gespannt werden kann, um die vorhineinverzehrten Produkte liefern zu können. Die ö Macht überläßt sich hierin so leicht gefährlichen Täuschungen, und diese Täuschungen dehnen die Benuzung des Staatskredit— systems ins Unendliche aus. Wo keine Gränze bestimmbar ist, glaubt man so leicht an ihre Nichteristenz. So werden Staatsschulden auf Staatsschulden, Staatsverpflichtungen auf Staatsverpflichtungen gehäuft, bis der Staat an den Rand des Abgrunds geführt ist, bis die Unmöglichkeit, diese Verpflichtungen zu erfüllen, sich entscheidend ausspricht, also das Vertrauen vernichtet ist, also das Staatskreditsystem sei— nen ursprünglichen Charakter einer Auflage entschleyert. Dann aber erscheint es als eine ungerechte, den Nazional— Oekonomiegesetzen widerstrebende Auflage. Denn ihr fehlt das Grundprinzip der Auflagen: Gleichheit; denn die Staatsgläubiger, welche ihre Vorräthe der Regierung ds!]j0d;h!vkÜẽ'ÿä zd, ———————.sDW:0 d é. EtT“‚t.“.———.———————————.— 29———9—9—˖˖———.————.—— —:..— 34—— vertrauten, sind die einzigen, auf die sie und zwar in einem ungeheuern Mißverhältnisse gewälzt wird. Die Re⸗ gierung sieht sich am Ende gedrungen, zu Zwangs maas-— regeln zu flüchten, nachdem sie das verderbliche Beyspiel des Mißbrauchs öffentlichen Vertrauens gegeben hat. 490. Auch die Erhöhung der luxuriösen Konsumzion ist eine Folge des Staatskreditsystemo. Wird dieß zu hoch gespannt, so sieht die Regierung sich gedrungen, hohe Zinsen unter irgend einer Form zu verwilligen. Dieß muß einzig zum Vorcheil der reinen Konsumenten(I. B. 106.), vorzüglich der vierten Klasse derselben dienen, welche nur Anspruch auf Duldung, nicht auf Begünstigung hat; das Staatskreditsystem drückt hingegen alle Klassen der Produ— zenten, deren Produkte vorhinein verzehrt werden. 491. Desto dringender ist die Pflicht des Weisen und Men— schenfreundes, auf die nachtheiligen Folgen des Staatskredit— systems aufmerksam zu machen, und sich warnend zwischen Regenten und Volk zu stellen. Man hat es als einen Vortheil der Staatsanleihen dar— zustelle ngesucht, daß sie dem Staatsbürger Gelegenheit bie—⸗ ten, seine Vorräthe(Kapitalien) nuzbar anzulegen. Ich möchte dieß eher als eine nachtheilige Folge betrachten: der— jenige Staätsbürger, welcher seine Vorräthe, seine Erspar— nisse nicht zu einem eigenen Gewerbe verwenden kann, wird sie allerdings dem Staate am willigsten vertrauen, der ihm scheinbar mehr Sicherheit gewährt, als der Privatmann. Aber gerade dieß wird den Kapitalisten abhalten, sie dem Grundeigenthümer, dem Fabrikanten, dem Kaufmanne zu überlassen. Oeffentliche Staatsanleihen müssen, wenn sie ———— iiieeeeeeee. war in gehäuft werden, die Regierung zwingen, den Darleiher durch die Re⸗ hohe Renten zu locken, müssen den Zinsfuß erhöhen, Smaas; also den Ackerban, das Kommerz, die Fabrikazion drücken, piel dis und nur aus ihnen kann Nazionalreichthum fließen. Daß aber der Kapitalist seine Vorräthe dem Grundeigen— thümer, dem Kaufmanne, dem Fabrikanten mit Sicherheit mzion vertrauen könne, da für muß die Nazionalökonomistische Or— u hoch ganisazion der Justizgesezgebung und Justizverwaltung, so Zinsen wie ein öffentliches Kredits⸗stem sorgen. Dann werden die einzig Vorräthe bey den Kapitalisten sich so sehr nicht häufen, daß 10.), nicht der Ackerbau, das Kommerz und die Gewerbe sie inner— che nur halb des Staats benuzen könnten. t7 das Auch dem Kapitalisten ist der Staat allerdings Rück⸗ rodu— sicht schuldig. Wenn der Grundeigenthümer, der Kaufmann, der Fabrikant Ersparnisse gesammelt hat, die er in seinem Gewerbe nicht weiter benuzen kann, so muß er Gelegenheit Men- finden, sie auf eine produzirende Weise anzuwenden. Es kredite giebt Staatsbürger, denen Verhältnisse, Alter, körperliche Ge⸗ bischen brechen u. s. w. nicht erlauben, ihren Unterhalt durch Land— wirthschaft oder Gewerbe zu erringen, und dort ihre Fonds it bie⸗ Der Staatsdiener will am Abend seines Lebens ruhen, Ich die Wittwen, die Waisen, die Kranken bedürfen Versorgung, der- die ihnen produktife Arbeit nicht gewähren kann. Für alle diese Klassen ist die Zinsrente Bedürfniß. Aber der Kapitalist spar⸗ 9 ist doch unter allen Staatsbürgern derjenige, auf den der ihm Staat nur dann Rücksicht nehmen kann, wenn zuerst für die mann. Produzenten gesorgt ist. Die Verminderung der Zins⸗ dem rente ist wesentliche Tendenz der Nazional-Oekonomie. Bey re zu einer hohen Zinsrente kann der Grundeigenthümer nicht be— m sie stehen. Der Ertrag des Grundeigenthums liefert ihm dann O ———.——— eine hinreichende Vergütung für seine Arbeit, und gleicht die Unglücksfalle nicht aus, welche die Landwirthschaft be— gleiten, als Mißwachs, Wetterschaden, Ueberschwemmung u. s. w. Die den Menschen natürliche Abneigung vor An— strengung muß also durch einen, die mühlose Zinsrente bedeu⸗ — ———*—9——————————————— tend überwiegenden, Vortheil aufgewogen werden. Ein großer Theil der erwerbenden Staatsbürger produ— zirt mit fremden, ihm geliehenen Vorrath. Eine hohe Zins— rente läßt ihm keine bedeutende Vortheile übrig, muß ihn also entmuthen. Derjenige broduzirende Staatsbürger hin— gegen, welcher eigenen Stoff bearbeitet, wird nothwendig der Anstrengung, den Sorgen, der Gefahr dieser Bearbei— tung, den mühlosen Genuß der Zinsrente vorziehen, sobald ihm diese beträchtliche Vorcheile gewährt. In dem nämlichen Grade muß also die produktife Klasse, also die Produkzion selbst, sich vermindern. Hohe Zinsrente, die nicht aus hohem Grade der Pro— dukzion entstand, ist dem Nazionalreichthume sehr nachtheilig (CY. B. 3. 73. und 76.). Sieigt sie über 3 bis 4 vom 100, so muß die Nazion schon auf einem hohen Grade der Kultur und der Erwerbsquellen stehen, wenn nicht Ackerbau, Kom— merz und Manufakturen siechen sollen. Mangel an Gelegenheit zur Zinsrente zwingt den Kapi⸗ talisten, seine Vorraäthe in den Ackerbau, in das Kommerz, in die Fabriken zu verwenden, oder doch es diesen anzu— vertrauen; dadurch muß nothwendig der Preis des Grund— eigenthums steigen, dieser Preis ist der solide Nazional—⸗ reichthum. Fabriken und Manufakturen müssen belebt wer— den, wenn der Kaufmann, der Fabrikant auf niedre Zin— sen Kapitalien zu seinen Unternehmungen erlangen kann. Staatsanleihen müssen nothwendig auf die Er höhung der —.—..————..——— * ** — *& ö liche l cun U tende schkei ses Iuh 37 406. Ttent also auf Verminderung der Industrie, also des 4— Nazionalreichthums wirken, so bald sie nicht ausdrücklich und nmung einzig zu Beförderung dieses Reichthums selbst, z. B. zu vor Ant Urbarmachungen, zu schiffbaren Kanälen u. s. w. verwendet ti beden⸗ werden. Ja selbst in diesen Fällen scheint eine außer— ordentliche, nach dem Grade des Bedürfnisses allmählig, also ohne Beschwerde eingehobene Staatsauflage den Vorzug he Zind⸗ zu verdienen, denn sie erspart der Nazion iuß ihn 1. die Zinsen, die doch am Ende wieder von ihr getragen W0. werden müssen, indeß die kleinen Beyträge der einzelnen Staatsbürger nicht als in der Zwischenzeit Zinstragend Hn betrachtet werden können. Die Masse der durch An— m leihen gesammelten Metallmünze kann zu jenen Unter— 13 nehmungen nur allmählig, und nach dem Grade ihres Hulzion Fortschritts verwendet werden; indeß liegt sie bis zu dieser allmähligen Verwendung todt in dem Schaze. n 2. Sie gewährt der Nazion Sicherheit für die richtige 4105, Verwendung zum Zweck. Große Münzvorräthe Kullut sind für den Ehrgeiz eine gefährliche Lockung. Kom—. 19². Das zweyte(3Z. 482.) Mittel für außerordent⸗ Kapi⸗ liche Staatsbedürfnisse zu sorgen, ist die allmählige Zurück⸗ nmerz/ legung und Aufbewahrung einer Masse von Ausglei⸗ anzu⸗ chungsmitteln, von Seiten der Regierung das Schazkam— Hrund⸗ mersystem. Das Thesaurisazionssystem hat bedeu⸗ zional⸗ tende Nachtheile. ů 1 We: Im zweyten Bande(3Z. 374— 377.) ist die Unmög⸗ e Zin⸗ lichkeit dargethan worden, das richtige Metallmünzbedürfniß tnn eines Staats zu bestimmen. Es ist dargethan worden, daß 9b. und warum? die ungewöhnliche Aengstlichkeit der Regierun⸗ — ——p————— 58 ů gen in Bewahrung der Metallmünze im Staate, ungegründet sey? Allerdings bedarf aber jeder Staat eine nach Beschaffen⸗ heit seines innern und äußern Kommerzes und des Zustands der Industrie, je größere oder geringere Masse von Aus-— gleichungsmitteln. Im zweyten Bande(Zif. 344. folgende) sind die Vor— züge der Metallmünze vor der Pa pier münze bezeichnet worden, so wie die Gränzen der lezteren. Da nach den jezigen Weltverhältnissen kein Staat ohne Welt kommerz denkhar ist, dieses aber unerläßlich Metall— münze heischt, so folgt daraus, daß das Thesaurisazionssystem nur unter großen Einschränkungen als Nazionalökonomistisch betrachtet werden könne. Ob in einem Staate eine hinlängliche Metallmünzmasse vorhanden sey, für die Bedürfnisse des fremden Kommerzes, so wie des innern Detailhandels, oder ob das Bedürfniß überschritten sey? läßt sich weder im Allgemeinen, noch dauernd bestimmen. Diese Bestimmung hängt an mannichfaltigen, theils lokalen, theils temporellen Verhältnissen, vorzüglich an der Nazionalökonomistischen Organisazion der Staatsverfassung, Staatsfinanz und Staatsjustiz-Gesezgebung und Verwaltung. Die einzigen Barometer, welcher die Regierung sich zu dieser Bestimmung bedienen kann, sind: 1. der Zinsfuß. 2. der allgemeine Weltwaaren-(Güter) Preis. Wenn in einem Staate Kapitalien gegen Sicherstellung um eine niedre Zinsrente zu erlangen sind, wenn also der Zins⸗ fuß niedrig steht, so kann die Regierung annehmen, daß eine hinlängliche Masse von Umtausch— und Ausgleichungs⸗ mitteln vorhanden sey: 39 * a) Wenn er zu tief, wenn er z. B. unter 24, oder 3 vom hasen⸗ Hundert fällt, so läßt sich, in soferne dieses Sinken nicht asands durch außergewöhnliche Verhältnisse hervorgebracht ist, Aus⸗ annehmen, daß Ueberfluß davon existire. b) Wenn der Preis aller Waaren(Güter) in einem Staate, ie Dor⸗ im Verhältniß des Welhtpreises derselben, zu hoch heichnet steigt, so läßt sich in der Regel ebenfalls auf hin⸗ längliche Vorräthe von Ausgleichungs- und Umtausch— itohne mitteln schließen. ö Netall⸗ sem Es erhellt hieraus: daß der hohe.— Wissh Waaren, der nur durch also Mißverhältniß zwischen Waare und Bedürfniß derselben, also Konkurrenz er⸗ ö zeugt werden kann,(1. B. Z. 50.) keinen Maasstab zu jener Inase Bestimmung abgebe; und eben so wenig ein durch temporelle uan Verhaltnisse erzwungenes Steigen aller Waaren. 95 Wird aber dieser Preis zum Grad des verglichenen Werths, ist er also dauernd, und steht er gegen den Heil Preis jener Waaren in andern Staaten bedeutend zu hoch, — so kann der Grund nur in den Metallmünzvorräthen liegen. issung, Nur in diesem Falle kann es also für den Staat un— ltung. schädlich seyn, denn, jenen Kalküls gemäß, wahrscheinlich ich zu überschießenden Theil der Metallmünze aus dem Umlaufe zu bringen, und in die Schazkammer für außerordentliche Noth— fälle zurückzulegen. Diese Fälle sind wohl seltener, als man gewöhnlich zu lun glauben scheint. Der temporelle Preis wird oft mit dem Zne verglichenen Werthe vermischt. Da der Privatmann Fahe bey der Privatthesaurisazion die Renten verliert, so wird die 9 Metallmünze immer einen lukratifen Ausweg suchen, die Aus⸗ dehnung des Kommerzes, der Fabrikazion und der Lebensgenuß ———————————— —— ————————..————m——p————. VIIIIIIIIIIIIIPIItPPIPITfttttxxPxPxPxPTPTPTPTPTPTFTFTPTꝰTFTTFTCFTCTCTTPTF]FUHͤꝰꝗöTTT V 6⁰0 * werden mit der Anhäufung der Metallmünze gleichen Schritt halten. 7193. Münze ist ein Bewegungs mittel der Produkzion, 2. B. Z. 336.) sie ist ein Ausgleichungs- und Um— tauschvehikel(2. B. 3. 342.). Nur in der Erfüllung ihres Charakters, also ihrer Bestimmung, liegt ihr Nazional— ökonomistischer Werth. Wird sie dem Umlaufe entzogen, so wird ihr auch dieser Werth entrissen, also, da das Mänzmetall in der Schatzkam— mer auch seinen positiven und verglichenen Werth verliert, weil es nicht als Genußmittel gebraucht wird, (2. B. Z. 348. S. 315.) ist die ehng desselben reel— ler Nazionalverlust. Dieser Verlust kann nur durch Rücksichten der Erhaltung der Sicherheit und Unabhängigkeit der Nazion aufgewogen werden. Die Naturlage des Staats, seine politischen Ver— hältnisse, allgemeine öffentliche Kalamitäten, und vorzüglich die Sorge für äußere Sicherheit, der Krieg, den wir einmal in die Reihe der unvermeidlichen Krankheiten der Weltgesell— schaft sezen müssen, können es für den Staat zum Vedürfniß machen, augenblicklich eine große Masse von Umtauschmitteln, von Ausgleichungsvehikeln, zu seiner Disposizion zu haben, die er, wenn der Fall eintritt, nicht so schnell, als es die dem Staate drohende Gefahr heischt, aus dem Nazionalvermögen durch Benuzung des Staatskredits, oder durch Auflagen ver— schaffen könnte. Denn diese beoden Mittel sind dann unsicher. In Zeiten öfentlicher Noth muß an sich der Staatskredit sinken, also dessen Benuzung kostbarer, oder vollends unmöglich werden. In Zeiten allgemeiner Kalamitäten wird durch sie das Na— 1 öyFV) /TTTTTTTTTW ꝰ/ · ———2 2. ———— fl lt sste lichen Sct hetal Eis auf u M Reh, Mit fue x Iugeh muß! Schritt Ulzioh, d Um, füllung zional, dieser bkäm— der th wird, h keel⸗ altung wogen Ver⸗ üglich inmal gesell ürfniß itteln, aben, dem nögen ver⸗ liten also den. No⸗ * 61 zionalvermögen schon an sich angegriffen, kann mithin dem Staatsschaze keine ergiebige Quelle darbieten. Und auch da⸗ von abgesehen, kann die Regierung ohne tiefen Einschnitt in das Nazionaleigenthum, also den Nazionalwohlstand, nicht auf Einmal eine so bedeutende Masse von Ausgleichungsvehi— keln von der Nazion erheben, als es der Nothfall heischt; dieß um so weniger, wenn der Aufwand, wie beym Kriege; zu einer antiökonomistischen Konsumzion verwendet werden muß. 494. Das Thesaurisazionssystem läßt sich also nicht allgemein als Nazionalantiökonomistisch verwerfen. Es lassen sich aber auch im Allgemeinen dessen Nachtheile für den Nazionalwohlstand nicht verkennen. Der verehrungs— würdige Struensee, der bekanntlich das Schazkammer— sostem in Schuz nahm, ist über diese Nachtheile aus begreif—⸗ lichen Ursachen nur zu leicht hingegleitet. Abgesehen von der Schwierigkeit: zu bestimmen, welche Masse von Münz⸗ metall, oder Metallmünze,(denn beides ist in dieser Hinsicht Eins) sich ohne Nachtheil des Nazionalwohls aus dem Um— lauf ziehen lasse?(3. 491 133 Die Leidenschaft der Ehrsucht der Ausdehnung ist von der Macht unzertrennlich. Sind die Mittel, sie zu befriedi— gen, so leicht, bedarf es nicht einmal einer Anstrengung der Nazionalkräfte, um diese einzige Leidenschaft zu befriedigen, für welche das Gemüth des mit allen Genüssen des Lebens umgebenen, also stets satten Herrschers noch Raum hat, so mu ß dieser Reiz erwachen, die Näzion wird leicht zu Erobe— rungs kriegen hingerissen werden. Die Geschichte der Römer und Griechen bestätigt diese Wahrheit. Rom kämpfte anfangs nur gegen die an⸗ nnn ssfdcwdndͤ»ßö̃ss...... Ssse 5—8*‚C‚JIJ‚I‚‚‚...— 6²—— gränzenden Italischen Völker, um seine ursprünglich engen und mit dem Anwachs der Volksmenge immer mehr ein⸗ schrumpfenden Gränzen zu erweitern. Die Beute dieser, und in der Folge entfernterer und endlich der Asiatischen Völker, riß den Römer gewaltsam von Krieg zu Krieg, und stürzte zulezt Rom selbst. Endlich so ist das Schazkammersystem nicht ohne Gefahr für die bürgerliche Freyheit. Ist ein bedeutender Schaz in den Händen der Regie—⸗ rung, bedarf sie die Nazion nicht, so ist die lete Schuzmauer der bürgerlichen Freyheit niedergerissen, so steht ein gemiethe—⸗ tes Heer jeden Augenblick zu ihrem Gebot, so ist sie die Nazion. Dieß ists, was— wie schon Hume bemerkt hat,— das Brittische Volk leitet, wenn es das Schazkammersystem verwirft, ehe zu den gefährlichsten und gewagtesten Hülfs⸗ mitteln, zu einer unbegränzten Benuzung des Staatskredits greift, und dem großen Punkte der Erhaltung bürgerlicher Freyheit jede andre Rücksicht unterordnet. ö 195. Das Resultat dieser Betrachtungen scheint folgendes zu seyn: 1. Das Thesaurisazionssystem kann nach den Nazionalöko— nomiegesezen nicht unbedingt verworfen werden. 2. Es muß aber nur unter bestimmten Einschränkungen angewendet, und 3. Es muß Nazionalökonomistisch organisirt werden. 496. Unter die Einschränkungen des Thesaurisazionssystems gehört vorzüglich der Fall Nazionalökonomistischer Verwen— dung der Fonds. ———— N. rf Wenn die Regierung zu großen, die Produkzion, den uhe en Nazionalreichthum erhöhenden Unternehmungen bedeutende ser, ud. Vorräthe bedarf, z. B. zu Urbarmachung öder Ländereyen, Wͤle, Anlegung neuer Kanäle oder Straßen u. s. w. In diesen o stigte Fällen fließen, auch abgesehen von dem künftigen, aus der vollendeten Unternehmung resultirenden Zuwachs des Nazional—⸗ Gfschr reichthums die Vortheile derselben auf der Stelle auf die Nazion zurück. Eine große Masse schlummernder Produk⸗ NRegie⸗ zionskraft wird in Thätigkeit gesezt. Die Zahl der Produ—⸗ lzmauer zenten wird vermehrt, so wie die Masse der Produkte. miethe⸗ Hier bedarf die Staatsverwaltung keines Schazes, sie sie die kann sich die zu solchen Unternehmungen erfoderlichen Fonds durch außerordentliche Auflagen verschaffen, denn diese sind hat,— nur ein Anlehn, das der Staat der Nazion abfodert, um es esystem ihr auf der Stelle mit Wucherzinsen wieder zu geben. Hüͤlfs(3. 491 ökredits 497. erlicher Um zu beurtheilen, ob das Schaz system für den Na— zionalwohlstand unschädlich sey, muß man vor allen Dingen über das wahre Bedürfniß des Staats an Metallmünze sich lgendes rrichtige Ansichten verschaffen. ö Ich habe im zten Bande(Z. 374 folg.) gezeigt, daß nalöko⸗ und aus welchen Gründen eine bey weitem geringere Masse von Metallmünze zur Belebung der Produkzion nothwendig kungen sey, als man gewöhnlich glaubt. Der kommerzielle Zinsfuß ist theils wandelbar, . theils seine Höhe oft ein Resultat der Lebhaftigkeit der Pro⸗ dukzion; er ist also nicht dazu gemacht, für die Beurtheilung sstems des Metallmünzvorraths, und sein Bedürfniß einen sichern wen⸗ Maasstab abzugeben; wohl aber der gesezliche, der hypo⸗ thekarische Zinsfuß. Wenn in einem Staate dieser gesez— 64 liche Zinsfuß zu tief, z. B. unter 3 vom Hundert sinkt, so ist es ein untrüglicher Beweis des Ueberflusses an M detallmünze, und dann kann die Regierung ohne Nachtheil des Nazional— ö wohls einen Theil derselben für Nothfälle in den öffentlichen ö Schaz zurücklegen. ö 498. ö wit In jedem Falle aber muß das Thesaurisazionssystem 300 Nazionalökonomistisch organisirt werden. i Die Regierung muß ö un 1. den wahrscheinlichen Ueberfluß an Metallmünze nur all⸗ mählig, nicht plözlich, nicht in großen Massen aus dem Umlaufe ziehen. laher Sie muß 3 ö it di 2. das Schazsystem nicht überspannen, sondern mit weiser Mähigung anwenden; sie muß also nicht mehr Metall—⸗ n Er münze in den Schaz zurücklegen, als unerläßlich erfo⸗ nuf derlich ist, um in Nothfällen die Erhaltung des Staats, Jonde, die Abwendung dringender Gefahren, die Vergütung ö schoyf großer allgemeiner Kalamitäten bewirken zu können, ohne i augenblickliche allzuheftige Anstrengung der el. RNioth. kräfte. Misti So sorgte z. B. Friedrich der Große für einen Mfise Schaz, welcher der zjährigen Dauer eines Kriegs entsprach. 128 Di Ueberspannung des Thesaurisazionssystems muß hingegen den sie, Haf Umlauf der Ausgleichungsmittel, also der Bewegungsmittel ein nihe der Produkzion, also die Produkzion selbst hemmen; sie kann stands u auch bey den Gefahren, welchen, vorzüglich in Kriegsfällen, urückhe das Metallvermögen ausgesezt ist, sehr verderblich werden. Aunnd 3. die Regierung kann die Schädlichkeit des Schazsystems a geß vermindern, wenn sie den Betrag der Metall münz Ejihte masse, welchen sie in den Schaz zurücklegt, durch Pa— shnashe drter SSSITPTPTSTSTC]C]C]C]CPCPCP HTP PZ„ sis pier münze ersezt; wenn sie also zum Bedürfniß des in⸗ lmünz, nern Verkehrs so viel, und nicht mehr Papiermünze on ausgiebt, als sie Metallmünze in den Schaz legt. eallichn Die Papiermünze erhält dadurch ihren Preis,(3.3459 wenn die Vermögensporzion, welche durch sie übertragen wird, wirklich existirt, und unangreifbar existirt; und der nosystem Zweck der Thesaurisazion, nämlich der augenblickliche Besiz hinlänglicher Bewegmittel für den Nothfall, wird zugleich erreicht. nur all⸗ 499. uus dem Das dritte(3. 482. Mittel für den Fall ungewöhn— licher Anstrengungen, außerordentlicher Bedürfnisse zu sorgen, ist die Erhebung außerordentlicher Auflagen. leiset Diesen steht unwidersprechlich entgegen: da sie nur von Netall⸗ den Ersparnissen der Staatsbürger genommen werden können, erfo⸗ so muß ihre unvermeidliche Höhe diese drücken, diesenigen Staats, Fonds, welche zu Belebung der Industrie nothwendig sind, gütung erschöpfen, also für den Nazionalreichthum geaährlich seyn. „ ohne Und das in einem Zeitpunkte, wo die aus dem Zustande der ional⸗ Noth ohnehin resultirende Versiegung der Hülfsquellen die Industrie lähmt, also das System der Einschränkung der Be— einen dürfnisse auf die unentbehrlichsten zur Nothwendigkeit macht. sprach. Wir finden in der Natur der menschlichen Seele, daß en den sie, kraft des Hangs zur Ruhe, in allen Fällen, wo nicht mittel ein nahe liegender Reiz zu unmittelbarer Verbesserung des Zu— ie kann stands überwiegt, vor allen ungewöhnlichen Anstrengungen sle, zurückbebt, ohne zu prüfen, ob auch diese Anstrengungen den Ren. Zustand bedeutend verschlimmern würden. Sie bedarf also stems eines gewaltsamen Stoßes von außen, und ů— münz⸗ Erfolgt er, so überläßt sie sich zwar einer augenblicklichen Po⸗ schmerzlichen Empfindung; sobald aber die Folgezeit sie be— Dritter Band. 5 ——..——————————...—.—.— 2 D22233...———.——— 66 lehrt, daß die Idee von der Schwere dieser ungewöhnlichen t Anstrengung, daß diese Furcht nur Chimäre war, so treten I auch die Gemüthsregungen wieder in ihr natürliches Beet. la Eine augenblickliche starke Kraftäußerung oder ss Entbehrung, so lästig und momentanschmerzlich sie auch sey, enthält also für die menschliche Seele bey weitem nicht den W Grad von intensivem moralischen Leid, als eine anhal⸗ sehe tende, obgleich gemäßigtere. Die ewige Veränderlichkeit der menschlichen Begebenheiten verlöscht schnell auch die leb— sen haftesten Eindrücke, wenn sie nicht wiederkehren; eine noch so Gn tiefe Wunde vernarbt; aber fortgesezte Reibung erhält die v Seele in einem dauernd wunden Zustande. Leichtsinn ist glücklicherweise der allgemeinste Zug des ö menschlichen Charakters, ohne ihn wäre die Erde längst ent⸗ line völkett; dieser Zug ist es, der vorübergehende, noch so schwere 111⁰⁴ Leiden schnell verwischt, und der menschlichen Seele gleichsam 1. set nur zum Stachel innerer Anstrengung dient. Dauernde wie—⸗ sumo derkehrende Leiden hingegen entmuthen das Gemüth und 657 men allen Thätigeeitstrieb. auhn Diese psychologische Beobachtung scheint also dem Sy⸗ n K steme außerordentlicher Auflagen fur den Nothfall Puadl den Vorzug vor dem Anleihsysteme zu gewähren. Auch ist enthe dieß bis auf einen gewissen Punkt allerdings wahr. Nur scheinen die Staatoverwaltungen bey der Wahl der Formen Kumn dieser Auflagen nicht immer von ganz richtigen Ansichten näcf ausgegangen zu seyn. 00. n Außerordentliche Staatsauflagen lasen sich einzig 230 mime durch aufbringen, daß die Regierung in die Ersparnisse, also landj in die Vorrathe(Fonds) der Staatsbürger eingreift, und nütn diese an sich zieht. Wenn auch die damit bestritten werdenden Mleich Ausgaben großentheils wieder unter die Nazion selbst vertheilt aunen, 67 dͤhnlicen werden, wie dieß z. B. in Großbritannien mit Anschaffung so treten der Kriegsbedürfnisse der Fall ist, so geschieht dieß doch in Bekt. kleinen Porzionen, es wird damit eine durchaus nicht produk— dung oder tife, sondern vernichtende Konsumzion befördert, daraus auch sih, können also nicht so schnell wieder Vorräthe entstehen, und nicht den der Verlust dieser Vorräthe, und alle aus deren Mangel ent⸗ eanhab stehende verderbliche Wirkungen ersezt werden. derlichkeit„Ereift also die Staatsverwaltung in jenen Nothfäl⸗ die leb⸗ len zu außerordentlichen Auflagen, so sollte sie dabey nach ie noch so Grundsäzen verfahren, welche jenen wesentlichen Nachtheil hält die vermeiden. ö ö ö 500.— Zug des Nothfälle, und insbesondere Krieg, haben vorzüglich ngst ent: eine größere Konsumzion der Urprodukte, der unentbehr⸗ o schwere lichsten Lebensbedürfnisse, als des Getraides, des Fleisches gleichem u. s. w. zur Folge. Das nothwendige Resultat jeder Kon⸗ ende wie⸗ sumzionserhöhung ist die Erhöhung des Pyveises. und lih⸗ Eine eben so nothwendige Folge jenes Zustands ist aber auch von Seiten aller übrigen Staatsbürger, nämlich der rei⸗ dem Su nen Konsumenten, und der industriellen und kommerziellen Nathfil Produzenten, die Einschränkung der Bedürfnisse auf die un⸗ Auch ist entbehrlichen. Nur Die Kunstprodukzion, Fabriken, Manufakturen und Formen Kommerz sind es also, welche die Folgen jenes Zustands 7 Ansichten nächst fühlen. Ihnen muß die Regierung zu Hülfe kom— men, und der allerzweckmäßigste Weg scheint dann eine allge⸗ meine Taxe der Urprodukte zu seyn, die nach weisen. inzig da 9 landwirthschaftlichen Grundsäzen, ohne die Urprodutzion zu an ö und drücken, zugleich den Staat nicht in den Fall sezt, sich, und i* ir zugleich mit ihm alle andre Klassen der Staatsbürger zu ver— ver 1 wehel armen, um die einzelne Klasse der Landwirthe zu bereichern. verthein ö ö 4 ————.—— ů.sᷣW..———..—.—.—.—.———m—‚—————.—..— IFFIFF———————————.... 68 Eine Vereicherung, die, wenn sie überspannt wird, für 0 die Nazion/ im Ganzen sehr nachtheilig werden muß, denn sie 10 erhöͤht die Abhängigkeit aller übrigen Staatsbürger von der— 0 jenigen Klasse, welche die unentbehrlichen Bedürfnisse liefert, auf einen, dem ethischen Prinzip der Nazional-Oeko— nomie, dem Streben nach der Vollkommenheit, nach dem' n sittlich Schönen, nach Kultur,(I. B. Z. 14. zuwi⸗ V der laufenden Grad, und der Urproduzent verwendet selten 60 diesen Reichthum auf eine die Produ kzion, also den Na⸗ 40 zionalwohlstand vermehrende Weise. ssfent Man hat sich gewöhnt, das Gesez des Maxim ums und der Requisizion als verderbliche Maasregeln zu be— Rel trachten, ohne zu prüfen, ob ihre Viziosität in dem Prinzip, 0 oder in der Form lag. ur a Wenn von Erhaltung des Staats die Rede ist, muß nigte bey dem einzelnen Staatsbürger jede andere Rücksicht weichen. Er ist dann zu jeder Anstrengung verpflichtet, die der Zweck huit, Gascht gebieterisch heischt. Ein augenblicklich vorübergehendes Opfer ist dann für seinen dauernden Wohlstand die unschädlichste An— e strengung. Die Staatsbedürfnisse in Nothfällen bestehen ent⸗ richtit weder in Urprodukten, oder in industriellen Produkten. süntr 3 ö Wenn also der Staat, in jenen außerordentlichen Fällen, van fej dem Landwirthe die Ueberlassung einer bestimmten, und je nnlus nach der Größe seiner Besizungen, also der Masse seiner Pro⸗ Reunng dutte, in steigender Proporzion wachsenden Summe gierung von Urprodukten ansinnt, wenn er von dem industriellen Ar nsse u beiter, dem Fabrikanten, dem Manufakturisten, dem Hand⸗ nung l werksmanne, dem Kaufmanne eine unentgeldliche Arbeit für litzelne die erhöhten Staatsbedürfnisse in Anspruch nimmt, so han⸗ nd ust delt er weise. Er entzieht dem Landbauer nichts, als den Ge—⸗ duui, winn, den er aus der gegenwärtigen Noth des Vaterlandes ö Vine e ——.—...—..—.——ß7.—————————ß— * t wixd, shr 5, denn sse gel von der⸗ Bedürfrise ional Oeko⸗ nach dem 14.) zuli endet selten so den NI. rimums eln zu be⸗ Drinzih, ist, muß t weichen. er Zweck des Opfer lichste An⸗ stehen ent⸗ ten. en Fälle, „und je iner Pio⸗ Summe iellen A. em Hand Acht fir Whn den Ge⸗ Herlandes 69 gezogen haben würde. Er entzieht dem Manufakturisten und Handwerker, u. s. w. nicht seine Vorrathe, vertrocknet also nicht die Quellen seiner Industrie, er fodert ihn nur augen— blicklich zu einer erhöhten Anstrengung seiner Kräfte auf, die er zu dem Zweck seiner gesellschaftlichen Verbindung, der Er— haltung des Vaterlands, also seiner eigenen Erhaltung, also sich selbst schuldig ist. Eine solche augenblicklich erhöhte Kraft⸗ anstrengung scheint aber dem System der Auflagenerhöhung, so wie der Benuzung des Staatskredits, also dem Anleih⸗ systeme vorgezogen werden zu müssen. Die Folge der beiden leztern Systeme ist dauernde Verkümmerung des Lebensgenusses. Nur der Reiz zum Wohlstand kann den Abscheu des natürlichen Menschen vor angestrengter Thätigkeit überwinden. Die Idee, daß nicht er, nicht seine Familie, die Vortheile dieser Thätigkeit genießt, muß sie natürlich lähmen; der Staat, für den er ar⸗ beitet, ist dem gewöhnlichen Menschen ein zu weit aus seinem Gesichtskreis gerücktes Wesen, als daß es jenen Thätigkeits— reiz erzeugen könnte. Wäre auch der Staatsbürger von der richtigen und zweckmäßigen Verwendung der Früchte seiner Arbeit stets eben so bestimmt überzeugt, als er es bey dem jezigen Zustande der Dinge nicht ist, denn die Comptes rendus haben, nach Neckers verunglücktem Versuch, die Re— gierungen eingeschüchtert; wäre es auch selbst da, wo die Re⸗ gierung der Nazion über die unvermeidlichen Staatsbedürf— nisse, und die Verwendung der Staatsauflagen wirklich Rech— nung legt, der Natur der Sache nach möglich, daß der einzelne Staatsbürger sich von der Richtigkeit dieser großen und zusammengesezten Rechnung, durch genaue Prüfung der Details, an denen doch alles hängt, überzeugen, und wäre es möglich/ daß diese Ueberzeugung bis zu einem sol— 2 1.e ——————*t I 70 chen Grade lebendig werden könnte, daß sie die Stelle des 6 Gefühls der Beförderung seines individuellen Wohls vollstän⸗ dig ergänzte, der Hang zur Ruhe, in dem der Arbeitende ö Lebensgenuß suchen muß, ist zu groß, als daß von ihm eine 0 dauernde Ueberspannung seiner Kräfte zu erwarten wäre, 0 die auch in der Folge eine gleiche Produkzionsmasse, also ihm einen gleichen Wohlstand gewährte. Nicht also im Prin— zip, sondern in der Form, in der Herbheit der Maasregeln, 0 in der Ueberspannung liegt die Verderblichkeit des Maxi— 6 mums und der Neguisizion. Denn es versteht sich ohne⸗ ftl hin, daß sie nur in No thfällen, nur da, wo die Erhaltung uj des Staats auf der Spize steht, nur nach Nazionalökonomi⸗ stischen Grundsäzen, also mit weiser Mäßigung angewendet werden dürfen. Die Entbehrung eines ungewöhnlichen, ja selbst dem Nazionalwohle nachtheiligen Gewinns, eine vorübergehende nicht erlahmende Kraftanstrengung werden die Nazion nicht, wie das Auflagen- oder Staatsanleihsystem, in einen anhal— tenden kränklichen und siechen Zustand versezen, 501. Die Regierungkann, nach demreinen Staatszwecke, nicht das Recht haben, von der Nazion mehr als das Staats⸗ Bedürfniß zu erheben. Sie hat aber das Recht, dieses Bedürfniß zu er— eb heben. Wenn außerordentliche Ereignisse die Erhebung einer alle hohen Auflage unerläßlich nothwendig machen, so kann ihr ste dieses Recht nicht bezweifelt werden; dieß liegt im Staats⸗ zwecke, der Erhaltung des Staats. Jede auch noch so R l erhöhte Auflage also, die durch den reinen Staatszweck legi⸗ Ien — 71 Stelle de timirt ist, ist an sich auch rechtlich, und selbst die Nazional⸗ 6 vollsir Oekonomie muß diese Rechtlichkeit anerkennen. Mbeitende Es sind aber Fälle denkbar, wo das Nazionalvermögen on ihm eine(I. B. 26.), also der vorhandene Stoff, die vorhandene arten wätt, Produktifkraft, nicht mit dem augenblicklichen Staats— se, also ihn bedürfnisse im Gleichgewichte stehen. ö im Prin⸗ Alle Zweige der Staatshaushaltung stehen unter der Laasregelz, Obergewalt der Nazional-Oekonomie. Die Regierung darf es Maxi also auch in der Finanzgesezgebung nichts deren Gesezen wider— t sich ohne⸗ strebendes verfügen; sie darf also nicht eine Masse von Auf—⸗ Erhaltung lagen erheben, welche lalökonomi⸗ d. den Stoff, er sey nun Ur- oder Produktstoff,(1. B. 55.Min einem Grade vermindert, welcher der Nazion den Fortschritt zum Reichthum unmöglich macht, und selbst dem dieß um so weniger, wenn diese Verminderung zugleich zu einer vernichtenden Konsumzion, oder zur Bereis angewendet bergehende zion nicht, cherung einer fremden Nazion verwendet wird; oder nen anhal welche b. die Produktifkraft der Nazionalglieder auf einen Grad spannt, der diesen nicht bloß temporelle erhöhte Anstren⸗ gungen oder Entbehrungen anmuthet, sondern ihnen natszweck, allen Lebensgenuß, als den Daseyns⸗ und Produkzions⸗ 8 Staatt zweck, entzieht. ö Dieß sind die Gränzen, welche die Nazional-Oekonomie riß zu der Finanzgesezgebung im Auflagensysteme vorzeichnet. In einem solchen Falle darf und muß die Regierung bung einer allerdings zu dem Antizipazions- d. h. zum Staatskredit⸗ lamm ihr systeine ihre Zuflucht nehmen. u Ouuntz⸗ Sie muß durch Kavitalanleihen die künftigen Produkte 9 rch s des Stoffs und der Produktifkraft sich vorhinein aneignen, oet E indem sie die Beyträge der Staatsbürger zum Staatsbedürf⸗ + 777 Lura. * 73 niß nicht auf ein Mahl erhebt, sondern diese auf mehrere Jahre hinaus vertheilt, also dem Staatsbürger Zeit giebt, entweder durch allmahlige Entbehrungen, d. h. Verminde— rung seines Genusses, oder durch erhöhte Industrie, diese Beyträge, ohne Verminderung seines Stoffs, oder Ueber⸗ spannung seiner Produktifkraft bis zu einem seinen Fortschritt zum Wohlstand vernichtenden Grad, in der Folgezeit zu er⸗ werben. Sie thut dieß, indem sie die Vorräthe der Stoffbe⸗ sizer(Kapitalisten) entleiht, die sämmtlichen Nazionalglieder aber verbindet, den Stoffbesizern die Zinsrente zu reichen. Das Auflagensystem besizt in sich seinen eigenen Markstein. Auflagen, die sich jenseits dieser Gränzen aus⸗ dehnen, verzehren sich selbst. Auflagen müssen nach dem Vermögensmesser(2. B. 338.) bestimmt werden. Die Folge überspannter Auflagen ist, daß die Produkzionsmasse vermindert wird, daß also die Produkte selten werden. Je unentbehrlicher nun diese Produkte, je höher ihr po si⸗ tifer Werth(1. B. 440, je höher ihr verglichener Werth und je höher ihr Preis(1. B. 50.). Wenn der Ackerbauer, der Fabrikant, der Handwerker einen beträͤcht lichen Theil seines natürlichen, oder industriellen Produktstoffs(1. B. 55.) an die Regierung abgeben muß, so muß sich der Preis derselben erhöhen; er wird ge⸗ zwungen, in dieser Preiserhöhung Mittel zu suchen, um die Lücke zu ergänzen, die dadurch in seinem Lebensgenusse entsteht. ů ö Die Auflage selbst wird aber zum Ankauf dieser näm— lichen Produkte gewöhnlich verwendet; die Regierung muß sie also in diesem erhöhten Preise ankaufen, die Auflage ver—⸗ schlingt sich von selbst. Die Regierung hat sich in einem ver⸗ geblichen Kreise gedreht, sie hat aber mehrere Classen der SꝑqIIIIIttxxxxxxxTCQC daß, Gfsti entl 0 sild I Rutde! am Lehe IMustr Runokta I aut I ul ist de K nichterd Ausge Lͤcke, uß die? Ruwande Hgeich mehrere k giebt, rminde⸗ e, diese „Ueber⸗ etschritt t zu er⸗ Stoffbe— lglieder hen. eigenen en aus: ich dem . Die omasse herden. posi⸗ hener in der trächt⸗ ellen geben d get m die jenusse nam nuß Rel⸗ ver⸗ dir 73 Staatsbürger zu Grunde gerichtet, die gerade auf ihren Schuz den dringendsten Anspruch haben; die Staatsdiener, die von einem nach dem Vermögensmesser bestimmten Ge— halte leben, denjenigen Landmann, der nicht mehr Bedürf—⸗ nisse erzeugt, als er zu seiner eigenen Konsumzion bedarf, den industriellen Produzenten, der nicht die unentbehrlichsten Bedürfnisse fabrizirt, der also die Preise seiner Produkte nicht erhöhen kann, und der, ohne seinen Lebensgenuß gänzlich zu verkümmern, nicht mehr Produkte zu liefern vermag. 503. ů Ist aber das Bedürfniß des Staats nicht größer, als daß, im Verhältniß des Nazionalvermögens, die zu dessen Befriedigung erfoderliche Summe unmittelbar durch außer— ordentliche Nazionalauflagen aufgebracht werden kann, so sind diese der Benuzung des Staatskredits vorzuziehen. Auflagen, die jene Gränzlinie nicht übersteigen, werden gerade deswegen, weil sie dem Staatsbürger Entbehrungen am Lebensgenusse nothwendig machen, nothwendig auch seine Industrie spornen. Er wird durch Erhöhung seiner Produk-⸗ zionskraft jene Lücke zu ergänzen, er wird jenen Entbehrun— gen auszuweichen suchen, er wird also mehr produziren. Ist vollends die Verwendung dieser Auflagen ökonomistisch, ist die Konsumzion derselben nicht antiökonomistisch, oder ver— nichtend(1. B. 107.), so wird selbst eine außerordentliche Auflage dem Nazionalwohle unnachtheilig seyn; sie wird die Lücke, welche dadurch im Nazionalvermögen entsteht, daß die Regierung einen Theil desselben in Staats vermögen verwandelt(1. B. 26.), durch die er höhte Produktenmasse ausgleichen. 4 — — 7⁴ Die Benuzung des Staatskredits hingegen hat, wie wir vorhin gesehen haben, eine durchaus entgegengesezte Wirkung. Sie lähmt die Produktionskraft, statt sie zu spornen; sie gewöhnt den Staatsbürger, sich über den Kalkül seines wahren Vermögens, das durch das Kreditsystem der Wirklichkeit nach aus seinem Besiz in den Besiz der Staats⸗ gesammtheit, der Regierung, gewandert ist, zu täuschen; dieser Täuschung gemäß in seiner Produkzion stille zu stehen und leichtsinnig die Ausgleichung jener Lücke auf die Zukunft, auf die folgenden Generazionen zu wälzen. Welches aber selbst im Fall außerordentlicher Staatsbedürfnisse der bestimmte Markstein der Regierung im Auflagensystem sey, werde ich in der Abhandlung von den Auflagen entwickeln. 503. Wir kehren nun, nach der Prüfung der sonstigen Mittel zu Beyschaffung der Staatsbedürfnisse in außeror— dentlichen Fällen, zu dem Staatsanleihsystem zurück, als dem Gegenstande dieser Abhandlung; also zu der Unter—⸗ suchung: in wie ferne Staatsanleihen, da, wo sie unerläßlich sind, sich mit den Nazional-Oekonomiegesezen vereinigen lassen? ö 504. Man führt zum Vortheil des Staatskreditsystems ge⸗ wöhnlich an: daß die Staatsschuldscheine Tausch⸗und Ausgleichungsvehikel ausmachen, also die Produkzion erhöhen (2. B. 340. 344.). Daß, und bis auf welchen Grad die Produkzion Bewegmittel bedarf, ist im zten Buche des zweyten Bandes dargestellt worden. Allein dieß paßt nur auf die Papier münze, und diese unterliegt den Bestim⸗ mungen der Münze überhaupt. —.Ct́————————.——..—.—.— * 75 . n Roch im Jahre r8os erschien zu Paris ein Werk des B. Baroud*), in dem er behauptete: eine öffentliche ö ut se in Staatsschuld sey ein Mittel zur Cirkulazion und Produkzion, 5 Kalkäl ein Bewegprinzip für alle und jede Kapitalien, ja selbst ein Men de Ergänzungsmittel derselben, ein kraftvolles Band der An- Snn hänglichkeit und des Vertrauens zwischen Regierung und Un⸗ tauschen ö terthanen; ein Beförderungsmittel des Wohlstands der Kon⸗ zu stehen tribuablen und der leichteren Einhebung der Staatsauflagen. Er will damit die Nothwendigkeit einer öffent— Hlichet lichen Staatsschuld darthun, indeß alle diese Säze nichts weiter beweisen, als daß, wenn die Staatsverwaltung durch außerordentliche Vorfälle in die unglückliche Rothwen⸗ 0 digkeit gestürzt ist, Schulden zu machen, sie den Staatskredit aufrecht erhalten, und ihre Verbindlichkeiten gewissenhaft ů erfülen muß, um den Staagtsbürgern dieses Unglück zu er⸗ asigen leichtern. 8 üßeren 305. e Alle Europäische Regierungen haben im Fall außer— Unter⸗ ö ordentlicher Staatsbedurfnisse, früher oder später, alcßlich das Staatskreditsystem adoptirt. Sie haben aber auch bald, krinigen uunter den nachtheiligen Folgen desselben, die des Handels mit den Staatspapieren, Staatsschuldscheinen(Stocks), den man Agiotage nennt, erfahren, und mehrere ihn durch strenge, iems get aber stets fruchtlose Geseze zu hemmen gesucht. isch⸗ und—5 8 ö 0 n Das Agiotage kann als nachtheilig für das öffentliche 90 Wohl in doppelter Rücksicht betrachtet werden; nämlich in ——— 9 Rücksicht des Staatskredits selbst, also des Staats⸗ uche de ů ö haht nut) Considerations sur Pavantage d'une dette publique et sur la Bestim⸗ necessitã dbun plan général et complet de bonne vonduite en fhnances. Paris. *...—‚— f‚- 76 wohls, und in Rücksicht des Privatwohlstands der Staatsbürger, also des Nazional wohls. ö W0 Nachtheilig für den Staatskredit kann der Handel mit den Staatspapieren wohl nur dann werden, wenn dieser Hat zu weit gedehnt, wenn also eine mit den Staatskräften nicht veim verhältnißmäßige Masse von Staatsschuldbriefen in Umlauf ach gebracht worden ist. lche Dieser Mißbrauch widerstrebt aber an sich den Nazional⸗ m Oekonomiegesezen. 15 Der Staatsschuldschein ist eine Vermögensporzion; 9 in dieser Eigenschaft unterliegt er den allgemeinen Gesezen 0 des Werths und Preises aller Güter. Die Regierung— hat also kein Recht, kann kein Recht haben, die willkührliche ö ü Disposizion zu begränzen. bn Allerdings kann es dem Staatskredite nachtheilig wer— den, wenn durch das Agiotage der Preis der Staatspapiere herabgedrückt wird. Aber dieser Nachtheil ist nur die in der Gt Natur der Sache liegende Warnung gegen den Mißbrauch Oen des Staatskredits, oder gegen die Mängel der Finanzadmi— suf di nistrazion. Eine Regierung, deren Finanzverwaltung Na⸗ zionalökonomistisch organisirt ist, kann nicht in den Fall kom— mn. men, durch den Handel mit Staatsschuldscheinen zu leiden. 0 Ihre Papiere bieten dem Spekulazionsgeiste keinen Gewinn. Nur in jenen Fällen, wo die Vorzüge der Metallmünze h (2. B. 345. S. 309.) vor allen andern Gütern sich aus— ö sprechen, kann ihr Preis bedeutend sinken. So sehr auch ö die Brittische Regierung in den neuern Zeiten die Be— ö nuzung des Staatskredits mißbraucht hat, so hat sie doch nie n den Handel mit Staatspapieren beschränken zu dürfen, oder 6 zu müssen geglaubt. 7. 0 Hlbun 7⁷ de her Wichtiger hingegen ist die Rücksicht auf das Privatwohl der Staatsbürger. Handel Unverkennbar bieten die öffentlichen Staatspapiere dem dieser Proteus der Gewinnsucht einen weiten Spielraum. Die un⸗ en nicht vermeidliche Publizität der Staatsverhältnisse macht es dem Umsauf erfahrnen Spekulanten leicht, durch Benuzung jeder öffente lichen Kalamität, durch absichtlich verbreitete irrige Nachrich⸗ Nional ten, oder Entstellung derselben, die Ununterrichteten, oder Schwachsinnigen zu täuschen, und von der, insbesondere den ion; Kapitalisten eigenen, Aengstlichkeit begünstigt, sich auf deren 5. Siseim Kosten zu bereichern. Die einzige Minderung dieses Nach⸗* umg theils liegt darin: daß die Kapitalisten großentheils in die Helhe vierte Klasse der Nazionalökonomistischen Produzenten ge⸗ ö hören, also auf die Unterstüzung des Staats keinen 42887 50 haben(1. B. 3. 106. S. 145.). qwer⸗ 3665 ö opiere Zugegeben, daß es Fälle giebt, wo die Benuzung des in der Staatskreditsystems unerläßlich ist, wo also die Nazional⸗ auch Oekonomie dasselbe anerkennen muß(3. 501.), kommt es nur admi⸗ auf die Prüfung an: Na⸗ Weelches sind, in diesen Fällen, die Nazionalöko—⸗ 9— kom⸗ nomistischen Mittel und Formen hiezu, und zwar 4. eiden. a) in Absicht der Aufnahme oder Erzielung der winn. Staatsschulden? ünze b) in Abseht der Wiederabtragung derelben?* aus⸗ 507. auch a.. Bẽ⸗ ö Auch in jenem Falle, wo die Masse des Staatsbedürf⸗. h ui nisss im Verhaltniß des Nazionalvermögens die Benuzung oder des Staatskredits unerläßlich gebietet, ist es, den Nazional⸗ Oekonomiegesezen gemäß, sinniger, diese Benuzung mit denm ö 1 —* Rer„ XI 1. + 8———— ęn.,eee:i:eeeetttee. 2——.....——.————— 52—..—*—*—9+————— 4*..—...— S———.. EEEE mw:‚; ͤ«u'.. Auflagensysteme zu amalgamiren. Dieß geschieht, wenn die Regierung die Staatsschulden individualisirt, wenn sie also jener gefährlichen Täuschung entgegen arbeitet, kraft deren der Staatsbürger sich gewöhnt, die Nazionalschuld nicht als eine Verminderung seines Privateigenthums, nicht als seine Schuld zu betrachten. Ich habe vorhin ge— zeigt, daß die Benuzung des Staatskredits, also die Staats⸗ anleihen der Wirklichkeit nach, eben auch nichts weiter sind, als eine auf den einzelnen Staatsbürger und dessen Vermögen zum allmähligen Abtrag vertheilte Auflage. Die Re—- gieruug stellt sich für alle einzelne Nazionalglieder als Schuld— ner dar. Je anscheinlicher sie diesen die Verbindlichkeit macht, welche sie sür sie übernimmt, je unschädlicher wird die Be—⸗ nuzung des Staatskredits. Anleihen auf den Gesammtstaat, auf ganze Provinzen und deren Erträgnisse entnommen, soll⸗ ten also im Augenblicke der Entnehmung schon auf die einzel⸗ nen Klassen der Staats bürger, nach den Nazionalökonomi— stischen Grundsäzen des Auflagsystems, zum sukzessiven Ab⸗ trag ausgetheilt werden. Dieß würde zwey wesentliche Vortheile gewähren. Erstens, indem es die Regierung zwänge, das indi— vidualisirte Nazionalvermögen zu berücksichtigen, um das Gleichgewicht und das Verhältniß unverlezt zu erhalten, würde es die Täuschung über den Markstein des Kreditsystems zerstören. Es würde der Regierung einen sicherern Regula— tor gewähren, als die allgemeine, stets nur oberflächliche Ueber— sicht des gesammten Nazionalvermögens in Masse ge— währen kann. ö Zweytens: Es würde die Nazionalglieder, mit der in dieser Benuzung des Staatskredits liegenden Verminde-⸗ rung ihres Privatvermögens genauer bekannt, sie ihnen an⸗ ——————..... sch V Haht iutle währ veld vuupf VII di U Jn ien I2 so auf N RJftele hait s⸗ Jodeu wurde Oihet Wunn ahek ber R dem s asee o Vepf liun —* heschieht alisirt, Raubeitet, onaschuld genthums, borhin ge e Stnatz; sind, als Vermögen Die Re⸗ àOchulh⸗ eit macht, die Ben nmtstaat, en, soll⸗ e einzel⸗ konomi— ven Abe . as indi⸗ um das khalten, tsystems Regula⸗ e Ueber⸗ sse ge⸗ mit der rminde⸗ nen an/ 79 schaulicher machen. Es würde also den Produzenten auf⸗ regen, sich der Verpflichtung, welche der Staat auf ihn ge⸗ walzt hat, durch erhöhte Produkzion so bald als möglich zu entledigen; es würde also die Vortheile des Kreditsystems ge⸗ währen, und zugleich dessen Nachtheil vermindern. Und diese Unschädlichkeit kann dadurch noch erhöht werden, wenn die Form einer solchen Staatsanleihe also organisirt ist, daß jedes Nazionalglied sich, je nach seiner Kraft oder seinem Willen, dieses Theils der auf ihm ruhenden Staats⸗ verpflichtung unmittelbar, früher oder später, entlasten kann. Ich will mich bemühen, diese Idee durch ein einfaches Beyspiel anschaulich zu machen. Nehmen wir an, der Staat bedurfte eine Million Rthaler. Er hätte diese unter 50 tau⸗ send Staatsbürger von ganz gleichem Vermögen auszutheilen. Jeden würden 20 Thaler treffen. Die Regierung würde also jedem dieser Staatabürger frey lassen, entweder diese 10 Rthat ler sogleich zu bezahlen, oder eine Schuldurkunde für ihn, auf die bestimmte Abzahlungszeit, z. B. von 4 Jahren, aus⸗ zustellen. Da diese Schuldurkunde von der Staatsgesammt⸗ heit sankzionirt und garantirt wäre, und da sie gleich allen Foderungen des Fiskus das erste Vorzugsrecht genösse, so würde sie nicht allein dem Staatsgläubiger die nämliche Sicherheit als eine allgemeine Staatshypothel, sondern wohl wegen der Anschäulichkeit und Bestimmtheit der Spezialhy⸗ pothek weit größere gewähren. Sie würde den Bedingungen der Anleihen günstig seyn; sie würde aber den Staatsbürger, dem sie das Recht der früheren Einlösung bey der Staats— kasse oder bey dem Gläubiger zugleich gewährte, auf seine Verpflichtung aufmerksam erhalten, seine Industrie spornen, und zugleich den bestimmtesten, und was so wesentlich ist, einen unangreifbaren Til gungs fond gewähren. —.—.— Tĩwĩ!ĩő¹Še.——.— 4* * 2 R 0 . * 1 3 80—— 508. ö 4* Die großen Lockungen zu Benuzung des Staatskredits, 0 vorzüglich in der Despoz ie,(nach dem reinen, vorher fest— n gesezten Begriffe dieses Worts) haben in den neuern Zeiten, wo mit dem Fortschritte der Kultur auch die Leidenschaften aehit reger wurden, diese Benuzung so sehr gehäuft, daß die Re⸗ gierungen allen Scharfsinn des menschlichen Geistes aufbieten mußten, um durch Mannichfaltigkeit der Formen E das öffentliche Vertrauen zu gewinnen, und die Vorräthe, mun den Kapitalstoff, an sich zu ziehen. 6 Nur bey jenen Staaten, deren Finanzsystem durch Ord-⸗ 99 24 der! nung und Festigkeit einen hohen Grad von Zutrauen erwirkte, dun oder wo Gemeingeist herrschte, konnte man bey der gewöh n⸗ h lichen Form stehen bleiben: daß nämlich die Regierung 11 9 entweder die Einkünfte des ganzen Staats, oder einzelner. Provinzen, oder auch einzelnee Zweige der Staatseinkünfte zur Sicherheit des Darlehens verpfändete, die Heimzahlung Sitte entweder zu einer bestimmten Aufkündungszeit, oder nach de⸗ aal stimmtem Zeitverlauf versprach, und zugleich eine Zinsrente festsezte, die, je nach dem Zutrauen, welches die Regierung tunge genoß, oder je nach der vorhandenen Masse der Vorräthe, Rilose höher oder geringer war. ö Auden! Die Größe dieses auf die Solidität des Finanzsystems ahst zu gebauten Zutrauens machte es oft selbst in despotischen Staa—⸗ ö le r ten der Regierung möglich, einzig auf das Wort des Regen-⸗ ö Untetz ten Kapitalien zu erlangen. Dieß war z. B. bey der Preußi⸗ isisie schen Monarchie der Fall. Ein niederer Grad des Vertrauens zwang die Regierungen selbst in despotischen Staaten, für bon To den Fall der Benuzung des Staatskredits, entweder eine Art att, von republikanischer Verfassung zu schaffen, oder, sey es auch sihre 9 nur formell, den Privatkredit zu Hülfe zu nehmen. Ain, Nithr * Dieß war z. B. der Fall bey der ehemaligen Französischen ilerdits Regierung, wo die Anleihen bey dem Parlement einregistrirt iher fißt werden mußten; bey der Oesterreichischen Monarchie, wo Zeitn, die Wiener Stadt-Bank ins Mittel trat, und sich für den aishafte ganzen Staat als Schuldner darstellte u. s. w. die Re⸗ 509. ausbieten Nach dem Grade, als die Benuzung des Staatskredits ormen die Staatsschulden häufte, also das Vertrauen sich minderte, orräͤthe, mußte die Regierung entweder zu lästigerern Bedingungen, als Erhöhung der Zinsrente, Provisionsvergütung u. s. w., ch Ord⸗ oder zu lockenden Formen ihre Zuflucht nehmen. Die Ten— erwirkte, denz dieser unmäßigen Benuzung des Staatskredits, nämlich ewöhn, der Aneignung der Privatkapitalien, mußte nothwendig mit cgierung der Nazional-Oekonomie, deren höchstes Prinzip ethisch sizelner ist(1. B. 14— 17.),/ oft in Kollision kommen. inkunfte ö Die Regierung, als die Bewahrerin des höch sten zahlung Sittengesezes, mußte sich in diesem Falle entschließen, uach bei ganz aus ihrer Sounenbahn zu weichen, und zu ihrem Zweck nörente die verderblichsten Leidenschaften, die unsittlichsten Gemüths— gierung regungen, als Habsucht, Egoismus, Gierde nach schnellem withe, mühlosen Reichthum, aufzustürmen; die wohlthätigsten Tu— genden aber: Thätigkeit, Arbeitsfleiß, also die Produkzions— sseme keraft zu lähmen. Die Finanzgesezgebung, welche doch, wie ö alle Zweige der Staatshaushaltung, der Nazional-Oekonomie nin unter geordnet ist, und unter geordnet seyn muß, wurde pruß oft ihre gefahrlichste Feindin. tüned Dieß ist der Fall bey den Staatsanleihen, in der Form , fir von Tontinen, wo der Ueberlebende seine Mitgläubiger 1. beerbt, und noch mehr bey den Leibrenten, wo der Dar⸗ 10 leiher gegen hohe, nach dem Verhaltniß des Alters steigende 60 Zinsen, sein Kapital zurück läßt. Dritter Band. *———————— eeYYsesest................t‚‚t‚‚‚.‚.‚.‚..FI.....————— 82 So klar es sich ausspricht, daß diese Form der Staats⸗ anleihen, den Hang zur luxuriösen Konsumzion, den ehelosen 10 Stand, den Egoismus, die Selbstsucht begünstigt, also die 20 schönsten und wohlthätigsten Tugenden der geselligen Mensch— x ut heit entwurzelt, die Unsittlichkeit befördert, und den Staat n verödet, so oft haben doch die Regierungen zu diesem verderb— ist lichen Zugmittel ihre Zuflucht genommen. Der offenbare Widerspruch, in welchem diese Formen mit dem erhabenen Oun Prinzip der Nazional-Oekonomie stehen, bedarf wohl keiner eh Ausführung. Ind Das Prinzip der Nazional-Oekonomie fodert Produk— Peil zion, also Aufregung, Belebung der Produkzionskraft. Alles. was den Menschen gewöhnt, seinen Wohlstand nicht im Re— sultate seiner Produkzionskraft, sondern im Zufalle, in den omn Launen des Glücks zu suchen, muß diese Produkzionskraft ö abspannen, mithin die Nazion vom Nazionalwohlstande ent— fernen. 510. ö Die Regierungen haben sogar, zum Zwecke der höchst⸗ hibe möglichen Ausdehnung der Staatskreditbenuzung, selbst die kunf Form der Glücksspiele gebraucht. Sie haben die An— Auft leihen in Lotterien verwandelt, und wenn sie schon bis— wonn weilen, durch die dem Staate lästigen Bedingungen, die Ge— her! fahr des Verlusts, also die Wagschaft für den Darleihenden, Due also die Gefahr der Folgen für das Nazionalwohl verminder—⸗ lih! ten, so blieb doch stets dieser für dasselbe so gefährliche Zug ohrr! zurück, daß der dem menschlichen Gemüthe so natürliche Hang ö Itgen zum mühlosen Genuß befördert wurde. lun⸗ 511. Zu jenen ethisch gefährlichen Folgen dieser Formen He, gesellte sich aber gewöhnlich noch der große Nachtheil, welcher ien —. 83 Staattz in der hohen Zinsrente derselben lag, die unter man— ehelosen nichfaltigen Formen durch sie verwilligt wurde. Diese Zins— Ralso die ö rente stund mit der Rente, welche der Urstoff und die Pro— u Mensch⸗ duktifkraft der Nazionalglieder liefert, in keinem Verhältniß; den Stnat nothwendig mußte sie auf Verminderung dieser Produk, m verderhs tifkraft wirken. offenbate Sie mußte zugleich die Schuld des Staats, also die erhabenen l keintr Verminderung des Nazionaleigenthums häufen; sie lohnte den Müßiggang, die Unthatigkeit auf Kosten des Fleißes, und warf, zum Nachtheil der produzirenden Klasse, den Er— Nraduk⸗ werb derselben in die Hände der Nazionalökonomistischen, ist. Ales d. h. reinen Konsumenten(T. B. Z. 106.). 6 4 Je weiter die Benuzung des Staatskredits ausgedehnt „in den ů——— Ien wurde, je mehr stieg dieser Nachtheil in einem progressifen min Verhaltnise. 512. Bey allen jenen Anleihformen lag indeß doch däs Anti— höcht zipazionssystem zum Grund. Es war Vorgenuß der selhst die künftigen Produkte, auf die Folgezeit vertheilt, also auf die An⸗ Auflösung der von der Regierung für die Nazionalglieder über⸗ hon is⸗ nommenen Verpflichtung berechnet. Der Finanzgeist schuf die Ge⸗ aber noch ein anderes Staatskreditsystem, bey dem die ewige ihenden Dauer dieser Verpflichtungen zum Grund lag, indem näm— emünder⸗ lich die Regierung einen Theil des Nazional-, Gesammt— iche 6 oder Nazional⸗Privateigenthums mobilisirte, und unter hehun irgend einer Form in Ausgleichungs- und Abthei⸗ lungs mittel verwandelte. Dieß geschah entweder 1) durch Staatsschuldschei— somen ne, welche nie eingelöst wurden(annuities), dennoch als wuchn eine mobilisirte Nazionalvermögensporzion im Verkehr um— ::tDyv::- T..ii::,:nr:rr.-eeeeeee e 84 ö liefen, und durch die Zinsrente, welche sie trugen, einen m Preis erhielten; oder 2) durch Papiermünze. ö 513. 4Z05 1. Die Benuzung des Staatskredits mittelst nie heimzahl— barer Staateschuldscheine(annuitièés), kann für den Nazio⸗ nalwohlstand nur dann unschädlich seyn: wenn das Bedürfniß Auf des Staats unerläßlich die Benuzung des Staatskredits Iss heischt, das öffentliche Vertrauen auf die Regierung aber so I 1 groß ist, daß die Schuldscheine unter nicht lästigen Bedin⸗ Damn gungen in Umlauf gesezt werden können. Here Allein dieß ist ein kaum denkbarer Fall. Sey das Fi— N.h nanzsystem der Regierung noch so fest gegründet, so wird das On öffentliche Vertrauen doch nie den Nachtheil aufwiegen, daß shrn diese in den Staatoschuldscheinen enthaltene Nazional-Ver— mögensporzion, ihrer Natur nach, in ein reelles Gut, in Iush ein Produkt, niemals verwandelt werden kann. Die.4 annuities werden also nie den nominalen Preis behaupten, 6 d0 in dem sie ausgegeben sind und verzinset werden. Der Staat ahnl muß in jedem Falle das Opfer einer solchen Operazion seyn; Fhelt denn entweder wird der Staatsschaz weniger reelle Güter bey ul der Aufnahme erhalten, als der nominale Werth des Schuld— Eun scheins ausspricht, mithin wird die Zinsrente in dem näm— Wse lichen Grade höher erscheinen, oder die Regierung wird die bi Nazion dadurch auf eine unrechtliche, d. h. auf eine dem Rhih Nazionalökonomistischen Auflagenprinzip widersprechende Weise U besteuern. bien Wir sehen an Großbritanniens Beyspiele, wie tief oft 110 diese annuitiés unter ihren Nennwerth sinken. Eben des ⸗ n wegen bedingen sich gewöhnlich die Unternehmer neuer An— leihen für die Regierung, einen Theil dieser Anleihe in an- 9 nuities zu liefern, und dadurch wird jede neue Anleihe im⸗ 85 „ ee mer lästiger für die Nazion, immer verderblicher für das Nazionalwohl. ö Diese unabtragbaren Anleihen können aber auch aus an— —.— dern Gründen der Nazional-Oekonomie unmöglich zusagen. min Sie erhöhen, vermöge der Zinsrente, die Masse der mirchit Auflagen auf ewig, ohne der Nazionalindustrie die Aussicht Hcber ossen zu lassen, durch deren Erhöhung sich der auf sie in Zei— ten des Bedürfnisses gewälzten Verpflichtungen in günstigern Bedin— ö — Perioden wieder zu entlasten. Sie entlasten die Regierung der Sorge für die Rückzahlung, enthalten also noch stärkeren das Fi⸗ u Reiz als die rückzahlbaren Anleihen, die Benuzung des Staatskredits auf eine die Nazional-Oekonomiegeseze über— 12 schreitende Weise auszudehnen. nal⸗Ver/ 4 ö— 7— ö Annuitäaten sind eigentlich eine immerwährende , 1 Auflage, also mit dem Geiste eines weisen Finanzsystems ganz . Die unvereinbar, das bey den Auflagen keinen andern Regulator haupte, als das Bedürfniß und die Masse des Nazionalyermögens an— erkennen darf; unschädlicher ist also jene Anleihform, wo jährlich eine vorhinein bestimmte Summe an den Zin⸗ Iter bey sen und am Kapital abgetragen wird. Sie gewährt dem ö Sghud Staatsbürger die Aussicht auf eine jenem Regulator ange— am näm⸗ messene Verminderung seiner Lasten, und dem Gläubiger voll— vird die ständige Sicherheit zum Zurückempfang seines Kapitals, ine dem ohne ihn dem, durch politische Verhältnisse motivirten, Schwan— de Weist ken des Marktpreises der öffentlichen Fonds hinzugeben. Sie ö belebt zugleich den Münzumlauf. Diese Maximien hat Da⸗ tief of nemark mit großem Vortheil benuzt). Fortbonnais ben det⸗ Plän, daß durch annuities jährlich ein Theil des Kapitals, cur My ö in an-⸗ Eggers Memoiren über die Dänisch. Finanzen. X. Bd. ahe im⸗ S. 21. Hamb. 1800. ...22 86 nebst den Zinsen heimgezahlt werde, verdient daher aller— dings Beyfall. 3—— get b. Die Papiermuünze kann die unschädlichste, und die 0 gefährlichste Form der Benuzung des Staatskredits seyn. 6 Papiermünze trägt keine Zinsrente, mobilisirt einen fl Theil des Nazionalvermögens, ohne die Masse der Auflagen zu erhöhen, also die Produktenmasse zu vermindern, ist also dem Nazionalwohl unschädlich, wenn 1. der Staat zum innern Verkehr Ausgleichungs- und Ab— I theilungsmittel bedarf; onlt 2. wenn ihre Masse die Gränzen nicht übersteigt, welche die M Nazional Oekonomiegeseze vorzeichnen; H 3. wenn sie mit dem Thesaurisazionssystem verbunden wird. (3. 4950 In 4. wenn ihr nicht durch den gezwungenen Kurs der uf Charakter einer Staatsanleihe entzogen, und sie in eine ih i Auflage verwandelt wird. Ob es dem Staate zum innern Verkehr an Ausgleichungs⸗ genen und Abtheilungsmitteln fehle(denn zum fremden ist die ö sisch Papiermünze nicht geschickt, 2. B. 346), muß die Regierung aus dem Zustande der Ur- und industriellen, und vorzüglich ö der kommerziellen Produkzion im Staate beurtheilen. Dieß Rlen ist leicht zu ergründen. D Aus den im 2. B. 345. S. 309. angegebenen Gründen ö die d muß gewöhnlich die Papiermünze unter ihren nominalen sich u Preis sinken. Sinkt sie tiefer als die Vorzüge der üb ri— holzio gen Maünzen, insbesondere der Metallmünze, an sich mit sich 7 vringen,(2. B. S. 309.) so ist dies ein sichres Zeichen, daß 05 h * 87 er aller⸗ die Nazion dieser Masse von Papiermünze zum Verkehr nicht bedurfte. Dieser nämliche Barometer, der C ours, zeigt der Re— gierung auch den Markstein in der Papierausmünzung. und die In dem Augenblicke, wo der nominale Preis der seyhn. Papiermünze, außer dem Falle ganz ungewöhnlicher Begeben⸗ Et einen heiten, tiefer sinkt, als es jene Verhältnisse mit sich bringen, lufagen ist es auch Zeit, mit ihrer Ausmünzung inne zu halten. ist also 515˙ Papier münze nenne ich jene unter der Form von Bank⸗ and Ah⸗ noten, Bankzetteln, sich verkündende unverzinsliche Staats⸗ anleihen um deswillen, weil sie zugleich Ausgleichungs⸗ und vshe di Abtheilungsmittel, also Bewegmittel der Produkzion abgeben. wild. Den Charakter der Staatsanleihe verliert sie aber durch den gezwungnen Cours; durch den Zwang wird sie zur urs der Auflage, und in dieser Eigenschaft ist sie verwerflich, wie in eine ich in der Abhandlung von den Auflagen zeigen werde. Als Staatsanleihe betrachtet, bedarf sie keines gezwun— chungs⸗ genen Courses. So lange ihre Creirung Nazionalökonomi—⸗ ist die ö‚ stisch bleibt, wird sie auch ohne Zwang ihren Preis dadurch gierung behaupten, daß die Regierung sich damit bezahlen läßt. rzübich Der Zwang selbst aber kann auch bey der despotischten Re— Dieß gierungsform den nominalen Preis durchaus nicht erhalten. Der Preis aller Vermögensporzionen, also aller Waaren, die durch diese Papiermünze übertragen werden sollen, muß Vründen minalet sich nach den Eigenschaften des Preises dieser Vermögens— übri porzion richten. ö mit sich Der ökonomistische Kalkül der Stoffbesizer läßt sich durch⸗ eu, daß aus nicht verrücken, und wenn 100 Rthaler. Papiermüͤnze der ö 86— Nazion nur 50 Rthaler. werth scheinen, weil sie zweifelt, ob die Staatsgesammtheit lenes Vermögen von 100 Rthaler., ob sie mehr als 50 Rthaler. besize? so wird jeder Stoffbesizer seinen Stoff, oder sein Produkt, dessen Preis im Tausch ge— gen anderen Stoff, oder andere Produkte, oder gegen Waa— ren, oder Metallmünze, nur 100 Rthaler gewesen wäre, auf 100 Rthaler. sezen, um den Preis von 105 Rthaler. zu er⸗ halten, der ihm nach der allgemeinen Skala des positiven und verglichenen Werths,(. B. zler Abschn. 2243 und folgende) gebührt; denn auf diesem beruht der Preis, der stets das Daseyn des Werths voraussezt. (I. B. 3. 50.) ö Struensee selbst giebt zu, daß die Einführung der Papiermünze Vorzüge vor den auswärtigen Anleihen habe, und daß es eine höchst vortheilhafte Einrichtung sey, wenn jeder ohne Mühe sein Vermögen in umlaufendes Geld, (Münze) verwandeln könne. 516. Außer den mannichfaltigen Formen der Lockung des Vertrauens zu Benuzung des Siaatskredits, haben die Re— gierungen in Nothfällen auch die Unhinlanglichkeit derselben durch Zwang zu ergänzen gesucht. Sie haben gezwun— gene Anlethen eröffnet. Zwang ist an sich dem Begriffe der Anleihen als eines Vertrags, der von beiden Theilen Freyheit des Willens voraussezt, gänzlich fremd. Die Regierung, welche zu Zwangs— maasregeln schreitet, in Handluggen, welche ihrer Natur nach freye Willkühr voraussezen, wird nothwendig das allgemeine Mißtrauen aufregen, jeder Staatsbürger wird für die Sicher— heit seines Eigenthums zittern, er wird sein Vermögen zu — —. 353.........——‚.—.‚— —— I flrR 7 —9 E en, bing Hauh 5 9 Vulde, Mion lihen lich s system⸗ auheme 2 ger auz gehwn ucch n. Rndten sihen de Rezen de N durh A Bast d wulseh . Hestittz V uahle v — ifelt, ob Rhaler, loffbester Nusc 9e⸗ gen Wage häre, auf er. zu en⸗ tala des B. zter u beruht Raussezt. rung der jen habe, , wenn 5 Geld, ung des die Re⸗ derselben ezwun als eines zillens Zwangs. atur nach Hlgemeine Oicher⸗ nͤgen zu- nnr r:e-.—f—te—.————.—.—3—3—.————.— 89 verbergen suchen, und dieser Zustand ist der frne für das Nazionalwohl. Die Regierung wird dann nie wieder auf die Benuzung des Staatskredits zu wahren Anleihen Rechnung machen kön— nen, sie wird den Staatskredit vernichten. Wird die gezwungene Anleihe auf den Staatsbürge v eingeschränkt, so ist sie freylich nur als eine Auflage zu betrachten, denn aus dem Nazionalvermögen muß denn doch die gezwungene Anleihe wieder abgetragen werden. Sie würde, trüge sie nicht auf eine dem Staatskredite, also dem Nazionalwohle gefährliche Weise, die Idee des Zwangs auf einen freywilligen Vertrag über, wenigstens dann unschäd⸗ lich seyn, wenn sich eine den Grundprinzipen des Auflagen⸗ systems, nämlich der Gleichheit und Gerechtigkeit, angemessene Vertheilung derselben denken ließe. Wird aber dieser Zwang auch auf fremde Staatsbür⸗ ger ausgedehnt, werden die Staatsgläubiger ohne Unterschied gezwungen, ihre der Regierung anvertraute Kapitalien durch neue Vorschüsse zu retten, so laßt sich, selbst in der drin— gendsten Noth, dieser Zwang weder mir den ewigen Grund— saäzen der Gerechtigkeit, noch mit den Nazional-Oekonomie— gesezen vereinigen, deren Prinzip weltbürgerlich ist.(1. B. 13.) Die Regierung muß durch diese Verlezung der Verträge, durch diesen Eingriff in das Eigenthumsrecht, als die Basis des geselligen Zustands, das öffentliche Vertrauen ent— wurzeln. 577. Die Staatswirthschaftslehrer haben viel über die Frage gestritten: Ob die Staatsanleihen im Auslande dem Nazional— wohle vortheilhaft, oder nachtheilig seyen? *II ..... —.:—rtF——————— 22— Diese Frage hat die Eigenschaft aller Streitfragen, die man bestimmt sezt, indeß sie nur eine bedingte Beant— nin wortung zulassen. ul 1) Mißbraucht die Regierung den Staatskredit nicht, so ist„ilt es keineswegs nachtheilig, aus wärtige Kapitalien in ainr den Staat zu ziehen. Sie erhöht dadurch die Masse der uelet im Staat umlaufenden Ausgleichungs- und Abthei— lungsmittel, also die Produkzion. Edle Metalle sind allerdings ein reelles Gut von 5—½ allgemein relativem Werthe.(2. B. Z. 349. S. 316.0 sihen, Durch die Einbringung desselben, mittelst der Staatsanleihen, tihidt wird an sich nichts gewonnen, weil sie durch die Rückzahlung die S wieder auswandern; dagegen ist die zugleich auswandernde Zinsrente ein Verlust an reellen Gütern. Allein dieser hem e Verlust wird durch die in der erhöhten Masse der Beweg⸗ en R mittel liegende Er höhung der Produkzion selbst reich⸗ d lich aufgewogen. ö Eishn Anders verhält sichs, wenn die Regierung den Staats⸗ henkbar kredit mißbraucht. Dann kann der Verlust dieser Masse Mfage von Zinsrenten allerdings nachtheilig für das Nazionalwohl tin, v werden. Durch diese auswandernde Zinsrente kann der Staat shen v selbst an derjenigen Münzmetallmasse verarmen, die ihm zu 6 dem verhältnißmäßigen Bedarf seiner Bewegungsmittel Ralberr der Produkzion unentbehrlich ist; dann kann die We 10 Ne Produkzion diese Lücke nicht ergänzen. usch 2) Jener Vortheil der Erhöhung der Produkzion tann sich Rhen aber nur in der Verwendung auswärtiger Staats⸗ uren anleihen aussprechen; werden fremde Kapitalien im 6 Innern des Staats zu Belebung der Produkzion, also Nazionalökonomistisch verwendet, so ist der Ver— lust der auswandernden Zinsenmasse reichlich vergütet. fln ö ů 91 agen, die Wo I Werden aber auswärtige Staatsanleihen zu einer ver— e Beant, nichtenden Konsumzion, z. B. zu Eroberungskriegen, oder zur é luxuriösen Konsumzion, also unokonomistisch, oder vollends 0 poit antiökonomistisch verwendet; dann ist der Verlust der für die italien in Zinsrente auswandernden Münzmetallmasse allerdings ein Mist di reeller Nazionalverlust. h Abthei ö 518. Bey allen diesen mannichfaltigen Formen der Benuzung ut von des Staatskredits kann indeß nur Ein Zweck zum Grunde S.316) liegen, nämlich die Bedürfnisse des Augenblicks zu an— anleihen, tizipiren, um sie in der Folge wieder auszugleichen, also Khahlung die Staatsanleihe wieder abzutragen. vandernde Diese Ausgleichung kann nun geschehen: entweder aus dieset dem Staatsvermögen, also durch Ersparnisse, oder aus Beweg— dem Nazionalvermögen, durch Auflagen. bst reiche Die Ausgleichung aus dem Staatsvermögen, also durch ö Ersparnisse, ist nach den Nazional-Oekonomiegesezen nicht Staats⸗ denkbar. Denn das Recht der Regierung zu Erhebung der r Masse Auflagen schränkt sich einzig auf die Staats bedürfnisse nalwohl ein, wie wir in der Abhandlung von den Staatsauflagen er Staat sehen werden. ö ö ihm zu Es bleibt also nur die Ausgleichung aus dem Nazio—-⸗ gsmittel nalvermögen, also durch neue Auflagen übrig, indem näm⸗ estrengte lich die Regierung die von den Kapitalisten auf Einmal an sich gesogene Masse von Produkten allmählig von dem Na-⸗ kann sic gionalvermögen wieder erhebt, und an die Kapitalisten wieder ö Stogth zurückgiebt. lien in Gewöhnlich haben die Regierungen bey der Benuzung j, abo des Staatskredits das Prinzip desselben vergessen, also die her Ves Abtragung der Staatsanleihen dem Zufalle überlassen. Oder sie haben diese auf die Ersparnisse der Folgezeit verwiesen. — öWMlftßtm;õ⁴.————— 92 Beides ist gleich gefährlich für das Nazionalwohl. Bei— Iihũg des sezt den Staatskredit und die Gerechtigkeit aufs Spiel, fün welche heilige Erfüllung der Verträge von der Regierung zu⸗ buch nächst und zuerst fodert. Wo es sich von Bewahrung des 8 öfentlichen Treu und Glaubens, von Erhaltung des Ver— é liize! trauens, von Erfüllung übernommener Verpflichtungen han— delt, muß nichts dem launenhaften Zufalle überlassen, muß hend, alles bestimmt und gewiß seyn. Die Regierung, welche alaß u die Abtragung der Staatsanleihen auf Ersparnisse verweiset, del legt dadurch das Bekenntniß ab, daß sie vom Nazionalvermö— Hlsiidd gen bisher mehr als das Staats bedürfniß erhoben, daß ö sie also die Gränzen ihrer Gewalt überschritten hat. Gün— W ü stige Zufalle t zwar bisweilen einen Ueberschuß an der min Staatseinnähme gewähren, aber nie kann dieser so bedeutend x Im seyn, um die Benuzung des Staatskredits zu decken, wenn 15 die Staats gewalt ihre Rechte nicht überschritten hat. Den Nazional-Oekonomiegesezen gemäß muß also die Regierung sogleich bey der Aufnahme der Staatsanleihen für 1— deren Rückzahlung sorgen, und die Nazionalauflagen, so A wie die Zeit und Art ihrer Erhebung, bestimmen, womit das anthinge Anlehn wieder abgetragen werden soll. Sie muß also den um Dot Charakter der Staatsanleihen als einer antizipirten Na— sst du zionalauflage rein bewahren. ö he ver Diejenigen Regierungen, welche diesen Grundsaz aner— v kannt haben, errichteten zu diesem Zweck früher oder später sihe einen eigenen Fond, Tilgungsfond(sinking- fond, D caisse d'amortissement,) genannt, der unter einer besondern ungs Verwaltung stand, und die ausschließende Bestimmung zu Ab— unberuh tragung der Staatsanleihen hatte. Heaep, i Allerdings ist diese Einrichtung jener Sorglosigkeit vor— d erri zuziehen, mit welcher die Regierungen die Staatsschulden— We l. Bei⸗ is Syiel, ierung zu⸗ hrung des des Ver; ngen hant ssen, muß 9, welche verweiset, nalvermö⸗ obben, daß u. Gͤͤn⸗ uß an der bedeutend n, wenn t. Den zegierung ihen für nen, so omit das also den kten Na⸗ saz aner⸗ er spätet * 10 d. 9 besondern 13 30 Ib⸗ Reit vor⸗ schulden 93 tilgung dem Ohngefähr und der ungewissen Zukunft über— ließen; aber die Erfahrung hat nur zu oft beürkundet, daß auch sie nicht hinreichte, um die Gefahren der Benuzung des Staatskredits zu entsernen, und die Heiligkeit der Ver— trage zu sichern. Die Gewalt, ihrer Natur nach nach Ausdehnung stre—⸗ bend, erweitert unaufhörlich den Kreis ihrer Bedürfnisse; dieß muß natürlich einen unausgesezten Kampf zwischen ihr und den Staatsbürgern organisiren, deren Eigenthum sie zu Befriedigung dieser Bedürfnisse sich anzueignen sucht. Um also diesem Kampfe auszuweichen, um die Folgen der schmerzlichen Berührung des reizbarsten Menschengefühls, nämlich des Interesse, zu vermindern, welche in jeder neuen Auflage liegt, sind die Regierungen nur zu geneigt, den Er— trag der bereits bestehenden Auflagen, die schon in ihrer Hand liegenden Fonds, zu jenen immer nachwachsenden Bedürfnissen zu verwenden, also von ihrem ursprünglichen Zwecke abzuleiten. Die Tilgungsfonds sind also selten deren Eingriffen entgangen. Jede außerordentliche Veranlassung mußte dazu zum Vorwand dienen, und die Nazionen sahen sich gewöhnlich selbst durch dasjenige Mittel, das ihrem Eigenthum Sicher— heit verschaffen, das gegen neue Auflagen sie bewahren sollte, in neue Auflagen gestürzt, indeß die Schuldenlast die näm—⸗ liche blieb. Die Großbritannische Regierung hat zwar meist den Til— gungsfond selbst, mindstens vor den Augen des Publikums, unberührt gelassen, aber sie hat, mittelst einer politischen Gau⸗ keley, in dem nömlichen Augenblicke, wo sie einen Tilgungs⸗ fond errichtete, neue Anleihen gemacht, welche die in dem Tilgungsfond eingehenden Summen weit überstiegen. Zwar ————ß7— 2——..dtmseeeee **.I..:::.YY CY—Yꝗ 8322 —. 4. +* * —. * —v 8822 * U. V * ——ccccgchcctrrs ꝓ x—— + 94— ehehin wurden z. B. von 1748 an, in 17 Friedensjahren etwas über 8 Millionen Pf. Sterling abgezahlt, in 9 darauf gefolgten Kriegsjahren aber beynah 4 mal so viel, nämlich Isol 33 Millionen Pf. Sterling entnommen; allein seitdem wer— den neben den Auflagen zum sinking-lond, vom Parlament lsol immer neue Anleihen bewilligt. Doch selbst diese politische Taschenspielerey ist minder shn nachtheilig, als der gänzliche Mangel eines bestimmten Fonds unt zu Auflösung der Staatsverpflichtungen. lbe! Der Tilgungsfond zeigt dem Staatsbürger gh doch mindstens eine, wenn auch noch so ferne, Aussicht zu Ruget Verminderung seiner Lasten, also seiner Entbehrungen, und dieß sichert ihn gegen Erlahmung in seiner Produkzionskraft, ge— währt ihm Ruhe. um ö Dem Staatsgläubiger gewährt er mindstens eine 00 bestimmte Aussicht, die Verpflichtungen erfüllt zu sehen, welche ihn die Regierung gegen ihn übernommen hat. Diese Bestimmt— heit erhöht nothwendig sein Vertrauen, erhöht also den Staatskredit, und dieß macht zum Wohl der Nazion die hise n Staatsanleihbedingungen in Absicht der Provision, der Zins— rente ꝛc. minder lästig, verringert also die Masse der Auf⸗ sim lastn.—— ö hichte Mehrere Europäische Staaten haben diese Maasregel befolgt. Von Dänemark z. B. wurde durch das Patent vom 8ten 0 Juli 1785, ein eigner Zinsen- und sinkender Fond er— richtet, ihm(nach Inhalt des 3.§. und lit. b.) bestimmte eigene Einkünfte angewiesen, eine eigene Direkzion derselben 8 angeordnet, und dadurch eine beträchtliche Summe der innern Staatsschulden getilgt. —3——..———P———P—..————————.——jß;‚—— 95⁵ denhhin Der Großbritannische Sinking-fond betrug 9 darauf im Jahr 1803. 6,311,626 Pf. ‚ nämlich also den 77ten Theil der Staatsschuld; üitdem wer— im Jahr 1804. 6,85,92 Pf. Parlament also den 73ten Theil. Die Nordamerikanischen Freystaaten liefern ein ist mindet lehrreiches Beyspiel der segnenden Folgen einer weisen Finanz⸗ nten Fondt verwaltung. Nach dem in dem Amerikanischen Journale The National Intelligences;, zu Ende des Zahr 1803 mit— getheilten Berichte des Schazsekretärs Mr. Gallatin, be— sbürger Lusscht zn trugen die sämmtlichen Staatseinnahmen: u, und deß 10 Millionen, 500 tausend Dollars). kraft, ge ö Unter diesen waren 3 Millionen, 508 tausend Dollars zum Abtrag der Staatsschulden, und 3 Millionen, 800 tau— dfenz eiwe send Dollars zu Berichtigung der Zinsen gewidmet; die sämmt—⸗ n, wilhe lichen Staatsschulden sollten vor dem Jahr 1818 getilgt seyn. Bestimmt. Der Staat befand sich noch im Stande, die ihm so wich— also den tige Provinz Louisiana von Frankreich zu erkaufen, und auch Nazion die diese neue Schuld sollte im J. 1820 gänzlich getilgt seyn. der Zins⸗ Und doch waren, nach dem Ende des Kampfs für Unab— ber Auft hängigkeit, die Amerikanischen Staatspapiere beynahe auf nichts herabgesunken. Maadregel Nach statistischen Tabellen, die in den französischen Blät⸗ t vom dte tern erschienen, wurden noch im Jahr 1799 die Staatsein⸗ rond ur nahmen auf 12,7⁷⁷α⁷ und estinmte die Staatsausgaben auf In derselben 10/354/704 Dollars der innern angegeben, und die immerwährenden Staatsausgaben nur 9 Millionen, 300 Dollars. — 1 +—— —ñßv———ͤͤ———äts.————X—⅛ꝛ7— Die Amerikanischen Staatsschulden betrugen im J. 1774 200 Millionen Dollars(zu 5 Frank. 50 Cent. ohngefähr 1 Rthlr. 9 ggr.). Im J. 1799 84 Mill. 185,400 Dollars. Dagegen hatte der Staat noch 235 Millionen Akres Nazional— Land am See Erie, deren Preis durch ein Gesez vom May 1792 auf 2 Dollars der Akre festgesezt war. Nach der Versicherung des Tribuns Costaz in seiner Rede der Sizung vom 4. Brumaire(12. 1804) bey der Vor⸗ legung des Budget vom Jahr 12.(1803) Ybestand der Til— gungsfond des Französischen Reichs am 1. Vendemiaire, 12.(1804) mit Einschluß der durch das Gesez vom 21. Flo- real, des Jahrs 10. dazu bestimmten 10 Millionen Franken, in 13,062, 00 Franken, und bey einer fortschreitenden Ab, zahlung sollte, jener Berechnung zu Folge, die ganze im⸗ merwährende Schuld(dette perpetuelle) in der lezten Hälfte des raten Jahrs(1807) abgetragen seyn. Möchten doch alle Regierungen, die zu dem unglücklichen Hülfsmittel der Benuzung des Staatskredits flüchten müssen, sich von der Nothwendigkeit überzeugen, auf der Stelle damit einen Tilgungs fond und eine so organisirte Verwal— tung desselben zu verbinden, welche das öffentliche Vertrauen gewönne! Möchten sie sich von den unermeßlichen Vortheilen der Heiligkeit und Unverlezbarkeit dieses Tilgungsfonds über⸗ zeugen. Stets wird es die zweckmäßigste Form der Staats- anleihen seyn, sie in möglichst kleine Porzionen abzu⸗ theilen; und die sicherste Fourm des Tilgungsfonds ist wohl, wenn dem Staatsgläubiger in der Schuldurkunde die Er— laubniß ertheilt wird, damit diejenige Auflage zu bezahlen, *) Moniteur vom Jahr 12. No. 194. zum ihre Bent dadut Doch schda haben inne shlech dlese Jaim shen Schi eines trauer eies 9⁴⁷ Nn welche für die Tilgung bestimmt ist; dieß wird zugleich den Ghuesch Kredit erhöhen, und die Heiligkeit des Tilgungsfonds sichern. Dolars. 519. ö Rusinal Ich habe anderwärts bemerkt, daß die Regierungen das vom May Bedürfniß der republikanischen Regierungsform für das Na⸗ zionalwohl nirgends stärker fühlen, als in der Materie des in seiner Staatskredits. Er heischt Vertrauen, und der un be— det Vor- gränzten Macht kann unmöglich Vertrauen sich hingeben. der Til Selbst die despotischen Regierungen haben theils die demigire, Gefahren einer ganz unbegränzten Freyheit zu Benuzung des 21, Flo⸗ ö Staatskredits, theils die Unmöglichkeit gefühlt, Vertrauen unke, auf gänzlich sessellose Gewalt zu erwecken. Sie haben also enden Ah, ö zum Theil zu pragmatischen Familienverträgen mze im⸗ ihre Zuflucht genommen, durch welche die Regentengewalt in der Igen Benuzung des Staatskredits beschränkt werden sollte, und dadurch auch das öffentliche Vertrauen zu befestigen gesucht. Doch die Erfahrung hat bewiesen, daß Urkunden nur ein lücliche schwacher Damm gegen Willkühr sind, und ihre Versuche müssen haben nur dazu gedient, die Unvereinbarkeit äußerer und Stelle innerer Despozie mit dem Nazionalwohl deutlich auszu⸗ Verwal⸗ sprechen. Vattauen Besser ist es jenen gelungen, welche mindstens für huthelen diesen Akt der öffentlichen Gewalt eine republikanische uds ubee⸗ Form adoptirten. Entweder, indem sie sich der Landständi⸗ schen Verfassung bedienten, wenn sie auch übrigens nur im Staats Schatten existirte, oder indem sie die Dazwischenkunft irgend nen ohil eines republikanischen Staats, oder eines das öffentliche Ver—⸗ ist uoß, trauen genießenden Privatmanns, in oder außer dem Staate, de en eines Bankiers, oder einer Bank u. s. w. aufriefen. hhahlen, Diejenigen Staatsverwaltungen indeß, welche durch ge— häufte öffentliche Kalamitäten, oder durch ein unrichtiges Dritter Band. 7 —.——...ee‚t‚st“tsFIc‚F 33——.—.—ꝛ———...—9—.————.... ‚.——3—9—9.————————————ꝗ———— Finanzsystem, oder durch eine unregelmäßige Finanzverwal— tung, zum Mißbrauche des Staatskredits hingerissen worden sind, haben die traurige Erfahrung gemacht, daß alle diese Mittel nicht hinreichten, den Staatskredit aufrecht zu be— wahren, und die verderblichen Folgen jenes Mißbrauchs ab— zuhalten. ö 520. ö Die Staatsfinanzwirthe haben sich unglücklicher Weise nicht überzeugen wollen, daß alles, also auch der Staatskre— dit, bestimmte, in der Natur gegründete Gränzen hat. Und wenn sie auch dieß anerkannten, so haben sie doch über diese Gränzen selbst, sich den unseligsten Täuschungen hingegeben. ö Dem Privatmanne ist es leicht, den Markstein der Be— nuzung seines Kredits zu bestimmen, sein Vermögen ist * leicht berechenbar. Nicht so der Fond der Staatsverwaltung, nämlich das Nazionalvermögen. Gerade weil die Nazion der Regierung unbedingt vertrauen muß, in Absicht der Berech— nung des Nazionalvermögens, d. h. des vorhandenen Na— zionalstoffs, und des Grads von Produkzionskraft, auf wel— chen die Nazion gespannt werden kann und darf, ohne den Zweck ihrer Vereinigung, den Wohlstand zu verlieren, gerade deswegen ist es heilige Pflicht der Regierung, dieses Vertrauen nicht zu mißbrauchen und bey der Verminde— rung dieses Nazionalvermögens, bey Uebernahme der Ver— pflichtungen für die Nazion, mit der höchsten Vorsicht zu Werke zu gehen. Es kann allerdings Fälle geben, wo eine Nazion, zu Bewahrung ihrer Selbstständigkeit, sich den größten Opfern, den höchsten Anstrengungen unterwerfen muß, wo also auch die Regierung diese zu fodern berechtigt ist. Wenn O —————..————.... in dei uers Oinn MM daß Os kund heym huech hiszes luch hesin 99 auhverwal aber diese Opfer, diese Anstrengungen so weit getrieben wer— sin worden den müssen, daß für die Nazionalglieder nicht bloß tem po⸗ ale diese erelle Entbehrungen, sondern entweder eine gänzlich Genuß— icht zu bet lose Existenz resultirte, oder alle nahe Aussicht der Rückkehr rauchs ab⸗ zum Wohlstand verschlossen würde, dann ist es Pflicht der Regierung, der Nazion diesen Zustand aufzudecken, und einen Staat als aufgelöst zu erklären, bey dem der Zweck des ge— cher Weise selligen Vereins vernichtet ist. Staatskre; Nicht aber ist sie berechtigt, durch Mißbrauch des zen hat. Staatskredits, entweder das Nazionaleigenthum sich anzu⸗ doch über eignen, und die Nazion zur Sklavenarbeit in den Minen der schungen Staatsgläubiger zu verkaufen, oder aber sich in die furchtbare Nothwendigkeit zu stüzen, die Nazion durch einen Staats- in der Ben bankerot zu retten, und so die ewigen Grundsäze der Gerech— mögen ist tigkeit, die Heiligkeit der Verträge zu verlezen, also den rwaltung, Raub fremden Eigenthums zu autorisiren. lazion der 3. Berech Die Nothwendigkeit dieses Nazionalbankerots liegt in der Natur des Staatskredits selbst. Nur müssen wir uns enen Na⸗ auf wel⸗ zuerst über den Begriff des Worts einigen: ahne den Bankerot hat beym Staate allerdings einen andern deklieren, Sinn, als beym Privatmanne. Beym Privatmanne ist 9, diess Bankerot, Zahlungsunvermögenheit, oder die Beurkundung, mindss daß der Schuldner mehr fremdes Vermögen in seinen der Dar Besiz genommen hat, als er eigenes besizt. Diese Beur— Doissht kundung läßt sich beym Privatmanne leicht liefern. Nicht so beym Staate. Das Nazionalvermögen ist um deswillen un— cn, l berechenbar, weil es nicht einzig von dem Grade des Stoff⸗ 515 besizes, sondern von dem Grade der Produktifkraft abhangt, 100 durch welche der Stoffbesiz jeder Art, bis auf einen nicht muß, Wan bestimmbaren Punkt erhöht werden mag. „ We :..——‚‚‚...t.t.t.....‚.‚‚‚..tFf.——..—————....:..—F—J—.————————————...————— 100 Die Unverhältnißmäßigkeit der Passifmasse, mit dem Grade der Nazionalproduktifkraft müßte also äuß er st groß seyn, wenn wir annehmen wollten, daß ein Staat in dem Sinne als Bankerot, als Zahlungs-unfähig zu betrachten wäre, welcher auf den Privatmann paßt. Die ungewöhnlichen Ereignisse, welche den Schulden— Tilgungsfond zerrütten, auf welchen also die Erganzung der Antizipazionslücken berechnet ist, sind wenigstens nicht ge— wiß, nicht bestimmt; Staaten, Nazionen, sind eben so— wohl einer unvorzusehenden Erhöhung ihres Vermögens, als widriger Ereignisse fähig. Ein Staatsbankerot kann also, jenen seltenen Fall ausgenommen, nur in der augenblicklichen Unfähigkeit des Staats liegen, seine Verbindlichkeiten zu er— füllen; also in der Nothwendigkeit, diese Erfüllung hinaus zu sezen, auf die Folgezeit zu verschieben. Dieß aber ist der wahre Begriff des Staatsbanke— rots, denn durch diese Nichterfüllung der zugesagten, der übernommenen Verbindlichkeiten müssen die Staatspapiere (Stocks) im Preise fallen; der Eigenthümer derselben muß einen Theil seines dem Staate anvertrauten Eigenthums verlieren. Die Geschichte, und selbst die des lezten Jahrhun—⸗ derts, beurkundet, wie man überhaupt in Staatswirthlicher Hinsicht, mit dem Worte Bankerot gespielt hat. Selbst da, wo durch Willkührakte den Staatsgläubigern ihr Eigen— thum ganz oder zum Theil entrissen wurde, hat man sich gegen das Wort feyerlich verwahrt. Frankreichs erste Nazionalversammlung erklärte in der berühmten Nacht vom 10. August, daß dieses schändliche Wort nie sollte ausgesprochen werden, und die Beschlüsse der folgenden Versammlungen sezten, außer andern mannichfalti— gen Eingriffen in das Privateigenthum des Gläubigers, die — me. dies 5.3 in Iege U Velt Verb den 300 gietr licht tung Jietun Esil mit dem erst groß tin dem betrachten Schulden⸗ imzung der nicht ge⸗ Reben so— ermögens, kann also, ublicklichen iten zu et; hinaus tsbanke— igten, det atepapiere derselben genthums Jahrhun⸗ wirthlicher „ Selbst ihr Eigen⸗ man sich yte in der ändliche shlise der mnichfalti⸗ ihers, dit 101 Staatsschuld auf Ein Drittel herab, entrissen also den Besizern Zwey Drittheile ihres Vermögens. Nicht also einzig darin, wenn der Staat sich für Zahlungs-unfähig erklärte, liegt der Nazionalbankerot. Er liegt auch darin, wenn die übernommenen Verbindlichkeiten nicht pünktlich erfüllt werden und dieß den Preis der Staatspapiere herabdrückt. ö Da Staatspapiere mindstens im Staate, um ihres Vertrauens willen, als ein subsidiarisches Ausgleichungs-— mittel betrachtet werden, dieses aber aufhört, für seinen ursprünglichen Preis umsezbar zu seyn, so verliert dadurch der Gläubiger unstreitig einen Theil seines Eigenthums. Anders verhält sichs, so bald nur von dem gewöhn—⸗ lichen Kours dieser Staatspapiere nach dem Vermögens⸗ messer die Rede ist. Denn da Metallmünze größtentheils diesem Vermögensmesser zur Basis dient(r. B. Z. 344.), so kann der Staat, dessen unverfallene, oder wie in Großbritannien, nie verfallbare Papiere(Annuitäten) gegen Metallmünze einige Prozente verlieren, darum nicht für Zahlungs unfähig betrachtet werden. Der Grund dieses Verlusts liegt dann nicht in dem Mangel der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten, sondern in denjenigen Verhältnissen, welche den Wechsel des Preises aller Güter bestimmen(r. B. 3. 50. 51.)0. 522. Den Zustand des Nazionalbankerots, den so manche Re⸗ gierungen, förmlich oder nicht, herbey geführt haben, kann nichts entschuldigen, nichts rechtfertigen, als die Vernich⸗ tung des Staats selbst. So lange er existirt, ist dessen Re⸗ gierung den Nazionalgliedern das Beyspiel der pünktlichsten Erfüllung der Verpflichtungen, der höchsten Ehrfurcht für das Eigenthum schuldig. Eben deswegen darf die Regierung nie Verpflichtungen übernehmen, wenn sie nicht mit Bestimmt⸗ heit überzeugt ist, daß der Nazionalstoff, die Nazionalpro— duktifkraft hinreichen, diese Verpflichtungen zu erfüllen, ohne daß die allwaltenden Nazional-Oekonomiegeseze erschüttert werden. Eben deswegen ist die Benuzung des Staatskredits überhaupt so gefährlich für den Nazionalwohlstand. Unter welche Form der Staatsbankerot verborgen wer— de— und die Finanzkunst hat auch in diesen Formen den Scharfsinn des menschlichen Geistes beurkundet— er ist unrechtlich, er stürzt das Nazionalwohl; wie beym Privat— manne, so können auch bey einem Staate Fälle eintreten, wo er, aller Vorsicht ungeachtet, für den Augenblick außer Stand gesezt wird, seine übernommene Verpflichtungen auf der Stelle zu erfüllen. Dann ist es seine Pflicht, dieses Verhaltniß für den Staatsglänbiger unmittelbar, und für das Nazionalwohl mittelbar so unschädlich als möglich zu machen, um gewaltsame Erschutterung des öffentlichen Ver— trauens, um den Raub an fremdem Eigenthume zu ver— meiden. Nur in ganz ruhigen Zeiten und bey einem hohen Grade von Nazionalwohlstand, nur dann, wenn die Nazion wirklich dasjenige jährlich erwirbt, was sie verzehrt, nur dann, wenn eine hinlängliche Zahl von Ausgleichungsmitteln vor— handen ist, können bey einer großen Staatsschuldenmasse die Staatspapiere mit der Metallmünze auf gleicher Höhe stehen. In dem Grade, als es an jenen Erfordernissen fehlt, müssen sie im Preise, also unter Pari sinken. Dieses Sinken ist entweder Verlust für die ersten Dar⸗— leiher im Ganzen, oder für den Staat. Im ersten Falle ist es Verlezung des Treu und Glaubens und Ungerechtigkeit; 5 uli dust schit Die: lih N in s dise Eho she tihe! Sta hut,, Msehen ih 103 Retung nis im zweyten drückt es die ganze Nazion, denn es! ist dann Diinm Folge der lästigen Bedingungen, unter welchen der Staat die Rianni Anleihen gemacht hat, und die dann dem ersten Besizer er⸗ ille ohne lauben, sich seines Papiers ohne Verlust in einem andern als erschüttnt dem Nazionalpreise zu begeben. ö taatskrebits Großbritannien hat längst materiell Bankerot ge— macht, ohne daß die Staatsgläubiger im Grunde dabey ver— borgen wer loren; durch neue, immer für die ersten Darleiher vortheil— Formen haftere Anleihen, bey denen es zum Theil die alten Stocks tit um einen bestimmten Preis annimmt, um neue Produk⸗ m Privat⸗ zionsbewegmittel zu erhalten, hat es den Staatsgläu⸗ eintreten, bigern das Sinken der ältern Stocks wieder vergütet, aber blick außer auf Kosten der Nazion. Ungen auf Dieses Aufthürmen der Nazionalschuld muß, troz des t, dieses unläugbaren Fortschritts der Produkzion, vorzüglich der in⸗ und für dustriellen und kommerziellen, das Nazionaleigenthum ver—⸗ röglich zu schlingen; mit jeder neuen Schuld müssen die Auflagen steigen. ichen Der⸗ Die Regierung benuzt also im Grunde die Staatsbürger, wie ein Plantagenbesizer seine Sklaven. Er zieht ihre Vorräthe an sich, er verzinset sie ihnen, aber er entzieht ihnen diese hen Grbe Zinsen wieder durch Auflagen, und die Folgen derselben, die Erhöhung aller Waarenpreise. e zu ven on wirklich nur dann, Eben deswegen ist es noch problematisch, ob der Britti— itteln von sche Staat durch einen allgemeinen Nazionalbankerot nicht in nmasse die eine glücklichere Lage kommen würde? öhe stehen. 52 3. Wenn aber auch die Regierung sich in Benuzung des Staatskredits von den Nazional-Oekonomiegesezen entfernt Isn Dal⸗ hat, wenn sie durch dessen Mißbrauch, oder durch unvorher— zusehende gehäufte Kalamitäten in den Zustand der Zahlungs— 0 Isen Hale ö iii unfähigkeit versezt worden ist, so muß sie gerade um jener 6 t, miss ——————.———————————.— 7—— — 3.*. 9—....—......——....———————————— 104 oben(3. 518.) angeführten Gründe willen, auch in der an— scheinend-rettungslosesten Lage, sich nicht zu der materiellen oder formellen Erklärung des Staatsbankerots hinreißen las⸗ sen. Ordnung, Pünktlichkeit, zweckmäßige Sparsamkeit und eine richtig organisirte Verrechnung und Verwaltung(Comp— tabilité) bieten einem Staate unermeßliche Hülfsquellen dar. Ich will es zu Beurkundung dieser Behauptung wagen, einen Finanzplan anzugeben, durch welchen auch der— jenige Staat, dessen Insolvenz entschieden, bey dem das Defizit so groß ist, daß es zu Erhaltung des Kredits und Er— füllung der Staatsverbindlichkeiten gar keinen Fond und keine Aussicht mehr zeigt, sich am Rande des Abgrunds noch zu retten vermag. Dieser Plan hält sich genau an das Prin⸗ zip der Benuzung des Staatskredits, daß sie nämlich nicht ein Schwindelhandel, sondern nur Antizipazion Nazio-⸗ nalökonomistischer Auflagen seyn darf; er verbindet mit der Ehrfurcht für das Eigenthumsrecht und die Heiligkeit der Verträge zugleich die Grundsäze der Gerechtigkeit, denn er fodert gerade von denjenigen die Rettung des Staats auf die ihnen unschädlichste Weise, die bey dessen Erhaltung, so wie der Bewahrung des öffentlichen Kredits, am stärksten und dringendsten interessirt sind, nämlich von den Staatsgläubis gern selbst; denn er giebt in der traurigen Alternative, entwe— der ihr Eigenthum zu verschlingen, oder es durch ein ihnen unschädliches Opfer zu retten, diese Rettung in ihre eigene Gewalt. ö Allerdings ist der Staat, so lange er noch wahrschein— liche Aussichten hat, die Schulden aus dem Nazionalvermö— gen allmählig abzutragen, wie jeder Privatmann, zu der treu— sten und gewissenhaftesten Erfüllung seiner übernommenen Verpflichtungen gehalten. Sey auch diese Aussicht noch so — T — 105 in der an; uatekiellen keißen las⸗ imteit und entfernt, so entbindet ihn dieses jener Verpflichtung nicht. Es berechtigt ihn höchstens, den Zeitraum der Erfüllung jener Verpflichtungen, auf eine diesen, also den Staatsgläubigern möglichst unnachtheilige Weise auszudehnen, und darauf (Comp. ist gegenwärtiger Plan gebaut. uilen da. Der Staat nämlich, der sich in jener rettungslosen Lage cauptung befindet, sorgt nur für den Zinsenbetrag. Dieser Zin— auch der⸗ senbetrag von dem Kapitalstoff wird pünktlich abgetragen, dem das doch nicht an den Zinsen, sondern am Kapitalstock abge— und Er: schrieben und dagegen dem Staatsgläubiger über einen glei⸗ und keine schen Zinsbetrag eine neue Urkunde ausgestellt, die nach dem 5 noch zu Kapitalabtrag, aber erst dann zahlbar ist, und dann erst 6 Prin abgetragen wird, oder, was noch zweckmäßiger ist, wenn er flich nicht diesen Zinsrest in Papiermünze verwandelt. nMiot ö So einfach diese Idee scheint, ein so unfehlbares Mittel t mit der ö ist sie, auch in der verzweifeltsten Lage den verschuldeten Staat igkeit der vom Bankerotte zu retten. Der Vortheil des Staats liegt „denn er in den Zwischenzinsen, den Zinsen der Zinsen(interulurio) 5 auf die die er erspart. Dieser den einzelnen Gläubigern unfühlbare 9„ so wie und unbedeutende Verlust ist aber bey einer bedeutenden Schul— sten und denmasse, wie sie hier vorausgesetzt werden muß, für den Itgliubü Staat ein wichtiger Gewinn. , entwe⸗ Wir wollen annehmen, das Kapital betrüge 1 Million ihnen Rthaler, und würde zu vier vom Hundert verzinset: in ihte Rthaler. Im rsten Jahre würden abgetragen 4½m. ohrschen, Rest—.9 f. halbemd Im zten Jahre E der treu⸗ Rest 2200 2 ommenen Im zten Jahre—*—— noch so Rest—** 2 88⁰0m. 5272—2———.————————..——.———9——— 2—— .—..—ñ226.ccc‚ctcCc‚ctcsstHtetee..eteteteteeeeeeees 106 Im 4ten Jahre würden abgetragen Rest— Im zten Jahre Restt Im östen Jahre Rest— Im 7ten Jahre Rest— Im gten Jahre Rest Im ꝗ9ten Jahre Rest— Im roten Jahre Rest Im rten Jahre Rest Im raten Jahre Rest Im zten Jahre Rest— Im raten Jahre Rest— Im 1§ten Jahre Restt Im röten Jahre Rest— Im rꝛten Jahre Rest Rthaler. 880 m. — 40hm. 8 840 sin. — 40%m. 80⁰0˙m. — 40%m. 760/˙m. 40%m. 720sm. — 40%m. 68⁰0m. — 40%m. 40%m. 40 ssm. 6⁰0sm. — 40%m. 7 560/m. — 40hm. 520%m. 40/ m. 480½m. — 40m. Kabm. 40%m. 400%m. — 40sm. 360 s˙m. 40 ssm. 7 320%m. — — 107 Rthaler. 320m. Im rsten Jahre würden abgetragen Sn, Rest j 280.m. Im roten Jahre—; 40½ni. Re 240 sm Im ꝛosten Jahre— 40%0m Rest 7 200 /m. Im zrsten Jahre-—— 40 m No————— Nest 160%m. Im zzsten Jahre- 40m. NPosß— 2—— — I20/m. Im 23sten Jahre— 40%m. Rest ů ö Im 24sten Jahre-— 40%m. delt 7 40½m. Im 25sten Jahre——— 40 /sm. Remt.—— somit wäre im 25sten Jahre der Hauptstock der Staats— schuld, er bestehe nun in moder 1oo0 Million, gänzlich ge—⸗ tilgt. Nach Ablauf dieser 23 Jahre ist nun zwar der Staat an Zinsresten wieder die nämliche Summe schuldig, aber a) nur in einer unverzinsbaren Schuld. ö b) Der Fond, den er vorhin zur Zinsentilgung besaß, ist nun Kapital-Tilgungsfond geworden. Gesezt also, seine Schuld bestand in r Million Rthaler, zu deren Verzinsung er allein 4⁰⁰m. Rthaler bedurfte, ohne daß zumKKapitalabtrag etwas übrig blieb, so hat er jezt 4%/mn. Rthaler jährlich zum Kapitalabtrag zu seiner Disposizion, womit er die in Papiermunze verwandelte Zinsrente einlösen kann. 108—— Der Verlust des Gläubigers ist unbedeutend oder wohl null, denn ů ö I. durch bie Verwandlung der Zinsrente in Papiermünze wird der Verlust des Zwischenzinses ersezt. 2. Der Gläubiger erhält seinen Hauptstock in Metallmünze zurück, und ist dessen gewiß. 3. Er ist auch seiner Zinsrente gewiß, und darum ist es dem Kapitalisten, der von der Zinsrente lebt, doch vorzüglich zu thun. Eben deswegen muß 4. der Hauptstock, nämlich der Kapitalrest, als die in Papiermünze verwandelte Zinsrente, stets ihren Preis erhalten, weil selbst die Einlösung dieser Papier— münze, der Fond, von dem Kapitalisten selbst gelie— fert wird, also dessen Existenz sicher ist. Ich enthalte mich, diesen Plan durch Tabellen zu erläu⸗ tern, jeder Rechnungsverständige kann sie selbst machen; aber ich bin bereit, die Unfehlbarkeit dieses Rettungsmittels, für einen Staat, dem alle Hülfsquellen zu Abtragung seiner offentlichen Schuld gänzlich fehlen, dem also die Errichtung eines Tilgungsfonds un giich ist, unwiderleglich zu be— weisen. 524. Selbst dieses Hülfsmittel kann dem Staate nur dann erlaubt seyn, wenn es ihm an Quellen zur Errichtung eines Tilgungsfonds, ohne Verlezung der Nazional-Oekonomie— geseze, gänzlich fehlt. Außerdem ist jeder direkte oder indirekte Bruch des mit den Staatsgläubigern eingegangenen Vertrags, jede Verminderung ihres dem Staate anvertrau— ten Eigenthums, es sey nun in Form einer Auflage, oder mittelst Verwandlung der Form der ursprünglichen Urkunde in jede Gestalt, eine den ewigen Gesezen der Gerechtig— — UU 15 Site led Sta n eige Im 3u Gae im lahn papie Etan gb dait d und b thume sische 0 3 miisi 31 e sst ein Wllfen aj di —— 109 oder w 9 keit— deren Ehrfurcht vom Throne ausgehen muß— also auch dem Nazionalwohle widerstrebende Gewalthand— apiermünze—.— ů—5— sct lung, für welche die E en 5 dem des öffentlichen Vertrauens früher oder später selbst ihre Letalmunze Strafe finden.— darum is 4 4 Besindet sich ein Staat durch Mißbrauch des Staats-— kibt, duh kredits oder gehäufte Kalamitäten in der Lage, daß seine Staatspapiere im Course unter den nominalen Preis gesun⸗ cls die in ken sind, so ist der Regierung allerdings erlaubt, durch den ö en Preis eigenen Einkäuf derselben, aus dem Tilgungsfond, er Prpirn um den Marktpreis die Verminderung der Masse derselben bst gei⸗ zu bewirken.—* Diese Maasregel verlezt dann nicht die Grundsäze der zt erläut Gerechtigkeit, der verkaufende Staatsgläubiger würde chen; aber im Privatkommerz nicht mehr für seine Staatsschuldforderung ttels, für erhalten haben. Die Verminderung der Masse der Staats-— ing seiner ä papiere hingegen, welche dadurch bewirkt wird, muß die Lrichtung Staatspapiere selbst im Preise erhöhen, also den Staats— 0 zu her · gläͤubigern im allgemeinen wohlthätig werden. Sie vermin⸗ dert die Masse der Auflagen, welche die Zinsrente fodert, und befördert also das Nazionalwohl, ohne das Privateigen⸗ ur dann thumsrecht zu kränken. Sie ist also eine Nazionalökonomi⸗ ung eines stische Maßregel, wenn sie nicht auf eine widersinnige Weise ekonomie⸗ das Interesse des Staatsschazes von dem der Nazion trennt, rekte oder mithin der Tendenz getreu bleibt, den Staatskredit aufrecht egangenen zu erhalten, also das Sinken der Stocks zu verhüten; sie anbertkau⸗ ist ein wohlthätiger Hebel zu Erhöhung des Staatskredits. lage, er Der Staat muß sich dem Marktpreise der Münze unter⸗ uMunde werfen, wenn er Anlehen sucht; nichts ist also billiger, als Gekechtig⸗ daß diese Preise anch ihm wieder zu statten kommen, so bald o.e':e:e:eteeee.——— R ů ——.— 5—39.——————..59——J—...———.——————..9—————§——— 110 es ohne Verlezung seiner Verpflichtungen möglich ist. Die lun Regierung tritt durch Anlehnskontrakte in die staatsbürger—⸗ 650 lichen Pflichten, also auch in die Privatrechte des Staats- hset bürgers. II. so, Staats⸗Auflagen.— Poahl 526. VI Das zweyte Mittel zu Bestreitung des Staatsaufwands Eudip (478.0 sind die Staatsauflagen. ö Die Regierung fodert den Nazionalgliedern einen Theil R f ihres Privateigenthums ab, um dasselbe in gemeinschaftliches, iit in Staats eigenthum zu verwandeln, und zu Bestreitung Inter der gemeinschaftlichen Lasten zu verwenden. NM Diese Erhebung und diese Verwendung besteht also ihrer wich Natur nach darin, daß die Regierung von der Masse der Vasth Staatsbürger, einen Theil ihrer Produkte nimmt, um ihn 1 de unter diejenigen zu vertheilen, welche für den Staat im Mu Ganzen produziren. Hlas Die einzelnen Staatsbürger sind also die Produzenten, snen die Masse derselben der Staat, der Konsument. auss 527. wWislan Wesentlich ist die Klarstellung dieses Begriffs. Aus mh ihm entwickelt sich die Verschiedenheit der ökönomistischen und ö pinllfi antiökönomistischen Konsumzion der Auflagen, nebst deren Uureu wichtigen Folgen für das Auflagensystem selbst und den Na—⸗ alerding zionalwohlstand. Eben so wesentlich ist die Entwicklung des Miern wahren Gegenstandes der Staatsauflagen. thail, de Der Gegenstand der Staatsauflagen ist, das Nazio— N nalvermö gen. Die zur Staatskonsumzion erhobenen Auf— Manht —————————— ist. Die 3atsbürger— Staats: aufwands inen Theil schaftliches, Bestreitung also ihrer Masse der „um ihn Staat im duzenten, 3Z. Aus schen und ehst deren den Mo⸗ cklung de Razis chen Auf⸗ 111 lagen sind Staatsvermögen(1. B. 26.). Im u. Bande (55.) sind die Bestandtheile des Nazionalvermögens ana⸗ lysirt worden. ö 528. Die Produktifkraft der einzelnen Staatsbürger an sich, ist kein Gegenstand der Auflagen, im engern Sinne dieses Worts. Wohl aber kann sie zur Erhaltung und zum Wohl des Staats in Anspruch genommen werden. 3. B. zu Vertheidigung des Vaterlandes, zu öffentlichen Arbeiten, Straßen-„ Kanalbau u. s. w. So geartete ökonomistische oder kapitalistische Requisizio⸗ nen sind dem Nazionalreichthume nicht nachtheilig. Wenn einst die französische Nazion über den Druck der Corvëes unter der Königlichen Regierung klagte, so war es nicht die Natur der Requisizion, sondern die Organisazion derselben, welche die Nazion drückte. Nur der unbemittelte, von der Verschwendung des Hofs, den Mäugeln des Finanzsystems und der Finanzverwaltung, von der Geistlichkeit und dem Adel ausgesaugte, mit Abgaben und d Monopolien aller Art überlastete Landmann war es, auf dem die Staatsfrohndienste hafteten. Alle andre Klassen waren frey; jene unglückliche Klasse mußte also die Arbeitsrequisizion vollends zur Ver— zweiflung bringen. Aber eine auf alle Staatsbürger ohne Unterschied vertheilte Arbeitslast zur ökonomistischen oder ka⸗ pitalistischen Staatsverwendnng, z. B. zu Erbauung und Unterhaltung der Wege und Brücken, Kanäle u. s. w. ist allerdings den Auflagen vorzuziehen. Gelingt es auch den Regierung nicht, zu einer Anstalt, deren allgemeiner Von— theil, deren allgemeines Interesse sich von selbst ausspricht, den Nazional-Enthusiasmus zur freywilligen persönlichen Theilnahme aller Arbeitsfähigen aufzuregen, gelingt es ihr ——sfk.———..—— 727.—6.2222222222 — auch nicht, das Vorurtheil zu verdrängen, als ob Arbeit irgend einer Gattung erniedrige, so bleiben der Arbeitsrequi⸗ sizion doch bedeutende Vortheile: 1. Die Verwendung beurkundet sich auf der Stelle; ent⸗ fernt ist also alles Mißtrauen, als ob die zu einer Na⸗ zional⸗Oekonomistischen Staatsanstalt ausgeschriebene Auflage, zu andern der Nazional-Oekonomie frem— den Zwecken verwendet werde. Ein Mißtrauen, das ehehin in Frankreich bey der Wegsteuer und Verpachtung der Barrieren sehr rege geworden ist, weil man es nicht gewagt hat, den verhaßten Namen der Corvées und dadurch das Andenken an die vormalige Regierung zu erneuern; obgleich hier offenbar eine Vermischung der Sache mit der Form zum Grund lag. ů Weckt die Arbeitsrequisizion die Industrie, und setzt schlafende Kräfte in Bewegung; der Faule, der Müßige wird dadurch gezwungen, seine Pflicht zu erfüllen, und denjenigen Theil seiner Kräfte, den er als Staatsbürger dem Staate schuldet, für den Staat in Bewegung zu setzen, schaft also neue Produkte. Macht sie der ärmern Klasse, die Zeit, aber kein Geld übrig hat, die Erfüllung ihrer Staatsbürgerlichen Pflichten leichter; sie giebt ihr, indem sie von ihr fo— dert. Indeß die Münzauflage ihr bereits erzeugte Pro—⸗ dukte entzieht. ö 4. Jeder Staatsbürger, der seine Zeit höher als in der persönlichen Arbeit zu benutzen vermag, kann einen Ar— beiter miethen, der seine Verbindlichkeit erfüllt, und dadurch erhält die arbeitende Klasse einen Verdienst, der um der daraus resultirenden Konkurrenz willen, für die arbeitende, also ärmere, also der Unterstützung 7 * 2 * nommen ur etw verfeht! se Hut Stuntsbi neht al in Sta Ind die! Vlen e der der Nfh fer I Der lustriel. RMl, der: MWi 113 Mbet bedürftigere Klasse ergiebiger wird, als die vom Staat literrguit selbst verdungene Arbeit. Daß aber der Arbeitscheue seine Abneigung gegen Anstrengung der Produktifkraft Hlle; ent⸗ vergüte, ist gerecht. Vorausgesetzt, daß der Zweck einer NV. dieser Arbeitsrequisizion rechtlich, d. h. dem Nazionalöfo? schriebene nomieprinzip gemäß sey, ist auch die Rechtlichkeit der mie frem⸗ iequisizion außer Zweifel. uen, das 5. Hat diese Requisizion den Vorzug der Leichtigkeit pachtung der Uebersicht in der Austheilung. Eine res nicht Volkszählung reicht dazu hin. nes und Es versteht sich ohnehin, daß sie nur Arbeitsfähige Bür— 1erung zu ger treffen kann; daß, da Produktifkraft ihr Gegenstand ist, Gung der sie auch nach dem Grade der Produktifkraft vertheilt wer— den müsse, daß also z. B. Kinder und Greise davon ausge— und sett nommen seyn müssen; daß man dem weiblichen Geschlechte Müßige nur etwa die Hälfte der Arbeit ansinnen kann u. s. w. Auch llen, und versteht es sich, daß eine solche Requisizion nur lokal seyn, daß atebürger sie nur in solche Distrikte eingetheilt seyn kann, wo der egung zu Staatsbürger durch den Zeitverlust der Entfernung nicht mehr als die Arbeitszeit aufzuwenden hat, daß also jeder ein Geld im Stande sey, die Arbeit persönlich zu verrichten, rgerlichen und die Wahl eines Stellvertreters nur in seinem freyen u ihr fo⸗ Willen beruhe. igte Pis 529. Der Urstoff(1. B. S. 61.) ist nicht Gegenstand 1s in de der Auflagen. Weder isolirter Urstoff noch produkti— einen 106 fer Urstoff kann in Staats vermögen verwandelt werden. üllt, und ült, Der Produktstoff, sowohl der natürliche als in⸗ Verdien 0 dustrielle, ist also der einzige Theil des Nazionalvermö⸗ i 0 gens, der den Gegenstand der Staatsauflagen ausmacht. Kastüthu Dritter Band 8 —.— SDSDꝗDSDꝗ.......e...,E*Fͤk—————.—8——————————'——————— 114—— 530. Das Prinzip des Auflagensystems liegt in der Be— stimmung: 1. Der wievielste Theil des Nazional-Produktstoffs ist, nach dem Nazional-Oekonomieprinzip, Staats- vermögen? Oder was das nämliche ist, welchen Antheil hat der Staat an dem Produktstoffe der Nazion im Ganzen, also an dem Nazionalvermögen? 2. Wie kann die Regierung diesen Antheil Nazionalöko— nomistisch, also ohne Nachtheil des Nazional-Oekono— mieprinzips, erheben? Und zwar a) in Absicht der Vertheilung unter die einzelnen Staats— bürger, d. h. in Absicht des Maßstabs, nach dem die in Staatsvermögen verwandelt werdende Masse von dem einzelnen Vermögen der einzelnen Staatsbürger, aus dem das Nazionalvermögen besteht, gesammelt wird. b) In Absicht der Form dieser Erhebung und Ver— theilung. 531. 1. Das Prinzip der Bestimmung, der wievielste Theil des Nazionalvermögens, kraft des Nazionalokono— mistischen Auflagensystems, das Stants vermögen ausmacht, liegt einzig in dem Staatsbedürfniß. Den Nazional-Oekonomiegesetzen gemäß darf die Re— gierung nicht mehr Nazionalvermögen in Staats vermö— gen verwandeln, als der Staat zu seiner Erhaltung und zu Beförderung des Nazionalwohls unerläßlich bedarf. Die Nazional-Oekonomie verbindet also die Regierung: a. nicht mehr als genau dieses Bedürfniß dem Na⸗ zionalvermögen zu entziehen, und Iu Dun Muft sunb si ö Wooluz och tli⸗ hehwe der G Oniote B scen S undolich aufagen Hukzionst lichen Feol durch die I Weid Ugitet! wären es On von ver blags, herte: Sin Rutxen d Jhhinge 115 5. dieses in Staats vermögen verwandelte Nazional—⸗ 10 + vermögen zweckmäßig zu verwalten, also einzig und uuhsf genau zu dem Stane Auflagen berechnet zu Aufregung der Produktiftraft, wesche zu Vermehrung der Produktenmasse selbst, zu Erhöhung der bitose du Industrie, wenn der Karakter der Nazion und der Kultur— verwögen stand sie heischt, sind allerdings Nazional-Oekonomistisch. Rionalbko In der Schweiz waren die Auflagen vor der neusten l⸗Oekonos Revoluzion theils unbedeutend, theils ganz unbekannt, und doch trieb dieses industriöse Volk die Produktion auf einen en Snath hohen Grad; besonders in den demokratischen Kantons, wo bs, nach der Gewerbfleiß durch den aristokratischen Zunstzwang der werbende Städte nicht gepreßt war. eingelnen Bey einem trägen Volke aber, vorzüglich in despoti⸗ en hesteht, schen Staaten, wo nicht Gefühl der Freyheit und Vater— landsliebe die Industrie spornt, ist es oft nöthig, die Staats— und Vet⸗ auflagen ausdrücklich darauf zu organisiren, daß die Pro— ö dukzionskraft geweckt werde. So sind z. B. die verderb— lichen Folgen der letzten Kriege für Deutschland, zum Theil evielste durch die Urbarmachung öder Plätze, durch die Vertheilung onalökonos der Weiden, also durch die Vermehrung der Produktenmasse ausmacht, vergütet worden; ohne die große Presserin, die Noth, wären es Wüsteneyen geblieben. f die R Sinnig war daher jenes Venezianische Gesez, das ts vermo⸗ von verpachteten Ländern den roten Theil des Er— ö 5Bund. trags, von den selbst bewirthschafteten weniger fo— ö derte: Wug: Sinnig das Japanische Gesetz, nach dem die Län— Mo dereyen dem Staate heimfielen, die der Eigenthümer Ein Jahr ungebaut ließ. Allerdings gebietet aber die Nazional— ——psreeteeet:.....————......t............—5....—J——5‚555‚5555‚5553‚‚......‚“““'˖‚‚‚‚‚‚‚‚ 116 Oekonomie hier nicht bloß die ökonomistische, sondern selbst wun die kapitalistische Verwendung solcher Auflagen. nus, Nicht die Beförderung des Münzumlaufs darf das asind Prinzip einer solchen Auflage seyn. Denn nicht in dem Um- imnich laufe der Ausgleichungsmittel, sondern in der Er— nindan höhung der Produktion, in der Vermehrung der Produkten—⸗ wadiß masse ruht der Nazionalreichthum. 0 Wenn die Münze als Vermögensportion(2. B. 3429 e noch so schnell und noch so oft aus dem Besitze des Produzenten Hus, in in den des Konsumenten, und von diesem zurück an jenen, RIieftil im ewigen Wechsel wandert, so wird die Nazion dadurch nicht hezen reicher, ihr Genuß wird dadurch nicht erhöht. Iislirt 333• duktst Produktstoff ist der Gegenstand Nazional-Oekono— ö Cathn mistischer Auflagen(Z. 529.) a ů Aber in der Berechnung der Auflagen von diesem wieder un Mol nur der Kapitalstoff, wie ich dessen Begriff bestimmt ö Wunhn habe(T. B. S. 62. Z. 56.). ö Auch dieser Wirkungskreis hat Gränzen. Der 20 Fall des Stillstands der Produkzion ist, nach der Natur ö der Dinge, so häufig und wahrscheinlich, daß ihn die Staats⸗ Aer verwaltung in ihren Kalkul aufnehmen muß. hisere Sie würde außerdem den Staatsbürger während der nuumip 5 Produktion entmuthen; sie würde im Fall wirklichen Still— de Wihn stands ihn ins Elend stürzen; sie würde, neben dem Gewerb—⸗ eimen fleiße, auch die heiligsten Gefühle der ehelichen und väter⸗ dernomSt lichen Pflichten, die Mutter der Tugenden so wie des Wohl⸗ stimmen v standes, entwurzeln. reise Sie würde, so viel die zu Erhöhung des Kapitalstoffs inhde zurückgelegte Ersparnisse betrifft, allen Sporn der Industrie, h, Gewoh also den Fortschritt der Produkzion, und die Erhöhung des wungun 117 min Mae Hhemmen, welche doch ihr Zweck seyn Rughe Wb⸗ weil gerade diese Erhöhung auch wieder neue Ge— in H der Auflagen hervorbringt, und mithin in dem ö nämlichen Grade die Auflagenmasse erhöht, so wie die Ver⸗ in der En minderung dieser Ersparnisse hingegen sie selbst noth— Produkun wendig vermindert. ö „B. 3420 So lang die Produktenmasse nicht hinreicht, um die rodtzenn Produkzion, die Bedürfnisse und Bequemlichkeiten des Le⸗ an den be und zugleich die Ersparnisse für den Fall des Produk- uburh nt zionsstillstands zu decken, ist sie kein Gegenstand der Auf⸗ lagen; nicht also das ganze Nazionalvermögen, nicht der isolirte oder produktise Urstoff, nicht der ganze Pro⸗ al⸗Oitoit duktstoff, einzig der Kapitalstoff in jener bezeichneten Einschränkung darf bey der Berechnung der Staatsauf⸗ aen wider lagen, d. h. des Staatsantheils am Nazionalvermögen, m ů in Anschlag kommen. Ein Nazional-Oekonomistisches Auf⸗ lagensystem muß also die Gränzen der Erhebbarkeit auf⸗ 9. De suchen. der Natur 534• die Staats⸗ Allerdings eignet sich aber diese Prüfung nur für die höhere Arithmetik der Nazional-Oekonomie, deren ihrend der Prinzip Humanität ist. Aermlich und sinnlos muß dagegen chen Still die Arithmetik der Kammeralistik erscheinen, die auf der m Gewerb⸗ Einen Seite den Bedarf des Menschen, und auf der an— und vötet dern den Staatsantheil am Erwerb genau nach Zahlen be— des Wohh ö stimmen wollte. Indeß die unermeßliche Verschiedenheit des Preises der Produkte, so wie des Vermögens messers, upinltof nämlich des Gelds, die gleich unermeßliche Abstufung der Sit— ten, Gewohnheiten und der Kultur, jede allgemeine Bestim⸗ Industti, mung unmöglich machen. In England braucht der Mensch etwa hung des 118 120 Rthlr. jährlich, in Polen und Rußland kaum halb so lit hl viel; auf welchem Prinzip kann alsoswohl z. B. der kamme— hihsi ralistische Satz ruhen, daß der éte Theil des Erwerbs dem hen d Staate gebühre? Die Finanzwirthschaft muß jene Sätze, ö auf die daß nur Produkt stoff der Gegenstand, daß nur der Ka pi— ö 66 talstoff in jener Einschränkung der Berechnungs— Ruung maßstab der Auflagen sey, im Allgemeinen vor Augen haben; dieß ist alles, was ihr die Nazional-Oekonomie gebietet und DN gebieten kann. gleichl. 0. Iuutibe Allerdings gebieten aber auch jene Rücksichten, jene D Beschränkungen der Finanzwirthschaft, in den Schranken des ö wahren Staatsbedürfnisses zu bleiben. Es kommt zumn dabey weder auf die Form der Staatsverfassung, noch 0 0 auf die Frage an: ob einem Staate ein gesellschaftlicher Ur— ö fll vertrag zum Grund liegen müsse? Dieser Vertrag sließt aus* dem Daseyn der Gesellschaft selbst. Indeß hatte Montesquien Win allerdings Recht, zu behaupten, daß in einem freyen re⸗ 11. publikanischen Staate, hohe Auflagen den Staatsbürger Pobutzi weniger drücken, als in einem despotischen, weil jener in der ducwel Freyheit Entschädigung findet; daß sie also auch höher seyn bey der a därfen, d. h. höher gespannt werden können, ohne das iivn9 Volk zur Empörung zu reizen; und das war es auch einzig, an Mist was er behauptete(Espr. des lois. Tom. III. p. 132. 135., Hun. nicht, daß sie höher seyn müßten, wie ihn Poultier be— mithsi schuldigte;(Ami deés lois, duodi 22. Brum. an 7. No. ö ungna, 1184.). ö 536. Der Begriff dieses Staats bedürfnisses dehnt sich, Die selbst innerhalb der Gränzen der Nazional-Oekonomiegesetze lunsfn ) Justi System des Finanzwesens, S. 65.*** Ennt sch 119 in weit mehr aus, als die gewöhnliche Staatswirthschaftslehre Fi ihn bestimmt, denn alles kommt dabey, wie wir in der Folge 12 Gih sehen werden, auf die Ver wendung der Staatsauflagen, Lant auf die Staatskonsumzion, an. mi Gerade darin liegen die häufigen Mißgriffe der Re⸗ gierungen. at Selbst Friedrich der Große ist in den Wahn verfallen, den Nazionalwohlstand in dem schnellen Umlauf der Au s⸗ gleichungsmittel zu suchen, und diesen als ein 9970 Staatsbedürfniß zu betrachten. hn Der Nazionalreichthum kann einzig in der Erhöhung der 5 bumt Produkzion bestehen. Wird die Produktenmasse vermehrt, 9/ nc so erhöht sich die Cirkulazion der Ausgleichungsmittel von 7 scher le⸗ selbst. Sind mehr Genußmittel vorhanden, so regt dieß den Reiz zum Genuß auf. Auflagen zu erheben, also mi den Staatsbürgern 274 Theil ihres Privateigenthums zu oenit entziehen, um es ihnen für Müßiggang oder unökonomistische Wblt Produkzionskraft wieder zu geben, ist nur Taschenspielerey, 0 1 durch welche die ökönomistische Produkzion gelähmt wird und bey der auf jeden Fall die Erhebungs- und Verwaltungskosten 3 für den Nazionalreichthum verloren gehen. Von jener irri— 1905 gen Ansicht mißleitet, ließ z. B. Friedrich öde Palläste er— ‚ bauen. Sie scheint in der Eitelkeit des menschlichen Ge— 350 müths ihren Grund zu haben, der es schmeichelt: viel ein— ier be⸗ 40 zunehmen, nur um viel auszugeben. 17. 0, 537. Die Entscheidung ders Punkts des ökonsmistischen Auf— nt sch, lagensystem: den wievielsten Theil der zur Konsum⸗ niegesehe zion, also als Genußmittel erscheinenden Produktenmasse der Staat sich aneignen dürfe? beruht an sich auf einem ein⸗ 120 fachen Grundsatze: die Produktenmasse ist der Regulator des* Bedurfnisses. vhl Wenn die mehresten Finanzsysteme bis jetzt den Nazional-⸗ sua Oekonomiegesetzen nicht entsprachen, so lag der Grund hulien darin, weil die Regierungen, unbekümmert um diese Pro-⸗ slbt. duktenmasse, das Staatsbedürfniß nach ihren Ansichten des Gobint Bedarfs, und die Staatsauflagen nach diesen An— sichten bestimmten. Eben deswegen hat die Staatswirth—⸗ ahnth schaftsrunde den gordischen Knoten, der wie vielste Theil des mit, Privat eigenthums in Staats eigenthum verwandelt wreiln werden könne und dürfe? bisher nicht gelöst, sondern etnachte zerhauen. Sie hat sich bemüht, die Gränzlinie zwischen ducch L reinem und verwandelbarem Privateigenthum nicht nach der 96½% höhern Rechenkunde der Nazional-Oekonomie, sondern Hatot de nach gemeinem arithmetischen Kalkul zu ziehen. Sie hat ö in vie f z. B. behauptet, daß die Erhebung des dritten oder den einz vierten Theils der Einkünfte, als eine drückende, die Er—⸗ kapitclif hebung des sechsten Theils der Einkünfte aber/ als eine henden S gemäßigte Auflage zu betrachten sey. Ja, einige Lehrer 9 gan, als haben sogar den Saz aufgestellt, daß es dem Nazionalwohle die u d schädlich sey, wenn nicht mindstens dieser sechste Theil der Mah Einkünfte durch Auflagen der Nazion entzogen werde. scht der. Selbst Bielefeld, dem man tiefe Einsichten und eine Myeheute liberale Denkungsart zugestehen muß ½), hat behauptet, Shl. L der Staat dürfe und könne 25 vom root. des Einkommens, sch, My, also ein Viertheil des sämmtlichen Erwerbs erheben. Der WMuit Mangel alles Prinzips einer so gearteten Arithmetik spricht ö j, zu sich von selbst aus. Diesen Mangel gewahren wir bey der duthion z Prüfung jeder einzelnen Auflage. hfit hit Justi Finanzwissenschaft, H. 732. bhrnen asse Lehrbegriff der Staatskunst, 1. B. G. 40r. aumsische —— ö ·— ¶ 1—„ arrn ADD———— —— 121 d Wird z. B. die Malztaxe oder Tranksteuer nach dem Produkzionskalkul zu hoch gespannt, so muß in dem näm⸗ sunal lichen Verhältniß sich die Konsumzion, also auch die Pro— Grund dukzion des Getränks vermindern und mit ihr die Auflage e Prs⸗ selbst. Dieses System vernichtet also die Produktion ohne en des Gewinn für den Staatsschatz. uAr⸗ Abgesehen von dem kammeralistischen Kalkul des Privat— wirth. eigenthums, schmeichelt es dem Stolze des menschlichen Ge— eil des müths, als seiner vorherrschenden Eigenschaft, Ansprüche andelt vereiteln zu können, die es als unrechtliche Freyheitseingriffe udern betrachtet, und in dem Kampfe mit der Staatsverwaltung bischen durch Entbehrungen zu siegen. ich der So wie die Produktenmasse der einzige richtige Regu— ondern lator der Auflagen ist, so muß nothwendig der Umstand, ie hat in wie ferne diese Auflage die Produkzion nicht vermindert, oder den einzigen Bestimmungsmaßstab derselben abgeben. Die ie Er⸗ kapitalistische Konsumzion des aus der Auflagenmasse entste— eine henden Staats vermögens gestattet also eine höhere Propor⸗ er zion, als die strengökonomistische, und noch weit mehr als wohle die un-oder antiökonomistische. il der Nach der dem Brittischen Unterhause vorgelegten Ueber— ö sicht der Ausgaben des 1797sten Jahrs, betrugen diese die eine ungeheure Summe von 52,105,603 Pf. 18 Sch. 24 P. üptet, Sterl. Durchgeht man aber die einzelnen Posten, so zeigt mend, sich, daß, selbst nach Abzug der Staatszinsen, ein großer Der Theil wieder in die Hände der produzirenden Klasse der Na—⸗ pricht zion, zur Produkzion und zwar zu einer solchen Pro-⸗ dukzion zurückfloß, welche ohne diese Auflage nicht existirt hätte. Auflagen, welche die Produkzion erhöhen, können also, wenn die Erhebungsform nach Nazional-Oeko— nomistischen Grundsätzen organisirt ist, für die Nazion nicht der .eee:::e——————— —————.—... 122 drückend werden, selbst wenn die Konsumzion nicht u ökonomistisch ist. sumen Noch weit mehr ist also dieß der Fall bey einer ökon o⸗ zn mistischen oder kapitalistischen Konsumzion. Dahin* gehören: Auflagen zu Errichtung neuer Straßen und Ka— ie a näle, die den Tausch der Produkte im Innern oder mit an—⸗ hicht dern Nazionen erleichtern, also den Werth und Preis der 1 ds Produkte erhöhen, und dadurch die zu Vermehrung 2 derselben beflügeln. Halen ͤ‚ Auflagen zu Ertichtung öffentlicher nützlicher Gebäude 43 z. B. Waarenmagazine, Häfen und Dämme gegen Ueber—⸗ schwemmungen, Austrocknung der Sümpfe, Urbarmachung wüster Gegenden, Anlegung neuer Kdaten“ Prämien des Fleißes aller Gewerbe. haniht, Auflagen zu öffentlichen Unterrichts- und Erziehungs— In dir anstalten, welche die Staatsbürger über die Naturkräfte auf⸗ Stagt klären, die Masse ihrer Kenntnisse, dadurch aber die Summe duktenm der natürlichen und künstlichen Produkte vermehren. Ferner r Mros Auflagen für Industrieschulen, denn noch werden die nütz⸗ Hnechnet lichsten Gewerbe, der Ackerbau, die Handwerker, nicht wis— fen Ur senschaftlich, sondern mechanisch erlernt. Auflagen für Malle Kranken-, Verpflegungsanstalten, so wichtig in Nazional— vendig Oekonomistischer Hinsicht; denn die Krankheit des Staats— Produr bürgers ist ein Uebel für den Staat; sie entzieht ihm während der dieses Zustands alle Produkzion und erhöht die Konsum— Shan et zion. Auflagen für schnelle Gerechtigkeitspflege, auf der die Baehnn Sicherheit des Eigenthums, so wie auf dieser der Sporn Misulht der Industrie ruht. damental Nach ganz andern, aber durchaus nicht Nazional— Heurkunhe Oekonomistischen Grundsätzen, muß sich dasjenige Auflagen—⸗ u Prodn system bewegen, das für eine mit der Produktenmasse unver—⸗ ung u nicht bkono Dahin ind Kas mit an⸗ deis der sehrung ebäude Ueber⸗ nachung sien dei uhungs: Ifte auf⸗ Summe Herner ie nü⸗ cht Vis⸗ gen für Igional⸗ Bnaats⸗ ährend onsum der die Sporn Hinal⸗ flagen⸗ unver⸗ .—— 123 hältnißmäßige Zahl von Nazional-Oekonomistischen Kon— sumenten aller Klassen(1. B. S. 143.) zu sorgen hat, welche die Eitelkeit, die Herrschgierde, oder die Ueppigkeit des Regenten erzeugt. Denn die aus deren Konsumzion, wie aus jeder, resultirende Erhöhung der Produkzion gleicht den Verlust nicht aus, welcher aus dem Stillstande der Produkzion dieser neuen Konsumenten resultirt. Auflagen, die kapitalistisch verwendet werden, ver— halten sich also z. B. zu ökonomistisch verwendeten, wie + 3 und zu antiökonomistisch verwendeten wie 1 + 10. 538. Am ängstlichsten haben sich bekanntlich die Physiokraten bemüht, den Antheil des Nazionalvermögens zu bestimmen, den die Staateverwaltung als Auflage erheben, also in Staats vermögen verwandeln dürfe. Sie haben die Urpro— duktenmasse, den Aufwand der Hervorbringung, den Lohn der Produktifkraft, und dann vom Rest, den Staatsantheil berechnet. Da sie nach ihrem Systeme nur den produkti— fen Urstoff als das wahre Nazionalvermögen, als die Quelle alles Nazionalreichthums betrachteten, so war noth—⸗ wendig jene Berechnung auch nur auf den natürlichen Produktstoff(1. B. S. 61.) eingeschränkt. Der Erfolg ihrer Anstrengung ist eben so bekannt. Schon aus der Basis ihres Systems konnte an sich für die Berechnung der gesammten Produktenmasse kein reines Resultat hervorgehen. Aber, auch abgesehen von diesem Fun— damentalmangel, haben ihre Kalkuls nur die Unmöglichkeit beurkundet, den Staatsantheil am Nazionalvermögen aus der Produkzionsmasse unmittelbar bey deren Erschei— nung zu berechnen. CWCDRRENCNRNRRRI‚‚n—‚‚—.* ** r 2— — — 3 4 * + 124 Dem Nachdenken dringt sich sogleich die unermeßliche Abstufung der Produktifkraft, als ein unüberwindliches Hin-⸗ derniß der Berechnung des individuellen Staatsantheils am einzelnen Privateigenthum auf. Selbst die Häufung inqui—⸗ sitorischer Formen würde in eine solche Vertheilungsmethode nicht Klarheit und Gerechtigkeit bringen können. Die Fruchtlosigkeit jener Bestrebungen: arithmetisch zu berechnen, wie viel der einzelne Staatsbürger produziren kann? wie viel er zu dieser Produkzion konsumiren muß, und wie viel er also als Vorrath zurücklegen, wie viel also der Staat dann von diesem Vorrathe, als dem einzig be— —. steuerfähigen Fond sich aneignen kann und darf?— selbst die Fruchtlosigkeit dieser Bestrebungen beurkundet die ewige Wahrheit: daß dieser Staatsantheil am Nazionalvermögen sich, den Nazional-Oekonomiegesezen gemäß, nur nach der zur Konsumzion erscheinenden Produktenmasse be— rechnen, daß er einzig von ihr sich erheben lasse. 339. Obgleich der Produktenstoff(529.) die erste Basis des Auflagensystems seyn muß, so kann doch die Austheilung des einzelnen Theils, der dem Staate als Staatsver— mögen von der einzelnen Produktenmasse des einzelnen Staatsbürgers gebührt, nicht nach der Produktenstoffmasse geschehen, denn a) es giebt keine unwandelbare Produktenmasse. Sie wechselt nach der Fruchtbarkeit der Natur, dem Grade der Produkzionskraft u. s. w. Denn es giebt nach den Nazional-Oekonomiegesezen b) keine unwandelbare Auflagen masse; sie wechselt nach dem Staatsbedürfniß(3. 531.) und nach der Gattung der Staatskonsumzion(Z. 5370 pdal l Kons nußm — ur ale der N hren E Miurhe haush Z. bob der ihr ahen! durch di N Unglick Ei sumenten geben; schaft ah vey Re Nß der Iu Kan iht un nah Di der 0 Hemmt. Urtofft Rastand, 125 reßlihe Im Nazional-Oekonomistischen Sinne kann also ein Hin Produkt erst dann als für den Staat existirend, fle am also als besteuerbar angenommen werden, wenn es zur init Konsumzion erscheint, also die Eigenschaft eines Gee— methoe nußmittels wirklich ausspricht. Der Produktifurstoff(1. B. 55. S. 61.) ist die Mut—⸗ eissh zu ter aller Produkte. Seine Operazionen sind in den Kreis oduziren der Naturprodukzion eingeschlossen; die, je nach dem Klima, muß, ihren Lebenslauf früher oder später vollendet. Mit dieser viel ass Naturhaushaltung muß nothwendig auch die Staats- wzig ber haushaltung(nicht Verwaltung des Staatsschazes lbst die Z. 606.) gleichen Schritt halten. Der Cyklus der Natur ist ebige der ihrige. Die Regierungen haben ihn überschritten. Sie mögen haben die Unhinlänglichkeit der Produktenmasse Eines Jahrs ich der durch die des nächsten durch Antizipazion zu ergänzen gesucht. sse be⸗ Nazionen haben ihre auf gewisse Zeitpunkte eingetheilte Unglücksfälle wie der Privatmann. Eine vorhineinverzehrte Produktenmasse muß den Kon-⸗ Basts sumenten nothwendig früher oder später dem Mangel Preis eilung geben; das ökonomistische Prinzip der Staats-Finanzwirth— atöver⸗ schaft aber ist, daß die ganze Nazionalhaushaltung in den Helnen zwey Rädern der Konsumzion und Produkzion sich bewege, fnase daß deren Gang regelmäßig gleich sey. Der Staat, der nur Konsument und nicht unmittelbarer Produzent ist, also mass. zunächst fremdes Produkt konsumirt, muß jene Propor— „dm zion noch pünktlicher und ängstlicher einhalten. Die Auflagenmasse hat ihre natürlichen Gränze. Nur der Produktstoff(3. 529.Nist Gegenstand der Auflagen. h Hemmt die Auflage die Verwandlung des produktifen Urstoffs in Produktstoff, so vernichtet sie ihren Ge— genstand, also sich selbst. 126 Jenen an sich wahren und wichtigen Grundsaz: daß 3 Produkzion und Konsumzion gleichen Schritt halten müs— sen, daß also auch das Auflagensystem der Naturprodukziou ö getreu bleiben müsse, hat indeß die Finanzwirthschaft auf eine dem Nazionalwohle sehr nachtheilige Weise angewendet. En Sie hat das Staatsbedürfniß nach astronomischen, je itln sinniger je minder sinnig abgetheilten Jahren berechnet,(die wele sogenannten Etatsjahre); sie hat hierdurch auch die Auf— d lagen, so wie deren Verwendung abgetheilt, obgleich das nie 59 ul stillstehende Rad der Produkzion und Konsumzion ihr zu die— Mion sen Abtheilungen ganz andre Grundsäze vorzeichnete, wie wir in der Folge sehen werden(3. 606.). 540. der E Produkt, in Nazional-Oekonomistischer Bedeutung, ist tish Genußmittel. Jedes Produkt muß, früh oder spät, zur Guund Konsumzion kommen. Der Landbauer mag seine Früchte, spict der Fabrikänt sein Fabrikat noch so lange aufbewahren, er. muß es endlich zur Konsumzion bringen. Konsumzion, im Rithe Nazional-Oekonomistischen Sinne, ist nicht Verzehrung, umisis sondern erste Veränderung des Besizes. gie de Erst wann das Produkt aus dem Besize des Produzenten sien wandert, wird es für den Staat ein Theil des Nazional— tibutio vermögens; in diesem Augenblicke erst bildet sich der Staats- her di⸗ antheil daran. Diese Veränderung des Besizes sezt aber in II diesem Sinne nicht zwey abgesonderte Individuen vor— aus. Der Produzent, der sein eignes Produkt selbst genießt, 0 wird in Absicht desselben eben so gut Konsument, als wenn er ö Oen gan ein fremdes Produkt verzehrt. So wie diese zur Kon— Milion sumzion erscheinende Produktenmasse der einzige Regulator shmetter dessen ist, was der Staat als Staatsvermögen sich aneig— I.. nen kann, so wie er nach ihr erst sein Bedürfniß regu— llihtert 3* daß n mus dukzion aft auf hendet. hen, j et, ie die Auf. das nie zu die⸗ e, wie ung, ist lt, zue Früchte, ven, er jon, im hrung Uhenten ional⸗ Ztaats⸗ aber in en vor⸗ enießt, venn el Kon⸗ gulatot aneig regu⸗ 127 liren muß, so liegt auch einzig in diesem Systeme die Möglichkeit einer gerechten und gleichen Vertheilung der Auflagen. In welchem Verhältnisse aber der Staat, die nach jenen Grundsäzen festgestellte Auflagenmasse, auf jedes ein— zelne Produkt vertheilen müsse? oder was das nämliche ist, welches der Staatsantheil an jeder einzelnen Gattung der Produkte, also wieder an jedem einzelnen Produkte sey? das muß nach den Grundsäzen bestimmt werden, welche die Nazional-Oekonomie vorzeichnet. 541. Daß die Nazional-Oekonomie keinen andern Gegenstand der Staatsauflagen kenne, als das zur Konsumzion erscheinende Produkt, also einzig ein auf diesen Grundsaz gebautes Auflagensystem ihren Gesezen zusage, spricht sich aus: 1. durch die Allgemeinheit dieser Auflage. Allge— meinheit aber ist der erste Grundsaz eines Nazional-Oeko⸗ nomistischen Auflagensystemy. Chassiron, ehemals Mit— glied des französischen Raths der Alten, sagt mit Recht in seinen Reslexions géenérales lur le sistième actuel des con- tributions publiques etc.— einem Werke, das besonders über die Austheilung der Territorialauflagen manche interes⸗ sante Bemerkungen enthält—: Jeder von uns trage die Last einer Luftsäule von mehr als 30 Millions,(1500 Myriagrammen) weil sie sich auf den ganzen Körper verbreite; indeß die Last einer einzigen Million(50 Myriagrammen) hinreiche, den Arm zu zer— schmettern, der sie halten wollte. Je größer die Masse zur Vertheilung, je geringer, je erleichterter der Beytrag. Gerade dieser Grund hat die Re— ————.———————.—— 128 gierungen gezwungen, troz dem nicht sinnigen Geschrey der a Afterphilanthropen, die ersten Lebensbedürfnisse, als Brod, vhe Salz, Getränke ꝛc. mit Auflagen zu belegen. mipen Ihr zweyter Grund lag in dem absoluten Werthe, hbhaut in der Unentbehrlichkeit, also in der Unmöglichkeit die Auf⸗ lage zu vermeiden. Wenn aber Auflagen auf erste Le— dulle bensbedürfnisse drückend geworden sind, so lag es nur an der sjuder unrichtigen Vertheilung der ganzen Auflagenmasse in dem dem Mangel der Allgemeinheit. fit da 542. N 2. Der Staat kann die Urprodukte, nach Verhältniß Rbern der Zeit, größtentheils nicht benuzen, und kann also das, Rumd was er von der Nazion als Staatsvermögen in Anspruch ün nehmen muß, nur nach dem Vermögensmesser, dem coslen ö Gelde, bestimmen. Nur dieser Vermögensmesser sezt ihn in ö ö Ohe Stand, die Masse des Auflagenfonds und seines Bedürfnisses Iuscz genau zu berechnen. Anders verhielt sichs einst im Merikanischen Reiche, wo der Staat die Produktifkraft der Staatsbürger in An— N spruch nahm, und jeder seine Auflage durch Arbeit entrichten Lulhes konnte. Dieser väterlichen Regierungsform sind die Euro— Heit ei päischen Nazionen entwachsen. 11 Der Staat bestimmt die Auflagenmasse nach dem Ver—* mögensmefser; er bedarf also keines andern Regulators, als des durch diesen Vermögensmesser, und nach ihm be— stimmten Preises der Produkte. l In diesem Grundsaze liegt die absolute Gerechtigkeit 4 m und Gleichheit des Nazional⸗ Oekonomistischen Auflagensy⸗ stel stems. Es kommt dann gar nicht darauf an, ob das Produkt Let ein Genußmittel des ersten Bedürfnisses, oder der luxuriö— 3 Iahe sen Konsumzion ist? Alle Proporzionirung des Produktbesizes ö 2 qrFꝙzffw:wmwpw-t;!ün————————————————— keh der Brod, Verthe, die Aufe erste He an det in dem chältniß so das, Unspruch , dem t ihn in rfnisser Reiche, in An⸗ trichten e Curo⸗ uVer⸗ Ulators, hm he chtigkel flagensp Popakt Huriö⸗ Ibeshes De‚e‚‚.‚eeeeE.EEYY‚.e-eers----:-:-:-e. 129 gegen einander, aller Kalkül, alle Untersuchung: ob der ein— zelne Staatsbürger mehr oder weniger Produkte, also Ver—⸗ mögen besize, also mehr oder weniger zum Staatsvermögen beyzutragen habe? fällt an sich hinweg. Nicht der Staatsbürger ist steuerbar, sondern die Pro— dukte. Nicht an den Staatsbürger wendet sich der Staat, sondern an das Produkt. Da die Auflage sich einzig nach dem Preise des Produkts richtet, so kann sie nie drückend für den einzelnen, nie ungerecht werden. Nehmen wir, diesem Systeme gemäß, an: das Nazio-⸗ nalvermögen, d. h. die zur Konsumzion erscheinende Produk-⸗ tenmasse, betrüge 100 Millionen Rthaler, und das Staats— bedürfen 2 Million Rthaler; der Staat würde sich also den 5osten Theil des Preises der Produkte aneignen müssen. Der Centner Getraide z. B. betrüge 10 Thaler, so würde die Auflage etwas über 9ggr ausmachen. 543* Nur dasjenige Auflagensystem ist Nazionalökonomistisch, welches die Grundsäze der Gleichheit und Allgemein—⸗ heit einhält. Staatsauflagen müssen also 1) das gesammte lebendige, d. h. in die Konsumzion tretende Vermögen der Nazion ohne Ausnahme umfassen D. *) Um sich von den unermeßlichen Vortheilen dieser Allge⸗ meinheit der Auflagen zu überzeugen, lese man die Dar— stellung, welche Bourgoing in seinem meisterhaften Tableau de PESpagne moderne(T. III. p. 214.) vom hohen Wohlstande der Provinz Valenzia macht. Er schließt dieses réizende Gemählde mit der Erklärung des dortigen Auf⸗ lagensystems, dessen ich später gedenken werde. Dritter Band, 9 344. 2) Die Staatsverwaltung muß nicht in verkehrter Ordnung zuerst ihr Bedürfniß und dann den Erhebungs— fond berechnen. Der Erhebungsfond muß vielmehr das Be— dürfniß bestimmen. Bey diesem Gange hat sie nichts zu wagen. Eine andere Operationsart muß sich selbst ihr Grab zubereiten. Der Staat, der seine Bedürfnisse nicht nach den Quellen berechnet, wird diese bald austrocknen, und die willkührlichste Gewalt kann sie nicht wieder füllen. Den strengsten Maßregeln wird die Nazion bald die berühmte Antwort entgegen sezen, mit der jene Insulaner dem Sieger Themistokles trozten. Kennt die Staatsverwaltung den Gegenstand der Auflagen, kennt sie die Masse des besteuerbaren Nazionalver— mögens, dann, und dann erst kann sie ihr Bedürfniß mit Sicherheit kalkuliren, dann wird sie leicht die Gränz⸗ linien dieses Bedürfnisses finden, welche sie nicht überschreiten darf. Diese Operazionsart wird dem Staate dann auch die politische Rolle kennen lernen, die er zu spielen hat; sie wird ihn vor dem Ehrgeize bewahren, aus den Gränzen dieser Rolle heraus zu treten. Jene verkehrte Operationsart ist es, welche die Ehrsucht, die Eroberungs- und die Anlehns-⸗ systeme geschaffen hat. Die erste Erforderniß eines Nazionalökonomistischen Auflagensystems ist also: Kenntniß des besteuerbaren Nazionalvermogens. Nicht der Flächeninhalt des Staats, nicht die Volks-— menge geben eine richtige Basis; sie stehen mit dem Nazional—⸗ vermögen oft im umgewandten Verhältnisse; nur die Masse der zur Konsumzion erscheinenden Produkte macht das besteuer— bare Nazionalvermögen aus. Ohne inquisitorische, den Nazio— —..————————————— 0H0 alacl zuc l0 unöth Der Vahst Manh r M. N teinde Mpoh Will buth 1. 4. alenth den kö verdeth Ind si Haupt rkehrtn Erhebungt e das Y nichts f selbstih fnise nigt lustrocktnn, eder fülla, ie berühntz em Siegn stand iu hazionahhej Bedurj die Grihh berschrettn in auch di pielen hat, n Gränzen rationsalt eNnsehno⸗ omistichn etbaren die Valls⸗ Mjona, Ne Misse besteuer⸗ n Mi ...———tT——A— ¼*— 131 nalOekonomiegesezen widerstrebende Formen kann diese Masse allerdings nicht genau bestimmt werden. Doch dieß ist auch nach den höhern Ansichten der Nazional-Oekonomie unnöthig. Für sie reicht ein Tableau approximatik hin. Der Flächeninhalt, der Ertrag des Grundeigenthums, der Viehstand, die Volksmenge, der Zustand der Fabriken und Manufakturen, der pofitise und verglichene Werth, so wie der Preis der Genußmittel lassen eine, mindstens die Basis des Nazional-Oekonomistischen Auflagensystems nicht erschüt— ternde Schäz ung und Berechnung des besteuerbaren Nazionalvermögens allerdings zu. Alle Bemühungen der politischen Rechenkunst eines William Petty, eines Perrenant, King, Ar⸗ buthnot, Vauban, Dülot, Melon, Kersebaum u. a. haben durchaus kein festes Prinzip gegründet, das allenthalben unter den gegebenen Lokalitäten angepaßt wer— den könnte. Wohl aber haben sie die Regierungen auf den verderblichen Irrthum geleitet, die Nazion als Mittel und sich als Zweck zu betrachten. 745⁷ Das Auflagensystem zerfällt seiner Natur nach in zwey Haupttheile: Der Grund, auf dem es ruht, und die Erhebungsart. Beyde sind unzertrennlich, beide von einander durchaus abhängig. Ein Auflägensystem, auf die gerechtesten Grund— säze gebaut, aber nicht zugleich die Mittel darbietend, sie ohne Berührung des Nazional-Oekonomieprinzips zu erhe— ben, ist verwerflich. Noch verwerflicher ist dagegen ein Sy— stem, dessen einzige Basis in der leichten und sichern Er— hebung besteht. 2 24 * ** 88— W* 2——————.——————— 132 90 Pnt 546. ö Fälle außerordentlicher Noth, allgemeiner Gefahr sind 30 außer den Gränzen eines Systems. u Als Xerres über die Leichen des Leonidas und 10 80 seiner Spartaner durch den Paß von Thermopylä zog, über— ließen die Athenienser dem Feinde ihre Wohnungen, ihre. Tempel und Laren, um das Vaterland zu retten. In Zei- aushn ten allgemeiner und dringender Gefahr gehört alles, selbst die Existenz des Staatsbürgers, dem Staate. Jan OEmt 547. Mihei Hat die Regierung die Masse des besteuerbaren Nazio— 197 nalvermogens ergründet, hat sie nach ihr das Staatsbe⸗ N0 dürfniß bestimmt, so muß sie dieses Bedürfniß auf diese x Masse austheilen, und zwar in durchaus gleichem Ver— hältnisse austheilen. Dieß ist der erste Kalkül Lin Sie muß dann die verschiedenen Gattungen des Nazio— nalvermögens, also der Produkte(nicht ihren Besiz Z. 542.) Im N. auf eine zweyfache Art klassifiziren. rart sf, yn Einmal nach ihrem absoluten Werthe, in Beziehung D auf die einzelnen Staatsbürger, und dann Güter mach dem Grade ihres relatifen, sowohl positifen ac in als verglichenen Werths für die Masse der Nazion. 2* usenn Mit den Maßstäben, die ihr diese zweyerley Klassifika⸗ nu zionen darbieten, muß sie dann die Vertheilung der gende Auflagenmasse unter die einzelnen Theile des Nazional—⸗ gean vermögens vornehmen. Dieß ist der zweyte Kalkül. 3 TDhl Bey dieser Austheilung muß sie von der auf die niedere ganze Masse des Nazionalvermögens, also auch auf die un⸗ adiser entbehrlichen Güter absoluten Werths vertheilten Summe usdi den Antheil dieser Güter bis auf den geringst möglichsten Rufns ———— faht sind idas und zog, üer Igen, ihte In Zii lles, selhe en Nozio⸗ Stoatsbe auf diese hem Vun des Mazii 3 3.54• Baziehunz Ryosttifen Klassfk ung de⸗ Moziondh kül. auf die die un⸗ Summ: iglichte 133 Punkt abziehen und den übrigen Gütern in einer stei— genden Proporzion zutheilen, d. h. sie muß mit dem abso— luten Werthe dieser Güter fortschreiten, bis die Summe des Bedürfnisses gedeckt ist. 548. Es ist nothwendig, diese Kalküls durch ein Beyspiel anschaulich zu machen. ö Nehmen wir an, das gesammte blesteuerbare Na⸗ zionalvermögen bestehe in 80 Millionen Thalern, und das Staatsbedürfniß würde auf Million Thaler bestimmt. Der Antheil des Staats am Nazionalvermögen verhielte sich also wie mzu 80, und jede 80 Thaler positisen Werths würden 1 Thaler beytragen. ö ö Unter jenen 80 Millionen befänden sich 60 Millionen unentbehrliche Güter. Die Regierung müßte also damit anfangen: ö ö Auf die entbehrlichen Güter im Betrag von 20 Millio⸗ nen Rthaler, jene 80 Millionen, oder, was eben so viel ist, jene Auflage von 1 Million Thalern zu vertheilen. Der zwanzigste Theil des positifen Werths jener Güter würde also als Abgabe an den Staat angenommen, doch in der progressiven Proporzion; statt daß also auf ein Gut von 20 Rthalern Werth 1 Rthaler träse, würde, da es Güter von höherem Werthe giebt, mit dem stei— genden Werthe auch die Auflage steigen, und eben deswe— gen z. B. auf ein Gut von 40 Thalern nicht 2, sondern 3 Thaler treffen; der Ertrag dieser Progression würde dem niederern Werthe immer abgezogen werden können, und mit dieser retrograden Berechnung würde man endlich bis auf die Güter absoluten Werths, d. i. erste Lebensbe⸗ dürfnisse zurückgehen. ———————.— 134 Alles was diese progressive Proporzion am Ertrage mehr als den einfachen Ausschlag auf die steuerbare Masse geliefert hätte, würde dann der Masse des ganzen Nazionalvermögens addirt, und eben so viel von der Masse der unentbehrlichen Genußmittel abgezogen, und so die ganze Masse wieder ergänzt. Gefezt also, die progressive Vertheilung der Auflagen hätte in dem gegebenen Falle auf die 20 Millionen entbehr—⸗ licher Güter(relatifen Werths) statt einer— 13 Million er⸗ tragen, so würde das Nazionalvermögen statt 80 Millionen Rthaler auf 100 Millionen anzunehmen seyn. An der Masse der unentbehrlichen Güter kämen also 20 Millionen in Ab-⸗ zug, und die Summe der 30 Millionen erschiene wieder. Nur 40 würden zur Lieferung üͤbrig bleiben, oder, was eben so viel ist, die Masse der unentbehrlichen Güter würde in Rücksicht der Auflagen nur als 40 Millionen Werth be— trachtet. Jener Ueberschuß von 4 Million würde dann verdoppelt, von der Auflage auf die entbehrlichen Güter abgezogen und auf die unentbehrlichen gelegt, so daß also von 70 Millionen Nazionalvermögen die unentbehrlichen Güter 4 Million, und die entbehrlichen 4 Million trügen. 60 Millionen unentbehrliche Güter würden also im Auf—⸗ lagensystem nur für 20, und 20 Million entbehrliche für 60 gelten. 80 Rthaler der ersten Klasse würden also nur 6 ggr., 30 Rthaler der zweyten Klasse im Durchschnitte 18 ggr. be— zahlen. 547. Alle Einwendungen gegen dieses Beyspiel, sowohl in Absicht des Verhältnisses der Auflagenmasse zu der steuerbaren litt Kulto heche det L bey d Sun esgt in de Beo hafte manke uter V Ertrage steuerbare ganzen der Masse und so die Auflagen n entbehr⸗ Nillion en Millionen der Masse en in Al⸗ ne wieder. was eben würde ir Werth he berdoppel, zogen und Millionen ilion, und im Muf he für be 1 6 ghl 8 l sorohb in uerbaren —...———.........et 135 Nazionalvermögensmasse, als des Verhältnisses der unentbehr— lichen und entbehrlichen Güter, heben sich von selbst; denn bey diesem Beyspiele war es einzig um klare Darstellung der Berechnungsart zu thun. 35⁰. Zwar ist bereits im 1. Bande(3. 42. S. 40. und 3. 45. S. 43.) der Begriff vom absoluten Werthe, von Unentbehrlichkeit eines Guts gegeben; doch scheint es hier nothwendig, ihn noch umständlicher praktisch anschaulich zu machen. Unentbehrlich nenne ich hier alle jene Genußmittel, die zu einer bequemen menschlichen Existenz, im gewöhnlichen Sinne dieses Worts, erforderlich sind, also Nahrung, Kleidung, Wohnung. Der Begriff der Nothwendigkeit und Bequemlich— keit kann freylich nach den Klassen der Staatsbürger, ihrem Kulturstande und ihren Erwerbsmitteln, ins Unendliche ab— wechseln. Aber in diese Abstufung kann die Regierung bey der Vertheilung der Staatsauflagen nicht eingehen, sie muß bey dem Begriffe stehen bleiben, den die größre Klasse der Staatsbürger an Handen giebt: ohne jedoch in das entgegen gesezte Extrem zu verfallen, und das Unentbehrliche einzig in dem Nothdürftigen zu suchen. Sie wird z. B. unter der Nahrung, nicht einzig Brod, sondern auch Fleisch und Zugemüße, aber nicht lecker— hafte Speisen; nicht Wasser, gewöhnlich auch stärkende Ge— tränke, die der Produzent bey starker Anstrengung bedarf; unter der Kleidung nicht einzig grobe Sackleinwand; unter der Wohnung nicht den Raum einer einzelnen Stube, sondern * I S —— * — 136—— denjenigen Raum begreifen, den die Verhältnisse dem Men-⸗ schen zu seiner bequemen Existenz, für sich und seine Familie nothwendig machen. 551. Die unentbehrlichen Güter(absoluten Werths) bedürfen im Auflagensysteme keiner Klassifikazion, wohl aber die entbehrlichen. Bey ihnen muß die Auflage nach dem Gräde des relatif-positifen Werthes fortschreiten, und zwar dem obenangegebenen allgemeinen Berechnungsprinzip gemäß. Wir wollen z. B. annehmen, daß unter 20 Millionen entbehrlicher Güter sich 5Million zu 80 Rthlr. 5Million zu 40 Rthlr. 5 Million zu 20 Rihlr. 5Million zu 5 Rthlr. befänden, so würden nach jenem Maßstabe auf die er— sten 5 Millionen 4 Rthaler von jeden 80 treffen; aber nach Abzug dieses Ertrags würden auf die zweyten 5 Millionen nicht 3 Thaler, auf die dritten nichter Thaler, auf die vierte nicht 4 Thaler, sondern immer nur dasjenige treffen, was nach Abzug der höchsten Klassen für die nie— drigen übrig blieb. 552. Die Gleichheit und Allgemeinheit, also die Ueberein— stimmung eines so gearteten Auflagensystems mit den Nazio⸗ nal⸗Oekonomiegesezen, läßt sich am klarsten durch die Unter—⸗ suchung der einzelnen Klassen der Staatsbürger und ihres Vermögens oder Erwerbs daystellen. EENA 00 ‚el eiht mit be Kle Mol im! Mx 137 0 Nn Die Staatsbürger sind entweder isolirte Produ— damili zenten(1. B. S. 70.) oder zugleich Stoff besizer, oder reine Konsumenten(r. B. S. 142 f.) ö Die erste Klasse begreift die Taglöhner, Handarbeiter, Fabrikanten und Manufakturisten. ů Whh Alle diese tragen, jenem Auflagensysteme gemäß, durch— hl abe aus nur im Verhältniß ihrer geringern Konsumzion an dac den den Staatsauflagen; sie sind auf unentbehrliche Genußmittel zwar eingeschränkt; da sie aber von diesen eine größere Masse oprinzip als die übrigen Klassen konsumiren, so werden sie dadurch mit ihnen ins Gleichgewicht gesetzt, daß gerade auf un⸗ Mllionen entbehrliche Genußmittel nur derjenige Theil der Auf— lagen vertheilt wird, welchen die entbehrlichen nicht tragen können, ohne jenes Gleichgewicht zu zerrütten. Zu der nämlichen Klasse gehören die Staatsdiener. Die niedere, also ärmere Klasse derselben eignet sich zu der er— sten Gattung; die höhere wird durch die stärkere Taxe auf die f die el⸗ entbehrlichen Genußmittel, welche sie auch konsumirt, ber h ebenfalls wieder ins Gleichgewicht gesetzt.. Nilionen Die Regierung muß die Staatsgehalte ohnehin stets dem auf di Preise der Genußmittel anpassen, und jede Taxe, die er jenige auf die Gehalte dieser Staatsdiener legt, ist idealisch. die niet Grade deswegen werden undkonomistische Auflagen sich immer selbst wieder verschlingen, denn sie erhöhen das Staats⸗ bedürfniß, sie zwingen die Regierung, die beträchtlichste sei— ner Ausgaben, nehmlich den Gehalt der Staatsdiener aller bekeit Klassen zu vermehren. Myß Die Stoffbesizer bestehen aus Grnndeigenthümern, und Mher⸗ Mobiliarvermögenseigenthümern, Kapitalisten(1. B. 3.72. ihee im Nazionalökonomistischen Sinne. Da diese eine größre Masse von Produkten zur Konsumzion bringen, so ist an sich ————7——. à——* 2Hj —.3:F:vvv:;uckk!?.eeeettAeeee.e.. e.e..e..e.e..222——— ⸗—t 138— ihr Antheil an den Staats auflagen bedeutender, denn sie ver—⸗ zehren eine größere Masse von entbehrlichen Genuß— mitteln. Die Produkzion und der Genuß sind die besteuerbaren Gegenstände, sie sind der gleiche und gerechte Austheiler. Der Produzent, der viel produzirt und wenig genießt, der Produzent, der viel produzirt und viel genießt, der Produzent, der wenig produzirt und viel genießt, der Produzent, der wenig produzirt und wenig genießt, und endlich der reine Konsument— alle tragen, die— sem Systeme gemäß, nach diesen ihren Verhältnissen zu den Staatslästen bey. So wie es keinen Gegenstand der Auflagen als Produkte geben kann, so ist auch der Lebensgenuß der einzige Maßstab der Verpflichtung zu den Abgaben. 553. Den Nazional-Oekonomiegesezen gemäß müssen sich also alle Staatsauflagen in eine einzige, die allgemeine pro⸗ duktife Konsumzionsauflage auflösen. Es würde leicht seyn noch umständlicher darzuthun, daß diese Auflage alle Produzenten und Konsumenten in durch— gängig richtigem Verhältnisse trifft. Doch für die Na⸗ zional-Oekonomie ist es genug, die Grundsfäze zu entwickeln, auf welchen dieses Auflagensystem ruht D. *) In dem neuen Auflagensystem der vormaligen Helbetischen Republik(Tit. I. Art. I1—8.)] war der Kapitalist, im gewöhnlichen Sinne dieses Worts, einer Auflage von 2 vom 1ooo unterworfen, nach Abzug seiner eignen Schul⸗— den. S. Schweiz. Rep. B. XI. N. 4. v. J. 1798. un sse ver ö Genuß⸗ keuerbaren lustheiler genießt, ießt, der eht, der genießt, en, die⸗ u zu den Produkte Maßstab sich also ne pro⸗ un, daß durch— die Na⸗ wickel, lbetischen ist, in bon 2 Schul⸗ Die Nazional-Oekonomie ist nur darum bekümmert: Daß der Staat von dem Nazionalvermögen denjenigen Antheil erhalte, den er zu Bestreitung des Staatsaufwands bedarf, und daß er ihn auf eine dem Nazionalwohle un— nachtheilige, also den Fortschritt zum Nazionalreichthume nicht hemmende, also ihr Prinzip, ihre Tendenz: des heitern Lebensgenusses nicht verkümmernde Weise, erhalte. Die we⸗ sentlichen Eigenschaften eines Nazionalökonomistischen Auf⸗ lagensystems sind also: Erstens, daß es genau nur das wirkliche Bedürfniß des Staats erhebe; Zweytens, daß es durch gleiche Austheilung auf das gesammte zur Konsumzion kommende Nazionalvermö⸗ gen dem Staate den ihm gebührenden Antheil aneigne. Aus diesen Eigenschaften resultiren die Grundsäze von Allgemeinheit, von Gerechtigkeit, an sich. Aus ihnen resultirt an sich, daß ein solches Auflagensystem die Produkzien nicht hemme; also den Fortschritt des Nazional— wohlstands nicht aufhalte. Die Bestimmung der Preise kann bey dieser Anwen⸗ dung keine Schwierigkeit machen, dieß liegt schon in dem Begriffe des Worts Preis. Denn Preis ist das Verhält⸗ niß, in dem ein Gut(dieses andre Gut sey nun Münze oder Waare) hingegeben wird(r. B. 3. 51. S. 50.). Die⸗ ser Preis ists, an den sich die Staatsfinanzgebung hält. 554. So unverkennbar ein Nazionalökonomistisches Auflagen⸗ system kein anderes Prinzip haben kann, als den dem Staate gebührenden Antheil am Nazionalvermögen zu erhe⸗ ben, so wenig finden wir die Ausführung dieses Prinzips, 140—— in den bisherigen Staatsauflagen. Allenthalben zwar: Be— streben von dem was da ist zu nehmen, aber nirgend Ge— wißheit, daß man nur das nimmt, was dem Staat ge— bührt, und es von dem nimmt, der es dem Staate schul⸗ det. Die Regierungen haben sich gewöhnlich aus das Neh— men eingeschränkt, und die richtige Austheilung, also die Herstellung des Prinzips der Ausgleichung, den Staatsbürgern unter sich überlassen. Die Gefahr einer solchen Operazionsweise bedarf keiner umständlichen Zergliederung. Die Regierung sundirt z. B. eine Kopfsteuer, sie berechnet, daß der Taglöhner, der sie bezahlen muß, ihren Betrag auf seine Arbeit schlägt, daß also der Reichere, der Produktifkraft miethet, die Kopfsteuer mit bezahlen muß; aber oft ist Erhöhung des Lohns bey der isolirten Lohnarbeit wegen der Konkurrenz unthun— lich; oft kann der Stoffbesizer, der Fabrikinhaber u. s. w. diesen erhöhten Lohn nicht bezahlen, weil der Stoff diese Er— höhung nicht mehr trägt. Doch gesezt, es löse sich am Ende durch Ausgleichung auch das prinziploseste Auflagensystem in ein harmonisches auf, so kann doch diese Ausgleichung nur mit einem höchst bedeutenden Verla das Nazionalwohl geschehen. Das Unheil der Zwischenzeit, der Stillstand der Industrie, die Verödung der Felder, der Untergang der Fa— briken, der veränderte Kommerzzug, haben ihm indeß tiefe Wunden geschlagen. Und immer wiederkehren muß dieses Unheil, weil die Regierungen durch die Prinziplosigkeit des Auflagenspstenis an sich, durch immer wachsendes Bedürfniß, ja selbst durch das Streben nach Herstellung eines Prinzips ge— ——— — — I Ia bis M bet lich näß —— 141 . Windt⸗ zu immer neuen Formen 20 Auflagen greifen müssen. 16 555• ö 6950— Haben mehrere Nazionen bey unökonomistischen Auf— h lagensystemen sich in einem gewissen Grade von Wohlstand . alt bis jezt erhalten; haben sie durch eigne Ausgleichung die ig, den Mißgriffe der Regierungen großentheils wieder vergütet, so berechne man dagegen, zu welchem hohen Grad von Nazional— f keiner reichthum sie bey einem den Nazional-Oekonomiegesezen ge— ö 3. B. mäß organisirten Auflagensysteme gelangt wären. 7 der si Der Mensch duldet in Absicht seiner äußern Verhält— ö gt, daß nisse viel, er fügt sich in alles, er hilft sich durch Ueberspan— opsseuer nung seiner Produktifkraft, oder durch Entbehrungen, oder bey der ö durch einen geheimen Verband mit seinen Mitbürgern gegen unthun⸗ die Regierung; durch Betrug, Schleichhandel u. s. w. 35 ö Rur wenn seine innern Verhältnisse, wenn seine Ge— uese Ei fühle verlezt werden, reißt der Damm seiner Geduld. Religionsdruck hat oft große Auswanderungen hervor— leichung gebracht, Höhe der Auflagen selten. Aber gerade dieß ist onischs ein desto heiligeres Motif für die Regierungen, das Aufla— m höcht ) So wurden neuerlich aus den zuverläßigsten Quellen die Einkünfte des Ottomannischen Reichs auf 45 Millionen and de 330000 Piaster berechnet. Der Zustand dieses Staats ist der da⸗ bekannt genug. eß tiefe In der vormaligen Batavischen Republik strugen 2 Million Sinwahner 5 Million 25000 Pf. Sterling Auf⸗ ö lagen! heil i Mauvillon berechnete die Produktenmasse der Preus⸗ sseus sischen Monarchie auf 100 Millionen Rthaler, die Auf⸗ durch lagen auf 27,500000 Rthaler/ also mehr als den aten Theit 6 g der gesammten Produktenmasse! — lllhljlmbrrttt:.ssee......... 1 E.Y..—.......——....————————— 142 gensystem den Nazional-Oekonomiegesezen gemäß zu organisi— ren. Ist dieß nicht der Fall, so muß die Auflage dem Aermern einen größeren Theil seines Privateigenthums entziehen, als der wahre Staatsantheil daran betrüge; also die Erfüllung des Prinzips der Nazional-Oekonomie: Ver— vollkommnung des physischen Zustands der geselligen Mensch— heit, so wie die moralische Bildung unmöglich machen(I. B. 3. 15. S. 14.), allen Fortschritt zum Nazionalreichthum hindern, Elend und Laster verbreiten. Dieß ist vorzüglich der Fall in Absicht des Hangs zum Betrug, zur Defraudazion, zum Schleichhandel, erzeugt durch antiökonomistische Auflagen. Durch sie werden die Familienbande zerrissen, die das Volk und die Regierung, dem ursprünglichen Geseze des gesellschaftlichen Vertrags ge⸗ mäß, umschlingen sollen und müssen; durch sie wird eine ewige Gährung von Groll und Unmuth in den Gemüthern der Staatsbürger, zum Beystand gegen die Regierung orga— nisirt, die man als den gemeinschaftlichen Feind des Privat— wohlstands anzuschauen sich gewöhnt, dem man nach Kriegs— recht so vielen Abbruch zu thun berechtigt ist, als es nur ohne Gefahr geschehen kann. Welcher Zustand in der geselligen Verfassung, die doch nur dann beglücken kann, wenn über sie die Nazional— Oekonomiegeseze und ihr hohes ethisches Prinzip allmächtig walten! 556. Die unökonomistische Organisazion der Auflagensysteme ist es aber noch weit mehr, welche die Vervielfältigung der Auflagen erzeugt hat, als das wachsende Staatsbedürfniß. Von dem Bedürfnisse gedrängt, und ungewiß, wo es zu nehmen sey? mußten die Regierungen zu jener Verviel— I uu mitt Be einke Mogi⸗ nd o theie delie sot chl hehi u E Ein her Mis Jbri Nut Ind den? u, asso! Maf hervo um m st we he aaganist fältigung greifen. In ihr selbst liegt der Druck, sage den in ihr das Prinzip der ewigen progressifen Er höhung ihenthume des Drucks. Antiökonomistische Staatsauflagen müssen die rüge; ase Preise aller Produkte erhöhen. Dieser Preiderhöhung mie: Var muß der Staatsschatz nothwendig entweder unmittelbar oder en Mansch mittelbar unterliegen; mit dieser Preiserhöhung auch sein hen(I. B. Bedarf immer fortschreiten, er mag nun selbst Produkte lleichthum einkaufen, oder Staatsarbeit oder Staatsdiener lohnen. Die siegierung dreht sich also vergeblich in einem Kreise umher, Hungs zun und ohne zu gewinnen, erndet sie nur die wesentlichen Nach— l, erzeugt theile des Drucks der ärmern Klasse der Nazion und aller werden die derjenigen Staatsbürger, die mit der Preiserhöhung nicht Mgierun, fortschreiten können; entweder wegen Hülflosigkeit, Gebrech— ertrags ge lichkeit, oder Mangel an Stoff, oder weil sie nicht unent— wird eine behrliche Produkte liefern, die Höhe der Auflagen aber sie Hemüthern zu Entbehrungen, zu Einschränkungen des Genusses zwingt. rung orgr Ein unökonomistisches Auflagensystem hemmt alle Gattungen s Pridas der Produkzion, denn die aus ihr nothwendig resultirende 0 Hrigge Preiserhöhung, aller Produkte macht dem Ackerbau, den rur ahne Fabriken und dem Kommerze unmöglich, mit dem Auslande Markt zu halten, lähmt also allen Tausch der Bedürfnisse die doh und beurkundet schon dadurch ihren Widerspruch mit Masiont. dem Nazional-Oekonomieprinzip, das an sich weltbͤrger— 2— Iͤllmächtiz lich, kosmopolitisch ist(. B. S. 17. Z. 18.). Sie bringt 20 also dadurch nichts, als das Bedürfniß einer größern Masse von Ausgleichungsvehikeln, von Münze uenpsent berv 76 ö Itinng Ist die Masse der inländischen Metallmünze groß genug, 17 wahft. um mit jenem Auflagensysteme gleichen Schritt zu halten, so ist wenigstens dadurch nichts gewonnen, sondern nur die— Erich Unbequemlichkeit der Ausgleichung erhöht.— 144 Ist aber der Staat nicht selbst im Besiz dieser Aus⸗ gleichungsvehikel, so ist Mangel an Lebensgenuß die unver— meidliche Folge. Bald muß es an Metallmünze gänzlich fehlen, und der Staat sich zu Erschaffung neuer Ausglei— chungsvehikel, nämlich der gezwungenen Papiermünze, und zwar fortschreitend zu deren Ueberhäufung gedrängt sehen, die denn wieder durch ihre Ueberhaufung immer im gleichen Verhältnisse im Preise sinken, vorzüglich das aus—⸗ wärtige Kommerz zu Grunde richten, und die Nazion ohne allen Gewinn verarmen muß. Die Erfahrung von Jahrhunderten hat die Regierungen nicht belehrt: daß sie vergebens in der Staatshaushaltung sich außer dem Kreise der Nazional-Oekonomie zu bewegen suchen, daß es ihnen zwar gelingen kann, die Nazionen zu Entbehrungen, zur Dürftigkeit, zum Mangel an Wohlstand zu drängen, und den Fortschritt zum Nazionalreichthum auf— zuhalten, so weit es nur immer das allmächtige, mit allen Hindernissen ringende Streben des Menschen nach frohem Lebensgenusse gestattet, daß es aber nie ihnen gelingen wird, einen antinazionalökonomistischen Zustand der Verfassung, zum Vortheil der Herrscher, auf Kosten des Nazionalwohls daurend zu behaupten. Der kammeralistische Erfindungsgeist hat sich in der Vervielfältigung der Auflagen, ihrer Namen, Titel und Rubriken beurkundet. Kaum hat die Menschheit irgend einen neuen, stillen und vorhin unbemerkten Pfad zum Le— bensgenuß aufgefunden, so gewahrt sie den spähenden Fiskal— geist an ihrer Seite. Jene Vervielfältigung der Titel und Rubriken diente indeß nur daz u, die Gemüther ewig wund zu reiben. Wenn der Staatsbürger z. B. einen Rthaler zu bezählen hat, so ist es, in Absicht seines Genusses, gleich ——— 145 viel, ob ihm dieser unter Einer, oder Zehn Rubriken ent— zogen wird. Aber diese Mannichfaltigkeit der Rubri—-⸗ ken, unter der man sie ihm abfordert, muß nothwendig das diestt Auz die unver⸗ Re ganzlic er Queglh widrige Gefühl ewig von neuen aufregen, das an sich in nunze, un jeder Verminderung des Eigenthums ohne Genuß liegt; es Nr muß auch die Sorge und Unruhe desselben in Absicht der immer in Zukunft unterhalten. h das au +3 557.6 dazion ohy Diese Vervielfältigung der Staatsauflagen mußte du uch die davon unzertrennliche Zwangsgeseze und inqui⸗ Negitrungn sitorische Erhebungsformen nothwendig die bürger— hauchaltung liche Freyheit, die Basis des Nazionalwohlstandes vernichten. zu bewege Sie müssen den Staatsbürger in den Zustand jener unglück—⸗ Wazionen lichen Sklaven Asiatischer Despoten versezen, welche sich jeden Wohlstand Lebensgenuß versagen, und die Ersparnisse ihres Fleißes hthum auf ängstlich verbergen und vergraben; indeß das Wohl des „mit allen Staats vielmehr darin wesentlich besteht, daß der Reiche ach frohem sich nicht scheue, seinen Reichthum öffentlich kund werden zu ngen wird, lassen, also in Cirkulazion zu sezen. Lerfossung, So wie Frankreichs ehemalige Verfassung durch die ionalwohs Anarchie des Finanzsystem und deren Folgen, die Er— höhung der Auflagen, zermalmt worden ist), so muß Groß⸗ in der Titel und) Nach der detaillirten Tabelle, die in Frankreich für das Re— it irgend publikanische J. 9. über die administrativben Justiz und an— zum L⸗ ‚ dre Abgaben offiziell hervorgegeben wurde, hatten allein diese bey der vorigen Regierung in Fibbi 40/439,ι3 Franken Tinl und betragen, und waren durch zweckmäßige Organisazion bis wij wund auf die noch immer große Summe von ithnler zu 27/613/481 Franken 77 Cent. „ glec vermindert worden. Dritter Vand. 10 britannien unter der Last seiner vervielfältigten, und bis auf den höchsten Punkt getriebenen Auflagen endlich erliegen. Nur die tiefen Wurzeln, welche dort der Gemeingeist ge— schlagen hat, nur der hohe Grad von Privateigenthum, nur die Kunst, mit welcher die Regierung den Schleyer scheinba— rer Freyheit über den Despotismus zu werfen, und regel— lose Willkühr unter den Schuz der Geseze zu stellen gewußt hat,— haben den Untergang der Staatsverfassung bisher aufhalten können. 358. Einfach ist dagegen dasjenige Auflagensystem, das die Nazional-Oekonomiegeseze vorzeichnen. Einfach die Verwaltung des durch dieses System er— hobenen Staatsschazes. Diese allgemeine produktife Konsumzions⸗ auflage berührt nur das zur Konsumzion erschei— nende Produkt. Sie besteuert nicht das todte Grundstück, nicht das un⸗ bewohnte Haus, nicht die Maschine des Fabrikanten, nimmt nur da, wo der Staatsbürger nimmt. Sie ist also das, was die Auflage einzig seyn soll und kann: Abzug von der reinen Einnahme. Sie ist allgemein, kein Staatsbürger, von welcher Klasse er auch sey, kann sich ihr entziehen, denn jeder muß konsumiren. Sie ist gerecht, denn sie rdkött den Antheil des Staatseigenthums am Privateigenthum, nach dem Grade des absoluten oder relatisen und positifen Werths, also der Entbehrlichkeit oder Unentbehrlichkeit. Konsumzion der entbehrlichen Güter ist das untrügliche Kennzeichen, daß die unentbehrlichen befriedigt sind. Ein hset, al a iben o Wi mit! cle beht Rermit Mlte, hnt, und bis auf elliegen. Meingeist 91 nthun, nur her scheinho und regeñ Alen gewußt sung bishe em, das die System en umzions u erschei cht das un⸗ en, nimmt dab, was der keinen on Welcher geder muß lutheil d em Gude 5, asso e unttügliche ind. Ein 147 Kalkül, den nur vorherrschender Ueppigkeitshang in einzelnen Fällen verrücken kann. Und gerade dieses Auflagensystem ist dazu geeignet, diese Fälle zu vermindern; indem es von der Besteurung der entbehrlichen Güter und zwar nach deren Gradazion, also von den kostbarsten beginnt, und mit den unentbehr— lichen aufhört; indem es, kraft seiner Allgemeinheit, auch die entbehrlichen, auch die kostharsten nicht so stark be— lastet, daß ihre Produkzion gehemmt würde, und daß dieß also auf die Produzenten derselben einen nachtheiligen Einfluß haben könnte, bringt es durch diese Allgemeinheit der Besteuerung alles ins Gleichgewicht. Es hebt also alle Nachtheile der Auflagen auf Luxusartikel(2. B. S. 147.), da hingegen auf der andern Seite der ärmere Staatsbürger mehr unentbehrliche Güter verzehrt, als der reichere, so wird jener durch die Verminderung der Auflagen auf di ese mit dem Reichern ins Gleichgewicht gesezt. Auch der Rei⸗ chere konsumirt, obgleich in geringer Quäntitat, unent— behrliche Güter; auch er theilt also die Vortheile einer verminderten Auflage auf diese Alle entbehrliche Pro— dukte, die er erhält, erhält er wohlfeiler, weil der Fabri— kant, der Arbeiter, durch die niedrigen Preise der unent— behrlichen Güter in Stand gesezt wird, wohlfeiler zu produziren. Die Regierungen waren diesem Nazional-Oekonomisti— schen Auflagensysteme allerdings auf der Spur, indem sie durch Belastung der luxuriösen Konsumzion die unentb ehr⸗ lichen Güter in den Auflagen zu erleichtern suchten. ) So mußten z. B. in Fränkreich nach dem Auflagensystem des tten Republikanischen Jahrs, für den rsten männlichen Domestiken 6 Franken, für den aten 23 Franken, für den 148 ö Aber sie verfuhren dabey ohne allgemeines Prinzip, und eben deswegen diente jene Belastung nur zum Druck der⸗ jenigen Volksklasse, die für die luxuriöse Konsumzion pro— duzirt. ö 559. Staatsauflagen sind zu Erhaltung der bürgerlichen Ge— sellschaft nothwendig; doch der gewöhnliche ungebildete Mensch ist weder für die Ueberzeugung von dieser Nothwendigkeit, noch für das Gefühl der Vortheile des bürgerlichen Verbands empfänglich. Auflagen sind stets eine Verminderung des Privateigenthums, also unvermeidlich mit einer widrigen Empfindung verbunden. Das Widrige dieser Empfindung besteht in der Verminderung des Eigenthums ohne Ge— nuß. Darin liegt also der große Vortheil des Nazional⸗ Oekonomistischen Auflagensystems, daß es nicht den U stoff, sondern einzig den Produktstoff(1. B. S. 61.) be-⸗ steuert; also die Bezählung der Auflage stets mit Genuß verbindet. Diesen Vortheil hat schon Stewart bemerkt, wenn er verlangt, daß die Auflage dann erhoben werde, wenn der Mensch am meisten Lust hat zu bezahlen. Wir sehen, daß der Mensch oft im Genuß die größten Aufopferungen nicht achtet; er fühlt sich durch den Genuß ent—⸗ zten 75, und für den aten 100 Franken bezahlt werden. Eine Equipage von 2 Pferden zählte 50 Franken u. s. w. Diese Auflage war die sinnigste. In der ehemaligen Helvetischen Republik wurde nach dem Auflagensystem vom J. 1798. ebenfalls eine starke Auflage auf Domestiken und Equipage gelegt. Selbst das Tragen einer goldnen Uhr mußte mit zehn Schw. Bazen jährlich versteuert werden. S. Schweiz. Republik v. J. 1798. II. B. N. 4. sl 300 Her d lhen at Fehh ud ö 149 Prinziß, schädigt, jedes Opfer ohne Genuß hingegen erührt ihn u Druck dei schmerzlich. sumzion pip—8— Ist die produktife Konsumzionsauflage die einzize Na— zional-Oekonomistische, so handelt sichs nur davon: gerlichen G. Wie und in welcher Form sie Nazional-Oekino— ilbete Mensch mistisch, d. h. ohne Hemmung der Produkzion, und ohne hwendigkeit, Verlezung der bürgerlichen Freyheit erhebbar sey? Die Weis— n Verhands heit der Geseze beruht auf ihrer Einstimmung mit den derung des Grundtrieben, mit den Urgefühlen des menschlichen Herzens. er widkigen Einer der mächtigsten dieser Grundtriebe ist die Abneigung Empfnndurg gegen Zwang. Mit Recht hat daher Montesquieu be⸗ ohne 66 merkt, daß man in Republiken dem Staatsbürger größere 5Maionnb Abgaben auflegen könne, als in der Monarchie, oder viel⸗ Urstofß mehr Despozie. . 61.)Rbe Jede Auflage also, deren Erhebungsart unmittelbaren it Genuß Zwang einschließt, ist desto unweiser, je öfter und allgemei— ner diese Zwangsidee sich, nach der Natur ihrer Organisazion, erneut, je größer die Klasse von Staatsbürgern, bey welchen er angewendet werden muß.— Dieß ist der wesentliche Fehler aller direkten Auflagen, vorzüglich der Territorial— und Kopfsteuer.— Die produktife Konsumzionsauflage wird nicht vom Staatsbürger— sie wird nicht vom Konsumenten, nicht vom Produzenten, nicht vom Käufer, nicht vom Ver— käufer allein, sie wird immer von beyden zugleich be— kkt, wenn lde, wenn die grözten Genuß ent⸗ orden. Eine . w. Disß 83. Helbetishe zahlt). Der Produzent verzehrt entweder sein Produkt n J. I Les droits sur les Marchandises, sont ceux que les peuples d Eguipag mußte Rist sentent le moins, parce qu'on ne leur fait pas une d e mande formelle. Ils peuvent étre si sagement menagés, . Gchwei x 2 Schwr que le peuple ignorera presque, qu'il les paye. Pour cela 150—— gar nicht, vie z. B. der Fabrikant, oder er verzehrt es nur in der ge'ingsten Masse. Di Abgabe, die er bezahlt, ist nur eine Einnahme, die ey für den Staat besorgt, und die er sich vom Kon-⸗ sumenten durch den erhöhten Preis des Produkts wieder er— sez'in laßt. Da er also keinen Theil seines Eigenthums da— durch verliert, sondern nur verleiht, so zählt er die Abgabe willig. Der Konsument, der das Produkt eintauscht, glaubt nicht eine gezwungene Abgabe, sondern nur das Genußmittel um einen höhern Preis zu bezahlen. Diese Eintauschung ist sein freyer Wille; er also fühlt vollends durchaus keinen Zwang. Dieser Eintausch geschieht übrigens am allgemein— sten in kleinen Porzionen, und dadurch wird die Ab— gabe in so kleine Theile zerschnitten, auf so viele Zeitpunkte vertheilt, daß ihre Bezahlung vollends ganz unmerklich wird, und sich alle Spur derselben verliehrt. und gerade diese Vereinzelung, diese Zerschnei— dung ins Kleinste, diese Vertheilung in viele Zahlungspunkte, diese Unmerklichkeit ist die wesentliche Ei— genschaft einer Nazional-Oekonomistischen Auflage. Es kommt nur auf die nähere und genaue Bestimmungen an: il est d'une grande consequence, queè ce soit celui qui ven d Ia marchandise, qui paye le droit. II sait bien, qu'il ne Ppaye pas pour lui; et Pachéteur, qui dans le fond paye, le confond avec le Prix. Montesquieu, Efsprit des lois. Tom. II. P. 129. Montesquieu hat hier das Nazionalökonomistische Auflagen⸗ system geahnet, obwohl durch die engen Gränzen, die er ihm sezt, nicht ausgesprochen. wiede ls d der K wurd asso sobab diese solht! —— 151 zehrt es gur hit es nn Wovon die Auflage 2 Wie? und Einnahm, durch wen ich vom Koh sie erhoben werden soll? is wieder er Die Auflage wird von allen Produkten, von len enthums da. Genußmitteln erhoben. Diese bestehen entweder aus nat ür— die Abgalt lichem Produktstoffe, rohen Materialien, oder aus ö industriellem Produktstoffe, verarbeiteten und veredelten , guult 329* i Die Buedtun eines Materialt hat——— Stufen. uihz 235 ist t den industriellen Produktstoff i 5—570 4. zwey Klassen einzutheilen: Hdehnon in diejenige, an welchen— Werth des Stoffs mehr 2143. als die Produktifkraft, und diejenige, in welchen der Werth der Kraft mehr beträgt als der Stoff. Alles rohe Material is so vitl würde bey der ersten Produkzion der Auflage unterworfen; ollenxds gh also das Getraide, so bald es gedroschen wird; das Vieh, alicht. sobald es in die Konsumzion tritt; Konsumzion ist aber in Zerschun. diesem Sinne nicht Verzehrung, sondern Genuß. Es in viel folgt hieraus, daß z. B. ein Stier der Auflage unterworfen osenliche E ist, so bald er zum Ackerbau gebraucht werden kann; ein ö Iflage. E Kuhkalb, so bald es Nuzung gewähet. Man müßte mit ermüdender Weitläuftigkeit in das Detail aller Produkte jungen an: 5 zurückgehen, um die genaue Anpassung der Grundsäze darzu— hui qui rené stellen. Die Möglichkeit dieser Anpassung ruht aber auf ien, quil folgender Basis: ns le font Der natürliche Produktstoff kann entweder in die— ser Eigenschaft konsumirt, oder er muß, seiner Natur W nach, in industriellen Produktstoff verwandelt werden. she Auflager⸗ u, de e Kann der natürliche Produktstoff, schon in seiner ur⸗ sprünglichen Eigenschaft genossen werden, so ist es noth⸗ ——t..——9—2——————— 22—————— ———2—.2..—— —...9—9—————— wendig, von ihm sogleich die Auflage zu erheben, welche den Tarif seines Werths in dieser Eigenschaft bestimmt, um dem Staae die richtige Uebersicht und die gewisse Einnahme zu sicherr; außerdem könnte der natürliche Produktstoff un-⸗ mittelbar wieder aus der Cirkulazion treten, ohne die Auf⸗ lage lezahlt zu haben. Wird auch dieser natürliche Produkt⸗ stoff in der Folge wirklich nicht in seiner ersten Gestalt genossen, so ist mindstens die erste Auflage in Sicherheit. So verhält sichs zum Beyspiel mit dem Getraide; es kann schon in seiner ersten Gestalt verfüttert werden. Muß das Produkt seiner Natur nach erst ver⸗ wandelt werden, um in die Klasse der Genußmittel zu treten, z. B. Tabaksblätter ꝛc., so wird die Auflage von dem Produkte bey der ersten Verwandlung erhoben. Also z. B. von den gesponnenen Tabaksblättern, denn in diesem Falle könnte das Urprodukt nicht wieder aus der Cirkulazion treten, ohne die Auflage zu bezahlen. Bey industriellen Produkten kann oft der volle Werth in der Produkzionskraft bestehen, z. B. bey Töpfer—⸗ arbeit. Allein alle industrielle Produkte müssen, so wie die Urprodukte, die tarifmäßige Auflage bezahlen, sobald sie den Grad der Vollendung erlangt haben, kraft dessen sie als Genußmittel in die Cirkulazion treten. Denn da ein Produkt durch weitere Veredlung in ein ganz anderes Genußmittel von höherem Werthe verwandelt werden kann, so würde es auch unter dem Vorwande dieser weitern Bestimmung sich der Auflage ganz entziehen kön— nen. Damit es aber nicht mehr als die tarifmäßige Auf⸗ lage bezahle, so darf nur, bey der weiterern Veredlung, an dessen tarismaßiger Auflage die vorhin bezählte Quota ab— gezogen werden. — Smsi Hl Auftae un E bäud 8 * Hlikt f 1.— — 153 n, washr ummt So versteht es sich auch ohnehin, daß, da die Produktif⸗ Um Konsumzionsauflage nur den Genuß trifft, alle Produkte, die nur Einmal konsumirt* werden können, auch die Auflage Einmal für immer bezahlen. Produkte, de— ren Genuß fortdauert, z. B. Wohnungen(nicht Ge— baäͤude) müssen nach dem Tarif des Genusses die Auflage bezahlen, so lange der Genuß dauert. Einnahme duktstoff un: ne die Ruf he Produk; ten Gesnl herheit. 561. letraide; Das Nazional-Oekonomistische Auflagensystem konzen— 38 rrirt sich also dahin: erst ver 1. Der Bedarf des Staats muß 2.— der Produkten-⸗ ußmittek masse bestimmt werden; Auflage vun 2. Dieser Bedarf muß auf alle zur Kabsümzion erschei— ohen. Mlo nende, also genußsähige Produkte, nach den vorhin „ denn in angegebenen Grundsäzen ausgetheilt, der aus de 3. Zu diesem Zweck müssen diese Produkte klassifizirt, und . 4. die jedes Produkt nach jenen Grundsäzen und dieser der volle Klassifikazion treffende Auflage von dem Produkt erho— hey Topfei⸗ ben werden. ö so wie de 562. sobalb se Die Bestimmung der Auflage auf das Produkt kann kraft desst sich einzig nach dem Preise richten, dem stets positifer 27 oder verglichener Werth(mit Ausschluß des speziell— ung in ein relatifen,)(. B. S. 4. 50.) zum liegen verwandelt mu ß. inde dieser ) Konsumiren und Konsumzion wird hier im Nazio— iehen köͤn. 20—. ‚ ö On i nalökonomistischen Sinne gebraucht; in dem es nicht eine ißige Auß die Verschwindung des Genußmittels zur Folge habende dlung, an Verzehrung, sondern den Genuß oder Gebrauch Qom ah⸗ bezeichnet. Konsumirt ist also z. B. ein zum Gewand verwendetes Tuch u. s. w. —.—. 323...tttF‚.——..—x———————————:;: 154 E Muß die Erhebung unmittelbar beym Genusse ge— schehen, z. B. beym Verkaufe; so findet sich der Preis von selbst. Außerdem geschieht die Schäzung nach dem ökono-⸗ mistischen Preise(1. B. S. 57.) 563. Die Erhebung dieser Nazional-Oekonomistischen Auf— lage macht keine inquisitorische Formen nöthig; da sie nur einen Nazionalökonomistisch ergründeten Bedarf voraus— sezt, da sie einfach ist, durch ihre Allgemeinheit alle Hem— mung der Produktifkraft ausschließt, so kann, wie in der Folge weiter entwickelt werden soll(Z. 608.), die Regierung in jeder Gemeinheit die Erhebung ruhig in die Hände der rechtschaffensten Gemeindeglieder, Magistraturen u. s. w. le⸗ gen, und sich auf eine allgemeine Staatskontrolle einschränken. Nur Ungerechtigkeit reizt zum Betrug, nur die Verkümme— rung des frohen Lebensgenusses zum Laster. 564. Am ähnlichsten der Nazional-Oekonomistischen Auflage scheint das Akzis system. Aber es ruhte auf durchaus irri— gen Grundsäzen; es war auf die Städte eingeschränkt, es war einzig Konsumzionssteuer. Es bestand neben einer Menge andern direkten und indirekten Auflagen. ů 565. Die Grundsäze, auf welchen ein Nazionalökonomistisches Auflagensystem ruhen muß, sind nun entwickelt, jezt kann ich mich zu der Prüfung der Staatsauflagen wenden, wel— che die bisherige Finanzsysteme geschaffen haben. Denn gerade aus dieser Prüfung muß die ausschließende Eintracht jenes Systems mit dem Prinzip der Nazional— Oekonomie hervorgehen. Oder gebn Rinöt — —— 155 husse z 566. Prris un Die Staatsauflagen wurden bisher im allgemeinen in mökong direbtre und indirekte eingetheilt. Fest und scharf ist der Unterscheidungskarakter beyder nicht bestimmt. Gewöhn— lich versteht man unter direkten Auflagen diejenigen, shn Auß welche unmittelbar vom Stoffbesizer für diesen Stoff, oder da sie mn vom Staatsbürger für sein Daseyn im Staate, bezählt wer— f vondih den. Dahin gehört alle Hen 1. die Landtaxe oder Grundsteuer. Schazungen, ut in du welche auf den produktifen Urstoff, unbewegliches Eigen— Negienn thum, Grundstücke, Aecker, Wiesen, Holz, Teiche, Hande d. Dieh, Weiden und Gebäude gelegt sind. H. 2. Die Mobiliarsteuer, welche von allem natür— ashumnkn lichen und industriellen Produktstoffe, soge— taünn. nanntem beweglichen Vermögen, Vieh, Geräthschaften u. s. w. unmittelbar bey dessen Erscheinung entrichtet werden muß. 3. Die Kopfsteuer, welche der Staatsbürger für seine Muftge Eristenz im Staate bezahlt. Haus iit 4. Die Gewerbsteuer, welche auf die verschiedenen ränkt, Gattungen der strengen Anstrengung industrieller oder chen eie kommerzieller Produktifkraft gelegt ist. 5. Die Renten- oder Ver mögenssteuer, welche vom Einkommen des Staatsbürgers erhoben wird. misischt 567. Iit km Indirekte Auflagen nennt man gewöhnlich jene, en, l welche entweder von bestimmten einzelnen Produkten, oder vom Staatsbürger nur in gewissen von der Finanzgesez— Alczen gebung bestimmten Fällen, erhoben werden. 10 Das Lexikon der indirekten Auflagen ist sehr volu— minös geworden, indem die im Finanzwesen ohne Prinzip —— IE———.— — PSꝗSꝗSISISSISPPSPIIIII‚‚‚t‚PPPTPTPT‚Pc‚I‚ItttxtfxtTFTFTfTfTFTs·?·.·TFT C 22—::;: 136— herumirrende Kammeralistik von dem Streben nach dem Auf— finden dieses Prinzips, noch mehr aber von dem Streben nach Erhöhung des Staatsvermögens geleitet, nicht nur alle Produkte, nicht nur alle Genüsse, sondern auch alle von ö b dem geselligen, ja selbst von dem rein menschlichen Daseyn fieen untrennbare Handlungen und Bewegungen mit eigenen Ab— V gaben belegt hat. ö 568. schen Zu keiner dieser beyden Gattungen eignet sich die dritte Klasse der Auflagen, nämlich die Monopol auflagen. Die Regierungen haben nämlich 1. statt der Verwandlung eines Theils des Privateigen— thums in Staats eigenthum, sich im allgemeinen in oder für einzelne Fälle, gewisse Produkte angeeignet, 10 zu dem Zweck, um ihnen einen deren positifen und iud verglichenen Werth übersteigenden Prels zu be— 25 stimmen. luoch Die Auflage liegt also in dem Ueberschusse des Preises 10 gegen den Werth. Dieser unökonomistische Preis Iums ist also die Auflage(1. B. S. 57.). Dahin gehören die 6 Salz⸗ die Tobaks monopole, das Stempelpapier u. s. w. 2. Haben die Regierungen gewisse, der bürgerlichen Ge— dire sellschaft unentbehrliche, oder auch den Hang der müh— GEru losen Bereicherung aufregende Institute, unter dem Titel ronij von Regalien zu ihrem ausschließenden Eigenthume gemacht, und bey diesen besteht die Auflage in dem ů Sna Ueberschusse, nach Abzug der Institutskosten. 23335 sein Dahin gehören: I ve die Münze, Kopf, die Posten, Denn die Glücksspiele, Lottos und Lotterien. 1 AIIUIAUIIII———— S — 157 569. 10 Die Nazional-Oekonomie kann weder die direkten ale noch indirekten, noch die Monopolauflagen an sich als Oekonomistisch anerkennen. Ihr ist also auch die Frage san fremd, ob jene Eintheilung überhaupt logisch richtig sey? Ob sie als Realeintheilung ein rechtliches Prinzip habe? ö Eben so fremd ist ihr die von einem neuern französi— schen Schriftsteller“) vorgeschlagene Eintheilung, in Real— kte und persönliche Auflagen. 570. Ohne Stoff(1. B. S. 61.) ist keine Nazionalexi— 908 stenz denkbar. Sie ist deren Vorbedingung. Zu Erhaltung des gesellschaftlichen Verbands, zu Bestreitung der hiezu er— 13 forderlichen Konsumzion(Auswands) ist Produktifstoff 10 unentbehrlich. Denn dieser könnte weder durch isolirten, noch produktifen Urstoff bestritten werden. Er verlangt 66 Produkte. Dem Staate gebührt also der zu dieser Kon— 5 sumzion erforderliche Antheil an den Nazionalpro— die dukten. 0 Prüfen wir nach diesen Grundsäzen die sogenannten 6 direkten Auflagen, so erscheint die Landtaxe oder ö Grundsteuer, so wie die Mobiliensteuer, als unöko⸗ nomistisch. Der Acker, die Wiese ꝛc. können nicht den Antheil des Staats bestimmen, der Staat kann sie nicht Theilweise in sein Eigenthum verwandeln, ohne sein eignes Objekt zu verschlingen. Eben so wenig kann die Kapitazion, die Kopf- oder Personensteuer der Nazional-Oekonomie zusagen. Denn nicht die Persönlichkeit, nicht die Produktifkraft des *) Lecouteul Eslai sur les Conttibutions, an. 7. SPSPSFIIIIIIIIIIIIIIIIIIIPPPTPTFTIIIFfxPxPxTPTs TFTFSTSTTT C————— Staatsbürgers ist verwandelbar, nur das Resultat der Produktifkraft. 57¹. Der Mangel richtiger Ansichten über den Staatszweck, die Unkunde des wahren Nazional-Oekonomieprinzips hat auch in der Finanzgesezgebung, der wichtigsten für den Na— zionalwohlstand, mannichfaltige Irrthümer verbreitet. So hat die sogenannte Philanthropische Philosophie den Saz aufgestellt; daß man in den Auflagen die ärmere Klasse der Nazion, auf Kosten der reicheren, erleichtern mülle. Dieser Saz liegt ganz außer dem Nazional⸗Oe- konomieprinzip, und eines nach ihm geordneten Auflagen— systems. ö Das Nazional-Oekonomistische Auflagensystem kennt weder Armuth noch Reichthum. Es kennt einzig das be⸗ steuerbare Nazionalvermögen, und nimmt seinen Antheil daran, wo es ihn sindet. ö Die Staats-Finanzgesezgebung hat es einzig mit dem Staats bedürfniß und dessen Erhebung zu thun. Ihr⸗ sind alle andre Zwecke fremd. Sie kann also, ohne Zerrüt⸗ tung der ganzen Nazionalökonomistischen Staatshaushaltung, nicht zur Maschine gebraucht werden, um andere Staats⸗ zwecke zu erreichen. Nicht der Staatsbürger ist die Auflagen schuldig. Denn für das einzelne Mitglied der Gesellschaft kann keine Verbindlichkeit existiren, seine Existenz im geselligen Zu— stande zu versteuern. Die Bequemlichkeiten des geselligen Umgangs empfängt er, theilt sie aber auch wieder mit. Aber der Staat ist berechtigt, von dem besteuerbaren Nazional⸗ vermögen so viel zu nehmen, als er bedarf. — — Hih! Rnf ka du g Hilli vobt Waltu wit! bürg Iuft hede Rehur Aufla Id 6 nöen Reion auf d Miche den) lasen inger Sta der k, hat Ma den kke teln Onr⸗ gen, Nenn eine Zu⸗ H1 hal⸗ ——777— DRRFRFIFCDRCr'RRRRJ‚J‚‚‚‚.‚‚‚...——* E 150 Der Staat hat allerdings das Recht, zu hindern, daß kein einzelnes Glied der Gesellschaft ihn stöhre, jenes Be⸗ dürfniß zu nehmen, aber er hat kein weiteres Recht, er kann kein weiteres Recht haben. Wenn die Staatsverwaltung zum Staatsbürger spricht: du genießest die Vortheile der bürgerlichen Gesellschaft, es ist billig, daß du sie bezählst; so kann der Staatsbürger ant— worten: Ohne mich würde die bürgerliche Gesellschaft nicht existiren; Warum soll ich also dafür bezahlen? Wenn aber die Regierung zu dem Staatsbürger spricht: die Ver— waltung der gesellschaftlichen Ordnung macht Aufwand nöthig, wir müssen dieses Bedürfniß befriedigen; so muß der Staats-⸗ bürger antworten: Ich erkenne die Unvermeidlichkeit des Aufwands: Nimm von den Genußmitteln so viel als du bedarfst. Die einzige Pflicht der Regierung in der Finanzgesez—⸗ gebung ist also, dem Geiste eines Nazional„Oekonomistischen Auflägensystems getreu zu bleiben, also Allgemeinheit und Gleichheit; nämlich vom besteuerbaren Nazionalver⸗ mögen nur den Staatsantheil, und zwar den Nazional⸗ Oekonomistischen zu nehmen. Der Arme muß in Beziehung auf die Staatshaushaltung die nämlichen Rechte als der ieiche genießen; aber gerade darum wäre es ungerecht, den Reichen mehr zu den öffentlichen Auflagen bezahlen zu lassen, einzig des wegen, weil er reich ist. Genau so ungerecht, als ein Gesez, das auf die Geburt oder den, Stand Rücksicht nähme, und den sogenannten Bürgerlichen höher als den Adelichen belastete. Ich habe im sien Bande(3. 186. folg.) gezeigt, daß das Nazional-Oekonomieprinzip zu Hebung der, vorzüglich aus der ungleichen Vertheilung des produttifen Ur⸗ ——..2*——— ‚ —nl«C...................——... 4 stoffs für das Nazionalwohl entspringenden Nachtheile, ein weises Ackergesez fodre. Doch der Nazional-Oekonomi⸗ stischen Staats-Finanz gesezgebung, deren Gegenstand nur der Produktstoff und der Staatsantheil daran ist, sind alle Mittel zu Hebung jener Ungleichheit fremd. Gerade in diesem Nazionalökonomistischen Prinzip derselben ruht die Allgemeinheit, die Gerechtigkeit, denn die Masse des versteuerbaren Produktstoffs sezt den Stoff besi z (I. B. S. 61.) voraus. ö 372 ö Alle Irrthümer, alle Mißgriffe der Regierungen in der Finanzgesezgebung, fließen also aus dieser unrichtigen Ansicht ihres Gegenstands, den sie im Allgemeinen im Stoff suchte. ö ö Sie konnte sich freylich nicht verbergen, daß überspannte Auflagen den Nazionalproduktstoff verminderten, aber sie beruhigte sich damit, daß der Nazionalstoff, die Masse des Grundeigenthums, der Waaren, dadurch nicht vermin⸗ dert werde, daß die Aufopferung der Staatsbürger nur in temporellen Entbehrungen an Lebensgenuß bestehe, welche eine größere Anstrengung der Produktifkraft wieder erseze. Sie hat nicht bedacht, daß die Masse des Produk— tifurstoffs, so wie des Produktstoffs einzig von dem Grade der Produktifkraft abhange, durch den diese, wie ich(im 1. B. S. 6r.) gezeigt habe, jene Benennungen im Nazionalökonomistischen Sinne erst empfangen. Daß also jede Lähmung dieser Produktifkraft und ihres Sporns, des Lebensgenusses, nothwendig die Masse jenes Produktifurstoffs, jenes Produktstoffs vermin⸗ dern müsse, daß dieser doch erst zur Erscheinung ge⸗ 28— —808WhC— U1 hhe Gun luch! heite Reugt hult voch Agest et E 0 den Et mein Ind N I————————— 7—————————FFFFF— 161 le, ein langen müsse, eh' sich ein Staatsantheil daran be— onomi⸗ rechnen lasse. Der Landbauer z. B. welcher aus seinem nur Grundeigenthume nicht so viel Produkte ziehen kann, als er, „sb„ nach Abzug derjenigen, die der Staat an sich nimmt, zum heitern Lebensgenusse bedarf, baut davon nur so viel an, er⸗ Dup zeugt darauf gerade nur so viel, um seinen kärglichen Unter— Euni halt zu erlangen, an dem der Staat keinen 33.— 15— 23— fbesiz naoch berechnen kann. 573. Aus dieser unrichtigen Ansicht des Gegenstands der in det Staatsauflagen, flossen denn alle jene arithmetische Kalküls Anscht der Renten des Nazionalvermögens und des Staatsan-⸗ Stoff theils daran, mit welchen sich die Staatswirthschaftslehre ö bisher beschäftigt. So haben die Staatswirthschaftslehrer annte' z. B. behauptet, die Erhebung des dritten und vierten aber Theils der Nazionaleinkünfte sey als eine drückende, die Er—⸗ Mase hebung des sechsten Theils aber, als eine gemäßigte, d. h. min— Nazionalökonomistische Auflage zu betrachten. Ja einige*) ur in stellten sogar den Satz auf, es sey dem Nazionalwohle sch ädẽ osthe, lich, wenn nicht wenigstens dieser sechste Theil durch Wieder Auflagen der Nazion entzogen werde. Selbst Bielefeld, dem man gründliche Einsichten und eine liberale Denkungsart oduk⸗ zugestehen muß, hat behauptet, daß der Staat 25 vom root. deh des Einkommens erheben dürfe und könne! diese, Der berühmte Marschall von Vauban machte einst mr den Entwurf eines Königlichen Zehntens, als einer allge— meinen Auflage. Sein System ist neuerlich von Amelot 10 und Michel*) vertheidigt, aber von P. v. Benoist ν hur*) Justi Finanzwissenschaft,§. 732. 1210 3— du meilleur ordre de Contribution par Jos. Et. Michol. 14— Moniteur de Lan 8. N. 204. — Dritter Band. 11 ö —— 2 E——7 1—— 2*—*—* 22——— SSSEIEITTTFTFTFTTCTCTCRRRD‚‚rrt‚.‚....‚...... AIA..‚.......J‚J‚.‚....‚.‚.3‚———t;s«s⸗ss 162 widerlegt worden. In jenem Werke behauptete Michel, die Abgabe des 16ten Theils aller Urprodukte, nebst einer Auf⸗ lage von 3 Sous auf das Pfund Salz, würde alle indirekte jhaha Auflagen ersezen; die Leichtigkeit der Erhebung will er durch mier eine Verpachtung nach Arrondissements erzielen. Rümt Andere Kammeralisten, z. B. Justi, haben vorge— zun schlagen: alle Staatsbürger in Klassen zu vertheilen, und n sie, je nach ihrem Kontribuzionsfuß, höher zu rücken. Sie um haben sich bemüht zu beweisen, daß nach dieser Organisa— zion die Auflagen willig bezahlt werden würden, weil es von jedem Staatsbürger abhienge, die Klasse zu erwählen; der Ehrgeiz aber sie reizen würde, sich in die höhern Klas⸗ scn sen zu drängen, also der Staatsschaz dadurch gewinnen würde. Es bedarf wohl für den, der von dem Prinzip der x‚ Nazional Oekonomie, als dem Geiste der Staats- 1 haushaltung, klare Ansicht hat, keines Beweises, daß man lue, sich bey allen diesen Kalküls vergebens nach einem Prinzip liche umsieht, und daß sie entweder von der Verzweiflung, irgend hun, ein Prinzip zu sinden, oder von dem wahrhaft ungeheuren A Grundsaze diktirt waren, daß der Staat, d. h. hier die Re— gierung, vom Nazionalvermögen sich so viel aneignen die d müsse und dürfe, als ohne den Untergang der Nazion Mfa nur immer möglich sey. demne Das erhabne und rührende Beyspiel des Darius Sam Hystaspes, des Despoten eines unermeßlichen Reichs, der Rnsses freywillig den bisherigen Auflagen entsagte, und durch neue Iube Kontribuzionsrollen jene auf die Hälfte herabsezte*), hat wenig Nachahmung gefunden. n *) Finanzwirthschaft,§. 752. i *½) Diod. Sic. Lib. XI. P. 85. 98 2— 1. B. l, die Juf- direkte huich Wor u, und . Sie ganisa⸗ weil es dallen; u Klas winnen zip der Staats⸗ aß man inzip irgend cheuren die Ri⸗ neignen Mzzion arius 96, der ch nale „ l ————————————————— AF 163 574. Um sich von der Geistlosigkeit jener Kalküls zu über⸗ zeugen, erinnere man sich nur, daß dem Nazional-Oekono— mieprinzip gemäß, auch abgesehen von dem Gegenstande, nämlich dem besteuerbaren Nazionalvermögen, nur der Na— zionalokonomistische Staatsbedarf(Z. 535. f. und die je ökonomistische, oder kapitalistische Verwendung des Staats— vermögens(3. 537.) die Auflagen masse bestimmen könne. 775⁰⁷ Ich gehe nun zu der näheren Prüfung der einzelnen sogenannten direkten Auflagen über; doch einzig zu dem Zweck, das Nazionalökonomistische Auflagensystem zu recht⸗ fertigen. ö Die allgemeinste der sogenannten direkten Auflagen ist die Landtare, die Grundsteuer, oder diejenige Auf⸗ lage, welche auf Urstoff, auf sogenanntes unbeweg— liches Nazionalvermögen, als Gebäude und Grundeigen— thum, nach einem gewissen angenommenen Preise desselben gelegt ist und unbeweglich haftet. Man findet sie in allen Europäischen Staaten. Auch die vormalige Helvetische Republik nahm sie in ihr neues Auflagensystem auf. Ihre Entstehung hat sie größtentheils dem Bestreben der ursprünglichen großen Nazional-Eigen thumsbesizer zu danken, in dem Drange des Staatsbedürf—⸗ nisses ihre Unabhängigkeit zu retten, und also diese auf die Anbauer zu wälzen. Außerdem scheint sie durch folgende Gründe motivirt worden zu seyn. Erstens nämlich hat man das Grund⸗ eigenthum, obgleich in einem andern Sinne, als den ich (1. B. S. 61.) für die Nazional-Oekonomie angegeben R‚‚‚‚‚‚.‚———........F.......——====':..“. habe, als die Mutter alles Nazionalvermögens betrachtet, aus dem alle Reichthümer der Nazion ursprünglich quellen, und das also auch die Lasten derselben zunäch st tragen müsse. Aus dieser Ansicht entstand das physiokratische System, das alle andere Auflagen aufgelöst, und in eine einzige Ter— ritorialauflage verwandelt wissen wollte. Nach dem Prinzip der Nazional-Oekonomie ist Stoff in dem(1. B. S. 61.) angegebenen Begriffe der Gegen⸗ stand der Auflagen; aber nur dann, wenn er als Pro— dukt stoff erscheint. Der Urstoff ist allerdings der allgemeinste und bedeu— tendste Theil des Nazionalvermögens, aber nicht der be— steuerbare. Von ihm kann der Staat seinen bedürfnißmäßi⸗ gen Antheil nicht nehmen. Es sey denn, daß er sich einen verhältnißwäßigen Antheil des Nazional-Grundeigen⸗ thums aneigne. ö Ein Finanzsystem, das an sich dem Prinzip der Na— zional-Oekonomie nicht widerspricht, und in der Folge eigens abgehandelt werden soll, von dem aber hier bey der Terri—⸗ torialauflage nicht die Rede ist. Das Staatsbedürfniß heischt Produktstoff, Genuß— mittel. Diese liefert der Urstoff durch die produktife Kraft, aber er enthält sie an sich nicht. Der Acker, das Gebäude, sind keine Genußmittel für den Staat. An ihnen läßt sich also kein Staatsantheil den⸗ ken; wohl aber an den Genußmitteln, die sie liefern. Die Grundsteuer ist bestimmt nach einem angenommenen positifen Werthe, oder Preise des Urstoffes. Das Staats⸗ bedürfniß, als die Basis des Auflagensystems, regulirt sich aber stets nach dem ökönomistischen Preise(1. B. 57.0 — 0 Nl. Gands Mlend Nlbab ö nüle Gacde leitets den d hh% Kit gehe khlit thum ehen aber; slt. 165 in Staatsbedürfniß und Grundsteuer können also, ihrer uist. ⸗ nicht zusammen treffen. Eine unwandelbare n nach dem Preise des Grundeigenthums, ist der ö vollends ummmsglich⸗ denn dieser Preis hangt von dem wan⸗ delbaren Kapitalstoffe ab(1. B. Z. 81. S. 96.). Stoff Ob das Grundeigenthum, an das die Auflage gekettet ist, Gegen⸗ viel oder wenig Genußmittel erträgt? das hängt von dem Pro- Grade der Produktifkraft, also von dem Fleiße des Bear— beiters, von den Naturereignissen, der Witterung, und von bedeu⸗ dem übrigen Vermögen des Bearbeiters, seinem Kapitalstoffe, der be— also von seiner Fahigkeit ab, dem Boden die Empfänglich⸗ ißmißi⸗ keit zu Hervorbringung einer bestimmten Produktmasse zu eien geben. eigens Der Landbauer A., der tausend Pfund Getraide auf dem nämlichen Flächeninhalte baut, auf dem der Landbauer B. er M nur fünf hundert hervor bringt, zahlt bey der Grundsteuer kigens nicht mehr als dieser. 20 Die Grundsteuer nimmt also nicht, weil etwas vorhan⸗ den ist, und dem Staate davon sein Antheil gebührt, sie Bem nimmt— weil sie nimmt. dultife Sie ist nach dem Grade des positifen Werths kal— tel füt kulirt, und der Grad des positifen Werths des Grundeigen— il den thums ist doch, dem Begriffe nach(1. B. Z. 44. S. 41.), eben auch nur nach dem Produktstoffe bestimmbar. amenen Bey Gebäuden wird sie nach dem Preise kalkulirt, Znatö⸗ aber nicht nach dem Oekonomistischen, denn jener Preis wech⸗ cgulitt selt. Er hängt an der Bevölkerung und dem Wohlstande 1. B. der Bewohner, vorzüglich in Städten. Veränderter Kom—⸗ merzzug, politische Umwälzungen, irrige Maßregeln der — V*—— ——— D N DEADDEEErrtt‚‚‚.———— 166— Regierung*) können ihn plözlich und gänzlich verän⸗ dern. 576. Die Grundsteuer trifft also nicht den Ur st off. Sie besteuert den Menschen, seine Produktifkraft. Itrrig ist also ihr angebliches Prinzip von Gleichheit und Gerechtigkeit, in der Eigenschaft einer unwandel⸗ baren Auflage. Diese Gleichheit und Gerechtigkeit würde selbst durch eine jährliche Steuerregulirung nicht gerettet werden kön—⸗ nen; denn auch sie vermöchte nicht den Antheil zu bestim⸗ men, den Naturereignisse, z. B. der Grad der Produk⸗ zionskraft, Unglücksfälle, Viehverlust, Krankheit des Land— bauers, Mangel an Kapitalstoff, oder Benuzung fremden Kapitalstoffs*) an dem augenblicklichen positifen Werthe des Grundeigenthums hatten. ) Man erinnere sich an Frankfurth an der Oder, an die vie— len durch Deutschlands neueste politische Veränderungen ver⸗ ödeken Städte. ) Die vormalige Helvetische Republik hat bey ihrem neuen Finanzsysteme den Preis der Grundstücke, wie sie in den 12 Jahren von 1780 bis 1792 verkauft wurden, zur Basis der Auflage gemacht, ohne das Prinzip anzugeben. Sie hat alsdann diese Grundstücke in 3 Klässen getheilt, und sie auf den Fuß vom 1000 ihres Werths angelegt. Sie hat zuerst der Wahrheit gehuldigt, indem sie die auf den Grund⸗ stücken haftenden Kapitalien wieder in Abgang bringen ließ. Dadurch ist die Territorialsteuer, ihrem Wesen nach, in eine individuelle Auflage verwandelt. S. Schweiz. Republ. v. J. 1798. B. II. N. 4. v. 3. Nov. —5——— stan ler lat! sinn Cng anth dem und Vell bey! ine r nic Aithe heran, 5977. Den wesentlichen Vortheil, den man sich in der Eennd⸗ tener dachte, suchte man in ihrer Gewißheit. üoff. So wie sich in dem vorhergehenden ihre Unvereinbarkeit mit dem Nazional-Oekonomieprinzip ausspricht, so fallt auch diese Gewißheit. Der Staat kann immer nur nehmen, in wo etwas ist. Seiner Beharrlichkeit ohngeachtet sieht er sich ja bey Kalamitäten, welche seinen eigentlichen besteuer⸗ bären Gegenstand vermindern, oder verschlingen, z. B. bey dutch Ueberschwemmungen, Hagelschlag u. s. w. gezwungen, die en kön⸗ Auflage zu erlassen. besim⸗ 578. Produl Vorzüglich ist also die Grundsteuer von der Finanzgesez⸗ Lund⸗ gebung deswegen gewählt worden, weil der Gegen⸗ tendn stand der Auflage nicht entgehen kann, weil sie leicht lhe dis übersehbar, leicht erhebbar ist. Doch diese Leichtigkeit der Erhebung, diese Unmöglich⸗ keit der Auflage zu entgehen, kann die Verlezung des Na— e t⸗ zional-Oekonomieprinzips nicht rechtfertigen. Sie kann den en ber⸗ Staat nicht berechtigen, da zu nehmen, wo sich kein Staats- antheil denken läßt; oder mehr zu nehmen, als ihm nach dem berechneten Staatsbedürfnisse gebührt. neuen in den 579. Basis Diaaß aber die direkte Auflage der Grundsteuer mit . Cie und neben andern direkten und indirekten Auflagen, ohne und Verlezung des Nazionalwohlstands nicht bestehen könne, daß 3 bey einem solchen Auflagensysteme das Staatsbedürfniß auf 0 eine ungerechte Weise erhoben, daß vom Staate oft da, wo ene er nichts zu erheben hat, genommen, anderwärts aber sein spull. Antheil ihm entzogen werden müsse,— diese Wahrheit drang sich endlich dem menschlichen Geiste gewaltsam auf und ——.————.—— DDDeDEREECCtttt..‚‚‚‚‚.... RRRRRR——— ——— 22 ——————————: 168—— erzeugte wunderbarer Weise, ein allen Nazionalwohlstand vernichtendes Extrem, das physiokratische System. 588. Die Physiokraten gingen von der Ansicht der Schöpfer der Grundsteuer aus: daß das Nazionalvermögen im Ur—⸗ stoffe bestehe. Sie glaubten also, die Gerechtigkeit und zugleich die Sicherheit des Auflagensystems zu einigen, in⸗ dem sie dasselbe mittelst einer alle andre verschlingenden Ter⸗ ritoria lauflage isolirten. ö Sie bemerkten den Irrthum ihrer Vorgänger: den Ur— stoff als die Masse zu betrachten, von welcher der Staat sein Bedürfniß nehmen könne, und das Anerkenntniß dieses Irrthums ist allerdings eine Wohlthat, die ihnen die gesellige Menschheit verdankt. Sie ahneten also, daß der Produkt⸗ stoff nach dem Nazional-Oekonomieprinzip der einzige ber steuerbare Gegenstand der Nazional-Oekonomie sey. Aus der Mischung jenes Irrthums, den sie mit den Urhebern der Grundsteuer theilten, und dieser Ahnungen, sezten sie ihr System einer einzigen Territorialauf⸗ lage zusammen. Und aus einer solchen Mischung konnte Wahrheit nicht hervorgehen. 581. Das Prinzip der Nazional-Oekonomie ist Weltbürger⸗ lich. Die Physiokraten denken sich einen Staat mit einer chinesischen Mauer umgeben, also hermetisch verschlossen. In diesem hermetisch⸗ verschlossenen Staate sind viele Ideen rich— tig, die offenbar falsche Resultate geben, so bald das Siegel gebrochen ist. Der Kalkül der Physiokraten war folgender: der Urstoff bringt unmittel- oder mittelbar alles wirkliche Nazionalver— I moget 0 Eir soglei nit ih weiter gebͤh Mmio Hyinzi Hutsch Iit Whssanz em. Lilhfn im Uis keit und en, in⸗ Ter— n Ur— Etnat dieses heselige dükt— 9e het it den ungen, alauf⸗ wendig hürger⸗ t einet n. IR en lich⸗ Sigl Histof nalver⸗ **—— —— 9 R ö ——————————**—3—389—..——..—.——9......— 1—*—— — I»„= ́—DIIIIIIII.II..I...————— 3———377........ FFF 169 mögen hervor, es ist also richtiger und zweckmäßiger, daß der Staat den Antheil, den er bedarf und der ihm gebührt, sogleich am Ursprunge nehme. So weit treffen sie mit ihren Vorgängern zusammen; es ist aber, räsonnirten sie weiter, nicht gerecht, daß er ihn vom rohen(Bruto) Er⸗ trage des Urstoffs nehme, er darf ihn nur vom reinen Er— trage, also nach Abzug des Aufwands an Kapitalstoffe, und Produktifkraft nehmen; und in so weit nahten sie sich wieder dem Nazional-Oekonomieprinzip. Die Territorialauflage sollte also ihrem Systeme ge— mäß zwar nicht den Urstoff, aber die Urprodukte und einzig diese; jedoch auch diese nur in ihrer Eigenschaft als Kapitalstoff treffen. Die Urprodukte— so schlossen sie— sind die unent— behrlichsten; also ihr Werth absolut. Der Landbauer wird natürlich die Summe der Auflage zu dem Preis seines Ur⸗ produkts schlagen; der industrielle und kommerzielle Produ— zent werden diesen Preis ihrem ökonomistischen Produktif— krafts werth hinzufügen. Das industrielle Produkt wird also die Territorialauflage mit bezahlen; der Staat wird also seinen gebührenden Antheil an jedem Produkt, also am gesammten Nazionalvermögen erhalten. 562. ů So weit die Physiokraten! Ihr Räsonnement wäre allerdings richtig, wenn der Staat hiernach dasjenige, was ihm gebührt, da und so erhielte, wo und wie es ihm gebührt; denn er darf sich den ihm gebührenden Theil des Nazionalvermögens nur da und so zueignen, daß das Prinzip der Nazional-Oekonomie, heitrer Lebensgenuß und Fortschritt im Wohlstande, nicht verlezt werde. Soll die Territorialauflage einzig seyn, so muß sie nothwendig be— 170— trächtlich werden. Der Landbauer muß also auch den Preis 1 der Urprodukte um die nämliche Summe erhöhen. Aber in der nämlichen Proporzion muß der Preis aller Pro⸗ duktifkraft, aller andern Produkte, denen die Auflage abge⸗ nommen wird, fallen; die übrigen Prodazenten werden also doppelt verlieren, indem sie für den erhöhten Preis der Urprodukte eine größere Produktifkraft oder mehr Produkte hin— geben müssen. Urprodukte allein haben absoluten Werth (T. B. S. 40.) alle andre Produkte nur relatifen. Dieser einsache Saz spricht die Unvereinbarkeit des phy— slokratischen Systems mit dem Nazional-Oekonomieprinzip aus. Zwischen diesen beyden Gattungen von Werth ist rich⸗ tige Ausgleichung an sich unmöglich. Der positife und verglichene Werth ruhen auf einander, sind also abgleichbar. Der absolute und relatife haben durchaus nichts mit einander gemein. Es bleiht also bey der Schäzung des Urprodukts in Betrachtung des absoluten Werths gänzlich unbestimmbar, wie viel von dem durch die ausschließende Territorialauflage erhöhten Preise der Urprodukte auf die übrigen Produkte übergehe? Denn zwischen beyden existirt, nach der gänzlichen Verschiedenheit ihres Prinzips, gar kein Vergleichungsmaßstab. Es ist also nicht bestimmbar, der wie vielste und daß genau derjenige Staatsantheil, welcher auf jedem Stoff haftet, durch die, mittelst der Territorialauflage‚ ersolgende Preiserhöhung der Urprodukte auf die übrigen Produkte übergehe. Dieß muß aber der Fall seyn, außerdem hort die Auflage auf gerecht zu seyn; außerdem wird nicht mehr das Nazionalvermögen, sondern der Mensch besteuert, dessen sfet Mue sumle Oungts cher x ö nomie mussin sch nu mein wach ich n lute Mose Dih gleic fl hinge Hlrade Diedl mͤssen die M erhö tus ihr Kopl — 171 Preis Eristenz; dessen Produktifkraft ist aber kein Gegenstand der Aber Besteuerung, denn der Staat kann zwar in den von der Na— Ro⸗ zional-Oekonomie gebilligten Fällen die Produktifkraft des abge Staatsbürgers selbst in Anspruch nehmen(3. 528.), nicht Uundn aber von ihr Auflagen erheben. leis de 583. kte hint Dem Denker, der mein System der Nazional-Oeko-⸗ Vath ö nomie studirt hat— und studirt will es ällerdings seyn— müssen alle jene theoretische Säze klar erscheinen; er wird sich nun von der Wahrheit und dem Gewichte der allge— hl meinen Theorie der Nazional-Oekonomie überzeugen, mni welche der erste Band dieses Werks enthalt. Indeß will ih⸗ ich 2255 bemühen, sie auch empyrisch darzustellen. itife 584. siund Groß ist die Masse der unentbehrlichen Produkte ab so—⸗ haben luten Werths, allgemein ihr Bedürfniß. Geringer die ij der Masse der entbehrlichen übrigen Produkte relatifen uten ö Werths, eingeschränkter ihr Bedürfnißö. In diesem u n—⸗ dem gleichen Kampfe müssen diese unterliegen. ö Heeise Abgesehen von dem Gegenstande der Auflagen und Denn in alleiniger Beziehung auf Produktifkraft dringen sich enheit hingegen folgende Betrachtungen auf: ö stab. Die reichere Klasse verzehrt am wenigsten Urprodukte, daß gerade weil sie weniger Anstrengung physischer Kräfte bedarf. eden Die ärmere Klasse, vorzüglich die isolirten Produzenten, flage, müssen, aus Mangel an Kapitalstoffe, die unentbehrlichen, heigen die Urprodukte, im Detail einkaufen. Sie muß also der er höhte Preis der Urprodukte doppelt drücken. Bey der ungleichen Austheilung des Urstoffs, bey der die 9. ö aus ihr vorzüglich resultirenden ungleichen Austheilung des mahr e 10 Kapitalstoffs ist die Konkurrenz der isolirten Produzenten csse ———.—— 7*F——7*— —— FFIFFCDCIt''RRRCRIRPRDJ‚D‚‚rr‚D‚‚.‚.‚.‚..‚RRRR 2— ·IIITTTTttT‚..‚‚..............—.—————.p 17² (r. B. S. 57. folg.) groß. Eben deswegen der Preis der isolirten Lohnarbeit stets unter ihrem wahren, d. h. öonomistischen(1. B. S. 159.) Werthe. Die Territo— rialauflage muß den Preis derselben also unvermeidlich noch tiefer herab drücken. Der Taglöhner, der nicht für Urpro— dukzion arbeitet, der Fabrikant u. s. w. müssen zu Grunde gehen. ö Für die Klasse der Urproduzenten ist diese Territorial⸗ auflage gleich drückend. Sie macht den Urproduzenten zum alleinigen Staatsschuldner, und alle übrige Klassen zu seinen Gläubigern. ö Mit welchem Rechte kann der Staat von einer einzelnen Klasse, auf welcher die beschwerlichste und ungewisseste An— strengung der Produktifkraftaußerung ruht, fodern, daß sie die Schulden aller Staatsbürger übertrage, daß sie gleich— sam den Kassier des Staats bilde, die Auslagen der Bey— träge aller übrigen auf sich allein nehme? Mit welchem iechte kann der Staat dieser Klasse gleichsam die Cession seines Antheils am gesammten Nazionalvermögen auf— dringen, und die Sorge, die Gefahr, den Verlust der Ein— hebung auf sie allein wälzen? 585. Das physiokratische System erkennt den Irrthum der Grun dsteuer, huldigt der Wahrheit: daß nur Pro— duktstoff besteuerbar sey, wälzt nur die Auflagen einzig auf Urprodukte, und bey diesen wieder auf den Nettoer— trag. Ich habe über die Unmöglichkeit, diesen Nettoertrag richtig zu ergründen, und das Staatsbedürfniß auf ihn zu vertheilen, nichts zu sagen. —4 Ei sshe! llt auge⸗ 0 „ angese luch d Tah 173 lis der Es genügt mir, bewiesen zu haben, daß die physiokra— b. h. tische Territorialauflage, so wenig als die Grun d⸗ Miito⸗ steuer, mit dem Nazional-Oekonomieprinzip übereinstimme. 0 ö ö 396. anr Indeß hat man in allen Staats-Finanzsystemen die Grundsteuer als die Königin der Auflagen betrachtet. Selbst einzelne Beyspiele des Gegentheils wirkten nicht. linril In Holland z. B. existirte ehehin beynahe gar keine n zun Grundsteuer, dagegen waren alle Produkte im hohen Kassin Grade besteuert. Zwar beweist dieß nicht, was Lecou⸗ teulx(a. a. O.) dadurch beweisen will, denn Hollands Kom-⸗ Rm ö merz und Manufakturen, so wie sein geringer Territorial⸗ ö M. fond, foderten jenes Auflagensystem, aber es beweist 9, j se daß die Grundsteuer entbehrlich ist. ö geh Daß aber die Grundsteuer 4—05 allein ein an sich un—⸗ besteuerbares Vermögen belastet, daß sie neben andern di—⸗ 1004 rekten und indirekten Auflagen dieses Vermögen noch über— füt lastet, ist bis jezt nicht anerkannt worden. So ist z. B. in Esen dem Ueberschlage der Bedürfnisse und Auflagen der vorma— 5 4 ligen Cisalpinischen Republik vom 7ten Jahre(nämlich vom 27m9 zzsten Sept. 1798 bis dahin 1799) die Grundsteuer auf 20,106,040 Livres, also beynahe den dritten Theil des ganzen Staatobedürfnisses von ö 66,223,980 Livres um dr angeschlagen. 111 Die Tobakssteuer ist auf 16 3,288,000 Livres 47 angesezt. Der Tobak ist ein wenig veredeltes Ur produkt. 91 0 Auch dem Landbauer ist in dem größten Theile von Europa ihn i der Tabak, vorzüglich der Rauchtabak, Bedürfniß geworden. .— FFFTTfT'PtPPTPTPPTTPTPTPTs s PTPFFTFTPTFTPTD————...... 174 Mehl, Wein und andere Verbrauchsauflagen sind auf 5/9oo/ ooο Livres ů angesezt. Konsumzionsartikel, die auch den Landmann treffen. Die Taxe auf Vieh von ö 500, 00 Livres trifft den Landbauer beynah ausschließend. Die auf be—⸗ wegliche Güter von 2,οο, ooo Livres den Landbauer wie die übrigen Produzenten und Konsu— menten. Die auf gebrannte Wasser von 1,00οooo Livres ingleichen. An den Zoll⸗ und Mauthauflagen von 10, 400, 00 Livres trägt der Landbauer seinen Antheil; so wie die Salzauflage von 7,004,940 Livres wegen seiner eigenen Konsumzion und des Verbrauchs für Vieh zum größten Theil. In den Preußischen Staaten trug von 22 Millionen Thaler sämmtlicher Einkünfte(nach Abzug der Domänen) der Landbauer 7 Millionen an Territorialauflagen unmittel⸗ bar; und den größern Antheil an 9, 1οοοο Rthlr. indirekten Auflagen; an 4,400000 Rihlr. Regalien Einkünften, an 1,860000 Rthlr. reinen Salz⸗Kostenertrag, und 1, 50⁰0οοο Rthlr. Nebeneinkünften 2,25½⁰οο Rthlr. u. s. w. 8———— b6——ꝛ—— 233 10 66 Duchd v des W. Beaa duhzi um! hen x Hetarm die alem iberei von f Probn b6 zun hat sti Ronal. schafte Itdem! iher dn sitt, ......——— P——Itt—— 1————— 1 175 auf Diese einzelne Beyspiele mögen nur beweisen, wie we—⸗ nig es noch im Auflagensysteme Licht geworden ist. Die boönnmn Durchgehung der Auflagensysteme aller Europäischen Staa—⸗ ten würde beurkunden, daß jene Verkennung des Prinzips des wahren Nazional-Oekonomistischen Auflagensystems, jene Belastung und Ueberlastung des Ur stoffs und der Urpro-⸗ dukzion, mehr oder weniger den Fortschritt der Nazionen zum Reichthum aufgehalten hat. Wo sie aufs höchste getrie— ben wurde, wie z. B. in Portugal, mußte sie die Nazion verarmen. 57. Die zweyte Gattung der direkten Auflagen ist die Mobiliarsteuer: die jährlich erneute Abgabe von allem beweglichen Vermögen, allen Fahrnissen. Sie kommt mit der Nazional-Oekonomistischen Auflage überein, in so ferne sie die Produkte trifft. Sie weicht von ihr ab, indem sie nicht Einmal, bey der Erscheinung des Produkts zur Konsumzion, sondern jährlich, fortdaurend, bis zum Untergang des Produkts erhoben wird. Der Staat hat seinen Antheil an jedem zur Konsumzion(im Nas zional-Oekonomistischen Sinne,) erscheinenden Produkte. Dieser Antheil ist bey der Erscheinung begründet, nur bey ihr erhebbar, nur bey ihr bestimmbar. Ein großer Theil dieser Produkte existirt einzig, um die Produkzionskraft in Bewegung zu sezen, und durch sie Pro— dukte zu erzeugen; z. B. Acker- und Manufakturgeräth⸗ schaften. Die Mobiliarsteuer vertheilt den Staats antheil an jedem besteuerbaren Produkte auf die ganze Besizzeit. Da aber durch den Besiz der Werth des Produkts, also sein Preis sinkt, so entgeht dem Auflagensystem alle feste Basis. lionen änen) mittel⸗ —*— 2— I 7—— B ‚ 2—...........— F‚ SSIIIII— 8— — 2———9—*..—2 2————— 8— ——————————— ⁰5 Der Besiz in den Händen des Benuzers ist für den Staat die Konsumzion. Weiter als bis zur Konsumzion darf der Staat seinen Antheil am Nazionalvermögen nicht berechnen, weiter kann er ihn nicht berechnen. Dies hebt indeß dasjenige nicht auf, was ich früher(Z. 560.) von sol—⸗ chen Produkten gesagt habe, wo die Konsumzion in der Fortdauer des Besizes besteht. 588. Die dritte Gattung der. direkten Auflagen ist die Kopfsteuer. Empörte sie auch nicht die heiligsten mensch⸗ lichen Empfindungen, drückte sie auch nicht dem Staatsbürger das Brandmahl drr Sklaverey auf, müßte sie nicht an sich die Bevölkerung hemmen, also den wesentlichsten Theil des Nazionalvermögens, die Produktifkraft, vermindern, wäre sie also nicht schon nach jenen Ansichten mit dem Nazional— Oekonomieprinzip unvereinbar, so würde sie doch ihre Un— rechtlichkeit schon dadurch aussprechen, daß die Staats-— auflage, nach ihrem reinen Begriffe, nur in dem ökonomi— stischen Staats antheile am Nazional vermögen be—⸗ stehen kann; die Existenz des Staatsbürgers aber an sich kein Vermögen ist. 2 589. Die vierte Gattung der direkten Auflagen ist die Gewerbsteuer. Der Staat erhebt von dem Produzenten für die Erlaubniß, die bestimmte Gattung produktifer Kraft anzuwenden, eine, dem wahrscheinlichen Ertrage dieser Pro-⸗ duktifkraft angemessene, Abgabe. Der Grad dieser Pro-⸗ duktifkraft, also auch ihr Ertrag, ist unbestimmbar. Er wechselt nach dem Grade der Fähigkeiten, des Ka— pitalstoffbesizes u. s. w. Indem also der Staat die Produk— tifkraft und nicht das Produkt besteuert, entsagt er der Be— —eeeeee—— Rent bung des Ral Gege hem. wäͤte. Und d sie fir den hsumzion hun nicht die hoht on solh n in det ist die mensch⸗ tabürger ahssich Hell des hale Bional⸗ re Um Otaats⸗ onomi- n be—⸗ an sch ist die uhenten Kaaft 2 Pro⸗ er Pro⸗ . 905 Kar Hroduk⸗ De- EIPRREEREEEEEC‚‚‚‚‚..— 77 rechnung des ihm gebührenden ökonomistischen Antheils am Nazionalvermögen; er nimmt entweder mehr, oder weniger als ihm gebührt; er nimmt, wo noch nichts Nehmbares erschienen ist, er lähmt also die Produkzionskraft. Unbe⸗ gränzt ist jenes der Fall bey einer unwandelbaren Gewerb— steuer. Eine allgemeine bestimmte Gewerbsteuer würde also den Armen zum Vortheil des Reichen drücken. Eime wandelbare Gewerbsteuer, in so ferne sie sich nicht einzig an das Produkt halt, also mit dem Nazional⸗Oekono-⸗ mistischen Auflagensysteme zusammen trifft, muß die Pro⸗ dukzionskraft noch sichrer entmuthen*). 590. Die fünfte Gattung der direkten Auflagen ist die Renten⸗ oder sogenannte Vermögens steuer; die Erhe—⸗ bung des Staatsantheils von dem reinen Einkommen jedes einzelnen Staatsbürgers*). Sie würde bem Nazio⸗ nal-Oekonomieprinzip am nächsten kommen, da sie bey dem Gegenstande der Auflagen stehen bleibt, wenn sie nach dem Organismus der Menschheit allgemein ausführbar ware. Entweder muß sie die bürgerliche Freyheit vernichten und den Staat in ein Inquisizionogefängniß umschaffen, oder sie wird durch Unredlichkeit und Betrug vernichtet. ) Justi, im System der Finanzwissenschaft, H. 853. hat ihre Vortheile umständlich aus einander gesezt, aber ihre Män⸗ gel verschwiegen. ) Man lese die wichtigen Einwendungen, welche ein einsichts⸗ volles Glied des Brittischen Unterhauses Mr. Hobhouse, der vom Minister Pitt vorgeschlagenen und bekanntlich durch— gesetzten Income—tax in der Sizung vom 3. Dezember 1798 entgegen stellte.(Mornning Chronicle v. J. 1798. N. 9215.) ö Dritter Band. 12 —2——————2————222... w-—————————————————————— 2 ö V. + V V 178— In republikanischorganisirten Staaten, wo Ge— meingeist, Vaterlandsliebe, Biedersinn und Redlichkeit all⸗ gemein verbreitet sind, wo die Regierung ohne das Be⸗ dürfniß fiskalischer Formen auf die Richtigkeit der eigenen Angaben bauen kann, verdient sie vor allen andern den Vorzug. 591. Die zweyte Hauptklasse der Staatsabgaben sind die sogenannten indiretten Auflagen, diejenigen nämlich, welche nur in bestimmten Fällen von bestimmten Gegenständen erhoben werden. Ihr Katalog ist zahlreich; noch immer ist die Kammera— listik beschäftigt ihn zu vermehren. Der Nazional-Oekonot miewissenschaft sind sie in ihrer jezigen Eigenschaft fremd, ihr gehört es also nicht an, sie zu verzeichnen, nur ihren Geist muß sie prüfen. Die Kammeralisten theilen sich in zwey Klassen: in die redlichen Staatswirthe, und in jene, die Thronen umkrie— chende Insekten, denen, um ihres eigenen Selbst willen, die Person der Regenten als der Staat und als die Nazion er⸗ scheint. Die reölichen Kammeralisten ahneten das Prinzip der Nazional-Oekonomie ohne deutliches Bewußtseyn dessel— ben. Waren sie schon mit den Grundsäzen unbekannt, nach welchen das Staatsbedürfen Nazional-Oekonomistisch bemes⸗ sen und erhoben werden müsse, so ahneten sie doch, daß dem Staate von allem Nazionalvermögen der verhältnißmäßige Antheil seines Bedarfs gebühre. Ihr einziges Streben gieng also dahin: dem Staate von jedem einzelnen Theile des Nazionalvermögens diesen Antheil zu verschaffen. niht! lue städ Mfle hicht Mobl hͤrfu Hege Mhi Hen stl, nibse Euwe Mio Hder Baseu Hsteu Berech Hiil scher! die Hir lichkeit Run de On SSFFIFIFF———————— TTT—*— 179 0 Ges Sie fühiten, daß die direkten Auflagen diesen Zweck Reit all⸗ nicht erreichten. u De⸗ Um diese Lücke zu ergänzen, bestenerten sie gewisse ein⸗ öen zelne Theile des Nazionalvermögens, unter gegebenen Um— den n ständen, gewisse Handlungen des Staatsbürgers, mit eigenen Auflagen unter eigenen Rubriken und Titeln. Um diese Auflagen, also das durch die direkten nicht erfüllte Staatsbedürfniß zu sichern, wahlten sie theils , Produkte von absolutem Werthe⸗ His unentbehrliche Be—⸗ Untth dürfnisse, theils Handlungen und Geschäfte, die dem Staats⸗ bürger un vermeidbar sind. Und um das gesammte Nazionalvermögen der Besteuerung zu unterwerfen, um kei—⸗ ammer nen einzelnen Theil desselben der Auflage entziehen zu las⸗ Okono/ seu, erhöhten sie die Auflagen auf entbehrliche, auf luxu⸗ , ihr riöse Produkte, in der stillen Voraussezung namlich, daß der n Geist Erwerber, der Besizer eines lururiösen Produkts, solches Nazionalvermögen besizen müsse, welches dem Staate noch in die weder direkte, noch indirekte Auflage bezahlt habe, also der umkrie⸗ Besteuerung entgangen sey, und auf diese Weise der , de Besteuerung unterworfen werden müsse. gion er⸗ 592. Prinzip Die Irrthümer, in welche die Kammeralistik bey diesen 90 Berechnungen verfallen ist, sprechen sich von selbst aus: bn Dem Staate gebührt allerdings von jedem einzelnen aß dm Theile des Nazionalvermögens sein Nazional⸗Oekonomisti-⸗ In scher Antheil; so bald aber die indirekten Auflagen neben die direkten gesezt wurden, verschwand nothwendig alle Mög⸗ Zaut lichkeit des Erkenntnisses: ob die angenommene einzelne Por- zion des Nazionalvermögens den sie treffenden Antheil des Staatsbedürfnisses schon trage oder nicht? ———;((——— ꝙ.—.—————————— TFTFTFTPTFPTPTPFPTPTFTFTPꝰPTꝰꝰꝰD P— 22...*—'c g0 q k⸗— 180—— Der Urstoff teug die direkten Auflagen, der Produktstoff trug sie, und das Produkt die indirekte Auflage. Die Kammeralistik ahnete auch diese nothwendige Folge ihres Systems; sie bemühte sich, sie auszugleichen, vorzüglich indem sie die indirekten Auflagen auf Urprodükte geringer als die auf industrielle Produkte hielt. Allein das höchste Raffinement konnte eine Ungleichheit nicht vergüten, die im Systeme selbst lag. Einmal von dem Nazional-Oekonomistischen Prinzip der Finanzgesezgebung abgeleitet, kraft dessen das Staatsbe— dürfen nur das Nazionalvermögen zum Gegenstand hat, mußte sie sich auf den Menschen und dessen Produktifkraft werfen, die kein Gegenstand der Besteuerung ist, noch seyn kann, ohne das höchste Prinzip der Nazional-Oekonomie zu verlezen. Sie mußte dann nehmen, nicht was dem Staate gebüͤhrte, und nicht mehr oder weniger, als ihm gebührte, sondern nehmen, was da war, und weil es da war. Die nachtheiligen Folgen einer solchen, nicht auf einer festen Basis, sondern auf willkührlichen Berechnungen und Supposizionen ruhenden Vertheilung des Staatsbedürfnisses, konnten nicht ausbleiben; der Stillstand des Nazional wohl-⸗ stands, die Abnahme des Stoffs, von dem man den Staatsantheil erheben wollte, also des Staatsantheils selbst, mußten sich zeigen. Die im gleichen Grade entstehende Lücke im Staatsschaze und das mit der fortschreitenden Kultur wachsende Staats-— bedürfniß brachten nicht die Wirkung hervor, die Kammera— listik auf den wahren Ursprung, nämlich die unrichtige Vertheilung, aufmerksam zu machen. Man suchte den Grund vielmehr darin, daß durch alle bisherige direkte und indirekte Auflagen noch nicht alle einzelne Theile * Ge E der öodr des H —. D 181 Ruktseff des Nazionalvermögens, oder nicht dem Bedürfen ge⸗ mäß, besteuert seyn. Man vermehrte also die Auflagen Hulge unter neuen Rubriken, man suchte neue Gegenstände Lrsiach für sie auf. ringer 593. höchse Dieß ist die Geschichte der redlichen Kammeralistik. „die in Die Plusmacherey hatte kein System. Ihr waren die Be—⸗ griffe von Nazion, von Nazionalwohl, vom Staatszwecke Prinzip fremd; ihre einzige Tendenz: zu nehmen, so viel nur katebe⸗ ohne Vernichtung der Volkseristenz zu nehmen war. Daher t. wußte die verderblichen Folgen der Etats, die nach den bis herit ifkraft gen Europäischen Finanzsystemen gefertigt wurden; als wahrscheinliche Berechnungen des Bedürfnisses und der Ein—⸗ cY eh an nahme. Sie spornten den kammeralistischen Erfindungsgeist, Sutte durch jedes Mittel dem Regenten ein Plus zu erzwingen. kährte, 594. war. Die indirekten Auflagen kranken vorzüglich, außer f einer ihrer Unvereinbarkeit mit dem Nazional⸗-Oekonomistischen jen und Auflagenprinzip, an folgenden wesentlichen Gebrechen: rfnisses, ö I. die stille Ausgleichung unter den Produzenten und Awohl Konsumenten, auf welche die Kammeralistik dabey man den rechnete, ist auch hier nur idealisch. selbf⸗ Der absolute Werth zwingt dem Konsumenten das Genußmittel um jeden Preis, also auch auf Kosten des ateshat bequemen und frohen Lebensgenusses auf. Die Besteuerung Stuntt der Produktifkraft entmuthet dagegen den Produzenten. 90 Die Abhängigkeit des isolirten Produzenten wird 105 dadurch erhöht, so wie die ohnehin so bedeutenden Vortheile che de des Kapitalstoffs(r. B. 3. 58.). Durch die Beschränkung iin der luxuriösen Konsumzion wird dem wichtigsten Grundgeseze ö* 2—.—) — DDDICCerRTRrr‚I‚‚‚‚‚rt‚“*“.‚.‚.——9..........—— 7— bꝑPRCRCRCRTCTCTTT‚‚‚..........————— ——s. 182 V der Nazional⸗ Oekonomie, der Verbreitung des Wohl⸗ stande unter alle Nazionalglieder, dem Streben wider die allzugroße, vom Eigenthumsrechte einmal unzertrennliche Ver— mögens ungleichheit geradezu entgegen gearbeitet. Durch die von einem, einzig auf willkührlichen Sup-⸗ posizionen ruhenden Auflagensystem unzertrennliche Ueber— lastung einzelner Theile des Nazionalvermögens, wird noth⸗ wendig die Produkzion dieser gehemmt. Die indirekten Auflagen, in ihrer jezigen Eigen⸗ schaft, können also nur den Getz, die Anhäufung unproduk⸗ tifen Kapitalstoffs, das Streben der Staatsbürger, den Aufla⸗ gen zu entgehen, also den Kampf mit der Regierung aufregen, und müssen, da ihre Gerechtigkeit nie sichtbar wird, da der Staatsbürger jede neue Auflage nicht als Folge des wahren Staatsbedürfnisses, sondern der fehlerhaften Verwal— tung, oder einer unökonomistischen Konsumzion, der Ver— schwendung der Regierung betrachtet, einen ewigen Keim von Bitterkeit nähren. Die Vertheidiger der stillen Ausgleichung, unter denen noch neuerlich der scharfsinnige Lecouteulr aufge⸗ treten ist, werden also diese nie so bestimmt und genau nachzuweisen vermögen, als es das Nazional-⸗ Oekonomie⸗ prinzip fodert. Die Mannichfaltigkeit, die Zahl dieser indirek— ten Auflagen muß die Gemüther der Staatsbürger ewig wund reiben. Sie betrachten endlich die Regierung als den Arzt auf der Insel Barataria, der jede aufgetischte Speise mit seinem Fiskalstabe berührt, der ihnen jeden Lebensgenuß beschneidet und verkümmert. Eben deswegen fodern die in— 4). 9. O. 1 *——. 183 àVhh direkten Auflagen unerläßlich Zwangsgeseze, Verbote und nüt die inguisitorische Formen, welche das höchste menschliche Gut, ihe Den die Freyheit, beengen, den Staatsbürger in rastloser Unruhe erhalten, und seine heiligsten Gefühle empören. SuW Es ist bekannt genug, wie weit diese fiskalischen Maß⸗ eleher regeln in dem freyen Großbritannien getrieben werden. ird nots⸗ Es scheint die Kammeralistik von der sonderbaren Idee ausgegangen zu seyn, daß die Schöpfung neuer Titel und Eigen⸗ Rubriken auch neue Gegenstände der Besteuerung zur RproduEk Erscheinung bringe, neue Quellen öffne; dem todten Felsen Aufla⸗ selbst sollte dieser Mosesstab sie entlocken; indeß die Experi⸗ ausregen, mente dieser Staatswirthschaftlichen Empyriker, bey dem ar wixd, Mangel alles Prinzips, nur dazu dienten, der Nazion Folge des allen Lebenssaft auszusaugen, oder mindstens in einer Diä⸗ Wval tetik sich konzentrirten, welche sie in den Zustand gänzlicher der Nu Asthenie versezen mußte. en Heim Ein wesentliches Gebrechen dieser so organisirten indi⸗ rekten Auflagen, die ihre Mannichfaltigkeit im eignen Bu⸗ Iuhr sen tragen, ist, daß sie großentheils durch die Erhebungs-— kosten sich selbst wieder verschlingen; also weit höher be⸗ Hitt rechnet werden müssen, von dem Nazionalvermögen ein weit 400 größrer Antheil in Staatsvermögen verwandelt werden muß, 9325 als der Staatsbedarf an sich heischte. Die bedeutende Zahl von Officianten, welche die Erhebung der indirekten indirel ö Auflagen nothwendig macht, gehört unstreitig unter die Kon— ebiz sumenten im Nazional-Oekonomistischen Sinn; diesenigen, als den welche für den Nazionalreichthum nichts produziren, viel⸗ Ohase mehr an dessen Verminderung arbeiten und die fünfte Klasse negenaß der Konsumenten bilden(1. B. S. 143 folg.). Derjenige ie Zug aber, durch welchen die mehresten indirekten Auflagen, in ihrer jezigen Organisazion, sich am unvereinbarsten 7 184 mit dem ethischen Prinzip der Naztonal/ Oekonomie 64.. O. 145 ist ihr hoher Nachtheil für die Moralität Ich habe bereits die verderblichen Folgen des von den Regierungen durch die empyrische Staats-Finanzgesezgebung organisirten Schleich handels gezeigt(2. B. S. 227.9 und beziehe mich darauf. — 3595. In Absicht der Zölle und Mauthen, als einer der bedentendsten indirekten Auflagen, habe ich in der Abhand— lung von der kommerziellen Produkzion(2. B. Z. 309 folg. S. 216 folg.) alles 51 gehörige antizipirt, und beziehe mich dahin. 596. Die drätte Hauptklasse der A Auflagen sind die Staatsmonopole(568.). Italien ist ihr Vatexland, so wie das der Plusmacherey überhaupt*). Die erste Gattung derselben, wo nämlich der Staat eine gewisse Gattung von Produkten sich als Staatseigen—⸗ thum vorbehalten hat, um ihnen einen ihren positifen und verglichenen Werth übersteigenden Preis zu be⸗ stimmen, dieser Ueber schuß aber die Staatsauflage bil⸗ det, würde an sich in das Nazional-Oekonomistische Auf⸗ lagensystem einpassen. Nur hat sie Einen dem Nazional-⸗ wohlstande nachtheiligen Zug. Der Staat muß näͤmlich zu diesem Monopol Produkte absoluten Werths wählen, deren Genuß dem Staatsbür— ger unentbehrlich ist. Z. B. Salz, Getränke u. s. w. Die⸗ *) Vertheidigt hat sie unter andern Melon in seinen kleinen Schriften. Ihre Nachtheile zeigt Montesquieu Efpr. d. I. T. I. L. 15. Art. 8. — 185 Wanm ser absolute Werth muß die Regierung oder doch deren Offi⸗— lfir de zianten reizen, der Preisbestimmung eine dem Nazionalprin⸗ zih widerstrebende Ausdehnung durch Ueberspannung der 16 ö Preise, oder Verschlechterung der Waare, zu geben. Wgtung Die Existenz der Nazion wird in die Hände der Regie— rung gelegt, und da, wo die Staatsverfassung nicht Nazio⸗ nal-Oekonomistisch organisirt ist, der Nazionalwohlstand 7) und ö vernichtet. ö n 65 397. nds Die Vereinbarkeit jener Monopolauflagen mit der 5.30 Nazional-Oekonomie laßt sich aber auch nur dann und in ö ilt, und dem seltnen Falle vertheidigen, wenn das Produkt sich als ein ohne Nachtheil der Nazionalindustrie vorbehaltenes Staatseigenthum in dem Besize des Staats befindet. in Nicht aber, wenn der Staat das Produkt in dem öko- nomistischen Preise(1. B. S. 57.) einkauft, und es dann der Nazion in einem höhern Preise aufdringt. Oder, in⸗ 1 dem er zwingt, ihm 225 Produkte unter 17. dem ökonomistischen Preise zu liefern, und sie dann der Nazion 445 im unökonomistischen Preise wieder aufzwingt. 0 0 Der Widerspruch dieser, die Produktifkraft lähmen— e Auß den, die Produkzion vernichtenden Monopolauflagen mit dem Won Prinzip der Nazional-Oekonomie bedarf keiner Zergliederung. Die ehmalige Republik Genua, bey der von der Re— drodükt gierung und ihren Gliedern die Monopole auf alle Lebens— natshül⸗ bedürfnisse, als Wein, Brod, Oel u. s. w. ausgedehnt wur⸗ W. Di⸗ den, liefert ein trauriges Beyspiel der Folgen dieses verderb— ö lichen Systems, das den Untergang dieses Staats längst her— n bey geführt haben würde, hätte nicht die Regierung, wie Dupaty sinnig bemerkt, durch künstliche Mittel das Gleich⸗ SPSDSRSRSRSRSDSDRDPRPRPDPDPDP‚PIP‚PDP‚P‚PP‚P‚I‚‚‚‚‚SSSFF.....—— 22.5—.—. — 222.22——————————————.......IF................—s 186 gewicht zu erhalten gesucht, und den lezten Tropfen immer len zurück gehalten, damit das volle Gefäß nicht überfließe. 598. 5 R. Die zweyte Gattung der Monopolauflagen ist der Nufe ausschließende Staatsbesiz gewisser Institute der bürgerlichen diese Gesellschaft, unter dem Titel von Regalien. Daß diese Monopolauflagen mit dem Nazional-Oeko— Grl nomistischen Auflagensysteme nicht vereinbar seyen, das sich lup einzig an die Produkte hält, ergiebt sich von selbst. In Ab—⸗ Hosli sicht des Münz regals beziehe ich mich auf die Abhandlung von den Bewegmitteln der Produkzion. Ich habe dort den e (2. B. S. 251. Z. 366. folg.) gezeigt, daß und warum die mt Ausmünzung nicht als Staatsauflage behandelt werden ö müsse. Iun 992• Di Eben so wenig ist dieß bey dem Institute des Po stwe⸗ Wf sens der Fall. Das Prinzip der Nazional-Oekonomie ist ethisch Zum (1. B. S. 14.); es ist Weltbürgerlich(Ebend. S. 21.) uut Diesem Prinzip ist es geradezu entgegen, das Postin-⸗ Inn stitut als Auflagensystem zu behandeln. htn Nur aus der freyen Mittheilung nicht der Staatsbürger allein, nein, der Welt bürger, der Glieder aller Nazio—⸗ mm nen, nur aus dem freyen Tausche ihrer Bedürfnisse kann istn Belebung der Produktiskraft, kann Erhöhung der Produkten⸗ sh masse, kann also Nazionalreichthum hervor gehen. Die ühe Vehikel dieser Mittheilung, die Schrift, dieses schöne Band ö Uch der Geselligkeit, das die Weltbürger der entferntesten Zonen ö une an einander rückt und kettet, ihr Interesse troz des weitesten In wutze Menschheit in einen freundlichen Cyklus einigt, jedem ein⸗ Zwischenraums verschmilzt, die ganze gebildete Familie der N I——————.————.— ERIEAHARS“æe.—e-eee EEE 2 —— 387 Aüt zelnen gestattet, in der weiten Landschaft des Lebens sich froh 1 zu ergehen, und von allem Lebensgenusse zu schwelgen, den die gute Familienmutter, Natur, in voller Schale, vom ist der Aufgang bis zum Niedergange dem Sterblichen darbietet, Ugnliche diese Vehikel müssen der Nazional-Oekonomie heilig seyn. Heilig vorzüglich in streng ethischer Hinsicht. Die ai Empfindung hat wohl zuerst die Schrift erfunden. Sie — knüpft die Bande der Freundschaft, der Liebe, des Wohl— n ll, wollens zwischen den Weltbürgern, überspringt jeden Raum, adlu bewahrt die zarten Blüthen der frommsten Regungen, mildert he dut den Schmerz der Trennung, verbreitet Trost und Heiterkeit muum die mit magischer Gewalt. Iibden Dem Nazionalprinzip entgegen handelt also die Regie⸗ rung, wenn sie durch Erschwerung der Mittheilung die Pro— duktifkraft lähmt, so wie den Lebensgenuß verkümmert. Am ostbe tiefsten muß dieß die industrielle und kommerzielle Produkzion verwunden, die einzig von und durch Mittheilung existirt. ethisch Zwanzig vergebliche Anfragen und Anerbietungen seines Pro— 21.) dukts, seiner Waaren, dürfen den Fabrikanten, den Kauf⸗ Postin. mann nicht entmuthen. Endlich erspäht er einen vortheil⸗ haften Markt. Soll er, bey der Ungewißheit des Gelingens, tsbürger durch eine bedeutende Auslage die Erfüllung ungewisser Hoff⸗ Nasio⸗ nung erkaufen, so erkaltet sein Eifer, erlahmt seine Produk— sse kann tifkraft. Berührt die Regierung die zarten Pflanzen der ge⸗ oödukten⸗ selligen und wohlwollenden Empfindungen, die durch schrift— Di liche Mittheilung oft in der Abwesenheit noch üppiger ge⸗ ne Bond deihen, als in der Gegenwart, versagt sie dem Verwandten, en Zunen dem Gatten, dem Freunde den Trost, sich von den entfern— Watestn testen Zonen telegraphisch zu grüßen und zu umarmen, so ent⸗ nilie det wurzelt sie alle die edlen Gefühle, ohne die sich das Prinzip dem eih⸗ der Nazional⸗-Oekonomie: höchste Vervollkomm nung ——————.—.——ͤ— 188— des physischen Zustands der geselligen Mensch— heit, Behauptung ihres Adels, nicht erreichen läͤßt; sie zerstöhrt ihr eigenes Werk. ä Eben so bedeutend ist der Nachtheil für die Kün ste und Wissenschaften, die Pflegerinnen der geselligen Mensch— heit. Künste und Wissenschaften können öhne feeye Mit— üheilung nicht gedeihen; sie gehen aus dem Tausche der Ansich— ten und Erfahrungen, aus der Reibung der Meinungen, aus der Mittheilung der Erscheinungen in der organischen Welt unmittelbar hervor. Ihre Heimath ist das Universum; in ihm müssen sie also freyen Spielraum haben, ihre Bande müssen vervielfältigt, nicht zerrissen werden; an ihnen hängt die Kultur; das Gefühl für das Schöne, so wie für das Nothwendige, Nüzliche; Sie sind die wesentlichste und unentbehrlichste Produkzionsgattung(2. B. 3. 209. 210.) Für sie ist das Postinstitut so wichtig; und für sie, so wie überhaupt für die ärmere Klasse der Nazionalglieder, eine damit verbundene Auflage am drückendsten. Wer mag also diese Tendenz der Regierungen, die Po— sten als Staatsauflage zu behandeln, mit dem Schuze ver⸗ einen, den die Regierungen den Wissenschaften zu verleihen scheinen wollen? Es ist nothwendig, daß das Po stwesen ein Staats⸗ institut sey, und unter unmittelbarer Leitung der Regierung stehe; nur diese kann den davon unzertrennlichen hohen Grad von Sicherheit, von Regelmäßigkeit und Ordnung ge⸗ währen; es ist gerecht, daß der damit verbundene Aufwand von denjenigen getragen werde, die dieses Institut bedürfen; es ist nicht allein gerecht, es ist durchans nothwendig, daß die dabey angestellten Staatsbeamten, in deren Händen, auf deren Rechtlichkeit, Thätigkeit und Ordnung, der Wohl⸗ ———.—— —— sud, Ilt, Hahtio 6hista tuts ti Prin Stac fen sugt. E tuun v Waltl wild: nuß v 0 Glck angeei⸗ G men, konnte dur K den k muß n ben, +.—— ⁸*„— pp —— 1 89 ö Nensch⸗ thhz f stand, das Glück, die Ruhe der Nazionalglieder liegt, auf lshtz sie eine, der bisher bey weitem noch nicht genug anerkannten Wichtigkeit ihres Berufs angemessene Weise belohnt werden; Lostt und 1 ů———— es ist also gerecht, daß die Nazion die Kosten dieses Insti⸗ n Mensch—„ un tuts trage. Aber es ist mit der Nazionalökonomie und ihrem IN Nit⸗ 85 2— 9237½½ 90 Prinzip der Humanität unvereinbar, das Postinstitut als der Ansich⸗ Staatsauflage zu benuzen, und dad urch die heilig⸗ sten Bande der geselligen Menschheit zu zerreißen. Auch hier saugt die Kameralistik wieder an sich selbst. Erhöhung der Posttaxen über die Administrazionskosten ungen, aus chen Welt ersum; in h Dande kann und muß wohl die Produkzion hemmen, muß wohl die huen hingt Weltbürgerliche- und Familienbande erschlaffen; aber sie le fue de wird ihren Zweck, das Plus, nicht erfüllen. Sie wird und alihlt muß viel Böses thun, ohne Gewinn). 9. 210.) 600⁰0. r sie, s0 Das ausschließende Recht der Lotto-Lotterie- und der, ein Glücksspielinstitute scheinen die Regierungen sich deswegen angeeignet zu haben, weil sie, ohne mit den ersten Grundsäzen die Po: der Gesezgebung eines zivilisirten Staats in Kollision zu kom—⸗ hunt ver⸗ men, diese Institute außerdem nicht im Staate dulden verleihen konnten. Wenn die Finanzgesezgebung auch nicht zu Beförderung Staat der Kultur, der Moralität und der Produkzion benuzt wer— Negierung den kann; so muß sie doch nicht die Sitten untergraben; sie hen hohen muß nicht den Hang zum Müßiggang und mühlosen Wohlle— daung ben, die verderblichsten menschlichen Leidenschäften gewaltsam Ausdand lolbs;*) Mit vieler Einsicht ist obiges empyrisch entwickelt, von dem ö—— n schäzbaren Verf. des vollständigen Handbuchs der Finanz⸗ ennis wissenschaft Stockar von Neuforn. Rotenburg. 1867. Hindez; I. B. S. 305. folg.; ob wir gleich in unsern Ansichten hie del Behb und da abweichen müssen. ............ 196—.—— aufregen, sie muß nicht dadurch die Produktifkraft lähmen, die Quellen des Nazionalreichthums auftrocknen. Diese verwüstende Spiele zur Staatsauflage benuzen, heißt die ersten Grundsäze der Staatshaushaltung verkennen. Die Nazionalökonomie erlaubt dem Staate, seinen Bedarf vom Nazionalvermögen zu nehmen, nicht aber von absichtlich aufgeregten wilden Leidenschaften zu erpressen, deren Folgen Armuth, Elend und Verzweiflung seyn müssen*). Eine solche Auflage hat kein Prinzip als— das Neh— men. Sie ist von der Verzweiflung der mit den Nazional— Oekonomiegesezen unbekannten Kameralistik diktirt, indeß die Staatspolizey gegen sie, als eine moralische Pest, laut die näntlichen Anordnungen, als gegen die physische fodert. 601. Es giebt endlich außer den Staatsanflagen noch ein Mittel, den Staatsbedarf zu erholen; die Staats dom ä⸗ nen; wenn nämlich die Nazion einen Theil des Urstoffs dem Staate zur Benuzung überläßt. Allerdings ist dieses Mittel an sich den Staatsauflagen vorzuziehen, und mit dem Nazional-Oekonomieprinzip ver⸗ einbar. Doch nur unter gewissen Einschränkungen. Benuzt der Staat diese Domänen selbst, so wird, da der größte Vor⸗ theil der Landwirthschaft in den Details besteht(1. B. S. 259.), die Urprodukzion darunter leiden, die Kosten der Ver— *) Ueber die verwüstenden Folgen der Lottos und Lotterieen, sehe man nach, was Dusaulx(über Spiel und Spielge⸗ seze) und der Verf. der Staatswirthschaftl. Aufsäze,(3. Th. S. 170.) neuerlich gesagt haben; und über die Literatur dieser Spiele Bensen g. g. O, zte Abth. S. 370. Rstlh III Witku Porfi nachd ö zinse, Vuthe ehibs Ind B Grün fhnt — hermin selht. Mzeln tng, Vohst mäßigt dem nai lilt der I Hut E t lihner, bnnzen, dekkennen. en Dddeif wahschech ren dolgen das Neh⸗ Moional⸗ indeß die hut die V. noch ein domä⸗ estoffs muflagen nzip ver⸗ Benuzt pie Vor⸗ „ B. O. der Vet⸗ Lotterienn Eyihe⸗ 06. Ih. Rnadur .———— 191 waltung werden einen großen Theil des Ertrags verschlingen, die Unmöglichkeit der Uebersicht wird den Rest aufzehren. Verpachtungen im Großen werden beynah die nämlichen Wirkungen hervorbringen. ö Ueberläßt aber der Staat diese Domänen in kleinen Porzionen an die Nazionalglieder in Erbpachtt in einem nach dem ökonomistischen Getreidepreise regulirten Pacht⸗ zinse, so werden alle jene Nachtheile vermieden, indeß die Vortheile einer so gearteten allerdings nazionalökonomistischen Erhebung des Nazionalbedarfs bleiben. Nur Holzungen und Bergwerke gebieten eine Ausnahme, aus denjenigen Gründen, die ich im rten B.(S. 117. und 131.Nange— führt habe. 602. Ich gehe nun zu der Administrazion des Staatsscha⸗ zes, der Verwaltung des Staatsvermögens, über. Die Erhebung der Staatsauflagen geschieht entweder im Wege der eigenen Staatsverwaltung(Regie), oder der Verpachtung. ö Die Verpachtung gewährt bedeutende Vortheile. Sie vermindert die Erhebungskosten, also die Masse der Auflagen selbst. Sie sichert die Einnahme und befördert dadurch die Regelmäßigkeit und Ordnung im Gange der Finanzverwal— tung, auf welcher der öffentliche Staatskredit, und der Wohlstand der Nazion ruht; denn diese Ordnung und Regel⸗ mäßigkeit mindert die Bedürfnisse der Staatsverwaltung in dem nämlichen Grade, als die Unsicherheit und Unregelmäßig⸗ kelt der Einnahme sie erhöht. Indeß hat sich bey allen Nazionen die Stimme des Volks laut gegen das Verpachtungssystem erhoben. — 22.——.——— E— 2 ITTTTTTTITITIIItt!'!x!x!'!TFTFTTTTTTT r.‚‚‚......‚3‚35‚.‚....‚...‚...‚—————t.tä æ'—2 ————————.. Bey den Römern waren die Publikaner, so wie in 0 N Frankreich die kermiers genéraux stets der Gegenstand des V allgemeinen Hasses). 2 uso Die Völker haben die Pächter der Staatsauflagen stets 4% S als ihre Vampyre betrachtet. In Spanien wurden erst in aub den neueren Zeiten die Generalpachter vom Minister Capillo W. abgeschafft, und die Nazion betrachtete dieß als eine öffentliche 00 Wohlthat Das Gonvernement der vormaligen Cisalpini⸗ i schen Republik, welches in den neuern Zeiten einen Versuch e heh! dieses Systems machen wollte, hat den lebhaftesten Wider— stand gefunden. Die Verpachtung der Auflagen kann immer nur nach einem bestimmten Taxensystem geschehen. Der Pächter ist 60 also eigentlich nur der Einnehmer des Staats. Er kann, 10 wenn er anders unter einer richtig organisirten Kontrolle und Aufsicht steht, nicht mehr erheben, als der Staat bey einer 0 x eigenen Regie unmittelbar erhoben hätte. Es dürfte also 10 nothwendig seyn, die Gründe dieses Hasses aufzuspähen. 2 Sie scheinen im Allgemeinen in der Natur der ö 5 menschlichen Seele zu liegen. Jede Entziehung eines Theils 910 unsers Eigenthums, welche uns nicht unmittelbaren Ge— 90 nuß gewährt, ist verhaßt, und derjenige, der ihn entzieht, m nothwendig der nächste Gegenstand des Hasses. 90 Bey der Regie drängt nur das Ansehen der obersten Ge— n walt, mit welcher der Einnehmer umgeben ist, den öffentli— chen Ausbruch der Klagen zurück. Da er nicht für sich, son⸗ o ö *) Voltärs Sarkasm ist bekannt. Einst kam in einer Gesell⸗ schaft die Reihe, eine Räubergeschichte zu erzählen, an ö ihn.— II y avait un jour— fieng er an,— un fermier seneral— messieurs; vous me ferés grace du reste.— ö ——— —2———— 193 3 wie in dern für den Staat einnimmt, so kann dieser Volkshaß ihn asend de auch nicht in jenem Grade treffen, als den Pachter. Aber desto unmittelbarer wird er sich, desto näher gegen die obersie lagen sets Staatsgewalt selbst, wenden). Zum Theil scheinen sie iden erß in auch in der Natur der bisherigen Auflagensysteme zu lie— Capillo gen, welche die unentbehrlichsten Genußmittel, und ffntiihe eben deswegen die dürftigste Volksklasse am stärksten drückten. Cohlvinis Es ist aber einer der Hauptmängel dieser Sy steme, daß sie en Versuch eben deswegen nicht mit Strenge, also nicht richtig eingeho— ten Wider⸗ ben werden können, ohne allgemeine Klagen zu veranlast sen, und den Dürftigen zur Verzweiflung zu bringen. nut nach Vachr ist Er kann, ttolle und Diese Strenge, diese unrücksichtliche Genauigkeit, wel⸗ che an sich gerecht, und die Seele des Finanzwesens ist, wird bey einer solchen Verwaltungsart zur Harte. Denn der Pachter, welcher sein Pachtgeld nach dem Tärif der Taxen einzieht, die seinem Pachtkontrakte zum Grunde liegen, muß nothwendig die Auflagen genau und richtig einnehmen, wenn er nicht das Opfer des Kontrakts werden will. Ganz anders verhält sichs bey der unmittelbaren Einnahme der Staats- bey einer rfte also ahen. 7 Natur der bes Deils verwaltung. Sie kann auf individuelle Umstände Rücksich— aren Ge ten nehmen, und nach dem Geiste einer väterlichen Verwal— n entzieh, tung, die Strenge der Geseze mildern, die Dürftigen durch Nachsicht unterstüzen, und dafür sorgen, daß in dem gro— hersten Ge ßen Familienbande, das Wohl einzelner Glieder mit dem en öffentli⸗ Wohle des Ganzen verschmolzen werde. Bey einem nazional— sih, saß⸗ ö ökonomistischen Auflagensysteme fallen auch die nachtheiligen Folgen der Verpachtung größtentheils hinweg; die Vorthelle tiner Hel silla, an*) Die Vortheile des Verpachtungssystems hat neuerlich der un felmier Redacteur der Gazetta nazionale della Liguria mit vieler 67 Einsicht vertheidigt. Au. 18. v. 13. Octbr. 1798. Dritter Band. 13 ö 0 * 194 derselben bleiben, wenn diese Verpachtung richtig organi-— sirt ist*). Dieß scheint aber nicht allgemein der Fall gewesen zu seyn. Die Opulenz der öffentlichen Pächter, die Reichthü⸗ mer, welche sie dabey erwarben, schienen, indem sie das Volk empörten, zugleich die Staatsverwaltung anzuklagen, daß die Pachtsummen gegen die Einnahme zu gering seyen, daß also das Mark der Nazion nur ausgepreßt werde, um einige Die Sicherheit, welche dem Staate von dem Pachter geleistet werden muß, schränkte zugleich die Wahl der Pächter einzig auf die Klasse der Ka— einzelne Staatsbürger zu bereichern. pitalisten ein, und schloß größtentheils moralische Eigenschaf— ten und Einsichten, die sich in jener Klasse, der Natur der— selben nach, am seltensten finden müssen, davon aus. Da— her die Verachtung, mit welcher die Völker aller Zeiten die Pu blikane und Pachter gebrandmarkt haben. Wenn es möglich ist, jene Mängel des Verpachtungs-— systems zu heben, so verdient es allerdings den Vorzug vor der Selbstverwaltung. Dieß ist aber nur dann möglich, wenn die Staatsverwaltung den Ertrag der Taxen mit einem so hohen Grade von Wahrscheinlichkeit berechnen kann, daß dem Pächter nur derjenige Vortheil übrig bleibt, den er als unmittelbarer Agent des Staats genossen hätte,— und wenn *) Wenn im ehemaligen Frankreich die 40 Generalpächter, welche Kardinal Fleury die 40 Säulen des Staats nannte, vom Volte die 40 Vampyre genennet worden sind, wenn Sülly seinem Könige beweisen konnte, daß die Pächter, um 30 Millionen in den Schaz zu liefern, 150 von seinen Unterthanen erhoben, so lag der Grund weniger im Ver⸗ 1— steme, als in der Natur der verpachteten Auf⸗ lagen, und der Erhebungsweise. +0 11 7 ih tigani Hdesen zu ö Micthj, enn dat Rgen, daß ehen, dß Um einige t, welche schränkte der Ka⸗ rigenschaf⸗ Latur del⸗ 5. Da⸗ liten die achtungs⸗ izug vot möglich, nit einem ann, daß hen er als und wenn raloäͤchtet, ts nannte, nd/ wenn ie Pächter von seinen i Ve⸗ en Nuf— — 195 also die Verpachtung diesen Grundsäzen gemäß ge— schieht. Es ist nur dann möglich, wenn der Pachter gehalten ist, von seinem Ertrage Rechenschaft zu geben, ohne jedoch dadurch die Verbindlichkeiten der Pachebedingnisse zu verlezen. Es ist nur dann möglich, wenn Moralität und Ein⸗ sichten zugleich, nebst der Sicherstellung des Staats, zur Konkurrenz bey der Pachtung gefodert werden; dann sind aber auch alle Gründe Montesquieus gegen die Verpach⸗ tung beantwortet*). ö Diese Bedingungen werden die Konkurrenz keineswegs bis auf einen solchen Grad vermindern, der die Einsüh⸗ rung der Verpachtung unmöglich macht. Der allgemeine Fortschritt der Kultur, die zahlreiche Klasse derjenigen, die keinen hinlänglichen Kapitalstoff be— sizen, der nur zu sehr fortschreitende Drang in die befehlende Klasse, und zu dem damit verbundenen Rang, und Aus-— zeichnung en, und die gleichfalls fortschreitende Abneigung gegen kör perliche Anstrengung, sichert allen Staaten längst die Kon-⸗ kurrenz zu Staatsbedienungen. Finanzbedienungen werden ohnehin selten— oder nie anders als gegen Sicherheitsstellung, und auf die wahrschein— liche Ueberzeugung von der Rechtschaffenheit und den Einsichten des Subjekts besezt. Die Konkurrenten zu diesen Bedienungen können also eben so gut um die Pachterstellen konkurriren. Um diese Kon— kurrenz möglich zu machen, darf der Staat nur die Pachte vereinzeln, nicht aber den Pacht ganzer Provinzen einem *) Espr. des Lois Tit. I. p. 142. PD‚F‚FFEDI.PRRIIPP‚J‚r‚‚.‚.‚...‚ Eit IAIDD.........3..........‚....————..⸗ 196—— einzelnen Pachter übertragen; denn dieß ist der vorzügliche Grund des großen Gewinns der Generalpächter. Die Legung der Rechnungen ist keine lästige Bedin— gung; denn jeder öffentliche Pächter muß doch für sich selbst seine Einnahmen ordentlich aufzeichnen, und er hat kein In⸗ teresse, diese Aufzeichnung dem Staate vorzuenthalten. Der Staat aber hat dahey die wesentlichen Vortheile: ) daß er den Ertrag der Auflagen richtig übersehen kann, und dieß ihm den Maasstab einer künftigen Verpach⸗ tung giebt; 2) die Ueberzeugung, daß der Pächter die Finanzge— seze, welche dem Kontrakte zum Grunde lagen, nicht über— schritten hat; also den Schuz des Volks gegen Willkühr. Diesen Grundsäzen gemäß würde ein Verpachtungssy⸗ stem von dem Regiesysteme nur dadurch verschieden seyn, daß der Staatsdiener die Einnahme gegen einen bestimmten Ge— halt besorgt, der Pächter diesen Gehalt in den Vortheilen des Pachtkontrakts sich selbst vergütet. Allerdings müssen diese Vortheile etwas mehr als der Gehalt eines Staatsdieners betragen, welcher die nämliche Einnahme im Namen des Staats besorgt. Sie müssen einen Ueberschuß enthalten, welcher dem Pachter die Wagschaft seines Kontrakts, und die Zinsen des Kapitals vergütet. Aber dieser Ueberschuß würde dem Staate durch die Ver— pachtung überschwenglich vergütet. Interesse ist die herrschende Empfindung des Menschen. Dieses Rad muß die Staatsverwaltung zu ihrem Vortheil in Bewegung sezen, wenn die Maschine richtig gehen soll. Der Pachter, welcher für Gewinn und Verlust kämpft, hat unläugbar ein wesentlicheres Interesse, die Einnahme richtig zu besorgen, als der Agent des Staats, dessen Gehalt nicht Of mH undẽ tij in H eiax zuss U 8 5/ bothüglich r von der Richtigkeit der Einnahme abhängt. Die vorsichtig— sten Wahlen, die strengste Aufsicht werden diese Verschieden⸗ heit nie aufwiegen. Höchst verwerflich und unvereinbar mit dem Nazional-Oekonomieprinzip ist aber Davenants Vor— schlag, den Pächtern eine Belohnung für das Plus zu ver— heißen, das sie in die Staatskasse liefern. ö In einem Nazionalökonomistischen Auflagensysteme kann kein Plus existiren, als der rechtmäßige Lohn des Pachters. sihe Bodin⸗ sür schfebf hat kein V. halten. Der üͤbersehen n Vexpach⸗ 603. Binnnge Das Selbstverwaltungs⸗oder Regiesystem wird, bey. der nicht iben sorgfältigsten Aufsicht, für den Staatsschaz immer bedeutende llüh. Nachtheile behalten. achuungos Allerdings ist jede Vereinfachung des Finanzsystems sehn, W schon in dieser Hinsicht dem Nazionalwohle vortheilhaft. mmiun Eir Die Erhebung der Auflagen besteht aus der Organisazion Vortheilen der Einnahme und des Verrechnungswesens. Die Einnahme ist größtentheils unter einer Menge von als der Offizianten, je nach ihren verschiedenen Rubriken vertheilt; nãamliche und dieß ist einer der wesentlichsten Nachtheile des komplizir⸗ üssen einen ten Finanzsystems, oder vielmehr des Mangels einer systema— Wagschast tischen Ordnung, der Ungleichartigkeit der Auflagen, der tet, Häufung der direkten und indirekten Auflagen, ohne irgend 9 die Dei⸗ ein allgemeines Prinziv. Daher die Mannichfaltigkeit der zu diesen Einnahmen erforderlichen Fähigkeiten, die Ueber— Menschen. ladung jedes Zweigs der Finanzen mit eigenen Agenten, das Votthel Heer von Steuer- Akzis-Zoll- und andern Einnehmern, gehen sl. welche einen großen Theil der Auflagen verschlingen, die Zahl upst, hit der Produzenten vermindern, die der Konsumenten vermeh⸗ uihtiz ren, und die Auflagen in dem nämlichen Grade erhöhen, in hltnigt dem sie den Nazionalreichthum verringern. —— SDSI 2 22 TPTDTDDDDDDTCTCTCTCTCCCTCTCTTTT—.——— 198 So betrugen z. B. nach dem Bericht des Tribuns Costaz bey Vorlegung des französischen Budjet v. J. 1803. — 4.2 ö Die direkten Auflagen 360,203, 00 Die indirekten- 311,905,οο Die Domanialeinkünfte 73,366, 00 Die zufalligen— 2,916,000 im Ganzen: 744,684,000 Franken. Die Erhebungskosten aber: Von den direkten Auflagen 28,355,0⁰οο Von den indirekten und Domanialeinkünften ꝛc. 73,674,000 im Ganzen also: 102,032,00 Franken. Die Erhebungskosten von 100 Franken Einnahme be— trugen also in jenem Jahre Pro Cent Von direkten Auflagen 7 95 Von indirekten und a. 18 98 Hieraus resultirt 1) Die Erhebungskosten verschlangen etwa den 7ten Theil der Einnahme; 2) Die Erhebungskosten der indirekten Auflagen ver— hielten sich zu denen der direkten, ohngefähr wie 3 +1, und doch läßt sich ohne Verlezung des Nazional- Oekonomieprin— zips keine Vereinfachung als diese denken, daß bey dem wachsenden Staatsbedürfniß der Antheil desselben an jedem zur Konsumzion erscheinenden Produkt erhöht werde. 9 Sümz v. 4. Vent. 12. Moniteur v. J. 12. N 193. linya lulg Oyst, unde eigt: und Eihe rom Stag Das syser ahken. ahmi de en Tten hen ver— I, und mieprin- bey dem an jedem F F F.....—........... 2522222...... —— 199 Auch das Nazionalökonomistische Auflagensystem, so wie es bis jezt dargestellt worden ist, heischt bedeutende Erhe— bungskosten; ob sie gleich, bey der Einfachheit des Prinzips, denjenigen bey weitem nicht gleichkommen, welche die Man⸗ nichfaltigkeit und Zahl der bis jezt in den europäischen Staa—⸗ ten bestehenden direkten und indirekten Auflagen nothwen— dig macht. Durch diese Erhebungskosten wird das Staatsbedürfniß, also der Staatsantheil am Nazionalvermögen erhöhet, also das Nazionalvermögen vermindert, und zwar zur Ernährung sol⸗ cher Staatsdiener, die in dem Augenblicke als Nazionalökono⸗ mistische Konsumenten erscheinen, wo ihre Arbeit nicht zum allgemeinen Staatszweck unerläßlich nothwendig ist. Nur allzuoft ist das Nazionalökonomistische Auflagen— prinzip selbst jenen Betrachtungen aufgeopfert worden. Viele der bisherigen indirekten und alle direkten Auflagen scheinen einzig von der Leichtigkeit der Erhebung und der Verminde— rung der Erhebungskosten motivirt zu seyn. Dieß ist die einzige glänzende Seite des physiokratischen Systems, dessen Unvereinbarkeit, so wie die der Grund— und Kopfsteuer, mit der Nazionalökonomie, ich ge— zeigt habe. Wichtig sind allerdings jene Vortheile der Leichtigkeit und Sicherheit der Erhebung, und der Verminderung der Erhebungskosten; aber unerschüttert bleibe das Nazionalöko— nomistische Prinzip des Auflagensystems selbst. 604. Ein bedeutender Nachtheil der Selbstverwaltung der Staatsauflagen ist das Verrechnungswesen(Comptabilité). Das dem Nazional-Oekonomieprinzip zusagende Auflagen⸗ system fodert gerade ein die allergenauste und pünktlichste S—*— ö/́—p—IIII IIIFII.I.I.I.I.I.—.—.—.—.—— 200 Uebersicht gewährendes, den Betrug der Kontribuenten, so wie der Einnehmer, ausschließendes Rechnungssystem. Dieses Ideal ist das rastlose Streben der Regierungen gewesen und keine hat es erreicht. ö Man hat in mehreren Staaten die Unerreichbarkeit des⸗ selben, bey der Mannichfaltigkeit und Menge der Staats-⸗ auflagen, durch Häufung der Formen zu vergüten gesucht. Man ist dabey von der Ansicht ausgegangen, daß der—⸗ jenige, der sich zu Einer Untreue oder Verfälschung hinreißen lasse, sich nicht eben so gut zu der zweyten und den folgenden durch Quittungs- und Belegfabriken hingeben werde. Man hat dadurch das Uebel vergrößert, die Uebersicht erschwert, die Materie in der Form ertränkt. Unermeßlich ist das Unheil, welches für den Staat aus einer fehlerhaften Organisazion der Comptabilité entspringt. Mag das Auflagensystem immerhin Nazional-Oekono— mistisch organisirt werden, wenn es der Regierung an der klaren Uebersicht des Staats bedarfs und der Kon su m⸗ zion, der Verwendung der Staatsei künfte fehlt, so wird der Staat weder diesen Bedarf richtig berechnen, noch sich von dem ökonomistischen Staatsantheil am Nazionalvermögen vergewissern können. Das Beyspiel des vormaligen Französischen Reichs mag dieß beurkunden. ů Es ist Thatsache, daß nicht der Mangel an Nazional⸗ vermögen, selbst nicht die Antiökonomistische Organisazion des Auflagensystems die vormalige Französische Regierung gestürzt, das Defizit*) veranlaßt und die Revoluzion herbey geführt ) Am Anfange der Revoluzion betrug dieses Desizit ohngefähr 70 Millionen. S. Necker's Compte rendü.— Zu Ende .— sten, 0 uungen luit diß Engtz gesucht. aß den reißen genden Man schwert, aat gus ungt. Okohos an der üsum— wild och sich ögen mag gzional⸗ zion des getut, gfihit egföhr I Ende —.——— 20 hat, sondern einzig die fehlerhafte Organisazion der Kompta— bilitätk. In den Kassen der Staatseinnehmer lag stets weit mehr todt, als dieses unglückliche Defizit betrug. 005. Das Verrechnungs system muß von Einem Prinzip ausgehen: Klarheit, stete augenblickliche Klarheit. Dieses Prinzip umfaßt alles. Die Regierungen haben es geahnet, aber auf durchaus irrigen Wegen zu erreichen ge⸗ strebt. Mit diesem Prinzip, der steten en Klarheit, ist es nämlich durchaus unvereinbar, 1. die Einkünfte und die Ausgaben in abgesonderte Zeiträume zu isoliren. Die Staatseinkünfte bestehen in Bewegmitteln der Pro— dukzion, in Münze irgend einer Art. Diese Bewegmittel haben in dieser Eigenschaft, in Beziehung auf Nazionalreich⸗ thum, nur im Augenblick des Umlaufs, nur in dem Moment der Ausgleichung der Erfüllung ihrer Bestim— mung, Werth. In Absicht des ganzen übrigen Zeitraums ihrer Existenz sind sie in Nazional-Oekonomistischer Hinsicht in dieser Eigenschaft werthlos. Die Produkzion bedarf aber unaufhörlich Bewegwittel; während der ganzen werthlosen Eristenzzeit dieser Bewegmit— tel ist also die Produkzion gelähmt. Diese Bewegmittel ruhen indeß müßig in den Kassen der Staatseinnehmer, und statt die Produkzion zu beleben, rei— zen sie die Verwalter zur Untreue. Die Masse derselben erschwert nothwendig die Uebersicht ihrer richtigen Verwendung. Der erste Grundsaz einer Na— des 1798ten Jahrs bewies der Finanzminister gegen den Volksrepräsentanten Dessein, daß das Defizit in 105 Millio⸗ nen bestehe. ————— SSSSISSIIIIIIIIIII‚‚PPPTIIct!ttfffxfxfftffftTTcs““SꝰS— D.9‚‚‚3...... 33—35‚5‚‚....‚.....3 πννππινππιπ 202 zional-Oekonomistischen Verrechnungsorganisazion muß also seyn: die Zeitpunkte der Einnahme und der Aus gabe an einander zu rücken; dem Nazionalvermögen den Staatsantheil nicht früͤher zu entziehen, als in dem Augenblicke, wo die Regierung durch ihre Konsumzion ihn der Nazion wieder giebt. Parador und unausführbar scheint diese Idee, weil sie neu und vielleicht auch weil sie kolossal ist, aber sie ist wahr, sie ist rein aus dem Prinzip der Nazional-Oekonomie gezogen, sie ist ausführbar. 606. 2. Die Abtheilung der Komptabilität in das Kalender- oder in irgend ein anderes, wenn schon nach dem Kreislauf der Naturoperazionen und Naturerscheinungen sinni⸗ ger abgetheiltes Etats-⸗(Staats-Finanz) Jahr, ist ein Gängelband, dessen sich die mit den Nazional⸗ Oekonomiegesezen unbekannten Finanzadministrazionen noch nicht haben entwöhnen können. Diese Abtheilung hat keinen Sinn; sie scheint dadurch herkömmlich geworden zu seyn, weil der Staat seine Auf— lagen in Jahre eingetheilt hat; aber warum hat er sie in Jahre eingetheilt? Diese Abtheilung ist nur eine Folge eines nicht auf dem Prinzip der Nazional-Oekonomie ruhenden Auflagensystems, und der nach dem Kreislauf der Naturoperazionen und Na— turerscheinungen berechneten Produkzion. Worin liegt denn aber das Prinzip, daß das Erhebungs— und Verrechnungssystem diesem Kreislaufe gemäß or⸗ ganisirt werden müsse? In je kleinere Porzionen die Auflagenzahlung zerschnit— ten wird, je leichter wird sie den Nazionalgliedern werden. Iide! shen/ Rechne dem net ey dieste Rnel niß Ddie V lager desse deind gend Preinx 0 thunn mit e nut de erforn zur Khsr Aufli die H sch die a hat, mie g geht —. 203 a al Jede Operazion, jeder Kalkül des Menschen auf den Men— Sgabe schen, muß trügen, wenn er nicht psychologisch richtig be— 10 bn rechnet ist. Der Staatsbürger kann die Auflage nur von En dem Ueberschusse, nach Abzug seiner Bedürfnisse, sei— Iun in ner mindstens unentbehrlichen Genußmittel, bezahlen. Nur bey großen Spekulazionen, z. B. Kaufmännischen, zeigt sich weil se dieser Gewinn in Masse, bey allen ändern, selbst bey dem wast, Landwirthe, dem Urproduzenten, der mehr als sein Bedürf— gogen, niß produzirt, nur allmählig in kleinen Porzionen. Indem die Regierung den Kontribuenten zwingt, die Staatsauf— lagen, d. h. den Staatsantheil an dem Privateigenthum oder desselben auf Einmal, also in großen Massen zu bezahlen, lislauf dringt es ihm seine Produkte in dem Preise des Au— suni⸗ genblicks ab, hindert ihn also, den ökonomistischen „ ist Preis(1. B. S. 57.) abzuwarten. 50 Staatsauflagen sind Verminderung des Privateigen— 260 thums, ohne augenblicklich fühlbaren Genuß; also immer mit einer herben Empfindung begleitet. Eben deswegen wird 466 nur der hochbesonnene Hauswirth, den zu deren Berichtigung 50 erforderlichen Kapitalstoff von dem Ertrage seiner Produkzion 1 zurück legen. Dieß ist aber bey weitem nicht die größre Klasse der Kontribuenten; die übrigen wird die Zahlung der uf din Auflage in Masse stets überraschen. Daher die Restanten ssent, die Eiterbeule der Finanzadministräzion. und Mu Eine Nazional-Oekonomistische Finanzverwaltung muß Rhmn sich also von der Pedanterey des jährlichen Regiewesens, 85 die alles gegen sich und nichts als das Herkommen für sich hat, losreißen, wenn sie dem Prinzip der Nazional-Oekono⸗ sah mie getreu bleiben will. Sie muß einnehmen wie sie aus— heden, giebt, und ausgeben wie sie einnimmt. 4 —— ᷣꝑ‚SIERIATTTEDEDEDDRDRCDCCR‚‚‚‚rr‚Et‚‚.‚.‚.‚‚‚tt‚.....—.——* D..s............—...—s:: 607. 3. Ist dem Verrechnungswesen dadu uch alle Klarheit der Uebersicht entzogen worden, daß man die Einnahme und Ausgabe in Eine Klasse warf, Einer Admini— strazion vertraute. Nur getrennt ist jene klare, augenblickliche Uebersicht möglich. Wenn die Regierung die Regie der Einnahme einer, und die der Aus gabe einer andern, gänzlich ab—⸗ gesonderten Behörde übergiebt, wenn sie diese zwey, ihrer Natur nach gänzlich getrennten und abgesonderten, Oekonomie— operazionen gänzlich getrennt erhält, nur dann kann sie sich eine klare, stete, augenblickliche Uebersicht versprechen. 608. ö ö Kühn mögen diese Ideen über die Finanzadministrazion seyn, aber sie sind theoretisch richtig, also auch praktisch ausführbar. Die Formen dieser praktischen Ausfüh⸗ rung, wenn sie auch einem System der Nazional-Oekonomie angehören sollten— sey es mir erlaubt, hier zurück zu hal— ten, bis irgend eine Staatsverwaltung mich zu deren Ent— wicklung aufzufodern gut finden dürfte. Dann behalte ich mir auch vor, ihre unermeßlichen Vortheile zu entwickeln und zu beurkunden. ö Durch die Realisirung dieser Ideen wird ein bedeutender Theil der Nachtheile der eigenen Staatsadministrazion ver— schwinden; indeß wird stets das Verpachtungssystem der Nazional-Oekonomistisch organisirten Auflagen dem Na— zional-Oekonomieprinzip am gewissesten zusagen, wenn die Staatsverwaltung diese Auflagen an die Nazion selbst verpachtet. 205 Hat die Regierung ihren Bedarf ergründet, hat sie theit ber das besteuerbare Nazionalvermögen und den Staatsantheil mahme daran, nach Nazional-Oekonomistischen Grundsäzen erforscht, Win⸗ warum sollte sie, statt die Nazion mit Zwangsgesezen, mit inquisitorischen Formen zu quälen, statt durch ein Heer von Konsumenten den Bedarf, also die Auflagen selbst zu ver—⸗ lchascht mehren, nicht diesen Bedarf der Nazion offen bekannt nahne machen, ihr die Wahl lassen, diesen Bedarf entweder nach lsch aht dem Staatsantheil an jedem zur Konsumzion erscheinenden ijhter Produkt, also Nazional-Oekonomistisch zu erheben, oder ihr buomie⸗ ihn von Provinz zu Provinz, von Gemeinheit zu Gemeinheit n kum in Masse so, und in denjenigen Porzionen und Zeiträumen huechen. zu liefern, wie? und wann? sie ihn bedarf? Aller— dings ist dieß nur in einer Nazional-Oekonomistisch organi⸗ sirten Staatsverfassung möglich; aber auch nur in dieser razion sind überhaupt die Nazional-Oekonomiegeseze anwendbar. 7130 Vergeblich ist die Besorgniß, daß die Nazion sich der an Aufbringung dieses Nazionalbedarfs widerseze, oder daß sie 1530 ohne Dazwischenkunft der Regierung ihn nicht zu erheben im zu hal Stande seyn werde. 415 Muß denn die Nazion nicht diesen Bedarf bey der hulte ic Selbstverwaltung dennoch aufbringen? Erspart sie nicht da— Feln und durch die Erhebungskosten, also einen bedeutenden Theil der Nazionalauflagen selbst? rult Wird sie nicht um jeden Preis, sich die mit der Staats— ö sion vit auflagenerhöhung unerläßlich verbundenen, die heiligsten Men-⸗ ssysen schengefühle verlezenden Formen und Hemmungen der freyen dun M Produktifkraftanstrengung abzukaufen geneigt seyn? Wann di ů Man prüfe die unermeßlichen Vortheile, die ein ähn— selbt liches System der Spanischen Provinz Valenzia, dieses übri— ————.———*— —— RDED‚D‚TDDRCDDDrrRRR‚‚‚‚‚ete“‚.E.‚.‚.9..9........ EE....‚...........9‚.....‚.—‚‚———————s:w/ͤ 206 gens so schlecht organisirten Reichs gewährt) und urtheile (3. 543.). Die Provinzen, die Gemeinheiten werden dann diesen Staatsbedarf durch ihre natürliche Obrigkeiten unter sich austheilen, und nach Grundsäzen von Gerechtigkeit und Gleichheit austheilen. Diese ihre natürliche Obrigkeiten sind es, die zunäch st das Vertrauen der Kontribuenten, ihrer Mitbürger besizen; diese sind es, die mit dem Vermö— genszustand ihrer Mitbürger am sichersten bekannt sund und seyn können; diese sind es wieder, denen die Kontribuen—⸗ ten, unbesorgt für die Folgen, ihren wahren Vermögenszu⸗ stand anvertrauen können und werden. Denn in der Aus-⸗ theilung dieser Auflage wird sich solche in eine Einkom— mentaxe verwandeln, also in diejenige, die dem Nazional⸗ Oekonomieprinzip entspricht, wenn sie ausführbar gemacht wird(3. 590.). ö Allerdings müssen die Regierungen sich dann von dem beurkundeten Irrwahne heilen(2. B. ztes B.), als ob es möglich sey, fremde Nazionen zu besteuern, die innern Staatsauflagen auf fremde Staaten auszudehnen; denn mit dem Weltbürgerbande wird auch der Nazionalreichthum vernichtet. Leicht ist es, die einzige Besorgniß zu entfernen, daß die Leidenschaften der natürlichen Obrigkeiten, Parteylichkeit und Ungleichheit der Austheilung veranlassen könnten. Der Staat bestimme ein eigenes Tribunal, einzig für solche Reklamazionen. Und dann trete die Regierung ein, dann prüfe und entscheide sie diese Reklama— ) Bourgoing Tableau de PEspagne mod. T. III. p. 214, Fischers Gemählde von Valenzia. ohen Hps ey di der ve Weise allgen in det 8 Heilig 0 Jufhet lichen vahl v Ylls, end. dun, Indeß nichtee Franz abger titzta treue männi wo X der g die B. h 1—————————————————————.— SS 207 Wuthel zionen nach dem Geiste des Nazional-Oekonomistischen Auf— lagensystems. ö in dirse Allerdings wird die Leidenschaft des Vielregierens atert bey diesem Systeme nicht ihre Rechnung finden, aber ihr, Hat u der verderblichen, entgegen zu arbeiten, ist der Beruf des iten sh Weisen und Menschenfreunds; und er wird in der Herstellung en, ihrer allgemeiner Gewerbsfreyheit, allgemeiner Produkzionsfreyheit, Vermä in dem Wohlstände der Nazion reichen Lohn finden. t sind tlibuen⸗ 3— ö Wneu⸗ ö Die Basis jedes Finanzadministrazionssystems sey aber: 1 Auss heilige Bewahrung des öffentlichen Vertrauens. inton— Die Rechte der geselligen Menschheit sind nun so weit Hional⸗ aufgeklärt, die Wahrheit hat in der Lehre von der gesellschaft— emacht lichen Verfassung solche Fortschritte gemacht, daß man jezt wohl wird behaupten dürfen, es sey Recht des Staatsbür⸗ on dem gers, Rechnung über den Staatsbedarf und über die Ver— ob es wendung des dazu hingegebenen Nazionaleigenthums zu for— unern dern, es sey Pflicht der Staatsverwaltung, sie zu legen. n Indeß scheint diese Wahrheit bis jezt zu den Regierungen ichthum nicht gedrungen zu seyn. Die Verzweiflung hat zwar dem Franzöͤsischen Finanzminister Necker sein Compte rendü Mn, daß abgedrungen; aber bekanntlich war dieß mehr eine Probabili-⸗ glichet tätstabelle der Staatseinnahmen und Ausgaben, als eine — treue Rechenschaft über die Verwendung; ein Kauf⸗ ö männisches Rechenbuch, das auf eine Staatshaushaltung, 9 wo Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ewig in einan— u u der greifen, nicht anwendbar ist. Rilhnn Eben so wenig verdienen die Brittischen Budgets oder die Bedürfniß und Einnahmskalküls anderer Gouvernements . A5 bis jezt, den Namen einer der Nozion abgelegten Staats⸗ —385 2———**———̃———— E ES.C..t.t.t.t....— 4.⁴— In—— 2 SSIIIIIIIIIIItPPTTPTTIPIcItttt!t!!xfTftTTTTTTTT.——————995———————.——39.————......33838383838383—938—— 208 wirthschafts kechnung. Denn diese muß nicht einzig das Bedürfniß und die Mittel zu dessen Bestreitung für die Zukunft, sie muß auch die Beweise enthalten, wie der zum Bedarf erhobene Staatsantheil am Nazionalvermogen fürs Vergangene wirklich verwendet worden seyn? ‚ Zweyter Abschnitt. Nazionalökonomistische Polizeygesezgebung und Ver— waltung. 610. In keiner Wissenschaft kann es Licht werden, wenn man nicht die mit den szientifischen Ausdrücken zu verbindenden Be— griffe auf das schärfste bestimmt. Ich habe daher früher auf die unerläßliche Nothwendigkeit aufmerksam gemacht, die wissenschaftliche Sprache zu erweitern. Nirgend ist aber wohl die Bestimmung des Begriffs dringender, als bey dem so sehr mißbrauchten Worte: Polizey. Noch die neusten Staatswirthschaftslehrer bedienen sich dieses Ausdrucks, um den wesentlichsten Theil der Staats- wirthschaft zu bezeichnen. Sie begriffen nämlich unter der Staatswirthschaft, die Staatspolizey und die Finanzwirth⸗ schaft. ö Ich habe den veinen Begriff der Staatswirth— schaft in dem 1. B. Z. 13. und 14. entwickelt. Die rich⸗ tige Bestimmung, die mit dem Ausdrucke Polizey wissen— schaftlich verbunden werden muß, wird zeigen, daß zwar allerdings auch eine Staatspolizey als Zweig der Staatshaushaltung existirt, daß sie aber der Staats— wirthschaft nicht angehört, kein Theil derselben ist. V aus Eorl wissez dungl tinell dem N Funn, Hut 6 Sotol Stit hiit l her ad in solz der Ei des N chen vur all zwveck ung x Lundes Vahl! auch a bürger das f nicht se en die boß S Duit i eng 611. 5 di Ursprünglich dachte man sich in Deutschland, bey dem 10 aus dem Auslande aufgenommenen Worte Polizey, die füs— Sorge für die öffentliche Sicherheit, und die Sicherung ge— ö wisser gemeinschaftlicher Vortheile der geselligen Verbin— dung; und da diese gesellige Verbindung sich häufig, und in einem augenblicklich allgemein fühlbaren Grade, nicht auf dem flachen Lande, sondern nur in den Städten äußern d Va⸗ kann, so schränkte sich auch anfangs der Begriff der Polizey nur auf geschlossene Gemeinheiten, Städte, ein. Die Sorge für die öffentlichen Brunnen, für die Reinlichkeit der Straßen, für die Entfernung allgemeiner aus der Gesellig— 617 keit entspringender Unglücksfälle, z. B. der Feuersgefahr, 031 der ansteckenden Krankheiten u. s. w., oder für die Rettung . in solchen allgemeinen Unglücksfällen, oder für die Nahrung , dit der Einwohner, also für die Beyschaffung, oder Bestimmung it abit des Preises der Lebensmittel. Dieß waren die ursprüng⸗ dey dem lichen Gegenstände der Polizey gewalt. Die erste Polizey war also die Städtische. ehen sich ö Stagtss Allmählig bildeten sich die Begriffe über den Staats-⸗ Inter der zweck, also auch über die Pflichten der Staatsverwal-⸗ anhwirth⸗ tung weiter aus. Man fühlte, daß der Bewohner des flachen Landes gleichen Anspruch auf Sorge für das gemeinschaftliche Ibirtß Wohl besize, daß also die Pflicht der Staatsverwaltung sich Die nih/ auch auf diesen ohnehin zahlreicheren Theil der Staats-— ey Wis bürger erstrecke, und die gehäuften Fälle allgemeiner, auch duß sur das flache Land umfassender, öffentlicher, aus der obwohl ug ke nicht so engen Geselligkeit entspringender, Kalamitäten dräng-⸗ uuth ten die Staatsverwaltung zu Ausdehnung der ursprünglich 6 bloß Städtischen Polizey auf die Dorfspolizey, und so, Dritter Band. 14 2n rm̈ny:::—— 4—..*—— DDECDtrrRRE‚D‚D‚re?“Y..ꝗ.........*——.— 8** —swpdvd:,bwietets!!f; ——— SSII ö — 210 mittelst einer natürlichen, das Ganze des Staats umfas— senden Stufenfolge, auf den Begriff der Staats polizey. 612. Die Polizey, als Staatsgewalt, ist ihrem Ursprunge und dem aus diesem Ursprung zu berichtigenden Begriffe gemäß, die Sorge für die Bewahrung und Erhöhung der Vortheile der geselligen Verbindungen der Staatsbürger, so wie für die Abwendung der Nachtheile dieser geselligen Verbindungen. ö Die gesellige und nicht die gesellschaftliche Verbindung ist also der einzige und ausschließende Gegenstand der Polizeygewalt. Jede Ausdehuung der Polizeygewalt I. in die Staatsgesellschaftliche Verbindung der „Staatsbürger, so wie 2. in die einzeln, oder wechselseitigen Rechte der Staatsbürger, die nicht unmittelbar aus dieser Ge— selligkeit, aus diesem Beysammenseyn fließen, ist also unrechtlich, denn sie gehört einer andern Staats— gewalt an. Da, wo also die Geselligkeit nicht existirt, wo nicht Beziehungen und Berührungspunkte, als unmittel— bare Bestandtheile dieser Geselligkeit vorhanden sind, ist durchaus für die Polizeygewalt kein Spielraum. Wir wollen annehmen, daß ein Staat aus Staatsbürgern bestünde, die in Besizungen, wie z. B. dermalen noch in den weiten Be— zirken der Nordamerikanischen Freystaaten, gänzlich isolirt, abgesondert wären, so würde für die Polizeygewalt kein Spielraum existiren. Die Pflichten und Rechte, welche den Wirkungskreis der Polizeygewalt ausmachen sollen, müssen also einzig aus 92——.——.——..——————————————.—.—.— K— . 4 oe l⸗ H W thei 3 Andil schlsd Mitlvz gere unrbjh Mueuxi 19⁰ lomm y ulio mer g 5⁷ nam nach nz debensoe öfengh öͤffne V Durchs hit àumsasß lligey. lspuunge egriffe hung di tobürger, zligen ftliche Rnstand duhh or Hte de eser Gei fließen, Staats⸗ itt, ⁰ unmittel sud, it ir wollen nde, de eiten Bi⸗ ch isbll, walt Htkes hih 9u dem bleibenden Beysammenseyn mehrerer Staatsbürger entspringen, theils, weil dieses Beysammenseyn eigene Be— dürfnisse und Genüsse hervor bringt, theils weil aus ihm eigne Gefahren entstehen; mithin die erstern eine allwal— tende Sorge der Regierung für deren Befriedigung und Be— wahrung, so wie die leztern die Sorge für deren Verhütung oder Minderung heischen. 613. Dieß ist der einzige richtige Begriff der Polizey und Polizeygewalt. Eng sind seine Gränzen; zum großen Nach— theil der Wissenschaften und der Menschheit sind sie aber ins Unendliche erweitert worden. ö Die Polizeygewalt schließt nämlich, vorzüglich in Ab⸗ sicht desjenigen Theils derselben, der die Abwendung oder Minderung der Gefahren betrifft, welche aus der geselli— gen Verbindung resultiren, ihrer Natur nach eine rasche, unrücksichtliche Ausübung derselben unerläßlich ein. Gerade diese Eigenschaft ist es, welche die große Ausdehnung des Begriffs herbey geführt und begünstigt hat. Der Macht mußte nothwendig eine Gewalt sehr will— kommen seyn, die ihrer Natur nach keine Schranken zuließ. Sie mußte also den Begriff dieser Gewalt im⸗ mer weiter auszudehnen streben, die durch ihr Urprinzip, nämlich das gemeinschaftliche Wohl an sich und ihrer Natur nach, einen unermeßbaren Spielraum für die Willkühr und deren Befriedigung, unter den anspruchlosesten, ja sogar den öffentlichen Dank 2 Formen der Pflichtausübung öffnete. ö Polizey wurde also der Zauberstab der Machthaber. Durch den Talismann dieses Worts wurden bürgerliche Frey— heit und Eigenthum zum Spielzeug der Despozie; die CC....--‚‚-.‚.....·..........—5 211 3——. ISIIeIeIetete.‚.eee—— 212 Schranken der Staatsverfassungen stürzten ein, die Charta magnader Nazionen wurde zerrissen, und das Heiligthum der Geseze entweiht. 614. Begünstigt wurde diese Ausdehnung des Begriffs der Polizey durch die Gelegenheit, welche sie bot, die Werkzeuge der Gewält, die Freunde und Begünstiger willköhrlicher Nacht zu vermehren, die Abhängigkeit der Nazion vom Herr— scher zu erhöhen, mithin die Marksteine der Staatsgewalt immer weiter und weiter vorzurücken, der Freyheit der Staatsbürger aber immer engere Gränzen zu sezen. Allmäh— lig wurde die Polizeygewalt zu einer Szienz, mithin ihr Gebiet immer mehr erweitert. Selbst die Humanität der Gelehrten und Schriftsteller begünstigte diese Ausdehnung. Von dem reinen Prinzip der Vervollkommnung und Veredlung der Menschheit ergriffen, die nur im geselligen Zustande denkbar ist, warf sich ihre Tendenz auf die Erweiterung der Pflichten der Staatsver— waltung zu Beförderung dieser Vervollkommnung; und da die Erfüllung dieser Pflichten die korrelatifen Rechte und den Zwang zu deren Ausübung nothwendig einschloß, so bahnten sie der willkührlichen Gewalt den Weg. Die mit der geistigen Kultur immer steigende Masse der mensch⸗ lichen Bedürfnisse, der steigende Wohlstand, die zunehmende Geselligkeit, der wachsende Hang zum Vergnügen, und die von der Sittenverfeinerung unzertrennliche Gährung der Lei— denschaften und Erhöhung des Sittenverderbnisses, boten der Ausbildung dieser neuen Wissenschaft immer weiteren Spiel—⸗ raum. Noch jezt ist dieses Studium mit der Aufspähung der Gegenstände der Polizeygewalt, also mit Ausbreitung ihrer 38 huchs gewa! unbe se uf abs stlih drude Ind ehe i& Misut seine i fur H— meugse oller die bo. Nenz v W Hannn glück tung V sede g Staass Forms Räftg Chbarta Iigthum rifs di Serkruge ͤhrlicher m Herr— sgewalt eit der Almäͤh⸗ ithin ihr riffttler inzy dr ergriffh, sch i gatsver— und da yte und loß, so 9. Die whensch⸗ nehmerde und die dir L hoten de E z de uig hit Zweige beschäftigt; und dieser rege Eifer hat es so weit ge— bracht, daß die Staatspolizeygewalt endlich alle andre Staats— gewalten zu verschlingen und in sich zu vereinigen; bey der unbegränzten Weite(latitude) ihres angenommenen Be— griffs aber, alle Dämme der bürgerlichen Freyheit zu unter— graben droht. Es ist also Zeit, es ist für das Wohl der ge⸗ selligen Menschheit von dem höchsten Gewichte, den Aus⸗ druck Polizey auf seinen richtigen Sinn zurückzuführen, und die bürgerliche Freyheit, die Eigenthumsrechte gegen jene irrig damit verbundene Begriffe, und deren schrankenlose Ausdehnung in Schuz zu nehmen. 615. Unermeßlich sind die Nachtheile, welche aus diesem Mißbrauche des Worts Polizey, aus dieser Ausdehnung seines ursprünglichen Begriffs, in ihr ganz fremde Gebiete, für die gesellige Menschheit entstanden sind. Ist einmal die Rechtlichkeit des Prinzips dieser neugeschaffenen Staatspolizeygewalt zugegeben, so muß die vollendete Ausbildung, und die strenge Ausübung derselben, die bürgerliche Freyheit durch den tiefsten Einschnitt in die Menschenrechte, in so enge Gränzen bannen, daß dem Prin-⸗ zip der Nazionalökonomie aller Wirkungskreis geschlossen ist. In dieser neuen Staatsgewalt sand jener leidenschaftliche Hang zum Vie lregieren Nahrung, der vielleicht mehr Un— glückliche gemacht hat, als die Apathie der Staatsverwal— tungen. Da, wo dem Staatsbürger jede Handlung abgewogen, jede Bewegung geregelt wird, wo bey jedem Schritt ihm die Staatsgewalt begegnet, wo sie allenthalben ihn in eherne Formen preßt, wo weder seine intellektuellen noch physischen Kräfte irgend einen unbelauerten Spielraum zur freyen Be, 4 214 wegung mehr finden, muß er sein Daseyn in einem peinlichen Zustande vertrauern, und der heitere Frohsinn, der reine Le— bensgenuß, der Zweck der über alle Zweige der Staats- haushaltung waltenden und gebietenden Nazionalökono— mie, ist dahin. Die Geschichte der lezten Dezennien hat uns bewiesen, zu welchen selbst alle Menschheitsrechte untergrabenden Grau— samkeiten und wilden Ausbrüchen der furchtbarsten Leiden— schaft, der argwöhnischen Herrschsucht, jener neu geschaffene Begriff der Staatspolizeygewalt mißbraucht werden kann; eigene Polizeyministerien, mit weit umgreifenden Umgebun— gen wurden errichtet; vor dieser schrankenlosen furchtbaren Gewalt, die in Absicht der bürgerlichen Verhältnisse an die Stelle der Inquisizion trat, mußten alle Geseze, alle Rechte sich beugen. Unter dem Namen der Staatspolizey— gewalt füllte der Heilsausschuß Frankreich mit Blut und Leichen. Unter dem Titel der Staatspolizey, wurde einst das wohlwollende Herz eines großen nordischen Monarchen, zu empörenden Gewaltstreichen mißbraucht. 616. Das Wort Polizey, und die Polizeygewalt, muß also zurückgebannt werden in die Gränzen, innerhalb deren sie einzig ein rechtliches Prinzip hat. Nur die gesellige, nicht die gesellschaftliche Verbindung, ist ihr Gegenstand; nur die Beförderung der aus der geselligen Verbindung entspringenden Vortheile und die Abwendung der daraus resultirenden Nachtheile, sind ihr Wirkungskreis. Von ihm ist also ausgeschlossen al— les, was die Staats-— gesellschaftliche Verbindung der Staatsbürger, und deren Beziehungen, so wie alles, was die VN aso E betl vs schlu U derlo di GIN E s: ue IJbbi anenn beitlichen eine de⸗ Otugts⸗ Ionnlltono⸗ bexiese, den Graut en Liden⸗ geschafene en kann; Umgebun⸗ Urchtharen nisse an die esehe, ale atshosiey. mit Dut einst das chen, zu alt, muß alb daren haftlich derung der Vumelt Nuhshll, süso l abutg der Il, vas die Rechte und Pflichten der einzelnen Staatsbürger, sowohl in Absicht dieser Staatsgesellschaftlichen Verbindung, also gegen den Staat, als auch wechselseitig gegen sich selbst, betrifft, wenn diese lezteren Rechte und Pflichten nicht aus⸗ schließend, und einzig aus der Geselligkeit entspringen. Nur in soweit kann um deswillen die Nazionalökonomie der Polizeygewalt ein rechtliches Prinzip zugestehen, weil diese Gewalt ihrer Natur nach in der Ausübung keine genaue Gränzlinie zuläßt. Nach diesem, und einzig nach diesem Begriff, kann also die Nazionalökonomie allenthalben, wo gesellige Ver— bindungen eintreten, auch die Polizeygewalt, und die Poli⸗ zeygesezgebung, also eine Stadt-, eine Dorfspolizey, anerkennen. 617. Will aber der Begriff von Polizey über die gewöhnlichen geselligen Verbindungen der Staatsbürger in Städten und Dörfern, will er auf den ganzen Staat unter dem Namen der Staatspolizey ausgedehnt werden, so muß sich die Nazionalökonomie, wenn sie diese Ausdehnung aner⸗ kennen soll, um ein Palladium der bürgerlichen Freyheit umsehen. Vorausgesezt, daß die Polizey mit der gesellschaft— lichen Verbindung gar nichts zu thun hat, kommt es dann nur darauf an: ob, und in wie ferne sich rücksichtlich des Staats im Ganzen, gesellige Verbindungen denken lassen? Bejaht muß zwar diese Frage werden, anerkennen muß also die Nazionalökonomie das rechtliche Daseyn der Staatspolizeygewalt; aber sie wird auch dem Wirkungskreise derselben sehr enge Gränzen sezen. DIDIIDDDDDD...-............— **. 216— Nur die geselligen Berührungspunkte des ganzen Staats können, nach dem reinen Begriffe von Polizey, innerhalb dieses Wirkungskreises liegen. Dieser sind wenige. Die Sorge für die allgemeine innere Sicherheit des Staats, also die Verhütung allgemeiner Unsicherheit, durch Vagabun— den, Räuberbanden u. d. Die Sorge für Abwendung der die Existenz aller Staatsbürger bedrohenden Uebel, als: ansteckender Krank— heiten. Die Sorge, für die freye und leichte Kommunika— zion aller Staatsbürger, also: für Flüsse, Brücken, Land—⸗ straßen, Posten. Alles Gegenstände, welche die allge— meine gesellige Verbindung betreffen; sie sind aber auch die einzigen, wo die Staatspolizey sich rechtlich äußern kann und darf. 618. Alle andere Gegenstände, die man bisher so freygebig der Staatspolizey zugetheilt hat, sind ihrem rechtlichen Prinzip nach Nazional- Oekonomistischen Grundsäzen gänz— lich fremd. Sie müssen in das Gebiet der Staa tswirth⸗ schaft, oder der Ju stiz, zurückgeführt werden, dem man sie entrissen hat. Nicht von einem Wortspiele ist hier die Rede. Die Nazionalokonomie heischt eine Sonderung und Bestimmung der Gewalten, die der Anwendung ihres Prinzips nirgend in den Weg tritt. Die Staatswirthschaft, nach dem von mir entwickelten und beurkundeten reinen Begriffe derselben (1. B. 13.), muh bey ihrer Sorge für das Staatsge⸗ sammtvermögen ihre Grundsäze ohnehin unmittelber aus der Nazionalökonomie nehmen, und ihr ist der Karakter ei— nes augenblicklichen unmittelbaren Zwangsrechts, ohne gere— gelte Form, welches der Pol izey anklebt, an sich fremd. ö holgey: ihrer x stimm! se u der re bh lonon 74 heticht der E hei; 6 4 gen N gen Ioralig Miord streckme liche hraucht Untet nung gen Sarpge die h. Leben vateig dende Negsn 217 55 420 Justi„ in deren Gebiet 0 Kenechastene Wue polizey die häufigsten und herbesten Eingriffe gewagt hat, ist i ihrer Natur nach, an ruhige, bedächtliche Prüfungen in be— ennt, stimmten und unerläßlichen Formen gebunden, und in die—⸗ Wantlun sen Formen ruht wesentlich die Sicherheit der Existenz, der Freyheit und des Eigenthums der Staatsbürger. h aller Jeder, Uebergriff der Polizeygewalt in die Staatswirth— ee Kranb schafts- und die Justizgewalt, widerstrebt also der Nazional—⸗ nmunika ökonomie. u, Vnd⸗/ 619. e allge Dem Nazional-Oekonomieprinzip gemäß bestimmt und auch die berichtigt wäre also nun der Begriff der Polizey; also auch Hern fang der Städtischen und Dorfs- so wie der Staatspoli— zeygewalt, und begründet die Rechtlichkeit ihres Daseyns. Der wesentliche Einfluß der Beförderung der geselli— fiahgebig gen Vortheile, so wie der Abwendung der aus der geselli— tlichen gen Verbindung resultirenden Nachtheile auf den Na— en gänz⸗ zionalwohlstand, macht allerdings eine dem Prinzip der wirth⸗ Nazional-Oekonomie zusagende Polizeygesezgebung und Voll—⸗ dem man ö streckung derselben nothwendig, also Sorge für die öffent— liche Sicherheit, die öffentliche Ruhe, den freyen Ge— de. Die brauch der geistigen und körperlichen Kräfte für den immung Unterhalt, für die Gesundheit der Einwohner, also Entfer— iirgend in nung jeder Störung dieser Vortheile, die aus dem geselli— von mit gen Beysammenseyn resultiren könnte. Wird aber diese desebn. Sorge zur Pedanterey getrieben, belauert die Polizeygewalt dantegt die Handlungen der Staatsbürger, verkümmert sie den freyen ttelber als Lebensgenuß nach liberalen Ansichten, auf eine in das Pri— Ruhn vateigenthumsrecht, oder in die bürgerliche Freyheit einschnei— RRR dende Weise, gewahrt der Staatsbürger in ihrer unruhigen sm Regsamkeit weniger das beglückende Wohlwollen, als den *+.., 52.2.............* 4— a WS.,r.a:.....— .2 Durst nach Herrschsucht und Vielregierung, und mit Einem Worte, wird sie zur Staats inquisizion; dann ist ihr Daseyn für das Staatswohl gefährlicher, als ihr gänzlicher Mangel. Denn das Interesse jedes Einzelnen vertritt in diesem Falle die Stelle der obersten Gewalt; und da dieses stets der sicherste Führer ist, so wird es dann die Einrichtun—⸗ gen, welche die Konvenienz jedes Einzelnen dem Ganzen gebieterisch aufdringt, über die wahren und nothwendigen Gränzen nicht ausdehnen. Die Staatspolizey muß, wie eine unsichtbare Gottheit, beschüßend über der Gesellschaft walten. Aber jene Unruhe, sene ewige Regsamkeit, jenes rastlose Bestreben, sich allent— halben zu zeigen, verkündet dem auf seine Freyheit eifersüch⸗ tigen Staatsbürger in ihr, nur einen neidischen feindseligen Dämon. 620. Unter den Gegenständen des Wirkungskreises der Poli—⸗ zeygewalt nehmen die Sitten allerdings eine Stelle ein. Sie muß sich aber nicht in Z wa ngsgesezen; sie muß sich in Bildungsanstalten äußern. Die Staatsverwaltung muß kraft des stillen Auftrags, der in der Organisazion, also auch in der Tendenz des ein⸗ zelnen Menschen liegt, die er nothwendig in den geselligen Zustand übertragen muß, wo er zu deren Uebung einen aus— gedehnteren Spielraum hat, nach dem S ch önen und Gu⸗ ten streben. Alle ihre Anordnungen und Handlungen müssen von diesem Geiste beseelt seyn; aber er muß sich nicht durch Akte der Gewalt, in Beziehung und Anwendung auf die ein—⸗ zelnen bürgerlichen Handlungen, er muß sich, außer der Staats— verfassung selbst, durch die Geseze aussprechen. 7 as Ll leicht k d al nes Or en Ubeize e E gur ei heshn s⸗ cheths ewigel Rei eine n UU kennen⸗ herdoti Heit di peltl durch bid v uUnstch ihre Sele cholor Veri Auget dreher nit Cinep in it ihr iglicher hetkitt in dandiest eihrictun u Ganzen bendigen Gettheit Mruhe, sch alent. fifersch eindsligen der Poli⸗ telle ein. muß sich Auftrage, des ein⸗ Heselligen inen aus⸗ Ind Gu en misse iiht duc f Nee VOuuntz⸗ 219 Allmächtig ist der Eindruck der Geseze. Man pflegt das Laster mit einer üppigen Pflanze zu vergleichen, die leicht wurzelt und um sich greift; die Sitten sind die Pflanze, die am leichtesten treibt, am freudigsten wächst, wenn sie rei— nes Erdreich findet. Prüfung der bis jezt in einem großen Theil der bewohn—⸗ ten Erde herrschenden Gesezgebung in allen ihren Zweigen überzeugt, daß sie es ist, welche die Sitten verdirbt, und die Sittenpolizey, so wie die peinliche Staatsgewalt, sind nur ein rastloses Bestreben dasjenige zu vertilgen, was jene geschaffen hat. Alle Ansichten der Gesezgebung scheinen momentan zu seyn. Ihre Tendenz scheint zu seyn, die Ruhe und Si⸗ cherheit der Gesellschaft fortzuflicken; zu zerstören, um einen ewigen Wirkungskreis des Ordnens, des Aneinanderreihens des Zerstörten hervorzubringen. Sie scheint sich nur als eine temporelle konser vatorische Macht zu betrachten, also ihre eigenthümliche, die schaffende, durchaus zu ver⸗ kennen. Ihr hoher Beruf ist, das Gute, das Schöne, hervorzubringen. Sie muß sich eine unentweihte Mensch— heit denken; statt dessen hat sie es stets mit einer verkrüp⸗ pelten Menschheit zu thun, und ihre ganze Tendenz ist, durch Bandagen und Krücken dem reinen Ideale ein Zerr— bild unterzustellen, das ängstlich und wankend sich auf dem unsichern Piedestale erhält. Unstreitig muß die Gesezgebung ihre Vorschriften auf die Grundtriebe der menschlichen Seele bäuen; aber sie muß diese Grundtriebe nach reinen psy— chologischen Grundsäzen erforschen; aber sie muß nicht die Verirrungen dieser Grundtriebe, sie muß sie selbst vor Augen haben, sie muß sich also nicht in einem ewigen Cirkel drehen, nicht in einem ewigen Kampfe mit Gegenständen, die 220 sie selbst geschaffen, mit Ausschweifungen, die sie selbst geregt, oder hervorgebracht hat. Gut und rein ist die Menschheit; so entschlüpft sie der Natur. Die Gesezgebung ist es, die sie verstümmelt, und verkrüppelt, weil sie es nie wagt, sich ihrer heiligen Be— stimmung zu widmen; weil sie mit dem Janusgesichte stets auf Vergangenheit schaut; und mit ihr hat sie doch nichts zu thun; ihr gehört nur die Zukunft an. Das tie— fe Gefühl jenes Geistes der Gesezgebung hat die französische Revoluzion hervorgebracht. Unglücklicherweise hat sich, durch einzelne temporelle und lokale Mängel in der Staatsverwal— tung begünstigt, bey einer lebhaften Nazion dieses allzurege Gefühl auf den Umsturz der Staatsverfassung gewor— fen; die Revoluzion in der Gesezgebung, von deren Nothwendigkeit alle denkende Wesen ergriffen waren, ist von der Ehrsucht in eine Revoluzion des Staatssystems ver— wandelt worden. Veranderung in der Staatsverfassung, Abstellung ihrer Mängel, können nur allmählig, nur mit schonender Hand vorgenommen werden, oder vielmehr sie müssen gar nicht vorgenom men werden, sie müssen aus ihr selbst her— vorgehen. Sie muß in der immer, aber ruhig und rein lodernden Flamme der öffentlichen Mein ung sich selbst von allen Schlacken reinigen, ohne irgend einen gewaltsamen Scheidungsprozeß. Ganz anders verhält sichs mit der Gesezgebung. Bey Ihr ist Schonung Irrthum. Für sie ist die Mensch— heit ein neugebohrnes Kind; kein Zögling, der gebildet werden muß, dessen Fehler vertilgt werden müssen. Sie gehört nicht der Vorwelt, nicht der Gegenwart; sie gehört der Nachwelt an. 1. hürch Band il nach Eintt⸗a Hstn nit s⸗ nen edl schray v O⁰ w hing vußt e sellos gen hi sehns gl dieh i 9. Hindus dasehtj Zwedn indaug von 0 nicht n loses gy Ergie! rakterf Heyer, Regen 7— 221 siht gurgt ö Dem gegenwärtigen Geschlechte mag die Staatsgewalt durch Palliative nachhelfen, ihm mag sie Krücken leihen, ihm Bandagen anlegen, aber erwachsen steht denn für sie das nächste Geschlecht, den Gesezen untergeben, in reiner Eintracht. ushlihst se Ulstüpett, Hlilige Be bgesihte fets hat sie doh . Das tin flampossshe 621. Der vorzüglichste Mißgriff der Gesezgebung liegt in der düstern Grämlichkeit und in der neidischen Pedanterey, wo⸗ mit sie den ersten Grundtrieb der menschlichen Seele und sei— t sih, duch ö— ö K nen edelsten, den Hang zum fröhlichen Lebensgenuß, zu be— Mttvertral⸗ ö 0 schränken, zu regeln, das heißt also zu unterdrücken strebt. eses lgnrege So wie heitrer Frohsinn die Mutter der Tugenden ist, so ist Ung gebot⸗ x 23 99 hingegen Freyheit die Mutter des Frohsinns. Dieses Be— 4 wußtseyn, daß die Seele in dem sie umfließenden Aether fes— sellos sich zu bewegen vermag, daß nichts ihre Kraftäußerun—⸗ Hiln gen hemmt, daß die Launen immer heitrer Ansichten des Da— seyns ungeneckt ihr muthwilliges Spiel treiben können,— Mspelun dieß ists, was den Frohsinn aufregt und entbindet. shonender ö Die Gesezgebung, die freundlich diesem Triebe die nisen gu Hände bieten sollte, zieht einen Trauerflor über das Menschen⸗ lost hes daseyn; ihre Zweige scheinen sich vielmeht zu diesem 10 Zwecke zu schlingen. Die Staats⸗-Finanz gesezgebung, schsehs indem sie mühsam berechnet, wie viel man dem Staatsbürger ewaltsamen von dem Erwerbe seiner Industrie lassen müsse, um ihn nicht zu entmuthen, ihm doch das Daseyn, aber ein freuden-⸗ ung. ð loses Daseyn, zu sichern. ie Mush⸗ Die religiöse Gesezgebung, indem sie der heiligsten Idet werder Ergießung des Frohsinns, der Gottesverehrung, den Cha— Zie gelit rakter düstrer Stille, verschlossener Trauer aufdrückt, und st ghht Feyer, die nur in dem Ausströhmen dankbarer Empfindungen gegen den Urheber des Reichthums unserer Genüsse sich aus⸗ ——.— 10— SX—— IIEEDDCetteC.—* R.‚.......‚.........83..8. RBbI-——.——————— 222—— zusprechen vermag, mit regelrechter Feyerlichkeit ver— * wechselt; indem sie jeden lauten Ausbruch der Freude, jeden Schritt aus dem Gleise der trivialen einförmigen Lebens kon— servazion(denn Genuß ist es nicht), zur Sünde stem— pelt, indem sie die ursprünglichsten, freysten, so wie süßesten Gefühle in Zwangsgeseze schnürt, und unsre unbedeutendsten Handlungen in den Kultus eines Wesens verwebt, das seinen Widerspruch: nämlich seinen Willen allgemeiner Glückselig⸗ keit, allgemeiner Freude, allenthalben auf eine so entschei— dende Weise verkündet. Die peinliche Gesezgebung, indem sie eine Menge gleichgültiger Handlungen zu Verbrechen stempelt, oder solche Kraftäußerungen, die eine natürliche Folge der Fröhlichkeit sind, oder von einer augenblicklichen Ueber— spannung und Erhizung entstehen und mit ihr verschwinden, ohne in dem allgemeinen Wohl eine Narbe zurück zu lassen, eine Bedeutendheit beylegt, die sie erst zu Wunden um—- schaft. Die b ü rgerliche Gesezgebung, indem sie alle und jede menschliche Handlungen in Regeln und Formen preßt, und dadurch jenes allgemeine Mißtrauen, jenen Mangel an Offenheit und Biedersinn erschlafft, die sie bezwingen will, und ohne die doch die gesellige Fröhlichkeit nicht gedeihen kann. Und endlich die eigentliche sogenannte Staats- Po⸗ lizey gesezgebung, indem sie allenthalben und gerade dort am geschäftigsten ihr mißgünstiges Antliz zeigt, wo der Mensch froh, d. h. wo er frey seyn, wo er dem Hange zum heitern Lebensgenusse sich überlassen kann. Diese öffentlichen Lustbarkeiten, diese Feste, wo jeder sich nur in abgemessenen Schritten zu bewegen vermag, sind nun * V schle ö Polihey der jede oder sei Mensch engen! V der Gi det Ge den, und Gischif heiten filtigun 8 Ven zu Dorbalt Namehte Rilienk. Iffentlic nische dann sch Ei geben, Staats von, herbey dos me Renuß Innut keit ver schale Puppenspiele, von welchen die stets argwöhnische uude, jeden Polizey die Freude scheucht, die nur der rohe Haufe aufsucht, deberskönz der jeder Beschämung, jedem Rippenstoße seinen Kallus, inde semn oder seine eigne Derbheit entgegensezt, und die der gebildete die süßesen Mensch flieht, um seinen Frohsinn höchstens im Kreise eines deutendsen engen unbelauerten Familiencirkels laut werden zu lassen. das seinen Wie viel geht aber dadurch für jene allgemeine Reibung der Gefühle und Meinungen verloren, aus der sich allein der Geist der Nazion, also ihr Charakter zu bil— den, und jene allgemeine Geselligkeit, jene Urbanität, jene Glücheg ensschei⸗ se ene Geschliffenheit zu ergießen vermag, die so gut als die Krank— sunnut heiten der menschlichen Gesellschaft, nur durch die Verviel— Halge de fältigung der Berührungspunkte erlangt werden können? hen Uihur 643 10 Statt also dem Frohsinne, der gesellgen Freude in den Heh Weg zu treten, scheint es vielmehr die Pflicht wer verwaltung zu seyn, die Mittel zur geselligen Fröhlichkeit zu l 0 vermehren, und diese zu W ea wesz, milienkreise 2 7 sich 1 Shüre 220 9 2 aundn öffentlichen Weitn bilden, nicht die 5— 3— o⸗ nisches Ganzes werden, auf das die Staatsverwaltung ü 10 dann schnell und mit Sicherheit zu wirken vermag. 00 Es mag in der Geschichte der Staaten einzelne Punkte 16:90 geben, wo die Versammlung einer großen Menge für die * Staatsverfassung gefährlich seyn könnte;— en da⸗ 0 0 von, daß oft das Mißtrauen der diese r ö herbey führt, so bleibt es psychologisch richtig, daß Frohsinn 10 das menschliche Gemüth zur Ruhe, zum friedlichen Lebens— 52 genuß empfänglich mache, so wie abgeschiedene Lebensweise, Unmuth, Grämlichkeit und Mißvergnügen erzeugt. Ge⸗ 0 UW * 224 fahrvolle Unternehmungen, tückische Plane werden in der freudenlosen Stille gebrütet, und eine Staatsverwaltung, welche den freyen, frohen Lebensgenuß begünstigt, ist sicher vor allen Angriffen und Erschütterungen. 623. Das Beyspiel der Alten, das sich in dem rückkehren⸗ den Kreislaufe der Geistesbildung zum Schönen und Gu— ten einen so bedeutenden Einfluß auf unsre Privatsitten er— rungen hat, scheint für die mehresten Staatsverwaltungen verloren zu seyn. Bey den Atheniensern zahlte der Staatsbürger eine Obole, um dem öffentlichen Schauspiele beyzuwohnen; die Sorge der Römer für die Volksfeste ist bekannt. In unsern Zeiten sind sie großentheils dem Staatsbürger über— lassen. Nur der Reiche kann daran Theil nehmen; also ge— rade derjenige, der eigene Mittel zur Geistes- und Sitten— bildung besizt, und jene am leichtesten zu entbehren vermag. Der Aermere ist davon ausgeschlossen. Es fehlt ihm an die— sen Mitteln, selbst sein Nahrungserwerb entfernt ihn von der Gelegenheit, Politur der Sitten und Geistesbildung zu erlangen. Dem denkenden Menschenfreunde wird es also immer räthselhaft bleiben, wie die Staatsverwaltungen die Wahrheit zu verkennen vermochten: daß offentliche Schauspiele die Sorge der Regierung sind. Roußeau's Lehre über den schädlichen Einfluß der Schauspiele auf die Moralität hieng bekanntlich mit seinem einseitigen Systeme der Zurückführung des Menschen auf den rohen Naturzustand zusammen. Auch ohne Rücksicht auf Ge⸗ schichte, lese man nur was Raynal von dem Naturzustande der Amerikanischen Wilden und der Afrikaner aufbewahrt V .— nicht wohll demjd hoch! ampfit sene wohlh gieng⸗ hellot nur N. sich gu Liden Suge schrank zwecke ppiele! pides, 2 Penn Auk hen, der N ihr al dise Measc Sie a Dri. in der Waltung, sssche llehher und Gu⸗ sitten et⸗ altungen atöͤbürhe Iwohnen, Int, Iu ger Ihit ao ges Sittin vermag. an dies ihn von dung zu 65 alo ngen die utlicht uß det t stinam auf huf He⸗ ssande Hiwihtt hat, um sich von dem Gehalte jenes Systems in rein philoso⸗ phischer Hinsicht zu überzeugen. Gerade weil die Regierungen die öffentlichen Schaufpint⸗ nicht mehr als Sorge des Staats betrachten, wurde ihr wohlthätiger Einfluß großentheils vernichtet; denn gerade demjenigen Theile der Nazion, der für das Edle und Gute noch rein empfänglich ist, ist auch der Zutritt geschlossen. Nur auf jenen für den Effekt des Schauspiels rein empfänglichen Theil des Publikums kann aber die Bühne jene große elektrische Schläge bewirken, durch welche dieser wohlthätige Einfluß sichtbar wird. Sobald die Schauspiele in Privatunternehmungen über⸗ giengen, war auch ihre Nazional-Oekonomistische Tendenz verloren. Der Zweck der Sittenbildung konnte höchstens nur Nebenzweck werden. Die Privatunternehmungen sahen sich zu ihrer eigenen Erhaltung gezwungen, den menschlichen Leidenschaften zu schmeicheln, und die Regierung mußte ihre Sorge einzig auf die Verhütung der sittlichen Nachtheile ein— schränken. Selbst die Tendenz, die Bühne zu politischen Zwecken zu benuzen, wie einst bey den Atheniensern die Lust— spiele des Aristophanes, und mehrere Trauerspiele des Euri— pides, Sophokles u. s. w. gieng verloren. Wen man also die Bühne der Exaltation der Anschhten, Ideen und„Gefühle anklagt, so muß man den Grund dieser Anklage darin suchen, daß die Regierungen aufgehört ha— ben, sie als ein unmittelbares Staatsinstitut, zu Bildung der Nazionalsitten und des Nazionalcharakters zu behandeln, ihr also eine andre Tendenz aufdrangen. Denn an sich ist diese Exaltazion der Menschheit nothwendig. Das flache Menschendaseyn bedarf der Idealisazion, der Vergötterung. Sie allein giebt dem, was man Existenz nennt, Werth, Dritter Band. 15 ———————— 226 und diese ist ohne sie ein bewußtloses Brüten über einem hohlen Ey. Ohne Eraltazion läßt sich keine Kraft, kein Aufschwung zum Höheren und Edleren denken. Was 8 das Daseyn ohne Poesie? Roher Naturzustand ist nicht Tugend, nur Abwesenheit des Lasters, Sitteneinfalt, nicht Sittlichkeit, und der Hir— tenstand würde uns zur prosaischen Gemeinheit, und endlich zur Verwilderung zurück führen. Uns dahin zurück leiten, heißt das höchste Prin—⸗ zip des Menschendaseyns verkennen, und wenn Künste und Wissenschaften Ueppigkeit der Sitten und Efferveszenz der Leidenschaften hervor bringen, so enthalten sie auch die Heil— mittel. Geistige Bildung, Urbanität, Geschliffenheit der Sitten sind es vorzüglich, die das Schauspiel bewirkt, und von ihnen geht der Nazionalwohlstand aus. 6²24. Dem Umstande, daß die Regierungen aufgehört haben, die Bühne als ein unmittelbares Nazionalinstitut zu behandeln, muß man auch einzig die gänzliche Entartung derselben zurechnen. Sie zeigt uns in der Tragödie nicht mehr Heroen, die im Kampfe mit dem, was man Fatum zu nennen beliebt hat, nämlich mit den die Seelenkraft span⸗ nenden, die Energie des Gemüths entfaltenden Umgebungen, durch ihr Unterliegen das Gefühl der Bewunderung und Theilnahme aufregend, unser eigenes Wesen veredlen; sie zeigt an in der Komödie nicht mehr die menschlichen Thorheiten und Lächerlichkeiten, durch ihre Wirkungen und Folgen anschaulich schädlich; die Bühne ist also aus einem hoetischen Gemählde des menschlichen Lebens, im eigent⸗ lichsten Sinne, ein Schauspiel, eine Laterna magika. ein La he demã sre ridz nai 0⁰ sn pfid: uah Iö 1ul 910 x it, x suc, Woln * damd sches Jolt erkliz sie sin lichf Nos nämlz Welch licht) des E des, Whre eilhem , kein b it des besahheit der Hitt enblich Deim ste und henz der die Hill heit de Et, A haben, ut 3u tung e nicht atum t span⸗ ungen, E ledlen chlichen n te lihent⸗ gits, 227 ein Gukkasten geworden. Die Bühne kann nur einen ästheti— schen oder moralischen Genuß gewähren. Der ästhetische ist den niedern Ständen bis auf einen gewissen Punkt ohnehin fremd, und unter den höhern selbst ist er es bey weitem dem größern Theile. Für diese höheren Stände ist aber auch der moralische Genuß verloren, weil die Ueberfüllung, und jene vom Reichthum begünstigte Schärfung der Rezeptivität für sinnlichen Lebensgenuß, in dem nämlichen Grade, die Em—⸗ pfänglichkeit für das Reine, Schöne und Gute abstumpfen. Uebersättigt, wie sie sind, kann nur das Pikante sie reizen, können nur große elektrische Schläge ihr moralisches Sensa— torium berühren. Wenn sie auch nicht, wie dieß doch in den großen Europäischen Städten, vorzüglich in Italien der Fall ist, das Theater aus ganz andern, ihm fremden Zwecken be— suchen, so wollen sie doch nur amüsirt seyn, d. h. sie wollen vergessen, daß sie leben. Bey den ungebildeten Ständen ist dieser Hunger nach dem Schauen, nach der Darstellung, nicht der mensch⸗ lichen Leidenschaften und ihrer Triebräder, sondern ihrer Folgen und Wirkungen, nämlich der Begebenheiten, erklärbar aus dem Zustande geistiger Kindheit, in dem sie sich befinden, und kraft dessen sie zu nächst am Sinn— lichen haften müssen. Jenes geistige Anschauen der Motife der Begebenheiten, die das Gemüth ergreift, nämlich der geheimen Operazionen der menschlichen Seele, welches dem gebildeten Menschen bey treuer und psychologisch richtiger Entwickelung der Begebenheiten aus dem Spiele des Seelenorganismus, also der Wahrheit des Gemähl des, so hohen Genuß gewährt, ist nicht für sie da. Noch hat es der neueren Kammeralistik bey irgend einem wahren oder eingebildeten Staatsbedürfniß weder an Titeln — ——........................I.....I.....................2— 228 noch an Formen gefehlt, die Privatkassen der Staatsbürger in die öffentliche zu leiten. Nur für die Bühne, deren Erhaltung auf Kosten des Staats, als ein nothwendiger Staatsaufwand, von den weisesten und größten aller Völker anerkannt worden ist, hat es ihr selten gelingen wollen, einen Fond aufzuspüren. Und doch würde wohl keine Auflage williger bezahlt werden, als diese, die einzige, welche dem Staatsbürger unmittelbaren Lebensgenuß einbringt, deren Verwendung zu seinem Vortheil ihm stets lebendig gegen— wärtig ist, die auf mannichfaltige Weise wieder in seine eigene Kasse zurück fließt und Künste und Gewerbe beschäftigt. Auch bedürfen wir darum keine Schauspielhauser, die, wie die Atheniensischen, dreyßig Tausend Zuschauer fassen. Weise Vertheilung zahlreicher Vorstellungen ächter Geisteswerke, statt jener ewigen neuen Fabrikprodukte, die in ihrer Zahl schon das Gepräge ihrer Gemeinheit tragen müssen, werden es leicht möglich machen, den freyen Genuß der Bühne allen Bürgern zu verschaffen. 625. Am geschäftigsten ist die sogenannte Staatspolizey in der Beschränkung der lururiösen Konsumzion, in den Aufwandsgesezen gewesen. Schon im öten Jahrhundert, nach der Erbauung Rone, erschien das Archische Gesez, und unter der Republikani— schen und Monarchischen Regierung drängten sich die Auf— wandsverbote und Regulative. Frankreich und beynah alle Europäische Staaten haben dieses Beyspiel, bis auf die neusten Zeiten nachgeahmt. Allen diesen Gesezen, in so ferne sie nicht, wie das von den berühmten Gracchen erneuerte Kassische und Lizinische Ackergesez, eine eigenthümliche politische Tendenz hat— n/ dieß dukhl Ien Hei ö Hels ner R seinsss Ilgeth is ala Ne gewal Saal Erwel Ochrn der K Quelhe poligen elsche Prinj Mwich ö + flussez sind d und di tige eizen. hurch ——— 229 dtshůtge ten, fehlte es an klarem philosophischen Sinn. Ich habe n dieß in der Abhandlung über die industrielle Pro— winihn dukzion(2. B. S. 146 folg.) dargethan, und die Grän Nln zen der Staatsgewalt in Absicht des luxuriösen Aufwands 6 un bezeichnet. 3920 Ich reihe hier nur noch folgende Bemerkungen an: Das de heiligste Recht des Staatsbürgers ist freyer Gebrauch sei—⸗ ner Kräfte, also auch freye Benuzung seines Erwerbs und 330 seines Eigenthums. Diese Ehrfurcht für Eigenthum im 5200 allgemeinsten Sinn, ist die Basis der Gesellschaft. Ohne sie . ist aller Gewerbfleiß paralysirt, aller Wohlstand undenkbar. K. 0 Nie wird also die Nazional-Oekonomie eine Staatspolizey⸗ 990 ö gewalt anerkennen: von der Haushaltung des einzelnen 235 Staatsbürgers Rechenschaft zu fordern, die Quellen seines ah ö Erwerbs und seines Aufwands zu bilanziren, und dem leztern Wadn Schranken zu sezen. Eine solche Staatsinquisizion würde ne aln der Willkühr unermeßlichen Spielraum öffnen, und alle Quellen des Nazionalwohlstands auftrocknen. Die Staats— polizey muß sich also, wenn sie als Schuzgeist der Sitten ihey in erscheinen soll, zu Maßregeln erheben, die mit dem reinen in den Prinzip der Nazional-Oekonomie, also der Beförderung des Nazionalwohlstands in Eintracht stehen. Seat Diese sind: e Muf Das Beyspiel des Regenten; die Kraft seines Ein⸗ na al flusses liegt in der Natur der menschlichen Seele. Auf ihn uf N sind die Augen der Nazion geheftet. Besizt er das Vertrauen und die Liebe des Volks, so muß auch das Gleichgül— x tige bey ihm als Tugend erscheinen und zur Nachahmung Iunsh reizen. Die Wirthschaftlichkeit der Staatsverwaltung muß uhu durch die zahllosen Bande, mit denen sie an die Nazion ges 23——— knüpft ist, auf den Charakter und die häusliche, die Privat-⸗ wirthschaft der Staatsbürger zurück wirken. Die Sorge für die süttliche Bildung der Nazion, die den Staatosbürger mit den verderblichen Folgen der luxuriösen Konsumzion bekannt machen, und ihm diese als ein Laster, als einen Verxath an seinem eignen Glück, und an dem seiner Mitbürger darstellen, und selbst seine Vater—⸗ landsliebe gegen den Ueppigkeitsaufwand bewaffnen muß. Endlich: die Befreyung der Industrie von allen Fesseln, und die Beförderung der Produkzion. Nur Freyheit kann die Industrie auf den höchttmöglichen Grad spannen, und wenn die höchstmögliche Masse von Erzeugnissen hervor ge—⸗ bracht wird, so ist eben dadurch dem Aufwand ein so fernes Ziel gesteckt, daß er nicht leicht bis zu dem Punkt steigen kann, den ich als luxuriös bezeichne. Vor allem aber ernste und mit Strenge vollzogene Cre—⸗ ditgeseze. Die Nazional-Oekonomie heischt allerdings, daß Treu und Glaube aufrecht erhalten werde. Derjenige Staatsbürger, welcher einen seinen Stoff, seinen Vorrath, oder seine Produkzion übersteigenden Auf⸗ wand macht, kann dieß nur mittelst eines Eingriffs in frem—⸗ des Eigenthum, also mittelst Mißbrauchs des Vertrauens. Noch hat sich die peinliche Gesezgebung nicht bis zur Höhe eines richtigen Begriffs, der Qualität und Qun n⸗ tität der Entwendung fremden Eigenthums durch Miß— brauch des Vertrauens, geschwungen, noch ist es der Philoso— phie nicht gelungen, sie zu überzeugen, daß diese Gattung der Entwendung zugleich schändlicher und gefahrvoller ist, als der mit Gewalt verübte Raub oder Diebstahl. Ein Gesez, das den zahlungs u nfähigen Staatsbür— ger in so lange als einen Verbrecher betrachtet, bis er den 0 cLv auf i ihm u shtte stens grün sophi anger die R gagen geln Nso selor bete sirnet sther Auft dem. Bohnf Austo liche ger d nen! Hül mit auf aus die l ie Prat Miin, olgen der: ditse glz lüt, nd ne Vater muß. Fesselz, eit kann u, und ervor get fernes t stihen ne Cre lerdings, Stoff, en Auft frem⸗ lauens. bis zur Quan ch Miß⸗ Philo Gattung it, 16 Haatzbürt er den 231 auf ihn zu wälzenden Beweis geliefert hat, daß nur von ihm unabhängiges Unglück seine Zahlungsunfähigkeit herbey führte; ein Gesez, das Leichtsinn und Unbesonnenheit höch— stens als Entschuldigungs- nicht aber als Strafbefreyungs— gründe gelten ließe, und den Verbrecher mit einer der philo⸗ sophisch berichtigten Qualität un Quantiltät der Handlung angemessenen Strafe brandmarkte, ein solches Gesez würde die Redlichkeit gegen Betrug und Verrath, also die Tugend gegen das Laster in Schuz nehmen; es würde den Leichtsinn zügeln, Besonnenheit im Bilanziren des Erwerbs und des Aufwands aufregen, und sicheter als Kleiderordnungen, Ta— felordnungen, oder Aufwandsgeseze, den Ueppigkeitsaufwand begränzen, und seine verderblichen Folgen vom Staate ent- fernen. Nur dann kann die Nazional-Oekonomie Aufwandsge— seze mit ihrem Prinzip vereinbar finden, wenn von einem Aufwande die Rede ist, der, ohne Lebensgenuß zu gewähren, dem einzelnen Staatsbürger durch die Macht sinnloser Ge— wohnheiten und Gebräuche aufgedrungen wird; als z. B. der Aufwand bey Kindtaufen, Begräbnissen und andern öffent— lichen Feyerlichkeiten. Hier vermag der einzelne Staatsbür— ger der öffentlichen Meinung, dem Vorurtheile nicht ohne sei⸗ nen Nachtheil zu trozen; die Staatspolizey muß ihm also zu Hülfe kommen. Mehrere Staatsverwaltungen haben diese Grundsfäze mit Weisheit befolgt, manche sie, wie z. B. bey der Trauer, auf eine der Moralität und Empfindung nachtheilige Weise ausgedehnt. ö 626. Den sichersten und wohlthätigsten Spielraum hat wohl die Staatspolizey, indem sie die Geselligkeit, den Ge⸗ — 147...................seeeee‚e‚eeeeeeeee * — 232 bͤaoerurn genstand ihrer Gewalt befördert, und die Bande der Ge⸗ sellschaft vermehrt und erweitert. Das allgemeinste Mittel ist: die Beförderung der in— nern Schifffahrt durch Kanäle, und der Straßen bau. Viel ist über diesen Gegenstand geschrieben worden; doch scheinen bey weitem nicht alle seine Ansichten ausgehoben oder anerkannt worden zu seyn. Straßen sind das Weltband; der Verkehr, die Ge— selligkeit sind es, durch welche sich der Mensch am Menschen reibt, der Mensch mit dem Menschen amalgamirt, und diese Reibungen, aus welchen Politur hervor geht, diese Verschmelzungen sind es, welche die Wiege der Barbarey und ö des Sinkens bis zur Verschlechterung, den Lokalis mus vertilgen, und, mittelst des Durchkreuzens der vom Klima, Gesezen und Gewohnheiten vermannichfaltigten Tempera—⸗ mentsindividualitäten, neue Erscheinungen, neue Gestal⸗ ten aus dem Schoße der Menschheit hervor rufen, also Fort— schritt zum Edlen, Guten und Schönen, Veredlung be— wirken; nur sie können auch die Menschheit vor dem Herab— sinken bis zur Brutalität bewahren; in ihnen liegt die Civi⸗ lisazion. Die Geschichte muß dieß beurkunden; der Zustand der Kultur hieng immer von den Vereinigungsmitteln der Na— zionen ab. Den Romischen Straßen hatten die von der Nannhlt unterjochten Völkerschaften zu danken, daß sie der Wildheit und Barbarey entrissen wurden. Immer hielt die Civilisa—⸗ zion der Völker mit den Verbindungsmitteln gleichen Schritt. Familien, so wie Nazionen, die durch unwegsame Straßen getrennt sind, müssen sich stets fremd bleiben. Der Zu⸗ stand von Ungebundenheit, Freyheit und Abgeschiedenheit shmei: sollie H loch u aussucs müßt Erdhit deingek um del uur spix sfillen) us l Vekol das VI aus d auch M viele Men be qnn sol Wilder jezt, sndet/ ͤffentl vermei sür x Lund; schwert quemsi U mensch 233 Oe schmeichelt den Urtrieben des Naturmenschen zu sehr, wie sollte er, für den höhern Genuß der Freuden der Civilisazion derig noch unempfänglich, diese mit allen denjenigen Beschwerden aßenbu, aufsuchen, denen er bey unwegsamen Straßen sich aussezen den; d müßte? oben der So gruben sich denn Familien neben einander in einzelne Erdhöhlen ein, zufrieden, wenn ihre Umgebungen ihnen die die Gm dringendsten physischen Bedürfnisse lieferten, unbekümmert Nenschen um den Rest der Menschheit, der für sie nicht existirt; her—⸗ t, und ö vor sprossend gleich der Pflanze auf dem Boden, der sie gebar, t, dese fallen sie gewelkt auf den nämlichen Boden. Indeß belehrt arey und uns das Naturreich: nur aus der Verpflanzung könne lismus Veredlung hervor gehen. So wie sich, entschieden, ohne u Kima, das Vereinigungsband der Schifffahrt die Menschheit nie Tumperg⸗ aus dem rohen Naturstande empor gearbeitet hätte, so ist e Gestal. auch der Mangel an guten Straßen der Grund, daß so o hortt viele Nazionen bey weitem die Kulturstufe nicht erklom— ung be⸗ men haben, zu der sie die Nähe gebildeter Völker hätte drän— Hlrab⸗ gen sollen. ie Livis Spanien hat die tiefe Unwissenheit, die gänzliche Ver— wilderung, in welcher sich der größre Theil der Nazion noch und der ö jezt, in der Nähe einer der gebildetesten Völkerschaften, be— der N/ findet, größtentheils der gänzlichen Vernachläßigung der öffentlichen Straßenanstalten zuzuschreiben. Nur die un—* Rauik vermeidliche Noth, oder ein hoher Grad von Enthusiasmus Vihhet für Länderkunde kann fremde Nazionalglieder bestimmen, ein Cso Land zu bereisen, in dem der Reisende mit den höchsten Be— Oinn schwerlichkeiten zu kämpfen hat, und auf der Reise allen Be— Zunln quemlichkeiten des Lebens entsagen muß. D. du Und eben so ist durch diesen Zustand der Dinge der innre Kaacel menschliche Nazionalverkehr gehemmt. So scheint es mir, — 19 RXAR E„ ———————————.282 234 würde z. B. das südliche Deutschland längst weit mehr, als es noch bis jezt der Fall ist, von den geistigen Lichtstrahlen des nördlichen erwärmt seyn, wären beyde nicht durch den Zustand der Straßen mehr getrennt, als verbunden. Es gehört zu den Problemen, wie man im nördlichen Deutschland unter den Herrschern die wärmsten Freunde der Künste und Wissenschaften findet, die freygebigsten und groß—⸗ müthigsten Beschüzer derselben, so wie alles dessen, was groß, edel und schön ist, und der Menschheit frommt, und den mächtigsten Hebel der Humanität und aller das Leben verschönernden Künste, den Straßenbau sieht man gleichwohl vernachlässigt. Wer die Menschheit liebt, der beföͤrdere vor allem den Umgang der Menschen; wem der Mensch lieb ist, der rücke den Freund dem Freunde; den Gelehrten und Künstler, dem Gelehrten und Künstler; die Produzenten und Konsu⸗ menten einander näher. ö Eine gute Straße ist vielleicht oft ein wichtigerer Hebel zu Beförderung der Kultur, der Kenntnisse, der Künste und Wissenschaften, als ein noch so reiches Kunst- oder Natura-⸗ lienkabinet, dem sich der Fremde nur mit Gefahr seines Le⸗ bens nahen kann. Es giebt vielleicht unter allen keine größere, ausgebrei⸗ tetere Wohlthätigkeit, als den Straßenbau? Der Herrscher, der alle Punkte seines Staats durch gute Straßen vereinigt, ist der Schöpfer aller der geselligen Freuden, welche durch die—⸗ ses Aneinanderrücken der Menschen entstehen. Er ist es, der nicht allein das große Welt- das Nazionalfamilienband, sondern auch die einzelnen von der Empfindung geschaffenen Bande zusammenzieht; die Liebe, die Freundschaft sollten ihm Altäre errichten. 5 Mdio helif komm. hügli ihres Diese Mang bosten, ine ni ste v nusse; und leichs, dämm ö Ihl Naunss nd so hunde Vorth thiger begon für d Mun sen, stines Man —————————–—–———–——————— 235 it ahr, at Die unermeßlichen Vortheile des Straßenbaues für den Uhsrchle Nazionalreicht hum, also für den physischen Wohlstand, ht Auch den bedürfen wohl keiner Auseinandersezung. Der Grad der hunden, kommerziellen Produkzionskraft ist bey den mehresten, vor— N nöklchen züglich industriellen Produkten, ein sehr bedeutender Theil Freunde de ihres verglichenen Werths, also auch ihres Preises. n und groß⸗ Dieser Grad der kommerziellen Produkzionskraft wird, durch (sen, u Mangel guter Straßen, sehr erhöht; und alle die Transport— umt, und kosten, welche durch unfahrbare Wege veranlaßt werden, sind das Leben eine nicht blos unökonomistische, sondern selbst antiökonomisti— Sih sche Produkzion; denn sie zehrt vom wahren Lebensge— nusse; denn, je wohlfeiler die Produkte, je ausgebreiteter allem den und größer nothwendig dieser Lebensgenuß. eh is, der ö Ludwig der 15te glänzt nicht in der Geschichte Frank— Oflu, reichs, und doch verdankt man ihm die vortrefflichen Straßen— und Hoaso dämme, welche Frankreich auf allen Seiten durchschneiden. Ach! es ist eine niederschlagende Bemerkung, daß es für den rer Hebel enschen gewöhnlich so wenig Werth hat, groß zu seyn, Aüͤnste und und so hohen, groß zu scheinen. 2Miutn⸗ Zwar hat man in der zweyten Hälfte des lezten Jahr⸗ sines ki hunderts auch in Deutschland begonnen, von den wesentlichen Vortheilen des Straßenbaues sich zu überzeugen; aber demü— tusgeben thigend genug für den Grad unserer Kultur, daß man erst Herisch, begonnen hat. Empörend aber vollends die Motife, die man vereiigt ö für diese Vernachlässigung gewöhnlich anführt; nämlich den dulch dit Mangel an Fonds. risth Man wende auch den Blick von den Pallästen der Gro⸗ n sien, an welche man endlich mit Gefahr seines Lebens, oder gesho seines Körpers gelangt, so spricht doch dieser Vorwand den sclan ihn Mangel aller richtigen Ansicht von Nazional-ökonomistischem 236— Aufwand, selbst in Finanzwirthschaftlicher Beziehung, klar aus; der Staat, dem es an Fonds zu Nazional-Oekonomisti⸗ schen Anstalten fehlt, ist entweder gar kein Nazional Oeko⸗ nomistischer Staat, oder er ist nicht Nazionalökonomistisch organisirt. Die Verbindung aller Nazionalglieder unter sich, und der Nazion mit der übrigen Welt, ist die Vorbedingung der Nazionalexistenz. Menschen, die Wohnungen neben ein— ander errichten, um sich gegen die Witterung zu schüzen, und der Befriedigung der animalischen Bedürfnisse durch inneren Tausch sich zu widmen, sind noch keine bürgerliche Gesell⸗ schaft. Sie hat den kosmopolitischen Zweck, alle Menschen zum Wohlstand aller zu verbinden, und den ästhetischen Zweck, durch dieses Band Humanität, Gei⸗ stesbildung und moralische Veredlung über das Universum zu verbreiten; zerrissen ist dieses Band, wo die Vernachlässi— gung der Straßen die Menschen zwingt, ewig in dem eige— nen Ameishaufen umher zu kriechen, sich nie zu sonnen in fremden Tugenden, zu spiegeln in fremden Thorheiten. Diese Vernachlässigung ist es, welche die Städter ein—⸗ kerkert, so wie ihren Geist. Sie ist es, die jenen Spieß⸗ bürgersinn gebiert, der den Flug zum Edlen, Schönen und Genialischen lähmt, der die Kraft in Fesseln hält, und den heitern, freyen Lebensgenuß nach liberalen Ansichten in die Konvenienzen von Krähwinkel bannt. Vielleicht hat Kaiser Napoleon den Beynamen des Großen, den die Geschichte so unweise nur blutigen Hel— denthaten verleiht, schon durch die Straßen über den Mont Cenis und Simplon verdient, durch die er die klassische Erde mit dem Reste von Europa verband; und ich begreife nicht, wie die Nazionen, die er beherrscht, nicht auf die sinnige Idee gefallen sind, auf der Spize eines dieser geebneten Gebirge, hunh, kla Wonomisti hnal/ Oeko⸗ konomistich unter sich, bebingung nebenemn Ien, und ch inneren he Gesell⸗ , alle und den ität, Geis Universum ernachlass. dem eige⸗ sonhen in ten. ͤdter ein⸗ en Spieß⸗ Högen und „ und den ten in die namen des Uligen Hib den Moht asishe Eide Hleif nicht, sunige Dee un Gebilhe 228. — 23˙⁷ dem wohlthätigen Genius eine kolossale Statue aufzu⸗ richten*). ö 627. Diese Abhandlung ist es, welche vorzüglich den we— sentlichen Unterschied der sogenannten Staatswirthschaft von der Nazionalökonomie beurkunden wird.(1. B. 15.) In— deß die Staatswirthschaftslehrer die Staats polizey zu ei— nem Bestandtheil der Staatswirthschaft erhoben, und durch sie den Begriff der Polizey, der, seiner ursprünglichen Natur nach, nur die engeren geselligen Verbindungen umfaßt, auf den ganzen Staat ausgedehnt haben, ist die Tendenz der Nazionalökonomie vielmehr, die Staatspolizey, in soferne sie als eine mit Zwangsrecht verbundene Gewalt erscheinen soll, einzuschränken, und ihr den einzigen, mit den Nazional— Oekonomiegesezen vereinbaren Wirkungskreis der beglücken— deen Sorge für das allgemeine Wohl, in allem, was die allgemeine gesellige Staatsverbindung betrifft, anzuwei— sen, sie zu einer unsichtbaren beschüzenden Gottheit umzuschaf—⸗ fen, die nicht, wie Shakespears Jupiter, ewig donnert, sondern, gleich der Sonne, ihre wohlthätige Strahlen er— scheinen läßt, wo zu wärmen und zu erleuchten ist. *) Im März 1806, wo ich dieses schreibe, lese ich in öffentli⸗ chen Blättern, daß am aten Messidor Marschall Berthier bereits im Galopp die Straße über den Mont Cenis herab— ritt, zu deren Vollendung noch 800 tausend Franken verwen— det werden sollten. Die Straße über den Graeverberg, ein Theil der Hauptstraße von Spanien nach Italien, war in den Departementern der Drome, und der Hochalpen vollendet, und in dem Podepartement begonnen. Die steilsten Stellen hatten nicht mehr denn 5 Zoll Fall auf die Toise; die Straße über den Simplon von Algabey nach Gliz, 8 Stunden lang, war geendet. Dritter Band. * —ñ—x—————2———mmmhs.r 2— Dritter Abschnitt. Nazionalökonomistische Justizgesezgebung und Ver— waltung. 628. Höchst wichtig ist unstreitig der Einfluß der Justizgesez— gebung auf den Nazionalwohlstand. Ich habe in der Ab— handlung über den Einfluß der Staatsverfassung bemerkt, aus welchen Gründen die richtende Gewalt, bis auf einen ge— wissen Punkt, als eine eigene abgesonderte und um abhängige Gewalt bestehen muß. Ist nun vor allen Dingen diese Unabhängigkeit, dieser freye, ungehemmte Spielraum, durch die Staatsverfassung sicher gestellt, so bedarf es nur einer weisen Gesezgebung um der Justiz ihre Würde, als beschüzsenden Genius des Eigen— thums im allgemeinsten Sinne, zu bewirken, dessen Sicher— heit die erste Vorbedingung des Nazionalwohlstands ist. Mit dem Fortschritte der Bildung müssen die Bedürfnisse, also die Kollisionen in der Gesellschaft, die mannichfaltigen Er— scheinungen der menschlichen Leidenschaften und Gemüthsre— gungen, sich nothwendig häufen, also auch die Zahl der Ge—⸗ genstände der Justizgesezgebung, und die Schwierigkeiten in ihrer Anwendung und in dem Vollzuge. In dieser immer fortschreitenden Masse der menschlichen Erkenntnisse und Be— dürfnisse liegt an sich die immer wachsende Zartheit der Gränzlinien des Rechts und Unrechts; die immer zuneh⸗ mende Schwierigkeit, Täuschung von Wahrheit zu sondern, und für das rechte, einen sesten Standpunkt zu finden. Dieß macht denn immer mehr und mehr in der Justizgesez— *———9‚—ꝛ—.— gebs⸗ Heilh Hirl hilt⸗ der K wenl Sicht O len K. si lic, einʒel Beuh nit d Eizent schnfte lunger chune die A. le ein Staa lichen Renth —FFPFPFFFFFfff——————————*——————.: ... Ieeeeeeeee“—— ENNNNENENNNT——————— +—— ä 2 N 45 239 gebung Klarheit, Bestimmtheit und Vollständig— keit nothwendig. nd Vaer⸗ In einem Zeitalter, wo die Einfalt der Sitten, der 6 Hirtenstand der Völker, die geringe Bevölkerung, im Ver— hältniß der nährenden Erdfläche, diese schneidende Gränzlinie der Eigenthumsrechte ganz überflüssig machten, reichten noth⸗ justigeßz⸗ wendig wenige Vorschriften hin, um Ruhe, Ordnung und der A⸗ Sicherheit zu bewahren, die Ansprüche jedes einzelnen Glieds bemerkt, der Gesellschaft auf einen seiner physischen, oder intellektuel—⸗ einen ges len Kraft angemessenen Spielraum gegen fremde Eingriffe Whanzige zu sichern. Dieser Zustand der Dinge machte es auch ganz unschäd⸗ lich, die Anwendung dieser sparsamen Vorschriften auf die eit, isr! einzelnen menschlichen Handlungen und Begebenheiten, der verfssu Beurtheilungskraft einzelner Menschen zu überlassen. 66 320 Aber mit dem Fortschritte der intellektuellen Ausbildung, 45½ mit der Zunahme der Bevölkerung, also des Werths, der n Sichen Eigenthumsrechte und des Spiels der menschlichen Leiden⸗ it. 2 schaften, stieg nicht nur der Hang zu Ruhe störenden Hand— sse, ast lungen, und die Menge der Gegenstände, wo diese Eigen— ligen Li thumsrechte dunkel und streitig wurden, sondern die Gefahr? mthert die Anwendung allgemeiner, vager Vorschriften dem Urthei— D Ge le einzelner, von der allgemeinen Bitdung mit ergriffener Hleiten in Staatsbürger zu überlassen, drohte, den Richter zum willkühr⸗ ser iumer lichen Beherrscher über das Leben, die Freyheit und das Ei⸗ se und vVð genthum seiner Mitbürger zu erheben. theit N 10 un⸗ 22. sum Es zeigte sich also das dringende Bedürfniß klarer, und fo, alle, dem veränderten Sitten- und Kulturstande angemeßne N Begebenheiten und Handlungen erschöpfender Geseze. So ————**—— 20————— 8*— — 2———————————8———————— V**— SSII 24⁰ dringend aber auch diese Nothwendigkeit sich dem gebildeten Geiste aufdringt, so langsam ist er doch in deren Befriedi— gung fortgeschritten. Man begnügte sich, die Urtheilssprüche einzelner, mit den ersten Prinzipien des Naturrechts bekannter Männer, über einzelne menschliche Handlungen und Begebenheiten zu sammlen, und ihren Einsichten dadurch auf Kosten der Menschheit zu huldigen, daß man ihnen, anfangs schweigend, und in der Folge ausdrücklich, die Kraft positiver Geseze bey— legte. So entstand das ganze, an die dunkeln und man—⸗ gelhaften Geseze der zwölf Tafeln angereihte Römische Recht. Und so groß war die Indolenz der Staatsverwaltun— gen, daß diese unzusammenhangenden, sich allenthälben, der Natur ihres Ursprungs zufolge, widersprechenden, also selbst durch ihre Masse und Zahl unvollständigen Bestimmungen, sich die Herrschaft über den größten Theil von Europa er— rangen. ö Nur die römischen Bischöfe halfen, unter dem Schuz ihres Ansehens in ihren glänzendsten Perioden, jener Unvoll— ständigkeit nach, und so sehr auch die Inkonsequenz dieses Ueberschritts der geistlichen Gewalt in die weltliche Herr— schaft die Vernunft empörte, so verdrang doch das Gefühl des Bedürfnisses alle andere Betrachtungen. Selbst bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts überließen die Regierungen diesen wichtigen Zweig der Staatshaushaltung, den einzelen, einsichtsvolleren Gliedern der Nazion beynah ausschließend. Ein Verhältniß, über das man um so mehr erstaunen muß, wenn man die hohe immersteigende Eifersucht der Re—⸗ gierungen auf ihre Gewalt, die Tendenz zu deren Ausdeh— nung, und den hohen Grad von Ausbildung der Regierungs⸗ und lit schich 0 um⸗ der l Fiht der d 111 nußil Fin well spruh went Heilth der bersche feniget CEimnal das bung salen süh, flusse then sen, Vohl schft m gebildeten den Beffiedi⸗ Helner, nit Männet, unheiten zu Kosten der schweigerd, Geseze bey und man— ömische verwaltun⸗ halben, der also salb ungen, sch uropa ei⸗ em Schuz r Unvoll⸗ enz dieses che Herrt 3 Gefuhl hehunderts 3weig det Glikdan r elstue ucht d d in Mach Nastumg 241 kunde erwägt, welcher doch mit und neben jener Sorglosig—⸗ keit bestand. Diese auffallende Erscheinung kann uns nur die Ge— schichte erkläen. Die ewigen Kriege, welche Europa seit Jahrhunderten in Bewegung sezten, mußten nothwendig, zumahl seit der Erfindung der stehenden Heere, die Tendenz der Staatsverwaltungen vorzüglich auf die Ausbildung der Finanzgesezgebung, und die Maasregeln zu Erhaltung der äußern Sicherheit richten. Die mit der Sittenverfei⸗ nerung wachsende Masse von Leidenschaften und Bedürfnissen mußte bey den Staatsverwaltern sich um so leichter auf den Finanzgeist werfen, als das reine Prinzip des Staats— zwecks Mühe hatte, sich aus dem nicht systematischen Ur— sprung der Gewalt selbst hervorzuarbeiten; dann, erst dann, wenn die Zeit diesen Ursprung, welcher er auch sey, ge— heiligt hatte, konnte auch der Zweck deutlich und klar wie— der erscheinen. Die Finanzgesezgebung, und die Militairorganisazion, verschlangen also Jahrhunderte lang die Aufmerksamkeit der— jenigen Staaten, die vermöge ihrer Größe, der Masse ihrer Einwohner, und des Bewußtseyns ihrer innern Konsistenz, das Bedürfniß einer klaren und vollständigen Justizgesezge⸗ bung, am dringendsten fühlen mußten. Da die Justizgesezgebung sich immer nur mit den Schick— salen einzelner Staatsbürger beschäftigt, so könnte dieses Ge— fühl, so stark es auch, in Absicht seines weit umfassenden Ein⸗ flusses auf den Nazionalwohlstand, die Saiten der menschli— chen Empfindungen ansprach, sich doch nie so laut hören las⸗ sen, daß seine Stimme in dem Geräusche der Sorge für das Wohl der Nazion in Masse, oder der persönlichen Leiden⸗ schaften der Regenten, Gehör erlangt hätte. — ———.——— 7 IRNN„ V D..............——„“ 2— 1 242 Nur in Zeiten der Ruhe, nur als die Ausbildung der Regierungskunde und des reinen Geists der Staatseinrichtun— gen und der Staatsverwaltungen auf einen sehr hohen Grad geklommen war, überwand das Gefühl des Bedürfnisses jene Indolenz, die dem menschlichen Geiste so natürlich ist, der stets nur zunächst dasjenige anfaßt, was ihn für den Augenblick preßt. ö 630. Wahrscheinlich ist es auch die mit jedem Moment zu⸗ nehmende Mannichfaltigkeit der menschlichen Hand— lungen und Begebenheiten, und die daraus entspringende, mit jedem Moment neu gebohren werdende Unvollständig⸗ keit der peinlichen und bürgerlichen Gesezgebung, welche die Staatsverwaltungen in dem Unternehmen einer vollstän— digen Legislazion muthlos machte, indem sie ihnen diese als eine moralische Unmöglichkeit darstellte. Unter allen Europäischen Völkern hat die Preußische Nazion zuerst ein möglichst vollständiges bürgerliches Gesez— buch sich gegeben. Ich sage, die Nazion hat es sich gegeben. Der Königliche Philosoph, Friedrich der II., kannte den Geist der Nazion, die er beherrschte; denn Er vorzüglich hatte sich ihrer Empfänglichkeit für Geistesbildung bemächtigt, um sie auf diesen Punkt zu führen. Er wandte alles an, was bey dem Zustande der Monarchie, und in einem Zeit— alter, über das er selbst noch zu weit empor ragte, möglich war, um dieser Gesezgebung Vollständigkeit und Wahrheit zu sichern. Er soderte die denkenden Menschen, nicht seiner Nazion allein, sondern aller Nazionen auf, zur Vollen⸗ dung dieser Gesezgebung mitzuwirken. Und diese Beru— 243 löbilbung de ö 90 35 fung an die menschliche Vernunft vergutete den Fehler der atseimrichtun⸗ Form hohen Grad Vahfss Die nach zehnjährigen Stürmen wiedergebohrne Fran— zösische Nazion hat unter der Leitung eines großen genia— lischen Menschen zuerst diesem Beyspiel gefolgt. Der Na— poleonische Kodex ist erschienen. natlrlich i, ihn für en 631. Noment zu⸗ Die peinliche Gesezgebung, auf welcher die Sicher— hen Hand— heit der wichtigsten menschlichen Güter, die Züglung der Hende, wit regellosen Leidenschaften beruht, hat in Europa noch weit Ufändiz weniger Fortschritte gemacht. Noch fehlt es hier, beynah „welche die allenthalben, an einem dem Zeistgeiste entsprechenden Koder. vollstin⸗ ö Dieß läßt sich nur aus der Schwierigkeit der Auf⸗ si iun gabe erklären; indeß zeigt uns die Genialität des Heroen arstlle unsrer Zeit, Napoleons, so wie die Weisheit der Bay⸗ Preußih rischen Regierung, hiezu nahe Hoffnung. hes Gsej⸗ 632. Die bürgerliche Gesezgebung ist der Schuzgeist des Eigenthums so wie der freye Genuß des Eigenthums der Zweck der Nazional-Oekonomie. I., kannte bolzüglich Von dieser Wahrheit hätten, so sollte man glauben,. hemächtigt, alle Staatsverwaltungen ergriffen werden, hätte also ihre alled an, Tendenz dahin gehen sollen, diesem Schuze die höchste inem Zuit mögliche Energie zu geben. Von ihr waren selbst diejeni⸗ te, mgh gen wilden Völkerschaften durchdrungen, welche bey ein—⸗ d Wpshei facheren Sitten den größten Werth der Justiz in der schleunigen Mittheilung des Schuzes suchten, und dieser Eile selbst die strenge Gerechtigkeit, die ängstliche Abwägung der Eigenthumsrechte opfern zu müssen glaubten. nicht sintt Vleau dise Deil ....................—— 244 Man muß über jene Vernachläßigung um so mehr erstaunen, wenn man dieses allgemeine tiefe Gefühl der Flüchtigkeit des menschlichen Daseyns überhaupt, und noch weit mehr der Spanne der Genußzeit betrachtet; diesen daher rührenden Heißhunger nach augenblick— lichem Genuß, dem der Mensch alles unterordnet, selbst die glänzendsten Aussichten der Zukunft; kraft dessen er sich stets an das Gegenwärtige hält, und das Zukünf— tige, bey der ihn auf allen Seiten umgebenden Wandelbar— keit aller irdischen Dinge, als etwas ihm beynahe fremdes betrachtet. Ein tieferer psychologischer Blick hätte also die Gesez— gebung belehren sollen, daß Bestimmtheit für den Men⸗ schen den höchsten Werth hat, daß er also auch die widrige augenblickliche Entscheidung jenem Halbdunkel vorzieht, in welches der schwerfällige Gang der prozessualischen Formen sein Schicksal hüllt; und daß ein Glück, auf das er Jahre schmachtete, das er Jahre in ewigem Schwanken zwischen Furcht und Hoffen ersehnte— oft dann schon aufgehört hat, für ihn ein Glück zu seyn, wenn er es endlich erringt. 633. Noch weit wichtiger muß dem Menschen diese Energie in der peinlichen Gesezgebung seyn, die seine wichtigsten Güter, Leben, Freyheit und Seelenruhe zum Gegenstan— de hat. Allenthalben aber ist es wahr, daß gewisses Unglück leichter sich trägt, als düstre Zukunft. Die Organisazion der Preußischen Justizverwaltung, so unvollkommen sie noch seyn mag, beurkundet indeß bereits die Möglichkeit, raschen Gäng der Justizpflege mit gründ—⸗ licher Prüfung zu einigen. aufA Heig di g Kol noch dil geug Justi 3 5 Me IIIRD RE— Wi. 2—— 5 245 0 neht Einem philosophischen Kopfe ist es aufbewahrt, die be— b-hT᷑ deutende Krankheit dieser Organisazion zu heilen, daß sie iachuu, oft die Materie in den Formen ertränkt. elkachte, A ö enhlicks 634. et, sehhst ö Einige Staaten, und darunter vorzüglich der Brittische, mer sch ů sind auf die Idee gerathen, in der Justizverwaltung das zuküͤnß Palladium der Staatsbürgerlichen Freyheit, in der Jury, nbelbar⸗ den Geschwornen-Gerichten zu suchen. fremdes ö Ihre Schlußfolge war: daß der Mensch, eifersüchtig auf seine Freyheit, die Einschränkung derselben am sichersten e Geseh seinen Genossen anvertraut zu sehen wünschen werde, daß en Neh⸗ diese am besten mit seinen Ansichten, Sitten und Be— wihuihe ö dürfnissen vertraut, auch am fähigsten zur Beurtheilung der ht, i Kollisionen seyn, die durch sie veranlaßt würden. Es bedarf Forme noch einer tieferen Untersuchung, ob diese Ansicht wirklich Ichre die richtige ist. Es scheint vielmehr, als ob dieß Wüchet gerade nicht der wahre Weg seyn dürfte, den Zweck der it hat, Justizverwaltung, nämlich die Erforschung der Wahrheit, ö zu erreichen; denn gerade diese Erforschung scheint vielmehr Menschen zu fordern, die über die engen oder schiefen An⸗ Energie sichten derjenigen, deren Leidenschaftsspiel den Streit geschaf— Huhfen fen hat, erhaben, mit einem höheren oder doch von Stand ensim und Gewohnheit nicht verkrüppelten Geiste jene Diskussionen zu überschauen, Vorurtheilsfrey zu prüfen, vermöchten. Wnle Die Erfahrung und die mannichfaltigen Resultate, welche in x den Tribunalgeschichten jener Nazionen vor unsern Augen baluh liegen, scheinen diese Behauptung zu unterstüsen. Auf jeden Fall scheint der Nimbus, mit dem die Philosophie jenes ge— . priesene Institut umgeben hat, einer nähern Beschauung, 60 gleich so manchen andern Strahlenscheinen, zu bedürfen. SDSDSDSDSDSISISSSSSSSSSSSISIeeeeeeeeeeeee——... 246 D Unerläßlich zu Bewahrung der bürgerlichen Freyheit scheint hingegen in der peinlichen Justizverwaltung die Publizität der Verhandlung zu seyn. 635. Die Brittische Nazion, der man tiefe Blicke in den Geist der gesellschaftlichen Verfassung zugestehen muß, hat ferner eine Schuzwehre der bürgerlichen Freyheit in der buchstäblichen Anwendung der Geseze gesucht, und allerdings hat diese Ansicht um so mehr für sich, als sie die Alleinherrschaft der Geseze begünstigt. Es giebt keinen dem Nazionalwohl nachtheiligern Zu— stand als den der Willkühr; selbst die widersinnigste Ge— sezgebung ist jenem Zustande vorzuziehen. Indeß können aus jenen ängstlichen pedantischen Anwendungen des gesezlichen Buchstabens sehr nachtheilige Folgen für das allgemeine Wohl entspringen. Eben deswegen ist höchstmögliche Vollständigkeit der Gesezgebung das sicherste Palladium der bürgerlichen Freyheit. 636. Eines der bedeutendsten und allgemeinsten Gebrechen der bisherigen Europaischen Justizgesezgebung ist vorzüglich jener gänzliche Mangel an Welt bürger-Sinn, jene in—⸗ humane und illiberale Grundsäze, welche die Bürger freem⸗ der Staaten den Einheimischen nachsezzen. Wenn sich auch die gesezgebende Gewalt nicht bis zur philosophischen Höhe erheben kann, den Begriff des Rechts, als ein vom Raum, Verfassung und Verband durchaus un— abhängiges Wesen zu denken, und in der ganzen Menschheit licht 3 dieh ann dudüe sichhz oe I ih tbew Wos nudn 5 ash 1 5 genm 9150 Dah 247 n Rae nur Eine durch tausendfache Bande verschlungene große Fa— uslung di milie zu betrachten; wenn auch die Vernunft nicht auf den reinen Kosmopolitismus zurück führen müßte, so soll— ten doch die unermeßlichen Nachtheile jener Illiberalität und 1c im Inhospitalität der Geseze, auf die sie alle Augenblicke stoßen muß, sie von der Sinnlosigkeit derselben längst überzeugt n 3 haben. in der Wo ist die Nazion, die sich im strengsten Sinne durch— uht, un aus selbst genügte? Keines Zusammenhangs mit andern lls sse die Völkern zum heitern Lebensgenusse bedürfte? Und ihre Mög— lichkeit zugegeben, wer kann läugnen, daß sie gerade durch ligern Zu⸗ diesen isolirten Zustand in allen Fortschritten zur geistigen nigste Ge/ und sittlichen Vollkommenheit gehemmt werden, daß sie önnen aus durchaus stille stehen, das heißt, rückwärts schreiten, also geseglchen* sich verschlechtern, und in den Zustand von Wildheit oder tine Lͤhl doch von Gemeinheit zurücksinten müßte? Nur diese ewige Reibung der Kräfte, diese ewige Mi— higteit schung, dieser ewige Tausch der von Klima und Gesezen Rulce abgeschatteten Fähigkeiten und Ansichten, Sitten und Ge⸗ wohnheiten kann die Menschheit abschleifen und runden, nur durch sie können Künste und Wissenschaften gedeihen. Eine Nazional-Oekonomistische Justizgesezgebung sollte Gebrechen also vielmehr dem fremden Staatsbürger raschere, par⸗ vorzüglic teylosere Justizpflege sichern, ihm die Erlangung seines Ei⸗ jene int genthums, die Bewahrung seiner Rechte erleichtern, und fren dadurch das Vertrauen der Nazionen befestigen, als das Band, an dem wechselseitig ihr Wohlstand hangt. 1— 6— Behte Unter die allgemeinen Gebrechen der Justizgesezgebung gehört vorzüglich die Kost barkeit der Justiz, das Spor-⸗ 4— telsystem, mit allen seinen verwüstenden Folgen. Aasche I ————3—.—ttsss.s..s:..t.:..— 248 Schuz des Eigenthums ist das Urprinzip des Staatsgesellschaftlichen Verbands; den Staatsbürger gerade dann und da zu verlassen, wo er dieses Prinzip in An⸗ spruch zu nehmen in den Fall kommt, ist offenbar gegen die— ses Prinzip. Diese Feilheit der Justiz ist es, die dem Stärkern, dem Reichern, die Bewahrung seines Eigenthums erleichtert, dem Aermeren, dem Schwätheren erschwert*). Ja selbst bey aufgeklärten Nazionen hat man das Sportelwesen, also die Mittheilung der Justiz, in die Klasse der indirekten Auf—⸗ lagen gesezt; ja sie zu einer höchst drückenden, und den Na⸗ zionalwohlstand gerade an seinen wesentlichsten Bestandthei— len, und am tiefsten verwundenden Höhe getrieben. Die Furcht, daß durch unbezahlte Justizpflege Pro⸗ zesse sich vervielfältigen, die Unsicherheit des Eigenthums steigen, und die ohnehin rastlos regen Leidenschaften der Men—⸗ schen in erhöhter Gährung erhalten werden dürften, kann die Bezahlung der Justizpflege nicht rechtfertigen. Die richtende Gewalt kann durch Strafen den unruhi— gen oder boshaften Stöhrer fremder Ruhe, zur Ordnung und zur Ehrfurcht gegen das Gesez zurückführen. Justizpflege ist der wesentlichste Theil des Staatsschuzes, so wie dieser des Staatszwecks. Der Staat ist sie dem —) Die Gesezgebung hat zwar hie und da durch das Armen— recht nachzuhelfen gesucht; aber die Unhinläͤnglichkeit dieser Palliative verkündet sich jedem, der die Triebräder der menschlichen Leidenschaften beobachtet hat. Zical E Ih fre N bibog neld voma Ddeng unh, Rlr, lichg geih nacht Srz EEEEEE* +FrF SISIIIIPIRITIITII N NNNI. 2.7— DNN — X 249 üen 0 Staatsbürger schuldig; sie ist zu Erhaltung des Staats noth— 3 wendig; sie ist also Staat saufwand. ip in iri Als indirekte Auflage ist aber die Bezahlung der Justizpflege gänzlich unvereinbar mit dem Nazional-Oekono— mieprinzip. Stäͤrke, lleichtett, 285 9a selbt Das sicherste Mittel zu Vervollkommung dieses Theils n, asso der Gesezgebung ist die Bildung der Nazion, die Aufklä⸗ en Auf⸗ rung über Rechte und Pflichten. Dadurch wird der Wir— den Ma⸗ kungskreis der Justizverwaltung wohlthätig eingeschränkt. 60 In Dänemark, dessen Regierung sich durch Beobach— tung der Nazional-Oekonomiegeseze vorzüglich auszeichnet, 7 P hat man durch die angeordnete Vergleichskommission einen duhe Versuch zu Verminderung der Prozesse gemacht, der dem Na⸗ r MW zionalwohl sehr zuträglich ist. 4 Aus den neulich bekannt gemachten authentischen Listen über die Geschäfte dieser Vergleichskommission gehen sehr er— unrahit freuliche Resultate hervor. In den sieben Jahren von 1797 nng bis 1803. wurden bey den sämintlichen Vergleichskommissio—⸗ nen in Dänemark und Norwegen überhaupt 326,060 Sachen vorgenommen, und von diesen, 205,66 Sachen verglichen, Ihizet oder gehoben, 9,821 ausgesezt, bis zu näherer Aufklärung, st den und 93,890 an die Gerichte verwiesen, von welchen jedoch nur 23,165 Sachen würklich zur Verhandlung kamen. Folg— lich ist unter 14 angefangenen Rechtshändeln nur einer zur a gerichtlichen Verhandlung gekommen, und anstatt, daß liit Rist nach den bisherigen Erfahrungen die Zahl der abgeurthelten nͤder de 447 9—.— Streitigkeiten immer gegen 10, ooo jährlich betrugen, so be⸗ ————:7 0—— SEE. SSSI—3 —————————**.8. —— ö PIII‚I‚i‚‚ee‚ee 250— läuft sie sich jezt nur auf etwa 3,300. Eben so sind von Po— lizeisachen, die einen Vergleich zulassen, in den gedachten Jahren 27,241 vorgenommen; 20,458 verglichen; 1,147 ausgesezt, und 5,686 abgeurtheilt, das ist etwa von fünf Sachen Eine. Irre ich nicht, so existirt in den Staaten des edlen Nestors der europäischen Regenten, des Großherzogs von Baden, eine ähnliche Einrichtung. Sto E Beschte stines Kußf Brein. Carus Ciero' gen! — dre mit! Crome 7 rona Dolz ber schul Dirisch Säch derm on Rhe Yagten „447 von sünf aaten des herogs Bey dem Verleger Zohann Ambrosius Barth in Leip zi sind auch folgende Werke erschienen und um beygesezte Preise zu haben. Abicht(Joh. Heinr.) Versuch einer Metaphysik des Vergnügens nach Kantischen Grundfätzen, zur Grundlegung einer systema— tischen Thelematologie und Moral. 8. 18 Gr. — Neues System einer philosophischen Tugendlehre, aus der Natur der Menschheit entwickelt. 8. 20 Gr. — Philosophie der Sitten, ur Theil, allgem praktische Philoso⸗ phie. gr. 8. Neue verbess. Auflage. I Thlr. 4 Gr. Aeschines, drey Gespräche von der Tugend, vom Reichthume und vom Tode, nebst Plato's Krito, aus dem Griechisch übersetzt von J. M. Heinze. 8. 7 Gr. Ariosts(Ludw.) Briefe und die prosaischen Lustspiele der Herbo— lato, mit erklarenden Anmerkungen und Einleitungen heraus⸗ gegeben von Ch. H. J. Stockhard. 8. 16 Gr. Auch unter dem Titel: Le Commedie in prosa PErbolato e le lettere di Ludovico Ario- Sto eto Beschreibung des Spaarheerdes im Georgenhause zu Leipzig und seines Nutzens bey großen Versorgungsanstalten. gr. 4. mit 2 Kupfertafeln. 12 Gr. Breinl(C. F.) jus germanicum privatum. gr. 8. 1Thlr. 4 Gr. Carus(Fr. Aug.) Psychologie. er u. 2r Bd. gr. 8. 3 Thlr. 18 Gr. Cicero's Lälius, v. d. Freundschaft, mit erklärenden Anmerkun⸗ gen übersetzt von Rom. Ad. Hedwig 8. 16 Gr. — drey Bucher von den besten Gesetzen, aus dem Lateinischen mit Anmerkungen von J. M. Heinze. 8. 12 Gr. Crome(H. W.) Ideen, veranlaßt durch die Einleitung zur Na— tional-Oekonomie des Herrn Grafen Julius von Soden. gr. 8. 8 Gr. Dolz(Joh. Chr.) praktische Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen über Gegenstände des gemeinen Lebens, besonders für Bürger— schulen. Zte Auflage. 8. 1 Thlr. Dürisch(I. F. C.) tabellarische Uebersicht aller von den Churf. Sächs. Aemtern, auch Städtischen und andern Unterobrigkeiten dermalen alljährig zu fertigenden Officialanzeigen. 4. 14 Gr. 22—————9.2——... S — Sð.. 22 Eggers(C. U. D. von) Aktenstücke über das Mißverständniß zwi⸗ schen Dännemark und England und die nordische Neutralitäts— Convention, herausgegeben mit einer rechtlichen Erörterung des Streitpunktes. 8. 1. Thlr. — Beyträge zur Kenntniß von Hollstein mit Charten. 8. 1 Thlr. — Skizzen und Fragmente zu einer Geschichte der Menschheit. 3 Theile. gr. 8. 5 Thlr. Ehrenberg(Fr.) die praktische Lebensweisheit, ein Handbuch für Aufgeklärtere. 2 Theile. 8. 3 Thlr. Erzählung des interessantesten und nützlichsten aus der Geschichte der Deutschen für die Jugend. 2 Bändch. 3. 1 Thlr. 6 Gr. Essai sur Pinfluence de la poudre à canon dans Part de la guerre moderne, par Mauvillon. gr. 8. 1 Thlr. 10 gr. Schreibepapier 1 Thlr. 14 Gr. Funk(Chr. Ludw.) Menschennatur und Menschengröße in uns und für alle erreichbar. 2 Bände. gr. 8. 2 Thlr. 20 Gr. Geyers(M. Joh. Aug.) Anweisung zur vorsichtigen Eingehung und Abschließung aller Contracte und Geschäfte, woraus recht— liche Folgen erwachsen. 3 Theile. gr. 8. 3 Thlr. 8 gr. Hartmanns(Dr. J. Dav.) Versuch einer allgemeinen Geschichte der Poesie von den altesten Zeiten an. Ein Beytrag zur Ge— schichte der menschlichen Kultur. 2 Bände. gr. 8. 3 Thlk. 12 Gr. Hellwigs(Sam. Fr.) Anweisung zur leichten und gründlichen Er— lernung der italienischen doppelten Buchhandlung. 2 Theile. 2ꝛte verbess. Aufl. gr. 8. 4 Thlr. 12 Gr. Hoyer(J. G.) Versuch eines Handbuchs der Pontonierwissen⸗ schaft in Absicht ihrer Anwendung zum Feldgebräuch. 3 Bände. gr. 8. 3 Thlr. 8 Gr. Kretschmanni(D. Theod.) Jus publicum Germaniae, variis vario- rum dissertationibus aliisque id genus libellis explicatur atque illustratur. Ordine quodam systemat. Vol. I. et II. 4. 6 Thlr. 8 gr. Küttners(K. G.) Briefe über Irland, an seinen Freund den Herausgeber. 8. 1 Thlx. 4 Gr. Locke's Versuch über den menschlichen Verstand; aus dem Engl. übersetzt mit Anmerkungen und einer Abhandlung von D. Wilh. H. Tennemann. 3 Theile. 8. 3 Thlr. 12 Gr. Lux(M. J. J. W.) Originalien über Gegenstände der Staats⸗ ökonomie und veterinarischen Polizey. 8. 20 Gr. Maiers(Joh. Christoph) Beschreibung von Venedig. 4 Theile. gr. 8. mit Kupf. u. Charten. 5 Thlr. 4 Gr. — Geschichte des franz. Revolutionskriegs. 6 Theile. gr. 8. 8 Thlr. 16 Gr. *7 8 ———— 2 ndniß zui⸗ eutralitätz⸗ terung des I Thlr. . IThlr. Nenſchheit. 3 Thlr. Geſchicte r. 5 Gr. guerre r. 10 gr. . 14 Gr. uns und . 20 Gr. ingehung us recht⸗ glr. g gr. Heſchihte. zur Ge⸗ .E Gr. chen Er⸗ Theile. 2 Gr. wiſſen⸗. Bande. 8 Gr. s Varlo- ur atque lr. dgr. und den 1 4 Gr. m Engl. D. Wilh. . 12 Gr. Staats⸗ 20 Gr. 4 Theile. hlr. 40r. l. gr. 8. lr. 16 Gr. — 2„—— 2.——— ——J— 1——— 3„ ͤ—— ————·/——————— ——— . 2 ————————— 1*————— ——— 4—— —. 5 1 i 2W8 4 Magenta 1IIIfli I Tu 5 — f= 0 2 5 6 00 — — 13