LMS m und* Wollmann fue in Großbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit, /3181J[OTIENN . /1; 60 1E,4,“A Nac< amtlihen Urkunden(. n IEC ie T “Cäsar Moreau Es. Königl. Mn Vice- Consul zu London, Mitgliede des Königl. Großbritannischen Instituts und mehrerer anderer gelehrten Gefellschaften.. Aus dem Englischen. Beilage zum sten Stück des XXIV. Bandes der Möglinschen Annalen "DP EEC REIEN FISH SISI KITE EIGENE Hei August Rücker Berlin; 18279 NI?; gefragen“ worden) obgleich es unter den Akten nicht vorzufinden ist.(Rot. pat. 3. 3 on 1.); Im297.- In Folge einer Allianz gegen Frankreich und zweier politischen Verbindungen zwischen „Familien Eduards Königs von England und Gu's Earls von Flandern, erhielten leßtere. einen 5x vortheilhaften Handelstraktat, wonach den Flamländern erlaubt wurde, Wolle und andere “aaren aus Eduards Ländereien, sowohl: aus England, Irland, Schottland und Wales, mit der- selben Freiheit auszuführen, wie dies von lombardischen und englischen Kaufleuten geschah.(Foe- dera V. II. p.p- 737. 765.): Das Parlament bewilligte dem Könige eine neue Abgabe von 40 Sch. auf jeden Sa> Wolle.; 1298. Zu dieser Zeit finden wir, daß ein Beamter angestellt wurde, um auf allen Messen durch ganz England Tuch zu messen, Aufsicht„darüber“ zu führen und Strafen bei solchen zu er- heben, die nicht nach den Verordnungen vorgefunden. werden, und diese Strafgelder der Schaß- kammer abzuliefern. DiesevpyBeamte hatte Deputirte durch das ganze Königreich.-=- Das Ent» stehen dieses Amtes ist unbekannt, da nur bei Gelegenheit der Anstellung eines Beamten, der die Auflagen der Tuchmanufakturen, so wie die übrigen Abgaben auf fremdes und englisches. Tuch, einzuziehen hat, davon“ die Rede ist(21. März).(Madox's hist. c.. 18. 8. 9.) Der König verordnete durch schriftliche Befehle, die er den Sheriffs von Cambridge, Hun- tingdon, Nottingham, Derby, Bedford, Buckingham, Warwick, Leicester, Rutland und Norfolk übersandte, daß alle die Wolle, so wie die Wollenfelle ,' welche aus allen diesen Grafschaften exportirt werden würden, nur zu Lynn verschifft, und daß daselbst die Abgaben gezahlt werden sollten.=- Eine Wage zum Wiegen der Wolle, so wie Siegel für die Zollabgaben, wurden von der Schaßfammer den Beamten, die die Abgaben in diesem Hafen einzuziehen hatten, übersandt.=- - Zum selben Behuf wurden dergleichen Beamten in den Häfen von Newcastle, Kingston auf Hull, Boston, Yarmouth, Ipswich, Southampton, Bristol und London angestellt.(Madox's hist. SED)| 1314. Der König von Frankreich schrieb dem König Eduard, daß er früher den englischen- Wolleinführern, die ihren Stapelplaß zu Antwerpen hatten, die Erlaubniß ertheilt habe, ihre Waa- ren nach seiner Stadt St. Omer zu bringen, um daselbst ihren Stapelplaß zu halten, zu welchem Ende er ihnen große Freiheiten und Privilegien ertheilt habe, hoffend, daß dieses Verfahren ihm und seinen Unterthanen großen Vortheil bringen würde, daß sie aber jekt ihre Waaren nicht mehr nach seiner Stadt Lisle zu den jährlichen Messen brächten, wie sie es zu thun. pflegten, als ihr Stapelplaß zu Antwerpen war, und dadurch andere Kaufleute ermunterten dasselbe zu thun, wo- durch“ seine Unterthanen vielen Verlust erlitten.=- Dieserhalb forderte er jekt seinen Schwieger-- sohn auf, seinen Unterthanen zu verordnen, die Messen wie früher zu besuchen.=- So ein wich- tiger Gegenstand war die Acquisition englischer Wolle.==. König Eduard antwortete ihm(Ber- wie den- 16ten Juli): daß, da diese Angelegenheit sämmtliche Kaufleute seines Königreichs und : 2 EE 10. 4 noch viele andere seiner Unterthänen beträfe, er keinen bestimmten Bescheid darüber erlassen könnte, bis daß er die Sache näher in Erwägung gezogen haben würde.(Foed. V. Ul. p.p. 482. 488.) 1315. Es ist erwiesen, daß im nördlichen Theil des französischen Gebietes bedeutende Woll- manufafturen gewesen seyn müssen, da König Philipp so schr wünschte, daß englische Wolle nach St. Omer und Lisle gebracht würde, und jeßt forderte sein Sohn Louis den König Eduard recht ernstlich auf, einen Stapelplaß zum Verfauf der englischen"Wolle in irgend einem Theile Frank» reichs, zwischen Calais und der Seine, zu errichten. Bevor König Eduard hierüber irgend etwas bestimmte, forderte er eine Anzahl der-gescheutesten und erfahrensten englischen Kaufleute auf, mit dem Parlamente, welches sich zu Lincoln im nächsten Januar versammeln sollte, zu deliberiren, was in der Sache zu thun sey( 18ten December).=- Diese Versammlung von Kaufleuten kann die erste Grundlage eines Handels- Consiliums genannt werden.(Foed. V. II. pr. 543.) 1327. König Eduard ertheilte ein Patent. zu Gunsten der Manufakturen, welche zu Nor- folk zur Fabrikation'gesponnener Wollenwaaren errichtet worden waren; kurze Zeit darauf ward ein Inspektor und Vermesser solcher Stoffe ernannt.(Rot. pat, s6&t. 2. Edouard II. a tergo and prim. 3. Edou. II, m. 1.) Dies ist wahrscheinlich die erste existirende Notis einer Manu- faftur, welche, in jenem Theile des Landes, ein Gegenstand von großer Wichtigkeit geworden ist.=- 1331. König Eduard benußte die Gelegenheit, da Unruhen unter den Fabriken Flanderns herrschten, um sie aufzufordern, sich nach England zu"begeben. Die erste Person, welche hierauf nach England zog, um daselbst ihr Geschäft zu betreiben und diejenigen zu unterrichten, die ihrer Lehren bedurften, war John Kempe, ein Wollentuchweber 3 diesen nahm der König mit seinen Arbeitern, Dienern und Heerden unter seinen Schuß. Bei dieser Gelegenheit versprach er den übrigen Wollwebern, Färbern und Walkern gleiche Begünstigung, wenn sie sich in seinem Königreiche niederließen.(Foedera V. IV. p..496.) Diese fleine, aber sehr achtungswerthe Kolonie, ob- gleich nicht(wie manche glaubten) die ersten Gründer der Wollmanufakturen in England, kann mit Recht als die Gründer der Manufakturen feiner Wollentuche betrachtet werden, welche wäh- "rend mehrerer Jahrhunderke mit dem größten Recht als der wichtigste Zweig der Indusirie des Landes betrachtet wurde. 1336. König Eduard war, selbst während der Zeit, wo er die größten Anstrengungen an- wandte, Schottland und selbst Frankreich zu überwinden, beschäftigt, das sehr nüßliche Projekt in Ausführung zu bringen, Wollenmanufakturen in seinem Staat zu gründen.=- Er sandte(von Bethwell im westlichen Theil Schottlands) zweien Webern aus Brabant einen Schußbrief, da sie beabsichtigten, ihre Geschäfte in Yorf zu betreiben 3 er drückte darin seine Hoffnung aus, daß durch ihre Industrie und ihr Beispiel seinen Unterthanen Vortheil erwachsen würde. Kurze Zeit darauf nahm er gleichfalls eine große Anzahl Wollenmanufakturisten aus Seeland mit ihren Familien und ihren Arbeitern unter seinen Schuß.(Foedera YV. IV. pp. 723. 751.) 1337. Das Parlament sette Todesstrafe darauf, Wolle aus dem Königreich auszuführen;z es verordnete ferner; daß von Michaelis ab kein Mann noch Frau, von welchem Range sie im- ' den Wiederverkauf oder zur Tuchfabrifation kaufen.= Die Exporkation der Wolle und der Woll- felle war den Bürgern verboten; und nur den Fremden gestattet.(Stat. 14. Ric. Il. c.c. 4. 5.) 1391. Nach vielen Jahren des-Ueberflusses war im Jahre 1391 ein großer Mangel an Korn in England, und der Preis dem zufolge schr hoch; doch würde er noch viel höher gewesen seyn, wenn nicht ein eben so großer Geldmangel Statt gefunden hätte, welcher durch die Ein- schränfungen der Woll- Exportation entstanden war.==. Wir sehen daraus, daß die"englischen Schaafe mehr Wolle producirten, als für die Konsumtion. der Tuch- und. der anderen Woll-Ma- nufakturen, füy das Volk und für den Exportations- Handel.nöthig war=- und es ist doch ziem- lich gewiß, daß wenig Menschen in England jeßt noch fremdes Tuch trugen. Knyghton führt diesen Geldmangel in 1390 an, und sagt, daß die Wolle an vielen Orten 92 bis 3 Jahre unverkauft liegen geblieben ist; da die englischen Kaufleute sie nicht exportiren durf- - fen, und da der Verfauf derselben auf 42 Orte für ganz, England. beschränkt war.=- Da indeß die Einschränfungen erst im November 4390 verordnet wurden, so konnten sie nicht in 1391 und noch viel weniger in 1390 solche Folgen haben. Im Jahre 1391, wo die Ouantität der exportirten Wolle viel geringer als getwöälich war) betrugen die Abgaben darauf 160,000 L.St. mit Tonnengelde,. der Schilling pro Pfd. für die Ausfuhr(poundage), Ellenabgabe( aulnage), pellage etc.(Cottons. Abridg. p. 472.) Es wurde. in 1391 im Parlament angeführt,-daß die.Tuche, welche zu Guilford und den benachbarten Theilen Surreys, Sussex und Hampshire fabricirk, und Guilford- Tuche genannt wur- den, welche als sehr gut fabricirke Tuche in großem Rufe. standen, jeßt sehr gering geschäßt wur- den, da die Walker und andere sie ungewalkt käuften, und ihre„Substanz dadurch beeinträchtigten, daß sie sie mit Gewalt in der Länge und Breite ausdehnten.. Deshalb ward verordnet, daß Guil-- forder Tuche nur dann verkauft werden dürften; wenn sie. complet fertig und eingesiegelt worden wären.(Stat. 15. Ric, Il. c. 10.). 1394. Es wurde jedwedem erlaubt, Tuch und Kersey(grobes Tuch aus Kent) von jedwe- der Länge und Breite zu fabriciren, die Ouantität(und wahrscheinlich auch die Tüchtigkeit der Fabrik) mußte durch der Beamten Siegel certificirk seyn; ehe es zum Verkauf geboten werden durfte.(Stat, 17. Richard II. c. 2.) „Die Kaufleute und Fabrikanten des Stoffes, einfach gesponnenes(oder einfach Wollen» garn) genannt, durften es nach jedwedem- Lande, welches mit dem Könige nicht in Krieg war) ausführen. 1399. Zur Erleichterung der Armen wurde verordnet, daß Tuch, Kersey, Kendal- Tuch, Coventry- Frieß, Cogware-(ganz ordinair Tuch) oder jedwedes englische oder welsche Tuch, wels „>> AO PEG DI-2avw ts wegen seiner nüßlichen und vortheilbringenden Norwich fährten die Lilien- Blumen, Fleischfarben, England unbekannt geblieben waren. Chronologische Tabelle der Preise der Scaafe, der Wolle und der Tuche von 1500 bis 1576. sehr gesucht wur» Jverühmtes Jnventarium des Ei-(BEL genthums des Thomas Kebell,„u; in Gent. Mag. 1768 p-. 257. Bibliotheca topographica Britan. No. 51. pag. 729. Cowp- of the King's household, by the bishop of Cames in the register office, published in Arnold's hist. of Edinburgh. pag. 98. Northumberland household book pag. 2354. Stowe's Annales. p- 957. London, p. 356. ed 1618. Foedera Vol. 15. p: 639.; Valuation of tbe rents of the. Fehurch lands in Scotland MS. Bibl. Harl. 4613. Gibsons bist. of Glasgow P- 83. Records qu.in Statistical accounis of Scoiland Vol. I. p. 537. 4* 2 IIB Mae 1583. Die hanseatischen Kaufleute führen in ihrer Klage gegen England beim Neichstag an, daß durch die hohen Abgaben, die auf Wollenkuch auferlegt worden sind, es(wie Warden- hagen sagt) zwei- bis dreimal theuerer als früher geworden ist, und daß dadurch der große Reich- thum Englands entstand, indem 200,000 Stück Tuch jährlich exportirt wurden, wovon 3 nach Deutschland gingen; welches wieder einen großen Theil nach Polen, Dänemark und Schweden sandtez das andere Viertel wurde nach den Niederlanden und Frankreich gesandt, nach Spanien ging we- nig oder gar nichts; hieraus geht hervor, wie groß der. Vortheil der Nation war.+ Das ein- zige Mittel war, die englischen Kaufleute aus dem Reiche zu verbannen, und alle englischen Wol- len- Manufakturwaaren zu verbieten. Das Interesse der Hanfe- Städte behielt am Reichstag die Oberhand, bei welcher Gelegenheit alle englischen Wollen- Waaren verboten wurden, 1597. Das schottische Parlament untersagte die Wollausfuhr, und verordnete, daß fremde Handwerker sie bearbeiten sollten(Act. Ja. VL par]. 15. c. 250 ed. Murray). Es wurden 5 P. C. auf alles fremde Tuch, so wie auf jede andere imporkirte fremde Waare, auferlegt,=- Pairs, Barone und Freiherren brauchten keine Abgabe zu zahlen. Die Imporkation englischer Wollen-Waaren wurde auch verboten, da dieses Tuch in- der Re- gel nur ein äußeres Ansehen hatte und ihm. die Kraft fehlte, die es zu haben schien, und ein Hauptgrund war, daß Gold und Silber aus dem Königreiche ging.= Dies war der einzige wahre und solide Grund dieses Gesetzes.(Parl. 15. c. 252.) 1603. Durch eine Akte, 1. Jac. 1. c. 33.7 wurde fesigestellt, daß 1 L. St. 13 Sch. 4D. auf jeden exportirten Wollsack, so wie auf 240 Wolffelle, nur durch die Eingebornen gezahlt were den sollten. König James von Schottland verbot durch eine Proklamation die Woll- Exportation, was jeßt zu thun auch die höchste Zeit war, da die englische Woll-Manufaktur jeßt so beträchtlich war, und deren Fabrikate so weit versendet wurden, daß alle ihre eigene Wolle im Lande ver- bräucht wurde. 1608. Früher waren die Engländer nur wenig in der Kunst geschickt, Wollentuche zu fär« ben und zu appretirenz deshalb wurden sie gewöhnlich weiß nach Holland gesandt, wo sie gefärbt und appretirk und dann zum Verkauf nach England zurückgeschickt wurden.=“ Es ist auffallend, daß die, welche das beste Tuch in der Welt fabricirten, es nicht fertig machen konnten=“+ und doch war es so, Alderman Cockagne und einige andere Kaufleute überlegten, daß dadurch ein besonderer Vor- theil für die Holländer entstand, und schlugen dem Könige vor, das Färben und Appretiren im Lande übernehmen zu wollen, wodurch ein großer Vortheil für's Publikum und den König ent- stehen würde;-=-- Cockagne empfing hierauf ein ausschließliches Patent, und der König übernahm das Monopol für den Verkauf dieses im. Lande gefärbten Tuches.-- Der König erließ hierauf eine Proklamation, verbot, weißes Tuch über See zu versenden, und nahm der-Kaufmanns- Kompagnie(Company of Merchant adventurers) das Privilegium zurücf, wodurch sie berech- / brauch des. Königs von Portugal und der Grä 1417. Die Ankunft der englischen Armee in der Normandie brachte solch einen Schreck in die ganze Provinz, daß eirca 25,000 Familien nach der benachbarten Provinz Bretagne flohen (deren Herzog damals Freund- König Heinrichs war) und die Kunst, Wollentuch zu machen, den Bretagnern lehrten, die sie bis dahin nicht gekannt hatten, und auf diese Art war Heinrichs In- vasion das Mittel, diese Manufakturen noch weiter durch Frankreich zu verbreiten.(Megeri Ann. fand. f.. 250 b.). 4: 1421.. Da nur wenig Gelegenheiten vorhanden sind, Berechnungen über die älteren Reve nüen Englands zu Gesicht zu befommen, so ist wohl nachstehender Status(pro ein Jahr, wels Blütroth, mit Karmoisin gefärbt) 4- 2:-» NMustrevilers, 4-4 Rarmorfarbe, 2 Stück rothbraun(Russet) Mustrevilers, 2- Schwarz von Lyre, 1- weiß wollen Tuch, 800- Efsecker, enge für Livreen, - 60 Rollen gesponnen; ferner für die Gräfin verschiedene abgeschnittene Ouantitäten diverser Wollentuche, 2 Stück weiß Kersey, 3 Mäntel von Kaninchen, 17 Zimmer(Timber)(3 40 Häute) Marder- Pelzwerk. (Foedera V. X. p.p. 391. 398.) 1429. Zum Vortheil Englands und um dessen Reichthum zu vergrößern, ward verordnet, daß die Preise der Wolle und der Wollenfelle erhöht werden sollten, und daß diese Artikel den Kaufleuten Genua's, Venedigs, Toscaniens, der Lombardey, Florenzs und Cataloniens nur gegen Gold und Silber verkauft werden sollten.(Acts Henry 6. ec. 18.); 1437. Der Haupt- Ausfuhrartikel Spaniens war Wolle. Dagegen empfingen die Spanier feine Tuche aus Ypres, welche vorzüglicher als die englischen(Tuche von Curtrife oder Courtray) befunden wurden. Die Flamländer fonnten fein gutes Tuch von spanischer Wolle allein machen, und waren genöthigt, sie mit englischer:zu mischen 3; diese war die Hauptstüße ihrer Manufakturen, und sie fonnten ohne diese weder bestehen, noch ihre zahlreiche Bevölkerung versehen; da ihr Land kaum Futter für einen Monat im Jahre lieferte. 1433. Die Wolle Englands war vorzüglicher, als die spanische. Ein authentischer Beiveis ihrer Vorzüglichkeit geht aus den Geseßen hervor, die zu jener Zeit durch den Municipal- Magi- strat Barcelona's erlassen wurden, um die Tuch- Manufakturen, wo feine englische und andere feine Wolle gebraucht wurde, zu reguliren. Die erste Sektion verbietet die Mischung irgend einer Wolle mit der englischen(gleich der Verordnung in dem Patent, welches König Heinrich der 2te den Webern zu London ertheilte)=- die übrigen 30 Sektionen sind mit Vorsichtsmaßregeln angefüllf, um die Reinheit der Wolle beim Spinnen und in allen übrigen Theilen der Fabrifation zu erhalten; und gegen das Herunterbrin» gen der Fabriken 3 ferner mit Regeln wegen"der Inspektion der fertigen Waaren, und um die Quantifät durch authorisirte Marken zu erfennen.(Capmanny Mem, hist. de Barcelona V. IL Col. dipl. Pp. 427.) 1449, Englische Tuche wurden jeßt in Brabant, Holland und Seeland verboten; da dies indeß als dem vorhandenen Traktat entgegen gehandelt betrachtet wurde, und zum Nachtheil der Weber, Walker und Färber, so. wie der Frauen, welche webten, Wolle. krempelten(carders) und spannen, so wie aller übrigen im Handel Interessirken war, so ward im Parlament beschlossen, daß, wenn der Herzog von Burgund diese beleidigende Verordnung nicht zurücknähme, feine Waare, die in seinen Ländern gemessen oder fabricirk sey, in England eingelassen werden sollte.( Act. 27. Henry VI. c. 4%) bindung stehe daß Nieman Manufakturi | mer seyety - Eduard gehörfe/ fremden Man noch einer will wenigstens 10 sowohl in England, fabriciren) ohne an irg von. Michaelis ab Tuch. einführten/ war Strafe auferlegk.= Allen fre sprochen, wenn sie in irgend eine De. Ende 5:1 Diese Akten variir kürliche dem noch Freiheiten ver (Acts. 10. Edouard tiationen mit den Pri ein Stapelplaß angele fen.= Der König se N ufa kürlichen Strafe. 0 Lsig. überschritten fremde Pelz Der weder in England! Srlandy, Wales, no mit alleiniger Ausnahme des Königs; ktüren kaufen dürfe, bei Stra Irland, end ein geseßmäßiges nden Länder sehr 1 d Acht auf diese Gesetze gab sten Pensionen bewilligte, bis daß ih Jn direktem und unmittelbarem Gegensaß dieser Gese siellte der König Kommissarien an; um mit rathsam sey, den Sta Ort auf dem Continente zu etabliren.=( ! Es geschah wahrscheinlich in der Absicht, Handels-Konsilium gehalten wurde, weläes, Handels-Parl ment, da die Pä Parlament sandt sten Männer da p- 41.). nen(tallies) 3 6 schiffte, wo fie pro ament genann Er verordnete diesen, den Kaufleuten. als-Ersaßz für Kreditoren seine eigenen O fein Tuch, 3 6 L.St..+=--- 10986== 4 MZ= 3973 Ctt."Machs 4 2,6. 5 2 007 795 10- 19 17 5 18292 Tonnen Wein, 3 2 LSt. 3659 1<- 182 19- Linnen, Mercereywaaren) Specerey 2%-++* 29943 6- 10 285 18 3 UR ARGENT 577-200 10 586 46/58 4 LSt. 8 Sch. 92 D. betragen' Zeiten ab regelmäßige Ausfuhr-' 8' ZE DE 7< 1461. König Edugrd bewilligte dem Mayor und den Bürgern Londons den Zoll für alle Wollentuche und Felle unter den Freiheiten der Stadt.(Rot. pat. tert. 1. Eq. IV. m. 16.) Daß die-Woll- Manufakturen in Yorkshire beträchtlicher geworden sind, geht aus einer Bewilli- gung der Ellenabgabe( aulnage) an den Lord Montague für Tuch aus York, Hull und der gans zen Grafschaft hervor.(Rot, pat. quart. 1. Ed. IV. mw, 11.) 7 1463. Das Parlament sah ein, daß die Wolle Englands der Hauptvortheil des Königreichs sey, und verbot daher den Fremden, um die Industrie des Volkes und das Gedeihen der Städte zu befördern, Wolle, Wollfelle, Wolle von todten Schaafen(Morlings), Felle von geschornen Schaafen(shorlings) in England oder Wales zu faufen oder zu verschiffen.= Doch durften diese Artikel, wenn sie in Northumberland, Cumberland, Westmoreland, Durham und den Distrik»- - ten von Yorkshire, Averton und Richmond genannt, producirk worden waren, im Hafert zu New- casile allein nach jedwedem fremden Hafen verschifft werden.(Acts 3. Edw. IV. c. 1.) Nach dem Patent des Königs,. welches durch den König dem Mayor und den Bürgern Lon- dons ertheilt worden war, wurde die Wollwiegung( ironage) von Westminster, wo Heinrich VI. sechs Wollhäuser etablirt hatte, nach Leadenhall in London verlegt.(Rot. pat. Sec. 3. Edw. IV. m. 17. Stows Survey p.p. 304. 843.)? j 1465. Das Parlament verordnete in diesem Jahre, daß alle fremden Tuche, welche nach. dem August 1465 in England gefunden werden würden, dem Könige verfallen sollten, mit Aus» nahme der in Irland oder Wales fabricirten, oder der dem Feinde zur See ohne List und heime liches Verständniß genommen.(Acts 4. Eg. IV. c. 1.) Hi: Um das Wollschmuggeln auszurotten, welches den Geseßen zum Troß sowohl bei Tag als bei Nacht geschah, wurde verordnet, daß die Exportation in keinem anderen Hafen oder Meerbusen Statt finden sollte, als zu Pool; Southampton, Chichester, Sandwich, London, Ipswich, Boston, Hull und Lynnz deshalb wurden in diesen Häfen Zollhäuser und Waagen errichtet, auch sollte nur in Gallecn(Gallies) und portugiesischen Schiffen( Caraes) verschifft werden 3;= ausgenommen . das, was für das Mittelländische Meex bestimmt'war. w ? Auch wurde zum Vortheil der Woll- Manufakturisten verordnet, daß sie allein berechtigt seyn sollten; Kontrakte für Wolle vor der Schur abzuschließen.=-“ Asten übrigen Personen war dies verboten. x Der Herzog von Burgund hatte eine Verordnung erlassen; die nie widerrufen werden sollte, wonach Wollentuch und Wohllengarn aus englischer Fabrik aus seinen Ländern verbannt seyn sollte; ; voraus zu schließen war, daß die Weber, Walker, Färber, Spinner, Cardirer und Garnwinder in England unbeschäftigt bleiben würden. 1467. Die Exportation des Wo „nig die Abgabe auf fertiges Tuch und verboten.: lengarns und des ungetvalften Tuches, wodurch dem Kd- dem Volke ein Theil seiner Beschäftigung entging, wurde 2007 540. MIE 1434. In dem einzigen Parlament unter König Nichavd Il. kamen bedeutende Klagen ge» gen die vielen Betrügereien im Wollhandel vor. Worin, sie bestanden, wird aus nachstehenden Verordnungen und Verboten ergehemt- Ganzes Tuch mußte nun-24 Yards in der-Länge und 2 in der Breite messen. 36& - Halbtuch- sollte dieselbe Breite halten; und 12 bis 16 Yards lang seyn. Dem Käufer sollte jedes Maß über 24 Yards bei ganzem Tuch, und über. 16 bei halbem Tuch zugestanden werden./' Sogenannte enge Tuche(Streits) 12 Yards lang, 1 Yard breit. Kersey 18 Yards lang, 1-5 breit.; Ein Zoll durfte über“ jedes Yard mehr seynz das Tuch mußte innerhalb der Leisten dieselbe Breite- haben, und im ganzen Stück gleich seyn.= Tuch, was nicht nach diesem Geseß befunden wer» den würde, sollte in Stücke geschnitten und dem Besiker eine Strafe auferlegt werden. - 4487. Die Scheerer, Walker und andere beim Wollhandel interessirte Personen machtkert die Vorstellung, daß die Verordnung 7. von Eduard 3. gegen die Exportation des Wollengarns und ' des nicht gewalkten Tuches nicht auch auf Tüch ausgedehnt sey, welches noch nicht gewalzt(ro- wed) und geschoren ist.=- Das Parlament verordnete demnach, daß das Tuch, welches expore-- tir wurde, zuvor gefraßt(barbed), gewalzt(rowed) ünd geschoren seyn sollte, mit Ausnahme des Tuches, welches man ves8e8-- 1ayS> Sailing-Tuch nannte, und was weniger als 40 Sch. fostete. 4489... Das Parlament von England unternahm es, die Preise verschiedener Artikel'zu res. guliren, da solche unverhältnißmäßig waren.=- Tuchhändler und Schneider durften für das feinste breite« Tuch in Scharlach oder Hermin nicht mehr als 16 Sch. pro Yard nehmen. und für die anderen Tuche erster Qualität nicht mehr als 11 Sch. 1494. M A Chronologische Tabelle der Preise der-Schaafe) Wolle“ und Tuche von 1400 bis 1494. Jahre. Preis. Nacht ; 2.St. Sch. D.-.- 1423, Ein Widder. 38%. 0.0 m 20.075.075 8 Fabyan. 4494: Ein Schöaf Bn ENTE 1= Acts-James I. part, Lc: 11. 1425. Schaaf- Felle von 2jährigen-= 9- Computus prioris Burcester q. 4.*"Reine Wolle, 28 Pfd.+---+== 9 6 11525035 405 Paroch. Antiq. P- 24 7/ Rüsset- Tuch» pr. Jard.+=+ 1 3 WERE 1429. Scharlachtuch, pr. ard u R Foedera V. 10. p- 437. 1445. Tuch für Schüler, pr. Ele-= 8 1,50 E. 6. qu. by Fleetwod G p. 108. 1449. Ein Shao=<+++ IDS OD DRNCIIE dito dito Erpertumn 2 4-5 au“ ZE MIE Ange 7 = Se Eo 23 2 Fb 50: = 90:0. fige war, weißes Tuch zu exportiren.=- Holland und Deutschland verboten dagegen die Jmpor- kation von gefärbtem englischen Tuch.=- Dadurch entstand eine: große Verwirrung im Handel, Cocfagne wurde qußer Stand geseßt, sein Tuch wo anders als im Lande zu verkaufen 3 außerdem waren seine Tuche schlecht, und theuerer als die in Holland fertig gemachten.=- Die Weber“ er- hoben gegen dieses neue Projekt ihre Stimmen, und der König ward genöthigt, eine limitirte Ouan- kität weißes Tuch zur Exportation zuzulassen 3 einige Jahre später, in 1615, war er sogar genö- thigt, um das Volk zu beruhigen; Cockagne's Patent zurückzunehmen und das der Kaufmanns- Kompagnie wieder herzustellen 3 diese schienen den Lord Kanzler Bacon auf ihre. Seite gezogen zu haben, welcher in einem Schreiben an König James sich darüber beklagt, daß Cocfagne anfäng- lich unternahm, alles Tuch des Königreichs zu färben,- und daß- er bald darauf sich in den Han- del mit weißem Tuche einließ.=- Dieser den Fremden, nämlich den Holländern, gebrachte Vor- theil fann, sagt dieser große Mann, nachtheilig werden. Denn, so wie wir denken unsern Tuch- handel durch.den Verkauf des weißen Tuches aufrecht zu halten, bis wir färben und appretiren fönnen, so denken die Holländer"auch ihre Färbe» und Appretir-Manufakturen, bis daß sie Tuch machen können, aufrecht zu. halten.: LIAN, 1614. Auf folgende Weise wurde ein neuer Zweig der Wollen- Manufaktur in England ent- deckt: Da die General- Staaten der vereinigten Niederlande die englischen Wollentuche, welche im Tuch gefärbt waren, verboten hatten, da sie dadurch abgehalten wurden, sie, wie früher, zu appres kiren und zu färben, und Konfisfation und 25 fl. pro Stück Tuch als Strafe eingesetzt hatten, so fielen die englischen Fabrikanten auf die Jdee, Mischungen in der Wolle gefärbt anzufertigen, lieber, als die Vortheile des Färbens und Appretirens aufzugeben.=- Dies hat denn stets den Namen gemischtes Tuch behalten.=“ Alle früheren Wollentuche waren nur von einer einzigen . Farbe, schwarz, blau, roth 2c. und im Tuche gefärbt.==“ 1622. König James führt, in einer Special- Kommission mehrerer Lords und Gentlemens, den Verfall des Handels in England betreffend, an, daß aus den allgemeinen Klagen sowohl der Unkerthanen im Lande, als der im Auslande über See angestellten Minister, es hervorzugehen scheint, daß das Tuch des Königreichs seit mehreren Jahren den Werth verloren hat, den es frü- her im Auslande hatte, und daß die Wolle schr in ihrem Werth gefallen istz deshalb. wollte er, daß sie nachstehende Punkte untersuchten: 1) Weghalb ist die Wolle im Preis gefallen? Welche Mittel„giebt es, dieses wieder herzu»; stellen? 2) Wie ist der Exportation der Wolle und des Wollengarns vorzubeugen? Wie kann irlän- dische Wolle, die im Lande nicht gebraucht wird; nach England gebracht werden? des- gleichen schottische? " 3) Wie können sämmtliche Geseße, die Woll- Fabrikation betreffend(und die sich einander'wi- dersprechen), in ein allgemeines gutes Gesetz vereinigt werden?;! =“ 30- 4) Welches sind die Preise des Färbens?;; 5) Sind die Wollentuch-Preise über See durch Verordnungen 2c. der Handels- Kompagnie im Preise gestiegen?-; 6) Zu wie fern können Handels- Kompagnien dem Handel nachtheilig oder nicht nachtheilig werden? Auch wie es zu bewerkstelligen seyn könnte, daß Tuch und andere aus britischer. Wolle fabricirte Stoffe ällgemeiner durch die englischen Unterthanen getragen werden.' 1624. Während der Regierung Königs James I. fingen die Holländer die Fabrikation fei- ner Wollenkuche an, und kamen daher mit dem englischen Wollhandel in den Niederlanden und an anderen Orten so in Konfurrenz, daß in den lekten Jahren der Regierung dieses Königs dem - Parlament ein Certifikat übergeben wurde, wonach in diesem Jahre 25,090 Stück Tuch in Hol- land fabricixe worden waren.-- Hierauf entschied das Haus der Gemeinen, daß es eine Bes "schwerde für die Handels- Kompagnie sey, daß ein Import auf Tuch geseßt sey, daß damit nicht fortgefahren werden könne, und daß alle Kaufleute und diese Kompagnie, sowohl nach Nor- den als Westen, Dozens, Kersies und neu Tuch ausführen können, auch daß andere Kaufleute außer der Kompagnie frei mit gefärbtem und appretirten und allen Sorten Tuch in Deutschland und den andern Ländern handeln können.; -"1630. König Carl bestätigte die Proklamation seines Vaters gegen die Exporkation von Wolle, Wollfellen und Wollgarn gegen Strafe der Konfiskation 2c., um. die englischen Woll- Mqa-. nufakturen aufzumuntern 3 auch verordnete er, um den Absaß des Tuches im Lande mehr zu ver» breiten, daß schwarzes Tuch und andere bei Begräbnissen übliche Stoffe nur aus inländischer Wolle fabricirt werden sollten.=- Da das unächte Färben des Tuches und anderer Stoffe dessen Ver- kauf verhinderte, so sollte Niemand dazu Färbeholz(logwood) oder Schwarzholz(blackwood) gebrauchen.(Foedera V. XIX. p. 155.) König Carl ernännte eine Kommission, und erwähnt bei dieser Gelegenheit, daß der Kauf: manns- Kompagnie bedeutende Geldabzüge von Personen, mit denen sie über See handeln, gemacht würden, da Defekte im weißen Tuche Hinsichts der Länge, Breite und des Gewichts gefunden ' würden: dadurch würde das englische Tuch im Auslande gering geschäßt; deshalb seßte er Kon missarien an, die in den Grafschaften Somerset, Wilts, Gloucester und Oxon darauf halten sollten, daß die Statute jur richtigen Bearbeitung des Tuches in Anwendung gebracht würden /- und daß die Aufseher 2c. ihre Schuldigkeit thäten.(Foedera V. XIX. p. 219.) :4633. Der König erließ eine lange Proklamation, um allen Betrug beim Weben, Färben, Pressen, Ausdehnen, Besiegeln, Messen 2c. des Wollentuches zu verhindernz da die meisten später wiederholt oder verändert wurden, so wollen wir sie hier nicht einzeln aufführen.(Foedera YV. XIX. p. 445.); j 1634. Wir finden, daß die Handels- Kompagnie in England, in diesem Jahre, genug In- teresse einflößte(wahrscheinlich durch Hülfe ihres Beutels), um den König zu bewegen, eine Pro- NIE 4 IMES flamation zu erlassen, die Jedwedem verbot, weißes Tuch, gefärbtes Tuch, aus weiß gefärbtes und gepreßtes Tuch, spanisch Tuch, Bayes, Kerseys, Perpetuanos, Striek-Waaren oder irgend ein an- deres Wollen- Fabrikat nach irgend einem Theile Deutschlands oder der 17 Provinzen der Nie- derlande auszuführen z davon waren nur die Märkte und Stapelpläße der besagten Kompagnie ausgenommen.=- Den walloner) italienischen und holländischen Protestanten- Manufakturen, die sich in Norwich, Canterbury, Sandwich!c: niedergelässen hatten, war es bis dahin frei überlassen worden, ihrer eigenen Meinungen wegen, Religion und Goktesdienst beizubehalten; doch wurden jeßt ihre Kinder durch den Landes- Erzbischof von Canterbury aufgefordert, in, die Parochial- Kirchen zu gehen.=- Die Folge dieser Kirchen- Tyrannei war(nach Roger Coke's Geschichte des Hofes und Staates Englands), daß 140 Familien nach Holland auswanderten, wo sie demselben die rt der Woll- Manufaktur lehrten, was den Engländern vielen Nachtheil brachte.=- Ohne Zwei- fel werden stets gleiche Ursachen gleiche Effekte hervorbringen.=; 1635. Der König verordnete, daß den Wollgarn- Webern 2c. auf jeden ihm zufommenden Schilling zwei Pence vorgeschossen würden.=- Auch stellte er einen Beamten an, um in jeder Grafschaft die Garn-Winden aufzusuchen, Aufsicht darüber zu führen, sie zu versiegeln, und die Namen der Eigenthümer in ein Buch einzutragen.=- Diese Winden sollten alle von gleicher Größe seyn, um die Güte oder die Fehler- des Garnes gleich zu erkennen.(Foedera V. XIX. P+. 730.)?! 1639. Da der König erfuhr, daß verschiedene Kaufleute, kroß seiner Proflamation aus leß- tem Jahre, mit dem Handel von Wollen-Waaren nach anderen Häfen Deutschlands und der Niederlande, als die besagten Markt-- und. Stapelpläße der Handels- Kompagnie, fortfuhren, so erneuerte er diese Proflamation, und prolongirte die ihnen früher bewilligte Zeit, ihre Freiheiten in der Kompagnie beizubehalten 3 auch verbot er streng die Exportation von Wolle, Wollfellen und Wollengarn, da die Wollen-Manufakturen in. großem Verfall waren.(Yoedera YV. XX. P- 342.); * 1647. Die Lords und die Gemeinen des englischen Parlaments verboten jeßt weislich die Exportation englischer Wolle.=- Auch erließen sie eine Proklamation, um die Privilegien der Han- dels- Kompagnie aufrecht zu erhalten.?; Nicolas Cadeau und andere Franzosen hatten Patente auf 20 Jahr, um in Sedan schwarz und gefärbt Tuch dem holländischen von spanischer Wolle gleich zu fabriciren. 1651. Dem.englischen Unterhause ward in diesem Jahre ein Projekt vorgelegt, um vom spanischen Hofe den Ver- und Ankauf aller spanischen Wolle zu erhalten.= Der, welcher das. „Projekt gemacht hatte, bemerkte, daß dieser Vorschlag zum alleinigen Anfauf die holländischen Woll- Manufakturen total auflösen würde, da fie in den leßken Jahren durch die spanische Wolle be- trächtlich gestiegen wären den Verfauf aller feinen englischen Tuche in Holland; Frankreich und den östlichen Ländern verhindert, und aus England eine große Anzahl Weber, Färber und Tucharbeifer gezogen haben, die sich jeßt in Leyden und anderen holländischen Städten niedergelassen; 12400740. 4.2 „4 durch die Hülfe dieser Auswanderer haben sie ihre Tuch-„Sabrifet sehr verbessert, und in 1) Bs der einen Provinz Jahr ein Jahr aus 24,000 bis 26,000 Stück Tuch jährlich angefertigt.=- Ferner bemerkte er, daß in den leßtern Jahren die Holländer aus Bis8caya wenigstens 4 der"558 tigen Wolle exporkirk haben, und dort von ihren Stoffen und Sayes verhältnißmäßig verfauft=- auch daß die Franzosen viel Wolle aus Biscaya beziehen, woraus sie zu Nouen und andern Or- ten Tuch fabriciren.=- Er schlug vor, eine Hauptniederlage anzulegen, um alle spanische, Wolle .' darin aufzukaufen, und dadurch die Franzosen, die unsere Tuche verboten hatten, die Holländer und alle anderen Nationen zu zwingen, alles Tuch, welches sie gebrauchen, von uns zu nehmen. Dies Projekt kam nicht zur Ausfährungz; es war eine sehr fein gesponnene Theorie, die schwer zur Praxis zu rreduciren war.(Thurloe V. 14, p. 201.) v.. 1659. In diesem"Jahre ward der vortheilhafte Frieden in"den Pyrenäen geschlossen.=- Spanien gab den Franzosen vollkommene Freiheit, ihren Handel im Auslande zu verbessern, und vorzüglich den mit Wollen- Waaren nach der Türkei 3 diesen brachten sie mit Hülfe der spanischen Wolle in Kurzem zu solcher Vollkommenheit, daß sie dadurch in den Stand geseßt wurden, den Grund zu der englischen Levante oder türkischen Kompagnie, und der holländischen und venetiani»-| schen zu legen. Jhr sehr. geschickter Staatsmann Colbert trug bald darauf sehr viel bei, ohne j irgend Kosten zu sparen, jedweden Zweig des Handels zu verbessern, sowohl durch Prämien, als Er- lassung der Zölle und Abgaben und der Packhofskosten 2c.=- Man sagt indeß, daß sie anfäng« lich, um ihren Waaren in der Türkei Eingang zu verschaffen, Gebrauch von dem Namen eng- lischer Kaufleute daselbst gemacht und,- da die englischen Tuche so berühmt waren, die ihrigen Drap'de Londres genannt haben. 1660. Das Parlament verbot neuerdings sowohl die Ausfuhr lebendiger Schaafe, als'der Wolle und des Wollengarns bei Strafe der Konfiskation der Waare und des damit beladenen Schiffes, bei Zahlung von 20, Sch, für jedes Schaaf und von 3 Sch. pro Pfd. Wolle, und noch außerdem bei dreimonatlicher Gefängnißstrafe für den Besißer des Schiffes.(12. Car, Il. 0,4325„SD" 4 1661. Die Kaufleute und Tuchfabrikanten von Exeter und anderen Theilen des westlichen Englands(welche von der Handels- Kompagnie als solche betrachtet wurden, die sich ihrer Pri- vilegien unrechtmäßiger Weise anmaßten) erhoben viele und laute Klagen, vorzüglich in 1643 bei dem Hause der Gemeinen, so auch in 1643 bis 1645.=- Dies tkhaten sie nun von Neuem beim Parlament, und nannten in ihrer Vorstellung die Kompagnie Monopolisten und solche, die den Verkauf unserer Woll-Manufakturwaaren aufhielten.; Da es möglich ist, daß einige von den gemachten Einwendungen, wenn gleich nur wenig begründet, später erneuert werden können, und da es einiges Licht über den Stand der Woll-Ma- 7 nufakturen Englands verbreiten kann,[o fl! gt hier, was im Allgemeinen als Einwand angeführt wurde; nämlich: Wenn der ganze Handel der Woll- Manufakturen mit Deutschland und den Niederlanden, einen“ Ane hz. DI 1 dude Jahre.: Preis. 17 0 Nach: 4 );€. St. Sch. D.| SIP NEIN.; 1474. Scharlachtuch, pr. Elle..= 1 4-- Account of the treas. of Scot- Jand copied from' the MS. to ? Maitland's Hist. of Scotland, “ 1483. Scharlach, pr. Yard...= 8-40-- Archaeolog. Yol. I. p. 366. -- Karmin, pr. Yard....= 10-13-- dito dito -=- Andere Farben, pr. Yard 2 Sch. 2D,-- 6- dito- dito 1489. Ein Widder. ,. ES 3"=="Kets.4>HemVIL.cc, 8.0 sh 1494. Ein Schaaf in den Boifinben 2 6-- Verdict for Lord Lovat against 4 Doval Macquillicallim for cattle plundered in Douglas peerage p. 429. 1497. Die Autoren sagen, daß Wollentuch eine der Haupteinkünfte Englands war,=- Hein- rich VIL schloß einen Handels- Traktat mit dem Erzherzog Philipp, worin stipulirt wurde, daß englische Wollenwagren in den Niederlanden ohne Abgaben angenommen werden sollten.; j 1515. Neue Maßregeln wurden in England gegen den Betrug bei der Fabrifation des| 4 Wollentuches getroffen, nach zwei Statuten(c.c. 8. 9.) sollte das Gewicht des Tuches festgestellt 4 und. Anstalten getroffen werden, um das Zusammenlaufen des Maßes zu verhindern, auch andere 3 Verordnungen wegen Wolle, Garn 2c.=- Blackwellhall wird hier zuerst als eine Niederlage für Wollentuch genannt, obgleich es sicher schon länger existitfe.: 1519. In Sandoval's Geschichte“der innern Kriege Spaniens, zu Anfang der Regierung „Kaiser“ Karls des V., finden wir, daß von verschiedenen Tucharbeifern die Rede ist, die sich unter diesen Rebellen befanden, deren Armee Artikel. oder Bedingungen aufgestellt DEE die der Kaiser 1.4 gewähren sollte; einige davon sind nachstehende: Se IEEE Ys | Daß das aus fremden Ländern eingeführte Tuch von demselben Umfang und von derselben Güte 170 | seyn sollte, als das im Lande selbst(Spanien) gearbeitete, daß die Kaufleute und Tuch-- j arbeiter des Königreichs(Spanien) die Hälfte aller Wolle in" Beschlag nehmen und ver» |? arbeiten sollten, die Eingeborne oder Fremde gekauft haben, um sie aus dem Lande zu ver» 4 ; senden, und dafür denselben Preis zahlen,.den jene dafür gegeben haben, Und daß die F1 Gerichtsbeamten besagte Wolle entweder von den Schäfern oder den Saufert nehmen und sie zur Fabrikation abliefern sollten.) .(Daraus geht hervor, daß damals bedeutende Manufakturen in Spanien waren.) 4; ; 11069 4526. In diesem Jahre wurde der berühmte Madrider Traftat zwischen Kaiser Karl YV. 30 ; und König Franz 1. von Frankreich abgeschlossen, worin stipulirt wurde, daß troß der lekßten Ver- 57 bote des Königs von Frankreich die Wollentuche, welche in Catalonien, Russillon, Sardinien und; den andern Territorien der Krone Arragoniens fabricirt worden waren; so wie alles andere. Tuch . und alle andere Waaren, die den Unterthanen dieser Krone gehörten, zu Land und zu Wasser durch das französische Gebiet geführt werden könnten, um die Gefahren"einer langen Schifffahrt zu ver: meiden, wofür nur die alten, vor 20 Jahren festgestellten Abgaben gezahlt: werden sollten; boch Tuch frei im Gebiet des Kaisers verkauft werden.(Foedera V, XIV. p.p. 309, 322.)- Dies ist einer der vielen Beweise, daß die Spanier ihre herrliche Wolle zu“ Tuch fabricirteny, bevor die National-Judustrie durch den Einfluß des aus Amerika eingegangenen Silbers und Gol: des verdorben tvurde. 1530. Da die Fremden sehr entmuthigt wurden,' verließen sie England und mit ihien viele. der englischen Manufaktyuristen in einem. solchen Grade, daß die Woll- Manufakturen schr in Verfall geriethen, und daß fremdes Tuch wohlfeiler als englisches verfauft wurde. Demzufolge benußten die Gutsbesißer viel Land zu Schaafweiden, um die Niederlande mit Wolle zu verschen, (Foedera V. XIV. p.p. 389. 424,) 1534. Eine Parlamentsakte(25, Henry VIII. c,. 13.) führt an, daß der Gebrauch, Meie- reien zu vergrößern und Land Statt zum Ackerbau zum Unterhalt großer Schaafheerden zu bes- nußen, ein neuerdings entstandenes Uebel seyz; so daß einige 24,000, andere 20,000, wieder ane dere 10,000 und 5000 Schaafe, hielten, wonach ein gutes Schaaf, welches früher 2 Sch. 4 D. oder höchstens 3 Sch. kostete, jeßt 6 Sch.,; 5 Sch. oder wenigstens 4 Sch. kostete, und ein Stein Wolle, welcher früher 1 Sch. 6 D. oder 1 Sch. 8 D. kostete, jeßt 4 Sch. oder 3 Sch, 4 D. wenigstens galt 2c.3 dies alles sind Sachen, die zur Abnahme der Gastfreundschaft, zur Abnahme der Bevölkerung und zur Verringerung der Tuchfabrikation beitrugen, durch welche viele arme Leute früher beschäftigt wurden. Als Hülfe dafür wurde verordnet, daß Niemand mehr als 2400 Schaafe (exclusive Lämmer) und höchstens zwei Meierhöfe halten sollte, Autoren führen an, daß die. Grafschaften Surrey, Berks 2c, in der Nähe Londons früher bedeutende Woll- Manufakturen besaßen 3 da indeß ihre Nachbarschaft mit London dazu beitrug, daß sie theuerer als in. abgelegenen Theilen waren, so haben die westlichen und nördlichen Grafs schaften diese Manufakturen ausgestochen. . 4537. Zu dieser Zeit(nach Camden in seiner Britannia) wurden Woll-„Mänufafiucen zu Halifax in Yorkshire eingeführt.=- Er sagt, daß außer der Größe dieses Pfarrspiels, welches 11 Kapellen und circa 12,000 Seelen enthielt, die Industrie der Einwohner bewunderungswerth sey, , da sie troß eines öden Bodens so durch den Wollhandel florirten, daß sie sehr reich wurden, und - deshalb einen Rüf bei ihren Nachbarn erlangten. 1540. Eine Parlamentsakte wurde zu Schottland erlassen, wonach bestimmt wurde, daß in jedwedem Marktflecken ein Beamter zur Versiegelung des Wollentuches angestellt werden sollte, um allen Betrug durch Walken und Färben 2c. zu verhüten.(Jac. V. part. YI c. 112.) 1549. Eine Parlamentsakte wurde erlassen(3. 4. Edw, VI. c. 2.) wegen verschiedener- Verordnungen gegen den Betrug bei der Woll-Fabrikation: die. Fabrifanten sollten ihr Tuch be- siegeln, Maßregeln gegen das Ausdehnen des Tuches, wegen des gufen Färbens der zur Tuch-Fa- 0) 56 bestimmten Wolle, auch des zu ie und Kappen bestimmten, auch daß nichts Verderb« liches durften. sie nicht in Frankreich verkauft werden.=- Von der anderen Seite durfte französisches." Kere E75 Eau. „artifel gewesen sind, so wohl wie andere kleinere Artikel, hier gänzlich ausgelassen sind, so ist - es feinem Zweifel unterworfen, daß die wirkliche Balance bedeutend größer gewesen seyn muß... 1357.- Das Parlament erlaubte sowohl den englischen als den fremden Kaufleuten, Wolle und Wollffelle nach jedem mit dem Könige befreundeten Lande auszuführen. Ein Autor, der zu dieser Zeit(1357) lebte,, I die jährliche"Dons- Ausfahr auf 100,000 Säcke.(Avesbury p. 210.) 1360. Autoren sagen, daß in Irland einige bedeutende Manufakturen existirken, Die Stoffe, Sai(sayes) genannt, welche in diesem Lande gemacht wurden, waren so gesucht, daß. die Ma- nufakturen Cataloniens sie nachmachten; obgleich diese in dem Rufe standen, die besten Wollen- waaren aller Art zu fabriciren; auch in Italien wurden sie sehr geschäßt, und zu Florenz(einer, Stadt, in welcher die zahlreichsten und reichsten Manufakturen existirten, und wo der Luxus im Anzuge den höchsten Grad erreicht hatte) trugen sie die Damen.( Capmany Mem. hist.de“ „Barcelona YV. 1 Com. p. 242. Fagio delli Überti L. IV. c. 26. Transaof Royal Irish acad. Antiq. p. 17.) 1363. Als der Luxus eine große Höhe in England erreicht hatte, so 50 es das Parlament, die Lebensmittel und die Art der Anzüge den verschiedenen Mitgliedern der Kom- munen nach dem Rang, Vermögen und Stand eines jeden Individuums vorzuschreiben.=- Acersleute und andere, die mit Landarbeit beschäftigt waren,- so wie Leute, die kein Eigenthum zum Werth von 40 Sch. besaßen, mußten Kleider von Weißwollenzeug(blanket) und ordinai- rer Wolle(russet) kragen.= Diener von Lords, Raufleute und Künstler durften Tuch zum Werth von 1 L St. 6 Sc. 8 D. pro Stück tragen.=- Handwerker und niedere Staatsdiener durften 2 L. St. für ihr Stück Tuch zahlen.=-- Gentlemen, welche 100 L. St. jährlich auszugeben hatten, und Kaufleute wie Handelsmänner, welche 500 L. St. reines Eigenthum besaßen, durften Tuch a 3 L.St. pro Stück tragen.=- Die, welche 200 L. St. jährlich ausgaben, und Eigen- thum a 1000 L. St. besaßen, Tuch 3 3 L.St. 6 Sch. 8 D. pro Stu.-- Nitter, welche 200 Mark Einkommen besaßen, durften 4 LSt. pro Stück Tuch zahlen.= Die, welche mehr als 400 Mark'besaßen, durften fragen was sie wollten, den Hermelin allein ausgenommen.=- Der geistliche Stand mußte Tuch vom selben Werth, wie der Laien-Stand, der dieselben Einfünfte' bezog, ktragenz Frauen mußten sich im Verhältniß des Einfommens ihrer Männer kleiden und tragen.-- Diesen Verordnungen folgten unmittelbar“ andere, die ihrer werth waren. Die- Tuch- fabrifanten erhielten den Befehl, eine hinreichende Quantität Tuch nach diesen verschiedenen Prei- sen anzufertigen; und die Jnhaber von Läden mußten stets einen gehörigen Vorrath, um allen Nachfragen zu genügen, halten(Stat. 37.- Edouard IIT, c. 15.), Aus diesem Geseß scheint her- vorzugehen, daß jeßt eine hinreichende Quantität in England fabricirten Tuches vorhanden war, um für: jede Consumtion auszureichen, wovon wohl nur die der höchsten Klassen. auszunehmen war, und da deren Anzahl klein war, so konnte deren Consumtion fremden Tuches wohl keinen Einfluß darauf haben, den englischen Manufakturen Schaden zu bringen.; 4 autten n .--'16-=- n diesem Jahre 1363 verordnete der König, daß Niemand Tuch oder Schaafe ausführen |= dürfe. Doch durften die fremden Kaufleute Wollengarn(worsted) und enges(streight) Tuch . 19.53 ausführen, und den Gasconiern war es gestattet, Wollentuche zum Werth der eingeführten Weine wun- mitzunehmen.(Cotton's Abridgement p, 96,)?: j ]|| 4364. Zn diesem Jahre wurden viele Privilegien ertheilt, Tuch auszuführen, und besonders wurde es den Kaufleufen zu Boston gestattet, wollicht, kurz und eng(wahrscheinlich schmal) Tuch "x s 4 35.27 M eyportiven.(Pannos lanutos, curtos et Strictos, Rot, pat. prim, 38. Ed. 3. m.m. 7. /; 9.3.4100 JE Nach diesen Verboten und limifirten Erlaubnissen kann man. schließen, daß englisch Tuch ! schon außerhalb sehr gesucht war.= Wahrscheinlich hat sich die in Flandern fabricirte Ouantitäk 19 aaa"=. jeßt, wo in England mehr Wolle als früher verarbeitet wurde, vermindert.=- j"dr TITS: In 1375 ward verordnek, daß kein Wollentuch exportirk werden sollte, ohne zuvor gewalkt zu seyn; auch sollte keine Beisteuer dafür gefordert werden, ehe es gewalkt sey.=(Stat. 50. Ed. 3. c. 7.)„Wir schen, daß die Engländer, welche bis dato nur die Schäfer, Spinner und Weber fremder Maänufakturen»gewesen waren, jeßt große Fortschritke machten, um die Ma- gegen die Exportation von noch nicht ganz fertigem Tuche eingetragen werden konnte.= ? Das Parlament verordnete, daß weder Beisteuer noch-Ellenabgabe(aulnage) auf Tuch-- Frieß genannky welches in Irland oder England von irischer Wolle verfertigt, die nach. England gebracht worden war=- gezahlt werden sollte, auch daß es dem Geseß nicht unterworfen seyn war.(Stat. 50. Edouard 3. c. 8.) 1332. Es scheint feinem Zweifel unterworfen zu seyn, daß Scharlachtuch jekt in England gefärbt und daselbst völlig vollendet wurde; und wir finden, daß acht Stücke Tuche in scharlach, schwarz und rofhbraun(rus5et) aus englischen Manufakturen für werth gehalten wurden, den Lords von Franfreich im Jahre 1383 zum Geschenk übersandt zu werden,=-(Foedera V. YV. UID: A UED 2267|; - Es ist der Bemerkung werth, daß auch irisch Tuch darunter aufgeführt ist. j 1388. Es ward verordnet, daß streifig und gefärbt Tuch, so wie Halbtuch, welches in Bri- ] siol und der Gegend umher fabricirk worden war, wegen der Länge und Breite sich nach dem ]- Geseß von 1373 richten sollte.(Stat. Dic. II. c. 14.) Dieses Geseß wird hier deshalb beson- j ders aufgeführt, weil es beweist, daß die Gegend um Bristol schon damals, wie es dann später ]' immer der Fall war- der Hauptsiß des Tuchhandels gewesen ist.; ( NEE 1390. Um den Wollpreis aufrecht zu erhalten, wurde verordnet, daß kein Bürger Englands s„Wolle von irgend Jemand als von den Besißern der Schaafe oder der Zehente(tithes), es müßte i'denn auf den Stapelpläten seyn, kaufen noch Wolle oder andere Stapelwaaren wieder verkau- x fen. sollte. Kein Engländer durfte, außer für seine eigene Rechnung, am Stapelplaß Wolie für ! den nufakturen gänzlich in ihre Hände zu ziehen. Doch es geschah erst lange nachher, daß ein Gesc“ - sollte, welches furt zuvor wegen Regulirung der Länge und Breite des Tuches erlassen worden =.===== - fange zu verkaufen. Kunst zu färben erlangt hatten, und da die Fremden nach den englischen Geseßen nicht so im Verkauf gebunden waren, so ist es anzunehmen, daß die durch solche fremde Händler verkauften Tuche die feingefärbten flamländischen waren 3 so waren sicher auch die rothen, scharlachenen und grünen Tuche, welche zur Garderobe König Heinrichs des 2ten gehörten, aus denselben fremden Manufakturen(Madox's Hist. of ihe excheq. c. 10. 8. 12., c. 13. 8. 3.). Heinrich I]. bestätigte im 31sten Jahre seiner Regierung den Webern in London ihre Gilde mit allen den Freiheiten, die sie unter der Negierung König Heinrichs 1. genossen, und bestimmte im Patent, daß, wenn ein Weber in der Tuchfabrikation englische Wolle mit spanischer vermi-- schen würde, die erste Magistratsperson Londons solches verbrennen sollte( Stow's Sürvey of London p. 515. ed. 1618.). Aus dieser Verordnung scheint hervorzugehen, daß zu jener Zeit“ die englische Wolle besser. als die spanische war, obgleich leßtere in späteren Zeifen die vorzüg- lichste geworden ist. ie 1198. Hull scheint ein Hafen gewesen zu seyn, von wo aus Wolle nach den benachbarten Ländern verschifft wurde; auch wurden 45 Säcke in jenem Jahre konfiscirt, da sie ohne Er- laubniß verschifft. worden waren z diese wurden für. Rechnung des Königs für 225 Marko oder 3 Liv. St. 6 Sch. 8 D. pro Stuck verkauft(Madox's Hist. of the Excheg. c, 18. 5. 4.). Die zu Hull konfiscirken 45 Säcke sind, dem Anschein nach, nur, ein sehr geringer Theil der Wolle gewesen, die in diesem Hafen verschifft wurde, und ähnliche Konfisfationen in anderen Häfen:( wie es aus ONI Bericht hervorgeht) beweisen, daß die Wollexportation sehr bedeu- tend war. Ein englischer Schriftsteller behauptet sogar; daß in 1198 alle Nationen der Welt mit eng- lischer Wolle, die in Flandern zu Tuch fabricirk worden war, bekleidet waren; doch wir wissen aus den unumstößlichen Schaßkammer- Berichten, daß Wolle, Wollfelle( Haut mit Wolle darauf) und Wollengarn(kletum) exportirt wurden, nachdem Abgaben dafür gezahlt worden waren; diee Ark, auf ausgeführte Kaufmannswaaren Geld zu erheben, scheint das Equivalent det Zollgefälle neuerer Zeit zu seyn.(Madox's Hist. c. 18. 5. 4.) 3 1216. Ungeachtet der Unruhen in England, während der Streitigkeiten zwischen König Jo- hann und den Baronen, hat man Grund zu glauben, daß die Gattung dieses so überaus nüßli-