Uaie-Bibſ. Siessen — .— 1 K—, 2—oe* — EE———— — Pin ac ſſc . u———vöö 2— 9 F.. 1355 , e. Vollständige Anleitung zur Behandlung, Benutzung und Schätzung der Forsten. Ein an d o u ch für Forstbediente, Guthsbesitzer, Oekonomiebeamte und Magi— sträte, mit Rücksicht auf die wechselseitigen Beziehungen des Waldbaues zum Feldbaue, entworfen von Br. W. P fe l, Königlich Preußischem Oberforstrath und Professor bei der Universität zu Berlin. Zweiter Band, Züllichau und Freistadt, in der Darnmannschen Buch handlung, 2* B o r w o r. Ich übergebe dem Publiko hier den zweiten Theil meiner Anleitung zur Behandlung und Be— nutzung der Forsten, welcher die Lehre von der Forstbeschützung, der Forsteinrichtung und Schätzung, der Forstbenutzung und verschiedene wissenswerthe Rechtsregeln für den im preußischen Staate lebenden Forstbesitzer oder Forstverwalter enthält. Es ist dabei unausgesetzt der Grundsatz im Auge behalten worden, daß die höchste dauernde Benutzung der Forsten die beste Forstwirthschaft ist, die wünschenswertheste für den Forstbesitzer, die vortheilhafteste für den Nationalwohlstand überhaupt. Wenn dieß bloß auf den Ertrag an Holze bezogen würde, so wäre es dasselbe, was alle Forst⸗ 2 IV wirthe wollen und lehren. Der Ertrag der For— sten bestehet jedoch nicht bloß in Holz, sondern auch in Gras, Laub, Holzsäften ꝛce., deren Werth und Ertrag ebenfalls in Anrechnung kommen muß, wenn von der Benutzung die Rede ist. Um diesen ganzen Ertrag an so verschiedenen Dingen übersehen und würdigen zu können, wird schon die Verwandlung desselben in Geld nöthig, was wir aber auch deß— halb nicht vermeiden können, wenn auch nur von Holze allein die Rede ist, weil wir sonst keine Be⸗ stimmung finden, welche Holzarten und Holzsorti— mente die höchste Benutzung gewähren, da erst der Holzpreis die relative Bestimmung und Er⸗ kenntniß des Holzwerths erzeugt.e Ohne dieses wüß⸗ ten wir nicht, ob bloß die Quakität oder auch die Qualistät der zu erziehenden Hölzer berücksichtigt werden muß. Machen wir jedoch erst einmal die Bestim— mung der höchsten Benutzung von dem höchsten Geldertrage abhängig, so bleibt es die Bodener— zeugung nicht mehr allein, was wir zu berücksich⸗ tigen haben; die das Geld vermehrende Eigen— schaft, welche die bürgerlichen Einrichtungen dem Gelde selbst beigelegt haben, macht um so dringen— der darauf Anspruch, als sie bei dem Nichtgebrauche des Geldes, sondern der Ueberlassung dazu an an— dere in steigender Progression wächst, während die Bodenerzeugung höchstens bei der Nichtbenutzung des Holzes sich nur gleichbleibend vermehrt. Dar— aus entstehet ein nicht zu beseitigender Widerspruch H e W N For⸗ auch und wenn anzen mund dlung deß⸗ rvon e Be⸗ sorti⸗ erst Er⸗ wüß⸗ ich die chtigt estim⸗ chsten dener⸗ ücksich⸗ Eigen⸗ ndem ringen⸗ brauche an an⸗ end die nutzung Dar⸗ ershruch V bei der Vereinigung des höchsten Geldertrages und der größten Holzerzeugung, indem die erste von der baldigen Erhebung, die zweite von dem Aufschube der Benutzung abhängig wird. Wie er sich zum Besten des Nationalwohlstan— des dadurch aufzulösen hat, daß man die Gelder⸗ bebung nur so lange verschiebt, als sie durch die Holz⸗ vermehrung oder Holzverbesserung gedeckt ist, wie dadurch, daß man die Anschaffungskosten ersetzt ver⸗ langt, endlich bewirkt werden muß, daß nicht mehr kostbareres Holz erzogen, als verlangt und bedurft wird, dieß zu entwickeln, ist Gegenstand der staats⸗ wirthschaftlichen Forstlehre. Es ist bloß oberfläch⸗ lich angedeutet worden, um darüber Auskunft zu geben, warum d. Verf. dem, als so gefährlich für das Staatswohl dargestellten, Grundsätze folgt: den höchsten dauernden Gelderträg aus dem Forste zu ziehen, das sei die beste Forstwirthschaft. Erst, wenn er sein System der staatswirth— schaftlichen Forstlehre vollständig entwickelt hat, wer⸗ den die Staatsforstwirthe befugt seyn, ein Auto da Fe mit dem Verf. zu halten. Die Forstbefitzer werden nicht Anstand neh— men, auch schon vorher, seine Lehre für die beste zu erkennen. In Hinsicht der beigefügten Erfahrungstafeln wird denen, welche mit den Untersuchungen des Waldertrags bekannt sind, auffallen, ö daß die Holzerzeugung darin beträchtlich höher, die Stammzahl niedriger VI angegeben ist, als sie durch die vorzüglichsten Forst⸗ männer ermittelt wurden. So weisen dieselben in Kie— fern folgenden Ertrag bei 120jährigem Umtriebe nach: 1. 11. III. IV. V VI. VII. Vn. IX. L. 1884. 3000. 4200. 5408. 6504. 7680. 8880. 10080. 1135T. 12471 und der Durchschnittszuwachs ist daher jährlich 15/%.25.35.45/. 54,„64. 74. 84.94, 103.2. Cotta hat in seinen Hülfstafeln als summa— rische Erzeugung 1163. 1874. 2585. 3295. 4007. 4718. 5429. 6140. 6851. 7562. folglich jährlichen Durchschnittszuwachs 9, 69. 15, 61. 21, 54. 27, 45, 33, 39. 39, 31. 45%„ 51,„ 37, I. 55,7 Hartig giebt als Erzeugung auf gutem Boden bei Benutzung des vollen Ertrags und regelmä— ßiger Bewirthschaftung der Kieferforsten bei 100 jäh⸗ rigem Umtriebe an: in schlechtem Sandboden 35 Klftrn, in mittlerem Sandboden 50 Klftrn, in gutem Sandboden 70 Klftrn; dieß wäre die Klafter zu 80 Kfß. reiner Holzmasse ge⸗ *) Die römischen Zahlen drücken die Bodenklassen nach ihrer Ertragsfähigkeit aus, die arabischen die in einem 120 jäh— rigen Umtriebe erzeugte summarische Holzmasse nach Kubfßen. 0*) Forst⸗Archiv für Preußen ꝛter Jahr. 7tes Heft 1817. 66. . Di 10 i I% buh: VRFtun, II N Wn 30) Dim Hgh 4 4 % chle! H D0 0 n r ae ic n nach 20 jah⸗ hen. t 181⁷3 VII rechnet, eine jährliche Holzerzeugung von 28, 40 und 56 Kfß jährlich. Zur Verständigung dieser Abweichung muß folgendes bemerkt werden. 1. Die in der Jugend geringere von Stamm⸗- zahl, bestimmt nach dem Bedürfnisse des Baumes hinsichtlich des Raumes zu seinem vollständigen Wachsthume, begründet schon den höhern Zuwachs. Der Beweis dafür ist in der Lehre der Durchforstung geführt, so wie er aus der Beobachtung des Zuwach— ses der Bäume im einzelnen und geschlossenen Stan⸗ de hervorgehet. 2. Der Ertrag der Durchforstung ist hier voll, ohne den geringsten Verlust, berechnet, und die ganze Holzerzeugung, so weit sie sich nur auf ir— gend zu nutzendes Holz erstreckt, angegeben, was keiner der angeführten Schriftsteller gethan hat, oder thun konnte. Sie hatten die Ausmittelung des Er⸗ trags der Staatsforsten im Auge, worin nie das erzeugte Holz vollständig zu benutzen ist, hier ist zugleich von Benutzung der kleinen Privatforsten die Rede, worin sehr oft auch die geringsten Theile der Holzerzeugung benutzt werden. 3. Die Untersuchungen des Zuwachses bei der Kiefer sind in der 7ten, Sten, oten und roten Klasse nicht auf trocknem Sandboden gemacht, sondern auf VIII frischem und feuchtem, gemischtem Sand- und Lehm⸗ boden mit viel Dammerde, in welchem der Zuwachs der Kiefer viel stärker ist, als in jenem und bis zu 14 Klftrn jährlich an einzelnen ausgezeichneten Stel⸗ len nachgewiesen werden kann. Ohne die Richtigkeit anderer Berechnungen und Untersuchungen bestreiten zu wollen, mußten da— her bei dieser Verschiedenheit der Verhältnisse und Annahmen, unter welchen die in diesem Bande gegebenen Ertragstafeln gegeben wurden, ein ganz verschiedenes Resultat, als die Berechnungen ande— rer Forstmänner geben.— Die angegebene Erzeu— gung der besten Klassen mußte in den Tafeln aufge— nommen werden, weil sie wirklich statt findet und im Walde vorgefunden wurde, wogegen d. Verf. freilich gern einräumt, daß sie selten ist, und noch seltner von dem Forstbesitzer ganz benutzt werden kann. Deßhalb muß man auch im Allgemeinen gegen die Anwendung der vier höchsten Klassen warnen, die nur gebraucht werden dürfen, wenn man sich genau überzeugt hat, daß sie nicht zu hoch sind. In der Regel kann man, auch bei gutbestandenen Forsten, bei schlechtem Boden nur die erste und zweite, bei mittlerm die dritte und vierte, und bei gutem Bo⸗ den die fünfte und sechste gebrauchen. Bei den Eichen, welche am mehrsten durch die ungewöhnliche Größe des angegebenen Ertrags auf⸗ fallen werden, kann man denen, welche deßhalb 29——————99....‚F‚.‚.‚..‚..‚‚.‚....˖‚‚..‚..‚...F.....t.......t.......IF..................—...... ‚...— * 2—— 2—3——— ehm. dachs is zu Stel⸗ ingen n da⸗ und ande ganz ande⸗ rzeu⸗ ufge⸗ d im eilich tner fann. n die „die enau n der rsten, bei Bo⸗ ch die auf⸗ Fhalb IX Zweifel äußern sollten, nur bemerken, daß der an— gegebene Ertrag durch den, in den Eichenwäldern in dem Oderthale stattfindenden Zuwachs in einzel. nen Fällen noch häufig übertroffen wird, und vor— züglich bis zum Sosten und 1ooten Jahre, oft 4 größer, als ihn die 1ote Klasse angiebt, gefunden wird. Sehr gern wird d. Verf. denjenigen Forstmän⸗ nern, welchen diese allen bisherigen Annahmen über den Zuwachs der Eichenwälder widersprechende Er— scheinung interessant ist, die speeiellen Auszählungen, Messungen und Resultate des Einschlags mittheilen. Wo der Zuwachs bei ihnen niedriger ist, als er an— gegeben wurde, müssen keine Eichenhochwälder, was auch für alle Laubhölzer gilt, gezogen werden. Selbst in der üsten und ꝛten Klasse ist dieß noch ein Mißgriff. Auch bei Erlen und Birken ist noch nicht das Höchste des in verschiedenem Alter wirklich ge— fundenen Vorraths angegeben, wie die 16 Jahre von d. Verf. genau geführten Schlagregister von großen, mit diesen Hölzern bestandenen Flächen nachweisen. Die Einrichtung dieser Täfeln ist ganz ver— schieden von allen bisher bekannten. Wenn sie nicht für sich selbst spricht, ist auch wenig für sie anzuführen. Die vielen Versuche zu ihrer An— wendung und Benutzung ergaben, daß, wenn sie brauchbar seyn sollten, die bloße Angabe der sum⸗ *X marischen Erzeugung, ohne Sonderung des Be— standes in jedem Alter, von der vorausgegange— nen Durchforstung nicht genügte, sondern daß dieß so erfolgen mußte, wie es geschehen ist. Oh—- ne dieß ist man weder im Stande, die Klasse der Ertragsfähigkeit des Bodens nach dem vorhande— nen Vorrathe zu bestimmen, denn dieser ist bei der Angabe der summarischen Erzeugung nicht nach— gewiesen, da darunter der nicht mehr vorhandene Ertrag der Durchforstung begriffen ist, noch kann man die Tafeln zur Ausgleichung des periodischen Ertrags anwenden, da der Gewinn von der Durch— forstung so wenig, als die Zeit, in welcher er er— folgt, dabei angegeben ist. Deßhalb haben diese Tafeln eine ganz verschiedene Einrichtung von den Cottaschen erhalten. Die Fehler werden bei ih— nen weit leichter nachzuweisen seyn, als bei jenen, weil diese den Vorrath und Ertrag für jeden be— stimmten Zeitpunkt angeben, die Richtigkeit jener nie geprüft werden kann, weil das nicht mehr vor⸗ händene Holz immer mit dem vorhandenen zusam⸗ men geworfen ist. Daß die Durchforstung im Ertrage als sich beinahe gleichbleibend angenommen worden ist, kann gar nicht auffallen, sobald man den Grundsatz berechnet, nach dem sie geleitet werden soll. Wenn der Boden nur stets so viel Stämme behalten soll, daß die ganze Productionsfähigkeit desselben benutzt wird, ohne daß ein Stamm den anderen beeinträch— STtTTTTTTTTc æTPéP ‚.PPFTSTFSFTFHFTFTPT T T PTPDPTPTPTPTFTDTDPDPDPTDDTTTTTFTFTFTFTFFFfFf M kann schen urch⸗ er⸗ diese aden i ih⸗ anen, be⸗ jener vor⸗ sam⸗ s sich mist, ndsatz Wenn soll, enutzt träc⸗ XI tigt, so muß auch seine Erzeugung, wie die Benu— zung der entbehrlichen Stämme gleichmäßiger wer— den, und kann nur im zunehmenden Alter um so viel steigen, als die Stämme eine größere Fähigkeit erhalten, im Allgemeinen eine größere Masse von Nahrungstheilen aus Erde und Luft für die Holz— erzeugung zu verwenden. D. Verf. verhehlt es gar nicht, daß bei allen die⸗ sen Tafeln häufig Verhältnißzählen eingeschoben sind, so wie alle nur irgend aufzufindende wirkliche Be— standsberechnungen anderer Forstmänner mit benutzt sind. Das ist aber auch ohne Zweifel bei allen übrigen Erfahrungstafeln der Fall, wie sich dieß bei der genauen Revision von selbst ergiebt. Wo fände man aber auch die Bestände jeder Art auf je— dem Boden und von jedem Alter, so wie man ihrer bedarf, um solche Tafeln vollständig zu entwerfen? Sie sind ohne Zweifel noch mäncher Berichtigung und Vervollständigung fähig, und werden sie hof— fentlich im Laufe der Zeit auch erhalten. Sie sind aber schon viel werth, wenn sie nur dazu dienen, die da— bei zum Grunde liegende Idee allgemeiner zu machen und zu Versuchen anzuregen, endlich über den wahren Waldertrag unter verschiedenen Verhältnis⸗ sen auf das Reine zu kommen. Der Einrichtung und Schätzung sehlt eigentlich das, was man gewöhnlich den practischen Theil nennt, d. h. die Anwendung der ganzen Lehre auf einen gegebenen Forst, und die Durchführung des ganzen Verfahrens bei einem als Beispiel aufgestell— ten einzurichtenden und abzuschätzenden Walde. Wo Beispiele zur Anwendung der gegebenen Lehren nöthig schienen, sind diese auch stets einzeln gleich gegeben, um dem Leser alles so deutlich als möglich darzustellen. Alles dieß nun nochmals umständlich zu wlederholen, die Feststellung des Umtriebes, Wahl der Holzarten, Ausgleichung des periodischen Er-⸗ trages ꝛc. durch Beispiele nochmals vereint bei einem imaginairen Forste darzustellen, konnte d. V. um so weniger für zweckmäßig halten, als es doch un— möglich ist, alle die mannigfaltigen verschiedenen Abweichungen der Oertlichkeit, der Servituten, La— ge des Klimas, Bodens, Forstes, der mannigfal— tigen Rücksichten des Forstschutzes und der Forstbe— nutzung, bei einem einzigen Beispiele darzustellen. Jeder Versuch dazu würde große Verstärkung und Vertheurung des Buches herbeigeführt haben, ohne es brauchbarer zu machen. Nicht die Form, sondern der Geist, in welchem die Forsteinrichtung ꝛe. erfol⸗ gen soll, war die Absicht zu geben. Wer den zweiten aus dem Gegebenen nicht zu fassen vermag, dem kann die erste nichts nutzen, die überdem nicht so wesentlich ist. Das beste Beispiel zur Anwendung ist, wenn jemand seinen Forst unter allen Verhält⸗ nissen sich selbst genau darstellt, und die Anwendung des Gelehrten darauf versucht, ehe er zur wirklichen Ausführung schreitet. des eftell⸗ alde. ehren gleich glich idlich Wahl Er⸗ einem . um h un⸗ denen u„ H. igsal⸗ rfbe⸗ jellen. und ohne ndern erfol weiten dem icht so ndung ahält ndung klichen XIII Es sey mir nun noch verziehen, wenn ich ei— nen ganz fremdartigen Gegenstand kurz in diesem Vorworte berühre. Die von mir im vorigen Jahre herausgegebene Schrift über forstwissenschaftliche Bildung und Un⸗ terricht hat mir mannigfaltige Angriffe zugezogen, und ist hin und wieder sehr ungünstig beurtheilt wor— den, weil die Hülfslehrer an den Forstacademien zu finden glaubten, daß zu wenig Werth auf den ausgedehnten Unterricht in den Hülfswissenschaften gelegt wurde. Man nannte die von mir vorgeschla— gene Art des Unterrichts eine Dressur, und leitete den Wunsch einer Beschränkung der Hülfswissen— schaften für die gewöhnliche Mehrzahl der Schü— ler aus dem eignen Mangel an Bildung und dem eignen mängelhaften empirischen Wissen ab. Ich habe dieß, so wie alle persönlichen An— griffe mit Seillschweigen übergangen, da die Wis— senschaft bei Streitigkeiten, welche in der Art ge— führt werden, mit welcher meine Gegner die Arena betraten, keinen Gewinn hat. Man hat mich entweder nicht verstanden, oder man hat mich snicht verstehen wollen. Es ist nie meine Idee gewesen, hehäupten zu wollen, daß zu einer vollkommnen Ausbildung als Forstmann, zur Vervollkommnung der Wissenschaften, nicht Kenntniß der Hülfswis— senschaften in einem großen Umfänge nöthig wäre; ich habe bloß ausgeführt, daß der gewöhnliche Un— terricht auf den Academieen für die Mehrzahl ih⸗ XIV rer Besucher unpassend ist, weil man Dinge lehrt, welche sie weder verstehen noch benutzen kön— nen, und das wegläßt, was sie ihrer künftigen Bestimmung gemäß eigentlich wissen sollten. Hätte man Forstschulen, auf denen die jungen Leute für den Unterricht auf derAcademie empfänglich gemacht, oder wo die für das Subalternpersonale nöthigen Kennt⸗ nisse gelehrt würden, ordnete man den Unterricht nach der Fähigkeit und dem Gräde der Ausbildung der Schüler, so fiel mein ganzer Täel hinweg. Daß man für den forstlichen Unterricht gar keine Schulen, sondern bloß gelehrte Academien haben will, erscheint mir eben so lächerlich, als es jedem Unbefangenen erscheinen müßte, wenn man alle Bür— gerschulen und Gymnasien aufheben, und zur Be— förderung der Volksbildung bloß Universitäten einführen wollte!— Keiner meiner Gegner hat bis jetzt den Streit über die Frage: Wie soll der forstliche Unterricht geleitet werden?— so geführt, wie er geführt werden soll,— d. h. ruhig und par— theilos die Gründe für und gegen meine Ansicht davon abgewogen, und sein Urtheil daraus herge— leitet. Man überhebt mich dadurch der Mühe, meinen in jener Schrift entwickelten Gründen etwas hinzuzufügen, oder meine Gegner widerlegen zu müssen, welche in der Meinung stehen und sie frei äußern, sie müßten grob seyn, um den Ein— druck des von mir stark gesprochenen Wortes, mei⸗ ner Beredheit, zu schwächen. Wieder mit Invecti⸗ den zu antworten und die Blößen zu benutzen, welche lehrt, kön stigen Häͤtte r den „oder Lennt⸗ erricht ldung nweg. keine haben jedem Bür⸗ r Be⸗ itäten t hat yAder fůͤhrt, d par⸗ nsicht herge⸗ Nühe, ünden rlegen nd sie Ein⸗ mei⸗ vecti⸗ welche XV so reichlich gegeben werden, um schlechte Kämpfer zu verwunden, halte ich unter meiner Würde, und bloß deßhalb habe ich zu allen Angriffen und schmä— henden Kritiken geschwiegen, und werde schweigen, bis ich zu gelegener Zeit das Eigentliche des Strei— tes einmal kurz zusammen fassen kann. Zu sonder— bar verschieden sind die Personen, welche die ver— schiedensten Urtheile über diese Schrift gefällt haben, als daß man nicht auf diese Verschiedenheit aufmerk— sam werden muß. Zwei Ministerien der beträchtlichsten deutschen Staaten haben dem Verf. zu erkennen gegeben, wie sie im Allgemeinen mit seinen Ideen vollkommen ein— verstanden seyen, und seine Ansichten für die richti— gen erkennten. Die berühmtesten deutschen Forstmänner, und sogar Directoren der Forstlehranstalten haben eben das Urtheil gefällt, und nur den ausgedehntern Un— terricht in der Mathematik, der Mehrzahl nach, für unerläßlich erklärt. Auch die kenntnißreichsten prac— tischen Forstmänner haben dem Verf. ihren Beifall nicht versagt. Dagegen sind nun auf der andern Seite als hef— tige Gegner der darin vorgetragenen angeblichen Irrlehren aufgetreten: Ein Kandidat der Theologie, Herr Krutsch in Tharant, welcher sagt, er müsse wohl wissen, was zum forstwissenschaftlichen Unterrichte gehöre, da er XVI sein Kandidaten⸗Examen nicht gar schlecht gemacht habe, und 10 Jahre Informator, aber freilich nie Forstmann gewesen sey. Ein Kandidat der Philosophie, Herr Reum in Tharant. Ein ehemaliger Dorfschullehrer, Herr Hoßfeld in Dreißigacker. Ein ungenannter Recensent in der Hallischen Literaturzeitung. D. Verf. überläßt ruhig dem Publiko und der Zeit die Entscheidung, wessen Ansichten die richtigen sind! So wie die Schrift über forstwissenschaftliche Bildung das angab, was in dieser Anleitung gelehrt werden sollte, so soll diese Anleitung die Entwicke— lung der Grundsätze vorbereiten, nach denen die staatswirthschaftliche Forstverwaltung geleitet wer— den soll. Die Darstellung derselben wird in kurzem erfolgen, ob sie gleich dem Verf. noch mehr Angriffe und strengere Kritiken zuziehen wird, als seine übri— gen Schriften, da sie ganz abweichend von den Grundsätzen der bisherigen sogenannten Forstdi— rectionslehre ist. Der Verfasser. ——ßꝛ ——————————————— π⏑ł...—.———— cht genacht freilich nie Herk Rom rr Hoßfeld Hallischen o und der e richtigen Wshaftliche ing gelehrt Entwicke⸗ denen die lkeitet wer⸗ in kurzem hr Angriff seine bti⸗ 5von den n Forstdi sser. Inhalts-Verzeichniß. Dritter Abschnitt. sch ütz ung Von der Waldbe⸗ 1. Von der Beschützung des Waldes gegen Natur⸗ ereignisse 2.————— gegen Thiere — gegen Beschä⸗ digung durch Menschen 6 Vierter Abschnitt. Von der Forster⸗ trags bestimmung und Forsteinrich⸗ t ung I. Von der Erforschung der vorhandenen nutzbaren Holzmasse ohne Berücksichtigung eines Zuwachses oder nachhältigen Waldertrags 2. Von der Berechnung des Waldertrags für jetzt und die Zulunft und der gleichmäßigen Ver⸗ 15 48 73 XVIII theilung der Nutzung bei möglichst gesteigerter Production I. Die Feststellung der Bewirthschaftung 3. Die Untersuchung der Erzeugung 3. Von der periodischen Ausgleichung des Ertrags oder der Gleichstellung der Holzung 4. Von der Kontrolle der Schätzung und dem zu führenden Wirthschaftsbuche 5. Von den Reserven 6. Von der Einrichtung und Schätzung unregel— muäßiger Hochwälder 7. Von der Einrichtung und Schätzung des Nie— derwaldes Von der Waldwerthberechnung * I. Von der Bestimmung des Werthes solcher Wal— dungen, welche nach forstwissenschaftlichen Grund— sätzen nachhaltig benutzt werden müssen. * 2. Von der Bestimmung des Werthes solcher Wal— dungen, welche zwar Wald bleiben müssen, aber willkührlich behandelt und benutzt werden köͤnnen 3. Von der Bestimmung des Werthes solcher Wal— ungen, welche zu Feld und Wiese umgewan— d delt werden sollen und können 4. Anleitung zur generellen Beurtheilung des Waldertrags und Waldwerthes 4. Von der Schätzung eines Waldes zur Untersu— chung einer Walddevastation 84 84 231 189 19³ 210 217 221 229 S. 20⁰ S. 2¹⁰ G. 2¹⁷ S. 221 S. 220 5. XIX Von der Schätzung des Waldes zur Ausmittelung des Einflusses der Servituten auf die Holzer— zeugung, zur Beurtheilung des Gewinnes bei einer Befreiung davon S. Fünfter Abschnitt. Von der Forstbenu⸗ tz ung S. Von der Holzernte S. Von der Holzwerthbestimmung(Holzpreisbestim-— mung) S. I. Von der Preisbestimmung des Brennholzes S. 2. Von der Preisbestimmung des gearbeiteten Nutzholzes S. 3. Von der Preisbestimmung des beschlagenen Stammholzes S. 4. Von der Preisbestimmung der Kohlen S. Von der Holzbenutzung S. I. Von der Zugutemachung des Holzes S. 2. Von dem Transporte des Holzes. 3. Von dem Verkäufe des Holzes S. Von der Kenntniß der Forstnebennutzungen in Hin— sicht ihres Werthes und Einflusses auf die Holz⸗ erzeugung S. Ubersicht alles dessen, was bei einer zweckmäßigen Forstbenutzung zu beobachten nöthig ist S. 235 240 240 252 355 XX Sechster Abschnitt. Von dem Einflusse der Servituten auf die Waldwirth⸗ schaft 3 — — * 1. Von den Gerechtsamen des Berechtigte und den Mitteln die Berechtigungen gegen dem Walde am wenigsten nachtheilig zu machen 2. Von den Verpflichtungen des Valdbesitzers gegen Berechtigte ö 3. Von der Ablösung der Servituten S. 451 S. 460 S. 470 S. 470 Dahhp Iu r 460 v die Leifig Rs dig un duj ö weln Iuf N Nee; Pieils S. 661 S. 400 S. 47⁰ S. 479 Dritter Abschnitt. Von der Waldbeschutz ung. Man theilt die Waldbeschützung oder den Forst schutz A. in den mittelbaren, B. den unmittelbaren. Der erste beschäftigt sich mit der Sicherung des Waldeigenthums gegen unbefugte Anmaßung fremder Personen. Dahin gehören Sicherung und Bestimmung der Waldgränzen, Bestimmung und Beschränkung der Servituten, so daß sie nicht weiter ausgedehnt werden, als die Berechtigten gesetzmäßig dazu befugt sind, so wie in Hinsicht der Staatsforstwirthschaftslehre eine die Forsten schützende Forstgesetzgebung und Bildung, Prüfung und Anstellung tüchtiger Forstbeamten. Das was der ausübende Forstmann oder der Forstbesitzer zu thun berechtigt oder verpflichtet ist, um seinen Forsten diesen mittelbaren Schutz zu verschaffen, werden wir weiter unten, wo von dem Einflusse der Servituten auf die Waldwirthschaft und ihrer gesetzmäßigen Be— Pfeils Anl. II. ö 2 ö 8 schränkung die Rede seyn wird, ohnehin kennen lernen, 2 so wie auch kurze Regeln sür das Verhalten bei streiti— ö gen Gränzen angegeben werden sollen wo von der die Forsten betreffenden Gesetzgebung die Rede seyn wird; R ö und wir können uns desto eher bloß auf den unmittel—* baren Forstschutz hier beschränken, da der Forstschutz a durch eine zweckmäßige Forstgesetzgebung und zweckmä⸗ ush ßige Bildung ꝛc. von Forstbedienten ganz außerhalb der Gränzen dieser Schrift liegt. Iur ů Mit Rücksicht auf die Ursachen, aus denen die Be⸗ schädigung der Wälder entspringt, kann man die un⸗ IN mittelbare Sicherung derselben unter drei Abtheilungen bringen: U 1. Beschützung der Forsten gegen Beschädigung nh durch Naturereignisse, Hug: 2. durch Thiere, 10 3. durch Menschen. N — l Von der Beschützung des Waldes gegen Beschädigungen durch Naturereig-⸗ Han nisse. Nicht über die Naturereignisse selbst kann der I Mensch Herr werden, auch ihr Entstehen nur in seltnen lchtrh Fällen hindern sondern nur das Nachtheilige ihrer Ein—. wirkung auf die Forsten verhindern, oder doch ver— mindern. uh Es sind: I I. zu große Hitze und Kälte, dein 2. Sturmwinde, hehon —————ß———.—X—— 2———— — SSIExxX— kennen kernet, ken bel stteittz von der die de seyn vid; den unmittel der Forstschuß und zweckmä⸗ außerhalb de denen die Be⸗ man die uh⸗ Abtheilunge Beschädizung des gegen lrereig lbst kann de nur in selnt slge heer E oder doch hei 8 3. Schnee, Duft, Rohreif, Glatteis und Hagel, 4. Wasser, 5. Feuer, 6. Flugsand, 7. wuchernde Forstunkräuter. Lavinen jeder Art, Erdfälle u. dgl. übergehen wir, da sie in den Gegenden, für welche diese Schrift bestimmt ist, nicht vorkommen, ob sie wohl in hohen Berggegen— den eine sehr wesentliche Berücksichtigung verdienen. 1. Der Schaden, welcher durch eine zu große Hitze im Forste entstehet, ist eine Austrocknung des Bodens, welche verursacht, daß den Wurzeln die nöthigen Nah— rungsmittel fehlen, da sie auf die Pflanzen selbst kei— nen unmittelbaren nachtheiligen Einfluß äußert. Das was der Forstmann dabei für die Waldbeschützung thun kann, ist: dem Boden die nöthige Beschattung zu erhalten, und ihn nie unausgesetzt den Wirkungen der Sonne zu über lassen; Holzarten zu wählen, welche die Trockniß in einem hohen Grade ertragen können, wenn diese zu fürch— ten ist; bei Stauberde die Entwässerung zu vermeiden und lieber die nöthige Spannung des Wassers zu sichern. Große Kälte oder Frost wirkt nachtheilig auf die Holzpflanzen ein entweder durch gänzliche Zerstörung oder theilweise Beschädigung. Die erste erfolgt, wenn junge zärtliche Holzpflanzen, als Ahorn, Buchen ꝛc. bei dem Aufgehen vom Froste getroffen, wenn noch nicht gehörig verholzte Triebe und Stämme im Herbste da— * 1 4 durch vernichtet werden, oder auch alte, an ein milderes V Klima gewöhnte Stämme vorzüglich wegen Mangel 200 hinreichender Bedeckung der Wurzeln durch Dammerde— erfrieren. Nur theilweise werden die Holzoflanzen da— ancbdt durch beschädigt, wenn die Blätter und Frühjahrstriebe 9 a erfrieren und die alten Stämme Eisklüfte und Risse R erhalten. uthn Auf eine natürliche Art können die nachtheiligen m Wirkungen des Frostes vermindert werden: ih durch Schutz von übergehaltenem oder vorstehendem alten Holze bei jungen Pflanzen; un durch gehörigen Schluß und dichten Stand der Pflanzen, welche sich dann durch ihre natürliche Wärme se M selbst schützen; 10 durch hinreichende Bedeckung des Bodens mit 90 Dammerde und das Vermindern der Entblößung der* Wurzeln durch Streurechen; 1 durch zeitgemäßen Hieb und Saat, um Ausschlag IIu und Pflänzen die gehörige Zeit zur vollkommnen Verhol— ů zung zu geben. Auf eine künstliche Art: f0 wenn man den fungen Saaten in Ermangelung des 0H alten schützenden Holzes eine Bedeckung von Laub, dargg Reisig, Schilf u. dgl. giebt, bis die Fröste nicht mehr i zu fürchten sind. hltt n Das zur Beschützung der Weinberge gegen späte agid ö Frühjahrsfröste oft mit Erfolg angewendete Schmauch-⸗ Wegs feuer, damit der zu schützende Ort mit Rauch bedeckt irnn wird, was die Wirkung des Frostes verhindert, wird dem —————————————.—————— ———————————— in milderes en Mangel Dammerde flanzen da⸗ hjahrstriebe und Risse hachtheiligen orstehendem Stand der iche Varme Bodens mit hlößung det u Musschlag nen Verhol⸗ Wgtlang des 3 von Lauh/ ie nicht meht gegen spate Schmauch' auch bedet indert/ wi 3 nur in seltenen Fällen auf die Forstwirthschaft ange⸗ wendet werden können. 2. Die in den Forsten die größten Verheerungen anrichtenden Stürme kommen gewöhnlich aus Abend und Mittag, jedoch geben ihnen auch häufig Berge, Thäler und große Wasserflächen eine andere Richtung, welche man durch die Erfahrung kennen lernen muß. Mittel, ihre nachtheiligen Wirkungen zu vermin— dern, sind: Vermeidung aller Plenterhauungen und vollkomm— ner Schluß der Waldungen; Schönung aller an die Gewalt des Windes ge⸗ wöhnten Randbäume; Führung des Hiebes so, daß man dem Winde ent— gegen, nicht ihm nach hauet; Anbau und Untermischung solcher Holzarten, wel— che der Gewalt des Windes widerstehen können; Unterhalten solcher Samenbäume, welche wegen ihres stämmigen kurzen Wuchses ebenfalls dazu geeig—⸗ net sind. 3. Der Schnee beschädigt die jungen Hölzer häu— figer, wie die alten, wenn er naß herabfällt, deßhalb aneinander hängt und durch seine Last die Stämme nie⸗ derbeugt, die Zweige und Wipfel abbricht. Natürliche Mittel dagegen sind entweder das Dicht-— halten der jungen Orte, so daß sich die Wipfel nicht beugen können, und das vorsichtige Gewöhnen an eine lichtere Stellung; oder besser noch der freiere Stand in der Jugend, wo dann der kürzere stämmigere Wuchs dem Holze die Kraft giebt, dem Schneedrucke zu wi— 6 M derstehen.— Durch die künstlichen Mittel des Abklo⸗ 1. pfens und Abschüttelns wird man nur in seltnen Fäl— 190 len die Gefahr verhindern können, da sie gewöhnlich un—⸗ af anwendbar sind. 0. Duft, Rohreif und Glatteis äußern gleiche Wir— 13 kungen wie der Schnee, bedingen aber andere Mittel,. sie zu verhindern. Sie zeigen sich vorzüglich bei den*0 freistehenden Nadelhölzern, weniger bei Holze in ge⸗ 1 schlossenem Stande und bei kurzen Nadeln, wo dem 3 Dufte die Gelegenheit mangelt, sich in Masse anzuhän— 401 gen. Deßhalb ist die Fichte, vorzüglich bei ihren bieg— 11 samen Aesten, in rauhen Gegenden zweckmäßiger anzu— Kan ziehen als die Kiefer oder Weihmuths-Kiefer mit lan— 0 gen Nadeln und brüchigen Aesten. Als Sicherungs— f mittel ist der dichte Schluß der Hölzer nöthig. 4. Wasser wird schädlich, a) indem es als stehendes die Holzproduction ver— 4 hindert; 1 b) als fließendes temporelle Ueberschwemmungen Rsn bewirkt, und dadurch entweder das Verderben der Holz— V R pflanzen, oder die Verschlechterung und Hinwegspülung W des Bodens herbeiführt. Rl Die Sicherungsmittel gegen stehendes Wasser sind: 19 ö Zusammenfassung der Quellen, welche keinen Abfluß ha— 9 ben, und ihre Ableitung. Bildet ein Thonlager die Un— 5 ö terlage des Bodens, ist es gut, dies bei Ziehung der 1 Gräben wo möglich zu durchstechen. 5 Wo Sumpfgewächse, als wasserhaltender Schwamm, 0 die Oberflache des Bodens bedecken, ist ihre Abstechung altt nothwendig, da sie das Uebel nur vermehren. dan el des Abklo seltnen Fäh ewöhnlich un⸗ gleiche Wir⸗ indere Mittel, glich bei den Holze in ge⸗ eln, wo dem asse anzuhän⸗ ei ihren bieg⸗ näßiger anzu⸗ fer mit lan⸗ Sicherungst hig. oduction ber⸗ wemmungen hen der Holz⸗ inwegspülung Wasser sind: en Abfluß ha⸗ lager die Un Ziehung det er Schwammn/ e Abstechunh en. 2 Die zuweilen eintretenden Ueberschwemmungen zu verhindern, liegt gewöhnlich außer dem Wirkungskreise des Forstbeamten oder Privat-Forstbesitzers. Was er thun kann, um dem Uebel vorzubeugen oder seine Nach⸗ theile zu vermindern, ist: Deckung der Ufer durch Weiden und wurzelreiches Strauchholz; ö Hinwegräumung der Hindernisse des freien Was— serlaufes in den Flußbetten, Verdämmung der Wasser— ausläufe und Verminderung der Flußkrümmungen; Vorbeugung entstehender Wasserrisse durch Hin— wegweisung zusammenströmender Gewässer, Beachtung und Verhinderung jeder unerlaubten Wasserspannung durch Müller, Wiesenbesitzer ꝛc.; Schutz und Erhaltung der vorhandenen Dämme und ihre Sicherung durch vor ihnen anzubauendes Strauchholz, welches die Gewalt des Wassers bricht; Bepflanzung angeschwemmter Sandbänke zu ihrer Sicherung und Erhöhung, um die Ufer zu sichern, in⸗ dem sie bewachsenes Vorland erhalten. Bei jungen Saaten, auf welchen im Frühjahre vom Schnee oder Platzregen für die jungen Pflanzen nachtheiliges Wasser stehen bleibt, kann man oft mit wenig Spatenstichen Ablauf verschaffen, und man muß deßhalb die nöthige Aufmerksämkeit auf sie ver⸗ wenden. 5. Feuer entstehet im Walde angelegt von Hir⸗ ten, um sich bessere Weide zu verschaffen, oder durch andere Menschen, um stattfindende Holzdefecte zu ver⸗ decken ꝛc. Es wird dies dadurch am besten verhindert, wenn man die Einrichtung trifft, daß niemand von der An—* legung des Feuers einen Gewinn haben kann. Deß— 90 0 halb darf nicht erlaubt seyn, daß Hirten einen Brand— 50½ z fleck behüthen dürfen, und die Holzbestände müssen 0 18 stets so controllirt werden, daß kein Defect von ir— ur gend einer Bedeutung zu fürchten ist. fiit Aus Zufall kann Feuer entstehen durch den%½ Blitz, durch, nicht beachtetes und nicht ausge— W in löschtes Feuer der Arbeiter ꝛc. im Walde, durch Ru verlornes Feuer bei dem Tabakrauchen, durch Schie— 0 unn ßen, durch die Köhler. Alles was die zufällige Ent— x stehung von Feuer bewirken könnte, muß durch sorg— ö fältig aufrecht erhältene Polizei-Gesetze untersagt wer— den, so weit diese es umfassen können; da dies jedoch 0 0 allein nicht hinreicht, so sind sorgfältige Vorkehrungen i vn zu treffen, daß das Feuer, wenn es entstanden ist, n nicht um sich greifen und beträchtlichen Schaden thun I4 l kann. Vorschriften zur Verhüthung des Auskommens ö des Feuers sind: UAI daß bei trocknem Wetter kein Feuer im Walde, und vorzüglich nicht an gefährlichen Stellen, auf Schlä— Ie gen, wo viel Abraum liegt, nahe an jungen Dickun— gen, worin viele dürre Reiser sind, wo trocknes Moos I0 und Laub ist, und trocknen Torfbrüchern u. s. w. ge— Waun macht werde; IN daß niemand ohne festen Feuerdeckel Tabak rau-⸗ 11 che, da dies eher zu erhalten seyn wird, als das gänz⸗ E liche Unterlassen des Tabakrauchens; H——⁹ ——4—————————..F.—...‚......e.‚....‚.‚...‚...tttt....tet‚.ttIAY‚HIFHtt...FH...‚...‚.....t..t....F..‚..‚...‚.‚t‚.‚.— ett, wenn der An— . Deß⸗ en Brand⸗ de müssen t von ir⸗ urch den ht ausge— „durch ch Schie⸗ llige Ent⸗ urch sorg⸗ sagt wer⸗ nes jedoch rlehrungen anden ist/ aden thun Sskommens n Walde, auf Schla en Dickulh nes Moos 1. s. W. ge⸗ dabak rau⸗ das gänß 9 daß die Flinten mit Haaren und Filz, die Büch— sen mit Pflastern von ganz feinem Leder geladen wer— den, da durch Werg und Parchentpflaster so leicht Feuer auskommen kann; daß wo noch Bienen in den Wäldern sind, diese durch⸗ aus nur bei Nässe nachgesehen und gezeidelt werden. In Hinsicht der für die Wälder oft schon so ge— fährlich gewordenen Köhlerei ist es schwer, sichernde Vorschriften zu geben, da die, bloß bei nassem Wetter zu kohlen, gar nicht anwendbar ist, indem das ein-⸗ mal begonnene Kohlen nicht aufhören kann, wenn auch trocken Wetter einfällt. Die beachtenswerthesten sind: daß auf keinem Torfgrunde gekohlt werde; daß alle feuerfangenden Materialien in einer Entfernung von 20 Schritt vom Meiler rein abge— räumt werden; daß alle Meiler nicht zu weit von einander ent— fernt stehen, damit sie der Köhler jederzeit überse— hen kann, er auch nicht mehr auf einmal kohlt, als die sorgfältige Beachtung erlaubt; daß stets eine gehörige Quantität Wasser zum Lö⸗ schen vorräthig ist; daß er bei trocknem Winde, bei dem Gahren des Meilers, oder wenn er anfängt zu Tage zu brennen, oder auch die ersten 24 Stunden, wo ein Zerspringen desselben statt finden könnte, sich nie über eine Vier⸗ telstunde davon entfernt; daß er das Füllen nicht allein und ohne die nö⸗ thige Vorsicht unternimmt; 10 daß das Aufreißen des Meilers bei windstillem feuchten Wetter geschiehet, alles Feuer gehörig gelöscht werde, und keine Kohlen verladen werden, ehe man nicht gesichert ist, daß dies geschehen ist, auch die frisch gelöschten nicht ohne Aufsicht bleiben; daß die Schirme von trocknem Reisig in gehöriger Entfernung stehen. Sorgfältige Beobachtung dessen, was nach Lage der Oertlichkeit Gefahr erzeugen kann, wird am be— sten die Vorschriften an die Hand geben, die statt fin— den müssen, um sie zu vermeiden. Ist das Feuer ausgebrochen, so werden die Mit tel nöthig, um seine Verbreitung zu verhindern. Um ihm natürliche Gränzen zu setzen, hat man breite Feuergestelle, welche stets von Holze rein gehal— ten werden, durch den Wald gehauen, so wie die Rein— haltung der Waldwege verordnet. Bei einem sehr großen Feuer in Dickichten und Schlägen halten diese, wenn sie nicht sehr breit sind, dasselbe nicht auf, und ein kleines kann man ohnedies dämpfen. Bei der gro⸗ ßen Bodenfläche, welche sie wegnehmen, sind sie daher, wenn sie nicht zugleich zu einem andern Gebrauche, als zu Straßen, Abtheilungslinien, Viehtreiben u. dgl. dienen, unnütz und schädlich da sie eine Menge Bo— den productionslos machen, ohne ihren Zweck zu er— füllen, zumal da sie selten ganz rein zu erhalten sind, und das Feuer in dem Moose und Wurzeln doch fort—⸗ läuft. Folgende Maßregeln bei Waldfeuern dürften die zweckmäßigsten seyn: 2—3—3—..—————9——9.——9‚.‚..‚.‚..‚—‚‚.“‚9‚‚‚..9‚—‚.—.—H——————.....—m—F—.—.——......———————.———.————————— 2‚. 71³ III 60010 II 9—0 0 I vindstillem gelöcht ehe man auch die gehöriger nach Lage ird am be— estatt fin⸗ die Mit⸗ ern. hat man rein gehal⸗ ie die Rein⸗ inem seht alten diese, t auf, und zei der gro⸗ sie dahet, rauche, als ben u. dgl. Menge Bo⸗ zweck zu kk⸗ halte sind, doch fott⸗ dͤrsten di II 1. Die zum Löschen bestimmten Leute müssen eher mit Aexten, Schippen und Hacken zu Hülfe kommen, als mit Wassergefäßen; denn selten ist Wasser genug vorhanden oder kann angewandt werden, und zweck— mäßiger ist die Isolirung des Feuers durch Gräben und Reinigen des Bodens von Holz und feuerfangen— den Materialien, und das Löschen durch Bewerfen mit Er de. 2. Hinter dem Feuer, d. h. von da, wo der Wind herkömmt, gehe man so dicht als man kann heran, um es einzuschließen, vor ihm, wohin es zu brennt, so weit ab, daß man erwarten kann, einen hinlänglichen Raum zu säubern, ehe es herankömmt und die Arbeiter verjagt. Wer alles retten will, rettet gewöhnlich gar nichts. Hier ziehe man einen Graben und schäle die etwa brennbare Bodendecke ab, werfe die nächste am Gra— ben hinter denselben, die andere dem Feuer zu. Nä— hert sich dasselbe, so brenne man ihm entgegen, d. h. man zünde von selbst das Holz oder feuerfangende Material zwischen dem Feuer und dem Graben an, welches angezündete Feuer jedesmal die Eigenschaft hat, dem Hauptfeuer entgegen zu brennen. Man er— reicht dadurch einen schon ausgebrannten Raum, der dem Feuer am sichersten Schrankeu setzt, und hinter dem kleinern Feuer können die Löschenden sicherer ar— beiten. 3. Wo die Gefahr am größten ist, ist die Siche— rung und Hülfe am dringendsten, deßhalb müssen junge Dickungen und Schläge, auf denen viel Holz stehet und Abraum liegt, am ersten gesichert werden. 12 4. Man stelle Wachen aus, welche auf das Flug⸗ zind feuer achten, was oft Orte in ziemlicher Entfernung l anzündet, um es mit Auspeitschen mit Zweigen ꝛc. zu t. löschen. V 0 5. Brennen die Zweige der Bäume schon, so müs— n s sen diese, wenn es geschehen kann, dem Feuer entge⸗ XI gen, nicht von ihm ab gefällt werden. Besser läßt man dun aber das schon Brennende brennen und sichert das Ralgt noch nicht Ergriffene. Immer muß man sich aber den le Rucken freihalten und wo möglich alle Zweige der ge⸗ In H fällten Bäume wegschaffen. h 6. Ist der Boden Torf oder sehr mit Wurzeln ndi durchflochten, verderbe man die Zeit nicht mit Abha— 1000 cken der Bodendecke, sondern steche gleich Gräben bis uij 9 ö auf den reinen Boden oder das Wasser. Rüll U 7. Die Brandstätte muß bewacht werden, auch 31 wenn das Feuer schon gelöscht ist, bis sich keine Spur ui mehr davon zeigt; vorzüglich darf sie die erste Nacht muh nicht ohne Aufsicht bleiben. Jeder Anwohner der Wäl— HIM ( der ist übrigens verpflichtet, bei Waldfeuern zur Hülfe zu erscheinen, und kann bestraft werden, wenn er dies 96 unterläßt. Wüm ö 6. Flugsand bedrohet nicht bloß häufig die frucht⸗ bghn öC barsten Felder mit Verschüttung, sondern auch ganze hing große, sonst mit dem schönsten Holze bedeckte Waldstre— i cken werden Wüsten, sobald der Sand auf ihnen flüchtig Iun g wird. Im Binnenlande ist die Entstehung der Sand— R5 schollen jedesmal Frucht einer nachlässigen, schlechten lihin Forst oder Feldwirthschaft und einer Verabsäumung bant das Flug⸗ Entfernung igen c, zu on, so müß euer entge⸗ r laßt man sichert das ch aber den ige der gez it Vutzeln mit Abha⸗ Gräben bis den/ auch keine Spur erste Nacht der Wäl⸗ zur hälfe enn er dies die stucht auch gante Walostre⸗ nen füchtis der Sand⸗ ö schlechten tabfuummig 13 der nöthigen Vorsicht, um den Boden gegen das Flüch— tigwerden zu schützen, wogegen an den Seeküsten es nicht in der Gewalt des Privatmannes liegt, sich gegen sie zu schützen. Um ihre Entstehung zu verhindern, muß man stets vermeiden, solche Orte und vorzüglich Sand— hügel, welche aus feinem Sande ohne Beimischung von Dammerde bestehen und keine hinlänglich schützende Bedeckung haben, von altem Holze zu entblößen, ehe nicht wieder junges daselbst vorhanden ist, folglich die Verjüngung durch Dunkelschläge bewirken, welches um so eher anzurathen ist, als die künstliche Kultur mehr Schwierigkeiten unterworfen ist. Zeigen sich kleine ent— blößte Stellen, wo der Wind mit dem Sande zu spielen anfängt, so sind diese zeitig durch Zäune zu schützen oder mit Reisig ꝛc. zu belegen, ehe das Uebel größer wird. Vorzüglich muß man das Betreiben solcher Stel— len mit Vieh, welches jede Benarbung verhindert, wo— durch der Sand immer locker getreten und dadurch am ersten flüchtig wird, durchaus nicht gestatten, zumal da das Vieh daselbst doch keine Nahrung findet. Häufig entstehen auch dadurch flüchtige Sandschol—⸗ len, daß man schlechte Felder liegen läßt und nicht mehr in gehöriger Düngung hält, weil sie die Beackerungs⸗ kosten nicht tragen. Hier hat man schleunig dafür zu sorgen, daß solche als Ackerland einmal aufgegebene Felder bald mit Holze bebauet werden.— Die durch Flüsse angeschwemmten Sandschollen sind in der Regel leicht und vortheilhaft zur Erziehung von Weidicht zu benutzen. 14 Ueber die Bindung der schon vorhandenen Sand— schollen ist das Nöthige schon bei Gelegenheit der Kul— tur der Kiefer gesagt. 7. Auch die wuchernden Forstunkräuter sind in der Regel Folgen einer schlechten Forstwirth schaft, oder von Versumpfungen. Ihr Entstehen verhindert man dadurch, daß man die Holzbestände sehr geschlossen hält, und wo Sumpfgewächse, Kienpost, Binsen ꝛc. die Verwilderung erzeugen, für die nöthige Entwässerung des Bodens sorgt. Ueber die Vertilgung des vorhan— denen Forstunkrauts ist das Erforderliche bereits oben bemerkt worden, und nur noch hinzuzufügen, daß sehr verraste und verangerte, zur Holzkultur bestimmte Blö ßen am zweckmäßigsten einige Jahre vorher, wenn es die Oertlichkeit erlaubt, zum Fruchtbaue benutzt wer— den, um das Unkraut zu vertilgen. Den Holzanban rasch auf die Lichthauung des alten Holzes folgen zu lassen, sichert da, wo in geschlossenen Beständen unver— angert ist, am besten dagegen; wo jedoch Unkräuter, welche den Schatten sehr lieben, wie Heidelbeerkraut, im alten Holze sehr wuchernd vorhanden sind, wird oft auch die Freistellung des Bodens für eine kurze Zeit zweckmäßig, da sie dann häufig von selbst vergehen. Wo Streurechen, Plaggenhauen, Rasenschälen u. dgl. üblich ist, kann man mit Vortheil dies in einen solchen District verweisen, welchen man von Forstunkräutern zu befreien und für die Holzkultur empfänglich zu machen wünscht. nen Sand⸗ t der KHul⸗ ter sind in chaft, oder ndert man hlossen hält sen ac. die ltwässerung es vorhan⸗ ereits oben „daß sehr mmte Blö e„ wenn es enußt wer— Holzanban folgen zu den under⸗ Unkräutet, lbeerkraut, „ wird oft kutze Zeit bergehet. len u. dhl nen solchen krautern zu ju nachen 15 2. Von der Beschützung des Waldes gegen Thrne: a. Gegen vierfüßige wilde Thiere. Das Roth-, Dam- und Rehwild beschädigt, vorzüglich wo es Man— gel an anderer besserer Nahrung hat, beynahe alle un⸗ sere Baumholzarten durch Verbeißen der jungen Pflan⸗ zen, Abreißen der Triebe, Blätter und Knospen, Schälen der Rinde, und die Hirsche und Rehböcke durch das Bereiben oder Schlagen mit dem Gehörne; der Hase wird vorzüglich der Eiche, Weißbuche, Esche und Aspe schädlich, indem er im Winter ihre Spitzen und Knos-⸗ pen abbeißt. Das einfachste Mittel, die Wälder gegen den dadurch entstehenden Schaden zu sichern, ist, nicht mehr Wild in ihnen zu dulden, als reichlich Nahrung in ihnen findet, ohne seine Zuflucht zu den Hölzern neh⸗ men zu müssen, oder nur so viel, daß der dadurch ent—⸗ stehende Schaden nicht merklich wird. Sonst ist man gezwungen, die Schonungen und der Beschädigung noch sehr unterworfenen Holzbestände durch Verzäunungen zu schützen. Die den Feldern viel schädlichern Sauen sind den Holzpflanzen nur so lange nachtheilig, als sie diese wegen noch sehr geringer Befestigung der Wurzeln um—⸗ wühlen können, was nur in den ersten Jahren der Fall ist, und als sie die Kultur durch das Aufsuchen und Ver—⸗ zehren mancher Samenarten verhindern. Sonst ist der Schade, den sie anrichten, weit unbeträchtlicher als der, welcher durch das andere Wild entstehet, und sie sind im Forsthaushalte durch das Umwühlen verraster Stellen, 16 vorzüglich aber durch das Verzehren einer großen Menge IIr schädlicher Insecten auch oft sehr vortheilhaft. 0 Die oft sehr schädlichen Mäuse können am ersten E durch das Schonen derjenigen Thiere, welchen sie zur ah Nahrung dienen, vermindert werden. soh, b. Gegen Vögel. Nur wo Auer-, Birk⸗ und L Haselwildpret in sehr großer Menge vorkömmt, thut es 90 0 durch das Abbeißen der Knospen in den jungen Hölzern Schaden, was jedoch leicht durch das Abschießen dessel— n ben verhindert werden kann. Schädlicher werden die Dun samenfressenden Vögel den Holzsaaten, welche man da, 0% t wo sie in Menge vorhanden sind, nicht ohne eine ge—* id ringe Erdbedeckung machen kann, und bis der Same I i keimt, bewachen muß. Die sonst sehr nützlichen Spechte e verzehren auch eine Menge Kiefersamen, welchen sie aus den Zapfen den Winter hindurch heraushacken, so wie 0 ihn die Eichhörnchen ebenfalls herausbeißen. Aum c. Die Verheerungen, welche in den Wäldern, vor—⸗ züglich in den Nadelhölzern durch Insecten angerichtet Wu werden, sind oft noch größer, als die man durch Sturm, 10 I Brand oder andere Naturereignisse zu fürchten hat. Es uhn verdient daher auch die größte Aufmerksamkeit, um U l die Forsten, so viel als nur die Kräfte des Menschen W erlauben, gegen sie zu schützen. Unter den, mehr als 12000 Arten, bekannten In— 6 secten sind wohl 600 Arten, welche den Forsten mehr f oder weniger schädlich sind; nur wenige haben jedoch I große Verwüstungen angerichtet und die übrigen sind bloß. durch theilweise, nicht so folgenreiche Beschädigungen bemerkbar geworden. Diese gefährlichen Inserten geho— l ——————————ß——9———————————————————.——— en Menge am ersten en sie gut zitk⸗ und thut 68 Hölzern jen dessel⸗ Iden die man da, eine ge⸗ er Same u Spechte en sie aus „ so wie pern/ vor⸗ ngerichtet ch Sturm, hat. Es keit um Menschen aunten Iu⸗ usten nehr hem jdoch sind bloß zädigungn setten Relel 17 ren in die zwey Ordnungen: der Schmetterlinge, wo die Raupen durch ihre Nahrung den Schaden anrichten, und der Käfer. Es würde unzweckmäßig und ohne die In— sectologie zu einem eignen Studio zu machen auch un⸗ möglich seyn, alle die auf dem Holze lebenden Insecten kennen zu lernen, und ihre Beschreibung gehört auch nicht hierher, sondern in die Insectologie, welche Bechstein, Gotha 1818, voll Fändig und zweckmäßig herausgege— ben hat und woraus jeder sich darüber unterrichten kann. Dagegen muß jeder, welcher mit solchen Forsten zu thun hat, die der Beschädigung durch Insecten so ausgesetzt sind, daß es möglich oder nöthig wird, Schutzmittel dagegen zu ergreifen, die Kennzeichen und Oekonomie derselben genau kennen 3e os denn ohne das erste ist es unmöglich, sich von der bevorstehenden Gefahr zu unterrichten, da man die 93850 ichen Arten nicht von den unschädlichen würde unterscheiden können, und ohne das zweyte kann man nicht wissen, welche Maßregeln zu ihrer Vertilgung zweckmäßig genommen werden können. Von den Raupen oder Schmetterlingsarten sind fol— gende den Nadelhölzern und vorzüglich den Kiefern ge— fährlich: I. die große rauche Kiefernraupe, Kiefernspinner, Phalaena Bombyx pini, 2: die Nonne, Phalaepa Bombyx monacha, 3. der Kiefernschwärmer, Sphins pinastri, 4. die Forleu be, Phalaena noctua piniperda, 5. der Fichtenspanner, Phalaena geometra pinaria, 6. die KiefernBlattwespe, Penthredo pini. Pfeils Anl. II. ö 18 Wir wollen zuerst ihre Gestalt, Sitten und Oekono— N mie betrachten, um daraus hernach, nach der nöthigen 91⁰⁷⁷ 0 Erkennung, die zweckmäßigen Schutzmittel hernehmen + zu können. 4 ll f Der Kieferspinner, auch große rauche Kieferraupe EII genannt, ist diejenige, welche die größten Verheerungen E im nördlichen Deutschlande angerichtet und große Kie— 44½ in ö ferwaldungen, in denen sie allein lebt, vernichtet hat. öl Der Schmetterling ist ein Nachtvogel, der männliche LI 1 Zoll lang, 24 Zoll breit, der weibliche 14 Zoll lang, 3 Zoll IU% ise sl ö breit mit ausgespannten Flügeln. Die Beine sind gelb— LXIA. lichbraun, Kopf und Bruststücke rostgrau in das Asch— Iu P graue fallend, der Hinterleib aschgrau, röthlichgrau, d bräunlich oder gelblich, die Vorderflügel sind gewöhn—⸗ WM lich in 4 Felder getheilt, wovon das erste und dritte h ö rostbraun, das zweite und vierte aschgrau und bräunlich Ir üf ist, die Hinterflügel sind einfarbig röthlich aschgrau. Die 1 Raupe hat stets einen braunen Kopf, zwei blaue Ein— sͤseh ö schnitte auf dem dritten und vierten Ringe, welche man üis st siehet, wenn sie den Kopf biegt, mit darunter stehenden t xi ( rothen Punkten; der Leib ist aschgrau, fleischfarben, gelb, Uhr fraft ö mit braunen und weißen Flecken, ganz mit langen brau⸗ + hun nen Haarbüscheln bedeckt. Sie wird bis 4 Zoll groß, t½ H hat 6 Brustfüße, 8 Bauchfüße und 2 Schwan zfüße. rat glt Im Juli und August erscheinen die Schmetterlinge, üne ( und das Weibchen legt nach der Begattung 1od bis 4* rů 200 gelblichgrüne glänzende Eier, so groß wie große de rh Rübsaatkörner, gewöhnlich mannshoch auf die Rinde Hg der Kiefern und in die Ritzen derselben, wo sie ziemlich fi. ( 1d Oekotg r nöthigen hernehmen Kieferraupt rheerungen große Kie ichtet hat. nännliche ng/ 3 Joll sind gelb⸗ das Asch— hlichgrau, d gewöhn und drittt bräunlich grau. Die blaue Cin, velche man stehenden rben, gelh/ ngen brau, Jol groß anzfihe. netterlinge/ 3 100 bis wie geeh die Nnd sie ienlch 19 fest angeklebt sitzen. Anfangs schwärmen Männchen und Weibchen, gewöhnlich das letztere niedriger als das erste; später wenn das Weibchen befruchtet und schwer ist, bleibt es ruhig am Stamme sitzen und das Männchen fliegt noch eine Zeitlang allein umher. In 8— 10 Ta— gen werden die Eier wie ein mit heller Flüssigkeit ge⸗ fülltes Bläschen mit einem schwarzen Punkte, und spä⸗ testens in 44 Tagen kommen die jungen Raupen hervor. Sie fangen bald an zu fressen, was bei ihrer Kleinheit jedoch nicht sehr merklich wird, und wachsen bis in den Oe⸗ tober, wo sie schon bis 12 Zoll lang sind, und gewöhn—⸗ lich suchen sie Mitte dieses Monats ihr Winterlager, indem sie bei altem Holze entweder in die Ritzen der Rinde kriechen oder nicht weit vom Stamme ab sich un⸗ ter das Moos, die Nädelstreu, Wurzeln, Holz oder jede andere Erdbedeckung verbergen. Bei warmer Wit— terung kriechen sie häusig schon im Februar hervor, ge— wöhnlich aber erst im März, und begeben sich auf die Bäume, wo sie bis in den Juni fressen. Schnee, Eis, Frost, Wasser schadet den Raupen in ihrem Winterla⸗ ger nicht. Ist ein Stamm abgefressen, so kriechen die darauf befindlichen Raupen weiter. Das 40— 50jäh⸗ rige Holz lieben sie vorzugsweise, die alten Nadeln fres⸗ sen sie lieber wie die jungen, die letzten Maitriebe ge⸗ wöhnlich zuletzt. Ende Juni fangen sich die Raupen an einzuspinnen, indem sie die Kokons an die Zweige der Kiefern oder junges Unterholz hängen, weßhalb sie in der Regel vor dem Einspinnen von den Bäumen herun— terkriechen. Auch an der Rinde krifft man viele Ge— spinnste an. Nach drei Wochen kömmt de Schmetter⸗ er „* 2 2——————————.—— 20 Ung hervor und ist schon in einigen Tagen zur Fortpflan⸗ zung tüchtig. Die Nonne ist ebenfalls als ein gefährlicher Schmetterling zu betrachten, dessen Raupe jedoch nicht bloß die Kiefern, sondern auch die Fichten angreift. Sie lebt zwar auch auf dem Laubholz und verz zehret dessen Blätter, allein dies leidet bei der Fähigkeit, wie⸗ der neue zu ent arce weiter keinen Schaden, als daß es einen schwächern Holzring ansetzt, weil die ro⸗ hen Säfte durch die Llent nicht können verarbeitet werden, und aus eben diesem Grunde keine Früchte erzeugen kann, da die dazu nöthigen Theile fehlen. 1793 und 1794 hat sie große Verwüstungen im Vogt⸗ lande, Litthauen und Westpreußen angerichtet. Der Schmetterling ist à bis 14 Zoll lang, 14— 2 Zoll mit ausgespannten Flügeln breit. Der Kopf ist weiß, die Kehlspitzen sind schwarz, die Brust weiß, der Brust— rücken zwischen den Flügeln mit schwarzen Punkten. Die Fühlhörner bei dem Männchen sind kammförmig mit tiefen Einschnitten, bei dem Weibchen borstenförmig mit Fasern besetzt und schwarz. Der Hinterleib ist rosen— roth mit grauen und schwarzen Einschnitten, die Vorder— beine sind die vier folgenden schwarz mit wei⸗ ßen Flecken; die Vorderflügel haben eine weiße Grund— farbe mit regelmäßigen, theils runden, theils spitzen Wellenlinien, am Rande mit länglich viereckigen Punk⸗ ten besetzt, die Hinterflügel haben eine graulich weiße Grundfarbe, nach dem Leibe zu dunkler schattirt, nach dem Rände hin mit weißen Querlinien besetzt; der Hin 2———— ⏑—————ß——— U W frtui ö H I feu RI. ö HoN Iu IM Hit gy velen she Fortpfsh gefähtchet jedoch nicht ten angreist d betzehret igkeit⸗ wie⸗ haden/ als peil die ro⸗ beratbeitet ne Früchte ꝛile fehlen. im Vogt/ et. 14— 2 0l f ist weiß/ der Vrust n Punkten. ammformiz orstenformiz eib ist rosch die Vordet atz mit welß heiße Gtund⸗ Heils spitze Higen Punß zulich wei atthtt n „Hil 56 de N 56 del 21 terleib läuft in einen Legestachel aus, mit welchem das Weibchen seine Eier in die Ritzen der Rinde legt. Die 12 Zoll lange, verhältnißmäßig dicke hat häufig verschiedene Zeichnungen. Gewöhnlich ist die Grundfarbe schwarz oder grau, auf welcher sich die blauen und rothen Warzen, mit denen der Leib besetzt ist, auszeichnen. Der Leib ist mit einzelnen Haaren be⸗ setzt; das charakteristische Kennzeichen der Nonnenrau⸗ pen sind aber die hinter dem Kopfe befindlichen langen Haarbüschel, die auch in den Seiten hervorstehen. Im Julius und August schwärmen diese Nachtfalter, deren Leben 9— 10 Tage dauert, und das Weibchen legt 80— 160 Eier, so groß als Hirsekörner, glänzend röthlichhrau oder blaßgrün, scheibenförmig, in die Ritzen der Rinde oder an Häuser, Pfähle und ähnliche Gegenstände. Ende April und Anfang Mai kriechen die Raupen aus, was zuweilen aber auch schon in ei⸗ nem warmen Spätherbste geschiehet, wo sie sich dann, ohne Schaden zu leiden, an den Bäumen oder im Moo⸗ se verbergen. Sie häuten sich viermal, wobei sie jedesmal ihre Farbe ändern, indem sie erst schwarz, dann mit ei— nem weißen Rückenstreifen versehen sind, nach der zwei⸗ ten Häutung weiße Flecken und nach der dritten rothe und gelbe Warzen erhalten. Sie fressen 8— 10 Wo⸗ chen, wo sie sich zwischen den Reisern und in den Ritzen der Bäume mit wenig Fäden verspinnen, sich zuerst in eine grüne, dann goldglänzende Puppe verwandeln, die mit grauen oder gelblichen Haarbüscheln besetzt ist, aus welcher in 14 Tagen bis 3 Wochen der Schmetterling erscheint. Ra Ape 22 à Der Kiefernschwärmer hat bis jetzt noch nicht n so großen Schaden gethan, als die beiden vorhergehen—* 0 den Raupen, allein auch er ist sehr zu beachten, da er 32 11 die Kiefernadeln ganz verzehrt, und wo er in Menge er—. 0 0 scheint, deßhalb ebenfalls gefährlich wird. Der männ— 101 10 liche Schmetterling ist 18— 20 Linien lang und 24 Zoll l breit, der weibliche um einige Linien größer, hat aber un schwächere Fühlhörner. Die Hauptfarbe ist röthlich asch— 6n grau, die Fühlhörner weiß, über den Hinterleib gehet n 10 ein dunkelgrauer Streif durch eine schwarze Linie ge— 1 theilt, der Unterleib ist weißgrau mit einer Reihe un m schwarzer Flecken. Die Vorderflügel sind braungrau, in unn 5. der Mitte mit drei schwarzbraunen Flecken, die Hinter— uuld t flügel dunkler, beide mit einem weißen braun punctir⸗ XI 0 ten Rande. Die Raupe ist drei Zoll lang, hat ein rück— E wärts gekrümmtes Horn, siehet vor der ersten Häutung 0 gelb aus, nach der zweiten wird sie grünlich, nach der 35 dritten erhält sie einen rothgelben Kopf, hellgrünen Un— ud 0 terleib, in den Seiten zwei gelbe Linien, auf dem Rücken ein breites weißes Band, welches bei der vierten Häutung A. 1 durch einen rosenfarbenen Rückenstreifen getheilt wird. slohn Der Schmetterling schwärmt Ende Mai und Juni, I nährt sich von Blumenstaub, vorzüglich der Geißblatt— 0f blüthen, wo man ihn auch am ersten bemerkt. Seine gelblichen grünglänzenden Eier legt er an die Kieferna e deln, woraus in 14 Tagen die Raupen erscheinen, im i5¹¹ September in die Erde kriechen und sich in eine noch Im einmal so dicke als lange Puppe verwandeln. Die Zeit, W wo diese Raupe frißt, beschränkt sich gewöhnlich auf die Syj Monate Juli und August. n noch nigt chergehen, en da er Menge er ⸗ Der männ⸗ nd 24 Joll hat abet thlich asch lleib gehet linie ge⸗ zer Reihe ügrau, in ie Hinter⸗ punctir/ t ein rück Häutung nach der rünen Un⸗ em Rücken 1Häutung ilt wird. und Junij Geißblatt, kt. Seine „Kieferna— nen/ im eine noch Die Zeit, ich auf di 23 Außer den Kieferwäldern findet man sie auch auf andern Hölzern. Die Forleule ist weit gefährlicher und hat vorzüg⸗ lich 1725, 1783 1784 in Franken und noch wieder neuerlich 1808 und 1815 in der Gegend von Rürnberg große Verwüstungen angerichtet. Der männliche Schmet⸗ terling ist 6 Linien lang, 1 Zoll 4 einien breit, das Weib⸗ chen eine bis zwei Linien größer. Die Fühlhörner sind borstenförmig und an der Spitze schwarz unten weiß, der Brustrücken ist braunroth am Kopf weiß einge⸗ faßt, nach dem Hinterleibe zu weiß gestreift, der Hinterleib graubraun, die Vorderflügel braunroth, nach dem Leibe zu gelblich schattirt, am Rande ge⸗ kerbt und schön marmorirt. Ueber sie gehen zwei gelblich geschlängelte Querstreifen, die sich in die braunen Fran⸗ jen mit gelblichen Strichen verlaufen. Die Hinterflü⸗ gel sind schwarzbraun röthlich, am Hinterrande mit weißen Franzen, die Unterflügel ockergelb, die hintern in der Mitte mit einem schwarzen Punkte. Die Raupe ist glatt, 14 Zoll lang, vor der ersten Häutung weiß⸗ grün, nach der zweiten grasgrün, mit einem weißen Rü⸗ ckenstreifen und zwei gleichen Seitenstreifen, und dicht an den Füßen hat sie an jeder Seite einen schwefel⸗ oder orange⸗ gelbenStreifen. Der Kopfist glänzendbraun, der Bauch hell⸗ grün. Sie hat 6 gelbe Brustfüße, 8 Bauchfüße u. 2Schwanz⸗ füße, und frißt, indem sie die Nadeln zwischen die Brust⸗ füße nimmt und von oben gleichsam in sich hineinschiebt. Mitte April oder Anfang Mai erscheint der Schmetterling, und das Weibchen legt 50— 7 Eier entweder einzeln oder zu dreien und vieren an die ö 24 4 0——— V ö Spitzen der Nadeln vorzüglich von 40— Gojährigem 0 10 Holze. Nach 14 Tagen kriechen die Raupen aus, sind 0 1 aber anfangs gar nicht zu bemerken, da sie die Farbe 1 der Nadeln haben, nur klein sind und einzeln dicht an 16 denselben liegend an ihnen nagen. Gewöhnlich begin—⸗ n ( nen sie ihren Fraß an den Nadeln der Maitriebe, und 2 man wird sie am leichtesten gewahr, wenn man auf diese 15 i ö achtet. Anfang Juni werden sie bemerklich und fressen 90 ( dann mit ungeheurer Schnelligkeit bis Ende Juli oder Wh Duit * Anfang August. Ihr sie bald verrathender Auswurf ist ful dünn und länglich, von hellgrüner Farbe und bedeckt den 19 Rial . Boden, wo sie häufig sind, ziemlich dicht. Man bemerkt 1 ul die Raupe auch oft an ihren Fäden in der Luft hängend, 0 da sie, wenn sie sich verfolgt glaubt, sich herunterspinnt. I0H ha — Im August kriecht sie herunter in die Erde und ver⸗ UNR puppt sich gewöhnlich ohnweit des Stammes unter dem H Moose oder in der obern Dammerdenschicht, wo sie an— seahe fangs flach, später ein bis zwei Zoll tief liegt, und 2 also durch bloßes Streurechen nicht herausgeschafft wer— E den kann. Sie überwintert daselbst, bis im kommenden EN Frühlinge der Schmetterling ausfliegt. Gewöhnlich 6 wird sie mit der folgenden weniger schädlichen Raupe 0 bU Ph. Geometra piniaria verwechselt, und beide unter der Bezeichnung kleine grüne Kiefernräupe begriffen, f auch weniger im nördlichen Deutschlande beachtet, da N sie sich seltner daselbst so häufig und zerstörend zeigt als EXI die große rauche Kiefernraupe. Sie gehört jedoch aller⸗ 0 s dings unter die gefährlichen Raupen und darf, sobald 50 sie bemerkbar wird, nicht aus den Augen gelassen werden. N Der Fichten- oder Föhren— Spanner ist als int ährigen uus, sind die Farbe dicht an ich begin/ ebe, und auf diese d ftessen Juli oder wuff ist eckt den bemerkt ängend, rspinnt. und ver⸗ nter dem o sie an⸗ t/ und aflt wer⸗ umenden wöhnlich u Raupe de unter begrifen, htet, da heigt als ch aller⸗ sobald werden. ist a⸗ — 23 Schmetterling 6 bis 9 Linien lang, 12 bis 14 Zoll breit, und auch hier hat das Männchen das kleinere, das Weib— chen das größere Maß. Beide unterscheiden sich auch sehr durch ihre Zeichnung und Färbung. Bei dem Männchen sind die Fühlhörner schwärzlich kammförmig, der Leib schlank, weißgrau, schwarzbestäubt, mit gelb—⸗ lichem After, die Vorderflügel schwarzbraun, am Rande gelb gesprengt, in der Mitte mit einem länglichen weiß⸗ gelben Dreiecke gezeichnet, die Hinterflügel ebenfalls schwarzbraun, mit einem zweimal durchschnittenen weiß⸗ gelben unregelmäßigen viereckigen Fleckhe. Die Franzen beider Flügel sind abwechselnd weiß und braun. Das Weibchen ist mehr rostgelb mit zwei hellbraunen Quer— streifen über beide Flügel, die Fühlhörner sind heller und fadenförmig. Die Raupe ist 14 bis 12 Zoll lang, grün mit 5 Streifen, wovon der obere weiß, die beiden fol— genden weißgelb und die beiden untern schwefelgelb sind, aber über den Kopf weggehen, was bei der vorigen Raupe nicht der Fall ist, woran man sie vorzüglich unterschei⸗ den kann; auch fehlen ihr wie allen Spannern die er— sten 3 Paar Bauchfüße, weßhalb sie kriecht, als wenn man etwas mit dem Handspannen ausmißt, und sich stets in der Mitte in die Höhe krümmt. Diese Raupen sitzen gewöhnlich zusammen auf ein—⸗ zelnen Bäumen und fressen die Nadeln von oben herun— ter bis in die Scheide ab, wodurch sie in Sachsen und der Oberpfalz vorzüglich in den Jahren 1798 ebenfalls Schaden angerichtet haben. Doch greifen sie nicht ohne die größte Noth die letzten Maitriebe an, und die Kie— fern erholen sich deßhalb noch oft wieder. ——— 9——————————.—.——.ꝑ.——...———9‚—ß——.————9——— 26 Der Schmetterling erscheint im April/ Mai und Juni, und ist der gewöhnlichste in den Kiefernwäldern. Er trägt die Flügel wie ein Tagfalter aufrecht stehend, und das Weibchen legt die Eier an die Spitze der Nadeln, wo die Raupen nach 14 Tagen bis 3 Wochen auskriechen und oft bis Mitte October fressen, wo sie dann unter das Moos und die Nadelstreu kriechen, um sich zu ver— puppen. ö Die KiefernBlattwespe ist ein Insect mit vier häutigen Flügeln, welche durch ineinander greifende Härchen so verbunden sind, daß beide Flügel nur einer zu seyn scheinen. Sie ist 52 bis 6 Linien lang, der Leib ist schwarz, bei dem Weibchen mit graugelber Zeichnung, die Fühlhörner sind stark und gefiedert, die obern Flü⸗ gel haben am Außenrande einen länglich braunen Fleck, die untern sind am Hinterrande schwarz, am Ende des Körpers sind bei dem Männchen zwei braune Haken. Die Raupe ist blaßgrün mit einem breiten grauen Rückenstreifen, neben dem auf beiden Seiten eilf schwar⸗ ze Punkte stehen; der rothbraune Kopf ist schwarz ge— steckt. Die 12 Zoll große Raupe hat 6 Brustfüße, 14 Bauchfüße, 2 Schwanzfüße, lebt in Gesellschaft und frißt bis in den August, vorzüglich zuerst auf jungen Kiefer⸗ beständen, und spinnt sich an den Kieferzweigen, an Steinen und in der Erde in einem auf beiden Seiten ab—⸗ gerundeten Kokon ein, worin sie überwintert und sich dann zuerst kurz vor dem Auskriechen in eine alle Theile des Insects enthaltende Nymphe verwandelt. Das In— seet kriecht im Mai und auch noch selbst im Juli aus, wo dann das Weibchen die Nadeln auseinander sägt I. n MN ulls/ d I dce W M N d N0 E n h IIII Mai und wäldern. hend/ und adeln, wo uskriechen mun unter h zu bet⸗ nsect mit greifende nur einer der Leib eichnung/ ern Flü⸗ uen Fleckj Ende des eHaken. m grauen If schwar⸗ warz gez füße/ 14 chaft und jen Kiefer igen, an Seiten ab⸗ und sich lle Theile Das I Juli aih der sch 27 und zwischen dieselben ihre Eier legt, welche es mit ei— nem Leime überklebt und befestigt. In der neuesten Zeit hat dieses Inseet in Sachsen großen Schaden gethan und viele Kieferdistricte ent: nadelt. Die hier angegebene Verschiedenheit der Oekono— mie der Raupen und Insecten zeigt, daß sowohl die Zeit als Art der Vertilgung nicht bei allen ganz gleich seyn kann, und wir wollen daher bei jeder Art die Abweichungen der gegen sie anzuwendenden Sicherungs-— mittel besonders angeben, dasjenige, was das Allge— meine aber betrifft, bei der großen Kieferraupe als der gefährlichsten, gleichsam der Repräsentantin aller Na— delholzraupen, anführen. Die Vermehrung der Ph. Bombyx pini kann, wie bei allen Raupen, nur nach und nach statt finden, denn wo sie mit einemmale in sehr großer Menge erscheinen, ist stets das Ueberfliegen der Schmetterlinge von einem Orte zum andern die Uesache davon, und der Raupen⸗ fraß findet schon statt und ziehet sich nur in einen an-⸗ dern District. Diese Vermehrung ist unter begünsti— genden Umständen aber ungeheuer, da von einem weib— lichen Schmetterlinge in der zweiten Generation 5 bis 10000 und in der dritten 500000 bis Eine Million Raupen ihr Daseyn erhalten können. Dies führt zu der Erkenntniß, daß es wohl möglich seyn kann, den Raupenfraß im Entstehen zu verhindern, aber schwer oder unmöglich, der Verbreitung dieser Insecten Schran⸗ ken zu setzen, sobald sie einmal überhand genommen ha— ben, wenn nicht die Natur besonders unterstützend da⸗ 28 1 mitwirkt. Deßhalb kann auch wohl der einzelne Forstbesitzer die un ungewdhnliche O Vermehrung der Raupen in seinem Forste verhindern, wenn sie sich in diesem selbst erzeugen; allein er ist nicht im Stande, einer Ver⸗ nichtung des Holzes, durch Ansteckung erfolgt, zu be⸗ gegnen, oder den Raupenfraß, wenn er einmal in sei⸗ ner ganzen Ausdehnung statt findet, zu begränzen. Das größte Unglück ist, daß man die Raupen nicht eher beach— tet, als bis sie durch ihren Schaden schon merklich wer— den, und dann ist ihre Vertilgung gewöhnlich nicht mehr moglich. Würde man gegen die Raupen dieselben Vorkehrungen treffen wie gegen die Pest, angesteckte Orte isoliren und mit allen Kräften, die nur dem Staate zu Gebote stehen, ihren Verheerungen Schranken zu setzen suchen: so ist es gar keinem Zweifel unterworfen, daß man ihrer eben so gut Herr werden würde als der Viehseuche oder anderer Uebel, und vielleicht noch weit eher, da die Verbreitung weit besser zu controlliren ist. Einseitige Vorkehrungen können weder allgemein noch vollständig wirken.— Die Idee einer vollkommen sichernden Raupenpolizei vollständig auszuführen, würde hier nicht der Ort seyn.— Die Raupen erscheinen und verschwinden, ohne daß man noch sagen kann, was dies bewirkt, in so fern es sich auf eine so große Menge, daß sie schädlich wer— den, bezieht; denn einzeln sind sie in allen Kieferfor— sten zu jeder Zeit vorhanden. Eine stete sorgfältige Wachsamkeit, um augenblicklich eine ungewöhnliche Ver— mehrung zu bemerken, ist deßhalb höchst wichtig. Man entdeckt sie eher durch ihren Auswurf unter den Bäu⸗ einzelne et Raupen in diesem einer Dat gt, zu beß nal in sei⸗ nzen. Das chet beach⸗ kllich wer⸗ lich nicht dieselben ngesteckte u Staate nken zu erworfen, als det och weit iren ist. ein noch Ikommen würde n/ ohne so fern lich wer/ Fieferfot⸗ fältige che Ver⸗ . Mat en Väl⸗ 29 men und dadurch, daß diese in der Krone lichter werden, als sie selbst auf denselben. Dieser Auswurf gleicht ei— ner zwei bis drei Linien langen, einer bis I2 Linie dicken abgeschnittenen lockern gelblichgrünen Walze, ähnlich den im Mai abfallenden männlichen Kieferblü— then, durch die man sich nicht täuschen lassen muß, und die man leicht davon unterscheiden kann, wenn man sie zwischen den Fingern zerdrückt. Die Kieferblüthe giebt dann einen braunen Staub, der Raupenkoth zeigt deut⸗ lich die Bestandtheile der zerfressenen Nadeln. Beson⸗ ders muß man die 40— 60 jährigen Stangenorte im Auge behalten, welche die Raupen am liebsten angrei⸗ fen. Eher noch als die Raupen selbst, müssen von dem aufmerksamen Beobachter die schwärmenden Nachtfalter im Juli und August bemerkt werden, weßhalb man ge— gen und nach Sonnenuntergang um diese Jahrszeit sehr darauf zu achten hat. Zeigen sich diese, so ist nö thig, im September und October die Aufmerksamkeit zu verdoppeln, nachdem man schon vorher nach den an der Rinde klebenden Eiern gesucht hat, um die kleinen noch nicht sehr bemerkbaren Raupen zu finden, vorzüglich wenn sie herabkriechen, um sich in ihr Winterlager zu begeben. Geschiehet dies, wie gewöhnlich, besonders häufig in einem bestimmten Districte, so ist dieser als angesteckt zu betrachten, und alle nur möglichen Mittel, um die Raupen darin zu beschranken und zu vertilgen, müssen in Wirksamkeit treten. Man lasse sie ruhig im Herbste, wo ihr Fraß noch keinen Schaden thun kann, herabkriechen, wobet jedoch so viel als möglich getödtet werden können, und sich unter das Moos, Streu ꝛc. E ———6.82 —FF3‚.‚‚‚‚‚‚‚E‚.‚..‚‚..“.‚t.‚...‚.‚.......t........IFJF—....F—................——...—..——H—‚—‚—‚—‚—‚——— 30 begeben. Sobald es geschehen ist, reinige man den District von diesem, indem man es so tief mit eisernen Rechen, oder wenn sich ergeben sollte, daß die Raupen noch in der Dammerde liegen, mit der Schaufel und Schippe abschält, damit wo möglich dieselben mit auf⸗ gerafft und herausgeschafft werden. Man muß sich da— bei genau unterrichten, ob Raupen auf der Erde liegen geblieben sind, ob sie sich etwa unter den Wurzeln oder in der Dammerde noch aufhalten, um genau zu wissen, in wie weit man seinen Zweck bei dem Herausschaffen des Mooses ꝛc. erreicht hat. Um die Raupen in diesem zu Ledihtet⸗ muß es entweder verbrannt, oder wo es als Dünger und Streumaterial benutzt werden kann, gedro⸗ schen werden. Am besten ist es, wenn man es im Herbste unten in den Schaafstall und die Ställe fahren und bis in das späte Frühjahr in denselben liegen lassen kann, da die Raupen dann eben so—H umkommen.— Sobald man auch nur die geringste Vermuthung haben kann, daß noch Raupen akückgeblieden sind, muß der angesteckte District mit senkrecht abgestochenen Gräben, von bis 2 Fuß Tiese und einen Fuß Breite, umzogen werden, so wie der Boden aufgethauet ist, damit die Rau— pen auf ihn beschrankt werden. Um dies zu vervollstan— digen, muß man sogar die überhängenden Zweige der Kiefern abhauen lassen. In den Gräben selbst können wieder Fanglöcher, 1 Quadrat-Fuß groß und einen Fuß tief, angebracht werden, in welche sie zusammen laufen, um sich ihrer leichter zu bemächtigen. Da das Schwein die Raupen so wie alle in der Erde befindlichen Larven und Puppen sehr liebt, sich . 1 4 II. 76% 4 ¹ꝗ 4 R. 0 I IIe r * 4 IX a AN 29 174 10 I NV N un den eisernen Naupen ufel und mit auf sich da e liegen zeln oder wisen, schafen esem zu es als gedro/ Herbsie ren und lassen nen.— haben nuß der Gtäben, umzogen die Rau⸗ vollstä heige det lonnen nen Fuß laufen in der bt/ sch 31 ohne Nachtheil davon nährt und sie in der Erde aufsucht, so ist das Betreiben solcher Orte von der Zeit an, wo die Raupen sich von den Bäumen herunter begeben, bis dahin, wo sie wieder anfangen zu fressen, mit Schwei— nen das beste Vertilgungsmittel. So wie in dieser Zeit der Boden so ist, daß das Schwein brechen kann, müssen daher, wo sie dazu zu erhalten sind, solche Orte unausgesetzt damit betrieben werden, vorzüglich aber im Frühjahre, wo bei warmer Witterung die Raupen anfangen hin und her zu kriechen und aus ihrem Win—⸗ terschlafe erwachen. In dieser Zeit ist die angesteckte Gegend beinahe unter unausgesetzter Aufsicht zu halten, um wo mög— lich die Raupen, ehe sie auf die Bäume kriechen, zu tödten. Das Erwachen aus ihrem Winterschlafe, das Umherwandern auf der Erde und das Besteigen der Bäume geht nicht so schnell, daß man bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht beinahe alle tödten könnte, zumal auf einem gehörig gereinigten Boden, ehe sie mit ihrem Fressen beginnen. Sobald dies Ende April und Anfang Mai geschie— het, ist täglich der ganze Forst genau zu revidiren, ob und wo sich Kieferraupen zeigen. Jede Gegend, wo dies geschiehet, muß mit Raupengräben nicht bloß umschlos— sen, sondern auch mehrere male durchschnitten werden, um sie bei dem Weiterkriechen aufzuhalten und zu töd— ten. Befinden sie sich auf jungen Stangenhölzern, so kann man sie leicht abklopfen, abschütteln und zertreten oder zerstampfen; fressen sie auf altem Holze, so kann man nur ihrer durch das Herunterhauen desselben habhasft 32 werden, wozu nicht zu rathen ist, da man sie dabei ge—. wöhnlich nicht so sicher vernichten kann, als wenn sie sich 0 später einspinnen. Sobald dies Mitte und Ende Juni n geschiehet, werden die Raupen unruhig und fangen an II herum zu kriechen, um sich einen passenden Ort zum Ein⸗ 1 spinnen zu suchen. Am liebsten ist ihnen dazu das junge Unterholz, und wo dies nicht vorhanden ist, wirft man f mit Vortheil frisch abgebrochene grüne Kieferzweige um Wii die Bäume, an welche sie dann ihre Kokons hängen. ν din Doch bleiben auch gewöhnlich eine Menge oben in den LII Zweigen und an der Rinde der Kiefern sitzen, da über— 444 haupt, sobald das Bedürfniß des Einspinnens die Raupe 10½ überrascht, sie da bleiben muß, wo sie sich gerade be— findet, wäre es auch ein ganz unpassender Ort. So— bald Ende Juni, oder in den ersten Tagen des Juli, u das Einspinnen der Raupe beendigt ist, so tritt ein nr höchst wichtiger Zeitpunkt zu ihrer Vernichtung ein, ein— I nal, weil sie dann sehr leicht in dem großen weißen Ko— I. kon zu bemerken ist, dann ihr das Vermögen ganz fehlt, I. sich einer Gefahr zu entziehen, und man deßhalb ruhig ußt k: gegen sie operiren kann. 141 Sobald man eine beträchtliche Menge Kokons wahrnimmt, so darf man durchaus keine Mühe, Sorg⸗ 4— falt und keinen Aufwand sparen, um sich ihrer zu be— RWEU mächtigen.— Sitzen sie am Unterholze, so können sie 81114 leicht abgelesen und verbrannt werden, das unter die 44 Bäume geworfene Reisig muß mit ihnen herausgeschafft iο und vernichtet werden, die tief an der Rinde sitzenden kann man ebenfalls weit bemerken und abkratzen. Ha— tinmt hen sie schon sehr stark gefressen und sich oden in den 1 —————————————————— —2—3—9—.———————————————— dabei 96/ lsie sich de Juni ingen an zum Ein⸗ as junge irft man eige um hängen. in den a über⸗ e Raupe ade be⸗ t. So⸗ es Juli, ritt ein in, ein— ßen Ko⸗ nz fehlti, b ruhig Kokons e, Sorg⸗ er zu be⸗ onnen se inter die geschaft sizenden u. Oa in n 33 Zweigen und am Stamme versponnen, so ist keine Auf— opferung zu scheuen, um sich ihrer zu bemächtigen; das Holz muß heruntergehauen, die Zweige zusammt den Kokons müssen verbrannt und auch die an der Rinde sitzenden sorgfältig abgelesen werden. Im Jult, wo die Schmetterlinge anfangen zu schwär— men, beginnt eine neue Periode zu ihrer Vertilgung. Am Tage sitzen die Nachtvögel gevöhnlich mannshoch an den Stämmen der Kiefern, wo man sie leicht tödten kann, und des Abends nach Sonnenuntergang und wenn es dunkel wird, kann man durch hohe angezündete Leucht— feuer eine Menge herbeilocken und tödten. Nur in der ersten Zest des Schwärmens ist dies Mittel jedoch mit Erfolg anzuwenden, denn sobald das Weibchen schwer tragend wird, schwärmt das Männchen nur al— lein, indem das erstere ruhig an den Bäumen sitzen bleibt, wo man es aber auch desto leichter tödten kann. — Schwerer ist die Vernichtung der harten, fest ange— leimten Eier, welche oft in den Ritzen der Rinde sitzen und nicht leicht zu vernichten sind. Jedoch auch davon können, durch das Zerquetschen mit dem Rücken einer Axt, eine Menge vertilgt werden, wovon jedoch nie eine gründliche Abhülfe des drohenden Uebels zu erwarten ist. Alle übrige vorgeschlagene Mittel des Räucherns, Besprützens und ähnliche excentrische Versuche, welche unpraktische Theoretiker vorschlugen, können zu gar nichts dienen. Vorausgesetzt, daß die Erzeugung der Raupen in einem bestimmten, nicht zu großen Districte statt findet, so werden diese einfachen, überall anwendbaren Gegen— Pfeils Anl. II. —‚‚‚-‚‚‚‚‚e‚eeee‚ee‚eee‚e.‚..eYY.. 34 mittel, zu rechter Zeit, gleich im Anfange und mit der gehörigen Kraft angewendet, jedem beträchtlichen Scha— den gewiß vorbeugen. Uebler ist es, wenn die Raupen sich nicht in be⸗ stimmten Gegenden, sondern auf großen Flächen ver⸗ theilt, anfangen zu vermehren. Was bei 100 Morgen recht gut anwendbar ist, wird schon bei 1000 ganz un— ausführbar. Vorzüglich bei der Forleule, wo der Schmetterling so wie die Raupe anfangs viel unbe⸗ merkter und unbeachteter bleibt, da der erste vielen kleinen unschädlichen Schmetterlingen so ähnlich ist, und die Raupe unbeachtet an den Nadeln liegt, ohne daß man sie sehr bemerkt, wenn sie nicht in großer Menge vorhanden ist, daß Flächen von 20— 300⁰0⁰ Morgen mit einer solchen Menge von Raupen bedeckt wurden, aß, zumal im hohen Holze, gar nichts gegen sie zu thun war. Eine völlige Sicherung des Waldes und Unter, drückung des Uebels ist dann freilich dem Menschen nicht füglich möglich, wenn die Mittel nicht größer und eben so nachtheilig werden sollen als der Zweck, d. h. wenn man nicht das hohe Holz herunterhauen, und den ganzen Forst täglich mit Tausenden von Menschen zur Vertilgung dieser Insecten bedecken wollte. Immer kann man aber bei den gehörigen Vorkehrungen das Nachtheilige mildern und vieles retten, was, wenn man gar nichts thät, verloren gehen würde. Bei der großen rauchen Kiefernraupe muß sich diese allgemeine Vermehrung ebenfalls zuerst im Juli und August bei den schwärmenden Nachtvögeln zeigen, und kann man bei ihrer großen Verbreitung gleich nicht mit Iuat M scht W . Wm . N In, V. un V 2 den s, sammey I sc oe M Ihn icgen hine) d mit di hen Schi cht in be⸗ ächen ber 0 Morgen ganz un⸗ „wo det biel unbe⸗ ste bielen ist, und ohne daß ser Menge O Morgeh kt wurder, ste zu thun ind Untet Menschet größer und weck/ d.⸗ u/ und del enschen il. e. Mhee ungen dii wenst an scch di Juli u eigen/ 0 niht m 35 der großen Sovofoalt auf ibre Vereilgung bedacht seyn, wie wenn sie sich anfangs auf einen klein. Siarict be— schränken, somuß man doch keine mögliche Anstrengung vernachlässigen, um ihnen Abbruch zu thun. Dies ge— schiehet durch hohe angezündete Reisigfeuer im Anfang der Schwärmzeit und durch Aufsuchen der Schmetter— linge und ihrer Eier an den Bäumen. Man muß stets bedenken, daß man mit jedem weiblichen Schmetter— linge jetzt vielleicht eine halbe Million Raupen für die Zukunft tödtet. Das Beste, was man dabei thun kann, ist das Aufsuchen und Vertilgen der Raupen in ihrem Winterquartiere durch das unausgesetzte Behü— then mit Schweinen von Ende October bis zur Zeit, wo sie auf den Bäumen sind. Wo man keine Gelegen⸗ heit hat, Schweinheerden eintreiben zu lässen, sollte man lieber solche ankaufen, um diese Orte alle so lange be⸗ hüthen und durchwühlen zu lassen, wie es wahrscheinlich ist, daß die Schweine noch Raupen finden. Das Streu— rechen, welches man ebenfalls anwen det, um die Rau— pen in ihrem Winterlager zu bekommen und herauszu— schaffen, ist gewöhnlich nur da von Nutzen, wo sehr viel Moos und hohe Schichten verfaulter Streu vorhan— den sind, in welcher die Raupe liegt und mit ihr zu— sammengerafft wird. Wo nur wenige unberfaulte Na— deln sich befinden, wo viele Wurzeln, Heidelbeerkraut, Heide und ähnliche Sachen das gänzliche Reinigen des Ortes unmöglich machen, ist es in der Regel von gar keiner Wirkung, indem die Raupen dann theils tiefer liegen, als gerecht wird, theils von dem Rechen nicht hinweggenommen werden und bei dem Aufraffen der *+ —— ———.555.—...— 36 Streu liegen bleibe?“ Vei Anνεννdννο dieses Mittels hat man daher auch stets zu untersuchen, ob auch der beabsichtigte Zweck erreicht wird.— Sobald die Rau—⸗ pen sehr beginnen zu fressen, ist das Sondern der weni—⸗ ger angesteckten Orte von denen, wo die Ansteckung schon überhand genommen hat, durch Raupengräben das Zweckmäßigste und Beste, was man thun kann. Mit diesen muß man nicht bloß alle angesteckten Orte umgeben, sondern auch so vielfach kreuzweis durchschnei⸗ den, als es nur irgend möglich ist; denn da jede Raupe weiter kriecht, sobald der Baum, auf welchem sie lebte, gefressen ist, so kann man sie beinahe ohne Ausnahme durch diese Gräben bekommen, so wie sie auch, da die Raupen ja nicht fliegen können, bis zum Schwärmen der Schmetterlinge jeden unangesteckten Ort vollkommen schützen. Hat sich endlich die Raupe eingesponnen und ist entweder der Ort total gefressen, oder doch so, daß seine vollkommene Wiederherstellung zweifelhaft ist, oder der Verlust bei seiner Aufopferung ist kleiner als die zu fürch— tende Gefahr, wenn die Schmetterlinge ausfliegen soll— ten, so muß man schleunige Maßregeln treffen, dies zu verhüthen, sämmtliches Holz, auf welchem sich Puppen befinden, herunterhauen, ausästen, das Reisig an einen feuersichern Ort zusammenfahren und verbrennen. Wird dies gehörig beobachtet, so kann nie der Raupen— raß eine so große Ausdehnung als sonst erhalten; doch müssen auch die am Stamme klebenden Puppen sorgfäl⸗ lig abgelesen werden. Beziehen die Raupen ihr Win— terlager in hohem Holze, wo viel altes trockues Gras, X qi: X. lifh W p· behey ein flaß, g &²Milttl auch der die Rau/ der weri⸗ Austeckung pengräben un kann. kten Ortt urchschneiß de Raupt sie lebte, lusnahme „da die hwärwen Wommen und ist daß seine oder det e zu fuch iegen solh sen, dies ch Puppes jan einet rbremhen. Raupen⸗ ten; doch sorgfil ihr MIM V 0¹U/ 37 Farrenkraut, Gestripp und andere brennbare Sachen sind, so kann man es bei trockner Witterung im Früh— jahre auch oft mit Erfsolg und ohne die geringste Ge⸗ sahr für das hohe Holz ausbrennen. Außer diesen Vorkehrungen zur Vertilgung der Raupen, welche von dem Menschen ausgehen, giebt es auch noch eine große Menge Thiere, welche sich von ih— nen nähren, sie tödten und dadurch vermindern. Diese müssen wir, soviel als in unsern Kräften stehet, zu schü⸗ tzen oder zu vermehren suchen. Unter sie gehören vor⸗ züglich die in den Wäldern lebenden Vögel, Krähen, Dohlen, Eulen, Würger, Kuckuk, Spechte, Kleiber, Wendehals, Baumläufer, Finken, Ammern, Drosseln, Staare, Nachtschwalben, Meisen und Singosgel, wel⸗ che sich alle mehr oder weniger von Schmetterlingen, Raupen, Larven und Schmetterlingseiern nähren. Selbst Füchse und Marder nähren sich im Winter, letz— tere beinahe ausschließlich, von Raupen und ihren Pup⸗ pen. Wo Raupen vorhanden oder zu fürchten sind/ dürfen dieselben deßhalb weder mit Schießen noch Fan— gen beunrnhigt, oder vermindert werden. Unter den Insecten stellen den Raupen vorzüglich nach und tödten sie in großer Menge: die Sandkäfer, Laufkäfer, Raub⸗ käfer,/ Zehr oder Schlupfwespen, Bastardwespen und Ameisen. Nur bei den letztern kann der Mensch etwas zur Vermehrung derselben beitragen, indem man das Aufsuchen der Larven und Zerstören der Ameisenhaufen verhindert, was wohl geschehen sollte, da dem Verf. ein Beispiel bekannt ist, wo mitten in einem Raupen— fraße von mehrern tausend Morgen ein Fleck von etwa ———————:.———————4 * ——.—.—.—.——...—. 38 jehn Morgen, in welchem sich sehr viele Ameisenhaufen befanden, ganz unberührt blieb und vollkommen erhal— ten wurde.— Die wilden Schweine, welche den gan— zen Winter und im Frühjahre, so lange sie nur zur Erde kommen können, vorzüglich von Raupen und Pup— pen leben, tragen ebenfalls sehr zur Verminderung die— ser Insecten bei, und man will ihrer Ausrottung vor⸗ züglich die jetzt öfter wiederkehrenden Raupenschäden zuschreiben. Wo sie das Feld besuchen, ist aber freilich der Schäden, den sie anrichten, den Vortheil, der sich von ihnen erwarten läßt, weit überwiegend. Bei einer aufmerksamen Forstverwaltung können noch mancherlei zufällige Umstände eintreten, welche die Verminderung der Räupen besonders begünstigen, die man nicht ungenutzt vorübergehen lassen muß. So wer— fen oft Sturm, Schloßen und Platzregen eine große Menge Raupen herunter; diese muß man dann schnell aufsuchen, zertreten und zerstampfen, oder, wo dies nicht möglich ist, den Ort mit gedrängt gehen— dem Rindvieh- und Schafheerden durchtreiben lassen, welche sie zertreten. Eben dies ist anwendbar, wenn sie don den Bäumen, nachdem sie dieselben abgefressen ha— ben, oder wenn sie sich einspinnen wollen, herunterkrie— chen und sich auf der Erde befinden. Die Erfahrung lehrt, daß solche Kieferdistricte, wel— che mit Laubholz untermischt sind, bei allen Raupensrä— ßen, außer wenn sie von der Nonne herrührten, geschützt und verschont blieben. Wo die Umstände es erlauben, Birken in beträchtlicher Menge bei Verjüngung der Kie⸗ isenhaufth nen erhah e den gan/ ie nut zur und Pup⸗ erung die— ktung bor— penschäden ber fteilic „der sich 9 können welche die ügen, die So wet⸗ line große an dann oder, wo ugt gehen⸗ en lassen, wenn si fressen h kuntetkrie⸗ kicte/ wel daupensra „ geschüh erlaubeh 10 der Kle 39 ferorte unterzusprengen, dürfte dies ein herrliches Schutz— mittel wenigstens für die jungen Orte geben. Da die Nonne sich nicht in der Erde verspinnt, auch bei altem Holze gewöhnlich mehr in den Ritzen der Rinde überwintert, als in der Erde, so kann bei ihr das Streurechen, das Behüthen mit Schweinen weit we— niger von Wirksamkeit seyn, als bei der vorigen Raupe, und gar nicht, sobald die Nonne erst im Frühjahre aus⸗ kriecht. Es bleibt bei dieser Raupenart kein Vertil— gungsmittel übrig, als das Ziehen der Raupengräben, wenn ihr Weiterkriechen zu fürchten ist, und das Schä⸗ len und Ausästen der Stämme, an denen sie sich ver⸗ spinnt, um die Puppen mit Rinde und Zweigen zu verbrennen. Bei dem Kiefernschwärmer sind die Leuchtfeuer, da es ein Dämmrungsfalter ist, nicht anwendbar, dagegen kann man, wo Geisblatt wächst eine Menge dabon da⸗ bei tödten, wenn man es im Mai und Juni beachtet. Das Behüthen mit Schweinen thut diesem Insecte in den angesteckten Districten vielen Abbruch. Der Schmetterling der Forleule schwärmt schön im April, weßhalb man auch schon da auf dieses höchst gefährliche Insect achten und auf freien Plätzen hohe Flammen⸗ feuer anzünden muß, um die Nachtvögel zu vertilgen. Sie vervielfältigt sich mit einemmale oft in einer solchen Menge, daß man Milliarden findet, wo man das Jahr vorher gar keine ahndet, und wird, wegen ihrer grü— nen Farbe und da sie dicht an den Nadeln anliegt ge— wöhnlich erst dann bemerkt, wenn sie schon die erste Häutung überstanden hat, wo sie dann aber auch mit 40 ungeheurer Schnelligkeit große Forstdistricte vernichtet, so daß sie an Schädlichkeit der großen rauchen Kiefern— raupe nicht das geringste nachgiebt. Am ersten greift sie geschlossene Stangenorte auf magerem Boden an und ver— meidet das einzeln stehende fett wachsende Holz. In diesen Stangendistricten, vorzüglich wenn einzelne starke Bäume darunter stehen, findet man zuerst den Raupen⸗ koth wie kleines gelblich grünes Gemille, welcher im Mai ihr Daseyn bald verräth, und die Bäume werden in den Kronen licht, durchsichtig und von kränklichem Ansehen. Wenn man über hinlängliche Kräfte zu ihrer Vertilgung disponiren kann und die befallnen Districte nicht zu groß sind, so ist es möglich, sie, noch ehe sie die Bäume ganz abfrißt, nach der zweyten Häutung herunterzuklopfen, sobald das Holz, auf dem sie sich be— findet, nicht über 3 Zoll Durchmesser auf dem Stamme hat. Das Schütteln der Stangen bringt sie zwar nicht herab, wohl aber das heftige Anschlagen mit einer Axt, wo man sie dann auf solchem Boden, welcher keine zu hohe sie schützende weiche Bedeckung hat, leicht todt tre— ten kann. Das Holz bekommt zwar durch dieses An— schlagen allerdings eine Beschädigung, die es jedoch wie— der verwächst, vorzüglich wenn man jedesmal auf die abgestorbenen Aeste schlagen läßt, und ein Aderlaß zu einer Zeit, wo es wegen Vollblütigkeit abstirbt, ist ihm eher vortheilhaft als nachtheilig. Man muß zeitig Raupengräben um und durch die angesteckten Orte in fallen Richtungen ziehen, worin man dieselben sehr gut fangen kann, da sie nicht bloß, wenn sie abgefressen haben, weiter kriechen, sondern auch weit — DHJFJ‚D‚D‚‚‚‚‚‚‚D‚‚‚ee‚eDeeeD‚D‚eEeEeeeeetet.tcIE.‚.IIttt..t.........‚......‚J—J—‚—‚.—‚.——..—.—————— — ernichten Riefern, eift sie und ber⸗ z. In lne starke Naupen- cher im ewerden uflichem u ihter Districte ehe sse autung sich be⸗ Stamme ar nicht r Apt, keine zu odt tre⸗ ses Mn och wie⸗ auf die rlaß zu ist ihn lcch die in man wenn 41 umherlaufen, wenn sie sich verpuppen wollen. Bei den Gräben ist sorgfältig dahin zu sehen, daß keine Wur— zeln in dieselben herabhängen, da an diesen die Rau⸗ pen wieder herauskriechen, auch muß der Auswurf je— desmal an die zu schützende Seite gelegt werden. Der gewöhnliche Preis für die Ruthe zu stechen ist 4 bis 6 Pfl. Das Streurechen ist bei dieser Raupe von Ende August, bis die Schmetterlinge ausfliegen, nur dann nützlich, wenn eine sehr hohe Schicht Moos oder ver— faulende Streu vorhanden ist, da ohne dies die Puppe 1bis 2 Zoll tief in der Erde liegt und deßhalb von dem Rechen gar nicht berührt wird. Das Eintreiben der Schweine, sowohl wenn die Raupen auf der Erde umherkriechen, als wenn sie ver—⸗ puppt sind, wirkt zu ihrer Vertilgung weit mehr und ist, so wie bei allen übrigen Raupenarten, für die Schweine auch ganz gefahrlos, sobald die Schweine nur nicht ganz allein und ausschließlich auf die Ernährung durch die Puppen beschränkt sind. Ist dies der Fall, wagt d. V. die Unschädlichkeit der Puppen nicht zu be—⸗ haupten, da im Winter 1822 offenbar davon ein starker wilder Saustand in den Fürstlich Carolather Forsten beinahe ganz einging. Das Umgraben der Orte, in wel— chen sich diese Raupe verpuppt hat, was aber nur 2 bis 3 Zoll tief geschehen darf, würde sehr zur Vernichtung der Puppen, welche die freie Lage im Winter nicht ver— rgen können, zu empfehlen seyn, wenn es anwendbarer ware. Eine beinahe eben so wichtige Rücksicht als die Sit PIPTPTTTTTTTRTDTDTRTDTDSTTDGDTCLFêͥHͤ9ͤZ⁊ꝓL S P— 42 cherung der Hölzer gegen den Raupenfraß erfordert die zweckmäßige Behandlung und Benutzung des abgefresse⸗ nen Holzes. Es ist oft gar nicht leicht zu bestimmen, was man mit dem Holze machen soll, ob herunterhauen oder stehen lassen. Oft erholt sich das abgefressene Holz ge⸗ gen alles Vermuthen wieder, und man macht sich Vor⸗ würfe, vieles wenig nutzbares Holz heruntergehauen zu haben, was man mit großem Vortheil noch würde ha⸗ ben erhalten können; eben so oft aber verliert das, wel— ches eingehet, durch das lange Stehenbleiben allen Werth, und man kann nicht genug mit dem Einschlagen eilen, um es zu gute zu machen. Hier gelten nun folgende all⸗ gemeine Regeln: Bei allen Raupen, welche den Maitrieb verschonen, wo dieser und die Knospen noch grün und saftig blei⸗ ben, welche die Nadeln nur bis an die Scheide fressen, so daß noch einige Linien lange Stümpfe stehen bleiben, zwischen welchen sich wieder Knospen entwickeln können, ist das gänzliche Eingehen des Holzes nicht leicht zu fürch⸗ ten. Wo alle Nadeln ganz bis in die Rinde gefressen sind, wo der Maitrieb vertrocknet, ist an keine Erhal⸗ tung des Holzes zu denken. Wo einzelne stehen ge— bliebene Nadeln absterben, wo, wenn man den Baum anschalmt, schon im Juni und Juli die Schafthaut trocken ist und fest auf dem Splinte sitzt, so daß man sie nicht gut von demselben trennen kann, kann man mit dem Einschlage nicht genug eilen, eben so wie das Verder⸗ ben des Holzes entschieden ist, wenn der Saft milchigt wird und einen säuerlichen Geruch erhält. Holz, welches haubar und zu benutzen ist, vorzüglich dekt dit geftesse⸗ en, was len oder Holz ge⸗ ich Vor⸗ auen zu urde ha⸗ as, wel/ Werth, eilen, nde all⸗ schönem, Äg blei⸗ e ftessen, bleiben, fonnen, zu fürch⸗ geftessen e Erhal, ehen geö n Baulh t ttocken sie nicht mit dem Verder ⸗ milchigt otinsc 43 wenn es zu Nutzholz taugt, schlägt man in zweifelhaften Fal⸗ len weit eher nieder, als solches, welches für die Gegenwart wenig, für die Zukunft aber desto mehr Werth hat. Bei letzterem thut man wohl es abzuwarten, bis das Verder— ben entschieden ist. Es ist bekannt, daß das Raupen—⸗ holz zu keiner Art von Benutzung sehr brauchbar ist, in— dem die rohen, dem Baume durch die Wurzeln fortwäh— rend zugeführten Säfte nicht mehr von den Nadeln aufgenommen, verdunstet und verarbeitet werden kön— nen, in Fäulniß übergehen und das Holz angreifen, weßhalb auch das saftreichste Holz am ersten verdirbt. Bei dem Einschlage und der Zugutemachung des Rau— penholzes wird daher nothwendig, daß man so schleunig als möglich diesen rohen Säften dadurch einen Ausweg zu verschaffen sucht, daß man ihnen Gelegenheit zum Verdunsten giebt. Je schneller dies geschiehet, desto we— niger leidet das Holz dabei. Deßhalb ist die Verwen— dung des Raupenholzes, sobald es noch nicht zu sehr an⸗ gegriffen ist, zu Spalt- oder Schnittwaaren besser als zu Bauholze, welches nur dann gebraucht werden kann, wenn es schnell splintrein bis auf den saftleereren Kern bearbeitet wird. Kann man mit dem Aufarbeiten des Holzes nicht schnell genug folgen, so muß das Holz voraus gefällt und geschält werden. Bei Holze, wel— ches gegen den Herbst gefressen wird, kann man länger mit dem Einschlage zaudern, als wo dies im Frühjahre der Fall war. Große Massen von Brennholz, deren baldiger Absatz nicht zu erwarten ist, können oft nur durch das Verkohlen erhalten werden. So wie die Raupen die Kiefernwälder verheeren, 14 so thut es der Borkenkäfer, Dermestes, bei den Fich— tenwaldungen dadurch, daß er die Safthaut der Fichte zerstört und sie tödtet. Der schädlichste von vielen Der— mestes Arten ist der Dermestes Typographus. Es ist dies ein haariger Käfer, 24 bis 3 Linien lang, mit breiten hornartigen Freßzangen, hinten etwas breiter, mit einem verhältnißmäßig großen Kopfe, welcher über 3 seiner ganzen Größe ausmacht. Er hat sechs Füße und zwi⸗ schen dem Kopfe und Halsschilde, wenn er den Kopf bewegt, einen glänzenden Ring. Auch dieser Käfer ist immer in den Fichtenwaldun— gen vorhanden, wo er, sobald nicht seine Vermehrung durch außerordentliche Umstände begünstigt wird, nur die kranken Stämme angreift, oder solche, welche ge— hauen und ungeschält liegen bleiben. Sobald aber trockne kalte Winter und trockne warme Sommer ein— treten, so wie viel liegendes oder krankendes stehendes Holz sich im Forste vorfindet, und er dadurch Gelegen— heit erhält, sich in großer Menge zu vermehren, so greift er sowohl kranke als gesunde Stämme an und ist im Stande, bei seiner ungeheuren Menge große Forstflächen zu verheeren. Die erste Pflicht eines Forst⸗ verwalters in Fichtenwaldungen ist deßhalb, seiner Ver— mehrung dadurch so viel als möglich vorzubeugen, daß er weder viele kranke Stämme im Forste duldet, noch ganze, ungeschälte, Bäume und Klötzer unaufgearbei— tet liegen läßt. Am vorsichtigsten muß man dabei seyn, wenn Stürme statt gefunden und viele Bäume entwe⸗ der umgeworfen oder geschoben sind und in den Wur⸗ zeln sich beschädigt oder losgerissen haben, da dies bei TTTTSTSTSTSTST᷑WHòẽ• ä;z;:: s TTTsC TcTTTcTccTc“Thhh]y]yöæt! æLHä§ den gich der Fichte sillen Der. 8. Es ist mit breiten mit einem 3 stinet und swi den Kopf nwaldun⸗ rmehrung ird, nur welche ges Hondd abet mmer ein stehendes Gelegen hren so an und He große nes Borst⸗ tinet Vet igen, daß det, loch fteatbei ubei sehn/ e entwe⸗ den Wul⸗ a dies 6 4⁵ warmer Witterung gewöhnlich eine große Menge dieser Insecten erzeugt. Windbruch hat gewöhnlich Wurm— trockniß zur Folge. Dieser Käfer kriecht im Frühjahre bei warmer Wit— terung im März, April und Mai aus den Fichten, wo er den Winter über zugebracht hat, hervor. Er zie— het in großen Schwärmen weit umher, so daß man ihn oft in großer Entfernung von den Orten antrifft, wo er auskam. Bei kalter schlechter Witterung fliegen sie niedrig und suchen vorzüglich liegendes Holz, bei windstillem warmen Sonnenscheine greifen sie eher das stehende Holz in der obern Halfte des Stammes an. Gewöhnlich setzen sie sich paarweis auf die Stelle, wo sie sich einbohren wollen, und drehen sich, den Kopf gegen die Rinde gestemmt, im Kreise her— um, wodurch sie dieselbe schnell mit einem runden Loche durchbohren. Hierauf fressen sie einen, in der Regel in die Höhe gehenden, senkrechten Gang aus, in welchem das Weibchen zu beiden Seiten 20— 70 kleine weibe Eier ablegt, worauf der Käfer wieder hervorkriecht, die Oeff— nung mit Wurmmehl verkittet und dann bald stirbt, da er, wie beinahe alle Insecten dieser Art, nur einmal Eier legt. Bei warmer Witterung kriechen die Larven schon nach 14 Tagen aus. Sie sehen weiß aus, mit einem ro— then Streifen über den Rücken, und haben einen gelbli⸗ chen Kopf. Diese Larve kann weder Luft noch Sonne er— tragen, und ihnen bloßgestellt, stiebt sie. Sie frißt nach beiden Seiten des Ganges zu fort, indem sie sich von der Basthaut des Stammes nährt, und hat in 3 Wochen ihre Vollkommenheit erreicht, wo sie größer ist als die Puppe ITTTTDTTC᷑ñC éͤ„‚ss— üC T——— ——————— PI“—t..:t.ITIJʃ—...„‚‚..TFt‚c.'TJ—¶e.i 46 oder der Käfer. Wenn sie sich dann verpuppt, bleibt sie 14 Tage bis 3 Wochen in diesem Zustande, in welchem sie schon alle Theile des Käfers, jedoch ohne Gebrauch da— von machen zu können, zeigt, und kriecht dann aus. Ge— wöhnlich erzeugen sich in einem Sommer zwei Generatio— nen, bei sehr günstigen Umständen jedoch auch wohl drei. — Wo der Käfer in großer Menge vorhanden ist, trifft man dieses Insect den ganzen Sommer hindurch unter allen Gestalten und Verwandlungen. Man erkennt sein. Daseyn an den kleinen, kaum sicht— baren Bohrlöchern, die sich mit Harz füllen, an dem her— abfallenden Wurmmehle und später an den sehr lose si— tzenden und endlich herabfallenden Nadeln. Auch bei dem Borkenkäfer gilt, was bei den Raupen gesagt war, daß man oft wohl seine zu große Vermeh—⸗ rung bei gehöriger Aufmerksamkeit im Aufange verhindern kann, aber seinen Verheerungen sebr schwer Schranken zu setzen vermag, sobald er einmal überhand genommen hat und sich in Millionen auf alle Bäume stürzt. Nur allgemeine Vorsicht und Anstrengung können seine Ver⸗ wüstungen verhindern, was dem einzelnen Forstmanne oder Besitzer des Forstes noch weniger möglich ist, als die Verhinderung des Raupenfraßes, da der Käfer in der Luft so weit umher ziehet, ohne so leicht bemerkt zu werden, als die Schmetterlinge und Raupen. Fortwäh⸗ rende, äußerst sorgfältige Aufmerksamkeit in allen Fichten— forsten, vorzüglich wenn irgend zu seiner Entwickelung günstige Umstände vorhanden sind, ist die größte Pnicht jedes Forstverwalters. Bemerkt man die ungewöhnliche Vermehrung des Käfers an vielen erkrankenden und an⸗ bleibt ff echem sie lauch da⸗ aus. Ge⸗ Fentatio, wohl diei. rist ttift jrch untet jum sicht, dem het⸗ lose si Maupen Vemeh/ herhindern Ichranken nommen H. Nur ine Der⸗ tstmanne Hin bickelung 1e Piü / aöhn en yn 47 gestochenen Stämmen, vorzüglich in den ältern Alters⸗ klassen der Bestände, so muß eine tägliche sorgfältige Un⸗ tersuchung derselben statt finden, und es ist zweckmäßig, besondere unterrich tete Leute anzustellen, welche nichts zu thun haben, als das angesteckte Holz aufzusuchen und auszuzeichnen. Dieses muß dann bald gefällt werden, um es, sobald der passende Zeitpunkt da ist, schälen zu können. Diesen auszumitteln, ist eine genaue Untersu⸗ chung des Zustandes, in welchem sich der Käfer befindet, nöthig. Oft entdeckt man den erkrankten Stamm erst, wenn der Käfer schon heraus ist, dann wäre es unnöthig und unzweckmätzig, ihn schälen zu lassen; man läßt ihn im Gegentheile zweckmaßiger als Fangbaum liegen, da die Käfer viel lieber an das absterbende Holz gehen und man die gesunden Stämme dadurch sichern kann. Oft ist der Stamm eben erst angestochen und kann noch eine Menge Borkenkafer aufnehmen, und auch in diesem Fall darf er nicht gleich geschält werden. Um dies zu wissen, unter⸗ suche man genau an einzelnen Stellen, welche Größe und welches Alter die Larven haben, und treffe seine Bestim⸗ mung so, daß die Schälung erst erfolgt, wenn dieselben beinahe ausgewachsen sind. Sind bloß Larven, Cier oder Puppen vorhanden, so kann die Rinde ohne Gefahr aus dem Walde geschafft und benutzt werden; stecken aber auch viele Kͤfer darin, so darf dies nicht geschehen, son⸗ dern sie muß an feuersichern Stellen verbrannt werden. Gegen die Beschädigungen der Laubhölzer durch In⸗ secten haben bis jetzt noch keine Mittel aufgefunden wer— den können, weßbalb sie auch hier uicht weiter berüͤhrt worden sind. 48 Bei eintretenden Verheerungen durch Insecten sind die Berechtigten auf Holz oder Streu, nach Preuß. Gesetzen, verpflichtet, verhältnißmäßig zur Vertilgung der⸗ selben mit zu wirken. 3. Von der Beschützung des Waldes gegen Be⸗ schäͤädigung durch Menschen. Holzentwendungen und Beschdigungen entziehen dem Forstbesitzer oft einen großen Theil der Benutzung des Waldes und tragen zur Vernichtung der Wälder häufig wesentlich bei, ohne daß der Forstverwalter, bei ungünsti⸗ gen Verhältnissen, es oft in seiner Gewalt hat, sie ganz zu verhindern. Sorgfalt und zweckmäßige Strenge ohne Härte, vielmehr mit Billigkeit und Gerechtigkeit vereint, können indessen oft den Nachtheil derselben sehr mindern. — Holz ist ein Bedürfniß, welches der Arme lebhaft fühlt und dessen Befriedigung er nicht entbehren kann, im Fall er nicht Ersatzmittel an anderem Brennmaterial hat. Wo er sich außer Stande findet, es sich auf die gesetzmä— ßige Weise zu verschaffen, wird er zuletzt gezwungen, es sich durch Entwendung zuzueignen, was denn eine bloße Nothwehr gegen das quälende unwiderstehliche Bedürf— niß ist. Gewöhnlich sind die ärmsten Holzentwender am wenigsten in Ordnung zu halten, da bei ihnen selten eine Strafe in Wirksamkeit treten kann, und es ist eben so sehr der Klugheit als der Billigkeit und selbst dem Rechte an— gemessen, diesen lieber freiwillig eine gehörig geordnete Benutzung des am wenigsten zu gute zu machenden Hol⸗ zes zu gestatten, als sie zur Entwendung des bessern zu FFIFFFIIIIfIfITsTTDTDTDTCW-sRsR T sTCTCRCTTSTTTDTDTDTDTPTPTPTPTPTPCTPCTCTPTPTPTPTPTPTPTFP SP F TDTDT—*TC secten sz W. Meuß, ulgug der; egen Be⸗ Hhiehen den hung des der häfg ungünst f/ sie ganz teage dhne at verent, Nnndten, haft fůͤhlt in Fal erial hat. gesetzmä ungeu, es ane oßt he Vduüͤrf Wender al selet elt Hen so scht Rechte au⸗ geotdnett den bvseoj 49 veranlassen und zu nöthigen. Es verrieth eine gänzliche Gefühllosigkeit von Seiten des Forstbesitzers, die Benu—⸗ tzung des für ihn oft ganz werthlosen Theils der Forst— production nicht gestatten zu wollen, die sich gewöhnlich hart genug bestraft. Die zur Sicherung der Waldungen in dieser Hinsicht vorhandenen Gesetze haben vielleicht noch nicht die mögli⸗ che Vollkommenheit erreicht, allein es würde hier nicht der Ort seyn, Aenderungen oder Verbesserungen in Vor— schlag zu bringen, und es sollen nur die im preußischen Staate allgemein geltenden gesetzlichen Vorschriften, wel— che freilich durch die Provinzial-Forstordnungen mancher⸗ lei Abänderungen und Modificationen erleiden, berührt werden, so weit sie dem Forstbesitzer und Forstverwalter zu wissen nöthig sind. Von den Pfändungen handelt das Allgemeine Land-⸗ recht im I. Th. Tit. XIV. und sind darin folgende Bestim⸗ mungen getroffen. Eigentliche Pfändungen, denn auch uneigentlich wird oft das bloße Betreffen eines Forstverbrechers eine Pfän⸗ dung genannt, sind eigenmächtige Besitznehmung einer Sache, und sind nur zulässig, wenn der Beschädiger un⸗ sicher oder die Pfändung zur Beweisführung nöthig ist. Gegen Posten, Stäffetten und Couriere ist sie gar nicht erläubt. Sie darf nur auf frischer That und innerhalb der Feldflur oder Gutsgränze, wo die Beschädigung er— folgt ist, statt finden. Der Pfändente darf sich dabei we⸗ der Schimpfen, Schlagen noch sonst Thätigkeiten zu schul— den kommen lassen, keine Waffen oder reißende Hunde gebrauchen, noch weniger aber den Beschädiger irgend Pfeils Ant. II. 4 5⁰ —¶ verletzen. Es darf nichts abgepfändet werden, was nicht ftu ö zur Erreichung des Zweckes, der Sicherstellung oder der. . Beweisführung, nöthig ist, und dem Beschädiger stehet 1% frei, was er als Pfand geben will, wenn es dazu genügt. II Die gepfändeten Sachen müssen sofort dem Gerichte IWAur übergeben werden, welchem freistehet, sie nach Lage der ab Umstäͤnde zur Befriedigung des Beschädigten zu verkau— 7N fen, oder bei gehöriger Sicherheit des Beschädigers sie W zurück zu geben. Nachsuchungen nach entwandtem Holze ꝛc. H 0 durfen in Höfen und Häusern nur nach vorhergegange— 0l6 ner Anzeige bei den Ortsgerichten und mit ihrer Zuzie⸗ sr hung vorgenommen werden. 3010 Von der Bestrafung des Holzdiebstahls handelt der A 2. Theil Tit. XX. des Allg. Landrechts, so wie die Pro-⸗ W vinzial-Forstordnungen Bestimmungen darüber enthalten. I. Eine Revision und zeitgemäße Aenderung der deßhalb be— Ird stehenden Gesetze sind für den preuß. Staat in kurzem zin: darüber zu erwärten. 0 Der Holzdiebstahl wird getheilt: 1* in gemeinen, n in schweren. Der gemeine wird als kein eigentlicher Diebstahl be⸗ uuf x trachtet, sondern nur als ein Polizeivergehen, und dar⸗ u nach auch nur summarisch untersucht und polizeilich be⸗ Iuf straft. Er findet statt, wenn stehendes, noch nicht zu gute uhzey gemachtes grünes oder trocknes Holz unter dem Werthe* von 5 Rthlr./ ohne erschwerende Umstände, entwendet wird. 0. Wenn seine Anzeige durch einen vereideten Forstbedien⸗ hu ten, gegen dessen Glaubwürdigkeit der Frevler keinen be⸗ bh im grundeten Einwurf machen kann, auf seinen Amtseid ge⸗ I Bi ;cTsTs;T᷑T᷑TꝛEꝛUÿbySCTCTCꝗÜj::!K&œ0 é TTCTCTRTQ—— ———3——————— SISITTTTTTT „ was nigt inz oder die Niger stebet daun gerügt. Hem Gelichte ach gage der zu betkau⸗ schͤdigers sse dtem Hohenr. Thetgegange— ihtet Zuzei handelt der 3e die Proßz det entholten, dehhalb ba t in fltjem Diebsiahl des hen; und datz polhelich d nicht Vale den Wahe atwendet ui n Hoshedt oler kenen uMnttese 51 schiehet und die Richtigkeit derselben versichert werden kann, so ist keine weitere Beweisführung erforderlich und sie genügt zur Verurtheilung des Beschädigers. Anzei⸗ gen von unvereideten Denuncianten müssen besonders er— wiesen werden, weßhalb es nöthig ist, jede zur Beschü— tzung des Waldes bestimmte Person dazu vereiden zu las⸗ sen. Die Bestrafung geschiehet durch Ersatz der Beschä— digung an den Beschädigten, die Bezahlung des doppel—⸗ ten, oder nach Befinden der Umstände auch drei⸗ und vierfachen Werthes der entwendeten Sache als Strafe zur Straf⸗ oder Gerichtskasse, durch Verurtheilung zur Berichtigung der Kosten der Untersuchung und eines ge— setzlich bestimmten Pfandgeldes. Im Fall des Unvermö— gens eines Holzentwendes ist der Forstbesitzer zu verlan—⸗ gen befugt, daß der ihm gebührende Ersatz durch Forst⸗ strafarbeit geleistet und die Strafe, wenn er sie nicht er— hält„ in verhältnibmäßige Gefängnibstrafe umgewandelt werde. Nach der Verordnung vom 22. Juni 1800 wird bei der Forststrafarbeit ein Tagewerk zu 6 gGr. gerechnet, und der Verurtheilte ist verpflichtet, in einem solchen drei laufende Ruthen Graben, 3 Fuß tief, oben 3“ und unten 24 breit, zu machen, oder 6 Q. R. tüchtig umzuhacken.— Auf andere Leibesstrafen kann wegen gemeinen Holzdieb⸗ stahls nicht angetragen werden. Wo fortdauernder Holzdiebstahl aus einer Berechti⸗ gung auf Raff, Lese- oder anderes Holz, die sich auf ein Privilegium oder eine Begnadigung gründet, entste⸗ het, kann auf Aufhebung dieses Pribilegü für die Person des Beschädigers von dem Forstbesitzer angetragen wer⸗ 4* 52 den. Wo für die Berechtigung eine gegenseitige Leistung an den Forstbesitzer erfolgt und bestimmt ausgedrückt ist, ist dies nicht anwendbar, da dann die Berechtigung als Kontract betrachtet wird, welcher nur mit beiderseitiger Zustimmung aufgehoben werden kann. Kein Berechtigter ist befugt, unbestimmtes Holz, von einer Holzberechtigung herrührend, zu verkaufen, und jede Raff7, Leseholz- oder ähnliche Holzgerechtigkeit ruhet, so lange er Holzhandel treibt. Dies beziehet sich jedoch nicht auf Bauholzberechtigung oder zu gute gemachtes Holz und in bestimmten Quantitäten abzugebendes, so wie auch ein besonderes Abkommen dieses allgemeine Gesetz auf⸗ hebt. Schwerer Holzdiebstahl ist, wenn das im Walde auf—⸗ gearbeitete und eingeschlagene, oder auf den Ablagen und in der Flöße sich befindende Holz entwendet wird, wenn die Holzentwendung über 5 Rthlr. beträgt, unter erschwe— renden Umständen vorzüglich von Personen, die gar keine Berechtigung im Walde haben, geschiehet, wenn Holz von Forst oder Jagdanstalten entwendet und wenn der Holzdiebstahl als Gewerbe betrieben wird. Er kömmt dann in die Klasse der gemeinen Dieb—⸗ stähle und begründet den Antrag auf eine Kriminalun⸗ tersuchung, wobei auf Leibesstrafe erkannt wird. Im Läugnungsfalle von Seiten des Verbrechers ist dann die bloße Versicherung des vereideten Forstbedienten nicht hinreichend, und es bedarf entweder des Eingeständnis— ses oder der Beweisführung, um vollständige Bestrafung zu erlangen. Gewaltsamer Holzdiebstahl, wo Jemand oder Meh⸗ 0 xHfl R 5% R 3 f HIX e 0 W SM AW d bin GMAX HI . zuchr uten un y Iula sigg ¹ hegenge hung z ilihe Hüstg Kgedrückt is, chtgung als bederseüger ted Hoh, von sfen, uud jde gleit ruhet, so jedoch nicht rachtes Hol, so wie auch Gesetz auff Vade auf Wagen und Hr, weun nset erschwe⸗ die gat küne wenn Holi d wenn det neinen Dieh „Falan t wild. N hers in duun dienten nich Gefünd Bistadh 33 rere sich mit Gewalt Holz aneignen, erhöhet die Strafe nach den Kriminalgesetzen. Durch die Wald graserei und Entwendung des Grases aus den Schonungen entstehet oft sehr vieler Schaden, indem die jungen Holzpflanzen mit dem Grase zugleich abgeschnitten werden. Oft ist es jedoch auch vortheilhaft, entweder um die Holzpflanzen von dem unterdrückenden Graswuchse zu befreien, oder um eine Nebennutzung zu erhalten, das Gras herausrupfen oder auch mit der Handsichel herausschneiden zu lassen. Es giebt sehr grasarme und bedürftige Gegenden, wo es dem Forstbedienten kaum möglich ist, die Schonun— gen gegen Grasentwendungen zu sichern, da diese selbst um Mitternacht und bei Mondschein statt finden. Bei der Eile, mit welcher der Grasdieb gewöhnlich dabei verfährt, bei der Rücksichtslosigkeit, mit der dann die Sichel oder gar die Sense angewendet wird, sind diese Diebstähle dann viel gefährlicher als eine erlaubte recht— mäßige Benutzung. Man wird daher in solchen Fällen oft wohl thun, selbst solche Schonungen, bei welchen eigentlich die Grasbenutzung nicht rathsam seyn würde, zum Ausrupfen, oder nach Befinden der Umstände auch zum Aus schneiden, an ordentliche Leute entweder ganz unentgeldlich, oder gegen ein nur geringes Geldquan— tum, aber stets unter der ausdrücklichen Bedingung zu überlassen, daß sie einmal für allen Schaden, der durch sie selbst oder ihre Angehörigen entstehen könnte, haften, und dann auch die ihnen angewiesenen Districte selbst gegen andere schützen und bewachen. Diese Grasbenu— tzung unter Controlle, wo es unmöglich ist, die Scho⸗ 5⁴ nungen gehörig zu sichern, bleibt weit gefahrloser, als 0 das räuberische Stehlen es ist. Es verstehet sich freilich 10 von selbst, daß wenigstens die Möglichkeit vorhanden 900 seyn muß, das Gras ohne Beschädigung der jungen Holz— 1 3 pflanzen zu erhalten.— In regelmäßig gepflanzten hüln und reifenweis angesäeten Districten wird man beinahe stets, wenn nur die Leute unter gehöriger Aufsicht ge— M halten werden, die Grasbenutzung ohne Gefahr zulas⸗ uh½ sen und oft noch einen beträchtlichen Gewinn für das EX Land und die Kasse daraus ziehen können. Die mehre—⸗ ¹¹ sten Grasdiebereien entstehen in der That dadurch, daß uHW man zu wenig darauf denkt, das Grasbedürfniß der H Leute, da wo es ohne Nachtheil geschehen kann, zu be— IAI friedigen und die Graserzeugung in den Schonungen zu gute zu machen. 1999 Wenn durch Grasentwendungen erweislicher Scha— kuw den geschiehet, ist man berechtigt zu verlangen, daß N der Entwender, außer dem zu bezahlenden Werthe des e Grases, auch den am Holze gethanen Schaden vollkom-⸗ m men ersetzt, so wie ihn auch noch außerdem Strafe, 11 Pfandgeld und Kosten treffen. X. Die Waldhütung ist gewöhnlich die wichtigste uilgt Nebennutzung im Forste, und sobald sie unter den ge— myR hörigen Einschränkungen statt findet, von keinem Nach—⸗ Wh theile für denselben, so sehr die Forstmänner auch ge⸗ be m wöhnlich darüber schreien. Sobald das Holz so hoch sukr ist, daß das Vieh den Wipfel und die obern Zweige 1 M nicht mehr erreichen, und so stark, daß es dasselbe nicht mehr beugen kann, so wird auch die Hütung keinen ade z Schaden im Forste thun, da man noch kein Beispiel velgn .——— Hloser/ al l ssch freilih It uihanden jungen doh gepfanften man beirahe Vusscht ge⸗ Gtfaht zulas⸗ winn für das Die mehte⸗ adutch, daß dͤrfniß der ann/ zu le⸗ hynungen zu Hlicher Sche Iangen, daß Verthe des den bollkom dem Strafe/ die wihligte unter den ge Fanen Mh nner auch ge⸗ 000 f%6 sac obelg awaige uselbe vich Mtung fel⸗ ah DWM 55 hat, daß selbst die schädlichsten Vieharten einen gut ge⸗ wachsenen 40— Gojährigen Stamm befressen hätten. Man ist deßhalb auch schon längst von der früher gefaß— ten Idee, einen Theil der Wälder an die Weideberech⸗ tigten abzutreten, um den andern davon zu befreien, mit Recht abgekommen. Da auf der einen Seite die Holz— production dadurch gar nicht vermehrt wird, auf der andern aber eine große Menge Gras zur Benutzung ver— loren ging, so müßte eine solche widernatürliche Be⸗ schränkung der Weide den Nationalreichthum um große Summen verringern. Das Vorurtheil der Schädlich⸗ keit der Waldweide rührt bloß von der frühern schlechten Plenterwirthschaft her, wo man im ganzen Walde hieb, und folglich auch der ganze Wald als Schonung betrach— tet werden mußte, da überall wieder ersetzende junge Stämme und Pflanzen aufwachsen sollten. Bei einer regel⸗ mäßigen Schlagwirthschaft, wo man das zu schonende Holz genau von dem zu behüthenden sondern kann, ist es unbe— greiflich, wie man auf die Idee kommen konnte, das Vieh aus den Wäldern zu verbannen. Bloß in solchen Abtheilungen derselben, wo das Holz einen so kurzen Um⸗ trieb hat, daß es nie die gehörige Größe erreichen kann, um ganz geschützt zu seyn, ist das Entfernen der Hü— thung allerdings nöthig. Bei allem Hochwalde kann jede Viehart, selbst Pferde, Schafe und Ziegen, unter gehöriger Aufscht im Forste geweidet werden, und es ist eine unnöthige Einschränkung des Gesetzes, z. B. die Ziegen ganz aus dem Forste zu verbannen, welche ge— rade die ärmste Klasse der Bewohner rauher Gegenden, welche sich keine Kuh halten können, ohne allen Nutzen FCCCF —— m‚‚‚‚‚eFIFDDDDeEIIIꝗ—————.—. 56 für das allgemeine Beste, am härtesten trifft. Es ist nichts einfacher, leichter und gewisser als, wenn man ei⸗ nen Wald vor Augen hat, zu bestimmen, ob die Weide ihm nachtheilig ist oder nicht, und wo ein Hochwald frei davon ist, sollte man eher, wenn auch nur gegen einen Zins, das Vieh hinein- als herauszubringen su— chen. Es kann in Hinsicht des Forstschutzes daher auch nur davon die Rede seyn, daß die Hütung im Walde unter der gehörigen Aufsicht und nur in der Art aus— geübt werde, daß sie dem Holzbestande nicht schädlich werden kann, so wie auf die gesetzlichen Bestimmungen, um dem Forstbesitzer in dieser Hinsicht Schutz und Si— cherheit zu gewähren, aufmerksam gemacht werden soll. Ueber die nöthige Schonungszeit ist schon oben das, was man darüber sagen kann, angeführt worden, und es ist daraus hervor gegangen, daß so leicht es ist, zu bestimmen, ob die Behtung eines Orts nachgegeben werden kann, wenn man ihn sieht, so schwer allgemeine Festsetzungen statt finden können, wenn dieser Zeitpunkt eintreten wird. Es wird keiner Ausführung bedürfen, daß die Benutzung des Grases in den jüngern, dem Vie— he noch nicht ganz entwachsenen Beständen durch die Weide, deren unter bestimmten Verhältnissen oben ge⸗ dacht wurde, nur da statt finden kann, wo man es in seiner Gewalt hat, die Hütung jeden Augenblick zu con—⸗ trolliren und sie, wenn Schaden bemerkt wird, wieder zurück zu weisen, daß deßhalb auch dies den Berechtig⸗ ten selten oder nie nachgegeben werden kann, die bloß das einseitige Verlangen der Weidebenutzung und nicht auch das der Erhaltung des Holzes haben. Dagegen sft, Et g n man ei⸗ Ne Veide u Hochwad rur gee ubringen sh dahet auch 3 in Vade el Nt aus⸗ t shiosich ummungen, 6 und Si herden sol woben dasz DeN R 5 ist, h nachheheben algemeine Zatpunkt hedüͤtfen/ den Die⸗ duth di en dben ge Mn 0 Wbit iu e itd/ Vldee Drohtig % D0 bloß und vith ů. W 57 muß man den Forstbesitzer, mit Rücksicht auf die Verpflich⸗ tungen gegen den Berechtigten, darauf aufmerksam ma— chen, daß ein Ort als dem Viehe vollkommen ent—⸗ wachsen betrachtet werden kann, wenn diejenigen domi—⸗ nirenden Stämme, welche einen vollkommen geschlosse— nen, dem Alter des Holzes angemessenen, Bestand bil— den, gegen Beschädigung gesichert sind. Immer trifft man in sehr dicht bestandenen jungen Orten eine Menge einzelner zurückgebliebener und unterdrückter Pflanzen, welche von dem Viehe noch befressen werden können, welche jedoch keine Rücksicht, um deßhalb die Waldweide zu unter⸗ sagen, verdienen. Bei ungleichem Bestande können selbst oft einzelne kleine Blößen, oder mit zurück gebliebenen Pflanzen besetzte Stellen nicht beachtet werden, sobald sie von dem umstehenden Holze als verdämmt betrachtet werden müssen. Es wird daher aus Gründen des Forst⸗ schutzes nöthig, weder unter dominirende schnell wach— sende Holzarten sehr langsam wachsende zu bringen, noch unter schon ziemlich erwachsene Orte mit kleinen Pflanzen oder gar Saaten nachzubessern, wo die Wald⸗ weide statt findet. Die Unmöglichkeit, specielle Vorschriften über die Verpflichtung der Hütungsberechtigten zur Schonung der zu beschädigenden Wälder zu geben, fühlend, ist im Kulturedicte vom l4ten Septbr. 1811 für die preußischen Staaten sehr zweckmäßig bloß im Allgemeinen festge— setzt, daß mit der Hütung so viel im Walde verschont werden muß, als dieser bedarf. Es wird dadurch gleich gerecht den Forderungen der Waldbesitzer, wie den ge— rechten Ansprüchen der Weideberechtigten und dem, — V.— V. — * Vů 2 7 *— . 7 + MV ———— 58 was dem National-Interesse überhaupt angemessen ist, genügt. Es bedarf dabei nur, daß sowohl für den Wald als für die Welde der Sinn dieser weisen Verordnung recht gedeutet und erkannt werde, worüber in der Be— trachtung der Servituten und der Gerechtsame und Ver— pflichtungen des Waldbesitzers gegen Berechtigte gehan— delt werden soll. Das, was zur Beschützung gegen Hütungsexcesse und zur Bestrafung derselben im Preußischen gesetzlich bestimmt ist, muß jedoch hier noch kurz berührt werden. Von der Hüthungsgerechtigkeit ist im üsten Th. Tit. XXII. des Allg. Landrechts gehandelt, gegen dessen Bestimmungen jedoch oft die Provinzial-Forstordnungen abändernd eintreten. Wo keine besonderen Bestimmungen über die Breite einer Viehtreibe statt finden, kann sie nur 16— 24 Fuß breit von dem Berechtigten verlangt werden. Keine Waldhütung kann so weit ausgedehnt wer— den, daß dadurch die vollständige Benutzung als Wald unmöglich gemacht würde.§. 80. Kein Vieh darf ohne Hirten in den Wald ge— bracht werden. Findet Nachthütung statt, so darf dies nur in vollständig eingefriedigten Koppeln geschehen. Das einzelne Hüten des Viehes durch Kinder ist nicht zulässig, sondern jede Gemeinde muß es von einem Hirten treiben lassen.— Alle Schonungen müssen überall deutlich und bestimmt bezeichnet seyn. Wo Viehtreiben nicht die erforderliche Breite ha— ben, ist der Forstbesitzer verpflichtet, die Schonungen auf seine Kosten zu bewahren.— Bei unbestimmter I—— U.F]s]!ssT TsTsTTTsTsTFTDTF᷑Fÿ᷑ÿk!ͤPP/PTPTPTFTFTPT T·¶— „ 1¹ is Bald ung Be⸗ Det; han⸗ retsse hich den. Th. essen ngen Oteie +— 24 went Bald 0 datf hehes night einem lüsen te ha⸗ ungen umset 39 Anzahl des in den Wald zu treibenden Viehes kann der Berechtigte so viel darin hüten, als mit dem auf dem berechtigten Grundstücke gewonnenen Futter aus⸗ gewintert werden kann. Bei Gemeindehütungen gilt dies auf alle Gemeindegrundstücke, und bei solchen Leu⸗ ten, welche keinen Acker haben, entscheidet die Obser— vanz. Das noch saugende Vieh kömmt bei der Zäh— lung nicht in Anrechnung. Ist keine Art des Viehes bestimmt, so entscheidet die bisherige rechtsverjährte Ausübung der Hütungsgerechtigkeit, sonst wird sie nur als auf Zug, Rindvieh und Schafe verliehen be— trachtet. Wo Zufall oder Gewalt das Auftreiben ei⸗ ner andern Art Vieh, als die bestimmte, nöthig macht, kann dies nicht verwehrt werden, jedoch muß die Zahl im gehörigen Verhältnisse nach wirthschäftlichen Grund⸗ sätzen stehen. Wo Zufall oder Gewalt den Forst in einen solchen Zustand versetzt, daß die bestimmte An—⸗ zahl Vieh nicht mehr darin erhalten werden kann, muß sich der Berechtigte eine Beschränkung darin gefallen lassen. Wo diesem nur eine bestimmte Zahl einzutrei⸗ ben erlaubt ist und der Eigenthümer ist gleichfalls Hütungsberechtigter, trifft diesen dann die Einschrän⸗ kung zuerst. Waldweide schließt nicht das Recht der Waldgräserei in sich. Wo ein regelmäßiger Plan zur Bewirthschaftung statt findet, müssen die Hütungsbe— rechtigten so viel Waldgrund mit der Hütung verscho— nen, als darnach die vollständige Kultur desselben be— darf. Der Waldbesitzer ist jedoch verpflichtet, sachge— mäße Anordnungen zur Wiederverjüngung des Wal—⸗ des zu treffen. Der zweckmäßigen Regulirung der Wald—⸗ 6⁰ wirthschaft kann der Hütungsberechtigte keine Hinder⸗ nisse in den Weg legen. Bei entstehendem Zweifel über die Zweckmäßigkeit der Waldwirthschaft und die noth—⸗ wendig zu schonende Fläche entscheidet das Gutachten vereideter Sachverständiger. Wenn der ganze Wald ruinirt ist, so kann er nicht auf einmal in Schonung ge— legt werden, sondern nur nach und nach, damit die Hü— tungsberechtigten die nothdürftige Hütung behalten; sie müssen sich jedoch eine Einschränkung ihrer Hütung ge—⸗ fallen lassen, als es nach dem Urtheile Sachverständiger nöthig wird. Wo der Eigenthümer Ursache der Wald— verwüstung ist, können die Berechtigten Entschädigung verlangen. Wenn die Waldwirthschaft es durchaus ver— langt, müssen sich die Berechtigten die Anweisung auf andere ihnen gelegene Hütung geben lassen. Feldhü— tungen sind solche Hütungsdistricte, welche erweislich nie mit Holze bestanden gewesen und nicht als Wald be— nutzt worden sind. Nur dann, wenn dadurch der benö⸗ thigten Weide der Berechtigten kein Abbruch geschiehet, darf sie der Grundbesitzer mit Holz anbauen. In Schönungen, welche befriedigt oder deren Grän⸗ zen kenntlich bezeichnet sind, so daß das Vieh ohne Ver— sehen des Hirten dieselben nicht überschreiten kann, ist man berechtigt das Vieh zu pfänden. Das Pfandgeld ist in den Provinzial-Forstordnungen, oder in der Ver— ordnung vom 22sten Juni 1800 bestimmt, wo für das Haupt Rindvieh und ein Pferd acht Groschen und für ein Schwein oder Schaf drei Groschen festgesetzt sind. Wenn nicht besonderer Schade nachzuweisen ist, so ist der Scha— denersatz im Pfandgelde mit begriffen. Dem Eigen— undetz Mübe cuth⸗ chten W 45 60 De Hü Ia; sie 40 96 WMoiget Walds cgung Os* bel/ Nig aui OOH llich Wo be⸗ bedd „ehet, — Grin/ Den / is Pdgth Veh t das r ein 3 Wenn Scha/ 2 Eigel⸗ 61 thümer stehet aber auch frei, den Schadenersatz beson—⸗ ders zu verlangen, wo dann nur das gewöhnliche ein⸗ fache Pfandgeld wie bei jeder andern Defraudation von 4 bis 8 ggr. überhaupt gezahlt wird. Dieser Schadenersatz kann sich erstrecken: 1) auf die Kosten der Wiederherstellung der Scho— nung; 2) auf Ersatz des Werthes, wenn die Holzproduec— tion der beschädigten Fläche für so viele Jahre hatte, als die Schonung alt war. Wenn z. B. ausgemittelt ist, daß die Production des Waldes pro Morgen jährlich durch— schnittsmäßig 2 Klafter Zuwachs beträgt, und 6 Mor— gen 3 Jahre alte Schonung wären durch Hütung ver— nichtet, so wäre der zu verlangende Schadenersatz, im Fall die Klafter 2 Rthlr. kostet, 27 Rthlr. Diese kön— nen jedoch nur in der Art verlangt werden, daß ein Ka— pital gezahlt wird, welches mit den Zinsen zu der Zeit 27 Rthlr. beträgt, wo der abgehütete Forst benutzt wer— den kann.— Für das Pfandgeld haftet der Eigenthümer des Viehes, für den Schadenersatz, wenn es verlangt wird, der Hirte, welcher auch, nach Befinden der Umstände, mit Leibes- und Festungsstrafe belegt werden kann. Für die Holzproduction weit nachtheiliger als die Waldhütung ist das Entnehmen der Nadeln, des Lau— bes, Mooses ꝛc. unter dem Namen Waldstreu begrif⸗ fen, aus dem Walde. Dieser bedarf eben so gut einer Düngung, wenn er fortwährend vieles und brauchbares Holz erzeugen soll, als das Feld, wenn es stets Getreide bringen muß. Die abfallenden Blätter und Nadeln, die verfaulenden Vegetabilien sind der Dünger des Forstes, und wenn er ihm entzogen wird, muß sein Er⸗ trag verringert werden, ja es kann sogar möglich seyn, daß er dadurch ganz untragbar wird. Außer den Ver⸗ mehrungen der Nahrungstheile durch die Waldstreu, be⸗ darf man ihrer zugleich zum Schutz und zur Bedeckung der Wurzeln, die bei unvorsichtiger Entblößung oft durch den Frost ganz zu Grunde gerichtet werden. Bei trock— nem Boden erhält sie allein die zum Wachsthume der Bäume nöthige Feuchtigkeit, so daß er ohne sie dürre und unfruchtbar wird. Es muß hiernach das Stremechen als höchst schäd⸗ lich und verderblich für die Forsten erkannt werden, und wenn man diese bloß allein betrachtete, so würde der Forstschutz das Verbot desselben im Walde verlangen. Andere Ansichten erhäͤlt man, wenn man zugleich das Bedürfniß der Landwirthschaft und der Menschen beach—⸗ tet. In Gegenden, wo der Boden so schlecht ist, daß er den geforderten Nahrungsbedarf nicht ohne fortwährende Unterstützung durch fremde, auf ihm nicht gewonnene Düngungsmittel gewähren kann, wo die örtlichen Ver⸗ hältnisse eine genügende Vermehrung derselben ohne Zu— ziehung der Waldproduction nicht gestatten, kann das Streurechen nicht aus dem Walde gewiesen werden. Fruchterzeugung ist oft wichtiger und nöthiger als Holz⸗ production, und wo das der Fall ist, wäre es eine Thor— heit, die Streubenutzung aufgeben zu wollen, um den Holzzuwachs zu vermehren. Die Wälder sind da, unsere Bedürfnisse zu befriedigen, und das, was als das drin⸗ gendeste erkannt wird, nimmt sie auch mit Recht zuerst in I0 bh 0 1 IX. uldehe l uhn grth vo O Nit ui 2 RNue gum fũ uid/ bes Iniyn M vije Rest W mMr unj ien z QMI 6Hẽ⁰ In hengt Aht. an Ilat dez icheng u M Audwin iEnng leiheng I Hig I in E Etts, ihj 4 des Et⸗ Ilseyn, Ver⸗ F be⸗ H) der dutch + tloc Ve der une QOchöd und 19e der men, dis Weach⸗ Maß er mrende mnene Ver⸗ 36 Zu⸗ i das herdel. Hohj SHyon⸗ V den unsere 5 diih uesßtl 63 Anspruch, weßhalb man recht gut zuweilen das Holz als Nebennutzung und die Streubenutzung als Hauptnu— tzung betrachten kann. Ein Magdeburger Morgen gut bestandener 40jähriger Kieferforst gewährt 1800 Pfd. iährlichen Streuertrag, welche als Düngungsmaterial den Werth von 600 Pfd. Roggenstroh haben, und im Sand— acker oft dem Stroh vorzuziehen sind, da sie weniger hi— tzig düngen. Die Holzerzeugung, wenn ein Kieferforst bei gutem frischen Sandboden vom 40sten Jahre an berecht wird, verliert an Gewinn, was unter gewöhnlichen günstigen Umständen zu 4 Klafter anzunehmen ist. Kostet die Klafter Holz 3 Rthlr., die 600 Pfd. Stroh 6 Rthlr., so beträgt der Verlust an Holzerzeugung 4Rthlr. und der Gewinn an Düngungsmaterial 6 Rthlr. Es mag seyn, daß im Durchschnitt der Streuertrag pro Mor— gen Kieferforst von 40— 90 oder 100 Jahren nur zu 6 bis 900 Pfd. angenommen werden kann, daß der Werth von einem Schock lieferwichtigen Strohe S600 Pfd. nur zu 4 Rthlr. angenommen, zu berechnen ist, so bleibt das Re— sultat der Berechnungen immer, daß das Streurechen in holzreichen Gegenden von schlechtem Boden so viel Werth für die Nationalökonomie hat, als die Holzerzeugung. Man hat viel darüber gestritten und geschrieben, ob der Landwirth der Streu bedürfe oder nicht, und ob er nicht im Stande sey, durch eine bessere Wirthschaftsmethode hinreichendes Düngungsmaterial zu erziehen. Die gewöhn⸗ lichen Forstschriftsteller empfehlen frischweg Stallfütterung und Anbau von Futterkräutern, und meinen, daß die Streubenutzung keinesweges eine absolute Nothwendigkeit sey, sondern mehr durch Trägheit, Gewohnbeit und Unwisz 6⁴ senheit des Landwirths nöthig werde. Diese Ideen kön⸗ h nen aber nur bei solchen Schriftstellern entstehen, welche V das Innere einer Landwirthschaft in schlechtem Sandboden 106 Sa gar nicht kennen. Außer dem, nur einen sehr geringen an Ertrag gebenden, Spergel ist kein Futterkraut in demsel⸗ hut uit ben zu bauen, und daß dieser nicht zur Einführung der an ale Stallfüͤtterung genügt, bedarf keiner Ausführung. Der ö lu Er Bauer, der kleine Ackerbesitzer kann gar nicht daran den— S ken, auf seinem wenigen Sandacker, auf dem oft nichts E. wachst als Korn, Buchwaizen und Kartoffeln, etwas an— +U deres zu erziehen, als was ihm Nahrung gewährt. Er be⸗ Hibant darf zu seiner Ernährung eines steten gleichen Ertrages, audt Ne und erhält diesen von seinem Sande dadurch in einem. unglaublichen Grade, daß er jährlich fortwährend, nicht so wohl mit Dünger, als künstlich bereiteter Dammerde Eu de von Nadelstreu düngt, denn gewöhnlicher Strohdünger, 14¹ in dieser Masse angewendet, würde den Sand ganz un⸗ un w tragbar, vorzüglich bei trocknen Jahren, machen. Wenn ⁰ E man das Resultat zwischen dem Ertrage der vollkommen⸗ uin sten Schlag- und Wechselwirthschaft und dem Ertrage hWim I des Ackers eines Häuslers, welcher nur 4— 6 Morgen ius: Ay gut cultibirten Sand besitzt, und auf demselben nie et⸗ Wadtye was anders bauet als Korn und Kartoffeln, nie Brache W liegen läht und immer wieder gut erntet, ziehet, so dürfte shuh si wohl der Ertrag der großen Wechselwirthschaft sehr in lub ö Schatten gestellt werden. Der ungemein grobe Ertrag aeh ay des Sandes kömmt allein von der steten Düngung mit uj Nadelstreu her, und es ist gar keine Frage, daß im preu— Riun ßischen Staate gewiß eine Million Menschen auswandern der du oder andere Aecker erhalten mübten, wenn das Streure— und o. I LdzzmWmu·yry;; 2 eeeee—————..———— In koh Awelche Dboden Cerngen ensel⸗ Fung der 0. Der an den; + hichts Was an/ Et be⸗ tlages i einem OyWcht aummerdt Hünget/ nanʒ un, Venn Ymmen⸗ Verttage Morgen e Btache so dült stht in Eilag ung mit in pren wandall Ssblle⸗ 6³ chen untersagt würde, wie wir denn das Beispiel haben, daß Dörfer beinahe wüste wurden, als der Raupenfraß eine Streubenutzung unmöglich machte. Für das All⸗ gemeine kann die Frage: ist die Streubenutzung vortheil⸗ haft oder nicht? nur dadurch beantwortet werden, daß man entscheidet, ob die Frucht- oder Holzerzeugung der Unterstützung mehr bedarf. Es liegt in der Natur der Sache, daß, wo schlechter Boden ist, sich gewöhnlich auch viel Holz vorfindet, denn die Ackerkultur zog sich stets in die Gegenden, wo der gute Boden die Rodungen der Wälder anrieth und belohnte; das untragbare Land wurde entweder gar nicht zu Acker gemacht oder wieder zu Wald liegen gelassen. Deßhalb wird auch wohl im— mer die Begünstigung der Fruchterzeugung da, wo das Streurechen nicht entbehrt werden kann, nöthiger seyn als die der Holzerzeugung, und ein Verbot des Streu— rechens wäre die böchste Ungerechtigkeit gegen die Men⸗ schen zum Vortheil der Wälder; so wie auch wohl kein vernünftiger Gutsbesitzer sich dazu verstehen wird, einen großen Theil seiner Fruchternten aufzuopfern, um in Zu⸗ kunft bessere Holzernten zu haben, zumal so lange der Ge— treidebau weit mehr Ertrag gewährt, als der Holzbau, ohne die Nebennutzungen. Die Frage: was der Forst— schutz hinsichtlich des Streurechens verlangt?— kann deß— halb auch nur so beantwortet werden, daß man Maß— regeln ergreift, den Zweck einer hinreichenden Vermeh— rung des Düngungsmaterials mit den geringsten Auf⸗ voferungen im Forste zu erlangen, und den Verlust auf der einen Seite gegen den Gewinn auf der andern hält und berechnet. Pfeils Anl. II. 66 Man muß in dieser Hinsicht auf folgende Regeln auf⸗ merksam machen: 1. Junge Orte bis zu einem, nach den Verhältnissen, bestimmten Alter dürfen gar nicht berecht werden, indem die Entblöͤßung der Wurzeln von aller Bedeckung, das Entziehen aller Dammerde in der früben Jugend oft das gänzliche Eingehen und, wenigstens in den mehrsten Fäl⸗ len, eine Verkrüppelung der Bestände zur Folge hat. Bei dichtem Bestande ist überdem die Streu gar nicht ohne Beschädigung der Pflanzen heraus zu bekommen. Man würde sich, um die Streu einige Jahre eher zu benutzen, nicht bloß um den Holzertrag, sondern selbst auch viel— leicht um den Streuertrag für die Zukunft bringen. Der Zeitpunkt, von welchem an die Berechnung des Holzes ohne Gefahr seiner gänzlichen Vernichtung und Verkrüp⸗ pelung anfangen kann, ist sehr verschieden nach dem Bo⸗ den und der Lage. In gutem frischen Boden, bei mitter⸗ nachtlicher feuchter Lage, wird nicht bloß das Holz bei gleichem Alter größer und stärker seyn, sondern der Bo⸗ den kann auch die Verminderung der ihm zukommenden Dammerde weit eher ertragen, als wenn er mager und dürre ist, oder eine der Sonne sehr ausgesetzte Lage hat, wo die Streubedeckung zur Verhinderung des Austrock⸗ nens nöthig ist. Selbst der Stand des Holzes kann auf die größere Gefahr durch das Streurechen Einfluß ha— ben, da ein zwar geschlossener, aber doch so regelmäßig gestellter Ort, daß eine jede Pflanze den hinlänglichen Raum zu ihrer Ernährung hat, das Streurechen leichter ertragen kann, als ein ganz dicht stehender, wo die Pilän— zen schon in einem steten Kampfe um die unzureichenden EteIur XI. 41 W tuhe dem n IHH NW fshur Enit Wsags. W p abass ˙ I e W unsyz stn zern an 0 Zeln auß Valtussar, An, iden Wunz, das ost U en dill hat. da Jiht ahne I. Nan u enuten, ch viel⸗ Ahn. Der + Hls erttüͤs⸗ em Bo. iitter⸗ 2W0h b er Bo— menden ger und Hat itted n uf nfluß ha Shelnahis ů Oanglichen on leichte. eichendes 5A 67 Nahrungstheile unter einander begriffen sind. Diejeni⸗ gen Forstmänner, welche das Streurechen nur mit Rück— sicht auf den Verlust betrachten, welchen der Holzwuchs dadurch erleidet, wollen gewöhnlich, daß das Baumholz nicht vor Beendigung seines größten Höhenwuchses, ge— wöhnlich bis zum Gosten Jahre, berecht werde, auch das Streurechen nur in einer Abwechselung z. B. von 8 zu 8 Jahren statt finde, um die Erzeugung der Dammerde nicht ganz zu vernichten, auch 1o— 20 Jahre vor der Wiederverjüngung des Orts wieder aufhöre. Wo die Streubenutzung dringend zur Ackerkultur bedurft wird,‚ sind diese Einschränkungen zu groß und kosten dieser mehr, als sie der Holzkultur einbringen, da die dadurch verloren gehende Frucht nicht durch das mehr erzengte Holz über— tragen wird, gar nicht gerechnet, daß der Vortheil für die Gegenwart wünschenswerther ist als der für die Zu— kunft. Wenn das Baumholz in trocknem schlechten Bo⸗ den bis zum 40sten Jahre, in gutem starken Boden und frischer feuchter Lage bis zum Z3osten Jahre mit dem Streurechen verschont wird, im ersten Falle bis zum 6osten Jahre abwechselnd 6— 8 Jahre statt findet und dann eben so lange wieder ausgesetzt wird, im zweiten aber nur bis zum zosten Jahre alle 5 Jahre abwechselt: so wird dem billigen Verlangen des Forstwirths da, wo die Fruchterzeugung mehr Werth hat als die Holzerzeu⸗ gung, vollkommen Genüge geleistet werden, und eben so wenig ein Eingehen als eine Verkrüppelung der Holzbe— stände zu fürchten seyn. In Stangen- und Schlaghöl— zern will man gewöhnlich das Streurechen nur die letzten Jahre, oder auch nur das letzte, vor der Haubarkeit ge— 3 6⁸ statten: es wird jedoch genug seyn, wenn die Streuscho— nung sich auf die Hälfte der Umtriebszeit erstreckt. Im letzten Jahre kann man oft mit Vortheil die sonst ganz zu verbannenden eisernen Rechen zur Verwundung der obern Wurzeln, um die Erzeugung von Wurzelbrut bei solchen Hölzern, welche diese treiben, zu begünstigen, an⸗ wenden. Gesetzmäßig sind diese sonst gar nicht erlaubt, so wie auch ein Gesetz im Preußischen statt findet, daß das Kieferholz bis zum Gosten Jahre mit dem Streure— chen verschont werden soll, welches jedoch bei der, in der neuern Zeit so oft für nöthig erkannten Verkürzung des Umtriebs weder mehr allgemein anwendbar, noch dem Vortheile der Nationalökonomie angemessen ist. 2. Orte, wo die Erzeugung junger Samenpflanzen beabsichtigt ist, dürfen, wo diese schon vorhanden sind, gar nicht berecht werden, da ein Herausreißen derselben oder doch weni zstens eine Vernichtung und Entblößung der obern Wurzeln zu fürchten ist. 3. Neu zu verfüngende Hochwald ⸗Bestände, vor— züglich bei magerm Boden, sind dem Streurechen 8— 10 Jahre vor dem Abtriebe zu entziehen, um eine, wenn auch nur schwache Dammerdenschicht zu erzeugen und dem Samen keimfähige Erde zu verschaffen. Wird die Verwendung des Bodens kurz vor dem Abfliegen des Samens nöthig, so geschlehet dies dagegen sehr oft zweck— mäßig durch das Ausrechen, und oft sogar kann das Ab—⸗ schalen der Bodenbedeckung, das Plaggenhauen ꝛc. vor— theilhaft seyn. 4. Wo der abfallende Same der Bedeckung von Laub in Besamungsschlägen z. B. der Eiche und Buche — ‚. reuscho⸗ t. Im ganz uug der HRut bei Hen, an⸗ etlanbt, det, daß Etreure⸗ in der ing des ch dem ů pflanzen den sind, derselben blöhung , bor⸗ 973 Veun gen ud Vud die gen des of i has Abt 120. vet/ ung von 0 Ache 69 bedarf, verstehet es sich von selbst, daß in denselben kein Streurechen statt finden darf. Eben so sind in sehr magerm Boden, wo Flechten oder Moos zur Erzeugung und Beschützung von Pflan— zen, oder zur Bindung des Bodens und zu seinem Schutze gegen die Sonne ꝛc. nöthig sind, diese sorgfäl⸗ tig zu erhalten. In ganz schlechtem Boden muß man, wenn er aus Sand bestehet, überhaupt sehr vorsichtig mit dem Streurechen seyn. Entziehet man ihm jede Erzeugung oder jeden Ersatz von Dammerde und alle Bedeckung, so kann man ihn zuletzt wohl ganz un⸗ tragbar machen und Holz- und Streu-Erzeugung ver⸗ lieren. 5) Die unschädlichste Jahreszeit zum Streurechen ist der Nachsommer, wo die größte Hitze vorüber ist, ehe das Laub ꝛc. wieder fällt. Die vortheilhafteste für den Streubedürftigen ist freilich der Spätherbst, wo es schon gefallen ist. Das Laubstreifen und Benutzen der Na⸗ delholzzweige zum Einstreuen kann, da Laub und Nadeln zur Ernährung und zum Wachsthume der Holz pflanzen unentbehrlich sind, das erste nur im Herbste kurz vor dem Absterben des Laubes ohne Beschädigung der schon ausgebildeten Knospen oder bei Sommerhie— ben, das zweite auch nur bei eingeschlagenen Stämmen gestattet werden. Wo Köhlerei im Walde statt findet, sind rück⸗ sichtlich des Forstschutzes folgende Regeln zu beachten: a. Die Kohlstätten müssen auf freien Plätzen, die frei von Feuer verbreitenden Wurzeln und nicht auf ISIIIIIIIIIITTcTccccccc nmh 70 Torkgrunde sind, angelegt werden. Es ist dahin zu se— 7 hen, daß kein seuerfangendes Material in der Nähe 115 des Meilers ist. 4* b. Wo junge Pflanzen im Schlage sind, darf nicht 9 in ihm gekohlt werden, sondern das Holz ist aus ihm + herauszuschäffen. c. Die Decke ist dem Köhler an bestimmten unschäd— fen lichen Orten anzuweisen. Eben so das Holz zu Schir— hung N men, Hütten und dgl. Es ist genau nachzusehen, wenn W 0 er für eigne oder fremde Rechnung kohlt, daß derselbe 124 kein Holz zum Setzen und zur Füllung entwenden kann, 9.—1 * auch nicht Birkenrinde zum Anzünden von gesunden 9 4 Stämmen schält. Frant * d. Die Meiler dürfen nie ohne ununterbrochene mnast Aufsicht, vorzüglich gegen das Ende des Kohlens, bei 1. Sturm und trockner Witterung seyn. Wi e. Es muß stets Wasser in der Nähe und vorrä— 110 thig seyn, vorzuglich bei dem Aufreißen des Meilers., Bei dem Aufladen der frischen Kohlen ist die größte 4 Vorsicht wegen etwa noch vorhandenen Feuers nöthig. I Das Löschen der Kohlen geschiehet am zweckmäßigsten b bei Nacht. ule f. Die Köhler sind genau in Hinsicht der Hütung juhn N ihres Viehes und wegen etwaniger Wilddieberei, auch Run u Beherbergung fremden Gesindels zu controlliren. 10 V Der Forstschutz gegen Menschen kann außerdem siltt noch die Sicherung des Forstes gegen nachtheilige Be— nutzung oder Entwendung von Baumfrüchten, Baum— usey säften oder mineralogischen Gegenständen, Fahren ver—⸗ 45 botner Wege ꝛc. zum Gegenstande haben, worüber je— 10N . —— D E——— nzu sez Nähe kf nicht us ihm unschäd⸗ Schit; h wenn derselbe kanh, sunden rochene U/ bli borra heilets. gröbte nöthig. ißigsten Hüturg ach „ serdem 96 Be/ Baum⸗ en hel/ Iber jn 1 doch nichts zu sagen nöthig seyn wird, da das Erfor— derliche wegen der Benutzung der erstern bei Gelegen— heit der Forstnebennutzung angeführt werden wird. Von Sicherung der Forstgränzen. Mittelbar gehöret die Sicherung und Feststellung der Forstgränzen ebenfalls zum Forstschutze, da sie Si— cherung und Feststellung des Eigenthums in sich be⸗ greift. Wo die Forstgränzen bestimmt, deutlich und unstreitig sind, ist ihre Erhaltung Pflicht des Forstver⸗ walters. Zu ihrer Bezeichnung dienen entweder na— türliche oder künstliche Merkmale, welche deutlich be— schrieben und kennbar gemacht werden müssen, um nicht verwechselt zu werden und zu Irrungen Anlaß zu ge⸗ ben. Die besten künstlichen Merkmale sind zugehauene oder gezeichnete Steine mit einem Gränzhügel— Ku— bitze— umgeben, unter welche Glas, Kohlen, Ziegel— stücke, Töpferscherben oder Schlacken zum Beweise ge⸗ legt werden, daß es wirklich Gränzzeichen seyn sollen. Von Zeit zu Zeit ist es rathsam, mit dem angränzen⸗ den Nachbar gegenseitig eine Besichtigung der Gränz— male, nöthigenfalls auch eine Renovation derselben, vor— zunehmen und die Gränzlinien so aufzuräumen, daß man von einem Gränzmale zum andern sehen kann.— Wo die Gränzen streitig und ungewiß sind, ist eine gütliche Einigung nach Recht und Billigkeit stets ei— nem ungewissen und gewöhnlich sehr kostbaren Gränz⸗ prozesse vorzuziehen, zumal da bei dunkeln, nicht aus— zumittelnden Gränzen es rechtlich ist, daß das strei⸗ tige Stück getheilt werde.— Einer Verrückung oder 72 Verdunklung der Gränzzeichen vorzubeugen, ist es rath— sam, eine von beiden Theilen für richtig anerkannte Gränzkarte anfertigen zu lassen, auf welcher die Gränz— linien und Puncte nach ihren Entfernungen und die Bie⸗ gungen der Linien nach den Graden der Winkelinstru— mente genau aufgetragen und bezeichnet sind, welche entweder von dem Gerichte, oder doppelt gefertigt von beiden Theilen aufbewahrt wird. Wo die Forstgränze zugleich die Landesgränze bil— det, kann auch von dem Privatforstbesitzer, ohne Vor— wissen und Genehmigung der Landesbehörde, keine Be— gränzung oder Erneuerung der Merkmale erfolgen. Sorgfältiger noch als die äußern Forstgränzen ist es oft nöthig, die innern in Hinsicht der daran stoßen— den bäuerlichen ꝛc. Grundstücke zu beachten, da von die— ser Seite gewöhnlich die Beeinträchtigung des Forstes am ersten erfolgt.— Bei sehr lange dauernden und alten Gränzirrungen entscheidet bis zur gänzlichen Aus⸗ gleichung der Sache der bisherige Besitzstand über die interimistische Benutzung. Das, was von den Forstgränzen überhaupt gilt, ist auch anwendbar auf die Gränzen der verschiedenen Servituten und Gerechtsame. ———————— rath⸗ Innte läͤns (Bie⸗ ssttuß Helche tdon e bil⸗ (Vot⸗ / I ist hoßen⸗ N dien Forstes und Aus⸗ Xdit l, denen 73 Vierter Abschnitt. Von der Forstertragsbestimmung und Forsteinrichtung. Die Forstertragsbestimmung, Taxation oder Wald— schätzung kann verschiedene Zwecke haben, welche auf die Art ihrer Ausführung wesentlichen Einfluß haben und das Verfahren dabei bestimmen. Diese sind: I1) Die Erforschung des vorhandenen nutzbaren Holzvorraths, ohne Berücksichtigung des gleichmäßigen und nachhaltigen Waldertrags, wozu bloß eine Ermittelung desselben nöthig ist. 2) Die Berechnung des Waldertrags für jetzt und die Zukunft zur gleichmäßigen Verthei⸗ lung der möglichst gesteigerten Production, so wie dies die örtlichen Verhältnisse des Waldes erlauben und die Bedürfnisse des Besitzers und der Anwohner es verlan— gen. Für den Wald, welcher Wald bleiben soll, ist dies die eigentliche Art der Schätzung. Sie bedingt zugleich eine feste Forsteinrichtung oder Waldregulirung; denn so wie jemand nicht den Ertrag einer Landwirthschaft wird bestimmen können, wenn er nicht weiß, wie sie betrie— ben wird, noch weniger wird man zu sagen vermögen, was ein Wald zu geben vermag, wenn die Waldwirth— schäft nicht zweckmäßig und fest regulirt ist. Die gute oder schlechte Art der Bewirthschaftung kann den Ertrag 74 des Waldes sehr erhöhen oder vermindern, und die Forstertragsbestimmung kann auch erst statt finden, wenn jene festgesetzt ist, zumal da der Wald selten ganz so bleiben kann, wie er ist. 3) Die Waldwerthberechnung. Bei ihr tritt nicht bloß die Verwandlung des Materials zu Geld, die Erhobung der jährlichen Rente oder einer künftigen Einnahme zu Kapital bei Wäldern, welche Wald blei⸗ ben und nachhaltig benutzt werden sollen, ein, sondern auch oft, wenn der Wald frei benutzt werden kann, die Ausmittelung des Werths aller Holzvorräthe und des Bodens besonders, und wenn das Grundstück für die Zu⸗ kunft zu einer andern Benutzung als zu Wald bestimmt werden kann, die Ermittelung des Werths des darauf stehenden Holzes und die des Bodens zur wirihschaft⸗ lichen Benutzung. Auch bei ihr ist es deßhalb nöthig/ daß vorher die Bestimmung und Wirthschaft und Be⸗ nutzung des Waldes festgesetzt ist. 4) Die Untersuchung und Begründung einer Klage über die unnachhaltige Bewirthschaftung oder Verwüz stung des Waldes, wobei die Einwirkung der Vergan⸗ genheit auf die Gegenwart und Zukunft untersucht wer— den muß. 5) Die Schätzung des Waldes zur Ausmittelung des Einflusses der Servituten auf die Verminderung der Holzproduction und zur Beurtheilung des Gewinns ei⸗ ner Befreiung des Waldes davon. Jede dieser verschiedenen Schätzungsarten hat et⸗ was mit der andern gemein, und manches bei dem da⸗ bei nöthigen Verfahren bleibt sich gleich; aber vieles än⸗ dalf 600 E 6 f achi UU den! Rttt + NW Im M II W +* ant x I! 6⁵n AAL Wen do d die 6wenn aunz so iihe · Geld, ftigen 1 blei⸗ jonden / die d des hie Zu⸗ Oümmt Oatauf Mschaft uthih ½⁰ Be⸗ Klage erwüz etan⸗ 1 hert Ittelung ung*t Ib eis hat eh⸗ en da/ les a 73 dert sich auch dabei wieder ab. Was unverändert bleibt, soll bei keiner wiederholt werden, sondern man wird bloß darauf verweisen; wogegen aber jede nach ihrem verschiedenen Zwecke für sich abgehandelt werden soll. I. Von der Erforschung der vorhandenen nutz⸗ baren Holzmasse, ohne Berücksichtigung ei⸗ nes Zuwachses oder nachhaltigen Wald⸗ ertrags. Man bezeichnet diese Art der Schätzung richtiger mit dem Worte Holzaufnahme, da für sie ein bloßes Aufneh—⸗ men des Holzvorraths nach Menge und Beschaffenheit nöthig ist. Sie findet statt, wenn der Holzvorrath entweder auf einmal, oder auf bestimmte kurze Zeit, ohne seine Ver— größerung in Anrechnung zu bringen, benutzt werden soll. Es ist zwar diese Holzaufnahme bisher auch bei land—⸗ schaftlichen und gerichtlichen Taxen angewendet worden, indem der Werth und die Ertragsfähigkeit eines Waldes bloß nach Maßgabe des vorhandenen Holzvorrathes, ohne Berücksichtigung des Zuwachses und der Forsteinrichtung, bestimmt wurde; allein einem jeden denkenden Menschen wird das Unzweckmäßige eines solchen Verfahrens so leicht zu übersehen seyn, daß dazu keine große Ausfüh⸗ rung nöthig seyn wird. Der Wald gleicht einem eisernen Kapitale, dessen Zinsen, der jährliche Holzzuwachs, dem Besitzer zu gute kommen, die durch die Art der Verwal— tung erhöhet oder erniedrigt werden können. Die Schä— tzung giebt die Größe der Zinsen und den zweckmäßigsten ———. t:tttttt:eeeeee 76 Zeitpunet der Erhebung an, die Forsteinrichtung zeigt, wie sie vermehrt werden können. Bloß den Holzvorrath er⸗ mitteln, heißt einen Theil des Kapitals berechnen, ohne auf das Ganze und den Zinsenbetrag Rücksicht zu neh⸗ men. Bei einer solchen Art der Schätzung kann es denn alle dings dahin kommen, wie es bei landschaftlichen Ta⸗ ren wirklich der Fall gewesen ist, daß ein Forst mit dem vortrefflichsten jungen Bestande versehen, aber ohne hau⸗ bare Bestände, für ganz werthlos erklärt wurde, ob er gleich zu dem Werthe hätte berechnet werden müssen, wel⸗ chen jetzt ein, zu einem bestimmten fernen Zeitpuncte zu erhebendes Kapital hat, das auszumitteln nur die Zins⸗ rechnung nöthig ist. Erfahrnen praktischen Forstmännern ist es wohl mög⸗ lich, den Holzvorrath eines Districts, dessen Flächeninhalt ihnen genau bekannt ist, durch den Schluß von dem auf einer kleinen Fläche befindlichen Vorrathe den Bestand des Ganzen ziemlich genau anzugeben; darunter kann aber nicht das sonst übliche Umgehen oder Umreiten eines nach seiner Größe unbekannten Waldes, wo der Taxator den Betrag in beliebigen, auf nichts gestützten, Summen aus— sprach, verstanden werden, denn dies verdient keine Be⸗ achtung. Die Aufnahme kann erfolgen: A. durch specielle Zählung„ Untersuchung und Beur— theilung der Stämme im Hochwalde; B. durch Ausmittelung des Bestandes auf einer klei— nern Fläche, entweder durch Auszählung und Messung, oder durch Einschlag, welcher vorzüglich im Niederwalde statt findet, um die größere Fläche darnach zu berechnen. idhy f WII l Ren Res VI gt, tie ath et ohne neh)/ denn in Ta⸗ it dem hau⸗ „ n/ wel⸗ Ucte zu AZihs; wög⸗ wohalt en auf Westand m aber nach 90 den n aus⸗ 30 Dei Bull ier flei Gessung/ Vetwade lechnen. 77 A. Die erste Art wird nöthig, wo eine große Ge⸗ nauigkeit erfordert wird, wo die Beurtheilung jedes ein— zelnen Stammes wegen seiner Qualität statt finden muß, wo die Ungleichheit des Bestandes die Auswahl einer als Maßstab passenden Fläche zur Berechnung un⸗ möglich macht. Sie kann statt finden: a) durch einzelne Messung und Berechnung; b) durch Zutheilung der Stämme in gewisse Klassen, deren Inhalt fest bestimmt und bekannt ist; c) durch das bloße Ansprechen jedes Stammes nach dem Augenmaße und Bestimmung seines Inhalts nach ei⸗ nem gewissen Maße. a. Bei der speciellen Messung und Berechnung hat man sich in eine Menge künstlicher Spielereien durch Messung der Stämme nach ihrer Höhe, ihrem unteren, obern und mittlern Durchmesser, so wie der Aeste und Krone, mit combinirten Instrumenten und Anwendung algebraischer Formeln, verwickelt, was zu lehren für den vorschwebenden Zweck ganz unpassend wäre, da es nur anwendbar ist, wenn man einen stehenden Baum ganz genau zu untersuchen genöthigt ist. Die Messung ist nur bei solchem Holze zweckmä⸗ ßig, welches einen regelmäßigen gleichen Wuchs hat. In Hinsicht der Höhe beschränkt man sich dann dar— auf, daß man nur einige Stämme der ersten, zweiten und dritten Größe, gefällt oder stehend, mit einem In⸗ strumente mißt und dann die anderen nach dem Au— genmaße anspricht, in so fern sie von den erhaltenen Resultaten abzuweichen scheinen. In Hinsicht der 78 Stärke sucht man das Verhältniß auszumitteln, in welchem der Durchmesser oder Umfang des Stammes, 31 Fuß über der Erde gemessen, zu dem seiner Mitte und der Zopfstärke bis zu 4 Zoll stehet, um darnach den körperlichen Inhalt des Baumes berechnen zu kön— nen, worüber weiter unten das Nähere gelehrt werden wird. Am besten fertigt man sich darnach Tafeln, nach gemachter Ausmittelung im Walde, an, wonach die ausgemittelte Stärke bei 34 Fuß und einer festge— setzten Länge gleich den körperlichen Inhalt des Bau— mes angiebt. Als Beispiel ist eine solche Erfahrungs-⸗ tabelle von Kiefern in geschlossenem Stande beigefügt. (S. Tafel J.) Bei einem größern Durchmesser, als der angegebene, ist diese Art der Vorrathsausmittelung nicht mehr anwendbar, da dann der Wuchs zu un— gleich wird. Wählt man diese einzelne Messung/ so thut man am besten, wenn man sich dazu ein Instrument wie einen Maßstab des Schusters, womit er die Länge des Fußes mißt, mit einem festen Arme und einem beweg— lichen Schieber machen läßt, worauf die Zolle des Durchmessers oder auch gleich der Kubik-Inhalt des Baumes verzeichnet sind. Dieses wird nur von ei⸗ nem Gehülfen, nachdem die Länge des Stammes fest⸗ gesetzt ist, daran gehalten, das Resultat eingeschrieben und der Baum zum Zeichen, daß er gemessen ist, mit einem leichten Hiebe oder sonstigem Merkmäle bezeichnet. Hierauf werden die Kubikfuße zusammen— gerechnet und gewöhnlich zu Klaftern reducirt, wobei Ctsabl l. Erfahrung über den Kubikinhalt stehender, in geschlossenem Stande aufgewachsener Kiefern, nach dem Durchmesser oder Um— fange 32 Fuß über der Erde gemessen, exclusive Reißig und Aeste bis zu 3 Zoll Stärke. Zoll Zoll Zoll Zoll Länge Länge Länge Länge des Durch⸗Um⸗ Kubik⸗ des Durch⸗ Um⸗ Kubik⸗ des Durch⸗Um⸗ Kubik⸗des Durch⸗ Um⸗ Kubik⸗ Schaf⸗messer fang Fuß Schaf⸗ messer fang Fuß Schaf-⸗ messer fang Fuß Schaf⸗messer fang Fuß. tes, tes, tes, tes, Fuß Fuß Fuß Fuß 40 10 312 10 48 10 314 13 6⁰0 12 372 23 7² 13 3. 44 33 —— 34 12 I 345 16 13 41 27 14 44 39 12 37⁵ 15 12 37² 19 14 4⁴ 31 15 47 45 13 41 18 13 41 22 15 47 36 16 50 5L 14 4⁴ 21 14 44 25 16 50 47 17 332 38 7 35 15 47 29 17 33½; 4 18 36½ 16 30⁰ 27 16 3⁰ 33 18 565½ 19 594 7² 4 534 31 17 532 37 19 39 58 20 6² 8⁰ 18 56 35 18 50² 4² 2⁰ 6³⁴ 6⁴ 21 66 88 19 39 39 19 30⁴ 47 21 6 71 22 69 99 —— ³ 43 2⁰ 6³² 52 2 69 78 23 7² 107 27 6 4² 27 6⁶ 57 23 72 8³ 24 75.⁴ 117 22 69 52 22 69 6² 24 75² 9½ 25 78 127 23 72 57 23 72 68 25 78³⁴ 100 26 814 23 24 75² 6² 24 7³² 7. 26 8¹ 108 7 85 148 25/ 782 8⁰ 27 5 116 28 88 1359 26 814 8 2 8 125 29 91 17T 27 8⁵ 92² 29 91 4 3⁰ 9⁴ 183 28 88ö100 3⁰ 9⁴ 145 29 9¹ 108 30 94 116 79 man an wirklicher Holzmasse, wegen der Zwischenräu— men, bei gut und dicht gesetztem Holze von 6 Fuß 3 Zoll hoch, 6 Fuß weit und 3 Fuß Scheitlänge, wie es gewöhnlich grün im Walde aufgesetzt wird, folgen— des rechnen kann: 1 Werkholz oder Nutzholzklafter 88 Kub. Fuß. 1 glattspaltige Scheitklafter, als Brennholz 8* ästige Scheitklafter von Laubholh 7879—— I Knüppelklafter von 5 6“ star⸗ kem Stangenholze. 75— 1 Astholzklafter, wo von sparrigen und krummen Aesten diese bis zu 3“ Stärke eingelegt werden 530—— 1 solche wo dies bis 2“ geschiehet 465—— 1 solche, wo dies bis 12“ geschie— het, da oft kein Reisig gemacht wird 43—.. Bei dem Reisholze kann man annehmen, daß die wirkliche Holzmasse, welche in einem Gebunde ist, 4 des Raumgehaltes beträgt, denn es enthält z. B. ein Gebund von 3 Fuß Länge, 12 Zoll Durchmesser 144 Kfß., wenn es stückfest gebunden ist. ) Als Durchschnittssatz sind bei den Berechnungen in der Folge immer 80 Kbfß. Holzmasse für die Klafter angenom⸗— men. Es versteht sich von selbst, daß, so wie durch die ganze Schrift, immer nur vom preußischen Maße dis Rede ist. ccc 80 An Reisholz, welches sich nicht durch specielle Taxe ausmitteln läßt, wird gewöhnlich gerechnet: Auf eine Klafter Eichen, Buchen, Aspen, Linden im Hochwalde 8— 10 Gebund zu 3 Fuß Länge, 12“ Durchmesser oder auf 6— 8 Klaftern Ein Schock. Von einzeln stehenden Bäumen dieser Holzarten, auf die Klafter 122— 15 Gebund. Bei dicht im Schlusse stehenden Nadelholze und solchem Birken und Erlenhochwalde, auf die Klafter 5— 6 Gebund. Bei einzeln stehenden Nadelholzstämmen bis zu 9 Jahren, 15— 20 Gebund auf die Klafter. Der Ertrag des Stockholzes ist sehr verschieden nach dem Alter des Holzes. In alten Eichen, wo die Wurzeln ziemlich rein herausgegraben werden, kann man bei freiem Stande oft auf 4 Klftrn. Scheitholz Eine Klafter Stockholz rechnen, während man in ge— schlossenem Hochwalde gewöhnlich nur auf 10 Klftrn. Eine Klafter rechnen kann. b. Das Abtheilen der Bäume in Klassen giebt im Nadelholze und in allen Beständen, die im Wuchse so gleichmäßig sind, daß man nur 4— 5 Klassen zu ma— chen nöthig hat, ein eben so sicheres Resultat. Man hat dann nur nöthig den bestimmten Inhalt einer Klafter festzusetzen und jeden Baum bei seiner Auf— nahme in die für jede Klasse bestimmte Rubrik durch einen Strich zu setzen, um den Betrag sämmtlicher Stämme in jeder Klasse, und so in allen, leicht zusam⸗ menrechnen zu können. Bei großen aufzunehmenden Waldflächen bedient 2 Wüsl sch 0 klichte unz huhghe tbeder wastr Hyscher l Assen nükgch; *7 I N 10 EV seg, Oll Rln ders II Imd dadut sh st An geg sletden, diesen Ind För Wineg lust Hun Hau pu bikfuße Mfellg! e Lan Mainden 10. 12* Sc. V.atten, Vie und S Klaft Iu 9 0 hieden 13 00 die Heithotz m in ge⸗ Hebt im ce so Num J. Ma ailet 7 Auf/ 1 durch Antliche . zusan⸗ 4 Hcdient 81 man hierbei sich des Mittels, daß man mehrere zur Aufnahme des Waldes bestimmte Personen, nachdem sie sich sorgfältig von dem Unterschiede jeder Klasse unterrichtet haben, diesen in gerader Linie, in einer Ent⸗ fernung von etwa 10 Schritten von einander gestellt, durchgehen und alles das, was ihnen von Bäumen entweder rechts oder links bis an ihren Nachbar bleibt, aufschreiben läßt, wobei die Bäume in der Linie, in welcher man gehet, in der Rinde mit einem Beile oder Reißeisen so gezeichnet werden, daß man bei dem Zu— rückgehen dies Zeichen deutlich siehet. Es ist dies die bei der preuß. Schätzung jetzt vorgeschriebene Art der Auszählung. c. Wo der Wuchs der Bäume sehr unregelmäßig ist, so daß sie nicht füglich in Klassen gebracht, oder nach einem gewissen Maßstabe berechnet werden kön— nen, bleibt nichts übrig als das Ansprechen und Ta— riren derselben nach dem Augenmaße. Die Fähigkeit dazu kann nur durch häufige Uebung im Walde selbst und dadurch, daß man stets die Bäume vor dem Ein⸗ schlage schätzt und später den wirklich erfolgten Er— trag gegen die frühere Vermuthung hält, erworben werden. Die mehreste Erfahrung und Sicherheit bei diesem Ansprechen findet man bei alten Holzschlägern und Förstern, welcher man sich auch vorzugsweise dazu bedienen muß. Bei großen Stämmen bleibt freilich stets viel Unsicheres und Schwankendes in den Angaben, bei kleinem und mittlerm Holze kann man sie ziemlich ge⸗ nau machen oder erhalten. Ob man nach Klaftern, Ku— bikfußen oder sonst einem Maße abschätzt, hängt theils Pfeils Anl. II. 6 82 davbon ab, an welches man sich gewöh nt hat, theils in wie fern die Regelmäßigkeit und Größe des Baumes ein kleines Maß erlaubt, oder die Unregelmäßigkeit des Wuchses ein größeres nöthig macht. Bei regelmäßig gewachsenem Nadelholze und Bauholze, wo man an den Verkauf nach Kubikfußen gewöhnt ist, wird die Schä⸗ tzung nach solchen oft leichter und regelmäßiger seyn, bei unregelmäßig gewachsenem starken Laubholze die in Klaftern. B. Die gewöhnliche Art der Schätzung des Bestan—⸗ es großer Flächen ist die, kleinere Theile derselben ab⸗ baächeen sogenanntde Pr 10t norgen, richtiger Probeflä— chen, da es nicht nöthig ist, jedesmal gerade einen Moc- gen dazu zu nehmen und das Ganze darnach zu berech—⸗ nen, indem man annimmt, jeder Morgen werde soviel Ertrag geben, als man auf den gefunden hat. Wie selten aber ein Bestand so gleichförmig ist, daß dies mit Recht angenommen werden kann, wird ein jeder wissen, welcher nur einigert maßen darauf ge—⸗ achtet hat, wie verschieden der Bestand beinahe immer auch in solchen Districten ist, welche gleich beständen scheinen. Man sucht sich zwar dadurch zu helfen, daß man Probeflächen im guten, im mittleren und schlechten Be— stande nimmt, den gefundenen Bestand addirt und mit der abgeschätzten Morgen- oder Flächenzahl hinein divi⸗ dirt; um zu erfahren, was für ein Durchschnittssatz auf einen Morgen kömmt, um diesen dann als Maß⸗ stab zur Berechnung anzunehmen; allein das erzeugt im— + mer noch kein viel richtigeres Resultat, denn man müßte — FFFFF ‚‚‚‚‚.‚‚— ** Milel V Mt 5⁰ ι i . W He llaxeg lheild in Haumes llit des lmäßig Han den (Sgä 2 sehn/ V di in 4* Bestan⸗ Hen ab⸗ Robefta N Moe/ De sobil Mfunden Wnig iss 17/ wild gauf ge⸗ inmer Pesanden Idaß maß chn R. mit ein divi⸗ nittssah ls Maß eugt! i 0n Mobte 83 annehmen, daß verhältnißmäßig so viel gut, mittelmäßig und schlecht bestandene Fläche vorhanden ist, als man für jede Klasse des Bestandes Probeflächen genommen hat. Gesetzt 3 sey nur gut mit 40 Klaftern pro Morgen, 3 nittelmäßig mit 30 Klaftern und die Hälfte schlecht mit 15 Klaftern pro Morgen bestanden, und man nähme in einer Fläche von 600 Morgen von jeder Klasse ei— nen oder zwei und überhaupt gleichviel Probeflächen, so würde man 17000 Klaftern erhalten, da doch diese 600 Morgen nur 14500 Klaftern hätten. Es gehet daraus hervor, daß die Berechnung des Bestandes nach Probe— flächen nur anwendbar seyn kann, wenn dieser gleich— mäßig ist, oder wenn man genau weiß, wie viel Fläche überhaupt gut, mittelmäßig oder schlecht be sanden ist. Daß die zu berechnende Flache bekannt und daher ein Ort, w soll, vermessen seyn muß, bedarf erst keiner Erwähnung, wohl aber das, daß der Geometer gleich bei der Ver— messung angewiesen werden muß da, wo Probeflächen genommen werden sollen, alle Bestände gleich so zu son⸗ dern, daß die abzuschätzenden Districte so gleichmäßig bestanden sind als möglich, wodurch freilich oft viele kleine Figuren entstehen werde den, und man mehr Arbeit erhält als bei Auszählung des ganzen Districts. Ist man veranlaßt, das Nutzholz von dem Brenn— holze zu sondern, so muß dies auch hierbei nach dem auf den Probeflächen ausgemittelten Verhältnisse ge⸗ schehen. 7 welcher nach Probeflächen ab geschä 3zit werden 84 2. Von der Berechnung des Waldertrags fur jetzt und die Zukunft und der gleichmäßi— gen Vertheilung der Nutzung bei mög⸗ lichst gesteigerter Production. Wenn eine Waldschätzung den angegebenen Zweck hat, so kann er nur erreicht werden: 1. durch eine Feststellung der Bewirthschaftung; 2. durch eine Untersuchung der Erzeugung und die Erforschung des Vorraths; 3. durch die gleiche Vertheilung der Benutzung. 1. Ueber die Feststellung der Bewirthschaftung oder die Forsteinrichtung. Um dem Walde diejenige Einrichtung zu geben, wo— durch die Anforderungen welche wir an ihn machen, am besten befriedigt werden, müssen wir diese erst ganz klar begriffen haben und überzeugt seyn, ob sie das Wünschenswertheste sind, was wir von ihm verlangen können. Wir müssen daher den Werth, den jede seiner Er— zeugungen für uns hat, genau würdigen, es sey nun die Holzbenutzung verschiedener Art, oder die Nebennu⸗ tzung jeder Gattung. Es bleibt uns dazu kein Mit— tel, als die Reduction aller Erzeugung auf den Geldes— werth, da der sich ergebende größere oder geringere Geldertrag auch immer den richtigen Maßstab zur Wür⸗ digung des Werths der Erzeugung giebt, da für den chn det uj in ni sch in 5i duh de Rögn; swäte Vug, ud die anng. 2 Wet W0/ machen ganz e das Hlangen ner Et sey nun Dehemnu⸗ 6 Mit/ Geldes/ eringete Ar Vil⸗ fir d 85 größern Geldgewinn auch stets das, was bei dem Ma— terialertrage verloren gehet, wieder ersetzt werden kann. Bei den Privatforsten berechnet dies der Forstbesi— tzer für sich, bei den Staatsforsten sollte es für die Na— tion berechnet werden. Die Te von Bau- und Nutzholz oder Brenn⸗ holz, die Begünstigung der Holzerzeugung überhaupt, oder der Weide, der Streubenutzung, der Mast u. s. w. muß im Ertrage gegen einander gehalten werden, ehe man sich darüber aussprechen kann, welches die Begün—⸗ stigung vorzugsweise verdient. Findet kein Zweifel mehr über das statt, was man durch die Waldwirthschaft zu erreichen 2315 muß, so wird die Untersuchung nöthig: a) durch welche Mittel es am sichersten erreicht wer— den kann; b) in welchem Maße die Erreichung des vorgesetzten Zweckes den Verhältnissen des Waldes untergeord—⸗ net werden muß. a. Die Mittel im Allgemeinen lehrt uns der Wald—⸗ bau, die speciellen Abänderungen und Modificationen erfahren wir aber freilich erst durch die Untersuchung der Erzeugung, welche aber keine so großen Abweichun— gen nöthig machen kann, daß die allgemeinen Lehren nicht mehr anwendbar wären. So wissen wir bereits, daß unter der Einführung des Niederwaldes gegen Hoch— wald die Weidenutzung leidet, und daß wir erst in ei— nem späten Zeitraume starkes Bauholz zu erziehen ver⸗ mögen; aber ob wir dies zwanzig Jahre früher oder später zu erhalten erwarten können, das erfahren wir 86 erst aus der genauen Untersuchung der Erzeugungsfä—⸗ higkeit des Bodens. Wir können daher wohl bestim— men, daß Hochwald erzogen werden soll, da wir die Erziehung des starken Holzes für vortheilhaft erkannt haben, aber die eigentliche Bestimmung, wann ein Ort zum Abtriebe kommen soll, ergiebt sich erst hinterher. b. Nicht immer kann man die Wirthschaft eines Waldes rücksichtslos zur Erreichung des vortheilhafte— sien Zweckes einrichten, der Wald selbst, so wie seine äußern Verhältnisse müssen dies häufig modifiziren. + * Die Beschaffenheit des Waldes nach Lage, Klima, Boden und Beständen, die Servituten, welche auf ihm lasten, so wie die Rücksichten des Forstschutzes können häufig dazu zwingen, auf der einen Seite etwas auf— zuopfern, um auf der andern den Forderungen der Ver⸗ hltnisse gemäß zu handeln. Nach diesen Rücksichten muß der Entwurf der künf— tigen Bewirthschaftung und Benutzung des Forstes ge— macht werden. Er begreift zuerst in sich: die Wahl der nach Standort und Bedürfniß passen— den Holzart und der Art ihrer Behandlung; und die Festsetzung des Umtriebes. Ueber beide Gegenstände und über die dabei zu be— achtenden Rücksichten ist im üsten Bande dieses Lehr— buchs so umfändlich gehandelt worden, daß nichts mehr darüber zu sagen seyn wird, sondern bloß dorthin verwiesen werden kann. In wie fern der allgemein als der beste anerkannte Umtrieb noch eine Abänderung durch die örtlichen Verhältnisse des Waldes erleiden kann, Ann Mrtj Imn chigzl hysch w ¹ lon de 6 vr Wug unt ngsfg/ HMestim⸗ Ir die Fannt Ort t. Oeeines Ihafte, seine arer. Vaha, Vihm Aunnen auf⸗ Nyy/ Vet af, 10056Rge⸗ Ansen⸗ e Lahn, lihts Northin 9mn als 130 duch fann, 87 muß die Untersuchung der Erzeugung und Bestände erst später ergeben; diese Abänderung kann sich aber nur auf einige Jahre erstrecken, welches von keinem Einflusse auf die Wirthschaft ist. Wir können den Zweck der besten Waldwirthschaft vollkommen kennen, wir können über die Mittel eins seyn, ihn zu erreichen, und die Modificationen gefunden haben, zu welchen uns die örtlichen Verhältnisse des Waldes nöthigen; aber wir können demohnerachtet noch keine Forsteinrichtung machen, bevor wir nicht die Größe des Waldes und jedes seiner Theile genau wissen und ein Bild desselben im verjüngten Maßstabe vor Augen haben. Diese muß am zweckmäßigsten allen übrigen Arbeiten zur Forsteinrichtung vorausgehen, denn selbst die, zu denen sie nicht unabänderlich nöthig ist, erleich— tern sie doch sehr. Daß der Wald dabei seine richtigen Eränzen haben muß, darf wohl kaum berührt werden, denn wo der Geometer nicht weiß, was zum Walde gehört, kann er auch ihn nicht messen. Um ein treues Bild des Forstes zu erhalten, ist es nöthig daß der Geometer alles herausmißt, was in Hinsicht des Bodens, der Bestände, der Lage, Servitu— ten und Verhältnisse im Forste verschieden ist. Es sind hierzu überall besondere Vorschriften und Reglements von den Regierungen und Forstdirectionen gegeben, und es würde eine ganz unnöthige Ausdehnung dieser An— leitung seyn, alles hier zu wiederholen, was deßhalb be— stimmt ist. Auch der Privatforstbesitzer thut am besten, bei der Vermessung zu bedingen, daß sie nach den im Lande geltenden Fesisetzungen, die jeder Geometer ken— 88 nen muß, erfolge.— Im Preußischen kann man da— bei das vortreffliche Reglement für Feldmesser vom 2qgsten April 1813 und die Instruction für Forstgeometer, mit Uebergehung der darin vorgeschriebenen Eintheilung des Forstes in Jagden, zum Grunde legen, so wie es in Län⸗ dern, wo noch keine gesetzlichen Bestimmungen deßhalb bestehen, wohl angenommen zu werden verdient. Nur wird der Privatforstbesitzer gewöhnlich eine etwas grö— ßere Bezahlung gewähren müssen, als dort bestimmt ist, da es einen Unterschied macht, ob die Forsten sehr groß oder klein sind, und wenn die Regierung den Feldmes— sern unausgesetzt Beschäftigung und einstige Anstellung zusichern kann und der Privatmann nur eine kurze Zeit dauernde Arbeit. Kann man sich über die Bewirthschaftungsart ein—⸗ zelner Theile des Forstes oder Waldabschnitte schon vor der Vermessung entscheiden, so ist es wohl gut, den Geometer darauf aufmerksam zu machen, um die Arbeit selbst, so wie die spätere Benutzung derselben zu erleichtern. Der Wald sey nun vermessen, der Zweck der Wald— wirthschaft sey ausgesprochen und ermittelt, in wie fern die zu seiner Erreichung als die besten erkannten Mit— tel anwendbar sind, so wird die Untersuchung der Er— tragsfähigkeit des Waldes und jeder seiner Theile nö⸗ thig, um den allgemein ausgewählten Umtrieb fixiren zu können und einen Maßstab zur Berechnung des Ertrags zu erhalten. Man nennt dies 6. H I X tle v N We Heden W Samm H0 musiche 0 nin verdey ah daz ꝛosen mit 9 des nkan⸗ Leßhalb Eü 0 Kd omt ift V gtuh Nldtes⸗ Velung Zeit art ein u shon g, I die sselben 1 M 10⁰¹1 fern I Mity det Et/ Ale uö AMen zu Nttrags 89 2. die Untersuchung des Zuwachses. Diese muß verschieden seyn 3. bei haubaren, geschlossenen und regelmäßig ge— wachsenen Hochwaldbeständen, b. bei haubaren, nicht geschlossenen und unregel— mäßig gewachsenen Hochwaldbeständen, o. bei jungen Hochwaldbeständen, d. bei Niederwaldbeständen, e. bei Mittelwald. a. Die haubaren Bestände werden entweder durch specielle Auszählung und Messung oder nach Probemor—⸗ gen ermittelt, wie dies oben bei der Erforschung der vorhandenen nutzbaren Holzmasse gelehrt worden ist; in beiden Fällen weiß man, wie viel Stämme jeder Größe man gefunden hat oder rechnet. Als Grundlage der Be— rechnung des künftigen Wachsthums wird die Größe des vergangenen angenommen, indem man annimmt, daß z. B. die Jahresringe in den künftigen 10 oder 20 Jah— ren eben so dick seyn werden, als man sie von den letzten 10 m oder 20 W vorfindet, folglich der zukünftige Zu— wachs, nach Verhältniß der Größe des Baumes, eben so seyn wird, als der vergangene gewesen ist. Um den vergangenen genau zu erfahren, wird ein Stamm jeder Größe und jeder Holzgattung im hauba— ren Holze gefällt und einschließlich der zu Klafterholz tauglichen Aeste in so viele Walzenstücke zerschnitten, daß bei keinem der obere Durchmesser desselben mehr als ei— nen Zoll größer ist als der untere. Diese Walzenstücke werden, einschließlich der Rinde, berechnet, in der 9⁰ Mitte eines jeden wird ein senkrechter Kerb tief genug eingehauen, um die Dicke der zehn letzten Jahresringe messen zu können, welches am leichtesten mit einem zu— sammengelegten, nachher auseinander gebogenen schwa— chen Grashalm, geschiehet. Wenn man den doppelten Betrag der Dicke dieser lezten 10 Jahresringe, aus— schließlich der Rinde, von dem jetzigen äquirten Durch— messer eines jeden walzenähnlichen Stückes abziehet, so findet man, wie stark dieselben vor 19 Jahren waren, und kann darnach auch den kubischen Inhält berechnen, den sie vor 10 Jahren hatten. Dieser abgezogen von dem gegenwärtigen giebt den Zuwachs, der in dieser Zeit statt gefunden hat. So habe man z. B. aus einer regelmäßig gewachse— nen Kiefer 11 Walzen à 6 Fuß Länge erhalten: Kubf. Zoll Linien wovon die iste 16“ äquirten Durchm.“) 8 4 64 —— ꝛ2te 15,—.——— 7 4 444 —— 3te 14.———6 35— —— a4te 13———— 5 P6 442 —— Ste 121———— 4 8 614 — Sae rr“ ¶II 6⁵4 —— 7te 10“———— 3 3 37⁴ —te 97“ 9⁴⁴ I 124 —— lote 7———— ITI 10 52 4 — lte ot7 U— 2 144 enthält, und in Summa 47 5 3⁴⁴ ) Wegen der gebrauchten Kubikzahlen wird auf Hartigs Ku— biktafeln verwiesen. ——F————————IIIIIFI. fgenug Tesringt ym zu⸗ lschwa⸗ Uelten aus⸗ ucchz Ahet so bareh/ Vcnen, n von Aset zeit + I O — 4 91 wo sich der Baum in die nicht zur Berechnung kommen— den Aeste verliert. Man findet, daß die letzten 10 Jahresringe bei je— der Walze gleichmäßig 2 Zoll dick sind, und jede daher 1 Zoll dicker geworden ist, so daß vor 10 Jahren die Iste 15“ die rte 5“ bei einem Kubik-Inhalte von— Kubf. 9 Zoll 944 Linien war. Es ergiebt sich daraus, daß der Kubik-Inhalt des ganzen Stammes vor 10 Jah—⸗ ren 39 Kubf. 10 Zoll 7— Linien war und der Zuwachs in dieser Zeit 7 Kubf. 6 Zoll 8 Linien oder 72 Kubf. Soll diese 80 auf die Ausmittelung des Zuwachses der nächsten 10 Jahre angewendet werden, so würde es diesen auch zu 72 Kubf. an-⸗ zunehmen, da ein Zoll größere Dicke bei einem 17 Zoll starken Baume ehr Kubikinhalt giebt, als bei einem 16“ starken.— Wir erhalten dann, wenn die künfti— gen 10 Iuhrerti wieder 2 Zoll dick seyn werden, Kiß. Zoll e Iste Walze zu 7“ dick von 9 5 11 2e——— 18 544 den ganzen Stamm daher zu 55 Kfh. 8 Zoll 8 Li— nien und den Zuwachs der künftigen 10 Jahren zu 8 Kfß. 3 Zoll 42 Linien oder 84 Kfß., folglich 4 Kfß. grö— ser als in den verflossenen 10 Jahren. Will man diese Berechnung machen, ohne das Holz zu fällen, was jedoch nur an regelmäßig gewachsenem Holz geschehen kann, so haut oder schneidet man einen auf einer Seite wagerechten Kerb so in den Baum, daß man 10 Jahresringe abzählen kann, und mißt diese genau nach ihrer zusammengenommenen Dicke. Um 92 doppelt so viel, als sie auf einer Seite betragen, da der Jahresring rund um den Baum herumgehet, und folg— lich auch auf der entgegengesetzten Seite sich anlegt, nimmt man an, daß der Baum in den künftigen 10 Jah— ren, oder viermal so viel in 20 Jahren stärker werden wird, und berechnet ihn darnach. Man habe z. B. eine Kiefer von 60 Fuß Länge, 16“ Stärke 34 Fuß hoch über der Erde gemessen, so wird die oben gege— bene Tafel über den Inhalt stehender Stämme zeigen, daß sie 41 Kubfß. enthält. Sieht man nun in dem gemachten gerade eingehauenen Kerbe, daß die letzten 10 Jahresringe 1 Zoll stark sind, so kann man annehmen, daß der Baum in 10 Jahren 18 Zoll stark seyn und folglich 52 Kubfß. haben wird, wornach der zehnjäh— rige Zuwachs 11 Kubfß, der einjährige 15 Kubfß wäre. Gesetzt, man habe nun gefunden oder berechnet, daß der abgeschätzte und zu berechnende Ort 3000 St. erster Größe von 1504 41 Kfß.= 128,/00 Kf. 2000— zweiter Größe von 14“ 25— 50/000— 1000— dritter Größe von 100 4 13—— 13/000— 6000 Stämme 186,000 Kfß. enthalte, und ausgemittelt, daß 10 Jahresringe an ei— nem Stamme erster Größe 1 Zoll, 10 Jahresringe an einem Stamme zweiter Größe 4 Zoll und an einem Stamme dritter Größe 4 Zoll dick wären, so würde man in 10 Jahren haben: 3000 St. Ister Größe zu 18“ à 52 Kfß.= 156/000 Kfß. 2000— 2ter—— 15“ à4 29— 58/000— 1000— 3Zter—— 102“ à 144T—— 14),„3500— 60⁰0⁰0 Stämme 228/50⁰0 Kfß. ihnise! Wül ueh, 44 Ral I I. N runden A im M W. r W wach/ Rost ge. Doll HAIA AKRhal Auderne da der D folh⸗ Pfanlegt, oh Jah Hherden %½ B. II Fuß ege⸗ eigen, u dem Wen 10 uie hnen/ Nund Ahwh daß E ᷑.. 0— 6— eh e o anen e Han 0⁰⁰ Ksß 8⁵⁰ —— Doocs 93 und der Zuwachs des Ortes wäre darnach in 10 Jahren 42/500 Kubfß, für ein Jahr 4250 Kubfß. Das Reisig und Knüppelholz bedarf keiner beson— dern Berechnung, da man auf eine bestimmte Scheit— holzmasse etwas Verhältnißmäßiges annimmt. Würde der Ort gleich nach der Abschätzung ange— hauen, so daß alle Jahre z. B. gehauen würde, und er folglich in 10 Jahren abgeholzt wäre, so könnte natürlich dieser Zuwachs nicht erfolgen, da schon im zten Jahre des Holzes fehlten, welches ihn erzeugen soll. Man muß daher in diesem Falle den sich vermin— dernden Zuwachs berechnen. Dies geschiehet, indem man die Hälfte des erhaltenen Zuwachsos vom ersten Jahre mit einem Jahre mehr multiplizirt, als Jahre zur Abholzung bestimmt sind. Das Product ist der Zu— wachs, welcher erfolgt, wenn jährlich s der ganzen Holz⸗ masse gehauen wird. Wollte man z. B. die jährlich von jenen 6000 Stämmen, die in 10 Jahren abgeholzt werden sollen, zu holzende Quantität ausmitteln, so würde man fol— gendermaßen rechnen müssen: Der Bestand ist 1386,000 Kubfß. davon 25 jahrlich zur Nutzung mit 18,600— dazu der progressionsmäßig zu vermindernde Zuwachs 2125 IIE 23/375 in 10 Jahren oder 23372 Kubfß. in einem Jahre gleich 252 Klaftern zu 80 Kfß. Holzmasse. Hätte man nur noch 9 Zuwachsjähre anzunehmen, in— dem z. B. die Abschätzung im Spätherbst 1820 erfolgte, und der Ort im Spatherbst 1829 abgetrieben werden sollte, so kann man natürlich auch nicht mehr in Rech— 9⁴ nung bringen, und man muß deßhalb bei der Zählung der Jahre berücksichtigen, ob der Zuwachs schon been— digt ist oder noch erfolgen soll, d. h. ob die Schätzung im Frühjahre oder Spätherbst erfolgt. b. Bei haubarem, unregelmäßig gewachsenem Hol— ze ist diese Berechnungsart des Zuwachses nicht an— wendbar, indem sich der Kubik-Inhalt z. B. einer ste— henden einzelnen sperrig gewach senen Eiche nicht so an— geben läßt, als bei einer regelmäßig gewachsenen Kie— fer. Hier kann man ohne Gefähr bei allen unsern ge— sunden haubaren Beständen mit dem Alter des Ortes in den gefundenen Vorrath dividiren und das Produ als den jährlichen Zuwachs annehmen. Es wäre z. B. ein haubarer Eichenbestand 150 Jahre alt und enthielte 30000 Klafter, so wäre der jährliche Durchschnittszu— wachs 20 Klaftern, welcher auch als der jetzt statt fin— dende jährliche angenommen werden kann, der dann wieder progressionsmäßig vermindert werden muß, wie oben gezeigt ist. Bei solchen Beständen, wo sich auch nicht einmal das Alter des Holzes mehr bestimmen läßt, indem das— selbe an den verschiedenen Stämmen entweder zu un— gleich ist oder z. B. bei sehr alten Eichenbeständen gar nicht mehr genau ermittelt werden kann, rechnet man gewöhn— lich, daß der Zuwachs in gleichem Verhältnisse statt sinden werde, wie er in der letzten Zeit statt gefun— den hat, und bestimmt dies nach Procenten, indem man untersucht, der wievielste Theil des ganzen Vor- raths in einer bestimmten Zeit der letzten Vergangen— heit zugewachsen ist. Wenn man z. B. 30,000 Kfß. — — Hustz scht K6. 0 Zihlut don beens schäzung ven Hol— Riht an— aher ste, 4 so auh Pem Hit⸗ Usern ge— Ottes Ptodutt re j. D. Wenthielte Achittsgu Hatt fh⸗ dann Ruß, wie enmal en das i un gr nicht gevöhnt (Ise fatt tt gefun/ Ind 6 Li. ö en B V Letgag gell 70⁰⁰ Asß. 9⁵ Holz geschäͤtzt hat, und findet, daß im letzten Jahre „300 Kfß. zugewachsen sind, so hatte der Ort im vor— hergehenden Jahre nur 29/700 Kf. Man sagt daher, 20½ο geben 300, was geben 30,000?— 303 Kfß. oder etwanr Procent. Man erhält durch diese Rech— nung nach Procenten, daß man den letzt vergangenen Zuwachs nur an einzelnen zu fällenden Stämmen zu un—⸗ tersuchen nöthig hat, um die Rechnung für den ganzen Ort zu machen; man kann sie aber nur für altes Holz und einen kurzen Zeitraum, für welchen man die gewisse Vermuthung hat, daß der Wald noch den Zuwachs be— halten wird, den er jetzt hatte, anwenden, da sie sonst ein ganz falsches Resultat geben würde. Wenn man z. B. gefunden hat, daß ein gojähriger Fichtenort pro Morgen 5700 Kfß. und ein gojäh riger mit dem herauszuhauenden Holze pro Morgen 7180 Kfß. enthält, so sind in 10 Jahren an 5700 Kfß. 1480 Kfß. oder in einem Jahre 148 Kfß. pro Morgen zugewachsen, was über 24 p. C. betrüge. Wollte man darnach fortrechnen bis zum 1gosten Jahre, so müßte man in diesem Orte, da er mit 90 Jahren pro Morgen 67⁰⁰ Kfß. Bestand desmasse behält, bei 190 Jahren pro Morgen 23,450 Kfß. erhalten, da er doch, selbst im Fall alles Holz gesund bleiben sollte, pro Morgen, in— clusive des herauszuhauenden Holzes, den gemachten Er— fahrungen gemäßz zum höchsten Satze nur zu 15— 160⁰0⁰0 Kfh. Ertrag pro Morgen angenommen werden könnte. Wer 9— Procentrechnung anwenden will, für den wird die Tafel beigefügt, welche das Maximum der bei Scüt zung der Staatsforsten anzuwendenden Procentsätze enthält, ——.— 2 22— *.. ‚ 2 ꝓ—p.w.7....¶ ... ——..— ꝗ‚R‚PP‚‚‚‚‚‚‚‚.— 2* 88 + 5— uwaduch qun nodoy ö 1U 18 8 5 28 uea 8 11 4 15 15 nogaicd gun uoppng uscr ö ο ö ö — I I 1 EI FI 1I ö HVocheavze 11 I1 + 1 ˙ Wujoddvch dun uodg³ỹ ö ö 11 I 41 EI 21 21 uajad Jaun u93418 ö ö 1I EI 1I 41 41 uaaq aun uaouns Lus 2 Jusengege usngh en iegneg sog; EN 5 ö 0 ai ο m V ö ö uvog Idee Luvglg aaus! adue aou9 ö Si ee ie e ee ie e ö e ie eeee undog moznb In; 6 d Papvern Aspen un Erlen 97 Für den Privatforstbesitzer sind diese Zuwachsbe— rechnungen, die der Vollständigkeit wegen nicht fehlen durften, alle nicht anwendbar, und ihm ist bei gesundem haubaren Holze zwischen 90 und 130 Jahren die Divi— sion mit dem Alter des Holzes in die geschätzte Holßz— masse am mehrsten zu empfehlen; bei sehr altem oder nicht gesundem Holze ist es am sichersten, gar keinen Zu⸗ wachs mehr anzusetzen, da es doch bald zur Holzung kommen wird und der Zuwachs daher wenig mehr be— tragen wird, auch gewöhnlich wenig mehr dabei statt findet. c. Die Berechnung des Zuwachses in den jungen Hochwaldbeständen ist bei weitem die schwierigste und kann für die einzelnen Fälle stets nur sehr schwankend und unsicher bleiben, da es dem Menschen nicht gegeben ist, für die Zukunft etwas sicher vorauszubestimmen und alle die zufälligen Ergebnisse, welche seine Berech— nung über den Haufen werfen, darin aufzunehmen. Sie giebt uns aber im Allgemeinen eine ziemlich sichere Kenntniß sowohl von dem möglichen als wahrschein— lichen Ertrage der Wälder, und wir können sie niemals entbehren, um zu übersehen, welche Art der Waldwirth— schaft uns Gewinn oder Schaden bringt. Um das Verhältniß der Bestände nach ihrem Alter übersehen zu können, theilt man sie nach demselben in Klassen, und um darnach im Forste in jedem Zeitab— schnitte eine bestimmte Holzung zu erhalten und eine Vertheilung und Ausgleichung der festgesetzten Nutzung vornehmen zu können, bildet man gewisse Zeitabschnitte oder Perioden. Eine Bestandsklasse oder auch Klasse ofeils Ant. II.— 98 schlechtweg ist daher das Holz von einem bestimmten gleichen Alter, eine Periode der Abtheilung der Be— stände für die Benutzung in einem bestimmten Zeitab— schnitte. Man macht zwar stets eben so viele Klassen in den Beständen, als man Perioden des Umtriebs hat, aber deßhalb können einer Periode doch Klassen jedes Alters zugleich zugetheilt werden, und sie bestehet daher auch gewöhnlich nicht aus einer Klasse, sondern aus mehreren, da es selten der Fall seyn dürfte, daß die Be⸗ sände in einem so regelmäßigen Verhältnisse stehen, daß von einer Klasse nicht mehr oder weniger vorhanden wäre, als zur gleichen Ausfüllung der Periode erforder— lich seyn würde. Es ist allgemein als das Zweckmäßigste anerkannt, daß man bei Hochwalde von 6ojährigem Umtriebe und darüber die Klassen und Perioden zu 20 Jahren, bei Umtrieben von 20— 60 Jahren zu 10 Jahren, und bei Umtrieben bis von 20 Jahren und darunter zu 5 Jah— ren abtheilt. Die längeren Perioden werden dann nö⸗ thigenfalls noch in Jahrzehnte gespaltet, wovon weiter unten die Rede seyn wird.— Man zählt dabei das Holz, was am ersten zur Be— nutzung kömmt, als die Ite Klasse ꝛc. Es ist demzufolge z. B. bei einem Kieferwalde ꝛc. von 120 jährigen Umtriebe das Holz von 107 Jahren und darüber die 1. Klasse, und fällt in die 1. Periode. —— ü— V60l Ren I/N lash v 8 HA VIE W WII „nmteh der Be⸗ IMeitab, sen in 3 hat, 1o jdes Ndahet 0rn aut E NM daß à halden Mfordet⸗ 2etfannt Rliehe u En/ 0 und 6 95 Jah⸗ Iun no⸗ 0h Weitet 1 Awalde Rlase . Ye⸗ 99 das Holz von 81 bis 100 J. die 2. Kl. für d. 2. Periode. —— 51— 808—3—— 3.— „ A4r 4.— 4.— —— 21— 4— 5.—— 53.— —— 4— 20— 6.—— 0.— Bei 60jährigem Umtriebe würden die Klassen eben so von 10 zu 10 Jahren abgetheilt seyn, bei zojähri⸗ gem von 5 zu 5, und bei 16jährigem von 4 zu 4 Jah⸗ ren, da bei ganz kurzem die bloße Eintheilung in Jah⸗ resschläge eintritt. Die Berechnung des Zuwachses in den jungen Hoch— waldbeständen und diEe des Waldertrags überhaupt findet nur auf die Art statt: daß man den Ertrag der Durchforstung in jeder Klasse ausmittelt und ihn zum Ertrage des letzten Abtriebs hinzurechnet. Dies geschiehet, in- dem man einen geschlossenen Ort von jeder Altersklasse regelmäßig so durchhauet, daß nur so viele Stämme ste— hen bleiben, als zum zweckmäßigen vollen Be Fande nö⸗ thig sind, und stets so wohl das Herausgehauene als das Stehenbleibende berechnet, wodurch man den Zu— wachs jeder folgenden Klasse gegen den gebliebenen Be—⸗ stand der jüngern erhält. Die Betrachtung der beigefügten Bestands⸗ und Durchforstungstafeln wird dies am deutlichsten machen, indem wir noch ein Beispiel aus einer andern Klasse wählen, als S. 295. 296. des ersten Bandes. Die fünfte Klasse in Kiefern enthält pro Morgen 100 W im roten Jahre 11S31 Stämme 19o Kf. II 20.— 937.:— 572.— 1 20.— 15—97— 4⁰.— 719— 137— 50.— 525— 1813— 6⁰0.— 4a 70.* 249 U257:— 80.—. 255— 838889— I 239 38 100.— 211— 838853.* 110.— 19895— 43 120.— 160— 4221— Wenn man alles unterdrückte und absterbende Holz von 10 zu 10 Jahren heraushauet, so wurden benutzt N bis zum gänzlichen Abtriebe im 1oten Jahre 6254 Stämme zu 50 Kfß.* ö 20.— 4389— 125—-⁰ 30.— 469— 165— II 40. 2 9 E914* E 50.— 144.— 205— tst 60.— 6²— 220— VN 7⁰. 94..— 235— 89— 45— 2254— 96.— 8— 278— In 100.— 2— 286— ö 110.* 23** 288— in Summa 11671 Stämme 2291 Kfß. Rechnet man den Ertrag der Durchforstung bis zu einer bestimmten Zeit mit dem vorhandenen Bestande u 101 zusammen, so wird man finden, daß die summarische Holzerzeugung bei 10 Jahren 190 Kfß. 20— 620— 59498— 14?/ 40— 1710.— 50— 2343— 65 ¹1 2995 7— 3359 58— 4272.— 999— 4249594— 100— 5570— 110— 6006— 120— 6504— ist, wobei bemerkt werden muß, daß um z. B. den Zu⸗ wachs für das Soste Jahr zu finden, die Durchforstung vom koten bis 5osten Jahre inclustve und der Bestand im Sosten Jahre zusammen gerechnet werden. Will man wissen, in welchem Alter des Holzes man, dieser Untersuchung gemäß, den größten jährlichen Durch— schnittszuwachs hat, so darf man nur mit dem Alter des Holzes in die gefundene Holzmasse dividiren, um dies übersehen 0 können. In dem angeführten Fall würde man z. B. finden, daß der jährliche Durch— schnittszuwachs, in Decimalbrüchen ausgedrückt, ist: im rosten Jahre 19 Kfß. 20.———— 30.— 3878— 40.— 42.— 30.— 46/8— im bosten Jahre 49,½8 Kfß. 70.— 0,—— 8⁰.— 53,— 9⁰. 354/ 10o. 55/%6 11I0.— 54,535— 120.— 54,22— woraus hervorgehet, daß er bis zu 100 Jahren steigt und dann wieder abnimmt, so wie, daß wir bei 120jäh⸗ rigem Umtriebe in der s5ten Bodenklasse bei vollem Bestande etwa 54 Kfß. oder 3 Klafter Holz Durch-⸗ schnittszuwachs annehmen können. Auch gehet daraus zugleich der Ertrag der Durchforstung in jedem Alter und jeder Periode hervor. Wie wichtig diese Ausmittelungen und Untersuchun— gen für den ganzen Forstbetrieb sind, bedarf keiner Aus⸗ führung, denn davon hängt allein die zweckmäßige Be— stimmung des Umtriebs in Bezug auf Erzeugung der größten Holzmasse und die Festsetzung der Holzung für die verschiedenen Zeitabschnitte ab; ohne sie kann über⸗ haupt keine Berechnung des Ertrags der Waldungen statt finden. Der eigentliche Forstmann ist daher auch verpflichtet, diese Untersuchungen, so oft sich ihm nur ir⸗ gend Gelegenheit dazu darbietet, oder sich Abweichun— gen in der Ertragsfähigkeit des Waldes zeigen, so ge— nau als möglich zu machen, um die Erfahrungen in dieser Hinsicht zu vervollständigen. Anders ist es mit dem Privatforstbesitzer oder dem Forstverwalter, der die Verwaltung der Forsten bloß als Nebensache betrachtet. Theils findet man selten gleich vollkommene Bestände in . ůeKoKͤ.s-—r;;!;: 7:--—.————— Vseigt Mah⸗ Willen Iuch⸗ Raus H•lltet Rhber⸗ oHngen 90 uch ut it; Teichu, 4 090 100 il 1 mit cet die achtt. Ande 1 103 allen Altersklassen, um diese Untersuchungen überall an⸗ stellen zu können, theils kann ihnen nicht zugemuthet werden, diese mühsamen, viele Zeit raubenden Erfahrun— gen zu machen. Für sie ist bloß die Benutzung der Re— sultate der von den vorzüglichsten Forstmännern ge—⸗ machten Untersuchungen, welche in sogenannten Erfah— rungstafeln zusammengestellt sind, anwendbar. So weit sie für den gewöhnlichen Forstbetrieb nö⸗ thig sind, sind sie dieser Schrift am Ende beigefügt. Wir gehen daher zu diesen und ihrer Anwendung über. Die Tafeln III. enthalten den Vestand A. in Kie⸗ fern, B. in Fichten, C in Lerchen, D. in Eichen, E. in Buchen F. in Erlen, G6. in Birken, H. in Pappeln von jedem Alter bis zu ihrer gewöhnlichen Haubarkeit, sowohl der Stammzahl als der darauf befindlichen Holzmasse nach, bei 10 der Bodengüte nach verschie— denen Klassen. Es ist hierbei vorausgesetzt, daß das volle Ertragsvermögen, d. h. die volle nöthige Stamm-⸗ zahl vorhanden sey, und der Bestand ist so angegeben, wie er jedesmal vor der Durchforstung ist. Die Tafeln IV. A. B. C. D. E. F. G. H. enthal⸗ ten den Ertrag der von 10 zu 10 Jahren vorzunehmen— den Durchforstungen sowohl nach der Holzmasse als nach der herauszuhauenden Stammzahl. Die Tafeln V. A. a. bis H. ergeben den summari⸗ schen Ertrag eines Morgens Forst mit den genannten Holzarten bestanden, und zwar unter a. wenn die Durch-⸗ forstung voll benutzt wird, und unter b. wenn sie erst mit dem 40sten oder 5osten Jahre beginnt, wobei dann aber angenommen ist, daß zu dieser die Durchforstung 104 Zosten oder 4osten Jahres dann noch halb tritt. Die zweite Spalte jeder Klasse enthält den daraus ge— zogenen Durchschnittszuwachs jedes Jahres im verschie— denen Alter, um sogleich übersehen zu können, in wel— chem Umtriebe das mehreste Volumen an Holz zu erwar— ten 90 Die Tafel VI. enthält den Ertrag des Niederwal— des, die Tafel VII. den Ertrag des Mittelwaldes, wo— bei die Beschattung zu 4 so angenommen ist, wie dies im Iten Bande dieser Schrift gelehrt worden ist. Die Tafeln I. sind bestimmt, nachzuweisen, was für den Morgen eines Forstorts in jedem Alter bei dem Abtriebe zu erwarten ist, und zusammen mit den Ta⸗ feln II. und III. ergeben sie die Bestimmung des Wald— ertrags bloß durch die Untersuchung des Vorrathes, in— dem wir diesen zur Bestimmung der Ertragsfähigkeit be—⸗ nutzen. Wir dürfen die in einem bestimmten Alter zum Abtriebe kommende oder bestimmte Morgenzahl nur mit der in den Tafeln angegebenen Bestandsmasse verviel—⸗ fachen und in den Dur forstungstafeln den Betrag der Durchforstung der in gewissem Alter zu durchhauenden Orte aufsuchen, um das Holzquantum zu finden, wel— ches wir dann zu erwarten haben werden. Auch auf den Tafeln, welche den Ertrag des Nie— derwaldes angeben, ist der jährliche Zuwachs in der zweiten Spalte bei dem verschiedenen Umtriebe angege— ben, um den Unterschied, und in wie fern er steigt oder fällt, gleich inden zu können. Wir sehen daraus, daß der Zuwachs bei dem Niederwalde im ersten Jahrzehent beträchtlich stärker ist, als im Hochwalde, was in der —.——9—9393——— ꝓ ꝗSSSFIPIPIIPPPPPc‚SSPDSPSSSSSSSS htrit aus ge⸗ ecschir⸗ Im wel⸗ Wawar⸗ Hetval, 9˙⁸/Wo/ Flwie dies Hugt für V dem Ren Tu⸗ Do he hleit be r zum Müt mit ubetbiel Hrag det auenden eu Wel; in det angege⸗ ligt oder s, daj ahrzehen U 0 del 105 Natur des Stammausschlages liegt, welcher anfangs mehr Holz erzeugt, als Samenpflanzen von gleichem Al⸗ ter, wie er aber, je älter das Holz wird, desto mehr auch wieder sich dem Zuwachse des Hochwaldes von glei— chem Alter nähert.— Wenn er bei J0jährigem Nie— derwalde schon niedriger angegeben ist, als bei 40jäh⸗ rigem Hochwalde, bei voller Durchforstungsbenutzung, so darf dies übrigens nicht befremden, da es bloß daher rührt, daß bei dem Niederwalde keine Zwischennutzung angerechnet ist. Auch in ihm stirbt jedoch eine Menge Holz ab, denn wenn ein Mutterstock mit 3 Jahren viel⸗ leicht 40 Schößlinge hat, so hat er mit 40 Jahren viel- leicht kaum noch 4. Wollte man diese Zwischennutzung im Niederwalde ebenfalls rechnen, so würde er aller— dings mehr Ertrag geben als Hochwald von gleichem Alter, so wie er nach den Tafeln eine größere Holzmasse gewährt als Hochwald, wo keine Durchforstung berech— net wird. Die Tafel, welche den Ertrag des Mittelwaldes zeigt, wird ergeben, wie beträchtlich höher derselbe ist als der des Niederwaldes. Dies kann nicht auffallen, sobald der Hoch— wald überhaupt im Holzertrage höher angenommen wer⸗ den muß als der Niederwald, und feststehet, daß an starkem Baumholze eine stärkere Holzerzeugung statt fin—- det als an schwachem. Für die mehresten Gegenden, wo Laubholzbestände sind, ist auch unbezweifelt der Mit— telwald die vorzüglichste Wirthschaft, vorzüglich für die Pribatforstbesitzer, welche den Bedarf an starkem Holze zu erziehen wünschen, ohne einen langen Umtrieb 7 106 wählen zu wollen oder zu können, und er verdient die größte Aufmerksamkeit. d. Die Ausmittelung des Zuwachses im Nieder— walde ist weit einfacher. Es finden in der Regel keine Durchforstungen in demselben statt, und es bedarf daher bloß der Abschätzung des haubaren Holzes, welche sich am leichtesten ergiebt, indem man den Ertrag der glei— chen stattgefundenen oder stattfindenden Jahresschläge pro Morgen ermittelt, welcher sich gewöhnlich aus den Rechnungen ergiebt. Abweichungen in Hinsicht des dichtern oder weitläuftigern Bestandes werden durch Auszählungen und Vergleichung der Mutterstöcke ge⸗ funden, z. B. 120 Mutterstöcke pro Morgen gaben 15 Klftr., so geben 80 dergl. eben so große 10 Klaftern, wenn die Mutterstöcke von gleicher Größe und Ergiebig— keit sind. Die Abweichungen, von der Ertragsfähigkeit des Bodens herrührend, ergeben sich aus der Abschä— tzung der verschiedenen B Bestände von gleichem Alter. Wird diese auf dem Stamme nöthig, so klassificirt man am zweckmäßigsten die Stangen nach der Anzahl, welche man zu einer Klafter und einem Schocke Reisig bedarf, und zählt sie aus, indem man jede Klasse aufschreibt und darnach den Ertrag berechnet. Wo es thunlich ist/ nimmt man auch wohl Probeschläge, indem man einige am besten zum Maßstabe dienenden Flecke aufarbei— ten läßt. Auch die Untersuchung des Zuwachses im Mittel— walde ist wes sentlich abweichend von der in den übri⸗ gen Beständen. Wir haben hier Baumholz und Busch— oder Stangenholz zugleich, wo bei einem jeden der Zu— shen ht I Withz sei gj tomeh u bahhn utgnn Ersah sinde eht die iedet⸗ keine us den des durch e get eI 15 aftetn, Webih fihihet W Nlet. It man welche agtf, sshräbt mlch is an anigt Mftreh Mittel Bush det 107 wachs verschieden ist. Vor allen Dingen bedürfen wir einer Feststellung der Fläche, welche zur Erziehung von Baumholz, und der, welche zur Benutzung als Nieder— wald verwendet werden soll. Dies ist im iten Bande so bestimmt worden, daß das erstere 4,/ der letztere 4 der— selben einnimmt. Wenn wir nach diesem Verhältnisse die Holzerzeu— gung bestimmen wollen, indem wir annehmen, daß der vierte Theil des Zuwachses im Hochwalde und drei Viertheile desjenigen im Niederwalde statt findet, so kann dies zwar wohl für den Niederwald gelten, aber bei der Berechnung des Baumholzes zeigen sich neue Schwierigkeiten. Der Zuwachs im Hochwalde ist stei— gend bis zu einem bestimmten Alter des Holzes, er beträgt bei Buchen in der sten Klasse bei 10 Jahren jährlich 8 Kfß.) bei 120 Jahren 26 Kfß. Wir haben aber im Mittelwälde nicht Holz von einerlei Alter, son— dern überall alle Altersklassen in verschiedener Menge vertheilt, und wir können daher auch den Zuwachs, welcher nur für Eine Altersklasse berechnet ist, nicht für alle diese als passend annehmen. Die einfachste Art der Ausmittelung des Ertrags wird seyn, wenn die Größe eines Stammes von einem gewissen Alter bekannt ist, diese zur Berechnung der je— desmal zu fällenden Stämme anzuwenden. Hier setzen sich aber uns eine Menge Hindernisse, wegen der Un— vollkommenheit unserer Erfahrungen in dieser Hinsicht, entgegen, was sich jedoch hoffentlich bei fortgesetzten Erfahrungen und Beobachtungen in Zukunft sehr ver⸗ mindern wird. 108 Auf eine andere Art können wir den Zuwachs fin— den, indem wir einen Durchschnittssatz des Zuwachses im Hochwalde suchen. Der vierte Theil der für das Baumholz bestimmten Fläche ist z. B. mit 120jährigem, der ate Theil mit 9ojährigem, der 4te Theil mit 6ojährigem, der te Theil mit 30jährigem Baumholze bestanden. In der sSten Klasse des Buchenhochwaldes ist die jährliche Holzerzeugung zu 26/3% Ksß. im 90 jährigen zu 24½½2— — 60— 22,65— * 30—— 18/˙— —— angenommen, dies macht 92,8s Kfß. wobon der Durchschnittssatz 23,2 Kfß. wäre, wovon der zte Theil mit etwa 35, Kfß., als die jährliche Holzerzeugung an dem Baumholze des Mittelwaldes angenommen werden könnte. Wenn die Klasse der Ertragsfähigkeit des Bodens jedoch nach dem vorgefundenen Zuwachse im Nieder⸗ walde bestimmt ist, so dürfen wir keinen Anstand neh—⸗ men, für das Baumholz Eine höhere, oder bessere Klasse, 3. B. statt der Iten die zte ꝛc., der Ertragsfähigkeit anzunehmen, indem die Erfahrang hinreichend lehrt, daß das frei stehende Holz einen bei weitem stärkern Zuwachs hat, als das geschlossen stehende. Nach die— ser Rücksicht, so wie nach den Ausmittelungen über die Größe der Stämme in ihrem verschiedenen Alter, sind auch die Tafeln über den Ertrag des Mittelwaldes, welche hier beigefügt sind, berechnet. Die Untersuchung des Zuwachses und die Anferti— — 4H/ Hulagz; Q v gu Imten Kmt ler te RRe 1 —— 0 Nwodoy hrch Soaldes VWodehs Mlieder⸗ II neh⸗ ass ahgiet 3 lcht, sufn ach die bet 0 Mtet/ waboeh Iml 1oꝗ gung von Erfahrungstafeln, welche ihn nachweisen, um zur Erforschung der Erzeugung und des Vorraths an— gewendet zu werden, wird über alles das Licht gegeben haben, was zu wissen nöthig ist, um den zweckmäßig— sten Umtrieb für jede Holzgattung und jeden District zu wählen, wenn man alle übrigen Rücksichten dahei beach— tet. Die allgemeine Umtriebszeit des Waldes bedingt aber nicht, daß ein jeder Bestand das dapurch festge— setzte Alter erhalte, denn dann müßten entweder die Altersklassen überall in einem vollkommen richtigen Ver— hältnisse stehen, oder man müßte, wo dies nicht der Fall ist, nicht bloß einen sehr ungleichmäßigen Ertrag erhalten, sondern auch, wo der Wald verhauen ist, die Unordnung, in welcher er sich jetzt befindet, verewigen. Wenn z. B. für einen 6000 Morgen großen Kieferwald der 120jährige Umtrieb als der beste erkannt ist, und man hätte in demselben 2000 Mg. der ersten Klasse, gar keins der 2ten, 3000 Mg. der Zten, gar keins der aten, 300 Mg. der sten und 500 der oten, welche in läuter verhauenen Flecken unter einander lägen und man wollte alles Holz 120 Jahr alt werden lassen, so würde man in den ersten 20 Jahren doppelt so viel hol— zen, als der nachhaltige Ertrag erlaubte, dagegen in den folgenden 20 Jahren gar kein haubares Holz finden ꝛc. gar nicht zu gedenken, daß die Bestände dann ewig in der Unordnung blieben, in welcher sie sich jetzt befinden. Der Umtrieb giebt uns deßhalb zwar wohl die Zeit an, in welcher wir mit der Holzung in einem Walde herum kommen, aber nicht das Alter, welches dabei jeder ein— ielne Ort erhalten wird. Es kann ein solcher viel äl⸗ 110 ter werden, als der Umtrieb es bestimmt, er kann auch viel jünger abgetrieben, ja sogar in einer Umtriebszeit zweimal benutzt werden wüssen, wie wir das bald nä⸗ her sehen werden. Um zu erfahren, was in dieser Hin— sicht zu einer zweckmäßigen Einrichtung der Wirthschaft geschehen muß, bedürfen wir einer Festsetzung der Hiebsfolge, wodurch bestimmt wird, wie die Schläge auf einander folgen werden. Man bewirkt dies durch 3. die Eintheilung des Forstes, welche die Bestimmung der Flächen zum Gegenstande hat, die in einem gewissen Zeitabschnitte geholzt wer— den sollen. Die Herausmessung der Bestände nach ih— rem Alter und ihrer Verschiedenheit hatte die Abthei— lung derselben zum Zwecke, um übersehen zu können, was man hat und wie es vertheilt werden muß, um es am zweckmäßigsten zu benutzen; die Eintheilung giebt die realisirte Vertheilung, indem sie jedem Bestande die Zeit anweiset, wo er benutzt werden soll. Die erstere stellt den Forst dar, wie er ist, die andere, wie er seyn und wie die Bestände werden sollen, und wie man den Hieb leiten wird, um diesen Zweck zu erreichen. Schon im Isten Bande haben wir folgende Rücksich— ten bei der Leitung des Hiebes angeführt: 1) daß die Schläge und künftigen Bestände mög⸗ lichst regelmäßig an einander gereihet werden; 2) daß diejenigen Holzbestände, worin der wenigste Zuwachs ist, am ersten genutzt werden; 3) die Holzabfuhre die jungen Schläge nicht be⸗ rührt und beschädigt; 21 D ltwich aldern! Hllen/ M h I man u welche Haeichy nn aut iebozet (b nä⸗ ler Hin⸗ ihshaft der Schlge 3 dutch V ANsande It wer⸗ Wach ih, Nohd nhehh %e Rbt Inde die elstett e sehn In den llh 0 wenigst niht 0 11I 4) der Boden von der größten Ertragsfähigkeit am ersten bebauet wird; 5) vorhandene junge Pflanzen benutzt werden; 6) die Viehtreiben und Hütungen nicht verhauen werden; 79 8) die Ausübung der übrigen Berechtigungen nicht erschwert oder verhindert wird; 9)Nden Forderungen des Forstschutzes Genüge ge— leistet und die Waldberjüngung durch natürlichen An- flug so viel als möglich bewirkt wird. Die Eintheilung des Forstes giebt nun zwar die Hiebsfolge an, aber sie hat auch oft noch einen andern Zweck, welcher zugleich auch andere Rücksichten herbei⸗ führt. Dies ist die Sonderung des Waldes A. in verschiedene Hauptwirthschaftstheile, wie sie a) die verschiedenen Holzgattungen, b) die Verschiedenheit des Bodens, c) des Holzabsatzes, d) die Servituten e) und der Zweck der Holzerziehung verlangt. Zu a. Wo z. B. beträchtliche Erlen- und Eichen— oder Nadelholzbestände sind, kann man diese nicht gleich. bewirthschaften, denn die Nadelhölzer verlangen einen andern Umtrieb und eine andere Behandlung als der Erlen-Niederwald. Sind daher die Flächen, welche jede Holzart einnimmt, beträchtlich genug, um in jeder regelmäßige Jahresschläge nehmen zu können, so macht man aus jeder eine besondere Wirthschaftsabtheilung, welche mit der preußischen Benennung: Block, auch hier bezeichnet werden soll. 112 Man bewirthschaftet diese zwar unabhängig für sich, ordnet die Schläge jedoch wo möglich so an, daß sie sich im Ertrage stets ausgleichen, indem man die Schläge von reichlicherm Ertrage wo möglich mit denen von schlechterem in einem andern Blocke zusammen— legt. Wenn verschiedene Holzgattungen nur in geringer Menge vorkommen, so daß man in der einen keine re— gelmäßigen Jahresschläge anordnen kann, und es ist auch nicht durchaus nöthig von jeder Holzgattung alle Jahre etwas zu hauen, so kann man aber auch sie, selbst wenn sie eine verschiedene Behandlung verlangen, in einen Wirthschaftstheil zusammen werfen. Wenn man z. B. vorzüglich Kiefern und nur unbetr rächtliche Erlen— lachen hat, welche überhaupt nue bei dem Abtriebe den Ertrag eines Kiefernschlages geben— so kann man—— zu⸗ sammen als einen Jahresschlag betrachten. Da Kiefernholz nun aber vielleicht 120jährigen und das Erlenholz 30jährigen Umtrieb hat, so würden diese Erlenlachen dann für 4 Jahressch läge anzunehmen seyn, indem sie 4 mal gehauen werden, wenn dies bei den Kiefern nur einmal der Fall ist. Zu b. Wir wissen, daß die Verschiedenheit des Bodens auch eine Verschiedenheit der Lih Wn eines und des selben Holzes herbeiführt. So ist es z. B. bei Kiefern in gutem Boden vortheilhaft, einen längern Umtrieb, in schlechtem einen kürzern zu wählen. Erstreckt sich die Verschiedenheit nur auf kleinere Flächen und einzelne Schläge, so kann man solche dann zweimal in einem Um— triebe zum Abtriebe bestimmen, in welchem Falle man A is ale Wellbt ND in an W3e ö 3 de e „ as dos Miest Mschu, deh 2 Höeh EU n in —(630 die Onzehe 9 I Hah 113 dann keinen besondern Block daraus machen kann. So fände man einen Schlag mit 50— 60 jährigem Kie— ferholze auf sehr schlechtem Boden, in einem Forste, der 120 jährigen Umtrieb erhalten soll. Man kann die— sen dann jetzt oder in einigen Jahren abtreiben, und ihn in 60 oder 80 Jahren noch einmal zur Holzung be— stimmen. Kommen aber große beträchtliche Flächen von solchem schlechten Boden vor, so thut man besser, einen eignen Wirthschaftstheil oder Block daraus zu bilden, welcher eine ihm angemessene Bewirthschaftung erhält. c. Wenn der Holzabsatz in großen Forsten nach ver— schiedenen Seiten hin statt findet, so kann man nicht bloß in einem Blocke auf einer Stelle in großen Schla— gen holzen. Die Käufer verlangen dann, daß ein jeder in der ihm gelegnen Gegend Holz fin det. Auch deßhalb siehet man sich genöthigt, mehrere Blöcke zu bilden, um den Bedürfnissen der in verschiedenen Gegenden woh— nenden Käufer durch bequeme Abfuhre entgegen zu kommen. d. Die Servituten der Weide, der Streu, der Holz— gerechtigkeiten u. s. w., wenn sie von verschiedenen Be— rechtigten auf einem jedem besonders angewiesenen Di— stricte ausgeübt werden, nöthigen am öftersten zur Bil— dung verschiedener Wirthschaftstheile, damit nicht durch zu große Schonungen oder für das Servitut nicht nutz— bare Holzbestände einem Berechtigten die Ausübung sei— ner Gerechtsame unmöglich gemacht wird, während der andere die ganze Forstfläche, auf welcher er berechtigt ist, zur Benutzung hat. e. Wenn der Zweck der Holzerziehung in einem Pfeils Anl. II. 0 114 Walde verschieden ist, so muß es auch die Bewirth— schaftungsart desselben seyn. Man hat z. B. 6000 Mg. Kieferwald, wovon man nur 3000 Mg. zur Bauholzer⸗ zeugung bedarf und benutzen kann, da die andern 3000 Mg. vorzugsweise zur Erzeugung von Brennholz benutzt werden sollen: so wird man zweckmäßig den Wald in zwei Wirthschastsabtheilungen theilen, und zwar eine bei längerem Umtriebe zur Bauholzerzeugung, und eine bei kürzerem zur Brennholzerziehung. Die ältern Forstmänner theilten die Forsten oft in zu viele und deßhalb zu kleine Wirthschaftstheile, ohne dazu genöthigt zu seyn, welches eine ren der Aufsicht über die Schläge und Vereinzelung d r Bestände herbeiführt. Die neuern Forstmänner Euten gewöhn—⸗ lich in den entgegengesetzten Fehler, indem sie die Blöcke zu groß machen, so daß die Holzung doch nicht zusam— menhängend bleiben kann, und auß ser vielen andern schon angegebenen Unbequemlichkeiten die Leitung des Hiebes eher erschwert als erleichtert wird. Wenn sonst keine Hindernisse dabei statt finden, so dürften ge— wöhnlich Blöcke im Hochwalde von 3— 4000 Mg. und im Niederwalde von 1500— 2000 Mg. Größe die passendsten seyn. Bei kleinen Forsten lassen sich aber freilich auch eben so gut kleinere als bei großen zu— sammenhänge— iden Forstflächen größere zweckmäßig ma⸗ chen, wenn sonst nur allen Forderungen einer passenden Eintheilung genügt wird. B. L er Eintheilung in Hauptwirthschafts— theile ist nun noch die Abtheilung der§! lächen, welche in den a Zeitabschnitten in jedem geholzt Vrdet jinen W ut vetd II mssich 0 bl 900 n0 trifth Rsilnt WITT RNen so VAn R hln Ein gung u . matigf Negißer 10 shn sänssz abgg lung lasfen deriuy 00 MH. Uholher⸗ andern Nennholß e nd Oestarde Hewoh %6 Mät H V aldeel 0 des u sohst n ge —0⁰ MZ. 9 Gä . Hal 115 werden sollen, nöthig. Sonst theilte man darin die jährlichen äqualen Jahres schläge ab, allein daß dabei die erwartete Regelmäßigkeit in der Holzung nicht be—⸗ wirkt werden konnte, ist schon oben ausgeführt worden, un d man hat sich debßhalb auch überall, wo die Bestände ungleich sind, genöthigt gesehen, davon abzugehen, und bloß im Niederwalde, wo die Bestände gleichför⸗ mig sind, die gleiche, wo sie ungleich sind und die Er— tragsfähigkeit des Bodens verschieden ist, die nach Verhältniß derselben an Größe verschiedene Schlagein— theilung beizubehalten. Die feste Eintheilung in Schläge oder in solche Flächen, welche in bestimmten Zeiträumen z. B. von 4, 5, 6 oder mehreren Jahren abgeholzt wer— den sollen, kann erst erfolgen, wenn man sich von der Ergiebigkeit jeder Fläche durch Unter suchung der Erzeu— gung und des Vorraths genau unterrichtet hat, da man vorher keine Gleichfsörmigkeit des Ertrags bewirken kann. Zur Forsteinrichtung gehört aber schon vorher die Son⸗ derung der Bestände und Flächen für die verschiedenen Perioden, so dat man nach der nach dem Augenmaße zu bestimmenden Ertragsfähigkeit und Qualität der Bestände iedem Zeitabschnitte von 20, 10 oder 5 Jahren vorläufig diejenigen Flächen zutheilt, welche man als am zweck⸗ mäßigsten in ihm zu holzen erkennt. Das Vermessungs⸗ Register ergiebt, was wir von jeder Klasse nach Flache und ohngefährer Qualität haben, und wir sehen daraus schon jetzt, was jeder Klasse von andern marn dn oder abgenommen werden muß, um eine ohngefähre Gleichstel— lung zu bewirken. Die Regel des Waldbaues, das am ersten zu benutzen, was am wenigsten Zuwachs gewährt, 9* 116 und das stehen zu lassen, was den mehrsten hat, giebt uns dabei schon an die Hand, was einer früher zu benu— tzenden oder länger stehen zu lassenden zugetheilt werden nut, wenn dabei die regelmäßige Aneinanderreihung der Schläge so viel als möglich berücksichtigt wird. In wie fern die Resultate der eigentlichen Schätzung noch eine Abänderung nöthig machen und wie diese erfolgen nuß, wird weiter unten bei der gleichen Vertheilung der Benutzung gelehrt werden. Zu dieser Abtheilung der Perioden bedarf man so— wohl auf der Karte als im Forste einer sichtbaren Begrän— zung, und diese erhält man durch die auf der Karte zu ziehenden und im Forste zu durchhauenden Hieblei tungslinien— auch unter dem Namen Gestelle oder Hauptgestelle bekannt. Ohne diese wird man in keinem einigermaßen beträchtlichen Forste einer regelmäßigen Füh⸗ rung des Hiebes gewiß seyn können, wenn nicht etwa schon natürliche Gränzlinien, wie Wege, Flüsse ꝛc. vorhan⸗ den sind. ö Die Karte, ein treues Bild des Forstes, wie er ist— liegt vor uns, jede Bestandsfigur ist ganz oder zum Theile einer bestimmten Periode, wo sie zur Abholzung kommen soll, zugetheilt: so wird uns nicht schwer seyn, zu bestim⸗ men, wie nach Vorschrift der Regeln der Holzzucht der Hieb geführt werden muß. Hiernach ziehen wir nun die Hiebleitungslinien so, daß sie die verschiedenen Perioden so viel als möglich genau abschneiden und daß zwischen ihnen sich die Holzung bewegt. Daß diese Sonderung der Perioden durch die geraden Hiebleitungslinien nie so geschehen kann, daß nicht von einer Periode etwas zu der + 7 h Wrauch n u feftl nhy Maes 61 Wll 11 M nbinde Wchel WI Shede Heasen W felug! f N schey in ss well Wul V V eilich t„ gicht benh werden keihung . In N noch Tesolgen Vun der Hman so⸗ WBegtän Larle u. Reblei⸗ Rele Oel e en Hh Hicht elba bolhath n Wale nen „ sih Ilzucht di hit lum di Hdel 6 wih Sonderuh miun ne et b; 1I7 andern dadurch genommen wird, was eigentlich nicht für ie bestimmt war, liegt in der Natur der Forsten, die nie regelmäßig bewirthschaftet werden. Dies thut aber im Gan— zen auch nichts zur Sache, denn kleine Aufopferungen hat man nicht zu scheuen Ursache, um endlich einmal zu ei⸗ ner festen Wirthschaft und daraus entspringenden Regel—⸗ mäßigkeit der künftigen Bestände zu gelangen, und große Uebelstände werden leicht zu vermeiden seyn. Es ist wünschenswerth, daß diese Hiebleitungslinien parallel in gleicher Entfernung von einander laufen kön— nen, wenn die Lage des Forstes es erlaubt, aber nicht unabänderlich nöthig, um eine regelmäßige Wirthschaf zu erhalten. Zur Berücksichtigung dürfen die bequeme Holzabfuhre, die Benutzung derselben zu Wegen oder Scheidungslinien von Gerechtsamen ꝛc. nicht außer Acht gelassen werden. Durch diese Hiebleitungslinien erhalten wir die Ein— theilung des Forstes und die Sonderung der Bestände für die Perioden, in welchen sie zur Benutzung kommen sollen, im Allgemeinen. Wie die Eintheilung der Bestände für die kürzern Zeitabschnitte erfolgen soll, werden wir wei— ter unten sehen, wenn uns die Untersuchung der Erzeu—⸗ gung und des Vorraths die Ueberzengung gegeben hat, ob die für die verschiedenen Perioden gemachte Abthei— lung einen gleichmäßigen oder verhältnißmäßig steigen⸗ den Ertrag verspricht, oder nicht, und daher als bleibend angenommen werden darf oder noch einer Abänderung unterworfen werden muß. Wenn wir alles das überblicken, was über die Forst— einrichtung gesagt ist, so werden wir finden, daß sie S. 118 1) eine Feststellung des Zwecks der Waldwirthschaft und der Mittel, ihn am sichersten zu erreichen, ohne durch die bestehenden Verhältnisse behindert zu werden, be— dingt. 2) Daher die Wahl der Holzart und die Feststellung des Umtriebs, den zweckmäßig zu bestimmen, die Untersu— chung des Zuwachses nöthig ist, um entweder den Zeit— punkt der vor üglichsten Brauchbarkeit des Holzes oder der nn kennen zu lernen. — Die Eintheilung des Forstes zur allgemeinen Ab-⸗ Heuen der Bestände für die Benutzung in den bestimm— ten Perioden und darnach die Festsetzung der Hiebsfolge. 2. Von der Untersuchung der Erzeugung. Es ist oben von der Untersuchung des Zuwachses im Allgemeinen zur des Umtriebes und Ausmit— telung der Ertrags i des Waldes gehandelt wor— den, und wir gehen daher nun zur Anwendung der Un— tersuchungen, wozund ninemuiin gegeben wurde, über, um den Lnndis des ganzen Waldes in Vereinbarung der Ertragsfähigkeit mit dem Ertragsvermögen darnach zu bamuren Zwischen diesen ist ein wesentlicher Unterschied. Ein Wald hat guten Boden und darum eine große Er— tragsfähigkeit, aber zu lichte, mangelhafte und schlechte Bestände, und daher in seinem jetzigen Zustande wenig Er— tragsvermögen. Um den muthmäßlichen Ertrag kennen zu lernen, muß uns beides bekannt seyn. Eine geregelte Wirth⸗ schaft vermehrt das Ertragsvermögen jedes früher schlech ter bewirthschafteten Waldes, indem sie neue oder bessere Bestände erziehet, und bei der Hochwaldwirthschaft kömmt liethschgt he durch Am, be— Ofiilung Miersu an Zeit; 0 e de Wuen W⸗ hestimm⸗/ Pösfolge. Fung. Dachis in Mohih Welt wor, 4 der uu 1/ ber, tung det Wthach v0 ateithid. oße ei schlcht l olte Wikth⸗ cher schleh oder hessat Gaft fnnt 119 dies der jetzigen Benutzung schon zu gute. Diese Vermeh— rung findet statt für den jetzigen Umtrieb: 2. durch die Erziehung von bessern Beständen als die bisher an einem Orte vorhanden gewesenen, oder den An-⸗ bau vorher kein Holz producirender Flächen, welche nicht so viel Jahre alt werden sollen, als noch bis zur Beendi⸗ gung der jetzigen Umtriebsperiode verfließen sollen. Z. B. man treibt einen 60jährigen schlecht bestandenen Kieferort, welcher nur 20 Kfß. pro Morgen Zuwachs hat, ab, und und dabei 30 Kfß. jährlichen Durchschnittszuwachs hat: so wird die Erzeugung des Waldes eben so vermehrt, als wenn man einen ganz productionslosen Fleck kultivirt, der noch in diesem Umtriebe wieder benutzt werden soll. b. Die in diesem Umtriebe zur Benutzung kommende Erzeugung wird vermehrt durch die in neu angezogenen geschlossenen Beständen bis zu Ende des Umtriebes statt findenden Durchforstungen. Wenn z. B. ein gut bestan⸗ dener Kieferort vom 40sten bis 1ooten Jahre 31 Klaftern Durchforstungsholz gäbe, so macht dies für 100 jetzt an⸗ gebauete Morgen 3100 Klaftern, die noch in diesem Um⸗ triebe benutzt werden können. Ehe man die Ausmittelung der Erzeugung beginnen kann, muß man sich daher entscheiden: ob die Erzeugung nach den Beständen, wie sie ietzt sind— ö oder wie sie nach dem entworfenen Wirthschaftsplane vollkommen werden sollen— da eine Veeschlechterung nicht vorausgesetzt werden kann— berechnet werden soll? 120 Beides hat gleich viel für sich nnd wider sich. Da die ganze Festsetzung des Ertrags auf der Forst— einrichtung beruhet, so muß die Berechnung des Ertrags auch so erfolgen, wie die Wirthschaft die Bestände her⸗ stellen wird, und der Forst kann nicht so angenommen werden, wie er ist, sondern wie angenommen wird, daß er werden soll. Wenn wir z. B. ienen 668jährigen Kieferbestand jetzt gleich herunterhauen, so lönnen wir nicht seinen Ertrag von 20 Kfß. pro Morgen für die Zu— kunft berechnen, sondern wir müssen ihn ansetzen, wie er werden soll. Dagegen kann man auf der andern Seite mit Recht einwenden, daß selbst bei der strengsten Befolgung der Regeln, nach welchen die Holzzucht am zweckmäßigsten betrieben werden soll, immer noch ungewiß bleibt, ob bessere oder schlechtere Bestände erzogen werden. Boden, Witterung, Beschädigungen jeder Art entscheiden oft so sehr über den Erfolg der sorgfältigsten Kulturen, daß nie⸗ mand auf der Welt mit Gewißheit vorausbestimmen kann, welchen Bestand er für die Folge er iehen werde. Hier— zu treten überdem oft eine so große Menge äußere Hin—⸗ dernisse bei Ausführung der Kulturen ein, so daß es sehr schwer ist, für eine lange Zeit vorauszubestimmen, daß sie dem entworfenen Wirthschaftsplane gemäß genau den angenommenen Erfolg haben werden. Man kann diesen Bedenklichkeiten und Widersprü— chen nur dadurch entgehen, wenn man die Erzeugung des Waldes für jetzt so berechnet, wie sie statt findet, und sich zugleich in den Stand setzt, ohne Störung der Wirthschaft den Holzertragssatz in demselben Maße zu 121 erhöhen, in welchem eine Vermehrung der Erzeugung Has erweislich statt gefunden hat. Ritrags Wie dies geschehen soll, wird bei der Lehre von He het⸗ der Führung des Wirthschaftsbuches ausgeführt Ammen werden. H dah hhihen Von der Berechnung geschlossener Be— in wir stande. Die 3 Schon oben ist das Verfahren gelehrt worden, den une Vorrath und Zuwachs sowohl im haubaren als jungen Holze zu suchen und zu berechnen. Dies wird nun Mcht bei den verschiedenen Forstflächen angewendet, um sich In der darnach entweder Erfahrungstafeln über den Zuwachs sten selbst zu bilden, oder zu erfahren, welche von den be— Oibt, W. reits vorhandenen zur Anwendung bei ihnen passend ( Holm sind. oft Daß die Anfertigung dieser Erfahrungstafeln nicht Waß fie, Sache des Privatforstbesitzers oder desjenigen ist, wel⸗ Isr fann. cher die Verwaltung der Forsten nur als Nebensache hiekt betrachtet, bedarf keiner Ausführung. 3 Hin So wünschenswerth daher auch die Entwerfung ei— geshe ner großen Menge derselben ist, da wir bei weitem noch n 0 nicht genug e Aber die Gränzen und Abwei⸗ 0 Im chungen der Ertragsfähigkeit der Wlder gemacht ha⸗ ben, so beschränken wir uns doch, nachdem die Anlei— cunsth tung dazu gegeben ist, lediglich auf eine Schätzung Wlahun 00 der Anwendung schon vorhandener Erfahrungen Itt findet 19 die Erzeugung in den gewöhnlich vorkommenden inn N Wäldern. M Die Anwendung geschiehet zuerst bloß auf geschlos— 122 sene Bestände, d. h. solch e, welche sich vom roten⸗ Jahre an stets mit den Zweigen der Wipfel oder den Seitenaästen berühren, um nicht der schon an sich großen Verschiedenheit der Ertragsfähig— keit auch die gar nicht zu berechnende Menge der Ver— schiedenheiten des Ertragsvermögens zusetzen zu dürfen. Die Verschiedenheit der Ertragsfähigkeit ist, nach Cottas Vorschlage, in 10 Klassen gebracht, und der in geschlossenem Bestande in jedem Alter gefundene Vor— rath bezeichnet die Klasse, wie man aus den gegebenen Dafeln sehen kann. Man darf daher, um die Ertragsfähigkeit und das Ertragsvermögen, welches überall als vollständig ange— nommen ist, kennen zu lernen, nur den vorhandenen Vorrath untersuchen, um die Klasse bestimmen zu kön⸗ nen, in welche der Ort gehört. Die in den beigefüg— ten Erfahrungstafeln A. B. C. D. E. F. G. H. ange⸗ gebenen Holzmassen werden ziemlich das Niedrigste und das Höchste dessen, was in Deutschland ein Wald giebt und geben kann, umfassen, wenigstens wird man höhere Ertragssätze nirgends zur Berechnung anwenden kön— nen, und bei niedrigern kann man den Wald nicht als vollkommen bestanden erkennen. Sobald durch Untersuchung des vorgefundenen Be— standes die Klasse, in welche ein Forstort gehört, be— stimmt ist, so ergeben diese Tafeln den Ertrag des Waldorts, indem man nur die darin für jedes Alter bestimmte Holzmasse mit dem Flächeninhalte desselben vervielfachen darf, um zu erfahren, was man künftig in ihm zu erwarten hat. —————————————————————8———.————.— 0N 1 sun Ii Dnt bel V Idqh uigg WR nug Dun Iu AIotet ipfel Iht der Iyfihig) * Ver⸗ hutsen. I nuch derin H Va Hehenen ‚d das ange denen N foh/ N ange⸗ 100 und W glcbt m hihtte ⁰⁰ öth glicht s e. ͤt/ 6⸗ ich des 25 Alet deselhe niufih 123 Gesetzt, wir finden nun in einem 40 Morgen großen, 50 Jahr alten Kiefernorte 263 Klaster Bestand, so er— sehen wir daraus, daß er in die Gte Klasse gehört, und pro Morgen mit 100 Jahren 562 Klafter haben soll, mithin, wenn der Äbtrieb dann erfolgt, zu 2260 Klaftern zu berechnen ist. Es muß jedoch nicht bloß der Ertrag des letzten Ab— triebs berechnet werden, sondern auch der der Zwischen— nutzungen ist zu bestimmen, wozu die Anleitung bereits oben gegeben ist. Um auch hier demjenigen, welcher die dazu nöthigen Arbeiten nicht selbst vorzunehmen ver— mag, in den Stand zu setzen, die von andern in dieser Hinsicht gemachten Erfahrungen zu benutzen, sind die Tafeln II. A. B. C. D. E. F. G. H. beigefügt, aus denen man ersehen kann, wie hoch der Ertrag der Durch—⸗ forstung in jedem Alter und jeder Klasse, wenn sie re— gelmäßig geleitet wird, gerechnet werden kann. Man darf jedoch nicht außer Acht dabei lassen, daß man nur in sehr seltnen Fällen im Stande seyn wird, den ganzen Ertrag der Durchforstungen zu gute zu ma— chen, selbst dann, wenn man bei ganz servitutfreien Districten dazu berechtigt ist, da es gewöhnlich unmög⸗ lich seyn wird, jede absterbende kleine Stange ꝛc. zu benutzen. Gewöhnlich kann man sie erst von dem Z3osten und çosten Jahre, obwohl auch da, wo das Holz bei gutem Boden viel Werth hat, zuweilen auch schon vom röten und zosten Jahre, in Anrechnung bringen. Dies muß man der Oertlichkeit gemäß berücksichtigen und die Durchforstung erst von der Zeit an rechnen, von welcher an sie gewöhnlich regelmäßig benutzt wird, um nicht zu 124 hohe Ertragssätze in der Berechnung zu erhalten, welche später in der Wirklichkeit nicht erfolgen. Die Servitu⸗ ten sind hierbei vorzüglich zu beachten, eben so wie die größere oder geringere Gefahr der Holzentwendung. Wo die Berechtigten befugt sind, unterdrücktes dürres Holz an sich zu nehmen, wo Holzentwendungen vorzüg— lich durch Berechtigte gewöhnlich sind, ist auf den Er— trag der Durchforstungen der ersten 30— 40 Jahre in der Regel wenig zu rechnen. Die Beachtung dieser Um— stände muß zeigen, ob es zweckmäßig ist, den zu berech— nenden Ort entweder in eine niedrigere Klasse zu setzen, oder auch wohl nur für die ersten Perioden die Hälfte oder den vierten Theil des Angenommenen aus den bei— gefügten Tafeln anzunehmen. Die Anwendung derselben ist so leicht, daß wenig darüber zu sagen nöthig seyn wird, denn sobald die Klasse und das Alter des zu berechnenden Forstorts be— stimmt sind, darf man nur von da an fortgehen, um die in Kubikfußen ausgedrückte Holzmasse zu finden, wel— che von 10 zu 10 Jahren, so wie der Ort älter wird, erfolgen kann. Der summarische Ertrag der Durchfor— stungen zusammengerechnet mit dem Ertrage des letzten Abtriebs ergiebt den Totalertrag des Waldorts während des ganzen Umtriebs. Von der Berechnung nichtgeschlossener Waldorte. Bisher ist die Rede von Untersuchung des Vorraths und der Erzeugung vollkommen geschlossener Waldorte gewesen. Leider finden wir aber in unsern Wäldern Hest m ml Fh stle Die II 0 hle 0 ½) shase Eillen 6. Rhehy RIuf dit 5. Haschle saudeil 125 welch weit mehr unvollkommen bestandene Districte als voll— erbitu/ kommene. Für diese würde aber die bisher angegebene— bie de Berechnungsart ohne die nöthigen Abänderungen ein dung. sehr falsches Resultat geben. ö dütres Die nichtgeschlossenen Bestände können von zweier ⸗* Horzüg⸗ lei Art seyn: ö* en E 1) solche, wo das Holz ziemlich gleichmäßig vertheilt* ahrein ist, aber wo zu wenig Stämme vorhanden sind, um die Un volle Holzerzeugung gewähren zu können; V sbertchh 2) wo das Holz horstweise stehet und neben dicht* schen, geschlossenen Horsten blanke, nicht mit Holz bewachsene Hälte Stellen sich befinden. ö len beis Es kann zwar scheinen, als ob auch hier die gefunde— ne Holzmasse die Klasse angeben müsse, nach welcher der—— enig zukünftige Ertrag zu berechnen ist; allein dies ist nicht ald die der Fall, da Ertragsbermögen und Ertragsfähigkeit Is b- verschieden sind, und das erstere bei unvollkommenem Be— um die stande immer mehr zunimmt, jemehr Raumes die Pflanzen wel, bei zunehmender Größe bedürfen, weßhalb die nicht pro— witd, ducirenden Stellen in demselben Maße auch später klei⸗ echfor⸗ ner werden oder ganz verschwinden. ö lehten Zu I. Es ist schon mehrmals gesagt, daß der vähtend zu dicher Bestand nicht bloß nicht nöthig ist, um die größte Holzmasse zu gewinnen, sondern sogar nachtheilig. Man muß sich daher durch den anscheinend lichten Stand ssener der Holzoflanzen, vorzüglich aber in den jüngern Jahren, nicht irre leiten lassen, um einen Ort gleich als unvoll— oruth 9 anzusprechen. Wir bedürfen viel weniger 4 gabdent Stämme, um die größte Holzmasse zu erziehen, als wir Gäber gewöhnlich in natürlich angeflogenen oder künstlich an⸗ 126 gesäeten Orten haben. Die beigefügte Tafel I. zeigt an, wie viel Stämme gewöhnlich in sich selbst überlas⸗ Siar senen, von Jugend auf dicht gestandenen Orten von je— I2 dem Alter in den verschiedenen Klassen gefunden werden; aalt 9 die Tafel VIII. weißt dagegen nach, mit wieviel domini— h renden Stämmen ein Ort in verschiedenem Alter noch uunten als vollkommen bestanden angesprochen werden kann, Ih st wenn dieselben nur sonst gleichmäßig vertheilt sind, da sihe es dann noch möglich ist, stets die volle Bodenerzeugung hlch zu erhalten. e Iu R V U Trafel VIII. 0 ö ö— Wlu Nachweisung der Stammzahl, bei welcher ein Preuß. in „ V— +— Morgen in jedem Alter als geschlossener Bestand ange— 10 15 ů.— M sprochen werden kann, wenn die Stämme regelmäßig 1 und gleichmäßig vertheilt sind. I V NI Zih⸗I fsch ten[Kie⸗Ler⸗Ei⸗Bü⸗ Er⸗ Bir Pap Alter. Aund 128 chen. schen.chen.len. 3 peln I hle TLan —— Stammzahl. ö lnen Bei 10 Jahren. 1200120040361036 1200 1000οσ 72⁰ WI — 20— 832 832 720720 800 740 600 5²9 30— 6II 500 320 530 330 540 400 320 Whe — 40— 480350 316405 405 40 300259 lles — 50— 380269210 320 320 3 2031 180 — 60— 3001 ⁰08 169 259 239J 203 169/0 15 ung — 70— 230167144 214 214 — 80— 180140 120180 180 ö t — 90— 150J IIS8J I00OI 153] 1531 — 100— 130 100 9% 1321 132 hn I— 120— 120[93/ 80/ II5I II5 — 120— 85 101 101 — 130— 89 Hem — 1489— 8⁰ — 150— 7² Hlre I. zeigt berlaß von je herden; domini⸗ r noch ukann, snd da Hugung à Preuß. and anges gelmaß 10 127 Wenn man über die Anzahl der dominirenden Stämme unterrichtet ist, welche auf dem Morgen vor— handen sind, so wird diese Tafel ergeben, in wie weit er als geschlossen oder unvollkommen bestanden ange— sprochen werden kann, so wie in welchem Alter zu er— warten ist, daß er geschlossen werden wird.— Absicht— lich ist dabei kein Unterschied in Hinsicht der Ertrags- fähigkeit des Bodens gemacht, indem der Baum in schlechtem Boden wenigstens eben so viel Raum zu sei— ner Ernährung bedarf als in gutem. Auch die Anwen— dung dieser Tafel wird sehr leicht seyn. Fände man z. B. in einem 30ojährigen Orte noch 560 dominirende oder einzeln stehende Kiefern in ziemlich gleicher Ver— theilung, so ist er als geschlossen bestanden anzunehmen und voll mit seinem Ertrage anzusetzen. Wären dage— gen nur 100 Stämme ebenfalls in gleicher Vertheilung vorhänden, so würde er erst bei einem Alter von 100 Jahren als geschlossen bestanden anzunehmen seyn, folglich der Ansatz aller Zwischennutzung wegfallen, und bloß das letzte Abtriebsquantum berechnet werden können. Wären bei 30 Jahren in einem Orte, welcher 120 Jahre alt werden soll, nur 42 freistehende Stämme vorhanden, so hat er nur das halbe Ertragsvermögen eines Ortes oon 120 Jahren, und nicht bloß die Berech— nung aller Zwischennutzung fiel weg, sondern dieser Ort könnte auch nur mit dem halben Ansatze, oder als hal— ber Morgen bei dem letzten Abtriebe berechnet werden. Beachtet muß jedoch dabei werden, daß stets bei ei⸗ nem lichten Stande der Pflanzen der Ort in eine ho— here Klasse fallen muß, als dies sonst der Fall wäre, in— 128 dem die Pflanzen bekanntlich bei einem größern Raume zu ihrer Ernährung auch stärker zuwachsen. Würde man z. B. jenen mit 42 Stämmen bewachsenen Kieferort von 30 Jahren, seiner Bodengüte gemäß, in die ste Klasse gesetzt haben, so würde er mit diesem halben Be— stande für 120 Jahre gewiß in die Ste Klasse gerechnet werden können, und der Ertrag war daher, den beigefüg⸗ ten Tafeln gemäß, bei 120 Jahren 3380 Kfß, oder etwa 42 Klaftern. Zu 2. Bei horstweisem Bestande, wo die Districte stellenweis dicht bestanden sind, stellenweis aber auch Blö— ßen und holzleere Flächen habeny muß der Flächeninhalt des bestandenen und derjenige des nicht bestandenen Terrains angesprochen und bei der Berechnung des Er— trags von einander gesondert werden, indem nur die bestandene Fläche berücksichtigt wird. Die Blöße darf jedoch nur so groß als solche angenommen werden, so weit sie nicht von der Astverbreitung bedeckt ist, da die Randbäume durch ihren mehreren Zuwachs die auf der bedeckten Fläche fehlenden Stämme ersetzen, da sie die— selbe zu ihrer Ernährung mit benutzen und deßhalb ei— nen stärkern Zuwachs haben als das Holz in geschlosse— nem Stande. Hieraus gehet schon hervor, daß ganz kleine Blößen bis zu einer oder zwei Quadratruthen nur etwa in Hinsicht der Durchforstung zu berücksichtigen sind, aber keinen Einfluß auf die Berechnung des letzten Abtriebsquantums haben. Wenn die in Abzug zu bringenden Blößen einzeln über Einen Morgen groß sind, so muß sie der Geome— ter herausmessen; wenn sie weniger als diese Fläche ent⸗ huln dent II 10 Ml Ihttn uden! uc dis I Di Hasnel Srrechn ben de Rit luichn da ha hen un AI Raumz Würde Hieferort die Ste en Be⸗ hherehhnet Dehhenüg⸗ Net etwa * Odisricte Nich Blö öhhinhalt Undenen ö ohe datf den, o da die Hauf der ssee dies lb neshlose ga — Ehen Hulb aschtihen 3 lekten In einzen Geome⸗ Väce 129 halten, so können sie von jemanden, welcher Uebung darin hat, leicht nach dem bloßen Augenmaße angespro, chen werden.— Gewöhnlich thut man dabei am be— sten, wenn man sich im Allgemeinen darüber zu unter— richten sucht, der wievielste Theil des zu berech— nenden Districts etwa mit Holze bewachsen ist, und dar— nach die Berechnung dann anlegt. Hat man z. B. ei⸗ nen District von 100 Mg. und man glaubt; als nicht bestanden annehmen zu können, so wird er auch bei der Berechnung nur zu 75 Mg. angenommen. Von der Berechnung der Waldorte, welche mit verschiedenen Holzarten bestanden sind. Hierbei kömmt zuerst in Betracht: 1. Ob der Bestand vermischt bleiben und seine Haubarkeit erreichen soll; 2. ob die Vermischung nur eine Zeitlang dauern und eine Holzart ganz herausgehauen werden soll. Zu 1. Im ersten Falle sucht man sich über das Ver— hältniß der Holzarten unter einander zu unterrichten und berechnet dann jede für sich, indem man die Ertragssätze der beigefügten Tafeln dazu anwendet. Sind z. B. Bu⸗ chen und Eichen vermischt und man findet etwa drei Buchen auf eine Eiche, so würden die Buchen als 4 des Bestan— des und die Eichen als 4 desseiben angenommen, so daß bei einem Forstorte von 100 Mg. der Ertrag für 75 Mg. Buchenwald und 25 Mg. Eichenwald berechnet, die Holzung aber zu 4 und zu 4 gleich vertheilt wird. Zu 2. Findet die Untersprengung einer Holzart, welche Pfeils Anl. II. 9 130 bloß für die Durchforstung benutzt werden soll, in einem solchen Maße statt, daß diese allein aus ihr erfolgt, so kann für so lange, als dies geschieht, auch der Ertrag der Durchforstung nach ihren Ertragssätzen in den Durch⸗ forstungstafeln angenommen werden. Wo die Durchfor— stung sich über mehrere Holzarten erstreckt, können diesel— ben entweder, wie bei J gelehrt worden ist, gesondert oder nach der dominirenden Holzart angesetzt werden. Von der Berechnung in Hinsicht des Alters ungleich bestandener Orte. Wenn sich das bisher Gesagte nur auf solche Districte bezog, welche mit Holze von gleichem Alter bestanden sind, so treffen wir doch auch häufig solche Bestände, die im Alter sehr ungleich sind und wo älteres und jünge— res Holz vermischt untereinänder steht. Hier können we— der die Erfahrungstafeln über den Ertrag der ijungen Be⸗ stände allein angewendet werden, noch kann man bloß sich mit der Berechnung des alten Holzes und seines Zu⸗ wachses begnügen, sondern man muß das alte und junge Holz jedes für sich berechnen. Ist bei solchen Beständen das haubare Holz als do— minirend anzunehmen, so wird in der Regel wenig Zu— wachs bei dem jungen, gewöhnlich als unterdruckt anzuse— henden Holze zu erwarten seyn, und man wird am besten den Ort bald zum Abtriebe bestimmen, indem der Zu— wachs in ihm geringer seyn muß, als in einem geschlosse⸗ nen Bestande von gleichem Alter. Das alte Holz wird dann für sich, so wie bei dem haubaren Holze gelehrt ist, mit seinem Zuwachse bis zum N l ¹ HFente II au h umnt! d I Di L Hel We . schihn Hhher f ble Maen disen dl Halch W Heldeg Wot ktelche Iehem hefimn in eineh folgt, so Extrag en Durch; Dutchfot; nen dieseh Ndert ddet N. Alters Disteicte bestanden Wunde⸗ 0 und zͤnge fönnen we— ungen Be⸗ man bloß seines Zut und junge 0h; as do wenig d rückt atuses Nas besten om der Zu geschbosss wie Heideh 131 Abtriebe berechnet, und das junge Holz nach dem, was die zu nehmenden Probeflächen ergeben, als zu benutzendes Unterholz angesetzt. Ist der Zeitvunct des Abtriebs noch so entfernt, daß man auch einen Zuwachs im jungen Holze annehmen zu können glaubt, so sucht man die da— mit bestandene Fläche dadurch auszumitteln, daß man von dem Ganzen den Raum, welchen das alte Holz ein— nimmt, in Abzug bringt, und fur die bleibende Fläche den Zuwachs in den Erfahrungstafeln aufsucht, wobei man jedoch stets eine niedrigere Klasse annehmen muß, als die Ertragsfähigkeit des Bodens sonst geben würde. Erkennt man das junge Holz für brauchbar und do⸗ minirend, so ist a. entweder zweckmäßig, das alte Holz, wo es ge— schehen kann, ohne das junge zu verderben, herauszu⸗ nehmen, und die dadurch erzeugungslos werdenden Flä— chen in Abzug zu bringen, oder b. beides zusammen wachsen zu lassen, bis das junge Holz genug haubar und zweckmäßig zu benutzen ist. In diesem Falle muß der Ertrag und Zuwachs des haubaren Holzes bis zu dem Zeitpuncte, wo es geschehen soll, eben so wie der des jüngern, besonders für sich berechnet werden. 3) Von der veriodischen Ausgleichung des Er— trags, oder der Gleichstellung der Holzung. Wir haben für den Forst einen Uitrieb festgestellt, in welchem alle Flächen zur Benutzung gekommen sind, und iedem Zeitraume von einer bestimmten An ahl Jahre eine bestimmte Fläche zugetbeilt, welche in ihnen geholzt wer⸗ 9* 132 den soll, wodurch die Perioden gebildet werden, so daß wir z. B. bei Hochwalde 56 oder noch mehr Perio⸗ den haben. Die Zutheilung der Flächen für jede Periode ist bisher nach dem Alter, oder mit Rücksicht auf die Zeit/ in welcher die Verzüngung des Holzes nöthig wird, ge— schehen. Diese Eintheilung in Perioden findet statt, um kürzere Abschnitte, bei denen man das Resultat der Hol⸗ zung mit dem der Schätzung vergleichen kann, zu haben, und man spaltet sie auch deßhalb oft nochmals in Abthei— lungen von 10 und 5 Jahren, wodurch man einen 10⸗ oder sfachen Jahresschlag erhält, in welchem man nach den Regeln der Holzzucht wirthschaftet und den ausge⸗ mittelten Ertragssatz holzt. Wollte man sie nicht machen, so würde man erst am Ende des Umtriebs, oder wenig⸗ stens nach einer langen Reihe von Jahren, und dann zu spat, um den Febler zu verbessern, erfahren, um wie viel nan geirrt hätte, indem man den Ertragssatz zu hoch oder zu niedrig setzte. So ist aber bestimmt, sowohl nach der Fläche als nach dem zu schlagenden Holze, wie viel z. B. in einer, in vier Abtheilungen getheilten, Periode von 20 Jahren geholzt werden soll; findet man aber nach Verlauf der ersten fünf Jahre, daß der Ertragssatz ent⸗ weder zu hoch oder zu niedrig angenommen war, indem die für diese Zeit bestimmten Flächen weniger oder mehr Helz gaben, als man darauf gerechnet hatte, so kann man diesen Fehler in den folgenden funf Jahren wieder aus⸗ gleichen, indem man die Holzung entweder einschränkt oder verstärkt, um nach Verlauf von zehn Jahren gerade die Fläche benutzt zu haben, welche diesem Zeitraume zur Benutzung zufallt. Machte man nicht diese Zeitabschnit— 100 ie sl Hlet u Hadt! Hach N duch! . Hetl Rericks tug malss 04⁰A H Hedde Ethit Son H0l Ien so hr Perio Verodt f N J.l witd, 90 statt/ um at det l u haben/ in Wtheh einen Io⸗ man nach en ausge⸗ ht machen, Det Wenigs d dann um wie d 16 z boch wohl nach Rwie viel . Meiode Maber nach tagssaz et war/ inden odet mht so fann as wieder aus einschräk hren getdd eltraume u Zatchshnit 133 te, durch welche man sich revidiren kann, so würde man die statt gefundenen Fehler und Irrungen viel zu spät ge⸗ wahr werden, um sie zu verbessern und unschädlich zu ma⸗ chen. Auch zur Uebersicht der Bestände nach ihrem Alter und zu erwartenden Ertrage ist diese Eintheilnng in Perioden unerläßlich nöthig. Wenn in allen Altersklassen gleich viele und gleich gute Bestände vorhanden wären, so könnte man das Holz immer abtreiben, so wie es das durch den Umtrieb bestimmte Alter erreichte, und die Perio⸗ den würden sich von selbst bilden und auch einander gleich seyn. Das ist aber selten oder nie der Fall, außer etwa bei Schlagholze, welches schon längere Zeit regelmäßig bewirthschaftet ist, denn dies setzte eine schon vor länger als 100 Jahren statt gefundene regelmäßige Bewirthschaf⸗ tung voraus, welche nirgends statt gefunden hat, da nie⸗ mals die Benutzung der Walderzeugung nach stets glei⸗ cher Vertheilung erfolgt ist. Hieraus entstehet die Nothwendigkeit, die ungleichen Perioden so auszugleich en, daß einer jeden so viel Bestände zugetheilt werden, daß die Benutzung in jeder gleich er⸗ folgen kann, und der durchschnittsmäßige Zuwachs wäh⸗ rend der ganzen Umtriebszeit gleichmäßig erhoben und ver— theilt wird, oder sicherer die Benutzung verhältnißmäßig steigend erfolgt. Das Alter des Holzes, sein größerer oder geringerer Zuwachs und die Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der frühern oder spätern Verjüngung des Waldes gab bei dem Entwurfe des vorläufigen Wirthschaftsplans die Gründe an, aus welchen man die Benutzung eines Wald⸗ orts in die eine oder die andere Periode setzte; das Re— 13⁴4 sultat der Schätzung zeigt uns aber nun erst, ob diese Zutheilung so bleiben kann oder nicht. Ein Beispiel mag dies näher zeigen. Wir haben einen Kieferforst von 10q000 Morgen, des⸗ sen Bestände durch eine gute und zweckmäßige Vermes⸗ sung genau abgetheilt sind. Diesen durchgehen wir mit der Charte in der Hand und finden, daß er, wenn wir uns die Figuren nach ihrem Bestande und ihrer Größe genau notiren, welche ihrem Alter und ihren Verhältnissen ge⸗ maß in die eine oder die andere Periode gehören, in der rsten Periode 210 Morgen 1o— 120jäh⸗ rig zum Theil schlecht bestandenes Kieferholz hat, in der zten Periode, oder was seiner Natur nach dahin gehört, 9do Morgen 80— 1oo Jahr altes Holz, in der zten 2000 Morgen 60— 80 jähr. Holz, in der aten 3000 Morgen 40— 60 jähr. Holz, in der zten 1200 Morgen 20— 40 jähr. Holz, in der öten 800 Morgen 10— 20 jähr. Holz. Der Umtrieb des Forstes sey 120 Jahre. Die Abtheilung der Perioden ist nun zwar der Natur des Holzes, seinem Alter und den Regeln der Holzzucht gemaß gemacht, allein es fällt in die Augen, daß diese Abtheilung nicht so' bleiben darf, wenn nicht die Holzung nach Fläche und Ertrag ungleich werden soll. Es wür— den, wenn man in jeder Periode zwanzig Jahre lang wirthschaftete und der Bestand aus der VI. Klasse und überall gleich wäre, a(I———— 11 M I D. del hloht N Innd uche W V Iugern. Wun f W 0 U 05. Ihmen Mrrgen Poca ie! Wade U Hlbeh I bf un wiit Keste ob diele Rn def Vermeh N wit nit N wiruns Me gengh dhisen ge⸗ 0 (120jah⸗ ö tut noch tt Hoh Hols XII Holh, WHolz. et Natht 2 Holhucht daß diese holhung 6s wüs hte lang Masse u 1335 in der usten jährigen 105 Morgen zu 6830 Klf. in der eten—— 435—— 2941— in der Zten—— do 6510— tin der aten—— 139— 9760— in der BSten—— 60—— 3905— in der 6ten—— 40—— 2603— geholzt werden, ohne die Durchforstungen zu rechnen. Man bewirkt die Ausgleichung dadurch ⸗ daß diejenige Periode oder Altersklasse, weiche zu viel hat, derjenigen, welche zunächst ist und zu wenig hat abgiebt/ und daß man also, wenn in den ältern Klassen Ueberfluß ist, den jüngern, wo Mangel ist, Holz zutheilt, oder umgekehrt aus den jüngern, die mehr Holz haben als die ältern, die am ersten sich dazu eignenden Theile vorschiebt. Wäre der Bestand dieser 10000 Morgen ziemlich gleich, so würde man bei dem vorliegenden Falle 434 Morgen aus der ersten und 332 Morgen aus der dritten Periode nehmen müssen, um der 2ten die ihr zukommenden 1666 Morgen zu verschaffen, aus der 4ten Periode fielen 1334 Morgen in die sSte und aus dieser dann 866 Morgen in die 6te, wobei zugleich die Holzung etwas steigend erhalten würde, da die Bestände in den letzten Jahren des Umtriebs älter werden und daher auch mehr Ertrag geben müssen. ö ö Wenn, wie es dies Beispiel angiebt, der Ueberfluß in den ältern Holzklassen und der Mangel in den jüngsten statt findet, so kann man die Ausgleichung zugleich mit der Erhöhung des Ertrags dadurch oft vortheilhaft be⸗ wirken, daß man der letzten Periode von dem Holze der ersten zutheilt, indem man zugleich das Zugetheilte in der 156 ersten abtreibt und in der letzten noch einmal benutzt. Man wählt dazu gewöhnlich die schlechtesten, der Verjüngung am mehrsten bedürfenden Bestände. Man würde bei diesem Verfahren die am schlechtesten bestandenen und zunächst an den jüngsten Holzklassen lie⸗ genden 434 Morgen haubares Holz als noch zur 6ten Pe⸗ riode gehörig betrachten und sie bald verjüngen, so daß diese dann gleich mit 1234 Morgen angesetzt würde, wo⸗ durch die zu holzende Fläche um 434 Morgen größer wird. Es würde dann erhalten: die Iste Periode von dem 120jähr. Holze 1739 Morgen. die ꝛte den Rest desselben von 361 Morgen das nunmehro haubare Holz von 900— aus der Zten Periodde 478— 1730— die zte Periode 120jährl. Holz 1522 aus der 41—4dhm. 217 1739— die àte Periode 120jähr. Holz.. 1739— die zöte 120— 140jähr. Holz 1044— In 50— die öte 120— 140jähr. Holz 505— 110— 120—— 800— +10— 22djährig schon benutzte Fläche der Isten Periode 434 1730— Diese Vertheilung der Fläche ist mit Recht die ganze Grundlage einer sichern und nachhaltigen Wirthschaft, da bei der Nichtbeachtung derselben keine Gewährleistung vorhanden ist, daß man nicht entweder den Forst viel zu stark angreift, oder weniger holzt, als man holzen könnte. Alle Voraussetzungen des Ertrags in den jüngern Holz⸗ lastn ludt bl sühetn llcht; hubh W ahf Heschl IMM sie der shleht WM N fti AU Ettng e lalt v SMN Aungung IUtesten aen le⸗ Den Ne⸗ doh i/ 0 Dpitd. + gen. * + * 5 gahle Nost/ da Isestung V0 viel zu lonnte. n Hohh 137 flassen für eine weit entfernte Zukunft sind etwas Schwan; kendes, Unsicheres, von tausend Zufällen Abhängiges, die Vertheilung der Fläche allein bietet einen sichern Anhal⸗ tungspunct dar. Man nähert sich dadurch wieder der fruühern Schlageintheilung, indem man das dadurch er— reicht, was sie bezweckte: Sicherung gegen zu starke Be⸗ nutzung und Ueberhauung des Forstes und Erzeugung re⸗ gelmäßiger Bestände, ohne die Nachtheile derselben zu empfinden, welche von der äqualen Abtheilung jedes Jahr⸗ resschlags unzertrennlich waren. Bei der Eintheilung in einzelne Jahresschläge konnte bei ungleichem Bestande es nie vermieden werden, daß nicht ein Schlag auf ganz schlecht bestandene Orte fiel, und einer wieder auf die am besten bestandenen. Hier, wo 20 Jahresschläge in einer Flächenabtheilung liegen, wo man sich mit der Holzung frei bewegen und sie gleichmätig auf einem so großen Raume vertheilen kann, ist eine so große Ungleichheit des Ertrags nie zu fürchten, denn immer hat man es in sei⸗ ner Gewalt, besser und schlechter bestandene Districte zu einer Periode zu schlagen, da man bei sehr großen Räu⸗ men, Blößen oder schlechten Beständen ohnedies für sie eine besondere Hauptwirthschaftsabtheilung machen und sie für sich bewirthschaften muß. Der Zweck, durch gleiche Vertheilung der Fläche sich hinsichtlich der nachhaltigen Be⸗ nutzung des Forstes zu sichern, wird aber eben so gut er⸗ reicht, wenn man alle 20 Jahre einen festen Ausglei⸗ chungsabschnitt macht, als wenn die Fläche nach gleichen Jahresschlägen vertheilt wird. In diesen Abtheilungen der Perioden nach der Fläche soll allerdings nach den Re— sultaten der Schätzung geholzt werden, aber selbst wenn 138 diese ganz falsch wären, so wird dies keine große Gefahr herbeiführen, da wir das Falsche bald erkennen und die Holzung nach dem als richtig Erkannten abändern können. Gesetztwir begännen eine periodische Abtheilung von 1739 Morgen anzuhauen, so würden wir uns zuerst ein Viertheil derselben von etwa 435 Morgen abtheilen, worin wir 5 Jahre wirthschafteten, denn es liegt in der Natur und den Regeln des Waldbaues, daß man nicht 20 Jahre in einem Districte überall holzen und ihn dabei ordentlich verjüngen kann. Die Schätzung sagt aus, was wir in diesen Orten zu erwarten haben, der Erfolg bei dem Ein⸗ schlage zeigt aber, daß dabei wesentlich geirrt worden ist, denn kaum ist zwei oder drei Jahre geholzt, so wird man leicht zu übersehen vermögen, ob man mehr oder weniger als zwei oder drei Fünftheile des Bestandes abgetrieben hat. Schließt man aus dem, was sich bei diesem Vier⸗ theile der periodischen Abtheilung zeigt, auf die Rich⸗ tigkeit oder Falschheit der Schatzung der ganzen Periode, so wird man auch leicht die Abänderungen in der Holzung den gemachten Erfahrungen gemäß machen können, indem man sie verstärkt wenn sich zeigt, daß die Schätzung zu niedrig war, vermindert, wenn man wahrnimmt, daß sie zu hoch gewesen ist. In der Regel fallen in jede Periode, als den 4ten, sten, Gten oder höchstens 8ten Theil der ganzen Haupt⸗ abtheilung, bessere und schlechtere Bestände, so daß sich mit der Ausgleichung der Fläche auch eine Gleichstellung der Holzung auf eine ganz natürliche Art verbinden läßt; indessen können aber doch auch oft Fälle eintreten, wo dies nicht geschehen kann, wo der Ertrag bei gleicher Abtheilung gss l + hat de heheg scht; M oder odet Ng En Im bun Gefaht ind die önnen. ug bon lesst en VWötin Natut oJhte Wenlih wir in n Ein⸗ den ist, dnan Weviget hethieben m Vieth äRNich/ eriode/ olzung indem ung zu doß sie en Alet Hauptz dah sich stellung äßt; wo dies thellung 139 der Fläche für jede Periode ungleich wird. Dann tritt die allerdings oft schwierige Aufgabe zu lösen ein: ohne die Fläche ungleich zu machen, den Ertrag so weit gleich zu stellen, daß der Unterschied nicht beträchtlich und die Holzung wo möglich nicht fallend, sondern steigend ist. ean erreicht dies vorzüglich dadurch, daß man die Blö⸗ ßen von den zu holzenden Flächen ganz sondert und sie als ein zwar zu cultivirendes, aber jetzt nicht zu benutzen⸗ des Terrain rechnet, und die leicht bestandenen Orte der Fläche nach zu vollkommen bestandenen reducirt, indem man z. B. bei 3 Ertragsvermögen der Fläche als Blöße betrachtet und als vollkommen bestanden. Sel⸗ ten rührt die Ungleichheit des Ertrags der Perioden so sehr von der Verschiedenheit der Ertragsfähigkeit her, da diese auf großen Flächen von 3— 4000 und mehr Mor— gen gewöhnlich nicht so beträchtlich abweichend ist, son—⸗ dern mehr von der Verschiedenheit des Ertragsvermoö⸗ gens, weiches vorzüglich in den ältern Beständen selten so vollkommen ist als in den jüngern. Die Verschieden⸗ heit des Ertrags der Perioden sucht man dadurch zu be— heben, daß man, je nachdem einer Periode noch Holz fehlt, oder nachdem sie zuviel hat, ihr von einer bessern oder schlechtern Holzklasse zulegt. Wo dies nicht angehet oder zureicht, bleibt in der Regel noch die Verschiebung oder Anticivirung der Durchforstung ein zweckmäßiges Ausgleichungsmittel, um zu große Verschiedenheiten des Ertrags in den Perioden zu beheben. Wenig beträchtliche können um so weniger dabei beachtet werden, als die Schä— tzung keine so große Genauigkeit des Ertrags anzugeben 140⁰ im Stande ist, und die veinliche Ausgleichung auf dem Papiere deßhalb nicht die im Forste bewirkt. Wir wollen das angenommene Beispiel verfolgen, um das Gesagte deutlicher zu machen. Die jeder Periode zugetheilten 1666 Morgen von jenen 10000 Morgen Kieferforst in 120jährigem Umtriebe sollen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und ihres Ertrags⸗ vermögens folgendermaßen veeschieden sein: Iste Periode: 3. 500 Morgen ꝛ2ꝛte Klasse mit halbem Ertrags— vermögen, b. 500—— 4te Klasse, c. 666—— Gte Klasse mit à Ertragsvermögen. ꝛte Periode: a. 500 Morgen 2te Klasse,‚ b. 500—— 6te— c. 666—— 4te— Zte Periode: 4. 1000 Morgen 7te Klasse, 5. 16006 blt qte Periode: a. 1000 Morgen Z3te Klasse, b.; 666—— 8te— Ste Periode: 3. 1200 Morgen 6te Klasse, b. 406—— 9te— õte Periode: 1666 Morgen 6te Klasse. Nach unseren Tafeln in Kiefern würde daraus der uf den folgen, gen von Umttiehe Ertras Ertrags/ cmögen. rals er I41 Ertrag bei dem jährlichen Abtriebe von 1666 Morgen folgendermaßen erwartet werden können: Iste Periode: 500 Morgen 120jähr. Holz mit halbem Er— tragsvermögen oder 250 Morgen mit vollem 2te Klasse à 1889 Kfß.. 47²2,250 Kfß. 500 Morgen 4te Klasse 120 J. alt, à 3513 Ksi.. ,7 666 Morgen 120jährig Holz mit 3 Ertrags⸗ vermögen oder 444 Morgen mit vollem te Klasse à 5047 Kfö. 2/40,868— 1660 Morgen. Summa 4,409/618 Kfß. oder Klaftern 35,870. ꝛte Periode: 434 M. 140 j. Holz, 6te Kl. à5614 Kfö.= 2/436,476 Kfß. 500— 120— ate— à 1889—— 944/500— 66— 120— Gte— à 5047—— 333/102— 334— 120— 4te— à 3513—— 1/173/342— 332— 100— 4te— à 3131—— 1/039,492— 1666 Morgen. Summa 5,926/912 Kfß. oder 74,860 Klaftern. zte Periode: 1000 M. 120j. H. 7teKlasse à 5804 Kfß. + 5,804/000 Kfß. 666— 120— Zte Klasse à4221—— 2,871,186— 1666 Morgen. Summa 8/615/186 Kfß. oder 107,689 Klaftern. Ite Periode: 100⁰0 M. 120j. H. Zte Klasse à2692 Kfß.= 2,692,oοοK fß. 665— 120— Ste— 36614— 4/404/¾24— 1660 Morgen. Summa 7,96,924 Kfß. ö oder 88,711 Klaftern. 142 Ste 1 1200 M. 14oj. H. öte Kl. à 3614 Kfß.= 6/786/800 Kfß. 134— 140— 9te— à 8423— 1,128,682— 332— 120— gte— à 75⁵³ 2,502,616— 1060 Morgen. Summa 10,368,998 Nfß. oder 129,601 Klaftern. 0— õte Periode: 868 M. 140j. H. öte Kl. à 5614 Kfß.= 4/872/952 Kfß. —— 120— o0te— à 5047— + 4/037,000— 1668 58 Morgen. Summa 8/910,552 Kfß. oder 111,381 Klaftern. Hierzu treten die Durchforstungen: In der Isten Periode: 434 M. 100— 120j. H. Gte Kl. 666Kfß. S 286,44⁰ Kfß. 500— 80— 100— 2te— 3252—— 1260⁰00— 66— 80— 100— Gte— 4605—— 39,930— 334— 80— 100— 4te— 34443—= 147/962— 332— 60— 80— 4te— 3416—— 188,/112— 1000— 60— 80— Pte— à605— 605,000— 666— 60— 80— 5te— à 453—== 3ol, 155* 1000(“ 40— e— 3340— 40/120— 6 c 314— 40— 60— ᷓSte— 3395— 12s/030— — . Summa 3/073/680 Kf oder 38,420 Klaftern. 143 2ꝛte Periode: oKfꝭu. 100⁰0 M. 80— 1ooj. H. 7te Kl. à697 Kfß. S 697/οο Kfß. 2— 666— 80— 100— Ste— à529—— 352/314— 10— 1000— 60— 80— Zte— à 326— 326,000— 95f. 118— 60— 80— 4te— 2˙6—— 49/088— kasten. 314— 60— 80— Ste— 3453— 142,242— 436— 60— 80— 6te— à2500—— 218,000— 666— 60— 80— 8te— 3705— 469/530— Rffß. 1200— 40— 60— 6te— à 430—— 540/0— —— 466— 66— 80— gte— 4780— 363,/480— f ů Summa 3,157/654 Kfß. uften, oder 39/470 Klaftern. gte Periode: 1000 M. 80— 100j. H. Ste Kls. 4347 Kff. S347/%00eKfß. 118— 80— 100O— 4te— 4443— 52,/274— 0 Fff. 314— 80— 100— ste— 2529— 2166,106— 2 436— 80— 100— é6te— 4615—— 208/140— .— 666— 80— 100— Ste— 4778— 518/148— .— 1200— 60— 80— Gte— 2 500— 60⁰,00— — 800— 40— 60— 6te— à 450— 360,000— 9— 466— 80— 100— 9te— 4865— 403/090— 0 Summa 2/714/758 Kfß. 164. oder 35/934 Klaftern. n Ate Periode: 1. 6 1200 M. 80— 1ooj. H. Gte Kl. à 615 Kfß. S 738/000 Kfß. 466— 80— 100— gte— à865— 403/090— 9— 800— 60— 880— 6te— à 500— 400,000— —.— 1666— 40— 660— 5te— à 395—— 324/,870— Summa 1/865/,968 Kfß. 60 Kfh. ö oder 23,324 Klaftern. laftern. 144 ste Periode: 868 M. 100— 120j. H. Gte Kl. à 660 Kfß. 572/,880 Kfß. 800— 80— 100— 6te— 3615— 492,000— 1666— 60— 80— 5te— 44535—= 758/030— 1666— 40— 60— 5te— à395—— 324/870— Summa 2,147½%80 Kfß. oder 26,847 Klaftern. 6te Periode: 1666 M. 30— 100j. H. Ste Kl. à 529 Kfß. 881,314 Kfß. 1666— 60— 80— 5te— à 455— 758/,030— 1666— 40— 6060— 5Ste— 3395— 324/870—— Summa 1/,964/214 Kfß. oder 24/552 Klaftern. Die Holzung würde folglich betragen: in der Isten Periode a. aus dem Abtriebe 35,870 Klaftern, b. aus der Durchforst. 33,420— 94,290 Klaftern, oder jährlich 4714 Klaftern. in der ꝛten Periode a. aus dem Abtriebe 74,860 Klaft. b. aus der Durchforst. 39,470— 114/330 Klaftern oder jährl. 5716 Klaftern. in der Zten Periode a. aus dem Abtriebe 107,689 Klaft b. aus der Durchforst. 33,934— 7141/023 Klaftern oder jährl. 7081 Klaft. 1 VN * Emmod IN ef delgg 360 ffh. 000— ⁰0— 15— 8 Kfß. Klaftern. 3l 4 Ksh 030— 9— IAfß. Kaaftern. erjähtlih oder jubtl 145 in der aten Periode 3. aus dem Abtriebe 88,711 Klaft. b. aus der Durchforst. 23,324— 112,035 Klaftern oder jährl. 5601 Kl. in der sten Periode a. aus dem Abtriebe 129,601 Klaft. b. aus der Durchforst. 26,847— 156,½%48 Kl. oder jahrl. 782²2 Kl. in der Eten Periode a. aus dem Abtriebe 111/381 Klaft. b. aus der Durchforst. 4/552— Ii35/933 Kl. oder jährl. 6796 Kl. Die ganze Holzbenutzung aller 6 Perioden wäre 754,659 Klaftern und der gleichmäßig sährlich vertheilte Ertrag 6288 Klftrn., mithin wäre nach dieser Verthei— lung der Flache in der 1. Periode die Holzung jährl. um 1574 Klftrn. zu gering/ — 2.———974— in gering, — 3 ens— i 9e — 4.———— 687— zu gering, ——— 1537— zu groß/ Pfeils Anl. II. 146 in der 6. Per. die Holzung jährl. um 492 Klftrn. zu ö groß. Vorzüglich die zu geringe Holzung in den ersten 20 Jahren ist hierbei unangenehm, und es muß deshalb die Vertheilung der Holzung noch anders bewirkt wer⸗ den. Wir bekommen sogleich eine bessere Ausgleichung, wenn wir die 472 Mg. Blöße von der ersten Periode ab⸗ sondern, gleich anbauen und zur ten Periode schlagen, um die fehlenden jungen Bestände durch sie mit dem zur Zeit der Beendigung des Umtriebes etwa IIojährigen Holze auszugleichen. ö Der Ertrag wird dann bei nachstehender Verthei— lung der Benutzung wie folgt: Ite Periode: 250 M. 120j. H. 2. Kl. à 1889 Kfß.— 472,250 Kfß. 500— 120— 4.— à 3513—= 1/56/500— 444— 120— 6.— à 5047— 2,240/868— 394— 120— 6.— à 5047—— /¾988,518— 40— 120— 6.— 4 5047— 201,889—. 38— 120— 2.—. 4,1889——.„%½— 1666 Mg. Summa 6,732,398 Kiß. oder 84/154 Klaftern. 2ꝛte Periode: 462 M. 120j. H. 2. Kl. à 1889 Kfö.— 872/,18 Kfß. 400— 120— 6.— à 5047—— 2/,018,800— 100— 100— 6.— 4536—— 453,600—. 548— 100— 4.— 4 3131— 1713/788— . er à 3484— 855/504— 1066 Mg. Summa 3/916,410 Kfß. oder 73,955 Klaftern. 14⁷ strn. u zte Periode: groß. 118 M. 120j. H. 4. Kl. à 9513 Kfß.— 414,/534 Kfß. 1 ersten 726.— 120— 7.— à 5804— E 4,213/704— weshalb 118— 110— 7.— à 5484— 647,112— Net wer⸗ 352— 120— 5.— à 4221— 1/485/792— Sichung, 118— 100— 5.— 4 3853— 454/654— Pode ab⸗ 23⁴— 11⁰0— 3.— àa 2549—— 596,466— chlagen, 1666 Mg. Summa 7/812/½62 Kfß. dem zut oder 97,653 Klaftern. Iihthen Ate Periode: ö 196 M. 120j. H. 3. Kl. à 4221 Kfö.— 827,316 Kfö. nWetheit 570— 120— 8..— 3 2692—— 1/534.440— 196— 120— 3.— à 2692— 327,632— 392— 120— 8.— à 6614— 2,592,688— ů 274— 120— 8.— à 6614— 1/,812,236— n e 0 1—40 1666 Mg· Summa 7,486,98 Kfß. D 906— 11 Peude: oder 93,576 Klaftern. 0180 U 396 M. 120j. H. 6. Kl. à 5047 Kfb.— 1/,998,612 Kfß. 466— 140— 9.— à 8423—= 3/½925/118— DMsh. 412— 120— 6.— 4 5047—— SHhafter, 392— 120— 6.— 5047— ⁵⁷/⁷⁸ 7 0 1666 Mg. Summa 9,981,518 Kfß. 71 X I 00. Lewodet oder 124/768 Klaftern. 0⁰⁰— 396 M. 120j. H. 6. Kl. à 3047 Kföß.—) 3— 800— 120— 6.— a 5047— 6/036/212 Kf. 78. 30⁰4— 422— 110— 5.— à 4003—— 1,889,416.— 30Ul 1060 Mg. Summa 7,925/628 Kfß. hn oder 99,07 Klaftern. 10* Hierzu treten die Durchforstungen. Ite Periode: 400— 80— 100 100— 60— 80 548— 60— 80 1000— 60(— 80 3352— 60- 80 848— 40— 60 118— 40— 60 314— 40— 6⁰ 436— 40— 60 666— 40— 60 466— 40— 60 ꝛte Periode: 844 M. 80— 10o jähr. Holz 352— 80— Io5 1000— 60— 80 118— 60— 80 314— 60— 30 436— 60— 80 666— 60— 80 412— 40— 60 588— 40— 466— 60— 80 .LS‚t 6.— 6.— Ksß. Kfß. 462 M. 80— 100 jähr. Holz 2. Kl. à 252 116/4²4 à 615 246/⁰⁰ a 500 50,0⁰0⁰ à 416 227/,968 a 605& 605/⁰ο a 453— 159/456 à 273 231/504 a 340— 40/120 à 395— 124/030 6.— 2 450— 196/20⁰0 à 640 E 426/240 a 698 325/268 Summa 2,748/ 210 oder 34/352 Klaftern. Kfß. Kfö. 7. Kl. à 697 588/268 5 — a 329— 168/208 3.—.— a 326— 326/o00 4.— à 416— 49/088 . 6.— aj a 433— 142/242 à 500 E 218/0⁰⁰ 4 7⁰⁵ 469/53⁰ 2450 450/0⁰⁰ 9.— 2 78⁰0= 363,480 Summa 2,774,/816 oder 34/685 Klaftern. Kfß. 10/½4½24 40H ⁰⁰⁰ + 30/%⁰00 Mioos bo3oo 1596450 2 231/5⁰0%4 (40/%120 — 24½⁰³⁰ 100 ½⁰0 0⁴⁰ %50 lastem. Afß. 580/²⁰ (168½⁰8 .⁰0⁰⁰⁰ O 9%⁰d 149 Zte Periode: Ksß. Kliß. 766 M. 80— 100 jähr. Holz 3. Kl. à 347 S 263/802 196— 80— 10— 5.— à 529 103,684 666— 80— 10— 8.— 4 778—518,148 952— 80— 10— 6.— à 615—- 554/730 1200— 60— 80— 6.— à 500& 60⁰,⁰ο 800— 40— 66— 6.— 4 450 360,0⁰½⁰ 472— 40— 60— 5.— 4 395— 186440 Summa 2,588,/804 oder 32,360 Klaftern. Ate Peribde: Ksß. Kiß. 398 M. 100— 120 jähr. Holz 6. Kl. à 660 262/680 S 10⁰— 6.— à 615 738,0⁰0⁰ 2060— 40— 60— 5.— 395— 813½70⁰0 800— 60— 80— 6.— à 500 400/0⁰0 4656— 100— 120— 9.— 3808 376,528 Summa 2,590,908 oder 32,336 Klaftern. Ste Periode: Kfß. Kfß. 396 M. 100— 120 jähr Holz 6. Kl. à 660 + 261/860 800— 80— 100— 6.— à 615= 492/0⁰0 2060— 00— 80— 5.— 4 453 S 933/180 1666— 40— 660— 5.— 4 395 324,/870 Summa 2,011/41⁰0 oder 23,142 Klaftern. ö 15 I 6te Periode. Kfßö. Kfß. 1666 M. 80— 100 jähr. Holz 5. Kl. à 529— 881,314 ö 1666— 60— 80— 5.— à 433 754/698 NMAW 1666— 40— 60— 5.— 395—324.82 ( Summa 1.950,882 4 oder 24,/511 Klaftern. „ Die Holzung würde folglich betragen: — in der rsten Periode 3. aus dem Abtriebe 84/½154 Klftrn. b. aus der Durchforst. 34.352— 118/506 Kl. oder jährlich * 5925 Klftrn. in der ꝛten Periode a. aus dem Abtriebe 73/955 Klftn. N b. aus der Durchforst. 34,688— 105/540 Kl. oder jährlich ö 5432 Klftrn. M in der zten Periode a. aus dem Abtriebe 97/653 Klftrn. ⁴ b. aus der Durchforst. 32,360— ö ö 130/013 Kl. oder jährlich ů 6/500 Klftrn. in der aten Periode. 2. aus dem Abtriebe 93,576 Klftrn. ö b. aus der Durchforst. 32,386— „1235/962 Kl. oder jährlich IN 6²98 Klftru. * 151 in der sten Periode sß. 3. aus dem Abtriebe 124,/768 Klftrn. b. aus der Durchstorst. 25,/142— 231½314 256696 149/910 Kl. oder jährlich —14870 7495 Klftrn. 0882 in der oten Periode Lusten. a. aus dem Abtriebe 99/070 Klftrn. b. aus der Durchforst. 24,511— ö 123/581 Kl. oder jährlich 6179 Klftrn. Die ganze Holzbenutzung in allen 6 Perioden wäre also 756/612 Klaftern, und die jährliche gleich vertheilte oshlih 6305 Klaftern, mithin hätte R. für jedes Jahr ö die rte Periode 380 Klftrn. zu wenig — 2.— 873— zu wenig — 3..— 193— zu viel asihh. etne Hlfin.— 35.— 1190— zu Liel — 6.— 126— zu wenig. Das Steigen der Holzung gegen das Ende zu ist 0. als Reserve zur Deckung der Ausfälle sehr wünschens— ihrih werth, und die dann nicht mehr zu beträchtliche Un— Dygn gleichheit in der Holzung läßt sich leicht durch ein Ver— schieben oder Anticipiren der Durchforstung beseitigen. Man hat bei dieser Veränderung nicht bloß den oben nachgewiesenen Ertrag, sondern auch noch andere et 000 Rücksichten stimmen dafür. 9 Mfe —— — — Einmal zeigen die Tafeln den Bestand eines Mor⸗ gens bei vollem Ertragsvermögen; es wird aber selten der Fall seyn, daß ein Forst bis in das hohe Alter z. B. bei Kiefern von 140— 100 Jahren das volle Ertrags-⸗ vermögen behält, und man wird dann auch den Ertrag nicht so hoch annehmen können, als hier geschah, wo— durch der Ertrag desto höher je älter das Holz wurde; dann aber rührt der Ausfall auch davon her, daß die Durchforstung erst vom 4osten Jahre an gerechnet wor— den ist. Bei 160 Jahren verliert man dann nur wäh— rend des aten Theiles der Umtriebszeit die halbe Boden⸗ production, bei 120 oder loojährigem Alter des Holze von einem Drittheile oder zwei Fünftheilen, was einen wesentlichen Unterschied in der Berechnung des Ertra— ges macht. Die Art der periodischen Ausgleichung des Ertrags durch Verschiebung einer Holzklasse in die vorhergehende oder nächstfolgende Periode, als wohin sie ihrem Alter nach eigentlich gehörte, hat jedoch ihre Gränzen. Sie ist nur anwendbar, wenn die Ungleichheit der Bestände und des Alters nicht zu groß ist. Man kann durch eine sol⸗ che Cinrichtung dann wohl einen temporellen Mangel für eine Periode vermeiden, allein es liegt außer dem Bereiche der menschlichen Kräfte, ausgewachsenes star— kes Holz zu schaffen, wo keines ist. Wo bloß von Brenn⸗ holze die Rede ist, kann man sich allerdings helfen, denn dazu taugt altes und junges Holz; anders ist es, wo der Bedarf sich auf Nutz und Bauholz erstreckt, wo man oft gezwungen ist, denselben für so länge zu s Mor, Hr selten I. z. B. Wtrags⸗ Erttag Vy wo⸗ (Wurde; 2DU5 Re NAet wor⸗ Ruur wäß⸗ I Boden⸗ 1/HHlhes einen Et Exkrags ogehendt m Mter Il. Sit eslände 00 ane sol Nungel Rußer den seneß sit on Btenn/ 96 helfen, ers ist eõ erstech, lange /t 153 sichern, bis anderes herangewachsen ist. Wollte man diese Verschiebung der Bestände anwenden, wo entwe— der die ältern oder die jüngern Bestände zu unverhält⸗ nißmäßig sehr fehlen, so würde daraus der Nachtheil ent— stehen, daß man bei dem Mangel der ältern Holz— klassen das aus den jüngern heraufzuziehende Holz zu jung wurde hauen müssen, wodurch man nicht bloß ei⸗ nen viel geringeren Ertrag als den angenommenen er⸗ halt, sondern auch ganz andere Holzsortimente als die bei einem längeren Umtriebe verlangten. Im entgegen— gesetzten Falle wird das alte Holz überständig werden und in den letzten Jahren, für welche man es aufspa⸗ ren muß, keinen Zuwachs haben. Nehmen wir z. B. an, daß jene 10do0 Morgen 1000 Morgen 100— 120jähriges Holz, 300—— E--80—- IO—— gar kein 60— 880— uun 500 Morgen 40— 60—— 3000—— 20— 40—— 5000——.Eꝗ1— 20—— alles von gleichem Ertragsvermögen und gleicher Ertrags—⸗ fähigkeit, z. B. aus der 6ten Klasse, hätten. Wir woll⸗ ten nun auch jeder Periode, zu 120jährigem Umtriebe, der Fläche zutheilen, und dabei die fehlenden Holz⸗ klassen aus den überwiegenden Beständen ergänzen, so würde dabei die Holzung folgendermaßen zu stehen kommen: 15⁴ Tste Periode: 1000 M. 120 j. H. 6te Kl. à5047 Kfß. 35/4⁷/οοfß. 500— 100——— 34536— 2/268,000— 166— 60— 70 j. H.— à 2648— 439/,568— Summa 7,754/568 Kfß. oder 96,932 Klf. 1 in der 2ten Periode: 244 M. 80 j. H. à 3636 Kfö. 1/250/784 Kfö. 1322— 60— 4 2648—ʒc≅½ö E 3)500,656— Summa 4,/75 ,/440 Kfß. oder 59,393 Klf. Zte Periode: 1666 M. 80j. H. à 3636 Kfß. 6058/676 Kfß. oder 75,733 Klaftern. 4te Periode: 12 M. 100 j. H. à 4536 Kf.. 54/432 Kfß. 16534— 80— 3 3636—— 6013,944— Summa 6,068,376 Kfß. oder 75/854 Klf. Ite Periode: 1666 Morgen 1ooj. Holz à 4536 Kfß. S7/556,96 Kfß. oder 94/462 Klaftern. õte Periode: 1670 Morgen 120 j. Holz à 5047 Kfß. S 8,428/490 Kfß. oder 105,356 Klaftern. Der ganze Ertrag aus dem letzten Abtriebe wäre folglich 507,730 Klaftern, und es gingen, da er, wenn das Holz 120 Jahr alt würde, 525/875 Klaftern seyn sollte, 18,145 Klaftern verloren, ohne den beträcht— E H5 a vem stw W liß 5 das 1 Vooffß, 38⁰⁰0— Ois + Sfß. ꝛ lf. S Hß. 9⁰⁵⁰— HF. 6AM. 0 Aff. Salaftern. . 49Kß. 0⁰ιι— 70 Kfß. 2354Kf, 7070 Kfß. + Klaftern. aod Koften. Licbe wäͤe er ⸗ wenh aftern seht bettäc 155 lichern Verlust bei der Durchforstung zu rechnen. Auch würde das Holz in folgendem Alter benutzt: Iste Periode: 1000 Morgen 120 Jahr alt 500—. 100—— 166—— 60 ⁸. 2te Periode: 344 Morgen 80 J. 1322—— 60— ZtePeriode: 1666 Morgen 80 J. Ate Periode: 12 Morgen 100 J. 1634—— 80— 5te Periode: 1666 Morgen 100 J. õte Periode: 1666 Morgen 120 J. Man würde daher innerhalb 60 Jahren nur 6o bis 80 Jahre altes Holz haben, und wenn der Zweck der Wahl eines 120jährigen Umtriebes der war, das unentbehrliche starke Holz zu ziehen, diesen ganz verfehlen. Wären umgekehrt 5000 Morgen 100— 120jähr. Holz 3000—— /EAu82— 100—— 500—— 60— 80—— 500—— 20— 40—— 1000—— 1— 20—— vorhanden, so würde ein Theil des 12ojährigen Holzes 180 J. und des 1oojährigen noch älter werden müssen, wenn man die fehlenden jüngern Klassen aus ihm er— setzen wollte, wobei man ebenfalls beträchtlich am Holz— ertrage verlieren würde, da diese zu alten Bestände auf keinen Fall ihr volles Ertragsvermögen erhalten würden. Bei den fehlenden ältern Holzbeständen wäre freilich das Na türlichste, und wenn wir bloß die zu erziehende Holzmasse und Qualität derselben betrachten, auch das Vortheilhafteste, die Holzung im Verhältnisse des fehlen⸗ N den alten Holzes anfangs verhältnißmäßig einzuschrän⸗ ken, bis die jüngeren Holzklassen wieder heranwachsen 1 und das Alter des am vortheilhaftesten erkannten Um-⸗ itde A triebes erreichen; allein dieses leiden selten die Bedürf⸗ uch nisse und Verhältnisse, und bei dem Geldertrage des 1 Forstes ist dabei, sobald Zinsen in Anrechnung kom—* men, auch jedesmal Verlust. uff In diesem Falle ist man daher genöthigt, für einen 2* Theil des Forstes von dem bestimmten Umtriebe, wenig— ö 4 stens für die erste Umtriebsperiode, abzugehen und ihn zu II verkürzen, um das starke Holz in dem andern zu erhal⸗ 9 ten und den Ausfall, welcher durch den Mangel daran entstehet, durch die Benutzung des jüngern zu decken. mebi Behalten wir das Beispiel von oben bei und neh—⸗ R men einmal an, daß diese 10,0αο Morgen Kiefern, ein 1 andermal, daß sie Buchen und gemischtes Laubholz seyen. I. Bei Kiefern. Die Bedingung der Bewirthschaftung dieses For— 1 stes ist, daß zu jeder Zeit so viel starkes Bauholz nö⸗ 1 thig ist, um den Bedarf davon zu decken, übrigens Eumn dem Forste jetzt und für die Zukunft der möglichst größte Holzertrag abgewonnen, dabei aber möglich ge— macht werde, daß wenigstens in der Folge die Ungleich⸗ ö heit der Bestände hinweg falle und zu einem Umtriebe bar übergegangen werden kann, welcher bloß starkes Bauholz liefert. Eine Verschiebung der Benutzung der jüngern I Bestände ist übrigens nicht denkbar, da die Bedürfnisse derma uch das fehlen lchrä⸗ WMachsen uun Um⸗ 0cüͤrf⸗ .ge des 19 o einen Wyenig⸗ u ihn zu ekhal⸗ Drdh ecken dls, u, ein I seyen. 100 v 0h vö/ Abtigens Guglht rilch K. Mgleich u Mtriebe Baußoh Jüngern drmnse 157 dies nicht erlauben, und die gleiche Vertheilung der Nutzung kann nicht aufgeopfert werden. Um die Erfüllung dieser Bedingungen zu erreichen, würde uns nichts weiter übrig bleiben als folgende Forst— einrichtung. Der ganze Forst von 10,00 Morgen wird in zwei Hauptwirthschaftstheile getheit: Block 4 von 4000 Morgen zu 120 jähr. Umtriebe Block B von 6000 Morgen zu 60 jähr. Umtriebe für die ersten 60 Jahre, wovon jedoch für die zweiten 60 Jahre ein Theil unbenutzt und für den folgenden Um⸗ trieb stehen bleibt. Der Block A erhält 1000 Morgen 120 jähriges Holz 3500—— 100——— 500—— 60——— 1332—— 40——— 663—— 20——— Summa 4000 Morgen. Der Block B erhält 1668 Morgen 40 jähriges Holi 4332—— 20——— Summa 600o Morgen. Die Holzung und der Ertrag würde dann folgen⸗ dermaßen zu stehen kommen: W WN Wt IIMN NI „* 1 l INN l I N +* N I IN V, ö N * IN WN V+ lU VMN V* . V . . + 6 ö * WI 0 VI. ö 158 iste Periode von 1820— 1840. 1) Aus dem Blocke A. 666 M. 120 j. H. ote Klasse à 5047 Kfß. S3/361/302 Kfß. 2) Aus dem Blocke B. 1000 M. 40j. Holz à 1612 Kfß.= 1/612/0⁰⁰ Kfß. 668— 50— à ͤ2135— E 1,/426,180— 332— 37— 1440— 47 /7060— Summa 6/877,542 Kfß. oder 85/969 Klaftern. 2te Periode von 1840 bis 1860. 1) Aus dem Blocke ͤ. 334 M. 140i. Holz à 5714 Kfßö.= 1/908,476 Kfß. 332— 120— 3 5047— 1/675/604— 2) Aus dem Blocke B. 1000 M. 40 j. Holz à 1612— 1,612,000— à 2135— 2,135/000— Summa 7,331,080 Kfß. oder 91,638 Klaftern. 1000— 50— zte Periode von 1860— 1880. Aus dem Blocke A. 168 M. 130j. Holz à 5714 Kfß.= 959/952 Kfß. 498— 100— à 4536— 2,258/928— Aus dem Blocke B. 1000 M. 60j. Holz à 2648—— 2,648/00— 1000— 70— 3 3151——= 3,151/000— Summa 9,017,880 Kfß. oder 112,723 Klaftern. Hetigeg Duhschg farun V sehn: 139 ate Periode von 1880— 1900 Aus dem Blocke A. oꝛEfh. 606 M. 100j. Holz à 4536 Kfö.= 3,020/976 Kfß. Aus dem Blocke B. Wohsß 666 M. G0oj. Holz 2648— 1,763/568— 2— 666— 60— à 2648— 1,/763,568— Summa 6,548/112 Kfß. ⁰⁰⁰ 146 r oder 81,851 Klaftern. 654½2 Afß. Vaferr. Ste Periode von 1900— 1920.— ö Aus dem Blocke A. 666 M. 120j. Holz à 5047 Kfß. 3/,861,302 Kfß. Aus dem Blocke B. 606 Kiß. 1232 M. 60j. Holz à 2648— 3,527,186— 04— Summa 6883,438 Kfß. ö oder 86, 105 Klaftern. 0⁰⁰07 6te Periode von 1920— 1940. ⁰⁰0— Aus dem Blocke 4. 60 Kfß. 67⁰0 M. 120j. Holz à 504² Kfß.= 3/381,490 Kfß. laftern. Aus dem Blocke B. 2332 M. 60 j. Holz à 2648—— 3,527/136— Summa 6,/908,/626 Kfß. ö oder 86,357 Klaftern. 0⁵ 5 Die ganze in 120 Jahren zu erhältende Holzmasse 3950— betrüge deßhalb 544,643 Klaftern, und die jährliche durchschnittsmäßige Holzung 4538 Klaftern ohne Durch— 70⁰⁰r– forstung. 100.— Nach Verlauf von 120 Jahren würden die Bestände 8do Hß seyn: Klaftan 160 1334 Morgen 100— 120 jähr. Holz 1334—— 80— 100—— 1334—— 60— 80—— 1998—— 40— 60“:— 1999—— Tw20—- 40—— 2002 æ—— 10— 20—— 10,5000 Morgen. wo dann das Ergänzen des fehlenden Holzes in den ersten 3 Klassen aus jeder der folgenden genügen würde. Dies ist auch einer der Fälle, wo sich, wenn der Boden passend ist, so daß sich wirklich Ertrag und Stockausschlag erwarten läßt, ein Theil des Forstes, vielleicht 1od Morgen von jenen 6800 Morgen, mit Vortheil in Birken Niederwald umwandeln ließ, um diesen an die Stelle des nur geringes Brennholz geben— den 60jährigen Umtriebes in Kiefern zu setzen. Wenn man das Beispiel umgekehrt nimmt, so daß die Masse der alten Bestände überwiegend ist und die jüngern Holzklassen fehlen, so wird man dasselbe Ver— fahren auch umgekehrt beobachten können, indem man zwei Abtheilungen von verschiedenem Umtriebe macht, wovon jedoch die des längern Umtriebes die größte ist. Man hat 3000 Morgen 120 jähr. Holz 3000—— 100—— 500—— Eq80—— 500—— 4010— 2— 1000.—.— 20— so wird man ebenfalls, wenn olles Holz gleichmä— ßig bestanden ist, nicht den gleichen 120jährigen Um— 2—3———————— I hu 6jι H 00 1097 Hunnun urN Twüch der I. und Vrstes, 70%/ Mit 7 4 à0 Oe. * Ind die sue Vet un wan 4 oct — e is. — Rleich V In M i s daß 161 trieb beibehalten können, wenn er schon als der vor⸗ theilhafteste ausgemittelt ist, wie oben gezeigt wurde. Giebt man einer Abtheilung, dem Blocke A., einen Um⸗ trieb von 120 J. und 6000 Morgen, der andern, um die überständig werdenden alten Bestände schnell zu con⸗ sumiren, 4000 Morgen mit Gojährigem Umtriebe, so kömmt die Holzung wie folgt zu 92— Iste Periode: Morgen. Kfß. Kfß. Aus dem Blocke A. 1000 120 J. alt à 504⁷ 5/,04⁷/⁰οο Aus dem Blocke B. 13333 120—— 5047 6, 29/333 R 1,707388 oder 147,204 Klaftern. 2te Periode: Block A 1000M. 140j. Holz à514 Kfß.= 3/714/000 Kfß. — 5B 13333— 140— 45714—— 7/618,606— 3,332,65 Rf5. oder 166,658 Klaftern. Zte Periode: Block à 1000 M. 140j. Holz à5714 Kfß. S3/714/0⁰0⁰0Kfß. — B 3333— 160— 6034— S 2/¾01/333— — woo— 140— 45714—-:,90— 13/439/833 Kfß. oder 107/991 Klaftern. Ate Periode: Block à 1000 M. 160j. Holz à 6034Kfß. 6,034/οοfß. — B 13333— 60— 3 2648— 3/530,666— 9,564/000 Kfß. oder 119,558 Klaftern. II Pfeils Anl. II. 162 zte Periode: A. 506 M. 160. Holz à 6034 Kfß. 3/07/00 Kfß. 500— 120— 5047—— 2/52/00— B. 13335— 60— 4 2648—— 3,530/666— — 9/071,166 Kfß. oder 113/389 Klaftern. 6te Periode: A. 1000 M. 120j. Holz à 3047 Kfß. S 3/047/0⁰⁰ Kfß. B. 13333— 60— 2 2648— 3/530/%666— 8/577/666 Kfß. oder 107,220 Klaftern. Nach Verlauf von 120 J. würde man dabei haben 1000 Morgen 120 jähr. Holz 1000—— Ieodnen 1000—— 80—— 23333.—— 60—— 25338—— 40——— 23335%— 4 Wünschte man dieses störende Verhältniß für die Zu⸗ kunft zu vermeiden und man holzte in den letzten 3 Pe— rioden zur Herstellung eines bessern, wie oben, die Hälfte der Fläche in dem Blocke B jährlich mit 6063 Morgen, um die andere Hälfte wieder heranwachsen zu lassen, so würde man in der 4ten Periode 97/91 Klaftern, Sten„n.. 92/322—— —ten— 60 0667/154—— erhalten. D. henün 50 f 110flc Mul hhn. Ab 0 Uu es kth sliichei vltomm Rutg des I Rspehet Hhwu hsen non luftle. de serm Haye bR. d fan r nehmen ouf 75⁰ Rioo Kfß. 290— 586— W. laftern. PDHF. ⁰⁰— Vofß. oluftern. 500 habet N V IN 3% Haft 5(Momheh, Uss/ 0 3 laften 163 Die Durchforstung während der ersten drei Perioden detruge 3„72,637 Klasftern. in den letzten drei 123,837— und folglich in letztern mehh. 531/250 Klaftern. n würde dann nach Verlauf von 120 J. 16663 Morgen 120 jähr. Holz 16663—— 100—— 10664—— 80—— 166635—— E60—— 166635—— 40—— 16063—— 20—— haben. Es liegt am Tage, daß bei diesen Ausgleichungen und Einrichtungen nie eine vollkommne Gleichheit des Ertrags erreicht wird; allein wo eine so große Un⸗ gleichheit der Bestände statt findet, kann auch nie eine vollkommne Gleichheit der Benutzung ohne Beeinträchti⸗ gung des Zuwachses und widernatürliche Behandlung der Forsten möglich gemacht werden. Wo in der Ver⸗ gangenheit das Hol; heruntergehauen worden ist, muß die Gegenwart und nächste Zukunft sich Beschränkungen gefal⸗ len lassen; wo man bisher viel weniger benutzt hat, als man hätte benutzen können, muß der Gegenwart mehr zufallen. Es darum gar nicht annehmen wollen, weil die ferne Zukunft weniger erhalten wird, wäre Thor-⸗ heit, denn es würde dann vielleicht ganz unbenutzt blei— ben. Den Durchschnittszuwachs in Kiefer VI. Klasse kann man zu etwa 2 Klafter pro Morgen jährlich an⸗ nehmen, die Holzung auf 10,000 Morgen etwa jährlich auf 7500 Klaftern. Wir haben gesehen, daß die aus— 11* geworfene Holzung in dem Falle, wo früher zu stark ge— holzt worden war und folglich nur zu junge Bestände ge⸗ funden wurden, der Ertrag des Waldes nur geringer seyn konnte als dieser Ertrag, weil in der Vergangen⸗ heit das schon weggenommen worden war, was der Ge⸗ genwart erst hätte zufallen sollen. Dagegen ist in dem letzten Falle, wo man so überwiegend viel alte Bestände aufgespart hat, die eigentlich der Vergangenheit zum Theil gehört hätten, die durchschnittsmäßige Holzung um 1000 Klaftern jährlich höher. Wir erfüllen aber vollkommen die Pflicht einer regelmäßigen Forsteinrich— tung und nachhaltigen Waldbehandlung, wenn wir den Wald in einen solchen Zustand zu versetzen suchen, daß er künftig die verschiedenen Altersklassen in einem mög⸗ lichst guten Verhältnisse enthält und den Ertrag giebt, welchen er seiner Bodengüte nach geben kann. uebersicht und Anwendung des Ganzen. Um jeden in den Stand zu setzen, eine klare Ueber— sicht dessen, was gelehrt ist, zu erhalten und das Ganze zu uübersehen, wie es sich aus der speciellen Aus füh⸗ rung darstellt, wollen wir den Gang des Geschäftes in wenig Worten zusammen fassen. 1. Der Forst wird vermessen, so daß alle Bestände nach Holzart, Alter, Boden- und Bestandsgüte durch die Vermessung gesondert und das Verhältniß der Ver⸗ schiedenheit aus dem Vermessungsregister übersehen wer— den kann. 2. Der Zweck der Forstwirthschaft wird bestimmt, indem man das, was in Hinsicht seiner Bewirthschaf⸗ ung l, 9 VII slke nen! Ana 6 Aehg 0N. soet Ien gunen . X. eh habes L 56 L u Ien nd Darat Meiche Fchlen. H9hel HU un Iun„ m 5 stack g/ Iinde gy Wexinger angen⸗ Adet Ge⸗ in dem Ioesfäde Ihät zun Hohung aber untich⸗ ait den NI daß „M wd⸗ 2 Reh * gizen. % Ueber⸗ 0%8 Ganze WMfuh⸗ Hiftes u Blsulde Whüe wch der Vel⸗ cha un hestihet Rsechchef 165 tung als das Wichtigste erscheint, ausmittelt und fest— stellt, und mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Zustand des Waldes diese so regelt, daß der Hauptzweck am be— sten erreicht wird und die Nebenzwecke und Nebennu— tzungen am wenigsten dadurch beeinträchtigt werden. Hiernach erfolgen 3. Die Feststellung des Umtriebes, wobei uns die Tafeln über den Durchschnittszuwachs Auskunft geben, bei welchem die größte benutzbare Holzerzeugung statt findet, und die Untersuchung des Alters, welches das Holz erreichen muß, um eine gewisse wünschenswerthe Stärke zu erreichen, uns das nöthige Licht giebt. 4. Die Wahl der vorzugsweise zu erziehenden Holz⸗ art, bei welcher uns die Erfahrungstafeln ebenfalls zei— gen, auf welches Volumen wir von jeder zu rechnen haben, so weit es diejenigen Holzarten angehet, von welchen gewöhnlich reine Waldbestände vorhanden sind. 5. Uebersehen wir aus dem Vermessungsregister das Verhältniß der Waldbestände hinsichtlich ihres Al— ters, untersuchen wir, die Tafeln in der Hand, vorläufig die verschiedene Bestandsgüte, um den künftigen Be⸗ stand und Ertrag ansprechen zu können: so lassen sich daraus vorläufig die periodischen Abtheilungen nach gleicher Fläche bilden, indem wir bald bemerken, wo das Fehlende ergänzt werden muß, das Ueberfluß Habende abgeben kann. Mit Rücksicht auf den Waldbau und die Bedingung jeder guten Wirthschaft die Bodenerzeu⸗ gung überhaupt möglichst zu erhöhen, bestimmen wir nun, wie die verschiedenen Waldbestände nach einander zum Hiebe kommen sollen. MWN 166 4 Daraus entstehet 1. 6. Die Schlaganordnung, welche jedem Zeitraume 90 ö— Periode— die in ihm zu benutzende Fläche anwei— set und festsetzt, in welcher Reihenfolge die Schläge 9 ö* genommen werden sollen. 4 l um dafür gewisse Schlaggränzen zu haben, benu⸗ 99 4 tzen wir entweder natürliche Granzen, als Wege, Ge— ö wässer, Waldgränzen, Thalzüge ꝛc. oder wir theilen die Ihl N Perioden und Schläge durch Hiebsleitungslinien— 617 Gestelle, Alleen,— indem sich die durch den ermittel— 0er ten Abgabesatz bestimmte Holzung in so fern frei bewegt, fN ¶ als nicht durch die Ermittelung, daß der Abgabesatz I falsch ist, eine Beschränkung oder Erweiterung derselben Bund nöthig wird. I 7. Wir gehen nunmehr zur speciellen Untersuchung 0 des Vorraths und Zuwachses über, wodurch wir ge— nauer den Ertrag jedes Ortes zu übersehen und anzusetzen X. in den Stand gesetzt werden. duste 8. Dies setzt uns in den Stand, die periodische in un Ausgleichung vollkommner vornehmen zu können. Die Whn sich nun zeigenden wesentlichen Ungleichheiten werden I nunmehr 0 a) durch Absonderung und Nichtrechnung der Blö⸗ I ßen im haubaren Holze und Reduction der unvollkom— 0 men bestandenen Districte auf solche mit vollem Ee rags vermögen; Wl b) durch Zusammenfassung besser und schlechter be⸗ sa standener Districte in eine Periode; sh c) durch Heraufziehung einer jüngern Holzklasse in uns Hittaume Wanweh ISchläge benu⸗ degt) Gen hellen die shinien— Hermittel⸗ bevegt, HM0ögabesatz deishbeg tersuchut 0 wit gen azusetzen etiddische en. Die I 4 10 der BI Iudollbnt rlem E hlechtet 06 ohlost l 167 eine ältere, oder Herabsetzung einer ältern in eine jün⸗ gere; ö Hch durch Verkürzung und Abänderung des Umtriebs einzelner Waldorte; ö 0 für einige Jahre, durch Anticipirung oder Ver⸗ schiebung der Surchforstung, zu beheben gesucht. 9. Jetzt vermag man, die perlodischen Abtheilungen und ihre Unterabtheilungen von 4— 5 Jahres schlägen innerhalb der gezognen Hiebsleitungslinien festzustel⸗ len, und kann in diesen wieder, zumal bei Kahlschlͤͤgen oder wo der reine Abtrieb schnell erfolgt, selbst die Jah⸗ resschläge bezeichnen. Dies ist der ganz einfache Gang dieser Forsteinrich⸗ tung, wo nach den Resultaten der Schätzung geholzt wird, ohne die Flächeneintheilung einen Augenblick aus den Augen zu verlieren. W Beschränken wir uns für den Forstverwalter und Forsteigenthümer, welcher nicht Forstmann genug ist, um die Untersuchnng und Berechnung des Zuwachses vorzunehmen, auf die beigefügten, in der Folge noch zu berichtigenden Erfahrungstafeln: so trifft ihn dabei bloß die Erforschung des Vorraths und der daraus ent⸗ nommenen Ertragsfähigkeit des Bodens, um sie an⸗ wenden zu können und darnach den Ertrag seines For⸗ stes zu bestimmen. Er findet sowohl den Ertrag des Abtriebes als der Durchforstung von 10 zu 10 Jahren jedesmal angegeben, und was dazwischen liegt, läßt sich leicht auffinden, wenn man den jährlichen Zuwachs in diesen 10 Jahren nachsiehet und ihn für so viele Jahre hinzurechnet, als man bedarf. Z. B. ein 7ojähriger Kie— ferort in der sten Klasse hat 3151 Kfß., ein 35iähri⸗ ger daher, da ein Sojähriger 3636 enthält und folglich von 70— 80 Jahren jährlich 48 und in 10 Jahren 485 Kfß. zuwächst— 3377 Kfß. Hat er daher nur das begriffen, was ihm nöthig ist, um die Einrichtung sei— ner Wirthschaft zweckmäßig zu machen, und vermag die Klasse der Ertragsfähigkeit und des Ertragsvermögens seines Forstes durch richtige Untersuchung des Bestan— des zu ermitteln, so ist das Uebrige des Geschäfts und die Ertragsfestsetzung bloßes einfaches Rechnen. Zur zweckmäßigen Forsteinrichtung bei den kleinen Forstbesitzern und den Verwaltern der Privatforsten bedarf es aber bloß Bekanntschaft mit der Verschieden— heit des Erfolgs der verschiedenen Wirthschaftsmethoden, denn der Zweck der Forstwirthschaft ist gewöhnlich durch das Gefühl des Bedürfnisses klar gegeben. Nochmals muß man aber bei dem Gebrauche dieser Tafeln darauf aufmerksam machen, daß in ihnen stets das volle Ertrags vermögen sowohl für den Bestand als für die Durchforstung angenommen ist, und daß eben so selten dies überall vorhanden ist, als das Holz der Durchforstung dem Besitzer ganz zu gute kömmt. Vol—⸗ les Ertragsvermögen mußte aber angenommen werden, denn für mangelhaftes finden tausendfache Verände—⸗ rungen statt, und für dies können deßhalb gar keine Erfahrungstafeln angewendet werden, so wie sie auch nie entworfen werden können, da keine feste Grund—⸗ lage einer Berechnung vorhanden ist. Es ist zwar in der beigefügten Tafel für Kieferwälder ein Versuch ge— igtt Hi 933ührh Ufolglich Nhren Jut das Eung seit Rdg die mögens Besash Vsty und 13 Olleinen Atforsten hichen⸗ Aethoden, ach duh Nye dieser Hen stets WBesand Maß eben OHol der . A werden, Dhrürde 1yhtt keine se auch 7 Grund⸗ at zwat 6 ersuch R 169 macht, den sich von selbst zeigenden gewöhnlichsten Man⸗ gel des Ertragsvermögens in den schlechten Bodenklas⸗ sen, wie er gewöhnlich statt findet, zu zeigen; es ist aber nur ein sehr unvollkommner, der bloß zeigt, daß die Tafeln leicht trügen können, wenn man immer auf das volle Ertragsvermögen rechnet. ö 2 2309 2+½—.————— 12⁰ ö— IXL 2re 1398(„e 5⁰⁰ FE 25³4 249˙„ 224984 S 4 X. Erfahrungstafel über die Holzerzeugung in Kiefern auf den drei schlechtesten Bodenklassen, wenn die Durchforstung vollständig benutzt wird, die volle Stammzahl aber sich vom osten Jahre an jährlich um s vermindert. xů J. Klasse. II. Klasse. III. Klasse. — HCG* 2——— 8. FZ=ie 2 4 2 8 2 F/——2 2— Alter SIIEA 2.— S 33 2.— SEEeR 1.4. ahr.—.— 2 2—— 2—— Jahre*2*— 22 25—„* 8.— 5 22 8 5 8 8 Kubikfuß Kubikfuß Kubikfuß 251 K410%——— 15a]——— 245601—„ 731 125 1091 15737 1172 171J 1704 24/734 1641 2611 w237⁰ 33,/85 75⁵³ 1300 1247 15/58 1234 7 195⁰ 24/36 17½3. 27f 2763 34j74 769 1300 2393 13/47 1313 195 2195 24/%39 1865ö 294 3126 34,75 78⁴ 131 1333 1/%3 1350 200 2427 24⸗27 1918P288 3473—ö·4/73 773 1211 1659 15j78 138⁰ 198J 23597 237 1954— 3797 347⁵51 77⁰— 1777 J 14/8 1350— 2825 23,84 1933—4½03 34s/%0 ———.———— 55 i——.——.— 2——— eeeeeeeeeeeeTTCTTiE———— 2 öP PP ꝗ äö 1—..—..—————————— Erfahrungstafel über die Holzerzeugung in Kiefern auf den drei schlechtesten Bodenklassen, wenn die Durchforstung erst vom zosten Jahre an benutzt wird, die volle Stammzahl aber sich vom vosten Jahre an jährlich um vermindert. 171 III. Klasse. I. Klasse. II. Klasse. 7*— —5— 3383 3 35 4—.— 7——* 4 Alter 2— S* 2 5— 8— 5 2 2 8—— 2 2 — 2 S. 2.*—2 3— 2————. Jahre 4..—— e— 2 1— — 37 7 80 7 RE Kubikfuß Kubikfuß Kubikfuß 6⁰— 116 ü—— 162———— 70 731 125 9⁵⁴ 13j,62 1172 17113401 21,30 1641 261 2032 29,31 8⁰ 753 1301 IIOI 13/75 1234 1791 1757 21,70 1773 27102365 29/,56 9⁰ 769 1301J1247 13/86 1313 195 1982 22,02 1865 2944 25708 30/%09 10⁰ 784 1311 1392 13792 1350 2000 22174 22/,14 191¹8 28803055 30j,55 11⁰ 773³3 121 1512 13/²7⁴4 138⁰ 1980 2404 21,85 19³⁴4 275 3379 30,7⁰0 120 770— 1630 13j/51 1350— l 2012 21,6 19835— I 3685 30,70 — f 1 I X. N Hν HNNNNN- * Il 77 DIA᷑. + — —3 172 Vei der Durchforstung wird man, vorzüglich in den jüngern Jahren, selten auf mehr rechnen können als die Hälfte der angegebenen Benutzung, es wäre denn, daß der Wald ganz servitutfrei sey und alles abster⸗ bende und unterdrückte Holz sicher benutzt werden kann. 4. Von der Kontrolle der Schätzung und dem zu führenden Wirthschafts buche. Ueber die Richtigkeit des Abgabesatzes und jeder Schätzung entscheidet erst die Zukunft. Keine Mühe und Sorgfalt, selbst keine Erfahrung und Kenntniß des Taxators kann die Bürgschaft gewähren, daß keine Irrung statt gefunden hat und daß die zu tref⸗ fenden Vorausbestimmungen so in der Wirklichkeit statt finden werden, wie wir sie annehmen. Nur was ist/ läßt sich mit Gewißheit ermitteln, was seyn wird, bleibt stets schwankend und ungewiß in der Voraus— bestimmung. Wir bedürfen deßhalb einer steten Kon— trolle, welche uns unterrichtet, sobald ein Irrthum statt gefunden hat, und müssen in der kage seyn, den— selben immer berichtigen zu können und seinem nach— theiligen Einflusse zu begegenen. Dies erreichen wie durch ein anzulegendes Wirthschaftsbuch, welches uns in den Stand setzt, den wirklich erfolgenden Einschlag mit den Angaben der Schätzung stets zu vergleichen. Wenn es brauchbar seyn soll, muß es sehr einfach seyn, und dies kann es auch, denn es darf nur 1. den Abgabesatz und 2. die wirkliche summarische Abgabe, alles Hol: auf ein Maß reducirt, enthalten, so wie lich in önnen wäre hstet, Nann. hund e. thet uhuhe Vuniß V daß ttefs salt Wiss uid/ Aus/ Mion⸗ hunt den nnach⸗ ½% schh Jihen. II sehn/ 0 173 3. den Nachweis, was jeder Ort nach den Bestim⸗ mungen der Schätzung geben soll, 4. was er bei der Benutzung wirklich gege— ben hat. Die Gegeneinanderhaltung des Abgabesatzes und der wirklichen Holzung giebt die Ueberzeugung, ob der Bestimmung der Schätzung gemäß geholzt ist oder nicht. Die Gegeneinanderhaltung des wirklichen Ertrags eines jeden Ortes und einer jeden Abtheilung mit dem, was die Schätzung als Ertrag davon annahm, weist die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Schätzung nach. Der Abgabesatz wird in einem bestimmten Maßbe, sey es nach Klaftern oder Kubikfußen, festgesetzt, aber nicht alles Holz wird nach diesem Maße aus dem Forste abgegeben. Es werden Nutzhölzer gearbeitet, Bretter geschnitten, Stämme gegeben ꝛc. und es ist bei einem einigermaßen beträchtlichen Forste gar nicht leicht, den Betrag der ganzen Holzabgabe zu übersehen und auf das Maß zu reduciren, worin der Abgabesatz aus ge⸗ drückt ist. Wollen wir aber nicht rein nach der Fläche, sondern mit Rücksicht auf den ausgemittelten Ertrag des Waldes holzen, so ist diese Reduction aller Holzabga⸗ ben auf ein Maß unerläßlich nöthig, um die Holzung der gettoffenen Bestimmung gemäß einrichten zu kön⸗ nen. Zur Erleichterung dieser Reduction ist die Ta⸗ fel X. beigefügt, worin die gewöhnlichsten Nutzhölzer, welche unmittelbar im Forste gearbeitet oder abgegeben werden, nach ihrem Betrage an rohem Holze, was zu ihrer Anfertigung bedurft wird, angegeben sind. 174 Saf.. Nachweisung des Bedarfs an rohem Holze, welches man zur Anfertigung der gewöhnlichsten Nutzhölzer bedarf, wobei vorausgesetzt ist, daß die kleinen Ab-⸗ gänge vorloren gehen, alles größere abgehende Holz aber benutzt und anderweitig verrechnet wird. Erforder⸗ Zahl Benennung lich sind Kubikf. A. Runde Hölzer. I Schock Schalholzstangen 30“ lang, 4“ im Zopfe ů ‚ 24⁵ 1 Schock Lattstangen 24“ lang, 3“ im Zopfe 205 X Schock Hopfenstangen—— + Schock Bohnenstangen 5 + Schock Tonnenreifen 2 1 Schock Faschinen 8“ lang, 12“ stark, stückfest gebunden 9⁰ I Wagendeichsel + kleiner Leiterbaum 1 großer Ernteleiterbaum 2 Heubaum 2 B. Spalthölzer. + Ring Eichen Stabholz, groß Holz à 236 Piepenstäbe 260 2 Ring gebeilt französ. Böttcherholz à 256 Piepenstäbe 2 16⁰ —3— — cches Jolhe 1 W- NNR Hder⸗ Mind 2f. 6 — 175 Erforder⸗ Zahl Benennung. lich find Kubikf. X Ring Kiefern Salztonnenholz 265 Ton— nenstäbe 38“ lang, 5“ breit, 4 dick 42 I Schock rohes ordinaires Eichen Böttcher⸗ holz von gleichen Dimensionen 60 Stäbe 13 1 Schock Eichen-Schindeln 51 + Schock Kiefern-Schindelin. 442 Schock Weinpfähle, gespaltene 6 1+ Schock ordinaire Speichen 4 1(Schock Artillerie-Speichen. 7 1 Schock Felgen 38 30 4 Stück Axen 13 1 Schock Zaunplanken 7“ lang, 3“ dick, 8“ br. 120 C. Schnittwaaren. X Sch. 12 Ellige Bohlen 3“ dick, 12 13“ br. 7⁰⁰ I 57³ E s 5 1— 124Ellige Bohlen 23“ dick, 12—13“ br.I 564 I— 10————— 463 S8 35⁸ — 14 Ellige Bohlen 2“ dick, 1213“ br. 470 +I— 22—————— 394 X— 8————— 317 1— 12Ellige Bretter 2214“ br., 4“ dick.h 313 I————— 260 L*— 204 1— 1232 Ellige Bretter 12-14“ br., 4“ dickh 256 1— 10————— Wm 2II I— 8——— R 16³ 1— 14Ellige Dachlatten 3“ br., a4“ dickh 103 1— To————— 8² 1——8————— 6⁰ 176 Eine ähnliche Tafel wird sich jeder Forstmann machen müssen, sobald aus seinem Forste hier nicht aufgeführte Nutzhölzer abgegeben werden, deren es noch die Menge giebt. Eben so wichtig ist die Gegeneinanderhaltung des wirklichen Ertrags jedes Orts und jeder Abtheilung mit dem, was die Schätzung darin hinsichts des Ertrags festsetzte, denn daraus gehet hervor, ob sie zu niedrig oder zu hoch, richtig oder unrichtig ist, wodurch die Be— richtigung der Schätzung möglich wird. So sey z. B. der generelle Abgabesatz des Forstes jährlich 1000 Klaf— tern, und dem gemäß die erste 5jährige Abtheilung der Iten Periode so gebildet, daß sie nach der Schätzung 5000 Klftrn. geben soll. Es zeigt sich nun aber, daß sie nur 4000 Klftrn. geben kann, was man bald sehen wird, indem man wenigstens nach drei Jahren bemer— ken muß, ob noch 1000 oder 2000 Klaftern vorhanden sind. Hieraus muß die Vermuthung entstehen, daß die Schätzung überall um? zu hoch und unrichtig sey. Man wird anzunehmen genöthigt, daß in der zweiten Abtheilung der sten Periode wieder nur 4000 Klaftern stehen werden und daß man in den nächsten 7 Jähren nur 5000 Klaftern zur Holzung haben werde, wenn man die bestimmten Abtheilungsgränzen nicht überschrei⸗ ten will. Hieraus entstehet die Nothwendigkeit einer Be— schränkung der Holzung für die nächsten 7 Jahre auf jährlich 714 Klftrn., und wenn die Folge zeigt, daß die Schätzung fortwährend verhältnißmäßig zu hoch ist, eine Heruntersetzung des jährlichen Abgabesatzes von 1000 auf 800 Klaftern. 0 6av dußoh I U dens ii midem Nuchell wit 3. solten kthhlten Echn W hatitz Zuchiu un zun Febsert Mnch usirn Di sie da inden o win gen Best Vesl an, Wnchen Uühtte Rhnebt. des Alung Ollags Irig De Dei B, Oillaf I der Szung uh se olschen ahet Oanden die seh. Meiten oftern chien 0 wenn s et 50 Ste uuf 6 die 3 x ossz em nN 1000 177 Findet man im Gegentheile, daß statt 5000 Klften. 6⁰0⁰⁰0 Kliüern. in dieser Abtheilung stehen, so konn man die Holzung, sobald man die Ueberzeugung davon hat, leicht um jährlich 209 Klaftern vermehren, und wenn sich die Schätzung fortwährend als zu niedrig bestätigt, auch den Abgabesatz überhaupt dem gemäß erhöhen. Auch der Fall kann eintreten, ob dies gleich eine große Ungewißheit in den Schätzungsprincipen verräth, daß der wirkliche Ertrag bald höher bald niedriger aus⸗ fällt, wie ihn die Schätzung angiebt. Das allgemeine Resultat wird sich aber leicht aus dem fortwährenden Zusammenhalte des Abgabesatzes mit dem Ertrage, wenigstens am Ende jeder periodischen Abtheilung von 10 oder 20 Jahren, ergeben; denn wenn wir z. B. in dieser Zeit 10 oder 25,000 Klaftern holzen sollten und nur 8 oder 16,000, oder 24,000 Klaftern erhielten, so können wir leicht daraus schließen, ob die Schätzung überhaupt zu hoch oder zu niedrig ist. Dadurch, daß das Wirthschafts buch den Nachw is enthält, wie hoch jeder Distriet im Ertrage sowohl an Durchforstung als bei dem Abtriebe berechnet ist, wird man zugleich in den Stand gesetzt, jede Störung des Forstertrags durch Unglücksfälle zu würdigen und eine Vernichtung der ganzen Festsetzungen der Schätzung zu verhüten. Es ist eln großer Vorwurf, den man allen Waldschätzungen macht, daß sie selten für so lange, als sie den Ertrag des Waldes angeben sollen, aus dauern, indem Naturereignisse, als Stuürm, Feuer, Insecten, so wie auch Krieg, Diebstahl ꝛc. alle Arbelt zur richti⸗ gen Bestimmung des Abgabesatzes vergeblich machen. Pfeils Anl. II. 12 —— ——— 178 Diesem beugt man vor, wenn man den Ertrag jedes Districts besonders angiebt, um nöthigenfalls im Stande zu seyn, ihn geringer anzusetzen oder ganz vom Ertrage des Forstes abzuschreiben. 3. B. ein District 40 jährlges Holz war sowohl an Durchfor⸗ stung als bei dem Abtriebe zu 3000 Klaftern Ertrag angesetzt und er wird durch Feuer vernichtet, so fehlen nun künftig diese 3000 Klaftern am ganzen Forst— ertrage, und bei 100 jährigem Umtriebe müssen, wenn der Verlust des Ortes im isten Jahre erfolgte, 30 Klaf⸗ tern vom jährlichen Ertrags satze abgeschrieben werden; wir müssen so viel von dem ältern Holze stehen lassen, daß mit der frühern Herzuziehung des jüngern die Lücke ausgefüllt wird, die sonst durch diesen Brand in 60 Jah⸗ ren entstehen muß. Erfolgte aber der Brand 30 Jahre nach der Schätzung, so müssen wir den Verlust der 5000 Klaftern in 70 Jahren einzubringen suchen und es müssen 43 Klftrn. vom jährlichen Abgabesatze abgeschrie⸗ ben werden. Eine totale Beschädigung eines Theils eines Districts läßt sich leicht durch Ermittelung der Fläche abschreiben, eine bloß theilweise Beschädigung durch Verringerung des Ertragsvermögens durch Re⸗ duction der Fläche mit vollem Ertragsvermögen, so daß z. B. 300 Morgen, welche des nöthigen Bestan— des verloren, nur noch für 300 Morgen mit vollem Er⸗ tragsvermögen gelten und 200 Mg. im Ertrage abge⸗ schrieben werden. Noch müssen wir bei Führung des Wirthschaftsbu— ches betrachten: I II RI. ũ½ I Hahspi α M henk M N Neh Rst I veg suht dung gen big ag jedtz Falls in det ganz „B, ein Hlchfor⸗ Ettrag ihtet, so den Forst In/ wenn 330 Klaf⸗ erden; I lassey, ie Lücke 10MM. 5 Hst del es Weschrie⸗ Dels Hung det Shädiguhg putch gen/ B Roll Eih e e che 179 ob der Forst schon so beschaffen ist, dab er die an— gesetzte Erzeugung gewähren kann; oder ob er erst durch die beabsichtigte Forsteinrich⸗ tung so werden soll, daß er sie zu geben in den Stand gesetzt wird. Dieser Fall findet statt, wenn erst bessere Bestände noch für den gegenwärtigen Umtrieb erzogen werden sollen, als schon vorhanden sind. Schon oben ist berührt worden, wie schwankend und unsicher die Voraussetzung der Erziehung besserer und vollkommnerer Bestände als der vorhandenen ist. Es heißt ein höchst gewagtes Spiel hinsichts der nachhal— tigen Waldbenutzung spielen, sie schon für so gewiß an—⸗ zunehmen, daß man jetzt schon holzen will, was noch gar nicht vorhanden ist. Dies geschiehet aber, wenn man den Abgabesatz erhöhet, weil man das deßhalb später fehlende Holz durch noch zu erzlehende Hölzer zu ersetzen denkt. Man kann hierbei, will man sonst nicht leichtsinnig zu Werke gehen, die Vorsicht durch— aus nicht entbehren, die jungen Hölzer wenigstens nicht eher in Ansatz zu bringen, ehe man sie nicht erzeugt hat und ihre Bestandsgüte einigermaßen zu übersehen ver⸗ mag. Um sich gegen diese Ungewißheit des Ansatzes noch gar nicht vorhandner Hölzer zu sichern, muß einmal der Abgabesatz ermittelt und ausgeworfen werden, welchen der Wald in seinem gegenwärtigen Zu⸗ stande geben kann, indem man den Ertrag des Waldes darnach berechnet. Dies ist das, was man vernünfti⸗ gerweise für jetzt bloß von dem Walde zu verlangen be— rechtigt ist. Der auf der andern Seite aus einer bessern Forst⸗ 12 180 einrichtung Bewirthschaftung und Kultur des Waldes erhöhete projectirte Abgabesatz bildet das Ziel, welches wir erreichen wollen, aber erst für erreicht halten dürken,‚ wenn das ausgeführt ist, was zur Erreichung dieses Zie— les geschehen soll. Die beachsichtigte Waldverbesserung soll realisirt seyn, ehe wir die Früchte davon beziehen wollen. Gehen wir auf das oben angeführte Beispiel zurück, wo bei der periodischen Ausgleichung 472 Morgen Blößen zur Benutzung in die Ste Periode gewiesen wurden, in⸗ dem man den schnellen Anbau derselben voraussetzte. Der Ertrag der Durchforstung wie des Abtriebs wurde für den ganzen Umtrieb vertheilt und die zu benutzende Fläche um 472 Mg. dadurch vermehrt, daß man im An— fange der ersten Periode den darauf befindlichen un— vollkommnen Bestand benutzte, und die neue Erzeugung nochmals zur Benutzung für das Ende der ôten Periode bestimmte. Diese Fläche gewährt in der 6ten Klasse, die Durchforstung vom 2osten Ja ahre an gerechnet, bel einem Umtriebe von 120 Jahren einen sum mmarischen Er—⸗ trag von 3,334/6 Ksß. oder— 80 Kfß. pro Klafter gerechnet— 41½,938 Klaftern. Der jährliche Ertrag des Forstes wird daduech daß diese 472 Mg. schnell ver⸗ jüngt werden und in demselben Umtriebe wieder zur Benutzung kommen, um 3409 Klaftern erhöhet. Will man sich nicht unbegründeten und ungewissen Erwartungen hingeben, so wird man bei der Festsetzung des Abgabesatzes diese 472 Mg. noch als Blößen und als noch nicht producirend betrachten müssen, und deß⸗ halb auch den Abgabesatz für so lange Zeit um 349 Klaf⸗ Waldet Welches wiren, 0 Hiet Iang Aahieheh A hrück Wööhen unn, in⸗ Wisezte. Jhburde thende M en un hung iode wonllasse / bel yn Et⸗ lattt U dis Hel vel⸗ EIder Iu — gewisst tsczunh Sien ul nd. 181 tern niedriger stellen müssen, als er später siatt finden kann, wenn die beabsichtigte Verjüngung so ausgeführt worden ist, daß ein vollkommner Bestand davon mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. So wie diese 472 Mg. cultivirte Blößen als junge Bestände, wenn auch nur von 2 oder Z jährigem Alter, vorhanden sind, kann der zu erwartende Ertrag dieses Districtes ausgeworfen und der generelle Abgabesatz der Berechnung gemäß er— höhet werden. Eine Revision der Bestände bei jedem periodischen Abschnitte, in wie fern der wirkliche Bestand mit den bei der Schätzung dafür angenommenen Sätzen noch übereinstimmt, wird zur größern Sicherheit und Ueber⸗ sicht der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Schätzung eben⸗ falls dienen, und Gelegenheit geben, sie stets, ehe ein fühlbarer Nachtheil eintritt, zu berichtigen. 5. Von den Reserven. Das Bedürfniß kehrt sich nicht allemal an den vor⸗ geschriebenen Abgabesatz, indem oft Bauten, Brandschä⸗ den und unvorhergesehene stärkere Holzabgaben eine stärkere ungewöhnliche Benutzung verlangen. Zugleich ist es auch in den mehresten Fällen leichter, die Holzung und den Abgabesatz zu verstärken und zu erhöhen, als zu vermindern, und man sucht sich gern gegen einen möglichen Ausfall gegen die Schätzung zu sichern. Dies erzeugte die Lehre, daß man in jedem Forste eine Reserve haben müsse, d. h. einen Vorrath von Holz, welcher, nicht bei dem gewöhnlichen Abgabesatze mit berechnet, sondern zur Befriedigung extraordinairer Abgaben, 182 oder zur Deckung von Ausfällen bestimmt wurde. Die einzelnen zur Erziehung von besonders starken Hölzern reservirten Districte gehören nicht hierher, zumal da schon oben gelehrt ist, daß dieses vorzüglich starke Holz zweckmäßiger durch einzelne übergehaltene Stämme er— zogen wird, als in ganzen Districten von sehr langem Umtriebe. Bei der gewöhnlichen Waldwirthschaft schadet ein einzelner Vorgriff in der Benutzung nicht, sobald man durch später verhältnißmäßig wieder beschränkte Holzung dies wieder einbringt und wieder erspart, was man zu viel auszugeben gezwungen war, wozu uns die Be⸗ rechnung im Wirthschaftsbuche Anleitung giebt. Auch die Ausfälle gegen die Schätzung behalten keinen Einfluß auf die nachhaltige Waldwirthschaft, so⸗ bald man die Schätzung, wie oben gelehrt ist, aufmerk—⸗ sam controllirt und sich nach der wirklichen Holzung be— richtigt. Die Reserven sind deßhalb bei der gewöhnlichen Waldwirthschaft auch überflüssig) worunter freilich nicht das verstanden werden kann, daß kleine Forstbesitzer sich ihren Bedarf an Bauholze nicht reserviren sollen, wenn sie ihn nicht im übrigen Forste ersetzen können. Es kann jedoch der Fall seyn, daß bei Fideicommiß-⸗, Majorats- und Lehnwaldungen durchaus kein Vorgriff in der Benutzung des Waldes gestattet wird, und daß deßhalb ein Fonds unentbehrlich wird, aus welchem un— gewöhnliche Abgaben bestritten werden können. Diesen erhält man dadurch am zweckmäßigsten, daß man den Abgabesatz in der ersten Periode um so viel niedriger stellt, daß durch die dadurch eintretende Ersparung am Emide I R suttn H nal Halde! 10⁰f fit uůts HI sahet, Icüg M Mau uun N + tftul Hchhi E. Dh Hözer Mal da se Holt Me et; angem Du av a nan IPasung man Vie Be⸗ bchuten Htt, seh aufnetk in be⸗ Whlichen h nicht übesitzer 4 soben, nen. anniß ö Vetgtif daß em un Diesen man deß niẽdriget Arulz an 183 Ende derselben der verlangte Reservevorrath gebildet wird. In der zweiten Periode, die man sodann später benutzt, als man sollte, weil man erst den in der ersten Periode ersparten Vorrath benutzt, kann man sodann den Abga— besatz nach dem Resultate der Schätzung feststellen, in— dem man immer das ersparte Quantum am Ende jeder Perlode behalten wird. Wäre z. B. der Abgabesatz 2000 Klaftern und eine eben so große Reserbe würde für nöthig erachtet, so könnte man nur 1900 Klaftern holzen, um nach 20 Jahren 2009 Klaftern übrig zu haben, was dann, vorausgesetzt der Abgabesatz ist richtig bestimmt, immer der Fall seyn wird, wenn man auch nach 20 Jahren stets die bestimmten 2000 Klaf⸗ tern holzt. ů Für eine schnelle, wenn auch nur oberflächliche, Be⸗ urtheilung des Waldertrags verweisen wir auf den Aten Abschnitt der Waldwerthberechnung. 6. Von der Einrichtung und Schätzung un— regelmäßig bestandener Hoch wälder. Das bisher Gelehrte bezog sich, wenn auch zum Theil auf unvollkommen bestandene Districte, doch bloß auf solche Wälder, welche Holz von einem bestimmten Alter und einem bestimmten Charakter haben. Es giebt aber Wälder, welche bei einer unnatürlichen Plenter⸗ wirthschaft Holz von jedem Alter unter einander stehen haben, und die, ohne allen Plan und alle Idee eines festen Zweckes bewirthschaftet, kaum ein Urtheil zulas— sen, als was man sie anzusprechen hat, ob es Laub⸗ 184 oder Nadelholz, Ausschlag⸗, Mittel- oder Hoch-⸗ wald ist. Wir wollen zuerst die Einrichtung und Schätzung der durchplenterten, unregelmäßig bestandenen Forsten abhandeln. Man setzt für diese gewöhnlich zwei Fälle fest: 1. Entweder das alte Holz soll herausgehauen wer— den und das junge allein stehen bleiben, oder 2. beides soll zusammen aufwachsen. Der erste Fall soll eintreten, wenn das alte Holz nicht mehr bis zur Zeit des totalen Abtriebs ausdauert, wenn das junge Holz so ist, daß das alte ohne zu gro— ßen Nachtheil noch herausgenommen werden kann, und der bleibende Bestand noch einen hinreichenden und gu— ten Vorrath bildet, um die genügende Holzerzeugung zu erhalten. In diesem Falle kömmt das alte Holz unter das haubare Holz der ersten Periode mit seinem progres— sionsmäßig zu vermindernden Zuwachs, wenn dies nö— thig ist, und das junge Holz wird für sich berechnet, indem die durch Herausnahme des alten Holzes etwa productionslos werdende Fläche in Abrechnung kömmt. Bei dem zweiten Falle, welcher eintritt, wenn das alte Holz noch bis zum Abtrieb der ganzen Fläche aus⸗ dauert, wenn es ohne Ruin des jungen Holzes nicht mehr herausgenommen werden kann, oder auch wenn seine Benutzung nicht zu entbehren ist, wird das alte Holz für sich ausgezählt und gleich dem haubaren Holze berechnet, und das junge Holz, mit Reduction der von ihn ⸗ fih K UU hil uemre dem ul nuß de anger 9 H. Histheidz Ue MN Wir un rau Iun 8 Eitrag ult H. Holz dauett, u gro⸗ und und gu⸗ hun Niel das dörogtes⸗ Mits öͤ⸗ hlechnet, ed elwa 0 omwmt. wenn da⸗ lͤhe aus⸗/ E nicht ich weng das altt ren Hosh 185 ihm eingenommenen Fläche, wie alle übrige junge Be— stände in Anrechnung gebracht. Ein weit schwierigerer Fall ist jedoch der dritte, weit häufigere, wenn das alte Holz weder ganz heraus⸗ genommen werden, noch ganz stehen bleiben kann, son— dern wenn die Plenterwirthschaft darin fortgesetzt werden muß und das junge Holz nicht von gleichem Alter ist, sondern ungleich, so daß gar keine bestimmte Altersklasse angegeben werden kann, in welche es gehört. Wenn der ganze Wald bisher durchplentert wurde, so fällt in die Augen, daß bei ganz oder auch nur größ⸗ tentheils fehlenden regelmäßigen jungen Beständen das alte Holz weder auf einmal weggenommen werden, noch überall stehen bleiben kann, denn im ersten Falle würde man den Forst herunter hauen und in kurzer Zeit gar kein brauchbares Holz mehr haben, im zweiten würde, wenn man nur Schlag für Schlag nähme, der gegenwärtige Ertrag viel zu gering werden und das alte Holz in dem zuletzt zu holzenden Schlägen zum Theil nicht aus— dauern. Die einfachste und natürlichste Art der Be—⸗ wirthschaftung ist, einen solchen Forst in regelmäßigen, nach der Fläche abgetheilten Schlägen zu bewirthschaf⸗ ten, und das, was dabei zu dem ausgemittelten Ertrags⸗ satze fehlt, aus den absterbenden oder schlechter werden— den Hölzern zu nehmen, welche nicht bis zum Abtriebe dauern. Ist es möglich, noch regelmäßige Bestände durch Herausnahme des alten Holzes herzustellen, so muß die Holzung in diesen zuerst beginnen, und wir beziehen uns deshalb auf die im isten Bande S. 291— 294 ge⸗ 186 gebenen Regeln. Was bei den zuletzt zum Abtriebe kommenden Schlägen am Abgabesatze fehlt) muß aus den Durchforstungen der bis dahin verjüngten Orte er— setzt werden. Schwieriger als die Einrichtung der Wirthschaft ist die Ausmittelung des Ertragssatzes, weil in solchen Wäl⸗ dern nie ein regelmäßig zu berechnender Zuwachs statt findet, da die jüngern Hölzer immer unter der Beschat— tung der ältern Stämme leiden und verdämmt werden, auch alte Berechnungen des Zuwachses in den jüngern Altersklassen hier nicht anwendbar sind, da das junge Holz hier nicht regelmäßig zuwächst. Die Masse des vorhandenen haubaren Holzes muß in der Regel ganz ausgezählt und einzeln abgeschätzt werden, da eine Er— forschung durch Probemorgen selten anwendbar ist und die Ausmittelung des Zuwachses erfolgt wie bei dem übrigen haubaren Holze, wobei die progressionsmäßige Verminderung für einen solchen Zeitraum berechnet wer— den muß, als man darin wirthschaften wird. Der Ab⸗ zug der Fläche, welche das alte Holz einnimmt, giebt uns die übrig bleibende für das junge Holz. Können wir bei ihm wegen zu großer Verschiedenheit der einzel—⸗ nen Stämme kein bestimmtes Alter festsetzen, so bleibt uns nichts übrig als einen bestimmten Durchschnittssatz des Zuwachses zu suchen und anzunehmen, um die Erzeu⸗ gung darnach zu berechnen. Das Alter der Mehrzahl der Stämme, so wie ihr Wuchs und die Zeit des Ab— triebs dieses Ortes müssen uns die zur Ausmittelung nöthigen Daten geben, wobei wir dann wieder unsere Erfahrungstafeln anwenden. ktiebe aus e er/ t ist Vul⸗ satt eschat/ Herden, pgein lunge des + e E 9H bem Hafse her⸗ Ab⸗ V. giebt anhen anel hlebt Aittssah ö Cthel/ Hshl es Ib⸗ ttelung unsehe 18² Es sey z. B. in einem bisher durchplenterten Kie— ferforste, dessen Boden seiner Ertragsfähigkeit gemäß in die ste Klasse gehört, die halbe Fläche mit alten ein— zeln stehenden Stämmen, die andere Hälfte mit darun⸗ ter stehendem gewüchsigen jungen Holze bestanden, da das in dem Schatten des alten Holzes sich befindende ganz unterdrückte Strauchholz gar nicht in Anrechnung kömmt, indem an ihm kein Zuwachs zu erwarten ist. Das junge Holz bestehet auf dem zu schätzenden Districte, welcher der Hiebsanordnung zu Folge in 30 Jahren ab— getrieben werden soll, aus 30— ojährigen Stämmen, wovon die letztern dominiren.— Wir setzen alles junge Holz herunter in die 4te Klasse, da dasselbe nicht den Wuchs wie im freien Stande hat und von der Beschat— tung des ältern stets etwas leidet. Bei dem Abtriebe des Orts wird das junge Holz 60 und 90 Jahr alt seyn. Nuf dem Morgen finden sich jetzt vor 30 Stämme sech⸗ zigjähriges Holz, 300 St. Zojähriges, überall gleichmäßig vertheilt, wovon die 6ojährigen als dominirend und bleibend und die gojährigen zum Theil als unterdrückt und in der Folge zurückbleibend müssen angesehen werden. 30 Stämme im gojährigen Holze sind des vollen Be⸗ standes auf einem halben Morgen, und darauf gründen wir unsere Annahme, daß des jungen Holzes als gojähriger Bestand, 5desselben als 60jähriger bei dem Abtriebe ange—⸗ nommen werden können. Dieser ist in Hinsicht seines Ertrages dabei daher anzusetzen a. mit dem Ertrage des alten Holzes, 188 b. mit 3 des Ertrags eines halben Mor— gens gojährig. Holzes in der 4. Klasse S 566 Kfß. o. 3 des Ertrags eines halben Morgens 60jährigen Holzes.= 6349 Kfß. Da bei einem solchen Walde nur wenig auf Durch⸗ forstung zu rechnen ist, so gehet daraus hervor, daß 1) die vorhandene Masse des haubaren Holzes und— sein Zuwachs, soweit er dem Zustande desselben gemäß angenommen werden kann, 2) das bei dem Abtriebe aus dem jungen Holze zu erwartende Holzquantum,— die Summe der Erzeu⸗ gung ergeben. Die Division mit den Jahren des Umtriebs in die— selbe giebt den Abgabesatz. Ein solcher Wald hat nie den Zuwachs, den ein regelmäßiger Bestand gewähren kann, und es ist daher Regel, ihn so schnell, als es die übrigen Rücksichten erlauben„ zu verjüngen.— In Laubholze ist deßhalb die Einrichtung eines Mittelwaldes gewöhnlich das Vor⸗ theilhafteste, aus welchem man dann leicht wieder zum Hochwalde übergehen kann. In Nadelholze wird ein möglich kurzer Abtrieb rathsam. Bei der planlosen Bewirthschaftung vieler Forsten, welche Kulturen ohne Zusammenhang mit einem bestimm⸗ ten Zwecke der Forstwirthschaft, oft ein Gemisch der verschiedensten Bestände enthalten, von vielerlei Holzar⸗ ten, die verschiedene Behandlung verlangen, ist es oft zweifelhaft, als was man den Forst ansehen soll. Na⸗ del und Laubholz, Schlag und Baumholz liegen bunt untereinander, und bei manchem ist man zweifelhaft, zu un 8 9 hoch Kfß. Yfß. Hulch⸗ M 5e he, u ditz Sen ein Ybaher Oschteh WFab Vor/ 1% Zust 9 Un Poꝛsten esimmi, esch det Polhar⸗ es ost M/ em bhe HHaf, fehhast/ 189 wozu es bestimmt werden muß. Hier ist es nöthig, vor allen Dingen den Zweck der künftigen Wirthschaft klar in das Auge zu fassen und sich bestimmt darüber zu ent— scheiden. Dem gemäß ist der Wirthschaftsplan zu bil— den, der Umtrieb und die zu erziehenden Holzarten fest— zustellen, den verschiedenen periodischen Abtheilungen jeden Bestand zuzutheilen und dem gemäß der einmal entworfene Plan Schritt vor Schritt auszuführen, um nach und nach Ordnung aus dieser Verwirrung herzu— stellen. 7. Von der Einrichtung und Schatzung des Niederwaldes. Die Einrichtung und Schätzung des Niederwaldes ist weit einfacher und leichter als die des Hochwaldes, indem die Nutzung jedes Ortes auf einmal und in kür⸗ zerer Zeit erfolgt, deßhalb auch weit leichter übersehen werden kann. Auch hier muß der Zweck der Forstwirth⸗ schaft bestimmt gesucht werden, bevor man sich über Um— trieb und Holzart entscheiden kann. Daß der Umtrieb von der Ausschlagsfähigkeit begränzt wird, indem man das Holz nicht älter lassen werden kann, als diese dauert, be— darf kaum einer Erwähnung. Es würde überflüssig seyn, noch einmal auf die Lehre von der Festsetzung des Um-⸗ triebes zurückzukommen, und wir wollen bloß auf ein höchst einfaches Mittel aufmerksam machen, um sich bei freier Wahl leicht und sicher über den vortheilhaftesten zu unterrichten. Es ist so einfach und natürlich, daß es ganz überflüssig scheinen kann, es erst anzuführen, und doch erfolgt seine Anwendung nirgends. 19⁰0 Man lasse in Beständen von gleicher Güte und ver— schiedenem Alter einen gleich großen Fleck aufarbeiten und verkaufe das Holz von beiden. In den Erlös divi⸗ dire man mit den Jahren des Alters, und wo auf ein Jahr der mehrste Reinertrag kömmt, das ist, wenn keine Nebennutzung dabei geschmälert wird, der vor— theilhafteste. Verwendet man das Holz zur eignen Con—⸗ sumtion, so kann man eben so die gewonnene Holzmasse auf jedes Jahr vertheilen, als bei dem Verkäufe das Geld. Nur wird dann eine genaue Bestimmung des kubischen Gehaltes des Reisigs nöthig, welchen man al— lein durch die Ausmittelung und Vergleichung des Ge— wichtes eines Gebundes Reisigs mit dem Gewichte eines Kubikfußes grünen Holzes derselben Holzart erfahren kann. Die gleichmäßige Vertheilung der Nutzung sucht man im Niederwalde stets durch eine abgemessene Ab⸗ theilung der Fläche zu erhalten. Entweder der Ertrag der Flächen ist sich überall gleich, und dann ist die Abtheilung an Fläche gleicher Jahres— schläge auch hinreichend, da man bei einer regelmäßigen Wirthschaft und gleicher Ertragsfähigkeit annehmen kann, daß der Ertrag dann auch gleich bleiben werde. Oder der Eetrag ist wegen verschiedener Ertragsfä⸗ higkeit ungleich und wird es auch bleiben. In diesem Falle bestimmt man die Größe der Schläge nach dem Verhältnisse ihrer Ertragsfähigkeit. Wenn ein Morgen in dem einen Districte bei glei— chem Alter nur hälb so viel Holz giebt als in einem an— nd bet⸗ beiten dibiß Uf ein bbr/ hmase Wfe das Iig des Nan al, Ge⸗ H uides fahten facht He M- Vgleich, Rahtess 0afiges Hen fag. . 0 74 Hahesa, dlesem bei Rll 191 dern, so muß der Schlag in dem ersten noch einmal so groß seyn als in dem letzten. Oder der Ertrag ist wegen unregelmäßiger Wirth—⸗ schaft und unvollkommenen Bestandes jetzt ungleich, kann aber in Zukunft wegen gleicher Ertragsfähigkeit des Bo— dens gleich werden, so bestimmt man für den gegen—⸗ wärtigen Umtrieb die Größe der Schläge nach dem Verhältnisse ihres Ertrages, für den folgenden ordnet man sie gleich an. Die Untersuchung des Ertrages beschränkt sich, da bei dem Niederwalde fast niemals Zwischennutzung in Anrechnung gebracht wird, allein auf die Ausmittelung der bei dem Abtriebe vorhandenen Holzmasse. Sie wird gefunden bei dem haubaren Holze durch Aufarbeitung von Probeflächen oder Auszählung, Klassifieirung und Berechnung der Stangen, so wie durch Vergleichung ei— nes stehenden Bestandes mit einem aufzuarbeitenden. Bei den jüngern Beständen durch Auszählung der Mutterstöcke und Vergleichung des Bestandes gegen den ältern, wie dies schon oben gesagt ist.— Das Ge—⸗ schäft ist so einfach, daß nach dem bereits darüber ge⸗ lehrten Verfahren nichts mehr wird hinzugefügt werden dürfen. Ueber die Einrichtung eines Mittelwaldes ist im Isten Bande gesprochen, und von der Ausmittelung seines Ertrags bei Gelegenheit der Erfahrungstafeln über den— selben das Nöthige gesagt, weßhalb dies hier noch— mals zu wiederholen überflüssig seyn dürfte. 192 3. Von der Waldwerthberechnung. Den Geldwerth eines Waldes, bei welchem eine ganz freie und uneingeschränkte Benutzung statt findet/ so auszumitteln, daß der Ve rkäufer gerade so viel Geld dafür erhält, daß die Nutzung des Kapitals dem ganz gleich sey, was der Käufer unter den verschie⸗ denartigen Umständen und Verhältnissen aus dem Walde nehmen kann, ist schwer und beinahe unmöglich, da alle Grundlagen der Berechnung nichts als willkührliche und unsichere Annahmen sind. Der Werth ändert sich stets nach der Art der Waldbehandlung, und wenn diese bloß auf den höchst möglichen Geldertrag berechnet ist, so kann sie nicht in sich selbst fest begründet, son⸗ dern muß häufig den sich zeigenden Verhältnissen ange⸗ paßt und ihnen gemäß abgeändert werden. Man hat sich viele Mühe gegeben, die Ge undsätze der Waldwerth— 3 3 berechnung fest zu stellen, so daß weder Käufer noch käufer verletzt werde, und eine Menge weitläuftiger W r⸗ meln dazu ersonnen, ohne doch damit auf das Reine kommen zu können, sobald der Wald Wald bleiben soll. ö ö Einmal erhob man die fixirte reine Rente, welche der Wald bei einer sestbegründeten nachhaltigen Wirth⸗ schaft haben konnte und sollte, nach einem bestimmten Zinsfuße zum Kapitale und setzte dies als den Werth des Waldes an. Dabei befand sich der Käufer, so— bald er den Wald willkühelich benutzen konnte, sehr holtey! Ieden sust. vahm erge aum l 100 in suhet un n hadihet berutt den V; Rale Anel, Wihrey u eihe fiͤdet, Liel Wehn Hoerechnet / soh⸗ Vange⸗ er dot⸗ Reine bleibes % velhe Vitth⸗ Ammten Vrh fel sh le/ 0 193 wohl, vorzüglich bei Hochwalde, denn in der Regel nahm er das Kaufgeld aus den Vorräthen der ältern Holzklassen, verkürzte allenfalls, so weit es dadurch nöthig wurde, den Umtrieb, wenn er Wald behalten wollte, und hatte dann denselben mit seiner fortdau— renden und nur etwas verminderten Benutzung um-⸗ sonst. Oft versilberte er auch den Holzbestand ganz und nahm aus demselben viel größere Summen als das ganze Kaufgeld des Waldes betrug, und verschaffte dann dem erkauften nun abgeholzten Grunde durch Umwand⸗ lung im Acker und Wiesen einen höhern Werth, als er vorher mit dem Holze dafür gegeben hatte. Um dies zu vermeiden, fing man an, bei den zu veräußernden Waldgrundstücken das Holz, so weit es zu benutzen war, für sich zu berechnen, und veranschlagte den Werth der Bodenerzeugung besonders. In diesem Falle erhielt man, wenn der Wald bleiben sollte, ein Kapital, von dem die Waldbenutzung nie die Zinsen gewähren konnte, so wie denn auch bei der Berechnung des Werths der vorräthigen Holzmasse selten oder nie die ihn bei der Versilberung verringernden und beinahe immer eintretenden Umstände gehörig gewürdigt wur— den, von denen weiter unten die Rede seyn wird. Wenn auch mit vielen Schwierigkeiten, so ließ sich doch der Werth der ältern Holzbestände noch weit eher beurthei⸗ len als der Werth der jüngern noch nicht zu benutzenden. Hier mußte man ein Kapital bestimmen, welches mit den Zinsen zur Zeit seiner Erhebung das jetzige Kauf— geld betrug. Dabei entstand jedoch die Frage: ob man bloß einfache Zinsen oder Zinseszinsen in Anrechnung Pfeils Anl. II. 13 194 bringen sollte?— Wählte man das Erste, so fand sich kein Käufer, der sein Geld jetzt auf einmal voraus be— zahlte, um es in der fernen Zukunft, vielleicht erst für seine Erben, und noch dazu oft sehr ungewiß, mit ein⸗ sachen Zinsen zurück bezahlt zu erhalten, da sich Gele— genheit genug darbietet, es so anzulegen, daß man die Zinsen fortwährend erhebt. Der natürlichen Billigkeit gemäß muß jemand/ welcher sich verbindlich macht, für eine lange Zeit die Zinsen nicht zu erheben, sondern sie stehen zu lassen und eigentlich immer wieder zu borgen, auch die Zwischenzinsen erhalten, da er sie ja gesetzmä⸗ ßig erhalten kann, wie er sie stets erhebt und wieder ausleihet. Hierbei stieß man aber auf den Uebelstand, daß der Werth ganz junger Holzbestände beinahe auf Nichts zusammenschrumpfte, und daß bei Verwaltungs- kosten und Kulturkosten, von denen wieder die Zinsen in Anrechnung gebracht werden mußten, der Werth des Holzbodens sich so verlor, daß man eigentlich dem Käu⸗ ser desselben oft beträchtlich hätte zuzahlen müssen, daß er ihn nur nahm. ů Dies führte in der neuern Zeit zu der Idee, daß man einen Mittelsatz zwischen Zinsen und Zwischenzin⸗ sen annehmen müsse. Dies ist aber eine willkührliche Annahme, die sich auf gar nichts stützt, und zu der man bloß nothgedrungen greift, um einmal die Käufer zu⸗ frieden zu stellen, die sich wundern wenn man ihnen an⸗ muthet, auf unsichere Hypothek ihr Geld so wegzuge— ben, daß sie nicht die vollen Zinsen erhalten, und auf der andern Seite dem Holzboden doch künstlich einen Werth zu geben, den er— alles auf das Geldeinkom⸗ Rren nit u Iumlet sile 5 N su dit ugtd: udten auliche suse d ut Hel nitt M Ethe dadepe Zuisd sthe E Iin N huuch Hfelen. l Net D chn d8. N l, In D Re, I den n se Be 2 fund sh aus bo erst füt nit ein⸗ 9 Gele Nan die Mligkeit dachty für mdern st hllhem sehät wikdet Melstand, ahe auf Lonltungs ust Weeth des n Räu⸗ 16, doß hee/ daß Hichnd aühchch det ah Giuftr dut ihgen au wegzuge un un glich Eil Raorthn 195 men reducirt— bei dem niedrigen Preise des Holzes nicht hat, sobald zu seiner Benutzung noch ein Betriebs⸗ kapital von Gelde hinzugefügt werden muß, was wie— der seine fortwährend zu erhebenden Zinsen trägt. Die Frage ist ganz einfach: Entweder müssen Zwischenzin— sen der Natur der Sache gemäß gerechnet werden oder nicht?— Im ersten Falle müssen sie voll eintreten, im andern gar nicht. Die daraus entstehenden Uebelstände entstehen aus dem Unwerthe des Holzes und dem Ueber⸗ flusse des Holzbodens, welcher von selbst so viel Holz auch bei dem schlechten Zustande der Wälder erzeugt, als unsere Bedürfnisse verlangen, weßhalb die aufgewende— ten Erzeugungskosten niemand weder verzinsen noch wie— derbezahlen mag. Ein Auskunftsmittel, wie dieser Zwischensatz, welches weder durch die natürlichen Ge⸗ setze der Nationalwirthschaftslehre, noch durch irgend ein Recht oder eine Gewohnheit und bestehenden Ge— brauch des gemeinen Lebens begründet ist, kann sie nicht abstellen. Untersucht man genauer, worin die Schwierigkeit einer Waldwerthberechnung, vorzüglich bei willkührlich zu behandelnden Wäldern liegt, so wird man finden, daß dieselbe noch folgende zusammen wirkende Ursachen hat. 1) Für eine Willkühr, welcher keine Gesetze des eig⸗ nen Vortheils oder Schadens nachgewiesen werden kön— nen, da dieser von nicht voraus anzugebenden Umstän⸗ den und Verhältnissen abhängt, läßt sich auch keine fe— ste Berechnung anlegen. 2) Zwischen den Zinsen, welche der zur Holzer⸗ 43 196 zeugung im Hochwalde nöthige Erwerbstamm durch diese Erzeugung trägt, und den Zinsen eines Geldkapi— tals ist ein ungeheures Mißverhältniß, ohnerachtet die— ser im Holzvorrathe bestehende Erwerbstamm ebenfalls wie ein Geldkapital angesehen werden könnte. Eben so trägt das auf dem Stamme stehende Holz keine Zinsen, sondern ist bloß Mittel, die Bodenerzeugung zu erhal— ten, da es größtentheils durch längeres Stehenbleiben keinen höhern, nie aber einen so hohen Werth erhält, als es verhältnißmäßig erhalten sollte. Dadurch wird der Geldertrag bei Anrechnung von Zinsen beinahe al— lein von der Zeit der Benutzung abhängig und mithin auch der Geldwerth. Bei willkührlicher Benutzung des Waldes läßt sich diese selten ganz genau festsetzen, da zuviel von der Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der Ver— silberung abhängt. Ein Beispiel mag die Erläuterung dazu geben. Um nach unsern Tafeln in der oten Bo— denklasse in 110jährigem Kieferholze inclusive der Durch— forstung in 10 Jahren 648 oder in einem Jahre 643 Kfß. Holz auf dem preußischen Morgen zu erzeugen ist ein Bestand von 4889 Kfß. erforderlich. Diese bil— den den Erwerbstamm, denn ohne sie würden wir nur 221 Kfß. ziemlich unbrauchbares Holz erhalten, der aber auf diese Art noch nicht iz p. C. überhaupt trägt, wo— von aber noch das abgehet, was als reine Bodenrente anzusehen ist. Kein Mensch wird aber sein Geld zu die— sem niedrigen Zinse ausleihen, und es liegt am Tage, daß desto größer der Vortheil ist, je eher man den Er— werbstamm herausziehen, d. h. das Holz versilbern, und das erhältene Kapital zu höhern Zinsen anlegen kann— hrsy * zun ur audl der yyn heiy 10 gluhize Lathot Het dut Wshe e n d des 6 Undg Mege assg a detr. it N Rhäl hi duth ldlapi Het die⸗ Infalls ben so Hinsen, hal⸗ bläben Nethölt Ich vird We al⸗ 1u nilhin Uung des XII Olt Deh erung Wen V, 1 Durch⸗ Ve 043 Hugen seRbil⸗ Hit nue Idet abet 9/ wo Hehlente 9 60 die 3 Tags oden E , 10 Ha 197 Ferner: Der Werth oder doch der Preis eines Kfßes Brennholzes 200 Jahr alt ist ganz gleich einem solchen von 60 oder 100jährigem Alter. Der 200 Jahr alte ko— stet aber den Waldbesitzer schon bei einfachen Zinsen 7 mal mehr als der 60jährige, 6 und 5 mal so viel als der 80 und 100 jährige. Sollen Zwischenzinsen in Anrech⸗ nung kommen, so vervielfacht sich der Preis 60-, 33: und 18fach. Das schönste Nutzholz von hohem Alter wird be— kanntlich nur 3= oder Afach bezahlt. Auch dies wirkt sehr dahin, die höhere oder geringere Benutzung von der frühern oder spätern Erhebung der Production abhängig zu machen. 3. Eine große Unsicherheit der Waldwerthbestim— mung entstehet auch dadurch, daß die Holzerzeugung einer gleichen Fläche einen verschiedenen Werth hat von der Getreideerzeugung, und daß der Werth der erstern weit schwerer zu bestimmen ist, als der der letztern. Sobald Wald-, Wiesen, Getreide- und Weide— grund jedes verschieden rentirt, ändert sich auch der Werth eines Grundstücks, je nachdem es für das eine oder das andere bestimmt wird. Will man ihn mit Ge— wißheit bestimmen, muß auch die Verwendung gewiß seyn. Auch dann bleibt die Würdigung noch hinsichts des Waldbodens sehr schwierig. Bei dem Getreide—⸗ lande ist der Reinertrag an Stroh und Frucht, bei vor— ausgesetzter voller Kultur, leicht ausgemittelt, man hat gewisse Mittelpreise für die Frucht, und ein Scheffel Korn an einem Orte ist immer so viel werth als der an— dere.— Anders ist es bei dem Waldertrage. Hier ist die Erzeugung im Werthe sehr ungleich, denn man erhält Brenn- und Nutzholz verschiedener Art und 198 Güte. Wie viel von jedem?— Ob alles, was man als Nutzholz rechnen könnte, als solches voll versilbert werden kann?— das sind schwer zu beantwortende Fra⸗ gen. Noch viel schwerer ist die Vorausbestimmung der Quantität. Ein Ackerfeld wird alle Jahre bestellt, ein Unglücksfall wirkt nur auf ein Jahr, ein gutes Jahr überträgt ein schlechtes, und das Zusammenhalten des bekannten Ertrags von geraumer Zeit giebt einen Durchschnittssatz, der sich bei gleicher Kultur auch im⸗ mer gleich bleiben wird. Das alles ist ganz verschieden im Walde. Der bisher statt gefundene Ertrag ist ganz unbekannt, jedes Unglück, jeder Diebstahl wirkt viel— leicht ein Jahrhundert nachtheilig auf den Waldertrag ein bis zu dessen neuer Verjüngung. Ein Ackersmann kann auch wohl sagen, daß er seinem Boden einen be⸗ stimmten Ertrag abgewinnen will; wo ist aber der Forst⸗ mann, der die Erzeugung so beherrschte, daß er Be⸗ stände von bestimmter Güte mit Gewißheit versprechen kann?— Und nicht einmal von vorhandenen Bestäͤn⸗ den läßt sich der Werth auf dem Stamme mit voller Ge⸗ wißheit nachweisen. Man schätzt Nutzholz, Bauholz, Brennholz von verschiedener Art, aber der erfahrenste Taxator findet sich zuletzt durch irrige Voraussetzungen getäuscht, und die Beispiele sind nicht selten, wo nicht geahndete Fehler des Holzes das Nutzholz auf 4 redu⸗ cirten, oder wo man noch einmal so viel erhielt, als man sich zu rechnen getrauete. Dies alles vorausgeschickt, wird die Behauptung nicht mehr auffallen, daß eine vollkommen richtige Wald⸗ werthberechnung nur dann anzulegen ist, mah Usllbett he Fra⸗ ssig der t ein Nhr Iyn des anen Vah in hleden I ganz 0 biel Vettag mann Ien de A Soyst Dlt V %chen weslͤn⸗ Ge⸗ uhaly hreuste hange 1⁰⁰ nicht 5 1½ ls Suptunh 9 Wo 109 1) wenn vollkommene Gewißheit über den Zeit⸗ punct vorhanden ist, worin die Waldbenutzung statt findet; 2) wenn unabäanderlich festgesetzt ist, wie der Wald⸗ grund küuftig benutzt werden kann und wird; 3. wenn keine Ungewißheit mehr über Menge und Güte aller zu benutzenden Walderzeugung statt findet. Untersucht man es genau, so muß man mit Recht bezweifeln, daß diese Bedingungen zur richtigen Werthberechnung eines der freien Benutzung unterwor⸗ fenen Waldes je erfüllt werden können. Man kann deß halb auch den künstlichsten und combinirtesten Wald⸗ werthberechnungen nicht ganz vertrauen und die Ueber⸗ zeugung dadurch erhalten, daß dadurch ein Kapital er⸗ mittelt wird, welches in jedem Falle dem wirklichen Nu⸗ tzen, welchen der Käufer daraus erhalten kann, ange— messen ist. Wenn alles Holz gleich versilbert werden soll und kann und der Boden zur ackerwirthschaftli⸗ chen Benutzung taugt und verwendet wird, ist die Waldwerthberechnung vielleicht auch am leichtesten möglich. Wir können diesen schwierigen Gegenstand hier je⸗ doch nicht übergehen, und wollen die Waldwerthberech⸗ nung für folgende verschiedene Fälle so einfach als möglich zu lehren suchen. 1. Die Bestimmung des Werthes solcher Waldun⸗ gen, welche nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen nach⸗ haltig behandelt und benutzt werden müssen. 2. Die Bestimmung des Werthes solcher Waldun⸗ 200 gen, die zwar Wald bleiben müssen, aber willkührlich behandelt und benutzt werden können. 3. Die Bestimmung des Werthes solcher Waldun⸗ gen, die in Feld und Wiesen umgewandelt werden können. Diesem soll noch 4. eine Anleitung beigefügt werden, um bei Guts— käufen eine generelle Beurtheilung des Waldwerthes vornehmen und dessen ohngefähren Ertrag im Allgemei— nen übersehen zu können, was für die mehresten Leser dieser Schrift vielleicht das Wichtigste seyn dürfte. I1. Von der Bestimmung des Werthes sol— cher Waldungen, welche nach forstwirth— schaftlichen Grund sätzen nachhaltig behan— delt und benutzt werden müssen. Zu dieser Waldwerthbestimmung ist eine Feststellung der Wirthschaft und die Ausmittelung des nachhaltigen Waldertrags unerläßlich und sie müssen derselben jeder— zeit vorausgehen. Für die darauf Bezug habenden Ar— beiten findet man in dem vorhergehenden Abschnitte das Nöthige gelehrt, weßhalb für sie auch auf diesen ver— wiesen wird. Die Verwandlung des Materials in Geld, die Berechnung der Nebennutzungen, so wie der Abzug der Verwaltungskosten ꝛc., die Berechnung der Servituten, so weit sie den Waldertrag schmälern, wer— den die zu erwartende reine Rente ergeben, deren Er— hebung zum Kapitale nach dem bestimmten Zinsfuße den Werth des Forstes nachweiset. Es können hierbei jedoch manche Nebenumstände eintreten, welche diesen ührlic Udun⸗ erden Gutst duiths Memen Ast I Vsoh Nyrthe S.ν 9 WIlund Plihen edet⸗ IAr/ 0 das dett 18 in uie der X deb Hel, Ett lofuße Hietbei diest 201 Werth noch erhöhen oder vermindern können, und diese wird man nicht außer Acht lassen dürfen. Die vorzüglichsten sind: a. Sicherheit des Besitzes. Wenn der Wald sehr dem Diebstahle ausgesetzt ist, wenn er bloß aus Nadelholz besteht, was den Verwüstungen der Insecten und der Sturmwinde unterworfen ist, so wird dies seinen Werth desto mehr verringern, jemehr man Gefahr des Besitzes vermuthet. b. Sicherheit der Benutzung und Hoffnung der Er⸗ höhung oder Furcht der Verminderung. Wenn jemand in der Nähe einer Städt in einer holzarmen Gegend des Holzabsatzes gewiß ist, so wird man daselbst lieber einen Wald kaufen als in sehr holzreichen Gegenden, wo der Holzabsatz sehr ungewiß ist. Fangen die Holz— preise an zu steigen, so wird der Käufer mehr für den Wald zahlen, als wenn sie aus einem dauernden Grunde zu sinken drohen. Gleichwirkend ist die Speculation überhaupt. c. Vergnügen und Annehmlichkeit. Wenn ein Lust— wäldchen an einer Stadt verkauft würde, so wird die— ses bei gleicher Rente gewiß höher bezahlt als ein Wald in einer einsamen abgelegnen Gegend. Ist ein gutes Jagdrevier dabei, so wird die Jagd vielleicht zehnmal so hoch bezahlt, als sie rentirt. d. Ehren, welche damit verbunden sind. Wo z. B. die Nationalreprasentation allein mit dem Besitze von Grundeigenthum verbunden ist, wird dies Recht immer mit bezahlt werden, denn jedermann will dann lieber Grundbesitzer seyn als Kapitalist. 202 Alle diese, so wie manche andere örtliche Rücksich⸗ ten müssen bei der Waldwerthberechnung eines Wal— des nicht außer Acht gelassen werden. Wenn nun die Wirthschaft in demselben so eingerichtet ist, daß der Ertrag nicht bloß bestimmt ausgemittelt wurde, sondern sich stets gleich bleibt und eine feste Einnahme gewährt, so ist der Werth auch leicht festgestellt. Allein wir ha⸗ ben oft Wälder, welche, wenn sie forstlich gut und nach⸗ haltig behandelt werden sollen, nicht so eingerichtet wer— den können, daß sie eine sich stets gleichbleibende Rente gewährten. Manche bedürfen im Anfange einer Scho— nung, da sie früher zu sehr gelitten haben, und gewäh⸗ ren nur eine steigende Einnahme; andere können auch die schnelle Benutzung einer größern Menge Holzes ver⸗ langen, als sie fortwährend geben können, und zeigen deßhalb eine sinkende Einnahme; noch andere kleine Waldtheile können nicht einen jährlichen Ertrag geben, sondern nur einen abwechselnd eintretenden und wieder aushörenden entweder gleichen oder ungleichen. In allen diesen Fällen läßt sich die Erhebung der jetzt statt findenden Rente zu Kapital nicht anwenden. Vor allen Dingen muß hierbei bestimmt werden, bis wie weit hinaus der Ertrag des Forstes berechnet und berücksichtigt werden soll. Wenn wir einen Eichenwald von 160jährigem Um— triebe haben, welcher in seinem gegenwärtigen ruinirten Zustande nur 1000 Rthlr. nachhaltige Nutzung jähr⸗ lich für den ersten Umtrieb gewähren kann, nach Been— digung desselben aber, wenn derselbe 160 Jahr lang vollkommen gut bewirthschaftet ist, viermal so viel Ma— IW simau MuN hm 1 Athsüe IWnD cen In Iu fr sl IIl* Cabag bohn 0 lücsch Wall un die aß det sondern sehihtt, uit ha⸗ ind nach⸗ ket wen⸗ e Aente GScho⸗ gewäh in auch ye vet fügen tt leine gebeh, Vicder „ I hlstatt ö weiden/ hilechnet l Im⸗ militten 10 shth h Beh ht lahg hiel M 203 terial als jetzt geben kann, soll dies als steigende Rente angenommen werden und der nach 160 Jahren erwartete höhere Ertrag bei der Werthberechnung mit in Anrechnung kommen?— Niemand wird sich darauf einlassen, eine so weit entfernte Nutzung schon jetzt zu bezahlen, sey es auch mit noch so wenig, da dieselbe in so ferner Zukunft alles Interesse für die Gegenwart verliert. Wenn aber ein ruinirter Weidenheger von sjährigem Um⸗ triebe mit wenigen Aufopferungen in zwei Umtrieben zum vierfachen Ertrage gebracht werden kann, so wird dies jeder berücksichtigen und etwas auf den erwarteten hö— hern Ertrag bezahlen. Eine Zeit in Jahren auszudrücken, für welche stei⸗ gende oder fallende Nutzung berücksichtigt werden muß, ist beinahe unmöglich, da die Beachtung der Zukunft nach der Individualität jedes Menschen verschieden ist; im All⸗ gemeinen aber kann man annehmen, daß der nicht leicht⸗ sinnige und bloß für den Augenblick lebende Mensch die Zukunft so weit berücksichtigt, als er glaubt, daß Men—⸗ schen sie erleben werden, an denen er schon jetzt lebhaften Antheil nimmt, und als er vermeint, auf sie einwirken zu können. Deöhalb sehen wir, daß Väter für Kinder und Enkel sorgen, seltner an die Nachkommen in sehr entfern⸗ ten Zeiten denken; daß Menschen Verbesserungen mit Ei⸗ fer unternehmen, von denen sie glauben, daß sie dieselben werden durchführen und beendigen können, und dann für sich und ihre Kinder die Früchte derselben eruten wer⸗ den, Melisrationen aber unbeachtet lassen, welche erst der Enkel beendigen und der Urenkel genießen soll. Die Er; höhung des Waldertrags über den Umtrieb eines Hoch⸗ —— + * ö 4 2⁰04 waldes und die eines Niederwaldes über mehrere Men⸗ schenalter hinaus wird daher nie in Anrechnung zu brin-⸗ gen seyn. Die Berechnung einer steigenden Einnahme oder ei⸗ ner solchen, welche erst in der Zukunft erhoben werden kann, muß uns dabei zuerst beschäftigen. Auf eine der Sache angemessene Art kann sie nur statt finden, wenn ein Kapital ausgemittelt wird, welches, mit den dazu geschlagenen Zinsen, zur Zeit der Erhebung des Wald— ertrags eben so viel rentirt, als der Wald dann ein⸗ bringt. Wenn ein Forst oder ein Forsigrundstück, welches keine Nebennutzungen gewahrt, mit so jungem Holze be⸗ standen ist, daß es jetzt nicht benutzt werden kann, sondern wo das Holz noch eine bestimmte Zeit stehen muß: so kann man nur so viel dafür zahlen, als das Kapital beträgt, wel⸗ ches mit den Zinsen seinem künftigen Ertrage gleich kömmt. Ob mit den einfachen Zinsen, oder mit Zinseszinsen, oder mit dem Mittelsatze zwischen beiden, darüber läßt sich weiter nicht streiten, denn das hängt in der That von den Ansich⸗ ten und der Einigung des Käufers und Verkäufers ab, ob man gleich der Natur der Sache gemäß Zinseszinsen rech⸗ nen müßte, da sie von einem Geldkapitale erhoben wer—⸗ den können, oder die fortwährende Benutzung der einfa⸗ chen Zinsen für die- Nichterhebung entschädigt. Dem Ein— wurfe, daß ein Forst dabei seinen ganzen Werth verlieren kann, kann man kein Gewicht beilegen, da er aus dem niedrigen Preise des Holzes ꝛc. entspringt nicht aus Un⸗ billigkeit oder Unrichtigkeit der Annahmen.— Um sich die Weitläuftigkeit der Zinsrechnung zu er⸗ Men/ un⸗ eit Iden det Dehn Oh Id⸗ u h hes 0 be Mein Iunn Veh Oimt. yder Giter ich E Itech vet Oime E ten dem 3 2.. 205 sparen, thut derjenige, welcher eine solche Berechnung zu machen hat, besser, schon berechnete Hülfstafeln anzuwen— den)). Hierzu sind diejenigen vorzüglich zu empfehlen, welche dem Entwurfe einer Anweisung zur Waldwerthbe— rechnung von H. Cotta, Dresden in der Arnoldschen Buchhandlung, beigefügt sind. Es sind darin sowohl die einfachen Zinsen als Zwischenzinsen, so wie auch der Mit⸗ telsatz zwischen beiden enthalten, und ihre Anwendung ist so deutlich gelehrt, daß deßhalb weiter nichts gesagt wer— den darf. Wenn die Einnahme von dem zu berechnenden Forst— orte mit einem Male eingehet und die Zeit, in welcher sie elngehen wird, so wie der Zinsfuß bekannt ist, so kann auch die Rechnung leicht gemacht werden. Es sey z. B. der Werth einer Kieferschonung von 9Jahren zu berechnen, von welcher feststehet, daß sie mit 80 Jahren abgetrieben werden soll. Zwischennutzungen finden nicht statt, und bloß der Abtrieb ist mit 45 Klaf— tern Brennholz à 2 Rthlr. pro Morgen oder 90 Rehlr. zu berechnen. ö Die Frage ist, was sind 90 Rthlr. jetzt werth, die erst in 71 Jahren erhoben werden sollen a. mit den einfachen Zinsen?— b. mit Zinseszinsen?— c. nach einem Mittelsatze?— bei einem Zinsfuße von 5 p. C. *Eine Anleitung zu geben, die Zinsberechnungen zu machen, wäre hier der Ort nicht, da diese Schrift keinen Unter— richt in irgend einer Hülfswissenschaft zum Zwecke hat. 206 a. Wir finden durch die Zinsrechnung oder in den Hülfstafeln, daß bei einfachen Zinsen 1 Rthlr. in 71 Jahven zu 44 Rthlr. anwächst, und 90 Rthlr. erst in 71 Jahren zu erheben, haben daher jetzt den Werth von 20 Rthlr., da 20 42 9o ist. b. Mit Zinseszinsen hat sich zu 5 p. C. 1 Rihlr. in 71 Jahren bis auf 30,42 Rthlr. vermehrt, was 30 Rthlr. 10 Gr. 3 Pfg. gleich gerechnet werden kann. Die Rechnung ist daher: 30 Rthlr. 10 Gr. 3 Pfg. geben 1Rthlr., was 90 Rihlr.?— oder alles zu Pfennigen ge— macht 8763: 288 25720: 845— 2 Rthlr. 22 Gr. 5333 Pfg., welche Summe folglich der Werth eines Grundstückes mit Anrechnung von Zwischenzinsen wäre, welches in 71 Jahren 90 Rthlr. einbrächte. c. Der Mittelsatz zwischen einfachen und Zinseszin— sen ist für Einen Rihlr. in 71 Jahren 17,432 Rthlr. oder etwa 17 Rthlr. 11 Gr. 1 Pfg., auf welche Summe er sich nach dieser Annahme in dieser Zeit vermehrt ha— ben würde, daher bei seiner Anwendung der Morgen dieses Ortes 5 Rthlr. 2 Gr. 85825 Pfg. werth seyn. Es ist gar nicht in Abrede zu stellen, daß wenn man diese Berechnung der Zwischenzinsen auf noch nicht bestandenen Holzboden anwendet, dessen Kultur oft be— trächtliche Kosten verürsacht, es bei sehr entfernten Nu— tzungen und niedrigen Holzpreisen gewöhnlich der Fall ist, daß man nicht einmal die baaren Auslagen zu⸗ rück erhält und der Holzboden gar keinen Werth hat. Dies ist aber auch eine unbestreitbare Thatsache, und ein solcher Forst wird, wenn zumal noch Verwaltungs— kosten zutreten, ein wahres beneficium flebile. Iu Hlup: ni E * diig; 6 spän ö Lin den in 71 lst in Hbon R. in 100 30 . N gcbn he g/ ½ Gt. Neinez Aäre, Hsgin⸗ S Mhle. ume łVH hotgen Wenn ugt lest b n M/ er 5l V 0 hat. n Mungs 207 Etwas weitläuftiger wird die Rechnung, wenn die Zwischennutzungen berechnet werden müssen. Die Nu⸗ tzungen sind dann einzeln auszuwerfen, und der jetzige Werth jeder derselben mit Rücksicht auf den Zeitpunck der Erhebung auszumitteln. Diese Summen zusammen mit dem Werthe der aus dem Abtriebe zu lösenden Sum— me ergeben den Werth des Orts. Gewährt z. B. jener District pro Morgen an Durch⸗ forstung 30 J. alt 3 Knüppelklaftern à 1 Rthlr. 3 Rthlr. 40— 32 dergl.—— à Rthlr.— 3 Rthlr. 12 Gr. 50— 3 Scheitklaftern à 2 Rthlr. S6 Rthlr. 60— 34 ́—— à 2 Rthlr. 6 Rthlr. 12 Gr. 70 38——— à 2 Rthlr. 7 Rihlr. so heißt es, was sind werth 3 Rthlr. in 21 Jahren erhoben 32— 5—— 6—— 44— 642—— 354— 9** 7———— 9⁰ l— und die sich ergebenden zusammen gerechneten Summen bilden auf gleiche Weise den Kapitalwerth des Orts. Hier war die Rede von einer einmal eingehen⸗ den Nutzung, und durch die Berechnung sollte ausge⸗ mittelt werden, was zu zahlen sey, wenn man durch dieselbe das Kapital mit den Zinsen zurück erhalten soll. Es kann aber auch der Fall seyn, daß der Werth einer später eingehenden fortdaurenden Nutzung berechnet 208 werden muß. In diesem Falle ist ein Kapital auszu⸗ mitteln, welches mit den dazu geschlagenen Zinsen zur Zeit der eingehenden Waldnutzung eben so vielen Ertrag gewährt als der Wald. Z. B. Ein Forst gewährt jetzt gar keine Nutzung, nach 20 Jahren aber jährlich stets 106 Rthlr., so ist die Frage: wie groß muß das Kapi— tal seyn, was in 20 Jahren mit zugeschlagnen Zinsen jahrlich 100 Rthlr. trägt?— Es ist, gegen eines, wo die Einnahme gleich erfolgt, so viel weniger werth als der Verlust an Zinsen beträgt. Bei 5 p. C. ist dieser für 20 Jahre a. bei einfachen Zinsen.. Iooo Rihlr. b. bei Zinseszinsen 1299/½622* Rthlr. c. bei dem Mittelsatzz.. 1199,311 Rthlr. Der Werth dieses Waldes ist folglich jetzt bei a. 1000 Rthlr. bei b. 700,53 Rthlr.& 700 Rthlr. 12 Gr. 10 Pf. bei c. 800,ss Rthlr.— 800 Rthlr. 18 Gr. 5 Pf. Auch hierüber findet man die Hülfstafeln in der angegebenen Schrift. Ist die Einnahme steigend, z. B. der Wald würde in 20 Jahren 100 Rthlr., in 40 Jahren 200 Rthlr., in 60 Jahren 300 Rthlr. geben, so sind zu berechnen I0o Rthlr., welche in 20 Jahren eingehen 100 40—— 100——— 60—— und die 3 zusammengerechneten Kapitale ergeben den Werth des Waldes. 00 Wi 7 eimns 06 ell N W: IXI ¹ ht ol 990 ausw en zut Nrteag htitzt. ysits Abiy Wzusen V 00 209 Es kann auch der Fall eintreten, daß ein Wald von jetzt an nur eine Zeitlang eine bestimmte Nutzung gewährt, welche dann aufhört. Er ist dann eine gleiche Summe weniger werth, als das Kapital beträgt, wel— ches er werth, seyn würde, wenn die Einnahme erst zu der Zeit begönne, wo sie jetzt aufhört; denn von dem Zeitpuncte an, wo die Einnahme wegfällt, muß ihr Werth auch von dem Ganzen, was er werth wäre, wenn die Einnahme gleich fortdauerte, abgezogen werden. So ist ein Wald, der 100 Rthlr. Einnahme gewährt, die aber nur 20 Jahre dauert, a. bei einfacher Zinsenrechnung rodo Rthlr. b. wenn die Nutzung mit Zinseszinsen gerechnet wür⸗ de 1299,* Rthlr. c. wenn der Mittelsatz dabei in Anrechnung käme, 1199/½31½ Rthlr. werth. Es können hierbei aber eben⸗ falls nur Zinseszinsen angenommen werden, indem ein Theil des Kapitals jährlich erhoben und wieder dis poni— bel wird, was nicht mehr durch den Waldertrag verzin-⸗ set verlangt werden kann, was bei einfachen Zin sen der Fall wäre. Bei fallenden oder abnehmenden Nutzungen darf man die wegfallenden Summen nur eben so berechnen, wie bei der steigenden Nutzung die zutretenden, um den Werth des Waldes zu sinden. Z. B. der Wald ergäbe für die nächsten 20 Jahre einen Ertrag von 360 Rthlr. für die folgenden 20 Jahre—— 200 Rihlr. und für die darauf folgenden 20 Jahre— 100 Rihlr. wo entweder dieser auch aufhört oder nun gleich bleibt, Pfeils Anl. II. 14 210 so hat im ersten Falle der Wald den Werth einer Nutzung von 300 Rthlr. die 20 Jahre dauert, einer solchen von 200 Rthlr. die noch 20 Jahre und 20 J. dauert, einer solchen von 100 Rthlr. die noch 40 Jahre und 20 J. dauert, wogegen im letzten die 100 Rthlr. als immer dauernd angenommen werden, und man rechnet den Betrag der von diesen Einnähmen sich ergebenden Käpitale wie oben zusammen. Da, wo die Nutzung abwechselnd aufhört und wie— der eintritt, ist der Werth, den jede Einnahme jetzt, mit Rücksicht auf den Zeitpunct, wo sie statt findet, hat zu ermitteln, was zusammen den Waldwerth giebt, wie schon oben bei der Durchforstung gezeigt ist. Für alle diese Fälle sind die Cotta'schen Hülfsta— feln berechnet, und es wird um so mehr auf sie verwie— sen, als es einmal unrecht wäre, sie hier abdrucken zu lassen und dadurch fremdes Eigenthum zu beeinträchti— gen, wo es dann auch ganz außer dem Kreise dieser Schrift liegt, das eigentliche Rechnen zur Anfertigung der Zinsberechnungen zu lehren, was aus jedem Rechen— buche erlernt werden kann. 2. Die Bestimmung des Werthes solcher Waldungen, welche zwar Wald bleiben müs⸗ sen, aber willkührlich behandelt und benutzt werden können. Bisher war die Rede von solchen Forsten, für die eine feste, unabänderliche Bewirthschaftung und Benu— nit u he die m IId uundow Hauers dennd Zauert, cuund cabekt, Mtend d Aie mi wie / Mlt 1 V Wie Vlfe Wawe, Oh zu ächt RWeser IHigung Gechen lcer müß Yud ö Bill 211 tzung bestimmt war, weil die Erhaltung oder Erreichung eines gewissen Zustandes derselben Bedingung der Ver— äußerung war. Dies ist vorzüglich da der Fall, wo die Regierung die Behandlung und Benutzung der Forsten speclell leitet. Weit häufiger finden bei uns im Preußi— schen, wo die Regierung sich jeder Einmischung in die Verwaltung und Benutzung des Pribateigenthums von Staatswegen begeben hat, die Waldveräußerungen statt, wo der Wald einer ganz freien Benutzung unterwor—⸗ fen ist. Dies schließt jedoch die Bedingung, daß der Wald Wald bleiben muß nicht aus, denn dies verlan— gen oft Boden, Lage und andere örtliche Verhältnisse. In diesem Falle ist für den Verkäufer zu berücksichti⸗ gen: daß er dasselbe Geld dafür erhält, was der Wald dem Käufer bei jeder Art der Benutzung bringen kann; für den Käufer: daß er nicht mehr dafür zahlt, als er mit Kapital und Zinsen wieder herausbringen kann, wo— bei ersterer alle Möglichkeiten der Benutzung, letzterer die Bestimmung, nach welcher er den Wald benutzen und behandeln will, zur Grundlage seiner Berechnung machen mag. Für den Verkäufer wird es dabei uner⸗ läßlich, den Werth aller möglicherweise zu versülbernde Holzvorräthe zu berechnen. Jedes andere Verfahren würde ihn gesährden, da bei jeder vollständigern Heraus⸗ ziehung des Erwerbstammes die Einnahmen größer wer— den. Der Käufer mag uberlegen, was er von den Vor⸗ räthen veräußern will und kann. Dem Anscheine nach müͤssen alle nur einigerma— ßen bestandene Walder bei diesem Verfahren stets eine so hohe Taxe erhalten, daß niemand sie kaüfen und be— 4 212 zählen mag, der nicht alles herunter zu hauen und zu versilbern gedenkt; allein in der Wirklichkeit ist das nicht so schlimm, als es scheint, denn die Benutzung des Holzvorraths findet in der Regel nicht zu überschreitende Gränzen. Zuerst wird nach der obigen Auseinander— setzung Grund und Boden als Holzboden ganz werth— los, wenn wir nicht auch dabei den Holzvorrath als Erwerbstamm haben, um brauchbares Holz erzeugen zu können. Jemand, der einen Forst rein herunter zu hauen denkt, kann daher auch nichts bezahlen als die Vorräthe und die Nebennutzungen vom Boden. Thut er es, so hat er dabei weiter keinen Gewinn, wenn der Verkäufer dieses richtig berechnet hat, denn er erhält sein Kapital zurück und nichts weiter. Wer Grund— stücke kauft,‚ hat aber in der Regel nicht diese Absicht, sondern er will sein Kapital zum Zin sentragen anlegen und muß, um diese zu erhalten, auch so vielen Vorrath an Holz behalten, um eine solche Holzerzeugung zu ha— ben, daß die Zinsen fortwährend gedeckt werden. Die Sache genau untersucht, fehlt daher die Veranlassung zur wünschenswerthen Benutzung aller Vorräthe, und bloß in solchen Fällen tritt sie gewöhnlich ein, wo sehr verschuldete Waldbesitzer bei unachtsamen Gläubigern diesen das ihnen verpfändete Eigenthum zu entziehen und sie zu berauben suchen. Dann ist es selten der Fall, daß eine Besitzung al— lein aus Wald bestände, sondern in der Regel sind Wald⸗ und Feldbesitz bei Privateigenthume verbunden und ste⸗ hen in gegenseitiger Beziehung zu einander. Der Feld— besitz und die Ackerwirthschaft erlauben selten eine totale MWlul M* N )9 nr h 0* W Ruh HMId W hẽ 9 W RNMH b II fH4 MRI Ahnm NWte Wh NN Rm a R I und g M das I.g des Uitende ander ⸗ Awatth; Oth dls Ixrugen IIEer Wh die Dut n der mahält Otand⸗ lscht Wanlgen Worath u fa 0 die wasung 59%½und Ro sht Duhhel hichen le Vald⸗ and ste geb⸗ hlle 213 Abtreibung der Holzvorräthe, denn häufig würde der Ruin des ganzen Gutes mit dem Ruine des Waldes ver— bunden seyn. Die Ackerwirthschaft bedarf Streu, Wei⸗ de, Holz. Die Streunutzung fiel weg, wenn kein Holz da wäre, die Weidenutzung ebenfalls, wenn alles eingeschont würde. Hätte man mehr Nutzen, die abgeholzten Fläz chen zur Weide liegen zu lassen, als sie mit Holz zu be⸗ bauen, so ist es ein Zeichen, daß wir der Holzerzeu⸗ gung nicht bedürfen, weil niemand sie bezahlen mag, und wenn bei dem Verkaufe des Waldes die Weidenu⸗ tzung als Nebennutzung gehörig berechnet ist, so ist auf keinen Fall für den Käufer ein Gewinn dabei. Eigen Holz entbehrt ein Gutsbesitzer höchst ungern, und durch den Mangel desselben wird ein Gut im Werthe mehr verringert, als das Kapital, für dessen Zinsen das Holz jetzt gekauft werden konnte, beträgt. Niemand will die Abhängigkeit von andern Holzbesitzern, jeder fürch⸗ tet die weitern Fuhren, Steigerung der Preise, die Möglichkeit, es nicht zu jeder Zeit und auf jede Art zu bekommen, und Sicherheit und Unabhängigkeit in dieser Art wird bei einem Gute stets gesucht. Deß⸗ halb sehen wir auch bei allen reellen Gutsbesitzern, daß sie trotz allen Berechnungen, die der größte Theil gewiß recht gut zu machen verstehet, auch bei geringen Zinsen des Erwerbstammes in den Holzvorräthen, doch dieselben immer mit Aufopferung an Gewinn zu erhal⸗ ten suchen. Außer diesem setzen sich aber noch eine Menge ande⸗ rer Hindernisse entgegen, theils den vollen Werth der Vorräthe bei dem Verkaufe in Aurechnung zu bringen— 49—— —— ö ccic..— eeeeeeee — ——.———..... ———— DEEE 214 theils diese darnach zu gute zu machen, von denen wir nur die gewöhnlichsten berühren wollen. Die Schwierig-— keit der genauen Kenntniß der Qualität des Holzes, vor— züglich des Nutzholzes haben wir schon erwähnt. Der Verkäufer wird die beste, der Käufer die schlechteste an—⸗ nehmen, und gewöhnlich werden die Voraussetzungen des letzten mehr gelten als die des ersten und die Vorräthe etwas niedriger geschätzt werden müssen. Dann hat je— der Forst seine gewöhnliche Forsttaxe, nach welcher die Hölzer verkauft werden, und welche zu erfüllen ist, wenn nicht Ueberfluß des Materials die gewöhnliche Nachfrage verringert. Dieser letztere Fall tritt bei schneller Abtrei⸗ bung aller Vorräthe gewöhnlich immer ein, und theils können dann viele Nutzhölzer oft gar nicht zu gute ge— macht werden, theils müssen sie im Preise fallen. Deß— halb würde auch der nur verlacht werden, der einen nur einigermaßen beträchtlichen Wald auf einmal verkaufen und jedes Stück nach der bestehenden Forsttaxe seinem Werthe nach rechnen wollte. Dann erfordert die Zugute-⸗ machung des Holzes Zeit und Geld. Beides kostet Zin-⸗ sen, die von dem Werthe des Vorrathes abzuziehen sind. Hierzu treten die Aufsichts- und Verwaltungskosten, so wie das Risico, die wieder abgehen. Alles das sind Um— stände, die, den Werth der Holzvorräthe vollständig zu rechnen, weder dem Käufer noch Verkäufer erlauben, und die bei der Beträchtung, datz der Holzboden nach Hinwegnahme der Vorräthe werthlos ist, sehr wirksam seyn werden, zu verhindern, auf eine solche Speculation einzugehen. Dies verhindern überdem noch sehr häufie fremde Berechtigungen. Selten tritt der Fall einer ganz h We Henh/ bor⸗ N. Der H an⸗ des Nͤthe Aat je⸗ r die benn Wuge Mlrei⸗ Ilheils 0 Ke 20 Deh lt sen Mn Nle, mMhih⸗ 0¹⁰d. l 50 0 15Hal 3chach I1 sam 29Ktion Iaufg 215 freien Waldbenutzung ein, wenn diese auch von Staats wegen gestattet ist. Holz/ Streu-, Weidegerechtigkeiten, Realgläubiger gestatten keine Benutzung des Waldeigen⸗ thümers, wodurch ihre Gerechtsame geschmälert werden köͤnnten, er müßte sie denn sicher stellen und entschädi— gen, was immer mehr kostet, als der Gewinn beträgt, den uneingeschränkte Benutzung eines Waldes, der Wald blei— ben kann, zu gewähren vermag. ö In holzreichen Gegenden tritt hierzu noch, daß die schnelle Zugutemachung der Vorräthe schon debhalb un⸗ möglich ist, weil das Bedürfniß dieselben nicht aufzuneh— men vermag. Wenn daher eben gesagt worden ist, daß der Verkäu— fer eines der freien Benutzung unterworfenen Waldes den Werth aller nur möglicherweise zu versilbernden Holz⸗ vorräthe berechnen soll, so ist darunter verstanden, daß dies nur diejenigen Vorräthe betrifft, bei deren Versilbe— rung keines der angeführten oder sonst noch vorhandenen Hindernisse eintritt, und daß der Werth des Holzes nur nach Abzug alles dessen, was ihn bei schneller Zugutema⸗ chung verringert, berechnet wird. Dies setzt zuerst eine Untersuchung der Möglichkeit und des Umfangs der Benutzung, und dann eine Prü⸗ fung des Verhältnisses des Waldertrags bei nach haltiger Bewirthschaftuug zu dem Gewinne durch Herausziehung des Erwerbstammes— Benutzung der Vorräthe— voraus. Findet diese richtig statt, so kann dann auch der Werth des Waldes bei freier Benutzung richtig festgestellt werden. Nicht die Herunterhauung alles Holzes und 216 Benutzung aller Vorräthe wird die Folge davon seyn, sondern eine für das Nationalvermögen so wohlthätig wirkende Annäherung an eine bessere Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen den Zinsen der Geldkapitale, und der des in den Wäldern steckenden Erwerbstammes, indem diese erfolgt, wenn man nicht mehr Erwerbstamm unbenutzt im Walde behält, als zur höchsten Waldbenu⸗ tzung unumgänglich nöthig ist. Wenn z. B. jemand fur 100/0⁰⁰0 Rthlr. Holzvorräthe in einem Walde, der Wald bleiben soll, hat, der 5000 Rthlr. Ertrag gewährt, so wird niemand daran denken, auch wenn es ihm frei stehet, sie alle frei zu benutzen, was nur das Kapital erheben hieß, da der Holzboden ohne Bebauung gar keinen Werth mehr hätte, mit Bebauung Kosten und Schaden brächte, denn er könnte dies ja viel sicherer, schneller, bequemer und leichter, wenn er den Wald verkauft. Wenn er aber siehet, daß er mit 80,000 Rthlr. Holzvorrath noch 4500 Rthlr. jährlichen Ertrag aus dem Walde erhalten kann, dann wird er wahrscheinlich 20,000 Rthlr. als zu erhe— ben annehmen, weil dadurch seine Einnahme um 500 Rthlr. vermehrt werden wird. Wenden wir diese Betrachtung auf die Feststellung des Umtriebs an, so wird klar, daß die Wahl des zu lan⸗ gen deßhalb so nachtheilig auf den Nationalwohlstand wirkt, weil dann ein zu großer Erwerbstamm ohne Zinsen in den Wäldern steckt. Berücksichtigen wir sie binsichts des steten Einwurfs gegen den Verkauf der Staatswaldungen: daß dann bald alles Holz heruntergehauen würde! so sehen wir, daß er durch nichts begründet ist, indem selbst bei den niedri⸗ sehh WIthätt D3 des hitale, Ames, Miamm Ebenu⸗ 1d füt Vb V witd t/ se WMhieh, Nhetth Mähtey hemet abet 6⁰⁰ Mtfann, derhe⸗ thlt. cang ¹/ Aastad hen vutis 0 dann 1 diß C nedn⸗ 217 gen Zinsen, welche die Holzvorräthe gegen das Geld tra⸗ gen, diese bleiben müssen, um die Zinsen des Kaufgeldes sicher zu stellen, sobald man nur so viel Holzvorrath und nicht mehr als bleibend berechnet, daß mit ihm und dem aus dem dazu nicht nöthig genommenen Geldcapitale der höchste Waldertrag erzielt wird. Daß der Staat stets eine große Masse Holzvorräthe, die gar keine Zinsen tra— gen, vorräthig haben will, zeigt, daß man die Bedürfnisse der Nationalwirthschaftslehre hierin nicht kennt. Man stelle den Preis der Staatsforsten so, daß die darin ohne wirklichen Nachtheil zu benutzenden Vorräthe nach dem wahren Werthe bezahlt werden müssen, und es wird nie⸗ mand kaufen, der die Absicht hat, sie herunterzuhauen. Erst bei vollkommen freier Benutzung kann das richtige Verbältniß des Erwerbstammes zum Ertrage sich nach und nach feststellen. Die Schwierigkeiten, solche Berechnungen richtig anzu⸗ legen, sind nicht zu leugnen, aber die Möglichkeit davon ist unbestreitbar, sobald alle örtlichen Verhältnisse voll⸗ kommen genau bekannt sind. 3. Von der Bestimmung des Werthes solcher Waldun gen, welche zu Feld und Wiese um ge⸗ wandelt werden sollen und können. Wir haben gesehen, daß bei solchen Wäldern, welche Wald bleiben sollen, die Berechnung des Werthes der Vorräthe und die des Werthes des Bodens nicht jede besonders angelegt werden kann, weil der Boden ohne Vorräthe keinen Werth hat. Ganz anders ist es, wo der zu schätzende Waldort zu Feld und Wiese umgewan⸗ 218 delt werden soll und das jetzt darauf stehende Holz be— nutzt werden kann. Hier erhält die Erzeugung des Bo⸗ dens nach Benutzung der Vorräthe beinahe stets mehr Werth als vorher mit denselben. Deßhalb wird auch der Werth alles vorhandenen Holzes nach Abrechnung aller der bei der Zugutemachung vorfallenden Ausgaben berech— net und von dem Käufer verlangt werden müssen. Die gewöhnlichsten dabei vorfallenden sind: a) Schlagekosten und Arbeitskosten, hin und wieder auch Transportkosten und Anlegung von Wegen ꝛc.; b) Aufsichtskosten, welche der Käufer hat, so wie Rei— sekosten ꝛc. desselben; c) Zins des Kaufgeldes bis zur völligen Versilber ung, des Holzes; d) Zins der Zugutemachungskosten bis dahin; e) Risico oder Assecuranzprämie, einmal gegen Dieb⸗ stahl, Feuer, Wasser ꝛc. und dann gegen einen Aus⸗ fall bei der angenommenen Menge von Nutzholz ꝛc., oder auch wohl gegen niedrigere Preise als die ge⸗ rechneten. Außer dem Holzwerthe kömmt nun der Bodenwerth in Betrachtung, welcher nach dem Werthe seiner Erzeu⸗ gung als Ackerland, Wiese, Gartenland ꝛc. berechnet wer— den muß, was eigentlich nicht sowohl Sache des Forst⸗ manns als des Landwirths ist. Von diesem Bodenwerthe gehen ab: a) Kulturkosten. Ein Boden, der bisher Wald gewe⸗ sen war, muß von Wurzeln, Steinen, Unkraut ꝛc. gerei nigt, er muß geebnet und oft auch eingefriedigt werden. Die Gewinnung des in der Erde befindlichen. Holzes deckt* R dhen vlldeh h) LIr eran I5 Mtupin nde v abgen 04 V. M AWu A m In NVH. wuth ventaa llicht hainsadi⸗ Hn Ie At sibt, 996 Re h Vaby Er venn vnden. R Dih Mü iss* Hotzeng M bg 5 Bo/ mehr 6det llallet dlech⸗ uV Dee ubitder W.; ei rung 4 Dch M 00 4 Ile ei odetth M 3t eh horst gelbe⸗ 4„ Ml ö perden. 219 deckt oft bei weitem nicht die Kosten der Herausschaffung, und die nöthigen Kosten, um den Boden für die Getrei— debenutzung ꝛc. brauchbar zu machen, müssen abgerechnet werden. b) Wenn der Getreideboden nach seinem Reinertrage veranschlagt werden soll, so darf man das zu seiner Be— nutzung nöthige Betriebskapital nicht außer Acht lassen, sondern es muß berechnet und von dem Bodenwerthe abgezogen werden. Wer 1000 Mg. Waldboden, der künf— tig 4 Rthlr. Ertrag pro Morgen geben könnte, kauft, um ein Ackergut daraus zu schaffen, und wollte 80,0⁰οο Rthlr. geben, der würde, auch wenn der Boden schon pflugbar und die Wiesen geräumt wären, gewiß sein Kapital nicht zu 5 p. C. verzinset erhalten. Zum Betriebe der Acker— wirthschaft gehören Gebäude, todtes und lebendes In— ventarium, und dies könnte für dies Gut alles zusammen leicht 20,/000 Rthlr. und mehr kosten, was dann nicht verzinset würde. 0 Bleiben Abgaben und öffentliche Lasten irgend ei⸗ ner Art auf dem Boden ruhen, so versteht es sich von selbst, daß deren Kapitalwerth von dem Kaufpreise abge— rechnet werden muß. ö Es wird keiner Ausführung bedürfen, daß daz höchste Waldwerth bei Veräußerungen sich dann ergeben muß, wenn das Grundstück nicht Wald bleiben, sondern Acker werden soll, was schon darin seinen Grund hat, daß der gute Boden überhaupt als Acker mehr rentirt wie als Wald, vorzüglich aber darin, daß man dann im Stande! ist, den unverhältnißmäßig niedrige Zinsen tragenden, zur Holzerzeugung nöthigen, Erwerbstamm ganz herauszu— * 220 ziehen und zu höheren Zinsen zu bekegen. Zugleich wird dadurch, weil der summarische Werth aller Bodenerzeu⸗ gung erhöbet wird, auch das Nationaleinkommen ver⸗ mehrt. Dies führt zu der Gewißheit, daß wo Staats⸗ forsten aus irgend einem Grunde veräußert werden sol—⸗ len, dies zuerst diejenigen Forstorte betreffen muß, welche zu einer Umwandlung in Ackerland geschickt sind.— Wir haben dabei nicht zu fürchten, daß diese Umwandlung sich zu weit erstrecken würde, denn einmal haben wir in Deutschland mehr Boden, der zur Ackerkultur sich nicht eignet und mit allen Nebennutzungen zusammen genom⸗ men, trotz der niedrigen Holzpreise, als Holzboden immer noch besser rentirt wie als Acker, als wir zur nöthigen Erzeugung bedürfen, und dann könnte auch, wenn dies nicht der Fall wäre, das Mißverhältniß, was durch zu große Rodungen zwischen Feld und Wald entstände, nur kurze Zeit dauern. Die natürliche Folge wäre, daß das Holz im Preise so steigen würde, daß das Holzland eben so hoch oder höher als das Getreideland rentirte, daß man dann wieder Getreideland in Holzland umwandelte, und das Wünschenswertheste für die Nationalökonomie mußte daraus hervorgehen, daß bloß der schlechteste Bo— den fürgdie Ackerwirthschaft zur Holzzucht verwendet würde. Der Vortheil der Waldveräußerungen von Wald, welcher solcher bleiben soll, für den Staat, sobald er un— ter den angegebenen Bedingungen der Werthberechnung bei frei zu benutzenden Waldungen statt findet, liegt in dem anerkannten staatswirthschaftlichen Grundsatze, daß der Staat nicht selbst producirend seyn kann, und in dem bes⸗ sit ¹ U1 4 II E. NN n dee hat E siht. W de E Dase 0 g I1 H N ee W ssag e N belase— H hubi une rhf a gpe uumm noglieq liht siag un m dulann welche so doß; d wid Mietzen i ber⸗ Agats; In solz Amwelche 3. Dir Ri sch WWir in icht u nom⸗ nmer Mhigen N Drl r Me/ nut das 0 cben daß an dete, Hunoe 5² DoG Weldet Was/ u Aungde in den D· ö den 6 221 ser herzustellenden Verhältnisse des zur Einnahme nöthi⸗ gen Erwerbstammes im Walde. 4. Anleitung zur generellen Beurtheilung des Waldertrags und Waldwerthes. Man setzt sich in den Stand, den Waldertrag und den Waldwerth im Allgemeinen zu beurtheilen, wenn man die Ertragsfähigkeit berücksichtigt, das Ertragsvermögen, so weit der Augenschein darüber eine Bestimmung treffen läßt, untersucht, und dann nach der Gröhe des Waldes die Erzeugung nach den Erfahrungstafeln bestimmt. Diese Art der generellen Schätzung wird sehr häufig nö— thig seyn, denn bei den mehresten Gutskäufen, wo Wald mit einem Gute verbunden ist, ist man außer Stande, eine specielle Untersuchung des Waldertrags vor der Be— sitznahme des Gutes vorzunehmen, und genöthigt, sich ganz auf seine Beurtheilung nach dem Augenmaße zu verlassen.— Selbst bei der Verwaltung und Bewirth⸗ schaftung ihrer Forsten werden viele Forstbesitzer eine au⸗ genblickliche Uebersicht des ohngefähren eigentlichen Er—⸗ trags wünschen, und öfter Anleitung zu dieser verlangen, als zur speciellen Forsteinrichtung und Schätzung. Es kann durch sie nie eine genaue Ueberzeugung des wirklich möglichen und richtigen Ertrags erreicht werden, aber es läßt sich dadurch allerdings ein Maximum und Mini—⸗ mum des Forstertrags bestimmen, welches nicht so weit auseinander liegt, daß es werthlos wird, und zwischen welchen der wahre Ertrag mit Gewißheit zu suchen ist, so daß man dadurch gegen eine Ueberkaufung und gegen 222 das Ruiniren des Waldes durch zu starke Holzung sich zu schützen im Stande ist. Das erste, was wir zu einer generellen Beurtheilung des Waldertrags bedürfen, ist: daß die Größe der Fläche bekannt ist. Die Größe des Waldes ist die Ba— sis, worauf jede Schätzung, die specielle wie die gene— relle, begründet werden muß, und es ist auch nicht ein muthmaßliches Urtheil über den Waldertrag zu fällen, sobald sie unbekannt ist. Daß der zu beurtheilende Wald vermessen sey, bedingt sich darnach von selbst. Ist er es nicht, so müßte wenigstens eine Bestimmung der Größe nach dem Augenmaße erfolgen. Für Forste von mehr als 4— 500 Mg. ist dies ganz unthunlich, und nur sehr geübte Geometer können kleinere Districte nach dem Augenmaße ohngefähr hinsichts der Fläche ansprechen. Ist die Fläche bekannt, so müssen wir auch die Er⸗ tragsfähigkeit des Bodens kennen und zu beurtheilen im Stande seyn, denn eine weit kleinere Fläche von großer— Ertragsfähigkeit erzeugt oft mehr als eine größere von geringer. Geübte Land und Forstwirthe können aller⸗ dings aus dem äußern Ansehen, aus der Grasproduction und mehrern äußern Kenn eichen ein begründetes Urtheil über die Ertragsfähigkeit des Bodens fällen, aber das beste Urtheil entuehmen wir aus der vorhandenen Holzerzeu— gung selbst. Die Bestandstafeln zeigen uns, was in jeder der gemachten zehn Bodenklassen von Holze in jedem Al— er bei vollem Bestände da seyn soll, und aus dem, was bei demselben da ist, latt sich daher mit Recht auch auf die Bodenklasse schlieben. Finden wir z. B. im noch An lunde fE Dalz 2 dene eEun H V ber 3j it. si Wung arder 6 o Anes le, Wonde R f, Wang Alse nichr cchte Oläche N in mͤer n Hhett EX 3 bele det N 0 vi 2 0 M 223 nicht durchforsteten 40jährigen Orte vro Morgen Hie— fern 18 Klaftern, im 50jährigen 23 Klftrn., im 68jähri— gen 28— 29 Klftrn., so können wir mit Recht schließen, daß hier die 5te Bodenklasse anzunehmen sey. Nicht immer finden wir jedoch hinreichend geschlossene Bestände, um annehmen zu können, daß das volle Er-⸗ tragsvermögen vorhanden sey, und in diesem Falle müs— sen wir ebenfalls wieder unsere Zuflucht zur Reduction der Fläche nehmen, indem wir z. B. einen Morgen, wel— cher nur 2 des vollen Ertragsvermögens hat, auch nur als 4 Mg. betrachten. Ohne dies würden wir den Ort offenbar hinsichts seiner Ertragsfähigkeit in eine zu ge— ringe Klasse setzen. Weil nun aber das Holz, welches ein— zeln stehet, einen stärkern Zuwachs hat als das geschlossen stehende, und dabei vorzüglich ein junger Ort, welcher künftig noch in Schluß kommen wird, in eine zu hohe Klasse kommen wird, so lehrt die Vorsicht, daß wir ihn bei einem solchen Verfahren in eine Klasse setzen, welche um Eine niedriger ist, als die, worin er dem gefundenen Vorrathe gemäß gesetzt werden mußte. Auch aus dem Wuchse und der Größe des einzel— nen Stammes sollten wir die Ertragsfähigkeit des Bo— dens beurtheilen können, allein die Beobachtungen und Erfahrungen hierin sind noch zu mangelhaft, um deß— halb Erfahrungstafeln mittheilen zu können. Bloß als Versuch einer Darstellung des Wuchses der Kiefer theilt d. V. hier eine solche über die Größe der Kiefer in verschiedenem Alter und den verschiedenen Bodenklassen mit. Es ist dabei einzelner und geschlossener Stand, 224 welcher aber nie gedrückt war, von gesunden dominiren⸗ den Stämmen vorausgesetzt. Auffallend war es bei den deßhalb angestellten Un⸗ tersuchungen, daß der Zuwachs bei einzelnem Stande in schlechtem Boden verhältnißmäßig stärker gegen den bei geschlossenem Stande war, als in gutem Boden. Die Ursache liegt darin, daß das Holz in gutem Boden sich leichter selbst den nöthigen Raum zum kräftigen Wachsthume verschafft, und deßhalb auch nie so gedrängt und beeinträchtigt stehet als in schlechtem. S. Taf. XI. Haben wir uns über die anzunehmende Ertragsfähig⸗ keit entschieden, so müͤssen wir uns auch über das Er—⸗ tragsvermögen unterrichten. Der geübte Forstmann wird nach dem Augenscheine bald beurtheilen, in wie fern der Forst sowohl hinsichts seiner Stammzahl wie des Zustan⸗ des des Holzes das volle Ertragsvermögen hat, oder ob es ihm mangelt; doch schwerer ist es, anzugeben, wie viel ihm fehlt. Für die Beurtheilung der nothwendigen oder fehlenden Stammzahl giebt die beigefügte Tafel ein genügendes Hülfsmittel, denn wir dürfen nur die Zahl der dominirenden Stämme und ihre Vertheilung auf ei—⸗ ner bestimmten Fläche untersuchen, um uns deßhalb ent⸗ scheiden zu können. Weit schwieriger ist es aber, wenn der Mangel des Ertragsvermögens von dem fehlerhaften Zustande des Holzes, z. B. bei der Plenterwirthschaft von dem unterdrückten und verkrüppelten Wuchse, herrührt. Da überhaupt die Beurtheilung des Ertragsvermögens nur auf den ersten Umtrieb Bezug hat, so bleibt uns in diesem Falle nichts übrig, als den Mangel desselben durch Heruntersetzung des Forstes in eine geringere Klasse der sihtz z die O 1⁷ au Ii ten den, Erttagg Verme u Veilg 24 Viketh M⸗ Mande O den nioden, Woden hftin X. Au. hiliz VEn LL ieth det Gustah Iber h We nl 3% oder 2eit IEU 00 ut Wenh ftn Ihaft ühtt. NIbgens Vmn Nn duuh 3st t — 225 Ertragsfähigkeit auszugleichen. 3. B. Einzelne Stänme zeigten, daß der Wald in die 6te Bodenklasse hinsichts seiner Ertragsfähigkeit gehört, wornach in Kiefern der Durchschnittszuwachs bei 100 Jahren 65 Kfß. seyn soll, der Bestand hat aber wegen der frühern Plenterwirth— schaft und des unterdrückten Standes so schlechten Wuchs, daß er kaum die Hälfte Zuwachs verspricht, so würde man ihn etwa in die Zte Klasse setzen müssen. Bei einem Mangel an Ertragsvermögen wegen feh⸗ lender Stammzahl würde dagegen die Reduction der Fläche so weit, daß man das volle Ertragsvermögen für die bleibende erhält, gehen müssen, wie oben ge— lehrt ist. Fände man z. B. in einem 6ojährigen Kiefer⸗ orte, der wenigstens 208 Stämme haben soll, nur etwa 150 Stämme pro Morgen, so würde der Ort auch nur zu 4 der Fläche bei Berechnung des Ertrags anzuneh—⸗ men seyn. Diese können dann vielleicht bei gehöriger Vertheilung der Stämme bei ihrem lichtern Stande ei—⸗ nen höhern Ertrag geben; allein es würde der Sache nicht angemessen seyn, bei dieser allgemeinen Beurthei⸗ lung so sehr in das Einzelne zu gehen und darauf Rück— sicht zu nehmen. Es ist jetzt gezeigt worden, wie man sich bei Be— sichtigung des Forstes über das Ertragsvermögen und die Ertragsfähigkeit unterrichten kann, und wir gehen nun zur Anwendung für unsern Zweck über.— Sel— ten wird man einen Forst, er sey noch so klein, fin⸗ den, der überall gleiches Ertragsvermögen und gleiche Ertragsfähigkeit hätte. Die Verschiedenheit soll die Vermessung nachweisen. In Hinsicht der Ertragsfä⸗ Pfeils Anl. II. 15 226 higkeit sollte dieser Nachweis bleibend seyn, so weit die Bodengüte nicht durch Entwässerung, durch lange Freistellung; Versandung oder ändere Umstände eine Ab⸗ änderung erlitten hat; in Hinsicht des Ertragsvermö— gens und Bestandes ändert sich dies mit jedem Jahre. Nur eine ganz neue Vermessung, selbst wenn sie ganz richtig gemacht wurde, kann daher die Verschiedenheit beider richtig nachweisen, bei einer ältern muß man sie erst suchen und nachtragen. Dies geschiehet, wenn man die Charte in der Hand den Forst durchgehet und den Bestand und die Bodengüte jeder Figur sich notirt. Hat sie sich nicht ganz und nur zum Theil geändert, so ge— nügt es, anzugeben, der wievielste Theil die Aenderung erlitten hat. Nach Beendigung dieser Untersuchung können wir durch die Zusammenstellung der Resultate den gegenwär— tigen Zustand des Forstes übersehen. Jetzt müssen wir uns über den Zweck und die allgemeine Idee seiner Be⸗ wirthschaftung entscheiden, indem wir alle örtlichen Verhältnisse, Servituten, Bedürfnisse beachten und ih— ren Einfluß auf freie, möglichst große Benutzung und deren Beschränkung würdigen. Indem wir die Bestände ausmitteln und sie nach ihrem Alter ansprechen, erhalten wir eine Uebersicht des Verhältnisses der verschiedenen Altersklassen, und dies giebt uns Auskunft, ob der Forst gleichmäßig wird be— nutzt werden können, oder ob die Benutzung steigend oder sinkend seyn wird. Die Anwendung der Erfahrungstafeln über die Holz⸗ erzeugung giebt uus nun Licht über den zu erwarten⸗ so wih ang ne M⸗ Werndy Wyhre. Ide gan Mehet Iunan s un nan NId den I 0l Mlso ge Eaderung hen ui sen pil vr Be Melichen ih ud s Iischt de dits itd be steige die 00 lhollil 227 den Ertrag des Waldes, indem wir den jährlichen Durchschnittszuwachs in jeder Klasse als den jährlichen Durchschnittsertrag annehmen. Ist der Ertrag der Ackerwirthschaft bei freiem Holze zum Bauen und Brennen gerechnet, so wird dies zuerst in Abzug gebracht, so wie sich von selbst verstehet, daß alle Freihölzer jeder Art, welche die Berechtigten er— halten, in Anrechnung bei Berechnung des Ertrages kommen. Das Uebrigbleibende wird zu Gelde gerech; net, wovon wiederum Verwaltungs und Kulturko— sten ꝛc. in Abzug kommen, wo sodann die reine Forst— rente nach dem bestimmten Zinsfuße zu Kapital erhoben wird. Ein ganz einfaches Beispiel wird vollkommen hin— reichen, das Gelehrte deutlich zu machen. Ein Forst von 1500 Morgen Kiefern wird mit eiz nem Gute zu kaufen beabsichtigt. Die Untersuchung der Vermessung zeigt 200q Morgen gojährig Holz VIte Klasse 200—— 70—— IIlte— 300—— 60—— Vte— 300—— 40—— Vte— 100—— 20—— VIte— 400—— Blößen, Die Klassen sind nach dem Vorrathe und dem Holz⸗ wuchse bestimmt. Das Ertragsvermögen ist zum Theil unvollkommen, den 1d0 Morgen im gojährigen Holze haben nur 3 des vollen Bestandes, 50 Morgen daselbst 3/ 100 Morgen im 7ojährigen 2, 100 Morgen im bojährigen. ů 15* 228 Da nur der Forstertrag für den ersten Umtrieb be— stimmt werden soll, so reducirt sich hiernach die zur Berech⸗ nung kommende producirende Forstfläche folgendermaßen: 117 Morgen gojähriges Holz 150—— 60—— 230—— 60—— 300—— 40—* A— .—— 917 Morgen in Summa. Der erste Anblick zeigt, daß wenn die Benutzung des Waldes gleich anfangen und gleich fortdauernd seyn soll, kein höherer Umtrieb gewählt werden kann, als etwa ein 88jähriger, wo etwa 115 Morgen bestandener Holzboden alle 10 Jahre abgetrieben würden und die Bestände verhältnißmäßig ausreichen werden. Diesen zu wählen setzt sich auch nichts entgegen. Wir haben daher nur den Durchschnittszuwachs im Sosten Jahre der sten, zten und oten Klasse für jede in sie fallende Morgenzahl zu suchen, um den jährlichen Durchschnitts— —.— zu sinden. Da bis zum 40sten Jahre keine Durchforstung statt ander⸗ so ist der jäh Wch Durchschnittszuwachs in der Zten Klasse bei 80 Jahren 31 Kfß. — 3.—.5———— 28— — 6ten———— 56— und wir rechnen folglich: 217& 356— 12,152 Kfß. 5350& 48— 26/,/400— 150 4 31— 47⁵⁵⁰— Summa 43/202 Kfß.— 340 Klaft. —— — uullich hy Hr Bench Wenaßen: gung Ihrnd sehn Wnn als Msandetet I d 196. Dis M sabe M V nin Afn flllende Ahschhitts 229 was die jährliche Erzeugung und folglich auch der jähr⸗ liche Materialertrag ist. Es ist ermittelt, daß die jährliche Consumtion des Gutes 200 Klaftern bedarf. Die Freiabgaben betra— gen 20 Klaftern. Folglich bleiben 320 Klaftern zum Verkaufe, wovon bei dem kurzen Umtriebe nur s als Nutzholz zum doppelten Preise zu rechnen ist. Dies giebt 288 Klaftern à3 Rthlr.= 864 Rthlr. —— 32— 36 Rthlr.— 192— Summa,= 1056 Rthlr. wovon für Verwaltungs und Kulturkosten noch 256 Rthlr. abgehen, so daß die nachhaltige Rente des For⸗ stes zu 800 Rthlr. und sein Kapitalwerth a 5 p. C. zu 16/000 Rthlr. zu berechnen ist. Für alle Fälle, wo die Nutzung erst in der Folge eintritt, steigt oder fällt, finden wir dann die Anleitung zur Berechnung in den vorigen Abschnitten. 4. Von der Schätzung eines Waldes zur Unter⸗ suchung einer Walddevastation. Walddevastation oder Waldverwüstung ist, wenn. der Wald so behandelt wurde, daß dadurch seine Sub— stanz litt und sein nachhaltiger Ertrag vermindert oder gar vernichtet wurde. Eine Untersuchung deßhalb kann aus verschiedenen Veranlassungen statt finden. I. Wenn der Waldbesitzer wegen allgemeiner gesetz⸗ licher Bestimmungen in der freien Benutzung des Waldes 230 beschränkt und verpflichtet ist, ihn so gut zu behandeln, daß sein nachhaltiger gleichmäßiger Ertrag nicht gefähr⸗ det wird. 2. Wenn ihm nicht der eigenthümliche Besitz des Wal⸗ des, sondern nur der Zeitbesitz desselben und die in eine bestimmte Zeit fallende Nutzung oder der Nießbrauch zustehet, wie z. B. bei Fideicommissen, Nießbrauch des Vermögens von Minorennen ꝛc. 3. Wenn jemand, welcher ein Real- oder auch Pfand-⸗ recht auf einen Wald hat, durch die zu starke Benu— tzung desselben in diesem Rechte gekränkt oder gefährdet wird. 4. Auf Veranlassung des Waldbesitzers selbst, wenn er gläubt, daß die Belastungen des Waldes und die auf ihm ruhenden Grundgerechtigkeiten die Erhaltung und Benutzung des Waldes als Wald unmöglich machen und ihn devastiren, und deßhalb ihre Beschränkung verlangt. Nach diesen verschiedenen Veranlässungen muß auch die Untersuchung der Walddevastation verschieden statt finden. Zu I. und 2. Die hier angeführten Verpflichtungen des Waldbesitzers erstrecken sich bloß auf die Erhaltung des vorhandenen Waldertrags, da sie den Schutz des Waldes bezwecken, und können ihrer Natur nach nicht die Erhöhung desselben in sich begreifen. Die Untersu— chung einer angeschuldigten Devastation muß deßhalb so geleitet werden, daß sie die Ansmittelung bezweckt: ob der Wald so bewirthschaftet worden ist, daß er in seinem nachhaltigen Ertrage in Verhältnib des Zustandes, in welchem ihn der Benutzer empfing, nicht verringert wor⸗ Widh al⸗ A in Mauch 90 des dunh/ Wienl det Gbenn l duf II u D ¹ t. ilauch M stali Magen ung d ht lte 0 Halb so at: 9 790 slihen J⁰/ 231 den ist. Es kann den Anschein haben, als wenn ein Wald devastirt würde, wenn er Schonung in Hinsicht der Hol⸗ zung bedarf und diese nicht erhält; es ist aber keine De⸗ vastation, sobald der Benutzer oder Nießbraucher das Recht der vollen Benutzung des Grundstückes hat, sobald es nicht gegen den Zustand, in welchem er es empfing⸗ verschlechtert wird, da das schützende Gesetz hier nicht rückwirkend seyn kann, sondern erst bei der Anwendung in Kraft tritt. Vor allem wird hier eine Ausmittelung des Waldzu⸗ standes zu der Zeit nöthig/ wo der Waldbesitzer den Wald übernahm. Fand schon früher eine Schätzung statt, so kann diese als Grundlage dienen, und jede Ueberschreitung des dadurch bestimmten Abgabesatzes würde den Wald⸗ besitzer strafbar machen und ihm die Verpflichtung auf⸗ legen, sich einer solchen Beschränkung in der Waldbenu⸗ tzung zu unterwerfen, daß der früher bestimmte Abgabe-⸗ satz wied er erreicht werden kann. Ist dies„wie bei den mehresten Fällen, nicht der Fall, so ist der frübere Zustand des Waldes zu konstituiren a) aus den etwa vorhandenen Vermessungsregi⸗ stern; b) durch die Ausmittelung der während der Besitz⸗ zeit des Beschuldigten abgeholzten oder durchgehauenen Flächen und der gehauenen Holzmasse; c) durch Untersuchung der Wirkung welche die bis⸗ herige Waldbehandlung auf den Wald überhaupt hatte. Hierbei sind jedoch sorgfältig von einander zu tren⸗ nen: die Nachtheile, welche der Wald durch äußere un— günstige Vorfälle und Einwirkungen erfubr, und die, wel⸗ 232 che ihm durch die Behandlung selbst mittelbar und un⸗ mittelbar erwuchsen. Ist der frühere Waldzustaud so viel als möglich kon⸗ stituirt, so muß daraus ein Abgabesatz ermittelt werden, wie er demselben gemäß hätte seyn können. Kann der Beschuldigte einen von ihm befolgten Wirthschaftsplau nachweisen, so ist dessen Zulässigkeit dabei zu vrüfen. Ist dies nicht der Fäll, so muß dem frühern Waldzustande gemäß ein genereller Wirthschaftsplan entworfen werden, bei dem eine nachhaltige Waldbenutzung gesichert gewe— sen wäre, um daraus zu entnehmen, wie der Wald bei ei— ner regelmäßigen Wirthschaft jetzt hätte seyn können und sollen. Das Zusammenhalten dieses Zustandes mit dem jetzigen ergiebt den Umfang der Devastation, welche theils durch übertriebene Benutzung, theils durch Unterlässung der Erhaltung erfolgt seyn kann. Die Benutzung nach Vertheilung der Fläche wird bei der Unmöglichkeit, die Qualität der abgeholzten Bestände mit nöthiger Gewißheit beurtheilen zu können, beinahe immer vorzüglich berücksichtigt werden müssen. Gewöhnlich wird bei einer solchen Untersuchung auch noch die Entwerfung eines Wirthschaftsplans nö— thig, um den Wald wieder in einen solchen Zustand zu setzen, daß er wieder einen solchen Ertrag geben kann, als er vor seiner Devastation zu geben im Stande war, wozu eine der zu starken Benutzung verhältnißmäßige Schonung und Ersatz durch jüngere Bestände nö⸗ thig ist. Alle diese Untersuchungen gehören in das Gebiet der gerichtlichen Forstwissenschaft, und bloß ihr Gang ul ih son betden, un der Aidhlal feh. I. Musande verdch, gehe . i hen und t den cah Halastag Isfunde heinahe ucung Hard l sand 0 Ial Ide wat/ säßige de w/ Gblt U *JJ7+•.—— kann hier angedeutet werden, um die Grenzen dieser Schrift nicht zu überschreiten. Zu 3. Hier kann es bloß darauf ankommen, zu er— mitteln, in wie fern der Berechtigte durch eine Waldde vastation in seinem Rechte gefährdet wird, denn so lange dies nicht geschiehet, findet keine Ursache zu einer Klage statt. Wenn Holzberechtigte über Walddevastation Be⸗ schwerde führen, so ist nicht zu untersuchen, ob sie statt findet, sondern ob sie sich so weit erstreckt, daß der von ihnen zu verlangende Holzbedarf, oder das ihnen gebüh⸗ rende Holzquantum, nicht mehr werde erfolgen können. Wenn ein Realgläubiger des Waldbesitzers, welchem er ein Pfandrecht eingeräumt hat, die Untersuchung veran—⸗ laßt, so kann diese bloß die Tendenz haben, auszumit⸗ teln, in wie fern die Verringerung des Waldwerths so weit erfolgt ist, oder erfolgen könnte, daß die Forde⸗ rung, zu deren Sicherheit der Wald verpfändet ist, nicht mehr durch ihn gedeckt ist. So lange dies der Fall ist, stehet dem Gläubiger keine Einmischung in die Wald⸗ wirthschaft zu. Zu 4. Keine Grundgerechtigkeit kann nach dem preußischen Gesetze so weit ausgedehnt werden, daß durch ihre Ausübung die eigenthümliche Bestimmung des Grundstückes und die ganze Benutzung für den 2 r er vernichtet würde. Deßhalb kann auch jede Bela des Waldes, welche seine Erhaltung als Wald 985 seine Benutzung als solcher unmöglich macht, beschränkt werden. Bei einer Antersticheng in dieser Hinsicht sind gewöhnlich folgende Fragen zu beantworten: 7 234 1. Hat, und in welchem Umfange fand die Devasta⸗ tion statt?— Sie wird durch die Vergleichung des wirklichen Waldzustandes mit dem, welcher nach Boden, Lage, Klima, Behandlung und Geschichte des Waldes statt finden könnte, beanwortet. 2. Sind es die Belastungen, welche die Devasta—⸗ tion herbeiführen, und liegt es außer der Gewalt des Besitzers, bei ihnen den Wald als Wald zu erhalten und zu benutzen?— Die Beantwortung wird sich durch die Untersuchung des Einflusses der Belastungen auf den Waldzustand, auch bei einer zweckmäßigen Wirthschaft ergeben. 3. Liegt es in der eigenthümlichen Natur der Ser⸗ vituts, den Wald zu devastiren, oder in der mißbräuch⸗ lichen Ausdehnung?— Hier muß der Umfang und die Absicht der ersten Einräumung untersucht werden, so wie die mögliche nö⸗ thige Beschränkung der Ausübung ohne Verringerung der Nutzung für den Berechtigten. 4. Welchen Beschränkungen müssen die Servituten, auch selbst mit Aufopferungen für den Berechtigten, un⸗ terworfen werden, um den Wald zu erhalten? Welche Bewirthschaftungsart muß statt finden um dem Rechte der Berechtigten so wenig als möglich nahe zu treten?— Die Beantwortung dieser Fragen wird von selbst aus der Lehre vom Waldbaue und vom Forstschutze her⸗ vorgehen. Der Verfasser dieser Schrift hat schon längst dar— auf gedacht, die Lücke, welche so häufig durch den Man⸗ 235 leeoson gel einer gerichtlichen Forstwissenschaft fühlbar wird, auszufüllen, und verschiebt die vollständige Ausführung blihen dieses Abschnitts, bis dies geschehen kann, da das Ge— sagte hinreichend seyn wird, den Forstmönnern einen sutt Begriff von ihren Verpflichtungen bei solchen Untersu⸗ chungen zu geben und dem Waldbesitzer zu zeigen, in Lan welchen Fällen er sich einer Devastation schuldig macht, des oder gegen eine solche Schutz fordern kann. n nd Von der Schätzung des Waldes zur Aus⸗ W mittelung des Einflusses der Servituten R auf die Holzerzeugung, zur Beurtheilung 2 des Gewinnes einer Befreiung des 80 Waldes davon. Anuch Als man auf die großen Nachtheile aufmerksam wurde, welche die Servituten und ausgedehnten Reben—⸗ Alen nutzungen hinsichtlich der Holzerzeugung für den Wald⸗ u besitzer hatten, entstand die bald allgemein mit Lebhaf⸗ Welutg tigkeit ergriffene Idee: daß es bei der großen Vermin— derung der Waldbenutzung durch die Belastungen des te Waldes mit fremden Holzgerechtigkeiten, Weide ⸗, Streu— und andern Nebennutzungen für den Waldbesitzer vor⸗ N theilhafter sey, einen Theil des Waldes den Berechtig⸗ ten ganz abzutreten, um den andern ganz frei von Be⸗ 71111 lastungen zu erhalten. Der Wunsch der Forstbedienten, die Wälder zubig zu haben und mit weniger Mühe ver⸗ he h Ieen zu können, mochte unstreitig auch wohl seinen Theil an dem allgemein ausgesprochnen Wunsche einer us de Purification, wie man es nannte, haben. Die Lehre, oe N daß sie vortheilhaft und nöthig sey, ist zwar in den 236 mehresten theoretischen Lehrbüchern stehen geblieben, al/ lein in der praktischen Verwaltung scheint sie größten— theils als unzweckmäßig wieder aufgegeben. Man er— kannte einmal, daß der Gewinn, welchen man von der Seryitutbefreiung des Waldes hatte, nicht in Verhält— niß mit dem stand, was man dafür aufopfern mußte, da viele unschädliche Benutzungen zwar wohl für den Berechtigten vielen Werth hatten und ihm vergütigt werden mußten, aber nicht für den Waldbesitzer zu gute gemacht werden konnten. Dann fand man auch, daß nicht sowohl das Servitut an und für sich, sondern vielmehr die zu große Ausdehnung desselben die Holzer⸗ zeugung so sehr beeinträchtigte. Da nun aber in den neuern Zeiten beinahe überall die Gesetzgebung dahin strebte, den Wäldern den nöthigen Schutz zu verschaf— fen und keine Grundgerechtigkeit so weit ausdehnen zu lassen, daß die Holzerzeugung dadurch unverhältnißmä⸗ ßig vermindert werden mußte, so fiel schon dadurch die Veranlassung zu einem vernünftig begründeten Wunsche nach einer Purisication von selbst hinweg. Zuletzt er— kannte man auch bei den Staatsforsten, worin die Pu— rification am lebhaftesten betrieben wurde, weil sie den Theorien am mehrsten unterworfen sind, welche Beein⸗ trächtigung des Natlonaleinkommens es seyn würde,‚ die Nebennutzungen in den Wäldern, worunter man gewis⸗ sermaßen auch das Raff- und Leseholz rechnen kann, zu vernichten. Man sahe ein, daß eine oft so unnatür⸗ liche Schmälerung des Waldgrundes— unnartürlich ist 1 es 3. B., wenn man natürlichen Holzboden zu eigen—⸗ R4611— IAAA 4. 98— thümlichem Weidegrunde abgiebt— einer guten Staats⸗ ———————————..—————— 4— — „ al östen⸗ er⸗ der ahil suste, Wt de thtgt iju gut „ Mdert oherz n d Whn gashaf Hin⸗ N hasche 1e 2 deh Dah 2 di glbis n/ N hatut⸗ lch i ligeh E 237 wirthschaft nicht gemäß sey. Deßhalb ist auch jetzt nur selten noch die Rede von auszuführenden Purificatio⸗ nen, und gewöhnlich kann man sie nur für zweckmäßig erkennen: a. wenn unbestimmte Holzgerechtigkeiten, oder An—⸗ sprüche auf für den Waldbesitzer benutzbares Holz, ge⸗ sondert werden sollen; b. wenn das Servitut dem Waldbesitzer erweislich mehr Nachtheil im Walde zufügt, als es dem Berechtig— ten Gewinn bringt; c. wenn der Waldgrund zur Umwandlung in freies Ackerland ꝛc bestimmt ist, welcher letztere Fall jedoch auf die hier in Rede stehende Schätzung gar keinen Be—⸗ zug hat. Indessen sind die Fälle, wo auch überhaupt eine Waldpurification zweckmäßig und vortheilhaft ist, nicht unmöglich. Um die Zweckmäßigkeit erkennen zu kön⸗ nen, bedarf es für den Wald, der Wald bleiben soll, einer von allen bisher abgehändelten Arten durchaus verschiedenen Schätzung. Bei jeder andern nimmt man an, daß die Ertragsfähigkeit des Waldes so bleibt, wie man sie findet und ermittelt, indem man den Einfluß des Streurechens, der Hutung, Grasung, Holzung ꝛc. in demselben Maße für dauernd annimmt, wie er bisher statt fand und seine Wirkung auf die Ertragsfähigkeit äußerte. Bei einer Schätzung, welche uns den Gewinn nach— weisen soll, den wir von einer Befreiung von diesen Servituten haben, müssen wir nicht bloß die Ertrags— fähigkeit des Waldes, wie sie ist, angeben, sondern 238 auch wie sie werden wird, wenn die Belastungen nicht mehr statt finden. Der Ertrag des belasteten und der des befreiten Waldes müssen mit einander verglichen werden. Dies setzt a. eine genaue Untersuchung des Einflusses der Ser vituten auf die Holzerzeugung, b. eine Würdigung des Gewinnes von den im ser⸗ vitutfreien Walde für den Besitzer zu erhaltenden Neben— nutzungen, voraus. Zu a. Die Untersuchung des Einflusses der Serbi— tuten auf die Holzerzeugung ist nicht Sache bloßer will⸗ kührlicher Annahmen und darauf begründeter Berechnun—⸗ gen. Nur die Erfahrung, die Beobachtung der Holzer⸗ zeugung in zwei Orten von gleichem Boden, Klima, gleicher Lage, Bewirthschaftung und gleichen Verhält⸗ nissen, wovon der eine servitutfrei, der andere servitut⸗ belastet ist, kann darüber Auskunft geben. Eine Schä⸗ bung behufs dieser Untersuchung ist daher eine dop-⸗ pelte, indem sie sich auf beide Districte erstrecken muß. Wenn aber auch durch sie der Gewinn, welchen die Befreiung von Servituten verspricht, ermittelt ist, so ist dadurch das Geschäft der Ausmittelung der dafür zu machenden Aufopferung noch nicht beendigt. Die eben so richtige als schwierige Bestimmung der Zeit, wo die Erhebung statt findet, fehlt dann noch.— Wenn fest stehet, daß ein Forst, welcher vom Zosten Jahre des Alters der Bestände an berecht wird, weniger Ertrag giebt, als ein solcher, welcher bei gleichem Bo—⸗ den stets mit dem Streurechen verschont werden mußte, A. I 1 I e Iu W IN e 3 6 1 6 e V Wy icht d der 4 ichen 8Ett⸗ uxset; hen, Werbi⸗ Ilwill I 0MH al ltul. Whün dop/ Duß. di 0 dyfiu C D 0 „VDaeun Ihte beniget em 50/ ush 239 so kann man darum noch nicht 5 der Waldfläche abtre— ten. Die Ausopferung stände wenigstens dann in kei— nem Verhältnisse mit dem Gewinne. Die ganze Wald—⸗ fläche giebt ihre 3 Ertrag jetzt gleich und fortwährend, die 3 der Fläche würden die vollen 3 des jetzigen Er— trags erst in später Zukunft geben und jetzt auch nur 3/ denn der Boden wird sich eben so allmählig nur durch das Aufhören des Streurechens verbessern, wie er sich durch das Eintreten desselben allmählig ver— schlechtert. Deßhalb kann für die Servitutbefreiung nur eine Aufopferung gemacht werden, welche den Werth eines Kapitals hat, welches bei Erhebung des Gewin— nes, durch diesen sammt den bis dahin aufgefundenen Zinsen, vollständig verzinset oder zurückgezählt wird. Dies erfordert bei der allmähligen, beinahe unbemerkba— ren Verbesserung der Erzeugung, sobald von Verbesse⸗ rung des Bodens die Rede ist, eine Ausmittelung, die ge⸗ nau zu machen wohl unmöglich seyn dürfte. Wo die Verringerung des Ertrags durch Servituten von äuße— ren Beschädigungen herrührt, dürfte die Bestimmung weit leichter seyn, da der volle Gewinn gleich und zu genau zu bestimmenden Zeiten eintritt, sobald die Ursache der Beschädigung hinweggenommen wird. Bei Sonderung unbestimmter Holzgerechtigkeiten und bei Ablösung von Servituten, welche dem Berechtigten weniger einbringen, als sie dem Waldbesitzer kosten, ist die Schätzung wenigstens nach dieser Ansicht unnöthig⸗ Fünfter Abschnitt. Von der Forstbenutzung⸗ Unter einander sehr nahe verwandt, sich überall berührend und fortwährend durchkreutzend sind 1) die Holzernte, 2) die Holzwerthbestimmung, 3) die Holzbenutzung, 4) die Kenntniß der Forstnebennutzung, und wir behandeln sie nur als einzelne Theile des Ganzen: der Forstbenutzung. Bei der steten Beziehung dieser Unterabtheilungen zu einander und zu dem Ganzen ist eine scharfe Sonderung jedes Einzelnen weder ganz mög⸗ lich noch vortheilhaft für die Gewinnung einer klaren Ansicht, und wir wollen deßhalb auch weniger darnach als nach einer möglichen Vollständigkeit streben. I. Von der Holzernte. Da von der Holzbenutzung besonders gehandelt werden wird, so kann hier nicht von der einfachen Art der Gewinnung der Holzerzeugung die Rede seyn, sondern es kömmt hier bloß die Zeit, in welcher sie statt finden muß, in Betracht. Diese muß man nach folgenden Rücksichten be— trachten: IA. 050 ir hu I u seugr Ach Irh 0 silh Dusp 10 f Mh koch Het Milhg lr d dt Wather it 10% h/ 3 klalen Wamach IU — gchetdel Oaahen oe schu, pelchet ihhmn de 24f a. Hinsichts der Zeit, in welcher das Holz geern⸗ tet werden muß, um die Verjüngung des Waldes und die Erziehung brauchbarer und guter Bestände sicher und mit Vermeidung des kostbaren oder schwierigen Holzanbaues zu bewirken. b. Hinsichts der Zeit, welche zur Gewinnung des mehrsten, besten und brauchbarsten Hölzes erforderlich ist. c. Hinsichts der Zeit, um den höchsten Geldertrag aus dem Forste zu erhalten ö d. Hinsichts der Zeit, in welche die Ernte jedes ein—⸗ zelnen Forstorts fallen muß, um eine gleichmäßig und sicher fortdaurende Benutzung des Waldes zu erhaltens e. Hinsichts der Jahreszeit, in welcher die Holzernte vorgenommen werden muß, um die Dauer und Brauch— barkeit des Holzes nicht zu beeinträchtigen. Die unter a. aufgeführte Rücksicht ist bei der Holz— kenntniß und Holzerziehung beachtet, wo die Bedin— gung nachgewiesen ist, daß das Holz bei der Waldver-⸗ jüngung durch den Samen ein solches Alter erreichen muß, um eine hinreichende Menge tauglichen Samen hervorzubringen und bei der der Stockaus schlag nicht älter werden darf, als die Fähigkeit dazu dauert. Wir übergehen sie daher hier ganz. Auch die unter b. und c angegebenen Beachtungen sind schon vielfältig bei der Forstertragsbestimmung und Forstwerthbestimmung berührt; bei ihrer Wichtigkeit, bei den vielen verschiedenen und zum Theil unrichtigen Ansichten, welche deßhalb statt finden, wollen wir sie noch einmal generell überblicken, und die Resultate jez ner Untersuchungen zusammengefaßt darstellen. Pfeils Anl. II. 16 24 242 Die Untersuchung des Zuwachses und der Holzer— zeugung lehrt uns, daß diese desto größer sind, jemehr sich das Holz seiner physikalischen Haubarkeit nähert, und daß der Zuwachs eines Ortes steigt bis die Holz— gattung diese nach einem allgemeinen Durchschnitts— zeitpunkte erreicht hat, und erst dann wieder abnimmt, wenn dieser vorüber ist, oder der zur völligen Konsum⸗ tion der vorhandenen Nahrungstheile nöthige Bestand fehlt. Die Ursache davon it einfach und natürlich: denn einmal steigt mit der Größe der Pflanze ihre Fähigkeit, sich Nahrungstheile anzueignen, so lange sie gesund bleibt, und dann erstreckt sich die Holzerzeugung eines Or— tes in der Jugend auf vieles unbenutzbare Holz, in spä⸗ term Alter bloß auf zu benutzendes. So steigt die jahrliche Holzerzeugung eines Morgens Eichen z. B. in der sten Klasse allmählig von 18775 Kubikfuß im 1oten Jahre bis zu 45, Kubikfuß im 160sten Jahre, und wird auch da noch fortsteigen, wenn der volle Bestand bleibt, bis einzelne Stämme anfangen schadhaft zu werden und der Zeitpunkt ihrer physikali⸗ schen Haubarkeit vorüber ist. Sie steigt in demselben Verhältnisse, in welchem die Größe der einzelnen domi— nirenden Bäume gegen ihre vorhergehende steigt. Aber nicht bloß die Erzeugung steigt, sondern auch die Güte und allgemeine Brauchbarkeit des Holzes vermehrt sich mit seinem höheren Alter bis zu einem bestimmten Al⸗ ter, wenn nicht ein besonderer Bedarf von jungem Holze gesucht wird, was sich im Allgemeinen nur auf kleine 5Hoheh i jemehr Wniher, Mehohh Ahnitts; Hahumt, Iosum M W Ae iste he st putt S E 0 0 aulatgets IIE Wuß in 2 wenn fanges 3sftüh 1 uselbe 87⁰ ho auM l 00 lhtt sh Imten 9 In SIC ssalt 243 Quantitäten erstreckt. Mit der Güte vermehrt sich, wenn auch nicht verhältnißmäßig, sein Werth. So ko— stet z. B. ein Kubikfuß Brennholz von 3ojährigem Kie— ferholze oft nur 6 Pf., wenn der Kfß. stark Bauholz mit 4 Ggr. bezahlt wird.— Wer daher die Erzie— hung der größten Menge des besten Holzes bezweckt, darf die Zeit der Holzernte nicht für einen zu kurzen Zeitraum ansetzen, sondern muß sie so weit hinaus ver— schieben, daß das Holz seine natürliche Vollkommenheit erreichen kann, ohne daß eine nachtheilige Verminde— rung der nöthigen Bestandsmasse zu fürchten ist. Bei allen Forsten, weiche eine Geldrente geben sol— len, beachten wir jedoch weniger den Materialertrag als den Geldertrag, und das mit Recht; denn das Holz muß erst in Geld verwandelt werden, ehe es einen Werth für den erhält, der es nicht selbst konsumirt. Dadurch daß jede frühere Einnahme viel mehr Werth hat, als eine spätere, indem sie auch einen künstlichen Zuwachs — die Zinsen— gewährt, entstehet aber ein großer Widerspruch in den Rücksichten, welche man bei der Festsetzung der Zeit der Holzerndte, sobald man die Er— zeugung des besten und mehrsten Holzes mit dem höch⸗ sten Geldertrage vereinigen will, zu beachten hat. Die— ser Widerspruch kann bloß gelöset werden, wenn wir die relativbe Bestimmung des besten und brauchbarsten Holzes von seinem verhältnußmäßig sich erhöhenden Preise abhängig machen, wenn wir die Zeit der Holzernte so festsetzen, daß der sich vermehrende Holzzuwachs mit dem sich ergebenden Geldzuwachse in einem richtigen Ver⸗ hältnisse bleibt, so daß der mehrere Holzvorrath nicht 0* 244 mehr Geldzuwachs verzehrt, als er Holzzuwachs— sei— nem Werthe nach— erzeugt. Wir wollen dies durch ein Beispiel zu lösen suchen, und dabei als Geldzuwachs, der Natur der Sache ge— mäß, die vollen Zinseszinsen berechnen, wobei wir die gegebenen Tafeln über die Holzerzeugung zum Grunde legen. Die Frage ist: ob ein Eichenwald in der 5ten Klasse der Ertragsfähigkeit, Hochwald oder Niederwald, welcher grobes Brennholz geben soll, da dies allein ab⸗ zusetzen ist, werden soll?— Ein Eichen ⸗Niederwald bei 40jährigem Umtriebe giebt 1000 Kfß. Brennholz 31 Ggr. E 41 Rthlr. 16 Gr. Ertrag pro Morgen. Diese können für 120 Jahre, wenn der Wald 160jährigen Umtrieb erhielt, mit Zinseszinsen zu 5 p. C. benutzt werden, und bilden dann ein Kapital von 13883/172* Rthlr. Der Ertrag im Hochwalde ist, da bis zu 40 Jahren keine Durchforstung statt findet, pro Morgen wie folgt: i. 40. J. 138 Kfß. Orchfst. à1 gr.= 54 Rlr. i. 120 J. 1890,%837 Rlr. 50.— 156——=—— 110— 1326,01145— 60.— 168——.— S7/—— 100— 5876,603— 70.— 180———. 7/—— 0— 376,84343— 80.— 192————838— 8— 37½%6 1006— 90.— 21 ic. 24 K. Ntth. à 3g91.—— 70— 318,755— 100.— 228 desgleichhn—=½—— 60— 204,5815— 110. 240 ic. 6o K. Nigh.— 213—— 50— 103,81905— I20.— 240——— 15—— 40— 100, ½r2 130.— 240——— 2=15—— 30— 61,419— 140.ͤ— 240———— 15—— 20— 38/10425— 150.— 240— Wm—— 15—— 10— 23,26960— —— S Summa 3958,59 Rlr. 2 Zu Seite 224. I. Nachweisung der Größe der Kiefern nach Kubikfußen in verschiedenem Alter und verschiedenem Boden im geschlossenen, jedoch nicht gepreßten, so wie im einzelnen Stande, bei dominirenden Stämmen ausgemittelt. I. Klasse. ö II. Klasse. III. Klasse. IV. Klasse. V. Klasse. VI. Klasse. VII. Klasse. mi. Klasse. IX. Klasse. X. Klasse. SS S S S —— E———— 2 2————— E— 2—— 2 —* D 2 2 2 D 2 2——* 225 D* 525 22— 653— 2— 2—— 2— D=—————————— 24————— 1— 2 4 R = 8 2 8 2 2 2 2 2 10/o120,18 0/018 0/,²7/,2?o, 05/,36 o,⁵2 ooα48] o,ο½αo, 6o, 9 /,ꝰ² o/125 0,/12 0/18,16O/24o, 2 0j/„3 20o, O, 12[O, II 0,163 0,165O, 23O, 230,345 o, 31] o, 45 o, 40, 6o, 9/JT, 3I I1, 5 I, 3 I, 84 1,/ 2j,5 300/%3340/„445O, 66 I I 1, 3, 2 2 3 2, 3, 75(2, 754 3 4, 5J3/,75 5 4/75J 6,5 40 0,798 I, 25 I, 35[2, 125[2, 5 3, 75[3 4 3, 3 3, I, 751 7 5, 3J7, 51 6,259 7/25 0, 35 9, 3 T3 300 I, 44 2, 232, 5 3, 23 3, 75 5, 73 4, 25 6, 25, 25 7, 75 7 II, 38, 752, 50, 55 13 18 15 21 Los 2, 263, 75 46 3, 2358. 6, 75]9, 258, 25 II, 75 IO, 73 16 13 19 1022 20 27 22 30 70 3 3 5, 3 8, 25 7, 23[II 9, 75 3, 75 TITI, 56 15, 25 22, 75 18, 7526 23 30 28 37 30 4⁰ 804, 256, 757/ 5/I, 259, 754, 13, 5ö9, 5,15, 752I, 250, 7530, 75 25 36 32 40 37 48 4⁰ 31 90 6, 75 10 15 123 18, 57, 75 25, 5 20 27, 75 27 4⁰ 4½4 35 33xx 4, 155 5 6² 1007, 31, 7 r3 19, 5 7 24 22 32 27, 23 35, 2535 32 45⁵ 6⁰ 590 J5 59 72 63 7³ 1109, 514, 36, 324 2² 31 29, 5ö39, 3ʃ34, 4⁵5 44 6³ 36 7³ 67 60⁰ 72 8 76 86 12011I, 75 1186 20 30 28 4⁰ 36 48 14 56 35 79 68 9⁰ 80 o 86 101 90 104 2⁴⁵ oder 5958 Rthlr. ohne Bruch. Hierzu den Werth von 4460 Kfü. bei dem Abtriebe, 3 als Nutzholz, den Ku⸗ bikf. zu 4Gr. gerechnet mit 356 Rthlr. giebt der Mor— gen Hochwald im 160jährigen Umtriebe nur ein Kapital von 6314 Rthlr. Der Geldverlust von 7569 Rthlr., welcher auf diese Art bei dem Hochwalde ohnerachtet der Erzeugung des mehreren und besseren Holzes statt findet, liegt einmal darin, daß der Geldzuwachs nicht mehr mit dem Holzzuwachse in richtigem Verhältnisse bleibt, indem der erstere sich fortwährend in steigender Progression ver— mehrt, je weiter hinaus er berechnet werden muß, der letztere aber nur gleichmäßig steigt und sogar das Stei⸗ gen desselben in längerer Zeit wieder abnimmt; ferner aber auch darin, daß nur ein kleiner Theil der Holzerzeugung besser zu nennen ist, als diejenige bei kurzem Umtriebe, und auch dieser nicht um so viel höher bezahlt wird, daß dadurch die Zinsen der nicht er⸗ hobenen Benutzung gedeckt würden, folglich nicht das ersetzt, was er kostet. Wollte man daraus schließen, daß jeder kurze Um⸗ trieb, oder jede schnelle Benutzung mehr brächte als eine weit hinausgeschobene, so würde man irren, weil bis zu einem bestimmten Zeitpunkte der Holzzuwachs verhält⸗ nißmäßig stärker ist als der Geldzuwachs. Untersuchen wir den Ertrag des Hochwaldes in 246 kützerem Umtriebe gegen den des Niederwaldes, so wird sich dies gleich zeigen. Wir wählen dazu den Hojähri— gen Eichenwald und 40ojährigen Niederwald. Der Werth von 41 Rthlr. 16 Gr. ist mit Zinses⸗ zinsen in 40 Jahren gleich 257½ 87 Rthlr. Bei 40 Jahren beträgt die Durchforstung im Hoch— walde 54 Rthlr. für 40 J.= 39/9232 Rthlr. 50— 64— 30—— 26/73444— 60— 7— 20—— 17,68866— 70— 74— 10— II,/3490— Summa 95/,87031 Rthlr. oder ohne Bruch 93 Rthlr. Der Abtrieb giebt 2070 Kfß., wovon 3 Nutzholz, den Kfß. zu 4 Gr. und daher 172 Rthlr. 12 Gr., der ganze Ertrag ist 267 Rthlr. 12 Gr. und übersteigt den des Niederwaldes, ohne die wahrscheinlich erhöheten Nebennutzungen in Anrechnung zu bringen. In einer bessern Bodenklasse ist der Gewinn noch beträchtlicher. Will man daher Geld⸗ und Materialertrag bei der Wahl der Zeit zur Holzernte gleichmäßig berücksichtigen, so muß man den Zeitpunct untersuchen, wo der Holz— zuwachs anfängt hinter dem Geldzuwachse zurück zu bleiben, denn über diesen kann man nicht hinausgehen, wenn man nicht an Geldertrage verlieren will. Das, was dabei hinsichts der Forstnebennutzung zu berücksichtigen ist, übergehen wir, da zum Theil schon 0 11 — * 0 V 0 90⁰ + ö 16 IWd I V 0 0 WI I H I 6 NW 3 HD ö 10 99 1 bygu U lud 0 6 9ef g und Vuhseh hah, Shl wo— 8— 9* ————— adhlt. Eeh / del W den eeten inet U 29 dl DuHe 4balh aihe hhuth n — 2 — 24² davon die Rede war, theils dies auch noch besonders abgehandelt werden wird. Für die Berücksichtigung der Berechtigten verweisen wir aber auf das, was über Festsetzung des Umtriebs im Allgemeinen ge⸗ sagt ist. Die unter d. aufgeführte Rücksicht der gleichmäßi⸗ gen Vertheilung der Benutzung bei Bestimmung der Zeit, in welcher die Holzernte einzelner Orte fallen soll, ist schon oben bei der Forsteinrichtung und Forstertrags— bestimmung weitläuftig behandelt worden, weßhalb sie auch hier ganz übergangen werden kann. e. Die Jahreszeit, in welcher die Ernte des Hol— zes vorgenommen werden muß, um die Dauer und Brauchbarkeit des Holzes nicht zu beeinträchtigen, kann nach der verschiedenen Verwendung des Holzes auch verschieden seyn. Wir wollen sie untersuchen a) in Hinsicht der Bau- und Nutzhölzer in großen und unzertrennten Stücken; b) der Nutzhölzer, wo der Stamm in viele kleine Theile zerlegt wird; c) des Brennholzes. Zu a. Für alle Bau- und Nutzhölzer, welche in großen Stücken verwendet werden, vorzüglich wenn sie vor ihrer Verwendung nicht vollkommen im Luftzuge austrocknen können, ist die Benutzung von dem Zeit— puncte an, wo der Holzring sich vollkommen ausgebildet hat und die Säfte sich verdickt haben, bis zu demjeni⸗ gen, wo das regere Leben des Baumes wie der beginnt und die Säfte sich verdünnen, flüssig werden und ihre 248 Zirkulation anfängt, die beste. Man nennt dies die Wadelzeit und rechnet sie gewöhnlich von Mitte No⸗ vembers an bis Mitte Februars. Die mehresten Forst⸗ ordnungen im Preußischen bestimmen es gesetzlich, daß kein Bauholz außer der Wadelzeit gefällt und abgege— ben werden darf, wenn nicht ein Nothfall dazu zwingt, und das mit Recht, indem die Dauer des Bauholzes allerdings durch das Hauen desselben außer derselben vermindert wird. Der während der Saftzeit im Holze in Menge vorhandene rohe Nahrungssaft gehet bei einem gefällten Stämme, bei welchem er keine Gelegenheit schnell zu verdunsten findet, bald in Gährung und Fäul⸗ niß über und greift das Holz an, so daß es Stockflecke erhält und leicht verdirbt. Auch lehrt die Erfahrung, daß Bauholz im Safte gehauen dem Wurmfraße und Mauerschwamme viel mehr unterworfen ist als anderes. Bloß bei solchem alten Holze, dessen innere Holzröhren so verholzt oder verharzt sind, daß wenig oder kein ro— her Saft mehr in ihnen vorhanden ist, macht die Jah⸗ reszeit, worin es gehauen wird, keinen Unterschied in seiner Dauer, wenn alle noch nicht so verholzten oder verharzten Theile abgearbeitet werden.— Wenn man einen Stamm in der vollen Saftzeit fällen und in der Rinde liegen laßt, so wird er oft schon in 8— 14 Ta⸗ gen von mehreren Arten der Borkenkäfer angebohrt, welche ihre Eier darin ablegen, und in 3 Wochen sind die jüngsten Holzringe gewöhnlich schon blau und ver⸗ dorben. Nadelhöizer sind hierbei noch mehr dem schnel— len Verderben unterworfen als Laubhhölzer. Ist man gezwungen, Bau- und große Nutzhölzer in der Saft⸗ WII U U 00 06 N 4 5 W N„ hrors/ 39,pah Alhen Ribb hos Isdba Whe i Winen Miheit uh O seke Dtunn es, ien Nl to⸗ ah y in We I nnc 2 bahtt, sild 10 ber⸗ 30 schneh Mah sh 249 zeit fällen zu lassen, so muß man wenigstens dem Safte Gelegenheit geben, schnell zu verdunsten, indem man das Holz gleich schälen oder beschlagen läßt, wobei es aber freilich gewöhnlich aufreißt.— Bei Hölzern, wel— che gleich in das Wasser verbauet werden und stets un— ter dem Wasser bleiben, macht es keinen Unterschied in der Dauer, in welcher Jahreszeit sie gehauen sind, da hier die Säfte theils ausgelaugt werden, theils die Fäulniß durch Mangel des Zutritts der atmosphärischen Luft verhindert wird. Wo dies letztere nicht der Fall ist, da dauern im Safte gehauene Hölzer in demselben Verhältnisse desto weniger, je weniger sie dem freien Luftzuge ausgesetzt sind und unausgetrocknet eingebauet werden. b. Für diejenigen Hölzer, welche in kleine Stücke zertheilt werden, ist das Fällen des Holzes im Som- mer oft eher vortheilhaft als nachtheilig, wenigstens leidet ihre Dauer nicht dadurch, daß die Säfte in Gäh— rung übergingen und das Holz angriffen, sobald man ihnen nicht durch Liegenlassen des ungearbeiteten Hol— zes, oder durch Uebereinanderhäufen des gearbeiteten, die Gelegenheit benimmt zu verdunsten. Dagegen hat man bei ihnen eine andere Gefahr: das Aufreißen nud Springen des Holzes. Wenn dem Safte Gelegenheit gegeben wird schnell zu verdunsten, so geschiehet dies bei dem in der Saftzeit gehauenen Holze viel rascher als bei dem im Winter gehauenen. Die vorher vom Safte angeschwellten Holzröhren ziehen sich dann schnel zusammen, und dadurch werden die Holzfasern gewal— sam getrennt. Vorzüglich geschiehet dies an den Stirn⸗ 250 enden des Holzes wo dle vertikalen Holzröhren durch— schnitten sind, und am mehrsten, je breiter und länger ein Stück Nutzholz ist. Ganz kleine Stücke zerreißen nicht. Man muß deßhalb z. B. bei Brettern die En—⸗ den bedecken, um sie gegen zu rasches Austrocknen zu schützen, wobei sie oft weit aufreiben, was man bei Schindeln nicht zu fürchten hat.— Das inider Saft— zeit gearbeitete Holz trocknet nicht bloß viel rascher, son dern auch viel vollkommner aus, als das im Winter ge— hauene Holz, und wo es daher darauf ankömmt, schnell vollkommen ausgetrocknete Nutzhölzer zu erhalten, da ist auch das Arbeiten derselben im Sommer vorzuziehen und dabei für diese Hölzer keine Verminderung der Dauerhaftigkeit zu fürchten. Die Holzfasern lassen sich in der Saftzeit weit leich⸗ ter trennen und sind auch biegsamer als im Herbst und Winter, das ist Ursache, weßhalb feine, vorzüglich lang zu reißende Spaltwaaren gar nicht im Winter, sondern bloß im Frühjahr und Sommer gearbeitet werden kön⸗ nen. So werden die langen Mühlenspließen zu den Thü— ren in die Windmühlenflügel bloß im Frühjahre geris⸗ sen. Im Winter, wenn das Holz gefroren ist, lassen sich gar keine Spaltwaaren arbeiten, da das Holz dann nicht aushält, sondern abspaltet und aufreißt, und man muß schon deßhalb seine Zuflucht zu einer andern Jah— reszeit dabei nehmen.— Es giebt zwar gelehrte Pro— fessoren der Forstwissenschaft, welche behaupten, das auf dem Stamme stehende Holz könne gar nicht gefrie⸗ ren und dies sehr gelehrt aus der Pflanzenphysiologie erweisen; allein es würde nur die Zeit verschwendet seyn, IIH—½ε 8590 IN y A ¹ diau - sl aihy Tuth (lher Aßen A DiH I S6 EE Nlell Mist uppen Hudet EAI I Wilg en Mu⸗ WI V6 el 7000l R 12000 ysto⸗ Ibas frie gi 20 251 eine solche Behauptung zu widerlegen, welche nur so gelehrte Forstmänner durchzuführen suchen können, die noch nie in den Forst kamen, wenn es sehr kalt oder schlechtes Wetter war. c. Für Brennhölzer, welche gespalten werden und frei stehen, um austrocknen zu können, hat das Einschla— gen in der Saftzeit keinen Nachtheil, sobald ein schnel— les, rasch wirkendes Flammenfeuer von ihnen verlangt wird, wogegen vielleicht die Güte und Menge der Koh⸗ len etwas dadurch vermindert wird. Das im Sommer geschlagene, gespaltene Holz trocknet ebenfalls viel ra— scher und vollkommner aus, und z. B. die Bäcker zie— hen es allem andern vor. Dagegen hält Eichenholz, in der Saftzeit gehauen, bei der Stubenheitzung weniger Kohlen als solches, welches im Winter eingeschlagen ist.— Ungespaltnes Knüppelholz, im Sommer einge— schlagen, verdirbt eben so, wie alles übrige in dieser Jahreszeit gehauene, welches nicht von der Rinde be— freiet oder getrennt wird, da diese die Verdunstung der Säfte verhindert. Alles im Sommer und in der Saftzeit gehauene Holz verliert betrachtlich gegen das im Winter eingeschlagene an Gewicht, was ebenfalls von der bessern Verdun—⸗ stung der Säfte herrührt. Eine Klafter Kiefernholz, die im December geschlagen wird und bis in den Septem⸗ ber stehet, ist mehr als Einen Zentner schwerer als eine solche, die im Mai gefertigt wurde und eben so lange austrocknen kann. 25² 2. Von der Holzwerthbestim mung. Wir haben diesen Ausdruck beibehalten, um die Er— mittelung: für welche Geldentschädigung an die Käu⸗ fer das Holz überlassen werden kann, zu bezeichnen, weil er von den vorzüglichsten Forstschriftstellern gebraucht wird; er ist jedoch unrichtig, da es vielmehr. Holz⸗ preisbestimmung heißen muß. Wenn man von dem Holzwerthe spricht, so muß man sich entscheiden, ob damit der positive, der vergleichende, der Gebrauchs⸗ oder Tauschwerth gemeint seyn soll. Der positive Werth kann nur beachtet werden, sobald von der Tauglichkeit des Holzes für menschliche Zwecke die Rede ist, und daß diese keinen Einfluß auf die Geld— entschädigung hat, welche man für Ueberlassung des Holzes erhält, sehen wir täglich in sehr waldreichen, we— nig kultivirten Gegenden, wo für das tauglichste Holz nichts gezählt werden würde. Ueberdem ist bei dem Holze der Begriff von Tauglichkeit so relativ, daß er gar zu keiner positiven Bestimmung gebraucht werden kann. Der vergleichende Werth kann hier eben so wenig gemeint seyn, da es derjenige ist, welchen ein Gut in Vergleichung mit andern Gütern erhält. Wir können aber wohl die Werthbestimmung des Holzes in Be— ziehung der verschiedenen Holzsortimenter zu einander treffen, jedoch nicht den Werth des Holzes mit andern Sachen vergleichend feststellen, da seine Tauglichkeit für ganz besondere Zwecke untersucht werden muß, in⸗ denh zus E ⁰⁸ Eunhe RIn 92 Goltens y Zuhenn Ras chinf I6n H S 0 aun um 0 f WeI abeah W Rhe-tc Hulez un chn y bhiltiul den det unn rPg ird/h hee In Ehun Iims Shn, Weh Ne N & c LU n ch d II ö ue W/ HE 05 19³⁴ ande den et 253 dem z. B. das Bauholz mit keiner Sache zu gleichem Zwecke verglichen werden kann. Der Gebrauchswerth kann hier noch weniger zur Sprache kommen, da er auf den Preis im Allgemei— nen viel weniger Einfluß hat als andere Sachen, wie Seltenheit, Schaffungskosten c. denn sonst müßte ein Bauholzstamm viel theurer seyn als ein Brilliantring, da sein Verbrauchswerth unstreitig größer ist. Er kömmt ebenfalls bloß bei der Preisbestimmung der verschiede— nen Hölzer im Verhältniß ihres Werthes zu einander zur Sprache. Auch der Tauschwerth ist es nicht, der gemeint seyn kann, denn dieser beruhet in der Tauglichkeit eines Gu— tes, sich sicher und mit Leichtigkeit andere Güter auf dem Wege des Tausches dafür zu schaffen, wie ihn z. B. in allen kultivirten Ländern das Geld hat. Dagegen ist Preis— ganz verschieden vom Wer— the— das, was man bei dem wirklichen Umtausche eines Gutes an andern Gütern, oder an Gelde— dem gewöhu— lichen Repräsentanten der sinnlichen Güter— dafür erhält. Auf ihn beziehen sich die Untersuchungen, wel—⸗ che man vornimmt, um zu ermitteln, welcher für uns der nothwendige ist, was schon daraus hervorgehet, daß er größtentheils von den Schaffungskosten hergeleitet wird, welche hier in der Grundrente, welche eine an— dere Bodenproduction gewährt, in den Kultur- oder Erzeugungs und Beschützungskosten, so wie in den Zinsen der dazu aufgewendeten Kapitale bestehen. Die Schaffungskosten haben aber keinen Einfluß auf den Werth,‚, sondern nur auf den Preis. 254. Es ist gar nicht überflüssig, hier auf den falschen Gebrauch der Worte aufmerksam zu machen, da er bei dem Geschäfte der Preis-Ermittelung zu ganz irrigen Meinungen und zwecklosen Untersuchungen führen muß, welchen der richtige leicht vorbeugen kann. So weiß man, daß die Bestimmung des Preises nichts ist, als eine Uebereinkunft der tauschenden Par— theien, das Resultat eines steten Kampfes zwischen Be— sitzer und Begehrer, wovon der erstere einen hohen zu erlangen trachtet, der andere einen niedrigen, und daß auf ihn die Nachfrage und das Angebot einen stärkern Einfluß zeigt als der eigenthümliche Werth. Man wür— de, wenn man bedenkt, daß bloß vom Preise die Rede ist, schneller darauf verzichtet haben, für das Holz ei— nen absoluten auszumitteln und festzustellen, was man thun will, indem man dem Holze einen solchen Preis ge⸗ ben will, daß dabei Wald und Feld einen gleichen Er— trag gewähren. Dies Letztere, womit man sich so viel beschäftigt hat, ist gar nicht der Gegenstand des Folgenden. Ab— gesehen von der Unausführbarkeit einer unabhängigen Holzpreisbestimmung, wodurch der Besitzer sich Boden— rente und Ersatz der Schaffungskosten sichern will, ohne mit dem Begehrer Rücksprache zu nehmen, womit man sich ganz unnöthig den Kopf zerbrochen hat, liegt eine solche Ausmittelung ganz außer den Gränzen dieser Schrift. Der eigentliche Forstmann wird sie für die Verwaltung der Staatsforsten in der Forstdirections— lehre suchen, und dem Privatforstbesitzer könnte sie zu gar nichts nutzen, da die erste Bedingung zu ihrer An⸗ zt ruiu O In d lo NN U d afhu, amhh an hale/ ¹¹ Meont auf ul 5005 Ultd- fse Shaf 20 Hhsm Prüm Align Hug Hftu I nat d Renig zulez y herschnn alche Wet ba Unigen nuß, Reises M V Nyhen h daß Mitken bur⸗ 2 N 99⁰0M0 5 wl ct Ee Wistigt V W We D A, Imst I Ale 0 Neseh sit d Wettihng nie se i Ihun U 255 wendung: das Monopol des Holzberkaufs, bei ihm nie erfüllt werden kann. Hier soll nur von einer vergleichenden Preisbestim⸗ mung die Rede seyn, um eine Uebersicht der ver schiede— nen Schaffungskosten bei der Holzerzeugung zu geben und dadurch den Forstbesitzer in den Stand zu setzen, sich gegen Verlust bei dem Verkaufe zu sichern. Jede Art des eigenthümlichen Holzwerths wollen wir unbeachtet lassen, weil er wenig oder keinen Einfluß auf den Holz— preis zeigt, und den nothwendigen allgemeinen Holz— preis überhaupt wollen wir nicht festzustellen suchen, weil weder Käufer noch Verkäufer ihn beachten, son⸗ dern einen solchen festsetzen, der sich aus der leichteren oder schwereren Befriedigung des Bedürfnisses entwickelt, aus dem Verhältnisse des Vorraths zur Nachfrage, des Angebots zum Verlangen, ohne sich daran zu kehren, ob dabei der nothwendige Preis erreicht oder überstiegen wird.— Wenn jedoch der allgemeine Holzpreis als festgestellt betrachtet wird, so ist es nothwendig, die Schaffungskosten der verschiedenen Holzgattungen und Holzsortimenter zu übersehen, um den nothwendigen Preis eines jeden auf die Grundlage des festgestellten allgemeinen zu erfahren. Der Forstbesitzer kann sein Holz zu Bau„ Nutz- und Brennholz erziehen und ver— kaufen, und er muß wissen, bei welchem er, nach dem Preise, den ihm die Begehrer für jedes bewilligen, den mehresten Gewinn hat. Weiß es jeder und richtet dem gemäß seine Forstwirthschaft ein, so wird sich dadurch zuletzt von selbst ein richtiges Verhältniß der Preise der verschiedenen Holzgattungen unter einander herstellen. =+— 36 Das, was verhältnißmäßig am theuersten bezahlt wird, wird auch bald am mehrsten, das, was am wohlfeilsten ist, am wenigsten erzeugt werden. Durch das dann erfolgende vermehrte Angebot wird das erstere dann im Preise sinken, so wie das andere durch das verminderte steigen muß. Auch den Gebräuchswerth wollen wir da—⸗ bei in so weit berücksichtigen, als er einen Einfluß auf die Bestimmung des Preises äußern kann, was immer geschiehet, sobald nicht von der Tauglichkeit des Holzes überhaupt, sondern von der besondern jeder einzelnen Holzart in Vergleichung mit einer andern die Rede ist. 1. Von der Preisbestimmung des Brenn⸗ holzes. Wenn wir den nothwendigen Preis der einzelnen ver⸗ schiedenen Holzgattungen und Holzsortimenter in Be⸗ ziehung zu dem allgemeinen des Holzes feststellen wol— len, so muß dieser als schon bekannt vorausgesetzt werden. Bei der großen Verschiedenheit der Holzpreise können wir nach einem Mittelsatze der gewöhnlichsten einen will⸗ kührlichen dazu annehmen, da das Verhältniß sich gleich⸗ bleibt, und alle Abweichungen des Preises darnach be— rechnet werden können. Wir müssen dazu aber auch eine bestimmte Holzgattung und ein bestimmtes Holzsor⸗ timent als Maßstab für alle übrigen haben, um eine feste Bestimmung zu erhalten, nach welcher ihre Werths— oder vielmehr Preis⸗Scale gebildet werden kann. Hierzu ist als Sortiment nur dasjenige Holz brauchbar, was mit den wenigsten Aufopferungen und unter allen Um⸗ ständen erzogen werden kann und überall in der größ— 6all, lichtz 0 dse R Khl ö N i I2 UU W MI DI 04 dechy fush A Helaho: vitd Wilsten dann Ii in Modette Alr da⸗ uf ilet Hohes RVlhen is. Peh F vd I B o det. Wonnen nn bild 7 lach 0 140 cuch hseh N le 0 Helths⸗ ni Heih I. x Was Ilen lo r Nb. 257 ten Masse verlangt wird, so daß sein ganzer Absatz ge— wiß ist. Als Sortiment muß es zugleich aus letzterm Grunde den niedrigsten Preis haben, da darnach sich eichter der steigende als der sinkende berechnen läßt. Dies ist ohnstreitig das Brennholz, welches zugleich den Vorzug hat, daß bei ihm sowohl der vergleichende als Gebrauchswerth einigermaßen angegeben werden kann, da es sich durch anderes Brennmaterial ersetzen läßt. Zur Bestimmung der Preisverschiedenheit hinsichts der Holzgattung können wir dabei willkührlich eine der— selben als Einheit wählen, wozu man gewöhnlich die des höchsten Preises nimmt, um den Preis der andern in Bruchtheilen dieser Einheit angeben zu können. Wenn wir als willkührlich angenommenen Preis des Brennholzes z. B. Einen Groschen für den Kubik— fuß annehmen, so ist dies der allgemeine, um dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit wir uns weiter nicht küm— mern wollen. Wollen wir darnach den richtigen Preis der verschie— denen Holzgattungen nach Alter und Art ausmitteln, so haben wir a) die Schaffungskosten, b) den Gebräuchswerth zu untersuchen, wovon der letztere vorzüglich berücksich— tigt werden muß, da von Bestimmung des Verhältnis⸗— ses der Holzpreise zu einander die Rede ist.* Unter den Schaffungskosten kann hier die natürliche Bodenrente, die man bei einer Benutzung des Bodens zu Ackerland ꝛc. erhalten würde, nicht mit begriffen seyn. Dies führte uns wieder zu der Bestimmung eines Pfeils Anl. II. 17 258 absoluten Preises, die wir vermeiden wollen. Wir neh— men an, daß der Boden einmal zur Holzerzeugung be⸗ stimmt ist, ohne Rücksicht, ob er dabei eine eben so große Rente giebt, als bei einer andern Verwendung. Woll— ten wir so rechnen, daß eine Holzart desto mehr kosten müßte, jemehr der Boden, dessen sie zu ihrer Erzie— hung bedarf, als Getreideboden Ertrag geben kann, so würde z. B. das Eichenholz einen vielfach höhern Preis erhalten müssen, als das Kiefernholz. Die Unmöglichkeit, eine solche Preisbestimmung zu realisiren, liegt am Tage, und dient bloß dazu, uns die Weisung zu geben, keine solche Holzart zu bauen, die eines Bodens bedarf, wel—⸗ cher eine höhere Rente bei einer andern Verwendung giebt, und ihn vielmehr dazu, wo dies geschiehet, zu benutzen. Die größere oder geringere Güte des für eine Holzart erforderlichen Bodens kann daher keinen Einfluß auf die Preisbestimmung haben. Auch das auf schlechterem Boden erzeugte geringere Volumen kann nicht in Betracht kommen, denn niemand kann verlan⸗ gen, daß schlechter Boden so viel bringen soll als guter. Zu den Schaffungskosten rechnen wir daher nur die baaren Auslagen, welche zur Holzerzeugung nöthig sind, und die durch spätere Ertragserhebung verloren gehende Zinsbenutzung. Es ist schon im ersten Bande d.. dargethan worden, wie die Kosten der Holzanlagen und Waldverjüngung oft den ganzen Waldertrag wegneh⸗ men, wie das Beispiel einer Birkenkultur auf schlechtem Sandboden zeigte. Es bedarf daher hier auch weiter keiner Ausführung, daß jede kostbare Kultur das Holz H X e WA 6 H V * 10 we h/ N U Lerginh ich Iug be Vroße Wolh Mosteg U 900 % i muichei 100 ile wel⸗ EI sha 8 f 0 fin l as Men und oegues⸗ schhehln uch wiit 00 60l 259 theurer machen müsse, wenn der Waldertrag sich gleich bleiben soll. Eben so werden sich die Leser erinnern, um wie viel theurer für den Besitzer ein Kubikfuß Eichenbrenn— holz 200 Jahr alt gegen einen solchen 40 Jahr altes dadurch wird, daß zu dem ersten die Zinsen einer 160 Jahre verschobenen Benutzung des Waldes geschlagen werden müssen, was das nicht verhältnißmäßig ver—⸗ mehrte Volumen nicht zu ersetzen vermag. Sind aber auf diese Art die Schaffungskosten bei der einen oder andern Holzart größer, so sollte auch verhältnißmäßig der Preis derselben höher seyn, da sie dem Besitzer theurer zu stehen kommt. Nun würde man aber verlacht werden, wenn man für ein Holz, dessen Er⸗ zeugung dem Besitzer theurer zu stehen kömmt als ein an— deres, auch einen höhern Preis verlangte, ohne daß es ei— nen höhern Gebrauchswerth hat. Die Berücksichtigung der Schaffungskosten ist hier deßhalb nicht sowohl hin— sichts der Preisbestimmung nöthig, sondern mehr um sich zu unterrichten, in wie fern der möglicherweise zu erhaltende Preis wohl den Schaffungskosten angemessen seyn wird, und um sich gegen Auslagen zu sichern, wel— che von den Holzkäufern in Zukunft nicht wieder vergü— tet werden. b. Da es auf die allgemeine Preisbestimmung des Brennholzes nicht ankömmt, sondern auf die besondere jeder Holzgattung, so hat der Gebräuchswerth einen weit wichtigern Einfluß darauf, indem der Verzehrer es sich gern kann gefallen lassen, das was er bedarf, im Verhältnisse der großern Tauglichkeit zur Befriedigung 47 260 seines Bedürfnisses, auch theurer zu bezahlen. Der Ge— brauchswerth würde der vollkommen richtige und allei⸗ nige Maßstab dazu seyn, wenn er ganz absolut auszu⸗ mitteln und festzustellen wäre. So ist er aber nur rela—⸗ tiv. Ein Kubikfuß gutes Kiefernholz hat für einen Bä⸗ cker und Ziegelbrenner einen höheren Gebrauchswerth als ein Kubikfuß Buchenholz, weil diese Leute mehr ein raschloderndes Flammenfeuer, das die Hitze sehr nach oben entwickelt, verlangen, als eine langsamer wirk nde,/ aber viel länger anhaltende Kohlenglut, wogegen das Buchenholz zum Zimmerheitzen und zum Verkohlen für Hüttenwerke viel besser ist. Ehe man daher auch bei der genauesten Kenntniß der Hitzkraft eines Holzes über seinen Gebrauchswerth urtheilen will, muß man die Be⸗ stimmung, zu der es Lerdandetden soll, genau kennen. Das läßt sich selten bestimmt angeben und dann auch der absolute Gebrauchswerth nicht genau bestim⸗ men, weßhalb auch die absolute Bestimmung der Preise darnach nicht stets thunlich ist. Indessen würde doch die in einem gewissen Volumen einer Holzart vorhandene Menge Hitzkraft einen ziem⸗ lich richtigen Maßstab zur Bestimmung des Preises für jede derselben abgeben, wenn diese überhaupt bis jetzt nur hätte genau ausgemittelt werden können. Die An⸗ gaben in dieser Hinsicht sind noch zu verschieden, um et⸗ wäs Gewisses dabei annehmen zu können. Die Ausmittelung der Hitzkraft ist mit vielen Schwierigkeiten verbunden, weil einmal sehr schwer eine totale Gleichheit aller mitwirkenden Umstände bei dem Verbrennen zu finden ist, und dann die Hitzkraft „et He/ allei, Muszu/ Vrela⸗ Iu Dä⸗ Ohetth Iuhr ein r nag EILd/ IIIn das yi für / bei 306ibet SN Eehel. dahh un Lim⸗ lleise mlamet E ste fit 5 6 Die M — et 261 sich auf verschiedene Art entwickelt. Es giebt Hölzer, welche schnell ein hestig loderndes Feuer erzeugen und nur wenig und schnell erlöschende Kohlen zurücklassen, und andere verbrennen zwar langsamer und erzeugen nicht so schneil einen hohen Grad von Hitze, diese dauert jedoch länger und die Kohlen unterhalten sie fortbren— nend noch geraume Zeit stärker als vorher. Man muß deßhalb die Stärke der Hitze und die Zeit ihrer Dauer mit einander vergleichen, um ein bestimmtes Resultat deßhalb zu erhalten. Wir haben oben die Preisbestimmung der Brenn— hölzer bei ihrer Naturgeschichte mitgetheilt, wie sie Herr Oberlandforstmeister Hartig angegeben hat. Er be— diente sich dazu der Versuche, die er machte, um zu er— fahren, wie viel Wasser bei dem Verbrennen einer glei— chen Quantität Holzes jeder Gattung, unter gleichen Um⸗ ständen und Verhaltnissen, verdunstet werde, wie viel Wärme es annahm, wie lange sie dauerte und wie viel Asche und Kohlen von dem verbrannten Holze zurück— blieben. Es sind seitdem diese Versuche auf verschiedene Art wiederholt und fortgesetzt worden, welche bis jetzt noch ein stets verschiedenes Resultat gaben. Das rich— tigste ist ohnstreitig, Lavoisiers Eisapparat zur Ausmit— telung der Hitzkraft anzuwenden, wobei dieselbe nach der Menge des damit geschmolznen Eises berechnet wird, wovon jedoch noch keine Resultate bekannt gewor— den sind. Es mögen hier nur noch die ziemlich sorgfältigen Ausmittelungen des Herrn von Liebhaber stehen. 2 262 6 Darnach ist in Hinsicht seiner Güte als Brennholz 2 sich gleich 4990 l Eichenreidel oder Stangenholz, 3ne Buchenbaumholz/ Buchenreidelholz, Pu u Hainbuchenreidelholz, Ihn Ahornbaumholz, 1 * 7 t Ahornreidelholz. In W Wenn von diesen der Kubikfuß 1 Gr. kostet, so sol—. len die übrigen Hölzer in Verhältniß ihrer Güte als ah Brennholz folgenden Preis erhalten: Rn dhe Hainbuchenbaumholz x Un d der Kubik ö Eschenbaumholz M. te ulmenbaumholz x Ehhn d Eichenb 500 aumholz*—— 8 Pf.. Elsbeerbaumholz é W. Kiefernbaumholz 6ad u Eichenastholz ‚ u o. e Buchenasthol EI u O ö 7 Pf. 1— Elsbeerreidelholz Sinn V Eschenreidelholz x Iabt w Lerchenbaumholz Rin e Hainbuchenastholz drshh er Ulmenreidelholz Hen e Birlenbaumholz—=5 Pf. wiha Birkenreidelholz nugn Aspenreidelholz w zittelwächsiges Kieferholz ö Wellsr ish . 263 Anbrüchiges Eichenholz Anbrüchiges Buchenholz Saalweidenreidelholz Erlenreidelholz Lindenbaumholz Weißweidenreidelholz Saalweidenbaumholz Mittelwächsiges Lerchenholz Kiefernreidelholz Weißtannenbaumholz Fichtenbaumholz Erlenbaumholz Lerchenreidelholz Weißweidenbaumholz Italienisches Pappelnholz Schwarzpappelnholz——Rlpf. der Kubikfuß 5 Pf. ——————————————— — 2* Diese Ausmittelungen stimmen keinesweges mit dem Glauben überein, welcher allgemein über die größere oder geringere Güte der Brennhölzer verbreitet ist, und der bei dem Verkaufe, er sey durch Vorurtheil oder durch Erfahrung begründet, weit mehr entscheidet als alle solche Ausmittelungen. Man kann daher diese wohl mit eigner Prüfung ihrer Richtigkeit zur Wahl der Vrennhölzer für die eiane Konsumtion benutzen, nicht allemal aber für die Festsetzung des Verkaufspreises, welcher sich aus der mehreren oder wenigern Nachfrage nach einer oder der andern Holzart bilden muß. So würde es in vielen Gegenden thöricht seyn, das Saal— weidenholz noch einmal so theuer verkaufen zu wollen als das Erlenbaumholz, welches oft theurer bezahlt wird als das beste Kiefern- oder Eichenholz. Da alles Brenuholz in Haufen von einem bestimm— ten Raume zusammen gelegt wird, diese aber nach der Form des Holzes sehr verschieden an wirklichem Holzge— halte sind, so ist bei der Preisbestimmung ebenfalls sehr darauf Rücksicht zu nehmen. Wenn z. B. eine glattspaltige Scheitklafter 83 Kfß. wirkliche Holzmasse enthält und 4 Rthlr. kostet, so kann, ohne auf den Unterschied der Brennholzgüte zu achten, eine Astklafter von 50 Kfß. nur 2 Rthlr. 10 Gr. kosten, und Ein Schock Reisig, das Gebund zu 3“ lang 12“ stark 44 Kfß. wirkliche Holzmasse angenommen, wird etwa den Preis von Einem Rthlr. erhalten müssen. 2. Von der Preisbestimmung der Rutzhölzer. Wir unterscheiden hierbei A. die Nutzhölzer, welche ohne oder nur mit sehr wenig Zugutemachungskosten als Stammholz verkauft werden; B. diejenigen, welche in viele Theile zerlegt, Zu— gutemachungskosten verursachen. Zu A. Daß Nutzhölzer theurer seyn müssen als Brennhölzer, liegt darin: a. daß ihre Erziehung gewöhnlich mehr kostet, b. daß sie seltner sind, c. daß der erste Begehrer gewöhnlich Gelegenheit hat, sich die Anschaffungskosten wieder ersetzen zu lassen, indem viele Arten von Nutzholz an mehrere Menschen zum Gebrauche übergehen, da der erste Käufer es wie— der verkäuft. * 0 ¹ 8 fihe A FIf AH 6 l0 (hirne 1 0 WI HH Mlit an Huhun du 0 stlh! V. ogH Zuhng g 41 Sh deh myn hsen s n veches gy Eltle W n deh yin je lingn 6t G lnt, henig den; s als 00 Henheit lassen, ehschch 8 W 265 In einem höhern Gebrauchswerthe kann man den höhern Preis des Nutzholzes nicht suchen, da der na— türliche Gebrauchswerth des Brennholzes wohl eben so groß ist als der jedes zu anderer Bestimmung verwand— ten Holzes. Ein Stück Holz, welches dazu dient, uns zu erwärmen und unsere Speisen zu bereiten, hat eben die Wichtigkeit, zumal wo es nicht durch anderes Brennma— terial zu ersetzen ist, für unsere Existenz als ein Stück Bauholz, denn es wäre gleich übel für uns, wenn wir in Erdhöhlen wohnen sollten oder frieren und von ro— hen Nahrungsmitteln leben müßten. Zu a. Die Erziehung alles Nutzholzes, wozu das Holz eine größere Stärke erreichen muß, als es in dem Alter haben kann, wo seine Benutzung zu Brennholz am vortheilhaftesten wäre, kostet mehr, weil die Be— nutzung dann später eintritt und bei ihr die Zinsen der früher nicht erhobenen Nutzung mit erhoben werden müssen. Wenn ein Kieferort bei dem 90- bis roojährigen Umtriebe nicht bloß eine viel frühzeitigere Nutzung, sondern auch ein größeres Volumen gewährt als bei einem längeren, so liegt es in der natürlichen Billigkeit, daß ein Forstbesitzer dafür entschädigt wer— den muß, wenn er sein Holz 169 Jahr alt werden lassen soll, um vorzüglich starkes Bauholz zu erziehen, welches dieses Alter erreichen muß, um die verlangte Stärke zu erlangen. Es ist schon zu verschiedenenmalen dargethan wor den, in welchem großen Maße das Holz theurer wird, je länger seine Benutzung verschoben werden muß, da der Geldzuwachs bei der erhobenen Benutzung sich in 266 steigender Progression vermehrt, während der Holzzu— wachs nur eine sich gleich bleibende Vermehrung bis zu einem gewissen Zeitpunct hat, daß also der Um— trieb, wenn er den höchsten Geldertrag gewähren soll, nicht höher festgesetzt und die Benutzung nicht weiter hinausverschoben werden darf, als bis dahin, wo das richtige Verhältnih des Holzzuwachses mit dem Geldzuwachse zum Nachtheil des erstern anfängt gestört zu werden. Wollen wir daher ein Holz erzeugen, wel— ches ein höheres Alter erreicht als dies auf diese Art be— stimmte, so müssen uns die Zinsen der nicht erho— benen frühern Nutzung bei dem Verkaufe durch den hö⸗ heren Preis des starken Holzes mit ersetzt werden.— Dies geschiehet jedoch bis jetzt noch nirgends, weil das starke Holz noch in viel größerer Menge vorhan— den ist, als es bedurft wird, und die große Konkur— renz des Angebots desselben aus allen Ländern und Weltgegenden verhindert; daß der dadurch anscheinend ungeheuer erhöhete Preis dafür gezahlt würde. Es liegt auch in der Natur der Sache, daß das starke Holz nie diesen seinen natürlichen Preis erhalten kann. Es giebt noch in und außer Europa so große Holz erzeugende Flä— chen, daß ihre Erzeugung den Bedarf an schwachem Feuerholz bei weitem übersteigt, und gar nicht daran zu denken ist, sie zu solchem nach der obigen Bestimmung zu benutzen. Hier erhält das Holz erst Werth, wenn es eine gewisse Stärke erreicht hat, und bei ihnen ist also auch eine solche Berechnung gar nicht anwendbar. Diese werden daher auch immer den Preis des starken Holzes herunterhalten und ihn nie die Höhe erreichen lassen, wel— che er eigentlich haben müßte. M h s ,22 F. A Runtu stheglyn destun 8 die Hin stulp W hansd alehng; Nf 0 Mr l Dah 0 hahghe i diht uw uhin In I Emg gachinn VNN IIl V Hah 9 bis Um⸗ 00 heiter Wo den hpfüt XI N bl⸗ 267 Auch hier kommt es daher nicht darauf an, den Preis des Holzes nach einer Ausmittelung der Kostener— zeugung festzusetzen, sondern eine solche kann nur dazu dienen, uns zu belehren, ob wir sie durch den wahr— scheinlichen Holzpreis ersetzt zu erhalten rechnen dürfen oder nicht. Ist dies nicht der Fall, so ist dem Forst— besitzer auch nicht anzurathen, es zu erziehen. Ein sol— cher Rath hat weiter nichts Gefährliches für die Nation, da sie nach dem eben Bemerkten weiter nicht gefährdet ist, es dem ohnerachtet zu erhalten. Es kann bloß durch seine Befolgung das Angebot etwas vermindert und eine Steigerung der Preise des starken Holzes er— zeugt werden, die dann den Erzeugungskosten angemes— sener werden müssen. Bei demjenigen starken Holze, dessen der Forstbesitzer zur eignen Consumtion bedarf, die er sich sichern muß, können die Erzeugungskosten freilich nicht beachtet werden, wenn er nicht gewiß ist, es zur bestimmten Zeit auch anderswo wohlfeiler zu er— halten. Es dürfte jedoch zweckmäßiger seyn, es durch einzelne brauchbare übergehaltene Stämme zu erziehen, als durch besondere Orte vom einem langen Umtriebe. Die Aufopferung bei der nicht erhobenen Benutzung ist dabei nicht so fühlbar, man läuft nicht Gefahr, eine un—⸗ verhältnißmäßig große Menge sehr theures und darum nicht besseres Brennholz zu erziehen, am Holzzuwachse durch Verlust am Volumen der Erzeugung zu leiden, und erhält endlich das starke Holz bei dem einzelnen Stande der Bäume, wo der Zuwachs größer ist als in geschlossenem, in kürzerer Zeit. Wie man eine Ausmittelung des Preises, welchen 268 das Nutzholz gegen das Brennholz erhalten muß, an⸗ stellt, ist leicht zu sehen. Man darf nur die Zinsen von dem Zeitpuncte an, wo das Brennholz mit dem größten Vortheile benutzt werden konnte, zu dem daraus gewonnenen Kapitale schlagen und den Ertrag dieses Kapitals bis dahin berechnen, wo das Nutzholz benutzt werden kann, wo sodann die Quantität desselben leicht seinen natürlichen Preis bestimmen wird. Ein Beispiel wird dies vollkommen deutlich machen. Die Frage ist, was 12ojähriges Kiefernnutzholz ko— sten soll, wenn ermittelt ist, daß der gojährige Um⸗ trieb zur Brennholzbenutzung der vortheilhafteste wäre?— Der Kieferforst stehet in der 6ren Klasse der Ertrags— fähigkeit.— Er enthält mit 80 Jahren 3648 Kiß. Brenn— holz à 1 Gr.— 152 Rihlr. Ertrag, welche mit Zinses⸗ zinsen in 40 Jahren, wo das Holz 120 Jahr alt seyn wird, zu 5 p. C. ein Kapital von 1005, 2 Rthlr. geben. Das 120jährige Holz muß nun mit den bis da— hin aus dem Orte zu nehmenden Nutzungen einen sol—⸗ chen Werth erhalten, daß davon ein eben so großes Ka— pital eingehet. Die Zwischennutzungen betragen Ksß. Rthlr. mit 80 J. 288 à 1 Gr. 12 in 40 J. 82/,82ο Rlr. — 90 r 328— 158— 30—— 38, 96— — 100— 336— 14— 20— 35/3130— — I10— 330— 134— 10- E 21/,33*os— Summa 192,5 Rlr. Die Abnutzung des 120jährigen Ortes muß folglich mit Hinweglassung der Brüche noch 883 Rihlr. betra— III 660. un 5¹ 2N Del * dche 10 1M IV sehuut O deE LI. bs 0% Cite ÄA ö ‚ UU Uinsen n NWR IMiches MNht Wlaht hi sch, — — — — — H nuuhhih allh 269 1 gen. Ihr Ertrag ist 5047 Kfß., wovon wir die Hälfte mit 2524 Kf. als Brennholz im Werthe mit 105 Rthlr. annehmen wollen, wo sodann das Nutzholz noch gegen 698 Rthlr. und folglich der Kfß. noch über 64 Gr. ko—⸗ sten muß. b. Die Seltenheit einer Holzgattung bewirkt wie immer eine Verminderung des Angebots und Vermeh— rung der Nachfrage. Dies hat die natürliche Folge der Preiserhöhung derselben. Um wie viel diese auf dem Grund der Seltenheit statt finden kann läßt sich nicht berechnen, es hängt zum Theil von der Unentbehrlich—⸗ keit der Sache und dem dringenden Wunsche darnach ab, zum Theil auch von der Möglichkeit, ihn anderwei— tig mit einem Auf wande von Transvortkosten ꝛc. be— friedigen zu könuen. Wenn auch die Maserhölzer sehr selten in großen Stücken sind, so kann man keinen zu hohen Preis dafür festsetzen, denn sie sind nicht unent— behrlich. Die Mühlwellen sind es zwar, und wenn ein Forstbesitzer in dem alleinigen Besitze derselben ist, so kann er dies zu einer grotzen Preiserhöhung benutzen, aber nur bis so weit, als sie entweder für dasselbe Geld aus andern Gegenden herbeigeschafft werden können, oder als der Kostenaufwand nicht überstiegen wird, den ihre künstliche Zusammensetzung aus kleineren Stücken verursacht.— Bei der Rücksichtslosigkeit, mit welcher ein jeder Besitzer eines Gutes dasselbe so hoch als mög— lich zu veräußern sucht, ist es auch dem Forstbesitzer nicht zu verargen, wenn er auch darnach bei dem Holze trachtet, so wie dies denn auch in der That wohl überall geschiehet, da man von der so häufig empfohlnen Bil— ö 27⁰ ligkeit im Allgemeinen selten etwas bei dem Holzverkaufe gewahr wird. Um diesen Zweck erreichen zu können, sind keine andern Regeln anzugeben als diejenigen, welche bei allen übrigen Veräußerungen anderer Güter statt finden. Zu c. Holz, welches durch Verarbeitung einen viel höhern Preis erhält, als es roh hatte, und wovon der erste Begehrer erwarten darf, seine Auslagen wie— der ersetzt zu erhalten, kann oft viel theurer verkauft werden, als der natürliche Preis ist, weil die spätern Käufer die unnatürliche Preiserhöhung nicht merken, da sie das rohe Material und die Arbeit zusammen bezah— len. So sollten z. B. Korbruthen im Allgemeinen einen sehr niedrigen Preis gegen andere Hölzer haben, da der Gewinn bei ihrer Erziehung durch die schnelle Erhebung der Nutzung ohnedies sehr groß wird. Man kann sie aber, verhältnißmäßig ihres eigentlichen Holzwerthes, immer sehr theuer verkaufen, denn der Käufer bemerkt den hohen Preis derselben bei einem einzelnen Korbe nicht und giebt ihn willig. Der Korbflechter zählt ihn dem Weidenbesitzer ohne Widerspruch, denn er weis, daß er ihn durch den Käufer seiner Arbeit ersetzt erhalten wird. ean kann ihn, wenn nicht das vermehrte Angebot Schranken setzt, deßhalb ganz unverhältnißmäßig hoch setzen, so wie man denn auch⸗sieht, daß der Kubikfuß einjähriger Korbruthen oft mit 8 Gr. und darüber be— zahlt wird. Eben dies gilt von vielen Tischlerhölzern und allen, wobei die daran gewendete Arbeit viel mehr kostet als das Holz, so daß die Preiserhöhung des Materials nicht Izberkaus snner/ Mynigen, Aur Hüter 50j eien hun Ihen wit ubettaust satery Mer, da am besah⸗ mNeen Nd E V unm se Haalsee/ Abanekkt E gorbe In d 25 Pid . Mheot 1 iß Ulber be et 5 ht Glal V 271 sehr merklich wird.— Die Seltenheit, Nachfrage und der Gebrauchswerth sind dabei mitwirkend, und eine kluge Berechnung der Verhältnisse wird allein den höch— sten und darum für den Verkäufer vortheilhaftesten Preis richtig ausmitteln lassen. B. Bei denjenigen Nutzhölzern, welche für Rech⸗ nung des Forstes gearbeitet und welche vor dem Ver— kaufe in mehrere Theile zerlegt werden, finden älle die eben angegebenen Rücksichten zwar auch sämmtlich statt, es treten aber bei ihnen zugleich noch mehrere andere hinzu, welche man nicht außer Acht lassen darf, wenn man den bestimmten Preis des rohen Holzes erhalten und bei der Zugutemachung keinen Nachtheil erleiden will. Dies sind: a. Genaue Bekanntschaft mit der nöthigen Menge rohen Materials, welche man haben muß, um eine be— stimmte Quantität gearbeitetes zu erhalten. b. Ersatz der Zugutemachungskosten. c. Verringerung der Güte oder Annehmlichkeit des übrig bleibenden Brennholzes zum Verkaufe, nach er— folgter Ausarbeitung des Nutzholzes.— Wo der Ab— satz des letztern nicht gleich erfolgt, können hierzu auch noch Aufbewahrungskosten und Gefahr treten. Schon oben ist eine Nachweisung des zu verschie— denen Nutzholzsorten nöthigen rohen Holzes gegeben, und die darin bestimmte Menge desselben soll hier bei Ausmittelung des Preises, welchen die gearbeiteten Nutzhölzer erhalten müssen, wenn das rohe Nutzholz schon eine seste Preisbestimmung hat, zum Grunde ge— legt werden. 27²2 Zu einem Ringe Eichen-Stabholz werden erfordert 260 Kubikfß. dazu geeignetes spaltiges rehes Holz. Ob die Bäume dazu vollkommen tauglich und spaltig sind, thut eigentlich nichts zur Sache, sobald alles nicht zu Stabholz taugliche Holz als Brennholz wieder zu— rückgerechnet wird und in das Klafterholz fällt.— Der Preis des rohen Holzes sey 3 Gr. pro Kubikfß., so wäre der reine Holzpreis des zu einem Ringe Stab⸗ holz erforderlichen Holzes= 32 Rthir. 42 Gr. Trägt der Verkäufer den Arbeits⸗ lohn, so ist dies pro Ring zu 12— 12— und ungerechnet des etwa nöthigen Fuhrlohns müßte man daher 45 Rthlr. für den Ring erhalten, um seinen gewöhnlichen Holzpreis von 3 Gr. pro Kfß. Nutzholz zn bekommen. Hierbei muß man jedoch die große Verschlechte— rung des bei dem Arbeiten des Stabholzes abfallenden Klafterholzes, wo es, wie wohl immer in die sem Falle, zum Verkaufe bestimmt ist, berücksichtigen, so wie in der Regel auch einen Mehrbedarf von Holz zu einer be— stimmten Anzahl Klaftern. Wenn wir annehmen, daß nur 260 Kfß. rohes Holz zu einem Ringe EichenStab— holz erforderlich sind, so ist dabei vorausgesetzt, daß alle Abgänge, welche sich nur irgend zur Aufnahme in die Klaftern eignen, hineinkommen, und nur die Späne wer— den als Verlust angesehen und sind deßhalb in den 260 Kiß. mit begriffen. Niemand wird aus einer Eiche, die 260 Kfß. enthält, sey sie auch noch so spaltig, einen Ring arbeiten können. Dadurch erhält man eine Menge kleiner Abgänge und Stücke von ungleicher Länge und lo 10 U X in 0. ahn . V 0 ö V Mäßte seneg Esh 9nder Mögalle, Rn det bez Sh 0 0 ⁷π + Hel/ 273 Stärke in die Klaftern, welche dieselben unansehnlich und vorzüglich zu einem weiten Transporte, wo dies gewöhnlich verloren gehet, untauglich machen. Man ist deßhalb zum genauen Sortiren des Brennholzes ge— und wird däbei eben so viele Brackklaftern, wel— che dem Knüppel- oder Astholze gleich geachtet werden, Saltch, als ganz gutes Scheit, oder Leibholz. Daß daraus für den Verkäufer des Holzes ein beträchtlicher Verlust entstehen muß, liegt am Tage. Ein anderer entstehet dadurch, daß alles Holz nach den Längen der verschiedenen Stabholzsorten geschnitten werden muß/ wovon nur das Tonnenholz einigermaßen zur preuß. Scheitlänge von 3“ paößt, und daß man deß— halb entweder bei vermehrtem Arbeitslohne eine große Menge ein und zwei Fuß langer schecht zu verkaufen— der Stücke erhält, oder viel mehr Holz in eine Klafter le— gen muß, als sie eigentlich haben ooll Oft erhält man von einem Himpel, oder abgeschnittenen Baumklotze, nur von einer Seite einige Stäbe und das Uebrige muß zu Brenaholz aufgearbeitet werden, weßhalb der dadurch i.. ide Verlust sehr beträchtlich ist. Der Piepenstab ist 2“ 2 bis 4%6, der Oxthoftstab 112 bis 4“ länger als das Klafterscheit, der Boden-⸗ stab 17 2“ kürzer und die Abgänge von den Piepen- und Oxthofthimpeln, welche in das Klafterho'z fallen, sind natürlich auch um eben so viel länger als sie seyn sol— len. In der Regel werden dieselben nicht so weit ab ge⸗ ann daß sie die richtige Scheitlänge von 3“ erhal— , da diese kurzen Stücke zusammengerückt und sor— tirt werden müßten, und bei vermehrtem Arbeitslohne Pfeils Anl. 11. 18 ———— 27⁴4 doch gewöhnlich nur als Abraum verkauft werden könn⸗ ten, sondern die Scheite werden so lang als sie sind in die Klaftern gelegt. Eine preuß. Klafter, wo die Scheite alle Piepenlänge hätten, enthält aber statt 108 Küß. Raum 180, und bei der Oxthoftlänge 150 Kfö. Nan hat hierbei die Wahl, alles Holz zu sortiren und dann einen verhällnißmäßig höhern Preis für den größern Gehalt der Klaftern zu fordern, den aber die Käufer nie voll geben werden, oder das mehrere Holz unentgeldlich in die Klaftern zu legen. Im erstern Falle treten dem Stäbholzpreise die vermehrten Zugutema— chungskosten des Brennholzes und der etwanige Aus— fall am Preise, im zweiten der Holzverlust zu. Eine Verringerung der Verkaufsfähigkeit des bei den Stabholzarbeiten einzuschlagenden Brennholzes und ein Verlust dabei finden auf diese Art stets unvermeid— lich statt. In welchem Umfange läßt sich nie genau be— rechnen, da es von der größern oder geringeren Taug⸗ lichkeit der Eichen zu Stabholz, so wie von der Gele— genheit, alle Abgänge nach ihrem eigenthümlichen Ge— brauchswerthe als Brennholz zu benutzen und das Klaf— terholz an Ort und Stelle ohne Unterschied zu verkau— fen, abhängt. Ohngefähr kann man den Verlust etwa in solgen— der Art berechnen. Von einem Ringe Eichen⸗-Stabholz werden gewoöhn— lich wenigstens 20 Klastern Holz erfolgen. Werden alle Abgänge, außer Spänen, hineingelegt, so wird wenig— stens 3 mehr Brackklaftern erhalten, als der Fall seyn würde, wenn kein Stabholz gearbeitet würde. Ist dies Net löpy Asund i Vpo de Witt 103 Wosfß. M und un 0hn N. IN H Hfall le, I Nus⸗ R U II M Tullhald Musau he⸗ ½ Lg bele⸗ M Ge 0 H 27⁵5 3 wohlfeiler als gutes Leibholz, wovon die Klafter 3 Rthlr. angenommen wird, so sind dies 6 Rthlr. 16 Gr. Verlust an Brennholze pro Ring. Das dadurch nöthig werdende genaue Sortiren des Brennholzes, das Ab— schneiden aller längern Stücke, um nicht so vieles Holz unentgeldlich wegzugeben, das Zusammenfahren der Abgänge mag leicht die Erhöhung des Schlagerlohnes um 1 Gr. pro Klafter nöthig machen, und der Ring Stab holz müßte daher 7 Rthlr. 12 Gr. theurer, als oben angegeben war, und für 52 Rthlr. 12 Gr. verkauft werden, um zugleich für die Verminderung der Ver— kaufsfähigheit des Brennholzes entschädigt zu werden. Dies dürfte auch leicht das wenigste seun, was man nur annehmen kann, da der Verlust bei nur einigermaßen ungünstigen Verhältnissen viel beträchtlicher ist. Bei dieser Berechnung war vorausgesetzt, daß die Rinde der Eichen benutzt wird oder überhaupt nicht zu rechnen ist, indem sie bei dem Stabholzarbeiten von dem— jenigen Holze verloren gehet, was wirklich dazu benutzt wird. Ist dies die Ursache, daß sie nicht benutzt werden kann, da in der Jahreszeit, wo gearbeitet werden muß, das Schälen nicht möglich ist, so wird das Stabholz noch ei⸗ nen so viel höhern Preis erhalten müssen, als den Ver— kaufspreis der verloren gehenden und in die Späne fal lenden Rinde. Hierbei ist stets angenommen, daß man nicht im Stande ist, das rohe runde Holz ganz als Nutzholz zu verkaufen, sondern daß man gezwungen ist, das in den Eichen befindliche spaltige Nutzholz herauszusuchen, um es dann mit dem gewöhnlichen Nutzholzpreise bezahlt zu 10* 276 erhalten. Kann man die runden rohen Klötze ganß, den Kiß zu 3 Gr. verwerthen, so findet eine ganz andere Rechnung statt, denn dann muß der Preis des Stabhol— zes so gestellt werden, daß alle vom Klotze bei dem Stab⸗ holzarbeiten abfallenden Abgänge ebenfalls als Nutzholz bezahlt werden. Man kann zwar wohl aus 260 Kfö. ro— hen Nutzholzes einen Ring Eichenstabholz arbeiten, aber, wie schon gesagt, nicht aus einem Stamme oder Klotze von gleichem Inhalte. Was man von rundem Holz dazu braucht, ändert sich sehr darnach ab, jenachdem der Stamm ge⸗ rade die passendeste Stärke hat und mehr oder weniger eradespaltig liegt. Zwei und drei Zoll mehr Durchmes— ser geben oft einen beträchtlichen Kubikinhalt mehr der nicht im Verhältnisse zu dem deßhalb mehr zu erwarten⸗ den Stabholze stehet, und wenn das Holz etwas gewendet ist und über den Drath gearbeitet werden muß, so muß der Stab 4 Zoll stark aufgeschlagen werden, da sonst 3 Zoll genügt. Auch macht es einen großen Unterschied, zu welchen Längen das Stabholz gearbeitet wird, da zu ei— nem Ringe Piepen weniger Holz gehört als zu einem sol— chen Oxthoftstabe, und zu diesem weniger als zu Ton⸗ nen ꝛc. Im Aligemeinen kann man aber annehmen, daß wenigstens das Doppelte der oben angegebenen Holze masse in rundem Holze zu einem Ringe Stabholz gehört. Sollten daher 320 Kfß. mit 3 Gr. bezahlt werden, wo⸗ von 260 als Abgänge in das Brennholz nur mit 1 Gr. zu verwerthen sind, so müssen die bleibenden 260 mit 5 Gr. bezahlt werden, und der füͤr das rohe Material eines Rin— ges Eichenstabholz anzunehmende Preis wäre daher auch nicht 32 Rihlr. 12 Gr., sondern 54 Athlr. 4 Gr. und mit Ma al e Ie 0 WHD Etue W. daH o scht I wxche Hhl Suhg bat a IlahE. N Rulaugy Valstongre u firdl M Zalh lßh a W I N. e Hen wed N 1—0 Remnboh 10 Aunmdet bhoh Wbtab⸗ VWhohz 005. o bet, E E IIIII aniger Hae⸗ Wn dit INen ul u Wt; W u I U IN W 0 9hhd, 00 ih El⸗ Il sah 0 TIn 277 Arb eitslohn und Verschlechterung des Brennholzes 74 Rthir. 4 Gr. Ein Preis, der jetzt im Durchschnitt nie ge⸗ zahlt wird, weßhalb man auch nie da mit Vortheil Stab⸗ holz kann arbeiten lassen, wo das Eichenholz in runden Stämmen, der Kfß. zu 3 Gr. abzusetzen ist, sondern nur da, wo es darauf ankömmt, das einzelne spaltige Holz in nicht ganz als Nutzholz zu benutzenden Eichen zu ver— werthen. Das Nähere darüber wird bei Gelegenbe it der Holzbenutzung und des Holzverkaufs vorgetragen werden. Das gebeilte Eichenböttcherholz wird selten und ge— wöhnlich nur als Abgang vom Stabholze gearbeitet, um die das Maß nicht haltenden Stäbe noch zu 11 Der Verkaufspreis desselben wird ganz so berechnet wer— den müssen, nur daß man, wenn bei gleicher Länge des Stabholzes der Stab nur 14— 12“ dick, 34— 5“ breit angenommen wird, verhältnißmäßig weit weniger rundes Holz dazu braucht, da auch noch kleinere Stucke dazu benutzt werden können. Deßhalb ist natürlich auch der Verlust am Klafterholze dabei geringer. Nach der angeführten Tafel sind dazu nöthig: für den Ring 260 Kft6. 20 Rihlr. Areitiohh O. Verlust am Brennholze, die Hälfte des bei dem Stabhol;e angenommenen. 3— 22 Gr. Summa 30 Rthlr. 10 Gr. Rundes Hol; bedarfman inn Durchshmitte ern 265 Witz. zum Ringe, sobald die Stäbe noch zu 33“ Breite genom⸗ men werden. Kommen 100 Kfß. davon als Abgänge in das Brennholz, so müßten 160 mit 3 Gr. bezählt werden und 278 der reine Holzpreis wird daher auch hier statt 20 Rthlr. hel ö 33 Rihle. 8 Gr. ö nl Dies ist ein Preis, den man nie dafür erhalten kann; ö Rik ö es kann aber freilich auch noch bei geringerem Preise vor— nh theilhaft seyn, Stab- und Böttcherholz arbeiten zu las— Shiche l ( sen, wenn man sonst nicht im Stande ist, große Quan-⸗ hlle titäten solcher Nutzhölzer zu verwerthen, wo dann alles, NM. was man über den Brennholzpreis, wofür das Holz sonst 2015f verkauft werden müßte, erhält, als reiner Gewinn anzu—⸗ dij/lr ö sehen ist. Man kann dann aber den Preis des rohen Nutz⸗ holzes auch nicht höher annehmen, als man ihn wirklich au de. ö ö erhält. il W ö Man achte bei dem hier Gesagten darauf, wie gering Iln uns die Ausländer unser Holz, was uns so viel zu erzie— MWüüh hen kostet, bezahlen, da man von ihnen beinahe immer soog W. noch nicht einmal das dafür erhält, was es auch bei mit⸗ telmäßigen Holzpreisen für den inländischen Bedarf ko— stet. Man bemerke, was die gepriesene Holzexportation für einen Werth hat, und welche verkehrte Maßregel zur ö Beförderung des Nationalwohlstandes es ist, die Wälder nicht darum vermindern zu wollen, um Holz für das Aus⸗ land erziehen zu können, und dadurch den Ertrag der Grundrente mit der gleich zu setzen, welche die nordame⸗ Bun rikanischen Waldwüsten auch geben. Lusha Das Kiefern- Salztonnenholz verursacht keinen oder ö nur sehr geringen Verlust bei der Verkaufsfähigkeit des Klafterholzes, da einmal die preußische Scheitlänge bis ahen M NAli auf 2“ Uebermaß mit ihm gleiche Länge hat, und dann bdaf v —0 ö—477 auch bei dem Arbeiten des Holzes nur wenige, nicht in 46 das gute Scheitholz taugliche Abgange vorfallen. Es er— Dumach Vih Rthl. Mann: Moot⸗ 4M laß E Heeht EN EI E fon E 279 höhet dieselbe oft sogar noch, indem der als Brennholz schlechtere Splint abgeschlagen wird und bloß der Hitz— kraft habende Kern zurückbleibt.— Selbst da, wo die Scheitlänge nicht passend wäre, erhält man doch noch nur Scheitholz von gleicher Länge und kann dafür leichter ei⸗ nen verhältnißmäßigen Preis erwarten. Ist der Preis des dazu zu verwendenden rohen Holzes 2 Gr., so kostet, da 42 Kfß. zum Ringe verwendet wer— den, der des rohen Materials 3 Rthlr. 12 Gr., und wenn man den Arbeitslohn selbst bestritt, so wäre mit Hinzufü⸗ gung desselben der Preis des Tonnenholzes leicht zu be— stimmen. Allein bei gesundem Kieferholze tritt der Fall weit leichter ein als bei Eichen, daß der Stamm ganz zu Rutzholz verwendet werden kann, und man kann daher hier, sobald nicht, wie es am vortheilhaftesten ist, anbrüchig Holz dazu benutzt wird, nicht seine Berech E darnach machen, aus wie viel roher Nutzholzmasse ein Ring gear⸗ beitet wird, sondern darnach, wie viel Stammholz dazn nöthig ist, indem man auch hier die Brennholzabgänge— die bei dem Verkaufe des Holzes im Ganzen ebenfalls für Hi bezahlt werden, ersetzt bekommen mus. Aus ei⸗ nem Stamme, der nur 42 Kfß. enthält, kann man aber keinen Ring Kiefern-Tonnenholz arbeiten. Es hängt die Entscheidung der Frage: wie viel t rundes Holz zu einem Ringe gehört?— sehr daz 100— ob durchaus die Breite der Stäbe 3“ seyn mu 977 oder ob sie noch mit 32“ bis 4“ Breite genommen werden. Im ersten Falle bedarf man zum Ringe bei recht spaltigem Holze nur 64— 68 Kfß., da in dem zweiten 78— 36 nöthig sind. Darnach richtet sich dann auch der Preis des Stabhol— 280 zes mit Anrechnung des Werths der Abgänge als Brenn⸗ holz. Obgleich das gewöhnliche Eichenböttcherholz anders gearbeitet wird als das Kieferntonnenholz, so verschlech— tert es doch das Brennholz ebenfalls nicht. Von rundem Holze sind bei vassender Stärke 30 Kfß. zum Schocke nöthig, wornach der Preis leicht zu berechnen ist. Bei Schindeln haben die Abgänge, wo nicht die Schin⸗ delspäne zum Dachdecken verwendet werden, selten einen Verkaufswerth, und man wird daher den Preis derselben gewöhnlich so berechnen müssen, daß das ganze dazu zu verwendende Stück Holz dadurch bezahlt wird. Zu einem Schocke kieferner Schindeln sind bei einem Maße von 1 lang 42- 5“ breit,‚, 1“ dick 6 Kfß., zu ei⸗ nem Schocke Eichen⸗Schindeln 27“ lang, 42— 5“ breit, 1“ dick 74— 8 Kfö. nöthig, wornach der Preis zu berech— nen seyn wird. Bei allen übrigen in der gegebenen Ta— fel angeführten Spaltwaaren ist zu ihrer Anfertigung die dort angegebene Menge von rundem Holze hinreichend. Dies ist auch bey den Schnittwaaren der Fall, und wir begnügen uns daher, hier bloß den Geldpreis auszuwerfen, wenn der Kfß. Eichen ꝛc. Nutzholz 3 Gr., der Kfß. Kie— fern 2 Gr. kostet. 1 Schock Eichenweinpfähle incl. 3 Gr. Arbeitslohn. 2x Gr. 1 Schock Kieferenweinpfähle— 2 Gr.—— 14 Gr. 1 ditto ordinaire Speichen— 2 Gr.—— 14 Gr. 1 ditto Artillerie⸗Speichen— 3 Gr.— E x Rlr.— 1 ditto Felgen. 12 Gr.—— 4 Rlr. 6 Gr. L Axe—*****—****———— 12 Gr. * 160 II IU I Rü 281 tehsh 1 Schock Zaunplanken inel. 1 Rlr. Arbeitsl. 16 Rlr.— 1 ditto Iaellige kieferne Bohlen 3“ dick incl. dets 15 Rlr. Schnl. 73 Rlr. 8 Gr. Hlech: 1 ditto Ioell. Kief. B. 3) dick incl. 124 Rlr.— 60 Rlr. 10 Gr. lUdem Aditto 8————— 10 Rlr.— 47 Rlr. 12 Gr. hig 1 ditto 2——— 22“ dick 15 Rlr.— 62 Rlr.— 1 ditto 10o————— 2 Rlr.— 51 Rlr. 2 Gr. Schl 1 ditto 8————— 10 Rlr.— 39 Rlr. 20 Gr. 1 ditto 2——— 2“ dick 122 Rlr.— 5I Rlr. 4 Gr. W 1 ditto 10o0————— 10 Rlr.— 42 Rlr. 20 Gr. un 1 ditto 8—-———— 8 Rlr.— 37 Rlr. 20 Gr. 1 ditto JZellige kieferne Bretter 4“ dick incl. Ohen 10 Rlr. Schnl. 36 Rlr. 6 Gr. I ditto 1o0————— 83 5— 30 Rlr.— h 1 ditto 8-———— 62 Rlr.— 23 Rlr. 16 Gr. 1 ditto 2——— 1“— 8 Rlr.— 29 Rlr. 8 Gr. 10 5 1 ditto 1o———— 63 Rlr.— 24 Rlr. 6 Gr. h die 1 ditto 8———— 5 Rlr.— 19 Rlr. 2 Gr. Wm X ditto 2Zellige Dachlatten inel. 2 Rlr.— 10 Rlr. 18 Gr. v 1 ditto 10o0-———— 15 Rlr.— 8 Rlr. 12 Gr. Weih 1ditto 8————— 1 Rlr.— 6 Rlr. 16 Gr. 3. Von der Preisbestimmung des in Qua⸗ drat beschlagenen Bau- und Schiff— 0 bauholzes. Es ist häufig der Fall, daß Holz nach seinem kubi⸗ 116. schen Inhalte verkauft wird, welches in ◻beschlagen 1 ist, und es kömmt dann auf die Ausmittelung an, wie 68 der Preis des Kubikfußes beschlagenes Holz seyn muß, 56 um den gewöbnlichen oder bestimmten Preis des runden :—.—..“...:.:.... 282 Holzes dabei zu erhalten.— Hierbei ist folgendes zu be— rücksichtigen: a. ob das beschlagene Stück Holz durchaus von glei— cher Stärke seyn soll, so daß der Durchmesser des Zo⸗ pfes die Bestimmung derselben giebt; b. ob das Holz nach seinem natürlichen Abfalle hin⸗ sichts der Stärke bearbeitet werden kann, so daß das Stammende, dem Wuchse des Baumes gemäß, holzreicher bleibt als das Zopfende. ö Zu a. Der erste Fall findet bei den mehresten Land-, Wasser- und Schiffbauhölzern statt, sobald sie gleich so bearbeitet werden, wie sie wirklich bei dem Einbaue ge— braucht werden, da dabei gewöhnlich eine gleichmäßige oder doch nur wenig verschiedene Stärke verlangt wird. Hier hangt alles von der Verschiedenheit des stärksten Durchmessers ab, denn je gröher diese ist, desto mehr ge⸗ het bei dem Beschlagen Holz ab, da der kleinste Durch— messer die Dicke und Breite des zu bearbeitenden Stückes bestimmt. Jemehr aber werthlos werdendes Holz in die Späne fällt, desto höher muß der Preis vro Kfß. des bleibenden steigen. Diese Verschiedenheit des Durchmes⸗ sers wird zwar zum Theil durch den Wuchs des Bau— mes, vorzüglich aber durch die Länge des Holzes bestimmt, da bei der Kegelform der Bäume der Durchmesser immer geringer wird, je weiter man ihn vom Stammende ab nach der Spitze des Baumes zu mibt. Je länger daher langt wird, desto höher muß der Preis des Kfßs. in ibm werden. Nach der Bestimmung des Holzes hinsichts des Ge⸗ I 29 ba la R0 0 V E 100 IU 1 V LB 2II II V h0 + 283 brauchs finden mancherlei verschiedene Rücksichten dabei statt, welche wir kurz berühren wollen. Bei dem Schiffbauholze, welches größtentheils für den auswärtigen Handel bestimmt ist, muß man zuerst den nothwendig höhern Preis des unbearbeiteten Holzes nicht außer Acht lassen. Es gehört dazu starkes Holz von ausgezeichnetem Wuchse, und die Anschaffungskosten sind durch die lange Zeit, welche es wachsen muß, beträcht— lich. Der Preis des rohen runden Holzes wird daher schon beträchtlich höher seyn müssen als der des gewöhn— lichen schwächern Landbauholzes, so wie man denn auch alle zweckmäßige Holztaxen so einrichtet, daß der Preis des Kfßs. soviel als möglich nach Verhältniß der größe⸗ ren Stärke steigt, obgleich dies nie in dem Maße gesche⸗ hen kann, wie es die Anschaffungskosten nöthig machen. Das Schiffbauholz aus Süddeutschland wird größ⸗ tentheils auf dem Rheine zum Gebrauche der holländi— schen Marine verführt, das aus Norddeutschland gehet auf der Oder und Elbe nach Dänemark und England. Je nachdem es für die eine oder die andere Marine be— stimmt ist, hat es seine verschiedenen Dimensionen und Formen, so wie auch andere Namen. Da diese Schrift nehr für Nord- als Süddeutschland bestimmt und für die Oertlichkeit des ersten berechnet ist, auch der Fall sel⸗ tener ist, daß süddeutsche Privatforstbesitzer Schiffbau— holz verkaufen, was aber noch häufig in den norddeut— schen Privatforsten vorkömmt: so wollen wir auch nur das norddeutsche Schiffbauholz beachten und vorzüglich von diesem das Holz für die dänische Marine, da Eng⸗ land sein Schiffbauholz beinabe ausschließlich jetzt von 284 den Küsten des mittelländischen und adriatischen Meeres oder den außereuropäischen Landern beziehet. Es theilt sich das Holz zum Bau des Rumpfes des Schiffes ab I) in gerades, 2) in krummes, und das letztere wieder a. in Buchten, b. in Knie. Das Holz zu den Masten und zur Takellage gehört nicht unter das beschlagene, sondern unter das runde Holz. 1) Das gerade Holz wird, ohne daß wir uns wei— ter an die verschiedenen Benennungen kehren, bei Ei— chen in Stücken von 36 Fuß Länge 20,/ Dicke 18“ Dicke scharfkantig beschlagen, 34—— 14/— 14“———— 32—— 106“— 16“————— 33— 14½— 14“————— 30—— 14*— 14.————— 28—— 147— 147————— 26—— 16“— 16“————— und sofort bis zu den kleinsten Stücken von 20“ 12,“ U◻,/ am häufigsten verlangt. ö Man nimmt gewöhnlich an, daß, da in einem Kreise von 7“ Durchmesser ein U von 3“ gezogen werden kann, auch aus einem 7“ starken Baume ein 5“ in U beschla— genes Stück Holz gearbeitet werden könne. Bei dem un⸗ regelmäßhigen Wuchse des Baumes, der selten zirkelrund und eben so selten schnurgerade ist, ist dies jedoch bei⸗ nahe nie der Fall, und man kann annehmen, daß aus ei⸗ nem Stücke Holz von 7“ Durchmesser kein größeres vier⸗ WWer V sbet M W 1 . + hine Aihh W b M 45 H X̃ 14 91 420 5 EI 6 285 kantiges Stück gearbeitet werden kann, als 4“ H◻. Es muß deßhalb ein Stück was 20“/Obeschl. werd. soll 35“ Durchm. rund ein Siück was 16.——=—=28.—— ein Stück was 14“[——— 242:::—— ein Stück was 1210◻n——— 217—— haben. Die Bäume halten nicht gleich aus, denn theils sind die Holzarten verschieden, theils ist der Stamm mehr oder weniger holzreich und fällt gegen den Zopf zu bald stärker, bald schwächer ab. Bei einem ästigen Wuchse wird dies noch auffallender, und man kann zwar sehr schöne Stücke Schiffbäuholz unter ästigem Holze finden, ia es ist sogar rathsam, dies vorzugsweise vor dem spalti⸗ gen dazu zu benutzen; aber jeder starke Ast bewirkt, daß der Baum über demselben verhältnißmäßig duünner wird, als er unter demselben ist. Der geringste Abfall, welchen man z. B. in Eichen annehmen muß, ist, den Stamm drei Fuß über der Erde gemessen und von da an gerechnet, auf jede 5 Fuß Länge 12 Zoll Abfall in der Dicke, so daß der Klotz bei 20 Fuß Länge 6 Zoll schwächer ist als im Stam— me ꝛc. Wenn hiernach ein Stück Holz 10 lang 35“ im Zopfe, 38“ im Stamme stark ist, so enthält es etwa 722 Kfß. und es kann aus ihm ein Stück 20“ in IJestark beschlagen von 274 Kfß. gearbeitet werden. Wäre es 36“ lang, so würde der mittlere Durchmesser wenigstens 41/ seyn müssen, wenn der obere 35 ist, und wenn das Stück eben so stark zu 20“ beschlagen werden soll, wird es rund 330 Kiß. und 100 Kit. beschlagen enthalten. Wollte man den Kfß. rund zu 3 Gr. verkaufen, so könnte „ V. WH * + W 140 * 4 3 . 69 ........ — 286 man im ersten Falle den Preis des beschlagenen Holzes auf 8 Gr. pro Kfß., im zweiten auf 10 Gr. setzen. Dies ist jedoch nicht die einzige Rücksicht, welche man bei der Festsetzung des Preises für das Schiffbauholz zu beachten hat, vorzüglich wenn man auch Gelegenheit hat, das Holz noch anders zu benutzen. Man muß auch die Gefahr, unbrauchbares Holz zu erhalten, die bei Schiff⸗ bauholze größer ist als bei jedem andern Hol se, in Anschlag bringen. Bei Nutzholzsortimentern, wo der Baum in meh— rere Theile zerlegt wird, kann man, auch wenn sich ergiebt, daß der Stamm Fehler hat, die man vorher nicht bemerk— te, doch oft noch viel Nutzholz erhalten, indem man die einzelnen gesunden Stücke aussucht. Bei Schiffbau—⸗ holze macht der kleinste Fehler den ganzen Stamm un-— brauchbar, der, einmal bearbeitet, dann kaum zu Brenn— holz mehr gut zu benutzen ist und höchstens zu kleinen Stü⸗ cken ländlichen Bauholzes zerschnitten werden kann. Bei der größten Vorsicht ist es nicht zu vermeiden, daß nicht sehr viele zu anderem Gebrauche recht taugliche Stämme durch das Arbeiten zu Schiffbauholz verdorben und nach der Entdeckung eines Fehlers liegen gelassen werden, denn selbst der vorsichtigste Kaufmann bringt gewöhnlich noch eine Menge gearbeitetes Holz auf den Markt, welches die Schiffszimmerleute bei der genauen Bracke als fehler— haft auswerfen und liegen lassen. Kein Käufer kann sich aber darauf einlassen, das Holz für seine Gefahr arbei⸗ ten zu lassen, wenn er den vollen Nutzholzpreis dafür be⸗ zahlen soll.— Dies erhöhet den Preis des Schiffbauhol⸗ zes, je nachdem die Bäume mehr oder weniger verdeckte Fehler haben, außecordentlich. * aus Wheh H, 1 Man Hu ˙9⁰M/ Uehh 287 b. Unter die krummen Hölzer zählte man sonst eine Menge bestimmter Sorten von verschiedenen Krümmun— gen, welche alle so gewachsen und gearbeitet seyn muß— ten, wie sie in das Schiff eingesetzt werden sollten. Man findet sie in allen Büchern, welche vom Schiffbauholze handeln, verzeichnet, doch gehörte eine sehr große präkti— sche Uebung dazu, sie gleich in jedem Stamme zu erken⸗ nen. Die Schwierigkeit, sie jedesmal so zu erhalten, wie sie bedurft wurden und die Fortschritte, weiche man in der Schiffsbaukunst machte, hat sie größtentheils überflüs⸗ sig gem acht und auf die einfachen Bogenstücke beschränkt/ aus denen man die übrigen nöthigen Krummholzstücke, ausgenommen die Kniee, zusammen zu setzen weiß. Diese sind unter dem allgemeinen Namen der Buchten be— kannt. Grundsatz dabei ist, dabß die kleinste Krͤmmung auf jeden Fuß Länge, welche das Stück hat, einen Zoll betragen muß. Eine größere schadet nicht, sondern ist gesucht, wenn sie nur regelmäßig ist. So wie die Buch— ten bogenförmig gekrümmte Hölzer sind, so nennt man Knie, wo ein gerades Stück Holz sich mit einemmale in einem Winkel von 45 bis 90 Graden krümmt, was man am häufigsten durch starke Aeste erhält. Es ist ein selt ner Fall, daß sowohl Buchten als Kniee genau so ge— wachsen sind, als sie zum Schiffbaue verlangt werden, und man hilft diesem durch das Bearbeiten des Holzes nach, indem man so viel Holz herunterhauet, bis sie die ver— langte Gestalt erhalten. Es gehet daraus schon von selbst hervor, daß diese Holzsortimenter noch mehr an ihrem ku— bischen Gehalte gegen das runde Holz verlieren, als die geraden Stücke, und der Preis wird däher bei ihnen auch tttt't... ———————.—.—...——.—.. 288 pro Kfß. höher seyn müssen als bei diesen. Wie viel?— läßt sich schwer genau angeben, doch kann man ihn in der Regel um 3 höher annehmen. Keine Marine nimmt Schiffbauholz an, bei welchem be⸗ mer kbar ist, daß es im Safte gehauen wurde, und es wird daher von den Kaufleuten dahin gesehen, daß das Holz außer dieser Zeit gefällt wird. Man verliert dabei di Rindenbenutzung, welche ebenfalls durch den höhern Preis des Holzes ersetzt werden muß. Es treten häufig Fälle ein, ws der Preis des Land— bauholses für den Stamm nach Angabe der Länge Zopfstärke bestimmt werden muß. So kann z. B. ver⸗ längt werden: Bauholz von 60 Länge 12“ im Zopfe —— 48⁰—— 100⁰—— ——— 4⁰⁰— 10—— —— 36/— 9⁴—— Wenn hierbei das Holz nach Kubikfußen bezahlt wird, so ist für das ordentlich beschlagene Holz eben das zu be⸗ achten, was bei dem Schiffbauholze angeführt wurde. Wird es aber stammweis nach der Zopfstärke bezahlt,‚ so ist auch hierbei vorzüglich die Länge zu beachten, da diese den Preis nicht bloß für die größere Länge, sondern auch für die dann nöthige größere Stärke des Holzes stei⸗ gern muß. Nehmen wir bei gut gewachsenem Bauholze für jede 10 Fuß Länge auch nur 13“ Abfall an, was ohnsteeitig das geringste ist, was man annehmen könnte, so würde doch R ale 90 mfn Rl , 40 M„ W, ip Rchen 0 lot** 0 lhe 4 f 10 8 u i 1 bez Cud EE 0 0 13 ⁰˙/ Rt — — —— 289 1 Stück Holz von 60“ 12“ im Zopfe 100 Kfß. 1—— i350 12“4“— 70— 1——— 40 121— 49— 1——— 30017— 36— enthalten, woraus hinlanglich hervorgehen wird, um wie viel höher das Holz nach seiner größern Länge die Taxe erhalten muß, wenn bloß die Zopfstärke beachtet wird. Je größer der Abfall ist, desto mehr muß auch verhält— nißmäßig der Preis steigen. 4. Von der Preisbestimmung der Kohlen. Um den Preis der Kohlen so festzusetzen, daß das dazu verwendete Holz zu dem gewöhnlichen Brennholzpreise bet zahlt und die aufgewendeten Kohlungskosten ersetzt wer⸗ den, sind zu beachten: a. das Schwinden der Kohlen oder der Abgang am Volumen der Kohlen gegen das Holz, b. der Verlust des Holzes welches das Feuer ver⸗ zehrt/ c. die Kosten der Verkohlung. Zu a. Das Schwinden der Kohlen gegen das Holz ist nicht gleich, sondern nach den Holzarten, den dazu verwendeten Theilen des Stämmes, dem Alter des Hol⸗ zes, der größeren oder geringeren Trockenheit des Holzes und den Umständen, unter denen die Verkohlung statt fand, verschieden. Erlenholz schwindet bei dem Kohlen mehr als Buchenholz, Astholz mehr als Stammholz, Reidel— holz mehr als ausgewachsenes Holz, noch nicht ganz trock⸗ nes mehr als ganz trocknes; bei Sturmwinde, in freier Lage auf lockerm Boden und neuen Kohlstätten wird man Pfeils Anl. II. 19 29⁰ 227 weniger Kohlen erhalten als unter günstigern Verhältni sen. Im Allgemeinen und als Durchschnittssatz kann man annehmen, daß das Holz durch das Verkohlen die Hälfte seines Raumgehaltes verliert, so daß man aus 100 Ku⸗ bikfuß Holz nur 50 Ksß. Kohlen zu erwarten hat. Zu b. Ein Theil des Holzes wird stets durch das Feuer verzehrt, verhältnißmäßig weniger, je größer der Meiler ist, je mehr der Köhler sein Fach verstehet und je günstiger die Verhältnisse sind. Als Durchschnittssatz kann man als Verlust 2 der zu verkohlenden Holzmasse an—⸗ nehmen. Sind hiernach 2000 Kfß. Holz verkohlt, so beträgt der Lerlust lnr, 100 Kfz. Dar Schvinden 10600— und 900 Kfß. Kohlen müssen daher ausschließlich der Kohlungskosten eben so hoch bezahlt werden als 2000 Kfß. Holz. Die Kohlungskosten richten sich zu sehr nach dem Prei-⸗ se des Arbeitslohnes überhaupt, der Menge und Art der zu verkohlenden Holzmasse, nach den Dransportkosten, der Geschicklichkeit und der Menge der vorhandenen Köhler, und sind deßhalb zu abweichend, als daß sich davon allgemeine Festsetzungen machen lie ssen. * 8* Von der Holzbenutzung. Im vorigen Abschnitte haben wir versucht, die Aet und Weise anzugeben, auf welche man sich über den noth⸗ wendigen Preis unterrichten kann, den das Holz bei seiner verschiedenartigen Verwendung erhalten muß. Ii * Hähil nn H I dab dn Ms n ash Hei * deb ö I ů del 00 Waa Nool 291 so fern wir dies mit Rücksicht auf den sich von selbst bildenden allgemeinen Preis des rohen Holzes und den— jenigen, welchen wir nach Abzug der Anschaffungskosten für die verschiedenen besonderen Nutzholßsortimenter er— halten, beachten, erlangen wir die Erkenntniß, bei wel—⸗ cher Zugutemachung des Holzes wir den größten Gewinn haben. Auch werden wir durch die deßhalb anzustellen⸗ den Untersuchungen 11911 welches Holz hinsichts der Anschaffungskosten das theuerste ist, was wir daher auch eben so wieder zu e und zu einem Gebrauche, wobei es bezahlt wird, zu benutzen suchen müssen, so wie wie aus dem Hinn Preiie wieder auf den größern Ge— brauchswerth, größere Seltenheit, stärkere Nachfrage schließen müssen. Wir können dies als die ersten Elemente zum Unter— richte über die zweckmäßige Benutzung des Holzes anse— hen, da sich daraus ergiebt, welche Hölzer zu gewinnen wir vorzüglich trachten müssen. Dies genügt jedoch noch nicht, wir bedürfen dazu auch der Kenntniß, zu welchem Gebrauche das Holz seinen individuellen Eigenschaften nach sich am vorzüglichsten eignet, und müssen diese selbst zu erkennen im Stande seyn. Wir können wissen, bei welchem Holzsortimente wir den größten Gewinn haben, aber wir verwenden unpassende Stämme dazu und ha⸗ ben deßhalb nicht Gewinn, sondern Schaden. Im an— dern Falle erkennen wir auch vielleicht die wirkliche Brauch— barkeit eines Stammes nicht, die er für eine vortheil⸗ hafte Verwendung hat, und er wird mit geringerem Ge— winne benutzt, als man davon hätte erhalten können. 19— ———— 292 Diese Kenntniß soll uns 1) die Lehre von der Zugutemachung des Holzes geben. 2 Diesem soll itt die so vielfach damit in Be⸗ rührung stehende Lehre von dem Transporte und der Aufbewahrung 1—.1 Holzes beigefügt wer— den, welchem nichten send sich die dne und Rücksichten bei dem Verkaufe des Holzes — R 1 6 1 SV auschtietzen werden. 1) Von der Zugutemachung des Holzes. Die Lehre von der Kumst der Verarbeitung des rohen Holzes für die verschiedenen menschlichen Bedürfnisse nennt man die Hol technologie, diejenige von der Verar⸗ beitung und Bereitung aller Forstproducte, die Forsttech⸗ nologie. Wir haben mehrere sehr brauchbare Bücher, welche sich mit diesem Gegenstande ausschließlich beschäf⸗ tigen, worunter: Völkers Forsttechnologie, Wei— mar 1803, vorzüglich zu empfeblen ist. Man findet in diesen Schriften a 23 Machtweisung der in verschiedenen Gege den üblichen Nutzholzsortimenter, verbunden mit einer schreibung ihrer Gestalt und ihrer Dimensionen, b. die Beschreibung der Verarbeitung selbst und der dabei anzuwendenden Handgriffe, Vorrichtungen und Instrumente c. die Bezeichnung des dazu nöthigen Holzes und I—— 65 häwiseng deß Gebrauchs und der Ser I V¹ s% M 10 R 4 isin A lO der V u 0 Q* N 4* 203 — wendung, so wie die Art der Zählung ꝛc. und wie sie in den Verkauf kommen. Unter allen Kenntnissen, deren dinmnn bedarf, sind beinahe keine schwerer durch bloßen mündlichen Unterricht, ohne Werdidung mit der An⸗ schauung und praktischen Vorzeigung, en erlangen als die technologischen. Die vollkommenste B ei⸗ nes Nutzholzes, zumal ohne Abbildungen, 28 kein laren, deutlichen Begriff davon, und noch weniger laßt sich die Verarbeitung selbst und die dabei vorfallenden Handgriffe ꝛc. ohne sinnliche Wahrnehmung und prakti⸗ schen Unterricht vollkommen verdeutlichen. Deßhalb kann die vn genügend auch nur im Walde, in den rkstätten und bei der Arbeit selͤost gelehrt werden. Da dies 1 doch selten in Hinsicht der Verärbeitung aller Forst⸗ Lüin möglich ist, so mögen die Forsttechnologien im⸗ mer ihren Werth für den jungen Forstmann behalten, welcher ungewiß, in welche Verwaltung er einst treten wird und welche Nutzhölzer daselbst gearbeitet werden dürften, von allen wenigstens diejenigen Vorkenntnisse haben soll, welche ihm zu erlangen möglich sind. Er wird die Verarbeitung selbst dann auch im Walde selbst leich⸗ ter studinen und kennen lernen können. Für den Zweck dieser Schrift wäre es jedoch ganz un— passend, die ganze Holztechnologie darin aufzunehmen. Einmal würde dieselbe dadurch zu iiimmime, miiin vo⸗ luminös und dadurch auch kostharee, als für die 1 85 Verbreitung wünschenswerth ist, werden, und dann wür⸗ de dies von keinem Nutzen seyn. Wollte man den übri— gen Zorsttechnologien folgen, so würde man geöbtentheils 294 sie abschreiben müssen, da sowohl Völker als Hr. Profes⸗ sor Walther und Oberforstmeister Jester die vorgetrage— nen Sachen nach ihren Ansichten zweckmäßig ausgeführt haben. Dabei würde aber doch kein Forstbesitzer oder Forstmann allein ohne weitern Unterricht in den Stand gesetzt werden, die beschriebenen Nutzhölzer selbst arbeiten zu lässen, wozu überdem da, wo dies mit Nutzen gesche— hen kann, gewöhnlich schon sachverständige Arbeiter vor⸗ handen sind. Aus diesen Rücksichten soll die Lehre von der Zugute⸗ machung des Holzes auf eine ganz verschiedene Art be— handelt werden. Das Verfahren bei dem Fällen, Roden, Lan, den, Spalten ꝛc. des Holzes kann man wohl als be— kannt mit Recht bei den Lesem dieser Schrift„in setzen. Die Beschreibung der Nutzhölzer soll ganz übergan— gen werden, da es bei den bekannten überflüssig wäre und der, welcher eine Nachweisung über ein unbekann— tes verlangt, deßhalb auf eine der vorhandenen Forst— technologien verwiesen werden kann. Auch die Beschreibung der Verarbeitung selbst und der dabei anzuwendenden Handgriffe, Instrumente und nöthigen Vorrichtungen, soll nicht weiter berührt werden, so wie auch die Kenntniß des Gebrauchs und der Verwendung als bekannt vorausgesetzt wird. Dagegen soll die Bezeichnung des zu den gewöhn— lichen Arten des Nutzholzes passenden Holzes und die Erkennung der zweckmäßigen Verwendung des rohen Holzes für ein schon bekanntes Nutzholz gelehre, und I ö — Woder Mand Hiten 1¹½ 0 29³ dabei zugleich auf das aufmerksam gemacht werden, was der Forstbesitzer gewöhnlich zur Kontrolle der Arbeiter zu beachten hat. Eine zweckmäßige Bestimmung zur Verwendung des Holzes läßt sich e auch bloß nach der sina⸗ lichen Wahrnehmung am 3 Holze selbst treffen. Der bloße theoretische Unterricht ist chen so unvollkommen und hat mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen, wie der über die eigentliche Verarbeitung. Die Kennzeichen, aus welchen sich schließen läßt, ane das Holz für die eine oder die andere Benutzung passender 15 tafsen sich von dem Sachverständigen an dem Baume selbst leicht und sicher nachweisen, manche aber schwer, manche gar nicht durch Worte beschreiben, da ihre Erkenntuiß in sinnlichen Wahrnehmungen und Gefühlen liegt. So kann man z. B. wohl aus dem Klange, welcher entste⸗ het) wenn man einen Baum mit der Axt anschlägt, schließen, ob er schadhaft oder g gesund ist, aber man kann diesen Klang nicht beschreiben. Das Nachfolgende, ohne Verbindung mit dem praktischen Unterrichte, muß deßhalb auch sehr unvollkommen bleiben und mehr eine Andeutung seyn, wie man zu der sehr wichtigen Holzerken⸗ nung gelangen kann, als daß sie selbst dadurch vollstän⸗ dig gelehrt würde. Es wird jedoch nicht ohne Rutzen seyn, sobald man es bei der Gelegenheit zur praktischen Anwendung sich in das Gedächtniß zurückruft. Welches Nutzholz am gesuchtesten ist und bei wel— chem der Forstbesitzer den größten Gewinn hat, zeigt ihm der richtig ermittelte reine Holzpreis an. Es wird kaum zu bemerken nöthig seyn, daß dasjenige Holz, 296 welches den höchsten Ertrag gewährt, das, was am sel— tensten ist und am mehrsten gesucht wird, vor allem an— dern gearbeitet und vorzugsweise ausgenutzt werden muß. Es kann jedoch auch der Fall seyn, dab mehrere Nutz— hölzer des Absatzes wegen müssen gearbeitet, und auch zu gleichem reinen Ertrage versilbert werden können. Das eine dieser Nutzhölzer bedingt dabei mehrere sel— tene Eigenschaften des Holzes, das andere sindet sich häufiger vor. In diesem Falle muß das Holz zu der ersteren Ausnutzung vorzugsweise vorher ausgewählt werden. So kann der Verkäuf des Holzes zu Brettern und zu Faßtauben gleich vortheilhaft seyn, aber die Kon— sumtion würde weder alles zu Brettern noch alles zu Faßtauben verarbeitet aufnehmen. Hat man viel an—⸗ brüchiges Holz, woraus noch Faßtauben können gear⸗ beitet werden, so muß vorzugsweise alles gesunde Holz zu Brettern ausgesucht werden, und umgekehrt, wenn wenig spaltiges Holz zu finden ist, so wird das, was sich zu Faßtauben eignet, zuerst ausgewählt werden müssen. So wichtig auf der einen Seite die Zugutema— chung des Nutzholzes, welches höher bezählt wird als das Brennholz, für den Ertrag der Forsten ist, so muß man doch auch auf der andern Seite gegen eine übertrie— bene Sucht, alles, was sich nur irgend zu Nutzholz eignet, als solches versilbern zu wollen, warnen, denn man kann davon, vorzüglich wenn es sich nicht für den Welt⸗ handel und auswärtigen Debit eignet, nicht mehr an— fertigen lassen, als die Konsumtion aufnimmt, wenn man sich nicht selbst Schaden zufügen will. So kann luf. I ah csh, h 0 bN Wihl Die I u H Wym Wubas Wen W 0 N W 0 Man 9 Gelt 1 Wens 297 man in gesundem, gut gewachsenen Nadelholze den größten Theil als Bauholz bei gehörigem Alter benu— 6zen, denn Aeste sind dabei kein Hinderniß, krumme Stämme kann man noch zu kurzen Stücken als Säulen, Riegeln, Bändern, das anbrüchige Holz sogar noch zu Stück⸗ und Stackholze znninn ͤn. Eben so kann man in einem geschlossenen Buchenwalde von gutem Wuchse den größten Theil des Holzes zu Felgen groß und klein, Axren und ähnlichem Stellmacherholze benu— tzen, und in Eichen- und Birkenniederwaldungen von 40- jäheigem Umtelebe ist eine große Menge des Holzes zu Stellmacherholz zu gebrauchen. Wollte man alles nur irgend brauchbare Holz dazu auswählen, so würde der Absatz davon wahrscheinlich nicht möglich seyn, man vürde Zugutemachungs, Aufbewahrungs/, Transport— und andere Kosten aufwenden, welche man später viel⸗ leicht nicht ersetzt erhielt. Man muß daher nicht bloß das Holz, woraus sich möglicherweise brauchbares Nutz— holz arbeiten läßt, zu erkennen vermögen, sondern auch mit dem Bedürfnisse der Konsumtion bekannt seyn. Das und allgemeine Regeln, auf welche aufmerk— sam zu machen vielleicht nicht überflüssig war. Von denent nang des Nutzholzes, welches in ganzen Stammen oder großen Stücken gebraucht wird, oder der großen Rund- und Ecknutzhölzer. Wir beachten von diesen Hölzern bloß die Land— bau /, Wasserbau', Bergbau, Schiffbau⸗, Mühlenbau⸗ 298 und Röhrhölzer, da die Erkennung der kleinern Stan—⸗ gen-, Gabel- und anderen Hölzer weniger schwierig ist. Das Landbauholz bedingt zu seiner Brauchbarkeit einen langen geraden Wuchs, die möglichst geringe Verschiedenheit der obern Zopf- und der untern Stamm-⸗ statke. Wo es der Witterung ausgesetzt ist, wie bei Schwellen, Säulen, Riegeln und Bändern, muß es dauerhaft diese vertragen können. Von den Laubhöl⸗ zern eignen sich dazu deßhalb vorzüglich Eichen und Ul—⸗ men, welche letztere im nördlichen Deutschlände weniger zu Bauhölz benutzt werden, als sie es verdienen; von den Nadelhölzern folgen auf einander altes kienigtes Kiefernholz, Lerchen-, jüngeres Kiefernholz, Fichten und Tannen. Wo das Holz Lasten tragen soll, muß das⸗ selbe elastisch seyn, und diese Eigenschaft besitzen die Nadelhölzer, vereint mit dem dabei gewöhnlich nöthigen langen, geraden, aushaltenden Wuchse, vorzüglich. Ganz im Trocknen taugt jede Holzart vom gehörigen Wuchse, doch sind die Esche, Aspe, Buche, Linde als Bauholz der Erle und Birke vorzuziehen. Hiernach ist die Auswahl und Bestimmung der Verwendung der ver— schiedenen Landbauhölzer zu treffen. Manche Stücke werden kürzer, manche länger ge— braucht, Säulen können voller Aeste seyn, bei Balken würde die Elasticität und Haltbarkeit dadurch geschwächt werden, deßhalb müssen zu den kürzern Stücken nöthi— genfalls die nicht ganz geraden Bäume, zu den langen Balken die geraden astreinen gewählt werden. Innere Fehler des Holzes sind: Kernrisse und Eisklüfte, dop⸗ pelter Splint, Aeste, wimmeriger oder spiralförmiger *— — —.— * —. E E 16 ahih l e Won Wtes n I W 290 Wuchs der Holzfasern, Wurmfraß und Anbrüchigkelt. Alle außer den letztern machen das Holz zu Bauholz nicht geradezu untauglich, wohl aber zu anderem Nutzholze. Wo daher beides gearbeitet werden soll, verwendet man gerade das Holz mit diesen Mängeln am vortheilhafte— sten zu Bauholze. ö Kennzeichen der Anbrüchigkeit sind, wenn an den Wurzeln und unter dem Stamme sich Löcher zeigen, wenn unten der Stock verhältnißmäßig sehr dick und plötzlich dünner wird, wo der Stamm gewöhnlich stock— faul ist, wenn rund um den Baum ein Wulst bemerk— bar ist, wenn am Stamme überwachsene Buckeln und Auswüchse bemerkbar sind, die man aber von bloßen Lasern unterscheiden muß, wenn Schwämme verschiede— ner Art, viele trockne und eingefaulte Aeste bemerkbar werden, wenn die Spechte sehr am Stamme hacken, Wurmmehl auf der Rinde liegt, überwachsene Vertie— fungen, sogenannte Larven, sichtbar werden, oder gar Löcher, so wie der hohle Klang des Stammes bei dem Anschlagen mit der Axt auf eine von Rinde entblößte Stelle dem Sachkundigen beinahe immer ein Anzei— chen des gesunden oder kranken Zustandes des Baumes giebt, wenn nicht der Baum sehr stark und bloß in der Mitte schadhaft ist, wobei dies freilich trügt. Durch Abschälen der Rinde auf dem Stamme vor dem Fällen läßt sich die Dauer des Holzes sehr verbes⸗— sern, weil die Blätter dann die rohen Nahrungsstoffe reiner aus dem Stamme herausziehen. Durch Auslau— gen der in der Saftzeit gehauenen und geschälten Stäm⸗ me kann man ebenfalls die Dauer derselben sehr ver— 300 mehren. Vorzüglich gilt dies von der Aspe, Lerche und Fichte. Je kleiner die Jahresringe sind, desto vorzüg⸗ licher ist das Holz zu Bauholze, je rascher der Wuchs und je poröser das Holz ist, desto weniger dauerhast und elastisch und folglich auch desto weniger brauch—⸗ bar ist es. Das Holz zu Bauten unter dem Wasser muß sich daselbst lange gut erhalten. Es hat diese Eigenschaft vorzüglich das Eichen, Erlen⸗, Ulmen⸗, Lerchen⸗, Kie— fern- und Buchenholz. Im Uebrigen müssen die Was⸗ serbauhölzer nach den Bedürfnissen des Baues alle übri— gen Eigenschäften des Landbauholzes in Hinsicht ih— res Wuchses haben. Zu dem Bergbauholze, welches ge— wöhnlich in kürzern Stücken gebraucht wird, verwendet man beinahe alles nur irgend gesunde und gerade Holz, welches die wenigsten Transportkosten wegen seiner Nähe erursacht. Zum Baue der Schiffe verwendet man für den Bau des Rumpfes vorzüglich Eichen, Ulmen-, Ler⸗ chen und Kiefernholz, für die Masten und Segelstan⸗ gen auch Fichten und Tannen.— Die erste und un⸗ erläßlichste Bedingung von allem Schiffbauholze ist, daß es durchaus fehlerfrei und rein von solchen Mängeln ist, welche seine Dauerhaftigkeit, Festigkeit und Dichtigkeit gegen das Durchdringen des Wassers verringern könn⸗ ten. Anbrüchigkeit, Wurmstiche, Kernrisse, Eisklüfte und faule Aeste machen es daher durchaus untauglich, und man muß sich wohl vorsehen, keinen solchen fehlerhaf— ten Stamm zur Verwendung zu Schiffbauholz zu bestim⸗ men. Dagegen schaden gesunde Aeste, wimmriger und + un . uhll, d yud ale cben, ht r Wüch h. W Weh Nuc Lerhe ohh⸗ Bucht thast Much⸗ 0• ½% A XII. chiat⸗ R da I Hsh Fläfte glich Herhuf hestith l 3017 gewundener Wuchs nichts, und man kann deßhalb oft sonst ganz unbrauchbare Stücke mit Vortheil dazu be— nutzen. Außerdem daß das Holz ganz gesund seyn muß, wird auch verlangt, daß es die gehörigen Dimensionen haben, und man muß sich deßhalb vorher genau dar— über unterrichten, ob bei den geraden Stücken die erfor— derliche Länge und Stärke, bei den krummen die passen— den Krümmungen herauskommen werden. Bei der un— endlichen Mannigfaltigkeit der zum Baue eines Schiffes nöthigen Stücke ist es von dem Forstmanne oder dem Forstbesitzer nicht zu erwarten, daß er sie alle so genau kennen sollte, um sie in dem rohen Holze auffinden zu können. Es ist dies mehr Sache des Schiffszimmer— mannes oder Balkenhauers. Die bloße Angabe der Na— men der verschiedenen Stücke und ihrer Larg kann auch keinen weitern Zweck haben, da das N öthig schon oben gesagt ist, weßhalb dies hier auch ganz Wes gangen wird. Bei dem Mühlenbaue verdienen vorzüglich die Wel— len eine besondere Aufmerksamkeit, da hierzu Stücke Holz von geradem Wuchse, fehlerfrei und von so gro— ber Stärke noöthig sind, daß sie nur selten zu finden sind. Dabei soll das dazu zu verwendende Holz sich nicht wer— fen, nicht aufreizen, weßhalb man sehr darauf Whn⸗ daß die Markröhren so viel als möglich in der Mitte des Stammes sind, auch soll das Holz abwechselnde Feuchtigleit und Trockniß gut ertragen. Die vorzüg⸗ Luchst en Holzarten dazu sind Eichen, Ulmen, Lerchen und e'n. Zu demjenigen M ühlenbauhol; ze, welches ei— ner starken Reibung unterworsen ist und Zähigkeit, 302 Härte und Elasticität voraussetzt, wählt man vorzüglich Buchen, Hainbuchen, Birnbaum, Ahorn und Elsbeer— baum. Das vorzüglichste ist der Taxus, wenn man die Stücke von hinreichender Größe erhalten kann. Die Tröge in Pech⸗, Oel-, Walk- und Stampfmühlen kön— nen am besten aus starkem, gesunden, wo möglich wimm— rigen Eichenholze gut gemacht werden. Das Röhrholz muß außer einem geraden Wuchse, um Stücke von hinreichender Stärke und Länge zu er— halten, eine große Festigkeit haben, um bei dem Drucke des Wassers nicht aufzureißen) und im Wasser gut aus— dauern.— Vorzüglich gut dazu ist das Eichenholz, bei dem das Auslaugen vor dem Gebrauche aber anzura— then ist, da sonst das Wasser leicht eine schwärzliche Fär⸗ bung und einen zusammenziehenden Geschmack davon an— nimmt; Erlen und Buchen sind sehr gut, wo die Röh— ren stets im Wasser oder in nassem und feuchten Boden liegen. Ulinen, Lerchen und Kiefern werden da mit Vortheil benutzt, wo die Röhren von außen abwech— selnd trocken und feucht liegen, und sind um so besser, je harziger das Holz der beiden letzten Holzarten ist. Auch die Aspe giebt ziemlich dauerhafte Röhren, sobald das Holz vor dem Gebrauche entrindet und ausgelaugt wird. Die Röhren dauern länger, wenn sie splintrein bearbeitet werden, als wenn dieser daran bleibt, und es ist daher vortheilhafter sie so stark auszusuchen, daß dies geschehen kann. Das Holz muß durchaus gesund, nicht wurmstichig, kernschälig, rissig seyn; nicht abgestorbene Aeste haben, und das Holz mit kleinen Jahresringen ist da⸗ 0 EL X. nlas 11 Iin det N De E Hohfnse N. sawahinl .Nschy M 00 Im ½ Rrn 6 a V Wi ¹¹ 5 ud ig daß diaf y sen, eg! Ructanicht g. d nsht krugge Mun Raang W aen Rune 9 dsthng bebmeg.— au uxluag haen 33 n 6 WI 4 . —— z beer nan Die I Wuhse 1060 Hacke Hubt e W Wden Init eh I V ist hnd In 10 0 6 dies hith sotbel shu 303 bei dem üppig gewachsenen vorzuziehen. ie Markröh— ren sollen so viel als möglich mitten im Sonn seyn. Von der Erkennung des spaltigen Nutz— holzes. Die Spaltigkeit des Holzes hängt davon ab, daß die Holzfasern der Länge des Stammes nach fester zu⸗ sammenhängen als sie seitwärts mit einander verbun— den sind, und daß die Längenfasern viel Elasticität ha— ben, um bei dem Spalten des Holzes nicht zu zerbre— chen, sondern auszuhalten. Außerdem gehört dazu, daß es astlos ist, nicht spiralförmig gewunden, sondern die Holzfasern eine gerade Lage haben, daß es nicht wimm— rig und mit den Holzfäsern in einander verwachsen ist, daß diese in regelmäßigen Schichten neben einander liegen, oder daß das Holz nach dem technischen Aus⸗ drucke nicht gräbt, daß der Wuchs des Stammes gerade und nicht krumm oder buchtig ist. Bloß durch viele präktische Uebung kann man dahin gelangen, daß man aus den äußern Kennzeichen an einem Baume mit Sicherheit auf die innere Beschaffen— heit desselben hinsichts seiner e zu schließen vermag.— Die mehresten Spaltwaaren bestehen nur aus einzelnen Theilen des Baumes, die nicht seiner ganzen Länge nach ausgespalten werden müssen, sie be— dingen daher auch nicht, daß der ganze Stamm fehler— frei sey, sondern nur, daß sich einzelne dazu taugliche Stüͤcke leicht nmnmm. assen, um für den bestimm⸗ ten Gebrauch bereitet werden zu können. Deßhalb kann ie Auswahl des Spaltholzes der des Nutzholzes, wo⸗ 304 zu große fehlerfreie Stämme nöthig sind, in der Regel untergeordnet werden, und es muß dies um desto mehr der Fall seyn, je seltner und mithin wichtiger und theu— rer diese Stämme sind. So wäre es thöricht, eine seltne große Welle, wo sie benutzt werden kann, zu kleinen Spaltwaaren zu zerschlagen, wenn sie auch alle dazu nö⸗ thigen Eigenschaften in der größten Vollkommenheit besitzt. Um aus den äußern Kennzeichen auf die innere Be— schaffenheit hinsichts seiner Spaltigkeit zu schließen, wird folgendes zu beachten seyn. Bei dem Nadelholze gehet jeder Ast bis in das Herz des Stammes, weil er schon mit dem ersten Jahres triebe bis an die Markröhre verbunden ist. Sobald er daher abgestorben oder grü— nend, überwachsen, wo er sich durch Buckeln verräth, oder abgebrochen, noch sichtbar ist, so thut er auch der Spaltigkeit des Holzes Eintrag. Bei dem Laubholze, welches noch zuweilen Aeste erzeugt, wenn der Stamm schon eine gewisse Stärke erreicht hat, giebt es zweierlei Aeste, die von Jugend auf sich am Stamme befanden, und solche, welche erst im späteren Alter durch diesen Ausschlag entstanden. Man bezeichnet diese letztern ge⸗ wöhnlich mit dem technischen Ausdrucke: Kleberäste, weil sie nicht tief in den Stamm gehen, sondern nur so an ihm kleben. Man erlennt sie an ihrer verhältniß⸗ mäßig geringen Stärke und Länge, ihrer dünnen ju⸗ gendlichen Rinde, daß sie entweder ganz horizontal oder nach der Erde zu vom Stamme abstehen, und daß sie wie in ein gebohrtes Loch gestecht die Rindenlagen durchbrechen, während bei den alken Aesten die Rinde il/ 7 Haunt fufd N. D iin so th Summ d ud nan halt Enmme vobl Hent Met ahg Euulhh Een h Auhe in N² Mihtl. Wasch den Nne piht R e finden Iud Ntt, V0, Hasplosah sot Mfe thgle hi shubpensufi Hen undsucke dulleg ssea Aurhedd 10 Spuihh niht lach u d Funnee wuhen. Zun du duhut! Vchun zu. an den uz senigen guh Ifi am. A Hele d. Wlchet/ Hhose Weil ek Waher Nae Vu 1 WHh Imm. Hetlei xden, We d era IIs Hl n ju lde dah st denla 6 W 3 h, 30⁵5 des Stammes mit der Rinde der Aeste mehr verwach⸗ sen ist, und die Rindenlagen zusammen verbunden sind. Diese Kleberäste thun der Spaltigkeit des Holzes nur in so fern Eintrag, als sie früher entstanden, als der Stamm die zum Spaltholze nöthige Stärke erreichte, und man kann oft sehr schönes Spaltholz von einem Stamme voller solcher Aeste erhalten. Der abgestor⸗ bene oder abgehauene Ast, welcher noch im Baume das Spaltholz verdirbt, zeigt sich auch schon überwachsen noch lange in der Rinde und an dem äußern Ansehen des Baumes. Bei dem Laubholze sind an der Stelle, wo er sitzt, die Rindenfurchen unterbrochen, oder bei glat— ter Rinde zeigt sich ein rosettenähnlicher Fleck von dün— neren, glatteren, weniger bemosten, im Kreise herumlau— fenden Rindenlagen mit dem bemerkbaren Nabel oder Punkte, wo sich die Rinde bei dem Zusammenwachsen geschlossen hat. Bei dem Nadelholze verrathen sich die Aeste theils hierdurch und durch die kleineren Rinden— schuppen auf solchen Stellen, theils durch die Erhöhun— gen und Buckeln an den Stellen, wo die Aeste und Quirle gesessen haben. Der gewöhnlichste Fehler, welcher das astreine Holz zu Spaltholz untauglich macht, ist, daß die Holzfasern nicht gleich und gerade liegen, sondern nach der Länge des Baumes in mehr oder weniger spiralförmigen Win⸗ dungen. Zunächst entdeckt man dies durch die Lage der Basthaut und Rinde. Die Basthaut folgt stets der Richtung der Holzfasern, und deßhalb zeigt sich schon an den aus ihr entstehenden äußeren Rindenlagen der— jenigen Laubhöl zer, wo die Rinde sich in Längenrisse Pfeils Anl. II. 50 2+— —————————...‚.‚.‚.‚‚t‚.‚.s.s...— 306 trennt, wie z. B. bei der Eiche, ob das Holz gewun— den ist oder nicht. Die Ritzen in der Rinde gehen zwar nicht ununterbrochen fort, sondern sind durch unge— trennte, schräg sich verbindende Rindenlagen stets wieder geschlossen, allein doch siehet man deutlich, ob sie gerade in die Höhe gehend liegen und immer in gleicher Rich— tung auf einander treffen, oder ob sie gewunden sich um den Baum herumziehen. Man kann daraus bei Bäumen von riefiger Rinde mit ziemlicher Gewißheit auf die Lage der Holzfasern schließen. Bei solchen Höl— zern, welche nicht ritzige, sondern glatte und schuppige Rinde haben, fällt dieses äußere Kennzeichen größten— theils hinweg. Man muß bei diesen entweder die Epi— dermis, das Holz und Fleisch der Rinde bis auf die La— gen der inneren Basthaut abschälen, um diese ihrer Länge nach untersuchen zu können, oder man hauet eine Platte an dem Stamm, spickt mit der Axt oder einem scharfen Messer hinein und biegt mehrere Holzlagen heraus, wel— che man der Laönge nach in der aufgehauenen Platte aufreißt, wobei man deutlich die Lage und den Gang der Holzfasern erkennen kann. Je länger die einzelnen Stücke des Spaltholzes sind, desto weniger darf das Holz gewunden seyn. So ist z. B. bei Bottigreifen vom untersten Stamme bis in den obern Wipfel eine durchaus gleiche Lage der Holzfasern und eine große Elasticität derselben nöthig, wogegen bei kurzen Spei— chen oder Bürstenhölzern das Holz schon beträchtlich ge— wunden seyn kann, da das Holz später durch das Be⸗ hauen und Bearbeiten noch die gehörige Form erhält. An Güte und Brauchbarkeit leidet aber dasjenige, wel⸗ Rl Thon Ren N cugng v ö . du Mon Mi au h Hsen an ungl⸗ viedet *Rtade Nih⸗ 06 Wß hben siprige WWpößtet Hdi Eih Vin 0t 0 1n sfe / vel i N Galg M V. v D 1 0 307 ches eine große Festigkeit und Zähigkeit hat, immer, sobald durch das Bearbeiten ein Theil der Längenkasern durch— schnitten wird, so wie auch ein größerer Holzaufwand dabei nöthig wird, indem die Stücke um so viel stärker gespalten werden müssen, als die Windung beträgt, damit sie gerade bearbeitet werden können. Wo viel gespaltene Holzsortimenter gearbeitet wer— den, ist es nicht möglich, dazu bloß das durchaus ge— rade Holz zu benutzen. Man hat mancherlei Kunst— griffe, das gewundene Holz gerade zu spalten, worunter das Spalten von beiden Seiten des Klotzes zugleich, das Vorhauen und Prellen die zweckmäßigsten sind, die aber gesehen und nicht durch die Beschreibung gelernt werden müssen. Der Forstmann und Forstverwalter müssen sich vorzüglich genau darüber unterrichten, bei wie viel Win— dung das Holz noch zu dem bestimmten Nutzholzsorti⸗ mente zu gebrauchen ist. So kann man z. B. Ei— chen, welche auf den Fuß Länge 1“ bis 3“ gewunden sind, noch zu Stabholz benutzen, allein man kann keine Piepenstäbe daraus arbeiten, und die Stäbe müssen gleich um so viel stärker aufgeschlagen werden, daß sie ge⸗ räde geputzt werden können, wobei man dann oft 5 bis 4 an Menge verliert. Das Holz fällt zugleich dadurch nach der neuern schärfsten Bracke aus dem Krongute in den Brack, da es über den Drath gearbeitet ist und an Dauer und Brauchbarkeit verliert. Wenn die Holzfasern ganz in einander verwachsen sind, d. h. wenn das Holz maserig und wimmerig ist, so ist es zum Spalten ganz unbrauchbar. Auch ohne dies hängen aber die Holzfasern bei manchen Holzarten 20 X 308 so fest zusammen, daß sie sich schwer und nicht glatt trennen lassen, wie z. B. bei der Feldulme, und diese taugen dann überhaupt nicht zu Spaltwaaren. Vor⸗ züglich bei dem Nadelholze und den Aspen von gutem Wuchse findet man auch, daß die Spiegelfasern nicht in gerader Linie nach der Oberfläche des Stammes zu laufen, sondern durch die aufsteigenden Holzfasern un— terbrochen werden und krumm liegen. In diesem Falle kann das Holz wohl gerade spalten, aber es trennt sich nicht glatt, sondern mit weniger oder mehr tiefen Fur⸗ chen und Erhöhungen. Man bezeichnet dies durch den Ausdruck: das Holz gräbt. Grobspaltigen Nutz— hölzern, welche bearbeitet werden, schadet dieses nicht soviel; zu seinern Spaltwaaren, z. B. Schindeln, Splie— ßen und dgl. wird aber das Holz dadurch untauglich. Man erkennt diese Eigenschaft des Holzes an keinem außeren Kennzeichen, wohl aber bemerkt man sie, vor— züglich wo die Bäume ungesägt und auf der einen Seite etwas tiefer mit der Axt eingehauen werden, am Bru—⸗ che des Stammes, und entdeckt sie bei den zum Fällen bestimmten Bäumen durch das Heraushauen eines Spa— nes. Alles Holz spaltet im Stamme leichter und glät⸗ ter als im Wipfel, wo es auch stets ästiger ist, weß⸗ halb auch vorzüglich die Stammenden zu Spaltwaaren benutzt werden. Von der Zestigkeit der Längenfasern hängt die Ela— sticität des Holzes ab, denn je leichter diese zerreißen oder zerbrechen, desto größer ist die Sprödigkeit dessel— ben und desto leichter bricht es an der Seite aus, und taugt folglich auch desto weniger zu Spaltwaaren, je VH V Iεναε ashle Nth eM z M num nihedt HHH V 9* scht V.. Hena nsche de H vache i Hd Asten e Suih luneg 309 Orcht 0 lärger sie sind. In der Regel vermehet sich die Sprö— MD dis dizkeit und vermindert sich die Elasticität mit dem Al⸗ I Vot ter des Holzes, da das jüngere Baumholz elastischere guten Holzfasern hat als das alte. Sehr lang zu spaltende Drich Nutzholzsortimenter kann man daher nur von jungem e Holze spalten, wie z. B. die Reifen. Grünes Holz ist O auch elastischer als trocknes, und etwas welkes zäher nl als das, was voller Saft ist. Die Elasticität hängt auch Wsssh zum Theil von der Jahreszeit ab. So sehlt sie im Winter, 13 wenn das Holz gefroren ist, beinahe ganz.— Ein sehr da rascher Holzwuchs, wo das Holz starke Jahresringe und I Muh sehr poröse Holzlagen hat, vermindert die Elasticität, ein langsamer mit feinen Jahresringen und Holzlager I E vermehrt sie. Außer den gewöhnlichen Kennzeichen des D raschern oder langsamern Wuchses, wie das Verhältniß der Größe zu dem Alter des Baumes, erkennt man den— 7/ selben an der gröbern oder feinern Rinde des Baumes, S welche desto rissiger ist, je rascher der Baum wuchs. 0 Kernschäliges Holz, oder solch's mit doppeltem 3 ln Splinte, wo zwei Jahresringe nicht vollkommen mit ein— W verbunden sind/ ist nur 4. zur Benutzung zu 06 Spaltwaaren untauglich, wenn die 127078 4231 das Vo⸗ lumen des gesunden Holzes in gering wird, um das „üi verlangte Nutzholz daraus arbeiten zu können. Ist der Baum noch hinreichend holzstark, so ist derselbe dann ö 000 gerade am vortheilhaftesten zur Spaltarbeit zu benutzen. · Theils ist er dann weder zu ganzem Stammnutzholze 1. 10 oder Schnittholze tauglich, theils ist das kernschälige 340 Holz gewöhnlich sehr spaltig. Man erkennt diesen Feh— E ler, wenn er nicht von Anbrüchigkeit herrührt, an äu⸗ 2 310 ßern Kennzeichen gar nicht, und erst bei dem gefällten Holze wird er sichtbar. Ist er aus dem krankhaften Zu— stande des Baumes entstanden, so verrathen ihn Schwämme, Löcher und alles was die Anbrüchigkeit des Baumes überhäupt zeigt. Ist die Kernschale groß, nicht zu tief liegend und der Baum nicht zu stark, so läßt sie sich durch den Klang bei dem Anschlagen des Bau—⸗ mes entdecken, wozu jedoch ein geübtes Ohr gehört. Lan findet jedoch erfahrne Holzarbeiter, welche daraus die Art des faulen Holzes und den Umfang des Scha— dens und der Anbrüchigkeit vollkommen richtig be— stimmen. Wenn ein Stamm nicht vollkommen rund ist, son— dern auf einer Seite seiner Länge nach eine gerade lie— gende Erhöhung hat, welche man jedoch nicht mit den Eisklüften verwechseln muß, so kann man darans auf seine Spaltigkeit schließen. Ist das Holz in geschlossenem Stande aufgewachsen, so ist es spaltiger als in freiem, da bei ersterem die Aeste frühzeitiger absterben mußten und darum auch leichter verwachsen konnten. Weder allzu magerer noch zu fetter Boden erzeugt gutes Spaltholz. In erste⸗ rem erhält das Holz selten die nöthige astreine Länge des Schaftes, in dem andern gräbt das Holz gewöhnlich und ist zu vorös und zu brüchig. Wenn dasjenige, was bisher gesagt ist, der Auswahl des Spaltholzes im Allgemeinen galt, so finden auch noch mannigfaltige Rücksichten bei der Auswahl jedes einzel⸗ nen Spaltholzes statt. Es würde unmöglich seyn, sie alle speciell durchzugehen, da es so unendlich vielfache Arten N. 4 W —20 lit H Ai Iub r Rün de . N IXX In K RHer i f. In hlk Iu und RN O E Kchln nu HN GN be 2 un 66 44 200 W0 Run d WII san Hedhf V hefüͤltg ften 30 en ihh liit des gtoß, o läßt α Dau Wachott dotaus % Sch⸗ lh be— II. solh rade uh t Mt da Fauf sim Stande „da bei darum mageker I eiste WN dis hlch ud Mewahl uch noch eimh U sie 6 77%½ Wl che“ 311 desselben giebt, und wir begnügen uns, die wichtigsten zu berühren. Zu dem Eichenstabholze werden am vortheilhaftesten glattspaltige Eichen über 24“ Durchmesser auf dem Stam—⸗ me verwendet, wobei man zugleich bedacht seyn muß, die kleineren Abgänge zu Böttcherholz und Schindeln, so wie die Kernstücke zu Speichen und Weinpfählen, Zaunpfäh⸗ len und dgl. zu benutzen. Die dazu bestimmten Stämme tönnen faule Stellen haben, wenn nur noch gesundes und spaltiges Holz von der Länge und Größe der Stäbe zwischen diesen sich befindet; sie mögen sogar ganz hohl seyn, wenn nur der äußere Holzrand noch hinreichend holzstark ist, um die Stäbe herauszubekommen. Auch Aeste machen die Eiche zu Stabholz nicht untauglich, sobald nur eine Seite rein ist oder man zwischen ihnen spaltige Klötze herausbekommen kann. Ist der Baum gekrümmt, so thut dies weniger Schaden, als wenn er knickig, d. h. bald rechts, bald links gebogen ist. Wenn auch der Baum von dem häufig in den Eichen befindlichen sogenannten große Wurme, Cerambyx heros,(Fabric.) angegriffen ist, so kann nach Herausspaltung der schadhaften Stellen Stabholz gearbeitet werden, da dieses Inseet nur den Langen und Spiegelfasern gerade nachgehet und deß⸗ halb nur wenig Holz verdirbt. Weit nachtheiliger ist der sogenannte kleine Wurm, Ptinus pertinax,(Linn.) wel— cher den Jahresringen, oft rund im Baume herum, nach— gehet und auf diese Art alles Holz' durchlöchert und zu Stabholze untauglich macht. Man findet ihn in den gesun— desten Eichen, sobald eine Stelle des Baumes von Rinde und Basthaut entblößt wurde, weßhalb man mit dem An⸗ 312 schalmen der Eichen bis auf das Holz vorsichtiger als bei ieder andern Holzart seyn muß, indem dadurch das schönste Stück Holz sowohl zum Gebrauche als Schiffbau— holz wie als Stabholz ganz verdorben werden kann.— Einer der gewöhnlichsten Fehler und zugleich einer der übelsten und am schwersten zu erkennenden, welcher die Eichen zu Stabholz ganz untauglich macht, ist, wenn sie roth⸗ oder weißstreifig sind, womit man den Anfang der Anbrüchigkeit mehrerer der zusammenliegenden Längenfa—⸗ sern bezeichnet. Die Erfahrung und genaue Bekannt— schaft mit der Oertlichkeit des Waldes kann allein darüber Auskunft geben, ob dieser Fehler den Eichen sehr gemein ist, und alle Kennzeichen, welche man darüber haben will, trügen. Doch ist gewiß, daß man im Sande mehr roth⸗ streifiges Holz findet, als in solchem Boden, welcher viele bindende Theile hat. Zu dem Kiefernstabholze bedarf man astreines, in ge⸗ schlossenem Stande und bei gutem Wuchse verwachsenes Holz von 16 bis 18 Zoll unterer Stärke an. Da das Holz größtentheils nach der Lage der Jahresringe gespal— ten wird, so ist es kein großer Nachtheil, wenn die Stäm⸗ me rind- und kernschälig sind und in der Regel wählt man solche Bäume vorzugsweise zu dieser Ausnutzung. Theils sind sie zu keiner andern Art von Nutzholze brauch⸗ bar, theils aber auch gewöhnlich sehr spaltig. Das gespaltene Holz für Wagner und Stellmacher, welches dem runden Holze bei Axen, Pflugbäumen, Schee— ren ꝛc. vorzuziehen ist, muß Festigkeit, Zähigkeit, Elasti⸗ cität und Dauer in freier abwechseluder Witterung in sich vereinigen. Zu den gespaltenen Hölzern dieser Gattung I 1910 31ν alld 0 fll Eyanhn dd x. d, II Rse 2 0 N Wusidus Wueh W. Wa sh% Al, V Rafasn saches R halnn Gcengch N W. M shh, IWi Aen n ASN I hen bo ö 313 nimmt man daher gewöhnlich Eichen?, Ulmen, Eschen— ch dal und Buchenholz, wobei man das junge Holz und solches hifbau⸗ aus mittlerem Alter, der größern Elasticität wegen, dem Eun.— älteren vorziehet. Bei der großen Festigkeit, welche dies her der Holz haben soll, darf eigentlich nichts davon über den lder die Span bearbeitet werden, sondern die Holzlagen müssen wenn sie gerade seyn, so daß das Holz die bestimmte Form schon afn. durch das Spalten erhält. Zu den Rudern werden ganz anpenfg gerade, langrissige, gesunde, fehler- und astfreie Stämme Bekannt⸗ von einer Holzgattung verlängt, welche abwechselnde datüber Nässe und Trockenheit verträgt und auch nicht zu leicht n ist, so daß das Ruder durch seine eigene Schwere in das n wil, Wasser taucht. Man hat die Ruder von 38“ Länge an, geht voth welche die großen Galeerenruder haben, bis zu 8“ herab, acher uel welche man gewöhnlich den kleinen Plätschen oder Paat— ö schen giebt. Man verfertigt zwar auch geschnittene Ru— in ge der, welche aber wenig Werth haben, da dabei die Län— Hathseles genfasern gewöhnlich durchschnitten werden, wodurch ein D. das solches Ruder alle Festigkeit verliert und leicht springt. Hesoal Die Holzarten, Weleeh man vorzüglich dabei benutzt, sind n Eichen, Eschen und Buchen, da wenige andere Holzarten die nöthige Dauer, Stärle und Rissigkeit erlangen. Heulhuug Die Stärke des dazu zu verwendenden Klotzes muß so 6 hauch seyn, daß aus dem halben Durchmesser ohne Splint und Kern die volle Breite der Feder, die bei Elb- und Oder— Iacher, gefätßen in der Mitte 7— 8“ ist, erfolgen kann. Die ge— Scher ringste Stärke des Klotzes muß daber zu diesen Rudern 1u Gastt 22— 24 ar n inst Zu Schindeln benutzt man vorzüglich Eichen und As— GIn ven vom Laubholze und alle Nadelhölzer. Die Schind eln 314 sind nur 24— 30“ lang und man kann sie daher leicht aus spaltigen, wenn auch etwas gewundenen, Stammklötzen verfertigen. Zu Zaunplanken, Lehmstaaken und zu ähnlicher Ver⸗ wendung kann man oft wurmstichiges und kernschaliges Holz noch mit großem Vortheile verwenden. Von der Erkennung des zu Schnittwaaren tauglichen Holzes. Weniger mannigfaltig als die Spalthölzer sind die Schnittwaaren, obgleich auch hierin noch eine große Ver— schiedenheit statt findet. Die vorzüglichsten und gewöhn— lichsten Schnitthölzer sind: geschnittenes Baubholz— Bohlen, Bretter, Latten. Nur wo schwaches Holz ist, wird dasselbe als ganzes Hotz eingebauet und das starke Holz dagegen zu den schwächern Bauholzstücken aufgeschnitten. Man theilt es in Halb⸗ holz, dreitheiliges Holz und Kreuzholz, wo schon die Be⸗ nennung zu erkennen giebt, daß das erste einmal getrennt, das zweite durch zwei Schnitte in drei Theile und das dritte durch zwei Schnitte über das Kreuz in vier Stücke zerlegt wird. Das geschnittene Bauholz mub alle Eigenschaften des ganzen haben, und vorzüglich die Stärke des Baumes und die verlangte Stärke der Bau⸗ holzstücke entscheiden über die Theilung. Bei einem nicht zu großen ländlichen Gebäude soll die Schwelle 11— 12“ breit, 5“ dick seyn. Ein 15 1 I ö 41 Q sanb 0 10 6 ch. geheh IE u. I V 0 I isi M % Mule h n Male rc 1 ste uin di hetch N M O + Im V hen a⸗ E R O taus illögen bher, miges NAutn V.die WMber/ 313 bis 16 Zoll starker Stamm giebt daher zu Schwellen Halbholz, bei 20— 21“ dreitheiliges Holz. Sollen die Riegel, Wandrähme, Sparren ꝛc. 6 bis 7“ stark seyn, so erhalt man bei 15— 19“ Stärke des Baumes Kreuz— holz, und bei Balken von 6— 7“ Breite, 9— 10ʃ Dick, geben 15— 16 Zoll Stärke Halbholz. Hat man Bauholz zum Schneiden auszuzeichnen und die Stärke der daraus zu arbeitenden Stücke ist bekannt, so wird man nach Messung des Durchmessers der Bäume leicht auf diese Art ermitteln können, was daraus erfolgen kann, wenn man die Stärke des stark zu bewaldrechtenden Holzes so berechnet, daß man annimmt, 7“ Durchmes— ser ohne Rinde geben 5 bis 53“ beschlagenes Holz, und dieses dann zu Kreuz, dreitheiligem oder Halbholze ein— theilt. Die Bohlen kann man vorzüglich abtheilen in sol⸗ che zum Bekleiden des Schiffsrumpfes und solche zu ge— wöhnlichem Land- und Wasserbaue.— Die ersteren müssen alle Eigenschaften des übrigen Schiffbauholzes haben, d. h. neben den bestimmten Dimensionen voll— kommen gesund und fehlerfrei seyn. Man wählt dazu vorzugsweise Eichen, Lerchen und Kiefern. Je größer die Länge ist, desto mehr werden sie vorgezogen, nur darf ihre obere Breite eigentlich nicht mehr als zwei bis drei Zoll geringer seyn als die untere. Man muß deß— halb dazu Stämme auswählen, welche bei einem ganz geraden Wuchse in der gleichen Dicke so viel als möglich aushalten und so viel als möglich astrein sind. Zu den Bohlen für den gewöhnlichen Land und Wasserbau, welche in der Regel von 16 bis 24 Länge 316 geschnitten werden, wählt man vorzugsweise, gegen das zu Brettern bestimmte Holz, solche Klötze aus, wel— che starke Waldritze haben, sehr gewunden, nicht ganz astrein oder auch etwas rind⸗- und kernschälig sind. Bei der Stärke der Bohlen von 2— 4“ haben diese Fehler einen weit weniger nachtheiligen Einfluß auf die Güte und Brauchbarkeit derselben, als sie auf die nur einen oder 4 Zoll starken Bretter haben würden. Der Wald— ritz giebt sich in der starken Bohle weit weniger von ein— ander als bei dem schwachen Brette, dieses wirft sich leichter bei sehr gewundenem Holze und läßt sich schwe— rer hobeln und zu Tischlerarbeiten zurichten, die Aeste schaden der Bohle ebenfalls weniger als dem Brette, und auch das Kernschälige, wenn es nur nicht durch die ganze Dicke der Bohle hindurch gehet, ist zu dem gewöhnlichen Bauen weniger nachtheilig. Besser sind zwar freilich die Bohlen von ganz gesundem fehler— freien Holze, und zu einer Bestimmung müssen sie auch besser seyn als zur andern; wo man aber nicht einen solchen Ueberfluß an starkem, reinen und fehlerfreien Holze hat, daß man alle Schnittwaaren zugleich davon fer⸗ tigen kann, nimmt man das bessere mit Recht zu Bret⸗ tern und Latten. Die Bestimmung der Bohlen entschei— det, aus was für Holzarten sie geschnitten werden müs⸗ sen, doch geschiehet dies gemeiniglich aus Nadelhölzern. Aus dem, was über die Anfertigung der Bohlen gesagt ist, gehet schon hervor, daß das Holz zu Brettern rein, gesund und fehlerfrei seyn soll. Auch sie werden in der Regel aus 16— 24 füßigen Brettklötzen geschnitten, da bei einer größern Länge die Zopfstärke zu schwach gegen 317 die Stammstärke wird, und bei einer geringern diesel— ben nicht so gut bei Bauten würden gebraucht werden können. Die geringste Zopfstärke eines Brettklotzes wird zu 14“ angenommen, zu welcher sie gewöhnlich bei den Bauanschlägen gerechnet werden. Man rechnet dabei irriger Weise, daß die Bretter durchschnittsmäßig 12 Zoll hoch werden sollen. Wo die Bretter mit der Hand ge— schnitten werden, ist dies gar nicht der Fall, denn da we— nigstens 1— 2.½ an jeder Seite abgearbeitet werden, so bleiben selbst für die mittlern Bretter nur 10 11 Zoll Breite. In den Sägemühlen, wo die Klötze unbeschla— gen geschnitten werden, haben zwar die mittlern Bret— ter 12— 14 Zoll Breite, aber die Seitenbretter dagegen auch nur 7— 10,%. Wenn die Bretter aus der Hand geschnitten werden, und die Breite derselben soll im Durchschnitt 12 Zoll werden, so muß der Klotz im Zopfe 17— 18“, bei den Sägemühlen 15“ halten. Wenn der Sägeblock einen beträchtlichen Waldritz hat, so ist dahin zu sehen, daß derselbe so geschnitten wird, daß der Ritz in die Mitte der Dicke eines Brettes und nicht in die Mitte der Breite der Bretter kömmt, da diese sonst an der Luft ganz zerreißen. Oft ist der Fall, daß dieser Waldritz, welcher gewöhnlich bis in die Mitte des Stammes gehet, gewandt ist, dann ist der Klotz gar nicht gut zu Brettern brauchbar. Grüne Aeste thun dem Brette nur bei dem Hobeln, bei Tischler-Arbeit und feinerer Arbeit Eintrag, und verringern, wenn sie nicht zu häufig sind, oft mehr die Schönheit als eigent⸗ liche Brauchbakeit des Brettes; trockne, abgestorbene, sogenannte Hornäste fallen aber, vorzüglich bei dem 4.— SPSPFI I————————— RꝗRꝗRRSRDRDTDITI‚I‚I‚‚‚Y‚‚..— EE .—....W————.—..——.——————— ———————————— — + —H——— 318 Fichtenholze, leicht heraus und machen es dadurch zu dem mehresten Gebrauche ganz untauglich. Wo es auf eine bestimmte Breite der Bretter ankömmt, ist die mög⸗ lichste Kürze wünschenswerth, indem bloß die Zopfstärke in Betracht kömmt, und diese verhältnißmäßig desto ge⸗ ringer wird, je länger der Klotz seyn muß. Sowohl das Schneiden mit der Hand als das auf den Sägemühlen hat seine Vorzüge. Auf den letztern werden die Bretter weit wohlfeiler geschnitten und man verliert durch das Beschlagen kein Holz. Das 10 El— len lange Brett kostet auf der Sägemühle gewöhnlich 1 Gr. Schneidelohn, aus der Hand wird man, den Klotz zu 14— 15“ Zopfstärke, dasselbe im Durchschnitt selten unter 3 Gr. geschnitten bekommen und muß häufig 4 Gr. dafür bezahlen. Der Verlust an der Brettbreite beträgt bei einem ꝛꝛelligen Klotze durch das Beschlagen ge— wöhnlich 11— 2 ◻Fuß. Das Schneiden aus der Hand hat dagegen folgende Vorzüge: Man kann die Schnittwaaren in beliebiger Länge schneiden, was auf den Sägemühlen, wenigstens den hier gewöhnlichen, nicht der Fall ist, wo der Wagen selten längere Klötze als von 12 Ellen aufnehmen kann. Man kann auch krumme Klötze schneiden und be— nutzen, da man die Bretter sprengen und den verlangten krummen Nutzhölzern die beliebige Form geben kann, was bei den Sägemühlen, die nur geradeaus schneiden, nicht der Fall ist. Man hat weniger Fuhrkosten, da man nicht nöthig hat, die zu schneidenden Klötze weit anzufahren, sondern 0 sh he E en N Sie r sifter al f sen Hg t VQücht eu he E Mift e , n W WPupe IR h Rnu! N 006 0 3 Hauf Aoögs Jaltke 0* nllh nan 1. 0 zych mch Aten O. Ikiht e nd EE l E g l. be⸗ mh MOe 319 die Schneidegerüste, Blöcke, Brettstreben, dahin bringt, wo die Klötze liegen. Man verliert mit der Handsäge durch den Schnitt weit weniger Holz als durch die Sägemühle, was den Gewinn bei dieser dadurch, daß die Klötze nicht beschla— gen werden dürfen, gewöhnlich überträgt. Das Blatt einer Säge in der Sägemühle ist schon an und für sich weit stärker als das einer Handsäge, dann ist es auch weiter geschränkt und reißt durch die große Gewalt weit mehr Holz heraus. Zuletzt haben auch die mit der Handsäge geschnitte— nen Bretter ein weit schöneres, glätteres und empfeh⸗ lenderes Ansehen als die von der Sägemühle, da die Säge daselbst durch die weiter geschränkten Zähne tiefere Reifen in das Brett reißt und zugleich da— durch das Hobeln und Bearbeiten desselben weit schwie⸗ riger macht, weßhalb die Tischler und Bauleute stets den mit der Hand geschnittenen den Vorzug geben. Es ist dabel freilich Bedingung, daß die Brettschneider geübt sind und eine seste Hand haben, um die Bretter eben so gleich und regelmäßig zu schneiden, als dies auf der Brettmühle geschiehet. Da das Holz bei dem Lattenschneiden noch in viel kleinere Theile zerlegt wird als bei den Brettern,‚ so darf das Holz dazu noch weit weniger gewandt, ästig oder fehlerhaft seyn, als zu diesen. Ist es gewandt und die Latte wird ganz über den Span geschnitten, so zer⸗ bricht sie lei icht, und dasselbe verursachen die Aeste. Man wählt deßhalb vorz zugsweise gesundes, gerade— wüchsiges, astreines Holz dazu aus, doch nimmt man 32⁰0 dazu stets schwͤcheres Holz als zu Brettern, da wohl die größere Stärke des Holzes diesen einen Vorzug giebt, aber nicht den Latten. Die passende Stärke ist 12— 14“ im Zopfe, zu den gewöhnlichen 3“ breiten 11,/ dicken Dachlatten. Von erstern erhält man 4 Randlatten, welche nicht vollkantig sind, und 14 voll⸗ kantige, vorausgesetzt daß der Klotz ganz gerade und ohne Rinde gemessen ist, von letztern 18 vollkantige. Da das Stück überall gleich stark zu den Latten beschlagen oder bearbeitet werden muß, so muß die untere Stärke am Stamme ganz abgearbeitet werden, damit sie der Zopfstärke gleich wird. Man vermeidet deßhalb so viel als möglich das Schneiden langer Latten, weil man da⸗ durch zu vieles Holz bei dem Beschlagen der Lattenklötze verliert. Von Erkennung der gebogenen und krummen Hölzer. Nur bei Hölzern, welche sehr stark und kreisförmig gebogen sind, kann man darauf rechnen, sie aus dem Stamme allein zu erbalten. Diejenigen, wo die Krüm⸗ mung in einem stumpfen oder rechten Winkel statt finden soll, werden gewöhnlich so gearbeitet, daß der starke ge— rade Theil aus dem Stamme und der schwächere ge— krümmte aus einer Wurzel oder einem Aste gearbeitet wird. Man muß sich deßhalb eine genaue Kenntniß von diesen gekrümmten Nutzhölzern zu erwerben suchen, um die Brauchbarkeit eines Stückes wegen der zu benutzen— den Wurzeln oder herausstehenden Aeste gleich beurthei— len zu können. ihm Ni sal kamn, Mi deh 5nlol t h bemn filh Ayr wegg s hab ay alfultc ch EI l seh dr um ehn chh algot lst WIn erreichgg bn S Sh humps. V U uit dee ö deh 4soweh At.— Mi n V wohl Worzug le is Rkiten nan H. holl⸗ Nud HI. Da Wen Wtunt⸗ u der %Y biel Adas 9 Wtz Vseit Wrmig dem Waün 9üdes e R. Aheltet auhe ouutbi 321 Von der Beaufsichtigung der Holzarbeiter im Walde und auf den Arbeitsplätzen. Der Vollständigkeit wegen wollen wir zuerst das be— merken, was bei der Beaufsichtigung der Brennholzschlä— ger im Walde vorzüglich zu beachten ist. Der Holzschläger darf keinen Stamm fällen, welcher ihm nicht zum Einschlag angewiesen ist, und jeder Baum soll so gezeichnet werden, daß man dies genau kontrolliren kann. Er soll das Holz so fällen, daß dem stehenbleiben— den Holze kein Schaden geschiehet und das zu fällende nicht zerschlagen wird, auch der Stamm, welcher zu Nutz— holz bestimmt ist, nicht auf einen Stock, Stein oder hohl fällt, aufreißt oder eine solche Lage bekömmt, daß er nicht weggebracht werden kann. Am besten zeichnet man deß— halb den Baum stets auf derjenigen Seite, welche oben aufzuliegen kömmt. Nicht bei allen Bäumen hat man es ohne Seile und Aufwendung großer Kraft in der Ge— walt, sie auf eine bestimmte Stelle zu werfen, aber selbst wenn er seinem Wuchse nach auf eine ganz entgegenge— setzte, als wohin man wünscht, fallen würde, kann man oft durch Anwendung einfacher Hülfsmittel seinen Zweck erreichen. Diese sind Abhauung von Aesten auf derjeni— gen Scite, wohin der Bäum nicht fallen soll, Unter— hauung auf der Seite, wohin er geworfen werden soll, und etwas höhern Einschnitt auf der entgegengesetzten mit der Säge, in welchen dann Keile gesetzt werden, wel— che den Baum treiben, Abwartung des Windes, so daß er so wehet, daß er den Baum auf die verlangte Seite zie— het.— Im flachen Lande fallen gewöhnlich alle Nadel— Pfeils Anl. II. 21 ———— ———. — V/— — 2 — 8 N 322 höler lieber gegen Morgen, weil sie durch den Druck des häufgern und stärkern Abendwindes sich mehr dahin nei— gen. Wenn ein Baum sehr hängt, so spaltet er, da er stark bricht, leicht auf, oder es reißen sich auch lange Späne—. Dies müssen die Holzhauer verhindern, indem sie während des Fallens die noch nicht durchhaue— nen oder durchsägten Holzfasern rasch vollends durch⸗ hauen oder durchsäͤgen. Die Bäume sollen mit der S Säge gefällt werden, und der Span des Kerbes, welcher auf der einen Seite mit der Axt gemacht wird, soll nicht länger als 9 Zoll bei einem Stamme über 3 Fuß Durchmesser seyn, unter dieser Stärke nicht über 4— 6“. Wo kein Stockholz gemacht und aus dem Stamme Nutzholz ge— arbeitet wird, wo der Stock nicht wimmrige Auswüchse hat, soll derselbe bei 3Fuß Dicke nur 15“, bei 15— 3 Fuß nure8“ hoch gemacht werden. Alles in die Klaftern kom— mende Holz bis drei Zoll Durchmesser muß mit der Säge nach gleicher kange zerschnitten werden. Alles über 3 Zoll starke Holz muß gespalten werden; die starken Stücke sind, wenn es irgend möglich ist, so zu spalten, daß das Scheit auf der Rindenseite 4— 6 Zoll breit ist. Wo mehrere Sorten Holz gemacht werden, muß alles gehörig sortirt werden. In die Scheitklaftern gehört, was gesund 6“ und darüber stark ist und gespalten werden kann, in das Knüppelholz das Stangenholz von 2— 5 Zoll, in das Astholz die krummen Aeste von 2— 6 Zoll, das sehr ge— wundene, anbrüchige und das knorrige unspaltbare à Holz, in das Resig das schwächere Holz als zwei Zoll Durch— messer. Den Klaftern ist das richtige Maß zu geben wo— 0 1 6öhlos augege lon Mß van erfalal Hoharsl Kichun Jafterdn Aah alo He.! Druck dg dahin neh el/ da zuch lange Lehndern. Wthaut Wwech i d Eih Hacher auf linget zurhweser V fan Mutheh 0 B-30⁰ Waftehr 00 ddl Si0 er 3Jol Vucke sind, Ns Scheit 30 Wchecte dh ocht geiund l amm i , il des 0 seht Y bate 900 31 Duth 323 bei Unterlagen nicht in Anrechnung gebracht werden, und Zwischenlagen oder Haken, um die Stützen und Streben der Klaftern zu buten sollen nicht stärker als 1— 14“ seyn. Soll die Klafter trocken das bestimmte Maß,; 5.—. 6 Höhe haben, so muß sie grüm höher seyn und in dem angegebenen Falle 6“ über 6“ Rhaben, was man Schwind— maß nennt.— Wenn das Holz mehrere Jahre stehet, verfahren und wieder aufgesetzt, verflöbet——8 wenn es Holzarten sind, welche schr eintrocknen, wie z. B. Eglen, so reicht auch dieses Uebermaß oft noch ücht bin. Die Klaftern müssen gut und dicht gesetzt werden, wo das Holz alles auf die Rindenseite, aber dann so dicht als mög⸗ lich gelegt werden kann. Wenn das ganz trocken gewor— dene Holz auf den Holzplätzen wieder umgesetzt wird, kömmt man jedoch ldabei nie mit dem Maße aus. Will man dies, so muß das Holz wieder, so gelegt werden, wie es getrennt ist. Das Reisig soll so fest gebunden werden, daß mar nicht unter die Wiede fässen kann, wo sie au fliegt. Zu den Wieden darf der Holz 4——.— nur das ihm angewie— sene Holz nehmen.— Wird das Holz in einem Be— samungsschlage oder Niederwalde aufgesetzt, so muß er dafür sorgen, dab die Klaftern nicht auf S Samenpflanzen zu steben kommen und das Reisig nicht da, wo es bis in das Frühiahr liegen bleibt, auf die zum Aussch agen bestimmten Stöcke gelegt wird.[Was bei der Fällung des Holzes im Niederwalde beachtet werden muß, ist schon im Iten Bande gese agt. Eine vorzugliche Achtsamkeit ist darauf zu wenden, daß die Holzschläger lein zu Rußholz täugliches Holz in 22* 324 das Brennholz schlagen. Es ist zwar Sache des Forst— verwalters, das Holz seiner Bestimmung gemäß gehörig auszuzeichnen; aber es giebt so viele Entschuldigungen, warum das Nutzholz nicht hat liegen bleiben können, und es ist oft so schwer zu bestimmen, ob solches zu Brennholz zerschnitten ist, daß die Kontrolle der Holzschläger dabei gar nicht leicht ist. Man thut deßhalb sehr wohl/ wenn man den Vortheil der Arbeiter mit dem Vortheile des Fopstbesitzers verbindet und denselben für die Auswahl eines Stückes Holzes, welches einen größern Gewinn ab— wirft, auch einen verhältnißmäßig höhern Lohn zubilliget. So hat der Holzschläger bei dem Einschlagen einer Klaf⸗ ter Werkholz, bei der Spaltigkeit des dazu erforderlichen Holzes, oft verhältnitzmäßig weniger Arbeit als bei einer Klafter Brennholz, allein es ist demohnerachtet zweckmä— ßig, ihm für die erstere einen höhern Lohn zu geben, um sicher zu seyn, daß jedes dazu passende Scheit gehörig aus⸗ gespalten und sortirt wird. Eben so kann für das Aus⸗ schneiden der Brettklötze und Baubolzstücke für den Schnitt und das Abhauen gern mehr bezahlt werden, als der Holzschläger im Verhältniß des Brennholzschlagerlohns eigentlich dabei verdient.— Sache des Forstverwalters ist es dahin zu sehen, daß ihm die Holzschläger nicht aus Interesse unbrauchbares Holz statt brauchbares überge— ben.— Wo die Ausbeute an Nutzholz sehr groß ist, bleibt es freilich zweckmäßiger, die verschiedenen Nutzholzarbei— ter in einer solchen Reihenfolge in den Schlag zu schicken, daß zuerst das seltenste und werthvollste Nutzholz von dem zum Einschlage bestimmten Holze ausgewählt wird, und dann die Auswahl der weniger seltnen und werth— bol gelsek 14 W. Hih zln ad 8 1— duß M H05 90 nußumch Derda niht abad unz schti Wiöre0 Gpase heß ind G für salol gem l vasdun dl htete 168r0 scht Re 19 hunz der trole desge wöhndg e sin deg IuE g j senn dap! stcn* langen a nem Echg Forsh W hortz WUlngen, e und Suholz öl dabe 20 wehn EIII Orall Wi hsiget. M Hlaf⸗ Mchen SRehe V 0 MWhe Palls Ict M 1 Ubete 4 ˙ libt zarbh chickeh h uu 1 Hlch ll 1 325 vollen folgt„bis zuletzt die Brennholzschläger alles übrig⸗ gebliebene aufräumen. Die Beaufsichtigung der Nutzholzarbeiter umfaßt vor— züglich zwei Gegenstande: daß das Holz gut und brauchbar gearbeitet wird, und daß die Ausnutzung vollständig erfolgt, und jedes Holz zu der für den Forstbesitzer vortheilhaftesten Be— nutzung verwendet wird. Der Forstbesitzer oder Verwalter braucht zwar dazu nicht alle Handgriffe und Fertigkeiten bei der Verarbei— tung selbst inne zu haben und die Arbeit selbst machen zu können, aber er muß doch ganz genau von den nöthigen Eigenschaften und den Bedingungen der Brauchbarkeit und Güte eines Nutzholzes unterrichtet seyn, welches er für seine Rechnung arbeiten läßt. Eben so muß er auch genau zu beurtheilen im Stande seyn, zu welcher Ver— wendung das rohe Holz sich am besten eignet. Ueber das letztere ist das Nöthige schon oben gesagt, und in Hin— sicht des erstern wollen wir, ohne gerade in die Beschrei— bung der Nutzhölzer einzugehen, mit dem, was zur Kon— trolle der Arbeiter überhaupt dient, zugleich auf die ge— wöhnlichsten Fehler aufmerksam machen, die man am er⸗ sten bei den gangbarsten Nutzhölzern findet. In der Regel siehet der zimmermann, welcher Bau— holz zu bearbeiten hat, schon darauf, daß das Holz seiner Tauglichkeit nach zu den verschiedenen Bauholz⸗ stücken ausgewählt wird, und die seltneren Stücke des langen, geraden und vielleicht stärkern Holzes nicht zu ei— nem Gebrauche verwendet werden, wozu kürzeres, we— 26 *— niger gerades und schwächeres Holz genügen würde. Lumnnl Doch ist es wohl häufig der Fall, daß bei langen Stü— cken die Stammstärke, vorzüglich da, wo der Zimmer— 6 l mann die Späne an sich nehmen mag, nicht so benutzt un wird, als es geschehen könnte. Es können, wo das uh 50— 60 Fuß lange Stück nach der Zopfstärke gearbei—. r tet werden muß, häufig Bretter oder Halbholz im Stam— 10 daß) me losgeschnitten werden, was jedoch, weil das Her— R aufbringen des Stammes auf das Gerüste viele Mühe. ‚ verursacht, gewöhnlich unterbleibt.— Die Balkenhauer Kunmg oder Arbeiter des Schiffbauholzes in Hinsicht der Brauch— in W WMWMMWNNN barkeit des zu arbeitenden Holzes genau kontrolliren zu peal + * können, erfordert eine so genaue Bekanntschaft mit die— ue AMN sem Geschäfte und den Forderungen, welche bei dem h N Verbrauche des Holzes gemacht werden, daß sie selten WU von dem Forstverwalter zu erwarten ist. Einem aner⸗ n 0f N kannt tüchtigen Meister, denn nur einem solchen kann dulch, NMIMN man diese Arbeit anvertrauen, wird man daher sowohl Iine 4 die Bestimmung des Baumes in Hinsicht des daraus R zu arbeitenden Holzes, als das Abschnüren und die Be—⸗ R. V urtheilung der Tauglichkeit des gearbeiteten Holzes Hahsch, überlassen müssen, jedoch dabei folgende Vorsichtigkeits— an wig WUNNN maßregeln nicht aus den Augen setzen dürfen. du EI Der Lohn der Arbeiter muß pro Kubikfuß des rein shlen 10 und täuglich gearbeiteten Holzes bestimmt und gezahlt E werden. Gewöhnlich ist er für das in ◻ beschlagene liht 1. ö V Holz 1 Gr. bis 1 Gr. 6 Pfg. pro Kiß. Was bei der Ris,, N Uebernahme des Holzes von Seiten des Käufers nicht i lssn ö für gut anerkannt wird, dasür erhält der Arbeiter keinen dden dez N Lohn. Man muß dabei dahin sehen, daß die Knie⸗ und sen geh +QV IA ö 327 wůtde. Krummhölzer, welche nur geringen Kubikinhalt haben I Stch und daher bei vieler Arbeit weniger Arbeitslohn ab— linmer, werfen als das starke gerade Holz, gehörig ausgesucht hnbtt und schon vor dem Werfen des Baumes durch das Her— 9— das unterhauen der Aeste gegen das Zerbrechen gesichert wer— Uhnrbeiß den. Man muß bei dem Fällen des Holzes darauf hal⸗ USta ten, daß der Stamm theils zweckmäßig geworfen, theils ens Hit/ gerodet oder doch ganz aus der Erde herausgehauen Wih wird. Oft kann man auch starke Wurzeln zu dem Imm Krummholze benutzen. Man muß nie den Arbeitern ei⸗ Inuch nen Antheil an den Spänen lassen und sie anhalten, daß Uen zu sie alle erdenkliche Sorgfalt anwenden, um sich vor dem IutMa Aufdecken des Stammes über seine Tauglichkeit zu un— Riden terrichten. sesn. Die Stabholzarbeiter, auch die besten, bevorthei⸗ len den Holzeigenthümer, sich selbst überlassen, stets da⸗ durch, daß sie das Holz nie rein ausnutzen. Sie schnei— den die vollen spaltigen Himpel heraus, und wenn zwi— schen den Aesten noch weniger ergiebige Klötze herauszu⸗ bekommen wären, so überlassen sie diese den Brenn⸗ holzschlägern, da sie ihre Rechnung nicht dabei finden, um wegen zwei bis drei Stäbe zwei Schnitte durch meng fann + Hwohl Vantaus die Bä V Hh uen den Stämm zu machen und den ganzen Himpel aufzu⸗ 18 U schlagen, denn diese wenigen Stäbe kosten ihnen zum hit Aufschlagen dieselbe Arbeit als unten im Stamme viel⸗ Si leicht 15 bis———— Nittel diesem vorzubeu⸗ 508 d0 gen ist, die Stabschläger 0 Himpel bloß auszeichnen fitb riß zu lassen, den Brennholzschlägern aber das Ausschnei— et küng den des Holzes zu übertragen. Man zahlt dafür die— 920 sen gewöhnlich für den Ring 1 Rthlr. bis X Rehlr. ö X. W. I II * M 4 * II * 4 ů—1 IIN. V I ö N I ö Aü N. VI Wi“ I. V WV7 Mi. MWN“ * N I Il— * „ 8 +V VII ,/W 1 N V In 10 I WMtt;! * M ER“ V ö I WI * —j·sf V. I 40 I 1 328 3 Gr. Ausschneidelohn, was die Stabschläger sich gern am Lohne zurück rechnen lassen, so daß man dabei nichts verliert und der Stabschläger keinen Bewegungs— grund hat, das Holz nicht rein auszunutzen. Außer diesem muß man das Klafterholz fleißig revidiren und dahin sehen, daß kein zu Stabholz taugliches Holz dar— unter ist.— Verkauft man nach verschiedenen Sorten, so muß auch der Lohn für die bessern höher seyn als für die geringern, um die Arbeiter anzufeuern, so viel gutes Holz als möglich herauszubringen. Für die Bracke muß der Stabschlägermeister haften. Die gewöhnlichen durch die Arbeit entstehenden Fehler sind: daß das Holz entweder ganz gerade ist, da jeder Stab, wenn auch nur eine kleine Bucht haben muß, um dem Fasse den Bauch zu geben, oder daß es flüglich und zweibuchtig ist, in welchem Falle er ganz unbrauchbar wird; daß er nicht splintrein gearbeitet ist, daß er nicht rein ge— beilt ist und sogenannte kunken hat, daß rothstreifiges Holz gearbeitet worden ist, oder kleine Wurmlöcher ver— bohrt, verklopft und dann wieder überbeilt sind. Man bemerkt dies alles leicht bei der Arbeit selbst. Die Schindeln haben am häufigsten den Fehler, daß die Nath oder Nuth nicht tief und rein genug geniegelt oder ausgehöhlt ist. Man bemerkt dies am leichtesten, wenn man mit einer Schindel auf der schar— fen Kante durchfährt und beachtet, ob sie tief genug hineingehet und überall gleichmäßig damit aufliegt. Ge— wöhnlich liegt der Fehler in der Mitte, da die Enden immer schärfer ausgerissen werden als diese. Ob die Schindeln flüglich sind, bemerkt man, wenn sie in ein sl 0 N. es 00 10 II anth ttg I v schuthy 9lhn daß y Iben W Ie sh ldabei Ungo⸗ Rußer Ound dat/ Raen le pil Wack Uhen Wooz much S a whh 6 V9. suges hher, Han Rhleh Ahh I 3 Wg 0 enden 329 hohles Viereck aufgesetzt werden, wo sie dann mit bei⸗ den Enden gleich fest aufliegen müssen. Werden Bretter mit der Hand geschnitten, so ist eine stete Aufsicht nöthig, daß der Klotz nicht zu stark beschlagen wird, wodurch man an Breite der Bretter eben so sehr verliert, als der Arbeiter weniger Mühe bei dem Schneiden hat. Dies wird gleich unmöglich ge— macht, wenn man nie mehr als 3 Stück 3“ starke und 4 Stück Zollbretter in einem Klotze vollkantig gestattet und die übrigen baumkantig verlangt. Bei Bohlen dür⸗ fen nach Verhältniß der Stärke nur eine oder zwei voll kantig seyn. Bei Latten müssen stets die vier Ecklatten in der Spitze wenigstens einen Fuß lang baumkantig seyn. Ferner muß man dahin sehen, daß die Bretter gleich stark und nicht wellenförmig geschnitten werden, daß sie alle gleich stark angeschnitten werden, und daß überhaupt die Arbeit und Benutzung des Holzes nach den oben gegebenen Regeln erfolgt. Bei den Sägemühlen gehört zur Kontrolle der richtigen Verrechnung, daß kein Klotz eher zerschlagen wird, ehe nicht die daraus geschnittene Waare von dem Revisor eingetragen ist. Um das Abspalten der Bretter ꝛc. bei dem Abbringen zu verhüten, darf der Klotz dabei nur oben mit einem Stricke umwun— den, oder mit Klammern zusammen gehalten werden. Ohne auf das Technische des Verkohlungsgeschäf⸗ tes selbst einzugehen, oder das zu wiederholen, was bei der Köhlerei hinsichtlich des Forstschutzes zu beachten ist, wird kurz zu beachten seyn, was zur Kontrolle der Köh— ler nöthig ist. Der Lohn des Köhlers muß ihm nur ————————— ö‚ 1½ I x ö 4 11¹ —* I V 14 1 II II — Iũ. V* II 1 I 0 +4 40 + . 1 1 1909 * 4 4 144 6 7 AIRN I 14 I 170 ů 16— A 1 1 41² W 0 I A + WN 0 ö % 7 IIN ö 6 4 „ 1 V * ö III N I ö V ö ö —.— 330 nach der Menge der wirklich ausgebrachten Kohlen be— zahlt werden. Der Mittelpreis für 100 Kubikfuß Raum Kohlen ist, wenn der Köhler die ganze Kohlungszeit un— unterbrochen kohlen kann und die Herbeischaffung des Holzes, der Decke und alle Arbeiten bei der Verkoh— lung besorgt, 8 bis 10 Gr. Dies ändert sich jedoch freilich sehr darnach ab, in wie fern der Tagelohn der Gegend hoch oder niedrig ist; das Holz zerstreut oder zuz zusammen stehet, die Decke und das Wasser nahe oder fern stehet, das Terrain zur Verkohlung günstig oder ungünstig/ bequem oder unbequem ist/ und kann bis 12 und 14 Gr. steigen. Bei dem Verkohlen ist zu beachten: daß das sortirte Holz nicht wieder vermengt und nicht solches zusammengesetzt wird, welches an Güte verschie— dene Kohlen giebt und verschiedene Verkohlungszeit fo⸗ dert, daß der Köhler nicht zu rasch kohlt und dem Meiler zu viel Feuer giebt. Man erkennt dies, wenn mehr als einmal gefüllt verden muß, wenn der Rauch blau, hell und durchsichtig mit vieler Hitze, zitternd in Ablätzen stark herausgestoßen wird, wenn der Meiler bald seine regel⸗ mäßige Gestalt verliert, an der einen Seite sehr einsinkt oder wenn das Feuer gar zu Tage brennt, wenn mit sehr vielen Räumen gekohlt wird und diese nach der zwei⸗ ten Füllung nicht gehörig geschlossen werden. Ferner ist dahin zu sehen, daß der Meiler, sobald er gar ist, bald abgekühlt und dann auseinander gezogen und die noch glühenden Kohlen gelöscht werden, daß sie nach ihrer Güte sortirt werden und keine Brände unter die— N gunts Rudn 0 * fihn ssl H dess W M0 R Khil bun W fr lunm g: Wlr deung Nu vah y ingz dm un du yn wul be⸗ Hiaum Eun⸗ f des Yoh⸗ ch der o uNiHet ½ 12 ANucht sche⸗ fh WMiilet als hell Vsaul l Hensolt R mit ersai Hllet uris, d di ie V + N 331 selben kommen, daß die KHohlen nicht unnöthigerweise zerbröckelt, werden. Bei der Gewinnung der Rinde ist bvorzüglich dahin zu sehen, daß auch die kleinen Aeste, welche die beste Rinde enthalten, da sie im Verhältniß die stärkste Saft⸗ haut haben, mitgeschält werden, was in der Regel nicht geschiehet; daß die Eichen, wenn von diesen die Rinden⸗ schälung erfolgt, nicht an zu rauhen, kalten Tagen ge— fällt werden, da sich dann die Rinde oft wieder schlecht schält, und daß die gefällten Stämme nicht zu lange un— geschält liegen bleiben. Die Rinde darf weder grün in die Klaftern gelegt, noch in starke Gebunde zusammen— gebunden werden, sondern muß vorher abtrocknen. Dies muß aber so geschehen, daß die Basthaut immer gegen den Regen gesichert ist, damit sie nicht ausläugt. Auch in Klaftern muß die äußere Seite immer oben liegen, um das Verderben der Rinde zu verhüten. Wird dieselbe dann trocken in die Klaftern gelegt, welche dem Käu— fer erst nach einiger Zeit übergeben werden sollen, so kann man nicht genug darauf halten, daß die Klaftern dicht und fest mit einem starken Uebermäße gesetzt wer— den, denn nichts fällt so zusammen und behalt sein Maß weniger als eine Rindenklafter. Locker gesetzt verliert sie in 3 Wochen 3 ihrer Höhe, welches daher kömmt, daß die Rindenstücke bei dem Trocknen alle mul—⸗ densörmig zusammen laufen und sich durch den Druck der obern Lagen in der Klafter wieder gerader ziehen, wodurch die vielen Zwischenräume wieder wegfallen, die im Anfange in der Klafter waren. 332 2. Von dem Transporte und der Aufbewah— rung des Holzes. Wenn aller Boden seiner natürlichen Bestimmung gemäß am zweckmäßigsten benutzt werden könnte, so würde dadurch nicht bloß der Nationalwohlstand unge— heuer vermehrt, sondern auch einer viel stärkern Bevöl— kerung als die mehresten Länder, vorzüglich aber die nördlichen und östlichen Theile unsers Vaterlandes, haben, eine sichrere und angenehmere Subsistenz gesichert werden. Für den Ackerbau und die Viehzucht ist von Natur der fruchtbare, für die Holzerzeugung der unfruchtbare Boden bestimmt, denn die erstern gewäh⸗ ren auf diesem keinen Gewinn, und das Holz läßt sich noch auf sehr unfruchtbarem Boden erziehen, den es so— gar verbessert. Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß dasjenige Land den höchsten Punkt der Bodenkultur, und dadurch die größte Wohlhabenheit erreichen wird, in welchem die Bodenbenutzung am mehrsten dieser na— türlichen Bestimmung des Bodens gemäß erfolgt, denn in gutem Boden verbessert die Ackerwirthschaft sich mit der steigenden Bevölkerung durch sich selbst, so wie die Holzerzeugung sich durch sich selbst vermehrt, wenn die Bodenerzeugung im Walde nicht fortwährend zur Unterstützung der Ackerwirthschaft mit in Anspruch ge— nommen werden muß. Es ist zwar nicht durch Berech⸗ nungen nachzuweisen, wozu die statistischen Bodenson— derungen fehlen, aber es läßt sich aus dem, was dar über bekannt ist, mit ziemlicher Sicherheit vermuthen, daß in Deutschland und den zugehörigen Ländern kein Mphl. hbeboe gult b Hͤlkerunt hoden slben h sundel nutzm es an lithihe haurft d.5 Heh hahalhn Mudhr Onen/ fatt fit fleinen die Bew. f hasen set deg hander beisadt; Juchen shen E nichts a D nash lit sy bon shn stand ij Losesten 333 Mißverhältniß zwischen dem natürlichen Holz und Ge— 1˙— baß⸗ treideboden statt findet, d. h., daß darin so viel die Kultur belohnender Getreideboden ist, als die größte Be— hut völkerung zur Ernährung bedarf, und auch so viel Holz— 0 boden, als erfordert wird, um die Holzbedürfnisse der— selben hinreichend zu befriedigen. Von dieser Seite Rrult stände daher der zweckmäßigen Sonderung der Bodenbe— he di nutzung kein Hinderniß entgegen, aber es zeigt sich uns h ein anderes, oft kaum zu überwindendes. Dies ist die Men nöthige Vertheilung des Holzes auf die Punkte, wo es Hht bedurft wird, welche dadurch so schwierig wird, daß 0 4 das Holz ein so voluminoser Artikel ist, daß ohne un— Rihy verhältnißmäßige Erhöhung des Preises durch die großen . so Transportkosten keine Herbeischaffung von entlegenen ⏑¹üsil Orten, bei einem Mangel an Wasserkommunikation, d statt finden kann. Der Getreideboden ist oft nicht in Hlult/ kleinen Strichen mit dem Holzboden vermengt, so daß nith/ die Bewohner Holz und Frucht ihrem Bedürfnisse gemäß 1 ua auf passendem Boden für sich erziehen könnten, sondern denn jeder liegt häufig in großen Landstrichen getrennt von 0 uit einander. So bieten die fruchtbaren Gegenden von Hal— e berstadt, Magdeburg, Braunschweig, Erfurt ꝛc. weite ehh Flächen Getreideboden dar, und der Harz, die märk— nd zut schen Sandebenen lassen auf vielen Quadratmeilen an luc nichts anderes denken als an die Holzerzeugung. Da sich Rertch⸗ die natürliche Bestimmung des Bodens nicht abändern denson⸗ läßt, so hängt die zweckmäßige Bodenbenutzung, welche 15 dal⸗ von so unendlicher Wichtigkeit für den Nationalwohl— muthen stand ist, allein von der Möglichkeit ab, den volumi— I nösesten Artikel von dem geringsten Werthe, ohne eine 2 34 — unverhältnißmäßige Aufopferung von Kraft und Kosten, überall hin vertheilen zu können. Diese Vertheilung ge— schiehet durch den Transport des Holzes. Betrachten wir ihn nach der Ansicht, welche aus diesen kurzen An⸗ deutungen sich von selbst entwickelt, so kann die Wich⸗ tigkeit dieses Gegenstandes nicht zweifelhaft seyn. Sie ist von den Regierungen in Deutschland vielleicht noch zu wenig beachtet, und für den bequemen, leichten Trans⸗ port des Holzes noch zu wenig geschehen; es kann aber nicht Gegenstand dieser Schrift seyn, Vorschläge in die— ser Hinsicht zu machen, die überdem nur mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Oertlichkeit statt finden könnten. Wir haben hier bloß die verschiedenen Arten des berücksichtigen. Diese theilt man: in den Transport zu Lande, B.——— zu Wasser. A. Der Landtransport findet statt a. auf Wagen, Schlitten, Schleifen und Karren, b. durch das Tragen, c. durch das Wälzen, d. durch das Werfen und Ueberstülpen, e. durch das Rutschen und Riesen auf natürlichen oder künstlichen Bahnen, f. durch das Schleifen auf bloßer Erde. a. So wenig über das Verfahren des Holzes, als über die dazu fahrbaren Wege und ihre Anrichtung wird et— was zu sagen seyn, da dies gewiß jedem Forstverwalter schon bekannt ist. Dagegen wird eine Nachweisung des Gewichts der verschiedenen Hölzer zweckmäbig seyn, um W ö sinme WA Ind wo Hen sta helden bhlle — 383 hopdesg hn detz sosen, i gen achten W an Iuabn Vn dig⸗ hchscht Findes n, 335 darnach das Volumen des zu ladenden Holzes zu be— stimmen, was vorzüglich da sehr wichtig ist, wo das Holz noch durch dienstpflichtige Bauern verfahren wird und wo gar keine Grundlage ohne die Kenntniß dessel— ben statt findet, wornach die Ladung rechtlich bestimmt werden kann. ö Es ist zwar schon oben bei der Naturgeschichte der Hölzer das Gewicht eines rheinischen oder preußischen Kubikfußes Holz, bei den mehresten Gattungen, ange— geben worden, wir wiederholen dies jedoch zur Ueber— sicht und Vollständigkeit nach den durch Herrn Hartig ge⸗ machten Ausmittelungen. Darnach wiegt ein Kubikfuß Holz: grün, halbtrocken, dürr, von der Traubeneiche 7Pfd. 60 Pfd. 464 Pfd. —— Stieleiche 69— 58— 444— —— duchs65— 50— 50 von dem Ahorn 594— 50— 45⁷7— von der Ulme 614— 50— 302:— eEsshe 594 U— 50— 42— —— Weißbuche 62— 50— 6504— —— Birke 592— 30— 44— —— Erle 56²½— 43— 320— —— Ande 54— 40— 29— —— Aspe 502— 39— 25— —— Schwarzpappel 50— 39— 24— —— ital. Pappel 50— 38— 26— —— weißen Weide 65— 46— 32— —— Saalweide 47— 40— 330— von dem Elzbeerbaume 57— 48— 330— grün, halbtrocken, dürr, von der Tanne 59 Pfd. 48 Pfd. 36 Pfd. —— Fichte 37— ½44— 3—— —— Kiefer 60— 48— 36— —— Lerche 61— 46— 32— Wenden wir diese Sätze zur Berechnung des Ge— wichtes einer Werkklafter an, welche in der Regel nur grün oder halbtrocken gefahren wird, da das Werkholz theils im Forste selten dürr wird, theils auch dann nicht mehr gut zu gebrauchen wäre, so wiegt eine solche zu 88 Kubikfuß gerechnet: grün, halbtrocken, von Traubeneichenholze 6248 Pfd. 5280 Pfd. — Stieleichen 6072— 5104— — Buchen 5720— 4400— — Ahorn 52509 — ulmen 5368— 44009— — Eschen 5258— 4400— — Weißbuchen 5500— 4928 — Birken 5236— 4400— — Erlen 5444— 3787— — Linden 4752— 3520— — Aspen 4444½4— 3232— — Tannen 5192— 4224— — Fichten 5816— 30822— — Kiefern 5280— 4024— — Lerchen 5368— 4048— Eine Scheitklafter zu 80 Kubikfuß im Durchschnitt gerechnet, wiegt dem gemäß ö hs demgd I der un 77 —— — Hl vonmen bN 3— on dem Hfeitg Ans 337 ur, grün, halbtrocken, dürr, WD. von der Traubeneiche 5680 Pfd. 4800 Pfd. 3740 Pfd. ——— Stieleiche 53520— 4640— 3580— ——— Buche 35200— 4000— 3120— — von dem Ahorn 47860— 4000— 3480— 6½ von der Ulme 4920— 4000— 2920— I—— Esche 4780— 4000— 3280— 5—— Hainbuche 5000— 4480— 4060— Tunt—— Birke 4760— 4000— 3540— —— Erle 4520— 3440— 2400— Vi—— Linde 4320— 3200— 2320— —— Aspe 4040— 3120— 2240— —— Schwarzpappel 4000— 3040— 1920— E—— ital. Pappel 400— 3040— 2080— —— weißen Weide 5200— 3680— 2560— —— Saalweide 3760— 3200— 2800— von dem Elzbeerbaume 4560— 3840— 3120— 3 von der Tanne 47²20— 3640— 2880— 1—— Fichte 4560— 3520— 2480— 7—— Kiefer 4800— 3840— 2880— .—— Lerche 4880— 3680— 2560— Eine Asiklafter im Durchschnitt zu 30 Kßf. ange— nommen würde wiegen: — grün, halbtrocken, dürr, von der Traubeneiche 3550 Pfd. 3000 Pfd. 2337 Pfd. ——— Stieleiche 3450— 2900— 2237— ö—— Buche 3250— 2500— 1950— n von dem Ahorn 2987— 2500— 2175— Pfeils Anl. II. 22 338 grün, halbtrocken, dürr, von der Ulme 3075 Pfd. 2500 Pfd. 1825 Pfd. —— Esche 2987— 2500— 2100— —— Hainbuche 3125— 2800— 2537— —— Birke 2975— 2500— 2225— —— Erle 2825— 2150— 1500— —— Linde 2700— 2000— 14350— —— Aspe 2525— 1950(— 1400 —— Schwarzoappel 2500— 1900— 1200— — ital. Pappel 2500— 1900— 1300— —— weißen Weide 3250— 2300— 1600— —— Saalweide 2330— 2000— 1750— von dem Elzbeerbaume 2850— 2400— 1950— von der Tanne 2930— 2400— 1850— —— Fichte 2850— 2200— 1550— —— Kiefer 3000— 2400— 1800— —— Lerche 3030— 2300— 1600— Das Gewicht des Reisigs von immergrünem Nadel— holze kann nicht nach dem Gewichte eines Kubikfußes Holz berechnet werden, denn grün füllen die Nadeln ei nen Theil des Raums, die leichter sind als das Holz, und dürr sind diese abgefallen und das Gewicht hat sich da— durch mehr vermindert, als durch das bloße Austrocknen statt finden würde. Die wirkliche Holzmasse in einem Schocke Reisig mit Nadeln ist im Durchschnitt kleiner als bei Laubholze ohne Blätter, und wir nehmen daher, wenn bei diesem der Holzgehalt eines Schockes Reisig zu 352 Kfß. gerechnet wird, Fichten, Kiefern und Tan— nen nur zu 27 Kfb. wirkliches Holz an, und bestimmen dar⸗ nuth dud geunhens salk is⸗ det Ti —— Gt — Vi Hon dem A. 9op der ll — Hit Ma U —— — ihl beit Gaa bah sem Eghs doß det Tun N IüI 7 —— Ler ‚6 Di Gu Salsten mn chen df schweren d I linger! I Model⸗ ö Ilfußes 3d 30 dahe⸗ 95 Nalo nd Nl 339 nach das Gewicht. Hiernach hätte ein Schock stückfest gebundenes Reibig, wovon jedes Gebund 3“ lang 13“ stark ist/ —— von dem von der Stieleiche Buche Ahorn Ulme Esche Hainbuche Birke Erle Linde Aspe Schwarzpappel ital. Pappel —— weißen Weide —— Saalweide von dem Elzbeerbaume von der Tanne —— Fichte —— Kiefer Schlesien muß man hierbel noch dara grün, 2450— 2308— 2121— 2183— 2121— 2219— 2112— 2006— 1917— 1793— 1775— 275— 2308— 1669— 2024— 1593— 1559— 1620— Lerche ohne Na—⸗ deiln gebunden 2166— Die Gutsbesitzer in einigen Gegenden der Mark und halbtrocken, dürr, von der Traubeneiche 2521 Pfd. 2130 Pfd. 1660 Pfd. 2054— 2773— 17735— 1775— 1773— 1988— 1775— 1527— 1420— 1385— 1349— 1349— 1633— 14320— 1704— 1296— 1188— 1296— 1633— 1589— 1385— 1544— 1296— 1491— 1802— 1580— 1065— 1030— 99⁴4— 852— 923— 1136— 1243— 1385— 972— 837— 97²2— 1136— uf aufmerksam ma⸗ chen, daß sie sich die Last des Holzes sehr dädurch er— schweren, daß sie es auf ibre langen Erntewagen laden. Je länger der Wagen ist und jemehr die Last zwischen * 22 34⁰ oder gar hinter den Axen liegt, desto schwerer ladet das Holz und desto mehr leidet der Wagen, so daß nichts thö⸗ richter ist, als 14 Klafter Holz in 12— 15 Ellen lange Ernteleitern zu laden. Weil es bei dem Bauholze nicht möglich ist, die Last auf einem kurzen Wagen vorzüglich auf die Axen zu bringen, so fährt sich dies auch bei weitem schwerer als Klafterholz. Eine halbe Klafter Holz ist auch grün keine zu schwere, sondern eine leichte Ladung für 2 Pferde, während diese an einem Baume von 40 Kfß. und 50 F. Länge vollauf zu thun haben. Man kann deßhalb anneh— men, daß man in Bau- und Langholze stets weniger wirkliche Holzmasse laden muß, als man in grünem Klaf⸗ terholze fahren würde. Das Aufläden des Langholzes und der Klötze geschiehet, vorzüglich auf Wagen, durch Hebebäume oder am bequemsten mit der Holzlade. Die— ses einfache Instrument ist so zweckmäßig/ daß ein mäßig starker Mann einen Klotz von 1300 bis 2000 Ofd., wenn er die Handgriffe dabei vollkommen inne hat, allein und ohne alle Hülfe auf den Wagen heben kann. Ohne Zeich— nung würde das Verfahren dabei jedoch nicht leicht zu versinnlichen seyn, und wir übergehen die Beschreibung desselben daher hier um so eher, als es wohl schon über⸗ dem üͤberall hinlänglich bekannt ist. b. c. d. Das Wälzen, Werfen und Ueberstülpen findet nur in bergichten Gegenden statt, und bei seiner Einfachheit ist so wenig etwas dabei zu bemerken als bei dem Tragen, was nur bei kleinen Hölzern und Quan⸗ titäten statt findet, und bei der Forstverwaltung nur, wo flen Beig schen wodu ahl Langt gebtacht w Gne 5 das Hosh b lsche ale se Veleft Hg it/ wel Sünte gat Iuchen. D und wenn nit großen I2. Die Henan Zeit vah Looooo Dr Riebb Wehet vnd l. chen Stämm das zu Nsc Rroßen Sch Hlführt wir Duhen noc ltt pitden, sen un laufen, Iu Hegosen/y 34¹ NN das junge Pflanzen durch Wagen und Karren zu sehr beschä— 15 05 digt würden, angewendet wird. Elange e. Wichtiger für den Transport des Holzes von W steilen Bergen in das Thal sind die Holzriesen oder Rut— schen, wodurch oft allein oder mit den wenigsten Kosten so⸗ AII 1—— Langholz als Klafterholz über steile Abhänge herab⸗ 23355 kann. * Eine Holzriese ist eine etwas vertiefte Rinne, worin 44„ das Holz vom Berge herabgleitet. Man hat sowohl na— ä 10 türliche als künstliche. Die natürlichen sind, wenn blos R eine Vertiefung in der Erde ausgestochen und ausgegli⸗ chen ist, welche durch Begießen bei Frostwetter und bei 4. Schnee glatt genug wird, um das Holz fortgleitend zu 1V m machen. Die künstlichen wird bei großen Unebenheiten Iu und wenn der Riesplatz fortwährend benutzt wird, von Holz u mit großen Unterlagen, oder auch gar von Eisen ange— R 3 legt. Die größte, welche man bis jetzt kennt, ist in der i9 nenern Zeit in den Berner Alpen mit einem Aufwande Mven von 100,00⁰0 Rthlr. angelegt worden. 1 0 Die Riesbahnen für Langholz sind ein 22 bis 3* Fuß Mach⸗ weiter und 14 bis 2 Fuß tiefer Kanal, welcher aus schwa⸗ Jcbt x chen Stämmen gebildet wird und, um den Stoß und Dobut das zu rasche Herabgleiten des Holzes zu vermeiden, mit großen Schlangenlinien am Berge herum dem Thale zu geführt wird. Demohnerachtet muß die Bahn bei steilen Wübn Bergen noch in einen ziemlich tiefen Wasserbehälter gelei— 3 saner tet werden, oder ein Stück horizontal fort, und wenn es h seyn kann, wo möglich allmählig wieder etwas bergauf laufen. Auch diese Riesen werden bei Frost mit Wasser begossen, um eine glatte Eisbahn zu erhalten, im Som-⸗ 342 mer, um das Nachtheilige der zu großen Reibung zu ver—⸗ wogen meiden. Für das Brennholz gehen die Riesen gewöhnlich fust den Berg gerade herunter. ö . K f. Das Schleifen des Holzes mit Schlitten findet— 2. N8 statt, wenn der Baum mit dem starken Ende auf dem. dicken hinteren Polster der Schleife, oder dem Schlitten 1.( befestigt ist, und hinten auf dem Schnee nachgeschleift dNl E wird, wobei man bei guter Bahn starkes Bauholz sehr se li W leicht fortbringen kann. An abschüssigen Bergen wird Roln zum Hemmen eine starke Kette da, wo der Baum hinten Hahttt aufliegt, um denselben geschlungen, welche durch ihr Ein⸗ Rir 60 greifen in den Boden das zu rasche Fortgleiten des Stam— h WI mes verhindert. ud dledi Das Schleifen mit dem Lottbaume oder Lotteisen, A vorzüglich im Sommer angewendet, findet statt, um die Stückeg Bäume aus Dickigten, durch welche man mit dem Wa— 0 V gen zu fahren nicht Wege und Raum hat, zu rücken, oder wam da sie überhaupt da zu transportiren, wo man mit dem Wa— lf is gen und Schlitten nicht fort kann. Das Lotteisen ist eine DasE etwas in die Höhe gebogene eierne Schaufel, deren vi wo vj Größe sich nach der Stärke des zu schleifenden Holzes sedd e richtet, welches auf dem Lotteisen muß liegen können, da— Rebt. 7 mit der Stamm bei dem Schleifen nicht in die Erde niht gy greift. Dieser wird mit dem Wipfelende durch einen in icht ghy, dasselbe geschlagenen starken eisernen Nagel mit einem shn. in einem Wirbel befindlichen Ringe an zwei auf dem 9 Lotteisen befindlichen Zapfen mit einer Kette befestigt, Waen und das Zugvieh an eine in demselben befindliche Deich— 3.0 sel gespannt, nachdem der Stamm zum leichtern Fortbe⸗ chen und Rubeh Abnlich Mudet Ndem Tutten 91 dleft ohsche 343 wegen auf Walzen gebracht worden ist. Der Lottbaum ist dasselbe Instrument von festem Holze. B. Den Wassertransport theilt man I. in das Schwemmen, 2. in das Flößen 3. und in den Transport in Schiffen. ü I. Schwemmen nennt man, wenn einzelne unverbun— dene Stücke Holz in das Wasser geworfen werden, um sie bis auf einen bestimmten Punkt schwimmen zu lassen. Alles einheimische Holz schwimmt zwar, aber das eine leichter als das andere, und eines bedarf daher auch mehr Tiefe des Wassers als das andere. Eichen, Bu— chen, Ahorn, Ulmen, Eschen, Hainbuchen, Birken, Taxus und alle gleich schwere Holzarten bedürfen trocken einer Tiefe dreimal so groß als die Dicke des zu schwemmenden Stückes ist, wo nicht die Stärke des Falles den Mangel der Tiefe ersetzt, die übrigen Holzarten schwimmen schon, wenn das Wasser ein und ein halb oder zweimal so tief ist. Das zu schwemmende Holz muß gehörig ausgetrock— net, wo möglich gespalten und nicht faul oder anbrüchig seyn, da es sonst zum Theil untersinkt, oder vieles Senkholz giebt. Dann muß auch das Klafterholz, vorzüglich bei nicht großer gleichmäßiger Tiefe des Wassers, in mög— lichst gleiche, nicht zu lange und starke Stücke zerlegt seyn. In Betreff des Wassers, auf welchem geschwemmt werden soll, ist nöthig/ daß 32. Wasser genug vorhanden ist. Bei kleinen Bä⸗ chen und Flüssen wählt man dazu die Zeit, wo sie durch 344 das Schmelzen des Schnees und bei anhaltendem Regen hinreichend wasserreich sind, oder man legt ein Wasserre— servoir mit einer Schleuse an, worin man das Wasser auffangen, sammeln und nach Gefallen in den Flößbach ꝛc. lassen kann. So nachtheilig das zu kleine Wasser dem Schwem— men ist, so unvortheilhaft ist auch das zu grohe, welches das Holz über die Ufer wirft, wo es dann schwer nach⸗ zuflößen ist, die Ufer durch das Holz beschädigt und auch die Gefahe herbeiführt, daß das Holz nicht gehörig auf— gefangen werden kann und der dazu nöthige Fang oder Flößrechen weggerissen wird. b. Der Fluß muf keine zu starken Krümmungen haben, welche das Weiterschwimmen des Holzes verhin—⸗ dern. Nöthigenfalls müssen diese durchstochen werden, wodurch zugleich der Fall des Wassers vermehrt und die Beschädigungen des Ufers vermindert werden. c. Es dürfen keine Steine, Felsen, Stege, Bäu— me, seichte Stellen im Flusse das Holz aufhalten, was durch gehörige Räumung des Flußbettes vermieden wird. d. Es muß Veranstaltung getroffen werden, daß das Holz bei Wehren und Mühlen durchgelassen wird, wofür die Müller entschädigt werden müssen. e. Um sich gegen Klagen wegen Beschädigungen der Ufer, Mühlen und Anlagen am Wasser zu sichern, muß man mit den angränzenden Besitzern entweder ein Abkommen treffen, oder die Kanäle, in welche das Holz nicht kommen soll, vergattern und den Zustand der Ufer ꝛc. vor der Flöße besichtigen lassen, damit der Schade, wel—⸗ cem W glittad nit deß/ I de audg yj Witdg subch i hder d laten Mi Oher ded d n din heng/ n e Hah ny Cyi H0s ggg h fuhen ne Hohhn oder., egeg sette⸗ Haser lchnr, Henn Vces Cch Vauch I uuf⸗ Wode⸗ migen Aaden, IN die I Mas Oird. 2 daß .dledj els, cher entstehet, gesetzlich ermittelt und darnach vergütigt werden kann. Zum Auffangen des geschwemmten Holzes bedarf man entweder eines Flößrechens bei nicht zu großen Flüssen, oder eines Seitenkanals, in welchen das Holz geleitet wird, und der gewöhnlich in einen Teich gehet, wo sich das Holz sammeln kann. Der Flößrechen bestehet in eingerammten Böcken, wel— che mit der schrägen Seite gegen den herabströmenden Fluß gerichtet sind, über welche Balken befestigt werden, welche mit den schräg in das Wasser darüber gesteckten Stan— gen das herabschwimmende Holz aufhalten, wo es dann ausgezsogen oder ausgewaschen wird. Dieser Rechen wird bei kleinern Flüssen, wo kein großer Eisgang zu sürchten ist, quer durch den Fluß gezogen, und bleibt ent⸗ weder stehen oder wird weggenommen; bei großen schiff⸗ baren Flüssen erbauet man ihn am Rande, wo der Strom oder der sich einmündende kleinere Fluß das Holz dage— gen wirft. Das Ausziehen des kleinern Holzes geschie— het mit spitzen an Stangen befestigten Haken, welche hin— ten eine gerade stehende Spitze haben, um zugleich das Holz fort- und abstoßen zu können. Es ist ein seltner Fall, daß bei dem Schwemmen alles Holz gleichmäßig fortschwimmt, deßhalb müssen die Flö— ber dem zuletzt eingeworfenen Holze längs dem Flusse hin folgen und alles angeschwommene und hängen gebliebe— ne Holz fortstohen. Man nennt dies die Nachschwemme oder Floße. 346 Bei Langholze darf der Fluß keine Wasserfälle haben, was dem Klafterholze nichts schadet. 2. Flößen ist, wenn zusammen verbundenes Holz ohne Schiffe und Kähne im Wasser transportirt wird. dan theilt es a. in Kurzholzflößen, b. in Langholzflößen. a. Bei dem Kurzholzflößen, wozu ziemlich tiefe, breite, ruhig fließende Gewässer ohne Stromschnellen er⸗ forderlich sind, findet ein sehr verschiedenes Verfahren statt. Es werden starke Stangen in einem Vierecke zusam⸗ men verbunden und über einander genagelt, welche man Karinen nennt, und diese werden mit Klafterholze, Stab— holze, oder andern kurzen Holzwaaren belastet, wo sie dann ein Mensch mit einem Ruder dirigirt. Auch verbindet man vier Balken zu einem Vierecke, füllt dies mit Klafterholze aus, wo das obere Holz das untere durch seinen Druck festhält und die, übrigens sehr unbehülfliche Maschine, durch einen Menschen dirigirt, fortschwimmt. Man nennt dies Matatschen, welche ge— wöhnlich bei hinlänglicher Wassertiefe 12— 15 Klaftern fassen. Oft belastet man auch die Langholzflößen mit kurzen Hölzern, was man dann Langholzflöße mit Oblast nennt. b. Die verbundenen Langholzflößen enthalten be⸗ schlagenes oder bewaldrechtetes Holz, um es wenigstens an zwei Seiten dicht zusammen verbinden zu können. Die Breite und Länge dieser Flößen richtet sich nach der Breite und den Krümmungen des Flusses, die Menge gend.e in de ln sod, I saldc Mdetogt dun Wibin mn nes U naue u QMW nut umũ Hkhen e Valtets E Dans Wederhhe backä benn n sth hig sce ann Ich an ei im 5 Meis 347 des übereinander zu bringenden Holzes, nach der gleich— mäßigen Tiefe desselben. Eichnes und gleich schweres Holz gehet zu tief und schwimmt nicht gut, deßhalb be— darf man leichteres, gewöhnlich Nadelholz, zum Tragen desselben. Dies leichtere Holz wird jedoch nicht untenhin gethan, sondern obenauf, und das schwerere unten daran befestigt, da das leichte dann besser trägt. Bei großen geraden Strömen verbindet man die Flötzen mit Wieden in der ganzen Länge nebeneinander, wo Krümmungen sind, die dies verhindern, hangt man sie bloß lose hinter einander.— Die größten Flößen trifft man auf dem eiederrheine, wo sie nach Holland gehen.— Es sind dazu eine Menge kleinerer Hölzer an Stangen u. dgl. nöthig, um sie gehörig zu verbinden. Die Erbauung ei—⸗ nes solchen Floßes setzt viele technische Kenntnisse und ge⸗ naue Bekanntschaft mit dem ganzen Geschäfte voraus, und könnte nur durch Zeichnungen, und auch dann nur unvollkommen, ganz verdeutlicht werden. Wir über—⸗ gehen sie desto eher, als sie gar nicht Sache des Forstver— walters sind. Dagegen muß auf den Einfluß aufmerksam gemacht wenden, welchen das Wasser auf die Güte und Brauch— bärkeit des Holzes selbst hat. Dem Bauholze schädet das Auslaugen nicht, und wenn es in der Saftzeit geschält in das Wasser gewor— fen wird, gewinnt manches, wie das Fichtenholz, noch sehr an Güte. Das Brennholz verliert dagegen beträcht— lich an Hitzkraft, und man nimmt an, daß der Verlust da— bei im Durchschnitt 20 p. C. beträͤgt, weöhalb auch der Preis des geflößten Brennholzes eigentlich* niedriger 348 seyn sollte. Bei der losen Schwemme ist bei dem kurzen Holze zugleich ein Verlust an der Masse. Häufig löst sich die Rinde los, bei schwerem Holze hat man bei aller Vorsicht doch oft noch vieles Senkholz, und manches Scheit bleibt auch unbemerkt hängen oder wird entwendet. Wie groß der Verlust sey, läßt sich nicht genau bestimmen, da er von der Holzgattung, der Zurichtung des Holzes der Beschaffenheit des Flößwassers und der längern oder kürzern Strecke, die das Holz zu schwimmen hat, abhängt, da je größer diese ist, desto größer der Verlust wird. Die An⸗ wohner und mehrere örtliche Verhältnisse haben gleich⸗ falls Einfluß darauf, doch wird er selten unter 3 v. C. betragen, so wie er auch 10 p. C. nicht übersteigen sollte. Wo Gelegenheit zum Schwemmen oden Flößen ist, bleibt es demohnerashtet immer die beste und vortheilhaf⸗ teste Art, das Holz auf entfernte Punkte zu bringen. Ueber den Transport des Holzes in Schiffen wird nichts zu bemerken seyn. Von der Aufbewahrung des Holzes. Das Holz so aufzubewahren, daß es gegen das Ver— derben gesichert wird, ist ein wichtiger Gegenstand der Vorsorge des Forstverwalters. Um die deßhalb nöthigen Vorkehrungen besser übersehen zu können, wollen wir be⸗ sonders handeln I. von der Aufbewahrung des Stammholzes, 2.——— des Nutzholzes, —— des Brennholzes. Zu 1. Es ist sehr häufig der Fall, daß man für un⸗ vorhergesehene Fälle ein Stamm- und Bauholzdepot ha— h⁰0¹ ahy a La 90½½ valx Iufen 70 ꝑudlo H Heunli be 1 G 0 Hen Cull 34 gt u bon alen de te 10. Mio vuyy una Ind z Aisun Ige das I eine g lehtengn Wurten ͤf lller teit 1Die da 0 det ten n Uch⸗ 3. Mt. 50 8 Nilld 349 ben muß, daß man aus einem Schlage mehr Bauholz erhält, als man benutzen kann, während es in den folgen—⸗ den Jahren wieder fehlen wird, oder daß man es in der Folge besser abzusetzen vermeint, als dies in der Gegen—⸗ wart möglich ist. In diesen Fällen muß für die sichere Aufbewahrung des Holzes Sorge getragen werden. Zur längeren Aufbewahrung eignen sich überhaupt nur solche Hölzer, welche eine gehörige Dauer besitzen, als Eichen, Nadelholz ꝛc., denn Erlenholz z. B. in ab— wechselnder Witterung wird dazu nie taugen. Das auf— zub ewährende Holz mub a. wo möglich in der Wadelzeit gefällt seyn. Es muß, wenn es Nadelholz ist, ganz geschält oder bewaldrechtet werden, bei Laubholze ist die streifenweise Entblößung von Rinde nöthig. b. Kann man nicht umhin, es in der Saftzeit zu gute zu machen, so thut man wohl bei Laubholz, es von der Rinde zu entblößen, den Stamm aber mit allen Blättern eine Zeit lang liegen zu lassen, damit diese die rohen Nahrungssäfte so viel als möglich herauszie⸗ hen. Nadelholz muß sogleich geschält und wo möglich im Wasser ausgelaugt werden. Als Landbauholz wird es zum Herbste wieder gut getrocknet, und bleibt einzeln und unaufgekastet den Winter hindurch liegen; als Röhrbolz und zu Wasserbauten wird alles Holz am sichersten im Wasser aufbewahrt. Eben so versenkt man auch das zu längerer Aufbewahrung bestümmte Schiffbauholz unter das Wasser. Bei der Aufbewahrung im Trocknen für eine längere Zeit thut man wohl, den Splint oder die letzten Jahresringe gleich abarbeiten zu lassen, da er doch 350 bald wurmstichig und unbrauchbar wird und das Ansehen des Holzes wenigstens in Zukunft verschlechtert. c. Alles Holz auf dem Lande muß Unterlagen be— kommen, damit es nicht auf der feuchten Erde liegt und verdirbt. Wenn es vorher gehöeig ausgetrocknet ist, kenn man es übereinänder wälzen, und wo möglich mit einem Dache von schlechten Brettern, Reinig, Stroh Rohr u. dgl. versehen. Thut man dies aber vor der vollständigen Austrocknung, so verdirbt das Holz und wird stockig. Stämme, welche gerade ihre Länge und einen besondern Werth haben, müssen auf ihren Stirnenden gegen das Aufreißen durch eine Bedeckung derselben gesichert wer⸗ den. Ueberhaupt muß die Lage des Holzes so seyn, daß nicht die Mittagssonne die Stirnenden der Stämme un⸗ gehindert bescheinen kann, da sie sonst aufreißen. Bei dem Legen des Holzes auf die Unterlagen muß man dar— auf achten, daß die Stämme nicht ihrer ganzen Länge nach hohl und nur hinten und vorn aufliegen, da sie sich sonst durch ihre eigne Schwere krumm ziehen. Der Mit-⸗ telpunkt muß ebenfalls unterstützt seyn. Nicht zu starken, langen Stämmen, wie z. B. den krummen Windmühlen⸗ armen, kann man leicht die nöthige Krümme dadurch ge— ben, daß man sie bloß mit den beiden Enden aufliegen läbt, wobei aber dem Stamme durch das Bearbeiten eine gleichmäßige Stärke gegeben werden muß, wenn die Krümmung in der Mitte seyn soll.— Stammholz, wel— ches zu Spaltholze bestimmt ist, läßt sich nicht gut im Trocknen aufbewahren, da dadurch die Spaltigkeit größ⸗ tentheils verloren gehet. Auch das Bearbeiten des Hol— zes wird durch die größere Festigkeit des trocknen Holzes fihh hihu H.. Iikuin did N d W1 N depi eh him R I n fi g bun U waf gu Behh denyn shlig Hft* Gan daßg 51 0⁰ überhaupt schwieriger, und wenn die Verwendung des Holzes schon bestimmt ist, so thut man besser, es gear— beitet aufzubewahren, wobei das Holz besser dauert, leich— ter zu transportiren ist und weniger Raum bei der Auf— bewahrung einnimmt. 2) Zur Aufbewahrung des Nutzholzes hat man viel— fältig eigene Magazine vorgeschlagen, in denen die ver— schiedenen Nutzholzsortimenter immer vorräthig seyn sol— len. Berechnet man das zur Einrichtung der Magazi— nirung nöthige Kapital, die Kosten der Verwaltung, des Transports, die Zinsen des in dem Nutzholze ste— ckenden Kapitals, die Gefahr des Verlustes durch Feuer oder die Assekuranzprämie, daß durch das stete Aus— wählen der besseren Hölzer doch zuletzt eine Menge Ausschuß in dem Magazine liegen bleibt, welcher bei dem fortwährenden Verkaufe entweder nicht gearbeitet oder mit weggegangen wäre: so ist wohl auf wenig Ge— winn bei der Magazinirung der Nutzhölzer zu rechnen. Am wenigsten wird diese aber, wie angerathen wird, für Rechnung der Staatskassen mit Vortheil zu betrei— ben seyn, da die Erfahrung lehrt, daß die Staatsver— waltung sich nie in solche auf Speculation und genaue Beurtheilung der statt findenden Verhältnisse begrün— dete Unternehmungen mit Gewinn einlassen kann. Dies schließt jedoch die Nothwendigkeit und das Vortheil— hafte der Aufbewahrung mancher Nutzhölzer nicht aus. Eben so wie bei dem Bauholze können verschiedene Gründe dazu bestimmen, und außerdem noch nöthig seyn, daß man manche Nutzhölzer, wie z. B. Bretter, so trocken 35² bedarf, wie man sie nur durch eine längere Aufbewah—⸗ rung erhalten kann. Die wenigsten guten Nutzhölzer gestatten, ohne zu verderben und wenigstens zu leiden, eine lange Aufbe— wahrung im Freien, sondern müssen unter Dach gebracht werden, um nicht dem Einflusse der wechselnden Witte— rung ausgesetzt zu seyn. Werden sie in Gebäuden auf— bewahrt, so müssen diese trocken, luftig und in freier Lage stehen, damit das aufbewahrte Holz nicht stockig wird und verdirbt. Wird das Holz über einander ge— stößt, so muß es vorher vollkommen ausgetrocknet, oder es muß so gesetzt werden, daß die Luft durchziehen kann. Bretter legt man gewöhnlich so übereinander, daß zwi— schen jedes mehrere zollstarke Stäbe gelegt werden, damit sie nicht dicht auf einander zu liegen kommen. Wenn sie schon ausgetrocknet im trocknen Räume aufbewahrt werden, genügt das vollkommen, keinesweges wenn man sie im Freien oder unausgetrocknet bei mangeln— dem Luftzuge so aufschichtet. In der Saftzeit geschnit— tene Bretter verderben auf diese Art in 3— 4 Wochen und der Splint läuft blau an, im Winter geschnittene bis zum nächsten Herbste. Man muß, wenn die Auf— bewahrung unter den angegebenen Umständen erfolgen soll, die Bretter mit der breiten Seite der Austrocknung durch Luft und Sonne aussetzen, desto mehr, je weniger das Holz, z. B. Kiefern, Kern hat. Bei Schindeln ist das Verderben, wenn sie unabgetrocknet in Stöße gesetzt werden, eben so schnell da. Man bäht und darrt sie am besten über dem Feuer, über welches man sie auf ein Gerüste legt, und sie gewinnen dadurch überhaupt 0. „ W H auufzuteys lihterin Vilhe! thenli beitet l Agel u Mamhe u uhen I0 scht ioß Ur wolla gelt Y Hal Hangg Gi lͤet 19 dLuse Deibenpu stend datz 0 ii Feg 4. Reide Reldel, botgg, Milg g Wych⸗ u Wsbes Coht Ioitte⸗ Iuuf stht Wu 90 Adet Man. 0 i +nt Henn Mlahtt enn m lit⸗ n hM0ene — W nilhn un ne seln 2be dant * 0 ö sunt 353 an Haltbarkeit und Dauer. Sind sie jedoch sehr trocken, so müssen sie vor dem Aufdecken wieder einige Stunden in das Wasser gelegt werden, um sich zu ziehen und nicht aufzureißen, auch damit bei hartem Holze der Nagel leichter durchgehet. Die Nutzhölzer von Laubholze, welche der Wurm im Splinte leicht angreift, wie 6·B. Eichen, müssen zur Aufbewahrung gleich splintrein gear— beitet werden. 3) Die Aufbewahrung von Brennholze findet in der Regel von Seiten der Forstverwaltung nur bei einem Mangel an Absatz statt. Sie geschiehet bei großen Vor— räthen wohl immer im Freien, denn selten dauert sie sehr lange, und niemand würde die Kosten zur Erbauung so großer Gebände, als dazu nöthig sind, aufwenden wollen, da er sie nie ersetzt bekommen kann. Die län— gere Aufbewahrung kann sich daher auch nur auf solche Holzgattungen erstrecken, welche die abwechselnde Wit— terung im Freien gut ertragen. Diese sind vorzüglich Eichen, Ulmen, Kiefern und Lerchen. Das übrige Holz leidet mehr oder weniger durch längeres Stehen im Forste, so wie z. B. Erlen in 4— 5 Jahren ganz ver— derben, Buchen- und Birkenholz in 5— 6 Jahren wenig— stens schon einen Theil seiner Hitzkraft verloren hat, da es anbrüchig wird. Zur Aufbewahrung des Brennholzes im Freien dürfen folgende Sicherungsmaßregeln gegen das Verderben nicht außer Acht gelassen werden: a. Das aufzubewahrende Holz muß alles gespalten seyn, und wo möglich in der Wädelzeit gehauen werden. Reidel- oder Stangenholz, was in runden Knüppeln vorzüglich von Nadelholze eingeschlagen wird, trocknet Pfeils An. II. 23 ů ö 14* 354 sehr schwer aus und verstockt außer der Wadelzelt ge— hauen in der Rinde. b. Das Holz muß eine Zeit lang in einzelnen Klaf— tern oder frei stehenden Klafterreihen hinreichend haben austrocknen können, ehe es in größere Haufen zusam— men gestößt wird. c. Es muß gesund und nicht anbrüchig seyn, da die Anbruchigkeit bei langem Stehen schnell das ganze Holz ergreift. d. Bei dem Aufsetzen auf der Ablage oder dem Auf⸗ bewahrungsorte muß alles Holz Unterlagen erhalten, damit es nicht auf der bloßen feuchten Erde zu liegen kömmt. Man thut zwar wohl, wenn man es in meh— reren Klaftern übereinander setzt, theils zur Ersparung des Raums, theils weil das obere Holz das untere ge— gen das Wetter schützt, jedoch muß man sorgfältig da— hin sehen, daß die Luft frei zwischen den Reihen hin⸗ durch streichen kann und sie nicht zu dichte an einander stehen, da das Holz sonst leicht stockt. Das Reisig eignet sich zur Aufbewahrung weit we— niger als das Klafterholz, da es viel schneller verdirbt. Buchen, Hainbuchen- und Erlenresig, zumal wenn es nicht ganz frei und trocken stehet, ist oft schon in zwei bis drei Jahren so verstockt und verdorben, daß man ein starkes Gebund mit dem Fuße zertreten kann und daß es den größten Theil seiner Hitzkraft verloren hat. Muß es aufbewahrt werden, so stößt man dasselbe, so⸗ bald es vollkommen ausgetrocknet ist, auf freien Plätzen in große Haufen gleich den Getreideschobern so zusam⸗ men, daß durch die obern Lagen eine schräge Bedachung galbe 90 Reg* Gaftés Daluse n d VMledl; deh I Mal j Aufheghz n Nasg zurt àN. a I hast umilh cuhh aberig uh u lte fl ühg den V. shist chne.d 355 t g gebildet wird, welche den Regen verhindert einzudrin⸗ gen. Schon am Klafterholze verliert man bei der län—⸗ af; gern Aufbewahrung beträchtlich an Volumen, da das ö baben Holz eintrocknet, die Rinde oft sich loslöst und die x Uhsam Klaftern einsinken, noch viel mehr zeigt sich aber der Verlust bei dem eingestößten Reisige. Bei den mehre— ren Zwischenräumen drückt sich dasselbe zusammen, die Mgne Wieden, mit denen die Gebunde gebunden sind, wer⸗ den zerrissen, so daß diese auseinander gehen, eine Mj. Menge Reiser zerbrechen, zerbröckeln und verloren ge⸗ Nten, hen, und man sehr selten darauf rechnen kann, das Megen aufbewahrte Reisig ganz zu gute machen oder verwer— ö „uch“ then zu konnen. Wo deßhalb die Aufbewahrung des Antu Reisigs vermieden werden kann, ist sie auch nicht an— Lett ge zurathen. 0% ö H½ 3. Von den Vorsichtigkeitsmaßregeln bei Wandrr dem Verkaufe des Holzes. Aus demjenigen, was über die Preisbestimmung 0 und Zugutemachung des Holzes gesagt worden ist, ge— ll, het schon zum Theil hervor, was man zu beachten hat, um keinen Verlust bei dem Verkaufe und der Zugutema— X wä chung des Holzes zu erleiden. Demohnerachtet bleibt nn aber noch manches sowohl für den einzelnen Verkaue, als noch mehr bei Abschließung von Kontrakten auf beträcht— u hi. liche Holzlieferungen zu bemerken übrig, was um so nöthiger anzuführen ist, als schon aus Unbekanntschaft mit Iiäge den Vorsichtigkeitsmaßregeln mit dem Holzverkaufsge— Isn schäfte so viele Forstbesitzer ihre Wälder ruinirt haben, 0 ohne, den geträumten Gewinn und überhaupt nur eine 23* 356 Bezahlung für ihr Holz zu erhalten. Die Bedingungen bei dem Verkaufe, welche den Holzpreis nichts ange— hen, sind oft noch wichtiger als der Preis selbst. Auch dieser- Gegenstand wird zur bessern Uebersicht nach den verschiedenen Arten des Verkaufs betrachtet werden müssen. 1. Von dem Verkaufe des stehenden Holzes in Bausch und Bogen auf ganzen Di⸗ stricten. Diese Art des Verkaufs, wo das Holz auf ganzen Districten nach einem summarischen Ueberschlage aus freier Hand stehend zur beliebigen Ausnutzung durch den Käufer verkauft wird, ist zwar jetzt in keinen deutschen Staatsforsten, wohl aber in manchen Privatforsten Sit— te. Die französische Verfahrungsart, das Holz auf den abgeschätzten Schlägen unter gewissen Bedingungen an den Meistbietenden zu versteigern, wird nirgends mehr beobachtet, und hatte auch nur wenige Aehnlichkeit mit der hier beachteten Art des Verkaufes aus freier Hand, weßhalb wir sie hier übergehen und nur bei der Betrach— tung des Verkaufes durch Versteigerung überhaupt dar— auf zurückkommen werden. Der Verkauf ganzer Districte ist, sobald man mit einem Käufer zu thun hat, welcher den Ertrag der zu verkaufenden Fläche zu beurtheilen vermag, stets für den Forstbesitzer nachtheilig. Bloß wenn ein die Sache nicht übersehender Käufer sich überkauft, ist auf einen Gewinn dabei zu rechnen, und dieser kann also, streng genommen, bloß auf einen Betrug und den Schaden des Käufers begründet werden. Dile Gründe, aus wel⸗ Hd uR titum V füth HAUU WMigi 4 dbf 1 E Rihtt Vulgen dange⸗ Mschen S f R l neht t Hit vand/ hlach, dl t 6 ful Eache tinen ö steh nn uh 357 chen jeder verständige Käufer nur weniger für den Di— strict zahlen kann, als das Holz, welches auf demselben stehet, werth ist, sind folgende: a. Man muß wohl mit Recht voraussetzen, daß je— der so zu verkaufende Waldort genau abgeschätzt wird, um die darauf erfolgende Holzmasse jeder Art zu ermit— teln und darnach den Preis bestimmen zu können. Ein Verkauf ohne eine solche Abschätzung wäre wenigstens für den Forstbesitzer eine Lotterie, in welcher 99 Nieten und nur Ein Treffer wären. Wenn der Forstbesitzer die Abschätzung nicht selbst macht, oder mit hinreichender Beurtheilungskraft ihr selbst beiwohnet, so mangelt da— bei alle Kontrolle der Beamten. So wenig vor derselben, als oft auch nach derselben kann der Beweis geführt werden, was der Ort eigentlich für Ertrag giebt, und der Forstbesitzer ist ganz der Willkühr der abschätzenden Beamten preisge—⸗ geben, was wenigstens bei der Zugutemachung des Holzes für eigne Rechnung nicht in diesem Maße der Fall ist. Es kann sehr rechtliche Beamte geben, bei denen man in die⸗ ser Hinsicht nichts wagt, aber bei einer jeden Verwaltung darf darum die möglichst vollständige Kontrolle nicht außer Augen gelassen werden. Bei der schon oben erwähnten Ungewißheit, den Ertrag eines Forstortes, vorzüglich in Hinsicht des Nutzholzes genau anzugeben, müssen aber auch schon außerdem beinahe die niedrigsten Sätze ange⸗ nommen werden, wenn ein Käufer auf Grund der Ab— schätzung auf den Kauf eingehen soll. Den höchsten Satz läßt sich mit Rechtzniemand gefallen, und ein Mit⸗ telsatz wird gewöhnlich als solcher bestritten und als ein zu hoher angenommen. Da der Käufer auch nur mit der 358 vollständigen Ueberzeugung auf das Geschäft eingehen wird, bei demselben seine Zinsen, seine Mühe und Ar— beit bezählt zu erhalten, und außerdem vielleicht noch et— was zu gewinnen, so liegt dies auch schon in der Natur der Sache. Es fehlt daher wohl nicht an zu hohen Ab— schätzungen zum Verkaufe gestellter Districte, aber bei⸗ nahe immer an Käufern, welche sich darauf einlassen. b. Der Forstbesitzer, welcher seine Forstverwaltung ohnedies hat, kann die Zugutemachung des Holzes und den einzelnen Verkauf ohne Aufsichtskosten besorgen. Der Käufer muß diese entweder selbst übernehmen, oder sie durch jemanden besorgen lassen, in beiden Fällen aber dafür durch den niedrigern Kaufpreis des Holzes entschädigt werden. Verstehet freilich der Forstbesitzer oder seine Beamten nichts von einer zweckmäßigen Aus— nutzung des Holzes, so kann der dies vollkommen ken— nende Käufer wohl mehr dafür geben, als der Besitzer herausbringen wird. Dieser Mangel an Kenntniß soll jedoch bei keinem Forstverwalter getroffen werden. C. Der Forstbesitzer kann den einzelnen Verkäuf al— ler Arten von Nutz- und Brennholz, das Aushöckern, viel besser abwarten als der fremde Käufer, welchem mehr darum zu thun seyn muß, das Holz bald zu ver—⸗ silbern und sein Geld bald wieder heraus zu bekommen, welcher wegen Kleinigkeiten die längern Aufsichtskosten nicht daran wagen kann und daher so schnell als mög⸗ lich räumt. Auch rechnet sich der Kaufmann, als sol—⸗ cher, für das zum Ankaufe des Holzes verwendete Ka— pital, für die Zugutemachungs⸗ und Aufsichtskosten, seine Reisen und Auslagen, höhere Zinsen, als sie der stld 1n st/ 1 hehLe ⁴ guges du 50 WI Mbes) Haah s ob? r g W⸗ Rohn Pra als M 6or Vahular WI. iet 10 wiche; des 98 te. y nach 3 etba hn si strich der st 359 Wugchen solide Grundbesitzer gewähren kann. Es giebt frei—⸗ N/ lich wohl auch Forstbesitzer, welchen keine Zinsen zu hoch sch et, sind, wenn sie nur Geld bekommen können, allein von MMtur denen kann hier nicht die Rede seyn. In Ab. d. Selten känn der fremde Käufer alle kleinen Ab— biis gänge und alles Holz so vollkommen zu gute machen als u. der Forstbesitzer selbst, vorzüglich wenn er einen starken Hulz Holzbedarf für die eigene Konsumtion hat. Auch die 1MW Arbeiter muß ein fremder Käufer in der Regel theurer Vstpen,. bezahlen als ein Forstbesitzer, von welchem sie gewöhn— X lich oder längere Zeit beschästigt werden, da sie bei ih— Fillen ren Forderungen schon darauf rechnen, daß der Käufer Ið zur raschen Aufarbeitung des Holzes durchaus Arbeiter Usen haben muß, und auf den etwas höhern oder niedrigern Preis des Arbeitslohnes um so weniger achten wird, IEWR als man gewöhnlich voraussetzt, daß er bei einem solchen Asson Geschäfte ohnedies Gewinn genug haben wird. sl Aus diesen Gründen kann man mit Recht für ge— wöhnlich voraussetzen, daß, wenn ein Forstbesitzer einen 1 h Distriect stehenden Holzes für ein Bauschquantum aus oh freier Hand verkauft, er nie den Erlös erhalten wird, chen welchen er bei der Aufarbeitung und Zugutemachung des Holzes für eigene Rechnung zu erwarten gehabt hät— ii te. Ausnahmen von dieser Regel giebt es allerdings Use nach den Verhältnissen des Forstbesitzers, der Forst— bh verwaltung und des Käufers. Die gewöhnlichsten da⸗ sch bei sind: 0 a. Wenn der Forstbesitzer wohl den Werth des Di— sasth stricts vollständig zu beurtheilen vermag, sich aber we— 9 der selbst mit der Zugutemachung beschäftigen kann, 360 noch eine in dieser Hinsicht zuverlässige Verwaltung hat. b. Wenn der Käufer viel vortheilhaftere Gelegen— heit zum Absatz manches zu arbeitenden Holzes hat als der Forstbesitzer. c. Wenn der Käufer selbst zugleich Holzarbeiter ist, auf die Aufsicht wenig Kosten rechnet, wohlfeilere Ar⸗ beiter hat, allein im Stande ist, gut zu versilbernde Holz— waaren arbeiten zu lassen, manche Zugutemachungsko— sten, z. B. Transportkosten, Magazine ꝛc. viel wohlfei— ler hat als der Forstbesitzer. Die Rücksichten, wo dem letztern des Betriebskapital fehlt, wo er gleich eine bestimmte Geld summe haben muß, und ähnliche, scheinen nicht hierher zu gehören, denn sie sind nicht in Hinsicht einer zweckmäßigen Forstbenutzung zu berühren, sondern gehören in das große Kapitel der besten Beseitigung von Finanzverlegenheiten. 2. Von dem Verkaufe durch die Versteige—⸗ rung. Seit man angefangen hat, in den Forstdirections— lehren die möglichste Billigkeit bei dem Verkaufe zu em— pfehlen und eine Erhöhung der Holzpreise als eine Be— einträchtigung des Volkes darzustellen, hat man in vie— len Staatsforstverwaltungen zugleich auch die Einrich— tung getroffen, daß das Holz an den Meistbietenden ver⸗ kauft werden muß, und nur demjenigen zugeschlagen werden darf, welcher das mehreste dafür zahlt. So wenig die erste Lehre wirklich einen reinen Gewinn für das Volk, nicht einmal für die ärmeren Klassen herbei— führt, da die erhöheten Holzpreise nichts Nachtheiliges fi d ruslft Nstig nd eil Vasteig plelses stige l W die gel anis dal datf in det Nar schen. 1 Oi Hasu! wohl! dahn s hen Y. Folstayt Hewiß ei vid hüh tmo abet v 69%/ 0 halten, lein au W de Riobri dadir: Versse j hat. legen/ at als Iis, M Lehhl Ihi slf/ Winl lllß sesd W tel der ö ige iohs W H n Hl Glrich n S5 in fir herh 0 für den Natlonalreichthum und dadurch für die Volks⸗ wohlfahrt sind, eben so wenig erreicht man durch die Versteigerung des Holzes den Zweck höherer Holzpreise und einer erhöheten Einnahme aus den Forsten— Eine Versteigerung bringt nur dann eine Erhöhung des Markt—⸗ preises— hier der Forsttaxe— hervor, wenn die Nach⸗ frage und das Bedürfniß größer ist als der Vorrath. Ist der letztere größer, so erzeugt sie dadurch, daß sie die geringere Nachfräge öffentlich erkennen läßt, jedes— mal das Sinken des Marktpreises; sind Vorrath und Be— darf in dem richtigen Verhältnisse, so bleibt gewöhnlich der Marktpreis auch bei der Versteigerung unverändert stehen. Wenn nach diesem, sich überall richtig berühm⸗ ten Grundsatze eine Gegend weniger Holz hat, als die Konsumtion derselben bedarf, so kann die Versteigerung wohl hohe Preise hervorbringen, denn jeder trachtet dann sich, selbst mit Aufopferung, diesen unentbehrli— chen Artikel zu verschaffen; allein durch die fest bestimmte Forsttaxe könnte man bei dem Verkaufe aus freier Hand gewiß einen eben so hohen, und wahrscheinlich einen noch höhern Preis erhalten. Durch die gewöhnliche Be— stimmung: daß bei Versteigerungen wohl über die Taxe, aber nicht unter derselben verkauft werden darf, scheint es, als suche man dadurch mehr die Erkennung zu er— halten, in wie fern man die Taxe erhöhen könne; al— lein auch dies ist nicht der Fall, denn beinahe immer wird das Holz durchschnittsmäßig bei der Versteigerung niedriger verkauft, als die Taxe seyn konnte, was schon dadurch bewiesen wird, daß die Forsttaxe häufig bei Versteigerungen nicht erfüllt und später doch das Holz 362 bei dem einzelnen Verkaufe zu derselben versilbert wird. So widersprechend dies bei dem ersten Anblicke zu seyn scheint, so kann es doch nicht anders seyn, und die Ur— sachen davon liegen am Tage. Wir haben zwei Arten: entweder das Holz wird in großen Quantitäten versteigert, oder in einzelnen klei⸗ nen Parthieen. Im ersten Falle fehlt die Konkurrenz der Käufer, da der Kauf dann nicht Sache der Konsu— menten, sondern der Zwischenhändler ist. Diese wollen Gewinn, Zinsen, bezahlte Mühwaltung, neue Aufsichts⸗ und andere Unkosten von dem künftigen Konsumenten bezählt haben, und können folglich auch nur weniger an den Forstbesitzer zahlen, als der Konsument selbst bei dem Einkaufe aus der ersten Hand.— Findet die Verstei⸗ gerung in einzelnen Parthieen, wie sie die Konsumenten brauchen, statt, so muß der bestimmte Verkauf auf ein— mal wieder einen niedrigeren Holzpreis geben, als der Verkauf nach und nach, zu jeder Zeit, wo der Konsu— ment das Holz braucht. Zur Versteigerung gehet schon jeder mit der Idee, wohlfeil zu kaufen, denn soll er so viel oder gar mehr geben, als wofür er die zu kaufen⸗ de Sache zu jeder Zeit erhalten kann, so wird sie nie— mand besuchen mögen. Die wenigsten Menschen sind auch in einer Lage und in Verhältnissen, wo sie sich ih⸗ ren Holzbedarf auf einmal vorräthig kaufen können, sondern vermögen ihn nur dann zu bezahlen, wenn sie seiner gerade bedürfen, und nicht mehr, als für eine kurze Zeit dies Bedürfniß befriedigt. Oft fehlt zu ei— nem starken Ankaufe das Geld, zur Aufbewahrung der Raum, zur baldigen Anfuhre die Gelegenheit, zum Wfch siie N I 1 Holl lulshlt. Iu. 3 werden em Voste l geben. A als der dr I tine. dustiam Misege gathenn Din schlige Y gllgte x Wamchni sutke Das mußten z Ind dis der Nyz Hosteoz Aung von 3. He 6 kaufd Schah, Zikd. Uehn lt⸗ in hei⸗ Ien D Vl ult WI Hiun in E Msten o H . Wn 90⁰ HI 0 10 36³ Besuche der Versteigerung die Zeit, die Lust, sich unter eine nicht allemal angenehme Gesellschaft zu mischen, kurz jeder, welcher weiß, für welchen Preis er stets das Holz aus freier Hand kaufen kann, wird sich nicht entschlieüßen, mehr dafür auf einer Versteigerung zu ge— ben. Die Furcht aber, daß das Holz überall theurer werden, oder gar nicht zu haben seyn würde, hat in un⸗ serem Vaterlande noch zu wenig Einfluß, um bei der Versteigerung einen höheren Preis als die Forsttaxe zu geben. Bloß wenn diese in einem Forste geringer ist als der Marktpreis des Holzes in allen übrigen Forsten, ist eine Erhöhung des Preises für denselben durch die Versteigerung zu erwarten. Ein Verkauf des Holzes nach richtig berechneten Preisen wird daher auch stets einer Versteigerung des ganzen zu gute gemachten Holzvorraths vorzuziehen seyn. Die französische Art der Versteigerung ganzer Holz⸗ schläge auf dem Stamme und die dabei den Käufern auf— gelegte Verpflichtung, die Kultur der Schläge mit zu übernehmen, hatte noch das Nachtheilige, daß durch das starke Betriebskapital, welches die Holzhändler haben mußten, nur wenige dies Geschäft übernehmen konnten, und die Holzpreise durch Holzwucher ohne Vortheil für den Nationalwohlstand in die Höhe gingen, auch die Kontrolle der Händler bei der Verwaltung keine Erspa— rung von Beamten zuließ. 3. Bei dem Verkaufe des einzelnen zu gute gemachten Holzes aus freier Hand beachten wir zuerst den Ver— kauf des Stammholzes. Bei der Unsicherheit einer Schätzung nach dem Augenmaße, bei dem bei einer sol— * 36⁴ chen stattfindenden Mangel aller Kontrolle, ist man schon längst bei allen einigermaßen geordneten Verwaltungen darüber nicht mehr zweifelhaft gewesen, daß das Stamm⸗ holz nur nach einem bestimmten Maße verkauft werden kann, und der Verkauf nach der bloßen Schätzung nach Gutdünken höchstens auf ganz schwaches und wenig im Werthe verschiedenes Holz beschränkt werden muß. Wo das Stammholz gefällt auf den Schlägen verkauft wird, so daß die Länge und verschiedene Dicke des Stammes gemessen werden kann, hat man gewöhnlich ohne Anstand den Preis pro Kubikfuß festgesetzt/ indem man erkannte, daß dies die einzige Art des Verkaufs sey, bei welcher das Holz stets den richtigen Preis erhält. Mehr Schwierigkeiten setzten sich dieser Verkaufsart da entgegen, wo das Holz ungefällt auf dem Stamme verkauft wird, und man folglich in der gewöhnlichen Ver⸗ waltung weder die Länge, noch den obern und mittlern Durchmesser genau bestimmen konnte, um darnach den Kubikinhalt des Stammes zu suchen. Hier bildete man bald Klassen nach der Größe des Baumes unter verschie— denen Benennungen, wie z. B. Wellen, Balken, Riegel, Sparren, Schalholz oder extrastark Bauholz, stark Bau—⸗ holz, ordinair Bauholz u. s. w. wo die Klasse gewöhn⸗ lich bei einem Minimo der Länge nach dem unteren Um⸗ fange des Stammes bestimmt wurde und ihre bestimmte Taxe hatte, oder man verkaufte überhaupt nach dem Maße des untern Umfanges oder Durchmessers. In dem ersten Falle des Verkaufs nach Klassen blieb immer noch eine große Willkühr bei dem Verkaufe, selbst wenn der Preis nach den Klassen rich tig bestimmt gewesen wäre, , W and imt Hchet Cssart anme ID Hern den Iman hiß egch Dah hn U WMnte dn ö i imme vh 1 365 was jedoch selten der Fall war, da man gewöhnlich das starke Holz im Verhältniß seines kubischen Gehaltes zu wohlfeil verkaufte, und das Holz erhielt immer noch nicht seinen angemessenen Preis dabei. Zwischen zwei Klassen war gewöhnlich noch ein beträchtlicher Unterschied. So z. B. hatte nach der niederschlesischen Regierungsforst⸗ taxe ein 12 griffiger Stamm als Minimum 74 Kfß. und die darauf folgende niedrigere Klasse, der übergriffige Stamm, 493 Kbkfß. Es konnte folglich der Fall eintreten, daß 23 Kfß. gar nicht bezahlt oder beachtet wurden, denn wenn der 13 griffige Stamm nur 7²22 Kfß. hatte, so fiel er noch in die Klasse des griffigen. Hätte man so viel Klassen machen wollen, als die Holzhaltigkeit der Stämme, die Länge und Dicke verschieden waren, so hätte man weit mehr Mühe und Messungen gehabt als bei der kubischen Berechnung. Noch unvollkommner aber wurde die Ver— kaufsart bei der Vestimmung des Preises für jeden Zoll des untern Durchmessers oder jeden halben Fuß des Umfanges, wie sie noch häufig statt findet, da man da— bei das Steigen des Kubikinhalts bei der größern Stärke nicht genug beachtete und die größere Länge nicht berück— sichtigen konnte. Die Erfahrungstafel über den Kubikin— halt stehender Bäume zeigt, daß bei einem Stamme von 48 Länge 10“ untern Durchmesser der Kubikinhalt 13 Ku— bikfß., bei 12“ 19 Kfß. ist, folglich etwa 6“ Umfang mehr 6 Kiß. geben. Hiernach sollte das Viertel Umfang, wie man es nennt, bei einem Preise von 2 Gr. pro Kfß. 12 Gr. kosten. Bei einem Stamme von 72 Kfß. Länge, 28“ untern Durchmesser, der zu 159 Kfß. angegeben ist, geben aber 2“ Durchmesser mehr, nehmlich 30“, 183 Kfb., 366 folglich 24 Kfß. mehr, und darnach sollte also das Vier⸗ tel Umfang 2 Rthlr. kosten, wenn der Kfß. ebenfalls nur 2 Gr. kostete. Mit jedem Zolle mehr Durchmesser steigt auch der Kubikinhalt des Baumes größer, und will man deßhalb einmal bloß nach dem untern Durchmesser oder Umfange verkaufen, so bleibt nichts übrig, als daß man sich eine ähnliche Erfahrungstafel, als die dort über den Kubikinhalt stehender Kiefern gegebenen, in seinem Forste verfertigt, und den Preis für jeden Zoll Durchmesser nach Maßgabe des durchschnittsmäßig gefundenen Kubikin— halts bestimmt. Ohne dies kann keine regelmäßige Ver— kaufsmethode nach dem untern Durchmesser statt finden, und auch dann ist sie nur auf ganz regelmäßig gewachse⸗ nes Holz anwendbar. ö Bei einer regelmäßigen Forstwirthschaft soll kein Holz weiter verkauft werden, als was forstmäßig auf den Schlägen zum Einschlag bestimmt ist, wenn nicht extraordinaire Nutzholzstücke außer denselben gesucht werden müssen, und dann kann auch immer das Holz gefällt und gehörig aufgemessen werden, um seinen Ku— bikinhalt zu erforschen. Dem Verkaufe des Stamm⸗ holzes nach Kubikfußen, dem einzig richtigen und daher auch beinahe schon in allen Staatsforstoerwaltungen eingeführten, stehet auch nirgends ein nicht zu behebendes Hinderniß entgegen, und jedem Forstbesitzer ist unbe— dingt zu rathen, ihn bei allem stärkeren Holze bis zur Stange oder Reidel herab auch bei sich einzuführen. Es ist ganz gegen die Tendenz dieser Schrift, den Unterricht in irgend elner Hülfswissenschaft in sie herein— zuziehen, und auch die Anleitung, jede mathematische 3Mer⸗ lus nur Mfiigt han Modet an ID haste Wach flit/ Mider Men, He III ön af Wohlicht Racht Wh uhe ID endes lbe⸗ lt . %½R50 eles 0 Nhe 367 Aufgabe zu lösen, ist bisher sorgfältig deßhalb vermie— den worden. Das bloße Rechnen wird jedem irgend gebildeten Leser bekannt seyn, und der ungebildete mag sich ein Rechenbuch kaufen, und das mechanische Auflö— sen einer mathematischen Aufgabe, worauf sich der Un-⸗ terricht allein erstrecken könnte, kann wenig helfen.— Bei der vielfachen Nothwendigkeit, ein Stück Holz ꝛc. kubisch berechnen zu müssen, in welche jeder Forstverwal— ter kommen kann, wird hierbei jedoch eine Ausnahme statt finden müssen, und es folgt däher hier die Anlei— tung zur Berechnung der gewöhnlichsten im Forste vor⸗ kommenden Körper. Ein Würfel wird kubisch berechnet, indem man seine Höhe mit der Breite und das Produkt mit der Dicke multiplicirt. Z. B. Eine Klafter 6“ hoch, 6/ breit, 3“ Scheitlänge oder Dicke 6 6 36& 3 108 Kfö. Sind auf ei⸗ uer Seite Zolle, so muß alles in Zollen gerechnet und die Kubikzolle müssen dann durch die Division mit 1728 zu Kubikfußen gemacht werden. Ein in— beschlagenes Stück Holz wird kubisch berechnet, indem man die Dicke mit der Breite multipli— cirt, das Produkt mit den Zollen der Länge, und die dadurch erhaltenen Kubikzolle durch die Division mit 1728 zu Kubikfußen macht. Z. B. ein beschlagenes Stück Holz 14“ dick 16“/breit 80/640 —— 2 40 Kfö. 1728 1152 Kzoll. Ist die untere und obere Dicke verschieden, 30/ lang. 14X16— 224& 360— 368 so werden sie addirt und das Produkt halbirt, woraus sich die mittlere Dicke ꝛc. ergiebt. Ein rundes Stück Holz als Walze zu berechnen, bat man mehrere Arten. Die einfachste und gewöhnlichste ist solgende, wenn der obere Durchmesser nicht verschieden von dem untern ist: Man sucht aus dem Durchmesser den Umfang, oder umgekehrt, indem man annimmt, daß 7“ Durchmesser 22, Umfang geben(auch 100“ Durchmesser 314“ Um⸗ fang). Der gefundene Umfang wird mit dem vierten Theile des Durchmessers multiplicirt, das Produkt ist der Quadratinhalt der runden Grundfläche. Dieser mit den Zollen der Länge multiplicirt giebt die Kubikzolle, die mit 1728 dididirt die Kfße geben. 3. B. 1Klotz 56 lang 24“ stark — 75. 6— 432 3— 141/202 Kzolle oder 81 Kfß. 1234 Kzolle. Ist der obere und untere Durchmesser verschieden, so muß er äquirt, d. i. addirt und das Produkt halbirt werden, doch darf die Verschiedenheit nicht groß seyn, indem sonst die Berechnung als Walze unrichtig wird, und man muß dann den Stamm in mehrere Theile zer— theilen, so daß der Unterschied der Durchmesser einer Walze nicht über 3— 4 ist. Oft giebt bei einem re⸗ gelmäßig gewachsenen Stamme die Messung in der Mitte dasselbe Resultat, als die Aequirung der Durch— messer, welche man bei der Aufmessung vieler Stämme deßhalb auch oft der Kürze wegen anwendet. 24 2— hel se 113 iu uh s 30l Heehy auf wvr 6⁰ Dh Im YW aar nihnd sußt it, O Mhelboh/ rahney e gen El 016 aN sch bome helch d lubae Rles ud Fand)0 siht Ny Zil i deten dit Vein dut ist Haddehe east lifett u tigeln z Mftils un hus N hden u Wet Lhnesa WI Wierten Hit itt alit Mpbe, 369 Die Berechnung des Stammes als spitzigen Kegel übergehen wir, da bei der unendlichen Verschiedenheit der Holzhaltigkeit und des Wuchses des Baumes, wel— cher selten die Form eines spitzigen Kegels hat, selten ein richtiges Resultat daraus zu entnehmen ist. Zur Uebersicht des Kubikinhalts der als Walzen berechneten Bäume ist die beigeheftete Tafel beigefügt, auf welcher alle Stämme von 1 bis 60“ Länge und 14— 48“ Durchmesser auf einer Seite eines Bogens nach ih— rem Inhalte in der Art angegeben sind, daß dasjenige gar nicht gerechnet ist, was unter einem halben Kubik— fuße ist, und das für voll, was darüber ist. Man kann dieselbe leicht in sein Taschenbuch legen und sich das Be— rechnen des Stammes ersparen, indem man in derjeni⸗ gen Spalte, wo oben die Zolle des Durchmessers stehen, bis auf die Querlinie gehet wo die Fuße der Länge sich vorfinden, wo man dann die Zahl der Kubikfuße, welche der Stamm enthält, angegeben findet. Ueber den Verkauf des bereits gearbeiteten Nutz— holzes wird kaum etwas zu sagen seyn, da dieser Gegen— stand schon bei Gelegenheit der Preisbestimmung in Hin— sicht dieser abgehandelt ist, und der Verkauf nach der Zahl möglichst gleichgearbeiteter Stücke erfolgt, über deren Qualität der Käufer, wenn er sie siehet, so wie der Verkäufer, nicht mehr zweifelhaft seyn kann. An— ders ist es, wo der Verkauf so geschiehet, daß das ver— handelte Holz noch nicht fertig gearbeitet ist, sondern erst in der Folge nach seiner bedungenen Qualität abge— liefert wird. Hierbei sind mehrere Vorsichtigkeitsmaß— regeln zu beachten, durch deren Vernachlässigung der Pfeils Anl. II. 1 24 37⁰ Forstbesitzer in Verlegenheit kommen kann, so wie schon viele deßhalb großen Verlust erlitten haben. Bei allen wegen Lieferung von Holz zu schließen— den Kontrakten müssen vorzüglich folgende Gegenstände beachtet werden: a) die Menge, p) die bedungenen Eigenschaften— Qualität— der Waare, c) der Transport, d, die Zeit der Ablieferung. a. Es scheint kaum nöthig, zu erwähnen, daß ein Forstbesitzer gewarnt werden muß, nicht mehr Holz zu verkaufen, als er hat und besitzt, und doch tritt dieser Fall auch bei ganz vernunftigen und ordentlichen Forstbe⸗ sitzern so häufig ein. Vorzüglich in Hinsicht der Nutzhöl⸗ zer täuscht man sich bei einer oberflächlichen Ansicht und auch selbst bei einer speciellen Abschätzung sehr, wenn sie nicht ein sehr sachkundiger Mann unternimmt. Man hat z. B. eine beträchtliche Menge gesund und spaltig aussehender Eichen, träumt dabei von einer groben Menge Stab- und Schiffbauholz und schließt darnach den Kontrakt auf beträchtliche Quantitäten, da sich auf kleine selten ein Holzkaufmann einläßt, indem dabei die Mühe, Reisen ꝛc. nicht bezahlt werden können. Die Eichen sind aber bei weitem nicht so gesund, als sie aus⸗ sehen, sondern roth⸗ oder weißstreifig, haben viele verbor— gene Baumschläge und andere Fehler, und wenn der Kaufmann die Lieferung der versprochenen Quantitat Holz verlangt, sieht sich der Forstbesitzer genöthigt, ent— weder den Schlag wider seinen Willen und zu seinem Echld gal/ dillshe tchilt fetu maßrt itat dam N md ded I; W schuf Wat. fimmi gbicht a e Wiht uichu, olle Y Nr ni. lgenh Ruhhit tthalhg Ouap nicht . IU 4 HMie shah Ullefen Osäme Hß in Nh Wiset Wursdn guil nd Nenn M lg Moßen (un det anttit x an 371 Schaden viel weiter auszudehnen, als es seine Absicht war und forstwirthschaftlich geschehen kann, oder zuletzt gar, wie nicht selten der Fall war und ist, das Holz viel theurer wo anders zu kaufen, als er es selbst bezahlt erhält. Der Forstbesitzer oder Verwalter setze bei allen Lie⸗ ferungen auf Kontracte deßhalb nie die Vorsichtigkeits- maßregel aus den Augen, nie über eine größere Quan-⸗ tität zu kontrahiren, als mit der höchsten Gewißheit aus dem beabsichtigten Schlage entnommen werden kann, und deßhalb die sorgfältigsten Untersuchungen anzustel— len; wenn es aber nur irgend thunlich ist, noch besser sich nur auf dasjenige bei dem Verkaufe zu beschränken, was aus dem Schlage wirklich erfolgt, und gar keine be—⸗ stimmte Quantität zu versprechen. Man hat es dabei zu— gleich in seiner Gewalt, daß man, wenn sich das Geschäft bei der Ausführung nicht so vortheilhaft zeigte, als man vielleicht anfangs glaubte, es beschränkt. b. Die bedungene Quantität der Waare so zu be— stimmen, daß man in der That im Stande ist, sie ohne Nachtheil so abzuliefern, wie versprochen wurde, ist höchst wichtig, und wer nicht das Geschäft ganz übersiehet und alle Vorsichtigkeitsmaßregeln dabei beachtet, kann durch gar nicht wichtig scheinende Bedingungen in große Ver— legenheit gesetzt werden. Der Käufer, vorzüglich der Holzhändler, sucht wo möglich ganz sehlerfreie Waare zu erhalten; kein Forstverwalter kann aber beträchtliche Quantitäten Nutzholz in der Art liefern, daß man gar nichts dabei fände, was man einen Fehler nennen könn— te. Der Käufer kann kein Holz annehmen, welches ei— 24* 372 nen Fehler hat, der es zu dem beabsichtigten Gebrauche untauglich macht, der Forstbesitzer muß darauf bestehen, Fehler zu gestatten, welche nur eine geringe Vermin— derung des Ansehens oder auch des Gebrauchswerthes herbeiführen. Man ist in Hinsicht der Fehler bei dem zur Exportation bestimmten Holze weit eigensinniger als bei dem, was für die inländische Konsumtion bestimmt ist, da man bei dieser oft Fehler wenig beachtet, die das Holz bei jener in die Klasse des unbrauchbaren Auß schusses setzen. Der Erund davon liegt darin, daß einmal die Verwendung des ausgeführten Holzes Feh— lerfreiheit nothwendig macht, wie z. B. bei Schiffbau⸗ holze, wo das Leben so vieler Menschen nicht einem an— brüchigen Balken anvertraut werden kann, und dann auch darin, daß für fehlerhaftes dieselben Kosten des Transportes, Zolles, der Aufbewahrung ꝛc. aufgewen— det werden müssen, als für fehlerfreies, obgleich jenes einen weit geringeren Preis hat als dieses, wodurch folglich das schlechtere verhältnißmäßig theurer wird als das gute. Wir wollen die Bedingungen der Qualität der ge⸗ wöhnlichsten im Großen zu liefernden Nutzhölzer zu über⸗ sehen suchen, welche der Forstbesitzer nothwendig ein— räumen muß oder nicht eingehen darf, wenn er sich nicht in Verlegenheit setzen will. Bauholz. Niemand kann sich auf eine kieferung von ganz geradem Bauholze einlassen. So wenig es auch in die Augen fällt, so findet man doch selten unter 100 Stämmen von anscheinend ganz geradem und schönen Wuchse auch nur Einen, welcher auf seine ganze werds gusll 96— shrwi Heinet Vabv Ne schilh! Ind d sbalhe beitet yy Etitked deen geh Wächtln Rinet Ctor net n harke'z die Ziß Lachy gethyn stͤͤt ö uute luehe, mi Haths NDn r als Vehhnt 4 de H e 0/M5 06 f0 Ouu/ W Duch 6 W Huht lds welig selen an he 373 Stammlänge schnurgerade wäre und nicht eine kleine Krümme oder Biegung hätte. Das Nadelholz hat in der Regel nach oben eine kleine Neigung gegen Abend oder nach der Himmelsgegend zu, wo die mehrsten und stärksten Winde herwehen, wenn sie auch nur einen oder zwei Zoll Abweichung von der geraden Linie beträgt. Soll das Holz seiner ganzen Bauholzlänge nach geliefert werden, so darf diese Krümme nicht als Fehler zum Auswerfen berechtigen. Stücke von nicht größerer Länge als 30— 40 Fuß findet man eher und desto häufiger, je schwächer das Holz seyn kann. Ganz starkes Holz ist seiner ganzen Länge nach beinahe nie ganz gerade. Der Wuchs des Laubholzes, vorzüglich der Eichen, ist, da die Jahreslängentriebe nicht so gerade in die Höhe schießen als bei Nadelholze, gewöhnlich mehr knickig und buchtig. Es kann dies nicht als Fehler gelten, sobald das Holz deßhalb noch in die Schnur gear— beitet werden kann, ohne zu großen Verlust an der Stärke desselben zu erleiden. Holz, was zu kleinen Stü— cken zerschnitten wird, kann auch ohne Nachtheil mit be— trächtlichen Krümmen gebraucht werden.— Auch ast— reines Holz über 30— 40/ lang ist selten jemand im Stande zu liefern, da bei dieser Länge sich beinahe im⸗ mer mehr oder weniger Aeste zeigen, was auch der Brauch—⸗ barkeit des Bauholzes keinen Eintrag thut. Wird bloß die Zopfftärke bei Bestimmung der Dicke des Baumes beachtet, so muß man sich wohl vorsehen, die dabei fest— gesetzte Länge zu würdigen, da jeder Fuß mehr die Zopf⸗ stärke verringert und 12“ Durchmesser bei 60 Fuß ein 37⁴ ganz anderes Stück Holz erfordern, als bei 40 und 50 Fuß. In Hinsicht der Gesundheit des Holzes muß man sich bedingen, daß die gewöhnlichen Waldritze, die z. B. beinahe in allen Kiefern mehr oder weniger vorhanden sind, so wie das Aufreißen des geschälten Holzes an der Sonne und Luft, die Kernrisse, welche nicht von Anbrüchigkeit, son— dern von doppelten Splintlagen herrühren, schwarze, aber gesunde Hornäste, Harzgallen und Baumschläge, nicht eingefaulte Eisklüfte und alle Fehler, welche das Holz nicht zu dem beabsichtigten Gebrauche untauglich machen, keinen Grund zum Verwerfen geben. Schüffbauholz. Die Bracke des Schiffbauhol—⸗ zes ist weit strenger bei den königlichen Marinen als für die Privatschiffsbauten, und vieles von jenen als untaug⸗ lich ausgewortenes Holz wird gewöhnlich noch bei die— sen ohne Anstand verbraucht. In wie fern das Holz durch manche Fehler als untauglich gilt, hängt daher zum Theil davon ab, für welche Käufer es bestimmt ist. Bloßes Krongut oder ganz fehlerfreies Holz zu liefern, kann niemand übernehmen. Folgende Fehler, auch bei richtigen Dimensionen und Verhältnissen, können gar nicht gestattet werden.— Anbrüchigkeit jeder Art, welche durch den ganzen Stamm gehet und so statt findet, daß die schadhafte Stelle nicht herausgehauen und durch einen Spund er— setzt werden kann, ohne der Haltbarkeit des Stückes Schaden zu thun. Hierher gehören Weiß- und Roth— streifigkeit bei Eichen und Fichten, durchgehende Kern— hr 1H 3 1 Helne Roshy sug W spn bipů u m masoj niquj se/ 0 10 0 h Auahe sowie 0 sah wathj Wlh, X Vuhol⸗ A st und Hij NM⸗ W doßet sst st. sl Hstöhen 4el.— Hahn ohaste nd eb/ tückes Mos 375 schalen bei Kiefern, bis auf das Harz des Baumes ein— gefaulte Aeste. Nicht zu gestatten sind ferner Spalten und durchgehende Risse, kleiner Wurm, da ein einzel— nes Loch des großen, wenn es nicht tief gehet, allen— falls verspundet werden kann. Als zulässige Fehler sol⸗ ten betrachtet werden: Baumschläge, welche bloß in der Oberfläche des Holzes sind, schwarze, nicht mehr ganz frische Aeste, wenn sie nicht tief gehen und rein heraus— gemeiselt werden können, etwas baumkantiges Beschla—⸗ gen am Zopfe, was aber nicht über 4“ betragen darf, vorzüglich bei krummen Hölzern, wo gewöhnlich die Kniee im Kopfe nicht zur vollen Stärke gearbeitet wer— den können.— Auch muß man sich zur Bedingung machen, daß nicht bloß die starken Hauptstücke und be⸗ sten Krummhölzer ausgewählt werden, sondern die Lie— ferung sich auch auf die viel häufiger vorfallenden klei— nern Stücke erstreckt. Eichenstabholz. Man kann sich zu keiner grö— ßern Breite und Dicke als zu 3“ und 2“ für den Stab verstehen. Das Holz muß splintrein gearbeitet, nicht zweibuchtig und flüglich seyn. Streifen, welche nur so sind, daß sie durch das Ausziehen der Sonne ꝛc. unbe⸗ merkbar werden, sind ein zu gestattender Fehler. Kleine schwarze Aeste, sogenannte Hexenschüsse, können keine gänzliche Auswerfung des Holzes verursachen, sondern nur eine Herabsetzung in den Brack, wie alle andern Aeste. Das Maß muß der Stab zwar überall vollkom⸗ men halten, allein bestoßene Ecken und Kanten können nicht zur Herabsetzung des Stabes in eine niedere Klas— se, oder gar zur Auswerfung berechtigen. Niemand ———I—I ————— ——....‚‚‚.‚‚—— FPPIPIPIII‚IIIEEeEEEAEEII.I.—. 7—— ———————. T 376 kann auf die in den neuern Zeiten gemachte Forderung eingehen, daß die Holzfasern im Stabe ganz gerade liegen, oder daß nach dem technischen Ausdrucke der Stab nicht über den Drath gearbeitet ist, so wie auch die Grob- oder Feingährigkeit des Holzes bei der Bracke unbeachtet bleiben muß. Man kann nicht auf die For⸗ derung eingehen, daß bloß Piepenstäbe gearbeitet wer—⸗ den sollen, weil nicht alles Holz sich dazu eignet, aber man muß auch einen höhern Preis verlangen, wenn der Käufer bloß Tonnenstäbe nehmen will, da zu diesen eine größere Menge Holz verlangt wird. Kiefernstabholz. Die Breite suche man so zu bestimmen, daß der Stab bei 32“, so wie auch bei 4“ Dicke noch angenommen werden muß. Aeste, wenn sie nicht herausgehen, können kein Grund zum Auswerfen von Stäben seyn, so wie auch Harzgallen auf der äußern Seite keinen Nachtheil verursachen. Bohlen und Bretter. Man kann sich zu kei⸗ ner Lieferung von Bohlen und Brettern von ganz glei— cher Breite verstehen, da die Randbretter nie die Breite der Mittelbretter erhalten, wenn man nicht durch star— kes Beschlagen dem Brettklotze durchgängig gleiche Dicke giebt, wozu sehr starkes Holz erforderlich ist und viel Holz verloren gehet. Die gewöhnlichen Bau- und Tisch— lerbretter werden zu einer Breite von 12 oder 140 an— genommen. Im ersten Falle muß man sich bedingen, daß man 10— 14,, und im zweiten 14— 16“ breite Bretter in der Art liefern kann, daß im Durchschnitte für jedes das verlangte Maß herauskömmt. Die große Länge muß man dabei vorzüglich zu vermeiden suchen, 0 8 E. IL . le X Rephe de N H ndoy H Hekl Ehd It uHl h thetutg Herade Snb ih le BInke 2 H uth A½ H n et dieseh so 00 30% enh st Hbetseh ahßen ů ů uH, i öteit sat Dt 0 U oasch 00¹½ i, hleite chitte 1 suc 377 da alles auf der Zopfstärke beruhet, und kurze Stücke auch weit eher gesund und fehlerfrei zu finden sind, als lange. Zwei Schock oellige Bretter sind bei wei— tem leichter und auch billiger zu liefern als Ein Schock zellige. Ganz astrein sind Schnittwaären, vorzüglich in Fichten, schwer zu liefern, doch darf kein Ast in denselben seyn, welcher herausgehet. Den Bohlen scha— den die Aeste weniger als den Brettern, eben so kön— nen die erstern eher gut aus kernschäligem Holze geschnit— ten werden, als die letztern. Werden die Bretter ꝛc. trocken geliefert, so müssen sie 1— 2 Linien dicker geschnitten werden, als das Maß bestimmt ist, da sie es nach dem Eintrocknen sonst nicht halten. Latten. Bei ihnen ist es noch wichtiger, sie so kurz als möglich liefern zu können. Das Holz dazu muß astrein und nicht zu sehr gewandt seyn, da sie sonst leicht zerbrechen. Wenn die Baumkante nicht stärker als ein Zoll ist, sind sie noch brauchbar, und zur Holzer— sparung muß man sich wo möglich bedingen, 16 solche baumkantige Latten pro Schock mitgeben zu dürfen. Schindeln. Sie können nicht von einer gleichen Breite seyn, und wo diese bestimmt wird, muß es als Durchschnittssatz geschehen, z. B., daß 60 oder 72 Stück 24 Fuß breit decken. Kohlen. Diese müssen so genommen werden, wie sie der Meiler giebt. Man kann sich kein Auswerfen der Quandelkohlen(der kleinen durch das Feuer sehr angegriffenen Kohlen) gefallen lassen, wenn man diese nicht anderswo gut abzusetzen weiß. Es wird genug seyn, aus dem, was bei den ein— 378 zelnen Gegenständen gesagt ist, darzuthun, daß man bei dem Verkaufe aller Hölzer ꝛc. dahin sehen muß, daß man keine Bedingungen hinsichtlich der Qualität einge⸗ het, wodurch man Ausschuß erhält, der zwär brauchbar und in Verbindung mit der guten Waare abzusetzen ist, aber allein nur schwer und mit Verluste verwerthet wer— den kann. Wir übergehen deßhalb auch zur Ersparung des Raums das Anführen aller einzelnen Nutzholzer, da sich jeder, welcher sie arbeiten siehet, das Nöthige dabei nun leicht wird selbst sagen können. Die Lieferung eines Nutzholzes, welches man nicht kennt, muß aber überhaupt niemand übernehmen. c. Wenn mit der Lieferung zugleich die Verbindd lichkeit zum Transporte auf eine gewisse Entfernung übernommen ist, so verdient dieser, vorzuglich bei star— ken Hölzern, genaue Erwägung. Wie viele Holzkon— trakte wurden schon geschlossen, wo der Teansport ollein mehr kostete, als der Holzverkäufer für das Holz, ein⸗ schließlich der bestimmten Transportkostenvergütigung, überhaupt erhielt. Einzelne kleinere Nutzholzgattungen, Brennholz und dgl., was beliebig getheilt werden kann, vermag man wohl nach dem gewöhnlichen Fuhrlohn zu be⸗ rechnen, was eine bestimmte Last für eine bestimmte Ent⸗ fernung kostet, bei großen Lasten, für welche das ge— wöhnliche Fuhrwerk der Landleute nicht paßt, kann man das gar nicht. Brennholz z B. fährt jeder Bauer in einer Entfernung, bei welcher er mit seinem Gespann täglich wieder zu Hause seyn kann, für einen geringen Lohn. So ist der niederschlesische, marksche, posener Landmann zufrieden, wenn er mit seinen zwei schwachen 4 Non N mßme ern Hesch A I die Aa HA auf W- lranmu Heshrnie u l vehd alleg nast Nsem — thuatz: uodde ein ay son gj dabeg tineng sine se vig sändh bon f Herd. 5 fh 90 daß Hengs Zutdar en, urn vunn Hahrx beuthhe it II Mydy Dung %% stoty Wolh, 10 20 rurg/ va HbE X Eh 900 96 n α spahn ringen hoste il 379 Pferden den Wintertag über 12— 16 Gr. verdient. Ist die Entfernung größer, so daß er des Nachts außer dem Hause bleiben soll, so wird der Lohn schon verhält— nißmäßig viel höher gefordert werden. Er bleibt un— gern von Hause weg, weil er des Abends und Morgens Geschäfte in seiner Wirthschaft hat, deren Versäumung ihm bezahlt werden muß, er hat über Nacht Kosten, die Pferde bedürfen auf weiter Entfernung mehr Futter als bei naher, wo Ochsen gehalten werden, können diese auf stärkern Touren als 1— 14 Meilen nicht gut ge— braucht werden, und wenn das Fuhrwerk durch Knechte besorgt wird, sind diese in der Nähe besser zu beaufsich⸗ tigen, als in der Weite. Alles dies sind Sachen, welche verursachen, daß das Fuhrlohn nicht nach der Meile allein, sondern auch nach der Möglichkeit, die Fuhre in einem Tagewerke— oder in einem Gespanne, wie der Nie— derschlester sagt,— zu verrichten, berechnet werden muß. — Das Transportiren solcher starker Lasten, für welche das gewöhnliche Zugvieh und Geschirr der Landleute zu schwach ist, muß nach ganz andern Sätzen ausgemittelt werden. Hier tritt gewöhnlich ein höheres Fuhrlohn ein al das, was selbst die Frachtfuhrleute von Profes— sion nehmen. Alle Konkurrenz der ärmern Landleute ist dabei ausgeschlossen, und die Anfuhre fällt gewöhnlich einem speculirenden Unternehmer in die Hände, welcher seine Forderungen desto höher spannt, jemehr er glaubt, sie wegen Mangel an Mitbewerbern und Drang der Um— stände durchsetzen zu können. Es ist dabei Anschaffung von starken Wagen, Ketten, Holzladen, auch wohl Pferden und was dazu gehört, nöthig, welches alles 380 vielleicht nach Beendigung des Geschäfts oft drei Viertel seines Werthes verloren hat und nicht mehr zu benutzen ist. Dies alles muß im Fuhrlohne bezählt werden. Der Frachtfuhrmann fährt überdem auf gebahnten Wegen, das Holz muß durch Stöcke, Bäume, Gruben, Lachen, in langer höchst unbequemer Ladung, mit müh samen, oft gefährlichen Auf- und Abladen gefahren werden, was ebenfalls nicht wenig dazu dient, das Fuhrlohn zu erhöhen. Daher kömmt es, daß wenn der Kubik— fuß Brennholz im Winter bei gutem Wege Eine Meile weit gewöhnlich für drei Pfennige gefahren wird, der Kubikfuß starkes Balkenholz für eine gleiche Entfernung in der Regel 1 Gr. 3 Pfg. Fuhrlohn kostet. d. Die Zeit der Lieferung wirkt auf das Fuhrlohn ebenfalls sehe wesentlich ein. Wenn man dabei nicht gedrängt ist, eine Zeit abwarten kann, wo der Land— mann mit seinem Zugviehe keine Beschäftigung ha, wo der Weg gut ist, so kann man natürlich auf billi⸗ geres Fuhrlohn rechnen, als wenn die Verhaltnisse in dieser Hinsicht ungünstiger sind.— Auter diesem ist auch eine zu kurze Zeit unvortheilhaft, weil manttheils verhindert wird, alles Holz mit gehöriger Sorgfalt zu gute zu machen und zu verwerthen, was außer dem bestimmten Nutzholze gearbeitet werden muß, theils ein Zusammenraffen aller möglichen Arbeiter und das An⸗ nehmen einer großen Menge die Beaufsichtigung er— schwert und leicht Unordnungen herbeiführt. Ueberdem spannen die Arbeiter, wenn sie wissen, man kann sie nicht entbehren, weil die Arbeit schnell gemacht wer— den muß, ihre Forderungen nur zu leicht höher, und r dee Heited MI nicht ia hf lußt 0 Mii Forsth Forssch Hld of lihet x — Thn, Ihen, Aumen, oen, hn Wlt i er Mungz hn EH 0f Aufa⸗ 10 hih Mhis IA 52* N 381 tritt gar ein Hinderniß ein, rasch fortarbeiten zu kön— nen, so kann man durch die Bestimmung einer zu kur— zen Zeit für die Lieferung leicht in Verlegenheit kom— men. Man ist zwar im Stande, derselben dadurch zu entgehen, wie es auch sehr häufig geschiehet, daß man dem Käufer die Stellung der Arbeiter überläßnt so daß er das Holz für eigne Rechnung und eigne Gefahr ar— beiten läßt, allein dies führt wieder Unannehmlichkei— ten anderer Art herbei. Man hat dabei die Arbeiter nicht in seiner Gewalt, um alle Unordnungen zu verhü— ten, das Holz wird in der Regel nicht gehörig ausge— nutzt, da der Käufer und seine Arbeiter wohl auf ihren Vortheil bedacht sind, aber nicht auf den Vortheil des Forstbesitzers, und derselbe hört auf Herr in seinem Forste zu seyn. Deßhalb ist dies nicht anzurathen, so— bald der Forstverwalter oder Besitzer nur irgend glauben, einer gehörigen Beaufsichtigung gewachsen zu seyy. 4. Von der Kenntniß der Forstnebennutzun— gen in Hinsicht ihres Werthes und Ein— flusses auf die Holzerzeugung. Der Ertrag der Forstnebennutzungen ist oft eben so groß, oft größer noch, als die sogenannte Hauptnutzung im Forste, d. h. die Holzerzeugung, wenn auch ihr Er— trag weniger in das Auge fällt, weil gewöhnlich der Gewinn dafür erst mittelbar eingehet und dem Waldbe— sitzer selbst nicht immer zu gute kömmt. Das letztere vorzüglich mag wohl auch die Veranlassung seyn, warum 382 so viele Forstmänner sie entweder ganz aus den Wäl—⸗ dern verbannen, oder doch wenigstens, so viel als nur immer möglich ist, beschränken wollen. Es verräth dies jedoch eine höchst befangene und einseitige Ansicht. Die Nebennutzungen müssen wegfallen und beschränkt wer— den, sobald der Nachtheil, welchen sie der Holzerzeu— gung zufügen, größer ist als der Gewinn, welchen man von ihnen ziehet; es wäre aber ganz gegen das allge— meine National-Interesse gehandelt, wenn man sie, wo dies nicht der Fall ist, beschränken wollte, oder gar ihre Vernichtung in den Forsten beabsichtigte. Ob der Forstbesitzer den Gewinn davon ziehet oder ein Berech—⸗ tigter, kann dem Forstmann, welcher sich als den Ver— walter eines Nationalgutes beträchtet, oder welcher den Zweck der höchsten Bodenbenutzung für die Nation im Auge hat, vorzüglich bei den Staatsforsten, ziemlich gleich seyn, oder sollte es wenigstens, wenn er sich nicht freiwillig auf die niedere Stufe des bloß einseitig seyn müssenden Waldläufers, des bloßen fiscalischen Beam— ten stellt, welcher sich keine höhere Bestimmung geben will, als zum Vortheile der Staatskassen einige Klaf— tern Holz mehr zu erziehen, ohne daran zu denken, was sie der Nation kosten. Dem Privatforstbesitzer kann man es freilich nicht zuum Vorwurfe machen, wenn er die Be— nutzung der Forsten aus einem ganz andern Gesichts⸗ puncte beträchtet, als der Staat. Er hat dabei bloß sei— nen Privatvortheil im Auge, aber für ihn ist es auch desto wichtiger, den Werth der verschiedenen Nutzungen zu ken— nen, welchen eine gegen die andere hat, da er sie häu⸗ figer alle selbst zu beziehen im Stande ist, wie der Staat Fohsth Cufusse pwosthe Rännert Iommeil watr! wech! woch ll sorsu N Wiih e Nh don d/V Heben en, urr Ht boch Ie ulleh sch W det vich Vorsth uch w 1 nocgh saschig Utg 0 0 1 ie lcchütt Wub hie nur 23⁰ dies bH De 0 fheh E alhe⸗ Nu st Iech⸗ Da⸗ 20t den 1 Wslch *cht e R⸗ V l Del 0 7 27⁰0 keh 90 hilh 383 in seinen Waldungen. Die Wichtigkeit der Kenntniß der Forstuebennutzungen und der richtigen Würdigung ihres Einflusses auf die Waldwirthschaft kann deßhalb nicht zweifelhaft bleiben, und nur zu länge ist sie von den Forst— männern nicht genug beachtet worden. Ohne beides voll— kommen aufgef ßt zu haben und übersehen zu können, kann weder der Petvatforstbesitzer eine Forsteinrichtung treffen, welche ihm die höchste Benutzung des Waldbodens sichert, noch der wahre Staatsforstwirth eine solche für die Staats-⸗ forsten, wie sie den richtigen Grundsätzen der National⸗ wirthschaftslehre gemäß erfolgen soll; man macht sie oh— ne diese Kenntniß allenfalls für die Bäume, aber nicht für die Menschen. Ohnerachtet des Widerspruchs der alt⸗ und rechtgläubigen Forstmänner, welche den Forst— nebennutzungen gewöhnlich keinen Werth zugestehen wol— len, weil die Staatskassen direct gewöhnlich wenig oder gar keinen Ertrag davon haben, gewinnt diese Ansicht doch auch in der neuern Zeit immer mehr Raum, jemehr eine allgemeine Bildung zur wissenschaftlichen forstlichen Ausbildung für nöthig erachtet wird, und je bestimmter sich die Gesetze über den Schutz der Berechtigten hinsichts der verschiedenen Nutzungen ausgesprochen haben. Der Forstbesitzer, welchem häufiger alle Nutzungen allein oder doch wenigstens zum Theil zufließen, wird sich weit leich⸗ ter noch dazu entschließen, den Werth, welchen eine jede hinsichts ihres Ertrags hat, unpartheüsch zu würdigen. Unter die Forstnebennutzungen rechnet man gewöhn— lich eine Menge Dinge, welche gar nicht dahin gehören, so wie man auch hinsichts ihrer, Gegenstande in die Forst⸗ lehrbücher hineinziehet, welche mit der eigentlichen Forst⸗ 384 verwaltung gar nicht in Berührung stehen. Alle Nutzun— Wi gen, welche mit der Zugutemachung des Holzes selbst ver⸗ ane bunden sind, sollte man nicht als Forstnebennutzungen, WN. sondern als Theile der Hauptnutzung betrachten. Als RUe/ solche sind die Benutzung der Rinde, der Säfte, der ö usch Waldfrüchte zu betrachten, da ihr Werth dem der Haupt— 66 51 nutzung, der Holzerzeugung, bei der Berechnung zutreten he muß, und vorzüglich dann aber gar keine Ursache zur andohd Trennung beider ist, wenn die Holzerzeugung selbst nicht Geun dadurch geschmälert wird. Wir wollen jedoch für jetzt II der eingeführten Sitte folgen und alle Theile der Walder— va m zeugung als Nebennutzung bebhandeln, wo der zu benu— m tzende Gegenstand nicht Holz ist, und als solches benutzt stün und verwerthet wird. Für unseren Zweck müssen wir je⸗ ault doch die Nebennutzungen in zwei Hauptabtheilungen brin⸗ der wü gen: ö Ibl J. Forstnebennutzungen, wodurch die Holzerzeugung w n nicht verringert wird; bchth II. solche, wodurch eine Verringerung erfolgt. DI V Es soll zugleich dabei alles berührt werden, was die dun sun Zugutemachung des Holzes selbst noch angehet, der beste— D henden Abtheilung der Haupt- und Nebennutzung gemäß iugh aber bisher noch nicht beachtet wurde, obgleich diese Thei⸗ winhn lung ganz unrichtig ist, da z. B. gar nicht abzusehen ist, uutehy warum man das Kohlen unter die Hauptnutzung, das uter n Aschebrennen unter die Nebennutzungen rechnet, da bei— bhent un des Zugutemachung des Holzes durch das Feuer ist. dns Als Nebennutzungen betrachtet man noch die Nutzung, Ihe welche Thiere im Walde gewähren, so wie die Benutzung nng 0 Meilg I ntzuhz Nsber⸗ Unngen, W EI det a en Vt ee⸗ „Menu— hautzt d je⸗ 53698 4 die e gend E Dheit en is, 107 das 9 bei⸗ uhg, iulg ohe nht 385 der vegetabilisch; mineralischen und der rein mineralischen Körper, als Torf, Stein- und Braunkohlen. Wir übergehen diese ganz. Die Benutzung der jagd— baren Thiere lehrt eine eigene Wissenschaft, die Jagdwis⸗ senschaft. So weit diese Thiere in Hinsicht des Forstschu⸗ tzes zu beachten sind, ist es bereits geschehen. Die Fi— scherei gehet den Forstmann nicht weiter an, als jeden andern Grundbesitzer oder Verwalter, welcher fischbare Gewässer auf seinem Grunde hat, deren Benutzung er zu leiten und anzuordnen hat, und bloß zufällig ist zu⸗ weilen dem sonstigen Jäger dieselbe mit übertragen wor—⸗ den, als noch der Thierfang überhaupt seine einzige Be— schäftigung ausmachte. Mit der Forstwirthschaft hat sie auch nicht die entfernteste Berührung. Die Benutzung der Insecten, vorzüglich der Bienen, hat schon längst in ganz Deutschland aufgehört ein Gegenstand de— Forst⸗ verwaltung zu seyn, und wir übergehen sie deßhalb um so eher, als auch die wilde Bienenzucht zu nachtheilig für die Wälder ist, um jetzt noch geduldet werden zu können. Eben so kann die Benutzung des Torfes, der Stein? und Braunkohlen dem Forstmanne nur, wo sie nicht beträchtlich ist und nicht die Anstellung besonderer Verwalter belohnen würde, zufällig zufallen, wenn die Gewinnung dieser Pro⸗ ducte auf Forstgrunde statt findet Deßhalb weil es Vrenn— materialien sind, kann man ihre Benutzung so wenig der eigentlichen Forstwirthschaft zujählen, als die Administra— tion der Stoppelfeder, welche auch Brennmaterial geben. Wir wollen die Forstnebennutzungen in folgender Ord— nung betrachten: Pfeils Anl. II. 25 386 I. Von den Forstnebennutzungen, wo⸗ durch die Holzerzeugung nicht verringert wird. 1. Nutzungen, welche mit der Zugutema⸗ chunge des Holzes selbst verbunden sind. 4. Von dem Aschebrennen zu Pottasche. b.—— Theerschwelen. c.—— Rindenschälen. 2. Nutzungen, welche erfolgen, ohne daß da⸗ bei die Zugutemachung des Holzes bedingt ist. Benutzung der Baum und Waldfrüchte. II. Von den Forstnebennutzungen, welche ent⸗ weder stets der Holzerzeugung nachtheilig sind oder es werden können. 1. Von dem Harzscharren. 2. Von der Benutzung anderer Baumsäfte an stehendem Holze. 3. Von der Benutzung der Waldweide, der Gräser und ĩBaumblätter zu Viehfutter. 4. Von der Benutzung der Waldstreu. 7 I. 1. a. Von dem Aschebrennen zu Pottasche. Dasselbe häͤtte, wie schon erwähnt ist, eigentlich bei der Zugutemachung des Holzes überhaupt aufgeführt wer⸗ den sollen. Unserem Plane gemäß beachten wir die Fa— brikation der Pottasche gar nicht, da sie nicht Sache des Forstmannes ist, und berühren bloß, was dem Forstbesitzer Ca erl NVesten un Runnan l Helle dio mande l Iuzt wl andete YA Dhenge Stocy Muer reife Holht sam bre H. 0I6 ein Nahh! oo ee 8 — 6 789 1 7 I Mö. Scheitöh Awarten; pol Angert e 1 097/f. %01 VIheillh V. ashe. Rlsh b die Sa/ zache d6 Istbeshe 387 oder Verwalter in Hinsicht der Zugutemachung des Hol⸗ zes durch Aschebrennen interessant seyn kann. Es existiren im eigentlichen Deutschlande wohl keine Forsten mebr, wo die Erziehung des Holzes zum Asche— brennen Zweck wäre, oder wo man dasselbe zum größten Theile dazu verwenden müßte, wohl aber leider noch manche, wo die geringeren Holzabgänge nicht anders be— nutzt werden können. Auch ist gewiß, daß man manche andere Theile der Waldbodenerzeugung mit Vortheil da— zu benutzen könnte. Stauden und Kräuter geben mehr Asche als Holz. Blätter, Rinde, frisch getrocknete Triebe mehr als das reife Holz, anbrüchiges weniger als gesundes. Ein lang⸗ sam brennendes, nur glimmendes Feuer giebt mehr Asche als ein rasches, loderndes. Nach den angestellten Versuchen geben 1oooPfd. Eichenh. 13, Pfd. Asche u. d. 1/50s Pfd. Pottasche —Umen 23,——— 3,——— r Eschen 12, ,4—— —— Buchen 5/78——— 17527—— —— Hainb. 14,2——— 1,/25—— —— Weiden 28,,——— ,8——— —— Adpen 12,—2———— 7⁷—— —— RMadel). 3,— 6,„6— Nach dem oben angegebenen Gewichte einer Klafter Scheitholz hat man folglich von halbtrocknem Holze zu erwarten: 25* 388 aus 1 Klafter Eichen 62,% Pfd. Asche /2 Pfd. Pottasche —— Ulmen 9/ 13½89 — Esthei 4.. —— Buchen 23,—— 5½—— — OHainb. 30,— 57— ——WMeid. 1c,— 65,* —— Aeben ,,— —— Rabh. ,. m Da das Gewicht des Astholzes und Reisigs ebenfalls oben angegeben ist, so läßt sich die daraus zu erwartende Asche leicht berechnen, indem man die Rechnung so macht, z. B. 1000 Pfd. Eichenholz geben 13,8 Pfd. Asche, ** was geben 3000 Pfd. Astholz oder 2130 Pfd. Reisig, als das Gewicht eines Schockes? Diese Nachweisung giebt einmal die Uebersicht, aus welcher Holzart mit dem größten Vortheil Asche zu bren⸗ nen ist, welches mit Bezug auf den Werth der zu erhal— tenden Asche das Ulmenholz, und mit Bezug auf die größ⸗ te Quantität und den geringen Werth des Holzes das Weidenholz ist. Ist der Preis der Asche bestimmt, so läßt sich auch ferner leicht daraus entnehmen, wie hoch man das Holz, zum Aschebrennen verwendet, verwerthet. Hat das Holz überhaupt einen Preis und ist verkauf⸗ bar, ergiebt sich durch die gewöhnliche Rechnung, wie hoch das Vfd. Asche bezahlt werden muß, um den be⸗ kannten Preis des Holzes durch Aschebrennen zu erhalten. Betreibt man die Fabrikation der Pottasche für ei— gene Rechnung- so ist statt des Preises der rohen Asche derjenige der Pottasche zu verücküchtigen. Hierbei wird sdhid un b 5 nem Ahel Ion 9 210 Nchl De Auechtes! 11 6. M u M! Wbd 3 de he Kiff, Ilnises Undene rt Utehem Ren, hurchiht der ftl Inn den Wurch Sftt Ost/ un au Jolnshe VTbenfils larhnde Ihhaht, HWhe, I Oht/ Hleh 0hab⸗ ueRöh e das Di 9⁵ H 0 vaudu 0,/ wie del be⸗ 200 Nild 389 dann aber die Berechnung der Fabrikationskosten nöthig. Diese bestehen in folgenden Ausgaben: a. Dem Betriebskapitale zur Anlegung der Pottasch⸗ siederei und seine Zinsen. b. Dem Arbeitslohne. Drei Personen können in ei⸗ nem Jahre etwa 130— 140 Zentner kaleinixen. Die Per⸗ son zu 90 Rthlr. jährlich Arbeitslohn gerechnet, beträgt 270 Rthlr. und pro Zentner etwa 2 Rthlr. Die jahrliche Unterhaltung zweier Pferde und eines Knechtes zum Anfahren der Asche und des Kalzinirholzes zu 140 Rthlr. beträgt pro Zentner Rthlr. c. Kalcinirholz wird pro Zentner 4 Klafter gerech— net, und zwar 3 Klafter Kochholz und 5 Klafter Kalzi— nirholz. I. I. b. Von dem Theerschwelen. Zu dem Theerschwelen benutzt man vorzüglich das har⸗ zige Kiefern- und Fichtenholz, welches in demselben Ver— hältnisse vorzüglicher dazu ist, jemehr Harz es enthält. Von dem Stammholze werden gewöhnlich nur die ganz alten, sehr harzigen, verwimmerten, anbrüchigen Stämme, welche zu keinem anderen Nutzholze zu gebrauchen sind, dazu genom⸗ men, oder auch einzelne Theile des Stammes, welche sich durch ihren Harzgehalt auszeichnen, wie z. B. die Kienspitzen oder früher von Rinde entblößt gewesene Theile.—Man kann den Harzgehalt der Bäume zum Theerschwelen auch dadurch sehr vermehren, wenn man diese zuerst an der Südseite abschält, nach einigen Jahren dies auch auf der Ost- und Westseite thut, und wieder nach mehreren Jab⸗ ren auch auf der Nordseite die noch übrige Rinde ablo⸗ 390⁰ set, wobei der Baum sich ganz mit Harz überziehet und selbst der Splint davon durchdrungen wird, da sodann derselbe, bald absterbend, zum Theerschwelen vorzüglich brauchbar wird.— Am häufigsten benutzt man jedoch die Stöcke oder Stubben der harzigen Bäume zum Theer— schwelen, weil diese weniger gut zu einem anderen Ge— bräuche zu benutzen sind als das Holz, und überdem mehr Härzgehalt haben als der Stamm, Wipfel und die Aeste. Junges Holz ist nicht mit Vortheil dazu zu ver— wenden, da es nur wenig und schlechten Theer giebt. Die Theerschwelen verlängen gewöhnlich sogenannten abgefaulten Kien dazu, d. h. solche kieferne Stöcke, an welchen nicht bloß der Splint bereits verfäult ist, son—⸗ dern an welchen auch schon ein Theil der das Harz ent— baltenden Holzröhren verweset ist. Die Verwesung der Holzlagen, in denen und zwischen welchen das Harz sich vorfindet, geschiehet stets von Außen nach Innen zu. Das der Fäulniß länger widerstehende Harz drängt sich da—⸗ her in den übrigbleibenden noch unverwesten Holztheilen desto mehr zusammen, und daher kömmt es, daß der kie— ferne Stock, welcher schon lange in der Erde stehet, in Verhältniß seiner Größe harzreicher ist als der frische.— Man suchte dies auch darin, daß man glaubte, die Ve— getation des abgehauenen Nadelholzstockes und der Zu— fluß der harzigen Säfte daure noch fort, nachdem schon das Leben des Baumes aufgehört hätte, so dab also der Harzgehalt desselben nicht bloß relativ durch Verwesung eines Theils der Holzfasern vermehrt werde.— Dem auf— merksamen Beobachter kann es jedoch niiht entgehen, daß hierin eine Täuschung obwaltet. Das Absterben der Saug⸗ berg an Nises U Oue iuer x Hihese Ich si de dun Sumt w steibs nichla hen x. leichage lutger in SH; WANichr Rfdggen Was 6 Stochhr het, yy hat, m v Hafte 8 a eben 6 Micht 10 sodann! Whhüglch doch MHeet⸗ elen He⸗ hibeden à 19 lich. N unneen Dle/ an sonz 20 A0 dt Düng det Hag seh 1sl, Oh nlisch ha- sheiln Del lie⸗ lt/ in ö 1002.— 3 N De I er schon der Vesung Im auf Ven, dij 1800 391 wurzein eines abgehauenen Nadelholzstockes findet sehr schnell statt, sobald das Ausbleiben des zurücktretenden Bildungssaftes das erstorbene Leben des Stammes zeigt, und das Stocken des Aufsteigens der rohen Säfte und das Anhäufen derselben, ohne daß die leicht in Gährung übergehenden Theile desselben davon abgesondert werden, dieses herbeiführt. Man kann dies bei den in der Saft⸗ zeit gehauenen Stämmen recht deutlich bemerken, wo in einer Zeit von 3— 4 Wochen die feinsten schwammahn— lichen Enden der Saugwurzeln schon verfault und schimm⸗ lich sind, die etwas stärkern aber braun und stockig wie die Basthaut des gefällten, in der Rinde liegen bleibenden Stammes werden und in 3— 4 Monaten durchaus ab⸗ gefault sind. Schon nach 14 Tagen erkennt man das Ab⸗ sterben der Saugwurzeln, da sie vorher etwas getrocknet, nicht mehr die Fähigkeit zeigen, Feuchtigkeiten in demsel⸗ ben Maße aufzunehmen, als dies bei grünen bei einem gleichen Verfahren der Fall ist.— Sind nun aber in so kurzer Zeit die Werkzeuge zerstört, womit der Stock allein im Stande wäre, sich Säfte anzueignen, so kann auch wohl füglich keine Vermehrung derselben in dem Stocke erfolgen, und es ist vielmehr mit Gewißheit darzuthun, was auch durch die Erfahrung bestatigt wird, daß ein Stock, welcher vier Wochen abgehauen in der Erde ste— het, wo nicht mehr, doch gewiß eben so vielen Harzgehalt hat, als wenn er zehn bis funfzehn Jahre stehen geblie— ben wäre. Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß eine Klafter sehr härzreicher abgefaulter Kien mehr Theer giebt als eine Klafter frisches Stockholz von Bäumen, welche eben so kienig waren als jene, von welchen die abge— 392 faulten Stöcke herrühren; allein nicht deßhalb, weil das Harz sich in den Stöcken vermehrt hätte, sondern weil vielmehr Stöcke dazu erforderlich sind, da das Harz sich in einem bei weitem kleineren Volumen Holz konzentrirt hat. Es ist sogar mit Gewißheit anzunehmen, daß das Harz eher vermindert als vermehrt wird, je länger die Stöcke in der Erde stehen, da zuletzt auch der harzigste Stock ganz ausfault, und mit der Verwesung der Holz— theile jedesmal auch Harztheile, wenn auch verhältniß— mäßig viel weniger, verloren gehen. Daß die Theerschweler höchst ungern frische Stöcke benutzen wollen, läßt sich sehr leicht aus folgenden Grün⸗ den erklären: I. Die Rodungskosten sind bei dem frischen Holze, wo alle kleine Wurzeln fest sind, losgehauen und aufge— graben werden müssen, weit beträchtlicher als bei dem abgefaulten Stocke. Hier sind die schwächern Seiten—⸗ wurzeln und die vielen kleinern Wurzeln, in welche die Pfahlwurzel bei der Kiefer ausläuft und welche den Baum vorzüglich in der Erde so festhalten, schon abgefault, und der Stock, welcher länge in der Erde stehet, kann bloß aufgegraben leicht herausgehoben werden, da er ohne alle Befestigung in der Erde steckt. Man kann debhalb die Rodungskosten des frischen Stockholzes wenigstens fur einen Brand auf das Doppelte des abgefaulten annehmen. 2. Die abgefäulten Stöcke lassen sich leicht von allem nicht mit Harze gefülltem Holze befreien oder putzen, wie man es nennt, aber bei frischem Holze ist die Trennung des Splintes vom Kerne, das Spalten und Putzen eine höchst mühsame und Zeit raubende Arbeit. 4* ufod lEt delh U nchreg; fur M Noßba dt E V M aufat N ren fulteni Uh In daschyt ah Cbn hen un unshn v Helk h Er Ggessz dd s Udfgh ausbt Lemgr U ufhe U den yllan, h de ahd Zuung I he 393 3. Dem Theerschweler kömmt es in der Regel nicht auf die Quantität des Holzes an, welche er uberhaupt zur Erzeugung einer gewissen Menge Theer braucht, son—⸗ dern darauf, daß er in dem kleinsten Volumen Holz das mehreste Harz vorfindet. Der Ofenzins ist entweder fest für jeden Brand, oder er bezahlt das Holz nach dem Maße, worin es zu gute gemacht wird, z. B. nach Klaftern. Für ihn ist es daher ein wesentlicher Unterschied, ob er 3. B. aus 9 Klaftern frischen Holzes bei gröherem Kosten⸗ aufwande und dem mehr erforderlichen Feuerholze 9 Ton-⸗ nen Theer erhält, oder von 9 Klaftern splintreinem abge— faulten harzreichen Kiene mit weit wenigerem Aufwande 12 Tonnen. Demohnerachtet sind überwiegende Grunde da, welche dafür sprechen, daß man, wo Theerschwelerei mit Vor— theil betrieben werden kann, und wo die abgefaulten Stöcke konsumirt sind, streng darauf halt, daß die fri⸗ schen dazu geeigneten Stöcke bald gegraben und dann verschwelt werden, und sich durch den in einem Vorur— theile und Eigennutze beruhenden Glauben der Theerschwe— ler, als wäre dies nicht thunlich, nicht irre machen läßt. Eigene Erfahrung hat den Verf. hinreichend überzeugt, daß, wenn die frischen Stöcke nur, nachdem sie gerodet sind, einige Jahre an der Luft liegen können, um gehörig auszutrocknen, wobei der Splint dann auch leichter vom Kerne geteennt werden kann, aus ihnen eben so vortheil— haft Theer geschwelt werden kann, als aus den abge— faulten.— Die dadurch erreichten Vortheile sind fol⸗ gende: Man ist im Stande, den Schlag gleich von Stöcken 394 zu reinigen, erleichtert sich den Anbau und sichert die jungen Dickichte künftig gegen Beschädigung durch das Stöckeroden. Dieser letzte Vortheil ist ohnstreitig der beträchtlichste. Wenn ein abgetriebener Schlag bald wieder angebauet wird, die künstliche oder natürliche Kultur gut gelingt und das junge Holz von einem guten Wachsthume ist— so wird der abgefaulte Kien gar nicht mehr zu bekom⸗ men seyn, oder der junge Ort wird durch das Roden und Herausfahren desselben sehr beschädigt. Fruher, wo keine regelmäßige Schlag ⸗, sondern mehr Plenterwirth⸗ schaft statt fand, hatte man nicht nöthig dies sehr zu beachten, allein jetzt wird man auf das Theerschwelen ganz verzichten müssen, wenn man die Stöcke nicht vor dem Anbaue des Orts roden und benutzen will, wodurch man zugleich ein besseres Wachsthum des Holzes und Si⸗ cherung des Ortes gegen Beschädigungen erlangt. Der zweite Vortheil liegt in der Gewinn ing von mehr und besseren Kohlen. Der Sylint kann bei frischen Stö— cken losgeschlagen und auf die gewöhnliche Weise wie Stocke uberhaupt verkohlt werden, während auch die im Ofen selbst abgeschwelten Kohlen von frischem Holze weit brauchbarer sind. Wenn wirklich das Holzbedürfniß so groß und die Gefahr des Holzmangels so nahe ist, so muß man wenigstens nicht eine so große Menge Holz un⸗ benutzt in der Erde verfaulen lassen. Die Gewinnung des Theers findet auf 4 Arten statt: I. in Gruben, 2. in Meilern, 3. in meilerartigen Oefen, 4. in eigentlichen Theeröfen. Bei den ersten zwei Arten wird das auszuschwelende Holz angezündet und der Theer 0%½ Hltt. Hont IH UN. W W Ia Hri dahim. hay WI 8 ν W bel n dNe Srs 0 II um uy val ekt die ch das Nihse habet Oschigt i, badw Noden / Wͤilth M qu Maden *t Wutch 1 he WMetd wie HιMN Awit GH st/ 0 l satte ofen/ Weh H 395 schwelt durch die dadurch entstandene Hitze aus; bei den andern beiden Arten wird das Holz durch Erhitzung der Oefen mit anderem Holze ohne unmittelbaren Zutritt des Feuers bloß ausgebraten. Es liegt deßhalb schon in der Natur der Sache, daß die erstern beiden, wo das Feuer einen Theil des Harzes und Holzes verzehrt, weniger Theer und Kohlen geben als die letztern beiden, bei denen das Holz in verschlossen em Raume verkohlt ꝛc. wird, so daß gar kein eigentlich es Feuer dazu kömmt. Die mei—⸗ lerartigen Oefen sind in Deutschland nicht gewöhnlich, und man trifft entweder die Grubenverschwelung oder ei— gentliche Oefen mit inem Mantel an. Es wurde außer dem Plane dieser Schrift liegen, die Konstauirung der Gruben und Oefen, so wie das Technische des Verfahrens bei dem Schwelen selbst zu lehren, und wir beschränken uns deßhalb darauf, den Forst— besitzer oder Verwalter, welcher Theer schwelen läßt, auf dasjenige aufmerksam zu machen, worauf es bei der Be— nutzung und Zugutemachung vorzüglich ankömmt. Das Theerschwelen in Gruben ist schwieriger, es er— fordert mehr Sorgfalt und Aufmerksamkeit, wenn kein Nachtheil entstehen soll, als das in den Defen. So wie bei dem Verkohlen des Holzes alles von der richtigen Ver— theilung, Leitung, Unterdrückung oder Verstärkung des Feuers abhängt, so ist dies auch bei der Schwelung in Gruben der Fall, nur daß hier weniger Hülfsmittel als bei dem Meiler zu Gebote stehen, wo man zur Her— umziehung des Feuers an den Seiten Luftlöcher machen kann, was hier nicht der Fall ist. Die Theergrube gleicht vollkommen einem spitzigen Trichter, welcher mit klein ge— 396 spaltenem Holze und Kiene so dicht als möglich vollge— setzt wird. Das Holz wird ben auf der breiten Oeff— nung angezündet und dann eben so wie der Meiler mit Stübbe, mit feuchten Sägespännen, feuchter Streu und dgl. bedeckt, so daß das Feuer stets glimmend, nie lo— dernd erhalten wird. Ein vollkrömmener Schutz gegen den Wind ist hierzu unentbehrlich, unid eine stete Aufmerksam⸗ keit, damit jede durchgebrannte Sitelle wieder bedeckt wird, muß ununterbrochen statt findenn, während diejenigen Stellen, wo das Feuer abnimmt oder gar zu verlöschen drohet, geräumt werden müssen. Das in die Gruben zu setzende Holz darf nicht über 14 Fuß lang und 3 Zoll dick seyn, um gehörig durchschwelen zu könn en; es muß wo mög⸗ lich gerade seyn, um es dicht setzen hu können, da Zwi— schenräume hier eben so nachtheilig sind als bei der Mei⸗ lerverkohlung. Es muß von gleicher Trockenheit seyn, damit gleiches Feuer gleiche Wirkung darauf thut. Bei der Oßfenverschwelung kömmt zuerst die Größe des Ofens in Betracht. Zu große Oefen können nicht vollkommen durchhitzt werden und geben viele unau s⸗ gebratene Brände, zu kleine kosten verhältnißmäßig zu viel Feuerholz. Man hält diejenige Größe für die vor⸗ theilhafteste, wo der Ofen 10— 12 preuß. Klaftern fabt. Die Anlage des Ofens muß an einem feuersichern Orte erfolgen. Wenn im Anfange etwas rasch gefeuert wird und die aus dem Holze sich entwickelnden Däm— pfe haben nicht Gelegenheit, rasch genug zu entweichen, so zerspringt der Ofen, eben so wie der Meiler, oft mit einer solchen Gewalt, daß die in Brand gerathenden Holzstücke weit umhergeschleudert werden und für alle ausl güufget debholb! Wlnn hoh dehl Drinde im ft fung o len fude ielet unt Imm in döt dißhald Flaun Iht so Im det wurmen. Len Is dis Whang Dlchh Mue hasteße tem Bl Vird, i Nj sie! Rulgz I Ooff UEent Sm Ceh deh Num ¹, hh schen 100 O Riig N WM Isn, 10 Neth je Wist us⸗ N M ftett dschen felut din licheh, mit eldeh X. 397 entzündbaren Gegenstände in der Nähe die größte Ge— fahr entstehet. Dieser Vorfall ereignet sich leicht und häufiger als bei den Meiler, und die nöthige Vorsicht deßhalb ist nie aus den Augen zu setzen.— Die Ge— winnung einer größeren Masse Theer hängt ebenfalls von dem gehörigen Kleinspalten des Holzes, damit keine Brände entstehen, von dem vollkommen dichten Setzen im Ofen, so wie von der richtigen Leitung, Verstär⸗ kung oder Verminderung des Feuers ab. Das Schwe— len findet so statt, daß zuerst die Hitze sich nach oben ziehet und das oberste Holz zuerst ausbratet, wo sie dann im Ofan heruntergehet. Das unterste Holz wird am spätesten und am schwersten durchhitzt. Man thut deßhalb wohl, im Anfange Holz, welches ein lebhaftes Flammenfeuer giebt zur Feuerung zu nehmen, und zu— letzt solches, welches eine größere Kohlenglut erzeugt, um den untern Theil des Ofens besser zu durch— wärmen. Wenn der Ofen 24 Stunden erhitzt ist, fließt zu⸗ erst das Theerwasser oder die Galle ab, welche zur Be— reitung des Bleiweißes, zum Gärben, zur Beitze auf Blechhütten benutzt werden kann, was jedoch wegen Mangel an Absatz häufig nicht geschiehet. Am vortheil— haftesten wird sie dann benutzt, wenn sie zu sogenann—⸗ tem Blauöl, einer sehr guten Wagenschmiere, eingekocht wird, indem man sie in einem Kessel so lange abdampft, daß sie sich nach dem Erkalten in Faden ziehen läßt. Nach derselben oder mit ihr zugleich erscheint das Harzöl, ein reines, gelbes, flüssiges Harz, welches in ei⸗ ner verschlossenen Blase mit einem kühl erhaltenen Hel— 398 me zu Kienöl und Terpentinöl destillirt und zur Berel⸗ tung des Kolophoniums benutzt wird. Hierauf fließt bei etwas ermäßigter Feuerung der Theer ab, welcher flüssig als solcher verkaut oder zu Hartvech eingekocht wird. Wird der Theer bei dem Abfließen dicker und zäher, wird dasselbe schwächer, der im Anfange graue Dampf röthlich und verliert sich dann ganz, so muß der Abzugskanal verstopft werden, damit nicht das Feuer den darin befindlichen Theer entzündet und alles in Flammen setzt. Eine Berechnung des von dem Theerschwelen zu erwartenden Gewinnes und Ertrags kann man folgen— dermaßen anlegen. Einnahme. Man kann rechnen, daß 1 Klafter guter geputzter Kien im Durchschnitt Tonne Theer zu 120 preuß. Quart giebt, so wie 40 Kfß. gute Kohlen. Bei 14 Bränden à 12 Klaftern, welche in einem Jahre ge— schwelt werden können, erhält man daher von 168 Kftrn. Kien 168 Tonnen Theer zu 8 Rthlr.— 1344 Rthlr. 6720 Kfü. Kohlen, 80 Kfb. zu 3—— 232— Summa 1586 Rthlr. Der Ertrag der Theergalle und des Harzöls soll nicht in Einnahme kommen, da er ohngefähr so viel betragen kann, als die Unterhaltung eines Hülfsarbei— ters für den Theerschweler zum Setzen und Schwelen kostet, und diese ebenfälls nicht in Ausgabe gebracht wird. O Aunhen 20⁰ N on Die untt uthch veld. 105 Hfn ußel Hlm 3 N Hr 10 I 13 2Mfeidg 50 3 lohn den Die Einh! Nu Dahe ö N berwetrtl W Deee se Hohs Wender M hueht Wscher pht 0 00 nyme u r n E e Vil l Uubei Dele I l 399 Ausgabe. Die Erbauung eines Ofens, Anschaffung der Tröge, Tonnen, Kessel und Geräthschaften kann man zu 200 Rthlr. berechnen, und die Zinsen da— von betragen 10 Rthlr. Die Unterhaltung und Abnutzung der Ge— räthichaften kann eben so hoch gerechnet werden mit 10— 168 Kftn. Kien im Forste zu roden und zu putzen à 1 Rthlr. 168— 108 Kfin. zu spalten ꝛc. à 1 Rthlr. 108— Auf die Klafter Kien zum Schwelen? Klaf— ter Feuerholz, 84 Klaftern Scheitholz à 3 Rthlr. 232— 2 Pferde, Wagen ꝛc. zur Anfuhre des Hol-⸗ zes zu unterhalten pro Jahr 140— Lohn des Theerschwelers 120— Summa 8368 Rihlr. Die Einnahme 1596 Rthlr. Die Ausgabe 868— Bleibt Ueberschuß 728 Rthlr. so daß die Klafter geputzter Kien zu 4 Rthlr. 8 Gr. verwerthet würde. Nach dem in jeder Gegend statt findenden Preise des Theers, der Kohlen, des Arbeits- und Fuhrlohns, der Holzpreise ꝛc. muß freilich diese Rechnung überall abgeändert werden. I. I. C. Von dem Rindenschälen. Man legt gewöhnlich einen großen Werth auf die 4⁰⁰ Benutzung der Rinde, vorzüglich zum Gärben von den Eichen, und doch ist da, wo bloß Brennholz ge— schlagen wird, bei den niedrigen Rindenpreisen, wo die Rinde oft nicht theurer bezahlt wird als das Holz, im nördlichen Deutschland häufig nicht bloß kein Gewinn, sondern sogar Verlust dabei, weil das Plett- oder Schälholz nicht gern gekauft wird und vielfach mehr im Preise verliert, als der Ueberschuß beträgt, den man sich von der Rindennutzung gegen das Holz rechnet. Der Gewinn dabei bestehet in dem höheren Preise, in den größern Zwischenräumen, welche in einer Klafter Rinde gegen eine Klafter Holz sind. Der erstere muß bei un— geputzter Rinde mit demjenigen in Verhältniß stehen, was man für das Schälholz weniger bekömmt, was sich sehr nach der Gegend und dem daselbst herrschenden Glauben in Hinsicht der Verringerung der Güte des Brennholzes durch das Schälen richtet. Bei der be— hauenen oder geputzten Rinde muß man außer diesem den Abgang an Volumen in Rechnung bringen, welcher nach dem Alter des Holzes und der Dicke der Rinde so berschieden ist, daß darüber gar nichts Bestimmtes fest— gesetzt werden kann. Die Zwischenräume betragen bei einer frisch gesetzten Rindenkläfter gewöhnlich 5 bis 3 des ganzen Raumgehalts, je nachdem die Rinde bei dem Trocknen mehr oder weniger zusammengelaufen ist.— Vortheilhaft ist das Rindenschälen auf jeden Fall, so⸗ bald aus dem zu schälenden Holze Nutzholz gearbeitet wird, welches in der Saftzeit gearbeitet werden darf, und wobei der Baum ohnedies von Rinde entblöbet wird. * 2 xh 0 r nih i u um se A Gute fold 9e de xN daß die He Sialel a Merti 056 fset so Iun Ntshl Lothegengo dem zunh R M 0l die d xisde o N mon Bu alshit vorih 0 Ilean g MuMl eine I0j keRinde. Der vihGithe dütfe du finde, Die Dfsie anl. ö 40¹ 10 1 Der Preis der Lohrinde muß sich nach der Me voh gey H +—7 et Ius ö—— e Er fiunde⸗ hi sich 98 3 95..6 nhe Holzarten——— jedoch Pan nicht 5 allen in so beträchtlicher Menge und Güte, daß 3 man sie zum Gärben benutzen kann. In Hinsicht der 1n Güte folgen auf einander: die Eiche, Fichte und Ler⸗ che, die Saalweide, die Birke. Man nimmt dabei an, Daunsch daß die Fichtenrinde 3 so viel als die Eichenrinde, die . 2 Saalweidenrinde die Hälfte so viel und die Birkenrinde vin dun ein Viertel so viel werth ist.— Da der Gärbestoff sich ue bloß in dem Fleische der Rinde und der Basthaut vor— n findet, so hängt zugleich auch der Gebräuchswerth von asichen dem Verhältnisse dieser Theile zu den äußerern abge— 305 s storbenen Rindenlagen ab, und da diese sich stets mit chi dem zunehmenden Alter des Holzes vermehren, so hat air die Rinde des jüngern Holzes stets einen größern Verth c he⸗ als die des älteren. Deßhalb betrachtet man die Loh— E rinde von den Eichen-Schläghölzern, welche gewöhnlich elher mit der Benennung: Spiegelrinde belegt wird, yde so als die vorzüglichste, und bezahlt sie weit theurer als die f des ältern Baumholzes. I Lan rechnet in Hinsicht des Rindenertrags, daß 4 6 eine 150jährige Eiche 2 Klafter und 3 Kl. Holz 1 Klaf⸗ 33 6 ter Rinde geben. 360 Der Gärbersumach(Khus coriaria), welcher sehr battt viel Gärbestoff enthält, wird hier nicht erwähnt werden darf dürfen, da man ihn in den norddeutschen Wäldern nicht blat findet. Die jungen Jahrestriebe und Blätter derjenigen DPfeils Ani. II. 26 4⁰² Holfzarten, welche viel Gärbestoff enthalten, sind eben— falls zum Gärben zu benutzen. Die Benutzung der Rinde zum Färben ist kein Ge⸗ genstand der Forstbenutzung. Die Basthaut der Linden und Weiden gewährt dagegen in mehreren nördlichen Ländern eine beträchtliche Waldrebenüe, und die Bast— matten, welche daraus geflochten werden, sind ein be— trachtlicher Handelsartikel. Wo viele lindene Schlag— holzwaldungen sind, ließ sich dies Material wohl mit Vortheil benutzen. Die Verwendung der Ulmenrinde ꝛc. von Seiten der Schuster in die starken Sohlen, zu Kü— pen oder Butten ꝛc. ist mehr ein Gegenstand der Ent— wendung als der forstlichen Benutzung. I. 2. Von der Benutzung der Baumfrüchte. Die vorzüglichste Verwendung der Baumfrüchte, außer zur Verjüngung des Waldes durch Saaten, be— stehet in der Fütterung und Mästung der Thiere, weß— halb man auch die dazu geeigneten Früchte im Allge— meinen mit dem Ausdrucke: Mast bezeichnet. Für die Menschen werden die Bucheln zur Gewinnung von Oel benutzt, die Haselnüsse und das wilde Obst dienen, die erstern zu einer Naschwaare, die andern zur Nahrung des Landmannes und zur Bereitung eines guten Frucht⸗ essigs. Die Eicheln und Bucheln sind diejenigen Baum-⸗ früchte, welche eigentlich allein bei der Mastung einen Gewinn abwerfen, obgleich das Schwein, zu dessen Fütterung sie vorzüglich benutzt werden, auch den Sa— men der Weißbuche und anderer Holzarten frißt. Wo e N Echm ufchis MN ubei ihe und 990 H Puch goh wab ꝑ velch dil henn dU Remni d Unsh uf W sendiht gesch w Hurch Hhtey: ulte M I,ne Widen. dißhahu shutig lisgey Wei gy Ee w Hauht M volle, dies dwi fie ᷑ ches⸗ ö Rn Ulnden 1 Mchen Dm min ben SSc Vhl nit Wde. M fl WEht uuchtt. 0ügtt, El/ he/ ö A v lg, die EI V ON Tchiht Rdu mh Ruf einl ist 403 eine so beträchtliche Menge dieser Früchte ist, daß man Schweinheerden in den Wald treiben kann, welche sie aufsuchen und davon fett werden, wählt man gewöhn⸗ lich diese Art der Zugutemachung, obgleich der Ertrag dabei stets geringer ist, als wenn man die Früchte lesen und aus der Hand verkaufen kann. Es ist schon bei der Naturgeschichte der Eiche und Buche bemerkt, daß die Mast nicht jedes Jahr geräth, was vorzüglich durch die Gefahren verhindert wird, welchen die Blüthen und jungen Früchte ausgesetzt sind, denn beide Holzarten blühen im einzelnen Stande, milden Klima und guten Boden beinahe jedes Jahr. Die Erfahrung muß es an die Hand geben, wie oft man auf das Gerathen der Mast rechnen kann. Der pas— sende Standort, das Klima, der weniger oder mehr geschlossene Stand des Holzes machen einen großen Un— terschied dabei, indem man in rauher, kalter Lage und dichtem Bestande oft kaum in 10— i5 Jahren auf ein volles Mastjahr rechnen kann, während dies in milder Lage, wo die Bäume frei stehen, oft in 4— 3 Jahren wiederkehrt. Bleibt der Holzbestand sich gleich, so ist deßhalb auch ein aus den Rechnungen gezogener Durch— schnittssatz über den Ertrag der Mast das einzige zu— lässige Verfahren, um ihn zu veranschlagen. Man muß dabei nur keine zu kurze Zeit nehmen und nicht mit ei— nem vollen Mastjahre anfangen und enden. Dragen beinahe alle Bäume viele Früchte, so nennt man es volle Mast, hat man nur so viele Früchte, als wenn dies der Fall ist, weil die Bäume weniger oder 3 gar teine haben, Dreiviertel-Mast, bei der Hälfte 26* 4⁰⁴ halbe Mast, bei einem Viertel Viertelmast, und wenn nur hin und wieder zerstreuete Früchte vorkommen, Sprengmast. Um Schweine in die Mast nehmen zu können, muß man zuerst bestimmen, wie viel ein Schwein zur Ma⸗ stung bedarf und wie viele Eicheln u. s. w. vorhanden sind. Ueber das erste läßt sich gewöhnlich so wenig ein bestimmter Satz aufstellen, als das zweite sicher schä— tzen. Die Konsumtion eines Schweines hängt von vie⸗ len Umständen ab. Ein altes Mutterschwein bedarf noch einmal so viel als ein junges Dreiviertel-Jahr altes. Wenn viel Gras, Erdmast, d. h. Maden, Insec— ten, Larven, Schwämme im Walde sind, so frißt das Schwein weniger Früchte, als wenn dies nicht der Fall ist. Manches Jahr fressen die Schweine die Eicheln gern, manches Jahr lassen sie auch die gesunden und nicht durch Frost beschädigten liegen. Sind Haselnüsse vorhanden, so laufen sie nach diesen herum und verschmä— hen die Eicheln. Liegen diese auf einem kleinen Di— stricte zusammen, so bedarf man, um ein Schwein fett zu machen, weniger, als wenn sie zerstreut liegen, so wie auch viel Wasser und Suhlen eine stärkere Konsum⸗ tion erzeugt, als wenn dies nur sparsam vorhanden ist. Im Preußischen rechnet man 9 Scheffel zur Ma— stung auf Ein Mittelschwein, andere Schriftsteller ver— langen 30 Scheffel, noch andere rechnen auf 25 mast— tragende Bäume Ein Schwein, und bei Berechnung die gl 6 I Shhl l Ga nig V Sl τE VI geh/ so Schwe Al derls unt N Eans u Mo b Hehmen WI l Ja Hlauf t x tt ven Shitwg ang wißhetag Aall bom sindgep Huche g hun ug ahdete allen g 70 0 srar MWeh, E uR Hahenge vni H Mfchet s⸗ IN Ul u 10 fifßt M 1 Eih Moen ulnd uschüst 10 Reschm llinen N Shweh fegeh, e sohsun/ anden is. M Ran 25 HM W 4⁰5⁵ der Fläche zwei Morgen masttragende Bestände auf ein solches. Weder die Zahl der Bäume, noch die Flä— che kann zur Berechnung der Anzahl der einzunehmen— den Schweine dienen, denn zwei Bäume können genü— gend Eicheln für Ein Schwein tragen, und 25 zu we— nig, und auf einem halben Morgen finden vielleicht zwei Schweine hinreichende Früchte, während zwei Morgen für Eins zu wenig sind. Will man durchaus die Zahl der Schweine berech— nen, so bleibt bloß die Division mit dem Bedarfe eines Schweins in den ganzen Vorrath übrig, welche die Zahl der einzunehmenden Schweine giebt. Man kann unter den günstigsten Umständen bei vielem Grase und Erdmast 9 Scheffel als das wenigste, und bei Man— gel an diesen 18 Scheffel Preuß. als hinreichend zur Mastung eines Schweines für 10— 11 Wochen an—⸗ nehmen. Die Eicheln werden zwar alle Jahre geschätzt, und viele Forstmänner wollen auf das Genaueste wissen, wie viel auf einem Baume sind, d. Verf. gestehet aber, daß er wenig Glauben an die Richtigkeit einer solchen Schätzung hat. Er selbst hat stch beinahe 20 Jahre lang jedes Jahr damit beschäftigt und nie zu einer Ge— wißheit deßhalb kommen können. Sehr oft ist ihm der Fall vorgekommen, daß wenn drei sogenannte Sachver⸗ ständige, welche es alle drei recht gut verstehen wollten, die Früchte auf einer Eiche, jeder unbekannt mit der Schä— tzung des andern, taxirten, der eine zweimal und der andere noch einmal so viel angab als der dritte. Bei allen Schätzungen von Baumfrüchten hat man eher Ge— 406 legenheit, seine Angabe gegen das Resultat bei der Ernte zu halten und sich in der Folge darnach zu be— richtigen, bei der Eiche fehlt dies gewöhnlich ganz. Die Früchte sitzen unter den Blättern im Wipfel und sind oft schwer zu bemerken, vorzüglich wenn die Schätzung frü— her erfolgt, als sie gelb werden und sich deu'lich zeigen. Viele sind taub und taugen nichts, eine Menge wird von Vögeln und andern Thieren verzehrt, und man hat nie eine Gewißheit über die zu erwartende Menge. Das einfachste und sicherste ist, wenn man die Mast als ganze, halbe, Viertelmast ꝛic im Allgemeinen an— spricht und sich darnach richtet, wie viel Schweine sonst unter gleichen Verhältnissen eingenommen und fett gemacht worden sind. Der Forstbediente, welcher sein Revier längere Zeit verwaltet, wird, wenn er die dies— jährige Mast gegen eine frühere hält, leicht beurtheilen können, ob mehr oder weniger Eicheln sind als damals, und ob weniger oder mehr Schweine eingenommen wer— den können als zu jener Zeit, vorzüglich wenn er beach— tet hat, ob damals Mast übrig geblieben ist oder ge— fehlt hat. Immer ist es rathsam, weniger Schweine einzunehmen, als man nach dem gemachten Ueberschlage einnehmen könnte, und diese lieber etwas länger gehen zu lassen. Es kann nicht leicht eine größere Verlegen, heit geben, als wenn man sich anheischig gemacht hat, den Schweinen eine gewisse Zeit hindurch vollen Fraß zu geben, und hat dann kein Futter für sie. Auch bringt man sich dadurch für die Folge um allen Kredit. eieber mache man noch Nachmast, welche man leicht Ghu l 5 she. xynsio 9 ilt fisch do uHigt, Ay Hsaml Nꝗ Nau W. die Sh Bdirg den diß sett, t eniß Iuun m hesz krung ö 407 t hi ser übersehen kann, da dann die Früchte alle abgefallen zu he⸗ sind. I. De Die Zeit, wo die Mast anfängt und von wo an sud oft man Schweine einnehmen kann, ist nicht gleich und wum sth⸗ hängt von dem frühern oder spätern Fallen der Eicheln, h hg, dem Grase und der Erdmast ab. Ist dies hinlänglich He h vorhanden, so ist es nicht gefährlich, sondern vortheil— D x haft, die Schweine etwas zeitig einzunehmen, da sie dann W anfangs auch die zuerst fallenden madigen Eicheln gie— rig verzehren. Fehlt Gras und Erdmast, können die 7% M Schweine erst eingenommen werden, wenn so viele Ei— Ieh au⸗ cheln ꝛc. gefallen sind, daß ihre hinreichende Nahrung S gesichert ist. Gewöhnlich fällt der Termin der Ein— nd l nahme zwischen den l1oten und ꝛ0ten Sptbr. In Als gute Mast kann man es ansprechen, wenn Ei— pedis cheln und Bucheln vermisch sind, der Boden grasreich, I frisch, locker zum Brechen ist und sich viele Erdmast aumh zeigt, wenn die Früchte in einem kleinen Districte dicht Ien det/ beisammen liegen, wenn viel Wasser und Suhlen in huch der Nähe ist, welches ganz den Mastschweinen nie fehlen darf, und nöthigenfalls künstlich herbeigeschafft werden Sc muß. Bei Entbehrung hinreichenden Wassers würden Hehux die Schweine erkranken und eingehen. Auch wenn alle r 0 Bedingungen einer guten Mast vorhanden sind, wer— Dah den doch darum noch nicht alle Schweine gleich gut und hah fett, denn vielen sagt diese Mastung im Freien nicht zu. r Gewöhnlich schlagen dabei die dickhaarigen, wolligen, „. 909 kurzen, niederbeinigen Schweine von polnischer Race am besten ein, welche auch gegen kalte und nasse Wir; terung am unempfindlichsten sind. Junge Schweine 408 unter 4 Jahren taugen nicht zu dieser Mastung, so wie auch keine ungeschnittenen Stammschweine oder Eber eingenommen werden dürfen, da sie die Sauen, auch wenn sie geschnitten sind, zu sehr herumtreiben. Bei der Aufnahme, welche man auch Fehme, Einfehme nennt, ist folgendes zu beachten: Jede Ortschaft muß ein' dorfgerichtliches Attest über die Zahl der in die Mast gebrachten Schweine mit Bei— fügung des Namens jedes Besitzers und der Anzahl der ihm gehörigen Schweine einreichen. Hiernach wird jedes Schwein bei dem Namen des Eigenthümers in das Fehm⸗ register getragen, nachdem es übernommen und einmal mit dem Dorfzeichen und dann mit dem Beizeichen des Be— sitzers gebrannt ist. Das Fehmregister enthält folgende Abtheilungen: Name und Wohnort des Eigenthümers, Gröhe des Schweins nach Klassen, Geschlecht desselben, das gebrannte Zeichen und besondere Abzeichen desselben. — Die Schweine werden bei guter Mast in 10— 11 Wo— chen oft ganz unkenntlich, und man kann sich bei großen Heerden nicht genug vorsehen, um jedem sein Schwein richtig zurückgeben zu können und sich Vorwürfe, Beschwer— den und Unannehmlichkeiten zu ersparen, denn alles greift bei dem Ausheben nach den besten Schweinen und nie— mand meldet sich zu den schlechtern.— Zugleich ist bei der Einnahme der Schweine dahin zu sehen, daß keines lange Gewehre oder Hauer hat, die in diesem Falle dann mit einer starken Kneifzange abgebrochen oder abgekniffen werden müssen, um das Beschädigen der andern Schweine zu verhindern. Im Fall man keinen bedeckten Stand für die Schwei—⸗ 4⁰9 ne hat, muß man für sie eine sogenannte Bucht, oder ei— 30Ee nen mit Bohlen, Staacken, Latten, Stangen oder star— kem Ruthenzaune befriedigten Fleck, wo möglich mitten im Mastreviere, suchen. Dies muß an einer hochgelegenen, Mue trocknen und wo möglich sandigen Stelle geschehen da die Schweine bei nassem Wetter doch Koth genug verur— — * — — — Miber sachen. Tritt kältes Wetter ein, so thut man wohl, ei— . 500% nige Fuder Laub hineinzufahren, in welches die Schweine AIlhe sich wühlen können. Die Bucht darf jedoch nicht zu klein EE seyn, damit die Schweine sich nicht drängen, beißen und Dalh schlagen, und man kann auf zwei bis drei Stück Eine LIII. ◻Ruthe rechnen. Sehr große Heerden müsser getheilt det werden, schon um sie besser zäblen, übersehen und hüten Ne zu können. ů W Dem Hirten sind folgende Regeln zur Pflicht zu machen: 40H ‚ Die Schweine müssen jeden Morgen aus dem Stande bch. herausgezählt werden, um zu wissen, ob welche fehlen, 1 wobei der Forstbediente des Reviers in jeder Woche we— D nigstens zweimal seyn soll. Des Morgens ist dahin zu EII treiben, wo die mehrsten Eicheln ꝛc. liegen, und nach eini— Hiet⸗ gen Stunden, wenn die Schweine satt sind, zum Bruche MMlat und u Wasser, womit fortwährend zu wechseln ist, wenn I die Schweine Neigung zeigen, aus einer Gegend in die So andere zu gehen. Jedes kranke, verletzte Schwein ist so— chνε gleich abzusondern, dem Förster zu melden und in einen hbm besondern Stall zu thun, wo es verpflegt werden muß. 0ffn Des unnöthigen Herumhetzens muß der Hirt sich enthal⸗ Sdene ten, und sie wo möglich ohne Hund aufzuhälten und zu leiten suchen. Kein ungebranntes Schwein darf unter irgend einem Vorwande unter der Heerde gelitten wer— 41⁰ den.— Auf 100 Schweine bedarf man in der ersten Zeit eines Hirten und Jungen, später bloß eines Hirten, und auf jedes folgende Hundert wieder eines Jungen. Doch ändert sich auch dies sehr ab, je nachdem der Wald über⸗ sichtlich, leicht oder dick bewachsen und von schwieri—⸗ gem Hütungsterrain ist, wo man oft damit nicht aus— reicht, in großen geräumigen Wäldern auch oft auf 200 Stück nur Eines Hirten bedarf, welchen dann in den königlich preußischen Forsten 3 Gr. Hirtenlohn pro Stück die ganze Mastzeit hindurch festgesetzt sind. Die Vormast dauert gewöhnlich bis Ende Novembers, die Nachmast, wenn hinreichender Frost ist, oft bis in den Februar. Die Festsetzung des Mastgeldes soll nach dem Getrei— depreise erfolgen, was jedoch nicht mehr anwendbar ist, seitdem niemand mehr seine Schweine mit Getreide mä⸗ stet, sondern mit den weit wohlfeileren Kartoffeln. Man müßte daher den Preis der Kartoffeln als Grundlage an— nehmen, allein auch dies laßt sich nicht thun. Die Schweine bekommen zur Mast nicht bloß Kartoffeln, son— dern auch Kleie, Molken und dgl., was ebenfalls berech— net werden müßte. Dabei ist zugleich das Feuerholz zum Kochen der Kartoffeln, Abgang an Kochgeschirr und die Arbeit des Fütterns in Anschlag zu bringen, wogegen der Dünger als Gewinn wieder in Abzug kommen müßte. Dergleichen Berechnungen nutzen jedoch in der Regel zu gar nichts, denn wenn man glaubt, ein richtiges Resul⸗ tat herausgerechnet zu haben, so mag die berechnete Sum— me niemand geben, da bei gleichen Kosten es jeder vor— ziehet, sein Schwein lieber im Stalle zu mästen, wo er es mit mehr Sicherbeit fett machen kann als in der Waldmast. II I shen! de dur Im deh thut an sie ind se fideh z ch Moscal En gute H slt ve ein Etbuun Ran, anem) sitncg bin n aee ei Deltaz Süwe V Ll Ei 411 In einer Gegend sind auch die Leute mehr für diese ein— genommen und daran gewöhnt, so daß sie gern einen höhern Preis dafür zahlen, in einer andern hat man wie— der Vorurtheile dagegen und mag seine Schweine nicht um den niedrigsten Preis hingeben. Der Waldbesitzer thut am besten, es sich genaun zu berechnen, wie er wohl seine Waldfruchte am besten absetzen und verwerthen kann, und sich bei der Fehme so gut es angehet, wenn sie statt finden muß, mit den Besitzeru zu einigen, d. h. so viel zu nehmen, als er bekommen kann. Ein gewöhnliches Mastgeld bei niedrigen und mittleren Getreidepreisen ist Ein guter Groschen für das Stück auf jeden Tag, wel— ches für I1 Wochen 3 Rthlr. 5 Gr. beträgt. Außer die— sem werden gewöhnlich noch 2 Gr. Einschreibegeld für ein jedes bezahlt, wovon die Kosten der Einfehme, der Erbauung des Stalles ꝛc. bestritten werden. Wohl thut man, wenn man eine Assekuranz in der Art bildet, daßs einem Jeden, welcher ein Schwein durch einen nicht zu ver—⸗ bütenden Unglücksfall verliert, dies von allen Eigenthü— mern nach einer in dem Fehmregister bemerkten mäßigen Tare ersetzt wird, wo dann bei dem Ausheben dieser Beitrag unter dem Namen Sterbegeld auf jedes einzelne Schwein repartirt wird. Der Mastertrag läßt sich nun, so wie die Verwerthung der Eicheln durch die Fehme leicht berechnen. I00 Schweine geben für II Woch en.. 320 Rthlr. 20 Gr. Der Hirtenlohn à 6 Gr. pro Tag für 1 Hir⸗ ten vavon ad mit. 19 bleibt Ertrag 301 Rthlr. 14 Gr. —.— —ñ—3 412 Nehmen wir an, daß das Schwein im Durchschnitte 12 Scheffel bedarf, so sind von den 1200 Scheffeln für 100 Stück dann ein jeder etwa mit 6Gr. bezahlt worden. Man wird sich nach dieser Berechnung leicht die Uebersicht erwerben können, ob man die Eicheln ꝛc. höher durch das Einnehmen von Mastschweinen benutzt, oder durch das Le— sen und den Verkauf aus der Hand, wenn man den et— wa möglichen Preis und Absatz, so wie die Lesekosten be— achtet.— Ist der Mastdistrict zugleich ein guter Weidedistrict für Schafe und Rindvieh, so thut man besser, selbst mit einiger Aufopferung an Gelde die Eicheln, ꝛc. lieber lesen zu lassen, als mit Schweinen aufzuhüten, da diese durch das Aufbrechen der Grasnarbe die Weide auf viele Jahre verderben. Auch für die Schafe ist die Eichel vorzüglich eine le⸗ ckere und gesunde Nahrung, und man kann vorzüglich Schöpsheerden oft mit mehr Gewinn in der Mast fett hu⸗ ten, und sie mit Eintritt des Winters dann gut verkau— fen. Das Rindvieh, sogar die Pferde, die Gänse und Enten lieben die Eicheln ebenfalls sehr. Will man bei der Festsetzung des Umtriebes ꝛc. den Ertrag eines Mastortes voraus berechnen, so würde dies folgendermaßen geschehen können. Bei einem richtigen Verhältnisse der Holzbestände wer⸗ den 4 Morgen der ganzen mit masttragenden Hölzern beständenen Waldfläche zur Mastung eines Schweines für hinreichend gehalten. Alle 6 Jahre rechnet man in guten Gegenden Eine volle, Eine halbe, Eine Viertelmast. Diese 4 Morgen geben daher in 6 Jahren einen Geldertrag uumn! nach! 6 sch/ 0 V Ole nehih ihr geh ffifh celoh Httfche I I. L. chlitt iu füt den. escht 508 Nöle en ct O dinu Mist sen Nuech Vhie at la gsch it hit Iafll d „dch M5 4¹3 durch die Mastnutzung, das Mastgeld pro Schwein zu 3 Rthlr. angenommen, von 5 Rthl. 6 Gr. und die Mast⸗ nutzung Eines Morgens wäre daher jährlich 5 Gr. 3 Pfg. Den Ertrag der Bucheln bei der Benutzung zu Oel kann man folgendermaßen berechnen und den Preis dar⸗ nach festsetzen. Ein preußischer Scheffel Bucheckern, gehäuft gemes— sen, wiegt frisch etwa 60 Pfd., ganz getrocknet und dürr 40 Pfd. Er giebt 7 Pfd. Oel. Das Pfd. zu 4 Gr. ge— rechnet, wäre der Werth eines Scheffels Bucheckern zur Oelbereitung 1Rthlr. 4 Gr., wovon die Kosten des Sam— melns, Reinigens, Röstens und Ausschlagens im Durch— schnitt mit 6— 7 Gr. pro Scheffel in Abrechnung zu brin— gen sind.— In ganz reinen Tüchern ausgepreßt und frisch genossen, ist dieses Oel an Geschmack dem Provan— ceröle gleich, und es ist sehr zu bedauern, daß kein starkerer Gebrauch davon gemacht wird. In Hinsicht des Mastungsrechts sind im Allgem. Landr. Th. I. Tit. XXII. 9. 187— 196. folgende gesetzliche Bestimmungen getroffen: §. 187 Das Mastungsrecht kommt in der Regel, wo nicht Provinzialgesetze ein Anderes ausdrücklich bestim⸗ men, dem Cigenthümer der Bäume zu. §. 188. So lange die Mastung dauert, müssen die Rebiere, wo die Schweine sich befinden, mit der übrigen Hütung geschont werden— §. 189. Es folgt also an Orten, wo Fnnd ist/ das übrige Vieh erst hinter den Schweinen. §. 190. Die Schonungs, eit der Masthölzer nimmt ——— ——.—— 4rã der Regel nach mit dem Tage Bartholomäi ihren Anfang, und dauert bis zu Weihnachten. §. 191. In der Mitte des Augusts muß, mit Zuzie⸗ hung des Hütungsberechtigten, durch Forstverständige be— stimmt werden: ob volle oder nur Sprengmast vorhan— den sey. §. 192. Die Schonung der Masthölzer muß aber nicht nur bei voller Mast geschehen, sondern auch alsdann, wenn die Sprengmast zur Nothdurft des Eigenthümers, oder zur Einführung fremder Schweine zZulänglich ist. §. 193. Weun aber Jemandem das Mastungsrecht in einem fremden Forste als eine Grundgerechtigkeit zukommt: so kann er sich desselben der Regel nach nur bei voller Mast bedienen. §. 194. Wenn nur Sorengmast ist: so mußz er mit dem Lesen der Eicheln, Bucheln und anderer dergleichen zur Schweinfütterung tauglichen wilden Baumfrüchte sich begnügen. 4. §. 195. Die Mastgerechtigkeit ist unter einer selbst un— bestimmten Hütungsgerechtigkeit nicht mit begriffen. §. 196. Der Mastberechtigte kann den Eigenthü⸗ mer des Waldes und die Holzungsberechtigten nicht hindern, auch Masthölzer nach forstmäßigen Grundsätzen zu schlagen. Wenn die Mastungsgerechtigkeit eines Andern als Servitut auf dem Walde ruht, so wird der Besitzer sich wohl vorsehen müssen, daß er keine solche Maßregeln trifft, wodurch die Ausübung dieser Gerechtigkeit u lul II zu Fuu Haue Mo sihn d6I Bunh uue au uit e U Hegs * Hefog Ieth e A Hantt odet. it ober hlgk, sch y den N Derlust Hig, luze/ I0 siht hj Ii di. I Unt: Qslet t ut Ghen sch N m 2006 3t sch Wh U ars möglich gemacht würde. Dies geschieht durch eine nicht wirthschaftliche Abholzung der masttragenden Hölzer, durch die Wahl eines kürsern Umtriebes als die Master— zeugung bedarf, durch den Anbau einer Holzart, welche keine Mast trägt. In jedem dieser Fälle würde der Mastberechtigte gesetzlich entschädigt werden müssen. II. I. Von dem Harzscharren. Die Gewinnung des Harzes zum Pechsieden von stehenden Bäumen findet vorzüglich in den Fichtenwäl— dern statt. Man gewinnt dasselbe, indem man dem Baume an mehreren Stellen die Rinde streifenweis ab— nimmt, welche Wunden man Lagten heißt, so wie auch das Geschäft selbst mit diesem Namen bezeichnet wird. Der aus diesen Wunden hervortretende Saft wird an der Luft erhärtet und bildet das konsistente Harz, welches dann abgescharrt, gesammelt und zum Pechsieden benutzt wird. Der Saft, aus welchem sich das Harz bildet, ist bestimmt, den Baum zu ernähren und neue Holzlagen ꝛc. zu erzeugen; wird er demselben auf diese widernatürli— che Art entzogen, so ist die natürliche Folge, daß er er— krankt und in seinem Wachsthume gehindert wird, mehr oder weniger, je nachdem die Entziehung des Saftes stär⸗ ker oder geringer ist. Hieraus beweiset sich die Nach— theiligkeit des Harzscharrens von selbst und entwickeln sich die Einschränkungen, unter denen es bloß statt fin— den darf. Aus der Vergleichung des Gewinnes und Verlustes wird zuerst zu übersehen seyn, unter welchen 116 Preisen man ohne Verlust bei dem Ertrage der Forsten sich auf diese Nebennutzung einlassen kann.— Diese Berechnung gründet sich auf folgende Erfahrungssaäͤtze in Hinsicht der Harzgewinnung und Pechbereitung: 1 preuß. Morgen IIojaäͤhriger, vollkommen bestandener Fichtenwald unserer 5ten Klasse giebt 60 wW Harz des Jahres. 60— Harz geben 215 Pech, 30 tb Griefen und diese 33 W Kienruß. 1 Mann kann täglich 60 W Harz sammeln. 2 Mann können in 24 Stunden 1400 lh Harz ver— sieden. Zu diesem Sude von 1400 W ist an Holz 4 pr. Klafter nöthig. Die Transportkosten für 100 15 Harz werden zu zwei Gr. berechnet. Der Verlust an Zuwachs und die Verschlechterung des Holzes als Brennholz bei n1ojährigem Harzschar— ren ist gleich der Hälfte des überhaupt fakt findenden Zuwachses zu rechnen. Hieraus ergiebt sich für 1000 Morgen, welche von 110 Jahren bis 120 J. auf Harz benutzt werden, fol—⸗ gende Rechnung: Einnahme. 6⁰/j%00 5 Harz geben 21,000 35 Pech, 100b à 8 Rthlr. 1680 Rthlr. 30,0⁰0⁰0 1½ Griefen 3500 15 Kienruß 32 Ib a 2 Gr. 83— 8 Gr. Summa 1763 Rthlr. 8 Gr. . 160 0⁰⁰⁰ 1 42 6⁰⁰⁶⁰⁷ 46 35⁰⁰ sont H 33.K. uhn Auhios ohg 55. WN0 tur R. MA. A 2⁰ Ne u Vi Rehefeige wiugy bHwinn j hit vie A. ö lut Imn der das Hekkauft NMeilg un. 4¹⁷ Ausgabe. 6oooο ᷓ Harz zu sammeln 1000 Tage à 6 Gr. 2350 Rthlr.— Gy. 60⁰⁰0⁰0 iß zu transportiren, 100 55 à 2 Gr. 50—— Goooo ch zu sieden, 140⁰ lb à Rthlr. 4 Gr. 30—— 3500 ch Kienruß zu packen und zu sortiren ꝛc. 25—— 33 Kl. Brennholz à 2 Rthlr. 66—— Zur Erbauung der Pechsiederei ist ein Kapital von wenigstens 300 Rthlr. nöthig, davon Zins à 5. p. C. 25—— 5 p. C. des Kapitals als Repara— turkosten 12— 12— pr. Morg. den halben Zuwachs Ver— lust à 27 Kfß. für 1000 Morgen 27000 Kfü. à 6 Pf. 562 ͥ— 12— Summa 1041 Rthlr.— Gr. Die Einnahme war 1763— 8— Bleibt Gewinn 722 Rthlr. 8 Gr. Wäre ein Theil des Holzes als Bauholz abzusetzen gewesen, wozu das Holz durch das Harzscharren untaug⸗ lich wird, indem es an Dauer verliert, so würde der Gewinn um so viel kleiner seyn, als das Bauholz mehr kostet wie das Brennholz. Es gehet hieraus hervor, daß das Harzscharren nur dann einen wirklichen Verlust giebt, wenn entwe— der das Pech und der Kienruß zu niedrigern Preisen verkauft werden müssen, als zu den hier angenommenen Pfeils Ant. II. 27 418 Mittelpreisen, oder wenn das Holz einen höhern Werth hat als den hier berechneten, denn die Arbeitssaäͤtze sind die gewöhnlichen. Auch bei Gewinne muß es aber nur unter nachstehenden Einschränkungen statt finden, wenn es nicht dem Holzbestande durchaus verderblich wer— den soll. 1. Das Harzscharren darf nur an solchem Holze statt finden, welches spätestens in 10 Jahren zum Ab—⸗ triebe als Brennholz kömmt, da dasselbe sonst zu sehr an Güte verliert und vieles abständig und kränkelnd wird, wenn das Lagten zu lange dauert, wodurch man sich leicht den Borkenkäfer zuziehen kann. Zu Bau- und Nutzholz bestimmte Hölzer dürfen gar nicht auf Harz benutzt werden. 2. Man lagge den Baum nur ein Jahr um das andere, um denselben sich wieder erholen zu lassen. Um folglich 1000 Mg. von 128jährigem Umtriebe jährlich laggen zu können, muß man 24000 Morgen Forst haben. Es ist dies sehr zu berücksichtigen, um auch gewiß zu seyn, die zu einem vortheilhaften Betriebe des Harz— scharrens nöthige Menge rohen Materials stets haben zu können. 3. Der Stamm darf im ersten Jahre nur eine Lagte 13 bis 2“ breit und 3— 4 lang erhalten, und in der folgenden Lagtzeit nur zwei, welche am besten ge— gen Südost angebrächt werden. 4. Das Harz muß in der Zeit von Mitte Julii bis Mitte Septembers gesammelt werden, damit die Wunde bis zum Eintritt des Winters noch vernarben kann. . 0 lß I. 2 N Mubhj shiede dereg 9 shh 0) etunz 2 daß se Wit H Hgesast dehhot Hißfe Sund ů 1 U I6e sud Met nur li vert 90 Ult J0 hihe Nun W Fusst OnEeId hoch man und W Oh d l. In Wlihrlch Nhe Riß u H 3½0⁰0 1 4h+ 1007 10⁰ e g + Juli ahit de uh 4¹9 5 Die Lagte darf nicht in das Holz gehen, son— dern es darf nur der Streifen von Rinde und Basthaut entblößt werden. II. 2. Von der Benutzung der übrigen Baum säfte am stehenden Holze. Man benutzt noch außer den bis jetzt angeführten Nutzungen die Säfte mancher anderen Bäume zu ver— schiedenen Gewerben und der Fabrikation mancher an— deren Materialien. Die vorzüglichsten dieser Nutzun— gen sind: a) die Gewinnung des Terpentins, b) die Abzapfung des Ahornsaftes zur Zuckerbe— reitung, c) die Sammlung des Birkensaftes zu einem wein— ähnlichen Getränke. Bis jetzt sind alle dieselben zu unbeträchtlich, als daß sie einer besondern Beachtung bedürften, und es wird bloß dabei bennerkt, daß die Entziehung des Nah—⸗ rungssaftes jeden Baum, zumal wenn sie öfter wie— derholt wird, schwächt, kränklich macht, die Güte und Hitzkraft des Holzes verringert und den Stamm außer Stand setzt, tüchtigen, keimfähigen Samen zu tragen. III. 3. Von der Benutzung der Waldweide, der Gräser und Baumblätter zu Vieh—⸗ futter. Bei weitem wichtiger als alle bisher aufgeführten Nebennutzungen ist die Waldweide und die Benutzung des in den Forsten wachsenden Grases, der Kräüter, 27* 4*.7 4²⁰ Flechten ꝛc. zur Nahrung für das Vieh. Nur bedin—⸗ gungsweis kann sie unter die Nutzungen gerechnet wer— den, wenn die Holzerzeugung nicht beeinträchtigt wird, dies aber nur der Fall ist, wenn sie statt findet, ehe noch die jungen Holzpflanzen gegen Beschädigung durch das Vieh ganz gesichert sind. Die Hinwegnahme des Gra— ses selbst könnte nur dadurch nachtheilig werden, daß sich weniger Dammerde erzeugt, welche das Verfaulen desselben gewährt, was jedoch nicht von großer Bedeu— tung ist, und welcher Nachtheil hinreichend durch die Vortheile für die Holzzucht aufgewogen wird, welche die Befreiung des Bodens von hohem Grase herbei— führt. Diese sind: Bessere Empfänglichkeit des Bodens für natürlichen Anflug des Samens und Erleichteruug des künstlichen Anbaues: Entziehung des Schutzes vor den Mäusen, welche an manchen Holzarten so großen Schaden thun und in dem mit hohem Grase bewachse— den Boden sich vorzüglich vermehren, da sie nicht von den ihnen nachstellenden Thieren vertilgt werden können; Verminderung der Feuersgefahr im Forste, indem im Frühjahre, bei hohem trocknen Grase, das Feuer leicht entstehet und schwer zu löschen ist. Das Vorurtheil von dem Nachtheile der Wald— weide überhaupt schreibt sich noch aus ältern Zeiten her, wo eine durch den ganzen Wald herrschende Plenter— wirthschaft auch die Schonung des ganzen Waldes nö— thig machte, wenn die abgehauenen Stämme wieder durch junge Pflanzen ersetzt werden sollten; wo man glaubte, daß der Urin mancher Thiere, z. B. der Schafe 16 0 n lch vude/ 1 dos⸗ 1u3 0 sch woff fern Hfüd W. Wung! Whipu auh ke D Hunftthe Shafe; Iast thihe n D Hütung sne ni Lenn soz Ichießh Müran aud de Holhep se unnt bedin⸗ MN wer/ Woird, Meroch Tüus Sta⸗ 0½ N5 rsule EU h d Ohalche Mcheit 6M IIteutz P V toßen ah bbht hhen; „ 7 lacht M/ 8 set V—sten. Ned uů ie Chse 421 das Eingehen der Bäume verursachte; wo die Hauptnu tzung des Waldes, die Jagd, welche man wenigstens als solche betrachtete, durch das Vieh beeinträchtigt wurde, so daß die Jäger sich alle mögliche Mühe gaben, um dasselbe daraus zu entfernen; und wo man endlich aus Unkenntniß auf das in jedem geschonten Walde sich vorfindende unterdrückte und Unterholz einen grö— ßern Werth legte, als es für die Erziehung brauchbarer Bestände hat. Wenn man die jungen Holzbestände eine solsche Höhe und Stärke erreichen läßt, daß durch die Viehgattung, welche in dem Walde weidet, die zur Bildung eines vollkommenen Bestandes dienenden und nöthigen Stämme nicht mehr beschädigt werden kön— nen, so ist durch das Eintreiben jeder Art von Vieh auch kein Schade erweislich zu machen, und es gehört zu einem unauflösbaren Räthsel, warum so viele ver— nünftige Menschen manche Viehgattungen, z. B. Pserde, Schafe und Ziegen, als den Forsten unter allen Umstän⸗ den als nachtheilig geschildert haben, da ihnen doch täglich der Beweis vor Augen lag, daß weder ein starker Reidel, noch eine Schalholzstange und noch weniger ein Bauholzstamm von ihnen beschädigt werden känn. Hütungsexcesse, Mißbräuche, berechtigen nicht dazu, eine mit Ordnung ausgeübte Hütung zu verdammen, denn sonst könnte man die Verfertigung von Gift und Schießgewehren untersagt verlangen, weil durch den Mißbrauch Unglück entstehen kann. Wir rechnen daher auch die Waldweide durchaus nur dann unter die die Holzerzeugung beeinträchtigenden Nebennutzungen, wenn sie unter Umständen ausgeübt wird, wo das benutzbare 4²2² Holz von dem eingetriebenen Viehe beschädigt werden kann. Wo dies nicht der Fall ist, würde es eine Thor⸗ heit des Waldbesitzers seyn, die Graserzeugung des Waldes nicht zu benutzen, und eine Ungerechtigkeit in der Gesetzgebung, die Benutzung derselben durch Be— rechtigte weiter zu beschränken, als nöthig ist, den Holk⸗ pflanzen den nöthigen Schutz zu gewähren. Ob Beschädigung der Holzpflanzen zu fürchten ist, lehrt der Anblick des Holzes deutlicher als alle schrift— lichen Regeln, und da von der nöthigen Schonungs— zeit schon im iten Bande S. 23)— 243. die Rede gewesen ist, so übergehen wir dies hier ganz. Die gegenwärtige Untersuchung soll sich mehr dar— auf erstrecken, auszumitteln, ob der Werth der Wald— weide so groß ist, daß ihr Ertrag den Gewinn über— wiegt, welchen man von einer Wald wirthschaft erwar— tet, welche ihre Ausübung nicht zuläßt. Es ist erwiesen, daß der Holzertrag eines Hoch— waldes größer ist als der eines Niederwaldes. Im Hochwalde kann der gehörig geordnete Weidegang kei— nen Schäden thun, und die Herausbringung des Vie— hes hätte also keinen wirthschaftlichen Zweck. Es ist aber auch dargethan, daß die frühere Erhebung des im Holze steckenden Geldkapitals größere Zinsen trägt, als der mehrere Zuwachs im länger stehenden Walde Werth hat, daß also wenigstens so lange der kürzere Umtrieb für den Forstbesitzer vortheilhafter ist, als nicht der hö— here Holzpreis des ältern Holzes ihn für die aufge— opferten Zinsen des nicht erhobenen Geldkapitals ent— schädigt, wovon wir noch weit entfernt sind. 0 .chi V ih hoht v Ird berden 5 gal ben 1 un die beh, oolt AA — ale d hinder Dabdbe getlenn und si Ursache D Licheil 1. Orndts erzeuge gewähr Vunhet Ihor⸗ des Eisin 470 hh 7 ss ·. shtist Sumso Whe e Din Eunnn. 15 Haß⸗ IM kii M à6 Veh n 106 Meth annieb I 05 au9e 15 U ‚ 423³ Der kürzere Umtrieb bedingt aber jedesmal die Beschränkung der Waldweide, da die Holzpflanzen im— mer eine gewisse Zeit lang in ihrer ersten Jugend ge— schont werden müssen.— Ein Eichenwald, dessen junge Bestände bis zu einem Alter von 20 Jahren geschont werden müssen, hat nur eine Schonungsfläche von 3 sei— nes ganzen Flächeninhalts bei 160 jährigem, und der⸗ selben bei 86 jährigem Umtriebe nöthig, wie dies schon im 1. Bande auseinandergesetzt wurde. Hier entstehet nun die Frage: ist der Verlust bei der Waldweide grö ßer, oder der Gewinn, welcher hinsichts des Geldeinkom— mens durch die Verkürzung des statt fin⸗ det?— Zur genügenden Beantwortung derselben für alle Fälle setzen sich eine Menge nicht zu behebender Hindernisse entgegen, selbst wenn wir das Interesse des Waldbesitzers und dessen, der die Weide benutzt, nicht getrennt, sondern vereint betrachten und nur auf Ge— winn und Verlust überhaupt sehen, was bei der wah— ren Staatsforstwirthschaft stets geschehen muß. Wir bedürfen hierzu zuerst einer Ausmittelung des Werths der Waldweide, welcher aber nur relativ ist und sich in unzähliger Abänderung aus mannigfaltigen Ursachen ergiebt. Diese letztern lassen sich 1 0 in folgende Abtheilungen bringen. I. Verschiedenheit des Bodens. Die Weide auf grasreichem Boden hat mehr Werth als auf wenig Gras erzeugendem. Da, wo nahrhafte Futterkräuter wachsen, gewährt sie einen größern Ertrag als da, wo dies nicht 42²⁴ der Fall ist, wie z. B. in den Brüchern, obgleich in letztern der Graswuchs oft stärker ist.— 2. Verschiedenheit des Holzbestandes. Zwar hängt der Werth der Waldweide hauptsächlich von dem dichtern oder weiteren Stande ab, da sie auf licht— bestandenen Orten weit nahrhafter und reichlicher ist als in dicht mit Holze bestandenen Waldd istricten; allein wir beachten dies nicht, da bei keiner Forsteinrich⸗ tung die Absicht ist, lichte Bestände zu erziehen, son— dern immer geschlossene beabsichtigt werden. Dagegen hat aber die Holzgattung selbst einen wesentlichen Ein— fluß auf die Waldweide. Birken und Nadelholz sind dem Graswuchse weit weniger nachtheilig, selbst wenn der Holzbestand geschlossen ist, als Eichen, Buchen, Hainbuchen und andere Bäume von dichtem Schatten. 3. Verschiedenheit der Verhältnisse der Land— wirthschaft und dessen, der die Weide benutzt. Man trifft Gegenden, wo die Waldweide wenig beachtet wird, und wieder andere, wo die ganze Existenz der Bewohner auf ihrer Benutzung beruht, und wo man ihren Werth sehr hoch veranschlagen muß, da von ihr allein die Vieh⸗ zucht abhängig ist. Gewöhnlich entscheidet dabei der Boden, welchen der Ackerbesitzer zu bearbeiten hat. In Gegenden, wo dieser gut und zur Erbauung von hinrei— chenden Futterkräutern geeignet ist, achtet man sie selbst bei vorzüglicher Güte weniger als da, wo der schlechte Boden dies nicht zuläßt. Viele Forstmänner und auch manche theoretische Oekonomen wollen zwar die Stall⸗ fütterung ohne Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse eingeführt wissen, aber man sollte ihnen nur die Wirth— VI 000⁰—¹ I. . VW ² S. ⁰0 IA V C H Hl 005 ch in worgt H 1o shty Wicher Ron; E Vln To Wi nd Ichun I. deh HEth. 00H07 Vlan ih/ Wũöhet 910 —— 42⁵ schaft eines lausitzer oder märkischen Bauern übergeben, auf welcher die magern Flugsandäcker kaum das zum Brode nöthige Korn erzeugen, sie würden dann schon eines Bessern belehrt werden und einsehen, wie vielen Werth selbst das wenige Gras und das Heidekraut in den Kieferheiden, die schlechten Sumpfgräser auf den Torfbrüchern für die Wirthschäft haben und wie wenig dies zu entbehren ist.— Auch die Art des Viehstan—⸗ des entscheidet sehr über den Werth der Weide. Rind— vieh ist noch weit leichter im Stalle zu erhalten als Schafe. Eine dürre Kieferheide kann für einen Guts— besitzer, dessen ͤͤbrige Weide in nassen Zeiten und Jah⸗ ren für diese Thiergattung— auf welcher vielleicht der Hauptertrag des Gutes beruhet— verdorben und un— benutzbar ist, einen sehr hohen Werth haben, da sie dann die einzige Zuflucht bleibt. 4. Die Entlegenheit oder bequeme Benutzung der Weide bestimmt ebenfalls oft ihren Werth. Tief im Forste knn sie wenig benutzt werden, während sie in den nähe gelegenen Waldorten einen großen Ertrag gewährt. Außer diesem haben noch die größere oder geringere Vertheilung des Grundeigenthums, die Preise der Pro⸗ dukte der Viehzucht, die Art der Wirthschaftsführung, die vänge der Zeit, wo sie benutzt werden kann, einen Einfluß auf die Bestimmung des Werthes der Weide. Ueberblicken wir dies, so ergiebt sich, daß zur Be— stimmung desselben die Menge und Gattung des davon zu ernährenden Viehes, PPꝑPI‚I‚I‚IEII‚IIIIIIIIIIIIF FF—————— I——— —— D— 22.2.. EM** 77 7˙. 7*3* S V 7275 4²2 die Art der Ernährung, reichlich und gut oder kärg— lich und schlecht, bequem oder unbequem, der Ertrag des Viehes, die Möglichkeit, sie zu entbehren und zu ersetzen, und der Betrag der deßhalb zu machenden Aufopie— rungen bekannt seyn muß, bevor man einen bestimmten Satz feststellen kann. Man hat einen bestimmten Satz des Bedarfs an Fläche zur Ernährung jeder Viehgattung aufstellen wol—⸗ len und dabei folgende Flächen angenommen: A. im Laubholze B. im Nadelholze Ein Stück Rindvieh 12 Mg. 18 Mg. Ein Schaf„ 2—.. 3— Ein Pferd 616—„ie 24— allein es bedarf kaum, nach dem was bisher darüber ge⸗ sagt, einer Berührung, daß sich solche Sätze gar nicht auf— stellen lassen. Selbst die Sonderung des Laub und Na⸗ delholzes ist dabei nicht allemal passend, denn Ein Mor— gen grasreicher Fichtenwald auf dem Harze giebt mehr Nahrung als Zwei Morgen grasarmer Boden in den märkischen Eichheiden auf Sande. Um indeß einen Satz zur Berechnung zu erhalten, können wir um so eher von dieser Bestimmung Gebrauch machen, als er mit einer andern Art derselben nicht im Widerspruch ste— het, wobei wir aber überhaupt die Weide im Laubholze als die gute und die im Nadelholze als die schlechtere annehmen, da es auch umgekehrt der Fall seyn kann. Man kann den Werth der Weide wenigstens zu 3 des Ertrags des Viehes annehmen. Setzen wir den sthst let H ieh i I 0 V —2 0. 8 —* lesse Hach l besthhn 6 El set hiht WOe Wde heh 0H. 12 Rsen in pe um de 19196 I us⸗ MG Wler⸗ hche Qhe 2ls fi. hhole ö chete hn. 11 4²⁷ Ertrag einer Kuh zu 10 Rthlr., so ist der Werth der Weide 3 Rthlr. 8 Gr., der Weidewerth eines Mor— gens guter Hütung 6 Gr. 8 Pf., schlechter 4 Gr— 53 Pf. ö Dies stimmt damit, daß man zur vollständigen Stallfütterung im Durchschnitt für 3 Kühe 2 Morgen Klee bedarf, deren Rohertrag nicht unter 10 Rthlr., selbst nach Abzug des mehreren Düngerwerths, berech— net werden kann.— Das Weidegeld, wo das Rind— vieh in die Sommerweide genommen wird und dem Ei— genthümer die Nutzung verbleibt, beträgt gewöhnlich pro Woche 3 bis 2 Gr. und für 24 Wochen 3 Rthlr. und 2 Rthlr., was ebenfalls den Werth der Weide zu 6 Gr. und 4 Gr. pro Morgen ergeben würde. Den Ertrag des Schafes nach den jetzigen Woll— preisen jährlich zu 1 Rthlr. 12 Gr. berechnet, und dar— nach den Werth der Weide für ein Schaf zu 12 Gr. bestimmt, ergiebt ebenfalls den Werth der Hütung für das Schaf pro Morgen zu 6 Gr. und 4 Er. Dies ste— het nicht in merklichem Widerspruch mit der Festsetzung der Oeconomia forensis, welche zwar den Werth der Weide, nach der Güte in 3 Klassen getheilt, pro Mg. in den Kieferheiden nur zu 1 Gr. 6 Pf, 1 Gr. und 6 Pf. angiebt, aber die Nutzung eines Schafes auch nur zu 12 Gr. annimmt. Wenden wir diese Sätze zur Ausmittelung der höchsten Forstbenutzung an, so ergiebt sich folgendes: Bei Gelegenheit der Untersuchung über die Zeit, in welcher die Holzernte vorgenommen werden muß, um den höchsten Geldertrag aus dem Forste zu erhalten, 4²⁸ wurde oben eine Berechnung des Geldertrags eines Morgens 4gojährigen Niederwaldes, welcher gleich benutzt und wo das Geld mit Zinses zinsen belegt werden kann, angelegt, woraus sich ergab, daß ohnz erachtet der bessern und größern Holzerzeugung im Hochwalde dennoch bei demselben ein Geldverlust pro Morgen von 7569 Rthlr. gegen den 160jährigen Um⸗ trieb war. ö Wir denken uns einen Forstort, welcher 80 Morgen groß, jetzt 40 Jahre alt ist, und den wir dieser Berechnung gemäß nun lieber als Niederwald behandeln wollen, um dabei nicht die ungeheure Summe von 605 520 Rihlr. in 120 Jahren an Zinsen zu verlieren. Hierbei müssen wir iedoch erst die verloren gehenden Nebennutzungen be— rechnen. Daß die Weide durch diese Verkürzung des Umtrie— bes beträchtlich vermindert wird, liegt am Tage. Wenn wir 20 Jahr als Schonung annehmen, so durften bei 160jäͤhrigem Umtriebe nur immer 10 Morgen in Schonung liegen, und 70 wurden behütet. Bei 40jahrigem Umtriebe müssen 40 Morgen in Schonung liegen und es gehen der Weidenutzung' folglich 30 Morgen ab, deren Werth à 6 Gr. jährlich 7 Rthlr. 12 Gr. beträgt. Die Weidenutzung ist eine Einnahme, die gleich eingehet und die daher eben so wohl mit Zinseszinsen für die ganze Umtriebszeit berech— net werden muß, wie das für das geschlagene 40jährige Holz gelösete Kapital. Wir verlieren aber nicht bloß die Weide in dem in Schonung liegenden Theile des Waldes, sondern auch in dem dichtgeschlossenen Stangenholze, wo kein Gras wachsen kann, ist wenig oder gar nicht auf sie EII Wlah Mu Mlit 2D0 h EI W. Mlbe M Nt. Aun II 0 ith * die Edeh 20⁰⁵ 5 420 zu rechnen, und wir eher zu wenig als zu hoch annehmen, wenn wie den Weideverlust auf das Doppelte zu 15 Rthlr. jährlich setzen, den wir durch die Umwandlung des Hoch— waldes in Niederwald erleiden. Außerdem gehet die vom gosten Jahre an zu rech— nende Mastuutzung mit 5 Gr. 3 Pfg. pro Morgen oder mit 17 Rthlr. 12 Gr. jährlich für den ganzen Ort ver⸗ loren. Wir haben folglich zu berechnen: A den Werth von 15 Rthlr., jedes Jahr erhoben und zu Zin eszinsen für 120 Jahre lang; B. den Werth von 17 Rthlr. 12 Gr. für 80 Jahre, iedes Jahr erhoben und mit Zinseszinsen belegt. A. der Werth der Weidenutzung beträgt 164,376 Rlr. B. der Werth der Mastnutzung.. 17,/008— — 121/384 Rlr. Es blieb folglich immer noch ein Verlust von 484,136 Rlr. oder 6051 Rthlr. 12 Gr. pro Morgen, und auch selbst mit Anrechnung der Weide und Mast können wir den 160jäh— rigen Umtrieb noch nicht für den vortheilhaftesten erken— nen, wenn es darauf ankömmt, dem Forste den höchsten Geldertrag abzugewinnen. Schon oben ist nachgewiesen, daß die Holzerzeugung bei Sojährigem Umtriebe die Geldzinsen bei 40jährigem noch übertrug, ohne auf die Nebennutzungen der Mast und Weide Rücksicht zu nehmen. Verfolgen wir die Un— tersuchung, um zu erfahren, welcher Umtrieb sich uns als der vortheilhafteste zeigt, wenn wir den Ertrag dieser mit den Zinsen in Rechnung bringen. 41 Rthlr. 16 Gr. als der Ertrag des Niederwaldes 4³⁰ geben mit Zinseszinsen in 80 und 40 Jahren, da sie drei⸗ mal erhoben werden, à 5 p. C. 22863 Rthlr. für 80 Mor— gen— 182/933 Rthlr. 8 Gr. Nehmen wir 220jährigen Umtrieb, so erhalten wir 1. die Durchforstung von 40— 110 Jahren incl. und zwar im 40. Jahre 54 Rlr. werth in 80 Jahren 270,832 Rlr. — 50.— 62——— 70— ꝗ 188/38402— — 60.—— 88— 124,/ 2296— — 70.— 72———50— 81,0997— — 80.— 8———40— 53)/63800— — 90.— 1II———30— 45/½6— —188.—— I1I2 22 29,2— Sris 23,926936— Summa,/ 812,7r Rlr. für 80 Morgen 65,035,2 Rthlr. Hierzu tritt der Werth des Abtriebs 3264 Kfß., 3 Nutzholz à3 Gr., 3 Brennholz à1 Gr./ mit 18/133 Rhtlr. 8 Gr. Der Werth der Mastnutzung 40 Jahre lang, jedes Jahr mit 17 Rlr. 12 Gr. erhoben und zu Zinseszinsen belegt, beträgt 2115 Rlr. Bei 120jährigem Umtriebe darf nur der Fläche in Schonung liegen, da bei 40jährigem 2 Schonungsfläche sind; wir gewinnen folglich 2, die wir zur Vermeidung des Bruchs nur mit 24 Morgen à 74 Gr. Weidewerth incl. der Verschlechterung der übrigen Weide rechnen wollen. Der Weideverlust ist daher jährlich 72 Rthlr./ die mit Zinseszinsen für 80 Jahre, jährlich erhoben und Hall II Der 90 00² bchstn ui l N à Mi. flt. IN de WMAU Pund! immer ung 6 h st hfeit ⸗ Dhien f Wn wüden Helegu Gedin lͤher utzt: bume dls Mor/ 00 Wy EI 5H. 431 belegt, einen Werth von 7285 Rthlr. haben, was Ertrag bei dem längeren Umtriebe ist. Der ganze Ertrag des 120jährigen Umtriebes wäre daßs her 92 568 Rthlr., und es ergiebt sich daraus, daß wir den höchsten Geldertrag des Forstes zwischen 80 und 120 Jah— ren zu suchen haben. Noch bei 1oojährigem Umtriebe betragen 41 Rlr. 16 Gr. à Morgen, 2mal erhoben und zu Zinseszinsen belegt, für 66 Jahr 846 Rthlr., und für 80 Morgen 69,688 Rthlr. und der Ertrag des Hochwaldes mit Mast und Weide— nutzung 4,30 Rthlr., der Umtrieb wäre daher zwischen 80 und 100 Jahren zu suchen. Nach dem größern Werthe der Weide ändert sich na— türlich diese Berechnung ab. Bei der Möglichkeit, den Gelderlös aus einem Walde immer zu Zinseszinsen zu belegen, können wir diese Berech— nung nicht vermeiden; aber niemanden wird es entgehen, daß sie wohl auf dem Papiere, aber nicht so in der Wirk— lichkeit statt finden kann. Wer wird wohl mit Gewißheit denken können, daß ein Geldkapital 120 Jahre lang uner— hoben bliebe und stets die Zinsen zu Zinsen geschlagen würden. Der Zuwachs im Walde ist gewiß, die Zinsen— belegung ungewiß, das Kapital im Holze sicher, jedes Geldkapital unsicher, das starke Holz vorzüglich ist bisher im Werthe stets gestiegen, der Werth des Gel— des bisher gefallen.“ Bei dieser Art der Berechnung kann das erhobene Geld so wenig von dem Waldbesitzer benutzt werden als das stehen bleibende Holz, denn be— nutzt er es, so können nur einfache Zinsen in Anrechnung kommen, da auf die Sicherheit, welche das Holzkapi⸗ 432 tal gewährt, leicht ein Geldkapital für einfache Zinsen zu erhalten seyn wird und auch der Erlös die Zinseszinsen nicht trägt, und dann ist der Verlust bei Verkürzung des Umtriebes desto größer, je mehr Werth die Nebennutzun— gen haben; durch den Gewinn an einfachen Zinsen wird er und der verminderte Holzzuwachs keinesweges über— tragen. Das verliere man nie aus den Augen, wenn man diese Berechnungen anlegt oder liest. Demjenigen, welcher bloß darauf denkt, ein wachsen— des Geldkapital zu bilden, und wer seine Freude mehr an Zahlen und Gelde, was er nie benutzen kann, hat, als an einem Walde voll schöner Bäume, kann allerdings nur gerathen werden, die Berechnung des Waldertrags in der angegebenen Art anzulegen; wo dies aber nicht der Fall ist, da dient sie nur dazu, zu warnen, den Um—⸗ trieb nicht auf eine zu lange, dem Nationalwohlstande nach— theilige Zeit hinauszusetzen, und den Waldertrag in jeder Art genau übersehen zu können. Sie kann übrigens nur auf Wälder ganz frei von Weideberechtigung angewendet werden, denn da jede Ver—⸗ kürzung, wie hinreichend gezeigt ist, die Weide stets durch Vermehrung der Schonungsfläche und Verschlechterung der bleibenden Hütung vermindert, so würde kein Weide— berechtigter sich dieselbe gefallen lässen dürfen. Eine noch viel zu wenig beachtete Nutzung bietet das Futterlaub dar. Wir verstehen hierunter jedoch nicht das in vielen Gegenden übliche Abstreifeln des Laubes von den jungen Trieben, denn dies ist gewöhnlich mehr nach⸗ theilig als vortheilhaft. Wenn das Laub zur Fütterung täuglich seyn soll, muß es gewonnen werden, bevor es 9lt t IM Hist hon du sthig sung U ellg Nafel gel an dem x nit an I15 N Kaucg War WII Numm Cnst Ru, Hchitij in dtt si Reu Hektoc Vfces fteschg DN hin SW E n HMeilcg! ö 90 Hasen des Nhuh⸗ Hd let Woenn sch 90/0 A WI H Aoiht Uunch er NN E R0 25g 0 00 h 5 uach⸗ h 1 0 2 433 * welk wird, vertrocknet und abstirbt. Vor der Mitte des Augusts bis in die Mitte des Seotembers ist gewöhnlich die beste Zeit dazu. Wird nun das Holz in dieser Zeit von den Zweigen abgestreifelt, wo die Blätter noch so nöthig zur Bereitung von Nahrungssaft und zur Verdun— stung von vielen rohen Theilen sind, so erfolgt eine nach— theilige Störung des Wachsthums der Pflanze, und die Reife des Holzringes von diesem Jahre kann aus Man— gel an Nahrungssaft nur unvollkommen erfolgen. Ueber— dem werden sehr häufig die schon ausgebildeten Knospen mit abgerissen und dadurch der Wachsthum des Stam-⸗ mes noch mehr gehindert, da er wieder neue Kräfte zur Erzeugung von Knospen aufwenden muß. Nehr mit Vortheil läßt sich das Laub zu Futter, vor— züͤglich für Ziegen und Schäfe, durch das Abhauen der Zweige von den Bäumen, welche im nächsten Herbste, Winter oder Frühjahre gefällt werden sollen, benutzen. Es werden zu dem Ende die Spitzen der heruntergehaue— nen, in das Brennholz zu schlagenden stärkern Aeste, aus— geschnitten, in Gebunde von 10— 12“ Durchmesser nicht zu fest zusammen gebunden und aufgesetzt, so daß sie lo— cker stehen und von der Sonne durchzogen werden kön— nen, wo möglich mit gehörigem Schutze gegen den Regen getrocknet. Diese Gebunde werden dann dem Viehe zum Abfressen der Blätter vorgeworfen, wo hernach das ab— gefressene Reisholz als Brennholz benutzt wird. Da es den Bäumen, welche im künftigen Winter ohnedies ge— fällt werden, nichts schadet, wenn sie die Spitzen der Zweige schon im September verlieren, und auch an Brenn⸗ holz nichts verloren gehet, so ist das Laub offenbar rei— Pfeils Anl. II. 28 ——eee SPIPIPIPIPIPIPISIPISIITIIIITIIIIIIIIIIJI 43⁴ ner Gewinn und zwar kein unbeträchtlicher, indem ein Schock von solchem gut aufgekommnen Laube für die Fütte— rung der Ziegen und Schafe einen gleichen Werth hat, als 14 Zentner gutes Heu, und man sich dadurch, wenn das letztere mibrathen ist, oft aus einer großen Verlegen— heit in Hinsicht des Futters reißen kann. Die dritte Art das Laub zu gewinnen ist, besonders dazu bestimmtes Kopfholz zu erziehen, wo jedoch der Stamm nicht oben abgehauen wird, sondern der Wipfel unversehrt stehen bleibt und nur die am ganzen Stam⸗ me ausschlagenden Triebe alle drei Jahre abgehauen wer— den. Es ist dies die gewöhnlichste Art der Laubgewin— nung, und auch da allerdings sehr zu empfehlen, wo diese Laubbäume an Wegen, auf Angern, an Gräben, Feldrändern ꝛc. einzeln gezogen werden können. Ein solcher Baum giebt nie einen großen dichten Schatten, so daß er den Feldfrüchten weniger Schaden Thut als ein anderer im Felde stehender Baum, und doch giebt er einen ziemlich hohen Ertrag. Auf 8— 10 hundert— jährige Eichen oder 12— 15 60— Sdjährige Ulmen kann man alle 3 Jahre Ein Schock Laub rechnen.— Den dreijährigen Umtrieb wählt man, weil dann zwar ver— hältnißmaßig weniger Holz als bei einem längeren, aber am mehrsten Laub gewonnen wird.— Da das Kopf— holz so wie das Schlagholz behandelt werden muß, so daß man zur Sicherung des Wiederausschlags stets im jungen Holze hauet, so bekömmt ein solcher Stamm ein höchst knorriges und krüppeihaftes Ansehen. Selbst aber auch wenn die Aeste stets rein am Schafte weggeschnit— ten werden, bleibt das Holz ästig und unrein, und man Hahn pffchel ct abet u ben Mt II IcHand such uh O dend W Iaug Hal eys Hitdeg une lhgn schus swohg dem en Füͤrne hat, em H Jadets ch der Wpfel Stah W Woih⸗ V 0Uben U, u fabe Wt 9 V 4³35 kann freilich nicht die Bäume in der Absicht in das Feld pflanzen, um schön gewachsenes Nutzholz und reine Brett— klötzer davon zu erziehen. Desto vortheilhafter sind sie aber an den angegebenen Stellen ohnerachtet des schlech⸗ ten Anblicks, den sie gewähren. Auch viele Sträucher, welche als Unterholz gar keinen Werth im Walde haben, und selbst als Brenn— holz kaum geachtet werden, könnte man mit Vortheil zur Laubfütterung benutzen. Hinsichts des Werths des Laubes und seiner Güte zur Schaffütterung folgt es nach den verschiedenen Holzarten nachstehend aufeinan— der: Faulbaum(Khamnus frangula), Ulmen, Linden, Ahorn, PappelnEichen, Hainbuchen, Weiden, Bu— chen, Erlen, Birken. II. 4. Von der Benutzung der Waldstreu. Die Waldstreu, welche zur Vermehrung des Dün— gers aus dem Walde entnommen wird, bestehet nicht bloß aus den abfallenden Nadeln und dem Laube, sondern auch aus dem Moose, aus Flechten, vertrocknetem Grase und Kräntern und allem, was die Bedeckung des Bo— dens bildet und woraus sich Demmerde erzeugen kann. Die Weide ist oft ganz unschädlich, das Streurechen in Bezug auf die Holzerzeugung nie, denn es führt jedes— mal eine Verminderung der Ertragsfähigkeit herbei. Es wird desto gefährlicher und nächtheiliger, je weniger der Boden diese hat, da es, unbehutsam ausgeübt, diese zu— letzt ganz vernichten kann, wenn die wenige Dammerde sich verzehrt, ohne je ersetzt zu werden. Es ist dies eben sowohl bereits bei Gelegenheit des Forstschutzes bemerkt 2* 436 worden, als auf der andern Seite dargethan ist, daß es eine viel zu wichtige Nebennutzung giebt, oft weit wich— tiger als die Hauptnutzung, die Holzerzeugung— als daß man es aufgeben könnte. Die Streuerzeugung stehet bei Kiefern— in den übrigen Hölzern hat d. V. keine vollständigen Untersu⸗ chungen über dieselbe anstellen können— beinahe in einem sich stets gleichbleibenden Verhältnisse mit der Holzerzeugung, nur daß in den schlechtern Bodenklassen verhältnißmäßig etwas mehr ist, da die Bäume den na— türlichen Instinkt zeigen, sich desto mehr Nahrungstheile aus der Luft anzueignen, je weniger sie aus dem Boden erhalten, und darum mehr Aeste und Nadeln haben. In den verschiedenen Bodenklassen in Kiefern findet bloß an abfallenden Nadeln, welche stets trocken gewogen wur— den, und ohne Moos, Kräauter ꝛc. folgender Streuer— trag statt: bei 40 Jahr bei 70 Jahr bei 100 Jahr X Klasse 18 0 l5 1500 5 125⁰0 l65 IX.— 1650— 1380— 1150— VIII.— 1470— 200— 1000— VII.— 1300— 1492.— 90⁰0— VI.— 1120 900— 800— V.— 950— 800— 6²⁰0— IV.— 800— 680— 560— III.— 650— 530— 440— II.— 300— 410 300— IJ.— 320— 260— 109 7 Man sieht hieraus, daß der Ertrag an Nadeln mit dem zunehmenden Alter sich eben so vermindert, als die Mas 1 F gfts det 0 bn der M ding N die x aug hi dyd x n dr W H unb Ruhh —97 Huth leu,ly der uw Ihttan v A schij u Hg M verd Acn dunm I eidgg 437 Masse der Aeste und kleinen Zweige im Verhältnisse zu der Masse des Stammholzes sich verringert. Ist die größere oder geringere Holzerzeugung unzertrennlich mit der größern oder geringeren Streuerzeugung verbunden, so ist auch erwiesen, daß alles, was zur Verminderung der ersten beiträgt, auch die der zweiten nothwendig be— dingt. Mag daher die Streuerzeugung selbst mehr werth seyn als die Holzerzeugung, mögen wir auch auf die letztere Verzicht thun wollen, um die Streuerzeugung ungestört zu erhalten, so dürfen wir doch die Benutzung derselben auf keine Art ausüben, wenn dadurch die Holz— erseugung zu sehr geschmälert wird, und noch weniger, wenn sie ganz vernichtet werden könnte, weil wir uns zugleich um beides bringen würden. Dies sollte der Landmann, der Forstbesitzer, welcher die Unentbehrlich— keit der Streu vorschützt, um eine ungeregelte Streube⸗ nutzung zu entschuldigen, wohl bedenken. Sandschol— len, welchen fortwährend jede Bedeckung, jeder Ersatz der Dammerde entzogen wird, werden zuletzt leicht ganz untragbar und ein Spiel der Winde, wo sie vielleicht die fruchtbaren Aecker mit verschütten, da sie nur unter den nöhhigen Beschränkungen zum Streurechen benutzt, die schönsten Holzbestände und mit ihnen Streu und Holz zugleich hätten geben können. Eine der ersten Bedingungen des Streurechens, wenn es die Bestände nicht ganz ruiniren und den Zu-⸗ wachs vernichten soll, ist, daß sie in der frühern Jugend damit verschont werden. Wenn die Saugwurzeln noch flach in der obern Erde liegen, und sie werden durch das Streurechen theils 438 beschädigt, theils dem Einflusse der Witterung, des Fro⸗ stes und der Hitze preis gegeben, so ist an kein Gedeihen zu gedenken, die jungen Stämme gehen vorzüglich auf schlechtem Boden ein und verkrüppeln. Auch ist es un— möglich aus den jungen Beständen, wenn sie nur eini— germaßen geschlossen stehen, die Streu herauszubekom— men, ohne sie zu beschädigen. Jeder Forstbesitzer, wel— cher nicht ganz gegen seinen Vortheil blind ist, wird da— her vorzüglich das kieferne Holz auf ktrocknem Sandbo— den wo möglich bis zum 20sten Jahre mit Streurechen verschonen, ob es gleich vielleicht im Allgemeinen vor— theilhafter ist, die Schonung bis zum Zosten, und bei schlechtem Boden bis zum 40sten Jahre statt finden zu lassen. Wenn wir einen Durchschnitts satz des Streuertrags zu 6 Zentnern pro Morgen annehmen und den Zentner zu 4 Gr. Werth als den Z3ten Theil des Preises vom Strohe, so wäre der Streuertrag des Morgens Einen Rthlr. werth. Betrachten wir diese Nebennutzung mit Rücksicht auf die Festsetzung des Umtriebs, so wird sich ergeben, daß bei dem kurzen, ohnerachtet des größern Geldertrags bei Belegung des Erlöses, ein beträchtlicher Verlust ist/ indem wir mehr an Streunutzung verlieren als an Geld— zinsen gewinnen. Wenn vor 20 Jahren das Holz nicht berecht werden darf, so liegen von 120 Mg. bei 22ojh. Umtb. 20 Mg. in Streuschonung bei 40jh.— 60——— bei 66jh.— 40——— 15U0 E 7 Daluw Hlr Wo/ dap U derhg 6 NM 9 4* 12— I/ Oihen Wauf Nun 10 mh wele ID00 o/ Wihen Woh ei 0f N a IIIU Iton Minh Vt olh s Gab⸗ 439 Man verliert daher bei 40jähr. Umtriebe 40 Mg. bei 60— MW 20— zur Streubenutzung. Allerdings hat man in dem 4olährigen und 6cjäh— rigen Holze mehr und bessere Streu als in dem alten Holze, da einmal mehr Nadeln abfallen, und dann auch die während der Schonungszeit aufgesammelten Nadeln mit weggerecht werden. Allein ganz kann dies den gro— ßen Verlust an Fläche nicht ersetzen. Wir wollen, was das Geringste ist, den Verlust bei 40jähr. Umtriebe nur auf 15 Mg. und bei 60jährigem auf 74 Mg. annehmen, so ist der Geldverlust an Streuwerth jährlich 15 Rthlr. und 7 Rthlr. 12 Gr., die ebenfalls so wie der Erlös bei 40jährigem Umtriebe mit Zinseszinsen für 120 Jahre be— rechnet werden müssen. 15 Rihlr. jedes Jahr erhoben und mit den Zinseszinsen belegt, geben in 120 Jahren 104/376 Rthlr. 72 Rthlr. eben so belegt 52/188— Der Geldertrag eines Morgens Kieferforst aus unserer zten Klasse 1368 Kfß. bei 40 Jahren à 1 Gr.— 57 Rthlr. ist mit Zinseszinsen in 80 Jahren 2640 Rthlr. der Geldertrag des 6ojährigen mit Zwi— schennutzung 1711— der Geldertrag des 120jähr. mit 3 Nutz⸗ holz à 2 Gr. 1293*— dies beträgt für 120 Mg. im 40jährigen Umtrieb 816/800— 60—— 205/320— 120—— 135/160— *.7—. 4⁴⁰ Wir hätten daher bei dem 120jährigen Umtriebe gegen den 40jährigen Verlust 57270 Rthlr. — 60— Gewinn 2020 Rthlr. Berechnen wir aber, daß bei 4jährigem Umtriebe die ganze Weidenutzung, nur wieder jährlich 15 Rihlr. werth, vernichtet wird, welche in 120 Jahren wieder mit Zinseszinsen 104/376 Rthlr. und der Verlust bei 40jähr. Umtriebe beträgt 47,106 Rthlr. Man tadle d. V. nicht wegen dieser weitläuftigen Nachweisungen und Berechnungen. Ohne sie lassen sich die Widersprüche, welche in dieser Schrift scheinbar statt finden, indem im ten Bande der Hochwald als der vortheilhafteste Wirthschaftsbetrieb empfohlen wurde, und im zten Bande der Beweis geführt ward, daß alles bei den Forsten auf den Geldertrag reduclrt werden müsse und dieser, so weit es auf die bloße Holzbenutzung ankömmt, größtentheils von der möglichst frühen Benu— tzung abhängt, nicht lösen. Erst wenn man den ga zen Ertrag des Forstes übersiehet, wenn man alle Nutzun— gen berechnet, kann man darüber sich entscheiden, was Verlust oder Gewinn giebt. Daß Berechtigte durch keine Art von widerrecht— licher Beschränkung auch in Hinsicht der Streubenu— tzung beeinträchtigt werden dürfen, bedarf erst keiner Erwähnung. Die Wichtigkeit der Streubenutzung wird nach den erfolgten Auseinandersetzungen nicht zweifelhaft seyn. Nehmen wir an, daß sie im preuß Staate von 18 Mil— lionen Morgen Forst erfolgt, was mit Einschluß der Hegen Lehl. thlt. Rde ihl. r uit Hahlt. M. iger sch bat 40 e Walle Helde balg henu⸗ 3uh. 08 klecht Ubeuusy ller Del seyn. N — 441 Privatforsten vielleicht nicht zu viel seyn dürfte, so hat sie den Werth von 20 Millionen Zentnern Stroh als Dün— gungsmaterial und einen Geldwerth von 10 Millionen Thalern jährlichen Nationaleinkommens. Ob die Nation reicher werden würde, wenn man ihr dies Einkommen entzieht, um dafür mehr Holz zu erzeugen?— ‚ Ob der Ackerbau in den Sandgegenden bestehen könnte, wenn ihm diese 60 Mill. Zentn. Düngungsmate, rial entzogen werden? Das sind Fragen, deren Beantwortung nicht schwer ist. Es giebt zwar Menschen, welche der Streu allen Düngungswerth absprechen, allein diese mögen erst das Problem lösen, wie ein Acker, welcher nie mit etwas anderm gedüngt wird als Streu, der an und für sich untragbar ist, jährlich verhältnißmäßig gute Ernte ge— ben kann. Ihnen kann man erwiedern: Giebt die Streu den Pflanzen Nahrungstheile, so düngt sie den Acker, giebe sie keine, so kann ihre Entziehung auch dem Walde nicht so nachtheilig seyn. 5. Uebersicht alles dessen, was bei einer zweckmäßigen Forstbenutzung nöthig ist. Der Zweck der ganzen Forstwirthschaft und Forst— einrichtung ist die höchste Forstbenutzung, welche den Verhältnissen des Waldes und den Verpflichtungen des Wadbesitzers gemäß statt nden kann. Deßhalb kann man von jedem, welcher einen Wald einrichten will und den Waldertrag nicht in allen seinen Theilen unter— — ..l4 —————————— .———— —½.—.—.....:NitH.—.—d.—. —— 77777 77 ... ä———————————— *V7 7 Il +* —* — + 4⁴² sucht die mannigsaltigen Abänderungen, die er in jedem nach Verschiedenheit der Wirthschaft erleiden kann, nicht berechnet hat, mit Recht sagen: Er habe den Zweck der Forsteinrichtung nicht begriffen. Es würde unmöglich seyn, die Forstbenutzung in allen ihren tausendfachen Verschiedenheiten und Abanderungen speciell zu verfol— gen und Lehren für jede zu geben. Wir haben nichts vermocht, als zu versuchen den Geist aufzufassen, in wel— chem die Untersuchung der besten Forstdenutzung erfolgen muß. Die Untersuchung seldst wird noch unendlich ver⸗ vollkommnet werden können und müssen, aber es ist ge⸗ nug geschehen, wenn nur die Idee erregt worden ist, daß dies nicht nach den einseitigen Ansichten des Försters geschehen muß, der alles verdammt, was seinen Bäumen und seinen Vorurtheilen nicht zusagt, höchstens nur ge— zwungen duldet, sondern nach denen des Staats Uürgers, dem es lediglich um den höchsten Ertrag für die Nation aus den Waldungen zu thun ist. Ueberblicken wir das, was über die Forstbenutzung gesagt ist, so ergiebt sich folgendes. Die Benutzung des Holzes muß in einem Alter erfolgen, welches die na⸗ türliche Waldverjüngung nicht ausschließt.— Die Zeit, worin das mehrste und beste Holz erfolgt, giebt uns die erste Anweisung zur Bestimmung desselben. Sie er— leiden jedoch häufig eine Abänderung durch den Wider— spruch zwischen dem höchsten Material und Geldertrage, welcher letztere von der baldigen Erhebung des Ertrags abhangig ist, während der erstere sehr oft eine lange Verschiebung derselben bedingt. Wir müssen, wenn der Forst keinen weitern Ertrag als die Holzbenutzung ge— hu A. j Hucgl benh nidlhy fith thensdy Hachmu 05 R ge vun mj Rn de yn der a Ru Hüugg 1n ibelny lain g ihen nicht fder M- sache desch uchts fuhet beh gh dah AMit Aun Iut g gh uloog gulg N Ot W Eit e Pͤer) Mae/ knags lanhe In dar 109⁰ 4⁴3³ währt, dies gegenseitig auszugleichen suchen, indem wir den Werth der baldigen Benutzung nicht höher an— setzen, als er der Natur der Sache gemäß angesetzt wer— den kann, und die Benutzung nicht weiter verschieben, als der Gewinn durch dieselbe von der größern und bes— sern Erzeugung übertragen wird. Zugleich haben wir da— bei auf die gleichmäßige Vertheilung der Benutzung, zur steten Befriedigung des Bedürfnisses, zu sehen.— Die bessere Holzerzeugung und ihren größern Werth lernen wir erst durch die Holzpreisbestimmung kennen; wir be— dürfen ihre genaue Kenntniß, weil wir ohne sie den Er— trag der Holzerzeugung nicht in Geld verwandeln kön— nen. Ferner können wir nun zwar im Stande seyn, den Preis zu ermitteln, welchen die verschiedenen Hölzer ha— ben sollen, aber wir können ihn nicht erhalten, wenn wir nicht darüber genau unterrichtet sind, wie das Holz ge⸗ fertigt ꝛc. werden muß, um es zu demselben zu verwer— then; debhalb ist uns eine genaue Kenntniß der Zugute— machung und des Transvorts nöthig. Bisher haben wir uns bloß mit der eigentlichen Holz— erzeugung und ihrer unmittelbaren Benutzung beschäftigt, nun stoßen wir aber noch auf einen höchst wichtigen Ge⸗ genstand, welcher eine sorgfältige Erörterung verdient, die Kenntniß der Forstnebennutzungen. So weit sie aus den Bumen selbst ohne Beeinträchtigung der Holzerzeu— gung erfolgen, können wir ihre Würdigung mit der Unter— suchung der Erzeugung der größten und besten Holzmasse und der Zugutemachung und Verwerthung des Holzes überhaupt verbinden. So wie sie aber die Holzerzeugung beeinträchtigen, müssen wir die Würdigung beider ganz 4⁴⁴ trennen und Verlust und Gewinn gegen einander halten, um zu sehen, welche Erzeugung des Bodens und deren Benutzung den größten Werth hat, den größten Ertrag gewährt, um darnach die Art der Waldwirthschaft zu be⸗ stimmen. Der Staatsforstwirth soll dabei keinen andern Zweck haben, als den höchsten Ertrag der Forsten für die Gesammtheit der Nation zu erzielen, deren sich widerspre— chende einzelne Forderungen er ruhig und besonnen, ohne Vorurtheil und Einseitigkeit prüfen soll. Der freie Forstwirth unabhängiger Privatforsten mag seinen höch— sten Privatvortheil zu erhalten suchen. Hat er ihn rich— tig erkannt, wird das auch dem Nationalwohlstande uüberhaupt am besten frommen, was er findet, daß ihm am gerathensten sey. Der belastete Forstbesitzer soll die fremden Gerechtsame und seine Verpflichtungen erkennen und achten lernen, wäre es auch nur, um die für ihn ge⸗ setzlich aus der Nichtachtung entstehenden Nachtheile zu vermeiden. So soll der Forstbesitzer klar und bestimmt erkennen können, was ihm frommt, was ihm das mehrste Geld in jeder Gestalt bringt, welches die Folgen der einen oder der andern Art der Wirthschaft in Hinsicht der Forstbe⸗ nutzung seyn werden. Er wird es ohnedies selbst füh⸗ len, aber zu spät, er wird es zuletzt erkennen, ohne daß man es sagt, wenn er gesehlt hat, aber nicht früh genug‚ um es abändern oder die Nachtheile verhindern zu kön—⸗ nen. Eitler Wahn, den man aus frommem Glauben hegt, den Privatforstbesitzer nicht einsehen zu lassen, daß er mehr Ertrag aus dem Forste hat, wenn er das Holz bald, als wenn er es spät benutzt, weil man fürchtet, er werde sl Hall Hachsl det 0l In nl den M sit u Hanb niht N petdasb se nu A Rue Im zubehl doch gu deam H lbehe sthey, Helumn ünnsh dEn euh sber ln ere etrag Wern I ‚e Htes u Hf höch. lich unde n W NE Aeshen! lhhelt 0 in Det is Hiüüh .6 hg III. Uhegt/ duß er 6 bd/ hedt 4⁴⁵ nun nach dieser Offenbarung gleich die Wälder herunter—⸗ hauen, weil der Holzzuwachs kleiner sey als der Geldzu— wachs! Man darf debhalb nicht zaghaft seyn, denn wenn der gewöhnliche Forstbesitzer auch gerade die Procentta— feln nicht zusammenstellen kann, so kennt er doch zu gut den Werth des bald eingehenden Geldes vor dem des spät zu erhebenden. Hat schon je eine solche Ver— heimlichung Frucht getragen?— Gleichen wir dabei nicht der Hierarchie des Mittelalters, die jede Aufklärung verdammte und vermied? Nein, Aufklärung schadet nicht, sie mutz nur vollständig, nicht halb seyn. Zeigen wir im⸗ mer dem Forstbeitzer die Zinstafeln und die Summen, welche nach der Zinsberechnung durch die baldige Erhe— bung gegen die spätere anwachsen, und wie sehr der Geld— zuwachs den Holzzuwachs übersteigt, denn das läßt sich doch nicht verheimlichen; aber lassen wir ihn auf der an⸗ dern Seite den Verlust anderer Art an Weide, Streu ꝛc. erblicken und berechnen, lassen wir ihn die Folgen über— sehen, welche die Verkürzung des Umtriebs hinsichts der Berechtigungen hat, machen ihn aufmerksam auf das in der Wirklichkeit Unhaltbare der so weit hinausgeschobenen Zinsberechnungen, die Verluste, die Gefahren, die Unan— nehmlichkeiten, die stets mit dem schleunigen Herunter— hauen der Wälder verbunden sind, und wir werden nicht zu fürchten haben, daß alles über die Wälder herfällt, sie herunter zu hauen, zu verwerthen und das Geld auf Zin— seszinsen für die Urenkel zu belegen. Will und kann es der Einzelne noch mit Gewinn thun, wohl, so thue er es, er wird reicher und mit ihm ein Theil der Nation, gewiß aber niemand ärmer, und niemanden wird darum das 4⁴⁶ starke Holz fehlen, wohl aber weniger theures verbraucht werden, wo wohlfeiles genügt. Das ist eben die beste Nationalökonomie und bewirkt die größte Vermehrung des Nationaleinkommens, wenn jeder sein Grundeigen— thum frei auf die ihm am besten scheinende Weise benu— tzen mag und das erkennt, was ihm in der That das größte Einkommen gewährt. Unsere Forstwirthschaft, sobald wir sie von ihrem al— leinigen Zwecke: der höchsten Forstbenutzung, abhängig machen, muß nach einer andern Ansicht gestaltet werden, wenn wir uns in der That der besten und vortheilhafte— sten am mehresten zu nähern suchen; sie wird es auch, sobald die Forstbesitzer und Verwalter alles genau überse— hen können und wo sie von den eisernen Banden des Vorurtheils, der zwecklosen Bevormundung durch Men— schen, welche keine Idee von dem wahren Vortheile ihrer Mündel haben, befreiet sind. Betrachten wir die sogenannten Nebennutzungen, um uns von der Wichtigkeit der richtigen Untersuchung der Forstbenutzung überhaupt zu überzeugen, genauer und aus einem anderen Gesichtspunkte als aus dem, aus welchem sie in allen Forstlehrbüchern ohne Ausnahme ange— sehen werden. Man verdammt sie entweder ganz, wenn sie der Holzerzeugung auch nur auf eine entfernte Art nachtheilig zu werden drohen, man will sie aus den For— sten heraus haben, oder man duldet sie als ein unver— meidliches Uebel, dessen Abstellung die Gesetze zwar nicht zulassen, dessen Beschränkung man jedoch auf jede Art versuchen muß. Auf ihre Würdigung, die Untersuchung des Ertrags, welche doch eigentilich der Verdammung vrmn 571⁰ V h . Frusth im M. Nadh spens I Itt W t hn . v. Mo SN 1 Dd N Ii ö Mhs n ec u D Lasha sche I fih, N Hoh. 00H Hahi gj kaucht best rung 1 Munig Lerden, Vofto Guch/ Hale % ds N hl Ieh, III wauet M eahges ½he eh gor⸗ hel ulicht ede Mt guchulg ymmutg 4⁴⁷⁵ vorausgehen sollte, mag sich niemand einlassen, entwe— der weil man es nicht zu übersehen vermag, oder weil man, als Förster, die Resultate der Untersuchung fürch— tet. Welche ganz andere Ansichten der vortheilhaftesten Forstbenutzung erhalten wir aber, wenn wir ihren Er— trag prüfen und unbefangen würdigen; wie so manche Vocurtheile verschwinden, die man gleich drohenden Ge— spenstern gegen die Waldwirthschaft der Privaten war— nen läßt, welche die Bewachung aller Forsten durch un— mittelbare Staatsbeamte fordern, um sie gegen die räuberischen Angriffe seiner eigennützigen Bürger zu sichern! Wie löst sich dann der unerklärbare Wi— derspruch: daß bei der Forstbenutzung stets der Vortheil des Einzelnen mit dem Vortheile der Gesammtheit im Widerspruche stehe, auf, ohne daß man zu einer Zerschnei— dung des Knotens seine Zuflucht nehmen darf! Bemerken wir zuerst das Resultat der Untersuchung des ganzen Ertrags des Holzbodens, dessen ganze Erzeugung benutzt wird. Würdigen wir sie in allen ih⸗ ren Theilen, von dem Grase, welches das Schaf frißt, bis zur Nadel, welche dem Landmanne Brod giebt, und zum Reise, zum Kienapfel, welche den Armen, den Be— rechtigten, wärmen, welchen ganz andern Ertrag des Forstgrundes erhalten wir, als wenn wir bloß die halbe Klafter Holz in Anrechnung bringen, welche der eigent— liche Forstbesitzer von der jährlichen Bodenerzeugung er— hält, die nur den kleinsten Theil derselben ausmacht! Wir finden, daß der schlechte Boden— der eigentliche Holzboden, einen höhern Ertrag, auch bei mittelmäßigen Holzpreisen mit Holze bebauet und vollkommen benutzt, 4⁴⁸ gewährt, als mit Getreide. Ueberzeuaen wir den Grund⸗ besitzer davon, beweisen wir ihm wie der Ertrag seiner Aecker und Wirthschaft nicht allein aus der Ackerfläche und dem Viehe, sondern von der Forstfläche und ihrer Erzeugung mit entnommen wird, und wir werden uns nicht mehr mit der Furcht plagen dürfen, daß bei Forst— veräußerungen die Käufer gleich über den Forst herfal⸗ len und ihn in Getreideland umwandeln werden, w il dies mehr Ertrag gewährt. Achten wir darauf, wie der größte Theil der Forstnutzung in den Nebennutzun— gen gleich und fortdauernd erhoben wird, und wir wer— den keine Veranlassung mehr haben, den Ertrag der For—⸗ sten durch Zinsrechnungen herunterzusetzen. Wo der Forst nicht vollkommen benutzt werden kann, wo die Neben— nutzungen wegfallen und sich der Ertrag auf die Zu— gutemachung der halben Klafter starkes Holz des jähr⸗ lichen Durchschnittszuwachses beschränkt, wohl, da mag man roden lassen, denn da sind die Rodungen an ihrer Stelle, da kein unbenutzbarer Grund wünschenswerth oder nöthig ist, wenn eine bessere Benutzung möglich ist!— Lassen wir die Wichtigkeit der daraus sich ent— wickelnden Lehre nicht unbeachtet: daß der Werth der Waldungen für den Nationalreichthum allein von der vollständigen Benutzung der Erzeugung abhängt, daß diese durch große zusammenhängende Waldflächen in der Regel unmöglich gemacht wird, daß sie nur erfolgen kann, wenn Wald- und Feldwirthschaft Hand in Hand gehen und eng verbunden sind, daß de: Staat in den Staatswaldungen die vollständige Benutzung entweder 3u ums V ülWE. Yl dendee Upie F erhhz E R u 3⸗ 0 lngh dieghj H Reu xn HeN Us H seoe y heng Hehhl ie 0 und x sh oHe bige Wui Wpilg Oag I* luh/ Iiher hie uhl/ Ahe, Itk⸗ uf Mbenz N 30 siht. th hrn Ielh alch N ah d bög det t/ daß i det etfolhel Hald in del nltbedet 4⁴ gar nicht, oder nur durch Einräumung und Gestattung darauf Bezug habender Berechtigungen bewirken kann. Ist die vollständige Benutzung der Bodenerzeugung für den Nationalwoh'stand vortheilhaft, ist sie nur dem Privaten möglich, so überlasse man ihm die Wälder zur Bewirthschaftung, existirt keine Aufforderung zu ihrer Umwandlung, weil ihr Ertrag so groß ist als der des Feldes, so ist die Furcht deßhalb auch ohne Grund ist er kleiner, so lasse man die Umwandlung geschehen, bis der Ertrag sich ausgleicht, denn er muß mit jeder Vermin— derung der Waldflache steigen. Ueberblicken wir ferner, wie die Neigung der schnel— len Erhebung des Geldwerths der Holzerzeugung durch die Betrachtung vermindert werden muß, daß der er— wartete Gewinn durch die Vernichtung der Nebennutzun— gen verloren gehet, oder gar in Verlust verwandelt wird, wie der geringere Holzzuwachs gegen den größern Geld— zuwachs durch die größern Nebennutzungen übertragen wird. Wir werden dadurch der Furcht überhoben, daß jeder Forstbesitzer, sobald er nur ein Gebund Reisig erzo⸗ gen hat, darauf denken wird, es in Zinsen tragendes Geld zu verwandeln, weil sie größern Werth haben als die sich erzeugende Holzmasse, einer Furcht, die zwar an und für sich aus andern Gründen schon lächerlich ist und durch die tägliche Erfahrung und Natur des Men— schen widerlegt wird, die aber doch manche emüther so bewegt, daß sie einen Verrath an der Menschheit zu begehen glauben, wenn sie die sich von selbst darstellende Vergleichung des Geld- und Holzzuwach ses berühren! Pfeils Ant. II. 29 4⁵⁰ Aus allen diesen Betrachtungen wird sich von selbst ergeben, daß, um eine klare Ansicht von der zweckmäßi—⸗ gen Bewirthschaftung der Forsten zu erhalten, ihr gan⸗ zer Ertrag in das Auge gefäßt werden muß, daß dieje— nigen Forstmänner, welche sich den Privatforstbesitzer nur als gierig auf das Holz und den Wald los gehend denken, nur nöthig haben, ihn nachzuweisen, um auch dem hab— süchtigsten Menschen Schranken bei seiner Benutzung an— zuweisen, die er ohne Verletzung des eignen Vortheils oder fremder Gerechtsame nicht überschreiten kann. Sie werden nur weniger auf das Holz achten dürfen, um seine Erzeugung und Erhaltung mehr zu sichern; sie brauchen nur den wahren Vortheil jedes Einzelnen genau und rich— tig zu berechnen, um sich von der Furcht zu befreien, daß er von dem der Gesammtheit verschieden sey, und dem Individud zur Sicherung des Ganzen einengende Banden angelegt werden müßten.— Von der größern Beach— tung und wichtigern Würdigung der Nebennutzungen, von der Vermeidung einer Trennung der Holzerzeugung, die die Forsileute zu gute machen, von der übrigen Bo⸗ denerzeugung hängt es ab, in wie fern es einst möglich werden kann, die Forsten für die Nation am vortheil— haftesten zu benutzen oder nicht. Wer dies nicht unbe— fangen vermag, erhebt sich nicht über den Standpunkt des gewöhnlichen Försters. Den) soh sanebhr sücls sy Ilgen d W eh ong saln Nud sn uull 8r Ief schuy schil gn lichige siceů Sünmm Munth 45⁵¹ selbr Imäßi⸗ gan⸗ 0 Sechster Abschnitt. lije Wer nur Von dem Einflusse der Servituten auf die Wald⸗ I Iun, wirthschaft. nhab m Servituten oder Grundgerechtigkeiten sind Gerecht— Wortäb same, welche ein anderer als der Besitzer auf einem Grund— Ce stücke ausübt und dadurch diesen in der freien Ausübung asie seines Eigenthumsrechtes beschränkt. Sie sind für das Rahn allgemeine Beste nachtheilig, in so fern sie die Kultur uditz und Verbesserung eines Grundstückes hindern und es auf Uh einer niedrigern Stufe des Ertrags erhalten, als es ihn du ohne sie haben würde; wenn der Ertrag des Grund— E5rn stückes im Allgemeinen dadurch verringert wird, indem 50) das Servitut dem Belasteten einen größern Nachtheil wurh verursacht, als es dem Berechtigten Vortheil gewährt. und In diesen Fällen ist es zur Erhöhung des Nationalwohl— 0 0 standes Pflicht der Gesetzgebung, dieselben so viel zu be⸗ schranken, als nöthig ist, oder ste gegen vollkommne Ent— ubgeh. ö ö ö l schädigung des Berechtigten ganz aufzuheben, die ihm bordhe ‚ 776 1 leicht aus dem dann erfolgenden Mehrertrage des Grund—⸗ stückes gewährt werden kann.— Wo das Serbitut ohne U W Schmälerung des Ertrages überhaupt und ohne ein Hin— derniß der höhern Kultur des Grundstückes zu seyn, bloß eine Theilung der Nutzung desselben bewirkt, da muß es dagegen durch die Gesetze in voller Kraft geschützt wer⸗ den, denn dem Staate kann es gleich seyn, welcher sei— ner Bürger die Nutzung eines Grundstückes besitzt, und 29* 45² das erste, was der Mensch von dem Staatsverbande gegen so manche Lasten verlangt, ist Schutz des Ei— genthums. Die Servituten, welche auf den Wäldern ruhen, sind verschiedener Art. Wir können diejenigen, welche gewöhnlich in den Forsten statt finden, unter folgende Abtheilungen bringen: 1. Mitbenutzungsrecht des Holzes, oder Holzungs-— gerechtigkeit, 2. Benutzungsrecht des Grases und Futters für das Vieh, 3. Benutzungsrecht der Streu, 4. Benutzungsrecht der im Walde wachsenden Früchte, der Erden, Steine, Gewässer, Wege, Trif⸗ ten und anderer Nutzungen. Rechnen wir dasjenige Holz, welches die Forstver— waltung nicht unmittelbar zu gute machen kann, unter die Nebennutzungen, so können wir die Serbituten in zwei Abtheilungen bringen, insofern sie eine Theilnahme des Fremden an der Häuptnutzung oder an den Neben— nutzungen herbeiführen. Die Theilnahme an der Haupt— nutzung erstreckt sich auf Bau-, Nutz⸗ und Brennholz, welches der Berechtigte unentgeldlich oder gegen eine geringere Bezahlung, als der gewöhnliche Preis ist, er— hält. Da diese Holzabgabe gesetzlich nur nach Anwei— sung des Forstbesitzers und den Regeln der Waldwirth— schaft erfolgt, so ist sie nichts als eine Theilung der Nu⸗ tzung, und alle vernünftigen Forstmänner sind schon längst über die Unschädlichkeit dieses Servituts einig. Dem rurs Meil N. hede R Hscane A Hrurh MWh tIE 1o ihm AI IU voh i fe henp det Ayn Aue dsy Wuhup qi Habun sammg NHerbande Hes Ei⸗ Nuhh, ichhe Roghende hurgt ufit ds Whtͤchter Hrsbet Een in achme Wie Heuht Fumheh eh lt ist/ l. owel aldwitth dit M on Ri Den 15³3 Forstbesitzer mag es allerdings läͤstig erscheinen, einen Theil des Waldertrags an andere abgeben zu müssen, der Vernünftige wird darüber aber nicht murren, wenn er bedenkt, daß die Berechtigung ein Mitbesitz des Wal— des ist, und daß er denselben freiwillig mit dieser Be— lastung übernahm; er müßte denn überhaupt sich darüber beschweren, dahß er nicht mehr Eigenthum und Einkom— men besitzt, als dies der Fall ist. eehr Beschwerde der Forstyerwaltungen findet ge— wöhnlich über diejenigen Servituten statt, welche sich auf die Nebennutzungen im Walde erstrecken. So wie man diejenigen überhaupt verdammt, welche die Holzer— zeugung beschränken, so schreiet man gewöhnlich noch mehr darüber, wenn sie von Berechtigten bezogen wer— den, welche sich keine willkührlichen Beschränkungen ge— fallen lassen. Um der Beschwerde gegen die Servituten einen Grund, und der Forderung zu ihrer Beschränkung oder Abstellung einen Schein von Gerechtigkeit zu geben, stellt man sie zuerst als für die Wälder höchst verderblich und ihnen mehr Schaden thuend, als den Berechtigten Vortheil gewährend, dar, und leitet ihre Entstehung von dem geringen Werthe des Holzes, der Unkenntniß ihres Einflusses auf die Holzerzeugung zu der Zeit, als sie verliehen wurden, den widerrechtlichen Anmaßungen der Ausübungen und der Duldung der Waldbesitzer ab— Aus demjenigen, was oben über den Werth der Neben— nutzungen überhaupt gesagt ist, wird schon überzeugend hervorgehen, daß die gewöhnlichen Servituten des Holßz— sammelns, der Weide, der Streu- und anderer Waldbe— 45⁴ nutzungen, sobald sie nicht zur Ungebühr bis zur wesent⸗ lichen Verringerung oder gar Vernichtung der Waldsub— stanz ausgedehnt werden, den Berechtigten beinahe stets mehr gewähren als sie dem Belasteten kosten, daß sie zur vollkommnen Benutzung des Waldertrags häufig ganz unentbehelich sind, und gewöhnlich nur als eine Thei— lung der Benutzung angesehen werden müssen. Im Preußischen sind alle Servituten gesetzlich so beschrankt, daß die regelnäßige Bewirthschaftung des Waldes da— durch nicht unmöglich gemacht, oder die vollkommne Be— nutzung desselben für die Gesammtheit verhindert wird. Glaubt ein Forstbesitzer mehr Nachtheil durch ein Servi— tut zu erleiden, als der Berechtigte Vortheil davon ziehet, so stehet ihm frei gegen vollkommne Entschädigung für die Berechtigung auf Aufhebung desselben anzutragen, was jedoch in Bezug auf die Waldwirthschaft höchst selten der Fall seyn wird. Man kann deßhalb die Servituten keineswegs mit dem großen Haufen der Forstmänner als ein auf alle Art und Weise anzugreifendes Uebel betrachten, von welchem man die Wälder, wenn es nur irgend möglich ist, be— freien müsse, sondern als das einzige Mittel, den Ertrag des Waldbodens vollständig zu erheben und zu gute zu machen. Es würde dem Nationalwohlstande eine un— heilbare Wunde schlagen, wenn sie die Gesetzgebung je nach anderen Ansichten betrachtete.— Von den Befreiungen des Waldes von Servituten, welcher zu einer andern Benutzung, für wirthschaftliche Zwecke, bestimmt ist, kann hier nicht die Rede seyn. Müssen wir von der allgemein herrschenden Idee in die— ser Hüe umi 0 600 Hechichas Hisll se u Rlalkrth t M pbeitth f it Ensthh Mde 2 h 11 slosigt x u 0 D Sahhsl Delsch Et sh W pleis Ll uu sch nigil i My „ kusten gur HRhe E Ahlhh. Vosh stz oe ut an 19 Heh IM l, m B Woylto, II Iohet, 0 sr Mageh, oohun Rü nlt en 0 00 3 Hle u De I umf Sllen/ oftlche Vsohh. „ III 455 ser Hinsicht abweichen, so ist es noch mehr bei der Mei— nung über die Entstehung der Servituten. Man hat sie, so wie es oben angegeben ist, ohne einen Blick auf die Geschichte und die frühern Verhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft zu thun, vorgefaßt, und unzähligemale ist sie nachgebetet worden, weil sie dem Wunsche, die Ser—⸗ vituten aufzuheben, schmeichelte, und weil man sich nicht die Mühe gab, über ihre Entstehung ruhig und unbefangen nachzudenken. Es kostet weder große Muhe, noch großen Aufwand von Gelehrsamkeit, um gleich nach⸗ zuweisen, daß diese Meinung ganz irrig ist, und daß die Entstehung der Servituten durch die natürlichen Rechte der Berechtigten, durch das nicht zu vermeidende Gefühl der Nothwendigkeit und Unentbehrlichkeit der Einräu⸗ mung derselben, herbeigeführt wurde. Schon der allgemeine Glaube von der frühern Werth—⸗ losigkeit des Holzes ist ein Irrthum, sobald wir nicht bis in die Zeiten von Karl dem Großen zurückgehen, wo Deutschiand eine unbevölkerte Waldwüste war. Der Sachwerth des Holzes ist in den kultivirten Gegenden Deutschlands seit dem rꝛten Jahrhundert beinahe der— selbe geblieben, den es heute hat, wenn auch sein Geld— preis jetzt drei- und viermal höher ist, als er sonst war. Bloß zur Zeit der Entvölkerung Deutschlands durch den dreißigjährigen Krieg, und als die verwüsteten Felder sich mit Wäldekn bedeckten„die zur Benutzung kommend ein Mißverhaltniß zwischen Nachfrage und Angebot er— zeugten, wurde eine Verringerung des Sachwerthes des Holzes bemerkbar. Dies fällt vorzüglich in das Ende des ten und den Anfang des 18ten Jahrhunderts, 45⁶ Zeiten, die uns noch so nahe liegen, daß wir mit ihnen genau bekannt sind. Daß sich mit der steigenden Beböl⸗ kerung und wieder verwehrten Kultur wo den Wäldern wieder viel ihnen eingeräumter Grund entzogen wurde, auch der Sachwerth des Holzes wiederum heben mußte, war ganz der Natur der Sache gemäß. Da wir dies sahen, so schließen wir ganz irrig daraus, daß die Stei— gerung desselben ununterbrochen statt gefunden habe, was nicht der Fall ist. Es war auch kein Grund dazu vor— handen, da der Nachfrage immer durch das Angebot ge⸗ nügt wurde. Das was wir den höhern Werth, richti— ger den höhern Preis des Holzes nennen, ist nichts als das Sinken des Geldwerths. Dies zeigt sich gleich, so— bald wir den Geldwerth nach dem Getreidepreise messen und untersuchen. Hiernach war der Preis des Berliner Scheffels Weitzen in Deutschland durchschnittsmäßig: unter Karl dem Großen. Gr. von 1201— 1301..„„ 14 Gr. — 1301— 11„ 18 Gr. n„ 14 Gr. i= 1343„ 20 Gi. — 1546— 1600 2 Rthlr. 2 Gr. 160r 7e. 2 Rihlr. 6 Gr. r 1880. AIthlr. 22 Gr. und jetzt wird der Durchsehnittepreis nicht niedriger seyn. 44 Das Sinken des Geldwerths zeigt sich hierdurch deutlich von der Zeit an, wo im roten Jahrhundert das Herbeiströmen der edeln Metalle aus dem neu ent— deckten und eroberten Amerika es nothwendig herbeifüh— uil UH b D Hy U o fiüden den wu t oh Iell R n sch shnlat I M Madch W e Nu It. W schon kunn 9elctt gH val in sitlx, Oulde fld Fesse, My Aunhg Winpgg Hagenn Hth g W6 Wung desh N al ihney Wshöl Hern Honrde, Hcht, E EXI h Wlotge/ W a V s W let N9 0, 3 8. 10 K., 12 6M brigt Hlch undett 2 eht⸗ hufiß 4⁵² ren mußte. Suchen wir in den Chronlken der fränki— schen und schwäbischen Städte in kultivirten Gegenden, von Dresden, Leipzig, Halberstadt, Magdeburg ꝛc. den Holzpreis im 13ten, 14ten und 15ten Jahrhundert auf, so finden wir, daß er für die Klafter 3, 4 und 3 Gult den war, und verdoppeln wir dies 22 und Zmal, weil der Geldwerth heute um so viel geringer ist als damals, so erhalten wir dieselbe Summe, wofür die Klafter Holz noch jetzt in diesen Städten verkauft wird. Das Tag⸗ lohn zum Maßstabe des Geldwerthes genommen, zeigt sich sogar, daß der Holzpreis jetzt niedriger stehet als im Mittelalter, denn darnach ist der Geldwerth noch unendlich mehr gesunken, indem ein Tag Arbeit im 13ten Jahrh underte 16 und ꝛ0mal weniger kostete als jetzt. Was sollte denn auch den Holzpreis in den sonst schon kultivirten Gegenden durch Verminderung des An—⸗ gebots gegen jetzt erhöhet haben?— Die Bevölkerung war in vielen so stark als jetzt, die Konsumtion an Holz stäkker, die Waldwirthschaft schlechter,— alles keine Gründe fur die Annahme eines sonst sehr niedrigen Holz— preises. Ueberspringen wir mit unseren Forschungen den Zeitpunkt von der Mitte des 17ten bis zur Mitte des 18ten Jahrhunderts, und vieles wird uns in Hinsicht der Klagen über Abnahme der Wälder, Holztheurung, Holznoth ꝛc. klar werden. Ob man den Einfluß der Serbituten auf Vermin—⸗ derung der Holzerzeugung sonst weniger kannte und wür⸗ digte als jetzt, bleibt wenigstens sehr zweifelhaft, da er dem praktischen Forstverwalter zu sehr in die Augen springt, als daß er nicht hätte bemerkt werden sollen. „* 2 —.....‚.‚— ‚‚ sHIJ——7:.:— eeeeeee.......— 7+7—E 7„ 458 Rechnet man dazu den Werth, welchen man auf die Be— freiung des Waldes von Servituten wegen der allgemein verbreiteten Leidenschaft zur Jagd legte, so kann man mit Gewißheit ännehmen, daß nur die unbesiegbare Norh⸗ wendigkeit zur Einräumung von Gerechtsamen in den Wäldern zwang, und daß keineswegs Unachtsamkeit des Forstbesitzers bei den widerrechtlichen Anmaßungen der Berechtigten sie erzeugte. Sie sind gewöhnlich, oder vielmehr immer, ge— gründet: auf Anweisung an die Unterthanen und Hörigen, als Subsistenzmittel oder Aequivalent für geleistete Dienste; auf Begnadigungen; auf Kauf von Seiten der Berechtigten. Die erste Art der Enistehung ist bei weitem die häu— figste.— Bei Sonderung und Bildung des festen Grundeigenthums bestanden die Bewohner aus freien Herren— und Hörigen— Leibeignen oder Knechten. Die Hörigen arbeiteten für ihre Herren, was sie erwar— ben, gehörte ihnen, darum mußte ihnen der Herr auch die Mitte zu ihrer Erhaltung anweisen. Er that dies durch Uebergabe von Ländereien, durch Berechtigung auf gewisse ihm am wenigsten werthe Benutzungen des Wal— des, wie wir es heute noch bei dem russischen Herrn und Leibeignen sehen. Die Hörigkeit hat Gottlob! in Deutsch⸗ land zwar aufgehört, aber die Leistungen der ehemals Hörigen an ihre vormaligen Herrn sind überall geblieben, wo sie nicht abgekäuft wurden, und das Aequivalent rhE 4 Huhtho hat dede/ 1e N e N zu CH .Dennhy 9eHρε E Usher wache 60 6 Vobltün a Iußen u nicht e — dan, WII In U den Wol thihe W Lulthg Aufegur Laumiz u 6 Hie di Menein nan oehuh RN den 141N68 un det IH/ 90 (ihh Asle Iu hi fin fH . l. I 2 M f 1 WII und Wulsch⸗ emabs Policben, Wudalen 4⁵⁹ dafür, das Subsistenzmittel der Leistenden, ist mit Recht in den Waldservituten geblieben. Zu den Begnadigungen bewog allerdings oft die Er— kenntlichkeit für treu geleistete Dienste ꝛc., und darüber hat der Nachkomme eben so wenig das Recht zu murren, als der jetzige freie Besitzer eines Gutes seinem Urenkel das Rächt einräumen wird, ihm Vorwürfe wegen Beloh—⸗ nung eines treuen Dieners zu machen. Eben so oft aber wurde das stolze Wort: Gnade, in den Verleihungsbriefen dem dame ligen Sprachgebrau— che gemä gebraucht, wo nichts statt fänd als der mora— lische Zwang der eisernen Nothwendigkeit, da der Wald— besitzer sich zu den Begnadigten in Verhältnissen befand, welche nicht zuließen, die Einräumung einer ihnen unent— behrlichen Benutzung zu vermeiden. Bei dem Kaufe kann das Sinken des Geldwerths, wodurch entstand, daß manches vielleicht jetzt höher zu be— nutzen wäre, als zu der Zeit, wo es verkauft wurde, nichts an der Gültigkeit und Rechtlichkeit des Geschäfts ändern. Man verzeihe d. V. diese kleine Abschweifung über den Ursprung der Servituten, da sie dazu dienen soll, den Waldbesitzer mit der Belastung zu versöhnen, die ewige Klage über Begünstigung der Einsaßen gegen die Gutsherrn bei dem Schutze ihrer Gerechtsamen, die steten Aufforderungen der Forstmänner an die Gesetzgebung, die Servituten zu beschränken oder aufzuheben, als irrig und unbegründet darzustellen. 460 1. Von den Gerechtsamen des Waldbesitzers und den Mitteln, die Berechtigungen am we⸗ nigsten nachtheilig zu machen. Wenn auf der einen Seite die Servituten nicht als ein zu verbannendes Uebel, als ein erschlichenes und un⸗ begründetes Recht angesehen werden müssen, welchem man so viel Abbruch zu tbun befugt ist, als sich nur un⸗ gestraft thun läßt: so ist der Besitzer auch allerdings auf der andern Seite befugt und der Forstverwalter ver- pflichtet, darüber zu wachen, daß die Ausübung lästiger Gerechtsamen nicht so weit ausgedehnt wird, daß sie den Werth des ganzen Besitzthumes vernichten und eine zweck⸗ maßige Bewirthschaftung und Benutzung des Waldes un— möglich machen. Die Gesetzgebung ist zugleich verpflich⸗ tet, den Schutz des Waldes gegen die Servitutberech— tigten zur Erhaltung der Waldungen und zur Sicherung des Waldeigenthums eben so sehr zu berücksichtigen, als sie die Erhaltung der Gerechtsamen der Berechtigten wahr— nehmen muß. Wenn wir den Geist betrachten, in welchem die vreu— ßische Gesetzgebung hierin wirken will so müssen wir die dabei sich zeigenden Ansichten und Ideen bewundern, und es dankbar erkennen, daß sich eine tiefe Einsicht in die Bedürfnisse der Forsten, in die Erfordernisse des Natio⸗ nalwohlstandes, des natürlichen Rechts der Belasteten so wie der Berechtigten, überall darin ausspricht. Keine Re— gierung hat sich zum Wohle der Nation durch das Ge⸗ schrei der Forstmänner, welche Beschränkung der Freiheit des Waldeigenthums und der Servituten zur Erhaltung % t W det foxe Hande I. wiah R htendiy gene: hit HWH suins hothe Ihn I tet hor I Re hun det u bung x d Iche MWü hun gN se Ugg dler gj Nit gu! aultek gyj bahag y beh 44* aigf g Adee 05 ann hen 5N Lo beh Dliher X Ile h Zittch a ½ N ouchl te I F G (Natu ten so ni Ret 316 G Gtabet Hhaltud 461 der Nation forderten, weniger beirren lassen, als die un⸗ seres Vaterlandes, und sie wird einst sicher ihren Lohn in der fortschreitenden Kultur und dem Wohlstande des Landes, in einer sich immer mehr verbessernden Wald⸗ wirthschaft finden. Sie hat den Belasteten und Berech⸗ tigten Freiheit gegeben, wenn sie es ihrem Vortheile an⸗ gemessen finden, ihre Nutzungsrechte zu trennen; aber sie hat alle gewaltsamen Schritte vermieden, um sie dazu zu zwingen; sie hat gethan, was zur Erhaltung des Waldes nothwendig ist, aber sie hat auch den Schutz der Berech— tigten nie aus den Augen gesetzt. Sie hat darauf ver— zichtet, anordnend in alle Privatverhältnisse der Waldbe— sitzer einzugreifen, aber sie hat Gelegenheit zur vollkomm-⸗ nen Benutzung des Grundeigenthums gegeben, indem sie der Kultur freie Entwickelung gestattet, was viel frucht⸗ bringender ist.— Es mag wohl seyn, daß dasjenige, was das Technische der Verwaltung angehet, was die eigent⸗ liche praktische Anwendung der Gesetze so sichert, daß man gewitz ist, daß sie in dem Geiste wirken, in welchem sie gegeben sind, der im Allgemeinen sie erzeugte, noch oft fehlerhaft ist, weßhalb man auch mit einer Revision aller Forstordnungen beschäftigt ist; das ist aber in der That ein untergeordneter Gegenstand, und die daraus entstehenden Mängel sind von den executiven Behörden, welche den Geist der Gesetzgebung richtig aufgefaßt ha— ben, leicht unwirksam zu machen. Von den Grundge— rechtigkeiten oder Servituten handeln das Allgemeine Landrecht Theil J. Tit. XXII., so wie das Kulturedict vom aten September 1811 und dessen Declaration, und wir 46² wollen das kurz zusammenfassen, was die Gerechtsamen der Waldbesitzer angehet. Wenn eine Grundgerechtigkeit durch bloße Verjäh— rung erworben ist, ohne daß eine Leistung dafür statt fin— det, muß von dem Berechtigten besonders nachgewiesen werden, daß er die streitige Befugniß als wirkliches Recht, und nicht vermöge einer bloßen Vergünstigung in Besitz genommen und durch rechtsverjährte Zeit ununterbrochen ausgeübt habe. Vom Jahre 1796 an findet keine Erwer— bung einer Grundgerechtigkeit durch Verjährung mehr statt, als wenn sie gegen den elben Besitzer des belasteten Grundstückes angefangen und vollendet worden. Sie er— strecket sich bei der Erwerbung durch Verjährung nur so weit, als der Besitz während des Laufs derselben gegan— gen ist.— Eine Grundgerechtigkeit, welche ohne Nach— theil des Berechtigten auf einem bestimmten Theile des belasteten Grundstückes ausgeübt werden kann, muß auf den Antrag des Verpflichteten auf diesen Theil beschränkt werden.— Im Fall das Grundstück durch Zufall oder höhere Gewalt so verändert worden ist, daß die Aus-— übung der Grundgerechtigkeit darauf nicht mehr statt fin— det, ist der Verpflichtete nicht verbunden, dasselbe auf eigne Kosten wieder herzustellen, muß dies jedoch dem Berechtigten gestatten und bei dem künftigen Mitgebrau— che dazu beitragen. Wenn durch eine Grundgerechtigkeit ein Grundstück für den Besitzer ganz unbrauchbar würde, muß sich der Berechtigte die Beschrankung derselben, so weit sie nöthig ist, gefallen lassen. In Hinsicht der Waldweide ist schon bei Gelegenheit des Forsischutzes bemerkt worden, daß nach den gesetzli⸗ gwihst ½O wrHin lnch H ¹ — —= —— — R0 s gagy: I D — Ms Ishhul hMlEr Rne 5r d, W: tiiehyt dth ahdi N ögn Dder h scchrift W Yi get E Wf. I Wende Wrshs Aittin g Pilech, OD Vychen Niikhet⸗ uu nehr Weten e I N h0at To Mach 2 06 af ant usodet us⸗ f iDM Uebta⸗ 2 Wiht cbutde⸗ en 0 463 chen Bestimmungen dem Walde diejenige Schonungszeit gewährt werden muß, deren er zu seiner Wiederkultur bedarf. Der Waldbesitzer muß sich aber wohl hüten, dies so weit auszudehnen, daß er die bisher beständene Be— wirthschaftungs und Benutzungsart in Hinsicht des Um— triebes und der Holzgattung zum Nachtheile der Berechtig—⸗ ten ändert. Diese Befugniß erstreckt sich nur auf die Erziehung von gleichem Holze als solches, welches bisher im Walde erzogen wurde.— Der Waldbesitzer ist befugt, auf eine Ablösung der Weidegerechtigkeit gegen Abtre— tung eines Theils des Waldes anzutragen, bei welcher der Werth der Weide nur so gerechnet wird, als sie ihn bei einem mittelmäßigen Holzbestande haben würde, im Fall er gegenwärtig durch grotze Blößen erhöhet würde. Im Fall die Weideberechtigten gröbere Waldstriche bewei— den, als sie zur Ernährung ihrer Heerden brauchen, so müssen sie sich die Einschränkung auf kleinere gefallen lassen. Auch ist der Waldbesitzer befugt, jeder Gemeine einen besondern Weidedistrict anzuweisen Das Vieh von einer Ge— meine muß von einem allgemeinen Hirten getrieben wer— den.— Alles übrige die Beschränkung der Weidegerech— tigkeit Angehende ist dereits bei Gelegenheit des Forstschu— tzes erwähnt worden. In Hinsicht der Holzungsgerechtigkeit finden folgende gesetzliche Bestimmungen statt. Daß jeder Waldbesitzer befugt ist, das Sammeln des Raff- und Leseholzes der Berechtigten auf das Bedürfniß einzuschränken; daß es nur an bestimmten Tagen unter der Aufsicht eines Forstbedienten und nach dessen Vor— schrift geschehen darf. Zum Raff- nnd Leseholze wird 46⁴ nur dasjenige Holz gerechnet, welches in trocknen Aesten abgefallen, oder in abgeholzten Schlägen an Abraume liegen geblieben ist. Stämme, die vor Alter umgefallen sind, werden zum Lagerholze gerechnet. Wer nur zum Raff und Leseholze berechtigt ist, kann weder auf Lager— holz noch auf Windbrüche Anspruch machen. Auch darf er in diesem Falle keine Aexte, Beile oder andere Instru— mente, wodurch Aeste und Bäͤume heruntergebracht wer—⸗ den können, mit in den Wald nehmen, was den Verlust derselben und die in den Forstordnungen festgesetzten Strafen nach sich ziehen würde. Unter dem Rechte zum Raff: und Leseholze ist die Befugniß, Streu und Kien zu holen, nicht begriffen. Wer mehr Holz sammelt, als er bebarf, um es zu verkaufen, soll das erstemal um den doppelten Betrag des Verkauften, im Wiederholungsfalle mit dem Verluste seines Holzrechts fur seine Besitzzeit be⸗ straft werden. In Ermangelung des Raff- und Lesehol⸗ zes kann, wenn der Waldbesitzer sie nicht durch wider— rechtliche Verschuldung verursacht hat, kein anderes Holz als Entschädigung gefordert werden. Auch kann der Be— rechtigte den Waldbesitzer unter dem Vorwande der Un⸗ zulänglichkeit für ihre beiderseitigen Bedürfnisse nicht von der Benutzung des Waldes ausschließen, es muß sich viel— mehr jeder der Interessenten verhältnißmäßige Einschrän— kungen gefallen lassen, wobei aber das Recht des Wald be⸗ sitzers, Holz aus dem Walde zu verkaufen, so lange ruhet, bis dem Mangel abgeholfen ist.— Ist der Berechtigte nur auf eine gewisse Hol art beschränkt, so hört sein Recht auf, wenn die bestimmte Holzart nicht mehr in dem Walde zu treffen ist, der Eigenthümer kaun jedoch ängehalten 01lH 11 ¹¹ 60 ns BN AU T M Behlle smunr HN 1 re DN OW Iin V 0H%76 HH b öäh fll K lah uy Dah uh dee hsj 10 4⁵ Wlshn werden, sie wieder aninpflanzen. Von Wur unbestimm—⸗ Ee ten Haczungsgerechligkeit Ramnt der Eigenthümer des Wal— Mün des Verduntgen ⸗ daß Warende m Ansehung* E W zes/ auf ein mit es rechtmäbigen Penutzung 10 Verhält⸗ Ulen 100 endes bestimmtes Hohzdedutat fehnesen erde. W—— Sreibendepntanten und Leuttden, die Hälfte in h Lorf, oder wenn sie dies nicht wollen, in Gelde nach der n Forsttarxe zu nehmen, was jedoch nicht auf Holzbe— hh n rechtigte ausgedehnt werden kann. Ju Ansehung des 0 Bauholzes kann die Fixirung der Abgabe nur in Ueber— Wim einstimmung beider Theile erfolgen. Doch schränkt sich Whun eine solche unbestimmte Holzgerechtigkeit nur auf das Be— an dürfniß des begünstigten Grundstückes ein, und der Be— rechtigte kann sich derselben weder zum Verkaufe noch zur aum Besorgung anderer unberechtigter Besitzungen bedienen. Hossl Der Berechtigte kann sein Bedürfniß nicht auf mehrere H Jahre vorausnehmen, sondern dasselbe nur für jedes Jahr ghd besonders fordern. Das einem Gute beigelegte Holzrecht unn begreift die Bedürfnisse des Besitzers nur dänn in sich, mh wenn er auf dem Gute wohnt, wo auch die Bedürfnisse Ade des Pächters und Wirthschaftsbeamten darunter begrif— * fen sind. Die Befugniß, Bauholz aus einem Walde zu F nehmen, erstreckt sich, als Grundgerechtigkeit, nur auf 8 dasjenige, was zur Unterhaltung und Wiederherstellung D b der zur Zeit der Verleihung des Rechts vorhanden ge— A wesenen Wohn- und Wirthschaftsgebäude erforderlich muhen, ist. Zu neuen Anlagen darf der Wald das Holz gar E nicht hergeben, jedoch kann der Berechtigte es aus dem— „eht selben fordern, wenn die Bedürfnisse des berechtigten Gu— CDae tes eine Erweiterung der Gebäude nöthig machen. Wenn cee Pfeils Ant. II. 30 466 einer ganzen Gemeine das Holzrecht verliehen worden ist, er⸗ streckt sich dies nicht mit auf die Häusler und Einlieger, so wie auch die Zahl der berechtigten Besitzungen über die zur Zeit der Verleihung vorhanden gewesenen nicht ver— mehrt werden darf. Alle Holzberechtigten müssen sich nach der vorgeschriebenen Forstordnung richten und dür— fen ohne Vorwissen des Waldauffehers kein Holz fällen und abführen. Der Holzungsberechtigte darf das ihm angewiesene Holz nur dann verkaufen, wenn es ihm wei— ter als eine Tagereise angewiesen wird und er den Er— lös zur Anschaffung von nahem Holze verwendet, in welchem Falle der Waldbesitzer befugt ist, dem Berech— tigten das Holz in Gelde nach der Forsttaxe zu vergü— tigen. Das Recht Kalk im Forste zu brennen, schließt kein Recht auf Holz in sich. Das Recht Boden, Erde, Lehm, Steine ꝛc. zu holen, muß ohne Schaden an dem Holze zu thun ausgeübt werden. Wer das Recht, Holz auf frem— dem Grunde stehen zu haben, hat, kann auch die Wurzeln der Baäume benutzen. Ueberblicken wir die Rechte und Befugnisse des Wald— »besitzers gegen die Berechtigten, so erstrecken sie sich im Allgemeinen auf Folgendes: Jede Ausübung der Berechtigung kann verhindert werden, welche die Benutzung des Waldes als Wald für den Besitzer unmöglich macht. Deßhalb kann keine Art der Holzgerechtigkeit aus— geübt werden, welche die Wiederkultur des Waldes ver— hindert, keine Benutzung einer Gerechtigkeit kann so aus⸗ gedehnt werden, daß sie den Besitzer von der eigenen Be— Hl 6ycs ¹ E la etR litihl 16 H set W fullh 117 un it fehM nchshlt un i Uu m0 Rl chl IN hidgh r Habigfl Rust Byn Hist eh Her, sy e zut tU Asch D dh fillen I II ( E / it Aetech, vaetgü, ii „lh, 0He 0f fia Whe W˖/ Vsch n echidet füe t gus⸗ des vel Rd a en S 467 nutzung ausschließt. Die Weidegerechtigkeit ist derjenigen Einschränkung unterworfen, welcher der Wald zur Verjün gung und Wiederherstellung bedarf, die Streugerechtig— keit erstreckt sich nicht so weit, daß dadurch die Erhaltung des Holzes und des Waldes verhindert würde, sie muß sich einer Beschränkung unterwerfen, sobald diese dazu nöthig wird. Der Waldbesitzer darf ferner keine Ausdehnung ei— nes Servituts gegen den Sinn der Verleihung oder der seit rechtsverjährter Zeit bestandenen Observanz ge⸗ statten. Er ist berechtigt, dieienigen Maßregeln zur Verhinde— rung mißbräuchlicher Ausübung des Serpituts zu ergrei— fen, welche den wirklichen Gerechtsamen des Berechtigten nicht nachtheilig sind und durch die allgemeinen Vorschrif— ten bestimmt werden. Wenn von den Mitteln, die Waldserbituten so viel als möglich unschädlich zu machen, die Rede ist, so kann dies in Hinsicht ihrer Beschränkung nur dahin gedeutet wer— den, daß dies in so weit geschiehet, als die Gesetze den Waldbesitzer dazu berechtigen. Das beste Mittel, die Un— schädlichkeit der Servituten zu erreichen, ist eine geregelte Waldwirthschaft, welche die Gesetzgebung auf jede Art herbeizuführen sucht und die sie deßhalb vorzüglich be— günstiget. Beachten wir die Holzungsgerechtigkeiten, so erstrecken sich diese a. auf die Abgabe von Bau-, Nutz- und Brenn— holz von einzuschlagendem grünen Holze, oder b. auf Raff⸗, Lese, Stock 7, Lager⸗, Windbruch-, * 30 — i— *+ ——————.—— 1 —7 468 trocknes Holz und Abraum, welches sich die Berechtigten selbst zu sammeln verpflichtet sind. a. Die erste Art der Belastung kann dem Walde nur dann als nachtheilig erkannt werden, wenn die Ab— gabe größer ist, als sie nachhaltig und ohne Beeinträchti— gung der vollkommnen Walderzeugung gegeben werden kann, indem das als kein Nachtheil für den Wald selbst gelten kann, daß derjenige, welcher den Besitztitel und die Verwaltung hat, nicht mehr oder gar weniger erhält als die Berechtigten. Dem Besitzer stehet dabei frei, den nachhältigen Ertrag des Waldes bei einer zweckmäßigen und regelmäßigen Bewirthschaftung zu erforschen, und wenn sich ergiebt, daß die Befriedigung aller Berechtigun— gen aus demselben nicht erfolgen kann, die Beschränkung der Abgabe, so weit sie demgemäß nöthig wird, zu ver— langen. Eben so stehet aber auch den Berechtigten zu, den Waldbesitzer zu einer regelmäßigen, zweckmäßigen Wirthschaft anzuhalten, um die mögliche Befriedigung ih— rer Forderungen zu erreichen. b. Erstreckt sich das Serbitut auf Raff und Le— seholz, so liegt es in der Natur der Sache,daß es in demselben Mabe unschädlicher wird, je regelmäßiger und vollkommner die Wirthschaft ist. Lagerholz, Windbrüche, trocknes Holz vermindern sich gleichmäßig mit der Zweck— mäßigkeit des Umtriebes, der regelmäßigen Wald verfün⸗ gung, der Vermeidung aller Plenterwirthschaft und bei geschlossenen, regelmäßig durchforsteten Beständen. Bei der Berechtigung auf Abraum und Raff- und Leseholz mus man den Forstbesitzer aufmerksam machen, welchen Schaden er sich selbst durch Verkürzung des Umtriebs sst.d Ne 99— I I f v Hueez sem gt l 2 uhelh M Imp du Wafeltty W 1 I U n . Hahte Whude Eu 2 Iutdin Ischs aul ahil d When ½ und 0agwe ahtung Lin h Nbigen 00 y/ „Welchen Ma 469 thut. Bei 40— 50jährigem Umtricbe in Kiefern beträgt die Bodenerzeugung beinahe zwei Fünftheile von diesem Holze, bei 120jährigem nicht. Wer daher seinen Wald, auf dem eine solche Belastung ruhet, stets jung herunter— hauet, gewährt den Berechtigten einen bei weitem grö⸗ bern Antheil an der Benutzung, als sie zu fordern herech— tigt sind. Die Unschädlichkeit der Weidegerechtigkeit be— ruhet beinahe allein auf einer regelmäßig betriebenen Wirthschaft. Das Gesetz bestimmt, der Wald soll an Scho⸗ nung erhalten, was er bedarf, aber, wie sich dies von selbst verstehet, unter der Einschränkung, daß die Wiederkultur nach den Regeln des Waldbaues und die Abnutzung nach wirthschaftlichen Grundsatzen erfolge. Wer die Einrich— tung seiner Wirthschaft nach solchen Grundlagen feststellt, daß er bei vorfallenden Streitigkeiten sich darüber aus— weisen kann, daß bei einer die Berechtigten nicht wider— rechtlich verkürzenden, pfleglichen Behandlung der Wald die verlangte Schonungsfläche nicht entbehren kann, dem muß sie auch gewährt werden, während bei einer unge— regelten Benutzung und Behandlung den Forsten nie diese Vergünstigung des Gesetzes zu gute kömmt, da dabei der Bedarf entweder nicht verlängt oder nicht nachgewiesen werden kann. ö Auch das Streurecht wird durch eine regelmäßige Waldwiethschaft weniger schädlich. Einmal erzeugt ein gut bewirthschafteter Wald mehr Streu als ein schlecht behandelter, und die Berechtigten, wenn sie viel Streu haben, benutzen sie entweder nicht ganz, oder lassen sich leichter eine Beschrankung auf kleinere Distrikte gefallen, 2* 4⁷⁰ als wenn nur wenig Streu vorhanden ist, und dann kann für regelmäßig geschlossene Orte dem Gesetze gemäß auch diejenige Schonung verlangt werden, welche der unregelmäßig durchhauene und bewirthschaftete Forst nie erhalten kann. Die Belastung durch Wege, Triften, die Schadenhütungen, die Kosten der Aufsicht und Be— wahrung, vermindern sich in demselben Verhältnisse, in welchem die Holzung regelmäßiger und die Bestände ge— ordneter und mehr zusammengelegt werden. So kann man mit Recht sagen: je schlechter die Wirth⸗ schaft, je drückender die Servituten; so wie es auch oft der Fall ist, daß die zu drückenden Servituten Ursache der schlechten Wirthschaft sind. 2. Von den Verpflichtungen des Waldbesi— tzers gegen Berechtigte. Wenn wir die Servituten von dem Gesichtspunkte aus betrachten, daß sie ein Eigenthum eines Andern sind, daß eine Gerechtsame eben so gut ein Besitzthum bildet als ein Grundstück oder ein Kapital: so liegt die natürliche Verpflichtung des Waldbesitzers, keine Hand— lung vorzunehmen, wodurch der Ertrag bei der recht— lichen Benutzung dieser Gerechtsame für den Berechtig⸗ ten geschmälert würde, schon am Tage. Es ist eine auf⸗ fallende Erscheinung, daß die rechtlichsten Waldbesitzer und Forstverwalter, welche jede Beeinträchtigung eines andern Eigenthums verabscheuen, täglich, ohne sich dar⸗ über Vorwürfe zu machen, offne und versteckte Angriffe auf die Gerechtsame der Berechtigten thun, und ihnen die Benutzung derselben zum eignen oder zum Vortheile des D Iun nsahelã es ME set Hler get Head. Hleibene r dablgther vandil U. 6 D N. inlnn aahannt M6 wusr Iit M Ing/ HHH d 1 Ian En Wae agsn Nad sln e vamn splf m Ihtg añ H nuumgß Halb 9⁰ ö dann Noemiß Ne der W Jus Aliten, M Ses Basse iu e Re E Dh oft M der 0 cesi Piullle Zuddety Vfan die G Uch lh l Olasthe dak; aglife en de 30 6 Waldbesitzers zu schmälern suchen. Es läßt sich dies nur daraus erklären, daß die Berechtigten ununterbrochen versuchen, ihre Berechtigungen zum Nachtheile des Wal— des unbefugterweise auszudehnen, und daß daraus ein steter Kampf entstehet in welchem die Grenzen, welche kei— ner von beiden Theilen überschreiten sollte, unbeachtet bleiben, oder daß durch die steten Klagen über die Ver— derblichkeit der Servituten und die Behauptung der Noth—⸗ wendigkeit ihrer Beschränkung den Waldbesitzern und Verwaltern die Meinung beigebracht worden ist: alles sey erlaubt, recht und billig, was dazu dienen könne, die Holzerzeugung zu begünstigen oder für den Waldbesitzer vortheilhafter zu gute zu machen. Das darf aber nie die Ansicht des rechtlichen Mannes seyn, der die Sache im wahren Lichte betrachtet, und weder der Forstbesitzer hat das Recht, noch der Forstverwalter die Verpflich⸗ tung, irgend jemanden in seinen Gerechtsamen wider—⸗ rechtlich zu kränken. Man vergesse nie, daß es ganz gleich ist, ob man dem Berechtigten zwei Thaler aus dem Schränke nimmt, oder ob man solche Vorkehrun— gen trifft, daß er zwei Thaler bei der rechtlichen Be— nutzung seiner Gerechtsame verliert, denn er wird durch beides um zwei Thaler ärmer. Bei der Benutzung des Waldes, bei jeder Waldeinrichtung und Veränderung sollte man dies immer vor Augen haben und denselben, wenn Belastungen auf ihm haften, nur aus dem Ge— sichtspunkte betrachten, daß es ein getheiltes Eigenthum ist, wovon dem Besitzer, der gewöhnlich die größte Be— nutzung erhält, die Verwaltung zustehet, und dem deß— halb die Verpflichtung obliegt, alle Einrichtungen so zu ——..——— 47² treffen, daß keiner der Nutzungsberechtigten in seinen Nutzungen verkürzt wird. Nicht bloß das natürliche Recht und die Billigkeit erfordern dies, sondern auch die Gesetze schützen die Be— rechtigten gegen Beeinträchtigungen, und wenn diese ihr Recht erkennen, so sind die Folgen derselben für den Waldbesitzer gemeiniglich höchst verderblich, der ver— meinte Vortheil, welchen man sich verschaffen wollte, verändert sich in den größten Nachtheil, und jede Nicht— achtung des fremden Rechtes bestraft sich in der Regel sehr scharf. Die Angriffe auf dasselbe können bei der Forstwirthschaft im Anfange oft sehr versteckt geschehen, und bleiben von denen, welche sie nicht bemerken, weil die Folgen sich nicht gleich zeigen und nicht voraus über⸗ sehen werden, unbeachtet; allein sobald der Berechtigte sie fühlt, wird er gegen den Angreifenden sich zur Wehre setzen, wobei ihn die Gesetze schützen müssen, und die— sen dann in desto größere Verlegenheit bringen. Alles, was bei Gelegenheit der Nebennutzungen, der Streu-, Weide⸗, Mast- und anderer Nutzungen gesagt worden ist, um den Waldbesitzer in den Stand zu setzen, zu übersehen, in wie fern durch seine Wirthschaftseinrich⸗ tungen bei der einen oder der anderen Nutzung ein Ver— lust entstehet, gilt auch für die Berechtigten, und ist für ste eben so sorgfältig zu berücksichtigen als für das ei— gene Interesse des Waldbesitzers. So wie der kürzere Umtrieb die Streu-, Weide und Mastnutzung für den Besitzer schmälert, wenn er diese Benutzungen selbst be— ziehet, eben so verliert der Berechtigte dabei, wenn sie ihm gehören. Bei dem eignen Besitze ist die Unachtsam— eitox 71j⁰—⁰ ht. l deyh N 1u WI betl 90% 1 114 R E Ohen st I Rx, WM W t Ishl eh Reh nd stfH My, Rur M W V 7 lles u kang; e Hh de Im I hul deh W sch Rr sann acheit id Mse he I den hel⸗ Wydlu, Mach 0 Nal M olt U ohbe⸗ „ilge h dls nllee, Vll, Aden % N Iuuch usfit I5 6h Olse st bes aun se htsalt 47³3 keit darauf bloß thöricht, bei dem fremden die absicht— liche Beeinträchtigung der Gerechtsame des andern un— rechtlich. Was z. B. die Nutzung vom Theerschwelen dem Forstbesitzer selbst werth ist, gilt sie auch dem Be— rechtigten, und wenn sie durch den Sojährigen Umtrieb in Kiefern gegen den 120— 13ojährigen verloren ge— het, so darf dieser zum Nachtheil desjenigen, welcher zur Benutzung der Kienstöcke berechtigt is, nicht eher ein— geführt werden, bis die Ablösung dieses Servituts nd die Entschädigung des Inhabers bewirt ist. Die wenigsten Forstbesitzer und Forstverwalter beachten dies genugsam, und gehen einer unendlichen Verlegenheit ent— gegen, wenn die Einrichtung getroffen ist, und sie bei der Klage der Berechtigten sich außer Stand gesetzt sehen, ihren gerechten Forderungen zu genügen. Mehr als alles verdient aber von den Forstbesitzern der Umstand berücksichtigt zu werden, wie gefährlich es ist, oft so leichtsinnig mit der zu starken Benutzung der Waldungen, welche belastet sind, zu verfahren und da— durch die Ausübung der Holzgerechtigkeit unmöglich zu machen. Wenn auch das Gesetz den Waldeigenthümer bei unberschuldeten Unglücksfällen, welche den Wald treffen, frei spricht, für die Befriedigung der Berechtig— ten zu sorgen, so ist es doch mit Recht unerbittlich, so— bald der Waldeigenthümer den Ruin des Waldes und die Unmöglichkeit deßhalb die Bedürfnisse der Berechtig⸗ ten zu befriedigen, sesbst verschuldet und herbeigeführt hat. Das Recht des Raff- und Leseholzes, welches auf den mehresten Privatwaldungen ruhet, ist an und für sich ein sehr unschädliches, da der Forstbesitzer selten im 47⁴4 Stande ist, das den Leuten dadurch zufallende Holz zu benutzen. Ist der Wald so ruinirt, daß die Berechtigten ihre Bedürfnisse nicht mehr wie sonst daraus durch das— selbe befriedigen können, so wird es zu einer Last, wel— che oft den ganzen Ertrag eines Gutes hinwegnimmt, in— dem diese dann volle Entschädigung und Befriedigung ihres Bedürfnisses erhalten müssen. Das so unbedeu— tend erscheinende Raff und Leseholz zeigt sich dann erst in seiner ganzen Wichtigkeit, und sein Ersatz kostet beträcht— lichere Summen, als man sich vielleicht einbildet. Gesetzt, es gehörte ein Wald von 2000 Morgen zu einem Gute, aus welchem sonst 100 Familien ihre Feuer— holzbedürfnisse befriedigt hätten, welcher jedoch wegen Devastation durch den Besitzer diese nicht mehr zu befrie— digen vermöchte, so würde dem Gutsbesitzer die Ver⸗ pflichtung obliegen und gesetzlich auferlegt werden müs— sen, für diese durch Ankauf von Klafterholz so lange zu sorgen, bis der Wald wieder in einen Zustand gekommen ist) das hinreichende Feuerholz zu geben. Es sey der Bedarf der Familie zu 4 Klaftern, oder ihr Betrag in Reisholz ermittelt, was nicht zu viel seyn dürfte, wenn von ländlichen Ackerbesitzern die Rede ist, und die Klafter kostet 3 Rthlr., so ist der Betrag der jährlichen Entschädigung, vielleicht ohne Herbeischaffungskosten, 1200 Rthlr. Die Fälle, wo die Entschädigung wirklich gegeben werden mußte, höher als sie hier angegeben ist, wo das Gut dadurch für lange Zeit beinahe allen Werth ver— lor, könnten nachgewiesen werden; daß sie nicht häu⸗ figer vorfallen, liegt bloß darin, daß die Berechtigten den Umfang ihres Rechtes noch nicht genug übersehen I N 00 h6nn schsz Oani se del wilue vanhy HN 0 ashhot Ne III R un mp mi ingy j vagp; Kuhhch I j Hhttt uß Msi Nda bm ef xnch elet⸗ oeph sens % III 0 ommet Helaß lftt 1 de hlihen Flosen, willlch sis, v0 0 val⸗ hin chligten wasche und die Besitzer ihnen oft nachsehen, ihre Bedürfnisse von dem jungen Holze auf Kosten des Forstes zu befrie— digen. Es ist wahr, die Debastation eines Waldes muß schon in einem großen Umfange statt finden, wenn sie sich nicht irgend beschönigen ließ und der Ausgang eines Devastationsprozesses unzweifelhaft seyn soll, aber wird sie erwiesen, so ziehet dies beinahe doch stets das Ver— derben des Waldbesitzers nach sich. Die Gesammtheit wird durch einzelne Walddevastatlonen am Ende nichts verlieren, desto mehr aber der leichtsinnige Waldbesitzer, welcher sich dieselben zu Schulden kommen läßt, und in einem desto größern Maße, je größer die Belastungen des Waldes sind.— Die Berechtigten über ihren Vor— theil und ihre Gerechtsame hinreichend aufzuklären, wäre vielleicht gar kein unberdienstliches Werk, denn sie sind als die Miteigenthümer der Forsten die natürlichsten und besten Wächter einer regelmäßigen Bewirthschaftung, und wenn sie ihre Rechte besser wahrnähmen, als es in der Regel geschiehet, so würde dies zuletzt zum eignen Besten der Forstbesitzer gereichen, so scheel diese auch an— fangs zuweilen dazu sehen würden. Jede Walddevasta— tion, so viel pecuniären Vortheil sie auch anfangs zu versprechen scheint, führt die Nachtheile doch zuletzt un— ausbleiblich herbei. Wenn der Wald zur Sicherheit darauf haftender Schulden an Gläubiger verpfändet ist, so wird die De— vastation, sobald der Werth so verringert wird, daß er die Schulden nicht mehr deckt, zu einem gemeinen Be— truge, zu einem Bestehlen dessen, welchem das Kapital gehört, welches jeden, der sich dies zu Schulden kom— ———— 228—— S—— -===.eee., ———————————————— Wee— —22— 47 men ließe, in die Klasse der Betrüger herabsetzte und den Verlust aller bürgerlichen Ehre nach sich ziehen würde. Daß die Verpflichtungen des Waldbesitzers hinsichts der Erhaltung des Waldes zur Befriedigung der Berech— tigten in den Gesetzen begründet sind, wird aus folgen— den, aus dem Isten Theile XXII. Tit. des Allgem. Land— rechts entnommenen Gesetzstellen hervorgehen. §. J. Den gesetzlichen Einschränkungen des Eigen— thums ist ein jeder Grundbesitzer sich zu unterwerfen ver— bunden. ů §. 31. Es darf niemand in seinem Grundstücke et— was vornehmen, wodurch der Andere in Ausübung sei⸗ ner Grundgerechtigkeit gehindert, oder ihm dieselbe verei— telt werden könnte. 9. 35. Hat der Berechtigte die Grundgerechtigkeit durch einen lästigen Vertrag erworben: so ist der Ver⸗ pflichtete schuldig, sein Grundstück auf eigene Kosten in der Verfassung zu erhalten, daß der Berechtigte seine Befugnisse ausüben könne. §. 36. Aber auch außer diesem Falle muß der Ver—⸗ pflichtete zur Unterhaltung der belasteten Sache in die— sem Zustande verhältnißmäßigen Beitrag leisten, wenn er von der Sache einen Gebrauch von eben der Art wie der Berechtigte hat und sich dessen ferner bedie— nen will. 9. 44. Offenbart sich aber der Nachtheil(einer Ein— richtung, welche die Ausübung einer Berechtigung hin⸗ dert) erst in der Folge, so kann der Berechtigte auf eine den Umständen angemessene Abänderung innerhalb der Verjährungsfrist auftragen. 2 hine Husta 7 sin N mth 47 10 H. 45. Grundgerechtigkeiten können gegen Ent⸗— rde, schädigung des Berechtigten aufgehoben werden, wenn uschto Anstalten und Einrichtungen, die zum allgemeinen Be— Barch sten vom Staate angeordnet werden, solches nothwendig sge machen. 9. 81. Andere Art der Benutzung kann der Besitzer des belasteten Gutes nur insofern ausüben, als der er— ö x forderliche Weidebedarf des Berechtigten dadurch nicht n er geschmälert, oder dieser entgehende Bedarf durch Anwei— sung eines andern gleich gelegenen Stückes vollständig dicheh vergütigt wird. 9 l 9. 178. Wenn der ganze Wald ruinirt wäre, so e kann der Eigenthümer denselben nicht auf einmal in 1½ Schonung legen, sondern er muß die Einrichtung so ma⸗ tge chen, daß die Wiederherstellung des Waldes nach und tt d nach erfolgen könne, und dennoch den Hütungsberechtig— sun it ten die Nothdurft zur Unterhaltung ihres berechtigten sint Viehes nicht entzogen werde.* ö §. 174. Wenn die Wiederherstellung des Waldes E nicht möglich ist, ohne den Viehstand, welcher auf die 5 Hütung gebracht werden kann, einzuschränken, so müs⸗ ed sen die Hütungsberechtigten eine solche Einschränkung* 8 et VA auf so lange, als es nach dem Befinden vereideter Sach—„ 1- verständigen nothwendig ist, sich gefallen lassen. K(Dies bezieht sich jedoch nur auf die ohne Verschulden e des Besitzers ruinirten Waldungen.)* hh 9. 225. Hat der Waldbesitzer in der Benutzung ij eine des Waldes solche Ansalten und Vorkehrungen gemacht, Ilb det daß dadurch den Raff- und Leseholzberechtigten die Ausübung ihres NRechkes vereitelt worden, so muß er ——————— 4²8⁸ ihnen stehendes Holz zu ihrer Nothdurft anweisen, bis der Mangel an Raff- und Leseholz aufhört. 9. 229. Hat der Eigenthümer des Waldes die Un—⸗ zulänglichkeit durch üble Wirthschaft und übertriebenen Verkauf selbst verursacht, so muß er den Holzberechtig— ten(in der Benutzung des Waldes) nachstehen. 9. 233. Hat der Eigenthümer den Mangel durch seine Schuld verursacht, so muß er den Berechtigten auf so lange, bis der Bedarf desselben von der be— stimmten Art im Walde wieder vorhänden ist, entschä— digen. §. 234. Diese Entschädigung muß der Regel nach durch Holz anderer Art, nach einem durch Forstverstän— dige zu bestimmenden Verhältnisse, wenn aber auch der—⸗ gleichen nicht vorhanden ist, in baarem Gelde geleistet werden. Eine vollständige Nachwelsung der im Preußischen, vorzüglich für die ättern Provinzen, ergangenen Gesetze und Verordnungen, betreffend das Forst- und Jagdwe— sen, findet man in dem Repertorio der preußi— schen Landesgesetze von Hoffmann, zte Fort— setzung, Züllichau 1804. Obwohl viele davon theils stillschweigend, theils ausdrücklich aufgehoben wur— den, so sind doch auch viele wenig gekannte noch in Kraft, und es ist theils nützlich sie zu kennen, theils in— teressant für den gebildeten Forstmann, den Gang der Forst-Gesetzgebung zu übersehen, wozu dies Buch em— pfohlen werden kann. 1 Grumton daral 0t Wy gbu MAU shenhy utdioii des Dihd ole WL sttici hewigh shlgo buf H wodnig Lumg büge 7 4 Ai 0 ouy 6 90% Uh⸗ Venn IIcl 2Idutch Oühttg A 06 Vishn MWach Win ditt Sacste Nen Woresche „he I Htt abet 0ùm Ic in ini eM 47⁰ 3. Von der Ablösung der Servituten. Das Servitut schließt die freie Benutzung des Grundeigenthums aus; die freie, ungehinderte Benutzung ist aber in der Regel die Bedingung, unter welcher allein darauf zu rechnen ist, daß ein Grundstück die öchst mög⸗ liche gewähre. Deßhalb wird mit Recht von der Gesetz⸗ gebung zur Beförderung der Landeskultur auch die Ab— lösung der Servituten von den Forsten als etwas wün— schenswerthes dargestellt und begünstigt, ohne jedoch ausdrücklich vorgeschrieben zu seyn. Dies hat der Na— tur der Sache gemäß jedoch nicht sowohl auf diejenigen Wälder Bezug, welche ihrer Natur nach Wald bleiben sollen, sondern auf die, welche sich zur Umwandlung in Feld und Wiese eignen, und bei denen das Serbitut die freie Benutzung und Umwandlung hindert. Viele Berechtigten haben auf den Grund der zur Theilung gemeinschaftlicher Rechte ergangenen Gesetze auch auf eine Ablösung der Waldserbitute und Theilung des Waldes in der neuern Zeit angetragen, allein es läßt sich leicht darthun, daß es nie der Sinn des Gesetzgebers gewesen seyn kann, eine Ablösung der Waldservitute ge⸗ setzlich vorzuschreiben und den Waldbesitzer zu zwingen, auf einen Antrag der Berechtigten dieserhalb einzugehen, wodurch dem Nationalwohlstande auch eine unheilbare Wunde, wir sagen es nochmals, geschlagen werden würde. Der unabänderliche Rechtsgrundsatz jeder Separa— ————3—3—3—3————— — I ————— 77 2.—* ———————.—— „H, 48⁰ tion gemeinschaftlicher Rechte und Nutzungen ist, daß kein Theil gegen den andern dabei verlieren, und daß der Erträg des Ganzen bei getheilten Nutzungen nicht ge⸗ ringer werde, als er es bei den gemeinschaftlichen war. In wie fern es möglich ist, daß diese Bedingung bel der Ablösung der Servitute vom Walde, welcher Wald bleiben soll, erfüllt werden kann, wonen wir bei jeder der drei gewöhnlichsten Grundgerechtigkeiten, der Holzungs, Weide- und Streu-Gerechtigkeit, kurz über⸗ blicken. Die Holzungsgerechtigkeit müssen wir wieder hierbei a. in eine solche, welche zu Ansprüchen auf grünes und zu gute zu machendes Holz und b. die bloß zu Raff', Lese, trocknem Holz, Abraum und dgl. berechtigt, theilen. Die erstere ist offenbar eine solche, deren Ablösung wünschenswerth, aber selten möglich ist, und von den Berechtigten begehrt wird. Sie ist dem Allgemeinen vortheilhaft, weil der Waldbesitzer, dem die Kultur des Waldes obliegt, weniger Neigung dazu und einen gerin— gern Wunsch zur Erhaltung desselben haben muß, wenn er für Andere Holz erbauen und einen Theil der Holz— ernte abgeben soll, als wenn er weiß, es gehört ihm al— les, was er erziehet. Es wirkt dies Servitut beinahe eben so nachtheilig auf die Waldkultur als die Abgabe des Zehnten auf die Feldkultur. hh y alo) D090 Iu 00 diß b n VIug Wche IHHH 19%/ öet M be M rn Mn Ran 2IMh In II veuh 0f0 II al⸗ hahe Abgabe 481 Die unbestimmt Berechtigten, wie z. B. bei Bau— holz in der Regel der Fall ist, haben überdem kein In— teresse zur Holzersparung, da sie den Bedarf stets erhal— ten müssen, und dies Servitut begünstigt daher die Holzverschwendung außerordentlich. So wünschenswerth deßhalb auch seine Ablosung dadurch, daß man einen Theil des Waldes an den Berechtigten zur eigenen Erzie— hung seines Holzes abtritt, ist, so selten ist dies jedoch aus führbar. Die Fläche, welche man an die einzelnen Berechtigten zur Entschädigung eines jeden abtreten könnte, reicht vielleicht hin, die Erzeugung des Bedarfs überhauyt in einem ganzen Umtriebe hervorzubringen, aber ist nicht geeignet, den Bauholzbedarf zu jeder Zeit, wo er verlangt wird, zu gewähren. Diesem Bedürfnisse stets zu genügen, wird ein nachhaltig bewirthschafteter Wald erfordert. Den Bauholzbedarf eines Kutschners oder Kossathen für hundert Jahre zu befriedigen, bedarf man nur der Erzeugung Eines Morgens Forst, denn er erzeugt eine größere Masse Holz, als der Kossäth in dieser Zeit bedürfen wird, aber bei der besten Wiethschaft ist derselbe nicht im Stande, diesen Morgen so zu behandeln, daß er hundert Jahre hindurch seinen Bedarf an Bau⸗ holze stets darauf in jeder Art vorräthig findet. Der ganzen bauholzberechtigten Gemeine, wozu er gehört, ei— nen Walddistrict abzutreten, damit diese ihren Bedarf da— selbst erzöge, hiebe das Uebel nur ärger machen, denn statt eines Eigenthämers des Forstes erhielt er nun viele, wobei sein Verderben gewiß wäre, da jeder nur darauf deukt, den mehrsten Gewinn daraus zu beziehen und die kleinsten Ausopferungen dafür zu machen. Cinzelnes be— Pseils Am. II. 31 —9—99—9—99—9—9—9—9—9—9—9—9—9————————— 48² stimmtes Waldeigenthum ist wohl vortheilhaft und wird zuletzt vortheilhaft benutzt werden, aber vom Kommun— Eigenthum ist dies selten der Fall. Auch ist nicht alles Bauholz, was in einem Forste wächst, und die Entschä— digung würde nicht für zweckmäßig erkannt werden kön⸗ nen, wenn man für das brdürftige Banholz zum Theil Brennholz gäbe. Die Ablösung der Berechtigung auf Raff? und Le— seholz ꝛc. ist da, wo der Wald bleiben soll, beinahe nie mit Gewinn für beide Theile oder das Allgemeine mög⸗ lich. Es befrledigen davon oft eine beinahe unglaub— liche Menge von Berechtigten ihre ganzen Brennholzbe— dürfnisse, indem sie jedes kleine Rels, jede vermodernde Wurzel, jeden Kienapfel und Tannenzapfen sorgfältig aufsuchen, und die ganze Holzerzeugung des Waldes auf diese Art zu gute machen. Die Mühe und die Kosten des Aufsuchens und der Zugutemachung kommen dabei we— nig oder gar nicht in Anrechnung, da sie häufig durch Welber, Kinder und Greise verrichtet wird, welche oh⸗ nehin in dieser Zeit keinen weitern Erwerb haben. Wollte man ihr Bedürfniß nach Klaftern und Schocken Reisig aussprechen, und die zur Befriedigung nöthige Fläche nach den im Forste gewöhnlichen Ertragssätzen berech— nen, so wird man sehr häufig finden, daß dazu der ganze Forst, aus dem der Besitzer jetzt eine beträchtliche Nu⸗ tzung und die Berechtigten die Befriedigung ihrer Be⸗ dürfnisse beziehen, nicht dazu hinreicht, und die An⸗ weisung eines Theiles, der jedem den jetzigen Ertrag sicher gewährt, wäre unmöglich. Nie kann aber dabei der Forstbesitzer ohne Schaden abgefunden werden, voraus⸗ I. ahti N. tt un Henb EI V Dahl W5 Hhhin In H RHH Rano l910 it sun RIhlthtt wahnh. ning 0 tt, Re e b sen W Heuth fah H 0 1 lun 21 sleh Iu g lhird I/ lt CM W + Ihe diho E u Jode 200 Suu „ EL 60 W. I1 + 80 Me 0⁴ 1 ⁷ 2* * 0⁰⁰ ———— 488 gesetzt, der Wald soll Wald bleiben. Er gliebt den Bes rechtigten jetzt, was er gar nicht, oder weit unvollkomm— ner benutzen und zu gute machen kann, durch die Ab— tretung cͤnes Waldtheils aber verliert er wirklich Werth babende Benutzungen. Was helfen ihm die nun im Walde bleibenden kleinen Reiser, der Ertrag der Durch— forstungen in den ersten 10 und 15 Jahren, die Kienäpfel, Wurzeln und dgl.) wenn sie auch nun im Forste bleiben. Die dadurch allmählig erfolgende Ver— besserung des Bodens kann ihn nicht für das jetzt zu verlierende Klaster und Nutzholz entschädigen! Wollte man einwenden, daß die gewöhnlich mißbräuchliche Aus⸗ übung des Serbituts seinem Walde so vielen Nachtheil zu⸗ fügte, daß er diese Aufopferung nicht scheuen dürfe, so ist einmal ein Mißbrauch nicht unabwendbar, und kann durch verdoppelte Aufsicht und gesetzmäßige Bestrafung wohlfeiler verhindert werden; dann kann aber auch wohl niemand gezwungen werden, einen Mißbrauch abzukau⸗ fen, und ist er unabwendbar, so hat der Foꝛstbesitzer ja keine Sicherstellung, daß in dem befreieten Waldtheile, wenn die jetzt Berechtigten das Bedürfniß dazu zwingt, sie nicht wieder mißbräuchliche Nutzungen sich anmaßen, und den Forst nach allen gemachten Aufopferungen von neuem bestehlen. Wenn je eine Verkleinerung der Wald—⸗ flache gefährlich werden könnte, so wäre es gewiß diese, wo der Waldbesitzer gezwungen würde, den Berechtig⸗ ten einen Theil seines Waldes für ihre Berechtigung ab— zutreten, wobei die Holzerzeugung des einen Theils nicht ganz benutzt werden könnte, und der andere als Ge— 31* 48⁴ meingut einer wahrschelnlichen Vernichtung als Wald, während er nichts anders seyn kann, entgegen ging. Untersuchen wir das Vortheilhafte der' Ablösung des Weideservituts, so ist sie für den Waldbesitzer nur dann anzurathen, wenn die Weide für ihn selbst in dem bleibenden Theile des Waldes mehr Werth hat, als die Abtretung, welche er dafür macht. Eine Separation der Weide in den Weidedistricten, so weit die forstmäßige Bewirthschaftung dabei bestehen kann, mag recht und billig seyn, ob sie gleich den Schäfereibesitzern stets nach⸗ theilig ist; aber eine Ablösung ist höchst nachtheilig für den summarischen Ertrag der Forsten und dadurch für das Gemeinwohl. Wir haben schon oben weitläuftig ge— zeigt, daß die Holzerzeugung, sobald die Weidegerech— tigkeit unter der gehörigen Beschränkung und nur dann, wenn das Vieh das Holz nicht mehr beschädigen kann, ausgeübt wird, gar nicht leidet. Der Wald soll dem Ge— setze gemäß diejenige Schonung genießen, welcher er zu seiner pfleglichen Erhaltung und Bewirthschaftung be— darf; ist dies aber der Fall, so hat der Waldbesitzer als solcher kein Interesse bei der Befreiung des Waldes von der Hütung, und am wenigsten kann er sich dadurch, daß ein Theil von der Weide befreiet wird, dafür ent— schädigt halten, daß er den andern Theil deßhalb abge— ben muß. Das Kulturedikt, welches dem Walde eine Begünstigung zu seiner vollständigen Kultur ertheilen woll⸗ te, hätte, wenn die Ablösung aller Waldweide Zweck wäre, sich gar nicht über die Schonung desselben auszu— sprechen nöthig gehabt, und würde nur eine ungeheure dam HHH Zated N St sbiz digt MII die Mat Rathi N, 1 H A henhe Ein Iu E QM duchon de. e. lungsß En du gt Rah 4 0 90 rinj Eo, II My n Rin t Miihe V A/ hillt bant HI 29⁰ M Il 606 V I 905 0 D0 EII Vhe. te RU geck 4185 Verminderung der Waldungen, eine Verringerung der Benutzung, der bleibenden ohne einen Gewinn für die Berechtigten herbeiführen. Eine Separation der Weide in den Wäldern, wel— che hinreichend groß sind, um eine Trennung in verschie— dene Wirthschaftstheile zu gestatten, was für die forst— liche Behändlung dabei unerläßlich nöthig( wird, indem die Schonungen auf alle verschiedene Hütungsdistricte gleichmäßig vertheilt werden müssen, kann allein das Interesse der Weidebesitzer erheischen. Auch bei dieser hat der Waldbefitzer sorgfältig zu erwägen, in wiefern ihm die regelmaßige Waldwirthschaft bei so kleinen Wirthschaftstheilen, als oft durch die Separation entste— hen, möglich ist, und sich gegen alle Beschränkung der Einschonung, welche daraus entstehen könnte, zu sichern. Auf eine Ablösung des ihm im Walde unschädlichen Servituts kann er nie gezwungen werden einzugehen, und eine Aufopferung dafür zu machen, welche ihm durch keinen gegenseitigen Gewinn ersetzt werden wür⸗ de. Die von der Regierung gewünschte Ablösung bezie— het sich lediglich auf diejenigen Wälder, deren Umwand—⸗ lung in Felder und Wiesen vortheilhaft ist, und in die⸗ sem Falle ist sie auch für den Nationalwohlstand von der höchsten Wichtigkeit und gewöhnlich beiden Theilen gleich vortheilhaft. Auch das Streuserbitut wird selten mit Vortheil für das Ganze abgelöset werden können, obglelch wohl möglich ist, daß der Forstbesitzer, wenn er bloß seinen DTTTTTT 486 Vortheil in Augen hat, einen Theil des Waldes gern aufopfern könnte, um den andern von diesem Servitute befreiet zu erhalten. Wenn das Streurechen elnen Wald nicht ganz rni— niren soll, kann es nicht ununterbrochen ausgeübt wer— den, sondern es muß sich abwechselnd über die verschie— denen Waldtheile erstrecken, welche bald geschont, bald gerecht werden. Dazu bedarf man eines möglichst gro— ßen Walddistricts zur Benutzung, und jede beträchtliche Verkleinerung würde nur dadurch, daß der für das Streurechen bestimmte Theil ununterbrochen benutzt werden müßte, den Wald als Wald vernichten. Wo nicht durch Abtretung eines solchen Forstes, der durch Verwand⸗ lung in Aecker und Gewinnung reichlichen Strohes den ganzen Streubedarf überflüssig macht, das Streurechen ganz entbehrlich wird, kann es deßhalb auch nicht rath—⸗ sam seyn, die Ablösung dieses Serbituts einzuleiten. Sie ist auch nirgends als wünschenswerth, oder gar als gesetzlich vorgeschrieben, bezeichnet. So wünsheuswerth daher die Ablösung der Serbituten ist, wenn der Wald— grund einen anderen Gebrauch als zur Holzerzeugung ge— stattet, um den Boden überall seiner natürlichen Bestim⸗ mung gemäß benutzen und die zu große Waldfläche un— gehindert verlleinern zu können, so unvortheilhaft wird sie immer seyn, wenn der Wald Wald bleiben soll. Die Servituten sind nicht mißbräuchlich, nicht aus der Werth—⸗ losigkeit des Holzes entstanden, sondern durch die Be—⸗ dürfnisse des Volks, durch die Unmöglichkeit, ohne sie 200ι II Iust E mit elin. Widel H hemi nachdoy vert N. Eam m scul Deidat 3 schnͤs Iun G W. uns dtt e) un bon V III W vesch Gin Yalne lanne u Hilnz g heshgyu tyendond suhen - Hei 48⁷ den ganzen Waldertrag zu gute zu machen; die Wirkun— gen können nicht aufhören, da die Ursachen mit eben der Kraft fortdauern. Man hebe die Berechtigungen alle mit einemmale auf, und sie werden elle nach und nach wieder entstehen. Der Forstbesitzer wird, wenn er es benutzen will, wieder das Gras in dem erwachsenen Holze vermiethen müssen, es wird den Bedürftigen müssen nachgegeben werden, gegen oder auch ohne Leistungen das werthlose Holz zu sammeln, die Besitzer der magern Sandäcker können die Streu nicht entbehren, werden sie sich um jeden Preis zu verschaffen suchen müssen, und das verbannte Streurechen wird wieder entstehen, weil man siehet, daß der Dünger zur Fruchterzeugung mehr Werth hat als zur Holzerzeugung. Viele unserer bürgerlichen Einrichtungen erscheinen uns tadelhaft, weil wir das Nachtheilige derselben auf der einen Seite bemerken, ohne zu beachten, daß sie sich von selöst nach und nach aus der Nothwendigkeit ent— wickelt haben, und daß die Nachtheile der Aufhebung und Aenderung größer find als die des Bestehens. Keine, welche sich von selbst, ohne Widerstand eines der belden Theile, des Berechtigten oder Belasteten, entwickelt hat, können wir mit Vortheil bei unveraäͤnderten übrigen Ver⸗ hältnissen ändern, und nur bei denen ist dies der Fall, welche durch Anwendung eines moralischen Unrechts und irgend einer Gewalt eingeführt wurden. Immer unter— suche man die Folge der Aenderung weit hinaus bis in die kleinsten Verzweigungen, ehe man se zwingend tref— 90 100 HI 0H N 488 fen will, und thue nichts, als die Freiheit zu geben, daß die höhere Kultur und der Wohlstand des Landes sich ohne äußere Hindernisse im Volke zu finden von selbst begründen und vervollkommnen kann. afel nu, welche den Bestand und Vorrath in einem gewissen Al—⸗ ter, so wie den Ertrag der Durchforstungen, die blei— bende und hinwegzunehmende Anzahl der Stämme in jedem Alter, nachweisen, bei Kiefern! bei Fichten bei Lerchen bei Eichen bei Buchen Hochwalde, bei Erlen bei Birken H. bei Pappeln so wie auch den Ertrag des Niederwaldes und des bei den dazu geeigneten Holzarten. mmmm—: —————8 I.:.— — 1865 2*93—.— S—— 28980000———.— 366—98 SSI*8 2 8s8e—58 4 3 3 22—5———s* 88 28 2211285 248— 2. 37½ 8082 8ν 470 530ʃ4—— aite Hn 0⁴ 28. X 205 3—— 1. 35 5r—.3 4 56 2812389 214 225 2— 4. 85 07 59 266 222 e.1 —.— 28015⁴ε 1 24⁰ 2484 223895 22572.888 12 E 1 — X 4 X47 6 27= 86 — SS 864 41812733 23 4. 20 491 Nachweisun in 2 — 2 — — 9 g der Holzmasse und Stamm zahl, welche auf einem preuß. M den äiin Tae l nI 1. K. enen Bodenklassen bei vollem Ertr agsvermögen gefunden wird, wenn die Durchforst leitet werden 10 Uvu 14vρuunν—οt—½ν E —— daß das unterdrückte und leidende Holz herausgenommen ward AI. VI. Ht. VIII. Kt. IX. Kl. orgen Kieferforst von 10— 120 Jahr alt o ge— ö 7— G* 2— 2 E 2 2 2— 2 —————— 2————— 2— 42.— 2——— ————— TR— Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfö. 23(TI 291[10I4T 325 9378 9015 74 3 877 001 900(3473 295⁰ 13 44 489 813 1661 688 563 7 12 995 498 23³7 424 351 57 3 778 363 3099 314 766 45 6481 4⁴⁰⁶ 244 203 38 396 460 202 166 32 3636 731 171 140 2 98 3332 144 118 234 536 7459⁰⁰ 122 100 20² 792—³ ⁴84 143295 106 86 177 ⁴4⁷7 1 1431580 127 ¹4 93 76 ee/ ⁰ E2E 5374868408— 24222— F.Iee kl e ee eee e 2—. 8— 853 22 7 28. 3sA4L. 245— X t lhhe— +0 15156 8 138 2S *—— 144% e Te LSLSS S283 IXII STL lzmasse—— zmass tammzahl V — He Stammzahl Stammzahl Holzmasse Stammzahl S Stammzahl Stammzahl Stammzahl Holzm —Stammzahl Holzmasse .—. Holzmass S Stammzahl — 25 — — — — — — — — — — — — 5rr I „anat uouobenvaog Noc vauogobpnand aun inaasezun svo uusal uai V ei ie iee uobaae'gnoac wouio Inv ichvsunuvi usouse ii ie en ee e Sbvajad s8ea bunjtoaon 1 9 5 — lichen Durchschnittszuwachses bei vo — — — 6—0 2 — — . — . — 2 g auf einem preuß. Morgen Kiefern bei vollem Ertragsvermögen, so wie r Benutzung von 10 zu 1 Jahren. * — 8 C —* an& 10ch 1 0 * dahv I oUvu govarn 40541 5 gvaing uhan& gopvain gopvain iuqan 8 9 öhvurgjoch oUvuryoch — E W 10 iu 493 9 —————— — VI 9 2.— 8 2— 2*2 —2— — — 1 EEg ickf. K —H ENSE A S AE — — — O A& — — S — — 2* * NN — RD O S anC vang o + 8 Iuch 223 22/,3 2⁵⁷ 36,8 849 44/,86 1536 30,35 2337 35/,14 3215 58/,83 4086 60,6 4956 62,55828 63,4 6689 65,08 7560 64/,608195 64 888 ——2 3—8 Viil. ät. A At. 1 X. Kl. SEO SDS E E S. 2 S D ——— S— So *—.——— ——— ———9 Kubickf. Kubickf. Kuybickf. 29129, 2532/3 35 35/½8 9⁵⁹ 48, 109 5⁴/½ 1198 597⁰ 177⁵5 5⁰⁷⁰ Kv0 2015 67/¾2248 74/92 36³⁴4 7,s 475² 79,2 571108,56 6642ʃ83,2 761584/,6 1 8589 85,80 938485,0 10080184 4.* 6 — 1 4097 81,4 3205186,95 6314 9⁰j,„2 7418092,2 84999/⁴ 959195/½½ 1050195,46 113571194/5 rr RE 1 N 2 9335²2103, 10513 105, 5 11477104,33 124711103, —.— SA- Are I S S SII. 4540 15³ R SSSS 48s IE— 7 2 ASS WAAHA IESS SOrHA Oν EEE D IE ö‚ 4 22E 47 4— 24614482 224 28644S2 1 18615498 0ι— 24618466— 8+ r 2 „5 8prr——½8 10⁰ n 8886,s/80 8898846 904 6ooh 1 226FeOEI 916E6r/e , 1or 190 00 1296 4 8998 L /6 8899%ο ICV P51U HYoS 8099/ 4 5686 2— 19⁴⁹— 898ʃ6ο 8969 16691669 2665 LEIS osν OS 4E e/ 726 4.,— 2 Fj80 699H r 9 ⁴0 τε οο οι νσ 3 4 88ν or ν ½ 95Se* 4.85 1— 8890%%½1769/9%½% ν εενο-ε 6 0f— VE vOεC 4 25⁰09 4 77 4511 88 1. 66% 164e 8+ H 8ο⁷ 6 ⁷ Cοε 4½%⁷ 1181 5 LLCY T1O/LYJ I1068e/ 800%8868[%0 oνS /E IIII 901⁰⁷ 079¹⁷46 0² —I.I 8 εre νν επ 8001„/1EH LSII /% EEI862 Iyiqny Iyianꝝ Iꝓiqng Iir ign Wign Iiang Ihignꝗ Pian 2 2— 2 2—4 4 ö ————— 2 2— E— 2—* ———————— 12————*— 4.— 4.̃— 2.—. ie— a— r/ an 2———— S 2.2 D •55— 3— 588— 4 2————.—.. 2 S e= S Eice i. de e. ö ö 3 S5 ———‚I‚eeeee& c GC& „—* XIV*—**»y——*— 5— 3* 7 7 X I XI IIIA I„1 LA T A T IS A T AI I 1 III I 76 1I uaagv ond oi udag galgvantgzmuchanC ushagvl sod aun Abuyluv uogsvo o— oν uepliant hungaofanC oi uudar u e i iie e ee A A 495 Nachweisung der Holzmasse und Stammzahl, welche auf in den verschiedenen Bodenklassen bei vollem Ertragsvermo wurden, daß das unterdr 2 2 — I1II. B. einem preuß. Mor — VII. K — aUvuejoch 4pei oUvufjoch— Ovufieααα ovubijoch 4 14veuumri I4ei a4eumvi Hvujoch Kfß. gen Fichtenforst von 1o— 150 Jahr alt gen gefunden wird, wenn die Durchforstungen so geleitet ückte und leidende Holz herausgenommen ward. 14veunuvi **6 27/ 937 9⁰0²½ lasse. 23 — 8 — 2 9— 10 15939 20 6392 3⁰ 3099 4⁰0 1862 50 1248 6⁰0 70 751 8⁰ 6²23 9⁰ 327 10⁰ 45³3 I10 395 120 347 130 308 14⁰ 27³ 25⁰ 246 1272927 EE RI. IV —— — 0 — 3 — 6.— Kfß. 14671 109 3760318 2745 586 16280 893 10701241 7967626 636/035 325249 4⁴⁵ 28⁰9 3813167 331 3⁵⁰4 29103781 258 4⁰07⁰ 2314337 20⁰448⁴ 591 S .++*+Gꝗ±ͤ—9—* 127711 182 48030 53⁰ 22160977 1279491 803 2071 64 27 462 3396 3794⁰³9 319.468⁷7 27305²85 237 5848 2086318 10 270 165 7259 1407473 108581 255 VIII. Kl. IX. Kl. 0 — 2—— 2— 2 7 83— 23— — Kfß. 115031 231 4181672l3865 18631239 1686 10451889 92⁰ — 7 3636 44³534⁴3 25 347 43⁰⁴4 289 2823144 233 23644 194 201 6697 165 174½74ur 142 . 125 135 8623 110 121 92⁰0⁰ 98 107 94⁰⁰ 87 2 ⁰α allvule Hi 2 E E.— KAN 14⁰⁰—142³⁴¹ ANX 5— D‚IieeeeeieeE———— * 2—.——— ————— S 10 SN S... e 8832D—— 800 1———n 8188— 2* 2 0 30 4 D S I.S OSN—.—— 133 e—— 2“——.82.—..—— +——2 A rOA„„ j, 150 1344115/,f8 132⁵4,. 11 S*42580, 14. Fe, — 79— SS 22—.. XSO„ 15638/rFT/ 822 34, 198x2 I4SS—2222 SLSLAZEALESLLLAAEA—222 6 oh 11 r 8 ores P 6r 1 cer 8 oor e 0 09½ 51 9E IPI 068 ICXI eS 08 088 28 91S O81 128 3. 09(oer II 08 I dy Sk οτ od 0νε 9⁰ 8² Pot 961 8 98 oI 68 80 α t 71 Oo Ar ver 1 80½ 6½ 6 0 re 0ρν 9⁰ oH T5I 85 8 0iT 81 ors] oνν 20 ⁰ον +re 98 OH 1 0/ 8080 9 081 ö 8 o8 oor t² 019-πH 2 0 ob LeE or 060 19 9+⁷ 29 661 8 981 ½ 00 06 8 00 ⁰οr e 08 85800 28[89 988 0618 98 v5eI 96 96 0³ 2* ν 9 dey I89 899 2 IE 8 8 76 νεν Lor O8I[IIIT OI I VDI 8T 88 0⁴ ⁰ 08 98 LI/ 86 8389 AIXI 20 I 88 9er TSTrS S8I POZT OI LaT SIT98 8⁴ 09 RHIPOI IoOI vo or89Ee 66Tr% 215 h 9EN oο r 560 ο—f 99 0 996 0rr7 r-% orr o%ο 8i%r o½⁴ε 9%-%esSe 68 169oT88 989 08 S 8699re 88 r 18 P24˙89j 26 26 OFI I ⁰oi err I 2ZI 2411 09 LS 88 6800 7π 641⁷ 68r81T 990I 88rr rI 59OT LEe 86 9¹8ε 94 r 1r 68 91 0 vooe 8 86691 8 0 OρHα 8964H 8* ITSI 86981 2 I1 65861 Er. 2⁷ E 0 2 ⁵⁵⁰⁷ ————————— ,— ———— 2—————— 20—————————. . ·e 1 e n e n e eeiee e ieen aun ↄipusoniun dvo uusai vuzagve or— ve ee ee eiee ie uuzue Inv javumvi uausuidunie i eiee e n ee e ehe n see a 497 Nachweisung der sum mmarischen Holzerzeugung auf einem pr .½* 6 1 N Q+ 7*3 so wie des jährlichen Durchschnittszuwachses bei Lͤker 3.un von 10 zu 10 Jahren. I. Klasse.] II. Kl.. III.. IV. Kl. 1 Ki. VI. Ki, VI. K. 1 VIII. KI. 14½ X. Kl. K. Kl. ——.—.2—..——..———.—.— 8 1 EI 5 S 75— 75 E E 1.——.————v—— 8— 2 8— 2— W—3— 9.— D 4— —4— 2———*————————.—— 8*— S— 3— 2 2— E. 2 E* 2— E. 2 — 2———.* DT* 2 RN 2— 2— 2. 2..— 3— 9% 2 E 2——. 25—2— 2———— 2 V cν 8 F v⁰ 2 0 Kfü. Afb.(Kstd. Kff. Kfß. IKfß Kfß. Ris f Kfß. 1036 3,680 60 838,56f ro 10,0 133 3/,30 158 15/ 18218,20 07 20—0j⁰0— 87 23,10[ 255 25,85 20 1„„5 189/,¾%267 1,3 343(,25 425 au/es507 25/,35 58529,25 3003 ⁴⁸ 37,%8½½2 à4r/v 30 217 7/,23•712/½ 531 17/½90 689 22, 6850 a61[or5S 33,85176 39,20336 44j563 1504 50, 8 I66T55,36 4⁰ ö 351 8/½5 n 853 2u/„ rroS 27,7% 13607 34,17 1632 40,8% 1906 47/es2170 5½% 2438 6⁰,5 2696 67,4 350316 10,32 879 7/,58 253 25,6 1006 3²j/½ 203³3 41,0 235 644 275655/12 3148 6²,% 4985 7r/r 39358 70, 6⁰ ö 7710 II„/S82 1194 19,66 17080 28 2T5T 33,65 2645 32,6%6369261,53 9260 70,—6 4780 22/7 333288,86 7⁰0 923 13,5 531 21,8 2¹34 30%482730 f39 335³ 47/,3988 0 97• 467366,75 335⁵⁰⁶7 531 6056 86,61 6764 96,62 80 II42 14,2 1875 23/%32587 32, 3 3307% 41,3404 5⁰,804852— 365070,62 6475 80,98 73³1 91,6 8206 102,6 99 7363³ 15„f142219 24,65 3030(33,6 3874 43,⁰ ⁴ο 32,0 5030 6603 73,367569 84, 1o 8553 95,39700 107,7 d er ,r 253r 25½½34⁵5 34,54431 4e.0m76445 54,45 648/ 19877 753675,568635 86,3; 97⁵⁴ 97/% 0014 100,14 110O 1763 16,2 2869 26/,8 3891 35, 79—147⁰⁰ 45,28 6107 35,67275 600j5 844476, 967⁷3 7/70898 97,12219 III„s 120 1920 16 r3v 36/4%400 3558 86 5459—64 6696 55,87992 66,65 92630(750 10612 88,43 119⁴45 99,54 13372 III„43 130 12210 13, 3403 26/%46²9 46 45j,² 7510 57/,68722—60 17⁰⁰⁰ 7 77,61 S 88,96 13010 100,14538 III„/S 140 2219 15,83641 26 4973 35,56391 7834 5, 9370[66,92 10874/ 459/8 14022 100/15 15638 1II,0 150 1234415,6% 381725,4, 5204 34,6 6696 154,6 19812 165/ lx1398P7 14⁷⁰α 98/6310361 109/4 — 2 SXX 2.. 86 08 Vorr I.—— 4— 2 1225 2 8 8 8 . er 8. 2 + I— 2— SSOr 2—7 S S S& + +— 22——. IV— f— f. 1— —3 72 ² 1 eußisch n Morgen Fi chten bei vollen n Ertragsvermögen ——* 70 x— N—11⁰¹⁷ n 4 ö.%a—π⁹ NA S87 VSS 3.— SSIS= 3——* 2581585383 210 116—— 22 *— reeer3/ e e e eeee e ee —— 3515 2 32813242 3e 3—— 2 264 39 27 7 S 41265 225 8* 28823 328 43 338 29 386 335 27 18 2414265 9 2 16 72 + 4. 90 aRE 222 2 8— 58 2225 33228888 334⁴ 25603833 2 ³ 213 26 ½*—7— 4—— 32341982 3 562— 224 5 2383 2297333 4864 28474432 1+1354 /0585? 125 S 1155. 34 282 24 25 284 424 2630rRE 23542856 r 5²2 285 5 5665 352. 2283 22 28.4 85334 + 26 5224 2187486 15435 X6SGSr +35 /6533 ++ 41 14683— 51232 247 352 2 245 23r4077 2— 4788 X8339— 392278 444LCOOT + 2 1 232 35 2 284 468 16 SI X491 2281FE 1408 /7543/ 8 V. B. h. Nachweisung des Ertrags eines preußischen Morgen Fichten, wenn die Durchforstung zwischen 40 und 50 Jahren anfängt, und des jährlichen Durchschnittszuwachses von 10 zu 10 Jahren. J. Klasse. E. Kl.. Kl. IV. Kl. 4N.l, VI. KHi. VII. Kt. VIII. Kl. 1. Kl. X. Al. ———..————————jßꝛ.—————.—.——ꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛßꝛß7ꝛꝛß7..t—————————— 7 7.—— S 2 SOI ESSS S 8 8 S 28 S ——5—— S.— 2— 2———— 8.— 8.—— 8.—— 2.— 8.— 2 2.———— — 2— 42— 2—————— 2———[E2—. 2 Fο +. 2 2 Fο 2 E& 2 E Cο— 2 Fo — 2——*— 2——— 30———— z.—. —— 2——— +2* 8 8* ⁴ 8 8 * V V V* V* V** * 0—⁰—⁵*⁰*—⁰ Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. 50 436 8,92 72 74/64 1024 20j,„ 1316 26,3 2 1691 33,821903 38,10 2206 44/1 2508 50/,2816 56,323126 62,2 60 63⁰0 10,501042 17/%451 24,6 1861(31, 2281 38/01 27090(4,53142 52,38 3588 39,0 4039 67, 450⁰0 73 2084312, 1379 19,½% 1905 27,1 2440 35 d 42, 3537 30,3 4123 58, 471667,%5315 75,%3932 84,4 80 102 13,23 21,58 2358 29,47 3017 37,1 37⁰⁰0 45,544π 55/ 5100 63,78 5835 72, 6580 82,2 7374 92,15 90 283 14,25 2067 22/6 2851 31/,1 3584 39/57308 48,8 5229 58, 6053 67,5 6929 76,7812 86,808868 98/,53 100 149114,62400 24 3236 32,8% 4141 41½, 5081 50,810036 60,36 6986 69,86 7995 79,— 9013 90, 10082 100,32 110 1683 15,82717 24, 0 3662 33,25 4686 4,3743 32,% 6824 62¾8 7894 71, 9033 82,11 2057/38 XI387 103,6 120 18405,332085 24,8 4075 33,5 5169 43,76332 52,6 7541 62/,6 48713 72, 9972 83, 10 I11204 93/36 12540 104/56 130 79971, 3231 25 44⁰⁰0 33,84 5654 43,497146 54/½0 8271 63,62 954⁰73/88 10926 84,04 1226994/%j60 13706105,43 —·20 239 1j/23489 24,024744 33,88 61O1 43, 47⁰0 5385 8919 63, 10324 73, 4 11832 84,813281 94/,86 14806 105,55 150 2264 7, 3665 24/%48 4975 33,16 6406 4²/667838 32 2 9561(62/,40 10848 72/212448 82, 13961 93, 1552, 103/,52 499 T a f e l III. Nachweiſung der Holzmaſſe und Stammzahl, welche auf einem pr C. euß. Morgen Lerchenforſt von 10— 110 Jahr alt in den verſchiedenen B— en verſchiedenen Bodenklaſſen bei vollem Ertragsvermoͤgen gefunden wird, wenn die Durchforſtungen ſo geleitet wurden, daß das unterdruͤckte und leidende Holz herausgenommen ward. I. Klaſſe. II* 2 I. K. Ih. Sl. V. Ce 1 VI. Kr. VII. Fl. vIII fl. IX, St. N. Ff. ‿ S& 6 O SS 6 8—ò—= S 3 32e28.Se SSi SeSO S S8 8 v“ 2 3 35 2 3 3 e 3 3 3 5 ᷣ———.—₰ 3 S— 4(3. 33(. 3. 3. 3 3 4 3354 2 Lff. Kf 8 5— 5 5 S— Rfs. Rfß. vff 85 120 135 22 155 12958 190 239522—— Kfß. 20 237 7 77 53 12535]1 2393 225 11831] 239 11268 294 10704] 329 10141 36 57 3 2e, s en, 3s, in 31, n 3as n e,s een eor es 2es ſS277„36 ſene ſe2s ſens 40 V 593 945 835 876 1576 115 5 a ao3 1293 4231 1067 1418 941 1581 816 1743 691 1916 367 50 77 631 1089 3584] 1403 537 176 491 2035 424 237 599712037 526 229313 456 2525 336 2766 315 3⁰° ¹216 308 130 77 1715 V. 403 2 65 46, 24. 397 ,2662 350 2977⸗ 303 3291 256 3600 22 50 1lo 413 /1361 403 233 3 S 23 a57, a2697 V 320 3254 282 3639 245 4023 207 4, 8 169 80 1265 379 1780 350 2 95 337 5 306 3367 274 3818 241 4269 209 4720 175 5172 147 ,90[2413 V 334 1987 30 2262 2 2309 294 3324 V 266 3838 249 435 210 4868 182 3382 134 580 126 100 1352,] 297 2183] 2759] 2814 234 34 37 260 37211 235 4286 V 210 4860 185 3435 165 30171 154 5395 urr 11o 1683 a67 2367 V 247 See 2ee ee ai ee V 208 4708 13835 3339 164 5970 143/,6601 121 7232 99 2I 355a] 2271738 2038/4431 183,3106 168/5790] 149147B] 1237189 108 7338]—5 T f 85 I V B P- 6 C„„ ecn Den O0₰N„ A Aft Df S ffAANAelrftfth rAIGr TrN 2—2——ö—-—— 2883ſSN⸗) ¹ B 1 — 8—— e 3. 8 S06, 7 8—8. 25— 5395 106, ⸗ 158/ —2S —— 22=— 28— =— (12r eN*s 1840 5 0, grn i9 2 5283(112 4818(43,3: ees e— r ir[327,22132458 r.e.2 S er 2 12S.eee e ſ⸗ 2223 23,2:3244(3,::d233 96, 18595 105,2⸗ 21336 S,s⸗ 41,Sr 4528 SS 38 8222 257,2» 3 2, 2*. 2 S 41, 3 2 350800 2 5914 5 008 8=836 28 4 E 4 2* 2 125322 180559 Z434 40,2213453 222 2 213448 58,1 17548 68, 2X IS8=EzZI=⸗ af e l IV. C. Nachweiſung des Ertrags der Durchforſtung und der im verſchiedenen Alter herauszunehmenden Stammzahl auf einem preußiſchen Morgen Lerchenforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen bei 10— 100 Jahren, wenn das unterdruͤckte und zuruͤckgehende Holz herausgenommen wird. 1qvLu — 5 — — 12G 8 2 —2 2 18véut“ — 16vee — 5 2 — — — G 10G 10G 10G 106 2₰ lvuiejo Mvut 2 lvnn 2lp 2vo 24lvee 2lvLoc 2llv ui 2lvun 2lvuid 1v Luti 1Gveéuutv 1GvLuS: 16 ve i 2 I4veu 1dvLui 1 ———;—;:———P—Y—P—P— T a f e l V. G. a. Nachweiſung der ſummariſchen Holzerzeugung auf einem preußiſchen Morgen Lerchenforſt bei vollem Ertragsvermd⸗ gen, ſo wie des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes bei voller Benutzung von 10 zu 10 Jahren. 4 V 8 ₰ 1 I. Klaſſe. II. Kt. III. K. IV. Kl. v. Klr. VI. Kl. VII. Kl. VIII Kl. 1X. Kl. X. Kl. V ———— ₰½— η— 5 ρ½ 75—₰⁵— ₰έ½ ι /- ₰έ 5- ‿ A V= 2 5 V 2 SS 8 ς½/ 2— α☛2— ☛ 2+ ᷣ☛2—. ☚2 2 ‿ 5 2 ᷣ Z ᷣ S— ☛—— 5 ☛ᷣ— 6 ☛̈— ☛e— ꝙ ρ. S 0 5 S—— Z———. 8— 3————— 3— ————— B. ₰ 3 ͤ e e e 3 e 2 b 2 5 3 3 8 5 5 8 5 3 3 dI G 8 8 5¼ 80 8b 8 8 S u N u u n d V 20 90 90 20 20 9 1 5 1 5 15 8 85 85 7 5 Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Afs. Kfß. Kfß. 1 10 83] 8,5 0% 120 12 155[15,5 0% 190(19 225 22,5 0 259 25,00] 294[29,40] 329 32,20% ꝑ363 36,30% 397 39,70 20 2062 13,10 369 18,4s 477 23,85 587 29,35 695 34, 804 40,20 911 45,55 1018 50„2 1125 56,25 1234 61,⸗ b 30 326 17,5 8 724 24,1s 940 31,23 I160 38,65 1379 ſ,,n 597 33, 23 1813 L60,43 2037 67,9⸗ 2262 75,40 2470 82,8 3 40 816 20,40 I107 27,62 1440 36 1764 44, r0 2093 60 3108 77,0 3451 86,27 3774 94, 3 5 50 au Saa⸗ 1500 30 39,0s 2380 47,72 2828 56 4185 83,„“ 4647 92,4 5079 101,58 60 1401, 23,85[1859 30,0s 2444 40,7s 2968 3517 5 5190 86,5 5769 96, 15 V 6291 104,85 70 1659 23,7 2202 31,4s 2906 41,5 1 3520 50,28 4165 59,50 4827 68,05 5481 79,72 6138 87,68 6834 97,s 2 7445 100, 35 80 11904 23,8 0 2531 31,5s 3338 41,72 4034 50,42 4774 59,67 5548 59,34 6296 287⸗ 7037 87,06 7836 9,, 8550 106, 87 90 2138 23,75 2844 31, 60 3745 11,37 4528 50,37 5356 59,51 6242 60, 35 7081 78,6 7 7900 87,7 8785 9 r 9596 106,62 100 2361 23,01 3146 31,46 4133 i,ns 5⁰00 50 5914 59,14 6908 69, 8 7836 78,35[8729 87,2° 9691 96,5 10595 105,95 110 2576 23,41 3434 31, 21[4503[40„„ 5455 49,59 6448 5 58,61 7548 68,1 8557 77,79 9527[86,60 10559[95,9 11536 104,82 — f e I 1 V— lund deo GtttuDe der Ontchlotune nuo des futt derlchtebeuen ffret eronpeeehr rEEIEBZTNE, 4** 1 Z338 382— 442 1 1 7 2 1 1 449 SA 3227 1IO TI37 269[138 1 2632810 233133553 4704 128 1284 219 1750 2122234 2. 1294 482 280 1928 182[24427 4 a 240 1532 163 2894 164 235 43[3964 138 1653 148 2260 144 2850— 26o zZGS 1 120 124r 125 138882 21210 61 a f e v. C. b. Nachweiſung des Ertrags eines preußiſchen Morgen Lerchenforſt, wenn die Durchforſtung zwiſchen Zo und 40 Jah— ren anfaͤngt, und des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes von 10 zu 10 Jahren. II. Klaſſe.] II. Kl. III. Kl.] Iv. Kl.] v. Kl. VI. Kl. 1 VII Kl. VIII. dl. IX Kt, X. Kl. S 9 SSS 35Sſ5 3=S5 59 SS9 30S25S8 5 4 5 45, 3[z 5 3 45 5 25 2 9 2* 3 2S 3 23. 5 283 E b. 5 23. 33. E 58. 253. 5 s. 2 50 ☛ 8 2. 3 2 2 5 2 S. 2 2 323 2— O=———= 5— F 2 2 2 2 — 8 8— —————₰————— G Gb 68 8 6 e 0 n u u 1 u n d0 20 80 20 80 20 d0 0 d0 02 Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. 40 647 16,17 898 22, 45[I161 29,2[1419[35, 47[1679 41,7 1938 48,45 2198 34,°s 2468 61,70] 2731 68,2⸗ 2993 74,8 2 50 952 19,04 1291 25,2 1675 33, 52044 40,38 2414 48,2s 2785 55,7°0 3138 63,16 3545 70,00] 3927 78,54 4298 85,9s 60 1232 20,5 3 1650 27,5 02165 336„3⸗ 2623 43,71[3103 51,71 3585 59,7s 4066 67,76 43550 75,8 2 3049 84,1s 551. 91,83 2 70 1490 21, 28 1993 28,47[2627[37,5 2[3175 45,3 5 3751 33,ss 4343 62,04 4930 70,42 5498 78,54 6114 87,8 ⸗ 666 95,22 80 1735 21,58[2322 29,2 3059 8 3689 46, 1 4360 34,⸗ 5064 63,30)5745 71,s1 6397 79,0ℳ 7116 88,9 7769 97, 11 90[1969 21,87 2635 29,2 3466 38, 1 4183 46,, 4942[54,91 15758 63,5, 6530[72,55 7260 80,6 5 8065 z 100 2192 21, 52 e heen on ,: 635 46,55[5500 55 6424 64,24 7285 72, s5 8080 80,s5 8071 110 2407 21,55 3225 29,31 4224 38,40 5110 46,45 6034 54,s5 7064[64,21] 8006 72,61 8887 80,70 9839 503 Stammzahl, welche auf einem preuß. Morgen Eichenforſt von 10— 160 Jahr alt ru zeeſeedene ledenten bei vollem Ertragsvermoͤgen gefunden wird, wenn die Durchforſtungen ſo geleitet wurden, daß das unterdruͤckte und leidende Holz herausgenommen ward. 1 I Klaſſe. II. Kl. TIII. Kl. I Iv. Kl. v. Kl. 1VI. Kl. VII. Kl. VIII. Kl. IX. Kl.. X. Kl. 5 9 59ſ52ſ58535138715 A1688 5222 88& = 535 5 S 3 35 83 3 3 5 5 5 2 S— 5 5 5 3 3 S= 2 5 3 2 S 5 3 3 35 25 2 5 3 32, 5 3 35. 3 4 Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. 10 59 13845] 86[13254] 113[12664] 150 12074 187 11483] 224 10893] 262 10302 299 9712] 336 9121] 373[8531 20 145 6554 202 6227 264 5900 345 5573 427 53245 50 49 18 591 4391 673 4264 755 3936 837[3609 30 233 3135 33 2952 436 2769 567 23586 698 2403 830 2220 961 2037 1095 1854 1254] 1671 1355 1499 40 338 1905 482 1815 626 1724 811 1634 996 1543 1180 1452 1364 1361 1 1549 1271[1765 I1801918 1089 50 443 1250 623 1183 804 1I129 1026 1075 1246 1021 1468 968 1689 914 2231 861[2231 3 7 2 J51 753 60 553 879] 772 852] 991 823 1251 795 1515 767 1770 739 2030 hen3e 690 2648 658 28 627 7O 647 661 927 643 1186 625 1485 607] 1785 589 2084 571 2382 533 2903 535 3083 527 3282 3*7 80 786 514 1087 500 1388 486 1729 472 2070 457 2411 443 2752 430 3354 417 3534 421 3775 404 90 918 409 1251 398 1595 386 1978 374 2362 362 2746 350 3134 338 3817 327 3967 335 4281 321 100 1033 178 134, 321 1806 311 2234 301 2661 291 3088 282 3514 272 4289 262 4450 272 4796 260 110 1157 269 1 263 2019 254 2490 246 2961 240 3432 233 3903 226 4764 218 4994 229 5313 220 120 1284 215 1735 217 2234 209 2748 202 3 3264 196 3779 190 4294 186 524 180 5524 193 5839 191 130 409 180 1928 189 2447 182 3005 176 3564 171 4123 166 4682 163 5700 130 5 173 6359 172 140 1532 163 2094 164½ 2656 158 3258 153 3860 149 4462 5 3 64 143 6188 139 6468 155 6870 135 150 1630 140 2260 144 287 0 139 3514 131[4765 128 550 127 6686 123 6936 139 7381 140 160[1768 1202421 12513080 l 121 377 118 4460 11515107 112[6036 7186 10917406 126,7894 1 128 = a f e I S. P. =n 1,014 GASSSK An—— —— =ÄA232 2 2=,=⸗ 3222 22749328 2SSB 3——— 3 =— SSA= S—.—— (S22 s d SSOSS68S—=—==— 72— AS3498 SE S 82 A- 88 SaE, OSS=SSAn 3651 460 8——— 4 Ee Sieerr— B8322—, ee 33 ,=* 3957 B‿ 280Xx 3 22=8 1SSEr SS e 72113830/027⸗= 24, ⸗ 5— 2 E f 9 e [247 2⸗ e47[31,—3838 3, 2 143, 118264 1r, 3=ef, Ga,e9ee= 3622 S, rSS53,⸗ T af e IV. D. Nachweiſung des Ertrags der Durchforſtung und der im verſchiedenen Alter herauszunehmenden Stammzahl auf einem —— vutjoch— preuß. Morgen Eichenforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen bei 10— 150 Jahren, wenn das unterdruͤckte und zuruͤckgehende Holz herausgenommen wird. 2 VII. Kl. . . — — W. Kl. — 52 F 5 G D 106 = . allvurLo — qvL Jdvéui *vurejo 16véuiS lvnte 14véu“ 14vL u 10 vénuivz 2vnL)o 1 —₰ Jdvéu S Kfß V 14 72⁰7 lvut 8 1dvem — 1GvL w Nachweiſung der ſummariſchen 331 1u 9 5⁰⁵ I. Klaſſe. II. Kl. III. Kl. IV. Kl. V. K VI. Kl. Kl. Kl. RAEEAERER;RAEREARRER8REENRRERERNRNEEgnREEXéANNEEEVEENEEEEREEEEEEEREREEENE— .— F ½ ₰½— ½ 1 Z— F E Ꝙ==Z ½= 2 S— E=S2SE2S 352 53S5i2 5 55 5 8 833 3 23. 2 32 5. 3.„, 2S. 5 585. 2 138. 2 8 ,, 5. 5 5 3. 2 5 —„— Go— DA— ·0—— 2 2*2 2 2 8 2. 55 1 8 ₰ ₰——— ₰ 8 1 8 8 u cpangd luc 81 Holzerzeugung auf einem preuß. Morgen Eichenforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen, ſo jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes bei voller Benutzung von 10 zu 10 Jahren. — X. Kl. 8 2 ◻—— — ₰— 8ö22 . 2 2— ᷣ— — — 1 Kubikf Nudirf. 22,96[1716 Kubikf. 150 15 384 19, 20 695[23, 16 1034 25, 3 3 1361 27, 22 = a³ Nachweiſtng des Ertrags der Durchforſtrn. cenIt 2 — ₰ b0 330, 3. l— =0 b 1 Gr Ꝙ.a 6 ˙ 002 ₰ 8 6398 59,53 1519692 ede —yᷓꝝ¶dͤᷓͤᷓ˖—— —Qꝗÿᷓq— 9ezs, 62,5, 1972,71,2[13622 + 3 unehmenden Stamme dabl 18— 128 2 verdchgdens Srer,,-„ 2,„ 901[60, 03 2704 67, 60 4392 73, 20 5296 6/575, 65 6256 58, 10 90 87, 4 T 602 89,24 092 3830 02, 20 28 3 14955 93, 4 6 auf einem ———,——*—-— ——3 4298—— 222Z 3 5, S 35 12222 32——. 1 ——-——e 404 1362 328 12 42 28 38 328122B—5 32681232—— 8352 58 5à0 A ——— 3 32S 3———— 3 440 880 SCN——————— 3S 38158S 22 338— 1 135 † 385 SS— SSSSA—— 1 2—. 2= 2 S3S/ 22 —— 89—.S 23 8˙88 1BAS—— ein*44118 12313380 5 a e l f v. D. b. Nachweiſung des Ertrags eines preuß. Morgen Eichenforſt, wenn die Durchforſtung zwiſchen 40 und 50 Jahren anfaͤngt, und des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes von 10 zu 10 Jahren. I I. Klaſſe. II. Kl. III. Kl. 1 IV. Kl. V. Kl. VI. Kl. VII. Kt. VIITI. Kl. IX. Kl. X. Kl. 1— 07 S—₰½ 7- 02- ₰έ 07— ₰— 2907,— 2 529 5ſ2 2 55 5ſ 2 S 22SS”5 S 5 5 5 12S35 73 53 S 55 32 4 3. b 33 iS. S. 3. 55. 3. 3.5. 5. 3.5. 5. 3.5. 3 5 S5S 8 e 5. 53.5. O ₰ 22 8 5 2 5— V 2 2 2 2 2 2 ½ 2= Q———₰———— 8 3 3 5 1 5 1 6 [Kubikf.Kubikf. Kubikf. Kubikf. 1 Kubikf.] Kubikf.] Kubikf.“ Kubikf.“ Kubikf. Kubikf. 50 4/08 9,36 661 13,22 851 117,02 1082[21,641315 25,s 1549[30,028 1795 35,90 2182 43, 54 2391[47,82 2541 50,82 60 634 10,56 893 14,388 I150[L9, 16 1437 23,95[1741 29,0r[203 2 33,8 2370. 39,50 2883 48,0s 3181[53,°r 3416] 56, 92 70 792[I1,31[1144 16,34 1465 20,9 2 1809 25,84 2181 31, 15[2538 36,25 2973 42,47 3618[51,68] 4017 57,38 4320 61,71 80[1001[12,5 1 1412 17,65 2796 22,45 2201[27,5 1 2647 33, 0s 3071 38,3s 3613 45,15 4389 54,86 4918 61,4⸗ 35280 66 90[1207[13,4 1 1688 18, s 2147 23,85 2614 29,04[3132 34,80 3624 40,2 5 4281 47,56 5194 57,71 5799 64,431 6284 69, 82 100[1398 13,98[1972[19,2[2508 25,0s 3046 30,45 3649 36, 49 4198 41,98 4961[49, 51]1 6030 60, 30 754 62,5 4 7331] 73, s7 110[1603 14,5 7 2262 20,56 2879 26,17[3490[31,724179[37,00 4786[43,5° 5670[51, 54 6885 62,5° 779070,8 1] 8410 76, 4⸗ 120 1816[r5, 13[2563[21,35 3260 27,15 3944 32,85 4718[39,31[5390 44, 01 6399[53,s 2 7751[64,55 8830 73,58 9514 79,2⸗ 30 2032[15,53 2868 22, 06 3645 28,03 4401[33,85 528 0/44[3996 46, 12[733[54,86 8597 66, 1 9822 75,55 10620 81, 140[2251[16,07[3172 22, 55 4028 28,77 4856 34,58[5796 41, 40 6600 47,14[7864[56,1⸗ 9481 67,72 1031077,21 11737 83,8 150 2467[16,44[3479 23, 10 4419[29,46 5316 33,44 6337 42,24, 7171 47,80 8702 58,0x 10380 69,20 11800 78,86 12854 5,6° 100[2687[10,79 3785 23, 5 4809 30,05[5779 36,1116889 43,05[7884 49/2719540[59, 2[11287 70,54 12803 80,01113979] 89, 3 —— -——:xxxÿ———m— ———-ↄ—— —————— — 2 b Ta f e I III E. V Nachweiſung der Holzmaſſe und Stammzahl, welche auf einem preuß. Morgen Buchenforſt von 10— 120 Jahr alt 3 1 2. 8— 2 in den verſchiedenen Bodenklaſſen bei vollem Ertragsvermoͤgen gefunden wird, wenn die Durchforſtungen ſo geleitet wurden, daß das unterdruͤckte und leidende Holz herausgenommen ward. 1I Klaſſe. II. Kl. III Kl. Iv. Kl.] v. Kl.] VI. KlI. VrI. Kl. VIII. Kl. IX. Kd.] N. Kl. b V 5 3 3s25 S 5 S. S. 2 5 2= 2 S 2= 2 8— 3— 2 F 2 S—= 2 7 5 5 8 5 5 8 S 55 V 8. 8 b 8 V 8— 8= 8 1 4—————.——————— V Kfß Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Rfs. Kfß. Kfß. V 10 29 16822] 44 16162 59 115502 73 14842 88 14182 103 13522]/ I17 12862 131 12202 146[T1542 101 10882 5 20] 79 8024 118 7267 157 7050 196 6834 233 6458 275 6042 314 3643 353 5249 3902 4853 431 4457 1 30 153 3383 22 3190 304 2997 380 2805 455 2612 331 2419 606 2226 682 2034 757 1842 833 1648 40 230 1991 371 1807 457 1741 570 1613 633 1490 797 1365 910 1240 102 I1115 1137 990 T266 8065 50 311 1175 465 1119 618 1064 771 1009 924 254 1028 899 1231 844 1384 789 1537 733 1691 V 678 60 397 810 592 777 788 743 983 710 T179 676 1374 V 643 1570 609 1765 576 196r 543 2136 310 70 488 617 72 591 968 564 1208 537 1448 V 5 0 1689 484 1929 457 2169 43¹1 2400 404 2649 378 80 384 501 871 476 1139 4351 1437 426 1734 401 2022 376 2310 351 2597 326 2885 V 301 3172 256 8 90 687 425 1024 404 1362 378 1700 332 2038 329 2376 304 2714 2 0032 256 3389 232 3, 28 208 100 789 368 1177 345 1565 322 1953 299 2342 276 2725 253 3118 230 3506 207 3894 184 4283 161 110 889 324 1324 302 1765 280 2203 258 2640 236 3078 215 3516 193 3954 171 4392 140 4830 127 3 120 l 987 1 28911473 208 1951 1 247,2445] 227 2931ſ 206 3417 180 3903 1065 4389 144 4374 123 5360 103 SASS n—— * CGGAINGII““ 998 GSenn—— ———x-102— 2-— 242—— 7——,———-— 1 0— r— 2 20O ſSAel235[24/,3 3 22 1357 3222 382 075 4422 3245[37,⸗ 1 2232122————— 4 4 1 u8 218 5————-———— 5— 8 5IT s—— ,——— 5—————— N 4 .—(82 15= e 28802e n on ——=— 2— OOOr 23282 232122 O1320 OQT— S, Sr, s= Tafel 1uv. E. Nachweiſung des Ertrags der Durchforſtung und der im verſchiedenen Alter herauszunehmenden Stammzahl auf einem preuß. Morgen Buchenforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen bei 10— 110 Jahren, wenn das unterdruͤckte und zuruͤckgehende Holz herausgenommen wird. f 1. Klaſſe.] II. Kt. III. Kl. ſ IV. Kl. v. Kl. VI. Kl. VII. Kl. vIII. Sl. IX. Kt. 1. X. Kl. S S A S B 7 ₰..— 05 3 3 35 5 8 58 2 5 3 2 2 2 32 22 8 3 8 2 2=223 2— 00——+—————*——————— 2—— 5 5,. 3, 5 i, 5. 3 35. 2 5 VV d 8 63 5 55 8. 2 5 2 8= 5 3 5 Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. K6. 10 7 ſS7os 13 8895/ 20 8452 27 8008ſ 36 7744]/ 48 7480 55 7217 62[6953 76 6689 80[6425 20 26 4641 40 4077 66 4053 92 4029 I12 38 76 120 3623 140 3419 158 3215 180 3011 212 284 20 22 ſI39 o 1323 19; 1236 12, 147⸗ 150 Ira 1er 1637 216 296 is 15 236 85, 316 783 40 45 816 80 748 120 677 147 606 172 336 230 466 280 396 330 326] 390 257 469 187 50 56 365 90] 342 1l 130] 321! 152 299 182 1 278] 240 236 295 235 340 213 409 190 2 168 50 64 19 3 93 186 145 179 162 173 194 166 250 139 4 75 132 70 72 1216 106 I13 148 II3 172 11 205 109 260 108 313% 105 364 105] 4290 103] 480 10⸗ 80 80 76 115 72 156 73 182 74 210 73 270 72 323 71 376 70 439 69 484 68 90]88 57 120 39 164 56 139 53 215 52 280 351 336 30 390 49 449 48 490 4 159 96 44 125 43 168 42 198 41 220 40] 290 33 330 37 406 36 4533 35] 492 34 110 I0O 35 l 130 1 34 1 168 1 33 208] 31 225 l 30 V 300] 29 V 364] 28] 420] 27] 455 26] 494 24 509 Nachweiſung T a f e l V. E. d. ſummariſchen Holzerzeugung auf einem preuß. Morgen Buchenforſt bei vollem Ertrag gsvermoͤgen, ſo wie des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes bei voller Benutzung von 10 zu 10 Jahren. 1 I. Klaſſe. II. Klr. III. Kl. 1 IV. Kl. vV. Kl. 1 VI. Kl. VII. Kl. 1 VIII. Kl. IX. Kl. 1 X. Kl. 2 A 9 585——V—[859 8 9 89 8 E 2S5 S 2 2[5g 5 S 2 5l 2= [2[2 3 25. 2[24 2 5S5.[.[23.[23 32. 2[25 3= 3—9 2.= 2 3 32— 3 B₰ 95 2 B₰½ S 2 ☛ 2 ☛ ☛ 5 α ₰ S 2₰α 5. — 2——— ₰—— ₰—— ₰— ᷣ——₰— — 8— α— 8 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. 10 29 2,90 44 4,40 9 3,90 7 7,30 88 8,s0 103[10,30 117[11, 131 13,10 146 14,50 151] 16, 12 20 86 4, 30 131 7ss 177 8,s« 223[II, 15 271[13,5s 323 16,15 369 18,4s 413 20,75] 468[23,4 0% y5111 25, 55 30 186 6,200% 282 9,40 390 13 499[10,68 603[20, r0 699 23,30% 801[26,70 902[30,06 1013[33,76] 1125 37, 5 40 295 7,3⸗ 484[12,10 636 15,90 816[20, 40 981[24, 2 I146 28,655 1321[33, 02 1493 37,37 1677[41,02 1858 46,45 5⁰ 4²² 8/421 658[13, 15, 917 18,34 1164 23,28 1394[27,8s 1657 33, 14 1902 38,44 2186 43, 72 2467 49,34 2768 55,35 60 763 9,38 875[I4,58 1217 20,28 1528 25,46 1831 30,51[2193 36,55 255 2,500 2907 48,4s 3300 55 3705] 61,75 70 718 10, 25[I109[15, 8 4. 1537 21,3 1915[27,35[2294 32,77 2758[39, 40 3220 46 3663[52, 32] 4167[59,5 2] 4673 56, 25 8⁰0 886[I1,e7[1358 16,5 1876 123,35 2316[28,°5 2785[34, 8 1 3357 41,88 3916 48,95 4455 5515 5072 63,4 5676 2,5⸗ 90[1069 I1,87[1626[18,00 2235 24,s 3 2761 30,5 7[3290 36,55 975[44, 6 4645[51,6 5286[58,73 6015[66, ss 6716 74, 100[259[12,52 1899 18,00 2602 26,02 3203[32,03 3813 38,18 4604 46,04 5385 33, 85 6130 61,30 6969 69,50 7761 77, 61 110[1455 13, 22[2171 19, 73 ,2970 27 3651[33, 19[4336[39,41,3247 47,70 6 33[55,75(984 63, 49 792072 8800 80 120[16353[13,7 2450 20,4113324 27,70]4101 34,1714852 40,42 5885 49,8 516884[57,41 7839[65,s2! 8857 73,8 01 9824 81,88 —— ——ↄ. —— 510 ———+½ 338[2028 —— 1 I. Klaſſe. II. Kl. ——= 55 2 29 ——=Z—— — 8 2. 8— = 8 ρ̃— 8 8 22 8— 2.— 5 85 un u Kubikf. Kubikf. 50 334 6,6s 505[10, 10 60 476 7,0s] 722 12,02 70 631 9,01 36 13, 65 80 799 9,28 1205[15,06 90 982 10,91[I473[16,35 100[1172[11,72 1746 17,45 110 z65 2018 18, 34 120[1566[13,05 2297 4 19G6 2vui 1 1 Kub 6278 978 1298 1637 1096 2363 2731 3085 T — 51SS53S ==S= a fe Nachweiſung des Ertrags eines preuß. Morgen Buchenforſt, wenn die anfaͤngt, und des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes —.———+— 2Le2ͤ2n 1 — SrS 24. —==ͤ 4 318ſ301 523 4S 243 —2e 3283— 1 2Z8=2= 1. V. E. b. Durchforſtung zwiſchen 40 und 50 Jahren von 10 zu 10 Jahren. Kl. ILV. Kl. v. Kl. VI. Kl. VII. Kl. VIII. dl. IX. Kll. X. Kl. 0 S 8! 9 o el S S 9 585 8 8 8 2 5 ₰½— g 2 F 8 12= 33 l 5 5 3 .Z— S& 2 2— 3 3 S 2 2— .. 2.5. 3..F..[8.5 3..e. 3, e. 5[.5. 5. 3.5. S. 8 2. S8 2S 2 S— S 3 S 2 S 2 ———————— d u u A u u u u ikf. Kubikf. Kubikf. V Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. 13,5 845 16, 90 1010[20,201193[2s,na 1371]27, 42 1549 30,0/s] 1732] 34,54 1926 38,52 16/,30 1209[20,1s 1447 24, 17 1729 28, 27 2005 33, 41 2270 37,8 2565 42, 751 2863 47,7 1 8,54 1596[22,8 0 1910[27, 28 2294[32,77 2669 38,12] 3026 43,22 3432]/ 49,02 3831 54,72 20,15 1997 24,05 2401 30,01 2887 36,0 3365 42,06 3818 47,72 4337 54,21 4834 60,42 22,17[2442 27,13 2915 32, 38 3511I 3975* 4094 45,4s 4640 51,65 5280 58,55 5874 635, 25 23,53 2884 28,84 3434 34,34 14140 41,40 4834 48,34 5493 54,03 6234 62, 34 6919 69,15 24,8 2 3332 ze,e. 3952 35,92[4783 3en 5582[50,74] 6347[57,70 7185 65, 31 77532,3 25,70[3782[31,51 4468[37,23[5422 45,18 6333[52,771 7202 60,“x] 8122] 67,s8I 8982 76,s⸗ Nachweiſung der Holzmaſſe und Stammzahl, welche auf einem preußiſchen Morgen Erlenforſt von 10— 80 Jahr alt in den verſchiedenen Bodenklaſſen bei vollem Ertragsvermoͤgen gefunden wird, wenn die Durchforſtungen ſo geleitet wurden, daß das unterdruͤckte und leidende Holz herausgenommen ward. 8 2 Z 2 ₰ — 2 2 10G 2lv oe 2llvui lve 1Gvéuii“ 1qv eu: 16 vé i 2lv 16 bLiS* 2v c 1Gv Luii 2vLo 10 vé iiS 2 2vdeee 16 é 2 v do 3 16 vLui* 2 . = — 5 . 10 20 30 40 50 60 70 80 ———=—1 SS8SSS8 1SS 8ee 82— 3— =. S..(ee2⸗,2(23r(22322 5238[13.: 12243[4a 1⸗[2s48 2h⸗⸗ 3730 Se,or 3323scherel eeere e3,. 7 ee33ſeS2,se. W . f 1 1 v. F. Nachweiſung des Ertrags der Durchforſtung und der im verſchiedenen Alter herauszunehmenden Stammzahl auf einem preuß. Morgen Erlenforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen bei 10—70 Jahren, wenn das unterdruͤckte und zuruͤckgehende Holz herausgenommen wird. 1I Alaſſe. II. Kl. III. Kl.[ Iv. Kl. v. Kl.] VIl. Kl.] VII. Kl. VvIII. Kl.] IX. Kl. X. Kl. ——·——₰ 3 ⁴ A 5 C. ‿ 7 3 3 5 4. 5 3 3 5 2 3 2 4 3 5 5 — · 8 ₰ 8—— 88— 2— .. i3 e i e e e e e i Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. 8 2197 230 2072] 250 1948 280 182 30 92 1055 I14 1004 126 955 140 906 153 850 200 802 220 754 280 707 33 657 360 607 40] 122 902 134 349 138 79a] 136 739] 180](58⸗ 260 634 328 573 380 522 418 478.— 190 a75 50 130 264 130 246 138 229 160 212 200 188 320 164 400 154 480 143 317 126 530 Log 60% 120⁰ 211] 130] 192] 13 174] 170] 156 220] 144] 350 133] 430] 107] 330 82] 550] 62] 390 43 70] 100] 93] 120 88 130 81] 180] 75] 230 69] 380 62] 460 56] 560 513 Nachweiſung der ſummariſchen Holzerzeugung auf einem preußiſchen Morgen Erlenforſt gen, ſo wie des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes bei voller Benutzung von 10 zu vollem Ertragsvermd⸗ 10 Jahren. f I. Klaſſe. II. Kl. III. Kl. Iv. K V.. IX. Kl.. X. Kl. 2AS 35Sſ239S39 S 38 S 2 0S 38 3 1E8I 89 23FE L5E 3. 32.5 35.5 2 2 2S 25. 2 2 2 5 1 2 2 85 — 2 2——— 2———— ⁸ 31 385 3³. 35 Z Z. S. 2=..3. 3 38S 2. 8 5 3 2. ——— 8— Z——— SZ— 8——— Z— Z— B 2—— 8 8— ———— ₰———— ₰ ⁸η———————‿— Gν G G8 6 G Gb G8. u. u u u u u A N 0 d0 0 0 80 0 80 0 5 8 g———— u d d A u K K ß. Kfß. Kfß. Kfß. 10 45 79] 7,90] 130 500 50 550 20 136 225 I1,25 342 1212 60,60 1344 30 264 414 13,78 623 2019 67,300 2298 40 398 654 16, 35 956 2978 74,45 3354 50 325 977 19,5 4[1341 4012 80,27 4495 60 651 1238 20,6 3 1740 5289 88,1s 5766 70] 744 10,6 2 1456 20,8 0 2170 6528 93,25 6993 99,00 80 807 10,0s 1616 20,20 2548 7712 96,40] 8200 102,5⸗ 8 001290 2272630 1 +=— 2 2= S E 8 113 E e 80 21 20 8* 2 881[rx² 13555 1 28 T Ze 1 4521u 85— 1’é=— 1 3 582 . V... Morgen Erlen es nnl chen Durchſchn Nachweiſung des Ertrags eines 9 — —, — 0 — — 8 — — — — — — & & —B—ꝛʒ——— S 88. — η½, 8— 3 5 55 2 ☛— 6 ☛ — 2— 2 e 2— ☛ S.. S— 8— G0 Gb - u u O u 2. 2 —— 5 N N m fß. Kfß. Kfß. K 18,27 11022 25,55[1318 8 32,25 1612 22,32 1531 30,62 1903 38,10 2372 25,25 2065 34,41 2519 41,“s 3184 27,7s 2515 3532 3016 437 8 4005 3 0135 29,03 2968 37,10 3537 44,21 4744 4 44402—— onnnse 5 4₰ 4 28,85 7, 6,1 5 I, 8 2 5 ¹ 1 eEEEEEEEEEEEEEEEEEEE ——xxxxE— da f e 1 I11. G. Nachweiſung der Holzmaſſe und Stammzahl, welche auf einem preuß. Morgen Birkenforſt von 10— 70 Jahr alt 3 in den verſchiedenen Bodenklaſſen bei vollem Ertragsvermoͤgen gefunden wird, wenn die Durchforſtungen ſo geleitet 4 2 2„— 1 wurden, daß das unterdruͤckte und leidende Holz herausgenommen ward.„ b 00 7 I. Klaſſe. TI. Kl. III. Kr. 1 IV. Kl. v. Kl. VI. Kl. vII. Kt. vIII. Kl. IX. Kl. ſ[. X. Kl. 5àl5l9OSelSSSl92l5lSl8i215lS5SS59258588 ͤsis 3 Säisiei3 85ä3 5ö 3 i3.3.=äi535ä2 1— 5—— 2 2 2 2 8 2 8— k4— 5 8 8— „ S=S 2ͤb2, 8eie ee2 i2,, e, 3 8 2. b 3=. 3 5 e l 2 V 32 32 ———————— 5 fu Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß b 10 43 16328 78[15689 113 13054 147 14419] 182 13782] 217 13146] ß242 12510] 262 11874 298 11237 346 T0601 20 97 6245 173 5923 249 5603 324 3284 430 4964 475 4645 531 4325 597 005 692 3685 718 3366 30 1358 2456 279 2 304 400 2152 521 2000 642 1848 744 1696 855 1543 981 1391[1066 1239 1148 1087 40 V 225 V 1229 396 1I133 368 1077 739 001 911 924 1062 848 1213 772 1365 695 1486 620 1580 5 33 50 282 866 514 756 733 647 952 601 1108 564 1370 348 1313 472²2 1765 436 1865 330 1970 325 1 60 333 626 610 556 883 487 1130 419 1388 400 1645 378 1832 350 2073 313 2190 275 2300 225 70 361/ 452] 685]/ 423] 982 395 1260 333 1564 320 1852 302 2065 278 2353 245 2520 211 2630 165 1 —— U*=U 2 = 1 8= —= †—— 2 1 G 5=— e, ee 4—— 2 2852=122 à 2 —ſaaſ e32 808(.7e1583(S2«⸗2625 ſSAdaz ſSade ſaxse- 122[ire* 4eeel 32351232] 3344 201s2 329„] 28 TFafel. v. G. Nachweiſung des Ertrags der Durchforſtung und der im verſchiedenen Alter herauszunehmenden Stammzahl auf einem preuß. Morgen Birkenforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen bei 10— 60 Jahren, wenn das unterdruͤckte und zuruͤckgehende Holz herausgenommen wird. . v. Kl, VI. Kr.] VrI. Kl. 1 I. Klaſſe. II. dl. III. Kr. W. Kl 1VIII. Kl. IN. Kr. X.. 2 S S S S 5 ⁴;H ₰ ₰ ₰ 8 2S, ei9SèS Se i 3 2[S 83 88 „.5s3 5ä 3ſSs5 5i2 5 5 3 5 3 S 3 8 5 S 3 S 3= 3 S S 4 3 3 S g 5 3 5—— S „., 3 3 5 i3 2 32 3 3 2 3 3 32. 5 3. 3. 3. 2 6(3 3 2 2 Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. 1Kfß. Kfß. 10 12 10083] 18 9766 24] 9451] 33] 9135] 45 8818 57 8301] 71] 8785]/ 81 7869 90[7552 99[7235 20 26 5789 50 3619 72 3451 94 3284 126 3116] 15 2949 77 2782 20 2614 228 2446 253 2279 30 35 1227 64 I1351] I02 1075 130 999 160 924 198 848 230 771¹] 254 695 276 619 300 544 40 48 483 80 397 110 430 I40 400 170 360 208 330] 240 300 280 260 300 240 320 220 50 40 240 7 200 108 210 132 182 162 160 200 140 230 122 270 I113 290 105 310 1. 517 Rachweiſung der ſummariſchen Holzerzeugung auf einem preuß. Morgen Birkenforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen, ſo wie des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes bei voller Benutzung von 10 zu 10 Jahren. † I. Klaſſe. 1 II. Kl. III. Kl. 1 IV. K. v. Kl. VI. Kl. VII. Kl. j VIII. Kl. IX. Kl. X. Kl. —2 S SS 9 S 5 9 A 9 8[5S 0 A 0 5 8. 5B E 2SEESsSE SS2E8S2 2 322l5 3[z3 23. 2[23. 3 ⁸ E 3⁸ S 5⁸ E[28[25 235. 23 Z= 2 S2 ö= 2— 32— 2— 323. 8=—= 2 3= 2 ☛ ☛ ☛= ☛ 2 ☛ 2 e 223 2 22 58 5 8 5 5 8 8 58 8 5* 8* 8 G 8 G 8 12α 2216ꝙ u.2 u u. u A.— A, Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. 10 43 4, 28 l 7, 32 113 IT, 147 114, 2 182 18, 2 217 21, 71 242[24, 2 262 26, ² 298/29, s 346] 34, 6 20 109 5,a4s 191 9,5s 271[13,55 357[17,85] 475[23,75 532[26, 6 602 30, 1 628 33, 2 782 39, 1 817 40,85 30 196 6,53 347[I1,56 496 16,53 648 21, 6ſ 813[27,28 936 31,86 1103 36,76 1263 42,16 1384 46, 18 1500 50 40 298 7,45 528 13, 2 766 19,1S 996 24,°1222 30,85 1472 36, s 1591 42,2⸗ 1903 47,57 2062 51,5s 2232] 53, 8 50 403 8,00 726 14,5 2 1053[21, /6 1349 26,0s 1669 33,ss8[1988 39,76 2290 45, s] 2561 5 1,22 2759 55,181 2942 58,/8⸗ 60 494] 8,23] 898 14,96 1299 21,55 1659[27,55 2051[34,18[2463[41,05 2780 45,⸗s 3163 52,„1 3374 56,25 358259, 7 70 1 560 1 8[1043 l14,°1500[21,42 1908[27,25[2380 34[2870[41 13243 46,s 2] 3711[53,01! 3994157,05] 4222] 60,37 Nachweiſung des Ertrags eines preuß. 1— — 8 NUT7IT 822— 88 18— 1014 3 28] 1337 l 2385 12 anfaͤngt, und des 1. 5* T a Morgen — S — f e l — V. EG. l 72 2 122 2— ½ 127 S 1355 ——— 2 22 5 =— —. 2 2 —— —— 8 6r, 11 1* 1ᷣH 16175 Kubikf. Kubikf. 1 I. Klaſſe. II. Kl. 1 III. Kl. —,—— 0— 79— A b 7 — 2 F B—— 5828= 2=— 8 2 8 5. 22 5 2. S 5.S. 3Z5 55 3 5 ! 5 1aree ee S 5 2. S. V 3 V 5 Kubikf. Kubikf. Kubikf. 30 171 5,70 304 10,13] 436[14,53 40 273 6,82 485 112,12 760 I9 50 378 7,55 683 13,65 993 19,85 60 469 7,81 835 14,25 1239 20,65 7 536 1 7,65 2000 114,2s 1460 l20,85 „ 7 O 368 18, 916 1269 11599 11878 3 705 23, 5 22, 2 1114 27,45 25,3 8 15361[31, 22 26,65 26,82 2316 133,03 2943 34,0s b. IX. Kl. A 0 7 — 2323 5[28 — ,— — 2 2 Kubikf.“ 3514e a 6 ₰ 0— 72 07 ——— S 2=S22 55 34. 5 23[25 S5 55. 5,[5.5. 3. 355. S 2 V— 5 S 8 3 5, F. Kubikf. Kubikf. Kubikf. 827[27,55p 944[31,4 1083 /36, r6 1343 33,57 1532 38, ⸗ 172143,02 1859 37, 13 2131 42,52 2379 47, 55 2339 38,98 2621 43, 55 2981[49, 53 3 3 2786 5 3 —— 5529 50/42 1180 39,32 1858[46, 45 2555 2970 49,5⸗ 9790/54,14 51, 1 2 1 122 Birkenforſt, wenn die Durchforſtung zwiſchen 20 und 30 Jahren jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes von 10 zu 10 Jahren, A 07 —= — 8 22 g. 2.— 7— Kubikf. 127 42,40 2006] 350,1 2710] 54,32 3350 355,0ꝛ 39961 57,0s „ 319 Nach 2 56 If 1 den ver & — ng der Holzmaſſe und Stammzahl rſchiedenen N Dod — — — 2 — — 9 — B B 2 2 2 —2 S⸗ 2 2 p Kfß. 16[12422 269 4250 44 1270 02² 762 767 49 69 410 74 360 14 310 denklaſſen bei vo wurden, de a welche auf einem preuß. lem K. f e III. Kl. G6 — ₰ ρ S V 58 2 8= — 2 V 2 3 Kfß. V Kffß. 130[11408] 2 22 332 3800 477 531 r124 729 894 694 1005 102 447 1451 320 372 1812 445 327 2037 357 285 2250 1-vL △ O Lui „ 0 19 9 1 Ou ve I. oran au Morgen Pappelnforſt von 10— 80 Ertragsvermoͤgen gefunden wird aß das unterdruͤckte und leidende Holz her wenn die jsgenommen Durchforſtungen ward. 1 VII. Kl. VIII. Kl. ſ IX. Kl. X. Kl. 3——— 60 33 0 8 6 S —— η——— S 8= 8= 8 5 2— S f= 8 2=—:= 2 S 5= — 9————— G S—— 2 — ⁵ ʃ—⁹ ——— gfr. dff dfß. 533 3150 807 7385] 925] 7020 2572 1430 2340 1623 2108 702 2250 641 884 580 441 3207 380 3359 320 300 4003 230 4666 210 255 4435 210] 4997 170 221 46 78 178[5235 140 190 4843 153]3222 120 ———õ——— ——xö 241ne—— 4.— 27 7— ½8——n————— 1S8528 8 S— 281lͤSSA ea=. 0 ———— 0X33ſTISNAT X351558114— —,— SS⸗2e ——+ℳ1 1 U- /Ad„2— fS 4——. 80 1. SSog(3es ssas[(102s 0A SeSe —. O,= ꝛa f el IV. II. Nachweiſung des Ertrags der Durchforſtung und der im verſchiedenen Alter herauszunehmenden Stammzahl auf einem preußiſchen Morgen Pappelnforſt bei vollem Ertragsvermoͤgen bei 10— 70 Jahren, wenn das unterdruͤckte und zuruͤckgehende Holz herausgenommen wird. 1 I. Klaſſe. II. Kl. f III. Kl. IWV. Kl. f V. Kl. VI. Kl. VII. Kl. fVIII. Kl. IX. Kl. X. Kl. A 8 5 ᷣ 5 Æ 5 ₰ 8 5 2 9 5) 32 9 9 i 3 32852 8— 2— 2—— B 5—— 88— S 8 8 S= 8 3 5 8 8 5— 8 2 E 8 8= .,, 3 3, 5 5. 2 S 5 5* 5„„ 2 3. 1 3 2 6 2. 2 5 2 35 ——— 1 Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. Kfß. 10 60 8973 73 8172 92 7608 138]ſ 7045 190 6730]ſ 253] 6416 307 ſ 5997 370 5578 400 5245 430[4912 20 80 3300 120 2980 136 2676] 207 2372 260 2284 312 2195 362 2033 422 1870 450 1699 460[13528 30 80 634 133 508 180 430 232 352 314 311 356 271 396 266 446 261 462 261 474 260 40 80 286 130 268 180 247 235 225] 322 187 368 149 408 150 452 141 470 130 488 110 50 80 92 12 84 170 75 22 66 316 56 372 45 416 45 450 45 462 40 480 40 60 120 30] 165 45 220 40 30 40 370 40 414 37 444 34 456 32 474 30 7⁰ 12²⁰ 50 140 42] 210 35]300 33] 360 32] 400 31] 438 31] 450 25] 468 20 d. 521 ase 24 1840]23 6027 86, 10 6. 6724 84,5s 6841] 97,2 7525] 94,06 6739 112, 31 7438 106,25 8041] 100,51 Nachweiſung der ſummariſchen Holzerzeugung auf einem preuß. Morgen Pappelnforſt bei vollem Ertragsv vermoͤgen, ſo wie des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes bei voller Benutzung von 10 zu 10 Jahren. I. Klaſſe.] II. Kl. III. Kl IV. Kl V. Kl. VII. Kl. VIII. Kl. IX. Kl. X. K. — d.—. ‿ DO—— 0— dO;—2 B—. d07/— ₰. 5; 8— 8 55 55 2 8 2 2 28 2 V 29. 8 29 2 8 2 S V S V — 8 ˙— 8˙2— 8 2——— ½— 82— 88— 8— 82— ˙= 23.2 28 2 2 2 3 33. 3 2.5. 5[235. 5(236 533 585 . 3 5S. 5 5. 5 335. 2 5. 5. 5 5 3 5[5.2. 5 35.5. 535.. 3⁷ ⸗“ 11 11 11 u.. u u1 A4 Ku Kubikf. V Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. 79 116/1I,5c 533 537, 693 69, 30 395 80,70 925 92,5 255 33716,8⸗ 1245 62, 251 1611 80,ss] 1830 91,5 0% 2053 102, 55 440 639[21, 30 2210 73,56 2772 92,40 3120 104, 3 6 3774 112,5 598 920 23 3207[80,1⸗ 4007 100,0⸗ 4519 112,72 4923 123,07 705 1225 24,50 4296 85,92] 5186 103, 2 5845 116,00 6418 123,05 840 1455 24,25 2229 39,5 7329 122,1, 8041[I14, 8 5 8496 100,20 —— hhh1n — —— 190——— 5 2 Enn 1 s An. ſes— 182— 3—e 8 2 5 ee 283 222 4. 88 Aes l⸗ L2e a2 232 L232.— 222 SS △ &af e l v. b. Nachweiſung des Ertrags eines preuß. Morgen Pappelnforſt, wenn die Durchforſtung zwiſchen 20 und 30 Jahren anfaͤngt, und des jaͤhrlichen Durchſchnittszuwachſes von 10 zu 10 Jahren. 1 T. Klaſſe. II. Kf. III. Kl. 1 IV. Kl. V. Ki. VI. Kl. f. VII. Kl. vIII. Kl. IX. Kl. f X. Kl S 904 9 5 1[S 2 29 S! G 00 S S T s 35 v. 2= 3.= 32— 5 2— 2.= 2— S.= 2 2— 21= 2 ‿— =2 S=SAS 2S S I e=eS 28— 5SS=S ‿ 2 ₰— 8 2 8. 2. α— 8 V 8— 8₰— 825—₰ 8—₰—— , S58 8 8 8 R 8. n A T u u uU Kubitf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. Kubikf. 30 340 11,85 504 16,8 0%)639 21,06]/ 933[31, 10] 1136 37,8 5 1305 50,16] 1722 57,40 2191] 73,0 2495 83, 16 3114] 103, 8 40 498 12,15 785 19,62 I1532 28,80 1441 36,2 1820 45,5 02313 57,82 2719 67,0⸗ 3426 85,ss 3894 97,ss 4263 106,57 50 605 12,10,10 0[21,80 540 30,8⸗ 2022 40,44 2612 52,24 3254 65, s8 3808 76,16 4605 92,r0 5220 104,40 5758 115, 15 60 740 12,38 1320 22 2128 35,45[2611[43,5 1 3304[55,06[4091 68,18 4810[80,16 5507 91,7s 6114 101,00 6669 1II, 17 35— 1345 22,07 2210 31,57 3056[43,55 3881[55,44 4801 68,58 5539[79,12 6260 89,42 6813 97,32 7381 103,44 80 11705 21,5112470 30/8 713479[43,481 4141[55,07 15479 168,48] 6236177,95] 6944] 86,3⸗°] 7416] 92,] 7836])97,s 523 5 W 0 kf VI. valde, wenn keine Durchforſtut ig ſtatt findet, Jahren in Kubi ußen ausgedruͤcz vuo 1 — 1052[26, 3 dla IV. K ——. IV. 4 J1 d ee f. 1 VI. Kt. 35 2 5 E 5 5 5,59 5. 4 5 35 3 25 95 —= 2 6 28 23 2 255 8 3= 2 S 3 22 2 33 85 5½ 25. 3 23 5 5. 5 S 3 5 5 3 3 5 S S ◻ . Kfß. V — 131 7 2 13 170[17 5 240 24 5 308 408(20, 4 574 28, 5 9 623 20,76 4 338 29, 2 2„ s 885 29,501 8 840 1200 30 1 — 79 907 5. 5] 133 231 321,Tes 3 225 418 13 5 334 418 13,33 548 18 25 457 570[14,25 2 eee 57 V 79 972 — 2 2924 I 20, 4 300 30 — 3— 400 24 = 224 460 23 672 33, 6 5³ 713[23,75 1061 35, 35 1 257 Ga l2 29,[33, 1 57 958[23, 1420[35, 5 16 — 114 1350 15 8, s 220(22 292 37 3, ³ 3 553 27 131 378 18, 9 23, s 353 27,65 43 561 18, 7 23, 2 3839 27,96 500 730 18,25 22,95 II20[28 -„ 150 222 22, 2 31, 4 427 42,„ 72 25,„, 322 2 n 25, 4/6s 913 45,75 79 795 26, s 5,[1410 47 . 1 ³⁴4 1 0 — + Q ◻ ³⁴△ ³⁴3 ³ ☛ 8 8 8⁸△ 3 6 2 3 6 2 23 6 8 O A 1— ◻ b — 1 — 8¹ ³⁴△ d O ☛ ◻ 3 —— A G.. — S — ̈L 1 9 ( + 0 0d 0 ⏑ — — 8 a f e VII. im Mittelwalde bei 10— 40 jaͤhrigem Umtriebe, ohne Anrechnung einer Zwiſchennußzung. III. Kl. IV. VII. Kl.] VIII. Kl. IX. K X. Kl. — . 9 U . *₰ 9) oanC 1Iült 8cp cpane — 5 ᷣn — 3nꝛugp. · ns 88A 8886 ⁴ 8 1 Nachweiſung des Ertrags a f e 1 VII. im Dittelwalde bei 10— 40 jährigem Umtriebe, ohne Aurechnung einev Zw iſchennußung. S 3 5 1 vSee 5 A Dannunnuanmn l 9 ſdin !- 5 — 6 0 0 — 9 0 O 84 Magenta Chart ——-——— —