A nl nunn 1 12 177 968 Als VHandschrift gedruckt. ℳ Denkſchrift über die Stellung der Landesuniverſität und ihrer Profeſſoren im heſſiſchen Staatsweſen S⸗ von D. Dr. Guſtav Krüger ordentlichem Profeſſor an der Univerſität Gießen. 1 3946 Im Organismus des Staates erſcheinen die Univerſitäten als beſondere Gebilde, die ihrer Art nach mit anderen, an ſich gleich⸗ wertigen und gleichwichtigen Staatsorganen nicht verglichen werden können. Dieſe Sonderart der Univerſitäten gründet ſich auf ihre Beſtimmung, als geiſtige Nervenzentren zu wirken und für die Ernährung der übrigen geiſtig arbeitenden Organe des Staatsweſens Sorge zu tragen. Die an den Univerſitäten angeſtellten Profeſſoren nehmen als Vollzugs⸗ organe dieſer Sweckbeſtimmung eine beſondere Stellung unter allen Be⸗ amten ein. In Anerkennung ihrer Unentbehrlichkeit für den Staats⸗ organismus werden ſie vom Staate angeſtellt und von ihm beſoldet. Dafür übernehmen ſie die Verpflichtung, die Beamten zweckentſprechend vorzu⸗ bilden und den freien Berufen geeignete Anwärter zuzuführen. In dieſer an ſich verdienſtlichen Tätigkeit erſchöpft ſich aber die Aufgabe des Univerſitätsprofeſſors nicht. Der Profeſſor iſt nicht nur Lehrer, ſondern vor allem Forſcher; ſeine höchſte, ihn vor Anderen auszeichnende Aufgabe iſt die Pflege der Wiſſenſchaft, und ſeiner Eigenſchaft als hüter und Sörderer eines der wichtigſten Lebensintereſſen der Kulturmenſchheit verdankt er in „. rn 2 3— 7 Gro. 7 0SSH. Universitaets. Bibliothek 6/ eg A658˙% — 2— 2 erſter Linie die beſondere Wertſchätzung, die ihm ſeit alters von der Volksgemeinſchaft entgegengebracht wird., Dieſer Sachlage entſprechen die Grundſätze, von denen die Regierungen bei ihrer Fürſorge für die Univerſitäten geleitet werden. Sie kommen ſchon bei dem einzigartigen Vorgang der Berufung der Profeſſoren zur Geltung. Die dabei vorgenommene Kusleſe macht vor den politiſchen Grenzen nicht hHalt, ſondern erſtreckt ſich gemäß dem Grundſatz, daß nach Maßgabe der verfügbaren Mittel nur der ſchlechtweg Beſte zu gewinnen iſt, auf ſämt⸗ liche in Betracht kommende Perſönlichkeiten deutſcher Zunge, und wenn auch die Berufung ſelbſt Sache des von der Regierung beratenen Landes⸗ herrn iſt, ſo wird doch ihrer Vorbereitung durch die an der Univerſität befindlichen Sachverſtändigen entſcheidendes Gewicht beigemeſſen. Gemäß dem Grundſatz, daß die Wiſſenſchaft und ihre Lehre frei ſind, unterliegen der Lehrvortrag und die wiſſenſchaftliche Schriftſtellerei des Profeſſors keiner Beſchränkung durch die Behörde. In der Einſicht, daß er dem Profeſſor die wiſſenſchaftliche Betätigung nicht verkümmern darf, nimmt der Staat für den Sweck der Rusbildung ſeiner Beamten nur einen Teil der rbeits⸗ zeit des profeſſors in Anſpruch und gewährt ihm durch langbemeſſene Ruhepauſen in der Lehrtätigkeit nicht nur die Möglichkeit ausgiebiger Erholung, ſondern vor allem die Muße zur Vorbereitung und Kusführung wiſſenſchaftlicher Pläne und Arbeiten. In der Erkenntnis, daß dem Univerſitätsprofeſſor innerhalb des Rahmens einer Beamtenbeſoldungs⸗ ordnung die ſeiner Leiſtung entſprechende Dergütung nicht gewährt werden kann, läßt der Staat das alte Vorrecht des freien Bezugs von Unter⸗ richtsgeldern neben dem feſten Gehalt fortbeſtehen. Auch die Vergünſtigungen, die der Profeſſor faſt überall bezüglich der Inruheſtandſetzung und der Hinterbliebenenfürſorge genießt, weiſen auf ſeine beſondere Stellung hin. Endlich kommt die Wertſchätzung der Univerſitäten auch in der Staats⸗ dienerordnung und in den den profeſſoren zuerkannten ſtaatlichen Hus⸗ zeichnungen und Charakteriſierungen zum Husdruck. Die dargelegten Grundſätze ſind im allgemeinen auch bei der Wertung der Stellung der Landesuniverſität Gießen im Organismus des heſſiſchen Staatsweſens anerkannt. Wenn das bezüglich der Regelung der wirt⸗ ſchaftlichen Verhältniſſe der Profeſſoren im Vergleich mit den meiſten übrigen Univerſitäten nicht in vollem Umfang zuzutreffen ſcheint, ſo darf daran angeſichts der verhältnismäßig geringen Finanzkraft des heſſiſchen Staates — 2— kein Anſtoß genommen werden. Uebrigens iſt es nicht die Aufgabe dieſer Seilen, die Rechtsverhältniſſe der Profeſſoren einer an ſich wünſchens⸗ werten Erörterung zu unterziehen. In dieſer hinſicht mag vorläufig auf die Zuſammenſtellungen verwieſen werden, die profeſſor Dr. M. Biermer vor einigen Jahren in amtlichem Huftrag vorgenommen hat. NRur auf einen Punkt muß um ſeiner beſonderen Wichtigkeit willen auch hier die Kuf⸗ merkſamkeit gelenkt werden. Bezüglich der Inruheſtandſetzung und der hinterbliebenenfürſorge ſind die Profeſſoren an der Landesuniverſität ſo erheblich ſchlechter geſtellt als ihre Amtsgenoſſen an den übrigen Univerſitäten, daß eine Neuregelung dieſer Verhältniſſe dringlich iſt und ſelbſt bei ſich verſchlechternder finanzieller Staatslage unbedingt ins Auge gefaßt werden ſollte. Eine ſolche Neuregelung dürfte um ſo weniger auf unüberwindliche Schwierigkeiten ſtoßen, als ſich bei der Prüfung aller Wahrſcheinlichkeit nach herausſtellen würde, daß zwar auf dem Papier, nicht aber in Wirklichkeit erhebliche Summen dafür zur Verfügung geſtellt werden müßten. Dagegen iſt es für den 3weck dieſer Seilen von großer Bedeutung, der Frage nachzugehen, ob die Wertung des Anſehens der Landesuniverſität den vorſtehend als im allgemeinen anerkannt bezeichneten Grundſätzen tatſächlich entſpricht. Kuf Grund lange fortgeſetzter Beobachtungen glaubt der Verfaſſer es als ſeine perſönliche, jedoch von ſehr Vielen geteilte An⸗ ſicht ausſprechen zu dürfen, daß das nicht, jedenfalls aber nicht in aus⸗ reichendem Maße der Fall iſt. Vor allem glaubt er bemerken zu müſſen, daß das Verſtändnis für die ideale Aufgabe des Univerſitätsprofeſſors und ſeine darin begründete Sonderart, das freilich überall und ſelbſt an den Univerſitäten vor dem rückſichtslos vorgeſchobenen Nützlichkeitsſtandpunkt zurückzutreten beginnt, in heſſen mehr noch als anderswo zu wünſchen übrig läßt. Jedenfalls iſt es auffallend, wie wenig hier die Kulturarbeit gewürdigt wird, die der profeſſor mit ſeiner wiſſenſchaftlichen Tätigheit als Forſcher verrichtet, wie Wenige ein Kuge dafür haben, daß ſich ſein Einflußgebiet nicht mit dem beſchränkten Ackerfeld deckt, das ihm inner⸗ halb der jeweiligen Staatsgemeinſchaft zugewieſen iſt, ſondern daß er geiſtige Keime ausſtreut, die das Geiſtesleben der Menſchheit zu befruchten beſtimmt ſind. Man ſieht in dem profeſſor viel zu ſehr den Beamten, der er doch nur in der oben aufgewieſenen Beſchränkung iſt, und mißt an dieſem Maßſtab Forderung wie Anerkennung. Die durch ſolche irr⸗ — 1= tümliche Kuffaſſung bei den übrigen Beamten hervorgerufene eiferſüchtige Betrachtung der dem profeſſor zuerkannten beſonderen Wertſchätzung iſt menſchlich verſtändlich, aber in der Sache nicht begründet. Sie wird leider auch durch die Regierung genährt, ſofern dieſe auch bei der Univerſität den ſogenannten Reſſortſtandpunkt zur Anwendung bringt, ſo daß ſich jene eiferſüchtige Betrachtung auch bei den einzelnen Miniſterial⸗ abteilungen im Intereſſe der ihnen unterſtellten Verwaltungszweige kund gibt. Dieſer Uebung gegenüber kann nicht genug betont werden, daß Verwaltung und Juſtiz, Unterrichts⸗ und Medizinalweſen, ja überhaupt alle 5weige des öffentlichen Lebens ein gemein⸗ ſames Intereſſe an der Landesuniverſität haben, und daß Unterſtützungen, Vergünſtigungen und Ehrungen, die der Landesuniverſität und ihren profeſſoren zuteil werden, ledig⸗ lich nach der im Weſen und in der beſonderen HKufgabe der Univerſitäten begründeten Wertſchätzung bemeſſen werden dürfen. Wie ſich die Verhältniſſe verſchoben haben, läßt ſich vielleicht am beſten an einer Keußerlichkeit verdeutlichen, die doch mit dem Weſen der Sache in enger Verbindung ſteht. Von jeher war der Citel Profeſſor ein Ehrentitel, in dem ſich das Weſen des Standes ſpiegelte. Die profeſſoren der wieder erneuerten Straßburger Univerſität wußten, was ſie taten, als ſie erklärten, an ihrer Amtsbezeichnung feſthalten und ſogenannte Charakteri⸗ ſierungen ablehnen zu wollen. Dieſen idealen und allein richtigen Stand⸗ punkt aufrecht zu halten, iſt den profeſſoren durch die Entwickelung in den letzten Jahrzehnten erſchwert, ja nahezu unmöglich gemacht worden. Von Jahr zu Jahr hat die Entwertung des profeſſortitels zugenommen. Dabei iſt nicht in erſter Linie an die Verleihung des Titels an verdiente Männer der wiſſenſchaft und Vertreter der freien Künſte als beſondere perſönliche Ehrung zu denken; eine ſolche Ehrung ehrt den Titel und iſt aus der Sache zu begründen. Die Entwertung liegt vielmehr in der ſchematiſchen, mit dem Kufſteigen in eine höhere Gehaltsklaſſe verbundenen Verleihung des Charakters als Profeſſor an die Oberlehrer. Es hat zu einer völligen Verkehrung der Sachlage geführt, daß dadurch der Schein erweckt wird, als ſtünden Weſen und eigentümliche Aufgaben des Ober⸗ lehrerſtandes in beſonders naher Beziehung zu Weſen und Aufgaben des Profeſſorenſtandes. Die Verwiſchung aber dieſes Weſensunterſchiedes hat zur Folge gehabt, daß ſich nicht ſowohl bei den profeſſoren als im Ppub⸗ likum inſtinktiv das Bedürfnis regt, den Profeſſortitel beim Univerſitäts⸗ profeſſor durch einen anderen, in der Beamtenſchätzung höheren erſetzt zu ſehen. Als ſolcher Erſatz hat ſich für das Publikum allmählich der Charakter als Geheimrat eingebürgert. Daß in dieſem Charakter, welche Abſchattung man ihm auch geben mag, das Weſen des Univerſitätsprofeſſors zum Kusdruck gebracht werde, wird Niemand behaupten wollen; einige dieſer Kbſchattungen bieten ſogar eine draſtiſche Beleuchtung des alten Wortſpiels vom lucus a non lucendo. Der gemeine Sprachgebrauch verzichtet deshalb gern auf dieſe Abſchattungen zugunſten des verkürzten Geheimrats, wo⸗ durch ſich wieder diejenigen Beamten nicht ohne Grund beeinträchtigt fühlen, denen nach der Ordnung der Charakter als Geheimerat zuſteht. Dieſe bedauerliche, aber anſcheinend nicht mehr rückgängig zu machende Entwicklung hat nun unangenehme Rebenerſcheinungen, ſoweit dabei die Verleihung des Charakters als Geheimrat an Univerſitätsprofeſſoren in Betracht kommt. AKuch die Verleihung des Charakters als Geheimrat er⸗ folgt ſchematiſch, d. h. man muß dem Staat in einer beſtimmten Stellung eine mehr oder weniger lang bemeſſene Fahl von Jahren gedient haben, bevor man ihn erhält. Run liegt es in dem einzigartigen Verfahren der Berufung und den bei ihr vorauszuſetzenden Verhältniſſen, daß die Univerſitätsprofeſſoren in ganz verſchiedenem Lebensalter in ihre Stellung gelangen. Es hat ſtets profeſſoren gegeben, die bereits mit dreißig Jahren und früher Ordinarien wurden, während andere erſt mit fünfzig oder ſpäter in dieſe Stellung gelangten. So kann es einem Graukopf begegnen, daß er einen erheblich jüngeren Amtsgenoſſen, wenn er ihm perſönlich nicht nahe ſteht, als ein im Sinn der Beamtenordnung höheres Weſen zu behandeln hat. Wenn dieſes ſeltſame Verhältnis auch in den meiſten Fällen von beiden Seiten mit gutem humor ausgeglichen werden wird, ſo iſt es doch an ſich und wegen möglicher Ausnahmefälle unerfreu⸗ lich. Beſonders unerfreulich dann, wenn der an Lebensjahren Aeltere vielleicht ſchon lange als Ordinarius an einer anderen Univerſität wirkte, bevor er nach Gießen berufen wurde, oder gar ſeit langem als Vertreter eines nicht als Ordinariat ausgebauten Faches an der Landesuniverſität lehrte und bei etwaiger Umwandlung ſeiner Stelle in ein Ordinariat erſt anfangen muß, ſich zum Geheimrat hinaufzudienen. Vollends klar aber wird die Unbilligkeit des ſchematiſchen Verfahrens in ſeiner Anwendung auf Univer⸗ — 6— ſitätsprofeſſoren, wenn man ſich daran erinnert, wie ſehr dieſe Aelteren hinter den Vertretern anderer, im Sinn der Rangordnung gleichwertiger Beamtengruppen zurückſtehen. In richtiger Erkenntnis ſolcher Unzuträg⸗ lichkeiten haben andere Regierungen bei der nun einmal unvermeidlichen Charakteriſierung der Univerſitätsprofeſſoren mit dem ſchematiſchen Ver⸗ fahren gebrochen. Es wäre dringend zu wünſchen, daß ſich die heſſiſche Regierung entſchließen möchte, dieſem Beiſpiel zu folgen, denn zu allem andern geſellt ſich nun noch der Mißſtand, daß der in heſſen angeſtellte Univerſitätsprofeſſor gegenüber ſeinen nichtheſſiſchen Kollegen benachteiligt iſt. Von einer Auszeichnung durch die Charakteriſierung kann ohnehin nicht die Rede ſein, denn es handelt ſich bei ihr nur um einen an ſich unerwünſchten Erſatz für einen ohne Schuld der Betroffenen entwerteten Umtstitel. Huch noch unter einem anderen Geſichtspunkt iſt die durch die Charakteriſierung bewirkte Rangverſchiebung für die Univerſität nicht un⸗ bedenklich. Im Großherzogtum gibt es keine Staatsdienerordnung. Ihre Stelle vertritt die Hofrangordnung, die, entſprechend ihrer eigentlichen Beſtimmung, neben und über dem Amt den Charakter in beſonderer Weiſe berückſichtigt. 3u wie merkwürdigen VDerhältniſſen das führen kann, mag daran erläutert werden, daß ein mittlerer, an ſich ſehr verdienter Beamter der Landesuniverſität, nachdem er den Charakter als Geheimer Ranzleirat erhalten hatte, auf Grund der hofrangordnung einen höheren Rang zu beanſpruchen hatte als die nicht charakteriſierten ordentlichen Profeſſoren. Daß ernſthafte Schwierigkeiten entſtehen können, zeigten die vor einigen Jahren über die Rangſtellung des Rektors der Landesuniverſität geführten Verhandlungen. Damals hatte der Provinzialdirektor von Oberheſſen verſucht, auf Grund ſeines Charakters als Geheimerat dem Rektor den Vorrang, der ihm auf Grund ſeines Amtes von jeher zuſtand, ſtreitig zu machen. Das Großherzogliche Miniſterium entſchied, daß der Vorrang zwiſchen Rektor und Provinzialdirektor nicht von den 3ufälligkeiten der Charakteriſierung abhänge; vielmehr müſſe„die Tatſache maßgebend bleiben, daß nach feſtſtehenden alten Traditionen der Rektor der Landes⸗ univerſität der erſte Beamte am Platze“ ſei. Wenn dieſe Entſcheidung der Auffaſſung der Univerſität entſprach, ſo ſind durch ſie doch die grund⸗ ſätzlichen Bedenken nicht beſeitigt worden, die die Univerſität gegen die jetzige Einordnung des Rektoramtes in der Hofrangordnung glaubte geltend — 7— machen zu ſollen. In dem von den früheren Rektoren, ſoweit ſie damals noch an der Univerſität wirkten, an die Regierung gerichteten Schreiben war ausgeführt worden, daß der Rektor Vorſitzender eines Landeskollegiums ſei, und daß ihm darum der gleiche Rang gebühre, wie den präſidenten der übrigen Landeskollegien. Das Miniſterium hat die hier gemachte Vorausſetzung für irrig erklärt und wird damit formal im Rechte ſein. Sachlich liegen aber die Dinge ſo, daß die Landesuniverſität, entſprechend ihrer bereits dargelegten Sonderart, nicht mit den Provinzkollegien, alſo einer provinzialdirektion oder einem Landgericht verglichen werden kann, ſondern nur mit den Landeskollegien, alſo dem Oberkonſiſtorium, dem Oberlandesgericht und dem Verwaltungsgerichtshof, wie denn z. B. in Preußen die Rektoren der Univerſitäten mit den Oberlandesgerichts⸗ präſidenten in gleichem Range ſtehen. Dazu kommt, daß die Landes⸗ univerſität ſtändiſche Rechte hat, und daß S. K. h. der Großherzog durch Annahme der Würde des Rektor Magniſizentiſſimus ſeine beſondere Wert⸗ ſchätzung eines Amtes bekundet hat, das an Klter und Bedeutung hinter dem der Vorſitzenden der Landeskollegien ſicherlich nicht zurückſteht. Das vorſtehend über die Charakteriſierungen Ausgeführte trifft mit ſinngemäßer Abwandlung auch für die Ordensverleihungen zu. uch hier iſt durch das ſchematiſche Verfahren zumal bei der erſten Auszeichnung deren Wert verringert worden. Auch hier trifft die Entwertung die Univerſitätsprofeſſoren infolge der einzigartigen Verhältniſſe bei ihrer An⸗ ſtellung in beſonderer Weiſe. So kann es auch hier geſchehen, daß ein angeſehener, vielleicht weltberühmter Gelehrter, der in verhältnismäßig vorgerücktem Lebensalter an die Landesuniverſität berufen wurde, ſeine erſte Ordensauszeichnung erſt zu einer Seit erhält, da er vielleicht ſchon an die Abrüſtung denken muß. Nun ſcheint das ſchematiſche Verfahren bei der erſten Auszeichnung eines von auswärts berufenen und noch nicht lange in heſſen wirkenden Profeſſors ſchwer vermeidlich zu ſein, und der Einwurf nahezuliegen, daß der Auszuzeichnende doch gerade für heſſen etwas geleiſtet haben müſſe. Aber wiederum wird bei dieſer Erwägung die Sonderart des pProfeſſors außer Kcht gelaſſen. Wenn heſſen einen in einem anderen Bundesſtaat angeſtellten Profeſſor übernimmt, ſo über⸗ nimmt es mit ihm auch die Dienſte, die er der Allgemeinheit bereits ge⸗ leiſtet hat, und muß ſie für etwaige Kuszeichnungen in Anrechnung bringen. Noch weniger läßt ſich aber das ſchematiſche Verfahren gegenüber ſolchen — 8— Profeſſoren rechtfertigen, die ſich während einer langjährigen Wirkſamkeit an der Landesuniverſität durch ihre wiſſenſchaftliche Arbeit einen ange⸗ ſehenen, auch über heſſens und Deutſchlands Grenzen hinaus bekannten Ramen gemacht haben und als 5ierde der Landesuniverſität und ſomit des heſſiſchen Staatsweſens beſonderer Anerkennung würdig ſind. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Auszeichnungen ſolcher Univerſitäts— profeſſoren nicht dem bei den übrigen Beamtenklaſſen angewendeten Schema unterliegen können. Mag man über das Ordensweſen denken, wie man will, jedenfalls haben die Regierungen gerade der kleinen Staaten hieran ein Mittel, ihre beſondere Wertſchätzung der Wirkſamkeit der Profeſſoren zum Ausdruck zu bringen und damit deren Anſehen im Lande zu heben. heſſen aber verfährt wenigſtens bei höheren Huszeichnungen zurückhaltender als z. B. Baden oder die thüringiſchen Staaten. Der Fall kann vorkommen und iſt an der Landesuniverſität zu wiederholten Malen vorgekommen, daß ein Gelehrter und Forſcher von Weltruf im Beſitz hoher Auszeichnungen anderer Bundesſtaaten war, ohne daß man in heſſen daran dachte, ihn in gleicher oder auch nur ähnlicher Weiſe auszuzeichnen. Und daß man verdiente profeſſoren ſelbſt nach Jahrzehnte langer Wirkſamkeit an der Landesuniverſität, von beſonderen Kusnahme⸗ fällen abgeſehen, noch nicht eines Komturkreuzes für würdig hält, würde unverſtändlich ſein, dürfte man nicht auch hier den bedauerlichen Einfluß jenes Abteilungsſtandpunktes vermuten, der ſich bei den Charakteriſierungen ſo unliebſam geltend macht. Dem gegenüber kann nicht nachdrücklich ge⸗ nug darauf verwieſen werden, daß die Sonderart der Univerſitäten es durchaus verbietet, die profeſſoren nach den für die übrigen Beamten geltenden Geſichtspunkten zu behandeln. Es gilt das insbeſondere auch von den außerordentlichen profeſſoren mit Lehrauftrag, die ſowohl bei Charakteriſierungen und Kuszeichnungen als auch bezüglich der Rangſtellung in ganz unverdienter Weiſe zurückgeſetzt werden. Doch ſind das Keußerlichkeiten, und wer zu lange bei ihnen verweilt, kann in den Verdacht der Kleinlichkeit oder der Eitelkeit kommen, die in weiten Rreiſen— ob mit Recht, bleibe dahingeſtellt— als eine Schwäche der profeſſoren bemängelt wird. Viel wichtiger iſt die Frage, ob nicht das bereits gerügte geringe Verſtändnis für im ſtrengen Sinn wiſſenſchaft⸗ liche Arbeit der Förderung dieſer Arbeit, die das eigentliche Lebenselement der Univerſität bildet, hinderlich im Wege ſteht. Wenn der verfaſſer — 9— ſeiner Meinung dahin Ausdruck gibt, daß dieſe Frage zu bejahen ſei, ſo möchte er ſich ausdrücklich gegen den Vorwurf verwahren, als unterſchätze er die pflichtmäßige Teilnahme der Regierung an dem Gedeihen der Landesuniverſität, wie ſie in der Fürſorge für ihre Einrichtungen, für Rliniken und Inſtitute, Seminarien und Bibliotheken, kurz für den Unter⸗ richtsbetrieb zum Ausdruck kommt. Auch ſoll ohne weiteres zugegeben werden, daß die Finanzlage des Staates, von der ſchon die Rede war, der Regierung in ihrer Fürſorge für die Univerſität Beſchränkungen auf⸗ erlegt, die ſich begreiflicherweiſe gegenüber den idealen Intereſſen ſtärker fühlbar machen als gegenüber den praktiſchen. Um ſo ſchmerzlicher emp⸗ findet man, daß hHeſſen ſo wenig Mäzene beſitzt, die ein warmes herz und eine offene hand für dieſe idealen Intereſſen zeigen. Immer wieder ſieht der Profeſſor, dem es um dieſe Intereſſen ernſt iſt, mit Neid zu den Schweſteruniverſitäten hinüber, an denen wiſſenſchaftliche Geſellſchaften oder Stiftungen der Geſamtheit und den Einzelnen reiche Mittel für rbeits⸗ zwecke zur Verfügung ſtellen. Immer wieder regt ſich das Bedauern darüber, daß man beim herannahen der Jubelfeier der Landesuniverſität von 1907 ſowohl bei der Regierung wie im Lande der Fürſorge für die wiſſenſchaftlichen Beſtrebungen verhältnismäßig geringe Kufmerkſamkeit geſchenkt hat. Statt der hunderttauſende, die der Univerſität not taten und die man bei rechtzeitig unternommener und kräftig geförderter Vor⸗ arbeit, insbeſondere bei geſchickter Verwendung des Mittels hoher Kus⸗ zeichnungen für große Geldgeber, wohl auch hätte erzielen können, ſind ihr nur unbedeutende Summen zugefloſſen. Ob ſich je wieder eine Ge⸗ legenheit bieten wird, auf dem Wege der Schenkung Zuwendungen großen Stils für die Univerſität zu erhalten, darf man bezweifeln; ſicher nicht in ab⸗ ſehbarer Zeit. Wie ſchwer es aber hält, bei den Nammern für wecke, deren Förderung den Abgeordneten im allgemeinen ferner liegt, Mittel flüſſig zu machen, weiß Jeder, der die Verhandlungen über den Staats⸗ haushalt längere Zeit zu verfolgen Gelegenheit genommen hat. Für andwirtſchaft und Tierheilkunde, für neue Anſtalten zur Linderung der leiblichen Nöte der leidenden Menſchheit ſind bei einigem guten Willen und Anwendung des nötigen Nachdrucks immer noch Mittel zu haben. Kber ſchon die Bewilligung größerer Summen für die Kusſtattung der wiſſenſchaftlichen Inſtitute, zumal der Univerſitätsbibliothek, ſtößt regel⸗ mäßig auf Schwierigkeiten. Daß vollends den Profeſſoren für wiſſen⸗ — 10— ſchaftliche Unterſuchungen, Reiſen und Veröffentlichungen, ohne die ſie ihre Rulturarbeit nicht verrichten können, Staatsmittel zur Verfügung geſtellt werden müſſen, dafür iſt das Verſtändnis nur ſelten zu finden. S5war ſoll dankbar anerkannt werden, daß der„Fonds für öffentliche und ge⸗ meinnützige Swecke“ gerade auch den wiſſenſchaftlichen Beſtrebungen der Univerſität zugute kommt, aber auch hier ſorgen ſchon die Abteilungs⸗ Eiferſüchteleien dafür, daß die Bäume nicht in den himmel wachſen. Dieſe Verhältniſſe werden ſich aller Wahrſcheinlichkeit nach künftig noch verſchlechtern. Der heſſiſche Staat und mit ihm die Landesuniverſität gehen nach dem Uriege ſchweren Seiten entgegen. Unter der mit Sicher⸗ heit vorauszuſehenden Knappheit der Finanzen werden gerade die Bedürf⸗ niſſe der Univerſität zu leiden haben, und wiederum in erſter Linie die⸗ jenigen ihrer Beſtrebungen, die ſich nicht ohne weiteres in auch dem Steuerzahler faßbare Werte umſetzen laſſen. Bei ſolcher Sachlage wird auch der Wettbewerb mit der Univerſität der nahen Großſtadt, deſſen Ge⸗ fahren ſtark einzuſchätzen man kein Schwarzſeher zu ſein braucht, noch erſchwert werden. Es iſt hier nicht der Ort, und der Derfaſſer fühlt ſich auch nicht dazu berufen, Pläne zu entwerfen, mit denen dieſen Schwierig⸗ keiten begegnet werden kann. Jedenfalls aber wird es der angeſtrengteſten Aufmerkſamkeit aller zuſtändigen Organe in Regierung und Univerſität bedürfen, um ihrer herr zu werden, beſonders wenn man in KRKückſicht zieht, daß das kleine heſſen die Fürſorge für zwei hHochſchulen auf ſeine Schultern genommen hat, die jede in ihrer Weiſe an den Staatsſäckel be⸗ deutende und dauernd wachſende Anforderungen ſtellen. An einem Punkt möchte aber auch hier der Verfaſſer mit ſeiner perſönlichen Unſicht nicht zurückhalten. Es zeigt ſich neuerdings wieder ein lebhaftes, an ſich durch— aus willkommen zu heißendes Intereſſe für den Ausbau unſerer heil⸗ anſtalten. Sicherlich ſind die dafür vorgeſehenen Mittel gut angewendet, und ſicherlich bedeutet die Förderung dieſer pläne auch eine Sörderung der Univerſitätsintereſſen. Dennoch ſind dieſe mit jenen nicht ſo eng ver⸗ bunden, wie es den Anſchein haben könnte. Und wenn man die Frage ſtellt, ob die Candesuniverſität auf die Dauer im Daſeinskampf und Wett⸗ bewerb beſtehen könne, ſo handelt es ſich dabei nicht um die Möglichkeit der Schaffung und Erhaltung von Einrichtungen, die, an und für ſich leiſtungsfähig, auch im Rahmen etwa einer mediziniſchen Akademie gepflegt werden können, ſondern darum, ob die Landesuniverſität auch in — 11— Fukunft das bleiben wird, was als ihre eigentliche Aufgabe zu Eingang dieſer Erörterungen hingeſtellt wurde, das geiſtige Nervenzentrum des Staatsweſens, ob ſie alſo auch in Sukunft eine geſicherte, von den ö5ufälligkeiten wirtſchaftlichen Auf⸗ und Niedergangs unabhängige Stätte freier und tiefer Forſchung ſein ſoll. Sollte die dauernde Verwirklichung dieſer Sweckbeſtimmung irgendwie ernſthaft in Frage geſtellt werden, ſo wäre es mit der Sukunft der Landesuniverſität überhaupt zu Ende. Man braucht dieſe Möglichkeit nur anzudeuten, um ſofort zu empfinden, welche unermeßliche Schädigung darin für den heſſiſchen Staat liegen würde. Ein größeres deutſches Staatsweſen iſt ohne eine lebenskräftige Univerſität ſo wenig denkbar wie ein menſchlicher Körper ohne geiſtige Triebkräfte. Der Verfaſſer glaubt in der Annahme nicht fehl zu gehen, daß ſich hierüber alle maßgebenden Stellen einig ſind. Iſt das aber der Sall, ſo erwächſt ihnen allen die unabweisbare pflicht, der Kufrechterhaltung des alten Anſehens der Landesuniverſität in Sukunft verdoppelte Nufmerkſamkeit zuzuwenden. Will man Lehrer und Forſcher von RKuf an die Landesuniverſität ziehen und, was faſt noch mehr be⸗ deutet, an ihr feſthalten, ſo muß man auch auf die vorſtehend aus⸗ führlich dargelegte Sonderart der Profeſſoren und die beſonderen Erforder⸗ niſſe ihrer wiſſenſchaftlichen Arbeit verſtärkte Rückſicht nehmen. Nach den langjährigen Erfahrungen des Verfaſſers ſind die profeſſoren faſt ausnahmslos gern in Gießen. Der unleugbare Kufſchwung der Stadt in den letzten Jahrzehnten, der es ihr ermöglicht, auch anſpruchsvollen Ein⸗ wohnern Vorteile, Anregungen und Genüſſe mannigfachſter Art zu bieten, ihre günſtige Derkehrslage und ihre freundliche Umgebung laſſen es in der Tat nicht einſehen, warum der Profeſſor den Wohnſitz an einer anderen kleinen oder mittleren Univerſität dem in Gießen vorziehen ſollte. Es gilt, dieſe guten Bedingungen auszunutzen und die Profeſſoren mit dem ihre Stimmung hebenden und ihre Arbeitsleiſtung fördernden Bewußtſein zu erfüllen, daß man in Stadt und Land ſtolz iſt auf ſeine Univerſität, und daß man nicht nur um ihretwillen vermehrte Laſten willig trägt, ſondern die Förderung ihrer öwecke als hohe Aufgabe empfindet. öu ſolcher hebung des Anſehens der Univerſität würde es ſchließlich mit Sicherheit beitragen, wenn es gelänge, die Aufmerkſamkeit S. K. h. des Großherzogs in verſtärktem Maße auf die Leiſtungen der Univerſität und die Tätigkeit der Profeſſoren zu richten. Die Teilnahme, mit der der Landesherr und Rektor Magnifizentiſſimus das Gedeihen der Univerſität begleitet, iſt zu bekannt, als daß darüber etwas geſagt zu werden braucht. Insbeſondere wird es dankbar empfunden, daß er keine Gelegenheit vorübergehen läßt, ohne zu verſichern und danach zu handeln, daß ihm der Grundſatz von der Freiheit der Wiſſenſchaft und ihrer Lehre heilig iſt. Wenn die Verſtärkung ſolcher Ceilnahme als erwünſcht bezeichnet wird, ſo iſt dabei an die lebendige Fühlung mit dem gedacht, was man die Unwägbarkeiten nennen möchte, an denen das Weſen einer hochſchule ſo reich iſt. Es würde das Anſehen der Univerſität erheblich ſteigern und ſomit zugleich im Staatsintereſſe liegen, wenn ſich S. K. h. der Großherzog, wie es von anderen Bundesfürſten bekannt iſt, bei gelegentlichen Beſuchen perſönlich von den Leiſtungen ſeiner Profeſſoren überzeugen und ſich von ihnen über die Fortſchritte der Wiſſenſchaft unterrichten laſſen möchte. Und ſollte dazu dem ſo vielſeitig in Anſpruch genommenen Fürſten die Zeit fehlen, ſo ließe ſich's wohl denken, daß er ſich nach berühmtem Muſter in ſeiner Reſidenz von Profeſſoren entſprechend Vortrag halten ließe. Es wären ohne Mühe Dutzende von Gegenſtänden zu nennen, die ſich bei Behandlung im Einzelvortrag trefflich dazu eignen würden, dem für die idealen Beſtrebungen der Menſchheit ſo Verſtändnisvollen Anregung und Belehrung zu bieten. Solche landesfürſtliche Teilnahme würde in be⸗ ſonders nachdrücklicher Weiſe der Geſamtheit das Weſen des profeſſors als des vom Staat beſtellten Schildträgers der geiſtigen Intereſſen der Volksgemeinſchaft vor Augen führen und der Landesuniverſität ihre hervor⸗ ragende Stellung im Organismus des heſſiſchen Staatsweſens erhalten helfen. 9 1 8