— ann,—— ——-—— . ——ö— nnn*— 4 Ange Staatsw CT hristian I Von öffentlichem Lehrer der praktischen Philosophie und der Stagatswirthschaft auf der Universität zu Kyönigsverg, wandte y irthschaft, acob Kraus, Nach dessen To Hans von geheimem Staatsrath, Er von kb ten von DOst- Preußen, Curator der Universität zu. Königsberg, Nittex des rothen Adlerordens. de herausgegeben- Auerswald, stem Regierungs- Präsiden: König bie 3 81.0.0011<) Lx 8 Sberg, Nicoloviys* 1 LL n DE Dr augen enn nenner EE hn 2 m duu aug I-I7- gehein ten vt ( Nn: 7. 8D78 Staatswirthschaft von EITE TEN(x; Chrittian Jacob Kraus, vffentlichem Lehrer der praktischen Philosophie, und ver Camerglwissenschaften auf dex Königsbexgschen Universität. Rah dessen Tode herausgegeben von Hans von Auerswald, geheimem Staatsrath, Ersiem Regierungs- Präsiden- ten von Ost- Preußen, Curator der Universität zu. Konigsberg, Nitter des rothen Adlerordens, DBAUES Fumfarer ES 02 NOEGT 4N-/ ASEN Koönigsberg, bie PEUR V 105.0 10. N 4 000071.070. » 1, 5 86€; Dz iy der Ctaaf Folne Sich vn Huch Felt paßt) eins Behau Widen, fel Gpring fänd wohl WÜ, ve zuy Get; Shwsili achtet, die ver Ineuesen FEeÜR den S Fenitniß, 1 Ju BE Daß in Deutschland die Männer, die mit der Staatswirthschaf? praftisch bekannt sind, keine Bücher schreiben, und die Verfasser von Büchern in diesem wichtigen Fache keine praftische Kenntuiß davon haben: ist eine Behauptung, die, um gerechtfertigt zu werden, feiner großen Einschränkung bedarf. Springer, Schlosser, Skruensee, find wohl geachtete, doch feinesvegs Ramen, würdig, gewissen allbekannten ausländischen zur Seite zu siechn; und Bü sch ist, der Schwerfälligkeit in der Darstelung unge- achtef, doch fast einzig. Womit einige uns- rer neuesten staatswirthschaftlichen Schrift- steller den Mangel an Truchtbarkeit, Sach- tenntniß, praktischem Blick, zu erseßen mei- nen, ist eine Gabe, die keinem genügen VI kann, der verwöhnt ist durch die lehrrei- T der en. 378. B. Private, 179. « I. Beiträge zu Versicherungsansialten. x 179. 2, Wirths Vierte Abtheilung. 02 zur Land . CIM 1 ermmarenmenmetengmmen, Beilage V. No, 2, Edift über d, Vox: in der ganzen Monarchie. Potsdam, d. TSL.0- E34: Veilage VI. No, 1. Edikt für Ostpreußen, Litthauen, Ermeland u. d. Maxienwerderschen Landrätht, Kreig, die Mühlengerechtigkeit u. d. durchgängige Aufhe: bung des Mühlenzwanges betreFend. KÖönigsbverg, d. 29. März 18598. 325. Beilage VL- No. 2, Edift wegen Mühßten: Gerech- tigkeit und Aufhebung des Mühtenzwanges, des Bier- und Branntweinzwanges in der ganzen Mo- narchie.“ Berlin, d. 28. Oktob. I810. 557, Beilsge VI. Verordnung wegen Aufhebung Zunstzwangs und Verkauf: Monopols der Bäck; Schlächter- u. Dökergewerk2 in den Städten de Provinzen Ost- ,/ Wescpreußen 1x. Litihauen. D. 4, Königsberg, d. 24. Oktob. 7808. 362. Beilage VUL A. Schreiben an den Staatsminister Graf zu Dohna, u. B. an die Oftipreuß. Regierung zu Königsberg, denselben Inhalt betreffend. Berlin, d. 22. Febr. 1810 u. d. 25. Febyx. 1810. 367. Beilage IX. Editt über d. Einführung einer allgemei: elin Der m> Zu nen Gewerbesteuer. Berlin, d.- 2. Nov. 1810. 3792. Beilage X. Edikt, die Niederlassung der Stuhiar- beiter auf dem platten Lande in Ost: und Wetipreußen sammt Litthquen, beiden Maxken und Pommern be. treffend. D, 4, Berlin, d 9. April 1810. 395; Beilage Xl. A. Schreiben an den Staatsminister Freiherrn v. Schrötter, und B. an die Ostpreußi- sche Kammer, die Aufhebung der Bordingsrhedex- zunft betreffend. Bayreuth d. 13. Juny 1805, 1. Berlin d. 3x. Juny 1805. 409. Veilage XII. Edikt wegen Aufhebung der Provin- cial- Binnenzölie, der Tabaks- Impostgelder, und der Goldzahlungen bei den Sqaizpreißen, imglei- u bei eteien, LPTAS 9 sein: Interesse ist,: nicht nur den größten Ertrag mit dem kleinsten Aufwande zu erlangen, sondern auch,. die innere Kraft, den substanziellen Werth der Ländereien selbst, zu bewahren, den Reinertrag abso- lat zu vermehren; welches lekßtere Intexr- esse ein Wirth, der fremdes Eigenthum bewirthschaftet, so nicht hat. Zweitens. Die, einer moralischen Person zugehörigen, Ländereien, haben feinen sol| tige Dynasten, an eigenem Lande besaßen, 85 Vi jrsten, 2 |„af 1 Tal nial; | Res teresse rennt hatte taaten Güter, geding einene IE 4065 sten sie zuvörderst Grundstücke durch erträge, so fern mächtige Landeigner SERRE geistliche und weltliche, viele Landeigenthümer in ihren Schuß, und wei- terhin unter ihre Regierung, befamen, die zar Zeit des Fauftrechts sich nicht anders 31 schüßen wußten. Dazu kamen Regen»- tenrechte, indem die Fürsten eröffnete Lehne einzogen, Lehne, in Fällen, wo der Ba- sall Felonie begangen hatte, konfiscirten, Lehne(Benefsicien), die sonst als Gehalte den Kriegs-, Civil- und Hof- Offizianten eingeräumt waren, zurücknahmen, auch, nach der Reformation, geistliche Güter als secxularisirt sich zueigneten. Endlich sind durch besondere Erwerbung manche Domai- nen entfanden: durch Heirath, Erbschaft, Kauf, Okkupation(wie in Litthauen nach dex Pest). & b. Vermeintlicende, vielleicht manchmal eine unerschwingliche, und: überhaupt wegen Ungleichheit der Erndte höchst ungleiche, dem Werthe nach veränderliche, Abgabe,“ seyn würde: so bleibt das. Alles auch noch, wenn nur ein Theil des Kanons in Naturalforn geliefert werden muß. Sicherheit des Grundeigenthums gegen vegellose willführliche. Belastung ist Haupts? stüße der Staatsverfassung, und das beste Beförderungsmittel dier Landes- fultur, Es ist dahexy zur Beruhigung der Erbpächter, und selbst zur Sitherstel- lung ihres Credits!,*"nöthig/:udaß-die Grundsäße festgestellt; und zur allgemeinem gebracht werden, nach denemw: allein: eine Aeade- rung der Kammer- oder Landestaxe gesche- hen darf, weil.nach-dieser' Taxe, oder die- sem“ Preise, der Erbpächter seinen in.Rog- gen- berechneten Kanon bezahlen soll.“ Der Natur der:Säache: nach"fann dieser Pveis nicht anders gefunden! werden/ als/mittelst des: Durchschnitts derjenigen Preise, welche wirklich: für' den Roggen, auf den Haupt? märktew," während"vieler Jahre, bezahlt werden. Wenn nicht dem Erbverpäch- fer, so ist es! doch: dem Erbpächter: äu? Berst wichtig, daß! die: Marktpreise nicht sinken. Die Schwierigkeit, daß man aus vergangenen Preisen fünftige“nor: miren will, da zwischen"beiden fein“ eigent- licher Zusammenhang ist, bleibt unauflös? lich*), und läßt sich nur dadurch umge- hen, theils", daß man aus einer viel län- gern vergangenen Zeitperiode det *) Verglichen mit dem, in dex Note S. 26, qu: geführten, Aufsaße, Dy füt Nol drig! gesche: ver dies 1Rog- „Der t Dis titiels „ welche Haupt jezahlt pah! 0, AU „niht 0(us 8 von eigent: aufl085 nge je] Jän e det 26, 08; enenementeenmeemneeanmmnggn; 2 rT Durchschnittspreis für" eine wiel fürzere künftige annimmt ,- theils, daß man den Normalpreis für die künftige: Periode nie- driger anseke'/ als er sich aus dem Durc vu Bren zend inne nan innern EÜ SE Madlen mmm 40 die Dauer der Pacht; die Antrittszeitz die Bestimmung der, vom Pächter übernom- menen, Gefahren(Remissionen, Bauten); Pachtsumme, Leistungen in Naturalien; Kaution z Beranschlagungsart; Eigenschaf- ten des Pächters als solchen, und als In- kendanten(d, i, Rendanten und Polizey- Öffizianten). dd. Administration. Sie wird bei solchen Objecten empfoh len, welche bei der Zeitpacht den schwer zu verhütenden Deteriorationen ausgeseßt seyn würden, als bei Forsten, großen Mühlen 2c. 2: Gemeinden, Stiftungen, Korporationen. a, GSanze Wirthskern vermengt liegt. Diese Zer- ftüelung, welche von dem Zusammenwoh- nen rh! den? R am geht, nm ll Mor) viel und! aero so 1: jeder Natu! und| ihn 0) se vt fomt) bei Nil Duc rem x fnny (net) jahlyt enn of Dayer- Dern, offeit, Schafe )'Trist Statt, dienen, benükt, Inheung 1), wa fast ein Zrift; ß aller t Ver! muß, Bn san Eintih ths, 11 andere lese Ze nenwohy 43 nen der Ackferwirthe in Einem Dorfe her- rührt.(im“ Gegensaße der Einrichtung in den Iriederungen), macht, daß theils viel an Rainen; Wegen, Furchen, verloren „Seht, theils einen, aus'mehreren. entlege- nen und zerstreuten Stücken bestehenden, Morgen, zu bestollen und. zu besäen, sehr viel mehr Arbeit an Menschen und"Vieh, und mehr Saat, erfordert, als wenn er arrondirt aus Einem Stücke bestände. Eben so beim Misten, Pfrügen, beim Mähen, Einfahren. Die Aufhebung der Gemeinheiten und des Gemenges hat zur Absicht, daß jeder Gemeindeberechtigte seinen Antheil in Natur, oder in Ersaß, eigen erhalte, und seine Ländereien frei von allem, was ihn an guter Wirthschaft hindern kann, so viel möglich in einem Bezirk be- fomme. Große Schwierigkeiten walten da- bei ob, weil die verschiedene Güte und Nähe sich so schwer durch eine größere HLuantikät von schlechterem: und entfernte- rem Boden erseßen läßt. Aber zum Ersaß können auch noch dienen, theils Geld, in einer Summe, oder einer jährlichen Geld- zahlung, theils Naturalien, theils Erlaf- sung von Leistungen. Vieles kömmt bei dem Verfahren auf die Vermessung, Ab- schäßung, und Vertheilung an. Große Schwierigkeiten treten ein, sofern oft ent- weder mehrere angränzende Herrschaften und Dorfschaften in Gemeinschaft sind, oder die Dorfschaft mit der Herrschaft, mit dem Pfarrer, und unter einander: vollends bei der Schäfereigerechtigkeit, wo sich fragt, wieviel Vieh, wie lange, wie oft, es weiden dürfe! B. Physische Personen als Eigenthümer, Das Eigenthumsrecht physischer Perso- nen kann theils vermindert, theils be- schränft seyn: jenes durch Fideifommiß- und Lehnsverfassung 3 dieses durch Geseke, die dem Bürgerlichen die Erwerbung von Landgütern untersagen, Die Privatgüter werden von den Ei- genthümern benußt entweder durch deren Selbstbewirthschaftung, oder durch Admi- nistration, oder durch Verpachtung, Bei der leßtern kömmt es an auf die Sicher- heit und die Datter der Pacht, so wie auf die mehr oder weniger lästigen Bedingungen. 9 non| heit! Stay hin; sh pet denfer hantt] findet, Wisser) ehe Pese Wie! Gem! per] Pri ['11.09 | li9 di Leib ese! mt bi Mb: Große t ents often sind, daft, ider; , wo wie nE deren Admi- Bel Dicht! je auf 100718 T 45 DU. In Beziehung auf die ländlichen Personen, A. Leibeigne, Nahtheile der Leibei:- gens eine größere Rent? und ein größerer Kaufwerth des Guts, EÜ Für die Leibeignen. Schuldlose Menschen werden gleich Ver- brechern gefangen gehalten/ und zur Arbeit gezwungen, ohne Lohn(denn Futter ist nicht Lohn) 3; müssen dumm und träge, oder tückisch, erbittert, falsch, schadenfroh, un- treu, werden; hofsnungslos, jemals ihrem eignen oder ihrer Kinder. Zustand verbes- sern zu können, müssen sie in sforgloser Dummheit: versinfen, gleichgültig gegen alles Ersparen und Crwerben, oder versof- fen, diebisch, untreu, liederlich, unsittlich werden. Alle Zwingherren führen Klage über diese schlimmen Eigenschaften ihrer Leute. Daß aber diese Eigenschaften bloß eine Folge der Leibeigenschaft sind, das sicht man an der glücklichen Verbesserung des Charakters der Leute, nachdem sie Si- . ->---- in England, so in Niedersachsen. Thaer mat in den Annalen der Niedersächsischen Land- zu 1) wirthschaft, Stü> 2. S,. 239, fährt 205 BEE 14%| Ursachen von Mangel und Theurung des| ul 4 Gesindes und der Arbeiter an, die alle|| bes! j darauf hinauslaufen: M 1070 TI) Die Anzahl sey durch Militaitur-|| zun sachen vermindert;| gild! 2) vortheilhaftere Gewerbarten, und|| hlail IN verstärkte Nachfrage, ziehen den Arbeiter 1|+4 FEE anders wohin;|| gel 3) die Vertheurung aller Dinge zwingt 1,4 die Leute, Lohnerhöhungen an andern Or-| sp ten und in andern Gewerben zu suchen.|| mur Und im 4ten Stü, S. 483, sagt der-|| Yol0 selbe Schriftsteller schon wieder, die Kla-|(is gen legten sich, weil bei den theuern Zei-| in ten unnöthiges Gesinde abgeschafft werde,| Hey weil das Kaufgarn im Preiße sinfe, und ju] der Flachs steige; weil die Population zu- sony nehme, Nur, sagt er, muß man auch Yrz 47. nicht verlangen, Dienst- und Tagelohn de | Mr auf den Grad herabgeseßt zu sehen, worin wah JU es, zu den Zeiten stand, als alles um die sirh ; Hälfte oder ein Drittheil wohlfeiler( na.| ful; hb] mentlich das Korn) war, Klagen über| für 3 Mangel an Leuten sagen oft bloß, daß , hett en Qand, führt 20 ung des die alle iaieut; 1, in Arbeiter "m Dr hen, gt der“ Rl n Zete werde, , und (01 zu m auh ogelohn , Worin um die "(08 4 ber , 63 man nicht Leute, genug zur Erndte, oder zu andern dringenden Geschäften auf kurze Zeit, haben könne, um sie hernach gehen zu lassen, und sich nicht weiter um sie zu befümmern. An Händen muß es da feh- len, wo der Lohn ab- und die Nachfrage zunimmt. Der Lohn nimmt ab, wenn ex gleich, der Geldbenennung nach, derselbe bleibt; aber der Unterhalt theurer wird, z. B. wenn To gl, preuß. die i. I. 1749 gleich waren+ Scheffel Korn, welcher 40 öl. galt, jeßt, wo der Scheffel Korn 4 mal so“thee GZ 160= 510 a) ise; nur= 1 Meße Korn sind. Freilich sind Wohnung, Holz, Adernußung, welches alles den Einsassen bei dem geringen Lohne in Natur gegeben wird, theurer für die Herrschaft geworden; aber der Einsaß haet ja das alles darum nicht besser jekt, als sonst 3 und die Herrschaft hat dafür theuere Produkte, vielleicht selbst Holz 2c. Wenn der Herr den Einsassen vorrechnen wollte, was diese ihm jeßkt mehr kosten, weil für die Wohnung, die Nußung des Gar- tenlandes, oder Kartoffelfeldes, der Weide für die Küho 2c. wohl doppelt so viel zu befommen wärs, als die Einsassen geben, so könnten diese sagen? Höre auf zu ver- wechseln, was wir dir alles kosten, mit ;;; u bösen dem, was wir denn eigentlich von diesen 8 0 deinen größern Kosten haben.- Nichts ha- NET y ben wir davon, als daß wir wohnen und| ! leben; und wohnen und leben müssen wir, 4 wenn wir arbeiten und Kinder erziehen| sollen, die nach unserm Tode für dich ar-| 0 beiten. Dagegen fönnen wir beweisen, M| 140 daß du dur< die höhern Getreidepreiße Vor-"4 Zul theil hast, und wir im Nachtheil sind, so- und „Im fern das uns eingeräumte Feld bloß hin- Of reicht, so viel Getreide zu erbauen, als zu| hit unserer eigenen Konsumtion nöthig ist,| 109 und wir also nichts zum Verkauf erübri-| wih gen. Denn in diesem Falle reicht: der(vf Geldlohn= 1 Meßke Korn, vorher= rc hältnis Viertel Korn, jekt nicht so weit, um da-(my mit unfere andern Bedürfnisse zu erkaufen, vi als vorher dieser, dem Namen nach gleiche, hu] ] Lohn reichte. Bauen wir ferner auf dem in, | uns eingeräumten Grundstücke etwa. Ge- ihn| | treide zum Verkauf, so muß man auch zum; | wieder bedenken, was diese zum Verkauf und y übrig bleibende Quantität uns für mehrere(8. | mh 0] Kosten,(Mühe und Arbeit) verursacht hat. Nichts Dohr WI IEEE nSnens en mae nnen Da fn auf u vet: fosien, mit ) von diesen Nichts ha Johnen und ssen wit, | erziehen We di aw | beviisen, wh Let el And, Ss (d Dop Din wen als 3U nh if, vfauf erdört 3977101980 yorhji= l Jt A DM zu erfafen nad glei) ner auf den etwa Gt man au um Verfa für mehtt utsacht ht Nos Nichts als das, in einer Quote beste- hende, Drescherlohn konnte in den lekten. böjen Jahren die Arbeiterklasse auf“ dem Lande retten, zumal, wenn man ihnen, wie billig, auch vom Weißen den Ioten oder 9ten Scheffel gab. Mangel an Menschen, heißt es, rührt her, theils von der Sucht des gemeinen Volks, kleine Grundstücke als Eigenthum zu erwerben, theils von der Sucht des jungen Volts in die Städte zu ziehen, Soll nicht der Staat für ein richtiges Ver- hältniß der Stadtleute zu den Landleuten sorgen? Nein z denn es bleibt die Frage, welches ist das richtige Verhältniß? Ar- thur Young und Hume sagen: das Ver- hältniß der Gleichheit oder x: 13 andere sagen anders. Dabei erwäge man: Zwang bringt immer ein unrichtiges Verhältniß hervor. Aber woher jene doppelte Sucht? Warum geben nicht kleine. Wirthe lieber ihre, bei dem Mißverhältniß der Kosten zum Ertrage nachtheilige, Wirthschaft auf, und werden freie Arbeiter, wie in Eng- land? Und warum ziehen nicht Leute aus den Städten, wo alles,„und'“besonders Wohnung und Feuerung, so theuer ist, V. E ewe nne T ETD zurück aufs Land? Sie thun jenes, so- ua ; fern sie besser dabei fahren, und nur so|| gend 1;|| lange"das der Fall ist; so lange aber thun|| livrat 8* sie wohl daran, selbst in' Hinsicht auf den|| ter 1] Staak. Denn von dem Domanial- Wei-|| Gettel 4 delande den Leuten, die es bezahlen wol-||(int | len, fleine Stü>e geben, ist das einzige| fey Mittel/ manchen entbehrlichen Theil dieses| NE Unlandes zu fultiviren 3; in der Folge wer-|| penn den von selbst kleine Stücke in ein großes| Item, zusammengehen:? das Total des Ertrages| mind gewinut dabei.=- Daß die jungen Land-*|„8 leute in die Städte gehen, ist ein Beweis|| ud davon, daß die Städte sich aufnehmen.| ven,| Die Leute werden nicht Handwerke lernen,| sel wenn sie dabei nicht absehen, leben-zu kön- m nen. Die Provinz wird nicht, wie es|| weben) heißt, mit Pfuschern überschwemmt wer- wetden) den. Und was heißt es, weun man saat, Gat! dem Ackerbau werden dadurch Hände ent- Städ! zvgen? Bei dem freiesten Lohn wird die jen; Herrschaft, werden überhaupt die Beschäf- dem 44 tiger, nie mehr geben, als die Arbeit Des) „EM werth ist. BVollends hilft sich die Herrschaft| left „1; leichter anders, als die Arbeiter, z. B. Maßgy 4! durch Dyeschmaschinen. Die Hauptursache| IMS des Mangels ist so wohl die Nachfrage jenes, sy; Und myeh „aber thu) ht auf dey mal Wei, alen wol: 48 elhzige heil dieses Folge wer- ein großes 3 Ertrages gen Land: 1 Beweis fuehmen. » lernen, 1.zu fön: wies m wer van satt, jande ent . wird die ie Beschäf die Arbeit Gusceft h H, uptusach! Naclog! 67 nach Arbeiten, die bei den, mit dem Stei- gen der Getreidepreiße zunehmenden, Me- liorationen, zunimmt, als der Geldlohn der Arbeit, der mit denselben steigenden Getreidepreißen an Werth abnimmt.- Dazu fömmt, daß die Gutseigner, um die Ko- ften neuer Gebäude, und die Verminde- rung des Vorwerkslandes, zu ersparen, zu neuen Ansiedelungen nicht die Hände bie? fen, wohl gar die regelmäßige Arbeit ver- mindern, und dann zu manchen Zeiten, d- B. zur Erndte, keine Hände findenz auch wohl Bauerland in Hofland verwan? deln, d. i. die Bauern legen. Zwangs- geseße, wodurch dem Landarbeiter- Volke verboten würde, kleine Grundstücke zu er- werben, oder in die Städte zu ziehen, werden freilich machen, daß nun kleine Grundstücke ungefauft bleiben, und daß die Städte die Rekfrutirung vom Lande einbü- Benz aber werden sie den Zweck erreichen, dem Lande mehrere Arbeiter zu schaffen? Das ist zweifelhaft, dean die Arbeiter sind alle sterblich, und vermehren sich nur nach Maßgabe ihres Ausfommens. Nimmt das zu- so wird es an Arbeitern nicht fehlen, DS rie wenn auch jeder hinziehen und sich anseßen darf, wo er kann und will, Eine vorübergehende starfe Fluth von Handel und städtschem Gewerbe zieht wohl Landleute, zumal junge, anz aber bei föort- dauernder Nachfrage in den Städten hebt sich die städtjche Bevölkerung durch sich seibst.- Und es bedarf deßhalb so wenig künstlicher Zwaungsmittel,'als dazu, daß nicht ein Gewerbe zu starf mit Gesellen und Burschen überfüllt, und das andere zu sehr: entblößt werde, IH. In Beziehung auf die ländlichen Ges in Preußen für eine Art von Zeuch, das den gemeinen Landleutent zur Kleidung dient,-und aus dem gröbscien Lei- nen- und Wolten: Garn zusammengeseüßt ist- FT R en SN f> me, Zweite Abtheilung. Verlag bet der Landwirthsc; sie unterhält das ganze Jahr durch 3 Pferde 4 und 2 Arbeiter, nehmlich den Bauer und 1]| einen Gehülfen. Eine mittlere Wivrthschaft : mit 2 Pflügen hat 55 Acres(= 23 Ma 1 LAINHM7 deburger Hufen) Säe- oder AFerland, hält /, rv 4[CL 3 bs ben /.<-, ZE Nf /, IEE 11(5142 L, 4 -+ Ach Jud Sf rd ic 6 10008110< "is Wb ritten DNULV KIA| 10 ke 4/ 4644+ L/ / 0 Enn, Unter die: t- Produ: Intorhalts Nn einen Je geb und. der her der ht-Pro- Woti: ner ba der Pros iete if | Nicht: VWirth- heffeln thschaft 3: oder wit Eis , Rorgen; st 3 Pferde wer und vehschaft ] 7 Mey +(at 75 5 Pferde und 3 Arbeiter, nehmlich dea Bauer mit 2 Personen Gesinde. Ein große eb 2ÖGE IG mit 3 Pflügen hat 88 Acres (=142 Magde. Hufen) hält 6 Pferde und 4 Arbeiter, nehmlich den Bauer, mit 3 Personen Gesinde. Die eben angenommenen, urbaren, auf diese Weise kultivirten, und denselben Jah- regertrag gebenden, Ländereien, die mit ei- ner verhältnißmäßig Cd. i., nach der Zahl der Arbeiter und Thiere) gleichen Anzahl gußerordentlicher Arbeiter bearbeitet wer- den, sind hier als ganz gleich vorausgesebt. Man nehme einen gleichen Feldstrich urba- ren Landes= 4 Hufen, z- B. einförmis- ges Niederungsland nach C, so wird, wenn man denselben in 3 kleine Wirthschaften nach A vertheilt, und vorausseßt, daß das Land bei der einen Wirthschaft C, eben so oft gedüngt, gepflügt, geegt worden, und eben so viel Ertrag geben soll, als bei den 3 Wirthschasten A, der Bedarf von Men- schen und Pferden größer seyn.. umme TEETH> 7 uu Resultate.: Bei A tömmt 1 Arbeiter auf 15 Acres, und 1 Pferd auf 10 Acres. = ZT EE SMET EILEN Em SI WS Z BOR M M SE EE IO 5==. 142=- Eine Narion würde also haben A) 1,000,009 Wirthschaft. z. 30:Ac. 2,000,000 fixirte Arbeiter u. 3,000,000 Pferde, B) 545/000-- 1 153: 11635/0603;== 2 25 2585,000 I- C) 2.349000==* 2.-2 788-5 T30GpSs 24 4222 049/000.+- Seßt man den Unterhalt eines Pferdes dem Unterhalt eines Menschen an Werth gleich; so kann man die Nation so anjehen, als hätte sie unter dem Sytem A 5,205,000 fixirte Arbeiter, --=--==. B 4/360,000.==- ---= C 3,410,000=-- 5 Es würde also die Nation- unter dem System C gegen das System B weniger haben 950,050 fixirte Landarbeiter. B3 SE 27.2023 A S8== 640,009.=--- = T== Ar 1,594,000=--- ewa /< amm /),* ame I r I V 19G5 I I3UU112303 > T 1mnmv 293199.11 ZS Ix Gru “a erwar ve Cun- juv qc; I IT OT "S3I493T == 224332 TX "23v31] n|322G 76 So viel weniger an firirten Landarbei- tern sie hätte, so viel mehr könnte sie an Manufakturisten haben. Aber ists nicht ei- nerley, ob die Menschen einer Nation vom Ackerbau oder von Manufakturen leben, wenn sie nur leben? Im Allgemeinen wohl 3 aber im ersten Fall befolgt die Na- tion das System des absoluten Ac>erbanes, im zweiten das auf Manufakturen gegrün- dete System des relativen A>erbaues, wels | | | | ange! ter! Gebt [M Nah 9 hel WE abn wer |(äl i | he) 01] (0 M| Z (S NY? v0,05 60 News 0, Nehm, finde, 0 Ates mit 6 tbeitet, Jesinde, 1, die R ws » Wilh d(deny „u".4 Forde in eu auf schafe 65 G hej Klassen ohertrag Ommen trag bi jeht die ie Dow als hi 79 angegeben ist. Nur müssen die großen Gü- ter nicht durch Leibeigne bebaut werden. Gebraucht man Ochsen statt der Pferde, so verzehren zwar die Ochien weniger Nahrung, als die Pferde, und geben in ihrem Fleisch selbst Nahruvg wieder, aber dasfär braucht man auch zu gleicher Feld- arbeit mehrere Ochsen als Pferde, und im- mer ift es gewiß, daß bei A und B ver- hältnißmäßig mehrere nöthig sind; als bei C. Wirthschaften, die durchaus mehr als 6 Pflüge erfordern, sind dur< ihren allzu großen Umfang hinderlich der guten Kultur, I) Der Wirth kann bei der Vielheit des Details nicht alles mit gleicher Auf? merksamfeit betrachten 3; die Feldarbeit wird von deti schlecht dirigirten und schlecht be- wachten Arbeitern unvollkommen ausgeführt. 2) Der wichtige Augenbli> für jede Operation kann selten recht ergriffen wer- den. Bei der regnigten Witterung zur Zeit der Erndte 1805 zeigte sich der große Vortheil der kleinern Wirthe, daß diese ihr Getreide vom Felde doch einzubringen Mittel fanden 3 statt daß die großen Wir- the überaus viel Getreide auf dem Felde eimer ZE TE TORE KLR IUR. emm dua Eg EEN mußten verderben lassen. Die Folge da- von ist eine unvollständige Kultur, und| ein Jahresertrag, der geringer ist, als bei Wirthschaften mit 3, 4. 5. 6. Pflügen, 3) Große Gutgseigner: sind zu Meliora- tionen minder geschit.: 4) Sie sind auch dazu minder geneigt,| Dagegen sind einige Vortheile großer Gü- ter nicht zu leugnen: I. Bermöge: der Verschiedenheit des Bodens leidet der Wirth nie gänzlichen Mißwachs. 2. Er kann mänche Artifel, sonst faufen müßte, selbst bauen, 3. Er kann manche Parthien, durch Hülfe anderer, vortheilhafter benußen, als ein einzelner Besißer jeder solchen Parthie. 4.. Noch aus einem Grunde wird bej größern Wirthschaften der Werth des Rein- ertrages größer, nehmlich die Gebäude ko- sten weniger. die er B. Einfluß der Theilungsarten, und der Systeme des gbsyluten und des relativen Landbaues, auf Finanzen und Bevölkerung. In Hinsicht zuvörderst auf Finanzen hat das System T des absoluten Land- b V 7 55 WED, DI-D; u“. 44 Blum+ he. Ee Es 10 7,! ll. Z2 DE: Fubu 27 vin Sells (205 gr 1 falrch 14-44 47 in 4 257 A Zw zr, Dir[ecke [934 PAAST ATS Md 23 200: eb inen ÄN dn mn ienundnn ngmaid daa ig re da 07 744 40 47)| 1% PY LIL Y» hal|| baues siem faktut! | siem, sergey! if, 9 nig 6 uder | diet, dem 4 hn] die 1 es y% | der 6 mun | sen 05 (erhalt Jolge dy; Ue, un) ,(Ms bei [igen Meliopa: geneigt, ßer Gy: u des JA Dien , durch en, als Jarthie, jed bei 6 Rey aude fo! - Gystettt gueß, wf Finanzen 1 Lud has Sr baues ganz andere Folgen, als das Sy- siem S des relativen, d. 1. auf Manu- fafturen gegründeten. Bei dem ersten Sy- stem, wo jeder für seine Bedürfnisse selbst sorgt, und von jedem andern unabhängig ist, giebt es wenig Cirfulation, also we“ nig Geld, und der Oberherr kann feine ,//: andern Auflagen erheben, als in Natura- lien, d. i. Sachen und Diensten.'Bei //.. dem System 8, wo eine allseitige Ab? hängigfeit eines Jeden von Jedem eintritt, die alle sich einander bezahlen, müssen, giebt es viel Cirkulation,'und viel Geld, und der Oberherr fann nicht nur, sondern er muß Geldauflagen erheben, weil die Men- schen, 18 er fär Staatserfordernisse un- terhalten' AU ohne Geld nun nicht beste- hen, auch die Steuerpflichtigen sonst nicht Geldabgaben entrichten könnten. Die Größe der, bei dem System 8 möglichen, Finanzeinnahme verhält sich geradezu, wie die Größe der allgemeinen Cirfulation unter einem Volk, und diese verhält sich geradezu, wie die Größe der Köpfezahl seiner Manufakturisten. Je nach- dem nun die Eintheilung der Ländereien ss ist, daß von dem Landvolke(Producenten 3 V F 92 entweder mehr als die Hälfte, oder unge- fahr die Hälfte, oder'weniger als'die Hälfte des Totalertrages an Unterhalt ver- zehrt wird,(vorausgeseßt, eine Produ: centen- Familie bringe Nahrung für zwei Familien hervor): wird in diesen drei Jällen, auch die Köpfezahl der Manufak- furisten, folglich auch die Finanzeinnahme, von verschiedener Größe seyn. Wenn man nun annimmt, daß'bei der Theilungsart B jeder Producent das Dopyelte seines Verbrauchs hervorbringt, so wird der zweite Fall bei B, der ersie bei A, der dritte bei C, Statt haben. So hängt also die Thei- lungsart C sichtbar mit dem Sytem 3 zusammen. Was den Einfluß der verschiedenen Landvertheilungsarten auf die Bevölferung betrifft, so unterscheide man sehr genau die Volkfsmenge des platten Lan- des von der Volksmenge der Na- tion, In England, sagt Price, giebt es Schutthaufen von größern Dörfern, die einst waren und nicht mehr sind, und Kirchen, die für die jekige Zahl von Kirch- Jpielsgenossen über alles Maaß zu groß find: die Volfsmenge des platten Lan- des diese! nehm Nabe ehrt v Vent eben! und 1! [j[y! ve m]| Est viel | hut si färfelf Juf weng Wr Gy veil mj gro von] (10184 Grag! wehrt! odey un tals di erhalt ver e Prody; für zwei sen dre! Manual nnahme, nu an Uungeart lie fs der zweit dritte be die Thei- yiem 8 hiedenen völferun hr gen fen Za der Na », giebt(5 fem, ind, un von Si zu zu fenen 83 des hat abgenommen. Eben so sieht man dieselbe, sagt Sinclair, in Schottland ab- nehme m Aber ist darum die Brittische vifsmenge jekt geringer, als vor 200 wiß nicht. Warum nicht? | e ZIenn der Totalertrag des Bodens jekt eben; so groß, oder größer ist, als damals, führt wird, ind wenn; was- davon ausgeführ höchstens eben so viel beträgt, ger, als damals, so muß die Anzahl der Esser, d. i. die Volfsmenge der Nation, dieselbe oder größer seyn; und das ist der Fall wirklich. Auch in Westpreußen hat sich die Voltsmenge der Städte noch stärker vermehrt, als die der Laändleute. Auf dem Lande in England hat die Bolks- menge dadurch abgenommen, daß man viele kleine Wirthschaften der Köthner, Gärtner, Einsassen, statt deren man jekt freie landlose Tagelöhner braucht, eingezo- gen, mehrere kleine Bauerwirthschaften in große(so heißen in den besten Gegenden von England die von 4 bis 5 Hufen ,) vereinigt, durch Einführung besserer rela- tions of crops mehr auf Futterbau und Graskoppeln gedacht, die Viehzucht ver- mehrt, und dadurch Getreide- Ae>er ertrag- > 3 samer gemacht hat.“ Aber man fehrt wie- der zurück, und empfiehlt in England kleine Köthen. Von diesem allen fand das Ge- gentheil bei dem Lehnssystem Stattz und ian Pohlen, wo 29 Landleute gegen einen Städter kommen, wie auch in Rußland, besteht es noch heute3z wo also aus der großen Menge Landvolks nichts we- niger als eine große Volksmenge der Nation folgt. Die in Großbrittanien von dem plat- ten Lande verdrängte Menschenzahl lebt nur vom Kunstgewerbe, vom Dienste beim Handel und bei der Schifffahrt, und ver- dient dabei einen höhern Lohn, als den sie bei der vormaligen Verfassung auf dem platten Lande erzeugt hätte. Man rechnet wirklich in England, daß die volle Hälfte der Nation aus Niht- Producenten oder städtischen Gewerb- samen besteht, und nur die andere, Hälfte aus'Producenten. England sollte nur die Fabrifation und den Handel nicht begün- stigt haben, so wäre nicht nöthig, jekt auf dem Lande Köthen zu bauen. Von der andern Seite behauptet man, eine Nation, bestehend gus lauter fleinen Ott wb nd Flein das Oe7 5 und 14 1 einen jußland, aus der dhts wer menge dem Yat ahl lebt ste beity nd ver den sie uf dem rechnet volle Richt: Gewer: ve Hälfte ene di ht begiim jg, NB |, Phy m Elemen GEE GE 335 Landwirthen, die den A>erbau bloß als Subsistenzmittel trei- ben, und daher, Jeder für'sich, un- abhängig leben, ohne einander Be- schäftigung und BWerdienst zuwenden zu fönnen, möge wohl sehr zahlreich, aber sie müsse durchaus höchst schwach und o hn- mächtig seyn; wenn Jeder ailes" ver- zehre, was er bauet, könne er'dem Staate nichts abgeben; dieser habe also keine Finanzen, selbst nicht viel Na- turaldienste zu seiner Vertheidigung.(Alts Rom.) Weder der Staat, noc> u GER 86 beschränfter, und auf seinem Bodenraum fön 09% unabhängig lebender"Mensch, oftmals nüß-| weil 4 lich seyn, und fällt vollends nie als Armer| lang! 4) y'); den Andern zur-Last,- Wer Ackerbau als|| nidt EID 7[Sub sistenzmittel treibt, behält viel Zeit Waben ) Abr fhr-"Bbrig./2, 49 der:ier3 Andere Sachen. hervor- Hwa! ; bringen fann. hesich! 1 Arbuthnorh und Young empfehlen die guter! En großen Wirthschaften(der Eigner und Päche- gleid 4.031 ter) auch noch darum, weil ein großer| Gitj BE 10) Wirth mehr Kenntniß besikt, um richtige(wt [08 Verbesserungen: zu entwerfen,„und mehr 10 | Verlag und.-Kredit, sie auszusühren. VWer- des n besserungen aber, in so fern sie. den To-+| Mum talertrag vergrößern, vermehren Besch ä s-|| smd; tigung und Bevölkerung,- wenn die 38 gleich nicht auf dem platten Lande| 6s (was doch auch geschieht), so doch in der| elli 4m Nation; nehmlich manche Leute, die jw 4:19 sonst intvräger Muße, zumal des Win- eig 0 ters, auf dem Lande die Zeitz verträumten, feh | werden nur genöthigt, andere Gewerbe zu| un | 0 suchen, und sie finden sie, Die übergroßen rof : 44 Güter sind jedoch aus andern Ursachen der fh m, Kultur nicht günstig: sie müssen in Vor-| Pr; werfe, d; ii: gleichsam in besondere Wi rth schaften, zersekßt werden, und auch diese NN em eu Fr SENSI ine rm enn EE 5 1 Odenbann nals nb: ls Vemet orbay als ie! Zeit hervor, hen die 1" Päche 0 ose nw 1d mehr en Zo: schaf: wenn Lande iy der 6, die es Viy- vaumten, werbe zu etgroßen hen ver (1 Dot! 9 di FT eee-" 07 können, wenn sie sehr groß sind, nur durch weitere Zerlegung zu guter Kultur ge- langen. Auch können sie vom Eigner nicht ganz bewirthschaftet-werdenz sodann haben große Güter verhältnißmäßig mehr Unlandy' und in schlecht: kultivirten Aec&>ern bestehendes. Halbland, als mehrere Mittels güter 7“ die: jenen„zusammen an Umfang gleichen.== Man vergleiche 20 Kölnische Gütchen, die zusammen I009 Hufen enthal- few, miteinem privilegirten" Gute von 100 Hufen,„und bedenfe, dabei die Lasten des Fourage- Geldes und„der Natural“ Fouragelieferung, womit:jeng- beschwert sind ,/„und'-wovon dieses fvei ist. Würden die Niederungen so kultivirt seyn, wie sie es sind, wenn sie, statt der. jeßigein Zet: theilung, gleich Anfangs aus wenigen gro ßen Gütern bestanden hätten? Große Guts- eigner sind- selten gute /Verbesjerer, Es Fehlt ihnen dazu an dem rechten Geschicke und» an Kenntuiß.--ein, für-ein großes Vermögen geborner, Mann, ist von früh auf gewohnt, immer: zu sehr auf Pracht,» Schmuc>, und. Verzierung, bes dacht zu seyn. Diese Deukfart macht, daß, wean er selbst darauf verfällt, Landverbes- serungen zu machen, er mehr Verschöne- rungen in der nahen Gegend seines Hau- ses, oder kostspielige gleichsam Monumente seiner Wirthschaft(z. B. Wasserablassun- gen) zu stiften unternimmt, mit Kosten, die 1omal mehr betragen, als das Land nach allen Verbesserungen werth ist, als wahrhaft einträgliche Verbesserungen 3 denn solche zu machen, erfordert gleich andern Gewerb- Entwürfen, eine pünktliche Acht- samkeit auf kleine Ersparungen und Ge- winnste-' wozu ein solcher Mann nicht auf- gelegt ist. Es fehlt ihm ferner zu Verbes- ferungen an Neigung. Macht er wirklich Ersparnisse, so ist er geneigter, sie auf neue Ankäufungen, als auf Verbesserun- gen seiner alten Güter, anzuwenden. Weit öfter erspart er aber nichts, sondern giebt mehr aus, als er einnimmt. Man ver- gleiche, sagt Smith, die Güter in Groß- brittanien, die jeit den Zeiten der Feudal- anarc ui GE; IEE NEUES von selbst sich ereignende Vereinigung der allzurleinen 3 dabei schüße er das Landvolk, so lange dasselbe auf Privatgütern unfrei ist, oder um Taglohn. dienen muß in dem Besiße seiner kleinen Landsiticke, damit der Herr diese nicht zum Hofland einziehe 3 er erleichtere auf alle Weise den kleinen Leu- fen die Erwerbung von" noch so kleinenz halb oder ganz unatigebaueten:Domanial- und Privat- Weideländereienz er hebe end- lich alle Lohntarxe und allen Dienstzwang auf, so daß'Niemand zu andern Arbeiten, und um anderen Lohn,“ verbunden sey, als wozu und in sofern er selbst: einwilligt. Dann. wird alles von selbt ins"Geleise fFommen; die allzu feinen Wirthschaften werden größtentheils eingehen, und in grs- ßere zusammenschmelzen. Warum soll der Edelmann, der so viel" Güter kaufen darf, ais er will, nicht auch seine Güter deilen vürfen 3)? Wir sind den allzu kleinen Gür tevn abhold, die doch im Ganzen nicht viel betragen, die doch zur Kultur dienen: warum sind wir es nicht auch den allzu gro- *) Auch diese Forderung, des Verf. ist erfüllt, durch das angeführte früchtbare Edict,'v./ 9. Detit'x 807202244 44 ßen: Fals stalt fier des hol 1] be al (it Jin pvun gegeu Dabor und, gung de Landvolf, m unsre 3„I De damit der ziehe; er nen Loy, fleiten; omanial hib endy enstand Arbeiten, sey, als willigt, Geleise schasten ) in grö: fen darf, 6(hellen inen Ol nict viel dienen! Mu geb it erfül dt, vs Be 1? Sxzuenzes zeigt; es sey eine schlimme F Landwirthschaftlichen Kreditan- IE AEES daß dadurch die Auskaufung der fleinen Güter begünstigt. werde. [S2 > eS dieser Anstalten ist, den Besißern der größern Güter die Anlei- hen auf das äußerste zu erleichtern z3- der SENS SE R EN entferntere, den Ertrag der.Nationalge- werbsamfeit zu vergrößern. Wohl scheinen diese beiden Zweeke genau zusammen zu hängen, der erste zum zweiten zu führen: doch bei genauerer Untersuchung findet man die Sachen anders, b. Folgen der Anstalten. at. Für die Gläubiger. Sicherheit ist allerdings die erste ange- nehme Folge für die Gläubiger. Diese brauchen sich nicht um die Vermögens- und Wirthschaftsumstände ihrer Schuldner zu befümmern, nicht Mahnbriefe zu schreiben, nicht Konfursprozesse einzuleiten, sondern sie genießen alle Sicherheit, indem sie bloß mit der Landschaft als corpore mystico zu thun haben. Die'Landschaft aber kann nie in Konkursprozesse gerathen, weil sie nur bis zum halben Werthe des Guts, oder 3 desselben, Darlehne vermittelt, und mit ihren Darlehnen den Vorzug vor allen andern Gläubigern hat3 weil sie ferner, sobald der Schuldner die Zinsen nicht rich- tig KI ÄT Ener Sr ae üb Zenn dn DR I M,> ör bestit (eld Feste A fin met gent Zin Yet National, 00 heine nen 3 ju führen; findet man Hie angt: Diese 15: und dner zu peiben, sondery w sie bloß aysLco zl aber fand , wol st es Outs, tilt, un vor alt! ie fam nicht zi ij IE? 17 497 fig zahlt, ihn sofort unter Segquestration seßen fann. Bequemlichfeit ist die zweite Folge für die Gläubiger: das Kapital kann ihnen nicht gefündigt werden, sie aber können es nach Belieben kündigen, oder durch Verkauf des Pfandbriefes einziehen. Sie erhalten auch die Zinsen pünktlich, und können die- selben mittelst der Coupons selbst in ihrer Abwesenheit erheben lassen. bb. Für die Schuldner, Der Gutsbesißer kann jekt bis auf den bestimmten Theil des Werths seines Guts Geld geliehen bekommen, ohne Mühe und Kosten, nehmlich ohne Vermittelung von Agenten und Geldmäklern 3 er ist vor Auf- kündigung sicher, kann theilweise zu beque- mer Zeit die Schuld abtragen, und wird gewöhnt an pünftliche Abführung der Zinsen, Die angeblichen Nachtheile, daß sein Vermögenszustand aufgede>t werde, und er der Aussicht, und, wenn die Zinszah- lung tiicht- richtig erfolgt, dem Sequester ausgesekt ist, wird kein guter Wirth für V. G 98 Nachtheile halten. Die Taxirungsfosten sind. mäßig, und es ist nicht wahr, daß es schwerer halten werde, von Privatper- sonen Geld auf die Hinterhypothek gelie- hen.zu befommen, wenn die Landschaft voran steht, vorausgeseßt, daß der Geld- werth der Güter sich nicht vermindert, und daß die Landschaft in der Taxation der Hy- pothefen untadlich verfahren hat, Denn sonst könnte es doch wohl seyn, daß durch eine übertriebene Taxation mancher Pri- vatgläubiger verführt würde, Geld. hinter der Landschaft auf eine vermeintlich noch vorhandene Sicherheit zu leihen, die wirk- lich nicht vorhanden wäre, Aber welche Bewandniß hat es mit dem Hauptvor- theil, der für die Schuldner aus der, durch die Landschaft bewirkten, Zinserniedrigung erwachsen soll? In dem Zinssaße“,- der bei gewöhnli- fation 26. ,.. sondern selbst zur Landwirth- schaft, für die Inhaber kleinerer Lände- reien die Erlangung von Anleihen desio schwerer. wird 3 daß endlich für die adlichen Bauern in Hinsicht auf ihre, dem Total nach sehr große, Landwirthschaft, Erschwe- rungen und Ausfälle entstehn, wegen des Handelns mit Gütern, und der,. daraus für sie sowohl, als für die Einsassen, und andere kleinen Landlente erwachsenden, Be- drückungen.+ Aber selbst was die Eigner der größern Güter betrifft, so zeigt die Vernunft mehrere Zweifel, ob das System eine Vermehrung des Ertrages dieser Güi- ter verursache, welche Vermehrung einiger- maßen zu dem anderweitig daraus entsyrin- genden Nachtheil in Verhältniß stehe, oder welche sich nicht auf einem andern Wege, vyne jenen Nachtheil,-und zwar viel siche- rer, erreichen ließe. Was die Vernunft voraussieht, das hat die Erfahrung bestä- tigt, und zwar am auffallendsten da, wo das System am längsten gedauert hat, in Schlesien. Gutsbesiker sind daselbst zu schwindelhaften und gewagten Unterneh- mungen(Spekulationen), oder zur Ver- sc | IGS<< der bloße Rentenirer dabei leidet: so ist|(9 doch das davon allein herrührende Auf-[E schlagen der Güterpreiße ohne allen Nu-| Dh ßen für die Nation und den Staat, ja| für E selbst für die Verkäufer, die nun vow| j0|. Kaufgeld weniger Zinsen ziehen, und vol-| Vet lends für die Käufer der Güter,- welche| u jekt mehr von. ihrem Vermögen an Kauf- 63 geld hingeben, und desto weniger an Wirth-|| En schaftsfonds, auf welchem alles Heil- be:| wn ruht, übrig behalten 3; auch vom Kaufgeld| wn fich.. geringern. Betrag berechnen. Und sem | wenn gleich das Sinken des Silberwerths,| Vß | sofern. es die Produktenpreiße und det j'| Dei KSauswerth der Güter erhöher, ohne sogleich|| vom 18 auch einen verhältnißmäßigen Aufschlag in|| ve den Preißen aller andern Waaren zU- ver- wers urjachen,"den Gutsherren vortheilhaft itt: yl so ist doc< das dadurch allein erfolgende ve] Steigen der Güterpreiße für die“ Nation mg und den Staat gleichgültig. zu Das System kann auch die reichen| Ki Sutseigner in den Stand segen, desto| vat leichter die kleinen und schwachen Gutsbe-| eigt siker auszufaufen.! Wer 3. B. ein schul- ten: densreies Gut von 103,000 Rthlv. besikt, reid kann. inittelst des Kredits,. den. ihm die 190 Mz Amme neen 20 Intra m KER m Arien minim vet: foi hrende Wu ollen Ny; tagt, j1 hun von (nd vol 1' Welde an Sauf (0 Vieth, d Zu he )/ Fused en, Ind jenwerih, nd des e sogleich schlag in 1 zu vet haft if erfolgen! je: Nation ie eichen 0, desto yn Gytsht ein schw [y, besikl 109 Landschaft-zu 4 pr. Ct., den Quittungsgro- schen mitgerechnet; bis zur Hälfte des Werths seiner Landbesikungen giebt, noch für 50,000 Rthlr. Güter kaufen. Auf die- sen. fann er abermals die Hälfte des Werths von der Landschaft geliehen erhal- ten, und damit noch für 25,000 Rthlr. Güter kaufen. So geht dieß fort. Cin Spiel, das unvermögenden Gutseignern unmöglich und nactheilig, reichen aber möglich und vortheilhaft, ist, zumal wenn sie gute Wirthe sind. Nun aber sind zehn Wirthe, deren jeder 20,000 Rthlr, besikt, deim Staate nüklicher, als eine Familie von einem Vermögen von 100,000 Rthlr., die ihre zu großen Güter durc Pächter oder Söldlinge bewirthschaften läßt. Noch ein Hauptnachtheil der Landschaft ist, daß die Realschulden des platten Landes ver- mehrt werden, weil die Leichtigkeit, Geld zu bekommen, und die Sicherheit, durch Kündigungen nicht in Verlegenheit zu ge- rathen,. sorglos macht; weil auch die Guts- eigner sich einbilden, durch den vergrößer- ten Kapitalwerth ihrer Güter wesentlich reicher geworden zu seyn, und sich daher we- niger einschränfen, oder gar verschwenden. X IO Wenn angegeben wird, die Landschaft verursache oder veranlasse, daß die Markt- preiße der Produkte erhöht werden, obgleich der Realpreiß derselben einerley bleibt, oder nicht in eben dem BWerhältniß steigt: so scheint Ursache und Wirkung verwechselt zu seyn. Nehmlich je mehr die Produkten- vreiße, und folglich der Kaufwerth der Güter, steigen, desro mehr wird die Ver- sur und Schuldenmasse, nach Geld gerech- net, wachsen können. Aber man fann wohl nicht umbedingt umgekehrt sagen, daß, je mehr, aus welcher Ursache es sey, die landschaftliche Schuldenmasse zunimmt, desto höher die Preiße der Produkte stei- gen-werden.- Denn die Geldpreiße der Produkte können nur steigen, sofern die Sachpreiße derselben zunehmen, oder zufäl- lige Konjunkfturen, Krieg und Mißwachs im Auslande, auf eine vorübergehende Art, den Marktpreiß heben, oder sofern der detallwerth sinkt. Indessen könnte doch von einer Seite die Landschaft zum Theil jenen Effekt haben, sofern sie die Gutsher- ren in den Stand sekt, mit ihren Pro- duften zu lauern, und die vortheilhafte- sten Konjunfturen besser abzuwarten, als | SEE ESE EID DDRE- DERSEO REG so Sal daß? mal IE di߀ ew 7 hen 15 jm Pe! vie En DiA wos mp sv 1 Prey wt wi iw] N Un > FZ ie Candshef die Mart, en, obgleid bleibt ody sieigt; f wechselt zu Produften: werth der ) die Dex- Old ueh: man fann hut sagen, de es sey, zunimmt, dufte fiel! reiße der sofern die oder zufäb jehende A sofern di! fhnnte do) t zum Zl je Gutsht) ihven Pu ortheilhaft aten, sonst; Auch führt Büsch diese Klage von Schlesien an. Es ist jedoch ziemlich klar, daß die Gutsherren die Konjunkturen-nicht machen, sondern nur, wenn solche von seibst sich ereignen/ benußen können z3 und daß aus ganz, andern Ursachen ein Stei- gen der Real und Nominalpreiße eutsie- ben fann, welches man mit Unrecht auf jene Rechnung seßt. Die Vermehrung der““ Masse von Zahlungsmitteln, dergleichen die Pfandbriefe seyn sollen, kann auch kein Steigen der Preiße verursachen. Denn| Pfandbriefe sind fein Geld, und selbt. wenn sie Papiergeld wären, fönnten sie jenen Effekt nicht anders haben, als sofert: sie ein Uebergewicht der Nachfrage nach Produkten über die Lieferung hervorbräch- ten 3 wovon sich nicht wohl absehen läßt, wie es durch Pfandbriefe hervorgebracht werden solle. C. Mögliche Shi&sale der Kreditspsteme, Aw In Ansehung der Vermehrung, vder Vermin- derung der Geldschulden. Die Masse der Geldschulden in den ÄL. 442% Provinzen, wo das Kreditsysten. eingotich- tet ist, wird zunehmen können, I) je mehr der dingliche Ertrag der Güter vergrößert, und also der reelle Tausch- werch oder Käaufpreiß der Güter vermehrt wird; 2) je mehr durch Zunahme des allge- meinen reellen Nationalvermögens und Ein- fommens der Zinsjalß von selbst herun- tergeht 3 3) je mehr der Sachwerth des Metalls sinkt, und dem zu Folge-der Geldpreiß der Produkte, also auch der Güter, steigt; 4). je mehr die Gutseigner, aus wel- des Kauf- werths zu freditiren, und.sobald die Zins- NZ: H -2 rInnen TET TT u 2 EEA . zahlung stocft7“ das Gut zu sequestriren, Gi zwar nicht wahrscheinlich, aber doch auch|[973 nicht unmsglich, wie bei Viehsterben, Ha-| sct, der"'Mißkredit oder Banquerot des Systems allgemein ist, Auch im Kriege,“ und wären ganze Kreise außer Stand geseßt, die Zinsen ge- H 2 wege wrmbe hörig abzuführen, muß die Landschaft Rath schaffen, die Gläubiger. pünktlich zu befrie- digen. Das ist so' wohl nüßlich, weil es den Kredit befestigt, dessen die Gläubi- ger(die Landschaft) nach dem Kriege am meisten bedürfen werden, als billig, weil diese Gläubiger keinen Antheil an den zufälligen Vortheilen haben, die durch reiche Erndten oder hohe Preiße. einem Gutsbesiker zu- wachsen fönnen,. Mittel gegen diese Unfätle. In allen drei Unglüc>sarten muß die Landschaft, um pflichtmäßig ihre Zahlun- gen leisten zu können, entweder Geld bor- gen, oder den Kreditoren die Zinsen mit Kredit bezahlen, d. i., entweder mit Scheinen, die. nach einer gewissen Zeit eingelöset werden, oder mit Papiergeld, zu dessen Realisirung sie einen Fonds schaf- fen, oder borgen müßte. "Alle diese Mittel werden nicht wohl ausführbar seyn, wenn nicht die Landschaft einen eignen Fonds in guter Zeit sammelt, um daran in der Noth eine Hülfe zu ha- ben, worauf sie borgen oder Papiergeld einführen, oder womit sie unmittelbar sich Waft Ku Ic zu bofeiy Lid, weil die Glaub) | Riege am 9, weil die 1 zufälligen qe Erndten Wsißer zus ufällt, 1 muß die ve Zahlun- Geld hot: insen mit weder mit wissen Zt aptergel) Fonds shi) nict wh ie Qandsh eit sann ulf zu 10 » Papiy nittelbar(4 117 belfen kann. Dieser Fonds kann erwachsen aus den, nach Abzug aller landschaftlichen Geschäftsfosten übrig bleibenden, Ueber- schüssen von. den Zinsen des Königlichen Geschenfs von 200,000 Rthlr., und von dem Quittungsgroschen, d. i. dem Drit- theil oder Viertheil Procent mehr,“ wel- pr. Ct.) wohl nur Geld bleiben, und nicht zu Kapital geworden seyn. Fragen könnte man aber doch: wie weit soll man im Sammeln ge- hen? Struensee sagt, man soll den Fonds wenigstens auf Eine Million anwachsen lassen,.d."it. 5 des ganzen Kapitals der landschaftlichen Schulden. Daß der gesam- melte Fonds zu jenen, oben angegebenen, nothwendigen Zwecken, und zu freiwilligen, d. 1. Landesverbesserungen, benußt werden müsse ist wohl außer Zweifel. Es fragt sich aber, ob nicht auch zur Herabseßung der landschaftlichen Zinsen? Man wird das verneinen, wenn man folgendes exr- wägt: I) Eine solche Zinserniedrigung wäre ein ganz willführliches Geschenk, das vol- lends nach ganz widersinuigen Verhältnis- sen den Schuldnern zufiele.„Je. leichtsinni- ger Jemand seine Güter gekauft, je schlech- ter er gewirthschaftet, je verschwenderischer er gelebet, d. i., je mehr er geborgt, und je weniger er abgezahlt hätte: desto. mehr befäme er geschenft. Wer feine Schulden hätte, bekäme nichts. Er GEE BEEREN ASEN 2) Eben solche Schenfungen“ würden Luxus und Verschwendung befördern, und 3) die gemeinnüßigen Landesverbesse rungen, wozu der Fonds bestimmt wäre, fielen weg. d. Schlußbemerkungen. Wäre der Zweck des Kreditsystems bloß, die Vermögensumstände der Sutsherren zu verbessern: wird“dieser Zweck dadurch er- reicht, daß das Kreditsystem diesen Herren das Schuldenmachen auf das äußerste er- leichtert, und die Wiederbezahlung gänzlich ihrem Belieben überläßt? Die nächste Folge davon, daß diese Herren leichter Schulden machen können, d. i. mit weniger Kosten größere Summen lehnsweise erhal- ten, als sie sonst bekommen könnten, ist natürlich feine andere, als daß sie wirklich mehr Schuiden machen; und die nächste Folge davon, daß die Wiederbezahlung ganz ihrem Willen überlassen bleibt, ist wohl feine andere, als daß sie wirklich weniger wiederbezahlen. Mehr borgen und weniger wiederbezahlen, kann an sich den Vermögenszustand nte beffern; Je Würd Uden, un ndeSverbes, Emme 03 vo " |, ems Gloß, Wtöhetten 3u dadureh ee: esen Hern feste a 19 gänzlich e nächste leichter it wenige wise erhal nuten, if sie wirkli die nacht! erbezahlun) bleibt, ij fie wirtlid hy borgen mm an besse außer in sofern durch beides in dem ding- lichen Werthe und Ertrage der" Güter eine Valute hervorgebracht wird, die größer ist, als die geborgten Summen, und die dafür zu entrichtenden Zinsen. Ist die da- durch hervorgebrächte, dingliche Valute klei? ner, so ist der Vermögenszustand verschlim- mert. Wor vor Entstehung der Landschaft auf sein Gut in Ostpreußen von 18,209 Rthlr, Werth 2 oder 12,000 Rehlr., schuldig war, und dafür zu 5 pr. Ct. 600 Rthlr. Zinset zahlte, berechnete. sich von den übrigen, ihm eigen gehörigen 6000 Rthlr. zu 5 pr. Ct. 3200 Rthlr. reines Einfommen. Ge- sett, dasselbe Gut, das damals 9009 Rthlr, einbrachte, bringe, wegen der, seitdem gestiegenen, Produfktenpreiße, 1449 Rthlr. ein, und werde nach dem, indeß üblich gewordenen, 4 pr- Ct.- Fuße, auf 36,000 Rthlr. geschäßt. Zst nun der. Gutsbesißer auch wieder, wie ehemals, zwei Dritcheil des Werths, d. i. 24,009 Rthlr. darauf schuldig, wofür er zu 4 pr. Ct. 960 Rthlr. Zinsen zahlt, so hat er darum: nicht dop- pelt so viel Einfommen, als ehemats, weil er fich jekt 12,000 Rthlr. eignes Vermögen in dem Gute berechnetz3 denn von diefen 12,000 Rthslt. kann er sich nur zu 4 pr. Ct. 480 Rthlr. Einfommen berechnen, siatt daß er. sonst vort. 6020 Rthlr., 309 Rthlr. Einfommen hatte. Wenn er also in dem Wahne, doppelt so reich zu seyn, seinen Aufwand verdoppelt* hat er ein Deficit von 320 Nthlr. jährlich. Es ist daher sehr wahr, daß schon der bloße Wahn, bei ei- nem- doppelt fo hoch taxirten Gute dop- pelt ss veich zu seyn, verderblich wird, durch eine starfe Verführung zu einem fost- baren Hausetat, und zu größerem Wobhlle- ben, wobei von selbst folgt, daß. ein Arti- fel die andern nach sich zieht, und es da- her selten'einmal bei dev bloßen Verdop- pelung der Ausgaben bleibt. Zufällig eitt- tretende, und selbst mehrere Jahre anhal- tende, hohe Preiße bei guten Erndten, wür- ven vielleicht jenes Deficit decken können, wenn sie nur nicht, theils selbst wiede? zu Wohlleben verführten, theils indirekt auf höhere Taxirung der Güter,„und sonach Bergrößerung der Schulden, Einfluß hät- ten. Treten dann in der Folge schlechte Jahre und niedrige Preiße: ein: so zeigt sich die Verlegenheit der Herren, die sich .- die, als tale Die 6< gend I 1 bon diesey Nat u 4 enen, fiat - 300 Rthl, alfo in Den ey, seinen ein. Defiett daher sche (0, bel iz Gute dope bli wird, einem fost em Wohllu ein Ati nd es da: 1 Derdop; fällig ein: ve anhal: wen, it en fön, F wiede? z) Indiveft auf und son) Finfuß hi [ge sole! in jenem Fall befinden, sichtbar; wie in den Jahren 1795, 1799, und 1802, und selbt 1802. Sie borgen dann wohl auf Wechsel zu 6 pr. Ct. das Geld, welches sie zur Bezahlung der landschaftlichen Zinsen brauchen...- Für das System selbst ist der Umscand, daß, dasselbe von den Schuldnern feine Wiederbezahlung fordern darf, sehr mißlich- so bald ihm von den Kreditoren starfe Auffündigungen gemacht werden z und der Fall kann eintreten, nicht nur, wenn die Kreditoren. Mißtrauen haben, sondern auch, wetin. sich fär sie irgend eine Gelegenheit findet, ihr Geld besser anzu- legen+ 3..B.. auf Erbpacht, zu Privatdar- lehnen an. die Gutsbesiker selbst, in un- glücklichen Zeiten. Das war vor einigen Jahren in Schlesien der Fall, als die von unserm Staat übernommene Schuld der Krone Pohlen in Zettein bezahlt ward, die, bei ihrem Preiße unter Pari, mehr als 4 pr. Ct. darboten, und große. Kapi- tale aus der Landschaft gezogen. wurden. Die Landschaft könnte sich, wenn sie die Sculdenmasse vermindern wollte, nur fol- gendermaßen helfen: 1) Sie kauft Pfandbriefe auf. +7 j 18 2) Sie leiht nur gegen? Auffündigungs-(lof recht.[11,40 3) Sie läßt die Debitoren, wenn diese j ihr Kapital zurückzahlen wollen, in Pfand-| leihe briefen bezahlen.| tic Hat eine landwirthschaftliche Kreditan- vorh sialt den Zweck, die Produktion zu ver- un) mehren, so folgen aus demselben drei tho): Grundsäße:| wede! I) daß die Producenten, als solche,| vis ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Stand,| wil daran Theil haben müssen 3 bi 77 2) daß feine Anleihe anders bewilligt peut werde; als zu einer bestimmten Pro-:(Wi) duftionsverbesserung, die vorher angegeben,| nuf und hinterher nachgewiesen werden muß.| pe Dabei wäre nöthig eine Kontrolle durch| yl PDublicität, worin alle Namen gedruckt|: weir werden; und in dem Falle, daß nicht alle 4 Gesuche befriedigt werden können, müßten| Py diejenigen Producenten den Vorzug haben, zu die das Geld zu. den ergiebigsten, oder für| feuf den allgemeinen National- Landwirthschafts-| ley ertrag erjprießlichsten, Verbesserungen ver- Dy langen, und denen es dazu am meisten wer von Möthen ist. Dann müßten auch die( vir Zinsety bei den wichtigsten Meliorationen| Nähndigungg + Wenn die + in Pfand: e Krediten: 01! zu ber selben dye 8 bewilligt ten Pros gegeben, den muß, (le durh a gedrudt 3. nicht al! nn, MÜ zug abet, 1, oder füt ieh shaft ngen ve m Weisen 1 aud vy iopation ----- I25 Glos 2 pr. Ct.,"bei den minder wichtigen 3. bis. 4 pr. Ct. seyn 3 3) daß die Wiederbezahlung der An- leihen. nach einer, fär: den Schulduer höchste bequemen, und für den Gläubiger vortheilhaften, Methode, unfehlbar, und unabbittlich, erfolge. Die beste Me- thode ist hier, wenn der Schuldner ent- weder gleich nach dem Empfange des Gel- des, oder von einem bestimmten Jahre an, außer den 4 px. Ct. Zinsen, noch 1 oder 2 pr. Ct. als Abtrag vom Kapital jährlich, entrichtet. Das wird er, wenn das An- lehn wirklich nach dem Grundsaß. Nro. 2. benußt worden ist, leicht können, und gern wollen. Mit dieser Kreditanstalt kann, wenn man es nöthig findet, eine zweite verbunden werden, die auf den gewöhnli- 0ue ihr System behalten, wo sie es habenz aber es wäre eine Wohlthat, selbst für die|„eil Rettenirer, die jeßt auf die ritterschaftliche Kreditkasse beschränkt find, wenn sie die Wahl hätten, ihre Gelder in-eine solche wirthschaftliche Kreditfasse zu legen.; Das Wohlthätige der, nach jenen drei Grundsäßen errichteten, Anstalt, erhellet Übrigens klar daraus, daß in Dänemark,. wo der Zinsfuß allgemein 4 pr. Ct. ist, die dortige Landschaft nicht zu niedrigeren, als 4 pr. Ct. Zinsen, Darlehne auf die er-|“ wähnten Bedingungen giebt, und doch ss E starfen Zulauf hat, daß die Masse der|| Darlehne schon einige Millionen dortiger Thaler beträgt, und bis auf 5 Millionen zu steigen neulich bestimmt worden itz da 6,7 sie doch durch die beständigen Abtragungen sich unaufhörlich vermindert. sit 68 haben; für dy Tbershaftlig wenn fie dh heine soldt (gen, ) jenen dtyj Mt, erhellt | Nama, r,(tf, Wie deigeren, als auf die es nd doc ss Masse der 1 dortiger Millionen en is fvagungen 127 Dpitte Abtheilung. Einnahmen von detselbenu. 5,0 Einnahmen yom Handel mit Lebeunsmitteln. D; Beträchtungen über diese Waa- ren und ihren Preiß, bejonders den, des Getreides, a. Eigens M0 S st| schwerfällig, und. erfordert daher große Transportfosten. Im Herbst 18 o kostete eine Ausfuhr- Last, d. i. 562 S wi )Duwntitst x tität Som je reldlicy, die Inhal | deim die Im Ende Werth je Yogortion mittleren We wittlere (1 Dureh: bert zum jet Sach „sondern ufand g ihres TANTE ener „dop, m (hs fn! ---- 135 Witterung leicht allgemeinen Mißwachs verursachen, und eine Gegend der, andern aushelfen kann+ dabei in nicht ungünsit- gem Klima, und. von nicht unfruchtbarer Beschaffenheit, kann in Betracht der Volks- menge, die es enthält, in dem dreifachen Falle seyn, daß es mehr Lobensmittel pro- ducirt- als in der Regel verbraucht wer? den, und folglich Kornausfuhr treibt, wie Preußen, Süd- Rußland, Cur- und Lief: land, Magdeburgz oder daß die Produk- tion des Landes mit dessen Konsumtion sich zum Gleichgewicht neigt, wie Cngland, vormals Frankreich- Schlesien 3 oder daß die Produftion des Landes gegen dessen Konsumtion zu kurz fällt, und daher mei- sientheils Zufuhr nöthig ist, wie Spanien, Portugall,.* Ein dem Klima und Boden nach we- nig ergiebiges Land, wie Norwegen, Schwe- den, Nord- Schottland, Jreland, Nord- Rußland,. über 69? der Breite hinaus, -- das schlesische und sächsische Gebirge, die obern Schweizer Kantons. 3=- oder ein zu kleines Gebiet mit starker Bevölkerung, wie Holland; beiderley Arten von Ländern werden sich in einem der angeführten Zu- „stände befinden. Alle diese Zustände veduciren sich auf das Verhältniß der Bevölkerung zum Bo- denertrage, indem jene entweder geringer, als dieser, oder derselben gleich, oder grs- ßer, ist, und der Bodenertrag vermehrt werden kann, oder nicht. Aus dem Ge- sichtspunfte des Verhältnisses der Bevslke- rung zum Bodeuertrage, und der Möglich- feit, den leßtern zu vermehren, lassen sich auch die Staaten klassificiren. Rücksicht verdienen hierbei noch die Kommunikation, die ein gegebenes Land mit ändern durch Ströme, Kanäle und Meere hat, und der Zustand der benachbarten Länder, Von der National- und Staatsverfassung wird jeder der vorerwähnten Zustände herrüh- renz; doch der erste auch wohl von der Neuheit des Landbaues, wie in Nord- Amerika. In Ländern, wo die Bevölferung und der Bodenertrag ungefähr im Gleichgewicht stehn, sind fast keine besondere Kornhänd- ler, sondern die Müller, Bäcker 2c. trei»- ben dieses Geschäft. Iten Zu ! fh mu jum Dy geringen, ber geb vermehrt bem(ey Oevblfe Milch [assen ih Nüksicht nifation, "1 dur nd der Von 14 wird herih: yon der n Nod: Fung un (geit donau eo,(ee a b. Staatswirthschaftlihe Maßregeln, den Vorrath immer dem Bedarf ange- messen zu erhalten; 33) Vermehrung der Produktion. bb) Begünstigung der Einfuhr. cc) Magazine. da) Rothmittel. Das große Problem der Staatswirth- schaft ist, zu machen, daß beständig ein, dem Nationalbedarf angemessener, Vorrath von Lebensmitteln vorhanden sey, und. an sämmtliche Konsumenten„ um gehörige Preiße, sich leicht vertheile. Die natürlichsren Mittel zu dem Zwecke sind folgende: 1) Die Produktion zu vergrößern. Ist der Ackerbau eines Landes in Beziehung auf dessen Volksmenge so beschassen/ daß die schlechteste Erndte noch für 9 Monate Unterhalt, obgleich knappen, liefert, so würde, wenn man ihn so verbesserte, daß die reichste Erndte Unterhalt auf 15 Mo- nate gäbe, selbst bei einer um 5 fehl schla- genden Erndte, noch immer für die Na- tion hinlängliches Ausfommen seyn. Und wenn gleich mit dem zunehmenden Boden- ertrage die Bevölferung zunimmt, so ist =... FEI Ä-rwreE>eEwT:=zpmr=m=eenzeäififit>. u» dafür auch die Ackerfultur einer weit ge henden, fast nicht zu bestimmenden, Ver- vollfommnung fähig. Dieß ist das herr- lichste Mittel für alle kandbauende Staa- ten,(pays agricoles) d. i., solche, deren Boden zu ihrer Ernährung hinreicht, oder hinreichen könnte, wenn er recht benukt würde. Aber haben wir schon zu viel Ge- treide? Kann der Bau nicht übertrieben werden? Struensee sagt?„, Aerbau- ist Fabrik. Wie einte Fabrike übertrieben wer- den fann, und fioFfen muß, wenn fie zu viel Fabrikwaaren macht, die keinen Absaß finden, so kann es auch der Aferbau, und sc>adet sich selbst, wenn mehr Getreide im Lande erzielt wird, als im Lande zu angemessenen Proißen, oder im Auskande, abgeseßt werden kann.“ Wie weit sok man nut den Rcerbau treiben?„, Gesekt,' sagt er,„, der Acfer- bau sey so, daß er, bei der schlechtesten Erndt2, no& Unterhalt für 9 Monate lie- fert. so würde er, wenn man ihn so: ver- besserte, daß er bei der reichsten Erndte Interhalt auf 15 Monate lieferte, als- dann im rechten Zustande seyn.“= Und doch müßte alsdann schon für den, in q! > ' weit hw m, Dy das hett de Stat 0, deten Ot, oder ' benußt viel Oe erteieben ami yn Wet: hy sie zu 1 Vöjaß Wt, vd „98 nde 31 vm YE ep Aut: Mectesien anat I 0 sow "m Emdt Ee - In den“ - guten Jahven eintretenden, Ueberschuß, ein ausgwäörtiger Absaß geschasst werden 3 denn bliebe der Ueberschuß dem Landwirthe lie- gen, so'wärde dieser ihn nicht erzielen z es würde also in gewöhnlichen Jahren nicht so viel, oder höchstens nür so viel„"als das Land selbst braucht, erbaut werden 3 und dann würde in Mißjahren das Land nicht vor Theurung und Noth gesichert seyn. Ist also in einem Lande, wie in EIE der Getreidepreiß regelmäßig so hoc<- daß das Getreide(über Stettin) in die Fremde nicht abgeseßt werden kann, so würde entweder die Ausfuhr aufhören (und dann. fiele der stärkere Getreidebau weg) oder eine Prämie(wie in England) müßte die sonst unthunliche Ausfuhr, thun- lich machen. Aber gegen das alles bedenfe man: x) Mit zunehmendem Bodenertrage nimmt die Volkfsmenge durc<< Zulauf von at- ) ßen, und. durch Nachwachs von innen, zu, wenn nur Freiheit der Person und Sicherheit des Eigenthums vorhan- den ist. 2) Bei wohlfeilen Getreidepreißen blühen Manufakturen auf,- durch welche das theilhaft ausgeführt werden kann. 3) Der niedrige Mittelsaß des Getreide- preißes schwächt nicht die Macht des Producenten, aber der Anwachs des Er- trages verstärft sie. 2) Die Einfuhr dadurch zu begünsti- gen, daß die Ausfuhr unverkeklich frei ge- lassen wird, ist das beste Mittel für solche Länder oder Bezirke, deren Produktion nicht hinreicht,/ ihre Bolksmenge. zu ernäh- ren. Die Ausfuhr sperren oder beschrän- fen in dem Fall, wo, bei unzulänglichem eigenen Vorrath, durchaus auf keine Ein- fahr zu rechnen wäre, würde, sofern ein solcher Fall Statt haben kann, feine Ver- leßung jenex Regel seyn, so wenig als in dem Fall, wenn Prämien auf die Einfahr geseöt wären, in sofern nehmlich dann, die Prämie zu gewinnen, Korn ausgeführt werden möchte, um zur Erlangung der Prämie wieder eingeführt zu werden: eine Operation, die gleichwohl unthunlich ist, wenn ein Staat, z. B. jekt England, bloß einen gewissen Preis garantirt, der ohne- dieß schon im Lande Statt findet. 39 Vorräthe für Zeiten der Noth); zum Getreide, in Waaren verwandelt, vor- ------- 141 delt, Wr voraus aufzusammeln, d. i. Magazine an- ,? zulegen. Diese beiden Mittel sind auch Getreide für landbauende Staaten anwendbar. Macht. dis 4) Ein leßtes Mittel zur Zeit der 5 des fu Noth ist noch,. daß man die Konsumtion zu vermindern sucht, durc< Verbot des begnftir Brandtweinbrennens aus Korn, und daß fei ger man andere Nahrungsmittel als Surro- We sole gate benußt, (dufiion Wir nehmen einen landbqauenden Staat, ju eenh: z. B. die Provinz Preußen, und die Preu- beschtäue fische Monarchie, vor uns, und untersu- glichen--- 143 | sold gegen wenn auf eine bleibende Art der bei gleid mittlere Preißsaß höher gestellt wird, wie | sonstigen England dadurch, daß. es die Getreide- huen bet Einfuhr hemmte, und die Ausfuhr mit DY Prämien begünstigte, gethan hat, und wie das Oe: es Schlesien thun wollte, so hat in der| 0 Dinye Folge der Zeit die Produktenklasse davon. Liss 08 Dans feinen Vortheil, aber das übrige Publifum"; 57 der Ats leidet Schaden, und sonach mittelbar selbst 0, 0 7 WEN die Producentenklasse, weil der innere 75 4 den; de Markt doch immer die Hauptsache ist. dub ten giebt Eben so, wenn auf immer die Cinfuhr aus; nd Bor wohlfeilen Gegenden(z. B. aus Pohlen m Lands nach Schlesien) frei ist, und dadurch der Mangel mittlere Preißsaß niedriger gestellt bleibt, Quuft als er sonst wäre, so leidet die Producen- 4 durch tenklasse nicht Schaden, und das Publi- ht sein fum gewinnt, und mittelbar dadurch selbst NEN die Producentenklasse. Der größte Total- Wrbeitsfu werth des jährlichen Ertrages aller Natio- find Uf nalwirthschaftszweige ist das Ziel des oft na: Staatswirths, worauf alle seine Anord- ) Sith nungen gerichtet seyn müssen, inge nid m Spi/ m Ot+t f 7, 144---- L. Allgemeine Bemerkungen über den Getreidehandel, QM Inländischer.=- Vortheil des nuneinge- sdränften innern Getreidehandels, nameut- lim des Auffaufs;z be aaa) für die Konsumenten, bbb) für die 13 AE> Die uneingeschränkte Freiheit des in- nern Getreidehandels zwischen gallen. Plä- ben und Gegenden. eines Landes zu ailen Zeiten, selbst bei der größten Theurung, ist sowohl für die Konjumenten, als für die Producenten, die vortheilhafteste Einrich- tung. Denn das Iuteresse derer, die in- ländisches Getreide zu einer Zeit ankaufen, um es zu einer andern Zeit in derselben oder in einer andern inländischen Gegend wieder zu verfaufen, d. i., derer, die in- ländischen Gerreidehandel treiben,( Kauf- leute, Müller, Bäder, Mehlhändler ,) ist, selbt in den Jahren der größten Knappheit, mit dem Interesse des fonsu- mirenden Publici einerley. Es wird hier noch feine Rücksicht genowmen auf den Handel mit dent Auslande. nN/]Na - Über der 8 Melide 1 hawent: y (380 abo DI 5 zu alley rung if ; für die Einrich? die ins wegen, derselben y Gegend v, We im y,(Suij Pipandlet/ or QrÖftn des fonst wird hi 1 ufd Ly 145 Das Interesse der Kornhändler ist, den Preiß ihres-Korns so hoch zu steigern, als es die wirkliche Knappheit der Erndte for- dert; aber ihn höher zu steigern, kann nie ihr Interesse seyn. Denn wollen sie den Preiß über jenes Verhältniß des Vorraths zum Bedarf steigern, so würde, indem nun die Theurung jeden, zumal die untern Volksklassen, zur strengsten Sparsamkeit 1 Absicht der Konsumtion nöthigte, der Vorrath des Jahres über die Verzehrung hinausreichen, und dann wären sie in Ge- fahr, ihren Kornvorrath nach einiger Zeit zu wohlfeilerem Preiße, als sie einige Mo- nate vorher hätten bekommen können, los- zuschlagen, und Zinsen vom Kapital, Um- stecherlohn, Speichermiethe 2c, einzubüßen. Zu geschweigen, daß vnter diesen Speku- lanten selbst einer dem andern auf den Dienst lätiert, und durch wohlfeilere Zu- fuhr, oder früheres Losschlagen,(zumal in Hinsicht auf die nächste sich gut anlas- sende Erndte,) vorzuspringen sucht. “ Daß sie aber den Prois" nach Maßgabe des wirklichen Deficits der Erndte hoch halten, ist für das Publikum im Ganzen gut; sofern es auf die Arft gewarnet und NZ K erinnert wird, sich in seiner Konsumtion nach dem Vorrath einzuschränfen 3 welche Einschränfung das einzige Mittel ist, um guszulangen, und ohne welches das Publi- fum in Gefahr wäre, vor Ende des Erndte- Jahres, statt der Beschwerden einer Theu- rung, die, Schreen einer Hungersnoth zu leiden. Alles Ungemach, welches das Pu- blifum leiden mag, wenn der inländische Kornhändler den Preiß seines Korns aus Habsucht übertreibt,(wobei er selbst in Gefahr geräth, den größten Verlust zu lei- den ,) kömmt nicht in Vergleich gegen die Hungersnoth, wovor das Publifum eben dadurch bewahrt wird. Wie ein vorsichti- ger Schiffsfapitain zur Zeit der Noth die Sciffsmannschaft behandelt, indem er durc< schmalere Eintheilung den Proviant verlängert, so macht es der Kornhändler mit dem Publifum, und in sofern stimmt beider Interesse überein. Das Sparen des Korns geschieht, indem weniger zu Brandt- wein und Bier, weniger zum Futter für Hausthiere, gebraucht, ferner, indem Kar- tosseln, Rüben, Kohl, kurz allerley Sur- vogate, mehr als sonst benußt, zum Theil dem Vieh entzogen werden, und endlich, | lan (ws su4 gal faul wil weit sv 119 wf A! weiß Doj gu (UM; Yi deny treiiß den Ea Font en wel fel ssi, um das Publi des Erndty (ner Tha rönoth zu das Pyr Wndische R A NEN Tust zu leb gegen die fm eben vorsicti Noth die ndem er Proviant oeuhändle em fim Spaten is zu Dran) Futter füt indem Fat [erley Gu zum Ih nd en 147 indem wirklich weniger an Substanz geges- sen wird. Aber, sagt“ man, durch die Auffäufer wird die Konkurrenz beim Einfauf ver- mehrt, beim Verkauf vermindert, und der Preiß beim Wiederverkauf, um so. viel als die Aufkäufer gewinnen, vertheuert., Anch tatgt es nicht, daß„ wie in Eng- land, ein Preiß vorgeschrieben werde, bei dem der Vor- oder Aufkauf erst erlaubt seyn soll. Denn wer Korn auffauft, oder gar vorfauft, d. ic, auf einem Markt kauft, um es nachher auf demselben Markte wieder zu verkaufen, thut dieß bloß darum, weil er urtheilt, der Markt könne nicht so reichlich das ganze Erndte- Jahr hin- durch versorgt bleiben, als er es dermalen ist, und weil er daher glaubt, der Preiß werde steigen. JIrrt er sich, und steigt der Preiß nicht, so verliert er nicht nur den ganzen Profit von dem, auf.solche Art angelegten, Kapital, sondern auch einen Theil des Kapitals selbst, durch die mit dem Aufschütten und Aufbewahren des Ge- treides verfnüpften Unkosten, und durch den Abgang; er thut also sich selbst mehr Schaden, als Andern. Aber nun meint K 2 << iger ke nn 0 ni 148 man eben, der Kornhändler selbst hebe deu Preiß durch seinen Auffauf in die Höhe. Urtheilt er aber richtig, so erzeigt er dem Publifum einen wesentlichen Dienst, in- dem er dasselbe früher die Ungemächlichkei- ten ver Theurung fühlen läßt, und es da- durc< zu einer, dem wirklichen Deficit der Erndte angemessenen, Beschränfung der Konsumtion, nöthigt. Denn, ist wirklich ein Deficit, so ist nichts besseres zu thun, als die Ungemächlichfeiten desselben so gleich- förmig, als möglich, durch alle die ver- schiedenen Monate, Wochen und- Tage, auf das Publifum zu vertheilen. Das Interesse des Kornhändlers oder Auffäu- fers, bringt es mit sich, daß er recht dars auf sinnen muß, dieß aufs genauste zu thun: fein anderer hat eben das Interesse, oder eben die Kenytniß und Geschicklichfeit, dieß so genau zu thun, wie er. Man sollte daher diese richtigste Operation ganz ihm überlassen, d. i., man sollte den Korn- handel, wenigstens was die Marktversor- gung betrifft, vollkommen frei lassen, Aber können nicht die Kornhändler und Aufkäu- fer sich verabreden, das Publikum zu brand- schaßen?(Etwa wie die holl, Ostindische fe hebe das die Hh, igt er dex enft, I nciht nd es da: eficit de fung der | wirflich ; ju u so ache [0 die vet: nd: Tag, , Dis Auffeaue echt da aufe zu Tutte, Nähte 1, Mau ation 41) den Sor kafverso sen hit nd Auff | zu brau) Oft 145 Kompagnie es in Ansehung der Molucki- schen Gewürze machte?) Das ist in et- was beträchtlichen Ländern ganz unmöglich, und ist bei freier Einfahr, selbst in kleinen Staaten, unthunilich. Denn. unter allen Gattungen von Waaren giebt es keine, mit deren Hervorbringung sich jährlich eine größere Menge Menschen beschäftigt, keine, die, so wie sie erzielt worden ist, einer größern Menge von Eignern gehört, als Korn; und diese Eigner können nie lo an einen Ort zusammengebracht werden, wie eine Anzahl vön Fabrifanten, sondern sind in alle Winkel des Landes zerstreut. Diese ersten Eigner verkaufen ihr Korn entweder an die Konsymenten ihrer Gegend, oder an die einländischen Kornhändler. Also die einläundischen Kornverfäufer(d. i. Land» wirthe und Zwischenhändler) sind zahlrei- en. Die Ge- fahr des Monopolisirens bei dem Ankauf fallt um so mehr weg, da die Producen- ten, die etwa dadurch erhöhten Preiße für sich benußen, die Konsamenten sich unmit- telbar an die Producenten wenden werden, selbst unter' den Aufkäufern Konkurrenz entstehen wird, und bei diesem wichtigsten Produkt keine Kapitalien zureichen, daß wenige sich bereden könnten, so große Quati- titäten zu bezahlen, zu transportiren und aufzuheben." Auch ist, wie Smith richtig dani lich Ws vou19 ng! u)| 0,0197 En 30) Roli! zu Mei den 1967 | Huf | 2| vv 187! WE "(K! Judy Dish dig 1 (9 geeig geg änl dem 30 Jelfeds als& un en höfe 6 Sot zy der na esten deim ; Jahres eines Ot? 1 hinrei- ef in 1, Rühl Millu Tage für pon dip - wenn „undi die Oe: Ankauf edu Neiße füt iQ unmit 1 Werden, onfurten) vihtigften jen, ba pe Zu tiven um ty vidi sagt, eine Theurung nie durch BVerabre- dung von Kornauffäufern, und überhaupt aus feiner andern Ursache, als aus wirk- lichem Mangel, entstanden, der entweder vom Kriege, oder von Mißerndte, her- rührte. Und nie ist eine Hungersnoth aus andern Ursachen entsprungen, als aus Mißgriffen der Regierung, die durch zweck widrige Mittel einer Theurung abheijen wollte. Beföhle die Regierung, 3. B. die Englische, jeßt den Kornverkäufern, ihr don um einen so genannten billigen Preiß zu verfaufen, so käme entweder, nichts auf den Markt,- so daß gleich Anfangs: eine Hungersnoth entstände3 oder käme das Korn zu Markt, so würden die Konsumen- ten verführt, minder sparsam oder viel schneller zu konsumiren, als das Deficit erlaubt; so daß vor Ablauf des Erndte- Jahres eine Hungersnoth eintreten müßte. Die»uneingeschränkteste Freiheit des inlän- dischen Kornhandels, so wie sie das ein- zig wirksame Verhütungsmittel einer Hun- gersnoth ist, so ist sie das beste Palliativ gegen das Ungemach einer Theurung 3 denn dem Uebel eines Deficit läßt sich nicht ab- helfen, es findet dagegen nur ein/Palliativ IR 20 00 eennn menen 152>= Statt... Kein Handel verdient daher mehr| ml den vollen Schuß des. Gesekßes, alis der in-| sab ländische Kornhandel,«und feiner bedarf| nah dessen so sehr, weil fein Handel mehr dem| deit Bolkshaß ausgesebt ist. Wenn die Regie-| tau ! rung den Kornhändler als Urheber von|| mD 0, Theurung, als Kornjuden und Wucherer,|"6 "M verdächtig macht, und straft, so fährt das meint " Volk bald zu, und plündert,[OE ih Aufkäufer, und selbst Vorkäufer, sind das M: | für den Producenten vortheilhaft, sofern von | sie ihn in den Stand seßen, seine Wagaren mia | schneller, und mit weniger Mühe und Ko-| mD sten(im-Großen), abzuseßen, als er ohne| Fus sie: könnte, Das muß wohl wahr seyn,| qui denn sonst würde ja der Producent seine|(w19 Waare nicht an sie verkaufen, wie man|| wwiß gleichwohl besorgt, indem man das Auf- Wq | und Vorfaufen verbietet. Man frage nur, Gul] | warum ünterbieibt das nicht von selbst? deu! 4 Die alte Europäische Polizey nahm den| um if Grundsaß an, der Producent sollte sein Vu Getreide nicht an Zwischenhändler, son-| ung | dern unmittelbar an die Konsumenten ab-| seis | seken, er sollte also außer dem Gewerbe|| NM ves Landwirths noch das Gewerbe des|| jm Kornhändlers odev Hökers treiben. Dage- württ ms eee ür= Artur nin Nd deli uid 0 m daher meh 013 Der it her bedarf mehr den die Regie jeher voy Wucheret, fährt das Wt, Id ft,[ofen 0 Waren „und Ke ; et ohne Ar seyn, nt seine wie man das IJyse frage mut) 00 self? nahm den sollte fel dier ow menten ab 4. Gewe 9900 N9000//.4 153 gen nahm eben diese Polizey den Grund- salz an, der Fabrikant soil seine Fabrikate nicht an den Konsumenten, sondern an den: Zwischenhändler, di. Krämer, ver- kaufen. Offenbar sind diese Geseke auf den Vortheil der Stätte berechnet, und von Stadteinwohnern angegeben. Man meinte, ohne das lestere Gesel könnte kein Krämer bestehen, so wie ohne das erste das Korn viel-cheurer werden müßte. Bei- des isx unrichtig. Der Fabrikant, der selbst mit seinen Wagaren handeln, nehmlich da- mit zu Markte fahren, oder sonst einen Kramladen halten will, muß zu diesem Handel ein besonderes Kapital haben, und davon den Profit zjehen, er müßte also, wenn man den Verlagsprofit seines Orts zu IO pr. Ct. annimmt, dann auf jedes Stück seiner Waare, die er in seinem La- den verkaufte, einen Profit von 20 pr. Ct. VUNNOLENG nehmlich 10. pr. Ct., sofern die Waaren- ein Theil seines Fabrikfkapitals, und 10 pr. Ct., sofern sie hernach ein Theil seines Kramfapitals geworden sind, so daß die 20. pr. Ct. dolichfeit, daß er mit demselben Ver- lage mehrere Geschäfte machen kann, So wie die meisten Manufakturisten nicht im Stande sind, ihre eigenen Waa- ren so wohlfeil an Einzelne zu verfaufen, als ein wachsamer und thätiger Krämer, so wörden die meisten Landwirthe noch weniger im Stande seyn, ihr eignes Korn so wohlfeil im einzelnen an die Einwohner einer, etliche Meilen von ihnen entlege- nen ,. Stadt zu verkaufen, als ein wach- samer und thätiger Zwischenhändler, der einzig damit beschäftigt ist, Korn, aufzu- kaufen, in Magazinen zu sammeln, und einzeln zu verfaufen. Diese beiden Geseße waren ungerecht, (denn sie verleßen die natürliche Gewerb- freiheit,) und unpolitisch,(denn wer viele Gewerbe zugleich treibt, wird selten reich). Aber das, welches den Landwirth zum Verkauf nöthigte, war noch verderblicher 3 denn es hemmte nicht nur die so vortheil- hafte Vertheilung der. Verlagsanwendun- gen, sondern auch die Verbesserungen der Landwirthschaft selbst, und in sofern machte es das Korn knapper und folglich theurer, als es sonst hätte seyn können. Wäre das Gowerbe des Kornhandels in allen Formen frei und beschüßt, so würde, was der Großhändler für den Manufakturisten ist, der Kornhändler für den Landwirth seyn, so daß dieser nehmlich Vorschus, Unter- früßung erhalten, und in den Stand fom- men würde, seinen ganzen Verlag, und noch mehr dazu, auf seine Wirthschaft an- zulegen. Und wenn das allgemein geschähe, weiche erstaunliche Verbesserungen des gan- zen Landes! Die gemeine Furcht vor Aufs 7 und Vorkauferei ist wie die Furcht vor Hexerei.) Das weise Geses, das im vormaligen Neu- Ostpreußen alle Vor- und Aufcaufe- rei für ein völlig freies und geschübtes Ge- werbe erklärte, und dazu durch Patente auf- munterte, machte agiler Furcht ein Ende*). Der inländische Kornhandel ist, selbt in der Provinz Preußen, größer, als der auswärtige. Die völlige Freiheit desselben ist also wichtiger. Nie muß Preußen eine F*) Ein Edict über die Freiheit desselben Gewer» bes in Osipreußen, Litthauen und Wettpreußen it abgedru>t in der Beiiage V, No. 1. Ein neueres für die ganze Monarchie, Beilage Y- No, 2. wii derts deg des118 nict 1514 as | Ey 3) wal! set)! 18 für ZU |(if) 68 (m 19, 82 (09/2) 7! wi (0977) bga. dy ho Wire getiht denis I57 [en Formy Sperre zwischen den Provinzen verfügen» Was der wie im- Jahr 1795.=. Auch sollen die, weiften if, der freien Kommunikation im Wege stehen- eth fey, den, Stapelrechte der Städte in Ansehung , Unter: des Getreides, wenigstens. zur Nothzeit, an) fons nicht gelten, Im Jahr 1795 soll in Thoru 9, und das Korn nur 5 fl, preuß. gegolten haben, Walt am als- es in. Königsberg 7 fl. galt, Aber (she, Elbing scand im Wege, es herzubringen. es dM: Der Handel dessen, der fremdes Korn ver Zub zur inländischen Konsumtion einführt, ist, irdt: vet sofern er zur Vetsorgung des inländischen Markts beiträgt, unmittelbar wohlthätig maligen für das Publifum. Zwar strebt er, den vfaufe mittleren Geldpreiß des Getreides zu sen- tes Ger fen, aber nicht den Sachwerth, oder das gw af: Quantum von Arbeit, welches damit un- Ende). terhalten werden fann,“: Bei immer freier 1, febf Einfuhr in England würden die Landwir- „ald the, ein Jahr ins andere gerechnet, wohl -jisehhn weniger Geld, als jeßt"eingenommen ha- aßen dir benw,. aber mit diesem wenigern Silber wür- den sie mehr Sachen und Arbeit zu Gebot 5 hen Geib haben; so daß sie bei dem wenigern Gelde,;“, Bespreufen weil es mehr werth wäre, eben so vermö- 4. 0, 1 El gend wären. Dagegen- würde das, durch„/..% beilag? den niedrigen Geldpreis vom Korn bewirkte,+ 1: Üluirne : ee 2 |(BAAL) 1514 M1 [; 1] Qu 24 4 t-“ 9,2 Ba Ans 8:5 K In def Dar 10) DE fel ads 6 AM. " las/ Steigen des Sachwerths vom Silber, den Geldpreiß aller käuflichen Dinge etwas er- niedrigen, und dadurch dem Gewerbsfleiß der Nation einen Vorthefl auf allen frem- den Märkten geben, und. dadurch diesen Gewerbfleis befördern. Nach Maßgabe äber, wie der allgemeine Gewerbfleiß des Landes ,. wo das Korn wächst, zunimmt, oder wie die Anzahl derer zunimmt, die sonst etwas, oder den Preiß von sonst etwas, haben oder heyvorbringen, wofür sich Korn eintauschen läßt, vergrößert sich der einheimische Absaß,( Markt,) und der ist, wie der nächste und bequemste, so auch der größte und wichtigste für Korn. Das, aus dem verminderten mittleren Geldpreiße des Korns erfolgende, Steigen des Sach- werths der Münzmetalle also strebt den größten und wichtigsten Markt für Korn zu erweitern, und dadurch die Produktion des Korns zu befördern. Seitdem in Eng- land die Ausfuhr- Prämie gestiftet ward, mußte die Einfuhr natürlich zugleich ver- boten werden. Aber schon früher trug sie einen hohen Zoll, vih19/ ! 07 (attf) nieht 119104 hem 934 2 | rums m ruß! her) (hm) at wog Wely ema bot 13j seem za Zither, dy e eUWAS pb ewerbsu allen frem ch diefen Maßgabe bfleiß des nimmt nimmt, vw(ent 0, wot rößert sich ) und der so auch Des, (dyreiße 5 Sach: veht den für Korn Yroduftion min ny fet war) glei vw 6(evg bb. Ausländischer- a33) Einfuhrhandel. bbb) Ausfuhrhandel. oc) Zwischenhandel. Dey Handel, welcher Korn zur ausl&n- dischen Konsumtion ausführt, trägt zwar nicht direkt bei, den einheimischen Markt reichlicher zu versorgen, aber er thut das indirekt. Denn der einheimische Markt mag gewöhnlich mit inländischem oder aus- (ändischem Korn versehen seyn, so wird er nie reichlich versehen seyn können, wenn nicht gewöhnlich mehr Korn, entweder da- heim erzielt, ober aus der Fremde in das Land eingeführt wird, als- der Bedarf des Landes fordert. Nun aber werden die Producenteu sich niemals Mühe geben, mehr Korn zu produciren, und die einfüh- renden Kaufleute 2c. werden sich nie bemü- hen, mehr einzuführen, als was der in- ländische Bedarf('Absaß, Markt) fordert, wofern beide nicht sicher sind, daß der Ueberschuß in allen gewöhnlichen Fällen exportirt werden dürfe. Das Aussuhrver- bot beschränft den Anbau und die Verbes- serung des Bodens, so, daß nicht mehr 160 gebaut wird, als gerade zur Versorgung dey Einwohner: des Landes nöthig ist: wo- gegen die Ausfuhrfreiheit die Producenten in den Stand sekt, den Anbau bis zur Versorgung fremder Märkte zu erweitern. Ausführverbote sind nicht bloß ungerecht, weil sie die Rechte des Eigenthümers ver- leben, sondern.auch schädlich, da sie die Sudustrie untergraben 3 auch nur da mög- lich, wo das Land so isolixt ist, daß galle Ausgänge sich sperren lassen. In England, wo das Auffaufen zum inländischen Wiederverfauf nur dann er- laubt ist, wann der Preiß unter 48 Schil- ling für den Huarter steht, ist der Auf- fauf zur Ausfuhr bei jedem Preiße erlaubt, Gleichwohl kann das Interesse des inländi- schen Kornhändlers dem Interesse des ro- ßen Publifums. nie entgegen seyn. Aber das Interesse des ausführenden Kaufmanns ist demselben manchmal wirklich entgegen. Wenn, während unser Land, z. DB. Schle- sien, unter einer Theurung litte, ein bes- nachbartes Land, z, B, Böhmen, in Hun- gersnoth geriethe, so möchte es das In- teresse des Ausfuhrhändlers seyn, dem leß- tern Lands,(Böhmen,) so viel Korn zuzu- ; füh- füh» (en „19 siem wir has? iD "2 ve wis aus balät! 10,8 [00 1000194 (unf I| weelje! tu [197], heidi so Gir, Yi on] [ehe 6 jW Di YV. Versorun hig if: 1 Vrobuventn 091 bis zu ebweltety, ngereht, 11177:40077 da fie die eds Imdge „Walt faufen zum dann ew 46 Schil! der Auf erlaubt, 3 Infandi? + des 0! yv, Ahe! 3900111000) h entgegen, „Hb. St 19991107 1, 0 Auw 6 das ZU 1, dem Kom zu ji führen, daß darüber in seinem Lande, (Schlesien) die Noth sehr zunehmen wür- de. Befolgten alle Nationen das edle Sy- stem der freien Einfuhr und Ausfuhr, so würde unter den Curopäischen Staaten dasselbe erfolgen, was unter den verschie- denen Provinzen eines großen Reichs er- folgt. So wie unter diesen die Freiheit des inländischen Handels, nac< Vernunft und Erfahrung, das beste Palliativ bei einer Theurung, und das kräftigste Vore- bauungsmittel einer Hungersnoth. ist, so würde es auch die Freiheit des Aus- und Einfuhrhandels unter den Staaten in Eu- ropa seyn. Aber leider, statt dieses Sy- stems, ist der Kornhandel fast überall in Europa solchen Regulativen unterworfen, durch welche das Mißgeschick einer Theu- rung in den Jammer einer Hungersnoth übergehen könnte. BWon solchen Ländern her fann die Nachfrage nach Korn öfters so groß seyn, daß ein kleiner benachbarter Staat, der etwa selbst 3434 der Zeit au Thearung leidet, jenem nicht helfen kann, ohne sich Gefahren und Schäden auszu- seßen, d. i., ohne gefährlich und unklug zu verfahren. Indessen ist bei der unbe« Y. L schränkten Ausfuhrfreiheit weniger für große Staaten zu besorgen, als für kleine. Den Landwirth hindern,' daß er seine Waaren nicht zu aller Zeit nach dem besten Markt senden darf, heißt, die ordentliche Gerechtigfeit einem Gedanfen von allge- meinem Besten, oder einer Staatsraison, aufopfern, ein. Akt der potestas emineus, der nur in höchster Noth verzeihlich ist. Der Preiß, bei dem die Ausfuhr zu ver-. bieten ist( wenn sie je zu verbieten wäre), sollte allemal ein sehr hoher seyn. Der Zwischenhandel, der Korn einführt, um es wieder auszuführen, trägt zur reich- lichen Versorgung des einheimischen Mark- tes bei. Denn" der Zwischenhändler. wird, was er für das Ausland bestimmt, doch lieber daheim verkaufen, sogar wohlfeiler, weil er die Kosten des Ein- und. Ausla- dens, der Fracht und Assekuranz, spart, Die Einwohner des Landes, das vermit- telst des Zwischenhandels als Magazin zur Versorgung anderer Länder dient, wie Holland,(Hamburg,) kann nicht selbst leicht Noth leiden. Trüge gleich der Zwi- schenhandel bei, den mittleren Geldpreiß des Korns auf dem einheimischen Markt ewt day! emi des(€ zuisE 6.01 wie 995 md'G jbrig! Beil me 2 107 WAN dar da Werl a seht) jy nichma hien; auf“ in(iG Defi "Wirth 34 e für eof ein, daß eb Felmy dem besten Ordentliche von allge 10111 eines, hid ift. uh! 30 vt: tm wi), | 1 einfühtt, zur reid "Marke (er. wird, nt, doch WINCH md. Jol u) pah das vert Ragajin zt vient, I) nit[ebf 4 der Zu | Geldys hey I etwas zu erniedrigen, so würde er doch dadurch nicht den Sachwerth des Korns erniedrigen, sondern nur den. Sachwerth des Silbers erhöhen. Kein Land kann Zwischenhandel mit Getreide haben, went es nicht beständig freie Ausfuhr: gestattet, wie Holland, Hamburg? daher hat Enge land solchen Zwischenhandel nicht, weichen übrigens die Kornakte verbietet, as Beurtheilung der Regierungsmaxi- menin Ansehung des Getreidegus- fuhr- Handels, aun, Beständige Sperre, Bei diesem System richtet sich der Pro ducent natürlich nach dem inländischen Be- darf; und da übermäßiger Ertrag ihm werthlos liegen bleiben, und. den Preiß sehr tief herabseßen würde, so legt er es nicht darauf an. Es wird also, da hier niemals auf einem Ueberschuß(z.B. auf 15 Monat) Anstalten gemacht werden, in dem Fall einer bösen Witterung, ein Deficit entstehen, Der daun für den Land- wirth sehr unöthige hohe Preiß wird ihm 157 LN 2 „u (%I| 9 06 |"| R |.|/ ß | ] | 164 durch Einfuhr geschmälert; oder: geschieht das auch nicht(weil bei der Sperre die Einfuhr gering ist), so kann er doch die erforderlichen Wirthschaftsgeräthe, Knech- te 10, nicht sogleich anschaffen, Brachland nicht sogleich beurbaren. Kornhändler wer- den nichts mehr aufschütten, als zum in- ländischen Bedarf sicher nöthig istz und ihrer werden wenige und mit wenigen Ka- pitalien, seyn, So wird auf Ueberfluß it einem Jahr, Theurung im andern folgen, und man wird wechselsweise im Ueberfluß erstifen und in Mangel darben z statt daß die/ bei der Ausfuhrfreiheit Statt habende, Aussicht auf Gewinn für Anbauer und Ge- treidehändler fortdauernden Vorrath schasst und sichert. Die Sperre, deren Absicht ist, Wohlfeilheit zu bewirken, um dadurch den Kunstsleiß zu befördern, hilft nichts in Zeiten, wo man Mangel besorgt. Denn I) die«Grenzlinie, wo der Ueberfluß aufhört, der Mangel anfängt, ist fast un- möglich zu bestimmen. Der Staat kann den Zustand der Erndte nicht erfahren; was er erfährt, ist immer kleiner, als der wirkliche Vorrath. 2) Das Verbot selbst verursacht Man- m in“ md hält 3s | nid!9 WH | Ye'H mH (le, ET E( gi" ey (et Im (74)%) NV Du! wirds dig M dah Fey Wilh 1 hein man ß vhm der: esd * Gperre hy er doch dit Ne, Such Drachlay) ander wet (8 zum im „ist; und gen Rar Whrg 10 der) Folgan, im Heberfug 1; statt dj Fe Habende, yx und Ges ath schaft ven Absicht aw davurd ft nicht 1 avg Ie vy Hebefu „ffsm Staat fal gel durch die Furcht vor demselben. Denn in der Meinung, die„Regierung wisse mehr vom Mangel, als sie wirklich weiß, hält der Producent mit dem- Verkauf zu- rück, der Konsument übereilt sich mit dem Ankauf von Vorräthen, da weniger zum Verkauf kömmt, und die Auffäufer dränz gen sich heran. Daher ist oft das platte Land voll Getreide, während die Städte darben. 3) Wie es ohne Ausfuhr keine Einfuhr giebt, eben so wenig wird man durch Spextr»- ren den Feind zum Frieden zwingen: er befömmt anderwärts, was wir ihm nicht verfaufen. Soll ja unter besondern Umständen ein Verbot nöthig seyn, so müßte es vorher durch ein Landesgeselß bestimmt, nicht aber der Willkühr der Minister überlassen seyn. Dieses Gese müßte so beschaffen seyn, daß jeder. voraus sagen könnte: wann der Fall eintritt, so ist die Ausfuhr verboten, wann er vorüber ist, tritt die Ausfuhrfreis- heit wieder ein.„Gegoä' die leßtere wendet man ein:; rx) Von dem, durch Ausfuhr uns ent- gehenden, Getreide könnten doch so viel 166= mehr Menschen in unserm Lande leben, die nun ungeboven bleiben, oder verhun- gern, oder auswandern?= Antwort: Als ob ohne Ausfuhrfreiheit Uebersluß- Statt finden würde! Oder, als ob dieser, wenn er auch einmal einträte, nicht verschleudert werden, den Landwirth durch Spottpreiße ruiniren, und dadurch Mangel nach sich ziehen würde! 2) Wenn ein Land groß ist, und. theils fornreiche, theils fornarme Provinzen hat, so ist ja der innere Absaß hinreichend? Antwort: Wäre der Ertrag aller Erndten immer gleich groß, so schadete die Sperre nur negativ. Aber day bei gleichen Ko- sten, und bei gleicher Arbeit der Produ- centen, der jährliche Ertrag auf eine nicht vorherzusehende Art wechselt, während der Bedarf stetig ist, und da auf eine reiche Erndte wohl noch eine zweite und dritte folgen könnte: so scheut sich bei der Sperre sv wohl der Landwirch vor Wirthschafts- verbesserungen zur Erzielung eines Ueber- ftusses, als auch dp Kaufmann vor der Anlegung seines Kapitals zur Aufsamm- lung von Kornvorräthen: weil beide sich den ärgsten Verlusten aussfeßen würden, NY 214 iu:h ji/4 pile ja“ y 0115 ve nde len Oder verbun nwo: Ih osuß Gat esel wenn verschleudert Zpottpreise | noch fich „Wh ovin3on Hat, hinreichend? pr Erndtey ie Sperre schen Ko! y Prody- eine nicht hrend der eine ve! und dritt der Gpet! Besa ojos Neb um vor dw | Aussa sat!| (1 Beide 1 WIEN oder solche wenigstens besorgen müsseti. Daß selbst Frankreich, welches doch viele Städte und Fabriken hat, an dem bloßen innern Verbrauch bei beständiger„Sperre seine Producenten und Kornhändler nicht hinlänglich aufzumuntern vermochte, erhellt daraus- daß es[so oft Theurung und felbst Hungersnoth gelitten. hat. So Ren und Sicilien, Gesekßt, die Producenten gelangten zu einer geheimen Kunst, mit gleichen Kosten doppelt so viel Ertrag aus dem Boden zu ziehen, würden sie von dieser Kunst wohl Gebrauch machen, wenn die Ausfuhr ge- sperrt wäre?=- Gewiß nicht, bb. Bedingte Freiheit der Ausfuhr. Ein anderes System ist, wenn durch ein beständiges Geseß der auswärtige Getreidehandel van bestimmte Bedingungen gebunden wär d-.1:s0 daß 7 wann. Ueberfiluß vorhanden ist, die Ausfuhr ev- laubt, hingegen wann Mangel eintritt, dieselbe verboten seyn, umd zugleich, nur allein: im lebz tebns nigset:.tm 0:0stiery? Fial leude Einfuhr frei stehen soll. So ists in England, wo, wann der Quarter Weißen unter 44 Schill. gilt, die Ausfahr mit Prämien vor sich geht, und wann er über 48 Schill. gilt, die Ein- fuhr, die sonst nicht Statt findet ,. erlaubt ist. Aber die Grenze des Ueberflusses oder Mangels, und sonach der Ansfuhr- oder Einfuhr- Freiheit, kann nicht anders be- ftimmt werden, als entweder durch den Vorrath, der nicht wohl anszumitteln ist, oder durch den Stand der Preiße, die zu- weilen von Spekulanten,(Landwirthen und Kaufleuten) nach Absichten, in frau- dem legis, erhöht oder erniedrigt werden können. Da ferner bei einem solchen Ge- ses die Obrigkeit terminweise erklären muß, auf wie lange die Ein- und Ausfuhr er- laubt oder verboten seyn solle, so. wird eine solcenz3 dabei im Nothfall allenfalls die Konsumtion vermindern/ z. B. durch Brandtweinverbote. EEE Diese beiden Mittel sind auch in Preu- ßen sehr heilsam und nöthig für das platte Land so wohl, als sür die Städte. B. Einnahme vom Handel mit andexn ländlichen Produkten, I. Merfkfantilischer Unterschied zwi- schen Getreide und Wolle. Getreide ist von einer begrenzteren Kon- sumtion, als Wolle, deren Gebrauch und Verbrauch sehr weit gehen kann. Was den jährlichen Ertrag des Getreides be- trifft, so ist derselbe nach Verschiedenheit der Witterung sehr wechselhaft; Wolle nicht so. Ohne Ausfuhrfreiheit würde Ein- fuhr des Getreides nicht Statt haben z jene ist also ein Mittel zu dieser. Aber bei dev Ausfuhrfreiheit der Wolle würde in Preu- ßen doch auf Einfuhr aus dem Destreich- schen und Russischen nicht zu rechnen seyn*). *) Nach einer königl. Verfügung vom 2, Juni 1809 ist im Preußischen die Ausfuhr der Wolle frei gegeben, gegen einen Zoll von 3 Thalern für den Stein(zu 22 Pfunden Berliner Ge- wichts). "4 Ter 0910b /a XN 1684) 11) „245 00977 stet ? lle E10 19.00 (E10) 4 E e 97) 2. Bedenbklichfkeiten gegen Verbote der Ausfuhr von Materialien zu Gunsten der Fabrifen, Bei allen Ausfahrverboten der Mate- rialien zu Gunsten der Fabriken ist immer zu bedenfen, ob sie nicht, die Produktion vermindern, indem sie den Vortheil der Producenten schmälern, und ob sie die Zu- fuhr von dem Auslande hemmen, von wo, selbst wenn dort die Ausfahr verboten wäre, doc< durch Schleichhandel manches zu uns kommen würde 3 endlich, ob nicht hoher Ausgangszoll den Zwe besser exr- reicht, als gänzliches Verbot. I. Ausgaben bei der Landwirthsc, „ Jeb lg 4-« Ll iger 7 19 fan 1-47/ furz vein viel größerer aliquotey Theil des /4. reinen Ertrages seyn kann. Struensee sagt: Es soll allgemeine Re- gel der Finanzwissenschaft seyn, in den Grundsteuern nichts zu ändern, feinem, der gedrückt zu seyn vorgiebt, Erleichte- rung zu geben, feinem, der zu leicht taxirt " ist, mehr aufzulegen. Hier muß alles beim Alten bleiben, denn die Verschiedenheit der Grundsteyer kann den nicht zur Be- 1051 H) Gen ein jn E h duj'% ver, 4 wn Sm sy| YD m Bs Den nQ Zeit y9U don 03M von 390 hen (ide DE | ueh 100108 | mir | MÖN53 D ict IE bein al 5.944 schwerde' berechtigen,"der das Grundstüf mit dieser Bedingung erhalten, erkauft, 1, 20L 2 2 D ererbt hat. Kauft. man ein so belastetes 1/3" 2.2 att Aas 1%- M Mt)| Gut, so zieht man von dev Einnahme, die 57. H, man eigentlich kaufen will, die Grundsteuer 2-47“ Ee ab, die also in dem Fall als eine ewige 9" bB Zinse von einem unablöslichen Kapital zu ,,, G H 7W betrachten ist. Ererbt man ein solches SEAS. Gut, so ist freilich das Erbtheil geringer, als es ohne die Grundsteuer wäre, aber das fann nun einmal unter den bestehen- den Umständen nicht anders seyn. Be- fömmt ein Geistlicher ein, so mit Steuern belastetes Gut, so folgt weiter nichts, als daß seine Pfründe schlechter ist. In allen diesen Fällen bleibt das Eigenthum unge- fräntt. Aber dann hat man gerechte Ursache, über die Auflegung einer Grundsteuer,'als über einen wirklichen Eingriff in das. Ei- gentyumsrecht, zu klagen; wenn der Staat ein Grundstü>s, das Jemand ohne Steuern gefauft, vererbt oder bekommen hat,- mit Steuern belasten will; Also folgt- deutlich, daß das einmal bestehende Kataster nicht verändert werden müsse, wenn dabei auch azo<. so viel Ungleichheit Statt-hätte., Ss uft Mer bf(„A+ X70 machen es die Engländer.=- Anders die Franzosen=, der Kaiser Joseph,=- un- ser Staat, nach der Eroberung von Schle- sien, und nach der Okfupation von West: preußen. Es entstehen also die Fragen: Soll das Kataster nie berichtigt, der Geld- saß nie geändert werden? Wie nun, went eine gewisse Gattung von Gürern zeither steuerfrei war, wie in Hildesheim 10.?. Das beste Mittel ist, daß der Staat die Eig- ner solcher Güter bewege, freiwillig auf solche unbillige Vorrechte Verzicht zu thun. Wenn der Staat den Handel mit Engli- sehen Waaren verbietet, oder ein Tabaks- monopol einführt, sv scheint er zwar auch das Eigenthumsrecht derer, die sich bisher mit dem Handel mit Englischen Waaren, und die sich von Tabaksfabrifation, nähr- ten, zu verleken. Aber diesen Leuten wird doch nichts, was sie schon haben, genom- men, und sie fönnen ihren Verlag und Fleiß auf etwas anders wenden. Hauptsache ist hier folgender Umstand: Eine Erhöhung des Geldsakes, nach Maß- gabe, wie der Silberwerth sinft, ist keine Erhöhung des reellen Werths der Land- steuer, und sonach wohl gerecht. Das Maß | ! | | | gel | dem uns syn 4 WE | zuif misc El di! fu 6 | Joyte | WIE | hi bes bi) diy ay nD (EN 84 1 wo] 61] y ders dit MC-- ih, BE Scl n Vest Fragen; ! Geld, a. wen) 45) zeither €. Das IK(e Cig: pills auf By thun xt Engli ) fabafs- "8 auch hisyisher 2 taten, [ae wahr! 51 wir | SIN S1 un ystand! 4) Nh TN: fein iZ Land! 'I Des Paß 177 Maß dazu könnte die jedesmaligo Landes- getreide- Taxe( sonst Kammertaxe genannt) geben... Cs ist Unfunde der-Sache„went den Westpreußischen-Ständen i. I. 1787, und den Schlesischen 3743 und 1748, ver- sprochen ward, daß nie: eine: Gelderhöhung der Landsieuer, Statt haben sollte, Bei dem Kataster in Schlesien wurdet zur Landsteuer angeschlagen die Stiftsgüter mit 50 px. Ct. vom reinen ausgemittelten Ertrage,- die Ordensgüter mit 40 pr. Ct., die Bauergüter mit 34 pr. Ct., die königlichen, fürstlichen, adelichen, so wie die Pfarr- und Schulmeister- Güter mit 28x pr.-Ct. In Westpreußen; die Stiftsgüter mit X, die adelichen und Köllmischen mit+, die bäuer- lichen mit X, des reinen Ertrages. Es fömmt auf die Taxationsart an. Bei dem bisherigen Geldwerthe des Ertrages machte die Steuer wohl nicht 29 pr. Ct., und da alle Meliorationen steuerfrei sind, vielleicht nicht 10 pr. Ct. In Ost-Preußen ruhen auf den-königlichen, bäuerlichen und auf den Köllmischen Gütern... zwei Auflagen, die über 25 Rehlr. auf die Hufe betragen, und wovon die privilegirten, d. i. adelichen Güter, frei sind: Sexvis und Fouragegeld. V. 00 178 Beide werden mit dem General- Hufenschoß seit dem Jahre 1748 zusammen unter dem Namen der Kontribution entrichtet. Dann liegt noch jenen beiden unprivilegirten Gü- tern die Last der Natural- Fouragelieferun- gen gegen fixirte, allerdings unzulängliche, Taxe ob*)., Unterscheiden muß man von der Kontribution den Domainenzins„- der als Rente- an den Grundeigner( den Kö- nig) bezahlt wird, Die zweite Eigenschaft der Land- steuer, Beguemlichfeit, hat die Preußische im hohen Grade, da sie in 8 Portionen gezahlt wird, die Monate May, Junius, August und September, ausgenommen sind. 2. Zu gesellschaftlihen Zwecken. Andere Abgaben zu Societätszwecken, wie die Geld- und Naturalleistungen zu Schulen, Kirchen und Armenanstalten, Hebammen- Instituten 2C,,- zu Brücken, Wegen 2c., sind nur anzuführen, damit man sie nicht vergesse, wann von der Größe der öffentlichen Lasten die Frage ist, Sie *) Aufgehoben durch ein königl, Cdict vom 39, Dect, 1819» betta Bor) und! Vern! ent der | in den? fhrun qm 5 aufge! durch digt, gen, siam der 1 1?) 2 Edi, 179 fenschej;: u betraden, wenn man die Scharwerks- und 1 m N; Ä.:|| Vorspatnleistungen*) abrechnet, nicht viel, 4 | vn und werden, so weit man ihre zweckmäßige 1| | 1065 Verwendung sieht, am wenigsten ungern 190] 90 entrtichtet. Cben dahin gehören die Kosten py Inglicht, der Wasseranstalten,- Dämme und Deiche 1) p":,300 in den Niederungen. j 1)„- der vy 1" Kb B.) Private Ausgaben, j) 4x Land: jj eußische n 11111105 1400 Beiträge zu Versicherungsan- 1 3 yn, stalten.; h]| yy sind, Feuersocietäten sind bekanntlich sehr jj nüblich. Assefuranzen gegen Hagelschlag| und Viehsterben sind schwierig in der Aus- jj im führung. Zwee derselben sind: mit weni- j] wede, gen Kosten, die von allen Unterthanen jj Nen ju aufgebracht werden,"sollen d.ie, welche hy stalten durch Viehseuche Schaden leiden, entschä- ML Brüden digt, und das Geld, welches-sie empfan- 4. Lr je|| ».. dam gen, soll zur Wiederherstellung des Viehe(,-/., I N| „x Gröjt stammes angewandt werden.» Der, Grund jW 6 der Unternehmung leuchtet ein, NN 7 vom H») Der Vorspann ist abgeschafft dur< ein königl. h" Edict vom 28, Oct,» X810, M 2 3; H “| 44077 | HIN 106 )'= HIN 3 Ei | 00 < 923)! ,.. JUD “AUM | 4| .“41 b| 1 194E 18 (4 1.&W: 1) | | 4 1038 * 7? (“€ L80 SIEHE Viehsterben ist schädlicher, als Hagel- schlag, weil es ohne Vieh keinen Dünger und feine Arbeitsomäßige Anwendung gut steht; gegen geringen Zins geliehen würden, / D Hazdl Ding S. Fot, S| miisse Si verden, 8! Abet, 9: nicht nh haden, (. jewer 4 Gewiß, Swirl rwandt 1 selbst 1) Taxe, ahmen, 31 Kalb abe seht - NR y bt, um) Schwit) Zieh m an Gele j, der it 35 90 7? Wirthschaftsfosten, Arbeits- loh: m 20 Arbeitslohn, Anschaffung von Geräthen, Vieh, Bauten 2x. Was sie vertheuert, oder zwecklos vergrößert, befördert gewiß den Landbau nicht. Dahin gehört das schlechte und theuere Eisen und Kupjer.=- Aber vornehmlich gehört hieher das Müh- lenregal, eine wahre Landesplage, die aber jekt, da fast alle Mühlen vererbpachtet sind, schwer zu heben seyn soll*). Vierte Abtheilung. Erförderlihe Kenntnisse zub Landwirthschaft. I. Erweiterung und Verbreitung wirth- schaftlicher Kenntnisse. Praktische Erweiterung des Wissenschaft- lichen der Landwirthschaft, also Studium, *) Ueber die Aufhebung dieses Zwanges in eini: gen Provinzen s. die Beikäge VI. No. xr 5 für die ganze Monarchie Beilage VL. No. 2. I===. AÄGFT Degen, vm weeeenen 48 ADC 1382 Prüfung und Versuche dessen,-was in an- dern Ländern erfunden und erprobt, vor- nehmlich aber dessen, was in unserm Lande selbst von verschiedenen“ Wirthen und in verschiedenen Gegenden erprobt ist: darauf kömmt es zuerst an. Die Verbreitung sfko- nomischer Kenntnisse geschieht am besten durch Notizen in Intelligenzblättern, vor- nehmlich aber durch Muster. Die söfkono- mischen Gesellschaften sorgen immer nur 2, für den Kopf, und zwar der größern Wir- PRE„I he, die selbst studiren können 3 auf die “4/ Hindernisse, die in der politischen Verfas- sung liegen, oder die sonst das Dürfen, Können, und die Einträglichkeit betreffen, lassen sie sich nicht ein. Arthur Young spottet daher ihrer. Ehe man, wie gewöhnlich, den Land- mann, zumal den geringen, anklagt, daß er am Alten klebe, von allen Verbesserun- gen abgeneigt fey, bedenke man erst, ob er in seiner ganzen Lage, was seinen(mit Gemeinheiten und Triftrecht vielleicht bela- steten) Boden, seine Leistungen aller Art, und seinen Verlag- betrifft, die Neuerun- gen befolgen könne, und ob es ihm lohne? (CY) Die Landleute brauchen in der That nicht | syn) erm! bau! find! men“ sich? aus? muß? nel, ' sj 7 vas wel Yer! ys lich a (in Oe unh! an ) vin "Dany und in darauf hq dfd: besten , vor- Wono- wm "Vit auf die t, dy esserun: „st,> en(mit ht belt!| er Ieh euern (hw? 498 at 163 ermuntert zu werden; 3. B. Hanf zu hauen, sie thun es von selbst, sobald sie finden, daß es ihnen, im ganzen Zusam- menhange"ihrer Wirthschaft betrachtet, sichern Gewinn bringt, welches man durch- aus ihnen allein zu berechnen überlassen muß. Unter zehn giebt es gewiß nicht ei- nen, der bloß aus Dummheit und Starr- sinn seinen sichern und wahren Vortheil sich entgehen läßt; aber wohl kann es uns bei' den Neun übrigen auch so. scheinen, weil wir ihre ganze Lage: in Hinsicht. auf Vermögen, Leistungen und Hindernisse, u18 nicht vollständig vorstellen 3 vornehn?- lich aber, weil wir nicht bedenken ,.. daß ein gemeiner Landmaun sich nicht auf Neue- rungen einlassen darf, bei denen er irgend etwas wagt, weil er beim Mißlingen einer Neuerung gleich aus allen Fugen kömmt. An seiner Stelle thäte der Tadler wohl dasselbe, was Zener thut.= Den wöei- 'ßen Weißen baut jeder“ Bauer, der das Land dazu hat.==' Auch würde er im Großen auf dem Felde Futterwurzeln und Kräuter bauen, wenn er dürfte und könnte. Landwirthschaftliche Kenntnisse uinter dem 184 gemeinen Mann zu verbreiten, ist nichts 1:47 wirksamer, als erfahrne und rvecht- 140004 scnem Wege, Brennen, Kohlen, Theer, Pech, Kiehn- ruß, Kalf, Gips,( Stukarbeit) Thon- arbeiten, Ziegel, Töpferwagre, Pfeiffen, Fayance, Porcellan, Glas, Bergbau»und Gewinnung der Materialien, B. 4 Mechanist3 | ba)! hed Wen (2 bri) ihn dert; Dien 4 fuß| werb, der Dey| rer un y feiner ner ans wm, aber obetriehe), ssung zu Jetten M "1 Anse Meister, sehen. zen y die Oy esen, Ih jepiere u Hesellshy) den Firh FEN] liche Or| ehe niht 199 von ehelicher Geburt sind, ausschließen, ist schädlich und ungerecht. Sie stören auch die Eintracht durch Prozesse wegen unbestimmter Grenzen dev Gewerbe, und die Ruhe, durch ihre, vollends wegen des Wanders der Gesellen oft weit reichende, Verbindungen. 3) Sie hindern die Betrügereien durch: ihren Zunftgeist und ihre Sakungen. Aber sie können das Publikum dur< Einver- srändnisse überseßen, welches bei freier Konkurrenz nicht angeht. 4) Sie sichern das Publikum, daß es nicht durch Stümper getäuscht werde. Eher aber werden sie durch aufgenommene unge- schickte Meisters- Söhne, und durch wohl- bezahlende Stümper, die ihr Schild aus- hängen, das Publifum täuschen fönnen.=- Aber eigentlich kehrt sich Niemand an das Schild, fo wie kein Meister an den Lehr- brief des Gesellen, sondern derselbe nimmt ihn auf die Probe, oder läßt sich von an- dern, die ihn probirt haben, empfehlen. Die feinsten Kunstgewerbe find ja unzünstig. 5) Sie helfen dem Mangel oder Ueber- fluß des Personals in den verschiedenen Ge- werben ab.== Das geschieht besser von 200 selbst. Niemand weiß ,/ worin das: Gleich- gewicht, oder das Nicht zu viel und Nicht zu wenig, bestehe, und aller Zwang, wo- durch man dieß erhalten- wollte, würde schädlich seyn. Der Haupteinwand gegen die Zünfte ist, daß sie das, jedem Men- schen von Natur zustehende, heilige Necht, sic) seiner Arbeit, so gut er weiß und fann, zu nähren, antasten. Aber auch die Hauptschwierigfeit gegen Aufhebung der Zünfte besteht darin, daß den jebigen Mei- stern ihr insto titalo eoque oneroso er- langtes ius quaesitum(Zwangsrecht) ohne Ersaß und wider Willen nicht genommen werden kann z3 obgleich gewiß die recht ge- schickten wenig oder nichts dagegen einwen- den möchten. Man.denfe nur an die Maurer- und Zimmergesellen, die einem Meister, der nicht einmal Notiz nimmt, wo sie arbeiten, wöchentlich ihre Gebühren bringen müssen. Die besten Mittel, den Zünften das Schädliche, das sie in staatswirthschaftli- Ganzen 3 ver se), Sn wen „nit den dagegen| vort 4 einen (1019 es dv) vor! v | | | | vortheilhaft finden, wird es auch für den Totalertrag vortheilhaft seyn. Gerade wie der Landmann in Hinsicht auf den Absaß seiner Produkte den Verfauf großer Vor- räthe an den Kaufmann dem Verhökern- an Konsumenten vorzieht. Die Fabriken bedienen sich also lieber des Kaufmanns, ohne dessen Dazwischenfunft der Absaß, vollends an Fremde, so viel Mißliches in Hinsicht auf Weränderlichfeit der Preiße und Gefahr wegen Zahlung und Zögerung att sich hat, daß bei dem auswärtigen Ver- kehr in großen Weiten immer die Zwischen- hand des Kaufmanns vorgezogen werden wird, VI. Durch ausschließlichen Betrieb an ge- wissen Orten. Natürlich werden von selbst Fabrikan- ten an den Orten und in den Gegenden ihren Siß nehmen, wo sich mehrere günstige Ums» stände für sie zusammenfinden, nehmlich in Absicht auf Gewerbfreiheit überhaupt, dann auf leichte Kommunikation ,/ auf Materia- lien, Zuthaten; Zubehör(Wasser, Feue- rung), Werkstätte, Maschinen, Anlagen, V. OÖ R HE SIEGE Wen ESELN DEREN( Eu GEE Lega Lüge IE GERE bx ABELE EBONY SE Seen< Femme Lebensbedürfnisse, Speise und Tranf, Woh- nung, Feurung, Menge von Arbeitern. Wenn gleich selten alle diese Vortheile zusammentreffen, oft sogar manche im Wi- derspiel mit andern sich«zusammenfinden: so wird doch nur da, wo ein Uebergewicht auf Seiten der günstigen Umstände ist, eine Fabrik von selbst entstehen. Durch Treibhausfünste freilich sieht man manche an den unvortheilhaftesten Orten hervor- kommen. Beispiele von der ersten Art sind die Leinenmanufakturen in Schlesien, wes gen der schönen Bleichen, des Gebirghol- zes, und der Asche; die Seifenfabrifen in Königsberg 3 Glas-, Metall- und Stein- gutfabrifen in der Schweizz Seidenfabri- fen in Crefeld; Tuchfabrifen in Aachen 3 Uhren in Neufchatel. Zu manchen alten engen Städten können gewisse Fabriken, wegen Mangels an Raum und Gelaß, nicht auffommen. Wohl hundert ehemalige Brauhäuser in' Hamburg dienen ziemlich gut zu Zuckerraffinerien(die großer lufti- ger Böden bedürfen), aber schlecht zu Kat- tunfabrifen, wozu Kalandermühlen, allen- falls von Pferden getrieben, nsthig sind.= Was für Folgen für den Ertrag der Na- wih Rieß, diem urg mend men | vin wh lind x, Yeh| eiten,| Vortheil| im Vi| nfinden; tgewicht nde isy Durch mande hervor: Jt sind on, Wi „birghol vifen in Steins ) usar; sachen) [walten [jabrifen, 1. Geldß, ohemaliz! y ziemlid ger(ufül zu Fu 1, abw| 1 find- | der NN Z21I tionalgewerbsamfeit eine erzwungene Schei- dung der Stadt- und Landwirthschaft nach sich ziehe, erfennt man am besten, wenn man erst fragt: was würde geschehen, wenn fein Zwatig Statt fände? Es würden dann in den Städten sich finden:; TI) die Professionisten, die für den noth- wendigen: und begrenzten Bodarf der Ein- wohner sorgen, wie Fleischer, Bäcker, Schu- Fer 2C.5 2) die, welche andere, zumal Pracht- waaren, verfertigen, sofern sie da in Hin- sicht auf die Verfertigung selbst sowohl, als auf den Absaß, besondere Vortheile fänden, nehmlich in Hinsicht auf die weche selseitige Beihülfe von andern Kunstgewer- ben(der Wagner braucht den Schmidt, Riemer, Lafirer, Mahler), in Hinsicht auf die gute Auswahl der. Arbeiter, und Kuls- cur des Geschmacks, Erfindung neuer Fot- men und Müster. Sehr in Betracht kom- men auch die Abnehmer, d. i. a) die Verbraucher, so wohl die zahl- reichen Stadteinwohner, als die in vieler- ley Absicht in die Stadt kommenden ein- ländischen oder fremden Personen, O 2 b) Die Kaufleute, die durch Haltung von Sortimenten, und durch Vertrieb im In- und Auslande, den Absaß fördern, Daß unter so vielen Deutschen Hofstädten so wenige Manufakturstädte sind, liegt wohl daran, daß die Thätigkeit des Bür- gers durch seine Theilnahme am Hofleben eingeschläfert wird; das Volk aber um sol- Fostbare Anlagen, aber wenig Aus- lohnungen, erfordern, wie die vielen. Mäh- lenwerfe in Holland. Umgekehrt ist es mit solchen Fabrifen, die viel Auslohnung ver- urjachen, aber wenig Anlagekosten. (1458 Kl. 0edif. Leihbänfe zu Geldanleihen können für sie nicht anders eingerichtet werden, als für jede andere Art von Bürgern; sie kön- nen daher wegen der größern Sicherheit, die sie fordern, und wegen der höhern Zin- jen, die sie nehmen müssen, bei weitem so gut nicht helfen, als Vorschüsse von dem Kaufmann, für den sie arbeiten. Solche Vorschüsse wirken mehr, als wenn die Re- gierung sie gewährt. augen“ GER äu E18 he!94 Ot theun die seht nig Aus n Mih | es, mit 119 ven jey für 1,(M fie föns erheit, ' Ni. 1] BINE em 19 1 dem [Dolche NOR Dritte Abtheilung. Einträglichfeit der Fabrifation, beruhend auf-dem Absaß; wobei es anfömmt; T: Auf die Waaten, Ä, Ihren Preiß, der bestimmt wird durc< T; Leichtigfeit der Erlangung der Materialien, Ist das Material ein ausländisches, so kann in Ansehung desselben manches andere Land einen Vortheil haben, der sich gar nicht, oder nicht ganz, abgewinnen läßt, So hat England in Absicht auf Baum- wolle einen Vorzug vor Berlin; so hatte, und hat zum Theil no<, Hamburg einen Vortheil vor Königsberg in Absicht des ro- hen Zuckers 3 so Frankreich in Absicht auf Italienische und Spanische Seide; so Eng- land in Absicht auf Amerikanische Ochsen- häute,=-- Hier hilft der Kaufmann. Noch mehr ist das der Fall für uns-in Hinsicht <22 solher Materialien, die einem Europäischen Lande, das sie selbst verarbeitet, gleichsam eigen find, und uns gewissermaßen fehlen, wie Englische Wolle. Um nun das Mate- rial, falls es ein inländisches ist, in Menge zu haben, ist es gar nicht das rechte Mit- tel, daß man die Ausfuhr desselben in an- dere Provinzen, oder ins Ausland, ver- bietet, oder, im leßten Fall, sehr belasiet, sondern man vermehre die Fabrikation. Als die Ausfahr der Lumpen im Dä- nischen bei Hamburg verboten wurde, trie? ben die Papiermüller selbst die Ausfuhr der Lumpen nach England und Holland, weil sie fanden, daß sie davon bessere Vor- cheile hatten, als wenn sie'die Lumpen zu Papier verarbeitet hätten. Da haben wir also eine neue Art von Schwärzen der Fabrifanten. Die Ausfuhr des Leinen- garns war in Schlesien verboten, in West- phalen und Niedersachsen frei, wo darum nicht weniger Leinewand fabricirt ward.=- Es ist wie mit dem Getreide. Nur siche- rer Absaß zu guten Preißen kann den Pro- ducenten ermuntern, seine Produktion zu vergrößern:(So müßte Spanien, um seine Wollcausfuhr zu vermindern, nicht neenäen NT je 9 Holl Nys 0 u N) FE gert! u Fahr10 Yeh! Fa heid de RO vigt0 NE Colt hey Preh voni Fah 10) brin, der" Wiel Au Vai eichen 1 fehley, 6 Matt | Menz! te Mit vin am |, ver im Re (ve, fi iYusfuht jolland, |) Vot- NNEN my wir „en der j Reinen jn Vest ) darum vard,= ur sicht en Py frion 31 nm, jz nit sie verhieten,„oder impostiren, sondern zu Wollenfabrifen ermuntern neben der Ausfahrfreiheit.=). So Garn, Häute, Leder, Pottasche ,. Schlaglein, Seide 2c. In Kurland, wo das ganze Land wenigen großen Eignern gehört,' sind wegen dieser geringen Konkurrenz der Verkäufer die Materialien wohl theurer, und daher die Fabrikation schwerer. 2 Vermehrung der Ergiebigkeit der Fabrifen durch Theilung der Ar- beit, durch Geschi>klic und senschaft, Glanz'angelegte, Wohlleben, kann Luxus hung der heißen.| won; und Ist also gleich Luxus etwas Relatives,| ander so liegt ihm doch“etwas Absolutes.( das physisch und politisch Nothwendige), zum Grunde; ist er gleich etwas Subjektives, sofern sein Zweck, Behaglichfeit, in Em- ! pfindungen besteht, die nach Verschieden- heit der Subjecte, in Hinsicht auf einerley jW besondy" Sachen und Dienste, sehr verschieden sind,|| sse, so ist er doch auch etwas Objectives, sofern| (yfwandy"| die Sachen und Dienste, die jeine Gegen- bens(0 stände sind, sich auf gewisse, der menschli-| 8, ws, nicht Damenpuß und Galanteriestücke, die dem beständigen Modewechsel unterworfen sind; sondern nüßliche, selbst schöne Arti- " fel für die zahlreiche Klasse des Landvolks, und der untern Stände, imgleichen für die mittleren Bürgerklassen, wie man in Län- dern sieht, die frei von Leibeigenschaft und Dienstzwang, und fortschreitend zum Ver- mögen sind. Ueberhaupt ist nüklich, daß Wohlleben die Kapitalien fortdauernd er- halte, und durch Sparsamkeit und Gewerb« fleiß Cwelche beide bei dem Wohlleben nicht nur bestehen, sondern gerade durch dasselbe gedeihen ,) den Anwachs der Kapitalien vermehre. Schädlich dagegen ist alles Wohlleben, das Kapitalien vernichtet, oder ihren An- wachs hemmt; 3. B., wenn Fabrifanten und Kaufleute einen Theil ihres Kapitals dem Gewerbe entziehen, um sich dafür Titel zu kaufen, Villa's, Landsikße, anzu- legen, ein Haus zu machen, d. i., bestän- dig Gäste zu haben. Nicht der Reichthum an sich erzeugt Schwelgerei, Verschwen- dung, Unsittlichfeit, sondern die zufällige vder ungerechte, zumal plößliche, Art, wie Ned|! er erworben wird, z. B. ini siebenjährigen de, die Kriege in Deutschland, in Hamburg 1799,| worfen| in England von 1794 an, in Altrom,=--| 1e Att) utid vie von der schlechten Verfassung her- y) dvolfs ührende, Ungleichheit, mit der er vertheilt| für die ist, und die Ausgelassenheit, mit der er 4 1 Län: verwendet wird. QDurc< Verschwendung| ft und der Regierung( Kriege, Reisen der Für- | Bets sien, Hofwesen, Uebermaß an Zahl und , Besoldung der Offizianten und Kostgänger, md ew zumal in der Armee und Flotte), kann Zewerh| ein Staat verarmen; auch durch Ver- g nit|! schwendung der Großen, wenn diese das selbe Volk eigenmächtig beherrschen 3;( Pohlen, false Kurland, Nürnberg). Aber sich selbst wird eine Nation durch Wohlleben nicht zu (eben, Grunde richten z und wo schon Sumtuar- "4 An geseße nöthig sind, da helfen sie nichts. Mtanteh B pita Spekulirende Kaufleute. | desü any Sie können allerdings Vieles zur Be- befeät lebung des Fabrifationsgewerbes dadurch y hthin beitragen, daß sie den inländischen und 1, smn auswärtigen Absaß vermehren,| uf 719919 Vierte Abtheilung. Erforderliche Kenntnisse zur Fa- britta ton, Akademie der Künste, und in den Pros- vinzen Kunstschulen. Cinheimische junge Küntler reisen lassen.= Fremde Künstler und Fabrifanten aufnehmen.(Ja, wenn solche, wie einst die Kesugics, aus Frankreich kämen!)= Verbreitung technischer,B. die, Hälfte: oder,.ein Drittel alles Tafts, oder des Werths aller Seidenwaa- ren. 2) Die Kaufleute eines Orts-müssen ein Aversionalquantum von einländischen Waaren nehmen, 3. B. 50,009 Rthlr. Berliner Seidenwaaren für Künigsberg, wo denn die Kaufleute sich selbst darin theilen, oder jeder sein Theil angeschlagen boefommt; wobei ferner entweder die Kauf- leute die Wahl der Waarensorten haben, oder der Fabrifant sie ihnen nach seiner eignen Wahl zuschickt. 3) Zwangadbsaß an Handwerker, 3. B. ein Quantum von Blech, Kupfer, Eisen, Alaun, welches jeder Klempner, Kupsexr- schmidt ,/ Schmidt, Färder nehmen muß, z 2 ..-- bei Strafe der Execution. Gegen solche Ungerechtigkeit ist doh der Zwang, ein angeschlagenes Quantum von Salz nehmen zu müssen, noch golden. 4) Zwangsabsaß an die Konsumenten, durch Verbot der fremden Waaren", oder gar durch Monopol z oder auf die Art, wie sonst die Juden, bei Erlangung von Pri- vilegien, Porcellan nehmen mußten, wo- für sie jeßt Geld geben. 2 Prämien. Es werden solcklichsten, kleinen Pläße, und unter mehrere Pläße, ver theilt, wo Materialien, Holz, Wasser, 54 Kommunikation, Lebensmittel, Arbeiter, 1100.00 die Anlage erleichtern. 60 8 3) Wie soll die Anlage geschehen? pi Nicht durch die Regierung unmittelbar, offe in m 1 I Anstal Degen, v< mi In ode! Hegen) diesem Nan jd| 0 ei Arif Vttafty hy Liefe |W. )(fanly| Hau| 1706,08 (1, win| 3 fleiny| | |, Bash| ) Arbeitth| | ; eshehu?| mitteln| 247 | nicht durch Administration z sondern durch Ueberlassung an Privatpersonen, oder Ge- sellschaften. Am besten durch IWegräumung aller, den Fabrifen entgegenstehenden Hin- dernisse. In England. hat der Staat keine eins zige Fabrif angelegt. Auch Sachsen ver? dankt seine schönen vielen Fabrifen nicht der Regierung; so wie der Preußische Staat seine blühendsten, die Leinenfabrifen in Schlesien, und vormals die Metallfabri- ken im Sauüerlande, die Seidenfabrif in Crefeld, die Stahlfabriten in Iserlohn, bie Uhrfäabrifen in Neufchatel, auch durch keine Kunst erschaffen oder besördert hat. Dritter Hauptabschnitt. SIE AEDL 16 05.0 2W 009 x5165€. Erfie Abtheilung. Befugnisse, Beschränfung bei dem Handel, 1L Staatsmonopolien. Der Handel belebt die Produetion und Fabrifation durch Beförderung des Absa- Bes, welches das Maß der Wiedererzeu- gung ist. Freiheit ist die Seele des Han- dels3 sie wird aber sehr beschränkt zuvör- derst durch das Alleinrecht der Regierung, mit gewissen Waaren zu handeln, admi- nistrativ, oder in Kompagnie, Zu der er- sten Art ist die Haupt- Nußholz- Admini- stration ein Beispiel, die seit 1771 an die Stelle der octroyirten Nußholz- Handels- gesellschaft getreten ist. DSie unterhält Comtoirs in Havelberg, Spandau, Stet- hu] Koth Feth ü hei 16 10770) „6 Vosa: 5) NN 4, Hw FN uv 2 jewun (dminy = qm '. ande erhält Cy Etit/ 249 tin, und Hamburg, hat das Verkaussrecht von allem Nubholz, und läßt den Aufkauf und Behau in den Provinzen durch Ober- kanfleute besorgen. Kann ein Verfäufer bessere Preiße erlangen, so begiebt sich die Administration ihres Verfaufsrechts, und ertheilt ihm zur Ausfuhr seines Holzes ei- nen Paß. Die seit 1772 errichtete, dann bis 1308 verlängerte, Seesalz- Handlungs- Kompag- nie, bestehend aus 2400 Actien, jede zu 500 Rthir., steht jekt unter Administration, ob- gleich der König nicht alle Actien besikt. H. Scheidung der Handelszweige., Daß jeder Kaufmann, wenn er Bür- ger werden will- angeben soll, welche Art von Handel er treiben werde, und daß er auf diese Handelsart(3. B. Tuc-, Lein- wand /, Seiden-, Garn-, Speicherhandel,) beschränft wird, ist ein unnöthiger und gemeinschädlicher Zwang. Die Scheidung des Detail/ und Groß- handels hat man, zur BVermeidung der Kontrebande, nöthig gefunden.. Aber nun treten Detailleurs zusammen,-und lassen 250 sich Waaren vom Auslande verschreiben, mit Vorbeigehung der Großisten. ET Beschränfung des Seehandels auf gewisse Orte. Nur Städte, die das Recht des See- handels haben(ius ewporit), dürfen See- handel treiben 3 andere nicht; z. DB. Braunss berg hat dieses Recht, Pillau nicht. Ein Insterburger darf nicht Güter durch K5s- nigsberg nach Pillau zum weitern Bersen- den ins Ausland schicken, IV. Staypyelre aus dem freien Verfauf des ausländischen Zuckers entsprang? Denn wenigstens 2 Millionen 262 Thaler Hamburgisch belebten: den Handel der, au Hamvurg sich in Ansehung des Zuckerverkaufs haltenden, Länder. C. Zwischenhandel. IBas die Handelsart betriffe, wenn der Kaufmann die Waaren, die er aus der Fremde bezieht, nach der Fremde gehen läßt, ohne sie über seinen Ort zu ziehen, so ist solcher Handel, ungeachtet seines einge- schränften' Nußens für den Staat, zwar wünschenswerth 3 aber der Staat kann nichts dazu beitragen: denn wollte er Vor- schüsse dazu geben, so würden diese nur zu mißlichen und verlustvollen Spekulatio- nen angewändt werden, Der Zwischenhan- del, den ein Ort so treibt, daß die Waa- ren in diesen Ort kommen, wird getrieben entweder als Proprehandel, oder als Kom- missionshandel, oder als bloßes Transito- geschäft. Im ersten Fall ist die Waare Eigenthum der Kaufleute des Orts, im ändern erhalten sie dieselbe in Verfkaufs- Kommission, oder verschreiben und versen- den sie auf Einkaufs- Kommission, im drit- ten Fall haben sie nur die Besorgung der 1 | | | | aus! (ase m NE mn fu 0] 111 0/R( weh] hend sehen sem Ny) uf 5m un (vi 095 wum 6 30; verd day V4) lu30 nisig| 17,60 1011136 wel 5 Handy Bling ds v"D in Kun der 49 5 der 7](apt, 17 080; M WB) zv pM Fann 4) Vor- im nur gElati0- sjwahan: SS'tansitt & Da wi" pfaufs 8 vse Fam di ung dt Spyedition von den Waaren, welche Fremde aus dem Auslande Über jenen Ort gehen lassen. An. diose dritte Art fnüpfen sich natürlich/ die beiden andern Arten an ,/ und alle drey hängen zusammen. Dagegen pfle- gen Staaten, um ihren Bürgern den Kommissions- und Propre- Zwischenhandel zu verschassen, den Transitohandel, zumal welchen fremde, den Zwischenhandel trei- bende, Stagten führen, aus Eifersucht sehr mit Zöllen zu bejchweren. Am mei- sien that das Friedrich Il., insonderheit it Ansehung Hamburgs. Geht das Transito auf einem Flusse, so pfiegen dann die Zölle so erhöht und vervielfältigt zu werden, daß die Wasserfracht nicht minder theuer, als die Landfracht, zu stehen kömmt. Göiedt es aber irgend einen Umweg, um die mit Zöllen beschwerte Straße zu vermeiden, so vermeidet man sie auf alle Weise, und dann leidet der Staat, der gewinnen wollte, Verlüst. So verlor, nach Büsch's Erzäh- lung, Breslau den Transitohandel der Poly nischen Juden nach Leipzig. den es biz 1770 hatte, weil in dein Jahr befohlen wurde, den Transitozoll von ein halb pr. Ct., welchen man bisher ohne Visitation erho- 264 ben hatte, nach der genausten' Visitation zu erheben. Die Waaren gingen nun von Leipzig über Prag nach Lemberg, und Breslau verlor manche. Zwischenhandelsge- schäfte, die es bei Gelegenheit jenes Transits geführt hatte. Eben so ließen Russische Kaufleute Italienische und Französische Seidenwäaaren über Lübe> nach Riga ge- hen, statt daß sie selbige sonst über K5s- nigsberg zogen, weil Friedrich Il. den Transitozoll zum' Theil bis quf 3 pr. Ct. erhöht hatte, Vierte Abtheilung. E-rforderlihe Kenntnisse zum Handel, Am sichersten und besten werden die, dem Kaufmannsstande nöthigen, Kennt- nisse, dadurch erworben, daß die jungen Leute den Handel ordentlich in großen Plä- ßen erlernen; daß man sie Handelsreisen machen läßt; daß fremde Handelsdiener auf die Handelspläße zu kommen und Bestellun- gen zu suchen nicht gehindert werden; end- lich daß man erfahrne* fremde Kaufleute SEE Mbeki EILEN GSE 200, Wt M 7 Kite Bb. any enaaaläkiäitääin Ds ol fb) u Aub Gt! wp) 0 17 Ondy Hu) au R dean] he hu hin y x gern aufnehme, wenn sie sich niederlassen wollen. So lernte Hamburg den Handel = = | von Antwerper Kaufleuten.| delög IN) Fansites| SETE ORIE GONE AAC EE SE WER BNG EUER 7| Nssische||,"KEI vie| Zusaß zum Ganzen. 0 ae| Ueber den Geldumlauf. 1] ' Rh:| 1 vm| ph| I. Begriff des Geldumlaufs, X Wiederholte Veräußerung. | Das Geld läuft um, sofern es wieder- wn| holentlich veräußert wird. Jede Ver- äußerung des Geldes macht gleichsam einen 0 dis| Schritt oder ein Moment seines Umlaufs, jh [M und die Aufeinanderfolge solcher Veräuße-(| jung| rungen macht den Umlauf selbst aus. Sol-| np Nichte weniger wird mit dem anwachsenden Ertrage der Nationalwirth- schaft zugleich die Bevölferung steigen, und mit ihr muß wiederum der Geldumlauf zu- nehmen. Endlich je durc zu erheben, um -== u EIWEIB"- SES EIER Te üg dert 7"M durch Verwendung desselben, ohne allen, oder ohne völligen, Gegenwerth, den Geldumlauf zu befördern, in staatswirth- schaftlichem Betracht ganz verwerflich. Es ift eine Vernichtung von Nationaleinfom- men. Insofern Staatsgelder unnsthiger- weise auf sterile Diener/ oder leere Staats- fostgänger, oder Freizehrer, verwandt wer- den, soy werden nicht bloß diese Summen, ihrem Werth nach, vernichtet, sondern sofern die Anzahl von Menschen, welche damit unterhalten werden,'in dem Fall, wenn der Staat sie nicht unterhielte, wohl gar durch produktive Arbeit den vollen Werth ihres Unterhalts selbst hervorbräch- ten, so verursacht der Staat durch Unter- haltung derselben eine Vernichtung von ei- nem doppelt so großen Werth, als der ist, den sie verzehren. Denn wenn z. B. in einem Lande 10,000 Müßiggänger, sie mögen die Feder hinterm Ohr, oder das Hiefhorn an der Seite, oder das Gewehr auf der Schulter, haben, mit monatlich T00,000 Rthlr> unterhalten werden, und ihre Mitbürger für gelieferte Bedürfnisse dieß Geld von ihnen verdienen, und durch | malen 810 vad m! ji | einhiy | ih |(919,1) | wis! vH "M lot schn vt pl (1901 0148 ne allen, 1h, den (tswirth: ich, Es Een, | sondery | welche jm Fal, 02, wohl | vollen (ebrach (Unter: (von et der isi, 14 Y, in je, sü „der das ( Gewehr onatlid 4, m dürfnisse 1d dur 285 Abgaben wieder in die Kasse liefern 3 so eirfülirt freilich das Geld sehr lebhaft. Aber geseßt, diese 10,009 Nichtarbeiter müßten, weil sie nichts vom Staat bekä- men, sich durch eigne Gewerbsamfeit er- nähren, und geseßt, sie brächten wirklich durch produftive Arbeit den Werth ihres Unterhalts hervor, so würde, selbst wenn man das vorher auf sie verwandte Geld in den Schal verschlösse, das Publifum ebet nicht schlimmer daran seyn, als wenn das Geld umliefez überdem aber würde-der jährliche. Ertrag der Nationalwirthschaft einen reichen Zuwachs gewinnen, Freilich wäre es nod) besser, wenn der Staat dieß Geld gar nicht erhöbe, sondern in den Händen derer ließe, von denen er s sonst nahm. Daß durch Staateschulden die Cirku- lation vermehrt wird, ist wahr; aber eben so gewiß ist es, daß dadurch Kapitalien vernichtet werden. Die Pintoschen. So- phistereien halten gegen Smiths klare Ges- gengründe nicht aus, wie sorgfältig jene auch Struensee kommentiren mag. Aus gleichen Gründen ist das Schaksammeln, 2? 2860 wenn nur sonst dabei nicht verderbliche, der guten Staatswirthschaft unüberwind- liche, Abgaben und Finanzeinrichtungen Statt haben, darum, weil es dem Um- laufe Geld entzieht, nicht schädlich. « Ihe, rwinde Itungeh "Um eb SEX ISE 04501 enen anm Edift und Haugsgeseß. über die Veräußer- lichfeit der königlichen Domainen. Boll- zogen d. 17. Dec 1808, publicirt d. 6. November x809. (YA, 3: Z. Wir Friedrich Wilhelm von Goktes Gnaden König von Preußen 2c. 2c. Durc< das Edikt vom 13. August 1713 ist: von Unsers in Gott ruhenden Herrn Ael- tervaters, des Königs Friedric) Withelm 1 Malestät, die Unveräußerlichkeit aller Fürsten- thümer, Graf- und Herrschaften, auch einzel- ner Güter und Einkünfte, welche die Preußi- sche Monarchie bilden, auf den Grund eines in Unserm Königlichen Hause durch Verfassung und Fundamental- Geseße hergebrachten Fa- milienfideikommisses, für immerwährende Zei- ten festgeseßet.“Obwohl Wir, Kraft der Uns zustehenden landegsherrlichen und souvergainen Gewalt, befugt seyn Würden, diese Unveräu- zeclichfeit, s9 weit sie auf die“Domginengüter V. ZI 290---- des Staats erstre>t wird, durch ein Edikt um so mehr aufzuheben, als die Nothwendigkeit einer Unveräußerlichkeit: der Domainen weder durch das Fideifommiß- und Primogeniturge- se Unsers Königlichen Hauses,(als welches nur die Theilung und Veräußerung der Sou- veraginetätsrechte zu verhindern bestimmt ist,) noc< durc< das Juteresse des Staats geboten wird; so haben Wir Uns dennoh bewogen ge- funden, ein Hausgeseß hierüber abzuschließen und die Stänbe in den Provinzen Unserer Monarchie dabei zuzuziehen. Wir verordnen daher, mit Zuziehung aller Prinzen Unsers Königlihen Hauses, so weit es ndthig in Vormundschaftlichem Beistande und Genehmigung, mit Zuziehung der Stäu“ de in den Provinzen, folgendes: C. I. ES hat bei den Hausverträgen und Grundgeseßen Unsers Königlichen Hauses, in so weit solche die Untheilbarfeit und Unveräu- verlichfeit der Souverainetätsrechte, mittelst Anordnung der Primogenitur und, des Fidei- kommisses, festseßen, sein Verbleiben. 6. 2. Was die Domainen unsers Staats betrifft, deren Ertrag zu den öffentlichen Aus- gaben bestimmt ist; so Xönnen jederzeit nur die Bedürfnisse des Staats und die Auwen- dung einer verständigen Staatswirthschaft darü- ber entscheiden, ob ihre Veräußerung, es sey mittelst Verkaufs an Privateigenthümer, oder , Erbverpachtung, oder mittelst eines andery Titels, für das gemeinsame Wohl und für ser ese, M j? 1700, und Mu 00.1] gen jm der M0 NAN 4)"Sn (ath90t von)! ve b) vi) bie Ma fet MN Voti8 Webern | ie HN vf NEN 0170167 119918 fo ENEN Veh py! Nl die NE gese H E12] 190 |) vin HEN ndigtelt weder tutge: welches t Gouy: nt ist,) geboten gen gt: Dießen| Unserer 4 allet so weit eistann Stu und R vera wattels| 3 Fidel: Sta jen Aus jet mt Anwen ft dar „sw et, evt 3; anden) und fü ec) daß dem Souvergin auch in Nbür 291 Unser und Unsers Königlichen Hauses JInter- esse, nothwendig oder vortheilhaft sey. 6. 3.'Indem Wir daher die Vorschriften Uusers Landrechts Theil 2. Titel 14. 5. 6. 16, und folgende, tach welchen Domanialgüter nur in soweit an einen Privoatbesiper gültig gelan- gen fönnen, als der Staat dagegen auf au- dere Art schadlos gehalten wird, hierdurch de- Flarireun; seken wir feit: a) daß eine Verschenfung der Domainen nicht statt finde, vielmehr zu jeder Zeit, sowohl von dem Geschentgeber selbt, als von sei» nem Nachfolger widerrufen werden fönne; b) das der jedesmalige Souvergain befugt sey, die zu den Domaineu gehörenden Bauergü- ter,“Mühlen, Krüge und andere einzelne Portinenzien gegen Entgelt, es se mittelst Nebertragung des vollen Eigenthums oder Erbverpachtung oder zinspflihtiger Verlei- hung zum erblichen Besiß, oder mittelst ei- nes andern nicht unentgeltlichen Titels, zu veräußern, so bald er solches den Grundsä- ben einer staatswirthschaftlihen Verwaltung gemäß findet; auch erstre>t sich diese Be- fugniß auf die Uebertragung des vollen Ei- genthums an bäuerlihen Vesißungen ohne Bezahlung eines Kaufgeldes, wie solche in Ostpreußen, Litthauen und Westpreußen durch die Verordnung vom 27sten Julius 1808 geschehen ist, und in den übrigen Provin- zen noch geschehen soll; << 't der ? S1 übrigen Domanial- Grundstücke, Gefälle und Rechte die BVeränßerung gegen Entgelt, je- doch nur mittelt Erbverpachtung, die Vet- äußerung des vollständigen Eigenthums abet, so wie die Veryfändung. und. Belastung der Domainen aller Art mit hypothekarischen und andern. dinglichen Verbindlichkeiten uur in dem Falle- gestattet seyn soll, wenn das wahre Bedürfniß des Staats eintritt und mit dem Kaufgelde odex dem erliehenen Kapital Schulden des Staats bezahlt wer- den müssen, die in der Erhaltung desselben entstanden sind; als solche erflären Wir zu- gleih alle jeßt schon vorhandene Sxhulden und diejenigen, die zur Bezahlung«“der an “ Franfreich abzutragenden Kriegsfoutrihution verwendet werden. 5. 4. Der Erwerber. eines, solhen nach 6. 3. Lit. H. c. veräußerten Domanial-Srund- siü>s- oder eines dinglichen Nechts soll gegen jeden fiskalischen- Anspruch, der auf. Vernich- tung des über die Veräußerung oder Vet- pfändung abgeschlossenen Kontratkts uuter dem Vorwaude der behaupteten Unveräußerlichkeit gerichtet werden wollte, geschüßt seyn. GC. 5. Damit aber über die Frage: ob eine auf den Grund des 5. 3. Litt. c. wegen eingetretenen nähern Bedürfnisses des Staats geschehene Veräußerung oder Verpfändung witrk- lim in der angezeigten Art nothwendig gewe- sen sey? kein Streit entstehe 3; so soll die dieß- fäßige Urkunde nicht uur von dem Sonverain, (ii; | jim All! R 15 My! u Mh 11:0 ubi bG)| 109] "| " (101 [9 0 (mj43) (90.510 (091.70) vhs WD gung 03 41 tl Unhu (9 1] hn) ky bei) dens Ww ww) falle u) gelt,| die Yet:| ms Wh| sung da| efarishn| eiten it wenn da| tritt ud) ehen abit wet desselben| 1 Wir zu| Expuldt hg dern trübutio hen nah (:Qtwd- (O0 Regen| | Pert: oder Yet-| uuter den außerligtn yn, graues 1 tt. 6, Weg des Gut) ndung| endig gem ol die die . Sowpenin| | | | | | | | | | | 2/03 sondern auch von dem Thronfolger und von dem ältesten Prinzen Unsers, von des Königs Friedrich Wilhelm X. Maiescät abstrammenden Koyniglichen Hauses vollzogen werden. Ist der Kronprinz noch minorenn, so soll der älteste Prinz des Hauses bey dieser Hand- lung sein Vormund seyn, und von dem Chef der Justiz die obervormundschastlichhe Autorisa- tion erhalten. Damit jedoch, dur< die hier angeordneten Förmlichfeiten, in der augenbliälichen Lage des Staats, besonders wegen Erfüllung der gegen Frankreich übernommenen Verbindlichkei- ten,- fein Zeitverlüst entstehe; so seen Wir feit, daß auf den Betrag derjenigen Summe, die Unser Finanzminister ,* nac< einem von Uns Selbst zu vollziehenden Etat des zur Kriegs- kontribution und zur Befriedigung der jeßt vorhandenen Staatsgläubiger aus den Dowmai- nen herbey zu schaffenden Geldbedarfs, als den Beitrag einer jeden einzelnen Provinz, mittelst eines von Unserm Großkanzler zu be- glaubigenden Ertrafts aus dem Etat, oder als das Surrogat des im Etat zur Veräuße- rung bestimmten, in der Folge aber nach den Umständen, davon ausgeschlossenen Beitrags einer andern Provinz, fordern wird, Domai- nen verfauft oder veryfändet werden können. Auch wolien Wir, daß die'Veryfändunggur?- kunden, die Wir den Kaufleuten zu Konigs- berg, Elbing und. Memel über den Belauf der von ihnen zur Berichtigung der Kriegs? Fontribution ausgestellten Wechsel ausgefertiget haben, und den Kaufleuten zu Berlin„Bres- kau und. Frankfurt noch ausfertigen werden, ohne das Erforderniß irgend einer Förmlichkeit in das Hypothefenbuch eingetragen werden sollen, 6. 6, Den Hypothekenbehörden untersa- gen'Wir hiermit ernstlich, Urkunden,' wodurc< von Seiten des Souvergins oder in Seinem amen Eigenthums-, hypothekarische oder andere dingliche Nechte auf Domainen übertra- gen werden soßen, in die Hypothekenbücher einzutragen, wenn sie dem gegenwärtigen Hausgeseß nicht gemäß sind, 6. 7. Unter diesen Bestimmungen wollen und verordnen Wir» daß das Edikt Unsers Herrn Aeltervaters Majestät vom 13ten Au- gust 1713, welches die Alienation- aller der Krone und Chur inkorporirten Güter, bey Strafe der Nullität, untersagt, auf den Ver- kauf und die Verpfändung oder sonstige Be- lastung der Domainengüter mit dinglichen Rechten, nicht angewendet werden soll. Zu Urkunde dessen haben Wir dieses Haus- geseß und Edift Höchstselbst vollzogen, und von allen Prinzen Unsers Könialicen Hauses und dem für die minorennen Prinzen bestell: fen Vormunde mit vollziehen, auch die ober- vormundschaftliche Genehmigung, nach gesehmä- ßiger Prüfung, deshalb ertheilen lassen, so wie von den Ständen in den Provinzen Un- Jerer Monarchie unterschreiben; gauch Unser, det 1 drüd] au 176008 4 y R y / Oel jesöt vB sun He Ye) sü 19 von Ii net für vip Krony und din „ Niglihik diih Zander Male Griedrin Sgefertiag|, in„Biet:| | werden, Nemlifet ht Werden G unterst: G woduth ) Seinen Ie oder Fiübertrg: Nenbücet Divattigen Un wollen 5) /Inset8 wen Au: ider der O, ley 194 Vet: We ZAUN gil, ses Hatt: Den,| gn Hauss) ge besich: gn die bt geschmi: Eiafsen, NP| gingen IN 4 Wusel 2,95: der Prinzen und der Stände Siegel unter- drüFen lassen. Gegeben und geschehen in Königsberg, den 17ten December 1808. L. S. Friedrich Wilhelm. LL. S. Heinrich, Prinz von Preußen. L.. S. Wilhelm, Prinz von Preußen. E.S. Ferdinand, Prinz von Preu- ßen, des ritterlihen St. Jo- hanniter- Ordens der Balley Brandenburg Heermeister, auch als Vormund der minorennen Prinzen des Königlichen Hauses. E.S; T.. S. August, Prinz von Preußen. Schrotter, Gemäß der von Seiner Königlihen Ma- jestät von Preußen 2c.,, meinem allergnädig- sten Herrn, mir aufgetragenen interimistischen Verwaltung der Geschäfte des Chefs der Ju- fiz, werden des Herrn Prinzen Ferdinand) von Preußen Königliche Hoheit, als von Seix ner Majestät dem Könige am I7ten d. M. für diesen Akt ernanater Vormund des Herrn Kronprinzen FriedriH Wilhelm von Preußen, und der übrigen minorennen Prinzen des Kd- niglihen Hauses, namentli< der Herrn Frie- drich Wilhelm Ludwig und Friedrich Carl Ale- zander, Prinzen von Preußen, Sohne Seiner Majestät des Königs, und des Herrn. Prinzen Friedrich Wilheim Ludwig von„Preußen/ hin- 2.96 1 terbliebenen Sohnes des in'-Gott ruhenden Herrn Prinzen Ludwig von Preußen, Bruders Seiner Majestät des Königs, von Obervor- mundschaftswegen ersucht ,- dem am 17ten d.' M. Allerhöchst vollzogenen Edikt und Hausge- seß, die Veräußerlichfeit der Königlichen Do- mainen betrefFend, in der Eigenschaft als Vot- mund beizutreten, und solches mit zu vollzie- hen. Gleichergestalt werden Seine Königliche Majestät hiermit ersucht, als ernannter Vor- mund für die innerhalb des 302ten Tages nach dem“t7ten d. M. etwann zur Welt kommen- den Prinzen des Königlichen Haufes, dem er- wähnten Edikt und Hausgefeß beyzutreten und solches mit zu vollziehen. Gegeben zu Königsberg in Preußen, den 26. December 1808. FSS: Auf Sr. Königl. Majesiät allergnädigsten Special- Befehl. Schrötter, Obervormundschaftlihe Autorisation. (Nun folgen die Unterschriften der stän- dischen Deputirten aller Provinzen.) R EEE" SPERRE<>>>. SEEG 422 werdn Rkä;., maine währ: 2)(jp! [90] 3 Obetyot: | 1786en | Haußge: Ihen Do| (416 Not: ): vollzie: Nöniglice "tr Vot- Des nad Nionen: 3) dem et: teten und (Auhenden| Byüderz| jn, den| digfen j,vet, enfilid- Gre. ------- Auszug aus der Instruktion für. die Regie- rungen über die Veräußerung und, Be- näßung der Domainen.- de dato Berlin den 25sien Octbr. 1810.- Ga..? N. Jriedrich Wilhelm von Gottes Gna- den König von Preußen 2c. 2.* Nac der jekhigen Lage und den BEE sen des Staats ,'-sind bei Behandlung der D mainen folgende Zwed&e hauptsächlich zu 7. rüFsichtigen: a) Erlanzung möglichst großer Kapitalsummen zur Deckung außerordentliHer Ausgaben. b) Mögalichste Erhöhung und Sicherung des Ertrags und Minderung der Ausgaben, wo jener erste Zwe> nicht erreicht werden kann. €) Benugung der Domainen zu Verpfändun- gen. &“) Beförderung der Kultur, e) Konservation der Domainen= Pächter. Wit Hinsicht auf diese Zwe&e ertheilen Wir folg ende nahere Vorschriften, T. In Absicht der Ablösungen. 6. 7, Alle Servituten, Bann- und Zwangs- Rechte, Monopolien, Seld- und Natural-Prä- stationen, sind Gegenstand der Ablösung; die Domaine mag dabei zum Empfange berechtigt, vder zur Leistung verpflichtet seyn. Doch mvs im leßten Fall vorzüglih auf Kompensation und Abfindung, ohne. baare Geldzuschüsse, Rücksicht genommen werden: Unbesiändige Ge? fälle, welche nicht von bestimmten Hofsbesikern geleistet, und wie 3. B. Fleischzehnt wenig: stens in jener Hinsicht als beständige Hebun- gen betrachtet werden fönnen, desgleihen Ge- richtsbarfeit, Patronatsrec< mvh Din satioy ish, ie Ge: 5(hen Pw: Chebun: pen Oe: 9): und Edt Ay biet: posen, 3) wit pn vA3: Kr An Cshene (zy An: gum, m mi < den deuten: 3 ire von urin 6: füt 299 den Transport bis zum Ablieferungs- Ort, oder vis zur nächsten Marktstadt- darf nur bei gro- ßer Entfernung und bei außerordentlichen Utn- ränden etwas zu gute geschrieben werden. Garbenzehnten reduzixrt man nach dem Ext- drusch auf Getreidegefälle und kompensirt Stroh und Spreu mit der Anfahr und den Dresch- lasten. Zehnjährige Durchschnitte werden bei solchen unbeständigen Gefällen zum Gründe ge- legt, die sich fixiren und dauernd von dersel- ben Person verlangen lassen. Ueber die Ablo- sung der Dienste sind und werden besondere Vorschriften ertheilt. 5. 4. Die Vetpflihtung, Maulbeerbäume zu unterhalten wird för das Stü> mit 8 ggr. Kapital abgelöset, sofern nicht außerordentliche Begünstigungen für jene Last bewilligt worden find. In diesem Fall richtet sich die Abld- sungs- Summe nach'der Größe der Begünsti- gung. 5. 5. Zur Erleichterung der Zahlungs- pflichtigen ist die theilweise Ablösung bis zum Betrag einer jährlichen Rente von 12 ggr. nachgelaseü. Bei Ablösungs- Objekten von 50 Rthlr. jährlicher Rente und darüber, isi aber jene Summe höher fenzuseßen. Die Ab- schreibung an der jährlihen Zahlungssumme kann nur halbjährig zum z1ten Juny und Iten December erfolgen. 6.'6. Bei Ybldsung der niedern. und mitt- kern Jagd, weiche jedoch einzelnen Besitern im Gemenge liegender Grundsiüge nicht gestas- tet werden kann„“ wird, wenn gütliche Unter- handlungen nicht zu vortheilhaftern Nesulrateu führen, die bisherige wirkliche, öder nach Wahrischeinlichkeit zu berechnende Rente mit 3 Pr- Ct. zu Kapital berehnot. Ob die hohe Jagd mit zu überlassen, oder Lokalverhältnisse haiver die Konservation einzelner Reviere nd- thig ist, bleibt den Ermessungen der Regie- zierung Überlassen, doch darf in der Regel die hohe Jagd mit hinweggegeben werden. Nite- mand soll dagegen das Jagdrecht auf fremden GrundsitüFen, z. B..deu Semeinde- Feldmarken, erblich erhalten. 5. 7« Die Bedingungen, sich von Zeit zu Zeit der Erhöhung des Kanons nach Getreide- Preißen zu unterwerfen, wird in der Art ab- geldset; daß der Kanon nach den Durchschnitts- preißen der festgesekten Umlaufsperiode von 12, 15 oder 32 Jahren 16. 2x berechnet, und dann der Betrag mit 7 Pr. Ct. zu Kapital gusgeworfen wird. Die Durchschnittspreiße werden von 1805 an, zurückgerechnet.„befreien sich: von der Bedingung der Erhöhung der Kammer- Taxe durch Ablösung na< den mäßigsien Sä- zen der' neuen Kammer- Taxe jeder Provinz», sofern in ihren Kontrakten nicht bereits hohere Preiße stpulirt sind, oder ganz ungewöhnliche Verhältnisse statt finden. 8. 8.- Bei der Verpflihtung Laudemien zu enirihten muß zuvörderst ausgemittelt wer- den, in welchen Fällen sie statt. findet, und „Unter: sultaten r nech mit 3 ie hohe Ntnise ete nh: Regie: el die Nie: nden arfen, eit zn treide: tab: tig: voy und yi 1805 en sic mme: "Ei: tovin) höhere hulice demie & wer“ / ynd mmm 301 nas welchem Prinzip die Zahlung geschehen muß. Hiernach wird der wahrscheinlihe Zeit: raum, binnen welchem«die Abgabe eintritt, und der Betrag derselben berechnet, dieser aber auf sämmtliche Jahre des Zeitrayms ver- theilet. Hiebei gelten folgende Regelt: a) Der Werth des Dommii utilis oder der Erbpachtsgerechtigfeit. wird nach. den leßten Kaufpreißen von 1776 bis 1806, in Et- mangelung derselben nach der leßten ge- richtlichen. Werthschäßung in diesem Zeit- raum, wo aber beides fehlt,e wegen verbotgener erst künftig möglicher Melioratio- nen vder anderer Umstände halber, jekt nicht zu erhalten steht, wo 3. B. Torfstiche, große Entwässeruugen u. s. w. einzurichten sind, odex wenn Nebenzweige nicht sogleich mit Vortheil veräußert oder vererbpachtet werden können. Kuvze, die Kultur behindernde Pachtperioden, find möglichst zu vermeiden, and siragtt mehrerer ente men, walzu hes 1 dedt, pr.(0 parth fol'en, Y ebe J fm 1.3] welche gegebt | jen Dy er vel | ov ihch |(ung, | Flejeryf Oe Vi fung elt fein lichtung um he: ng het: (uße Wtweder epa Verfauf| Regel; Folge bee: teen (den atfet: 0(ih | wegen jotatio:| If niht große ,| orf| Oe, piodew| hre ontbehrlicher Pachtbedingungen, die aufzuneh- men, daß Meliorationen und- Wirthschaftsum- wälzungen, welche bei dem künftigen Abzuge des Päcsters etwanige Ausfälle noch nicht ge- de&t, die Kosten erseßt und dieselben mit 5 pr. Ct. verzinset haben, nach Abshäßung un- voartheäsher Sachverständigen vergütet werden Folien, Die Administration der Domainen ist auf jede Weise zu vermeiden, und nur im äußert» sven Notbfall dazu zu schreiten. Die Bestimmungen der Grundsäße, nac< welchen Vorwerke zu Musterwirthshaften weg- gegeben werden sollen, bleiben vorbehalten, 5. 12. Seen, welce liegen, dürfen ersc veräußert werden, nachdem untersucht isi, ob ihre Entwässerung oder gänzliche Ausmah- lung, oder eine Benußung zur Schiffahrt und Flößerei möglich, und es veßhalb nicht räthlis w. eintreten. Zweidrittel des so berechneten jährlichen Ertrags geben den Erd- Kauon, mit 6 pr. Ct. U 2 3038 zu Kapital gerechnet, den Kaufpreiß der Forst. Iu den Fällen, wo der Holzbestand noch nicht haubar, aber keinesweges in gleichmäßigem re- gulairen Umtriebe vorhanden ist, muß berü- sichtiget werden, nac< welchen Jahren der Exr- werber die Haupt- Einnghmen haben würde. Treten diese spät ein, so kommen ihm bis dahin die Zinsen der durc< das Kaufgeld oder den Kanon zu leistenden Vorschüsse zu gute; treten sie früh ein, so wird ihnen für die frü- here Hebung verhältnißmäßig etwas zur Last geschrieben. Jene Bezahlung der haubaren Bestände, jene Abschäßung des nachhaltigen Ertrags, verbunden mit der Berechnung der Hebungs- Jahre und Zinsen für den ersten ost irregulairen Umtrieb, und die danasicht auf die neu zu übernehmenden La- sten, nothig, welche in der Regel von Oeko- nomie- Kommissarien oder anderen dazu verei- deten praktischen Landwirthen in der Art ge- schehen soll, daß sie nur mit dem dkonomi- schen Theile, und nicht mit den andern, in gewöhnlichen Anschlägen enthaltenen, in vor- liegender Hinsicht oft entbehrlicen! Nahweisun- gen, beschäftigt werden. Diese Kommissarien sind bei der unendlichen Mannigfaltigkeit der Lokal- Verhältnisse, nicht: durch eine bestimmte Form zu beschräufen, und nur dahin anzuwei- sen, daß sie Gründlichkeit mit zwe&mäßiger Kürze und Beschleunigung möglichst zu verbin- den suchen. Der Departements- Nath leitet das ganze Geschäft, soll aber, um für meh- zere Yemter gleichzeitig das Nöthige anord- nen zu können ,. mit den Detail- Arbeiten, so viel als möglich, verschont werden. S. 23. Bei diesen Ausmittelungen sind folgende Getreidepreiße, mit Rücksicht auf die Lokal- Verhältnisse, die Begquemlichfeit des Absaßes u. s. w. anzunehmen; jede Annahme, so wie die einzeln nothwendigen Ermäßigun- gen auf etwa noch geringere Säßke aber stets zu rechtfertigen. Vom Berliner Sceffel. Weißen. In Preußen von 1 RNthlr. bis 1 Rthlr. 8 ggr. 3; in Pommern und die Neumarkt von T Rthlr. 2 ggr. bis 1 Rthlr. 12 ggr.; in der Kurmark von 1 Rthir. 4 ggr. bis x Rthlr. 12 ggr. 3; in Schlesien, der Breslauer S geben, und ihnen dafür ein oder mehrere Vorwerke verkauft oder vererbpachtet werden. ce) Wenn das Amt nur ein Vorwerk hat, und der Beamte ein tüchtiger Wirth ist, sein Vermögen in der Wirthschaft verwandt hat, und die vorgelegten Bedingungen erfüllt. 5. 25- Die Regierungen werden autori- sirt, mit allen Beamten, welche'sich zu den unte“ b und ec, erwähnten Maßregeln geneigt erfläten, sogleich in Unterhandlung zu treten, und dabei einerseits den neu ausgemittelten Er- frag der ohne Lizitation zu veräußernden Vor- werker zum Grunde zu legen; dann aber dem Fisfus in Rechnung zu stellen, den Gewina an Baukosten und Brennholz, den Gewinn durc< die etwanige frühere Digposition über Dienste und Getreidepächte, endlich das von den zurü&sgegebenen Vorwerken, zu erwartende Erbstands- Geld, andererseits ist der Verlust des Pö<- ters, durc< die frühere RüFgabe der Vorwer- ker und Nebennußungen aufzuführen. Die summarische Balance wird ergeben, ob der Erbpachts- Kanon oder die Kaufsumme na< ise; verwel h, | Vetau | veseh sen. y 1)! ge ne) det "1 Sihalt Societitg:| eichen die en, un) Dagben an| Wente 46,| Ongelwiesen, Des Rauf: men ig| N veightt| ammer, Ty Raten | Decht, Wes Au: fo gle: Kapital (Best: wt det BNNRN un WAIeN 3; vd der iQ einzu 1715 gel, Aolb aht ebf 1 4 Wel pahin mit were Um: ;3geld seht Jotgesör| | gen und bewilligt werden. Das Kaufgeld muß in der Regel binnen Jahresfrist ganz berichtigt seyn, doch können auch Hier beson- dere Gründe andere Vorschriften rechtferti- gen, Die Verzinsung geschieht zu 6 pr. Ct. 11) Die Erwerber werden von gallen Vermes- sungs=, Bizitations- und Kontrakts- Kosten entbunden, mit Ausschluß der Kontrakts-, des Stempels- und der Verlgutbarungs- Kosten. a) Die Erwerber sind verpfihtet binnen 6 Wochen nach der Uebergabe die übernomme- nen Vorpflihtungen und den Besiß- Titel auf ihre Kosten in das Hypothefenbuch ein- tragen zu lassen. Das Nähere bestimmen die Lokal- Verhält- nisse, doch ist jede überfiüssige Bedingung zu vermeiden. 5. 30« Nah diesen Vorschriften sind"die Veräußerungsplaue mit Zuziehung der dazu besteilten Jmmediat- Kommissarien zu entwer- fen und dann einzureichen; 1) nebst einer ohne große Kosten anzuserti- genden Handzeichuung oder den vorhande- neun Karten, von der Lage des Objekts und der Umgebungen, 2) einer Uebersien. Jhrer Verfas- suug mangelte es an Selbststäudigkeit und eine) den : ju Regt verst fount bloß Syp! wenig) sch au tel ve Wesen Otyn kale fie 1 Dnbli [9] | den | Enjasj | Ihe uw" | Nemy than; welch igel Bett versd Witt tat freiste un)) ing| | Votwettt: 4 Werth,| nA V% Gilhelm| et, |; 1 Clpet- Ames y1 von uh. 1) 1008,| 1 Gotts| 6. Em| sern ZV| jenthund:| 1 Versi: ufer| einem fescen Fundament, Siepmußten sich den Veräuderungen, welche mit ihren Grund- Füccen von Eigenthumswegen vorgenommen wurden, unterwerfen, und-eine auderweite Regulirung: der Leistungen für die Benußung derselben gefallen lassen. Strenge genommen fgunten sie bei Abtretungen ihres Besig-Rechtes bloß die etwanigen Verbesserungen und das Superinventarium in Auschlag bringen, am wenigsten"aber ihre Grundstü>e verpfänden, sich auf dieselbe Kredit: und dadurch die Mit- tel verschaffen, UnglüFsfälle zu übertragen und wesentliche Verbesserungen vorzunehmen. Die GSrundsiü>e gewährten ihnen also keinen Kapi- talwerth, und das Besiß-Recht erlosch, sobald fie niht mehr im Stande waren, ihren Ver- bindlic SERGE GERNE ANSE oil a MEERI 1drän, DE 5„ Greten Set de. Wi ... H EE mun 300 2 dd 320<== Theils ix Erwägung dieser Umstände, theils um Unsern Jmmediat- Einsassen- einen Ersab wegen det erlittenen Kriegs- Drangsale zu ge- ben, und ihnen zugleich die Mittel zu einem bleibenden Wohlstande zu'gewähren, haben Wir beschlofsen, ihnen, mit Aufhebung der hisherigen, sowohl ihr Besiß-Recht, als die Vererbung desselben betreffenden Bestimmun: gen, eine Verfassung zu ertheilen, die füär im- met ihre Läge fest und gründlich sichert. Wir verleihen demnac< hiermit und Kraft dieses aus Königl. Macht und Vollfomtnen- beit, für Uns und Unsere Nachfolger in der Krone, sämmtlichen Jmmediat- Einsassen in Unsern Domainen von Ostpreußen, Litthauen und Westpreußen; Das volle uneingeschränfte ECigenthum ih- rer Grundstücke. Jeder rechtmäßige Inhaber eines bäuerli- s entspringen: Es versteht sic dieses indessen nur unter folgenden Bedingungen? 561. (| allgem essen engel Grun) worfen "* des€! falen 1 Interfit! | leihen! | Weide| gant; 1,4 und vi denen? odweth [ww4 an 1810, | Hinsicht: 1F wn NE frjeda, Beschih shnftuh Fann, 4) Einsas') liche Ieh tung zi weiterlh wendig] 1P:ZV Eide, thell in Esch Ae zu ge: I zu einen B! haben RS big der 8%(als dis Nähen: 4 für im: ) tt, Händ Rift 2] men: 44 in der Yl: seh I STifhauen VN jane: TENS ZUMENN gu wgehit Er Jude erm un Sg ive dav| hund 1: Eid verf genu Engen[9] Z| folgendes (1 6. I Bleiben die Einsassen sämmtlichen allgemeinen Landes- Kommunal-'und Societäts- Lasten, weiche jeht schon bestehen, oder noch eingeführt werden möchten, gleich andern Grund- Eigenthümern ihrer Qualität unter worfen, 5. 2» Erlassen Wir für die Verleihung des Eigenthums zwar alles Einkaufsgeld; es fallen aber auch sämmtlihe Remissionen und Untersrüßungen an Bau- oder Brennholz, im- gleichen die bisher in Unsern Forsten genossene Weide und andere Beneficien für die Zukunft gänzlich weg. 6. 3. Doch wollen Wir diese Remissionen und Unterstüßungen an Bau- oder Breanholz denjenigen Einsassen, welche sic) den hier ver- ordneten Bedingungen dankbarlich unterwerfen, noch auf zwei Jahre, nehmlich 1809 und 1810, aus Gnaden angedeihen lassen. Ju Hinsicht der Waldweide, welche ihnen gleich- falls noch auf so lange belassen wird, müssen sie aber mit demjenigen Hütungs- Terrain zu- frieden seyn, welches ihnen mit der wenigsten Beschränkung in der Disposition und Bewirth- schaffung Unserer Forsten angewiesen werden fann. 6. 4 Solchen Dorfschäften, bei deren Einsasseun der Verlust der Waldweide eine gänz- liche Umformung ihrer wirthschaftlichen Einrich- tung zur Folge haben würde, wird zwar auch weiterhin nam Maßgabe der Lokalität das noth- wendigste Hütungs- Terrain in Unsern Forsten V. X 18 2.908 k G 2| vedaa eam ak 4 1300er] Er 5“ einstweilen noch gestattet werden; jedoch nut auf unbesiimmte Zeit, gegen Kündigung, einen billigen Zins und mit Vorbehalt des Holzschla- ges tritid der übrigen Forsc- Nußungen. 6. 5- Das bei den Bauererben befindliche Herrschaftlihe Inventarium erhalten die Bx- sißer für die alte Taxe gleichfalls zu ihrem vollen Eigeuthum. Die Jnteressen des Tax- Betrages werden mit Fünf von Hundert be- rechnet, den jähklichen Abgaben zugeseßt. Die Gebäude gehören nicht zum Inventario, son- dern. dem GrundstüF, und kommen daher nicht besonders in Anrechnung. 6. 6. Die bisherigen Dominial- Abgaben und Leistungen werden weder erhdhet, uo vermindert. 6. Z7« Die den Einsassen nos zu erhalten, und die bisherigen grundherrlihen Abgaben und Lei- stungen nicht erhöhet, sondern nur angemesse- ner regulirt werden sollen. Das aufgekom- mene Meistgebot soll ihm indessen nam Abzug der hiebei vorgefallenen Kysten ungefürzt aus- gezahlt werden. 6. 15. Zu diesem Auggebot ist hinrei- s vorher; wur muß der Slächen- Iuhalt die ohngefähre Beschafsenheit des Bodens und der Gebäude und der Betrag der Abgaben bekannt gemäht werden. 8- 16.- Ein gleiches Verfahren, jedoch mit einer. doppelten Frist findet statt, um die- jenigen Besißer, welche aus Veranlassung des Krieges ihre Srundstücke verlassen haben, zut Abgabe ihrer Erklärung vorzuladen, wenn der Aufenthalt verselben unbekannt ist. Bei ih- rem Außenbleiben in dem festaeseßten Termiy, wird zwar mit der Veräußerung des Grund- stückes nach den obigen Bestimmungen vorgegan- gen, ohne daß nachher ein Einspruch von ihrer Seite zulässig ist; das herausgefommene Kauf- geld nach Abzug der Kosten aber für ihre Rech- nung gerichtlich niedergelegt. 5. 17. Da in dem einen wie dem andern Fall(5. I5. und 16.) den vorigen Besigßern das Kaufgeld verbleibt; so kommt es darauf gar nimt an, ob ihnen, tie es in einigen Segenden der Fall ist, die Gebäude jekt schon eigenthümli< zugehören oder niht. Sie wer- den mit dem Grundstü> zusammen veräußert. 6. 18. Sind weder die bisherigen Besi- ßer von einzelnen Bauerhöfen mehr gaufzufin- wor fan 930 aude) we 0) ge 400 sor zur | a/ 18 991: En EN aut: Ww mi (Mi 4: 114) so'n 9,4994 dies|! KONE 04 ieh:| 9) neh Avi:| n bens:| FN von den| Dt gewagt dern Wit muß. de! 0 Woffexhe Er Deito| jy I, jedod H) die Jung ds NENE! zÜbenn dit A De! ih: er j rund: DÄ SeRAN: hin Wit „4 104 FW: in Rh:| SEU 4 Deshen res ba in einig jeht[m Ee Gie m gveräuß| &Igen 0| Er(fj| | | | | „ EICHEN 327 den, nod< Erben vorhanden, welche na< der im folgenden 5.'bemerkten Deklaration ein Erbfolge-Recht auf. die verlassenen Grundsiü>e haben, folglich diese, Unserer Disposition an- beimgefallen 3 so wollen Wir es den übrigen Wirthen in den Dörfern, worin dergleichen Höfe belegen sind, überlassen, ob sie die zu densel- ben bisher benüßten Ländereien unter sich ver- theilen, und andere an deren Stelle anweisen wollen, Die Fläche zu den- neuen Besikungen Ffann die Dorfschaft anweisen, wo sie will; auc< kommt es auf deren Größe- nicht an, wenn sie nur zusammenhängend, möglichst ar- rondirt, in keiner Gemeinheit mit den übri- gen Dorfs- Ländereien liegt, und von der Be- schaffenheit ist, daß sie. bei freier Yusbietung zum eigenthümlichen Besitz: a) die bisherigen, nach 5. 5. 6. und 7. aus- gemittelten Geldabgaben und soust darauf ruhenden allzemeinen Landes- Lasten trägt, bp) ein. Einfaufsgeld gewährt von 2 bis 300 Rthlr,, wenn die Größe des vacanten Bquetr- hofes 5 bis 6 Hufen,“ von 100 bis. 200 Rthlr., wenn ex 4 Hufen, und von 50 bis T00 Rthlr., wenn er 3 Hufen Magdebur- gisch betrug. Enthielt der vacante Banerhof weniger Land; so wollen Wir Unserer Seits auf das Einkqaufs- geld Verzicht leisten. Peobrigens wird nur nach diesen Sätzen das Einfkaufsgeld zu Unseren Kassen eingezogen,=- Was bei der Licicgtion mehr an Einfaufsgeld auffommt, fällt der Dorfschaft anheim. 6. 19. Die gegenwärtige Verordnung begreift die sogenannten Hochzinser, Schaar- werksfreie, Schaarwerksbauern, Zinsbavern, überhaupt alle diejenigen Jmmediat- Einsassen unter sim, welche bisher nac der Deklaration wegen Vererbung der Bauerhöfe vom 25iten März 1790 bebandelt worden. Den Zeit: pachtsbauern, Zeitemphyteuten und übrigen Domainen- EinsaFsen, welche noch fein volles Eigenthum an ihren Grundstü>en haben, beab- sichtigen Wir zwar solches gleichfalls zu verlei- hen, behalten Uns indessen vor, das Nähere darüber besonders zu bestimmen. Wir verhoffen, daß Unsere Jmmiediat-Ein- sassen die wohlthätige und landegväterliche Ab- si-1 04 45654. Edift den erleichterten Besiß und den freien Gebrauch des Grund- Eigenthums, sv wie die persönlichen Verhältnisse der Land- bewohner betreffend. Memel, den 9ten October 1807. Wir Friedrich Wilhelm, von Got- tes Gnaden, König von Preußen 2c. 26. Thun Fund und fügen hiermit zu wissen: Nac< eingetretenem Frieden hat. Uns die Vorsorge für den gesunfenen Wohlstand Unsrer getreuen ilnterthanen, dessen baldigste Wieder- herstellung und möglichste Erhöhung vor Allem beschäftigt: Wir habea hierbei erwogen, daß es, bei der allgemeinen Noth, die Uns zu Gebot sehenden» Mittel übersteige„- jedem Ein- zelnen Hülfe zu verschaffen, ohne den Zwe erfüßen zu können, und. daß es eben sowohl den unerlaßlichen Forderungen der Gerechtig- keit, als den Grundjäßen einer wohlgeordne- ten Staatswirthschaft gemäß sey, Alles zu, ent- 332 fernen, was den Einzelnen bisher hinderte, den Wohlstand zu erlangen, den er nach dem Maas seiner Kräfte zu erreichen fähig war; Wir haben ferner erwogen, daß die vorbhande- nen. Beschränkungen theils in Besis und Ge- nuß des Grund- Eigenthums, theils in den persönlichen Verhältnisen des Landarbeiters Unserer“ wohlwollenden Absicht vorzüglich entge- gen wirfen, und der Wiederhersiellung der Kultur eine große Kraft seiner Thätigkeit entz- ziehen, jene, indem sie guf den Werth des Grund- Eigenthynms und den Kredit des Grund- besikers einen höchst schädlichen Einfluß haben, diese, indem sie den Werth der Arbeit verrin- gern. Wir wollen daher beides auf diejenigen Scranfkfenszurü>fähren, welche das gemeinsame Wodl nöthig mace aller Art berechtigt; der Edelmann also zum Besiß nicht bloß adelicher, sondern auch unadelicher, bürgerlicher und bäuerlicher Güter aller Art, und der Bürger und Bauer zum Besiß nicht bloß bärgerlicher, bänerliger und anderer unadelicher, sondern auch adeliher Srundsiücke- ohne daß der eine 17 oder| einer 0 nah 7 hordeu weld 19 dem 94 dure m beg piserMy 99) | Wohn, Getpf 03 verbun Gesch)' 591 7! |(emeb'tn7; m I E00 bee undy ip fred Ty) zj fou 4 Wa so9 Hin 1' bindet,| | nach din Ahig mt: vorhande: und Of: in. den arbeiten Dich entye: Hyg det Kfeit eit; eri des Jans 2 Grun): Nn 4 4; 40 Mf haben,| M vereine| M engen Reina ier fol: 1), ME Eun Glatt, Frunbewe: Sgt; dt Jadelihn uber um » Bürge gerlicet s& sondern g der ein! 333 oder der andere zu irgend einem Gütererwerb einer besondern Erlaubniß bedarf, wenn gleics, zach wie vor, jede Besißveränderung den Be- hörden angezeigt werden muß,. Alle Vorzüge, welche bei Gütererbschaften der adelime vor dem bürgerlichen Erben hatte, und die bisher durc< den persönlichen Stand des Besitzers begründete Einschränfung und Sugpension ge- wisser Gutsherrlihen Rechte, fallen gänzlich weg. Ja Absicht der Erwerbfähigkeit solcher Ein- wohner, welche den ganzen Umfang ihrer Bür- gerpflichten zu erfüllen, durch Religionsbegriffe verhindert werden, hat es bei den besondern Geseßen sein Verbleiben. CEN. Freie Wahl des Gewerbes, Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachtheil seines Standes, befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben; und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauer- in den Bürger- und aus dem Bürger- in den Bauersiand zu treten. C. 3. In wie fern das geseßliche Vor- faufs- und Näher-Rece und Güter allex Art, sind nah ersolater Anzeige bei der Landes- Polizeibehörde, unter Vorbehalt der Nechte der Realgläubiger und der Verägufsbe- rechtigten(5. 3.) zur Trennung der Radika- lien und Pertinenzien, so wie überhaupt zur theilweisen Veräußerung, also duch die Mitei- genthümer zur Theilung derselben unter sich, berechtigt, 6. 5. Erbverpachtung der Privatgüter. Jeder Grundeigenthümer, auch der Lehns- und der Fideikommißbesiger, ist ohne alle Ein- schtänfung, jedoch mit Vorwissen der Landes- Polizeibehörde, befugt, nicht bloß einzelne Bauerhöfe, Krüge, Mühlen und andere Per- tinenzien, sondern auch das BVorwerfsland, ganz oder zum Theil, und in beliebigen Thei- len zu vererbpachten, ohne daß dem Lehns- Obereigenthümer, den Fideikommiß- und Lehns- folgern und den ingrossirten Gläubigern aus irgend einem Grunde ein Widerspruch gestattet Real eue oder 136 wird, 5 lid[ey Einn, ni aun pen(iD ober WYE ih,(61 | sind, 1] | men if va Sh Zusi 1 mehren als ml den ff terthat Sammy Frutti 1, NW eine Mt| 109 ' ide, Ir Gti j4d lt je bei dit | € oh alt bat a 17 ji! Radl | apt zu 1? Witel er ih| aten 1% Uhnt; (ie Ei x Zuuder:| engen dere I| werfun)| gen Il) em eh und Zett] iger 10] p gese wird, wean nur das Erbsiands= oder Einkaufs- geld zur Tilguug des. zuerst ingrossirten. Kapi- 1618, oder, bei Lehnen und Fideifominissen, in etwaniger Ermangelung ingrossirter Schul- den, zu Lehn oder Fibeikommiß verwendet, und, in RüFsiht auf die nicht abgelösten Regirehte der Hypothefengläubiger, von der Landschaftlihen Kredit- Direktion der Provinz, oder von der Landes- Polizeibehörde attestirt wird, daß die Erbverpachtung ihnen unschäd- lich sey. G 62 Einziehung und Zusammenscken gestattet wer- den soll, sobald auf dem Gute keine Erbun- terthänigfeit mehr statt findet. Die einzelnen Kammern werden hierüher mit besonderer Jn- siruftion versehen werden. G...:T» Werden die Bauerhöfe aber erblih, Exrb- pat- oder Erbzinsweise besessen, so muß, 330 bevor von deren Einziehung oder einer Ver- anderung in Absicht der dazu gehörigen Gruud- sruxe die Rede seyn kann, zuerst das Recht des visherigen Besitzers, sey es durc< Veräu- ßerung desselben an die Gutsherrschaft, oder auf einem andern geseßlichen Wege, erloschen seyn. In diesem Fall treten auch in Absicht solcher Güter die Bestimmungen des 6; 6, ein. GEB 788 Verschuldung der Lehns- und Fi- deifommißgüter, wegen der Krie- gesschäden. Jeder Lehns- und Fideikommißbesißer ist befugt, die zum Retablissement der Kriegs- schäden erforderlichen Summen auf die Sub- franz der Güter selbst,'und nicht bloß auf die Revenüen derselben, Hypothekarisch aufzuneh- men, wenn nur die Verwendung des Geldes von dem Landrath des Kreises oder der De- partements- Landschaftsdirektion attestiirt'wird. Nac gehabt, theils sowohl dem Konsumenten als Fabrikanten den Einkauf sei- ner Bedürfnisse zu erleichtern, theils das nädtishe Gewerbe des Produktenhandels zu befördern. Dieser Zwe&X iF aber dadurch, wie Erfahrung und richtige Grundsätze lehren, we=- der erreicht, noch zu erreichen 3; vielmehr wird dadur< der Vertrieb der Produkte erschwert, mithin die Produktion selbst beschränkt, und, da nur durch deren Erhöhung dauerhafc für die Konsumtion gesorgt werden kann, auch die- ser, statt des beabsichtigten Rutens, geschadet. ) 2 Wir haben daher für die Provinzen Ost- preußen, Wesipreußen und Litthauen, folgende Srundsäße in Ansehung des inländischen Pro- dufrenhandels und des Verkehrs mit löndlt- - lichen. Orte auf Schiffe aller Art verladen wer- den, ohne au besondere Sqiffsieilen gebunden A» 342 zu seyn. Inu Absicht der Soe- Shiffahrt hat es übrigens bei den bescehenden Verfassungen, bei den zur Strom- Schiffahrt berechtigten Sciffergilden und Junungen aber, nur in so fern sein Bewenden, daß Niemand bloß deß- halb, weil er nicht zur Zunft gehöret/ von dem Betriebe des Wassertransports auf Fluß- schifsen aller Art ausgeschlossen werden darf. Indessen muß derjenige, der, ohne zünftig zu seyn, nicht bloß zu seinem eigenen Bedarf, sondern für Fremde diese Schiffahrt betreibt, dafür eine angemessene Gewerbesteuer, ex mag in der Stadt oder auf dem platten Laude wohnen, zur Staatskasse entrichten. Hierna< wird das vorgedachte Edikt vom I 7ten November 1747 in den benannten Pro- vinzen hiedurc< aufgehoben und hat sich Jeder- mann, und insbesondere Unsere Krieges- und Domainenkammern und Accise- und Zolldirek- tionen, anch Landes- Justizcollegia uad übrige Behörden, genau und pflihtmäßig zu achten. Des Endes soll diese Unsere Landegsherx- liche Verordnung allgemein bekannt gemadt, und den Zeitungen und“ Intelligenzblättern ein- gerückt werden, Urkundlich, unter Unserer Höchsteigenhändi- gen Unterschrift. Gegeben Königsberg, den IsSten Noyember 1808. . Friedrich Wilhelm. Schrötter, WU ENEN | bloß Det: Sötet ves auf Slul: tden desf 0 zünftig zu 31 Bedetf It betreilt, Per IG en Zube Y Pfdife von "fen Deos |) Seber | 8: un) fold: I) We 0(602, Fundebhett 3: jemad, aet dn: 6 1genhandt 17708 pilheln ieh Nffahtt by:| "tfafsungen| Aetechtigt| Jue du 970635V7 No. 27 mmm Edikt über den Vor- und Auffauf in der ganzen Monarchie. Potsdam den 20fien November 18x0. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. Da die Gesese wider die Vor- und Auf- kauferei: 3a) den Vertrieb der Produkte erschweren, die Produktion, und zuleßt mithin auch die Konsumtion beschränten, b) mit den Grundsäßen der Gewerbefreiheit und dem neuen Besceuerungssystem in Wi- derspruch stehn z; sg. verordnen Wir: 5. I. Das Vor- und Auftaufsedift vom 17ten Rovember 1747 sowohl, als die-Vet- ordnung für Ostpreußen, Litthauen und Wesi- yreußen über diesen Gegenstand, vom 18ten Jovomber 1808, und alle frühere dahin ein- jhlagende allgemeine oder besondere Verord j Pp! 1 221.8 LEIT! | j u 3 4 zl E11 | 1.108 1.4774 i 8%(; | 08 15 1289 1487,40 | 4] ah: FAS WU 1448 1] 344 REZ nungen obne Unterschied, werden Kraft dieses gufgehoben, 5. 2. Jedem Stadt- und Landbewohner, der den exforderlihen Gewerbschein zum Han- dcl gelöset hat, ist es erlaubt, Produkte und Fabrikate des platten Landes aufzufaufen und nachdein ex von den einer Konsumtionsabgabe unterworfenen, etwa noch unversceuerten Ob- jeften, die Gefälle berichtigt hat, wieder zu verfaufen. Der Aufkauf, die Anlegung von Niederlagen, und die Versendungen unfern der Landesgränze an den Seeküten und den grv- ßern Strömen, sind an diejenigen Bedinguus- gen gefnüpft, welche zur Sicherung Unserer Zoll= Intraden entweder schon vorgeschrieben sind, oder noch werden vorgeschrieben werden. 6. 3« An Markttagen bleibt das Nuffau- fen und Verkaufen in und vor den Thoren, so wie auf den Straßen und in den Wirths- häusern, furz an jedem Ort außer dem Markt untersagt, in sofern das Objekt unter 5 Rthlr. werth ist, bei Strafe der Konfiskation 3; hat das Objekt höhern Werth; so findet nach dem Ermessen der Polizeibehörde eine Geldstrafe von 5 bis 100 Thlr. sriatt. Käufer und Verr käufer haften gemeinschaftlich für diese Strafe, jedo< so, daß sie von dem einen derselben volländig, mit Ueberlassung des Regresses wegen der Hälfte an den andern, beigetrieben werden kann. 6. 4. Alle auf dem Mattkte selbst nach der besondern Verfassung eines jeden Orts (0,41) ("6| (44 119170) (17 10 N «If 4 Gf) fun] Anl N/MM ben[93 Wei 5 345 NAN Hier otwa bestehenden Verkaufsrechte einzelner Klas- bbenohe| sen, werden hierdurch ausgehoben„ fo daß aun u 0| völlig freies Martktverkehr statt findet. aden: Gegeben Potsdam, den 20sien Novbr. 1870 y. j| aa (u 10) Wa Friedrich Wilhelm. Netten Dh: Hardenberg. Wieder zu glg von SEEIEEHE- Üyfern der AA DIETER CE AME 51N0:216 3 Unsere ad BIM] oscrieben |) werben, Edikt für Ostpreußen, Litthauen, Ermeland uf: und den Marienwerderschen Landrächl:- "60 chen Kreis, die Mühlen-Gerechtigkeit und 1 Nast die durchgängige Aufhebung des Müdh- 15 R, lenzwanges betreffend. Konigsberg, den Fm yet| 29sien März 1808. [vac dem Ebeldsitase x ind Bets e Gif,| Wir Friedrich Wilhelm von Gottes | bejdhn| Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. Thun ) Nepp fund und fügen hiemit zu wissen: igettiehen;: Rachdem Wir Allerhöhfselbst erwogen ha- (ost m ben, daß das bisher in Unsern Yrovinzen Ost- en Oels preuzßen und Litthauen; mit Einschluß des Er- 346 melandes und des„Marienwerdershen Land: räthlichen Kreises, behanvtete Mühlenregal au sO, der Finanzverwaltung feinen erheblichen Nußen gewähret, und daß besonders das, sv- wohl Unsern Königlichen als den Privatmäßlen zustehende Zwangsrecht zum Dru der Ein- wohner, hauptsächlich der untern Volksklasse geteichet„“ ohne daß es jemals gelingen kann, diese ver Wohlfahrt des Landes und der heil: samen Vermehrung der Mühlen, entgegensire: bende Verfassung, durch YPolizeigeseße und son- füge nähere Bestimmungen unschädliher zu machen, Wir auch nach der, alle Unsere ge- treue Unterthanen gleich umfassenden Landes- väterlichen Vorsorge, es nicht gestatten dür- fen, daß das gemeinschädlihe Monopol der Mehlfabrikation, während es in einem Theil der Provinz aufgehoben wird, in dem andexza beibehalten werde; als haben Wir nicht län- ger Anstaud genommen, die Geseße, worauf der Mühlenzwang in den Eingangs erwähnten Provinzen beruht, und worin den Grundbvesi- bern die Anlegung pvouer Mühlen untersagt ist, nehmlich das Mühblenreglement für Osi- reußen vom 5ten October 1736, und für itthauen vom 74ten December 1785, ferner Vorschriften des Allg. L. R. Theil 1. it. 23% 25= 29."Theil 2, Tit. 153. 6.236. ... 2 € zr XE .>.„. *." ..d | & 237. 249. 242. und den Zusaß 230. des Ost- prenpischen Provincialrechts, hiemit gänzlich =» öjzuüheben, und dagegen zu verordnen: vu gew[R gen 1108 jederlh 9] Gif! aber 160 8,00 0000) 0,741] Wim ents; 091 "NY 19 0 [9 111] vert Kenglt Eis) 0K41 neu der fuy efs AN" bon Za:| Untogel ax| M el heil: ) gensitt: 911) sot: Dh zu St ete 48: NNZ WS dür M der 4 2] M der 8 li: ahn "NG kult: gant je(wt.Ds qund füt ir setyel hell 1 GO V, 230, 5 es Ie ei ganlid IG: G. I. Aufhebung des Mühlenregals. Jeder Eigenthümer darf auf seinem Grun- d2 und Boden, Mühlen aller Art an Privat- gewässeen und Windmühlen anlegen, bloß ge: gen Pebernehimung der, in der Provinz für jeden neuen Mahlgang gebräuchlichen, Mühlen? Gewerbsiteuer 3 in NüFsicht der Wasser- und Schiffsmühlen an und in öffentlichen Fläßien aber, hat es bei den Vorschriften des Allg. 2. R. Th. 2» Tit. 15. 9. 229= 232 sein Bewenden. 5. 2. Begünstigung des Anbaues neuer Mühlen; mit Rücksicht aufetwan entgegenstehende Polizeieinrich- tungen und Privatgerechtsame. Wer eine neue Mühle bauen, eine einge- gangene wieder herstellen, sie an einen audern Ort verlegen, oder in eine andere Gattung verwandeln oder mit mehrern Gängen verse- hen will, muß der Landes- Polizeibehörde, mit Einreichung des Plans der beabsichtigten Ein- richtung, Anzeige davon machen. Soll eine neue Wassermühle angelegt werden; so muß Bauherr solches, und ob es eine ober- unterschlägige oder eine Panzermühle sey? soll, in den benachbarten Gegenden an zwei 348 meme Sonntagen in den Kirchen, und gleichzeitig ein- mal in den Jutelligenzzetteln bekannt machen, 6. 3. Die Landes- Polizeibehörde darf den Vau oder die Veränderung nur in sofern untersa- gen, als der eingereichte Plan einer etwa be- stehenden Polizeieinrichtung nicht gomäas it, in welsict, welche die Mahlpflichtigen für die erhaltene Mahlfreiheit erlegen, "m H Diese Abgabe wird in Rü>sicht der Königl. Erbpachtsmühlen auf dem Lande, als eine Grundsteuer von den bisher mahlpflichtigen Gütern mit einer Erleichterung der Käthner gegen m? n jorig 6 der M1 wid! 8 jeder em jews gäse 01y ganz ter 4 fonne) Vd! das 10) tigen tigfe0h en Mw gung 80 117108)&| 14 9 deln j den IIM Vo(js) venijah 5,40! Yagg Ian n 2 e diese Bes Mende Sons Qverden, iw dir 9) eden, Entiditt: (4,8) 4 elde di pufahlstihen Jer Kong |; als eit Ipflichtigtt t FKathn! gegn 353 gegen die Hufenwirthe erhoben, und hier den übrigen Grundstevernz in den Städten gber der Mahlaccise. zugeschlagen. Diese Abgabe wird nach. dem jeßigen etatsmäßigen Extrage jeder Königl. Mühl? unabänderlich fixirt, ohne jeinals bei vermehrter Seelenzahl der Niahl- gäfie( deren jährliche Konsignation nunmehr gänzlich wegfällt) erhöoher, oder bei verminder- ter Anzahl derselben, herabgeseßt werden zu fonuen. 67- L45 Den Eigenthlmern der Privatmüblen steht das Necht zu; von den bisherigen MahlpÄlich- tigen, wegen der aufgehobenen Zwangsgereh- tigkeit, sich auf eine gleiche Weile ents<äadi- gen zu lassen. Die Summe dies'r Ents<ädi- gung wird durch Verirag oder richterlihes Er- kenntniß fesigesekt. TE-155 Von den Quitrdeln., Der Gebrauch von Handmühlen CC Quitr- deln) ist auf dem Lande jedem, aber nicht in den Städten erlaubt. 5. 16. Von den Mühlen» Waagen, und dem Verhältniß des Mehls zum Getreide. In jeder Mühle, wo- no< feine Mühlen- Waage vorhanden ist, muß selbige sogleich und V. 3 354 spätstens bis zum I1sten December 71808 ein- gerichtet werden, damit si et, nd Fehden U Vibe Mehr 191 Nehen J Wehen m- F- AUM eben 771104 NpRehen josah: VN DONA YU TWG EE Oitid Epen Erde Du gi Sf gepmitbn wüillet, ea, GIN schein ausfiellen, den ihm der Mahlgast bei dem Empfange des Mehls zutüFgiebt. WAZ Von den Rangtajeln, Jeder Müller muß eine schwarz angestti- chene, mit rothen vder weißen Nummern ver? sehene Rangtafel halten, und ste öffentlich in der Mühle dergestalt aufhängen, daß sie von Jedem gesehen werden kann.' Auf diese Tafel muß der Müller den Namen eines jeden, des- sen Mahlguth er annimmt, einschreiben, und ihm die Nummer durc< ein wieder abzuliefern- des Zeichen von Blech zustellen, wobei er ihm seinen. Vordermann befanut zu machen hat. Unter keinerlei Vorwande darf der Müller dasjenige Getreide, mit dessen Abtmahlen schon der Anfang gemacht ist, liegen lassen, sondern er muß dasselbe schlechterdings vollig abmah- len, bevor er sic auf etwas anders einläaßt. Die'Reihe der NRangtafel darf nur durch Ge- treide, welches für die öffentlichen Magazine, oder zur Verpflegung der Armee vermahlen wird, imgleichen durc Malz- und Brannk- weinschroot, und in den Städten dur das Bäcerguth, wenu es nicht über Dreißig Schef- fel beträgt, unterbrochen werden. Es versteht sich jedoch von selbst, daß jeder Mahlgast sein Getreide, auch na< der Eintragung auf die Rangtafel, zurücknehmen kann, wenn ihm die Abwartung der Reihe zu lange dauert. 2 72 FDD 0:35 Polizeigeseße und Strafen. In Rüsicht der Polizeigeseße in Mühleu- saßen, hat es bei den Vorschriften im Allg. 2. R. Theil“2."Tit.. 15. G 243 1 f w- sein Bewenden, und wegen untüchtigen oder berrü- erishen Mahlens, so wie? wegen Ueberschrei- fung des im 5. 11, vorgeschriebenen Mahllohns, sind gegen den Müller die, im ersten Theil Titel 23. 5, 42 bis 46. vorgeschriebenen Stra- fen anzuwenden, dergestalt, daß der bereits dreimal bestrafte Müller, nicht bloß wean ex Erbpächter, oder Erbzinsbesißer, sondern auch, wenn er Eigenthümer der Mühle ist, in jenen Fall durch den Erbzinsherrn oder Erbverpäch- ter, und in diesem Fall durch den Fiskus zum Verkaufe der Mühle oder der Erbpachtgerech- tigfeit angehalten werden kann. Andere Kon- traventionen der Müller gegen das gegenwär- tige Edift, sind auf die Anzeige der Beein trächtigten von der ordentlichen Obrigkeit des Müllers willführlic<, jedoch. na nicht erfüllen, und in sich keine fete Grundlage haben J: pud M0) fem I ren ii[! fetzig [ID fauf 101) vn Ov (FZ. getofty simml90 und 190; Gulbo! ten 103 hw jebeidh| [NEN verbis) Z bind! hen 4 ke Feshie felti0y Dish! | tel ds dai diet! bac fü! „+ WENN Va Ut ENG 7 BUD aM: 11) aM it Vt EEitthaun TDG genen eb) un) hy js föpte! "EAD S| 8 > „Mr „eundi0) baben, daß dagegen nur völlige Gewerbefreiheit und nneingeschräufte Konkurrenz von Vertäu- fern die möglichst wohlfeilsten Preiße herbeifüh- ren kann;. so haben Wir beschlossen, die Hs- ferzünste gänzlich aufzuheben, ven Bäer- und Schlächtergewerkfen aber das Zwangs- und Vet- fauf- Monopolrecht ferner nicht zu gestatten und verordnen, wie folget: 6. 1. Gleich nach Bekanntmachung dieser Verordnung hören die Höferzünfste in den sämmtlichen Städten von Ost-, Westpreußen und Litthauen gänzlich auf. Die Bäer- und Schlächterzünfte bleiben zwar als Gewerkschaf- ten besßzehen und behalten ihr Grund- Eigen- thum zur ungestörten Benußung.- Es hängt jedoch» von der freien Willkühr eines jeden Gewerksgenossen ab, ob er Mitglied des Se- werks bleiven, oder sein Gewerbe ohne Ver- bindung mit. demselben, unter den Bestimanun- gen des 5. 4. 8eqq. betreiben will. 6. 2« Der Unterschied zwischen Los- und Fost- Böker wird gänzlich aufgehoben und es feht jedem Bäcker frei, jede Gattung von Brvd zu ba«en. 6. 3. Jeder städtsche Einwohner ohne Un- terschied des'Standes und Geschlechts, der das Bürgerreen und Lebensmittel aller Art feil zu halten. CG. 4. Wer ein solches. Gewerbe treiben we muß fich beim Magiürat der Stadt mel- den und eine Konzession nachsuchen. Bei Aus: 364 fertigung dieser Konzessionen sollen nur allge- meine Polizeigeseße berücksichtigt und darf we- der Gewerbs- Qualifikation no< Vermögenszu- ftand nachgewiesen werden. 5. 5. Jeder Konzessionirte ist verpflichtet, alle Adgaben der bisher zünftigen Gewerbs- leute an Kommunal- und siädtshe Kassen zu erlegen, In seinem freien Willen steht es aber, ob er den Gewerfsverbindungen beitre- ten will oder niht. Nur im erstern Fall nimmt er an den aus diesen Verbindungen fließenden geseßlic eht eb md aun gleid ba Ih Baan NENN zy Kahn Dy Dith agen ) die OM! Daten vn Fobe Weilt 1867701 WTE| j 7 Zohr hn: NNEN! 104, 1908, helm,| fein, ne Im Bn 4766€ VEIE nemen A. Friedrich Wilhelm von Gottes Gng- den, König von Preußen 2. 2. Mein lieber Staatsminister Graf zu, Dohna! Auf Euern Bericht vom 1aten dieses Monats will Ih alle Schließung von Gewerken, Züuf- ten und Junungen auf eine gewisse Anzah! von Meistern hiermit so weit aufheben, als die Berechtigung derselben zum Gewerbsbetriebe xein persönlich ist, und die Inhaber rechtlich zu deren Veräußerung nicht befugt. sind.; I< verbleibe 216. Berlin, den 22. Febr. 1810. Friedrich Wilhelm. An den Staatsminisier Graf zu Dohnq B. Friedrich Wilhelm ec. 2c. Unsern 10. 26-- Wir eröffnen Euch hiermit, daß. mittelst der abschriftlich anliegenden Kabi- netgordre vom 22sien dieses. Monats alle 368 Schließung von Gewerken, Zünften und Jn- nungen auf eine gewisse Anzahl von Meistern so weit aufgehoben worden, als die Berechti: gung derselben zum Gewerbsbetriebe rein per- sönlich ist, und die Inhaber rechtlich zu deren Veräußerung nicht befugt sind. Jhr werdet nunmehr beauftragt, den Juhalt dieser Ver: ordnung sofort zur Kenntniß des Publikums zu bringen, auch durch die Magisträte eine Untersuchung anstellen zu lassen: 2) welche Gewerfe des Orts überhaupt ge- schlossen sind; h) bei welchen derselben die Gewerbsberecti- gung ,- bloß persönlich ist; €) und bei welchen sie auf einer vererblichen und veräußerlichen Realberechtigung beruht. Den Gewerken unter b ist die Aufhebung der Schließung ohne Weiteres ausdrüslich au- zufündigen, auch den Magisträten zur Pflicht zu machen, dafür zu sorgen, daß von deusel- ben fünfrig Niemand, der sonst gehörig quali- ficirt ist, die Erlangung des Meisterrec= | Mw en | Wot (11) zel Ky Wie = =-- = AICI un" Meisen| | Veteht;:| ] tein jet: (zu dir Jt Werd ]osex Zet: SNN ate en ENEN jeiberodt; echlicen| 1 veut jeh Kin) All Wat uy: 3, WW: ITAS gn Nb TECK C Woran 3 Om handen| (erd 369 Geredctigkeiten wirklich exercirt werden, oder ob einige davon ruhen; 4) wie theuer die bloße Gerechtigkeit, ohne RNüäsicht auf die etwan mit verkauften Uten- silien oder gar GrundstüFe nah dem vor Avsbruch des Krieges kurranten Preiße ver- kauft zu werden pflegte z 5) wie ho< der Werth der Gerectigkeiten zeßt wohl ohngefähr im Durchschnitte ange- schlagen werden könnte, und wodurc< der etwanige Unterschied der Preiße veranlaßt worden ist. Von diesen Verzeichnissen sind nach sorg- fFältiger Prüfung derselben, von Euch Generalien zu formiren und einzureihen, da es die Absicht ist, aun< einer billigen Ablösung dieser Gerechtigfeiten nunmehr näher zu tre- ren. Wir sind cc. 1c, Berlina den 25sten Februar 1810, NX: S.«B- Dohna, Yun die Ostpreuß. Regierung zu Konigsberg. Minisiexrium des Innern. Gewerbepolizet, B<16--44 8.40::0 4: 4.545 ==» Edikt über die Einführung einer allgemeinen Gewerbesteuer. Berlin, den 2ten No- vember T8102,. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden; König von Preußen 2c. 2c. Thun fund und fügen hiemit zu wissen: In dem Edikt über die Finanzverwaltung vom 27sten v. M. haben Wir Unsern getreuen Unterthanen. die Nothwendigkeit erösfsnet, in der Wir Uns befinden, auf eine Vermehrung der Staatseinnahmen zu denfen. Unter den Mitteln zu diesem Zwe& hat Uns die Einführung einer allgemeinen Gewer- besieuer für Unsere getreuen Unterthanen we- niger lästig geshienen, besonders da Wir da- mit die Befreiung der Gewerbe von ihren drü&endsten Fesseln verbinden, Unseren Unter- thanen die ihnen beim Anfange der Reorgani- sation des Staats zugesicherte vollkommene Gewerbefreiheit gewähren und das Gesammt- wohl derselben auf eine wirksame Weise befor- dern konnen, platten) hesch t grind bj fartielh 1 verpfi 34 sar Eh gesehtu338;| | Meisel | wm 38 iM! gen Dy Besykit nene Geme) su st zu welde E61) | JEH! 40 10 UN emen ihren (2) Oed) Meid der Mia: seine Fg Unfoet| Geh tm, 4 | ' ; AU) 46m Ie 9007 ew 0, 0 DWCE fet gin Get: Fen 8; Di|. on I| Yen hn FZ Retz Teo 1 4Desam| eise ip Wir verordnen daher und seßen fest: 6. 15. Ein jeder, welcher in Unsern Stag-' ten, es sey in:den Städteu, oder auf dem platten Lande, sein bisheriges Gewerbe, es besiehe in Handel, Fabriken, Handwerken, es gründe sich auf eine Wissenschaft oder Kunst, fortseßen oder ein neues unternehmen will, ist verpflichtet, einen Gewerbeschein darüber zu lösen und“ die in dem beigefügten Tarif A au- geseßte Steuer zu zahlen. Das schon erlangte Meisterre als Eigner» 000; Pächter oder Nußnießer selb bewirthscer, Brettschneider, für Tagelohn dienen, sind nur in sofern davon befreiet, als sie für Gehülfen in einer gewerbscheinpflichtigen Fas brif, oder bei einer'gewerbscheinfreien Wirth- schaft zu achten sind. 9) Personen, welche sich bloß von Spinnen, ab | a 4108 37| 441|: 1,90) Wollkämmen und Sortiren, Spulen, Zwir-„v(E 44 067 ven, Federreißen nähren. fun j(07 70) Wer nur einen einzigen Webestuhl' für m 04 10 seine Nahrung bearbeitet, oder von seinen 54 14h |(JUR HausgenoFJen bearbeiten läßt. Ausgenom-'D 1490 K, men hiervon sind Webeitühle für eigentli- Om "y|| dies Tuch,' für die Ffünsiliche Weberei von Gefl€ |] 11-409 Blumen und feinen Desseins mit mehr: als desi 14081): vier Tritten. Wer mehrere gewöhnliche sn 30)| 110 jh Webesitihle na< obigem hält, und sie von| jo 10)! 44.110 besonders dazu bestimmten Personen betrei-| seaE 19.9044) ben läßt, ist von den mehrern Stühlen ge- ti 3 17 1990788 werbesteuerpflichtig. 5.40 12.0018 11) Hebammen auf dem“platten Lande und tert, 9 SENEN in Städten unter 1000 Einwohner. 4 ENE s. 6. Die in dem beigefügten Tarif nicht jeh jj! aufgefährten oder angedeuteten Gewerbe sind ww» 9 deßhalb nicht von der Lösung eines Gewerbe-| hultn ju scheins ausgenommen.» Wer daher-ein solches| vmtSh)| treibt oder treiben will, ist bei:'Vermeidung| Dm m der 5. 2. bestimmten Strafe verbünden,"sich UE "bei der Polizeibehörde, seines. Wohnorts zu teffan! 0 melden, die Art und den Umfang des Gewer- di 0! m ves anzugeben und einen Gewerbeschein darüe- dig x af ber nachzusuchen. Die Steuer für" dasselbe bil» tig wird nach den Säßen für diejenigen Gewerbe[9108 bestimmt, welchen es in Absicht der"Einträg- 1.0.3007 lichfeit gleich kommt.! fan an 5. 7: Ein Gewerbeschein kann nur auf wl ein Gewerbe gerichtet werden, und hat nur ew h für denjenigen Gültigkeit/ vauf:dessen: Namen sons)+ er gusgefertigt, und. für dagjenige Gewerbe, luf! ei | Molen, Zul: pbestuhl fü | von eina] ) Infgeton: für eigentl ) Wehetei von Dit ehr ab | gewöhnlid! Dund fie vm onen befrel TEtühlen de: |) Sande un) het, (Qatif nigt herbe(ind JQewerbe: (iy sl jung vor einer dsfentlichen- Behörde vornehmen, 376 ohne zuvor seinon Gewerbeschein- vorzuzeigen. «Die Gerichte und. andere Behörden. werden hiermit augewiesen, die Vorzeigung desselben zu fordern, und daß solche geschehen, im Ein: gange der Verhandlungen zu bemerken. S- II, Die Polizeibehörden, die Kon- sumtions- Steuerrendanten und deren Unterbe- diente sind so befugt als verpflichtet, von je- dem, welcher.in ihrem Bezirk, irgend ein von Lösung eines Gewerbescheines nicht ausgenom- imenes Gewerbe treibt, die Vorzeigung dessel- ben zu fordern.. Kann Jemand solches oder eine gültige Abschrift desselben nicht aufweisen, vder haben sie gegründete Einwendungen gegen die Gültigkeit. der vorgezeigten, so machen leßtere davon, sogleich ihren Vorgesekßten. An- zeige, und diese können und müssen die Aus- übung des Gewerbes. untersagen. 5. 12. Die Gewerbescheine werden in der Regel„auf ein. Jahr ausgefertigt, nehmlich vom ersten. Iunius. des einen; bis zum lekten Tage im May des folgenden Jahres, und sind nur für« diesen Zeitraum gültig.. Ein je» der, Gewerbetreibende muß daher zur bestimm«- ten Zeit vor. dem ersten Junius einen neuen Sewerbeschein, auf das folgende Jahr nachsu- e haften, und damit in feiner untrennlihen Verbindung stehn, die aber denno< in den Hypothekenbüchern einge- tragen sind, eine billige Entschädigung für den bishor Berechtigten von den Negierungen re- ülirt werden. Die Gewerbefreiheit darf je- doch dur< die Existenz solcher Gerechtigfeiten nicht beschränkt, und niemandem auf den Grund derselben, ein Gewerbeschein zum Betriebe des in Rede stehenden Gewerbes versagt werden. Segen die Bestimmung der Entschädigung von Seiten der Regierungen findet der Weg Rech» tens nicht Statt. 0 9. 18."Es versteht sich ferner von felbst, daß der Inhaber eines Gewerbescheins den Polizei“ Verordnunger“ eines jeden Orts, wo er sein Gewerbe treibt, unverworfen ist," und sich bes Ansübung desselben, Beschränkungen, welche die Aufrechthaltung einer guten Polizei. und aller andern allgeineinen erfordert, gefallen lasen muß. 6. 319. Im Allgeineinen' darf niemandem der Gewerbeschein versagt werden, welcher ein Attest der Polizeibehörde seines Orts Über sei- nen rechtlichen Lebenswandel beibringt.'Min- derjährige müssen indessen die Einwilligung ilh- rer Aeltern oder Vormünder 3; Ehefrauen die ihrer Ehemänner; Staatsdiener die“ihrer Diensivorgesekten; in Privatdiensten stehende Personen die ihrer Lohnherren beibringen.“ 5." 20, Der Handel mit Salz Spielkar- te 1 vatpose angie AU Behle! biSpehns AuSaD (667! shiE 1 der 36 Unbe( 183) | Gewe19)) ORTEN Gen Nay na an 1) 1D4/ 19.00 est um ehu8p | 6) 5361 71.0080 Jl 2) Zum s3e19) terbipänn 17) (000| bireser let hp] (0007 7100 Wi ee 10,0: 1,008 welche niht d damit iy fehn, ie hen eint: 0" für de Truhen ve: Nit Daf je: ectigfeiteh den Grun) Netiebe des Gi wetden. Nigg von | 099 Rec vllt, de jh! Wolijer yer fei Es bi sw weht "KUR JAUN entemanden elde ein 4 über für gt, Mit aida ir eftauen Dt 1 die"iht x stehen gen, -, Spielte: 379 ten und Stempelpapier- die Haltung von Pri- vatpyosten und Privatlotterien bleibt ferner ab= hängig von der Genehmigung der kompetenten Behörden. Auch dürfen Yerztke nicht Arzeneien dispensiren, Avotheker nictem Betriebe gemeine Gefahr obwaltet, vder welche eine vFentliche Beglaubigung oder Unbescholtenheit erfordern, fönnen nur dann? Gewerbescheine ertheilt werden, wenn' die Nachsuchenden zuvor den Besiß der erforderli- hen Eigenschaften auf die vorzeschriebene Weise nachweisen, Zu diesen gehören jedoeh nur: 1). Abde>er, 2) Aerzte und Wundärzte allet Art, 3) Apotheker und Laberanten, 4) Berg- Geschworne, 5) Dollmeischer und Ueberseker, Behufs gerichtlicher und gewerblicher Geschäfte, 6) Feldmesser, Nivelliter und Matkscheider, 7)- Gast* und“-Schäukwirthe aller Art, einz schließlich derer„“ die: gewerbweiss. meublirte Zimmer halten, Sclafseellen vermiethen. und sikende-Säste haben,"'8)-Gesindemäkler,' 9) Gü: terbestätiger„und Schaffner, 10) Hebämmen, 11) Justiz-Kommissarien 5“Notarien, Profura- toren 7 42) Juwelirer, Gold-' und Silberpro- birer 13) Lohnlakaien; 14) Lootsen, 15) Mäk- ker„ Dispacheurs und' Auktionatoren, 16) Mäa- rivnettenspieler,"| 17)" Maurer, 18) Messer, Wäger/ Braker', Schauer„' Stauer, überhaupt aile, die. besrellt sind;“ die. Quantität,“Qualität und richtige Verpa>ung von Waaren zu kon- 380 fiatiren,-49) Mühlenbaumeister, 20) Oekono- mie- Kommissarien, 21) Personen, welche mit Thieren und andern Sachen zur Schaugusstel- lung umherziehen, 22) Personen, die ein Ge- werbe daraus machen, Leichen zu reinigen und anzukleiden, 23) Schauspieldirektoren,| 24) Schiffe: und Steverlente für Seeschife, 25) Schornsteinfeger, 26) Schreib- und Nechen- meister, in sofern ihre Atteste über die Jden- tität oder Verfälschung einer Schrift oder die Richtigkeit einer Recnung üffentlichen Glauben haben„sollen, 22.) Schweine-, Vieh- und Pfer- dekasirirer, 28) Seeschiffs- Zimmerleute, 29) Seiltänzer, Equilibristen, Taschenspieler, 302) Todtengräber, 31) Vieh- und Noßärzte, 32) Verfertiger m . We == dilf dst | | zum IG dab) | bes am besaey NM vy) dive 1 0118 mn W| dish) ve ja) (1 Pihapy 1190 fad | | | )) Defoe: velche mit Anabel: 6 ein Of; igen kt) m 24) fe, 25)| Rechen: bdie Shen: b oder die | Glauben gand Der Rie, 20) her, 30) Ife, 32) 13) Bor: imer 1+ Inse: me wn „mwb:| en Ihneh| tben und je es die t ob, die jetirendey yfertigen arifs un den Ot:| Fall und 381 fertigen die Gewerbescheine nach dem beilie- genden Formular B aus. 5. 24. Wenn jemand über die Höhe oder die Unrichtigkeit der angesesten Gewerbesteuer Grund zur Beschwerde zu haben glaubt, s9 vringt er solche bei den Regierungen an. Diese lasen die Beschwerde untersuchen, prüfen sot- He, und bescheiden den Beschwerdeführenden, Der Weg Rechtens findet dabei nicht Statt. 6. 25. Die Polizei- Obrigkeiten in den Städten müssen jeht sogleich bei Bekanntima? hung dieses Edikts eine Nachweisung dor in ihren Bezirken vorhandenen Gewerbetreibenden, der Regierung, künftig aber 6 Wochen vor dem Isien Junius jeden Jahres einsenden. Diese Nachweisungen müssen den Vor- und Zunamen des Gewerbetreibenden, die Art des Gewerbes, Bemerkungen über den Umfang desselben, die auf die Bestimmung des Gewer- besteuer- Saßes Einfluß haben und ein Guk- achten über den anzuwendenden Stenersaß nach dem Tarif enthalten. Zur Anfertigung dieser Nachweisung wird das Konsumtions- steueramt zugezogen und solche von demselben mit unterschrieben, 6. 26. Auf dem platten Lande fertigen die Landsäthe diese Nachweisungen an und verfahren damit in eben der Art, wie in dem vorhergehenden 5. bestimmt ist. In denjenigen Provinzen, in welchen Unsere Aemter nicht unter den Landxäthen in polizeilicher Hinsicht fiehen, fertigen die Beamten sole an, and 382 ELIE reihen sie den“ Reoierungen ein. Magisträte, Landräthe und Beamten find für die Nichtig- Ffeit' der Nachweisungen verantwortlich, und Haben solche sowohl in Absicht der Vollitändig- Beit, als der Richtigkeit der Bemerkungen über den Umfang des Gewerbes zu vertreten. 5%: 27, Die Regierungen fertigen fodann die Gewerbescheine aus, und senden sol nud Enwerhs, auf Ze: arbeiten,| für Zehn| dfid mit| hubrennet,| Mautet [anger at unter 39 effeln gt fel nf (9 | | | | 56) 60 Last, 8) Tahulettfränter.- 9) Viktuglien- händler im Detail, in Ortschastea unter 1000 Meuschen.. 10). Die niedrigite Klaße. dex Kornmesser und. ähnliche Handlungs- Handlau- ger.)-- Bier=„und, "ohne Gehülfen," 12) Bäcstenbinder. 13) Bier- spänder. 4.4) Korbmacher,. 1.5) Lohnbediente. 16) Gärtner, welche eigenthümliche oder ge- pachtete Gärten besitzen, und sich vom Bau gewöhnlicher Gartenfrüchte ernähren. 17) Söuf- tenträger.) Die Schneiderinnen und Nä- herinnen ohne Gehülfen. 39) Sti&er und Sti>erinnen ohne Gehülfen. 20). Theerschwe- lex und PYechbrenner.. 21). Alle Stuhlarbeiter, welche auf einem Stuhl. ohne Gehülfen arbei- ten und nicht zu den|. 7. ausgenominenen gehören. 22) Die Barbierer, ohne, oder mit einem Gehülfen. 23) Die Musitauten, ohne Gehülfen. 24) Scheerenschleifer. 25) Heb- ammen in Oertern über 10020 uxd unter 350 Einwohnern, 53.400 1-50 Klasse: Zwei Thaler,=- Zwei Thaler 16 ggr.,== Drei Thaler 16 ggr. jährliche Gewerbe- steuer, nach der mindern oder mehrern Bedeutenheit des Erwerbes. IT) Handwerker, welche auf Bestellung mit einem bis zwei Gehülfen arbeiten. 2) Schläch- ter, die Viech bloß stü>weise kaufen, und des Jahrs bis 50 Rithlr. Schlacen. 4) Brauereien und Brenznereien, wel- Windmühlen werden für einen halben Mahlgang gerechnet, Gänge auf'holländischen Windmühlen aber für voll. Ein Graupen- oder Grüßgang wird, in sofern er über 3 Monate im Jahre in-der Regel ge: braucht werden kann, einem ganzen, sonst aber nur einem halben Maßlgange gleich geachtet. dach den. Kornmühlen werden auch andere Müh» lenwerfe geschäbt. Deutsche Schneidemühlen mit einer Säge, und deutsche Oehlmühlen mit einer Presse, werden einem Mahlgange, wenn sie in der Regel 3 Monate im Jahre gehen, sonst aber ei: nem halben Mahlgange gleich gerechnet. In Hammexrwerken gilt jeder Hammer, in Stampfwerken 6 Stampfen für einen Mahlgang. gf im, WU | Füh! 9) lin[Mit | drigf R! vem 100 ten Ml wel | veh fe! nech Beit 22)(KW u iD Ihen fn! [] Viel]! | eM I Ghei)! Fenhetien| effel vet:| ater, vie t Butscey 0" Über 30| mn Über 60| engen, die| , 9) Bit often übe! Nesser un)| Aandlanget| Fanntweln: Aufwärtet Faäste hal: ang imme fer un) hredzeiten im Jahre Wamhlen |. RUN 4(wer sr d, in sofern m Regel ge| 1, sonst abet| ach geadhtt| andere ih| emüblen mit en mit ein| mn sie in| soysi aber j MSE IL ammer, n Mahl| 387 Pferdeverleiher, die nicht über 5 Pferde hal- ren. 14) Gastwirthe, die Ausspannung für Fuhrleute und Landfahren halten; Gastwirthe in kleinern Ortschaften; Gastiwirthe vom nie- drigstren Nang in mittlern und den großen Städten. 15) Inhaber von sogenanntem Nad- lerfram. 16) Die Viehmäster, welche bis 4 Stü&> Vieh in dem Stalle haben.- 17) Mg- rionettenspieler, Seiltänzer und dergleickev, wenn sie feinen oder nur einen Gehülfen ge? brauchen. 18) Barbierer, mit mehr als ei- nem Gehülfen. 19) Wundärzte in Ortschaf- ten unter 1000 Menschen. 20) Musikanten, welche einen bis zwei Sehülfen halten. 21) Hebammen in Oertern äber 3500 Einwoh» ner mit Ausschluß der drei großen Städte: Berlin, Königsberg und Breslayu, 22) Ülle andere Gewerbetreibende, welche nac< den hier angegebenen Schäßungsmitteln, den genannten im Erwerbe gleich zu seen sind. Dypitxe Klasse. Vier Thaler,=- Fünf Thaler 3 ggr.,= Sechs Thaler 16 ggr. jährliche Gewer- besteuert, nach dem geringern oder grös ßern Erwerbe. 1) Haudwerker, die auf Bestellung mit mehr gls zwei Gebülfen arbeiten, ohne Maz Bei Papiermühlen gilt ein Holländer für zwei Mahlgänge, bei deuischemm Geschirx werden acweise, klei- vere Vieharten aber heerdenweise kaufen, aus- schlacer, welche bis 25 Evessel täglich. verba>en. 4) Brauereien und Brennereien, welche jährlich mehr als 109, doch nicht über 300 Sceffel verbrauchen. 5) Zimmerleute und Mauter, welche mehr als 2, aber nicht über 6 Gesellen oder Lehrlinge hal: ten. 6) Seeschiffer mit Schiffen unter 60 Last. 7) Stromschiffer mit Kähnen über 15, und nicht über 30 Last. 18) Viktualieuhänd- ler, die neben dem Detagailliren, auch sfiein> und sc Vieh im Stall haben. 14) Ma- rionettenspieler und andere dergleichen Gewer- betreibende, welhe 2 und mehrere Gehülfen haben. 15) Wundärzt? in Ortschaften über 1000 Einwohner. 36) Musikanten, welche über 2 und nicht über 4 Gehülfen haben. 17) Hebammen in den 3 großen, Städten: gelin8 yon 0:69 ten umb welde 1911 fet,„9 fehäuftt| 23) DIE schen, Mit mente the, 1106)) hiidete its zelne Breölig 1 gehöt für iQ gen h/däu bie natSd | ungeuF gg diese 5 57 j j Acht lay! jehfE! | 460 dian Upd lung ip) Magog|! beiteinf tg Vieh 1961 0 halten, est, flä: Wen; auf: Ates über| t Ghladt: de bis 25| ereilen und| als 100,| Wehen,;)| ehr als 2,| lunge hals| unter 60| über 15,| jeljenhände| zu sells 10 andern| ommneset, Sandele ah(zanze Fee KOK ete, wir| 10 Yudsuh:| 4 Wedtigen| fet, wehe| . 19) Me| hen Gewer:| ve Gehulfen| hosten übt| en, wen| fen hah| | Gtäbtym| 389 Verlin; Königsberg,, Breslau«“ 18) Inhaber von Gewürz- und Augsschnittläden in Ortschaf- ten unter 1Cc00 Einwohnern. 49) Notarien, welche keinen Schreiber halten. 20) Apothe- fer, ohne Gehülfen. 21) Juhaber von Kaf- feehäusern in Städten unter 35500 Einwohnery, 22) Die Verfertiger von mechanischen, opti- schen,er und Konditoren. 5) Brauer und Brenner, welche jährlich über 3009 Scheffel, und nicht über 1000 Scheffel gebraugen. 6) Zimmerleute und Mauter, welche über 6 Gesellen und Burschen, und nict über 20 halten, 7) Seeschisfer mit Schissen zu'60 bis 120 Last, 8) Stromsc= EE eli ieein Ene ee 2 i= Tre= .b. ez 2,92 Fleisch liefern. 3) Bäder, die etwa 7 bis 39 Scheffel täglich verba>en. 4) Brauer und Brenner, die nicht unter 1000, und nicht über 4900 Scheffel jährlich verbrauchen. 5) Zimmerleute und Maurer, die nicht unter 20; und nicht über 50 Gesellen und Burschen hal- ten, 6) Seeschiffer mit Schiffen über 120 Last. 7) Stromschiffer mit Kähnen: Über 60 Last. 8) Müller, die nicht unter 4, und nicht über 8 Mahlgänge inne haben. 9) Fuhr- leute, Miethskutscher, Pferdeverleiher, die mehr als 20 Pferde halten.- 10)-Gastwirthe vom ersten Range in den drei großen Städ- ten; Berlin, Königsberg und Breslay. I1) Die angesehensien Aerzte aus den drei großen Städten. 12) Alle Kaufleute, die einen be- deutenden Detailhandel oder einen weniger be- deutenden Großhandel treiben. 13) Möätler in den großen Handelsstädten. 14). Notarien mit mehr als zwei Schreibern. 15) Justiz- fommissarien mit mehr als einem Schreiber. 16) Ypothefer in den drei großen Städten. 17) Fabrifunternehmer, welche: nicht in. die 6te Klasse nach den dort angegebenen Bestim- mungen gehören, 18) Die Verfertiger von mechanischen, optischen, Abfertigung ihm zu 401 zu Theil gewordenen Emolumente herkömmlich zu entschädigen übernimmt. In Gemäßgheit dessen guthorifire I< Eu< zur Verfügung des Weitern und bin 2c. Bayreuth, den 13ten Juny 1805. Friedrich Wilhelm. Au den Staatsminister Freihr, vy. Schrötter. B.. Friedrich Wilhelm ec. 2. Unsern- 26. Ihr werdet auf Euern, wegen Aufhebung der Bordingsrhederzunft zu Kynigsberg unterm 2. Janvar a.€. exstatteteg Bericht, hiermit benachrichtigt, daß auf gesche- henen Jmmediatvortrag' mittelit Kabinetsordre vom I13ten'd. die gänzliche Auflösung der ge- dachten Zunft dergestalf genehmigt ift, daß die Lichterfahrt von- Königsberg nac: Pillau und zurü&, für ein freies Gewerbe erflärt wird» welches jeder so lange treiben kann, als er zugleich die Verpflichtung, das Magazin'- Getreide für die bestimmte Fracht von Einem Thale pro Last zu verschiffen, und den jebigen Kommerz- und Wdmirati- täts- Direktor wegen dex bei der Abfertigung ihm zu Theil gewordenen Emoluymente, her- fömmlich/ zu entschädigen;' übernimmt. NY Cc Zur Zimmerin kä Ahl un 402 mmm Wit lassen Euch die desfalls ergangene Kabinetsordre in Abschrift hierbei zufertigen und weisen Euch hiermit an, den Juhalt der- selben nicht nur dem dortigen Kommerz- und Admiralitätsfollegio, sondern auc) der Kauf- mannschaft und der Bordingsrhederzunft zur Bchtung bekannt zu machen, Wie nun darng< eine Bordingsrhederzunft nicht weiter existirt und ihr das ausschließlihe Rec. Sind Euch 2c, Gegeven Berlin, den 23sien Juny 18055, A. S, B, v, Schrötter, Y v Nu die Ostpreuß, Kamtaet, [8] Beilage XIl. Edikt wegen Aufhebung der Provincial- Binnenzölle, der Tabaks- Impositgelder, * und der Goldzahlungen bei den Salzprei- ßen, imgleichen wegen Erhöhung der Kurmark, Neumark, Pommern, Ostpreu- ßen und Litthauen, Neu- Ostpreußen, Westpreußen, Nekdistrikt, Südpreußen, Magdeburg, Halberstadt, Saalkreis und Hohenstein. De dato Berlin, den 26sten December 1805. m| GS SZ BEZ + t Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. Thun kund und fügen hiermit zu wissen: Da die Kosten der Fabrifation des Salzes auf Unsern Salinen sich durch die gestiegenen Preiße der dazu erforderlihen Materialien, | M: Salz- Verkaufspreiße in den Provinzen Wir Friedrich Wilhelm von Gottes durß 1 immer Bertel TE | uc„00 fals"8 ynd"( sehr ws! »“! gafto n zen Fihn fen, il | Magin feld"' ger(dd) Gid An! / Eintihyn fis ela nens 103 1 die daf Zim (abenihn) fmnß 179 (1110.00 bei diih 1 nise Judy | des Ini! | Nehspzt neue Way 3(biy wendig 4h versh 906 ed Y bittigl: EN sigeldet, FS alpre Qing dir ME FE oDsipreu- HENN WS ref 194618 und a 1v2e S| Oottts DS: Zhu 47 9,8 Salis gjiesiiegenn teerialien GEA 405 durc< das erhöbete Arbeitslohn, und dur< die immer kostbarer werdende Unterhaltung der Werfe von Jahr zu Jahr vermehrenz die An“hassung des zur innern Konsumtion an- noch erforderlichen ausländischen Salzes gleich- falls durch die gestiegenen Salzankaufsspreiße und durc< die hohen See- und Landsfrachten, sehr vertheuert worden ist; die festen Preiße abex, zu welchen Wir das Salz aus Unsern Faitoreien und Magazinen in Uusern Provin- zen Kurmark, Neumark, Pommern, Ostpreu- ßen, Litthauen, Westpreußen, Neßdistritkty, Magdeburg, Halberstadt, Saalkreis, Mans- feld und Hohenstein verfaufen lassen, feit län- ger als 30 Jahren, und in den Provinzen Süd- und Neu- Osipreußen seit der ersien Einrichtung nicht erhöhet worden sind; so hat sich bei diesem Zweige des vffentlichen Einfom- mens ein solcher Ausfall ergeben müssen, daß die darauf schon jeht angewiefenen Staatsaus- gaben daraus nict mehr bestritten weiden können. Auf der andern Seite haben sich die Be- dürfnisse des Staats vermehret, uud es ist bei dem gestiegenen Preiße der Lebensledüri- nisse nothwendig gewesen, den Besoldungsetat des Militairstandes zu erhöhen, zu welcher Mehrausgabe dem öffentlichen Einfommeu eine neue Quelle erdffnet werden muß. Zugleich haben Wir Uns von der Noth- wendigteit überzeugt, das innere Verkehr von verschiedenen dasselbe belästigenden Land- Bin- 406 IETHEE nenzöllen, und- von den bei dem UUebergatge von einer Provinz in die andece zu entrichten- den Landzvüen zu befreien. Wir haven daher beschlossen, mit der Auf- hebung dieser Land-, Binnen- und Provin- zialzölle gegenwärtig in den Provinzen Poit- mern, Neumark, Kurmark, Magdeburg, Hal- bersiadt, Mansfeld und Hohenstein, als wo- selbst deren Abschaffung vorzugsweise ndthbig ist, den Anfang zu machen, und behalten Uns vor, diese Wohlthat auch den übrigen Provin- zen angedeihen zu lassen. Ferner haben Wir, zur Beförderung des inneren Landesverkehrs und Erleichterung des gesammten Pablikums, Uns entschlossen, die Abgaben bei den in der Kurmark und im Mag- deburgscen, die öffentlichen Kassen zur Bestreitung der Mehrausgaben in den Stand zu setzen, und einen Ersaß für die auf- zuhebenden lästigen Abgaben zu gewähren, se- hen Wir Uns genöthiget, mit den Salz- Ver- 9 407 einn| 5 kaufspreißen in Unsern gesammten Staaten eine iti: Erhöhung, vorzunehmen; jedoch mit Ausschluß | des Herzogthums Schlesien und der Grasschaft et Auf:| GSlaß, imgleichen der westphälischen und frän- Poing| fischen Provinzen, woselbst die Salz- Ver- nN Yo raufspreiße zum Theil schon höher als in an- , M| dern Provinzen stehen. abw| Wir verorduen daher hiermit Folgendes? nothig 6 1. Die bigherigen Land- Binnenzölle fen Io und die bei dem Uebergange von einer Pro- Prot: vinz in die andere zu entrichtenden Landzölle in sämmtlichen alten Provinzen der Monat 409 welches züt Folge hat, daß Provinzen und einzelne Kommunen, welche in alen übrigen Konsumtionsabgaben gleich gestellet sind, in Ansehung dieser Konsumtionsauflage“ eine vn- gleiche Last tragen, und daß, um die Salz- Revennes zu sichern, die Konsumenten an be- stimmte Faktoreien und Magazine gebunden, dieserhalb entweder durch eine. Konscription oder andere höcenden Kontrolle auf immer ein Ende zu machen, der Gerechtigkeit. und dem Bestien des Ganzen gemäß gefunden, die Salzverkaufspreiße in besagten Provinzen über- all gleich zu stellen. Diese Gleichstellung kann jedoch nur dieje- nigen Salzarten betreffen, welche bisher zu bestimmten festen Preißen verkauft worden sind, mithin wird das Gallizische Salz, wel- sicht soll daher in diesen Provinzen eine Salzpreißerhöhung von 2 Pfen- nige pro Pfund von dem gesammten Konsum- tionsquanto Statt finden, und die bisherige Vergütigung der Meilengelder aufhören, mit- hin der Salzverkaufspreiß in den Faitoreion dieser Provinz, überall gleich gestellet werden. Bei der Ausmittelnng dieses gleichen Ver- kaufspreißes ist nach denselbigen Grundsäßen, die in dem vorigen 6: angegeben sind, ver- fahren“ worden, und es hat sich daraus der Normalpreiß von! == 725 Rt h1r0 71 991. 23080 s4.== für die Laß Salz von 3240 Pfund ergeben. Wir seen demnach hiermit folgendes fest: I) Vom 1sten Janua 1806 an, foll in Unsern Faktoreien in Schönebe>, Staßfurth und Halle den Konsumenten aus den Provin- zen Magdeburg, Halberstadt und dem Saal- kreiß die Last Salz von 3240 Pfund Berli- ner Gewicht verkauft werden für= 72 Rthir. 7 8831... 3 Pf. 2).Die bisherigen Meilen- Vergütigungs- gelder sollen von gedachteim Termine an, nicht weiter Statt finden. 3) Dagegen soll es den Konsumenten frei stehen, das auf sie konscribirte Salzquantum zu nehmen, aus welcher, der obigen Fakto- reien sie wollen, 4) Der obige Faktoreipreiß soll den Sel- leyeitaren bei der Bestimmung der Salzpreiße im Detailhandel zum Grunde gelegt, und hier- nach diese Taren revidirt und modificirt werden. 8. 7«- Da die Grafschaft Hohenstein bis- ver mit den vorstehenden Provinzen fast glei- <&e Preiße bezahlet hat, also in Ansehung derseiben alles dasjenige Anwendung findet, was wegen dieser Provinzen angeführet wor- den: so soll diese Grafsc