ſCr Sſdi. Giessen —.— d8 "6E. ZI 0. d 1 DL AM OECONOMIA FORENSIS“ ( oder furzer Inbegriff - Landwirchſchaftlichen Wahrheiten, ſowohl hohen als niedrigen Gerichts-Perſonen welche allen zu wiſſen nöthig. BIBLIOTI! iN y"12"2"| DE MBKTCHCHEN X 4 Mir Königl. Preußiſchen und Churfürſtl, Sächſiſchen allergnädigſten Freyheiten. - Berlin 1775, vey Joat mit einander zu vereinigen, daß eine der andern die Hand biete, erfodert mehrere Kräfte und Einſichten, als ich vielleicht nicht: beſitze,. x Zu meiner Beruhigung gereichet es, daß ich dieſe meine Gedan- ken mehr zu meiner eigenen Genugthuungy, als um ſie öffentlich bekannt zu machen, aufgeſelzet habe, „u Vorrede. 'Nachdem aber dieſer Schritt einmahl gethan worden, ſo muß ich ſchon alles der Einſichtsvolien Entſcheidung eines geehrten Publikum lediglich überlaſſen, und ob daſſelbe mich mehr nac< meinen bey dieſem Unternehmen gehabten redlichen Abſichten, als nach den mit Unter ge- Jaufenen Fehlern, die zu dem Eigenthum der menſchlichen Unvollkfom- menheit gehören, und bey einem Zuſammenfluß ſo-vieler zu erläutern nd- thig geweſenen Gegenſtände, doppelt unvermeidlich ſind, geneigtſt beur- theilen werde, geduldig erwarten, Der vorangeſeßzte Titul von einer Oetonomia Forenlis mag viel- leicht manchem reißender geſchienen haben, als er das Werk ſelber finden wird. Eine in Anſehung des Einfluſſes, den'die Arzneygelahrtheit in die Rechtswiſſenſchaft haben kann, bekannte Medicina Forenſis, und die wegen der zur Erörterung mancherley Rechtsfälle zu wiſſen nöthigen- mathematiſchen Wiſſenſchaften ans Licht getretene Matheis ze ha- ben mir zu dieſer Benennung SION gegeben,' Dem Herrn Berleger iſt von einigen gelehrten Gönnern, die ich wegen ihres Antheils, den ſie an den Wiſſenſchaften nehmen, ſelber ver- ehre, der Vorwurf gemacht worden, daß er, in ſeinem Anfündigungs- x 2| Blatt» Voor rede. Blatt, dieſes/Werk für das erſte.in ſeiner Art angegeben, da doch ſchon vorlängſtein von einem Herrn von Bohr, Leyſer und andern mehr her- qusgegebenes- Jus. Georgicum, Landrecht: und Haushaltungsrecht be- kannt ſey:"97' „Ich wäre zwar deſſen Vertheidigung, da er gedachtes Ankündi- gungsblatty. faſt zu meiner Beleidigung ohne mein Vorwiſſen drucke laſſen, zu übernehmen nicht ſchuldig. Inzwiſchen halte ich mich doch zu ſeiner Entſchyldigung ſo viel anzuführen verpflichtet, daß die vorbenannte Schriftſteller, den Landmann von den indie Landwirthſchafteinſchla- genden Rechten, wie ſolches ſich aus dem Innhalt ihrer Werke ganz klar zu Tage leget„ zu unterrichten bemühet geweſen. Die gegenwärtige Schrift aber iſt- um den Rechtsgelehrten von den ihnen zu wiſſen nöthigen Landwirthſchaftlichen Wahrhei- ten einen hinlänglichen Begriff zu geben 5 abgefaſſet worden. Da nun ſolchergeſtallt dieſes Werk einen ganz andern Endzweck, als jene, zum Grunde hat, ſo-weiß ich nicht. ob.der obenbemerkte Ausdru> des Herrn Verlegers(9 ſchlechterdings zu verwerfen ſey. Vorrede Ich ſehe voraus, daß von vielen dieſes Werk für eine bloß. vfono- miſche Abhandlung angeſehen„ und daher als zur Entſcheidung rehtli- zu ſehen, die Gewogenheit haben wollen, von ſelbſt wegfallen, Die Richter und Rechtsgelehrte von den Rechten, de- ren Kenntniß ſie ſchon vorhin in vollen Maaß beſißen- zu untertichten, würde ein überflüßiges und fruchtloſes Unternehmen geweſen ſeyn. Nur den richtigen: Gebrauch und Anwendung ihrer Rechtswiſſenſchaft bey Landwirthſchaftlichen Gegenſtänden zu erleichtern, iſt mein Vorſaß ge- ' weſen. Eineganß natürliche Folge iſt es daher, daß dieſe Arbeit mehr vkonomiſch als juriſtiſch ausfallen. müſſen.' Inzwiſchen werden aufmerkſame Leſer mir die Gerechtigkeit wie- derfahren laſſen, daß ich bey einer jeden dfonomiſchen Wahrheit, die in dieſem Werk abgehandelt worden, den Gebraun<, der davon in der Rechtsanwendung zu machen iſt- anztüzeigen nicht unterlaſſen habe, - Die: in dem gegenwärtigen Erſten Bande enthaltene beyde Hauptſtü>e ſind ohnedem wegen des Innhalts der darinn- abgehandelten we Mate- Vorrede, Materien, von ſolcher-Beſchaffenheit, daß der dkonomiſche Theil, wenn er dem juriſtiſchen nüßlich werden ſollen, etwas umſtändlicher erkläret und zergliedert werden müſſen. Die für den folgenden 2ten Band auf- behaltene Materien, werden es vielleicht erlauben daß ich von rechtli- den Grund zu dem ganzen Werke und den darinn. vorfommenden folgenden Abhandlungen lege, das zweyte aber eines der wichtigſten richterlichen Geſchäfte betreffe, und überdem faſt alle wirthſchaftliche Gegenſtände in demſelben zuſammen kommen, wird ſich der Aufmerkſamkeit des geneigten Leſers von ſelber darſtellen. I< hoffe daher eine geneigte Entſchuldigung zu verdienen, wenn ich in beyden etwas weitläuftig geweſen zu ſeyn ſcheinen mögte; Die Bemühung, in dem erſten Hauptſiüke, die in die Rece unvouſtändig zu loſſen, nichts übergehen konnen, Warum aber indem erſten Hauptſtüke einige Mate- Materien weitläuftiger als andere, abgehandelt worden ſi nd, davon have ich bereits s. ule.deſſelben Rechenſchaft Fes 1 40318 Heos8 Im übrigen in zwar 1857 248 Berleger in ſeinem ohne mein Borwiſſen gedru>ten Ankündigungsblätte, dem erſten Bande noch meh- rere Abhandlungen, als gegevwärtig wirklich darinw enthalten ſind, zu? geeignet.(Es liezet auch bereits die Ausführung der bey Aufhebung der Gemeinheiten nöthigen landwirthſchaftlichen Einſichten wirk? . fich zum Abdruck fertig. Da aber wegen der herannahenden Oſtermeſſe, die Zeit, ſolche dem gegenwärtigen Bande mit einzuverleiben, nicht mehr verſtatten wollen, auch dadurc< die verſprochene Bogenzahl des veſtgeſeßten Preiſes würde überſtiegen worden ſeyn, ſo“ſoll der Anfang des zweyten Bandes damit gemachet werden, und man wird, wofern die: gegenwärtige einen geneigten Beyfallfinden, eher von mehrern als wenigern Materien, als verſprochen worden, beſondere Abhandlungen „zu liefern bemühet ſeyn, Den 22ten April 1775. Df Der Verfaſſer. SCIA- “ Bu K30Mu) I Lom; rin De | oder Summaxviſcher Tunhalt der in dem Erſten Bande der Oeconomia Forenlis abgehandelten Materien. 2 aku ZDV GZ em did de 3 2:4 Exſtes Hauptſtück, Bon den allgemeinen Begriffen, die ein Richter von dem Zuſammenhange der Landwirthſchaft haben muß, dür 8.5. Ny-efinieion der Landwirthſchaft, nebſt der davon in der Rehtsgelahrtheit zu ma- 25. |. 37 Summariſcher Innhalt. u C. 37. Won dem Weinbau, und wie deſſen Nutbarkeit zu beurtheilen- S. 27. Ed 38. Fortſeßung des vorigen.- S. 27. - 39. Von der Nothwendigkeit des Holzes und der Waldung bey einem Landgut, und das deſſen Mängel für keine Kleinigkeit zu achten. GS. 28. 402. Wie MEN jede Holzart, ehe ſie wirthſchaftlich genutzet werden könne, ſtehen müße. S.29. 41, Daß man aber auch das Holz nicht zu lange ſtehen, und überſtändig werden laſſen müſſe. S. 39. 42. Von Brand und Windbrüchen. S. 30. 43. Von dem jungen Auſſchlag und deſſen Schonung: S. 3". 34. Wie der Ueberfluß des Lagerholzes am bequemſten zu verbrauchen, und in Geld zu ſehen. S- 33. 45. Von der Fiſcherey. S. 33- 46. Von der ZEN? und was, wenn ſolche volkommen ſeyn ſoll,"daz gevöret.- S. 33- 47. Won 4. Eigenſchaften guter Teiche, und wie ſtark ſolche beſeßet werden fön- ne S. 34-; 43. Wem in Erbfällen die in den Teichen ſtehende Fiſche zugehören. S. 35-+ 49. Von der wilden Fiſcherey. S. 36. 50. Daß, wenn ſolche'im gehörigen Stande bleiben ſoll, Brut und Jugend geſcho? net, und daher weder in der Laichzeit gefiſchet, no< auch Enten gehalten wer- den müſſen. S. 36 und 37. 51. Daßnicht ohne Unterſcheid alle kleine Fiſche herauszunehmen, und wie zu ſolchem Ende die Fiſchernete einzurichten ſind. S. 38. 2. Daß die Größe der Netze mit der Größe der zu befiſchenden Gewäſſer in einem > richtigen Werhältniß ſtehen müſſe: S. 38. 53- Von der Mühlengerechtigkeit, und daß bey deren Ertheilung zuvörderſt die be- nachbarte Mühlenberechtigte zu verneymen. S- 38. 54. ee u Benachbaxte bey einer neuen Mühlen- Conceßion gehöret werden müſſen.. 39:! 55. Wenn die benachbarte Mühlenberechtigte ein gegründetes Recht der neugeſuch- zen Mühlen- Conceßion zu wideriprechen haben. S. 39. 56. Ob ein mit der Mühlengerechtigkeit beliehener mehrere Mühlen erbauen, odet die alten vergrößern, und mit mehrern Gängen verſehen könne. S- 49- 57. In wie PEE! und Waſſermühlen gegen einander verwechſelt werden kön- vn. OO. 4! 58. Fortſeßung des vorigen. S. 41. 59. Von der Beſtimmung der Höhe des Waſſers. S. 42 . 60. Von dex Braugerechtigkeit, und in wieferne ſie, nach Unkerſcheid der Provin- zien, mit den Landgütern verknüpfet? iſt.. SDS. 43- - 61... Von der beſondern Nußbarkeit dee Braugerechtigkeit. S- 44. 6 2, Nach welchen Grundſätzen ein Richter den Ertrag der Brau- und Schenkgerech- tigkeit bey Würdigung der Landgüter zu ſchäßen habe. DS. 45- a2 6.63.- W 6. 63 2 64. u«a u I2 I 2= vw 3 76. 7775 - 78. 7 79. 9.920, Summariſcher Junhalt. Daß Die unter einem mit der Brau- und Schenfgerechtigfeit beliehenen Gerichts» Herrn lebende Dorfs- Einwohner ihr Bier und Branntwein gur allein von demſelben zu nehmen verbunden ſind. GS. 46. Daß jedoch einem jeden auch an fremden Orten zu Bier zu gehen, wie man es zu nennen pfleget, erlaubet ſey, und der Brauberechtigte auch gutes und trinfva- res Bier verfertigen laßen müſſe- S. 45. . In wieweit ein mit der Schenkgerechrigfeit beliehener neue Straß- Krüge odey Kretſchame anzulegen befugt ſey- GS. 47- TIVie weit die Gerechtigkeit derjenigen Gutsbeſiker, die mit feinem Schenkfruge beliehen ſind, gehe. S- 48- In wie weit ein dergleichen Gutsbeſiker, der ermangelnden Schenkgerechtigfeit ohnerachtet, die in ſeinem Lohn ſtehenden Handwerker und andre Arbeiter, mit Bier verſorgen könne. DS. 48- . In welchen Fällen die mit keiner Schenkgerechtigkeit beliehene Gutsbeſißer auch ſelbſt ihren Arbeitern Bier zu überlaßen nicht berechtigt ſind. S-. 49- N . Zun wie weit die Jagd alseinenußbare Gutsrubrik angeſehen werden könne. S. 52 - Von den Grundſätzen, welche bey Abſchäzung der Jagd zu veobachten ſind. S. 59- 7. Von dem Recht der Folge- S, 54. . Von der Schon- und Seß-Zeik. S. 52. des. 3. Daß zu dem blübenden Stande eines Landgutes die zu deſſen Bewirthſchaftung erforderliche Anzahl eingebohrner Unterthanen ein vieles beytrage, und daher - deren Vermehrung eine der wichtigſten Meliorationen, ihre Werringerung aber eine der gefährlichſten Deteriorationen ſey." S. 53 . TYRodurch die Landgüter gemeiniglich von Menſchen entblößet werden, und wie mit den Bauern, um ſie weder in Unordnung gerathen zu laßen, noch auch ihr GBeglaufen befürchten zu dürfen, umgegangen werden müſſe. S. 54- . Von der unrichtigen Denkungsart der meiſten Grundobrigkeiten gegen ihre-Un- terthanen, und daß die Nahrungen der dienſtbaren Bauern mit den ihnen auf- erlegten Dienſten in einem richtigen Verhältniß ſtehen müſſen. S. 55+. Zur Erhaltung eines Bauern wird auch ein vernünftiger und vorſichtiger Ge- hrauch ſeiner Dienſte erforderk. S. 556.: Daß dieſer vorſichtige Gebrauch der Dienſte und des Dienſtzwanges'gemeiniglich von den Zeitpächtern außer Augen, geſeßet, und dadurch viele dienſibaxe Untex- thanen zu Grunde gerichtet werden. S. 57: E51 2167. Daß aus dieſer Urſache die Zeitpächter für Landgüter, wobey viele dienſibare Bauern vorhanden, beſonders verderblich und gefährlich ſind. S.. 58. Wird durch das Beyſpiel der von den Pächtern den Bauern bey ſchlimmen OVege gemeiniglich zugeinutheten weiten Getreidefuhren erläutert, und wie Die- ſem Misbrauch iv den Pachtcontracten vorzubeugen ſy D-58012' Daß auch in denen Fällen, wo die Pachtcontracte keine dergleichen Einſchrän- kungen in ſich enthalten, der Richter dieſem Mißbrauch durch rechtliche Erkennt- niße Einhalt zu thun genungſame Gründe habe. S./5,9. G. 31. Summariſcher Jnnhalt. v * Daß die'Erhaltung der Bauern von einem vorſichtigen Gebrauch der Dienſte abhange, wird noch durch ein andres Beyſpiel von dem unter den Zeitpäch- tern gewöhnlichen Aufſchwelien der Dienſte beſtätiget. S. 60. Wie auch dieſer Mißbrauch zu heben ſey. DS. 61x.| pe. das Aufſchwellen der Dienſte den Bauern eher nüblich als ſchäd- I S0: 52%| Von dem verſchiedenen Zuſtande und Beſchaffenheit der Unterthanen und Dorfsbewohner, und ihren verſchiedenen Pflichten, wird ein kurzer allge- meiner Begriff gegeben. S. 62.? Von der Jurisdietio Patrimonalis, oder der dem Gutsbeſiter zuſtehenden Erbge- richtbarkeit, und in wie weit ſie von dem Dienſtzwang unterſchieden. S. 63. - In wie weit dieſe Erbgerichtbarfeit unter die nutzbaren Rubriken eines Landgu- tes zu ſeken- S. 64. . Von der Dorfpolicei- S. 65. Von den Gegenſtänden der äußern Dorf- oder Feldpolicei. SS. 65 bis 69« Von den Gegenſtänden der innern Dorfpolicei. S. 69 bis 84 Von dem richtigen Verhältniß des Beytrages zu dem Dorfpoliceiweſen. S. 84. In wie weit die Grundſäke einer richtigen Dorfpolicei einem Rechtsgelahrten zu wiſſen nüßlich und nöthig ſind. S. 84 und 85.| Von den allgemeinen Begriffen, die von dem auf einen Landgut erforderlichen Viehſtand, und den dazu 3% origen verſchiedenen Vieharten, nöthig ſind. S.85« Von der Eintheilung des Wiehſtandes, und den dabey zu beobachtenden allge- meinen Grundſäßen. S. 86. Von dem Zugvieh, und ob es Ochſen oder Pferde zu halten zuträglicher ſey. S. 87. Von dem Unterſcheide der Stall- und Graspferde. S. 88. Wie die Koſtbarkeit der Stallpferde in ihrer Futkterung zu vermindern. S. 89 und 90.- Daß auch durch eine vernünftige Abſtellung der überflüßigen Knechte die Ko- ſten, die ſonſt durch die Pferde in der Landwirthſchaft verurſacht werden, gar ſehr gemindert werden können- S. 91. Ob und in wie weit die eigene Pferdezucht rathſam ſey- S. 92 und 93. Was wegen der Zugochſen zu beobachten. S. 94. Daß unter dein nußbaren Wieh die Schafe den Vorzug haben, und warum daher den Rehtsgelahrten eine hinlängliche Kenntttiß von den Schäfereyen und den dahin einſchlagenden ovekonomiſchen Wahrheiten nöthig ſey. S. 95. Warum die mit der-Schäferey- Gerechtigkeit beliehene Grundherrſchaften nicht allein ihre eigene, ſondern auch ihrer Unterthanen und des ganzen Dorfs Acker und Grundſtücke mit ihren Schafen zu behüten berechtiget ſind. S. 96. - Warum die Unterthanen ordentlicher Weiſe von dem Recht, eigene Schafe zu- halten, ausgeſchloſſen ſind. S. 95. ift An welchen Orten die Gemeine der Unterthanen eigene Schafe zu halten be- xechtiget ſey» undvon den dabey erforderlichen Cinſchränfungen. S,. 97. b S. 104, Vi Summariſcher Junhalt. 4. 104. Fortſezung vva den Einſchränkungen der Dorf- Schäfereyen, und daß ſolche nicht nach bloßer Willkühr vermehret werden fönne. S- 98-+ - 105, In wie ferne das in den 4 nächſt vorſtehenden 9. 6. enthaltene bey Anwendung der Rechtsgelahrtheit nüklich ſeyn könne, wird kürzlich wiederhohlet. S.99 - 106,. Von der in einigen Königl. Preuß. Provinzien, beſonders in der Neumark, ein- geführten Schäfer- Schattenhufen, und daß die davon beſtimmte Abgabe als eine Vergütigung für die von der Herrſchaft auf der Gemzine Grundſtücke | exercirte Schaftrift anzuſehen ſey. S. 99. » 707. Warum dieſer Schäfer-Schattenhufen- Beytrag auch an. den Orten, wo die Unterthanzen eine gewiſſeAnzahl eigener Schafe zu halten befugt ſind, gegeben werden müſſe. S- 100, - 108. Daß aber alsdenn, wenn, bey den Gemeinheits-Aufhebungen oder ſonſt; die Herrſchaft ſich des Rechts der Schafhütung auf der Unterthanen Grund- Stücke gänzlich entſaget hat, dieſer Beytrag wegfalle. S. 101,; » 109."Daß zur Erlaſſung des Schäfer- Schattenhufen- Beytrages nicht genung. ſeyy * wenn die Herrſchaft ſich nur blos, der Unterthanen. Sgaten nicht zu behü- . ten, anheiſchig gemacht hat. S. 102.. - 110. Die Beſtimmung des Schafhaltens kommt hauptſächlich: auf. das eigne ge? wonnene Winterfutter an- S, 103. - ILL. Die Richtigkeit des im vorigen 8. veſtgeſekten Grundſaßes, und die gehörige ; Anwendung davon, wird durch-ein Beyſpiel erläutert. S- 104. = 112. Fortſeßung des vorigen. S. 105. y - 113. Von dem Unterſcheid der Zucht- und Hammelſchäfereyen,. und welche Weide "fich für eine jede am beſten ſchiefe... S. 106.; 207 - 114. Von den Grundſäßen, die bey Beſtimmung Der für die Zuchtſchäfereyetz, ſich ſchicfenden Weide zu beobachten ſind, ingleichen von dem Schmeervieh. und Schafräude, und was, um dieſe zu verhüten, für Vorſichten zu gebraus= er. S. 140- 351. Von der Bruchweide, daß bey Beurtheilung derſelben, ob ſie dem Kuhvieh zuträglich ſey oder nicht, theils auf die Lage, und theils auf den Gruad und Boden der Brücher Rückſicht genommen werden müſſe, wobey zugleich der Unterſcheid zwiſchen den Oder-, Warthe- und: Netbrüchern zum Beyſpiel angeführet wird. S. 141. 152. Von der Waldhütung, daß ſolche zwar wenig Milch gebe, zur Viehzucht aber vorzüglich gut und bequem ſey» welches durch ein Beyſpiel erläutert wird. S- 142./ 153. Daß die magere Ackerweide ſehr bequem durch die in unſern Tagen ſv berühmte Stallfürterung erſeßet werden könne. 443- 154. Woxinn die Stallfutrerung beſtehe, und daß ſie ſowohl möglich als nugßbar ſey, A"was dieſen beyden Stücken gemeiniglich entgegen Seſebe wird. „144.„WSF S Summariſcher Jnnhalt. IX „155. Von dem zu dieſem Endzweck erforderlichen Anbatt von allerhand Arten von Fütterkräutern, und daß in unſern Gegenden der bekannte rothe Spaniſche Klee hierzu am bequemſten ſey- S. 145. R 20; 156. Wie der zur Futterung der Kühe benöthigte Klee, ohne daß dem Getreidebau dadurch das geringſte entgehe, erbauet werden fönne« S. 146 und 147. 157. Daß der Klee die Kräfte des Ackers, worinn er geſaet iſt, der gemeinen Mey- nung nach, nicht ausſauge, ſondern vielmehr deſſen Fruchtbarkeit merklich vermehre. S. 148- 158. Warum zu der Stallfutterung, auſſer dem Klee, auch der Anbäu von allerhand Kohl- und Wurzelgewächſen nöthig ſey, und welche Arten hiervon in unſern Gegenden ſich am beſten hiezu ſchiken- S1 159. Worinn der unwiderſprechliche Nutzen der auf vorbemeldete Weiſe ganz wohl möglich zu machenden Stallfutterung beſtehe. S- 150, 160. Fortſekung des vorigen. S. 157-; 161, Von der für die Kühe, wenn ſie in gutem Stände erhalten werden ſollen, nöthigen Winterfutterung, beſonders von dem Brühfutter- S. 152. 162. Von den Urſachen, warum das Brühfutter den Kühen zuträglich ſey. S. 153- 163. Fortſezung des vorigen, wobey zugleich von der Aufmengung allerhand Ar- ten von Kohl und Wurzelwerk gehandelt wird- S- 154-': 164. Wie von den bisher von den für die Kühe beſtimmten verſchiedenen Futterarter gegebenen blos ökonomiſchen Begriffen von den Richtern und Rechtsgelahr- ten eine Anwendung zu machen, wodey zugleich eine verhältnißmäßige Anwei- fung von der Nußbarkeit dex Kühe, nach Verſchiedenheit der Weiden und des Futters, gegeben wird.. S. 154 Und 155.; 165. In welchen Fällen die in dem vorigen F.- von der verſchiedenen Nukbarkeit der Kühe gegebene Anweiſung eine Ausnahme leide, und daß es dabey haupt- ſächlich auf den mehrern oder wenigern Abſat dev Milc<, Butter und Käſe, folglich auf die Lage eines jeden Orts, ankomme. S. 156. 166. Daß man ſich, wie überhaupt, ſo auch beſonders bey. den Kuhmelkereyen, mit Schäßung der durch bloße Induſtrie hervorgebrachten Verbeſſerungen ſchr wohl in Acht zu nehmey habe. S. 157. 167, Von den Schweinen, in wie weit und an welchen Orten ſolche für nußbar er- achtet werden können. S- 157. 168, Von den Ziegen, in wie weit ſie nyßbar oder ſchädlich, und wie das in ver- ſchiedenen Ländern wegen deren Haltung ergangene Verboth zu verſtehen, und anzunehmen ſey. S. 158. 169. Von den Gänſen und übrigen Federvieh, in wie weit.ſolck. Von den Landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie bey gerichtli- » T203; - Z7B B- 102, - 123. welchen.ſie den verſchiedenen Acker, ob er das, was. von ihm angegeben wird, auch wirklich zu leiſten fähig ſey, prüfen können; nöchig ſind. S. 350. Die, Noth wendigkeit.gewiſſer Merkmahle, woran, daß dex Acker die ihm zuge- ſchriebene Wirkung, wirklich habe, erkannt. werden Fann; wird. weiter ausgefüh- bn. SD AL: . Die Wirkung der verſchiedenen Aferarten blos nach der Farbe zu beurtheilen; iſtein, Fecthum., S. 35.2. vs Daß die weſentliche Güte des AFers ſeinen Grund iy der Art ſeiner Zuſammen ſebung habe, und alle-Fruchttragende Erdarten aus Thon und Sand zuſammen geſeßet, warum. aber dieſeohne Vermiſchung gänzlich unfruchtbar ſind. S. 35,24 Watum die Fruchtbarkeit des Ackers aus dex richtigen Vermiſchung der oben be- mertcen beyden Erdarten, des Thones und.des Sandes, zu erfennen-ſey. S. 353. Daß bey dieſer Vermiſchung eine groſſe Mannigfaltigkeit wahrgenommen wer- de, bey einigen dex Thon und bey andern. der Sand prädominire, bey andern aber-hinwiederum. ein gleiches Werhältniß-von beyden zu bemerken ſey. S. 354. Watam diejenige Erdarten, worinn der Thon prädominiret, ſich vorzüglich für den Weißen und Die groſſe Gerſte ſcen.: S. 354.| Warum ein Acker, bey, welchen ein faſt gleiches Maaß von Thon und Sand wahrgenommen wird, beſonders. für den Roggen und kleine Gerſte zuträglich NESSE SE Phet ne, e EAS diejenige, Aecfer, bey, welchen mehr ſandige als thonige Theile ange- tröffen werden, nur mirkelmäßigen, Roggen, und. an Sommerung blos Hafer „utid Buchweigen bringen können.- S. 355. Daß die Abweichungen von den vorhin gegebenen Regeln, nur..in zu Dingen. beſiehen-können/ und.deren. Beurteilung lediglich den Taxg miſjarien Überlaſſen. werden müſſe..S 356% 4 Daß zur Beſtimmung der Ausſaat und des Körnerx- Ertrages, auch auf den Zahlen, DN:| en» ſpli, nicht nach. der gegenwärtigen Beſchaffenheit, ſondern nach dem wirthſchaftlich mögli, mehr aufdie Hut ynd Weide,(als auf das Winterfutter, zu ſehen ſey. S. 4r5. E: IBarum auf Landgütern, wo die Schafe nur blos das AGerfeld zu behüten ha- ben, auf jedes Stück 2 Magdeburgiſche Morgen zu rechnen, an den Orten aber, * wo noch auſſerdem Heiden. und andere Abrriften vorhanden ſind, dieſer Saß auf Ztel, auch wohl tel; zu erhöhen ſey. S. 416. Wie, nach den vorſtehenden Sätzen, der Schafſtand.'des ganzen Landgutes auszureHnen; und-dadurch das zum Ertrag kommende: hervſchaftliche Wieh auszumitteln ſey.; S- 416. . In welchen Fällen auch auf die Winferfurterung Rückſicht zu nehmen, und daß- auf.19,Magdeburgiſche Morgen herrſchaftlichen Roggen- Ausſaat, ganz-füglich 50-Schafe gerechnet werden können. S.'417- .« Warum dieſe vorgeſchlagene Ausmittelungsarten des Schafſtandes- viel ſichrer und'zuverläßiger,als die-bisher gewöhnlich geweſene; find. S. 418. .- Worxinn die-verſchiedene Abgutämäen,. die ein Eigenthümer von- der Schäferey zu erwarten hat, beſtehen.. 458. j Daß; wegen der vielen-Unglücksfalle, denen„die Schäfereyen unterworfen. ſind, der Ertrag des Schafviehes bey'den. Gütertaxen nicht auf das Höchſte zu trei- ben ſey'S.-413 9:. . Daß inzwiſchen die. Preiſe der ſämmtlichen- Schöfereyproducten: gegen: die vori- gen Zeiten. gar ſehy geſtiegen, und daher. die alte gewöhnliche Säße inden Taxen nicht fernes beybehalten werden können. S. 420. :- Nochmahlige Erinnerung,.warym-die Erhöhung dieſer Sätze nur mäßig einzu- richten ſey Si 421: - Das Schaf zu jetzigen Zeiten zu einem jährlichen Ertrage von 12. Gr. anzu- ſchlagen; würde; nach des Verfaſſers Meynung, ein Sag-ſeyn, welcher ay. Den Weiſaogs Oxiteg 6ls billig. und„Werhältnismäßig angenommen werden könn- C. CA42 15:: In wie ferne; wenn der im vorigen b8.-enthaltene- Vorſchlag: keinen Beyfall. fin- den ſollte, die vorigen verſchiedenen Säke zu erhöhen. wären., 422. Von-dex Abnußung der Schweine, daß ſolche nur an den Orten, wo Braukrüe- ge oder ſtarke Kuhmelkereyen, vorhanden, in-Anſchlag:zu bringen, und dieſer Er- trag am bequemſten nach der Anzahl der Zuchtſäuye:zuXehnen. ſey. S; 422. 6, 191. KXVI1I Summariſcher Innhalt, 5. 191. Wie hoch der Ertrag der Schweinezucht, nach dem Verhältnis des Braufru- ges oder der Kuhmelkerey, anzunehmen ſey. S. 423+ 192. Von der Abnußung der Gänſe und des übrigen Federviehes, und/warum ſol- ID -, 224. Von den kleinen Sommerfiſchereyen, wie ſolche abzuſchäßen, und daß ſelbige bey den Taxen nicht ſo ſchlechthin zu übergehen. S. 454-.- » 225. In welchen Fällen bey Abſchägung der Fiſcherey auch die Pacht- Contracte zum Grunde geleget werden können. S. 454. Neunter Abſchnitt. Von: der“ Holz- und Waldnußung. “ 226.. Warn, bey Abſchätzung eines Landgutes, dieſe Wirthſchafts- Rubrik die meiſte Aufmerkſamkeit verdiene, und daß dahin die alten Säße und VWorſchrif- ten zu unſern Zeiten nicht mehr gebrauchet werden können. S.- 455- S5 Zu um den Holzertrag gehörig und zuverläßig auszumitteln, zu verfahren ſey- . 455. 228. Daß der Ertrag einer jeden Holzart beſonders auszumitteln, und was dabey in Anſehung der verſchiedenen Lage zu beobachten. S. 456. Ee) 229. Von den Maſthölzern, derer verſchiedenen Beſchaffenheit, und wie bey derſelben Veranſchlagung, wobey es hauvrſächlich auf die Ausmittelung zweyer Punkte anfömmt, zu verfahren. S. 457.: M. * 230. Wie das Maſtgeld, nach Verſchiedenheit dey Maſtarten,'auf immerwährend: 1 zu beſtimmen. ſey>». S. 458. NE."2; 234+. Daß. bey den Maſthölzern kein Holz zum Verkauf in Anſchlag zu bringen, auſſer denen wegen Alter oder anderer Zufälle abgeſtorbenen Bäumen, welche zu dem Brennholz zurechnen. S. 458.| j DiE 232. Warum, bey Taxirung des Maſtholzes, auch zugleich darauf, ob ein gemingſa- mer Zuwachs von allen Zeitaltexn vorhanden ſey, geſehen exden müſſe. S.459. 233. Von«dem lebendigen Holz, was darunter verſtanden werde, und auf was: vor Weiſe es am bequemſten abzuſchätzen ſey. S. 460. 9970 234- Von der Abnugutig des übrigen Theiles dex Waldungen, und auf wie mancher- ley Holzarten dabey vornehmlich zu ehen. S. 460. 2 235 Von dem Brennholz, was dazu eigentlich zurechnen; und warum auch auf deſſen | verſchiedene Güte und Beſchaffenheit zu ſehen ſey. S. 4615- nä DE 236. Daß bey dem Brennholz zuvörderſt dasjenige, was zur Wirthſchaft nöthig iſt, abgerechnet werden müſſe, und warum deshalb für ein jedes WWirthſchafts-Ge- ſchäfte gewiſſe Säge veſtzuſekßen nöthig iſt- S. 462.“ * 237. Won den Söken, die bey einem jeden Wirthſchafts-Geſchäfte wegen des Brehn» holzes, an Orten, wo ſolches nicht übermäßig ray und theuer iſt, anzunehmen ſind. S, 462, und 453. g, 233 :, 238 Summatriſcher Jyunhaält.-"NXXI 8. 238. Daß auch das Deputanten-Ho:z, imgleichen dasjetige, was die Unterthanen an einigen Orten an Brennholz erhalten, abzuziehen ſey, nebſt den in dem leß- tern Fall vabey zu nehmenden Maoßregeln. S. 464. ». 239. Von den Preiſen des Brennholzes, und warum die jeßigen beyden Taxen ganz ſicher zum Grunde geleget wexden können. S. 465. - 240, Warum auch an den Orten, wo das Brennholz, als Brennholz keinen Abag - findet, ſolches in den Taxen nicht ſchlechterdings zu übergehen, ſondern zu einem ; gewiſſen Ertrage zu rechnen ſey. S. 466.': - 241, Von dem ſogenannten Kaufmannsgut, und warum ſolches in den Taxen nicht als Kaufmannsguk, ſondern nur bloß als Bauholz anzuführen. S. 466. - 242. Von dem Bauholz, wie ſolches ausgemittelt, und deſſen Preis beſtimmet wez- den müſſe. S. 467. ae| » 243. Warum an einigen Orten, wegen des fehlenden Abſaßes, ein Theil von dem Bauholz abzuziehen, und nur bloß als Brennholz anzurechnen ſey. S. 468. - 244. Wie bey Abſchäkung eines Waldes, der bloß aus jungen Zuwachs beſtehe, zu verfahren. S. 469.: re' - 245. Fortſeßung des vorigen, und warum ein dergleichen Wald nur zur Hälfte ſeines wahren IVerths in Anſchlag zu bringen. S.469. - 246. Daß durch den im vorſtehenden 8. gethanen Vorſchlag der künftige Beſiter wegen der auf einige Zeit zu entbehrenden Nußung ſeines Capitals hinlänglich entſchädiget werde. S. 470., - 247. Von dem Nußholz, wieviel davon in bäaren Ertrag zu bringen, ingleichen von den. Schliet- und Lattſtämmen, auch Hopfen- und-Bohnenſtangen, und warum bey deren Veranſchlagung ſehr behutſam zu verfahren ſey.. S. 470. und 471. Zehnter Abſchnitt. Von Glashütten, Ciſenhammern, Pech- oder Theerhütten, Kalk- und Ziegel: Oefen, auch Pottaſch-Siedereyen und Kohlenſchwelen, und 1 deren Abnußung, 8.248. Daß die zu dieſem Abſchnitt gehörige Abnußungs- Rubriken nur hauptſächlich an ſolchen Orten, wo ein Ueberfluß an Holz vorhanden, nüßlich ſind. S. 472. - 249. Was bey der Ausmittelung des Ettrages von dieſea Wirchſchaftstheilen zu beobachten. S. 472« 's 250. Ohne den dazu'erfoderlichen Ueberfiuß an Holz, iſt, dergleichen Wirchſchafts- “ Gewerbe in Anſchlag zu bringen, nur ſehr ſelten rathſam. S. 473. - 251. Daß dabey hauptſächlich auf den Worrath der Materialien, und ob dieſelben auf immnerwährend zureichend ſind, zu ſehen, und bey deren Ermangelung dergleichen Wirthſchaftstheile nur zu einem mäßigen Capital anzurechnen. S, 473. EC 2 Lilfter XXX Summariſchexy Innhalt. Eilfter Abſchnitt. Von.dem Wieſewac. “Ein Landguth.in den Zuſtand zu ſeben, daß deſſen Eigenehümer, wo. nicht von allen doh wenigſtens'einigen nußbaren Theilen deſſelben, mehreren Vortheil und baare Einnahme als ſeine Vorfahren ehedem davon genoſſen, mit Gewißheit erwarten kann, dieſes allein verdient den Namen einer wahren Verbeſſerung. Die Bermehrung der Be- quemlichfeit und des Vergnügens, kann zwar in Anſehung reicher Guchsbeſiger, viel gu- tes und angenehmes zuwege bringen. In Betracht des Zaudgurbes jelber aber, ohne Rüü&ſicht auf ihrs Beſitzer, ſie mögen reich over arm ſepn, können blos folce Derän- derungen, durch welche entweder die Einnahme erbödet, oder die Ausgabe vermin- dert wird die Aufmerkſamkeit des Richters nach ſich ziehen, Nicht das Vermögen des zeitigen Tigenthümers, ſondern lediglich die äuſſere und innere Beſchaffenheit des Landguches muß dabey in Erwägung gezogen werden. Will mau ein Landguch auf die beſtmöglichſte Weiſe nußen, ſo müſſen dazu nicht allein die bequemſten Mittel erwählet.. ſondern ſolches auh richtig angewendet werden. Beydes ſeßet eine vollſtändige Kenntniß ſo wohl der zu nußenden Stücke, als dazu dien- ſamen Mittel, voraus. Zur Landwirthſchaft wird alſo Weisheit und Klugheit erfordert. Ein bloſſes mechaniſches Wiſſen iſt hiezu um ſo weniger hinreichend, als die Verſchieden- heit der Lage, der Zeiten, der Anwehre und andrer Umſtände mehr, auch eine groſſe Ber- ſchiedenheit in der Benußung der Landgüther nach ſich ziehen. Die Wirthſchaft in weit entlegenen Provinzien nach den Gegenden einer volfreichen Stadt beurtheilen zu wollen, würde weit gefehlet feyn, und eben ſo erfordert dieſes Geſchäfte eine ganz andre Behand- lung zu Krieges- als Friedenszeiten..- Verſchiedenheiten, die beſonders auf den Richter- früblen bey vorkommenden Fällen nicht auſſer Augen gelaſſen werden müſſen. 04.125 Von dem Segenſtande der Landwirthſchaft. nemlich den Landgütbhern,. und wie ſolche aus : verſchiedenen Wirtbſchafts/Theilen beſtehen. Ein Zanguth iſt ein Inbegriff verſchiedener auf dev Oberfläche des Erdbodeins veſindlicher, ſowohl der Lage aks dem YTutzen nach, mit eiirander verbundener, und durch richtige Reine und Gräntzen voy fremden Eigenthum abgeſondercer nutzbaren Theile. ; Die nußbare Theile, aus welchen das Ganze eines Landguthes beſtehet, ſind nach unſrer Landesart Ackerbau, Wieſewachs, Rindviehnußung, Schäferei, Gartenbau, "Weinbau, Hopfenbau, Brauerey, Waldung, Fiſcherey, Jagd, Bienenſtand, Schwein- und Federviehnußung, Ziegel- Kalk- und Kohtenbrennerey, Potaſchſiederey, Steinbrü- en, wird eineni Richter, der von dem Wirthſchafts-Derhältniß nach vorſiehenden Grundſätzen unter- richtet iſt, nicht ſchwer fallen.; Avch mögen dieſe Grundſätze bey Bewirthſchaftung der unter Vormundſchaft und«andrer unter gerichtlicher Verwaltung ſtehenden 2andgüther, imgleichen bey Ab- legung der Dormundſchafts- und Adminiſtrations- Rechnungen, zur Richtſchnur ge- ſezet werden. Dev ſonſt ſo gewöhnliche Verfall ſol, gemeine Wohl des Landes, ſo nothwendigen Sache, dur< gerichtliche Verfügungen, keine Zinderniſſe in den Weg geleget werden. j . Wie-leicht ſolches,"bey Auſſerachtlaſſung der vorhin bemerkten Regeln, aus' den beſtem Abſichten geſchehen könne, fällt einem Nachdenkenden und Erfahrnen zu begreifen nicht ſchwer. Man darf hierunter zu feinen Erdichtungen ſchreiten.“ Auf Anhalten ei- nes Gläubigers das Guth durch gerichtliche Auspfandung von Kühen und Schafen zu ent- blöſſen, würde z. B. ein Fall ſeyn, wodurch das Verhältniß der wichtigſten Wirthſchafts- theile unterbrochen wird.||: Das gewöhnliche hatJuſtitia& pereat mundus würde hier zu unrecht: angebracht ſeyn:"Die Befriedigung eines Gläubigers kann gar wohl geſchehen, ohne daß: das"Land- guch des Schuldners zu Grunde gerichtet werden darf. Bey Ermangelung andrer Zah- lungsmittel iſt es weit beſſer gechan, das verſchuldete Guth zu verkaufen, als daß daſſelbe durch-vieljährige unrichtige Bewirchſchaftung, oder durch verhangene Hülfsmittel, die das ſo nothwendige Wirthſchaftsverhältniß unterbrechen, zuleßt zu einer Einöde gemacht werde. Gienge gleich der Schuldner dabey verlohren, ſo würde doch wenigſtens dem Staar durch den-NRuin: der Landgücher kein ſo empfindlicher und.ſehr'ſchwer wieder gutzu- machender Schade geſtiftet. Die mit der Juſtizverwaltung ſo nötbig zu verbindende Weigheit und ZFlugheit erzeuget eine Billigkeit, die dieſes alles von ſelbſt lebret. SEIED Daß. bey Verbindung. der Wirthſchafts-Theile auch beſonders«auf ihre Lage geſehen und daher die Grundfiücke nicht ohne.Troth getheilet werden müſſen. Bey Verbindung der verſchiedenen nutzbaren Wirthſchaftstheile iſt auh be- fonders auf deren Lage zu ſebei1.. Ein nahe belegenes Grundſtück bringet mehreren Nußen, als ein entferntes. Holz und Wieſewachs beweiſen ſoler ſind weit ſchwerer zu bewirthſchaften, als nahe belegene./ Ein Landguth, welches unter zwey oder mehvere Eigenthümer getheilet iſt, kann im Ganzen nicht ſo viel Nuten bringen, als wenn es nur einen Beſißer hat. Da ein jeder Eigenthümer ſeine beſondre Haushaltung, hat, ſo verurſachet ſolches eine Menge von Ko- ſten, die ſonſt, wenn nur eine geführet werden darf, nicht nöthig ſind.. Auch iſt die völlige Uebereinſtimmung zweyer oder mehrerer Nachbaren, die in ei- nem Dorfe beyſammet wohnen, eine ſehr ſeltene Sache. Beſtändiger Zank und Wider- willen ſind bey dergleichen Umſtänden weit gewöhnlicher.- Daß hiedurckers, und bey welchen Gelegenheiten einen: Richter eine Renntniß davon nötbig iſt. Der Aer iſt nicht durc mit mehrern gehandelt werden ſoll, nicht geſchehen könne, wird einem jeden vernünftigen Richter von ſelbſt in die Augen leuchten. Eben ſo iſt auc“ eine hinlängliche Kenntniß der verſchiedenen Güte des B9- dens in ſolchen Fällen nöthig, wo bey Aufhebung der Gemeinbeiten ein Aer gegen den andern vertauſchet werden ſoll,- G..' 10. Von dem Unterſcheide-der bedüngten und. unbedüngtet Felder, und in welchen Fällen auch hierauf ein Richter ſeine Aufmerkſamkeit zu richten habe.: Ein jeder Aer, deſſen innere Güte mag beſchaffen ſeyn wie ſie will, wird, endlich “durch vieljähriges Fruchttragen erſchöpfet. Der gute ſo wohl als der mittlere und ſchlechte Boden, muß daher von Zeit zu Zeit mit neuen zum Wachschum der Pflanzen dienſamen Nahrungsſaften verſehen werden, Zuſt . F&U, Bon den allgemeinen Begriffen, die ein Richter 8, 7 Luft, Schnee, Thau und Regen theilen zwar dem Erdreich alle Jahre eine gewiſ- fe Menge von Nahxungoſäſten mit. Da aber, bey den angehäuften Bedürfniſſen der fait durchgehends mehr als jemahl bevölferten Staaten, dem Acer an den wenigſten Orten ſo viele Ruhe gelaſſen werden fann, als zu dem Erſaß ſeiner verlohrnen Kräfte durch den ele- mentariſchen Einfluß nöthig iſt; ſo iſt zu deſſen Wiederherſtellung in ſeinen fruchtbaren Stand, noch ein anderes Mittel nöthig. Und dieſes beſtehet in der richtigen Anwendung aller bisher befannt gewordenen ſo wohl gewöhnlichen als ungewöhnlichen Düngungs- Arten. Wie groß der Unterſcheid zwiſchen einem magern und wohlbedüngten Aer ſey, lehret die tägliche Erfahrung; und ſchon die Vernunft kann es mit Ueberzeugung, einſehen, daß ein an Nahrungsſäften reiches Erdreich auch reiche Ernten, ein davon erſchöpftes aber nur wenige und ſparſame Früchte bringen könne. Man thut der Sache nicht zu viel, wenn man. den. Ertrag eines fetten Ackers doppelt ſo hoch, als was ein magerer einbringt, annimmt. Und unter gewiſſen Umſtänden kann dieſes Verhältniß noch höher geſeßet werden. Je öfter ein Acker gedünget werden kann, je mehr wird ſeine Fruchtbarkeit beför- dert. Die erſten Trachten finden eine größern Ueberſluß an Nahrungsſäften, als die nachfolgenden. CEs.iſt daher ganz natürlich... daß jene vor dieſen einen. augenſcheinlichen Vorzug haben müſſen. Wer ſeinen ſammtlichen Aeckern alle fechs Jahre friſchen Dün- ger geben fann, von dem kann man mit Recht fagen, daß ex ſeinen Aerbau in. vollfomm- nen Staude habe... Neunjährige Düngung gehet auch noch an. Wer aber mit der Dün- gung ſchon länger zurückbleiben muß, der hat es in ſeinem Acferweſen noch nicht zu der gehörigen Vollkfommenheir gebracht.; Aus dieſem allen folget vow ſelbſt, das, ſo wohl bey öffentlichen beydes Ver- kauf- und Pachtanſchlägen der Guürber, als auch bey Aufhebung der Gemeinheiten, wo die Eigenthümer ihre bisherige N&erſtü>ke gegen einander zu verwechſeln genötbiget find, nicht blos auf die natürliche innere Güte des AFXerwerks, ſondern auch und 3wax hauptſächlich auf deſſen Düngungs-Zuſtand RyFſicht genommen werden müſſe. CG..„TE« Daß, wegen der ſo unentbehrlichen Düngung, der Ackerbau und Viehſtand in einem richti- gen Verhältniß ſtehen, und jener nach dieſem-beurtheilet. werden muſſe. Der Fleiß und das Nachdenken unſrer heutigen aufgeklärten Wirthe, hat eine Menge von Düngungsarten entdeckt, die ehedem nicht bekannt waren. Allein ſie ſind zum Theil für die meiſten Beſißer zu koſtbar, zum Theil aber auch nicht mit der gehörigen Bequemlichfeit herbey zu ſchaffen.: Bey Beurtheilung des Düngungszuſtandes eines Lanöguches, können alſo dieſel- ben, es ſey dann, daß-ſie.in den. Gränzen des Guches ſelber, z. B. Kalk, Mergel, aus- gebrachte Potaſche u. d. m. befindlich wären, eigentlich in keinen Betracht kommer, Nur allein nach den. gewöhnlichen Düngungsarten, die das Guth ſelber durch den Miſt von allen Vieharten zu liefern im Stande iſt, muß die Berechnung, der möglichen Dün- gung angeleget werden. Soll BD“.--*Erſtes Hauptſtück, ; Soll nun ſo viel Miſt, als zur möglichſt vollkommenen Bedüngung eines Land- guthes erfoderlich"iſt, zuſammen gebracht werden, ſo iſt hiezu. ein richtiges Verhältniß zwiſchen dem AFerwerk und Viehſtand nöthig. Daß viel Aer und wenig Vieh ſich nicht zuſämmen paſſen, braucht feines umſtändlichen Beweiſes, ſondern fällt einem jeden, ſo unerfahren er auch ſonſt in der Landwirthſchaft ſeyn mag, von ſelbſt in die Augen. ' Dieſes richtige Verhältniß zwiſchen Aferbau und Viehſtand, iſt von der äuſſerſten Wichtigkeit.“ Wer ſelbiges unterbricht, zerrüttet die ganze Wirchſchaft, und wer ſolches auſſer Augen ſeßet, wird die dahin einſchlagende Dinge niemahl mit Zuverläßigfeit beur- theilen können,| EE SRIS CHEMG 234 037 Soll nun, um den wahren Ertrag eines Landgutbes«usfündig zu machen, nicht allein auf die innere Güte des AFers CF. 9, ſondern auch auf deſſen Düngungs- Zuſtand 5. 10; RüFſicht genommen werden: ſo iſt es eine nothwendige Folge, daß biebey 0 die Starke oder Shwäce des Diehſtandes zum Grunde geleget wer- den müſſe.-. NOG: es: DE „Zey den Gemeinheiten und deren Aufhebung in Anſehung der commun ge- weſenen Weiden und Zütungen kann ein Richter keinen ſichern Theilungsplan beſtim- men, wenn er nicht das Verhältniß zwiſchen AXerbau und Viebſtaud vor Augen hat. Auch bey öffentlichen Retabliſſements der dur& Krieg oder andre Unglö&fälle in Verfall gekömmenen Landgütber iſt dieſes als'eine Zauptregul anzuſehen. DOhne Wiederherſtellung des richtigen Verhältniſſes zwiſchen Ackerbau und Viehſtänd, wird nie- mahl ein wahres Rerabliſſement zu Stande kommen 7 gleichwie hingegen,"wo mit dieſem der Anfang gemacht wird, alles übrige mit leichter-Mühe in Ordnung zu bringen iſt. „Z63 12:7 Alle Vieharten, ſo wohl Zug: als nuzbares Vieb, ſind zur Düngung nothwendig. ..Däs zur Bewirthſchaftung eines-Landguthes nöthige Vieh, iſt cen. Zulekt findet er doch'bequeme und wirkſame Mittel, alles aus dem Wege zu räumen, und den Willen des Königs zurerfüllen. Daß die Aufhebung dergleichen gemeinſchaftlichen Zütungen auch unter die wichtigſten UTeliorationen eines jeden Täandguthes gehöre, iſt ſchon vor ſich offenbar. GRAN OL Die Aufhütungs- Gerechtigkeit kann nur mit denjenigen Vieharten, die ſich für die unter der Gemeinheit ſtehende Zütungsplätze ſchicken, exerciret werden. Ein ſo wichtiges und ſo vielen Schwierigkeiten unterworfenes Geſchäfte erfordert aber, wann die Regeln der Gerechtigkeit und Billigkeit auf keinerley Weiſe verleßet wer- den ſollen, ein ganz beſonderes behutſames Verfahren. Die Aufzütungs-Gerechtigkeit pfleget gemeiniglich immer weiter ausgebreitet, und dadurch der Nuten des Cigenthümers, beſonders wenn deſſen Landguch von den gemeinen Hütungspläßen weit entlegen iſt, dergeſtalt eingeſchränker zu werden, daß demſelben zuleßt wenig davon zu ſtatten kommt.. Es ſind daher gewiſſe ſo wohl in der Landwirthſchaftswiſ- ſenſchaft als auch der Rechtsgelahrtheit ſelber gegründete Säße dabey zur Richtſchnur zu nehmen, welches um ſo nöthiger iſt, als dergleichen läſtige Servituten gemeiniglich ihren Urſprung blos einer langen Nachſicht und daraus entſtandenen Verjährung zu. danken haben. ; Zuvörderſt iſt es ein Zauptſaz/ daß die Aufhütungs-Gerectigkeit nur mit öen- jenigen Vieharten, die ſich für die gemeinen Zütungsplätze ſchien, exyerciret' werden könne, woferne nicht durch öffentliche Urkunden, im Fall dergleichen: vorhanden: ſind, ausdrü&lich ein andres veſtgeſetzet. worden. Einem jeden erfahrnen Landwirth iſt bekannt, daß nicht alle Vieharten einerley Weide erfodern, und ſich daher auch nicht alle Hürungspläße für alle Gattungen des»Vie- hes ſchifen. - Das Zugvieh an Pferden und Ochſen iſt, wenn ſie imStande, die ihnen obliegen- de ſchwere Arbeit zu beſtreiten, bleiben ſollen, einer fetten und:nahrhaften- Weide benöthi- get. Den Schafen hingegen, ich rede hier von den gewöhnlichen Zucht- Schäfeveyen, ſind fette Weiden auf keinerley Weiſe zuträglich, ſondern ein mageres auf hohen Hürungs- pläten wachſendes Gras iſt ihnen, wenn ſie ſich nur gehörig ausvreiten können, eine weit geſundere Nahrung. Die Kühe nehmen zwar, wann ſie in einem: milchreichen Zuſtande erhalten werden ſollen, auch ſehr gerne mit einer fetten: und nahrhaften. Weide vorlieb. Da aber ſolche an den meiſten Orten, wo noch nach dem alten Schlendrian.gewirthſchaftet wird, kaum für das Zugvieh hinreichend iſt,. ſo müſſen ſich: ſelbige'in vielen Gegenden, wo Feine andre Gelegenheit für fie iſt, noch 0... auf die magern. Schafweiden a 7 laſſen. 14 Erſtes Hauptſtück. laFett. Wie leicht könnten, in Anſehung dieſer Viehart, alle dergleichen nachtheilige Auf- hütungen aufgehoben werden, wenn in Abſicht der Stallfutterung, des Königes ſo heil- famer Wille erfüllter, und ſolche allgemein gemachet würde? Jedoch dieſes alles wird in dem dritten Hauptſtück mit mehrern ausgeführer werden, Gegenwärtiges habe ich nur blos zur Erläuterung des vorhin veſtgeſeßten Grund- ſaßes anmerken wollen, und ſtelle ich anheim, ob das Aufhütungs-Recht auf einer dürren Fichtheide wohl nach der geſunden Bernunft auch auf das Zugvieh, wenn ſolches nicht beſonders durch Brief und Siegel ausgemachet worden, ausgedehnet werden könne? Sup 20% 4Tur mit ſo viel Vieh, als der auf hütende Theil mit eignen gewonnenen Futter zu ernähren vernmiag, PFönnen die gemeine Zutungsvplätze betrieben werden. Ein zweiter Grundſaz in dieſer Aufhütungs-UTaterie iſt; daß dem aufbüten- den Cheil nur dieTtzithütung«auf fo vieles Vieh, als er mit eignen gewonnenen Futter den Winter über auszufuttern im Stande iſt, zugeſtanden werde, Eine jede Wirthſchaft muß in der Verfaſſung, wie ſie ſich in ſich ſelber erhalten- kann, angenommen werden. Die Induſtrie iſt zwar an und für ſich eine herrliche Sache, welche zur Wohlfarth des Landes nicht genugſam ermuntert werden kann. Solche aber auf Koſten eines dritten zu treiben, würde eben ſo ungerecht, ais dem allgemeinen Beſten des Staats zuwider, ſeyn. Denn was der eine gewinnet, verlieret der andere dagegen doppelt. je Das benöthigte Winterfutter iſt, wie ich bereits 8. 18. beyläufig angemerket ha- be, faſt allenthalben für Geld, und in einigen an groſſen Strömen und Flüſſen liegenden Gegenden, in ſehr geringen Preiſe zu befommen. Cin Guths- Beſiger ten, Froſt und Zagel- ſchlag ſind die gewöhnlichſten von dieſen dem Landmann ſo aefährlichen Unglücksfällen. Faſt in allen Fällen, wo ein Landguth nicht von dem Eigenthümer ſelber, ſondern von einem dritten, unter gewiſſen Verbindlichkeiten gegen den Gigenthümer, bewirthſchaf- tet wird, beſonders aber bey Verpachtungen, entſtehen aus dieſem Grunde Bonifications- Foderungen, welche einer richterlichen Entſcheidung bedürfen. Eine nähere Erörterung der ſo vielfach hierin einſchlagenden landwirthſchaftlichen Wahrheiten, behalte ich ebenfalls einer beſondern Abhandlung vor. Inzwiſchen können folgende wenige Säße hierunter zu einem vorläufigen allgemeinen Begrif dienen. Ob der Unglü>sfall durch ein Derjehen des Daächters oder andern Genieß- brauchinbabers geſcheen, oder verhindert werden können, iſt hier ebenfalls der erſte Punctk, der ins klare geſeßet werden muß. Denn alsdenn iſt es im vigentlichen Verſtan- de Fein Unglücksfall, ſondern ein jeder hat ſich den durch ſeine eigne Schuld oder Nach- läßigfeit entſtandenen Schaden ſelber beyzumeſſen. + Ob durch dei ſich ereigneten Unglü&sfall der Grund und Boden ſelber ver- dorbeny wie bey groſſen Waſſerfluthen durch die Verſandung nicht ſelten geſchiehet, oder, Ob der Unglü&sfall von der Art ſey, daß er zwar für das gegenwärtige Jahr Schaden bringe, für die künftigen aber deſto mehr Vortheil ſtifre, wie ſich ebenfalls bey Ueberſchwemmung der Wieſen öfters zuträget, ſind Dinge, die hiebey wohl erwogen wer- den müſſen. Ob der Ungis>sfall, deſſen Vergütigung verlanget wird, das ganze Guth, oder den wichtigern Theil deſſelben, oder nur einen kleinen Theil davon, betroffen habe. ; Ob der durch den Unglöü&sfall entſtandene Schaden ſolche Dinge betreffe, die zur Bewirthſchaftung un5d Benutzung des Ee gehören, ae 3 4.2 Ob 57+ Erſtes HauptſiüF, Ob der Derluſt in Dingen geſchehen, deren Erſa; der Pächter dur< die Ab- nurzung ſchon vorhin erhalten, oder künftig zu erhalten Zofnung hat, weshalb bey dem Viehſterben unter dem Zug- und nußbaren Vieh ein groſſer Unterſcheid zu machen iſt. Alles dieſes ſind Aufgaben, deren Unterſychung die Aufmerkſamkeit eines Richters beſchäftigen muß, wenn dergleichen Bonificationsfälle richtig beſtimmet u1nd entſchieden werden ſollen.. Zwar pfleget in den meiſten Pacht-Contracten die Vergütigung der Unglücksfälle verabredet und veſtigeſeßet zu ſeyn. Allein dieſes iſt gemeiniglich viel zu allgemein und enbeſtimmt, daß man daraus alle Vorfälle, deren Verſchiedenheit unendlich iſt, ermeſ- ſen könnte. Es bleiben daher einem Richter noch immer genugſame Bewegungs- Urſa- . H.- 302. Von den Landgaärten, in ſo weit ſie eine Hak Kinnahme, auſſer der wirtbhſchaftlichen ; 7 4Tothdurft, gewähren. Die baare Einnahme eines Landguthes zu vermehren, iſt und bleibet jederzeit die Hauptabſicht eines jeden Guthsbeſibers. Warum ſollte ſolches nicht auch in Anſehung des Gartenbaues ſtatt finden? Wo es der Plaß, die Güte des Bodens und andre Wirth- ſchafts-Umſtände mehr erlauben, daß der Gartenbau dergeſtalt ausgedehnet werden kann, daß, auſſer den zur Wirthſchaft nöthigen Früchten, noch eine Menge derſelben zum Ver- kauf übrig bleibet, da iſt der ſtärkere Anbau derſelben, ein nach allen Regeln der Ver- * nünft wirchſchaftliches Verfahren. Ja, es wird ſolches um ſo mehr gerechtſertiget, wenn man in Erwägung ziehet, daß, da doh ſchon zu den blos wirthſchaftlichen Gärten ein eigner Gärtner gehalten werden muß, der zum Verkauf gezeugte Ueberfluß deſto wenigere Ko'Fen verurſache. Auf die Beſtellung der blos zur Wirthſchaft erforderlichen Gärten, wäre öfters einen eigenen Gärtner zu halten nicht wichtig gemitig, wenn man dabey nicht zugleich auf eine baare Einnahme von dieſem Wirchſchaftstheil ſein Abſehen richten wollte.; Die aus dem Gartenbau zu erwartende baare Einnahme und Nußen iſt, nach der verſchiedenen Lage der Landgüther, und dem daraus entſtehenden verſchiedenen Abſaß derſelben, auch an und für ſich ſehr verſchieden. Iſt ein Landgurh nahe bey. einer groſſen aind volfreichen Stadt belegen, ſo kann der Gartenbau nicht hoch genung getrieben wer- den, indem man in einer ſolchen Lage niemahl wegen einer genungſamen Anwehr der er- zeugten Früchte beſorget ſeyn darf, ſondern alles, auch öfters die geringſten Kleinigkeiten, zu allen Zeiten, abſeßen, und ſich eine baare Einnahme dadurch verſchaffen kann. Die bey Berlin belegene Landgücher mögen hievon einen Beweis abgeben. - In den entlegenen Provinzien kann freylich die Gartennußung nicht ſo hoch ge- frieben werden. Junzwiſchen wird eine vernünftige Induſtrie die Sache doch allemahl ſo einzurichten wiſſen, daß auch hier noch immer unter der baaren Einnahme etwas in Rech- nung fommen wird. Sind gleich die frühe grüne Erbſen, Spargel, Selleri, Zuckerwur- zeln, und andere dergleichen feinere Gartenfrüchte, in ſolchen entlegenen Gegenden nicht ins Geld zu ſeßen, ſo wird dem ohngeachtet ein reicher Anbau von Erdtoffeln, Wrucken oder Kohlrüben, Weiskraur und dergleichen mehr, den baaren Ertrag auf eine nicht zu ver- werfende Art vermehren können. UNN > In Anſehung der Obſtgärten hat es gleiche Bewandtniß. Es iſt allerdings eint groſſer Vortheil, wenn das darinn gewonnene Obſt in den nahe belegenen völkreichen Städten friſch und grün verfaufet werden Fann. Viele Koſten, Holz und andere Unbe- quemlichfeiten werden dabey erſparet, Inzwiſchen iſt es auch in entfernten Gegenden je- derzeit nußbar. Es kann ſolches zu Muß gekochet oder gebacken, und auf ſolche Weiſe his zu einer Zeit, wo an Obſt Mangel iſt, ganz bequem aufbehalten, und alsdenn deſto eheurer verfaufet werden. Ein ſolcher nutzbarer Garten kann wit Recht unter die wahren Veliorationen gerechnet, auch bey öffentlicher Würdigung der Zandgürber zum haaren Ertrage in ei- nen billigen Anſchlag gebracht werden. Jedoch iſt die Lage des Zandguthes, ob es groſſen Städten nahe oder entfernet, dabey yicht auſſer Acht zu laßen.; WBT, Von den allgemeinen Begriffen, Die ein Richter 1c. 23 GS. 37. Zloſſe Zuſtgärten ſind auf dem Lande mehr läſtig als nuzbar. Bey Beurtheilung der Landwirthſchaft kann nichts, als was einen wahren Nußen bringet und die baare Einnahme vermehret, zugegeben werden. Aus dieſer Urſache kom- men die 8. 28. und 29. bemerkte Gärten. in Betracht. Aus eben dieſer Urſache aber, Fönnenmauch die bloße Zuſt- und Ziergärten weder unter den zu vergütigenden VWelio- rationen einen Platz finden, no) bey Würdigung der Zandgüther in Anſchlag gez bracht werden. Hiemit will ich nicht behaupten, daß in einem herrſchaftlichen Landgarten. nichts als Bäume, Kohl und Rüben befindlich ſeyn müſſe, und gar keine Ordnung beobachtet werden dürfe. Der Unterſcheid der Stände und der daraus entſpringende Wohlſtand: läſſet es gar wohl zu, daß ein adlicher Guchsbeſißer ſeine Gärten dergeſtalt einrichte, daß. man das Angenehme und.Nußbare darinn mit einander verbunden finde, welches: bey einer gut gewählten Ordnung ſehr füglich geſchehen kann. Nur muß das Angenehme niemahl das Nußbare verdrengen, ſondern dieſes jederzeit die Oberhand behalten, und der Haupt- zweck des angelegten Gartens ſeyn. Die Rede iſt hier nur von. den groſſen, prächtigen Gärten, wo blos das Auge Be- luſtigung und Ergößlichfeit finder; ein wahrer Nuten aber gar nicht vorhanden, oder doch ſo geringe iſt, daß er von den Erhaltungs- und Beſtellungsfoſten ſehr weit übertroffen wird.+ H Man kann einem reichen und vornehmen Guchsbeſißer', deſſen Vermögen auch zu dem Ergößlichen zureichend iſt, dergleichen prächtige Tummelpläße, wenn er eine Neigung zu ſolchen Dingen hat, anzulegen nicht verargen. Allein in Anſehung. des Gu- ches ſelber, find ſie ein wahres Ylichts. Weder ſeinen Rindern bey der Theilungy noch einem. Fremden bey der Deräuſſerung, können ſie angerechnet werden. Hätte eim Fünftiger Beſißer nicht die freye Wahl, ob er ſelbige beybehalten oder eingehen laſſen, oder in ein nußbares Gartenwerk verwandeln: wolle, ſo würde er no< überdem mit Recht, daß die dazu erforderlichen Evhaltungsfoſten von den übrigen Guths- Einkünften abgeſchrie- ven werden müſten,. verlangen können. So leicht kann aus der Zuſt eine Zaſt werden. G0192: 85" Ausnahme von der vorigen Regel. n Keine Regel iſt ohne Ausnahme, und ſo gehet es auch hier. Auf Landgürhern,. die nahe an einer groſſen und“ volfreichen Stade liegen, kön- nen auch die bloſſen Luſtgärten zur Vermehrung der baaren Einnahme Gelegenheit geben, und dadurch nußbar werden. Wie ſehr ſich die in den Mauern eingeſchloſſene Stadtleute nach friſcher Luft ſehnen, und ſich auf den.nächſtbelegenen Dörfern bey müßigen Stunden zu ergößen ſuchen, iſt einem jeden, der einen Theil ſeiner Tage in groſſen Städten zuge bracht hat, nicht unbekannt. Dieſe ſich von den Mauern loSgeriſſene Stadtleute, ſuchen blos eine ſinnliche Ergößung. Es iſt daher ganz natürlich, daß ſie diejenigen Pläße, die mit ſchönen und angenehmen Gärten verſehen ſind, zu ihren Beluſtigyngen IRE wählen» 24 Erſtes Hauptſtück, wählen. Die Sehnſucht darnach iſt nicht blos den gemeinen Handwerksleuten eigen ſondern auch die vornehme und wohlhabende ſtädtiſche Einwohner finden ein Vergnügen, ſich auf dem Lande von Zeit zu Zeit zu beluſtigen, und von ihren ſchweren und aneinan- der hangenden Arbeiten durch dergleichen Veränderungen zu erholen. Die Menge ſowohl als auch die vermögendere Umſtände derjenigen, welche der- gleichen luſtige ODerter beſuchen, verurſachen, bey einer vernünftigen und wirchſchaftlichen Einrichtung, eine ſehr anſehnliche Conſumtion. Und obgleich der Betrieb einer ſolchen öſters mit vieler Unruhe verknüpften Wirthſchaft keinem adlichen Guthsbeſißer anſtändig iſt, ſo fehlet es doch nicht an Leuten, welche daraus ihr Gewerbe machen, und zu ſolchem Ende dergleichen Oerter auf eine für den Eigenthümer ſehr vortheilhafte Art erpachten. In dieſer Abſicht und Lage nun, leiden die von den bloſſen Ziergärten in dem vor- ſtehenden 8. angenommene Grundſaße eine billige Ausnahme, dergeſtalt, daß dieſelben un- ter den vorbemerkten Umſtänden ebenfalls als nußbar angeſehen werden können. Daß aber hiebey eine genaue Unterſuchung der Lage und andrer dabey vor- waghnen Umſtände angeſtellet werden müſſe, lehret die Y7atur der Sache von ſelbſt. 6. 033 Von den Feldgärten, zur Erzeugung ſo wohl allerhand Sartenfrüchte, als auch beſonders der zur Stallfutterung nöthigen Futterkrauter. Die Lage eines Dorfs iſt nicht allemahl ſo beſchaffen, daß ein jeder Einwohner, er mag Herrſchaft oder Unterthan ſeyn, in dem innern Bezirk deſſelben, die für Bieh und Menſchen erforderliche Gartenfrüchte, geſchweige denn die zu der Stallfutterung unent- behrliche Futterkräuter, in gehöriger Menge erzeugen Fann. Entweder die Eng? des Plaßes, oder die natürliche Beſchaffenheit des Grundes, auf welchen das Dorf erbauet ſvorden iſt, verhindern ſolches. Denn jedermann iſt bekannt, daß alles Gartenwerf und auch beſonders die Futterfräauter einen vorzüglich guten Boden verlangen.“ Wo die Eigenchümer, durch willfährliche oder gerichtliche Aufhebungen der Ge- meinheiten, freye Hand mit dem Jhrigen nach Gefallen zu ſchalten und zu walten bekommen haben, da kann dieſes niemanden einigen Kummer verurſachen. Es ſtehet bey ihm, ſich auf ſeinen Aecern die bequemſten Pläße dazu auszuerſehen. Schon dieſes allein iſt genung, die groſſen Bortheile, welche mit einer allgemeinen Aufhebung der Gemeinheiten verfnüpfet ſeyn würden, zu beweiſen. Dennan den Orten, wo no Die Weinſtöcke wollen auch, wenn ſie wohl gedeihen, und reiche Früchte tragen ſollen,'mie genugſamen Dünger, und zwar von der beſten Art, ich meyne den Schafdün- ger, verfehen ſeyn. Auf 6 Gruben rechnet man ein ſtarkes Fuder. In unſern Gegen- den, wo wir noch ſo viele nach mehrern Dünger ſchmachtende Aec>ker haben, mögte ſchon allein aus dieſem Grunde die Anlegung eines'Weinberges nicht rathſam ſeyn. Es iſt zwar. ſonſt in der Landwirthſchaft eine Hauptregel, daß man in derſelben auch nicht die ge- ringſte Kleinigkeit, von welcher einiger Nuten zu erwarten ſtehet, verwerfen oder vernach- käßigen müße, Denn da dieſelbe ein, ans vielen kleine Theilen beſtehendes Ganze iſt, fo iſt es. eine ganz natürliche Folge, daß, nach dem Verhältniß, als die Theile vermehret werden, auch das Gänze zunimmt. Allein, man muß an dieſem Baum keine ſolche Zweige nähren, welche dem ganzen Stamm den Saft rauben. Und ein ſolcher Zweig wäre der Weinbau auf einem Landgute, wo kein Ueberfluß an Dünger iſt, ſondern die Aecer felber noch Mangel daran leiden.; : Die Lahnung eines eigenen Winzers und die Bezahlung der verſchiedenen Tage- köhner, ſewohl bey der Bearbeitung der Weinſtöcke, als auch in der Weinleſe, ſind eben- falls Dittge, die hiebei nicht außer icht gekaßen werden können. 07 Die in dieſem und dem vorigen 6. kürzlich venterkte Begriffe von den verſchie- denen bei dem Weinbau vorfallenden GeſHäften, werden einem Richter, wel&ewm der- ſelbe entweder als eine nutzbare Ufelioration, oder zur gerichtlicyen Abſchätzung, vor- geleget wird, nicht ohne YT7utren ſeyn. 0:4 20: Von der LTothwendigkeit des Zolzes und der Waldung bey einem Landgyt, und daß deſſen mangel für Feine Kleinigkeit zu achten. Holz und Waldungen verdienen untet den zu einem vollſtändigen Landgut gehöri- gen Theiken gewiß nicht die leßte Stelle, und auch einem Richter ſind cheils von ihrer Be- ſchaßenheit und theils von ihrem Nuten, richtige und hinlängliche Begriffe unentbehrlich. Denn auch hier mms das Ungewiße und Zweifelhafte ſehr oft durch richterliche Ausſprüche häher beſtimmer werden. Wie ſchwer fallt es nicht einem Gutrsbeſißer, wenn er alles benöchigte Holz, es ſey Bau- oder Brennholz, für baares Geld erfaufen, und noch wohl überdem einige Mei- len weit hohlen laßen muß? Wie angenehm und nüßlich hingegen iſt es nicht, wenn daſ- ſetbe, wäre es auch nur die bloße Nothdurft, auf dem Gute ſelber zuwächſet und vorhan- den iſt? Die Holznubung hat, nach dem Aerbau und Wieſewachs, unter allen Wirch- ſchaftstheilen den größeſten Cinfluß in das Ganze der ländlichen Haushaltung. Aus Mangel des benöthigten Holzes müßen viele ſonſt nußbare Rubrifen entwe- der ganz und gar liegen bleiben. oder exfordern, wenn ſie in den Gang geſeßet werden fol len, weit miehrere Koſten, welche den davon zu erwartenden Nußen nicht ſelten vereiteln. Kalk- und Ziegel- Deſen können hievon einen Beweis abgeben. Man nimmt daher bey dey öffentlichen Würdigungen der Zandgiiter auf den Wiangel 95 Zolzes zu wenige Kü&Fſicht- wenn mau nyr bloß den Werth des zu ver? ER' kaufen: Bon den allgemeinen Begriffen: die ein Richter tc. 29 Faufänden Z6Bes in Abzug bringet." Apch auf die Führen und das mehrere'Seſpannzp wel.hes ay fol:hen von Waldung eiitvlößten Gertern nothig iſt, muß geſehen werden» Ja y es mag daſelbſt der 7invau des Zolzes für eine der nöthigſten und vorzüglichſten W7eliorationen geachtet werden. ' 66:40% „5 Wie lange eine'jede Zölzart; ebe ſie wirthſchaftlich genutzet werden könne, :| ſtehen muüße."2 Die Bäume gehören zu dem Pflanzenreiche. Eine jede Pflanze hat eine-gewiße beſtimmte Zeit, binnen welcher ſie zu ihrer Vollſtändigkeit gelanger.. Nachher ſtirbt ſie wieder ab, und wird, wenn ſie nicht zu rechter Zeit genußet wird, unbrauchbar. Eben ſs verhält es ſich auch mit den verſchiedenen Holzarten, ( Nach den Bemexkungen erfahrner Forſtverſtändigen, würden die in unſern Ge- genden befanntie Holzarten zu ihrer Vollſtändigkeit folgende Jahre nothig haben: Die Fichte.=.'- 100 Jahre. Die Tanne-- 120:== Die Kiefer-- x 20''=- Die Eiche--"400= Die Rothbüche- I50== Die Weißbüche 2 100== Die Linde-- I00== Die Rüſter-- TOO-= Die- Birke-- 60:4 ; Die Erle ZE iD gol as 4,08"SN EIIOAICKHE ZICSE 120= Die Sspe:- 60:22 Fätlet man das Holz eher, ſo hut man ſich, wenigſtens in den erſten acht Arten, in Abſicht der Nußung, Schaden. Denn nicht allein in Anſehung des Verkaufs iſt zwi- ſcheneinem ſtarken und ſchwachen Baum, zwiſchen einem Hamburger Balfen und einem Bohlſtamm, ein ſehr wichtiger Untevſcheid, ſondern man kann fich auch im eignen Ge- brauch von einem zur Vollſtändigkeit gediehenen Holz eine. weit längere Dauer, als von demjenigen, welches in ſeinem beſten Saft und Wachschum gefället worden, verſprechen. - Man nimme faſt allenthalben wahr, daß die vor Alters erbauete hölzerne'Gebäude weit dauerhafter ſind, als die, fo zu unſern Zeiten errichtet werden. Ja, man trift in einem vor hundert Jahren erbaueten Hauſe, öfters noh friſcher und ferniger Holz. au, als in einem erſt'vor dreyßig: Jah errichteten.» Die Urſache davon darf man nicht erſt in dem unter den Zimmerleuten ſo berühmten Wadel ſüchen, ſondern ſie wird aus der Ver- gleichung des damahligen und jeßbigen Zuſtandes unſerer Waldungen von ſelbſt offenbar. Zu den Zeiten unſerer Vorfahren war überall ein Ueberfluß an Holz, und niemand fand fich in die Nothwendigkeit'geſeßet, zur Erbauung der erforderlichen Gebäude das unreife „and noch nicht zu ſeiner gehörigen Vollfommenheit gediehene, anzuwenden. In unſern Tagen aber iſt der Holzmangel faſt allgemein, das ſfrarkfe und zu ſeiner Reife gelangte Zimmerho!lz har man cheils verfaufet, gr. den cäglicpy anwachſenden: Audattn a ver- 5 auet, 30- Erſtes Hauptſtüs, hauef, und öfters theils verſchwendet,"Man muß daher ſi bloß mit ſchwa: und im beſten Wuchs ſtehenden Stammen beheifen. v 6 im ſhwarhen, zmonifen D-14604 4 Daß man aber auch das Zolz nicht zu lange ſtehen, und überſtändig werden laßen müſſe. Läßet man aber das Holz, nachdem es zu ſeitier Vollſtändigkeit gelanget, länge ſtehen, und, wie man es nach.der Forſtſprache zu nennen pfleger, AerftänbiG Dachen% iſt ſolches ebenfalls den Regeln einer vollſtändigen Holzwirthſchaft zuwider, und man ftif: fet dadurch nichts als Schaden. Dergleichen überſtändige Bäume nehmen nicht allein in ihrer Stärke nicht weiter zu, ſondern ſind auch dagegen mancherliey Krankheiten und Zu- fällen, die ſie zu einem unbrauchbaren Holze machen, ausgeſeßet. Auf ſolche Art fann das beſte Bauholz und Kaufmannsgut in wenigen Jahren in bloßes-ſchlec, Ein Eigenehümer kanü in dem Genußſeines Eigenthums, auf welches. der andre kein Recht hat, nicht geſtöhret werden. Hingegen iſt. auch. das Aufhütungsrecht eines dritten nicht ganz und gar zu ſchmälern, und zu einem Nichts zu machen.- Ob derjenige, der die Aufhrütung hat, dergleichen neuen Zolzaufſchlag auf gewiße dazu beſtimmte Jahre ſchonen möiße? Ob aber au< der Eigenthümer die Schonung des ganzen Waldes auf einmabl verlangen könne? Dieſes ſind Fragen, zu deren Entſcheidung das vorhin aus der Forſtwiſſenſchaft angeführte zu wißen nöthig iſt... 6. 44: Wie der Ueberfluß des Lagerholzes am bequemſten zu verbrauchen, und in Geld zu ſetzen. Bauholz und Kaufmannsgut-iſt eine Waare, die auch in den entfernteſten Ge- genden geſuchet wird, und ſeine Abnehmer findet. Auch ein tragbares Maſtholz kann als lenthatben mit vielen Vorthril genußet werden, iur allein wegen des überflüßigen Brennholzes, beſonders wenn ſolches durch Brände und Windbrüche auf eine ungewöhn- liche Weiſe vermehret worden, hat man in entlegenen Orten beſorget zu ſeyn Urſache. Die Wälder von dem überflüßigen Lagerholz zu reinigen, und die Brandſtellen nebſt den Windbrüchen abzuräumen, damit dem neuen Aufſchlage Plaß gemacyer werde) erfordern die Regeln einer vernünftigen Forſtwiſſei:ſchaft, Viele Gegenden ſind von der Beſchaffenheit, daß ein jedes benachbartes Landgut mit dem benöthigten Brennholz verſehen iſt, Was ſoll man nun an ſolchen Orten mit dem vorbemerkten Ueberfluß anfangen, da zu deßen Abſaß keine Hofnung noch Gelegenheit iſt? Die Wirthſchaftsproducten in eine Geſtallt zu verwandeln, in. welcher ſie am be- quemſten abgeſeßet, und folglich den meiſten Nußen bringen können, gehöret mit zu der-- jenigen Klugheit, welche einem Londwirth in allen Umſtänden ſs unentbehrlich iſt.“ Und dieſe wird auch hier genugſame Mittel /- ſich von dem-Ueberfluß des"Holzes auff eine nuß- bare Weiſe zu entledigen, finden. bal 15 06055 Glaghütten, Theerofen, Kalf- und Ziegelofen, Kohlenſchwelen und Potaſchſie- den ſind wirthſchaftliche Vorkehrungen, wodurch auch der größeſte Vorrath des ſon? un- brauchbaren Holzes aufgeräumt, und mit vielen Nuten in baares Geld geſeßet werden kann. .«„Nur muß unter dieſen Umſaßmitteln, daß ich ſie ſo nennen darf, nach den Umſtän- den ſowohl der Lage als auch dem Verhältniß des zu verbrauchenden überfiüßigen Holz- vorraths;- eine kluge Wahl getroffen werden. So nüßlich dieſe Anſtallten bei dem Ueber- fluß des Holzes ſind, ſo ſchädlich können ſie werden, wenn ſie, nach dem Verbrauch des überflüßigen, annoch ferner fortgeſeßet werden wollen.; Glahütten anzulegen, erfordert viele Koſten und Gebäude. Es iſk daher ſolches nur bey einem außerordentlichen Vorrach von überflüßigen Holz, deßen Vorrach, ſo zu ſagen, nicht abzuſehen iſt, rachſam. Kalk- und Ziegelofen findet nur an denjenigen Or- ten ſtatt, wo Kalkſteine und Ziegelerde vorhanden iſt. Theerofen, Kohlenſchwelen und Potaſchbrennen ſind bey einem mäßigen und nur auf eine gewiße Zeit gegenhaltenden Holz? Ueberfluß die ſicherſten Mittel.|| Werden alſo dergleichen eine ſtarke Seuyerung erfordernde Anlagen entweder als nützliche Meliorationen angegeben, oder ſie ſollen bey Würdigung eines Landgvtes ] mit Von den allgemeinen Begriffen, die ein Nichter tc. 33 mit in Anſchlag Fommen; ſo harſich ein Richter, nicht bloß durch ihren gegenwärtigen Zuſtand blenden zu laßen, ſondern ſein Auge muß auc auf die künftige Zeiten, und ob dey Betrieb derſelben ohne YT6teiche, Wachsteiche und Zeller nöthig. Wo es an einem von dieſen Arten fehlet, kann die Teichwirthſchaft nicht für vollkommen geach- fet-werden, ſondern ſie iſt nur Stückwerk. Zur erſten Zeugung guten Karpfenſaamens, iſt, nach dem Verhältniß der ganzen Fiſcherey, für eine oder ein paar bequeme und wohl gelegene Strichteihe zu ſorgen, Dieſe-müßen nur ganz flach, mit klaren Waſſer verſehen, und dergeſtallt beſchaFen ſeyn, daß ſie ganz rein abgelaßen werden können, auch eine warme Lage, dergeſtallt, daß ſie die Sonne wohl treffen kann, haben. Zwanzig bis dreyßig Stü wohl ausgeſuchte 5 bis 6 jährige Karpfen, halb weiblichen halb männlichen Geſchlechts, ſind für eine ziemlich anſehnliche Fiſcherey den nöthigen Saamen zu.zeugen, ſchon hinreichend. : Die Karpfen haben verſchiedene Jahre nöthig, um zu ihrer Vollſtändigkeit zu gelangen, und zum Gebrauch tüchtig zu werden. Ihr Wachsthum wird befördert, wenn ſie alle Jahre in ein friſches Waſſer und andern Boden geſeßet werden können. Hiezu dinen die StreFteiche, Solche find wiederum doppelter Gattung, zu jweyjährigen und dreyjährigen Sgaamen. Bei dieſen Streckteichen iſt ebenfalls dahin zu ſehen, daß ſie nicht allein rein abgelaßen werden können/ ſondern auch den ganzen Winter über tro>en Oecon. For, I Theil.> verblei- 34 Erſtes Hauptſtück, verbleiben, damit ſich keine Raubfiſche, vornehmlich Hechte, darinn verheelen mögen, wel“ Nn. ſonſt, beſonders unter dem zweyjährigen Saamen, eine entſeßliche Verwüſtung an- richten..; j Wenn der auf ſolche Art angezogene Karpfenſaamen das dritte Jahr zurücgeleget, fo wird er al8denn in die Wachsteiche geſebet. Dieſe ſind gleichſam ihr Maſtſtall, in wel- chen ſie zum Gebrauch und Verfauf angefüttert werden. Es iſt daher eine natürliche Folge, daß hiezu diejenige Teiche, die den fetteſten und nahrhafteſten Boden haben, ge- wählet werden müſſen. Denn die Karpfen-in einem fetten Teiche zu erziehen, in einem magern aber anmäſten zu wollen, wäre ein verfehrtes Verfahren, dem die Vernunft ſelber widerſpricht.) Sämmtliche, inſonderheit Strich- und Stre&Xteiche, werden des Herbſtes ausge- fiſchert, und es ſind daher bequeme ut:d ſichere Behältniße nöchig, in welchen die Fiſche den Winter über bis zum Frühjahr, alsdenn ſie wiederum eine jede Gattung nach ihrer Art ausgeſeßet werden, aufbehalten werden können. Dieſe Behältniße nennet man Zelz ker, welche kleine; ausgebohlte und mit friſchen Waßer verſehene Teiche ſind. Sie müßen ſo viele Abrheilungen: haben, als man verſchiedene Gattungen von Karpfen hat. S2 107% Von den. Ligenſchaften guter Teiche, und wie ſtark ſolche beſerzet werden können. Bey der Beurtheilung der Teiche, ob ſie guf und zur Karpfenzucht tauglich, hat man EE auf drey Dinge, die Lage, den Boden und das Waſer ſcin Augenmerk zu richten. j; Nusbare Teiche müßen in Anſehung der Lage den gehörigen Fall haben, damit das Waßer rein abgelaßen werden könne, worauf, wie ſchon vorher erinnert worden, be- ſonders bey den Strich- und Streckteichen zu ſehen iſt. Sie müßen auch dergeſtallt gele- gen ſeyn, daß ſie zu: alen Zeiten von der wärmenden und alles belebenden Sonne getrof- fen werden. Bey den Strichteichen iſt ſolches nothwendig, bey allen andern“ aber yüß» lich. Die Karpfe liebet unter allen Fiſcharten vorzüglich die Sonne, welches man an ihrem Stand wahrnehmen kann. Die in den Wäldern liegende Teiche ſind daher, weil ſie zu viel Schatten haben, nicht die beſtem. In einem magern und ſandigen Boden wird die Karpfenzucht und deren Wachs- thum nur ſchr mäßig ſeyn. Von Teichäſt hingegen, die einen ſtarken und fetten Boden haben, fann man eine reiche'Ausbeute erwarten. Auch machet der Unterſcheid des Bo- dens einen großen Unterſcheid in Anſehung des Ausſaßes. Ein fetter und ſtarker Grund führet mehr Nahrung, als ein magrer und ſandiger) bey ſich."Ganz natürlich iſt es daher, daß Teiche von der erſten Art weit ſtärker, als die von der leßtern, beſeßet werden können. Jn unſern Gegenden, wo wegen der überflüßigen wilden Fiſcherey die Teichwirth- ſchaft noch nicht in gehörigen Gange iſt, verſiehet man es in Anſehung des Ausſaßes gar ſehr. Man wirft nicht allein Saamen von verſchiedenen Alter durch einander, und loßet wohl gar die Karpfen in den Wachsteichen ſtreichen, welches lauter Pfuſcherey iſt, ſon- dern überſeßet auch die Teiche in Anſehung der Menge dergeſtallt, daß es fette und gute Karpfen zu erwarten unmöglich. Einen Teich, der faum 4 Scho>e nähren kann, findet man öfters mit 20 und mehrern Schoen beſebet- Beyläufig will ich nur ſo viel erin- nern, Pon den allgemeinen Begriffen, die ein Richter'c. 35 nern 4 däß bey-ordentlichen Teichwirthſchaften auf einen kleinen Morgen von 180'Rhin- ländiſſhen Quadratruthen, ein Schock dreyjähriger Saamen“in einem mittelmäßigen Bo- den zum: Beſaß gerechnet wird.| ; Teiche, welche wechſelsweiſe alle 6 Jahre gefiſchet und dann wieder beſäet werden fönnen, ſind- unter allen die beſten. Die Bewäßerung ſchaffet dem Getreide, und die Beackerung den Fiſchen, immer wieder neue Nahrung."In ſolchen Teichen kann auch in den beiden erſten: Jahren nach der vorhergängigen Beacerung, der Beſaß auf die Hälfte Echöhet werden. An einer guten und richtigen Bewäßerung der Teiche iſt im übrigen alles gelegen. Wo Mangel an Waſſer iſt, da kann die Teichwirthſchaft nicht für vollkommen geachtet werden. Die beſten Teiche ſind, welche lebendiges Waſſer haben, und ſolches entweder von fiſchbaren Strömen: oder andern kleinen Bächen befommen. Eben dieſes macht es, da3 man in Schleſien eine ſv anſehnliche Teichwirthſchaft treiben Fann, weil daſelbſt allent- halben eine: Menge von. dergleichen kleinen Flüßen und Bächen angetroffen wird. Mit Teichen, die ihr Waßer bloß von Regen und Schnee erhalten ſollen, ſiehet es, inſonderheit zu dürren Zeiten, nur ſchlecht aus. Alle: dieſe Umſtände können einem Richter bey Schätzung der bey einem Land- gut vorhandenen Teichwirthſchaft, die nötbige Anleitung geben; auch. mag hiernach beurtheilet werden, ob, und in wie weit, die Anlegung neuer Karpfenteiche für eine wahre Gutsverbeſjerung zu achten ſey. b. 48. Wem in Erbfällen die in den Teichen ſtehende Fiſche zugehören. Auch pfleget bey Abſterben eines Lehns- oder Feideicommiß- Beſißers, zwiſchen deßen Allodial- Erben und dem neuen Lehns- oder Fideicommiß- Folger öfters die Frage “zu entſtehen, in'wie weit diein den Teichen befindliche Fiſche zur Allodial-Erbſchaft gehören. Bey einer ſolchen regelmäßigen Teichwirthſchaft, wie ſie in den beyden vorherge- "henden 9. 8. beſchrieben worden, iſt die Entſcheidung dieſer Frage nicht ſchwer.. Denn „da die-Allodial- Erben nur dasjenige, was wirklich zum Gebrauch oder Verfauf tüchtig iſt, als.wahre Früchte verlangen können ,. ſo ergiebet ſich daraus von ſelbſt, daß ſie an den in “den Strich- und Streckteichen befindlichen Karpfenſaamen keinen Anſpruch haben. Cben ſo wenig der Aer unbeſäet gelaßen. werden kann, eben ſo wenig können auch die Teiche ohne Beſaß bleiben. Die in den Wachsteichen ſtehende Fiſche aber, gehören ſonder Zweifel zu der Allodial- Erbſchaft. ; Da aber die Wachsteiche nicht überall alle Jahre gefiſchet zu werden pflegen, ſondern an vielen Orten. drey und mehrere Jahre,(wie denn z..B. der befannte große Torgauer Teich nur alle 6 Jahre gefiſchet wird) ſtehen bleiben, ſo will, wenn der Todes- fall des Lehns- oder Fideicommiß- Beſißers vor Ablauf der zur Teichſiſchung beſtimmten Zeit geſchehen iſt, die Sache dennoch zweifelhaft bleiben; Nach den Zeugnißen des Berlichius P. II1, Condel. 45..No. 25. und des Carpzovius Part. TIL Coult,. 32. p.. 26 ſoll inden. Sächſiſchen: Gerichten! die Zeit der Fiſchung und der Beſeßung in dergleichen Fällen. zur WE LID werden.. Jſt bey. dem"rs |: 2 en 365 Erſtes Hauptſtr,- ben des Erblaſſers die erſte'näher, ſo werden die Fiſche den Erben zuerkanne; Jſt äber die leßte näher, ſo bleiben'felbige dem Lehnsfolger. Dieſe Meynung iſt zwar nicht von aller Billigkeit entblößet. Bey wichtigen Teichfiſchereyen aber, die öfters, beſonders in Schleſien und Sachſen, viele 1000 Nhlr. betragen, könnte leicht dem einen Theil zu viet Schaden, dem andern aber ein unmäßiger Vortheil zuwachſen. Jc, . Verjährung dazu legitimiren kann. Die Sache iſt vor einigen Jahren durch eine Com- mißion unterſuchet worden, und es ſind derer, die in dieſem Rechte beſtätiget worden, nur ſehr wenige. Die meiſten Dorfſchaften müſſen ihr benöthigtes Bier und Branntwein aus den benachbarten Städten nehmen. Wer dawider handelt, iſt einer Fisfaliſchen Strafe und Ahndung ausgeſeßet. Inzwiſchen ſind auch an denen Orten, welche dieſes Rechts ermangeln, die ade- lichen Gutsbeſißer dennoch, das für ſich und zur Erhaltung ihrer Wirthſchaft erforderti- . lichen Fälle, theils aber auch bey Vormundſchaften und öffentlicher Verpachtung oder Adminiſtration verſchyldeter Landgüter, nicht ohne L7uien ſeyn, 6. 69. 'In wie weit die Jagd als eine nutzbare Sutsrubrik angeſehen werden könne. Die Jagd kann zwar nicht zu den nußbarſten Rubriken eines Landgutes gerech- net werden. Gemeiniglich gereichet ſie dem Beſißer mehr zum Vergnügen und zur Ver- feinerung ſeines Tiſches, als daß eine wirkliche Vermehrung der baaren Gutseinkünfte, davon zu erwarten wäre. Sie pfleget daher auch bey den öffentlichen Güteranſchlägen nicht unter die Abnußungen geſeßet, ſondern die Gerechtigfeit derſelben nur bloß zu einem ſehr mäßigen Capital angerechnet zu werden. Allein, die meiſten Vorſchriften der Gütertaxen ſind veraltet. Zu den Zeiten unſe- rer Vorfahren harte es mit der Güternußung eine ganz andere Beſchaffenheit, als worinn man ſie gegenwärtig antrife. Vieles, ſo ehedem bloß zum Bergnügen und Beluſtigun- gen gewidmet war, iſt jekt zu einer Quelle wirklicher Einkünfte geworden. Eine gleich- mäßige Veränderung iſt auch mit der Jagdgerechtigfeit vorgefallen.* Finden ſich gleich noch hie und da adliche Gutsbeſißer, welche an eigener Ausübung der Jagden ein beſon- deres Vergnügen finden, ſo iſt es doch weit ſeltener und nicht ſo allgemein als vor Alters, wo man es einem Edelmann, wenn er fein Liebhaber von Hunden und Jagen war, faſt zum Verbrechen anrechnete. Man ſchießet, jaget und heßet auch noch in unſern Tagen. Man verſchwendet und verſchenfet aber nicht, wie ehedem, das erlegte Wild, ſondern ver- brauchet es theils zur eigenen Nothdurft, und theils ſuchet man den Ueberfluß durch Ver- loſung ins baare Geld zy ſeßen,' wozu in jeßigen Zeiten, bey den in allen, auch den fkleine-; ſten Städten befindlichen Beſeßungen, weit mehrere Gelegenheit, als ehedem, vorhan- den iſt. Bey öffentlicher Güterwürdigung ſowohl, als auc< bey andern rechtlichen Ge- legenbeiten, beſondera denjenigen, wo es auf Berechnung der Gutseinkünfte: an- kowmt, hat alſo ein Richter die Jagdnutzung gänzlich zu übergeben, Feine Urſache. Nichts iſt gewöhnlicher, als daß man, die Haſen und Rehe unmündiger und ver- ſchuldeter Güter an den Spießen der Adminiſtratoren, JInſpectoren, Oberaufſeher und Sachwälter antrift. Man ſiehet es als eine Freßwaare, die ſonſt feinen andern Nußen bringet, an. Sed tranſear cum ceteris erroribus. Jh bin verſichert, daß die Richter, wenn die Gebarung mit dergleichen Gütern ihnen nach. der Wahrheit befannt werden könnte, ihre ihnen ſchon ohnedem eigene Sorgfalt für ſo viele Unglückliche verdoppeln würden. CG 1702/ Von den Grundſägzen, welche bey Abſchänzung der Jagd zu beobachten ſind. Wie aber die Jagdgerechtigkeit nicht allenthalben von gleichem Umfange iſt, ſo muß auch deren Abnutung nach dieſem Verhältniß beurtheilet werden.. Die Jagd iſt theils in Abſicht der Wildarten, theils in Anſehung der Größe, Be- ſchaffenheit und Lage der Jagdreviere unterſchieden.? 4 In "4 7 Bon den allgemeinen Begriffen, die ein Richter?c. 51 In der erſten Abſicht wird dieſe Gerechtigkeit befanntermaßen in die hohe, mittel und niedere Jagd eingetheilet. Zu der niedern Jagd gehören befanntermaßen Zaſen, Revhüner, Enten und anderes dergleichen fleines Geflügelwerf; zu der Mitteljagd werden Rebe und wilde Schweine gerechnet. Wer aber mit der hohen Jagd beliehen iſt, der hat die Befugniß, alle Arten von großen Wildprer, wohin inſonderheit die-Zirſche gehören, zu ſchießen, zu fangen oder mit Hunden zu jagen. Die Vernunft ſelber giebet es, daß die hohe Jagd mehr als die mittel, und dieſe hinwiederum mehr als die niedere Jagd, einbringe. Die Schäßung ihres Werthes muß daher auch nach dieſem WVerhält- niß eben ſo verſchieden ausfallen. Allein, auch nach Verſchiedenheit der Jagdreviere ſind dieſe verſchiedene Arten von Jagdgerechtigkeit auf verſchiedene Weiſe mehr oder weniger nußbar. Auf einem Revier von großen und weiten Umfänge wird mehr Wildpret, als auf einem kleinern, ver- muthet.„Da die Wälder die eigentliche Wohnpläße des größern Wildes, an Hirſchen, Rehen und Schweinen ſind, ſo wird billig an allen Orten, wo vieles Holz iſt, die Jagd höher, als an andern, wo wenig oder gar keine Waldung vorhanden, geſchäßet. Das Wild bleibet nicht beſtändig an einem Orte, ſondern wechſelt von einem Revier zum an- dern.' Eine zur Jagd vortheilhafte Lage iſt es daher, wenn ein Landgut mit ſolchen Nachbaren aränzet, welche nicht allein ſtarfe Waldungen haben, ſondern auch viele und wiederhohlte Jagen anſtellen. Das Wild, welches den vielfaltigen Verfolgungen zu ent- gehen ſuchet, tritt daher oft und häufig über, WBelches ſich ein wachſamer Jager mit vie- lem-Vortheile zu Nugße zu machen weiß...“ Selbſt“ die Güte des Bodens machet einen Un- terſch2id in der Jagdnußung:"Das Wild, ſo ſeinen Stand auf einen fecten Boden, wo vieles und nahrhaftes Gras wächſet, hat, iſt weit feitter und ſchmackhafter/ als dasjeni- 92, was bloß in dürren Wäldern ſtehet. Juſonderheit iſt wegen des Schwarzwildes auf die Brächer und Maſthölzer Räckſicht zu nehmen, indem. ſolches, wo dergleichen in Ue- beräuß vorhanden ſind, weit häufiger und beſſer angetroffen wird.; Au dieſes alles wird ein Richter in den 5, 69. erwähnten Fäilen in Erwa- gung 3u ziehen Urſache haben. GH Von dem Recht der Folge. Obgleich das Wild an und vor ſich nirgends zu Hauſe gehöret, ſondern beſtändig wechſelt, und nach den Trieben ſeiner Natur bald hie bald da ſeinen Aufenthalt nimmt und Nahrung ſuchet, ſo iſt doch, bey dem überall eingeführten Eigenthum, niemand auf des andern Grund und Boden, es wäre denn, daß ihm ſolches Recht gehörig verliehen worden, zu jagen befugt. Inzwiſchen gerathen die Schüſſe nicht allemal auf die Art, daß das Wild da- durch ſogleich erleget wird. Vielmehr geſchiehet es. öſters, daß ein angeſchoſſenes Stück Wild auf. des Nachbaren Grund und Boden übergehet. Hier nun iſt an den meiſten Or- ten durch die Obſervanz, und ant einigen auch durch ausdrückliche Geſeße, als z. B. in dem ſächſiſchen Landrecht Lib. 11. Arr. 61. eingeführet, daß derjenige; der ein Stuck Wild auf ſeinem eigenen Grunde angeſchoſſen hat, ſolches auch auf des Nachbarn Eigenthum zu verfolgen, und vollends zu erlegen berechtiget iſt. Mannennet ſolches das Recht der Folge. G 2 Jedoch 52 Erſtes Hauptſtü>k. Jedoch müſſen hiebey weder Hunde gebrauche, noch das Güftchorn geblaſen wer- den. Auch wird ausdrüctlich erfordert, das ſolches ſchweißig gemachet,. d. i. wirklich'an- geſchoſſen ſeyn müſſe, und alſo das bloße Auffinden deſſelben nicht hinreichend ſey. ; Man verlanget ferner, daß der folgende Jäger ſolches vorher dem Cigenthums- herrn, auf deſſen Grund und Boden er das Recht der Folge ausüben will, vorher anzei- gen, und zu deſſen Beweiſe ein Zeichen, z. E. ſeinen Huth, zurücklaſſen müſſe. Daß dem Grundherrn, zur Verhütung alles hiebey zu beſorgenden Misbrauches, Nachricht davon gegeben werde, iſt der Billigkeit gemäß. Daß aber ſolches, weil der Jäger die Spur des Wildes nicht fahren laſſen, und. er, wenn er allein iſt, keinen zum Anmelden abſchifen kann, nur in wenigen Fälien, als 3. B. bey großen Jagen, vor ver Erlegung des Wildes geſchehen könne, iſt auch offenbar. Jn dergleichen Umſtänden wird es alſo genug ſeyn, wenn die Anzeige nach der Erlegung des Wildes, welches aber bis dahin an dem Ort, wo es erleget worden, liegen bleiben muß, geſchiehet, damit der Eigenthums- herr heraus ſchiffen, und Erfundigung einziehen könne. Dieſes Recht der Folge hat ehedem wo der Adel noch mehr, als anjetzt, den Jagdübungen ergeben war, zu manchen Thätlichfeiten und daraus entſtandenen Rechtshändeln Gelegenheit gegeben. Und auch nod in unſern Tagen werden die Ge- richtsſtäten von Proceßen dieſer Art nicht ganz frey bleiben, wobey denn die vorbin von dieſer Sache bemerkte allgeweitne Begriffe jederzeit mit LYIutzen werden gebrauchet werden können. Gi 72% Von der Schon- und Setz- Zeit.' Wenn die Jagden in nußbaren Stande bleiben ſollen, ſo iſt nöchig, daß man auf Mittel, das Wildpret ſo viel möglich zu erhalten und zu vermehren, bedacht ſeyn müſſe. Soll aber dieſes geſchehen, ſo muß das Wild, eben ſo wie bey den Fiſchen 6. 50. erwehnet, in ihrer Brut- und Sek-Zeit geſchonet, und in ihrer Fortpflanzung nicht gehin- dert werden.; Es iſt hiebey nicht bloß auf die gewöhnliche Setßzeit des Wildes zu ſehen, ſon- dern es muß auch demſelben ſo viele Friſt gelaßen werden, daß es ſeine Jungen abſäugen, und in den Stand, ſich ſelber ernähren zu können, ſezen kann. Beobachtet man dieſes nicht, ſondern man wollte das Mutterwild, ſobald es geſeßet hat, wegſchießen oder fan- gen, ſo iſt es eine ganz natürliche Folge, daß die Jungen dadurch zugleich mit verloh- ren gehen. "7 Obgleich das vorangeführte in der geſunden Vernunft gegründet, und daher einem jeden mit der Jagd beliehenen Eigenthümer, daß das Wild zu vorbemeldeten Endzweck gehörig geſchonet werde, ſelber daran geiegen iſt, ſo würde doch bey der Menge und ver- ſchiedenen Denkungsart der Jagdberechtigten, deßen allgemeine genaue Beobachtung ſchwerlich zu erwarten ſtehen, indem die|ndividua des Wildes, bei ſeinem öſtern Wech- ſeln, von niemanden als ſein wahres und beſtändiges Eigenthum angeſehen werden kön- nen. Wo die bloße Vernunft die Handlungen der Menſchen zu beſtimmen nicht hinrei- “ Hiezu ſind keine Unglückfälle nothig. Ein einziger böſer, tyranniſcher und-eigen- nüßiger Gutsbeſißer, und wenn er auch nur ein bloßer Pächter wäre, kann hierunter eine weit größere Verheerung, als Peſt und Krieg, anrichten... Im Kriege werden: die Unter- thanen nur auf eine kurze Zeit zerſtreuet, und ſie kehren, ſobald die Gefahr vorbey iſt wieder zu ihrer Heimath zurücf. Selbſt die wütendeſte Peſt reibet nicht alles auf, ſondern läßet noch hie und da einen Stamm zur künftigen'fernern Fortpflanzung übrig. Allein; das tyranniſche Verfahren eines Gutsbeſißers, verjaget und encfernet die Einwohner mit. Weib und Kind auf immerwährend. Es iſt alſo dieſes die gefährlichſte, und am ſchwer- ſten wieder herzuſtellende Verwüſtungsgart der Landgüter. Wenn man auf das, was i gemeinen Leben vorgehet, mit einiger Aufmerkſamkeit Acht hat, ſo wird man noch immer“ Beyſpiele, die dieſes beſtärken, antreffen. Ein Dorf voll Bauern zu regieren, erfordert in der That mehrere-Weisheit und Klugheit ,* als man dem Anſchein nach glauben ſollte? Da es hierunter von vielen verſe- hen wird, ſo bringen ſie ſich öfters, auch ohne Vorſaß, um eine, Menge von Unterthanen,; die ſie bey beßer genommenen Maagsregeln nicht verlohren haben wurden. Der Bauer muß, wenn er nicht auf allerhand ihm ſelber und der Herrſchaft ſchäd- liche Ausſchweifungen verfallen, ſondern ſein von Natur wiederſpenſtiger Sinn gehörig. gebrochen werden“ſoll, durch äußern Zwang in Ordnung gehalten werden, und hiezu ſind 7 wiederhohlte und der Sache angemeßene Strafen nöthig. Wer dieſes Geſchlecht dur< bloße Gelindigfeit zu regieren und in Ordnung zu halten denker, der icret gar ſehr!“ We- der wahre Liebe noch Gehörſam wird er dadurch zuwege bringen, VWielmehr'hak er . tiichts als Verachtung und Wiederſpepſtigfeit für alle ſeine gütliche Nachſichten zu erwaär- ten. Weny der Bauer nicht muß, ſo rübret er weder 5Zzand noch Fuß iſt ein altes, aber zu-allen Zeiten wahres'Sprüchwort.| WIIRÜGE Der Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter ce. SS Der Bauer. aber /muß-auch auf der andern Seite bey Brod gelaßen, das iſt, in ſolchen Nahrungsſtand geſeßet und erhalten werden, daß er ſich und die Seinigen gehörig davon ernähren nn, ſo, daß es ihm nicht gleichviel iſt, ob er ſeine in Beſiß habende Nahrung verlieret oder nicht. So lange dieſes iſt, werden. ihn gerechte Züchtigungen niemahl vertreiben. Sie werden vielmehr alsdenn ihre gehörige Wirfung thun, und die Furcht,„eine-hinlängliche, oder wohl gar reichliche Nahrung zu verlieren, wird den Ei- genthümer oder Gursbeſißer aller Muhe uud Verdrießlichfeiten, ſo mit den öftern Be- ſtrafungen verknüpfet ſind, von ſelbſt überheben, Wo aber der Bauer in der äußerſten Armuth lebet, und dennoch dabey ſich täglich den ſchärfjten Züchtigungen ausgeſeßt ſiehet, da iſt es eine ganz natürliche Folge, daß er eines ſolchen mühſeeligen Lebens endlich überdrüßig wird, und durch heimliche Cntwei- , net. Jnzwiſchen fräget es ſich, db nicht auch in ſolchen Fällen, wo die Pachtcontracte von dergleichen Einſchränkungen nichts erwehnen, ein Richter dieſen Misbrauch durch rechtliche Erkenntniſſe abzuſtellen zureichende Gründe habe?; Ein jeder, dem eine fremde Sache zum Gebrauch überlaſſen worden, muß ſolche mäßig und dergeſtalt brauchen, daß das Weſen der zum Gebrauch übergebenen Sache un- verändert bleibe, amallerwenigſten muß ſolche zu Grunde gerichtet werden. Einem Päch- ter lieget überhaupt ob, das ihm verpachtete Gur auf eben ſolche Art zu bewirthſchaften, als er ſein Eigenchum bewirchſchaftet haben würde, Dieſes ſind Säße, die nicht allein in allen vernünftigen Wirchſchaftsregeln, ſondern auch in der Gerechtigfeit und BilligFeit gegründet find.- Kein vernünftiger und ſich ſelbſt liebender Eigenthümer aber wird ſich ſeine Bauern durch dergleichen zur Unzeit ihnen angemuthete Getreidefuhren zu Grunde rich- ten. Wonn alle vernänftige Wirche wegen der ſchlimmen und tiefen Wege ihr Geſpann und Bauern zu Hauſe behalten, und man nur allein der Pächter Bauer mit ihren Pfer- den und belaſteten Wagen auf den Landſtraßen erblicket, ſo mag wohl nicht behauptet werden, daß ſie die ihnen in Pacht gegebene Gäter wie ihre eigene bewirchſchaften. Daß eine gute Anſpannung zum Weſen eines dienſtbaren Bauern,(in ſo weit er als eine perlona moralis angeſehen wird,) gehöre, fann wohl von niemand, der in den landwirthſchaftlichen Dingen nur einige Erfahrung hat, geleugnet werden, Denn ohne tüchtige Anſpannung mag er weder ſeinen eigenen Acker beſtellen, noch auch die ſchuldigen Dienſte leiſten. Geher alſo die Anſpannung durch den vorerwehnten Misbrauch der Pächter verlohren, ſo wird dadurch das ganze Weſen des Bauern zerſtöret.: Ein Richter, dem dergleichen Beſchwerden zur Entſcheidung vorgetragen wer- deny wird alſo in dem vorſtehenden einen zureichenden Grund finden,- den eigennützi- gen Pächtern dieſen unmäßigen Gebraud der ihnen überlaſſenen Dienſte zu unterſa- gen, und denſelben, vac dem 5. 79. geſchebenen Antrage, durch rechtliches Erkenntniß einzuſchränten. LTicht allein bey Pächtern, ſondern auch bey andern Genießbraucern, ja ſelbſt FZehns- und Sideicommißbeſitzern, kann dergleichen vorfallen. Dennnicht alle denken fo redlich, daß ſie auch auf die Erhaltung derjenigen Grundſtücke, die ſie nicht als ein unumſchränftes Eigenthum beſißen, mit der gehörigen Sorgfalt bedacht ſeyn ſollten. O5... Daß die Erhaltung der Bauern von einem vorſichtigen Gebrauch der Dienſte ebhange, wird noch durch ein anderes Beyſpiel von dem unter den Zeitpächtern gewöhnlichen Aufſchwellen der Dienſte beſtätiget. Das angeführte Beyſpiel iſt von ſolcher Beſchaffenheit, daß nach demſelben viele andre, die von gleicher Art ſind, mit leichter Mühe beurtheilet und entſchieden werden kön- nen. Daß die Dienſte mäßig und dergeſtallt, daß der Dienſtleiſtende dabey nicht zu Grunde gehe, gebrauchet werden müßen, iſt ein allgemeiner Saß. In allen Fällen, wo wider denſelben angeſtoßen wird, findet dasjenige, was in den beyden vorſtehenden 6. 9. geſaget worden, ſeine vollfommene Anwehre. Man könnte es daher gegenwärtig, ohne etwas weiter anzufühven, dabey um ſo mehr bewenden laßen, als der Materie"m j* ; atur Von den allgemeinen Begriffen, die ein Nichter!e. 61 Natur der Dienſtleute und ihren verſchiedenen Dienſtpflichten,-eine beſondre Abhandlung gewidmet iſt. Unt inzwiſchen die, zur Veſtſeßung allgemeiner Begriffe auch in dieſem Fall vor- angeſchickte Wahrheiten, deſto deutlicher und überzeugender zu inachen, wollen wir nur nod) eines Beyſpiels, welches ebenfalls hierinn einſchläget und das vorhin geſagte beſtä- tiget, anführen. Die- meiſten Zeitpächter, und auch wohl einige Eigenthumsherren, welche die ge- naue Verbindung ihres und ihrer Unterthanen Intereße/ nicht gehörig. in Erwägung zie- hen, haben die Gewohnheit eingeführet, daß ſie die Dienſte der Bauern, wann ſie der- ſelben nicht eben beſonders benöthigt ſind, einige Wochen hintereinander aufſchwellen laßen, und ſolche nachher mit einmahl nachfordecn.. Die Auffammlung der Dienſte pfleget gemeiniglich in den kurzen Wintertagen, wo, außer einigen auswärtigen Fuhren, faſt gar keine Acferarbeiten vorfallen, ihre Nach- forderung aber im Frühlinge, wo die Tage lang, folglich auch die gewöhnliche Arbeitszeit gar ſehr zugenommen hat, zu geſchehen. Schon allein hieraus, iſt die Unzuläßigfeit eines ſolchen Verfahrens abzunehmen, Denn einen, in kurzen Tagen rückſtändig gebliebenen Dienſt, in langen Tagen nachhohlen zu müßen, kann wohl für gerecht nicht erfannt werden. Hiezu tritt, daß, wenn ein dienſtbarer Bauer, den von 4 bis 6 auch noc< wohl mehrern Wochen, rückſtändig gebliebenen Hofedienſt, nachher in einey Zeit von 8 bis 14 Tagen nachholen ſoll, er, wenn es auch ſein Geſpann auszuhalten im Stande wäre, da- durch in ſeiner eigenen Wirchſchaft und A>erbeſtellung gar ſehr zurückgeſeßet, und folg- lich in ſeinem Nahrungsſtande geſchwächet werden würde, um ſo mehr, als, wie ſchon vorhin erwehnet worden, die rückſtändige Dienſte gemeiniglich im Frühjahr“, folglich in der nöthigſten Aferarbeit, nachgefordert zu werden pflegen. Faſt allenthalben iſt die Ver- faßung der Bauern, wie es die ſelbſt redende Billigkeit mit ſich bringet, dergeſtallt ein- gerichtet, daß ſie bey den zu leiſten ſchuldigen Dienſten, noch immer ſo viele Zeit, ihren eignen Acker abzuwarten und beſtellen zu können, übrig behalten. Bey Nachhohlung der aufgeſchwollenen Dienſte aber, wird dieſe ganze, an ſich ſo ſehr vernünftige Verfaßung, zerrüttet. G.,4,.02; Wie auch dieſer Misbrauch zu beben ſep. Wie nun das vorhin angeführte Aufſchwellen der Dienſte aus den dabey bemerk- ten Gründen, nothwendig das Verderben der dienftbaren Unterthanen nach ſich ziehen muß, dergleichen aber hauptſächlich von den Zeitpächtern zu befürchten ſtehet,. ſo wird es ebenfalls rathſam. ſeyn, auc dieſem Uebel in den Pachtcontracten dur billige Lins- ſchränfungen und Bedingungen zuvorzukommen. Und wenn auch ſolches nicht geſchehen wäre, ſo wird das richterliche Amt den- noh allemahl genugſamen Grund und Urſache haben, dieſen BedrüFungen der Un- terthanen Einhalt zu chun. Man nimme dieſen Misbrauch nicht bloß bey den Pächtern wahr, ſondern auch wohl über den Eigenthumsherrn ſekber, haben ſich die Unterthanen öfters dieſechalb zu beſchweren, Urſache, Der Vorrach von aufbehaltenen Dienſten, und die Anwendung 4 3 der- 62 Erſtes Hauptſtück, derſelben zu einer Zeit, wo die Wirthſchaftsgeſchäfte ſich am meiſten gehäufet haben, iſt für einen jeden Landwirth, er mag Cigenthümer oder Pächter-ſeyn, eine eben ſo nußbare als angenehme und reißende Sache, wodurch ſich mancher, ob er gleich die Unbilligfeit davon einſiehet, verführen läßet. Allein, die Sache iſt, an und vor ſich betrachtet, allemahl ungerecht, und daber ſo: wenig dem Eigenthumsberrn, als einem Pädter, bey entſtandener Rlage zu verſtatten, 3 6577"8 34 Ausnahme, wo das Aufſchwellen der Dienſte, den Bauern eher nünlich als ſchädlich iſt. Inzwiſchen iſt keine Regel ohne Ausnahme, und dieſe findet auch hier in gewißen Fällen ſtatt. Noch immer iſt die Aufſchwellung der Dienſte den Unterthanen läſtig und verderblich. Unter gewißen Umſtänden, deren es in einer Landwirthſchaft von mancher- ley Art giebet„kana ſolches denſelben mehr nüßlich als ſchädlich ſeyn. Das Pflügen nach Morgenzahl, iſt dem Bauer an den meiſten Orten die leichte- ſte und'bequemſte Hofearbeit. Denn dieſes darf er nicht bloß mit den Pferden verrichten, die ihm bey ſteter Anſpannung in Anſehung des Futters ſehr Foſtbar fallen, ſondern er kann ſich dazu der Ochſen bedienen, und nicht ſelten entlediget er ſich dadurch in einem einzigen Tage, des auf eine ganze Woche ſchuldigen Dienſtes. Die ſchwereſten Dienſte der Bayern hingegen, ſind die Reiſen, beſonders wenn ſie ſolche auf eine gewiße Weite verrichten, und ein oder mehrere Nächte ausbleiben müßen. Die Entkräftung der Pfer- de, der Zuſaß an Futter für dieſelben, Stall- und Trinkgeld für die Knechte, und daß ſelbigen ihre Kober mit allerley Eßwaaren geſpi>et werde müßen, ſind Umſtände, welche einem Bauer ungemein läſtig fallen, und ihm dieſe Art von Dienſten ſchr beſchwerlich machen. Wollte nun der Dienſtherr die Unterthanen, durch einen etwa mit ſeinem Ge- freide veranſtallteten anderweitigen Umſchlag, von dieſen Reiſen und Getreidefuhren über- heben, und ſich die dadurch erſparte Dienſte bis zur Aerarbeit aufheben, um ſolche durch Pflügen ſuecellive nachhohlen zu laßen, ſo wäre ſolches ein Fall, wo die Bauern in ihren Dienſten eher erleichtert als beſchweret würden, Kine über dergleichen und andere ähnliche Verfahren angeſtellte Rlage, würde bey einem Richter, aus vorhin angeföhrten Urſachen, allerdings fein Gehör finden können, ſondern vielmehr ſchlechterdings von der Zand gewieſen zu werden, verdienen. 9. 84 von dem verſchiedenen Zuſtande und Veſchaffenheit der Unterthanen und Dorfsbewohner, und ihren verſchiedenen Pflichten, wird ein kurzer allgemeiner Begriff gegeben. Bey der Materie von den Unterthanen, fällt im übrigen eine Menge von Wahr- heiten vor, deren gründliche Kenatniß ugd Einſicht einem Richter allerdings nothwendig iſt. Die Einwohner der Landgüter, ſind entweder ganz freye Leute(Jugenui) oder Laßen,(Liberri) oder zum Gute gehörige und eingebohrne Unterchanen(Glebz adleripri) oder Leibeigen,(Homines proprii), Eine jede von dieſen verſchiedenen Arten der Dorfseinwohner, iſt der Grundobrig- Feit zu gewißen Pflichten verbunden, die nach der Verſchiedenheit ihres Standes auch au und vor ſich ſehr verſchieden ſind. M ie Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter€, 63 Die Pflichten der Unterthanen ſind doppelter Gattung. Die eine derſelben hat loß ihren Grund in dem perſönlichen Verhältniß, worinn ſie mit der Obrigkeit ſtehen, welches, nach der Verſchiedenheit ihres Standes, bald engere, bald weitere Grenzen hat, Das perſönliche Band, zwiſchen Obrigkeit und Unterthanen, iſt bey den Zeibeigenen und zum Gute eingebohrnen ſtärker, als bey den Zaßen. Die zweyte Gattung der Pflichten, womit die Unterthanen der Obrigkeit verwandt ſind, entſtehet aus dem Beſiß der ihnen zu ihrer Nahrung überlaßenen Güter, Dieſe Nahrungen, oder Bauergüter, gehören entweder dem Beſißer eigenthümlich, oder es ſind Zagßgäter, woran die Beſißer kein Erb- noch Eigenthumsrecht haben, oder es ſind herr- ſchaftliche GrundſtüXe, welche den Zeibeigenen gegen einen gewiſſen Zins oder Dienſt- leiſtung, überlaßen worden, und deren Beſitzer zu allen Zeiten nac: Gefallen verän- dert werden können. Von allen dieſen Gütern oder Nahrungen, ſie mögen ſeyn von welcher Art ſie wollen, werden der Obrigkeit entweder gewiße Dienſte geleiſtet, oder ein beſtimmter jähr- licher Zins, e3 ſey.in Gelde oder in Körnern, entrichtet. Die Dienſte ſind entweder gemeßene oder beſtimmte, oder ungemeßene. Sie werden ferner eingetheilet in Zand- und Geſpann-Dienſte. Jene ſind wiederum entweder Manns- oder Srauen-Dieniiz, und der Unterſcheid der Spanndienſte, iſt nach der Ber- ſchiedenheit der Provinzien, und daſelbſt eingeführten Gewohnheiten, unendlich. Was für ein weites Feld ſich hier, zur Erörterung der hierinn einſchlagenden Land- wirthſchaftlichen Wahrheiten öfne, und daß daher dieſer Materie in dem gegenwärtigen Werk eine eigne Abhandlung gewidmet werden müſſe, fällt einem jeden von ſelbſt in die Augen. Was bisher in den vorſtehenden 6, b. geſaget worden, haben wir bloß, um einen allgemeinen Begriff von der Nothwendigkeit, bey den Landgütern die erforderliche Anzahl eingebohrner Unterthanen zu erhalten und deren Verminderung zu verhüten, angeführet, Alles übrige wird, wie ſchon erwehnet, in einem beſondern Hauptſtück abgehandelt werden. E27 2857 Von der Furicditio Patrimonialis oder dem Gutsbeſitzer zuſtehenden Erbgerichtsbarfeit, und in wie weit ſie von dem Dienſtzwang unterſchieden. Die zu einem Landgut gehörige Menſchen, machen eine Art von bürgerlicher Ge- ſellſchaft aus, feine bürgerliche Geſellſchaft aber, ſie ſey groß oder klein, kann ohne Rich- ter und Gerichte beſtehen. Die Gerichtsbarfeit über die Einwohner eines Dorfs, iſt der Grundobrigfeit zuſtändig. Sie iſt eine Fortſeßung derjenigen Gewalt, die ehedem der alte deutſche Adel über ſeine Knechte und Freygelaßenen, nach dem Zeugniß des Tacitus, hatte. Es iſt ſelbige unter der Benennung der ſarisdiio parrimonialis oder Erbgerichts- barfeit befannt. Sie hat das Beſondere an ſich, daß ſie nicht mit der Perſon des Richters zu En- jc. gehet, ſonderx dem fundo inhzriret, und alſo auch mit demſelben vererbet oder verfau- et wird, Inzwi- Erſtes Hauptſtite>, - Inzwiſchen muß ſie nicht mit dem, Dienſtzwanze vermenget“werden.+: Dieſer be- ſtehet nur bloß in der verliehenen Gewalt, die Unterthanen zu ihren ſchuldigen Dienſten anzuhalten, und ſelbige, wenn etwas darunter verſehen, mäßig zu zuck mit eingefloßen ſeyn ſollte, ſo iſt ſelbiger jederzeit nur bloß von dem nothwendigen Dienſtzwange zu verſtehen.- Vielmehr iſt es billig, wie auch- gemeiniglich vorbedungen wird, daß ſich der Pächter ſelber des Verpächters Gerichtsbar- keit unterwerfe.. Geſchiehet dieſes nicht, ſo ſeßet man ſich dadurch in ſeinem eigenen Dor-- fe gleichſam einen, gleiche Rechte habenden Nachbar, welches dex Klugheit zuwider iſt. Die Jurisdietio patrimonialis hat in den neuern Zeiten, in ihrer Ausübung viels Einſchränfungen erlitten. Die darunter vorwaltende Rechte des Adels näher zu unterſu- en, wird daher wohl einer beſondern Abhandlung werth ſeyn. Inzwiſchen wird das vorhin bemerkte, zu einer Einleitung m dieſe Materie dienen Fönnen.„möet . 6. 286.4. Fyn wie weit dieſe Erbgerichtsbarreit ntellieupinbarch Rubxiken eines - Landgutes zu ſeb?“ hid,„4 * i.: j"Was bisher von der Erbgerichtsbarfeit geſaget worden, iſt bloß ein Gegenſtand der Geſchichte und ihrer rechtlichen Beſtimmung. Siehet man ſie aber mit einem öfono- miſchen:!Auge an, ſo entſtehet billig die Frage, ob, und in wie weit-ſie als eine:nußbare Rubik eines Landgutes angeſehen werden könne? j Quod Jurisdietio plus ſir oneris, guam commaodi,; iſt.-die gemeine Sprache: Auch wird inden meiſten Vorſchriften zu den Gütertaren„ſelbige ni der allgemeinen Wohlfarth gemäße Beife, geſchehen. Hiezu wird eine gewiße Ordnung erfordert, vermöge welcher ein jedes Mitglied, nach dem Verhältniß ſeines, an das gemeine Beſte habenden Antheils, das Seinige beytragen, muß. DiaBeöbachtufgbieſ& Ordnung iſt derjenige Theil der obrigkeitlichen Geſchäfte, ſo unfer dein Itätten der Policey befannt iſt, Vorbemerkte Ordnung iſt allenthalben, wo; Minſchen beyſammen leben, es ſey in den Städten oder auf dem Lande, nothwendig, Es*giebt daher eine doppelte Policey, eine Stadt- oder Land- und Dorf-Policey. Ja, mit Recht mögte man behaupten, daß eine jede Hauswirthſchaft, wenn ſie beſtehen ſoll, ihre eigne Policey nöthig habe. Beyde haben zwar einerley Endzweck und Abſicht, ſind äber wegen der verſchiedenen Verfaßung und Einrichtung der Städte und des Landes, in Anſehung der Gegenſtände gar ſehr verſchieden, 6:..-189, Von den Segenſtänden der äußern Dorf“ oder Feld-Policep. Ohne uns in eine weitere phyloſophiſche Beſchreibung der Policey und ihrer wah- ren Beſchaffenheit einzulaßen, wollen wir uns gegenwärtig begnügen, nur einige Gegen- ſtände, womit es die Dorfpolicey eigentlich zu thun hat, nahmhaft zu machen, in der Hofnung, daß dadurch der Endzweck der jeßigen Abhandlung, nehmlich die Veſtſesung allgemeinew in die Rechtsgelahrtheit einſchlagenden Landwirthſchaftlichen Begriffe, werde erhalten werden. Oecon. For. I Theil,'% Die 66; Erſtes Hauptſtück. Die Gegenſtände, womit ſich eine vernünftige Dorfpolicey-beſchäftiget, ſind ene- weder auſſerhalb dem Dorfe, oder in demſelben ſelber befindlich. Jenes kann man. daher mit gutem Recht die Feld-. dieſes aber im eigentlichen Verſtande die Dorfpolicey nennen. Zur Feldpolicey gehöret hauptſächlich: xX) Die Ordnung, ſo bey Behütung der gemeinſchaftlichen Weidepläße zu beobachten nöthig iſt, indem ſolche ohne dieſelbe niemahl in gehöriger Art genußet werden können. Denn, iſt je die Wahrnehmung einer genanen Ordnung nothwendig, ſo iſt ſie es gewiß vornehmlich in Anſehung der gemeinſchafclichen-Hütung. Beſonders mögen hieher gerechnet werden:.| a) Die Zeſtimmung der Viebhanzahl, womit ein jeder die gemeinſchsftlicye Weide zu betreiben, befugt iſt, indem es. die Vernunft ünd Natur der Sache ſelber giebet, Daß ein Zweyhüfner mehr Vieh als ein Einhüfner u. ſ-w. zu halten bevechtiget ſey. Das Verhältniß des in Beſiß habenden Neerbaues, giebet hierunter den vichtig- ſten Beſtimmungsgrund.+ b) Die Beobachtung der gewöhnlichen Sc, werden, Von 4000 Stück Weiden, welche auf einem nur mäßigen Revier aii den Straßen und Wegen ſehv leicht zu erzeugen wären, können jährlich 1000 Stück geksp- fet und zur Feuerung genußet werden. Eine jede Weide gieber wenigſtens 6 Reiß Bunde, welches von 1000 Stücken 100 Schock beträget. Daß dadurch vieles, ſonſt mit ſchweren Koſten zu erkfaufendes und weit heranzufahrendes Hölz erſparet werden kön- ne, ſällt von ſelbſt in die Augen. Da aber, wo Ueberfluß an Holz iſt, mögen die Straßen und Wege ganz wohl mit allerhand Arten von Obſtbäumen eingefaßer werden. Jedoch muß, wenn die darauf wachſenden Frächte nicht ein Raub der Reiſenden wer- den ſollen, dazu ein beſondrer Wärter gehalten werden, wenn es auch nur bloß, um die Beſchädigung der Stämme zu verhüten, wäre, Kirſchbäume an die Straßen zu ſeßen, iſt eine Thorheit. Die Erfahrung!ehret, daß ſelbige, ſo bald ſie Früchte zu tragen an- fangen; von'alten und jungen vorbeygehenden beſtiegen, die Zweige abgebrochen, und dadurch in kurzer Zeit die Stämme gänzlich zu Grunde gerichtet werden. Nur ſolche Obſtarten gehören an die Straßen und Wege, deren Früchte durch Schürteln abfal- len. Denn da die Näſchereyen bey dergleichen entfernten Bäumen unmöglich ſo genau verhütet werden können, ſo werden doch bey dieſen wenigſtens die Stämme unbeſchä- digt erhalten. Alle, bey Anlegung der Alleen angewandte Mühe, iſt vergebens, wenn nicht die Bäume durch"Graben oder auf andere Art verheget, und dadur< gegen die Beſchädigung des Viehes ſicher geſtellet, auch die ausgegangene jährlich wieder nach- geſeßet werden. 4) Die Setzung und Erhaltung richtiger Wegeweiſer, welches ſchon vorhin in Pro- <. vinzien und Staaten, wo Ordnung herrſchet, durch die allgemeine Landpolicey angeord- net iſt. Was für eine angenehme und bequeme Sache ſolches ſür fremde Reiſende iſt, lehvet die tägliche Erfahrung. 5) Die Verbegung der nöthigen Triften« Die Lage der Hütungepläße iſt öfters von ſolcher Beſchaffenheit, daß ſolche mit dem Vieh, ohne durch die beſäete Felder zu trei- ben, nicht erreichet werden können. Es muß daher zu folchem Ende eine Trift gelaßen werden. Damit das Vieh unter dem Treiben nicht abweiche, und dem Getreide Scha- denen. Wenn das Vieh nicht inz Felde Schaden chun ſoll, ſo iſt nöthig», daß tüchtige Dorfhecen gemachet, auch gehörig im Stande, und geſchloſſen gehalten werden. Die Erfahrung lehret, daß beſonders das kleine Vieh an Schweinen und Gänſen, bey Un- terlaſſung dieſer Vorſicht, in allen Arten von Getreide vielen Schaden zu thun Gele- genheit hat. Die Erhaltung der Hecfen muß unter die Glieder der Gemeinde verthei- let werden, damit, wenn ecwas unfertig daran wird, man ſoFleich wiſſen könne, wer ſolches wieder in den Stand zu ſeßen gehalten ſey. Daß die Dorfhe>en gehörig zuge- halten werden, iſt eine Vorſorge, die eigentlich dem Feldwärter oder Flurſchüßen ob- lieget, und muß er inſonderheit des Morgens und Mittages, ehe das Vieh ausgetrie- ben, und des Abends, wenn es wieder zu Dorfe kommt, wohl Acht darauf haben, und dabey ſein Weib und Kinder zu Hülfe nehmen. Da aber der Feldwärter nicht den ganzen Tag bey den Dorfheen Wache halten kann, ſondern ſein vornehmſtes Augen- merk auf die Feldfluren, damit daſelbſt kein Schaden geſchehe, richten muß, ſo iſt ns- thig, daß diejenigen von der Gemeinde, die den Dorfhe>en am nächſten wohnen, und ſolche beſtändig unter Augen haben, zugleich mit Acht darauf haben, und beſonders die Reiſenden, damit ſie ſolche wieder gehörig zumachen, beobachten, auch, wenn freund- liches Zureden und Ermahnen nicht helfen will, ſelbige anhalten, und der Hercſchaft zu einer verhältnißmäßigen Beſtrafung geſtellen. Wenn die reiſende Bauern und Fuhrleute nur wiſſen, daß an einem Orte auf Ordnung gehalten wird, ſo machen ſie die Hecken von fkeyen Stücken und ohne Erinnern zu, da ſie ſich hingegen an andern Orten, wo ſie keine Ordnung wahrnehmen, dieſe Mühe gar gerne erſparen. Die Ordnung har überhaupt etwas majeſtätiſches an ſich. welches alle, ſo ſie exblien, in Reſpect hält. G..589. Von den Segenſtänden der innern Dorfpolicep.. Zu den Gegenſtänden der innern Dorfpolicey können vorzüglich nachſtehende ge- zähler werden. 1) Die Beſtellung tüchtiger Schulzen und Gerichtsmänner. Weder der Stand noch auch die Wirthſchaftsgeſchäfte und andere Umſtände der Gerichtsobrigfeiten verſtatten es, daß ſie ſich vor ihre Perſon wegen aller Kleinigkeiten mit einem jeden einzeln Mitgliede der Gemeinde abgeben, vielweniger ihre eigene Be- fehle und Anordnungen vollſtrecken, und die Saumſeligen oder Widerſpenſtigen beſtra- fen fann. Hierzu hat ſie Diener und Untergehülfen nöthig, welches auf den Dörfern der Schulze und die Geriet, um ſich bey dieſer Gelegenheit dur, und Gänſen aber eine Stunde vorher, iſt die beſte und bequemſte Zeit zur"Zurü- kunft des Viehes aus dem Felde. 47) Die Vorſorge wegen Unſchädlichkeit der Dorfhunde. Nicht allein Schäfern und Hirten, muß zur Treibung des Viehes und Abhaltung der Raubthiere von.den Heerden, eine gewiße Anzahl von Hunden zu halten erlaubet werden, ſondern auch ein jeder Dorfeinwohner hat ſolchezur Bewachung ſeines Hauſes und Reinhaltung ſeiner Hofſtelle nöthig. So übelgeartet aber. an vielen Orten“das Landvolk ſelber zu ſeyn pfleget, ſo ſind auch gemeiniglich von eben ſolcher BeſchaFenheit ihre Hunde. Wenn Reiſende. ſich auf allen Seiten von beißenden und lermenden Hun- den umgeben ſehen, ſo fönnen ſie ſichere Rechnung machen, daß ſie-ſich an einem Orte, wo nur ſchlechte Policeygeſeße ſind, befinden. Wieviel Unglück bey ſcheuen Pferden durch'das jähe Anſpringen der Dorfhunde angerichtet werde, iſt aus der Erfahrung befannt. Nicht allein hiedurcen und andern abſpenſtig zu machen, das geſesßmäßige Lohn“ aus freyen Stücken er- höhen. Dieſes verurſachet, beſonders an denjenigen Orten, wo eben fein Ueberfluß. än jungen Dienſtvolk iſt, mancherley Zwiſtigkeiten und Unordnungen. So bald nur einer von den Einwohnern mehr Lohn, als gewöhnlich iſt, giebet, ſo wird das ganze Dienſtvolk aufſäßig, und ein jeder ſordert bey ſeiner Vermiethung eine gleichmäßige Erhöhung. Nach den Regeln einer vernünftigen Policey kann alſo feinem Cinwohner ein dergleichen freywilliger Zuſaß des Lohnes verſtkattet werden, und es iſt öfters bey denjenigen, die ſich durch ein bloßes Verbot davon nicht zurückhalten laſſen wollen, ei- ne ernſtliche Beſtrafung nöchig. Es ſcheinet zwar eine dergleichen freywillige Lohns- erhöhung dem freyen Gebrauch des Eigenthums zuwider zu laufen. Allein, die Mit- glieder einer bürgerlichen Geſellſchaft müſſen in vielen, beſonders ſolchen Gelegenhei- ten, wo allgemeine ſchädliche Unordnungen zu befürchten ſind, ſich eine Einſchränfung ihrer ſonſt freyen Handlungen gefallen laſſen.“ E.S In Erſtes Hauptſtü>. ' In verſchiedenen Königl. Preußiſchen Provinzien, beſonders in den Marken und . Pommern, war es eine ehedem von Alters her eingeriſſene Gewohnheit, daß den Knechten der Bauern jährlich gewiſſe Scheffel Gerſte, als ein Theil ihres Lohnes ge- ſäet wurde. Da aber die Bauern hiedurch in ihrer Nahrung gar ſehr geſchywächet wurden, ſo iſt es als ein ſchädlicher Migbrauch durch öffentliche Verordnungen abge- ſteller worden, und eine jede Obrigkeit hat, vermöge. der Dorfpolicey, damit dieſe Ge- wohnheit, wovon das Dienſtvolk an vielen Orten ſehr ſchwer abzubringen geweſen iſt, nicht wieder unvermerkt einſchleichen möge, hierüber ein wachſames Auge zu halten. C..::: 90% Von dem richtigen Verhältniß des Beytrages zu dem Dorfpolicepweſen. Wenn das in den beyden vorſtehenden 8. 8. angeführte die hauptſächlichſte Ge- genſtände einer genauen und w4hlgeordneten ſowohl Feld-, als inner:z Dorfpolicey ent- hält, und ſich daraus ein jeder einen richtigen und vollſtändigen allgemeinen Begrif von dieſem Theil der Gerichtsbarkeit machen kann, ſo iſt dabey nur noch zu bemerken,'daß auch bey der Vertheilung des Beytrages zu den nöthigen Policeyanſtalten eine richtige Ordnung und Gleichheit beobachtet werden müſſe. Nicht alle Mitglieder der Gemeinde, haben an dem gemeinſchaftlichen Nußen, welcher durch die bemerkte Policeyverfügungen geſtiftet und erhalten wird, einen gleichen Antheil. Die ſelbſtredende Billigfeit erfordert es daher, daß ſie auch die damit verknüpf- te Laſten nicht mit gleichen Schultern tragen können. Dasjenige, was von Seiten der Policey verfüget wird, hat entweder in die von den Dorfseinwohnern beſikende Grundſtücke einen Einfluß, oder es lieget dabey nar bloß ein perſönlicher Nußen oder Obliegenheit zum Grunde. Nach-bfeſer Verſchieden- heit muß auch der Beytrag eines jeden Mitgliedes der Gemeinde, eingetichtetund veſtgeſe- ßet werden. Zu den Policeygegenſtänden der erſten Art, träget ein jeder nach dem Ver- hältniß der AFergröße, die ein jeder Einwohner beſibet, das Seinige bey. Bey den bloß perſonlichen Policeypflichten aber, ziehen ſammeliche Mitglieder der Gemeinde einen gleichen Strang. Die ſammtliche 8. 88 zur Feldpolicey gerechnete Gegenſtände, imgleichen dasjeni- e, was Lb. 89. ſub No. 6 und 12 bemerfet worden, gehöret zu der erſten, die ſammtli- enden Viebarten über- triebene Wirtbſchaft, als eine wahre uid wichtige Gutsverbeſſerung angegeben wird, durch den äußern Schein nicht blenden laßen, ſondern auf den innern Grund zur&- geben, und dabey den wahren LY7utzen mit den dazu erforderlichen Roſten, genau berechnen. 6. 94. Von dem Zugvieb, und ob-es Ochſen oder Pferde zu halten zuträglicher ſep. Pferde und Ochſen ſind die gewöhnliche Arten des Zugviehes. Jene werden hauptſachlich zu den in einer Landwirthſchaft nöchigen auswärtigen Fuhren, und bey dem Ackerbau beſonders zur Einbringung des Getreides, Heufahren, Miſtfahren und Eggen gebrauchet. Die eigentliche und gewöhnliche beſtimmte Arbeit der Ochſen, iſt das Pflü- gen und Beacern des Feldes. Da dieſe Akergeſchäfte nur bloß im Frühjahr, Sommer und Herbſt vorgenommen werden können, ſo iſt offenbar, daß die Ochſen den ganzen Win- fer hindurch, nebſt den dabey zu haltenden Leuten, unnüßbare Creaturen ſind. Die Pferde hingegen können, ſowohl im Winter als zu andern Jahreszeiten, zu allerhand nüßlichen Arveiten gebrauchet werden. Hieraus iſt unter den Landwirchen dieſe befannte problematiſche Frage, ob' es nicht anſtatt der Ochſen lauter Pferde zu halten rathſamer ſey, entſtanden. Die große Verſchiedenheit, die ſich faſt in allen Landwirthſchaften zeiget, verur- facher, daß dieſe ökonomiſche Streitfrage nicht durchgehends auf leiche Art entſchieden werden kann. An einem Orte maß ſie bejahet, an einem andern hingegen wieder vernei- net werden, Die Pferde ſind ſonder Zweifel weit nußbarer als die Ochſen. Dagegen aber iſt nicht zu läugnen, daß dieſe in ihrem Futter und Unterhaltung weit wohlfeiler zu ſtehen kommen. Jn Landwirthſchaften alſo, wo ein Ueberfluß an guter Weide, womit die Och- ſen den ganzen Sommer, ohne auf dem Stall gefuttert werden zu dürfen, unterhalten wev- den können, und wo der Gebrauch der Pferde nicht auch beſonders im Winter nothwend:z iſt, verdienen aus dieſem Geſichtspunct die Ochſen allerdings den Vorzug; gleichwie hin- gegen an ſolchen Orten, wo die Weide nur dürre und mager, und den Winter hindurch viele auswärtige Fuhren erfordert werden, die Pferde billig als nüßlicher anzuſehen ſind, Auf Landgütern, wo viele dienſtbare Bauern, welche die nöthige Fuhren verrichten kön- nen, vorhanden, iſt, um dieſes durch ein deutliches Beyſpiel näher zu erläutern, die Acfer- ärbeit mit Ochſen zu verrichten, rathſam. Da aber, wo entweder gar Feine oder doc) nicht hinlängliche dienſtbare Bauern befindlich, folglich die ganze Laſt der Korn- und bath uhren ve 88- Erſtes Hauptſtück. Fuhren mit herrſchaftlichen Geſpann beſtritten werden muß, iſt der von den au ſtatt der Zugochſen zu haltenden Aerpferden entſtehende Nußen, unleugbar. Da zu einer gleichen Arbeit nur halb ſo viel Pferde, als ſonſt Ochſen erfordert. werden, nöthig ſind, das für die Ochſen beſtimmte Futter auch bey einer genauen und or- dentlichen Wirchſchaft ganz füglich zur Unterhaltung der Acferpferde mit angewandt wer- den kann, ſo wird- der Vorwand, daß die Pferde in ihrem Futter foſtbarer als die Ochſen fallen, von weniger Erheblichfeit ſeyn, zumahl, wenn dabey in Erwägung gezogen wird, daß die Pferde die ganze Zeit, wo die Ochſen müßig ſtehen, und nebſt ihren Wärtern Koſt und Futter umſonſt freſſen, mit vielem Nuten gebrauchet werden können. Die gewöhnliche Einwendung, daß man durch die>Verwechſelung der Ochſen mit Pferden, an der Bemiſtung ſeiner Felder verliere, iſt ebenfalls nicht erheblich genug, den Vorzug der Pferde, den ſie unter vorbemeldeten Umſtänden vor den Zugochſen haben, zu vereiteln. Obgleich der Pferdemiſt, nach der allgemeinen Meynung, in Anſehung der Güte weit ſchlechter, als der Ochſenmiſt geachtet wird, ſo giebet es doch auf allen Landgü- tern Ackerflo>e, wohin inſonderheit die Gründe und Vertiefungen zu rechnen ſind, auf welchen der Pferdedünger vorzügliche Dienſte leiſtet. Ueberdem kann, wenn ſonſt die übrigen Wirthſchaftsumſtände die Abſchaffung der Ochſen erheiſchen, an deren Statt ganz füglich die Anzahl der Kühe vermehret, und alſo auch dadurch der durch die fehlende Och- ſen abgehende Rindviehmiſt, wieder erſeßet werden. Diejenigen, die vermöge ihres Amtes, oder durch einen beſondern Auftrag für die xoirthſchaftseinrichtung der unter Vormundſchaft oder in Concurs ſtehenden Sandguter zu ſorgen verpflichtet ſind, haben, in Anſehung dieſes Puncts, die vorbe- merkte Verſchiedenheit der Umſtände genau zu unterſuchen, und ſich dabey der gegebe- „ey Umſtände zu bedienen, 6.. 95» Pon dem Unterſcheide der Stall- und GSras-Pferde. Die auf einem Ländgut nöthige Pferde, ſind entweder Stall- oder Gras-Pferde. Die erſtern werden beſtäudig auf dem Stall gefuttert, die leßtern aber müßen ſich des Sommers auf der Weide ihre Nahrung ſelber ſuchen, und den Winter über mit bloßen Hey vorlieb nehmen. Bloße Graspferde können uur halbe Arbeit verrichten. Denn wenn ſie im Som- mer einen halben Tag angeſpannet worden, ſo muß ihnen die andere Hälfte des Tages, um ſich wieder ſatt graſen zu Fönnen., freygelaſſen werden, und zu Winterszeiten kann man von einem Pferde, welches ſich mit bloßen Heu behelfen muß, ebenfalls nicht ſo vie- (2 Arbeit, als von einem andern mit ordentlichen Hart- Futter unterhaltenen, erwarten. Zum Graſen ſchien ſich überdem nur kleine, nicht aber ſtarke und große Pferde, und ei- nem jeden Wirthſchaftsverſtändigen iſt bekannt, daß die Graspferde, wenn auch ihr auf: ſeres Anſehen gut iſt, dennoch unter, der Arbeit matt ſind, und gar bald ermüden. Die Graspferde verhalten ſich ſolchemnach gegen die Stallpferde, wie 1 zu 2, Dd. i, mit 4 Stallpferden kann wenigſtens ſo viel, als mit 3 Graspferden, ausgerichtet werden, Es iſt zwar wahr, daß die Stallpferde in Anſehung des Hart-Futters weit Foſtba- rer fallen. Allein, wenn man dagegen in Erwägung ziehet, daß man bey den Stallpfer- den "Vön den mlgemeinen Begriffen, die ein Richter 2, 89 den nicht allein in dex Menge, ſondern auch in der Wchtigfeit der Arbeiten ſehr. viel ge- winnext, alle mit dem Verluſt tüchtiger Arbeit verfnüpfte Sparſamkeit in den Wirchſchafts- Ausgaben aber ſchlechterdings verwerflich iſt; wenn man ferner in Betrachtung nimmt, daß die. ſogenannte Graspferde, den Winter über, wofern ſie einigermaßen in brauchba- ren. Stande erhalten werden ſollen, eine große Menge Heu aufzehren, und dadurch eben- falls Foſtbar werden; wenn man weiter überleget, daß eine größere Menge von Pferden auch mehrere Menſchen zu ihrer Wartung und der mit ihnen zu verrichtenden Arbeit er- fordert; und wenn man endlich diejenige Weide, die ſonſt den Graspferden beſtimmt ge- weſen, ganz füglich- zur. Vermehrung des Kuhviehſtandes anwenden kann: ſo iſt aus die- ſem allen offenbar, daß, ſich mit Graspferden zu beläſtigen, nicht wirthſchaftlich gehandelt, ſondern vielmehr ſolche mit Stallpferden verhältnißmäßig zu verwechſeln weit rathſa- mer ſey. Vormündern und andern unter gerichtlicher Aufſicht ſtedenden Adwminiſtrato- ren, Fann daber, wenn ſie dergleichen Veränderungen vorgenommen baben, wegen der deshalb verwandten Roſten und Ausgaben mit Grunde nichts defectiret werden. 5196 Wie die Koſtbarkeit der Stallpferde in ihrer Futterung zu vermindern. Die Pferde verurſachen inzwiſchen, beſonders wenn deren viele gehalten werden müſſen, ſowohl wegen des nöchigen Futters, als auch in Anſehunz des zu ihrer Wartung erforderlichen Geſindes, ſehr wichtige Ausgaben in der Wirthſchaft, und es iſt daher wohl der Mühe werth, auf vernünftige Mirtel bedacht zu ſeyn, wie man ſolche, ohne den Wirch- ſchaftsgeſchäften ſelber den geringſten Abbruch zu chun, einſchränfen könne. Das Futter, deßen die Pferde das ganze Jahr hindurch benöthigt ſind, iſt das Hauptſachlichſte, wodurch dieſelben ſo koſtbar, ja nicht ſelten, beſonders bey ſchlechten Ein- ſchnitten uad cheuren Jahren, recht läſtig fallen. Dieſen ſo nothwendigen Creaturen das Futter zu verfürzen., wäre eine ungereimte Wirthſchaft, die am Ende nicht anders als ſchlecht ablaufen könnte, Nur aber fräget es ſich, ob nicht zu gewißen Zeiten, eine andre eben ſo nahrhafte, jedoch weit wohlfeilere Futterung, dem ſo koſtbaren Hartfutter ſubſti- fuiret; und dadurch ein großer Theil der ſonſt auf die Unterhaltung zu verwendenden Aus- gaben, erſparet werden könne; Man muß hiebey billig einen Unterſcheid unter den Winter-. und Sommermona- ten machen. Jn den erſten iſt feine Furterungsart vorhanden, welche die Stelle der Kör- ner vertreten könnte, ſondern ein jeder Wirth muß, wenn er ſeine Pferde in tüchtigen und brauchbaren Stande erhalten will, damit ununterbrochen fortfahren. Die Beſtimmung des Hartfatters, muß nach dem Verhältniß der zu verrichtenden Arbeit eingerichtet werden, Pferde, welche zu öftern weiten Fuhren gebraucht werden, müßen mehr Körner befommen, als andre, die nur bloß in der Nähe arbeiten dürfen. Das Futterkorn aber öfters zu ver- ändern, und nach Verſchiedenheit der Arbeit, bald viel bald wenig zu geben, iſt eine un- richtige Wirchſchaft, Das einmahl beſtimmte Futterkorn müßen ſis zu allen Zeiten im gleichenz Maas erhalten. In den Ruhetagen und bey mäßiger Arbeit, müſſen dieſe Thiere die zu ſchweren Arbeiten nöthige Kräfte: ſammlen,. Läßer man ſie alsdann hungern, ſo Oeco1n. For. 1, Theil.' M wird 90 Erſtes Hauptſtük. wird ihnen der Zuſaß von Futter bey ſchweren Arbeiten, wodurc< die verlohrne Kräfte nicht ſogleich wieder erſeßet werden können, wenig helfen. In den Sommerinonaten hingegen. iſt ein Nahrungsmittel vorhanden, bey wel- hem die Pferde, ohne dabey mit Hartfutter unterhalten werden zu dürfen, ganz wohl be- ſtehen und die nöthige Arbeit gur und tüchtig verrichten können. Es iſt ſolches der be- Fannte rothe Spaniſche Klee. Dieſes Gewächſe, welches in unſern Tagen mehr als je- mahl angebauet wird, giebet für alle Vieharten ein ſehr gutes und nahrhaftes Futter ab, woran wohl niemand von unſern heutigen Wirthen weiter einen Zweifel tragen wird, Beſonders aber iſt es für die Pferde ein geſundes und kräftiges Nahrungsmittel, welches, ſchon vor mir, berühmte und erfahrne Wirthe durch öffentliche Blätter verſichert und an- geführet haben. Daß Pferde, die mit Klee gefuttert werden, feines andern Futterforns bedürfen, ſondern bloß bey dieſem Gewächſe die nöthigen Arbeiten, eben ſo wie bey dein Hartfutter, verrichten können, kann ich aus vieljähriger eignen Erfahrung bezeugen. Man glaube nicht, daß ſie dabey einſchlagen und von Kräften kommen. Vielmehr werden ſie dabey, auch mitten unter der Arbeit, muthig, und nehmen augenſcheinlich zu, wovon ſich ein jeder durch einen angeſtellten Verſuch gar leicht überzeugen kann. Der Klee hat be- ſonders vor andern Grasarten das vorzügliche an ſich, daß er die Pferde, die damit gefut- tert werden, nicht matt machet.-Das gemeine Gras ſchwämmet zwar auch die Pferde auf, ſo daß ſie ein gutes Anſehen bekommen. Bey der geringſten Arbeit hingegen, er- müden ſie, wie bereits b. 95. beyläufig angemerket worden, und wenn ſie nur ein wenig in der Arbeit angegriffen werden, ſo gehet Fleiſch, Muth und Kräfte in kurzer Zeit ver- lohren. Der Klee hingegen, giebet den Pferden wahre und wirkliche Kräfte, die bey allen Arten von Arbeiten gegenhalten, Weil die Pferde den Klee ganz ungemein gerne freßen, und damit faſt nicht zu erſättigen ſind, ſo iſt nicht ratchſam, daß man ihnen ſolchen ſo bloß, wie mit dem Graſe zu geſchehen pfleget, vorwerfen läßet, weil ſie leicht darinn zu viel hun und ſich verfangen können. Ehe der Klee Blumen bekommt, iſt das bloße Vorwerfen deſſelben ganz und gar ſchädlich und gefährlich. Das ſicherſte iſt, daß man ihn gegen ein wenig Stroh zu Hexel ſchneiden und auf ſolche Art futtern läßet, wodurch zugleich viel Klee, den ſonſt die Pferde aus den Raufen werfen und unter die Füße treten, erſparet wird, Der. Klee hat in allen ſtarken und Mittelboden ein gutes Fortkommen, und auch auf ſolchen Landgütern, die nur mit ſchlechten und geringen Acker verſehen ſind, werdetz noch immer einige Fle>e, die ſich für dieſes Gewächſe ſchien, ausgemittelt werden kön- nen. Bey einer ordentlichen Kleewirthſchaft, wird derſelbe unter die kleine Gerſte geſäet; und folgendes Jahr in der Brache genußet. Ein Landwirth; der dieſe Einrichtung beob- achtet, verlieret alſo durch den Anbau des Klees gar nichts von ſeinem Aer, und er hat alſo dieſes ſonüßliche Gewächſe, wozu er den nöthigen Saamen ſelber zeugen kann, gänz- lich umſonſt, Die Zeit. der Kleefutterung, kann füglich von der Mitte des May an, bis zur Mitte des Septembers, folglich auf vier Monate, angenommen werden. Bey einer angelegten Koſtenberehnung, der auf einem Landgut zu haltenden Pferde, können und dürfen. alſo nur das ſonſt gewöhnliche Hartfutter jährlich auf 5 Monate gegeben werden. Eigenthümer und-Privatwirthe, werden ſich ſchon von ſelbſt dieſes hierunter of* fenbar in die Augen fallenden Vortheils zu Nuße zu machen wiſſen, indem ine ſo eh 8 ie Von den allgemeinen Begrifent, die ein Richter 2c. 91 liche“Grſparung inden Wirthſchaſtsausgaben zu vernachläßigen, unverantwortlich ſeyn würde. As eben. dieſem Grunde aber, und da der Kleebau, wenigſtens für die Pferde, allenthalben möglich iſt, darf. auch bey öffentlicher Wiürdigung der Zandgäter, ſie ge- ſchede zum Verkauf oder zur Verpachtung, das gewöhnliche FutterForn nur lediglich auf 8 Monate in Abzug gebracht werden. Bey Ablegung der Adminiſtrationsrech- nung von verſchuldeten oder unter Vormundſchaft ſtehenden Gütern, iſt dieſes ebenmäßig zu beobachten.„Die Beobachtung dieſes ökonomiſchen Grundſaßes iſt in beyden Fallen von Wichtigfeit, weshalb man ſich auch, ſolchen durch eine umſtändliche Er- läuterung deutlich,„und das richterliche Amt daraufaufmerkſam zu machen, bemühet hat(a), Man ſiehet öfters, beſonders in den gemeinen Sachen, gewiße Dinge für Kieinigfeiten an, die doch in das Ganze einen ſtarken Einfluß haben, und bey einer richtigen Anwen- dung anſehnliche Abänderungen verurſachen.' I< erinnre dieſes nicht ohne Urſache, denn ich bin auch eine geraume Zeit ein Richter, ohne vollſtändige Begriffe von der Landwirthſchaft gehabt zu haben, geweſen. eine eigne Erfahrung hat mich alſo gelehret, wie leichtſinnig man öfters, aus bloßer Unwißenheit, über die wichtigſten öfonomiſchen Gegenſtände, zum offenbaren Nachtheil derjenigen,: deren ganze zeitliche Wohlfarth auf die richtige Einſicht ihres Richters beru- het, dahin fähret. a) Man nehme an, daß auf einem Landgut x2 Pferde gehalten werden müßen. Unter 2 Winſpel dengſuttrer, an Roggen, Gerſten, Hafer und Wicken, kann ein, auch nur zu ſchr mäßiger Arbeit beſtimmtes Pferd, jährlich nicht beſtehen. Das Futterkorn von x2 Pferden beträget alſo jährlich 24 Winſpel. Wenn nun durc< die bemerkte Kleewirthſchaft dieſes Futterkorn auf 4 Monathe, folglich ztel davon mit 8 Winſpel wegfällt, der Winſpel aber nur nach dem allergeringſten Preiſe zu 12 Rthlr gerechnet wird, ſo iſt offenbar, daß von den jährlichen Wirthſchaftsausgaben 96 Rhlr. wegfallen, folglich der Werth des Gutes, 3 4 pro Cent gerechnet, auf 2400 Rthlr. erhöhet werde. Einem Unmündigen oder verſchuldeten Gläubiger, kommt eine jährlich erſparte Ausgabe von vorbemeldeter Art, ebenfalls ſchr wohl zu ſtatten. NE 7% Daß auch durch eine vernünftige Abſtellung der überflüßigen Knechte, die Koſten, die ſonſt durch die Pferde in der Landwirthſchaft verurſachet werden, gar ſehr gemindert werden können. Die Haltung der Pferde macht nicht allein das für ſie erforderliche Futterforn, ſondern auch die zu ihrer Wartung gewöhnlichen Knechte, koſtbar. Wenn alſo auch in dieſer Abſicht, auf eine vernünftige und unſchädliche Art etwas erſparer werden kann, ſo wird ſolches ebenfalls die Aufmerkſamfeit eines jeden Landwirchs, beſonders aber auch ei- ner, mit Beurtheilung und Einrichtung wirthſchaftlicher Dinge beſchäftigten gerichtlichen Perſon verdienen. Der Landesbrauch und Gewohnheit, iſt in dieſem Stüe nicht einerley. An ei- nigen Orten muß ein Knecht 4 Pferde abwarten, und mit denſelben die nöthige Arbeit verrichten. In Schleſien werden, auf 4 Pferde, ein Knecht und Junge gehalten. An vielen Orten, beſonders denjenigen, wo der Acker nicht der ſtärkſte iſt, haben 2 Pferde ihren eigenen Knecht. Das eine iſt zu viel, und das andre zu wenig. Die beſte Einrich- fung hierunter iſt ſonder Zweifel, wenn einem jeden Knecht 3 Pferde zugetheilet werden, M 2 Dieſe 92. Erſtes HauptſtüE. Dieſe kann er bequem abwarten, und die Arbeit gehörig damit befördern. Ueberflüßiges und unnöthiges Geſinde abzuſchaffen, gehöret mit zu den Regeln einer vernünftigen Sparſamkeit.| Auch dieſes iſt bey Würdigung der Güter und Ablegun3 der Adminiſtrations- Rechnungen zur Richtſchnur zu nehmen, dergeſtallt, daß auf 3 Pferden mehr nicht als Ein Knecht gut gethan werde(a). (a) Der Werth eines Landgutes erhält hiedur< ebenfalls einen anſchnlichen Zuſaß. Denn wenn an- ſtatt 6, uur 4 Knechte, nah dieſer Einrichtung unterhalten werden dürfen, Koſt und Lohnfür einen jeden Knecht aber, nur nach den geringſten Säßen jährlich auf 30 RNthlr. gerechnet wird, ſv ge- winnet der Eigenthümer dennoch dadurch ein Capital von 1200 Nthlr., folglich durch die in dieſem und dem vorigen 8. vorgeſchlagene wirthichaſtliche Modification zuſammen 4009 Rihlr, indem ein- Landgut, welches nur bloß nach dem gemeinen-Schlendrian beurtheilet wird, in. der Taxe uoth- wendig ſv viel geringer ausfallen muß. 8. 98. Ob und in wie weit die eigene Pferdezucht rathſam ſep. Die Pferde ſind eine koſtbare Waare, Site ſind überdem vielen Mängeln und Unglücksfällen ausgeſeßet. Einen Ochſen kann man, wenn er alt und zum Zuge un- brauchbar iſt, fett machen, wodurch man öfters ſein ausgelegtes Geld wieder befommt, und alſo die von ihm geleiſteten Dienſte umſonſt gehabt hat. Ein altes Pferd aber muß, wenn es nicht gar dem Abdecer zu Theil werden ſoll, für ein Spottgeld weggeben werden. „Die 120010 neuer Pferde verurſachet daher eine ſehr wichtige Ausgabe in der Land- wirthſchaft. j Um dieſe Ausgabe, wo nicht gänzlich zu erſparen, doch wenigſtens gar. ſchr zu mindern, ſcheinet es vernünftig gehandelt zu ſeyn, wenn man die benöthigten Pferde ſel- ber anzuziehen ſuchet. Wenn man, an ſtart der gewöhnlichen Wallache, lauter Stuten und einen guten Hengſt hält, ſo kann, dem Anſehen nach, ſolches ganz füglich und be- quem ins Werf geſeßet werden.; j 7 Allein, wie in ällen irrdiſchen Dingen, ſo auch beſonders in den landwirthſchaftli- , Auch Hat er, wenn ihm eine voy einem Privatwirthe angelegte Sturerey als eine wahre Gutsverbeſſerung vorgetragen wird das biervon erwähnte dabey nicht außer Augen zu ſeizen, ſondern dabey agile mögliche Behutſamkeit in Acht zu nehmen. v 6. 99. Was wegen der Zugochſen zu beobachten. Zu der zweyten Art des Zugviehes, welches nach Verſchiedenheit der Umſtände zur Beſtreitung der Landwirthſchaft, beſonders des Acferbaues, nothwendig iſt, gehören die Ochſen. Daß dieſe zur Feldarbeit beſtimmte Geſchöpfe theils ſtark, theils ſchwach, und theils mitcler Gattung ſind, daß die ſtarfe zu einem ſchweren, die von mittlerer Gattung zu einem mitteln, und die ſchwachen zu einem leichten Boden ſich ſchicken, ſind Dinge, die einem jeden ſchon vorhin befannt ſind, und aus Der Natur der Sache von ſelber folgen. Da aber das, was der Größe und Stärke dieſer Thiere abgeher, durch deren An- zahl erſeßet werden kann, und man daher in gleichen Boden die Pflüge an einigen Orten mit 2, an andern mit 3, auch wohl gar 4 Ochſen beſpannt ſiehetz ſo fräget es ſich billig, welches hierunter das beſte ſey? Große und ſtarke Ochſen haben in allen Stücken einen großen Vorzug. Der Acer kann mit deuſelben nicht allein weit tüchtiger beſtellet werden, ſondern man brauchet derſelben auch in der Anzahl nicht ſo viel. In einem ziemlich ſtax- ken Boden, wo man ſonſt 3 Mittel- oder 4 ſcern anweiſen zu wollen, würde eine verkehrte und nicht Stand haltende Wirthſchaft ſeyn. Dex Unterſcheid der Weide muß es alſo beſtimmen, ob es, ſtarfe, mittel oder ſchwache Ochſen zu halten, rathſam ſey. Wobey jedoch nicht geleugnet werden kann, daß man durch eine vernünftige Induſtrie, beſondeys durch den Anbau des Klees, auch in den magerſten Orten, vermittelſt der Stall- futterung, ſtarfe Ochſen zu unterhalten im Stande iſt, wobey ſich ein jeder, der hierunter den gehörigen Fleiß anwendet, ſehr wohl befinden wird. Demnächſt hat man an vielen Orten die Gewohnheit, daß man die Ochſenpflüge den ganzen Zag gehen läßet, und dieſelben 3 mahl friſch unterſpannet. Jn einigen Wirth- ſchaften pflüget man, ohne die SIÜLHENE, abzuwechſeln, nur halbe Tage. Auf die rich- tige Beſtimmung, was hierunter vas vortheilhafteſte ſey, iſt in der Landwirthſchaft eben- falls nicht wenig gelegen. Hauptſächlich kommt es hiebey darauf an, ob bei einem Land- gut viel oder wenige Fußdienſte vorhanden ſind. Dern da. an den Orten, wo man den ganzen“ Tag mit Unterſpahnungen zu pflügen gewohnset iſt, nur-hald ſoviel Pflüge, 14 ;"DME, Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter€. 95 ſonſt, wenn nur halbe Tage gepfläget wird, nöthig ſind, ſo ergiebet ſich von ſelber, daß dieſes in Wirthſchaften, die nicht mic überflüßigen Handdienſten verſehen ſind, die be- quemſte Weiſe, ja faſt, um die ſonſt auf Haltung mehrern Geſindes oder Tagelöhner zu verwendende Koſten zu erſparen, eine Nothwendigkeit ſey. Sind hingegen hinlängliche Fußdienſte auf einem Landgute befindlich, ſo iſt das Pflügen zu halben Tagen weit vov- züglicher. Wenn 5 den ganzen Tag mit Unterſpannung gehende Pflüge nöthig ſind, ſo werden, ſtatt deren, 10 einen halben Tag gehende erfordert. Nimmt man nuu an, daß ein jeder Pflug mit 3 Ochſen beſpannet wird, ſo müßen in dem erſtern Fall wenigſtens 45, in dem leßtern aber nur 30, folglich 15 weniger, gehalten werden. Daß dieſes in der Futterung einen großen Unterſcheid mache, die in dem leßtern Fall erſparte Weide und Futter, auch ganz füglich zur Haltung mehrern nußbaren Viehes angewandt werden fön- ne, fällt von ſelbſt in die Augen. Zey Würdigung der Landgüter, wo die mehrere oder wenigere Aerbeſtel- lungskoſten, weil der herauszubringende Werth dadurch gar ſebr verringert werden kann, nicht auſſer Augen geſetzet werden müſſen, ſind daher die Umſtände der Dienſte und für die Zugo,.. weitläuftigen Proceßen! Kin Redhtsgelebrter, der in Rechtsſtreiten von vorbenannter Art, entweder die Gerechtſame der Partheyen vertheidigen, oder gar einen Ausſpruch darin» thun ſoll, wird beydes mit Zuverläßigkeit zu bewürken, nicht im Stande ſeyn, -weny er. nicht von der Yiatur der Schafe, der für ſie ſich ſbi>enden Zütung, und von der Art und Weiſe ihrer Pflege und Wartung, gehörig unterrichtet iſt. Weder in den Pandecten noch Inſtitutionen, findet er hiezu die nöcbhige Anweiſung. CG"LON Warum die, mit der Schäfereygerechtigkeit beliehene Grundherrſchaften nicht allein ihre eigne, ſondern auch ihrer Unterthanen und des ganzen Dorfs Acker: und Grund-: ſtücke, mit ihren Schafen zu behüten, berechtigt ſind. Hätte das Recht der Schäfereyen keine weitere Gränzen, als den Grund und Bo- den'eines jeden Eigenthümers, ſo würde hierüber niemahl geſtritten werden können. Al- lein, dieſe Gerechtigkeit erſtrecfet ſich gemeiniglich auch auf das Gebiet eines dritten, und eben aus dieſer Urſache, wird es eine ſo reiche Quelle von unzähligen Proceßen und Rechts- händeln. Ein jeder ſiehet das auf ſeinem Grund und Boden weidende fremde Vieh mit - ſcheelen Augen an, und es iſt daher fein Wunder, daß ihm hierunter faſt jeder Schritt disputiret und ſtreitig gemachet wird.; Ohne anjeßt der Aufhütungen der Schafe auf fremde Feldmarken, die unter den Nahmen von Servituten bekannt ſind, zu gedenken, ſo iſt ein jeder Gutsherr, welcher die Schäfereygerechtigfeit beſißet, nicht allein ſeine eigne, ſondern auch ſeiner Unterthanen und des ganzen Dorfs Ae>er und Grundſtücke zu behüten, berechtigt.' Der natürliche Grund hievon beruhet ſonder Zweifel darauf, weil ein Schaf, wenn es geſund bleiben und in gutem Seande erhalten werden ſoll, zwar mit einer magern und dürren Weide vorlieb nimmt, dabey aber eine weit ausgebreitete Hütung verlanget. Der Acker, den der Grundherr unter ſeiner Cultur har, iſt an den wenigſten Orten hiezu hinreichend, folglich hat die Obſervanz des Alterchums dieſe Gerechtigkeit auch auf den, von den übrigen Dorfseinwohnern in Beſiß habenden Grund und Boden ausgedehnet, Die Ausdehnung dieſes Rechts har um ſo mehr ohne Verleßung der Gerechtigkeit geſche- hen fönnen„ als den Schafen, wie unten mit mehrern angemerket werden. wird, die Hü- tung nur alsdenn, wenn das Rindvieh das für ſie taugliche Gras bereits aufgezehret hat, verſtattet zu werden pfleget.:; G. 702% Warum die Unterthanen ordentlicher Weiſe von dem Recht, eigne Schafe zu halten, ausgeſchloßen ſind.: Durch die Schäfereygerechtigfeit erlangen niht allein diejenigen, die damit belie- hen ſind; ein Recht, die ſammtlichen Dorfsgrundſtücke zu behüten, ſondern es werden auch dadurch die Eigenthümer dieſer Grundſtücke von aller eigenen Schafhütung ausgeſchloßens ; Kein Bauer oder andrer Einwohner iſt daher befugt, Schafe zu halten, wenn ihm ſolches nicht ausdrücklich verſtattet oder erlaubet worden, welches er durch ſeine Hof: briefe, oder ein verjahrtes Herfommen, zu erweiſen ſchuldig iſt, Auch dieſes ausſchließen- de Recht, welches ſonſt dem freyen Gebrauch des Eigenthums zuwider lauft, ſcheinet aus ; 4 E%| ST. 50060 Von den allgemeinem Begriffen, die ein Richter te. 97 deim vorhin beiierkten und von der eigentlichen Beſchaffenheit der Schafhütung herge- leiteten„Grunde entſtanden zu ſeyy.. Bauern und fleine N>erleute, wuſten zu. alten Zei- ten von Haltung eigner Schafe nichts, weil ſolche eine beſondye Wartung, die nicht: ein jeder verſtehet, ſondern nur ein Werf ausgelernter Sachverſtändigen iſt, erfordert, und die Einrichtung, die man jeßt an vielen Orten wegen. der Dorfſchäfer antrift/ damahl nicht befannc war." /Den Grundherrſchaften fiel es daher nicht ſchwer, ſich:.die alleinige Schaftrift auf der ganzen Feldmark':anzumaßen, und dadurch eine Poßeßion, die wegen ihver lange und unanterbrochenen Dauer, die Kraft eines unumſtößlichen Rechtserian- get haf, zu erlangen. Sahen nun gleich die übrigen Dorfseinwohner den Nußen"der Schafe, und. die Möglichfeit, ſolche ebenfalls halten zu fönnen, zu neuern Zeiten gar wohl ein, ſo:war ihnen doch. die Erlaubniß dazu, durch das von der Herrſchaft auf vorbe- melders Avt erworbene: Rechtder alleinigen Scaftrift, welches nachher in die Kauf- und Lehnbriefe ausdrücklich mit eingerücket worden, und nunmehr als'ein beſonderes herrſchaft- liches-Vorzugsrecht ängeſehen wird, bereits verſchränfet; 6- 103» An welchen Orten die Gemeinde und Unterthanen eigne Schafe zu halten berechtiget ſind, und von den dabey erforderlichen Einſchränkungen. Nur allein in ſolchen Gemeinden, denen es entweder durch billig denkende Herr- ſchäften ausdräcklich vergünſtiget worden, oder die ihr ehemahliges natürliches Recht durch eine nachherige geſeßmaßige Poßeßion, gleichſam jure poltliminii, wieder erlanger haben, crift man Dorf- und Bauerſchafe an. Inzwiſchen ſind dergleichen Dorf- und Bauerſchäfereyen, der nöthigen Ordnung halber, auf verſchiedene Art eingeſchränket. Obgleich dieſe Einſchränfung nicht an allen Orten einerley iſt, ſo. wollen wir doch das Hauptſachlichſte davon, um dadurch von der ganzen Schafhütung einen allgemeinen vollſtändigen Begriff zu geben, anmerken, Daß nicht ein jeder Bauer oder andrer kleiner Ackersmann ſo viel Schafe, als ernur immer will, halten könne, ergiebet ſich aus der Natur der Sache, wegen des ſehr leicht daraus zu entſtehenden Misbrauchs und Prägravationen, von ſelbſt. Die Anzahl, die ein jeder Dorfseinwohner zu halten befugt iſt, gehörig veſtzuſeßen, iſt daher eine Nothwendigfeit. Die Beſtimmung dieſer Anzahl muß, wie ganz natürlich folget, nach dem Verhältniß des Ackers, den ein jeder heſißet, geſchehen. Daß ein Zweyhüfner noch einmahl ſo viel Schafe, als ein Einhüfner,' zu halten befugt ſey, bedarf wohl feines Be- weiſes. Die Hufenzahl hierunter zum Grunde zu legen, iſt faſt in allen Königl. Preußi- ſchen Landen gewöhnlich, und in der Vernunft ſelber gegründet. In hieſiger Gegend werden. einem Bauer, der 2 Hufen beſißet, 25 Stück Schafe frey gegeben. Nach dieſer Einrichtung komme alſo auf jede Hufe 12 bis 1 3 Stü>e, Vermöge der Schickfußiſchen Schleſiſchen Chronick 1. 3. p. 496 ſollen die-Bauern auf den Dörfern in Schleſien nicht mehr, denn auf jeder Hufe 25 Schafe halten, und zwar NB. mit des Herrn Willen. Die Verſchiedenheit des Afers und andrer Umſtände, können hierunter zwar eine Ver- ſchiedenheit zuwege bringen; niemahl aber muß ſolche die Gränzen der Schafaysfut- ferung mit eignen gewonnenen Futter überſchreiten. Oecon, For. 1 Tyeil. NR S. 104- 98 Erſtes Hauptſtück. 6. 104. Fortſetzung von den Einſchränkungen der Dorfſchäfereyen, und daß ſolche nicht nach bloßer Willkühr vermehret werden können. Die Natur der Schafhütung verbietet von ſelber, daß ein jeder Eigenthümer ſeine Schafe beſonders hüten laßen könne, es wäre denn, daß es an einigen Orten, wie- man nicht ſelten antrifft, Frey-und Lehnſchulzen oder andre Freyleute, die ausdrücklich mit einer eignen Schäfereygerechtigkeit beliehen ſind, gäbe. Auſſer dieſen Fallen erfor- dert es die Nothwendigkeit, daß die ganze Gemeine einen eignen Dorfſchäfer, welches ge- meiniglich der ſonſt gewöhnliche gemeine Dorfhirte zu ſeyn pfleget, halte. Jedoch hat dieſer bey der ganzen Sache weiter nichts zu thun, als daß er nur bloß die gemeine Schaf- heerde zu Felde treibet und hütet. Die übrige Wartung und Pflege dieſer Thiere, beſor- get ein jeder Bauer ſelber(2). An den meiſten Orten, wo die Gemeinde Schafe zu halten berechtigt iſt, pfleget die Einrichtung gemacht zu ſeyn, daß die herrſchaftlichen und Bauerheerden das ganze Feld„ in ſo weit es zur Schafhütung aufgegeben iſt, der Grund und Boden gehöre der -Obrigfeitoder der Gemeinde, gemeinſchaftlich behüten, jedoch daßder herrſchaftliche Schä- fer überall die Vortrift hat. Auch iſt es bey verſchiedenen Dorfſchaften eine eingeführte Gewohnheit, oder viel- mehr herrſchaftliches Recht, welches inſonderheit in Pommern durch die alte Schäferord- nung und rechtliche Prejudicia veſtgeſeßet iſt, daß die Bauerſchafe in den Sommermona- ten des Nachts in die herrſchaftliche Horden, um daſelbſt den Hortenſchlag vermehren zu helfen, getrieben werden müſſen. Ein Recht und Gewohnheit, welche das Schafhü- kwngsrecht, auf Seiten der Bauern, in ſeiner Nüßlichkeit gar ſehr ſchwächet, dargegen aber in Anſehung der Herrſchaft, weit unſchadhafter macher. (a) Wer nnr einigermaßen von der genauen Pflege und Wartung, die das Schafvich nöthig hak, unterrichtet iſt, der wird von ſelbſt überzeuget ſeyn, daß aus den Schafen für die Bauern nicht vieler Nutzen heraus kommen könne- Weder in Anſehung des Eigenthümers, noch auch in Abſicht des gemeinen Weſens, welches an der Aufnahme des Schaſſtandes einen beſondern Antheil hat, ſind von den Bayerſchafen diejenigen Vortheile, die man ſich von großen herrſchaftlichen Schäfe: reyen zu verſprechen hat, zu erwarten. Was verſichet wohl cin Bauer von dey eigentlichen Schaf zucht? Ein bloßes blindes Glück iſt es, wenn hm ſeine Lämmer gerathen Um die Eigenſchaft der Wolle, worinn doch eigentlich der Hauptnußen aller Schafe beſtchet, bekümmert er ſich ſv wenig, als er aus Unwißenheit darunter eine Verbeßerung vorzunehmen, nicht im: Stande iſt. Wenn ex einige Pfund Wolle, ſie möge ſcin oder grob ſeyn, zu ſeiner und der Seinigen häusli- Hen Bedürfniß erhält, ſo iſt er damit zufrieden. Daß diefes dem Bauer ſelber in ſciner Haus: Haltung einige*Beqnemlichkeit verſchaffe, iſt. zwor nicht zu käugnen. Juzwiſchen bin ich doch über- zeugt, daß, wenn ein Bauer das Futter, ſo. er mit ſeinen Schafen verſuttert, auf eine ändre Viehart, deren Wartung er beßer verſtehet. verwendete, er davon mehrern wahren Nußen, als von dem Genuß der Schafe, haben würde. Die Schafwirthſchaſt iſt cine Sache, die im Gan- zen getrieben werden muß, wenn würkliche Vortheile dabey herausfommen ſolten. So wenig Nu- ßen nun der Bayer von feinem Schafhalten hät, ſv ſchädlich iſt es hingegen ſür das'gemeine We- fen, wenn dadurch die herrſchaftliche Schäfereyen, von welchen die Fabrikanten und Wohtarbeiter zuihrer Aobeit nur. allein tüchtige Lieferungen erwarten Fönnen, geſce. 2) Dieſe din Zerrſchaften zuſtändige Shäfereygerechtigkeit, ſchließet die ſämmt- liche Unterthanen und Dorfseinwohner davon aus; es wäre denn 3) Daß ſie deshalb durch brieflihe Urfunden eine ausdrüFliche Vergünſtigung erhalten, oder ſol, ſind. Die menſchliche undollfommenheit bringet es ſchon ſo mit ſich, daß auch bey der ſorgfältigſten Ueberlegung und bey den wichtigſten Werken dennoch immer Lücken bleiben. Bald hie bald da wird ein Punct, eine natürliche Folge von der Hauptſache, die billig mit abgemachet und veſtgeſeßet werden ſollen, übergangen und vergeſſen. Man glaubt öfters eine Sache mit der äuſſerſten Genauigfeit beygeleget zu haben. Kaum aber iſt der Vergleich geſchloſſen, und der darüber entworfene Receß ausgefertiget, ſo entſtehen ſchon wieder über allerhand Kleinigkeiten, woran vorher niemand gedacht hat, kauſenderley Zweifel und Beſchwerden, und man ſchämet ſich öfters über das zurücfgelaſſene Unbe- ſtimmte. Dieſe allgemeine Erinnerung, welche ich aus eigner Erfahrung gebe, findet auch bey den Gemeinheits-Aufhebungen ſtatt. Und mir iſt es beſonders in dem gegen- wärtigen Fall wiederfahren, daß bey einer Gemeinheits-Aufhebung zwar die Grundherr- ſchaft zur Entſagung ihres Schafhütungsrehts auf der Bauer Aecker bewogen, dabey aber, wie es mit dieſem Schäfer-Schattenhufen- Beytrag künftig gehalten werden ſollte, veſtzuſeßen vergeſſen worden. Zu meiner eignen und Anderer mit mir ingleichen Umſtänden ſich befindenden Warnung erachte ich daher nöthig, dieſen Punct bey gegenwärtiger Gele- genheit näher zu erörtern und in ein gehöriges Licht zu ſeßen. Die Sache fällt, meines Erachtens, von ſelbſt in die Augen. Iſt es, wie wir nach aller Wahrſcheinlichfeit dafür angenommen haben, wahr, daß der Schäfer- Schat- tenhufen-Beytrag den Unterthanen, ſtatt einer Entſchädigung für die auf ihren Ae>ern' zu exercirenden Schafhürung, es ſey unter was vor einer Abſicht es wolle, vergütiget wer- den muß, ſo iſt es auch eine ohnſtreitige Folge, daß derſelbe von der Herrſchaft nicht wei- ter gefordert werden könne, ſobald dieſe die der Gemeinde zugehörige Grundſtücke zu be- hüten entſaget hat. Ceſſante cauſa, ceſſar eFeetus;& ceſſanw Legis rarione, ceſlar etiam ejus diſpolrio. Es iſt alsdenn gar fein Grund vorhanden aus welchem die Herrſchaft zu dieſer Vergütigung angehalten werden könnte. Hätten die Claßifications- Commiſſa- rien dieſe jekt ſo: häufig vorkommende Fälle vorausſehen können, ſo würden fie gewiß hier- unter eine ausdrücfliche Ausnahme gemacht haben. CG... 109. Daß zur Erlaſſung. dieſes Schäfer- Schattenhufes- Beytrages nicht genung ſey, wenn die Zerrſchaft ſich, nur blos, der Unterthanen Saaten nicht zu behüten, anbeiſchig gemacht hat. Jedoch iſt hiebey anzumerken, daß, wenn dieſe Vergütigung wegfallen ſoll, eine gänzliche Entſagung der Schafhütyng auf der Unterthanen eer geſchehen ſeyn müſſe. Verſchiedene Gutsbeſißer ſtehen in den Gedanken, daß die Bauern-das Schäfer- Schattenhufen-Geld blos deshalb erhielten, weil die herrſchaftliche Schäfereyen ihre Saa- tex im Wintex mit behüteten. Sie glauben daher auch alsdenn ſchon von dieſem Bey- trage befreyet zu ſeyn, wenn ſie nur bloß die Gerechtigkeit, die Bäuerſaaten zu“behüten, haben fahren laßen, als:worauf bey Auseinänderſebung der:Gemeinheiten'zwiſchen Obrig- feit und Unterthanen von lektern gemeiniglich gar ſehr gedrungen: wird, die Säche auch von aufmerkſamen Separations- Cotmmißarien, zuy Verhürung aller künftig: daraus zu beſorgenden Beſchwerden und Uneinigfeiten, ſo viel nur immer möglich, gerne-dahin ein? 'geleitef zu werden pfleget, Allein Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter'c. 103 ! Allein, dieſer Fall iſt zu ſpeciel!, als daß ſich mit einiger Wahrſcheinlichfeit ver- muthen läßet, daß ſolches bey der Claßification der einzige wahre Grund, warum der Beytrag von der Schäfer-Schatten- Hufe den Unterthanen vergütiget werden müße, gewe- fen ſey. Daß man dabey die Ausgleichung, der ganzen Schafhütung zur Abſicht gehabt habe, iſt in dieſer dunklen Sache, wo es auf die Auslegung eines Geſeßes, deßen Urſa- iduepan. SEE SEENEEN a. pn be ZEE 104 Erſtes Hauptſtrü>. Hievon umſtändlich zu handeln, iſt hier nicht der Ork, ſondern wir„verſparven ſol- Hes, wie ſchon vorhin erinnert worden, zu einem beſondern HauptſtäF, in welchem wir die Maxerie von Servituten näher zu zergliedern und zu beleuchten geſonnen ſind. Gegenwärtig wollen wir uur, um unſer Verſprechen wegen Vejtſezung und Vor- - anſchickung ailgemeiner Begriffe von ſämmtlichen wirchſchaftlichen Wahrheiten. zu erful- ſen, hierunter des einzigen allgemeinen Grundſases, daß, bey-allen Schäferepyen; welz e zu behüten, haben, auf das eigne gewoö1n- gene Winterfutter Rückſicht genommen werden müſſe, Erwähnung thun. Aus dieſem Geſichtspunkt können alle Aufhütungsproceſſe, dem größeſten Theil nach, überſehen und entſchieden werden, Beſonders aber findet der vorerwähnte Grund- ſaß, in Anſehung der Schäfereyen, die einen Theil ihrer Weide auf fremden, Gebiete ſus . Will man nun dieſen zweifelhaften Streit: gründlich entſcheiden, ſo. kann ſolches nicht ſicherer geſchehen, als daß man. dabey den 9. 110., beſtimmten allgemeinen Saß, von der Winterausfutterung mit eigenen gewonnenen Zutter, zum Grunde lege.- So lange dieſer nicht überſchritten wird, ſo lange hat auch der dienſibare Theil ſich zu beſchwe- ren feine Urſache. Da der Eigenthümer des prxdii-dominantis ein illimitirtes Aufhürungsrecht mit ſeinen Schafen hat, ſo kann es dem Gegentheil gleichgültig ſeyn, ob die Schafe, mit wel- c 6jährige oder vollfeßige Hammel ehen ſo vicl Zieth oder 4zähnige zu erhalten, macht in dieſcr Wirthſchafts- rubrif ſchon einen merflichen Unterſcheid. -Zey Uebergabe der Landgüter, ſie geſchehe in Erbfallen, over bey deren Verkauf oder Verpachtung, wird'den dazu ernannten Commiſiarien, auch dabey Rathgebenden Sachwaltern, vorſtehendes zu wiſſen von großem LTTußen ſeyn. G) In einer voliſtändigen Zuchtſchäferey muß gewöhnlichermaßen tie Hälfte aus Muttcrſ. Bey. Beſtimmung der Weide für die Zuchtſchäfereyen,. werden zwey wirthſchaft- liche Wahrheiten„ deren wir ſchon oben 9. 102. zum Theil beyläufig: Erwähnung, gethan haben, zum Grunde zu legen ſeyn. LEimmabl.iſt es eine bekannte Sache, daß ein Zuchtſchaf, wenn es geſund und unbeſchädiget erhalten werden ſoil, eine magre/, hohe und tro&ne Weide verlanget, davey aber einen geraymey Platz und bequeme Gelegenheit ſim. weit ausbreiten, zu können, haben wüße. Die tägliche Erfahrung macht dieſen Saß unſtreitig. Auf den hohen magern und trocknen Feldmarken„> trift man nicht allein die geſundeſten Schafe, ſondern auch die beſte und feinſte Wolle an. Ein jeder, der Zuchtſchafe gebrauchet, ſuchet ſich daher ſolche aus dergleichen Gegenden anzuſchaffen. Auf fetten, und tief liegenden Weiden hingegen, giebet es zwar ſtärker und größer Schafvieh. Man laufet aber faſt alle. Jahre, beſonders bey naſſer Witterung, daß es verhütet oder fäuliſch werde, Gefahr. Unter allen zahmen Thieren iſt feines, welches in ſeinen. Eingeweiden ſo: zärtlich, und,-in, Anſehung ſeiner Geſundheit, ſo-vielen Zufällen, als ein Schaf, unterworfen wäre. Ueberdem fällt auf fetten Weiden eine weit gröbere Wolle, der Räude und des Schmeerviehes nicht zu ge- denfen, welches gemeiniglich eine Frucht von fetten, und dabey tiefen Weiden zu ſeyn ' pfleget(2). Demnächſt it bey der Schafhütung als ein unleugbarer Saß anzumerken, daß kein Rindvieh das Gras, welches vorher von Schafen betrieben worden, wenigſtens nicht gerne, fcißet. Auch dieſes beſtätiget die Erfahrung als eine unwiderſprechliche Wahrheit, die allen Hirten und Bauern bekannt iſt. Der ſtarke Geruch des Pferc und Pommern ſeit einigen Jahren durch ein- gebrachtes fremdes Vich, gewaltig heimgeſuchet worden, und welches dieſen Provinzien um ſv empfindlicher gefallen, als ſie vorher von dieſem Uebel nicht das geringſie gewuſt haben, ſondern durc ihn vielleicht noh bis auf dieſe, Stunde quälet ,- geweſen iſt, war- das einzige Mittel, dieſem unglücklichen Vorfall Einhalt. zu thun, und. den Schaſſtand. dieſer Provinzien, in. Anſchung der reinen Wolle, wieder in den vorigen Stand zu ſeken.' In den Gegenden, wo das Scten Schäferepy beſtimmte Zeit verſtrichen iſt, und man wahrnimmt, daß'er deren Wegſchaffung mit Vorſatz verzö- gert, ſo Fann es der Landpolicey nicht verarget werden, daß ſie alsdenn zu ſtrengern mitteln ſchreite, und, um das Uebel gänzlich auszurotten, das darin befindliche Schaf: vieh todt ſtechen laſſe. Es iſt beſſer, daß Einer Schaden leide, als daß das ganze gemeine Weſen in Gefahr geſeßt werde. €) Weil das abzuſchaffende Schmeer: oder räudige Vieh öfters nach den Orten, wohin es verkaufet wirv, einen weiten Weg hat, ſo muß von Seiten der Landpolicey eine ſol: He Triſt und Straſſe ausgemittelt werden, wo die auf dem Wege liegende OVerter keine Gefahr laufen. Wesbalb dergleichen Schäfereyen nicht eher, bis es. der Landpolicep angezeiget, und von dieſer die Triftroute ertheilet worden, abgehen müſſen. 9) So bald die mit der Räude behaftete Schäferey, auf die eine oder andere Art abgeſchaf- fet, zmüſſen en den inficirt geweſenen Ort keine reine Schafe eber gebracht werden, bis vorher alle für dieſe Viehgart beſtimmte Behältniſſe und Utenſilien gehörig gereiniget v8d erneuert worden, Die Schafſtälle ſind von allen darin befindlichen alten Miſt auf das ſvrgſältigſte zu reini- gen, aL<, zu deſio mchrerer Vorſicht, die Erde in denſelben, wenigſtens einen Fuß tieſ, auszu- graben, die unterſten Fächer der Wände von neuen zu klifen und mit Kalf zu übertüner genommen werden müſſen, habe ich bereics in dem nächſtvorſtehen- den 6. bemerfet. Dieſe Zeidlings- oder Seguntsfahre muß, ſo bald ſie geſtrichen und dadurch das Zeichen zur Shonung gegeben worden, von dem Schäfer, bey nabhmbaſcer Stra- fe und Vermeidung der Pfändung, mit ſeiner Zeerde nichtüberſchritten werden, wozu ſie ohne ſtrenge Aufſicht gar ſehr geneigt ſind. Q.„L19, Warum dieſe Zeidlings oder Zegungsfahre auch. von denjenigen, welche das Aufhütungsz recht mit ihren Schafen auf eine fremde. Feldmark haben, geſchonet werden muſſe. Licht allein aber die eigene Schäfer, ſondern auch diejenigen, deren Zerrew ds Aufhütungsrecht auf eine fremde Seldmar?k beſitzen, ſind, dieſe Ordnung zu beob? achten, und von der für das Rindvieh geſtrichenen Zegung zurü& zu bleiben, verbun- den, wenn auch gleich dieſer Einſchränkung in dey darüber-ausgefertigtren Briefen ynd Urkunden ausdrü&Flich nicht gedacht wäre. Niemand kann die Sache eines dritten anders; als es der Eigenthümer ſelber thut, und die Natur der Sache mit ſich bringet, gebrauchen. Die Wirkungen und Fol- gen einer bloßen Servitut würden ſonſt ſtärker und ausgedehnter, als des Eigenthums ſelber, ſeyn, welches aber offenbar wider die Analogie der Rechte ſtreitet. Auch wird bey allem Gebrauch einer fremden Sache vorausgeſeßet, daß die we- fentliche Einrichtung derſelben dadurch nicht zerrüttet werde,-Zu der weſentlichen Einrich? tung Von den allgemeinen Begriffen; die ein Richter tc. 115 kung einer jeden Landwirthſchaft gehöret aber ſonder Zweifel die Erhaltung des nöchigen Rind- und Zugviehes. Wenn uun die dazu erforderlichen Hegungen von den Auf hü- fungsberechtigten nicht reſpectiret werden ſollten, ſo würde dadurch die Landwirthſchaftli- erbau ungemein vortheilhaft. Schon unſere Vorfahren haben ſolches eingeſehen, und daher iſt das bekannte Sprichwort, daß das Schaf einen goldenen Fuß habe, entſtanden. Der Pferch und Urin, den ſie allent- halben auf ihren Trifren fallen laſſen, giebet dem Aer eine unvermerkte fraftige Nah: xung, und ich.bin verſichert, daß unſere magere Hinteräcker, denen von dem gewöhnlichen Stallmiſt entweder gar nichts,"oder doch nur ſehr ſelten etwas zu Theil werden fann, ſchon längſt fruchtbar zu ſeyn aufgehöret haben würden, wenn ſie nicht durch das fleißige Behüten mit den Schafen noch immer in kragbaren Stande erhalten, und die darinn zu Ende gehende Kräfte von neuen wieder erfriſchet' worden, wären. s 73 P"2 j 0. E21 v 4 = << m<< mn M" Erſtes Hauptſcü>, 6%. 4214 Warum die von den Ochſen ausgehuütete Brachhegung nicht ſofort umgepflüget, ſondert damit noch eine gewiße zu beſtimmende Zeit, um ſie auch mit den Schafen aushü- ten zu können, Anſtand genommen werden müße. Obgleich die Bauern und kleinen Ackersleute den Vortheil, den ſie vonder reinen Aughütung ihrer Aecer haben, ſehr wohl einſehen, und auch überhaupt, wenn ſie nicht als bloße Maſchinen denken, von dem Nußen, ſo dem Ackerbau von dem fleißigen und of- tern Schafhüten unvermerkt zuwächſet, nothwendig überzeuget ſeyn müßen z ſo iſt doch gemeiniglich ihr Haß und Misgunſt gegen die herrſchaftliche Schafe und Schäfer viel zu groß, als daß ſie hierunter vernünftigen Ueberlegungen Plaß geben ſollten. Von dieſer ihrer Leidenſchaft verblendet, verſtatten ſie, wenn nicht eine vernünfti- ge obrigfeitliche Andrdnang darzwiſchen kommt, den Schafen nicht.die geringſte Zeit, daß ſie die, von dem Rindvieh ausgehütete Hegungspläße, welche gewöhnlicher Weiſe nach und näch von friſchen aufgegeben zu werden pflegen, betreiben können. Sobald der Och- ſenhirte einem ihm angewieſen Fleck in der Hegung aufgegeben, und mit der, unter ſeiner Hut ſtehenden Heerde ausgehütet hat, gehen die Bauern, gleich denen Bienen, mit allen ihren Pflügen auf den ausgehüteten Fleck los, und pflügen ſolchen, zu ihrem eignen und der Schäferey offenbaren Schaden, in wenigen Stunden um, ohne dabey etwas wei- teres, als ihre Misgunſt und Eigenſinn, zum Grunde zu haben. Da dieſes eine Unordnung iſt, welche weder geſtartet werden kann noch. muß, ſo iſt an den meiſten Orten durch den allgemeinen Landesgebrauch veſigeſeßet, daß ein jeder AFerbeſitzer wenigſtens acht Tage) ehe er einen in der Brachbeaung von dem Rind- vie) aufgegebenen Schonort mit dem Pfluge beziehen darf, abwarten muß, damit die Schafe, ſelbigen binnen dieſer Friſt gehörig auszuhüten, Zeit gewinner mögen. Eine ſo nübliche Verfügung, nebſt den vernünftigen Gründen, worauf ſie gebauet iſt, zu wißen, wird nicht allein denen, die an der Beſorgung der Landpolicey einen Antheil haben, ſondern auch den Richtern ſelber, beſonders ſolchen, welchen die Juſtikpflege auf dem Lande anvertrauet iſt, in vorfommenden Fällen nicht undienlich ſeyn können. CG: 122: Pon der Schafweide auf der Wendfahre, und daß überhaupt das ganze Brachfeld von der Zeit an, da es von dem Zugvieb ausgehütet worden, bis zur Beſäung deſſelben, der Schäferey zur Behütung überlaßen ſey.. In vorſtehenden 5. 9. ſind die Einſchränfungen der Schafhürung in dem Brach- felde, ehe und bevor ſolches umgepflüget wird, bemerket und angezeiget worden. Unwißenden wird vielleicht eine Schafweide auf die bereits umgepflügte Brach- aer ein Mährlein zu ſeyn ſcheinen. Sie exiſtiret aber nicht allein wirklich, ſondern iſt auch gewißermaßen die vorzüglichſte und nahrhafteſte unter allen, zumahl das ganze Brachfeld alsdenn den Schafen allein, ſo, daß kein Rindvieh weiter darauf kommt, ein- geräumet und übergeben iſt, Wie ſehr die Wendfahre, d. i. der zum erſtenmahl umgepflügete Brachacfer, nach Verlauf von 3 his 4 Wochen, ſich zu vergrünen und mit einem friſch IREEN raſe Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter?e. 117 Graſe bewächſen zu ſeyn pfleger, davon kann ſich ein jeder durch den Augenſchein ſelber überzeugen. Jedoch iſt hiebey anzumerken, daß bey der Behütung der Wendfahre: ſehr behutſam verfahren werden muß. Das auf derſelben hervorſchlagende junge Gras iſt, befonders auf ſtarfen und fetten Aeern, faſt zu nahrhaft für die zarten Gefäße des Schaf viehes. Vernünftige Schäfer bedienen ſich alſo dieſer Weide nicht anders, als mit der äußerſten Vorſicht, und gemeiniglich pfleget ſie an den Orten, wo die Schafe gemolkeu werden, nur eine Nahrung für das Muttervieh abzugeben, weil dieſes fette Gras dadurch, daß es zur Milch ſchläget/ den Schafen nicht ſo leicht ſchädlich werden fann, Jedoch dieſem allen ſey wie ihm wolle, ſo bleibet das ganze Brachfeld, von der Zeit an, daß das Rind- und Zugvieh ſeine Weide darinn genießen, bis zu. deßen Beſtellung, den Schafen zur alleinigen Hütung, dergeſtallt, daß die Schäfer ſolches, ſowohl auf den magern als fetten Aeern, ungehindert betreiben können. G..-123«+ Von der Zehütung der Winterſaaten mit den Schafen. In Anſehung des Winterfeldes werden auch ſelbſt-diejenige, die ſonſt von aller Kenntnis wirthſchaftlicher Dinge entblößet ſind, feinen Zweifel tragen, daß ſolches, ſs kange, als das Getreide in denſelben ſteher, ſo wenig mit Schafen als andern Vieh behy- tet werden könne. ſondern von der Saatzeit. an bis zu der Ernte gänzlich geſchonet wer- den müſſe. Juzwiſchen iſt an den meiſten Orten die Gewohnheit eingeführet, daß auch die Saaten des Winters bey ofnem Froſiwerter mit den Schafen behütet werden. Dieſes ge» ſchiehet nicht allein von einen jeden Eigenthümer auf ſeinen eignen Saaten, ſonderr auch diejenigen, welche ein Aufhütungsrecht auf eines dritten Acker. oder Feldmark beſißen, ſu- M MW. FE ZZ SEIEN Ed mmmwammemnn nemen arbei el, Werb Rl IR IEH 3 BIRD waer amm A EE NENNEN IEE “4 118 Erſtes Hauptſtück. Gewohnheit verbleiben wird. Die Saaten. der Bauern und dererjenigen deren Aecker mit einem fremden Aufhütungsrecht beſchweret ſind, werden-vor wie nach behütet werden, Um inzwiſchen, wenn es auch bey dem alten belaßen werden ſoll, die Schädlich: feit dieſer Saathürung, ſo viel möglich zu vermindern, und den Misbrauch derſelben ein- zuſchränfen, wird hierunter ebenfalls eine gewiße zu beobachtende Ordnung erfordert, Auch hiefür hat bereits der allgemeine Landesgebrauch geſorget, und beſtimmte Maasre- geln, unter welchen alleine nur dieſes Recht ſtatt haben kann,„veſtgeſeßet. Und dieſes iſt es, womit wir es gegenwärtig eigentlich zu thun haben, und wovon wir die zum Grunde liegende Urſachen näher entwickeln wollen. 5.1247 Von den, bey der Saatbehütung mit den Schafen zu beobachtenden Grundſägen. Ich ſeße in dieſer Sache billig folgende Säße, deren Richtigkeit wohl kein Wirch- ſchaftsverſtändiger zu läugnen ſich beyfalien laßen wird, und die ich bereits c. 1. S. 29. ebenfalls angeführet habe, als ohnſtreitig voraus. 1. Die-Saaten können, ſo lange ſie wachſen, und nach zurückgelegten Winter wieder zu wachſen anfangen, ohne offenbaren Schaden nicht behütet werden; denn eine Pflanze mitten in ihrem Wachschum zu ſtöhren, wäre eben ſo viel, als wenn man ſie muthwillig verderbte,; 11. Das Behüten der Saaten.mit den Schafen, iſt nur-in ſole befindlich ſind. Die Erfahrung zeiget, daß die Schafe, wenn ſie auf ein Saatfeld von der vorbemeldeten Beſchaffenheit getrieben werden, nicht bloß auf die troene Oerter verbleiben, und nur allein daſelbſt ihre Sättigung ſuchen. Vielmehr werden ſie durch die unter dem Schnee und Eis grün und friſch hervorſcheinende Pflanzen, ſich ſolche mit ih- ren Füſſen vorzüglich hervorzuſuchen, gereizet. Wenn nun hiedurch eben derjenige Scha- de, welcher nach dem dritten Grundſaß vermieden werden ſoll, angerichtet wird, ſo iſt die- ſes der eigentliche Fall, worauf die Abſicht der vorſtehenden Einſchränfungsregel gehet. €) Auch muß die Saat von den Schafen zu einer ſolchen Zeit nicht behütet werden, wenn ſolche mit Eis und Raubreif überzogen ſind. In den Berliner Beyträgen zur Landwirthſchafts- Wiſſenſchaft c, 1. S.« 33x worauf ich mich der Kürze halber hierunter beziehe, iſt untſtändlich dargethan worden, wie nachtheilig ein dergleichen Saatbehüten den Schafen ſelber ſey. Sie werden da- durch zum Theil fäuliſch; und warum beſonders die Mutterſchafe bey einer ſolchen unge- ſchickten Behütung der Saaten ſehr ſtark zu verlammen pflegen, davon findet man an dem angezogenen Orte unleugbare Urſachen angeführet. Die unzulängliche Bewegungsgrüu- de aber, wodurch ungeſchicte Schäfer dem ohnerachtet von gehöriger Beobachtung dieſer Vorſicht nicht abgehalten werden, ſind daſelbſt ebenfalls nicht vergeſſen worden. Jnzwi- ſchen iſt die Einrichtung der Schäſereyen auf den meiſten Landgütern dergeſtallt unvoll- fommen, daß die Eigentchümer zu deren Behandlung wenig beytragen können, ſondern faſt alles, beſonders in Anſehung der Hütung, der Schäfer Willführ überlaßen müßen. Dieſes ſind alſo die Einſchränkungen, die wir bey der Behütung der Saaten mit den Schafen, unſrer gegenwärtigen Abſicht gemäß anzuführen, für nöchig erachtet haben. O2 11.2005 n die im vorſtehenden s. enthaltene Einſchrankungsregeln bey der Sagt: In wie fer|] behütung einem Rechtsgelehrten zu wißen nüglich ſeyn Fann. Die vier erſten unter denY7ummery a, b. ce und d. bemerkte Regen, ſind von der Beſchaffenheit, daß ſie in allen Sällen- wo über den Tüsgbräauch der Sgaatbitung Klagen und Beſchwerden entſtehen, zum Grunde geleget werden können und müßen. Man trrift daxunter feine bloß ſpeculativiſche Erfindung, wobey man etwa nur das Recht der Aufhütungsberechtigten zu ſchmälern und ohne Jioch einzuſchränfen, geſu- kern. In Anſehung der Weide in dem Sommerfelde muß man unter den Gürern, wel- kern ernähret und unterhalten werden muß, einen Unter- ſcheid machen.; Auf den erſten wird das ganze Sommerfeld, ſowohl Vorder- als Hinkeracker, in ſoweit ſie zur Sommerung tauglich ſind,-beſaet. Bey den leztern aber iſt es eine Noth- wendigkeit, daß ein Theil derſelben zur Hütung, wozu natürlicherweiſe die Hinteräcker erwählet werden, unbeſäet bleiben muß. Denn, wo'wollten die Schafe und alles andere Vieh, nachdem das Brachfeld umgepflüget, die Hütung auf dem Winterfelde aber noch nicht eröfnet iſt, ihre Nahrung finden, wenn ſolches nicht geſchehen ſollte? An dergleichen Orten darf alſo kein Aerbeſißer mit Säung des Sommergetreides weiter, als bis an die ſogenannte Heidlings- oder Hegungsfahre, ſo wie ſie in der Brache geſtrichen zu werden pfleget, gehen. Alles, was er weiter ſäet, ſind die Schäfer und übrigen der Gemeinde wegzuhüten berechtigt.;) Man erſiehet hieraus, wie ſchädlich der Mangel der Hütung dem Aufnehmen des Ackevbaues und der ganzen Landwirthſchaft iſt. Sollte dieſes nicht alle diejenigen, deren Landgüter von vorbemeldeter Beſchaffenheit ſind, anreißen, die Stallfutterung, und alle Arten von Klee und Futterkräutern, wodurch alleine nur dem Hütungsmangel abgeholfen werden kann, gangbar zu machen. Ein ſolcher, zur Hütung liegen bleibender Theil des Sommerfeldes, wird, nach der hieſigen IPirchſchaftsſprache, der DreſH genannt. Er dienet'den Schafen, beſonders dem gelten Dieb oder Zammelny zu allen Zeiten, beſonders aber alsdenn, wenn die Zrache umgepflöget und die Stoppelweide noh nicht offen iſt, zur Zütuyng«. 5 . 43 129» Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter 6. 123 8.. 129. Von der Schafhütung in dem Sommerfelde, wobep zugleich ein allgemeiner Begriff von geſchloſſenen und ungeſchloſſenen Zeiten gegeben wird. Im übrigen walten bey der Behürung des Sommerfeldes eben die Gründe, die wir bey dem Brach- und Winterfelde angemerket haben, vor. Die Eintheilung, der in dem beſaeten Theil deſſelben befindlichen Weide, iſt daher auf gleichmäßigen Fuß eingerichtet. Das Zugvieh. behütet die fetten, die Schafe aber die magern Aerjiücce. Die bekannte und oft erwähnte Zeidlingsfahre, beſtiimmet die Gränzen beyder Zütungen. Sobald das Zugvieh den für daſſelbe gewidmeten Theil des Sommerfeldes aufge- geben hat, welches gemeiniglich um Michaelis, als dem an den meiſten Orten gewöhnli- hen leßten Termin der geſchloßenen Zeiten, zu geſchehen pfleger, behütet der Schäfer mit ſeinen Heerden das. ganze Feld ungehindert bis zu Walpurgis oder den 1ten May, als welches der durch den Landesbrauch eingeführte Anfang der geſchloßenen Zeiten(a) iſt, (a) Geſchloſſene und ungeſchloſſene Zeiten ſind Ausdrücke, deren man ſich in Hütungsſachen zu Beſtimmung der Schonungen bedienet.- Eine Schonung iſt ein Hütungsplaß, welcher zu ges wiſſen Zeiten entweder gar nicht, als zB. Wieſen, Maſthölzer, der junge Auſſchlag in den Wäl- dern, u. d. m. oder aur von einer beſondern Viehart behütet werden muß. Die Zeit der Scho- nung werden geſchloſſene, der frevgegebenen Hütung aber ungeſchloſſene Zeiten genannt: Bey den gewöhnlichen Hütungspläßen, die nicht aus einer beſondern Wirthſchafts-Urſache, wohin z.B. der junge Auſſchlag in den Wäldern und Maſthölzern zu rechnen ſind, gänzlich geſchonet werden müſſen, gehen, naß dem allgemeinen Landesbrauch, die geſchloſſene Zeiten von Walpurgis bis Vichael, und die ungeſchloſſenen, von Michael bis Walpurgis. Wenn die beſondere Verfaſſung einer oder andern. Wirthſchaft hierunter eine Abänderung nothwendig gemacht hat, ſs iſt ſolches eine Ausnghme, wilche erwieſen werden muß, und dieſer allgemeinen Regel ſelber kei- nen Abbruch thut. 6.5130 Von der Behütung der Wieſen mit den Schafen, wenn, und in wie weit - ſolche Statt finde. Auch an der Behütung der Wieſen haben die Schafe einen Antheil, jedoch unter gewißen Einſchränfungen, die wir uns ebenfalls näher befannr machen müßen. Die Wieſen ſind entweder Feldwieſen, d. i. ſolche, die in dem Hufenſchlag und mitten unter den Pflugäckern liegen, folglich mit zum Felde gehören, oder beſondre, von den AeFXern abgeſonderte, bloß zum Zeuſchlag beſtimmte Plätze, die man gemeinig- lich auf den an großen Gewäßern, Flüßen, Ströhmen und Bächen belegenen Landgütern in Menge antrift. ; In Anſehung der Feldwieſen wird es mit der Zütung eben ſo, wie mit dem Selde ſelber, gehalten. Wenn dieſes geſchonet wird, müſſen auch jene geſchonet werden und went dieſes frey gegeben iſt, können auch jene von den Schäfern mir ihren Heerden betrieben werden. Sollte gleich an einigen Orten, wegen der Verſchiedenheit der Wirch- ſchaft3umſtände und Lage der Wieſenpläße, eine hievon abgehende Einrichtung gemachet worden ſeyn, ſo gehöret ſolches ebenfalls zu den Ausnahmen. Soviel die von den AeXern abgeſonderte Wieſen, deren ei mung nur auf den Zeuſchlag gehet, anbetrift,'ſo findet, in Abſicht 5) 2 gentliche Beſtim- der 5zütung, bey denſelben ER R EE II IN SENS AEG NIGRO EEN SENEN Ai EIE. eenwanännenmeä; 124 Erſtes Hauptſiüu>, denſelben die, wegen Eintheilung der geſchloſſenen und ungeſchloſſenen Zeiten gemach- te Eintheilung überall ſtatt. Da dergleichen Wieſen gemeiniglich Zweyſchürig, d. i. von der Beſchaffenheit ſind, daß jährlich zweymahl Heu darauf gemachet werden kann, ſo iſt es, weil dieſes als „ihre Haupt-, die Behütung aber nur als eine Nebenbeſtimmung derſelben angeſehen wer- den muß, eine natürliche Folge, daß die Behütungsberechtigte ſolche mic ihrem Vieh nicht eher, bis die vorbemelvete Hauptabſicht erreichet worden, betreiben können. Um Michaelis muß auf den Wieſen, wenn nicht durch die Wirterung ganz außerordentliche Verhinderungen vorfallen, auch ſchon die zweyte Heuerndte geendiget, und völlig voll- bracht worden ſeyn. Cs hat daher fein Bedenken, daß die ungeſchloſſene Zeiten auf der- gleichen Heupläßen, nach dem allgemeinen Landesbrauch, ſchon um Michaelis ihren An- fang nehmen. Sobald dieſer Termin eingetreten, werden ſolche Wieſen als Hütung ſo- wohl für Rind- als Schafvieh angeſehen, und diejenige, die ein Aufhütungsvecht auf ſel- bige beſißen, können von dieſer Zeit an weiter nicht daran zurü gehalten werden, Inzwiſchen iſt hiebey der 6. 114. bemerkte zweyte Grundſaß nicht außer Augen| zu ſeßen. Vermöge deſſelben iſt es eine bekannte wirthſchaftliche Wahrheit, daß das| Rindvieh das Gras, ſo vorher von den Schafen betrieben worden, entweder gar nicht, oder doch ſehr ungern, friſſet. Daß das Rindvieh, auch beſonders die Ochſen und Zug- vieh, der)fetteſten und nahrhafteſten Weide benöthigt ſind, iſt 6. 8. 17. und 27. eben- falls gehörig erwieſen worden. Aus dieſen beyden. Säaßen folget von ſelbſt, daß das Rind- und Zugvieh auch auf den Wieſen die Vortrift haben, und die Schafe nur da, wo dieſe ſchon geweſen ſind, weiden müſſen.- Es iſt nicht zu beſorgen, daß die Schäſerey dabey zu furz kommen mögte. Das für die Schafe dienliche Gras, und ſo viel ſie da- von zu ihrer ganz reichlichen Erhaltung uvöthig haben, wird noch immer von jenen zurück- elaſſen. : Vernünftige und aufmerkſame Schäfer bedienen ſich überhaupt der Weide auf den Wieſen mit vieler: Behutſamkeit. Da die fetten und tief liegenden Hätungen ailem Schafvieh, beſonders aber den Zuchtſchäfereyen, höchſt gefährlich ſind, ſo wagen ſie, wenn ſie ſich anders bergen können, es nur ſehr ſelten, die zur Behütung frey gegebene Wieſen mit der ganzen Schäferey zu betreiben. Der Hammel-Heerde pfleget dieſe Wie- ſenhütung gemeiniglich am meiſten zu Nuße zu kommen. Bey techt trockenen, und im Winter bey Froſtwetter allein nur, können auch mit dem- Mutter- und jungen Vieh die Wieſen behütet werden. NHZTZEE| von der verſchiedenen Einrichtung mit den Schafern, deren es gewöhnlicherweiſe vie: rerley Arten giebet. Die Pflege und Wartung der Schafe iſt nicht jedermanns Werk, ſondern es-wer- den beſondere Sachverſtändige dazu erfordert. Jn einigen Ländern iſt man ſo weit ge- gangen, daß man eigene Schäferſchulen angeleget hat, welches auch in Anſehung der da- bey hegenden Abſicht nicht zu verwerfen iſt, In einer jeden Schäferey trift man alſo Schäfer, und, weil dieſe alleine nicht al- les beſtreiten können, Schäferknechte an. Von dem Schäfer fordert„die Hervſchaft-al- ; les, Von den allgemeinen Begriſfen, die.ein Richter 2c. 125 les, was zum Schäfereyweſen gehöret, und dieſer muß ſich wiederum an die Knechte, welche er und nicht der Grundherr miethet, wenn Schaden geſchehen, oder ſonſt etwas verſehen worden, halten. Die Bedingungen, unter welchen die Schäfereyen den Schäfern zur Pflege und Wartung übergeben werden, ſind nicht in allen Ländern und Gegenden einerley, ſondern die Gewohnheit hat darunter verſchiedene Abwechſelungen eingeführet. Man hat Men- geſchäfer, Zälftſchäfer, Pachtſchäfer und auch bloße Roſiknechte. Dieſes ſind die ge- wöhnlichen Arten, die Schäfereyen verwalten zu laſſen. VG 2432 Von den WMeengeſchäfern, und warum, wegen deren an der Schäferey zu habenden An- theils, zu jetzigen Zeiten billig eine Abänderung zu treffen ſep. Es fräget ſich billig, welche von dieſen verſchiedenen vier Arten die beſte und vor- theilhafteſte ſey? Um dieſe Frage gründlich und mit Ueberzeugung entſcheiden zu können, müſſen wir uns zuvörderſt von der eigentlichen Beſchaffenheit, die eine jede von den be» nannten Schäfereyeinrichtungen an ſich har, einen deutlichen Begrif machen, wobey ver- ſchiedenes einem Rechtsgelehrten zu wiſſen nöthiges mit vorkommen wird. Ein Urenge- oder Aufmengeſchsfer wird derjenige genannt, welcher ſeine eigene Schafe mit den herrſchaftlichen dergeſtalt vermenget hat, daß beyde zuſammen genommen, nur Eine Heerde ausmachen. Die Anzahl der Schafe, die ein Schäfer zu dem herrſchaftlichen Vieh mit auf- menget, iſt, nach der in einer jeden Gegend eingeführten Gewohnheit verſchieden. In Schleſien menget er nur das zehnte, in der Mark hingegen und andern Gegenden mehr das fünfte auf, wiewohl man es auch hier ſchon, um den übertriebenen Gewinnſt der Schäfer einigermaßen zu mäßigen, an vielen Orten bis auf das ſechſte und ſiebente ge- bracht hat. Ueberhaupt kommt es hiebey lediglich darauf an, wie ſich ein jeder Gutsbeſi- ßer mit ſeinem Schäfer darüber vergleichen kann. Damit inzwiſchen die Eigenthümer ſich von dieſen leicht übermürchigen Leuten, wenn ein Mangel daran iſt, nicht überſeken laſſen dürfen, ſo iſt es eine der allgemeinen Landespolicey obliegende Pflicht, denſelben hierunter gewiſſe nicht zu überſchreitende Gränzen zu ſeßen. Man finder daher in allen Königl. Preußiſchen Provinzien verſchiedene Schäferordnungen, in welchen, ſo wie alle andere von den Schäfern zu machende Anforderungen, auch beſonders dieſe beſtimmetr iſt. Wie aber faſt in ailen Wirthſchafren ſeit 50 Jahren eine große Veränderung vorge- fallen, und ſich daber die aiten in wirthſchaftlichen Dingen ergangene Geſetze zu den gegenwärtigen Umſiänden nid;t mehr wobl paſſen wolie'n, ſo wtirde auch in dieſenz Stü>X eine Reviſion und Erneuerung der alten Schyäferordnungen ein eben ſo misli- , 5 Rthlr. Wenn alſo ehedem die Schäfer das fünfte aufmengeten, ſo ſtand ihr Lohn mit ihrer Arbeit in einem gewiſſen Verhältniß. Anikt aber iſt ihr Gewinnſt übertrieben, tind der von ihnen zu verrichtenden Arbeit nicht gemäß. Höchſt billig iſt es daher, daß dieſer Aufmengeantheil in unſern Jagen gemindert und nach den geänderten Schäferey- Einkünften ebenfalls abgeändert werde. Eben aus der Urſache, weil die Schleſiſche Schä- fereyen wegen Feinheit der dortigen Wolle jederzeit mehr als die Märkiſchen eingebracht haben, iſt auch der ſo ſehr in die Augen fallende Unterſcheid des Antheils, den die Schäfer dort und hier an den Schäfereyen haben, entſtanden. 67 27332 Was bey dem Auf: und Abziehen der VTengeſchäfer zu beobachten iſt. Wenn alſo ein angenommener Schäfer in einer Schäferey anziehet, ſo werden die herrſchaftliche Schafe in die gewöhnliche Sorten, nach ihrem Alter und Geſchlechte, geſe- ßet. Zu einer jeden Sorte muß der Schäfer von den ſeinigen das ihm durch die Geſeße oder Vortrag zugeſtandene Antheil beyſeßen. Sobald ſolches mit allen Sorten geſche- hen, befommen die Schafe des anziehenden Schäfers das Zeichen des herrſchaftlichen Viehes, und alsdenn machen ſie zuſammen eine Heerde aus, welche nach der Schäferſpra- e auf ihren Antheil fallen. Beſonders muß man in den abgezaunten Hoorten keine (AA); Hunde dulden, indem durch das Anheßen derſelben, welches ſie nicht eher, als bis ihr PDK Antheil kommen ſoll, zu veranſtalten wiſſen, die ſtärkſte ſich natürlicherweiſe jederzeit | vorandrengen, folglich den Scäöfern zu Theil werden. j Alles, was bisher geſaget worden, kenn nicht allein einem Gutsherrn zur 4.4 Warnung dienen, ſondern auch einem jeden, der mit Zbivabme und Derwaitutzg unz 111404 ter gerichtlicher Aufſicht ſiebenden Güter, imgleißen mit Uebergabe derſelben in 14"Kauf- oder DVerpachtungsfällen, zu tu» hat, wird die Renntniß hievon nicht ohne zJutzen ſeyn, und von ihm, bey verſchiedenen Gelegenheiten, eine Anwendung da- von gemacht werden können. 9. 134+ xoorinn der Trugen, den ein rengeſchäfer von der Schäferey auf ſein Antheil zu er- 6 warten hat, eigentlich beſtehe. Der Nußen, den ein Mengeſchäfer aus dem Gemenge zichet, beſtehetin folgenden. 1) Bekommt er denjenigen Antheil von der abgeſchornen Wolle, der ihm nach ſeinem Contract und Aufgemenge zuſtändig iſt. Sind z. B. 50 ſchwere Steine geſcho- ven Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter ec. 127 ren worden, und er hat auf das fünfte aufgemenget, ſo bekommt er den 5ten Theil von dem fur die verfaufce Wolle gelöſeten Gelde. 2) Von den jährlich, nach wirchſchaftlichen Gebrauch, zu verkaufenden Ham- meln und März-oder Brackvieh erhält er ebenfalls den ihm gebührenden Antheil. 3) An den Zuwachs und Vermehrung der Schäferey iſt er nicht weniger einen Anſpruch zu machen berechtiget. Wenn z. B. eine Mengeſchäferey von 1000 Stücken, durch eine glückliche Lämmerzucht bis auf 1200 anwächſet, ſo kommt dem Schafer dieſe Vermehrung, nach dem Verhältniß des ihm gebührenden Antheils, gleichmäßig zu Nuße. 4) Auſſerdem erhält ein jeder Mengeſchäfer, gleich andern Schäfern, das nach der Größe der Schäferey, entweder durch einen geſchloſſenen Contract oder durch die Lan- desgeſeße veſtgeſeßte Deputat, wovon in den Königl. Preußiſchen Landen die faſt in jeder Provinz befindliche Schäferordnungen, deren weitläuftige und buchſtäbliche Wiederho- lung hier unſer Werk nicht iſt, näheres Ziel und Maas ſeßen werden. An den Orten, wo die Schafe gemolken werden,(a) wie faſt in der ganzen Mark und Pommern geſchiehet, hat die Herrſchaft bey allen ſonſt zwiſchen ihren und den Menge- ſchäfern gemeinſchaftlichen Schäfereyabnußungen, das einzige Vorrecht, daß ihr die Molkenpacht von der ganzen Schäferey, auch ſelbſt den Knechtſchafen,(b) ohne daß der Schäfer oder Schäferknechte den geringſten Antheil davon haben, zu Nute kommt. G) In die Erörterung der öconomiſchen Streitſrage, ob die Schafe zu melken oder nicht zu melken beſſer ſey, wollen wir uns anjeßt, weil ſvl-- /L285 Voit den Roſtknechten, und.daß ſolche ſich nur bloß für die Zammelſchäferepen ſchien. Koſtrnechte nennet man diejenige Schäfer, welche an der Schäferey felber weiter keinen Antheil haben,- ſondern für ihre Arbeit bloß geſpeiſet und ihnen dabey die gewöhn- liche Knechtſchafe gehalten werden, j Oecom For. 1 Theil. R Es 130„Erſtes Hauptſtü>, Es iſt diefes eine Erfindung eigennüßiger Eigenthümer ,- welche den Schäfern den Vortheil, den ſie bey dem Aufmengen genießen, nicht gönnen, ſondern ſich ſolchen lieber ſelber zueignen wollen. Bey den Hammelſchäfereyen, wo die ganze Schäferarbeit lediglich auf Hüten und Futtern ankommr, laſſe ich eine dergleichen Einrichtung gelten. Bey den Zuchtſchäfereyen aber ſcheinen mir diejenigen, die das Schafweſen mit bloßen Koſtknechten beſtreiten wol- fen, des rechten Weges zu verfehlen, wie ſich bald mit mehrern ergeben wird. Sie ſe- ßen, eines bloß ſcheinbaren Vortheils wegen, das Aufnehmen und die Erhaltung ihrer ganzen Schäferey in Gefahr, 8. 5139. Von den Grundſätzen, wornach die Frage, welche von den vorhin erwähnten. verſchiedenen" Schäfereyeinrichtungen die beſte ſey, zu entſcheiden iſt. Ueberhaupt muß man, bey richtiger Beurtheilung der in vorſtehenden 6. 6. um- ſtändlich beſchriebenen verſchiedenen Schäfereyeinrichtungen, um zu wiſſen, welche von den- ſelben die beſte und vortheilhafceſte ſey, es als einen allgemeinen Grundſas annehmen, daß in unſern Tagen der Eigennutz die ganze Welt beherrſche, und alſo diejenigen, die ihre Geſchäfte von andern verrichten zu laſſen genöthiget ſind, die Sache derge- ſtallt einzurichten haben,.daß die Arbeiter von den aus ihrer Arbeit entſpringenden Srüchten mit einen Antheil zu erwarten haben. Nur alsdenn, und auf keinem andern Wege, erhält ein Eigenthümer gute und tüchtige Arbeit, und kann, daß das ſeinige auch auiter fremden Händen gehörig werde in Acht genommen werden, verſichert ſeyn. Dieſer allgemeine Grundſaß, der in allen Theilen der Landwirchſchaft Wahrheit iſt, findet auch beſonders bey der Verwaltung der Schäfereyen ſein? Anwehwe. Kein Ci- 4,16 D460.- genthümer oder andrer Gutsbeſißer, er mögte denn, wie es in unſern Tageti nicht an DE Beyſpielen fehlet, ſelber ein Schäfer ſeyn, verſtehet dasjenige, was zur Verwaltung ei- UWE ner Schäferey gehöret. Es iſt ſolches ein Werk eigener in dieſem Gewerbe auferzogenen 95 019 oder beſonders dazu ausgelernten Sachverſtändigen. Ein jeder iſt daher in die Nothwen- ER digfeit geſeßet, ſeine Schafe fremden Leuten anzuvertrauen, welche-dieſelben weiden, fut- 19 pK tern, warten, pflegen und überhaupt alle zu deren Nußung und Erhaltung exforderliche 4440' Geſchäfte beobachten müſſen. ii j ee 0 24.50 M Jſt es nun überhaupt wahr, daß ein jeder fremder Arbeiter ſeine Arbeiten weit NAM genauer und treuer verrichtet, wenn er an dem Nußen der Sache, worinn er arbeitet, ei- 44 nen Antheil hat, ſo trift ſolches bey der Verwaltung der Scäfereyen um ſo mehr ein, als DEE ein Landwirth dieſen Wirthſchaftstheil weit weniger, als alle andere, ſelber gehörig be- M! obachten kann, ſondern faſt alles der Willführ der Schäfer überlaſſen muß. | 4| 6. 1406 | 1 4(' Pon den Urſachen, warum den U7engeſchäfern vor den Roſtknechten ein großer Vorzug ge- 66 bühre, und daß es ſehr heilfam ſeyn würde, wenn auch ſo gar die bloßen Schäfer- WW Knechte ihr Sehalt mit aufmengen müßten. Legen wir nun dieſe Wahrheit zum Grunde, ſo wird ſich gar bald von ſelbſt erge- ben, welchen von den verſchiedenen bekannten Schäfereyeinrichtungen dex Vorzug We 3 Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter te. 131 Da die Haltung der Hälftſchäfer ein bloßes Nochmittel für ſchwache und verun“ glücfte Eigenthümer iſt, ſo kann: gegenwärtig darauf weiter feine Rückſicht genommen werden, indem wohl fein Wirth, der eigene Schafe zu halten und anzufaufen im Stan- De iſt, ſo thörigt handeln, und ſich durch Haltung eines bloßen Hälftſchäfers muthwillig eine ſeiner wichtigſten Gutsabnußungen ſo anſehnlich ſchwächen wird. Es bleibet alſo nur bloß die Frage, ob Koſtknechte, und, welches einerley iſt, Schäfer mit Vorſchafen, oder Mengeſchäfer zu halten vortheilhafter ſey ,. zu entſcheiden übrig. Ein Koſtknecht oder Schäfer mit Vorſchafen hat an dem Wohlſtande der herr- ſchaftlichen Schafe gar keinen Antheil. Ihm iſt nur bloß daran gelegen, daß ſein Ge- halt oder Vorſthafe in guten Umſtänden bleiben, und hiezu hat er, wie es die tägliche Er- fahrung genugſam erweiſet, auch bey. dem Untergange des herrſchaftlichen Schafviehes, genugſame Wege und Mittel. Alle Vortheile, wodurch das Aufnehmen dieſer Kreatu- ren befördert werden kann, ſuchet er ſeinem eigenen Vieh mir Ausſchlieſſung der herrſchaft- lichen zuzuwenden. Und wie oft entdecet man nicht eine betrügeriſche Verwechſelung ſei- ner ſchlechten mit den herrſchaftlichen guten Lämmern, und andere dergleichen faſt ohnzäh- lige Bevortheilungen und Unterſchleife mehr?(a) Bey einem Mengeſchäfer iſt hingegen ſein eigenes und das herrſchaftliche Beſte dergeſtallt mit einander verbunden, daß eines von dem andern nicht gefrennef werden Fann. Stehen die herrſchaftlichen Schafe gut und iſt ihre Abnußung beträchtlich, ſo ſind dieſes Vortheile, welche dem Schäfer ſowohl, als der Herrſchaft, zu gute kommen. Ge- hen hingegen des Eigenchümers Schafe zu Grunde, oder wird deren Abnußung geſchwär- en beſpyrungen würden. Ja, Zerr! antwortete er mir, das iſt immer ſo. So unbeſtimmt und lächerlich dieſe Antwort auf meine an ihn gerichtete Frage war, ſo be- ſtärket ſie doch ganz offenbar alles dasjenige, was ich in dieſem 5. von den Bevortheilungen der Schäfer und Knechte, deren Lohn in einem eignen und abgeſonderten Gehalt beſtehet, geſaget habe. Es iſt dieſes, nach des gedachten Schäferknechts Ausſpruch, nicht allein immer ſo, ſon- dern es wird auch immerdar ſo bleiben, ſo lange man nicht auf ein Mittel bedacht ſeyy, wird, daß auch die Schäferknechte ihre ihnen zu halten erlaubte Anzahl unter der herrſchaftlichen Heer- de mit aufimengen müſſen. Denn auch bey den Menge- Schäfereyen, ſo wie ſie anjeßt gewöhn- lic) ſind, iſt noch das Schädliche, daß die Schäferknechte ihr Gehalt beſonders haben. Daß die Aufmengung des Schöferknecht- Viehes ebenfalls gar bequem zu bewerkſtelligen wäre, würde ſich ganz leicht erweiſen laſſen, wenn ſolches der us unſeys Vorhabens" litte, Daß aber ſolches N 2 die 132 Erſtes Hauptſtück. die mit den Mengeſchäfereyen verknüpfte Vorzüge und Bortkheile noH weit vollkommner machen würde, fällt einem jeden Wirthſchaftsverſtändigen von ſelbſt in die Augen. 6:7" LAT| Warum bey den Wengeſchäfereyen, ihrer Vorzüglichfeit ohnerachtet, dennoch ſehr viele nicht wohl zu vermeidende Unterſchleife und Betrügerepen, deren verſchiedene ange: zeiget werden, vorgehen. So vorzüglich auch die Mengeſchäfereyen vor die bloße Koſiknechte oder Schäfer mit Vorſchafen ſind, fo bleibet dennoch immer eine Menge von Gelegenheiten übrig, bey welchen ein Eigenthümer betrogen und hintergangen werden kann. Bald ſieher ſich eine Herrſchaft durch die Gierigkeit und unbeſonnenes Betragen der Schäfer, bey der Winterfutterung, in einen öfters ſehr hart drückenden Futtermangel geſeßet. Bald läuft ſie Gefahr, daß der Schöfer, ſowohl vor als in der Schur, mit der: Wolle allerhand Unterſchleife machet, und einen Theil davon durch unerlaubte und ſchwer zu entdecfende(a) Praktiken zu entwenden ſuchet. Bald hinwiederum gehen bey dem ge- wöhnlichen jährlichen Ausmärzen und Angabe der Sterblinge vielfältige Betrügereyen vor, und ein Eigenthümer mag überhaupt ſeinen Schäfer ſo genau beobachten, als er im- mer Fann und will, ſo werden dieſem dennoch unzählige Gelegenheiten ſeinen Heren zu - hintergehen, und ihm die wahren Einkünfte der Schäferey auf mancherley Art zu. verfür- zen, übrig bleiben. (a) So bald die Schafe die Wolle"im Frühjähre zu verlieren anfangen, ſo iſt zwar des Schäfers Schuldigkeit, daß er die verlohrne Büſchel auſſammle, und ſelbige bey der Schur zu der abge- ſchornen Wolle hinzuthue. Die Sammlung dieſer verlohrnen Wolle verrichtet er zwar mit der äuſſerſten Genauigkeit, ja er pflücket wohl den Schafen noc: überdem von der losſißenden Wolle mehr als nöthig wäre aus. Es kommt auch ein Theil davon bey der Schur zum Vorſchein. Daß ſie aber alles getreulich abliefern ſollten, wird wohl von denen, welche die gewiſſenloſe Ge- finnungen der Schäfer nur einigermaßen aus der Erſahrung haben kennen lernen, ſchwerlich ge- glaubet werden. Inzwiſchen muß cine Herrſchaft, bey aller ihrer Ueberzeugung, die ſie von die- ſex Betrügerey hat, ſolche dennoch ruhig, und ohne ſie hindern zu können, geſchehen laſſen. Denn wie wäre es möglich, daß man den Schäfern hierunter eine Nachrechnung machen, und ſie dcshalb zur Verantwortung zichen könnte, zumahl ſie gemeiniglich mit den Knechten, welche dieſe und andere dergleichen Bevortheilungen aim erſien zu entdecken im Stande wären, in der genau- ſien Verbindung und Vertraulichkeit ſtehen? Mir find Beyſpiele bekannt, wo ſich die Schäfer kleine eiſerne Kämme machen laſſen, welche ſie inwendig in der Hand zwiſchen den Fingern veſtgemachet. Mit dieſen gewaſneten Händen haben ſie ſich nebſt ihren Weib und Kindern bey Nachtſchlafender Zeit in den Stall ge- ſchlichen, und die ganze Heerde waer durchgefämmet. Was ſie vermittelſt dieſes Kunſigriffes, für eine Menge Wolle entwenden fönnen, wird einem jeden, der dieſe ſeltſame jedo<4 wahrhafte Schäfergeſchichte lieſet, von ſelbſt indie Augen fallen. Wer aber iſt wohl vermögend, eine derglei- , von der Herrſchaft gehalten wird, annoch verſchiedene Grundſtücke, unter der Benennung von Bullenfamp, ZBullenrebwel, Bullenywieſe u. d. m. antrift. ; Die Einrichtung wegen Zaltung des Zuchtſtiers, mag nun ſo verſchieden ſeyn wie ſie will, ſo muß doch derjenige, der ſelbigen hält, und die dafür ausgeſetzte Ent- ſchädigung genießet, es ſey Zerrſchaft oder Bauer, für deßen Tüchtigkeit beſorget ſeyn, und ſind daher, wenn Klage darüber entſtehet, die vorhin erwähnte Urertkmable ei- nes tüchtigen Zuchtſtiers dabey zum Grunde zu legen. (2) An einigen Orten, wovon ich in meiner Nachbarſchaft ſelber ein Beyſpiel habe, genieſſet der ge- meine Dorf- Bulle ganz beſondere und recht lächerliche Freyheiten. Er hat die Erlaubniß," ſeine Weide in dem ganzen Felde, es mag beſäet ſeyn oder nicht, zu ſuchen. Wenn ihn jemand in ſei- nem Getreide antrift, ſo ſtehet ihm zivar frey, ſelbigen von ſeinem Stü wegzujagen, er darf ihn aber nicht, wie ſonſt mit andern zu Schaden gehenden Vieh gewöhnlich iſt, in den Pfandſtall brin-* gen, vielweniger hat er wegen des verurſachten Schadens eine Vergütigung zu erwarten. Ein jeder ſichet von ſelbſt ein, daß dieſes eine ſchädliche Unordnung ſey, welche eine ver? nünftige Obrigkeit keinesweges dulden, ſondern gehörig abſtellen muß. Beſonders aber haben auch diejenigen Rechtsgelahrte, welchen die Verwaltung der-Juſtitiariate auf dem Lande anvertrauet iſt, auf einen dergleichen ſchädlichen Viißbrauch, ein wachſames Auge zu halten, und ſelbigen in den angeſegten Gerichtstagen mit LTachbru> zu unter: ſagen, auch wenn fernerhin Klage darüber entſtebet, denjenigen, dem die Haltung des gemeinſchaftlichen Zuchtſtiers oblieget, zur Erſezung des dadurch verurſachten Scha- dens anzuhalten. Wie denn überhaupt alles dasjenige, was in dieſem 5. geſaget wor? den, vornehmlich für die Zerren Inſtitiarien auf dem Lande, denen die in demſelben. bemerkte Fälle am erſten und meiſten vorkommen, brauchbar ſeyn wird. G..' 146. Von dem güſten und jungen Vieh, und wie hoch die Anzahl von jedem bey einer Rubheerde nach wirthſchaftlichen Sätzen zu beſtimmen ſey. Diejenigen Kühe, welche in dem gegenwärtigen Jahre-entweder gar nicht von dem Zuchtſtiere beſprungen worden, oder, wenn auch ſolen kann, geſichert. Es iſt zwar, wie unten mit mehrern gezeiget werden wird, nicht alle Weide zur Anziehung des jungen Rindviehes gleich tauglich, Jondern eine hat vor der andern darun- fer einen großen Vorzug. Jnzwiſchen iſt es doh, aus vorangeführten Urſachen allemahl ſoviel, als zur jährlichen Erſeßung des Abganges aus der Heerde erfordert wird, von jun- gen Vieh anzuziehen, rachſam. Bey Würdigung"der Landgüter wird halb ſo viel junges Vieh, als melke Kühe gehalten werden können, angenommen.- Denn da auch die beſten Kühe, welche. mit dem 4ten Jahre aufgeſtallet worden, zur Milch- und Kälberzucht nicht wohl über 6 Jahre fauglich bleiben, folglich der ganze Kuhviehſtand alle 6 Jahre von neuen ergänzet werden muß, das jungs Vieh aber, ehe es eingeſtellet werden kann, wenigſtens 3 Jahr alt ſeyn, und alſo eine ordentliche junge Rindviehheerde aus 3, 2, und einjährigen Ferſen beſtehen muß, ſo iſt bey einer ordentlichen Viehwirthſchaft eine Nothwendigkeit, daß halb ſoviel junges Vielſ, als melke Kühe vorhanden ſind, gehalten werde. Jn einer Kuhmelkerey, z- B. von 60 Stück melken Kühen, werden 30 Stü junges Vieh, wovon jährlich 10 Stü an die Stelle der ausgemärzten untauglichen Kühe zutreten, erfordert. Vorſtehendes hat beſonders ein zur Caxirung eines Zandgutes ernannter Commiſſarius gehörig zu beobachten.' Auch iſt bey Verwaltung der unter gerichtli- Her Aufſicht ſtehenden Landgüter,. gegenwärtiges Derbältnis nicht auſſer Aucden zu ſetzen. Und bey Derpachtung des Ruhviebes, bat man ebenfalls ſolche Verfügung zu treffen, daß der Pächter jährlich wenigſtens ſo viel an Abſatz- Kälbern, als der 6te Theil der melkenden Zühe beträget, abliefern muß. Qecou. For. 1, Theil.&S 6. 147. 138 Erſtes Hatptſtü>, 8. 147. Warum es zwar das junge, nicht aber das güſte Vieh, zu einer jährlichen gemäßigten Abnutzung anzuſchlagen, billig ſey. Ks iſt gewöhnlich und der Dorſchrift der meiſten Güter-Tayordnungen gemäß, daß das junge Dirh ebenmäßig zu einer gewiſſen jährlihen Abyutzung mit 12 oder 46 Gr. in Anſchlag gebracht wird. Auch dieſes iſt in den Regeln einer vernünftigen Wirthſchaftsverfaßung gegrün“ det. Denn obgleich das bloß zur Ergänzung des eignen Viehſtandes beſtimmte junge Vieh, an und für ſich ſelber keinen Nußen bringet, ſo können doch alte und zur Milch- nußung untaugliche Kühe, deren Stelle alljährlich durch das junge Vieh wieder erſeßet wird, verfaufet werden."Ein Wirth, der ſeine Kuhheerde nicht durch eigne-Kälberzucht, ſondern durch Ankauf von Zeit zu Zeit ergänzet, muß natürlicherweiſe für die auzuſchaf- fende junge Kühe mehr, als er für die alte ausgemärzte wieder bekommt, bezahlen. Dexr- jenige hingegen, der den Abgang ſeines Viehſtandes durch eigne Zucht zu erſeßen ſuchet, erſpahret nicht allein dieſe baare Ausgabe gänzlich, ſondern kann auch noch überdem das für die älte Kühe einkommende Geld als einen Ueberſchuß in der Viehnußungsrubrif an- ſehen. Da nun dieſer Ueberſchuß nicht erfolgen roürde, wenn nicht junges Vieh, wodurch das alte und unbrauchbare abgewechſelt werden könnte, vorhanden wäre, ſo iſtes billig, daß in dieſem Betracht auch das junge Vieh zu einer gewißen jährlichen Abnußung in Anſchlag gebracht. werde.; So billig und vernünftig dieſes iſt, ſo wenig finde ich doch darinn einen wirth- ſchaftlichen Grun», wenn auch das a« ſte Ruhvieb an einigen Orten, ſelbſt nach Vor- ſchrift der Gütertaxordnungen, gleich dem jungen Viel zu einer jährlichen Abnußung an- geſeßet wird. Man wirft gemeiniglich dieſe beyde Sorten in Eine Summe zuſammen, und rechnet alsdann durch die Bank von jedem Stück den ſonſt beſtimmten Ertrag. Daß aber hierunter bey dem güſten und jungen Vieh nicht einerley Urſachen vorhanden ſind, ergiebet ſich aus der Natur der Sache ven ſelber. Warum das junge Rindvieh der Bil- tigfeit nach in einem gewißen jährlichen Ertrag in Anſchlag gebracht werden müße, iſtbe- reits vochin angezeiget worden. Das güſte Vieh aber iſt nicht von der- Beſchaffenheit, daß. dieſe Urſachen eine Anwehre dabey finden können. Denn da ſie ſchon würtliche Kühe find, fo kann auf die künftige Hofnung von ihnen feine Rechnung gemacht werden; und da der Begriff von güſten Vieh eben darinn beſtehet, daß ſie auf eine Zeitlang, weder Käl- ber bringen noch Milch geben, ſo iſt offenbar, daß ſie, ſolange ſie würklich güſte ſind, gar feinen Nußen bringen. Es iſt alſo ein offenbarer wirthſchaftlicher Jrrchum, wenn man in dieſem-Stückfe das junge und güſte Vieh mit einander vermenzet, welches ein je- der, dem die Würdigung der Sandgüter aufgetragen werdeiy mögte, in nähere Er- wägung zu ziehen häben wird. 6. 148. Daß. zwar die Vermehrung des Ruhviehſtandes nicht allein nünlich, ſondern auch nothwendig ſey,. ſolches aber nicht übertrieben, auch eine gute und richrige Futterordnung dabey beobachtet. werden müſſe. Das Kuhvieh it nicht allein wegen der daraus für Butter und Käſe, auh,(went die Umſtände des Orcs yud dex Weide, eine ſtärkere Viehzucht, als zur Erſeßung der eigene Bon den allgeineinen Begriffen, die ein Richter tc. 139 eigenen Heerdezerfordert wird, rathſam machen,) verfauftes junges Vieh erwachſenden baaren Cinnahme an und für ſich höchſt nüßlich, ſondern auch in Anſehung des zur Er- haltung der Fruchtbarkeit in den Ae>ern unentbehrlichen Düngers nothwendig. Hieraus folget, daß ein vernünftiger Landwirth dieſe Art des Viehſtandes auf alle nur mögliche Weiſe zu erhalten und zu vermehren, auch immer nußbarer zu machen bemühet ſeyn müſſe. Die Kühe müßen aber, wenn ſie recht nußbar ſeyn ſollen, nicht allein das noch- dürftige, ſondern auch reichliches Futter befommen. Ein Gutsbeſißer muß daher, wean er ſich nicht ſelber Schaden ſtiften will, ſeinen Kuhviehſtand nach dem Verhältniß des in der Wirthſchaft gewonnenen Futters, einrichten. Denn daß eine wohlgefutterte Kuh, ſowohl in Anſehung der Milch als auch des Düngers, zweymahl ſo viel als eine ſchlecht gefutterte einbringe, iſt eine Wahrheit, die wohl von keinem erfahrnen Wirthſchaftsver- ſtändigen in Zweifel gezogen werden wird. Bey allen gerichtlichen Unterſuchungen der Landwirthſchaft, ſie geſchehe aus was für Abſichten ſie wolle, muß ſolhemnach zuförderſt die Nrernge und Beſchaffendeit des zu gewinnenden Futters, ehe der Viehſtand ſelber beſtimmet und veſigeſeizet wirdy genau geprüfet werden. tan trift auf Landgütern, wo der Tigenthümer gerne den Schein eines reichen Mannes erwerben will; öfters eine mehr als doppelt höhere Anzahl von Kühen an, als nach wahren wirthſchaftlichen Säßen und dem Verhältniß des zu gewinnenden Futters gehalten werden fönnte und ſollte.. Was nimmt man aber bey einer ſolchen übertrie- benen und unregelmäßigen Wirthſchaft wahr? Nichts, als magre und verhungerte Kühe, die weder recht Milch geben, noch auch taugliche Kälber bringen können,-und wozy wegen ihrer Vielheit eine Menge Menſchen erfordert werden, die durch ihren Lohn und Unterhalt öfters mehr Koſten verurſachen, als eine ſolche elende Kuhwirchſchaft einbringet. Inzwiſchen iſt hierbey auch ſo vielzu erinnern, daß es auf die bloße Menge des Futters nicht anfommt, ſondern eine gitte, bey der Futterung beobachtete Ordnung, zum Wohl- ſtande des Viehes ſehr viel beyträget. Wie ſehr es hierunter in vielen Wirthſchaften verſe- hen wird, und daß mah nicht ſelten, auch bey dem größeſten Ueberfluß an Futter, dennoch nichts als ſchlechtes und elendes Vieh antrift, lehret die tägliche Erfahrung zur Gnüge. Auch auf die nöthige und richtige Futterordnung iſt daber bey gerichtlicher Unterſuchung der Zandwirtbſchaft, ein gehöriges Augenmerk zu richten, indem durch deren Beobachtung auch bey wenigern Sutter mehrere Rübe, als bey einer unordent- lichen nam dem gemeinen Schlendrian eingeführten Futterung möglich iſt, gebalten werden können. S8. 149. Von dem Unterſcheide des Sommer- und Winterfutters, und warum bey der Zeſtimmung des Viehſtandes hauptſächlich auf das Winterfutter Rückſicht genommen werden müſſe; imgleichen, was unter dem Wintex: futter eigentlich zu verſtehen ſey. Daß das Vieh im Sommer eine andre Futterung, als im Winter, nöthig hat, und daher der Unterſcheid zwiſchen Sommer- und Winterfutter entſtehet, iſt eine, einem jeden befannte Sache, S 2 Das 140 Erſtes Hauptſtück. Das Winterfutter iſt das nothwendigſte, das zum Anſchaffen beſchwerlichſte und in der Menge-das mehreſte. Wenn alſo der Viehſtand mit dem Futter verhältnißmäßig eingerichtet werden ſoll, ſo. muß dabey nicht ſowohl auf das Sommer- als vielmehr Win« terfutter geſehen werden.: Dieſes iſt der Grund der allgemeinen und bereits bey andrer Gelegenheit erwehn- ten Regul, daß aller Viehſtand yah der Maße, als es mit eignem gewonnenen Futter äusgewintert werden kana, beurtheilet werden müſſe, welches beſonders, wie mehr- mahlen bemerfet worden, bey dem Aufhütrunggrecht ſeine Anwehre findet. Es beſtehet aber das, zum Unterhalt des Rindviehes erforderliche gewöhnliche Wintetfutter theils in Stroh und theils in Heu. Auf allen Landgütern, bei welchen Ackerbau iſt, wird auch Stroh gewonnen. Nicht aber hat es mit dem Heu eine gleiche Bewandtniß, indem man viele Güter findet, die entweder von allem Heuſchlag ganz und gar entblößet ſind, oder wo doch nicht ſo viel, als zur Nothdurft erforder!ich iſt, gewonnen wird, ſondern das benöthigte von fremden Orten angefaufet werden muß, Bey Anwen- dung der vorerwehnten Regel, iſt ſolhemnach vornehmlid; auf das Strohfutter Rü>- ſicht zu nehmen, indem einem Landwirch, wenn er kein eignes genugfames Heu hat, ſolches zur Erhaltung ſeines Biehes, welches bey dem bloßen Strohſniter nicht in gehörigen Stande bleiben kann, anderwärts zu erfaufen nicht verwehrer werden mag. DUA 19197" Yon der verſchiedenen zur Sommerfutterung des Ruhvieles beſtimmten Zuütung, beſonders von der Weide auf die Ackerfelder, ſowohl auf die niagre als fette Necker. Niemand iſt in der Wirthſchaft ſo unwißend, daß ihm nicht befannt ſeyn ſollte, daß das gewöhnliche Sommerfutter für die Kühe, in dem auf den für ſie beſtimmten Wei- depläßen wachſenden Graſe beſtehe. Die Weidepläße ſind aber nach Verſchiedenheit der Wirthſchaftsyumſtände eines jeden Ortes ebenfalls von verſchiedener Gattung; wir wollen, weil ſolches zu unſern. End- zwe hinreichend ſeyn wird, gegenwärtig nur drey der gewöhnlichſten Arten bemerken, gemlich die Weide auf dem Ac&erfelde, die Bruchweide und die Waldbhütung. So verſchieden die Beſchaffenheit dieſer Weide oder Hütungspläaße iſt, eben ſo verſchieden iſt auch, ſeiner Kraft und Würkung nach, das darauf wachſende Gras, wel- erbau nicht allein unſchädlich, ſondern auch ſogar nüßlich und vortheilhaft ſey. (2) Wir können uns bey dieſer Gelegenheit nicht entbre<ßen, die allgemeine Anmerkung zu machen; daß das Wiſſen der blos theoretiſchen Stubenwirthe, ein ſchr unſicherer Grund, ſeine Wirth- ſchaftsvecfaſſung darnach einzurichten, ſey. So nüklich, ſo herrlich und ſo unentbehrlich auch die Theorie in einer ächten Landwirthſchafts- Wiſſenſchaft iſt, ſo gebähret doch nur allein der Erfah- rung das Recht, die in dieſem Fache vorkommende Fälle gehörig zu beſtimmen und zu entſchrideug. Es ſtiſtet in der Landwirthſchaft vieles Unheil, und giebet zu vielen Jrrthümern Anlaß, daß die id dconomiſche Schriftſteller nur blos thevretiſche, nicht aber auch zugleich practiſche Wir- the ſind. VS;“0595 Warum zu der Stallfutterung, auſſer dem Rlee, auch der Anbau von allerhand Kohf: und Wurzelgewächſen nöthig ſey, und welche Arten hievon in unſetn Gegenden ſich am beſten hiezu ſchicken. Zu der Stallfurterung kann der auf die vorgeſchlagene Weiſe erbäute Klee, nur von der Mitte des Maymonats bis zu der Mitte des Septembers, wie 6. 155 bereits bey- läufig erinnert worden, hinreichend ſeyn. Die Sommerfatterung gehet aber nicht allein gewöhnlicherweiſe bis zu den 1ten November, alsdenn das Rindvieh erſt zur Winterfut- terung aufgeſtallet zu werden pfleger, ſondern es ereignet ſich auch, bey dürren und trocknet Jahren öfters,'daß die verſchiedene Abſchnitte des Klees nicht unmittelbar auf einander folgen, vielmehr nach dem erſten Abſchnitt noch eine Zeitlang, ehe der zweyte zu ſeiner Vollfomntenheit kommt, gewartet werden muß. Um nun dieſe Lücken, die ſich bey der mit Klee unternommenen Stallfutterung, theils am Ende und theils in der Mitre, ereig- nen und ereignen können, gehörig auszufüllen, und das Vieh nicht in dieſer Zwiſchenzeit hungern zu laßen, hat ein vernünftiger und aufmerkſamer Wirch noch auf ein andres Bey- huülfsmittel bedacht zu ſeyn. Bereits 5. 154 iſt angemerket worden, daß zu der Stallfurterung nicht allein al- lerhand Futterfräuter, ſondern auch verſchiedene Arten von Kohl- und Wurzelgewächſen erforderlich wären.' Und eben dieſe lektern ſind es, wodurch die bey deim Kleebau ſich öf- ters ereignende Lücken ausgefüllet werden können. Ein Landwirch alſo, der ſich zur Stallfutterung entſchließet und ſolche ungehindert fortſeßen will, muß nicht bloß auf den Anbau des Klees bedacht ſeyn, ſondern ſeine Auf- merkſamfeit auch auf die Erzeugung der benöthigten Kohi- und Wurrzelarten richten. Weisfraut, allerhand Arten von Geünfohl, beſonders der hohe, den man nach der gemeinen'"Wirthſchaftsſprache Kur über den Zaun nennet, Unter-und Ober- Kohlrü- ben, roche Bete, auch Turnips, ſind diejenige ENER die in unſern Gegenden am be- ! 4 ſien t50 Erſtes Hauptſtü>. ſten fortfommen, und zu der Stallfatterung als-ein Beymittel am füglichſten gebrauchet werden können,| Will der Klee zwiſchen den Abſchnitten, welches, wenn es geſchiehet, ſich gemei- niglich mit Ausgang des Monats Julius zu ereignen pfleget, nicht zureichend ſeyn, ſo muß das abgeblattete Kraut von dem Grünfohl, Unter- und Ober- Kohlrüben, rothen Bete und Turnips, deſſen Stelle vertreten. Nach der Mixte des Septembers aber, wenn die Kleefutterung gänzlich aufgehöret hat, werden nicht'allein eben die. vorbenannte Blat- ter, ſondern auch die Wurzeln der Ober- und Unter-Kohlrüben, rothen Bete und Tur- nips, ſelber mit vielen Nußen zur Stallfucterung gebrauchet. Die Kühe verlieren bey dieſer Abwechſelung nichts, ſondern gewinnen vielmehr dabey unwiderſprechlih. Denu die Erfahrung lehret, daß die zu dieſer Zeit und bey dem erwähnten Futter gemachte But- ter unter allen die fetteſte, dauerhafteſte und ſchmackhafteſte ſey. Die Stoppel- und Rü- benfutter hält man jederzeit für die beſte, und ſie wird-von allen, die ſich einen Vorrath auf den Winter anſchaffen wollen, vorzüglich geſuchet. Und ſo glauben wir denn, die Möglichkeit der Stallfutterung hinlänglich dargerhan und erwieſen, auch die von manchen ungläubigen Zweifler dagegen angebrachte Cinwen- dungen gehörig widerleget zu haben(2). (2) Wenn wir uns nicht der Kürze befleißigen, und nur blos dasjenige, was unſern Abſichten cigenk- lich gemäß iſt, Herühren müſten, ſo würde annoch der zweyte von den Schlendrianswirthen ge- mächte und 8. 153. bemerkete Einwand, daß nehmlich die Rühe bey der beſtändigen Stall- futterung, weil ſie des Ausgehens gewohnt wären, und ſich daher gar zu ſehr nach der Weide bangeten,'nicht geſund erhalten werden könnten, zu beantworten ſeyn. Allein die überall bekannte Erfahrung beſtätiget gerade das Gegentheil hicvon ſv offenbar, daß zu deſſen Widerlegung etwas mehreres anzuſühren unnöthig iſt. Alles Vich ſehnet ſich nach dem beſten Futter. Die-Kühe werden daher bey der Staliſutterung ſich ſo weig nach einer ma- gern und tronen Weide bangen, daß ſie vielmehr, wenn man ſie auch darauſ=riebe, gax bald von ſelber nach dem Stall zurücf Fehren würden. Wer von der Viehwirthſchajt richtige Begriffe hat, der kann und wird hieran nicht einen Augenbliek zweiſeln Ueberhaupt iſt die Stallfutterung, wenn damit richtig und. ordentlich zu Werke gegangen wird, der Geſundheit des Viehes ſo wenig ſchädlich, daß ſie vielmehr ſchon vorhin von verſchie denen vernünftigen und erfahrnen Wirthen, als ein ſichres Mittel wider die ſonſt ſv häufig gras- ſirenden Viehſeuchen vorgeſchlagen worden. Das in den Frühſtunden mit alicihand jchadlichen Unrath überzogene Gras, die giftige Nebel, und andre dergleichen ungeſunde Sheile mehr, die das weidende Vieh aus der ſreyen Luft einhauchet, ſind läufer Dinge, die bey der Stalifutterung vermieden werden. Und auch ſchon allein hieraus iſt es, daß ſolche für den Geſundheits-Zuſtand eher zuträglich als nachtheilig ſey, ſelbſt nach der Vernunft begreiflich. Z. 159- Worin der unwiederſprechliche TTutzen der auf vorbemeldete Weiſe ganz möglich j zu machenden Sraliſutterung beſtehe. Nach dem von uns H. 1532. gechanen Verſprechen, haben wir uns, zur Veſtſe- ßung eines richtigen und vollſtandigen Begriffs vön der Staltfutterung, nicht allein deren Möglichkeit, ſondern auch den davon entſiehenden Nußen nachzuweiſen, anheiſchig gemachet.; Das erſte iſt-in'dem Vorhergehenden geſchehen. Es wird daher auch das zweyte nochmit wenigen der'Gegenſrand unſrer gegenwartigen Abhandlung ſeyn. n Da, Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter ce. ISC Da, wo die Natur fette und hinlängliche Weiden für das Kuhvieh mitgetheilet hat, würde die Stallfutterung mit Recht für überflüßig zu halten ſeyn, obgleich nicht zu leugnen iſt, daß dieſelbe auch hier, nach Verſchiedenheit der Umſtände, mancherley Ver- beßerungen zuwege bringen könnte, wovon wir aber, anjeßt ein mehreres zu ſagen, un- ſern Abſichten nicht gemäß finden. ; Wir ſehen die Stallfutterung gegenwärtig nur bloß als ein Mittel anz wodurch der Beſißer eines ſolchen Landgutes, wo ein Mangel an guter und hinlänglicher Weide vorhanden iſt, in die Umſtände, ſeinen Kuhviehſtand nach dem Verhältniß des AFerbaues einrichten zu können, Zeſeßet wird.> Sin Landwirth kann alſo bey der Stallfutterung nicht allein mehreres Vieh, als er vorhin gehabt hat, halten(a), ſondern er hat auch, wegen des beßern Futters, eine ſtärkere Einnahme davon zu erwarten. Dieſes alles wird ſchon genug ſeyn, einen jeden von den offenbaren hiemit verknüpften Vortheilen auf das vollkommenſte zu überzeugen. (2) Da alle, auch„die beſten Sachen, durc< das Uebertriebene verdorben werden können, ſo iſt ſol . 1604 Fortſezung des vorigen. Um aber die Sache auch für diejenigen, die von aller Kenntniß und Erfahrung in wirthſchaftlichen Dingen entfernet ſind, deſto deutlicher zu machen, wollen wir nur folgen- des wenige hinzufügen.' Der Klee iſt ſonder Zweifel eines der fetteſten und nahrhafteſten Gragarten. Eine natürliche Folge iſt es daher, daß die Kühe davon mehr Butter und Käſe, als von in pur den magern Ackerſtüen wachſenden Graſe, welches vorhin ihre Nahrung gewe, en, geben.) Auf einem Landgute, wo z. B. vorher wegen der magern Weide nur 20. Kühe ihren fümmerlichen Unterhalt gefunden haben, können bey der Stallfutterung wenigſtens 40 bis 50 gehalten werden: Denn obgleich, wie ich in dem vorſtehenden 6. wohlbedächt- lich erinnert habe, die Sache hierunter nicht übertrieben, ſondern dabey jederzeit ein rich- tiges Verhältniß mit dem Winterfutter beobachtet werden muß, ſo habe ich auch bereits oben bey einer andern Gelegenheit angemerket, daß gemeiniglich an den Orten, wo die BViehhütung hauptſächlich in dem Aferfelde beſtehet, auch vieler und guter Aer befindlich ſey. Wo es aber vielen und guten Acker giebet, da wird auch viel. Stroh- und Getreyde- Abgänge, folglich der Hauptcheil dex Winterſutterung/ indem das Hey, wenn es auch mangela r.43<=... << Sufis di Een auteaäli lui ZER 0 Wi€ Erſtes Hauptſiü>. nicht ſchlechterdings nothwendig iſt, auch, wie unten mit ttehrern gezeiget t werden fann, vorhanden ſeyn. : Der vornehmſte Vortheil, den ein Landwirth von ſeinem Vieh zu erwarten hat, beſtehet ſonder Zweifel in dem davon fallenden Dünger. Denn eben dieſes iſt der Grund, warum nach allen vernünftigen Wirthſchaftsſaßen ſo ſehr darauf gedrungen wird, daß der Viehſtand mit dem Ackerbau in einem richtigen Verhältniß ſiehen müſſe. Vor Einfüh- rung der Stallfurterung fonnte er nur-von ſehr wenigen Vieh, bloß auf den Wintermiſt, Rechnung machen. Anjeßt aber gewinnet er von einer mehr als doppelt ſtärfern Anzahl nicht allein den gewöhnlichen Wintermiſt, ſondern auch den Sommerdünger. Der große Borxzug, den der bey grünen Futter in Sommermonaten gemachte Miſt hat, iſt in der Wirthſchaftshymie(2) eine nur gar zu befannte Sache, als daß jemanden ein Zweifel darüber beyfallen könnte. Wie wichtig die Vortheile ſind, die hieraus für den Getreyde- bau erwachſen, näher zu erweiſen, würde auch ſelber für diejenigen, die fein eignes Ge- werbe aus dey Landwirthſchaft machen, ſehr überflüßig ſeyn. Und auf ſolche Art hoffe ich dem geneigten Leſer nicht allein von der ſo berühmten Stallfutterung, ſondern auch überhaupt von der Verſchiedenheit der Kuhweiden, in ſoweit ſolche zu den mehrern oder wenigern Ertrag dieſer an ſich nußbaren Viehart etwas beytra- die nöthige Begriffe gegeben zu haben. wahren, zugleich aber auch ſcherzhaft ſchein die ich in den Leipziger Jntelligenzblättern, von des berühmten Böhmiſchen Grafen von Schwerts Wirthſchaftseinrichtung geleſen habe, Gelegenheit gegeben. Dieſer ſo befannte groſſe, und allen ſeines Standes ein unnachahnliches Muſter gebende Wirth, hatte die Aufſicht aufdie mannigfaltige Wirthſchaftsgeſchäfte in verſchiedene Claſſen eingetheilet, und unter dieſer Menge von Oberauſfſehern befand ſich auch einer, der blos dazu verordnet war, daß er die richtige Bewirthſchaſtung des auf dieſes Grafen weitläuftigen Gütern gemachten ſämmtlichen Düngers beſorgen muſie- Wie nun alle-die viele Wirth | ſchaftsbedienten nach der Beſchaffenheit ihres Amtes, einen beſondern Ehren Namen führten, ſo ward dieſem der Name von Chymicus beygeleget, 6.161, 16 gutem Stande erhalten werden ſollen, nöthigen beſonders von dem Brühfutter. < das Winterfutter, trägt zu dem meh- Genießer dieſe. Viehart gleich ſo wird ihr doch im Ganzen 152 mangeln ſollte, werden ſoll, auf andre Weiſe erſeße e en können,| (a) Zu dieſen an ſich zwar andern eine Nachricht, enden Ausdru>, hat mir unker von der ſür die Kühe, wenn ſie i Winterfutterung, Nicht bloß das Sommerfutter, ſondern au rern oder wenigern Ertrage des Kuhviehes ſehr vieles bey. in den Sommermonathen einer reichlichen und fetten Weide, dieſes wenig helfen, wenn es nicht auch d ten Nahrungsmitteln verſorget wi wird, wie ſchon vorhin bey einer a Theil des Scmmors, ehe ſie ſich In den gewöhnlich Kühe in allerhand Soxten des Sommer Erſteres wird ihnen zu Hexel geſchnitten, und mit Kaf Waſſerfuttern fäglich zweymahl. und zwar nahrhaftes Heu, in < den Winter über in ziem von dem Heu bekommen ſie zu den An Orten, wo das Heu, zwar die Kilhe durch dieſes Mittel au rd, Eine Kuh, die ſchlech ndern Gelegenheit eringert worden gehörig wieder er en Schler-drjanswirthſch hl gehalten und mit nahrhaf- t aus dem Winter kommt, , auch einen großen hohlen kann, unnußbar zubringen. aften, beſtehet das Winterfutter für die Gerſten oder Haferſpreue und Heu. Kaf vermenget, troen eingegeben, uud en Winter über wo ſtrohes, Ueberfluß iſt, können lichen Stande erhalten ' werden, Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter c. 153 werden. Allein, wie viele Landgüter giebet es nicht, wo das Heu entweder gattz und gar mangelt, oder doch zu dem verhältnißmäßigen Viehſtande nicht zureichend iſt? Hier muß, nach dem gemeinen Wirthſchaftsgebrauch, ſich das Kuhvieh bloß mic dem trocknen Stroh und Spreufutter behelfen, indem der Anfauf des benöthigten Heues in vielen Gegenden theils unmöglich und theils zu theuer fallen würde. Wie ſchlecht aber eine Küh, beſon- ders wenn ſie den Sommer über einer fetten und nahrhaften Weide gewohnt geweſen, bey einem ſolchen trocknen Stroh- und Spreufutter beſtehen könne, wirdeinem jeden, der auch nur die geringſten Begriffe von der Viehwirthſchaft hat, von ſelbſt einleuchten. Es iſt alſo nöthig, daß auch in dieſem Fall die Induſtrie eine dergleichen magre Winterfutterung zu verbeßern beſchäftigt ſey. Hiezu ſind keine neue Erfindungen nöchig, ſondern eine ſchon vieljährige Erfahrung hat gelehret, daß dieſer Endzweck durch Einfüh- rung des Brühfutters ganz bequem erreichet, und eine Kuhheerde, vermöge dieſes Mit- tels, auch bey allen-Heumangel, in den beſten Umſtänden erhalten und ausgewintert wer- den fönne. Da aber dieſer Brühfutterung eben ſo heftig, als der Sommwerſtallfutterung, von den gewöhnlichen Schlendrianswirthen'widerſprochen zu werden pfleger, ſo iſt es, um den wahren Ertrag der Kuhviehnußung nach der Verſchiedenheit des Futters zu beſtimmen, auch hiervon den erforderlichen Begrif mitzutheilen nochwendig. G2 162 Von den Urſachen, warum das Brühfutter den Kühen zuträglich ſep. Alle Vieharten, die nur eine Reihe von Zähnen haben, wie an den Schafen und Rindvieh offenbay iſt, ſind mit zwey Magen verſehen. Da ſie das Futter nicht„ſo flein kauen und zermalmen können, daß es ſofort zur Verdauung geſchickt werde, ſo hat es die weiſe Natur dergeſtallt eingerichtet, daß das genoßene Futter zuerſt in den großen Magen 'gehet. Hieſelbſt wird es gehörig erweichet, und, nachdem ſolches geſchehen, nach einer Furzen Zeit von dem Vieh wiederheraufgehohlet und völlig zerfauet, welches das Wieder- Xäuen genannt wird, da es alsdenn erſt in den ordentlichen zur Abſonderung der Nah- rungsſafte beſtimmten Magen geführer wird.' Mit deni Rindvieh hat es, wie ſchon vorhin erwehnet worden, hierunter eine gleiche Bewandtniß. Es iſt aber hieraus offenbar, daß das Futter, je weicher es iſt, auch deſto gedeihlicher für daſſelbe ſey. Man kann es ſolchemnach für nichts übertriebenes hal- ken, wenn die Viehwirthſchaftstreibende die Erweichung des Futters durch allerhand ange- “wandte Mittel zu befördern ſuchen.' Dieſes geſchiehet durch die befannte Brühfutterung, da iman das trockne und ſpröde Winterfutter durch Uebergießung heißfochenden Wäßers zu erweichen, und zur Verdauung deſto geſchickter, zu machen ſuchet,.. Daß dieſes die da- bey abgezielte Wirkung haben, und bey dem; Brühfutter mehr Nahrungsſäfte, als bey dem bloß tronen, abgeſondert werden müſſen, fällt einem jeden von ſelbſt in die Augen. Je mehr Säfte aber in die Milchgefäße einer melken Kuh übergehen fönnen, je mehr Nu- Ben bringet ſie, j Oecon. For.'T, Theit.: MEADE EE 1 EIUS 0:2062. 154 Erſtes Hauptſiit>. Oe 1550 Fortſezung des vorigen, wobey zugleich von der Aufmengung allerhand Arten von Rohl und Wurzelwerk gehandelt wird. Außer dieſer allgemeinen Urſache, warum das Brühfuttern den Kühen nüßlich ſeyn muß„ giebet es nd< einen andern Grund, wodurch dieſer Nußen verdoppelt wird. Allenthalben, wo man der Kuhviehnußung einige Aufmerkſamfeit widmet, ſuchet man dieſes Vieh, wo nicht den ganzen doch wenigſtens eineu großen Theil des Winters, durch Anmengung von allerhand klein geſtoßenen Kohl- und Wurzelgewächſen in gutem Stande zu erhalten. An Orten, die an dem benöthigten Heu einen Mangel haben, iſt dieſes eine Nothwendigkeit, zugieich aber auch ein ſichres Mittel den Abgang des Heues reichlich zu erſeßen, wie hierunter ein großer Theil von Schleſien zum Beyſpiel angeführet werden fönnte,; Es geſchehe nun ſolches bloß aus Nothwendigkeit, oder zum deſto mehrerern Aufneh- men der Kuhmelkereyen, ſo iſt gewiß, daß auch bey dieſer Futterunggart das Brühen eine unumgänglich nöthige Sache ſey, ohne welches der dabey abgezielte Nußen nicht zu er- warten ſtehet. Dev Kohl und das Warzelwerk fann einestheils nicht ſo klein geſchnitten oder ge- ſtoßen. werden, daß es die-Kühe mit der einen Reihe von Zähnen in feinem rohen und zä- hen Zuſtande gehörig zermalmen könnten, und anderntheils werden durch das Fochende Waßer die in dieſen Gewächſen befindliche Nahrungsſäfte dem größeſten Theil nach aufe gelöſet, und ſolchemnach dem Vieh mit dem Mengefutter, welches dadurch zugleich viel ſchmackhafter gemacht wird, unmittelbar mitgetheilet. Auch hier ſiehet ein jeder, daß dem Vieh die ihm gewidmete Futteranmengung bey dem Brühen weit gedeihlicher werden müße, indem demſelben vermittelſt dieſer Methode vieles, was-ſonſt durch den gewöhnli- ., oder guten Brühfutter verſorget wird, mit gutem Fuge in ihrer jährlichen Abnußung nach dem Verhältniß mit den vorigen, zu 4 Rthlr. gerechnet werden. ; 5. Bereits aus demjenigen, was 9. 150. geſaget worden, erhellet zur Gnüge, daß die Kühe, welche ſich bloß mit der Behütung der magern Ackerfelder begnügen müßen, unter allen den wenigſten Nußen bringen können, wir machen daher auch billig den Beſchluß mit ihnen, und glauben, daß, wenn ſie auch des Winters nothdürftiges Heu bekommen, ihr jährlicher Ertrag ſich dennoch ſchwerlich höher, als auf 3 Nehlr., belaufen könne. 6. 165. %n„ welchen Fällen die in dem vorigen 5. von der verſchiedenen TT7utbarkeit der Rühe gegebene Anweiſung eine Ausnahme leide, nud daß es dabey hauptſächlich auf den mehrern oder wenigen Abſatz der L7ilch, Butter und Käſe, folglich auf die Lage eines jeden Ortes, ankomme.| ech mag wohl einem jeden billig denkenden, der dieſes lieſet, ſicher zutrauen, daß er mir nicht die Vermeſſenheit beymeſſen wird, als wenn ich in dem Vorſtehenden eine all- gemeine Vorſchrift für alle und jede Gegenden geben wollte. Die Verſchiedenheit der Weiden, Futterarten und der Kühe ſelber, iſt zu groß, als daß ſolches geſchehen könnte. Denn, die vorangeführten Säße, um ein Beyſpiel hievon zu geben, auf die Schweißer, Oſtfrieſiſche, Hollſteiniſche und Danziger Niederungs- Kühe und Weiden. anwenden zu wollen, würde lächerlic) ſeyn. Inzwiſchen hat doch hierunter etwas beſtimmtes geſaget, und dieſe Beſtimmung nach der Beſchaffenheit der meiſten Gegenden, indem das übrige zur Ausnahme gehöret, eingerichtet werden müſſen. Die, wegen Abnußung der Kühe gegebene Regeln, leiden nicht allein wegen einer beſondern vorzüglichen Eigenſchaft der Weide und des Viehes ſelber eine öftere Aus- naßme, ſondern es verurſachet auch die Lage der Oerter darunter einen ſehr großen und oft bis zum Erſtaunen gehenden Unterſcheid. Der mehrere oder wenigere Abſaß, der vox dieſer Vichart fallenden Producten, iſt der wahre und eigentliche Grund hievon. Be ſonders erhöhet die Gelegenheit, die Milch von den Kühen verkaufen zu können, den Er- träg derſelben auf eine augnehmende Weiſe. Eine ſolche Gelegenheit giebet es'vornehm- kich auf Lardgütern, die nahe an großen und volfreichen Städten belegen ſind, und es feh- ſet nicht an Beyſpielen, wo an dergleichen Orten eine Kuh jährlich zu 30 und mehrern Thalern berechnet wird. Die Gegend von Berlin beweiſet dieſes offenbar. Aus eben dem, von.dem mehrern oder wenigern Abſas der Producten hergeleite- ten Grunde ſolget auch, daß in denen weit entlegenen Provinzien, wo nichts als kleine, mit eignen genugſamen Vieh verſehene Städte anzutreſfen ſind, die Abnußung. der Kühe weit geringer fallen müſſe. Es iſt zwar wahr, daß auch an ſolchen Orten die Einwohner ihre überflüßige Butter und Käſe nach großen und volfreichen Städten bringen, und da- ſelbſt, gleich denen nahe belegenen, verloſen und ins baare Geld ſeßen können... Allein; dieſes konn einestheils nicht ohne viele und ſchwere. Koſten, wodurch. öfters die Hälfte des Ertrages verloßren gehet, geſchehen, und anderntheils fallen die kleinen Vortheile, die an rolfreichen Orten, durch den Verkauf der Schlüppermilch, Buttermilch, Wadicke, faule und weiche Käſe u. d. m. gewonnen werden können, gänzlich hinweg. 4 " Von den altgemeinen Begriffen, die ein Richter?e. 157 In allen gerichtlichen Fällen alſo, wo es auf B eſtimmung der Y7utzbarkeit der Kühe ankommt, muß nicht blos auf die Beſchaffenheit der Weide und des Futters, ſondern auch auf die Lage des Orts, Rükſichr; genowmen, und nach deren Verſchie- venbeit den 9. 163 erwähnten allgemeinen Sätzen entweder ab, oder zugeſetzet werden, 6. 166, Daß man ſich, wie überhaupt, ſo auch beſonders bey den KRuhmelkerepen, mit Schätzung der durc; bloße Induſtrie hervorgebrachten Verbeſſerungen ſehr wohl in Acht zu nehmen habe. Inzwiſchen mag biebey nicht ohnerinnert gelaſſen werden, daß man ſich, wie überhaupt, ſo'auch beſonders in der gegenwärtigen von der Kuhmelkerey handelnden Materie, mit ſolchen Verbeſſerungen, die blos auf eine Induſtrie beruhen, ſebr wobl in Acht zu nehmen, und ſelbige, vornehmlich in Fällen, wo die Beſtimmung des. Werths einer Sache, auf das Immerwaährende einen Einfluß hat, nicht zu hoh zu ſchätzen habe. Die Induſtrie iſt gemeiniglichy nur mit der Perſon desjenigen, der ſie ausübet, verkfnüpfet, und pfleget nicht ſelten mit dem Nachfolger wieder zu erſterben. Ueberdem wird zu den durch die Jnduſtrie hervorgebrachten neuen Schöpfungen theils ein geſchickter Kopf, und theils, wegen der damit verbundenen nothwendigen Ausgaben, ein voller Beu- tel erfordert. Fehlet dem fünftigen Beſißer entweder beydes, oder auch nur eines davon, ſo iſt nichts gewiſſer, als diegänzliche Zernichtung der beſten und merkwürdigſten Verbeſ- ſerung zu erwarten. Eine ganz andere Bewandtniß hat es, wenn durch die vorgenommene Verbeſſe- rung der Fundus, oder Grund und Boden, ſelber dergeſtallt verändert worden, daß man davon mit Zuverläßigkeit eine höhere Abnußung auf beſtändig erwarten kann. Nicht ohne Grund mögte man. daher die Wirthsſchaftsinduſtrie in allen Fällen in eige perſönliche und reelle eintheilen. S6: 167. Von den Schweinen, in wie weit und an welchen Orten ſolche für nugbar erachtet werden können. Zu dem nyßbaren Vieh in der Landwirthſchaft>wird auch das ſo genannte: kleine Vieh, worunter hauptſächlich Schweine und Ziegen verſtanden werden, gerechnet. Die Schweine ſind zwar, in Anſehung ihres Fleiſches und Schmalzes, an ſich ſehr nusbare, in Abſicht ihres Unterhalts aber ungemein koſtbare- Thiere: Im einigen Ländern, z. B. Mark, Pommern und Weſtphalen, woſelbſt das Geſinde zu dem geräu- ender Ziegenfäſe und Brim- einen Nußen davon, und ſelbjt die ſe liefern, zur Genüge- Auch andere Gegenden ziehen| Franfen Menſchen, beſenders die Schwindſüchrigen, haben, zur Wiederherſtellung der Geſundheit, der Ziegenmilch vonnöthen. Sie ſind zwar auch in Anſehung der Bäume, welche ſie beſchälen, und dadurch in ihrem Wachsthum ſtohren, ſchadliche Dhiere, weshalb auch ihre Haltung in v erſchiede- net Von den allgemeinen Begriffen, dix ein Richter e. 159 nen, beſonders den Königlich Preußiſchen Ländern durch ein allgemeines Verbot unterſa- get iſt. Allein man thut der Sache zu viel, wenn man die Schädlichkeit der Ziegen"uns das deshalb ergangene Verbot auf alle und jede Fälle ausdehnen. will. Nur ſolchen Bäu- Men, die in ihrenz erſten Wachschum ſtehen, und beſonders den angelegten Pflanzſtellen, wovor ſie leicht gefehret und zurückgehalten werden können, thun ſie Schaden, aß ſie aber in großen Wäldern, die Schonörter, wohin ohnedem kein Vieh kommen. muß, aus- genommen, den großen Fichten, Eichen und Buchen ſchädlich ſeyn ſollten, wird wohl vow niemand behauptet werden können. Befreſſen ſie gleich das unter den großen Bäumen befindliche Strauchwerk, ſo iſt doch ſolches. den. Waldungen ſo wenig, nachtheilig, daß man vielmehr deſſen Zerſtörung für zuträglich halten kann. In Gegenden, wo das hohe Heidekraut wächſet, ſind ſie ebenfalls eher nüglich als ſchädlich, und ein großer Monarch hat vor einigen Jahren bey ſeinen Bereiſungen Selbſt dieſe höchſt vernünſtige Cinſchrän- Fung wegen der: unterſagten Ziegenhaltung gemacht. Das Verbot wegen der Ziegen. muß alſo cum grano ſali: angenommen werden, indem: es nur an ſolchen Orten ſtatt finden Fanny wo ſie wirklih Schaden thun kön- ven. Denn nur allein der von ihnen 3u befürchtende Schaden iſt die Urſache dieſes Geſetzes. Wo. aber dergleichen Schaden nicht möglich noch vermutblich iſt, da kann auch das erwähnte Geſetze keine Kraft haben. An. denen Orten, wo Ziegen gehalten werden, rechnet man, in Anſehung des Erera- g28, zwey Ziegen auf eine Kuh. Die Erfahrung beſtätiget auch die Richtigkeit hievon. Inzwiſchen iſt hiebgy anzumerken, daß ſolches nur nach dem Verhältniß des 9.163. No. 4. vejtgeſeßten. Saßes angenommen werden könne und müſſe. €. 1693 Von. den Sänſen. und übrigen Federvieh, in wie weit ſolches nubar, und bey den Abſchä- Zungen mit in Anſchlag zu bringen, und daß. ſolches, auſſer den Enten, einem jeden Dorfseinwohner zu halten erlaubet ſep.. Die Gänſe und übriges Federvieh, an Hünern, Enten und Puten ſind in einey Landwirthſchaft ebenfalls nicht ganz und gar unnüße, und können daher, da wir gegen- wärtig von dem nußbaren Vieh handeln, niche ſchlechterdings übergangen werden. Wenn die Gänſe wegen: der Federn unentbehrlicher wären, ſo verdienten ſie bil- lig aus der ganzen. Landwirthſchaft verbannet zu werden. Sie thuu nicht allein in. den Gärten und auf den Saaten unendlichen Schaden, ſondern die Erfahrung lehret auch, daß ihr Miſt der Weide: und dem Graſe höchſt ſchädlich ſey, Wo eine Gans geweidet hat, vergehet das Gras augenſcheinlich... Ein Landwirth hut daher nicht wohl, wenn er ſich mit. einer allzugroßen Menge von dieſen Thieren beläſtiget. Auch können ſie nur an WER Orten, wo viele in der Nähe liegende Gewäſſer ſind, mit einigem Nuten gehalten werden.. - Süner und Puten ſixd ſowohl zur Speiſe, als- auch ihrer Eyer'wegen, nüßlich und gewiſſermaßen nothwendig. Einen Ueberfluß aber davon zu halten, iſt, wegen ihrer koſt- baren Erziehung und Unterhalt, nicht an allen Orten gleich rachſam.. Nur auf Landgü- tern, die an großen Städten liegen, können einige Vortheile von. der Federviehzucht er- wartet 160 Erſtes HattptſtüF, wartet werden. Jn den entfernten Provinzien aber iſt es eine wirthſchaftliche Thorheit wenn man darunter weiter, als das Verhältniß der eigenen Nothdurft erfordert, gehen will. „: Da es inzwiſchen. in allen Landwirthſchaften, beſonders denjenigen, die vielen Acferbau haben, mancherley Abgänge an Afterkorn und dergleichen giebet, welche nicht füglicher als-zur Unterhaltung des Federviehes angewandt werden können, ſo mag, bey oſtimmung des Werths eines Landgutes in allen ſeinen Theilen, dieſe Abnußung, ſo geringe und wenig bedeutend ſie auch zu ſeyn pfleget, nicht gänzlich übergangen werden. Auch iſt es unrecht, wenn man dieſe Rubrik, unter dem Vorwande, daß ſolche zur Wirth- ſchaft gebraucht werde, bey den gewöhnlichen Kaufanſchlägen überſpringet, wovon unten in dem 2ten Hauptſtück mit mehrem gehandelt werden ſoll. Gänſe und Züner ſind alle Unterthanen und Dorfseinwohner, auſſer daß ſie der Zerrſchaft den gewöhnlichen Zehenden davon entrichten müſſen, nach dem Lanz: desgebrauch zu halten befugt, und ich ſehe nicht ab, aus was vor einem Grunde ih- nen ſolhes nicht auch, in Anſehung der Puten, wenn ſie nur wegen Beſchädigung der Gärten und Felder in A, Daß die dortigen Bauern hiezu berechtiget ſeyu müſſen, läſſet ſich unter ändern aus einer Stelle der Altenburgiſchen Landesordnung Cir. 87, die man in dem vorangezo- -genenvon Rohrſchen Haushaltungsrecht*P, 1. pag. 865. angeführet finder, ganz deut- lich entnehmen. Vermöge dieſer Landesordnung iſt verordnet: Dieweil ein groſſer Mißbrauch vermerkt, in dem, daß die Perſonen, welche wenig oder gar nichts ausſäen, viele Tauben halten, und damit ihre Yrachbaren auf ihre AeXxer beſchweren; ſo wollen wir/ daß hinfürder, auf eine Zufe Landes nicht wehr denm Acht paar Tauben ſollen gehalten werden; welche aber Feine Zufe Zandes im Selde haben, denen ſoll Tauben zu halten nicht verſtattet werden, bey Pönn ei- -nes Walters Zafer, welches der Gerichtsherr jeden Orts von deny Verbrechern ein- bringen ſoll. Auch in der revidirten fürſtl. ſächſiſchen gorhaiſchen Landesordnung de Ao. 1653. ſoll, ae dem Anführen des gedachten Herrn von Robr, ce.) ein gleiches verordnet wor- den ſeyn. Wenn man von'allen bürgerlichen Einſchränfungen der natürlichen Freyheit und den daraus entſtandenen beſondern Geſeßen und Landesgewohnheiten'abſtrahiret, ſo iſt der Natur der Sache nichts gemäßer, als daß ein jeder, der Aer beſiket, nach dem Ver- hältniß deſſelben Tauben zu halten berechtiget ſey. Billig aber iſt es zugleich, daß die Anzahl der von einem jeden zu haltenden Tauben, wegen: des darunter zu befurew- hat man eine ſehr leichte Methode."Man darf nur, wenn ſich Heerbienen einfinden, vor dem Eingange der Stöce Mehl ſtreyen. Da ſich 168 Erſtes Hauptſiu>. fich nun dieſes Mehl an'den Füßen der Heerbienen anhanget, ſo kann ihnen leicht nachge- ſpüret, und. ihr Aufenthalt entdeet werden. 6. 179. Von den Wirthſchaftsgeb&uden, und warum ſolche bey Würdigung der Landgüter nicht nach ihrem wahren Werth, in Anſchlag gebracht werden können. Zur Betreibung der Landwirthſchaft werden allerhand Arten von Gebäuden erfor- dert, und es fommt auf deren Tüchtigkeit und Bequemlichkeit ſehr viel an. Die Wirthſchaftsgebäude beſtehen theils in Häuſern und Wohnungen für die zur Beſtreitung der Wirchſchaft benöthigte Menſchen, theils in den Ställen für die verſchie- dene Vieharten, und theils in Scheunen und andern zur Aufbehaltung des Getreides, ſo- ivohl in Stroh als Körnern, brauchbaren Behältniſſen. Alle dieſe Gebäude müſſen nach ihrer Beſtimmung beurtheilet werden. Je gemäßer ſie derſelben ſind, je brauchbarer und vollfommner ſind ſie. Ein jeder ſiehet von ſelbſt ein, daß alle dieſe Gebäude dergeſtallt nothwendig ſind, daß die Wirthſchaft ohne dieſelben nicht fortgeſeßet werden könne. Ein jeder weiß auch, daß dieſe Gebäude an und für ſich ſelber feinen baaren Ertrag bringen. Wenn nun an verſchiedenen Orten ſolc. hatte erſt furz vorher, ehe die Königlich Preußiſche Regierung daſelbſt errichtet wurde, jein Ende genommen. Zu einer Cautel bey dergleichen Güter-Verkauf mag es daher Anleitung geben, daß in den Faufcontracten aller Grundſtü&e und Pertinentien y beſonders aber au< des Wohnhauſes, vahmentlich Erwähnung geſchebe.. G. I81. Daß bey Würdigung der Landgüter für das herrſchaftliche Wohnhaus zwar ein billigmäßiges Capitals-Quantum auszuſetzen ſey, der deshalb in dem Feuer-Societäts- Cataſtrum eingetragene Werth aber, in der Taxe nicht mit aufgeführet werden könne.. Faſt in allen Vorſchriften zu einer Gütertaxe iſt, wenn anch gleich die eigentliche Taxirung der ſämmtlichen Wirthſchaftsgebäude nicht darinn beſonders verordnet worden, dennoch ein gewiſſes Capital-Quantum wegen des herrſchaftlichen Wohnhauſes, nach deſſen verſchiedenen Beſchaffenheit, veſtgeſeßet. Dieſes iſt auch an ſich ſehr billig und der Vernunft gemäß. Denn da ein jeder Gutsbeſißer, die in unſern Tagen meiſtentheils ade- lichen Standes ſind, nicht immer mit einer bloßen ſchlechten Wohnung, worinn er nur allein für Wind und Wetter ſicher iſt, zuſrieden ſeyn will, ſondern auch ein für ſich und ſeine Familie bequemes Haus zu haben wünſchet, dieſes leztere aber in Anſehung des Gy tes ſelber von keiner Nothwendigkeit iſt, indem auch ein, in einem ſchlechten Hauſe woh- nender Gutsgherr die Wirchſchaft beſtreiten kann, ſo giebet es die natürliche Billigkeit an die Hand, daß ein Käufer dieſe Bequemlichkeit beſonders bezahlen müſſe. In den Königl. Preußiſchen Ländern ſind verſchiedene Fener- Societäten errichtet, wovon die zu Berlin für die Churmarf angelegte, zum Beyſpiel angeführet zu werden verdienet. In ſelbige läßet ein jeder Gutobeſißer, der in dieſe Geſellſchaft mit eintreten will, ſeine Gebäude, und beſonders auch ſein Wohnhaus, für einen, von ihm ſelbſt be- ſtimmten Werth, einträgen. Nach dem Verhältniß dieſes Werths muß er zwar, ſo oft unter den- Soeietäts- Intereſſenten ſich ein Feuerſchaden ereignek, den Beytrag dazu thun, dagegen erhälter aber auch, wenn ihn ein dergleichen Unglücksfall betrift, den beſtimmten Werch-des abgebrannten Gebäudes in kurzer Zeit unverkürzt ausgezahter. Nun fräget es ſich, ob nicht bey Taxirung der Landgüter, beſonders wegen des herrſchaftlichen Wohnhauſes, hierauf Rückſicht genommen, und aus vorangeführten. Ut- ſachen, der volle Werth deſſelben, ſo, wie er in das Feuer-Societäts-Cataſtrum einge- tragen iſt, angeſeßet werden müſſe. Mir ſind ſelber Beyſpiele vorgekommen, wo die Ta- -“xations- Commißarien dieſer Jdee gefolget, und das herrſchaftliche Wohnhaus weit über die, im den Taxordnungen vorgeſchriebene Säße, mit dem in der Feuer-Societäts-Regiſtva- eur befindlichen Werth, angeſeßet haben. Ich glaube aber, daß ſolches ohne zureichenden Grund geſchehe. Denn-; a) ſind dergleichen Feuer- Societäten vielen Veränderungen. unterworfen. Sie kön- nen entweder ganz und gar wieder aufgehoben, oder doch der beſtimmte Werth der Gebäude, aus nicht allemahl vorauszuſchendeu Urſachen gemäßiget und herunterge- ſeßet werden.; b) Demnächſt iſt die ganze Sache etwas willführliches, und ein jeder Intereßent kann, . wenn er ſeins Convenienz nicht mehr dabey findet, dis Sache wieder fahren gu p ; y Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter ze, I71I und-aus der Societät herausgehen., Man- würde alſo dadurch dem fünfrigen Käue- fer in einer bloß willführlichen Sache, ſchlechterdings die Hände binden. c) Da es ſich überdem von ſelbſt verſtehet, daß, wenn man den Feuer-Societäts-Werth der Gebäude, in der Taxe aufführen will, auch zugleich der von Zeie zu Zeit an die- ſelbe zu entrichtende Beytrag, unter die Abzüge angeſeßet werden müſſe, ſo würde man dadurch in Concurſen, als welche die meiſte und gewöhnlichſte Taxationsfälle ſind, den Gläubigern die Laſt, dem fünftigen Käufer allen Feuerſchaden, welches aber höchſt widerrechtlich wäre, anf immerwährend zu evinciren, aufbürden. d) Endlich iſt ja die Feuersgefahr nicht die einzige Gelegenheit, wobey die Gebäude zu Grunde gehen. Vielmehr gehöret. ſelbige zu den beſondern und auſſerordentlichen Fällen, Die wenigſten Gebäude brennen ab, ſondern ihr Alter macht ihnen gemei- niglich ein Ende. Wie aber kann und will man in dieſem Fall, der unter allen der gewöhnlichfte iſt, die Annehmung des Feuer- Societät-Werths rechtfertigen? 87 ENZ Daß die Bauernhöfe, welche den Bauern nicht eigenthümlich"gehören, von der Gründ: herrſchaft neu wieder aufgebauet, und daher auch, wenn ſelbige bey einer Feuer Societät eingetragen worden, der Beptrag dazu von Dieſer, und nicht von jenen, entrichtet werden müſſe. In denen Orten uud Gegenden, wo die Höfe den Bauern nicht eigenthümlich gehö- ven, ſondern ſolche von Laſſen oder Leibeignen beſeſſen werden, rechner man auch die Ge- baude der Bauergüter unter die herrſchaftlichen, und die Laſt, ſolche, wenn es erfordert wird, neu zu erbauen, und in baulichen Würden zu erhalten, fälle den Obrigfeiten gleich- falls über den Hals, welches, wenn man die Sache in weitem Verſtande und ohne die geringſte Maßigung annehmen wollte, dergleichen Landgüter in ihrem Werch allerdings gar ſehr herunterſeßen müſte. SEEN Neue Baue muß die Herrſchaft allerdings übernehmen. Denn es iſt fein Grund vorhanden, warum den Beſißern dieſer Höfe, da ſie kein Eigenthum daran haben, ſelbige auch nicht auf ihre Kinder vererben, ſolches zugemuther werden könne. Res perit ſuo do- mino. Nicht der Bauer, ſondern der Gutgherx iſt der Eigenthümer von dergleichen Bauerhöfen, und alſo lieget auch dieſem die Schuldigkeit, die eingegangene Gebäude wie- der errichten und von neuen aufbauen zu laßen, ob. Aus eben dieſem Grunde entſcheidet ſich auch die Frage, ob, wenn die Gebäude von dergleichen Bauerhöfen bey der Feuer- Societät mit eingetragen ſind, der davon zu entrichtende Beytrag von der Herrſchaft, oder. den Bauern, gegeben werden müſſe? Vie- leicht hat man ſolches, wie mir Beyſpiele davon befannx ſind, an vielen Orten den leztern aufgebürdet Es itt aber offenbar unrecht..Die Bauergebäude müſſen, wenn ſie ab- brennen, aus vorhin bemerkten Urſachen, von der Herrſchaft neu aufgebauet werden. Da nun dieſe Koſten durch die Feuer- Societät vergütiget werden, ſo komme ſolches der Herrſchaft, und nicht dem Bauer, dem es gleich viel ſeyn Fann, ob ſein Bauerhof von der Herrſchaft oder der Feuer- Societät wieder aufgebauet wird, zu gute, Es iſt ſolchemnach eine ganz natürliche Folge, daß der Beytrag zu der Feuercaſſe ,: die den Grund, warum die abgebrannte Gebaude aus derſelben EE werden, ausmacher, von der Herrſchaft n allein 172 Erſtes Hauptſtü, allein übernommen und entrichtet werden müſſe.' Wahr iſt es zwar, daß der Bauer bey einem entſtandenen Brande ebenfalls viel an Vieh und Mobilien zu verlieren Gefahr läuft, Allein, von der Feuer- Societät wird nur bloß der Werch der abgebrannten Gebäude, kei- nesweges aber das mit verbrannte Vieh und Mobilien, vergütiget. Der Bauer erhält alſo von dieſer Vergütigung niemahl etwas, und iſt daher höchſt unbillig, wenn man ihn mit dem deshalb zu entrichtenden Beytrag beſchweret. Daß es an denen Orten, wo das Eigenehum der Höfe den Bauern ſelber zuſtändig iſt, hierunter eine ganz andere Bewandtniß habe, wird ein jeder von ſelbſt einſehen. CG. 5082. Daß die Laß- und Zeibeigne Bauern ihre Zöfe wenigſtens in Dach und Fach. zu erhalten ſchuldig ſind, und was unter dieſem Ausdruck verſtanden werde. Obgleich die Laſt, die Bauergebäude neu erbauen zu laßen, den Herrſchaften in ſolchen Gegenden, wo ſolche nicht eigenthümlich beſeſſen werden, zufällt, ſo mag doch in Anſehung der nöthigen Reparaturen nicht ſchlechterdings ein gleiches behauptet werden, ſondern. es muß, wenn man den Gutsbeſißern auch hierunter einige Verbindlichfeit auf- legen will, ſolches mit der größeſten Behutſamfeit geſchehen. Denn es iſt leicht zu ex- meſſen, daß, wenn der Bauer die in Beſiß habende Gebäude zu-ruiniren immer freye Ge- walt haben, und die Herrſchaft ſolche jederzeit wieder herzuſtellen ſchuldig ſeyn ſoll, derglei- k, die Gebäude in Daz und Sach balternt: Die-meiſten, denen die- Beobachtung dieſer Regel: oblieget, glauben damit fertig zu ſeyn, enn, ſie-die Löcher in den Dächern zuſtopfen, oder“ dann und wann ein neues Schof darauf legen, auch den an den Wänden abgefallenen Leim wieder anſchlagen, und' überhaupt.alle darinn-entſtandene Oefnungen zumachen laſſen, und ſo weit pflegen auch' nur gemeiniglich die Laß- und Leibeigne Bauern, wenn es noch einmal, wie an vielen Or- ten das Gegentheil durc. genden Erde, als welches zum baldigen Verderben der Schwellen das meiſte beyträget, alle erforderliche Vorſicht auwenden, damit ſolche ſo lauge als möglich erhalten werden mögen. Wird man wohl ſonſt einem andern Genießbraucher verſtatten, daß derſelbe die BVerſchwellung der Gebäude als eine ihm zu erſtattende Gutsmelioration in Rechnung bringe? Wird man ihn nicht vielmehr damit abweiſen, und, daß ex ſolche nothwendige Reparaturen aus den Früchten des Gutes zu beſtreiten verbunden ſzy, erfennen? Warum will man denn bey den Laßbauern, welche den Genießbrauch von ihren Bauergütern auf ihre ganze Lebenszeit haben, nicht ein gleiches gelten laſſen? Gewiß, man hat nur vielen von dieſen Leuten durch eine unzeitige Nachſicht, und öfters auch wegen ihrer äußerſten Ar- muth? daß ſie alle Reparaturen auf die Herrſchaft ankommen laſſen wollen, verwöhnet. An aud vor ſich aber iſt fein rechtlicher Grund vorhanden, woher ſie, wenn ſie dazu ver- mögend'ſind,' denn ſouſt macht freylich die Nothwendigkeit ein anderes Geſeße, ſolches von dem Grundherrn als eine Schuldigkeit fordern könnten. Eben dasjenige, was von dem Verſchwellen geſaget worden, findet auch Statt, wenn etwa in einem Gebäude ein Riegel ſpringet, oder, wie öfters in den Scheunen von der Laſt des Getreides zu geſchehen pfleget, ein Balken einbricht. Beydes wird billig mit unter dem Ausdrucf in Dach uyd Fach erhalten begriffen, und es ſind daher die Laß- und Leibeigene Bauexn djeſe und alle andere dergleichen Reparaturen um ſo mehr zu überneh- men ſchuldig, als ſolche noch weit weniger Umſtände, als das Verſchwellen, machen, und faſt gar keine Koſten verurſachen, 6. 185. 4Vas ein Zaß- oder Leibeigener Baver in Anſehung der auf ſeinem Zauerhofe- befindlichen Dächer zu beobachten ſchuldig iſt. %n Anſehung der Dachung hat es eine gleiche Bewandtniß. Zur Erfüllung der Regel, daß ein jeder Beſißer die ihm zum Gebrauch eingeräumte Gebäude in Dach und Fac) halten müſſe, iſt ebenfalls nicht zureichend, daß er hie und da an den alten Dächern etwas flicket und ausbeſſert. Zulekt hält ſolches doch feinen Stich) ſondern das Dach ge- Het dabey dergeſtallt zu Grunde, daß es, ſolches von neuen zu decfen, eine Nothwendigfeit wird, und an vielen Orten ſind die Laß- und Leibeigene Bauern unverſchämt genung, daß ſie auch dieſes den Herrſchaften zumuthen wollen.; Ein jedes Dach har, nach wirthſchaftlichen Grundſäßen, eine gewiſſe Zeit, wie lange es liegen kann. Von einem guten Strohdach vermuthet man ſolches wenigſtens 16, und von ei- nem Rohrdach 29 Jahre.(a) Wenu ſie alſo in gutem Stande bleiben,„und die Dachung nicht auf einmahl zu Grunde gehen ſoll, ſo muß von der erſten Art.dex 16te, und von der andern der rote Theil alle Jahre neugedecket werden. Bey dieſer Ordnung Fann und wird ein jedes Dach in dem beſten und tüchtigſten Zuſtande bleiben. Wie leicht abex dieſes einem Laßbauex falle, ſiehet ein jeder Wirthſchaftsverſtän- diger ſelber ein... Das Stroh wächſet ihnen ſelber zu, und an Dunger verlieret' er da- durch nicht das geringſte, indem er an die Stelle des neu aufgedachten Strohes das alte abgeriſſene wieder zurüf befommt, welches zum Miſtmachen weit tüchtiger, als das fri- ſche, iſt. Das Decken ſelber betreffend, ſo iſt dieſes eine Arbeit, die billig ein EA ater Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter 1c, 175 ſchifer Bauer verſtehen ſollte, und auch an. den meiſten Orten wirklich verſtehet. Iſe er aber zu faul oder zu ungeſchickt dazu, ſo iſt es immer eine Kleinigkeit, die das Decker- lohn von dem 16ten oder 20ten Theil ſeiner Gebäude jährlich beträgen wird, Jh wiederhohle daher auch hiebey alles dasjenige, was in dem vorigen 5. vow den übrigen Reparaturen geſaget worden. (a) Ein getriebenes Dach kann, wenn es von einem geſchickten Decker verfertiget worden, wohl re- ſpe&ive 20 und 25 Jahre liegen. J< habe hier wohlbedächtlich die kürzeſte Zeit, die wohl niemand keugnen wird, angenommen, um dädurch dem Vorwurf, als wenn ic) die daraus für den Bauer entſtehende Beſchwerlichfeit, gar zu milde vorgetragen hätte, zu entgehen- Auch iſt wegen der Dauer der Dächer ein groſſer Unterſcheid, Heils zwiſchen den Gebäuden ſelber+ und: theils der Himmelsgegend, nach welcher ſie liegen, zu machen. Ein Dach auf einem Stall lieget länger als auf einer Scheune, weil wegen der von dem. Vieh. aufſteigenden Wärme, die darauf ſallende Näſſe weit eher abtro>net, und beſonders der Schnee viel leichter ſ Rindvieh gehal- fen und genußet werden ſollen, ſo wird dabey nach alier Vernunft und Billigkeit Vora I" eget, ne Bön den allgemeinen Begriffen," die ein Richter ec. 177 ſeßet, daß die zur Faßung dieſes Getreides und Viehes erforderliche Kornbehältniſſe und Ställe, vorhanden ſeyn müſſen. Es würden ſonſt dem künftigen Käufer Sachen zu nu- ßen angeſchlagen, die er doch wirklich wegen Mangel der. nothwendigen und unenrbehrli- , reichet zu ſeinem Verderben. Denn die Vernachläßigung ſeiner eigenen Wirthſchaft bringet ihn um Brod und Nahrung, die Unterlaſſung der ſchuldigen Dienſte aber ziehet den ohnausbleiblichen Verluſt des Hofes ſelber nach ſich, indem es wohl keiner Herrſchaft, fich mit Bauern, von denen ſie die erforderlichen Frohnen nicht zu erwarten hat, zu belä- ftigen, zugemuthet werden kann.: Eine natürliche Folge iſt es daher, daß der angenommene allgemeine Saß, daß die Bauern die zu dem Kirchenbau erforderlichen Fuhren und Zanddienjre verrichten müſſen, nicht anders als mit der Einſchränfung, in ſo ferne ſie ſolches ohne Dernach- läßigung ihres eigenen AFXerwerks, und Verkürzung der herrſchaftlichen Dienſte, 3u thun im Stande ſind, zu verſtehen, und ſonſt auf keine andere Weiſe ein Gebrauch noch Anwendung davon zu machen ſey. Wie nothwendig dieſe Einſchränkung iſt, wird einem jeden von ſelbſt in die Au- gen fallen, wenn er wahrnimmt, wie in den meiſten evangeliſchen Ländern, wo dieſe Re- ligion bereits ſeit der Reformation die Oberhand gehabt hat, fäſt auf allen, auch den fleineſten Dörfern, eigene Kirchen vorhanden ſind, folglich die Anzahl der eingepfarrten allenthalben nur ſehr geringe ſeyn kann." Der bloße Augenſchein, wenn man die wenige Einwohner gegen die Koſten einer neu zu erbauenden Kirche hält, wird und muß hievon eine unwiderſprechliche Ueberzeugung geben. Ich zweifele daher keinesweges, daß ein jedes Gericht, dem die Direction ſolcher Art von Bauten oblieget, von ſelbſt zu unterſuchen geneigt ſeyn wird, ob dasjenige, was die Unterthanen zu dem vorhabenden Kirchenbau leiſten ſollen, mir ihren Kräſten, ohne daß ihre und der Herrſchaft Wirthſchaft dadurch eine Zerrüttung leide, in einem ric tigen Verhältniß ehe. Der von einem dergleichen Kirchenbau aufgenommene Anſchlag, wird die Anzahl der-von den Unterchanen zu verrichtenden Fuhren und. Handdienſte von ſe!bſt vor Augen legen. Es beruhet'alſo nur bloß darauf, daß auch von der andeyn Seite, theils die Anzahl der eingepfarrten, theils ihre Anſpannung, theils die Größe ihres eignen Acer- werks, und theils die der Grundobrigfeit zu leiſten ſchuldige Dienſte, dagegen gehalten, und eines gegen das andere abgewogen werde. - Findet ſich bey einer dergleichen angeſ?ellten Unterſuchung, daß der von den einge- pfarrten Unterthanen an Fuhren und Handdienſten geforderte Beytrag, ihren, Kräften ge- mäß ſey, und ſie ſolchen, ohne ſo wenig in ihren eignen Wirchſchaftsumſränden, als auch in der Ableiſtung der herrſchaftlichen Schuldigfeiten, unterbrochen und geſtöhret zu werden, zu verrichten im Stande ſind, ſo kann, nach der im vorſtehenden 9. erwähnten Regel ganz ſicher verfahren werden. Wird aber bey der deshalb angeſtellten Unterſuchung und Gegeneinanderhaltung der Baufoſten, mit der eingepfarrten Unterthanen Wirchſchaftsverfaßung offenbar, daß jene dieſe überwiegen, ſo iſt alsdenn. der Fall vorhanden, in welchem die ebengedachte Einſchränfung dieſer Regel ihre Anwehre findet, und die ſonſt den Unterthanen obliegende Schuldigfeiten richterlich gemäßiget werden muſſen. Und was kann woht dieſe Ermäßigung für einen Anſkand haben, wenn in dem Kirchenvermögen ſelber ein hinlänglicher baarer Vorrath, wovon die den eingepfarrten Unterthanen zu leiſten unmöglich fallende Pflichten beſtritt/n werden foren, vorhanden iſt? Wollte man in dergleichen Vorfallen bloß bey der Strenge des Rechts, gr dem : S8, Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter te. 181 Satz, daß die Unterthayen dergleichen Fuhren und Handdienſte zu leiſten ſchuldig wären, ohne ſich an der darunter ganz oſſenbar vorwaltenden Uninöglichfeit zu kehren, ſtehen blei- ben, ſo würde dadurch das bekannte brocardicum, quod lummum zus fumma injuria ſir, beſtätiget werden, Nein, ſo hart denket, bey unſern aufgeklärten Zeiten fein Gericht noch Richter. Einen Schuldner condemniret und exequiret man zwar, wenn auch gleich“die Bezahlung der eingeflagten Schuld-nicht in ſeinen Kräften ſtehet, auf das äußerſte, und zwar von Rechtswegen, weil es den Geſeßen gemäß iſt, und der Credit des ganzen Landes darunter leiden würde. Allein, eine ganze Gemeinde, bey einem offenbar vorhandenen anderwei- tigen Bezahlungsfond deshalb zu Grunde zu richten, iſt unſrer heutigen vernünſtigen und billigen Denfunggart nicht gemäß. Und wozu würden am Ende die Kirchen in den Dör- fern nyßen, wenn man durch deren Erbauung die Einwohner derſelben in ihren Nah- rungsumſtänden ſchwächen, entkräften, und, welches eine nethwendige Folge davon iſt, zuleßt verjagen wollte? Wie leicht kann man nicht in dergleichen Fällen, wenn man nicht Recht und Billigkeit, die hier gewiß feine zquitas cerebrina iſt, mit einander verbindet, auf Irrwege verfallen? (a) Die meiſie Schwierigkeit findet ſich hferunter bey den Fuhren, weil nur allein diejenige eingepfart- ke Unterthanen,, die eignes Geſpann habcn, dazu verpflichtet ſind. Da zu den Handdienſien cin jeder Unterthan, er mäg Geſpann haben oder'nicht, eine Verbindlichkeit auf ſich bat, ſo iſi die Anzahl dieſer Contribuenten immer weit gröſſer, als der erſten; und cs fällt daher dieſe Laſt einer - ganzen Gemeinde weit leichker. Die übermäßigen Handdienſte verurſacßen zwar auch in einer je- den Wirthſchaft und Haushaltung mancherley Hinderniſſe. So verderblich aber, als wenn das Zugvieh eines Bauern durch übermäßige Fuhren zu Grunde gerichtet wird, können ſie niemahl werden. 6:1 192; In wie weit ein Kirchenpatron, bey vorhandenen Rirchenvermögen, zur Zergebung der Baumaterialien angehalten werven könne. Daß bey dem Bau einer neuen Kirche die dazu nörbige Baumaterialien von den Rirchenpatronen hergegeben werden mſſen, iſt, nach Maasgebung des 6. 150, der zweyte, von den meiſten Evangeliſchen geiſtlichen Gerichten angenommene Grundſaß, Auch hier werden, nach Verſchiedenheit der Umhyiände, verſchiedene Einſchrän- kungen Statt häben, und dieſe Regel wohl in denen wenigſten) Fällen. ſo' ſchlechterdings in Ausübung zu ſegen ſeyn. Daß, ün allgemeinen Betracht, ein jeder Kirchenpatron, nach der bey den Evan- geliſchen eingefahrten Gewohnheit, für die Erhaltung und Wiederaxfbauung ſeiner Kir- er gehörigen Wirthſchaftsgebäude. Das bighex beſonders von den Wohnungen der Prediger angeführte betrift nur lediglich den Fall, wo neue Baue nöthig ſind. Weil aber die Herren Geiſtlichen auch ſehr oft auf Reparaturen und Ausbeſſerung ihrer Pfarrgebäude zu dringen pflegen, ſo wird auch hievon das erfordecliche nicht übergangen werden können. Vor alken Dingen. iſt hiebey in Betracht zu: nehmen, in wie weit ein Landpredi- ger, denn von dieſen iſt anjeßt nur die Rede, dergleichen Reparaturen von ſeinem Kirchen- patron und dem Eingepfarreten zu verlangen berechtiget ſey? Arn der meiſten Orten findet man die faſt üble Einrichtung, daß die Prediger, auſſer ihren Meßkorn und Accidentien, auch gewiſſe Hüfen Land beſißen, welche ſie ent- weder ſelber bewirthſchaften, oder durc. nen dergleichen Ueberfluß nicht ſo leicht zu befürchten. Der in dem vor'?ehenden 8. ange- zeigte Urſprung der überflüßigen Gebäude giebet es ſchon von ſelbſt an die Hand, daß die Urbeb-r an dieſe Art von Gebäuden wenig gedenken. Allerhand Arten von Nebenwohn- gel-äuden,'die der zur Wirchſchaft nicht gehörigen Bedienten halber errichtet worden ſind, Reithäuſer, Kutſch- und Reitpferdeſtäile, u. d. m., machen an den meiſten Orten, wovon wir vorhin Erwähnung gethan haben, diejenige Laſt aus, die einem vernünftigen Land- wirth, der in allen ſeinen Wirthſchaftstheilen ein richtiges Verhältniß zu beobachten be- mühet iſt, und ſich dabey keiner andern Einfünfte, als nur allein derjenigen, die aus ei- ner ordnungsmäßigen Bewirthſchaftung ſeines Gutes erfolgen, zu erfreuen hat, beſchwer- lich fällt. Die wahre zur weſentlichen Beſtreitung der Wirthſchaft gehörige Ställe, Scheu- nen und Boden werden feinem Wirth, wenn ſie auch in der That geraumiger, als nöthig wäre, ſeyn ſollten, ſo leicht läſtig werden. Ein vernünftiger weiß immer einen-Gebrauch davon zu machen, und es ereignen ſich ſehr öſt unerwartete Umſtände, wo ihm ſelbige ſehr nüßlich werden fönnen. Ällein, was ſoll er mit den vielen Bedientenwohnungen, Reithäuſern, Kutſch- und Pferdeſtällen, die jekt alle ledig ſtehen, anfangen? Den Plaß, wo ſie ſtehen, könnte man ihnen zwar gerne gönnen. Allein, wem iſt nicht bekannt, daß zu einem jeden Gebäude jährlich gewiſſe Erhaltungsfoſten erfordert werden? Bey einem nußbaren Gebäude kann und muß man ſolche auf den daraus ent? ſtehenden Nußen rechnen. Cin ganz unnußbares Gebäude aber zu erhalten/ und auf ährlich eine gewiſſe Ausgabe zu ſeiner Erhaltung anzuwenden, kann nicht anders daſſelbe j als läſtig fallen, und ein ordentlicher Wirth mag doch auch nicht in ſeinem Dorfe, vielwe- niger auf ſeiner Hofſtelle, wüſte und eingefallene Gebäude dulden. Das übelſte dabey iſt, daß die leer ſtehende Gebäude die meiſten Reparaturen nd- thig haben. Ein unbewohntes Haus wird weit eher baufällig, als ein bewohntes. Die- ſes wird durch die tägliche unleugbare Erfahrung beſtätiget, und mit allen“andern Arten von Gebäuden hat es eine gleichmäßige Beſchaffenheit. Aus vorſtehendem folget von ſelbſt, daß bey allen gerichtlichen Güter- Admi- niſtrationen/ Serſelben Würdigung, und in vorfallenden Vreliorationsfällen, auf die überflüßige Gebäude von vorbeſchriebener Art, keine RüFſicht zu nehmen ſey(2). (2) Ein vernünftiger Landwirth kann zwar auch durch ſeine Induſtrie von den überflüßigen Gebäuden durch eine damit vorgenominent Verwandlung einen Nußen zichen und ſie brauchbar machen. » Hieher:gehöret z.B. wenn ex aus einem Reithauſe eine. Scheune, und aus den Kutſch- und Neit- ſtällen, Wohnungen für dienſtbare Hauſinnen und Tagelöhner zübereiten läſſet. Allein alles die- ſes kann nicht ohne mancherley neue Koſten, wodurch der daraus zu hoffende Vortheil auſ viele Fahre abſorbiret wird, geſchehen. Es iſi ohnedem etwas willführliches, und findet nicht an alle Orten Statt." Billig bleibet es daher-in allen gerichtlichen Fällen bey der vorbemeldeten«Regel; und ein jeder Eigenthümer thuf, um blos wirthſchaftlich von der Sache zu urtheilen, weit beſſer, daß er dergleichen überflüßige und. unnüße Gebäude, an ſtatt ſich mit deren jährlichen Erhaltung zu beläſtigen, einreiſſen, und die davon brauchbare Materialien zu einem künftigen anderweitigen Behuf. auſbehalten läſſet. Wie ſchr aber würde er hiebey nicht zu furz kommen, wean“ der? gleichen Gebäude, 4. B. in der Kauftaxe mit. angeſchlagen, odeY bey Verloſung eines verpfändet geweſenen Gutes, als eine Melioration mit angerechnet worden waren. CG 205, Von den aligemeinen Beariffen, die ein Richter 1e. 193 6:::2055 Was unter koſtbaren Sebäuden zu verſtehen, und roarum ſolche einem Sutsbeſitzer ebenfalls läſtig ſind, ne“ſt einer Anweiſung, wie man ſich dieſerhalb in den verſchiedenen vorfommenden rechtlichen Fällen zu verhalten habe. Eine unwirthſchäftliche Koſtbarkeit der Gebäude iſt faſt noch läſtiger, als der Ue- berfluß derſelben. Won dieſen kann man ſich, wie in dem bevorſtehenden Ö. bemerker worden, entweder durch eine nußbare Verwandelung, oder Abbrechung derſelben befreyen. Bey jenen aber gehet ſolches, in ſo weit ſie nicht zugleich überflüßig, ſondern nur zur Nothdurft hinreichend ſind, nicht an. Was iſt denn, wird man hiebey billig fragen, unter der unwirthſchaftlichen Koſt- barfeit der Wirthſchaftsgebäude zu verſtehen? Aeußerliche Zierrachen und Ausſchmückungenrechne ich hierzu nicht. Denn dieſe machen feinen weſentlichen Theil eines Gebäudes aus, und wem ſolche nicht änſtehen; der Fann ſie entweder eingehen oder abreißen laſſen. Das Gebäude ſelber wird deshalb den- noch allemahl nus- und brauchbar bleiben. Vielweniger leugne ich, daß ein jedes Wirthſchaftsgebäude veſt, tüchtig, dauer- haft und ſeinem Endzweck gemäß erbauer und eingerichtet ſeyn müſſe. Meine, Abſicht gehet hierbey bloß auf die Verſchiedenheit der Baumaterialien, woraus ein Gebäude errichtet worden. Durch eine ungeſchickte und übel gefroFene Wahl derſelben wird öfters ein Gebäude an einem Orte unwirchſchaftlich koſtbar, wofür es ſonſt, wenn es in einer andern Gegend ſtünde, nicht gehalten werden könnte. Die Baumaterialien, wovon ein Gebäude errichter werden kann, ſind, in Anſe- hung der Wände und des Fachwerks, Zolz, VMaver- oder Bruchſteine, und in Anſehung der Dachung, Ziegel, Rohr, Stroh und Spliße. Von dieſen verſchiedenen Baumate- rialien iſt nicht allenthalben ein gleicher Vorrach, ſondern eine Gegend hat vor der an- dern, bald von dieſem, bald von jenem, einen Ueberfluß oder Mangel. Daß diejenige Baumaterialien, wovon in einer Gegend ein Ueberfluß vorhanden, vor andern Verhältnißweiſe wohlfeiler ſind, brauchet wohl feines Beweiſes. Daß man alſo ſich hiernach richten und ſeine Bauten von denjenigen Materialien, die in Ueberäluß, folglich) am wohlfeilſten zu bekommen ſind, vollführen müſſe, iſt ein Rath, den die Ver- nunft ſelber giebet. Niemand wird in Abrede ſtellen, das maßive von Mauer- oder Bruchſteinen auf- geführte Gebäude vor die hölzernen einen großen Vorzug haben, und an denen Orien, ws von einen oder andern Steinen, entweder auf dem Gute ſelber öder doch in der Nähe, ein überflüßiger Vorrath vorhanden, das Holz aber rar und koſtbar iſt, handelte man ſehr unrecht, wenn man ſich dieſes Vortheils nicht bedienen wollte. In Gegenden hingegen, wo weder Ziegeleyen noch Steinbrüche in der Nähe anzutreffen, das Holz aber in Menge und für wohlfeile Preiſe zu bekommen iT, mächet man durch das maßive Bauen nicht allein die Bauten ſelber ſehr“ſchwer und koſtbar,- ſondern ladet auch, wegen deren Erhal: tung, ſich und ſeinen Nachkommen eine große Läſt auf. Eine gleiche Beſchaffenheit hat es auch mit den verſchiedenen: Dachungsarten;: Oecon. For, 1 Theil, Bb Maßive 194 Erfies Hauptftn>. Maßive Gebäude ſind zwar weit dauerhafter, und können zwey hölzerne überſte- hen. Wenn aber wegen Mangel der Materialien die dazu erforderliche Koſten mehr als dreyfach höher kommen, ſo fällt dieſer Vorzug dahin. Eine herrſchaftliche Hofräthe mit lauter mit Ziegeln bedeckten Wirthſchaftsgebäu- den prangen zu ſehen, iſt ein ganz guter Anblick, und. wegen der Feuersgefahr"ſehr-nüß- fich. Wenn aber auf einem dergleichen Ort keine eigene Ziegeleyen vorhanden ſind, ſon? dern die zur jährlichen Reparatur erforderliche Dachſteine öfters auf einige Meilen weit herbeygeholet werden müſſen, ſo verurſachet ſolches dem Eigenthümer eine Beſchwerlich- keit, weshalb er nicht ſelten die Pracht und Anſehen ſeiner Gebäude gar ſehr verwünſchet; Bey allen unter gerichtlicher Direction ſtehenden Bauten, wie nicht weniger zu Weliorations: und Deteriorationsfällen, ſind vorerwähnte von dem Ueverfinß oder Mangel der verſchiedenen Arten von Baumaterialien hergeleitete Grundfäe je- derzeit vor Augen zu haben, auch bey den Gütertaxen die in Abzug zu bringende Re- paraturen der Gebäude darnach zu beſtimmen. : 6. 206% Warum bey allen Wirthſchaftsgebänden ſowohl auf ihre Lage als innere Einrichtung ſehr viel ankomme, und davon die erforderliche-Begriffe zu. geben nöthig ſey, wovon mit dent herrſchaftlichen Wohn- und Wirthshauſe der Anfang genmitacht wird. Da es ſich nicht ſelten ereignet, daß auf den unter öffentlicher Adminiſtration ſte- henden Laundgütern nicht allein einzele Gebäude, ſondern auch wohl ganze Hoflagen er- bauer und von neuen angeleget werden müſſen, bey cinem jeden Gebäude aber, wenn es für tüchtig und vollfommen geachtet werden ſoll, ſowshl auf deſſen äußern Lage als int- nern Einrichtung, in wie weit beydes mit deſſen eigentlichen Beſtimmung übereinfomme, ſehr vieles, ja faſt mögte ich ſagen, alles, wenn die Wirtyſchaftsgeſchäfte in einer gehöri- gen Ordnung betrieben werden ſollen, beruhet, ſo wird, auch hjievon ein und anderes zu bemerfen, unſern Abſichten nicht entgegen ſeyn, Man ſollte zwar dergleichen Anzeige eher in einev Abhandlung der Matheßs fo- renſis, als in dem gegenwärtigen Werke, erwarten. Der ſelige Herr Profeſſor Polace har auch in ſeiner Marheſis forepfis Abtheil, 11|. Kap.1:4. 9. S. 314. von der Bequetm- tlichfeit der Gebäude einige hierinn einſchlagende Erwähnung gethan. Allein es thut ſol- werken: Das unterſte richte er ſich auf die vorbeſchriebene Art zur Wirchſchaft und Haushattung ein, in dem oberſten aber lege er die ſtandesmäßigen Puß- Parade- Speiſe- und Logier- zimmer.an. Auf ſolche Weiſe wird er in einem und eben demſelben Hauſe, die doppelte Rolle eines ordentlichen Wirthes und auch einer Standesperſon, ohne daß cines dem an- dern.hinderlich ſey, ſpielen können. Ich berufe mich auf das Zeugniß aller wahren und auſrichtigen Wirthe, weiche ſich mit den ihnen von ihren Vorfahren hinterlaſſenen mehr ftandesmäßigen als wirthſchaftlich eingerichteten Wohnungen behelfen müſſen. Sie wer- den gewiß alle einmüthiz zugeſteh?n, daß ſie dadurch in der richtigen Betreibung der Wirthſchaft in vielen Stücken gar ſehr verhindert werden. Und da diejenigen, die mehr auf das, was für Statndesmäßig gehalten wird, als was wirthſchaftlich iſt, ſehen, ſich wohl ohnedem mit eigner Betreibung ihrer Wirthſchaft wenig abgeben werden, ſo wäre doch wenigſtens zu wünſchen, daß. ſie die für ihre Beant- ten, Verwalter, Wirthſchafts- Jnſpectoren oder Schreiber, oder was ſie ſont fär eine Ehrenbenennung führe: mögen, beſtimmte Wohnungen und Wirchſchafts9äuſer nach vor- hemeldeten Regeln bauen und einrichten ließen.«!„ 5. G. 207+ Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter tc. 197 G 12077, Was bey Erbauung einer Scheune, ſowohl nach ihrer äuſſern Lage, als auch innern Einrichtung, zu beobachten ſep. II. Bey einer tüchtigen Scheune kommt auf die äußere Lage mehr an, als man dem Anſchein nach glauben ſollte. Zuvörderſt muß ſelbige auf feinem tiefen und waſſecartigen Ort erbauet, ſondern vielmehr, ſo viel möglich, ein hoher und trockner Plaß dazu erwählet werden. Ein jeder Wirthſchaftsverſtändiger weiß aus der Erfahrung, wie leicht das' in den Unterlagen be- findliche Getreide, die Näſſe des Erdbodens an ſich ziehet, und dadurch, wo nicht gänz- lich verdirbet, dennoch wenigſtens dumpfigt und vbelſchmecend. wird. Daß aber das Getreide hierunter in einer tief liegenden Scheune mehr Gefahr, als in einer hoch liegen- den, ausgeſeßet ſey, iſt, auch ohne Erfahrung, nach der bloßen Vernunft begreiflich. Demnächſt beruhet bey einer tüchtigen Scheune ſehr viel darauf, daß ſie auch in Anſehung der Himmelsgegend die gehörige Lage habe. Jedermann begehret reines Ge- treide, von welchem die Spreu und andre Abgänge nach Möglichkeit abgeſondert ſind. Dieſe Abſonderung geſchiehet vermittelſt des Wurfens unter Begünſtigung eines mäßigen Windes auf der Scheuntenne. Die Erfahrung lehret, daß bey einer gänzlichen Wind- ſtille, oder wenn der Wind auf die Giebel der Scheune kommt, das Getreide, wie ſich ſol- in ſich faſſen müſſe. Iſt er größer, ſo iſt er nicht ver- hältnißmäßig, und der Eigenthümer laufet Gefahr, das darinn befindliche Getreide nicht -.zu rechter Zeit ausdröſchen zu fonnen. ; Ueberdem führen auch die übermäßig große Banſen die Unbequemlichfeit bey ſich, daß bey dem Einbanſen des Getreides in der Ernte ſehr viele Menſchen, die deshalb von den übrigen Erntegeſchäften zurückbleiben müſſen, erfordert werden. Auch verurſachet es bey dem Dröſchen ſelber eine nicht:geringe Verſäumniß, wenn die anzulegende Garben in einem dergleichen unverhältnißmäßigen Taße jederzeit ſo-weit herbeygehohlet werden müſſen. Die beſte Proportion eines Banſen oder Taſſes iſt, wenn derſelbe mit der Tiefe der ganzen Scheune ein Vierec> auemachet. Wenn ich alſo die Tiefe der Scheune zu 40 Fuß annehme, und der Banſen eben ſoviel Fuß in der Länge hat, ſo beträget die Fläche der ganzen Banſen 1600 Quadratfuß. Die Erfahrung wird lehren, daß ein ſolcher Banſen ganz beq'om 16 bis 18 Wiſpel, oder 96 bis 100 Scho, in ſich faſſen fann. Weil in einer Landwirthſchaft öfters daran gelegen iſt, daß das Droſchen befördert, und auf mehrern Tennen zugleich gedroſchen werde, ſo wird dadurch dieſer, wegen einer gemä- ßigten Größe der Banſen gethane Vorſchlag um ſo mehr gerechtfertiget. Ein jeder be- greifet ſelber, daß hier nur von Herrſchaftlichen Scheunen die Rede ſey, indem ſich dieſes Verhältniß zu keiner Bauer- oder andern Scheune kleiner Acfersleute ſchicket. . 3) Auch. auf eine proportionirliche Höhe iſt bey Erbauung der Scheunen zu ſchen. Wahr iſt zwar, daß in einer in den Stielen hohen Scheune, mehr Getreide, als in einer niedeigen, gehet. Allein, wie ſehr dieſe Art von Gebäuden, wenn ſie keine verhältnißmä- ßige Höhe haben, den Sturmwinden ausgeſeßet ſind, fällt einem jeden, der ſie nur anſie- het, int die Augen. Eine Höhe von 15 Fuß iſt hiezu die bequemſte und geſchicfteſte. (Fine Scheune von dieſer Anlage, iſt auf einer Seite der Gewalt des Windes nicht ſo ſehr unterworfen, und anderntheils doch auch hoch genug, um das größeſte Fuder Getreide in ſeinen Thoren ohne Anſtoß aufzunehmen. Man hat Scheunen mit einer, und auch mit doppelten Tennen. Die lezten ſind, um Plas auf den Hoflagen zu erſpahren, gewöhnlich und rathſam. Wenn man nun die unter vorſtehenden Nummern bemerkte Säße zuſammen nimmt, ſo wird das Verhältniß einer Scheune mit einer Tenne folgendergeſtallt zu ſtehen Fommen.; ; Die Von den aklſgemeinen Begriffen, die ein Richter!e. Die Tiefe beträget z-: 3 40 Fuß. Die Länge, a) 2 Bänſe, jeder a 40 Fuß, zuſammen 80 Fuß. 4 I fan: Summa der Länge 95 Fuß. Eine Scheune von 2 Tennen aber wird ſich folgendergeſtallt verhalten: b) die Tenne Die Tiefe, wie im vorſtehenden-- 49 Fuß. Die Länge, a) Die? beyde Ektäſſe, jeder a 40 Fuß 80 Fuß. b) Der Mitteltaß, welcher doppelt- 80- ce) Zwey. Tennen, jede a 15 Fuß- 30- . Summa der Länge 190 Fuß. Die Höhe iſt in beyden gleich, nehmlich 15 Fuß. Wer bey ſeinen Scheunen vorbemeldete Proportion beobachtet, wird in dieſer Are von Wirchſchaftsbau nicht ſo leicht fehlen. Er kann ſich nicht allein in ſeiner ganzen Haughaltung, ſondern auch, beſonders bey den Ernte- und Dröſchergeſchäftein, vielen Nußen und Bequemlichfeit davon verſprechen.' 07.1208 Von der Lage und Einrichtung der Rornhäuſer, und warum bierauf eine vorzügliche Aufmerkſamkeit zu richten. ſep. Die ſichre und unbeſchädigte Aufbehaltung des Getreides in den Scheunen, iſt zwar it einer jeden Landwirthſchaft eine Hauptſache, und eben deshalb habe ich mich in dem vorſtehenden b. bey den Vorſichten und Maasregeln, die bey dieſer Art von Kornbe- hältniſſen, in Anſehung ihres Baues. und den dabey voy Augen zu habenden Abſichten wahrzunehmen ſind, ſo umſtändlich herausgelaßen. So lange aber das Getreide noch im Stroh ſißer, iſt es weit wenigerer Gefahr, als wenn es bereits von demſelben abgeſondert worden, ausgeſeßet. Die Erhaltung der Körnsyv eefordert daher eine doppelte Aufmerkſamkeit, Nothwendig iſt es ſolchemnach, daß wir- ß II. Anch von der Tüchtigkeit und Bequemlichkeit der Schüte- und Kornboden, fowohl ihrer Lage als Einrichtung nach, das Nöthige erinnern. Wer die Berliner Beyträge zur Landwirthſchaftswiſſenſchaft geleſen hat, der wird aus denſelben, beſonders in dem Erſien Bande, Abhandlung 111. 6. 11..S, 122« und in andern Stellen mehr, bereits wahrgenommen haben, wie ſehr ich daſelbſt wider die ungeſchicte Lage und üble Beſchaffenheit der in den meiſten Wirchſchaften befindlichen Schüttboden geeifert, und auf Anlegung eigner, von allen Ställen und Gebäuden abge- fonderter, Kornhäuſer und Behältniſſe angetragen habe. Jch muß dieſe meine an ange- zogenem Orte gegebene Erinnerungen gegenwärtig nochmahlen wiederhohlen, mit dem ausdrücklichen Beyfügen., daß alles, was anjekt von einer geſchickten Lage und innern Einrichtung der. Körnerbehältniſſe geſaget werden wird, bloß ſeine Beziehung auf eigne zu dieſeni Endzweck angelegte Kornhäuſer habe, Denn wenn: man. das hierunter anzuführen ? Nochige, 200--- yErſtes Hauptſtu. Nöchige;. auf die gewöhnliche über die Ställe angebrachte Kornbehältniſſe anwenden woll- te, ſo würden nichts als lauter unmögliche und ſich einander widerſprechende Dinge zum Vorſchein kommen.; Ich werde z.B. gleich anfänglich zeigen, wie es zur Erhaltung der Getreidekörner nöthig ſey, daß ein tüchtiges Kornhaus ſeine Lage gegen Oſten und Weſten haben müſſe. Bey der Abhandlung von richtiger Anlegung guter Ställe aber. wird offenbar werden, daß ſolche gegen Süden und L7orden gerichtet werden müſſen. Es gehöret ein guter Rei- mer dazu, wer dieſes zuſammen reimen, und ein jedes von ſolchen ſich ſo offenbar wider- ſprechenden Dingen, ſeinem beſtimmten Endzwec gemäß einrichten will. S.. 209. Fortſezung und weitere Ausführung von der Lage Und LBinrichtung tüchtiger Kornbehältniſſe, und was dabey zu beobachten ſey. Da ich bereits in den oben erwähnten Berliner Beyträgen in dem zweyten Ban- 5e Abhandl. XV. L. 31. ſegg. S. 278. leqg. die hauptſächlichſten Eigenſchaften eines tüchtigen Kornhauſes angezeiget, und meine Gedanken darüber geäuſſert habe, ſo kann ich mir die Mühe, hierunter gegenwärtig weitläuftig zu ſeyn, erſparen. Jc< will inzwi- ſchen, um deren willen, die vorgedachte Beyträge nicht in Händen haben mögten, das daſelbſt Angeführte nur kürzlich anhero wiederholen. Ein tüchtiges Kornhaus muß, ſeiner Lage nach, auf keinen ſumpfigten und nie- drigen, ſondern vielmehr tronen und erhabenen Ort, angeleget werden, indem die Feuch- tigfeit und der Mangel einer frey durchſtreichenden Luft die nächſten Urſachen ſind, wo- durch das Getreide ins Verderben geräth.- Ferner iſt die Lage der Kornhäuſer dergeſtallt einzurichten, daß ſie mit ihrer Fron- te gegen Oſten und Weſten zu ſtehen kommen. Sie werden dadurcnet iſt, beſtändig in ſich ſelber ausdünſtet. Wenn nun die Boden nicht die erforderliche Höhe haben, ſo können ſich auch dieſe Ausdünſtungen nicht gehörig von den Gerreidehjaufen entfernen, ſondern bleiben gleichſam in denſelben hangen, wodurch ſolche in einer beſtändigen ihnen ſchädlichen Feuchtigfeit erhalten werden. C.;„210, Von der Lage! der Viehſtälle überhaupt, wöbey zugleich) der Unterſcheid wegen anzubringender Churen zwiſchen den Schaf- und Rind- viehſtällen gezeiget wird. IV. Bey den Viebſtällen, ſie mögen ſeyn von welcher Art ſie wollen, iſt, in Ant ſehung ihrer Lage, hauptſächlich dahin zu ſehen, daß ſolche dergeſtallt angebrächt werden, damit'das davinn befindliche Vieh des Winters warm ſtehe. Den der Wohlſtand aller Vieharten erfordere. dieſes ſchlechterdings, und weder Schafe noh Rindvieh werden gehö- rig.gedeihen; wenn den für ſie beſtimmten Ställen dieſe Eigenſchaft fehlet. „'Da num alle diejenigen Gebäude, die gegen Mittag ſtehen, wegen der darauf weit ſtärfer wirkenden Sonne, vorzüglich warm ſind, ſo kann man als eine allgemeine Regel veitſeßen, daß alle Diebſtälle gegen Süden und LTorden eybauet werden müſſen. R: Nurſt hierbey in: Anſehung der Thüren und Oeffnungen, nach welcher Himmels- gegend ſol. Die beſte Art der Ställe iſt in dieſer Abſicht diejenige, wo das Bieh in doppelten Reihen und alſo vierfach Fehet. Hier wird es nicht allein die Menge, ſondern auch kräf: tigen Miſt geben. Da wir es aber gegenwärtig nur bloß mit der verhältnißmäßigen Größe der Rindviehſtälle zu chun haben, ſo wird zuförderſt, der fur' ein jedes Stuck erforderliche Raum veſtzuſeßen ſeyn, und ich finde kein Bedenken, ſolche nach meiner davon habenden Erfahrung, in der Länge auf 6, und in der-Breite auf-4 Fuß anzunehmen. Um nun zuförderſt die Breite eines bequemen(und den Abſichten der Landwirth- ſchaft gemäßen Rindviehſtalles zn beſtimmen„muß nicht allein auf den Raum, den ein jedes Stüc Vieh beym Stehen und Liegen nöthig hat, ſondern auch auf den zu den Krip- pen und Gängen erforderlichen Plaß geſehen werden. Die Rechnung davon wird nach: wirthſchaftlichen Säßen folgendergeſtallt zu ſte- hen fommen.: a). Für das vierfach ſtehende Vieh, für jedes Stück ſeiner Länge nach 6 Fuß, thut-.->- 1-4 24 Fuß. b) Zu 4 Krippen, jede 3 2 Fuß, hut-- 8.'>= c) Zu 2 Gängen, welche, um das Vieh futtern und gehörig bewirthſchaften zu können, erfordert werden, auf jeden Gang 5 Fuß= Bb 2,4%= dl VO 1= Summa der Breite 42 Fuß. In Anſehung der Länge ſind ebenfalls theils der Raum, den ein jedes Stü Vieh in der Breite gebrauchet, und theils die Cingänge in den Stall, welche zugleich um die mittelſte Reihen des Viehes herumführen müſſen, in Betracht zu ziehen. Zu einen Stall für 60 Stück Kühe wärde, bey.der oben beſtimmten Breite, un- gefähr folgende Länge erforderlich ſeyn: Piet a) 60 Kühe in 4 Reihen vertheilet, kommt auf jede Reihe 15 Stück, zu jedem Stüc 3 4 Fuß, thut--- 60 Fuß. b) Zu 2 Eingängen oder Thüren, welche, damit ſich das Vieh nicht im Ein- und Austreiben dränge oder ſroße, geräumig ſeyn müſſen, auf jeden. 32 Fuß; hut“ 24-- Summa der Länge 84 Fuß. "„Ineinem Rindviehſtall von vorbemeldeter Breite und Länge, wird nicht allein 60 Hauptvieh ganz bequem ſtehen und gefuttert, ſondern-auch überhaupt: alle: Abſichteit, die bey der Vichwirthſchaft vorfallen, gehörig erreichet werdenafönnen. Ja,'das Gebäu- de ſelber wird ein verhältnißmäßiges Anſehen erhalten. Wenn ſonſt zum Hexelſchneiden und Zubereitung des Futters feine andere Gele genheit vorhanden ſeyn mögte- ſo würde hierzu-ebenfalls ein beſonderer Plaß nöthig, und in ſolchem Fall der vorhin beſtimmten Länge des Stalles annoc< etwa 4 5 Fuß zuzuſeßen ſeyn. In einem dergleichen durch eine Wand von. dem Stall ſelber abgeſonderten Be- hältniß kann das benöchigte Hexel geſchnitten, und des Winters. das erforderliche Brühfur- ter zubereitet werden; auch. mag es zu einer bequemen Schläflteile für dis Biehwärtev oder Magde dienen. „5 570908 Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter'c. 205 b) Jn Anſehung'der Höhe eines Rindviehſtalles ſcheinek die Sache zweiſelhaft zu ſeyn,:0ob die hohen oder niedrigen vorrheilhafter ſind. Siehet man auf den Winter, ſo. iſt die Wärme bey den Rindviehſtällen eben eine ſo nothwendige Cigenſchaft, als bey allen andern Ställen. Im Sommer hingegen wünſchet wohl ein jeder Wirthſchaftsverſtändi- ger, daß ſolche recht fühl und friſch ſeyn mögten, wie ſolches bereits 8. 209. bemerfet worden.“ Da nun die niedrige Ställe wärmer, die hohen aber kühler ſind, ſo iſt hierun- ter billig die. Mittelſtraße zu halten.| In Kuhſtällen, wo man, wie in Schleſien an vielen Orten gebräuchlich iſt, den - Miſt den ganzen Winter hindurch liegen läſſet, iſt: es eine Nothwendigkeit, daß ſelbige höher angeleget werden müſſen. Wenn ich die Höhe des Miſtes auf 6 Fuß rechne, ſo muß der ganze Stall wenigſtens 12 bis 13 Fuß hoch ſeyn, damit theils das Vieh ohnge- hindert aus- und eingehen, und theils die damit beſchäftigte Leute das ihrige gehörig da- bey verrichten fönnen. c) Die Boden über dergleichen Ställe ſind an den meiſten Orten die unglückliche Kornbehältniſſe, wodurch ſo viel Schaden angerichtet wird. Wer aber hierunter ver- nünftig verfahren, und ein eigenes Kornhaus bauen laſſen will, der kann dieſen Bodet- plas ſehr füglich zur Aufbehaltung des nöthigen Heues und Strohes anwenden. Dent daß die Stalle im Winter gehörig überleger werden, iſt wegen der nöchigen Wärme eine * Nothwendigkeit.- Jedoch erinnere ich hiebey nochmahl, daß es die Seite, die für das Heu beſtimmet iſt, wegen des zu ſammlenden Heuſaamens, mit Dielen auszulegen, ſehr nüßlich ſey.',: 6. 213. Von den Pferde, auch Schwein: und Federvieh- Ställen. 3) Wegen der Pferdeſtälle iſt, in Anſehung der Lage, worunter es mit den Rinds viehſtätlen eine gleichmäßige Bewandtniß hat, bereits 8. 209. das Nöchige erinnert wor- den. Nur noch dieſes iſt hierbey anzumerken, daß die Anlage derſelben, ſo viel möglich, dergefallt zu machen ſey, daß die Luft frey durchſtreichen könne, indem ſonſt die Pferde von der übermäßigen Wärme und den Fliegen gar zu ſehr gequälet und abgemattet wer- aan: Daß die Ausbohlung derſelben ebenfalls eine nöthige Sache ſey, iſt ſchon vorhitt efannt. 4) Schwein- und Federviehſtälle erforderw gleichmäßig eine warme Lage, und es iſt, ſie daher gegen die Mittagsſeite anzulegen, eben ſo nüßlich als nothwendig. Sie können, um den Raum der Hoflage nicht gar zu ſehr zu erweitern, ganz be- Mem hinter den Rindvieh- und Pferdeſtällen, da dieſe, nach den von uns gegebenen Re- geln, ihre Thüren und Oefnungen gegen Norden haben- angeleget werden, wodurch ſie denn von ſelber ihre Richtung gegen die Mittagsſeite erhalten. 06 6 GS. 214. Wie und in welchen Fällen das in vorſtehenden 5. 5. von der Lage und innern Einrichtung der Wirthſchaftsgebäude. angeführte von verſchiedenen in öffentlichen Aemtern ſtehenden Perſonen gebraucher und angewendet werden könne. 15 Vielleicht wird dasjenige, was ich in den vorſtehenden 5. 6. von der Lage und Einrichtung der Wirchſchaftsgebäude. geſaget habe, von manchen meiner geneigten Leſer Ee 3 für 206 Erſtes Hauptſtück. für überflüßig und zur Sache nicht gehörend angeſehen werden. Es iſt es aber nicht ſondern es werden ſichnoch immer Fälle finden, in welchen hiervon eine nüßliche Anwen- dung gemachet werden kann.: Es brennet, 3. B. auf einem unter Vormundſchaft und gerichtlicher Au . icht ſtehenden Landgut entweder die ganze 50flage oder auch nur einzelne DIE Bäude.ab. Wird nicht bey deren Wiederaufbauung denen, ſo-die Direction. davon zuſteher, dieſes alles zu wiſſen nöthig ſeyn, um den Unmündigen die daraus entſte: Heyde Vortheile zuwege zu bringen?; Und wie-oft fallen nicht auf den Röniglichen Aemtern Baue vor; bey welchen die Beobachtungen der gegebenen Regeln ebenfalls von groſſem Y7utzen ſeyn können? Ich weiß wohl, daß man bey dergleichen Bauten gemeiniglich verpflichte 2 verſtändige zu Hülfe zu nehmen pfleget. Allein von Dieſen am ie 44 NE M nur bloß die Dauerhaftizkeit und das äuſſere-Geſchi>e der Gebäude erwarten. Die rich- tige Anlage und Einrichtung eines Wirthſchaftsgebäudes aber beruhe lediglich auf eine zureichende Kenntniß der Landwirthſchaft. Dieſe allein nur giebt die eigentliche Beſtim- mung eines Wirthſchaftsgebäudes, folglich auch deſſen Anlage und Einrichtung, an die Hand. Man hat zwar in der Baukuuſt den allgemeinen Saß, daß ein jedes Gebäude nur alsdenn für vollkommen.erachtet werden könne, wenn es ſeiner Beſtimmung ge- wäß iſt. Worinn aber dieſe Beſtimmung bey den verſchiedenen Wirchſchaftsgebäuden EEE Fann nur allein aus der Landwirthſchaftswiſſenſchaft entnommen und beurtheilet werden, V: 235: Von den Wirthſchafts:Ausgaben, und deren Eintheilung in nothwendite, nüsliche und nur bloß zur Pracht und Ueppiczkeit gereichende. Die Landwirthſchaft beſtehet nicht allein in der Einnahme, ſondern auch, wie je- dermann; ſelbſt denjenigen, die keine beſondere Einſichten in dieſe Wiſſenſchaft Haben, be- kannt iſt, in mancherley Ausgaben. Ja, durch unnöthige und Überflüßige Ausgaben kann gar leicht die Einnahme überſchritten, und das ganze Einkommen des Gutes vereitelt werden. Denn nur dasje- nige, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibet, beſtimmet den wahren Worch eines Landgutes. Wer ſiehet nicht hieraus, daß dieſes ein ſehr wichtiger Theil der Landwirth- ſchaft iſt, und ſich daher ein jeder die richtige Beſtimmung der Wirchſchaftsausgaben na» her befannt zu machen wohl Urſache habe! Auch ſelbſt in der Rechtsgelahrtheit giebet es unzählige Fälle, in welchen dieſe Kenntniß eben ſo nothwendig äls-nüßlich iſt, weiches aus nachſtehendem noch mehr offen- bar werden wird, Alle zu verwendende Koſten ſind, wie den Rechtsgelahrten ſchon vorhin befannt iſt, entweder nothwendige, oder nützliche, oder nur bloß auf Pracht und Ueppigkeit verwandte. Dieſe allgemeine Eintheilung findet auch) bey den Wirthſchaftsausgaben Statt, und wir wollen von einer jeden Art das Nöthige beſonders anmerken, ? 8. 2169 Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter 16. 207 | Fe 02164 Definition der nothwendigen, theils tTatural: theils baaren Wirthſchafts- Ausgaben,. uns warum dabey- keine Sparſamkeit Statt habe, folglich auch bey Abnahme der Adminiſtrations- Rechnungen deshalb mit Recht nichts defectiret werden könne.- Unter die nothwendige Wirtbhſchafrs-Ausgaben werden diejenigen verſtanden, ohne welche die Wirthſchaft nicht beſtehen noh fortgeſetzet werden kann. Weil mit denſelben die Erhaltung der ganzen. Wirthſchaft verbunden iſt ,. ſo ergiebet ſich daraus, daß im eigentlichen Verſtande dabey keine Sparſamkeit und Abkürzung Statt habe. Denn wie ſchlecht würde nicht ein Landwirch fahren, wenn er weder ſeinem Geſinde die erforderliche Koſt und Lohn, noch den Pferden das benöthigte Futter, geben wollte?" Gei- ßige ſind daher gemeiniglich nur ſchlechte Landwirthe, weil ſie es nach ihrer herrſchenden: Leidenſchaft nicht laſſen können, daß. ſie nicht hier und da an dem Nochwendigen etwas abzubrechen ſuchen ſollten, wodurch denn ihre Wirthſchaft in vielen Stücken rücfgängig: gemachet und zerrüttet werden muß. Bey allen Vormundſhafts- und Adminiſtrations-Rechnungen, kann, aus eber dieſem Grunde, wegen der nothwendigen Wirthſchaftsausgaben, mit Recht nichts dez fectiret werden. Es ſind aber dieſe Ausgaben theils Ytatural-, und theils baar Seld-Ausgaber.- Beyde erhalten ihre Beſtimmung durch die im Anfange dieſes b8. davon gegebene Defini- tion. Damit inzwiſchen ein jeder deſto eigentlicher, was wir darunter verſtehen„wiſſen. möge, ſo wollen wir die hauptſächlichſten. von jeder mit wenigem. anführen. 6. 217.4 Von der Brodterey und Speiſung für das Geſinde; und nach was für Grundſätzen: in einem darüber. entſtandenen. Streit zu erkennen. ſep. Unter den'nothwendigen Ytaturalwirtbſchaftsausgaben- verdienet 1, Die Brodterey für das Geſinde billig den erſten Plaß. Daß ohne tüchtiges und hinlängliches Dienſtvolf keine Landwirthſchaft beſtritten werden könne, giebet die Vernunft. Daß aber daſſelbe, wenn es fleißig arbeiten und ſeine Geſchäfte verrichten foll, init genugſamer“-Koſt verſehen: werden müſſe, erfordert die Billigkeit, Wie viel Geſinde auf einem Landgut,(denn die Ausgaben für unnöchiges: und überflüßiges Geſinde würden nicht nföhr zu den nothwendigen gehören,) gehalten werden müſſe, iſt von“ Wirthſchaftsverſtändigen nach dem: Verhältniß der zu verrichtenden Ge» ſchäfte: zu: beurtheilen. Unter der" Koſt iſ? zwar'das Brod. das vornehmſte. Inzwiſchen begreiffe ich hier unter dem Wort. Koſt oder Brodterey alle diejenige Lebeysmittel, die zur Sättigung des RE 1411 08 als Grüß- und Trink- Korn, Butter, Käſe,. Salz, Fleiſch und der gleichen mehr, Die gewöhnliche Speiſung iſt nicht in- allen Gegenden gleich: In einigen wer den ſie ſchlecht, in andern hingegen ſehr reichlich gehalten... Man halte hierunter'Schle- fien- und die UFermark gegen. einander, ſo wird man über den in dieſen verſchiedenen Pro- vinzien deshalb befindlichen hinyyelweiten Unrerſcheid billig.in Verwunderuag gerathen. Wenn -7 203“Erſtes Hauptſtück. Wenn über dieſe Speiſung Streit entſiehet, imgleichen vey Würdigung der FZandgürer, muß in dieſem Arti>el jederzeit auf das, was in der Gegend, woſelbſt das Landgut belegen, gewöhnlich iſt, geſehen werdeiz. Eine Yrothwendigkeit iſt es inzwiſchen allemahl, daß das Ausgeſetzre iu quantitate zur reichlichen Sättigung bin- länglich ſey. ' Wieviel vos den zur Geſindefoſt gehörigen Dingen für eine jede Perſon, nach dem Unterſcheide ihres Alters und Geſchlechts, auszuſeßen ſey, wird in dem 2ten Haupt ſtücke väher und umſtändlicher nachgewieſen werden, DE 4 218.0 Von den verſchiedenen Arten des Deputats, woher ſolche entſtanden, und wornach dieſelben, ſo wohl bey darüber entſiandenen Rechtsſireiten, als auch bey Würdigung der Landgüter, zu beſtimmen ſind. Unter den Perſonen, die man zur Wirchfchaft gebrauchet, iſt faſt immer eine ge- wiſſe Anzahl, die bereits ihre eigene Familie und Haushaltung haben, folglich nicht ſo, wie das andere ledige Geſinde, geſpeiſet werden können. Da es inzwiſchen billig iſt, daß ſie ebenfalls aus dex Wirchſchaft ihren Unterhalt haben müſſen, ſo iſt denſelben gewöhnli- - gewöhnliche Speiſung ihres Geſindes zu fordern befugt ſeyn. Es iſt dieſes zwar auch ein Surrogatum einer Naturalſpeiſung. Da aber die dadurch ab- Oecon, For, 1. Theil, Dd geſchafte * 210: Erſtes HauptfiuF, geſchafte Speiſung nur bloß in der Ernte geſchahe, ſo iſt auch dieſe Art des Deputats als ein Theil der Erntefoſten anzuſehen. So wenig nun ein Käufer überhaupt die Koſten der von dem Verkäufer genoſſenen Ernte mit zu übertragen ſchuldig iſt, eben ſo wenig kann ihm auch etwas von dieſer Art des Deputats zu übernehmen zugemuther werden, ſondern es muß dem Verkäufer ſolches billig allein zur Laſt bleiben. GANDER: - Von dem ZSaamengetreide, als der zweyten nothwendigen tTatural- Wirthſchafts-Ausgabe, daß daſſelbe vor allen Dingen von allen Zuſätzen rein ſeyn, und, wenn es nicht rein zuwächſet, von andern Oertern erkauft werden nwß, weshalb die darauf zu verwendende Roſten in den Adminiſtrations: Rechnungen nicht zu defectiren ſind.> Demnächſt iſt 2) unter den Naturalwirthſchaft8ausgaben diejenige, die zur Be- ſtellung der Saat in allen Getreideſorten erfordert wird, nicht allein an den meiſten Orten die ſtärfſte, ſondern auch faſt unter allen die nochwendigſte. Denn es iſt, auch ohne Er- fahrung, nach der bloßen Vernunft ſehr einleuchtend, daß eine richtig und tüchtig beſtellte Saat der Hauptgrund einer künftigen reichen Ernte ſey. Von der Äckerbeſtellung an und vor ſich iſt, wie ein jeder begreifet, Hier anjeßt eigentlich weiter nicht die Rede, als in ſo ferne dazu theils tüchtiger Saamen, und theils die gehörige Menge davon, nöthig iſt. Wer Unfrvaut ſäet, kann auch nur Unkraut wieder ernten. Wer aber ſeinen Aerkern nichts als reinen und unvermiſchten Saamen anvertrauet, der har auch gleiche Früchte davon zu erwarten. Daß. veines Getreide nicht allein im eigenen Verbrauch, ſon- dern auch im Verkauf, einen großen Vorzug habe, bräuchet wohl keines Beweiſes, und ich ſage nicht zu viel, wenn ich behaupte, daß die Sorge für reines Saamengetreide bil- lig die Hauprtſorge eines jeden vernünftigen Landwirths ſeyw müſſe. Die Erfahrung lehret aber, daß nicht in allen Aeckexn reines und zur Saat faug- liches Getreide wächſet. Rade, Treſpe, Vogelwicken und andere Zuſaße mehr, verunrei- nigen es an vielen Orten, dergeſtailt, daß man, wenn man das Feld beſtändig von ſeinem eigenen. Zuwachs zu beſäcu fortfahren wollte,“ zuleßt gar fein brauchbares Getreide ein- ernten würde. Auf Landgütern alſo, wo der Acker zu den vorerwähnten Zuſäten geneigt iſt, erfordert es die Nothwendigkeit, daß von. Zeit zu Zeit reines Saamengetreide von an- dern mit nicht ſo bögartigen Acer verſehenen Orten gefaufer werde. Da das reine Saa- mengetreide allemahl mehr/ als das dagegen zurück behaltene unreive:, werch iſt, es. auch. natürlicherweiſe in der Saatzeit, wo ſich niemand. ſs leicht mit dem Getreideverkauf abgiebt, nch abgeben Fann, wezigcheuerer, als. zu andern Zeiten, bezahlt werdea muß, ſo Fann dieſe Umwechſelung des Saamens nicht anders, als mit mancherley-Verluſt und Ko- ſien,(denn es muß nicht allein heuer bezahlet, ſondern auch zu der unbequemſten Zeit mit eigenen: Geſpoun abgeholet werden,) geſchehen. Es gehören aber dieſelben, aus den vorhin angeführten Urſachen, wohl ohne allen Zweiſel zu den ſ:.letcerdings nothwendi- gen Wirchſchaftsausgaben. Denn daß bey. bloßer Rade und Treſpe die Wirchſchaft fortgyebet und beſonders der Acfevbau. gehörig genubet werden fönne, wird-wohl niemand zu behaupten begehren, % Bey Von den allgemeinen BegriFen, die ein Richter ze. 211 Bey Abnahme der Adminiſtrations: Rechnung, kayn daber eine' deraleihen Ausgabe mit Re befommt. Für die einzige„AlSganbeltuie es noch eine Waare, welche es aber MI 746; 202 nid) Erſtes Hauptſtiick, nicht ſo theuer bezahlen. Wenn nun die Beſißer ſolcer, das meiſte 8) Getreide bringen, folglich der ſich hierunter ereignende Ausfall und Unterſcheid keine Klei- nigfeit iſt,. ; G112284; Daß auch der Acker in dem gehörigen VTaaß beſäet werden müſſe, und daber.in theuern ! Jahren von der Landpolicey nicht allein darauf, daß kein Acker unbeſget liegen bleibe, ſondern auch, daß derſelbe genugſamen Saamen bekomme, zu ſehen ſey. Bey dem zum Samen gehörigen Getreide, iſt die Tauglichfeit der auszuſtreuen- den Körner allein nicht hinreichend, ſondern es muß auch ein jeder Aer das nach Ver- häleniß ſeiner Kräfte erforderliche Maaß des Samens erhaltet, wenn man ſich auf reiche und ergiebige Ernten Rechnung machen will.% Ih will hierdurch keinesweges behaupten, daß das Feld überſäet, und der Sa- men ohne Ueberlegung hineingeworſen werden ſoll. Ju dieſen Fehler verfielen unſere Al- ten; und ſie haben ſich dadurch manchen wichtigen Schaden zugezogen. Sie ſtanden in der irrigen Meynung, daß, je ſtärker ſie den Aer beſäeten, je mehr Früchte ſie auch da- von zu erwarten hätten. Die Neuern haben zwar dieſen Irrthum eingeſehen, ſie gehen äber hingegen auf der andern Seite wieder zu weit, wenn ſie öfters dem Acker zu wenigen Samen geben.“ Man fängt das dünne Säen in unſern Tagen immer mehr und mehr zu übertrei- ben an. Dieſer dem dicke Säen entgegengeſeßte Fehler, ſtiftet eben ſo wenig etwas Gu- tes. Die Mittelſtraße iſt hierunter die ſicherſte, und es wird in dem 2ten Hauptſtücke, worinn von der Würdigung der Landgüter:gehandelt werden ſoll, das eigentliche Maaß der Ausſaat für jede Getreideart, nach der verſchiedenen Beſchaffenheit des Akers, näher beſtimmet werden. : Das übertriebene dünne Säen bemerfet'man vornehmlich in heuern Jahren, in welchen beſonders die Bauern, um ihren geringen Getreidevorrath zu ſchonen, in Erſpa- rung. des Samens ſehr leicht die richtige Gränzen zu überſchreiten, und, wie man es in der-gemeinen Wirchſchaftsſprache nennet, nach dem Sack zu ſäen pflegen. Einige thun es aus Noth, andre aber aus Geis. Man ſehe nur die Saaten auf den Baueräckern, (und vieleicht verhält es ſich auf: manchen herrſchaftlichen Feldern eben ſo,) nach einem vorhergegangenen theuern Jahre an, ſo. wird man durch den Anblick ihres auſſerordentli- , als wenn der Acker entweder'gar'nicht,(a) oder doch nicht inrrichtigen: Maaße, beſäet wird. - Sn wohlgeordneten Staaten, pfleget. in Migwachsjahren denen, ſo die Landpoli- cey zu beſorgen haben„ aufs ſchärfeſte mitgegeben. zu werden, dahin zu ſehen, daß keine Aecker: unbeſäet liege bleiben. Es iſt dieſe Vorſorge am ſich ſehr: gut und beilſam.. Vray ſollte aber dabey nicht blos ſtehen. bleiben, ſondern. auch beſonders darauf, daß dem' Zande„wie 19 ie Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter ce. 213 die Bauern auszudrü&en gewohnt ſind, ſein Recht geſchehe, d. i. daß daſſelbe in ge- hörigen Maaße beſäet werde, ein allgemeines Augenmerk richten.*Denn im Grunde iſt es einerley, ob der Bauer einen Theil ſeines Aers unbeſtellet liegen läßet, dagegen aber den übrigen tüchtig und gehörig beſäet, oder ob er zwar nichts liegen läßet, dabey aber das einmahl beſtimmte Saatgetreide dergeſtallt ausdehnet, daß keines von ſeinen Ackertücken, ſie mögen fett oder mager ſeyn, das erforderliche Maaß der Ausſaat befom- men kann. Jc< glaube, um die Sache wirthſchäftiich zu beurtheilen, immer, daß das Erſte weit wenigere üble Folgen, als das Leztere, haben wird. (a) Man ſollte zwar nicht möglich zu ſeyn glauben, daß es einen Landwirth in-der Welt geben könnte, welcher ſein Feld ohne Noth und mit Vorſaß unbeſäet liegen ließe.- Allein, mir iſt in Schleſien ein wirkliches und unleugbares Beyſpiel davon bekannt geworden. In dem Jahr 1736, wo durch den bekannten groſſen Waſſerſchaden der Kornpreiß, beſon- ders in Schleſien, übermäßig hoh geſtiegen war, ſchiene es einem in dem Fürſtenthum Oels woh- nenden von Adel, der ein unverſchuldetes Gut hatte; und.ſich in gaten Vermögens-Umſtänden be- fand,-dabey aber von einem übertriebenen Geiß beherrſchet wurde; nicht rathſam zu ſeyn, das ſo theure Korn in.die Erde zu werfen. Nach ſeiner Ueberrechnung konnte er, auch bey der reichſien Ernte, unmöglich ſo viel davon gewinnen, als et bet) dem hohen Preiſe durc< den auszuſgenden Saamen verlieren würde.“ Er beſchloß daher, ſeine Aecker, welche ohnedem dadur< einer ihnen zufräglichen Ruhe genöſſen, gar nicht zu beſtellen, ſondern das' dazu nöthige Saamengetreide zu verfaufen. Ein haben, dachte er, na< dem gemeinen! Sprichwort mit allen Geißzigen, iſt beſ“ ſer, als zehn kriegen: Er ſeßte-ſeinen Vorſaß, aller von ſeinen Nachbaren vermuthlich dawi- der.geſ lich, daß man ihn'an vielen. Drcen'wenigſkens auf Ein Drittel beſtimmen kann.“ In einen Morgen, wo der Einfall ehedem 3 Scheffel war/ ſäet man:anjeßt mehr nicht als höchſtens 2 Scheffel. Zum SEE|| Nun Fant ſich-ſowohl“bey viele Jahre hintereinander gefeßenen Zeitpächtern;. bes ſonders aber)bey' Genießbraucherns und-vornehmlich bey denen, die ein it Pfons IN ke? illings- Cc vw Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter ze. 215 ſchillingsweiſe oder ſub patto antichrerico beſeſſen'haben, ereignen, daß fie ſolches, nach einem 40 oder 5ojährigen Beſißs, nach dem damahl aufgenommenen Jnventarien- Ver- zeichniß, folglich auch wit der empfangenen Außaät, zurückgeben. und abliefern. müſſen. Jch ſee voraus, daß ſich die Acfergröße nicht geändert har, ſondern eben dieſelbe, als ſie bey der Antretung des Gutes war; geblieben iſt. Wenn nun aber z.B. zu 200 Morgen Aer, die ehedem- mir 600 Scheffel beſaet worden waren, nach“den jeßigen: Wirchſchaftsſaßen nur 400 Scheffel erforderlich ſind,- ſo entſtehet die Frage, ob derjenige, der das Gut nunmehrabrritt, die übrige 200 Scheffel zu vergütigen gehalten ſey.? Der Fall iſt, ich muß es geſtehen, höchſt zweifelhaft, und es finden ſich von bey- den Seiten Gründe, die von Wichtigkeit ſind, und eine nähere Erwägung verdienen. Der Abtreter! des: Gutes wird behaupten, daß er. durch die, bey, ſeinem Antritt dem Acker gegebene ſtärkere Ausſaat keinen Gewinn gehabt hätte. Vielmehr glaube er, daß er, nachdem man nunmehro, daß eine dünnere Ausſaat vortheilhafter als die ehe- mahl gewöhnlich geweſene dicfe ſey, entdecfer har„ ſich ehey über Schaden als Vortheil beſchweren zu können, Urſache habe. Es ſey genug, daß der beſäet empfangene Acker nach den gegenwärtigen Wirchſchaftsgebrauch und Sägen, richtig. von ihm beſtellet-wor- den ſey. Hätte der Zurücknehmer-des Gutes verlange, daß er das Inventarienmägßige Quantum der Ausſaat, wider alle jeßige vernünftige wirthſchaftliche Einſichten, in den. Acker hineinwerfen ſollen, ſo härte er ſich ſolches gefallen laßen müſſen, und es ihm gleich- gültig ſeyn können. Da er aber dieſes nicht begehrer, nos ohne Beförderung ſeines ofFen- baren Schadens begehren können 7 ſo ſey er, den Ueberſchuß der ehemahligen Ausſaat in. granis jjerauszugeben, nicht: verbunden. Der neue Gutgempfänger wird ſich hierbey ſonder Zweifel zuvörderſt auf den kla cen Junhalt des Inventarien- Verzeichnißes, in welchem das Quantum der damahligerw Ausfaat ausdrücklich benennet worden, berufen. Er wird daher auf deſſen gänzliche Erſegung, ohne Unterſcheid, ob es wirflich ausgeſäet worden oder nicht, dringen. Den: Einwand, daß dem Gegentheil die ehedem empfangene ſtärfere Ausſaat eher ſchädlich als: nüßlich geweſen ſey, wird er unter die bloß problematiſchen bfonomiſchen Fragen, die ihn von einer klaren Schuld nicht: befreyen können, rechnen. Auch wird ev vieleicht dieſen: ganzen Einwand dadurch, daß vermuthlich zu vorigen Zeiten der Acker, weil er noh meh- rere eigenchamliche und urſprüngliche Nahrungsfräfte bey ſich geführet, auch eine ſtärkere Einſaat erfordert habe, zu entfräften ſuchen.| Wie ich überhaupt die leztern Gründe ſtärker, als die erſten, halte, ſo iſt auch überdem gewiß, daß, wenn der angeführte Fall umgekehrt, und daß anjekt eine: ſtärfere- Ausſaat, als ehedem nöchig geweſen, gebräuchlich wäre, angenommen wird„wohl nieg- mand einen Gutsabtreter zu einen größern Ausſaats-Duantum, als-er bey der Uebergabe empfangen hat, verbunden. zu ſeyn, halten Fonnte.. Jey nehme daher feinen Anſtand, meine Meynung hierüber dahin. zu eröfnen;,. das das, 14:5 dem Uebergabe- Verzeichniß übrig bleibende und gegenwärtig zur Ein- ſaat der Felder nicht gebrauchte Samengetreide', dem neuen Gutsbeſitzer gllerdingsy entweder 11 granis oder in. bäaren Gelde, vergütiget werden müſſe. 6.2254 216 2 Erſtes Hauptſtu>, O,:4:225. von vem Pferdefutter, als einer ebenfalls nothwendigen tTatural- Wirthſchaſts? 4 und daß bey deſſen Beſtimmung EEN) auf die Sröße Ja, 2a Bien ; der Pferde Rückſicht zu nehmen ſey.| Das Pferdefutter iſt, der Ordnung, nach, billig für die dritte Gattung der noth- wendigen Natural-Wirthſchaftsausgaben zu halten. Wir haben aber bereits 8. 9. 95 und 96, wo wir von der wirthſchaftlichen Pflege und Wartung dieſer Thiere gehandelt, alles dasjenige, was zu unſer gegenwärtigen End- zweck dienlich ſeyn kann, umſtändlich'ausgeführet."Ganz ſicher können wir uns alſo darauf beziehen, und das daſelbſt geſagte anherd wiederhohlen. Ein für allemahlbleibet es eine allgemeine Wirchſchaftswahrheit, daß den Pferden an dem gebührenden Futter niemahl etwas abgezogen noch verfürzet werden muß, es wäre denn, daß ſolches durch ein andres gleich Fräftiges Futterungsmittel,“dergleichen 8. 95,“ beſonders Erwähnung geſchehen, erſeßet würde. Im übrigen iſt hier nur noch ſo viel anzumerken, daß bey der richtigen Beſtim-; mung des Futters für die Pferde, theils auf deren Größe und Stärke, und theils auf die von ihnen zu verrichtende Arbeit, zu ſehen. Arbeit, Kräfte und Futter, müſſen jederzeit: in einer gehörigen Uebereinſtimmung mit einander ſtehen. Die in dem Magdeburgiſchen, der Ufermarf und dem Pommerſchen Weißacker nöthige Pferde; können mit den in der Mittelmark, in dem Teltoiſchen und Niederbarnimſchen Kreiſen befindlichen, in Anſehung der Futterung, wohl unmöglich-auf- gleichen Fuß behandelt werden.= Ohne mein Erinnern ſiehet- ein jeder ſchon von ſelbſt ein, daß die Taxatioys- Commißarien bey aufzunehmenden Güreranſchlägen dieſen Unterſiheid wobl zu. be- merken, und die Beſtimmung des Futterpferdes, nicht bloß naH der Vorſchrift, die unmöglich auf alle Fälle geben kann, ſondern nach der Aabeit und Gegend, einzurich-, ten haben. Kin gleiches iſt bey Abyehmyng der Vormundſchafts- und Admiviſtrations- Rechnungen zu beobachten.; Es können vieleicht an vielen Orten no< mehrere Arten von nothwendigen Natu- ral-Wirchſchaftsausgaben vorhanden ſeyn. Da aber die'Schranfen dieſes Werks nicht erlauben, daß'wir uns in das ſo mannigfaltige Beſondere einlaßen können, die bisher an- geführte aber allgemein und überall gewöhnlich ſind, ſo wollen wir es auch für jeßt dabey bewenden laßen,. "'S- 2203 von den nokhwenditten baaren Wirtbſchafts- Austtaben, beſonders von dem Geſindelohn, worauf es ſich gründe, und warum, demſelben in Concurſen ein Vorzugrecht zu geben, gerecht und biilig ſey. Auch bey den baarey nothwendigen Wirthſchaftsausgaben, wollen wir das, was unſern Abſichten gemäß ſeyn fann, mit.wenigen erinnern. Da ſich ohne Fleiß und Arbeit verſchiedener Menſchen gar keine Betreibung und Fortſeßung. der Landwirthſchaft deifen. läßet, ſo mache ich auch bey. dieſer Art, von Ausgaben :“ 3.. Billig Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richtertc. 217 1] 1. Billig.den Anfang mit dem Seſindelohy. Niemand kann- bloß mit demjenigen, was zu ſeiner Sättigung gereichet, zufrieden feyn, ſondern ein jeder, auch der geringſte unter den Menſchen, iſt auſſerdem mancherley Nothdurften, wovon ich gegenwärtig nur die bloße Kleidung nahmhaft machen will, be- nöchiget, die er aber ohne Geld nicht zu erhalten noch anzuſchaffen im Stande iſt. Es gebühret alſo aus dieſem Grunde dem Geſindelohn eben derjenige Vorzug, deſſen wir 6. 217. in Anſehung ihrer Brodterey und Speiſung Erwähnung gethan haben. Ein elendes, ja mehr als elendes Leben wäre es wohl, wenn ein arbeitender Menſch zwar das/ was zu ſeiner Sättigung dienet, hätte, dabey aber aller derjenigen Stücke, die ſeinen Körper nicht allein gegen Froſt und Kälte deen, ſondern auch rein- lich erhalten, ermangeln müſte. Ein Herr, der Geſinde hält, und, daß ſie ihm durch freue und fleißige Arbeit ſeine Wirthſchaft befördern ſollen, verlanget, muß daher auch billig für dieſen unentbehrlichen Theil ihrer Lebens-Nothdurft ſorgen, Und dieſes iſt der wahre und vernünftige Grund von allen Geſindelohn. ; Schon weiſe und gerechte. Geſesgeber, haben die Billigkeit hiervon eingeſehen, und daher bey entſtandenem Unvermögen eines Schuldners, dem Geſinde oder ſogenann- ten Liedlöhnern, ein Vorrecht vor alle andere Gläubiger beygeleget. Nichts iſt billiger und gerechter, als dieſes, In den Königlich Preußiſchen Zändern genieſſen dieſes Vorrechts alle. diejeni- gen, welche ihr 20bn ſeit drey Jabren zu ſtehen haben. Dieſe Linſchränfung iſt ebenfalls billig, weil diejenig-n, die es länger in Rückſtand gelaſſen, die Vermutbung, daß ſie es nichr mehr zur äuſſerſten YTothdurft gebrandet, wider ſich haben. E02 Daßibey Zeſtimniung des Seſindelohns auf die Arbeit, Alter una Geſchlecht. der verſchiede: nen Dienſtboten Rückſicht zu nehmen, dabey aber jederzeit ein richtiges Verhältniß zwiſchen dem Zohn urtb den Bedurfniſſen des Dienſtvolkes zu beobachten, und warum an denen Orten; wo, eine gewiſſe“Dienſtzwangs-Zeit, wie 3.3. in Schleſien, eingeführet iſt, hierunter eine Ausnahme zu machen ſep. Bey der Beſtimmung des Geſindelohns iſt auf eines Jeden- Arbeit, Alter und Geſchlecht billig Rückſicht zu nehmen. .'„Se wichtiger. die Verrichtungen eines Dienſtboten ſind, und je mehr Verantwor- tung er dabey über fich hat, je größer muß auch ſein Lohn ſeyn. Einem Statthalter; Schirrmeiſter und Meyer, muß daher ein höheres Lohn, als einen bloßen Hoffnecht, ausgeſeßket werden. Je mehrere.und ſchwerere Arbeit ein Dienſtbote zu verrichten hat, oder verrich« ten Fann, je mehr verdienet er auch belohnet zu werden. Ein Großknecht erhält alſo mir Recht ein ſtärkeres Lohn, als ein Kleinknecht, und dieſer wiederum mehr, als ein bloßer Dienſtjunge.; Auch in Anſehung des Geſchlechts, iſt bey der Beſtimmung.des Lohns ein Unter» ſcheid zu machen. Einer Magd iſt daher überall weniger Lohn augsgeſeßet, als einem Knecht, weil theils ihre Arbeiten weit leichter, und theils ihre Bedürfniſſe geringer ſind, „Oecon. For. 1. Theil.. Ee Dieſes 218| Erſtes Hanptſtück. Dieſes mannigfaltigen Unterſcheides unerachtet, iſt bey allem Geſindelohn als eine Hauptregel und allgemeiner Grundſaß vorauszuſeßen, daß ſolches jederzeit mit den Bedürfniſſen der dienenden Perſon, in einem gewiſſen Verhältniß ſtehen müſſe.| Denn da ein jeder Dienſtbote ſeine ganze Dienſtzeit, bloß zum Nugen des Brodherrn anwenden muß, und ihm folglich keine Gelegenheit, auf andre Weiſe etwas zu verdienen, übrig bleibet, ſo erfordert es die ſelbſtredende Billigkeit, daß ihm der Brodherr wenigſtens ſo viel an Lohn, als er zu ſe:nen unentbehrlichen Bedürfniſſen nöchig hat, zu reichen ſchul- dig ſey,(a) wenn man» thn.nicht in die Nothwendigfeit zu ſtehlen, oder ſonſt unrichtige Wege zu-betreten, ſeßen will. (a) An einigen Orten, beſonders in Schleſien, gehöret es. zu den beſondern-Gerechtfamen der Grundherrichaſt, daß ein jeder Unterthau gewiſſe Jahxe, für ein ganz geringes Lohn, wobcy ſonſt ein andrer Dienſibote nicht beſtehen könnte, auf dem Hofe dienen muß. Sind dieſe Zwangs- jahre aber verſtrichen, ſo bekommt er das ſynſt landübliche Lohn. Ein jeder“ ſichet hieraus, daß der an ſich unleugbare Grundſaß von dem Verhältniß des Lohns und der Bedürfniſſe in dieſein Fall keine Anwehre finde. Denn hier liegt ein beſonderes auf Verträge.oder einer geſeßmäßigen Landesgewohnheit beruhendes herrſchaftliches Vorrecht zum Grunde, welches den Obrigfeiten, ohne ihnen ein Theil ihrer rechtmäßigen Einfünſte zu entziehen, nicht benommen werden kann. Auch wird dieſer Dienſtzwang nur bey den wenigſten von den Unterthanen in wirkliche Ausäbung geſeßet, ſondern derſclbe durch Erlegung einer billigen Geldſumme abgelöſet. Denn die Herr- ſchaften ſelber würden ſich, wenn ſie alle ihre Untexthanen- nach der Neihe, dieſe Zwangszeit, die gemeiniglich in drcy Jahren zu beſtehen pfleget,„äbdienen laſſen wollten, ſehr oſt in die Verlegen- Heit, mit ungeſchiften Dienſtboten beläſtiget zu werden, geſeßet ſchen. 4 ;) Geir 228.- Von der LTothwendigkeit die veraltete Geſinde-Ordnungen zu erneuern, und warum aufkeine andere Lohnſägte, als die darin enthaltene, zu erFfennen, auch bey den Gütertaxen zum Grunde zu legen. In allen wohlgeordneten Staaten, beſonders auch in den Königl. Preußiſchen Ländern, iſt? ſchon von je her, faſt in einer jeden Provinz„ das Lohn des Dienſtvolkes, durch beſondere Geſinde- Ordnungen veſtgeſeßet." Allein ihnen iſt das Schiſal, das faſt alle Geſeße haben, wiederfahren. Site ſind veraltet, und ſaſt niemand hat ſich weiter darnach geachtet. ; Beſonders hat das zu unſern Zeiten mehr als ſonſt jemahl aufſäßige und unbändi- ge Geſinde, dieſe geſezmäßige Vorſchriften nicht weiter veſpectiren wollen, ſondern faſt al- ſenthalben, beſonders wo ein Mangel daran. geweſen, ein höheres Lohn erpreſſet. Die Brodherren ſelber, vornehmlich die Einwohner in den Städten, haben ſie darinn unter- ſtüßet, und einer dem andern ſein Dienſtvolk., durch Anbiet ung mehrern Lohnes abſpen- ſtig zu machen geſuchet. Hierdurch ſind denn die in den alten Geſinde-Ordnungen hierun- ter geſeßte Gränzen gänzlich. yerrücket worden, und die ganze Sache iſt in die größeſte Un- ordnung gefommen. Ordentlich wirthſchaftende Herrſchaften und Brodherren, die kein, oder doch nicht genugſames unter dem Zwange ſtehendes eigenes Dienſtvolf haben, ſind darüber in große Verlegenheit gerachen, und ihre Wirthſchaften durch. das übertriebene häufige Geſindelohn gar ſehr erſchweret worden. Gewiſſermaßen wollen ſich auch die in den alten Geſindeordnüngen dieſerhalb ge- gebene Vorſchriften, zu unſern jeßigen Zeiten nicht mehr füglich paßen. Ju dem vn 3 vorſte- Von den allgemeinen BegriFen, die ein Richter ce. 219 vorſtehenden 6. habe ich als einen unleugbaren allgemeinen Grundſaß vorausgeſeßet, daß das Lohn des Dienſtvolkes jederzeit mit deſſen Bedürfniſſen in einem richtigen Verhältniß ſtehen müſſe, welches auch in den alten Geſinde- Ordnungen in Anſehung der damahligen Zeiten, gehörig geſchehen iſt. Wem aber iſt nicht bekannt, wie ſehr ſich die Sache in unſern Tagen hierunter geändert hat? Faſt alle Kleidungsſtücke, die ein Dienſtbote, er ſey männlichen oder weiblichen Geſchlechts, gebraucher, und worinn der Hauprtheil ſeiner Bedürfniſſe beſteher, ſind wenigſtens Ein Drittel höher im Preiſe,-als ſie vor Alters ge- weſen.» Lohn und Bedürfniſſe, ſtunden ſol. 1. Jn den ſämmtlichen Königl, Preußiſchen Landen iſt, in Anſehung desjeni- gen,. was-ein jeder Unterthan zu den allgemeinen Laſten beytragen muß, zwiſchen den Städten und dem platten Lande ein großer Unterſcheid. Ganz andere Grundſäße, oder principia regulativa, wie man es nach der gewöhnlichen Cameralſprache zu nennen pfle- get, werden in den Städten, und ganz andre wiederum auf dem platten Lande,-bedbachtet, Bey den Hauptabgaben in den erſten, leget man die Conſumtion, bey den leßtern.aber,dis Größe und den Ertrag der Grundſtücfe, zum Grunde.- Da wir es gegenwärtig nur bloß mit den leßtern zu thun haben, ſo werden wir uns auch mit Entwickelung der ſtädtſchen La- ſten, oder vielmehr Sculdigfeiten, nicht befaſſen dürfen. s IT. Da die meiſten Laiſpgüter urſprünglich Lehne ſind ,: dieſe aber, außer ihren Beytrag zu Kriegeszeiten, von Moi eigentchümlichen Acker von allen Laſten und Abga- ben frey waren, ſo iſt dadurch der in dieſem Stück ſehr merfliche Unterſcheid zwiſchen Rit- ter- und Contribuablen oder ſteuerbaren Aker entſtanden. TIL. Auch giebet es auf dem Lande gewiſſe öffentliche Abgaben, die zwar nicht un- mittelbar zu den Landesherrlichen Caſſen fließen, dem ohnerachtet aber do< das Vorrecht, ſo dieſe haben, in allen Stücken genießen. Der weitere Verfolg dieſer Sache wird zeigen„daß die gegenwärtige, vorläufige Erinnerungen nicht ohne zureichenden Grund gegeben worden ſind, ſondern. zur Erläute- rung der Sache viel beytragen. nN; Qs. 2325 Von den1 Lehns- Ritterpferde- Selde. Das Zehnsritterpferde-Geld iſt-die erſte allgemeine Landesabgabe, welche nicht allein in der Neumark, ſondern auch in allen andern“Königl. Preußiſchen Landen, wo ehedem Lehngüter vorhanden waren, oder noch gegenwärtig unter zewiſſen Einſchränfun- gen vorhauden ſind, entrichtet werden müſſen.(a) Diie Natur der Sache giebet es von ſelber, daß dieſe Lehnspferde-Gelder nur bloß von den Herrſchaften, deren Güter ehedem Lehn waren, abzuführen ſind, und der Bauer dazu nichts beytragen könne. Ein Lehnsritterpferd iſt auf 40 Rchlr.(b) jährlich veſtgeſekßet, und dieſe Abgabe wird, da ſonſt die ſteuerbare Hufen wonatlich vergeben werden müſſen, nur“ quartaliter abgetragen.(ce)' Von dem Lehns*- oder Rittera>er wird, außer dieſem Lehnsrittetpferde-Gelde ſon? nicht das geringſte weiter entrichtet.(d) (a) Die Schuldigkeit der Lehnkräger beſtand ehedem darin, daß ſie bey Entſiehung feindlicher Unry- hen eutweder ſelber auffißen, oder gewiſſe bewaſgete und berittiie Mannſchaft, zum Dienſt des Lehnsherrn und Vertheidigung des Vaterlandes, auf ihre Koſicn geſtellen und unterhalten muſten, wie-ſolches einem jeden aus der Geſchichte der alten Zeiten zur Gnüge bekannt iſt. Nach Einführung des militis perperui, wärd dieſes ein unbraucker iſt nicht allein von der Contribution und. dergleichen. baaren öffentlichen Geld- abgaben, ſondern auch von allen andern Präſtationen, z.B. Einquartirung, Vorſpann, Fourage- lieferung, u. d..m. frey. Auch bey dem Anbau der Nitteräcker, wenn z. B. Bauern auf demſel- ben angeſeßet werden, dauert. dieſe Freyheit von.allen öffentlichen Landesabgaben und Präſtatio- nen fort. Ein Bauer, der blos Nitteracker beſitet, iſt, daß ich dieſes durc; ein Beyſpiel näher erläutere, bey militariſchen Durchzügen Einquartirung einzunehmen nicht ſchuldig. Dieſe Frey? Heit Flebet dem Grund und Boden an, und kann daher durch die perſönliche Umſtände des Beſs kers nicht geändert werden noch verlohren gehen. 6. 233: Von der Landes-Contribution oder Steuern, deren Einrichtung, und von welchen Orten ſolche gegeben werden. / Die Contribution, oder, wie es an einigen Orten genannt wird, die Steuern, ſind die zweyte-Garrung der öffentlichen baaren Abgaben, welche von dem Landmann ent- richtet werden müſſen. Es 224 Erſtes Hauptſtü, Es iſt ein Weil'der jährlichen Einfünfte, ſo die Beſiker dem Landesherrn»von ih- vem Acker abgeben.| Bey Beſtimmung dieſer Abgabe hat man die Hufenzahl zum Grunde geleget, da- bey aber nicht bloß auf die Aergröße, ſondern auch auf die innere Güte deſſelben, Nück- ficht genommen.(a) | In der Mark.und Pommern iſt dieſes bloß eine Abgabe, welche. auf dem, Bauer- ) aer haftet,(b) | In Provinzien, wo es keine eigentliche Löhne, folglich auch feinen eigentlichen Rittera>er giebet, wird dem ohnerachtet ein Unterſcheid unter dem Dowinial- und Bauer- Acer gemacht. Von beyden müſſen zwar Steuern, jedoch unter verſchiedener Beſtim- mung, entrichtet werden.(c) In den Marken iſt ein Theil, der aufgebrachten Contribution zu des Landes und 14! der Stände eigenen Nothdurften beſtimmet, und nur der Ueberreſt davon fließetuzu den DIM Landesherrlichen Caſſen.(4): "(a) Man kann nicht leugnen, daß die ehemahlige Claßifications- Commiſſarien, ſs verhaßt auch ge- meiniglich dergleichen Commißionen, den nicht alles überſehenden Landleuten zu ſeyn pfiegen,* hierunter ſehr gerecht und billig verfahren haben. Denn ſie haben es nicht blos bey der Größe der Hufen bewenden laſſen, und eine der andern gleier keiner Contribution, und überhaupt keinen andern öffentlichen Abgaben, als nur blos allein den Lehnsritterpferde- Gel- dern, in der Mark und Pommern, unterworfen ſind.; ZWI- Inzwiſchen finden ſich in dieſen Provinzien wohl wenige Landgüter, auf welchen nicht die Herrſchaften, auſſer dem RitteraEcr auch verſchiedene contribuable Hufen beſißen. Unter dieſen mit dem herrſchaftlichen NitteraEer verengten contribnablen Bayerhufen iſt, nach“ der einge- führten und dadurch veſigeſeßten Obſfervanz, ein Unterſcheid-zu machen, ob ſelbige bereits vor der Geſſi ude erſt nachher, mit demſelben. vereiniget und unter, dem herrſchaftlichen Pfluge befindlich geweſen. ſ Die vor der Claßificativn-bereits unter dem herrſchaftlichen Aeker befindlichen contribuablen Bauerhufen ſind gleichſam demſelben auf beſtändig einverleibet, dergeſtalt, daß Feineny'Gutsei- / genthüimer Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter 1c. 225 genfhümer ſolche abzubauen zugemuthet werden Fann, welches nachher durch ein Königliches Edict auch ſo gar auf diejenige Hufen, die bis 1740 von der Herrſchaft beſeſſen worden, extendi- Yet iſt. Das baare Coutributions-Quantum muß zwar-von denſelben, ehen jo wie von den wirk- lich beſcßten, entrichtet werden. Die übrige von don contribuablen Hufen ſonſt zu leiſtende Din- ge aber, beſonders an Vorſpann, werden, nach der oben erwähnten Obſervanz, von diefen mit dem Nitterac>ker vereinbarten Hufen nicht geleiſtet, ſondern müſſen, wie mau es in der in dieſem Stück gewöhnlichen Wirthſchafts- Sprache zu nennen pfleget,-von den übrigen wirklich beſeßten Baucrhöfen mit verfahren werden.| Diejenige Bauecrhufen aber, ſo die Herrſchaften nach der Claßificativn an ſich gezogen und mit ihrem Nitteracker zu vereinigen geſuchet haben, müſſen ſie nicht allein in allen baaren Abga- ben mit vergeben, ſondern auch alles übrige, gleich den wirklich beſeßten Bauerhöfen, davon lei- ſien. Ja, nah den in den Königl. Preußiſchen Ländern ergangenen Verordnungen, iſt es ſiraf- bar, wenn nicht dergleichen wüſte gewordene Hufen alsbald wieder beſetet werden. (c) Eine dergleichen Beſchaffenheit hat cs beſonders in Schleſien. Von dem Dominial- Acker wer- den daſelbſt nicht allein einige pro Cent weniger an Steuern, als von dem Baueracker, gegeben, ſondern es iſt auch derſelbe von allen andern darauf ſonſt haſtenden Präſtationen, beſonders von dem Vorſpann, frey. (A) Aus denjenigen Fond, welcher von den auf die contribuablen Hufen ausgeſchriebenen Geldern ſür des Landes und der Stände Nothdurft beſtimmet iſt, entſtehet die bekannte Marche- und Mo- leſtien- Caſſe. Vorſpann zu Kriegesfuhren, Vergütigungen in Remißionsfällen, Diäten in Creiß- und Landesſachen, und andre dergleichen Ausgaben mehr, werden aus derſelben beſtritten. In den mehrcſien Provinzien iſt dieſc Laſſe der Dispoſition und Berechnung der Creißſiän- de, unter dem Borfiß und Directiou der Herren Creiß-Directoren und Landräthe überlaſſen; in au- dern aber haben die Cammer-Collegia ſelbige nach ſich genommen. Jh weiß wohl, daß die Land» ſtände hierüber mancherley Beſ5werden führen, und ſolches als c ye Kränkung ihrer Gerechtſame anſchen. Ob und in wie weit aber.dieſe Beſchwerden gegründct find, zu erörtern, iſt weder der Ort hiezu, noch auch meinen Abſichten gemäß. 5. 234» Von dem Cavalleviegelde, deſſen Urſprung, und von wem es entrichtet wird. Das Cavallerie- Geld iſt in der Neumark ebenfalls eine von dem platten Lande aufzubringende und zu den königlichen Caſſen fließende baare Abgabe.(a) Dieſes Cavallerie Geld wird gleichmäßig nur bloß von den contribuablen Bauet- hufen verrichtet, ohne daß die Grundherrſchaft, in Anſehung.ihres Ritterackers, das ge: ringſte dazu beyträget,;] Cs verſiehet ſich anbey von ſelber, daß in den Königl. Preußiſchen Ländern, wel» . db) Hieher gehöret beſonders das'ſouveraine Herzogthum Schleſien, imgleichen die erſt vor kurzen auf cine ſo glorreiche Art von des jekt regierenden Königes Majeſtät, in Preuſſen und Pohlen neu acquirirte Provinzien. Ueberhaupt findet man in den neuen Provinzien, der Anzahl nach, weit wenigere Arten von Abgaben, weil unter den beſtimmten Steuern alles mit begriffen iſt. Es mag dieſes gewiſſermaßen aus verſchiedenen Urſachen als ein beſonderer Vortheil und Vorzug an? geſehen werden. Denn obgleich in dieſen mit eben ſo groſſer Ordnung als Gerechrigkeit beherrſch! ten Staaten, kein Einwohner mit Fug und Grunde, über ſeine Kräſte mit Abgaben beläſiiget zu ſeyn, ſich beſchweren kann, ſv iſt es doch allemahl weit angenehmer, ſolche unter einer Rubrik mit einmahl abzutragen, als wenn man ſich auf eine ſo vielſältige Weiſe, daß man eine continibuable Creatur ſey, erinnerlich machen laſſen muß. 9. 235% Von der Fouragelieferung für die Reuterey, ſo wohl in den Sommer: als Wintermonaten. Eine große Aehnlichfeit mit dem Cavallerie-Gelde hat die vor einiger Zeit einge- führte Fouragelieferung für die fönigliche Reuterey. Nach der gegenwärtig gemachten Einrichtung muß ſelbige 4 Monate mit Gras, g Monate aber mit Hartfutter, verpfleget werden. Die Verpflegung ſowohl mit Graſe als Hartfutter iſt wiederum eine. Schuldig- eit, welche nur bloß den Beſißern der contri*aablen Hufen oblieget, und wovon die Herr- ſchaften, in ſo ferne ſie nicht ſteuerbare Hufen unter dem Pfluge haben, gänzlich be- reyet ſind. "E.e Eine jede Provinz iſt für die in derſelben einquartierte Reuterey, nach einer ge- wiſſen von den Landſtänden ſelber zu machenden Anlage, die Verpflegung, ſowohl in den Sommer- als Wintermonaten y zu beſorgen gehalten. In der Neumark, z. B. ſtehen gegenwärtig 14 Eſquadronen, deren Verpflegung dieſer Provinz oblieget. Inzwiſchen iſt hiebey wohl. zu merken, daß dieſes nicht als eine wirkliche neue Landegabgabe angeſehen werden könne. Denn dasjenige, was die contribuable Untertha- net dieſerhalb abliefern müſſen, wird, nach einem gewiſſen beſtimmten Saß, aus den kö- niglichen Caſſen, ſo bald die wegen wirklich geſchehener Ablieferung eingereichte Liquida- tionen an gehörigen Ort einlaufen, ſofort prompt und baar bezahlet. In der Neumark ſind die Säße in den Grasmonaten fur jedes Pferd monatlich 1 Rthlr. 8 Gr. Jn Anſehung des Hartfutters aber wird jeder Scheffel Hafer mit 8 Gr. der Centner Heu ebenfalls mit 8 Gr., und ein Scho> Stroh mit 2Rhlr. 12 Gr, bezah- let. In Provinzien, woriun, wegen ihrer Lage, der gewöhnliche Preis des Hafers und des Heues höher ſtehet, ſind auch die deshalh veſtgeſegte Sate verhältnißweiſe erhöhet.“ Unter den Landſtänden, ſelber verurſacher dieſe neue Cavallerie-Verpflegung viele Zwiſtigkeiten und Debatten. Die unbequartierte Kreiſer glauben immer vor die bequar- tierte dadurch beſchweret zu ſeyn, daß. ihnen die Ablieferung ihrer hierzu beyzutragenden Fourage wegen der Entfernung weit läſtiger falle, und ſie ſich, um ihrer Shuldigfeit ein Genüge zu thun, gemeiniglich den Händen wucherhafter Lieferanten zu überlaſſen genöchi- get ſehen. Die bequartierte Kreiſe, die dieſe Unbequemlichkeiten an und vor ſich ſelber nicht leugnen können, glauben inzwiſchen auf ihrer Seite ebenfalls von der Sache Laſten zu haben, wovon die unbequartierte nichts wiſſen, ſondern gänzlich befreyet ſind.| viele " Bon den allgemeinen Begriffen, die ein Richter te. 227 viele Hin- und Hermärſche, die an den Standorten der Truppen nicht unterbläiben fön- nen, imgleichen die Bequartierung der Dörfer in den Exercierzeiten, werden hierunter beſonders entgegen geſeßet, und in Compenſation zu bringen geſuchet, JI. nun, befonders in den Kaufanſchlägen, deshalb ecwas-gewiſſes abgezogen, und dadurch ver Werth. des Gutes um ſo viel vermindert worden, ſo wurde ſolches zum offenbaren MNachtheil des Verkäufers gereichen. GC-236« Von dem Zufen- und Giebelſchoß, deſſen Urſprung, wozy es verwandt werde, und wer dazu contribuiren muſſe. Der ſo genannte Zufen- und Giebelſchoß iſt ebenfalls eine allgemeine Abgabe, welche in der Neumark entrichtet werden muß. Dieſe Abgabe fließet in eine beſondere unter der Direction und Aufſicht der Land- ſtände ſtehende Caſſe. Der größeſte Theil davon wird zu einem an die churmärfiſche Landſchaft abzuführenden jährlichen Beytrag, wozu die von dem ganzen Lande ehedem übernommene Bezahlung gewiſſer alten churfürſtlichen Schulden Gelegenheit gegeben ha- ben ſöll, angewandt. Außerdem werden auch verſchiedene Beſoldungszulagen und ande- re unentbehrliche Kreisnothdurften aus gedachter Caſſe beſtritten. Die Ausſchreibung dieſer Auflage geſchiehet nur jährlich einmahl, und zwar ge- wöhnlicherweiſe gegen Martini. Hierzu müſſen alle Dorfseinwohner, auch ſelbſt diejeni- ge, die feinen Aker beſißen, ſondern eine andere Art von Nahrung haben, contribuiren. Die gemeine Säße der zu dieſer Caſſe fließenden Einnahme beſtehen in folgenden: a) Ein jeder Bauer oder Koſſate giebet von ſeinem Hauſe 8 Gr. Giebelgeld, und von jeder Huſe, die er beſißet, 2 Gr. Zufenſ, Wenn die Herrſchaften ſelber ſteuerbare Hufen unter dem Pfluge haben, ſs kommt ihnen dieſer Beytrag, in Anſehung ſolcher Hufen, ebenfalls mit zu gute. Und hiermit würde ich mein Verſprechen, die in der Neumark auf den Landgü- tern haftende öffentliche Laſten und Abgaben zu einem Beyſpiel nahmhaft zu machen ,, in ſo weit erfüllet haben. In dieſer Provinz kann ſochanes Verzeichniß in allen vorfommen- den Fällen ſicher zum Grunde geleget und demſelben gefolgert werden. Daß aber ſelbiges in andern Provinzien, geſchweige denn in fremden Ländern, keine buchſtäbliche Vorſchrift abgeben könne, wird wohl ein jeder von ſelber einſehen. Meine Abſicht iſt bey deren Einrückung, wie ich bereits 5. 2392. ausdrücklich erinnert habe, auch nur lediglich dahin gegangen, daß ich dadurch eine Anleitung, wie man ſich in dergleichen Fällen zu verhalten habe, mittheilen wollen. Inzwiſchen hat bey dieſer Gelegenheit manches erinnert und angeführet werden können, welches meinen Landesleuten nicht unangenehm und unnüß ſeyn wird, und auch 'an ſich ſelber von den Abſichten dieſes Werkes nicht abweichet, G,2 25.85 Von den Bau- und Reparaturkoſten, als einer ebenfalls nothwendigen . baaren Wirthſchafts- Ausgabe. Zu den nothwendigen-baaren Wirthſchaftsausgaben mögen ferner: 3. Die erforderlihe Bau- und Reparaturkoſten der noöthigen Wirthſchaftsge- bäude, mit dem größeſten Recht gezählet werden. Die Nothwendigkeit tüchtiger Wirthſchaftsgebäude, iſt ſhon vorhin umſtändlich erwieſen worden,. Eine natürliche Folge.iſt es daher, daß dasjenige, was auf die Erhal- tung nothwendiger Dinge verwandt worden, auc an und vor ſich ſelber nothwendig ſey. Als eine allgemeine Wirthſchaftsregel hat man hierbey zu beobachten, daß man ſich niemahl in Ausbeßerung der Gebäude ſaumſeelig finden laſſen, vielweniger ſollich vorbe- dinget, daß der Pächter dieſelben in Dam und Fach erbalten upd in eben demjenigen Zujrande, als er ſie empfangen hat„ wieder zurückgewähren müſſe. Eine Vorſicht, die nicht allein bey Privatpachten der Klugheit gemäß, ſondern deren Beobachtung Maud bey den in unſern Tagen ſo gewöhnliden öffentlichen Verpachtungen, der unter Vormundſchaft oder andrer gerichtlichen Verwaltung ſtehenden Güter, vm ſo mehr nothwendig iſt, als in diejen Sällen die Pächter nod) weit weniger hierunter überſehen werden mögen. 6. 240. 232 Erſtes Hauptſtück, 62.7.1240: Poy den unter der Beyennung von Wirthſchafrs- Loothdurfren befannten nothwendigen Wirthſchafts- Ausgaben, und deren Eintheilung in aÜgemeine und beſondere. Von allen übrigen nothwendigen baaren Wirthſchaftsausgaben beſonders zu han- deln, würde viel zu weitläuftig und unſerm gegenwärtigen Endzweck, der nur auf Mit- theilung allgemeiner Begriffe von der Landwirthſchaft und ihren Theilen abzielet, zuwider ſeyn. Es gehen dieſelben in einer jeden Landwirthſchaft ins unendlich Kleine, die aber dem öhnerachtet zuſammen genommen öfters ganz anſehnliche Summen betragen. Sie verdienen daher, beſonders in unſern Tagen, um ſo mehr eine gewiſſe Aufmerkſamkeit, als anjekt alles, was in einer Landhaushaltung gebrauchet wird, gegen die vorige Zeiten im Preiſe gar ſehr geſtiegen iſt. Die Dinge, die auſſer den vorerwähnten drey Nummern eine nothwendige baare Ausgabe in der Landwirthſchaft verurſachen, ſind 4. Unter dem Nahmen von Wirtbſchaftsnothdurften befannt, Man kann dieſelben theils in allgemeine und theils in beſondere eintheilen. ; Allgemeine Wirthſchaftsnothdurften nenne ich diejenigen, die.in allen landwirth- ſchaftlichen Haushaltungen unentrbehelich ſind. Unter den beſondern aber, werden ſolche Ausgaben verſtanden, welche nur durch gewiſſe, nicht auf allen Landgütern anzutreffende Wirchſchaftsrubrifen verurſachet werden. Bey allen Wirthſchaftsnothdurften, ſie mögen allgemeine oder beſondere ſeyn, iſt es eine unumſtößliche Grundregel, daß ſelbige vur in ſo weit, als ſie niht aus den eignen wirthſchaftsproductten beſtritten werden können, unter den baaren Ausgaben Plarz greifen. Der größeſte Theil davon iſt von der Beſchaffenheit, daß- wenn auch gleich ihre Zubereitung für baares Geld geſchehen muß, dennoch die Materialien dazu in der Wirchſchaft ſelber zuwachſen und erzeuget werden. Wie wirthfchaftlich es aber ge- handelt ſey, wenn man einen Theil der Wirchſchaftsnothdurften von ſeinen eignen gewon- nenen Producten verfertigen laßen kann, giebst die Natur der Sache von ſelber. Die zum Gebrauch nöchige Dinge gerachen nicht allein gemeiniglich.weit tüchtiger und dauer- hafter, ſondern es wird auch dadurch nicht ſelten eine ſonſt.nöthig geweſene anſehnliche haare Ausgabe, deren Verminderung in einer jeden Wirthſchaft ein ſehr wichtiges Stuck iſt, erſparet. Die nähere Zergliederung einiger von den ſonſt gewöhnlichen Wirthyſc afts- nothdurften, wird dieſes noch deutlicher machen.?. 67 DAT Pon den allttemeinen Wirthſchafrs- X7orbdurfren, beſonders dev in allen Zandwirtbſchaften nöthigen EBiſen- und Schmiedearbeit. Zu den allgemeinen» in einer jeglichen Landhaushaltung unentbehrlichen Wirch- ſchaftsnothdurften, können beſonders Eiſen- und Schmiedcarbeit, Seiler- Riemer- Stell- und Rademacherarbeit, imgleichen Salz“ und Theer over Wagenſchmier gerech- net werden.|; ; Nicht Von den allgemeinen-Begriffen, die ein Richter ze. 233 Nicht bey allen, hat eine gewiße Sparſamkeit Statt, und nur bey einigen von dett- ſelben, kann die im vorigen 6. gegebene Regel zum Grunde geleget werden. Wer tüchtige Wagen, Pflüge und Eggen haben will, der muß es an tauglichen Eiſen nicht ermangeln laßen. Nur hat ein aufmerkſamer Landwirth dafür Sorge zu tra- gen, daß zu einem jeden Wirchſchaftsgeſchäfte die für daſſelbe ſich ſchiende Art von Eiſen angeſchaffet werde. Geſchiehet dieſes nicht, ſo wird dadurch öfters eine weit größere Men- ge von Eiſen, als ſonſt nöchig geweſen wäre, verſchwendet,- folglich dieſe Ausgabe ohne Noth erhöhet; Werz. B. zu den Pflügen gar zu weiches Eiſen nimmt, dex fann ſich, weil ſolches zu geſchwindewegläuft, auf deren Dauer nicht lange verlaßen. Er braucher alſo zu dieſem Wirchſchaftsgeſchäfte mehr Eiſen, als ein andrer, der hierunter eine beßre Wahl zu rreffen verſtehet, Die Schmiede, denen ihr Lohn anf dem Lande auf ein, gewiſ: ſes veſtgeſeßet iſt, und alſo hier den gewöhnlichen Handwerksgebrauch inUeberſeßung ihrer Arbeit nicht anwenden können, ſuchen ſich deshalb gemeiniglich dadurch, daß ſie mehr Ei- ſen, als nöthig iſt, fordern, zu erholez, Genaye und erfahrne Wirthe wiſſen aber, wie viel Eiſen zu einer jeden Arbeit erforderlich iſt.(a) Dieſes wird den Schmieden zugewo- gen, und dadurch alle Bevortheilung vermieden. Auch ſuchet man in ordentlichen Wirch- ſchaft2n das alte Eiſen aufzuſammeln, und bey den vorfallenden neuen Arbeiten wieder mit zu verbrauchen. Das Eiſen verurſachet in ven meiſten Haushaltungen, da es nicht ſelber erzeuget wird, ſondern ſchlechterdings für baares Geld erfaufet werden muß, faſt unter allen Wirthſchaftsnochdurften die ſtärkſte Ausgaben. Es iſt daher, die vorhin be- merkte Arten von Sparſamkeit dabey anzuwenden, um ſo mehr der Vernunft und Klug- heit gemäß. Und wenn man bey Abnahme der Vormundſchafts- und Adminiſtrations- Rechnungen, ob hierunter richtig geſpahret und nicht eine'ienge von Eiſen unnürer- weiſe verſchwendet worden ſey, gehörig beurthbeilen will ,/ 40 muß man von allen die- fen Dirigen nothwendig eine zureichende Kenntniß baden. Lben ſo verhält es ſich auch, wenn dieſe Wirtbſchaftsausgabe bey den Güter» tayen auf etwas gewiſſes beſtimmt werden ſoll, (a) Damit ein jeder, der hierunter aufmerkſam zu ſeyn Urſache Hat, eine deſto ſicherere Anleitung, wornac, 1x Pfund. h) Zur Beſchlagung der Tage und des daran befindlichen Krebſes, wie es genannt zu werden pfleget, 3 Pfund.; 1) Zur Beſchlagung des Pflugbalken, 3 Pſwnd. Bey Zuſammenrc ein in einem guten Mittelboden erſorderlicher herrſchaftlicher Pflug zur Nichtſchnur angenommen worden. Denn die Vernunft giebt es, daß ein ſiarker Bo- den ſiärkere, und ein geringer Aker ſchwächere Pflüge erjodere. Ein jeder, der ſich der angege? benen Regeln mit Nuten bedienen will, kann alſo von der vorhin beſtimmten Summe, nachdem" ſein Aer ſtärker oder ſchwächer iſt, verhältnißmäßig abnehmen oder zuſeßen. Ueberhaupt mag ſo viel mit Wahrheit behauptet werden, daß Pflüge von vorbeſchricbener Stärke in den wenige ſien Ae>ern zu ſchwach feyn-werden. Bey den Bauerpflügen aber mtß, wegen der ſchwächern Anſpannung, wenigſtens 3tel von der vorbenanuten Summe des Eiſens zurückgeſchlagen werden. So viel die jährliche Unterhaltung der im Gebrauch vorhandenen Pflüge anbetrift, ſo iſt deshalb folgendes zu merken: 2.) Ein jeder ſtets im Gange. befindlicher Pflug, muß jährlich zweymahl neu verſchuhet oder angeleget werden. Hiezu werden jedesmahl 23 Pſund, und alſo auf das ganze Jahr 5 Pſund Eiſen erfoderk. b.) Derunterpflug nebſt dem daran beveſiigten Schaar, muß alle 2 Jahre neu angeferti- get werden. c.) Das Kolter und die übrige Theile des Pfiuges können, wenn ſie gehörig in Acht ge nommen werden, verſchiedene Jahre ausdauern. In Anſehung des Fuhrwerks iſt ein Unterſcheid zwiſchen den Schien- und ſv genannten Pufwagen, zu machen. Zur neuen Verfertigung des erſten werden 360 Pjund Eiſen erfodert, die lekte Art aber kann mit 50 Pfund beſtritten werden. Bey beyden iſt, wie ſieh von ſelber ver ſiehet, bey der Umfcrtigung das alte Eiſen immer wieder zu Hülfe zu nehmen. Zur neuen Anfertigung einer in einem guten Mittelboden gewöhnlichen tüchtigen Egge, brauchet man nicht über 10 Pfund Eiſen anzuwenden, und bey deren Umfertigung iſt das no" vorhandene alte ebenfalls wieder brauchbar. Zur Beſchlagung eines Pferdes werden, mit Einrechnung der alten Hufeiſen, die immer wieder mit eingeſchmiedet werden können, jährlich 6 Pfund neues Eiſen gerechnet. Die Zuſammenhaltung des auf einem Landgut nöthigen Geſpannes mit den vorerwähnten Säßen, wird von ſelbſt beſtimmen, wie viel in einer jeden Wirthſchaft an Eiſen jährlich gebrau“ , zu wenig als zu: viel hun könne. Die deshalb.nöchige baare Ausgabe kann auch auf. kei- nerley Art gemindert werden, weil der Salzdebit überall ein landesherrliches Regale iſt.; Inzwiſchen iſt ſowohl für Menſchen als Vieh ein gewiſſes zur jährlichen Salzcon- ſumtion beſtimmet, wovon in dem 2ten Hauptſtä eine nähere Anzeige. geſchehen ſoll. Mies wasy richterlichen Amts wegen, bey Abnahme der. Dormundſchsfts- und Admini- ſtrationsrehnungen, imgleichen bey Wurdigung der Zandguüter, Hierunter geſcheb ei kann, beſtehet alſo darinn, daß man das beſtimmte Quantum mit der Anzabl:der WMenſhen und des Viebes gegen einander halte, und daraus die zu dieſer Rubrik be: Öörhigte Auvsgave beurtbeile,» Jedoch muß ich hiebey wohlbedächtlich erinnern, daß hierunter, beſonders wegen des für das Vieh angeſebten Salzes, nicht zu genau, und nach aller Schärfe, zu verfahren ſey, indem es eine unwiderſprechliche Wirchſchaftswahrheit iſt. daß das Salz zur Geſund- heit und Erhaltung des Viehes ungemein viel beyträget. Beſonders muß ſelbiges bey den Schafen auf feinerleyweiſe. verfürzet werden, indem der öftere Gebrauch deſſelben nicht allein ihrer Geſundheit zuträglich iſt, ſondern auch die Wolle, als der von ihnen'zu erwartende hauptſächlihſte Nuten, offenbar vermehret und verſchönert wird. Schleſien giebet hievon ein unleugbares Beyſpiel, Dieſes-Land hat den Vorzug ſeiner Wolle-haupt- ſachlich dem haufigen Gebrauch des Salzes, und zwar des Steinſalzes, welches von. weit fräftigerer Wirkung als das geſottene hierunter iſt, zu danfen. Auch dem Rindvieh), und beſonders demjenigen, welches zur Maſtung aufgeſtellet iſt, gereichet der öfrere Gebrauch des Salzes, zum offenbaren Gedeien, wie ich mich deshalb auf das Zeugniß aller erfahr- nen Wirthſchaftsverſtändigen ganz ſicher berufen fann. 9. 247- Von dem Theer oder Wagenſchmier, und wie viel davon auf einen jeden Wagen, un ſich in vorFommenden gerichtlichen Fällen darnach zu richten, zu rechnen ſey, Der Cheer oder Wagenſchmier, ſo ſhmußig er auch iſt, und ſo eine große Klei- nigfeit es zu ſeyn ſcheinet, verdienet dennoch an denen Orten, wo keine eigene Theerofen vorhänden ſind, ebenmäßig eine gewiſſe AuſmerkſamFeit, beſonders in unſern Tagen, wo ſeit dem leßten-Kriege dieſe Waare faſt über die Hälfte in ihrem Preife geſtiegen iſt, Wex, wie ſchon vorhin erwähnet worden, feine eigene Theerofen hat(9), der kann zwar der hierunter nöthigen baaren Ausgabe nicht gänzlich arsweichen. Jnzwi- ſchen iſt doch denenjenigen, welche dieſe Ausgabe, ob ſie verſchwenderiſch oder wirthſchafts- mäßig ausgeführet ſey, zu beurtheilen haben, wieviel jährlich für einen im Gange ſeyen- den Wagen. an Theer erfordert werde, und wie hoch man den Preis davon anzunehmen habe, zu wiſſen nothig.(b).. Und auch dieſes wird bey Abnahme der Vormundſchafts- und Adminiſtra- tions-Rechnungen, nicht weniger bey den Gütertaxen, brauet denſelben an. Da tinn der Theer an ſich ſelber nichts als ein geſchmolzenes Kiehnharz oder Fett iſt, ſo iauſet dieſes von dem Feuer ge- ſchmolzenes Kiehnharz durc< das in. dem Topfe befindliche Loch in vas uaterſtehende hölzerue Ge- fäß, welches auf ſolceuden Materialien, alls da- bey vorfallende baare Ausgaben, ſo. viel möglich, erſparet werden. Die Verſchiedenheit der beſondern Wirchſcha“tsrubriken iſt zu vielfach, als daß wir uns in eine genauere Nachweiſung der in einem jeden Fall hierzu erforderlichen beſon- dern Regeln einlaſſen könnten. Nur durch ein Beyſpiel wollen wir unſere Gedanken deutlicher zu machen ſuchen. Es iſt bekannt, daß an deien Orten, wo große Fiſchereyen vorhanden ſind, beſon- ders zu der Winterfiſcherey, große Netße oder Garne erfordert werden. Ein dergleichen Garn foſtet, wenn es ganz neu angeſchaffet werden muß, bey dem jeßigen hohen Preiſe aller Dinge, öfters an die 300 Rthlr., und die nöchige Ausbeſſerungsfoſten können jähr? lich gewiß auch auf 30 bis 49Rthlr. gerechnet werden. Dieſe mit der Fiſcherey verfnüpf- te ſchwere Ausgabe vermindert die Nugtbarkeit derſelben gar ſehr, und es geſchiehet niche ſelten, daß den ganzen Winter hindurch faum ſo viel Fiſche, als die darauf zu verwenden- de Koſten betragen, gefangen und verfaufet werden. Solchemnach hat ein jeder Gurg- beſißer, der eine dergleichen Wirchſchaftsrubrif zu nußen hat, hierunter auf Sparſamkeit Oecon, For, I. Theil. Hh bedacht 242 Erſtes Hauptſtück, bedacht zu ſeyn, doppelte Urſache. Nun aber iſt ferner bekannt, daß der Hanf das Ma- teriale iſt, woraus die Fiſcherneße verfertiget werden. Die Koſkbarfeit der Neße rühret hauptſächlich von dem vielen dazu erforderlichen Hanf, welcher von den Neßſtriern für den theuerſten Preis angerechnet wird, her. Bereits 5. 242. habe ich angemerket, wie in einer jeden Landwirthſchaft von dieſem Spinnzeuge ganz bequem ſo viel, als zu den Wirthſchaftsnochdurfen erforderlich iſt, angebauet werden könne. Ob gleich die Größe und Vielheit der Netze om denen Orten, wo anſehnliche Fiſchereyen vorhanden ſind, eine größere Menge von Hanf, als ſonſt zu den allgemeinen Wirthſchaftsnochdurften nöthig iſt, erfordert wird, ſo ſind-doch auch dagegen auf dergleichen Landgürern gemeiniglich meh- rere Gelegenheiten zum Hanfbau, wohin beſanders: die an den Seen liegende Anger und Werder gehören, anzutreffen.| Schon bloß dadurch, daß man den eigen: gewonnenen Hanf zur Verfertigung der Fiſcherneße anwendet, wird dieſe Wirthſchaftsnothdurfe auf eine doppelte Art gar ſehr ge- mindert. Einmahl fällt alsdeun weiter nichts, als das bloße Macherlohn, unter die baa- ren Ausgaben, und demnächſt kann man, weil zu den Neßen nichts als tüchtige Waare kömmt, vön deren längern Danerhaftigfeit vollkommen überzenget ſeyn. Denn Die Ey- fahrung lehret, daß die Neßſtricker, wenn ſie die Arbeit von ihren ſelbſt erfauften Mate- rialien verfertigen, viek unfangliches Werg und Heede mit untermiſchen. Der ſchändliche die ganze Welt beherrſchende Eigennuß bringer es nicht: anders mit ſich, und ich berufe „mich hierunter mit gutem Fuge auf alles dasjermige, was ich 6.242. in Anſehung der Sei- ferarbeit, inden ſich dieſe Art von Handwerkern auch gemeiniglich mit dem Netſiricken "abzugeben pfleget, angeführet habe. Ueberdem gehet es auch bey dieſem Geſch ſte ſehr wohl an, daß man, in Abſicht ves Macherlohns ſelber, eine gewiſſe Sparſamkeit beobachten, und dadurch die bey dieſer Rubrik ſonſt nöthige baare Ausgabe gar ſehr vermindern kann. Das Netßſtriefen gehö- ret nicht zu den ſchweren und eine vieljährige Erlernung erfordernden Künſten. Faſt ein jeder Fiſcher, wie man auf den an Ströhmen liegenden Fiſcherdörfern wahrnimmt, weiß damit umzugehen), und ſtricket ſich ſeine Nete ſelber. Nur allein herrſchaftliche Gutsbe- ſiver,. denen es ihr Stand, ſich mit dergleichen Verrichtungen abzugeben, nicht erlaubet, müſſen ſich dieſe ihnen öfters ſehr unangenehm fallende AusS5gaben gefallen laſſen- Warum aber ſollte es nicht angehen, daß man unter deu vielen Wirchſchaftsbedienten, die man an den meiſten Orten ancrift, nicht einige von der Art, die mit dergleichen Arbeit umzugehen wiſſen, wählte? Die lange Winterabende, wo mancher nicht weiß, was er aus langer Weile vornehmen ſoll, würden dazu ſehr bequem ſeyn“ Ihid'wenn man auch ſolchen Per- ſonen eine Erkenntlichfeit dafür zufließen ließe, ſo würde doch: ſolche den ſonſt darauf zu verwendenden Koſten bey weiten nicht gleich kommen. Mitſo leichter und weniger Mühe Fann ein auf alles aufmerkſamer Wirch ſich ſeine ihm ſonſt, wenn ſie immer aus dem vol- len geführet werden muß, ſchwer fallende Wirthſchaft erleichtern. Wenn man auch dieſ- zuleßt bemerkte Sparſamkeit für zu gekünſtelt, und daß ſie nicht bey allen Gelegenheiten. Stakt finden könne, anſehen wollte, ſo. wird doch bey demje- nigen, was ich von der Lieferung, des ſelbſt gewonnenen Hanfes-zu- den Fiſcherneßen geſa- get, wohl fein. vernünftiger und erfahrner einigen Zweifel haben. Daß. alſo in allen ge- : richtlichen Von den allgemeinen Begriffen, die ein Nichter 1c. 243 vichtlihen Fällen, wo es auf die Beſtimmung dieſer beſondern Wirry HGaftsnothdurft ankommt, dieſes zur Regel zu nehmen ſey, iſt eine natürliche Folge. Da ich gegenwärtiges nur bloß. zu einem die Sache erläuternden Beyſpiel ange- führer habe, ſo wird ein jeder nachdenfender Wirch und Richter davon auch auf alie ande- re ſich ereignende Vorfälle den gehörigen Gebrauch zu m1 Stroh, um dadurch ſeinen Dünger zu ver- mehren, ſo iſt ſolches zwar an und für ſich ebenfalls eine nüßliche Ausgabe.- Der daraus entſtehende Vortheil hat aber keine fortdauernde Folgen, ſondern gehet nur bloß auf das Gegenwärtige. Nach 3, höchſtens 6 Jahren, hat der dadurch geſtiftete Nußen wieder ein Ende, Sind inzwiſchen dergleichen Koſten zum Vortheil eines Dritten angewendet worden, ſo kann auch deren Vergütigung. nicht ſchlechterdings übergangen werden. 6. 252. Von den wahren tifeliorationskoſten, daß die dabey zu beobachtende Grundſätze bereits in den Berliner Beyträgen zur Landwirthſchaft vorgetragen worden, und dieſer NIaterie ein beſonderes Zauptſtuck gewidmet ſep. Bey der erſten Art von nüßlichen Wirthſchaftsausgaben, nämlich den wirklichen Meliorationsfoſten, will ich mich gegenwärtig nicht aufhalten, weil ich zu dieſer Materie eine beſondere Abhandlung in einem eigenen Hauptſtück gewidmet habe, Auch ſind in den bekannten Berliner Beyträgen zur Landwirthſchaftswiſſen- ſchaft, Iter B. 1lte Abhdl. S, 50, keqq. die bey Verbeßerung der Landgüter zu beobach- fende vornehmſten Grundſägße bereits gezeiget worden, Nach deren Maaßgebung. muß a) feine Verbeßerung mehr koſten als einbringen,-und daher bey Berechnung derſelben mit Klugheit und Vorſicht verfahren, auch ſelbige b) nicht wider die Natur der zu verbeſſeruden Sache vorgenommen werden. e) Die Natur muß vielmehr hierunter der Induſtrie den Weg zeigen. ) Bor allen Dingen iſt dabey eine gehörige Ordnung zu beobachten, und das Nothwendige jederzeit dem Bequemen und Ergöklichen vorzuziehen, ferner eine jede Verbeſſerung e) hauptſächlich in denjenigen Stücken, die einem Landgut fehlen, vorzuneh- men, und | Hh 3€) über- 246 Erſtes Hauptſtück. x) überhaupt dergeſtallt einzurichten, daß daduyr< nicht allein'Der Zuſamntenhang des Ganzen nicht zerrüttet werde, ſondern ſie auch dem Werhältniß des Landgutes ſelber gemäß ſey. Wegen der weitern Ausführung dieſer hier nur im Vorbeygehen furz angezeigten Grundſäße, verweiſe ich den geneigten Leſer billig auf das angezogene Werk und Stelle; und in Anſehung deren Anwendung auf rechtlicern einen Nußen ſtiften, der die darauf verwandte Ko- ſten gar weit überwieget.' Lebet man aber in einer Gegend, wo, der natürlichen Beſchaffenheit nach, ein all- gemeiner Strohmangel vorhanden iſt. und alſo-die Mandel mit: 16..Gr; und noch wohl höher bezahlet werden muß, der'Sud Seiffenſiederaſche'3 bis 4 Rehlr. gilt, und- der Kalk ebenfalls mehr als dreyfach bezahlet, auch dieſes alles 4 bis 5: Meilen weit herbey geholet werden muß, ſo fallen dadurch alle ſonſt bey dem Ackerbau mögliche Vortheile hinweg, und ein vernünſtiger Wirth wird bey einer genauen Berechnung gar leicht überzeuget wer- den, daß er davon mehr Schaden als Nuten zu erwarten habe.. Man wird vielleicht unter dieſen Umſtänden in der beſten Abſicht jährlich 4 bis 500 Rehlr. verwenden, und den- noch in ſeinen Wirchſchaftgeinfünften- kaum eine Vermehrung von 2. bis 300 Rehlr, verſpüren. Daß dieſes unrichtig gewirthſchaftet ſey, und die auf dergleichen Art verwandte Wirthſchaftsausgaben- nicht unter die nüsSlichſten gehören, folglich auch in allen rechtli- hen Säilein als ſolche nicht angenommen. werden kömnen, begreifet ein jeder von ſelbſt. Der bloße Anſchein eines zu erwartenden Nußens muß Niemand blenden, ſondern Koſt- und Nußtberechnung., jederzeit ſorgfältig gegen einander gehalten werden. Je zwei- felhafter und unzuverläßiger die von den angewandten Koſten:zu erwartende Vortheile ſind, je vorſichtiger und behutſamer iſt hierunter zu verfahren. O4.125 S5 Von dem Zweyten Grundſatz, daß öfters unnötbig, ja wohl gar nnwirtbſcheftlich ſcheinende Ausgaben, dennoch bey genauerer Prüfung, als. wirklich nüßliche Roſten erfunden werden. In Anſehung des zweyten Sakes, daß öfters unnötbig+ js wobl gar ynwirth- ſchaftlich cheinende Fotten denno< nüßlich ſind ,- hat mir hierzu: ein: nicht.vor langer Zeit bek. nnt gewordener Vorfall Gelegenheit gegeben. Äuf einem unter gerichtlicher Adwinitiration ſtehendem Gute, waren die daſelbſt angeſeſſene Koſſatrhen die auf den Wirthſchaftsgebäuden nöchige Bedachitig am Dienſte „zu verfertigen, ſchuldig. Weil aber dieſe Daterarbeit in der Winterſaatzeit einfiel, und 'die Koſſathen ſowohl zum Säen, als auch Ausdruſch des benochigten. Saatforns, unent- behrlich 248 Erſies Hauptſtü>. behrlich waren, ſo hatte der beſtellte Adminiſtrator die ebenfalls nicht aufzuſchiebende De- Ferarbeit von fremden Sachverſtändigen Leuten verrichten laßen, und dafür ungefähr 2 bis 3 Rehlr. bezahlet. Ein etwas unruhiger Eigenthümer defectirte ihm dieſe Ausgq- be als überflüßig, und erhielt auch darunter einen gerichtlichen Beyfall. Freylich ſchien dieſes feine nüßliche, ſondern vielmehr überflüßige Ausgabe zu ſeyn, weil ja die Koſſathen des Ortes ſolche unentgeldlich zu verrichten ſchuldig waren. Nimmt man aber dagegen in Betracht, daß, wenn die Koſſäthen zu dieſer Arbeit genommen wor- den wären, es ganz offenbar an dem benöthigten Saarforn oder ſonſt erforderlichen Säev- arbeit gefehlet haben, folglich die ganze Saatzeit dadurch aufgehalten ſeyn würde, ſo er- giebet ſich hieraus unwiderſprechlich, daß das Betragen des vorbenannten Adminiſirators keinen Tadel verdienet habe, ſondern vielmehr allen vernünftigen Wirthſchaftsregeln voil- Fommen gemäß geweſeit ſey. Denn wegen 2, bis 3 Rehlr. Decerlohn, die ganze Saatzeit, worauf der Landwirthſchaft einziger Wohiſtand beruhet, aufzuhalten oder rücfgängig wer- den zu laßen, hätte bey vernünftigen Wirthen niemahl Verzeihung verdienet. Um ſo mehr geſchahe dieſem Manne zu nahe, daß er dieſe, auf-eine ſo wirthſchaftliche und nüß- liche Art verwandte 2 bis 3 Rehlr., wegen des ihm dieſerwegen gezogenen und gerichtlich beſtätigten Defects, aus feinem eigenen Beutel bezahlen muſte. Fälle von dieſer Art ereignen ſich in der Landwirthſchaft unzählig, und es würde, roenn es nicht zu weitläuftig und dem Endzweck dieſer Abhandlung zuwider wäre, davon mehrere Beyſpiele anzuführen nicht ſchwer fallen. Ueberhaupt mag hiebey als eine allgemeine Regel angemerfet werden, daß alles dasjenige, wodur eine größere Wirthſchaftsnothwendigfeit befördert wird, für eine nüß- liche Ausgabe zu halten ſey, wenn auch ſolche ſonſt.an und vor ſich ſelber nicht nöthig ge- weſen wäre. Billigdenkende Richter und andere mit Abnahme Ser Güterberehnungen be- ſchäftigte Perſone") werden alſo hievoy dey benötbigten Gebrauch ſelber zu machen wiſſen. S. 256. Yon dem Dritten Grundſagz, daß nicht alle Wirthſchaftsausgaben unter allen Umſtänden für gleich nünlich zu achten. Der dritte in dieſer Materie bemerkte Saß gehet dahin, daß die Wirthſchafts- ausgaben nicht jederzeit unter allen Umſtänden für nätlich erachtet und angeſehen werden können. Auch diefes wollen wir durch ein Beyſpiel näher erläutern, und dadurch zugleich zur fernern Anwendung dieſer Regel die gehörige Bahn zu brechen ſuchen. Man iſt ſeit einiger Zeit auf Anlegung der Hexelmühlen verfallen, und hat ſich dadurch in ver ſonſt ſo beſchwerlichen Winterfutterung des Viehes eine Erleichterung zu ſchaffen geſuchet. Es iſt auch nicht zu leugnen, daß dieſe Erfindung an vielen Orten eine erwünſchte Wirfung zuwege gebracht hat. Allein deshalb mag nicht behauptet werden, daß die auf Anlegung einer derglei- , Grid; Daßein Richter, wenn er auch gleich die Anſchläge der Landgüter nicht feiber aufnimmt; ſolche dennoch billig ex v/7icio,„ob ſie richtig aufgenommen worden, unterſuchen und beurtheilen muſſe. Zwar mögte es das Anſehen gewinnen, als wenn die Beſißer ſolcher Gerichte, wo die vorfommende Gütertaxen nicht von ihnen ſelber, ſondern von dazu verordneten Com- miſſaxien, aufgenommen werden, der vorhin erwähnten landwirthſchaftlichen Einſichten ganz wohl entbehren könnten, indem dieſes nichtein für ſie eigentlich beſtimmtes Geſchäf- te ſey, ſondern die richtige Behandlung deſſelben von den dazu verordneten und ernannten: Commiſſarien verantwortet werden müſſe. Ohne Verkennung der einem Richter obliegenden Pflichten wird man wohl ſchwer- lich ſo denken. Können gleich die Beſißer eines Gerichts, wegen entgegen ſtehender Ge- ſese oder aus Mangel der Zeit, die Taxationshandlungen ſelber nicht vornehmen, ſo blei- bet ihnen doch die Beurtheilung derſelben, ob damit gründlich und richtig zu Werke ge- gangen worden, vorbehalten.; Zu einer wahren in dieſer wichtigen Sache erforderlichen Genauigfeit gehörte es wohl billig, daß die von den. Commiſſarien eingeſchickte Anſchläge nicht ſo ſchlechterdings ad Ata genommen, ſondern vorher, ehe zu weitern rechtlichen Verfügungen geſchritten wird, durch einen Re- und Correferenten(a) auf das genaueſte unterſuchet, und, ob alle, Rubrifen nach wahren und vernünftigen Wirthſchaftsſäßen gehörig behandelt worden, nachgeſehen würde. Daß die Erinnerungen bey den aufgenommenen Taxen ad jura par- rium gehören, und von dem Richter ex ofhcio nicht ſuppliret werden dürften„wird ein Einwand ſeyn, der in dem gegenwärtigen Fall wohl nicht Statt finden kann.'Denu'da, beſonders in Concurs- und Liquidationsfällen, der Debitor den von den Cominiſſarien ein geſchickten Anſchlag nicht eher, als bis die Subhaſtation des Gutes veranlaſſet' worden, und er ſich eine Abſchrift davon aus der Cankeley erbeten hat, zu ſehen bekomme ,' ſs laufen ſeine dabey habende Erinnerungen gemeiniglich zu ſpäte ein, und es werden ihm auch ſolche an vielen Orten durch die Geſetße verſchränket. Wovon zum Beyſpiel der Co-- dex Friderieianus P.IIT. Tit, XLL4. 43. in fine nachzuſehen iſt. Auch ſind viele Schuldener, die Sache gehörig zu überſehen, fücht im Stande. Und merken ſie gleich, daß ihnen hie und da zu nahe geſchehen iſt, ſo finden doch verarmte weder Freunde noc< Rath. Ueberhaupt benehmen einem bedrängren Gutsbeſißer, mit dem es bereits zu dieſen Extremitäten geFommen, feine unglüfliche Umſtände allen Much und Herzhaftigfeit, das ihm zuwider ſeyende mit der gehörigen Lebhaftigkeit vorzutragen. Kein Wunder iſt es daher, wenn ſeine Beſchwerden. dem Gerichte entweder ganz und gar verborgen bleiben, oder doch nur mit ſchwachen Zügen vorgetragen werden. I cis - nes Landgates zu ſeyn. Inzwiſchen iſt, da alle Jurisdictions8gefälle ſeht: ungewiß und: unbeſtimmt find, dabey alle mögliche Vorſicht und. Mäßigung zu gebrauchen. 4 Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16, 269 622/196 Von der Würdigung der Lehngüter, wenn ſolche von den Brüdern untev'ſich) getheilet werden, und warum alsdenn höhere Sätze zum Srunde zu legen. B. Der zweyte-Fall, wo in Lehngerbfällen die Würdigung eines Lehngutes für nöthig erachtet werden mag, iſt derjenige, wenn ſich Brüder wegen eines: von ihrem Vater auf ſie vererbeten Zehns-aus einander ſetzen.“ Meines Erachtens, müſſen hierbey billig zwey verſchiedetie Fälle voneinander ab- geſondert, und, wegen Regulirung der aufzunehmenden Taxe hauptſächlich auf: die Art der vorhabenden Theilung geſehen werden.| Die hinterlaſſene Söhne eines lehnbaren Vaters a) theilen entweder das auf ſie verfallene Lehngut in natura, odev b) es nimmt einer von ibnen daſſelbe in Beſitz,- und befriediget die übri2 gen mit baarem Gelde. In dem erſten Fall, welcher, weil die Theilung der Güter den Werth derſelben auf künftige Zeiten gar ſehr vermindert, und überdem in unſern- Tagen dem Geſes von Aufhebung der Gemeinheiten zuwider läuft, der ſeltenſte iT, kommt es bey dem auſzu- nehmenden-Anſchlage nur hauptſächlich darauf an, daß-die Taxe-der ſämnitlichen-Ertrags- rubrifen des zu theilenden Lehngutes mit einer richtigen und genauen Gleichheit geſchehe: Die Vernunft giebet es von ſelber, daß, wenn dieſes nicht gehörig beobachtet, ſondern ein Theil. des Gutes höher und nach verſchiedenen Grundſäßen als der andere geſchäßet wird, dadurch auch nothwendig eine Ungleichheit in der Theilung ſelber entſtehen müſſe, folglich bey dieſer Art von Erbſchicht ein Bruder vor den andern“gar leicht verkfürzet-wer- den könne. Wird aber dieſe Gleichheit nur, ſo wohl im Ganzey als in ſeinen Theilen, wahrgenommen, ſo iſt es in übrigen eine ſehr gleichgültige Sache, ob bey dem Gute ho- he, mittlere, oder niedrige Preiſe zum Grunde geleget werden. Dieſer Unterſcheid kann hier, weil, was dem einem nüßlich iſt, auch dem. andern zum Vortheil gereichet, feine Wuürkung haben.' Eine andere Beſchaffenheit aber hat es, wenn nur- einer von den Söhnen das Lehngut, entweder nach des Vaters Willen, oder durchs Loos annimmt, und die Anthei- le der übrigen baar auszuzahlen ſich anheiſchig machet. Nur bloß die allgemeine, auch bey den Allodialgütern in dergleichen Erbrheilunggsarten vorwaltende Gründe, warum die Taxen mäßiger und niedriger, als in den Creditfällen, eingerichtet werden müſſen, finden hier Statt. Die beſondere Urſache aber, die in dem nächſt vorſtehenden S, wegen Erhal? tung des Adels und ſeines männlichen Stammes angeführer worden, fanm'in' dem gegen= wärtigen Fall in feinen Betracht fommen. Denn die Brüder, die mit Gelde abgefunden worden, ſind eben ſowohl nüßliche und brauchbare Mitglieder des Staats, ja ſie ſind gemeiniglich diejenigen, welche, da ſie durch feine eigene Geſchäfte und Wirthſchaft zu- rückgehalten werden, demſelben die meiſten und wichtigſten Dienſte leiſten)-und' folglich muß agf ihren Wohlſtand und Erhaltung eine gleichmäßige Rückſicht genommen) werden. Anch bringet es, wenn nicht durch ausdrückliche Vertrage und Abfommen ein'anderes veſt- geſeget worden, die Natur der Lehne mit ſich, daß das aus den Lehngütern herausgezahl- te Erbgeld ebenfalls als Lehn angehen wird ,- und darüber eben- ſs wenig, als bey“ den Gütern ſelber, ohne der Brüder over Vettern Einwilligung, diſponiret werdawpfann: ES Wenn 270 Zweytes Hauptſtü>, Wett matt alſo den Unterſcheid von hohen, mittlern 18d niedrigen Taxen annimmt, ſo gehöret der oben erwähnte zu denjenigen Fällen, wo nicht anders, als nach einer billigen Mitteltaxe, verfahren werden muß. Mit Einem Worte, alles dasjenige, was 9. 14. von dem zweyten Fall der Erbtheilungen in Allodialgütern geſaget worden, iſt auch hierzu beobachten. Aus eben dieſem Grunde findet man in dem Codex Fridericianus ec. L folgendes veſtgeſeßet. Weny Brüder unter ſich ihre väterliche oder großväterliche adeliche Guü- ter theilen wollen, ſo wird ſodann die Abnutzungs- Summe wit 5 pro Cent zum Ca- pital-gerechnet, und werden auch diejenige Stü&e, die bey der Theilung zwiſchen Brü- dern und Schweſtern gar nicht, oder nur zum Theil allbier vollkommey der Billig- keit nach angeſchrieben und zum Capital angeſchlagen. Und nach dem Anfähren des mehrmahl erwähnten Seheimen Raths voy Schweder ec. 1. iſt in der Zinterpommerſchen Sebns- Conſtitution Tit. 2. 8. 5- dieſerhalb folgendes verordnet: Damit aber der oder diejenigen, welche die Lehn bebalten, und den andern. Geld herausgeben, dem Zebn?- berrn und dem Zande zum Beſten conſerviret bleiben, und es deſio bequemer erreichen können, ſo ſoll es mit der Z/timation in ſolchen Fällen nicht gar zu genau geſuchet, ſon: dern auf die Billigkeit, und die wohl zu erreichende Abnutzungen, zu 6 pro Cent geſe- hen, der Preis ſonſt nach der revidirten Zofgerichts- Ordnung angeſchlagen, dabey auch die Onera publica na< Befinden im Conſideration ge30gen werden. Aus demjenigen, was hieyunter beſonders in der Mark, in der Praxis beobachtet wird, kann noch folgendes angemerket werden:; a) Wegen der Gärten, Fiſcherey und Federvieh wird es auf eben den Fuß, als 6. 16. bey der Erbtheilung zwiſchen Brüder und Schweſtern erinnert worden, gehalten. b) Die Holzung ſchläget man zwar mehr, als in dem obigen Fall, nac) ihrem wahren Werth an. Inzwiſchen müſſen doch auch hierbey weit gemäßigtere Säge, als bey einem gewöhnlichen Kaufanſchlage/ zum Grunde geleget werden, um ſo mehr, als ein Lehnsboſißer nicht freye Macht mit ſeinen Waldungen nach Gefallen zu ſchalten und zu walten, ſondern in Anſehung der Agnaten und fünftigen Lehnsfolger gewiſſermaßen ge- bundene Hände darunter hat. c) Das Wohnhaus, Jagd, Hoflage, Jurisdi&tion. und Jus patronatus werden bier zwar nicht als ein bloßes todtes Capital angeſehen, ſondern würflich ausgeworfen, dabey aber dennyoch-nach den niedrigſten Säßen bejiimmet. a; Im übrigen machet es in der Mark und Pommern einen großen Unterſcheid, wenn die unter Brüdern in Erbtheilung ſtehende Lehngüter, in der erſten zu 5, hier aber zu 6 pro Cent angeſchlagen werden. ; Aus den in dieſem 6. vorhin angefährten Gründen wird ſich von ſelber ergeben, daß die in der Mark eingeführte Taxationgart in dem gegenwärtigen Fall weit mehrere Billigkeit, als die izn Pommern gewöhnliche, bey welcher man auf die mit Geld abzufin- dende Brüder zu wenige Rückſicht genommen, und ihre ebenfalls für den Staat und Lehns- herrn nöthige Erhaltung vergeſſen zu haben ſcheinet, vor ſich habe. Inzwiſchen ſind. die- ſes Geſeße und Vorſchriften, die ſich die Stände einer jeden Provinz unter Landes- und Lehnsherrlicher Autorität und Genehmigung ſelber gegeben. Es kann daher, ſo lange nicht von der Geſeßgebenden Macht eine Abänderung darunter gefroffen worden, davon nicht abgegangen werden, ; 9| 6. 18. Von den kandwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie1e, 27x G- 18: | Von Würdigung derLehngüter, wenn ſekbige ais die Lehnsvettern verfallen, und die ANusſteuer der Töchter oder Schweſtern des legzt verſtorbenen Zehnträgers ausgemittelt werden ſollen. C. Der dritte Fall, wo eine gerichtliche Taxe in Anſehung der Lehngüter erfordert wird, iſt derjenige, wenn ſelbige, in Ermangelung der männlichen Erben eines verſtor- benen Zehnsbeſitzers, an die nächſten Zehnsvettern fallen, und zwiſchen dieſen und des verſtorbenen Töchtern oder Schweſtern wegen der letztern Ausſtattung die Frage iſt. MUN In dem Codex Fridericianus c. 1. wird zwar dieſer Fall dem nächſtvorſtehenden"MG gleich geſchäßet, und die Taxations-Säße werden auf gleiche Weiſe beſtimmet. Wenn MN| man aber dasjenige, was 6. 16. von der Güter- Schäßung, wo Brüder und Schweſtern 4, mit einander theilen, angeführer worden, in Erwägung ziehet, ſo muß man aufrichtig ge- AIN ſtehen, daß kein Grund vorhanden ſey, worum unter dieſen beyden Fällen ein Unterſcheid 6:4 zu machen wäre.(46/1 Die Erhaltung des Wohlſtandes der adelichen Familien, in Anſehung des männ- 156' lichen Stammes, bleiber allemahl nothwendig, es mögen Söhne oder Lehnsagnaten zum| Beſiß der Lehngüter gelangen. Der Lehns- und Landegherr fräget nicht, ob jemand ſein Gut von ſeinem Vater ererbet, oder vermöge des Rechts der Mitbekehnſchaft überkommen habe. Seine ſämmtliche adliche Vafallen, ihr Beſis mag ſich gründen worauf er wolle, ſind ihm gleich nüßlich und nothwendig. Die Lehns- Conſtitutionen und Taxen ſind nur hauptſächlich von den würklichen damahligen Beſikern der Lehngüter entworfen worden.- Ein jeder hat natürlicherweife eine größere Liebe uzd Zuneigung zu ſeinen eigenen Leibes-, als entfernten Collateral- Er- ben, Aus dieſem Grunde iſt es vermuthlich geſchehen, daß man in dem Fall, wo Lehns- agnaten zur Succeßion gelangen, den Töchtern und Schweſtern etwas günſtiger fallen, 90 und ihre Ausſteuer durch eine höhere Taxe vermehren wollen. 1101; Wo die Vorſchriften dieſes einmahl veſtgeſeßer haben, da kann, wie bereits ix| | dem vorſtehenden 6. erinnert worden, davon nicht abgegangen werden. Jſt aber je an 0 einem Orte unter dieſe beyde Fälle durch die. Landesgeſeße kein Unterſcheid gemachet. ſo vB) müſſen ſie auch beyde, da ſie einerley' Grund haben, auf gleichen Fuß behandelt und beur- 14] theilet werden.;| Die Pommerſche Stände haben hierunter mehrere Unpartheilichkeit bezeiget, und(1,01 ſind der analogix juris weit genauer gefolget, indem, nach Maasgebung des Schweder- 11 ſchen Tractats von Anſchlagung der Güter ce. 1. S, 6. die Lehne daſelbſt, bey Beſtim-'„M mung der“ ſowohl den Töchtern als den Schweſtern daraus gebührenden Ausſteuer, nach„) MGHE 15 IEE dem gelindeſten Werch äſtimiret und angeſchlagen werden. Ge. 19» Von Taxirung dev Lehngüter zur Ausmittelung der den Landerben daraus gebührenden Ausſtattung, wenn ſelbige dem Lehnsherrn anheim gefallen, und von dieſem wieder an einen neuen Vaſallen vergeben worden. D. Endlich ſind-diejenige Fälle noch übrig, wo ein Lehr in Ermangelung aller" männlichen Erben any den Zehnsherrn zurü&fällt, folches-aber von demſelben wieder- 0 um 272| Zweytes Hauptſtics, um an einen neuen Lehnsträger verlieben wibd, u13d von dieſem die Zanderben des lezt verftorbe:ren„Beſitzers befriediget-werden müßen. „Jn der dem:Codex Fridericianus e.1. beygefügten Vorſchrift zu einer-Tarordnung werdey auch in dieſem Fall die bey“der Theilung zwiſchen Brüdern veſigeſekte Tarations- ſabe"angenommen, und. es ſcheinet. auch. folches um deſto billiger zu ſeyn,-als der neue Lehnsträger durch die Begünſtigung des Lehnsherrn ſchon vorhin dur< Vergleichung. ei- nes fremden Lehnes ein anſehnliches gewinnet, und es-daher, die Forderungen der Erben weiblichen Geſchlechts aus der zu Ende gegangenen Familie, ſo wenig als möglich zu ver- ſchränfen, um ſo gerechter iſt. Den Landſtänden, inſonderheit denjenigen, welchen, bey allgemeiner Aufhebung „der Lehnbarfeit ihrer Güter, ſich hierunter gewiſſe Bedingungen zu machen frey gegeben war, mag vernünftigerweiſe nicht verarget werden, wenn ſie dieſerhalb für ihre Töchter zu ſorgen geſuchet haben. Allein, in Ländern und Provinzien, wo man von ver Aufhebung der Lehnbarfeit nichts-weiß, noch auch dieſerwegen dergleichen geſeßmäßige Vorſchriften vorhanden ſind, iſt kein Grund zu erfinden, warum die Erben weiblichen Geſchlechts durch eine höhere Taye mehr als in andern Fälien begünſtiget werden. ſollen.| Die Erhaltung und.der Wohlſtand des männlichen Stammes. der adlichen Fami- lien iſt bey allen Lehnträgern, ſie mögen alte oder neue ſeyn, gleich nothwendig, und die Gnade, die ein Lehnsherr durch Verleihung.eines eröfneten Lehngutes an. einen neuen Lehnträger erweiſet, giebet der vorigen Familie fein Recht, von ihm ein mehreres, als was ſonſt die Geſeße und Billigkeit in ähnlichen Fällen veſtſeßen, zu fordern. CIM ZO Voy den Gütertaxen,"die zur Beſcheinigung'der Sicherheit bey aufzunehmenden Dgarlehnen anzufertigen nothig ſind. HI. Die Beſcheinigung der Sicherheit, bey aufzunehmenden Darlehnen iſt der dritte Hauptfall, in welchen nicht ſelten eine geſehmäßige Würdigung der Landgüter exfor- dert zu werden pfleget, Zu den vielen'Veränderungen, die dur<'die Länge. der Zeit in den Verfaſſungen der Staaten gegen das Alterthum verurſachet worden ſind, gehöret auch amnter:andeen der veränderte Preis der Landgüter. Daß die Landgüter zu unſern Zeiten, bey dem über- all geſtiegenen Werth aller'nur möglichen Nothdurften/ in einem weit höhern Preiſe ſte- ben, und. natürlicherweiſe ſtehen müſſen, als ſie vor hundert und mehrern Jahren geſchä- ßet worden, iſt eine für die Vernunft ſehr begreiſliche Wahrheit. Das zwiſchen den Stadt- und Landgewerben unamgänglich nöthige Verhältniß würde gänzlich aufhören, wenn hierauf nicht Rückſicht genommen werden„vollte, Auch iſt noch eine andere Urſache,'wodurch der jeßige Werth der Landgüter gegen die Zeiten unſerer Vorfähren"gat ſehe vermehretworden, vorhanden. So'viele ſchläfen- de Nußungen, die von unſern Vorältern nicht geachtet, ſondern in dem Stande der Un- brauchbarfeit beläſſen wurden, ſind in den Tagen unſerer jeßigen gufgeflärten und ſich im- mer mehr und mehr'beſchäftigenden Welt'hervorzeſuchet,"und durch die dämit vorge- nommene Vevändetung'zuneuen reichen Quellen der. Suüternubungen geimachet M: ; icht EREN Von den landwirthſchaftlichhen Wahrheiten, in ſv weit ſie 16. 293 Nicht allein" dieſes, ſondern auch die Abſtellung der alten Wirchſchaftsvorurtheile, der Abbau des überflüßigen Akers, eine vernünftige Sparſamkeit in allen Theilen der Land- wirthſchaft, und überhaupt eine weit bequemere Einrichtung des ganzen Wirchſchaftswe- ſens verſichern uns von unſern Landgütern eine weit reichere Einnahme, als ſich unſere Vorfahren davon zu erfreuen gehabt haben. Mit Einem Wort, auf den meiſten Landgü- fern werden gegen die vorige Zeiten viele und öfcers ſehr wichtige Verbeſſerungen an- etroffen.; 9 Wenn nun ein Landgut ſeit undenflichen Zeiten beſtändig in einer Familie gebfüt- ben, und immer vom Vater auf den Sohn vererbet worden, ſo kann es nicht fehlen, daß ein ſolches Gut, nach ſeinem jeßigen Verhältniß, in einem viel zu niedrigen Werth in den gewöhnlichen Hypotheken- und Lager- Bächern angetroffen werde. Eine gleichmäßige Beſchaffenheit hat es auch mit den durch anſehnliche Verbeſſerungen und Wirchſchaftsver- änderungen bereicherten Gütern, deren Werth aber ſchon vorher, ehe alles dieſes geſche- hen und vorgenommen; worden, gerichtlich eingetragen geweſen. Iſt. jemahl eine Zeit geweſen, wo der Landmann zur Unterhaltung, Fortſezung und zum Theil auch noch übrig gebliebenen Verbeſſerung, Geld und Credie nöthig hat, ſo iſt es gewiß die gegenwärtige, Und iſt jemahl eine Zeit geweſen, in welcher die Erhaltung des einem Landwirth nöchigen Credits Schwierigkeiten gefunden har, ſo ſind es gewiß die Tage, in welchen wir leben. Ohne den ſtrengſten Beweis mehr als überflüßiger Sicher- heit, darf, wie jedermann befanne iſt, kein Gutsbeſizer auf Geld und Credie Rechnung machen. Und wie viele gehen nicht, denen es an einex ſolchen Nachweiſung fehlet, und die nach ihren wahren Vermögensumſtänden ſonſt noch wohl gerettet werden fönnen, hier- über zu Grunde? Alles dieſes macher es bey vielen Gutsbeſißern, die ſich in vorbemeldeter Verfaſ: ſung befinden, zu einer Nochwendigkeit, daß ſie ihre Güter nach dem gegenwärtigen Zu- ſtande gerichtlich würdigen, und. den ausgemittelten Werth derſelben in die Hypothefken- und Lagerbücher eintragen laſſen müſſen, um dadurch ihren Credir ſicher zu ſtellen, und bey Nachſuchung eines neuen Darlehns die nöchige Sicherheit nachweiſen zu können. O2/a255 Von der Schleſiſchen allgemeinen Landſchaftlichen Credit- Einrichtung, und daß dabey ebenfalls dergleichen Gütertayen, zur tTachweiſung der nöthi- gen Sicherheit, erforderlich ſind.. Nicht allein bey Privat-Gutsbeſißern iſt dieſes öfters eine zur Erhaltung ihres Credits nothwendige Sache, ſondern es giebet auch Länder und Provinziea. wo durch ei- ne öffentliche Anſtalt, für den allgemeinen Landescredit, und dadurch zugleich für den Privatcredit eines jeden einzelnen Gurbeſißers, auf eine heilſame Art geſorget worden.. Von einer ſo löblichen Anſtalt gieber das in allen Stücken vorzüglich glückliche Schleſien ein beſonderes Beyſpiel, und die Erfahrung lehrer genungſam, was für herrli- k. Taxe, nachgewieſen und ausgemittelt werden. Das neue ſchleſiſche Landſhafts-Regle- ment P. 311. C.1. 47. beſtimmet die Fälle, in welchen dergleichen Tapen nöthig ſind. OG:"1224» tTach welchen. Sägen dergleichen zut LTachweiſung der Sicherheit aufzunehmende Taxen«anzufertigen, ; Bey den Güterkaren, die ſowohl nach Maaßgebung des 8.20. auf Anſuchen eines“ Privatbeſißers, als auch nach Anzeige des 68. 21. auf Veranlaſſung einer landſchaftlichen Ereditcommiſſion geſchehen, muß zwar jederzeit die bey allen Taren nöthige Genauigkeit beobachtet, dabey aber auch zugleich auf den allgemeinen Landescredit. damit derſelbe nicht in Gefahr gerathe, Rückſicht genommen werden. Denn da. in dem erſten Fall, wo derglei- , | Went ttatt 3. B. das Schaf-2 Gr. und die Kuh. 12 Gr. bey einer Pacht höher als bey einem Verkauf, rechnete, ſo würde, aus vorbemerkten Urſachen, die Billigkeit da: durch nicht verleßet werden. . 4) Bey allen Zeitverpachtungen iſt es eine Hauptregel, ſolche Ertrags-Rubri- fen, deren Nußung nicht gehörig beſtimmet, ſondern wo der weſentliche Zuſtand durch einen Mißbrauch gar leicht gänzlich zerrüttet werden kann, nicht mit in Pacht zu geben, beſonders wenn ſie feine eigne, mit den übrigen Theilen des Gutes in Verbindung ſtehen- de Bewirthſchaftung erfordern.;'; Daß die Holz- und Waldnußungen hierzu beſonders gehören, ſiehet ein jeder von ſelber ein. Auch auf den Gütern, wo ſelbige, wie faſt durſqudern auch für ſich einen"VBöxtheil haben will.Wenigſiens ſuchet voch ein Pächter ſo"viel.übriä zu behalten; dager fin fich uns die Stinigen die“ gehörige Nothdurſt habe. Und dieſcs iſt auch an' und wöMſich/ wenn die Sache iw ihren gebührenden Schranken verbleibet, höchſt billig. Wem aber iſt tGÖ bekannt,-daß- in unfern Tagen die meiſten Zeitpächter beſſer leben, und mehrern Auſwand, als viele von den Gutsherren ſelber, machen? Es iſt daßer kein Wunder, wenn zwar“ die Pachtanſchläge höher äls die Kauftaxen“ zu ſichen fömmen; inzwiſchen aber doch die“Güter vou den Eigenthümern bey-eioner Bewirthſchaftung weit beſſer, als durch einy Zeit- verpachtung, genutßet werden. Wenn'hicppn auch ſonſt keine andre Urſachen vorhanden waren, ſo iſi doch ſchou'dicſes hinreichend, daß ciy! Gutebeſißer von demjenigen, was der Pächter zu ſei- yer und> der Sgxinigen»Verpflegung-v9n' den. Gütbeinkünſten?nothwendiger und biltiger“"Weiſe übrig behalten puß," ſic und" ſeine"Fantil ebenfals nothdürftig unterhalten Fann. (bv) Die Maſtung bey Zritpächten;"die'gemeſmiglich nur eine Dauer von 6 Jähren haben, mit einer gewiſſenhaften Zuverläßigkeit in-Anſmehrern Zweifeln ynd Schwierigkeiten, als mgn gemeiniglich glaubety unterworfen. Daß die Maſtayhüng eine von den“ ungewiſſeſten Ertragsyubri>en eines- Landgutes ſey, wird wohl von feinem Wirthſchaſtserfahrnen in Abrede geſtelſet werden. Nicht allein die Be- ſchaffenheit des Mäſtträgenden Hölzes'ſeiber, ſondern auch der Grund und. Beden, worauf es ſichet, nebſt der verichiedenen Jahres-Witterung, haben. in den- mehrern oder wvenigern Ertrag der Maſtung einen ſehr weſentlichen Einfluß. An denen Orten, wv dieſe Art'ppn Einnahme-in vorzüglichen Würden iſt, Fann, wie unten bey der beſondern Abhandlung dieſer Wirthſchaftsnußung mit mehrern gezeiget averden' ſoll, alle 6 Jahre auf volle und glle 3 Jahre auf halbe Maſt Nec, Zweyter Abſchnitt. Bon den allgemeinen Grundſäßen, die bey einer jeden Gütertare zu beobachten ſind. 64.2. 3x2 Von der Trothwendigkeit und dem groſſen TTutzen, der von der Beobachtung richtiger Grundſäge bey den Sütertaxen zu erwarten ſtehet. Bei einer jeden Würdigung der Landgüter, ſie geſchehe zum Verkauf, Nachweiſung der Sicherheit, in Erb-Berechnungs- und Lxſions- Fällen, zur Verpachtung und bey andern dergleichen Gelegenheiten mehr, müſſen jederzeit gewiſſe Grundſäße beobachtet werden; ohne welche man weder von ihrer Wahrheit noch Richtigkeit überzeuget ſeyn kann. Dieſe Grundſäße zu entwieln und näher zu beſtimmen, ſoll nunmehr der fernere Gegenſtand unſerer Abhandlung ſeyn. Wir hoffen dadurch die ganze Sache in ein gehs- riges Licht zu ſeßen, und einen ſichern Weg, um gewiſſe und zuverläßige Taxen erhalten zu können, zu bahnen. Denn die bisherige Unzuverläßigfeit der Güteranſchlage, bey welcher bey einem und eben demſelben Grundſtücke bald hoh2?, und bald wieder niedrige Taxen zum Vorſchein gekommen, iſt nur bloß durch den Mangel richtiger Grundſäße ver- urſachet worden. Wenn ehrliche und erfahrne Männer dieſes Geſchäfte nach einerley Regeln behandeln, ſo wird die bigher bemerkte große Verſchiedenheit ein nur ſehr ſeltener Fall ſeyn. Mit Einem Worte, aller ſonſt hiebey faſt unvermeidlich geweſener Mißbrauch wird aufhören, und die Gütertaren werden die ihnen ſonſt zugeſchriebene Aehnlichfeit mit der wächſernen Naſe gänzlich verlieren. Wenigere Klagen und Beſchwerden, Erſparung vieler vergeblichen Koſten, Er- haltung mancher Verſchuldeten, Abkürzung unzähliger Weitläuftigkeiten, und die Auf- rechthaltung des allgemeinen Credits, werden die davon zu erwartetide glückliche Folgen ſeyn. Die Wärdigung der Landgüter zum Verkauf fällt nicht allein am häufigſten vor, und iſt daher in ihrer Art die gemeinſte, ſondern es wird auch dabey, weil nichts übergan- gen oder ausgelaſſen werden darf, die meiſte Genauigkeit erfordert, und mag daher mit Recht für die vollkfommenſte geachtet werden. Bey Beſtimmung der allgemeinen Grundſäße werden wir ſolen, welche bey einter jeden Würdigung der Landgüter vor Augen zu haben.| Bey einer jeden.Gütertaxe, beſonders derjenigen, die zum Verkauf angefertiget „wird, ſind folgende Hauptſtücke vor Augen zu häben. . 2 1.) Zuvör- I.) Zuvörderſt müſſen diejenige, die zu diefem Geſchäfte gebrauchet werden, auf eine ſichere und zuverläßige Ausmittelung des wahren und beſtändigen Ertrages der bey dem zu taxirenden Gute befindlih. te, die ihnen gezeiget wird, werden auch jederzeit die Ausſagen ausfallen. Wie wäre es auch ſonſt möglich, daß ſich einerley Zeugen über einerley Sache ſo verſchiedentlich wider- ſprechen könnten? Denn es fehlet nicht an Beyſpielen, wo eben dieſelben Zeugen, die in dergleichen Fällen. über einerley Gegenſtand, gewiſſer: vorgefallenen Veränderungen wegen, in kurzer Zeit dreymahl hinter einander:abgehöret worden, jedesmahl“verſchiedene Ausſagen gethan haben. jr' Man darf hiebey keine Treuloſigkeit der Taxationscommiſſarien voraus ſeßen, ſon: dern es kann ſich ſolches, wie ſchon ebenfalls 41. evinnert- worden iſt, bey den reineſten und lauterſten Abſichten zutragen.«Ein Sanguineus; ein Menſchenfreund, der über. die Umſtände ſeines verunglückten Nächſten ein-mitleidiges Gefühl empändet, iſt immer.ge- neigt, die zu taxrirende Grundſtücke von der beſten.Seite anzuſehen. Cin Tiefsnniger und Grübler hingegen, der bey allem zweifelt, und deſſen Nerven nichtſo geſpannet-ſind, daß ſie durch die unglückliche Umſtände ſeines Nebenmenſchen gerühret werden fönnen, wird immer die ſchlimmſte Seite für die ſicherſte halten, und ſolche daher.der andexn vort- ziehen. Beyde können ehrlich, redlich und aufrichtig ſeyn, und dennoch nach der Ver- ſchiedenheit ihrer Temperamente hierunter verſchieden denfen und handeln. x c) Die falſche Zuneigyngen, die-man«nicht ſelten bey Zeugen von.dieſer Art ge- gen den vorigen Beſißer und Cigenthümer des zu kaxirenden Landgutes wahrnimmt, ſind ebenfalls eine Urſache, warum man an der-Richrigkeit und Wahrheit ihrer Ausſagen zu zweifeln gegründete Urſache hat, und daher ſolche nicht als einen ſicheren Grund, den Er- trag eines Gutes darnach zu beſtimmen, annehmen kann. Die größeſte Anzahl derjenigen Perſonen, die von den Um'tänden der Wirch- ſchaft einige Wiſſenſchaft haben, und ſolchemnach bey den Taxationen am füglichſten als Zevgen gebrauchet werden mögen, beſtehet gemeiniglich aus Unterchanen, over andern dem Gutsbeſißer verpflichteten oder ehedem verpflichtet geweſenen Leuten. Der Gutsherr wird von ſeinen Unterthanen und übrigen Hausgenoſſen, nachdem er mit denſelben hart oder liebreich umgegangen, entweder geliebet oder gehaſſet. Beydes verurſachet in den Gemüthern einfältiger, bloß als Maſchinen handelnder, Leute, einen faſt immerwährenden, ſehr ſchwer auszulöſchenden Eindruck. Häben ſie ihren ehemahligen Herrn geliebet, ſo ſuchen ſie gewiß alles, wenn auch gleich die Wahrheit darunter leiden ſollte, zum Beſten zu kehren. Iſt er aber von ihnen gehaſſet worden, ſo laſſen ſie keine Gelegenheit vorbey, ihm ihren Unwillen empfinden zu laſſen, und hierzu giebet ihnen öfters das von ihnen ge- foderte Zeugniß eine erwünſchte Gelegenheit. Eine von den Gutsherren vor vielen Jah- ren erlittene gerechte Züchtigung wird bisweilen von dieſem verbitterten Geſchlechte durch nachtheilige Ausſagen annoch gerächet. 150438| Die bey dem Zeugen-Verhör gewöhnliche Erlaſſung derUnterthänigfeits-und.an- derer Pflichten iſt ein viel zu ſchwaches Mittel, dergleichen durch Leidenſchaften verblende- te auf die reine Wahrheit zu lenken. Dieſe Ceremonie, ſo gut ihre Abſichten auch ſeyn mögen, beſißet nicht Kraft genung, die einmahl. von einer Sache vorgefaßte Meynung des gemeinen Mannes, bey ſeiner ſchlechten Religiotnsexkenntniß,"zu ändern. d) Die große Veränderungen, die in unſern Tagen gegen die vorige Zeiten in den Wirchſchaftsverfa/ſungen bemerket werden, ſind endlich ebenfalls ein Grund, warum ' nan Von den landwirthſchaftlicen- Wahrheiten, in ſo weit ſie tc, 291 man einer bloß.auf.die Ausſagezeiniger Zeugen gegründeten Gütcertaxe die erforderliche Zu- verläßigfeit nicht.beylegen Fann. Daß zu unſern Zeiten die Ausſaaten und der Ertrag des Aerbaues von Feinen Zeugen auf eine ſichere und unträgliche Art beſtimmet werden können, wird in dem vier- ten Abſchnitt, wo wir von dieſer wichtigen Wirthſchaftsrubrik beſonders zu handeln ge- denfen, näher und umſtändlich gezeiget werden. Und bey den meiſten von. den übrigen Wirchſchaftscheilen, wie ſolches an ſeinem Ort ebenfalls mit mehreren nachgewieſen wer: den wird, hat es hierunter eine gleichmäßige Beſchaffenheit. Wenigſtens iſt ſolches faſt bey keiner einzigen Wirthſchaftsrubrif Kothwendig, vielmehr ſind weit ſicherere und kürzere Mittel, um den Ertrag einer jeden mie Ueberzeugung ausfindig zu machen, vorhanden. Da der ſelige geheimde Rath von Schweder, wel- cer, ob er wohl die Unzuverläßigkeit hievon ſehr wohl eingeſehen, dennoch dem alten ein- mahl gebräuchlich gewordenen Schlendrian gefolgert, in ſeinem mehrmahl angezogenen Tractat von Aynſchlagung der Güter, Kap. 1X. 5. 2. nicht weniger als 76 Puncte, worüber bey der Würdigung eines Landgutes Zeugen-abzuhören waren, angegeben., ſo hat man beveits daſelbſt in den dieſem Werk beygefügten Anmerkungen, S. 97. leg. von Punct zu Punct, wie auch ohne Zeugen-Verhör die Wahrheit auf andere Weiſe mit weit mehrerer Gewißheit ausgemittelt werden könne, nachgewieſen. Und bey dem weitern Verfolg dieſes Werkes wird ſich ſolches, bey einer jeden Wirchſchaftsrubrik, ebenfalls von ſelber ergeben: 52.375 Daß auch die Wirthſchafts-Rehnungen, keinen zuverläßigen Grund, um den immer- währenden Ertrag eines Landgutes auszumitteln, abgeben können. 3 Das zweyte bisher bey Aufnehmung der Güteranſchläge gewöhnliche Mittel, den Ertrag eines Landgutes ausfindig zu machen, ſind die über deſſen Bewirchſchaftung ge- führte Rechnungen. Daß aver aach dieſe feinen zuverläßigen allgemeinen Grund, den Ertrag und füg- lic) den Werth der Güter zu beſtimmen, abgeben können, wird aus folgendem erhellen. Die Wirchſchaftsrechnungen, die man hierzu zu gebrauchen pfleger„- ſind entwe- der von dem Eigenchumer und Gutsbeſiker ſelber, oder von deſſen Wirthſchaftsſchreibern - und. Beamten, geführet worden. Bey beyden walten wichtige Bedenflichfeiten vor, „warum man, bloß. durch ſelbige die Wahrheit ausgemittelt zu haben, mit einer überzeugen- den Gewißheit nicht verſichert ſeyn kann. Denn a)„die von den Cigenthümern ſelber geführte Wirchſchaftsrechnungen pflegen ſel- ten in Anſehung der ganzen Cinnahme und Auggabe die gehörige Vollſtändigkeit, ohne welche doch fein Gebrauch von denſelben zu machen iſt, zu haben, Genaue und vollſtän- dige Wirthſchaftsrechnungen. zu fuhren, erſodert viel, und eine beſtändige Aufmerkſamkeit, welche von detien, die von ihren darunter vorgenommenen Handlungen feine Rede und Antwort geben dürfen, nicht ſo. leicht zu erwarten ſtehet. Selbſtwirthſchaftende Cigen- thümer mögen zwar wohl, der Ordnung halber, und zu ihrer fünftigen Nachricht 7 ver- ſchiedenes von den wichtigſten Wirthſchaftsartifeln aufgezeichnet haben. Daß ſie aber ſolches mit der außerſten Genauigkeit gethan, 190) ſich däbey auch in das Kleine eingelaſſen ; 2/0 2) hätten, 292 Zweytes Hauptſiü>. hätten, iſt nicht zu vermuthen, wenigſtens höchſt ungewiß. Wie unzählige Hinderniſſe werden nicht einem Eigenthümer bald durch nothwendige Reiſen, bald durch unvermuthe- te Beſuche und andere dergleichen Abhaltungen mehr, in den Weg geleget? Das bey der- gleichen Verabſäumungen zurück gebliebene wieder nachzutragen, mangelt theils das Ge- dächtniß, und theils iſt auch keine Nothwendigkeit, warum er ſich dieſe quälende Mühe geben ſolle, vorhanden. Die wenigſten von den Landwirchen finden überdem in dieſer Art von Beſchäftigungen, ſo nüßlich ſie auch für ſie ſeyn würden, ein Vergnügen, und vielen mangelt es wohl gar an der dazu nöthigen Fähigkeit. Mit Cinem Worte, von de- nen von den Gutsbeſikern ſelber geführten Rechnungen und Wirchſchaftsregiſtern kann man ſich nur ſelten etwas zuverläßiges verſprechen.; b) Und wenn es auch wirklich Landwirche giebet, welche ſich mit Führung voll- ſtändiger Wirthſchaftsrechnungen abgeben, ſo kann doch ſolche nicht anders, als eine pro- pria ſcriprura, que pro ſcribenre nil probat, angeſehen werden. Einem gewiſſenhaften Taxationscommiſſarius muß es daher, ſolche bey der von ihm aufzunehmenden Taxe zum Grunde zu legen, allemahl bedenklich bleiben; zumahl es c) nicht an Beyſpielen fehlet, daß Gutsbeſißer, deren Credit wankend werden wollen, ihren Gläubigern auf dergleichen Art ein Blendwerk zu machen geſuchet haben. d) Bey Wirthſchaftsrechnungen, die nicht von den Eigenthümern ſelber, ſondern von ihren Schreibern und Beamten geführet und angefertiget worden, fiele zwar dieſe Be- denflichfeit, zumahl wenn deren Richtigkeit von den Rendanten, wie allerdings nöthig iſt, eidlich beſtärket würde, in ſo weit hinweg. Dem ohnerachtet aber werden auch dieſe je- - derzeit ein ſehr unſicheres und unzuverläßiges Mittel, den Ertrag des Gutes darnach zu beſtimmen, bleiben. Denn e) Zuvörderſt iſt es wohl eine ohnſkreitige Wahrheit, daß ein jedes Landgut, nach- dem es gut oder ſchlecht bewirthſchaftet wird, auch mehr oder weniger einträget, und hier- nach werden auch jederzeit die zur Entwerfung der Taxe vorgelegte Rechnungen ausfallen, Wentn-man nun nicht weiß, ob das Gut zu der Zeit, als die producirte Rechnungen ge- führer worden, einen guten oder ſchlechten Bewirthſchafter gehabt habe, ſo bleibet man auch wegen des ſich daraus ergebenden Ertrages in einer beſtändigen unauflößlichen Un- ewißheit.; En f) Demnächſt machen die zu unſern Zeiten ſo häufig vorgefallene Veränderungen in der ganzen Wirthſchaftsverſaſſung, beſonders in dem Ackerbau, die alten Rechnungen, die doch billig die ſicherſten und zuverläßigſten ſeyn ſollten, in den meiſten Wirthſchafts- rubrifen gänzlich unbrauchbar,;' Wie kann, z. B. durch Rechnungen, die vor 20 bis 30 und mehreren Jahren geführet worden ſind, die jekige Ausſaat und der Ertrag der Felder ausgemittelt werden, da es befannt iſt, daß in unſern Tagen weit dünner als vorhin geſäet wird, dieſe dünne Saat aber in ihrem Ertrage eben ſo ergiebig, als die ehemahl gewöhnlich geweſene dice, iſt? g) Die Abwechſelung guter und ſchlechter, fruchtbarer und unfruchtbarer Jahre hält nicht jederzeit einerley Ordnung. Bisweilen wechſeln zwar Fruchtbarkeit und Un- Fruchtbarkeit dergeſtallt ab, daß guf eine reiche Ernte eine ſparſame, und auf diefe wieder eine reiche, und ſo forthin eine um die andere, folget, Sehr oft aber nimmt ann ,[] Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in fo weit ſie 16, 293 währ, daß eine ganze Reihe von Jahren ohne Abwechſelung hiuter einander entweder fruchtbar oder unfruchtbar iſt. Man nimmt, wenn man die Taxe auf Rechnungen gründen will, ſchon mit 6jäh- rigen hinter einander folgenden vorlieb, und ein 6jähriger Durchſchnitt muß alsdenn den Ertrag des Gutes, ſowohl in ſeinen Theilen, als in ſeinem Ganzen, beſtimmen. Wenn nun entweder lauter gute, oder lauter ſchlechte Jahre in die Zeit der geführten Rechnun- gen eingefallen, wie kann wohl alsdenn auf dieſelben ſicher gebauet, und ein ſo wichtiges Werk, als die Beſtimmung des Güterwerchs in allerley Fällen iſt, darauf gegrün- det werden? Auch ereignen ſich nicht ſelten politiſche Umſtände, welche den Ertrag der Gütex entweder übermäßig erhöhen, oder herunter ſeßen. Der Krieg wird hierunter zu einem unwiderſprechlichen Beyſpiel dienen, und es braucher wohl feines weiteren Beweiſes, daß Rechnungen, die in dergleichen Zeiten eintreffen, zur Beſtimmung eines immerwährenden Ertrages und Wehrtes, nicht angewandt werden können. h) Wem iſt endlich unbefannt, wie oft die Beſißer und Eigenthümer der Land- güter, beſonders wenn ſie wegen ihres Amts und übrigen Geſchäfte von denſelben entfernt leben müſſen, von ihven beſtellten Wirchſchaftsbedienten verfürzet und hintergangen wer- den. Jn die gemeiniglich ſehr ordentlich angefertigte Wirchſchaftsrehnungen, kommt natürlicherweiſe weiter nichts, als nur das, was ſie nicht für ſich behalten, ſondern dem Eigentchumgherrn übrig gelaßen haben. Und wie kaun man, daß es nicht mit den vorge- fundenen und zur Veſtſeßung der Taxe gebrauchten Rechnungen eine dergleichen Beſchaf- fenheit habe, verſichert ſeyn? Will man gleich dieſelben von denen, die ſolche geführet haben, eydlich beſtärfen laßen, fo wird doch dadurch die Ueberzeugung von deren Richtigkeit nicht bewirfet werden können. Denn werſtiehler, wird ſich auch gewiß aus einem falſchen Eyde, zumahl wenn ſolhHer zur Bedeckung ſeiner begangenen Betrügereyen nothwendig iſt, kein Gewiſſen ma- , Fällen die ihm vorgelegte Rechnungen, ſo-nothwendig'ſie, ihm auch bey den.vorbenännten Rubrifen ſind, nicht ohne die genaueſte Prüfung ihrer Zuverläßigfeit und Vollſtändigkeit anzunehmen“ Im übrigen mögen auch bey allen Wirthſchaftstheilen die vorhandene Rechnun- gen, Regiſtet"und Verzeichniſſe, als ein Beyhülfsmittel, ſich von der Wahrheit deſto deutlicher zu überzeugen, gebrauchet werden. Niemahl. aber können-ſelbige, beſonders in Wirthſchaftsſtüen, wo'es auf eine beſtimmte Größe und innere Güte anfommt, der ein- zige Grund, den Werth eines Landgutes auf immerwährend zu beſtimmen, abgeben. “m. den Detaxations-Principiis der Schleſiſchen Landſchaft, hat man zwär eine „große Neigung für die Wirthſchaftsrechnungen bezeiget, und ſelbige überall zu einer Richt- ſchnur bey den anzufertigenden Gütertapxen anempfohlen. Allein, man muß hierbey in Erwägung ziehen, daß nach den Schleſiſchen Wirthſchäfts- Verfaſſungen die Rechnungen daſelbſt mit weit mehrerev Genauigkeit verfertiget werden. Denn bey einer nur etwas wichtigen Wirthſchaft ſind eigne Leute, denen dieſes Geſchäfte beſonders oblieget. Und da bey den dortigen Wirthſchaäften gemeiniglich verſchiedene Bediente, die ſich einer den andern gleichſam controlliren, beſtellet ſind, ſo kann man zwar von den dortigen Wirth- ſchaftsrechnungen gewiſſermaßen mehrere Richtigkeit vermuthen; inzwiſchen ſtehen den- ſelben die 6. 37. Nor. e, Fund g, bemerkte Bedenflichfeiten ebenfalls entgegen, und ma- . gen ſchlechten Geldes, und anderer politiſchen Urſachen halber, nicht mit in Betracht kota- men können, wegläſſet, ſeit dem Jahr 1736. niemahl unter einen Thaler geweſen, ſon- dern nicht ſelten noch weit höher hinaufgeſtiegen. Ich bin verſichert, daß man, wenn man von mehreren Städten dergleichen weit hinaufſfteigende Preistabellen zu Geſichte bekommen könnte, ſich daraus in allen Gegen- den ein gleiches ergeben würde. ; Das Jahr 1736. iſt wegen des damahligen außerordentlich großen Waſſers, und dadurch verurſachten häufigen Schadens, noch bey vielen Landwirthen, beſonders in Schleſien, wo dieſes Uebel beſonders gewütet und vieles Unheil angerichtet hat, in Anden-- fen. Ob dieſes Waſſer eine Veränderung in der Tragbarkeit des Erdbodens zuwege ge- bracht habe, und wie ſolches nach phyſikaliſchen Gründen geſchehen können, ſolches will ich anjeßt hier nicht unterſuchen. So viel aber iſt gewiß, daß alle alte Wirche, welche vor und nach dieſer Zeit gelebet und gewirthſchaftet haben, einmüchig geſtehen müſſen, daß ſie ſeit dieſem Jahre an der Fruchtbarkeit ihrer Ae>er einen großen Abgang geſpüret haben. Daß die reichen Ernten vorhin weit häufiger und die Mißwachsjahre weit ſeltener, als anjeßt, bey aller unſerer Induſtrie, geweſen, deshalb kann ich mich ganz ſicher auf das Zeuguiß aller derjenigen, die ſich der damahligen Zeiten in wirthſchaftlichen Dingen erinnern können, berufen. Man ſchlage nur, wenn man, um ſolches aus eigener Erfah- rung zu wiſſen, annoc. im übrigen in meinem Wohnhauſe für mich und die meinigen weder den gehörigen Raum noch Bequemlichkeit habe, ſo wird wohl nicht geleugnet werden können, daß ich dieſerhalben viel Unannehmlichfeiten unterworfen ſey. Und wohl niemanden wird zugemu- thet werden können, daß er ein dergleichen mit ſo wichtigen Fehlern verfzüpftes Gut eben ſo hoch, als ein anderes von gleichen Einkommen, bey welchem aber ſolche nicht vorhan: den ſind, bezahlen ſollte.: 4 Iſt es aber aus vorſtehenden Urſachen eine unwiderſprechlichhe Wahrheit, daß der Mangel der 8. 54. erwähnten unnußbaren Theile und Gerechtigkeiten den Werth eines Landgutes offenbar vermindern, und wohl gar alle Ruhe und Zufriedenheit liebende Käu- fer abſchree 3 ſo iſt es, nach den Regeln des Grundſaßes, eine ganz natürliche Folge, daß dieſelben an und vor ſich eines gewiſſen Werches"fähig ſind. 6. 56. Worauf, bey Beſtimmung dieſes Werthes,- beſonders Rückſicht zu nehmen ſey. Um nun dieſen Werth richtig zu beſtimmen, muß theils auf die Größe des Land- gutes, und theils auf die verſchiedene bey dem Gebrauch ſolcher Gerechtſame vorfallende Umſtände geſehen werden. ? Auf einer großen Feldmark iſt die Jagd mehr werth, als auf einer kleinen. Tritt noch hinzu, daß in-derNähe wichtige Jagdreviere, von welchen das Wild öfters übertritt, "vorhanden ſind, ſo wird dieſer Werth dadurch noch mehr erhöhet. Die Gerichtbarfeit iſt billig höher zu ſhäßen, wo hohe und niedere Gerichte mit einander verbunden ſind, als wenn der Beſißer nur allein mit den leßtern beliehen worden. Das Jus patronatus in marre iſt mehr werth, als bey einer Filialkirche, weil die übelgerachene Wahl eines Predigers der erſtern mehr beſchwerlich fällt, als der lektern, den Patronen der Filialfirchen auch nur bloß ein Jas contradicendi ex juſtis rationibus zu- ſtändig iſt. : Daß, bey Schäßung des Wohnhauſes und der Hoflage, beydes ihr Umfang und Bauart in Betracht zu nehmen ſey, verſtehet ſich von ſelber. j Im übrigen iſt bereits in dem erſten Abſchnitt, in welchen Fällen dieſe unnußba- re Stücke und Gerechtigfeiten eines Landgutes entweder gar nicht, oder doch nur ſehr ge- ringe in Anſchlag zu bringen ſind, gehörig angezeiget und nachgewieſen worden. Dritter Abſchnitt, Von der richtigſten und beſten Verfahrungsart bey Aufnehmung der Güteranſchläge. 8. 57 Von der Trothwendigkeit einer richtigen Verfahrungsart bey.den Sütertaxen. [S4 «In den beyden erſten Abſchnitten haben wir theils die Nochwendigkeit, bey Würdigung der Landgüter mit aller möglichen Genauigfeit zu verfahren, theils die verſchiedenen Fälle, worinn ſelbige nöthig iſt, Und theils die Grundſäße, welche bey Aufnehmung eines rich». tigen und legalen Anſchlages vorausgeſeser werden, ausgeführer, In es Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 307 Alles dieſes aber wird von wenigen Nußen und Wirkung ſeyn, wenn nicht die Bearbeitung der Gütertaren ſelber von geſchickten und erfahrnen Händen geſchiehet, und dabey feine richtige Verfahrungsart beobachtet wird. Um nun unſere von dieſer Materie angefangene und bigher mitgecheilte Gedanken nicht unvollſtändig zu laſſen, wollen wir im gegenwärtigen Abſchnitt auch hievon das Nö». thize mit wenigen erinnern. 6: 58. Von den verſchiedenen Puncten, welche bey einer richtigen Verfahrungsart zu beobachten ſind. Wenn wir alles dasjenige, was zu einer richtigen und vernünfrigen Verfahrungs: art bey Würdigung der Landgüter zu beobachten iſt, Furz zuſammen faſſen, ſo werden da- bey nachſtehende Puncte zu erörtern ſeyn. 1 I. Die nöthigen Eigenſchafren eines geſchiten Taxationscommiſſarias:geb5- rig zu ſchildern, wird unſere erſte Bemühung ſeyn. 2. Demnächſt werden wir die Beſchäftigungen 7 womit ſich die Commiſſarien . vor der wirklich aufzunehmenden Taxe abzugeben haben anzeigen.; , 3. Ferner ſoll eine Richtſchnur zu dem Verfahren bey Aufnahme der Taxe ſel- ber, gegeben werden. 4. Und endlich wollen wir dasjenige, was die Commiſſarien nach vollbrachter. Taxe anno. ſie nur allein von den vorhin bemerkten beyden Eigenſchaften der Tayationscommiſſarien erhalten. Ich werde daher hoffentlich nicht unrecht handeln, wenn ich zuvörderſt diejenigen Stücke, die bey Beſtellung tüchtiger Taxationscommiſſarien zu beobachten nöthig ſind, in Erwägung ziehe. Wenn diejenige glückliche Einrichtung, die man in Schleſien, in Anſehung der. da- ſelbſt in den verſchiedenen Kreiſen und Weichbildern beſtellten Juſtißräthe, antrift,(2) überall eingeführet wäre, ſo würden die Gerichte wegen der Wahl geſchickter Commiſſa- rien weit wenigere Sorge haben. Da aber ſolche- bisher nur allein dieſem Lande eigen iſt, ſo bleibet es noch immer eine Nothwendigkeit, die Eigenſchaften derjenigen, welchen ein dergleichen Geſchäfte aufgetragen wird, auf das ſorgfältigſte zu prüfen. (a) Es iſi zwar bereits in der leytern fünften Auflage des Schwederſchen Tractats, Cap-5; Anmerkung ad 5.1. S. 48. dieſe Schleſiſche Einrichtung umſtändlich angeführet, und das Bor- zügliche dariun bemerket worden. Da aber exwähnter Tractat vielleicht nicht in den Händbn mei- ner ſammtlichen geneigten Leſer ſeyn mögte, ich auch aus eigner Erfahrung weiß, wie augenchm es iſt, wenn man'das, was zuſammen gehöret, auch an Einem Orte, ohne deghalb erſt lange nach- ſchlagen und ſich öfters wegen eines einzigen Umſiandes ein eignes Buch anſchaffen zu dürfen; beyſammen findet, ſo will ich das, ſv daſelbſt von dieſer Einrichtung angeführet worden, fürzlich anhero wiederhohlen- Durch ganz Schleſien ſind Comwiſſarü perpetui, welche den Titul als Juſtizräthe füh: yen, angeorduet, von welchen alle in Juſtisſachen auf dem Lande vorſallende Commiſliones, eben fo wie in Cammer- und Policeyſachen von den Laudräthen geſchiehet, und auch vornehmlich die TIaxationen der Landgüter, verrichtet werden. Dieſe Commilſarü perpetui oder Juſtikräthe, ſind fämmtlich adlichen Standes, und die meiſten unter ihnen beſißen eigne zum Theil; auſchnliche Gü- ker. Sie haben jeder ihren eignen Commißions- Secretarius, welcher ihnen alliſtiven,; und das Protocoll führen muß. Sobald alfo die Taxation eines Landgutes in dieſem Herzogthum vorfällt, dürfen die dor- tigen Juſtiß-Collegien nicht lange um geſchickte und tüchtige Commiſſarien bekümmert ſeyn, ſon- dern es wird folche demjenigen Juſtizrath, in deſſen Diſirict oder Weichbild das zu taxirende Gut belegen, aufgetragen, da ſich denn derſelbe, weil er allemahl in der Nähe iſt, mit dem ihm bey- geordneten Commiſllions-Secretarius, nachdem er den Parteyen den Lerminum durch den un kerhabenden Amtspfänder bekannt machen, und die ſonſt bey der Taxation nöthige Perſonen zu demſelben beſtellen laſſen, in locum verfüget, die Taxation Ordnungsmäßig vornimmt, und dem? nächſt unmittelbar den aufgenommenen Anſchlag mit ſeinem Bericht an die ihm vorgeſeßte Inſtanz einſchicket. Dieſes alles kann um ſo geſchwinder, und mit deſios wenigern Koſten expediret wer? den, als, wie ſchon vorerwähnet, die meiſte zu taxirende Güter in der Nachbarſchaft des Com» miſſarius gelegen, und wegen Anſeßung des Termins keine weitläuftige Deliberationes, worüber pſt viele fruchtloſe Zeit zu verſtreichen pfleget, gepflogen werden dürfen, ſondern die-Commißion in allem ungehindert zu Werke gehen kann. Bey wichtigen Gütern und Herrſchaften, deren es in Schleſien faſt mehr als in andern Provinzien giebet, pfleget man noch wohl einen von den näch ſien Juſtikräthen beyzufügen, damit die Parten deſto ſicherer ſeyn können, daß bey der Taxe nichts übergangen werde.' Wie es nunmehro bey Gütern, deren Werth von der Landſchaft zu wiſſen verlanget wird, daſelbſt gehalten werde, iſt aus dem wegen des allgemeinen Landes-Credits ergangenen Land- fchafts- Reglement vom 9. Julius 1770. zu erſchen. Die Würdigung der Landgüter in Schleſien geſchiehet alſo von Männern, die ſelber eigne Gäter beſißen, Nachbaren von den zu taxirenden Grundſtücken ſind, und daher nicht allein von der Landwirthſchaft überhaupt eine gründliche Erfahrung, ſondern auch von der Deſchaffenhes Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſs weit ſie 16. 309 des in Anſchlag zu bringenden Gutes, die gehörige Wiſſenſchaft haben, folglich in beyden Sti &>en nicht erſt den nöthigen Unterricht von aadern einhohlen dürfen. Sie geſchiehet von Män- nern, welche, das Unglück ihrer verunglückten Mitſtände nicht gleichgültig, ſondern die, von ei- nem patriotiſchen Geiſte belebet, ihr Schickſal durch eine gründliche und genane Taxe der ver? ſchuldeten Güter erträglich, nicht aber, wie es oft geſchichet, ſchlimmer, ks es in der That iſt) zu machen ſich bemühen. s Eine ſo glüFliche Einrichfung wäre wohl billig für alle Provinzien zu wünſchen. Nach dem Anführen des ſeligen Zerrn. Geheimenraths von Schweder 1. c. S.34. ſind die pommerſchen Herren Stände bereits vorlängſt auf dergleichen vernünftige und heilſame Gedanken gerathen, in- dem ſie auf einem im Jahr 1709 gehaltenen Landtage unter den von Eſtimation der Güter ab- gefaßten Coneluſis fub No.g. beſchloſſen: daß vereydigte Commiſſarii ins Land geſerzet wer? den follten, welche die Commiſſiones expediren könnten„ weil man angemerket, wie gar prepoſterezin denen. Commiſſionen verfahren, und. die Proceſſe dadurch. mehr verlängert, als abgeFürzet würden. Und daß. ſolche Commiſarii mit etwas gewiſſen täglich zu zono- riren. ES iſt aber, wie der Herr von Schweder ſchon zu ſeiner Zeit bemerket, damit. nicht zu Staade gefommen, und anjeßt mag wohl der ganze Gedänfe hievon eingeſchlafen feyn? 6. 60- Von dem Unterſcheide der Juſtiz: und Oeconomie- Commiſſarien, und warum beyde bey der Taxation der Landgüter nöthig ſind. Bey einevjeden legalen Gütertarxe kommt es theils auf eine ordentlicheLinleitung und Abfaſſung derſelben, theils aber auf eine richtige und'der Wahrheit gemäße Be- ſtimmung des Ertrages und Wehrtes von den verſchiedenen Wirthſchaftstheilen an. Das leßtere iſt zwar die Hauptſache, indem ſolche das Mareriale der Taxe ausmachet, Das erfte hingegen iſt nur ein bloß Formale. Da.es inzwiſchen eine Nothwendigkeit iſt, daß die Gedanken der Tayatoven von dem Werth. der Grundſtücke mit der gehörigen. Deut- lichfeit vorgetragen, auch bey Bewerfkſtelligung der Commißion ſelber eine gewiße Ord- nung beobachtet und beſonders die ſo mannigfaltige zu taxiren vorfallende Stücke in ihrer natürlichen Folge und Verbindung, worinn ſie unter einander ſtehen, abgeſondert und vorgenommen werden, fo ijt ſolches ebenfalls als überflüßig nicht zu verwerfen. Wann die landwirthſchaftliche Wiſſenſchaften und Erfah vr.ngen jederzeit mit der Gabe eines deutlichen Vortrages und einey gewiſſen Geſchicklichkeit in der Feder in Einer Perſon verbunden wären, ſo würden dieſe beyde Geſchäfte nicht von einander getrennet werden dürfen, ſondern das Formale ſowohl, als Materiale von einerley Commiſſarien beſorget werden können, wie man ſolches bey der im vorſiehenden 8. erwähnten Schleſi- ſchen Einrichtung beſonders wahrnimmt. Wie ſelten manaber, wenn ſienichtausdrücklich aufgeſuchet und auf beſtändig zu die- ſem Geſchäfte beſteller worden, Männer, in welchen ſich obige beyde Eigenſchaften in der erforderlichen Vollfommenheit beyſammen befinden, antrift,. iſt jedermann bekannt, Den größeſten Oekfonomen fehlet es nicht ſelten an der Fähigkeit, ihre gründliche Einſich- ten durch die Feder mit der gehörigen Deutlichfeit auszudrucken, und' ihnen die erforderli- , Erfahrung in den Landwirthſchaftlichen Wahrheiten zu mangeln. Haben ſie gleich von einen und andern Stücken einige Begriffe geſammlet, ſo iſt doch nichts vollſtändiges, nichts zureichendes, nichts zuſammenhangendes, folglich nichts überzeugendes, von ihnen zu ER Die Halb-Gelehrte und Halb-Wirthſchaftsverſtändige gehören billig zu Ciner Slate(a). Bey dieſen Umſtänden iſtes alſoſchlechterdings eine Nothwendigkeit, daß zu einem jeden bey der Taxation vorfallenden Geſchäfte, d. i. zu dem Formale und Materiale, be- ſondere Commiſſarien gewählet und angeordnet werden. Zu dem Formale ſchien ſich in der Rechtsgelahrheit unterrichtete, in der Feder geübte und in Rechnungs-Sachen erfahrne am beſten. Zu dem Materiale aber werden ſchlechterdings Landwirthe erfordert, welche eine theoretiſche Sinſicht mit einer langwieri- gen ſichern Erfahrung, wovon unten mit mehrern gehandelt werden ſoll, verbinden. Hieraus entſtehet der ſchon vorhin in den meiſten Gerichten bekannte, und faſt überall gewöhnliche Unferſcheid unter Juſtiß- und Dekonomie- Commiſſarien. Dasjenige, was vorhin geſaget worden, beſtätiget dieſen Unterſcheid von ſelbſt als gegründet und noth- wendig. Von den Eigenſchaften und Pflichten ſowohl der Juſtitz- als Wekonomie-Com- miſſarien beſonders zu handeln, wird daher unſern Abſichten gemaß ſeyn. (a) Zu den Halbgelehrten werden diejenige gerechnet, welche zwar von derjenigen Wiſſenſchaft, zu welcher ſie ſich bekennen, einige einzele Begriffe haben, denen es aber an einer vollſtändigen Ein- ſicht in den Zuſammenhang des Ganzen ermangelt. Hieraus entſiehen in der Weltweißheit die Schwäßger, in der Rechtsgelahrtheit die Rabuliſten, in der Arzeneykunſt die 5arktſchreyer, und in allen übrigen Wiſſenſchaften die Pedaaten. Der unerträgliche Ho, rung die eydliche Vernehmung ſolcher Perſonen, die davon. eine beſondere Wiſſenſchaft haben, nothwendig iſt 7 wie ſich ſolches unten, wo wir von einer jeden: Wirthſchafisrubyick eigentlich hqu- deln werden, mit mehrern ergeben wird.„8. 6.85% Fernere Fortſetzung des vorigen, beſonders von der Beſchreibung des zu taxirenden Sutes, nach ſeiner Lage, Inventarienſrücken, Gebäuden und-Seelenregiſter, imgleichen von der Entwerſung des Taxations- Inſtruments ſelber, welche: ebenfalls Geſchäfte für den Juſtitz- Commiſſarius ſind.. e) Da es bey einer jeden: ordentlichen und: vollſtändigen Tare nöthig iſt, daß nicht allein eine umſtändliche Beſchreibung von der Lage, Gerechtfamen und übrigen Umſtän- den des zu ſchäßenden Landgutes vorangeſchicfet, ſondern auch ein richtiges. Verzeichniß des vorhandenen Feld- und Vieh- Jnventarium, nebſt einem-zuverläßigen Seelenregiſter von den bey dem Gute befindlichen: Unterthanen, auch eine aufrichtige: Anzeige von. der Beſchaffenheit der Gebäude beygefüget werde, ſo" ſind-dieſes alles Dinge. womit ſich ein Juſtiß- Commiſſarius zu beſchäftigen. hat. -„In Pommern war dieſes, nach dem Zeggniß. des öfters erwähnten Herrn Geheimen- Rath von Schweder, ehedem ein Werk für die bey den Tarationen. gewöhnlicherweiſe"zu aqhibirenden Notarien. Da aber ſolche anjeßt an. den. wenigſten Orten hiezu weiter ge hrauchet werden, ſo fallt dieſe Arbeit den Tarations- Commiſſarien: ſelber zur Laſt... Und weil es hierbey hauptſächlich auf eine gewiſſe Geſchicflichfeit. umd Fertigfeit iw der Feder anfommt, ſo iſt es eine ganz natürliche Folge, daß ſich die Juſtiß- Commitſarien. aller bey vorerwähnten StüFen vorfalleuden Beſchäftigungen vorzüglich zu unterziehen haben.. f) Daß es, nach vorhergängiger Unterſuchung eines jeden Wirthſchafttheils, ſoö- wohl deſſen beſonderen, als auch des ganzen Gutes Ertrag zu berechnen, und nach deſen Maaßgebung der Werth des zu karirenden Grundſtückes veſtzuſeßen, dieſes alles aber un- ter gewiſſen Artifeln, und das Ganze in eine vorſchriſtmäßige Form zu bringen ſey, iſt einem jeden, der von dieſer Art gerichtlicher Handlungen. auch: nur die geringſte Kenntniß hat, von ſelbſt befannt.; ' Schon ohne mein Erinnern wird ein jeder', der die 9. 60 hierunter veſigeſeßte Grundſäße geleſen und als billig angenommen har, dieſe Verrichtung ebenfalls den Juſtik- Commiſſarien zuſchreiben. Denn eben des veutlichen Vortrages und der Ordnung hal- ber, ſind dieſelben bey den Tarations- Geſchäften. nothwendig. Auſſer dieſen könnte die Sache auch durch: die bloße Oefonomie- Commiſſarien, beſtelle: werden, und, wo dieſe die dazu: erforderliche Fähigkeit beſiken ,. iſt. die Beſtellung, eigner: Juſüs- Commiſſarien überflüßig. 6. 66.| Daß.es-auf die Tüchtigkeit und Fähigkeit der Oekonomie-Commiſſarien, weil dieſelben. es mit dem weſentlichen Theil der Taxen zu thun, Haben, vornehmlich ankomme. So nöthig auch die Beobachtung, einer äußerlichen: von den Juſtiß- Commiſſarien zu beſorgenden Ordnung iſt, ſd machet doch ſolche, wie von ſelbſt begreiflich iſt, keines- weges die Hauptſache aus. Eine richtige und zuverläßige Beſtimmung„. des Ertrages ſowohl, als auch: der erforderlichen Wirchſchaftsausgadven,. iſt: das Et Ab“ - aßung Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 315 ſchäßung eines Landgutes, ſie geſchehe in welchen Fällen und aus was vor Abſichten ſie wolle, Jſthierinn gefehlet,. ſo mag eine Taxe, ſo ordentlich ſie auch ihrer äußerlichen Einrichtung nach abgefaßet worden, für gültig nicht erachtet werden. Ms kann dieſes einem jeden Richter zur Erinnerung dienen, daß er ſich dur die äuſſere Ordnung der Taxen, und weil ſolhe'nah der vorgeſchriebenen Form aufgenommen worden, nicht blenden, no< bloß daran begnügen laße, ſondern hauptſächlich auf das Weſentliche derſelben, ob ſolches gehörig ausgemittelt und beſtimmet worden, ſein Augenmerk richte, Bey dieſer Prüfung wird ihm das mic Gründen verſehene Commißariſche Proto- coll, wie ich es 6. 63. vorgeſchlagen habe, gar ſehr zu ſtatten kommen, Wenn nun die richtige Beſtimmung des weſentlichen Theils einer Tare lediglich ein Werk und Geſchäfte der Defonomie- Commiſſarien iſt, ſo ergiebet ſich daraus die Noth- wendigfeit ihrer Fähigkeit und Geſchicklichkeit von ſelber. dieſe beſtehe, und worauf die Tüchtigkeit der Dekonomie- Commiſſarien eigentlich ankomme, näher zu unter- ſuchen, wird daher feine vergebene Mühe ſeyn. G3 6% Von den an einigen Orten beſtellten eignen Taxatoren; und warum dieſe t)rethode nicht ſicher und zuverläßig ſey. An einigen Orten hat man zu einer jeden Sache eigne vereydete Taxatoren, wo- von die hauptſächlichſten in dem Richter und Schöppen, oder Schulzen und Gerichten eines jeden Ortes beſtehen. Bey dieſer Einrichtung ſcheinet es, eigne Commiſſarien zu beſtellen, nicht nöthig, ſondern genung zu ſeyn, daß der Juſtiß-Commiſſarius ihre abgegebene Beurcheilungen zu prorocollum nehme, und daraus die Tare formire. Allein dieſe ganze Verfahrungsart deucht mir nicht ſicher und zuverläßig genug zu ſeyn. Denn bey einer Landwirthſchaft muß der Zuſammenhang des Ganzen überſehen, und die verſchiedene dazu gehörige Theile nach der Verbindung, worinn ſie mit andern ſiehen, in Betracht genommen werden. Die einzele Taxatoren ſchäßen und beuctheilen aber die Wirchſchaftsrubriken, welche in ihr Fach gehören, nur bloß ſo, wie ſie ſelbige vorfinden, ohne dabey auf die obbemeldere Verbindung mit andern, wovon ſie gemeinig- lich auch nicht einmahl die gehörige Kenntniß haben, Rückſicht zu nehmen. Da nun der Ertrag der meiſten Wirchſchaftstheile ganz anders vor ſich allein genommen, als in der Verbindung mit andern, zu ſtehen kommt, ſo können bey dieſer Methode keine richtige und gewiſſe Taxen erwartet werden. Mit Einem Worte, dergleichen Leute haben, ſo geſchickt ſie auch ſeyn mögen, nur einzele, gemeiniglich bloß empiriſche Begriffe von einigen Landwirthſchaftlihen Din- gen. Allein zur Würdigung eines ganzen Landgutes, bey welchen ſo verſchiedene mit einander zu verbindende Begriffe zuſammen kommen ,, iſt dergleichen Stückwerk nicht hin- reichend."Ein erfahrner Bayersmann mag wohl zur Taxation eines Bauerhofes, wovon er ſich die nöthige Einſichten'geſammlet hat, mit Nuten gebrauchet werden. Die Be- ſtimmung des Werchs eines ganzen Landgutes aber, wird ihm ſehr ſayer werden, und ungemein'fehlerhaft gerathen(a): Mr Die 316 Zweytes Hauptſtück. Die Oekfonomie- Commiſſarien müſſen zwar äuch bisweilen, bey einigen beſondern Wirthſchaftstheilen, vornehmlich bey der Holz- Fiſcherey- und Garten-Nußung, zu eignen Sachverſtändigen ihre Zuflucht nehmen. Allein ſie bleiben doch jederzeit, wie bereits oben bey einer andern Gelegenheit bemerket worden, wegen ihrer in das Ganze der Wirch»- ſchaft habenden Einſichten, das Gutachten der Sachverſtändigen zu. arbitriren, und ſol ter Oekonomie Commiſſarius ein vollkommener ZLandwirth ſeyn, und daher Theorie und Erfahrung in allen Theilen der Zandwirthſchaft mit einander verbinden, folglich das Ganze derſelben zu überſehen die Fähigkeit haben. müſſe, imaleichen was unter der einem Oekonomie nöthigen Theorie verſtanden werde.. Daß ein zur Abſchäßung eines Landgutes verordneter Oekonomie-Commiſſarius ein volfommner Landwirch ſeyn müſſe, wird. wohl von niemand wiederſprochen werden. Was aber wird, fräget man mit Recht, zu einem vollfommnen Landwirth erfor- dert, uud wer hat auf dieſen ehrwürdigen Titul einen Anſpruch zu machen, Befugniß? Nur allein diejenige, welche in den vornehmſten Landwirthſchaftlichen Dingen Theorie und Erfahrung mit einander verbinden, und daher nicht allein die einzele Wirch- ſchaftstheile zu beurtheilen, ſondern auch den ganzen Zuſammenhang derſelben zu überſe- hen, im Stande ſind. Wenn ich hier von Theorie ſchreibe, ſo verſtehe ich nicht diejenige varunter, wel- , landwirthſchaftlicher Wahrheiten aber werden ſich noch immer tüchtige und geſchickte Män- ner unter denſelben finden,; GIB? Warum ſich LTachbaren oder in der Gegend des zu taxirenben Landgutes wohnende, weit beſſer, als fremde und entfernte Wirthe, zu Oekonomie: CLommiſſarien ſchicken. Die mannigfaltige in der Landwirthſchaft vorfallende Abwechſelungen, da nicht eine einzige Gegend den andern hierunter vollfommen gleich iſt, ſondern ſich bald in dens Ertrage und bald wiederum in dex Bewirthſchaftungsart verſchiedene Abweichungen zei- gen, verſtatten es nicht, daß ein Landwirth eine für alle Gegenden ſich paſſende Erfah- rung haben kann. Nur allein für diejenige Gegend, in welcher er leber, und ſelber jut Wirthſchaft treibe“, kann hierunter etwas Vollfommenes von ihm verlanget werden. Sobald er in eine andere von der Seinigen unterſchiedenen fommt, muß er in verſchiede- ven Stücfen wieder von neuen lernen, und ſich von andern über das ihm daſelbſt unbe- Eannte unterrichten laſſen. Eine ganz natürliche Folge iſt es daher, daß es ſehr wohl gethan ſey, die Defono- mie-Commiſſarien aus den Nachbaren des zu taxirenden Landgutes zu wählen. Eben aus dieſem Grunde hat der ſel. 5err von Schweder ec.). unter den Quali- täten der Taxations-Commiſſarien unter andern erfordert, daß ſie des Gurs, ſo taxiret werden ſoll, Y7ac- Von dex Anzahl der bey Taxation eines Landgutes zu beſtellenden Oekonomie- Commiſſarien. Wie viele Dekonomie-Commiſſarien zur Würdigung eines Landgutes zu beſtellen nothig ſind, wird zum Beſchluß annoch mit wenigen zu erörtern ſeyn. Oecou, For, 1, Theil, Ss Der 522 Zweytes Hauptſtü>. Der Gerichtsgebrauch iſt hierunter nicht in allen Ländern einerkey;"An inigen Orten iſt es den Parten freygelaſſen, ſelber Commiſſarien in Vorſchlag zubringen,'au andern aber geſchiehet die Ernennung derſelben ex otfhcio. Die Vorſchlagung der Commiſſarien von den Parteyen iſt vielem Mißbrauch un- tkerworfen, und daher in den Königl. Preußiſchen Staaten durch die neue Juſtißverfaſſung ſehr heilſam abgeſchaffet.- Ehe dieſes geſchahe, war es nichts neues, bey einem Taxationsgeſchäfte„ da eine jede Partey ein Paar derſelben vorzuſchlagen"gewohnt war, 4 und mehrere Commiſſa- rien beyſammen zu finden. Man hätte eine dergleichen zahlreiche Verſammlung eher für ein ordentliches Collegium, als für eine Commißion, anſehen ſollen. Anjegt pfleget ge- meiniglich außer dem Juſtiß-Commiſſarius nur Cin Oefonomie-Commiſſarius ernannt zu werden. Jenes war zu viel, dieſes aber iſt faſt zu wenig.' Daß das Taxations-Geſchäfte zu unſern Zeiten von der äuſſerſten. Wichtigkeit ſey, iſt in dem Erſten Abſchnitt dieſes Zauptſtü>es zur Gnüge gezeiget und erwieſen worden, Die Landwirthſchaft beſtehet aus ſo vielen fleinen Theilen, daß dabey leicht etwas überſehen werden kann. Da nun ſolches von mehrern eher, als von Cinem, vermieden werden kann, ſo glaube ich, daß, um ſichere und zuverläßige Tarxey zu erhalten, nebſt dem Juſtiß- Commiſſarius, welcher ohne- dem, nac< Maasgebung des 9. 64. und 65, ſchon vorhin ſeine beſtimmte Verrichtungen hat, und ſich daher mit dem Oefonomie- Weſen eigentlich nicht abgeben kann, annoch zwey geſchickte Oefonomie Commiſſarien zu beſtellen, nicht allein nichtüberflüßig, ſondern auch gewiſſermaßen nothwendig ſeyn würde.| - Indem weiten Felde der Landwirthſchaft fann nicht Einer von allen Dingen glei- k. (2) In den Anmerkungen zu der fünften Auflage'des Schwederſchen Traetats von Anſchla- gung der Güter, S. 69. habe ich dieſerhalb- bereits verſchiedene Erinnerungen gegeben; welche; der Verbindung halber, anhero zu wiederhohlen nicht ungeſchickt ſeyn wird. In den Fällen, heiſſet es daſelbſt, wo ein Landmeſſer nöthig iſt, giebet es die Klugheit 5 an die Hand, daß man einen geſchickten recipirten und vereidigten Landmeſſer dazu nehme. ey den andern, die ſich zwar auch mit dem Feldmeſſen' abgeben, dazu aber eigentlich nicht be- - ftellet find, bleibet man immer im Zweifel, ob nicht ihre Arbeit, da ſie wenigere Uebüng und Ex- fahrung als die vereidigten und recipirten Landmeſſer haben, unrichtig und fehlerhaft ſey. Sie ſind vielleicht nicht ſo koſtbar, und laſſen ſiß für ihre Mühe etwas weniger bezahlen. Umſonſt aber thun ſie es auch nicht, und wenn in der Folge bey ihren Vermeſſungen Fehler und Unrich- tigfeiten entdecfet werden, folglich die Vermeſſung uoch einmahl durch einen vereidigten ge'hehen muß, ſo werden die Koſten dadurc< nur verdoppelt. Von der bey dieſer Gelegenheit c. 1 wegen Vermeſſung der Ackerſiücke durch den Landſio> geäuſſerten Meynung, bin ich zwar nunmehr nach reiferer Ueberleguns, abgegangen. Inzwiſchen iſtauch an dem angezogenen Orte ſolches nur hauptſächlich in Anſehung der Bauerhöfe, Fuhr- werker und kleinen Landgüter, angerathen worden. CHNZ64 Warum ven Landmeſſern bey der Vermeſſung gewiſſe Sachverſtändige, um ihnen die verſchiedene innere Güte der Grundſtücke anzuzeigen, beygeordnet werden müßen. Weil es aber bey den zu taxirenden Wirthſchaftsſrüen nicht bloß auf die Größe, ſondern auch vornehmlich auf die innere Güte ankommt, dieſe aber, wie bereits in dem nächſtvorſtehenden LS. bemerfet worden, bey einigen derſelben, beſonders dem Acer) Wie- ſen und der Holzung, zugleich bey der Vermeſſung mit angezeiget werden muß, ſo iſt von den Taxations-Commiſſarien dieſerhalb ebenfalls das Nöthige zu veranſtallten. Der Landmeſſer har zwar in dem Vermeſſungsregiſter bey. einer jeden Größe auch zugleich ihre innere Beſchaffenheit anzumerken. Da aber die Beurtheilung der“ innern Güte nicht eigentlich in ſein Fach gehöret, ſo giebet es die Vernunft, daß dazu beſondere Sachverſtändige erwählet, und ihm zu ſolchem Ende an die Seite geſebet werden müſſen. Bey dem Acker werden ein Paar Verſkändige, des. dortigen, beſonders herrſchaſt- lichen Aers fundige Bauersleute, bey den Wieſen ein Paar in der Gegend bekannte Schäfer, und bey dem Holz, nachdem ſolches mehr oder weniger wichtig iſt, ein oder zwey geſchickte Forſtverſtändige zu dieſem Behuf nöthig ſeyn. Cin jeder von dieſen Sachverſtändigen hat die Beſchaffenheit der Grundſtücke, die zu ſeiner Wiſſenſchaft gehö- ren, dem Landmeſſer anzuzeigen, welcher ſolches in dem Vermeſſungsregiſter, zum künf- tigen Gebrauch und Beurtheilung der Commißion, getreulich bemerken muß. Denn ob- gleich die Commiſſarien die Beſtimmung der Größe dem dazu beſtellten Feldmeſſer ledig- lich überlaſſen müſſen, und dazu weiter nichts beytragen können, ſo hat es doch. in Anſe- hung der Güte der Grundſtücke eine ganz andere Bewandtniß. Hier kann und muß die Commißion auch ein Wort mit ſprechen. Die Angabe der Sachverſtändigen, beſonders bey dem Aer und bey den Wieſen, iſt nur bloß als eine Anleitung anzuſehen, damit die Commiſſarien, wenn ſie das Taxationswerk ſelber zur Hand nehmen, wo ſie die verſchie- dene Güte finden ſollen, wiſſen können. Ob aber die Angabe der Sachverſtändigen in Anſehung der innern Güte richtig ſey oder nicht, müſſen die Commiſſarien ſelber EE Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 325 len, und die darinn nöthigen Aenderungen treffen, wie ſolches alles, went von den - Verrichtungen der Commiſſarien bey dem Taxations8geſchäfte ſelber gehandelt werden wird, näher nachgewieſen werden ſoll.) Um die Verſchiedenheit der innern Güte mit einer gewiſſen Deutlichfeit auszu- mitteln, iſt nöthig, daß deshalb bey einer jeden Rubrik, bey welchen dieſe vorläufige Be- ſtimmung der dem Landmeſſer zur Hand gegebenen Sachverſtändigen anforderlich iſt, die Eincheilung des guten, mitteln und ſchlechten nach- gewiſſen Claſſen geſchehe. Die Grund- ſäße, nach welchen dieſe Claſſen veſt zu ſeßen-und einzurichten, werden ſich bey der beſon- dern Abhandlung eines jeden Wirchſchaftscheils mit mehrern ergeben. 9. 77- Von der Anſetzung eines vorläufigen Commißionstermins, und von den Puncten, welche in' demſelben,“um dadurch die Sache zu einem gründlichen Verfahren bey der Taxation ſelber; gehörig. vorzubereiten, veguliret werden. müſſen. Um nun vie Commißion ordentlich und gehörig einzuleiten, ſo wird erfordert: 1) Daß der Landmeſſer ſelber, wenn er nicht ſchon vorher-in öffentlichen Landes- pflichten ſtehet, gehörig vereidiget, und ihm zugleich eine zureichende Inſtruction, ſowohl wegen der zu vermeſſenden Grundſtücke ſelber, als auch wie er dabey zu verfahren, und nach welchen Claſſen er die Eintheilung derſelben zu machen habe, ertheilet werde. 2) Da. die Vermeſſung eines Landgutes mit keiner Zuverläßigkeit geſchehen kann, wann nicht von deſſen richtigen Gränzen eine Gewißheit vorhanden iſt, ſo erfordert es die Nothwendigfeit, daß ſolche vor allen Dingen mit Zuziehung der Nachbaren unterſuchet, und veſtgeſtellet werden müſſen. 3) Die zur Beſtimmung der innern Güte auserſehene Sachverſtändige ſind eben- falls deshalb in Eid und Pflicht zu nehmen, weil ſie im eigentlichen Verſtande weiter nichts als Zeugen ſind, folglich auch ihren Anzeigen nur allein unter einer eidlichen Verſi- . ; In den Königl. Preußiſchen Landen iſt nach der-Diſpoſrion des Cod. Frid. Part. 3. Tir. 4. 9..43+ dieſerhalb weißlich verordnet, daß in Creditfällen dem Schuldner freyge- ſtollet ſey, ob er einen Entwurf zu einer Taxe von ſeinem 3u./ubhaſtirenden Gute über- geben, und alle und jede StüFe, welche vermöge. Inventarii zum Syte gehören, in Anſchlag bringen, und der Aeſtimations-Commigion üverliefern wolle. Ein dergleichen Anſchlag wird den Commiſſarien zur großen Erleichterung dienen, und ſie dürfen nur, ob ſolcher nicht übertrieben, und mehrere Rubrifen, als wirklich vor- handen, angeſeßet worden, unterſuchen, Dahingegen, in deſſen Ermangelung dieſes al- les urſprünglich exforſchet werden muß,! 6... 78- Fortſezung des vorigen. Vorſtehende 4 Punkte, die man in8geſammt als nothwendige. und unentbehrliche Vorbereitungsſtücfe anzuſehen hat, müſſen vorläufig, ehe zur Aufnahme des Anſchlages ſelber geſchritten werden kann, in Richtigkeit geſeßet werden. di Die vorläufige Beſchäftigungen der Tarations-Commiſſarien beſtehen alſo darinu, daß ſie, nach Erhaltung des Commiſſorialis und geſchehener Ausmittelung eines geſchick- ten Feldmeſſers, mit dem forderſamſten einen Commißionstermin anſeßen, ſich in.demſel- ben gemeinſchaftlich auf das zu karirende Gut verfügen, und daſelbſt. die im vorigen 5. be- merkte 4 Punkte gehörig bewirken,- Wenn demnächſt der verordnete Landmeſſer das Vermeſſungsregiſter nebſt der er- forderlichen Charte, wozu ihm allerdings, um die Sache nicht ohne Noth zu verzögern, eine nach der Beſchaffenheit der Größe des Landgutes und andern Umſtänden gemäße Zeit zu beſtimmen iſt, bey der Commißion übergeben, ſo hat dieſe alsdenn, ſobald es die Wit- terung und Jahreszeit zuläſſet, zu der Taxation ſelber zu ſchreiten weiter feinen Anſtand u nehmen. j Die auf die vorbemeldete Art veranlaſſete Vorbereitungen werden dieſes an ſich ſo wichtige Geſchäfte gar ſehr erleichtern und verfürzen. Anſtatt 8 und, mehrerer Tage, die ſonſt dazu nöthig geweſen wären, werden 3 bis 4 vollfommen hinreichend ſeyn, 9. 79- Von den Beſchäftigungen der Commiſſarien bey der Aufnahme der Täxe ſelber, Und warum * ſolche nur hauptſächlich ein Werk der Oekonomie- Commiuſſarien ſind. 4vie haben aber die Commiſſarien bey der Taxation ſelber zu verfahren? iſt nunmehr die dritte Frage, welche uns um ſo mehr näher zu erörtern oblieget, als hierauf, wie es die Vernunft giebet, die Richtigkeit dieſes Geſchäftes vornehmlich beruhet, Die hierbey von den Juſtis-Commiſſarien zu beobachtende Pflichten ſind, weil ſie von Beſchreibung ihrer zu dieſem Werk erforderlichen Tüchtigkeit nicht wohl zu trennen waren, bereits 6. 6. 63. legg. ausführlich angezeiget worden, als worauf ich mich hiermit zur Vermeidung eckelhafter Wiederhohlungen ausdrücklich bezogen haben will. Die Oekonomie-Commiſſarien haben es, wie ſchon oben bemerket worden, eigent- lich mit dem Weſentlichen des Tarations8werkes, nämlich mit der richtigen Beſtimmung des Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1c. 327 ves Ertrages, des Preiſes und der Ausgaben zu thun. Dieſe ſind es alſo auch nur eigent- lich, deren Beſchäftigungen wir.gegenwärtig verfolgen, und ihnen darunter eine richtige Verfahrungsart an die Hand zu geben bemühet ſeyn wollen.- 6. 830: Warum bier nur von allgemeinen zu einer ordentlichen Verfahrungsart dienſamen Regeln gehandelt werden könne, und dabey auch die ſonſt unzuverläßige Miethode, die Guütertaxen auf Zeugenverhöre zu gründen, nicht ganzlich zu übergeben ſep. In das. Beſondere können wir uns gegenwärtig hierunter noch nicht einlaßen, indem faſt ein jeder verſchiedener Wirthſchaftstheil, ſowohl in der Ausmittelung des Er- frages, als. Beſtimmung der. Preiſe, ſeine eigne Verfahrungsart erfordert, und mit der Veſtſeßung der Wirchſchaftsau8gaben hat es eine gleiche Bewandtniß. Die Mittel, z.B. welche, um den wahren. Ertrag des Acferbaues ausfündig zu machen, die bequem- ſten„ſind, können bey der Beſtimmung weder der Holznußung,-noc< des Einkommens von der Viehzucht, gebrauchet werden. Ein jeder Wirthſchaftstheil erfordert hierunter ſeine eigne Mittel und Wege, um das Wahre in demſelben zu entde>en. Bey den bald folgenden beſondern Abhandlungen der verſchiedenen Wirthſchaftsmaterien, wird ſich die- ſes von ſelbſt ergeben. Anjest begnügen wir uns nur bloß mit einer allgemeinen Anzeige der unter würk- licher Würdigung und Abſchäßung eines Landgutes zu beobachtenden Ordnung und Regeln. Bey einer vorhergegangenen legalen geometriſchen Vermeſſung, dürfen die Oefko- nomie-Commiſſarien wegen der verſchiedenen Größe der Wirchſchaftstheile nicht weiter befümmert ſeyn, indem ihnen ſolche dadurch auf eine-unwiderſprechliche Art vor Augen lieget. Will man aber, äller dabey angeführten Gründe unerachtet, dieſen Weg nicht einſchlagen, ſondern noch immerhin bey dem alten Schlendrian verbleiben, ſo weiß ich, und geſtehe es aufrichtig, kein andres ſicheres und zuverläßiges Mittel, um hierunter zu einer ungezweifelten Gewißheit zu gelangen. Die Taxen werden und müſſen bey einem andern Wege immerfort unzuverläßig und zweifelhaft bleiben. » Allein, wer kann der Macht des Vorurtheils und der eingeriſſenen Gewohnheit widerſtehen? Jc, von den Commiſſarien ſelber in Augenſchein genommen, und a] et 5 Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 26. 333 Beſchaffenheit gehörig geprüfet werden ſollen; ſv. fslgek daraus von ſelbſt, daß hiczy nicht alle Jahreszeiten geſchit ſind, und alſo auc) der Taxations- Terminus nicht blos willführlich, ſon- dern zu einer ſolchen Zeit angeſeßet werden müſſe, wo dieſes alles bewerkſielliget werden kann. Es iſt recht widerſinnig, ja lächerlich mögte man es nennen, wenn dergleichen Taxationes mitten im Winter, wo alles mit Eis und Schnee bedeckct, vorgenommen werden wollen. Daß zu einer ſol- hen Jahreszeit den Commiſſarien alle Mittel und Wege, die wahre Beſchaffenheit des Gutes, und beſonders des Aferbaues, welcher faſt jederzeit das Hauptwerk bey den Landgütern iſt, gehö- rig zu prüfen, benommen werde, begreifet ein Jeder von ſelbſt. Die beſte und bequemſte Jahres- zeit zu dieſem. Taxationsgeſchäfte, iſt wohl ſonder Zweifel das Frühjahr, indem in ſelbigem nicht allein alle Pertinenzſtücke des Gutes ohne Hinderniß in Augenſchein genommen und geprüfet, ſog- dern auch die mehrere oder wenigere Fruchtbarkeit der Felder, Wieſen und Gärten"durch den zu dieſer Zeit in vollem Anwvchs ſichenden Zuſtand der Früchte und Pflanzen am zuverläßigſien beartheilet werden kann. Wollte ſch aber auch die Taxation eines Landgutes nicht bis dahin vcr- ſchieben laſſen, ſv muß ſie doch wenigſtens bey ofnen Wetter, wo die Commiſſarien die Güte dex Acker, Wieſen und Gärten gehörig zu unterſuchen im Stande ſind, geſchehen. 8. 87- Was die Taxations! Commiſſarien wegen Veſtſezung der Wirthſchaftszusgaben uns Beſtimmung der Preiſe bey ihrem Verfahren zu beobachten haben. Was die Tommiſſarien bey Ausmittelung und Beſtimmung der Wirtchſchaftsaus- gaben“ zu beobachten haben, ſolches iſt bereits in dem 2ten Abſchnitt 8, 41. und 42. nach- gewieſen worden.; Wegen Beſtimmung der gehörigen Preiſe, für die zum Verfauf übrig bleibenden Wirthſchaftsproducten, finden dieſelben ebenfal!s 8. 8. 44. leqg. vie gehörige Anleitung. Wenn ſie das daſelbſt bemerkte gehörig befolgen, ſo werden ihre Beurtheilungen auch in dieſem Stücke einen ſichern Grund haben, und die Taren ſicher und zuverläßiggerathen. Die Verſchiedenheit in den verſchiedenen Wirthſchaftstheilen iſt ſo groß, daß hier- unter weiter feine allgemeine Regeln gegeben werden können. In dem weitern Verfolg dieſes Werks wird ſich von ſelber zeigen, was bey einer jeden beſondern Wirthſchaftsrubrik dieſerhalb auch für beſondere Maaßreln zu nehmen ſind. Dieſes Einzige will ich nur bey dieſer Gelegenheit den Taxations- Commiſſarien zu einer allgemeinen Richtſchnur anempfehlen, daß ſie nicht das geringſte nußbare bey einem Landgut, unter dem Vorwande daß es eine Kleinigkeit ſey, übergehen. Die große Wahrheit, daß die ganze Landwirthſchaft aus vielen kleinen Theilen beſtehe, und daß das Zu- oder Abnehmen derſelben das Cinfommen des Ganzen vermehre oder verringere, muß ihnen jederzeit vor Augen ſchweben. Der Fleiß und Induſtrie, dieſe große irrdiſche Schöpferin, kann öfters aus geringen und wenig bedeutenden Dingen, eine anſehnliche Vermehrung der Gutseinfünſte zuwege bringen. 6--%% Von der Anfertigung des Anſchlages ſelber, und daß die Oekonomie- Lommiſſarien dem Juſtiz»-Commiſſarius, bey dem deshalb aufzunehmenden Protocoll von der Schägung, der Wirthſchaftstheile bündige Grunde anzeigen müſſen, und warun dieſes zur Zuverläßigteit der Taxen ſehr viel beptrage.- Wenn dieſes alles getreulich beobachtet, und ein Wirthſchaftsſtü> nach dem an- dern gehörig unterſuchet ,- folglich die SII ſowohl, als auch die Ausgabe, auf eiue t 3 zuver: 334 Zweytes Hauptſtück. zuverläßige Art ausgemittelt worden, ſo iſt weiter nichts übrig, als daß nunmehr dieſes alles in die gehörige Form gegoßen, und vermittelſt der dazu nöthigen Ausrechnungen vas erforderliche Tarations- Inſtrument, oder Anſchlag, zu Stande gebracht-werde. - Daß die Führung des Commißions-Protocolls und Anfertigung' des Taxations- Juſtruments oder Anſchlages, nebſt den dazu erforderlichen Ausrechnungen, eigentlich vn Ft und Beſchäftigung der Juſtiß-Commiſſarien ſey, habe ich bereits 8. 63. und65. emerfet. Eben daſelbſt aber habe ich auch, und zwar beſonders 8. 63. erinnert, daß das Protocoll nicht bloß eine trocene Anzeige des bey der Commißion verhandelten, ſondern mit zureichenden Gründen verſehen ſeyn müſſe. Die Oekonomie-Commiſſarien haben al- ſo von allen ihren Beurtheilungen, ſowohl in Anſehung der Einnahme als Ausgabe, dem Juſtis-Commiſſarius die deshalb habende Urſachen an die Hand zu geben, damit derſelbe ſolche dem Protocoll mit der-gehörigen Deutlichfeit einverleiben könne, Wird dieſes, man ſage es mir, nicht zuverläßige und überzeugende Taxen geben? Alle Klagen, die dagegen angebracht werden wollen, werden aus der Taxe ſelber gar leicht entſchieden werden können. Der Richter darf nur die Gründe, warum die Commiſſarien dieſes oder jenes, ſo und nicht anders, veſtgeſeßet und beſtimmet haben, nachſehen, ſo wird er ſich dadurch von ſelber in den Stand, die klagenden Parten gehörig beſcheiden zu können, geſeßet ſehen. 6,589. Wie es zu halten, wenn die Oekonomie-Commiſſarien in ihren NTeynungen verſchieden ſind, und ſich nicht darüber vereinigen können? Wie ader, mögte man fragen, ſoll es gehalten werden, wenn, nach meinem 5.74. ethanen Antrage, zwey Oekonomie- Commiſſarien beſtellet worden, und dieſe in gewiſ- ſen Stücken verſchiedener Meynung ſind? Dem Juſtiß-Commiſſarius, als welches ſonſt wohl das leichteſte Mittel wäre, ein Votum deciſivum beyzulegen, finde ich aus den S. 60. angeführten Urſachen bedenf- lich. Inzwiſchen wird eine ihm obliegende Pflicht ſeyn, alle Mühe, um die verſchieden denfende Oefonomie-Commiſſarien mit einander zu vereinigen, anzuwenden. Ju Klei- nigfeiten wird dieſes bey vernünftigen Männern auch wohl keine Schwierigkeit haben. ; Sollte aber die Sache, in welcher ſich eine dergleichen Abweichung der Meynun- gen ereignet, von Wichtigkeit ſeyn, und in der Taxe einen gar zu großen Unterſcheid aus- machen, ſo wird es, in Entſtehung einer gütlichen Vereinigung, freylich der ſicherſte - Weg ſeyn, daß ein jeder ſeine Gründe ad protocollum gebe, und darüber die Entſchei- dung oder anderweitige Verfügung des Gerichts erwartet werde. „Mit der Entſcheidung ſelber wird ſich zwar das Gericht ſo leicht nicht befaſſen. Die Beſtellung eines dritten Oefonomie-Commiſſarius, oder die Erforderung eines Gut- achten von einem geſchickten und befannten Oekonom, mögte wohl hierunter der kürzeſte und natürlichſte Weg ſeyn. Der Fall wird ſich nur ſelten ereignen. Inzwiſchen ſind, wenn er ſich ereignet, in einer ſo wichtigen Sache, wo billig alles mit der Schnellwage abgewogen werden muß, dergleichen Vorkehrungen nicht als überflüßige und unnöthige Weitläuftigfeiten M dr 190 h; Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 10, 335 67 92% Was die Taxations- Commiſſarien nach vollbrachter Taxe annoch vorzunehmen baben, und wie es bisher gemeiniglich darunter gehalten worden. Was die Taxations-Commißion nanen Verbot des Geſeßes, ſondern mit bündigen Gründen abweiſen zu können. Bey dieſer Verfahrungsart würden, wie ich bereits in dem SHhwederſchen Tractat S. 112. erwähnet habe, Taxen zum Vorſchein kommen, wider welche die Parten nichts weiter einwenden, und die Gerichte daher nicht weiter in die Verlegenheit, ſolche mehr- mahl wiederhohlen laſſen zu müſſen, gerathen könnten. 5... 92. von den Urſachen, warunt das in dem vorſtehenden 6. enthaltene zu einer vollkfommenen Zuverläßigfeit der Güteranſchläge ſchlechterdings nothwendig ſey. Und warum will man doch, man ſage mir es, von den aufgenommenen Taxen vor die Parteyen, und beſoaders in den Creditfällen vor die Eigenthümer der Guter, ein Geheimuiß machen? Ju allen andern rechtlicher Vorfallenheiten, wo. es auf jura paruum anfommt, müſſen ja die dabey einen Antheil habende gehörig vernommen, und ihnen das- jenige, was zu. deren Eutſcheidung etwas beytragen kann, auf keinerley Weiſe vorenthal- ten werden. Warum will man denn in einer ſo wichtigen Sache, wo es nicht bloß auf ein Partial-Jutereſſe', ſondern auf die ganze zeitliche Wohlfart eines Gutsbeſißers, an“ fommt, hiervon eine Ausnahme machen? Daß die Cigenehümer der zu taxixenden Güter bey der würklichen Aufnahme der Anſchläge ſic) nicht mit einmiſchen, und die Taxations-Commiſſarien dadurch in ihren Ge- ſchäften irre machen müſſen, iſt zwar an ſich eine löbliche und beyzubehaltende DEREN: : enn Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 3c. 32 337 Deny-'das viele Zinblaſen und Mitreden derſelben macher, wenn es auch nicht bey den Commiſſarien ſelber geſchiehet, dennoch bey denen Perſonen, die ſie bey der Taxe zur Aus- mittelung der Wahrheit gebrauchen, nicht ſelren einen ſehr ſtarken Tindru>, Um dieſes zu vermeiden, iſt iyre Entfernung von den Tarationsgeſchäften, ſo lange ſelbige fort- dauern, eine eben ſo nüßliche als nochwendige Sache. Allein, warum ſie, nach völlig vollführter Taxe, wo durch ihr Einreden weiter feine Irrungen zuwege gebracht werden können, dennoch von aller Theilnehmung an die- ſer ihr ganzes Heil beſtimmenden Sache ausgeſchloſſen werden ſollen, davon kann ich, ich muß es aufrichtig geſtehen, weder rechtliche noch vernünftige Urſachen einſehen. Die Taxe wird ja bey der Subhaſtation durch den öffentlichen Jushang aller Wele befannt gemacht... Warum ſoll ſie denn vor dem Eigenthümer, der doch hauptſächlich, wenn ſie unrichtig iſt, dabey gefährdet wird, ein Geheimniß bleiben, und ex nur erſt mit der übrigen Welt:die erſte Nachricht davon erhalten? zumahl die große Zuverläßigkeit, ſs die Taxen; wenn ſie. den Intereſſenten gehörig mitgerheilet, und ihre dawider mögliche Einwendungen unmittelbar von der Commißion angenommen, und auf die eine oder an- dere Art abgemachet werden, dadurch erhalten, nach mehrerer Maasgebung des nächſt- vorſtehenden 5. 91. von ganz unſchäßbaren Werth iſt,. weil faſt auf feine andere Weiſe ei- ge überzeugende Gewißheit von deren Richtigkeit zu erwarten ſtehet. Taxen von dieſer Art ſind es werth, daß ihnen eine entſcheidende Kraft beygele- get werde. Nah Maagsgebung des. 6. 4. Not. a, haben zwar zu unſern Zeiten alle ge- richtliche Taxen, ſie mögen richtig oder unrichtig, zweifelhaft oder zuverläßig ſeyn, vim definitive. Allein diejenige, bey welchen vorſtehende rechtliche Borſichten gebrauchet wor- den, verdienen nur eigentlich dieſen Vorzug. Denn warum ſoll dasjenige, wobey die Parten gnüglich gehöret, ihre gegründete Beſchwerden abgeitellet, die ungegründete aber auf eine. überzeugende Art widerleget worden, nicht eine entſcheidende Kraft haven? GE M2 Daß aber zu ſolchem Ende der bisher gewöhnliche Hüißbrauch, die Taxen nicht 1 co, '| gewohnuc- ſondern zu Zauſe anzufertigen, abgeſchaſſet werden müſſe. Soll aber dreſes alles geſchehen, und dasjenige, was C. 6. 90. und 92. angefra- gen wordon, gehörig bewerkſtelliger werden, ſo kann ein bisher bey den Taxationen der Landgüter gewöhnlicher Mißbrauch nicht weiter Statt finden. Dieſer Mißbrauch beſtehet darinn, daß die Commiſſarien gemeiniglich in loes weiter nichts chun, als nur die zur Verfertigung des Anſchlages nöchige Vara zu ſammlen, einige Zeugen abzuhören, die Wirthſchaftsrechnungen zu extrahiren, die vorhandene In- ventarienſrücfe zu verzeichnen, eine Beſchreibung von den Gebäuden aufzunehmen, u. d. m. Sobald dieſes geſchehen, kehret ein jeder nach ſeiner Heimath, die öfters einige Meilen weit von einänder entferne ſind; zurück. Einer von den Commiſſarien, wovon die Rei- he gemeiniglich den Juſtiß-Commiſſarius, weil er die meiſte Geſchilichfeit dazu hat, und folHes auch nach unſern-eigenen Grundſägßen ſein eigentliches Werk iſt, zu treffen pfleger, übernimmt die Anfertigung des Anſchlages oder Tarationsinſtruments. Seine übrige zu Hauſe vorgefundene Geſchäfte verſtatten nicht, daß er hierunter ſofort Hand anlegen fann, ſondern erſt nac< Verfließung eines gewiſſen Zeitraumes iſt-er dieſe Arbeit vorzuneh- Oecon, For, 1, Theil. Uu men 338 Zweytes Haitptſtü>, men im Stande,: Die Lebhaftigfeit. der von den Umſtänden des zu käxirenden Gurtes in loco durch die Sinne eingenommenen Vorſtellungen iſt inzwiſchen wieder verraucher, und nur bloß die mitgebrachte Papiere ſind der Stof, woraus er die ihm und ſeinem Collegen aufgetragene Taxe entwirft. Daß hier das, was aus Mangel des gegenwärtigen An- ſchauens oder-durch das ſich nicht auf alles wieder zurück erinnernde Gedächtniß verlohren gegangen, öfters durch einen Federſtrich erſeßet werden müſſe, iſt ebenſo natürlich als be- greiflich. Dem ſey wie ihm wolle, das Taxationsinſtrument wird fertig, dem Nebencom- miſſarius, mit welchem man ſich vorher über die Hauptſachen bereits beſprochen hat, zu- geſchicfet, von dieſem unterſchrieben, und alsdenn an das committirende Collegium, wel: . Die bisher gegebene allgemeine Regeln werden ſich hierbey allererſt recht anfflä- ren, und es wird, die Nüklichfeit und Nothwendigfeit derſelben vey einein jeden Stäck, wo ie beſondere Anwendung gezeiget werden ſoll, auf das deutlichſte in die Au- gen fallen,' Um bey der uns vorgeſeßten Abhandlung der verſchiedenen zur Landwirthſchaft g+ hörigen Stüe nicht ohne Ordnung zu verfahren, ſo zeige hiermit an, daß ich 1. Die nutzbaren, oder auf einen jährlichen Ertrag zu ſetzenden Rubriken, 11. Die bey einem Zandgute befindliche Geredztſame, oder ſogenannte un- nutzbare Wirthſchaftstheile, 111d endlich- Il. Die Wirthſchaftsausgaben und YIothdurften, nebſt andern bey der Ta xe in Betracht kommenden Abgängen, zu erörtern mir vorgenommen habe: Bey einer jeden Abtheilung wird die tatürliche Ver- bindung, in welcher die dazu gehörige Stücke mit einander ſtehen, der Leitfaden unſerer dabey zu'beobachtenden Ordnung ſeyn.|; 5. 96. Warum mit dem AFXerbau der Anfang. zu. machen, was dabey vor ein Seſichtspunct zu nehmen, und daß die Tayations: Commiſſarien bey der Artsmittelung des von demſelben zu erwartenden Ertrages ihr Augenmerk hauptſächlich auf drey Puncte zu richten. haben. Der Ackerbau iſt, wie bekannt, auf den meiſten Landgütern der hauptſächlichſte unter den nußbaren Wirthſchaftstheilen. Er iſt ſolches nicht allein deshalb, weil der Ei- genthümer die meiſten und ſicherſten Einkünfte davon hat, ſondern es ſtehen auch mit denſelben viele andere Wirthſchaftsrubrifen, wie ſolches unter andern bey dem Viehſtan- de'offenbar iſt, in ſolcher genauen Verbindung, daß ihre Stärke oder Schwäche, ihr Ah- oder Zunehmen, lediglich davon abhanget. Mit Recht gebühret ihm alſo bey den Toxationsgeſchäſten, und alſo auch bey unſern gegenwärtigen Abhandlungen, die er- fie Stelle. ä“ Der Aer träget nach ſeiner Verſchiedenheit auch verſchiedene Früchte, Weitzen, Roggen, große Berſie, kleine Gerſte; Zafer) Buchweitzen, Erbſen und Wien ſind die gewöhnlichſte unter denſelben. Wieviel von einer jeden Art dieſer benannten Früchte der Acker des zu taxirenden Gutes einbringen könne, iſt der eigentliche Geſichtspunft, wor- auf die Tarations-Commiſſarien ihr Augenmerk zu richten haben. Um nun hierunter zu einer zuverläßigen Gewißheit zu gelangen, fommt es bey ei- ner jeden Gätertaxe, in Anſehung des Acerbaues; 1) auf eine richtige Ausmittelung der von einer jeden Getreideart erforderli- Hen. Ausſaat, 2) auf die Beſtimmung des“Körner-Ertrages bey einer jeden Getreidearty yd endlich 3) auf die Beſtimmung des Preiſes für dasjenige, was zum Verkauf übrig bleivet, an.;; Dieſes ſind. die beſondern Grundſäße, auf welche bey Veſtſebung der von dem - Aerbau veſtzuſeßenden jährlichen Einfünfte alles beruhet, 6 . 97. Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1e- 341 S. 97. Daß es hiebey lediglich auf eine ſichere und- zuverläßige Ausmittelung der erforderlichen Ausſaar und: des davon zu gewinnenden Rörner-Ertrages ankomme. 5 Eine zuverläßige Ausmittelung der Ausſaat und des Körner Ertrages iſt, wie je- dermann von ſelber begreifet, die Hauptſache. Wird hierunter gefehlet, ſo kann die Be- ſtimmung dieſer ganzen Wirthſchaftsrubrik nicht anders als unrichtig. ausfallen. Bereits in dem zweyten Abſchnitt des gegenwärtigen Hauptſtückes 5. 32. iſt erin- nert worden, daß zur ſichern Erfahrung und Ausfundſchaftung akler bey den Tarations8ge- ſchäften zu wiſſen nöthigen wirthſchaftlichem Wahrheiten zuver!äßige Mittel erfordert wer- den. Eben dieſes findet auch bey: dieſent ſo wichtigen und vorzüglichen: Wirthſchafts- theil Statt. . Die erſte Sorge der Taxations-Eommiſſarien muß daher dahin gerichtet ſeyn, wie ſie hierunter keinen Fehl gebähren, und durch gewählte unzuverläßige Mittel in dem Ein- fommen eines ſo beträchtlichen Wirchſchaftsſtües nicht in Zweifel und. Ungewißheit gelaſ ſen werden mögen.' Die richtige Beſtimmung der Ausſaat in einer jeden-Getreideart, und des Körner- Ertrages derſelben, ſind, wie bereits geſaget worden, die beyden Hauptſtücke, zu deren Ausmittelung ſie vornehmlich ſichere und zuverläßige Mittel und Wege nöthig haben. Die Beſtimmung der Preiſe iſt zwar bey Veſtſebung des von dem AFerbau zu er- wartenden Cinfommens ebenfalls nothwendig. Hierzu aber werden nicht erſt mühſam auszuforſchende Wahrheiten erfordert, ſondern ſie können; wenn ſie nicht ſchon vorhin durch die Geſeße veſtgeſeßet worden, durch vernünftige über den gegenwärtigen. Zuſtand der Zeiten und des Orts abgefaſſete Schlüſſe ausgemittelt werden, 5 98: Daß die ſchon mehrmahl verworfene Methode, den Ertrag der Güter"blos nach einem Zeugenverhör zu beſtimmen, bey dem Ackerbau beſonders als gänzlich unſtatthaft. anzuſehen ſey. Ehe ich die Entwickelung, der zur richtigen Beſtimmung beydes der Ausſaaten, als auch KörnertrageSin den verſchiedenen Getreidearten unternehmen kann, ſehe ich mich wider meinen Willen genöthiget, mich nochmahl mit der bisherigen Gewohnheit, den Werth der Güter bloß nach einem Zugenverhör zu beſtimmen, in einen Kampf einzulaßen, Dieſes Thier, iſt geſtehe es aufrichtig„ iſt mir wegen ſeines vielen Unheils, ſo es bereits in der Welt geſtiftet hat. und noch ferner, wenn es in ſeiner alten Macht ge- laßen werden ſollte, anrichten wird, höchſt verhaßt, und ich hoffe ihm, durch die in dem 2ten- Abſchnitt des gegenwärtigen Zauptſtü&es 6. 6. 35. und 36. entgegengeſeßte Grün- de, eine tödtliche Wunde beygebracht zu haben. Sollte es aber dem. ohnerachtet noch wieder aufleben wollen, ſo hoffe ich demſelben: bey gegenwärtiger Gelegenheit den lebten Fang zu geben. Alle dieſe metaphoriſche Anſpielungen, die ich in einer ſo tronen Sache nur bloß zu meiner eignen und der geneigten Leſer Aufmunterung mit einfließen laßen, bey Seite geſeßet, iſt es gewiß, daß, wenn auch die bisher gewöhnlich geweſene Zeungewaueſagen in Uu 3 allen 342'Zweytes(Hauptſtück, allen andern Wirchſchaftstheilen einen ſichern Grund, um ihren wahren Ertrag ausfindig zu machen, abgeben könnten, ſie doch in Anſchung des Ackerbaues, ſowohl überhaupt, als auch beſonders zu unſern jebigen Zeiten, dazu nicht geſchickt ſind. 6. 99. Urſachen, warum ſolche bey dem. Ackerbau überbaupt als unzuverläßig zu Halten. Ueberhaupt iſt das ſonſt gewöhnliche Zeugenverhör, in Anſehung der zu beſtim- nenden Ausſaaten, und folglich auch des von dem Ackerbau zu erwartenden Ertrages, fein hinlängliches und zuverläßiges Mittel, die hierunter nöthige Wahrheiten ausfindig zu machen, weil es beynahe zu den moraliſchen Unmöglichfeiten gehöret, Perſonen aufzutrei- ben, welche hievon eine ſichere und vollſtändige Wiſſenſchaft haben können. Die hiezu tüchtige Zeugen müſten nothwendig eine gewiſſe Reihe von Jahren hintereinander, nicht allein das ganze Feld allein beſäet, ſonvern auch das Samengexreide von dem Boden abgemeſſen haben. Mit Einem Worte, ein ſolcher Zeuge, welcher die ganze erforderliche Ausſaat mit Gewißheit beſtimmen könnte, müſte Wirthſchafter und Säemann zugleich geweſen ſeyn, und ſolches Ame verſchiedene Jahre ununterbrochen ver- waltet haben. Wo aber trift man eine dergleichen Einrichtung, und folglich auch derglei- chen Zeugen an? Und wenn man hie und da eine ſolche Perſon auffinden mögte, ſ0- wird es doch etwas ſehr ſeltenes ſeyn, worauf feine allgemeine Regel gegründet werden kann. Mehr als ein dergleichen fich hierzu qualificirender Zeuge, würde auch ſchwerlich in einem jeden Fall ausfindig zu machen ſeyn. Auf eines einzigen Zeugen Ausſage ſich in einem ſo wichtigen Werke allein zu verlaßen, iſt aber-nicht rachſam. Die Beſäung der Felder geſchiehet, nach der Gewohnheit der meiſten Orte, von den Coſſathen, Gärtnern oder Hauſinnen nach der Reihe, und dergleichen Leute ſind es gemeiniglich, die man hierunter als Zeugen zu erwählen hat. Dieſe Perſonen können ſich:wohl allenfalls dur< Hülfe ihres Gedächtniſſes, womit es doch öfters auch ſehr ſchwer Hergehet, wie viel ein jeder von ihnen ausgeſäaet, erinnern. Das Scheffelmaaß aber, ſo in der Totalität auf dem ganzen Felde von jeder Getreideart alljährlich ausgeſäet worden, können ſie, wie es die Vernunft ſelber giebet, ſchlechterdings nicht wiſſen. Sig pflegen gemeiniglich, wenn ſie ſonſt redlich, und ohne Leidenſchaften ſind, bey dem Zeugenverhör dieſe ihre Unwiſſenheit ſelber aufrichtig anzuzeigen. Und wenn ſie auf vieles Andringen endlich etwas gewiſſes beſtimmen wollen, ſo ſind es doch weiter nichts, als bloße unzuver- läßige Muthmaßungen.; Oefters pfleget.man, um ſich nicht lange nach tüchtigen Zengen zu bemühen, ader, ſolche von entfernten Orten herbey fordern 313 laßen, mit Schulzen und Gerichten, öder ein paar von den älteſten Bauersleuten, zu begnügen. Bey jenen muß ihr Stand, und bey dieſen ihr Alter ihr Nicht-Wiſſen erſezen. Dieſe Leute befümmern ſich aber um das, was auſſer ihrer Sphäre und eignen Wirthſchaft iſt, wenig oder nichts. Ihre Ausſagen 4n Anſehung der Ausſaat und des Ertrages der herrſchaftlichen Ae>er, können alſo eben- falls nur auf bloße Muthmaßungen oder ein ungewiſſes Hörſagen beruhen. Auch wird unten. mit mehrern gezeiget werden, daß bey der Beſtimmung der eigentlichen Ausſaat nicht lediglich auf des Aers innere Güte, ſondern auch auf 25.8 ;;| N un-“ Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 343 Düngungsſtand zu ſchen ſey, indem es, daß ein wohlbedüngter Aker ein größeres Maaß der Ausſaat als ein magrer, fordre und ertrage, allen vernünftigen Wirthſchaftsſäten ge mäß iſt; Es wird ferner gezeiget werden, daß bey der Würdigung eines Landgutes, be- fonders wenn ſie zum Verkauf geſchieher, die Aecker, in Anſehung der Düngung, nicht nach ihrem gegenwärtigen Zuſtande, ſondern ſo, wie ſie nach dem Verhältniß des Vieh- ſtandes beſchaffen ſeyn könnten und ſollten, beurcheilet werden müſſen. Wenn nun die abgehörte Zeugen das Gut zu einer ſolchen Zeit, woes, wie ſolches bey den in ein Cre- ditweſen verfallenen Gütern gemeiniglich zu ſeyn pfleget, auſſer Würden gewefen, beſäet haben, ſo muß ja die von ihnen angegebene Ausfaat nothwendig weit geringer, als ſie wirklich anzunehmen iſt, ſeyn. Und was iſt alſo, auch in dieſem Betracht, wohl vsr eine Zuverläßigkeit von dex Zeugen Ausſagen hierunter zu erwarten? 0::173.00% Urſachen, warum, beſonders zu unſern Zeiten, die Ausmittelung der Ausſäaten, folglich auch des Körner- Ertrages, durch ein Zeugenverhör ſchlechterdings unmöglich ſey. Und wenn.auch dieſes alles, um die Methode, die Ausſaater durch ein Zeugerver- Hör zu beſtimmen, verdächtig zu machen, nicht für hinlänglich erachtet werden mögte, ſo iſt doch unleugbar, daß ſolcer weit frärfer, als es nöthig war, beſäeten. Seit ohn- gefähr dreyßig bis vierzig Jahren, hat man dieſen Fehler einzuſehen angefangen, und mau wirft daher zu unſern Zeiten nicht mehr ſo viel unnüßes Getreide in den Erdboden. Dieſe in der Beſamung der Aecker vorgefallene Veränderung wird an den meiſten Orten eine Verminderung der vor Alters gewöhnlich geweſenen Ausſaat, beſonders in den Winter- früchten, von mehr als Ein Drittel zuwege bringen, dergeſtalt, daß. auf einem Landgut, wo ehedem 30 Wiſpel ausgeſäet worden, ſich die Ausſaat nach den jeßigen Wirchſchafts- ſägen kaum auf 20 Wigspel belaufen wird, Beſonders iſt hierbey zu bemerken, daß dieſe Veränderung niche auf einmahl, fondern nach und nach, geſchehen. Ein Landgut, z. B. wo vor 30 Jahren noch 30 Wis- pel geſäet wurden, beſäete man vor 20 Jahren mit 25 Wigpel, und ſeit 10 Jahren be- ſtehet die Ausſaat nur in 20 Wispeln. Ja, an vielen Orten ſcheinet dieſe Wirthſchafts- änderung no< nicht zu ihrem völligen Ziel gelanget zu ſeyn, indem man noch. immer nete Verſuche, die Ausſaaten mehr einzuſchränken, welches aber, wie ich nicht ohne Grund befürchte, zuleßt ins Uebertriebene fallen mögte, anſtellet. Woher will man nun, bey ſo bewandten Umſtänden, Zeugen hernehmen, welche von der wahren Ausſaat ein richtiges Zeugniß ablegen können? Sind es alte Leute, als welche ſich eigentlich zu dergleichen Art von Zeugen ant beſten ſchicken, ſo wird die von ihnen angegebene Ausſaat gegen die gegenwärtige ganz übermäßig ausfallen. Leute von mittlern Jahren werden das gegenwärtige Ausſaats- Maaß auch noch nicht treffen. Die jungen aber haben zu wenige Erfahrung, als daß man eine ſo wichtige Sache auf inet [18- 344 1 Zweytes Hauptfück. Ausſpruch ud Beurtheilung ankommen laßen könnte. Will man etwa aus-dieſen Treyer- ley Arten vou Zeugen ein Collegium formiren, und von jeder Sorte einige abhören, ſo werden, wie leicot vorauszuſehen iſt, nichts als widerſprechende Dinge zum Vorſchein fom- men, und die Tommijſarien am Ende ſelber nicht wiſſen, was ſie damit machen ſollen. Der Himmel verhüte nur, daß ſie nicht auf den gewöhnlichen Einfall, dieſe Verſchieden- heit durch einen Durchſchnitt zu entſcheiden, und dadurch, Troß aller offenbaren Unge- wißheit, dennoch etwas gewiſſes zu beſtimmen, gerathen, S. 101 Daß die Ausſaaten umd der Körner- Ertrag ebenfalls nicht ſicherer, als nach der Größe und innern Güte des bey dem zu taxirenden Landgute befindlichen Ackerbaues, beſtimmet werden Lönnen.- Jedoch weg mit dieſem ſich für unſere Zeiten nicht mehr ſchi>enden Geſpenſte! Ich habe beynahe zu viel darüber geeifert, und warum wollen wir uns länger dabey auf- halten, da wir einen weit ſicherexößund zuverläßigern Weg, bey welchem alle dergleichen Zweifel und widerſprechende Dinge von ſelbſt wegfallen, um hierunter die Wahrheit aus- zumitteln, wiſſen und vor uns haben?. Der bereits in dem 2ten Abſchnitt 6.33. zum Grunde gelegte allgemeine Satz, daß der Ertrag der verſchiedenen Wirchſchaftsheile nicht ſicherer und zuverläßiger, als nach . ährer-Größe und innern Güte, beſtimmet werden könne, findet bey den Aferbau Hhauvt- ſächlich und ganz beſonders ſeine Anwehre. Ein Wirthſchaftsverſtändiger, der von dieſen beyden Stücken gehörig überzeuget iſt, der wird und kann, wenn er ſich für Uebereilurgen in Acht nimmt und alles genau prüfet, in der richtigen Beſtimmung desjenigen, was-der zu taxirende Acker jährlich an Früchten einzubringen im Stande iſt, ſo leicht nicht fehlen. Nur für die richtige und zuverläßige Ausmittelung, beydes der Größe und der innern Güte, muß geſorget werden. Iſt dieſes geſchehen, ſo wird ſich ſowohl. die auf einem Landgut erforderliche Ausſaat, als auch der davon zu erwartende Körnerertrag, von ſelbſt vor Augen legen. GQ.+ 102. Daß die geometriſche Ausmeſſung zur richtigen Beſtimmung der Größe; vornehmlich bey dem Ackerbau, und'beſonders zu unſern jetzigen Zeiten, ſchlechterdings nothwendig ſey. Wie bey der Ausmittelung dieſer beyden Stücfe zu verfahren, und was für ſiche- xe Mittel dazu zu erwählen, davon iſt ſchon in dem z3ten Abſchnitt des gegenwärtigen HauprtſtüFes umſtändlich gehandelt, und es ſind dabey die dazu. erforderliche allgemeine Regeln mit möglichſter Deutlichkeit an die Hand gegeben worden. Durch eine von einem geſchicften und erfahrnen Landmeſſer unternommene geo metriſche Vermeſſung wird die Größe/- die innere Güte aber durch eine durch vorläufige Anzeige einiger dem Landmeſſer zur Hand gegebenen Sachverſtändigen, und nachher durc< die eigne Beſichtigung, Prüfung und Beurtheilung der verordneten Defonomie- Com- miſſarien, ausgemittelt.-, Alles dieſes findet bey dem Acferbau vorzüglich Statt. Ja, faſt mögte man ſä gen, daß dieſer die geometriſche Vermeſſung eines zu taxirenden Landgutes hauptſachlich . noth- Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 345 nothwendig mache.. Denn bey vielen:andern Rubriken würde man noc< wohl,„auch ohne Verweſſung, aus der Sache fommen fönnen, zur richtigen Beſtimmung des Acferertrages aber iſt fie, beſonders zu unſern Zeiten, wegen der großen in der ſonſt gewöhnlichen Sätingsart vorgefallenen Verändernng, unentbehrlich, wie ſich ſolches aus demjenigen, wag, 9. 99. und. 100.. bey Gelegenheit, der unſtatthaften Zeugenverhöre geſager worden, von ſelber entnehmen. läßet. Die Natur der Sache giebet es, daß, wenn man weiß, wie groß ein Ackerſtück iſt, und was daſſelbe vor einen Boden hat, alsdenn die Beſtimmung der Ausſaat und des Ertrages, auch. für einen nur mittelmäßigen Wirthſchaftsverſtändigen etwas leichtes ſey. S9 lange man. aber weder von dem einen noch von dem andern eine zuverläßige Gewiß- heit har, ſondern gleichſam im Finſtern herumtappet, wird auch dem größeſten und voll- Fomttfnſten Landwirch hierunter etwas ſicheres veſtzuſeßen. unmöglich bleiben. Daß eine dergleichen. zuverläßige Gewißheit auf dem von uns eingeſchlagenen Wege zu erlangen ſey, wird wohl keines Beweiſes nöthig haben, und ich zweifele daher nicht, daß er von meinen aufmerkſamen geneigten Leſerh nicht ſo ſchlechterdings verworfen, ſondern vielmehr eines gütigen Beyfalls gewürdiget wiren wird, I< weiß wohſſ“daß dieſes keine neus Entdeckung iſt. Schon vonje her hat man bey den Taxen der Güter eine vorhergängige Vermeſſung derſelben, beſonders in Anſehung der Ae>er, für ſehr nüßlich gehalten, Daß aber ſolche in unſern Tagen, wegen der in der Säuugsart vorgefallenen Veränderung, mit Ausſchließung aller andern ſonſt gewöhnlichen Mickel, ſchlechterdings dergeſtallt nothwendig ſey, daß ſonſt feine richtige und zuverläßige Täxen zu erwarten ſtehen, dieſes, deucht mir, iſt ein neuer Einfall, den ich einer nähern Einſicht und Beurtheilung überlaßen muß. 0.1037 Von dem bey der Vermeſſung der Landungen anzunehnienden A>ermaaß, daß ſolches überall gleich ſeyn müſſe, und warum ſich hiezu die ſogenannte BTagdeburgiſche 77orge, deren Inhalt und Verhältniß gegen andere imiorgen zugleich beſtümimnet wird, am beſten ſchicke?. Zu der Ausmittelung der Größe ſowohl des ganzes Landgutes, als auch beſonders des dabey vorhandenen Acerwerks, können die Tarations- Commiſſarien nichts weiter beytragen. Sie müſſen die Beſtimmung. derſelben ſo, wie ſie aus den Händen eines freuen und geſchicften Landmeſſers fommt, annehmen und zum Grunde ihrer Augarbei- fungen legen. Das. gewöhnliche AFermaaß iſt eben ſo verſchieden, als es verſchiedene Länder und Provinzien giebet. Um die Irrungen, die hieraus gar leicht entſtehen können, zu vermeiden, iſt es nöthig, daß bey dergleichen Ausmeſſungen überall nicht allein gleiches orf angenommen, ſondern auch die Eintheilung und Ausrechnung nach einerley Are eſc enthält z. B. 90 Mor- gen.. Hier iſt nicht genug, daß dieſe Größe überhaupt angeführet werde, ſondern auch eine beſondere Nachweiſung, wie viel unter dieſen 90 Morgen guter, mittler und ſchlech- ter Boden befindlich ſey, iſt nothwendig. Bey dem Beſchiuß dieſes Hauptſtüces ſoll ein Schema zu einem dergleichen Akervermeſſungs- Regiſter beygefüget werden, aus welchem dasjenige, ſo ich hier ſagen wollen, deſto eigentlicher und deutlicher erhelleu wird. Die Sachverſtändige, die dem Landmeſſex. zur Anzeige der verſchiedenen Aergüte beygegeben worden, müſſen zu ſolchem Ende wohl inſkruirer werden, daß ſie.auf den Aer» ſtücken, deren Boden von verſchiedener Güte iſt, den terminum a quo& ad quem einer dergleichen Abwechſelung Jenau angeben... Denn die Landmeſſer pflegen nicht gerne die Länge der Aerſtücke, weil ſich ſolche durch die Schließung der Figur ſchon von ſelbſt er- giebet, ſondern nur die Breite derſelben, mit der Kette überzuſchlagen-' Bey dieſen Um- ſtänden aber ſind ſie, wenn die Größe einer jeden Akerart beſonders beſtimmet werden ſoll, auch bey den Längen der Ackerbreiten die Ketten zu gebrauchen genöthiget. In Er- mangelung einer richtigen Angabe des: rermini a quo& ad quem ſind ſie ſonſt; um ſich eine unangenehme Mühe zu erſparen, die Größe der verſchiedenen Aerarten nur nach einem bloßen Ungefähr zu beſtimmen, gar ſehr geneigt.* 6. 105. Bey Beſtimmung der innern Süte bey dem Ackerbau, Xommt es auf eine richtige Ausmitte: lung, theils. der natürlichen Beſchaffenheit des Bodens, und theils des Duüngungs- ſtandes, in welchem er nach dem Verhältniß des Viebſtandes erhalten werden Fann, an. Da die-Tarxations- Commiſſarien., wie bereits 9. 303. erinnert worden, die Be- ſtimmung der. Größe des bey dem zu veranſchlagenden Landgute befindlichen Ackerbaues lediglich dem Landmeſſer überlaßen müſſen, ſo gehet ihre eigentliche und hauptſächliche Be- ſchäftigung;nur-bloß auf die innere Güte und Beſchaffenheit deſſelben. Wie dieſe richtig und mit Zuverläßigfeit ausgemittelt werde, muß billig ihre vornehmſte Sorge ſeyn. Es fommt, wie es die Natur der Sache von ſelber giebet, hierunter auf 2 Stü- >e an,. welche nicht von einander getvennet werdeu fönnen, ſondern beyde aus einem Ge- ſichtspunft zu: nehmen ſind. I. Einmabhbmuß die natürliche innere Güte des Bodens auf das genaue- ſte uunterſuchet; 2. Demnächſt aber auch der Düngungsſtand des ganzen A&erbaues nach dem Verhältniß des wirthſchaftlic> zu haltenden Diehſtandes beur- theilet und dabey in Erwägung gezogey. werden. Sind dieſe, Punkte. gehörig, ausgemittelt und außer Zweifel. geſeket,. ſo. iſt dadurch zur.richtigen Beſtimmung, ſowohl der Ausſaat, als auch. des Körnerercrages, ein ſichrer Weg gebahnet, j:; Z Er 2 us Denn 348 Zweytes Hauptſtü>. Dettt daß ein ſtarker Aker mehr Einfall erfordere, und reichere Früchte bringe, als ein von Natur ſchwacher, iſt eine Wahrheit, die ſelbſt den erſten Anfängern in der Landwirthſchaft nicht unbekannt iſt, ja von der Vernunft felber gelehret wird.; Eben ſo iſt auch ſolches, in Anſehung eines wohlbedüngten Ackers gegen einen magern, deſſen Kräfte durch vieljähriges Fruchttragen erſchöpfet worden ſind, unwiederx- ſprechlich. Dieſer erfordert ebenfalls wenigern Saamen und liefert ſparſamere Eryuten, als jener, ob ſie gleich, der innern Güte nach, von einerley Beſchaffenheit ſind, Wie aber ſollen dieſe beyde, zur richtigen Beſtimmung ſowohl der Ausſaak, als des Körnerertrages, ſo nöthige Stücfe, in vorfommenden Fällen, beſonders bey gerichtlicher Abſchäßung der Landgüter, auf die beſte und zuverläßigſte Art ausgemittelt werden? Hierzu eine kürze und deutliche Anleitung zu geben, wird nunmehr unſce Pflicht ſeyn. 6. 106 Daß, bey der groſſen und faſt ins Unendliche gehenden Ungleichheit der Ackerarten, dennoch durch: die Aehnlichkeit, die ſie mit einander haben, ſelbige in gewiſſe Claſſen. einzutheilen möglich ſep. Der große Schöpfer, der ſich dur das göttliche Spiel des Mannigfaltigen in der ganzen Natur ſo ausnehmend verherrlichet, und dadurch beſonders bey denen, die es mit deren Erforſchung vorzüglich zu thun haben, auch öfters wider ihren Willen, zu einen'am- betungswürdigen Gott machet, hat es auch in dem Acferbau nicht ermangeln laßen. Ein erfahrner, und den AFerbau in mehr als Einer Gegend kennender Landwirth wird durch die unendliche Verſchiedenheit, die man allenthalben, und öfters auf einem und ebe: demſelben Landgut, ja wohl gar, wie ſchon vorhin beyläufig erwähnet worden, auf einem und eben demſelben Ackerſtücke, in dev Güte des Aers wahrnimmt, ſchon ſel- ber hiervon überzeuget ſeyn. - Eben ſo, wie man auf einem Baum kein einziges Blatt, welches dem andern voll- kommen gleich wäre, antrift, wird man auch, wie ich völlig überzeuget bin, ſchwerlich zwey einander ganz vollkommen gleiche Erdarten aufzuweiſen im Stande ſeyn. Ein geüb- tes und aufmerkſames Auge, wird noch immer bey der einen gewiſſe Unterſcheidungs- Zei- chen, die bey der andern nicht anzutreffen ſind, entdecken. j Bey dieſen Umſtänden will es faſt unmöglich ſcheinen, die auf eine ſo unendliche Weife verſchiedene AFerorten, unter eine gewiſſe Ordnung zu bringen, und ſie nach ge- wiſſen Claſſen einzutheilen. Allein, die weiſe Natur hat, bey dieſem Mangel der vollfommenen Gleichheit, die Aehnlichfeit eingeführer, die den Menſchen, die unter Händen habende Werke der Natur " in Geſchlechter und Arten einzutheilen," und dadurch zu den in allen Wiſſenſchaften ſo un- entbehrlichen allgemeinen Begriffen zu gelangen, fähig machet.; Eine gleichmäßige Bewandtniß hat es denn auch mit dem Acker und ſeinen ver- ſchiedenen Arten. Eine völlige Gleichheit ermangelt hier ebenfalls, ſo wie in dem ganzen Reich der Natur. Eine Aehnlichkeit aber iſt unter den verſchiedenen Erdarten, nach wel- hen ſie in gewiſſe Claſſen einzutheilen nicht unmöglich fällt, 5. '+ 107+ „weia m...- zu Von den landivirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16, 34 G. 107.? Daß die LBintheilung der verſchiedenen A>kerarten. in einen ſtarken, mittel und ſchlechten Zoden, die gewöhnlichſte, aber natürlichſte, und deshalb auch hier beypzubehalten ſey. Ohne eine dergleichen Eintheilung des Ackers in gewiſſe Arten und Claſſen, wür» de es ſehr ſchwer fällen, zur Ausmittelung ſeiner verſchiedenen Güte eine gründliche allge- meine Anweiſung zu geben. Dieſe aber erleichtert die Sache gar ſehr, und ſeßet die La- xations-Commiſſarien. in den Stand, ihr Augenmerk auf einen gewiſſen und beſtimmten Geſichtspunft zu richten. ki md Nach der gewöhnlichſten, aber auch zugleich natürlichſten Acereintheilunggart, bringer man die verſchiedene, durch die Aehnlichkeit mit einander verbundene Erdarten iw drey Claſſen(a). 1) Zu der erſten zählet man. den ſtarken, 2) zu der zweyten den Mittel-, und 3) zu der dritten den ſchlechten Bodeyw. 5 (a) I< muß aufrichtig geſichen, daß dieſe Eintheilung no nicht eigent genung iſt, ſondern wen man die Sache genau nehmen wollte, bey einer jeden Claſſe noch verſchiedene Unterabtheilungen nöthig wären. Die Achnlichfeit/* die den eigentlichen. Grund von der Beſtimmung der Arten qusmachet, iſt hier faſt in einem allzuweiten Umfange genommen worden. illig müſſen ihr en- gere und nähere Gränzen geſeßet werden.+ Wenw man die Sache auf den ſonſt bey Eintheilung gaaderer. Dinge gebräuchlichen Fuß faſſen wollte, ſo würden dieſe. drey Claſſen für die Geſchlechter» (genera) des verſchiedenen Erdreichs anzuſehen ſeyn, da es denn von ſelbſt folgte, daß in jedes dieſer Geſchlechter wiederum in ſeine beſondere Arten(ſpecies) eingetheilet werden müſſen. Auf dieſe Weiſe würde man der Aehnlichkeit, dieſer einzigen wahren Mutter aller Geſchlechter und Arten, weit näher kommen... M In einem ordentlichen ſyſiematiſchen Lehrbuch von dem A>erbau mögte dieſes zwar nüßlich und nothwendig ſeyn.. Allein» wir ſchreiben gegenwärtig nur, um denen in der Landwirthſchaft unerfahrnen allgemeine Begriffe von der Landwirthſchaft beyzubringen. Für ſolche iſt dieſe Spei- fe zu ſtark, und ſie würden nüt. durch diegvielfache Unterſcheidungen der AFergüte, deren Vey- ſchiedenheit dennoch auch hiedurch nicht völlig erſchöpfet werden könnte, irre gemachet werden- Werden nur zu den Taxationsgeſchäſten jederzeit tüchtige und erfahrne Oeconymie- Com- miſſarien genommen, ſo werden dieſe ſchon von ſelber den bey. einer jeden Claſſe nöthigen Unte? ſcheid in vorkommenden Fällen. näher zu. beſtimmen wiſſen. 6. 108, Was unter einem ſtarken, Wäittel- und ſchlechten Boden verſtanden werde, und warum ſolche nur blos nach ihrer verſchiedenen Wirkung unterſchieden worden. Damit aber ein jeder, was unter einen ſtarken, Uittel- und ſchlechten Boden. Ne verſtanden werde, wiſſen, und hierunter nichts unbeſtimmtes bleiben möge, i 1.) ein ſtarker Boden derjenige- welcher vorzüglich guten Weitzen und gute Gerſte bringet. j 25 Lin Mittel-Boden wird genannt, welcher guten Roggen und kleine Gerſte träget, in den) aber Weizen und groſſe Gerſie 31 ſäen nicht rathſam iſt. ;«ws- 3) Unter 350 Zweytes Hauptſtück, 3.) Unter einen ſchlechten Boden aber wird ein ſolhes Erdreich begriffen, in RIN vur allein. mittelmäßiger Roggen und Zafer, oder Buchweitzen, wächſet.' Man wundere ſich nicht, daß ich die Unterſcheidungszeichen dieſer verſchiedenen Ackferarten nicht von ihrer wirklichen innern Beſchaffenheit hergenommen, ſondern ſelbige kur bloß nach ihren verſchiedenen Wirfungen beſtimmet und veſtgeſeßet habe. In was für ein weites Feld unzähliger phyſifaliſcher Wahrheiten hätte ich mich nicht einlaſſen müſſen, wenn ich den erſten Weg erwählen wollen. Und durch alle dieſe Weitläuftigkeiten würde ich doch hierunter nichts gewiſſes ausgemittelt haben, wenn ich nicht die durch die Erfahrung befannt gewordene Wirkungen dabey zu Hülfe genommen hätte. Wenigſtens würde mein Vortrag den meiſten ſehr undeutlich geblieben ſeyn, und wer weiß, ob ich mich ſelber verſtanden haben mögte. Denn die landwirthſchaftliche Wahrheiten, um mich philoſophiſch auszudrucken, bloß a priori demonſtriren, zu wollen, pfleget ſelten deutlich und zuverläßig zu gerathen. Die Wirkungen einer Sache zumt Grun- de zu legen, und nachher die Urſachen davon.zu erforſchen und aufzuſuchen, iſt der rich- tigſte Weg, den man hierunter gehen muß. Die Bezeichnung der Akerarten nach ihrer verſchiedenen Wirkung: hat mir daher um ſo mehr vorzüglich zu ſeyn geſchienen, weil ſolche nicht allein von einem jeden verſtan- den wird, ſondern auch bereits überall gebräuchlich iſt. 6. 109. Daß den Taxations-Commiſſarien dem ohnerachtet gewiſſe Kennzeichen, nach welchen ſie den verſchiedenen Acker,.ob er das, was von ihm angegeben wird, auch wirklich zu leiſten fähig ſey, prüfen können, nöthig ſind. Nach der von uns veſtgeſeßten Verfahrungsart müſſen dem Landmeſſer ſchon bey der Vermeſſung einige Sachverſtändige, um ihm die verſchiedene innere Güte des zu ver- meſſenden Acfers vorläufig anzuzeigen, zur Hand gegeben werden. Von dieſen Sach- verſtändigen wird, wie bereits oben ausdrücklich: bemerket worden, beſonders erfordert, daß ſie des zu vermeſſenden Ackers wohl fundig ſeyn müſſen. Sind ſie aber dieſes, ſo be- finden ſie ſich auch in Stande, dem Landmeſſer, als worauf ſie ausdrücklich zu inſtruiren ſind, welche Stücke bisher mit Weißen und großer Gerſte, oder nur mit Roggen und klei- ner Gerſte, u. ſ- f. beſaet worden, gehörig anzuzeigen, welches denn von dem Landmeſſer, wie ſchon oben erinnert worden, in deyzy Vermeſſungsregiſter getreulich bemerket wew- den muß. Reid erhalten nun zwähdie Tarations-Commiſſarien eine vorläufige Anwei- ſung, wie die bey dem zu taxikenden Gute befindlichen Aerſtücke bisher bewirthſchaftet, und welche Getreidearten darinn erzeuget worden. Allein die Erfahrung lehret, daß hier- unter nicht immer richtig verfahren wird, ſondern. viele Wirthe, theils aus Unwiſſenheit, und theils auch wohl aus einer übel erſonnenen Ehrbegierde vorzüglichen guten Acker zu haben, ihren'Feldfluhren das Tragen ſolcher-Früchte, zu deren Erzeugung ihre natürliche Beſchaffenheit nicht hinreichend iſt, zumuthen. Man nimmt ſolches beſonders bey dem Weißen wahr. Dieſes vorzüglich nußba- re Getreide wird aus obbemeldeten Urſachen an manchen Orten gebauet, für welche es ſich 68.' gar Von den landwirthſchaftlichen Währheiten, in ſo weit ſie 26. 351 gar nicht ſchicfet, und dadurch in der Wirchſchaft ſelber Schaden angerichtet, Denn, wenn z. B. ineinem Mittelboden dieſe Frucht zwar bisweilenauch einſchläget, ſo geſchiehet doch ſol- . Wir wollen daher der Gründe, welche zur Beſtimmung dieſer Kennzeichen nöthig ſind, mit wenigem Erwähnung thun. SQ. IIT. Die Wirkung der verſchiedenen. Ackerarten blos nach der Farbe zu beuriheilen, iſt ein Irrthum. Zuvörderſt muß ich eines Irrthums gedenken, der hierbey nicht ſelten mit unter- laufet, und welcher, wenn er nicht aus dem Wege geräumet wird, zu manchen unrichtt- gen Beſtimmungen Gelegenheit giebet./ Daß ein ſchwarzer Boden unter allen der beſte, färkſte und fruchtbarſte ſey, iſt eine faſt überatl eingeriſſene Meynung, welcher auch viele Landwirthe ſelber, denen es an genugſamen theoretiſchen Gründen fehlet, anhangen. Ein. Gut, deſſen Felder vielen pp is Acker enthalten, findet, wenn es zum Verkauf geſtellet iſt, vorzüglich viele jebhaber.: Es iſt zwar nicht zu leugnen, daß es unter dem ſchwarzen Acker viele gute und fruchtbare Arten giebet. Allein, dieſes rühret nicht von ſeiner Farbe, ſondern, wie bald mit mehrern gezeiget werden wird, von der Art ſeiner Zuſammenſebung her. : Aus der Optik iſt bekannt, daß die Farbe überhaupt bey allen Körpern nichts Weſentliches, ſondern nur bloß zufällig iſt. Die mehrere oder wenigere Fruchtbarfeit der Acker bloß nach der Farbe zu beurtheilen, iſt alſo ein offenbarer Irrchum. Selbſt die Erfahrung beſtätiget dieſes als einen Irrthum. Denn wie viele ſchwarze Erdarten iebet es nicht, die ihrer vorzüglichen ſchwarzen Farbe ohnerachtet den- noch vorzüglich feed ſind. Zu einem unwiderſprechlichen Beweiſe hievondarf ich nur den bekannten Torf oder Moorgrund anführen. Fremde und in der großen Verſchiedenheit des Erdreichs uner- Fahrne erſtaunen faſt, wenn ſie unſere Neß- und Warte-Brücher zu ſehen bekommen, über den vortreflichen ſchwarzen Boden. Sie glauben, daß darinn der ſchönſte Weißen erzeu- get werden müſſe, da doch, wenn es nicht durch den Dünger gezwungen wird, in ver- ſchiedenen Gegenden faum mäßiger Roggen oder Hafer dariyu erbauet werden fann. G,. 1125 Daß die weſentliche Güte des Akers ſeinen Grund in der Ark ſeiner Zuſammenſezung babe, zm alle fruchttragende Erdarten aus Thon und Sand, zuſammen geſetzet, warum aber dieſe ohne Vermiſchung gänzlich unfruchtbar ſiud. Nicht die Farbe, noch ſoyſt vine andere dergleichen zufällige Sache, ſondern bloß die Art der Zuſammenſeßung deſſelben, beſtimmet die weſentliche Güte des Ackers, und, nach der Verſchiedenheit dieſer Zuſammenſeßung zeiget ſich auch eine mehrere oder weni- gere Fruchtbarkeit des Erdreict: 2 ": er Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie1ce. 333 | Der Thon iſt,“ wie ich bereits in dem Erſten Bande der: Berliner Beyträge Abb. X. 6. 97. S. 501. angeführet habe, zur Erzeugung der Pflanzen ungeſchickt, weil deſſen Theile gar zu ſehr zuſammen hangen und mit einander verbunden ſind, folglich ſich die Pflanzen in demſelben mit ihren Wurzeln nicht genugſam ausbreiten, noch die nörbi- ge Nahrungsſäfte an ſich nehmen können. Wegen dieſer Veſtigfeit und allzuſtarken Zu- ſammenhangen ſeiner Theile ſind auch die aus der Lufc ihm zukommende zum Wachsthum der Pflanzen dienſame Oele und Salze nicht gehörig einzudringen vermögend. Sie ver- fliegen und verräuchen daher, weil ſie ſich auf der Oberfläche gar zu lange aufhalten müſ: ſen, dem größeſten Theil nach, ohne für die Pflanzen einen Nuten geſtiftet zu haben. Beſonders verhindert die allzugroße Undurchdringlichfeit dieſer Erdart das Eindringen des Regens und-anderer zum Wachschum des Getreides erforderlichen Feuchtigfeiten. Sie können den Wurzeln nicht zu rechter Zeit zu Hülfe kommen, und da ſie ſich auf der Ober- fläche, weil ſie nicht gehörig eindringen können, in allzugroßer Menge häufen, ſo bekommt der bloß thonigte Boden dadurch eine für die Pflanze:t höchſt ſchädliche Säure und Schärfe. ' Der Sand hingegen ohne Vermiſchung hat gerade entgegen geſeßte Eigenſchaf- ten, die ihn aber ebenfalls zum Fruchtträgen untauglich machen. Sein Fehler beſtehet darinn,.daßſeine Theile-gar nicht mit einander zujammen hangen: Er nimmt daher zwar.den Regen und andere ihm aus der Luft zukommende für die Pflanzen dienſame Nah- rungsmittel ſehr leicht an, ſolche ziehen ſich aber, weil ſie zu ihrer Aufbehaltung kein be- quemes Behältniß antreffen, gar zu geſchwinde nach der Tiefe, ohne den an der Oberflä- . andern mehr oder weniger fruchtbar iſt, und ſich auch für die eine oder andere Getreide- frucht mehr oder weniger ſchicket. Die allgemeine Urſachen davon beſtehen, wie ich bereits in den Berliner Beyträ- gen zur Zandwirthſchaftswiſſenſchaft c. 1. 6.98. S. 602. angezeiget habe, in folgenden, Der Sand bricht die allzugroße Veſtigkeit des Thons. Er verſchaffet dadurch nicht allein den Wurzein mehrere Freyheit ſich gehörig ausbreiten zu können, ſondern ver- urſachet auch, daß aller Regen und alle Nahrungsſäfte, beſſer einzudringen und ſich den Pflanzen zu ihrem Wachsthum mitzutheilen, im Stande ſind, Der Thon hingegen giebet dem Sand mehrere Veſtigkeit und" Hältniß für die darinn Nahrung ſuchende Wurzeln. Er verhindert zugleich das allzu eilfertige Durch- dringen des Regens und anderer Feuchtigfeiten.; Die Vernunft, deucht mir, iſt ſelber Bürge dafür, daß hierbey die Urſachen, war* um Thon als Thon, und Sand als Sand, unfruchtbar ſind, von ſelbſt hinweg fallen, und folglich beyde Arten, ſo bald ſie.mit einander gehörig vermiſchet ſind, alsdenn nicht weiter zum Fruchttragen für untauglich geachtet werden können. 6. E14» Daß bey dieſer Vermiſchung eine groſſe Mannigfaltigkeit wahrgenommen werde, bey einigen der Thon und bey andern der Sand prädominire, bey andern aber hinwiederum ein gleiches Verhältniß von beyden zu bemerken ſey. Bey dieſer Miſchung hat die Natur nicht einerley Maagregeln beobachtet, ſon- vern eben hierinn entdeet man die Spuren des recht wunderbaren Männigfaltigen, deſ- fen ich bereits 8. 106. gedacht habe. Jn einigen durch dieſe Vermiſchung entſtandenen Erdarten prädominiren die tho- nigte, und in andern hinwiederum die ſandigte Theile, in andern hingegen iſt dev Zuſaß von beyden ziemlich gleich. - Dieſer dreyfache Unterſcheid der Vermiſchung mache den eigentlichen Grund aus, wornach die von uns 8. 107. veſtgeſeßte drey Acerclaſſen zu beurtheilen, und woraus die Kennzeichen, welche AFerart ſich für ein jedes Getreide am beſten ſchie, zu entnehmen ſeyn werden. Wir wollen zu ſolchem Ende eine jede von dieſen Claſſen beſonders durcern wahrnimmt, ein ſicheres Kennzeichen eines unfruchtbaren Boden8; Yy 2 9. 118. AI EIE-AEE ER ann 3568 Zweytes Hauptſtück. 6.5 24% Daß die Abweichungen von den vorhin gegebenen Regeln nur in zufälligen Dingen beſtehen können, und deren Beurtheilung lediglich den Taxations- Conmmiſſarien überlaſſen werden müſſe. Ich gebe es gerne zu, daß dieſes alles nur allgemeine Regeln ſind, von welchen man unzählige Abweichungen verſpüret. Allein,.da bey-einem jeden Körper die Art und Weiſe ſeiner Zuſammenſeßung ſeit Weſen ausmachet, ſo ſind die vorhin von einer jeden Erdart bemerkte Dinge„ weil ſie ihe ren Grund in der Art ihrer Zuſammenſesung haben, weſentliche folglich unveränderliche Eigenſchaften.; Die Abweichungen alſo, die ſich hierunter ereignen, können nur bloß in zufälli? gen Dingen, z. B. in der Lage, Himmelsgegend, innern Wärme oder Kälte des Akers, und dergleichen mehr, beſtehen, welche das Weſen des Erdreichs ſelber nicht verändern können, Hierunter etwas gewiſſes vorzuſchreiben, würde eine vergebene Mühe ſeyn, weil die Sache dadurch dennoch nicht erſchöpfet werden könnte,; Wenn die Taxations-Commiſſarien nur die vorhin angezeigte weſentliche Eigen- ſchaften einer jeden Ackerart beſtändig vor Augen haben, ſo können ſie die wahrgenomme- ne Abweichungen gar leicht ſelber beurtheilen, und dieſes muß redlichen und geſchickten Commiſſarien ſchlechterdings überlaſſen ſeyn.(a) Denn ſonſt müſte für ein jedes abzu- ſchäßendes Landgut eine eigene Vorſchrift und Tarordnung entworfen werden. (a) In einer dieſer Tagen, mir von ungefähr zu Geſichte gekommenen, unter dem Titul: Gekono- miſch-juriſtiſche Abhandlung von Anſchlag der Güter in Sachſen, im Jahr 177. in einer neiuvermehrten Auflage ans Licht getretenen kleinen Schriſt, habe ich S. 58 und 59 von der den Taxatoren, in Anſchung der Acfergüter, obliegenden und überlaſſenen eigenen Beurtheilung, ei- nen ganz ſeltſamen Ausdruck gefunden, den ich ſowohl wegen ſeiner Wahrheit, als auch ganz be- ſondern. Ausdrucks, zur Beſtärkung desjenigen, was i< im vorſtehenden geſaget habe, nicht ſo ſchlechterdings unangeführet laſſen kann. Wenigſtens wird man daraus abnehmen können, daß man ſich in allen Ländern bey den Abſchägungen der Landgüter, vornehmlich des Ackerbaucs, auf die eigene Geſchicklichkeit und Einſichten der Taxations=Commiſſarien verläſſet, und diejenigen; die mit eigem fremden Kalbe pflügen, nicht für tüchtig dazu hält,; Es iſt damit nicht ausgemahct, ſaget dieſer Autor, indem er von Beſichtigung der Felder ſpricht, daß die Taxatoren ſich blos auf etwa vorgefundene alte Anſchläge verlaſſen, oder auch ſouſt anf das genaueſte erkundigen wollen- wie hoch ctwa ein Scheffel oder Ackerſeld der beſten, ſchlechtern oder mittlern Gattung in daſiger Gegend äſtimiret zu werden pflege. Sie ſol- gen zwar ſodann, ſo zu ſagen, dem Taxationsherfommen, und wenn ſonſt ſolche Taxen däſiger Gegend, oder voriger Zeiten richtig ſind, ſo wird daher auch ihre Taxe richtig ausfallen, und ſie ſich dabey viele Mühe erſparen. Aber dieſes iſt nur ihr Beruf nicht. Dieſes iſt die beſte Probe ihrer Geſchicklichkeit, wenn ihre nach. ſelbſteigenen arbitrio entworſene Taxe hernach mit der Uſuanz daſiger Gegenden, zukrift. Dazu gehöret allerdings eine gründliche Wirthſchaftswiſſenſchaft; aber eben dieſe wird von ihnen verlanget. Sie ſchen das Feld an, übergehen es, laſſen au; wohl durc< einen Spaten Öder Rodehaue. etwas aufwerfen, um auch den unfern Grund Fennen zu lernen, und überlegen darnach mit einander, was ſie davon zu halten haben- Zöret man ſie aber, nehmlich zu ih- zer Unterrichtung, etwa daſige Landeserfahrne fragen: ob dieſes Feld guter, 46... oder Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 2%, 357 oder ſchlechter Acker ſey, und was für Früchte darauf gehören? So muß man ſie vom Stucke jagen. Dieſes müſſen ſie von ſelbt wiſſen. Dagsiſt mir ein feuriger und eifriger Autor, der von den Commiſſärien niht einmahl das Fragen vertragen kann, ſondern ſie ſofort vom Stücke jagen will. Man ſollte ſie, lieber nicht herauf laſſen. Denn wenn ſie einmahl da ſind, mögten ſie nicht ſo leicht wieder weg zu kriegen ſeyn, ſondern durch ihre Ungeſchiklichfeit das ganze Werk verderben. Ge. 11,0, Daß zur Beſtimmung der Ausſaat und des Rörner-Ertrages auch auf den Dungungszuſtand der Aecker, Rückſicht genommen, und ſolcher in allen Fällen,-wo der immerwährende Werth eines Landgutes veſtgeſetzet werden ſoll, nicht nach der gegenwärti: gen Beſchaffenheit, ſondern nach dem wirthſchaftlich möglichen Viehſtand. beſtimmet werden muſſe. Nach Maagsgebung des 6. 105. kömmt es bey Beſtimmung der Ausſaat und des. Körnerertrages nicht bloß auf die innere Güte des Bodens, ſondern auch auf deſſen Dün- gungszuſtand, an. Die Urſachen davon ſind an dem angezogenen Orte gleichfalls gemeldet und angezeiget worden. In allen Fällen, wo es auf den immerwährenden Werth eines Landgutes an- fommt, muß die Bedängung der Aecker nicht nach dem bey der Taxation befundenen Zu- ſtand;- ſondern nach dem Verhältniß des wirthſchaftlich zu haltenden Viehſtandes, beur- theilet werden. Mehr oder weniger Vieh macht den Düngungsſtand der Aec>ker mehr oder weniger beträchtlich." Die Tarxations-Commiſſarien haben daher, um dieſen Punkt richtig zu beſtimmen, auf die Weide und übrige Futterungsmittel ſowohl über Winter als Sommer vor allen Dingen Rückſicht zu nehmen. Haben ſie dieſes gehörig ausgemittelt, ſo wird es ihnen leicht fallen, den auf dem zu taxirenden Landgut möglichen Viehſtand- nach den verſchiedenen hierzu gehörigen Arten, zu überſehen. Und ſind ſie hiervon über- zeuget,“ ſo wird ihnen, aus dem Zuſammenhalten dieſes Viehſtandes mit der“ Größe der Felder, der Düngungsſtand der Aecker von ſelbſt offenbar werden. Die zum Verfauf ſtehende und beſonders in ein Creditweſen verfallene Landgüter nach der gegenwärtigen Beſchaffenheit ihres Düngungsſtandes zu taxiren, iſt höchſt unbil- lig. Dergleichen Güter befinden ſich gemeiniglich, beſonders in dieſem Stück, in ſehr ſchlechten Umſtänden. Der Viehſtand iſt wegen Unvermögen des Gutsbeſißers ſchon ſeit einigen Jahren nicht vollzählig geweſen, die Felder ſind daher außer Dünger gekommen, und nicht ſelten iſt dieſes die Haupturſache, welche einen dergleichen unglücklichen Verkauf veranlaſſet har. - Die innere Güte des Ackers iſt etwas Weſentliches bey dem A>erbau, nicht abet die Düngung. Jene iſt, ſo lange nicht durch anderweitige Vermiſchung der Erdarten ei- ne Aenderung darunter vorgehet,„unveränderlich; dieſe aber iſt zufällig, und kann daher eben ſo bald wieder zunehmen, als ſie abgenommen hat. Bey einem vollzähligen Vieh- ſtande kann binnen 9 höchſtens 12 Jahren der Acfer eines in der Düngung vernachläßig- ten Landgutes ganz füglich wieder in den gehörigen Stand geſeßet werden. Yy 3 6. 120, 358 N Zweytes Hattptſtüs. S. 120. Daß man bep einen Landgut, welches ſich bey der Abſchägzung nicht in der gehörigen Düne gung befindet, den Abgang des Ackerertrages von 12 Jahren von der Capitals: Summe der Taxe abziehen, und dadurch den künftigen Beſitzer des- Halb zu entſchädigen ſuchen müſſe. Nur das Weſentliche, nicht aber das Zufällige, muß überhaupt bey einer auf im- Mmerwährend gehenden Abſchäßung zum Grunde„geleget werden. Will man genau ver- fahren, ſo ziehe man dasjenige, was die Ae>er binnen den 12 Jahren, welche, ehe ſie wieder in die gehörige Düngung kommen können, verſtreichen, weniger, als ſie in der Taxe bey vollfommnen Düngungsſtande angenommen worden, eintragen mögten, von dem Capital ab, und verfahre dabey eben ſo, wie bey dem fehlenden Jnventarium und Gebäu- den gebräuchlich iſt.! Durch einen wirthſchaftlichen Ueberſchlag, wie viel binnen dieſer Zeit alle Jahre weniger ausgeſäet und eingeerndtet werden fann, wird der Schade, den der künftige Be- ſißer an der Gutseinnahme dabey leiden dürfte, ganz bequem ausgemittelt werden können. Jedoch iſt hierbey zu merken, daß dieſer Ausfall nur in den erſten.3 Jahren für vollſtän- dig angenommen, in den übrigen 9 Jahren aber ſtuffenweiſe, und. nach dem Maaß, als der Düngungszuſtand zunimmt, gemindert werden müſſe. Man-ſeße, um dieſes durch ein Beyſpiel deutlicher zu machen, daß ein Gut we- gen ſeiner ſchlechten Bedüngung in den 3 erſten Jahren jährlich 200 Rehlr. weniger ein- träget, ſo wird dieſer Abgang vom 3ten bis 6ten Jahre auf 150 Rchlr. und vom öten bis oten-auf 109 Rthlr. in den 3 leßten-Jahren aber auf 50 Rthlr. ganz füglich zu mäßigen ſeyn, und es würde eine dergleichen Entſchädigungs- Berechnung ohngefahr folgenderge- ſtallt zu ſtehen kommen: 1) In den 3 erſten Jahren iſt der Ausfall wegen mangelnder Düngung jährlich 209 Rehlr. hur-- 600 Rthlr. u Yu dem 4ten 5ten und 6ten Jahr jährlich x 50 Rehlr. thut 450== 3) In dem 7ten 8ten und 9ten Jahr jährlich 100 Rehlr. thut 300== 4) In den 3 lebten Jahren jähklich 50Rhlr., G 22,; Wie viel von einer jeden Viehart jährlich an ift gewonnen werden könne. Nach der allgemeinen Erfahrung kann, nach Unterſcheid der verſchiedenen Vieh- arten, in einer jeden ordentlich eingerichteten Wirthſchaft folgendes an Miſt und Dün- gung jährlich gewonnen und zu Felde geführet werden:; 1) Von jeden 100 Schafen-- 100 Fuder. 2) Von jedem Ochſen oder Kuh-- 10 Fuder. 3) Von jedem Stü> jungen Rindviehes- 5 Fuder. 4) Von ein paarStallpferden, die Winter und Sommer =mit hartem Futter unterhalten werden- 30 Fuder. 5) An Hofmiſt, welcher durch fleißiges Einſtreuen vor den Ställen und auf den Viehhöfen gewonnen wird, und wohin auch der Miſt von den Schwei- nen und andern fleinen Vieh gehöret, kann halb ſoviel, als der ſämmteli- 9. 149. erwieſen worden, abgemeſſen und veſtgeſebet werden muß, ſo iſt auch überhaupt eine verhältnißmäßige Menge der Ein- ſtreue eine natürliche Fo!ge davon. Der Mangel daran iſt vaher ein ſicheres Merkmahl einer nicht richtig eingerichteten Wirthſchaft. Cs ereignen ſich zwar an einigen Orten, wo der Wieſewachs und die Hücung den Acerbau überwieget, hierunter Abweichungen, welche aber als eine Ausnahme die Regel ſelber nicht ſchwächen können. Die Tarations- Commiſſarien haben ſich ſolh 5. 6. 159 und 160, habe ich unter den wichti» gen, aus der Stallfutterung des Rindviehes zu erwartenden Vorcheilen, die daher entſte- hende Vermehrung des beſten und kräftigſten Düngers, als den vornehmſten angemerfer, Ich beziehe mich auf das daſelbſt Angeführte no, Gu0425:: Wie viel an den meiſten Orten der Aker von jeder Qöiſtart, um in dem geßörigen tragbaren Stande erhalten zu werden, erfordere. Das bloße Wiſſen, auf wie viel Miſt man von dem auf dem zu taxirenden Land- gut befindlichen Viehſtand, Rechnung machen könne, iſt zur richtigen Beſtimmung einex fiets währenden möglichen Bedüngung der Felder noch nicht hinreichend. Wie viel der Acker, um in tragbaren Stande zu bleiben, erfordre, muß ebenfalls nach wirchſchaftlichen Erfahrungsſäßen ausgemittelt, und alsdenn, um die Sache zu einem richtigen Schluß'zu bringen, mit jenen zuſammen gehalten werden. Die 5. 123. bemerkte Miſtarten ſind nicht alle von gleicher Güte und Wirkung. Ihre Beſtandtheile ſowohl, als auch die Erfahrung, lehren, daß eine vor der andern gewiſſe Vorzüge hat. Die Natur der Sache erfordert es daher, daßnach dem Verhältniß ihrer mehr. oder weniger bey ſich führenden Düngungstheile ein Unterſcheid unter ihnen gemachet werde, Um deutlich zu beſtimmen, wie viel der Acker von jeder Miſtart zu ſeiner Dün- gung erfordere, ſo iſt deshalb ein gewiſſes Acfermaaß anzunehmen. Hierunter die bereits 5. 103. bemerkte, 180 Rheinländiſche Quadratruthen in ſich faßende ſogenannte Magde- burgifſche Morge beyzubehalten, wird um ſo ſchicklicher ſeyn, als wir ſelbige bey der ganzen Acker- und Ausſaatsberechnung zum Grunde legen werden. In Anſehung der Fuder aber, wornach das Verhältniß des zu einer dergleichen Acergröße erforderlichen Miſtes zu beſtimmen ſeyn wird, iſt ſchon oben 6. 123. daß darunter ein mäßig beladenes zwey- ſpänniges herrſchaftliches Fuder verſtanden werde, erinnert worden. Dieſes vorausgeſeßet, wird in den meiſten Ae>ern, in Abſicht der verſchiedenen . Miſtarten, folgende Proportion zu beobachten ſeyn: 1) von Schafmiſt erfordert eine vorhin'beſtimmte Morge I5 Fuder. 2) vom Rindviehmiſt=--- 20 Fuder. 3) vom Pferdemiſt--- 2 T8 Fuder. 4) vom Hofemiſt---- 25 Fuder. 5) und auf jedes Hundert Schafe ſind 2 Morgen von vorerwähnter Größe den Sommer über auf den Hortenſchlag zu rechnen. G+; X26% Von den verſchiedenen Umſtänden die bhiebep vorfallen, und eine Abänderung der vorhin benannten Sätze nothwendig machen können. Vorſtehende Säße werden, wie ſchon vorhin erinnert worden,'an den meiſten Orten und bey den mehreſten Gelegenheiten anpaſſend und verhältnißmäßig feyn. Inzwiſchenriſt nicht zu leugnen, daß ſolche in manchen Fällen eine Ausnahine leiden, und die Aecker nach Verſchiedenheit der Umſtände bald mehr bald weniger Miſt verlangen. Vernünftige und aufmerkſame Taxations- Commiſſarien, haben daher hier- unter nicht blindlings zu verfahren, ſondern auf die mannigfaltige Verſchiedenheiten, ſo bey den Erdarten vorkommen, gehörige Rückſicht zu nehmen. Ein Acker, der ſchon ſeit vielen Jahren her in gehöriger Düngung erhalten wor- den(und ein ſolcher iſt es, den ich in dem vorſtehenden 6. bey den daſelbſt angenommene Sägen vorausgeſeßet habe,) iſt mit wenigern Miſt zufrieden, als ein andrer'ausgehunger- fer und in dex Düngung vernachläßigter, Ein EEE "Von den landwirthſchäftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 363 Ein faltgründiger“Boden erfordert eine größere Menge von Miſt und Düngung, als ein von Natur hißiger.-. Dieſem kann man durch vielen Miſt ſchaden, in jenem aber iſt die Wirkung deſſelben, wenn ihm nicht die gehörige Gnüge darunter geſchehen iſt, we- nig zu ſpüren. Waißen und große Gerſte verlangen zu ihrem Gedeyen mehr Nahrungsſäfte und folgüch eine größere Fettigfeit des Ackers, als andre Getreidearten. Site ſaugen auch, wie man- ſich auszudrucen pfleget, vor andern Früchten den Acker vorzüglich aus. Aus einem doppelten Grunde erfordern alſo die Felder, auf welchen erwähnte Getreideſorten Häufig gebauet werden, eine ſtärfere Düngung, als ſonſt nöthig wäre. Dieſe und dergleichen Umſtände mehr, ſind bey der Anwendung der im vorigen 6. erwähnten Düngungsregeln vor Augen zu haben, und die darinn angegebeue Säße, nachdem es die Nothwendigkeit erheiſchet, entweder zu erhöhen oder zu mäßigen. Auch hier müſſen die Taxations- Commiſſarien das Senkbley nicht aus der Hand laßen, weil Die bey der Veſtſeßzung des Düngungszuſtandes der Aecker begangene Fehler in der Be- ſtimmung des Güterwerthes, wie ſich bald mit mehrern ergeben wird, einen ſehr ſtarken Einfluß haben, O5;4: 127: Wie oft der Acker, wenn er in tragbaren Stande erhalten werden ſoll, bedunget werden müſſe. In den vorſtehenden 5. 9. ſind wir, theils wie viel Miſt von einer jeden Viehart jährlich zu erwarten ſtehe, und theils, wie viel davon ein jeder Acker zu ſeiner wirthſchaft- lichen Bedüngung erfordere, unterrichtet worden. Nach der von uns 6. 122. beliebten Ordnung fräget es ſich endlich, wie oft derſelbe bedünget und mit friſchen Miſt verſehen werden müſſe: Es giebt Gegenden, wo eins öftere und häufige Düngung dem Ac>er mehr ſchädlich als nüßlich iſt, Er träger nichts als Diſteln und Unkraut darnach, und mit einem ſolchen gailen Boden muß in der Düngung ſehr behutſam verfahren werden. Allein dieſes find nur-ſehr ſeltene Fälle, welche bey Veſtſesung einer allgemeinen Richtſchnur nicht zum Augenmerk genommen werden können. Der mehreſte untereinay- der ähnliche Acker, iſt von der Beſchaffenheit, daß man ihm in der Düngung eher zu we- nig als zu vieler, bis anjeßt in einer ſolchen glücklichen Verfaßung, nach welcher es, die Folder in 6 jähriger Düngung zu erhalten, möglich wäre. Bey unſern Fegenwärtigen Abſichten, können wir uns niche mit bloß ſpeculativi- ſchen Dingen abgeben, ſondern es müſſen die Sachen ſo, wie ſie wirklich ſind, anzgenom- men und-zum Grunde geleget werden. 332 Die 364 Zweytes Hauptſtück, Die Taxations- Commiſſarien werden daher wohl an den meiſten Orten mit einer 9 jährigen Düngung zufrieden ſeyn müſſen, und ſolche bey der Berechnung der fetten und magern Aecker, zur Richtſchnur zu ſeßen haben. Dieſes Ziel aber muß heilig ſeyn, und auf feinerley Weiſe überſchritten werden. Denn bey einer allzuweit ausgedehnten Dün- gung gehen alle, ſonſt davon zu erwartende Vortheile, verlohren. Die Aecker, die nicht wenigſtens alle 9 Jahre friſchen Miſt erhalten, können nie- mahl zu rechten Kräften kommen. Sie werden durch die Länge der Zeit zu ſehr erſchöpfet, und der Miſt hut daher, wenn die Reihe an ſie kommt, nur halbe Wirkung, indem alle alte Düngungstheilchen, mit welchen er ſich ſonſt hätte verbinden und verſtärken können, bereits verrauchet und verſchwendet worden,| Sollte es, wie ſich ſolches an vielen Orten ereignen wird, nach dem Verhältniß des Viehſtandes das ganze Feld in 9 jähriger Düngung zu unterhalten nicht möglich ſeyn, ſo iſt es weit beſſer gethan, daß man den übrigen Theil der Aeer, für welche der zu ge- winnende Miſt nicht reichen will, gänzlich mager laße, und ſie als ſolche in der Tare, ſo- iwohl bey der Ansſaat, als dem Körnerertrage, aufführe. Fleißige und aufmerkſame Wir- the ſuchen zwar dergleichen magern Aeckern durch allerhand künſtliche Düngunggarten zu Hülfe zu kommen. Allein dieſe beſondre und an fich ſehr löbliche Induſtrie, iſt kein Werk, welches bey den Taxationen der Güter in Betracht kommen kann. Bey dieſem Geſchäfte hat man. ſich nur bloß an diejenigen Verbeſſerungs- und Erhaltungsmittel, die in dem Gute ſelber liegen, zu halten. Und wären z. B. einige Kalkofen und Pottaſchſiedereyen vorhanden, ſo haben die Taxations- Commiſſarien dieſe künſtliche Düngungsarten aller- dings nicht zu übergehen. 8 1428. Von den verſchiedenen Claſſen, die wegen der Bedüngung der Aecker veſtgeſetzet, und ſowohl bey der Ausſaat als dem Rörnerertrage zum Grunde geleget werden muſſen. Auch ohne Erfahrung, wird ein jeder ſhon von ſelbſt einſehen, daß die dem Aer auf 9 Jahre mitgerheilte Düngung nicht dieſe ganze Zeit über von gleicher Kraft und Wür- Fung bleiben önne,. fondern ſolche durch das wiederhohlte Fruchttragen ſtuffenweiſe abneh- men, und folglich in. den leßten Jahren ſchwächer, als in. den erſten, ſeyn müſſe. Man kann alſo das bemiſtete Land nicht in allen Jahren, ſo wenig in Anſehung der Ausſaat als des Körnerertrages, gleich ſhäßen. Daß der Miſt in dem erſten Jahre die meiſten Kräfte zeige, und die Wirkungen deſſelben in dem 2ten und 3ten Jahre dem erſtew ziemlich nahe kommen. in. den 5 leßten Jahren aber ſolche merklich nachlaße, iſt eine unleugbare, und allen denen, die.mit der Landwirthſchaft umgehen, vor Augen lie- gende Wahrheit: Ganz natürlich iſt es daher, daß bey. den Taxacionen das bemiſtete Land nicht vnr 175= 425 vi-=- 900 Morgen. 4) Zurvierten Claſſegehöret, wie ſhon-oben erwähne worden, aber jan Acker. :; WEIN Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16, 367 6. TI31- Daß, nach den vorangeſchickten Grundſätzen, die Taxations-Commiſſarien, ſowohl die Ausſaat als den Rörner Ertrag, ohne-ernere Bepyhülfe, ſicher beurtheilen und beſtimmen können. Die Glo>en ſind nunmehr aufgehangen, und gehörig geſtimmet. Nur noch auf das Zuſammenläuten kommt es an. Jc. cXer. a) friſches Miſtland oder die iſte Tracht- 4 b) in der 2ten und 3ten Tracht|= ce) in der 4, 5 und öten Tracht| d) mageres Land: m HT. Claſſe. Schlechter A&Fer. a) friſches Miſtland oder die Iſte Tracht 3 eml tr rb[= iM b) in der 2ten und 3ten Tracht|=|==|>=|12,=| c) in der 4, 5 und&ten Tracht|= = ||> a Fisag | x 1.4= WBT 11 8 NQ | ELt.14 | LP] ETS FJ» FES LAX 1 140% 3-8 - 1| mmm 1] | | 4 [) | | | | | | | | | |-- 4 54% | | 112% 1-14. | 15 IB | | | j | Es |+ | | | EITE | | Oo | | | "8 | EE bi | |--1 61h"; d) mageres Land: 243 glue 99; Von den landwirthſchaftlichhen-Wahrheiten, in ſo weit ſie 1c. 369 6. 133» Erläuterung der vorſtehenden Ausſaatstabelle, und daß dabep die in unſern Zeiten gewöhnlich dünnere Säeart zum Grunde geleget worden. Von den verſchiedenen bey-der vorſtehenden Ausſaats-Tabelle angenommenen Säßen beſondere Gründe anzuführen, verſtatten die Gränzen dieſes Werkes nicht, Es würde auch ſolches zu meinen gegenwärtigen Abſichten nichts beytragen, indem ich mich ſchmeicheln kann, daß ſolche an den meiſten Orten,(denn die ganz außerordentlich ſtarfe und fruchtbare Gegenden, deren unten mit mehrern gedacht werden wird, gehören zur Ausnahme) der Erfahrung und dem eingeführten Gebrauch gemäß ſeyn werden. Ge- ſchite Oekonomie-Commiſſarien werden alſo ſchon vorhin durch eigene Erfahrung von deren Nichtigkeit überzeuget ſeyn.. Diejenigen aber, die in dergleichen Sachen ohne Ex- fahrung arbeiten, bloß durch. Gründe überzeugen zu wollen, würde zu den vergebenen Bemühungen gehören.. Dieſe werden ſich wohl an dem Zeugniß geübter Sachverſtändi- gen, daß das dieſerhalb veſtgeſeßte mit der Erfahrung übereinſtimme, zu begnügen haben. Daß im übrigen dieſer Entwurf zu einer Ausſaats-Tabelle nicht nach der vorigen alten Gewohnheit des übermäßigen Diceſäens, ſondern nach der zu unſern Zeiten belieb- ten dünnern Säeart angefertiget und eingerichtet ſey, wird ein jeder von ſelbſt bemerken. Man halte nur die in dem öfters angeführten. von Shwederſchen Tractat, bey deſſen Abfaſſung der ſtarke Einfall annoch gebräuchlich war, angeführte Ausſaaten dagegen, ſo wird-man, daß ich hierunter einen ganz andern Weg eingeſchlagen habe, gar leicht über- führet werden.; Inzwiſchen kann ich nicht leugnen, daß ich dieſerhalb auf der andern Seite in das Uebertriebene zu verfallen ſorgfältig zu vermeiden, und daher überall eine billige Mit- telſtraße zu beobachten geſuchet habe. Denn das ehemahlige Diceſaen kann niemahl ſs ſchädlich geweſen ſeyn, als das jekt zur Mode gewordene Dünneſäen, wenn es ohne ver- nünftiges Maas und Ziel geſchiehet, zuleßt werden wird. 6." 134» In welchen Fällen die 6. 132. befindliche Ausſaatstabelle einer Abänderung unterworfen iſt. Alle allgemeine Regeln ſind gewiſſen Einſchränkungen unterworfen. Es ereignen ſich unzählige Abweichungen, welche bald auf der einen und bald auf der andern Seite ei- “4 Ausnahme nothwendig machen. CEben ſo verhält es ſich mit der Beſtimmung der [usſaät. |+ Ein kaltgründiger Aer erfordert verhältnißmäßig mehr Einfall als ein hißiger, - ob ſie gleich.in der Art ihrer Zuſammenſeßung von gleicher Beſchaffenheit ſind. Naſſe und tief liegende Felder verlangen ebenfalls eine ſtärkere Einſaat, als die hoch liegende, indem die Pflanzen in demſelbey in dem Frühjahr weit mehrerer Gefahr unterworfen ſind. „Viele dergleichen andere Umſtände mehr, welche einem geſchickten Taxations-Com- miſſarius bey der Beſichtigung und Unterſuchung der Aecker nicht verborgen bleiben kön- „nen, erheiſchen es, daß der oben beſtimmten allgemeinen Ausſaat bald abgenommen, und Oecon. For. 1, Theil. Aaa bald 370 Zweytes Hauptſtück. bald zugeſeßet werden muß. Da aber die Felder der meiſten Landgürer mit kalt und war- men, tiefen und hoch liegenden Aeckern vermiſchet ſind, folglich dasjenige, was der einen Ackerart abgezogen wird, der andern wieder zuzuſeßen iſt, ſo wird, im Ganzen genommen, der von uns veſtgeſeßte Einfall wohl an den wenigſten Orten eine merkliche Abänderung noöchig haben. 6. 135% Warum der Ackerertrag nach den mittelmäßigen Jahren zu beſtimmen ſey, und dabey weder auf die beſonders fruchtbare noch auch ſchlechte Zeiten Rückſicht genommen werden müſſe. Die Beſtimmung der Ausſaat iſt eine Vorbereitung, um die Hauptſache; nämlich den wirklichen Acerertrag, ausfindig zu machen. Wenn die Taxations-Commiſſarien die-verſchiedene Güte des Akers, deſſen Dün- gungsſtand und den ihn gebührenden Einfall haben kennen lernen, ſo wird es nunmehr auf eine vernünftige Beurtheilung, wie vielmahl ſich der eingeſtreuete Samen in. einey jeden Aker-Claſſe vermehren, oder, wie es nach der gemeinen Wirthſchaftsſprache aus8ge- deutet wird, das wie vielſte Korn es bringen könne, ankommen. Eine langwierige und wohl geprüfte Erfahrung iſt hierunter die ſicherſte Lehrmeiſterinu. Aus eben dieſer Erfahrung iſt aber bekannt, daß ſich der Aerbau nicht in allet Jahren gleich fruchtbar erweiſet, ſondern bald übermäßig reiche, bald mittelmäßige, bald aber auch ſchlechte und magere Ernten liefert. Da nun in allen Dingen die Mittelſtraße die richtigſte und zuverläßigſte iſt, ſo giebet es die Vernunft, daß ſelbige auch hier erwäh- ket werden müſſe. Man kehret ſich dabey weder an die überaus reichen Einſchnitte, noch auch käſſet man ſich durch Mißwachs und ſchlechte Jahre irre machen.. Man gehet durch dieſe. Abweichungen gerade hindurch, und richtet nur allein ſein Augenmerk auf das, was eine jede Art des Ackers bey gewöhnlichen Jahren und Witterung tragen könne. 6. 136- xWarum bey der Beſtimmung des Acerertrages nicht auf den Linſchnitt an Strobe, ſondern unmittekbar auf den Ertrag an Rörnern, zu ſehen. Der eigentliche Aerertrag, welcher zur Beſtimmung des wahren Werthes eines Landgutes ein vieles beytragen kann, beſtehet in den Körnern. Denn nür dieſe können, wenn ſie in reichem Ueberfluß vorhanden ſind, verfaufet.werven, und die baare Einnahme vermehren helfen. Das Stroh iſt zwar an und vor ſich zur Futterung und Unterhaltung des Viehes eben ſo nüßlich als nothwendig. Allein, eine unmittelbar Geld- bringende 'Waare iſt es nicht, vielmehr wird der Strohverkauf auf dem Lande für eine Art des Ver- brechens, und zwar von Rechts wegen, geachtet. Der Vernunft iſt es daher gemäß, daß man ſich bey der Beſtimmung des Acker- ertrages nicht bey dem Getreide-Einſchnitt an Stroh, wovon ohnedem in der Taxe keine Anwendung gemachet werden kann, aufhalte, ſondern ſein Augenmerk ſchlechterdings'auf die Körner richte. Wenn alſo gefraget wird, das wie vielſie Korn der Aer tragen könne, ſo iſt ſolches nicht von dem Einſchnitt an Stroh, ſondern von den aysgedroſchenen Körnern, zu verſtehen,“. is - Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 371 Obwohl nicht zu leugnen iſt, daß das Getreide in einer Gegend mehr Körner als in der andern giebet, ſo iſt doch deshalb feine weitläuſtige und ängſtliche Unterſuchung durch Zeugenverhöre oder Nachſehung der Scheundröſcher-Kerbſtöce, welche ohnedem ſehr trüglich zu ſeyn pflegen, nöthig, Eine jede Aerart fähret ſeine ſichere Kennzeichen bey ſich, aus welchen vernünftige und erfahrne Oekonomie-Commiſſarien ſchon von ſelber, ob das Getreide an Körnern ergiebig ſey oder nicht, beurtheilen können. Ein ſtarfer und dabey tief liegender Boden bringer, den Gebänden nach, überaus reiche Ernten. Da aber viel Gras und Unfraut, auch andere Zuſäße, darunter vermiſcher ſind, ſo iſt der Ausdruſch an Körnern nur öfters ſehr geringe. Ein Mittelboden hinge- gen füllet durch ſeinen Zuwachs die Scheunen bey weitem nicht ſo ſtar?, wie jener. Er liefert aber deſto mehrere Körner.» Ueberhaupt iſt ein jedes Erdreich, welches fein Un- Fraut bey ſich führer, an Körnern weit reicher, als ein graßartiges, obgleich dieſe8xnach ſeinen innern Beſtandtheilen ſtärker und beſſer ſeyn mögte. Aus dieſem Grunde YFabe ich auch in der nächſtfolgenden Tabelle den Körner- Ertrag des ſtarfen und Mittelaers faſt durcen, Man- deln oder Wiſpeln- im Stroh höchſt unbeſtimmt und ungewiß. Denn da die Garben, be- ſonders auf den herrſchaftlichen Ae>ern, niemahl gleich, ſondern nach Verſchiedenheit der Stärke und Tüchtigkeit der Erntearbeiter, bald groß und bald klein gebunden werden ſo Fann die hierauf gegründete Rechnung niemahl die erforderliche Znverläßigfeit erhalten. Das Scheffelmaas der Körner aber iſt jederzeit beſtimmt und ohne allen Zweifel. Aaa 2 6. 137. Zweytes Hauptſtück. S8. 137- Warum bey der jezt eingeführten dünnern Säeart der Rörnerertrag erhöhet werden müſſe, wovon die allgemeine Regeln ebenfalls in einer nach den verſchiedenen Acker- und Dün- gungs-Claſſen eingerichteten Tabelle vorgetragen werden. Man rechnete in den vorigen Zeiten, wo-noch das Dickeſäen- gewöhnlich war, nach den meiſten Tarxordnungen, auch in dem beſten Mittelacker den Körner-Ertrag nicht höher als auf'das vierte Korn. Dieſes war dem damahligen ſtärkfern Maas der Ausſaat gewiſſermaßen anpaſſend, und die Berechnung des Feldbaues kam dem ohnerachtet ziem“ lich hoch zu ſtehen. j Allein in unſern Tagen, wo die ehemahlige Ausſaat, faſt dur j 2). Im friſchen Miſt oder 1ten? MO 1 2 GN ZNS EERBINNDTLALSG:„0 SSchur ds 53.4 m dmm 48 E55| SZ b) Inder 2ten und 3ten Tracht|=| 5te|=| 5te|=|=-| 4te| 5te| 5te 3 Inder 47. 5und 6ten Tracht.|==| 4te|.==.| 4te| 4te| 4|= h=|== d) In magern Aker-- Tien wBz ora kame 1: 30001.306.k..: me IIlte Claſſe," Aer. i 2) Im friſchen Miſt oder 1ten|; ( Traum==|= igel=-|= 1 1= 1=|=|= | b) In der 2ten und 3ten Tracht|=| 32|== 4=-| 4te| ate|=|==|= ] c)- In. der 4, 5. und. 6ten. Tracht|==| 3te|=|=“| 3zte| 36|=|=|= | d) In magern Aker=|=| 2e|=|=|=| 23|=|=|= p j Q.. 1382 1 Erläuterung wegen einiger in der vorſtehenden Körner-Ertrags-Tabelle i We enthaltenen. Puncte. ; Zur Erläuterung vorſtehender Körner-Ertrags- Tabelle, finde ich, um dem Leſer ] alle dabey vorfommenden Zweifel zu benehmen, folgendes anzumerfen nöthig, Aaaz3- Warum 374 4 Zweytes Hauptſtü>, Warum ich, der umtetſchiedenen Afergüte:ohnerachtet, dewmKörnererkrag von dem Roggen in einem ſtarken und Mittelboden faſt dutMgehends gleich geſeßet„ davon ſind be- reits 6: 136 die Urſachen beyläufig angeführet worden."Der-ſtarke Zuſaß an allerhand Arten von Unkraut veranlaßet es, daß in einem ſtarken Boden die Gebünde wenigere Hal- me als in einem Mittelboden, in ſich faſſen. Ganz natürlich iſt es daher, daß'ein derglei- hen mir vielem Unfraut vermiſchtes Getreide, ſich bey dem Ausdruſch nicht ſs ergiebig erweiſen könne, als ein anderes, deſſen Gebünde aus lauter reinen Kornhalmen beſtehen. Auch findet ſich im ſtarken Acker unter ven ausgedroſchenen Körnern, gemeiniglic) eine Menge von Rade, Trespe und Vogelwicken. Da nun dieſer falſche Zuſas unter-den Kör- nern, wenn ſie brauchbar ſeyn ſollen, nicht geduldet-werden kann, ſondern von denſelben gehörig LIVOX werden muß, ſo gehet auch dadurch an dem Ausdruſch- Quantum ſehr vieles ab. 1 Daß ich in dem Mittelacker gar feinen Weißen noch große Gerſte, weder in der 6, 132. befindlichen Ausſaats- Tabelle, noc< auch bey der jekigen Körner-Ertrags- Be- rechnung mit in Anſchläg gebracht habe, ohnerachtet beyde Getreidearten auch in demſel- ben öfters ein gutes Fortkommen zu haben pflegen, ſolches iſt deshalb geſchehen, weil, wie ſchon oben bey einer andern Gelegenheit erinnert worden, dieſe Getreidearten, ihrer Na- fur nach, einen ſtärkern Boden, als der von uns angenommene Mittelacker iſt, erfordern: Das Wohlgerathen des Weißens und der großen Gerſte, auch in einem Mittelboden, kann daher zu feiner Regel angenommen werden. Cs iſt ein bloßes Ohngefähr,'und ein Werk einer außerordentlichen Witterung, worauf als auf einer ſehr unzuverläßigen Sache keine Rechnung zu machen. Wenn nun in dem Mittelacker Roggen und kleine Gerſte jederzeit weit ſicherer gerathen, ſo erfordert es die wirthſchaftliche Klugheit, daß man ſich mit einem unzuverläßigen und gleichſam wider die Natur exzwungenen Anbau anderer Früchte nicht abgeben müſſe.( Demnächſt habe ich zwar in beyden Tabellen unter. der vierten, fünften und ſech? ſten Tracht die kleine Gerſte mit aufgeführet. Es iſt aber dabey zu bemerken, daß ich. ſols ches nur bloß von der vierten Tracht verſtehe. Die kleine Gerſte verlanget ebenfalls ei- nen großen Grad der Fettigfeit, und will daher in einem erſchöpften Boden nicht mehr recht fortkommen. Beſonders nimmt man ſolches bey einem Mittelboden, welcher weni- gere natürliche Fettigkeit, als der ſtarfe, bey ſich führet, wahr. Bey Veſtſesung der klei- nen Gerſt-Ausſaat und ihres Körner-Ertrages, müſſen die Taxations-Commiſſarien alſo nur lediglich auf die vierte Tracht Rückſicht nehmen. Die fünfte und'ſechſte werden weit ſicherer zum Anbau des Hafers beſtimmet. Bey der dritten Aer-Claſſe, nämlich dem ſchlechten AFer, habe ich gar feine klei- ne Gerſte, wie auch feine Erbſen, aufgeführet.- Cs iſt bey Anfertigung dieſer Tabellen voraugeſeßet worden, daß faſt ein jedes Landgut einen vermiſchten Aer habe. Jn die- ſem Fall würde es denn allerdings thöricht gehandelt ſeyn, wenn man zum Gerſtenbau ei- nen ſchlechten für deſſen Natur ſich gar nicht ſchifenden Boden erwählen, und nicht viel ſieber die aus einem ſtarken, oder mitteln Erdreich beſtehende Aerſtücke dazu widmen wollte. Es giebet aber vielleicht Landgüter, wo der gauze AFerbau aus einem ſchlechten für die Natur der Gerſte ſich eigentlich nicht ſchienden Erdreich beſtehet, Die Gerſte. iſt ein Getreide, welches, wenn man ſich auch deſſen Anbau zum Verfauf begeben wollte, ats Et j no Von den landwirthſhaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16; 375 hoch in der Wirchſchaft ſelber nicht wohl entbehret werden kann. Auf dergleichen Güter wird alſo, auch in einem ſchlechten Bſſn, die Erzeugung der kleinen Gerſte verſtattet wer- den müſſen. Jedoch. iſt in dieſem Fall wohl zu bemerken, daß der Akſſchlag der Gerſte nicht weiter, als bloß in-dem feiſchen Miſt, und alſo in der erſten Tracht, auszudehnen ſey, Sie wird auch hier noch immer ſchlecht gerathen, und beſonders in einem dürren Jahre öf- ters gar fehlſchlagen. An Ausſaat in dergleichen Boden ſind daher 14 Meßen in eine Magdeburgiſche Morge hinreichend, und der Körner-Ertrag kann nicht höher als auf das dritte Korn gerechnet werden. Mit den Erbſen hat es eine gleichmäßige Bewandtniß. Sie ſind ebenfalls in dev Wirthſchaft ein faſt unentbehrliches Getreide, und wollen in einem ſchlechten Boden nicht gerathen, weshalb ich ſie auch in. den angefertigten Tabellen bey der dritten Claſſe gänzlich weggelaſſen habe. An Orten alſo, wo. nichts als ſchlechter Boden vorhanden iſt, müß mit denſelben eben ſo, wie bey der-Gerſte gemeldet worden, verfahren werden. Jedoch haben die Taxäations-Commiſſarien die Ausſaat derſelben ſo viel, als es nur immer die Wirthſchaftsumſtände erkauben wollen, einzuſchränken. Denn die Erbſen haben, wie be- kannt iſt, noch überdem die üble Eigenſchaft an ſich, daß ſie den Acker vorzüglich ausſau- gen, und für dis andere Früchte untauglich machen. Das beſte hierbey iſt, daß in ſolchen Gegenden, wo nichts als ſchlechter" zur dritten Claſſe gehöriger Boden angetroffen wird, gemeiniglich der Buchweißen, oder das ſogenannte Heydekorn, wohl zu gerathen, und in Menge erbauet zu werden pfleget, wodurch denn der Abgang der Erbſen in dem wirthſchaft- lichen Gebrauch in vielen Stücken erſeßer werden kann. O. 139. Daß die in- den entworfenen Ausſaat: und Körner? Ertrags- Tabellen enthaltene allgemeine Regeln zwar in den meiſten Orten ftatt finden werden, Feinesweges aber für die mit ganz beſonderer SruchtbarFeit geſegnete Gegenden, brauchbar ſind. Ich kann mich von der Billigkeit meiner geneigten Leſer ſchon von ſelber verſichert Halten, daß ſie mir nicht die Verwegenheit beymeſſen werden, als wenn ich, durch die ent- wörfene und hier eingerückte Tabelten, die Ausſaat und den Körner-Ertrag in allen Län- der und Gegenden ohne Unterſcheid beſtimmen und veſtſeßen wollte, Vielmehr wird man mir die Gerechtigkeit wiederfahren laſſen, und eingeſtehen müſſen, daß ich die unend- liche Mannigfaltigkeit, die in dem Aerbau angetvoffen wird, bey aller Gelegenheit fel- ber angezeiget und gerüget habe. Inzwiſcer weit geringer-als der unſrigen ſen. Die Vernunft und Natur der Sache giebet es, daß ein ſo beſonders fruchtbarer Boden in ſeiner Zubereitung weit mehrere Koſten, als ein gemeines Erdreich, welches wir bey der Beſtimmung der vorhin veſtgeſebteiAFerclaſſen zum Grunde geleget haben, erfordere. Wenn wir unſern ſtärkſten Aer mit 4-guten Pferden oder Ochſen gehörig zwingen und zubereiten können, ſo ſiehet man dagegen in jenen außerordenflich fetten Auen die zur Zubereitung derſelben nöthigen Pflüge und. Hacken miteiner öfters-mehr als dreyfach ſtärfern Anzahl-von Zug“ Bieh beſpannet. Daß die Unterhaltung ſo vielen Zugviehes, und der dazu erforderlichen Menſchen, einen eben ſo außerordentlichen Aufwand, als die Fruchtbarkeit dieſer Aecker gegen. die unſrige außerordentlich iſt, verurſache, Fann;ein jeder leicht von ſelbſt begreiſfen, und die Erfahrung beſtätiget ſolches zur Gnüge. Die beſondere Glückſeligkeit, ſo die Beſißer ſolcher fruchtbaren Güter zu genieſ- ſen ſcheinen, wird daher durch die: überaus ſchwere Wirthſchaftsausgaben gar ſehr gemin- dert, und dadurch das Verhältniß zwiſchen dieſen und.umſern gemeinen Aed>ern wieder her- geſtellet. Die allgemeine Ankündigung,“daß der VIenſch ſeinZBrod im Schweiß ſeines Angeſichts eſſen ſolle; empfinden. jene gewiſſermaßen in einem höhern Grade, als wir. Sollten ſolchemnach: verordnete Taxations=Commiſſarien in dergleichen Gegen- den den AFerbar der Landgüter zu würdigen.und abzuſchäßen haben,"ſo iſt es eine der vor- nehmſten Regeln, daß ſie dabey aufdie richtige und genaue Beſtimmung der Wirchſchafts- koſten und Ausgaben, ihr-eigentliches Augenmerk richten. müſſen, und zwar dieſes um ſo mehr, als ſolche auſſerordentlich fruchtbare'Aec>cr gemeiniglich einem weit öftern Ausfall und Mißwachs unterworfen zu ſeynzpflegen„dis darauf; zu verwendende Koſten.und Aus- gaben aver jederzeit einerley bleiben. 1: 240. Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 8. 377 GuitTgs Von den Urſachen, warum in der Körner Ertrags- Tabelle die meiſte Sätze niedriger, als nach dem Verhältniß der alten und neuen Säeart geſchehen ſollen, angenommen worden. Wenn man den Unterſcheid zwiſchen der vor Alters gewöhnlichen und der jesigen Ausſaat, wie ſie in der dem 5. 132. beygefügten Tabelle beſtimmet iſt, gegen den in dex 6. 137. befindlichen Tabelle veſtgeſeßten Körnerertrag hält, ſo wird man wahrnehmen, daß dadurch das ehemahlige Verhältniß der Ausſaat und des Körnerertrages noch nicht erreichet ſey, ſondern der lektere in vielen Artikeln billig weit höher geſeßet werden müſte. Allein, um dieſes nicht zu thun, ſondern den Körnerertrag, der weit geringern Ausſaat unerachtet, auf die Art, als es in der mehr erwähnten Tabelle würflich geſchehen iſt, zu beſtimmen, dazu bin ich aus einem doppelten Grunde bewogen worden. Einmahl lehret es die Erfahrung; welche von allen alten aufmerkſamen Landwir- then, durch ihr Zeugniß befräftiget werden muß, daß überhaupt der Aer zu unſern Zei- ken ſich nicht mehr ſo fruchtbar, als er es in den Tagen unſerer Vorfahren gethan hat, erweiſet. Die wahrſcheinliche Urſachen davon, habe ich in den Berliner Beyträgen, in dem Erſten Bande S. 387. legqg umſtändlich angeführet, und ich will mich darauf, weil es hier der Ort ſich weitläuftiger darüber auszulaßen,"nicht iſt, der Kürze halber lediglich bezogen haben. Demnächſt iſt auch in Erwägung zu ziehen, daß beſonders bey einem Anſchläge zum Verkauf, wo es auf den immerwährenden Preis eines Landgutes ankommt, billig auf die vielen Unglücksfälle, denen der Ackerbau auf ſo mancherley Weiſe waterworfen iſt, Rüchſicht zu nehmen ſey, und ſolchemnach der Körnerertrag nicht auf das höchſte getrieben werden müſſe. Nimmt män dieſen Körnerertrag mit aller Genauigkeit nach den Mittel- Jahren, ſo erlanget man.dadur< zwar ein gewiſſes Verhältniß der guten, Mittel- und ſchlechten Jahre überhaupt. Wo aber bleibet Hagelſchlag, Heuſchrecken- Fraß, Froſt und Ueberſchwemmung, welche mit den ſchlechten Jahren in keiner eigentlichen Verbindung ſiehen, ſondern ſich ſehr oft in' den fruchtbareſten Zeiten ereignen, und überdem nicht das ganze Land oder eine ganze Gegend, ſondern nur einzele Landgüter betreffen, folglich nicht bloß unter die Rechnung. der ſchlechten Jahre, welche allgemein ſind, gebracht werden können? Zur Ausgleichung dieſer beſondern Unglücksfälle, wovor kein Gutsbeſißer ſicher iſt, iſt es.alſo geſchehen, daß ich in der angefertigten Körnerertrags- Tabelle die Säße ge- anindert, und nicht alles auf den ſtrengſten Fuß genommen habe, Ju dem gewöhnlichen Taxen- Schema iſt ſonſt keine Gelegenheit, dergleichen Un- glücfsfälle, die doch in allen Landwirthſchaften nicht allein möglich ſind, ſondern ſich auch zum öftern wirklich ereignen, gehörig auszugleichen. Jnzwiſchen erheiſchet ſolches die ſelbſtredende Billigkeit, und ein eben ſo gerechter als vernünftiger Taxations- Commmiſſa- rius, muß daher dieſen, ſonſt für den künftigen Gutsbeſißer unvermeidlichen Schaden, auf eine andere bequeme Art zu vergütigen, bedacht ſeyn. Die vorhin bemerkte Mäßigung giebet hiezu eine ganz geſchickte Gelegenheit, und'bey de“ ummung der Preiſe, werden wir, wegen Entſchädigung der in dem Ackerbau gewöhnli«! mglücklichen Begebenheiten noch ein mehreves zu hun, Anlaß'nehmen. Oecon, For, 1, Theil,| Bbb 9. 141% Zweytes Hauptſirü>, 6:*1465 Voy den übrigen Früchten und Gewächſen, die, auſſer den gewöhnlichen Getreide- Arten, «ls Producte des Ackerbaues in Betracht kommen, und warum auch dieſe bey den Taxen mit aller Genauigkeit behandelt werden müſſen. Die 5. 132. und F. 138 eingeſchaltete Ausſaat- und Körnerertrags- Tabellen, ent- halten wur bloß diejenigen Aerfrüchte, in welchen der Körnerertrag nach dem Verhältniß der Ausſaat, auf eine zuverläßige Weiſe beſtimmet werden kann. Mir Einem Worte, dieſe Tabellen begreifen nur lediglich die gewöhnliche Getreidearten, die an allen Orten, und in einer jeden Landwirthſchaft erzeuget werden. Der Ackerbau, dieſe reiche Mutter alles guten, iſt aber auſſer dem Getreide an- noch viele andre, zur Erhaltung und Bequemlichkeit“ des Menſchen nütliche Früchte und Gewächſe, hervorzubringen geſchickt, wovon viele zwar ebenfalls allgemein, einige aber nur, nachdem es die Umſtände des Akers und der Wirchſchaftsverfaſſung mit ſich bringen, an einigen Orten gebräuchlich find. Vornehmlich zähler man hieher den Slac. ſten, Brechen, Schwingen und Hecheln erfordert werden, ehe dieſes Gewächſe in den Stand, um ſeiner Beſtimmung gemäß gebrauchet werden zu können, kommet. 8. 144. Von der Schuldigkeit der Unterthanen, den herrſchaftlichen Flachs auſſer ihren gewöhnlichen Frohndienſten zuzubereiten, und warum die Taxations- Commiſſarien dahin zu ſehen haben, daß dieſelben hierunter nicht zur Ungebuühr beſchweret werden. An vielen Orten, beſonders in der Mark, iſt es eine Schuldigkeit der Untertha- nen, daß ſie den herrſchaftlichen Flachs, auſſer ihren gewöhnlichen Hofedienſten, zuberei- ten, und, vom Jäten an bis zum Hecheln, alle dabey nöchige Arbeiten-verrichten müſſen. Auf dergleichen Landgütern iſt der Flachsbau, wenn ſich ſonſt der Aer dazu ſchi- Fet, allerdings vortheilhaft. Nur muß dieſe Pflicht der Unterthanen, welche gemeinig- lich unbeſtimmt zu ſeyn pfleget, nicht zu ihrer Druckung, wie nicht ſelten geſchiehet, ze- mißbrauchet werden.. Ueber einen dergleichen Mißbrauch höret man inſonderheit auf den Gütern, welche unter einer Zeitpacht ſtehen, ſehr oft Klage führen. k Da nun die Tarations-Commiſſarien bey dieſem Geſchäfte nicht allein die Wahr- heit, ſondern auch die Gerechtigfeit, vor Augen haben müſſen, ſo lieget ihnen billig ob, hierunter nicht bloß bey demjenigen, was bisher, vielleicht wider alle Billigkeit geſchehen iſt, ſtehen zu bleiben, ſondern in der Taxe keinen höhern Flachsbau anzunehmen, als er von denen Unterthanen ohne ihre Bedrückung zubereitet werden kann, Darf ich hierunter gewiſſe Maasregeln in Vorſchlag bringen, ſo glaube ich, daß auf einen jeden Untertchan/ der zu Flachs-Zubereitung auſſer ſeinen gewöhnlichen Hofe- dienſten verpflichtet iſt, füglich mehr nicht als 8 Meßen oder ein halber Scheffel langer Art Lein, zur Ausſaat zu rechnen ſey. Wenn ich auch den Zuwachs davon in gemeinen Jahren auf die mäßigſte Weiſe zu zwey ſchweren Stein Flachs annehme, ſo wird doch ein jeder, alle hiezu nöthige Arbeit ſchwerlich unter 18 bis 20 Tagen zu beſtreiten,.im Stande ſeyn. In Flachsreichen Jahren mag dieſe Arbeit füglich noch auf ein Drittel höher geſe- Bet werden, (a) Auf einem Landgute in meiner Nachbarſchaft, wo die Bauren über den daſelbſt befindlichen Pächter, daß er zu viel Lein ausſäete, Beſchwerde führten, iſt vor kurzem durch den dortigen herr- ſchaftlichen Juſtitiarius die Sache auf eben dieſen Fuß reguliret, und veſtgeſetzet worden. Es giebet auch Landgüter, wo die Ausſaat des Leins, wovon die Unterthanen den Flachs auſſer dem Dienſte zubereiten müſſen, in ihren-Hofebriefen beſtimmet iſt, und hier ſcheinen die Saxations- Commiſſarien zur Beſtimmung der Leinausſaat, einen ſichern Grund zu haben. Es iſt aber zu merken, daß man vor Alters von der jeßt überall gebräuchlichen langen Art Lein, wenig wußte, ſondern nur gemeigiglich der von kurzer Art geſäet wurde. Einem jeden in dieſem Wirth- ſchaftstheil erfahrnen aber, iſt nicht unbekannt, wie ſchr dieſe beyde Arten von Lein, ſowohl in Anſehung der Ausſaat, als auch des davon zu gewinnenden Flachſes, von einander unterſchieden ſind. Zu einen Scheffel langer Art Lein, wird ein doppelt gröſſerer Platz, als zu einen Scheffel kurzer Art, erfordert, und eben ſo iſt es auch gewiß, daß von einem Scheffel langer Art Lein noch einmahl ſo viel Flachs, als von einem Sceffel kurzer Art, gewonnen werde. Eine natürliche Folge iſt es daher, daß die Unterthanen bey der erſten Art doppelt ſo viel Arbeit, als bey der zweyten, verrichten müſſen. Höchſtbillig iſt es daher, daß die beſtimmte Leinausſaat nach dem Verhältniß zwiſchen dieſen beyden Arten von Lein reducipet, und daher auch in der Taxe, wo nothwendig Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 26. 381 - nothwendig die Leinausſaat von der langen Art verſtanden: werden müß,:das vor: Alters gewöhn« lich geweſene Quantum nur auf die Hälfte angenommen werde. Auch hievon erinnere ich mich eines vor einigen Jahren in meiner Nachbarſchaft vorgefalle- nen Beyſpiels. Die Bauren eines gewiſſen Landguts beſchwerten ſich über den daſigen Zeitpäch- ter, daß er einen ſtärkern Flachsbau, als ſie zu bearbeiten ſchuldig wären, triebe. Der Pächter zeigete darauf an, daß er dem Scheffelnmiaaß nach nicht mehr Lein, als er berechtiget, wäre, aus? ſacte, es beſtünde aber derſelbe, nicht wie'vormahls gebräuchlich, geweſen, in kurzer, ſondern in langer Art, da denn freylich,'weil dieſer weit dünner'geſäct würde, der zum Flachsbau beſtimmte Plaßz gröſſer ausfiele.„Allein idie Herrſchaft: des Orts ſahe-den merklichen Unterſcheid zwiſchen dieſen beyden Arten von Lein nicht gehörig ein, und vielleicht war es- ihr.auch gewiſſermaßen nicht unangenehm, daß die Bauren nach und nach, an ſiatt der kurzen Art Leins, an der langen Art; um dieſen ebe ſo wie jenen zu bearbeiten, gewöhnet wurden. Der Pächter behielte alſo Recht, und die Bauren muſten ſich gefallen laſſen das beſtimmte Ausſaats-Ottantum auch von der lan“ ges Ärt Lein zu bearbeiten. Inzwiſchen iſt und bleibet es allemahl höchſt unbillig, wenn auf die? ſen ſo offenbar vor Augen- liegenden Unterſchied, Feine Rüſiht genommen wird, und gerechte Taxations- Commiſſarien können ſolches nicht übergehen.. Daß man ſich zu unſern Tagen nicht mehr mit der kurzen Art Leinſamen abgiebt, iſt an ſich ſchr vernünftig und wirthſchaftlih. Nies? mahl aber muß eine in der Wirthſchaſt vorgenommene Aenderung oder Verbeſſerung zum Nach theil des Dritten geſchehen. 9. 145- Daß die Taxations-Commiſſarien überdem nicht«allein darauf, ob der Flachsbau durch die bey dem Gute befindliche Zanddienſte beſtritten werden könne, ſondern auch auf die Landesverfaſſung, ſelber, Rückſicht: zu nehmen haben. Auf Landgütern, wo viele Handdienſte vorhanden ſind, ſcheinet der Flachsbau, wenn auch gleich derſelbe von den Unterthanen nicht außer ihren Hofedienſten beſtritten wird, dennoch vortheilhaft und nußbar zu ſeyn. In ſo ferne der Acker dazu tüchtig, und die Handdienſte überflüßig ſind, kann man ſolches wohl gelten laſſen. Inzwiſchen haben Taxations Commiſſarien bey dergleichen ihnen vorfommenden Umſtänden wohl zu überle- gen, ob nicht, wenn die Handdienſte zum Flachsbau genommen werden, andere nothwen- dige Wirthſchaftsgeſchäfte darunter leiden. Denn ein großer Theil der Flachsarbeit, wo- hin beſonders das Pflücken, Räuffeln und Spreuden gehöret, pfleget gemeiniglich mitten in der Erndte einzutreffen, welches denn einen Landwirth, welcher gerne alle Arten von Zu- wachs erhalten will, öfters in eine große Verlegenheit ſeßet; und vielmahl kann es nicht anders ſeyn, als daß entweder die Getreideerndte oder der Flachs verſaumet werden muß, welches, man gebe dem einen oder dem andern hierunter einen Vorzug, niemahl ohne Schaden abläuft. Bey Veſtſeßung des Flachsbaues haben die Taxations-Commiſſarien auch über- dem ihr Augenmerk auf die Landesverfaſſung zu richten. Nicht in allen Ländern und Pro- vinzien iſt denſelben in Menge zu treiben rathſam. Bey allen Wirthſchaftsproducten muß auf deren Abſaß geſehen, und diejenigen unter ihnen, die nach der Verfaſſung des Landes am leichteſten ins Geld zu ſeßen ſind, vorzüglich angebauet werden. Wenn man von dieſer allgemeinen Wirtchſchaftsregel eine Anwendung auf den Flachs machen will, ſo ergiebet ſich von ſelbſt, daß in allen denjenigen Ländern und Ge- genden, wo ein ſtarfer Leinwandshandel getrieben wird, ein. ſtärkerer Flachsbau nicht al- lein rathſam, ſondern auch gewiſſermaßen nothwendig, ſey. Schleſien lieget-uns hierun- Bbb3 ter 382 Zweytes Hauptſtück, ter zu einen merklichen Beyſpiel- vor Augen. Die ganze Verfaſſung dieſes Landes iſt der- geſtallt eingerichtet, daß nothwendig" der'Flachs in.möglichſter Menge erbauet werden muß, wenn nicht der größte Theil ſeiner Einwohner außer Nahrung geſeßet werden ſoll, Wovon wollten die vielen Weber und Spinner-fm dem Gebürge ihren Unterhalt. nehmen, und die vortigen Kaufleute ihre Reichthümer erhalten, wenn nicht auf dem platten Lande der zu dieſem blühenden Gebürgsgewerbe erforderliche Flachs erzeuget würde, Mit Wahr- heit mag man behaupten; daß der Anbau: des, Flachſes in Schleſien eben ſo nothwendig als der Getreidebau ſelber, ja gewiſſermaßen noch nothwendiger, ſey. Der. Mangel des Getreides kann aus der Nachbarſchaft erſeßet werden, der Mangel des Flachſes aber wür- de den ganzen Nahrungsſtand dieſes ſo blühenden Landes zerrütten und in Unordnung bringen. Aus dieſem allen exſiehet man leicht, daß auf den meiſten ſer nur einigermaßen tauglich iſt, und bey dem Aus- ſäen des Leines die rechte Zeit beobachtet wird, hoffentlich der allgemeinen Erfahrung un- ſerer Gegenden gemäß ſeyn wird. Ich ſeße ferner voraus, daß der Stein geſchwungenen Flachs nach dem gegenwär- tigen Preiſe für 2 Rthlr. und der Scheffel Leinſaamen für 4 Rthlr. verfaufet werden. Jc< will aber, um deſto ſicherer zu gehen, den Preiß des Flachſes pro Stein nur auf 1 Rthlr. 12 Gr. und des Leinſaamens pro Scheffel nur zu 3 Rehlr. annehmen.| Nach dieſen vorangeſchickten Grundſäßen würde nun die Berechnung des Flachs- baues folgendergeſtallt für jeden Scheffel ausfallen. 7 Kinnahme. Von 1 Scheffel langer Art Leinſaamen wird gewonnen 2) 4 Steine geſchwungenen Flachs 8 3 Nehlr. 12 Gr. thut= 6 Rehlr. b) 2 Scheffel Leinſaamen.:,- 2.3 Rehlr.: DIE EE ' Summa der Einnahme 12 Rhlr. Ausgabe, - 1) Für das Jäten 4 Weiber x Tag.ä 1 Gr. 6. Pf. chut- 6 2) Für das Rauffen oder Pflücken 4 Weiber 3 Tag -- X 4 Gr. 6 Pf. 3 2"2G1:2 3) Für das Raufeln 4 Weiber 1.gänzer Tag a 3 Gr,- ME. 20%08 4)' Für das Spreuden zum Röſten und Wieder-Aufbin- den 3 Weiber 1 ganzer Tag a 3 Gr.--/,59 5) Für das Brechen 8 Weiber 1 ganzer Tag a 3 Gr.- 3 Rehlr;- 6) Für das Schwingen 8 Weiber 1 gänz“Tagä 3 OIS ENE INNE: 5) Für Dröſchen und Reinmachen'des Leitiſaamens 3 Weiber 1 Tag a 3 Gr. 2+ Mr) 2087 gl 5230 5500,87 Bleibet alſo der reine Erträg 8 Rthl. 6Gr. Man pfleget bey dergleichen Berechnungen zwar auch das Acferlohn, imgleichen den dazu erforderlichen Miſt, und die Ausſaat an Lein, abzuziehen, Allein, da'in einer jeden Landwirthſchaft für das zu haltende Geſpann immer ſo viele Zeit, als zu einer ſo ge* ringen wv nN“«* Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſv weit ſie)e. 385 rinzen Ausſaat nöthig iſt, übrig ſeyn muß, ich auch ſchon 6. 142, daß der auf den Lein- acfer erforderliche mehrere Miſt durch die nachherige reichere Tragten im Getreide genug- ſam erſeßet werde, angemerket habe, und die nöchige Ausſaat an Leinſaamen jährlich ſel- be“ gewonnen wird, ſo habe ich ſolches alles übergangen, und nur bloß die baarexn Aus- gaben, die ein Landwirth, der ſeinen Flachsbau nicht mit ſeinen Unterthanen oder eigeiten Handdienſten beſtreiten kann, nöthig haben würde, angeſeßet, Aus dem vorſtehenden ergiebet ſich nun ganz klar, daß ſich der zuverläßige jährli- e in einer Landwirhſchaft, als welches ich hierbey vor- ausſeße, ein vor allemahl im Stande geſeßet ſind, ſo gehen doch davon, wie es nicht an- ders ſeyn fann, alljährlich verſchiedene, welche durch neue wieder erſeßet werden müſſen, zu Schanden oder verlohren:- Daß ſich dieſes nach der Beſchaffenheit des Aerbaues, ob ſolcher groß oder klein ſey, imgleichen nach der Anzahl des Geſpannes, welches zum Ge- treideverfahren gebrauchet wird, richte, begreiſfet ein jeder von ſelbſt. Bey einem Acker- bau von 20 Wiſpel Ausſaat werden wenigſtens 20 tüchkige Kornſäcke erfordert, und die Haughaltungserfahrung wird es lehren, daß dieſe Anzahl jährlich wenigſtens mit rOneuen Säcken ergänzet werden muß. Zu einem jeden Sack ſind 6 Ellen gute ſtarke werkene Leinwand, folglich zu dieſem ganzen Behuf alle Jahr 60 Ellen erforderlich. Zu Saat- und Tragelafen Fann man in einer Landwirthſchaft von vorbemeldeten Ackergröße ganz füglich.76"Ellen Leinwand, ſo nur ebenfalls werfene ſeyn darf, rechnen. Auf einen jeden ſchweren Stein Wolle ſchäßet man eine Elle Leinwand. Da nun in den-meiſten Gegenden der Ertrag der Wolle von jeden 100 Schafen ſich auf 7 bis 8 Stein beläuft, ſo iſt es eine natürliche Folge, daß zu den Wollzüchen eben ſo viel- mahl 7 bis 8 Ellen Leinwand, als Schaafhundert zur Wollſchur kommen, nöthig ſind. CG. 159, Wie viel in einem Stein geſchwungenen Flachs an Flachs und Werk befindlich; wie viel Garn daraus geſponnen, und wie viel von dieſem Gariz Zeinewand gemachet werde. So viel den zweyten Punkt, deſſen nähere Erörterung zu Berechnung des für die Wirchſchaftsnothdurften erforderlichen Flachsbaues nothig iſt,.anbetrift, ſo kömmt es dabey wiederum auf drey verſchiedene wirchſchaftliche Fragen an. 3 Erſtlich fräget es ſich, wie viel unter einem jeden ſchweren Stein geſchwunge- nen Slachs theils an wirklichen Slahs, und theils an Zeede oder. Werk, befindli) ſey? Es iſt dieſes zwar nicht älle Jahre gleiM?. Bisweilen, beſonders wenn die Wit- terung gut geweſen, wenig Mehlthau gefallen, und der Flachs auf dem Halm nicht über- reif gewörden, iſt"dieſes Gewächſe viel Flaths-reicher, als zu andern Zeiten, wo ſich von dieſem allen das Gegentheil ereignet hat. Jnzwiſchen kann man nach einem Mittelſaß von jedem Stein geſchwungenen Flachs ganz ſicher, ein Jahr dem andern zu Hülfe gerech- net, 5 Pfund wirklich gehechelten Flachs, und 17 Pfund Werk oder Heede, annehmen. Demnächſt entſtehet die Frage: wie viel theils Slächſen, theils Werkengarn in der Eigenſchaft, als es zu dey verſchiedenen Wirthſchaftsnothdurfren erforderlich iſt, von einem Stein geſchwungenen Flachs geſponnen werden könne. Ccc 2 So 388 Zweytes Hauptſtück. So viel das Flächſengarn anbelanget, iſt voraus zu ſeben, daß die Leinwand, die das Geſinde von dieſer Art bekömmt, eben nicht von der feinſten Sorte iſt. Vielmehr muß auf deren Dauerhaftigkeit geſehen werden, Man rechnet daher nach der wirchſchaft- lichen Erfahrung auf ein dergleichen Stü Flächſengarn wenigſtens 3 Pfund, zumahl man den Flachs, den man zu dieſem Gebrauch widmet, nur durch die grobe Hechel gehen läſſet. Solchemnach erhält man von einem jeden Stein 6X, und folglich von 4 Steinen, als dem ganzen Ertrag von einem Scheffel Leinausſaat, 25 Stück. Wobey ich zur Ver: hütung alles Mißverſtandes für auswärtige, die von der Art unſers hieſigen Geſpinnſtes nicht unterrichtet ſind, anzumerken nöchig finde, daß ein dergleichen Stück aus 20 Gebin- den, das Gebind aus 40 Faden und jeder Faden. aus 4 brandenburgiſchen Ellen beſtehet. In Anſehung des werkenen Garns rechnet man auf jedes Stück 1 Pfund; von einem Stein werden alſo 17 Stück, und folglich von 4 Steinen, als dem Ertrage eines Scheffel Leinſaamens, 58 Stück geſponnen. Endlich fräget es ſich noch, wie viel Leinwand, ſowobl flähſene als werkene, von dieſem Geſpinnſte falle, Auf eine ſogenannte aus 716 brandenburgiſchen Ellen beſtehende Recke, als welche das hieſelbſt gewöhnliche Verhältnißmaaß bey der Leinwand iſt, muß denen Weibern auf die flächſene 12 Stück, und auf die werkene 8 Stück von vorbeſchriebener Art gegeben wer- den, und iſt hierbey zu erinnern" daß dieſe Wirthſchaftsleinwand, ſowohl flächſene als werfene, nur Ellenbreit verfertiget wird. Man erhält alſo von einem Stein geſchwunge- nen Flachs 83 Slle, folglich von 4 Steinen 33 Ellen flächſene Leinwand, werkene aber. reſpeQve 34 und 36 Ellen.;| Ge: ZIST Vorſtehendes wird durch eine in einem angenommenen Bepſpiel angelegte Berechnung näher erläutert. Um die Sache, die bisher auf dieſe Art wohl noch niemahl auseinander geſeßet worden iſt, durch ein Beyſpiel deſto deutlicher zu machen, wollen wir ein Landgut anneh- men, auf welchem 20 Wiſpel Ausſaat befindlich ſind, 4 Knechte, 4 Mägde, 2 Jungen gehalten, und jährlich 800 Stück Schafe geſchoren werden. Auf dieſem Gute wird, nach den vorangeſesten Säßen, zur Wirchſchaftsnochdurft erforderlich ſeyn: I. An FSlächſen- Leinwand, a) Für 4 Knechte, jeden 3 5 Ellen, thut-? 20 Ellen b) Für 2 Jungen, zeden a 5 Ellen--- 10- c) Für 4 Mägde, jeder a 6 Ellen- s- 24-- Summa 54 Ellen, 2. An Werken- Zeinwand. a) Für 4 Knechte, jeden a 10 Ellen, thut- p 40 Ellen b) Für 2 Jungen, jeden ä 10 Ellen-- E 20= ce) Für 4 Mägde, jeder a 36 Ellen-- WERDE Latus 124 Ellen, d) Für Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 26. 389 ; Tranſport 124 Ellen d) Für 10 einſpännige Betten zu Ueberzüge, jeden a 8 Ellen, hut- 80== e) Zu 10 Säcke, jeden a 6 Ellen- 4 M SI f) Zu Saat- und Tragelaken- A NE D-K28: g) Zu Wollzüchen auf 64 Stein Wolle-» 2. O5 Summa 344 Ellen- Hieraus nun, und wenn man ſolches mit demjenigen, was 8. 150, veſtgeſeßet worden, zuſammen hält, erhellet, daß. auf einem ſolchen Gute in Anſehung der Flächſen- Leinwand zwar nur ohngefähr 2 Scheffel, in Abſicht der werkenen aber beynahe 5 Schef-. fel Leinausſaat zu Wirchſchaftsnothdurften erfordert werde.- Um nun hierunter eine Gleichheit zu treffen, ſo können überhaupt zur Wirthſchaftsnothdurft 33 Scheffel Lein- ausſaat gerechnet werden, indem durch den von 3 Scheffeln zurübleibenden Flachs das von 1x Scheffel weniger gerechnete Werk vollfommen compenſiret wird,..(a) (a) Daß bey einem Stein an gehehelten" Flachs däs Gehalt des darin befindlichen Flachſes gegen das Gehalt des Werks wenigſtens von gleichem Werthe ſey, folglich der obige angerathene Durch- ſchnitt der Billigkeit nicht zuwider laufe, de8halb wird wohl fein wirthſchaftliches Bedenken ſtatk finden können, indem bekannt iſt, daß das Pfund gehec ce) Für das Ein- und Ausbringen in die Rö- ſte, imgleichen das Aufbinden, 3 Weiber 1 Tag thut-- 9----= d) Für das Brechen, 5 Weiber 1 Tag hut 15==-=- e) Für das Schwingen, 5 Weiber x Tag UC yr | in. Summa 2= 7.=== Summa des. baaren Ertrages 4 Rthlr. 30 Gr.. Man erſiehet aus dieſem ſehr mäßigen Anſchlage, indem der Hanf, wenn nur ein tauglicher Boden dazu crwählt.iſt, gewiß weit mehr einbringet, daß der bisher in den Marken und Pommern gewöhnliche Saß, nach welchem jeder Scheffel Leinſaamen mit 1 Rchlr. ausgeworfen wird, viel zu niedrig ſey, und d«her fernerhin nicht beybehalteun werden könne. Der Billigkeit-nach, würde ſolchergeſtallt der Scheffel Hanffkörner an denen Orten, wo die hiezu nethige Arbeit mit eigenen Dienſtleuten verrichtet werden kann, ganz füglich, wenn man auch wegen der ſich ereignen fönnenden Unglücfsfälle eine Mäßigung, des durch die vorſtehende Berechnung herausgebrachten Ertrages annehmen will, auf 5. Rchlr., an den übrigen aber, wo die Bearbeitung dieſes Gewächſes baar bezahlet wird, auf 3 Rthlr. beſtimmet werden können. Im übrigen haben wir bereits in dem erſten Hauptſtück dieſes Werks 5. 242. eine Anweiſung gegeben, wie der gewonnene Hanf auf eine ſehr wirthſchaftliche Weiſe zur Verfertigung der in einer jeden Landwirthſchaft nöthigen Seilerarbeit verbrauchet, und dadurch in der baaren Ausgavde ſehr viel erſparet werden fönne. Eben daſelbſt 98. 248. iſt ferner angemerket worden, daß die Koſten, welche bey großen Fiſchereyen durch die An- fertigung und Ausbeſſerung der Neße verurſacher werden, gar ſehr zu mindern ſind, wenn der eigene gewonnene Hanf dazy gewidmet wird. Wie viel in beyden Fällen jährlich) zu dieſem Behuf gebrauchet wird, ſoll bey der Abhandlung dieſer Arten von Ausgaben näher beſtimmet werden. Anjekt erinnern wir nur ſo viel, daß die Taxations- Commiſſarien dasjenige, was hiezu in einer jeden Wirchſchaft erforderlich iſt, eben ſo-wie bey dem Flachsbau geſchehen ,-als zu den Wirehſchaſtsuothdurſten gehörig abziehen müſſen, ehe von dem Hanfbau etwas zum baaren Ertrag? ausgeworſen werden kann. 5 + 154. Zweytes Hauptſiu>, 61154, Von der Zirſe, und wie hoh dieſelbe in Anſchlag zu bringen. ' Die Hirſe iſt eine Akerfrucht, welche faſt in allen Landwirthſchaften, wenn es auch nicht weiter als nur zur bloßen Wirthſchaftsnothdurft geſchehen ſollte, erbauet wird, weshalb man ſie auch faſt in allen Gütertaxen aufgeführet findet. So nußbar ſelbige in der Haushaltung iſt, ſo wenig ſind dennoch alle Gegenden dazu bequem,- und vielweniger iſt es rathſam, ihren Anbay ſo weit zu treiben, daß da- durch eine baare Einnahme erzwungen werde. Es iſt daher bey deren Anbau hauptſäch- lich darauf zu ſehen, ob auch Pläkße, die ſich zu deren Erzeugung ſchifen, vorhanden ſind. Dieſe Frucht wächſet zwar auch in allem ſtarken und Mittelboden, welcher wohl bedünget iſt und die gehörige Fettigkeit bey ſich führet. Allein, die Menge des Unkrauts, die unter denſelben in dergleichen fetten Getreideboden, weil die Hirſe ganz ausnehmend dünne geſäet werden muß, aufſchläget, iſt die Urſache, warum dieſe Frucht daſelbſt im Großen zu erbauen, nicht rathſam iſt. Das mühſame Jäten, welches beſonders bey et- was naſſen Jahren mehr als Einmahl wiederhohlet werden muß, vereitelt allen Vortheil, den man ſouſt- davon erwarten könnte, Mit Einem Worte, auf Landgütern, wo ſonſt keine beſondere, zur Erzeugung der Hirſe ſich ſchiende Gelegenheit vorhanden, iſt der Anbay der Hirſe, bey den anzufertigenden Gütertayxen in keinen Betracht zu nehmen. Will jemand zur Verſorgung ſeiner Haushaltung einige Meßen ausſäen, ſolches hänget zwar von ſeinem freien Willen ab; bey der Abſchäßung eines Landgutes aber kann dar- auf feine Rückſicht genommen werden, Ein jeder neu geriſſener Aer, beſonders aber die hohen Oerter in den Brüchern, deren ſchon in dem vorſtehenden 8. bey dem Hanfbau gedacht worden, ſind diejenigen Aer- ſtellen, die ſich zum eigentlichen Anbau derHirſe ſchien, und wo auch bey den Gütertaxen ein gehöriges Augenmerk darauf zu nehmen iſt. Unter allen befannten Aerfrüchten iſt keine, die ſich ſo ſehr als die Hirſe, wenu ſie auf eine geſchickte Art angebracht wird, vermehret. Die tägliche Erfahrung lehret es, daß dieſe Vermehrung bis auf das Hundertfältige gehe. Da aber dieſer Ertrag ebenfalls nicht in allen Jahren gleich, ſondern, wie bey allen andern Getreidearten, mancksbau, in wie weit derſelbe rathſam ſey,"und daher bey Veranſchlagung der, Güter, unter die wirklichen Ertrags: Rubriken'geſezet werden könne. Der Anbau des Tabaks, iſt eine Aerabnußung, die gleichmäßig an vielen Orte gewöhnlich, und auch, wenn die gehörige Maaßregeln vabey beobachtet werden, nicht oh: ne Vortheil iſt. Ehedem war dieſes Ackergewerbe, beſonders in den an den Pohlniſchen Gränzen liegenden Provinzien, zwar weit vortheilhafter; inzwiſchen iſt es/auch noch anjezt nicht ohne Nußen, und mit der gegenwärtigen Einrichtung hauptſächlich der Vortheil ver- fnüpfet, daß man jederzeit von dieſer gewonnenen Waare einen ſichern Abſaß zu machen weiß, anſtatt daß man, vorhin ſelbige öfters einige Jahre, ohne ſie los werden zu können, aufbehalten muſte. GRe Der Tabak will, wenn er gedeyen und wohlgerathen ſoll, einen zwar ſtarken, äber dabey mürben und lockern. Boden haben..-.. Sobald durch den Anbau des Tabacks deny würflichen Getreidebau etwas entgehet, jſt derſelbe nicht;rathſam, weil dieſes weit ſicherer und. mit viel wenigeren Koſten. erzeuget werden kann.., Nur zwei Pläße giebet es in der Landwirthſchaft, wo derſelbe, ohne dem Getrei- debau einen würflichen Eintrag zu thun, mit wahren Nugßen. zu pflanzen iſt. Entwedex die Dorfſtraßen und. Anger, oder ein Theil der im vorigen Jahre zur Gerſte gemiſteten Brache, mag hierzu angewendet werden. Daß der Taback auf den Dorfangern und Straßen beſonders wohlgerathe, iſt eine befannte Sache. Sie werden aber an. den wenigſten Orten, wenn man den Tabacksbau nur Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſiec. 395 nur einigermaßen im Großen treiben will, geräumig genug dazu ſeyn. Und wenn ſie gleich in den beyden erſten Jahren, nachdem ſie neu eingeriſſen worden, auch ohne Düngung guten Taback bringen, ſo kann doch ſolches in der Folge nicht fortgeſeßet werden, woſerne ſie nicht von Zeit zu Zeit feiſchen Miſt bekommen. Hieraus aber würde dem Getreidebau, obgleich nicht in der Ausſaat, dennoch aber durch die abgehende Düngung, ein offenbarer Nachtheil erwachſen.; Der Anbau des Tabacks in der Brache, iſt daher wohl das Sicherſte, und für den. Acferbau das Unſchädlichſte. Zwar mögte es das Anſehen gewinnen, als wenn der Acker durch den darinn erzeugten Taba, welcher gewiß wegen ſeiner bey ſich führenden Fettigkeit viele Nahrung erfordert, ausgeſogen würde, und dabey für den Getreidebau wenigſtens eine Tracht verlohren gienge, Allein die Erfahrung lehrer das Gegentheil, und ein jeder, der dieſe Avt von Wirchſchaft treiber, wird in dem folgenden Jahre in ſei- nem Tabackslande den beſten und ſchönſten Roggen erblicken. Dieſe Erfahrung wird guch"durch vernünftige Gründe unterſtüßet. Denn ein- mahl wird durch das viele Beha*en des Tabacks der Acker zugleich zum Getreidetragen beſonders geſchickt gemacht, und demnächſterbaues, auf das richtige Verhältniß mit dem Viehſtande beruhet, ſs würde es ſehr unwirthſchaftlich gehandelt ſeyn, wenn man, um einiger Centner Taback halber, daſſelbe unterbrechen, und ſich dadurch ſein ganzes Aerweſen zerrütten wollte.] GG... 457. Wie bey dem Anſchlage des Tabac>sbaues zu verfahren, und wie hoch deſſen Ertrag zu rechnen ſep. Dieſes vorausgeſeßer, wird es nunmehr darauf anfommen, wie hoch ſich der von dem Tabacksbau zu erwartende Nuten belauſe, und auf was für eine bequeme Art der Ertrag deſſelben von den Tarations- Commiſſarien auszumitteln ſey. Die Pflanzung, Wartung und Zubereitung des Tabacks, iſt mit ſs vielen Koſten und.Weitläuftigfeiten verknüpfet, daß keinem. Gutsbeſißer, ſelbigen durch ſeine eigene. Leute betreiben zu laßen, angerathen, noch zugemuthet werden kann, zumal dazu verſchie- dene, nur den Sachverſtändigen bekannte Regeln und Handgriffe erfordert werden, bey deren Vernachläßigung die Sache nicht ohne Schaden ablaufet. Die beſte und faſt allenthalben gewöhnlichſte Methode iſt es daher, wenn der Ta- bacfsbau einem eigenen Planteur überlaßen, und von dieſem dagegen die Hälfte des ge- wonnenen Tabaks, dem Gutsbeſiker überliefert wird. Die Bedingungen beſtehen ge- meiniglichdarinn, daß der Eigenthümer das zum Taback gewidmete Land 3 mahl pflügen und eggen, auch. den gewonnenen ſämmtlichen Tabac zum Berfauf verfahren läßet,.dem Ddd 2 Plan- 396 Zweytes Hauptſtück. Plankeur und ſeinev Familie freie Wohnung, und von jeder Morge vie bepflonzer wird, ein Viertel Roggen an ſtatt des Deputats giebet.. Der Planteur aber verrichtet alle bey dieſem Gewerbe, vom Pflanzenzeugen bis zum Abbinden erforderliche Arbeit. Aus dem vorhin Angeführten ergiebet ſich ſchon von ſelber, daß man bey dem Ta- bacfsbau mit feiner Kleinigkeit ſich abgeben könne, ſondern wenigſtens 12 bis 15 Magde- burgiſche Morgen bepflanzet werden müſſen, indem ſonſt die Koſten, die der Planteur verurſachet, nicht herausfommeu würden.- Wir wollen alſo, um das vorhin geſagte durch eine anzulegende Berechnung den Taxations- Commiſſarien deſto deutlicher zu machen, dabey eine Acfergröße von 15 Mag- deburgiſche Morgen annehmen, welche ungefähr ſo viel betragen wird, als ein Planteur zu beſtreiten unternehmen kann, Auch iſt zu erinnern, daß die von dem Gutsbeſißer zu übernehmende Zubereitung. ves Tabackslandes, unter den anzunehmenden Koſten deshalb nicht mit aufgeführet werden könne, weil ſelbige mit eigenen Geſpann geſchiehet, und auch überdem dem unmittelbar darin zu ſäenden Getreide zu gute kommt, Im übrigen können zwar bey fruchtbarer Witterung in einem vollkommen taugli- erbaues, haben die Taxations- Commiſſarien ſich nicht daran zu kehren, ob auf dem zu taxirenden Landgu- te-dergleichen. Früchte zu ecbauen gewöhnlich geweſen oder nicht. Sie müſſen vielmehr aus der Beſchaffenheit des Akers und der ganzen Wirthſchaftsverfaſſung. ſelber beurthei- ken, ob derſelben Anbau rathſam ſey oder nicht. Finden ſie das erſte, ſo muß es auch einew Plaß in der Tare finden, wenn es gleich nicht von den vorigen Gutsbeſißern erzeuget wor- den. Nehmen ſie aber das Lekte wahr, ſo muß es ebenfalls aus der Taxe wegbleiben, ob ' ſchon der vorige Eigenchümer beſtändig einen Gebrauch davon gemacht hat. Denn die Erfahrung lehret, daß bey der noch allenthalben herrſchenden unrichtigen Bewirthſchaftung der Landgüter, viele an ſich ſehr nußbare Theile gleichſam ſchlafen, und: dahingegen andere Dinge, die fich für die Umſtände und Verfaſſung des Ortes gar nicht ſchien, mit vielen Schaden und Koſten erzwungen werden, Folgen nun die Taxations- Commiſſarien einer ſolchen unrichtigen Bewirthſchaf- tung gleichſam blindlings und ohne die gehörige Einſchränfung., fo iſt es ganz. natürlich, daß auch die Taxen ſelber unrichtig gerathen und' ausfallen. müſſen. 8. 160- Von der Beſtimmung. der Setreidepreiſe. Nach ders. 96. bey vichtiger Abſchätung des Aerbaues angemerften Ordnung, Hat nicht allein. bey einer jeden Getreideart die erforderliche Ausſaat ausgemittelt, ſondern: Ddd 2 auch 398 auch deren Körner- Erkrag veſtgeſeßet, und endlich der Preiß des zum übrig blei- benden beſtimmet werden ſollen. Den beyden erſten ehen En aeh bisherige Arbeit ein Genüge gethan zu haben. Nunmehr wird es alſo nur noch auf die richtige Beſtimmung der GEE anfommen. Bereits in dem zweyten Abſchnitt 6. 8. 44. bis 54. incl. haben wir.v ich- tigen Beſtimmung des Preiſes für alle zum Verkauf übrig ue Eg ten gehandelt, und die dabey zum Grunde zu legende Wirthſchaftsſäße angezeiget.; Da nun die Früchte des Ackerbaues unter allen übrigen. Wirchſchaftsproducten ſonder Zweifel die wichtigſten und vornehmſten, welche gewiſſermaßen den Preiß aller übrigen beſtimmen, ſind; ſo genen 8. 9. geſaget worden, Unter Beziehung a wir gegenwärtig der Sache i und uns wegen desjenigen, faſſungen billig ſeyn mögte, Warum die ehemahlige bey den Sütertaren gewöhnlich geweſene Getreidepreiſe zu den jetzigen Zeiten nicht niehr Statt finden können. Die allgemeine Urſachen, warum bey allen Wirchſchaftsproducten;,..die ehedem gebräuchlich geweſene und zum Theil durch öffentliche Tayordnungen veſtgeſeßte Preiſe, in unſern Tagen nicht mehr Plaß greifen fönnen, ſind allſchon 6. 145. ganz deutlich, vor Au- gen geleget worden, und alles, was daſelbſt angeführet, findet auch beſonders bey den Ge- treidepreiſen ſeine Anwehre. Ju. ganz Teutſchlan rung gehalten. ſtiegenen Wirch Dieſe Veränderung in den eZeitdauer. Sie währet, wie 8. 48. umſtändlich gezeiget wor- lungs-Spiel für eine furz den, ſchon ſeit 1736, folglich“ politiſchen Umſtänden ,, laßen auch die künftigen Zei Verminderung, erwarten, hauptſächlich von dem Getreidepreiſe zu verſtehen ſe '; y. 1 uf die daſelbſt vorangeſchickte allgemeine Grundſäße, wollen n der-eigentlichen Veſtſeßung der Getreidepreiſe näher kreten, was bey den jeßigen veränderten Zeiten und Wirthſchaftsver- d, und ſaſt mögte ich ſagen, in der ganzen Welt, waren ehe- dem wohlfeilere Zeiten, als anjeßt. Um aber hierunter nur bey unſerm Vaterlande zu, bleiben, ſoäſt auch einem Theil derjeßt no< Lebenden, wenigſtens aus der Erzählung ihrer Voreltern, nicht unbekannt, Vorfahren, der Roggen, und das übrige Getreide verhältnißmäßig, ſehr oft für 3“ Gr. erfaufet wurde. Wenn er 12 aber mit 20 Gr. bis x Rthlr. bezahlet werden, ſo. wurde es ſchon für eine Art von Theu- Bey dieſen Umſtanden war der Preiß von 12 Gr. allerdings der billige Mittelpreis, und er könnte damahl nicht höher angenommen werden.| L Wie ſehr ſich aber dieſes alles geändert, lieget einem jeden vor Augen. Wenn jeßt der Roggen nur eine kurze Zeit 16 Gr, gilt, ſo zen und klagen, und in der That wäre es.auch,, bey den durc. verſtehet ſich auch von ſelbſt, daß'alles, was in den angezo- auf eine beſtimmte Art erklären. S. 161. daß in den Marken und Pommern zu den Zeiten unſerer Gr. galt, war der Landmann ſehr zufrieden. Muſte er höret man den Landmann überall ſeuf- ends vermehrten und ge-, Getreidepreiſen, iſt nicht etwa ein bloßes Abwechſe- beynahe 40 Jahr, und nach allen, ſowohl phyſfaliſchen als ten hieruntereher eine.Exhöhung, als 'Wahr Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 399 Wahr und-ungezweifeltiſt und bleibet es daher, daß, went die zu unſern Zeiten anzufertigende Gütertaxen richtig ausfallen, und dadurch der wahre Werth der Grundſtü- >e ausgemittelt werden ſoll, dabey nothwendig ganz andere Getreidepreiſe, als die vor Alters gewöhnlich geweſene, angenommen werden müſſen.; GT 625 Vorſchlag, wie die gegenwärtige Verhältnißmäßige Getreidepreiſe, wenigſtens für die N7arken und Pommern, veſtzuſezen ſeyn mögten, und warum. hievon auch für andere Länder und Provinzien ein Gebrauch werde gemacht werden können. e Die zu unſern Zeiten bey den Gütertaxen zum Grunde zu legende Getreidepreiſ mit einer gewiſſen Genauigkeit zu beſtimmen, iſt nicht ſo leicht, als man vielleicht glau- bet. Die Lage, ein mehr oder weniger bevölferter Zuſtand des Landes, und andere der- gleichen Umſtände mehr verurſachen, daß man nicht allenthalben einerley Grundſäße hier- unter annehmen kann. Das ß. 50. bis 53. incl. hiervon enthaltene beſtärfet ſolches zur Genüge, und inſonderheit iſt es, nach dem 8: 53. unleugbar, daß in dem ganzen Lande nicht einerley Getreidepreiſe angenommen werden können, ſondern eine jede Provinz, ja faſt ein jeder Creyß, wie in Schleſien bey der neuen Landſchaftseinrichtung geſchehen, des- halb eine eigene und beſondere Beſtimmung nöthig habe.: Um'nun den geneigten Leſer nicht in einer Fänzlich vergebenen Erwartung, wie dieſe Beſtimmung der Preiſe einzurichten ſeyn mögte, zu laſſen, ſo will ich einen kleinen Verſuch davon wagen. 2: Ein jeder wird von ſelbſt einſehen, daß ich mich hierbey nicht auf ganz Teutſchland,. welches auch ohnedem aus Mangel hinlängli, inglei-| , imglei-! VZ 211; 19 T7 Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie?c. 1493 “Fünfter Abſchnitt, Von dem Viehſtande,.an Rindvieh, Schafen, Schweinen, auch allen Arten des Federviehes, und.deren Abnußung. 6. 166, Von den zwey Zauptgrundſägen, welche die Taxations-Lommiſſarien bey Abſchätzung aller Vieharten vor Augen haben müſſen.!: Nachdem in. dem-vierten, Abſchnitt alles dasjenige, was zur richtigen Abſchäßung des Acferbauesz;erforderlich. it, und der Richter ſowohl, als die von. ihm abgeordnete„Ta- rations- Commiſſarien, davon zu. wiſſen nöthig haben, in gehöriger Ordnung. und.mit möglichſter Deutlichfeit vorgetragen worden; ſo haben wir uns in dem gegenwärtigen fünften Abſchnitte von.den ſämmtlichen Vieharten, und deren Abnußung zu handeln, und dabey ebenfalls diebeydes den Richtern und den Commiſſarien aus der. Landwirthſchafts- wiſſenſchaft nöthige Anleitung zu geben vorgenommen. Bey allen. Vieharten, ſie mögen ſeyn von welcher. Beſchaffenheit. ſie wollen, kömmt es-auf. zwey Punkte.an, wodurch, wenn. ſolche gehörig erörtert und ausgemittelt worden, der ganzen Abſicht, die bey Abſchäsung. eines, Landgutes hierunter vorwalten kann, ein Genügen geſchiehet,; 1. Einmabl muß mit Zuverläßfigkeit beſtimmet werden ,.,wie viel von; jeder Viehart auf dem zu.taxireyden Gute mit eigenem gewonnenen Futter reichlich ausge- halten werden könne. 11. Demnächſt aber iſt der Ertrag, den eine jede Viedart jährlich. ganz ſicher bringen“ Fann, ausfindig zu machen. Bey dem erſten Saß habe ich mich ganz wohlbedächtig. des Ausdrucks wie viel von einer jeden Viehart'mit eigenen gewonnenen Futter reilich erhalteit werden kön- ne, bedienet. Wie es eine allgemeine Wahrheit iſt, daß eine jede Landwirthſchaft ſich in ſich ſelber erhalten muß, ſo findet ſolches auch bey dem Viehſtande ſeine Anwehre, Mau findet an-manchem Orten große und anſehnliche Heerden, ſie fallen aber dem Eigenthümer, weil ſie-mitſeinem eigenen gewonnenen Futter in keinem richtigen Verhält- „vis ſtehen, ſondern daſſelbe weit überſchreiten, gar ſehr zur Laſt. VWieh zu halten iſt kei- "ne Kunſt, wenn man es fär gleichgültig hält, ob das dazu gehörige Futter ſelber gewon- nen wird, oder erfaufet werden muß. Wie hörigt derjenige, der ſich in den lektern Fall ſeßet, handele, wird.ein Ueberſchlag des Vieh Ertrages-und der dazu erforderlichen Koſten von ſelbt erweiſen. 5 Nicht bloß muß das für eine jede Landwirthſchaft beſtimmte Vieh erhalten wer- den, ſondern es iſt auch, daß ſolches NB. reiczlicy geſchehe; nothwendig. Alle Arten des Viehes, es.mag zum Zuge oder zur Abnutzung gebrauchet werden, haben hierzu ge- wiſſe Krafte nöthig, die ſie nicht anders, als durch eine reichliche Futterung, erhalten fönnen. Mit magern Pferden und Ochſen wird der Aer nur ſehr langſam beſtellet, und daß Kahe, die, dem gemein2n Sprichwort nach, wie die heure Zeit ausſehen, nicht vie- le Milch geben können, iſt ebenfalls begreiflich. Cee 2 Inzwiſchen 404 Hauptſtüs>, Inzwiſchen wird unter dem reichlichen Erhalten nicht die Verſchwendung des Fut» fers verſtanden. Eine gute und richtige bey der Futterung des Viehes beobachtete Ord» nung wirker mehr, als aller Ueberfluß. Wie viele Landwirthe es'hierunter verſehen, und, wegen unterlaſſener Ordnung, auch bey dem häufigſten Futter dennoch ſchlechtes Vieh ha- ben, lehret die Erfahrung genugſam, Man erſiehet hieraus, daß ein geſchickter Tarations-Commiſſarius"nicht bloß auf die Menge des Futters ſehen, ſondern auch die bey der Futterung, dejſelben nöthige„Ord- nung, verſtehen, und, wie viel daſſelbe unter dieſer Ordnung zu ſeiner reichlichen Unterhal- tung gebrauche, zu beurtheilen im Stande ſeyn müſſe. Bey dem zweyten in dieſer Materie zu erörternden Hauptpunkt, die Ausmitte- hung der Viehnußung ſelber anbetreffend, ſo iſt voraus anzumerken, daß bey dieſer Wirth- ſchaftsrubrif, eben ſo, wie bey. dem Acerbau, ein Landwirth vielen Unglücksfallen untev- wörfen iſt. Die faſt in allen Jahren graſſivenden Rindviehſeuchen, und das ſo gewöhn- liche Schafſterben, können einen jeden.hiervon genugſam überzeugen. Dieſe Betrachtung muß billig denkenden Tarations- Commiſſarien zu' einen Be- wegungsgrund dienen, in den Kaufanſchlägen, wo der immerwährende Werch eines Land- gutes veſtgeſeßet werden ſoll, die Abunkung, des Viehes, es ſey von welcher Art es wolle, nicht auf das höchſte zu treiben, fondern, in Anſehung dieſer nicht allein möglichen, ſon- dern auch ſehr gewöhnlichen Unglüsfälle gemäßigte Säße anzunehmen. Eine einzige unglückliche Viehſeuche richtet in dieſem Wirthſchaftstheil mehr Schaden and Ung!üc an, als durch einen vieljährigen Ertrag nicht wieder erſeßer werden kann.(a) Bey Pachtan-- ſchlägen hingegen iſt, weil der Pächter gemeiniglich zur den geringſten Theil dieſer Un-. glücksfälle nach den gewöhnlichen Contraften mit zu übertragen pfleger, dergleichen Er- mäßigung dieſer Sake nicht nöthig. (a) Hätte man in allen Ländern die glückliche Einrichfung von einer Vieh-Alleeurations- Geſelſchäft, ſo würde dieſe Erinnerung nicht nöthig ſeyn. Ein ſo nüßliches Werk machet gewiß: ſeinem Stify ker und Urheber Ehre; und mit Recht mag man behaupten„ daß. daſſelbe den Feuerſocietäten au Nußen: und Vortheil nichts nachgebe.. G. 5.67% Warum die Beſtimmung, wie viel Rindvieh auf einem Landgut gehalten werden könne, lediglich nach der Winterfutterung einzurichten ſey. Unter Voranſchicfung dieſer allgemeinen zu der gegenwärtigen Materie gehörigen BVorbereitungsſaße, wollen wir nunmehr mit der Abnußung des Nindviehes den. An- fang machen.'; Das erſte, worauf die Tapyations-Commiſſarien ihr Augenmerk zu richten haben, betv:ft' die Frage, wie viel überhaupt auf deny zu taxirenden Zandgute gehalten werz den fönne?; Die in dem vorſtehenden 6. gegebene Regel, daß ſolches mit eigenen gewon genen Sutter und zwar reichlich geſchehen müſſe, iſt dabey niemahl außer Augen zu ſeßen. Die Rindvieh-Heerden auf einem jeden Landgut beſtehen aus Zugochſen, Kühen und jungen Vieh. Alles dieſes muß, wenn es auch gleich nicht einen baaren Ertrag in der Wirthſchaft bringet, mit eigenen gewonnenen Futter reichlich unterhalten, und folg: lich bey richtiger Beſtimmung, des zu haltenden Viehſtandes auf die ganze Heerde 6 40) Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 405 ficht genommen werden. Wenn dieſes einmahl'veſtgeſteller, ſo ergiebet ſich alsdenn, nach Abzug der Zugochſen, die Anzahl des in der Taxe als nußbar aufzuführenden. Rindviehes von ſelber. ; Zur Unterhaltung dieſes Viehes iſt, wie jedermann bekannt iſt, theils Winter- theils Sommerfutter nöthig. Nach der bisher gewöhnlichen Wirthſchaftsart beſtehet die gewöhnliche Sommerfatterung in der Weide, die Winterfutterung aber in Stroh. und Heit. Yrach welcher von dieſen beyden Futterungen derViebſtand veſtzuſerzen ſey; iſt eine Frage, ſo die Natur der Sache von ſelbſt an die Hand zgiebet. Wenn keine andere Mittel das Rindvieh des Sommers zu erhalten, als nur bloß. die Weide und Hütung, vorhanden wären, ſo würde allerdings auf beydes, ſowohl die Winter- als Sommerfutterung, geſehen werden müſſen. Denn wenn ein Landwirch gleich an Stroh und Heu einen Ueberftuß hätte, fo würde'er: doch deshalb nicht mehr Viely haltenfönnen, als es der Umfang und. die Beſchaffenheit der bey dem Gute befindlichen Weidepläke verſtatteten.) 3 - Allein, wir haben bereits in dem erſten Zauptſiü> dieſes Werks 6. 154. ſegq. ein ganz ſicheres Mittel, das Rindvieh den Sommer über auch ohne hinlängliche' Weide und Hürung unterhalten zu können, nachgewieſen. Es iſt ſolches die bey allen: vernünf- tigen-Wirthen ſo berühmte und bewährt gefundeuye Stallfutterung, wovon in dem ange- zogenen Orte eine umſtändliche Ausführung; ſowohl von deren Möglichfeit; als auch Ein- richtung und Nußen, angetroffen. wird. Nur dieſes will ich! dabey noc< aumerfen, daß, da ce.|. die Stallfutterung bloß in Abſicht des Kuhviehes abgehandelt'worden, ſolchs auch in Anſehung der Zugochſen eben ſv möglich und nüßlich fey- Auf meinem Landgute iſt dieſe Stallfurterung mit den Zugochſen nicht allein zu meinen, ſondern auch zu meiner Voteltern Zeiten, ſeit undenklichen Jahren getrieben worden, und ich Fonn daher ihre Möglichkeit und Nuten aus eigener Erfahrung bezeugen. Jedoch erforderm es die Pflich- ten der Redlichfeit und-Aufrichtigkeit, dabey nicht zu verſchweigen, daß bey:der Stall-und Kleefutterung mit den Zugochſen eine gewiſſe Behutfamfeit, wenn ſie unſchädlich, ſeyn foll, beobachtet werden müſſe. Die Fettigkeiten, die dieſes Futterfraut bey: ſich führet, ſchlagen bey den Kühen zur Milc<, und man vevſpüret daher nicht, daß ihnen ſolc.?-; werden, da er?denm wegen des) vorhin. erwähnten. fäuliſch werden derſelben wichen y-be- fürchten hat. Es iſt dieſes. ſchon. ohnehin.der wirthſchaftlichen Klugheit DEE und man hat um ſo weniger Schaden dabey, als die mit Klee gefutterte Ochſen den Schläch- tern und Auffäufern gemeiniglich. vorzüglich anſtändig zu. ſeyn pflegen; S- S168; lin Daß die Taxations-Commiſſarien. ſich, wegen. der allenthalben möglichen Stallfutterung, an den Umfang„und- Zeſchaffenheit der Weide bey der Veſtſezung. des Viehſkandes„nicht kehren dürfen. Nach dieſen Grundſäßen«haben-ſich) alſo. die Taxations-Commiſſarien, bey. der Be- ſtimmung des Rindviehſtandes„ſs wenig an die"Größe-,-als„Beſchaffenheit. der. Weide und Hüttng zu kehren:»Siemag;viel oder wenig,„gut oder geringe; überflüßig oder.un- zureichend/ ſeyn, ſo fann-ſie allemiahl; Dur<- dieſes Mittel, welches; nunmehr... nachdem es durch ſo vielfältige Erfahrungen beſtätiget worden, nicht mehr zweydeutig.iſt, erſeßet.wer- den. Wollte der künftige Gutsbeſißer ſich deſſelben nicht bedienen, ſo iſt-es ein bloßer auf ungegründeten Borurtheilen beruhender Eigenſinn, deſſen Folgen er ſich ſelber. zuzu- ſchreiben hat. Genung, daß die Möglichfeit davon in. dem Gute ſelber lieget, und hier- auf alleine, nicht aber aufdie unrichtige"Bewirthſchaftungsart, ſo die fünftige Beſißer erwählen mögten, Fann bey, der Taxation-eines Landgutes. geſehen werden.(a) Zur Vermeidung aller Mißdeutung. desjenigen, was ich vorhin geſaget habe, fin- de ich zu erinnern'nöthig; daß deshalb die Weiden, und. Hütungen- eines) Landgutes nicht gänzlich außer Augen geſeßer- werden müſſen.' Nach klarer Maßgebung des erſten Zaupt- ſtü>es ÖS. 153- habe ich die Stallfutterung nur; bloß an. ſolche Orte angerathen, wo das Vieh-weiter:nichts, cals nur. die-bloßen Ackerfelder, zur Weide hat.“ Es::fo!lger. alſo. von ſelbſt, daß da; wo fette Auen und, Hüfungsplabßs zu einem verhältnißmäßigen BViehſtan- denicht hinreichend ſeyn wolien, ſolche tur eigentlich Statt finde. (2) Weil die vorgeſchlagene Staliſutterung nur an ſolchen Orten, die ſich zum Anbau des rothem ſpa- niſchen Klees odr anderer dergleichen Futterkräuter ſchiefen, möglich iſt, ſo haben die Taxations- Commiſſarieg vor allen Dingen: zu unterſuchen, ob auf denn zu taxirenden Landgute dergleichen an? gebauct.werden könne« Denn,„wenn dieſes. nicht wäre, ſo fieie auch der ganze Vorſchiag von der Stalſutterung hinweg. Ullein nur. wenige Landgüter werden gefunden werden, wo ein dergleichen Klecanbau unmöglich wäre, Zn allca fiärken und Mittelboden hat derſelbe Fein"Bedenken, und überhaupt mag hieruntey zu eine? allgemeinen Negel angenommen werden, daß allenthalben, wo gute fleine Gerſie wächſet, auch Klee-wachſe. Da nung die meiſten Landgüter"mit dem zu den von uns veſizeſckten drey: AFer-Claſſen befindlichen Boden verſehen ſind, ſo wird der-Kleebau nur an ſchr wenigen Orten zu den uumöglichen Dingen gehören. 6:7 1695 Daß-das Zeu nicht ſchlechterdings.zur Unterbaltung des Viehes nothig, und daher nur.blos auf das Strobhfutter zu. ſehen ſep. Darf ſolcheinnach bey der Beſtimmung: des auf einem zu tarirenden Landgute.zu “unterhaltenden Riuvviehſtandes: auf die Sommexfutterung keine Rückſicht3genommen wer- den, ſo bleibet"dem Tayations-Commuſſarien!hiexbey mur. bloß. die Unterſuchung des„vor- handenen Winterfutters übri 445 0] Däs Von den landwirthſchäftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1c- 407 "Das Winterfurter beſtehet, wie ſchon vorhin 8. 167. bemerket worden, theils in Heu und-theils in Stroh, Das Heu iſt zwar zur guten und reichlichen Unterhaltung das Rindviehes ſehr zuträglich. Allein. es iſt nicht ſchlechterdings nothwendig, ſondern kann durch das befannte Brühfartern, und durc< einen gehörigen Anbau von allerhand Arten Wurzelwerk und Koh!lgewächſen, wovon bereits in dem erſten Zauptſtü&X 6. 163. ver- ſchiedenes; erwähnet worden, genugſam erſeßet. werden. Ja, mir ſind, beſonders in Schleſien verſchiedene Gegenden befannt ,. wo das Rindvieh den ganzen Winter über feinen Halin Heu bekommt, und ſich. dennoch in guten und nußbaren Stande befindet. Der reiche Anbau von allerhand Wurzelwerk, und die aufmerkſame, in Anſehung des Brühfutters getriebene Bewirthſchaftung des Viehes, erſeßt den Abgang des Heues vollfommen. - Nur bloß alſo die vorhandens Menge des Strohes iſt es, welche bey vorkommen: den Gütertaren zur Beſtimmüyg und Veſtſeßung des Rindviehſtandes zum Grunde gele get werden muß. Nun aber iſt bekannt, daß, da das Roggen- und Erbſenſtroh zur Fut terung für die Schafe ausgeſeßet iſt, für das Rindvieh nur bloß das Weiten-, Gerſten-, Hafer- und Buchweißenſtroh übrig bleibet, Und dieſe Arten des Strohes ſind es denn auch, welche die Anzahl des auf einem Ländgut zu unterhaltenden Rindviehes beſtimmen - Müſſen.' GP 170« Daß. vor allen, Dingen, wie viel ein jedes Stück Rindvieh zu ſeiner Unterhaltung nöthig habe; veſtgeſezet werden müſte. Wie viel.von dieſen Stroharten. jährlich gewonnen werde, kann dein Taxations- Commiſſarien;auszumitteln nicht ſchwer fallen. Sie dürfen nur die, bey dem Ackerbau veſtgeſeßte Ausſaaten nebſt deren Ertrag»-von dieſen verſchiedenen Getreideſorten zur Hand nehmen, ſo wird ſich ſolches von ſelbſt daraus ergeben. Das Hauprſächlichſte Fommt darauf an, wie viel ein jedes Stüc Vieh von dieſen verſchiedenen Stroharten zu ſeiner reichlichen Unterhaltung nöthig habe. Ein jeder be- greifet gar leicht, daß dieſes nicht anders, als durch eine, mit vieler Aufmerkſamkeit er- worbene Erfahrung, beſtimmet werden könne. So wenig ich mich auch von einer ſolchen “ Erfahrung/ſchmeicheln kann, ſo will ich dennoch“ einen. Verſuch wagen, in wie weit ich hierunter einen zu einer allgemeinen Richtſchnur gereichenden Vorſchlag. chun. könne. Da ich bey einem jeden Schritt meine dabey habende Bewegungs Urſachen mit.anführen werde, ſo wird auch ein jeder meiner geneigten Leſer, und inſonderheit diejenigen, die ſich dieſes Werks bey den ihnen aufgetragenen Tarationsgeſchäften bedienen wollen,-ob dieſer mein Vorſchlag gegründet ſey oder nicht, gehörig zu beurtheilen im Stande ſeyn. Gtr Was, hiebep, vorauszuſenen, daß hierunter nur lediglich auf das zu gewinnende Weigen- und Gerſtenſtro) Rückſicht zu nehmen, und auf drey. Scheffel Weitzen- oder Gerſten- Ausſaat, zwey Stücke Rindvieh zu rechnen. Zuvörderſt ſeße ich hierbey voraus 5; 1) Daß ich hauptſäczlich bey der Verwendung desStrobfutters auf das davon 3u ſchneidende»zexel meine Abſicht richte,; 2) Daß 4aCB Zweytes Hauptſtück. 2) Daß.ich zu ſolchem Ende'nur blos das gewonnene Weitzen- und-Gerſten- ſtroh zur Beſtimmung des Viebſtandes annehme. : 3) Das Zafer- und Buchweizenſtroh aber- wenn das eigen gewonnene 5eu. wicht dazu hinreichend ſeyn ſollte, auf das vor den Wäſſern gebräuchliche Rauchfutter: rechne(a).-' t Auf ſolche Art iſt es„nur allein das Weißen- und Gerſtenſtroh, wornach ich das zu haltende Rindvieh beſtimmet wiſſen will, und es wird nunmehr bloß auf die Veſtfesung degjenigen, was ein jedes Stück Rindvieh den Winter über zu ſeiner reichlichen Ausfutte- rung an Weißen oder Gerſtenſtroh nöthig habe, beruhen. „Da in einer jeden Heerde, große, mittlere und kleine Stücke unter einander ver- miſchet ſind, und es befannt iſt, daß ein Oc<ſe.mehr Futter als eine Kuh, und dieſe hin- wiederum mehr als das junge Vieh, gebrauchen, folglich eines dem andern in der Futte: rung zur Hülfe kommt, ſo nehme ich keinen Anſtand, nach vorher angelegter genauen Be- xechnung, hiermit veſtzuſeßen, daß auf 3 Scheffel Ausſaar, eutweder an Weißen oder Gerſte, 2 Stücf Rindvieh gehalten werden können(a). 5 (a) Ich will hiedurck Rindvieh re 6. 99., woſelbſt wir dieſes bereits umſtändlich erörtert haben, nachgeleſen werden.-. Gegenwärtig nehmen wir,„bey der zur Beſtimmung der käglichen Pflugarbeit anzulegenden Berechnung, nur bloß die, Pflüge, die einen ganzen Tag gehen, an. Jnzwiſchen kann ſolches auch gar leicht auf die Gewohnheit, nur halbe Tage. zu pflügen, angewendet werden, indem es ganz natürlich iſt, daß dieſe nux halb ſo. viel als jene verrichten, und alſo ihre Anzahl verdoppelt werden müſſe. Tff2: d) Die 412 Zweytes Hauptſrie>. d) Die Arbeit des Pflügens iſt nicht in allen Fahren gleich. In dererſten Fahre) nemlich der Brache oder Stürzfahr, hält ſolches am ſhwereſten, in der Wendfahre fälle dieſe Arbeit ſchon etwas leichter, und! in der Saatfahre am allerleichteſten-"!Daß, nache dem dieſe Arbeit ſchwer oder leicht fälle, auch mehr oder weniger den Täg über darinn ver- richtet werden könne, iſt eine Wahrheit die keines Beweiſes bedarf. Ich glaube alſo, mit Beyſtimmung aller erfahrnen Landwirthe veſtſeßen zu kön- nen; däß ein jeder unterſpannter Pflug, welcher den ganzen Tag gehet, täglich in der Bra- he oder Stürzfahr 12tel, in der Wendfahr 2, und in der Saatfahre 23tel,"folglich, eins dem andern zu Hülfe gerechnet, durch die Bank 2 Magdeburgiſche Morgen“, jede zu 180 Rheintändiſche Quadratruchen gerechnet, ganz bequem beſtreiten könne, 6. 175. Wie viel ein dergleichen Pflug jährlich an. Acker beſtellen könne, und welchergeſtallt nach vorſtehenden Säzzen die auf einem Landgute nöthige Zug/Ochſen ganz|; zuverläßig auszumitteln. Wen nun die Taration8- Commiſſarien von. vorſtehenden. Grundſäßen. einen ge hörigen Gebrauch machen wollen,- ſo. dürfen ſie nur die ad a. beſtimmte 147 Tagemit 2, als der täglichen Morgenzahl, multipticiren, und nachher die dadurch. herausfommende 294 init 3, als ſo oft ein jeder Aer gepfiüget werden mus, dividiren, ſo wird ſich daraus von ſetbſt ganz unwiderſprechlich ergeben, daß mit einem jeden Pfluge jährlich 98 Magdebur- giſche Morgen drveyfährig zubereitet und beſtellet werden fönnen. Nehmen ſie nun ferner die AFergröße zweyer Felder, welche jährlich beſtellet wer» den müſſen, und die ihnen aus dem aufgenommenen Vernmeßungs-Regiſter ganz genau vor Augen lieget, dagegen, und ziehen daun zuvörderſt dasjenige, was durch die Dienſte der Bauern beſtritten werden kann, ab, ſv wird-das, was mit eigenem Geſpann an Acer- arbeit verrichtet-werden inuß, ſich von felbſt dergeſtallt'darlegen, daß die Taxations-Com- miſſarien weiter nichts zu thun haben, als nur die, nach Abzug der Bauerarbeit jährlich zu beſtellende AFergröße mit 98 zu dividiren, um die Anzahl der Pfläge, die auf dem herrſchaftlichen Hofe gehalten werden müſſen, ausfündig zu machen. Nachdem ſolches geſchehen, ergiebet ſich die Beſtimmung der zu haltenden Zug- vchſenzaht ohne die geringſte Schwierigkeit, indem ein jeder den ganzen Tag. gehender PIug, wenn die Arbeit gefördert werden ſoll, 3 mal friſch unterſpavnet werden muß. Man pAeget zwar an einigen Orten, um ſich nicht mit ſo vielen Zugvieh zu belä- ſigen, nur 2 Unterſpannungen zu machen» Allein das Vieh wird dadurch zu ſehr abge- matter, und fann ſich niemahl recht ſatt freſſen. Die Arbeit leidet daher darunter, und alles, was daran hinderlich iſt, muß in keiner ordentlichen Wirthſchaft zugelaßen, folglich auch bey den Gütertaxen zu keiner Richtſchnur angenommen werden. Im übrigen ſind auch die Pflüge nicht an allen Orten gleich ſtark beſpannet. Ain * einigen Orten trift man nur 2, ant andern aber 3, und an manchen wohl gar 4O<ſemvor einen Pflug an. Ob die Vorſpannung mehr als zweyer Ochſen durch die Stärfe und Ve- ſtigfeit des Bodens nothwendig gemachet werde, oder ob ſolches nur von der Schwäche“ des Zugviehes herrühre, auch wohl gar eine bloße Schlendrians Gewohnheit ſey, haben Taxations- Commiſſarien genau zu unterſuchen, indem: das Halten mehrerer Zugochſen ie Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſv weit ſie 16. 413 die Abnußungsrvbrif des Viehſtändes, weil'deſto wenigere Kühe gehalten'werden. können, gar ſehr ſ 5. 99 von dem Vorzug der ſtarfen Zugochſen geſaget habe. S9. 176, Das in den. beyden vorſtehenden 6. 6. enthaltene, wird durch ein Bepſpiel erläutert. Da dieſer'mein Vorſchlag wegen einer ganz genauen Ausmittelung der auf einem zu taxirenden Landgute.erforderlichen Zugochſen, in ſeiner Art neu iſt, und dabey viele ver- ſchiedene Wirthſchaftsſaße zuſammen kommen, welche vielleicht von Unerfahrnen; nicht recht verſtanden oder angewendet werden mögten ,. ſo-will ich die Sache, mehrerer Deutlichkeit halber, durch ein angenommenes Beyſpiel kürzlich erläutern. Wir wollen ein Landgut annehmen, auf welchemin 2 Feldern, theils über Win- tex) und theils über Sommer, 1.200 Magdeburgiſche Morgenjährlich zu beſäen und drey- mahl zu beaern ſind, und wobey ſich zugleich 10 dienſtbare Bauern, welche wöchentlich 3 Tage mit dem Geſpann dienen müſſen; befinden; Auf einem ſolchen. Gute würde: nach den-in vorſtehenden 6. veſtgeſebten. Regeln, die Berechnung wegen der zu haltenden Zugochſen folgendergeſdallt anzulegen ſeyn. x) Die jährlich dreynahl zu beackernde Felder betragen 1200 Morgen. ' 2)- Jeder Bauer kann, ohne Verkürzung der übrigen: Wirthſehaftsarbeiten;. jährlich 62- Morgen dreymal pflügen(a), welches von 10 Bauern zuſammen aus- machet:-- 620 Morgen. 3) Mit eigenem Geſpann müſſen alſo noch beacferkwerden 580 Morgen. Da nun eiw jeder Pflug jährlich 98 Morgen dreyfährig beſtellen kann, ſo iſt:offen- bar, daß auf dieſem Gute 6 Pflüge, welche zuſammen 588 Morgen, folglich noch 8 Morgen mehr, als erfordert wird, jährlich beſtreiten können, nöthig ſind. Sollten nun die Tarations-Commiſſarien nach angeſtellter Unterſuchung befinden, daß der Aer ganz füglich mit 2 ſtarken Ochſen gezwungen werden könne, ſo müſſen für jeden Pflug 6 Stücf, und alſo, weil immer einige Stücke, um die Kranken und Schwa- veſtgeſeßet werden. Kann aber der-Äcker nicht wit 2 Ochſen gezwungen werden, ſondernes ſind deren, rad Beſchaffenheit des Bodens, 3, oder auch wohl gar 4, vor einen jeden Pflug erforderlich, X m es ſich. von: ſelbſt, daß auch darnach die Anzahl der ganzen Heerde erhöhet wer- en müſſe. Den großen Vortheil, der an denen Orten, wo nur halbe Tagegepflügst wird, für den Ertrag der Rindviehnußung. entſtehet, und den ich bereits angeführter maßen in dem erſten. Hauptſtück 8. 99. S- 95. veutlich erwieſen, haben die Taxations- Commiſſarien im übrigen hierbey“ebenfalls nicht auſſer Augen“zu ſeßen, ſondern, ob. die Verfaſſung des Landguts. das ganze TagePflügen ſchlechterdings nothwendig mache, genau zu unterſuchen. (a). Ein Dienſibauer, welcher wöchentlich drey Tage zu dienen-ſchuldig iſt, muß mit ſeinem Geſpann das ganze Jahr hindurch: 156 Tage Geſpanndienſie verrichten. Wenn nun än den meiſicn Orten, im. Fall der Geſpanndienſt zum Pflügen gebrauchet wird, der Bauer auf jeden. Tag eine groſſe Fſſ3: Morge 414 Zweytes Hauptſtü. Norge, welche ungefähr 22tel Magdeburgiſche Morgen beträget, uma>ern muß, folglich zu d angeſeßten dreyfährigen Beſiellung der 62 Magdeburgiſchen Morgen vhngefähr fo Tas une werden, ſo.iſt offenbar, daß den übrigen Wirthſchaftsarbeiten dadurc< keine„Verfürzung geſchie: het, ſondern dieſes von den Dienſten der Bauren ganz füglich' abgehen kann. 8. 177« Wie Hoch-der Krtrag des nugbaren Rindviehes, theils in den Rauf: und theils in den Pacht- anſchlägen, nach Verſchiedenheit der Weide und Futterung anzuſerzen ſey. Nunmehr können wir ohne weitern Anſtand von dem würklichen Ertrage oder Abnußung des Rindviehes, unſere Gedanken und Meinung vortragen, Nur bloß von den wücklich melkenden Kühen, und dem jungen Vieh, iſt derglei- 6. 178. Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16, 415 64 178, YWörauf es bey Beſtimmung des Schäferep-Ertrages ankomme. Die Abnußung der Schäfereyen iſt auf den meiſten Landgütern.eine der wichtig- ſten Ertragsrubrifen, und ſie verdienet daher ebenfalls eine beſondere Aufmerkſamkeit der Tärations-Commiſſarien. Bereits,.in dem erſten Zauptſit> 6. 100. legg. iſt alles, was von der Natur der Schafe, der Gerechtigkeit ſie zu halten, der nöthigen Weide, und den verſchiedenen Schä- fereyeinrichtungen zu wiſſen nöthig iſt, umſtändlich ausgeführet. und vorgetragen worden, als worauf wir uns hierdurch ausdrücklich berufen und bezogen haben wollen. Gegenwärtig kömmt es nur'nod) blos 1) auf die Ausmittelyhg, wie viel: Schafe auf. einem zu. tapirenden Landgyt reihlic. 45. 180. Warum auf LatidFütern, wo die Schafe nur blos das Ackerfeld zv behüten Haben, auf jedes Stuck zwey 77agdeburgiſche Torgen zu rechnen, an denen Orten aber, wo noch auſſerdem Zeiden und andere Abtriften vorhanden ſind, dieſer:Särtz auf ztel auch wohl'ztel zu erhöhen ſey.; Billig muß hierbey ein Unterſcheid zwiſchen ſolchen Landgütern, wo nur alleim die bloße Feldmark von den Schafen zu behüten iſt, und andern, bey welchen außer der Feld- mark annoch anſehnliche Felder und andere Abtriften der Schäferey offen ſtehen, gemachet werden, denn die Vernunft giebet es, daß an den leztern weit mehrere Schafe, als'au den erſtern, reichlich auszühalten möglich iſt. 3 Wenn die Schafe einen eigenen beſtändigen Hütungsplaß, der niemahl umgeaert und auch von feiner andern Viehart betrieben würde, zu ihrer Unterhaltung hätten, ſo glaube ich, daß auf 3 auch wohl vielleicht 4 Schafe eine Magdebuxegiſche Morge, in ſo ferne ein dergleichen beſonderer Plaß-in verſchiedene von Zeit zu Zeit zu ſhonende Kop- peln eingetheilet wäre, hinreichend ſeyn könnte. Da aber die Feldmarken die meiſte Zeit, dem größeſten Theil nach, entweder umgeaert oder wirklich beſäet ſind, auf ſelbigen auch alle übrige Vieharten ihre Nahrung ſuchen müſſen, ſo kann wohl füglich auf 2 Magde- burgiſche Morgen Ackerfeld mehr nicht als Ein Schaf. in Anſchlag gebracht werden. Sind hingegen bey einem Landgute außer dem Acerfelde, annoch genugſame Waldungen und andere Abtriften befindlich, ſo hat es um ſo weniger einen Anſtand, die Anzahl der ſonſt bey dem bloßen Acerfelde nür möglichen Schäferey um tel, auch allen- falls nach Befund- der Umſtände Ztel, zu;erhöhen, als bekannt iſt, daß die Waldabtriften auch in Anſehung der Winterfutterung zine große'Erleichterung verſchaffen. bG. I81» wie nach den vorſtehenden Särzen der Schafſtand des ganzen Landgutes«auszurechnen, und dadurch das zum Ertrag kommende herrſchaftliche Vieh anuszumitteln ſey. Ein jeder, der die Größe ſeiner Feldmark mit dem bisher gehaltenen Scafſtand in Vergleichung ſeßet, wird mit leichter Mühe gewahr werden, daß dieſe Säße, beſon- ders in einem ſtarken und Mittelboden, Der Erfahrung nicht zuwider laufen, ſondern der- ſelben.an den meiſten Orten gemäß ſind. Wenn nün hievan weiter fein Zweiſel iſt, ſo daxf.nur-die Heerde der Bauerſchäfe, das herrſchaftliche Knechtvieh und des Schäfers Antheil abgezogen werden, ſo wird ſich die Anzahl des zu haltenden herrſchaftlichen Viehes von ſelbſt evgeben=; Auf einem Landgute, wo ſich die Acergröße auf 3209 Magvdeburgiſche'Morgen beläuft, und 20 Bauren befindlich ſind, würde die Berechnung des Herrſchaftlichen Vie- Hes folgendergeſtallt zu ſtehen fommen: Auf 3000 Magdeburgiſche Morgen können gehalten werden=" 1500 Stück; Hierauf gehen ab:;. a) Für 20 Bauren, jeden 3 25 Stücf, 58. 1344 nota(a) fürzlich angeführet, auch dabey zugleich die Hinderniſſe, die in den märkiſchen und pommerſchen Wirthſchaften der ſonſt nüßlichen Abſchaffung des Schafmelkens entge- gen ſtehen, angezeiget, als worauf ich mich lediglich bezogen haben will. Jm übrigen iſt hierbey noch zu erinnern, daß die Mulkenpacht, wenn ſie in vatura entrichtet wird, in den meiſten Gegenden von jedem Hundert melf gewordener Schafe in 4 Achtel Butter'und 8 Achtel Käſe beſtehet. Wird aber dieſe Mulkenpacht, als welches auf des Eigenthümers Willkühr ankommt, mit Gelde bezahlet, ſo pfleger für jedes Hundert zu jebigen Zeiten 18 bis 20 Rthlr. entrichtet zu werden. Bey der Berechnung des Mulkenpacht gebenden Viehes, welche bey dem ſoge- nannten Leuchten oder Hämmelung der Lämmer geſchiehet, werden diejenigen ragende Schafe, welche verlammet haben, und daher nach der gemeinen Scäferſprac, die Schafe unter allen Viehaärten ganz vorzüglich einem ſtarken Abgange und vielen Um glücfsfällen unterworfen und ausgeſeßet wären. Jh will hier nicht erſt der ſo verderbli- . Jn dieſer meiner Meinung werde ich, durch die jekt an vielen Orten wieder in deu Ganz kommende. Pachtſchäfereyen, von deren Einrichtung„. wie ic) bereits in dem erſren Zauptſtü> 6. 137. Erwähnung gethan habe, beſtäxket. Denn bey dergleichen Verpach- tungen wird das Schaf zu 12 Gr. gerechnet, und ein jeder, dex dieſe Art ſeine Schäferey zu nußen, nur ein wenig kenner, wird von ſelbſt geſtehen müſſen, daß ſolcfollte, die vorigen verſchiedenen Sätze zu erhöhen wären.- Sollte dieſer mein Vorſchlag nicht Beyfall finden, ſondern man lieber die vorigen verſchiedenen Säße nach dem Unterſchied der Wolle unter einer gewiſſen verhältnißmäßi- gen Erhöhung beybehalten wollen, ſo muß dabey dasjenige, was 9. 185. und 187. ſowohl von den mit den.Schäfereyen verknüpften Unglücksfällen überhaupt, als auch beſonders von den zu unſern Zeiten ſich darinn ereigneten Ausfällen, geſaget worden, nicht auſſer Augen geſeßet werden. Und alsdenn wird an einem jeden Ort, den bigher gewöhnlichen Saß mit.2 Gr. zu erhöhen, der Billigkeit gemaß feyn. Beyläufig iſt hierbey noch anzumerken, daß, die Sache werde auf die eine oder andere Art beſtimmet, das von den Schäfern und Knechten zu entrichtende Weidegeld, imgleichen die Mulkenpacht von des Schäfers tel und dem Knechtvieh, noch beſonders in Anſchlag gebracht werden müſſe, wie ſolches bereits in dem erſten Zauptſtü> 6. 134. er Innert worden. Die Augrechnung des Schäferey- Ertrages nach dieſen Säßen, ergiebet ſich von ſelber und es iſt, ſolche durch ein Beyſpiel zu erläutern, nicht erſt nöthig. Das dieſem Hauptſtücke am Ende beyzufügende Exempel eines vollſtändigen Güteranſchlages, wird ohnedem die dazu nöthige Anleitung in ſich enthalten. H. 57599: Von der Abnutzung der Schweine, daß ſolche nur an denen Orten, woBraukrüge oder ſtarke Ruhmelterepyen-vorbanden, in:Anſchlag zu-bringen, ud dieſer Ertrag aum bequemſten nach.der Anzahl der Zuchtſäue zu. vechnen ſey- Die Schweinezucht iſt an denen Orten, wo weder ein Braufrug, noch eine ſtarke Kuhmelkerey, noch auch Maſt vorhanden iſt, gar zu Feiner Abnußung in Anſchlag zu brin- gen, ſondern nur bloß auf das, was in ver Wirehſchaft hierunter erfsrdert wird, zu vech» nen, als wozu das Afterforu des Roggens neb&t dem Veberfluß des Gerſtenfafs immer. zu- reichend ſeyn wird. Die Schweine ſind, wie bereits in dem erſten ZauptaüE 5%. 157. erinnert worden, an ſich ſehr koſtbar zu erhaltende Thiere, und deren mehr, als zur Wirthſchaft nöthig ſind, an denen Orten, wo oben bemerkte Hülfsmittel ermangein, zy erziehen, würde eine wirth>» ſchaftliche Thorheit ſeyn.; Ju Landwirthſchaften hingegen, wo entweder ein Braufkrug, oder ſtarke Kuhmel- Ferey vorhanden, Fann die Abnußung der Schweinezucht allerdings nicht gänzlich 11 Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie?c. 1423 Acht/gelaßen werden.» Ein vorhandenes Maſtholz muß zwar däbey: auch“gewiſſermaßen in Betracht gezogen. werden- Darauf alleine aber iſt wegen der Schweinezucht keine Rechnung zu machen, indem die Maſt nur felten einſchläget, und auch bloß zu gewiſſen Jahregzeiten zur Erhaltung dieſer Viehart angewendet werden kann. In den/Marken und Pommern wird die Abnutung. der Schweine nach Mandeln, uind eine jede Mandel jährlich 2 Rehlr. zum Ertrage gerechnet. Will.man dieſe Art des Anſchlages beybehalten, ſo iſt.der bi8her gewöhnliche Ertragſaß an denen Orten,-wo nach oben gegebenen Regeln. mit Nußen Schweine gehalten werden können, viel zu niedrig. Denn ein Schwein muß doch jährlich 12 bis 16 Gr. dem Werthe nach zuwachſen., und m würde die Mandel wenigſtens auf 6 bis 7 Rchlr. im Ertrage anzunehmen, nicht 1:n- illig ſeyn.: Ueberhaupt. aber iſt, den Ertrag dieſer Wirthſchaftsrubrik nach: Mandeln zu vech- geit, etwas uneigentlich. Viel richtiger fällt die in Sachſen und Schleſien gewöhnliche Berechnung dieſer Rubrik, nach der Anzahl der zu haltenden Zuchtſaue aus..In-Sach- ſen wird eine dergleichen Zuchtſau jährlich zu 8 Rehlr. und in Schleſien nach den neuern General- Detaxations-Principüs der dortigen Landſchaft auf 3 bis 10 Rthlr. angeſchlagen. Wenn man hieraus einen allgemeinen Mittelſaß nehmen will, ſo glaube ich, daß man nicht irren würde, wenn man: eine jede dergleichen Zuchtſau überall-zu 6 Rthlr. an- vechnete, und. daher, nach der in Pommern und der Mark eingeführten. Gewohnheit,. ſe- bige einer Mandel Schweine gleich ſchäßete.. 6. 19 I-“ Wie hoch der Ertrag der Schweinezucht, nach dem Verhältniß des- Bräaukruges oder der siuhmelkerey, anzunehmen ſep. Nur wird es ſich hiebey- annoch fragen, was für ein Verhältniß zwiſchen dem. vor- handenen Braufruge oder Kuhmelkerey und der Schweinezucht zu beobachten ſey? Aus den durch die Erfahrung beſtätigten Gründen, mag auf 3 Wiſpel, die ver- brauet werden, immer eine Zuchtſau, oder, nach der Brandenburgiſchen Anſchlagunggart, eine Mandel Schweine gerechnet werden. In. Anſehung der Kuhmelferey wird man ebenfälls nicht fehlen, wenn man auf 15. Stück melfende Kühe eine Zuchtſau, oder eine Mandel Schweine, zum Ertrage bringt. Von erfahrnen Landwirchen, auf deren Gütern. dergleichen Wirthſchaften getrieben worden, kann ich mir hierunter einen einſtimmigen Beyfall verſprechen. Und ſolchergeſtallt werden die Taxations- Commiſſarien auch bey dieſer wenig zu bedeuten ſcheinenden baaren Einnahme einen richtigen Grund, ſowohl wie die Anzahl der zu haltenden Schweine zuverläßig auszumitteln,. als auch, wie hoch deren Ertrag anzu- nehmen ſey, für ſich finden. OE LUES Voti der Abnutzung der Sänſe und des übrigen Federviehes, und warum ſolche in den GSütertaxen-nicht gänzlich übergangen werden könne. Die Gänſezucht und das übrige Federvieh kann, ſo'geringe es auch ſcheinen mag) in einer genayen und richtigen. Gürterraxe dennoch nicht gänzlich Übergangen werden, wie mar 424 Zweytes Hauptſtück, man denn auch in allen Ländern, wo zu dieſem Geſchäfte einige Aufmerkſamkeit gewidmet wird, daß ſolches in einen gehörigen Betrag genommen werde, wahrnimmt. In dem, dem Königl. Preußiſchen Codex Fridericianus beygefügten alten Ent- wurf zu einer Gütertaxe für die Neumärkiſchen Kreiſe, findet man zwar in Anſehung der Gänſezucht die Mandel zu t Rthlr. Ertrag angeſchlagen, das übrige Federvieh aber iſt, unter dem Vorwande, daß zu deſſen Futterung ein vieles erfordert werde, die Abnußung auch ungewiß und mißlich ſey, gänzlich übergangen worden. Man kann aber, wenn man die Sache nach wahren wirthſchaftlichen Grundſä- ßen beurtheilet, der Meinung, ſo die alten Verfaſſer dieſer Gütertare hierunter geheget haben, um ſo-weniger beypflichten, als ſich ſeitdem auch„' in Abſicht des von dem Feder- vieh zu machenden Abſaßes, die Sache gar ſehr geändert haf. Die Landwirthſchaft iſt, wie ſchon mehrmahl. erinnert worden," überhaupt ein aus vielen Weilen beſtehendes Ganze. Auch der kleinſte Theil hilft das Ganze vermeh- ren, und muß daher, wenn eine wirkliche Abnußung davon zu erwarten ſtehet, nicht:ver- nachläßiget werden. Eine Abnutzung von dem Federvieh, es ſey von welcher Art es wolle, aber iſt zu jeßigen Zeiten allerdings zu erwarten, indem ſolches allenthalben in den Städ- ten, wegen der darinn befindlichen Beſaßungen, abgeſeßet und verloſet werden kann. Zur Wirthſchaft mag es im übrigen deshalb nicht füglich gerechnet werden, weil es feine für das Geſinde und Dienſtvolk ſich ſchicende Speiſe abgiebet. Und ob es gleich von der Herrſchaft für ihren eigenen Tiſch genußet werden kann, ſo. gehet es doch nicht an, daß bey Eruirung des wahren Werthes eines Landgutes, dasjenige, was der Gutsbeſißer auſſer den Wirthſchaftsnothdurften zu ſeinem eigenen Gebrauch nöthig hat, in Abzug ge- bracht werde. So wenig dem Gursherrn für ſeine und der Seinigen Perſon,"Brodforn ausgeſeßet wird, eben ſo wenig mag auch das Federvic?), unter dem Vorwande, daß ſol- e, am ſicherſten in Anſchlag zu bringen ſep. Dieſes vorausgeſeßet, ſcheinet mir abermal der bey dieſer Rubrik in den vorange» zogenen General- Detaxatious Principis,der Schleſiſchen Landſchaft 6. 92. erwählte Weg, die Abnußung des Bienenſtandes nach den ausgewinterten Bienenſtöcken in Anſchlag zu bringen, vorzüglich ſicher-und zuverläßig zu ſeyn. Da das Heidekraut in den Fichtheiden, beſonders gegen den Herbſt, wenn die andere Blüchen und Blumen bereits zu Ende gegangen ſind, die beſte Nahrung für die Bienen abgieber, dergleichen mit Heidekraut verſehene Heiden in Schleſien aber nur ſehr ſelten angetroffen werden, ſo hat auch daſelbſt die Veranſchlagung des Bienenſtandes nicht anders, als nur ſehr mäßig ausfallen können. Wenn hingegen in den übrigen Königl, Preußiſchen. Landen, beſonders in der Neumark, dieſe vorzügliche Nahrung der Bienen weit häufiger vorhanden iſt, ſo fann auch nicht in Abrede geſtellet werden, daß in dieſet Gegenden von der Bienenzucht ein mehrerer Nußen zu erwarten ſtehe. I< glaube daher feinen unbilligen und übertriebenen Antrag zu thun, wenn ich der Meinung bin, daß auf Landgütern, wo große Heiden und vieles Heidekraut befindlich iſt, ein jeder. überwinterter Bienenſtock auf 3 Rthlr. 8 Gr., auf den andern Orten aber, welche eine dergleichen vortheilhafte' Lage für-den Bienenſtand nicht haben, auf 20 Gr. zum jährlichen Ertrage in Anſchlag zu bringen ſey. Man har zwar auch an denen Orten, wo ſelber keine Heiden noch Heidekraut vor- handen, den Gebrauch, daß, man die Bienen gegen den Herbſt auf die nächſte Heidepläse, öfters 2 und mehreve Meilen weit, zur Ausfutterung, bringet. Woeil aber ſolches vieler Gefahr unterworfen iſt, auch verſchiedene Koſten damit» verknü fet ſind; ſo' haben die Ta- yatoren darauf feine Rückſicht zu nehmen, undvon.denz erſtem Sas in feinent andern. zall einen Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 10. 427 einen“ Gebrauch zu machen;“als wenn die Bienen von ihrem Stande aus), die Heide und das Heidekfraut'erreichen,“und ſich'daſelbſt ihre Nährung ſchaffen können, ZU F5) ch Von der Abnutzutg des ue nI und voie ſelbiger am bequemſten in Anſchlag zu brinten. Eine ganz neue Ertragsrubrif, die man in feiner alten Taxe auffinden wird, noc< Fann, machet anjeßt auf vielen Landgütern in Teutſchland dex Seidenbau, nebſt den dazu erforderlichen Maulbeerplantagen aus.- Da die Geſchöpfe, von welchen dieſe in unſern Gegenden neue Abnußung zu erwarten ſtehet, mit zu dem Thierreiche gehören, ſo glaube ich, daß, die darunter zu gebende Maaßregeln unter den gegenwärtigen Abſchnitt mit an- zubringen, nicht undienlich ſeyn wird. . Die Beſtimmung des Srtrages kann zwar auf eine doppelte Art, entweder nach der zu gewinnenden Seide, oder nach der Anzahl und Beſchaffenheit der Maulbeerbäume, geſchehen. Da aber der Seidenbau eine ſehr-ungewiſſe und vieler Gefahr unterworfene Sache iſt, die Eigenthümer großer Landgüter ſich auch damit im Ganzen nicht abgeben können, ſondern den Verluſt oder Gewinnſt davon eigenen Sachverſtändigen gegen Ver- pachtung der Maulbeerbäume überlaßen müſſen, ſo wird der leßtere Modus wohl als der ſicherſte beyzubehalten ſeyn. Zu dieſem Ende zählet man die ſämmtliche, auf dem zu taxirenden Landgut befind- liche Maulbeerbäume, und bringet ſienach ihrem verſchiedenen Alter in folgenden Anſchlag; a) Ein Baum zwiſchen 10 und 20 Jahren zu I Gr, bis 1 Gr, 6 Pf. b) Cin Baum zwiſchen 20 und 30 Jahren zu 2=-: 2-6- c) Ein Baumüber 30 Jahre zu E 3 4-=- Dieſes verſchiedene Quantum von ſämmtlichen Bäumen zuſammen gerechnet, wird als der wahre Ertrag des Seidenbaues angeſehen, wobey ſich von ſelbſt verſteher, daß die zur Wartung der Seidenwürmer nöthige Koſten ſchon darunter mit begriffen ſind, und alſo nicht beſonders abgezogen werden dürfen, indem der Eigenthümer dieſes Quan- fum von dem Pächter des Seidenbaues baar und rein erhält. Sollten beſonders angelegte, und im Gehege gehaltene Maulbeerbaum-Planta- gen, in welchen der Grund und Boden auch zu andern Früchten genußet werden faun, auf dem zu taxirenden Gute vorhanden ſeyn, ſo iſt es billig, daß auch hiervon der Ertrag von den Taxations- Commiſſarien arbitriret und in Anſchlag gebracht werde, wobey die unten bey der Gartennußung veſtzuſeßende Säße zum Grunde zu legen ſind. Sechſter Abſchnitt. Von der Abnußung der Gärten, Weinberge und dergleichen. FRE doi Von der Garten-Abnugzung, warum ſolche durch die vorgefundene Wirthſchafts- Rechnungen nicht auf eine ſichere Art auszumitteln ſey, uud daß dabey ein Unterſcheid zwiſchen dem Rohl: und Ruchelgarten und dem Obſtgarten gemachet werden müſſe. Das der Gartenbau den Ertrag eines Landgutes, folglich auch deſſen Werth ver- mehre, wird wohl Niemand zu läugnen begehren. Boy den Gütertaxen iſt daher dieſe Hhh 2 Wirch- 428 Zweytes Hauptſtü>. Wirthſchaftsrubrik. ebenfalls nicht. auſſer Acht zu laßen, ſondern-allemögliche Aufmerkſam Feit, um deren wahren und beſtändigen Ertrag auszumitteln, anzuwenden.; Auch bey dieſem Wirchſchaftstheil hat man bisher ſelten die richtige Mittel, um hierunter etwas ſicheres und zuverläßiges beſtimmen zu“ können, erwählet.. Gemeiniglich hat man die über die Gartennußnng geführte Rechnungen zum Grunde geleget, und die- felbe nach einem 6 jährigen daraus gemachten Durchſchnitt beſtimmet.! Weil aber an vie- ten Orten dergleichen Rechnungen nicht vorhanden ſind; ſo har man daſelbſt wiederum zu einem hierüber angeſtellten Zeugenverhör ſeine Zuflucht genommen, wodurch jedoch" die Beſtimmung dieſes Ertrages eben ſo unzuverläßig, als bey andern aufdieſe Ausmittelungs- Methode gegründeten Wirthſchaftsrubrifen, ausfallen müſſen. Es iſt nicht zu leugnen, daß die Wirthſchaftsrechnungen, wenn man von deren Richtigkeit verſichert ſeyn kann„ das bequeniſte Mittel, den jährlichen Gartenertrag nach einem Durchſchnitt veſtzuſeßen, ſeyn wurden, wie denn auch dergleichen in den General- Detaxations- Principiis der Schleſiſchen' Zandſchaft 8. 33. angerathen worden. Allein; einmahl werden dergleichen zuverläßige Rechnungen nur ſehr ſelten angetroffen, und es kann alſo-von dieſer Verfahrungsart fein allgemeiner Gebrauch gemachet werden. Dems- nächſt aber iſt auch das wichtige Bedenken dabey, daß in dergleichen Rechnungen nur bloß die wirklich verfaufte Gartenfrüchte aufgeführet ſind. dasjenige aber, was zur herr- ſchaftlichen. Conſumriov aufgegangen, darinn nicht befindlich iſt. Wenn nun bereits, bey Gelegenheit des Federviehes b. 142. erinnert worden, daß die herrſchaftliche Conſumtion bey einer genauen und richtigen Gütertaxe nicht in Abzug kommen kann, ſo iſt auch aus dieſer Urſache an den wenigſten Orten die ganze Gartenabnußung, ſo wie die Tarations- Commiſſarien ſolche zu wiſſen nöthig haben, aus den geführten Rechnungen zu erſehen. Bey dieſen Umſtänden wird: es alſo nöthig ſeyn, dieſerhalb eine allgemeinere und zuverläßigere Ausmittelungsart ausfündig, zu machen. Um hierunter aber auf etwas. Sicheres und Gründliches antragen zu können, wird ein Unterſcheid zwiſchen den Kuchel= oder Kohl- und Obſtgärten zu machen ſeyn, in- dem bey einer jeden von. dieſem verſchiedenen, Arten, auch beſondere Grundſäße angenom- gien: werden müſſen. S4. I68. Von dex Abnnnung der Kohl: und Ruchelgärten, und daß dabep zuförderſt das zur Conſum: tion. des. Geſindes und Viehes erforderliche, welches nach. der Miorgenzahl beſtimmet wird„ abgezogen. werden. müſſe. Soviel die Kuchel- oder Kohlgärten anbetrift,. habe ich bereits in.dem erſten Sauptſtü> 6. 29. erwieſen, daß: die Landgärten, in ſo weit ſie bloß zur Erhaltung der Menſchen und des Viehes hinreichend ſind, bey) Würdigung der Güter in keinen Anſchlag gebracht werden. können.% Ehe alſo: zur Veſtſeßung, der jährlichen baaren Abnußung dieſer Gärten, geſchrit- ten werden kann, muß nothwendig. zuvörderſt, wieviel an Gartenfrüchten ſowohl zur Speiſung des Geſindes, als auch zur Unterhaltung des: Viehes erforderlich, iſt, ausgemit- telt, und von, den zu: verFaufenden: abgezogen. werden.+. ; amit Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1. 429 Damit aber die Taxations- Commiſſarien auch hierunter nicht ohne alle Anleitung, bleiben mögen, ſo fräget es ſich, wie viel nach wirthſchaftlichen Erfahrungsſäßen, ſowohl zur Conſumtion für das Geſinde, als auch zur Unterhaltung des Viehes, von der Garten--, nußung ausgeſeßet werden müſſe? Da ich bey der Abnußungs- Beſtimmung der Kohl- und Kuchelgärten, überhaupt die Morgenzahl zum Grunde legen werde, ſo will ich auch ſolches in Anſehung dieſes Pynkts beobachten. Die Garrenfrüchte, die zur Sättigung des Geſindes gebrauchet werden, beſiehew gewöhnlicherweiſe in Artoffeln,, Kohl„ Möhren„ Ober- und Unter-Kohlrüben. Soviel als 10 Geſinde das-Jahr hindurch. zu ihrer reichlichen Speiſung, von dieſen Arten der Gar- tenfrüchte nöthig haben. kann gar füglich auf einer“ Magdeburgiſchen Morge' von 180 Quadratruthen erzeuger werden. Nachdem num mehr oder weniger Geſinde in einer Land- wirthſchaft gehalten werden, iſt auch,. wie ſich. wohl von ſelbſt verſtehet, mehr oder weni- ger Gartenland verhältnißmäßig dafür auszuſeßen.. In Anſehung des für das Vieh nöthigen Gartenwerkes, welches ebenfalls in aller- hand Kohl- und Wurzelarten beſkehet,. muß: ichy,. zur“ Vermeidung alles Mißverſtändniſ- ſes, erinnern, daß hierunter nicht diejenigen Gartenfrüchte, die an denen Orten, wo die Stallfutterung und das Brühfuttern eingeführer iſt, deren: ich bereits 6. 158. und 163. gedacht habe, verſtanden werden. Auch, nur bey einem mittelmäßigen Viehſtande wird hierzu eine Menge von allerhand Gartenwerk erfordert, welche in den gewöhnlichen Kohl- und Kucheigärten zu erzeugen... nicht: möglich: fällt.. Wo. dieſe Futterungsart der Kühe eingeführet iſt, da müſſen die dazu nöthige' Früchte entweder in beſondern dazu angelegten Koppeln, oder auf dem Felde in der Brache, angebauet werden. Nur allein auf dasjenige, was bey der gewöhnlichen Futterungsgart zu deſto beſſe? rer Unterhaltung, ſowohl des Kuh- als kleinen. Viehes nöthig iſt, darf alſo hierunter Rück- ſiche genommen werden. Und es würde ,. meines, Erachtens. ein: ſehr ſtarker Viehſtand' vorhanden ſeyn müſſen, wenn nicht hiezu 2: Morgen von vorbenannter Größe hinreichend ſeyn ſollten, indem auch von dem für das Geſinde ausgeſeßten Gartenwerk, verſchiedene Abgänge zur Futterung des Viehes gebrauchet werden können. 5."160% Wie hoch das, nach Abzug der Geſinde: und Vieh-Conſumtion, übrig bleibende Gatrtenland, nach Verſchiedenheit der Lage, zum. jährlichen Ertrag in Anſchlag zu bringen. Dasjenige' Gartenland,, was nach Abzug der nöthigen Conſumtion für Menſchen und Vieh übrig bleibet;. kann ſol 6. 30. utnſtändlich“gezeiget und dabey die bey Berlin belegene Landgüter zum Beweiſe angeführet habe. f Bey dieſem merklichen Unterſcheide nun werde ich hoffentlich nicht irren, wenn ich eine jede Morge der nicht zur eigenen Conſumtion für Geſinde und Vieh nsthigen Kohl- und Kuchelgärten au denen Orten, ſo die vorbemeldete vortheilhafte Lage haben, auf.9 bis 10 Rthlr., in entlegenen Gegenden aber auf 6 bis 7 Rthlr. in Anſchlag bringe. Die Billigkeit dieſer Säße wird ſich dadurch von ſelbſt xechtfertigen, wenn man nur das einzige in Erwägung ziehet, daß man ſchon blos durch den in unſern Zeiten ſo be- liebten und allenthalben Abgang findenden Artoffelbau eine dergleiche Morge Garten-Land weit höher nußen kann, 84 1200% Daß an denen Orten, wo die nöthige Sartenarbeit nicht durch eigne Leute und Zanddienſte beſtritten werden kann, der vorhin beſtimmte Ertrag auf die Zälftie herunter zu ſetzen, und überhaupt der Gartenbau auf dem Lande mit dem vorhandenen Zand- dienſte in einem Verhältniß ſtehen müſſen. Inzwiſchen ſeße ich hierbey zweyerley voraus. Tinmahl iſt wohl zu unterſuchen, gb auch der Grund und Boden der Kohl- und Kuchelgärfen, wovon der Ertrag oben.be- ſtimmet worden, zur reichlichen Erzeugung der Gartenfrüchte geſchickt und tauglich), mit Einem Worte, ob es wahres Gartenland ſey. Denn daß dieſer Ertrag in einem geringen oder gemeinen Boden nicht heraus kommen könne, iſt von ſelbſt begreiflich. Demnächſt.iſt ferner ſorgfältig zu prüfen, ob auch dex Gartenbau mit eigenen Leuten oder Handvienſten beſtritten werden könne, oder ob die dazu nstchigen Arbeiten für Tagelohn verrichtet werden müſſen. Das Lohn und Deputat des zu haltenden Gärtners wird zwar in einer jeden Taxe ſchon ohnehin abgezogen, und dieſes Fann alſo hierunter fei- ne Aenderung machen. Allein, bey Erzeugung der Gartengewächſe iſt mit der einzigen Perſon des Gärtners, welcher nur blos die Direction wegen der nöthigen Arbeit führet; die Sache in der gehörigen Beſtellung der Kohl- und Kuchelgärten nicht ausgemachet. Zum Graben, Behacken und Jäten der darinn erzeugeten Früchte werden, außer der Perſon des Gärtners, noch weit mehrere Hände exfordert. Wenn dieſe bey jeder vorfal- lenden Arbeit baar bezahlet werden ſollen, ſo ergiebet ſich von ſelbſt, daß ſolches nicht oh- ne Koſten und baare Auslagen geſchehen könne, Hieraus nun erwächſet die natürliche Folge, daß an denen Orten, wo der Garten- bau nicht mit eigenen Leuten völlig beſtritten werden kann, deſſen Ertrag auch nicht voll- ſtändig ausgeworfen, ſondern dabey auf die erforderliche Koſten und Ausgaben Rückſicht genommen werden müſſe. Und es wird, meines Erachtens, der Natur der Sache voll- kommen gemäß ſeyn, wenn an dergleichen Orten das in dem vorſtehenden 6. beſtimmte Quantum auf die Hälfte gemäßiget, folglich reſpective anſtatt 9 bis 10 Rthlr. auf 4 bis 5 Rchlr., und anſtatt 6 bis 7 Rehlr. auf 3 bis 4 Rthlr. veſtgeſeßet wird. Ueberhaupt iſt es eine allgemeine Wirthſchaftsregel, daß der Gartenbau nicht über das Verhältniß der eigenen Handdienſte ausgedehner werden müſſe, indem ſonſt, zu- mahl wenn man. den vielen dazu erforderlichen dem Getreidebau entgehenden Miſt dabey in Erwägung zieher, eher Schaden als Vortheil dadurch geſtiftet werden kann. Ju Ge- ßenden beſichend, jeder 33 Epmer, thun 85. Faß Wein-Moſt 3 20 Nthlr., beträget: 166 Nthlr. 16 Gr.= Ausgabe.! 43 Rthlr. 18 Gr.= Winzerlohn an Mfl. auf 100 Pfahlhaufen, jeden a 10 Gr. 6 Pf. Land- üblich. 2=1:22=== Grubenlohn auf 1000 Gruben jährlich zu ſen Fen und auszudüngen, auf jeves 100 Gruben 7 Gr. incl. derer auszuzichenden Enden. 36-=- 16---- An 50 Fuder Miſt, a 5 aufs 100 Gruben, jedes 3 8 Gr. I2= 12=>. An 50 Scho> Weinpfählen, 3 6 Gr. auf.js den Pfahlhaufen x Schock Zubuße. DEE de ESt Ginſchläg pptrs 76===== Latus Jii2 Tranſport 0 | Zweytes Hauptſtück. Tranſp. 76 Nthlr.= Gr.=Pf| 4= 4=-- Leſerlohn; auf jeden Pfahlhaufen x Gr. gte rechnet. I= 9 4Pf.Preßgeld vom Faß 4 Gr. Landüblich. 2---- Teriſtgeld, für des Winzers 2 Kühe. I--=== Gräſerey für ſelbige. -- Das Geſiröhde wird gegen den Dünger ges rechnet. == Weidegeld auf 4 Schweine. -- Leſeholz pptr. -=- Das Heſtejiroh wird gegen das Verhaulaub und die Kürbſe gerechnet. ; Beträgt zuſammen 2 Selbige von obiger Ertragseinnahme abgezogen, bleibt Nußung |-| 157 [157 g6Rthlr. 13 Gr. 4 Pf. g0Nthlr. 2 Gr. 8 Pf. / ß. 206. Von dem Zopfenbau, und was vor Gruvdſätze bey deſſen Würdigung anzunehmen find. Der Hopfenbau iſt eine Art von Gartennußung, die gleichfalls den Werth der Landgüter vermehret, und alſo bey den Tarationen derſelben nicht gänzlich hintenan geſe- ßet werden kann.: Nicht alle Gegenden ſind zu deſſen Anbau geſchickt. Auf hohen und troenen ODer- fert wird von demſelben wenig Nußen zu. erwarten ſeyn. Er erfordert vielmehr einen bruchigten und tiefen Boden. In den Königl. Preußiſchen Landen wird bis anjekt noch nicht ſo viel Hopfen er- zeuget, als zu der daſelbſt erforderlichen Conſumtion nöthig iſt. Der Landmann wird da- her beſtändig noch zu deſſen mehrern Anbau ermahnet, und ſo gar durch ausgeſeßte Prä- mien dazu ermuntert. Um ſo mehr haben alſo die Taxations- Commiſſarien, ob derſelbe den Umſtänden des zu kaxirenden Gutes gemäß, und für daſſelbe rathſam ſey, zu un- terſuchen.: ; Der Hopfenbau iſt mit vielen Koſten verfnüpfet, unter welchen die hauptſächlich- ſten durch die dazu erforderliche Hopfenſtangen verurſachet werden. Auch erfordert dieſes Gewächſe nicht allein bey ſeiner erſten Anlegung, ſondern auch jährlich zu ſeiner Unterhal- tung, vielen Miſt. Beydes muß daher, wenn der Hopfenbau einen wahren Nußen bringen ſoll, wohl in Erwägung gezogen werden... An Orten, wo keine eigene Fichheiden, folglich auch nicht die erforderliche Hop- fenſkangen vorhanden ſind, ſondern ſolche von Fremden erfaufet, und vielleicht einige Mei- len weit angefahren werden müſſen, iſt es ſehr zweifelhaft, ob die dadurch verurſachte Ko- ſten durch den von dieſem Anbau zu erwartenden Nußen wieder herausfomen mögten. Auch an denen Orten, wo es noch hungrige und von Dünger entblößte Aerfelder giebet, iſt der Hopfenbau bedenklich. Daß dieſes alles von vernünftigen und aufmerkſamen Taxations-Commiſſarien ge- nau werde geprüfet werden, ſeße ich billig voraus. Demnächſt aber iſt jedermann be- - fannt, daß faſt feine Frucht in ihrem Zuwac F. 60. legg- umſtändlich augeführet, und daſelbſt al- les zu dieſer Materie gehörige abgehandelt worden. Jii 3 Da SECRET WS 438 Zweytes Haquptſtü>, Da wir es nun gegenwärtig mit den verſchiedenen Wirthſchaftstheilen in keiner andern Abſicht, als um den daraus erwachſenden baaren Ertrag auszumitteln, zu thun haben, ſo ergiebet ſich hieraus, daß bey den Gütertaxen die Commiſſarien die Brau- und“ Branntweingerechtigfeit auf dem Lande nur bloß in ſo weit, als ſelbige die Befugniß das Bier und Branntwein auch außer ihrer Haushaltung an Fremde zu verkaufen bey ſich füh- ret, als einen Gegenſtand ihrer Aufmerkſamfeit anzuſehen haben.' Das Bierbrauen und Branntweinbrennen zur eigenen Haushaltung gehet ſie wei-' ter nichts an, als daß ſienur unter den Ausgaben das dazu erforderliche Getreide, in ſo ferne es der Wirthſchaftsnothdurft-gemäß iſt, gehörig beſtimmen. “Der einzige baare Ertrag ,. der auf Landgütern, welche mit dem Brauen nicht weiter als zur eigenen Wirthſchaftsnorhdurft beliehen ſind, unter dieſer Rubrif in An- ſchlag kommen fann, beſtehet in dem ſogenannten Zapfenzins, den die Krüger und Bier- ſchenken auch von dem ausgeſchenkten fremden Bier der Herrſchaft entrichten müſſen. Gewöhnlicherweiſe beſtehe derſelbe in 2 Groſchen für jede Tonne, wie bereits in dem er- ſten Zauptſtü> c. 1: bemerfet worden. Die Ausmittelung, wie viel dieſer Zapfenzins jährlich beträget, kann in dem Königl. Preußiſchen Lande nicht ſchwer fallen. Cin Atteſt des Acciſeames derjenigen Stadt, aus welcher das Bier genommen werden-muß,- erweiſet ſolches auf eine zuverlaßi- ge und unwiderſprechliche Art.. Und wenn gleich der Berſchanf des Bieres nicht alle Jah- re gleich iſt, ſo kann doch ſolcher nach einem Durchſchnitt eines aus gedachtem Acciſeamt er- betenen 6 oder 9jährigen Extracts ganz ſicher.beſtimmet werden. An vielen Orten iſt der Zapfenzins durch eine Art von Vergleich auf etwas Sn veſtgeſeßet, und alsdenn iſt, ſol. denn fürs künftige nach wirthſchaftlichen Säßen der Sache eine weit zuverläßigere Be- ſtimmung zu geben im Stande. An vielen Orten, beſonders in Schleſien, iſt es, den Brau- und Branntweinur- bahr gegen ein gewiſſes zu erlegendes Pachtgeld zu verpachten, gebräuchlich. Wo die Commißion eine dergleichen Verpachtung, die ſchon ſeit einigen Jahren gut beſtanden hat, antrift, ſo wird ihr ihre Arbeit dadurch gar ſehr erleichter?, indem es, ſolche Ber- pachtungscontracte zum Grunde zu legen, fein Bedenken hat. Ja, ich halte dafür, daß ſolche weit richtiger und zuverläßiger, als alle Rechnungen und Zeugenausſagen, ſind. Ce 2125 Auf wie hoch der Ertrag des Bieres und des Brandweins auf eine ſichere und immer: währende Art zu beſtimmen ſep. Da nach meinem Antrage nur das Quantum des jährlich verbraueten und ver- brännten Getreides durch die Rechnungen und Zeugenausſagen ausgemittelt werden ſoll, ſo wird es, nachdem ſolches geſchehen, nun ferner ein Werk des Taxations-Commiſſarien ſeyn, den wirklich baaren Ertrag darnach zu beſtimmen. Zu dieſem Ende ſeße ich voraus, daß man eben ſo viel, als.das Getreide ange- ſchlagen wird, auch an baaren Gewinnſt beydes an dem Bier und Branntwein ganz ſicher rechnen könne. In einer Gegend alſo, wo nach der entworfenen Preißtabelle der Schef- fel Roggen zu 17 Groſchen, und der Scheffel Gerſte zu 1 5 Gr. in Anſchlag kommt, wür- de auch eben ſo viel»elp. 15 und 17 Groſchen, als Scheſfel Getreide entweder verbrauet oder verbrannt wären, auf immerdar zum haaren Ertrag kommen. Der Preiß des Bieres wird wohl niemahl die Tonne unter 2 Rthlr., und des Branntweines das Quart niemahl unter 3 Gr. bey dem vorbemeldeten Getreidepreiſe zu ſtehen fommen. Wenn nun bey ſtarken Brauereyen, dergleichen ich hier annehme, zu einer Tonne guten und trinkbaren Candbieres 12 Scheffel Gerſte vollkommen hinreichend ſind, ſo behalt der Eigenthümer nach Abzug der Gerſte auf jede Tonne 1 Rehlr. x Gr. 6 Pf., und folglich 3 Gr. mehr, als ich vorhin veſtgeſeßet habe, übrig. In Anſehung des Branntweins iſt der von mir vorgeſchlagene Saß ebenfalls der- geſtallt mäßig, daß kein Eigenthümer und Funftriger Gutsbeſißer dabey zu Schaden fom- men fann. Auch nur 12 Quart von 1 Scheffel Roggen gerechnet, bleibet, nach Abzug des Getreides ä 17 Groſchen, 19 Gr., und alſo 2 Gr. mehr, als vörgeſchlagen worden übrig. Sehr ſchlecht aber müßte ein Brauer oder Branntweinbrenner ſeine Profeßion verſtehen, wenn er aus I Scheffel vollwichtigen Roggen nicht 14 bis 15 Quart zu liefern im Stande wäre,(a) (a) Sollte gleich dieſer mein Vorſchlag nicht mit den Regeln der Brau- Junungen in den Städten auf das genaueſte eintreffen, ſo will nur erinnern, daß ich gegenwärtiges auch nicht ſür die Städ» te, ſondern für das Land ſchreibe. Für daſſelbe aber iſt er volkommen anpaſſend/ und der Er fahrung gemäß. 6. 211. Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1c, 441 vL ZIAITA4TS ''Von der auf den Brau- und Brandweins-Urbar verknüpften. Viehmäſtung, und daß ſolehe auf die zu dieſen1 Geſchäfte erforderliche Roſten zu rechnen ſey. Man glaube nicht, daß ich hierbey des Aufwandes und der mancherley Koſten, *ſo beydes das Brauen und Branntweinbrennen erfordert, gänzlich vergeſſen habe. Bereits in dem erſten Zauptſtü&X 6. 61. iſt erinnert worden, daß die Verloſun des Bieres und des Branntweins nicht'die einbßige Einnahme, die von der SURRAEHEEE tigfeit entſtehet, ſey, ſondern dazu auch beſonders die damit verknüpfte Viehmäſtung ge- zählet werden müſſe. Eben daſelbſt iſt auch bemerfet worden, daß dieſer aus der Vieh- nußung erwachſende Nebennußen auf die zu dieſem Geſchäfte nöthige Koſten zu rechnen ſey. Und aus dieſer Urſache hat alſo/ bey der in Vorſchlag gebrachten Veranſchlagung, des Aufwandes-nicht weiter gedacht werden dürfen. Vielmehr iſt gewiß, daß an ſolchen Orten, wo jährlich“viele x00 Scheffel ver- 'brauet und verbrannt werden, auch die Viehmäſtung nicht völlig zur Beſtreitung der Ko- ſten erfordert wird, ſondern davon noch ganz füglich ein Theil zum reinen baaren Ertrage „aus8geſeßet werden könne, welches, nach Befund der Umſtände, zu arbitriren, billig den Taxations-Commiſſarien überlaſſen werden muß. Denn die Mäſtung iſt nicht an allen Orten gleich vortheilhaft, ſondern es fommt:dabey ſehr viel auf den Abſaß des fetten Vie- Hes, folglich auf eine dazu bequeme Gegend und Lage, an. ' Sp 212. '+ 3%"a; Die,zur Auswmittelung und Beſtimmung des Ertrages EE Wielſigtrechtigkeit „. vezgeſehlagene Grundſätze, werden durch. eine deshalb angelegte TN 3;%* Berechnung näber erlautert. | Nachſtehende Berechnung wird, wie theils bey der Ausmittelung, und theils bey der Beſtimmung des baaren Ertrages, nach den vorausgeſeßten Grundſaäßen, zu verfah- ren ſey, näher und deutlicher nachweiſen. An Bier und Branntwein ſind verſchenfet worden: Bier. Branntwein, - 1-2) Im Jahr 1768-- 350 Tomen. 9940Quart. b)-- 1769 o- 320= 900== Q; x 2. 1779-= 290== 850= d)-= 1771-. z 260== 825 87 e)- e 1772„: 225= 810== H) 1255 04.250003-; KI. 7 2 5 MN DNAEN 1635 5108 Nach einem Sjährigen Durchſchnitt ſind alſo jährlich verſchenket worden: Alt Bier 9%. 227243. T0YRe», An Brätntwein 851 3 Quart. . Oecon, For, 1, Theil, Kff Zu Zweytes Hauptſtück. Zu 272 I Tonne Bier werden erfordert 408 Scheffel 12 Meßen Gerſte, der Scheffel a3.15,Gr. thut- 251 Rthlr. 7 Gr. Zu 851 3 Quart Branntwein werden erfordert 71 Scheffel Roggen, der Scheffel a 17 Gr. thut-;joo= 7= Jſt alſo der jährliche Ertrag der ganzen Braugerechtigfeit- 30x Rthlr. 14 Gr. Die Mäſtung des Viehes wird, wie oben erwähnet, auf die nothige Koſte 09!| gerechnet. 240 | Achter Abſchnitkk. Von der Fiſcherey. G.. 213. Von den Rarpfenteichen, und wie deren Ertrag in Anſchlag zu bringen. Die Fiſcherey', wovon bereits in dem erſten Zauptſtü> C. 45. legg. umſtändlich ge- handelt worden, habe ich daſelbſt in die Teich- und wilde Fiſcherey eingetheilet. Zu der Teichſiſcherey gehören eigentlich die ſogenannten Karpfenteiche, die in den Marken. und Pommern nur ſelten, in Schleſien und Sachſen aber deſto häufiger ange- jh 5000 troffen, werden..% EM! Alles, was zu. einer richtigen und ordentlichen Teichwirthſchaft erforderlich iſt, fin- FADEN) der man bereits ce. 1. 6. 47., worauf ich mich gegenwärtig lediglich bezogen haben will, MKE zwar fürzlich, jedoch vollſtändig bemerket, und es kann ſolches, weil es in eigener Erfah- 000.100.4 190 rüng gegründet iſt, ganz ficher zum Grunde gelegef werden. Anjeßt wird es nur noch HUN! darauf anfommen, wie der Ertrag der bey einem Gute vorhandenen Karpfenteiche; thei!s 1, auf eine zuverläßige Art auszumitteln, und theils in baaren Gelde zu beſtimmen fey. Da die ſchleſiſche Wirthe, wegen der in. dieſem Lande faſt allenthalben anzutreffenden vielen (AT 1) und großen Teiche, billig für Meiſter in dieſer Art von Wirchſchaft, woran ich ehedem ESA 4 ſelber Antheil genommen habe, anzuſehen ſind, ſo werde ich mir hierunter die Mühe einer weitläuftigen Ausführung gänzlich erſparen, und nicht ſicherer gehen können„ als-wenn VIEH ich mich deshalb lediglich auf dasjenige, was in den ſchon mehrmal zum Muſter angeführ- vn ten General- Detaxations- Principiis der ſchleſiſchen Zandſchäft vom Iten Julii 1770. 000) G. 61, bis 68. incl. veſtgeſeßet worden, ſchlechterdings beziehe. KUEE Da mir, wie ich eben exwähnet habe, die ſchleſiſche Teichwirthſchaft, weil ich ſie 1113 MM ſelber zu treiben Gelegenheit gehabt, bekannt iſt, ſo bin ich deſto mehr überzeuget, daß 8 0,0 die in bemeldeten Detaxations-Principiis angenommene Säße: der Wahrheit und Erfah- rung vollfommen gemäß ſind, und ich kann ſie daher allenthalben, auch außerhalb. Schle- 1061, fien, zu einer allgemeinen Richtſchnur anpreiſen. M Weil dieſe ſchleſiſche General- Detaxarions-Principia, welche ſich ſchon vor einiger |/ Zeit ſehr vergriffen hatten, indem ſie nur eigentlich die ſchleſiſchen Provinzien betreffen, 0114144 IM nicht in jedermanns Händen ſeyn mögten, ſo finde ich nöthig, von dieſem darinn enthal- u tenen Artifel in. der beygefügtew Nora einen Furzen Auszug., zu deſto geſchwinderer Erſe- WIE hung meiner geneigten Leſer, zu liefern.(a) 71.00(2), x.) In Anſehung des Ausſaßes, iſt dayin veſigeſeßet, daß ig. denen in Dörfern und Feldern WE)- belegenen Teichen;' 740 034 a) IE Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1. 443 a) in/gquten'leimigen Boden x S auf x Sceffel bis 3tel Ausſaat, b)- in mittlern und etwas leichtern Boden x Schoc> auf Itel Ausſaat, - co) inſchlechten und. ſandigen Boden 1 Schock auf 2 Scheffel; Sin den Waldteichen aber: a) in guten Boden x Scho> auf 2 Scheffel, b) in ſchlechten Boden x Schock auf 3 bis 4 Scheffel. Ausſaat gerechnet, und der Schef: fel' in Anſehung der AFergröße zu 180 Quadratruthen angenommen werden ſoll. 2.) Auf eine Fle>,' ws, nach Beſchaffenheit des Bodens, x Scho> Karpfen ausgeſeßt werden könnte, werden 5 Schv>k 2 in 3jährige, und. 10 Scho> x in 2jährige HSaamen gerechnet. 3.) Wegen des Geld- Ertrages an reiner Nußung, ſind folgende Säße angenommen: 2) Eine Strichkarpfe zu 8 bis 12 Silbergroſchen. b) Das Scho> über Sommer ausgeſeßte 3jährige Zuchtfarpfen, 2 Nthlr. bis 2 Nthlr. 12 Gr. Silberg. Hierunter iſt aber der Saamen bereits mitbegriffen, und muß daher derſelbe, wenn er ſelbſt erbauef wird,-zu obigen Saß mit hiazu gerechnet werden. c) Das Schock von x zu 2jährigen Saamen zu x2- bis x5-Silbergroſchen. d) Das Sc 2 in 3jährigen Saamen zu 24 Silbergroſchen bis 1 Nthlr. 4.) Die Zuberfiſche werden nicht angeſchlagen, ſondern auf die Reparatur des Teiches gerechnet, dagegen aber auch. wegen des gewöhnlichen Abganges nichts abgezogen. 5.) Das in den Teichen befindliche Rohr wird gar in keinen Anſchlag gebracht, weil es das Wachsthum der Fiſche verhindert. 6.). Dieſe Sätze ſollen immer beybehalten werden, ohne darauf zu ſchen, ob der Teich beſtändig bewäſſert, oder guch zuweilen beſäet werde, 6.452143 Vorſtehende Sätze werden, durch einige Aumerkungen, auch für andere Länder und Provinzien;- gemeinnütziger.zu machen geſuchet. Um dieſe Säße, die eigentlich nur für. Schleſien eingerichtet ſind, deſto gemein- nüßiger, und auch für andere Länder brauchbar zu machen, finde ich einige Anmerfungen beyzufügen nöthig.| Es wird einem jeden von ſelbſt in die Augen fallen, daß der darinn angenomme- ne Preiß der erzeugeten Karpfen ſehr niedrig ſey. Denn wenn man auch den Preiß des 2 und Zzjährigen. Saamens hinzuſeßet, ſo wird doch in dem höchſten Saß das Schock Karpfen nicht höher als*äuf 3 Rthlr. 27 Silbergroſchen zu ſtehen kommen.- In unſern Gegenden wird ſich mancher an dieſen überaus wohlfeilen Preiß ſtoßen, und daher viel- leicht an der Richtigkeit der vorerwähnten Säße einen Zweifel haben. Cs iſt aber zu merfen, daß in Schleſien die Karpfen, wegen der allenthalben befindlichen vielen und großen Teiche, die gemeinſten und wohlfeilſten Fiſche ſind, und es daher kein Wunder iſt, daß ſelbige daſelbſt in einem weit niedrigern Preiſe, als än andern Orten, wo ſelbige ſel- tener ſind, und öfters zu den Leckerbiſſen gezählet werden, ſtehen. Dieſes voraus geſeßt, verſtehet es ſich von ſelbſt, daß in Gegenden, wo die Tei- che ſeltener, und folglich dieſe Fiſchart nicht ſo gemein iſt, auch der Preiß davon erhöhet werden müſſe. In Sachſen, wo alle Fiſche nach dem Gewicht bezahlet werden, vechnet man den Centner Karpfen, ſo ein Schot, wenn ſie nicht beſonders klein ſind, wohl noch- wendig wiegen muß, bey den Taxen auf 6 Rthlr.- Und in unſern brandenburgiſchen Ge- Kr 2 genden, 444 Zweytes-Hauptſträck. genden, wo man.nur.an wenigen Orten, Karpfenteiche, die überdem:.von.weniger Bedeu- tung ſind, antriſt,. har es ebenfalls fein. Bedenken, wegen dieſer Fiſche, bey Abſchäßung der Landgüter, einen höhern Preiß anzunehmen, welchen ich, für ein Schock aus zjähri- gen eigenen Saamen erzeugete einſommrige Karpfen auf 5 Rchlr. veſtzuſeßen, als billig vorſchlagen würde.; Demnächſt iſt zu erinnern, daß die in den ſchleſiſchen Detazations Principiis ent- haltene Preißſäße ſich nur lediglich von einſommerigen oder einjährigen aus:3jährigen Saamen erbaueten Karpfen verſtehen.. Man hat.aber Teiche, wa. die Karpfen 2. 3. und mehrere Jahre, ehe ſie gefiſchet werden, zum Anwachs ſtehen bleiben. Man begreift gar leicht, daß dergleichen 2 und Z3jährige Karpfen den einjährigen im Preiſe nicht gleich ge- ſchäßer werden können, ſondern natürlicherweiſe einen weit höhern Werth haben müſſen. Es gehet aber auch bey dem längern Stehen an den Karpfen mehr ab, als wenn die Teiche alle Jahre gefiſchet. werden. Dahingegen ſind bey. dieſer, Art von Teichwirthſchaft die Zu- berfiſche und Hechte von weit größern Betrag, und ſie können nicht ſchlechterdings auf die Koſten und den Abgang. gerechnet werden: Mit Einem Worte, es iſt bey dergleichen Teichen eine ganz andere Berechnung anzulegen nöthig, und dieſes habe ich deshalb nicht unerinnert laſten wollen, damit von Unerfahrnen nicht eine ynrichtige Anwendung dieſer ſonſt richtigen Sägße geſchehen möge. Endlich kann ich nicht läaugnen, daß ich mit dem ſub No. 6. angenommenen Sas, daß. zwiſchen den-beſtändig bewäſſerten und denen mit Beſaung abwechſelnden Teichen fein Unterſcheid zu machen ſey, nicht völlig. einig. bin. In Anſehung des Preiſes hat ſolches zwar ſeine Richtigkeit, in Abſicht des Aus- faßes aber muß wohl allerdings dergleichen nur 3 oder 6 Jahr bewäſſerten, nachher aber wieder eben.ſo lange beſäeten Teichen billig ein Vorzug gegeben werden.“ Wernunft-und Erfahrung lehren es, daß die Karpfen in ſolchen Teichen, beſonders in denen beyden er- ſten Jahren, nachdem ſie beſaet geweſen, ganz ungemein wachſen, welches wegen des auf- geloerten Bodens und der darinn zurückgebliebenen Getreidewurzeln auch nicht anders feyn fann. Da nun der Ausſaß der Karpfen nach der Beſchaffenheit des Bodens, und beſon- ders der darinn befindlichen Nahrung, eingerichtet werden muß, ſo bin ich noX 6. 47. geäußerten Meynung, daß in dergleichen Teichen, int den- beyden erſten Jahren nach der vorhergängigen Beacferung, der Ausſaß- ganz, fügs lich auf die Hälfte erhöhet werden könne. G. 275% Von der See: und wilden Fiſcherey, wie ſelbige in die Winter- und Sommer- Fiſcherey eingetbheilet werden, und daß nicht alle Gewäſſer gleich Fiſchreich ſind. Der Ertrag der Wilden- und Seefiſcherey iſt nach der biSher gewöhnlichen Vera fahrungsart nicht ſo leicht weder auszumitteln, noch zu beſtimmen. Denn es fehlet hier bisher an zuverläßigen Grundſäßen, welche dabey zum Grunde geleget werden. können, Von der Größe der zu beſiſchenden Gewäſſer können zwar die Taxations- Commiſſarien,; durch die vorgenommene Vermeſſung des zu tapxirenden Landgutes, eine hinlängliche Ue- berzeugung erhalten. Da es aber bey dieſer Art von Fiſcherey auch zugleich vp wt ommt, Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie?e. 445 kommt; ob die Gewäſſer theils fiſchreich ſind, und theils welche Arten von Fiſchen ſie ent- halten, ſo wird hierdurch die Sache ſchwer gemacht. Dieſe See- und wilde Fiſchereyen ſind nicht alle von einerley Art, und wir werden- uns ihre Verſchiedenheit kürzlich befannt machen müſſen, wenn wir uns, ein nur einiger- mäßen zuverläßiges Beſtimmungsmittel darunter vorzuſchlagen, in den. Stand geſeßet ſe- hen wollen. Die große Gewäſſer werden theils über Winter, und theils über Sommer, die Fleine-aber nur bloß zur Sommerzeit, geſiſchet. Es giebet alſo eine doppelte Act von Fi- ſcherey, eine Winter- und Sommerſiſcherey. Die erſte iſt die wichtigſte, kann aber nur bloß bey ſtarkem Eiſe exerciret werden, und iſt, wegen des großen dazu erforderlichen Ne- ßes und der dabey nöthigen vielen Leute, mit ſchweren Koſten verknüpfet. Die Som- merfiſcherey, worzu'nur hauptſächlich eine gute Klippe gebraucher wird, iſt. zwar weniger Foſtbar, es fann aber auch dagegen fein ſo reicher Ertrag davon erwartet werden. Die zu befiſchende Gewäſſer ſind auch nicht alle gleich fiſchreich. Nach dem Un- texſcheide des. Bodens und der Lage trife man hierunter eine große Verſchiedenheit an. Daß ſich die Fiſche in einem ſtarken Boden weit beſſer, als in einem ſchlechten, nähren und vermehren können, giebet die Vernunft. Und eben ſo natürlich ijt es auch, daß in einem frey und an der Sonne liegenden Gewäſſer alle Fiſcharten ſtärfer, als. in den Wald» ſeen, die beydes der Sonne und frey durchſtreichenden. Luft eytbehren müſſen, wachſen. und zunehmen.! G.. 22762 Daß die Fiſcherey auch in Anſehung der Fiſcharten ſehr verſchieden ſey, und wie dieſelbe: daher gar füglich in drey unterſchiedene Claſſen eingetheilet werden könne. Ferner trift man in den Fiſcharten, ſo die Gewäſſer bey ſich: führen, eine große Mannigfaltigkeit an, indem eine vor der andern nicht allein einen leichtern Abſaß«findet, ſondern auch in dem Preiſe einen großen Vorzug hat. Bleie, Muränen und Zander werden eher geſuchet und. weit cheuerer bezahlet, als die gemeine Speiſefiſche, die öfters, beſonders zur Winterszeit, wenn ſie häufig. gefangen werden, wegen Mangel des Abſa- ßes, den Schweinen vorgeworfen werden müſſen. Wenn man die innere Güte ver Gewäſſer, als welches eben nicht ungeſchickt ſeyn, ſondern vielleicht zur Erleichterung der commiſſariſchen Arbeit bey“ der Würdigung, dieſer Wirthſchaftsrubrif nicht wenig beytragen wird, nach der Verſchiedenheit der bey ſich füh- renden Fiſche in drey-verſchiedene Claſſen eincheilen: wollte, ſo würden, nach der wenigen Einf die ich. von dieſem Wirchſchaftstheil habe, folche folgendergeſtallt. zu ſtehen ommen. x). Zur erſten Claſſe rechne ich diejenige Gewäſſer und Seen, die eine Menge von Bleien, Muränen, Zandern, auch wohl Rarpfen und Aalen, welche leßtere man beſon» ders in ſolchen Seen, die einen Zufluß von fließenden. Waſſer haben, anzutreffen pfleget, Bey den Bleien und Muränen iſt als beſonders anzumerken, daß dieſelben, wenn ſie in Menge vorhanden ſind, ihre eigene Standpläße haben, auf welchen ſie ſich, vor- nehmlich im Winter und zurLaichzeit zuſammen halten, und man trift an denenOrten, wo beſonders die Muränen ihren Stand haben, ſelten andere Fiſcharten an. StE 3 3 2) Zur 446 Zweytes Hatptſtü>, 5) Zur zweyten Claſſe gehören billig ſolche Gewäſſer, die zwar mit den- vorſte- henden Fiſcharten nicht im Ueberfluß verſehen ſind, dagegen aber eine vorzügliche Menge von großen Zechten, Barſchen, welſen und Scleien bey ſich führen. 3) Die dritte Claſſe machen endlich diejenige Seen aus, deren größeſter Reich- thum hauptſachlich in den gemeinen Speiſefiſchen, an Pletzen, kleinen Barſchen, Octeleien, Roddauen u. d. m. beſtehet.; Was die Veſtſezung vieſer Claſſen bey der gegenwärtigen Materie ſür einen wah- ren und weſentlichen Nußen habe; und wie viel ſolche zur richtigen Beſtimmung des Fi- ſchereyertrages beytrage, wird ſich unten bald mit mehrern ergeben. G. 217. zvarum der Ertrag der Fiſchereyen auch nach der Verſchiedenheit der Lage, ſehr unterſchieden. ſey, welches durch ein von den treumärkiſchen und Pommerſchen Gegenden hergenommeßhes Beyſpiel erläutert wird. Der Ertrag der Fiſcherey kann überdem deshalb nicht allenthalben gleich geſchä- ket werden, weil der Abſaß und Verloſung der Fiſche an einem Ort ſchwerer, als an dem andern fallt. Die Lage der Landgüter verurſachet, wie in allen andern Wirthſchaftsproducten, ſo auch beſonders bey dieſen, einen gar großen Unterſcheid, Was hilft mir der Ueberſluß meiner Waare, wenn ſich feine Käufer dazu finden, oder ich ſolche erſt mit vielen Koſten und Beſchwerlichkeiten in entfernten Gegenden aufſuchen muß? Die Nähe großer und volfreicher Städte träget zwar auch zur Beförderung des Abſaßes der Fiſche. das ihrige bey. Allein, bey großen und weitläuftigen Fiſchereyen iſt die Sache damit nicht abgemachet, ſondern es werden... wenn der öfters ſehr reiche Vor- rath von Fiſchen auf eine bequeme Art abgeſeßet werden ſoll, noch mehrere Conſumenten dazu erfordert. Es iſt bekannt, daß in der Römiſch-Katholiſchen Religion der häufigere Gebrauch ver Fiſche, wegen der vielen großen und fleinen Faſten, beynahe eine Nothwendigfeit iſt. Ehen ſo weiß auch jedermann, daß die Juden beſondere Liebhaber von Fiſchen kind, und ſelbige bey allen Gelegenheiten, beſonders aber an ihren Sabbaten und Feſttagen, auf das theuerſte bezahlen. An vielen Orten, beſonders in Schleſien, wo in den Städten ein Ueberfluß von Juden, an Fiſchen abec'öfters ein Mangel iſt, hat deshalb von Seiten der Policey-die Anordnung gemachet werden müſſen, daß die Juden vor 19 Uhr keine Fi- ſche auf dem Markt fauſen dürfen, weil ſonſt die Chriſten, da ſie von den Juden immer theuerer bezahlet werden, gar feine befommen würden. Die„Nähe katholiſcher Gegen- den und vieler Juden gewähret alſo den ſicherſten Abſaß der in Menge vorhandenen Fiſche. Die ſtärkſten Fiſchereyen von dieſer Art rift man, wenigſtens in den Königl. Preußiſchen Ländern, wohl ſonder Zweifel in der Neumark und Pommern an, Es gie- bet hier Seen und Gewäſſer, die ſich Meilenweit erſtre>en, und es erfordert daher in ex- wähnten Provinzien die Abnußung derſelben eine beſondere Auſmerkſamfkeit. Einem je- ven aber, der dieſe Gegenden kenner, iſt bekannt, daß an denen Orten, die nahe an Pohlen, jeßt Neupreußen, liegen, die Fiſcherey weit heher, als in andern tiefer ins Land liegenden, zn ihrem Ertrage zu rechnen ſey, Naur allein die vorhin angefahrte Umſtände, welche in dieſen dieſen Orten zuſammen kommen, und ſich mit einander. vereinigen, verurſachen einen fo merflichen Unterſcheid.. Die viele Juden kaufen, beſonders wenn es gegen die Faſten: gehet, die gefangene Fiſche häufig. auf, und ſeßen ſolche, was ſie nicht ſelber davon coy- ſumiren, in den pohlniſchen Klöſtern mit vielem Vortheil ab. Ich habe dieſes nur zum Beyſpiel anführen wollen, und es. iſt wohl ohnſtreitig, daß man an allen Orten, wo gleiche Urſachen vorhanden ſind, auch ein gleiches hierunter wahrnehmen werde, und es folglich jederzeit eine Pflicht der Taxations-Commiſſarien: ſeyw wird, hierbey auf die Lage des Ortes, und ob ein bequemer Abſaß der Fiſche möglich ſey, zu ſehen. Endlich mag hiebey nicht außer Acht gelaſſen werden, daß die Fiſchereyen ohne Ausnahme zu jeßigen Zeiten bey weiten nicht mehr ſo ergiebig ſind, als ſie ehedem waren. Und wie kann dieſes auch wohl anders vermuthet werden, da man in unſern Tagen allen den Misbräuchen, ſo nothwendig eine Verwüſtung dieſer Wirchſchaftseinnahme nach ſich ziehen müſſen, freyen Lauf und Zügel läſſet. Wie viel daran gelegen ſey, daß, bey diefer Art von Fiſcherey, Brut und Jugend ge- ſchonet werde, habe ich bereits in dem erſten Zauptſtü> 9. 9. 50. 51. und 52. umſtänd- lich erwieſen. Wer denfet aber zu jekigen Zeiten wohl an dieſer ſo nöthigen Wirthſchafts- regel, und wie viel weniger wird ſie noc< beobachtet? Selbſt Eigenthümer laſſen ſich durch. das viele Fiſchefangen, ohne auf die künftig? Folgen zu ſehen, verblenden. Wie * viel mehr geſchiehet ſolches nicht von den Zeitpächtern, in deren Händen ſich, nach der ein- geriſſenen Gewohnheit, ein großer Theil der Landgüter befindet? Die Seen und Gewäſ- ſer mögen. ſo groß. feyn wie ſie wollen, ſo gehören ſie doch zu den endlichen Dingen, die bey Hintanſeßung der nöthigen Vorſichten zuleßt erſchöpfet: werden müſſen. Und gewiß iſt es, daß, wenn die Eigenthümer zur nöthigen Schonung der Brut und Jugend nicht bey Zeiten die erforderliche Mittel vorzufehren bemühet ſeyn ſollten, auch die wichtigſte Fi- ſchereyen in wenigen Jahren ihrem gänzlichen Untergange nahe ſeyn werden. Juzwiſchen mag bey dieſem allen doch auch nicht außer Augen geſeßet werden, daß der jeßige Preiß der Fiſche gegen den ehemahligen: weit höher ſey. Hierdurch wird alſo, bey der Ertragsberechnung, der Abgang der Fiſche gewiſſermaßen. wieder erſeßet, 6. 218> zVarum, den Ertrag der Fiſchereyen nach den vorgefundenen Wirthſchafts/ Rechnungen, vermittelſt eines 6 oder 9gjahrigen Durchſchnitts, zu beſtimmen, bedenklich ſey. Nach dieſer vorangeſchickten hiſtoriſchen Beſchreibung von der verſchiedenen Be- ſchaffenheit und Umſtänden der See: und wilden Fiſcherey, wird ſich nunmehr mit deſto mehrern Grunde von der beſten und zuverläßigſten Ausmittelungsart, um deren, Ertrag ſicher zu beſtimmen, etwas ſagen laſſen. Rechnungen und Zeugen-Ausſagen ſind auch bisher die einzige gewöhnliche Mit- tel geweſen, deren man ſich, um das jährliche Einkommen dieſes Wirchſchaftstheils zu beſtimmen, bedienet hat: Beyde aber ſcheinen mir, wie überhaupt, ſo auch beſönders in dieſem Fall, bedenklich zu ſeyn. I< geſtehe es gar gerne, daß, wenn man ganz ſichere und' zuverläßige über dieſen Wirthſchafrstheil geführte Rechnungen haben. und vermuthen fönnte, ſolche einen ſehr be- quemen Pon den landwirthſchäftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie!e. 447 448 Zweytes Hauptſtück. quemen Grund in dieſer Sache abgeben würden. Ein 6 oder 9jähriger Durchſchnitt würde den jährigen Ertrag von ſelbſt beſtimmen. Allein alles dasjenige, was ich bereits wegen Unzuverläßigkeit der Wirchſchafts- rechnungen 9. 37. überhaupt erinnert habe, ſcheinet mir auch bey dieſer Gelegenheit nicht ganz ohne Grund zu ſeyn. Beſonders werden mir die Rechnungen, ſie mögen von Admi- niſtratoren oder dem Eigenthümer ſelber geführer ſeyn, deshalb allemahl bedenklich blei- ben, weil in dem erſten Fall das vermuthlich veruntreuete oder vernachläßigte, und in dem leßten die eigene herrſchaftliche Conſumtion, die doch, wie ſchon mehrmahl erwieſen, auf keinerley Art in Betracht kommen kann, nicht mit darunter begriffen iſt, Auch wird man in dergleichen Rechnungen wohl die für Fiſche eingekommene baare - Einnahme, nicht aber die Anzahl und eigentliche Menge der gefangenen Fiſche antreffen. Da nuv die Preiſe.der Fiſche nach den verſchiedenen Umſtänden ſehr verſchieden ausfallen, und in einigen Jahren bald hoch bald wiederum niedrig ſind, ſo mag dieſes allein noch nicht einen zureichenden Grund, zur Beſtimmung des ſichern alljährigen Ertrages abgeben. Viel zuverläßiger iſt es, wenn die Tarations- Commiſſarien von der Menge und Beſchaf- fenheit, der in den abzuſchäßenden Gewäſſern befindlichen Fiſche, eine gründliche Nach- richt haben. Sind ſie nur hiermit verſehen, ſo wird ihnen alsdenn, nach Verſchiedenheit der damit verknüpften ſchon vorhin erwähnten Umſtände, die jährliche Abnußung auf eine billige und wahrſcheinliche Art veſtzuſeßen, nicht ſchwer fallen. 6. 219. Warum auch durch das gewöhnliche Zeugenverhör, hierunter nichts zuverläßiges ausgemittelt werden xönne. Eine dergleichen zu dieſem Geſchäfte.nöthige Nachricht, ſtehet aber ſo wenig von den vorgefundenen Rechnungen, als auch einem in dergleichen Vorfällen, nach dem ge- wöhnlichen Sclendrian, vorgenommenen Zeugenverhör zu erwarten. * Nicht einmahl dasjenige, was jährlich für Fiſche an baaren Gelde eingenommen worden, ſind dergleichen Zeugen anzugeben vermögend. Denn dieſes kann nzr allein entweder dem Eigenthuünier ſelber, oder deſſen Rechnungsführenden Wirthſchafrsſchreiber, wiſſend ſeyn. Die Anzahl der jedesmahl gefangenen Fiſche zu wiſſen, iſt ihnen ebenfalls unmöglich;“und was der Eigenthümer davon verkaufet, oder zu ſeinem eignen Verbrauch genommen habe, bleibet demſelben ebenfalls verborgen. Mit Cinem Worte, durch Zeu- gen fann hierunter nichts ſicheres und.zuverläßiges veſtgeſeßet werden. Sagen ſie gleich eines und das andere aus, ſo beſtehet doch ſolches in bloßen ungefahren Muchmaßungen und einem zweifelhaften Geſchwäße, worauf ſich zu gründen, gewiſſenhaſte Commiſſarien billig einen Anſtand nehmen müſſen.| H.: 2205 Daß aber dennoch Sachverſtändige darüber zu vernehmen nöthig, und auf welche Puncte dieſe Vernehmung einzurichten ſep. Die Vernehmung, und zwar eine eydliche Vernehmung Sachverſtändiger Perſo- nent, iſtzwar, nach unſern eignen hierunter vorzutragenden Vorſchlägen, nöthig. Allein, in Von den ländwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 6. 449 in Anſehung des Gegenſtandes, woräber dieſelben zu vernehmen ſind, muß die Sache eine ganz andre Richtung erhalten. In Abſicht der hierzu zu erwählenden Perſonen, begreifet ein jeder von ſelber, und bey deren Befſiſchung ſelber.gegenwärtig geweſen, ſeyn müſſen. Dieſe ſind weder über den ungefähren baaren Ertrag der Fiſcherey, noch auch über die Anzahl der Fiſche, die von Zeit zu Zeit gefangen worden, zu befragen, ſondern “bloß über nachſtehende Punkte haben die Tarxations- Commiſſarien eine gewiſſenhafte auf eignes Wiſſen und Erfahrung gegründete Anzeige von ihnen nöthig. 1)' Was vor Arten von Fiſchen die abzuſchätzende Gewäßer vorzüglich bey ſich füh- ren. Wobey zugleich zu beſtimmen iſt, ob das ganze Waſſer durchgehends derglei- . CG. 2214 Warum der Ertrag der Winterfiſcherepyen, nach den groſſen Garnzügen, und der Sommex- fiſcherey nach den. Rlippzügen, am zuverläßiaſten zu beſtimmen ſep. Ein. hinlänglicher und zuverläßiger Unterricht von vorſtehenden drey Punk- ten, werden einen Taxations- Commiſſarius in den Stand ſeßen, den Ertrag einer jeden Fiſcherey, nach der Verſchiedenheit der dabey vorfommenden Umſtände, gehörig zu be- ftimmen.(7 Die Nachricht von der Anzahl der Garn- oder Klippzüge, ſeßet die Größe des abzuſchäßenden Waſſers veſte. Durch. die eydliche Angabe der mit zu: Rathe gezogenen Sachverſtändigen, ob daſſelbe mehr oder weniger fiſchreich ſey, und welche Fiſcharten ſich darinn« vorzüglich'befindenz7"erhält dex Eommiſſarius zugleich eine zureichende Kenntniß „von. deſſen. innern Güte. Dieſes aber ſind, wie ſchon mehymahl bemerket worden, die beyden einzigen wahren Grundlagen welche zur richtigen Abſchäßuna aller Wirthſchafts- theile erfordert werden, die aber: auch, wenn man. mit Gewißheit davon überzeuget iſt, einen. ſichern. Weg dazu. bahnen. Wir wiſſen alſo den Maaßſtab, nach welchem der Ertrag der Gewäſſer zu ſchäßen äſt.. Bey der Winterfiſcherey ſind ſolches die Garny- und bey der Sommierfiſcherey die Rlippzüge. Nur das. einzige, wie viel ein jeder Garn- obey Klippenzug zum Ertvage zu rechnen ſey, iſt annoch näher zu beſtimmen nöthig, 6222. Daß, bey der Abſchätzung der Fiſchereyen, auch, auſſer den verſchiedenen Fiſcharten, auf öden mehr oder weniger fiſchreichen Zuſtand der Sewäſſer und den Abſatz der Fiſche zu ſehen ſey:. Daß dieſe Beſtimmung. nicht allenthalben. gleich ſeyn könne, läßt ſich ſchon aus Denr, was bisher von. deu. verſchiedenen Eigenſchoften der Gewäſſer geſaget worden, von felbſt entnehmen. Da.nicht das Waſſer, ſondern die darinn befindliche Fiſche, den eigentlichen Ertrag „ausmachen, fo habe ich daher ganz: wohlbedächtlich die 6. 216, nach den verſchiedenen Fiſcharten in drey Claſſen entworfene Eintheilung der Gewäſſer in Vorſchlag gebracht, Dieſe-wird einen ſichern Grund der nöchigen Beſtimmung abgeben. Nur wer- den bey einer jeden Claſſe wegen der Verſchiedenheit in dem mehr oder. weniger fiſchreichen Zuſtand der Gewäſſer, und in der Beſchaffenheit des Abſaßes der Fiſche, noch einige nä- heve Einſchränfungen nöchig ſeyn. Denn wie viel dieſe beyde Stücke zur Vermehrung oder Verminderung des Fiſcherey- Abnußes beytragen, iſt aus demjenigen, was 6. 215 und 217. hievon umſtändlich geſaget worden, zur Gnüge zu. erſehen. In Abſicht ſo wohl der-mehr oder'weniger fſchreichen Beſchaffenheit: der Gewäß fer als auch des Abſaßes der Fiſche,"mag. ebenfalls mit gurem Fug. ein dreyfach verſchiede: ner Zuſtand angenommen. werden, Dex Unterſcheid des guten, mitteln und ſchlechtem wird auch hier Statt indem . G 2292. Bon den landwirthſchafflichen Wahrheiten, in ſo weit ſie, 451 8, 223. Wie die Abſchäzung der Fiſchereyen nach den vorſtehenden Grundſätzen einzurichten ſey, 4 wird uvter verſchiedenen deshakb vorangeſchickten Erinnerungen, in einer darüber extworfenen Tabelle vorgetragen. Eine jede Claſſe wird alſo verſchiedene Abcheilungen, die. theils den Unterſcheid des fiſchreichen Zuſtandes der Gewäßer, und theils die Verſchiedenheit des Fiſchabſates zum Grunde haben, erhalten müſſen. Dinge, wo dergleichen vielfache Abcheilungen vorkommen, laßen ſich nicht beque- wer und deutlicher, als durcß eine darüber entworfene Tabelle vortragen, wie ich davon bereits in dem 4ten Abſchnitt bey der Abſchäßung des AFerbaues einige Verſuche gemacht habe. Jdc) werde daher auch im gegenwärtigen Fall dieſen Weg erwählen, und in einer, am Ende des gegenwärtigen 6. beygeſügten Tabelle, wie ho, zurechnen, für ſchilicher zu ſeyn erachtet. Auf den großen Seen, wo die Fiſche ſchon den-ganzen Winter hindurch mit dem großen Garne heimgeſuchet werden, iſt ohnedem die. Sommerfiſcherey nur wenig beträchtlich. Theils. iſt die Klippe zu klein, daß damit auf ſolchen großen Gewäſſern etwas rechtes geſchaffet werden könne, und theils giebet es auch die Vernunft, daß. die Fiſche, wenn ihnen. das ganze Jahr hindurch keine Ruhe gelaßen wird, endlich abnehmen und erſchöpfer werden müſſen. Jn der einzigen Laichzeit werden auch wohl auf großen Seen. bloß mit der Klippe häufig. Fiſche gefangen. Allein. eben - dieſes iſt der ſchädliche Misbrauch, wodurch faſt alle Fiſchereyen recht vorſäßlich zu Grun- de gerichtet werden. Er verdiente, daß ihm durch ein allgemeines Landespolicey- Geſeß gehörige.Gränzen geſeßet würden, und um ſo weniger iſt daher in den gerichtlichen Güter- taxen derſelbe in Betracht zu ziehen./ c) Die Klippenzüge verſtehen ſich alſs nur lediglich von ſolchen Seen und Gewäſ- fern, welche zur Winterſiſcherey, und um.mit dem großen Garngezogen werden zu können, zu fleiu ſind. Und dieſe Seen machen im eigentlichen Verſkande die Sommerfſiſcherey aus. Es pfleget ſelbige Verhältnißweiſe einträglicher, als die Winterfiſcherey, zu ſeyn. Denn eines Theils ſind die Fiſche im Sommer in den Gegenden, wo: es große Winterfiſchereyen giebet, weit rarer, und alſo auch theurer, als im Winter. und andern Theils können die Gewäſſer, die man nur blos mit der Klippe beſiſchet, nicht ſo leicht, als diejenigen, bey welchen das große Garn gebrauchet wird, an Fiſchen erſchöpfer werden. Hierzu tritt noch, daß die Sommerſiſcherey in. feinerley Abſicht mit ſo vielen Koſten, als die Winter- fiſcherey, verknüpfet iſt. d) Endlich fann nicht unerinnert gelaßen werder, daß die Garne, die zur Win- terfiſcherey: gebrauchet werden, nicht all? von einerley Größe ſind. Bey. der: von mir in der beygefugten. Tabelle geſchehenen Beſtimmung, habe ich die größeſte Art von Garnen, die wenigens. 89. bis 100: Klafter“ auf jeden Flügel in ſich enthalten, angenommen. Sollte nun auf einem zu kaxirenden Landgute ein kleineres Winter-Fiſchzeug gewöhnlich ſeyn, ſo iſt nichts nakärlicher, als daß die in. der: Tabelle aufgeführten Säße darnach ge- mäßiget und herunter geſeßet werden. müſſen. Unter dieſew zur Erläuterung der Sache nöthig geweſenen Anmerkungen und Er- innerungen,. lege ich nunmehr dem geneigten Leſer die oben erwähnte entworfene Tabelle zur weitern Einſicht und Beurtheilung ſelber vor, Fiſcherey- Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 453 Fiſcherey- Ertrags- Tabelle. Eintheilung der Gewäſ- ſer nach den|| verſchiedenen Fiſcharten in 3 Claſſen. Garn- Züge. Klippen- Züge. ſer bey[ſer vey ſchlech“ te-Ge wäſſer bey“ I. Ab-'ſchlech- ten. Ab- ſatz: rth.| gr Fiſch-[Fiſche| iO Fiſch Mittel Gewäſ- ſer bey ſchlech» ten Ab- ſaß rth-.[gr. ſchlech te Ge/ wäſſer bey ſchlech, ten Ab- ſatz. rth.| gr. 1te Claſſe. Gewäſſer,! worinn vor-| | » Zander auch! züglich Bleie, Muränen, Aale und Karpfen“ be- findlich. 2te Claſſe. Gewäſſer)! worinngroße Hechte, Bar: ſe, Scleie und“ Welſei( vorzüglich vorhanden fbi= 2 zteClaſſe. Gewäſſer;!! worinn nur vorzüglich ge- meine Spei- ſe- Fiſche be: findli<=, =--| IO 45:4 Zweytes“ Hauptſtüs, 5.1224:; Pon den kleinen Sommetfiſchereyen, wie ſolche abzuſchätzen, und daß ſelbige bey den Taxen nicht ſo ſchlechthin zu übergehen. Die Sommerſiſchereyen, welche nach den Klippenzügen- abgeſchäßet werden kött- nen, ſeßen ſchon einen gewiſſen Umfang der Gewäſſer voraus, Es giebet aber auf ver- ſchiedenen Landgutern eine gewiſſe Art von Sommerfiſcherey, welche zwar hiernach nicht in Anſchlag gebracht werden kann, und die dem ohnerachtet in ihrem wurklichen Ertrage öfters einträglicher als die Klippen-Fiſchereyen ſind, folglich bey der Taxirung eines Land-,. gutes, wennſolc nicht gehöret, mit verpachtet iſt. Die Sommerfiſcherey hingegen iſt an vielen Orten, beſonders an denjenigen, ws fleine Flüſſe und Ströhme oder andere fließende Waſſer zu befiſchen ſind, an gewiſſe Fi- ſcher gegen Erlegung eines gewiſſen Geldquantum iy Pact ausgethan, PE ier Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 455 Hier nun mögen von den Tarations-Commiſſarien, wenn ſonſt dieſe Pachten ſchon einige Jahre hintereinander fortgewähret haben, und die Pächter dabey gut beſtanden ſind, dergleichen Pachtcontracte wohl zum Grunde des anzuſchlagenden Ertrages genommen werden: Jedoch iſt es eine notchwendige Vorſicht, hierbey zuvörderſt gehörig zu unterſu- hen, ob die verpachtete Gewäſſer in dem Stande find;'daß: fie auch: noch fernerhin das bisherige Pachtgeld gewähren können./ Schon alle Zeitverpachtungen überhaupt, ſind wegen der künftigen Folgen gefähr- lich.. Am allergefährlichſten aber iſt eine Zeitverpachtung der Fiſcherey, indem ſelbige durch einen unmäßigen Gebrauch in. 3 bis 6 Jahren dergeſtallt zu Grunde gerichtet werden Fann, daß ſie in vielen folgenden nicht recht zu nußen ſtehet. Neunter Abſchnitt, ] Von der Holz- und Wald- Nußung, 6. 226 Warum, bey Abſchätzung eines Lanögutes, dieſe Wirthſchafts- Rubrik die meiſte Aufmerk: ſamkeit verdiene, und daß dabep die.alten Sätze und Vorſchriften zu unſern Zeiten nicht mehr gebrauchet werden können. Gs Holz- und Waldnußung iſt wohl ſonder Zweifel eine der wichtigſte, und auch, ix Abſicht ihrer Abſchäzung, eine der ſchwereſten und den meiſten Zweifeln ausgeſeßten Wirth- fchaftsrubrifen,): Zu den Zeiten unſerer Vorfahren, wo allenthalben ein Ueberfluß an Holz war, und ſolcher manchem Eigenthümer mehr zur Laſt, als zu einem wahren Vortheil, gereichte, konnte dieſer Wirthſchaftstheil diejenige Aufmerkſamkeit, die ex in unſern Tägen verdienet, nicht nach ſich z:2hen. j: Es iſt dieſes eine ganz natürliche Urſache, warum man in den alten Taxordnurgen ynd Vorſchriften, hierunter ſo wenig Gründliches und auf unſere Zeiten Anpaſſendes äntrift«, Da ſich aber in unfern Tagen die Abnußung dieſer Wirthſchaftsrubeik gar ſchr geändert hat, und mehr, als alle andere, bey Abſchäßung eines Landgutes vorkommende Dinge, geſtiegen iſt, fo können wir auch auf das ehedem Gebräuchliche und Veſtgeſeßte nicht mehr zurückgehen, ſondern es ſind neue, für unſer Zeitalter ſich ſchifende Regelw Hiezu nothig. 6. 2275 Wie, um den Zolz-Erträg gehörig und zuverläßig auszumitteln,. zu verfahren ſey. So wohl 5. 40. als auch 6. 76. des gegenwärtigen Hauptſtückes habe ich voraus- geſeßet, daß die Taxations Commiſſarien die Abſchäßung eines ſo wichtigen Wirthſchäfts- Theils nicht blos auf ihre eigene Schultern nehmen, ſondern dabey vernünftige und erfähr- ne Sachverſtändige mit zu Rache ziehen müſſen. Wie ich nun dieſe Erinnerung noch- mahl wiederhole, ſo habe ich auch bereits c.|. angemerket, daß dergleichen Sachverſtän- dige ſchon bey der Vermeſſung der Waldungen, um'theils die verſchiedene Holzarten, theils aber aych ihre verſchiedene Güte zu'beſtunmen, mit züzuziehen yöthig ſey, a ieſe 456 Zweytes Hauptſtück. dieſe bey der Vermeſſung vorbereitete Arbeit werden die Taxations- Commiſſarien in den Stand geſeßet, die ſowohl nach ihrer Größe als innern Güte ausgemittelten Waldungen, unter Beyrath der Sachverſtändigen, deſto ſicherer beurtheilen und abſchäßen zu können. Alle bisher gewöhnliche Abſchäßunggarten, die entweder nach, Stallungen, oder näc ü; 2)- da: aber, wo Tichol- und: Buchmaſt mit einander vermenget, auf 20 Gr., und endlich 3): bey:bloßer Buchmaſt auf 16 Gr. veſtſeben-und annehmen.. SG... 2371. Daß bey den Maſthölzern keitr Zolz zum Verkauf in Anſchlag zu bringen, auſſer denen wegen: Alter. odex. anderer. Zufälle abgeſtorbenen Säumen ,, welche. zu. dem Zrennholz zu. Zu- unſern Zeitew wird außer: der: Maſtnußung in den Eichwäldeen auch ein ſehr großer Holzhandel getrieben, und es. ſind dadurch ſchon! viele der beſten Maſthölzer ,- w9- nicht gänzlich zu Grunde-gerichtet, doch gar ſehr geſchwäches woröen, welches für-das-Pu- blicum, beſonders zu-theuren Zeiten, ein.wichtiger. Schade iſt.. Es iſt zwar nicht. zu leugnen, daß in dem Verfauf der Eichen ein Vortheil ſtecke, und'ſich. damic manche Gutsbeſiker aus ihren Verlegenheiten. gezogen haben. Allein,"da gegen ſind. auch, die Maſthölzer zu Grunde gegangen, und ihre Abnutung auf kunfrige' | Zeiten: Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1c. 459 Zeiten iſt dahin: Eine dergleichen Wirchſchaft kann wohl einen Gutsbeſißer reich'ma- nen, folglich zum Maſttragen untauglich werden. Da nun dieſe abgeſtorbene und zur Maſt fernerhin nicht tüchtige Bäume ein ſehr gutes Brennholz ab- geben, ſo muß allerdings bey der Taxe auch hierauf mitgeſehen, und nach der Größe des Waldes) wieviel jährlich von dieſer Art des Brennholzes geſchlagen werden könne, beur- Fheilet werden, DS„232 Warum, bey Taxirung des H7aſtholzes, auch zugleich darauf, ob ein gemugſamer Zuwachs von allen Zeitaltern vorhanden ſey, geſehen werden müſſe. Bereits 8. 203. iſt bey Gelegenheit der Obſtgärten, der allgemeine Saß", daß bey Veranſchlagung fruchttragender Bäume nicht allein auf ihr Alter und geſunden Zu- ſtand, ſondern auch darauf, ob ein genugſamer Zuwachs von faſt allen Zeitaltern vorhan- den ſey, geſehen werden müſſe, exwähnet, und ſind die dabey zum Grunde liegenden Ur- ſachen angeführet worden. Eben dieſer Saß findet auch bey der Abſchäzung der Maſthölzer ſeine vollfomme- ne Anwehre. Denn da bey der Taxe ein immerwährender Ertrag veſtgeſeßet werden ſoll, ſo fann ſolches unmöglich geſchehen, wenn nicht die zu taxirende Sache von ſolcher Be- ſchaffenheit iſt, daß ſie dieſen Ertrag immerwährnd liefern kann, ſondern nach einem ge- wiſſen Zeitverlauf entweder ganz und gar aufhöret, oder doch gar ſehr geſchwächet wird. Die Eichen umd Büchen, beſonders die erſten, ſind zwar unter allen Holzarten die dauerhafteſten. Jnzwiſchen kömmt ihre Zeit, wo ſie abſterben, und zum Früchtetra- gen untüchtig werden, dennoch heran, und öfters geſchiehet ſolches, wegen der vielen Zu- fälle, denen faſt alle Baumarten unterworfen ſind, frühzeitiger, als es ſonſt die Natur erfordert. Mit Einem Worte, es gehen, wie bereits in dem vorſtehenden 5. erinnert worden, in großen Maſthölzern alle Jahre eine Menge von Maſttragenden Bäumen ab. Wenn dieſe nun nicht immer wieder durch einen jungen Zuwachs erſeßet werden, ſo iſt es ganz- natürlich, daß die Maſt von Zeit zu Zeit weniger werden, und zuleßt gar aufhören müſſe. Eine ſehr nöthige Anmerkung für die Taxations- Commiſſarien iſt es daher, daß ſie bey Abſchäßung der Maſthölzer hauptſächlich ihr Augenmerk mit dahin zu richten ha- ben, ob auch-von allen Zeitaltern der gehörige Zuwachs vorhanden ſey. Jc< verlange wohlbedächtig einen Zuwachs NB. von allen Zeitaltern, indem die Sache mit einem bloßen jungen Aufſchlag von einigen wenigen Jahren nicht abgemachet iſt, Denn allen Mmm 2 Sach- 460 Zweytes. Sach- und Forſtverſtändigen iſt bekannt, wielange Zeit eine Tiche, ehe ſie zu ihrer Voll- fommenheit fömmt, und zum Maſttragen tüchtig wird, erfordere. Wenn. nun nicht von allen Zeitaltern ein Zuwachs in. den Maſthölzern vorhanden iſt, ſo müſſen durch den jähr- lichen Abgang der tragenden Bäume in einev ſo langen Zeit in dem Ertrage nothwendig anſehnliche Lücken entſtehen, ehe der junge Aufſchlag zu ſeiner Reife gedeihen kann. Finden ſolchemnach die Tarations- Commiſſarien den Zuwachs der Maſthölzer nicht in der vorbeſchriebenen Ordnung und Zuſtande, ſo haben ſie ſolches wohl in Erwä- gung zu ziehen, und den Ertrag der Maſt darnach billig zu mäßigen. Gewiſſe beſondere Regeln hierunter vorzuſchreiben, iſt wegen Verſchiedenheit der Fälle unmöglich. Die GAREN muß. ſolches mit Zuziehung der Forſtverſtändigen ſelber zu arbitriren bemü- et ſeyn. 07 2B 9 Ts Von dem lebendigen Zolz, was darunter verſtanden werde, und auf was vor Weiſe es am bequemſten-abzuſchätzen ſey. Das ſogenannte lebendige Holz gehöret ebenfalls mit zu den Holzarten, welche nach Verſchiedenheit der Lage eine beträchtliche Abnußung liefern, und deren jährlicher Ertrag mit wenigen Schwierigkeiten beſtiimmet- werden kann. Zu dem lebendigen Holz werden Birken, Erlen und allerhand Arten von Strauch- werk gerechnet, und den Nahmen von lebendigen Holz führet es deshalb, weil, nachdem es abgehauen und genußet worden, nach Verfließung einiger Jahre immer wieder von neuen zuwächſet, und zum Gebrauch tauglich wird. Die Zeit, in welcher ſolches wieder zuwächſet, iſt nicht allenthalben einerley, ſon- dern es kömmr dabey ſehr viel auf die Güte des Bodens an. Auch wachſen die Elſen und das fleine Strauchwerk ſchneller zu, als die Birken. Wo dieſe Holzart einen guten Grund hat, können die Erlen alle 12 bis 14 Jahre, die Birken alle 16 bis 18 Jahre, und das kleine Strauchholz alle 5 bis 6 Jahre, wieder genußet und von friſchen gehauen werden, Iſt. aber der Boden ſchlecht, ſo-muß zu der vorhin, beſtimmten Zeit noch Ztel hinzu geſeßet werden. Aus den Erlen und Birken werden Klaftern geſchlagen, aus dem Strauchholz aber Reißig-Gebunde gemacht.[ In den Marken und Pommern, wo ſchon ohnehin ein Ueberfluß von Brennholz vorhanden, wird dieſe Art von Holzwirthſchaft wenig geachtet, und wenigſtens nicht in der gehörigen Ordnung betrieben.- In Gegenden aber, wo dev Holzmangel herrſchet, und. beſonders in Schleſien, gewährer dieſe Holzart an manchem Orte eine ſehr wichtige Einnahme. Jn eben ſo viel Haue, als zu dem neuen Anwachs dieſes Holzes Jahre erfordert werden, wird der ganze Umfang des Holzes eingetheilet, und ein ſolcher Hau beſtimmet die jährliche Abnußung davon. Jſt z. B. ein Erlenbuſch von der Beſchaffenheit, daß- die Erlen alle 12. Jahre wieder von neuen zuwachſen, ſo wird der ganze Buſch in 12 glei- k. Daß hierzu nur dasjenige Holz gehöre, was weder zum Kaufmanns8gut, no< auch zu Bau- oder Nußholz tüchtig iſt, begreifet ein jeder von ſelbſt.. Umgefallene, un- geſunde und wegen Alters abgeſtorbene Bäume ſind es eigeytlich, wach welchen die Men- ge des Brennholzes beſtimmer werden kann. Da. aber nicht alle Arten von Holz bey der Feuerung gleiche Dienſte chun, ſondern das Tichene, Büchene, Elſene und Birkene vor dem Fichtenen und Kiefernen einen gro- ßen Vorzug hat, ſo ergiebet ſich hieraus, daß auch bey dem Brennholz eine innere Güte Statt habe, auf welche die Taxations-Commiſſarien in verſchiedenen Fällen, beſonders aber bey Beſtimmung der Preiſe, ſehen und einen billigen Unterſcheid machen müſſen. 5; 23256. Daß bey dem Brennholz zuvörderſt dasjenige, was zur Wirthſchaft nöthig iſt, abgerechnet verden müſſe, und warum deshalb für ein jedes Wirthſchaftsgeſchäfte gewiſſe Sätze veſtzuſezen, nöthig iſt. Das Brennholz gehöret in einer jeden Landwirthſchaft zu den nothwendigſten und utentbehrlichſten Wirthſchaftsnothdurften. Wiäe viele Beſchwerlichfeiten durch den Man- gel deſſelben verurſacher werden, iſt jedermann bekannt, und ein Landgut, dem es aft dem benöthigten Brennholz fehlet, verlieret dadurch, wie ich bereits in dem erſten“Zauptſtük, 6. 39. erwieſen habe, an ſeinem ſonſtigen wahren Werthe ſehr viel. An den Verkauf des Brennholzes kann alſo wohl nicht eher gedacht, noch deshalb etwas Gewiſſes veſtgeſeset werden, bis nicht vorher das zur Wirthſchaft Benöthigte ab- gezogen worden. Es gehet aber hierunter an denen Orten, wo ein Ueberfluß an Holz iſt, gemeinig- lich ein ſchr großer Misbrauch vor, und ohne Noth wird eine Menge deſſelben, unter dem Vorwande daß es zur Wirthſchaft gebrauchet werde, recht liederlich verſchwendet. Und wäe will überhaupt ein Taxations- Commiſſarius die Wirthſchaftsnothdurft des Brenn- holzes richtig beſtimmen, wenn er nicht vorher, wie viel zu einem jeden Wirthſchaft8ge- ſchäfte gebrauchet werde, unterrichtet iſt, An Ausmittelung dieſer Holzwirthſchaftsnothdurften, iſt meines Wiſſens. bisher noch nicht gedacht worden. Site ſind alſo jederzeit unbeſtimmt geblieben, und bloß auf die Discretion der Wirthſchaftsbedienten angekommen. Da ſie aber aus vorangeführten Ur- ſachen unumgänglich nöthig iſt, ſo wird, einen, Verſuch davon zu wagen, vielleicht nicht gänzlich ohne Nuten ſeyn. Wenigſtens werden diejenigen, ſo mit den Taxations8geſchäf- ten umgehen, einigermaßen einen Leitfaden daran haben, wenn ſie auch gleich, wegen Verſchiedenheit der Umſtände, in manchen Fällen eines und das andere darunter abän- dern müſſen., 6. 237. von den Sätzen, die bey einem jeden Wirthſchaftsgeſchäfte wegen Hes Brennholzes, an Orten, wo ſolches nicht übermäßig rar und theuer iſt, anzunehmen ſind, Ich ſeße abcr hierbey voraus, daß dagjenige, ſo ich hiervon ſagen werde, ſich nur von ſolchen Gegenden verſtehet, wo eben fein Mangel an Holz iſt, ſolches auch ei über- Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1c- 463 übermäßigen Preiſe ſtehet. Denn an denen Orten, wo das Holz überhaupt rar und heuer iſt, und daßer bey deſſen- Verbrauch eine beſondere Sparſamkeit beobachtet werden muß, als z. B. im Magdeburgiſchen und Halberſtädtiſchen, würde das zu den Wirthſchafts- nothdurften auszuſeßende Holzquantum ſehr ſtarf gemäßiget werder: müſſen.|M MOA ; Ferner iſt hierbey zu erinnern, daß die eigentliche Herrſchaftliche Hölz-Conſum- 1, 0400 tion, aus den mehrmahl angeführten Gründen, bey der Berechnung des zur Wirthſchaft 8/0 04 nöthigen Brennholzes, nicht mit in Betracht gezogen werden könne, indem ſolches bey| 14 Gutsbeſißern, die entweder wegen ihres Standes, oder wegen einer ſtarken Familie, viele pi Zimmer heizen, und- eine ſtärfe Küche halten müſſen, den Holzertrag gar ſehr vermin» jap deen würde. 4.00 Nur dasjenige', was für dew Wirchſchafter' and das Geſinde theils zum Kochen 11798[9 und Backen, und theils zum Einheizen, auch, wo Braukrüge vorhanden ſind, zum Dar-(1 MM] ren, Brauen und Branntweinbrennen, imgleichen zur Zubereitung des Brühfutters für 14:4 das Vieh, erfordert wird, kann als zur würklichen Wirthſchaftsnothdurft gehörig. angeſehen| und in Abzug gebracht werden. 1410 Dieſes vorausgeſeßet, mögte die wirthſchafeliche Nothdurft an Brennholz. folgen- vergöfſſtallt zu beſtimmen: ſeyn. 1) In die Küche zur Zubereitung der nörhigen Speiſen für den Wirthſchafter und 149] das Geſinde, können gerechnet werden monathlich eine Klafter, und alſo auf das ganze| 16008 Jahr 132 Klaftern.; 0,0 2) Zur Heizung der Geſindeſtube rechne ich des Winters, und ſo lange das Ein-"hn heizen nothig iſt, alle r4 Tage 1 Klafter, worunter auch das Caminholz, ſo das Geſinde„ANN des Abends ebenfalls nicht entbehren kann, mit begriffen iſt. Da nun das Einheizen 4 höchſtens von. der Mitte des Oktobers angehet', und bis zur Mitte des Aprils fortdauert, 114 0401 dieſer Zeitraum aber 26 Wochen beträget, ſo werden jährlich hiezu x3 Klaftern- erfordert, 104 3) In Anſehung des Wirchſchafters und ſeiner Frau, kann wohl nicht verlanget ji| werden, daß. diefelbe ihre Wohnung mit in der Geſindeſtube nehmen ſollen. Sie müſſen ASNUM dahei ebenfalls ein beſonderes Zimmer geheizt bekommen, und hierzu werden gleichmäßig, jährlich 13 Klaftern erfordert. 4) Auf ein jedes Gebäce von 8 Scheffel, kann man mit gutem Fuge eine halbe Klafter Holz rechnen. CEs- darf daher nur ein Ueberſchlag von dem Getreide, ſo das Ge- finde nebſt den: Wierhſchafter und ſeiner Frau zur Bröderey gebrauchet, gemachet, und 1] folches nach Gebäcken von 8 Scheffel, indem man wohl ſo leicht in feiner Landwirchſchaft 4) weniger auf einmal backer, eingetheilet werden., ſo wird ſich daraus die Anzahl der hierzu jj: benöchigten Klaftern. von ſelbſt ergeben. 004 5) An Orten, wo eine Braugerechtigkeit zum Verſchank vorhanden iſt, wird da- 0,118 zu, beſonders wenn die Brauerey: ſtark iſt, viel Holz. erfordert, und es können deshalb ganz füglich folgende Säße angenommen werden:'P 2). Far jeden Winſpel Malz. zu darren, eine Klafter. 060 b) Für jedes Gebrau Bier 3 8 Scheffel, eine halbe Klafter. u 11) e) Für jeden Scheffel Branntwein abzubrennen, x Klafter. 6) Auf Landgütern, wo ſtarke Kuhmelkereyen befindlich ſind, gehet auch theils zu bem Brühfutter und theils zu dem Käſemachen„ ingleichen bey täglicher aut A 464 Zweytes Hauptſtüu>, Milchgefäße, viel Holz darauf. Wenn die Kuhmelkerey über 30 Stü würklich melfender Kühe iſt, ſind zu dieſem Ende jährlich 8 Klaftern, iſt ſie aber unter 30 Stücken, 6 Klaf- tern auszuſeßen.-? Es iſt bekannt, daß nicht alle Holzarten in der Feuerung gleiche Würkung hun. Das Eichen-, Büchen-, Elſen- und Birkenholz, giebet bekanntermaßen eine weit größere Hizze von ſich, als das Fichtene und Kieferne. Ganz natürlich iſt es daher, daß von den leßtern mehr als von den erſtern gebrauchet werde. Bey meinen vorgeſchlagenen Säßen habe ich angenommen, daß die ganze jährli- . iſt es auch gleich ſonſt die gehörige Stärke hat, billig ein großer Unterfcheid zu njachen. Nachdem dieſes. alles durch die gewiſſenhafte Anzeige der Forſtverſtändigen veſte ſtehet, ſo iſt es, wie bey allen andern Holzarten, die Pflicht der Tarxations- Commiſſion, auch hier einen billigmäßigen immerwährenden Preiß zu beſtimmen. Daßſolcher ebetn- falls, theils nach der Lage des Orts, und theils nach der innern Güte des Holzes, einge- richtet werden müſſe, verſtehet ſich von ſelbſt. : In den Landesherrlichen Forſtreglements, ſind bereits gewiſſe Holzpreiſe veſtgeſe- ßet.. Da nun ſelbige nicht allein unſern gegenwärtigen Zeiten angepaſſet, ſondern. auch aus den oben angeführten"Gründen eine künftige Minderung derſelben nicht wahrſcheinlich iſt, ſd' fehe ich nicht ab, warum man nicht dieſe, von dem Landesherrn veſtgeſebte Preiſe, auch. bey der Veranſchlagung adelicher Güter annehmen, und zum Grunde legen wolle: Sollte jedoch das. Bauholz auf dem zu taxirenden Landgute von ſchlechterer Art, als inden Landesherrlichen Forſten ſeyn, ſo verſtehet ſich von ſelbſt, daß auch der Preis darnach gemäßiget, und herunter geſeßet werden. müſſe. CG 112434 Warum an einigen Orten, wegen des fehlenden Abſatzes, ein Theil von dem Bauholz abzuziehen, und nur blos als. Brennholz: anzurechnen ſey. Der Abfſaß. des Baxuholzes iſt auch. nicht an allen Orten. gleich ſtark, und es giebet Landgüter“, derem Beſißer, weil alles in der ganzen Gegend mit Holz verſehen. iſt, wohl einige Jahre warten müſſen, ehe: ſie einige Schocf von ihrem häufigen Bauholz loß wer- den können. Was aber hilſt einem Eigenrhümer ſein reicher: Vorrath. von dieſer Waare, wenn es ihm, ſelbige gehörig ins Geld zu ſeßen, an Gelegenheit fehlet? In dergleichen. Gegendemw iſt es eine natürliche Folge, daß ein großer Theil des - ſonſt ſchönſten Bauholzes, weil es nicht zu rechter Zeit verfaufer werden kann, überſtändig und zum Bauen untauglich wird, dergeſtallt, daß es. nur bloß. zu: der Claſſe des Brenn- holze8 zu rechnen iſt. Die Tarations- Commiſſarien haber daher die Umſtände wegen des Abſaßes bey dem Bauholz ſehr ſorgfältig zu prüfen, und in Betrachtung zu ziehen. Denn ein Eigen- fhümer, der auf den Verkauf ſeines Bauholzes viele Jahre warten muß, iſt einem andern, ver ſeiches zu allen. Zeiten, wie man zu ſagen pflegt, reißend loß werden kann, nicht gleich zu ſeßen. Und ein ſolcher Gutsbeſißer-kann in der That nicht ſo viel Bauholz, als der Wald würflich-bringet, nußen. folglich auch nicht das ganze vorhandene jährliche Quan- cum zum Ertrage für voll angenommen werden, ; Auf den mehrern oder wenigern möglichen. Abſas- iſt hierbey ebenfalls zu ſehen. An denen Orten, diz allenthalbenmit Waldungen umgeben und von großen Städten entfer- net ſind, auch feine flößbare Gewäſſer, um ſich vermittelſt derſelben einen Abſaß zu ver- ſchaffen). in der Nähe haben, wird es die Billigkeit erfordern ,. daß die-Hälfte: von dem Bauholz, welches ſonſt jährlich verkfaufet werden könnte, zum Brennholz.gerechnet,. und daſelbſt mit in Anſchlag gebracht' werde. Iſt aber der Abſaß nicht gar zu ſchlecht, oder das zu“ kaxirende Landgut lieget an ſchiffbaren Flüſſen, auf welchen das vorrächige Bauholz nach, entfernten Orten gebrachtwerden, kann, ſo bin. ich, der unvorgreiflichen Gedanken, daß es Von den kandwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 469 es gentgſeyn würde, bey dieſen Umſtänden das jährliche Bauholzquantum aufein Drittel'zu mäßigen„- und ſo viel davon zum bloßen Brennholz zu ſchlagen. Denn wenn auch an vergleichen Orten das ſämmtliche Bauholz zu verſchiffen und zu verlooſen möglich wäre, o erfordert ſolches doch viele Köſten, welche die Käufer von dem Preiſe abzuziehen nicht exmangeln. Es muß alſo auch ſchon blos in dieſer Abſicht eine Mäßigung hierunter ge- ſchehen. -»„244.;: Wie bey Abſchätzung eines Waldes, der blos aus jungen: Zuwachs beſtehet, zu verfahren. ſey. Eben dasjenige, was bereits 5, 232» bey dem Maſtholz wegen des nöthigen Zute wachſes an Holze erinnert worden, findet auch bey allen andern Holzarten und Waldungen: Fakt. Die Urſachen davon ſind überall einerkey, und: geſchicfte: Forſtverſtändige,, fönnen fein. immerwährendes jährliches Holzquantunr angeben, wenn nicht. ein genugſamer Zu“ vachs, wodurch das jährlich Abgeſtammte wieder erſeßet wird, vorhanden iſt.. Allein, es giebet Wälder, welche bloß ausjungen Zuwachs beſtehen, und'woraus gegenwärtig noch gar fein Nußen gezogen: werden: kann. I< habe hiervon: in meiner Nachbarſchaft ein offenbares Beyſpiel, au einem ebenfalls zur gerichtlichen Taxe gediehe- nen Landgute, bey welchem ein mehr als' 1.000 Morgen in ſich haltender Wald befindlich iſt, woraus aber gegenwärtig nicht die geringſte Nußung genommen werden kanu, inden?: derſelbe bloß aus dem ſchönſten jungen Holze/ welches aber erſt nach 39 bis 40. Jahren brauchbar wird, beſtehet: Wie-ſollen ſich nun. die Taxations-Commiſſarien bey derglei- 68, 244. und 245. bey Gelegenheit der Stell- und Rade- macherarbeiten, das Nöthige umſtändlich nachgewieſen, als worauf ich mich lediglich be- zogen haben will. Die Waldungen ſind öfters von ſolcher Beſchaffenheit, daß daraus jährlich eine Menge von Nugtholz verfaufer werden könnte. Allein, es fehlet an Käufern, wie ſolches denn das. gewöhnlichſte. Schickſal der größeſten Wälder zu ſeyn pfleget. Denn, wenn man die Sache recht genau in Erwägung ziehet, ſo würden wir faſt gar keine große: Wal- dungen mehr haben, wenn nicht der Mangel des Abſaßes ſie vor den Ruin, der den an- dern wiederfahren iſt, behütet und ſicher geſtelles hätte. Dieſes nur im Vorbeygehen er- „innert, ſo iſt im. übrigen in ſolchen Fällen, wo es an den gehörigen Abſaß fehlet, an Nuß- holz nicht mehr, als was nach den Umſtänden der Lage jährlich ſicher verfaufet werden kann, in Anſchlag zu bringen, und das vorige bloß als Brennholz anzurechnen. Schliet- und Lattſtämme, wozu gemeiniglich der ſchönſte Mittelzuwachs des Ficht- holzes- genommen wird, zu verkaufen, iſt an und für ſich ſehr bedenflich, indem dadurch dem Walde. auf künftige Zeiten ein ſehr wichtiger und empfindlicher Schade geſchiehet. In den Königl. Preußiſchen Forſten: iſt aus dieſer vernünftigen Urſache der Berkauf an Schliet- und Lattſtämmen ſchön ſeit einigen Jahren gänzlich unterſaget. geweſen. Die Taxations-Commiſſarien haben daher ſowohl ſelber zu prüfen, als auch durch die adhibirte Wirthſchaftsverſtändige auf das genaueſte unterſuchen zu laſſen, ob in dem zu tarirenden Walde wirklich ein ſolcher Ueberfluß von jungen: Holze vorhanden ſey, daß davon jährlich etwas gewiſſes verfaufet werden könne, und müſſe. Denn es. iſt hiebey- zu merken, daß bisweilen, beſonders wenn der Grund gut.iſt, und das Holz zu dicke ſte- her, es nothwendig wird, eine gewiſſe Anzahl davon, um dem andern mehrLuft und Plaß zu verſchaffen, weg zu nehmen. Da: man-abey zu unſern Zeiten dergleichen an Zuwachs reiche Wälder ſehr ſelten antrift, ſo iſt dabey mit der äußerſten Behutſamfeit zu verfah- 4.(6 man nicht, um eines- kleinen Vortheils willen,, den ganzen Wald in Ge- ahr ſeße. Auch muß hiebey zugleich darauf Rückſicht genommen werden, ob die angenom? mene Einnahme von Schliet- und Lattſtämmen auch beſtändig fortdauren, und einen im“ merwährenden Ertrag gewähren werde. Der Wald kann vielleicht zur Zeit der Tare ei- nen Ueberfluß hievon haben. Allein, iſt man auch ſicher, daß ſolches zu. allen Zeiten. ſo“ ſeyn, und dev Aufſchlag immer ſo die, daß ihn zu lüften und-auszuhauen nöchig wäre, gerathen werde? Die Beſchaffenheit des Bodens,. den der Wald. hat, rräget. hiezu vielbey, indem man in einem ſtarfen Grunde jederzeit einen difern Aufſchlag als in einem ſchlech- kern antreffen wird. Jnzwiſchen iſt doch die Sache immer ungewiß, indem auch der beſte" Boden, eben ſo wis es bey denz Getreidebau geſchieher, zuleßt im Holzbringen. erſchöpfet. werden kann. Ich: NGEN 7 Ve 472 Zweytes Hauptſtück. Ich geſtehe es gar gerne, daß ich, wenn ich ein Taxations-Commiſſarius wäre, um hierunter ſicher zu gehen, für die Schliet- und Lattſtämme lieber niemahl etwas zum Ertrag bringen, wenigſtens ſolches ſehr mäßigen würde. In Gegenden, wo die Wal- dungen ohnedem ſchon ſehr mitgenommen ſind, iſt es gar nicht rachſam, und an Orten, welche einen Ueberfluß an Holz haben, wenig beträchtlich. Eben eine ſolche Beſchaffenheit hat es auch mit den Hopfen- und Bohnenſtangen, indem deren Verderben und übermäßiger Verbrauch ebenmäßig das Verderben des gan- .zen Waldes nach ſich ziehet. Zehnter Abſchnitt. "Von Glaßhütten, Eiſenhammern, Pech- oder Theerhütten, Kalk: und Ziegel: Ofen, auch Pottaſchſiedereyen, und Kohlenſchwelen, und deren Abnußung. H. 248. Daß die zu dieſem Abſchnitt gehörige Abnutzungs- Rubriken nur hauptſächlich an ſolchen Orten, wo ein Ueberfluß an Zolz vorhanden, nutlich ſind. Die:n der Rubrik dieſes Abſchnitts bemerkte Gegenſtände ſtehen inegeſammt mit der Holzabnußung in einer gewiſſen Verbindung: Denn nur allein an denjenigen Orten, wo ein Ueberfluß von Brenn- und Lagerholz vorhanden iſt, finden ſolche Statt. Cben des- halb weil dieſer Ueberfluß ſonſt nicht ins Geld geſeßet werden kann, ſind dergleichen Um- ſaßmittel nöthig, wie ich bereits in demerſten Zauptſtü> 6.44. vorläufig angezeiget habe. Es gehet zwar an, und wird auch nicht ganz ohne Nußen ſeyn, wenn Eiſenham- mer, Kalk- und Ziegelofen, auch an ſolchen Orten, wo die dazu nöchigen Materialien vorhanden, dazu aber fein eigenes Holz, oder doch wenigſtens nicht in Ueberfluß vorhan- den iſt, angeleget werden können, auch gewiſſermaßen, um dieſe Rubrik nicht gänzlich ſchlafen zu laſſen,.angeleget werden müſſen. Allein, der-Nußen davon wird niemahl ſo beträchtlich, als bey dem Ueberfluſſe des Holzes, ſeyn. Denn hier ſtiften dergleichen Wirth- "ſchaftsrubrifen einen doppelten Vortheil. Einmahl gewähren ſie.den. in der Zubereitung der Materialien ſelber liegenden Nußen. Demnächſt aber ſind ſie ein ſicheres Mittel, den keinen Abſaß findenden Ueberſluß des Holzes ins'Seld-zu ſeben. S.- 249 Was bey der Ausmittelung des Ertrages von dieſen verſchiedenen Wirthſchaftstheilen, zu beobachten ſep. Dem ſey nun wie ihm wolle, ſo wird wegen der Augmittelung dieſer in rubrica bemeldeten verſchiedenen Wirthſchaftstheile in Anſehung ihres Ertrages, die Sache um ſo weniger e:nen Zweifel haben, als alle dieſe Anſtalten an den mehreſten Orten verpach- tet zu ſeyn pflegen. Es dürfen daher nur von den Taxations-Commiſſarien die Contrakte der Pächter abgefordert, und bey der Beſtimmung des Ertrages zum Grunde geleget werden. Sollte es noch hie und da Landgüter geben, auf welchen dergleichen Wirthſchafts- theile nicht unter eine gewiſſe Pacht, ſondern unter eigener Adminiſtration ſtünden, D . glaube Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 2. 493 glaube. ich,'daß man durchgehends nichtärren würde, wenn man tel des jährlichen Ein- fFommens davon auf das Holz und die Koſten, ztel aber auf die Ausbeute der Materialien ſelber rechnete; und daher die lebtere- nur zum wahren Ertrag" auſeßte, indem das Holz- bereits an ſeinem Orte in Anſchlag gebracht wird.; Inzwiſchen iſt nicht zu leugnen, daß dieſe verſchiedene Abnußungsrubrifen nicht von gleichen reichen Betrage ſind, ſondern unter denſelben eine vor der andern den Vor- Ng Hat. j[2; An Auch träget zu ihrer mehrern oder wenigern Nußbarkeit die Menge und Güre der Materialien, ingleichen in Auſehung des Abſaßes, die Lage des Orts ſehr viel bey. Hierunter alſo gewiſſe allgemeine Regeln zu geben, iſt faſt unmöglich. Finden die Tarations-Commiſſarien dergleichen Wixthſchaftsrubrifen nicht verpachtet, ſo müſſen ſie ſich. ſchon die Mühe geben, derxeu. Ertrag-auf das genaueſte ſelber zu-unterſuchen, und dabey nicht allein alles dasjenige, was ſchon vorhin in Anſehung, der Güte der Materia- lien und. des Abſaßes erinnert-worden, fondern auch die dazu nothige Koſten ſorgfältig und auf das-genaueſte erforſchen, und.alsdenyn den Ertrag derſelben beſtimmen. VN EN Ohne den dazu erforderlichen. Veberfluß-an Solz, iſt dergleichen Wirthſchaftsgewerb ; in Anſchlag zu bringen, nur ſehr ſelten rathſam.' - Zu einer Hauptregel mag hiebey angenommen werden, daß man dergleichen An- ſtalten und Wirthſchaftsnußunget nicht leicht als würklich nußbar in Anſchlag bringe, wenn nicht das dazu benöthigte Holz in Ueberfluß vorhanden iſt. Denn bey deſſen Er- mangelung pfleget felten ein wahrer Vortheil damit verknüpfer zu ſeyn, vielmehr lehret es die Erfahrung, daß öfters anſtatt des angehofren Nußens ein oſfenbarer Schaden daraus entſtehet.';; Inzwiſchen iſt auch dieſe Regel nicht ohne Ausnahme. Denn wenn die zur Be- treibung dieſer Wirthſchaftsrubriken erforderliche Materialien, beſonders an Kalfziegel- und Eiſeuerde, in dem größeſten Ueberfluſſe und beſten Güte vorhanden ſind, die Lage des Orts auch von der Beſchaffenheit iſt, daß. der genugſame Abſaß der daraus entſtehenden Produkten feinen Zweifel hat, ſo mögen auch bey mangelnden Holze dergleichen Wirch- ſchaftstheile nicht gänzlich übergangen, ſondern ebenfalls in Taxe gebracht werden... Der beſſere und bequemere Abſaß wird vielleicht die Unbequemlichfeit wegen des baar zu bezah- lenden Holzes öfters gar reichlich erſeßen.. Ueberhaupt läſſet ſich hierunter nichts gewiſſes vorſchreiben noch beſtimmen. Die den Tarations-Commiſſarien eigene beywohnende Klugheit und Vorſicht muß hierunter alles wohl prüfen, überlegen, und nach Befund der Umſtände das beſte wählen.| GI 5 Tv Daß dabey hauptſächlich auf den Vorroth der V7aterialien, und ob dieſelben auf immer? während zureichend ſind, zu ſehen, und bey deren"Ermangelung dergleichen Wirthſchaftstheile nur zu einem mäßigen Capital anzurechnen. Eine unumſtößliche Wahrheit aber bleibet es bey dieſem allen, daß, wie ſchon in dem erſten Zauptſtü> 5, 44. ausdrücflich erinnert worden, jederzeit auf die vorhandene Decoy, For, 1, Theil, O99 Menge 374 Zweytes Hauptſtück, Menge der Materialien, und ob ſolche auf immerwährend zureichend ſeyn mögten, geſe: hen werden müſſe. Man findet wohl an verſchiedenen Orten eine Menge von Ziegelerde und Kalk- ſteinen oder Kalkmergel, Es iſt dieſer-Vorrach vielleicht auf 20 und 30 Jahre hinrei- erbaues erfordert, oder ſolches mit dieſem Futterungsmittel nur ſehr ſparſam und dürftig verſorgen will. Diejenigen, die ſo handeln, verurtheile ich ſel- ber zu einer ewigen Verbannung aus der Claſſe guter und rechter Landwirche, Allein, die. Umſtände eines zu kaxirenden Landgutes können von der Beſchaffen- heit ſeyn, daß ein verhältnißmäßiger Viehſtand reichlich ausgefuttert wird, und dennoch von dem gewonnenen Heu.zum Berfauf übrig bleibt. Und. dieſes 4ſt der Fall, wovon ge- genwärtig die Frage iſt.; Eben ſo wie an vielen Orten der Umfang des Aferbaues größer iſt, als er es nach dem Verhältniß der Hütung und des Wieſewachſes ſeyn ſollte; eben ſo giebet es auch Landgüter, auf welchen der Wieſewachs und die Hütung größer iſt, als es das Verhält: niß des Ackerbaues erfordert. Güter von der leßten Art ſid zwar, ich geſtehe es gar gerne, ſeltener, als die von der erſtern. Juzwiſchen gieber es doch dergleichen würklich, und beſonders an allen großen Ströhmen und Flüſſen wird man Beyſpiele davon antreſſen. So unwirthſchaftlich es gehandelt iſt, wenn man dem Vieh das reichliche Heu- furter, um ſelbiges zu verkaufen, entziehet; eben ſo ungereimt würde es ſeyn, wenn man ſeinen ganzen Heuüberfluß, ohne Ziel und Maaß zu halten, einer wegen des eingeſchränk- ten Aerbaues nur mäßigen Heerde vorwerfen, und damit verſchwenden wollte. Nur in ſo weit, als der Viehſtand zur Unterhaltung des Aerbanes nothwendig iſt, fann derſelbe für würklich nußbar angeſehen werden, und deshalb dabey feine Spar- ſamfeit Statt haben. Außer der Rückſicht auf den Aerbau aber wird derſelbe, wenn man das dazu benöthigte Futter dagegen in Rechnung bringet, wohl wenigen Nugen ſtif- ten. Jh muß aufrichtig geſtehen, daß ich, gewiſſe durch eine vorzügliche Lage ausgge- zeichnete Gegenden ausgenommen, überhaupt der Meynung bin, daß einen ſtärfern Vieh- ſtand, als es das Verhältniß des Ackerbaues nochwendig machet, zu halten, nicht wirth- D00 2 ſchaftlich 476 Zweytes Hauptſtück. ſchaftlich gehandelt, ſondern das überflüßige Heu zu verkaufen weit beſſer gethan ſey. Cs gewähret dieſes nicht allein eine weit ſichere Einnahme, ſondern es iſt auch damit nicht ſs viele Gefahr, als man bey faſt alien Vieharten auszuſtehen hat, verknüpfet. S4 254. Daß- alles dasjenige Zeu, was nicht zur reichlichen Ausfutterung eines verhältnißmäßigen Viehſtandes gebrauchet wird, als zum Verkauf übrig, in Anſchlag zu bringen, und was. bey deſſen Ausmittelung für Grundſätze zu beobachten. Ein, nach meiner Einſicht, unumſtößlicher Saß iſt es daher, daß alles dasjenige Heu, welches nicht zur reichlichen Ausfutterung des verhältnißmäßigen Viehſtandes er- forderlich iſt, als zum Verkauf übrig zum baaren Ertrag gerechnet, und in Anſchlag. ge- bracht werden müſſe. Damit nun die Taxations: Commiſſarien mit Ueberzeugung und Zuverläßigfeit, ob und wie viel auf dem zu taxirenden Landgute an Heu zum Verkauf übrig ſey, beurthei- ken und veſtſeßen können, ſo werden dabey, um die Sache ordentlich abzuhandeln, folgen- de 4 Punkte zu beobachten, und gehörig auseinander zu ſeßen ſeyn. I. Da die Größe und der Umfang des Wieſewachſes nach der Morgenzahl ſchon aus dem Vermeſſungsregiſter erhellet, ſo kömmt es nur ferner darauf an, wie viel auf ei- her jeden VTorge ant Zey gewonnen werden könne, und von welcher Beſchaffenheit folches ſey, 2. Demnächſt muß der verhältnißmäßige Diebſtand des Landqutes richtig be: ftimmet werden. 3. Sind zuverläßige Sätze anzunehmen, wie viel ein jedes StüF Vieh jähr- lich 3u ſeiner reichlichen Ausfutterung an Zeu. nöthig habe. 4. Endlich ſind die Preiſe des-Zeues nac<4- der Verſchiedenheit ſeiner innern Gü- te und der Lage des Orts veſtzuſetzen. Unter einer ſolchen Einleitung. wird es nicht ſchwer fallen., wie viel an Heu zum Verkauf übrig, und wie hoch daſſelbe in baarxen Ertrag zu bringen ſey, richtig und zuver- tößig: zu beſtimmen. Gs 2 285 Erörterung des erſten Punkts, die Aysmittelung des Zeuertrages' betreffend,„wobey die air den epſirohm liegende Gegend zum. Bepſpiel angenommen wird. So viel nun den erſten Punkt anbetrifs, ſo hält: derſelbe wiederum zwey Gliedee“ än ſich. Einmahl muß, wie viel auf einer Morge, worunter ich hier abermahl. die ſo- genannte Magdeburgiſche Morge: zu 180 Quadratruthen verſtehe, jährlich. an Heu ge- wonnen. werden könne, und demnächſt, von. welcher: Güte das gewonnene Heu. ſey, aus- gemittelt. werden.. Das. erſte Membrum anbelangend“-, if? es eine allen Wirchſchaftsverſtändigen. be* kannte Sache, daß der Wieſengrund in Abſicht ſeines. Ertrages eben ſo verſchieden, als der Acker, ſey. Eine Gegend: zeichnet ſich hierunter vor' der andern an Fruchtbarkeit aus; und es hält daher, allgemeine Regehr und Vorſchriften hierunter zu geben, ſehr WEr ondern; Bon den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 6. 477 ſondern es muß die Beurtheilung ihrer mehrern oder wenigern Fruchtbarfeit ſchlechter- dings den Tarations-Commiſſarien überlaſſen werden. Da, wie ſchon oben erwähnet, der Fall, daß Heu zum Verfauf übrig wäre, ſich nur gemeiniglich auf ſolchen Landgütern'ereigner, welche an großen Ströhmen und Flüſ- ſen angränzen, fo wollen wir gegenwärtig nur allein bey dieſen Gegenden ſtehen bleiben. Allein auch hier trift man in Anſehung der Fruchtbarfeit in denz Heuſchlage einen großen Unterſcheid an. Die an der Warthe belegene Wieſen tragen. weit reichlicher, als die an der: Neße belegene zu, und eben ſo verſchieden zeichnen ſich auch in dem Zuwachs die Oderwieſeu gegen die an der Warthe liegenden. aus. Wenn die Taxations- Commiſ- ſarien, wie billig, geſchehen ſollte, aus der Nachbarſchaft des zu taryirenden Landgutes ge- nommen ſind, ſo wird ihnen der Ertrag der Wieſen ſchon aus eigener Erfahrung bekannt ſeyn, und werden ſie, deshalb erſt eine weitläuſtige Unterſuchung anzuſtellen, nicht nöthig haben.: 2 Ich ſchreibe dieſes als ein Nachbar von dem Nebſtrohm, und da ich an demſelben ſelber eine ziemliche Anzahl von Wieſen beſiße, ſo werde ich mich auch auf ſelbige, um die Sache durch meine eigene Erfahrung zu erläutern, einſchränfen. Auch hier ſind die Wieſen und Heupläße nicht alle von einerley Gattung. Je näher ſie dem Nebſtrohm liegen, je fruchtbarer und ergiebiger find fie. Eben ſo haben auch die ſogenannte Holländereyen, welche wechſelsweiſe behütet werden, einen großen Vorzug. vor die bloßen Wieſen, denen nur allein eine weitſchichtige Herbſtbehütung zu ſtat- ten fommt. Naſſe Jahre ſind, nach geſchehener Verwallung dieſes Fluſſes, gleichmäßig zufräglicher, als die dürre und trockene. Wir wollen, weil in allen dergleichen, ſo vielen Verſchiedenheiten unterworfenen Sachen, die Mittelſtraße immer die ſicherſte iſt, auch) hier einen Heuſchlag von mittler Güte nehmen, und unſeve in der Erfahrung gegründete Gedanken, was daſelbſt auf einer vorbeſtimmten Morge, ein Jahr dem andern zur Hülfe gerechnet, jährlich an Heu gewon- nen werdenfönne, eröfnen. Wobey ich zum voraus erinnern muß, daß ich dieſe Beſtim- mung nicht nach Fudern, ſondern nach Centnern, weil die erſten gar zu unbeſtimme ſind, einrichten werde. Die an den Nesſtrohm belegene Holländereyen, wenigſtens diejenigen, die zum guten oder Mittelſchlage gehören, ſind insgeſammt zweyſchürig, das iſt, ſie können des Jahres 2 mahl abgeſchnitten werden, wovon der erſte Abſchnitt unter dem Nahmen der REET der zweyte aber unter der Benennung von Yrachmath oder Grummet, be- annt iſt. Dieſes alles vorausgeſeßet, kann ich aus eigner Erfahrung behaupten, daß auf einer ſolchen im Mittelſchläge belegenen Morge Heugrund, ganz füglich jährlich 18 Cent» ner an Heu gewonnen werden könne, wovon ich 12 Centner auf die Vormath, 6 Centner aber auf die Nachmath oder das Grummet, rechne. Die Güte des Heues, als welches das zweyte Membrum ves erſten im vorſtehen- den G. erwähnten, uud von der Taxations-Commißion zu beobachtenden Punktes iſt, läßet ſich durc< den Augenſchein und auch Geruch gar leicht beurtheilen, und es wird ſol- ches erfahrnen Oefonomie- Commiſſarien, zumal wenn ſie die Beſichtigung der Wieſen- pläße, und die Beobachtung, was auf denſelben vorzüglich für Gragarten wachſen, dabey aus O90 3 478 Zweytes Hauptſtück. zu Hülfe nehmen, nicht ſchwer fallen. Da ſich denn von ſelber verſtehet, daß.das Vieh von guten und nahrhaften Heu weniger, als von ſchlechten und magern, gebrauche, VL 25,6- Wie viel eine jede Viehart, nach wirthſchaftlichen Sägen, zu ihrer reichlichen Ausfutterung, jährlich an Zeu nöthig habe, Welchergeſtallt der verhältnißmäßige Viehſtand, als worinn der zweyte, hierbey vor Augen zu habende Punkt beſtehet, geſchehen müſſe, deshalb ſind, bereits in dem'5ten Abſchnitt, in Anſehung aller Vieharten, die nötrhigen Grundſäße und Maaßregeln ange- zeiget worden, und ich ſeße billig voraus, daß die Taations- Commiſſarien auf dem abzu- ſchäßenden Landgute, ſchon dieſes alles gehörig werden beobachtet, und den Viehſtand nach deren Maaßgebung regulivet haben. Es wird alſo nur noh der 3te Punkt, wie viel eine jede Viehart jährlich'an Heu nöthig habe, zu erörtern ſeyn. Jc 6. 95. als unwirthſchaftlich ver- worfen, weshalb auch hieſelbſt kein:Betra
. nöthig haben/ und es mögten alsdenn auf. eine Kuh wohl 18 Centner zurechnen ſeyn. Wollte man aber noch weiter gehen, und die-Sache mit dem Heu auch bey den Kühen bis zur Verſchwendung übertreiben, ſo bin ich verſichert, daß bey einer deshalb anzulegenden Berechnung, ſich dieſes Verfahren eben ſo unwirtöſchäftlich, als bey den Schafey nach- gewieſen worden, zeigen würde. 5. Das güſte und junge Rindvieh hat des Heues nur bloß zu ſeiner reichlihen Lebensunterhaltung nöthig, indem es, ſo wie die melkende Kühe, zur Vermehrung der Milch feine beſondere Nahrungsſäfte gebrauchet. Es kann alſo natürlicherweiſe bey we- nigern Heu beſtehen, wobey ich jedoch dasjenige, was ich bereits bey den Kühen von dem reichlichen Brühfutter und Anbau der Gartenfrüchte geſaget habe, ebenfalls vorausſeße. In dieſem Fall rechne ich alſo auf jedes Stück Güſt- und jung Vieh mehr nicht, als täg- lich 6 Pfund, oder auf deſſen ganze Winterfutterung ohngefähr 7 Centner, bey Erman: gelung des Brühfutters aber x 1 Centner. 6. 126578 Daß aber bey dieſem allen, eine richtige Futterungsordnung und genaue LEintheilung des Zeyues erfordert werde, und deſſen Verſchwendung in den Hiſt nicht wirthſchaftlich ſey. Daß eine Viehart mit den vorhin beſtimmten Säßen reichlich ausfommen, und in dem beſten Stande erhalten werden könne, davon bin ich aus eigner Erfahrung völlig überzeuget, und icherinnere es nohmahl, daß man, um mich dieſes platten in der Wirth- ſchaftsſprache gebräuchlichen Ausdrucks zu bedienen, in das Dieb nicht wehr bereinſte- &eyn müſſe, als man wieder herausbekommen kann. Mancher Wirth wird vielleicht dagegen einwenden, daß er ſeinem Vieh eben ſo viel und wohl noch mehr an Heu ausſeße, und dennoch nicht die gehofte Wirkung davon ſpüre. Dieſes kann wohl ſeyn. Allein erlaube mir, wehrteſter Freund, daß ich dich fragen darf, ob du auch dein Geſinde bey der Futterung gehörig beobachteſt, oder ihnen den freien Willen, darunter zu ſchalfen und zu walten wie ſie wollen, läßeſt. Thuſt dn dieſes, ſo magſt du deinem Vieh noch einmahl ſo viel ausſeßen, es wird dennod) ſchlecht bleiben und wenige Mild) geben. Ohne Beobachtung einer guten und genauen Futterordnung, kann und wird Fein Vieh gedeihen. Dieſes cut mehr als aller Ueberfluß des Futters. I< habe in dem VIten Sttü& des zweyten Bandes der Berliner Beyträge, Abhdl. XVI, 9.:27. S. 135 von dieſer ſo nöthigen Ordnung bey der Eintheilung und Bewahrung des Viehfutters, beſonders des Heues und Strohes, umſtändlich zu handeln Gelegenheit gehabt, als wor- auf ich mich hierdurch lediglich bezogen haben will. Man gehe nur an denen Orten, wo das Geſinde in der Futterung freye Hände har, in die Ställe, ſo wird man öfters mehr Heu hinter und unfer dem Vieh, als in den Krip- pen, antreffen.- Es fehlet nicht an Wirthen, welche ſich darüber freuen, und, daß der Heu- miſt der beſte Miſt ſey, zum Vorwande nehmen. Allein, Ihr irrer, wehrteſten Freunde! Das Heun gehörer in den Leib des Viehes, und nicht in den Miſt. Hierzu iſt es viel zu koſtbar. Will man koſtbaren Miſ? haben, ſo ſireue man Salpeter unter denſelben, Die- ſer wird noch weit mehreye Wirfung chun. Es Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1, 48x Es bleibet ſolchemnach dabey, daß keine Sache mehr koſten müſſe, als ſie einbrin» geit kann, und folglich die Verſchwendung der nach reichlicher Ausfutterung eines verhält- nißmäßigen Viehſtandes zum Berfauf übrig bleibenden Heues kein Werk der wirchſchaft- lichen Klugheit ſey. ave,. 9. 258.; Von den Zeupreiſen, und wie hoch ſelbige in den Sütertaxen durchgehends angenommen werden können. Die Heupreiſe haben mit den Preiſen aller andern Wirthſchaftsprodufkten einerley Sci>ſal, und ſind der Abwechſelung eben ſo, wie dieſe, unferworfen. Auch hat die Lage wie ganz natürlich iſt, einen großen Einfluß darinn. u In den Gegenden:/des Nekſtrohmes, welche wir uns bey der Abhandlung dieſer Materie zum Beyſpiel genommen, ſtehet das Heu, des ſtarken Zuwachſes ohnerächtet, faſt beſtändig in einem höheren Preiſe, als an andern Orten von gleicher Lage. Ver- ſchiedene Urſachen liegen dabey zum Grunde. Cinmahl iſt dieſe Gegend mit vielen kleinen Einwohnern, die man Holländer nennet, und welche ſich dur. auch das auf den urbar zu machenden Brüchern zu gewinnende Heu, ſo viel/ als ſonſt an der Wirthſchaftsnothdurft gefehlet hat, betrage; und nur allein in dieſem Fall, könnte der ganze Heufauf wegfallen. Ueberhaupt iſt es ſehr unzuverläßig, wenn man die Wirch- ſchaftsdinge, ſie mögen“ in die Einnahme oder Auggabe einſchlagen, gleichſam nur in Pauſch und Bogen behandelt. Und ich ſehe nicht ab, warum man nicht bey allen wirch- ſchaftlichen Vorfällen eine genaue Berechnung anlegen, und nach derſelben das Nöthige beſtimmen will? Aus eben dieſem Grunde iſt auch der Vorſchlag unſerer Vorfahren, daß man von einem ſolchen urbar gemachten Bruche nach Abzug der Koſten Ztel oder Xtel des möglichen Ertrages in Anſchlag bringen ſoll, bedenklich. Mir ſcheinet es viel ſichrer zu ſeyn, wenn man die Koſten und den Ertrag genau gegen einander berechnet, und alsdenn dagsjenige, was an Nutung übrig bleibet, in der Taxe auswirft. Weil aber.der künftige Beſißer, da dergleichen Urbarmachungen nicht allemal ſo ſchnell von ſtatten gehen können, undin den erſten Jahren, ehe ſich der Grund des Bruches recht ſeßet und benarbet, die volle Abnußung nicht davon zu erwarten ſtehet, hierbey in dev erſten Zeit zu furz kommen würde, ſo kann zu deſſen Entſchädigung eine Zeit von 12 Jahren, die gewiſſermaßen als Freyjahre anzuſehen wären, angenommen, und folglich ein 12jähriger Ertrag des urbar zu machenden Bruches von dem Capital des taxirten Wer- thes in Abzug gebracht werden. Der reine Ertrag des urbar zu machenden Bruches iſt, z. B. zährlich 45 Rehlr. Solches beträget in 12 Jahren 540 Rthlr. Dieſe werden zur Entſchädigung des künfti- gen Beſißers von dem CapitalS8quanto der Taxe abgezogen. Endlich kann ich nicht unerinnuert laßen, daß die Taxations- Commiſſarien, wenn ſchon vorhin genugſamer Heuſchlag bey dem Gute vorhanden iſt, und alſo das von den ur- bar zu machenden Brüchern zu gewinnende, zum Verkauf ausgeſeßet werden muß., mit vieler Behutſamfeit zu verfahren, und, ob auch würklich ein wahrer Nußen dabey heraus- Fomme, genau zu unterſuchen, Urſache haben. Denn dergleichen Bruchheu fällt gemei- niglic) ſehr grob und mager, und eine Gegend muß ſchon einem ſehr ſtarken Heumangel ausgeſeßet ſeyn, wenn ſich dazu genugſame. Käufer und Abnehmer finden ſollten. We- nigſiens würde der 6. 258. vorgeſchlagene Heupreis, hierbey keine Statt finden können, ſondern gar ſehr gemäßiget werden müſſen. ONZE: Was in der V7ar? und Pommern wegen Veranſchlagung der wüſten und bewachſenen Aecker bisher gebräuchlich geweſen. Ju Anfehung der wüſten und bewachſenen Ae>er, ſoll nach der vorhin angeführ- ten Vorſchrift c. 1. Tir. 20. auf gleichmäßige Weiſe verfahren werden. In Pommern machet man,"nach dem Zeugniß des ſeel. Geheimen Raths von Schweder Tractat von Anſchlagung der Güter Cap. 13. Mewbr, 21. 5. 1. ſegg. einen Unterſcheid zwiſchen wüſten und Heideland. Unter jenem wird gutes Land, welches wegen Mangel der Bejätung ungebauet liegen geblieben, an ſich aber brauchbay iſt, unter dieſem aber ſchlechtes, ſandiges und bewachſenes Land verſtanden. Das Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 26. 485 Das wüſte Land wird nach dem Schwederſchen Anföhren c. 1. Cap. 11. 8. 2, nach ſeinem Abnus, und zwar ſo; als wenn es noch in ſeinem vollen Elle wäre, angeſchla- gen. Bey dem Heidelande aber iſt, wie es c. 1. Cap. 13. Membr, 21. 4. 3. heißet, eitt Unterſcheid zu machen, ob es noch einigermaßen gut, und zu ſaatigen Aer gemachet wer- den könne, ob ob es ganz ſchlecht? Desgleichen, ob es in der Nähe, oder weit abgelegen iſt, und nicht wohl bebauet werden könne? Iſt der Acker gut, auch nicht gar zu weit ent- legen, ſo wird er entweder nach Morgen angeſchlagen, oder es wird die ordinaire Ausſaat in etwas erhöher, dieſe aber nebſt den Koſten, ſo zur erſten Cultur erfordert werden, gus gethan;, iſt das, Heideland aber ſehr ſchlecht und weit'abgelegen, ſo wird es entweder gar übergangen, oder die Schäferey deshalb etwas höher angeſchlagen; Da es aber ſo groß wäre, daß ein ganzes A>erwerk, oder Schäferey darauf geleget werden könnte, ſo iſt auch hierauf allerdings zu reßteetiren. Dieſes ſind die eigenen Worte des ſeel. Zerrn Geheimenraths von Shweder- Nur mit wenigem ſey es mir, hierüber meine Gedanken zu eröfnen, erlaubt. GO. 2625| Warum an denen Orten, wo ſchon vorhin ein Ueberfluß an Acker befindlich iſt, mit Veran? ſchlagung der wüſten und bewachſenen Aecker ſehr behutſam zu verfahren ſey. Da der guößeſte Fehler der meiſten Landgürer darinn beſtehet, daß ſie zu vielen Acker haben, und hierdurch die Aufnahme der ganzen Landwirthſchaft, beſonders aber des Aerbaues ſelber, gar ſehr gehindert wird, ſo mögte man es faſt für ein Staatsverbre- ers zu vermindern als anzuhäufen ſuchen. In dem erſten Bande der Ber- jiner Beyträge, Abhandlung 1V, habe ich hievon umſtändlich zu handeln und die Schäd- lichfeit des überflüßigen Afers zu. erweiſen, Gelegenheit gehabt, und ein geneigter Leſer wird vielleicht, wenn er ſolches nachzuſchlagen belieben will, hierunter nicht ohne alle Ue- berzeugung bleiben. j Meine Abſicht gehet bey demjenigen, was ich vorhin geſaget und angeführet habe, hauptſächlich dahin, die Tarations- Commiſſarien zu warnen, bey den Güteranſchlägene in dieſem Stäcke nicht zu leichtſinnig zu verfahren, und nicht einen jeden zum Aerbau be- quemen Plaß, ohne vorhergängige genaue Prüfung, ob er auch in andern Wirchſchafts- theilen gemiſſet werden könne, und ob die Vermehrung. der Aergröße dem Gute nicht eher ſchädlich als nüblich ſey, ſo ſchlechterdings zur Urbarmachung auszuſeßen. Ppp 3 8, 263» FENEN? WS 486 Zweytes Hauptſtük, S.'263+ Auf welchen Landgütern die wüſten Ländereyen in Veranſchlagung zu bringen rathſam ſey, wobey beſonders des in Pommern ſo haufig befindlichen Zeidelandes gedacht wird. Obgleich alles dasjenige,'was ich in dem nächſt vorſtehenden 8. erinnert habe, in den-meiſten Fällen Plaß greiffen wird, ſo giebet es doch noer auch auf die Entſchädigung der zu deren Urbarmachung erforderlichen Roſten geſelzen werden muſſe, und wie ſolche am bequemſten einzurichten ſep. Nur allein diejenigen wüſte und bewachſene Aecker, die entweder einen ſtarken oder doch wenigſtens guten Mittelboden haben, ſind es alſo, auf welchen die Taxations- Commiſ: Commiſſarien an ſolchen Orten, wo nicht ſchon vorhin ein Ueberfluß von Acer befindlich iſt, bey der Veranſchlagung eines Landgutes Rückſicht nehmen müſſen. Dergleichen wüſte, und beſonders bewachſene Ae>er, können aber nicht ohne vie- ſe Koſten urbar gemachet, und in brauchbaren Stand geſeßet werden. Die Billigkeit er- fordert es daher, daß ſolche in der Taye in Abzug kommen. Es iſt gebräuchlich, daß, wean man dergleichen wüſte Aecker Pachtweiſe austhut, in den erſten 6 Jahren keine Pacht davon entrichtet, ſondern ſolche auf die Rodefoſten gere net wird, wobey die Pach- ter, weil die erſten Trachten eines ſolchen neuen Akers die einträglichſten ſind, eben nicht übel zu fahren pflegen. Auf einen gleichen Fuß könnte alſo auch ein 6jähriger Ertrag zur Entſchädigung der Koſten von dem Tarations-Capital des Gutes in Abzug gebracht werden. Inzwiſchen haben die Tarations-Cotamiſſarien die in jedem Fall vorfommende be- ſondere Umſtände dabey in Erwägung zu ziehen. Denn nicht alles wüſtes und bewachſe- nes Land erfordert zu ſeiner Urbarmachung gleiche Koſten. Werden nur bloße Anger umgeriſſen und zu Acker gemacht, ſo iſt dabey auf die Koſten faſt gar nicht zu ſehen, in- dem ſolche gleich durch die erſte Tracht ſchon wieder reichlich bezahlet werden. Jſt aber der urbar zu machende Aer mit vielen Holz bewachſen, ſo will öfters eine 6jährige Vergü- tigung zur völligen Entſchädigung der Koſten nicht hinreichend ſeyn. Dreyzehnter Abſchnitt. Von allen Arten von Pachtgefällen und ſtehenden Hebungen. GRZ OEn, Wie dergleichen Pachtgefälle| EE an ſicherſten auszumitteln. Eupen Pächte ur.d Hebungen beſtehen entweder in Natural-Präſtationen: an Ge- * freide und allerhand andern Wirchſchaftsproducten, oder in baarem Gelde.. Üeber beydes ſind entweder ordentliche Contrafte, oder Zinßregiſter vorhanden. Die Taxations-Commiſſarien können daher in deren Ausmittelung nicht irren,, wenn ſie dabey dieſe Documente, in ſo weit ſie zuverläßig, ſind, und von beyden Theilen: als richtig angenommen werden, zum Grunde legen. Sollte es an zuverläßigen Urkunden von vorbeſchriebener Art fehlen, ſo iſt fein ſicherer Mittel aus der Sache zu kommen, als daß diejenigen, die dergleichen entweder Natural“ oder Geld-Präſtationen zu entrichten. ſchuldig ſind; vor der Taxations Commißion vorgefordert, und, in Gegenwart des ehemaligen Gutsbeſißers-oder ſeines Bevollmäch- tigten, darüber vernommen werden.; In ſo ferne hierunter eine Uneinigkeit ſich äußern ſollte, ſo können die Taxations- Commiſſarien nur bloß auf das, was bisher entrichtet worden, ſehen. Das übrige aber müſſen ſie zur näheren Entſcheidung der vorgeſeßten Inſtanz ausgeſeßet ſeyn laſſen, 067 2,019: Von den Mühlenpächten, Le Ehn der Schneide: imgleichen: Oel: Grüß: und Walkmühlen. Zu denen Naturalhebungen gehören beſonders die Mühienpächte, wiewohl auch von verſchiedenen derſelben: Geldzinſen; entrichtet werden, und in ſoferne gehören ſie mit zu den baaren Hebungen. Die [] Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 487 mk 488 Zweytes Hauptſiü>. Die gewöhnliche Mahlmühlen, die theils in Waſſer-, theils in Windmöhlen be- ſtehen;- ſind entweder unter Erb- oder Zeitpacht, oder werden auc) an einigen Orten, wel- ckern vorfallen, ſind überhaupt faſt dur, Bey dieſen vorgeſchlagenen Säßen wird angenommen, daß die Dienſtleute bei der Arbeit weder geſpeiſet werden, noch auch ein gewiſſes Deputat dafür befommen, da denn, wenn eines von dieſen beyden Stücken gebräuchlich iſt, ſolche gar ſehr gemäßiget werden müſſen. Wo ſie würklich geſpeiſet werden, kann nur die Hälfte desjenigen, was vorhin veſtgeſeßet worden, in Anſchlag kommen. Erhalten aber die Untertchanen anſtatt der Speiſung ein gewiſſes Deputat, ſo muß ſol. Die Verſchiedenheiten der Lage und Gegenden verurſachen es, daß an einigen Orten von dergleichen Gerechtigfeiten und nur zum Capital anzuſchlagenden Gutspertinen- tien mehrere, als an andern, angetroſſen werden. Da ich mich aber in das viele Beſon- dere, welches mich faſt ins Unendliche führen würde, nicht einlaßen kann, ſondern nur bey den gewöhnlichſten Theilen ſtehen bleiben muß, ſo werde ich auch nur diejenigen Gerechtigkeiten und Gukspertinentien, die man faſt auf allen nur etwas vollſtändigen Laudgütern antrift, in dieſer Abſicht abhandeln. 0:4: 2763 Von der Jagdgerechtigkeit, und warum dieſelbe, nach V7aasgebung der bey der ſchleſiſchen Landſchaft angenommenen Deraxations- Sätze, auch ganz bequem zum jährlichen ſErtrage angeſchlagen werden könne. Die Jagdgerechtigfeit wird billig für eine der erſten Gutspertinentien angeſehen, welche, nach der biSsher gewöhnlichen Art, nicht nach der jährlichen Abnußung gerechnet, ſondern nur überhoupt nach dem Arbitrio der Taxation8- Commiſſion zu einem Capital in Pauſch und Bogen in Anſchlag gebracht werden. Cs haben uns aber ſeit kurzen die ſchon mehrmahl angeführte Geuera!- Detaxations- Principia der Schleſiſchen Landſchaft vom gten Julii.1770, einen andern Weg hierunter angewieſen, welcher, meines Erach- tens, wenn er noch ein wenig näher erläutert und dadurch vollſtändig gemacht wird, weit ſicherer ſeyn würde.; In vorangezogenen Detaxations-Principiis 6. 60. iſt davon folgendes enthalten: Auf die Jagdnußung wird an denen Orten, wo Waldungen ſind, 3, in deren Er- mangelung aber+ pro Tauſend, von dem Werthe des Gutes zum reinen Ertrag „ angeſchlagen. Wo hohe Jagden ſind, kann auch eine 6 jährige Frattion der „ würflichen Nußung angenommen werden. Das Wild dienet zu jeßigen Zeiten nicht mehr blos zur Ergößlichfeit, ſondern es kann ſolches allenthalben verloſet und folglich eine jährliche baare Cinnahme von der Jagd erhoben werden, welches ſich in den Tagen unſerer Voreltern ganz anders verhielte, indem dieſelben das damal häufige Wildpret, ſo ſie nicht ſelber verzehren konnten, entweder ver- ſchenken oder verderben laßen muſten, weil zu deſſen Abſaß keine Gelegenheit war. Bey den damahligen Umſtänden konnte alſo die Jagdgerechtigfeit bey den Gütertaxen in keinen beſondern Betracht fommen, ſondern es war, um dieſelben doch nicht gänzlich zu überge- hen, die Anrechnung zu einem mäßigen Capital eben ſo billig als vernünftig. Bey den ſich hierunter offenbar geänderten Umſtänden aber, iſt auch darunter eine Abänderung in der Veranſchlagungsart dieſer Wirthſchaftsrubrif eben ſo vernünftig als billig.; Die Jagd nach ihrem jährlichen Abnuß anzuſchlagen, iſt ſonſt deshalb vielen Schwierigkeiten unterworfen, weil ihr Ertrag ſehr abwechſelnd und nicht alle Jahr gleich iſt, es auch ſchwer hält, darunter etwas ſicheres und zuverläßiges auszumitteln, indem die- ſes füglich nicht anders, als durch einen Durchſchnitt des durch Ausrechnungen zu eruiren- den Ertrages von verſchiedenen Jahren, geſchehen könnte. Wie unzuverläßig aber derglei- . Im übrigen haben die Taxations- Commiſſarien bey dieſem allen dasjenige, was wir bereits in dem erſten Hauptſtück 6. 70. von der verſchiedenen Güte der Jagden erin- nert haben, nicht auſſer Augen zu ſeßen, Denn es können, aus den daſelbſt angeführten Gründen, Fälle entſtehen, wo die aus den Schleſiſchen Deraxarions-Principiis entnommene Säße billig erhöhet werden müſſen. Niedriger aber mögen ſie, meines Erachtens, nie- mal angenommen werden, wenn man nicht die ganze Jagdgerechtigfeit als einen leeren Schatten anſehen will. ß. 278. Von der Jurisdiction, in wie weit ſelbige nur zu einem bloßen Capital zu rechnen, unter welchen Umſtänden ſie aber nach dem Ertrage der Jurisdictionsgefälle anzuſchlagen ſey, wobey Schleſien zum Bepſpiel angeführet wird. Die Jurisdietion oder Gerichtbarfeit iſt die 2te mit den Landgütern verknüpfte Gerechtigkeit, die man ebenfalls nicht nach der jährlichen Abnußung, anzüſchlagen, ſon- dern nur bloß zu einem gewiſſen Capital an den meiſten Orten anzurechnen pfleget. Bereits in dem erſten Zauptſtü> 5. 86. haben wir die Fälle, wo ſolche nur bloß zum Capital zu rechnen, und wo ſelbige hingegen nach der jährlichen Abnußung anzuſchla-, gen, gehörig unterſchieden. Wir berufen uns auf das daſelbſt Angeführte no 5. 227. Nor. a) habe ich bey einer andern Ge- kegenheit dieſer in Schloſien üblichen Robothszinſen oder Gelder, und was es damit für eine'Bewandtniß habe, Erwähnung gethanz als woraufich mich zur näheren Erläuterung diefer Sache, der Kürze halber bezogen haben will. Gegen- Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 2c. 501 Gegenwärtig erinnere ich nur no ſo viel, daß die Ausmittelung dieſer Roboths- zinſen nach einem 6 jährigen Durchſchnitt ebenfalls nicht zuverläßig genug zu ſeyn ſcheinet. Viel ſicherer würde es meines Ermeſſens ſeyn, wenn man nach der in dem vorſtehenden No. 5 beliebten Methode, durch den Dviivr von 18 die Anzahl der dienſtbaren Leute auszumitteln, und diejenigen, die auf dem Hofe gebrauchet werden, davon abzöge, ſo würde dadurch die Zahl derer, welche die Robothszinſen bezahlten, von ſelbſt ausgemit- telt werden. Wenigſtens hätte man hierunter ebenmäßig etwas beſtimmtes,. und alle deshalb ſehr weitläuftig ausfallende und. doch immer ungewiß bleibende Unterſuchungen wurden dadurch vermieden werden, Jedoch dieſes mag hiervon genug ſeyn. Meine Abſicht bey umſtändlicher Anfüh- rung dieſer Schleſiſchen Tarations-Däße, gehet, wie ſchon oben bemerket worden, nur bloß dahin, daß man auch an denen Orten, wo man die Gerichtbarkeit nur zu einem bloßen Capitalanzuſchlagen gewohnet geweſen, von den verſchiedenen Jurisdietions Gefällen einen hinlänglichen Begrif bekomme, um davon bey vorfommenden Fällen einen Gebrauch ma- k, gehandelt. Es giebet, aber Landgüter, deren Beſißer zwar mit..der Mühlengerechtigfeit beliehen ſind, davon aber noc) keinen Gebrauch gemachet, und würklich eine eigene Müh- le angeleget haben. Dieſe Mühlengerechtigkeit oder Befugniß, eine eigene Mühle anle- gen zu können, wird nun in den meiſten Tarationsordnungen, und nach der bigher ange- führcen Gewohnheit, zu den zu einem gewiſſen Capital anzuſchlagenden Gerechtſa- men gezählet. Da, wie wir bereits in dem erſten Zauptſiu& 6. 53. angemerket haben, feinem Gutsbeſißer ohne Landesherrliche Erlaubniß eine eigene Mühle zu erbauen frey ſtehet, ſo iſt die Mühlengerechtigkeit, wenn auch gleich noch kein Gebrauch davon gemacht worden, dennoc 9. 179 antreffen, wohin ich den geneigtenLeſer dieſerhalb nochmal ver- wieſen haben will, Das herrſchaftliche Wohnhaus aber iſt allenthalben, auch ſelbſt an denen Orten, wo ſonſt auf die übrigen Wirthſchaftsgebäude in der Taxe nicht geſehen wird, mit in An- ſchlag zu bringen; und dafür ein gewiſſes Capital auszuſeßen gewöhnlih. Daß dieſes auch in der Billigkeit gegründet ſey, habe ich ſelber in dem erſren Zauptſtü> 5. 181. aus den daſelbſt bemerkten Urſachen behauptet, Gegenwärtig wird es nur noch darauf ankommen, was bey Beſtimmung des für das herrſchaftliche Wohnhaus auszuwerfenden Capitals vor Grundſaäße zu beobachten: ſeyn mögten, und wie weit man darunter, um weder dem Verkäufer noch Käufer zu nahe zu treten, gehen könne. Das deshalb bisher beobachtete iſt nicht durc EUS OO AN. 20000== ZI SUL FQOLE= -'*'20000 30000== 2 ZOB E.41 1140000" 40000== AIDRPE»I 10/5) De -(" 40000".*=> 50000==- 2800-- ME ODOOE 1-1-+ 100900<=-.. 3000= - TIO0000- und. drüber- 4000== Dieſe(eßtere von der ſchleſiſchen Landſchaft beliebte Säte ſcheinen mir deghalb einen Vorzug. zu verdienen,. weil nach denſelben nicht alles der bloßen Willkühr überlaſſen, ſondern wenigſtens eine gewiſſe Richtſchnur, an welche die Taxations- Commiſſarien ſich halten fönnen, gegeben wird. Dieſe Richtſchnur ſcheinet mir auch ſehr vernünftig, und der.Natur der Sache gemaß zu ſeyn... >»- Daß überflüßige und foſtbare Gebäude auf einem Landgute eine große Laſt ſind, iſbereits in dem erſien Zauptſtü> 6. 203. legg. erwieſen worden. Daß aber ein adeli- Oeco1, For, 1, Theil, Sss Auf 506 Zwettes Hauptſiü>, Auf einem Gute zu- 10600Rthlr. s 300 Rchlr. Von 100092. bis 15000== AUTSÜNSOOE- ..“ X5000: 20600== 3 DUNDEE -.“-20000- 30000:== a T000'== in 2 30000- 40000=--» 1200/=- » 40000- 50000-=. 1500.=, 5 50000- 100000--» 2000== »-X00000- und drüber os 2500= Im übrigen bleibet es nochmal dabey. daß die adelichen Wohnhäuſer nicht nach dem Werth, wie ſie in den Feuerſocietäten eingetragen ſind, angeſchlagen werden können, wovon ich bereits in dem mehrmal allegirten 8. 181. des erſten«Zauptſtiü>es die Urſachen angeführet habe."6 6. 286;(SIS Von der Zoflage, und wie ſolche nach der, eingeführten Gewohnheit anzuſchlagen. An einigen Orten, beſonders in der Mark, wird auch außer dem herrſchaftlichen Wohnhauſe die Hoflage noch beſonders angeſchlagen, und zu einem willführlichen Capital ausgeworfen. Jc< kann, wenn ich die Wahrheit geſtehen ſoll, dieſechalb feinen zurei- ) 164 ? M5: 108 I. An Weitzen. "Von dieſer Getreideſorte wird zur Brödterey. des Geſindes an den wenigſten Orten etwas erfordert.. Und. wenn in einigen Gegenden gebräuchlich iſt, daß das Geſinde an den hohen Feſitagen Kuchen befommt,; ſo wird für jede Perſon. jährlich. 2.Meßen dafür auszuſeßen hinreichend ſeyy. Ju. dieſem Fall wird auch für den Wirchſchafter und ſeine Frau, oder wie die leßtere nach des ſel, Zerrn Geheimenrath von Schweder Ausdruck in Pommern heißet,.die Hofmuhme, jährlich x Scheffel auszuſeßen nicht unbillig ſeyn. "| 2. An Roqgen. ; Nach dem in den Marken und Pommern eingeführten Gebrauch wird zu bloßen "Brodt augsgeſeßet 3.,: 530 2). Für den-Wirthſchafter und ſeine Fram.-:- 24Seffel. 1,4 b) Fürveinen- Knecht». SENBLUKZ- 70 Scheffel. c) Für- eine-Magd oder Jungen/-.-"' 8Scheffel. In|Wirthſchaften, wo ordentlich verfahren wird, pfleger man das Brod nach dem Gewichte unter vas Geſinde auszutheilen, weil ſonſt viele Unterſchleiffe und Ver-.- ſchleppungen dabey vörgehen können. Man rechnet bey dieſer Verbackung nach Pfunden, auf einen jeden Knecht wöchentlich 18 Pfund, und auf jede Magd.oder Jungen 14 Pfund. Wegen'des von Johannis'bis' Michaelis gewöhnlichen Veſperbrodts aber muß billig einer- jeden Portion auf 13 Wochen reſpective 6 Pfund, und. 4 Pfund, zugeleger werden, Nun iſt ferner befannt,"däß von' einem jeden vollwichtigen Scheffel Roggen 100 Pfund Brod gebacken werden können?"I< habe daher, um mich zu überzeugen, ob das obige zür!Brodterey des Geſitdes'beſtimnite Quantum der würflichen Conſumtion gemäß, nach. vorſtehenden Saäßein eine Berechnung davon angeleget, und, wie ein jeder ebenfalls die 2949 Ss8 2 Probe 5Oo8 11. Zwehtes,; Sorte erhöhet werden, beſonders wird dieſes in Schleſien nöthig ſeyn, weil die Dienſtbo- ten daſelbſt dergeſtallt an die Grüß- und Mehlſpeiſen gewohnet ſind, daß ſie faſt gar keine von Gartenfrüchten zubereitete Vorkoſten, dieeinzige Artoffeln ausgenommen, eſſen wollen, b) Ferner gehet von der Gerſte.ab die Crivykgerſte. Dieſe iſt nöthig, theils für den Wirthſchafter und ſeine Frau, theils für das Geſinde, und theils zum Erndtenbier, Wieviel hierunter zu einem jeden Behuf auszuſeßen billig ſey, wird näher erörtert werden müſſen, weil das Gewöhnliche nicht in allen Gegenden einerley iſt. Auf den Wirthſchafter täglich 2 Quart und ſeiner Frauen oder der Wirthſchafterit x Quart gutes reines Tiſchbier, die Tonne zu x Scheffel Gerſtenmalz zu rechnen, wird nicht überflüßig, viel weniger verſchwenderiſch ſeyn. Denn wenn dergleichen Leute bey dem Dienſtvolk und Geſinde das gehörige Anſehen behalten ſollen, ſo müſſen ſie auch"in ihrer Unterhaltung von ihnen unterſchieden ſeyn. Und wie oft iſt es nicht eine Nothwen- digkeit, daß ein Wirthſchafter zu ſeines Herren Nußen einem Fremden einen Krug Bier vorſeßen muß!: Nach dieſen Säßen wird zu des Wirthſchafters und ſeiner Frauen eigenen Be- dürfnis ungefähr zuſammen 9 Scheffel erforderlich ſeyn,“Wenn ich nun den vorhin ange merkten Umſtand, wegen des öfters an fremde Perſonen in des Gutsherrn Dienſte vorzu- ſesenden Bieres dazu nehme, ſo glaube ich, daß 12 Scheffel zu dieſem Behuf auszuwer- fen, nicht unbillig wäre, In den gewöhnlichen und meiſten landwirthſchaftlichen Haushaltungen, wovott ich aber billig die auſſerordentlich ſtarke Boden habende Gegenden, woſelbſt das Geſinde überall beſſer gehalten wird, ausnehme, befommt ein jeder Knecht Sonn- und Feſttäglich 1 Quart, eine Magd oder Junge aber 5 Quart Bier. Die übrige Zeit müſſen ſie ſich mit dem ſogenanuten Cofent behelfen. Nach dieſem geringen Ausſaß an Bier, würde auf einen Knecht kaum 1 Scheffel Gerſte zu rechnen ſeyn. Da aber, wenn die Herrſchaft, als welches bey allen Wirthſchaftsausgaben vorausgeſeßet wird, nicht ſelber gegenwärtig iſt, für das Geſinde dennoch ſchwaches Trinken zum taglichen Gebrauch zubereitet werden muß, ſo halte ich den in der Mark bisher gewöhnlichen Saß, für jede Perſon ohne Unterſcheid des Geſchlechts. 3 Scheffel Trinkgerſte auszuſeßen, fur höchſt billig, und es wird dabey gG en verſchwenderiſche Freygebigkeit ausgeübet, ſondern nux die äuſſerſte Nothdurft beobachtet. So viel das Erndtebier anbetrift, ſo iſt faſt durc 8. 217 angemerfet, und dabey die allgemeine Regel gegeben, daß jederzeit auf das, was in der Gegend, woſelbſt das Landgut belegen, gewöhnlich iſt, geſehen werden „müſſe, welches ich hierdurch noMmmahl wiederhohlet haben will. 71 429075 Von der zur Speiſung des GSeſindes nöthigen Butter, Räſe, Dalz und Zeringe. Zur Speiſung des Geſindes werden auſſer dem Fleiſch auch Butter, Käſe, Fiſche :oSder Heringe, und Salz erfordert. Nach Maaßgebung des Cod. Fried. c. 1 werden auf 2 Perſonen: Ein Achtel halb: Kuh- halb Schafbutter, Ein Viertel halb Schaf- halb Kuhföſe, Wenn keine Fiſche vorhanden, ein Viertel Heringe, ein Scheffel Salz gut ge: than. Dieſer Ausſaß iſt in den Gegenden, für welche die erwähnte Tarordnung entwor- fen worden, vollfommen gemäß, und es kann das Geſinde damit allenthalben ganz reich“ lich ausgehalten werden. Jn Anſehung der Preiſe aber wird ebenfalls eine Erhöhung nöchig ſeyn. Das Achtel Butter kann nach gegenwärtigen currenten Preiſen nicht unter 4 Rehlr. das Achtel Käſe nicht unter 3 Rehlr. und die Tonne Hering nicht anders als zu 8 Nehlr. in Anſchlag kommen. Daß aber die Tonne Salz, die c. 1. nur mit 4 Rehlr. 22 Gr. an gerechnet iſt, anjeßt.mit 6 Rchlr. 8 Gr, bezahlet werde, iſt ſchon vorhin AE Burg . 292% Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16. 513 8." 29% Daß zuvörderſt die Anzahl des nöthigen Geſindes auszumitteln, und was dabey zu beobachten ſep. Das Hauptſächlichſte, ſo die Tarations-Commiſſarien bey der Veſtſebung der Bro- derey und Speiſung für das Geſinde wahrzunehmen haben, beſtehet darinn, daß ſie die wahre Anzahl des nöthigen Geſindes nach dem Verhältnis der Wirthſchaftsgeſchäfte veſt- zuſeßen ſuchen. Geſchiehet dieſes nicht, ſs wird allemahl eine unrichtige Beſtimmung der Wirthſchaftsnothdurft von dieſer Art herauskommen, welche um ſo weniger gleichgültig yn kann, als der Artifel von Speiſung des Geſindes, weng er übertrieben wird, derge- ſtalle gefährlich iſt, daß dadurch gar leicht der größeſte Theil der Gutrseinfünfte vereitelt werden kann. Was hilft einem Landwirth alle ſeine zur Vermehrung der. Einfünfte an- gewandte Mühe, wenn er ſolche durch eine unrichtige Verwendung auf unnöthiges Geſin- de wiederum verſchwendet ſehen muß? Ein vernünftiger und gewiſſenhafter Taxations- Commiſſarius, muß ſich daher nicht daran kehren, wenn er auf dem zu taxirenden Landgute zu viel oder zu wenig Geſinde antrift. Nicht die Anzahl der wirklich gegenwärtigen, ſondern der nach dem Verhältniß der Landwirthſchaft erforderlichen, muß hierunter den wahren Grund der Beſtimmung abgeben. ? Bey der Beſtimmung des nöchigen Geſindes iſt ein großer Unterſheid zu machen, ob das zu taxirende Landgut mit genugſamen dienſtbaren Bauren und Coſſäthen verſehen ſey, oder niht. Jn dem erſten Fall iſt die Anzahl des Geſindes nur in ſo weit, als ſie zu den wirklichen zu ihrer Beſtimmung gehörigen Geſchäften erforderlich ſind, auszudehnen; in dem zweiten Fall aber, kann, weil das Hofgeſinde öfters auch zu andern Dingen gebrau- het wird, hierauf nicht ſo genau geſehen werden. Inzwiſchen ſind die meiſten Landwirth- ſchaftlichen Einrichtungen, wenn anders Ordnung darinn hereſchen ſoll, von der erſten Are, und es können alſo auch die davon zu gebende allgemeine Regeln nur allein denſelben anpaſſend ſeyn.; Um nun die Taxations- Commiſſarien hierunter nicht ohne alle Anleitung zu laßen, ſo wollen wir davon nur ſolgendes weniges beyfügen. Jn Anſehung der zu den Pferden nöthigen Knechte, habe ich bereits in dem erſten Zauptſtü>X 6. 97. erwieſen, daß die beſte und ſicherſte Art darinn beſtehe, wenn einem je- den Knecht 3 Pferde zu ſeiner Wartung übergeben werden. Auf einem zu täpirenden Landgut mag nun dieſe Methode eingeführet ſeyn oder nicht, ſo hat ein Tarations- Com- miſſarius ſich daran nicht zu kehren, ſondern ex kann ganz zuverläßig und ſicher die Anzahl der Pferdeknechte nach dieſem Saß beſtimmen, folglich, wenn vorhin mehrere gehalten worden, ſolche niederſchlagen. In einer Meyerey von 30 bis 40 Zugochſen, werden mehr nicht als ein Meyer, ein Mittelknecht und ein Junge gebrauchet, wobey ich nochmahls vorausſeße, daß die zum täglichen Pflügen erforderliche Leute von dem Dienſtvolf genommen werden können. Die- ſe 3 Perſonen ſind vollkommen hinreichend, die vorbemeldete Anzahl von Zugochſen den Winter über nicht allein gehörig zu futtern, ſondern-auch das nöthige Hexſel zuzubereiten. Werden in einer Wirthſchaft zu dieſem Behuf mehrere gehalten, ſo ſind es beſonders im Winter lauter mäßige und ungüße Creaturen« Qecon. For, 1, Theil, Ttt In 514 Zweytes Hauptſtück. In Anſehung des Kuhſtandes rechnet man an vielen Orten, beſonders in Schle- ſien, auf 10 Kühe eine Magd. Es iſt aber dieſes zuviel, ſondern genug, wenn-man auf 15 bis 18 Stücf Kühe eine Magd annimmt. Bey fetter und guter Weide haben dey- gleichen Mägde des Sommers auſſer dem Melken faſt gar nichts zu chun, und an den Orten, wo die Stallfutterung eingefähret iſt, ſeße ich voraus, daß noch auſſerdem eine Mannsperſon beſtellet ſeyn müſſe, welche den nöthigen Klee abmädet und heranfähret. In dem Winter aber kann eine. Magd, das zu 15 bis 18 Kühen erforderliche Brühfutter ganz füglich beſtreiten. Es iſt zwar wahr, daß 1< bis 18 Kühe, zumai wenn ſie friſch mülkend ſind, für eine Magd zu melken zu viel iſt.- Allein da ich, wie ſchon vor- hin erwähnet, bey dieſer Beſtimmung alleimahl die gehörige Anzahl von Dienſtvo!f vor- ausſeße, ſo wird es bey einer vernünftig gemachten Einrichtung allemäahl ein leichtes ſeyn, den Viehmägden in den Melfungsſtünden einige davon zu Hülfe zu geben, ohne ſich des? halb mit überflüßigen Dienſtboten beläſtigen zu dürfen. Zur Zubereitung der Speiſe für das Geſinde, iſt zwar- allerdings eine eigene Kö- , Die daſelbſt auf den Neumärkſchen Gütern haftende Abgaben habe ich, wie noch- mahl hiedurch erinnert wird, nur bloß zum Beyſpiel angeführet, und es verſtehet ſich von ſelbſt, daß die Taxations Commiſſarien ſich hierunter jederzeit nach der Landesverfaſſung derjenigen Provinz, in welcher das in Anſchlag zu bringende Landgut gelegen iſt, rich- fen müſſen. In den Königl. Preußiſchen Landen wird, wegen der daſelbſt überall herrſchenden genauen Ordnung, die Ausmittelung der auf einem Landgut haftenden Landesherrlichen Abgaben der Taxations Commißion deshalb niemahl ſchwer fallen, weil ſie davon durch ein Atteſtat der Creißdirection jederzeit auf das genaueſte überzeuget werden fann. Auch in andern Ländern werden vermuthlich aus den Steuerämtern eben dergleichen zuverläßige Nächrichten zu erhalten ſeyn. S.:(297 Von dem Geſindelohn. Das. Geſindelohn macht auf den meiſten Gütern ebenfalls einen ſehr wichtigen Theil der baaren Wirthſchafes- Ausgaben aus. Zuvörderſt wiederhole hiebey alles dasje- nige, was ich wegen dieſes Artikels bereits in dem erſten HauptſtiüE 9. 227. und 229. um- ſtändlich ausgeführet habe.“- Demnächſt glaube ich, den Taxations-Commiſſarien es. aufs neue äls einen ſichern Grundſaß anrachen zu können, daß an denen Orten, wo Geſinde- ordnungen vorhanden, folglich das Lohn derſelben durch Geſeße veſtgeſeßet iſt, feine an: dere, als nur allein die darinn enthaltene Lohnſäße, in der Taxe angenommen werden können, wenn auch gleich die Spannzettel des bey der Veranſchlagung gegenwärtigen Ge- ſindes auf höhere Quanta eingerichtet ſeyn ſollten. Wäre aber keine dergleichen Geſindeordnung vorhanden, ſo müſſen die Commiſ- ſarien allerdings die vorgefundene Lohne und Spannzettel zum Grunde legen. GO. 268. von den jährlichen Bauy- und Reparaturkoſten. Zu den haaren nothwendigen Wirchſchaftsausgaben gehören demnächſt die jähr- lich erforderliche Bau- und Reparaturkoten. Man hat dieſerhalb bisher feine gewiſſe Richtſchnur noch Grundſäße gehabt, ſondern es iſt deren Beſtimmung lediglich der Will- führ der Taxations-Commiſſarier überlaſſen geweſen. Der Mißbrauch, der barunter öf- ters vorgefatlen, iſt bereits in dem erſten Zauptſtü> 6. 238. S. 231. angezeiget worden. Die General Detaxationus Principia der Schleſiſchen Landſchaft haben uns dieſer- halb eine Anleitung gegeben, welche werth iſt, daß ſie allgemeiner gemachet, und in eine genaue Erwägung gezogen werde. Bey Beſtimmung der Bau- und Reparaturkoſten wird, nach deren Maaßgebung 9. 104., folgendergeſtallt verfähren; 4 „ Die Taxatores müſſen die Wirchſchaftsgebäude genau unterjuchen, und wenn et- » was daran zu bauen oder zu repariren iſt, einen Anſchlag durch artis periros an- »„ fertigen laſſen. Das disfällige Quantum wird von dem Capital der Taxe ab- ezogen. I» leben werden ſämmtliche Wirthſchaftsgebäude, welche nach denen bey Feuer- »„ ſchäden gewöhnlichen Principus dieſen Nahimen führen, der Länge nach EEE t:» un Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 16, 8519 >, und auf jede Elle bey ſteinernen Gebäuden 9 Denar, und bey hölzernen 12 Denar »„ an jährlichen-Neparaturkoſten gerechnet, welchen Sägßen noch.6 Denar pro Elle » beytreten, wenn das Gebäude, es ſey ſonſt maßiv oder nicht, mit Schindeln gedecetiſt. Schon eine ſehr nüßliche Sache iſt es, daß durch: die bemelde“e. Methode eine ge- wiſſe Richtſchnur veſtgeſeßet, und dadurch dieſer Artifel der ſchädlichen*Villführ entriſſen wird. Außerdem aber ſind auch die hier angenommene Grundſäße ſelber vollkommen in der Vernunft und Billigkeit gegründet. | Es kann einem Käufer nicht gleichgältig ſeyw,-ob auf dem erfauften Gute verfal- ſene, oder in gutem Stande befindliche Wirthſchaſt8sgebäude vorhanden ſind. Auf vielen zum öffentlichen Verkauf gediehenen Landgütern iſt deren ſchlechter Zuſtand bey den Kau= fern ein ſehr großer Anſtoß, und es hält dieſelben zu verfaufen weit ſchwerer, als andere, die dieſen Fehler nicht haben.. Ein jeder ſcheuet ſich, und zwar mit Recht, für die ſtarke Auslage, die et bey der Beſißnehmung eines ſolchen Gutes ſo fort an. die Wiederherſtel- lung der verfallenen Wirthſchaftsgebäude verwenden muß. Ei ſehr billiges und vernünftiges Temperament. um dieſen Unterſcheid einiger- maßen gleich zu machen, iſt daher die Verfügung, daß zuvörderſt alle-nöchige Baue und Reparaiuren in Anſchlag gebracht, und das disfällige Koſtenquantum: von dem Capital der Taxe abgezogen werden muß. Ueberkömmt alsdenn gleich der“ Käufer' in Narvura ſchlechte und verfallene Gebäude, ſo erhält er doch, durch den geſchehenen Abzug, deshalb die erforderliche Vergütigung,. und er darf daher auf die Wiederherſtellung, dieſer Gebäu de nicht ſein eigenes Vermögen verwenden ,. ſondekn es geſchiehet ſolches eigentlich annoch' auf Koſten des vorigen Eigenthümers..; Da nun bey dieſer Verfügung die ſämmtliche Wirthſchaftsgebäude als vollfom»- men im Stande befindlich anzunehmen und anzuſehen ſind, ſo können alsdenn nur jährlich lauter kleine Ausbeſſerunger an denſelben vorfallen und nöthig ſeyn, weShalb auch hierun- fer ganz gemäßigte Säße anzunehmen billig iſt.. Weikl inzwiſchen theils die Elle, theils auch die Münzſorten in Schleſien von an- dern, beſonders den übrigen Brandenburgiſchen Ländern verſchieden. ſind. ſo würde ich, um die erwähnte Säße auf alle Gegenden mehr“ anpaſſend: zu machen, auf jeden Rhein- ländiſchen Fuß. bey ſteinernen Gebäuden. 4 Pfennige, und bey hölzernen: 6 Pfennige zu jährlichen Neparaturkoſten zu rehnen, und dieſen Säßen in. Anſehung.des Schindelda- hes noch 2 Pf. pro Fuß zuzuſeßen, in Vorſchlag bringen. Auch iſt in: der angeführten ſchleſiſchen Taxordnung der Gebäude von 2 Stockwerken nicht gedacht worden. Da nun dieſe nothwendig mehrere und auch öftere Reparaturkoſten verurſachen müſſen, ſo könnten bey. denſelben die vorgedachte Säße,. jedoch ohne dabey weiter auf das: Schindeldach zu ſehen, verdoppelt werden.. Es wird ſich dieſer nach“ der Analogie der' ſchleſiſchen: hierunter angenomme- nen Grundſäße eingerichtete Vorſchlag bey: einem? jeden. der ſolche in nähere Ueber- legung. nehmen will, um ſo mehr rechtfertigen, als man. dabey hauptſächlich auf die Größe der Gebäude Rückſicht genommen hat, es aber ganz. natürlich iſt, daß große Gebäude mehrern und öfterern Ausbeſſerungen unterworfen ſind, als die kleinen. Und eben ſo ſind güch die maßiven. Gebäude dauerhafter, als die von Holz. erbaueten.,, weshalb' in Anſe- hung der erſteren: niedrigere Säße angenommen.werden. müſſen, 5 „ 299: SENT iO Zweytes HauptſtüuF, 6. 299. Von der baaren Ausgabe für das fehlende Brennholz. Nicht alle Landgüter ſind von der glücklichen Beſchaffenheit, daß ſie ihre ſammeli- b. 240. ſegg. umſtändlich davon gehandelt worden. Dasjenige was hierunter faſt in al- len Landwirthſchaften nöthig.iſt, und folglich'den Nähmen der allgemeinen Wirchſchafts- nothdurft verdienet, beſtehet hauptſächlich in Salz, Eiſen, Shmiede-, Seiler-, Rie- mer-, Stell: und Rademacherarbeit, auch Theer oder Wagenſhmier, In Anſehung des Salzes haben wir bereits, was davon zur Speiſung des Geſin- des erforderlich, oben angeführet. Gegenwärtig iſt alſo nur noch, wie viel für die ver- ſchiedene Vieharten. jährlich gebrauchet werde, näher veſtzuſeben. Nach dem. dem Cod. Frider. c 1. beygefügten Entwurf zu einem Abnußungsan- ſchlage, wird für eine jede trächtige Kuh 3 Meßen, und für ein jedes Stück des übrigen Rindviehes; ſo wohl an Ochfen als güſten Vieh, eine Meße beſtimmet."Die Urſache des ſtärfern Ausſaßes, für die trächtige Kühe beſtehet darinn, daß dabey zugleichrauf' das zum Butter-.und Käſemachen erforderliche Salz Rückſicht genommen worden iſt. In Anſehung der Schafe iſt ec. 1. nichts gewiſſes ausgeworfen, ſondern man hat ſich auf das, was darunterbey den Schäfereyen gebräuchlich-wäre, nur lediglich bezogen. Was das Salz bey allen Arten des Viehes für Nußen ſtifte, und wie viel es zur Erhaltung ihrer Geſundheit beytrage, iſt erfahrnen und geübten Landwirthen zur Genüge befannt. Schleſien, wo man für die Wartung des Viehes eine vorzügliche Sorgfalt be: weiſet, fann auch hierunter zum Muſter dienen. Der vorzüglich nußbare Zuſtand ſowohl der dortigen Schäfereyen, als auch des Rindvyiehes, iſt vornehmlich dem häufigen Gebrauch des Salzes zuzuſchreiben. Beſon- ders ſchifet ſich hierzu das Steinſalz am beſten, welches man wenigſtens ehedem in Schle- ſien in allen Schaf- und. Rindviehſtällen fand. In den Schafſtällen war es in großen Stöcken an Seilen. aufgehangen, dergeſtallt, daß die Schafe, ſo oft ſie wollten, herange- hen und lecfen fonnten. Ein weiſer Friederich ſuchet zwar auch in ſeinen übrigen Län- dern das Steinſalz einzuführen. Das bey den meiſten Landwirthen wider alle Neuerun- gen eingewurzelte Vorurtheil aber verhindert noch in vielen Gegenden die gehörige Erfül- lung dieſer Landesväterlichen Abſicht. Man wendet ein, daß das Steinſalz theuerer als das geſottene zu ſtehen komme, welches vielleicht von dem ſchwerern Tranſport herrühret. Man überleget aber dabey nicht, oder weiß es auch-wohl nicht, daß das erſtere, beſonders bey dem Vieh, weit mehrere Wirkung thue. V : Oecon, For, 1 Theil, Uuu Dem FREENET UE 522 Zweytes Hauptſtück, Dem ſey'nun wie ihm wolle, ſo iſt ällemahl gewiß, daß der'öftere Gebräuch des Salzes, beydes bey Schaf- und Rindvieh, einen ſehr großen Vortheil ſtifte, und dahex bey deſjen Beſtimmung keine unnsöthige Sparſamkeit Statt finde, In Anſehung der Schäfereyen iſt zuvörderſt anzumerken, daß dasjenige Salz, was ant denen Ortett, wo die Schafe gemolken werden, zur Zubereitung der Butter und Käſe gebrauchet wird, bloß eine Sache des Schäfers, welcher die Pacht davon giebet, iſt, und alſo unter die herrſchaftlichen Wirchſchaftsausgaben nicht mit gehöret. Das zum Salzle>en der Schafe Benöthigte aber träget die Herrſchaft, jedoch daß der Schäfer, wenn er ein Mengeſchäfer iſt, nach dem Verhältniß ſeines Auſmengeantheils das Seini- ge dazu beytragen muß.“ Ein ſehr mäßiger Saß wird es im übrigen ſeyn, wenn bloß zum Leckſalze auf jedes Hundert von allen Sorten jährlich ein Scheffel ausgeſeßer wird. Jſt aber das Salz in dem mit dem Schäfer geſchloſſenen Contract auf. etwas, gewiſſes beſtim- met, ſo haben die Taxrations-Commiſſarien es dabey allerdings-zu belaſſen, Wer geſundes Rindvieh haben will, der muß demſelben wenigſtens alle 14 Tage eine gute Hand voll auf das Hexſel, wenn es im Winter iſt, und im Sommer auf dazu klein geſchnittene Kräuter aufmengen, und in dieſem Betracht wird es nicht zu viel ſeyn; wenn man jährlich auf jede trächtige Kuhe 4 Mezen,-und auf jedes Stück des übrigen Viehes 2-Meßen rechnet. 07.7302: Von den übrigen allgemeinen Wirthſchaftsnothdurften, wie ſolche ganz'bequem nach dem Verhältniß des auf dem zu taxirenden Landgute nöthigen Seſpannes zu beſtimmen wären. Wegen der übrigen zu den allgemeinen Wirthſchaftsnothdurften gehörigen Arti- Xeln an Eiſen und Schmiedearbeit, Seiler-, Riemer-, Steil- und Rademacerarbeity, auch Theer, habe ich in dem erſten Zauptſtüs 5. 241. 242. 243+ 244+ 245. und 247. die Sache bereits dergeſtallt beſtimmt vorgetragen und auseinander geſeßet, daß die Taxa- tions-Commiſſarien, wenn ſie ſich die Mühe geben wollen, das bey einem jeden Artifel er- Forderliche ganz füglich darnach augrechnen können(a). : Es haben mir aber die ſchon mehrmahl angeführte Geweral- Deraxations-Principia der ſchleſiſchen Zandſchaft; in welchen man ſich beſonders alles unbeſtimmte auf gewiſſe Säße zu bringen, befliſſen hat, noch auf einen andern Gedanfen gebracht, welchen ich wenigſtens zur näheren Beurtheilung mitzutheilen nicht umhin kann. In den vorerwähnten ſchleſiſchen Detaxations- Principiis iſt de8halb 6. 102. fol- gendes veſtgeſeßet.! „ Dieſe und andere ad Rubricam 8 gehörigen Ausgaben. werden regulariter durch „ den Rechnungsdurchſchnitt eruiret, Ju Ermangelung der Rechnungen wird »„ darauf von dem Malter Ausſaat in allen 3 Feldern, nach Unterſchied des Bodens, „ bey habendem oder ermangelndem Materiali, bey vienſtbaren oder nicht dienſtbs- »„ ven Bauren x Rchlr, 10-Silbergroſchett. I== DIO ee BEECH. E Eve 15==- bjs 3 Rehlr, "». H Ausgabe gelegt“ 9b- Von den landwirthſchäftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 1€. 523 Obgleich» dieſe: ſchleſiſche“ Verfügungen mir zu den Gedanken ,“ dieſerhalb etwas gewiſſes veſtzuſeßen, Gelegenheit gegeben haben, ſo ſcheinet es mir doch zweifelhaft zu ſeyn, ob durch die dabey zum Grunde gelegte Richtſchnur die Sache gehörig getroffen worden. Man hat bey dieſer Beſtimmung die Größe der Ausſaat zum Grundſaß ange- nommen. Es kann aber die Ausſaat groß, und die Ausgabe wegen vieler dabey vorhan- denen Dienſte doch nur geringe, und im Gegentheil wiederum die Ausſaat klein, die Aus- gabe aber, wegen Ermangelung der nöthigen Dienſte, groß und auſehnlich ſeyn.; Man etſiehet alſo hieraus von ſelbſt, daß die Größe der Ausſaat nicht füglich bey dieſer Beſtim- mung zur Richtſchkur angenommen werden könne. Die ſammtlich vorbenannte Wirchſchaftsausgaben haben ihre eigentliche Bezie- hung auf die Anzahl des Geſpanns, ſowohl an Pferden als an Ochſen, welches auf einem Landgut gehalten werden muß."Denn wo viel Pfläge und Wagen nöthig ſind, da wird auch nothwendigerweiſe mehr Eiſen, Theer, Rademacher-, Sattler-, Riemer- und Sei- lerarbeit gebrauchet, als an andern Orten, wo nur wenige Pflüge und Wagen erfor- Derlich ſind.: Mir ſcheinet es daher ſehr natürlich zu ſeyn, daß man die ſämmtlichen vorbemelde- ten Ausgaben auf die bey einem Landgute gangbare Pflüge und Wagen vertheile, und folglich hierunter nicht die Größe der Ausſaat, ſondern die Anzahl der Pflüge und Wagen, zur Richtſchnur nehme. Der oben bey den Schleſiſchen Principiis wegen der mehrern oder wenigern Dien- ſte bemerkte Anſtand, Fälle hierdurch gänzlich hinweg, indem bey vielen Dienſten weit we- nigere Pflüge und Wagen, als bey wenigern, erfordert werden. Mit Einem Worte, die -auf einem Landgute nöthige Anſpannung, ſtehet mit dieſen AusSgaben in einem ganz ge- nauen und eigentlichen Verhältniß, und alſo muß auch die erſtere einen ſichern Beſtim- mungsgrund der leztern abgeben. Nach einem vorhergängigen genauen Ueberſchlage gehe meine unmaßgebliche Meynung dahin, daß auf einen jeden unterſpännigen den ganzen Tag gebenden Pfiva 4 Rthlr., und auf einen jeden Wagen, worunter die ſogenannten Pufwagen verſian- den werden, 6 Rthlr. jährlich zu recnen wären. Es verſtehet ſich hierbey. von ſelbſt, daß an denen Orten, wo nur halbe Tage gepflü- get wird, auch auf jeden Pflug nur 2 Rehlr. gerechnet werden können, wiewohl ſolches an und vor ſich ſelber auf einerley herausfommt, anerwogen alsdenn auch noch einmahl ſoviel Pflüge gehalten werden müſſen. Wo die Schienwagen gewöhnlich ſind 7 da giebet es die Vernunft ebenfalls, daß, weil dieſelben mehrere Koſten verurſachen, auch bey einem jeden Wagen ein Zuſaß geſchehen müſſe. Ueberhaupt iſt zu merken, daß dieſe vorgeſchlagene Säge fich nur hauptſächlich für ſolche Gegenden, wo der größeſte Theil des Akerbaues in einem guten Mittelboden beſte- het, anpaßend ſind. In den auſſerordentlich ſtarken Ae>ern aber, wo theils ſtärkere Pflüge und Wa- gen, theils aber auch mehrere Anſpannung erforderlich iſt, müſſen dieſe Säße nothwendig verhältnigmäßig erhöhet werden, eben wie ſie auch in Gegenden von ſchlechten Acker eine Minderung nothig haben, "s Uuun 2(a) Wenn Zhi 524 Zweytes Hauptſtück. (a) Wenn die Taxations-Commiſſaxien dieſen'Wegzzu erwählen belieben, ſv' eritnere ich mich in dem 4ten Abſchnitt 5. 1534 verſprochen zu haben, daß ich bey der Beſtimmung der Wirthſchafts- ausgaben annoch eine nähere Anweiſung geben wollen, wieviel zu der in. einer Landwirthſchaft nöthigen Seilerarbeit, wenn ſie von eigenem Zuwachs verfertiget wird, an Hauf nöthig ſey. Dieſem zufolge zeige, um, fo viel möglich, nichts unvollſtändig zu laſſen, hiemit an/ daß von einem ſchweren Stein Hanf a 22 Pfund, 60 Stück Kopfttricke gemachet werden können, zu ein paar Strengen iſt x Pfund erforderlich, uad von einem Pfund Hanf können'an'3 Klafter Linien verſertiget werden. Bey dieſer Gelegenheit iſt anzumerken, daß„ wenn auch der'vorgetragene Vorſchlag die bemeldete Wirthſchaſtsnothdurſten auf die im Gange befindliche Pflüge und Wagen zu rechnen ge- billiget wird, bey der Seilerarbeit dennoch dieFfür das Kuhvieh. erforderliche Kopffirie, beſon ders wo ſtarke Kuhmülkereyen vorhanden ſind, no< auſſerdem in Abzug gebracht werden müſſen. Man karin aber auf jedes Haupt ganz füglich Jährlich 2 Kopiſtricke, das Stück, wegn der ei gene Hanf dazu gegeben wird, a 6 Pf. gerechget, in Anſchlag bringen. €) In den Schleſiſchen General-Detaxations-Principiis wird in Rubrica 8. auch unter andern das Büttner- und'Feuermauer-Kehrer-Lohn zu den Wirthſchaftsnothduürſten.gezählet. Nach den von uns angenommenen Säßen aber ſchien ſich dieſe beyde Ausgaben hieher nicht; indem ſie mit der Beſtreitung des Ackerbaues in keinem Verhältniß: ſtehen. Nur allein Eiſen, Theer, Rademacher- Stellmacher- Sattler- Riemer; und Seiler: Arbeiten ſind, wie ich hiedur< nochmal ausdrücflich erinnere, unter den vorgeſchlagenen Säßea begriffen. Von felbſt(Wü es ſich alſo, daß die beyden vorhin bemerkten Ausgaben beſonders abgezogen wer- den müſſen. In Anſehung der Büttnerarbeit kana an ſolchen Orten, wo ein eigener Krugverlag be- findlich, gar nichts angeſeßet*werden, indem ſolche ſchon mit unter den Braufoſten, welche durch die nicht beſonders in Anſchlag gebrachte Viehmaſtung vergütiget werden, mit enthalten. ſind. Sſtaber kein Braufrug vorhanden, ſondern es wird nur bloß für das Geſinde und Dienſivolc>k in der Erndte gebrauet, fo iſt dafür, nachdem die Wirthſchaft in ihrem Umfange groß oder klein iſt, 2, 3 bis 4. Rthlr. anzuſekzen. Das Feuermauer-Kehrerlohn richtet ſich ebenfalls nach der Vielheit der Gebäude und Feuermayuern, wiewohl eigentlich nur auf diejenigen, die zur Wirthſchaft und für das Geſinde nöthig ſind, hierunter Rückſicht genommen werden kann, und daber"die in dem Herrſchaftlichen Wohnhauſe bloß zur Bequemlichfeit und Nußen der Herrſchaft gereichende,-ſüglich hieher nicht mit gerechnet werden mögen. Das Lohn der Feuermauer- Kehrer iſt gemeiniglich. durch. einen Contract ſeſtgeſeßet, welcher denn auch zum Grunde geleget werden muß. (ec) Man wird wahrnehmen, daß ich hier nur bloß des Eiſens, nicht aber der Schmiedearbeit, gedacht habe. Daß ſo/. Aus dieſer angeſtellten Vergleichung wird und muß ſich, nicht allein wieviel fremde Arbei- ter fär baares Lohn annoch erforderlich ſind, ſondern auch, von welcher Beſchaffenheit ſie, als welches in die Beſtimmung des Lohnes einen ſtaxfen Sinfluß hat, ſeyn müßen, von ſelbſt ergeben,(; HS... 304» Fortſetzung des vorigen, und von der eigentlichen Beſtimmung des Arbeitslohnes, imglei- chen was unter gewiſſen Umſtänden für eine Sparſamkeit darunter zu beobachten. Die ſtärkſten baaren Ausgaben für fremdes Arbeitslohn ereignen ſich wohl an den meiſten Orten, beſonders wo ein weitläuftiger Acerbau vorhanden iſt, in den Erntege- ſchäften. In dem 2ten Bande der Berliner Beyträge zur Zandwirthſchaftswiſſen- ſchaft, Abhandlung 13. ß. 25 und 26. habe ich eine umſtändliche Anweiſung: gegeben, wie viele Erntearbeiter nach dem Verhältniß der AFergröße, wenn alles ohne Schaden zugehen ſoll, erfordert werden. Wenn die Tarations-Commiſſarien den daſelbſt gegebe- nen Unterricht zur Richtſ. in feiner Taye gedacht worden, ſie aber dennoch an den-meiſten-Orten vorfällt, und wohl öfters bey geſchehenen Verpachtungen zu einem fleinen Streit Anlaß giebet. Faſt allenthalben, wo ein Prediger mehrere Dörfer und Kirchen zu beſorgen hatz iſt die Gewohnheit eingeführet, und auch wohl öfters in der Kirc Wollte man dergleichen ſchlecc bewirthſchaftete und dadurch auſſer Stand geſeß- te Güter bloß nach ihrem gegenwärtigen Zuſtande in Anſchlag bringen, ſo würde dadurch der vorige Eigenthümer, oder deſſen Gläubiger, gar ſehr zu kurz kommen, der künftige Beſißer aber übermäßig bereichert werden, indem die durch die bisherige ſchlechte Wirch- ſchaft vernachläßigte Nußungen, doh würflich in dem Gute liegen, und sfrers durch einen mäßigen angewandten Fleiß wieder in völligen Gang gebracht werden können. Wollte man aber hingegenzden gegenwärtigen ſchlechten Zuſtand des Gures bey.dem anzufertigen- den Anſchlage gänzlich auſſer Augen ſeßen, und ſchlechterdings auf deſſen innere Güte, und was es kragen fann, ſehen, ſo iſt offenbar, daß der künftige Beſißer dadurch gar ſehr verleßet werden würde. Ein ſehr billiges und vernünftiges Mittel, um hierunter weder dem gegenwärtigen Eigenthümer, noch dem künftigen Käufer zu nahe zu treten, iſt es daher, wenn alles das- jenige, was zur Wiederherſtellung des Gutes erforderlich iſt, von dem Capital-der Taxe abgezogen wird.“Dem vorigen Sigenthümer geſchiehet dadurch fein Unrecht, indem es eine natürliche Schuldigkeit iſt, dem Käufer das Gut in ſolcXer, von dem Capital der Taxe zu machen ſind. Schon bey einer jeden Wirthſchaftsrubrik iſt dieſer Abzüge, in ſo ferne ſie nothig find, und auf einemzu taxirenden Landgute vorfallen können, gedacht worden. Wir wer- den alſo-gegenwärtig nur bloß aus.dem vorhingeſagten ſolche zu ſammlen, und den Taxa- tions- Commiſſarien, die ſich dieſer Anſchlagungs- Art bedienen wollen, in einem-furzen Auszuga vorzulegen haben. Die hauptſächlichſten derſelben ſind folgende: r. Auf den meiſten, zum öffentlichen Anſchlag kommenden Landgürern beſtehe wohl der größeſte Fehler in dem ſchlechten und vernachläßigten Düngungsſtande der Aecker. Die ſchwachen“ Vermögens-Umſtände des vorigen Beſißers, haben es, den gehörigen Biehſtand vollzählig zu unterhalten, nicht-zulaßen wollen, und hierdurch ſind die Ae>er in ſolchen Zuſtand gerathen, daß ſie gegenwärtig weit weniger bringen, als ſie bey einem ſtets unterhaltenen verhältnißmäßigen Viehſtande bringen können. Nach den von uns angenommenen Säßen, wird der Ertrag des Ackerbaues nicht nach ſeiner gegenwärtigen Beſchaffenheit, ſondern nach dem Zuſtande, worinn er durch einen verhältnißmäßigen Viehſtand geſeßet werden kann, zum Kauf angeſchlagen. Der eue Beſiber kann aber hiervon nur allererſt nach Verlauf von 9 bis 12 Jahren, die vsl- lige Abnußung erwarten;; Gecon, For, 4, Theil.; Xrx Nichts 1 Bon den landwirthſchäftlichen Wahrheiten, in jo weit ſie 1c. 529 538 Zwehtes Hauptſtück. Nichts iſt'daher billiger, als daß das Minus des jeßigen AFevertrages gegen dew Fünftigen, auf ſo viele Jähre lang von dem'Capital der Taxe abgezogen werde. Geſchie- het dieſes nicht, ſo wird der künftige Käufer offenbar verleßet, indem er in dieſen erſten Jahren bey ſo bewandten Umſtänden, die Zinſen ſeines für das Gut bezahlten Kaufgel- des nicht heraus befommen kann. Denn wenn ihm z. B. der imwerwährende Aerertrag bey einem vollſtändigen Viehſtande, auf r500 Nthlr. angeſchlagen worden, und ihm in den erſten Fähren derſelbe, wegen des vorhergehenden ſchlechten Düngungszuſtandes nur 1000 Nehly. bringet7ſo würde er dadurch einen ſehr empfindlichen Schaden leiden, wel- her nicht anders, als durch die vorgeſchlagene Abziehung dieſes Minus zu vergütigen ſte- het. Erhält aber der Käufer dieſe Vergütigung, ſo kann er wider die Veranſchlagung des Acferbaues, pach dem vollſtändigen und verhältnißmäßigen Biehſtaände, um ſo-weniger mit Recht etwas einwenden, als er den' dadurch herauskommenden Ertrag, nach Verfiießung der erſten Jahre, auf immerwährend zu genießen hat. Wie theils die Ausmittelung des Unterſchejdes zwiſchen der gegenwärtigen unvoll- kommenen, und der künftigen vollſtändigen Düngung der Ae>er, am bequemſten zu be- wirken, und theils die Berechnung deſſelben auf die erſten Jahre verhältnißmäßig einzu- richten ſey, darüber habe ich bereits in dem 4ten Abſchnitt, 6. 120. und 1271,»ai5:worauf mich hierdurch lediglich bezogen haben will, meine Gedanken umſtändlich eröfnet. 8. 308. Daß bep allen mit angeſchlagenen Gutsverbeſſerungen dergleichen Abzüge nothig ſind. Nicht allein bey den ſchon würklich nußbaren und im Gange ſeyenden Ertragsru- brifen, finden dergleichen Capitals- Abzüge zur Entſchädigung der Käufer Statt, ſondern es fallen auch dergleichen bey allen vorzunehmenden und mit iu Anſchlag zu bringenden Verbeſſerungen vor. Ja es iſt bey dieſen auf eine doppelte Bergütigung, die dem fünfti- gen Beſißer mit Recht zugebilliget werden muß, Rückſicht zu nehmen. Daß die, auf dergleichen Verbeſſerungen zu verwendende Koſten, von dem Capi- tal der Tare abgezogen werden müſſen, iſt eine Sache, die ſich von: ſelber verſtehet, und woran wohl Niemand einen Zweifel tragen wird. Allein hiermit iſt es nicht abgemachet. Viele Verbeſſerungen ſind von der Be- ſchaffenheit, daß erſt nach Verſließung, einiger Jahre die völlige Wirkung davon erfolget. Weil nun der ganze Ertrag ſolcher Verbeſſerungen mit in Anſchlag gebracht, und von dem Käufer durch das Kaufpretium für voll bezahlet wird, ſo erfordert es'die ſelbſt redende Billigkeit, daß auch hier das Minus der eriten Jahre wirthſchaftlich berechnet; und von dem Capital der Taxe in Abzug gebracht werde. 6E1305: wie aus vorſtehendem Grunde, bey einem urbar zu machenden Bruche, ſowohl die dazu nöthige Koſten, als auch das in den erſten Jahren in deim angeſchlagenen Extrage deſſelben 3u befürchtende Minus, von. den: Capital dev Taxe abgezo/ gen werden muſte. j Aus dieſem Grunde'müſſen denn 2tens, auch“bey einem urbar zu mächenden wü- ſten Bruche, nicht allein die darauf zu verwendende Koſten, ſondern auc das, in eb. I erjten Von den landtwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 2- 531 erſten Jahren nach der Urbarmachung zu befür»... | Wegen des in den erſten Jahken-in der angeſchlagenen Abnußung eines ſolchen Bruches zu befürchtenden Minus, habe ich 9..269. den Vorſchlag gethan, daß zu deſſen Vergütigung ein 12 jähriger Ertrag in Abzug zu bringen ſey. Jh ändere zwar dieſe meine-Meinung nicht, ſondern'-glaube noch immer," daß ſolche in den meiſten Fällen der Billigfeit-gemäß ſeyn werde, Inzwiſchen ereignet ſich in allen Wirchſchaftlichen Dingen eine durchgängige, nie- mal zum voraus zu beſtimmende Mannigfaltigkeit, welche denn auch nothwendig eine Abweichung von den ſonſt allgemeinen Säßen nach ſich ziehet. Es kann daher auch“Srü- cher geben, deren Grund von der Beſchaffenheit iſt, daß nach allen vernünftigen Muth- maßungen auf ihren vollſtändigen Ertrag keine 12 Jahre gewartet werden darf, ſondern eine weit kürzere Zeit dazu nothig iſt. Vernünftige und aufmerkſames Taxations- Commiſſarien, werden dieſe Verſchie- denheit bey der vorzunehmenden ſpeciellen Beſichtigung und Unterſuchung eines urbar zu machenden Bruches ſchon ſelber bemerfen,„und daher die Mäßigung des von uns ange- HIE Saßes„als- welches denſelben lediglich: überlaßen werden muß, gehörig einrichten.„pf (2). Ich habe ehedemuſelber, einer in einem Lxſions- Fall angeordneten Taxe,als Commiſſarius beyge: wohnet. Die hauptſächlichſte Lxlion beſtand vornehmlich darin, daß man verſchiedene, ihrem Umfange nach ſchr anſehnliche Brücher, als urbar zu machende bey dem Verkauf dieſes Gutcs mit in Anſchlag gebracht, und der Käufer ſolches als wahr angenvmmen hatte. Bey der darüber angeſtellten Unterſuchungs- Commißion aber fand'ſich, daß dieſe Brücher weder den zu einem taug- lichen Heugraſe erforderlichen Grund, noF, auch den nöthigen Fall des Waſſers, hatten.“ Der Käufer. war alſo. durch die leichtſinnige und ohne genugſame Prüfung geſchehene Veranſchlagun dieſer Brücher, offenbar hintergangen worden.; Durch dieſen beſondern Vorfall bin ich um ſv mehr, dieſe Erinnerung zu geben, und bey der Sache alle nur-mögliche Behutſamfkeit anzuwenden, bewogen worden. Eine eigene Erfahrung macht. alle Ucberzengungen, wenn ſie auch ſonſt ſchon in der Sache ſelber gegründet ſind, deſto andringender, Epe 2 EEE G. 310. 532 Zweytes Hauptſtü>. S. 310; Warum es hierünter in Anſehung der auf die Urbarmachung bewachner Aec>ker zu ver; wendenden Roſten eine gleichmäßige Bewandtniß habe. Eine gleiche Beſchaffenheit hat es drittens mit den urbar zu machenden bewachſe- nen Aeern. Auch hier muß der künftige Käufer durch Vergütigung der dazu nöthigen 3 Anh deshalb von dem Capital der Taxe beſonders abzuziehen ſind, entſchädi- get werden. Weil hier nicht ſo, wie bey den urbar zu machenden Brüchern, auf die völlige Abnußung der urbar zu machenden Aecker gewartet werden darf, ſondern ſolche ſofort in den erſten Jähren, und zwar im reichlichſten Maaße, erfolget, ſo habe ich bereits aus dieſer Urſache in dem zwölften Abſchnitt&. 264. die Anweiſung gegeben, daß überhaupt ſowohl zur Vergütigung der zu verwendenden Koſten, als auch zur Entſchädigung des Käufers, weil dergleichen Urbarmachung nicht ſo fort in dem erſten Jahre vollführet wird, ſondern nach und nach geſchieher, ein 6jähriger Ertrag von dem Capital der Taxe abzuzie- hen ſey. Es gründet ſich ſolches, wie bereits c. 1. bemerket worden, auf die eingeführte Gewohnheit, den Pächtern dergleichen urbar zu machende Ae>er gegen 6 Freyjahre zu- zuſchlagen. Inzwiſchen iſt keine Regel ohne Ausnahme. Es können auch hier Umſtände vor- fallen, welche eine Abänderung nöchig, machen. Iſt z. B. der wüſte Acerplaß mit vie- lem alten ſtarfe Wurzeln habenden Holze bewachſen, ſo-werden die in Vorſchlag gebrachte 6 Freyjahre und der deshalb zu machende Abzug zur Vergütigung der Koſten und Ent- ſchädigung des künftigen Eigenthümers nicht hinreichend ſeyn. Die Taxations-Commiſſarien haben. daher die in einem jeden Fall vorfommenden beſondern Umſtände in genaue Erwägung zu ziehen, und nach. deren Beſchaffenheit die von uns angenommene allgemeine Säße billigmäßig zu erhöhen, auch zugleich mit darauf zu ſehen, ob nicht das auf den. urbar zu machenden Ae>ern befindliche Holz dem künftigen. Käufer zu einer billigmäßigen Entſchädigung, mit angerechnet werden könne. 9. 317. Von den Abzügen, die wegen fehlender und nicht hinlänglich vorhandener Wirthſchaftsgebäude zu. machen ſind. Was für ein großer Fehler es ſey, wenn in einer landwirthſchaftlichen Haushal- tung nicht genugſame Wirchſchaft8gebäude vorhanden ſind, und was für ein beträchtlicher Schade daraus entſtehe, wenn theils das zu halten nöthige Vieh und, theils der Zuwachs von Acferfrüchten aus deren Ermangelung dem Verderben anegeſeßet werden muß, habe ich bereits in dem erſten Zauptſtü>X 6. 186. und: 187. vorläufig aängezeiget. Mit dem größeſten Recht können alſo viertens zu den von dem Capital der Taxe zu machenden Abzügen die für die fehlenden Wirthſchaft8sgebäude erforderliche Baukoſten gezählet werden. Faſt auf allen Landgütern, welche ſich eine Zeitlang in ſchlechten Umſtänden, ſo- wohl in Anſehung des Ackerbaues, als auch des Viehſtandes, befunden. haben, werden dergleichen Baufoſten nöthig. ſeyn. Denn ein ſtärkerer Zuwachs an Getreide erfordert ſowohl Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in ſo weit ſie 10. 53] ſowohl an Scheunen als Bodenplaß mehrern Raum, und ein ſtärkerer Viehſtand kann, wenn er bequem unterhalten werden ſoll, ebenfalls nicht mehr mit den Ställen, die nur zu einem geſchwächten hinreichend geweſen, zufrieden ſeyn, Wieviel Raum ſowohl an Scheunen als Ställen in einer Landwirthſchaft ver- hältnißmäßig nöthig ſey, habe ich: bereits in dem erſten Zauptſtü> 9. 207. legg. um- ſtändlich erwieſen. Die Tarations-Commiſſarien dürfen daher nur zwiſchen dem von ih- nen angeſchlagenen Zuwachs und Viehſtand und den gegenwärtig auf dem zu tarxirenden Ländgute befindlichen Wirthſchaftsgebäuden eine ordnungsmäßige Vergleichung anſtellen, ſo wird ihnen ohne die geringſte Schwierigfeit offenbar werden, wieviel an Wirthſchafts- gebäuden ermangele. Daß von den Koſten, die zu dieſen fehlenden Wirthſchaftsgebäuden nöchig ſind, ein geſeßmäßiger Anſchlag von Sachverſtändigen Bauleuten angefertiget, und nach die- ſem Anſchlage der Abzug ſolcher Koſten von dem Capital der Taxe beſtimmet werden müſ- ſe, verſteher ſich von ſelber. 84„24 26 Von den Abzügen, die, um die jährliche Bau- und. Reparaturkoſten richtig beſtimmen zu können ,. von dem Capital der“ Taxe geſchehen müſſen. In dem ſechszehnten Abſchnitt 6. 198. haben wir wegen der auf den Landgütern nöthigen Bau- und Reparaturkoſten einen Vorſchlag, gethan„ welcher, wenn er Beyfall findet, zu dem fünften Abzuge von dem Capitak dex Tare Gelegenheit giebet. Die jährlichen Bau- und Reparaturkoſten werden, wie c. 1. mit mehrern zu erſe- hen, zwar nicht von dem Capital der Taxe, ſondern von dem jährlichen Ertrage des Gutes abgezogen. Allein, es wird dabey: voraus geſeßet, daß, ehe und bevor die jährliche Bau- und-Reparaturkoſten beſtimmet werden können, die ſammtliche Wirthſchaftsgebäude un- terfuchet., und wieviel, um ſelbige in gehörigen baulichen Würden zu feßen„ erforderlich ſey, ausgemittelt werden müſſe. Dieſe zur Wiederherſtellung der Wirthſchaftsgebäude nöthige Koſten nun ſind es, welchen unter den von dem Capital der Taxe zu machenden: Abzügen ebenfalls ein Plaß gebühret. | Daß. bey Unterſuchung ſolcher Wiederherſtellungskoſten nicht weniger eine gewiſſe Genauigfeit zu beobachten ſey, giebet ſchon die Vernunft um ſo mehr, als in deren Ab- ſicht, wegen der jährlich nötrhigen Reparaturen, nur ganz gelinde Säße angenommen ſind. Wäre nun keine vollkommene Wiederherſtellung der verfallenen Gebäude geſchehen, oder die dazu nöthige Koſten nicht richtig ausgemittelt, ſo würde der künftige Käufer durch die mäßige Säze der jährlichen Bau- und Reparaturausgaben offenbar gefährdet ſeyn. Ob ein Gebäude ganz neu erbauet werden müſſe. oder was für eine Art von Re- paratur daſſelbe, um es wieder in baulichen und tüchtigen Stande zu ſeßen, nöthig habe, können zwar erfahrne Oefonomie-Commiſſarien ſelber beurtheilen 3; den eigentlichen Be- trag der dazu erforderlichen Koſten aber müſſen ſie billig den Bauverſtändigen Handwer- Fern, als Zimmerleuten und Maurern„ überlaſſen. Xxx 3 6. 313. 534 Zweytes Hauptſtück. SG. 3I3- Von den Abzügen, die wegen der eingefailenen, 0der doch den Einfall. drohenden Gebäude der Unterthanen von dem Capital der Taxe zu machen, und was dabey für Einſchränkungen zy beobachten, Bereits in dem erſten Zauptſiü>e 6. 182. und 183. iſt von der Schuldigkeit] die Bauerhöfe der Laſſen und Leibeigenen zu bauen, und in baulichen Stande. zu unter- halten, gehandelt worden. 5;| Wir glauben, aus zureichenden Gründen erwieſen zu haben,"daß ein jeder von dergleichen Bauern die nöthigen Reparaturen der ihm übergebenen Gebäude ſelber beſor- gen müſſe. Aus dieſem Geſichtspunkt alſo mag in den aufzunehmenden Gütertarxen we- der bey dem jährlichen Ertrage, noch auch bey dem Capital, etwas in Abzug kommen. Allein, eben daſelbſt hat auch eingeräumet werden müſſen, daß die neue auf. der- gleichen Bauerhöfen vorfallende Bauten dem Gutsbeſiker gllerdiugs zur Loſt fallen. Wenn nun auf einem zu tarirenden Landgute Bauergebäude ,, die entweder ſchon würklich eingefallen, oder doch im kurzen den Einfall drohen, vorhanden ſind, ſo gehören die zu deren Wiederaufbauung erforderliche Koſten ebenfalls ſechſtens zu den von dem Ca- pital der Taxe zu machenden Abzügen. Auch hier iſt zwar Richtigkeit und Genauigfeit nöthig ,. und der Anſchlag davon ebenmäßig von einem Bauverſtändigen anzufertigen. Inzwiſchen haben die Taxations- Commiſſarien hiebey zugleich auf die Baufuhren, welche die Bauren an den meiſten Or- ten nach Vorſchrift der Landesgeſebe außer ihren gewöhnlichen Hofedienſten zu verrichtet ſchuldig ſind, Rücſicht zu nehmen, und in deren Betracht den auf das Ganze gehenden Auſchlag der Koſten billig zu mäßigen.::? j Imgleichen iſt ein Unterſcheid zu machen, ob die ſammelichen Gebäude eines Bauerhofes, oder nur eines derſelben, z. B. die Scheune, oder der Stall, vom neuen erbauet werden müſſen. Jn dem leßtern Fall iſt an Orten, wo unter den Bauren Ord- nung gehalten wird, und ſie nicht durch eine unzeitige Nachſicht verwöhnet worden ſind, das Klicer- und Decerlohn nicht mit in Anſchlag zu bringen, indem dieſe Arbeiten von vem Bauer und-ſeinen Leuten, ohne daß die Herrſchaft damit beläſtiget werde, ganz be- quem beſtritten werden können, 6. 314' Daß das fehlende Viel): Inventarium ebenfalls abzuziehen ſey, der Preiß des Viebhes aber zu ... jetzigen Zeiten höher, als er in den alten Caxordnungen beſtimmet iſt, n angenommen werden müſſe, Daß ein Käufer denjenigen Viehſtand, der ihm in einer gerichtlichen Taxe ent- weder als nußbar, oder als zur Beſtreitung der Wirchſchaft nothwendig, angeſchlagen wird, auch würklich überliefert bekommen müſſe, daran wird wohl niezand, der die Sa- E, 4) Für ein Stüc jung Vieh, a) auf fetter Weide E e E 6 Rehle. b) zur Stallfutterung-- 5= c)-zur Waldhütung- D- 4= d) zur magern Feldhütung- 2 3= 5) Seblende Schafe, a) ein Hammel----“ 8Gr, b) ein Schaf:- 7 BEE rau-=> c) ein Jährling 2---= 14- 6) Seblende Schweine, a) eine Zuchtſau----. b) wo die Schweine Mandelweiſe angeſchlagen wer- den, das Stü durch die Banke- 2.- 12.- Gar zu niedrige Preiſe dem künftigen Käufer anzuſchlagen, iſt um ſo unbilliger, als es erfahrnen Landwirthen nicht unbekannt ſeyn kann, was für ein großer Unterſcheid zwiſchen gekauften und eigen gezogenen Vieh von allen Arten iſt. Sehr oft muß die Hälfte des erkauften als untauglich wieder:ausgebracket werden. Ein Käufer aber, der auf dem erfauften Gute kein vollzähliges Vieh-Inventarium findet, iſt dieſer Gefahr oh- ne Widerrede ausgeſeßetk. 8. 315. Daß auch die aufeinemzu taxirenden Landgute den Laß: oder leibeigenen Bauern feb- lende Zofwehre abgezogen werden müſſe. Nicht allein das zur Beſtreitung des Herrſchafrlichen Acferwerks nöchige Vieh muß dem fünftigen Käufer vollzählig gewähret, und, wenn es nicht in narura vorhanden iſt, demſelben durch einen billigmäßigen Abzug von dem Werthe des Gutes vergütiget werden, ſondern an denen Orten, wo Laß-oder leibeigene Bauren vorhanden ſind, iſt auf deren gehörige und vollſtändige Bewährung gleichfalls Rüſicht zu nehmen. Wenn die- ſelbe, zur Zeit der Taxe nicht-vollſtändig iſt, und die Beſißer der Bauerhöfe ſich ſolche ſel- ber anzuſchaffen nicht im Stande ſind, ſo giebet es die Vernunft, daß deshalb auf eine billige Entſchädigung des künftigen Beſißers,-als welchem die Ergänzung dieſer Hofweh- re nothwendig zur Laſt fällt, zu. denken ſey. Auch hier wird in Anſehung eines jeden Bauern, Halbbauern und Coſſäthen nö- thigen Hofwehre etwas gewiſſes zu beſtimmen ſeyn, indem ſolches, wenn man es bloß auf die willführlichen Forderungen dieſer Leute ankommen laſſen will, gemeiniglich gar ſehr in das unbillige fällt. Die Bewährung der Laß- und leibeigenen Bauern iſt meiſtens nur in Gegenden nöthig, wo ein ſchlechter oder Mittelboden vorhanden, anerwogen an denen. Orten, wo durchgehends ſtarker Boden, die Bauergüter den Beſißern eigenthümlich zu gehö- ren pflegen. Dieſes vorausgeſeßet, beſtehet gewöhnlicherweiſe, wenn deßhalb. nicht etwas ei- gentliches veſtgeſeßet iſt,'die Hofwehre.für einen Bauer in 2 Pferden, 4 Ochſen, 2 Hf Deny Von den landwirthſchaftlichen Wahrheiten, in fo weit ſie 26, 537 hen, 2 Pflügen, einen Wagen und 1'Paar Eger, für einen Halbbauer oder Coſſäthen aber von allem dieſen die Hälfte. ; Um nun den Betrag der Hofwehre deſto beſtimmter ausre, auch, in allen-Getreidearten, weit geringer, nals-ſie bey einem vollzähligen Viehſtände in Anſchlag gebracht werden muß. Denn ,. daß ein bedüngter Aer mehrern Einfall erfor- dere, iſt eine Wahrheit, die auch den. erſten Anfängern in der Landwirthſchaft nicht: un- befannt ſeyn Fann, und ſich aus der 5. t32.'S,. 368. befindlichen Ausſaatstabelle gänz eigentlich ergiebet. Nichts iſt daher natürlicher und billiger, als daß die gegenwärtige Ausſaat'gegen die in Anſchlag gebrachte balanciret, und das Plus. ſo ſich dadurch in der wirklich in An» ſchlag gebrachten ereignet, von dem Capital der Taxe, zur Entſchädigung des künftigen Käufers, in. Abzug gebracht werde, Wollte man dieſes unterlaßen, ſo würde ſolches die offenbare Ungerechtigkeit nach ſich ziehen, daß der Käufer den-fehlenden Theil der Ausſaat, wovon ihm doch der völlige Ds GE EA worden, auſſer dem Kaufgelde aus ſeinen. eigenen Mitteln anſchaf- en müſte, Die Taxations- Commiſſarien haben daher dieſen Umſtand nicht auſſer Augen zu ſeßen, indem derſelbe auf großen Gütern, wo der Aerbau viele Jahre: hintereinander an der Dängung vernachläßiget worden, von Wichtigkeit ſeyn kann. G.319% Von den zur Wiederherſtellung verfallener Rirchengebäude nöthigen Bau und Repäratur/ Roſten, und was davon bey den Gütertaxen mit anzumerken. Ic 6. 196. erwähnet, wie es billig ſey, daß bey Würdigung der Landgüter die Beſchaffenheit der Kirchengebäude mit in Rückſicht genommen, und in denen Fällen, wo die Kirche ſelber kein eigenes Vermögen hat, die daran.nöthige Bauten und Reparaturen ordentlich geſchäßet, und von der Tarations- Summe abgezogen werden, Die Gründe und Urſachen, warum ſolches billig ſey, habe ich daſelbſt umſtändlich angeführet. J< weiß zwar nicht, ob dieſe meine Meinung einen allgemeinen Beyfall finden wird. Sollte aber ſolcher erfolgen, ſo würden die Taxations- Commiſſarien in dergleichen Fällen die c. 1 bey dieſer Materie dabey bemerkten Modalitä- ten zugleich ſorgfältig zu beobachten haben. Denn nicht der ganze Bau, kann von der Tare eines Landgutes, auf welchem ver- fallene Kirchengebäude befindlich ſind, abgezogen werden, ſondern nur in ſo weit, als der Gutsbeſißer als Kirhenpatron ſelbigen zu übernehmen ſchüldig iſt, welche Schuldigkeit c, 1, 6. 192. ſegg. näher angewieſen worden, mag ſolches geſchehen. Weil inzwiſchen, wie c. 1. 6; 195. bemerfet wordengy das von dem Kircer mit befindet, nur lediglich generaliter vermeſſen, und daher auch deſſen Betrag, jedoch in einer eigenen Colonne, bloß überhaupt angemerfet. Der herrſchaftliche Aer aber iſt, ſowohl nach ſeiner inneren Güte, als auch gegenwärki- gen Düngungszuſtand, ſo wie mir ſolcyen die zur Hand gegebene Sachverſtändige, von Stück zu Stücf angezeiget haben, vermeſſen worden.; Das Vermeſſungsregiſter ſub B, enthält die bey dieſem Gute befindliche ſammtli- > Ss nr echſte cagerer|| der Herr-|| Untertha-||des ſänmmt- nu be 7: Tracht.|; Tracht.| Tracht. mE Tracht.|] Tracht,| Tracht.| A&>er,'! ſchaftlichen''.uey-AFer.! lichen a>er|| Aeckey.|2Ferfeldes, je Ey. 4 |/M. dr. F.|| 9 dr. F.[/M. pr. 5.|'x. Dr. F.|/M. pr. F.[/M. dr. 5.||. dr. F.|/M. dr. F.||M. ar. F. 1. ar. 5. Starker N&er, 3 4 El Mg 1.DeIMe:|! uf den 12 Hufen 20). 90-2 ml=mit 28 GO==I1 mou momo IN ZUN wegen NN mm] wn BEG 15, ES| Auf dem HREIEe R 5:|||| 077]|„0||+7|| l! StüFXe= NN=|=|==i--) Eee Wie ieee| OLS|- Auf dem Camp ay|||| Jem SADEWIREEE,-==1- ml el mN en er in| RUES NI USR E S2GU 3ten Felde.| Auf dem ſo genann-| ten Bullen-Rämel!| 46.=| ie mei„eme TÜ 20=| S6= Auf dem ſo genann-!| en Beylande an,| der“ Sadeubachex:| Mer gaRg Hal/ MEI DSR DR 9908 J968 1UN ADR UORS BEY ASR UA BRS| GUW SERS DEE BE Ga GR GE EE RE ERS EU Wegen Dee ze ZUL SAN LIEMN SHE 1 20214(00070062 10 000 NES IREEN SEE dE Wr „ten Feldes eben wiei|*- 1,7 7 15 2 LE 2 1757241 2 20008 vben die Beſchaffen-|| Det.!| Der Prediger/die Kirche, der Freyſchul-, 30; die 3 Frey- Batt-| rennebſt dier6 dienſt- bare Bauern md die! 4 Heine AFeröleute,| haben in 3 Feldern, 4 welche von den Herr- ſchaftlichen ganz le-| parirt liegen, folgen den Aeker.!| 1. Der Prediger 0 908 983:| WAS PARS 1988| BASS NEN Se SEE EE EEE EE zn Gere Enga fare| SRE WER Da) ERGEE MET IMH| SS SCEIUEN| 2. Die Kirche F= 1-1| 1[IAI= A kk hiures: 5 I. TU-!|=||= j=1=-|)== i=/>1| 245 60%) 3. Der Frey Schulze,|=|= 11-1 Iz SIZE W| DON Zi IZ 75 19(M0|< 20M 50<=1 7 4. Die3Frey-Bauern/|=|=/=1|=!== 1 Si SSS TTT|=|!==|=(=>|1, 270==>> 5. Die 15 dienſtbare||| l Bauern zuſaften||=||=|=|==||| ri 1 A FÜTOÜOT 77 1990 Wan Bend 121-657 157 6. Die 4fleineAFers-| 15|||| jeute(fim OL I HI IH Il 4] I)) Il rtl[fl ep] Recapiulatio. SON 1. Herrſchaftl. ſtarker Mete“ FE= 1120]-==|| 60]-=,=- 1120 vam 60)====!'120|===|| 60]=|=>1|| 710-1 11250, 2. dito'Mittel-Akfer Wigo---=|| 41)= 280.--i-=1.40"== 1 831 miei IRT 4.88=<|= 1 SIDE BEAR 31|=| 17|--|--f| 2= 12+=) 20 ee NG 10| 5. 185||| 300|=|-||| 4. Sämmtlicher übri-|| 0.2 091 3, 92 2908 1 Is ies IM AED URG EH HES ESS ZIM| I:SW ES 998 SPEE 03? 33 REGED: I Ililzag3i WEI 4 WREN KEEN SEINE VA SM OSE BEZ MEZ IEMB 2 S1 2)--|--|| 1383-412<== 12253|=|= 34 8[1225[12 11223 208][1383|| Wa4pei- 122531 EA||| 0 EP 04 Ü 4653 M. Benennuna B. IZ Benennung der Holzörter,| An M. wald. Eich ar. F. Holz. M. Dr. F. Vermengtes|| Bloß Fichten- Holz, M- dr. F. Tunger 24-1 wachs an Fichten. Bitken, Buſch. M. pt. F.| M. prtF.|i | Revier von alter] | hand | Strauch-| Summa holz: Dr. F.j1 M. dr.F. 1) Der an der Al-| kendorferGränze bele- geue,aus bloßen trag- baren Cicheuy beſte- heude, und mit ſehr guten jungen Zu- WcHS EUEREN: wald lub 2) Das din 1fiof ſendeaus vermengten| Hoplz, an Büchen, Ei-'; chen und Fichten,/wo-| von aber die legtern! die größte Anzahl außmachen, beſtehen" de Revier, der Schei-|| dewinfel genanut| ſub B.- 3) Ein unmittel- bar daran gränzendes Revier, aus ſchönen, und nußbaren Fich-| ten beſtehend, das! por Holz genannt fib.C; l | 4) Ein an der Sa-| denbhacher Gränze be- legenes Revier, wel- ches gegenwärtig kein! uußbares Holz, wohl! aber den ſchönſtenZu-| wachs von Fichten in ſich enthält 058 DY 5EinBirkenbuſch; welcherzu lebendigen Holz geuußet wird, undin 18 Haue ein-| getheilet iſt, au der: WeißſpringerGränze| gelegen ſab'?Bt 6) Ein Elſenbruch;| welcher ebenfalls zu lebendig Holz genu- ket wird, an der Grauwinkelſchen Gränze belegen, und! in 14Hauceingethei- let ſub F. 7) Endlich eit Re- vier von allerhand Strauchholz, ſo. in6 jährige Haue einge- theilet, und an das vorhin benannte Holz ſtoßet ſub G. 400 360 650 Y wa. 552 Oecon, For, 1, Theit, ISO|-- 400 360 ASI T50 9oſ-- | 90|---- 24301751! Benennung €, Seen und € chel-:; Benennung Giite 1.|[Obſt-Garten|| Brücher...+] Bewäſſer. 0 Ns MAAR, M. mr. F-|1M--pr.. F. 1| M. dr. F.||M. ar. 8,| x) Der Kuchel-Garten hinter dem Hauſe== 4/90 E11;')| 2) Der Kuchel- Garten hinter der Kirhe= 6/--|-1|=; 3) Der Obſt-Garten hinter den Ställen==||=|--|=-|| 6| 45|-| 4) Eben dergleichen hinter den bey dem Hauſe ge- legenen Kuchel- Garten----|-|-||] 7|-|-- 5) Ferner dergleichen hinter der Schäferey=--|--|--|| 51145| 6) Ferner ein großer an der Sadenbacher Gränze| belegener Bruce)=---=--|=-|=--1|250|=|=| 77) Ein kleiner an den Elſenbuſch angränzender-|-|=-1|=|=|--|| 35|=|=| 8) Ein dito in eben der Gegend belegener=--|-|-||=|=|--|| 27|18| 9) Ein großer See, welcher zwiſchen dem großen| j Bruch und dem Sadenbacher Winkel lieget,|; die Liepe genannt---=|-|=-||-4||||=|--)--|(340||; 30) Ein kleiner See, welcher an das Holz an-' ſoſſe=---|-I-t-4 11 41-1) 5411 j [ 16190]|[19] To|=I[zr 1394-1 | D.| General- Extra& ſämmtlicher“ N 4 auf dem Guthe Allenshagen| befindlichen Grundſtücke. Morg.'6r.'F. j I.|| Der Herrſchaſtlihe Aker--.=-|| 2400|--|-- 2.|| Der übrige ſämmtliche Dorf- Aker------||2253|--|= 3.|| Die ſämmtliche Waidtung------- 2470|75|-- 4.|| Die ſämmtliche Kuchel- Gärteiw er----| 10|90|=- 5.|| Die ſämmtliche Ohſt- Gärten--...-----|| 19|10|-+ 6.|| Die ſämmtlichen Brücher===| 312118] 7.|| Die ſämmtlichen Ssen und Gewöſſer------ 294|=i-- N|* 17859123]. No.“ 3, Beylagen. 555 N0.“Z A&um Allenshagen den 2o0ſten, 21ſten und 22ſten Junius 1774. FRahdem der vereydigte Conductkeur, Herr“Johann Carl N. N., die ihm.aufgetragene Vormeſſung desadelichen Gutes Allenshagen gehörig zu Stande gebracht, und die darüber angefertigte Vermeſſungsregiſter unter dem 9ten dieſes eingeſchiket hat, ſo iſt von der Commißion, um zur würkflichen Abſchäßung gedachten Gutes zu ſchreiten, Ter- minus auf den 20ſten hujus und nächſt darauf folgende Tage angeſeßet, und einem der Säche kündigen Landmeſſer, ſich alsdenn ebenſalls in loco einzufinden, aufgege- ben worden. Wie nun die verordneten Commiſſarien nebſt vorgedachten Landmeſſer ſchon den 19ten dieſes gegen Abend allhier eingetroffen, ſo hat man folgenden Tages in aller Frühe mit würklicher Abſchäßung des Gutes Allenshagen den Anfang gemachet, - Man hat dabey die ſämmtlichen Wirthſchaftsrubrifen, ſowohl in der Einnahme als Ausgabe, gehörig unterſuchet, alles dabey vorfommende genau geprüfet, wo es nöthig geweſen, vereydigte Sachverſtändige adhibiret und demnächſt folgendes einſtimmig veſtgeſeßet. 1. Der AFerbayu. Da in dem Protocollo Ocularis Inſpeſtionis vom 20 und 21 April a. c. bereits ein allgemeiner Begrif von deſſen Beſchaffenheit gegeben worden, ſo hat es, weil Com- miſſarii bey einer vorgenommenen näheren Beſichtigung davon abzugehen feine Urſache finden, nocen wird ſogar ein Steingrußiges Weſen, welches der Tigenſchaft eines ſtarfen Bodens gänzlich zuwider iſt, angetroffen. Wenn nun ſolchergeſtallt das überreichte Vermeſſungsregiſter rectificiret, und die in demſelben zu den ſtarken Acker gerechnete vorbenannte 50 Morgen daſelbſt weggeſtrichen, und dagegen der Morgenzahl des Mittelackers beygeſeket worden, fo wird nunmehr der herrſchaftliche Aer in Anſehungsſeiner Güte folgendergeſtallt zu ſtehen kommen: : Aaaa 2 1) An ZIT 556. 1) An ſtarken Aer überhaupt 5- 12005 Morgen thut in jedem Felde 400 Morgen, 2) An Mittela>er überhaupt- thut in. jedem Felde 300 Morgen. 3) An ſchlechten Acker überhaupt- WIES 300= thut in jedem Felde 100 Morgen.| nx 900== Summa'2400.Morgen. In Anſehung des Düngungszuſtandes ergiebet ſich aus dem in dem Vermeſſungs- regiſter befindlichen Verhältniß des bemiſteten und magern Ackers, daß ſich das Gut nicht in denjenigen Umſtänden befindet, in welchen es ſich befinden könnte. und ſollte, indem auf der ganzen herrſchaftlichen Feldmark nur 1017 Morgen in Düngung, die übrigen 1333 Morgen aber gänzlich mager ſind. Man wird hierin; um ſo mehr beſiärfet, wenn man dabey den gegenwärtigen bereits in Prorocollo vom 20 und 21 April a. c. bemerkten ſchwachen Viehſtand in Erwägung ziehet. Wenn aber dieſer Viehſtand dem Verhältniß des Sommer- und Winterfutters auf koinerley Weiſe gemäß iſt, ſondern weit über die Hälfte erhöher werden kann, es.aber eitie natürliche Folge iſt, daß dadurch zugleich der Düngungszuſtand, und folglich der ganze Ertrag der Aecker vermehret wird, ſo hat Commißio weder den gegenwärtigen Dün- gungsſtand des Ackers, nor auch den gegenwärtigen Viehſtand zum Grunde legen kön- nen, ſondern ihr Augenmerk auf den nach wirchſchaftlichen Grundſäßen möglichen und verhältnißmäßigen Viehſtand richten, und nach ſelbigen die Abnußung des Ackerbaues beſtimmen müſſen. Der auf dieſem Gute wirthſchaftlich zu haltende Viehſtand. und die dadurch zu er- wartende Aerverbeſſerung aber wird in nachfolgenden beſtehen, Es fönnen, wie unten bey der Viehnußung mit mehrern gezeiget werden wird, an Vieh ganz füglich gehalten, und davon, nach wirthſchaftlichen Säken, jährlich au Acker bedünget werden:| 1. An Schafen 1200 Stück, geben an Miſt 1200 Fuder, damit können bedünget werden:- 805. Morgen. 2. An Zugochſen 36 Stück- 360==(205 9 4-7 3. 50 Stück Kühe die beſtändig auf dem Gute ſind- 50=- 25= 4. 100 Stü> Kühe die nur den Win- ter auf dem Gute ſind- FOO=- 25= 5. 75 Stück jung Vieh ſo beſtändig auf dem Gute ſind- 375=>- I5= 6. 10 Stück Pferde-- 120,==- 6= Hortenſchlag 2--- 20=- Hofmiſt-- 500==- 20== " 209 Morgen. Wenn nun zur nöchigen Gartendüngung wenigſtens zu 5 Morgen Miſt erforder-* lich iſt, ſo bleibet die jährliche Felddüngung 204 Morgen, E ie ß Beylagen, 557 Wie nun vorſtehender Viehſtand, und folglich auch die davon fallende Düngung ganz ſicher angenommen werden können, ſo hat Commißio auch feinen Anſtand gefunden, den Acferertrag des Gutes hiernach veſtzuſeßen. Es fällt aber von ſelbſt in die Augen, daß der gegenwärtige Düngungszuſtand der Aeckfer von demjenigen, der bey einem verhältnißmäßigen Viehſtande möglich wird, gar ſehr unterſchieden iſt. Es iſt ferner gewiß, daß, weil Commißio die Wiederbeduün- gung der Aecker alle 9 Jahre oder nach 6 erfolgten Trachten veſtzuſeßen für gut befunden Hat, der fünftige Käufer in den erſten 9 Jahren den ihm angeſchlagenen Ackerertrag nicht erhalten kann. Da es nun billig iſt, daß derſelbe dieſerhalb gehörig entſchädiget werde, ſo hat Commißio ſub Signo D zugleich einen Anſchlag von dem Acker nach dem gegenwärti- gen Düngungszuſtande entworſen. Dieſer beträget nun gegen den würflichen in der Taxe auf immerwährend angenommenen AFferertrag ein Minus von 953 Rehlr. 4 Gr. 9 Pf- Weil ſich aber dieſes Minus wenigſtens alle 3 Jahre um xtel vermindert, ſo kann ſolches auch nur in den erſten 3 Jahren für voll, in den zweyten 3 Jahren mit Ztel, und in den keßten 3 Jahren mit ztel angeſeßet werden. Nach dieſer Berechnung nun ſoll erwähntes Minus von dem Capital der Taxe abgezogen, und dadurch der künftige Kaufer wegen ſei» nes Verluſtes in den erſten 9 Jahren entſchädiget werden. Der ſtarke Acker träger natürlicherweiſe, wern er in gehöriger Düngung erhal- ten wird, mehr, als der Mittel- und ſchlechte Boden. Es wird daher Commißio bey dom Anſchlage und Vertheilung der Düngung ihr Augenmerk hauptſächlich auf dieſen richten. Inzwiſchen kann der Mittelboden, welcher ebenfalls gut und ergiebig iſt, hiebey nicht gänzlich außer Augen geſeßet werden, und in Anſehuna des ſchlechten Akers hat demſel- ben einige Düngung, wiewohl in einem weit geriungern Verhältniß, zugebilliger werden müſſen, indem ein Theil deſſelben ganz nahe am Dorfe gelegen iſt. Die Ausſaat, der Körner- Ertrag und die Getreidepreiſe, ſind im übrigen nach den in der Oeconoumia forenlis angenommenen Säßen beſtimmetr worden. 2. Der Viehſtand. a) An Rindvieh. Daß auf. dieſem großen Gute bey der vielen Weide und Sotn- merfutter, gar füglich 260 Stück Rindvieh auf das reichlichſte ausgehalten werden kön- nen,-darüber fann unmöglich jemanden, der nur einige Begriffe von der Landwirthſchaft hat, ein Zweifel einfallen. Ganz unverhältnißmäßig iſt daher, wenn gegenwärtig, nach Maßgebung des Commißions-Protocolli vom 20ten und 2 1ten April a. c., dev ganze Rind- viehbeſtand nur überhaupt in 109 Stück beſtehet, und es fann daher niemanden befrem- den, daß dieſes Gut ſo ſehr in Verfall gerathen, und der Eigenthümer dadurch zu Grunde egangen. in: Wenn nun Commißio, nach reiflicher Ueberlegung beydes des Sommer- und des Winterfutters, den Rindviehſtand dieſes Gutes auf 261 Stuck veſtgeſeßet hat, ſo iſt, ehe man das nußbare Vieh und deſſen Betrag beſtimmen können“, zuvörderſt, wie viel an ae zur Beſtreitung des A>erbaues erforderlich ſind, gehörig auszumitteln, nöthig eweſen. Z Es beträget aber, nach dem ſub A. ad Alta producirten Vermeſſungsregiſter, der ganze Umfang des Herrſchaftlichen Aers 2409 Morgen, Agaa 3 Hiervon 558 Beylägen. Hiervon müſſen, mit Einrechnung des in der Brache geſäeten, jährlich 3 fährig beſtellet werden: a) in dem Winterfelde- b) in dem Sommerfelde- 800 Morgen. 697"857 Summa 1497 Morgen.; 16 dienſtbare Bauern, welche, wenn ſie zum Pflügen gebrauchet werden, täglich eine große ſogenannte Soldiniſche Morge, oder 23 Magdeburgiſche Morgen pflügen en können ganz füglich jeder 62 Magdeburgiſche Morgen und alſo zuſammen be- reiten 7---: 992 Es bleiben alſo für die herrſchaftlichen Pflüge jährlich 505 Wenn nun, nach den in der Oeconomia forenlis H. 74. des 2ten Hauptſtücks er- wieſenen Säßen, ein jeder herrſchaftlicher Pflug jährlich 98 Morgen dreyfährig beſtellen kann, ſo ergiebet ſich, daß auf dem gegenwärtigen Gute mehr nicht als 5 den ganzen Tag gehende, oder 10 nur einen Halben Tag gehende Pflüge nötchig wären. Da hier genugſame Handdienſte vorhanden, ſo hält man die nur halbe Tage ge- hende Pflüge, wie denn ſolches auch bisher alſo gebräuchlich geweſen, für rathſamer. Um aber, weil man niche alle Fälle vorausſehen kann, die Wirthſchaftsbetreibung nicht gar zu genau einzuſchränfen, ſo,hat man, anſtatt der ſonſt nur nöthigen 10 Pflü- ge, 11 angenommen, auch in Anſehung des vielen hieſelbſt befindlichen ſtarken und gras- artigen Bodens, auf jeden Pflug 3 Stück Ochſen gerechnet, nicht weniger wegen des öf- tern in. der Pflugzeit ſich ereignenden Abganges zu der ganzen nöthigen Summa noch drey Stück hinzugeſeber, dergeſtallt, daß die ſämmtlichen Zugochſen, die zur Beſtreitung des herrſchaftlichen Ackers erforderlich ſind, in 36 Stück beſtehen. Da nun Commillio nach genauer Erfundigung aller Umſtände vollkommen über- zeuget iſt, daß hier ganz füglich, ſowohl über Winter als Sommer ſehr reichlich ausgehal- uv vw ten werden können--- 261 Stück. hievon aber abzuziehen ſind an Zugochſen-: 1 ERGE ſo beträget die Samma des nußbaren und zum Ertrag zu re in den Wintermonaten ihre Ausfutterung auf dem Gute bekommen, weil ſolches theils wegen der nöthigen Düngung erforderlich iſt, und theils auch ſonſt der ſtarke Zu- wachs an Stroh und allerhand Getreideabgängen, nicht füglich verbrauchet werden könnte. Das ſämmtliche junge Vieh bleibet Winter und: Sommer auf dem Gute, indem der hieſelbſt befindliche Eichwald, nebſt einem großen Theil des aus Büchen, Eichen und Fichten beſtehenden Holzes, die ſchönſte Weide für das Rindvieh abgiebet, und ſich über- haupt die ganze Hütung auf dieſem Gute, wie unten bey den Schafen mit mehrern ange- merfet werden wird, auch ſelbſt auf dem Acer, beſſer für das Rindvieh, als für die Schä- ferey, ſchicfet. Die jeßt auf dem Holländer befindliche Kühe ſind in Pacht ausgethan, und es giebet der Pächter davon jährlich 6 Rthlr. Es iſt auch kein Zweifel, daß die auf dem Gu- te bey einer reichlichen Stallfutterung künftig auszuhaltende 50 Stü, eben ſo viel werden einbringen können. Da aber bey Veſtſebung eines immerwährenden Werthes auch auf die vielen Unglücksfälle, die ſich bey dem Rindvieh, inſonderheit demjenigen, welches in naſſen und bruchigten Gegenden weidet, nicht ſelten zu ereignen pflegen, Rückſicht zu neh- men iſt, ſo haben die Oefonomie- Commiſarien für gut gefunden, den Ertrag einer jeden Kah nicht höher, als auf 5 Rchlr, jährlich veſtzuſeßen. b) An Schafer. Nach dem großen Umfange, den nach dem Vermeſſungsregiſter das Gebiete dieſes Gutes in ſich enthält, ſollte billig eine ſehr ſtarfe und zahlreiche Schäferey um ſo mehr in Anſchlag gebracht werden können, als an Stroh und Heu, folglich an dem bensthigten Winterfutter, eher ein Ueberfluß als Mangel iſt. Allein die Oefonomie- Commiſſarien häben hierbey folgende genau unterſuchte und geprüfete Umſtände in Erwägung gezogen. a). Zuförderſt iſt, wie bereits in dem Commiſlions-Protocollo vom 2oten und 21ten April bemerfer worden, der größte Theil des hieſigen Akers niedrig und ſenficht, folglich überhaupt fert und gragartig. Da ſich nun dergleichen Gegenden für die Zucht- ſchäfereyen nicht wohl ſchicken, indem die Schafe, wenn nicht alle mögliche Behutſamfeit dabey.gebrauchet wird, bey einer jeden naſſen Witterung gar leicht verhüterwerden können, ſo iſt auf die Behürung dieſer Aecker, welche aus vorangefährten Urſachen für das Rind- viel) weit tauglicher ſind, in Anſehung der Schafe nur wenige Rechnung zu machen. b) Demnächſt ſind bey Augeinanderſeßung der Herrſchaft und Unterthanen, dex bey dem Gute befindliche Birkenbuſch, das Elſenbruch und das Revier von Strauchholz, den Unterthanen zur privativen Hütung für ihre Pferde und Rindvieh überlaßen worden, dergeſtallt, daß kein Schaf daſelbſt hinkommen und weiden darf. c) Ferner iſt der aus jungen Fichten-Zuwachs beſtehende, ſogenannte Sadenbacher Winkel, welches faſt noch unter allen die beſte Schafweide wäre, mit der Aufhütung von Seiten der Sadenbacher Gemeinde beläſtiget, und es kann daher ſolcher, weil die Saden- bacher weit näher liegen, der hieſigen Schäferey wenig zu nuße kommen. es ) Das 560 Beylagen. d) Das Eichholz und der ſogenannte Scheidewinkel haben zwar das meiſte:Gras. Weil aber viele ſenfigte und naſſe Oerter darinn befindlich ſind, ſo-iſt es ebenfalls mehr für das Rindvieh als die Schafe tauglich, ſo, daß die beſte Scafhütung in dem ſogenatinten hohen Holz beſtehet. e) Die Schafhütung iſt zwar unter der Herrſchaft und den Unterthanen, auch. nach der geſchehenen Separarion, Commun geblieben. Es dürfen aber ſo wenig der-Herr- ſchaft als der Unterthanen Ae>er anders, als zu ungeſchloſſenen Zeiten, und nachdem das Rindvieh den eingeſtrichenen fetten Aer ausgehütet hat, mie den Schafen betrieben werden. An Dreſchäcfern aber giebet es, weil der Boden faſt durce deſſelben wegeu der darinn befindlichen. großen Hechte ſtehen bleiben müſſe, und nicht mitgezogen werden fönne. ; Auf 10 Garnzügen enthalte dieſes Waſſer Bleie und Muränen, welche, wenn es glücklich gienge, in ziemlicher Menge gefangen würden. Auf den übrigen 10 Garuzügen fingen ſich hauptſächlich große Hechte, Barſeund Welſe, nebſt den gewöhnlichen Speiſefiſchen. Der kleine See enthält, nach der eydlichen Verſicherung vorgedachter Sachver- ſtändigen, überhaupt 21 Klippenzüge- Das Waſſer in demſelben wäre nicht ſonderlich fiſchreich, es würden auch nur meiſtentheils bloße Speiſefiſche an kleinen Barſen, Pleßen, Oflei und dergleichen mehr, gefangen. Sonſt wäre der Abſag der Fiſche hieſelbſt ziemlich gut, und es könnten ſolche in den benachbarten Städten altemahl in einem ziemlichen Preiſe verloſet werden. Anſſerdem hat die Herrſchaft auch die Befugniß den Mühlenbach zu fiſchen. Es iſt aber ſelbiger an den Müller, kaut ſeines Contracts jährlich für 15 Rehlr. verpachtet. Hieruuter nun eine Abänderung zu machen, wird uin ſo weniger rathſam ſeyn, als ſonſt Has verbotene Mitſiſchen des Müllers nicht leich: verhütet werden fönnte. Nachdem ſolchergeſtallt die Größe und Beſchaffenheit der hieſigen ſammelichen Fi- fcherey gehörig ausgemittelt worden, ſo ſoll der Ertrag derſelben, nach den in der Oecon. forenſis c, 1. Pag. 223. an die Hand gegebenen Grundſäßen. beſtimmet werden. 8... Holz- und Walönurzunt. Da durch das, von dem adhibirken Landmeſſer eingereichte Vermeſſungsregiſter, die Größe nicht allein der ganzen Waldung überhaupt, ſondern auch eines jeden Reviers beſonders, beſtimmet worden, ſo hat Commißio nunmehr ferner auch die wahre Beſchaf- fenheit des ſammtlichen Holzes näher zu unterſuchen, für nöchig erachtet. Zu ſolchem Ende ſind denn die bereits nach Maßgebung des Commißions-Proto- colls vom 20tent und 21ten April a. ce. hiezu beſtellte vereydigte Forſiverſtändige, welche in dieſer Abſicht der Vermeſſung des Waldes überall beygewohnet haben, vorgefordert, und nunmehr, der erhaltenen Inſtruction gemäß, über den Ertrag eines jeden Reviers ihr pflichtmäßiges Gutachten ad Prorocollum zu geben,. ermahnet worden, welches fie denn folgender geſtalltgethan: 3) Das Beylagen. 565 1) Das aus bloßen tragbaren Eichen beſtehende und. 409 Morgen im Umſanz habende Eichholz, ſey von der beſten Art. Die Eichen wären nicht allein meiſtentheils friſch und geſund, ſondern ſtünden auch in einem ſehr guten Boden, und nicht allzu dicke, damit die Luft ſie gehörig durchſtreichen könne. An jungen Zuwachs von allen Arten des Alters fehle es auch nicht, und es wäre daher nicht zu befürchten, daß der Ertrag dieſes Sichholzes, wenn es nur gehörig und forſimäßig geſchonet würde, jeimahl eine Hauptver- minderung leiden fönne.| Nach ihren pflihtmäßigen Meynungen und Einſichten, könnte in dieſem Eichholz ganz füglich alle 6 Jahre auf volle, und alle 3 Jahre auf halbe Maſt, Rechnung gemachet werden. Bey voller Maſt würden ohne Bedenken 360 Stäck, und bey halber Maſt 180 Stück anzuſchlagen ſeyn. 2) Das aus vermengten Holze an Eichen, Büchen und Fichten, beſtehende Re- vier, der Scheidewinkel genannt, anbetreffend, ſo wäre die darinn befindliche, Maſt lange nicht von der Beſchaffenheit, als diejenige, welche von dem vorbenannten Cichholze zu er- warten ſtünde. Theils ſey der Grund weit ſchlechter, und theils gebe es unter den Büchen und Eichen ſchon viele Zopftrockne Bäume, auf welche in Anſehung der Maſt wenig Rech- nung mehr gemacht werden könne. Ueberdem beſiehe der größte Theil dieſes Maſtholzes aus Büchen, und wäre nur ungefähr Ztel an Eichen darunter. Bey dieſen Umſtänden würde hier nur alle 9 Jahre auf volle Maſt Rechnung gemachet werden können, und bey voller Maſt--- 1802 Stück : 90 Stück VN v bey halber Maſt- fett zu machen ſeyn. - 3) Das dritte Revier, das hohe Zolz genannt, beſtehet aus bloßen Fichten, unter welchen ſic) vieles ſtarkes und Mittelbauholz befinde. ie Nach der vereydigten Forſtverſtändigen pflichtmäßigen Anzeige könnte aus dem 2ten und zten Revier, an Fichtenholz. und Nutßholz, ohne Schaden der Waldung, fol- gendes jährlich verfaufet werden:;| a) An ſtarken Bauholz, worunter wohl 30 bis 409 einſtülige Sageblöe mit zu rechnen-- x 160 Stämme. b) An Mittel- Bauholz.=-- 220== c) An flein Bäüholz.- 4 2 300= d) An Nußholz von allerlerley Arten für 30 Rehlr. e) Latt- und Schlietſtämme,. imgleichen Hopfen- und Bohnenſkangen, wären zwar genug vorhanden. Es würde aber Schade ſeyn, dieſen jungen Zuwachs durch Ver- auf zu ſchwächen. Juzwiſchen. wäre ſoviel, als hiervon zur Wirthſchaft nöthig, alle- mahl übrig. j An Brennholz könnte, nach: Abzug. des zur Wirchſchaft nöchigen, jährlic) ganz füglich folgendes verfaufet werden::; a) Von trocknen Eichen und Büchen- Hie 30 Klaſter. b) Von fichtenen, cheils Lagerholz theils ſhwammichte Bäume 220=- 4) Den Ertrag des aus 230 Morgen beſtehenden Birkenbuſches, welcher als lebendiges Holz genußet wird, und zu ſolchem Ende in 18 Haue eingetheilet iſt, ſchäßen die Forſtverſtändigen jährlich auf 130 Klafter./ j Bbbb 3 5) Das 566 Beylagen. 5) Das aus 150 Morgen beſtehende Elſenbruch,“ welches in 15-Haue eingetheilet Ertrag von 80 Klaftern. 6) Das Revier von Strauchholz, welches 99 Morgen beträget, und alle 6 Jah- re genußet werden kann, auch deshalb in 6 Haue eingetheilet iſt, haben ſie jährlich auf 75 Sc Reiſig Gebund gerechnet. Bey den ſämmtlichen Revieren von lebendigen Holz zeigen die Forſtverſtändige an, daß, da dieſe Holzörter der Gemeine zur Hütung für ihr Vieh überlaſſen wären, die fri- ſche Haue in denſelben jederzeit wenigſtens 3 Jahre geſchonet werden müßten, weil ſonſt die angeſchlagene Holz- Quanra nicht von ihnen erwartet werden könnten, und ſie wahrge- nommen hätten, daß dieſe Schonzeiten bisher nicht gehörig beobachtet worden wären. Da aber dieſes eine Sache iſt, die ſich nach der Forſtordnung von ſelber verſiehet, und dem künftigen Käufer die ausgeſeßte Schonzeit gehörig beobachten zu laſſen oblieget, ſo hat Commißio hierauf weiter Rückſicht zu nehmen keine Urſache gefunden. 7) So viel endlich den Sadebacher Winkel, welcher ein aus lauter jungen Zu- "wachs von Fichtenholz beſtehendes und nach dem Vermeſſangsregiſter 550 Morgen befra- gendes Revier iſt, anbetrift, ſo haben die Forſtiverſtändigen angezeiget, daß außer einer Menge vou Latt- und Schlietſtämmen, imgleichen Hopfen- und Bohnenſtangen, anjeßt noch fein nußbares und zum Verfauf tüchtiges Holz darinn beſindlich ſey. Allererſt nach 30 bis 40 Jahren würde dieſes Revier zum baaren Ertrage genußet werden können, und als- denn dieſer Nusen um ſo beträchtlicher ſeyn, als das darinn befindliche Holz von fernichter Art, und ſchr gewächſig iſt. Bey dieſen Umſtänden hat Commißio den Forſtverſtändigen aufgegeben, ihr pflicht- mäßiges Gutachten, was erwähntes Revier, wenn ſolches zur vollſtändigen Nußbarfeit gelanget, jährlich baar eintragen fönne, ad Protocollum abzuſtatten. Dieſelben haben hierauf angezeiget, daß es zwar ſchwer falle, dieſen Ertrag und Nukßen ſo lange Zeit vor- aus zu beſtimmen, weil man nicht voraus ſehen könne, was bis dahin vor Unglücksfälle- an Brand, Windbrüchen und dergleichen mehr vorfallen mögten.+ Inzwiſchen könnten ſie doch, wenn die vorfallende Unglücksfälle nicht ganz außerordentlich wären, ſoviel mit Gewißheit verſichern, daß der Gutsbeſißer aus erwähnten Revier, wenn es dermahleins zu ſeiner Vollſtändigkeit gediehen, jährlich 60 Stämme ſtarf Bauholz, 100 Stämme Mittelbauholz, und 150 Stämme klein Bauholz, und an Brennholz 80 Klaftern daraus zu nehmen und zu verkaufen im Stande ſey. Nachdem ſolchergeſtallt die adhibirte Forſtverſtändige ihr Pflichtmäßiges Gutach- ten über die ſämmtliche Waldung und deren jährlichen Ertrag vorſtehendermaßen ad Pro- rocollum gegeben, ſo hat Commißio, um ſich in dieſem wichtigen Wirthſchaftstheil von allem ſelber zu überzeugen, eine nochmalige eigene Beſichtigung der ſämmtlichen Holzre- viere, in Begleitung des Landmeſſers und der beyden Forſtverſtändigen, vorgenommen. Bey dieſer wiederholten Beſichtigung haben Commiſſarii alles, was ihnen von den Forſtverſtändigen angegeben worden, ſehr gründlich und der Wahrheit gemäß befun- den. Nur allein die bey dem zweyten Revier, der Scheidewinkel genannt, beſtimmte Maſt hat ihnen zu hoch geſchienen. Denn die in demſelben befindliche Cichen und Bü- hen ſind nicht allein größtentheils zum Maſttragen untauglich, ſondern ſtehen 6. niche eyſam» it, und ebenfalls als lebendig Holz genußet wird, rechnen dieſelben auf einen jährlichen" Beylagen. 567 beyſammen, ſondern hin und her unter den Fichten verſtreuet, welches, wie befaunt iſt, das Fettwerden der Schweine, weil ſie, um ſich die Maſt aufzäaſuchen ,' gar zu viel laufen müſſen, ſehr zu verhindern pfleget. Da nun die mitgegenwärtige Forſtverſtändige dieſen Umſtand als wahr und gegründet zugeſtehen müſſen, ſo hat Commißio den von ihnen-an- gegebenen Saß der einzunehmenden Schweine gehörig moderiret, und bey voller Maſt uur 120, bey halber Maſt aber 60 Stück, auf dieſes Revier anzuſeßen beſchloſſen. Im übrigen iſt bey dieſer Rubrik noch anzumerken, daß die Unterthanen des Or- fes den Genuß des Raff- und Leſeholzes gegen ein gewiſſes jährliches Holzgeld in der gan- zen Heide haben, dagegen aber auch bey entſtehenden Brande löſchen zu helfen ſchul- dig ſind; : Nach dieſen ausgemittelten Sägen ſoll nunmehro der Ertrag des ſämmtlichen Hol- zes, ſo wie in der Oec. tor. in dem neunten Abſchnitt 8. 226« ſeqq. die Anleitung dazu gegeben worden, veſtgeſeßet werden. 9) Ralk- und Zietgelofen. Es befindet ſich zwar auf dieſem Gute ſowohl ein Kalk- als Ziegelofen, welche auch bigher in gehörigem Gange geweſen. Da aber bereits in dem Commißions-Protocoll vom 20 und 21ten April bemer» Fet worden, wie der Eigenthümer ſelber zweifle, ob die hierzu erforderliche Materialien. auf immerwährend hinreichend ſeyn mögten, ſo hat Commißio dem Ziegelmeiſter zu Weiſ- ſenſpring, Michel Baſth, und dem Kalkbrenner zu Haſelbach, George Selle, nachdem ſie vorher deshalb gehörig vereydiget worden, dieſen Punckt gehörig zu unterſuchen aufgegeben. Nachdem nun ſelbige den Vorrach ſowohl der hier befindlichen Kalkſteine als auch Ziegelerde auf das genaueſte geprüfet, ſo hat der Ziegelmeiſter angezeiget, daß die auf dem Gute vorhandene Ziegelerde, wenn, wie bisher geſchehen, jährlich zweymahl gebrannt werden ſollte, höchſtens nur auf 30 Jahre hinreichen könnte, und auch alsdenn würde die- ſe Erde in den leßten Jahren ſchon ſchwach werden. Der zu dieſem Ende vereydigte Kalkbrenner zeiget ebenfalls an, daß die hier vor- handene Kalkſteine, bey zweymahligen Brennen des Jahres höchſtens nur auf 20 bis 25 Jahre hinlänglich ſeyn könnten, und alsdenn der ganze, Kalfofen eingehen müßte. 10) Der Heuſchlag, der zu dieſem Gute gehöret und an der Neße belegen iſt, beſtehe nach einem al- ten Vermeſſungsregiſter, und nach dem Verzeichniß der Wieſenzinſe, überhaupt in 6009 Morgen. Nach dem ſub No. 2. angenommenen Viehſtand werden von dieſen 600 Morgen zuvörderſt 150 Morgen zur Weide für 100 Stück melke Kühe abgerechnet, welches bey dem ſehr guten Wuchs: des Graſes vollfommen hinreichend iſt, zumahl wenn; wie es die Ordnung erfordert, dieſe 1 50 Morgen in verſchiedene Koppeln eingetheilet werden, und nur immer eine nach der andern ausgehütet wird. Es bleiben alſo zum Heuſchlag 450 Morgen übrig. Die ſämmtlichen Wieſen ſind zweyſchürig, und es iſt daher ein ſchr mäßiger Sas, wenn man auf eine jede Morge, beydes in dey Vor- und Nachmaht, zuſammen 18 Centner annimim 563 Beylagen, annimmt. Dieſe 450 Morgen geben alſo. jährlich 3100 Centner| Heu Nach dent ſub No. 2. veſigeſeßten Vieh dand, und den in der Oec. for. e. 1-4. 256. in Anſehung der Futterung veſtgeſeßten Principiis werden, wie in der. Augarbeitung der: gegenwärtigen Taxe ſpecialirer nachgewieſen werden ſoll, in der Wirchſchaft überhaupt 4426 Centner.er- fordert. Es bleiben alſo jährlich zum Verkauf übrig 3674 Centner. Das Heu iſt zwar wegen der vielen in der hieſigen Gegend ſtehenden Reuterey in ziemlichen Preiſe, und öſters theurer, als man bey dem Ueberfluß von Wieſewachs ver- muthen ſollte, welches alles den Deconomie- Commiſſarien, weil ſie aus der Nachbärſchaft (ud, aus eigenem Wiſſen und Erfahrung bekannt iſt. Da aber dieſer wichtige bey dem Gute Allenshagen befindliche Wieſewachs nicht mit eigenen Dieaſtleuten befiritten werden Fann, ſondern das ſämmtliche Heu für Geld gemachetr werden muß, und dafür gewöhn- licher Weiſe 20 Gr. bis 1 Rcerkuechteu, einen Meierknecht, einen Mittelfnecht, ei- ven Jungen und 7 Mägde. Des Brauers,"8 hieſelbſt ebenfalls gehalten werden muß, ccc Zz; iſt 572 Beylagen.; iſt deßhalb nicht gedacht worden, weil deſſen Brod und Lohn eigentlich zu den Braufoſten gehörer, dieſe aber durch die nicht mit angeſchlagene Viehmaſtung vergütiget werden. Ei- ne gleiche Bewandtniß hat es auch mit dem Fiſcher. Im übrigen iſt hiebey anzumerken, daß, wenn zu einem oder andern Wirthſchaftsgeſchäfte, wie ſolches biSweilen vorfällt, noch mehrere Perſonen nöthig ſeyn ſollten, ſolche allemahl von den Dienſtileuten genom- men werden können, und es deßhalb dieſes Gut mit einer größern Menge von koſtbaren Geſinde zu beläſtigen nicht nöthig geweſen. Das Geſindelohn der Knechte, Mägde und des Jungen iſt nach Maaßgebung der Geſindeordnung einzurichten, das Gehalt des Jägers und ſeines Burſchen, des Gärt- ners, des Statthalters und des Schmidts aber iſt aus ihren Conrracten und Spannzettelu genommen worden. Für den Wirthſchafter und ſeine Frau, welche, weil der Eigen- thümer die Wirthſchaft bisher ſelber geführet hat, gegenwärtig nicht vorhanden ſind, pfle- get zwar nur gewöhnlicher Weiſe 20. bis 24 Rthlr. an Gehalt ausgeſeßet zu werden. Commiſtlio hat aber gefunden, daß dieſes bey einem ſo ſtarken und aus ſo vielen Wirth- ſchaftstheilen beſtehenden Gute nicht verhältnißmäßig ſey, und man überhaupt dieſe Art von Leuten in ihrer Belohnung nicht gar zu ſehr einſchränfen und ihnen dadurch zu aller- hand fleinen Untreuen Anlaß geben müſſe. Aus eben dieſer: Urſache hat man auch gut gefunden, daß dem Wirthſchafter ein eigenes'Reitpferd gehalten werde, indein:es unmög-. lich iſt,- daß derſelbe ohne ſolches die auf der weitläuftigen Feldmark vorfallende verſchieds- ne Geſchäfte gehörig beobachten kann. 3) An Brödterey, Grützkorn, Trinkgerſte, und zu Brod zur Speiſung für das Geſinde und die Deputanten, Alles, was dieſerhalb ſowohl bey. den verſchiedenen Getreidearkifeln als auch unter. den alfgemeinen Wirthſchaftgausgaben aufgeführet werden wird, iſt nach der Anzahl des Geſindes und der hieſigen Gegend. eingerichtet.„In Anſehung der Deputanten aber hat man ihre Contracte und Spannzettel zum Grunde geleget. 4) Jährliche Bau? und Reparaturkoſten. Die. zu der Hoflage Fehörige Gebäude betragen, wie bereits in dem Commißions- Prot-coll vom 20. und 21ten April a. e. bemerket worden, an hölzernen von einem Stock- wert 350 Fuß, an maßiven von einem Stockwerk 196 Fuß, an hölzernen von 2 Stock- werfen 150 Fuß, an maßiven von 2 Stockwerken 120 Fuß. Hiezu kommen. noch die Gebäude, worinn die Hausleute imgleichen der Jäger, Fiſcher, Rademacher, Gärtner und Statthalter wohnen, welche ebenfalls, in Anſehung des Baues und. der Reparatur, der Herrſchaft zur Laſt fallen. Dieſe Gebäude ſits von Holz, auf einem Stockwerk gebauet, mit Schindeln gedecfet, und betragen überhaupt in der Länge 265 Fuß« Ferner muß auch in Anſehung der noch fehlenden und erſt neu zu ertichtenden Wirchſchaftsgebäude wegen der jährlichen Reparaturen Rücficht genommen werden,. und mögten ſolche ohngefähr 362 Fuß betragen, iin übrigen von Holz erbauet und nur von ei- nem. Stockwerk ohne Schindeldach ſeyn. Wenn. nun zuvörderſt, nach Anleitung der Oee. for. 5. 298. die gegenwärtige Reparaturen, der vorhaudenen Gebäude, und die Baukoſten der noen und Einbauſen verſchiedene Manns- perſonen, die alsdeny von dem Mäden abgehen, gebrauchet werden. - Commiſlio hat daher, nach einem wirthſchaftlichen Ueberſchlag, in jeder Ernte 200 Morgen für fremde Mäder auszuſeten, nöthig gefunden. Der hieſigen Gewohnheit gemäß wird für eine Magdeburgiſche Morge Getreide abzumähen, überhaupt 4 Gr. be- zahlet, wobey der Mäder zwar keine Speiſung, täglich aber 4 Duart gewöhnliches Eru- tenbier erhält, und nach dieſen Saäßen ſoll auch hier dieſe Ausgabe in der Taxe ausgewor- fen werden, 10) Ausgave für Zeufuhren, Schon bey dem jehigen ſchwachen Viehſtande haben, nach eigenem Geſtändniß des Hexen Eigenthümers, die bey dem Gute befind!iche Spanndienſte zu der Anfuhre des auf 1x Meile zu holenden Heues nicht hinreichend ſeyn. wollen. Da es nun die Vernunft giebet, daß ſolches bey dem auf künftig angeſchlagenen mehr als doppelten Viehſtande noch weniger möglich ſeyn wird, ſo hat Coimmißio, hierauf allerdings Rückſicht zu nehmen, ſich gemüßiget geſehen, und ſie glaubet der Sache nicht zuviel zu thun, wenn ſie, daß we- pigſiens 200 Fuder, das Fuder a 8 Centner gerechnet, für Geld angefahren werden müſs ſen, angimmt.;;; Um nun dieſe Ausgabe deſto eigentlicher zu beſtimuten, ſo hat ſie ſich auf das ge- naueſte erfundiget, theils ob Leute, die dergleichen Heu-Anfuhre übernehmen könnten, in der Nachbarſchaft vorhanden wären, und theils wie hoch das Fuder zu bezahlen ſeyn wür- de, da ſie denn in ſichere Erfahrung gebracht, daß die an der Neße wohnende ESigenehü- mer ſolches gar wohl übernehmen könnten und würden, ein dergleichen Fuder von 8 Cent- ner aber, in der vorbemerkten Weite anzufahren, wenigſtens mit 12 Gr, bezahlet wer- en müßte,; ?"Wenn nun ſolchergeſtallt auch die jährlichen, von vem jährlichen Erxtrage. der nuß- baren Wirthſchaftsrubrifen abzuziehende Ausgaben bey dieſem Gute überall gehörig aus- gemittelt und veſtgeſeber worden, ſo hat Commißio ſich ferner mit Ausmittelung Ei aif- - Beylagey. 575 hältnißmäßiger Beſtimmung derjenigen Gerechtigfeiten und Gutspertinentien. welche zwar nicht nach einem jährlichen Ertrage angeſchlagen werden können, dennoch aber zu einem gewiſſen Capital gerechnet werden müſen, beſchäftiget. Hierbey ſind nun vorgefommen: :; 1.) Die Jagd-GEerectigkeit, Es iſt der Beſiger dieſes Gutes mit. der hohen und Nieder- Jagd beliehen,"und einem jeden, der aus den? Vermeſſungsregiſter die Größe der ganzen Feldmark, und be- ſonders der darunter befindlichen ſtarken Waldung, erfiehet, wird die Wichrigkeit dieſes Ge- vechtſames von ſelbſt in die Augen fallen. Da nun überdem alles dasjenige, was der beſtellte Jäger und der ihn zugeordnete Burſche an Deputat und Lohn bekommt, bereits au ſeinem Orte abgerechnet iſt, ſo kann unmöglich die hier befindliche ſo wichtige Jagd, bloß zu einem ſonſt gewöhnlichen Capital angeſchlagen werden, zumahl in den Städten N“N. und'N. N. wegen der darinn befindli- e aus N. N. und dem Rathszimmer- meiſter Friedrich Burmaun aus N. N., welche beyde leßtere deßhalb vorher gehörig. verey» diget worden, ſowohl von dieſen als andern bey dem Gute Allenshagen nöthigen Bauten und Reparaturen einen gewiſſenhaften und-pflichtmäßigen Anſchlag zu machen, und den Betrag davon der Commißion gehörig anzuzeigen, aufgetragen. Dieſex Verfügung gemäß haben denn vorbemeldete Bauverſtändige angezeiget, daß, nach denen von ihnen verfertigten ſpeciellen Anſchlägen, die ſie auch ad Atta Com- miſlionis ſchriftlich.übergeben, die Koſten. wegen der neu. zu erbauenden. Wirtchſchaft8ge» bäude betragen würden. a) Füreinen neuen Rindviehſkall von 140 Fuß lang und 42 Fuß tief, 780 Rchlv. b) Für eine neue Getreideſcheune 160 Fuß lang und 40 Fuß tief, 375. Rthlr. c) Für einen auf dem Holländer zu erbauenden Schuppen, 82 Rthlr. 12 Gr. 4. Weil, ehe die jährlich zu beſtimmende und in die: Ertragsausgabe zu bringen- de Bau- und Reparaturkoſten veligeſeßet werden können, zuförderſt ein Anſchlag von der an ſämtlichen. Gebäuden nöchigen Reparatur angefertiget, und ſolcher von dem Capital der Taxe abgezogen werden muß, ſo iſt dieſes ebenfalls von den vorbemeldeten Bayvev- ſtändigen geſchehen, und der davon angefertigte Anſchlag,ad Atta übergeben worden. Verinsge dieſes nun wird a)» zur Wiederherſtellung, der auf der: Hoflage befindlichen Wirthſchaftsgebäude 673. Rthlv. 16 Gr., und b) zur Reparatur dev ebenfalls herrſchaftlichen Gebäude, worinn der'Jäger, Fi- ſcher, Rademacher, Gärtner, Statthalter und die 6 Hausleute wohnen, 155 Rchlv. 3.8 Gr, erfordert. "5% Die Commißion hat bey Beſichtigung des Dorfes auch unter andern» wahrge- nommen; daß verſchiedene Bauerhöfe ſich. in ſolchen. Umſtände befinden, daß. ſie noth- wendig von neuen erbauet werden müſſen. Die Unterſuchung. hievon iſt daher. den- oben: benannten Bauverſtändigen ebenfalls aufgetragen worden. 3) Nach deren pfichtmäßigen Anzeige nun muß der ganze Bauerhof des Bauren Adam: Klingebeil von neuen aufgebauet werden, und. die dazu erforderliche Koſten.betragen nach dem ſpeciellen Anſchlage 469 Rehlr. b). Das Haus und die Scheune des Bauren Siegfried Speriing, muß ebenfalls von: neuen erbauet werden, und die Koſten. dazu belaufen ſich nach. dem, Anſchlage auf 372 Rehlr. .c) Ferner iſt des AFermanns Michel Sparwinckels Wohnhaus von dex:Boſchaf- fenheit, daß es gleichmäßig von neuen gebauet werden muß, und nach: Maaßgebung, des Anſchlages.betragen die vazu nöthige Koſten. 174 Rthlr..20Gr..+ j G&G Aus-Zuſammenhaltang des gegenwärtigen. Viehſtandes, wie er beveits in dem: Protocoll vont 20..4nd-21.ten April'a c. aufgzefiühret worden, gegen. denjenigen, der im dem Anſchlage'veſtgeſeßetiſt;, beſtehet das fehlende Vieh-1vveniarnan, welches norhwen- dig von. dem. Werthe des Gutes abgezogen. werden muß, in folgenven Stucten, L= -Betvlagen a) 2 Pferde. b) 12 Zugochſett. c) 90 Stück melke Kühe. d) 50 Stück junges Rindvieh. e) 61 Hammel.- f) 122 Schafe. g). 62 Jährlinge.' h) 4 Zuhtſaue- 2 7) Da ſich auch die beyden Dienſtbauern Chriſtoph Baumann-und George Blan> beſchweret, daß fie bey ihrer erſt vor kurzen geſchehenen Anſeßung die erforderliche Hofwehre an Vieh nicht erhalten hätten, und ſie, wenn ihnen darunter nicht Beyſtand geſchehe, die Wirthſchaft nicht weiter fortſezen könnten, ſo hat Commißio dieſen Um- ſtand genau unterſuchet, und wirklich für wahr befunden,.daß dem Chriſtoph Baumann 2 Pferde und 2 Ochſen, dem George Blanck. aber 1 Pferd, 10 Ochſen und 1 Kuh feh- len, und ſie beyderſeits ſich ſollechter A&er in der 1ſten Tracht 1 5 Morgen, die Mor- ge a14 Meßen- ſolche zum 4ten Korn gerechnet Scledter AFer in der 3ten Tracht 13 Morgen, die Mor- ge a 12 Meßen- ſolche zu 33 Korn gerechnet Schlechter A&er in der 5ten Tracht 12 Morgen, die Mor- ge&10 Meßen- ſolche zum 3ten Korn gerechnet Schlechter A&er ganz mager, 60 Morg. die Morge a8 M. 30S. zum 2ten Korn gerechnet 1I3S. 2M. S2 8-- 9S.12M . Sean; 7S. 8M. 22-== S-= 60==-== 2220S. 10M. 537'S.6M. 139---= ' Hiervon gehen ab* Die Ausfaat Dröſcherlohn Hiezu die übrigen in dem neuen: - Hauptanſchlage befindlichen; „Abzüge-*- 429==== 1105-- 6-- ce) Ar größer: Gerſte. Starker A>Xer 17 Morgen a. 1 Schfl. 6 Meßew 23.S. 6M.) ſolche zum 682n Korn gerechnet| 140S. 4M,. Hiervon gehen ab.' Die Ausſaat'- 23-=- 6 Dröſcherlohn- 8-- 12=- 32 2-=- d) An. kleiner: Gerſte;. Starker Aer in der 2, Tracht: 60 Morgen, die Morge& 1 S Miittel-A&er mager 86 Mor- gen, a1.SHfl.<=- 86 S« ſolche zum zten Korn gerechnet. DSB we Schlechter A&er in der 2teit „Tracht 17 Morg. a 1 S.4M. 19S.4M.? ſolche zum4ten Korn gerechnet mn Sunna des Körnerertrages 2132 S,-8 M. Latus 1128| 81-- 2471.14 Beylagen. 583 | Rehlr.|gr. pf, Hiervon gehet ab: Die Ausſaat Dröſcherlohn Die übrigen, in dem neuen Hauptanſchlage enthaltenen - Abzüge > =.-f -= Tranſport 2131S,8M, 533S. 12 M, E33=> 7" anat I41=-= 8S= Sß=4=> WMiittel-Zoden mager 25 Mor- gen a 8 Meken ſolche zum 3zten Korn gerechnet Schlechter A&er4..u. 6. Tracht 22 Morgen a7 Meßen ſolche zum 3ten Korn gerechnet Hiervon gehet ab: Die Ausſaat Hiezy.diein dem neuen Haupf- Anſchlage enthaltene Abzüge Wintererbfen. im ſtarken A>er in der 3ten Tracht 20 Morgen, ä12 M. zu 4X Korn gerechnet Vizittel- Aer ' Sommererbſeir. nittel-AFer in der 3. Tracht 15 Morgen, ä 1 Schfl. ſolchezum 5ten Korn gerechnet Hiervon gehet ab? Die Ausſaat Die nach demneuen Hauptan- ſchlage übrige Abzüge bleiben zum Verkauf 1323 S-4M. äx2 Gr, f) Buchweitzen. 12 S. 8 M. 37.S. 8M 9S.10M. 28=- 14= 1375 661 66S. 6M. 22S. 2M. == 8-=- AES IO bleibet zum Verfauf 34S. 12M. ä72 Gr, ! g) An Erbſen, können gegenwärtig nur in der Brache geſäet werden: 10S, 45 S- KAESE. PINE Zum Verkauf 30 Schfl. 3 17 Gr. | x7 9 60] || Latus Beylagen. | Rehle. 1gr.ſpf- Tranſport| 2075 h) An Wien bleibet wie in dem neuen Hauptanſchlage. 1) Ay Zeinſamen kommt ebenfalls wie in dem neuen Hauptanſchlage zum Ertrag 45 k) An gauf hat es eine gleiche Beſchaffenheit 2- 9 1) An Zirſe wie bey den vorigen- zu 0 ZEE des 16 m) An Cabaf, EE izr Wegen des wenigen fetten Landes kann auch nur die Hälfte des Anbaues und Ertrages gerechnet werden, folglich"49 Summa] 2178 Summa des neuen Hauptanſchlages von dem Ackerbau beträget|] 31 32 Der Es echt, dem jeßigen Düngungszuſtande iſt nur| 2178 7 in Iſt alſo das jährliche Minus, Summa| 954 Dieſes beträget: In den erſten 3 Jahren-- 95,3 Rhlr. 4Gr.s5 Pf.chutj 2859 In ven nächſt3folgenden Jahrenjährl. 635= 11.==2=-" 1j 1906 In den leßten 3 Jahreu jährlich 317-= 1I7= 7 954 Summa des Minus von dem Acerertrage, ſo als Capital in Abzug zu bringen IO 8 | Gau (>; BALANCE / WDE 99 SOGEN SIERT LESEO EON REENN ENE TENTnen Beylagen. BALANECE des Plaus& Minus der Ausſgaten, I. Minus der alten Ausſaat. a) An Weißen bietieue 110 S 7== c) An großer Gerſtedieneue 55.Sc='= e) An vEibſt: die eye 35 Schlr.- Gr.- Pf. An Buchweizen die alte 22 Schfl. 2 M. die neue 12= 4=| 61 9 Schfl. 14 M.312Gv. 4= 22-- 6= 48 Rchlr. 22 Gr, 6 Pf. Minus 291 Rthlr. 10 Gr, 3 Pf. Plas AS 122 2 0177 Das wahre Minus der alten Ausſaat 242 Rthlr, x11 Gr. 9 Pfa. Qecon. For. 7, Cheit. Eeeec Seelen- No Beylägen. 1. Seelen- Regiſter von dem adelichen Gute Allenshagen x derer dazu gehörigen, ſowohl im Dorfe befindlichen als M6wärts ſich- aufhaltenden Unterthanen. OWZIUMDBEBAELEHOUOU OD= EDE E ST SHD 19 LESART 1 MIE 10t Der Bauer Adam Klingebeil- = Bauer Gottlieb Brauer FTA Fb --- wemmmed.. --- -.George Springfels Michel Burmann David Altmann Bernhard Hoffmann Philipp Gohlicke Siegfried Sperling Martin. Braße- Benjamin Backtiſch Friederich Punwelmann Chriſtoph Baumann George Blank'- ., WD» WER ERN) DEN MUN EP) 8 1 253) Dev Acfersmann Hans Hauſe? | --“ Midel Sparwinkel =- George Babiſch == David Kornwinfel Der Hausmann- Hans Braband- -- Peter Ferchwinfel -=-- Adam Leberecht- -- Chriſtoph. Stern»- =“ Michel Cberhard George Schneider I. Im Dorfe befindliche Unterthanen.. „Der Gerichtsmann und Bauer Paul Kerſtan"- Der Gerichtsmann und Bauer Chriſtian Kunfel Der Gerichtsmann und Bauer Peter Biederſee » VSIEE.. BEN- IB 3 205.54..28.% 4.8 1. M IW DEi- 9 Mf 0.4 MEM n" v v»»»"» n»»»»» v» v wem d.1u4 0 MIN EWOTEME HOS 7 Mim db- wn: 1 0 0 v v" v Der herrſchaftliche gegenwärtige Statthalter Michel Nich- ting, welcher ebenfalls unterthänig Der herrſchaftliche Gärtner George J Jung, der gleichmäßig zu. den Unterthanen gehöret- | Männer, Fei ban bat hemd. Jaud, band. band aind- ban aud aud. band bad(an) auß baand Jan) Jany jaef. jej Jord. beef. jay Iaed jeeed aj |Weiber. dy bul ward. bad. bud. benni. hanni.(hej. baue]. band. hauf auuß. bit. aaf. baus ban]. ba) Daa baun? baauß. bud jane jed jed ban band |Söhne über 10 Jahren. Töchter über, 10 X us ahren. ahren. SPINNT. BSOE NES ESERE 1. ESI WIR. REL CIRION | IE EPS(6 11.445) 20 12-25 DIE| 55400::19 30.005 REER|S 18 SNSS WERE 1322 0231-21 35-205 018 ISE RE GS SIMI UN ASIEN IL El> 10.1 40 ME 4 0-2 1 10 2121 ME SEILE€| SENSE NG v il 557 a |Söhnewunter 10 '|Töchter unter 10 Jahren. |Summa, wa 2 DICLIAOICOODLYPYIODVDROINVOIAALN Beylagen. EIB E |S|S1S VC ZUERER ET ? I EEE RER 1E 2) 42 S/S|8)- Z|| ZS|Z|S(S 1S| uSIo/a2r5s 01€ No.| S|&O(51015) 29|Der Rademacher Hans Kahrs»--.- 1| I| 1|:2|--|--| 5 39|Der Dorfhirte Peter Flink--- 7 1 11 11 4] 2|--|--] S8 31|Der Feldhüter vder Fluhrſchüße Martin Kahl 2- I| I--|--|--|--| 2 32|Der Ochſenhirte Chriſtoph" Bademaun--? NT 1 WU--T-1 4 331Der Nachtwächter Chriſtian Brink- z-- T| 1j--| 1|-/|--| 3 34|Die Enliegerin Michel Breſemanns8 Witwe.----| 1|.2| 3|=-|=-1:6 35|Die Einliegerin Adam Sperlings Witwe---=-j 1) 1) 2-=-(-| 4 36 Catharina Michel Lungmanns Wittwe-----| 1|=-|--| 1| 3] 3 37|Dorothea Bruunemannin, eine Perſon ſo zu Falle gefommen--| 1--|-t|--| 1] 2 38|Barbara Gurſchin, eine Perſopyon ER Ee Raſen:--| 1|--|=-|. 1|=-| 2 2 EE DEER befindliche Unterthanen. x|Michel Bierwirth, hat'mit herrſchaftlicher Erlaubniß zu Sä-' j denbach einen Bauechof angenommen» INT 21 1-/ 2| 7 ' 2/George Schwanz, dienet zu: Petershagen als Statthalter TI 1) 3-4 11 11.7 3|Haus Grunewald, hat mit herrſchaftlicher Erlaubniß zu Dey: winkel eine Hausſtelle angenommen- I| I-J 4i-|--1.5 4/Philipp Strohſack, hält ſich.mit herrſchaftlicher Erlaubniß| in| der Stadt N. N.als Tagelöhner auf=- I T----i--| 31:3 5|George Kaßbach,-befinder ſich eben daſelbſt-- 1 T= 21.4131 7 6 Auf dem Allenshagenſchen Holländer an der"Du 905 als| Oberaufſeher Paul Gericke- 1 11 2 3---| 7 7|Chriſtian Kummer hütet daſelbſt das Vieh- Lia)|.) /1 8 Friedrich Grunewald, wohnet daſelbſt als Hauſinn, jd wird| des Sommers zum Heumachen gebraucht- I TI 31--|--1 6 9|Cärl Springwäld, mit welchem es gleiche Böſchaſſethpit hat I----| 1| 5/8 10'/Siegfried Galle, diener mit herrſchaftlicher Erl zul 12|| | Blankenfelde als Dorfhirte- I HN 37 2i--|+| 7 11|Martin Sterfopf hält ſich mit herrſ ſchäfflicher Srläubuiß in dem| Holländer auf, woſelbſt er eine Kuhpacht angenommen| T 47) 5 AUE Eeee 2 Maria ee He GE<=ze GE. 2 Seeen eä ue 4 Ue f.«2a 4 IH SIR IGER RIA GEILEN Beylagen. Maria Adam Sterkopfs Wittwe, hält ſich mit abge Kin- dern bey vorſtehenden ihrem Sohne auf 5:(7 Chriſtina Wittwe Burmannin, hält ſich in der Stade N. N.| auf, und ernährt ſich vom Wollſpinnen- 2 Eva Jürgen Springfeldts Wirtwe eben daſelbſt- George Kaulfuß, dienet bey dam m von:NN. We ge| bach als Kutſcher- Hans Kuhwinkel, dienet auf“ dem hereſhaftlchen 200: zu Weißenſpring ais Meyerknecht= Peter Beifuß, dienet an eben demſelben Orte als Acferknecht Gertrut Haaſen, dienet auf dem hereſchaſtlichen- Hofe zu Grau- winkel als Ausgeberin- 2:. Louiſe Kaßenbachen, dienet in der Stadt N. N. beh einem Burgermeiſter als-Köchin--- 200 3 Eva Roſina Ballhagen, dienet eben daſelbſt bey einem Bürger Anna Luſtigen, eine Perſon, ſo mit einem unehelichen Kinde zu Falle. gekommen, hält ſich in der Stadt N. N. auf, und EE ſich mit Wollſpinnen- Sis i Magdalene Krauſen von Fleicher Beſchaffenheit,'man weiß aber gegenwärtig den Ort ihres Aufenthalts nicht.- öhne über 10 Jahren. öchter vber 10 Jahren. öchter unter 10 Jahren. [Söhne unter 10 Jahren. |Symma«, Manner. Weiber. S T T - | emi [+] Beylagen, N0:--4--- SCHEMA eines ausgearbeiteten Taxations-Inſtruments, von ""dan fingirten Ädelichen Landgute Allenshagen. ; Rthlr. Gy. Pf. 1, Abnußung derjenigen Wirthſchaftsrubriten, welche einen jährlichen Ertrag bringen. x) Ertrag des Ackerbaues. befindlichen Acker. beſaet wird, das dritte aber Bracke. lieget, auch ſchlecht.; Ä Der Düngungszuſtand iſt.von der Commißion gleichfalls unter- ſuchet, und in dem.aufgenommenen Prorocollo nach Verſchiedenheit ider Aerarten veſtigeſeßet worden. die Ausſaat folgendergeſtallt zu ſtehen kommen: a) An Weigzen. 80 Morgen ſtarker Aker in der'erſten Tracht beträgt die Morge 5 Mean rechnet, thut 1]| Bey dem Gute ſipd nach. dem Vermeßungsregiſter überhaupt| 2400 Magdeburgiſche Morgen an urbaven und unter dem Pfluge Dieſer ſammtliche Aer.iſt in 3 Felder eingetheilet, wovon alle| Jahre 2,1 das eine. mit Winterung und. das andre mit Sommerung| In Anſehung der Güte iſt der Boden, wie aus dem Protocolloſ ocularis Inſpeetionis erheflet, theils ſtarf, theils mittel, und theils| Da mun ein jedes-Feld; eines vem. andern zu Hülfe gerechnet,| 800 Morgen beträgt, und unter dieſen 400 Morgen ſtarker, 300| Morgen mittel und 100 Morgen ſchlechter Acker befindlich, ſo wird| 41 Schfl, 6M., die Ausſaar 4310 Sc: DZ 5108 S42,M.; ſolche zum Zten Kory gerechnet,«betragen 2:11 262008 Schlechter A&er 58 Torgen ganz Uiager die Morge a8Meßen thut-- 29 Shfl. ſolche zum 2ten Korn gerechnet, bewägets---- bam Summa des Körnerertrages im Roggen 2780- 10M. Latus 597 j18 hiervon En EÜ 065 Beylagen. - 591 Rthlr. Gr. Pf. Tranſport Hievon gehet ab die Außaat- 643 Sfl.-M. Dröſcherlohn- anm LT 73:7-0 1121805:' demWirthſchafter undſeiner Frau- 24.--==- 5 Knechten zu Brodforn) x 10 Shfl.- 5jO-= 7 Mägde und 1 Junge aß Schfl. 64+. mme Für den Wirthſchafter und x 3Ge ſindezu Brandweinſchroot- 5.- 8% dem Prieſter-- 30-=- dem Küſter--- 1,2 Zitat 7 | dem Schäfer+== 22-==- dem Hirten.- LI 12224 dem Schmid" an. Schärfge treide- 20-.=- dem Jäger oder Holzwärter für ſich und auf einen Burſchen. 18-==- dem. Gärtner.- 2 WE AI ARIE deim Statthalter, der zugleich die Stellmacherarbeit beſorget 16-=-- zu Pferdefutter- SENG-; y 1 0293(S9 000 WRE - 507[18| Bleiben zum Verfauf 1534 Schfl. 6 Ms.|. X. 17 92.7" Zhutr.- ce) An“großer Gerſte. 40Morgen iuſtarken Acer in dev erſten Tracht, die Morge 8 r Sc MrittelaFer, 70 UTorg2n, in der 2ten Tracht; die Morge a1 S«- Trinkgerſte für den Wirchſchafter und* ſeine Fcau--- 12/*=>> dergleichen für das Geſinde ä 3 Schfl. die Perſon„Gd- 39.-»- Trinkgerſte in der. Ernte für 20 Mäder---„+ ZOL ime dergleichen in der Heuernte=- 30-==- dem Jäger und ſeinen Burſchen 8-= dem Gärtner--- 6-=>- dem Statthalter oder Stellmacher GUT Sie zu Futterforn iE.„- 80-%-=--' 686:? 12M. Bleiben zum Verkauf 3013 Sfl. 4M, a 149.- 1753|10| 6 NIE Latus| Beylagen. * 593 Nthlr. Gr. Pf. e) An Haber. Tranſport| 2344 Starkes Land, 120 ttiorgen, inder 6ten' Tracht, die Morge3 1 Ser, 70 Morgen, | die 4te Tracht; die Morge a 1.Sſl. 4M.. thut..87- 8- ſolche zum 4ten Korn gerech- net,! beträgt+ NEIGE.-"(350-=m- Wmiittel- A&er, 70 Uorgen, in die 6te Tracht die Morge a rt Sfl.4 M6. thut 87..--. 8,- ſolche zum 4ten Korn gereß- net, beträgt---- 350 5= Mittela&er,45 i1orgen,;mager: die Morgze 2 1 Schfls hut. 45-=. ſolche zum 3ten. Korn gerech- netz! beträgt+- I ERC UNE 4 26 Schledyter Boden, 14UForgen,; in der 2ten TramMt|| die Morge 8 1 Sfl. 2 Ms. chut 15'Schfl. 12.M. ſolche zum 4ten Korn gerech-: j net, beträgt I-- HE- 63 z== 9 Summa des Haferkörner- Ertrags 1903 Schfl.--M. Hievon gehet ab:. , Die Außaat-- 445 S.12M. 7 Dröſcher- Lohn-- DIN 5 ASE / Grüßforn für 15 Perſonen M0= NG 8 dem Schäfer Depatar- 2-9 dem Gärtner, Jäger und Statthal-/ ter jedem 2 Schfl. aH 112. 2 a 04 Keen 8 zu Fitrekton:-.-1+ 2 gor Zs Futterkomn fürd.WirtſchaftersPferd 36->>-- Kein Bleiben zum Verkauf 1196S,13M.a12g.| 598 Latus| 2942 Oecon, For, I Theil. Ffff 12 ZZ IFR Beylagen. Nthlr. Gr. Pf Tranſport f) An Zuchweitzen.'' Schlechter Boden; 28. Uforgen in der 4ten und 6ten Tracht die Morge ä7 Meß. thut= 12.S.4M. | ſolche zum dritten Korn Berech net, beträgt- MEISE Hievon gehet abe DieAusſaat-- Grügforn für 15 Perſonen: dem Schäfer.- - 36S.12M. j 42S. 4M. T= bds 2-== 7 21.-- 412- g) An Erbſen werden in der Brake geſäet, und zwar :/ Winter-Erbſen. in ſtarken A&er', 20 Morgen, in der zten Cract, die Morge 2 12 Meß. vw[co: Beylagen. 595 Nthlr. Gr. Pf.- ; h) An Wicken ' werden in der Bracke geſäet: +|Starkes Land, 28 Morgen in der zten Tracht; die Morge ä 7 Meßen, thut- 12 Sfl. 4M.] ſolche zum 5ten Korn gFcchnet, beträgt-=&1Sfl, 4M. - Hievon gehet ab: Ausſaat--. 12 Sfl.4M, Dröſcher-Lohn en ERN 4:===; Futterforn=-- REK] |. 61- 4 75 Zum Verkauf nihs---- 1) An Leinſaamen können theils auf den bei dem Dorfe befindlichen Angern, theils in der Bracke, ganz füglich 12 Scheffel langer Art Leinſaamen ausge- ſäet werden. Da aber ſowohl zu der fürs Geſinde und in der Haus- haltung nöthigen Leinwand, als auch zu der Leinſaat für die Depu-|. ranten, wenigſtens 7 Schfl. hievon abgehen, ſo können nur 5 Schfl. in Anſchlag kommen. Der Sc 12.== 15085 6-= Bleibet zum Ertrag NB. Bey der 5. 5%. nach eben dieſen Säten angelegten Be- rechnung iſt ein error caleuli vorgefallen, welcher durch warmes | 3066 4| 2 gegenwärtiges retficiret worden. Summa des baaren Acerertrages 2) Ertrag des Viehſtandes. a) An Rindvieh.? Nach Maßgebung des Commiſlions- Protocolli, fönnen an Kü- hen gehalten-werden überhaupt 150 Stück, wovon 100 Stück des Sommers auf das an der Neße befindliche Holländer geweidet, 50|. IStück aber auf dem Gute mit Klee auf dem Stalle gefuttert werden. An beiden Orten ſind ſie zwar gegenwärtig zu 6 Rehlr. verpach-1- tet. Wegen der vielen mit dieſer Viehart verknüpften Unglücksfälle aber, können ſie nicht höher, als zu 5 Rthlr. in einer Verkaufstarxe angeſchlagen werden.; Da nun der 4te Theil als güſte abzuziehen, auch für den Wircth- ſchafter und das Geſinde 6 Stüc zu Milchkühen zu rechnen, ſo blei- ben zum wirklichen Ertrage 107 Stück 3 5 Rehlr. thut 535 Rthlr. 75 Stück junges Vieh das Stück a 16 Gr.--../' 50. “TErtrag des Rindviehes b) An Schafen. Warum die Schäferey, der großen Feldmark und reichlichen Win- terfutterung ohnerachtet, nicht höher als zu 1200 Stück zu Winter gerechnet werden können, deshalb ſind in Protocollo Commiſlionis hinlängliche Gründe angeführet. Die Anzahl der ganzen herrſchaftlichen Schäferey beſtehet alſo in EE AES-- 1200 Stück. Hiervou gehet ab:, An Knechtvieh- 2 7 LS. Bleibet alſo das Gemenge 1025 Stück, 85 b6) 6 3132 jio| 8 585 Der E: Beylagen. Rthlr. 597 Gr. Pf. >." - liche Federviehnußung in- 8 « Tranſporr-41025"Stü>. Der Aufmenge- Antheil des Schäfers, welcher* zu tel aufgemenget hat, beſtehet in- I71= | Summa der eigenen Schafe 854 Stück. betragen a 12 Or. 427 Rthlr,- Gr. Hierzu kommt:' Die Molkenpacht von dem Knechtvieh und des Schäfers x, welches zuſammen 346 Stück aus- machet. Da nun, nach dem eingeführten Ge- brauch, hievon die Hälfte alsmelfend Vieh an- genommen wird, ſo beträget die Molkenpacht von 173 Stü, das 109 a 18 Rthlr. gere e) Ertrag des Bienenſtandes, - Das Dorf und die Straßen. ſind nicht allein mit vielen Linden und Weiden beſeßet, ſondern die.Bienen finden äuch in der nahe be- legenen Fichtheide des Herbſtes eine ſehr gute Nahrung o1 dem Hei- defraut. Ganz füglichfönnen daher überwintert werdens. : 39 Stöe, der Stoc> a 1 Rc Reiſig-Gebunde gewonnen werden, Ein jedes, exc]. des Macherlohns 8 Gr., thut der jährliche Ertrag | Summa der Waldnußung NB. Das zur Wirthſchaft und für die Deputanten benöthigte ; 3 Si iſt bereits abgerechnet, und es kann alſo das ſo- wohl vom Fichten als lebendigen"Holz angeſchlagene, zum reinen Ertrage gerechnet werden. Das Raf- und Leſeholz aber, iſt den Unterthänen gegen. einen fleinen Zins Frey, gegeben. Auſſerdem iſt ein ſchöner junger Fichtenwald bey dem Gute beſind- Jich. Da(aber ſolcher erſt nach 30 bis 40 Jahren nußbar wird, ſo hat derſelbe zu keinem gegenwärtigen jährlichen Ertrage angeſchlagen werden können, ſondern ſoll unten, bey den nur bloß zu einem Capi- Zuvördexſ? ſind von krocknen Eichen und Büchen jährlich in Anſchlag] tal zu rechnenden Nubriken, mit aufgeführer werden, Oeton.!For. 1, Cheil. Gggg 601 9) Ertrag Beylagen. Rthlr. Sr. Pf. 9) Ertrag der Glashütten, Eiſenhammer, Pechhütten, Kalk: und Ziegelofen, und dergleichen mehr. Bey dem Gute ſind bigher bloß vorhanden geweſen, ein Ralk- und Ziegelofen. 16.45| Da aber bey g2nauer Unterſuchung ſich gefunden, daß die zu dem Kalkofen erforderliche Steine ſowenig, als die zum Ziegelbrennen benöthigte Ziegelerde, auf immerwährend hinreichend ſey, ſo hat beydes zu keinen jährlichen Ertrag in Anſchlag gebracht werden kön nen, ſondern es ſoll unter den, Capitalsrubrifen mit aufgeſühret werden. Zu den übrigen, unter dieſer Rubrik benannten Anlagen, iſt hier Feine Gelegenheit. Es ſind auch ſolche, weil das übrige Holz;ziem- lich gut verloſet werden kann, nicht rathſam. 10) Ertrag des Wieſewachſes. Das Gut hat, auſſer einigen noch nicht urbar gemächten Brü- ſelber feinen eignen Heuſchlag. Dagegen aber iſt ſchon vor vielen Jahren ein Holländer an der Neße von 600 Morgen von dem vori- gen Beſißer acquiriret, und zu demſelben geſchlagen worden. Von dieſen 620 Morgen, gehen für die daſelbſt angelegte Kuh melkferey von 100 Kühen ab, 150Morgen zur Hütung. Es bleiben :alſo: zum Heuſchlag 450 Morgen; jede Morge a 8 Centner, hut die 'ganze Summa des zu gewinnenden Heues+ 8100 Centner, Zur Wirthſchaft wird jährlich gebrauchet: Für 10 Pferde a 175 Ceutner 1275 Centner. Für 1200 St. Schafe ä100 Cent. 1200== Für 36 Ochſen 8 16 Centner 576== Für 150 St. Küheä 13Centner 1950=- Für 75 St. jung Vieh ä 7 Cent. 525 4426== ; Bleiben zum Verkauf 3674. Centner. Der Centnerzu 4 Gr. thut- 612 Rthlr. 8 Gr. Da aber das Heu, weil die Dienſte. der Unter- thanen dazu nicht hinreichend ſind, für baares Geld; gemachet werden muß, ſo iſt hierauf allerdings zu jreleetiren, und das Macherlohn in Abzug zu brin- gen. Bey dem zum Verfauf angeſeßten, iſtſchon daſſelbe bey dem beſtimmtenPreiſe mit abgerechnet. Es fommt alſo nur das bey dem zur Wirch- a 32 Gr.+- IS|--/==- Für das bey der Mühle begaläche Land und Hütung giebeter 17: 1--|-- b) Von der Oelmühle wird an jährliche.Pacht gntrichiet 12.|--|== 300 Stüc> Oelkuchen,“das Stück a 6 Pf.. 60. 61-- ce) Die Walkmühle giebetjährlich Pacht+.-- KS iE Ertrag der Schgeide- Del und Waltmühle 68 116|-= 15) An Getreidepachten der Unterthanen, Der Freyſchulze entrichtet jährlich 1 a) an-Weißen+2:. 6Scersleute, welche jeder 12 Morgen unter dem Pfluge : haben, geben jeder 1 Schfl. Weißen, 5. Sc- 4. lt(=> Summa der Getreidepachte von den Unterthanen-| 234| 3|-- ' N. B. Das Dorf Sadenbach hat. zwar ehedem 30. S=.... 42 400 Mes 1. An landesherrlichen und öffentlichen Oneribus... 2.4; 6. a) An Contribution und Cavallerie- Gelde:für119,, ſchon vor Anno; 25,135 1740 bei dem Dominio befindlich geweſenen Bauerhufen die Hufe]:; monathlich 8'13 gr. 12 544.28-:14 /78-uth lv.=> 71m 14: b) An Lehn- Ritter- Pferdegeld jährlich-! 40 i1- zu=-=>g c) Die in der Provinz ſtehende Reuterey muß+= 107 ſowohl mit der nöthigen Fourage, als auch in. den Gras- Monaten mit dem erforderli-; + Stroh 2 rthlr. 12 gr., und jeden Gras- Monat auf. das Pferd 1 rthlr. 8 gr. Da die zu verpflegende Reuterey in der Nähe- - lieget, und alles in varura geliefert werden kann, ſo mag für den Zuſchuß billig nichts“ ausgeworfen werden.. Juzwiſchen hat die- ſer Umſtand, wozu das herrſchaftliche Do- minium nur in“Anſehung der unter dem Pfluge habendeu 19 Bauerhufen das ſeini-' 5 16m "Larus 118 Rehlr, 6769 3 6] 2 Beylagen. Rthlr. Gr. Pf.; 4 jaw 220g 118 Rchlr, ge beyträget, dem künftigen Käufer nicht verſchwiegen werden können.; d) An Hufen- und Giebelſchoß entrichtet der ,|] herrſchaftliche Hof otdentlicherweiſe von je- der unter dem Pfluge habenden Bauerhufe für 300 Morgen, 3 4 gr.werk, den Fuß ä 6 pf.-- ii 9: br a) Für 196 Fuß maſlive Gebäude von eine ' Stockwerk, den Fuß ä 4 pf.» 2, 17 c) Für 1 50Fuß AMIN Gebäudevon 2 Stott werk a 1 gr. 6- d) Für120Fuß maſſive- Gebäude von 2 Stotf-' werk 3 8 pf. p 2», 3-5 b) Der Zausleute und Deputanten Gebäude, Sind Jinsgeſammt hölzern von 1 Sto>- werk, und mit Schindeln gedeckt, betragen zuſammen 265 Fuß 29 pf,-- 9-6 zv. 2 a 1 u 8 vs 8 2 0 u LEERE LEB EI x 1-0 3% 3 ou vonn u =» jährlich 2 gr. hut 2-==.- 20 f) An Bierzieſe wird jährlich eintrichte? ZAIE g) An Schäferſchattenhufengeld muß der Ge- meine jährlich vergütiget werden-- 4- 12 für 300- Morgen 38 gr. thut- 100-==.»==/- 6769 Latus: 534:- 6 2 608 ir "| 5 Beylagen, Rthlr. Gr. Pf. b) Für 13 werden ungefähr 300 Fuß betragen, vonHolz ge- bauet und ohne Schindeldach.. dex-Fuß.ä, 6 pf. 4) An Zubrod zur Speiſung für-das-Ge- ſinde und die Deputantem- 4 a) Für den Wirthſchaftevund-ſeine Frau 2 Schweine. und 4 Märzſchafe.- Die Schweine kommen we-' gen des Braufruges und Kuhbvielfereynicht in Anſchlag; für die Märzſchafe aber werden ange-' 'geſeßet das-Stücf a 20 gr.:+ 4er Perſon, fommt, x 3 März-Schafe a 20 gr.- c) Dem Jäger und ſeinem Burſchen, außer 2 Schweinen, 3 Märzſchafe a 20 gr.- ja) Dem Gärtner, außer einem Schwein, 2-März-. : Schafe a 20 gt.. e) Dem Statthalter, 2 Märzſchafe ä 29 gt.. 7 ſonen Geſinde jährlich ein gemäſteter Ochſe„=. item eine gemäſtete Kuh“.--* g) An Butter erhalten. j der Wirthſchafter und ſeine Frau 2 Achtel 13 Geſinde- IE 7 3 06 H Jäger und Burſche- WDE 4-65: Gärtner:- ELAN Statthalter- (bn 12-= h) An Käſen erhalten wiederum|; der Wirthſchafter und ſeine Frau 3 Viertl. -+57-21E c) Anneu zu erbauenden Wirthſchafts-Gebäuden.' Geſinde,«außer einem Schwein auf jede.; ſo aus obiger Urſache nicht in Anſchlag 3 außer einem Schwein, 4„. €) Für den Wirthſchafter, ſeine Frau, und 13 Per- be das A<k wirklich melke Kühe, die Kuh a 4 Meßen, 148 Stüc Rindvieh aber, zjedes"ä 2:Meßen, giebt die Herrſchaft welches beträgt 18 S< 4: 2 7) An Ralk und Ziegel- Ofen. Es. ſind zwar beyde hie- ſelbſt vorhanden 3 da ſich aber bey» der:Unterſuchung nach Maaßze- [bung des Commißions-Prorocoll gefunden hat, daß zu dem Kalk- Ofen nur ungefähr auf 20 bis 25 Jahr, höchſtens auf 32 Jahr Materialien befindlich ſind, ſo haben beyde nicht anders als nur bloß zur Wirthſchaftsnothdurft hinreichend an- I geſchlagen werden können, und wird daher"ausgeworfen a). der Kalkofen zu einem Capital von- und zu dem Ziegelofen Solches wird aus den -- 20020ji= 118967|--1-- 2505|-j-- 30202 309 Ll 300 MIES II]| folgende Abzüge ab. 1) Wetzen des gegenwärtigen ſchlechten Düngungszu- 1IE+ ps ſtandes der-Aecker| || beträgt das Minus in den erſten Jahren in dem Ackerbau, nach der Idem Commißions-Prorocollbeygebogenen Balance(ab Signo S jähr- lich 953 rthlr. 4 gr. 9 pf., welches nach der in gedachter Beylage| ,. auf die erſten“9-Jahre verhältnißmäßig geinachten Repartition ſich) | 1| 2) Dasalsurbar angeſchlagene wüſte Bruch ' a) erfordert zu ſeiner Urbarmachung nach Maäßge- 1 bung des Commißions-Protocolls- „1b) zur Entſchädigung des fünftigen Käufers wegen |“ ves in ven erſten Jahren nicht völlig zu erwarten- - den Abnußes eint 6jähriger angeſchlagener Ertrag Thut 2 3) An fehlenden Wirtbſchafrsgebäuden a) kommen in Abzug die Baukoſten für einen neuen Rindviehſtall, ſo wie ſolche von Bauverſtändigen 7 5719: 27 6- SOIL Adr=-=- 937-1277 ISO wm 2 wms 124372 Latus Hhhh 2 7637-18: 6-|124372|--:-- SEESEN 2. 20.99-20080. AUDEG- WERNE Invert DE in Beylagzen. - Rthlr. Gr. Pf. b): die Baukoſten, für eine neue Getreide-Sceune, ſo. wie ſie ebenfalls von Bauverſtändigen veſtgeſe- Bet ſind»=-* 2> c) Einen. neuen: Schuppen: auf“ dem Holländer zu bauen, worunter"die daſelbſt beſindliche-Kühe bey ſchliammen Wetter“getrieben werden Fönnen, Ffoſtet nach dem Anſchlage der Bauverſtändigen- 4) An Reparaturkoſten der gegenwärtit, varbaundenen Gebäude. a); Die auf der Hoflage-befindliche:,> erfordern zu ih- ver"völligen: Wiederherſtellunrg in: gutem Stande, nach: dem: Anſchlage der vorhin erwähnten adhi- ; birten.Bauverſtändigen:----- b). Die Häuſer: und: Wohnungew des: Jägers,| Fi- - ſchers, Rademachers, Gärtners, Statthalters und: der“ 6 Hausleute, koſten, um wieder. herge- ſtelletzu: werden, nach dem. Anſchlage der Bauleute 'a) Des Bauer: Adam'Klingebeil: ganzer Bauerhof iſt, in: Anſehung, der Gebäude, nach Maßgebung: des-Commilſlions. Protocolls dergeſtallt beſchaffen, daß er ſchlechterdings-von.Grunde' aufnewerbauet! werden: muß, welches an'Baukoſten nach vem An- - ſchlage der: Bauleute betragew wird- b): Das: Haus: und die Scheune des Bayern Sieg- ſried Sperling, muß ebenfalls-von neuen erbauet. werden, wovom ſich. die Koſten:nach: dem. Anſchla- : ge belaufen, auf.-- Z< c): Des kleinen: Aermannes-Michel'. Sparwinkels: Wohnhaus, iſt: ebenfalls neu; zv erbauen. wozu: die nächige Koſten: nach; dem» Anſchlage betragen: 6): Air mangelnden Jnventarienſtücken.. 2. Pferde ä: 35: Rthlr..---- 12. Zuchtochſen& 16 Rthlr.= E I. An. melfen. Kühen 90 Stück 8 10 Rthlr- Tranſport 7637-18- 6- . ve dada 82- 12--- 673- I6-=m= 4 ISS-18-=-- 5) Teu. zu erbauende Bauereichäude. Abg. IEA we 17 4/*20- m.| WO endg ue E45 "6. vnde 900- Ft P-« 124372|-|-- Latus L1102-12- 6- 50 Stück 124372|=-|- Md DERO FEIERE . 033 Bevylagen. „el ADP ADF SSITT METTET IGM MO:-+ EEE Tranſporr 11102712- 6-|124372|--| 50 Stück jung Vieh 3 5 Rehlr.-- 250:-==-==- 51 Hammeln 3 1 Rehlr. 8 Gr.-- 1: Wer 122 Schafe a 1 Nehl.|-- R 122-==-=- 62 Jährlinge a 14 Stüf.=-- 36- 4-==- 4 Zuchtſauen 3 5 Nhl. 04 9 22,- 20: 5) An fehlender-ZSofwehre der Bauern: Dem Chriſtoph Baumann fehlen noch an ſeiner Hofwehre, ohne welche er den ihm anvertrauten Hof nicht beſtreiten kann?||| in. 2 Pferde 3 20 Rthlr.---- 40-7; 12 Ochſen 8 12 Rehlr.---- 24:-===: Imgleichen ermangeln dem George Blank: 1. PfepO>=...>,"--<- 20:==:==- Ji Dhſe-<< 520 SN Mn„121: EIE iE 7 Seme 1 8) An fehlender Ausſaat: | Aus"der: deit Commiſlions-Protocoll angehäng» Iten Balance fub-Signo OO erhellet-zugleich ,. daß die bey dem“AFerbau angeſchlagene Ausſgat- von den. meiſten. Getreideſorten weit höher ſey; als) wegen des ſchlechten Düngungszuſtandes der Aec>er gegenwär- tig ausgeſäet werden kann. Das daſelbſt gezogene Plus der angeſchlagenen Aus-“4 (eS5. MEISE:(7 0 15.050008 HENZE 20ER U50 Een ng ar rkr AIR 2) 3 Symma des wahren Werthes.von dem.|.' -„Syte Allenshagen. 112413| IT| 9 614 Beylagen. MR PR PRF REDRBPFRERBE RN PEM TBP R ID IRD ID IA IRA RED No, 5. Beyſpiel nach Maxsgebung des 8, 9T.-Uber"die Erinnerungen des Eigenthümers gegen die. Taxe. abzuhaltenden Protocolli.' Aum Allenshagen, den 25ten Zunius. x 774-. Tochdem nunmehr Commiſlio, nach denen bisherigen Unterſuchungen, den Kaufan- ſchlag von dem hieſigen Gute an dem geſtrigen. und vorgeſtrigen dato allhiey in 10co angefertiget, ſo iſt ſolcher dem Hexrn.von N. N. als Sigenthümer deſſelben vorgeleges wor- den, um ſeine Erinnerungen, ſo derſelbe dawider etwa beyzubringen haben mögte, anzugeben.|; j UE 3 ke| Als nun derſelbe ſich einige Bedenkzeit genommen, um den Anſchlag gehörig durchgehen zu können, ſo träger derſelbe heute daro fölgendes vor:;; Er danke zuvörderſt der Commißion, ſowohl daß ſie ſich“bey Ervirung/-des wahren Werthes von ſeinem Gutye, ſo viele Mühe gegegeben, insbeſondere aber, daß ſie ihm'!den gegenwärtigen Anſchlag communicitef3* damit er ſeine"habende'/Monitas däwider beybrin- gen könne, Er wolle, dieſer ihm gegebenen rechtlichen! Erlaubniß' zufolg?„1-folgendes anführen: 1) Bey denen Ansſaaten wären an Weizen und Roggen zu wenig an Ausſaat an“ genommen. Er könne aber durch die Ausfäatregiſter von vielen Jahren beweiſen, daß er, ein Feld ins andere gerechnet, weit mehr ausgeſäet, woyon er im Durchſchnitt immer 45 Korn gewonnen, Commiſlio hat demſelben remonltriref: a) Daß die Beſtimmung dex Ausſaat nach dem vorigen Saatregiſter, ſehr unſicher ſey, indem, wenn auch die Richtigfeit, daß wirklich das angegebene ausgeſäet wor- den, angenommen oder bewieſen würde, daraus nicht folge, daß der Acker ſoviel Einfall ertragen konne. Cinem jeden Wirchſchaftsverſtändigen ſey bekannt, wie oft die Meyer und andere zum Säen gebrauchte Leute, über den Daumen weg, und alſo mehr auszuſtreuen pflegen, als nöchig. b) Die gegenwärtige Beſtimmung der Ausſaak gründe ſich: =) auf die wirkliche Größe der Acerſtücke, S H auf die verſchiedene Beſchaffenheit ihrer Güte, y) auf den verſchiedenenen Düngungsſtand, Sadie iar => 22008 454 NEEBER EEN Beylagen. 615 und.hiernach ſey die Ausſaat;.nach-denen verſchiedenen Acferclaſſen, ſo wie ſie in der Oec. forenſli angegeben worden, und welche der hieſigen Landesart vollfsömmen anu- gemeſſen ſey, angeſeßet. Wenn nun der Herr von N. N. wider obige Grundſäße mit Beſtande-nichts erinnern könne, welches acceptiret werde, ſo, ſey dieſes!ein viel zuverläßigeres Beſtimmungsmittel zur Ausſgat,..wobey denn auch der Herr von NN. acquieſciret.;. 2) Sey an Pferdefutter folgendes abgezogen worden? a) An Roggen 5 EE 90. S