, Uaie-Sid. e!»„X k pP| E57 eine BE 2 4 4 158 über das> G: NE C)diC:<< U | welches| | im Königlich-Preußischen Staat. | die künftigen Verhältnisse] | zwischen / den Gutsherren und Bauern 4 | festsreilet. n | V Irenbischen Patrioten, AN| | Von einem Vreußischen Patrioten, ZJ ' G ACADYMIE) (7 DES LANDBAUES ZU MNOEGLIN ER Re 50 SWEDEN 7 GEES SERER SE WDEepltt DE DT: Gedruckt bei Georg De>er, Königl. Geh. Oberhofbuchdruer. ' Tab a“ eu] K [| X Weld vy e %5, 8.0 | Statt Vorprede, D)- gedankenlose Bauer ist faul, weil er keine Verbesserung seines Zustandes wünscht, und sich nach keinen Mitteln, sich solche zu verschaffen, umsieht, Aber auch der überlegende Bauer wird träge und lässig, wenn er nach diesen Mit- teln lange vergeblich gesucht, wenn er gar feine Aussicht vor sich hat, zu den bessern Umständen, die er wohl wünscht, zu gelangen. Die natürliche Begierde des Menschen, sich glülicher zu machen, ist wie jede andere Triebfeder; ihre Elasticität wird durch einen zu großen Gegendru*, den sie nicht zu überwinden vermag, endlich zerstört. Die Thätigkeit ermattet unter beständigen Fehlschla- gungen. So werden Familien, so werden ganze Gemeinden, in denen weder Dummheit no< Unempfindlichkeit herrscht, faul, wenn sie, vielleicht durc< meh- rere Generationen, immer vergeblich gestrebt haben, aus der Armuth heraus- zukommen. Da also, wo der Landmann entweder keine Gelegenheit zu gewinn- bringenden Arbeiten hat, oder wo die Arbeiten zu schlecht gelohnt werden, und keinen der darauf gewandten Zeit und Mühe verhältnißmäßigen Verdienst geben, oder wo durch landesherrliche oder herrschaftliche Abgaben zu viel von diesem Gewinn abgenommen wird; kurz wo der Bauer mit seinem sauersten Schweiße doch nichts vor sich bringen kann: da entsteht diese, ih möchte sagen, erzwun- gene Faulheit, die sim von der natürlichen sowohl der Art als der Ursache nach unterscheidet. Der Bauer, da er alle andere Wünsche aufgeben muß, sucht endlich das einzige Vergnügen, das dem ohnmächtigen Menschen übrig bleibt, die Ruhe.= A 2 Hin- pH Is 4 we Hingegen die Leichtigkeit, mit welcher jeder Bater durc< Urbarmachung. wüster Flecke seinen Kindern neue Besißungen verschaffen kann, die Mvg- lichfeit, welche der Fleißige und Verständige vor sich siehet, sein Cigenthum ohne Ende' zu erweitern: dieser. Antrieb dauert in einer solhen Colonie lange fort. Daher werden in diesen ersten Zeiten des Anbaues, in dem zuvor unbewohnten Lande,. in kurzer Zeit Werke zu Stande gebracht, über wel- te Schullehrer bilden sollen, sondern von der ökonomischen Verbesserung der Lage unsrer Landschullehrer auszehen muß, wenn sie ihren Zwe erreichen soll, eben so muß die Verbesserung der armen Aerbauer von dcr Verbesserung ihrer vfonomischen Lage ausgehen. Wenn in einer Provinz, deren National- Einkommen, wie in den mehresten Preußischen Provinzen, fast allein von Grund und Boden herkommt, der Stand der «Acterbauer in Armuth und Dürftigkeit lebt, so wird auch der Bürgerstand arm und und dürftig seyn; denn das Einkommen der Nation, der Wohlstand und der Reich- thum ihrer Glieder geht dort von der Klasse aus, welche genießbare Güter produ- eirt, und nicht von der Klasse, welche sie zum Gebrauch bearbeitet; der Bauer lebt da nicht vom Städter, sondern der Städter vom Bauer. (Betrachtungen über den National-Reichthum des Preuß, Staats von Krug, Erster Theil, Seite 465.) Vor- dei 6 00 Borzüglich beweiset diese Operation in Gegenden, die oft genug als von ganz unfultivirten Menschen bewohnt geschildert worden sind: daß man in der geringen Bildung und Kultur de8 Bauerstandes kein Hinderniß g:gen seine Majorennitäts- Erklärung befürchten dürfe; denn in der Regel wird der Mensch dann mündig, wann wir ihn für mündig erklären, und bleibt auch so lange wirklich unmündig, als wir ihm die Rechte der Mündigkeit vorenthälten. (Geschichte der Staatswirthschaftlihen Geseßgebung im Preuß. Staate, von Krug. Erster Band. Seite 198.2 SEHT TITTEN 261. ei das Edikt, welches die künftigen Verhältnisse zwischen den Gutsherrn und Bauern feststellet, hat unser innigst verehrte Monarch eine gefährliche Staatskrankheit glück- lic gehoben. Der Kranke bedarf indeß noch Mittel, nährende und reizende, mäßige Ruhe, und mäßige Bewegung, überhaupt=- Pflege; er muß bei gutem Muthe erhalten werden, und zu seiner gänzlichen Genesung, zu seiner künftigen, kräftigen Ge» sundheit, ist die Ueberzeugung notöwendig, daß, wenn er die Vorschrift des Arztes pünktlich befolge, er diese kräftige Gesundheit gewiß erlangen werde. Aber der Arzt hat noch viele Kranke. Er kann sich dieser Pflege nicht ganz allein und ausschließlich widmen; jeder Berwandte, je derFreund des Kranken ist dazu v er- pflichtet. Auch der Schreiber dieses gehört zu diesen Berwandten, zu diese nFreun- den. Auch er glaubt zu dieser Pflege ctwas beitragen zu müssen; er hält dafür, daß dies dadurch geschehen könne, wenn er auf das, was war und warum es war, und auf das, was ist, und warum es ist, zurückschauet und vorausbtict. Nux die ruhige Vergleichung der Vergangenheit mit der Gegenwart, und mit der wahrscheinlichen Zukunft, und die Rücksicht auf die Nothwendigkeit, auf das Ein- nfürken solcher Umstände, die wir nicht in unserer Gewalt haben, kann uns auf den rechten Standpunkt führen, und unser Urtheil berichtigen; sie kann uns lehren, daß oft etwas, was wir zu besißen glaubten, mehr in der Einbildung als Wirklichkeit bestand; und sie kann uns Muth für die Zukunft geben. Deshalb lege ich mir folgende Fragen, und die Beantwortung meinen Mit- bürgern vor. LL. Waren die in dem vorerwähnten Edikt ausgesprochenen Maaßregeln durc> ZUREEEE FEE u. uin Serna eng. 40 DED a EEE<5 wn= SEAL IE DÄG AE ist. Bei genauerer Prüfung aller Umstände darf man sich nicht verhehlen: daß die bäuerliche und Lehnsverfassung*) die Ursache dieses Zurü&bleibens war. Alles zusammengenommen, überzeuge ich mich mit vielen meiner Mitbürger von der hohen Nothwendigkeit und der allgemeinen Nüßklichkeit des Edikts.= Je- der Grundeigenthümer weiß jekt mit Bestimmtheit, was er hat.= Wenn dennoch der eine oder der andere dadurch leiden sollte, fo muß man nicht vergessen, daß auch der allgemeine Weltregierer es nicht jedem Einzelnen recht machen kann, und daß er, indem er uns wohlthätige Regen und Gewitter schit, dennoch oft vielen Ein- zelnen schadet, sie wohl gar vernichtet. ; UI. JYas gewinnt oder verliert ze, künftig a) der Staat als solcher? T- Aus den oben geschilderten und durc) das Edikt gehobenen Nachtheilen, er- geben sich schon von selbst die unmittelbaren und mittelbaren Bortheile, welche der Staat erlangt. Auch deutet selbige das Edikt schon an. Aber es gewährt demje-' -gen, der nicht gewohnt ist, nur alles auf sein J< zu beziehen, fondern der, wie jeder Staatsbürger die Verpflichtung welche er hat, nehmlich sein Schärflein zum allgemeinen Bestien beizutragen, auch ausübt, inniges Bergnügen,- wenn er fich folgende Umstände zusammen stellt, und sich fühlt, daß er dazu, sey es auch durch einige Opfer, beigetragen habe. a) Der Staat hatte bisher(nac< Krug) in Ostpreußen, Litthauen, Pommerin und den Marken nur etwa 2053 adeliche Grund- Eigenthümer, künftig be- kommt *J) Es stehet zu erwarten, daß man endlich: die Lehnsverfassung aufheben wird; sie ist für -„unsere Zeiten ein hö y 143908 Grund- Eigenthümer. und in Schlesien ohngefähr. n 91832- Zi dazu kommen noch die aus dem Marien» 235749 werderschen Departement=- deren große Anzahl dem Verfasser dieses nicht bekannt; ist, gewiß aber auch über x; 30000 2 2 beträgt; überhaupt also- 265740 Grund-Eigenthümer*). er hat also viel mehr innere Kräfte, als vorher, denn nicht die Größe des Ei- genthums, sondern das Eigenthum überhaupt, als solches, giebt Antrieb und Muth zum Bessern, und Sicherheit dem Staat.; b) Die Berschiedenheit des Interesse hört auf, alle haben jekt nur eins- Nie- mand tritt dem andern in den Weg. Es kann daher keine Feindschaft, keine gefährliche Eifersucht mehr entstehen.' c) Wohlhabenheit und mit ihr die Bevölkerung und die Productions-Fähigkeit des Bodens, die Produktion selbst, und in ihrem Gefolge Verminderung der sonst nöthigen Unterstüßung; lebhäfterer innerer Berkehr, Vermehrung der Ausfuhrartikel und Vermehrung der Staats- Einkünfte== Vermehrung der Intelligenz, die in der Sache selbst liegt= dies alles sind Vortheile, welche dem Vaterlandsfreunde den Busen hoch schwellen müssen. Wer erinnert sich nicht mit Vergnügen aus des seel. Nöldechens Briefen über das Oderbruch, daß eine Fläche von etwa 3000 M. M. welche vorher kaum 100 Menschen nährte, nam 10 Jahren 450 Menschen mehr nährte, und daß der Produkten- Ertrag, besonders der Viehstand sich in dieser Zeit zum Theil verdoppelt, ja verdreifacht hatte! Wer freuet sich nicht, daß ein vormaliger Dienstbauerhof. in dem Dorfe Letschin, der vorher nicht den Dienst prästiren konnte, nachher als er Eigen- thum ohne Dienste wurde, einen Werth von 12-- 15 ja sogar 25000 Rthlr. erhielt?; Verhältnißmäßig wird das auch in schlechteren Gegenden erfolgen. Eine verfoppelte Kolonie von 65 M. M. Moorboden im Amte Colbaß - von welcher jährlich 25 Rthlr. Erbpacht gegeben wurden, galt denno< vor dem Kriege 3000 Rthlr. und selbst jeßt noch 2000 Rthlr. vorher hatte die- ser Boden fast gar keinen Werth. Jeßt ernährt er zwey Familien und 14 Haupt Großvieh reichlich. : Das *) Diese Angabe darf man nicht als eine ganz richtige, sondern nur als eine ohngefähre, anse- hen; die Anzahl sammtlicher Adelichen Gutsbesiger wird zu ohngefähr 4560 angegeben: 4 9. ; RAE 42. hne abba de+ En u Ne.. e. 250. bung 7 MIht RERE IE ü . Si Pad I> -- TO-.= “Das Eigenthum hat für jeden, auch den rohesten Menschen, einen sehr ho- Hen Reiz. Noc< nach vielen Jahren denkt man an den. Baum den man pflanzte, wenn es sein eigener war, mit. hohem Vergnügen zurück. Stolz, sagt der sonst arme Mann: es ist meine eigene Hütte die ich bewoh- ne,=- Die Sehnsucht darnach ist noch hundert Meilen weit davon stark, -Q) Manche glauben der Staat. habe an einen größeren Gutsbesiker mehr Si- cherheit in. Ansehung der Abgaben, als an einem Bauer; das ist aber ein "Irrthum, und der Fall gerade. umgekehrt; wenn nehmlich der kleine Contri- „buent ECigenthümer ist. b) Die Rittergutsbesißer welche bisher Dienst- oder Pachtbauern „hatten. -- D- N 'Wenn man dafür gehalten, sich es fest eingeprägt hat, wenn es zur fixen "Jdee geworden ist, daß man von etwas, welches man bisher allein besessen zu haben glaubt, einen großen Theil verlieren soll; so ist es"begreiflich, daß.man darüber seine Unzufriedenheit äußert. In diesem Fakle befinden und befanden sich „die meisten.Rittergutsbesißer. Sie betrachteten die Bauerhvofe als ihr alleiniges Eigenthum. Nur wenige dachten daran: .daß seit Jahrhunderten der Staat die Cinziehung ganzer Bauerhöfe oder der Pertinenzien, untersagt, den Gutsbesizer für ihre Erhaltung verantwortlich „gemacht, und so mit. sich eine Disposition über selbige vorbehalten hatte; ste dachten. nicht. daran: vaß eine Zeit kommen könne, wo der Staat=- gedrun- gen=- diesen Vorbehalt geltend machen könne und werde. Sie glihen dem „Besitzer eines Lehnguts, welches für.eine äußerst geringe Summe aus der Fa- „milie gegangen war, und welches nun=- nach hundert und mehr Jahren, wo „vielleicht-dies Gut viel mehr werth ist=- der eigentliche Lehnberechtigte es Für den alten Preis reluirt, zu einer Zeit reluirt, wo der gegenwärtige Inha- „ber sich nicht'einmal die Möglichkeit dachte, und:nun diese Reluition für gewalt- sam und ungerecht hielt. No< weniger konnte oder wollte man sich diesen Vorbehalt auch auf solcen kann. So hart.es daher auH anfänglich dem Schreiber dieses schien, daß man beyde Arten von Bauerhöfen, Hinsichts, der Staatsbefugnisse, in eine Cathegorie gebracht hatte, so-billig fand er es.,-als er später über das Wesen des«Staats, „und über jenen Vorbehalt nachdachte, Er sah.nun in der Disposition des Staats weiter « u. 17 ies weiter nichts, als die Austibung eines Rechts, welches er bisher mit Vorbehalt einem andern übertragen hatte, und welches er nun zu modificiren nöthig fand. 9. Die Bestimmung:; daß der Gutsherr für seine bisherigen Befugnisse, wenn es ein Laß- Bauerhof ist, durch 3 seiner Ländereien, und wenn es ein Pachthof ist, durch die Hälfte der Grundjtüde, abgefunden werden soll, ist, a) billig in Hinsicht der Gutsbesißer unter sic. Da wo Pachtbauerhöfe sind, und der Gutsherr vorher an den Inhaber nicht gebunden war, be- kommt er dieserhalb FX Grundstü>e mehr, als der Gutsherr, der nur Laßhöfe hatte; b) billig aber und staatswirthschaftlich nothwendig ist es, daß auch die bishe- rigen Inhaber der Pachtbauerhöfe auf selbigen wohnen bleiben; sie haben die Lasten des Krieges initgetragen, und nicht der Gutsherr ist es, der ih- nen das Eigenthum verleiht, sondern der Staat, der über seinen Antheil an dem Hofe frei disponiren kannz er hat indeß, unter Modalitäten, in gewissen Fällen dem Gutsherrn die Wahl übertragen, und der Gutsherr hat alsdann Gelegenheit, treues Gesinde zu belohnen. I0. Die spezielle Untersuchung: ob der Gutsherr durch resp. 3 und die Hälfte der Bauergrundstücke für seine Besugnisse abgefunden ist? würde, wie schon oben erwähnt, zu weitläuftig sein, ohne wesentlichen Nußen zu gewähren. Und einzelne gefährliche Läsionen=- das läßt sich erwarten=- wird der Staat zu verhüten wissen. So viel ist außer Zweifel, daß sehr viele den beständigen und reinen Werth der Dienste oder der Geldpacht höher anschlugen als er wirkii< war. Man wird an dieser Behauptung nicht zweifeln, wenn iman sich folgendes ins Gedächtniß zurücruft: a) beständiger Dienst, nämlich solcher, wo der Bauer Jahr aus Jahr ein täglich mit Gespann und auch mit der Hand diente, also mindestens 600 Tage leistete, hatte allerdings unmer einen sehr hohen Werth, so lange er wirklich geleistet wurde, besonders alsdann, wenn. die Körnerpro- duktion geringe und der Preis sehr hom war. In den Annalen des Herrn Staatsraths Thaer vom Jahre 1811. Seite 626. ist nachgewiesen, daß ein Dienstgenießer, wenn die Produktion statt der angeschlagenen 5'Kör- ner nur in 33 Körner Roggen und 4 Körner Gerste bestand, und wenn im leßtern Falle der Preis des Roggens 3 Thlr. war, von jedem M, M. Gerst- land, außer der. Pacht, 5 Thlr, 14 gr. 4 pf. Ueberschus hatte, daß aber C dagegen & el TS 1 dagegen== bei so geringer Produktion und solchen hohen VBreisen=- der- jenige Gutsbesiker oder Pächter, welcher keine Naturaldienste hatte, Fondern alles mit eigenem Gespann und Tagelöhnern oder Gesinde bearbeiten mußte, auf jeden M M. T5 gr. 6 pf: verlohr. Dieser- Unterschied ist groß, aber gerade dieser beweiset, daß alsdann;“5 b) amwhH der Dienstbauer bei vem Dienst nicht bestehen konnte. Besaß. er 3. B. in jeden: Felde 30 M, M., so würde er=- als Geld-- pächter=- schon auf 60 M. M. a 153 gr- jährlich verlohren haben = 38 Thlr. 18gr. Dieser Berlusst war aber in der Wirklichkeit beim Naturaldienst, wo der Bauer selbst zur Unterhaltung des Hofgesindes und des dazu nöthigen Viehes Brodkorn und Futter kaufen mußte, viel größer, er konnte sich, wie fich gleichfalls aus den obengedachten Annalen ergiebt, bis zu 3 Thlr. 6 pf. auf jeden M. M. erstrecken, oder=- was gleich HE ver Bauer ronnte m Jahre 180 Thlr. einbüßen. Unter dieser Einbuße waren aber alsdann noh nicht extraordinaire Kriegs- oder andere Lasten an Lieferung, Kriegskoniribution einbegrissen.== Hatte er eigenes Vermögen, fo gieng dieser Verlust davon ab, hatte er es nicht, fo verlohr er entweder den, Hof und mit ihm seine Gläubiger--' pft auch fein altes Gestade=- bedeutende Summen, oder der Gutsherr mußte den Verlust tragen. Und aisdann blieb der ganze wirkliche Wortheil des- Butsderrmn uur= eingebildet.| Daß diese Darstellung nicht übertrieben ist, läßt sim auch dur: unend- lich viele Beispiele betegen. Jh kenne Gutshesigßer; welche. auf diese Art bey: 8 bis 10 Bauern in Zeit von 2 Jahren 2009: Thir. eingebüßt haben. Nur alsdaumr konnte ein Bauer beim beständigen Naturaldienst bestehen; went die Erndten gut waren; schlechte Grudten richteten. ihn. stets zu Grunde. Wie hoh sich übrigens die Unterstüßungsgelder an die Bauern oft belie fen; dies kann man am besien beurtheilen, weun man die Sequestrations= Rechnungen der Landschaft, und die Rechnunzen über die unter BDormund= schaft stehenden Güter. zur Hand ninnnat. 8) Waren die Bauerhöfe für Geld ausgethan; so war die Pacht sehr geringe; sie betrug== für jeden M. Morgen würfklich urbaren Aker und Wiesen (Weide„ Gebäude und Feuerung, wird außerdem als vorhanden vorausge* fest) nur von 4. bis 6 Gr. bis höchstens 20: Gr. incl. den gewöhnlichen di- ' xecten Abgaben an den Staat. Es giebt daher Bauerhöfe mit mehr als 203 M. M. Grundstücken, welche dem Gutsherrn kaum 25 Thlr. Pacht ge- „ben, Die gewöhnliche Geldpacht von einein. Bauerhofe ist 30, 492, 9% 60 bis 70 Thlr. selten nbersteigt sie 100 Thlr., selbt in den besien Gegenden. 5): Hätten. die Gutshbefiker, welche ihre Güter verpachten wollten, die Bauer? höfe besonders verpachtet,» und die Vorwerke gleichfalls, so würden sie: oft 3 ] mehr mehr Pacht als sonst gezogen haben, Diese Behauptung ist durch unzählige Thatsachen bewiesen 3; ich erinnere mich, einige in irgend einer Schrift gelesen zu haben, daß nämlich bei den Städten Wangexin und Labes in Pommern Für den M. M. Vorwerks- Aker(die Weide noch obenein gegeben) nicht 3 Gr, 6 Pf. Pacht gezogen wurden, und davon mußten noch die Gebäude unterhalten werden. Der Bürger- Acker bei diesen Städten, der mit dem Borwerks-Aer im Gemenge liegt, wurde aber=- unbebauet== nicht unter 12 Gr. pro Morgen im Durchschnitt verpachtet. Was hakte nun der Gutsherr von sei- nem ganzen großen Gute? Um wenige Groschen Pacht für einen Morgen zu ziehen, mußten viele Bauern elend leben, nichks zum allgemeinen Besien thun können, der Gutsherr sich von ihnen stets um Unterstüßung quälen lasey -=- und das Gut selbst dennoch nichts briagen. e) Rechnet man nun ab von dem Dienstwerth oder von der Geldpacht: die Unterstüßung und 'die Gebäude- Unterhaltung, welche leßtere, da im Durchschnitt auch in den wohlfeilsten Gegenden eine ganze Bauerhoflage jekt nicht unter 600 Thlr. aufzubauen ist, zum 50'ten Theil oder 2 Procent=- 12 Thlr. jährlich beträgt; so läßt sich leicht berechnen: daß die wirklich reine Nußung sehr geringe blieb. IT. Daß nun fünftig mancher auf eine indirecte Weise gezwungen wird., sowohl zu feinem eigenen, als zum Besten des Aligemeinen ekwas zu thun, was er sonst vielleicht noch lange. nicht. gethan haben würde, ist recht gut. Das bisherige, auf den Natural- Dienst gegründete Wirthschafts- System, gab, wie schon oben erwähnt ist, Gelegenheit auch solen, und in Bildung, Sitten, Wohlhabenheit,. unmerklich abstufen wird. ee) Die Bauern. ; 578 Die Laß-Bauern sollen ein Drittel und die nicht erblichen Bauern die Hälfte ih- rer Grundstücke an die Gutsherren abgeben, um lektere für die genossene Dienste oder Pacht damit zu entschädigen. a) Verlieren hierdurch die Bauern? Manche gläuben es3 ich kann die- ser Meinung nicht sein. Viele von ihnen haben, wenn sie die Hofwehr/ zu- rügeben müssen, nicht Betriebs- Capital genug, zu den sonst zu dem Hofe gehörigen Grundstücken. Andexe, welche Vermögen haben, werden sich leicht leicht von dem Gutsherrn Grundstüke zu kaufen,-oder zu pachten können. „Und so wird sich von selbst alles in das gehörige Gleichgewicht ziehen. Es ist leidey nur zu sehr gewiß. daß wir noch immer nicht von dem JIrr- thum zurück fommen wollen, daß man viel Fläche haben müsse, um viel zu gewinnen; das was oben ad 11. angemertet ist, beweiset gegentheils, daß man von einer kleineren Aerfläche vielmehr gewinnen könne, wenn man sie forgfältig bearbeitet, gehörig düngt und nicht erschöpft. Blos das Hutfreie Drittel wird bei einer vernünftigen Behandlung so viel gewähren können, als sonst das Ganze nicht producirte. Umm dies ganz, einleuchtend zu machen, stehe hier folgende Berechnung. 6 MMorgen Gerstland 2te Klasse würden unter den anerkannt nothwen- digen Bedingungen von hinlänglicher Aussenweide und natürlichen IPiese- wachs, nach Übzug der Saat, nur gewähren können Istes Jahr Brache halb mit Erbsen gleich Roggen werth 2 S Diese 6 MM. bringen unter den+»mlichen Bedingungen, jedoch. in der Folge: 3) Kartoffeln(oder ähnliche Früchte) a 99 Schfl. Ertrag pro MM. und nach Abzug der Saat 80 Schfl. Rechnet man hievon auch nv< 5. auf Frost 2c. ab, so bleiben 70 Schfl., werden auch nur 3 Schfl. Kartoffeln, einen Schef- fel Roggen gleich gerechnet; so sind dies an Roggen in runder Summe 4| S;; 23 Schfl.. 4 M. 7) Gerste 1 fährig mit Sicherheit 33: Schft., diese sind 50 gleich Roggen; 4 4; 5.-- 8 3) Erbse n;5<: A 4 8 4) Roggen+|.%.? S EI== 5) Beide S+ 4.; 4 HEN 3 if 2 6) Hafer 4 Shfl. 14 M. gleich Roggen j DB 4220 10906 5 in 6 Jahren. Roggenwerth. 39 Ser kaum 16 Gr. beträgt, für einzelne Stücke(Wurth- land) gern 3 bis 4 Thlr. geben werden. g) Die städtischen AFerbesiger, 75 Sie werden, wenn sie das Geseß? daß 5 des Akers Huthfrey bleiben soll, auch auf sich gehörig anwenden, sehr viel gewinnen fönnen, und wirklich reinen Er- trag von ihrem Aer haben, statt daß sonst die Kosten sich eben so hoch als die Pro- ducktion belaufen. hb) Die städtischen übrigen Einwohner. DIe - Nicht ungewöhnlich wohlfeile Preise der Lebensmittel; micht Anwendung von künsllichen Mitteln, seibige erzwingen zu wollen, ist-ein Glück für die städiischen Einwohner. Sie haben dies jekt erfahren.“Störe man doch nicht den natürlichen Lauf der Dinge; künstle man nicht! Wenn viele, sehr viel, wohifeil produciren; so werden sie auch wohlfeil verkaufen können, und wirklich verkaufen. Das auf- gehobene Dienst= Monopol wird alles in das gehörige Gleichge- wicht bringen, ohne Ausfuhr- Verbote 2 nöthig zu haben. Der bisherige Dienstbauer wird künftig Producte verkaufen können, statt daß er sie vorher häufig selbst kaufen mußte*), und ist Ueberfluß 3 so werden sich Tausende von Ma- gazinen *) Es mußte, auch dem Nichtlandwirth, auffallen, wenn'die Dienstbauern sonst nicht einmal ihr eigenes Bedürfniß erbauten, oft selbst in die Städte reisen mußten, um hier-Ge= treide oder== Brod zu kaufen. Dieser Fall wird künftig nicht mehr eintreten, weit jeder Bauer von seinem Vorrath in guten Jahren ekwas“ zurücbehalten wird, um sich D“"damit 5... 406 rr gazinen bilden, folglich eine wohlthätige Concurrenz unter Verkäufern und Käufern entstehen. 205]; Noch wohlthätiger für die Städte wird aber die größere Wohlhäbenheit der Bauern werden; mehrere hunderttausen? Eigenthümer werden mehr städtische Be- wohner in Nahrung zu seßen vermögen, als einzelne Tausende. Der große Strom wird, durch seine vielen Nebenausflüsse, das ganze Land bewässern. Die Deichmeister werden jede| hHädliche Stauung und den Durchbruch ver Dämme verhüten, die Bewässerung richtig leiten. n 231 Aber auch der sim nach einem ländlichen Aufenthalte sehnende Stadtmann, er, der vielleicht wider seine Neigung in die Stadt gezwungen war, hat jekt Gelegenheit dazu, gleichviel, ob er reich oder arm ist. 1) Die Gläubiger. ; 24. Wenn das Edikt die Dienstaufhebung befiehlt, wenn es sogar nachläßt, daß Parzelen von einem Rittergute veräußert werden dürfen, um dafür eine neue Wirthschafts- Einrichtung zu machen, so scheint dies hart für die Gläubiger. Aber bei genauerer Erwägung aller Umstände wird sich ergeben, daß gerade dies und die nachgelassene Parzellirung das einzige sichere. Mittel ist, dem Verlust der Gläubiger vorzubeugen. Nöthigenfalls können und werden einzelne von ihnen sich Parzelen für ihre Forderung abtreten lassen.: Daß sich nicht? Mißbräuche einschleichen, das wird das Gouvernement al- lenfalls durch die niederzuseßende Commission verhüten können. Auch. die Gläu- biger der Bauern sind jeßt gede>t, sie werden daher die Bauern nicht drängen, DI. Epe; Jelche Folgen lassen sich von dem Edikt erwarten? IM Die Folgen, welche von der Eigenthums- Verleihung und der übrigen in dem Edikt ausgesprochenen Bestimmungen zu erwarten sind, sind schon“ in dem ; Edict damit in schlechten zu helfen. Sonst müßte er diesen Vorrath beint Natural= Dienft äufzehren, und sodann; bei Mißwachs, die allgemeine Theurung und Noth noch ver- stärken helfen,| FS DY 587 Edikt selbst angedeutet. Sie ergeben sich. auch von selbst aus dem, was darüber schon oben gesagt ist. Hier sei es also genug, einige zu rekapituliren, a) der größte Theil des Adels wird bei seinen Besißungen erhaiten, welche ex sonst verlohren haben würde; seinen Gläubigern werden b) ihre Forderungen größtentheils gerettet;: c) mehr als 250,000 Familien erhalten freies Eigenthum, mit demselben ihre Gläubiger Sicherheit, welche sie vorher nicht hatten, und mit ihnen der Staat mehr Sicherheit und Krafft. Es sind die Mittel angewiesen, daß| d) die Zahl dieser Eigenthümer noch vermehrt werden kannz e) die natürliche Folge wird Wohlhabenheit und mit ihr Zunahme der Bevöl- ferung, sowohl in sich selbst, als durc; Einwanderung von außen seyn. Die Armuth wird vermindert werden.; f) Verbesserung der Moralität, des physischen Zustandes, Grundverbesserung des Bodens, Vermehrung der Intelligenz, und im Gefolge von allem diesem= Veredlung des Menschen überhaupt.=- Alles dies wird von Folgen seyn, welche sich jekt noch nicht berechnen lassen. 26. Unser Monarch hat uns, um kurz zu seyn, statt der vorherigen langen aber schmalen Leiter mit weiten Sprossen, welche sich ohne Sprung, mithin nicht ohne Gefahr, nicht besteigen ließ, eine sehr lange und sehr breite Leiter ge- macht, welche sehr fest stehet. Hunderttausende können bequem zu gleicher Zeit auf selbiger und nebeneinander herauf und herabsteigen, ohne daß einer dem an- dern hinderlich ist, ohne daß er befürchten darf, den andern zu stoßen, zu fallen und viele zu beschädigen. Unmerklich kann dies Herauf- und Herabsteigen geschehen. Der Edelmann, dem Unglücksfälle, zahlreiche Familie oder andere Umstände nicht gestatten, eine sehr große Besißung zu erhalten, hat tausend Ge-. legenheiten, und in jeder Gegend, zu einer kleineren. Gleiche Bewandniß hat es mit den Pächtern. Der Bauer, dem sein Hof zu klein ist, kauft sich einen größeren, wer sich bei den größeren nicht erhalten Fann, sucht einen Fleineren. Der Tagelöhner wird Bauer, dieser Tagelöhner. Das Gesinde wird sich bemü- hen, Geschicklichkeit und Vermögen zu erwerben, um auch zu einem Eigenthum zu gelangen, wozu ihm bisher die Aussicht gänzlich fehlte. Der Fleißige, der Geschicte, der Reiche, kann seine Talente, sein Geld anwenden, wenn, wo und wie er will. Keine Familie kann so gänzlich zu Grunde gerichtet werden, daß sie dem Staate oder den Gemeinden zur Last fällt. 75.2 IV. Was ENT Ie IV. JYZas muß, was kann geschehen, den allenfalls momenkanen Verfuit zu mindern und die Vortheile geltend zu machen, welche wir durch ' das Edict erlangen sollen und können?- 57a; - Im Allgemeinen dürfen wir erwarten, daß das Gouvernement durch die zu etablirende Commissionen die Realisirung zwemäßig leiten lassen werde; aber das allein. ist nicht hinreichend. Jedermann. muß das Seinige dazu beitragen. Also, 5 3 ; 28- Die Rittergütsbesiter. Sie werden zunächst die Nothwendigkeit und: Nüßlichkeit der genommenen Maaßregeln einsehenz. fie werden überall ein gutes Beispiel geben; sie werden sich über die Vorurtheile des großen Haufens erheben, kleine oft nur sehr unwejentliche Aufopferungen zum allgemeinen Besten gerne machen„ der Regierung die Hand zur Ausführung, des Guten bieten, und auf diese Art beweisen 1 daß sie den Vorzug der“ Edlen der Gebildeteren auf dem Lande: überall verdienen. Sie werden die landwirthschaftliche Intelligenz» welche schon Statt findet, benußen und mehrere erwerben; wirkliche Sachver- fFändige zu Rathe zieven, indem sie einen Plan für die Zukunft entwerfen, der ihr eigenes und das Futeresse'des Staates mit einander verbindet. Es giebt unter ihnen viele, sehr viele humane, fenntnißvolle Männer; so viele, welche sich mit Eifer der Landwirthschaft widomen, daß man erwarten darf, fie werden sehr bald allgemein eine Maaßregel seegnen. und anwenden, die der Ausübung, ihrer Talente freien Spielraum verschafft. 4 Die ihnen. im Edict eingeräumte Frisk, binnen zwei Jahren sic gütlich augeinanderzuseßen, werden sie zu benukßen suchen damit nicht weitläuftige com- missarische Verhandlungen nöthig. werden.== Es. kommt sehr viel darauf an, ol» man durch eine möglichst frühe Realisation: einen Vorsprung vor andern ge- winnen fan: Zu. wünschen ist es übrigens daß die Gutsbesißer welche Einrichtung, sie auch. treffen, selbige weder für die Ewigkeit noch: bloß für den Augenbli>, berechnen mögen, damit sie weder an eine bestümmte Wirthschaftsart gebunden sind, noch: sich» die Aussicht zur Theilung» Trennung» Verkleinerung oder Vergrößerung der Guü- tex benehmen. ZO' Die Pächter. Sie werden sich nicht zwischew ihre Verpächter und derew bisherige Unterthanen fiellen, vielmehr den Mittlex machen- und daran denken» daß auch sie in Zukunft gewinnen, sie werden daran denken, daß mit Aufhebung, des Dienst= .< Dienstsystems auch das bisherige AFerbausystem nicht'an allen Orten das nämliche bleiben kann; und daß man weder hartnäckig auf allen alten Einrichtungen bestehen, noch alles Neue unbedingt annehmen müsse und könae: sie werden ihrerseits alle Hin- dernisse entfernen. 5 ; 39- Die Bauern.= Groß ist die Wohlthat, welche ihnen erwiesen wird. Mögen sie keine unnöthigen Hindernisse in den Weg legen. Mögen sie stets an den Monarchen denken, der ihnen ein so glückliches Loos. zubereitete. Mögen sie aber auch nun manche Vorurtheile ablegen, welche man ihnen sonst Schuld giebt.== Wenn sie sich an verständige Menschen wenden. welche es gut mit ihnen meinen; wenn sie überhaupt den guten Rath derselben befolgen„ und sich nicht verleiten lassen, bösen Ratkhgebern zu folgen, sondern sich nöthigenfalls an die Commissionen wenden welche dieserhalb in den Provinzen niedergeseßt werden sollen; so wird sich ihr Wohl- stand bald heben, und sie'werden geachtete Mitgliederdes Staats werden. 3E-' Zuzuziehende Sachverständige. Siemüssen das Ganze sowohl, als die einzelnen Theile im Auge haben. Ihr Gutachten, ihr Rath kann so gut nüßliche als schädliche Folgen haben.= Wenn sie wirklich Sachverständige sind wenn das Vorurcheil keine Gewalt über sie hatz wenn sie darauf sinnen, warum und un- ter welchen Umständen diese oder jene Einrichtung an diesem oder jenem Orte ge- troffen werden muß; wenn sie wissen„ daß und: wie viel weiter viele andere Landwir= the schon sind; sokann es ihnen nicht schwer werden ihre Vorschläge so einzurichten, daß jeder Verlust vermieden werden. kann; ste werden also viel zu Beförderung des Guten beitragen können. 32-: Prediger.== Kein Stand hat so viele Gelegenheit nüßlich zu werden, als die Landprediger-= Wenn sie ihre Muße mit daz" verwenden„ aufmerksam auf nüßliche Berbesserungen und Versuche, die außerhalb gemacht sind, zu seyn; wenn sie selbige ihren Gemeinden mittheilen, wenn sie selbige zur Nachahmung des Guten reizen; sowerden sie off mehr als durch viele Predigten nüßen. Wirklich haben viele Gemeinden auch ihrem Wohlstand vorzüglich ihren Predigern zu danken. Die Eigenthumsverleihung der Bauerhöfe wird den Predigern aufs neue Gelegenheit gez ben» ihren Gemeinden die Nothwendigkeit zu zeigen, sich der Gnade ihres Königs durch Betriebsamkeit, Folzsamkeit„ Treue, gute Sitten, Fleiß und Vermehrung, ihrer Kenntnisse„ würdig zu machen 3 sie werden sie belehren, daß sie sich nur als= dann bei dem Besitz ihr-r Höfe erhalten- und nüßliche, allgemeingeachtete Staats= mitglieder bleiben können. Endlich werden die Prediger auch theils selbst, theils burc